Willibald Alexis Geschichten aus dem Neuen Pitaval Interessante Kriminalfälle aller Länder aus älterer und neuerer Zeit Ausgewählt und überarbeitet von Karl Martin Schiller Inhalt Das verratene Beichtgeheimnis Der Schwarzmüller Der Patriot von Montason Der Pfarrer Riembauer Eine Walpurgisnacht in Finnland Johanna Winter Hans Kohlhase und die Minckwitzsche Fehde Das letzte Bekenntnis des Mörders John Lechler Dorothea Götterich Das verratene Beichtgeheimnis Im Jahre 1700 lebte in Croix Daurada, einem Dörfchen in der Nähe von Toulouse, ein Pfarrer namens Peter Cölestin Chaubard. Der Mann besaß weder außergewöhnliche Energie noch hervorragende geistige Fähigkeiten, aber er war gewissenhaft und unermüdlich in der Erfüllung seiner Pflichten, einfach in seinen Gewohnheiten, tadellos in seinem Wandel, liebenswürdig im Umgang und wurde wegen dieser Eigenschaften von allen seinen Pfarrkindern geehrt und geliebt. Eine der angesehensten und wohlhabendsten Familien in der Gemeinde war die des Herrn Siadoux. Sie bestand aus dem Herrn Saturnin Siadoux selbst, einem Witwer von sechzig Jahren, aus drei erwachsenen Söhnen, die dem Vater in dem Betrieb einer ziemlich bedeutenden Ölsiederei zur Hand gingen, und aus zwei blühenden Töchtern. Eine Schwester des Herrn Siadoux, Frau Mirailhe, war vor kurzem Witwe geworden. Ihr verstorbener Mann hatte ihr ein beträchtliches Vermögen hinterlassen, sie wohnte noch in Toulouse, um zunächst die Nachlaßangelegenheiten zu ordnen, wollte aber später nach Croix Daurada übersiedeln und den Rest ihres Lebens im Hause ihres Bruders verbringen. Sie liebte ihre Neffen und Nichten von ganzem Herzen, und da sie keine eigenen Kinder hatte, sollten jene einst ihre Erben werden. Frau Mirailhe war freilich über die Jahre, in denen sich eine Frau vorkommendenfalls entschließt, eine zweite Ehe einzugehen, noch nicht hinaus. Mancher angesehene Bürger von Toulouse hatte ein Auge auf die hübsche und wohlhabende Witwe geworfen, aber nur einem einzigen gestattete sie, sie zu besuchen und mit ihr in ein freundschaftliches Verhältnis zu treten. Dieser Bevorzugte, der Fleischermeister Contegrel, war einer ihrer Nachbarn, er hatte ihr beim Ordnen der Bücher ihres Gatten wesentliche Dienste geleistet, und deshalb hieß sie ihn, sooft er ihr Haus betrat, gern willkommen und zog ihn auch bei allen wichtigen Angelegenheiten zu Rate. Dem Herrn Saturnin Siadoux wurde die Sache nach und nach bedenklich. Da er recht gut merkte, daß Contegrel anfing, seiner Schwester den Hof zu machen, und daß diese ihm täglichen Zutritt gestattete, so fürchtete er, sie würde sich doch am Ende entschließen, die Bewerbungen Contegrels anzunehmen, und dann war das reiche Erbe für seine Kinder verloren. Herr Siadoux erkundigte sich nach dem Rufe und dem Vorleben des Metzgermeisters Contegrel und hörte darüber so seltsame Gerüchte, daß er sich veranlaßt sah, nach Toulouse und von da nach Narbonne zu fahren; dabei hoffte er im stillen, daß er über das, was er Ungünstiges vernommen hatte, in Narbonne, dem früheren Wohnort Contegrels, Genaueres erfahren und Frau Mirailhe den Freier abweisen würde, wenn sie die Wahrheit über ihn erführe. Siadoux sagte keinem Menschen etwas von dem Zweck seiner Reise. Von Narbonne aus schrieb er an seine Kinder, daß er den Rückweg über Castnaudry zu nehmen beabsichtige und dort bei einem alten Freunde zwei Tage verweilen werde. Ferner setzte er sie davon in Kenntnis, daß er Dienstag, den 26. April, wieder in Croix Daurada eintreffen werde, und ordnete an, sie sollten ihn gegen Abend zur Zeit des Nachtessens erwarten und zur Feier seiner Rückkehr ein reichliches Mahl herrichten. Außer seiner Schwester sollten zwei Nachbarn, Geschäftsmänner, die mit Siadoux befreundet waren, und der Herr Pfarrer Chaubard, ein in jeder Familie gern gesehener Gast, zu dem Abendessen eingeladen werden. Die Befehle des Vaters wurden befolgt. Die Einladungen waren abgeschickt und bereitwillig angenommen worden, und die Töchter hatten in Küche und Keller zu tun, um für den Abend die nötigen Vorbereitungen zu treffen. Herr Chaubard nun war nicht bloß mit den amtlichen Verpflichtungen eines Dorfpfarrers betraut, es lag ihm auch ob, in der Kathedrale von St. Stephan zu Toulouse Messe zu lesen. Am frühen Morgen des 26. April ging er in die eine kleine Stunde entfernte Stadt. Nach Beendigung des Gottesdienstes begab er sich in die Sakristei, in die unmittelbar nach ihm der Mesner eintrat und nach dem Abbé Mariotte, der ebenfalls diensttuender Priester an der Kathedrale war, fragte. »Der Abbé ist eben weggegangen«, antwortete Herr Chaubard. »Wer fragt nach ihm?« »Ein anständig gekleideter Mann, dessen Aussehen aber sehr verstört war, als er mit mir sprach«, erwiderte der Mesner. »Sagte er, was er bei dem Abbé wollte?« »Ja, Herr Pfarrer, er wünschte dringend, sofort zu beichten.« »Wenn es das ist, so kann ich ihm ja in Abwesenheit des Abbé Mariotte dienlich sein. Gehen wir in die Kirche zurück, und sagen Sie dem Manne, daß ich auf ihn warte.« Der Fremde ging unruhig im Schiff der Kirche auf und ab, seine Blicke waren scheu und verwirrt, er machte den Eindruck eines Geisteskranken. Herr Chaubard redete ihn an: »Ich bedaure, daß der Abbé Mariotte nicht mehr hier ist und Sie nicht empfangen kann.« Der Unbekannte schien die Worte gar nicht gehört zu haben, sah den Priester ängstlich an und sagte: »Ich will beichten.« »Das können Sie sofort, wenn Sie wollen«, entgegnete Herr Chaubard. »Ich gehöre zu dieser Kirche und bin berechtigt, hier Beichte zu hören. Oder sind Sie mit dem Abbé Mariotte persönlich bekannt? Dann warten Sie vielleicht lieber?« »Nein! Ich möchte so bald als möglich beichten, wäre es auch einem Fremden.« »Dann haben Sie die Güte und folgen Sie mir.« Der Priester ging auf den Beichtstuhl zu, das Beichtkind folgte ihm. Der Mesner, dessen Neugierde rege geworden war, blieb stehen und wartete, was nun weiter geschehen würde. Nach einigen Minuten sah er, daß der Vorhang, der dazu diente, das Gesicht des diensttuenden Geistlichen zu verbergen, rasch zugezogen wurde. Der Büßende kniete, den Rücken gegen das Innere der Kirche gewendet, nieder. Es verfloß mehr als eine Stunde, endlich wurde der Vorhang wieder zurückgezogen, Priester und Büßender verließen den Beichtstuhl. Der Mesner erschrak, als er die Veränderung wahrnahm, die mit Herrn Chaubard vorgegangen war. Das gesunde, rote Gesicht des Pfarrers hatte alle Farbe verloren, es war so weiß geworden, als wenn Chaubard eben von einer langen Krankheit aufgestanden wäre. Er starrte ganz entsetzt vor sich hin und verließ die Kirche in fieberhafter Hast, ohne sich von seinem Untergebenen mit einem Wort oder einem Blick zu verabschieden. Der Fremde hatte sich schon vorher entfernt, der alte Kirchendiener ging auf den leeren Beichtstuhl zu, er sah ihn fragend an, als wenn das tote Holz das Geheimnis hätte verraten können, und brummte: »Der gute Herr Chaubard hat mehr gehört, als ihm lieb ist.« Inzwischen wurde es Abend. Im Hause des Herrn Siadoux wurde der Tisch gedeckt, und man erwartete die Heimkehr des Hausherrn. Die Töchter sahen oftmals zu den Fenstern des oberen Stockes hinaus, von denen aus man ein großes Stück der Landstraße übersehen konnte, aber von ihrem Vater war keine Spur zu entdecken. Die Witwe Mirailhe und die beiden Nachbarn fanden sich pünktlich ein. Herr Chaubard dagegen, der sonst niemals auf sich warten ließ, kam nicht. Die Sonne ging unter, es fing an zu dunkeln, und noch immer waren weder Siadoux noch der Pfarrer erschienen. Die kleine Gesellschaft saß wartend um den Tisch herum. Nach einer Weile wurde aus der Küche heraufgeschickt, die Speisen müßten nun gegessen werden, sonst würden sie verbrennen. Man beriet, was zu tun wäre. Endlich sagte Frau Mirailhe: »Ich glaube, mein Bruder kommt heute nacht gar nicht mehr nach Hause. Es ich wohl das beste, wenn wir mit dem Essen beginnen, sobald Herr Chaubard kommt.« »Dem Vater wird doch kein Unglück zugestoßen sein?« fragte eine der beiden Töchter. »Das verhüte Gott«, versetzte die Witwe. »Das verhüte Gott«, wiederholten die Nachbarn und warfen einen sehnsüchtigen Blick auf den leeren Eßtisch. »Es war ein höchst ungünstiger Tag zum Reisen«, sagte Ludwig, der älteste Sohn. »Es regnete gestern fortwährend«, ergänzte der zweite Sohn Thomas. »Und deines Vaters Rheumatismus erlaubt ihm eigentlich nicht, daß er bei nassem Wetter reist«, bemerkte die Witwe nachdenklich. »Das ist ganz richtig!« stimmte der erste der beiden Nachbarn zu und schüttelte beim Anblick seines untätigen Besteckes ärgerlich den Kopf. Abermals wurde von der Küche heraufgeschickt, die Gesellschaft möchte doch nicht mehr länger warten lassen. »Wo bleibt aber Herr Chaubard? Ist er etwa auch verreist? Warum ist er denn nicht da? Hat ihn denn heute niemand gesehen?« fragte die Witwe Mirailhe. »Ich habe ihn heute schon gesehen«, erwiderte der jüngste Sohn, der bis dahin noch kein Wort gesprochen hatte. Der junge Mann hieß Johann; er war nichts weniger als zungenfertig, dafür hatte er aber schon bei mancherlei Veranlassungen bewiesen, daß er, wenn es sich um scharfe Beobachtung oder eine rasche Tat handelte, das brauchbarste Mitglied der Familie war. »Wo hast du ihn gesehen?« fragte die Witwe. »Ich begegnete ihm heute morgen auf dem Wege nach Toulouse.« »Er ist doch hoffentlich nicht krank geworden? Sah er vielleicht krank aus, als du ihm begegnetest?« »Er sah gesund und wohlgemut aus. Er sah in seinem Leben nie besser aus.« »Und ich habe gefunden, daß er niemals schlechter aussah als heute«, warf der zweite Nachbar in dem verdrießlichen Tone eines hungrigen Menschen ein. »Wie? Heute morgen?« rief Johann erstaunt. »Nein, heute nachmittag«, antwortete der Nachbar. »Ich begegnete ihm, als er hier in die Kirche ging. Er war so weiß wie unsere Schüsseln – die wir erwarten. Und was das auffallendste dabei war: er ging an mir vorüber, ohne mich auch nur im geringsten zu beachten.« Johann schwieg, es trat eine Pause in der Unterhaltung ein; man hörte, daß draußen der Regen in Strömen herunterfiel und an die Fenster schlug; es war mittlerweile völlig Nacht geworden. Nach einigen Minuten hob die Witwe Mirailhe von neuem an: »Wenn es nicht so heftig regnete, könnten wir jemand wegschicken, um nach dem guten Herrn Chaubard fragen zu lassen.« »Ich will gehen und mich erkundigen«, erklärte sich Thomas Siadoux bereit. »Es sind ja keine fünf Minuten bis zu seiner Wohnung. Man kann einstweilen das Nachtessen anrichten; ich werde einen Mantel mitnehmen, und wenn Ihr vortrefflicher Herr Chaubard noch nicht im Bett ist, so bringe ich ihn mit, dann mag er sich selbst verantworten.« Mit diesen Worten entfernte sich der Jüngling. Das Nachtessen wurde jetzt aufgetragen. Der hungrige Nachbar stritt von diesem Augenblick mit niemand mehr, und auch der andere Nachbar bekam wieder gute Laune. Als Thomas Siadoux in das Haus des Priesters kam, fand er diesen allein in seinem Studierzimmer. Herr Chaubard sprang entsetzt auf, als der junge Mann bei ihm eintrat. »Entschuldigen Sie, Herr Pfarrer,« nahm Thomas das Wort, »ich fürchte, ich habe Sie erschreckt.« »Was wollen Sie von mir?« fragte Herr Chaubard in einem eigentümlich barschen, halb verlegenen Tone. »Haben Sie das heutige Abendessen bei uns vergessen?« versetzte Thomas. »Mein Vater ist zwar noch nicht zurückgekommen, wir müssen aber vermuten –« In diesem Augenblick fiel der Priester in seinen Stuhl zurück, er schien von einem Fieberschauer erfaßt zu werden, der ihn vom Kopf bis zu den Füßen schüttelte. Obgleich aufs äußerste erstaunt über diese merkwürdige Aufnahme, die die Wiederholung seiner Einladung gefunden hatte, dachte Thomas Siadoux doch daran, daß er sich verpflichtet hatte, Herrn Chaubard mitzubringen, und deshalb fuhr er in demselben Tone fort: »Wir glauben, daß das Wetter meinen Vater unterwegs aufgehalten hat. Das ist aber für uns kein Grund, das Essen verderben zu lassen oder auf Ihre Gesellschaft zu verzichten, die Sie uns zugesagt haben. Hier ist ein guter warmer Mantel.« »Ich kann nicht mitgehen«, erwiderte der Priester. »Ich fühle mich unwohl, ich bin schlecht aufgelegt und gar nicht in der Stimmung, auszugehen.« Dabei seufzte er tief und barg sein Gesicht in den Händen. »Sagen Sie das nicht, Herr Pfarrer«, drang Thomas in ihn. »Wenn Sie schlecht aufgelegt sind, so wollen wir versuchen, Sie aufzuheitern, und Sie Ihrerseits werden zu unserer Unterhaltung beitragen. Man erwartet Sie in unserem Hause. Schlagen Sie es mir nicht ab, Herr Pfarrer, sonst müßten wir ja glauben, wir hätten Sie auf irgendeine Weise beleidigt. Sie waren doch sonst auf unsere Familie stets gut zu sprechen.« Herr Chaubard erhob sich abermals von seinem Stuhl. Sein Benehmen hatte sich wieder gänzlich verändert, und zwar in ebenso auffallender Art wie zuvor. Seine Augen glänzten, als wenn Tränen darin standen, er faßte die Hand des Thomas Siadoux und drückte sie lange und herzlich. Es lag ein eigentümlicher Ausdruck von Mitleid und Angst in dem Blick, den er auf den jungen Mann richtete. »Sie sollen nie an meiner Freundschaft zweifeln, auch heute nicht«, sagte er ernst. »So unwohl ich mich auch fühle, will ich doch an dem Abendessen teilnehmen, um Ihretwillen –« »Und um meines Vaters willen!« fügte Thomas überredend hinzu. »Lassen Sie uns also gehen.« Thomas Siadoux legte ihm den Mantel um, beide verließen die Wohnung des Pfarrers und traten nach kurzer Zeit in den Kreis der wartenden Gesellschaft. Herr Chaubard entschuldigte sein Ausbleiben mit einem Nervenübel, das ihn öfter befalle, er wolle jedoch sein möglichstes tun, um die Gesellschaft unterhalten zu helfen. Alle Anwesenden fanden das Aussehen des Pfarrers verändert, und nicht bloß sein Aussehen, auch sein Benehmen war merkwürdig. Er nahm zwar scheinbar teil an der Unterhaltung, aber sein Gespräch war unzusammenhängend und wirr, seine Heiterkeit gezwungen, er stocherte in dem Essen herum, trank dann schnell nacheinander mehrere Gläser Wein und versank oft in Gedanken, aus denen er nachher plötzlich wieder auffuhr. Die Nachbarn bedauerten die Abwesenheit des Hausherrn, verschiedene Male wurden die Fragen aufgeworfen, was ihn wohl unterwegs aufgehalten haben möchte, wo er wohl die Nacht zubringen und ob er wohl morgen kommen würde. Sooft der Name des Herrn Saturnin Siadoux genannt ward, gab Herr Chaubard dem Gespräch eine andere Wendung, er allein erwähnte das Ausbleiben des Wirtes mit keiner Silbe und vermied es offenbar geflissentlich, dieses Thema zu berühren. Johann, der jüngste Sohn, war schweigsam wie gewöhnlich; er sah den Priester gleich beim Eintritt aufmerksam an, seine Blicke wurden immer argwöhnischer und mißtrauischer, als er bemerkte, daß Herr Chaubard die Unterhaltung, sooft sie auf den Vater kam, ablenkte, und auch der Pfarrer schien wahrzunehmen, daß Johann ihn beobachtete, und fühlte sich sichtlich unangenehm berührt dadurch, Thomas und Ludwig Siadoux bemerkten, daß ihr Bruder kein Auge von dem verehrten Gaste verwandte, und beide ärgerten sich über diesen Mangel an Rücksichtnahme. In Croix Daurada ging man damals frühzeitig zu Bett, um elf Uhr standen die Gäste von ihren Sitzen auf. Die beiden Nachbarn empfahlen sich der Familie Siadoux, Herr Chaubard aber war in der Verwirrung des Aufbruchs verschwunden, ohne eine gute Nacht zu wünschen. Er benahm sich sonst mit der ausgesuchtesten Höflichkeit, man schrieb daher sein merkwürdiges Wesen am heutigen Abend seinem Unwohlsein zu. Die Witwe Mirailhe und die beiden Mädchen zogen sich in ihre Schlafzimmer zurück, die drei Brüder blieben allein im Speisesaal zurück. »Johann,« sagte Thomas Siadoux, »ich habe ein Wort mit dir zu reden. Den ganzen Abend hindurch hast du unseren guten Herrn Chaubard auf eine wahrhaft beleidigende Weise angestarrt. Was wolltest du denn damit?« »Warte bis morgen, vielleicht sage ich dir's dann«, erwiderte Johann, zündete sein Licht an und ging weg. Thomas und Ludwig sahen, daß seine Hand zitterte, sie konnten sich seine Aufregung nicht erklären. Als am folgenden Morgen die Post angekommen war und keinen Brief von Herrn Siadoux mitgebracht hatte, nahm die Familie an, daß er das Schreiben für überflüssig gehalten habe und im Laufe des Tages selbst zurückkehren werde. Stunde um Stunde verfloß, Herr Siadoux kam nicht. Gegen Mittag sahen die Töchter, die wieder einmal nach dem Vater Ausschau hielten, einen Trupp Menschen, der sich dem Dorfe näherte. An der Spitze schritt der oberste Gerichtsbeamte von Toulouse in seiner Amtstracht, hinter ihm her kam eine Polizeiabteilung und mehrere Ratsdiener, die etwas zu tragen schienen. Der Zug hielt vor dem Hause des Herrn Siadoux. Seine Kinder eilten an die Tür, um zu erfahren, was das zu bedeuten habe. Sie erblickten auf einer Bahre, die von den Ratsdienern getragen wurde, den Leichnam ihres Vaters. Die Polizei hatte den leblosen Körper am Morgen des 27. April an den Ufern des Flusses Gers gefunden. Dem Toten war nichts geraubt, seine Uhr und die gefüllte Börse fand man unangetastet in den Taschen, die Brust und der Rücken waren durch elf bis tief in die inneren Teile gedrungene Messer- oder Dolchstiche durchbohrt. Der Mörder hatte die Tat offenbar aus Rache, nicht aus Gewinnsucht verübt. Der Schmerz und der Jammer im Hause Siadoux lassen sich nicht beschreiben. Es verging geraume Zeit, ehe die Kinder es zu fassen vermochten, daß ihr teurer Vater, den sie noch vor wenigen Tagen gesund und kräftig gesehen hatten, jetzt als Leiche vor ihnen lag; und auch das konnten sie sich nicht erklären, daß ein Mann, der niemals einen Feind gehabt hatte, heimtückisch ermordet worden sein sollte. Niemand war imstande, auch nur eine Vermutung über die Person des Täters aufzustellen, dem Beamten blieb daher nichts weiter übrig, als seine Teilnahme zu versichern und das Versprechen zu geben, daß er alles aufbieten werde, um den Verbrecher ausfindig zu machen. Er zog mit seiner Begleitung wieder ab, die Witwe Mirailhe und ihre Nichten legten sich, als der Abend herankam, erschöpft von der Gemütsbewegung nieder, und abermals waren die drei Brüder allein in dem Familienzimmer. Thomas und Ludwig sprachen über das gräßliche Unglück, das sie betroffen hatte, ihr südlich heißes Blut kochte, und Rachedurst loderte in den tränenlosen Augen. Endlich nahm der schweigsame Johann das Wort und sagte zu Thomas: »Du hast mich gestern getadelt, weil ich den Herrn Chaubard so forschend angesehen habe. Ich bin jetzt bereit, dir und Ludwig den Grund meines Benehmens anzugeben.« Er hielt ein wenig inne und stimmte, als er wieder zu reden begann, seinen Ton zu einem Flüstern herab. »Als Herr Chaubard gestern bei uns zu Tische war, stand bei mir die Überzeugung fest, daß unserem Vater etwas zugestoßen sein und daß der Priester davon etwas wissen müsse.« Die beiden älteren Brüder blickten ihn mit schrecklichem Erstaunen an. »Unser Vater wurde uns ermordet ins Haus zurückgebracht«, fuhr Johann leise fort. »Ich sage dir, Ludwig – und dir, Thomas – der Priester weiß, wer ihn ermordet hat.« Ludwig und Thomas prallten zurück, als wenn ihr Bruder eine Lästerung ausgestoßen hätte. »Hört mich an«, bat Johann. »Über diesem Mord schwebt ein vollständiges Dunkel. Der Magistratsbeamte hat zwar versprochen, sein möglichstes zu tun – aber ich sah es seinem Gesicht an, daß er keine Hoffnung hat, den Mörder zu entdecken. Wir selbst müssen der Sache auf die Spur kommen, sonst hat unseres Vaters Blut vergeblich zu uns um Rache geschrieen. Denkt daran – und merkt auf, was ich euch sage. Ihr hörtet doch gestern abend, wie ich sagte, daß ich den Herrn Chaubard auf dem Weg nach Toulouse, und zwar bei trefflicher Gesundheit und in der besten Stimmung, getroffen habe. Ihr hörtet aber auch, wie unser alter Freund und Nachbar beim Abendessen mir widersprach und behauptete, daß der Priester einige Stunden später mit dem Gesicht eines tiefentsetzten Menschen hier in die Kirche gegangen sei. Du hast es selbst mit angesehen, Thomas, wie er sich benahm, als du zu ihm gingst, um ihn in unser Haus abzuholen. Dir, Ludwig, fiel sein sonderbares Wesen auf, als er bei uns eintrat. Jedermann bemerkte die Veränderung, die mit ihm vorgegangen war. Was ist der Grund davon gewesen? Ich habe die Ursache in den Mienen des Priesters gelesen, als unseres Vaters Name während des Abendessens erwähnt wurde. Nahm Herr Chaubard an diesem Gespräch auch nur den geringsten Anteil? Er war der einzige, der nicht ein Wort darüber sprach. War er es nicht, der jedesmal der Unterhaltung eine andere Wendung gab, wenn darauf die Rede kam? Viermal war das der Fall, und viermal lenkte er zitternd und stammelnd, indem er immer weißer und weißer wurde, das Gespräch auf einen anderen Gegenstand. Das ist so wahr, als sich der Himmel über uns wölbt! Seid ihr Männer? Habt ihr noch einen Funken Verstand in eurem Gehirn? Seht ihr denn nicht, was das zu bedeuten hat? Bei meinem Seelenheil schwöre ich euch, der Priester kennt die Hand, die unseren Vater erschlagen hat!« Die Gesichter der beiden älteren Brüder verfinsterten sich, die Richtigkeit der Schlußfolgerungen Johannes leuchtete ihnen ein, und sie fragten hastig: »Woher sollte der Pfarrer das wissen?« »Das soll er uns selbst sagen«, versetzte Johann. »Und wenn er zögert – wenn er sich weigert, zu sprechen?« »So müssen wir ihn mit Gewalt dazu zwingen.« Nach dieser Antwort rückten sie die Stühle näher zusammen und beratschlagten eine Zeitlang. Als die Beratung zu Ende war, erhoben sich die Brüder und gingen in das Zimmer, in dem der Leichnam ihres Vaters lag. Alle drei küßten einer nach dem andern den Toten auf die Stirn, dann reichten sie sich die Hände, sahen sich mit Blicken des Einverständnisses an und trennten sich. Ludwig und Thomas setzten ihre Hüte auf und begaben sich unverzüglich in die Wohnung des Priesters, Johann eilte in die Werkstätte im Hinterhause, in der die Ölsiederei betrieben wurde. Nur einer der Arbeiter war anwesend. Er hatte einen ungeheuren Kessel mit kochendem Leinöl zu überwachen. »Ihr könnt heimgehen«, sagte Johann, indem er den Mann freundlich auf die Schulter klopfte. »Nach dem Unglück, das uns zugestoßen ist, kann ich doch nicht schlafen – ich will daher Euern Platz beim Kessel hier einnehmen. Geht ruhig nach Hause, mein Lieber – geht nach Hause.« Der Mann dankte und entfernte sich. Johann folgte ihm, um sich zu überzeugen, daß er wirklich weggegangen sei. Dann kehrte er zurück und setzte sich neben dem Kessel nieder. Unterdessen entledigten sich Ludwig und Thomas ihres Auftrages bei Herrn Chaubard. Der Priester nahm die beiden Brüder freundlich auf und fragte, was sie von ihm wollten. Sie teilten ihm mit, der Schrecken über des Vaters furchtbaren Tod habe ihrer Tante und ihrer ältesten Schwester so sehr mitgespielt, daß für ihren Verstand zu fürchten sei, wenn sie nicht noch heute nacht geistlichen Trost und Beistand erhielten. Der unglückliche Priester – stets pflichigetreu und aufopfernd, wo es sich um sein Amt handelte – stand sogleich auf und erklärte sich bereit, die jungen Männer zu begleiten. Er zog seinen Chorrock an und nahm das Kruzifix mit. Herr Chaubard wurde also, ohne eine Ahnung von dem, was ihm bevorstand, zu haben, in das Trauerhaus gelockt und in die Werkstätte geführt; dort saß Johann wartend am Ölkessel. Kaum war der Pfarrer eingetreten, so wurde die Tür hinter ihm zugeschlossen, und Thomas Siadoux sagte zu ihm: »Nicht wir drei brauchen Sie, ebensowenig meine Tante oder meine Schwester. Wenn Sie der Wahrheit gemäß unsere Fragen beantworten, so haben Sie nichts zu befürchten. Weigern Sie sich aber –« er brach ab und blickte Johann und den kochenden Kessel an. Der Priester, der ohnehin nichts weniger als ein entschlossener Mann war, war seit der Beichte in Toulouse überdies ganz außer Fassung, und so ließ er, ohne Widerstand zu leisten, die Brüder machen, was sie wollten. Sie führten ihn an den Kessel, in dem das siedende Öl zischte. Ludwig nahm ihm das Kreuz ab und hielt es ihm vor das Gesicht, Thomas nötigte ihn, die rechte Hand daraufzulegen, Johann stellte sich ihm gerade gegenüber und richtete folgende Fragen an ihn: »Unser Vater wurde uns ermordet ins Haus gebracht. Wissen Sie, wer ihn getötet hat?