Freiherrn vom Stein Lebenserinnerungen und Denkschriften Lebenserinnerungen Verfaßt in den Jahren 1821 – 1823 Ich wurde den 26. Oktober 1757 von sehr achtungswerten Eltern geboren, unter dem Einflusse ihres religiösen, echt deutsch ritterlichen Beispiels auf dem Lande erzogen; die Ideen von Frömmigkeit, Vaterlandsliebe, Standes- und Familienehre, Pflicht, das Leben zu gemeinnützigen Zwecken zu verwenden und die hierzu erforderliche Tüchtigkeit durch Fleiß und Anstrengung zu erwerben, wurden durch ihr Beispiel und ihre Lehre tief meinem jungen Gemüte eingeprägt. Die Ansicht der Welt und der menschlichen Verhältnisse schöpfte der Knabe und Jüngling in der Einsamkeit des Landlebens aus der alten und neuen Geschichte, besonders sprachen ihn die Ereignisse der vielbewegten englischen an. War diese Ansicht freilich einseitig, unpraktisch und verführend zu einer gewissen Unbilligkeit in Beurteilung der nahen Wirklichkeit, so entfernte sie mich jedoch auch vom gemeinen und kleinlicher Zeitversplitterung und bestimmte mich zur Beobachtung einer großen Strenge in der Auswahl meiner Freunde, sie nur unter den bessern, edlern, tüchtigen Jünglingen aufzusuchen, die flachen, leeren, eitlen zu vermeiden. – Meine Eltern bestimmten mich zu einer Stelle bei dem Reichsgerichte, auf Erlangung der hierzu nötigen Kenntnisse war meine Erziehung und der Gang meines akademischen Lebens gerichtet. Im Herbst 1773 besuchte ich mit einem Hofmeister Göttingen, wo ich aus Gehorsam gegen den Willen meiner Eltern sehr ernsthaft Jurisprudenz studierte, zugleich aber auch mit der englischen Geschichte, ihren statistischen, ökonomischen und politischen Werken mich bekannt machte und überhaupt durch den vertrauten Umgang mit mehreren jungen, gleichgesinnten Männern als Rehberg, Brandes meine Vorliebe für dieses Volk sich befestigte. Auf Ostern 1777 verließ ich Göttingen, besuchte Wetzlar drei Monate, um den Kammergerichtsprozeß kennenzulernen, blieb den Winter 1778 in Mainz, machte eine Reise mit einem Freunde, dem jetzigen hannoverschen Gesandten in Rom, Herrn von Reden, an die deutschen Höfe zu Mannheim, Darmstadt, Stuttgart, München, hielt mich zwei Monate in Regensburg wegen der Reichstagsgeschäfte auf und ging im Winter 1779 über Salzburg, Passau nach Wien wegen des Reichshofrats, wo ich aber sehr zerstreut und dem geselligen Leben allein ergeben, neun Monate verlebte, Reisen nach Steiermark, Ungarn machte und über Dresden nach Berlin im Februar 1780 ging. Meine Abneigung gegen eine Anstellung bei den Reichsgerichten hatte sich unterdessen ausgesprochen und meine Eltern ihr nachgegeben, meine hohe Verehrung aber für Friedrich den Einzigen, der durch die Erhaltung von Bayern damals die Dankbarkeit dieses Landes und des ganzen Vaterlandes sich erworben hatte, den Wunsch in mir erregt, ihm zu dienen, unter ihm mich zu bilden.– Nach der gewöhnlichen Ordnung der Dinge mußte ich als Referendarius bei einer Kriegs- und Domänenkammer anfangen, vielleicht wäre ich in Förmlichkeiten untergegangen, und die Abhängigkeit von einem mittelmäßigen, steifen, in Förmlichkeiten befangenen Vorgesetzten hätte verderblich und niederschlagend auf mich gewirkt – dank aber einer gütigen Vorsehung fand ich in dem Staatsminister von Heinitz einen väterlichen, mein Schicksal mit Liebe, Ernst und Weisheit bis zu seinem Tode 1802 leitenden Vorgesetzten. Er war ein Freund meiner Eltern, sowie auch seine vortreffliche Gattin, beide nahmen mich mit teilnehmender, nachsichtsvoller Güte auf. – Der Staatsminister von Heinitz war einer der vortrefflichsten Männer seines Zeitalters: tiefer, religiöser Sinn, ernstes, anhaltendes Streben, sein Inneres zu veredeln, Entfernung von aller Selbstsucht, Empfänglichkeit für alles Edle, Schöne, unerschöpfliches Wohlwollen und Milde, fortdauerndes Bemühen, verdienstvolle, tüchtige Männer anzustellen, ihren Verdiensten zu huldigen und junge Leute auszubilden – waren die Hauptzüge dieses vortrefflichen Charakters und brachten die segensreichsten Früchte in dem seiner Verwaltung anvertrauten Geschäftskreise. Damals war es das Bergwerks- und Hüttendepartement, das er aus seinem Nichts in dem Preußischen zu erheben bemüht war, und in welchem er mir vorschlug, mich anzustellen. Verließ ich es gleich im Jahre 1793, so hatte doch das Leben in einem auf die Natur und den Menschen sich beziehenden, die körperlichen Kräfte zugleich entwickelnden Geschäfte den Nutzen, den Körper zu stärken, den praktischen Geschäftssinn zu beleben und das Nichtige des toten Buchstabens und der Papiertätigkeit kennen zu lehren. Ich betrat also im Februar 1780 eine ganz neue Laufbahn, zu der mir alle Vorkenntnisse fehlten; sie zu erlangen war mein ernster Vorsatz, und ich begann also ganz neue Studien durch Besuche der Kollegien in Berlin, durch Begleitung des Ministers von Heinitz auf seinen Dienstreisen 1780 durch Ostfriesland, Holland, Westfalen, das Mansfeldische; 1781 durch West- und Ostpreußen, wo ich meinen Rückweg mit dem nachherigen Staatsminister Grafen von Reden über Warschau, Wilitzka, Krakau durch Schlesien nach Berlin nahm, und durch meinen einjährigen Aufenthalt 1782 in Freiberg und einen dreimonatigen 1783 in Klaustal. Nach meiner Zurückkunft nach Berlin 1784 wurde mir die Direktion des Bergwesens und der Fabriken in Westfalen übertragen, der ich mich mit Eifer, aber etwas einseitig durchgreifend unterzog, daher ich Mißvergnügen und Beschwerden veranlaßte, die ich durch mehr Milde hätte vermeiden können und in der Folge vermied. Ganz unerwartet wurde mir im Juni 1785 der Auftrag, als preußischer Gesandter nach Mainz, Zweibrücken und Darmstadt zu gehen, um den Beitritt dieser Höfe zum deutschen Fürstenbunde zu bewirken, den Friedrich der Große den ehrgeizigen Absichten Josephs II. auf Bayern entgegensetzte. Es gelang mir, den Kurfürsten von Mainz, Carl Friedrich, zum Beitritt zu bewegen; es war eine ungewöhnliche Erscheinung, den Reichserzkanzler und ersten geistlichen Kurfürsten sich vom Kaiser und Hause Österreich trennen und mit einem diesem entgegengesetzten Vereine verbinden zu sehen. Der Kurfürst besaß einen kräftigen Charakter, er glaubte sich als Reichserzkanzler vorzüglich zum Schutz der Verfassung und Aufrechterhaltung der Gesetze berufen; Josephs II. Anmaßungen beunruhigten ihn, dieser hatte ihn persönlich beleidigt, und es schmeichelte ihm, daß der königliche, mit Ruhm bedeckte Greis sich um seine Freundschaft bewarb. Ich bat um meine Zurückberufung, da ich der Diplomatie immer abgeneigt war, wegen der Wandelbarkeit der Politik der Höfe, des Wechsels von Müßiggang und einer schlau berechnenden Geschäftstätigkeit, des Treibens, um Neuigkeiten und Geheimnisse zu erforschen, der Notwendigkeit, in der großen Welt zu leben, mit ihren Genüssen und Beschränkungen, Kleinlichkeiten und Langeweile mich zu befassen, und wegen meines Hanges zur Unabhängigkeit und meiner Offenheit und Reizbarkeit – und kehrte auf meinen Posten im Winter 1785 zurück, führte verschiedene Pläne aus und machte im November 1786 eine mineralogische und technologische Reise nach England, von wo ich im August 1787 wieder zurückkehrte. Man bot mir eine Gesandtschaft nach dem Haag, dann nach Rußland an, die ich ablehnte. Ich wurde aber als Kammerdirektor bei der Kriegs- und Domänenkammer zu Kleve und Hamm angestellt, mit Leitung des Fabrikwesens, Wasserbau und Wegebau besonders beauftragt und bewirkte die Wegsamkeit der Grafschaft Mark durch den Bau von zwanzig Meilen Kunststraßen innerhalb vier Jahren in diesem gebirgigen, fabrik- und produktenreichen Lande, alle Arbeit wurde bezahlt und keine Frohnde geleistet – und eine Verwandlung der Akzise oder Verbrauchssteuer in der Grafschaft Mark in eine für ein offenes, gewerbiges Land passendere Abgabe. Im Jahre 1793 wurde ich Präsident der Kammer in Kleve und Hamm, 1794 von Kleve durch das Einrücken der Franzosen vertrieben, 1795 mit der Verpflegung der nach Westfalen im Mai einrückenden Möllendorfischen Armee beauftragt, sie gelang ungeachtet der schlechten Ernte, des langen Aufenthalts der Clairfaitschen Armee am Niederrhein, der englischen an der Weser und für mäßige Preise durch Verteilung des ganzen Verpflegungsterrains in gewisse Bezirke, in denen für bestimmte Preise von zuverlässigen Kommissarien gekauft wurde, die eine Tantieme an der Ersparung hatten, durch Anlegung von Fuhrlinien aus den Hauptmagazinen in die Ausgabemagazine mit Vorspannfuhren und durch Ausschließung der Generalentrepreneurs. 1796 erhielt ich das Oberpräsidium der westfälischen Kammer zu Wesel, Hamm und Minden; in dieser Provinz bewirkte ich nach einer mit dem Kammerkollegium selbst vorgenommenen Revision die Anlage der Kunststraße von Bielefeld nach Minden, die Verbesserung des Strombandes und der Schiffahrt auf der Weser; manches wurde bei den Leinwandfabriken abzuändern versucht, endlich die Milderung der Eigenbehörigkeit in Betracht genommen, jedoch nicht in dem revolutionären, alte Rechte vernichtenden Sinne. Als die Säkularisationen durch den Reichsdeputationsschluß 1802 erfolgten, wurde ich mit denen der Stifter Münster und Paderborn beauftragt, sie geschah mit Milde, Schonung und Treue, die inländischen Beamten wurden, wenn sie irgend tauglich, beibehalten und das Gehässige der Sache möglichst gemildert. Nach dem Tode des Ministers Struensee, eines geistvollen, sehr unterrichteten Staatsmannes, 1804, wurde mir dessen Stelle im Generaldirektorium übertragen, und zwar das Departement der indirekten Abgaben oder Akzise und Zölle, des Salzwesens, der Fabriken und des Handels, des Staatsschuldenwesens oder der sogenannten Seehandlung und der Bank. Die Operationen, welche ich vom November 1804 bis im September 1806 vornahm, waren: Trennung der Salzfabrikation von der Erhebung der Salzabgaben; die erste wurde als ein technologisches Geschäft dem Bergwerksdepartement überwiesen, die Erhebung aber mit der Verwaltung der übrigen Konsumtionsabgaben verbunden. Hierdurch erhielt man eine beträchtliche Ersparung an den Hebungskosten. Aufhebung aller Binnen- und Provinzialzölle, der Ausfall wurde durch eine Erhöhung der Salzabgabe gedeckt. Verminderung der unnützen Schreiberei bei den Oberbehörden, indem ich eine große Masse von unnützem Papierkram ganz einstellte und die Selbständigkeit der Provinzialstellen vermehrte. Die Akzisetarife der Provinzen Ost- und Westpreußen wurden dem Interesse der großen Handelsstädte angemessen gemacht. Ein Plan zur Gleichsetzung der indirekten Steuerverfassung in Süd- und Neuostpreußen und zur Ablösung vieler verderblicher Lokalabgaben dieses Landes wurde entworfen nach einer 1805 von mir vorgenommenen Bereisung der Provinzen Süd-, Neuost-, Ost- und Westpreußen und Pommern. Die englischen Verbesserungen bei der Wollfabrikation, den Maschinenspinnereien, Tuchscherereien einzuführen angefangen, eine große Baumwollenspinnerei in Berlin angelegt. Die Bank hielt ich für ein verderbliches Institut; sie zog bedeutende Geldsummen an sich, deren Verwendung Beamten anvertraut war; sie sollte zwar nicht auf Grundstücke ausleihen, sondern nur auf Waren, Papiere usw. diskontieren. Die Beamten ihrer Provinzialkontors zu Elbing liehen leichtsinnig auf Güter in Preußisch-Polen, woraus nachher sehr verderbliche Transaktionen mit Napoleon, später mit Rußland entstanden. Die anderen Kontors begünstigten hauptsächlich jüdische Bankiers, deren List, Beharrlichkeit, Zusammenhang und Mangel an Ehrgefühl, wenn nur Habsucht befriedigt wird, in jedem Staate verderblich ist und besonders nachteilig auf die Beamtenwelt wirkt. Ich verbot die hypothekarischen Geschäfte in Südpreußen, zog alle 2 Monate die zum Teil seit Jahren ausstehenden Fonds ein, bei welcher Gelegenheit sich ein grober Betrug eines jüdischen Bankiers entdeckte, der ihn zur Flucht nach Wien zwang, wo er Schutz durch seine Schwägerin Frau von Arnstein und durch Veränderung der Religion fand und einen Offizianten zum Selbstmord brachte. Zugleich entwarf ich einen Plan zur Beschränkung des Zuflusses des baren Geldes zu der Bank, um den unmittelbaren Verkehr zwischen der Geld besitzenden und der das Geld zum Gewerbebetrieb bedürfenden Klasse zu begünstigen, welcher dessen Erhaltung ohnehin erschwert war durch die Vollkommenheit des Hypothekenwesens und die landschaftlichen Kreditsysteme. Alles dieses wurde aber teils vereitelt, teils erschüttert durch die große Katastrophe, welche die preußische Monarchie traf, Folge einer schwankenden, zaudernden, allein auf momentane Erhaltung äußerer Ruhe berechneten Staatsklugheit und großen Kriegsunglücks. Gegen Ende des Jahres 1805 brach ein neuer Krieg mit Napoleon aus, an dem Preußen bedingt teilzunehmen beschloß. Mir wurde der Auftrag, Vorschläge abzugeben zur Anschaffung des Kriegsfonds. Diese Vorschläge waren: Benutzung des damals bedeutenden Schatzes. Vermehrung seiner Wirksamkeit durch Kreierung von zinslosen Schatzkammerscheinen, welche auf gewissen Kontors realisiert werden konnten und in den Kassen angenommen wurden Einlieferung der Naturalien gegen bestimmte, den Durchschnittsmarktpreisen entsprechende Preise durch Landfuhren Anleihen in Kassel und Leipzig. Diese Vorschläge wurden genehmigt. Der Krieg brach für Preußen erst im Herbst 1806 aus. Mit den von mir angegebenen Mitteln wurde er vorbereitet und geführt. Im Sommer 1806 hatte ich eine Dienstreise durch Schlesien, das Halberstädtische und Magdeburgische gemacht und kam im August nach Berlin; hier fand ich alles in der größten Bewegung und Gärung; die Prinzen Louis Ferdinand, Wilhelm, Heinrich, der Prinz von Oranien hatten sich verabredet, in einer von Johannes von Müller entworfenen Vorstellung den König sehr ehrerbietig um Entfernung des Ministers Grafen von Haugwitz und der Kabinettssekretäre Beyme und Lombard zu bitten, weil diese sich durch den Mißbrauch ihres Einflusses und ihre Vorliebe für Frankreich der Nation durchaus verhaßt gemacht hatten; sie forderten mich und den General Rüchel, der ein in Hannover stehendes Armeekorps befehligte, auf zur Mitunterzeichnung. Ich hielt die Art der Verwaltung durch Kabinettsräte, die dem König unmittelbar vortrugen und überwiegenden Einfluß, aber keine Verantwortlichkeit besaßen, für verderblich und hatte mich darüber schon längst in einem Aufsatze, der dem König wahrscheinlich nicht unbekannt geblieben, ausgesprochen. In der gegenwärtigen Krise schien es mir doppelt wichtig, diese Veränderung zu bewirken und den König zu bewegen, unmittelbar mit seinen Ministern zu arbeiten; ich fand also kein Bedenken, die Vorstellung mit zu unterzeichnen, riet, sie durch den General Rüchel selbst überreichen zu lassen, der aber durch den Marsch seines Truppenkorps verhindert wurde und sie durch seinen Adjutanten dem König überreichen ließ. Dieser wurde darüber sehr aufgebracht, sah es als eine höchst strafbare Anmaßung an, gab seinen beiden Brüdern und dem Prinzen von Oranien einen scharfen Verweis, schickte sie schleunigst zu ihren marschierenden Regimentern und ließ mir seine Unzufriedenheit durch den General Phull, jetzt in russischen Diensten, zu erkennen geben. Wichtigere Ereignisse folgten so schnell, daß dieses bald vergessen wurde; ich bekam infolge vieler Arbeiten im September einen heftigen Anfall von Podagra, der mich nicht bis in den Mai des folgenden Jahres verließ. Der Krieg brach los, die Ereignisse wurden immer drohender, die Katastrophe näherte sich, in den mir anvertrauten Kassen waren sehr große Geldvorräte, ich ließ sie einpacken und, sobald die Nachricht des unglücklichen 14. Oktober uns erreichte, sie nach Stettin, dann nach Königsberg abgehen; mit ihrer Hilfe wurde der Krieg bis zum Tilsiter Frieden fortgesetzt, ein Tag Verzug hätte ihren Verlust zur Folge gehabt, so wie dadurch große Vorräte an Pulver und Waffen in Berlin verlorengingen, deren Versendung sich sogar der Fürst Hatzfeld, den sein Schwiegervater Graf Schulenburg-Kehnert eigenmächtig zum Kommandanten angestellt hatte, widersetzte, unter dem Vorwande, Berlin nicht dem Zorne Napoleons auszusetzen. Ich verließ den 20. Oktober 1806 sehr krank Berlin, ging nach Danzig, wurde vom König zu einer Ministerialkonferenz nach Graudenz berufen wegen Annahme von Präliminarien, welche die Herren von Luchesini und Zastrow in Berlin unterzeichnet hatten und erträglich waren, die schnelle Übergabe von Magdeburg, Hameln, Küstrin, Stettin bewog Napoleon, diese Präliminarien zu verwerfen und einen anderen Waffenstillstand vorzuschreiben, wonach Danzig, Glogau, Graudenz übergeben werden, die russischen Armeen Preußen räumen sollten; dieser Waffenstillstand wurde in einer zweiten Ministerialkonferenz zu Osterode geprüft, die Generale Kalkreuth, Geusau, Laurenz rieten die Annahme, der Minister Voß und ich widerrieten sie, er wurde vom Könige verworfen, dieses Duroc bekannt gemacht und nunmehr der Entschluß gefaßt, den Schicksalen des Krieges mutig entgegenzugehen und sich fest an Rußland und England zu schließen. Das Lestocsche Korps bei der Bennigsenschen Armee sollte verstärkt, der Krieg in Schlesien fortgesetzt werden und der König sowohl als die königliche Familie sich zu einem Aufenthalte in Rußland vorbereiten. Graf Haugwitz legte seine Stelle nieder, man fragte mich, was ich zu tun gesonnen sei, wenn der König nach Rußland gehe? Ich erklärte mich bereit, dem Könige zu folgen, wohin ihn sein Schicksal auch führe. Er nahm diese Erklärung gnädig auf, und ich kehrte immer noch sehr krank nach Königsberg zurück. Das Kabinett des Königs war durch den Abgang des Grafen Haugwitz, die Entfernung des Geheimen Kabinettsrats Lombard, gegen den sich die öffentliche Meinung laut aussprach, aufgelöst, nur der Geheime Kabinettsrat Beyme blieb um die Person Sr. Majestät, die mir das auswärtige Departement übertrugen; ich lehnte es ab, weil ich es für bedenklich hielt, einen mir ganz unbekannten Geschäftszweig von der größten Wichtigkeit in einem Moment der höchsten Krise zu übernehmen, und weil ein Kabinettsminister bereits vorhanden war, der in tiefster Eingezogenheit in Königsberg lebende Herr von Hardenberg, auf den ich den König aufmerksam machte, zugleich den Antrag wegen unmittelbarer Behandlung der Geschäfte mit den sie leitenden Ministern wiederholte. Bald darauf bildete er ein Kabinettsministerium, welches aus dem General Zastrow für die auswärtigen, General Rüchel für die Militär- und aus mir für die inneren Angelegenheiten bestand und welchem der Geheime Rat Beyme als Kabinettsrat beigeordnet war; dieser Mann war allgemein und in hohem Grade verhaßt, ich besorgte, er würde seinen überwiegenden geheimen Einfluß mißbrauchen, und bestand auf seine Entfernung als der Bedingung meiner Annahme der angebotenen Stelle. Krankheit und tiefer Unwille gegen die Urheber des befolgten, so unheilbringenden politischen Systems hatten mich überhaupt sehr verstimmt und erbittert. Unterdessen näherten sich die Feinde Königsberg Dezember 1806 und Januar 1807. Die königliche Familie ging nach Memel, ich wollte ihr dieselbe Nacht mit Hinterlassung der Meinigen und eines an dem Nervenfieber todkranken Kindes folgen, als ein Feldjäger mir eine Kabinettsorder brachte, die Vorwürfe über meine Widersetzlichkeit enthielt und die Äußerung: meine Departementsverwaltung sei zwar musterhaft gewesen, daß ich aber meinen Leidenschaften das Wohl des Staates aufopfere. Ich antwortete augenblicklich: in diesem Falle könne ich Sr. Majestät Vertrauen nicht besitzen, demnach allerhöchst dero Minister nicht sein und bitte um meinen Abschied, den ich den folgenden Tag erhielt. – Diese Entlassung machte einen üblen Eindruck auf das Publikum, sämtliche Minister bezeugten mir ihre Teilnahme, und ich blieb krank in Königsberg bis nach der Schlacht von Eylau, wo die Verbindung mit Danzig wiederhergestellt wurde, und wohin ich mit meiner Familie im März 1807 abreiste, aber mich wegen der drohenden Belagerung nicht lange aufhielt, sondern unter mancherlei Gefahren von den in Stolpe stehenden Polen und den zwischen dem Schillschen Korps und der Stettiner Garnison zwischen Slawe und Naugarden vorfallenden Gefechten meine Reise fortsetzte und Berlin erreichte. Hier fand ich alles über die Schlacht von Eylau aufgeregt, alles voll Hoffnung, von dem Feinde befreit zu werden, den Gouverneur General Clark aber über meine Ankunft sehr beunruhigt, bis er meine Absicht, auf meine Güter zurückzukehren, erfuhr und mich sehr freundlich behandelte. Ich erreichte Nassau Ende März und suchte nun meine durch fortdauernde podagrische Anfälle sehr erschütterte Gesundheit wiederherzustellen, soweit als es bei der Teilnahme an dem unglücklichen Schicksal meines Vaterlandes, dem ungewissen Erfolg des Krieges, dem tiefen Unwillen über die mich betreffende Mediatisierung möglich war. Ich beschäftigte mich, die Resultate meiner Erfahrungen über Bildung einer zweckmäßigen Verwaltung zu ordnen und niederzuschreiben. Unterdessen wurde der Krieg lebhaft fortgeführt, es erfolgte die Schlacht von Friedland, der Friede von Tilsit; als dieser zu meiner Kenntnis kam, wurde ich sehr krank; ein doppeltes, heftiges Tertianfieber hatte mich in hohem Grade geschwächt, als im August 1807 mir zwei Feldjäger, der eine von Memel über Wien, der andere von Hamburg abgefertigt, Briefe des Staatsministers von Hardenberg brachten, die mich benachrichtigten: Napoleon habe fest auf seine Entlassung bestanden und auf die Äußerung des Königs, er könne diesen erfahrenen Geschäftsmann nicht missen, geantwortet, er könne ihn durch den Grafen Schulenburg-Kehnert oder mich ersetzen – ich erfuhr in der Folge, General Clark habe sich in seinen Briefen an Napoleon sehr vorteilhaft über mich geäußert; General Graf von Schulenburg hatte den Antrag abgelehnt und trat als Staatsrat in westfälische Dienste. Herr von Hardenberg forderte mich namens des König auf, wieder in Dienste zu treten, in demselben Sinn und höchst wohlwollend schrieb Prinzeß Luise; – ich erklärte mich zur Annahme bereit ohne Zusatz einer Bedingung, in einer Antwort, die ich wegen fortdauernder Schwäche meiner Frau diktierte und nur unterschreiben konnte, und reiste anfangs September 1807 nach Memel ab. Im Preußischen fand ich alles höchst niedergeschlagen und erbittert, drei französische Armeekorps unter drei Marschällen saugten alle Kräfte des Landes zwischen Weichsel und Elbe durch Einquartierung, Requisitionen, Tafelgelder aus, am rohesten war das Betragen der Truppen des Rheinbundes. Eine Kontribution von 100 Millionen Franken sollte als Bedingung der Räumung erlegt werden, jeder Tag brachte Nachrichten von neuen Bedrückungen, Kränkungen; die angrenzenden Regierungen benutzten alle Gelegenheiten zu Neckereien; die französischen Behörden, besonders der Marschall Soult, betrugen sich mit einem unerträglichen Übermut, und jede Stadt wurde durch die Anmaßungen eines französischen Kommandanten gepeinigt, hierzu kam das individuelle Unglück so vieler tausend gehaltlos gewordener Offiziere, die das tiefe Gefühl ihrer Schmach und Demütigung peinigte, das durch den Unwillen ihrer Mitbürger über das pflichtwidrige Benehmen der kapitulierenden Korps und Festungskommandanten und der bitteren, damals erscheinenden Schmähschriften, z. B. die Feuerbrände, täglich gereizt wurde. In ihnen und der größten Mehrzahl der Bevölkerung glühte ein tiefes Gefühl der Rache, einer Sehnsucht nach einer günstigen Gelegenheit, die Fesseln zu zerbrechen, den alten Waffenruhm, das unschätzbare Glück der Unabhängigkeit wieder zu erringen; nur wenige Feige und Weichlinge fanden den Zustand erträglich und hofierten den französischen Machthabern. – An der Spitze der französischen Administration stand Daru, arbeitsam, gescheit, wissenschaftlich und praktisch durch das Leben in den Revolutionsstürmen gebildet, geschäftskundig, vertraut mit Napoleons Gesinnungen, kalt, unerbittlich und geübt in den Künsten der Bedrückung. Ich besuchte ihn in Berlin bei meiner Durchreise, er fragte mich nach den Mitteln zur Bezahlung der Kontribution, ich bestand auf Verminderung und terminliche Zahlung. Das rechte Weichselufer war von französischen Truppen befreit; aber hier sah man die Folgen des verheerenden Krieges, dem es 1806 und 1807 zum Schauplatz gedient hatte; alle Kräfte des Landes erschöpft, den Vieh- und Pferdestand zerstört, viele Dörfer, mehrere Städte abgebrannt, viele tausend Familien im Elend, so daß in einem einzigen Amte 500 Kinder armer, verschollener oder am Faulfieber gestorbener Eltern sich fanden, für welche man sammeln und sie auf öffentliche Kosten nähren mußte. In Memel fand ich den König höchst niedergedrückt, überzeugt, daß ihn ein unerbittliches Verhängnis verfolge, daß alles, was er unternehme, nur mißlingen könne, geneigt, um dieses ihn verfolgende Schicksal zu versöhnen und es von seinem Vaterlande abzuwenden, in den Privatstand zurückzutreten. Die Königin war weich, wehmütig, voll Besorgnisse und voll Hoffnung. Beide Majestäten geruhten mich sehr gnädig zu empfangen; sämtliche Minister waren bis auf den Minister von Schrötter, den preußischen Provinzialminister, einen gescheiten, sachkundigen, unterrichteten Mann, entlassen, die Geschäfte interimistisch den Geheimen Räten von Schön, Stägemann, Niebuhr übertragen, eine Kommission zur Reorganisation des Militärs ernannt, aus den Obersten Scharnhorst, Gneisenau, den Majoren Grollmann und Brunikowsky, diesem als Repräsentant des alten Herkömmlichen. Der König übertrug mir die Leitung sämtlicher innern und äußeren Verwaltungsangelegenheiten, denen ich mich im Vertrauen auf die Vorsehung, mit Hilfe der eben genannten, sehr ausgezeichneten, würdigen Männer unterzog. Man ging von der Hauptidee aus, einen sittlichen, religiösen, vaterländischen Geist in der Nation zu heben, ihr wieder Mut, Selbstvertrauen, Bereitwilligkeit zu jedem Opfer für Unabhängigkeit von Fremden und für Nationalehre einzuflößen und die erste, günstige Gelegenheit zu ergreifen, den blutigen, wagnisvollen Kampf für beides zu beginnen. Man zählte auf den Beistand von England, hoffte auf Rußland und auf mögliche unberechenbare Ereignisse – die dann in der Folge und bald eintraten. Die zur Erreichung jenes allgemeinen Zweckes ergriffenen Maßregeln waren: Aufhebung der persönlichen Leibeigenschaft in der preußischen Monarchie; durch ein Edikt Oktober 1807 sollte mit dem 8. Oktober 1809 die persönliche Leibeigenschaft mit ihren Folgen, insbesondere dem sehr drückenden Gesindezwangsdienst aufgehoben sein, die aus dem dinglichen Besitz fließenden Verpflichtungen des Bauern blieben unverändert. Es war der Neuerungssucht des Staatskanzlers Hardenberg (beraten von einem Phantasten, Herrn Scharrenweber, der im Irrenhaus zu Eberbach 1820 starb) vorbehalten, die Verhältnisse des Gutsherrn zum Bauernstand und dessen innere Familienverhältnisse auf eine diesem verderbliche Art 1811 umzuwälzen; hieran hatte ich keinen Anteil. Verwandlung der Domänenbauern in Ost- und Westpreußen in freie Eigentümer. Bildung städtischer Gemeinden durch die Städteordnung 1808, versehen mit dem Wahlrecht ihrer Magistrate und einer angemessenen inneren Verfassung, um die Liebe zur Gemeinde und Teilnahme an Gemeindeangelegenheiten zu erwecken und zu unterhalten. Der wohltätige Einfluß dieser Städteordnung hat sich bis auf den heutigen Tag bewährt. Der König war damals schon geneigt zur Bildung von Reichsständen und zog in vielen Fällen die vorhandenen Landstände zu Rate. Die Finanzmittel zur Bestreitung der Verwaltungskosten und Anschaffung der Fonds zur Kontributionszahlung waren: Ersparung; die Gehälter wurden, mit Ausnahme der ganz geringen unter 100 Talern, nach einer gewissen Stufenleiter vermindert bis zu der Hälfte – die Hofhaltung sehr eingeschränkt, der König entsagte den ihm zukommenden Schatullegeldern. Die noch vorhandenen Kassenbestände wurden benutzt. Ein in Holland eröffnetes Anlehen, welches der König Ludwig mit Teilnahme und Wohlwollen begünstigte. Rußland verschuldete an den König und an das Land aus dem Kriege 1806/1807 bedeutend für Vorschüsse, Lieferungen – eine russische, aus hundert Personen bestehende Liquidationskommission wurde eingesetzt, die auch gar nichts ausrichtete. Man schloß in Petersburg eine Konvention ab über Zahlung einer Aversionalsumme in Banknoten nach dem Kurs, und ihr Betrag wurde zu den Staatsbedürfnissen verwendet, in der Folge aber den Eigentümern wieder vergütet. Auf einer Versammlung der ostpreußischen Landstände wurde das Kriegsschuldenwesen der Provinz reguliert, mit der Zahlung begonnen. Unterhandlungen mit dem Kurfürsten von Hessen um eine Anleihe aus seinen in England habenden Kapitalien gegen Verpfändung oder Verkauf von Domänen, die Fürst Wittgenstein, um sich geltend und wichtig zu machen, vorschlug. Dieser Mann ist das Ideal eines Höflings, sans humeur et sans honneur und besitzt alle erforderlichen Eigenschaften, um ohne inneren Gehalt, ohne Tüchtigkeit, ohne Kenntnisse sich eine vorteilhafte Stellung im Leben zu erschleichen, kalt, berechnend, beharrlich, feige, biegsam bis zur Kriecherei, nach Geld und nach einem Garderobeneinfluß strebend, den er besitzt und durch den er höchst nachteilig auf große Geschäfte im preußischen Staat wirkt. Er begann seine Laufbahn am Hofe Karl Theodors, erst bei den Spieltischen der Antichambre, dann eine Verbindung mit dessen natürlicher Tochter, der Äbtissin von Lindau suchend, 1792 nach einem Beschluß der zur Wahl Kaiser Franz' II. versammelten kurfürstlichen Gesandten wegen verdächtiger Verbindungen mit dem französischen Gesandten in Mainz nach Ehrenbreitstein gefänglich gebracht, entlassen, Gesellschafter der Madame Rietz, ihr Begleiter nach Italien, Obersthofmeister der verstorbenen Königin, Gesandter nach Kassel, Chef eines Bankierhauses, mit Fonds, die er vom Kurfürsten lieh, Vertrauter des Grafen Haugwitz und Herrn von Hardenberg, dem er Geld vorschoß, Entrepreneur des Plettenbergschen Konkurses, den er noch mehr verwirrte. Nach der Schlacht von Auerstädt hielt er sich bald in Hamburg auf, wo er eine Verbindung mit Bernadotte anzuknüpfen suchte, bald in Königsberg auf, wo er sich mir zu nähern suchte durch das erwähnte Anleiheprojekt, das der Kurfürst aber nie einzugehen und seine in England sicherstehenden Fonds auf dem festen Land im Preußischen anzulegen gesonnen war, wie ich in der Folge in Prag von seinen Geschäftsleuten erfuhr. Ich sandte den Präsidenten von Vincke mit den Domänenanschlägen an den Kurfürsten nach Kiel, Wittgenstein bewog ihn aber bei der Durchreise durch Hamburg, ihm alle Papiere abzugeben, um die Erdichtung zu verbergen. Die Militärkommission legte im Jahre 1808 den Grund zu den Einrichtungen, deren Nutzen sich in den Jahren 1813, 1814 und 1815 so trefflich bewährte und die noch beibehalten sind. Aufhebung der Stockprügel, eines entehrenden, nach Willkür und Laune angewandten Strafmittels (2. August 1808). Allgemeine Militärdienstpflicht, die bisher nur auf den unteren Klassen ruhte; hierdurch entstand die Möglichkeit, die Dienstjahre abzukürzen, die Armee durch Inländer mit Aufhebung der fremden Werbung vollständig zu erhalten. Wissenschaftliche Ausbildung der Offiziere und Zulassung des verdienten Kriegers zu diesem Stande, ohne Rücksicht auf adlige Geburt. Die Geschäftsbehandlung erlitt eine wesentliche Veränderung, indem die Zwischeninstanz der Kabinettsräte hinwegfiel und der König sich unmittelbar von mir, von dem Minister der auswärtigen Geschäfte und dem Generaladjutanten Obersten Scharnhorst, als die Stelle des Kriegsministers versehend, wöchentlich viermal vortragen ließ. Indem diese inneren Veränderungen vorgingen, dauerte immerfort der Druck der Besetzung des größten Teiles der Monarchie durch drei französische Armeekorps. Napoleon begehrte durch den Generalarmeeintendanten Daru die Abtragung der Kontributionen bar oder durch Überlassung von Domänen für den Kapitalwert von 100 Millionen Franken oder Besetzung der Festungen Glogau, Küstrin, Stettin und Unterhaltung der Garnisonen bis zu der allmählichen Abtragung der Kontobution. Man versuchte eine Verminderung der Summe zu erhalten durch Absendung des Prinzen Wilhelm, Bruders des Königs, an Napoleon, bei dem sich zu derselben Zeit der Großherzog von Würzburg, Erzherzog Ferdinand, aufhielt. – Er reiste im Januar 1808 nach Paris; in der ersten Unterredung mit dem Kaiser stellte er ihm mit der größten Lebhaftigkeit das Unglück seines Vaterlandes und der königlichen Familie vor, suchte ihn zu überzeugen, man werde nach erfolgter Räumung mit größter Gewissenhaftigkeit die Zahlungsverpflichtungen einhalten; zuletzt, als er glaubte, Napoleon in einer milderen Stimmung zu finden, da dieser ihn aufzurichten sich bemühte, erklärte er mit vieler Lebhaftigkeit: er selbst erbiete sich mit seiner Gemahlin zur persönlichen Verhaftung bis zur erfolgten Zahlung. Napoleon trat vor ihn, umfaßte ihn und sagte: C'est bien noble, mais c'est impossible; – er behandelte den Prinzen mit Auszeichnung, der sich mit Würde und Ernst während seines Aufenthaltes benahm. Der Prinz hatte vor seiner Abreise von Memel dieses Anerbieten zur persönlichen Verhaftung insgeheim mit seiner edlen, vortrefflichen Gattin verabredet und von Paris aus erst mir den getanen Schritt bekannt gemacht. – Um nun kein Mittel zur Milderung der Lage der preußischen Monarchie unversucht zu lassen, ging ich nach Berlin, um persönlich mit Daru zu unterhandeln. – Dieser schlug vor, die Kontribution durch Überlassung von Domänen für einen Wert von 100 Millionen Franken zu bezahlen. Man fand die Überweisung eines so bedeutenden Grundeigentums an Napoleon durchaus verwerflich, das Land wäre mit französischen Beamten überschwemmt worden, die alle geheimen Maßregeln zur beabsichtigten Befreiung erforschen und verraten konnten, – ich bot also Daru Pfandbriefe an und von den ansehnlichsten Bankiers des Staates unterzeichnete Promessen, die terminlich eingelöst werden sollten. Während dieser Unterhandlungen brach der spanische Krieg aus (Sommer 1808), die Räumung des Landes war notwendige Folge davon (September und Oktober), nur die Festungen Glogau, Küstrin und Stettin blieben mit 10 000 Mann besetzt. Napoleon antwortete auf die geschehenen Vorschläge nicht, sondern ging nach Spanien, Prinz Wilhelm kehrte zurück, und ich verließ Berlin unverrichteter Sache. Der in Spanien ausgebrochene und mit glücklichem Erfolg begleitete Volkskrieg hatte den Unwillen über die erlittene Herabwürdigung unter den Einwohnern des preußischen Staates erhöht, alles dürstete nach Rache, Pläne zu Aufständen, um die im Lande zerstreut stehenden Franzosen zu vernichten, waren verabredet, unter anderen sollte ein solcher in Berlin ausgeführt werden, und ich hatte alle Mühe, die Anführer, die mir ihre Absichten anvertrauten, von einem unzeitigen Ausbruch abzuhalten. Alles harrte auf den Fortgang des spanischen Krieges, auf den Ausbruch des österreichischen, da die Rüstungen dieser Macht nicht unbekannt blieben; die Erwartungen waren auf das höchste gespannt, man mußte bedacht sein, den erregten Geist des Widerstandes zu mäßigen, um ihn unter günstigeren Umständen zu benutzen. In diesem Gesichtspunkt fuhren die Mitglieder der Militärkommission, Oberst Scharnhorst, Gneisenau, Major Grollmann mit den vorbereitenden militärischen Einrichtungen fort, man verstärkte Kolberg, um die Seeverbindung mit England zu erhalten, wählte tüchtige Offiziere zu Korpskommandanten, entfernte alle träge, lau und übelgesinnte, mit dem Zustand der Knechtschaft zufriedene, an deren Spitze Feldmarschall Kalkreuth, der Stifter des unglücklichen Baseler Friedens, stand, ein gescheiter, erfahrener