« Der Priester zögerte, Thomas und Ludwig Siadoux drängten ihn näher an den Kessel hinan. »Antworten Sie uns, wenn Ihnen Ihr Leben lieb ist«, fuhr Johann fort. »Sagen Sie uns, mit Ihrer Hand auf dem heiligen Kruzifix, ob Sie den Menschen kennen, der unseren Vater getötet hat?« »Ich kenne ihn.« »Wann haben Sie ihn kennengelernt?« »Gestern.« »Wo?« »In Toulouse.« »Nennen Sie uns den Mörder.« Bei diesen Worten faßte der Priester das Kruzifix an und raffte seinen ganzen Mut zusammen. »Niemals!« antwortete er. »Das, was ich weiß, erfuhr ich im Beichtstuhl. Die Geheimnisse des Beichtstuhles sind heilig. Wenn ich sie verrate, so begehe ich ein Sakrilegium. Lieber will ich sterben.« »Überlegen Sie, was Sie sprechen«, entgegnete Johann. »Wenn Sie in Ihrem Schweigen verharren, so verheimlichen Sie den Mörder und werden sein Mitschuldiger. Wir haben bei dem Leichnam unseres Vaters geschworen, seinen Tod zu rächen. Wenn Sie uns das Geheimnis nicht entdecken, so werden wir den Mord an Ihnen rächen. Ich fordere Sie nochmals auf, den Namen des Menschen zu nennen, der unseren Vater getötet hat.« »Lieber will ich sterben«, wiederholte der Priester, fest wie zuvor. »Dann müssen Sie sterben!« rief Johann. »Werft ihn in den Kessel!« »Laß ihm Zeit«, baten Ludwig und Thomas. »Schön, wir wollen ihm Zeit lassen«, sagte der jüngere Bruder. »Dort an der Wand hängt eine Uhr; wir wollen fünf Minuten warten: in diesen fünf Minuten mag er seinen Frieden mit Gott schließen oder sich besinnen, ob er reden will.« Die Verschworenen saßen da, die Augen unverwandt auf die Uhr gerichtet. Der Priester kniete nieder und betete. Kein Laut unterbrach die unheimliche Stille, nur die Uhr tickte, und man hörte den Herzschlag des geängstigten Pfarrers. »Sprechen Sie! Um Ihretwillen, um unseretwillen, sprechen Sie!« flehte Thomas Siadoux, als der Zeiger den entscheidenden Punkt erreicht hatte. Der Priester blickte auf, er wollte sprechen, aber das Wort erstarb ihm auf den Lippen, kalter Todesschweiß bedeckte seine Stirn, der Kopf sank ihm auf die Brust herab. »Hebt ihn auf!« befahl Johann, indem er den Priester am Arm packte. »Hebt ihn auf und werft ihn hinein.« Die beiden anderen Brüder traten einen Schritt vor; unschlüssig zögerten sie noch einen Augenblick. »Hebt ihn auf, bei eurem Eid auf unseres Vaters Leichnam.« Jetzt faßten Thomas und Ludwig das Opfer am anderen Arm. Der Unglückliche wurde emporgehoben, er schwebte über dem Kessel, die Glut schlug ihm entgegen. Die Todesangst entrang dem Pfarrer einen Schrei des Entsetzens. Die Brüder hielten ihn schwebend über dem Rande, alle drei mahnten: »Nennen Sie den Menschen! Wir beschwören Sie zum letztenmal.« Die Zähne des Priesters schlugen aufeinander, er konnte nicht sprechen, aber er machte ein Zeichen der Bejahung. Die Brüder setzten ihn auf einen Stuhl und warteten geduldig, bis er die Sprache wiedergefunden hatte. Das erste war, daß er Thomas Siadoux bat, ihm das Kruzifix zurückzugeben, Thomas gab es ihm, Chaubard küßte das Bild des Heilands und sagte mit matter Stimme: »Ich bitte Gott um Verzeihung für die Sünde, die ich jetzt begehen werde.« Dann hielt er inne und blickte zu dem jüngeren Bruder auf, der ihm noch immer gegenüberstand. »Ich bin bereit«, fuhr er fort. »Fragt mich, und ich will antworten.« Johann wiederholte seine Fragen: »Sie kennen den Mörder unseres Vaters?« »Ich kenne ihn.« »Seit wann?« »Seit er mir gestern in der Kathedrale von Toulouse gebeichtet hat.« »Nennen Sie ihn.« »Sein Name ist Contegrel.« »Der, der unsere Tante heiraten will?« »Derselbe.« »Was führte ihn in den Beichtstuhl?« »Seine Gewissensbisse.« »Welche Gründe trieben ihn zu diesem Verbrechen?« »Es waren nachteilige Gerüchte über ihn im Umlauf. Er hörte, daß euer Vater sich nach Narbonne begeben hatte, um jenen Gerüchten auf den Grund zu gehen.« »Erfuhr unser Vater in Narbonne, daß das Gerücht auf Wahrheit beruhte?« »Ja!« »Würde das, was er erfahren hat, unsere Tante von Contegrel für immer getrennt haben, wenn unser Vater am Leben geblieben wäre und es ihr mitgeteilt hätte?« »Gewiß. Wäre euer Vater am Leben geblieben, so hätte er eurer Tante gesagt, daß Contegrel bereits verheiratet ist, daß er seine Frau in Narbonne verlassen hat, daß diese Frau in Narbonne unter fremdem Namen mit einem anderen Manne lebt, und daß sie das alles in eures Vaters Gegenwart selbst bekannt hat.« »Wo wurde der Mord begangen?« »Zwischen Villefranche und unserem Dorfe. Contegrel war euerm Vater nach Narbonne gefolgt und auf dem Rückweg nach Villefranche fortwährend hinter ihm geblieben. Bis zu diesem Orte hatte sich Saturnin Siadoux selbst in der Gesellschaft von mehreren Leuten befunden, die dieselbe Straße gingen. Jenseits von Villefranche ritt er allein am Ufer des Flusses hin. Hier zog Contegrel das Messer, er wollte ihn töten, ehe er nach Hause käme und eurer Tante die Nachrichten bringen könnte, die er erhalten hatte.« »Wie wurde der Mord vollbracht?« »Er wurde vollbracht, während euer Vater sein Pferd am Ufer des Flusses trinken ließ. Contegrel schlich sich an ihn hinan, als er sich beim Halten über den Sattel herabbeugte, und erstach ihn.« »Ist das bei Ihrem Eide die Wahrheit?« »Bei meinem Eide, es ist die Wahrheit.« »Dann können Sie gehen.« Der Priester stand von dem Stuhle auf. Von dem Augenblick an, in dem die Todesangst ihm den Entschluß, den Namen des Mörders zu nennen, ausgepreßt hatte, war eine große Veränderung mit ihm vorgegangen. Er antwortete mit der unerschütterlichen Ruhe eines Mannes, für den alle menschlichen Dinge ihren Wert verloren haben. Als er sich anschickte, in seine Wohnung zurückzukehren, hatten seine Bewegungen die mechanische Regelmäßigkeit eines Schlafwandlers, der nichts von dem wahrnimmt, was um ihn her vor sich geht, er war so tief in sich selbst versunken, daß er einem Geistesabwesenden glich. An der Tür blieb er stehen: es war, als wenn er aus seiner Betäubung erwachte. Er sah die drei Brüder mit einem tiefbekümmerten Blick, den keiner von ihnen jemals vergessen konnte, mehrere Minuten lang an und sagte zu ihnen in einem langsamen, feierlichen Tone: »Ich vergebe euch. Betet für mich, wenn meine Zeit kommt.« Mit diesen Worten verließ er wankenden Schrittes das Haus. Inzwischen war die Nacht weit vorgerückt. Trotzdem beschlossen die drei Brüder, sogleich nach Toulouse zu eilen und dort noch vor Tagesanbruch bei der Gerichtsbehörde ihre Anzeige zu machen. Sie hatten keine Ahnung von den entsetzlichen Folgen, die ihre nächtliche Unterredung mit dem Priester nach sich ziehen mußte, denn keiner von ihnen wußte, welche furchtbare Strafe das Gesetz über einen Mann im heiligen Amt verhängte, der die Geheimnisse des Beichtstuhles verriet. In der Gegend von Toulouse war seit Menschengedenken ein solcher Fall nicht vorgekommen, überhaupt geschah es zu jener Zeit äußerst selten, daß sich ein Priester der römischen Kirche ein solches Vergehen zuschulden kommen ließ. Den drei Jünglingen schlug zwar das Gewissen; es machte ihnen Vorwürfe darüber, daß sie den Pfarrer gezwungen hatten, den Mörder zu nennen, aber sie beruhigten sich leicht damit, daß es ihre Kindespflicht gewesen sei, jedes Mittel zu ergreifen, um den Mord ihres Vaters zu rächen, und sie waren überzeugt, daß die härteste Strafe, die den Herrn Chaubard treffen könnte, der Verlust seiner Pfarrei sei, in diesem Falle aber – darauf gaben sie sich die Hand – wollten sie ihn entschädigen und gemeinschaftlich dafür sorgen, daß er sein genügendes Auskommen habe. In Toulouse erst gingen ihnen die Augen auf. Als sie dem Beamten, der tags zuvor in ihrem Hause gewesen war, mitteilten, wer der Mörder sei und wie sie seine Spur entdeckt hätten, malte sich das größte Entsetzen in den Mienen des Richters. Er sagte zu ihnen mit bebender Stimme: »Vielleicht wäre es besser, ihr wäret nie geboren worden, als daß ihr den Tod eures Vaters auf solche Weise sühnt, wie ihr es jetzt tut. Eure Handlung stürzt den Schuldigen und den Unschuldigen in dasselbe Verderben.« Diese Worte erfüllten sich gleich einer prophetischen Wahrheit. Contegrel wurde verhaftet. Da jeder andere Beweis gegen ihn fehlte, mußte ihm die Aussage des Pfarrers vorgehalten und so der Bruch des Beichtgeheimnisses verraten werden. Das Parlament von Languedoc, das unter diesen Verhältnissen zuständige Tribunal, erließ sofort den Befehl, den Priester und die drei Brüder gefänglich einzuziehen und ihnen den Prozeß zu machen. Zunächst wurde nun Contegrel des Mordes überführt, zum Rade verurteilt und nach wenigen Wochen schon in Toulouse öffentlich hingerichtet. Die Brüder Siadoux gestanden ohne Zögern, daß sie den Pfarrer Chaubard durch die lebensgefährliche Drohung, ihn in den Kessel mit siedendem öl zu werfen, genötigt hätten, den Mörder ihres Vaters zu nennen; sie wurden zum Tode durch den Strang verurteilt. Eine weit furchtbarere Strafe erwartete den unglücklichen Priester. Das Urteil gegen ihn lautete: Es sind ihm die Glieder einzeln durch das Rad zu brechen, dann soll er noch lebend auf den Scheiterhaufen gebracht und verbrannt werden. So barbarisch die Strafen in jener Zeit waren, und so sehr sich das Volk daran gewöhnt hatte, den grausamsten Torturen beizuwohnen, dieser Fall rief doch eine allgemeine Entrüstung hervor. Niemand fand in dem, was die Brüder getan hatten, ein todeswürdiges Verbrechen, noch weniger konnte man begreifen, warum Chaubard dem Feuertode verfallen sein sollte. Er war ja in der furchtbarsten Lage gewesen und hatte das Siegel der Beichte nur verletzt, weil er sonst in das kochende Öl geworfen worden wäre. Die Behörden empfingen zu ihrem Erstaunen nicht nur aus Toulouse, sondern auch aus der ganzen umliegenden Nachbarschaft eine Menge Begnadigungsgesuche. Aber das Los des Priesters war entschieden. Alles, was er durch die Fürsprache von Personen höchsten Ranges erreichte, war, daß der Nachrichter ihm den Todesstoß versetzen durfte, ehe sein Körper den Flammen übergeben wurde. Mit dieser einzigen Milderung wurde der Spruch in seiner ganzen Strenge an dem Pfarrer von Croix Daurada vollzogen. Jetzt sollten auch die Brüder Siadoux sterben. Aber das durch den Tod des allgemein beliebten Priesters aufs tiefste erbitterte Volk empörte sich mit einer Entschlossenheit, auf welche die Behörden doch Rücksicht nehmen mußten. Die Sache der jungen Männer wurde von der heißblütigen Bevölkerung zur Sache aller Väter und Söhne gemacht, man erhob ihre kindliche Pietät bis in den Himmel, man machte ihre Jugend für sie geltend, ihre Unkenntnis der furchtbaren Verantwortung, die sie durch den gegen den Geistlichen verübten Zwang auf sich geladen hatten, wurde laut zu ihren Gunsten angeführt. Die Behörden erhielten Winke, daß das Erscheinen der Gefangenen auf dem Schafott das Signal zu einem organisierten Aufruhr und zu gewaltsamer Befreiung der Brüder sein würde. Unter diesen Umständen beschloß man, die Hinrichtung hinauszuschieben, die Gefangenen einstweilen in sicherem Gewahrsam zu halten und das Todesurteil erst dann zu vollstrecken, wenn die Stimmung sich beruhigt hätte. Dieser Aufschub rettete den Brüdern nicht nur das Leben, sondern gab sie auch der Freiheit zurück. Die allgemeine Teilnahme war sogar durch die Tore des Gefängnisses gedrungen. Sämtliche drei Brüder waren hübsche, wohlgebildete junge Männer. Der sanfteste unter ihnen, Thomas Siadoux, flößte der Tochter des Gefängniswärters zuerst lebhafte Anteilnahme, dann heiße Liebe ein. Der Vater wurde durch die Bitten und die Tränen seiner Tochter erweicht, er ließ sich bestimmen, ein Auge zuzudrücken und ein einziges Mal nicht so wachsam zu sein wie gewöhnlich – das übrige besorgte das schlaue Mädchen. Eines Morgens vernahmen die Bewohner von Toulouse zu ihrer nicht geringen Freude, daß die drei Brüder in Gesellschaft der Tochter des Gefängniswärters entflohen waren. Um der gesetzlichen Form zu genügen, ordnete die Behörde zwar eine Verfolgung an, aber im Grunde war man recht froh über diese Lösung der Verwicklung, und man gab sich nicht gerade besondere Mühe, der Flüchtlinge wieder habhaft zu werden, und so gelang es ihnen ohne große Schwierigkeit, über die Grenze zu kommen. Drei Wochen später traf aus der Hauptstadt der Befehl ein, es solle an den Brüdern Siadoux die Sentenz in effigie vollzogen werden. Kaum war das geschehen, so erteilte man ihnen die Erlaubnis, nach Frankreich zurückzukehren, jedoch unter der ausdrücklichen Bedingung, daß sie weder ihren Geburtsort noch überhaupt die Provinz Languedoc jemals wieder betreten dürften. Mit dieser Einschränkung konnten sie sich niederlassen, wo es ihnen beliebte. Sie hatten nun Zeit, die verhängnisvolle Tat, durch die sie sich auf Kosten des Priesters an dem Mörder ihres Vaters gerächt hatten, zu bereuen. Der Schwarzmüller In einem engen, von steilen Bergwänden eingeschlossenen Tale des bayrischen Oberlandes lag eine einsame Mühle. Sie gehörte zu einem Dorfe, dessen Häuser nach Art der Gebirgsdörfer weit zerstreut an dem Gebirgswasser, dem Sittenbach, lagen. Aber die Schwarzmühle lag noch weiter abseits oberhalb des letzten Gehöftes. Ihre Bewohner hatten wenig Verkehr mit den Bauern des Dorfes, die wie sie Protestanten, aber noch in tiefem Aberglauben befangen waren. In diesem Tale spukten noch Hexen, Gespenster gingen um, die Geister der Erschlagenen fanden keine Ruhe, und man glaubte an eine unmittelbare Verbindung der Menschen mit dem Teufel und an magische Mittel, durch die man Lebendige töten könne. Wenn der Eigentümer der Mühle nun in dem Verdacht stand, daß er nachts auf die Kreuzwege ginge, um sich mit den Unholden zu verständigen, so wird der Umstand, daß sich die übrigen Dorfbewohner von den Müllersleuten abseits hielten, noch erklärlicher. Der Schwarzmüller war ein starker, rüstiger Mann, um das Jahr 1817 gegen sechzig Jahre alt. Sein Gewerbe verschaffte ihm sein gutes Brot, und er besaß ein nicht unbeträchtliches Vermögen an Liegenschaften und Kapitalien. Aber sein Sinn war störrisch, aufbrausend, jähzornig, Man zitterte vor ihm und fürchtete seinen Zorn, Er war ein Despot in seinem Hause, ein unumschränkter Herr auf seinem Besitztum und stolz gegen andere, denn er war reich, der reichste Mann in seiner Umgebung, und der geringe Umgang mit anderen, die Einsamkeit, die starren Berge um ihn her nährten die Keime der Leidenschaften, bis sie nicht mehr zu beugen waren. Wer die Alpen bereist hat, wird unter den wohlhabenden Wirtsherren der Dorfschenken, die auf ihrem Eigenen sitzen, hochgeachtet und gefürchtet in der Umgegend, ähnlichen Naturen begegnet sein. Schon ihre derbe, hohe, wohlgenährte Gestalt hat etwas Imponierendes, in jeder Bewegung drückt sich das Vollgefühl ihrer Kraft aus, sie herrschen mit ihren Blicken, sie winken nur, und alles fliegt, sie sind Gastwirte wie nur aus Gefälligkeit und weisen dem Gast die Türe, der etwa mit der herkömmlichen Weise der Bewirtung nicht zufrieden wäre. Sie treten wie Könige auf und können die Tyrannen ihrer Gegend werden, aber auch ihre Propheten. Der Sandwirt Andreas Hofer war ein solcher auf dem Eigenen sitzender, von allen in seiner Gegend hochverehrter Gastwirt, aber nur einer der Abkömmlinge der altgermanischen freien Hofbesitzer, wie sie in Norddeutschland nur noch in einem Teile von Westfalen vorkommen, in Österreich, Bayern, Tirol und Schwaben dagegen noch in großer Anzahl gefunden werden. Mit seiner Ehefrau Barbara hatte er in einer dreißigjährigen Ehe zwölf Kinder gezeugt, von denen fünf noch am Leben waren. Der älteste Sohn Leonhard besaß bereits als Müllermeister an einem anderen Orte ein eigenes Anwesen. Der zweite, Konrad, damals achtundzwanzig Jahre alt, lebte noch im väterlichen Hause und versah die Feldwirtschaft. Der vierundzwanzigjährige Friedrich stand dem Mühlengeschäft vor. Die beiden Töchter Margarete, dreiundzwanzig Jahre alt, und Kunigunde, achtzehn Jahre alt, dienten als Mägde im väterlichen Hause. Unfern der Mühle, aber noch auf deren Grund und Boden, stand eine Häuslerhütte, in der seit 1817 ein verheirateter Tagelöhner namens Wagner für einen niedrigen Mietzins wohnte. Er hatte seinerseits dafür die Verpflichtung übernommen, auf Bestellung vorzugsweise bei dem Schwarzmüller um geringen Tagelohn (sechs Kreuzer und Kost) zu arbeiten. Außer der Müllerfamilie lebte noch ein dreizehnjähriger Pferdejunge auf der Mühle. Er hatte seine Schlafstelle in einem entfernten Pferdestall, so daß er von dem, was des Nachts in der Mühle vorging, nichts hören konnte. Gegen Mitte August 1817 war der Schwarzmüller plötzlich verschwunden; seit dem 9. August hatte ihn niemand gesehen. Aber erst am 11. Oktober machte seine Frau beim Landgericht davon Anzeige. Sie gab an, ihr Mann habe sich vor neun Wochen mit allem Baren heimlich entfernt und seitdem nichts von sich hören lassen. Sie trug auf eine öffentliche Vorladung des Entwichenen an und bat um Beschlagnahme seiner ausstehenden Forderungen. Die Vorladung hatte keinen Erfolg, und das Vermögen des Abwesenden wurde in gerichtliche Verwaltung genommen. Erst ein Jahr nach seinem Verschwinden verbreitete sich das Gerücht, der Schwarzmüller sei auf seiner Mühle erschlagen worden. Es war durch eine Äußerung jenes Tagelöhners Wagner entstanden, der einmal bei der Arbeit zu einem anderen Tagelöhner während einer Unterhaltung über die Müllersleute gesagt hatte: »Preuß, wenn du wüßtest, was ich weiß, du würdest dich wundern. Wenn ich von den Müllersleuten reden müßte, so würde die Mühle zugesperrt, und sie kämen alle ins Zuchthaus. Wenn ich Geld brauche, so müssen sie es mir geben. Und wenn ich die Häuslerhütte haben will, so müssen sie mir die auch geben.« Der Gendarm des Distrikts machte im September 1818 eine Anzeige darüber beim Landgericht. Sein Verdacht, der sich auf die Äußerung des Wagner gründete, schien ihm noch bestärkt zu werden durch den Umstand, daß es in der ganzen Gegend bekannt war, in welchem Unfrieden der Schwarzmüller mit seiner Familie gelebt hatte. Überdies fiel ihm jetzt ein, wie verlegen die Müllersleute sowohl als auch der Wagner und seine Frau gewesen waren, als er bei ihnen wegen des Verschwindens des Schwarzmüllers nachgefragt hatte. Dem Gerichte selbst war nur zu wohl bekannt, daß seit langem schon eine erbitterte Todfeindschaft zwischen dem Schwarzmüller und seiner ganzen Familie geherrscht hatte. Erst zwei Monate vor seinem Verschwinden hatte der Müller seine eigene Frau und seine Söhne beim Gericht deswegen verklagt, weil sie ihm die Schlüssel zu seinen Zimmern und seinem Geldvorrat fortgenommen, sich in den Besitz der Getreidevorräte gesetzt, sich das ganze Hausregiment angemaßt und ihm sogar mit Schlägen gedroht hätten. Die Beklagten hatten sich damit verteidigt, daß das ganz in der Ordnung wäre, denn der Müller sei ein liederlicher Hausherr und Verschwender, der alle seine Pflichten vernachlässige; er lebe im Ehebruch und habe neulich erst wieder mit einer liederlichen Dirne ein Kind erzeugt, das ihm viel Geld gekostet habe. Zwar wurde der Frau und den Kindern anbefohlen, dem Hausherrn die ihm gebührende Gewalt wieder einzuräumen; aber schon am nächsten Tage war er abermals klagend vor den Gerichten erschienen, denn die Seinen hatten sich tätlich an ihm vergriffen. Es mußte eine besondere Kommission in die Mühle geschickt werden, um den Gatten und Hausherrn wieder in seine Rechte einzusetzen; auch da äußerte sich aus beiden Seiten die tiefste Erbitterung, und Frau und Kinder erklärten, sie behielten sich ihre Klage gegen den liederlichen Mann vor, unter dessen Regiment sie ihres Lebens nicht sicher wären. Das Landgericht tat nach der Anzeige, die der Gendarm erstattet hatte, sofort mit anscheinend großem Eifer die nötigsten Schritte zu einer vorläufigen Untersuchung. Der Landrichter begab sich selbst in die Schwarzmühle und vernahm mehrere Zeugen; aber es kam nichts dabei heraus. Der Tagelöhner Preuß wiederholte zwar, was ihm der Tagelöhner Wagner gesagt hatte, aber Wagner nannte das eine leere Rede und behauptete mit den Müllersleuten, der Schwarzmüller sei heimlich davongegangen, niemand wisse es anders. Für das allgemeine Gerücht, daß der Müller erschlagen worden sei und Wagner geholfen habe, seinen Leichnam in der Sägemühle zu verscharren, fanden sich keine Beweise, und da der Gemeindeälteste Konrad erklärte, er wisse von den Müllersleuten und von dem Wagner nichts Nachteiliges, und auch ein Hirt bezeugte, er habe in der Heuernte 1817 für den Schwarzmüller in dessen Begleitung einen Sack Geld, der wohl an zweitausend Gulden habe enthalten können, in einen entfernten Ort forttragen müssen, so wurde die vorläufige Untersuchung geschlossen und keine weiteren Nachforschungen angestellt. Freilich waren von dem Gericht mehrere Unterlassungssünden begangen worden. Der Preuß war nicht eidlich, die Töchter des Schwarzmüllers waren gar nicht vernommen worden. In der Sägemühle hatte man nicht nachgegraben, und der Landrichter unterließ, was seine Pflicht gewesen wäre, die Akten zur Prüfung an das Obergericht einzusenden. Hiermit schien die ganze Sache beendet, und das Gerücht schwieg. Über drei Jahre hörte man nichts von dem verschwundenen Schwarzmüller, während die Familie ruhig im Besitz der Mühle und der ganzen Hinterlassenschaft blieb. Im Jahre 1821 aber entstand gegen den Landrichter, der jene vorläufige Untersuchung geführt hatte, der dringende Verdacht mehrerer Unterschleife und anderer Amtsvergehen. Er wurde suspendiert, und ein Bevollmächtigter des Obergerichts wurde nach dem Sitze des Landgerichts gesandt, um den neuen Verwalter einzuführen und zugleich eine Amtsvisitation abzuhalten. Während er damit beschäftigt war, brach plötzlich in einer Novembernacht Feuer in der verschlossenen Registratur aus, durch das ein großer Teil der Akten des Gerichts in Flammen aufging und den Eingesessenen ein bedeutender Schaden widerfuhr. Der Verdacht der Brandstiftung fiel sogleich auf den suspendierten Richter, weil das Motiv sehr nahe lag, daß er die Zeugnisse seiner Amtsveruntreuungen hatte vernichten wollen, und es wurde eine neue Untersuchung wegen dieser Brandstiftung gegen ihn eröffnet. Der Bevollmächtigte richtete nun seine ganze Aufmerksamkeit darauf, aus den geretteten Akten diejenigen Stücke herauszusuchen, deren Vernichtung für den vorigen Richter ein besonderes Interesse gehabt haben mußte; und während ihm dabei ein Aktenbündel »Die Aufstellung eines Kurators für den abwesenden Schwarzmüller betreffend« in die Hände geriet, erhielt er zugleich von dem Gerücht