Soldat, aber schlau, ehrgeizig, neidisch und durch den Schlendrian des Alters und die Herrschaft einer bösen, geizigen Frau abgestumpft. An diese Partei schlossen sich alle genußliebenden Weltleute, z. B. Fürst Hatzfeld, alle Juden, einzelne engherzige Landjunker, alle egoistischen und im Schlendrian verknöcherte Beamte, mehrere sophistische Gelehrte, und sie betrieben, soviel sie es vermochten, eine Verbindung mit Frankreich. – Der großen Masse der Nation war dieser Gedanke unerträglich, der fortdauernde Druck der französischen Garnisonen, der Durchmärsche, unsägliche Neckereien unterhielten bei ihr den Haß gegen die Franzosen, und man konnte auf eine kräftige Unterstützung rechnen. Fichtes Reden an die Deutschen, während der französischen Besetzung von Berlin und unter der Zensur des Intendanten Herrn Bignon gedruckt, wirkten sehr auf die Gemüter der gebildeten Klasse. – Eine Wirkung dieses heftigen Nationalunwillens über den Despotismus Napoleons und nicht seine Quelle war der Tugendbund, von dem ich so wenig Stifter als Mitglied war, wie ich bei meiner Ehre versichern kann, und wie es seinen Urhebern wohl bekannt ist. Ungefähr im Juli 1808 bildete sich in Königsberg ein Verein mehrerer Offiziere, z. B. Oberst Gneisenau, Grollmann usw., Gelehrter, z. B. Professor Krug, um die Selbstsucht zu bekämpfen, die edleren sittlichen Gefühle zu beleben, und reichten nach Vorschrift der bestehenden Gesetze ihre Statuten und das Verzeichnis der Mitglieder bei des Königs Majestät ein, der die ersteren ohne mein Zutun genehmigte, weil ich überhaupt glaubte, es bedürfe keiner anderen Anstalt, als nur der Belebung des christlichen, vaterländischen Geistes, wozu der Keim in den bestehenden Einrichtungen des Staates und der Kirche bereits liege. Die neue Gesellschaft hielt ihre Versammlungen, von deren Beschäftigungen mir nichts bekannt war, und als sie sich später erbot, auf Erziehungs- und Militäranstalten einen mittelbaren Einfluß auszuüben, so wies ich den Antrag, als in den den Staats- und kirchlichen Behörden zustehenden Wirkungskreis eingreifend, ab. Da ich bald darauf aus dem Staatsdienste verdrängt wurde, so ist mir das fernere Wirken dieser Gesellschaft unbekannt. Während im Innern der Groll über den Druck der Fremden immer zunahm, verwickelten sich die äußeren Angelegenheiten immer mehr; der Kampf der Spanier wurde kräftiger, die geheimen Kriegsrüstungen der Österreicher schritten fort, die angekündigte Zusammenkunft Napoleons und des Kaisers Alexander in Erfurt erregte bei vielen die Besorgnis der nahen Entwicklung großer, Deutschland und die preußische Monarchie bedrohender Pläne. Die Militärkommission legte dem König Pläne zur Nationalbewaffnung und Verteidigung gewisser, durch die Natur zu festen Versammlungsorten bestimmter Punkte vor, er prüfte sie mit großer Aufmerksamkeit und erklärte gegen die Obersten Scharnhorst, Gneisenau und mich, wie diese Pläne nur insofern ausführbar seien, als Rußland an dem Kriege gegen Frankreich teilnehmen werde; bei der Ankunft des Kaisers, dessen Durchreise nach Erfurt angekündigt war, werde man dessen Absichten erfahren. Der Kaiser empfahl während seines dreitägigen Aufenthalts in Königsberg Geduld, Erwarten günstiger Umstände, versprach dringend, sich bei Napoleon um Verminderung der Kontribution, Räumung des Landes zu verwenden, und ich sollte ihm sogleich nach Erfurt folgen, um diese Unterhandlung fortzusetzen. Am Morgen des zu meiner Abreise festgesetzten Tages kam der Moniteur in Königsberg an, der einen von mir an Fürst Wittgenstein geschriebenen, mit sehr heftigen Noten begleiteten Brief enthielt, in dem ich mich unter anderen Dingen äußerte, man müsse den Geist der Unzufriedenheit in dem Königreich Westfalen unterhalten. – Dieser Brief war nebst anderen Geschäftspapieren einem als Kurier abgefertigten Beamten, Herrn Koppe, anvertraut, der sich in Berlin bei der Durchreise aufhielt, ungeachtet er mit französischen Pässen versehen, auf Befehl des Marschalls Soult bei Spandau verhaftet, die Papiere ihm abgenommen und nach dem Chateau Joux geschickt wurde. Später wies man ihm auf die Verwendung seines Schwiegervaters, des als Chemiker bekannten Professors Crell, Dijon zum Ort seines Aufenthaltes an. Ich ging sogleich zum König und bat ihn, mich zu entlassen, weil meine Beibehaltung ihm nur nachteilig sein könne, er wollte aber den Erfolg der Zusammenkunft in Erfurt und die Zurückkunft des russischen Kaisers abwarten und sandte den Minister Graf Golz nach Erfurt, einen gutmütigen, weichen, mit dem Mechanismus diplomatischer Formen nicht unbekannten Mann. Er nahm seinen Weg über Berlin, hier bestürmte ihn die ganze Partei der französisch Gesinnten; sie und Daru äußerten, meine Entfernung sei nötig; Napoleon werde meine Auslieferung fordern. Graf Golz schrieb es mir und drang in mich, für meine Sicherheit besorgt zu sein und abzugehen. Es kam aber darauf an, zu verhindern, daß die französisch Gesinnten sich nicht in das Ministerium drängten und in der Folge die Benutzung der gehofften günstigen Ereignisse verhinderten, und ferner noch einige zweckmäßige Abänderungen in der Verwaltung einzuführen. – Das Ministerium erhielt auf meinen Vorschlag eine andere Verfassung, die Geschäfte wurden nicht wie ehemals nach Materien und Provinzen, sondern allein nach Sachen verteilt und ein Vereinigungspunkt durch die Umformung des bisherigen, fast untätig gewordenen Staatsrats gebildet. Der Kaiser kam von Erfurt, ohne etwas für Preußen bewirkt zu haben, vielmehr war Graf Golz genötigt gewesen, eine äußerst drückende, von Napoleon vorgeschriebene Konvention zu schließen, und Kaiser Alexander suchte dieses durch Ausdruck von Teilnahme und eine Einladung des Königs und der Königin, Petersburg zu besuchen, zu mildern – ich riet die Reise ab wegen der unglücklichen Lage des Königlichen Hauses, der bedeutenden Reisekosten; die Königin wünschte die Reise und erlangte sie in der Folge.– Das neue Ministerium wurde gebildet, Graf Dohna von Schlobitten erhielt das innere, Herr von Beyme das der Justiz, der König wählte selbst Herrn von Altenstein zum Minister der Finanzen, das Kriegswesen behielt Oberst Scharnhorst als Generaladjutant und die auswärtigen Angelegenheiten Graf Golz, der bei seiner Zurückkunft von Berlin die Wünsche der französischen Behörden und ihrer inländischen Anhänger wegen meiner Entlassung dem König dringend vorlegte. Ich nahm sie, der König bezeigte mir seine Teilnahme, und ich reiste nach Berlin, wo mich meine Familie seit einem Monat erwartete. Das Land hatten die Franzosen geräumt, um nach Spanien zu ziehen, der Unwille über ihren Druck konnte sich lauter und freier aussprechen; Schills Einrücken in die Hauptstadt war ein Triumphzug; von allen Seiten erhielt ich Beweise von Teilnahme, mit Ausnahme der französischen Partei. Meine Absicht war, mit den Meinigen in Breslau die Ereignisse, denen man für das Jahr 1809 entgegensah, abzuwarten und dann nach Maßgabe der Umstände zu handeln. Im Januar 1809 kam der neue französische Gesandte, Herr von St. Marsan, nach Berlin, er schickte mir den holländischen Herrn von Goldberg, den ich im Frühjahr 1808 als einen verständigen, wohlwollenden Mann hatte kennen lernen, ließ mir das Proskriptionsdekret Napoleons zustellen und sagen, er habe Befehl, alle politischen Verhältnisse mit Preußen abzubrechen, wenn er mich noch in Berlin antreffe; er würde aber, wenn ich sogleich abreise, annehmen, ich sei bereits abwesend. Ich verließ also Berlin, ohne zu wissen, wo ich einen Zufluchtsort finden sollte, ging nach Buchwald zu meinem Freunde Graf Reden. Da aber Verhaftungsbefehle nicht allein in allen Rheinbundslanden, sondern auch in Preußen erfolgten, so ging ich nach Böhmen und schrieb nach Wien an Graf Stadion und den Finanzminister Graf Odonnel, einen alten, bewährten Freund, um durch sie die Erlaubnis zu erlangen, in der österreichischen Monarchie zu bleiben. Man wies mir Brünn zum Ort des Aufenthalts an. Es zeigte sich in Böhmen und Mähren ein herrlicher Geist der Vaterlandsliebe, ein glühender Eifer, so viele Kränkungen an einem übermütigen Feinde zu rächen. Diese Gesinnungen beseelten alle Stände, jedes Alter; in der Landwehr fand man Männer und Jünglinge aus den oberen Ständen, alle Entbehrungen ertragend, allen Gefahren freudig entgegensehend; die Verwundeten und Kranken wurden überall mit Freudigkeit aufgenommen. Der Krieg war eine Nationalsache, nicht eine Kabinettsmaßregel. (Hier lernte ich auch den vortrefflichen Grafen Berthold kennen, der ein Opfer seiner Menschenliebe wurde.) Nach der Schlacht von Aspern kam der Prinz von Oranien durch Brünn, er sprach mir von seinem dem Könige gemachten Anerbieten aller Diamanten seiner Familie zu den Kriegskosten, von dessen fortdauernder Unentschlossenheit und Besorgnis eines unglücklichen Ausganges; er hatte Hoffnungen, die ich nicht teilte, da Rußland sich für Napoleon erklärt hatte. Der Verlust der Schlacht von Wagram vertrieb mich mit den Meinigen von Brünn nach Troppau (Juli 1809), wo ich bis zum Wiener Frieden blieb, nach Brünn zurückkehrte und im Juni 1810 meinen Aufenthalt in Prag nahm. (Von 1809 bis 1810 hatte ich von einem Geldbestande und dem Verkaufe meines Silbers gelebt. Im Jahre 1810 erhielt ich vom Könige eine Pension von 5000 Talern.) Durch den Einfluß der Königin und des Fürsten Wittgenstein war eine gänzliche Veränderung im Ministerium vorgegangen, das bisherige entlassen und der Herr von Hardenberg, nachdem er sich vor Napoleon durch ein demütiges Schreiben gebeugt hatte, zum Staatskanzler oder einzigen Minister ernannt. Er hatte die Hoffnung erregt, Mittel zur Kontributionszahlung aufzufinden und die Räumung der Festungen zu bewirken. Herr von Hardenberg hatte die Gutmütigkeit und Freundlichkeit sanguinischer, genußliebender Menschen, einen Verstand, der leicht faßte, Tätigkeit, ein vorteilhaftes Äußeres. Es fehlte aber seinem Charakter sowohl an einer moralischen, religiösen Basis als an Größe, intensiver Kraft und Festigkeit, seinem Verstand an Tiefe, seinen Kenntnissen an Gründlichkeit, daher seine Schwäche, sein Übermut im Glück, seine weinerliche Weichheit in Widerwärtigkeiten, seine Oberflächlichkeit, die, durch seine Sinnlichkeit, Stolz und Falschheit geleitet, so vieles Übel verursachten. Er entfernte alle tüchtigen Menschen, umgab sich nur mit mittelmäßigen, oft schlechten, die ihn mißbrauchten und unanständig behandelten, seine Lieblingsunterhaltung waren unzüchtige Reden; der vertraute Umgang mit nichtswürdigen Weibern, die mit seinen grauen Haaren, seinem Stolz, seiner Würde kontrastierten, machte ihn noch verächtlicher; er untergrub den alten preußischen Geist der Sparsamkeit und des Gehorsams, und als er starb, hinterließ er die Finanzen zerrüttet und die Staatsgeschäfte in den Händen einer Überzahl schlecht ausgewählter Beamten. Nicht nach dem Großen und Guten strebte er um des Großen und Guten willen, sondern als Mittel zu eigenem Ruhm, daher begriff er es nicht, erreichte es nicht und ging dahin, nicht geachtet, nicht betrauert. Sein Geschäftsleben begann er mit der Entfernung der bisherigen Minister, deren Geschäfte er alle an sich zog – mit Ausnahme des Justizdepartements, das Herr von Kircheisen erhielt –, auch zweier sehr verdienter Männer, der Geheimen Staatsräte von Schön und Niebuhr, weil sie die Nichtigkeit seiner luftigen Finanzpläne sehr nachdrücklich bewiesen; er stand nun ganz allein und gab sein Vertrauen bald diesem, bald jenem untergeordneten Werkzeug, z. B. Jourdan, Scharrenweber, Beguelin. Glücklicherweise blieb die Leitung der Militärangelegenheiten in den Händen des Generals Scharnhorst, eines durch Wissenschaft und Erfahrung gebildeten Soldaten von reinem, edlem Charakter, bescheiden und durchaus frei von Selbstsucht. Graf Golz schützte seine Nullität, und er behielt nominal das auswärtige Departement. Napoleons Vorbereitungen gegen Rußland (1811) erregten bei allen seinen Gegnern neue Hoffnungen zu einem glückliche Ereignisse herbeiführenden Kriege; die Ideen von Volkskrieg, Bildung von Landwehr, Landsturm entwickelten sich im Preußischen immer mehr. Viele Gutsbesitzer waren zur Teilnahme bereit, und man rechnete auf den Beistand Rußlands, der auch die Zustimmung des Königs zur Folge haben würde. Graf Arnim von Boitzenburg, ein angesehener Gutsbesitzer und sehr energischer Vaterlandsfreund, besuchte mich in Prag, sprach mit mir sehr ausführlich über die Erwartungen der Gutgesinnten von meiner Teilnahme. – Die Sache schien mir noch nicht reif, ich erklärte mich aber zu allem bereit. Die französischen Heere zogen sich zusammen zwischen Elbe, Oder und Weichsel, die russischen zwischen der Düna und dem Niemen; Preußen verband sich mit Frankreich. Napoleons Zusammenkunft in Dresden mit Kaiser Franz und dem König war verabredet und der Krieg war entschieden. Man glaubte, Napoleon werde durch große Überlegenheit an Feldherrntalent und Streitkräften die russischen Heere bis an den Dnjepr zurückdrängen, sie bei Smolensk schlagen, dann einen glänzenden, für Rußland verderblichen Frieden erzwingen, und man belegte diese Ansicht mit Austerlitz, Friedland. In diesen Momenten überbrachte mir der Prinz Ernst von Philippsthal nach Prag ein eigenhändiges Schreiben des Kaisers Alexander, wodurch er mich zu sich berief, um an den bevorstehenden Ereignissen teilzunehmen (Mai 1812) und mich an die Sache der Freiheit, des Rechts und der Ehre anzuschließen. Waren die Bedenklichkeiten gegen den Erfolg dieses Krieges und das Wagnis groß, einen Zustand der Ruhe und Sicherheit, den ich mit den Meinigen im Österreichischen genoß, mit einem schwankenden, unberechenbaren, eine düstere Zukunft anbietenden zu vertauschen, so war doch die Sache, die es galt, zu heilig; ich war durch mein vorhergegangenes Leben, durch meine Gesinnungen zu fest daran gekettet, um einen Augenblick zu wanken, und ich sprach in der Antwort an den Kaiser meinen Entschluß, nach dem russischen Hauptquartier abzugehen, aus. Der aus preußischen Diensten in russische getretene Staatsrat Gruner kam gleichfalls im Mai nach Prag in der Absicht, von hier aus Verbindungen in Deutschland zu unterhalten und sie für die gute Sache zu benutzen. In der Folge, und zwar im Juli wurde er aber auf Requisition des Staatskanzlers von Hardenberg von österreichischer Seite verhaftet und nach Peterwardein gesetzt. Ich verließ Prag Mitte Mai 1812 mit österreichischen Pässen und reiste über Lemberg, Brody nach Rußland. Von Radziwilow aus begleitete mich ein russischer Major Siniawin, ein verständiger, freundlicher Mann, in Dubno fand ich das Hauptquartier des Generals Tormassow, der mit einem Korps von 20 000 Mann hier stand. In Slonim fand ich den Fürsten Bagrazion mit einem Heere von 30-36 000 Mann und bei Wilna die sogenannte große Armee von 80 000 Mann unter General Barclay de Tolly. Diese 136-140 000 Mann waren die Heeresmacht, die man gegen Napoleon und ein Heer von 400 000 Mann aufstellte; aus dem Innern waren noch Reserven im Anmarsch, und es wurden noch mehrere gebildet. Ich kam krank nach Wilna den 28. Mai. Der Kaiser ließ mich durch Graf Nesselrode fragen, was ich nun wünsche? Ich erklärte, meine Absicht sei keineswegs, in russische Dienste zu treten, sondern nur an den deutschen Angelegenheiten, die im Laufe der kriegerischen Ereignisse sich entwickeln würden, auf eine meinem Vaterlande nützliche Art teilzunehmen. Durch diese Erklärung behielt ich die Freiheit, nach meiner Überzeugung zu handeln, und entfernte bei den Russen jeden Verdacht, als trachte ich nach Stellen, Einfluß – und jede Mißgunst. Dieser Stellung und der Gnade des Kaisers hatte ich es zu verdanken, daß ich in Rußland von den Inländern, besonders Graf Kotschubey, freundlich und wohlwollend während meines dortigen Aufenthalts behandelt wurde. Der Kaiser empfing mich sehr gnädig, entwickelte mir in einer langen Unterredung die Gründe, die ihn zum Tilsiter Frieden gezwungen, sprach mir seinen unerschütterlichen Entschluß aus, den Krieg mit der größten Beharrlichkeit und mit Nachdruck zu führen und alle seine Gefahren und Verhängnisse lieber zu tragen als einen unrühmlichen Frieden zu machen. In dieser Gesinnung bestärkte ihn seine vortreffliche Schwester, die Herzogin Katharina von Oldenburg, und sein Schwager, der Prinz von Oldenburg, ein braver, trefflich gesinnter junger Fürst. Den Kanzler Romanzow hatte der Schlag gerührt, man wollte ihn durch Graf Kotschubey ersetzen, er erholte sich aber wieder, hoffte auf Frieden und suchte die Unterhandlungen wieder anzuknüpfen. Napoleons Größe, die Aufmerksamkeit und Auszeichnung, die ihm während seines Aufenthaltes in Paris 1809 zuteil wurden, hatten ihn verblendet, er war unerschöpflich in Erzählungen von Anekdoten Seiner Majestät des Kaisers, Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Frau Mutter usw. General Barclay hatte zwar den Oberbefehl über das russische Heer, aber die Beschlüsse des Kaisers vernehmend, der sich wieder mit seinem Adjutanten General Phull beriet, einem Württemberger, zuerst Quartiermeisterleutnant unter Friedrich dem Großen, dann beim Generalstab angestellt im französischen Kriege 1792, 1793, 1794 – er trat 1807 in den russischen Dienst, gab dem Kaiser Unterricht in der Strategie 1810-811, entwarf auch einen Plan zu dem damals schon erwarteten Kriege mit Frankreich; hiernach wurde die Bildung der Reserve begonnen, Borissow, Dünaburg, Riga befestigt und ein verschanztes Lager bei Drissa an der Düna angelegt. Alle großen Schlachten sollten vermieden oder nur in dem sehr starken Lager bei Drissa angenommen, die feindliche Armee durch die ihr hier bereiteten Hindernisse, selbst im Falle ihres Sieges durch schwierige Märsche, Mangel an Verpflegung allmählich aufgerieben werden, während sich die russische Armee durch Heranziehung ihrer Reserven usw. verstärke und zu großen offensiven Unternehmungen immer geschickter mache. Dieser Plan wurde in Wilna zwar von mehreren, die hier eine Schlacht liefern wollten, bestritten, jedoch von allen einsichtsvollen Soldaten und von dem Prinzen Georg unterstützt und festgehalten. Auf den Befehl des Kaisers übergab ich ihm Vorschläge über die jetzt in Ansehung der deutschen Angelegenheiten zu ergreifenden Maßregeln: Viele preußische Offiziere, Clausewitz, Chazot, Dohna usw., zum Teil ausgezeichnete Männer, auch österreichische: Tettenborn usw., waren nach Rußland gekommen oder beabsichtigten es, um gegen Napoleon zu fechten. Mit ihrer Hilfe riet ich, eine deutsche Legion zu bilden aus allen Freiwilligen, welche die französische Sache verlassen und sie zu bekämpfen sich entschließen wollten. Sollten die unglücklichen Ereignisse dieses Krieges ihnen ihr Vaterland verschließen, so würde man ihnen eine Ansiedelung im südlichen Rußland versichern. Diese deutsche Legion konnte mit großem Nutzen gebraucht werden, wenn man in Deutschland eine Landung versuchte oder vorgerückt war. In diesem Sinne erließ General Barclay einen Aufruf an die Deutschen, den man verbreitete; Anknüpfen der Verbindung mit England durch den aus eigener Bewegung angekommenen Lord Bentinck und durch meinen Briefwechsel mit Graf Münster; müsse man Verbindungen in Deutschland unterhalten, um dort den Unwillen gegen die fremde Herrschaft zu nähren; alles vermeiden, um Österreich nicht zu kränken oder zur Anwendung größerer Kräfte zu reizen; die Leitung dieser Angelegenheiten einem Komitee anzuvertrauen, wozu ich den Prinzen Georg, den Grafen Kotschubey wegen der Finanzpartie und mich vorschlug. Der Kaiser genehmigte diese Vorschläge, deren Ausführung aber für den gegenwärtigen Augenblick durch den wirklichen Ausbruch des Krieges verhindert wurde. Er begann den 22. und 23. Juni 1812 mit dem Übergange Napoleons über den Niemen bei Kauen usw. Man erfuhr ihn plötzlich, unerwartet, zufällig, und am 28. Juni verließ ich in der Gesellschaft des Grafen Kotschubey Wilna morgens um 9 Uhr. Denselben Tag insurgierten bereits die polnischen Studenten dieser Universität und zog sich Barclay fechtend mit den Franzosen aus der Stadt. Graf Kotschubey und ich begleiteten den Kaiser, trennten uns bald von ihm und gingen über Druja nach Janinow bei Drissa, wo die große Armee unter Barclay in das verschanzte Lager allmählich einrückte. Nach Janinow brachte Herr von Anstett das von ihm mit großer Beredsamkeit entworfene Manifest gegen Napoleon, es wurde aber zurückgehalten. Hier vereinigten sich mehrere Generale, als Jermolow, Pauluzzi usw., auch Barclay, um den Kaiser zu bitten, entweder das Armeekommando unmittelbar zu übernehmen, oder sich von der Armee zu entfernen, um die zu ihrer Unterstützung nötigen Streitkräfte und Hilfsquellen zu entwickeln. Zugleich stellte man ihm die Notwendigkeit vor, daß die Armee das Lager bei Drissa verlasse, weil der Feind bei Polozk übergehe und sich auf ihre Rückzugslinie stellen könne. Bagrazion hatte sich verspätet, war außer Verbindung mit Barclay gekommen und eilte nun nach dem Dnjepr zu, um hinter demselben seine Verbindung wiederherzustellen. Der Kaiser entschloß sich, die Armee zu verlassen und nach Moskau zu gehen, von dort aus die Nation zur Anstrengung aller Kräfte aufzufordern. Ich folgte ihm nach dieser unermeßlichen reichen Hauptstadt, wo sich bei dem zahllosen, von allen Seiten herbeiströmenden Volk ein hoher Grad von religiösem und nationalem Enthusiasmus aussprach und alle Klassen sich beeiferten, durch Geld und Milizstellung diesen Enthusiasmus zu betätigen und ihre tiefe Verehrung für ihren Kaiser zu äußern. Der Anblick der ihn umgebenden und fast anbetenden Menge, ihre Frömmigkeit, womit sie den Kirchen zuströmte und mit glühender Andacht betete, war herzerhebend, begeisternd. – Der Kaiser hatte in Abo eine Zusammenkunft und sicherte sich durch den dortigen Frieden (4. August) die Ruhe in Finnland und den Gebrauch des dort stehenden Armeekorps; er kehrte nach Petersburg zurück, wohin ich ihm (August 1812) über Twer folgte. Hier machte ich der Großfürstin Katharina, Gemahlin des Prinzen Georg, meine Aufwartung, die nach Jaroslaw in das Innere von Rußland ging; wenige Monate darauf verlor sie ihren Gemahl. In Petersburg wurde das deutsche Komitee in Tätigkeit gesetzt; die Stelle des Prinzen Georg nahm sein Herr Vater ein, der Herzog von Oldenburg, ein sehr sittlicher, unterrichteter, aber höchst förmlicher, in sich selbst abgeschlossener, starrsinniger Fürst, einseitig, kleinlich, enge in seinen Ansichten, mit dem ich mich nicht vertrug. Unter ihm leitete das Geschäft der Bildung der russisch-deutschen Legion Major von Stülpnagel, ein preußischer Offizier, durch dessen Beharrlichkeit, Geduld und Einsicht die Sache so weit zustande kam, daß man im Frühjahr 1813 mit zwei Regimentern Infanterie, zwei Regimentern Kavallerie und einer Batterie an die Elbe rücken konnte. Die Errichtung selbst begann in Reval, nachher wurde der Sammelplatz nach Wiborg verlegt, wo der Herzog beabsichtigte, mit den wenigen hundert Mann, aus denen die Legion damals bestand, Finnland gegen den Angriff der Schweden, den er besorgte, zu verteidigen. Zu dieser Zeit kamen Oberst Tettenborn und Professor Arndt nach Petersburg, jener als ein tüchtiger Kavallerieoffizier, dieser als geistreicher, freimütiger, politischer Schriftsteller bekannt, er erhielt für die Redaktion mehrerer zur Verbreitung in Deutschland dereinst bestimmter Schriften eine Pension vom deutschen Komitee. Auf Vorschlag des Fürsten Soltikoff, Erziehers des Kaisers, und des Ministerialkomitees ernannte der Kaiser Kutusow zum Oberfeldherrn. Die Fortschritte der Franzosen erregten eine dumpfe Unruhe in Petersburg; man suchte zwar die Gemüter zu heben durch eine pomphafte Bekanntmachung des Sieges bei Borodino in der Kirche von Kasan, es war aber eine mit beiderseitiger Tapferkeit und großem Verlust gefochtene und für die Russen verlorene Schlacht. Als man während zehn Tagen nichts von dem Heere erfuhr und die Räumung von Moskau bekannt wurde, so nahmen die Besorgnisse zu, mit ihnen Haß gegen die Fremden, Drohungen gegen sie, Verdacht der Verräterei. Viele der Umgebungen des Kaisers, z. B. Graf Arackzeyef, drangen auf Frieden. Alles war zur Reise der kaiserlichen Familie nach Olonez bereit – als man endlich Nachrichten vom Dasein des Heeres und seinem Rückzug gegen Kaluga erhielt, so wurde man ermutigt, die Bildung der Milizen ging vorwärts, die Nachrichten von den Plünderungen der Franzosen, der Brand Moskaus, das Stillstehen der feindlichen Armee, die freiwillige Waffenergreifung des Landvolkes: alles erbitterte und erhöhte den Wunsch nach Rache und die Kriegslust bei allen Ständen, man rühmte sich jedes Verlustes, den man durch Plünderung und Brand erlitten hatte. Der Kaiser berief in dieser Zeit den bekannten Sir Francis Divernois, um einen Plan zur Verbesserung der Kurse der Banknoten oder des Papiergeldes zu entwerfen; ihr Kurswert war der vierte Teil des Nominalwertes. Er schlug vor, sie zu devalvieren oder ihren Nominalwert auf einen aliquoten Teil herunterzusetzen, z. B. 100 auf 30, und für die devalvierten 70 den Inhabern eine zinstragende Obligation zu geben. General Armfeld machte mir bekannt, der Kaiser wolle mir den Plan des Herrn von Divernois zur Prüfung und Beurteilung mitteilen; ich erklärte ihm, ich könne wohl die allgemeinen Prinzipien, worauf der Plan beruhen werde, nicht aber als ein Fremder seine Anwendbarkeit auf Rußland beurteilen, ich müsse also vor allen Dingen auf Ernennung einer aus inländischen Geschäftsleuten und besonders dem Finanzminister Gourief bestehenden Kommission antragen; sie wurde ernannt und ich ihr beigeordnet. – In meinen zu übergebenden Memoiren führte ich aus: 1. daß der Wert des Papiergeldes sich nicht genau nach dem numerischen Verhältnis der Zirkulationsmittel richte, daß dessen Verminderung keine verhältnismäßige Minderung der Preise zur Folge haben werde, wie man neuerlich im Österreichischen 1811 erfahren; 2. daß die gegenwärtigen Inhaber der Banknoten, die sie nach dem Kurs angenommen, durch die ihnen zugestellten Obligationen auf einmal wegen eines Verlustes bereichert würden, den sie nicht erlitten, da er langsam sich gebildet und allmählich auf die früheren Inhaber sich verteilte. 3. Die Kommission bemerkte noch, daß bei der Unkunde der Volksmasse mit Papierverkehr diese Obligationen nicht ihr, sondern einer Anzahl listiger Wucherer werden zustatten kommen. Der Plan wurde verworfen. Der Rückzug der französischen Armee und ihre Auflösung und Untergang, die Flucht Napoleons und die gänzliche Befreiung des Reiches von dem Feinde eröffneten die Aussicht, durch kräftige Fortsetzung des Krieges, zur Befreiung Deutschlands vom französischen Joch und zur Möglichkeit des Unterganges Napoleons. Rußland war begeistert von seinen Siegen, der Kaiser zu neuen Unternehmungen bereit. Auf der anderen Seite war die Wunde, welche der feindliche Einfall der Nation geschlagen, die Anstrengungen, die sie gemacht, sehr groß, die Streitkräfte sehr gemindert, der Wunsch nach Frieden bei Kutusow und den Einfluß habenden Personen, auch bei Romanzow, ausgesprochen. Diesen zu entfernen, den Krieg fortzusetzen, war die Aufgabe des Moments. Ich stellte in einem Memoire dem Kaiser vor, wie wichtig es sei, Napoleon die Streitkräfte Deutschlands durch dessen Befreiung zu entreißen und sie mit sich zu verbinden, den Unwillen, der dort das Volk (nicht die Fürsten) gegen das fremde Joch ergriffen, zu stärken und zu benutzen, Preußen insbesondere zu befreien, das Verderben, welches der Tilsiter Frieden diesem Lande und dem König zugezogen, zu entfernen. – Die Vorsehung, die ihm, dem Kaiser, so sichtbar beigestanden, werde seine auf so edle Zwecke gerichteten Waffen segnen und ihn mit der Glorie, der Retter von Europa zu sein, umstrahlen. – Fasse er aber diesen Entschluß, so müsse er sich mit den ausgezeichnetsten, tüchtigsten Männern seines Reiches umgeben, um mit ihrem Rat die Freiheit Europas zu begründen, und müsse Menschen mit verworrenen Ideen, befangen von blinder Bewunderung Napoleons, entfernen. – Er hatte eine Unterredung mit mir über den Inhalt dieser Denkschrift (Ende November 1812), fragte mich, wen ich glaube, daß er wählen sollte; ich antwortete: er kenne seine Geschäftsleute, nicht ich, und er werde nach seiner Weisheit wählen – er erklärte sich zur Fortsetzung des Krieges entschlossen und reiste im Dezember zur Armee ab, ihn begleitete Graf Nesselrode. Die Finanzmittel zur Fortsetzung des Krieges waren schon früher erwogen und ein Plan von dem nach Petersburg berufenen Sir Francis Divernois entworfen, aber, wie gesagt, von einer Kommission, deren Mitglied ich war, verworfen worden; ich schlug daher vor: einen Subsidientraktat mit England, dessen Gesandter Lord Cathcart anwesend war, ein kleinlicher, engherziger Mann; das russische Papiergeld oder Banknoten, worin das öffentliche Einkommen allein vereinnahmt wird, in den Ländern, wohin das Kriegstheater verlegt werde, nach seinem Kurswerte in gezwungenen Umlauf zu setzen und die Zurücksendung der auf diese Art in das Ausland gegangenen Banknoten nach Rußland zu erlauben, um sie zum Ankauf russischer Produkte verwendbar zu machen; hierdurch würden die Bankassignationen Abnehmer in den deutschen Handelsstädten finden. Dieser Vorschlag kam zur Ausführung, und Rußland hat auf diese Art bis Mai 1814 ppter. 40 Millionen Rubel Nominalwert ausgegeben, welche in den deutschen Handelsstädten zu dem festgesetzten Kurs von 100 zu 25 einen leichten Absatz fanden; schlug ich vor, ein föderatives, von allen Bundesgenossen in gewissen Proportionen zu garantierendes Papiergeld, welches nach dem Krieg einlösbar, zu verfertigen. Dieser Vorschlag wurde in Peterswalde 15. Juni 1813, London 30. September dahin modifiziert, daß England allein an Rußland und Preußen 5 Millionen zinsbare, nach einem Jahre einlösbare Föderativpapiere gebe. (Konvention d. d. Reichenbach 15. Juni 1813. Art. IV.) Requisition von Naturalien und Kriegsmitteln in den okkupiert werdenden feindlichen Ländern. Ich wurde anfangs Januar 1813 vom Kaiser zu seinem Hauptquartier berufen, wohin ich über Pleskow, Wilna reiste und ihn den 10. Januar 1813 in einem kleinen, schlechten polnischen Dorfe erreichte. – Vor Wilna und in der Stadt sah man die ungeheuren Ergebnisse des Krieges: an den Straßen die toten, von Wölfen zerfleischten Körper, Haufen von Gefangenen, die erschöpft und krank, von russischen Milizen getrieben und leichenartig aussahen. In Wilna lagen 15 000 Kranke in den Lazaretten, in der Stadt herrschte das Nervenfieber. Der rechte Flügel der russischen Armee war unter General Graf Wittgenstein in Preußen eingerückt, dessen Verbindung mit Berlin und Breslau war wegen indes mit Preußen fortdauernden Scheinkrieges suspendiert, es entstand eine Lähmung im Geschäftsgang, die geendigt werden mußte; ich bewog den Kaiser, mich zu beauftragen, mit dem General York über die Entwicklung der Streitkräfte dieser Provinz einen Beschluß zu fassen, und reiste von Raczky über Gumbinnen nach Königsberg; – ich fand den General York zwar durch eine Kabinettsorder wegen der von ihm abgeschlossenen Konvention des Kommandos entsetzt und dieses dem General, jetzigen Feldmarschall Kleist übertragen, der es nicht annahm, sondern seinen Einfluß anwandte, um das Ansehen des Generals York aufrechtzuerhalten. Ich veranlaßte ihn als Generalgouverneur, eine Versammlung der Stände zu berufen, die, beseelt von dem edelsten Geist, unter dem Einfluß des vortrefflichen Präsidenten von Schoen (Herr von Auerswald, die Rückkehr der Franzosen fürchtend, legte sich zu Bett) eine Rekrutenaushebung zur Komplettierung des Yorkschen Korps, die Errichtung eines aus Freiwilligen bestehenden Dragonerregiments ungeachtet der gänzlichen Erschöpfung des Landes beschloß. Die Kaufmannschaft in Königsberg, Memel, Elbing schoß 500 000 Taler vor für die Bedürfnisse des Yorkschen Korps, die ihr aus den Seezöllen zurückzuzahlen seien, und die Häfen wurden geöffnet, das Kontinentalsystem aufgehoben. Die Stände schickten den Grafen Louis Dohna nach Breslau an den König, um ihm die getroffenen Maßregeln anzuzeigen, der ihn kalt aufnahm, und seine Umgebungen, z. B. General Knesebeck, hatten den Verdacht, Rußland wolle Ost- und Westpreußen behalten und mich zum Werkzeug seiner Vergrößerung brauchen. In Königsberg kamen mehrere Personen aus Berlin an, Herr von Marrwitz, Herr von Kehnert, vom Geheimen Rat Stägemann abgesandt, um mich von dem Zustand der Dinge in der Hauptstadt zu benachrichtigen und mir dringend die Beschleunigung des Vorrückens zu empfehlen. Ich kehrte nach dem Hauptquartier nach Plozk zurück (der Kaiser nahm mich sehr gnädig auf und äußerte von neuem den Wunsch, ich möchte in seine Dienste treten, welches ich abermals ablehnte), und der Marsch wurde gegen Kalisch fortgesetzt. In dem zweiten Marschquartier von Kalisch erschien (Februar 1813) ein preußischer, zum Abschluß eines Bündnisses bevollmächtigter Abgeordneter, General Knesebeck. Dieser brave, unterrichtete Mann hat eine alle Geschäfte lähmende und verwirrende Zweifelsucht, Neigung zum Finassieren, die in Unklarheit ausartet; die Unterhandlungen verwickelten sich, besonders über Polen. Jeder Zeitverlust war für den großen Zweck des Krieges, die Befreiung Deutschlands, verderblich, alles kam auf schleunige Entwicklung der Streitkräfte an, da Napoleon mit der Bildung neuer Heere unablässig beschäftigt war. Auf meinen Rat schickte also der Kaiser Herrn von Anstett als seinen Bevollmächtigten und mich nach Breslau, um hier unmittelbar, mit Beseitigung des bedenklichen Generals Knesebeck, zu unterhandeln. Und hier kam der Allianztraktat ohne Schwierigkeit zustande den 27. Februar 1813, der die Wiederherstellung Preußens festsetzte und sich in dem Artikel I und II secret nur in allgemeinen Ausdrücken wegen dessen östlicher Grenze aussprach, weil der Kaiser immer die Idee eines Königreichs Polen in Gedanken hatte. Der Beitritt Preußens zu dem von Rußland begonnenen Kampf war gewagt, denn seine eigenen Kräfte waren beschränkt und nicht entwickelt, und die russischen noch schwach, da zwischen Oder und Elbe nicht 40 000 Mann standen; ihnen gegenüber stand Napoleon mit allen Kräften Frankreichs, Italiens und des Rheinbundes. Der Entschluß des Königs und seines Volkes bleibt immer edel, es war an jenem vortrefflich, sich den Wünschen seines Volkes anzuschließen, heldenmütig an diesem, mit Strömen von Blut seine Ehre und seine Selbständigkeit wieder zu erkämpfen. Diese Gesinnungen, diese Begeisterung äußerte sich überall im Preußischen und unter meinen Augen in Breslau auf die herrlichste Art. – Wohl teilten diese Gefühle alle übrigen Teile von Deutschland, nicht aber deren Fürsten und Kabinette und nicht deren Offiziere; denn diese schlugen sich mit großer Bitterkeit unter den Fahnen des fremden Herrschers, stolz auf Knechtschaft. – Ein Nervenfieber brachte mich in Breslau dem Tode nahe; während desselben erhielt ich von meinen Freunden, z. B. Prinz Wilhelm, General Blücher, Scharnhorst usw., und von der Masse der Einwohner die rührendsten Beweise von Freude über meine Rückkehr, von Teilnahme an meiner Wiederherstellung; der König blieb ganz verschlossen (er ließ selbst nicht nach meinem Befinden fragen). Der Staatskanzler war mißtrauisch, besorgt für sein Ansehen, ich möchte Ansprüche auf den Rücktritt in den Dienst machen. – Dem König war die plötzliche, von ihm nicht veranlaßte Erscheinung zweier Personen aus dem Hauptquartier und die dadurch herbeigeführte schnelle Entwicklung der Sache unangenehm. Unterdessen wurde ich wiederhergestellt, der