Nachricht, daß dieser Müller von den Seinen ermordet worden sei. Es wurde ihm zugeflüstert, daß der vorige Richter von den wohlhabenden Müllersleuten wohl ein Stück Geld müsse erhalten haben, um die Sache auf sich beruhen zu lassen. Dieser Verdacht wurde in den Augen des Bevollmächtigten nur noch bestätigt, als er auch das andere unvollständige Aktenstück mit den Protokollen über die Aussage des Gendarmen und der Tagelöhner auffand. Sofort wurde eine neue Untersuchung eröffnet. Die schon früher vernommenen Zeugen sagten ungefähr dasselbe aus wie bei der Voruntersuchung. Nur die Ehefrau des Wagner legte schon beim ersten Verhör ein Bekenntnis ab. Die Söhne des Schwarzmüllers hätten vor vier Jahren ihren Ehemann beredet, daß er ihnen helfen möchte, ihren Vater auf die Seite zu schaffen. Das sei ungefähr im August oder September 1817 geschehen. Sie, die Ehefrau, hätte es nicht leiden wollen, die Söhne hätten aber nicht nachgelassen. Darauf wäre ihr Mann einmal nachts mit ihnen in die Schlafkammer des Müllers gegangen, und sie hätten ihn miteinander umgebracht. Der Leichnam sei in einer Felsschlucht auf dem Grund und Boden der Mühle vergraben worden. Der Ehemann der Zeugin, der Tagelöhner Wagner, wurde nun ernsthaft vorgenommen, und es dauerte nicht lange, bis auch er zu einem Geständnis gebracht wurde. Der alte Schwarzmüller sei ein grausamer Mensch und allen Ausschweifungen ergeben gewesen. Frau und Kinder hätten viel von ihm zu erleiden gehabt und in beständigem Hader mit ihm gelebt. Da habe Konrad, der Sohn des Müllers, ihm – im September 1817 – vertraut, die Familie könne es nicht mehr aushalten. Damit er sie nicht um alles bringe, wollten sie ihn in der nächsten Nacht auf die Seite schaffen. Konrad habe ihn aufgefordert, ihnen dabei zu helfen. Zuerst hätte er nicht dran gewollt, aber auf vieles Zureden habe er sich endlich doch entschlossen. Nun habe ihn Konrad eines Nachts abgeholt, und sie beide hätten dann unter Beihilfe des jüngsten Sohnes Friedrich den alten Vater in der Küche ermordet. Der Leichnam sei zuerst in der Sägemühle verscharrt worden. Später hätten sie ihn in eine Felsenschlucht auf dem Krummacker geworfen und mit Erde und Steinen bedeckt. Die Müllerin und ihre Töchter wüßten auch von der Tat. Das Unteisuchungsgericht begab sich darauf ganz in der Stille in das Sittental. Die Herren kamen gegen Abend an, die Schwarzmühle wurde umstellt, und man überraschte die Familie, als sie eben stehend ihr Tischgebet nach dem Abendessen verrichtete. Man ließ sie ruhig das Gebet aussprechen; dann wurde sämtlichen Mitgliedern der Familie der Arrest angekündigt und jedes in ein gesondertes Gemach eingeschlossen. Noch in derselben Nacht schritt man zum summarischen Verhör der Mutter und beider Söhne. Aber die Überrumpelung blieb ohne Ergebnis. Jeder antwortete ruhig und unbefangen dasselbe, was in den früheren Protokollen stand. Keiner wußte etwas von dem verschwundenen Vater, und jeder glaubte nicht anders, als daß er vor Jahren auf- und davongegangen sei, ohne daß einer etwas von seinem weiteren Ergehen gehört habe. Ein ganz anderes Resultat lieferte der folgende Tag. Der Tagelöhner Wagner führte die Gerichtspersonen links von der Mühle eine steile Bergwand hinauf. Dann ging es über mehrere Äcker in einen Felsengarten, in dem sich eine Kluft befand. Hier, erklärte Wagner, sei der Leichnam des Schwarzmüllers von den Söhnen verscharrt worden. Man räumte mehrere lose, nur dürftig mit Moos und Gestrüpp überwachsene Steine hinweg, und als man an eine Schicht von verwittertem Laub und Steinen gekommen war, rief der Führer: »Nun kommt der Leichnam bald.« Als man auch diese weggetan hatte, kamen wirklich einige Fetzen halbvermoderten Tuches, Schädelknochen, Wirbelknochen, Rippenknochen und andere Knochen zum Vorschein, die von dem Gerichtsarzt als unzweifelhaft für die Gebeine eines Menschen erklärt wurden. Der Tagelöhner Wagner sagte: »Ja, das wird der Schwarzmüller sein. Denn in meiner Gegenwart trugen ihn die Söhne vor vier Jahren hier herauf und warfen ihn hinein, und wir zusammen haben ihn mit Moos und Laub zugedeckt. Der Schwarzmüller hat auch gerade so schöne Zähne gehabt, wie hier am Unterkiefer sitzen.« Sämtliche Kinder des Müllers wurden hierauf einzeln zuerst vor die zusammengelegten Gebeine und dann an den Fundort geführt. Die Wirkung beim Anblick der Gebeine war sehr verschiedenartig. Ein deutliches Bekenntnis wurde nicht erreicht, wohl aber wurden die Indizien einer wirklich vorgefallenen Mordtat durch die Bestürzung und die unwillkürlichen Äußerungen der Kinder nur verstärkt. Der älteste Sohn Konrad brach, als er die Gebeine sah, ohne gefragt zu werden, in die Worte aus: »Ja, das ist mein Vater. Aber ich bin der Täter nicht«, setzte er nach einigem Bedenken hinzu. Der zweite Sohn Friedrich blickte trotzig, ohne Zeichen der Verlegenheit und stumm auf die Gebeine. Erst auf die Frage, was das wäre, antwortete er: »Nun, was wird's sein? Knochen sind es. Ob aber Menschenknochen oder Tierknochen, das weiß ich nicht. Ich kenne weder Menschenknochen noch Tierknochen.« Die jüngste Tochter Kunigunde rief auf dem Wege nach der Schlucht ängstlich aus: »Davon weiß ich nichts. Ich weiß wohl das von meinem Vater; aber von dem hier oben weiß ich nichts. Ich bin unschuldig, ganz gewiß unschuldig.« Die älteste Tochter Margarete rief ebenfalls aus: »Ich bin unschuldig an der Tat, ich bin unschuldig. Ich habe von der Sache nicht eher gewußt, als bis mein Vater angefangen hat fürchterlich zu schreien. Aber da war es zu spät, Ich habe seitdem keine ruhige Stunde gehabt. O Gott! was wird noch aus uns werden!« Nun wurde gegen die Familie des Schwarzmüllers und gegen Wagner die Kriminaluntersuchung eröffnet. Ein ungeheures Verbrechen lag vor, eins, das zu den allerseltensten in der menschlichen Gesellschaft gehört: ein Vater- und Gattenmord, ein Komplott zum Meuchelmord, in dem Gattin, zwei Söhne und zwei Töchter sich verschworen und einen Meuchelmörder gedungen hatten, der die Tat für Bezahlung in ihrem Namen und unter ihrem Beistände ausgeführt hatte. Über die Motive und die Vorgänge selbst geben die Bekenntnisse der einzelnen Beteiligten den genauesten Aufschluß, so daß die Geschichte des Kriminalverfahrens in diesem Falle ganz in den Hintergrund tritt und wir uns allein mit der Erzählung des historischen Hergangs und der psychologischen Seite des Verbrechens beschäftigen können. Die Ehefrau, zur Zeit der Tat einige fünfzig Jahre alt, auch eine Müllerstochter und von Eltern stammend, die, wie der Pfarrer sich ausdrückte, ebenso arm an Geist wie an Herz waren, soll schon in der Jugend einen gänzlichen Mangel an Gedächtnis- und Auffassungskraft gezeigt haben. Durch die unausgesetzten Mißhandlungen durch ihren Mann in der über dreißigjährigen Ehe sanken ihre Geisteskräfte noch tiefer hinab, und sie befand sich bisweilen in einem Zustand von Stupidität, der an Blödsinn grenzte. Der Mann klagte beständig über sein dummes Weib; sonst galt sie überall für eine höchst gutmütige, verträgliche, wohlwollende Frau von untadeligem Lebenswandel. Das letztere Lob traf auch ihre Kinder, die Söhne wie die Töchter. Der Pfarrer des Ortes und alle Zeugen bekundeten, daß sie von jedermann ihrer Frömmigkeit, Rechtschaffenheit, Güte, Sanftmut, Ordnungsliebe und Arbeitsamkeit wegen gerühmt worden seien. Dagegen waren auch sie alle geistig beschränkt, unkundig und unwissend in allem, was sie nicht zunächst betraf, und dem albernsten und finstersten Pöbelaberglauben ergeben. Sie sahen überall um ihre einsame Mühle Gespenster und witterten das Treiben von Hexen. So galt ihnen die Frau des Tagelöhners Wagner für eine Unholde, und der jüngste Sohn Friedrich gab sich während der Untersuchung alle Mühe, den Richter davon zu überzeugen. Er hatte ihr einst etwas abgeschlagen, und dafür empfand er in der nächsten Nacht ein entsetzliches Drücken, die Hexe lag auf ihm. Ein andermal zog sie, wie er berichtete, um einen Heuschober, den sie vom Platze bewegen wollte, Kreise mit ihrem Rechen und sprach unverständliche Worte. Da erhob sich ein Wirbelwind, faßte den Heuschober, hob ihn hoch in die Luft und führte ihn so weit mit sich fort, als seine Augen reichen konnten. Da alle übrigen Heuschober auf ihrem Platze blieben, so mußte das offenbar durch Zauberkraft bewirkt worden sein. Ganz anders wurde über den toten Müller geurteilt. Im Gegensatz zu seiner Familie stand er im Rufe eines verständigen und seinen Verhältnissen nach ziemlich gebildeten Mannes. Er hielt seine Kinder zur Schule an und empfing des Jahres regelmäßig zweimal das Abendmahl. Er galt bis zu einem gewissen Punkte für sehr wirtschaftlich. Aber auch in seinen Gemütsanlagen war er das gerade Gegenstück seiner gutmütigen Frau und seiner wohlgearteten Kinder. Seine Rauheit, Herrschsucht, sein unbezähmbarer Jähzorn sind schon angedeutet worden, und aus der später folgenden Erzählung werden wir ein vollständiges Bild dieses gefährlichen Mannes gewinnen. Seine knickerhafte Sparsamkeit erfuhr nur in einem Punkte eine Ausnahme, da nämlich, wo es die Befriedigung seines wollüstigen Kitzels galt, der ihn noch im späten Älter nicht verlassen hatte. Er war von menschenfeindlicher Gemütsart, und man will die Keime dieser Anlage schon früh an ihm wahrgenommen haben. Als undankbarer Sohn hatte er oft frevlerisch die Hand gegen den eigenen Vater erhoben. Wenn er zornig war, hatte sogar mehrmals das Leben des alten Mannes in Gefahr geschwebt, und dieser hatte sich hinter Schlössern und Riegeln gegen den bösen Sohn schützen müssen. Der böse Sohn wurde ein ebenso böser Gatte und Vater. Er behandelte Frau und Kinder nur wie Geschöpfe, die bestimmt waren, ihm zu dienen und unter seiner Willkür zu leiden. Wie treu und fleißig ihm die Kinder auch dienten, sobald sie aus der Schule entlassen waren, so behandelte er sie doch mehr wie faule Knechte und schlechte Mägde als wie Glieder seiner Familie. Sie gingen in zerlumpten Kleidern einher und litten oft am Nötigsten Mangel, wenn er ausging und mehrere Tage fortblieb, ohne ihnen Geld zu ihrem Unterhalt zurückzulassen. Sein durch jede geringfügige Kleinigkeit erregter Zorn äußerte sich in Mißhandlungen, die, alle Grenzen hausväterlicher Rechte überschreitend, in wirkliche Verbrechen ausarteten. Ein Tagelöhner, der vor vielen Jahren bei dem Schwarzmüller gedient hatte, bekundete, der Meister habe keinen Tag vorübergehen lassen, ohne daß er mit seiner Frau oder seinen damals noch unerwachsenen Söhnen Streit angefangen und auf sie zugeschlagen habe, wobei er sich des ersten besten Werkzeugs bedient habe, das ihm in die Hände gekommen sei. Einst habe er seine Frau mit der Axt so getroffen, daß sie den Arm vierzehn Tage lang in der Binde tragen mußte, Die Tochter Margarete versicherte, daß ihre Mutter seit einer vor fünfzehn Jahren von ihrem Vater erlittenen Kopfverletzung ihren halben Verstand verloren habe. Selbst des alten Müllers Lustdirne, die Kunigunde Hopfgärtner, mußte gestehen, der alte Mann sei einmal so zornig gewesen, daß er vor ihren Augen ein Handbeil nach seinem Sohne Friedrich geworfen habe. Er würde ihn getötet haben, wenn der Wurf nicht fehlgegangen wäre; so traf er nur die Ferse. Ein Schullehrer hatte gesehen, wie er einst Frau und Kinder mit einer Stange Eisen schlug. Es war natürlich, daß die Kinder, die von der Barbarei Zeugen waren, mit inniger Liebe an ihrer Mutter hingen. Als sie heranwuchsen, bildete sich zwischen ihnen und der Mutter von selbst ein Komplott gegen den grausamen Vater. Sie waren verbunden zu gegenseitigem Beistande, und die Furcht vor dem Vater ging mit den Jahren in Haß und Verachtung über. Sie wußten außerdem von ihm, wie er, der alte Mann, sich fortwährend mit den gemeinsten Dirnen abgab, uneheliche Kinder zeugte und die Seinen darben ließ, um jene Personen mit großen Geldgaben abzufinden. Die schon erwähnte Kunigunde Hopfgärtner, eine nichtswürdige Dirne, die bald nach des Schwarzmüllers Verschwinden ins Zuchthaus wandern mußte, war jahrelang von ihm unterhalten worden. Als sie ihn im April 1817 als Vater ihres neugeborenen Kindes angab und die neue Schmerzensnachricht in der Mühle bekannt wurde, erhoben sich voll Entrüstung und Zorn alle seine Kinder gegen den schlechten Vater, nur die jüngste Tochter nicht. Mit den beiden Söhnen geriet er sich in die Haare. Als er auf die Tochter Margarete losgehen wollte, ergriff diese, wie ein Zeuge versicherte, eine Ofengabel und hielt sie ihm mit den Worten entgegen: »Alter Spitzbube! Wenn du herkommst, stoße ich sie dir in den Wanst!« Rührend ist es anzuhören, wie die unglückliche Mutter und Gattin sich in den Verhören über ihr Verhältnis zu ihrem Manne ausließ. »Sie glauben gar nicht,« sagte sie, »was mein Mann für ein böser Mensch war. Er hat mir den Kopf ganz zerschlagen und zerschellert, so daß ich ein böses Gedächtnis habe. Er hat mich zum Boden herabstürzen wollen. Ich und mein Friedrich lagen eine Nacht mit blutigen Köpfen im Heustock. Er hat mich mißhandelt, wie man kein Vieh mißhandelt, und alles ohne die geringste Ursache. Vor allem um die heilige Zeit gegen Weihnachten und Ostern war er ganz besonders toll und hat dann gegen jedermann gewütet. Er ist früherhin des Nachts auf die Kreuzwege gegangen, wo man, wie gesagt wird, dreierlei Dinge erlangen kann: Geld, Beistand im Streit und noch etwas. Und deshalb glaube ich, daß mein Mann allenfalls mit dem bösen Feind mag in Verbindung gestanden sein.« Nach der Aussage des älteren Sohnes Konrad hatte der wilde Vater seine Kinder nie als Kinder behandelt und sie nur Diebe und Spitzbuben genannt. Wegen einer kleinen Ungeschicktheit hatte er den zwölfjährigen Knaben so geschlagen, daß er bewußtlos in der Mühle liegen geblieben war und dabei zeitlebens eine Narbe davontrug. Ein andermal schlug er diesen Sohn auf dem Ackerfelde dermaßen, daß er die Pferde stehen lassen und nach Hause kriechen mußte. Er mußte zwei Tage krank liegen, und der Unmensch von Vater verbot der Mutter, dem Knaben währenddessen zu essen zu geben, weil er nichts verdiene. Kein Dienstbote konnte es bei ihm aushalten, weshalb er jährlich drei- bis viermal die Knechte wechselte. Beide Söhne arbeiteten desto unverdrossener. Sie brachten zu dem Vermögen tausend Gulden zu; dem Vater war es aber doch nie recht und nie genug, er schalt, daß sie mehr brauchten, als sie verdienten. Auch nach der Aussage des Sohnes Konrad schimpfte der Schwarzmüller seine Frau immer nur »Sauleder«, »Mistluder« und richtete sie unzählige Male so mit Schlägen zu, daß sie mehrere Tage im Bett liegen mußte. Oft mißhandelte er sie so, daß sie über und über voll Blut war und man sie nicht mehr erkennen konnte. »Weder die Mutter noch wir Kinder waren vor ihm unseres Lebens sicher. Zudem hat er drei uneheliche Kinder in die Welt gesetzt und unserer Mutter ebenso wenig Geld als uns in die Hand gegeben, obgleich das Vermögen von unserer Mutter hergekommen ist und er es zu Hunderten an seine Menscher ausgab. Wir Kinder hätten längst unser Brot auf eine andere Weise gesucht, wäre es uns nicht um unsere Mutter zu tun gewesen, die wäre dann ganz allein und hilflos bei dem Vater geblieben. Wir suchten endlich Hilfe gegen unseren Vater auf dem rechten Wege (vor Gericht), aber wir fanden sie nicht. Hätten wir einen Vater gehabt, mit dem nur etwas auszukommen gewesen wäre, so hätte er eine Freude an seinen Kindern haben können; denn wir waren treu, fleißig und ordentlich, wie jedermann weiß. Aber unser Vater war ein Unmensch.« Dann erinnerte der Sohn daran, wie sein Vater in alter Zeit schon seinen Vater geprügelt und geschlagen habe. Noch könne man in der Mühle sehen, wie der Großvater sich durch sechsfache Riegel und Schlösser vor seinem Sohn zu schützen gesucht habe. An der Tür zu dem Gemach, in dem sich der alte Schwarzmüller damals eingeschlossen hatte, sah man wirklich noch drei Hiebe von der Holzaxt, die entstanden waren, als der böse Sohn die Tür hatte aufhauen wollen, um dem Vater zuleibe zu gehen. Der jüngere Sohn äußerte sich über den toten Vater und sein unmenschliches Wesen ebenso, nur noch heftiger. Der Tod des Vaters hatte nicht im geringsten die bösen Eindrücke verwischt oder gemildert. Auch Friedrich hatte er einst mit der Hacke einen Schlag auf den Kopf gegeben, daß das Blut bis in den Stiefel lief und die Wunde nach dreiviertel Jahren noch nicht zugeheilt war. Einst, als Friedrich nach Hause kam, hörte er schon von weitem ein jämmerliches Geschrei. Er fand die Mutter in der Holzecke, und der Müller schlug mit einer zerbrochenen Holzaxt ununterbrochen auf sie los, indem er dabei rief: »Luder, ich bringe dich um, ich bringe dich um! Ich kann dich nicht mehr im Hause leiden.« Ohne die Dazwischenkunft des Sohnes wäre damals die Mutter wahrscheinlich umgebracht worden; sie blutete bereits fürchterlich. Aber der Sohn entwand dem Vater die Holzaxt und hielt ihn so lange, bis die Mutter entsprungen war. Doch war es nicht ohne eigene Gefahr für ihn abgegangen; auch er mußte sich flüchten und konnte wegen der Schläge auf Kreuz und Arm, die er im Kampf erhalten hatte, fünf Tage lang nicht arbeiten. Das war die Nacht, von der die Mutter ausgesagt hatte, daß sie mit ihrem Sohne Friedrich im Stall auf dem Futter gelegen habe. Der Sohn forderte den Richter auf, seine Mutter durch den Doktor visitieren zu lassen, da werde man an ihrem Leibe eine Menge Wunden finden, die alle der Vater geschlagen habe. Von dem schändlichen Lebenswandel berichtete Friedrich noch, daß Frau und Kinder ihn nicht selten bei der Magd im Bette angetroffen hätten und er eine Menge Geld für heimliche Arzneien ausgegeben habe, um der Magd das Kind, das sie von ihm hatte, abzutreiben. Friedlich schloß seine herzergreifende Anklage gegen den toten Vater mit den Worten: »Und von seiner Jugend an führte er den schlechten Lebenswandel. Seinem Vater hat er das Geld weggestohlen und liederlich durchgebracht, und er hat, wie ich mich noch wohl erinnere, seinen eigenen Vater, kurz ehe er starb, bei den Füßen angepackt, ihn die Stiege herab- und vor die Mühle hinausgeschleift. Und dem Alten sein Kopf war jämmerlich zerschlagen, und er hat über und über geblutet. Solch ein Unmensch war unser Vater! Ach, solange wir auf dieser Welt sind, haben wir noch keine Ruhe und keine Freude gehabt. Vor unseres Vaters Tode wurden wir gepeinigt von ihm, und nach seinem Tode peinigt uns unser Gewissen!« Zwar stammen alle diese Aussagen von solchen, in deren Interesse es lag, den Ermordeten so schwarz als möglich zu schildern, um die Motive ihrer Tat in den Augen ihrer Richter so stark und zwingend als möglich erscheinen zu lassen; aber die Aussage eines jeden Einzelnen hatte in der Schlichtheit der Darstellung, in der Folgerichtigkeit, mit der sie vorgetragen wurde, in der Wärme des Gefühls, das oft durchbrach, die Wahrscheinlichkeit innerer Wahrheit für sich. Diese Wahrscheinlichkeit wurde durch die Übereinstimmung aller einzelnen Aussagen verstärkt und durch die Aussagen unbeteiligter Zeugen in den Augen des Richters über allen Zweifel erhoben. Der Schwarzmüller war der Wüterich, wie Frau und Kinder ihn schilderten, der Unmensch, dessen Tod eine Wohltat für alle wurde, die mit ihm in Berührung getreten waren; er, der als ruchloser Sohn die Mörderhand gegen seinen Vater erhoben hatte, mußte unter der Mörderhand eines von seinen Söhnen gedungenen Meuchelmörders sterben. Es war ein fatalistisches Trauerspiel – merkwürdig, daß zur Zeit des Nachspuks der fatalistischen Romantik kein Dichter zu diesem Stoff gegriffen hat, der überdies in der einsamen Gebirgsmühle mit seinen Felsen und Gespenstern einen so vortrefflichen szenischen Hintergrund bot – ein Trauerspiel, das um so erschütternder wirkt, als die vernichtenden Folgen der Tat die vor dem moralischen Richtelstuhl Unschuldigen trafen. Der Vorgang des Verbrechens, wie er sich aus den Zeugenaussagen ergab, war folgender: Schon früher war es den unglücklich Leidenden manchmal zu arg geworden. Finstere Gedanken waren in ihnen aufgestiegen, das heiß aufwallende Blut hatte böse Wünsche erzeugt. Da sie zu sehr Naturmenschen und Verstellung nicht gewöhnt waren, hatten sie diese Wünsche nicht einmal vor anderen verbergen können. Als ein Jahr etwa vor der Tat ein wegen seiner Kunst berühmter Schütze eines Abends als Mahlgast in der Mühle einkehrte, in der gerade die Müllerfrau und ihre beiden Söhne anwesend waren, äußerte einer der letzteren: »Schuster!« – so hieß der Jäger – »wenn du doch einmal unseren Alten für einen Rehbock hieltest!« Die Mutter setzte rasch hinzu: »Du dürftest dir dann für eine gute Weil kein Mehl zum Brotbacken kaufen.« Der Jäger wußte nicht, ob das Scherz oder Ernst war. Er ging fort, ohne etwas darauf zu erwidern. Ein andermal schnitzte ein Tagelöhner abends Schleußen für die Müllersleule. Auch da äußerte der eine Sohn, wie vor sich hin: »Wer unsern Vater wegräumte, bekäme einen guten Lohn.« Der Arbeitsmann verstand das besser als der Jäger. Er antwortete: »Ich kann den Alten nicht wegräumen, er würde meiner ja Herr werden.« Die Schuldigen räumten solcher Art Äußerungen zwar ein, der Vorsatz eines Mordes sei jedoch noch nicht zum bewußten Willen in ihnen geworden. Es seien nur Stoßseufzer ihrer fürchterlichen Angst gewesen, wenn sie auch glücklich gewesen wären, wenn sie jemand von einem solchen Vater befreit hätte. Der unreife Gedanke, der dunkle Wunsch in den Unglücklichen erhielt Nahrung und eine bestimmtere Richtung durch eine seltsame mindestens unvorsichtige Äußerung des vorigen und jetzt abgesetzten Landrichters. Sooft sie sich nämlich über die Unmenschlichkeit und den liederlichen Lebenswandel ihres Vaters beklagten, erhielten sie die Antwort, daß die Gesetze ihnen nicht helfen könnten, und gewöhnlich sagte der Landrichter: »Euch ist nicht zu helfen noch zu raten. Ihr habt nun mal einen bösen, streitsüchtigen Vater; es wäre am besten, wenn er weg wäre.