angekündigte Besuch des Kaisers verschaffte mir wieder Beweise von Aufmerksamkeit von Seiten der Hofleute, man wies mir ein gutes Quartier an, und als gar der Kaiser mich persönlich besuchte, so verdoppelte alles seine Freundlichkeit und seine zuvorkommende Sorgfalt. – Auf meinem Krankenbett erhielt ich von meinen Gläubigern, denen die auf Birnbaum stehenden Zinsen nicht waren ausbezahlt worden, Mahnungsschreiben; dieses veranlaßte mich, den Kaiser zu bitten, 80 000 fl. auf die in Polen liegende Dotation, als den Betrag der Kriegsbrandschäden, anzuweisen. – Dieses geschah durch einen Befehl an den obersten Rat in Warschau, dessen polnische Mitglieder, besonders Fürst Lubieczky, die Sache bis nach dem Einmarsch in Paris zu verzögern wußten, wo Herr von Colomb, der auf meinen Vorschlag bei dem obersten Rat war angestellt worden, es bewirkte. Ich kehrte nach Kalisch zurück, wo der König bald darauf hinkam, über die geringe Zahl der ihm vorgezeigten russischen Truppen nicht wenig mißvergnügt war; unterdessen, der Wurf war geschehen. Im Vertrauen auf glückliche Erfolge verabredete man die Bildung einer Behörde zur Verwaltung der besetzt werdenden Länder, zunächst Sachsens d. d. Breslau 19. März und Kalisch 4. April 1813. Der König wünschte den König von Sachsen zum Beitritt zum Bündnis gegen Frankreich zu bewegen und fertigte von Kalisch den General Heister an ihn nach Regensburg mit einer Einladung ab; dieser versuchte aber zu seinem Verderben (auf den Rat seines finassierenden Ministers Graf Senft) im Moment einer ungeheuren Krise einen Mittelweg einzuschlagen und ein Neutralitätsbündnis mit Österreich und Bayern zu unterhandeln: als wenn es vom Gutdünken des einen kriegführenden Teils abhänge, aus dem Verhältnisse der Teilnahme am Krieg, den er bisher geführt, zu treten und der anderen kriegführenden Macht zu erklären, er sei neutral, und als wenn Österreich, das eine nachdrückliche Kraftäußerung hauptsächlich von Rußland und Preußen zu erwarten und diesen sich bereits genähert hatte, um des schwächeren Sachsens willen die ihm wichtigere Verbindung aufgeben und jene beiden Mächte beleidigen würde. Österreich ließ sich zwar in Unterhandlungen ein, machte auch deshalb Eröffnungen an Rußland, das aber seine Mißbilligung äußerte. Die Folge von diesem schwankenden Betragen des Königs von Sachsen war, daß er den Antrag des Generals Heister ablehnte und sich nach der Schlacht von Görschen in die Arme Napoleons, erschreckt durch seine Drohungen, warf, und sein Land das Theater des Krieges, ein Preis des Eroberers wurde. – Ich ging im April nach Dresden, bildete dort den Verwaltungsrat nach den genommenen Verabredungen. Der Kaiser wurde überall als ein Retter empfangen. Die große Masse der Sachsen war mit Ausnahme der Hofleute und der Feigen für die gute Sache vortrefflich gesinnt, durch die laue Unentschlossenheit des Regenten gelähmt, mit ihr auch eine Besatzung in Torgau von 10 000 Mann unter General Thielmann, gegen die man vorläufig die Feindseligkeiten eingestellt hatte, und mit dem man eine Unterhandlung angeknüpft hatte, um sich für die Verbündeten zu erklären, der aber ohne Zustimmung seines in Prag sich befindenden Königs keinen Entschluß fassen wollte. Unterdessen ging die Schlacht von Görschen verloren (Mai 1813), weil das verbündete Heer zu schwach war. General Thielmann verschloß zwar den Franzosen Torgau, wurde aber von Napoleon geächtet und von seinen eigenen ihm untergeordneten Generalen vertrieben, so daß er allein mit dem Oberst Aster im Hauptquartier der Verbündeten bei Bautzen ankam und vom Kaiser als Generalleutnant angestellt wurde. Während des Aufenthaltes des Hauptquartiers in Dresden erschien Herr von Lebzeltern, ehemals Gesandter in Petersburg, ein schlauer, gewandter Mann, unedel in seinen Sitten und Gewohnheiten. Er genoß gleich das ganze Vertrauen des Grafen Nesselrode und seiner ihn leitenden und durch ihre Eltern, den Finanzminister Graf Gourief und dessen Frau, unterstützten Frau; zu der Partei der Familie Gourief gehörte der gleichfalls den Kaiser begleitende Obermarschall Tolstoy, der bei dem Kaiser seit dessen 15. Jahre war und ein bedeutendes Gewicht bei ihm hatte, von dem er jedoch nur mit der ganzen russischen Schlauheit, durch einen Firnis von biederer Derbheit verdeckt, Gebrauch machte. Auch kam Lord Stuart, Bruder des Lord Castlereagh, als englischer Gesandter nach Dresden. Hier begannen mit meiner Zuziehung die Unterhandlungen über das zwischen Preußen und England abzuschließende Bündnis, wo der englische Gesandte in diesem Augenblicke der höchsten Krise mit Ansprüchen von Hannover auf eine bei dem zukünftigen Frieden zuzusichernde Vergrößerung auftrat. Der wirkliche Abschluß erfolgte erst zu Reichenbach den 14. Juni 1813. Eine Folge der bei Großgörschen verlorenen Schlacht, unerachtet der Tapferkeit der Preußen, von denen allein 8000 Mann tot und verwundet blieben, war der Rückzug der Verbündeten über die Elbe und nach Schlesien nach der bei Bautzen gleichfalls verlorenen Schlacht; in beiden focht man mit großer Tapferkeit, aus beiden zog man sich mit großer Ordnung zurück, und der Krieg nahm einen Charakter von langer Dauer an. Beide Heere bedurften Verstärkung und Reorganisation, und so kam der Waffenstillstand zu Pleiswitz zustande den 5. Juni 1813, der bis zum 10. August verlängert wurde, um die Friedensunterhandlungen zu Prag zwischen den kriegführenden Mächten unter Österreichs Vermittlung vorzunehmen. Unterdessen dauerten die Rüstungen fort, besonders erhielten in Preußen die Landwehr und der Landsturm ihre volle Entwicklung. In Görlitz war der österreichische Bevollmächtigte Graf Stadion angekommen und nach Reichenbach gefolgt, sein edler, fester Charakter flößte Vertrauen in die Gesinnungen seines Hofes ein. In der österreichischen Monarchie waren alle Militäranstalten geboten, sie entquollen nicht dem Nationalgefühl, denn man hatte nicht wie 1809 das Gemüt in Anspruch genommen, sondern nur den Gehorsam, welches mir meine dortigen Freunde antworteten, als ich ihnen ihre Kälte, ihre Bedenklichkeiten vorhielt und die Verschiedenheit ihres gegenwärtigen Benehmens gegen das frühere. Statt wie damals die großen Gutsbesitzer an die Spitze der Landwehrbataillone zu stellen, wollte man aus ihnen ein paar Eskadronen Ordonnanzen des Kaisers bilden, eine zwecklose und unrühmliche Posse. In der Armee war wenig Vertrauen, wenig Zufriedenheit mit dem Krieg, daher fiel auch der erste Versuch bei Dresden schlecht aus, er war schlecht entworfen, verspätet und unrühmlich ausgeführt, da 15 000 Österreicher sich gefangen gaben unter General Menzaros. Die Siege bei Kulm, Katzbach, Dennewitz gaben wieder Mut und Vertrauen. Das Hauptquartier war in Teplitz und die nahen Eingänge nach Böhmen mit den kombinierten Heeren besetzt, und hier wurden im September die Bündnisse zwischen Österreich, Rußland, Preußen, Großbritannien befestigt. Der Kaiser erteilte mir hier den St.-Andreas-Orden. Während die beiden Armeen vom Ende August bis Anfang Oktober einander gegenüberstanden, rückten die Verhandlungen vor unter den Diplomaten, unter denen die gemeinsame Gefahr Einigkeit erhielt, und so kamen die förmlichen Allianztraktate zwischen Österreich, Rußland, England und Preußen zustande 9. September, 30. September und 3. Oktober 1813. Ich drang darauf, daß man in diesem Augenblicke des Stillstandes der Operationen sich mit deutschen Angelegenheiten beschäftigen und etwas über seine Verfassung vorläufig verabreden möge; ich wünschte (da eine Teilung von Deutschland in zwei große Massen nicht möglich war), daß man die Kaiserwürde, den Reichstag und die Reichsgerichte in verbesserter Form wiederherstellen und in den einzelnen Fürstentümern repräsentative Konstitutionen einführen möge. Mit dem letzten waren die Herren von Hardenberg und Humboldt einverstanden, sie widersprachen der Idee eines Kaisers und Reichs und schlugen vor, die einzelnen Staaten Deutschlands in einen Bundesstaat zu vereinigen, wozu von mir und Herrn von Humboldt Entwürfe ausgearbeitet, aber erst auf dem Kongresse in Wien vorgenommen wurden. Zugleich waren Herr von Humboldt und ich mit Entwerfung eines Planes zur künftigen Organisierung des Verwaltungsrates beschäftigt, der in Leipzig den 21. Oktober 1813 erst vollzogen wurde. Österreich hatte schon längst mit Bayern in Ried unterhandelt, hier waren der General Graf Wrede, Fürst Reuß-Greiz und Geheimer Rat von Floret versammelt, der erstere durch Willenskraft den beiden letzteren gutmütigen, schwachen Leuten überlegen, es gelang ihm, einen sehr günstigen Traktat den 8. Oktober 1813 zu unterzeichnen (der Bayern den Besitz aller seiner damaligen Besitzungen versicherte und für die zur zweckmäßigen Grenzeinrichtung nötig werdende Territorialveränderung die vollständigste, in unmittelbarer Berührung mit Bayern stehende Entschädigung). Der Friede war für Bayern zu günstig, ohne daß den Verbündeten ein verhältnismäßiger Vorteil daraus entstand, denn ihr Heer war durch den kühnen Elbübergang Blüchers bei Wartenburg 3. Oktober bestimmt im Vorrücken, in wenigen Tagen mußten die großen, entscheidenden Schläge geschehen; waren die Resultate günstig, so konnte man Bayern weniger günstige Bedingungen vorschreiben, deren Erfüllung ohnehin Österreich in der Folge unmöglich wurde. In dem Traktat war das Interesse des Landes ganz übergangen, und die unbedingte Souveränität wurde Art. IV dem König von Bayern versichert und die Unterdrückung der ständischen Mediatisierten und der reichsstädtischen Rechte, welche sich von 1806 her schrieb, bestätigt. Ich konnte mich nicht enthalten, meinen Unwillen über dieses diplomatische Produkt in Komotau, wo ich es erfuhr (12. Oktober) und wo die Kabinette versammelt waren, auszudrücken. Unterdessen gingen die Kriegsoperationen ihren raschen Gang, und die große entscheidende Völkerschlacht erfolgte den 16., 18. und 19. Oktober bei Leipzig – ich ging sogleich hin den 20. und fand hier alles in dem höchsten Jubel. Der Kaiser umarmte mich mit der innigsten Freude. Hier wurde nun über das Schicksal des gefangenen Königs von Sachsen entschieden. Kaiser Franz hätte gewünscht, ihn nach Prag zu schicken, Kaiser Alexander bestand darauf, daß er nach Berlin gebracht würde, wohin ihn Herr von Anstett mit einer militärischen Bedeckung abführte. Der Beschluß über die Organisation der Zentralverwaltung der eroberten deutschen Länder wurde nun gefaßt und mir von allen Verbündeten übertragen. Die Geschichte meiner Geschäftsführung übergehe ich, da sie der Geheime Legationsrat Eichhorn in einem eigenen Aufsatz: »Die Zentralverwaltung der verbündeten Mächte« dargestellt; nur bemerke ich folgende Hauptresultate: 1. Sicherstellung der eroberten Länder gegen einseitige, sich einander durchkreuzende Maßregeln der einzelnen Militär- und Intendanturbehörden und ihre Verwaltung durch die Landesbehörden unter Aufsicht von Gouverneuren und gut gewählten Gouvernementsräten und letzter Instanz von mir. 2. Benutzung der Kräfte der diesseits des Rheins gelegenen Länder zur Bildung eines bedeutenden Truppenkorps, und zwar von 40 000 Sachsen, 11 000 Bergischen und 6000 aus dem Großherzogtum Frankfurt. Ich bildete in Leipzig, da Dresden belagert war, das sächsische Gouvernement; es bestand aus dem Fürsten Repnin, einem gescheiten, gutmütigen, von dem besten Willen beseelten Mann, dem als Gouvernementsräte die Herren von Miltiz, Carlowitz, Oppeln, Körner, alles Sachsen, Herr von Merian und ein preußischer Beamter, Herr Krüger, beigeordnet waren. Die dringendste Angelegenheit war die Räumung der Lazarette, in denen 34 000 Kranke und Verwundete von allen Nationen angehäuft waren, die solchen Mangel litten, daß einige hundert von ihnen an Entbehrungen aller Art starben. Geheimrat Reil war von Berlin gekommen, um sich unentgeltlich und aus Menschenliebe der Sache anzunehmen, er betrieb sie mit Einsicht und Eifer, fiel aber bald selbst, ein Opfer seines edlen, vortrefflichen Eifers. Eine andere wichtige Sache war die Aufrechterhaltung der sächsischen Kassenbillette, um nicht das Leiden des durch den Krieg erschöpften Landes durch Vernichtung einer Zirkulationsmasse von einigen Millionen Talern zu vermehren. Hierüber wurde eine Vereinbarung mit den Leipziger Bankiers getroffen und sie zugleich aus den Kassen soviel wie möglich mit barem Gelde unterstützt. Ich erreichte Frankfurt gegen den 10. November und fand hier alles mit den Verhandlungen über die Auflösung des Rheinbundes und den Beitritt seiner Mitglieder zu dem Bunde gegen Napoleon beschäftigt. Den jetzt Beitretenden wurden aber härtere Bedingungen aufgelegt, und zwar: 1. Einwilligung in die bei dem allgemeinen Frieden nötig erachtet werdende Zession von Land; 2. Einwilligung in die Ordnung der Dinge, welche zur Erhaltung der Unabhängigkeit Deutschlands einzuführen für nötig würde erachtet werden.– Eine sehr unbestimmte und schwankende Klausel. – Ich wurde der Kommission beigeordnet, welche zur Festsetzung der Beiträge an Naturalien der deutschen Fürsten, an Kriegssteuern unter dem Präsidium des Fürsten Metternich und einer anderen, welche zur Organisation des Verteidigungssystems von Deutschland unter dem Präsidium des Fürsten Schwarzenberg war gebildet worden. Die allgemeine Leitung des hiernach verabredeten Kreditwesens, der allgemeinen Lazaretteinrichtung und in der Folge, nach Befreiung der beiden Rheinufer, des Rheinoktrois übertrug ich dem Grafen Solms-Laubach unter meiner Aufsicht, der sich diesem Geschäfte mit großer Einsicht und Tätigkeit unterzog (die mir untergeordneten Räte der Zentralverwaltung waren von preußischer Seite die Geheimen Räte Friese und Eichhorn, von österreichischer der Hofrat Graf von Spiegel, von russischer der Kollegienassessor Turgenief, alles sehr brave und würdige Männer). Nach einem heftigen, blutigen Kampfe war nun Deutschland bis an den Rhein befreit, das französische Heer bis auf 40 000 Mann, die krank und erschöpft zurückkamen, aufgerieben, und die große Frage blieb zu entscheiden, ob und wie der Krieg in Frankreich selbst fortzusetzen. Österreich war zu der Schließung eines billigen Friedens geneigt, in diesem Sinne waren seine Eröffnungen an Herrn von St. Aignan, seinen Bundesgenossen hielt es die Wahrscheinlichkeit und die Gefahr eines Volkskrieges in Frankreich vor und die Anwendung derselben Mittel des Widerstandes durch Landwehr und Landsturm, die man in Deutschland angewandt hatte. Der Kaiser hielt aber die Dauer des Friedens für unmöglich, solange als Napoleon auf dem Throne sitze, und da er diesen festen Entschluß äußerte, so war nur die Rede von der Art der Fortsetzung. Fürst Schwarzenberg und sein Generalquartiermeister, General Langenau, bestanden auf der Operation durch die Schweiz, um dadurch die Bewegungen der österreichischen Armee in Italien zu unterstützen, Feldmarschall Blücher und Graf Gneisenau schlugen vor, gerade vom Mittel- und Niederrhein aus durch Lothringen und die Niederlande sogleich auf Paris loszugehen, keine Zeit durch die Seitenbewegung nach der Schweiz zu verlieren, sondern Napoleon in der Sammlung neuer Streitkräfte zuvorzukommen, indem man auf diese Art im Dezember bereits bis gegen Paris würde vorgedrungen sein. – Dieser Plan war gewiß der bessere und würde vieles Blut erspart haben; die Bewegung der österreichisch-russischen Hauptarmee nach der Schweiz fand statt, und sie gelangte erst Ende Dezember dahin, und Ende Januar nach Langres, so daß Napoleon Zeit zur Bildung neuer Heere gewann. Bis nach der Schlacht von Leipzig herrschte eine große Einigkeit unter den Verbündeten, aber während des Aufenthaltes des Hauptquartiers in Frankfurt und Freiburg begannen die Uneinigkeiten, die sich in der Folge zu verschiedenen Epochen sehr bitter äußerten; die nächste Veranlassung waren die sächsischen und schweizer Angelegenheiten und die Art der Fortsetzung des Krieges. Kaiser Franz wünschte Sachsen seinem König zu erhalten, Rußland und Preußen sahen es als eine durch neun blutige Schlachten errungene Eroberung an, die bei der in Deutschland beabsichtigten und in den Akzessionstraktaten förmlich ausgesprochenen Territorialverteilung zu benutzen sei. Mehrere in österreichischen Diensten stehende Offiziere, namentlich von General Langenau veranlaßt, reisten nach Sachsen und suchten dort den Einrichtungen, welche das Gouvernement traf, Hindernisse in den Weg zu legen, ich drang sogleich bei dem Kaiser auf Erklärung an den Fürsten Metternich, man werde die Werkzeuge dieser Umtriebe verhaften lassen – er versicherte, er mißbillige sie, und befahl General Langenau, sich aller ähnlichen zu enthalten. – Da Österreich sich zur Operation durch die Schweiz bestimmt hatte, so wurde Graf Capo d'Istria und Lebzeltern an die Tagsatzung nach Zürich, der in österreichischen Dienst getretene Graf Senft nach Bern gesandt, um die Einwilligung in den Durchmarsch zu bewirken, zugleich auch das Nötige wegen der inneren Angelegenheiten der Schweiz einzuleiten. Der Kaiser hatte den an ihn gesandten waadtländischen Deputierten die Versicherung gegeben der Erhaltung ihrer Unabhängigkeit, da er wegen des Einflusses seines ehemaligen Erziehers Laharpe und mehrerer bei der kaiserlichen Familie angestellt gewesener Personen dieses Landes einen lebhaften Anteil an dessen Schicksal nahm. Fürst Metternich hatte dem Kaiser ähnliche Versicherungen gegeben, seine Aufträge an Graf Senft waren aber: die alte Ordnung der Dinge in Bern wiederherzustellen, den Durchzug durch die Schweiz mit Nachdruck durchzusetzen, und er versicherte ihn, der Kaiser werde mit dem Resultate zuletzt zufrieden sein, wenn er auch die Sache jetzt noch mißbillige; Fürst Schwarzenberg habe auch auf eine sehr geschickte Art die russischen Korps so echeloniert mit den österreichischen, daß die Bewegung der einen die andern zu entsprechenden nötige. Graf Senft drang mit Heftigkeit in den Magistrat zu Bern, seine Hoheit über die Kantone Aarau und Waadtland wieder auszusprechen, es geschah, und nun erfolgten die heftigsten Beschwerden von den nach dem kaiserlichen Hauptquartier geeilten Waadtländern. Capo d'Istria und Lebzeltern berichteten von Zürich aus: die Mediationsakte der Schweiz und mit ihr die Unabhängigkeit der dadurch neugebildeten Kantone müsse aufrecht gehalten werden, wenn man nicht in einem großen Teil der Schweiz einen hohen Grad von Mißvergnügen erregen wolle, das nur durch militärische Besetzung des Landes könne verhindert werden. Dieser Bericht und die Vorstellungen der Waadtländer reizten den Kaiser zum heftigsten Unwillen über Metternichs Unwahrheit, und von nun an faßte er das größte Mißtrauen gegen ihn. Mehrere sächsische Gutsbesitzer, besorgt, Sachsen möchte preußisch werden, wandten sich an die Großfürstin Marie, um die Ansprüche der Ernestinischen Linie im Falle des Abgangs der Albertinischen zu sichern; diese begann eine Unterhandlung mit ihnen, welcher ihre Anträge beim Kaiser folgen sollten. Als mich Fürst Repnin hiervon benachrichtigte, so bewog ich den Kaiser, seiner Schwester seine Mißbilligung des Geschehenen zu eröffnen und ihr zu empfehlen, sich alles ferneren Handelns zu enthalten. Das Hauptquartier rückte nach Freiburg. Hier bemühte sich Fürst Metternich, den Kaiser zu bewegen, für seine Person nicht nach Frankreich zu gehen, sondern abzuwarten, ob der Krieg einen Nationalwiderstand veranlassen und dieser nicht zu unterdrücken sein werde: der den Vorschlag mit Unwillen verwarf und wiederholt erklärte, er werde selbst den Operationen beiwohnen, sogleich über Schaffhausen nach Basel abging und von da den Truppenmarsch über Vesoul nach Langres beschleunigte. Durch den Übergang über den Rhein und das schnelle ungehinderte Vorrücken der Verbündeten wurde nun ein großer Teil der deutschen, belgischen und altfranzösischen Provinzen erobert; über ihre Verwaltung durch das Zentraldepartement gab ich in Basel meine Vorschläge ab, die genehmigt, den 12. Januar 1814, und ausgeführt wurden. Ihre Ausführung auf dem linken Rheinufer und Belgien war ohne Schwierigkeit wegen der Abneigung der Einwohner gegen die Franzosen; diese Länder wurden zum Vorteil der Verbündeten benutzt. Anders war es in Frankreich; hier zeigten die Einwohner die größte Widersetzlichkeit gegen die Einrichtungen, die getroffen werden mußten, weil Napoleon alle Verwaltungsbehörden aufgelöst hatte; die Abgaben stockten größtenteils; die in mehreren besetzten Departements, z. B. Lothringen, ausgebrochenen Aufstände der Landleute und die kurze Dauer der Verwaltung, die durch eine mit Frankreich geschlossene Konvention d. d. 23. April 1814 wieder aufgehoben und diesem zurückgegeben wurde, ließen nichts zu einer gewissen Festigkeit gelangen. In dem Hauptquartier zu Langres (Januar 1814) traf Lord Castlereagh, der englische Prinzipalminister, ein. – Kaiser Alexander war fortdauernd gegen Metternich erbittert; dieser beherrschte aber Nesselrode und Hardenberg. Um nun zu verhindern, daß Castlereagh nicht in eine gleiche Stellung komme, so empfahl ich seinem Bruder, Sir Charles Stuart, mit dem ich in einem freundschaftlichen Verhältnisse seit Dresden stand, ihn zu warnen, daß er sich dem Einflusse Metternichs nicht ganz überlasse und sich das Vertrauen des Kaisers nicht entziehe; es sei wichtig, daß er es erlange, um eine von diesem gefaßte Idee, Bernadotte eine überwiegende Stellung in Frankreich zu verschaffen, zu verhindern. Stuart teilte diese vertrauliche Eröffnung Metternich mit, der darüber mit dem Kaiser sprach und, um mir zu schaden, mich nannte. – Der letztere äußerte mir beim Mittagessen: ich habe etwas gesagt, das ihm schade, und kam darauf in der Folge in Paris wieder zurück. Castlereagh vereinigte sich mit Metternich, um den Kaiser abzuhalten, weiter in Frankreich vorzudringen, auch Hardenberg trat ihm bei und Nesselrode. Der Kaiser erklärte, er werde allein und ohne fremde Hilfe den Krieg fortsetzen, fragte den König, wozu er entschlossen? der zwar seine Bedenklichkeiten äußerte, aber zugleich: er werde ihn nicht verlassen. Beide Monarchen gingen nach Chaumont, und hier kam ihnen bald die Meldung zu vom Vorrücken Napoleons gegen Brienne, sie eilten hin, und die Schlacht bei La Rothière 2. Februar 1814 wurde geliefert, ihre Folge war das Vorrücken bis gegen Troyes, Nangis. – Österreich wünschte den Frieden, und die Unterhandlungen zu Chatillon begannen; diejenigen, welche an die Unmöglichkeit eines dauerhaften Friedens mit Napoleon glaubten und die kräftige Fortsetzung des Krieges für nötig hielten, zu denen ich gehörte, wurden von den Österreichern als überspannt und leidenschaftlich getadelt, so äußerte sich der Kaiserliche Geheime Rat Baldacy gegen mich und bewies mir die Notwendigkeit des Friedens wegen der Erschöpfung der Armeen. Die Konferenzen in Chatillon begannen den 6. Februar; Fürst Schwarzenberg ließ in den militärischen Bewegungen nach (Kaiser Franz verbot ihm, dem Feldherrn eines verbündeten Heeres, auf das rechte Seineufer zu gehen); dies benutzte Napoleon, um auf die an der Marne sehr vereinzelt stehenden Korps der Blücherschen Armee zu fallen und sie zu schlagen. Nun vermehrte sich der Wunsch nach Frieden, die wenigen, welche für den Krieg stimmten, insbesondere Pozzo di Borgo und ich, wurden zurückstoßend behandelt, der Kaiser selbst wurde bedenklich, er wünschte einen Waffenstillstand. Der Übermut Napoleons ließ abermals die Gelegenheit zu einem ihm rühmlichen, aber Europa und zunächst Österreich gefährlichen Frieden unbenutzt und die Unterhandlungen in Chatillon ins Stocken geraten. Das verbündete Heer hatte unterdessen Troyes verlassen, zog sich bis gegen Vandoeuvre zurück. In einer dortigen Konferenz wurde beschlossen, das Blüchersche Heer, welches das Bülowsche Armeekorps an sich gezogen, mit dem Winzingerodeschen bis zu 100 000 Mann zu verstärken und es zur Offensive in den Stand zu setzen. Die Entschlossenheit Blüchers, Gneisenaus und Grolmanns ergriffen sie mit Lebhaftigkeit, achteten nicht den nachgekommenen Gegenbefehl, sich mit Schwarzenberg zu vereinigen, und der glorreiche Erfolg ist bekannt. Ende Januar erschien Graf von Artois in Vesoul, er wurde von den Einwohnern und den Verbündeten sehr kalt aufgenommen, letztere sahen ihn als ein Hindernis des Friedens an, Kaiser Alexander war den Bourbonen abgeneigt. Man wollte ihm die Ergreifung entscheidender Maßregeln nicht erlauben, er lebte also sehr eingezogen, schickte Graf François d'Escars nach dem Hauptquartier in Troyes Anfang Februar. Ich unterstützte bei allen Gelegenheiten seine Sache, hielt die Wiedereinsetzung der Bourbonen als eine Wirkung des ihnen angestammten und auf keine gültige Art verlorengegangenen Rechts auf den französischen Thron, das unter allen Verhältnissen zu beobachten sei, alle anderen Auswege einer ganz neuen Dynastie, da kein eminenter, hoch emporragender Mann vorhanden war, um sie zu gründen, oder eine Regentschaft Marie Luisens mit Beiordnung von Bernadotte als Vormund, wegen der Gefahr einer langen Minorennität und des Mangels von Achtung und Vertrauen, das Bernadotte hatte, wegen seines zweideutigen Betragens 1813 und 1814, für durchaus verwerflich. Graf Artois ging nach Nancy, ich empfahl ihn dem von mir ernannten dortigen Gouverneur Herrn von Alopeus und autorisierte ihn zur Erteilung einer Geldunterstützung. Der Krieg wurde im Februar und März mit großer Lebhaftigkeit, zuletzt mit überwiegendem Vorteil der Verbündeten fortgesetzt, die Siege bei Laon (10. März), bei Arcis sur Aube (20. und 21.) erfochten. Das Vorrücken Napoleons gegen St. Dizier, der Aufstand der durch den Druck des Krieges aufgereizten Landleute in Lothringen, einem Teil von Champagne zwang das große Hauptquartier, wo der Kaiser Franz und sämtliche Diplomaten waren, von Bar sur Aube über Chatillon nach Dijon zu eilen. Hier erschienen die Herren Mathieu de Montmorency und de Montagnac, sie hatten Paris insgeheim verlassen, von ihren Freunden beauftragt, sich von dem sorgfältig verheimlichten Stand der Armeen zu unterrichten, glaubten, Bernadotte bedrohe mit seinem Heer die Hauptstadt, und waren nicht wenig erstaunt, auf die Blüchersche Armee an der Marne zu stoßen und hier von General Gneisenau den Stand der Armeen zu erfahren und daß Bernadotte sich in der Gegend von Lüttich befände. – Sie kamen nach Dijon, machten die dort befindlichen Minister und mich mit den Gesinnungen und Absichten der Parteien in Paris bekannt und eilten mit den erlangten Nachrichten zurück zu denen, die sie abgesandt hatten. Sobald die Nachricht von der Eroberung der Hauptstadt durch den Grafen Szezeny dem Kaiser Franz überbracht worden war, eilte ich hin, ich fand den Kaiser Alexander nicht ganz zufrieden mit der den Bourbonen günstigen Wendung, welche die Sache genommen. Durch seinen Einfluß und nach seinem Wunsch, nur Edelmut zu beweisen, den Schein von Rache zu vermeiden, erhielt Frankreich einen sehr vorteilhaften Frieden, es behielt das für Deutschlands Sicherheit so wichtige Straßburg, selbst eine Vergrößerung und blieb von allen Kriegssteuern frei, ungeachtet es so große Summen in Deutschland, Österreich und Preußen erhoben und die Einwohner dieser Länder eine Erleichterung der Kriegslasten zu erwarten berechtigt waren. Traité de Paris, 30. Mai 1814. Auch wurde die föderative Verfassung Deutschlands ausgesprochen; Österreich und England erlangten noch in Paris eine günstige Festsetzung ihrer Verhältnisse in Deutschland, Italien und Belgien. Dieses wurde mit Holland verbunden (Juni) und den 21. Juli 1814 an den Prinzen von Oranien übertragen. Österreich ordnete seine Angelegenheiten in Deutschland mit Bayern und in Italien mit seinen übrigen Verbündeten.– Nur Preußens Angelegenheiten und Abrundung blieben in Paris unentschieden und wurden nach Wien verwiesen. Der Staatskanzler von Hardenberg war verblendet genug, nichts zu tun, um in Paris zu einer festen Bestimmung zu gelangen. Er machte zwar einen Plan zur Verteilung von den Eroberungen in Deutschland, den aber Österreich unbeantwortet ließ. – In Paris mußten die preußischen Angelegenheiten entschieden werden. Hier war das Andenken an das, was sein Heer und das preußische Volk geleistet hatten, lebhaft und ungeschwächt. Österreich war daher damals geneigt zur Überlassung Sachsens. Das von Fremden besetzte Frankreich kam noch in keinen Betracht in den Unterhandlungen zwischen den Verbündeten, noch weniger so viele andere kleine deutsche Fürsten, deren Abgeordnete man damals kaum anhörte. Wollte England und Österreich die Zustimmung Preußens zu den über Belgien und Italien geschlossenen Traktaten, so konnte dieses sie an die Unterzeichnung eines seinem Interesse gemäßen binden. Diese Betrachtung machte ich dem Staatskanzler, auch der König äußerte ihm seine Absicht, er unterzeichnete blindlings, ohne Vorbehalt, und verließ Paris, ohne daß irgend etwas wegen der Abrundung des preußischen Staates festgesetzt war. Nach der Beendigung des Krieges bat ich den Kaiser, mir die Erlaubnis zu erteilen, mich zurückzuziehen; er fragte mich, ob er nichts für mich tun könne ? Ich dankte ihm und bat mir die Erhaltung seiner Gnade aus; er erlaubte mir, nach Deutschland zu gehen, jedoch unter der Bedingung, nach Wien zu dem bevorstehenden Kongreß zu kommen. Dankbarkeit und Gerechtigkeit machen es mir zur Pflicht, indem ich die Ereignisse meines Lebens erwähne, dem Andenken einer edlen, treuen Gattin zu huldigen; ich beziehe mich deshalb auf meine Darstellung ihres Lebens. September 1815. Nach der Zurückkunft von Paris nach Frankfurt wurde mir die Präsidentenstelle bei dem Bunde von Fürst Metternich und die preußische Gesandtenstelle durch Fürst Hardenberg angeboten; ich lehnte beide ab, die erste wiederholt, weil der Übergang aus dem Dienst eines Staates in den eines anderen, der wegen seiner eigenen Ansprüche auf Suprematie mit dem ersteren in einem fortdauernden, sich mehr oder weniger schroff aussprechenden Gegensatz stand, mir unzart erschien; ich konnte meine seit 40 Jahren mir angeeignete Ansicht und politischen Meinungen nicht plötzlich umwandeln, und so würde mich der Vorwurf der Veränderlichkeit und Undankbarkeit von Seiten der alten, von Lauigkeit und Hinneigen zum Gewohnten von seiten der neuen Freunde getroffen haben. Die preußische Gesandtschaftsstelle lehnte ich ab wegen meiner Abneigung, mich in das Verhältnis der Abhängigkeit zu setzen von einem Manne, den ich so wenig achtete wie den Staatskanzler, von dem ich vorhersah, daß er mich bei irgendeiner Gelegenheit oder aus irgendeiner Veranlassung aufopfern würde, und der soeben eine ihm von mir übertragene Angelegenheit, die er mit den größten Versicherungen von Bereitwilligkeit übernommen hatte, in Wien und Paris aus Eifersucht oder Leichtsinn, auf jeden Fall mit großer Falschheit gänzlich hintansetzte. Ich trat also in den neuen Abschnitt des Lebens mit der Lösung zweier Aufgaben, der der Geschäftslosigkeit und der des Alters. Die Leere, welche aus der ersteren entstand, suchte ich auszufüllen durch Wissenschaft; ich wählte deutsche Geschichte, zum Teil veranlaßt durch den Unterricht, den ich darin meiner jüngsten Tochter gab, und durch das wiedererweckte Nationalinteresse. Das Studium der deutschen Geschichtsquellen machte mir die Unvollkommenheit ihrer bisherigen Sammlungen bemerklich und veranlaßte mich, die Idee eines Vereins zur Bearbeitung der Quellenschriftsteller in das Leben zu bringen. Meine wissenschaftliche Tätigkeit wurde durch die Schwäche meines Gesichts, den Verlust des rechten Auges durch einen grauen Star (1807) gelähmt, ich konnte bei Licht nicht ohne Nachteil lesen. Es wurde mir aber ein anderes Geschäft durch die Vorsehung zugewiesen, der Tausch von Kappenberg gegen das entfernte Birnbaum, und dieser brachte mich zurück nach Westfalen, an das mich so viele Erinnerungen banden, in Berührung mit alten, erprobten Freunden und gab mir Gelegenheit, die Teilung der großen Gemeinheiten oder Marken ppter 5000 Morgen, in denen ich Markenrichter und Berechtigter war, zur Zufriedenheit vieler hundert Menschen in kurzer Zeit (1817-1819), ohne Kosten und mit großem Segen zustande zu bringen, auch gegen ein verderbliches, die bäuerlichen Verhältnisse betreffendes Gesetz mit Erfolg zu kämpfen. Das andere mir gewordene Problem zu lösen oder die wahre Stellung im Alter zu ergreifen, das wurde mir durch die betrogenen Hoffnungen von einem nahen besseren Zustand Deutschlands und durch mancherlei Mißverhältnisse in dem Innern meiner Familie erleichtert; sie, die in einzelnen Fällen höchst peinlich und tief mich erschütterten, im Täglichen aber häufig unerfreulich wirkten, lenkten meinen Sinn vom Irdischen; von hier erwarte ich nichts mehr als fortschreitende Übung in Resignation, in Demut, in Hoffnung, im Glauben. Denkschriften und Briefe Aus den Jahren 1806–1822 1. Darstellung der fehlerhaften Organisation des Kabinetts und der Notwendigkeit der Bildung einer Ministerialkonferenz. 