« Mutter und Sohn erklärten später, diese Reden hätten den tiefsten Eindruck auf sie gemacht; sie hätten ihnen den Ausweg gezeigt, der ihnen allein noch offen stand. Durch diese Reden des Richters sei ihnen klar geworden, daß für sie von den Gesetzen und dem Rechte durchaus nichts zu hoffen sei. Nur in dem Tode des Vaters liege ihre Rettung; sein Tod sei also notwendig und durch die Notwendigkeit gerechtfertigt. Auch diese Vorstellungen hatten noch nicht zur Tat geführt, es gehörten dazu noch viele andre verführerische Umstände. Das Ärgernis mit der letzten Beischläferin des Schwarzmüllers, der Kunigunde Hopfgärtner, war als ein neuer Luftzug in die glimmende Asche gefahren. Jetzt zum ersten Male hatten sich die Söhne Tätlichkeiten gegen den Vater erlaubt. Die Gerichte waren wieder angegangen worden und hatten ihnen ihre Ohnmacht gezeigt. Da trat ein neuer Mitspieler hinzu – der Mephistopheles des Trauerspiels, der Tagelöhner Wagner. Johann Adam Wagner war ein Vagabund. Er war der Sohn eines Dorfhirten, hatte von Jugend auf eine empörende Hartherzigkeit gezeigt und allerlei schlechte Streiche verübt. So hatte er als Knabe eine besondere Lust, Hühner einzufangen, ihnen die Augen auszustechen und sie dann wieder laufen zu lassen. Er hatte früher im Kontingent einer Reichsstadt, dann über zwanzig Jahre in dem preußischen Heere gedient. Nachdem er im Jahre 1807 an Bayern abgegeben worden war, hatte er sich abwechselnd in Berlin, Hannover und Böhmen umhergetrieben und war endlich nach einem liederlichen Leben in seine Heimat zurückgekehrt und darauf in das Sittental gekommen. Nachdem er sich mit Weibern umhergetrieben hatte, hatte er seine jetzige Frau, eine Witwe mit zwei Kindern, geheiratet und mit ihr noch zwei andere Kinder gezeugt, deren Versorgung ihm bei seinem geringen Tagelohn schwer genug fiel. Seine bisherigen Herren hatten ihm zwar kein schlechtes Zeugnis gegeben, aber er hatte infolge seines langen Soldatenlebens nicht gern gearbeitet und eine merkwürdige Gefühllosigkeit in allen Dingen verraten. Sein Richter machte bei den Verhören dieselbe Wahrnehmung. Er erzählte seine blutigen Taten in der Mordnacht mit derselben Umständlichkeit und Kaltblütigkeit, mit der etwa ein Tagelöhner seinem Herrn Bericht abgestattet hätte, wieviel Klötze er an einem Tage gefallt und wieviel Schweiß und Mühe es ihm gekostet habe. Ein gut bezahlter Mord, der verschwiegen blieb, galt ihm so viel wie jede andere Tagelöhnerarbeit. Das Jahr 1817 war außerdem ein Hungerjahr. Wagners Verdienst reichte nicht aus, ihn und seine vier Kinder zu ernähren; er war mehr als einmal genötigt, sich mit den Seinen hungernd niederzulegen. Am Walpurgisabend jenes Jahres arbeitete der älteste Sohn Konrad mit ihm in der Schneidemühle. Der Sohn klagte dem Arbeiter seine Not und die seiner Familie. Wieder war der Vater in der letzten Nacht mit vielem Gelde fortgegangen. Mutter und Kinder hatten nichts und wußten nicht, was sie anfangen sollten. Wagner sagte ohne viel Bedenken: »Da wäre es am besten, wenn man Eurem Vater nachginge, schlüge ihn tot und nähme ihm sein Geld ab. Man könnte ihn gehen lassen bis in den hinteren Hof« – ein finsteres Tal, eine Stunde von der Schwarzmühle entfernt – »dort könnte man ihn niederschlagen und ihm sein Geld nehmen. Man ließe ihn dann liegen, und es krähte kein Hahn danach.« Konrad antwortete: »Traut Ihr Euch das zu?« »Allerdings traue ich mir das zu,« war die Antwort. Der Sohn wendete weiter nichts ein, als daß er glaube, ein auf diese Art umgekommener Mensch, zumal so ein böser Mensch, habe im Grabe keine Ruhe, und er müsse als Gespenst umgehen. Wagner lächelte pfiffig: da wisse er schon Rat; er habe gelernt, wie man es machen könne, daß der Alte ruhen müsse. Es kam damals weder zum Beschluß noch zum bestimmten Willen, Das Gespräch zwischen beiden wurde aber oft wieder angeknüpft. Wagner verstand die Mordgedanken so geschickt und so bequem zuzurichten, daß man gar nicht mehr vor ihnen zu erschrecken brauchte. Er war eine Person, wie sie durchaus zu Menschen paßte, die, ohne Bösewichter zu sein, eines Bösewichts zu der entsetzlichen Tat bedurften, zu deren Ausführung sie sich sonst zu schwach gefühlt hätten. Wagner stellte dem Sohne die Tat so leicht als möglich vor, und Konrad hatte nichts einzuwenden, als seine Furcht, daß die Tat doch nicht verschwiegen bleiben und der tote Vater als Gespenst umgehen wurde. Endlich war man sich darüber einig, daß der Schwarzmüller aus der Welt müsse, aber – auf feine Weise. Wagner schlug ihnen also vor, als ihm Konrad abermals gesagt hatte, wie gut es doch sein würde, wenn ihr Vater nicht wiederkehre, den Alten durch Sympathie umzubringen. Er und seine Frau wüßten ein Mittel, durch das der Müller innerhalb von vier Wochen »ausdorren müsse wie ein Bild«. Was konnte der Familie willkommener sein? Konrad rief erfreut aus: »Es wäre freilich am schönsten, wenn mein Vater auf diese Weise wegkäme.« Die alte Müllerin hatte sich inzwischen mit der Ehefrau des Wagner, der gefürchteten Hexe, darüber besprochen, und man war übereingekommen, den Schwarzmüller vermittelst eines Paares seiner langen wollenen Strümpfe, die der Wagner in seinen Rauchfang hängen wollte, langsam auszudorren. Die Strümpfe wurden ihm übergeben, aber das Mittel wirkte nicht, vermutlich weil der Wagner so gescheit war, die guten Strümpfe nicht in den Rauch zu hängen, sondern für sich zu brauchen. Der SchwarzmüIIer, statt zu verdorren, strotzte in alter Gesundheit und Wildheit, und betrübt kam Konrad zum Wagner und sagte, daß sein Zaubermittel gar nicht wirken wolle. Wagner war kein Mann, der leicht in Verlegenheit geriet, er antwortete vielmehr, wie Konrad behauptete: »Nun, wenn die Zauberei nichts hilft, so räume ich ihn Euch auf andere Art weg.« Die Notwendigkeit, den Unmenschen fortzuschaffen, wurde immer dringender. Der Vater hatte beim Gericht darauf angetragen, daß seinen Söhnen der Befehl erteilt werde, binnen drei Wochen das Haus zu verlassen und auf Wanderschaft zu gehen, da das bei ihrer Widersetzlichkeit das einzige Mittel sei, wieder die natürliche und ihm vom Gericht zugesprochene Herrschaft in seinem Hause zu erhalten. Wenn dies geschah, so war die arme Mutter verloren; die Söhne waren ihre einzige Stütze. Die Mutter sah das ein, die Söhne, die, wie gesagt, in der innigsten Liebe an ihrer Mutter hingen, sahen es ebenfalls ein, und einig, wie sie immer waren, faßten sie den Entschluß, es koste, was es wolle, ihre Mutter nicht den Unmenschlichkeiten ihres Vaters preiszugeben. Dazu kam noch, daß die Hopfgärtnerin sich gerühmt hatte, der Schwarzmüller werde alle seine Leute fortschaffen und sie zur Haushälterin nehmen. Der Schwarzmüller schloß sich zu Anfang August oft in seine Stube ein und schrieb dort viel. Die Familie argwöhnte Böses. Am 9. August schlich sich der Sohn Friedrich, als der Vater fort war, an sein Schreibpult und fand ein von der Hand seines Vaters verfaßtes Schreiben an die Gerichte, in dem der Müller unter Aufführung vieler Gründe, besonders aber der Gewalttätigkeiten, die er von seinen Söhnen zu erleiden gehabt habe, den Antrag stellte, Frau und Kinder von der Mühle entfernen zu dürfen. Ob damit ein Antrag auf Ehescheidung verbunden war, ist nicht ermittelt worden, da die Kinder den Aufsatz später vernichtet haben. Friedrich eilte mit dem Papier in die obere Stube und las es der Mutter und Konrad vor. Die unglückliche Frau klagte darüber, daß sie noch in ihren alten Tagen einer Dirne Platz machen müsse. Man beratschlagte und war sogleich einig, daß ohne Aufschub ein entscheidender Entschluß gefaßt werden müsse. Er wurde gefaßt: man wollte jetzt das Anerbieten des Wagner annehmen. Schon in der folgenden Nacht sollte der Müller umgebracht werden. Wer den Vorschlag zuerst ausgesprochen, wer ihn zuerst angenommen hat, ist nicht ausgemacht, aber gewiß ist, daß alle auf ihn vorbereitet waren und, sobald ihn nur einer aussprach – man vermutet, die Mutter – die anderen zustimmten. Auch beide Töchter, die erst später in die Stube kamen, widersprachen wenigstens nicht und ließen die übrigen walten. Konrad lief sogleich aus der oberen Stube hinunter und beschied den Tagelöhner in den Schuppen; hier verabredete er mit ihm die Tat, versprach ihm dafür zweihundert Gulden und daß die Familie ihm jedes Jahr etwas geben und ihn niemals verlassen würde. Nachmittags gingen beide aufs Feld zur Arbeit. Hier wurde die Sache aufs neue und im einzelnen besprochen und gesagt, daß sie bestimmt in der nächsten Nacht ausgeführt werden müsse. Konrad äußerte noch immer einige Besorgnisse: Ob es auch wirklich angehe? Ob denn der Vater und sie selbst vor ihm nach der Tat Ruhe haben würden? Ob es ihnen nicht selbst ans Leben gehen könnte, wenn die Sache nicht verschwiegen bliebe? Er wünschte – ein charakteristisches Zeichen seines Gemütszustandes und seiner Verstandeskräfte –, Wagner möchte doch vorher noch einmal mit seiner Frau darüber sprechen, was die dazu meine. Wagner redete ihm alle diese Angst aus dem Sinn. Am 9. abends verzehrte der Schwarzmüller noch in Ruhe mit allen den Seinen und in Gesellschaft der Wagnerschen Eheleute das Abendessen. Dann ging das Tagelöhnerehepaar in seine Hütte, der Müller aber in seine Schlafkammer, zu der einige Stufen aus der Küche hinaufführten. Um zehn Uhr, nachdem Mutter und Töchter zu Bett gegangen waren, schlich sich Konrad zu dem Tagelöhner und sagte ihm, nun sei alles bereit. Wagner nahm seine Holzaxt und ging ruhig, wie zu jedem anderen Tagewerke, nach der Mühle, um sich die zweihundert Gulden zu verdienen. Der Mord war bis aufs kleinste genau überlegt. Wagner stellte sich in der Küche neben der kleinen Treppe mit seiner Holzaxt auf, und Friedlich ging »auf Wagners Verlangen und Konrads Zureden« in die Mühle. Er ließ diese »leer gehen«, damit durch das Läuten der Glocke der Müller geweckt werde, aufspringe und herauskomme. Konrad ging in seine Kammer und setzte sich hier auf sein Bett. Wagner stand mit aufgehobenem Beil, als die Mühlglocke heftig zu läuten anfing. Der Müller kam alsbald im bloßen Hemd aus der Kammer, er war ungefähr auf der letzten Stufe, als Wagner mit dem Rücken der Axt einen weitausholenden Streich nach ihm führte. Aber in der Dunkelheit irrte sein sicherer Arm. Statt auf den Kopf traf er anderswohin. Der Müller taumelte und erhob ein entsetzliches Geschrei, das von der Mutter und den Schwestern in ihren Betten gehört wurde. Wer sollte es glauben: die Töchter, oder wenigstens die eine derselben, hatten fest geschlafen, obgleich sie wußten, was vorgehen werde. Auch jetzt blieben sie ruhig in ihren Kissen liegen. Der Angefallene wollte in seine Schlafkammer zurückflüchten, aber Wagner hatte rasch das Beil weggeworfen und faßte ihn um den Leib. Der Müller wehrte sich und packte gleichfalls zu. Beim Ringen rief er mehrmals mit kläglicher Stimme: »Ach Gott, ach Gott, laßt mich gehen! O weh, o weh, lieber Bub, laß mich los. Ich will dir auch mein Lebtag nichts mehr zuleid tun.« Die furchtbare Mordszene sollte noch eine ganze Weile dauern. Der geschlagene Müller war noch so stark, daß dem Mörder beim Ringen mit ihm bange wurde, er selbst möge am Ende dem stärkeren Manne erliegen. Da kam ihm sein Taschenmesser in den Sinn, das in seiner Weste steckte. Er ließ mit dem rechten Arm den Müller ein wenig los, griff dann in die Tasche, langte das Messer vor, öffnete es mit einem Druck an seinen Körper und stieß dem Müller während des Ringens die Klinge in den Leib. Der Schrei des Vaters ließ den älteren Sohn vermuten, daß der Schlag daneben gegangen sei. Er sprang auf, aber nicht an den Ort der Tat, um zu helfen, sondern vor die Mühle, und lief um die Sägemühle herum, vielleicht vor innerer Angst, vielleicht aber auch um zu sehen, ob niemand in der Nähe sei. Aber der Vater schrie immer lauter und entsetzlicher um Hilfe. Jetzt eilte Konrad zurück in die Küche. Der Vater hatte eben den Messerstich erhalten, aber er hielt sich noch unter furchtbarem Gestöhn aufrecht. Konrad griff in die Holzecke, er nahm ein Scheit Holz und reichte es dem Wagner von hinten. Er wartete aber nicht ab, was damit geschähe, sondern lief sogleich wieder auf die Straße hinaus, jetzt mit der bestimmten Absicht, zu sehen, ob auch alles sicher sei. Wagner hatte nun auch das Messer fallen lassen, aber er schlug mit dem Holzstück wiederholt den Müller auf den Kopf, bis dieser endlich rückwärts auf den Herd niederstürzte. Aber der Müller lebte noch immer und stöhnte entsetzlich. Wagner entschuldigte seine Ungeschicklichkeit damit, daß er dem Müller doch zu nahe gestanden habe. Der kaltblütige Bösewicht ergriff nun einen auf dem Herde liegenden Backstein und schlug mit ihm mehrere Male mit aller Gewalt auf den Kopf des halb Ermordeten, bis – der Backstein in mehrere Stücke zersprang. Jetzt erst verstummte des Müllers Stöhnen und Wimmern. Konrad war währenddessen in seine Kammer zurückgegangen und hatte sich in dumpfem Sinnen auf sein Bett gesetzt. Wagner öffnete die Tür, sagte ihm, mit seinem Vater sei es nun aus, und er möchte Licht anmachen. Konrad holte seinen Bruder Friedrich aus der Mühle ab, in der dieser noch immer hatte läuten lassen. Nachdem sie Licht angezündet hatten, traten beide in die Küche. Der Vater lag in seinem Blute und röchelte noch. Wagner verlangte von Friedrich eine Schnur, um ihn völlig zu erdrosseln. Der Sohn gab ihm ein Stück Faden, das er zufällig in der Tasche trug. Es war aber nicht nötig, die Schlinge zuzuziehen, denn der Schwarzmüller atmete nicht mehr. Wagner und Konrad schleppten den Leichnam in die Schlafkammer des Müllers, und der Sohn verschloß die Türe. Der Tagelöhner forderte ein Glas Branntwein, trank es und ging dann, um von der sauren Arbeit auszuruhen. Konrad ging zu seiner Mutter hinauf, jammerte und rief: »O Mutter, wenn es nicht geschehen wäre, so geschähe es nimmermehr!« Die Mutter vergoß keine Tränen, »weil der Mann sie immer so arg mißhandelt habe.« Sie war der Überzeugung, Gott selbst habe ihr und den Kindern den Entschluß eingegeben, ihren Mann ermorden zu lassen. Noch in ihrem Schlußverhör antwortete sie auf die Frage, ob sie denn glaube, daß es ihr nach ihrem Tode Wohlergehen werde: »Ich glaube allerdings, daß ich von Gott in Gnaden aufgenommen werde; denn ich habe auf dieser Erde so viel ausgestanden, daß es gar keine Gerechtigkeit gäbe, wenn es mir nicht nach dem Tode sollte vergolten werden.« Am folgenden Tage, es war ein Sonntag, wurde die Frau des Wagner herübergeholt. Sie mußte das Blut aufwischen und erhielt zur Belohnung dafür den Wasserständer, den sie dabei verwendet hatte, zum Geschenk. Am Nachmittag gingen die Söhne auf den Jahrmarkt nach Petersau, nicht aus Roheit und frecher Lust nach einer solchen Tat, sondern weil sie schon längere Zeit von ihren Mahlgästen eingeladen waren und ihr Fortbleiben hätte Verdacht erwecken können. Der wilde Jubel schnitt ihnen ins Herz; sie schlichen sich, sobald sie konnten, fort und gingen auf einen nahen Berg, fielen dort auf ihre Kniee nieder und riefen Gott um Vergebung ihrer Sünden an. Am Montag in der Frühe schritt man zur Beerdigung. Der Tagelöhner Wagner wickelte den Leichnam in ein Leinentuch, steckte ihn in einen groben Sack und grub hinter der Sägemühle ein Grab. Erst gegen Mittag trugen Konrad und der Tagelöhner den Körper dahin. Die Ehefrau des letzteren half beim Verscharren. Friedrich stampfte die lockere Erde über dem Grabe seines Vaters fest. Währenddessen stand die Müllerin unter der Haustür und begleitete die Handlung mit einem Gebete. Erst ein Jahr und einige Monate später war die Leiche wieder ausgegraben und in die Felsenschlucht gebracht worden, in der die Gebeine später vom Gericht aufgefunden wurden. Das geschah auf die erste Untersuchung hin, die von dem Landgericht auf Grund des dunklen Gerüchtes einer Ermordung des Schwarzmüllers im Jahre 1818 eröffnet, dann aber schnell wieder abgebrochen worden war. Beide Brüder hatten die verweste Leiche auf einer Bahre dorthin getragen, und der Tagelöhner Wagner hatte für seine Beihilfe abermals hundert Gulden erhalten. Hiermit ist die Geschichte dieses Kriminalfalles, so weit sie zu unserer Aufgabe gehört, zu Ende. Von einer besonderen Nachgeschichte, aus welche Weise etwa der böse Dämon der Familie, der Verführer, Lohnmörder und nunmehrige Mitwisser der Mordtat, der Tagelöhner Wagner, seine Wissenschaft ausgebeutet hat, davon erfahren wir weiter nichts als allgemein das, daß er, wie Leute dieser Art, es nicht daran fehlen ließ, sich allerlei Vorteile zu erpressen, und daß er nie mit der Bezahlung zufrieden war. Durch eine solche gelegentliche Äußerung kam die Tat heraus; da er aber trotzdem in seinem Verhältnis als Tagelöhner blieb, so mögen seine Erpressungen nicht gerade dem Wert seiner Wissenschaft gleichgekommen sein. Ebensowenig wissen wir, welche Wirkung die Tat auf die Familienmitglieder ausübte. Die beiden Brüder beteten am folgenden Tage auf einem Berge in tiefer Reue, während das Volk umher lustig war. Friedlich sprach es vor Gericht aus, daß sie die Tat oft gereut habe. Bei dem weiblichen Teil der Familie scheint der Stumpfsinn, der allen eigen war, ganz besonders ausgeprägt gewesen zu sein. Das Gefühl, nicht mehr vom Vater tyrannisiert zu sein, mag das böse Gewissen ganz betäubt haben, und die Mutter sprach es noch im letzten Verhör aus, daß sie glaube, die Tat sei ihnen von Gott eingegeben worden. Mit einem bißchen Gebet ließ sich der böse Eindruck verwischen. Die eigentliche Prozeßgeschichte ist ebenfalls einfach, da die Teilnehmer bald zum vollen Geständnis gebracht wurden. Dagegen bot der Fall der richterlichen Beurteilung mehrere erhebliche Schwierigkeiten, die hier nicht erörtert werden können, da sie nur die Juristen in genügendem Maße interessieren würden. Unseren Lesern, denen der psychologische Tatbestand der wichtigere ist, wird es genügen, das Urteil zu erfahren, das die bayrischen Gerichte gegen die Vater- und Gattenmörder fällten. Der Tagelöhner Wagner und der älteste Sohn des Müllers, Konrad, wurden zur Kettenstrafe, d. h. zu lebenslänglicher, mit bürgerlichem Tod und vorhergehender öffentlicher Ausstellung verbundener einsamer Gefangenschaft in schweren Ketten mit Kugel verurteilt, Friedrich, der zweite Sohn, als Gehilfe ersten Grades zu fünfzehnjährigem Zuchthaus, die Ehefrau des Ermordeten, Barbara, als Gehilfin zweiten Grades zu achtjähriger Zuchthausstrafe. Gegen die älteste Tochter Margarethe erkannte das Gericht, daß die Untersuchung wegen mangelnden Beweises einzustellen sei; die jüngste, Kunigunde, wurde von aller Strafe freigesprochen. Die Anna Wagner, des Tagelöhners Frau, kam für ihre Beihilfe wegen mehrerer Milderungsgrunde mit einer einjährigen Arbeitshausstrafe weg. Ob irgendein anderes Gericht, mit gelehrten Richtern besetzt, anders geurteilt hätte, bezweifeln wir. Wäre die Tat die unmittelbare Folge der Brutalität, der lebensgefährlichen Mißhandlungen des Wüterichs gegen die arme Frau gewesen, hätten sich die Söhne in gerechter Furcht, daß diese Mißhandlungen fortdauern würden, daß sie ihrer armen Mutter, wenn sie selbst aus dem Hause gestoßen worden wären, nicht mehr würden beistehen können, hätten sie sich da zum Äußersten entschlossen und, um das Leben der Mutter oder das eigene zu retten, den Vater geopfert, so wurden die ewigen, geschriebenen und ungeschriebenen, Gesetze über die Notwehr ein bedeutendes Gewicht in die richterliche Wagschale gelegt haben. Es wäre ein Fall gewesen, der dem von den zwei Ertrinkenden auf einem Brett ähnlich gewesen wäre. Aber diese nächste Gefahr, konnte der Richter erwidern, war vorüber. Es stand jetzt nicht mehr Mord und Totschlag, sondern Ausweisung aus dem Hause bevor, der böse Vater ergriff nicht das Beil, sondern die Feder, es handelte sich nicht mehr um Blut, sondern um Geld. Die Mutter und die Söhne fürchteten, der Müller werde seine Frau ausstoßen, sich von ihr scheiden lassen und mit einer liederlichen Dirne das ihnen zukommende Erbe durchdringen. Es war also nicht mehr allein die gerechte Leidenschaft, das empörte Gefühl, nicht mehr die grausame Frage nach Sein oder Nichtsein, sondern das Interesse, das hier mitsprach, und mit kalter Überlegung schritten die Verschworenen an ihr Verbrechen. Dennoch kann unser Gefühl sich mit dem Urteil schwer versöhnen. Es ist einer der Fälle, wo die beste menschliche Gesetzgebung nicht ausreicht, um dem ewigen in der Brust ruhenden Rechtsgefühl zu genügen. Die Gesetze, für die große bürgerliche Gemeinschaft gegeben, mischen sich da, wo die Völker noch dem Naturzustande nahe sind, so wenig wie möglich in das, was im Innern der Familie vorgeht. Der Hausherr, der Patriarch richtet. Läßt sich nicht auch denken, daß über ihn gerichtet werden darf, wenn die ganze Familie einig ist, daß er die Gesetze der Natur übertreten hat? Unser modernes Gesetz, das die Familienbande gesprengt hat und die einzelnen Glieder als Glieder des Staates betrachtet, darf das freilich nicht zugeben. Vor ihm sind alle gleich berechtigt, gleich straffällig, es muß sie alle in gleicher Art schützen. Und dennoch hat es Ausnahmen gelassen. Es kann das Auge zudrücken zum Hausdiebstahl, wenn der Bestohlene nicht als Kläger auftritt, zum Mord sogar, wenn der Ehemann die Ehebrecher in flagranti betrifft. Auch der altpatriarchalische Zustand des Familienrechts läßt sich in modernen Zuständen wiederfinden. Wäre der Vorfall in Amerika, in einer Hinterwäldlerfamilie, vorgefallen und er käme zur Kenntnis der Gerichtsbehörden, hätten sich dort, gesetzt, es wäre alles so zugegangen wie hier, die Geschworenen gescheut, über die Söhne und die Ehefrau – der gedungene Meuchelmörder wäre freilich nirgendwo der Strafe entgangen – das Nichtschuldig auszusprechen? Aber noch andere Bedenken machen sich geltend. Wem half diese Nemesis? Konnte sie bessern oder abschrecken? Das allgemeine Gefühl in der Gegend war für die gute, unglückliche Familie, deren Wohlstand, Glück und Einigkeit vernichtet wurde. Sie wurde weit härter gestraft als der Wüterich, der dreißig Jahre hindurch die Seinen gemordet hatte, wofür ihn nur der Todesschmerz weniger Minuten traf. Die innere Strafe hatte sich außerdem schon eingestellt: die Gewissensbisse peinigten beide Brüder, die äußere Strafe erschreckte die Menge nur deswegen, weil sonst gute und friedliche Menschen, die aus einem moralischen Impuls zu handeln geglaubt hatten, leiden mußten wie gemeine, ruchlose Verbrecher. Der Zwiespalt zwischen dem empfundenen und dem geltenden Rechte tritt aber noch in einer anderen Unvollkommenheit unserer Zustände zutage. Was machte es der Familie unmöglich, sich Ruhe und Sicherheit vor dem Bösewicht zu verschaffen? Die Richter sagten: Es steht in den Gesetzen nichts, daß wir eine Frau und Kinder vor den Brutalitäten ihres Gatten und Vaters schützen könnten. War das aber der Fall, so trat für die Familie das Naturgesetz wieder ein, und die Staatsgesetze hörten auf. Sie mußte sich selbst ihr Recht schaffen. Aber dieser Schluß ist dennoch falsch. Die Gesetze konnten helfen, wenn man ihnen die richtige Auslegung gab und sich die Mühe nicht verdrießen ließ: wenigstens ließ sich die Entmündigung des Müllers durchsetzen. Aber andrerseits ist leicht einzusehen, welche Schwierigkeiten die Durchführung dieser Maßnahme gemacht hätte. Überlegungen dieser und ähnlicher Art bestimmten auch das Verhalten der Familienmitglieder nach dem Urteilsspruch. Als dem jüngeren Sohne Friedrich am 12. August 1822 das Urteil vorgelesen wurde, rief er aus: »Ich kann mich nicht dabei beruhigen, ich kann die Strafe nicht aushalten. Lieber will ich mir gleich das Leben nehmen lassen, als fünfzehn Jahre ins Zuchthaus! – Ich kann – ich kann mich nicht überzeugen, daß ich wegen eines so schlechten Menschen, als mein Vater war, zu so harter Strafe verurteilt werden kann. Solange mein Vater lebte, war schon mein Leben ein Zuchthausleben; und nun noch fünfzehn Jahre Zuchthaus dazu, da ist mir der Tod lieber!« Auch seine Mutter Barbara wollte appellieren, beide entsagten jedoch später freiwillig der weiteren Verteidigung, Friedrich äußerte dabei: »Ich tue es, damit ich doch endlich aus der peinlichen Ungewißheit herauskomme und bald Hoffnung haben kann, wieder frei zu werden, wenn sie aus meinem Betragen gesehen haben werden, daß ich ein verirrter, aber kein verdorbener Mensch bin, und daß ich einst Anspruch machen darf auf die königliche Gnade.« Nachdem das Oberappellationsgericht das erste Erkenntnis bestätigt hatte, wurden der Tagelöhner Wagner und der älteste Sohn Konrad am 16. November auf öffentlichem Markte mit einer Tafel auf der Brust in Ketten geschmiedet, in denen sie sterben sollten. Die Knechte des Scharfrichters stellten sie eine Stunde lang am Pranger aus, um sie dann zu einsamer Einsperrung ins Zuchthaus abzuführen. Konrad ertrug die Strafe, wie man es von ihm erwarten durfte. Seiner Schuld bewußt, litt er ruhig, schweigend und mit gesenktem Haupte. Wagner dagegen blickte frech und trotzig auf die zahllos versammelten Zuschauer. Einmal machte er sogar Miene zu sprechen. Er hob die Schandtafel vor der Brust in die Höhe, um sie der Menge in frechem Hohn noch besser zu zeigen. Jener nahm mit dem Abscheu vor seiner Tat zugleich das allgemeine Mitleid, dieser zugleich das Entsetzen vor seiner Verworfenheit mit in den bürgerlichen Tod hinüber. Es ist uns nicht Friedirch, der nicht in Ketten Geschmiedete und nicht zum bürgerlichen Tod Verurteilte, gab sich dieser Hoffnung hin – eine Aussicht, die das Gefühl wenigstens einigermaßen über die schreckliche Strenge dieses Urteils hinwegführen kann. Der Patriot von Montason Bonaparte hatte Ende 1796 die Österreicher aus Italien nach Tirol zurückgedrängt, Jourdan hatte am unteren, Moreau am oberen Rheine gesiegt, und nachdem Baden und Württemberg und endlich auch der Schwäbische Kreis mit der Französischen Republik einen Waffenstillstand geschlossen hatten, wurden die österreichischen Alpenländer von zwei Seiten her bedroht. Es war vorauszusehen, daß die französische Rheinarmee von Norden her nach Vorarlberg vordringen werde, um dort ihre Vereinigung mit der italienischen Armee zu vollziehen. Die kaiserliche Regierung hatte es aufgegeben, Vorarlberg zu verteidigen. Aus Innsbruck hatte daher das Landesgubernium an die Behörden zu Bregenz am Bodensee den Befehl erteilt, bei Annäherung der Feinde ihren Amtssitz zu verlassen und sich nach Tirol zurückzuziehen. Am 9. August rückten die Franzosen gegen Bregenz vor. Die Beamten verließen auf jenen Befehl hin sofort die Stadt, um sich auf der Straße südlich nach Feldkirch und von dort aus östlich über Bludenz nach Tirol zu begeben. Diese Beamten waren der Kreishauptmann Landvogt von Indermauer, der Kreisoberamtsrat von Franzin, der Bregenzer Bürgermeister Weber und einige Unterbeamte des Kreis- und Oberamtes. In Bregenz standen noch einige österreichische Truppen. Diese marschierten an dem gleichen Tage ab, aber leider nicht als Eskorte der Behörden, sondern erst nach ihnen. Der Abzug war übrigens durchaus nicht übereilt, denn noch an demselben Tage besetzten die Franzosen Bregenz. Die Gemüter der Vorarlberger waren schon durch andere vorangegangene Vorfälle aufs höchste erregt: die Wogen des Patriotismus gingen hoch. Aber dieser Patriotismus erhob sich nicht bis zu der reinen Begeisterung und dem aufopfernden Mute der Tiroler. Die Vorarlberger hielten sich für verraten und suchten nach Verrätern. Da erscholl die Kunde: Indermauer, Franzin, der Bürgermeister von Bregenz fliehen, die höchsten Obrigkeiten des Landes verlassen das Land. Von der geheimen Instruktion, nach der sie handelten, war dem Volke nichts bekannt. Die Gärung wuchs. »Was soll aus dem Lande werden, das seine Obrigkeiten verlassen, um es ohne Rat und Leitung dem Feinde preiszugeben? Was soll diese feige Furcht bedeuten zu einer Zeit, in der sich die Truppen noch nicht auf dem Rückzuge befinden? Warum verläßt der Kreishauptmann von Indermauer nicht bloß sein Kreisamt, sondern auch das Landschützenkorps, das noch vor dem Feinde steht, und er ist sein Oberkommandant?« So fragten schon die Vernünftigen, der Pöbel aber schrie laut: Verrat! Das Mißtrauen wuchs bis zur Gespensterfurcht, und jenes entsetzliche Wort, das in jedem mehr oder minder freien Gemeinwesen der wahren Freiheit mehr geschadet als genützt hat, wurde zur Losung, die durch das kleine Land ging. Der Pöbelpatriotismus ist in allen Ländern geneigt, hinter einem allgemeinen Unglück immer das Verbrechen einzelner zu suchen. Dieser Pöbelpatriotismus ist überall derselbe, im Lager fanatisierter Demokraten und Royalisten, am scheußlichsten freilich, solange die Weltgeschichte Zeugnis davon gibt, in kirchlichen und religiösen Kämpfen. Wer als Patriot gelten wollte, wiederholte, vergrößerte das Geschrei. Es gab auch sonst Mißvergnügte, Herabgekommene, Gesindel aller Art in den Bergen von Vorarlberg. Viele, die nichts zu verlieren hatten, hofften bei einem Aufstande zu gewinnen; andere hatten sich wegen mancher Unbilden und Bedrückungen zu beklagen. In welchem Lande wird das nicht der Fall sein? Ob die Kreisbeamten von Vorarlberg vor einem halben Jahrhundert ihre Untertanen besonders bedrückt haben, wird uns nicht gesagt. Zuerst flog das Gerücht von dem Einfall des Feindes von Norden nach Süden, es genügte, um einen Todesschrecken zu verbreiten; dann kam der Ruf von dem schwärzesten Landesverat, dessen die sich schuldig gemacht hatten, die vom Kaiser eingesetzt worden waren, das Land zu schützen, und endlich kamen die fliehenden Regierungsbeamten selbst. An jedem Orte, wo die Wagen hielten, umringten sie erbitterte Menschenmassen, man überhäufte die Beamten mit den schmählichsten Vorwürfen und rief ihnen Verwünschungen nach. Trotzdem kamen sie glücklich nach Feldkirch und von da seitab nach Bludenz. Hier aber war die Erbitterung zur Wut gestiegen, die ganze Bevölkerung schien auf den Beinen. Man schloß die Tore des Städtchens hinter den Wagen; man kündigte den Beamten mit drohendem Tone an, hier habe ihre Flucht ein Ende, sie dürften nicht weiter reisen. Vor dem Städtchen liegt ein Nonnenkloster St. Peter. Als wären sie Verpestete, wurde ihnen dieser abgeschlossene Ort zum Aufenthalt angewiesen. Man forderte aber zugleich das feierliche Versprechen von ihnen, daß sie so lange sich dort aufhalten und ihre Amtsgeschäfte fortsetzen wollten, bis der Feind nach Bludenz vorgerückt sei. Das konnte nicht lange dauern. Die Beamten glaubten das Kloster als Behörden zu beziehen, aber kaum waren sie in den Mauern, als sie sich schon als Gefangene behandelt sahen. Man besetzte alle Ausgänge mit Wachen, man forderte ihnen die Waffen ab und entriß sie ihnen unter Hohnreden und Beleidigungen. Die Patrioten verteilten die Waffen als gute Beute unter sich. Bludenz und die ganze Umgegend war in Aufruhr, aber er sollte sich bald über das ganze Land ausbreiten. Ein reitender Eilbote war mit einem Schreiben hinaufgejagt in das Tal von Montafon, das die Gemeinden zum Landsturm nach Bludenz entbot. Das Schreiben forderte die Montafoner auf, die Glocken zu läuten und wohlbewaffnet in Eile nach der Stadt zu ziehen. Wozu? Um den Franzosen eine Landwehr entgegenzusetzen? Davon war nicht die Rede. Es galt nur die gefangenen Landesverräter zu bewachen. Und die Montafoner, ein verwegener Schlag Bergbewohner, folgten augenblicklich diesem Aufruf. Der erste bewaffnete Haufen war schon abends gegen sieben Uhr in Bludenz. Man verlegte jetzt die Wachen, die bis dahin draußen gestanden hatten, in die Zimmer selbst, in denen der Landeshauptmann, der Oberamtsrat und der Bürgermeister sich befanden. Sie waren der rohesten Gemeinheit und den gröbsten Schmähungen und Beschimpfungen der aufgeregten Bauern preisgegeben, ohne daß sich eine Lokalbehörde von Bludenz gezeigt zu haben scheint. Doch arteten die Mißhandlungen zunächst noch nicht in Tätlichkeiten aus. Aber die Menge draußen ward größer, immer neuer Zuzug kam heran, immer größer ward die Erbitterung. Die Erhitzung hatte aber noch einen anderen, sehr natürlichen Grund: den genossenen Wein. Die Klosterküche hatte Speisen für die Patrioten liefern müssen, und was man an Flaschen gefunden hatte, war geleert worden. Sie genügten aber nicht für die Menge und ihren Durst, man preßte und erpreßte mehr. Endlich drohten die Tumultuanten den Klosterjungfrauen das Haus über dem Kopfe anzustecken, wenn sie nicht den Schlüssel zum Keller ausgeliefert bekämen. Nachdem das erreicht war, stieg die künstliche Erhitzung auf einen bisher noch nicht erreichten Grad. Mit klingenden Bechern und lallenden Zungen klagte man über des Landes Not. Einer wollte den anderen überbieten in kräftigen Verwünschungen gegen die Hochverräter. So mochte im Zustande der allgemeinen Schwelgerei und Erhitzung jeder glauben, daß alle eine gleiche Erbitterung und Entrüstung antreibe, und niemand merkte, daß er nur das in Bewegung gesetzte Werkzeug anderer war. Nachdem man sich vom Abend bis in die Nacht hinein zu einem Patriotismus angefeuert hatte, der glaubte, keine Rücksicht mehr nehmen zu brauchen und keine Schonung mehr üben zu dürfen, drang um elf Uhr ein Haufen der Frechsten, mit Flinten, Hellebarden und Säbeln bewaffnet, unter wildem Toben in das Zimmer, in dem Indermauer und Franzin an einem Tische saßen. Man beschimpfte, bedrohte, kitzelte und beängstigte sie mit Hellebarden und Bajonetten. Ob sie geantwortet, gebeten, gedroht oder sich zu verantworten gesucht haben, wird uns nicht gesagt; wahrscheinlich aber taten die Unglücklichen das nicht, was die feigen Elenden wohl erwartet hatten: sie setzten der Wut nicht Wut entgegen, was jene zur raschen Tat ermutigt hätte. Endlich gelang es einem der Betrunkenen, den Landeshauptmann von Indermauer durch einen Bajonettstich am Fuße zu verwunden. Kaum sahen die Bestien Blut fließen, als auch das ihre vollends in Wallung geriet. Sie fielen über die beiden Opfer her, rissen sie hin und her, stießen sie von den Stühlen, wälzten sie auf dem Boden umher, stachen sie mit den Bajonetten, hieben sie mit Säbeln und schlugen sie mit den Gewehrkolben. Aber sie töteten sie nicht, entweder weil ihnen auch jetzt noch der rechte Mut zum Verbrechen fehlte, oder weil die Betrunkenheit ihre Kräfte lähmte. Indermaner erhielt dann mehrere Säbelhiebe über den Kopf und einen Stich in die linke Seite und Franzin außer mehreren Kopfhieben einen tiefen Bajonettstich an den Fuß. In diesem Zustande blieben die Unglücklichen gegen vier Stunden, bis drei nach Mitternacht, auf dem Boden in ihrem Blute und zu den Füßen der betrunkenen Rotte liegen. Von Wein, Übermut und wahrscheinlich auch von Rachegefühl denen gegenüber, die eben noch ihre Herren gespielt hatten, glühend, ließen sie an den Schwerverwundeten allen möglichen Hohn und die gemeinsten Beschimpfungen aus und quälten sie mit fortwährenden Todesdrohungen. Doch jetzt gelang es einigen Gutgesinnten und Nüchternen, in das Blut- und Saufgelage einzudringen und durch den wüsten Lärm ihre Stimme erschallen zu lassen. Es waren der Beichtvater des Klosters und ein unter den Montafonern sehr angesehener Ortsvorstand, Vonier, denen es nach großer Anstrengung gelang, die Wut wenigstens auf einige Zeit zu dämpfen. Man erlaubte jetzt den Nonnen des Klosters einzutreten und die Verwundeten, so gut es ging, zu verbinden. Aber der Stillstand dauerte nur kurze Zeit. Die Wut draußen flammte wieder auf; das Volk drang in neuen Haufen ein und kam jetzt auch in die Kammer, in der der Bürgermeister Weber sich bis dahin unbelästigt von dem Pöbel aufgehalten hatte. Sie gaben ihm Faustschläge und versetzten ihm Kolbenstöße. Nur mit äußerster Anstrengung gelang es den oben genannten Männern, die Wütenden davon abzuhalten, sich aufs neue auf die kaum notdürftig Verbundenen zu stürzen und ihnen die Verbände wieder abzureißen. Endlich, nach unsäglicher Anstrengung, setzte man es morgens um vier Uhr durch, daß die Verwundeten Indermauer und Franzin zu Bett gebracht wurden, wo sie nun etwa fünf Stunden lang zwar nicht Ruhe hatten, aber doch, ohne tätlich angegriffen zu werden, lagen; denn die Bauern, die sie als Wache umstanden, tobten und schimpften ununterbrochen auf sie und drohten ihnen fortwährend mit dem Tode. Der Fanatismus des Landvolkes war indessen unablässig bearbeitet worden. Die drei Opfer sollten sterben, das stand jetzt auf allen Gesichtern, und dennoch – es fehlte den teils schon wieder trunkenen, teils eben erst aus dem Rausch erwachten Mördern doch noch der Mut, dem Wurm, den sie so lange gequält hatten, durch einen Tritt den Garaus zu machen. Sie kamen und gingen und griffen halb zu und wichen wieder. Haufenweise stürmten die brüllenden Montafoner in das Krankenzimmer, sie hoben die Fäuste, schimpften, drohten mit den Waffen, aber sie gingen wieder fort, um neuen Haufen Platz zu machen. Endlich, nachdem die Unglücklichen eine Stunde lang fast in einem fortwährenden Sterben gelegen hatten, drang gegen zehn Uhr der wildeste Trupp mit lautem Mordgeschrei auf das Bett zu. Vonier und der Beichtvater erkannten, daß kein Erbarmen mehr von den durch Trunk und Rachgier ihrer Sinne beraubten Männern zu erwarten sei. Es kam ihnen nur auf Aufschub an. Vielleicht war dann eine Rettung auf andere Art möglich. Der Ortsvorstand Vonier flehte und beschwor die Rotte im Namen Gottes und aller Heiligen, die Verurteilten wenigstens als katholische Christen sterben zu lassen. Er bat sie nur um eine Stunde Zeit, damit die Gefangenen beichten könnten. Das wagten die Mörder nicht abzuschlagen: sie glaubten gute katholische Christen zu sein. So gelang es ihm, die ganze Schar und mit ihnen die Wachen aus dem Zimmer zu entfernen. Der Beichtvater erschien, und das Zimmer wurde geschlossen. Welchen Plan man zur Rettung der Unglücklichen gehabt hat, ist unbekannt. Doch selbst dieser kurze Waffenstillstand wurde nicht gehalten. Noch war keine Viertelstunde vergangen, als man die Türe mit Gewalt sprengte. Der Bürgermeister Weber war eben beim Beichten. Man stieß den Beichtvater fort und schlug mit Kolben auf Weber und Franzin los. Den Landeshauptmann Indermauer riß man aus dem Bett und schlug ihn mit den Gewehrkolben, bis er zu Boden sank. Umsonst beschwor der Geistliche die Wütenden im Namen Gottes, der auf diese Greuelszene herabblicke. Die Unglücklichen schwammen wieder aufs neue am Boden in ihrem Blute, und die Unmenschen fuhren fort, blind und wie rasend mit ihren Säbeln auf die Beamten einzuhauen und sie mit Gewehrkolben zu bearbeiten. Der äußersten Anstrengung des Geistlichen gelang es endlich, eine Galgenfrist bis zur Vollstreckung des Urteils zu erwirken. Er wollte nur den Sterbenden das »Glaube, Liebe, Hoffnung« vorbeten. Aber nur Indermauer hatte noch so viel Kraft, die Worte nachzusprechen: eine letzte Todesvorbereitung in Gegenwart der Henker, die ihre gezückten Schwerter schon über die Köpfe schwangen. Kaum war das letzte Wort verhallt, als einige den Bürgermeister Weber bei den Haaren faßten, ihn über die Schwelle, die Treppe hinab und in den Klosterhof schleiften. Hier ließ man ihn liegen und machte Platz. Einer legte die Flinte an und schoß. Wahrscheinlich zitterte ihm der Arm infolge seines betrunkenen Zustandes. Er traf ihn nicht. Schnell wandte er das Gewehr um und schlug ihn mit dem Kolben dermaßen, daß der Schaft zersprang und der Schädel in Trümmer zerschmettert wurde. Auch der Oberamtsrat von Franzin war bei den Haaren aus dem Zimmer gezogen worden. Dabei hatte er noch so viel Lebenskraft, daß er sich mit Händen un0 Füßen wehrte. Aber ehe er die Treppe hinabgeschleift werden konnte, wurde er schon auf dem Gange mit Kolben totgeschlagen und niedergestampft. Indermauer war eigentlich schon eine Leiche, als ihn die Wüteriche, denen er in die Hände gefallen war, die Treppe auf dieselbe Weise hinabschleiften. Als man jedoch noch einige Lebenszeichen an ihm zu bemerken glaubte, durchbohrte man ihm mit einigen Kugeln die Brust. Webers und Indermaners Leichen lagen blutbedeckt auf dem Hofe. Der Anblick zweier Leichen genügte aber den Blutgierigen nicht. Sie stürzten die Treppe hinauf und schleppten auch Franzins Körper hinab. Franzin konnte vielleicht noch nicht ganz tot sein, vielleicht war es aber auch nur der wollüstige Durst nach noch mehr Greueln: man versetzte auch ihm noch einen Schuß. Die anderen Kreisbeamten, die im Kloster eingesperrt waren, wären dem gleichen Schicksal nicht entgangen, wenn nicht die Gutgesinnten – man nennt uns immer nur den Ortsvorstand und den Beichtvater –, während die Kannibalen ihren Blutdurst an den drei vornehmen Beamten befriedigten, die anderen in die inneren Räume des Nonnenklosters zu bringen gewußt hätten. Hier waren sie jedenfalls sicher. Die Wüteriche mußten dieses Sanktuarium achten. Wahrscheinlich hatte man während der gewährten Beichtfrist auch die drei Hauptopfer dorthin schaffen wollen. Die Patrioten blieben aber nicht beim Verbrechen des Mordes stehen, sie benutzten die Gelegenheit auch zum Plündern. Noch während der Metzelei fiel man über die Koffer, Felleisen, Säcke und Kleider der Beamten her. Nach der Abschlachtung zog man den Leichnamen ihre Kleider aus und verteilte sie. Der Wert der geraubten Gegenstände einschließlich des baren Geldes betrug gegen siebentausend Gulden. Nicht lange nach diesen Vorgängen müssen die Franzosen in Bludenz eingerückt sein; jedenfalls besetzten sie das Land nunmehr und hatten es geraume Zeit inne. Man weiß nicht, ob unter ihrer Herrschaft eine Verfolgung der Mörder oder auch nur eine Nachforschung nach ihnen stattgefunden hat. Eine politische Mordtat, in der Hitze des Parteikampfes erfolgt, war es nicht, wie es sich bei der späteren Untersuchung ergab, und dem Laufe der Ziviljustiz, auch gegen Verbrechen, ließen die französischen Behörden, schon aus Klugheit, überall ihren Gang, ohne sich einzumischen. Freilich wenn man die Greueltat als aus politischen Affekten hervorgegangen hätte betrachten wollen, wäre die Stimmung, aus der sie möglicherweise hervorgegangen war, gerade eine solche gewesen, die auf den Schutz der Sieger und Eroberer am wenigsten Anspruch gehabt hätte: wilde, fanatische Patrioten hatten ihre Obrigkeit erschlagen, weil diese Obrigkeit es unterlassen hatte, sie und das Land gegen den einbrechenden Feind zu verteidigen. Hier hätten die Franzosen, wie jeder siegreiche Feind, wirklich genug Recht und Veranlassung zum Einschreiten gehabt. Jedenfalls aber ist es nicht geschehen, und die Montafoner zogen unbehindert mit ihrer blutbefleckten Beute in die Berge zurück. Der Mord und der Raub blieben Jahre hindurch ungeahndet, wichtige Weltereignisse mögen die Erinnerung an diese scheußlichen Vorgänge in den Hintergrund gedrängt haben, aber in den Tälern und den Bergen von Bludenz wird man oft genug an die Tat gedacht haben. Dabei gewann das, was vor Jahren als eine Gesamttat roher, fanatisierter Gemüter erschienen war, einen ganz anderen Anstrich. Man verglich nun die verschiedenen Erzählungen der Augenzeugen und der Zeugen vom Hörensagen miteinander, und es ist auch möglich, daß sogar mancher der Mitschuldigen, ernüchtert vom Rausch und von der zu blutigen Rache, die Sache selbst anders betrachten lernte, sich ihrer schämte und in der Reue darüber Mitteilungen machte, die zu Anzeigen wurden. Kurz, man wußte endlich, daß das Verbrechen, das die Stadt Bludenz und das Tal von Montafon schändete, weniger ein Akt patriotischer Rache und Verzweiflung als ein Bubenstück einzelner oder gar nur eines einzelnen gewesen war, der durch allerhand Mittel die Wut der Menge bis zum Äußersten anzuregen gewußt hatte. Man wußte den Namen dieses Menschen recht gut, man kannte den Menschen selbst sehr genau, und jedermann traute ihm auch die Schändlichkeit zu, deren man ihn beschuldigte. Darüber waren beinahe zwei Jahre vergangen, und Vorarlberg war wieder österreichisch geworden. Erst jetzt wagte man, oder hielt man sich für verpflichtet, das Ereignis zu untersuchen und zur Verhaftung der Täter zu schreiten. Über die Natur des Verbrechens war man sich sehr bald endgültig klar geworden. Aufruhr konnte es nicht sein, denn Indermauer und Franzin konnten, da sie den Befehl hatten, ihren Amtssitz und die ganze Provinz zu verlassen, schwerlich noch als die wirklichen Obrigkeiten des Landes gelten. Es war demnach nur ein Raubmord, und bald waren die Täter ermittelt – jeder kannte sie – und eingezogen. Die Untersuchung, die am 2. Februar 1798 eröffnet wurde, kam zu folgenden Ergebnissen. Die Erregung des Volkes in Vorarlberg war von selbst entstanden. Sie war gegründet auf die Erbitterung der gesamten Bevölkerung über das Verhalten der Beamten, die sich bis zur Raserei gegen die vermeintlichen Verräter steigerte. Die offene Gewalttat aber, die Ermordung der sogenannten Landesverräter, war das überlegte Werk eines Bösewichts. Der Anstifter und Anführer bei allen Greueltaten war Franz Joseph Tschofen. Er war nicht ohne Anlagen, hatte aber seine Stellung eingebüßt und sein Vermögen im Spielen, Trinken und Schwelgen durchgebracht. Er war als ein liederlicher, nichtswürdiger Bursch bekannt. Bei der Obrigkeit war er gefürchtet als einer, der, weil er nichts zu verlieren hatte, zu allem fähig war, und die Obrigkeiten jener Zeit glaubten, im Vollgefühl ihrer Autorität, nicht nötig zu haben, schlechte Subjekte zu schonen. Er mochte ihren Druck, ihre Verfolgung und ihre Verachtung erfahren haben und glühte vor Rachbegier, es ihnen vergelten zu können. Der erste Antrieb zu seiner scheußlichen Tat war also der Haß, den er auf die Obrigkeit geworfen hatte. Dann aber stachelte ihn auch die Eitelkeit an, sich für das Gefühl bürgerlicher Unbedeutendheit und öffentlicher Verachtung durch irgendeine Rolle zu entschädigen. Der Hauptantrieb bei diesem zur tiefsten Gemeinheit gesunkenen Charakter aber war wohl, daß er sich in dem Gewirr einer Volksbewegung bei freier Zeche einen lustigen Tag machen und noch nebenbei mit guter Beute nach Hause ziehen zu können hoffte. Das Feld für Demagogen ist bei ungebildeten Massen überall dasselbe, nur die Taktik und die Losungsworte sind je nach der Zeit verschieden. Mit Ideen konnte man zu Ausgang des vorigen Jahrhunderts die Bauern von Vorarlberg nicht entflammen, aber das Wort Verrat hat zu jeder Zeit auf alle Menschenklassen eine wunderbare Wirkung ausgeübt. Polen fiel nicht durch die Macht und Willkür seiner Feinde, sondern durch seine innere Zerrüttung, und ihr Hauptagens war das krankhafte Mißtrauen, das im Losungsworte Verrat zur zerstörenden Flamme ausbrach. Polen winkte mehrmals die Rettung, Mißtrauen und das Verratgeschrei vereitelten sie. Verrat flüsterten auch die Vorarlbergs sich zu, Tschofen sprach das Wort laut aus und streckte unter seinen rohen und unwissenden Landsleuten aus Montafon eine Fahne aus, um die sich die Haufen mehr und mehr sammelten, und daß ihre Wut bis zur Raserei stieg, daß keine Erholung, kein Nachdenken, keine Besinnung Platz greifen konnten, war sein Werk. Er war es, der zu St. Peter, nachdem der Landeshauptmann und seine Gefährten ins Kloster gebracht worden waren, mit Ungestüm von ihnen die Auslieferung aller Waffen erzwang. Er war es gleichfalls, der den reitenden Boten nach Montafon absandte, er, der den Brief schrieb mit der Aufforderung an die Gemeinden, bewaffnete Trupps nach Bludenz zu senden, um öie Abreise der Landesverräter zu verhindern. Ob er den Einwohnern des Städtchens nicht die rohe Gesinnung und die Unwissenheit zutraute, auf die er bei seinen Montafonern rechnen konnte? Sobald die Gebirgsbewohner in Trupps ankamen, mischte er sich unter sie und schilderte ihnen den Verrat und die Freveltaten der gefangenen Beamten. Durch die unverschämtesten Lügen und Verleumdungen betörte er ihre Leichtgläubigkeit und regte ihre Leidenschaftlichkeit durch alle Künste, die tückische Bosheit nur ersinnen mag, bis zur Erbitterung auf. An Gleichgesinnten fehlte es in der Menge nicht, wenn auch an gleich kaltblütig Verwegenen, Die Lust zu Gewalttaten, dazu, sich in ihrer rohen Kraft gehen zu lassen, ist ungebildeten Menschen natürlich; bei den Allergemeinsten aber blitzte die Begierde nach wohlfeiler Beute auf – und der Sprung über das Gesetz war ja eine patriotische Handlung: alles geschah ja für den Kaiser und für das Haus Österreich. Der Schlechte zieht den Schlechten an, die Nichtswürdigsten im Haufen erkannten bald in Tschofen einen Führer, unter dem es sich lohne zu dienen. Als seine Vertrauten und Helfer schürten sie das Feuer. Möglicherweise wäre es doch noch gut ausgegangen, denn die rohe Menschenmasse ist wohl zu Gewalttaten aufgelegt, wie der Impuls sie eingibt, aber es bedarf künstlicher Mittel, diese Aufregung zu erhalten, wenn die Besinnung erwacht. Vor einer wirklichen Bluttat, und vor allem dann, wenn nach einer raschen Tat das erste Blut geflossen ist, erschrickt der Natursinn. Tschofen war es, der dafür sorgte, daß die Aufrührer nicht zur Besinnung kamen. Er schaffte den Wein herbei, er zwang die Nonnen unter der Drohung, daß er ihnen sonst das Haus anzünden werde, ihren Keller zu öffnen, und ermunterte die Bauern unablässig zum Zechen. Manchem drängte er den Wein mit Gewalt auf. Einem Jakob Wachter, der sein eifrigster Mithelfer geworden war und bereits übermäßig getrunken hatte, schüttete er wider dessen Willen noch fast ein Maß Wein in die Kehle. Das stimmt mit der Erzählung überein, wie wir sie schon kennen. Der Anreiz zur Missetat war da, aber er kam aus keinem gewaltigen leidenschaftlichen Antriebe, der alles mit sich fortreißt, er mußte immer wieder von neuem angestachelt werden: die Mörder dringen brüllend vor, um zu morden; sie toben in der Erwartung, daß ihnen irgend etwas den Mut leihen werde, und als das nicht geschieht und sie sich bald in Drohungen und kleinen Mißhandlungen erschöpft haben, ziehen sie sich wieder zurück, um sich von neuem zu berauschen und von neuem vorzudringen. In dieser Beziehung erscheint dieser Fall ebenso psychologisch interessant als einzig in seiner Art. Bei den Ausbrüchen der Wut seit elf Uhr abends sah man den Tschofen immer als Anführer. Er forderte zu den Mißhandlungen der Unglücklichen auf und gab dazu das erste Zeichen, das verabredete Wort »Hopp!