27. April 1806. Zu der Untersuchung des Zustandes der Angelegenheiten dieser Monarchie wird jeder bedeutende öffentliche Beamte aufgefordert durch die Gefahr, die sie bedroht, ihre Selbständigkeit und die ergiebigsten Quellen des Nationalreichtums zu verlieren, und durch den Unwillen der Nation über den Verlust ihres alten, wohlerworbenen Ruhms. Der preußische Staat hat keine Staatsverfassung; die oberste Gewalt ist nicht zwischen dem Oberhaupt und den Stellvertretern der Nation geteilt. Er ist ein sehr neues Aggregat vieler einzelner durch Erbschaft, Kauf, Eroberung zusammengebrachter Provinzen. Die Stände dieser Provinzen sind örtliche Korporationen, denen eine Mitwirkung bei der Provinzialverwaltung anvertraut ist, die aber nur örtliche und nicht allgemeine Verhältnisse zu beurteilen und zu leiten berechtigt sind, wenn nicht der Gang der allgemeinen Angelegenheiten gelähmt und irregeleitet werden soll. Da der preußische Staat keine Staatsverfassung hat, so ist es um so wichtiger, daß seine Regierungsverfassung nach richtigen Grundsätzen gebildet sei, und da er eine solche besitzt, da sie nur durch den Gang der Zeit untergraben worden, so ist es notwendig, sie in einer dem gegenwärtigen Zustand der Dinge angemessenen Form wiederherzustellen. Nach der gesetzlich bestehenden Regierungsverfassung ist der Inbegriff der ganzen Staatsverwaltung verteilt zwischen den Hauptdepartements, der Militärbehörde, dem Kabinettsministerium, dem Generaldirektorium, dem Justizministerium und der schlesischen Ministerialbehörde. Der Vereinigungspunkt sämtlicher Hauptdepartements ist der Staatsrat, der gegenwärtig aus fünfzehn Mitgliedern besteht. Er ist aber gegenwärtig nur auf wenige und nicht bedeutende Geschäfte eingeschränkt und kann in Hinsicht auf Ansehen und Wirksamkeit als nicht existierend betrachtet werden. Friedrich Wilhelm I. herrschte selbständig, beratschlagte, beschloß und führte aus durch und mit seinen versammelten Ministern. Er bildete die noch vorhandenen Verwaltungsbehörden und regierte mit Weisheit, Kraft und Erfolg. Friedrich der Große regierte selbständig, verhandelte und beratschlagte mit seinen Ministern schriftlich und durch Unterredung, führte durch sie aus, seine Kabinettsräte schrieben seinen Willen und waren ohne Einfluß. Er besaß die Liebe der Nation, die Achtung seiner Bundesgenossen, das Zutrauen seiner Nachbarn. Friedrich Wilhelm II. regierte unter dem Einfluß eines Favoriten, seiner Umgebungen, sie traten zwischen den Thron und seine ordentlichen Ratgeber. Gegenwärtig verhandelt, beratschlagt, beschließt der Regent mit seinem Kabinett, dem mit diesen affiliierten Grafen von Haugwitz, und seine Minister machen Anträge und führen die in dieser Versammlung gefaßten Beschlüsse aus. Es hat sich also unter der jetzigen Regierung eine neue Staatsbehörde gebildet, und es entsteht die Frage, ist diese Anstalt nützlich? und ersetzt die Güte ihrer subjektiven Zusammensetzung das Unvollkommene der Einrichtung selbst? Diese neue Staatsbehörde hat kein gesetzliches und öffentlich anerkanntes Dasein; sie verhandelt, beschließt, fertigt aus in der Gegenwart des Königs und im Namen des Königs. Sie hat alle Gewalt, die endliche Entscheidung aller Angelegenheiten, die Besetzung aller Stellen, aber keine Verantwortlichkeit, da die Person des Königs ihre Handlungen sanktioniert. Den obersten Staatsbeamten bleibt die Verantwortlichkeit der Anträge, der Ausführung, die Unterwerfung unter die öffentliche Meinung. Alle Einheit selbst unter den Ministern ist aufgelöst, da sie unnütz ist, da die Resultate aller ihrer gemeinschaftlichen Überlegungen, ihrer gemeinschaftlichen Beschlüsse von der Zustimmung des Kabinetts abhängen. Diese Abhängigkeit von Subalternen, die das Gefühl ihrer Selbständigkeit zu einem übermütigen Betragen verleitet, kränkt das Ehrgefühl der obersten Staatsbeamten; man schämt sich einer Stelle, deren Schatten man nur besitzt, da die Gewalt selbst das Eigentum einer untergeordneten Influenz geworden ist. Wird der Unwille des beleidigten Ehrgefühls unterdrückt, so wird mit ihm das Pflichtgefühl abgestumpft und diese beiden kräftigen Triebfedern der Tätigkeit des Staatsbeamten gelähmt. Der Geist des Dienstgehorsams verliert sich bei den Untergebenen der obersten Vorsteher der Departements, da ihre Ohnmacht bekannt ist, und jeder, der den Götzen des Tages nahe kommen kann, versucht sein Heil bei ihnen und vernachlässigt seine Vorgesetzten. Der Monarch selbst lebt in einer gänzlichen Abgeschiedenheit von seinen Ministern, er steht mit ihnen weder in unmittelbarer Geschäftsverbindung, noch in der des Umgangs, noch in der der besonderen Korrespondenz; eine Folge dieser Lage ist Einseitigkeit in den Eindrücken, die er erhält, in den Beschlüssen, die er faßt, und Abhängigkeit von seinen Umgebungen. Diese Einseitigkeit in den Ansichten und Beschlüssen ist eine notwendige Folge der gegenwärtigen Einrichtung des Kabinetts, wo alle innere Angelegenheiten nur durch einen und denselben Rat vorgetragen werden, der mit den verwaltenden Behörden in keiner fortdauernden Verbindung steht und dem die Geschäfte nur bei einzelnen Veranlassungen, sehr oft nur durch einzelne Berichte eines einzigen Ministers zukommen. Man vermißt also bei der neuen Kabinettsbehörde gesetzliche Verfassung, Verantwortlichkeit, genaue Verbindung mit den Verwaltungsbehörden und Teilnahme an der Ausführung. Da sich nun aus diesen Betrachtungen das Fehlerhafte der Einrichtung der neuen Staatsbehörde des Kabinetts ergibt, so entsteht die Frage: mildert ihre subjektive Zusammensetzung das Fehlerhafte ihrer Einrichtung? Das Kabinett, insofern es sich nicht auf die Militärverwaltung bezieht, besteht aus den beiden Kabinettsräten Beyme und Lombard und dem mit ihnen vereinigten und von ihnen abhängigen Minister Grafen von Haugwitz. Der Geheime Kabinettsrat Beyme besaß als Kammergerichtsrat Achtung wegen seines geraden, offenen Betragens, seiner gründlichen und gesunden Beurteilung, seiner Arbeitsamkeit. Er besitzt Kenntnisse der Rechtsgelehrsamkeit; mit den zur Leitung der inneren Staatswirtschaft nötigen Kenntnissen ist er nicht im mindesten vertraut. Das neue Verhältnis, in welches er als Kabinettsrat trat, machte ihn übermütig und absprechend, die gemeine Aufgeblasenheit seiner Frau war ihm nachteilig, seine genaue Verbindung mit der Lombardschen Familie untergrub seine Sittenreinheit, seine Liebe zum Guten und verminderte seine Arbeitsamkeit. Der Geheime Kabinettsrat Lombard ist physisch und moralisch gelähmt und abgestumpft, seine Kenntnisse schränken sich auf französische Schöngeisterei ein, die ernsthaften Wissenschaften, die die Aufmerksamkeit des Staatsmannes und des Gelehrten an sich ziehen, haben diesen frivolen Menschen nie beschäftigt. Seine frühzeitige Teilnahme an den Orgien der Rietzischen Familie, seine frühe Bekanntschaft mit den Ränken dieser Menschen haben sein moralisches Gefühl erstickt und an dessen Stelle eine vollkommene Gleichgültigkeit gegen das Gute und Böse gesetzt. In den unreinen und schwachen Händen eines französischen Dichterlings von niederer Herkunft, eines Roués, der mit der moralischen Verderbtheit eine gänzliche physische Lähmung und Hinfälligkeit verbindet, der seine Zeit in dem Umgang leerer Menschen mit Spiel und Polissonnerien vergeudet, ist die Leitung der diplomatischen Verhältnisse dieses Staates in einer Periode, die in der neueren Staatengeschichte nicht ihresgleichen findet. Das Leben des mit dem Kabinett affiliierten Ministers von Haugwitz ist eine ununterbrochene Folge von Verschrobenheiten oder von Äußerungen von Verderbtheit. In seinen akademischen Jahren behandelte er die Wissenschaften seicht und unkräftig, sein Betragen war süßlich und geschmeidig. Er folgte dann den Toren, die in Deutschland vor dreißig Jahren das Geniewesen trieben, strebte nach dem Nimbus der Heiligkeit, der Lavater umgab, ward Theosophe, Geisterseher und endigte mit der Teilnahme an den Gelagen der Rietz, an den Intrigen dieser Frau, verschwendete die dem Staate gehörige Zeit am L'hombre-Tisch und seine Kräfte in sinnlichen Genüssen jeder Art. Er ist gebrandmarkt mit dem Namen eines listigen Verräters seiner täglichen Gesellschafterin, eines Mannes ohne Wahrhaftigkeit und eines abgestumpften Wollüstlings. Die Zusammensetzung des Kabinetts ersetzt also nicht durch seine Eigenschaft das Fehlerhafte der Einrichtung selbst, und eine notwendige Folge der Unvollkommenheit der Einrichtung und der Auswahl der Personen ist das Mißvergnügen der Bewohner dieses Staates über die gegenwärtige Regierung und die Notwendigkeit einer Veränderung. Es ist demnach notwendig, daß eine unmittelbare Verbindung zwischen dem König und den obersten Staatsbeamten wieder hergestellt werde, daß die Personen, welche den Vortrag der Staatsgeschäfte zur endlichen Entscheidung bei dem König haben, gesetzlich und öffentlich hierzu berufen, ihre Versammlungen zweckmäßig organisiert und mit Verantwortlichkeit versehen werden. Die Staatsgeschäfte lassen sich unter folgende Abteilungen ordnen: Kriegswesen, auswärtige Verhältnisse, allgemeine Landespolizei im ausgedehntesten Sinne des Wortes, öffentliches Einkommen, Rechtspflege. Jeder dieser Geschäftszweige würde einem Minister anvertraut werden, der in der versammelten Deputation des Staatsrates dem König die zu seinem Geschäftskreis gehörigen Angelegenheiten vorträgt, der nach erfolgter Abstimmung sämtlicher Mitglieder seine Befehle bekannt macht. Die Minister müssen die wichtigeren Angelegenheiten selbst vortragen und schriftlich ihre Meinung abgeben, die übrigen tragen die Kabinettsräte vor, diese fertigen die Angaben aus, die Minister unterzeichnen die Konzepte der Kabinettsordres. Der Großkanzler wohnt den Versammlungen der Deputation des Staatsrats bei einzelnen, auf die Rechtspflege sich beziehenden Veranlassungen bei. Die Kabinettsräte arbeiten in einem gemeinschaftlichen Bureau, welches während der Anwesenheit des Königs in Berlin und Charlottenburg hier ist, während der Anwesenheit des Monarchen in Potsdam nach Potsdam folgt. Die Minister besuchen das Bureau täglich, um über die zum Vortrag kommenden Sachen zu deliberieren. Das regelmäßige und öftere Versammeln der Minister ist nötig, damit die Geschäfte gemeinschaftlich und nicht einseitig, nach übereinstimmenden Grundsätzen und nicht nach zufälligen, momentanen Ansichten und Einfällen bearbeitet werden. Der Geschäftskreis des geheimen inneren Staatsrats würde sämtliche bisher zur königlichen unmittelbaren Entscheidung gebrachte Angelegenheiten umfassen, die Erfahrung würde Materialien zu einer genaueren und zweckmäßigen Bestimmung des Geschäftskreises verschaffen. Eine gänzliche Umschmelzung der Geschäftsformen, eine Veränderung der Grundsätze erfordert eine Veränderung mit den Personen, welchen die Staatsverwaltung anvertraut ist. Die gegenwärtigen Mitglieder des Kabinetts werden sich das untergeordnete Verhältnis, welches ihnen bestimmt ist, entweder nicht gefallen lassen oder es untergraben und hierzu den Einfluß, den Gewohnheit, Kenntnis der Individualität und Geschäftserfahrung gibt, benutzen. Die neueren Ereignisse, wo wir feierlich sanktionierte Verträge im Augenblick der Erfüllung umgangen und bald darauf umgestoßen sahen, sind ein fürchterlich belehrendes Beispiel, wie notwendig es ist, Personen zu ändern, wenn man Maßregeln ändern will. Die neue Staatsverwaltung kann auch nur durch die Entfernung der Mitglieder das alte Zutrauen erlangen, da diese in der öffentlichen Meinung sehr tief gesunken und zum Teil mit Verachtung gebrandmarkt sind. Sollten Seine Königl. Majestät sich nicht entschließen, die vorgeschlagenen Veränderungen vorzunehmen, sollten Sie fortfahren, unter dem Einfluß des Kabinetts zu handeln, so ist es zu erwarten, daß der preußische Staat entweder sich auflöst oder seine Unabhängigkeit verliert, und daß die Achtung und Liebe der Untertanen ganz verschwinde. Die Ursachen und die Menschen, die uns an den Rand des Abgrundes gebracht, werden uns ganz hineinstoßen; sie werden Lagen und Verhältnisse veranlassen, wo dem redlichen Staatsbeamten nichts übrig bleibt, als seine Stelle mit unverdienter Schande bedeckt zu verlassen, ohne helfen zu können oder an den sich alsdann ereignenden Verworfenheiten teilzunehmen. Wer mit Aufmerksamkeit die Geschichte der Auflösung Venedigs, des Falls der französischen und sardinischen Monarchie liest, der wird in diesen Ereignissen Gründe finden zur Rechtfertigung der traurigsten Erwartungen. 2. Über die zweckmäßige Bildung der obersten und der Provinzial-, Finanz- und Polizeibehörden in der preußischen Monarchie. Nassau, im Juni 1807. Der Aufsatz d. d. Berlin April 1806 bewies die Notwendigkeit der Aufhebung des Kabinetts und der Bildung eines Staatsrats oder einer unmittelbar unter dem Könige arbeitenden, mit anerkannter und nicht erschlichener Verantwortlichkeit versehenen obersten Behörde, die der endliche Vereinigungspunkt der verschiedenen Zweige der Staatsverwaltung ist. Hat man die Bildung eines solchen Staatsrats beschlossen, so entsteht die Frage, ob die einzelnen Departementsministerien in ihrer bisherigen Verfassung beibehalten werden können, und um diese zu beantworten, muß man den Verteilungsgrund der Geschäfte unter die verschiedenen Staatsbehörden, ihre innere Einrichtung und ihr Verhältnis gegen die Provinzialbehörden untersuchen und prüfen. Zum Verteilungsgrund der Verwaltungszweige unter die Ministerialbehörden hat man teils Sachen, teils Bezirke oder Provinzen angenommen. Die erstere Verteilungsart ist bei der Errichtung des auswärtigen Departements, des Justizdepartements, des geistlichen und Schuldepartements und des Finanz- und Polizeidepartements oder Generaldirektorii angewandt. Die Geschäftsverhältnisse zwischen dem Justiz-, Geistlichen- und Generaldirektorio bestimmen auf eine ganz abweichende Art die Ressortreglements Anno 1749 für die alten Provinzen; die späteren für Südpreußen d. d. den 15. Dezember 1794, für Neu-Ostpreußen d. d. 3. Mai 1797; für Bayreuth d. d. 10. Dezember 1798; für die Entschädigungsprovinzen d. d. den 2. April 1803. Die neueren und auf richtigen Grundsätzen beruhenden Verordnungen legen dem Justizministerio sämtliche Rechtssachen, der Finanz- und Polizeibehörde aber sämtliche Finanz- und Polizeisachen bei, und die Ausdehnung dieser Verfassung auf die ganze Monarchie ist nach meiner Einsicht ratsam. Die Finanz- und Polizeigeschäfte sind verteilt zwischen der Generalkontrolle und Oberrechenkammer, dem Generaldirektorio, dem Collegio medico et Sanitatis, dem schlesischen Departement und dem geistlichen Departement, dem außer den Geschäften, die seine Bestimmung bezeichnet, auch Armen- und Unterrichtsanstalten anvertraut sind. Der Geschäftskreis des Generaldirektorii sondert sich unter dessen verschiedene Departements ab nach Sachen, hierher gehört das Akzise-, Zoll- und Salzdepartement, Fabriken-, Bergwerks-, Post-, Stempel-, Münz- und das Militärdepartement; oder nach Bezirken, wo sämtliche Landespolizei-, Steuer-, Domänen- und Forstsachen provinzweise zerstückelt sind. Diese allgemeinen Grundzüge werden zureichen, den Wert der in der preußischen Monarchie angenommenen Geschäftsverteilung unter die Verwaltungsbehörden zu beurteilen. Von der richtigen Auswahl der hierbei beobachteten Grenzlinie, von der Verbindung analoger und der Trennung fremdartiger Geschäfte hängt größtenteils die Vollkommenheit des Geschäftsganges und die Möglichkeit ab, brauchbare Geschäftsmänner zu finden, von denen man alsdann nicht mehr die seltene Vereinigung verschiedenartiger Kenntnisse und Fertigkeiten zur Erfüllung ihres Berufes zu fordern braucht, und wo man bei der Besetzung der Stellen wegen des Mangels solcher Subjekte in Verlegenheit kommt. Es sind von der obersten Polizeibehörde oder dem Generaldirektorio verschiedene Zweige der Landespolizei getrennt und anderen Behörden übertragen, nämlich Gesundheitspolizei, Armenwesen und öffentlicher Unterricht. Die Absonderung der Gesundheitspolizei von dem Geschäftskreise des Generaldirektorii oder allgemeinen Polizeibehörde und die Übertragung an ein für sich bestehendes Collegium Sanitatis ist unnatürlich und müßte durch Verbindung dieser Behörde mit dem Generaldirektorio aufgehoben werden. Der öffentliche Unterricht und das Armenwesen stehen in so genauer Verbindung mit der Verwaltung der Landespolizei und der des öffentlichen Einkommens, daß die Verwandlung des geistlichen Departements, insoweit es sich mit dem Armenwesen und dem öffentlichen Unterricht beschäftigt, in eine Abteilung des Generaldirektoriums von Nutzen sein würde. Aller Streit über die Grenzen beider Behörden würde alsdann aufhören, an die Stelle der Korrespondenz träte die Verhandlung im Pleno, und die Einrichtung der Provinzialverwaltungsbehörden in den Provinzen würde auch erleichtert durch die Einverleibung der Personen, die bisher diese Geschäfte bearbeitet haben, in die Kammern. Das geistliche Departement steht als solches in keiner natürlichen Verbindung mit dem öffentlichen Unterricht, ihm hegt eigentlich nur die Aufsicht auf die gottesdienstlichen Anstalten auf, die Lehranstalten beziehen sich auf seinen Geschäftskreis nur, insofern darin Religionsunterricht erteilt wird, und es erscheint also nicht als leitend, sondern als mitwirkend. Da nun Leitung des elementar- und wissenschaftlichen Unterrichts der Nation ganz verschieden ist von der Aufsicht über den Kultus, jeder Geschäftszweig ganz eigentümliche Kenntnisse und Ansichten voraussetzt, so ist eine Trennung derselben notwendig. Füglich könnte man die Angelegenheiten der beiden protestantischen Religionsparteien einem gemischten Oberkonsistorio und seinem Chef übertragen, dagegen die Aufsicht auf die in der preußischen Monarchie so zahlreiche und vermögende katholische Kirche müßte man einem katholischen Minister anvertrauen, der mit den Grundsätzen dieser Kirche und ihrer hierarchischen Verfassung genau bekannt wäre und der seine Kenntnisse benutzte, die in dieser Kirche nötige Verbesserungen mit Rücksicht auf ihre wesentliche und unabänderliche Verfassung vorzunehmen. Würde auf diese Art das Ministerium des Kultus umgeformt und es getrennt von dem des öffentlichen Unterrichts, so steht dem ersten nur insofern eine Teilnahme an der Leitung der Lehranstalten zu, als diese sich mit religiösem Unterricht beschäftigen, man erteile ihn nun in den niederen Schulen oder auf Akademien. Die Stelle eines Ministers des öffentlichen Unterrichts erfordert einen Mann, der ausgezeichnete wissenschaftliche Kenntnisse besitzt und mit dem Zustand der Wissenschaft und den Gelehrten seines Zeitalters bekannt ist. Die Akademie der Wissenschaften kann er als konsultierendes Kollegium bei Einrichtung und Leitung der oberen Unterrichtsanstalten und bei Besetzung der Lehrstellen benutzen und von ihr Gutachten und Vorschläge abfordern. Den pädagogischen und ökonomischen Teil des sämtlichen Erziehungswesens bearbeitet das aus Pädagogen und einem Finanzier bestehende Oberschulkollegium. Der dem Generaldirektorio bisher angewiesene Geschäftskreis ist, wie bereits gesagt, unter dessen einzelne Departements, teils nach der Verschiedenheit der Sachen, teils nach Bezirken oder Provinzen verteilt; die Provinzialdepartements haben das Nachteilige, daß der Provinzialminister zufolge seiner Stellung und der Natur seiner Geschäfte den örtlichen, einseitigen Geist einer Provinzial- und nicht den allgemeinen das Ganze umfassenden Geist einer oberen Staatsbehörde annimmt. Einheit in der Verwaltung verschwindet, ganz entgegengesetzte Grundsätze werden zu derselben Sache an verschiedenen Orten angewandt, und es ist wegen dieser fehlenden Einheit unmöglich, allgemeine Maßregeln zu ergreifen und auszuführen. Je größer der Staat, um so nötiger ist es aber, solche Einrichtungen zu treffen, daß Einheit in seiner Bewegung erhalten und die zerstückelten Geschäftszweige endlich an einem Punkt zu einem Ganzen verbunden werden. Der preußische Staat, sagte mir einstens der einsichtsvolle und erfahrene General v. d. Schulenburg, macht einen föderativen Staat aus, und bezeichnete hiermit das Unzusammenhängende seiner verschiedenen Departements. Die Provinzialbehörden besitzen die genauere Kenntnis des Zustandes, der Bedürfnisse, der Hilfsquellen ihrer Verwaltungsbezirke; alle ihre Beschäftigungen und Umgebungen gründen und beleben das Interesse für dessen Einwohner; von den Provinzialbehörden erfolgen gewöhnlich die Vorschläge zu inneren Verbesserungen, die Anträge, um die Provinz zu erleichtern, zu schonen, zu erhalten, und von der Vollkommenheit der Organisation der Provinzialbehörden hängt die Erreichung jener Zwecke vorzüglich ab. Es ist unmöglich, daß ein Minister die Verwaltungsgrundsätze aller ihm anvertrauten Geschäftszweige, Domänen, Forst, Kontribution, Polizei, Bauwesen, Unterricht, geistliche Sachen usw. kenne und mit gleichem Interesse umfasse, und es herrscht endlich in den Generaldepartements und in dem Gang ihrer Verwaltung mehr Einheit und Sachkenntnis als in der unter Provinzialdepartements zerstückelten Geschäftsführung. Aus diesen Gründen halte ich es für ratsam, den Wirkungskreis des Generaldirektoriums nach Geschäften und nicht nach Bezirken zu verteilen. Es zerfällt sodann in zwei Hauptabteilungen: I. Verwaltung des öffentlichen Einkommens. II. Verwaltung der obersten Staatspolizei. Die erste Hauptabteilung zerlegt sich in vier Unterabschnitte: Domänen und Forsten. Abgaben, direkte und indirekte Abgaben. Administration, Post, Lotterie, Bank, Seehandlung, Münze, Bergwerke, Salz. Staatskassenwesen, Staatsbuchhalterei und Hauptkasse. Die andere Hauptabteilung: die ganze innere Landespolizei, sie betreffe die allgemeine Sicherheit oder Armenwesen, Gesundheit, Erhaltung der Lebensbedürfnisse, Unterrichtsanstalten, die Gewerbe der Landwirtschaft, der Handwerke, Fabriken, Handel, öffentliche Anlagen als Kanäle, Wege, das Persönliche der Provinzialbehörden und Korporationen, deren Bildung, Verfassung usw. Die Hauptabteilung würde in vier Unterabteilungen sich zerlegen, und zwar: eine Sektion oder Departement für öffentliche Sicherheit, Armenwesen, Erhaltung der Lebensbedürfnisse, Aufsicht auf die Bildung und Zusammensetzung der ländlichen, städtischen und ständischen Korporationen und die administrativen Organisationen, eine Sektion für die Gewerbepolizei, sie betreffe Landwirtschaft oder Handwerkerei, Fabriken, Handel, Wege, Kanäle, eine Sektion für das Medizinalwesen, eine für den öffentlichen Unterricht, Lehranstalten der Wissenschaften, Künste und der Elementarkenntnisse. Die Geschäfte in jeder Unterabteilung verteilt der Departementschef unter die einzelnen Räte, die sie bilden, oder bei einem zu großen Umfange der Unterabteilungen werden diese wieder in besondere Departements zerlegt. So würde die Partie der direkten und indirekten Abgaben in zwei Abteilungen zerfallen, sowie die Administrationen in mehrere gleichartige; Bergwerke, Münze, Salz würden eine besondere selbständige Unterabteilung wegen des Umfangs des Geschäfts und der Eigentümlichkeit der dazu erforderlichen Kenntnisse ausmachen, Postwesen, Seehandlung, Bank machen auch selbständige Administrationen aus, deren oberste Leitung die der Post dem Chef des Departements der Gewerbepolizei, die der Seehandlung, Bank und Lotterie einem der anderen Minister des öffentlichen Einkommens übertragen würde. Das Finanzdepartement besteht gegenwärtig mit Einschluß des schlesischen Provinzialministers aus 7 Ministern, 51 Geheimen Finanzräten, denen die noch in den Departements arbeitenden Mitglieder, welche dies Prädikat nicht haben, und die Mitglieder des Collegium medicum zugerechnet werden müssen, und 94 Geheime Sekretäre. Die Geschäfte lassen sich unter dieses zahlreiche Personal verteilen und können von ihm, insofern nicht subjektive Hindernisse eintreten, versehen werden. Ein großer Teil der Zeit und der Tätigkeit der Minister wird gegenwärtig verwandt auf das Mechanische des Dienstes und auf kleinliche Gegenstände. Durch Abänderung der Dienstformen, durch Übertragung dieser Geschäfte an die Mitglieder und Subalternen der Departements, durch zweckmäßige Bildung und Bestimmung des Geschäftskreises der Unterbehörden kann diesen Übeln abgeholfen werden. Die Einrichtung des Kassenwesens in der preußischen Monarchie beruht auf den Grundideen, daß 1. unmittelbar auf die Lokalkassen die Provinzial- und örtliche Bedürfnisse an Gehältern usw. angewiesen sind; 2. daß das öffentliche Einkommen nach den Hauptkassen seiner Quellen zu gewissen Hauptkassen in Berlin fließt und hier zu den ihnen angewiesenen Arten der Staatsbedürfnisse verwandt wird; 3. daß Einnahme und Ausgabe nach den von den verwaltenden Behörden gemachten Entwürfen, Etats genannt, von den Rechnungsbehörden besorgt wird. Die erste und dritte Einrichtung ist musterhaft, sie vereinfacht den Geschäftsgang, sie stellt die Befriedigung der Lokal- und Provinzialbedürfnisse sicher. Notwendig ist es aber zur Übersicht des Zustandes des Vermögens sämtlicher Spezialkassen des öffentlichen Einkommens, daß nicht allein die Etats, sondern auch die Quartalextrakte dieser Kassen zu der Staatsbuchhalterei oder einer ähnlichen Anstalt kommen und hier zusammengestellt werden. Es sind in der Hauptstadt folgende Hauptkassen befindlich: Generalkriegskasse, Generaldomänenkasse, Dispositionskasse, Generalakzisekasse, Hauptstempelkasse, Generalpostkasse, Hauptsalz- und Staatsschuldenkasse, Generalinvalidenkasse, Legationskasse, Hauptmanufakturkasse. Die Vervielfältigung der Kassen hat die Nachteile, den Geschäftsgang zu verwickeln, indem jede besondere Kasse eine besondere Rechnungsführung und besondere Verhandlung über die Abnahme erfordert, die Verwaltungskosten zu vermehren, da sie die Offizianten vervielfältigt, die Bestände zu vergrößern, da jede Kasse zu ihrem Betrieb einen besonderen, müßig liegenden Bestand haben muß, und endlich die Übersicht des Vermögenszustandes des Staates zu erschweren. Die Einrichtung der französischen Hauptstaatskasse scheint mir zweckmäßig und nachahmenswert. Sie war der Gegenstand ausführlicher Untersuchungen und Verhandlungen, die sich in den Procès verbaux de l'Assemblée Nationale T. 41. 67. 69. und die gegenwärtige Einrichtung im Almanac Impérial pro 1807 pag. 170 findet. Folgende Hauptideen liegen bei dieser Einrichtung zugrunde – sämtliche Einnahmen fließen und sämtliche Ausgaben erfolgen aus einer Hauptstaatskasse. Da nun die Ausgaben von der Disposition der einzelnen Departementschefs abhängen, um damit gewisse Hauptstaatsbedürfnisse, z.B. Militär, Hofhaltung usw., zu bestreiten, so werden über diese Summen Ausgabeetats gemacht und den Departementschefs auf den Betrag derselben ein Kredit bei der Hauptkasse eröffnet, von dem er bis zu dem Betrage der akkreditierten Summen nach Maßgabe des wirklichen Bedarfs Gebrauch macht und auf die Hauptkasse anweist. Eine ähnliche Einrichtung war bereits von mir bei dem Salzdepartement seit 1805 getroffen, wo die Betriebspartie oder das Bergswerksdepartement auf den Betrag der Etats des Salinenbetriebes akkreditiert war. Die Hauptkasse steht unter der Aufsicht eines besonderen Ministers. Wollte man nun das Kassenwesen in der preußischen Monarchie nach diesen Grundsätzen umformen, so zieht man die Einnahmen sämtlicher Kassen 1-7 zusammen und eröffnet den verschiedenen Ministern des Generaldirektoriums, Kriegskollegiums, auswärtiger Departements usw. bei der Hauptkasse einen Kredit auf den etatsmäßigen Betrag und nach Maßgabe des wirklichen Bedarfs ihrer Verwaltungszweige. Die innere Einrichtung selbst der so eingerichteten Staatshauptkasse ist ein Gegenstand einer besonderen Bearbeitung. Die veränderte Verfassung der obersten Behörden würde auch eine Umbildung der Provinzialbehörden erfordern. Die Einrichtung der Provinzialverwaltung hatte im preußischen Staate sehr verschiedene Formen; in vielen Teilen desselben, und zwar in den deutschen Provinzen waren neben den Kammern Stände oder Korporationen von gewissen Klassen der Eigentümer, andere, namentlich Schlesien und Neupreußen, wurden ausschließlich von Landeskollegien verwaltet. Einige Stände hatten einen tätigen Anteil an der Landesverwaltung, sie wurden über Gesetze und Provinzialverfassung zu Rate gezogen, sie verwilligten Abgaben zu Provinzialbedürfnissen, sie übten eine gewisse Kontrolle über Geldverwendung und Geschäftsführung der Landeskollegien und hatten eine regelmäßige, organisierte Verfassung; dies war der Fall im Clevischen, Märkischen, der Kurmark und Pommern, in anderen Provinzen waren ihnen die Hauptzweige des Staatsverwaltung übertragen, z.B. dem Administrationskollegium in Ostfriesland, oder nur einzelne, z.B. der Feuersozietät, das Armenwesen, oder sie waren selbst Mitglieder der Landeskollegien, z.B. im Geldrischen. Bei dieser großen Verschiedenheit der Provinzialverfassungen entsteht die Frage, welche derselben den Vorzug vor den anderen verdiene. In die aus besoldeten Beamten bestehenden Landeskollegien drängt sich leicht und gewöhnlich ein Mietlingsgeist ein, ein Leben in Formen und Dienstmechanismus, eine Unkunde des Bezirks, den man verwaltet, eine Gleichgültigkeit, oft eine lächerliche Abneigung gegen denselben, eine Furcht vor Veränderungen und Neuerungen, die die Arbeit vermehren, womit die besseren Mitglieder überladen sind, und der die geringhaltigeren sich entziehen. Ist der Eigentümer von aller Teilnahme an der Provinzialverwaltung ausgeschlossen, so bleibt das Band, das ihn an sein Vaterland bindet, unbenutzt; die Kenntnisse, welche ihm seine Verhältnisse zu seinen Gütern und Mitbürgern verschaffen, unfruchtbar; seine Wünsche und Verbesserungen, die er einsieht, um Abstellung von Mißbräuchen, die ihn drücken, verhallen oder werden unterdrückt, und seine Muße und Kräfte, die er dem Staate unter gewissen Bestimmungen gern widmen würde, werden auf Genüsse aller Art verwandt oder in Müßiggang aufgerieben. Es ist wirklich ungereimt, zu sehen, daß der Besitzer eines Grundeigentums oder anderen Eigentums von mehreren Tonnen Goldes eines Einflusses auf die Angelegenheiten seiner Provinz beraubt ist, die ein fremder, des Landes unkundiger, durch nichts mit ihm in Verbindung stehender Beamter ungenutzt besitzt. Man tötet also, indem man den Eigentümer von aller Teilnahme an der Verwaltung entfernt, den Gemeingeist und den Geist der Monarchie, man nährt den Unwillen gegen die Regierung, man vervielfältigt die Beamtenstellen und verteuert die Kosten der Verwaltung, weil man nun die Gehälter den Bedürfnissen und dem Stand der Beamten, die allein von der Besoldung leben wollen, angemessen bestimmen muß. Die Erfahrung beweist die Richtigkeit dieser Bemerkung, und wollte man z.B. die wichtigen Verrichtungen der Landräte besoldeten Offizianten aus der Klasse der Nichteigentümer übertragen, so würde gewiß der den Landräten anvertraute Verwaltungszweig verteuert. Wie wichtig es ist, dem Eigentümer, und zwar aller Klassen, einen Anteil an der Provinzial- und Munizipalverfassung zu übertragen, ihm die Verrichtungen anzuvertrauen, die anderwärts der besoldete Beamte verrichtet, das führt d'Ivernois: Chute de Bonaparte, p. 340, aus, indem er die inneren Verwaltungskosten von England mit denen von Frankreich vergleicht und die Gründe der ungeheuren Verschiedenheiten angibt. Er zeigt, daß sämtliche Kosten der Militär- und Zivilverwaltung in Friedenszeiten in Großbritannien 5 600 000 £ Sterling betragen oder 33 600 000 Taler in Gold, daß die Verwaltungskosten des preußischen Staates fast 24 000 000 Taler ausmachen, unerachtet seiner 1/3 geringeren Größe, seines wenigeren Vermögens und seiner geringeren Besoldungssätze. Das Bedürfnis der geringeren Verwaltungskosten Großbritanniens sieht er an als Folgen der Übertragung der administrativen Stellen an Eigentümer unter der Bedingung, sie auf ihre eigenen Kosten zu verwalten, in der Zulassung aller Eigentümer zu allen Stellen, endlich in ihrer Zulassung zu den vorhandenen einträglichen Stellen. D'Ivernois wendet diesen Satz auf die einzelnen Teile der Verwaltung an, auf das Parlament, die Friedensrichter, die Provinzial- und Kommunitätsverwaltung, und da dies Buch vielleicht in Deutschland wenig bekannt ist, so habe ich von der hierhergehörigen Stelle eine Abschrift beigefügt. Auch meine Diensterfahrung überzeugt mich innig und lebhaft von der Vortrefflichkeit zweckmäßig gebildeter Stände, und ich sehe sie als ein kräftiges Mittel an, die Regierung durch die Kenntnisse und das Ansehen aller gebildeten Klassen zu verstärken, sie alle durch Überzeugung, Teilnahme und Mitwirkung bei den Nationalangelegenheiten an den Staat zu knüpfen, den Kräften der Nation eine freie Tätigkeit und eine Richtung auf das Gemeinnützige zu geben, sie vom müßigen, sinnlichen Genuß oder von leeren Hirngespinsten der Metaphysik oder von Verfolgung bloß eigennütziger Zwecke abzulenken und ein gut gebildetes Organ der öffentlichen Meinung zu erhalten, die man jetzt aus Äußerungen einzelner Männer oder einzelner Gesellschaften vergeblich zu erraten bemüht ist. Hat man sich von dieser Wahrheit überzeugt, daß die Teilnahme der Eigentümer an der Provinzialverwaltung von den wohltätigsten Folgen sei, so muß man nun seine Aufmerksamkeit richten auf die Bestimmung der Geschäfte, die ihnen übertragen werden sollen, und auf die Form der Organisation sowohl der Kommunal- als der Provinzialbehörden. Die schlesische Verfassung der Schulen und Gerichte, denen man Dorf- und Feldpolizei, Ausführung der landesherrlichen Befehle und gewisse Zweige der unteren Gerichtsbarkeit beigelegt hat, scheint nur für ländliche Kommunen sehr zweckmäßig. Die Städte besitzen zwar Wahlmagistrate, die besoldet, permanent und mit dem Wahlrecht versehen sind, sie haben aber alle den Nachteil der besoldeten Kollegien, und an ihre Stelle würden von der mit Häusern und Eigentum angesessenen Bürgerschaft gewählte Magistrate, alle 6 Jahre erneuert, ohne Gehalt, errichtet; nur der Rendant erhielte eine Besoldung und bliebe für die Lebenszeit. Die gewählten Magistratspersonen erhielten ihre Bestätigung vom Staat, der in den großen, über 3000 Seelen habenden Städten zu besoldeten Stadtdirektoren aus 3 von der Bürgerschaft präsentierten Subjekten wählte. Die Zahl der Magistratsmitglieder richtet sich nach der Bevölkerung der Stadt, und ihnen sind noch Stadtverordnete oder Bürgerschaftsdeputierte, die zu außerordentlichen Deliberationen, als Rechnungsabnahme, Vererbpachtung der Grundstücke usw. zugezogen werden, beizuordnen. Die Geschäfte, welche den Magistraten und den Dorfgerichten unter Aufsicht der Provinzialkollegien übertragen werden, sind: Verwaltung des Gemeindevermögens der zum öffentlichen Unterricht, Wohltätigkeit und sonstigen öffentlichen Kommunitätsbedürfnissen bestimmten Anstalten. Verwaltung gewisser Zweige der niederen Gerichtsbarkeit, z.B. Bagatellsachen, Feldfrevel usw. Örtliche Polizei. Die Etats- und Rechnungsverhandlungen über Kämmerei, Armen-, Kirchen- und Gemeindevermögen müssen öffentlich in der Gegenwart der Stadtverordneten geschehen, und in den größeren Städten, die mehr als 4000 Taler Renten haben, werden jährlich deutliche Rechnungsextrakte zur Einsicht jedes Hausbesitzers gedruckt, der die Belege auf der Registratur einsehen kann, dagegen hört die Einsendung derselben an die Oberrechnungskammer auf, und dieser wird ein beträchtlicher Teil ihrer Geschäfte abgenommen. Mehrere Städte und Dörfer machen in der preußischen Monarchie einen landrätlichen und steuerrätlichen Kreis aus. Bei neueren Organisationen hat man die Städte den landrätlichen Kreisen einverleibt und dem ganzen Bezirk einen gewählten Beamten, den Landrat, vorgesetzt, eine nachahmenswerte Einrichtung. Sehr abweichend sind die Verfassungen der Kreisstände, die dem Kreis, und der Landstände, die einer Provinz, der Verbindung mehrerer Kreise, vorstehen. In einigen Provinzen erscheinen auf den Kreis- und Landtagen sämtliche Grundeigentümer, der Edelmann und der Deputierte der Bauern wie in Ostfriesland, dem Mörsischen, in anderen ist der Bauernstand, der die Kreistage besucht, von Landtagen ausgeschlossen, wie z.B. im Clevischen und Märkischen, in anderen erscheinen auf den Landtagen nur die Besitzer adliger Güter oder die adligen Besitzer adliger Güter, endlich gar nur die altadligen Besitzer adliger Güter, und so entsteht z.B. im Clevischen die Absurdität, daß das Korpus des Adels nur aus einem einzigen Individuum besteht, das dirigiert, votiert, konkludiert und nomine collectivo korrespondiert. An die Stelle der Bureaukratie muß nicht eine auf kümmerlichen und schwachen Fundamenten beruhende Herrschaft weniger Gutsbesitzer errichtet werden, sondern es kommt die Teilnahme an der Verwaltung der Provinzialangelegenheiten sämtlichen Besitzern eines bedeutenden Eigentums jeder Art zu, damit sie alle mit gleichen Verpflichtungen und Befugnissen an den Staat gebunden sind. Auf den Kreistagen erscheinen daher die adligen Gutsbesitzer und Deputierte, so aus den übrigen städtischen und bäuerlichen Kommunitäten gewählt sind; wahlfähig zu den Stellen von Landtagsdeputierten sind aber nur Besitzer eines Eigentums, so eine bedeutende schuldenfreie Rente einträgt. Die inneren Angelegenheiten der Provinz werden auf den aus den Deputierten der Kreise bestehenden Landtagen verhandelt, hierher gehören z.B. das Provinzialgesetzbuch, Milderung und Bestimmung der bäuerlichen Verfassung, inneren Polizei, Unterrichts-, Armenanstalten Landesverbesserungen durch Gemeinheitsteilung, Abtrocknung, Wege, Wasserbau usw., endlich Verwilligung der zur Ausführung dieser Entwürfe erforderlichen Gelder aus Provinzialfonds. Der Landtag schlägt Deputierte vor, aus denen der König eine verhältnismäßige Anzahl wählt, die als Mitglieder der Kammerkollegien die Provinzialangelegenheiten bearbeiten, und ziehe ich diese Verbindung der Übertragung gewisser Geschäftszweige an ein besonderes landschaftliches Kollegium vor, weil auf diese Art die zwischen verschiedenen konkurrierenden Behörden notwendigen Reibungen vermieden, Eintracht und ein gemeinschaftlicher Geist erhalten wird. Die Deputierten erneuern sich alle sechs Jahre, können aber wiedergewählt werden. Alle diejenigen Angelegenheiten, welche die Provinz insofern betreffen, als sie ein Teil des großen Staatskörpers ist, werden in den Kammerkollegien von Räten bearbeitet, die der König ohne alle Dazwischenkunft der Landstände ernennt, und zu dieser Klasse der Geschäfte rechne ich vornehmlich die Verwaltung des öffentlichen Einkommens, Militärsachen, die oberste polizeiliche Aufsicht usw. Dem ganzen Kollegium steht der allein vom Oberhaupt des Staates ernannte Präsident vor. Das Kassenwesen in den Provinzen wird auf eine ähnliche Art wie die Hauptstaatskasse eingerichtet und vereinfacht. Bei den 23 Kammern der preußischen Monarchie sind 324 Kriegs- und Domänenräte angestellt, ohne die Assessoren zu rechnen. Durch die Ausführung der vorgeschlagenen Einrichtung, nämlich ständische Deputierte in die Kammern einzuverleiben, die höchstens nur eine mäßige Entschädigung erhalten für die Mehrkosten ihres Aufenthalts an dem Wohnsitz des Kollegiums, entsteht wahrscheinlich eine Ersparung von 150 000 Taler an Gehältern, die man um so eher erwarten kann, da bei vielen ständischen Korporationen bereits von Syndizis, Deputierten, Direktoren usw. Gehälter als Sinekuren genossen werden, welche man zur Belohnung wirklicher, dem Staate geleisteter Dienste verwenden könnte. Die Provinzialangelegenheiten kommen nunmehr an die oberste Behörde in Berlin, gehörig vorbereitet vermittels der Verhandlungen mit den Landständen, sie sind mit dem Resultat der öffentlichen Meinung begleitet. Der Minister ist über die Schwierigkeiten, so sich der Ausführung entgegenstellen, belehrt. Rückfragen werden vermieden, die Arbeiten abgekürzt, auch hierdurch wird an Verwaltungskosten und Zeit gewonnen, und der Gang der Geschäfte erhält mehrere Festigkeit. Die vorgeschlagene Abänderung in der Magistratsverfassung erleichtert die Kämmerei beträchtlich, wenn man erwägt, daß in jedem Magistratskollegium der 1000 Städte des preußischen Staates im Durchschnitt an Gehältern der Ratsherren usw. 200 Taler gespart würden und hierdurch eine Minderausgabe von 200 000 Taler für das Kämmereivermögen erlangt werden kann. Ersparung an Verwaltungskosten ist aber der weniger bedeutende Gewinn, der erhalten wird durch die vorgeschlagene Teilnahme der Eigentümer an der Provinzialverwaltung, sondern weit wichtiger ist die Belebung des Gemeingeistes und Bürgersinns, die Benutzung der schlafenden oder falschgeleiteten Kräfte und der zerstreut liegenden Kenntnisse, der Einklang zwischen dem Geist der Nation, ihren Ansichten und Bedürfnissen und denen der Staatsbehörden, die Wiederbelebung der Gefühle für Vaterland, Selbständigkeit und Nationalehre. Der Formenkram und Dienstmechanismus in den Kollegien wird durch Aufnahme von Menschen aus dem Gewirr des praktischen Lebens zertrümmert, und an seine Stelle tritt ein lebendiger, fest strebender, schaffender Geist und ein aus der Fülle der Natur genommener Reichtum von Ansichten und Gefühlen. Es wird aber so wenig an einer hinlänglichen Zahl geschäftsfähiger Männer in der Klasse der Eigentümer fehlen, als daß die Regierung Ursache hat, durch ihre Zuziehung für die Erhaltung der inneren Ruhe besorgt zu sein. Die Anzahl der gebildeten und verständigen Männer ist in allen Klassen der Einwohner in den alten Provinzen des preußischen Staates so groß, daß es an geschäftsfähigen, mit praktischen Kenntnissen ausgerüsteten Männern, die mit Erfolg dem ihnen angewiesenen Geschäftskreis vorstehen werden, nicht fehlen kann. Werden nicht die landrätlichen Geschäfte, die der Feuersozietät, Kreditsysteme, der Teichschauen, der Armen, der geistlichen Korporationen und in fremden Ländern die der Magistrate und Munizipalitäten wirklich durch Wahlbeamte aus der Klasse der Eigentümer, Bürger usw. verrichtet? Die Regierung weit entfernt, Ursache zu haben, über den Einfluß der Klasse der Eigentümer aus einer ruhigen, sittlichen, verständigen Nation etwas befürchten zu müssen, vervielfältigt die Quellen ihrer Erkenntnis von den Bedürfnissen der bürgerlichen Gesellschaft und gewinnt an Stärke in den Mitteln der Ausführung. Alle Kräfte der Nation werden in Anspruch genommen, und sinken die höheren Klassen derselben durch Weichlichkeit und Gewinnsucht, so treten die folgenden mit verjüngter Kraft auf, erringen sich Einfluß, Ansehen und Vermögen und erhalten das ehrwürdige Gebäude einer freien, selbständigen, unabhängigen Verfassung. Vielleicht entsteht der Zweifel, ob eine Teilnahme der Eigentümer an der Provinzialverwaltung in den polnisch-preußischen Provinzen möglich sei. Wir finden hier einen Adel, bei dem Veränderlichkeit, Leichtsinn, Sinnlichkeit, Völlerei, Hang zu Ränken und Fazienden herrscht, einen wenig zahlreichen Bürgerstand, die meisten Städte unter dem Druck der Gutsherren, der größte Teil der Nation, der Bauernstand, ohne Eigentum, ohne Freiheit, der Willkür seiner Erbherren preisgegeben, in die tiefste Unwissenheit, Völlerei, Roheit und Unreinlichkeit versunken, die Gewerbe unvollkommen, der Ackerbau unter dem Druck der Erbuntertänigkeit und der Willkür erliegend. Die polnische Nation hatte Fortschritte in der Kenntnis der Regierungskunst gemacht, sie hatte in der Konstitution d. d. 3. Mai 1791 das liberum veto oder die Befugnis des Einzelnen, die Beschlüsse der Mehrheit zu vernichten, aufgehoben, die königliche Gewalt verstärkt und ein Erbreich eingeführt. Unvollkommen blieb die Verfassung, indem ihre Tendenz einseitig den Adel begünstigte, wenig Rücksicht auf Städte und den Landmann nahm, die unvollkommene Wahlgerichtsverfassung beibehielt, der Einfluß des niederen Adels, eines rohen, ungebildeten und verkäuflichen Haufens auf die Gesetzgebung bestehen blieb. Die Teilung von Polen zeigte das traurige Bild einer durch fremde Gewalt unterjochten Nation, die in der selbständigen Ausbildung ihrer Individualität gestört wurde, der man die Wohltat einer sich selbst gegebenen freien Verfassung entriß und an ihre Stelle eine ausländische Bureaukratie aufdrang. Die erobernde Nation fing mit Vergeudung des öffentlichen Vermögens an raubsüchtige Günstlinge an, sie übertrug die innere Landesverwaltung an schreibselige, formenreiche Behörden, sie erhöhte die Abgaben und entfernte die Einländer von jeder wirksamen Teilnahme an der Verwaltung der Angelegenheiten ihres Vaterlandes. Auf der anderen Seite erhielt der Pole Sicherheit des Eigentums und der Person, fremder Einfluß und Militärdruck hörte auf, der Schutz der Gesetze war für alle Stände, bedeutende, gegen 20 Millionen Taler betragende Kapitalien flossen aus den alten Staaten den Gewerben und dem Ackerbau der neuen Provinzen zu, einzelne gute Erziehungsanstalten, z. B. in Posen, Warschau, wurden errichtet, mehrere innere Landesverbesserungen als Abtrocknung der Moräste, Strombau, Verschönerung der Städte, Kolonisation usw. ausgeführt, die Vorteile des freien Verkehrs durch die Aufhebung des Verbots der Durchfahrt mit polnischem Getreide nach Stettin der Provinz verschafft, und vermehrte Volkszahl, die Verbesserung ihrer Gewerbe und das Steigen des Wertes der Grundstücke beweisen die Wohltätigkeit der angenommenen Regierungsmaximen. Die polnische Nation trifft allerdings der Vorwurf, daß sie leichtsinnig, sinnlich und zu Ränken geneigt sei, sie wurde verunedelt durch die zwei Jahrhunderte dauernde Einmischung der Fremden in die Geschäfte des Staates, durch Gewalttätigkeit und Bestechung. Dieses war wohl die Hauptquelle ihrer Verderbtheit, denn sie erscheint in der älteren Geschichte des 14., 15., 16., 17. Jahrhunderts unterrichtet, kräftig und reich an ausgezeichneten Männern, z. B. der Kanzler Johann Zamoisky, der Palatin Nikolaus Radziwil, Sobiesky. Selbst unter den schwachen Regierungen der drei letzten Könige, die den Untergang des Staates vorbereiteten, herbeiführten und vollendeten, findet man Männer, die durch hohen Sinn, unerschütterlichen Mut, brennende Vaterlandsliebe die edelsten Charaktere erreichten, deren die Geschichte der Nationen erwähnt. Bei allen Fehlern, die die Nation hat, besitzt sie einen edlen Stolz, Tätigkeit, Energie, Tapferkeit, Edelmut und Bereitwilligkeit, sich für Vaterland und Freiheit aufzuopfern, womit sie viele Fähigkeiten und Fassungskraft vereinigt. Man wirft ihr Mangel an Beharrlichkeit bei den Äußerungen ihrer Geisteskräfte vor; diesen zu verbessern sei aber der Gegenstand der Bemühungen des Erziehers und des Regenten; jene Kräfte und Gesinnungen zu lenken und richten, nicht sie zu unterdrücken, sei der Zweck der Regierung bei den Einrichtungen, die sie treffen, und der Verfassung, die sie bilden will. Die Nation werde erzogen, nach ihrer Individualität veredelt, nicht unterdrückt und in ihr verhaßte Formen von zweideutiger Güte eingezwängt. Soll die Nation veredelt werden, so muß man dem unterdrückten Teile derselben Freiheit, Selbständigkeit und Eigentum geben und ihm den Schutz der Gesetze angedeihen lassen. Die Mediatstädte werden von dem Einfluß der Grundherrn, soweit er nachteilig ist, befreit werden, durch die von mir Anno 1806 vorgeschlagene und mit den betreffenden Departements verabredete Aufhebung der bisherigen Abgaben von Gewerbe und Konsumtion gegen Entschädigung. Dem Bauernstand muß das Gesetz persönliche Freiheit erteilen und bestimmen, daß ihm der unterhabende Hof nebst Inventarium gehöre, gegen Erlegung der bisherigen gutsherrlichen Abgaben, bei deren Nichtzahlung er aber abgeäußert und des Hofes entsetzt wird. Die bäuerlichen Abgaben und Dienste dürfen nicht erhöht und ihr Betrag muß durch Urbarien festgesetzt und die Befugnis zum Loskauf gesetzlich gemacht werden. So würde die Zahl der freien Menschen vermehrt, die gegenwärtig nur aus dem Adel, den Bürgern und den Hauländereien und Kolonien auf dem platten Lande besteht. Die Vervollkommnung der Unterrichtsanstalten, besonders der Landschulen, und ihre Einrichtung muß fortschreiten, damit eine größere Masse gründlicher Kenntnisse sich durch die ganze Nation verbreite. Die Veredlung der höheren und niederen Geistlichkeit, die zweckmäßige Abgrenzung der Diözesen, Parochien, die Errichtung der Seminarien wäre ein wesentlicher Gegenstand der Arbeiten des Ministers des katholischen und des Unterrichtsdepartements. An die Steile der Patrimonialgerichte, die im Prinzip und der Ausführung fehlerhaft sind, werden Kreisgerichte gebildet. Die Kreisstände bestehen aus den Besitzern adliger Güter von einem gewissen Wert und aus den Deputierten der ländlichen und städtischen Kommunitäten, zu denen nur freie, mit einem Eigentum von einer gewissen Größe versehene Staatsbürger gewählt werden können. Die Landstände würden auf dieselbe Art mit denselben Befugnissen sich bilden, wie oben vorgetragen worden, und die Landeskollegien gleichfalls aus Beamten des Staates und den ständischen Deputierten zusammengesetzt. Die polnische Nation ist stolz auf ihre Nationalität, sie trauert, sie, ihre Sprache, ihren Namen erlöschen zu sehen, und feindet den Staat an, der ihr dieses Leid zufügt. Sie würde zufrieden gestellt werden, sie würde diesem Staat anhängen, wenn man ihr eine Verfassung gäbe, bei der ihr Nationalstolz beruhigt und ihr der Besitz ihrer Individualität gesichert wird. Diese nicht zu zerstören, sondern auszubilden, wird jeder für einen Gewinn halten, der nicht mechanische Ordnung, sondern freie Entwicklung und Veredlung der eigentümlichen Natur jedes Völkerstammes für den Zweck der bürgerlichen Gesellschaft hält. Der Fürst Anton Radziwil hat in einem sehr geistvollen Memoire den wohltätigen Einfluß dargestellt, welchen es auf die Gemüter haben würde, wenn man den Namen Polen an die Stelle von Süd- und Neuostpreußen setzte, und wenn der König den Titel eines Königs von Polen annähme. Die Errichtung der Stelle eines Statthalters aus den Großen der Nation und eines Statthalterschaftsrats, der seinen Sitz in Warschau hätte, einer ständischen Verfassung, an der die Geistlichkeit nicht als ein besonderer Stand, sondern nur als Gutsbesitzer teilnehmen, die Umbildung der Landeskollegien nach den vorgetragenen Grundsätzen, die Revision sämtlicher in den polnisch-preußischen Provinzen getroffenen Einrichtungen durch diese neuen Behörden würden die Furcht der Polen, ihre Nationalität ganz zu verlieren, vernichten, der unruhigen Tätigkeit der Nation eine zweckmäßige Beschäftigung anweisen und sie für das Gefühl des Guten, welches ihnen die Verbindung mit Preußen verschafft hat, empfänglich machen. Das Resultat des hier Vorgetragenen ist folgendes: Absonderung der Rechtspflege von dem Generaldirektorium und den Kammern. Verbindung der Unterrichts-, Armen- und Medizinalpolizeisachen mit dem Generaldirektorium. Errichtung einer katholischen Ministerialbehörde. Aufhebung der Provinzialdepartements und Verteilung der Geschäfte des Generaldirektoriums unter Generaldepartements. Vereinigung der Hauptkassen in eine Hauptstaatskasse. Teilnahme der Eigentümer an der Provinzial- und Kommunalverwaltung. Abänderung der Verfassung der neupreußischen Provinzen. 3. Darlegung der Lage von Europa und der von Preußen zu verfolgenden Politik. 11. August 1808. Der Prinz von Ponte Corvo und Herr von Bourienne halten den gegenwärtigen Augenblick für geeignet, die Anträge wegen der Allianz Nämlich Preußens mit Frankreich und wegen Überlassung eines Truppenkorps unter Kommando, eines französischen Feldherrn zu erneuern, weil der Kaiser nötig haben werde, die Verhältnisse mit Preußen zu ordnen, da die mit Spanien und Österreich immer verwickelter würden. Der Prinz von Ponte Corvo sieht den ganzen jetzigen Zustand der Dinge nur als vorübergehend an; er glaubt, es komme nur darauf an, die gegenwärtige verhängnisvolle Epoche zu überleben, um die alsdann eintretenden günstigeren Verhältnisse zu benutzen. Der jetzige Zeitabschnitt wird allerdings neue große Ereignisse herbeiführen, und man wird wohltun, ihn zu benutzen, um den Unterhandlungen über das Schicksal Preußens einen neuen Anstoß zu geben ... Es ist übrigens sehr zweifelhaft, ob der gegenwärtige Zustand der Dinge vorübergehend oder dauernd ist – es kann sein, daß die durch die Kraft eines großen Mannes zusammengehaltene Masse nach seinem Tode sich auflöst, es kann auch sein, daß durch seine Ungebundenheit und Rücksichtslosigkeit solche Verwicklungen entstehen, die er aufzulösen nicht imstande ist. So scheint die Beharrlichkeit des Papstes bei seinen Grundsätzen, der Widerstand der Spanier, der ihn nötigt, Truppen zu brauchen, um sie zu bezwingen und, wann sie bezwungen sind, sie gehorsam zu erhalten, ganz außerhalb seiner Berechnung gelegen zu haben. Auf der anderen Seite ist es aber auch möglich, daß der Kaiser Napoleon alle diese Schwierigkeiten besiege und Österreich zertrümmere, alle alten Dynastien wie die Bourbonsche vernichte, die Monarchien ihrer Selbständigkeit beraube und Europa von Frankreich abhängig mache. Äußere Kriege werden alsdann nicht mehr entstehen, statt ihrer wird die Menschheit durch bürgerliche Kriege und den Ausbruch innerer Faktionen gepeinigt, alle Nationalität zerstört oder verkrüppelt, und die Leitung aller großen Angelegenheiten des Menschengeschlechts einer Bureaukratie, die von einem entfernten fremden Regenten die endliche Richtung erhält, anvertraut werden. Ein solcher Zustand der Dinge kann lange fortdauern, wie uns die Geschichte des römischen Reiches beweist. Der gegenwärtige Zustand der Dinge sei nun vorübergehend auf das Leben des Kaisers Napoleon berechnet oder fortdauernd, so ist beides sehr unglücklich für die Nationen und für die Oberhäupter, und sie werden zur Anwendung aller Mittel, um das sie bedrohende Schicksal von sich zu entfernen, aufgefordert. Es muß daher in der Nation das Gefühl des Unwillens erhalten werden über den Druck und die Abhängigkeit von einem fremden, übermütigen, täglich gehaltloser werdenden Volke – man muß sie mit dem Gedanken der Selbsthilfe, der Aufopferung des Lebens und des Eigentums, das ohnehin bald ein Mittel und ein Raub der herrschenden Nation wird, vertraut erhalten, man muß gewisse Ideen über die Art, wie eine Insurrektion zu erregen und zu leiten, verbreiten und beleben. Hierzu werden sich mehrere Mittel auffinden und anwenden lassen, ohne daß die Regierung dabei tätig erscheint, die aber bei schicklicher Gelegenheit und unter günstigen Umständen diesen Geist wird benutzen können ... Ein solcher Schritt setzt aber eine Verbindung mit Österreich und England voraus, um Waffen, Geld und die Mitwirkung des ersteren Staates zu erhalten, und um diese Verbindung zu erhalten, könnte man Vorbereitungen treffen. Man würde beiden Mächten die Hauptidee, bei dem Ausbruch eines österreichisch-französischen Krieges durch Insurrektionen mitzuwirken, vorlegen lassen und von ihnen die Erklärung abfordern, was sie zu leisten bereit seien. Mit Österreich müßte der Operationsplan, mit England die Unterstützung an Geld und Waffen verabredet werden, und im Fall des Mißlingens die Sicherheit der königlichen Familie. Denn man muß die Möglichkeit des Mißlingens fest im Auge halten und wohl erwägen, daß die Macht, die man angreift, groß und der Geist, der sie leitet, kräftig ist, daß der Kampf begonnen wird weniger in Hinsicht auf Wahrscheinlichkeit des Erfolges als auf die Gewißheit, daß ohnehin eine Auflösung nicht zu vermeiden, und daß es pflichtmäßiger gehandelt ist gegen die Zeitgenossen und die Nachkommen und ruhmvoller für den König und seine Nation, mit den Waffen in der Hand unterzuliegen, als sich geduldig in Fesseln schlagen oder gefangen halten zu lassen. Man muß sich mit dem Gedanken der Entbehrung jeder Art und des Todes vertraut machen, wenn man die Bahn betreten will, die man jetzt zu gehen sich vornimmt. Hat man auf diese Art sein Inneres vorbereitet, und treten günstige Umstände ein, so fange man in Gottes Namen die Sache an, und erinnere sich, daß durch Mut und Unerschrockenheit mit kleinen Mitteln große Zwecke erreicht worden sind. Man entferne aber auch alle träge, gegen edlere Gefühle abgestumpfte und jeder Hingebung und Aufopferung unfähige, elende Menschen, die alles lähmen und verderben, und denen es nur am ruhigen Genuß ihrer Erbärmlichkeit zu tun ist ... Die Allianz muß nur zum Deckmantel dienen der Anstalten, die man treffen wird, um sich loszureißen... 4. Beurteilung eines Entwurfs über Reichsstände. 8. September 1808. Von Stein bespricht hier den Entwurf eines Herrn von Rhediger, der für den ganzen Staat eine und dieselbe Repräsentation vorschlug, die nicht auf Ständen beruhen und aus Notabeln, d.h. Beamten, bestehen sollte. Er tritt diesen Vorschlägen entgegen, u.a. mit dem Gedanken nicht einer Aufhebung, sondern einer Verbesserung des Adels. Vgl. G. H. Pertz , Leben des Feldmarschalls Grafen Neidhardt von Gneisenau I, S. 398. der Notwendigkeit, der Nation eine Teilnahme an der Gesetzgebung, selbst an der Verwaltung einzuräumen, bin ich überzeugt sowie von der Richtigkeit der aufgestellten allgemeinen Bedingungen, unter denen diese Rechte zu übertragen sind, nämlich Entfernung sowohl von Ängstlichkeit als von Unvorsichtigkeit. Die Teilnahme der Nation an der allgemeinen Gesetzgebung und Verwaltung kann zwar nur durch Reichsstände ausgeübt werden, es bleibt aber noch immer ein wichtiger Geschäftskreis für die Provinzialstände übrig, nämlich Aufsicht auf die Provinzialbehörden und beratschlagende und ausführende Teilnahme an Einrichtungen, Anlagen, Verordnungen, die sich nur auf die Provinz beziehen. Die Bedürfnisse der Provinzen bleiben unbekannt und unabgeholfen, wenn allein durch die Staatsbehörden abgeholfen werden soll, man muß diesen durch Gemeinde- und Provinzialvorsteher zu Hilfe kommen und den Gemeindegeist an die Stelle einer alles durchgreifenden Bureaukratie setzen. Hiernach wird also der Grundsatz, »die Repräsentation muß eine und dieselbe sein«, für den ganzen Staat näher bestimmt. Der Einheitstendenz, welche man in der allgemeinen Versammlung befürchtet, wirkt am kräftigsten entgegen Zusammensetzung der Stellvertreter aus allen Provinzen und der eigentümliche Gang des Geistes des Deutschen, der langsam und bedächtig zu verfahren und in das Einzelne, oft in das Kleinliche zu gehen geneigt ist. Die Rechtlichkeit des Deutschen, sein ruhiges, besonnenes Wesen sichern gegen alle die Unregelmäßigkeiten und das wilde Wesen der französischen Volksversammlungen, und die Geschichte aller deutschen Republiken, aller deutschen Vereine, wozu ich auch die Schweiz und Holland rechne, beweist, daß ruhiges, besonnenes, gemeinschaftliches Beraten, pünktliches, treues Ausführen überall zu finden war, wo der Deutsche frei und ungestört seine Kräfte äußerte. Wir finden alle uns bekannte, einigermaßen gebildete Nationen in Stände eingeteilt, in eingeschränkten Monarchien ihre Teilnahme an der Regierung in verschiedenem Verhältnis bestimmt; darf man es also erwarten, daß eine solche allgemeine Einrichtung ohne Nachteil durch einen einzigen Beschluß vernichtet werde? Das Übergewicht eines Standes über seine Mitbürger ist nachteilig, ist eine Störung der gesellschaftlichen Ordnung, und man schaffe es ab. Der Adel im Preußischen ist der Nation lästig, weil er zahlreich, größtenteils arm und anspruchsvoll auf Gehälter, Ämter, Privilegien und Vorzüge jeder Art ist. Eine Folge seiner Armut ist Mangel an Bildung, Notwendigkeit, in unvollkommen eingerichteten Kadettenhäusern erzogen zu werden, Unfähigkeit zu den oberen Stellen, wozu man durch Dienstalter gelangt, oder Drängen des Brotes halber nach niedrigen, geringfügigen Stellen. Diese große Zahl halbgebildeter Menschen übt nun seine Anmaßungen zur großen Last seiner Mitbürger in ihrer doppelten Eigenschaft als Edelleute und Beamte aus. Man verringere also die Zahl der Edelleute, man hebe den Armenadel auf, und der übriggebliebenen geringeren Anzahl reicher Familien weise man einen politischen und amtlichen Wirkungskreis an, der sie zur Bildung und Entwicklung ihrer Kräfte auffordert. Reichtum vereinigt das eigene Wohl des Grundbesitzers mit dem allgemeinen, und durch die Erinnerung der Taten der Voreltern verbindet sich der Ruhm der Nation mit der Familienehre. Ist der reiche Adel von politischer Tätigkeit entfernt, so wird Trägheit und Genußliebe ihn beherrschen und ihn zu einer unnützen und verächtlichen Klasse herabwürdigen. Es werde also aus dem reichen Adel ein Oberhaus gebildet und dessen Glanz aufrecht erhalten durch Aufnahme von Männern von großem Ansehen, es entstehe aus Reichtum oder Verdiensten um den Staat. Die Stellvertreter einer Nation müssen das Vertrauen der Nation besitzen, mit ihren Wünschen und Bedürfnissen bekannt und unabhängig vom Einfluß und Einseitigkeit sein. Der größeren Anzahl der öffentlichen Beamten, z.B. den unteren Hebungsbeamten, den unteren Militärpersonen, fehlt es an Bildung, Selbständigkeit, Bekanntschaft mit den Bedürfnissen der bürgerlichen Gesellschaft, Interesse an ihrer Erhaltung, Sittlichkeit, und sie werden die verständigen Handwerker, die mittlere Klasse der Grundeigentümer in keiner Hinsicht ersetzen. Sie werden bei ihrer Abhängigkeit von der Regierung ein blindes, leicht zu behandelndes Werkzeug in ihren Händen sein, und welche Achtung, welches Zutrauen wird eine Nationalrepräsentation genießen, die von einer Majorität, so aus Subalternen, Unteroffizieren und Dorfschulzen besteht, gewählt worden ist. Die Masse der Eigentümer der Nation besitzt eine Unabhängigkeit, die den in Vorschlag gebrachten Notabeln fehlt; sie nehmen an dem ganzen Vorrat der Ideen und Gefühle, die einer Nation gehören, einen überwiegenden Anteil; alle Einrichtungen des Staates wirken unmittelbar auf ihren eigenen Zustand, und die Erhaltung desselben bindet sie an Ruhe, Ordnung und Gesetzlichkeit. Den Eigentümern überlasse man also die Wahl und ersinne Formen, wodurch Ordnung, Besonnenheit, Stimmfreiheit erhalten werde. Da die Nation noch so wenig gewohnt ist, selbst zu handeln, so wenig mit ihrem eigenen Interesse, ihren eigenen Angelegenheiten, mit dem Standpunkt, auf dem sie steht, bekannt ist, so ist es unter den gegenwärtigen Umständen ratsam, ihr nur das Recht zum Gutachten, nicht zur Teilnahme an der Gesetzgebung beizulegen, die Verhandlungen jedoch zur allgemeinen Kenntnis des gesamten Volkes zu bringen und der Beratschlagungskammer oder dem Reichstag zugleich das Recht zu Anträgen auf neue Gesetze zu überlassen. Will man das Recht, auf Gesetze anzutragen, allein der Regierung erteilen, so benimmt man der Nationalversammlung einen der wesentlichsten Vorteile ihrer Einrichtung, den Einfluß auf das Fortschreiten der Gesetzgebung im Verhältnis des jedesmaligen Zustandes der bürgerlichen Gesellschaft, und dieses Fortschreiten wird allein von den Eigenschaften des Regenten und seiner Umgebungen abhängig gemacht. Überhaupt werden sich die Menschen erst durch Geschäfte bilden, und durch Handeln wird die Nation erst mit ihrer Geschäftsfähigkeit bekannt, und man wird anfangs zufrieden sein dürfen, wenn nur der fünfte Teil der Gewählten aus geschäftsfähigen Männern besteht. Es ist folgenreicher und wohltätiger, den Gang der Diskussionen zu ordnen, gewisse Formen, die zu beobachten sind, vorzuschreiben, als alle Gelegenheit zur Beredsamkeit, zu einem freien und edlen Vortrag über die große Angelegenheit des Staates zu unterdrücken. Die parlamentarischen Formen scheinen hinreichend zu sein, um allen Unordnungen und Mißbräuchen bei einer besonnenen, rechtlichen, verständigen Nation zuvorzukommen. Durch eine solche Art, die Geschäfte zu verhandeln, bildet sich in ihr ein praktischer Sinn für Geschäfte und eine Bekanntschaft mit den Personen, die sie zu behandeln fähig sind – und ich glaube, man muß bei den ruhigen Deutschen, die, wie einer unserer Schriftsteller sagt, unter allen Zeiten am meisten die Bedenkzeit lieben, eher Reizmittel anwenden als Opiate. 5. Abschiedsschreiben an seine Beamten. 24. November 1808. Umstände, deren Darstellung es nicht bedarf, forderten meinen Austritt aus dem Dienste des Staats, für den ich lebe, und für den ich leben werde. In den äußeren Verhältnissen herrscht die Nothwendigkeit so stark und mächtig, daß die Stimme eines Individuums darin wenig vermag. In der Verwaltung des Innern setzte ich mein Ziel. Es kam darauf an, die Disharmonie, die im Volke Statt findet, aufzuheben, den Kampf der Stände unter sich, der uns unglücklich machte, zu vernichten, gesetzlich die Möglichkeit aufzustellen, daß Jeder im Volke seine Kräfte frei in moralischer Richtung entwickeln könne, und auf solche Weise das Volk zu nöthigen, König und Vaterland dergestalt zu lieben, daß es Gut und Leben ihnen gern zum Opfer bringe. Mit Ihrem Beistande, meine Herren, ist vieles bereits geschehen. Der letzte Rest der Sklaverei, die Erbunterthänigkeit, ist vernichtet, und der unerschütterliche Pfeiler jedes Thrones, der Wille freier Menschen, ist gegründet. Das unbeschränkte Recht zum Erwerb des Grundeigenthums ist proclamiert. Dem Volke ist die Befugniß, seine ersten Lebensbedürfnisse sich selbst zu bereiten, wiedergegeben. Die Städte sind mündig erklärt, und andere minder wichtige Bande, die nur Einzelnen nützen, und dadurch die Vaterlandsliebe lähmten, sind gelöset. Wird das, was bis jetzt geschah, mit Festigkeit aufrecht erhalten, so sind nur wenige Hauptschritte noch übrig. Ich nehme mir die Freiheit, sie Ihnen einzeln aufzuzählen; nicht um ihre Handlungen dadurch zu leiten, denn Ihre Einsicht und Ihr Patriotismus bedürfen keiner Leitung; sondern um Ihnen zur Beurtheilung meiner Handlungen und Absichten einen Maßstab zu geben. Regierung kann nur von der höchsten Gewalt ausgehen. Sobald das Recht, die Handlungen eines Mitunterthans zu bestimmen und zu leiten, mit einem Grundstücke ererbt und erkauft werden kann, verliert die höchste Gewalt ihre Würde, und im gekränkten Unterthan wird die Anhänglichkeit an den Staat geschwächt. Nur der König sei Herr, in so fern diese Benennung die Polizeigewalt bezeichnet, und sein Recht übe nur der aus, dem er es jedesmal überträgt. Es sind schon Vorschläge zur Ausführung dieses Prinzips von Seiten des Generaldepartements gemacht. Derjenige, der Recht sprechen soll, hänge nur von der höchsten Gewalt ab. Wenn diese einen Unterthanen nöthigt, da Recht zu suchen, wo der Richter vom Gegner abhängt, dann schwächt sie selbst den Glauben an ein unerschütterliches Recht, zerstört die Meinung von ihrer hohen Würde und den Sinn für ihre unverletzbare Heiligkeit. Die Aufhebung der Patrimonialjurisdiktion ist bereits eingeleitet. 3. Die Erbunterthänigkeit ist vernichtet. Es bestehen aber noch in einigen Gegenden Gesindeordnungen, welche die Freiheit des Volks lähmen. Auch hat man Versuche gemacht, wie der letzte Bericht der Civilkommissäre der Provinz Schlesien zeigt, durch neue Gesindeordnungen die Erbunterthänigkeit in einigen Punkten wieder herzustellen. Von dieser Seite wird der heftigste Angriff auf das erste Fundamentalgesetz unseres Staates, unsere Habeas-corpus-Akte, geschehen. Bisher schienen mir diese Versuche keiner Beachtung werth, theils weil nur einige Gutsbesitzer sie machten, die nicht das Volk, sondern nur der kleinste Theil von ihm sind, insbesondere aber, weil niemals die Rede davon sein konnte, diesen Einzelnen auf Kosten der Persönlichkeit zahlreicher Mitunterthanen Gewinn zuzuwenden. Es bedarf, meiner Einsicht nach, keiner neuen Gesindeordnungen, sondern nur der Aufhebung der vorhandenen. Das, was das allgemeine Landrecht über das Gesindewesen festsetzt, scheint mir durchaus zureichend. In diesen treuen Sätzen ist die Freiheit der Unterthanen, ihr Recht und ihre Treue gegen den König gegründet. Alle Bestimmungen, die hiervon ausgehen, können nur Gutes wirken. Das nächste Beförderungsmittel scheint eine allgemeine Nationalrepräsentation. Heilig war mir und bleibe uns das Recht und die Gewalt unsers Königs. Aber damit dieses Recht und diese unumschränkte Gewalt das Gute wirken kann, was in ihr liegt, schien es mir nothwendig, der höchsten Gewalt ein Mittel zu geben, wodurch sie die Wünsche des Volkes kennen lernen und ihren Bestimmungen Leben geben kann. Wenn dem Volke alle Theilnahme an den Operationen des Staats entzogen wird, wenn man ihm sogar die Verwaltung seiner Communalangelegenheiten entzieht, kommt es bald dahin, die Regierung theils gleichgültig, theils in einzelnen Fällen in Opposition mit sich zu betrachten. Daher ist der Widerstreit, oder wenigstens Mangel an gutem Willen, bei Aufopferung für die Existenz des Staats. Wo Repräsentation des Volks unter uns bisher Statt fand, war sie höchst unvollkommen eingerichtet. Mein Plan war daher, jeder aktive Staatsbürger, er besitze 100 Hufen oder Eine, er treibe Landwirthschaft, oder Fabrikation, oder Handel, er habe ein bürgerliches Gewerbe, oder sei durch geistige Bande an den Staat geknüpft, habe ein Recht zur Repräsentation. Mehrere, mir eingereichte, Plane sind von mir vorgelegt. Von der Ausführung oder Beseitigung eines Plans hängt Wohl und Wehe unseres Staats ab, denn auf diesem Wege allein kann der Nationalgeist positiv erweckt und belebt werden. Zwischen unsern beiden Hauptständen, dem Adel und dem Bürgerstande, herrscht durchaus keine Verbindung. Wer aus dem einen in den andern übergeht, entsagt seinem vorigen Stande ganz. Dieses hat nothwendig die Spannung, die Statt findet, erzeugen müssen. Der Adel ist, um den Werth, den man ihm beilegen kann, zu behaupten, zu zahlreich, und wird immer zahlreicher. Bei dem Gewerbe, das er bisher allein trieb, und dem Staatsdienste, den er bisher ausschließlich bekleidete, hat, zur Erhaltung des Ganzen, Concurrenz gestattet werden müssen. Der Adel wird daher zu Geschäften und Gewerben schreiten müssen, die mit der Auszeichnung, auf die er wegen seiner Geburt Ansprüche macht, im Widerspruche stehen. Er wird dadurch ein Gegenstand des Spottes, und verliert, was bald daraus folgt, die Achtung, die ihm schon als Staatsbürger gebührt. Jeder Stand fordert jetzt, abgesondert, den Beistand der höchsten Gewalt, und jedes Gute, jedes Recht, das dem Einen widerfährt, betrachtet der Andere als eine Zurücksetzung. So leidet der Gemeingeist und das Vertrauen zur Regierung. Diese Ansicht hat mir die Meinung von der Nothwendigkeit der Reformation des Adels veranlaßt. Die Verhandlungen darüber liegen Ihnen vor. Durch eine Verbindung des Adels mit den andern Ständen wird die Nation zu einem Ganzen verkettet, und dabei kann das Andenken an edle Handlungen, welche der Ewigkeit werth sind, in einem höheren Grade erhalten werden. Diese Verbindung wird zugleich die allgemeine Pflicht zur Vertheidigung des Vaterlandes lebhaft begründen, und auch diese Allgemeinheit muß nothwendig gleichen Eifer für die Regierung in jedem Stande erzeugen. Nur der Bauernstand wird deshalb, weil der durch Erbunterthänigkeit so lange zurückgehalten wurde, einiger positiven Unterstützung zur Erhöhung seines persönlichen Werthes noch bedürfen. Hierzu zähle ich die Aufstellung gesetzlicher Mittel zur Vernichtung der Frohnen. Bestimmte Dienste, die der Besitzer des einen Grundstücks dem Besitzer des andern leistet, sind an sich zwar kein Übel, sobald persönliche Freiheit dabei Statt findet. Diese Dienste aber führen eine gewisse Abhängigkeit und willkührliche Behandlung der Dienenden mit sich, die dem Nationalgeiste nachtheilig ist. Der Staat braucht nur die Möglichkeit der Aufhebung derselben (so wie er auch die Gemeinheitstheilungen befördert) gesetzlich festzustellen, so daß ein Jeder Ausgleichung unter bestimmten Bedingungen verlangen kann. Dieses wird hinreichen, um bei dem Fortschritte des Volkes, der aus jenen Fundamentalsätzen nothwendig folgen muß, die Dienstpflichtigen zu veranlassen, von jener Befugniß Gebrauch zu machen. Damit aber alle diese Einrichtungen ihren Zweck, die innere Entwickelung des Volks, vollständig erreichen, und Treue und Glauben, Liebe zum König und Vaterlande in der That gedeihen, so muß der religiöse Sinn des Volks neu belebt werden. Vorschriften und Anordnungen allein können dieses nicht bewirken. Doch liegt es der Regierung ob, mit Ernst diese wichtige Angelegenheit zu beherzigen, durch Entfernung unwürdiger Geistlichen, Abwehrung leichtsinniger oder unwissender Candidaten, und Verbesserung der theologischen Vorbereitungsanstalten, die Würde des geistlichen Standes wieder herzustellen, auch durch eine angemessene Einrichtung der Pfarrabgaben, und durch Vorsorge für anständige Feierlichkeit des äußern Gottesdienstes, die Anhänglichkeit an die kirchlichen Anstalten zu befördern. Am meisten aber hierbei, wie im Ganzen, ist von der Erziehung und dem Unterrichte der Jugend zu erwarten. Wird durch eine, auf die innere Natur des Menschen gegründete, Methode jede Geisteskraft von Innen heraus entwickelt, und jedes edele Lebensprinzip angereizt und genährt, alle einseitige Bildung vermieden, und werden die bisher oft mit seichter Gleichgültigkeit vernachlässigten Triebe, auf denen die Kraft und Würde der Menschen beruht, Liebe zu Gott, König und Vaterland sorgfältig gepflegt: so können wir hoffen, ein physisch- und moralisch-kräftiges Geschlecht aufwachsen, und eine bessere Zukunft sich eröffnen zusehen. Alle kleine Mängel unserer Verfassung, namentlich unserer Finanzeinrichtungen, werden gewiß bald sich heben, wenn nur die obigen Ansichten mit Ernst verfolgt werden. Ich darf Ihnen Glück wünschen, meine Herren, zu diesem Geschäfte berufen zu sein, und steht Ihnen auch manche Schwierigkeit bevor: so wird doch die Wichtigkeit des Werks und der entschiedene, auch durch die neuen Militär- und Civileinrichtungen bewährte Wille und beharrliche Sinn des Königs Ihren Muth stärken und Ihnen das Gelingen Ihrer Bemühungen zusichern. 