« Er befahl besonders dem Jakob Wachter, mit seinem Säbel auf die am Boden Liegenden loszuhauen; er stand vorn an der Tür, als den Wütenden die Beichte zu lange dauerte und sie die Tür endlich aufsprengten; er stieß den Bürgermeister Weber, als er zu entfliehen suchte, ins Zimmer zurück, und er war es, der alle Bemühungen der Gutgesinnten durch seine Überredungskraft bei den Tumultuanten zu vereiteln suchte, indem er deren Worte verhöhnte und ihnen einen falschen Sinn unterlegte. Ein Zug, der uns überliefert ist, kann dazu dienen, die Charakteristik dieses Menschen zu vollenden. Als auf dem Gange, der Treppe und dem Hofe die letzten Hiebe auf die Opfer niederfielen und die Schüsse auf sie abgefeuert wurden, war Tschofen nicht dabei. Sobald er voraussehen konnte, daß die Unglücklichen ihrem Schicksal nicht entgehen könnten und die eigentliche Metzelei beginnen würde, flüchtete er sich aus dem Zimmer in die inneren Gemächer des Klosters. Hier sah er durch ein Schlüsselloch der eisernen Tür zu, wie Franzin totgeschlagen wurde und man Indermauer und Weber bei den Haaren über den Gang zur Treppe hin schleifte, damit sie im Klosterhof den Rest empfingen. War das Vorsicht, damit er, wenn die Sache vor den Richter käme, die eigentliche Täterschaft abstreiten könnte, oder geheimes, gespensterhaftes Grauen, die Feigheit, die den Verbrecher oft vor dem Letzten ergreift, nachdem er mit grausamer ausdauernder Verstocktheit alles bis zu diesem äußersten Schritt getan hat? Wahrscheinlich beides. Erst nachdem der letzte Schuß gefallen und der letzte Streich geführt worden war, schlich er aus seinem Schlupfwinkel hervor, um bei der Teilung der Beute nicht der letzte zu sein. Auf seinen Anteil kam außer sechs Pistolen, die er sich sogleich nach der Entwaffnung der Beamten selbst zugeeignet hatte, der blutige Rock des Bürgermeisters Weber, der mit seinen silbernen Knöpfen einen ansehnlichen Wert hatte. Franz Joseph Tschofen wurde in erster Instanz zu sechzigjähriger Kerkerstrafe (wie alt er damals war, wird uns nicht gesagt) und Zwangsarbeit mit dem Zusatz verurteilt, daß er alle drei Monate mit zwanzig und jedesmal am 10. August mit fünfundzwanzig Stockstreichen gezüchtigt werden solle. Die oberste Justizstelle in Wien milderte zunächst durch das Erkenntnis vom 17. August desselben Jahres dieses Urteil dahin, daß er statt der sechzig nur dreißig Jahre zu sitzen habe. Aus Gnade wurden auch diese dreißig Jahre in zwanzig verwandelt. Die Stockschläge scheinen geblieben zu sein. Inzwischen war der Krieg wieder ausgebrochen; man meinte, daß, da politische Beweggründe in diesem Straffalle mitgespielt hatten, auch politische Momente bei der Bestrafung mitsprechen dürften, und entließ am 22. Februar 1799 den meisten Mitschuldigen Tschofens ihre noch übrige Strafzeit, wie es im Dekret heißt, »aus Staatsrücksichten«. Die Gnadengesuche für Tschofen selbst wurden in Wien stets zurückgewiesen. Endlich wurde ihm für den Fall ununterbrochenen Wohlverhaltens nach Ablauf seiner halben Strafzeit auf gnadenweisen Erlaß der übrigen Hälfte Hoffnung gemacht. Nach den Wechselfällen des Krieges kam Vorarlberg mit Tirol unter bayrische Hoheit. Tschofen büßte damals im Zuchthause zu Buchloe sein Verbrechen, und seine noch lebende Mutter kam mit einem Gnadengesuche für ihren Sohn beim Könige von Bayern ein. Der Jurist Feuerbach trug als Referent dem Könige den Fall vor, konnte jedoch in Anbetracht der Schwere des Verbrechens und der bekundeten Gemütsart des Verbrechers den Antrag nicht unterstützen, so daß er zurückgewiesen wurde. Das bedeutete eine Anerkennung des strengen Urteils der österreichischen Justiz über einen Fall von Ehrlosigkeit, wie er wohl nicht selten vorkommen mag, aber nicht oft mit solcher Deutlichkeit in die Erscheinung tritt wie in der gemeinen Tat des Patrioten von Montafon. Der Pfarrer Riembauer Zu Nandelstadt im Landgerichtsbezirk Moosburg in Bayern lebte 1813 ein Pfarrer, der um seiner Gaben und Tugenden willen anderen Geistlichen als Muster vorgehalten wurde. Franz Salesius Riembauer war von kräftigem, stattlichem Wuchs; seine schönen Gesichtszüge, sein ernstes und doch freundliches Wesen sprachen für ihn, nicht minder seine wortreiche und gewandte Rede. Er war der liebreichste, zuvorkommendste Mann und trotz seiner großen Gelehrsamkeit der leutseligste Mensch im Umgange mit Geringeren. Dabei wußte er seine priesterliche Würde überall zu behaupten, und seine Sitten waren in jeder Beziehung untadelig. Er hatte schon früher, wenn er nicht in seinem Amte tätig war, nur seinen gelehrten Studien gelebt, und den Pfarrherren, denen er als Kaplan beigegeben war, pflegte er, wenn sie seinen Eifer für die Wissenschaft bewunderten, zu antworten, das sei die wahre Bestimmung des Geistlichen; einem Diener Gottes zieme nicht, nach weltlichen Dingen zu streben. Von diesem Grundsatz wich er jedoch ab, als er sich als Kaplan in Pirkwanz ein Bauerngut gekauft hatte und mit demselben Eifer wie früher die Studien nun auch die Landwirtschaft betrieb. Seine Predigten waren voll Feuer und Salbung. Er eiferte in und außer der Kirche gegen die Ruchlosigkeit der verderbten Welt, 6 was die Kirchen, in denen er predigte, füllte und ihm einen immer größeren Ruf verschaffte. Wer ihn aus der Kirche kommen sah mit seitwärts gesenktem Haupte, die halbgeschlossenen Augen auf den Boden geheftet, mit süßlächelndem Munde und gefalteten Händen, dem erschien er wie ein halbverklärter Frommer, der nur im Vertrauen auf Gott und in der Liebe des Nächsten lebt. Das Volk glaubte geradezu, und er widersprach diesem Glauben nicht, daß er mit der übersinnlichen Welt in näherer, ja in sehr vertrauter Verbindung stehe. Verstorbene machten ihm aus dem Fegefeuer Besuche auf seinem Zimmer, baten ihn um eine Messe und waren für immer beruhigt, sobald diese Messe gelesen war. Riembauer sah dann noch während der Messe den erlösten Geist in Gestalt einer Taube davonfliegen. Wenn er in seinem geistlichen Berufe nachts über Feld ging, traten ihm auch wohl die armen Seelen in Gestalt von Lichtchen in den Weg, wahrscheinlich um seine Benediktion zu erhalten. Sie huschten zur Rechten und zur Linken, je nachdem er seine geweihten Finger dahin oder dorthin bewegte. Sein Ruf beim Volke stieg von Jahr zu Jahr, und er war auf dem Wege, als ein Heiliger verehrt zu werden. Wenn er von einem Stuhle aufgestanden war, drängten sich viele eilig hinzu, um sich auch darauf zu setzen; denn sie hofften, daß etwas von seinem heiligen Wesen auf sie übergehen werde. Nicht alle sahen aber den aufdämmernden Heiligenschein um sein Haupt: es gab auch Zweifler und Ungläubige. Doch auch die Leute, die eine innere Abneigung vor dem süßlächelnden Manne mit dem gesenkten Haupt empfanden, mußten seinen Eifer als Priester rühmen und wurden wider ihren Willen von seinen Predigten hingerissen. Ein Landmann, dem Riembauer persönlich zuwider war, sagte später von ihm: »Er war ein gar ehrenwerter Prediger und hätte uns alle bekehrt, wenn er noch länger in Hofkirchen geblieben wäre. Er drückte immer die Augen zu und machte es gar kräftig.« Mit der Zeit aber tauchten schon bestimmtere Gerüchte über den wahren Charakter des ehrwürdigen Herrn auf, und immer mehr Leute, Amtsbrüder und Laien, fingen an, ihm zu mißtrauen. In einem Dorfe sagte man sich ins Ohr, der Pfarrer sei durch einen Brief, den er von einem anderen Pfarrer erhalten habe, bei welchem Riembauer früher Kaplan gewesen sei, vor ihm gewarnt worden; er sei ein Wolf in Schafskleidern, und deswegen habe ihn jener Pfarrer möglichst schnell zu entfernen gesucht. Auch unter seinen Beichtkindern meinte der und jener schon, mit einem Menschen, der zu jedermann so süß schmeichelnd rede und dabei niemand ins Auge sehen könne, könne es nicht besonders gut bestellt sein. Ja ein sehr ehrenhafter Hausvater, der sich glücklich schätzte, wenn der junge, fromme geistliche Herr bei ihm einkehrte, glaubte doch auf seiner Hut sein zu müssen, zumal wenn Riembauer bei ihm über Nacht bleiben wollte, weil er seinen Töchtern immer eine ganz besondere Aufmerksamkeit widmete. Die Besorgnis des ehrbaren Hausvaters war begründet. Schon vor der Katastrophe, von der wir reden wollen, stellte es sich heraus, daß der heilige Mann wenigstens in einem Punkte kein Heiliger war. Riembauer war im Jahre 1770 als der Sohn eines armen Tagelöhners geboren. In seiner Jugend diente er als Hirtenknabe. Bei guten Verstandeskräften entwickelte sich aber schon früh in ihm eine große Lernbegierde, und der Gedanke, sich den Studien zu widmen und Geistlicher zu werden, wurde immer mächtiger in ihm. Als er dreizehn Jahre alt war, bat er den Pfarrer in seinem Geburtsorte Langquaid auf den Knieen, daß er ihn zum Gymnasium vorbereiten möchte. Sein Wunsch wurde erfüllt. Er machte reißende Fortschritte, so daß er schon nach einem Jahre für das Studium reif zu sein schien. Aber mit der Lernbegierde war zugleich eine bedrohliche Neigung zum Diebstahl in ihm aufgewachsen. Er selbst erzählte von sich, daß er als Knabe sogar einmal große Lust verspürt habe, einen anderen Knaben totzuschlagen, um ihm sein Geld zu nehmen. Dem Kaplan des Pfarrers unterschlug er dreißig Kreuzer, die er im Kegelspiel verlor. Er wurde dafür tüchtig gezüchtigt und entlief nach Regensburg, wo er sich in das Gymnasium aufnehmen ließ. Hier indessen war sein Wandel nicht allein unsträflich, sondern ebenso ausgezeichnet wie seine Fortschritte im Lernen. Man erteilte ihm das Lob eines musterhaften Studenten, der sich und seiner Kirche dereinst Ehre bringen werde. In Kirchengeschichte und Kirchenrecht erwarb er sich ungemeine Kenntnisse. Seinen Verstand bildete er durch die Künste der Dialektik, sein Gemüt nach der Kasuistik der Jesuitenmoral aus. Die Priesterweihe erhielt er im fünfundzwanzigsten Jahre, 1795, zu Regensburg und diente dann mehrere Jahre als Kaplan in verschiedenen Pfarreien, schon da hochgerühmt als Prediger, bis er 1807 zu München die Prüfung als Pfarramtskandidat mit großen Ehren bestand und darauf eine Pfarrei zu Priel und 1810 die zu Nandelstädt erhielt. Während dieser glänzenden Laufbahn blieb aber auch seine geheime Lebensgeschichte nicht arm an Taten und Ereignissen. Er hatte schon mit einer ganzen Reihe von jungen Mädchen fleischlichen Umgang gepflogen. Das war das erstemal zu Hofkirchen der Fall gewesen, wo er 1801 als Kaplan die dortige Pfarrköchin geschwängert hatte, die in Landshut, wohin er sie gebracht hatte, mit einem Knaben niedergekommen war, der aber bald darauf wieder gestorben war. Diese Liebschaften hatte er dann fortgesetzt und mehrere Kinder gezeugt, ohne daß Aufsehen erregt worden wäre. Über diese Sünden hatte sich Riembauer zu seiner Gewissensberuhigung eine eigene Moral erfunden. Es waren ihm Verirrungen der Zärtlichkeit, aber nicht Sünden, und wenn Sünden, nicht seine, sondern »die Sünden des Zölibats«. Er hatte die volle Beruhigung, daß er sie nicht allein trug. Aber aus seiner Philosophie und theologischen Moral hatte er sich zugleich eine ganze Reihe der triftigsten Beweise dafür herausgeklaubt, daß er durch das Erzeugen von unehelichen Kindern nichts Sträfliches, sondern sogar etwas dem Himmel Wohlgefälliges begehe, indem er dadurch zur Erweiterung des Reiches Gottes wesentlich beitrage. Diese jesuitische Moral drückt er selbst in folgenden Worten aus: »Ich überlegte erstens, daß es nicht unerlaubt scheinen könne, ein Kind zu zeugen; denn eine vernünftige Kreatur, die ewig dauern soll, hervorzubringen, ist etwas Gutes. Dadurch wird der Mensch auf eine besondere Weise Gottes Bild, daß er zur Hervorbringung eines Menschen beiträgt, wie der heilige Clemens von Alexandrien sagt. Zum zweiten kann es auch nicht gegen Gottes Anordnung sein, weil dadurch die Zahl der Auserwählten einen Zuwachs erhalt. Drittens geschieht es durchaus nicht zum Schaden der Kirche, wenn nur dieser Mensch zu einem rechtschaffenen Christen gebildet wird. Endlich aber verstößt es nicht gegen die Belange des Staates, wenn ein solches Mitglied sittlichen und bürgerlichen Unterricht bekommt und so zu einem guten Staatsbürger und treuen Untertan erzogen, und wenn außerdem die beteiligte Mutter nicht verlassen wird. Mit diesen Gedanken ging ich öfters um; auch die Kirchengeschichte und die Erfahrung unterstützten meine Grundsätze. Und so wurde es meinem Inneren leicht, mich zu solchen Zölibatsfehlern hinreißen zu lassen.« Wenn er diese Verbindungen schloß, verfuhr er nichts weniger als leichtsinnig. Sowohl um das Gewissen der armen Geschöpfe zu beruhigen, als auch um sich ihrer Treue zu versichern, pflegte er durch eine feierliche Handlung, bei der er Priester und Bräutigam in einer Person vereinigte, eine Art Ehe mit ihnen zu schließen. Was die Förmlichkeiten betrifft, die dabei vorgenommen wurden, so bestritt er manches, was die Zeugen angaben, gestand jedoch, daß er seine Beischläferinnen über die gegenseitigen Pflichten der Ehegatten belehrt und ihnen ein förmliches Versprechen darauf gegeben und abgenommen habe, diese Pflichten treu zu erfüllen. Er ging mit der raffiniertesten Spekulation eines ausgemachten Wollüstlings zu Werke, indem er schon als junger Kaplan vor allen Dingen in den Häusern umherschlich, in denen junge aufblühende Mädchen waren. Den Eltern pflegte er dann zu empfehlen, sie sollten sie zu Pfarrköchinnen erziehen, weil das für die armen Dinger die beste Zukunft sei. Den jüngeren Mädchen, die bei ihm Religionsunterricht erhielten, suchte er den Lehrsatz praktisch begreiflich zu machen, daß sich ein Mädchen mit einem geweihten Herrn gewisse kleine Sünden wohl erlauben dürfe. Feuerbach, der diesen Kriminalfall unter dem Titel »Tartuffe als Mörder« berichtet, zitiert hier Molière, da ja Riembauers ganze priesterliche Laufbahn nichts anderes sei als ein verkörpertes Beispiel des bekannten und beliebten Grundsatzes aller Scheinheiligkeit: Das Böse jeder Tat liegt nur im bösen Schein, Gibt es kein Ärgernis, so ist das Arge gut; Und Sünd' ist Sünde nicht, wenn man geheim sie tut. Unter seinen Liebesverhältnissen scheint keines ernsthafter gewesen zu sein als das mit der Anna Eichstädter. Sie war die Tochter eines Zimmermanns zu Fürth im Landgerichtsbezirk Landshut, ein wohlgebildetes, großes, starkes und breitschultriges Mädchen. Besonders zeichnete sie sich durch zwei Reihen der schönsten Perlenzähne aus. Damals war sie die Köchin des Pfarrherrn zu Hirnheim, bei dem Riembauer als Kaplan wirkte. Sie hatte warmes Blut und schlug nicht gern eine freundliche Bitte ab. Gegen junge Männer war sie gefälliger, als sie hätte sein sollen. Sie gebar nicht bloß dem Kaplan Riembauer, sondern auch anderen außereheliche Kinder. Ob Riembauer sich deshalb von ihr trennte, oder ob es geschah aus frommer Begierde, auch mit anderen Frauen das Reich Gottes auf Erden zu vermehren, wird uns nicht gesagt. Aber völlig brach er die Verbindung mit der Eichstädter doch nicht ab. Er ließ ihr Kind in Regensburg erziehen und unterhielt mit der Mutter durch Briefe und andere Sendungen ein freundschaftliches, sogar ein vertrauliches Verhältnis. Er besuchte sie auch bisweilen und hielt sie mit der Hoffnung hin, wenn er später eine Pfarrei erhalten haben würde, solle sie als Pfarrköchin zu ihm ziehen. Im Jahre 1804 war er als Kaplan zu Pondorf. Hier scheint es zu keiner neuen Liebschaft gekommen zu sein, die Folgen gehabt hätte. Er ließ sich von hier aus »Ärger über den Sittenverfall der Welt und die Verderbtheit der jungen Geistlichkeit« versetzen, weil einige andere Kaplane der jungen Base seines Pfarrers eine besondere Aufmerksamkeit erwiesen, die von dem Mädchen, wie es schien, erwidert wurde. Aber als er nach Pirkwanz versetzt wurde, kam ein anderes Liebesverhältnis zustande, das das frühere mit der Eichstädter in den Hintergrund drängte. In dem Filialorte Oberlauterbach lebte auf dem sogenannten Thomashofe die Frauenknechtsche Familie; es waren rechtliche Leute, die man ihrer Wirtschaftlichkeit, Arbeitsamkeit, ihres friedfertigen, mildtätigen und echt christlichen Wandels wegen in der ganzen Gegend achtete, die sich aber keiner sonderlichen Geistesgaben erfreuten. Ihre traurige Geschichte zeigt, wie unbegreiflich leicht sie alle das Opfer eines scheinheiligen Betrugs wurden. Die Familie bestand aus dem alten Vater, der zwei Jahre nachher starb, aus dessen Ehefrau und zwei Töchtern, der älteren Magdalena und der jüngeren Katharina. Magdalena wird von allen, die sie kannten, als ein äußerst frommes, sanftes, stilles, engelsgutes Wesen geschildert; ihr Ruf, ehe sie Riembauer kennenlernte, war völlig unbefleckt. Ihre Fähigkeiten hielten aber mit ihrer stillen Tugend nicht Schritt. Riembauer fand in dieser Familie, die den hochgebildeten, heiligen Herrn mit Bewunderung und Dank in ihren vier Mauern empfing, zwei Anziehungspunkte, die er mit lüsternen Augen musterte: die Tochter Magdalena und das Vermögen dieser Leute, die ebenso wirtlich wie arglos waren. Was war ihm leichter, als ihr volles Vertrauen zu gewinnen. In christlicher Demut entschlug er sich aller Ehren und schien ihresgleichen zu werden. Sooft er nach Lauterbach kam, half er der Familie in allen ihren bäuerlichen Arbeiten wie ein gedungener Knecht und ließ es sich besonders angelegen sein, die alte Mutter, der die Feldarbeiten schon sauer wurden, abzulösen. Er berief sich dabei, um sein eigenes Gewissen auch darüber zu beruhigen, daß ein Geistlicher durch Ackern, Dreschen, Pferdestriegeln und Mistfahren seiner geistlichen Würde nichts vergebe, auf die Beschlüsse des Karthaginensischen Konzils, auf das Zeugnis des heiligen Epiphanias und das Beispiel vieler Bischöfe und Priester aus der alten Zeit, die die Handarbeit mit dem Predigeramte vereinigt hatten. Herz und Körper der frommen Magdalena zu gewinnen, war ihm nicht schwer gewesen. Ihre jüngere Schwester, Katharina, die damals noch ein Kind war, aber einen sehr geweckten Sinn und einen Verstand besaß, der weit über ihr Alter hinaus entwickelt war, hatte sich, vermutlich weil sie etwas gemerkt hatte, hinter Riembauers Bett versteckt. Sie war hier Zeugin einer förmlichen Trauung. Der Kaplan sprach alle bei Trauungen üblichen Gebete und Ermahnungen und steckte ihrer Schwester auch einen goldenen Vermählungsring an den Finger. Riembauer selbst leugnete in der Untersuchung diesen Mißbrauch seines geistlichen Amtes. Fast ebenso leicht betrog er die gutmütigen Menschen um ihren ganzen Besitz. Er, der keinen Kreuzer Vermögen, sondern nur Schulden hatte, kaufte den Frauenknechts ihren Thomashof am 18. Dezember 1806 für viertausend Gulden ab. Im Kaufbriefe ließ er sich fälschlich zweitausend Gulden als schon bezahlt quittieren, und als bald darauf der alte Frauenknecht starb, stellte er der Witwe eine falsche Gegenrechnung über zweitausend Gulden auf, die diese in ihrer Einfalt als richtig anerkannte. Die Familie blieb im Hause wohnen, und nach außen hin änderte sich in den Verhältnissen weiter nichts, als daß Riembauer jetzt nach Oberlauterbach hinüberzog und neben seinem geistlichen Amte die Arbeit eines richtigen Bauern versah. Als Knecht war er eingezogen, und nun war er unumschränkter Herr des Hofes und seiner Bewohner. Bei einigen Vornehmeren verehrte man in ihm eine Art ehrwürdigen Patriarchen aus der alten Zeit, die Landleute aber schüttelten dazu den Kopf und nannten ihn den Thomasbauer. Bei Magdalena traten bald die Folgen ihrer Verbindung mit Riembauer ein. Er schickte sie nach München, damit sie dort – das Kochen lernen sollte. In Wirklichkeit diente sie dort mehrere Monate als Magd, lebte mit ihrem Geliebten, als dieser zum Examen nach München kam, in einem Hause und kam darauf mit einem Knaben nieder. Die Kosten für diesen Kochunterricht mußte sich die alte Frauenknecht später mit fünfhundert Gulden von dem Kaufschilling des Thomashofes in Abrechnung bringen lassen. Während er und Magdalena in München waren, kam eine stattliche, hübsche Frauensperson nach Lauterbach zu den Frauenknechts, die sich für eine Base des Kaplans ausgab und, als sie hörte, daß er verreist sei, sich den Schlüssel zu seinem Zimmer erbat. Es war Anna Eichstädter, die damals in Regensburg diente. Riembauer, der sich in Geldverlegenheiten befand, war schon seit längerer Zeit mit den Alimenten im Rückstand geblieben. Sie wollte ihn persönlich mahnen, wahrscheinlich aber auch wegen seines neuen Verhältnisses zur Rede stellen und ihn recht ernstlich an sein altes Versprechen erinnern, sie als Pfarrköchin zu sich zu nehmen. Die alte Frauenknecht fand nichts dabei, wenn sie der Base ihres lieben geistlichen Herrn dessen Zimmer öffnete. Die Fremde benahm sich, als wäre sie die Herrin des Hauses, öffnete alle Kisten und Schränke und suchte nach Geld, mit dem sie sich bezahlt machen wollte. Sie fand keins oder nur sehr wenig, ließ darauf in einem Drohbriefe, den sie in der Stube an Riembauer schrieb, ihrer Galle freien Lauf und kehrte am anderen Tage, nachdem sie im Thomashofe übernachtet hatte, verdrießlich nach Regensburg zurück. Als Riembauer aus München heimkehrte, empfing er noch einen Brief aus Regensburg, in dem ihm die Eichstädter sogar mit gerichtlicher Anzeige drohte, wenn er nicht bald bezahle. Dem jungen ruhmgekrönten Kaplan waren diese Drohungen äußerst unangenehm. Er machte sich selbst auf den Weg nach Regensburg und