6. Aus Steins Aufzeichnungen zur Geschichte und Volkswirtschaft von Europa. 1809 – 1810 Ist die Geschichte einer Nation Abdruck ihrer Sinnesart, wie bezeichnet dann die französische Geschichte die der Franzosen? Bestimmt die Staatsverfassung die Auswahl der Wissenschaften, so kann man sich leicht erklären, warum eine Nation, die durch Bureaukratie regiert wird und wenig Geselligkeit fühlt, Metaphysik mit so vielem Ernst betreiben wird; sie ist durch ihre Verfassung von allen öffentlichen Angelegenheiten zurückgedrängt, zur Spekulation verdammt, weil sie zum Handeln gelähmt ist; das ist der Fall der Deutschen. In keiner Geschichte findet man eine solche Unsittlichkeit, einen solchen moralischen Schmutz als in der französischen – nirgends stellt sich dieses deutlicher und überzeugender als in der Geschichte der Revolution dar, deren Gang gleich eine lasterhafte und verbrecherische Richtung nahm, sobald die Schwäche der Regierung kund wurde und die Nation ihren Charakter ohne Scheu vor Strafe zeigen konnte. Unter Napoleons Despotismus schmiegte sie sich knechtisch, aller Gemeingeist, aller Sinn für Wahrheit und Recht verschwand, ihren Platz nahm Sklavensinn, gemeiner Egoismus, Habsucht, Sinnlichkeit und Ränkesucht ein. Ist es zu erwarten, daß diese bewegliche, leichtsinnige, selbstische Nation, bei der wenigen Gefahr, die sie vom Auslande zu erwarten hat, im Innern ruhig bleiben werde? Die edelsten Charaktere, die in der französischen Geschichte erschienen, sind die, welche Religiosität oder Rittergeist geläutert und veredelt hatten. Unser Zeitalter hält die Vergleichung mit dem 15. und 16. Jahrhundert nicht aus. – Ein verunglückter Versuch, einer zahlreichen Nation eine bürgerliche Verfassung zu geben, ungeschickte, partielle Einwirkung von außen, und ein Eroberungs- und Unterjochungskrieg, den ein glücklicher Feldherr mit überlegenen Kräften gegen mittelmäßige Feldherrn der vereinzelt auftretenden, nach dem Einfluß des platten Egoismus geleiteten Nationen führt, bietet weder in der Erzählung seiner Geschichte noch in seinen Resultaten das Interesse an, welches das große Schauspiel hat des Wiederauflebens der Wissenschaften, des Kampfes besserer religiöser Meinung mit dem Aberglauben des Mittelalters, der Eroberung von Amerika, des Entstehens einer unermeßlichen Schiffahrt. In jenem Zeitalter erscheinen seltene Begebenheiten und seltene Menschen, in dem unsrigen seltene Begebenheiten durch die Gemeinheiten und Ungebundenheit der Menschen herbeigeführt. Die großen Weltbegebenheiten entstanden und erhielten ihre Richtung durch große Männer, Zeitgeist, Ereignisse, – vergeblich sehen wir uns nach Heroen um, alles müssen wir von Ereignissen erwarten und suchen den Zeitgeist zweckmäßig vorzubereiten, zu leiten, welches hauptsächlich denjenigen obliegt, die die Erziehungs- und literarischen Anstalten einer Nation leiten. Hätten die Menschen, die jetzt an der Spitze der preußischen Verwaltung, mit Mut und Geist größere Ansichten gefaßt, so würden sie der Verfassung solche Einrichtungen gegeben haben, wodurch der Nation Gemeingeist und Kraftgefühl erregt und unterhalten werden, statt daß jetzt die aufgeregten Kräfte sich in Ausbrüchen von Unwillen oder in einem trüben Hinbrüten aufzehren. Dem Geist des Zeitalters fehlt eine bestimmte Richtung. Wir haben in allen den Perioden, wo große Kraftäußerungen sich zeigten, eine bestimmte Richtung des Zeitgeistes bemerkt, er war kriegerisch erobernd in den Völkerwanderungen, religiös-heroisch in den Kreuzzügen, er ergriff im 14. und 15. Jahrhundert die Wissenschaften mit einem glühenden Enthusiasmus, er erwarb sich im 16. und 17. Jahrhundert Denkfreiheit und den Besitz neuer Weltteile – am Anfang des 18. wachte er eifersüchtig auf die Erhaltung des Gleichgewichts, am Ende desselben unternahm das große Werk der Umbildung der Staatsverfassung eine leichtsinnige, unmoralische Nation, die die Idee aufgab, sich selbst zerfleischte, endlich unter der Leitung eines Eroberers alles bei ihren Nachbarn zerstörte – und nun steht die jetzige Generation umgeben von Trümmern, ohne daß sie sich deutlich bewußt ist, was sie will. Ist dieses Charakterschwäche, Genußliebe, Vielseitigkeit der Kultur, Begünstigung der Emigration? Die Schriftsteller der Nation haben zum Teil allen Abwechslungen der äußeren Verhältnisse sich knechtisch hingegeben, die öffentliche Meinung war geführt, nur sehr wenige haben feste Grundsätze aufgestellt und sind diesen und der Wahrheit und dem Recht getreu geblieben. Die Verfassung der Staaten bedarf aber einer Umformung, da die Einrichtungen veraltet, von ihrem ursprünglichen Geist sich entfernt, und daher teils einer neuen Stählung, teils eines Ersatzes bedürfen. Nationalwohlstand, Kultur, Künste und Wissenschaften vermehren das Leiden der Menschen, denn ihre Resultate werden nur kräftigere Werkzeuge in den Händen des Unterdrückers, um die Bande der Sklaverei fester zu schnüren. Das Eigentümliche in dem Gemälde Napoleons ist seine Ungebundenheit, die gänzliche Rücksichtslosigkeit auf Recht, Besitz, Herkommen, auf menschliches Bedürfnis und Gefühl der einzelnen und der Massen – ein eiserner Wille, eine fieberhafte Tätigkeit und unfehlbares Glück, ein Egoismus des sich selbst vergötternden und die Menschheit in Staub tretenden Despoten. Ehrgefühl setzt Selbständigkeit in den Meinungen und Gefühlen voraus, Napoleon zerstört es, indem er alle Selbständigkeit durch seinen eisernen Willen, durch sein rohes Behandeln der ersten Staatsbeamten, durch sein alles umschlingendes Spionenwesen erdrückt – als Werkzeug des letzteren braucht er Menschen aus den ersten Familien, man findet Montmorency, Bouillés usw. unter der Zahl seiner Aufpasser. Seine Getreuen sind nur stolz auf ihren blinden Gehorsam, sie entsagen jedem edleren, menschlichen, gerechten Gefühl. Davoust erklärte in seinen Ausbrüchen von Wut: »Je suis son zéid, sa volonté doit être faite.« Daru äußerte gegen mich: »Considérez la volonté de l'empereur comme le fatum, il faut s'y soumettre ...« Verschlossenheit, Mißtrauen, Habsucht, rauhe Sitten haben die Stelle von offenem Frohsinn und Liberalität eingenommen. Napoleon will den alten Adel, der auf Grundeigentum, Rittergeist und Stolz gegründet war, mit den armen Teufeln, die sich durch Sklavensinn zu einiger Bedeutenheit emporgearbeitet, und den einzelnen Großen, die er durch fremden Raub bereichert hat, ersetzen. Ist die Verfassung in sich selbst fehlerhaft, die Nation energisch und beweglich, so liegt in allem diesen der Grund ihres Verfalles. – Die französische hat nur den Zweck äußerer Herrschaft und Befriedigung des Ehrgeizes eines einzelnen, der Eitelkeit aller, sie gründet sich auf Schrecken und Kraft – beide Triebfedern erschlaffen, und dieses beweisen die letzten Regierungsjahre Ludwigs XIV., der Zustand der Dinge nach dessen und Friedrichs des Großen Tode. – Eine Regierung, die das Blut und das Vermögen der Nation vergeudet, die Menschen als Werkzeuge, nicht als Zwecke behandelt, die Denkfreiheit unterdrückt, die wird, sobald sie erschlafft oder Unglücksfälle erleidet, nicht dauern, und die republikanischen Formen des Senats der gesetzgebenden Versammlung, mit denen jetzt ein Gaukelspiel getrieben wird, werden ihren eigentümlichen Geist wieder annehmen und äußern. Bonapartes überwiegendes Feldherrntalent und sein eigentümliches Glück hatten ihn in eine Lage gesetzt, wodurch er der Wohltäter Europas hätte werden können, statt dessen Verderber zu sein. – Die gänzliche Abwesenheit leitender moralischer Grundsätze und Gefühle ist eine Folge einer seltenen, ursprünglichen Entmenschung, der Gemeinheit seines Geschlechts und der Roheit seines Völkerstammes, der revolutionären Gesetzlosigkeit, unter der sein tätiges Leben begann, und das große Elend, das sich über Europa verbreitet hat, fließt aus dieser moralischen Verwilderung. Das Elend der Europäer besteht in der Zertrümmerung des auf Recht und Besitzstand beruhenden und die Unabhängigkeit der einzelnen Glieder verbürgenden Staatenbundes, in der Unterdrückung der politischen und Denkfreiheit, in der Vernichtung des europäischen Handels und Schiffahrt, in der Verwendung aller Kräfte der erschöpften Länder zu zwecklosen, den Ehrgeiz eines einzigen befriedigenden Plänen – also in Sklaverei, fortschreitender Verarmung und zwecklosen Kriegen. Die französische Nation hat Nationalität und Einheit ihrer Kraftäußerungen, sie sei auf Wissenschaft oder auf Politik und Krieg gerichtet, hat mehr Masse und Bestimmtheit, aber wegen ihres Leichtsinns und ihrer Eitelkeit und Unsittlichkeit, die nur durch konventionelle Formen glänzen will, weniger Gehalt. Dem Deutschen fehlt Leichtigkeit, er hat aber mehr innere Kraft und Beharrlichkeit, er hat daher mehr erfunden (Buchdruckerei, Luftpumpe), stärkere, tiefere Denker aufzuweisen (Leibniz, Luther, Kepler, Kant), er hat mit Kraft, Beharrlichkeit dem Andringen der Franzosen, der Überschwemmung der Türken widerstanden; er hat die Kultur im Norden verbreitet und bürgerliche Freiheit in allen seinen Einrichtungen erhalten, z.B. Hansenbund, Vereine mancher Art, selbst die kollegialischen Einrichtungen seiner Bureaukratie, er hat länger Sittlichkeit und Religion erhalten, die schon im 16. Jahrhundert aus Frankreich verschwunden war (vide Brantôme und die Memoiren des Zeitalters), seine Nationalität konnte bei seiner Bundesverfassung, seinen zahlreichen Insulstaaten eine Bestimmtheit und Haltung erhalten – da seine Fürsten für fremde Sitten und fremden Einfluß empfänglich waren. Der jetzige Zustand der Dinge wird alle Nationalität ersticken sowohl in den Bundesstaaten, die geradezu französische Einrichtungen erhalten. Die Anhänger Napoleons, die Freunde der Ruhe und des Genusses, erwarten von der Universalmonarchie, deren Stiftung sie durch ihn hoffen, ewigen Frieden und eine ruhige Entwicklung der menschlichen Kräfte. Der Zustand der Ruhe ist der Entwicklung des menschlichen Geschlechts nachteilig, nie war ein solcher Mangel an ausgezeichneten Männern in Griechenland als nach seiner Unterjochung durch die Römer und in Europa als in den ersten drei Jahrhunderten nach dem Fall des römischen Freistaates. Die Kräfte der Menschen werden nicht mehr gereizt durch das Streben nach Nationalehre, nach Selbständigkeit, durch ihren Kampf im Krieg, in Unterhandlungen, durch das Reiben der Meinungen, so aus der Vielseitigkeit der Ansichten und der Mannigfaltigkeit der Richtung der menschlichen Tätigkeit entstehen. Das freie Spiel der Kräfte wird gelähmt, dem Willen eines einzelnen und seiner nächsten Umgebungen untergeordnet, er erschlafft oder verwildert, weil nichts ihm widersteht, oder er wird einseitig oder absichtlich und verderblich. Und dennoch war der Despotismus im römischen Staat nicht so fest gegründet, er verbreitete sich nicht so sehr in das einzelne, durch Konskription, durch eine allgemein eingreifende Bureaukratie, durch eine wachsame und mißtrauische Polizei als in dem französischen Reich, wo man die Freiheit des Denkens, des Handels, des Redens verliert, um nach einer Freiheit der Meere zu streben, oder wo unter dem kindischsten Vorwand eine ganze Nation sich in Fesseln legen läßt und allem, was dem Menschen heilig und wert ist, entsagt. Österreich hat an Teilnahme und Achtung in der Welt sehr gewonnen durch sein kraftvolles und mit Äußerung edler Gefühle und Grundsätze verbundenes Bestreben, die Fesseln Europas zu zerbrechen; es hat einen unglücklichen, aber keinen unrühmlichen Krieg geführt, zwei Schlachten sind verloren durch die Fehler der Feldherrn, aber nach Äußerungen großer Kraft und Tapferkeit der Truppen; ein Sieg ist durch diese erfochten worden. Mitten unter diesen Unglücksfällen erhielt sich der Mut und die Bereitwilligkeit der Nation, alles aufzuopfern, und es entwickelten sich große Streitkräfte ... Die Regierung muß der Nation einen freieren Gebrauch ihrer Denkkraft gestatten, durch Verbesserung der wissenschaftlichen Anstalten, Aufhebung der ängstlichen Vormundschaft, die man ausübt, und Teilnahme an der Provinzial- und Kommunalverwaltung. So wird ihr Geist gestärkt, ihr Gemüt veredelt, und ihre Liebe zum Genuß und zur Sinnlichkeit vermindert. In einem reichen Lande wie diesem gibt es eine große Menge von Menschen, die einen Teil oder das Ganze ihrer Zeit frei haben von Nahrungssorgen, und die Tätigkeit dieser Menschen muß man durch eine zweckmäßige Verfassung in Anspruch nehmen, sie veredeln und sie verhindern, daß sie ihre Kräfte nicht im Genuß verschwenden oder mir ausschließend auf eigennützige Zwecke richten. Der Geist der preußischen Regierung beförderte kräftig die Hauptquelle der Zivilisation, Freiheit des Denkens und wohlgeordnete Staatswirtschaft – beschäftigte er sich auch oft einseitig mit Militär und Finanzen, waren auch seine staatswirtschaftlichen Grundsätze irrig, so hatten die doch die reineren Grundsätze der Nationalwirtschaft und der Regierungskunst bei ihm Eingang gefunden und waren von ihm zur Ausführung gebracht worden. Diesen so regierten Staat hat Napoleon zerstört, ausgesogen, einen beträchtlichen Teil seiner Provinzen dem aller Kultur feindseligen slawischen Einfluß überliefert, den andern einem neuen Regenten anvertraut, der ausländische Sitten, Verschwendung und ausländische Geschäftsformen von geringerem Wert hinpflanzt und seinen Bewohnern alles Gefühl von Nationalität entreißt. Auch hier erscheint Napoleon als Zerstörer, der nur den Zweck seiner Vergrößerung im Auge hat. Das östliche Europa, Rußland, Polen, Ungarn ist noch in dem Zustand, worin dessen übriger Teil sich in dem Mittelalter befand. Das Grundeigentum ist in den Händen großer Gutsbesitzer angehäuft, bei denen aber bereits eine leidenschaftliche Neigung zu den Gegenständen des höheren Wohllebens herrscht, der sie bestimmt, ihre Einnahme zu ihrem persönlichen Genuß statt zum Unterhalt eines zahlreichen Gefolges und der Ausübung einer ausgedehnteren Gastfreundschaft zu verwenden. Dieser Hang zum höheren Wohlleben veranlaßt sie zur Verschwendung, zum Schuldenmachen, bringt sie in die Abhängigkeit der Geldbesitzer und nötigt sie entweder zum Verkauf der Güter oder zur Freilassung ihrer Untertanen gegen Entschädigungen mancherlei Art. Der Gang dieser Veränderungen in dem Zustand der Bewohner und ihres Verhältnisses zum Grundeigentum kann durch Einwirkung der Gesetzgebung noch befördert werden, wenn sie die persönliche Leibeigenschaft und das willkürliche Entsetzen von den Bauernhöfen aufhebt. Hierzu ist sie berechtigt, denn die erste ist in Widerspruch mit den ursprünglichen und unveräußerlichen Rechten der Menschheit, und die willkürliche Entsetzung von Bauernhöfen verschafft den Berechtigten wenig Vorteil und hält den Verpflichteten in einem fortdauernden Zustand von Unmündigkeit, und sein unterhabendes Land, Gebäude und Inventarium bleibt von einer elenden Beschaffenheit, da es ihm nicht eigentümlich gehört und aller Reiz fehlt, es zu verbessern und Kapital anzuhäufen. Der Landmann gewöhnt sich in dieser Lage an Sorglosigkeit bei der Benutzung und an rohen sinnlichen Genuß. Bei großen äußeren Erschütterungen durch Kriege verläßt er einen Wohnort, an den ihn die Liebe zum Eigentum nicht bindet und einen Boden, den er als ihm fremd anzusehen gewohnt war. In den auf dem rechten Elbufer gelegenen Provinzen des preußischen Staates besaß der Landmann sein Eigentum entweder unter nachteiligen Einschränkungen, die ihn kreditlos aber auch sorglos machten, da dem Gutsherrn die Unterhaltung der Gebäude und des Inventarium auflag, oder er konnte willkürlich entsetzt werden. Mit der Verbesserung des rechtlichen Zustandes des Bauernstandes war man in den Jahren 1807 und 1808 ernsthaft beschäftigt. Die Auflösung Deutschlands in viele kleine, ohnmächtige Staaten hat dem Charakter der Nation das Gefühl von Würde und Selbständigkeit genommen, das bei großen Nationen Macht und Unabhängigkeit erzeugt, und hierdurch das Eindringen fremder Sitten erleichtert; es hat ihre Tätigkeit abgeleitet von den größeren Nationalinteressen auf kleinere örtliche und staatsrechtliche Verhältnisse, es hat Titelsucht und das elende Treiben der Eitelkeit, Absichtlichkeit, Ränke durch die Vervielfältigung der kleinen Höfe vermehrt. Abgaben und Militärleistungen waren in den größeren deutschen Territorien, z.B. in Sachsen und Hannover, höher als in den großen europäischen Monarchien. Das Wohltätige der Verwaltung kleiner Staaten, die genauere Rücksicht auf örtliche und persönliche Verhältnisse als in großen Staaten anwendbar ist, hätte können durch zweckmäßige Einrichtungen von ständischen Provinzial- und Munizipalverfassungen erreicht werden, denen unter Aufsicht von Provinzialstaatsbeamten die Leitung der Provinzialgeschäfte überlassen worden wäre. Die Nation müßte gewöhnt werden, selbst ihre Angelegenheiten zu betreiben und sich nicht allein auf besoldete Beamte verlassen, die sie in ihrer Vormundschaft halten. Wollte man auch einen Bund kleiner Fürstentümer beibehalten, so müßte ihnen doch die Teilnahme an der Leitung der äußeren Verhältnisse, des öffentlichen Einkommens und der Verteidigungsanstalten entzogen werden. Sie würden nur die übrigen Verwaltungszweige behalten und diese nach den Beschlüssen des Reichstages oder nach Selbstbestimmung ausüben. Die durch den westfälischen Frieden den Reichsständen erteilte Befugnis, Bündnisse mit ausländischen Mächten zu schließen, und des von den protestantischen Ständen ausgeübten juris eundi in partes oder des Rechtes der protestantischen Minorität die Beschlüsse der katholischen Majorität zu entkräften, auch in anderen als die Religion betreffenden Angelegenheiten, diese beiden staatsrechtlichen Einrichtungen mußten die Tätigkeit des deutschen Staatskörpers gänzlich lähmen. Keines von beiden dürfte also beibehalten werden, sondern die Leitung der auswärtigen Verhältnisse dem Oberhaupt des Bundes übertragen und das jus eundi in partes ganz aufgehoben werden. Es liegt in der Natur eines Bundes kleiner Staaten, daß seine Mitglieder eine herrschende Neigung zur Unabhängigkeit, Selbständigkeit und Vergrößerung haben. Die Natur des Menschen erklärt die Gründe dieser Erscheinung, und die Geschichte aller föderativen Staaten stellt sie dar. Man kann ihre Wiederholung nur vermeiden, wenn man die Leitung der äußeren Verhältnisse und des Kriegswesens dem Oberhaupt des Bundes anvertraut, mit Zuziehung des Bundestages. Bei der Zusammensetzung des Bundestages zeigen sich neue Schwierigkeiten, wenn der Staatenbund aus kleinen, erblichen Fürstentümern besteht, da auf ihm die erblichen Vorsteher der Staaten persönlich erscheinen müssen und es schwierig ist, ihre persönliche Unfähigkeit zu ersetzen. Genießt eine Nation eine glückliche Staatsverfassung, die sie zur Selbsttätigkeit hinleitet, die ihr Freiheit und Eigentum versichert, ist ihre geographische Lage vorteilhaft und besitzt sie durch Ströme, Meere usw. eine leichte Verbindung mit den übrigen gebildeten Nationen, hat sie bereits eine Masse von allgemeinen technologischen und Handelskenntnissen erworben, so kann ihr die Regierung die freie Wahl ihrer Beschäftigungen und Unternehmungen ohne Bedenken überlassen, sie wird die zweckmäßigste und einträglichste schon auswählen. Befindet sich aber der größere Teil der Nation in einem Zustand von Roheit und niedriger Sinnlichkeit, erschwert ihre mittelländische Lage den Verkehr mit den benachbarten Nationen, ist Freiheit und Eigentum nur das Los der oberen, privilegierten Klassen, so muß die Regierung leiten, unterrichten, aufmuntern, durch Gesetze, Belohnungen, Lehranstalten-Geldvorschüsse, Reisen. Das Merkantilsystem, welches die Einfuhr leitet, läßt sich aber selbst nach den Smithschen Grundsätzen rechtfertigen, der eine Balance der Erzeugung zur Verzehrung annimmt, also den Staatsmann berechtigt, Anstalten zu treffen, die die Erzeugung vermehren und die Verzehrung ausländischer Gegenstände vermindern – entweder durch Verbot und Erschwerung des Überflüssigen oder durch Anstalten, welche die einländische Erzeugung befördern. Diese Anstalten können entweder die Unterstützung mit Kapitalien oder Leitung des Unterrichts der gewerblichen Klasse sein, um die produktiven Fertigkeiten und Kräfte zu vermehren. Der Haupteinwurf gegen das Schließen des einländischen Marktes gegen fremde Konkurrenz ist der, daß der Umfang der einländischen Industrie den Umfang des einländischen Kapitals nicht übersteigen könne, daß die Handelsgesetze das Kapital ableiten von einer produktiven auf eine weniger produktive Verwendung, und daß, indem man an die Stelle eines auswärtigen, wohlfeilen Verzehrungsgegenstandes einen einheimischen, teureren stellt, man die Rente der Nation vermindert oder die Totalsumme der genußgebenden Gegenstände, die sie kaufen kann. Man behauptet ferner, daß jeder einzelne am richtigsten unter verschiedenen Verwendungsarten seines Kapitals die zweckmäßigste wählt, da er besser imstande ist wie der Staat oder dessen Beamte, dieses zu beurteilen. Dieser Schlußfolge, die teils aus der Begrenzung des Kapitals, teils aus der genauen Bekanntschaft, die jeder einzelne mit seinem eigenen Nutzen hat, hergeleitet ist, läßt sich folgendes entgegenstellen. Besuchen die ausländischen Waren den einländischen Markt, so wird auf deren Ankauf ein Kapital verwandt, welches auch auf die Erzeugung der einländischen Waren verwandt werden könnte. Ist die einländische Produktion teurer, so wird dadurch zwar das Einkommen verringert, diese mehrere Ausgabe wird aber nur den Genüssen überflüssiger Gegenstände entzogen, und in diesem Fall wirkt die Beschränkung der Einfuhr als Prachtgesetz. Die Nation wird alsdann manches Entbehrliche sich entziehen müssen, sie wird aber auch vieles produzieren, was sie sonst bei freier Konkurrenz nicht produziert haben würde. Das auf den Ankauf fremder Waren verwandte Kapital wird dem einheimischen Gewerbefleiß entzogen, und das Einfuhrverbot mißleitet nicht die Richtung der einländischen Gegenstände von einem einträglichen auf ein weniger einträgliches Gewerbe, sondern verhindert seine Verwendung auf Gegenstände des fremden Gewerbefleißes. Eine Nation, deren einländische Produktion noch nicht die Gegenstände des gemeinen Verbrauchs darstellte, würde wohl einen Teil ihres Kapitals den anderen Gewerben entziehen müssen, weil sie diese Gegenstände nicht entbehren kann. Dieses ist aber nicht der Fall, wenn die einländische Industrie Gegenstände des gemeinen Verbrauchs gut und wohlfeil produziert. Reichtum, durch Erwerbfleiß gewonnen, kann sittenverderblich werden, indem er die edleren Gefühle im Menschen erstickt, da der Mensch seine ganze Aufmerksamkeit auf Gewinst richtet. Die Holländer waren nicht unsittlich, aber Habsucht hatte in ihrem Charakter das Übergewicht erhalten. Neben Reichtum, durch Gewalt und Unterdrückung erworben, bestehen die edelsten und kräftigsten menschlichen Eigenschaften, Vaterlandsliebe, Heldenmut usw. Streben nach Reichtum ist Streben nach dem Besitz der Befriedigungsmittel, vorzüglich der sinnlichen Bedürfnisse – dies Streben kann alle edleren Gefühle unterdrücken, es äußert sich durch Erwerbfleiß oder Gewalttat. Die neueren Franzosen bereichern sich allerdings durch Raub, nur ist dieser Reichtum nicht dauerhaft. Zweckmäßige Verteilung des Reichtums durch alle Klassen der bürgerlichen Gesellschaft hat wohltätige Folgen. Die Aufklärung allein hat die Sittlichkeit der Menschen nicht verbessert, wir finden vielmehr oft reiche und aufgeklärte Völker entmutet – ein frommer, reiner, tapferer Sinn, der erhält die Staaten, nicht Reichtum und Aufklärung. 7. Über die neue Verfassung des Deutschen Reiches. Ende August 1813. § 1. Gerecht und bescheiden ist der Wunsch jedes Deutschen, das Resultat eines zwanzigjährigen, blutigen Kampfes sei für sein Vaterland ein beharrlicher Zustand der Dinge, der dem einzelnen Sicherheit des Eigentums, der Freiheit und des Lebens, der Nation Kraft zum Widerstände gegen Frankreich als ihrem ewigen, unermüdlichen, zerstörenden Feind verschaffe. § 2. Es ist von der größten irdischen Angelegenheit die Rede. 15 Millionen gebildeter, sittlicher, durch ihre Anlagen und den Grad der erreichten Entwicklung achtbarer Menschen, die durch Grenzen, Sprache, Sitten und einen inneren, unzerstörbaren Charakter der Nationalität mit zwei anderen großen Staaten verschwistert sind. Der Gegenstand der Erwägung ist also wichtig, der Moment verhängnisvoll, Zeitgenossen und Nachwelt werden streng diejenigen beurteilen, die, zu der Lösung der Aufgabe berufen, durch ihre Stellung im Leben ihr nicht alle Kraft und allen Ernst widmen. § 3. Die alte Verfassung Deutschlands versicherte jedem seiner Einwohner Sicherheit der Person und des Eigentums; in den größeren, geschlossenen Ländern verbürgten beides Stände, Gerichtsverfassung, in den übrigen die Reichsgerichte, die Oberaufsicht des Kaisers. Die Willkür der Fürsten war durchaus in der Abgabenerhebung, in ihrem Verfahren gegen die Person ihrer Untertanen beschränkt. Alle diese Schutzmauern sind eingerissen, 15 Millionen Deutsche sind der Willkür von 36 kleinen Despoten preisgegeben, und man verfolge die Geschichte der Staatsverwaltung in Bayern, Württemberg und Westfalen, um sich zu überzeugen, wie es einer Neuerungssucht, einer tollen Aufgeblasenheit und einer grenzenlosen Verschwendung und tierischer Wollust gelungen ist, jede Art des Glücks der beklagenswerten Bewohner dieser einst blühenden Länder zu zerstören. § 4. Die Folgen eines solchen Zustandes werden fortschreitend verderblicher. Nahm die ältere Zerstückelung Deutschlands seinem Bewohner das Gefühl der Nationalität, verminderte sie das seiner Selbständigkeit, gab sie ihm einen kleinlichen, vom Interesse des Vaterlandes abgewendeten Blick, so behielt er, der unter dem Schutze der Gesetze lebte, doch Sittlichkeit, ein Gefühl seiner persönlichen Würde. Beides wird aber schnell untergehen in diesen kleinen Despotien, wo er der Laune des Regenten und seiner Günstlinge preisgegeben und unwiederbringlich verloren ist, sobald er es nur im geringsten wagt, seine Fesseln zu lösen, sich zu erheben. Der Deutsche wird also fortschreitend schlechter, kriechender, unedler werden, die Entfremdung der verschiedenen Länder mit jedem Jahre wachsen, sollte die gegenwärtige Zerstückelung durch einen zukünftigen Friedensschluß befestigt werden. § 5. Durch die Erhaltung dieser kleinen Despotien bleibt ferner der überwiegende Einfluß Frankreichs auf Deutschland fortdauernd, wird gleich der Rheinbund formell aufgelöst. Denn es grenzen mehrere dieser kleinen Souveräns, als Baden, Württemberg, Darmstadt usw., unmittelbar mit Frankreich, an das sie die Furcht fesselt. Die mehr zurückliegenden, als Bayern, Sachsen, sehen aus Eifersucht gegen ihre mächtigeren Nachbarn Frankreich als ihren Beschützer an, das durch die mehrere Gewandtheit seiner diplomatischen Agenten, durch seine bisher begründeten Verbindungen, durch anscheinende Vorteile, die es momentan anzubieten imstande ist, einen Grad von Einfluß behaupten kann, der den übrigen Mächten aus mehreren Gründen unerreichbar sein wird. § 6. Die Fortdauer der Zerstückelung Deutschlands in 36 Despotien ist folglich verderblich für die bürgerliche Freiheit und für die Sittlichkeit der Nation und verewigt den überwiegenden Einfluß Frankreichs über eine Bevölkerung von 15 Millionen zum Nachteil für sie selbst und für die Ruhe der übrigen Mächte Europas. Benutzen die an der Spitze der deutschen Angelegenheiten stehenden Staatsmänner die Krise des Moments nicht, um das Wohl ihres Vaterlandes auf eine dauerhafte Art zu befestigen, beabsichtigen sie nur, auf eine leichte, bequeme Weise einen Zwischenzustand herbeizuführen, durch welchen die nächsten Zwecke einer vorübergehenden Ruhe, einer etwas erträglichen Lage erreicht werden, so werden Zeitgenossen und Nachwelt sie des Leichtsinns, der Gleichgültigkeit gegen das Glück des Vaterlandes mit Recht anklagen und als daran schuldig brandmarken. § 7. Die Frage, welche Verfassung soll Deutschland erhalten als Resultat des zwanzigjährigen Krieges, kann auf keine Art umgangen werden, das Wohl seiner Bewohner, das Interesse Europas, die Ehre und Pflicht der die großen Angelegenheiten der Nationen leitenden Staatsmänner erfordert, daß man sie mit allem dem Ernste, der ihrem Umfange, und mit der tiefsten Besonnenheit, die ihrer Heiligkeit gebührt, erwäge und Flachheit, Leichtsinn und Genußliebe entferne. § 8. Die Art der Auflösung der Aufgabe muß zwar das Erreichbare, aber auch das unter dieser Bedingung möglichst Vollkommene befördern. § 9. Das Wünschenswerte, aber nicht das Ausführbare, wäre ein einziges, selbständiges Deutschland, wie es vom 10.–13. Jahrhundert unsere großen Kaiser kräftig und mächtig beherrschten. – Die Nation würde sich zu einem mächtigen Staate erheben, der alle Elemente der Kraft, der Kenntnisse und einer gemäßigten und gesetzlichen Freiheit in sich faßte. Dieses schöne Los ist ihr nicht beschieden, auf anderen Wegen muß sie ihre innere, gesellschaftliche Entwicklung zu erreichen suchen, die dieser entgegenstehenden Hindernisse beseitigen, neue Einrichtungen und Verfassungen schaffen. § 10. Deutschland hat eine Richtung genommen zu einer Trennung in zwei größere Teile, in das nördliche und südliche. In dem ersteren besaß Preußen, in dem letzteren Österreich ein Übergewicht in den öffentlichen Angelegenheiten. Verschiedenheit der ursprünglichen Stämme seiner Bewohner, der Saßen und Franken, der Sitten, der Religion, der Gemeindeeinrichtungen veranlaßten und beförderten diese Trennung, und sie würde ohne Schwierigkeit in dem gegenwärtigen Augenblick können ausgeführt werden. Ist es möglich, die Einheit der Nation zu erhalten, so hat dieses unstreitig einen großen Vorzug in Hinsicht auf Macht und innere Ruhe. In diesem Falle ist es nötig, die Macht des Kaisers oder das Oberhaupt des Staates noch mehr zu verstärken. Inwiefern ist aber dieses den Absichten der Verbündeten angemessen? § 11. Das, was in der Folge gesagt wird von der Organisation der Staatsverfassung des Ganzen, kann auch angewandt werden, wenn man sich Deutschland in zwei größere Bundesstaaten aufgelöst denkt, die sich an Preußen und Österreich anschließen. § 12. Bereits im Dezember äußerte sich der tapfere und geistvolle Kronprinz von Schweden in einem dem russischen Hofe mitgeteilten Memoire über die Notwendigkeit einer Deutschland zu gebenden neuen Verfassung, die die kaiserliche Gewalt verstärkt, ohne die Landeshoheit gänzlich zu lähmen. Auch der kurhannoversche Minister Graf Münster schlägt in seinem Memoire d.d. 5. Januar 1813 vor, den Ständen das Recht des Friedens und Krieges zu nehmen und es dem Reichstage zu übertragen. § 13. Die Vernichtung der französischen Organisation und die Auflösung des Rheinbundes sind die ersten Bedingungen der Wiederherstellung der deutschen Freiheit. »Diese trügerische Fessel, mit welcher der Allentzweiende das erst zertrümmerte Deutschland umschlang, kann als Wirkung fremden Einflusses länger nicht geduldet werden«, sagt der verewigte Feldmarschall Kutusoff in dem namens der verbündeten Mächte an die Deutschen den 25. März a.c. erlassenen Aufruf. § 14. Mit ihr gehe die Souveränität oder die Despotie der 36 Häuptlinge unter und gestalte sich um in eine den Bedürfnissen und Wünschen der Nation angemessen umgeformte Landeshoheit. § 15. Die Macht des Kaisers werde vergrößert, man setze ihn in den Stand, eine Oberherrlichkeit auszuüben, indem man allen denjenigen Mitgliedern des Reichs, so nach dem Reichsdeputationsschluß von Anno 1803 unmittelbar waren, diese Eigenschaft wieder beilege, die Länder in die damaligen Grenzen einschränke, denn es waren die großen deutschen Staaten, so sich durch Neutralitätsallianzverträge an Frankreich angeschlossen und ihren Pflichten gegen Deutschland entzogen, nicht die kleineren, die fest an der alten Verfassung hielten und von ihrer Erhaltung ihr Heil erwarteten. Die Vergrößerung einzelner Stände, die Aufhebung vieler kleinen, waren Mittel, deren Frankreich sich bereits Anno 1806 bediente, um den Einfluß des kaiserlichen Hofes zu vernichten, und diesem Mittel muß um so kräftiger engegengewirkt werden, als es in der Natur eines Bundes kleiner Staaten liegt, daß seinen Mitgliedern eine immer rege Neigung zur Unabhängigkeit und Vergrößerung beiwohnt, die nur durch ihre Kleinheit und ihr Unvermögen unschädlich gemacht werden kann. Die Macht der Stände werde ferner geschwächt, man nehme ihnen das Recht, Krieg und Frieden zu schließen, und übertrage es dem Kaiser und dem Reichstage. § 16. Der Kaiser erhalte das Recht der exekutiven Gewalt, das heißt die Oberaufsicht über die Reichsgerichte, ihre Visitation, die unmittelbare Leitung der Verhältnisse mit fremden Mächten, der Militärangelegenheiten, der Reichskasse. Er ernenne die Generalität, den Generalstab, das Kommissariat allein. In den kleinen Staaten, so unter dreitausend Mann stellen, ordne er unmittelbar die militärische Organisation, in den größeren übe er die Oberaufsicht aus. Die allgemeinen Militäranstalten, als Festungen, Genie, Artillerie, Fuhrwesen, leitet und ordnet er allein. § 17. Es wird ihm eine Zivilliste und der Bedarf für das Kriegswesen, Reichsgerichte, Gesandtschaften anvertraut, aus diesen die Staatsbeamten, die er ernennt, besoldet. Das Reichsministerium besteht aus dem Reichsfeldmarschall, dem Reichskanzler, der das Konstitutionelle und Politische leitet, dem Reichsfinanzminister mit ihren Kanzleien, mit ihren in den Territorien angestellten Unterbehörden. Der Kaiser hat sein eigenes, von Österreich verschiedenes Corps diplomatique. § 18. Die Staatsbeamten dürfen nur Deutsche sein, sie dürfen nicht in anderen Diensten zugleich stehen. § 19. Der Sitz der deutschen Verwaltungsbehörden ist in Regensburg, nicht im kaiserlichen Hoflager – hierhin wird der Reichshofrat verlegt –, hier ist der deutsche Hofkriegsrat, der Reichsgeneralfeldmarschall, der Reichskanzler, die Reichskasse usw. und der Reichstag. § 20. Der Kaiser und der Reichstag üben die gesetzgebende Gewalt aus, ihm wird von dem kaiserlichen Prinzipalkommissar die Nachweisung über den Zustand der verschiedenen Verwaltungszweige vorgelegt – zur Einsicht und Beurteilung. Auf dem Reichstage gilt die Stimmenmehrheit. Das Ius eundi in partes und alle auf die Religionsverschiedenheiten Bezug habende Einrichtungen, z. B. Corpus catholicorum, Paritäten in den Deputationen usw., werden aufgehoben, die Gleichheit der Ansprüche und Rechte der drei Religionsparteien bestätigt und schlechterdings gar kein Unterschied zugelassen. § 21. Die Reichstagsmitglieder sind Repräsentanten, keine Gesandte – es werden der städtischen Bank noch Abgeordnete aus der Reichsritterschaft, aus den Territorien nach der Ständewahl beigeordnet wegen der verminderten Zahl der Reichsstädte. § 22. Dem katholischen Religionsteil werden noch 27 Stimmen zugelegt, um ihn dem protestantischen gleichzusetzen. § 23. Münz- und Zollwesen gehört für den Reichstag. Alle Territorialzolleinrichtungen werden aufgehoben und Grenz-, Land- und Seezölle für Rechnung des Reiches errichtet. § 24. Die Gegenstände der Landeshoheit bleiben: innere Landespolizei, Rechtspflege, Erziehung, Kultus, Militär und Finanzen unter den oben bemerkten Beschränkungen. § 25. Der Unterhalt der Fürsten wird auf die Domänen angewiesen, die vom Lande verwilligten Abgaben werden zu den Reichsbedürfnissen verwandt. § 26. In denjenigen Territorien, die Landstände besitzen, werden sie beibehalten, die aufgehobenen wiederhergestellt und zweckmäßig organisiert, in den Ländern, wo sie nicht vorhanden waren, von neuem gebildet und ihnen eine Konkurrenz bei der Provinzialgesetzgebung, bei der Abgabenbewilligung eingeräumt, sie wählen Reichstagsgesandte auf die dritte Bank. § 27. Erhält Österreich die so verstärkte Kaiserwürde, so wird seine Macht bedeutend vermehrt. Es ist ratsam, sie ihm anzuvertrauen, um sein Interesse an Deutschland zu binden und wegen des langen Besitzes und der Gewohnheit der Völker. § 28. Aber auch Preußen darf Deutschland nicht entfremdet werden, und es muß eine hinlängliche Kraft erhalten, um zu dessen Verteidigung mitzuwirken, ohne seine Kräfte zu überspannen und sein politisches Dasein auf das Spiel zu setzen – es muß kräftig und selbständig werden. In Preußen erhält sich der deutsche Geist freier und reiner als in dem mit Slawen und Ungarn gemischten, von Türken und slawischen Nationen umgrenzten Österreich, dessen Entwicklung daher auf jeden Fall erschwert würde, wären ihre Fortschritte auch nicht im 17. und 18. Jahrhundert noch durch Geistesdruck und Intoleranz gestört worden. § 29. Ein tiefes Gefühl der Schwäche hielt Preußen von einer Teilnahme an entfernteren Kriegen zurück, es besaß nur 9 Millionen Menschen, 36 bis 38 Millionen Taler Einkommen, eine Armee von 250 000 Mann, das Einkommen war für auswärtige Kriege unzureichend, die Armee für die Bevölkerung zu zahlreich, wenn man als Grundsatz annimmt, 20 000 Mann auf 1 Million zu rechnen – seine Provinzen lagen zerstreut; und ein Teil seiner Untertanen, die Polen, war feindlich gesinnt. § 30. Preußen bleibt wegen seiner geographischen Lage, des Geistes seiner Bewohner, seiner Regierung, des Grades seiner erworbenen Bildung ein für Europa, besonders für Deutschland, wichtiger Staat. Die Notwendigkeit seiner Wiederherstellung ist von Rußland, Österreich und England anerkannt, aber seine Wiederherstellung ist ohne seine innere Verstärkung ohne Wert und ohne wesentlichen Erfolg. Preußen hat seinen politischen Indifferentismus, den es seit dem Basler Frieden zeigte, teuer gebüßt und seine Ansprüche auf den alten Waffenruhm und eine achtbare Stelle unter den Nationen mit seinem edelsten Blute wieder erkauft. §31. Um Preußen abzurunden und zu verstärken, müßte man ihm Mecklenburg, Holstein, Kursachsen einverleiben – über beide letztere entscheidet das Eroberungsrecht. § 32. Die Herzöge von Mecklenburg entschädigt ein verhältnismäßiger Teil des Herzogtums Berg. § 33. Ansbach erhielte ein österreichischer Herzog – Österreich gelangt zu dem Besitzstand von 1805 und zu der mit Macht und Einfluß versehenen Kaiserwürde über eine Bevölkerung von 10 Millionen Menschen, die nach Abzug der preußischen Vergrößerungen und seiner eigenen übrigblieben. § 34. Preußens Bevölkerung beträgt alsdann ungefähr 11 Millionen Menschen, sein Verhältnis gegen Deutschland ist das eines zur Mitsorge für seine Erhaltung verpflichteten Standes und eines ewigen Garants seiner Verfassung und Integrität. Deutschland verbürgt ein gleiches an Preußen, der Casus foederis ist ein Angriffskrieg von Auswärtigen. § 35. Österreich verbindet mit der Kaiserwürde die Eigenschaften eines Mitstandes und eines Garants von Deutschland und Preußen. § 36. Wird dieser Bund von Deutschland, Österreich und Preußen mit Treue beobachtet, mit Kraft verteidigt, so ist seine Macht hinreichend, die Ruhe und Integrität der deutschen Völkerschaften zu gründen und dauerhaft zu erhalten und vielleicht unter günstigen Umständen Frankreich das Land zwischen Rhein und Scheide wieder zu entreißen, um hier einen neuen Zwischenstaat zu gründen, der Deutschlands Vormauer gegen seinen natürlichen Feind ist. Auch Rußland wird auf immer gegen eine Invasion gesichert, die seinen Grenzprovinzen verderblich ist und selbst seine Selbständigkeit bedrohet, wenn der Angriff mit mehrerer Klugheit als Anno 1812 geleitet wird und wenn Frankreich fortdauernd alle seine Nachbarn in einer solchen gänzlichen Abhängigkeit erhält, daß es ihre gesamten Streitkräfte durch eine lange Folge von Jahren und nach einem richtig berechneten Plane gegen Rußland anzuwenden vermag. 8. Über die deutsche Bundesverfassung. 10. März 1814. Die alliierten Mächte sind in ihrem Vertrage übereingekommen, daß Deutschland einen politischen Bundeskörper bilden soll. Es ist daher unerläßlich, sich mit der Einrichtung dieses Bundes zu beschäftigen, die Beziehungen zwischen den Teilen, die ihn ausmachen, die Rechte, die man ihm zuteilt, die Verpflichtungen, die er übernimmt, festzusetzen und sich über die innere Einrichtung dieser integrierenden Bestandteile selbst zu einigen. Daraus ergibt sich eine allgemeine Verfassung für den Bund und eine besondere für die Staaten, die ihn bilden. Die Staaten Deutschlands sind verbunden, sich den Einschränkungen ihrer Souveränität, welche die Verfassung fordern wird, zu unterwerfen, weil sie diese Verpflichtung entweder in ihren Zulassungsverträgen eingegangen sind, oder weil die verbündeten Mächte nur unter dieser Bedingung ihnen ihr politisches Dasein verbürgen werden. Jeder Bundeskörper setzt eine Versammlung der Staaten voraus, die ihn bilden, oder einen Bundestag , der über die politischen Interessen, über seine innere Gesetzgebung, seine bürgerlichen und militärischen Einrichtungen beschließt – und ein Direktorium , eine Behörde, welche die Versammlung leitet, die Ausführung ihrer Beschlüsse und die Erhaltung der sozialen, politischen, richterlichen oder militärischen Bundeseinrichtungen überwacht. Die Ausführung dieser Ideen gehört in die Bundesakte, ihre Redaktion muß der Gegenstand der Arbeit einer besonderen Kommission sein, es genügt, hier die grundlegenden Gedanken anzugeben, auf denen sie gegründet sein muß. Das Direktorium kann nur aus den mächtigsten Mitgliedern des Bundes erwählt werden, da es eine genügende Kraft besitzen muß für den Antrieb zur Handlung und die Aufrechterhaltung der Ordnung. Deshalb kann man es in Deutschland nur Österreich, Preußen, Bayern und Hannover anvertrauen. Seine wesentlichen Befugnisse sind: die Leitung des Bundestages, die Ausführung seiner Gesetze, die Überwachung der Einrichtungen, der Beziehungen sowohl zu den auswärtigen Mächten wie zwischen den Bundesstaaten, wie zwischen den Fürsten und den Untertanen. Ihm müßte das Recht, im Namen des Bundes Krieg und Frieden zu schließen, mit allen daraus hervorgehenden Folgen übertragen werden. Der Bundestag würde sich aus den Abgeordneten der Fürsten und der Hansestädte zusammensetzen, denen man Abgeordnete der Landstände beifügen müßte, um eine gleichmäßige Repräsentation zu erhalten. Diese Abgeordneten würden keinen diplomatischen Charakter haben, keine Bevollmächtigte sein und alle fünf Jahre erneuert werden, in jedem Jahre zu einem Fünftel. Der Bundestag würde jährlich nur sechs Wochen lang versammelt sein. Seine Befugnisse würden sein: die Bundesgesetzgebung, die Auflagen für die Zwecke des Bundes und die Entscheidung der Streitigkeiten zwischen den verbündeten Staaten, zwischen den Fürsten und ihren Untertanen. Er ernennt einen Ausschuß, der sie entscheidet und die Ausführung besorgt. Die in Deutschland gebildeten militärischen Einrichtungen, die festgesetzte Zahl der Linientruppen, die Landwehr, der Landsturm, werden beibehalten mit den Einschränkungen, welche der Friedenszustand erfordert. Das Direktorium wird ihre Aufrechterhaltung durch Musterungen usw. ebenso wie die Grenzfestungen beaufsichtigen. Als Einnahmen werden dem Direktorium die Rheinzölle, die an der Grenze und an der Meeresküste einzurichtenden Zölle und die außerordentlichen Auflagen, die der Bundestag bewilligen wird, zur Verfügung gestellt. Die Binnenzölle und Einfuhrverbote für Waren zwischen den verschiedenen Staaten des Bundes werden abgeschafft. In jedem Staate des Bundes werden Landstände gebildet, die sich jährlich versammeln, um über die Landesgesetze und über die für die Verwaltung nötigen Steuern zu stimmen. Die Domänen werden für den Unterhalt des fürstlichen Hauses, die Steuern für die obenerwähnten Zwecke verwendet. Die mediatisierten Fürsten, Grafen und Adeligen gehören zu den Ständen, sie erhalten die Rechte von Standesherren. Jedermann kann nur durch seine natürlichen Richter gerichtet werden, niemand darf länger als 48 Stunden gefangen gehalten werden, ohne ihnen vorgestellt zu werden, damit sie über die Gründe seiner Verhaftung entscheiden. Jedermann hat das Recht, auszuwandern, sich den Zivil- oder Militärdienst in Deutschland zu wählen, der ihm gefällt. Jeder einzelne und jede Körperschaft hat das Recht, ihre Beschwerden gegen die Obrigkeit drucken zu lassen. Es wird ein Ausschuß eingesetzt, um einen Verfassungsplan für den Deutschen Bund zu entwerfen, zusammengesetzt aus dem Herrn Baron v. Humboldt, dem Grafen Solms-Laubach, dem Herrn v. Rademacher als Referenten in deutschen Angelegenheiten oder dem Freiherrn v. Spiegel, der damit vollkommen vertraut ist. Wenn der Plan fertig ist, werden die Mächte die Gesandten der deutschen Fürsten berufen, um die Bundesakte zu unterschreiben, das Direktorium wird dann ihre Ausführung, die Einberufung des Bundestages usw. in die Hand nehmen. 9. Kritik der deutschen Bundesakte. 24. Juni 1815. Die deutsche Bundesakte ist am 8. Juni durch die Bevollmächtigten der deutschen Könige, Fürsten und Städte unterzeichnet worden. Jedermann, der sein Vaterland liebt und dessen Glück und Ruhm wünscht, ist berufen, zu untersuchen, ob der Inhalt dieser Urkunde entspricht der Erwartung der Nation, der Größe ihrer Anstrengungen, ihrer Leiden, der Tatkraft und Beschaffenheit des Geistes, der sie jene zu machen und diese zu ertragen instand setzte? Ob sie in dieser Urkunde die Gewähr ihrer bürgerlichen und politischen Freiheit findet? Ob die dadurch geschaffenen Einrichtungen dem durch die verbündeten Herrscher in ihren Bekanntmachungen verkündeten Zweck des Krieges entsprechen und den Grundsätzen gemäß sind, welche der Kaiser Die Denkschrift wendet sich an das russische Kabinett. in seinem politischen Betragen gegenüber den fremden Völkern, der Schweiz usw., bekannt hat? Der Kaiser erklärte bei dem Eintritt mit seinem Heere in Deutschland (April 1813), er beabsichtige, den Fürsten und Völkern Deutschlands zu helfen, um ihre Freiheit und Unabhängigkeit wieder zu erobern, und der Wiederherstellung des alten Reiches einen mächtigen Schutz und eine feste Gewähr zu leihen. Der Kaiser bestand in seiner Note vom 11. November auf Herstellung eines politischen Systems in Deutschland, welches die innere Ruhe gewährleiste, die Verwendung seiner Kräfte einer zusammengedrängten Leitung unterwerfe und die Mißbräuche der Gewalt verhüte, indem es die Rechte aller Klassen der Gesellschaft durch starke, weise und freisinnige Einrichtungen beschütze. Unsere neuen Gesetzgeber haben an die Stelle des alten deutschen Reiches mit einem Haupte, gesetzgebender Versammlung, Gerichtshöfen, einer inneren Einrichtung, die ein Ganzes bildete – einen deutschen Bund gesetzt, ohne Haupt, ohne Gerichtshöfe, schwach verbunden für die gemeine Verteidigung. Die Rechte der einzelnen sind durch nichts gesichert als die unbestimmte Erklärung, »daß es Landstände geben solle«, ohne daß etwas über deren Befugnisse festgestellt ist (Artikel 13), und durch eine Reihe Grundsätze (Artikel 18) über die Rechte jedes Deutschen, worunter man die Habeas corpus, die, Abschaffung der Leibeigenschaft ausgelassen hat und welche durch keine schützende Einrichtung verbürgt werden. Die Bildung des Bundestages, mag er als Bundesversammlung oder als Plenum handeln, gestattet nur schwer eine für alle verbindliche Handlung, da die Fälle, welche Einstimmigkeit erheischen, so zahlreich und so unbestimmt ausgedrückt sind. Sie wird erfordert jedesmal, wo es sich darum handelt: a) Grundsätze zu geben oder zu verändern, b) organische Bundeseinrichtungen zu schaffen, c) über Rechte einzelner zu beschließen d) oder über Gegenstände der Religion. Das Recht der Bündnisse einzelner Staaten mit Fremden wird allein durch die Verpflichtung beschränkt, keine Verbindungen einzugehen, welche gegen den Bund oder eines seiner Güter gerichtet sind (Artikel II). Der Deutsche wird also sein Blut vergießen für seinem Lande fremde Streitigkeiten, wenn sein Fürst sich mit Frankreich oder England gegen eine andere Macht verbindet – er wird sogar verpflichtet sein, seinen Landsmann zu bekämpfen, wenn dessen Fürst sich mit dem Gegner verbunden hat. Von einer so fehlerhaften Verfassung läßt sich ein nur sehr schwacher Einfluß auf das öffentliche Glück Deutschlands erwarten, und man muß hoffen, daß die despotischen Grundsätze, von denen mehrere Kabinette sich noch nicht losmachen können, nach und nach durch die öffentliche Meinung, die Freiheit der Presse und das Beispiel zerstört werden, welches mehrere Fürsten, besonders Preußen, geben zu wollen scheinen, indem sie ihren Untertanen eine weise und wohltätige Verfassung erteilen. Rußland kann den guten Grundsätzen mehr Kraft geben und ihre Anwendung beschleunigen, wenn es fortfährt, sie in seinen Erklärungen zu bekennen und sie durch seine Gesandten an den deutschen Höfen zu unterstützen. Da es von der Bundesakte Kenntnis nimmt, so könnte es sich über ihre Unvollkommenheiten aussprechen ... und es könnte schließlich auf der Notwendigkeit bestehen, diesen Unvollkommenheiten abzuhelfen, sobald der Bundestag sich versammeln und über die Grundgesetze beraten wird. 10. Aufgaben der Staatsbehörden. 20. August 1816. Das Oberpräsidialschreiben d.d. Berlin den 16. Juni a.c. enthält die Gegenstände, welche bei der Verwaltung der westfälischen Provinzen vorzüglich und dringend die Aufmerksamkeit der Staatsbehörden in Anspruch nehmen ... Die Bildung einer Staatsverfassung halte ich für den preußischen Staat für eine unerläßliche Bedingung seiner Erhaltung und Entwicklung. Ihm fehlt geographische Einheit, Volkseinheit, denn er besteht aus reinen Slawen, aus germanisierten Slawen, aus Sachsen, aus Franken – Religionseinheit, denn 2/5 seiner Bevölkerung sind Katholiken – und diesen Mängeln kann nur durch Bildung eines Vereinigungspunktes für alle diese fremdartigen Teile abgeholfen werden, einer Nationalanstalt, wo alle zusammentreten und über die gemeinschaftlichen Angelegenheiten sich beraten. Dann erst werden die Gesetze Achtung und Ehrfurcht erhalten, und man wird nicht mehr der Gefahr ausgesetzt sein, daß die Gesetzgebung denen Händen ungeschickter, dummdreister, ökonomisch-politischer Empiriker und Abenteurer anvertraut ist. Eine Nation wie die deutsche, die durch ihre ganze Geschichte den Charakter der Besonnenheit und der Treue behauptet, die ihn in den letzten Jahren auf eine so glänzende Art bewiesen und ungeheure Opfer gebracht, um das Joch zu zerbrechen, das der Unverstand seiner Regenten ihnen zugezogen, diese verdient nicht den Verdacht, daß sie das ihr bewiesene Vertrauen mit Undank, Untreue und Aufruhr erwidern werde. Soll eine Verfassung gebildet werden, so muß sie geschichtlich sein, wir müssen sie nicht erfinden, wir müssen sie erneuern, ihre Elemente in den ersten Zeiten der Entstehung unseres Volkes aufsuchen und aus diesen sie entwickeln. Wie dieses vorzunehmen, was dieses für Resultate gibt, ist hier nicht der Ort auszuführen. Es ist ein sonderbarer Widerspruch, in den die verfallen, welche der Meinung sind, der Deutsche sei noch nicht reif zu einer Verfassung, da sie doch nicht verlegen sind, die Behörden zu bilden, denen die Gesetzgebung und Staatsverwaltung anzuvertrauen; finden sich Menschen zu Staatsbeamten in hinlänglicher Menge, warum sollen sich dann nicht Menschen zu Abgeordneten in eine Ständeversammlung finden? Mir scheint ferner, daß die Deutschen da, wo sie in Ständeversammlungen bisher vereinigt waren, im Württembergischen, Weimarischen, Hessischen, in den freien Städten, daß sie dort verständig, gründlich, gesetzlich, folgerecht gesprochen und gehandelt haben. Hat Frankreich und Polen eine Verfassung, und Deutschland soll keine haben? Provinzialstände sind Teile der Staatsverfassung, ihre zweckmäßige Wiederherstellung sowie der Erbentage würde die Verwaltung vereinfacht, erleichtert und minder kostbar gemacht haben. Die Verbesserung der bäuerlichen Verhältnisse in dem Teil Westfalens, wo Eigenbehörigkeit galt, beschäftigte schon seit dem Anfang des 18. Jahrhunderts die preußische Regierung. Das Dekret vom 13. September 1811 hat die bäuerlichen Verhältnisse auf eine sehr willkürliche Art aufgehoben. Diese unvollkommene und höchst drückende Verfassung wiederherzustellen, nachdem sie bereits seit fünf Jahren aufgehoben, wird wohl niemand raten, man würde bei einem zahlreichen und achtbaren Stand, dem Bauernstand, der die Stärke des Staates ausmacht, einen tiefen und lebhaften Unwillen erregen. 11. An den Großherzoglich Sächsischen Staatsminister v. Gersdorff in Weimar. 10. Dezember 1817. Jeder Beweis, den mir E.E. von der Fortdauer Ihres freundschaftlichen Andenkens geben, ist mir höchst schätzbar und erfreulich, denn er kommt von einem Manne, den ich wegen seiner ausgezeichneten Eigenschaften des Verstandes und Herzens verehre. Ich stimme darin mit E.E. vollkommen überein, daß kein Grund war, die Versammlung Gemeint ist das Wartburgfest am 18. Oktober 1817. der jungen Leute zu verhindern; sie hatte einen guten und edlen Zweck; vaterländische Gesinnungen zu beleben und zu erhalten, dem läppischen Wesen der Landsmannschaften abzuhelfen – man hätte aber die jungen Leute entweder der Leitung ihres eigenen guten Verstandes und Ehrgefühls überlassen oder ihnen ein paar verständige, würdige, von ihnen geachtete Jenaische Professoren beiordnen, nicht aber sie dem Einflüsse von ein paar Toren wie Fries und Oken überlassen sollen, von denen der eine durch mystischen, metapolitischen, anarchischen Unsinn und der andere etwas feiner durch seine mündlich vorgetragenen demokratischen Skurrilitäten mehrere der jungen Gemüter aufregte und irreleitete! Die Preßfreiheit ist ein schätzbares Gut, aber noch hat sie in Weimar wenig Schätzbares zutage gefördert, und die Gleichheitsapostel, die Herren Luden, Martin, Oken, Wieland usw., sind nicht zu Lehrern der Nation geeignet, sie tischen uns die schlechten Gerichte der französischen Demokraten auf, sie wollen alles nivellieren und die ganze bürgerliche Gesellschaft in einen großen, auseinandergeflossenen Brei auflösen. Preßfreiheit ist aber sehr verschieden von Lehrfreiheit, und nichts berechtigt den vom Staate berufenen öffentlichen Lehrer, Mord und Aufruhr und Zerstörung alles Alten und Herkömmlichen zu predigen, und ich würde Herrn Fries als einem ganz unreifen, hohlen, haltungslosen Schwätzer den Lehrstuhl verbieten! Allerdings ist der Hauptgrund der Gärung in Deutschland in dem Betragen unserer Fürsten und Regierungen zu suchen. Sie sind die wahren Jakobiner, sie lassen den rechtlosen Zustand, in dem wir seit 1806 leben, fortdauern und reizen und erhalten Unwillen und Erbitterung, sie stören die Entwicklung und Fortschritte des menschlichen Geistes und Charakters, und sie bereiten den Anarchisten den Weg zum allgemeinen Untergang. Wir können und dürfen auf den guten, verständigen Sinn des Volkes, unseres Adels, unseres guten Bürgerstandes und Bauernstandes zählen; möge es unseren sansculottischen Schriftstellern und unseren organisierenden Buralisten nicht gelingen, den ersten in den Kot zu treten, den zweiten durch das Patentwesen, den letzten durch Teilbarkeit der Höfe zu zerstören und alles in einen Brei von eitlen, Schriftstellerei treibenden Volksrednern und Glückspilzen und städtischem und ländlichem Gesindel und Tagelöhnern aufzulösen – hiergegen wird uns eine allwaltende und gütige Vorsehung schützen. 12. An den Geheimen Legationsrat Joh. Albr. Friedr. Eichhorn. 2. Januar 1818. Herr Dr. Schlosser wird E.H. dieses Schreiben überreichen und Ihnen von unseren ständischen Angelegenheiten sprechen, gegen deren Erfolg einheimische und ausländische Widersacher sich vereinigen. Diese erröten nicht, mit der frechsten Schamlosigkeit die Grundsätze des empörendsten Machiavellismus auszusprechen und zu verbreiten; die Bundesakte, sagen sie, verspricht zwar denen Ländern Landstände, aber die Bestimmung des Zeitpunktes und der Art überläßt sie der Weisheit, d.h. der Willkür, der Regierungen, denen Untertanen steht nur ein Erwartungsrecht zu, der Bund hat keine Befugnis, sie zu schützen, vielmehr ist er verpflichtet, wenn Unruhen entstehen, sie zu unterdrücken, ohne sich um die Merita causae , um den Grund der Beschwerden zu bekümmern. Diese Grundsätze sprechen Fürst Metternich und Graf Rechberg aus, sie dienen zum Leitfaden des Benehmens der österreichischen und bayerischen Gesandten am Bund und an den deutschen Höfen, man versichert, Preußen und Hannover werde sich gleichfalls dazu bekennen. Ich will es nicht untersuchen, ob ein Kabinett überhaupt und das österreichische insbesondere würdig und klug handle, zu solchen Sophistereien seine Zuflucht zu nehmen, aber standhaft und unablässig werde ich behaupten, daß sie für Preußen unanwendbar und durchaus verderblich sind. Preußen ist ein protestantischer Staat, in welchem sich seit zwei Jahrhunderten ein großes, vielseitiges Leben, ein Geist der freien Untersuchung entwickelt hat, der sich weder unterdrücken, noch durch Gaukelspiele irreleiten läßt. Auch den Dümmsten im Volke wird man nicht glauben machen, daß es von dem Willen des Fürsten abhänge, ob, wenn und wie er eine übernommene Verbindlichkeit erfülle, und daß, wenn durch Willkür und Mißhandlungen gereizt, er sich diesen widersetze, ein Nachbar ihn totzuschlagen befugt sei. Es sind ferner in Preußen von einem tapferen, ritterlichen, frommen und treuen König eine Folge von Zusagen erteilt worden, denen man auf das schnödeste widersprechen würde, wenn man sich zu einem solchen Gewebe von Sophismen bekennte. Im Jahre 1815 versprach der König förmlich und öffentlich, seinem Volk eine repräsentative Verfassung zu geben, der Staatskanzler wiederholte es in allen seinen, den verschiedenen Provinzialständen auf ihre Beschwerden gegebenen Antworten, neue Erwartungen wurden erregt, als man im Staatsrat ein eigenes Komitee für ständische Angelegenheiten errichtete, in den Provinzen sie den Oberpräsidenten übertrug, drei Minister herumsandte, um in den verschiedenen Teilen der Monarchie die öffentliche Meinung zu erforschen, Materialien über Vergangenheit und Gegenwart zu sammeln: und es sollten alle diese Zusagen, alle diese Tatsachen ein bloßes Gaukelspiel sein, alle Erwartungen betrogen werden? In welchem Grad würde aber nicht der Unwille des Volkes gereizt und gesteigert, die moralische Kraft des preußischen Staates gelähmt, die seine Untergeordnetheit an physischer Kraft gegen die Nachbarstaaten, so aus einem wenigem Reichtum und Volkszahl und seinem Unzusammenhang entsteht, ersetzen soll? Auf dieser moralischen Kraft kann nur unser Verteidigungs- und Finanzsystem beruhen, diejenige Bereitwilligkeit zu großen Opfern, welche beide im Krieg erfordern, kann nur aus dem Gemeingeist entstehen, der da allein Wurzel schlägt, wo eine Teilnahme am Gemeinwesen stattfindet. Eine solche Teilnahme vermag ferner die unvermeidlichen Unvollkommenheiten einer Verwaltung zu beseitigen, so Beamten ausschließend übertragen ist, sie seien einzelstehend oder in Kollegien vereint. Den gegenwärtigen Moment hält man für unpassend, weil die Gemüter lebhaft aufgeregt sind, man will einen ruhigeren abwarten, – werden aber die Gemüter beruhigt, wenn man gerechte, auf Bundesakte, Edikte und mannigfaltige Verheißungen gegründete Erwartungen täuscht oder mit ihrer Erfüllung zögert? Wenn man einem treuen, besonnenen, tapferen, milden Volk, das in den Jahren 1806-1812 den schmählichsten Druck geduldet und im Jahre 1813-1815 die Fesseln mit Heldenmut zerbrochen und dem Thron den alten Glanz wieder errungen, wenn man diesem Volk mißtrauend eine Verfassung vorenthält, in deren Genuß seine Umgebungen, Franzosen, Polen, Schweden, Belgier sind? Sind die Gemüter bewegt, so sind doch nirgends die Gesetze beleidigt, die Schranken der Ordnung durchbrochen. Die demokratischen und verwerflichen Grundsätze einiger unserer Gelehrten können nur insofern verderbliche Folgen haben, als man die dem Volk gegebenen Zusagen unerfüllt läßt, und diese Folgen werden sich weniger äußern durch anarchischen Widerstand gegen die Regierung als durch den ihre Kraft lähmenden Unwillen, wenn sie in gefahrvollen Zeiten zu großen Anstrengungen und Opfern jeder Art auffordert. Was nun die Form anbetrifft, die für die Verfassung gewählt werden soll, so kann man sich entweder entschließen, ganz neue zu erschaffen, oder die alten, einen geschichtlichen Grund habenden mit zeitgemäßen Abänderungen wiederherzustellen – und dieser Weg ist der einfachere, leichtere. Er ist ein Übergang, keine Umwälzung, er stützt sich auf Erinnerungen, auf das Bekannte, er beseitigt die metapolitischen, weitführenden Fragen, mit denen sich unsere unpraktischen Gelehrten und Pamphletisten beschäftigen und gleichfalls die durch den Lauf der Zeit unerträglich gewordenen Mängel der alten Verfassungen, Steuerfreiheit und fehlerhafte Repräsentation. 13. An Ernst Moritz Arndt. 5. Januar 1818. Die Frage wegen landständischer Verfassungen wird gegenwärtig von allen Seiten abgehandelt; die Mehrheit will dergleichen Institutionen in das Leben gebracht haben, manche und leider die Machthaber suchen sie zurückzuhalten und zu beseitigen. E. Wohlgeboren ist es nicht unbekannt, zu welcher Partei ich gehöre. Bei diesem Zustand der Dinge sollten doch alle Freunde einer gesetzlichen Freiheit sich vereinigen, um das gemeinschaftliche Ziel zu erringen und den gemeinschaftlichen Feind zu bekämpfen und nicht untereinander sich veruneinigen, nicht durch Unbesonnenheiten Blößen geben und sich wechselseitig schaden. Die wahren Widersacher der guten Sache sind das Beamtenheer. Diese wünschen, gut besoldet mit Bequemlichkeit, durch Pensions pragmatiques für das Leben gesichert, ihr geheimnisvolles Schreiberwerk fortzutreiben; sie ahnen es, daß durch eine repräsentative Verfassung für sie eine wahre Verantwortlichkeit, nicht eine Scheinverantwortlichkeit wie jetzt gegen ihre 70 Meilen entfernten, überladenen Oberen, vorhanden sein wird und daß ihre Zahl sich verringern muß. Statt nun die aus diesem Zustand der Dinge entstehenden Hindernisse zu beseitigen, spricht man gegen die Aristokraten, die ohne wahren Einfluß sind, und predigt den reinen Demokratismus, begeht Narrheiten wie die ... Fries, Oken und Jahn und gibt den Widersachern Gelegenheit, das Ganze verdächtig und den Fürsten gehässig zu machen. So gehen wir blind in der Irre und hetzen uns auf die tollste Art gegeneinander; der eine will das Volk in einen großen Brei auflösen, alle Gliederungen und Absonderungen zerstören, der andere will die Bauern in Tagelöhner, die Bürger in patentisierte Pfuscher und das Ganze in ein Aggregat von Gesindel, Juden, neuen Reichen, phantastischen Gelehrten verwandeln usw. Der gegenwärtige Moment ist wichtig und verhängnisvoll. Männer wie E. Wohlgeboren, die im Getümmel des praktischen Lebens und in mannigfaltiger Bewegung und Berührung gelebt, sollten ihre Stimme erheben und ihren Einfluß geltend machen. Wir leben in einer Zeit des Übergangs, wir müssen also das Alte nicht zerstören, sondern es zeitgemäß abändern und uns sowohl den demokratischen Phantasten als den gemieteten Verteidigern der fürstlichen Willkür widersetzen. Beide vereinigen sich, um Zwietracht unter den verschiedenen Ständen der bürgerlichen Gesellschaft zu erregen, in entgegengesetztesten Absichten, die einen, um alle Versuche, eine repräsentative Verfassung zu bilden, zu vereiteln, die andern, um eine unhaltbare ins Leben zu bringen. Dieser Haß unter den Ständen, unter Bürgern und Adel bestand in den blühendsten Zeiten der deutschen Städte, im 13. und 14. Jahrhundert, nicht; jeder Stand hatte seine Ehre, zwischen ihnen bestand ein wechselseitiges Band der Dienstleistungen, des Umgangs, durch Verfassung und Sitten geknüpft. Diese Stände müssen nebeneinander bestehen, nicht durcheinandergemengt, ein Geschlechts- und Güteradel, kein Dienstbriefadel, ein tüchtiger Bürger- und Gewerbestand, ein ehrsamer, freier Bauernstand, kein Tagelöhnergesindel; und so steht der alte durch den Lauf der Zeit geschwächte Stand der Freien wieder da, erscheint in der Gemeinde, am Amts- oder Kreistage, auf dem Landtage, auf dem Reichstage zum Beraten und Beschließen und greift in gemeinsamer Not zu Wehr und Waffen. Ein solcher Zustand der Dinge läßt sich aus dem Bestehenden entwickeln und selbst die alten Benennungen, in jedem Lande einheimisch und bekannt und verständlich, beibehalten, z.B. Erbentag, Kirchspielstag, Amtstag usw. Auf diese Art wird nicht alles zertrümmert und ein neues aus der Luft gegriffenes Gebäude ohne Festigkeit und Haltung aufgeführt. Gott gebe seinen Segen und schütze sein frommes, mildes und tapferes deutsches Volk gegen Anarchie, Willkür, fremde Invasion. 14. Bemerkungen zu der Denkschrift Wilhelm von Humboldts über die Bildung einer preußischen Verfassung. 25. Februar 1819. Bei den Betrachtungen über Bildung ständischer Verfassung in der preußischen Monarchie gehe ich von der Voraussetzung aus und bin von der Überzeugung innig durchdrungen, daß die Bewohner dieses Landes verständige, geschäftsfähige, durch ein vorhergegangenes geschichtliches Leben geprüfte, treue, tapfere, fromme und besonnene Menschen sind, daß ihre Mehrzahl aus großen, mittleren und kleinen Grundeigentümern besteht, deren Sitten durch die Beschäftigung des Landlebens und die Mittelmäßigkeit ihres Vermögens einfach und rein erhalten werden, daß endlich Unsittlichkeit, leichtsinnige Neuerungssucht, leidenschaftliches Jagen nach Genuß und Reichtum unter diesem Volk nicht überwiegend und herrschend seien. Jene Tugenden der Treue, Besonnenheit, Geduld im Leiden, Mut in Gefahren haben sich bewiesen und bewährt in den neuesten Zeiten, insbesondere während der Besetzung des Landes durch die Feinde im Jahre 1806, wo die Regierung vom November bis im Juli gänzlich aufgelöst war und Städte, Provinzen durch ihre eigenen Vorsteher, abgerissen vom Oberhaupt des Staates, sich verwalteten, alles duldeten und alles taten, um den geliebten, alten Herrscherstamm zu erhalten; wo es gerade die Mehrzahl der Staatsbeamten war, die sich in die neue Ordnung der Dinge zu fügen und ihr Gehalt zu retten eilte, zum evidenten Beweis, daß wahre Anhänglichkeit an den Staat in der Brust des angesessenen Bürgers, weniger in der des besoldeten Mietlings fest und unerschütterlich ruht. Ist man von der Wahrheit des über den sittlichen und intellektuellen Zustand des Volkes Gesagten, dessen innere politische Einrichtungen geordnet werden sollen, überzeugt, so wird man mit Vertrauen und Beruhigung das Geschäft beginnen und mit Unwillen die Eingebungen zurückstoßen derer, die, es sei aus welchem Grunde es wolle, Mißtrauen einzuflößen sich bestreben; man wird mit Gewißheit von den ständischen Einrichtungen die Erreichung der Sekt. I §3, 4, 5 so richtig angegebenen Zwecke erwarten dürfen. 1. Die Stein äußert sich hier nacheinander zu folgenden Punkten: A. Zweck und Geschäftskreis der landständischen Behörden überhaupt. 1. Die notwendige Erschwerung der Gesetzesmacherei; 2. Die Unabsetzbarkeit der Staatsdiener; 3. Die Frage, inwiefern der Regent durch die Einführung der Stände an Macht verliert; 4. Ob die Stände auf bloße Beratung zu beschränken sind; 5. Ob nur die Regierung Gesetze vorschlagen darf; 6. Jährliche Steuerbewilligung; 7. Ministerverantwortlichkeit. B. Bildung und Wirksamkeit der landständischen Behörden: 8. Landrat; 9. Patrimonialgerichtsbarkeit; 10. Teilbarkeit der Güter; 11. Adel; 12. Korporationen der Grundeigentümer; 13. Rechte der Landesherren u.a. ältere Einrichtung der Verwaltungsbehörden sicherte gegen übereilte und durchgreifende Entschlüsse – ein Gesetz erforderte, solange sie bestanden, die Vorbereitung durch die Behörden, von denen es unmittelbar ausging, die Prüfung durch die Gesetzkommission, die Übereinstimmung des Generaldirektoriums mit dem selbständigen, unabhängigen Justizministerium und die Genehmigung des Königs. Nach der neuen Verfassung vom Jahre 1810 vereinigte sich alles in den Händen eines einzelnen Mannes, des Staatskanzlers, der die Genehmigung des Königs nachsuchte; gegenwärtig ist zwar das Institut des Staatsrats gebildet, das abermals von der Willkür des Staatskanzlers bei dem Vorlegen an jenen und dem Vortrag bei dem König abhängig gemacht wird. Es ist allerdings gut, daß die Verwaltung Stärke und Einheit habe, dann muß aber auch eine Einrichtung getroffen werden, um der Gesetzgebung Weisheit, Besonnenheit, Sachkenntnis zu verbürgen und gegen Leichtsinn, Übereilung, seichte Systems- und Neuerungssucht zu sichern. 2. Die pragmatischen Sanktionen, welche in mehreren deutschen Staaten die Staatsdiener mit zärtlicher Sorgfalt für das teure Ich konstruierten, während sie mit unerbittlicher Strenge alle übrigen Klassen der Einwohner imponierten, konskribierten, regulierten, zentralisierten usw., steigerten unmäßig die Verwaltungskosten durch Gehälter und Pensionen, lähmten die Verwaltung und verwandelten die Stellen der Staatsdiener in Pfründen. Die Stellen der Richter seien inamovibel, alle übrigen aber amovibel nach dem Ermessen des Ministers und nach vorhergegangenem summarischen Verfahren, diese und die Präsidenten nach dem Willen des Regenten. Auf Pensionen geben nicht Dienstjahre, sondern Altersschwäche oder Krankheit Anspruch. 3. Durch die Bildung einer gut eingerichteten repräsentativen Verfassung gewinnt der Regent eines treuen und gescheiten Volkes an Macht – denn er eignet sich alle geistigen und physischen Kräfte desselben an, wird durch diese erleuchtet und gestärkt, statt daß er gegenwärtig, wo er nur durch Beamte herrscht, überall bei den Regierten auf Lauigkeit, oft auf Abneigung, selbst auf Antagonismus stößt und bei seinen Beamten nur wenig Unterstützung gegen die öffentliche Meinung findet, die gar zu geneigt sind, mit dieser auf seine Unkosten sich zu vertragen. Selbstregieren ist nur das Los sehr seltener Regenten; diese finden aber auch bei einer repräsentativen Verfassung in sich und in der Güte ihrer Absichten Mittel, wie die Geschichte lehrt, ihre Entschlüsse in das Leben zu bringen. Aber auch kräftige, selbständige Autokraten regierten nur in wenigen, einzelnen Fällen nach selbsteigenen Ansichten, gewöhnlich nach denen ihrer Staatsbehörden, die sie sich zu leiten begnügten, und nach Formen und Maximen, die sie vorfanden ... Ich glaube ferner behaupten zu können, daß gerade im preußischen Staat der Regent am wenigsten von einer wilden mutwilligen Opposition zu fürchten habe, denn abgesehen von der Bürgschaft, welche der in den neuesten Krisen erprobte Volkscharakter gibt, so liegt doch wohl dem gemeinsten Grad des Menschenverstandes der Gedanke sehr nahe, daß alles, was die Regierung in eine gefährliche Lage bringen könnte, die Nationalunabhängigkeit bedrohen und zur Einmischung Fremder in das Innere Veranlassung geben könnte. 