stellte, durch Überredungskünste oder durch Geld, die Eichstädter einstweilen zufrieden. Es wird behauptet, daß er bei diesem Besuche aufs neue die alten Vertraulichkeiten genossen habe. Beim Nachhausegehen begleitete ihn die ehemalige Geliebte mit ihrem Kinde und bat und beschwor ihn ohne Aufhören, doch von der Frauenknecht zu lassen und sie wieder aufzunehmen. Während sie auf einem Rain am Feldwege saß und das Kind neben sich hatte, flehte sie ihn beim Abschied himmelhoch, die Hände aufhebend, an, er soll sie als Köchin zu sich nehmen. Riembauer aber fuhr sie zornig an, sie solle sich nicht unterstehen, noch einmal heimlich nach Lauterbach zu kommen. Statt die aufgehobene Hand zu drücken, hob er seinen Stock, hieb damit zornig auf den Boden und drehte ihr den Rücken – um sie nach seiner Aussage nie wiederzusehen. Die Eichstädter verdingte sich gegen den Herbst desselben Jahres als Köchin zu einem anderen Pfarrer auf dem Lande. Am 1. November trat sie ihren Dienst an, erbat sich aber sogleich die Erlaubnis, noch vor dem eigentlichen Beginn ihrer Arbeit ihre Verwandten besuchen zu dürfen. Als Unterpfand ließ sie ihre silberne Halskette und einige andere Sachen von Wert zurück, nahm aber vom Pfarrer, da es gerade regnete, einen grünen, leinenen Regenschirm mit, auf dessen Griff die Anfangsbuchstaben seines Namens eingegraben waren. Die Eichstädter kam nicht wieder. Nach mehreren Tagen schrieb der Pfarrer an seinen Amtsbruder in Lauterbach, bei dem er seine Anna vermutete, er möge ihr doch sagen, wenn sie nicht wiederkommen wolle, könne sie immerhin bleiben, aber sie solle ihm doch den Regenschirm zurückschicken. Riembauer schrieb zurück, bei ihm sei sie nicht gewesen, und er wisse weder von ihr noch von dem Regenschirm etwas. Die Eichstädter war und blieb seit diesem 1. November 1807 verschwunden. Einige hielten sie für ertrunken, anderer vermuteten einen Mord. Ein berüchtigter Mörder trieb um die Zeit sein Wesen in jener Gegend. Er wurde im folgenden Jahre hingerichtet, ohne jedoch etwas zu bekennen. Die Eichstädter kam nicht wieder zum Vorschein, und sie wurde mit den Jahren vergessen. Etwa um dieselbe Zeit, als das Mädchen aus Regensburg verschwunden war, erhielt der Kaplan Riembauer den Lohn für sein trefflich bestandenes Examen: er wurde als Pfarrer nach Priel versetzt. Den Thomashof verkaufte er mit Vorteil und zog mit der Frauenknechtschen Familie in das genannte Dorf. Magdalena wurde seine junge Pfarrköchin. Die Freude dauerte indes nicht lange. Schon im folgenden Jahre starb sie plötzlich, und ihre Mutter folgte ihr einige Tage darauf. Das geschah am 16. und 21. Juni 1809. Im Frühjahr des nächstfolgenden Jahres 1810 wurde Riembauer von Priel nach Nandelstädt versetzt, wo er sich die Anna Weniger als Pfarrköchin nahm, mit der er bis zum Jahre 1813 drei Kinder zeugte. Von der armen, betrogenen Frauenknechtschen Familie war also jetzt nur noch die jüngste Tochter, Katharina, übrig. Das damals dreizehnjährige Mädchen war schon vor dem Tode ihrer Schwester und ihrer Mutter von der Familie fortgezogen. Sie hatte sich mit der älteren Schwester entzweit, noch mehr aber trieb sie eine entschiedene Abneigung gegen den Verführer der Schwester fort. Anfangs lebte sie einige Zeit bei dem Bruder des Pfarrers an einem anderen Orte, später stand sie bei verschiedenen Herrschaften im Dienst. Katharina war von Natur ein heiteres, frohes Wesen. Dennoch zeigte sie, wohin sie kam, zuweilen eine auffallende Beklommenheit und Angst. Sie fürchtete sich davor, einsam in einem Hause bleiben zu müssen. Nachts war es ihr schrecklich, wenn sie allein in einem Bett schlafen sollte. Wenngleich sie nicht darüber sprach, so hieß es doch, daß sie von furchtbaren Gesichten heimgesucht werde. Statt daß diese Unruhe mit den Jahren abnahm, wurde sie nur um so größer. Schon ahnte man, daß sie in irgendein schlimmes Geheimnis eingeweiht sei, aber niemand konnte etwas Genaueres aus ihr herausbekommen. Nur manchmal ließ sie dunkle Worte fallen von einer gewissen Frauensperson, die ihr durchaus nicht aus dem Sinn komme. Wo sie stehe und gehe, verfolge sie ihr Bild. Einem anderen Mädchen, mit dem sie in Regensburg in einer Kammer schlief, erzählte sie, nachdem sie sich ängstlich in ihr Bett verhüllt hatte, von einem gräßlichen Mord, der vom Pfarrer Riembauer verübt worden sei. Auch das führte zu keinem näheren Geständnis. Fortwährend von der entsetzlichen Last gedrückt und doch ohne Mut, sie von sich abzuwälzen, vertraute sie dieselbe Geschichte auch einer ihrer Dienstherrinnen an. Diese riet ihr, sich an einen Geistlichen zu wenden. Sie folgte dem Rate und eröffnete einem Benefiziaten die furchtbare Geschichte. Obgleich durch dieses Geständnis ein Geistlicher vier großer Verbrechen, eines groben Betrugs und dreier großer Mordtaten, bezichtigt wurde, widerriet ihr der Benefiziat eine gerichtliche Anzeige. Er empfahl ihr vielmehr, den Mann, wenn er wirklich schuldig wäre, dem Gericht Gottes zu überlassen. Als man den Benefiziaten später darüber zur Rede stellte, verteidigte er sich damit, daß er den betreffenden Fall insgeheim mehreren Priestern vorgetragen habe, und alle hätten sein Benehmen vollkommen gebilligt. Katharina, die der Bescheid des Benefiziaten nicht beruhigt hatte, wandte sich an einen anderen Priester, den Kooperator S., und trug ihm dieselbe Geschichte vor. Auch dieser Geistliche empfahl ihr Stillschweigen, aber er unternahm wenigstens etwas, um der Armen persönlich zu ihrem Rechte zu verhelfen. Weil sie behauptet hatte, daß Riembauer ihre Familie, deren einzige Erbin sie nun war, um mehr als zweitausend Gulden betrogen habe, schrieb er ohne Namen an Riembauer einen lateinischen Brief, der ungefähr so lautete: »Ich habe einen schweren Fall vor mir, den nur Du lösen kannst. Jemand, den Du wohl kennst, schuldet jemand anders ungefähr dreitausend Gulden. Wenn Dein Gewissen wach ist, so zahle dieser Person die Schuld. Wenn Du ihr nicht in vier Wochen Rede stehst, horrenda patefaciet ista persona. Hannibal ante portas! « Auch der Kooperator hatte zuvor einen Ortspfarrer über den kritischen Fall zu Rate gezogen, und dieser hatte gemeint, der Fall eigne sich zwar zur gerichtlichen Anzeige, allein er glaube doch, die edlen Absichten, in denen jener Warnungsbrief geschrieben sei, könnten nicht verkannt werden. Allein diese edlen Absichten fruchteten ebensowenig wie der Hannibal ante portas . Der Empfänger ließ sich durch die Androhung der furchtbaren Schreckensdinge nicht erschrecken, Katharina erhielt kein Geld und kein Recht. Aber sie trug die Last nicht länger, und da kein geistlicher Richter sie ihr abnehmen wollte, wandte sie sich an den weltlichen. Im Jahre 1813 machte sie vor dem Patrimonialgerichte von Oberlauterbach eine vollständige Anzeige von allem, was sie wußte, und wiederholte diese Anzeige später vor dem zu diesem Prozeß besonders zusammengerufenen Landgericht zu Landshut. Sie beschwor dann auch ihre Aussagen im folgenden Jahre 1814, als sie nach bayrischem Gesetz ihre Eidesmündigkeit erlangt hatte. Diese furchtbare Aussage des jungen Mädchens, in der sie sich nicht widersprach, die aber in mehreren Verhören ergänzt und deutlicher wiederholt wurde, lautete im wesentlichen so: »Als im Sommer 1807 meine Schwester Magdalena zum Kochenlernen und der geistliche Herr Riembauer, um sein Pfarrexamen zu machen, sich beide in München aufhielten, kam eine Weibsperson von zweiundzwanzig Jahren mit großer Statur, hübschem länglichen Gesicht, lichtbraunen, langen Haaren, bürgerlich schön gekleidet und mit einer Ringelhaube auf dem Kopfe eines Tages in unsere Wohnung, als sich meine Mutter gerade auf dem Felde befand. Sie gab sich für eine Base des Herrn Riembauer aus und verlangte, als ich ihr sagte, daß der geistliche Herr in München sei, die Zimmerschlüssel von mir, die ich ihr als wildfremder Person verweigerte. Meine Mutter, die bald nach Hause kam, gab ihr die Schlüssel, und die Frau ging dann auf das Zimmer des Geistlichen und suchte darin herum, als wäre sie in ihrer eigenen Wohnung. Sie blieb über Nacht bei uns und sagte uns, sie habe kein Geld gefunden, aber an den geistlichen Herrn einen Brief geschrieben, den sie in einer versiegelten Schachtel zurückgelassen habe. Ungefähr acht Tage darauf kam der Geistliche von dem Examen zurück. Ich erzählte ihm den Vorfall, und er sagte darauf, es sei eine Base von ihm gewesen, der er noch Geld schuldig sei. Im November desselben Jahres, ich weiß nicht mehr genau den Tag (späterhin wurde er als der Allerseelentag, der 2. November, ermittelt), gegen Abend, nachdem der geistliche Herr eben Rüben von seinem Acker heimgefahren hatte, war dieselbe Base wieder auf dem Thomashof. Meine Schwester war schon mit Riembauer nach Hause gegangen, ich und meine Mutter kamen ein wenig später vom Felde zurück. Als wir uns unserem Hause näherten, hörten wir im oberen Stock, wo der geistliche Herr wohnte, menschliche Laute, von denen wir anfangs nicht wußten, ob es Weinen oder Lachen war, die uns aber bald wie ein Gewinsel vorkamen. In dem Augenblick, da wir in unsere Haustenne traten, kam uns meine Schwester weinend von der Treppe herab entgegengelaufen und erzählte uns hastig, eine fremde Weibsperson, angeblich eine Base, sei soeben zu dem geistlichen Herrn gekommen, dieser habe sie auf sein Zimmer geführt, habe ihr dann weisgemacht, daß er ihr Bier wolle bringen lassen, sei unter diesem Vorwand wieder herabgekommen, habe hier sein Rasiermesser geholt, sei damit sogleich wieder hinaufgegangen, habe sich dann (wie Magdalena, die ihm nachgeschlichen war, durch das Schlüsselloch gesehen haben wollte) der auf einem Sessel sitzenden Weibsperson genähert, sie beim Halse gepackt, als wenn er sie küssen wollte, ihren Kopf aber niedergedrückt und ihr mit seinem Rasiermesser die Gurgel durchgeschnitten. Während uns meine Schwester das in aller Hast an der Treppe erzählte, hörten wir noch immer das Winseln und die Worte des Geistlichen: ›Nandel, mach Reu und Leid! Du mußt sterben!‹ und dann wimmerte es wieder: ›Franzel, tu mir nur das nicht an. Laß mir nur mein Leben, ich will gewiß kein Geld mehr von dir.‹ Meine Mutter und meine Schwester gingen sogleich in die untere Stube, ich aber sprang aus Neugier zur Treppe hinauf und vor die Tür des Geistlichen, und dort sah ich durch das Schlüsselloch deutlich, wie Riembauer auf der am Boden liegenden, noch mit den Füßen zappelnden Weibsperson saß oder kniete und ihr mit beiden Händen Kopf und Hals festhielt, und ich sah das Blut aus ihr hervorströmen. Nun eilte ich wieder hinab in unsere Wohnstube und erzählte meiner jammernden Mutter und meiner Schwester, die noch unschlüssig waren, ob sie nicht Leute zu Hilfe herbeirufen sollten, was ich gesehen hatte. Als ich dann wieder in den Hausflur ging, kam der geistliche Herr in seiner gewöhnlichen braunen Jacke und einer weißen Schürze die Treppe herab, Hände und Schürze voll Blut, in der Rechten noch das blutige Rasiermesser, das er auf den kleinen im Hausflur stehenden Kasten legte, und begab sich alsdann zu meiner Mutter und meiner Schwester in das Zimmer. Er erzählte ihnen, wie ich an der Tür horchend vernahm, daß dieses Weibsbild ein Kind von ihm habe; sie habe ihn fortwährend um Geld gequält und auch jetzt wieder hundert bis zweihundert Gulden von ihm verlangt, und zuletzt habe sie gedroht, ihn bei seiner Obrigkeit anzuzeigen, wenn er nicht bezahlen wolle. Da er so viel Geld nicht aufbringen könne, habe er ihr, um sie loszuwerden, die Gurgel abgeschnitten. Nun schlich ich mich aus Neugier in Riembauers Zimmer und sah die gleiche Person, die schon den Sommer in unserem Hause gewesen war, wie sie mit durchschnittenem Hals, zerzaustem Haar und zerrissenem Halstuch und Korsett ohne alle Lebenszeichen auf dem Boden in ihrem Blute schwamm. Ich schrie und weinte und ließ vor Schreck das Licht auf den Boden fallen, das ich mitgenommen hatte. Als ich wieder in das untere Zimmer herabgekommen war, sah ich, wie der geistliche Herr seine blutigen Hände wusch, und ich sagte ihm, daß ich nun die Person, die im Sommer dagewesen sei, auf seinem Zimmer tot habe liegen sehen. Er streichelte mich, sagte, ich hätte nicht recht gesehen, versprach mir alle möglichen schönen Kleider und schärfte mir ein, über alles, was ich gesehen und gehört hätte, mit niemand zu sprechen. Meine Mutter jammerte noch immer fort und erklärte immer wieder, daß sie den Vorfall anzeigen werde. Aber Riembauer fiel ihr mehrmals zu Füßen und beschwor sie, ihn doch nicht zu verraten. Als meine Mutter bei ihrer Erklärung blieb, da das Stillschweigen ja ohnehin keinen Zweck habe, weil die Nachbarsleute die Fremde bei uns gesehen und jedenfalls auch das Getöse gehört haben müßten, äußerte Riembauer, dann müsse er sich das Leben nehmen. Er zog seinen Rock an, holte aus dem Stadel einen Strick und lief mit ihm dem Walde zu. Meine Mutter und meine Schwester folgten ihm von ferne, sahen, daß er wirklich ernst machen wollte, und da sie glaubten, daß das Unglück ärger sei, wenn der geistliche Herr sich auch noch aufhänge, so liefen sie zu ihm und hielten ihn durch das Versprechen, nichts zu verraten, von der Ausführung seines Vorhabens ab. Als er mit meiner Mutter und meiner Schwester wieder nach Hause gekommen war, sprach er in meinem Beisein von einem sicheren Ort, wo man den Leichnam beerdigen könne, und wählte dazu das kleine Seitenkämmerchen linker Hand in seinem neuerbauten Stadel. Die Meinigen beruhigte er vor allem durch das Versprechen, selbst für die Beerdigung sorgen zu wollen, und dann werde gewiß nichts entdeckt werden, wenn nur das kleine Mädchen – ich war damals erst zwölf Jahre alt – niemand etwas davon sage. Um Mitternacht zwischen zwölf und ein Uhr steckte er eine Kerze in eine Laterne und ging mit einer Grabschaufel in das linke Seitenkämmerchen seines Stadels, in dem er das Loch ausgrub, in das der Leichnam hineinkommen sollte. Nach einiger Zeit hörte ich über mir ein Rumoren, machte unsere Stubentür auf, sah eine Kerze neben dem Keller stehen und den Herrn Riembauer selbst, wie er von oben herab den noch völlig bekleideten Leichnam bei den Achseln, so daß der Kopf herunterhing, rücklings über die Treppe herabschleifte. Es überfiel mich ein Grauen, und ich weiß nicht, wie er den Leichnam in den Stadel hineingebracht hat; nachher aber ging ich doch hin, und meine Mutter, meine Schwester und ich, wir sahen von der Tür aus, wie der geistliche Herr die Ermordete, die noch in ihren Kleidern war, schon in dem Loche hatte und sie eben mit Erde bedeckte. Die Blutflecken vom Hause bis zum Stadel wischte er noch in derselben Nacht weg, Haus und Zimmer reinigte er aber erst am folgenden Morgen, und zwar mit kaltem und dann mit heißem Wasser. Aber in seinem Zimmer war das Blut schon eingetrocknet; das Abwaschen half nichts; ich mußte ihm daher von dem nächsten Nachbar, dem blauen Michel, einen Hobel borgen; mit dem hobelte er aus den Dielen das Blut hinweg und warf die Spane im unteren Zimmer in den Ofen. Am Morgen nach der Ermordung, als ich eben zur Schule ging, sah ich unseren Hund einen blutigen Frauenschuh im Hofe herumzerren. Riembauer, den ich darauf aufmerksam machte, trug mir auf, ihn in die untere Stube zu tragen. Ich hob ihn, weil es mich grauste, an einem Stöckchen auf, warf ihn in der Stube auf den Boden und weiß nun nicht mehr, was mit ihm geschehen ist. Die Nachbarn fragten uns, was in unserem Hause für ein Lärmen und Weinen gewesen sei. Wir sagten darauf, wie uns Riembauer zuvor eingeschärft hatte, wir hätten wegen unseres Vaters und der zweitausend Gulden geweint, die uns Herr Riembauer abgedrückt hätte, was ja ohnehin schon hofmarkskundig war. Die Ermordete hatte einen grünen Regenschirm, der dem Pfarrer zu Pr. gehörte, mit in den Thomashof gebracht. Der geistliche Herr behielt ihn und besaß ihn noch als Pfarrer zu Priel. Ungefähr vierzehn Tage nach der Beerdigung der Ermordeten verbreitete sich im Stadel ein abscheulicher Gestank. Die Frauenspersonen, welche das Getreide ausdraschen, beschwerten sich darüber bei Riembauer, der ihnen antwortete, daß er sich nicht denken könne, woher er käme. Gleich nachher trug es sich zu, daß eine Drescherin, die in das Seitenkämmerchen gegangen war, mit ihrem Fuße an etwas stieß und, weil es darin dunkel war, nach Licht rief, um nachzusehen, was es wäre, weil das Ding, an das sie gestoßen hatte, etwas anderes sein müsse als ein Stein. Riembauer verhinderte das, eilte auf sein Zimmer und legte ein Schloß vor die Tür des Kämmerchens, das vorher immer offengestanden hatte. In der Stube erzählte er uns das alles und sagte, es sei ein aus dem Grabe hervorragender Fuß der Nandel gewesen. Am Abend desselben Tages trug er Sand an diese Stelle und füllte das Grab besser auf.« So lautete Katharinas Aussage. Aber es war mit diesem entsetzlichen Verbrechen, dessen sie den Pfarrer Riembauer bezichtigte, noch nicht genug: ihre Anschuldigung ging noch weiter. Es war ihre feste Überzeugung, daß der Mörder der Eichstädter auch den Tod ihrer Schwester und ihrer Mutter auf dem Gewissen habe. Sie beteuerte, er habe beide vergiftet, und führte dafür mehrere Indizien an, die für die scharfe Auffassungsgabe des jungen Mädchens zeugten. Nachdem Katharina eine Weile von Hause weggewesen war und unter fremden Leuten gelebt hatte, wurde sie eilends aus Regensburg, wo sie sich gerade aufhielt, nach Hause ins Pfarrhaus zurückgerufen, um die Küche zu versorgen, da ihre Schwester plötzlich erkrankt sei. Sie kam, um zwei Todkranke und bald zwei Leichen zu finden. Riembauer rief keinen ordentlichen Arzt zur Pflege herbei. Die Arzneien besorgte er selbst bei einem Bader, gab sie ihrer Schwester selbst ein, ja drängte sie ihr gegen ihren Willen auf. Er ließ keinen Geistlichen zu ihr. Eines Tages hatte Katharina vom Bader eine Arznei holen müssen. Nachdem Magdalena diese Arznei eingenommen hatte, wurde sie ohnmächtig und starb. Der Leichnam war ungewöhnlich aufgedunsen und voller Brandflecke. Das Blut lief ihm zu Nase und Mund heraus. Der Bader vermutete, die Tote sei schwanger gewesen. Übrigens hatte die Mutter, wie auch Magdalena selber, mit Riembauer oft Streit gehabt, und Magdalena hatte sogar mehreremal ihren Dienst verlassen wollen trotz des nahen Verhältnisses, das sie an Riembauer band. Daher habe Riembauer in beständiger Angst geschwebt, daß sie einmal im Zorn die Tat verraten könne. Die Leute im Dorfe, die nichts von diesem Ereignis wußten, hätten aber jedenfalls gemeint, die Magdalena sei von ihm schwanger gewesen, und alle habe ihr plötzlicher Tod erschreckt. Ähnlich sei es bei dem Tode der Mutter hergegangen. Noch ein drittes Verbrechen warf Katharina dem Pfarrer vor: er sei damit umgegangen, auch sie selbst ums Leben zu bringen. Schon vor längerer Zeit hatte ihre Schwester Magdalena warnend zu ihr gesagt, Riembauer hätte geäußert, er wolle zweihundert, ja dreihundert Gulden nicht ansehen, wenn er nur jemand fände, der sie aus der Welt schaffe. »Denn das Mädel wird immer größer und verständiger, und am Ende kann man ihr nicht mehr Heiratsgut genug geben, um sie zum Schweigen zu bringen.« – Nach Magdalenas Tode hatte sie Riembauer durchaus nicht von sich lassen wollen. Ja er hatte ihr achttausend Gulden Heiratsgut versprochen, wenn sie bleiben würde. Aber Katharina ließ sich nicht überreden, und sie blieb nicht. Da Riembauer sich alle Habseligkeiten der Magdalena ohne weiteres angeeignet hatte, sagte sie beim Fortgehen zu ihm: »Herr Pfarrer, ich vergesse das Vergangene nicht.« Riembauer erwiderte darauf: »Es wird dich mehr treffen als mich; ich weiß schon, was ich zu sagen habe. Deine Mutter und deine Schwester sind tot, die können nicht mehr reden; und die zwei, werde ich sagen, haben die Weibsperson umgebracht.« Auch späterhin machte er noch Versuche, sie wieder in seine Dienste zu ziehen, und Katharina schwor darauf, daß sie es nur ihrer Weigerung und Vorsicht zu verdanken habe, daß sie noch am Leben sei. Wer brachte nun alle diese furchtbaren Anschuldigungen vor? Es war ein siebzehnjähriges Bauernmädchen, das von Ort zu Ort, von Dienst zu Dienst zog und wegen seines träumerischen Wesens und seiner aufgeregten Phantasie überall bekannt war. Es zeugte gegen einen Priester, der beim Landvolke im höchsten Ansehen, ja im Rufe der Heiligkeit stand, und gegen den auch nicht der geringste Verdacht vorlag, denn was wir von seinem Lebenswandel wissen, war nur einzelnen und auch denen nur zum Teil bekannt. Sein Ruf war nicht etwa nur durch Scheintugenden erworben worden: Riembauer war ein in den ernstesten Studien bewährter Mann, ein ausgezeichneter Kanzelredner, treu in seiner Pflicht und hatte erst vor kurzem durch ein glänzendes Examen den Ausspruch bewährt, den seine Lehrer früher beim Abgange vom Gymnasium über ihn getan hatten, nämlich daß er eine Zierde seiner Kirche werden würde. Darf man sich wundern, daß man zunächst geneigt war, diese gräßliche, abenteuerliche und ungeheuerlich erscheinende Geschichte für die Erfindung einer kranken, aufgeregten Einbildungskraft zu halten? Aber das Bauernmädchen erzählte so zusammenhängend, so eingehend und so bestimmt. Es zeigte Verstand, Ruhe, Unbefangenheit und Zuversicht, so daß ihm der Richter unwillkürlich dann doch Glauben schenken mußte, und da es die Mittel zur Nachprüfung seiner Erzählung selbst an die Hand gab, so leitete man sogleich die Untersuchung ein. Der Thomashof zu Oberlauterbach, der früher dem Pfarrer Riembauer gehört hatte, war jetzt in der dritten Hand und Riembauer an einem weit entfernten Ort angestellt. In aller Stille durchsuchte man daher den Hof. Die Örtlichkeit war ganz so, wie Katharina sie geschildert hatte. In dem vom Pfarrer Riembauer errichteten Stadel fand man linker Hand ein Seitenkämmerchen. In sehr geringer Tiefe schon entdeckte man beim Nachgraben einen Frauenschuh und ein weibliches Gerippe mit einem Schädel, der an beiden Kiefern die schönsten weißen Zähne aufwies. Auf den Dielen in dem Zimmer, das Riembauer bewohnt hatte, waren eine Menge Flecke. Sie wurden auf den ersten Blick als Blutflecke erkannt. Als man sie mit warmem Wasser befeuchtete, stellten sie sich in heller Blutröte dar. Außerdem waren an den Dielen Unebenheiten sichtbar, die offenbar von ungeschickten Versuchen mit dem Hobel herrührten. Zu allem Überflusse bekundete auch der Nachbar, der sogenannte blaue Michel, daß vor ungefähr sechs Jahren die Frauenknechtschen bei ihm einen Hobel geborgt hätten. Auf diese starken Verdachtsmomente hin, die die Glaubwürdigkeit der Anzeige in hohem Grade unterstützten, wurde Riembauer verhaftet und nach Landshut gebracht. Sein Benehmen dabei war sehr merkwürdig. Er erschien weder entrüstet noch verwundert. Er beteuerte weder seine Unschuld, noch sprach er von einem Mißverständnis. Vielmehr kam er seinen Richtern offen entgegen und sagte ihnen, darüber wundere er sich durchaus nicht, was man gegen ihn vornehme, er sei vielmehr nach dem unglückseligen Vorfall, in den er ohne seine Schuld verwickelt worden wäre, darauf vorbereitet, und er wolle dadurch, daß er alles, was er wisse, offen bekenne, dem Richter entgegenkommen. Ehe ihm noch der Grund seiner Verhaftung mitgeteilt worden war, erklärte er, er könne sich sehr wohl denken, daß es sich um die Anna Eichstädter handle, und gab aus freien Stücken folgende Erklärung zu Protokoll: Mit dem unglücklichen Mädchen sei er schon von seiner früheren Anstellung in Hirnheim her in allen Ehren bekannt gewesen. Sie habe stets großes Vertrauen in ihn gesetzt und ihm fünfzig Gulden von ihrem Ersparten zum Aufheben gegeben und ihn auch immer gebeten, sie als Köchin anzunehmen, wenn er später einmal eine Pfarre erhalten habe. Er habe es ihr versprochen, doch nur unter der Bedingung, daß sie sich gut aufführe. Nachdem er von Hirnheim versetzt worden sei, habe er nichts weiter von ihr gehört, als daß sie ihn ab und zu um Rückgabe eines Teils jener fünfzig Gulden gebeten habe. Während er aber zur Prüfung in München gewesen sei, habe sie ihn in Lauterbach aufgesucht und die Familie Frauenknecht durch ihre Angabe, daß er sie als Köchin bei sich aufnehmen werde, nicht wenig erschreckt. Von ihrem traurigen Tode dagegen wußte er die genauesten Mitteilungen zu geben. Es sei am 3., 4. oder 5. November gewesen, als er von Pirkwanz, wo ein Herr von Härter beerdigt worden sei, nach dem Leichengottesdienst in der Dämmerung nach Lauterbach zurückgekehrt sei. »Ich ging sogleich«, fuhr er fort, »auf mein Zimmer, fand die Tür offen, die damals noch kein Schloß hatte, und sah auf dem Boden eine Person liegen. Ich meinte, es wäre jemand von den Leuten im Haus, und rief daher laut: ›Was ist das? Was gibt's?