4. Einer Versammlung, die auf das Ratgeben beschränkt ist, fehlt es an Selbständigkeit und an Würde – in ihrem Ansehen wird daher die Regierung, wenn auch der gegebene Rat der genommenen Maßregel beifällig ist, in der öffentlichen Meinung nicht die kräftige Stütze finden, die sie in der freiwilligen Zustimmung eines selbständigen repräsentativen Körpers findet. So waren die Notabeln in Frankreich und die sogenannten Repräsentanten, die bei verschiedenen Veranlassungen der Staatskanzler berief, totgeborene Surrogate vom Tüchtigen und Wahren, ein Spott des Volkes. – Die ratgebende Versammlung wird ferner geneigt sein, nach Maßgabe der von außen einwirkenden Umstände entweder mit Lauigkeit zu handeln oder sich allen Verirrungen im Tadeln und Vorschlagen zu überlassen, welchen sie sich ohne allen Nachteil für das Ganze mutwillig überlassen darf, da sie für die auf ihre Beratung genommenen Beschlüsse nicht verantwortlich ist. Handelt sie in einem Geist wilder, mutwilliger Opposition, so geschieht es, wenn kräftige und kühne Männer sie beherrschen, und dann steht ein mißgeleiteter, in keinen Schranken sich haltender Körper dem Ministerium gegenüber, drängt ihm entweder andere, dem Verlangen der Nation gemäßere Attributionen ab oder verbreitet in ihr allgemeinen Unwillen, der, wenn er auch nicht zur Anarchie führt, immer höchst verderblich ist. Die Bildung eines beratenden Körpers steht im Widerspruch mit den preußischen Abstimmungen in Wien und mit den vorständigen Erwartungen, die das Edikt Juni 1815 im preußischen Volk und in ganz Deutschland erregt hat. Es würde den König in der öffentlichen Meinung in Deutschland tief unter Bayern usw. setzen und seinen Einfluß folglich vermindern, da er weit mehr Ursache hat, auf die Liebe und Tüchtigkeit seines Volkes unbedingt zu vertrauen als irgendein anderer deutscher Regent. Mit einem Wort, ein beratender ständischer Körper ist entweder eine inerte Masse oder ein turbulenter Haufe, der in das Blaue hinschwätzt, ohne Würde, ohne Achtung; er wird niemanden befriedigen und vom Ein- und Ausland einstimmig getadelt werden. 5. Nach diesem Paragraph soll die Initiative der Gesetzvorschläge allein der Regierung zustehen – ich würde sie ohne alles Bedenken dem gesetzgebenden Körper auch mitteilen; er erhält sie dennoch, nur in anderer, etwas beengterer Form, indem ihm das Recht der Beschwerdeführung zusteht und auf keine Art genommen werden kann. Denn es ist nicht schwierig, alle Vorschläge zu neuen Gesetzen oder zu Abänderung alter in Form einer Beschwerde gegen das vorhandene oder über das unterbliebene und mit Recht erwartete vorzutragen – man gewinnt also gar nichts dabei, wenn man der Regierung die Initiative vorbehält, und beweist nur Mißtrauen und Ängstlichkeit; Furcht erzeugt aber weder Achtung noch Vertrauen. 6. Die Regel, daß die Verwilligung der Abgaben nur auf die Dauer eines Jahres geschehen kann, wird als ein Mittel betrachtet, um die Gewißheit der periodischen Einberufung der Stände zu erlangen. Das Beispiel der kurhessischen Regierung beweist, daß eine sparsame, mit den geschehenen Verwilligungen haushälterisch auskommende Regierung, die sich aller Neuerungen enthält und nach den bestehenden Gesetzen verwaltet, mit allem Schein des Rechts die Einberufung der Stände unterlassen kann. Dies Betragen vernichtet mittelbarerweise das Institut der Stände, das man auf andere Art sichern muß. In dieser Absicht hat man die Einrichtung getroffen, die Dauer der Abgaben an die Einberufung der Stände zu knüpfen; Nachteile entstehen hieraus nicht, denn wie könnte eine Ständeversammlung es wagen, durch vorenthaltene Verwilligung des gewöhnlich Notwendigen den Gang des Staatshaushaltes zu zerrütten, mit dessen ruhigem Fortgang das Interesse der Nation auf so mannigfaltige Weise innig verbunden ist. Für die Finanzen ist diese Vorschrift unschädlich, für die Versammlung der Stände eine Bürgschaft. 7. Die Verantwortlichkeit der Minister sieht man als eine notwendige Folge ihrer Pflicht an, nach den Grundsätzen der Verfassung zu verwalten, sie aufrechtzuerhalten, und ihrer Abhängigkeit von den sämtlichen verfassungsmäßigen Autoritäten. Der Gegenstand der von den Ständen gegen sie geführten Beschwerden kann entweder Malversation oder Eingriffe in die Verfassung betreffen, gemeine Verbrechen oder politische Vergehen – und es muß die Form und Feierlichkeit des Verfahrens, die Zusammensetzung und das Gewicht des Gerichtshofes die Minister gegen faktiöse oder leichtsinnige Anklagen und parteiische Entscheidungen schützen. 8. Der Landrat ist das Organ der Regierung bei der Verwaltung des Kreises und dessen Vorsteher – er soll, um seine Bestimmung zu erfüllen, eine genaue Kenntnis der Örtlichkeit und Persönlichkeit seines Kreises besitzen. Daher wird es wesentlich notwendig, die Regel festzusetzen, daß der Landrat aus dem Kreis und wenigstens aus der Provinz und dem Regierungsbezirk gewählt werde, da die Anstellung ganz Fremder, in entfernten Gegenden der Monarchie Einheimischer große Nachteile und ein großes Mißvergnügen verursacht hat. Ich sage gewählt, denn dieses sichert das Vertrauen und bringt in das Verhältnis des Beamten gegen seine Amtseingesessenen Milde; die Wahl der Landräte war auch in der preußischen Monarchie herkömmlich, sie geschah sonst vom Adel und aus dem Adel; man würde jetzt von den Landständen drei Subjekte aus den Eingesessenen wählen und der Regierung zur Auswahl, dem König zur Genehmigung vorschlagen lassen ... Dem Inhalt des § 58 trete ich bei, nur in Ansehung der Zünfte bemerke ich, daß ihre Wiederherstellung (mit Beseitigung aller Handwerksmißbräuche) als einer Erziehungsanstalt zur Zucht und Gehorsam des Lehrlings und Gesellen, als einer Unterrichtsanstalt zur Erlangung tüchtiger und gründlicher Kenntnisse des Handwerks und Fertigkeit in seiner Ausübung, als eines Verhinderungsmittels des leichtsinnigen Ansiedelns und frühzeitigen Heiratens, dieser verderblichen Wurzel der Entstehung eines nichtswürdigen, der Gemeinde lästigen Gesindels, und daß die Aufhebung der unbedingten Gewerbefreiheit, des heillosen Patentwesens, dringend notwendig sind. 9. Hier wird die Frage aufgeworfen, wie Gemeindeverfassung mit der Patrimonialgerichtsbarkeit in ein schickliches Verhältnis könne gebracht werden. Die untersten Behörden, wodurch der Staat Polizei und Rechtspflege ausübt, sind entweder von ihm unmittelbar angeordnete Beamte oder Munizipalitäten oder Dominien, Gutsherren. Die erste Einrichtung ist in den westlichen Provinzen von der Weser an bis an die fremden Grenzen, jedoch mit Ausschluß von Thüringen, durch fremde Herrschaft eingeführt, ihren nachteiligen Folgen will man durch die zweite abhelfen. Da aber die gutsherrlichen Rechte in den östlichen Provinzen noch vorhanden sind, so entsteht die Frage, ob sie aufzuheben und durch den ganzen Staat eine durchaus gleichförmige Gemeindeverfassung einzuführen sei. Eine solche Maßregel würde das in vieler Hinsicht wohltätige Band zwischen Gutsherrn und seinen Angehörigen zerreißen, es wäre eine Umwälzung, kein allmählicher Übergang, der auf eine mildere Art möglich ist, und vervielfältigt die Kosten der Verwaltung, die sie zugleich dem Eingesessenen lästiger macht durch eine größere Entfernung des Beamten von seinem Wohnsitz. Die Patrimonialgerichtsbarkeit umfaßt Polizeiverwaltung und Rechtspflege – die letztere ward entweder allein von dem Gerichtshalter oder von ihm mit Beihilfe der Dorfgerichte wie in Schlesien ausgeübt. Inwiefern Rechtspflege durch Patrimonial- und Dorfgerichte beizubehalten, will ich Rechtsgelehrten zu entscheiden lassen – meine Erfahrung überzeugt mich, daß die in den westlichen Provinzen getroffene Einrichtung, wodurch alle noch so kleine Rechtshändel, die Untersuchung aller Forst- und Feldfrevel, selbst der unbedeutendsten, und die Verrichtung aller und jeder Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu einem richterlichen Verfahren bei dem Bezirksgericht, wo eine inquisitorische Hypothekenordnung vorgeschrieben worden, überwiesen, kostbar, verschleppend und zeitverderbend in einem unerträglichen Grad ist. Die Gemeindeverfassung ließe sich mit den gutsherrlichen Rechten auf folgende Art vereinigen. Die Gemeinde wählt ihren Gemeinderat, Dorfgerichtvorsteher, oder was sonst für ein Name gebräuchlich ist; der Gutsherr bestätigt die Wahl, kann aber ohne gute Gründe die Bestätigung nicht verweigern, er ernennt den Schultheiß, zeigt ihn dem Landrat an. Das Gemeindevermögen, die Feld-, Dorf- und Waldpolizei wird vom Dorfgericht unter dem Vorsitz des Gutsherrn oder seines Bevollmächtigten verwaltet, Strafen bis zu einem gewissen Betrag werden von ihm erkannt – und Vorschriften erteilt über regelmäßiges Verfahren und gegen Härte und Willkür. Wo das gutsherrliche Verhältnis in den neuesten Zeiten bestand, aber durch fremde Herrschaft aufgehoben wurde, in den Provinzen zwischen Elbe und Weser, kann es nach der angegebenen Form unbedenklich wiederhergestellt werden. 10. Von der Erhaltung der Bauernhöfe und der adligen Güter in Massen von verhältnismäßiger Größe hängt die Erhaltung eines tüchtigen Standes von Landbewohnern ab, auf welchem Wehrhaftigkeit, Sittlichkeit und Tüchtigkeit jeder Art beruht. Durch grenzenlose Teilbarkeit löst sich der Bauernstand in Tagelöhner, Gesindel, der Adel aus einem selbständigen Güteradel in einen Dienst- und Hofadel auf. 11. Der Adel bildet in der preußischen Monarchie noch eine zahlreiche Klasse von Staatsbürgern im Besitz von großem Grundeigentum, von vielen bedeutenden Stellen im Staat; er ist nicht zerstört, verbannt, erschlagen, ausgeplündert, zum großen Leidwesen eines Teiles der demokratischen Schule; wollte man ihn gegenwärtig nivellieren und mit der Sense der Gleichheit und Freiheit abmähen, so würde der Glanz des Geldreichtums und der Beamtenwelt erhöht und der Einfluß der Landeigentümer geschwächt. Mit Recht will der geistvolle Verfasser dem Adel sein politisches Leben erhalten. 12. Durch ganz Deutschland bildeten drei, in wenigen zwei Korporationen den ständischen Körper, Geistlichkeit, Adel, Städte, oder Städte und Adel. Die große Masse der Einwohner war ausgeschlossen, weil die gemeine Freiheit in Hörigkeit untergegangen war und die frühere Unbedeutendheit mancher nachher blühend gewordenen Städte ihnen die Teilnahme an den Landtagen entzog. Dieser unvollkommenen Vertretung des Interesses des Landes soll abgeholfen werden, nicht durch eine neue Schöpfung, die immer gewagt ist, das Interesse und die Rechte vieler kränkt, daher Unwillen veranlaßt, die Erwartungen und Leidenschaften aller erregt, aber nicht befriedigt. Man will vielmehr aus den bestehenden oder aus den vor wenigen Jahren noch vorhandenen den Erfordernissen der Zeit angemessene Institutionen bilden. Der Inhalt der allegierten Paragraphen spricht diese Absicht aus und bezeichnet den Weg, wie sie erreicht werden soll. Der Adel bildet eine Korporation, wählt Deputierte zur zweiten Kammer, in der die Abgeordneten der Städte und ländlichen Bewohner erscheinen; und aus einem Teil der Korporation, den Standesherren und der höhern Geistlichkeit wird eine obere Kammer zusammengesetzt. Wende ich diese Ideen auf Westfalen an, so finde ich hier einen tüchtigen Bauernstand, den das französische Gesetz der Teilbarkeit bis jetzt noch nicht verarmt hat, mehrere wohlhabende Städte und einen Adel, der 5 bis 6 mediatisierte und 50 bis 60 adlige Familien in sich begreift, unter welchen wohl zwanzig ein jährliches Einkommen zwischen 100 000 und 15 000 Taler besitzen, – endlich ein oder zwei Bischöfe und ein Kapitul. Hier sind die Elemente zur Bildung einer Herrenbank von ppter. 20-25 Mitgliedern und einer aus 50-60 Mitgliedern bestehenden, eine Bevölkerung von 1 074 000 vertretenden Kammer der Abgeordneten. Diese Zahl wäre vollkommen hinreichend, um das Interesse des Landes in allen seinen Beziehungen zu erkennen, zu beraten und zu vertreten. 13. Das Recht des Landesherrn , Mitglieder auf lebenslang der oberen Kammer zu ernennen, gibt ihm ein Mittel, auf sie einzuwirken, ohne darum die Zahl ihrer beständigen Mitglieder zu sehr zu vermehren und die Zahl der Familien des Oberhauses zu sehr zu vervielfältigen – auf der anderen Seite muß Sorge getragen werden, daß die Selbständigkeit der oberen Kammer nicht Gefahr laufe. Die Teilnahme der Minister an den Verhandlungen der Stände sowohl bei den Gesetz es vorschlagen als den Beratungen darüber ist notwendig, um Einfluß zu erhalten, zu widerlegen, zu unterrichten und die Freunde der Regierung zu leiten, zu unterstützen, zu belehren. Die jährlichen Versammlungen der allgemeinen Stände halte ich in einem großen Staat, wo es an Materie zu Geschäften besonders in der ersten Zeit nicht fehlen wird, für nötig, wenigstens müßten die Stände die öftere Einberufung im eintretenden oder vorhergesehenen Fall begehren können. 15. Über die allgemeinen Grundsätze des Planes einer provinzialständischen Verfassung. An den Kronprinzen Friedrich Wilhelm. 5. November 1822. E.K.H. geruhten mir unterm 16./30. Oktober die Abgebung meiner Ansichten über die von einer für Organisation der Provinzialstände niedergesetzten hohen Kommission aufgestellten Grundsätze und über die Art ihrer Anwendung allergnädigst anzubefehlen. Die Zusage eines verehrten Monarchen, die Hoffnungen eines frommen, treuen Volkes sind also ihrer Erfüllung nahe. Die Entwerfung einer Verfassung ist einem jungen Fürsten anvertraut, den die Vorsehung mit einem ausgezeichneten, lebhaften, kräftigen Geiste, mit einem edlen, religiös-sittlichen Gemüt begabte, der früh unter den Stürmen einer verhängnisvollen Zeit gereift ist und den die Liebe aller umgibt ... Das allgemein sich aussprechende Verlangen nach Verfassung ist in Deutschland und insbesondere bei den Bewohnern der preußischen Monarchie nicht das Ergebnis des verderblichen, neuerungssüchtigen Zeitgeistes, sondern eine Sehnsucht nach Wiederherstellung alter, wohltätig sich erwiesen habender Institutionen und Abneigung gegen Willkür und Eigenmacht. Denn ständische Verfassung oder Teilnahme der im Lande angesessenen Eigentümer an der Gesetzgebung, Abgabenverwilligung ist unter mannigfaltigen Formen und Veränderungen gleichzeitig mit denen Uranfängen der deutschen Staatenvereine und erhielt sich besonders in denen rheinisch-westfälischen Provinzen bis zum Unglücksjahr 1806 mit voller Lebendigkeit und großem Segen. Wären aber auch dergleichen nie vorhanden gewesen, so vergrößert sich die Notwendigkeit der Bildung ständischer Institutionen durch die besondere Lage der preußischen Monarchie und die seit dem Jahre 1808 und besonders seit 1810 vorgegangene Veränderung in der Bildung der Verwaltungsbehörden. Die relative Schwäche der preußischen Monarchie gegen die Nachbarstaaten kann nur durch moralische und intellektuelle Kraft, durch Bereitwilligkeit zu großen Opfern an Gut und Blut in den unvermeidlichen Zeiten der Gefahr ersetzt werden, und dieses Hingeben für das Vaterland wird vornehmlich durch den Gemeingeist erzeugt, der aus der Teilnahme am Gemeindewesen und Mitwirkung zu den Gemeindeangelegenheiten entspringt. Es lag in der Art der Organisation der preußischen Verwaltungsbehörden vor dem Jahre 1810 ein größerer Schutz gegen Einseitigkeit, durchgreifende Willkür, als in der gegenwärtigen, die zwar kräftiger, konzentrierter wirkt, da die ältere Einrichtung oft unbeholfen war, aber daher auch leicht Gefahr läuft, sich zur Willkür und Einseitigkeit hinzuneigen. Nach der älteren Einrichtung standen Auswärtiges, Justizdepartement, Kriegskollegium und Generaldirektorium wechselseitig unabhängig nebeneinander, große, allgemeine Maßregeln konnten also ohne Zustimmung mehrerer koordinierter Behörden nicht genommen werden. Die Gesetze wurden in den Gesetzkommissionen vorbereitet, und so erschienen sie selten, aber gerecht und dauernd. In den Provinzen bestanden fast allgemein neben den Landeskollegien Stände und in Westfalen eine vortreffliche Kommunalordnung, die Erbentage. Die Landräte wurden gewählt. Nach der neueren Organisation der Verwaltungsbehörden haben wir eine zusammenhängende Beamtenhierarchie; sie beginnt mit dem ernannten Bürgermeister und Gemeinderat, setzt sich fort durch den ernannten Landrat, geht durch die Provinzialkollegien zu den Sachministerien über und endigt sich in ein über alle emporragendes Staatskanzellariat. Dieser kräftigeren, konzentrierteren Organisation der Staatsbehörden verdanken wir allerdings seit dem Jahre 1810 eine Menge tief eingreifender, seit Jahrhunderten bestandene, auf stillschweigende und ausdrückliche Verträge beruhende Verhältnisse abändernder Gesetze und noch mehrere sie wieder begleitende Abänderungen, Deklarationen, Suspensionen usw. Da man nun eine solche konzentrierte Beamtenhierarchie aufgebaut hatte, so ist es keinem Zweifel unterworfen, die Gesetzgebung und Verwaltung wäre ruhiger, schonender, beratender geworden, hätte man der neuen Maschinerie der Behörden ein Gegengewicht durch ständische Korporationen angehängt. Überhaupt, es sei die zentralisierende Bureaukratie eingerichtet wie sie wolle, sie sei einzelstehenden Beamten oder Kollegien, Präfekten oder Regierungen übertragen, sie ende in einem Staatskanzellariat oder in mehreren, nebeneinander stehenden Ministerien, so liegen in ihr wesentliche, unzertrennliche Unvollkommenheiten, nämlich Kostbarkeit, Einseitigkeit und Systemsucht, Schwerfälligkeit und Lähmung der Unterbehörden, Vernichtung des Gemeingeistes durch Regierungssucht. – Kostbarkeit sage ich, denn statt daß vieles durch die Mitglieder der Gemeinde, durch die wohlhabenden Eingesessenen des Kreises, der Provinz geschah und geschehen konnte, so wird alles besoldeten, fremden Beamten übertragen, deren Gehälter dennoch nie im Verhältnis sein können zu den wahren oder vermeintlichen Bedürfnissen ihres Standes. Man vergleiche die Verwaltungskosten des Jahres 1806 eines Kreises, eines Amtes in Westfalen mit den gegenwärtigen. Eine zweite Unvollkommenheit der unbedingten, reinen Bureaukratie ist Einseitigkeit. Z. B. eine aus 10-12 Personen bestehende Provinzialregierung soll die öffentlichen Angelegenheiten, so 4-500 000 Seelen betreffen, von der Geburt an bis zum Kirchhof, von der Hebamme bis zum Gottesacker erkennen, verwalten, leiten, entscheiden; da dieses nun durchaus gründlich unmöglich ist, so entsteht ein Aufgreifen einzelner Gegenstände, die allein mit Gründlichkeit und Besonnenheit behandelt werden können, in Ansehung des übrigen aber eine Schein- und Papiertätigkeit ohne irgendeinen wahren Wert. Die Mittel- und Unterbehörden müssen ferner gelähmt werden durch ihre notwendige Abhängigkeit von den oberen Behörden, sie muß statthaben als Schutz der Regierten gegen Willkür der Beamten, sie verursacht aber notwendig einen langsamen, mit oft leeren Förmlichkeiten überladenen, unbeholfenen Geschäftsgang. Die reine Bureaukratie ist auch geneigt zum Wechsel in den Verwaltungssystemen, sie ist gewöhnlich Personen anvertraut, die buchgelehrt oder aktenempirisch sind, dabei an kein Interesse, es sei das der Grundeigentümer oder des Gewerbestandes, gebunden sind, sie schöpfen ihre leitenden Grundsätze selten aus dem wirklichen Leben und sind daher geneigt zur Systemsucht, oder durch allerlei Wind der Lehre bewegt zu werden oder durch die Meinungen einzelner, momentanen Einfluß habender Personen, und so kulminiert heute das Fabriksystem, morgen das der ungebundenen Handels- und Gewerbefreiheit, heute steht man fest bei dem Herkömmlichen, morgen reformiert man rasch bäuerliche Verhältnisse, städtische Zunfteinrichtungen; den achtbaren tüchtigen Bauernstand bedroht die Gefahr, in Tagelöhner und Brinksitzer, den ehrsamen Bürger, in patentisierte Pfuscher verwandelt, und die alten Geschlechter der Grundeigentümer, durch agiotierende Juden verdrängt zu werden. Die reine Bureaukratie wird ferner dadurch hauptsächlich verderblich, daß sie den Gemeingeist lähmt, der nur durch unmittelbare Teilnahme am öffentlichen Leben sich bildet, zunächst aus der Liebe zur Genossenschaft, zur Gemeinde, zur Provinz entspringt und sich stufenweise zur Vaterlandsliebe erhebt. Endlich stehen die militärischen und bürgerlichen Institutionen miteinander in Widerspruch, diese lähmen den Gemeingeist, jene setzen ihn voraus, indem sie alle zur Landwehr, alle zum Opfer ihres Gutes und Blutes, zur Verteidigung des Vaterlandes aufrufen. Die Mängel können teils gehoben, teils gemindert werden durch Gemeinde-, Kreis- und Provinzialverfassungen, die die Verwaltungskosten vermindern, der Neuerungssucht widerstehen, in den toten Aktenkram Leben bringen, die Selbständigkeit und Beweglichkeit der Provinzialbehörden befördern, indem sie zugleich gegen ihre Willkür schützen und Gemeingeist erwecken und verbreiten. Um diese großen Zwecke zu erreichen, sind die gegenwärtigen Verhandlungen wegen Bildung von Provinzialständen unter Leitung S.K.H. des Kronprinzen begonnen, die Grundlinien zu einem Organisationsplan von einer hohen Kommission entworfen. Es ist erfreulich, in diesen Elementen des Organisationsplanes zu finden, daß man die Absicht habe, die Zukunft nicht an eine zerstörende und in eitlen Träumen aufbauende Zeit, sondern an eine naturgemäß entstandene, durch Herkommen und Geschichte geheiligte Vergangenheit zu knüpfen; daß das Volk nicht in große, unförmliche Massen zusammengeschmolzen, sondern die Gliederungen, so aus dem Eigentum, dem Gewerbe und der Art des Gemeindeverbandes entstehen, beachtet werden sollen. Von der richtigen Bildung des Wirkungskreises der Provinzialstände hängt ihre Wohltätigkeit ab; ist er zu ausgedehnt, so entsteht Verwirrung, Lähmung der Kraft und Einheit der Staatsverwaltung; ist er zu beengt, zu wenig selbständig, so löst sich das Ganze in leeres, abgeschmacktes Formenwesen, gleich dem in einem benachbarten großen Staate auf, das für keinen verständigen Mann Interesse hat und Abneigung gegen alle Teilnahme erzeugt. Allerdings kann die Mitwirkung der Stände bei der allgemeinen Gesetzgebung und Abgabenverwilligung nur beratend sein; ihr Urteil über allgemeine Maßregeln kann sich nach ihrer Stellung im Leben nur auf das Provinzialinteresse beziehen; die Einheit und Kraft der Monarchie würde zerrüttet, wollte man von der Zustimmung der Stände von einigen 20 Regierungsbezirken das Staatseinkommen und die allgemeine Gesetzgebung abhängig machen. Die Zustimmung der Landstände zu Provinzialgesetzen und Provinzialabgaben scheint mir hingegen eine wesentliche ihnen beizulegende Befugnis; denn deshalb sind sie gebildet und bestellt, dazu sind sie ganz eigentlich berufen, daß sie das Eigentümliche der Landesverfassung und der Landeseinrichtung erhalten, die Zweckmäßigkeit der Provinzialinstitutionen beurteilen, Verbesserungen allmählich einleiten und dem übereilten, zerstörenden und verwirrenden Generalisieren abwehren. Das bloße Beraten artet leicht in leere Formen aus, und alsdann werden die beratenden Korporationen entweder erbittert und mißmutig oder gleichgültig, beides ist für den öffentlichen Geist verderblich. Das den Provinzialständen eingeräumte Recht der Einwilligung zu Provinzialgesetzen und Institutionen hat sich in der Erfahrung nie nachteilig erwiesen und kann es nicht werden nach der Natur ihrer Zusammensetzung aus Eigentümern, die vermöge ihrer Angesessenheit alles Gute der Gesetzgebung genießen, alles Fehlerhafte büßen, während den unangesessenen Beamten, was er weise beschließt, nicht erfreut, was er töricht anordnet, nicht trifft. Diese Gründe werden unterstützt durch den guten, treuen, besonnenen, rechtlichen Charakter des deutschen Volkes, durch den dem Landbewohner und Gutsbesitzer natürlichen Hang zur Ruhe und seine Abneigung gegen alles unruhige, wilde Treiben. Das Bewilligungsrecht der Abgaben zur Bestreitung von Provinzialbedürfnissen kann den Ständen nicht verweigert werden, da sie doch die kompetenten Richter des für das örtliche Erforderlichen und ihm Angemessenen sind. Das Recht, Beschwerden über provinzielle Gegenstände vor den Thron zu bringen und über Mißbräuche, Unordnungen der Provinzialverwaltung und der Beamten, begreift zugleich in sich das Recht, Anträge auf Verbesserung der provinziellen Gesetzgebung, Anstalten, polizeilichen Verwaltungen zu machen. Endlich will des Königs Majestät denen Ständen die Verwaltung gewisser Gegenstände überlassen. Durch diese sehr weise Maßregel können manche Geschäftszweige, so den Ständen ganz übertragen werden, unentgeltlich, andere, an denen sie teilnehmen, wohlfeiler verwaltet werden, und über alle wird sich ein Geist der Milde, der Gesetzlichkeit, der Ordnungsliebe verbreiten. Es entsteht nunmehr die Frage, welches sind die Verwaltungszweige, so denen Landständen übertragen werden können? Die Art der Übertragung ist verschieden; es kann ein Zweig der Verwaltung den Ständen ganz übergeben werden, oder die Stände nehmen durch Deputierte teil an Kommissionen, so zugleich aus landesherrlichen Beamten bestehen, oder sie werden in Kenntnis gesetzt von dem Gange eines Zweiges der öffentlichen Angelegenheiten durch regelmäßige Vorlegung der Akten auf den Landtagen. Nach denen »Allgemeinen Grundsätzen« sollen die Kommunalangelegenheiten den Beschlüssen der Stände überlassen werden. Werden, wie es sehr zu wünschen, die alten Erbentage, Amtskreistage in Westfalen wieder eingeführt und ein ähnliches Institut mit den nötigen provinziellen Abänderungen allgemein gemacht, so kann die Aufsicht auf den Gang ihrer Verhandlungen, die Verwaltung des Gemeindewesens, die Rechnungsabnahme am zweckmäßigsten den mit dem Inneren der Gemeinde, Ämter, Kreise vertrauten Ständen übertragen werden, und diese Aufsicht wird folgenreicher sein, als die der entfernten und fremden Behörden sein kann. Die Provinzialregierung erhält von ihnen eine allgemeine Übersicht, und so werden sie und die obersten Behörden des Staates von einer Masse von Geschäften entledigt, die oft nur von unwissenden Subalternen auf eine formelle Art behandelt werden und die ihre Aufmerksamkeit von den größeren Angelegenheiten der Staatsverwaltung abziehen. Es kann ferner die Verwaltung der Feuersozietätssachen denen Ständen übertragen werden, da es eine rein gesellschaftliche Angelegenheit ist, sowie jede Assekuranzanstalt. An folgenden Verwaltungszweigen können die Stände durch Beiordnung von Deputierten teilnehmen: Wegebau, Wasserbau, Landarmen, Schulsachen, den Geschäften der Generalkommission für die Gemeinheitsteilung und Anordnung der bäuerlichen Verhältnisse und Katasterwesen. Sind die Geschäfte besonderen Kommissionen anvertraut, so werden ihnen ständische Deputierte beigeordnet, verwaltet sie die Regierung unmittelbar, so nehmen ständische Deputierte an den diesen Geschäftszweig betreffenden Verhandlungen teil durch Beiwohnung der Konferenzen, der Strombefahrung usw. Nach den »besonderen Grundsätzen« sollen die Stände aus Ritterschaft, Bürgerstand und Bauernstand zusammengesetzt werden und ihnen in einzelnen Fällen Standesherren noch beigeordnet werden. Die Ritterschaft soll aus allen großen Grundbesitzern ohne Unterschied des Standes bestehen. Nach den »allgemeinen Grundsätzen« verliert der Adel seine Korporationsrechte, seine erbliche Familien-Provinzial-Standschaft, er wird mit der Masse der größeren Gutsbesitzer zusammengeworfen und erhält nur Wahlfähigkeit. So wird der Grundbegriff des Adels zerstört, der großen fideikommissarischen Grundbesitz, Geschlechtsalter und sittliche Würde in sich schließt, und seine Ehre vernichtet, dies Band des Geschlechts, das die Achtung für die Vergangenheit an die Hoffnung für die Zukunft knüpft. An ihre Stelle treten materieller Reichtum, Ackerfläche und Kornsäcke, die höchsten Güter des gemeinen, irdischen Menschen. Ist diese gewaltsame Zerstörung des alten Rechts, der alten Sitte notwendig? Zur Erreichung des Zwecks der landschaftlichen Korporationen unvermeidlich? Und welchen Eindruck wird sie auf die Mitglieder der alten Ritterschaft machen? Und auf die übrigen Klassen der Eingesessenen? Diese Maßregel ordnet nicht, sondern zerstört mit einem Streich das seit Jahrhunderten bestandene und erworbene Recht ohne unbedingte Notwendigkeit, sie kränkt tief die Gefühle der Berechtigten, ohne den Zustand der übrigen wesentlich zu verbessern, und steht in geradem Widerspruche mit der von der Kommission zur Anordnung der landständischen Verfassung ausgesprochenen Achtung für das historische Prinzip. Die bisher bestandene Verfassung der ritterschaftlichen Genossenschaft läßt sich aber auf eine Art ermäßigen, die das Bestehende schont und das, was die neuen veränderten Verhältnisse bieten, berücksichtigt und aufnimmt. Die ritterschaftliche Genossenschaft muß nicht ferner ein durch den Stammbaum spröd abgeschlossener Verein sein, er muß durch Aufnahme neuer Mitglieder an Vermögen, Geist und Leben erfrischt werden können und jetzt und in der Folge alle diejenigen aufnehmen, so eine Standeserhöhung erhalten und ihr Verdienst bewährt haben durch die Erlangung angesehener Militär- oder Zivilstellen, so genau zu bestimmen sind, und damit einen Besitz von bedeutendem Grundeigentum verbinden. So wird der Adel allen erreichbar und das Ziel des Strebens aller politischen Talente, er kommt in Verein mit allen Ständen, steht nicht mit ihnen im grellen Gegensatz. Die ständischen Rechte der Korporationen werden ferner in Zukunft ausgeübt teils durch Virilstimmen, so man denen großen adligen Geschlechtern der Provinz beilegt, und hierdurch sichert man den wohltätigen, das Bestehende erhaltenden, das Bewegte besänftigenden Einfluß des großen Eigentums; die übrigen Stimmen sind Kuriatstimmen des Adels, die er durch Wahlen aus seiner Mitte ausübt. Das Verhältnis der Stimmenzahl der adligen Genossenschaft zu der der übrigen Grundeigentümer bestimmt sich nach dem Verhältnis des Wertes der von jeder Abteilung besessenen Gütermassen; dieses Verhältnis wird in den verschiedenen Provinzen der Monarchie sehr verschieden sein. Die Städte erklären die »allgemeinen Grundsätze« für den anderen Bestandteil des Landtages, die Abgeordneten aus ihrer Mitte sollen das Interesse der Gewerbe und des Handels vertreten. Eine ehrenvolle und wirksame Stelle gebührt ihnen auf den Landtagen sowohl nach der Natur der Sache als geschichtlich. Man gebe aber in den Provinzen, wo die Städteordnung Anno 1808 nicht eingeführt ist, ein Stadtrecht, dessen wesentliche Teile bestehen in dem Wahlrecht ihrer Obrigkeit, in der Verwaltung ihres Gemeingutes, in der Ausübung der der Stadtgemeinde zustehenden Gemeinheitsrechte, in der Ausübung der städtischen Polizei, denn ohne ein Gemeindeleben bildet sich kein Gemeingeist. Es beleidigt den gesunden Menschenverstand und das Rechtsgefühl, zu sehen, wie man unseren alten, großen Städten, z.B. Köln, Aachen usw., eine städtische Verfassung vorenthält, und daß hingegen in der Kurmark, wo die Städteordnung eingeführt, die Stadt Saarmund, bestehend aus 52 Häusern und 334 Einwohnern, und die Stadt Rhinow, bestehend aus 55 Häusern und 471 Einwohnern, einen größeren Umfang an Korporationsrechten genießt. Die Zulassung des Bauernstandes zu den Landtagen ist von ältesten Zeiten herkömmlich in den Provinzen Deutschlands, wo der Bauer freier Eigentümer war, z.B. Ostfriesland, Fürstentum Mörs, Württemberg – und da er es in einem Teile der preußischen Monarchie gegenwärtig wird oder in einem andern schon längst ein erbliches, nutzbares Eigentum besitzt, so wird ihm mit Recht die Standschaft zugestanden und ihm ihre unmittelbare Ausübung gegen das Eindringen der Gelehrten oder Advokaten oder Beamten geschützt. Man suche aber einen sittlichen, achtbaren, selbständigen Bauernstand, wo er vorhanden ist, zu erhalten, wo er fehlt, zu bilden, und untergrabe und verhindere ihn nicht, wie es durch das Edikt d.d. 25. September 1820 geschieht. Ich vermisse unter den Elementen der Zusammensetzung der Landstände die Kirche . Sie nahm in allen deutschen Staaten von jeher einen bedeutenden Platz in der Verfassung, er ward ihr auch in den neueren Konstitutionen von Bayern, Baden usw. angewiesen, und er gebührt ihr zu ihrer geistigen Sicherung und Gründung und in Hinsicht auf ihre Würde und ihr Einkommen, das auf Grundeigentum sich gründet und nach den mit dem päpstlichen Hofe Anno 1820 getroffenen Verabredungen sich gründen soll. Die katholische Kirche kann teilnehmen durch das Stimmrecht des Bischofs, die protestantische durch einen auf der Synode gewählten Abgeordneten. Die Stände bilden nach den »allgemeinen Grundsätzen« eine unteilbare Versammlung. Die Teilung der landständischen Versammlung nach ihren verschiedenen Elementen in mehrere Kammern ist in ganz Deutschland von ältesten Zeiten herkömmlich. Ich halte es nicht für ratsam, eine altherkömmliche, durch die Erfahrung bewährte Form zu beseitigen. Die allgemeinen Schlußbemerkungen sind höchst weise, sie sichern durch Bildung der Majorate für den Adel, durch Erhaltung der Bauernhöfe in angemessener Höhe, durch Zurückführung der Gewerbefreiheit in gesetzmäßige Grenzen den Adel gegen seine Auflösung und einen würdigen, achtbaren Bürger- und Bauernstand gegen das Herabsinken zu einem mit Kummer und Nahrungssorgen kämpfenden Pöbel, den eine durch Mangel und Bedürfnis auf das höchste aufgereizte Gewinnsucht zur Gleichgültigkeit gegen das Edle und Sittliche und zum Laster und Verbrechen verführt. Unsere neueren Gesetzgebungen über bäuerliche Verhältnisse, unbedingte Gewerbefreiheit, Gerechtsame der Juden führen zuletzt zu diesen verderblichen Resultaten. Den Wert der Zünfte beurteilte man einseitig aus dem staatswirtschaftlichen Gesichtspunkte, ob sie die Gewerbstätigkeit begünstigen. Es mag allerdings in ihren Einrichtungen manches, das freie Spiel der produktiven Kräfte Störende gelegen haben, zum Teile konnte es aber gehoben werden, und zum Teil hat diese freie Tätigkeit auch ihre Nachteile: Mißverhältnis der Produktion zur Konsumtion und übermäßige Entwicklung der eigensüchtigen Triebe. Der Staat ist aber kein landwirtschaftlicher und Fabrikenverein, sondern sein Zweck ist religiös-sittliche, geistige und körperliche Entwicklung; es soll durch seine Einrichtungen ein kräftiges, mutiges, sittliches, geistvolles Volk, nicht allein ein kunstreiches, gewerbefleißiges gebildet werden. Das Bürgertum wird aber besser entblühen aus Zünften, die durch gemeinschaftliches Gewerbe, Lebensweise, Erziehung, Meisterehre und Gesellenzucht gebunden sind, als aus den topographischen Stadtvierteln, wo Nachbar mit Nachbarn in keiner Verbindung steht, sondern alle durch den Egoismus aller auseinander gehalten werden. In den »allgemeinen Grundsätzen« finde ich der Gemeinde- oder Kommunalverfassung nicht erwähnt. Sie steht jedoch in der engsten Verbindung mit der landständischen Verfassung. Ist sie so gebildet, daß sie ein freies Leben, eine lebendige Teilnahme an der Gemeindesache bei dem einzelnen erweckt, so enthält sie die reinste Quelle der Vaterlandsliebe, sie bindet an den väterlichen Herd, an die Erinnerungen der Jugend, an die Eindrücke, so die Ereignisse und die Umgebung des ganzen Lebens gelassen. Die Gemeindeverfassung sichert die wahre, praktische Freiheit, die täglich und stündlich in jedem dinglichen und persönlichen Verhältnisse des Menschen sich äußert, und schützt gegen amtliche Willkür und Aufgeblasenheit. Aber solche Wirkungen können sich nur dann äußern, wenn das Gemeindeeigentum und die Gemeindeangelegenheiten der Verwaltung der Gemeinde und ihrer selbstgewählten Vorsteher unter Aufsicht der Landstände überlassen werden, die Gemeinde selbst aus tüchtigen, angesessenen Mitgliedern besteht und sie gegen das Eindringen von christlichem und jüdischem Gesindel geschützt wird. Geschieht aber von allem diesen das Gegenteil, überträgt man die Gemeindesachen ernannten, fremden Beamten, ordnet man ihnen nur ein Schattenbild von Gemeindevorstand bei, wälzt man auf Kommunalkassen eine Menge fremdartiger Ausgaben, läßt man es zu, daß Gesindel sich in die Gemeinden dränge, so entsteht statt Liebe zur Gemeinde Abneigung gegen alle Teilnahme an Gemeindeangelegenheiten.