‹ Ich erhielt aber keine Antwort, befühlte nun die auf dem Boden liegende Person und merkte jetzt zu meinem unaussprechlichen Schrecken, daß sie völlig leblos war. Voll Entsetzen lief ich in die untere Stube, wo ich die Bäuerinmutter mit ihrer Tochter Magdalena traf, die sich aneinander anhielten und wie Espenlaub zitterten. Auf meine erste Frage: ›Was ist da oben geschehen?‹ergriffen mich Mutter und Tochter unter Weinen und Schreien bei den Händen und baten mich, vor allem zu schweigen. Dann erfuhr ich zu meinem größten Erstaunen, daß die gleiche Frau, die mich schon während meines Münchener Aufenthaltes hatte besuchen wollen, an diesem Nachmittag wieder in den Thomashof gekommen sei und in mein Zimmer habe gehen wollen. Mutter und Tochter seien nun mit ihr in einen Streit geraten, dabei habe die Eichstädter, denn die sei es gewesen, zugestochen oder zustechen wollen, Magdalene habe daraufhin mein Rasiermesser ergriffen und die andere in den Hals geschnitten. Die Ursache dieses erbitterten Streites sollte gewesen sein, daß die Eichstädter geäußert hatte, sie wolle Köchin bei mir werden und habe hierauf mein Versprechen erhalten, und Mutter und Tochter Frauenknecht müßten deshalb nun aus dem Hause ziehen. Später zündete ich mir ein Licht an und erkannte wirklich in der auf meinem Zimmer liegenden Person die Eichstädter. Nun sagte ich den Frauenknechtschen, nach einem solchen Auftritte könne ich nicht mehr bei ihnen bleiben, und wollte aus dem Thomashof fortgehen. Sie aber hielten mich mit beiden Händen fest, sagten unter Weinen und Jammern, um alles in der Welt, sie wollten mir geben, was ich verlange, und von dem Kaufpreis für den Thomashof so viel ablassen, wie ich wolle. So ließ ich mich denn endlich überreden, schaffte mein in dem oberen Zimmer stehendes Bett in den Hausflur herab und übernachtete hier. Am anderen Morgen ganz früh ging ich fort, der Leichnam blieb unterdessen in meinem Zimmer. Als ich gegen Abend wieder auf meine Stube kam, sah ich hier die tote Eichstädter schon auf einer Misttrage liegen. Mutter und Tochter sagten mir, sie wollten sie in dem Seitenkämmerchen des Stadels vergraben. Ich erwiderte ihnen, sie möchten sie hintun, wo sie wollten, ich könne ihnen nicht helfen. Abends zwischen acht und neun Uhr trugen nun Mutter und Tochter den Leichnam auf einer Misttrage in das Stadelkämmerchen und bedeckten ihn mit der Erde, die sie schon ausgehoben hatten. Am anderen Morgen besah ich mir die Stelle und fand, daß nur die lockere Erde über den Leichnam gebreitet war. Nachdem ich beide darauf aufmerksam gemacht und zu ihnen gesagt hatte, daß die Sache leicht entdeckt werden könne, wenn ein Mensch oder ein Tier in den Stadel komme, nahmen sie Sand und Steinbrocken und überdeckten damit die Grabstätte. Einige Nächte schlief ich noch in der Hausflur; nachdem aber mein Zimmer gereinigt worden war, zog ich wieder hinauf und blieb auch zur Nacht oben.« Ein gemeiner Verbrecher hätte vielleicht alles in Abrede gestellt, frech geleugnet und abgewartet, was ihm bewiesen werden könnte. Riembauer zeigte sich als ein klug berechnender Mann. Indem er dem Richter in aller Offenheit mit einer vollständigen Aussage entgegenkam, wollte er dessen Vertrauen gewinnen und die Mine, die man ihm gelegt hatte, durch eine Kontremine sprengen. Schritt für Schritt erzählte er mit geringen Abweichungen die Geschichte so, wie er annehmen mußte, daß die Anklägerin sie vorgebracht haben würde. Er zeigte sich schuldbewußt, aber seine Schuld bestand nur darin, daß er aus christlichem Mitleid geschwiegen hatte, weil er doch die Tat nicht ungeschehen machen konnte, und aus einem Angeklagten wurde so ein Ankläger, freilich nur gegen Personen, auf deren Mund der Tod ein Siegel gelegt hatte. Der Tatbestand des Verbrechens stand also fest. Nur über die Täterschaft lagen widersprechende Angaben vor. Nach Riembauers Angabe sollten also Magdalena Frauenknecht und ihre Mutter die entsetzliche Mordtat begangen haben, und zwar deshalb, weil die Eichstädter Pfarrköchin werden wollte und die Magdalena es schon war. Die Eifersucht ist ein furchtbares Motiv und hat furchtbare Taten hervorgebracht. Aber wie unbedeutend erschien hier der Grund. Magdalene war im vollen Genuß aller Rechte, die sie überhaupt besitzen konnte, die Eichstädter hatte sie einmal vor langen Jahren besessen, und es hatte durchaus nicht den Anschein, als ob sie sich wieder in den Besitz dieser Rechte setzen könnte; denn die Frauenknechts hatten den Pfarrer ganz auf ihrer Seite. Dafür sprach außerdem die Aufgebrachtheit der Eichstädter, die den Frauenknechts bekannt war, und zu der sie keinen Grund gehabt hätte, wenn Riembauer ihr mehr gewogen gewesen wäre und sie der Magdalena gern vorgezogen hätte. Aber die Leidenschaft ist blind. Sie handelt oft ohne Not gegen ihr eigenes Interesse. Jedenfalls aber muß der sonstige Charakter der angeschuldigten Personen für die Möglichkeit einer verbrecherischen Handlung sprechen. Magdalena aber besaß, wie Riembauer selbst angab, ein sanftes, gutartiges weibliches Gemüt. Sie war ein furchtsames, ängstlich schüchternes Mädchen. Es ist nicht einzusehen, was sie plötzlich in eine rücksichtslose Mörderin umgewandelt haben sollte. Außerdem war die Eichstädter stark, groß, breitschultrig, von kräftigem Muskelbau, Magdalena dagegen klein, mager, schmächtig und schwächlich. Wie wäre es möglich gewesen, daß die kleine Schwache der großen Starken die Gurgel hätte durchschneiden können? Und das sollte noch dazu mit einem Rasiermesser geschehen sein. Greift aber eine Frauenhand nach dieser Waffe, die bei ihrer Beweglichkeit sehr unsicher ist und häufig denen, die sie gebrauchen, Schaden bringt? Im offenen Streite, von dem Riembauer spricht, kann man jemand wohl damit verwunden, aber um der Eichstädter die Gurgel abzuschneiden, hätte sie sich nicht wehren dürfen, sondern stillhalten müssen wie eine Puppe. Damit war für den Richter die völlige Unmöglichkeit, daß Magdalena die Täterin gewesen sein könne, dargetan, und die Schuld fiel mit verdoppeltem Gewicht auf Riembauer zurück, der die Tat selbst eingeräumt hatte und nur einen falschen Täter vorgeschoben haben mußte. Überdies lieferte sein Benehmen während der Gefangenschaft unzweideutige Beweise dafür, daß er sich seiner Schuld wohl bewußt war. Er suchte seine Wächter zu bestechen und schrieb an alle Personen seiner näheren Bekanntschaft ausführliche Briefe mit Anweisungen, wie sie für ihn Zeugnis ablegen sollten. Er bat darum, sie möchten aussagen, daß die verstorbene Magdalena sich ihnen gegenüber selbst als Mörderin an der Eichstädter bekannt habe. So drang er in den Pfarrer K., er solle das Gewünschte aussagen, und zwar einmal um ihrer brüderlichen Liebe willen, dann aus Rücksicht auf die »gute Nandel«, seine Köchin, weiter in Hinsicht auf seine, Riembauers, Freunde, ferner, um das Ansehen der Geistlichkeit nicht zu schmälern, auf die der Fall einen Schatten werfen könnte, und endlich und vor allem wegen der Gläubigen, denen diese Dinge ein Ärgernis sein müßten. Seiner Köchin Anna Weniger schärfte er ein, ja den grünen Regenschirm schleunigst auf die Seite zu schaffen. Außerdem machte er den freilich vergeblichen Versuch, durch Bestechung Einsicht in die Untersuchungsakten zu erlangen. Das alles wurde entdeckt. Er wurde in ein anderes Gefängnis gebracht und erhielt andere Wächter. Sogleich erkannte er den Grund dieser Maßnahme und verfiel auf eine neue List, um die Beweise, die für sein Schuldbewußtsein sprachen, zu entkräften. Er erklärte dem Richter, eine wichtige Entdeckung gemacht zu haben, nämlich die, daß seine Verstandeskräfte geschwächt seien und daß er aus der leicht erklärlichen Mißstimmung über seine Lage in den letzten Wochen in einen vorübergehenden Wahnsinn verfallen sei und in diesem Zustande Dinge getan und geschrieben habe, über die er keine Rechenschaft geben könne. Dabei bemühte er sich, nach irgendeiner Jesuitenlogik auseinanderzusetzen, daß jemand in gewissen Tagen wohl den sensus externus und auch den sensus internus besitzen könne, trotzdem aber bei seinen Handlungen des sensus intimus ermangle. Dieser sensus intimus nun, auf den alles ankomme, habe ihm in der letzten traurigen Zeit vollkommen gefehlt. Vier Jahre lang, in neunundneunzig Verhören, blieb Riembauer, ohne einen Umstand zurückzunehmen, bei der Angabe, die Magdalena habe die Eichstädter ermordet, und er habe nur aus christlicher Liebe und durch eine falsch verstandene Priesterpflicht verleitet, dazu geschwiegen. Er könne von dieser Aussage nicht abweichen, »wenn man ihm auch, wie dem heiligen Bartholomäus, die Haut über den Kopf ziehe. Ja, wenn er schon auf dem Schafott stehe und tausend Teufel hinter ihm, werde er sie noch mit seinem letzten Hauche in die Welt hinausrufen.« Riembauer fiel in diesen vier Jahren nie aus seiner Rolle. In den Verhören zeigte er stets die ruhige Gelassenheit eines Dulders und pflegte die Fragen des Richters mit einem süßen Lächeln zu beantworten. Fuhr er einmal auf wie im Gefühle schwerbeleidigter Unschuld, so stimmte er sich sogleich wieder zum milden Tone der Sanftmut herab und bat, ihm seine »Wärme« nicht übelzunehmen, die bei einem Menschen begreiflich sei, dem Wahrheiten, die doch auf der Hand lägen, immer und immer wieder nicht geglaubt würden, und der einem wehrlosen Schaf gleiche, das von den bissigen Hunden angefallen werde. Zuweilen, wenn ihm der Richter einmal recht scharf zuleibe ging, redete er zu ihm im Tone des Kanzelredners, dann aber brach er wieder über die unerhörten Lügen, »die der Teufel gegen ihn erfunden habe«, in helles Gelächter aus. Zu Tränen brachte er es nie, obwohl er sich große Mühe gab, welche zu vergießen. Der Richter versuchte, Riembauer von der Ungereimtheit seines Märchens zu überzeugen, indem er an seinen gesunden Menschenverstand appellierte. Es half nichts. Kein Widerspruch war so seltsam, daß er nicht sogleich eine ausgleichende Hypothese für ihn bereit hatte. Machte man ihn auf Magdalenas sanften Charakter aufmerksam, so hielt er eine große Rede über die Macht der Eifersucht und die Leidenschaftlichkeit des weiblichen Geschlechts im allgemeinen. Zeigte man ihm die Unmöglichkeit der Tat, so streifte er mit seiner wie gewöhnlich lächelnden Miene die Halsbinde ab und machte an seinem eigenen Halse auf das anschaulichste deutlich, wie die Operation leicht und schnell habe verrichtet werden können. Sei auch ein Rasiermesser eine zweifelhafte Waffe und eine Mädchenhand schwach, so sei in der Natur doch ein gewisser Motus primo primus , der in dem Augenblick, in dem das Messer einmal angesetzt wäre, sogleich in der Hand zu wirken anfange und ihr eine mehr als gewöhnliche Kraft verleihe. Vor allem kam es ihm darauf an, die Glaubwürdigkeit der Katharina zu verdächtigen. Ganz besonders aber suchte er bei den Gegenüberstellungen auf die Zeugen einzuwirken, indem er einmal ihr Mitleid zu erregen, ein andermal sie durch Gefühle der Ehrfurcht für seinen heiligen Stand zu beeinflussen und ihnen endlich durch eine gemachte Amtswürde und salbungsvolle Predigten zu imponieren suchte. Gelangen ihm alle seine Künste nicht, so verdächtigte er die Zeugen und rief in heiligem Zorn über die Verruchtheit der Menschen alle Strafen des Himmels auf ihr Haupt herab. Als er einst von den Zeugen bis zur Evidenz der Unwahrheit überführt war und seine Künste ihn verließen, rief er mit funkelnden Augen aus: » Quis contra torrentem! Wenn dreißigtausend Menschen daständen und sagten, der Teufel sei weiß, so werde ich doch allezeit behaupten, der Teufel sei schwarz, so wie ich auch jetzt behaupten muß, daß ich die Wahrheit geredet habe, und nicht jene.« Dabei versicherte er oft, sein Gemüt gleiche einer Taube ohne Galle, und er wünsche dem Richter nur einen Zauberspiegel, in dem er die Reinheit seiner Seele lesen könne. Ja, einst gab er folgende wörtliche Erklärung: »Mein Herz schaudert bei einer solchen Beschuldigung. Um zu begreifen, wie unwahrscheinlich sie ist, bitte ich, nur einmal meinen priesterlichen Charakter zu erwägen. Ich habe gewußt, daß der Priester durch Mord sogleich irregularis wird, excommunicationem majorem ispo facto illatam incurrere , und daß David die Schuld am Tode des Urias teuer gebüßt hat und nicht mehr würdig war, den Tempelbau zu beginnen. Wie wäre es nun möglich, daß ich, indem ich Gott, Seele und Seligkeit und ewige und zeitliche Strafgerichte vergaß, mit Händen, die noch von unschuldigem Blute rauchten, mich in das Heiligtum des Herrn hätte hineinwagen, die Geheimnisse der Religion hätte ausspenden und mich so hätte von Abgrund zu Abgrund stürzen können?« Da es nutzlos gewesen war, an den Verstand des Angeschuldigten zu appellieren, wandte der Richter sich nun an sein Herz und an seine Einbildungskraft. Am Allerseelentage 1815, dem Tage, an dem acht Jahre vorher der Mord begangen worden war, wurde nachmittags um vier Uhr das achtundachtzigste Verhör eröffnet. Es zog sich bis in die Nacht hin. Riembauer blieb unerschütterlich. Da redete ihm der Richter noch einmal eindringlich zu Herzen und hob plötzlich ein Tuch auf, unter dem auf einem schwarzen Kissen ein Totenkopf lag, an dem zwei Reihen der schönsten Zähne noch deutlich zu erkennen waren. Riembauer sprang empor, riß die Augen auf, starrte den Richter an, lächelte dann wie gewöhnlich, trat rasch drei Schritte zur Seite, um dem Schädel nicht in die drohenden Augenhöhlen sehen zu müssen, faßte sich aber bald wieder, und indem er zweimal von der Seite her auf den Schädel zeigte, sprach er: »Mein Gewissen ist ruhig. Wenn dieser Totenkopf hier reden könnte, würde er sagen: Riembauer ist mein Freund, er war nicht mein Mörder. – – Ich fühle mich – ich brauche nicht Luft zu schöpfen; aber das schmerzt mich, daß ich so einem Verdacht ausgesetzt werde und mir so Schlimmes zur Last gelegt wird. Morgen (Riembauer verlegte absichtlich von Anfang an den Mordtag auf den folgenden Tag, den 3. November, um auch dadurch die Genauigkeit der Aussage Katharinens zu verdächtigen), morgen jährt es sich, daß ich, als ich von Pirkwanz zurückkehrte, nicht nur wie heute diesen Totenkopf, sondern den ganzen Körper tot in meinem Zimmer fand. Als Staatsbürger bedarf ich immer der Gnade Sr. Majestät, aber als Verbrecher bedarf ich ihrer nicht.« Am Schluß der Verhandlung führte ihn der Richter noch einmal vor den Totenkopf. Sein innerer Kampf war fühlbar, aber mit heuchlerischem Lächeln und in feierlichem Tone sprach er zu dem Schädel: »O, wenn du sprechen könntest, so würdest du meine Aussage bestätigen.« Die Akten umfaßten, als sie im Oktober 1816 zur Verhandlung eingesandt wurden, zweiundzwanzig Foliobände. Als darauf im Oktober 1817 in der achten Sitzung mit Erstattung des Hauptvortrages angefangen worden war, wurde er durch eine Meldung des untersuchenden Gerichts unterbrochen. Riembauer hatte zwar nicht bekannt, aber die Aussage verändert, jedenfalls um das Urteil zu verzögern. Er habe den Heiligen Geist um volle Erinnerung angefleht, sagte er, und dieser habe ihm gezeigt, daß er sich geirrt habe. Er habe nicht aus eigener Wissenschaft gesprochen, als er die Katharina entschuldigte, jetzt erinnere er sich genau, daß er eines Tages von einer Frau W. gehört habe, eine gewisse Katharina Schmidt habe ihr eine Äußerung der Magdalena Frauenknecht mitgeteilt, nach der nicht diese, sondern ganz allein ihre Mutter die Eichstädter ermordet haben sollte. Die Untersuchung begann aufs neue, wurde aber wieder durch einen Zwischenfall unterbrochen. Ein Jude, der einen Mord begangen hatte und den seltsamen Namen Lammfromm führte, wurde zur Hinrichtung abgeführt. Es geschah am 20. November. Riembauer sah ihn von seinem Gefängnis aus den Weg zum Schafott antreten. Seine Standhaftigkeit, seine Ruhe und seine Heiterkeit befremdeten ihn. Als er seine Verwunderung darüber äußerte, wie ein Mörder, und noch dazu ein Jude, zu einer solchen Freudigkeit im Sterben habe gelangen können, antwortete man ihm, Lammfromm sei erst von dem Augenblick an, da er aufrichtig bekannt und sich mit seinem Gewissen ausgesöhnt habe, in diese Stimmung versetzt worden, die ihn dann bis zu seinem Tode nicht verlassen habe. Riembauer wurde von nun an unruhig, er aß und trank wenig und ließ um ein Verhör bitten, weil er an einer Krankheit seines Gewissens leide, »die vielleicht durch eine aufrichtige Beichte geheilt werden könne«. Im Verhör, es war gerade das hundertste, fiel er auf die Kniee nieder und sprach dann davon, daß er das Leben satt habe, und von allerhand Visionen, die ihn während der Nacht plagten. Auf die Bemerkung des Richters, daß die Ursache seiner Gemütszerrüttung nur in seiner eigenen Schuld zu suchen sei, antwortete er jedoch, nein, nur die schlaflosen Nächte seien Ursache seiner Ermattung, die Geschichte sei so gewesen, wie er sie erzählt habe. Der Richter strengte nun seine letzte Kraft an, ihn zu bewegen, daß er durch ein unumwundenes Geständnis der Wahrheit endlich einmal sein Herz erleichtern möge. Da brach die Rinde. Er bekannte, nachdem er um den Schutz der Regierung für seine unschuldigen Kinder und für seine letzte Köchin gefleht hatte: »Ich bin es, der die Anna Eichstädter ums Leben gebracht hat.« Sein neues Bekenntnis, das er in dreizehn folgenden Verhören wiederholte, berichtigte und ergänzte, stimmt freilich im allgemeinen mit dem überein, was wir aus der Aussage der Katharina Frauenknecht bereits wissen, es ist aber psychologisch von solcher Wichtigkeit, daß wir es im wesentlichen hier aufführen müssen. Die Eichstädter hatte ihm durch Mahn- und Drohbriefe, vor allem aber durch ihr Verlangen, sie als Pfarrköchin ins Haus zu nehmen, einen solchen Schrecken eingejagt, daß er befürchtete, durch ihre leidenschaftlich unbesonnene Zudringlichkeit vor aller Welt entlarvt, um Ehre und guten Namen gebracht, vielleicht sogar abgesetzt oder wenigstens von der Beförderung ausgeschlossen zu werden. Alle seine Vorstellungen halfen nichts. Seine Ehre, sein Stand, sein öffentliches Ansehen, alles, was ihm heilig und teuer sein mußte, war durch die Ankunft der Eichstädter in Oberlauterbach bedroht. Da fiel ihm der Grundsatz des Pater Benedikt Stattler in dessen Ethica christiana ein, nach dem erlaubt ist, einem anderen das Leben zu nehmen, wenn man seine eigene Ehre und seinen eigenen guten Ruf nicht anders zu retten vermag, denn die Ehre sei noch ein höheres Gut als das Leben, und gegen denjenigen, der unsere Ehre angreift, müsse uns das gleiche Recht zur Notwehr zustehen wie gegen einen Räuber. Er dachte nun über diesen Grundsatz nach, den der Professor Stattler ihm als jungem Geistlichen in seinen Lektionen expliziert hatte, fand, daß er ganz auf seinen Fall paßte, und machte sich ein dictamen practicum daraus. Meine Ehre, dachte er sich, geht durch die Eichstädter, wenn sie nach Lauterbach kommt und ihre Drohungen wahr macht, verloren, ich werde vom Konsistorium removiert, auch mein ganzes Vermögen ist dann verloren, und mein Ruf in der Diözese ist dahin. Schon seit dem Auftritt bei Kumpfmühl bis zu Ankunft der Eichstädter am 2. November 1807 hatte er oft über jenen Stattlerschen Grundsatz nachgedacht, aber es blieb alles noch Idee, und er dachte noch nicht an die Art und Weise seiner Anwendung. Da nahte der verhängnisvolle November 1807, in dem Riembauer der Eichstädter dreißig Gulden Kostgeld für ihr Kind vorausbezahlen sollte, aber keinen Kreuzer, sondern nur Schulden hatte. Jeden Augenblick mußte er erwarten, daß sie kommen würde. Am Allerseelentage nun, als er abends mit der Magdalena Rüben vom Felde nach Hause fuhr, sah er zu seinem größten Schrecken wirklich die Eichstädter in den Thomashof treten. Er traf sie in der unteren Stube und nahm sie nach einer kurzen Unterredung mit hinauf. Einen Augenblick dachte er daran, sie über die Treppe hinabzuwerfen. Da ihm aber einfiel, daß sie durch den Fall nur etwas brechen und das Übel noch ärger werden könnte, unterließ er es und nahm sie mit in sein Zimmer. Die Eichstädter erklärte ihm hier, sie wolle jetzt ein für allemal wissen, woran sie sei; sie verlange, daß er sie als Köchin aufnehme und die Magdalena entlasse. Aber auch nachdem er ihr seine Verhältnisse und die Unmöglichkeit, ihr Verlangen zu erfüllen, auseinandergesetzt hatte, so umständlich und so eindringlich er konnte, bestand sie auf ihrem Willen. Da ging er hinunter, angeblich um Bier zu holen, in Wahrheit aber, um sein Rasiermesser und ein Brotmesser zu sich zu stecken. An dieser Stelle aber nimmt der Verbrecher noch in seinem letzten Bekenntnis zu einer höchst unwahrscheinlichen und unmotivierten Lüge seine Zuflucht, um wenigstens einen Teil der Schuld von sich auf eine Tote abzuwälzen. Er sagt, die Magdalena habe ihn in der Unterstube dringend aufgefordert, die Eichstädter zu ermorden. Eine ganz genaue Erzählung des eigentlichen Mordfalles hat man aus Riembauers Munde nicht erhalten. Er warf einzelne Momente zusammen, um das Gräßliche des Vorfalls abzuschwächen. Wahrscheinlich suchte er, als er wieder in die Oberstube trat, die Tobende zu beschwichtigen, schmeichelte ihr durch freundliche Worte, bog ihren Kopf mit einer Gebärde, als ob er sie küssen wolle, rückwärts und begann dann sein grausiges Werk, Auch jetzt, erklärte er, sei ihm der Grundsatz des Pater Stattler wieder eingefallen. Er ergriff zuerst das Brotmesser und stieß es der Ahnungslosen in den Hals. Als er zu starken Widerstand fand, hielt er sie von hinten beim Halse fest, schlug sie unerwartet auf den Kopf und steckte ihr den Finger in den Mund, um sie zu erdrosseln. Dabei rief er ihr zu: »Mach Reu und Leid, du mußt sterben.« Sie bat ihn flehentlich um ihr Leben. Er aber »nahm nun das Rasiermesser aus der Tasche, brachte, indem er die Eichstädter von hinten umarmte, mit der rechten Hand die Schneide an ihren Hals und half mit der linken Hand das Messer mit der Fingerspitze in die Gurgel eindrücken.« Sie stand noch drei bis vier Minuten, nachdem er das Messer hatte fallen lassen, ganz aufrecht da. Er flehte sie an: »Mariandl, ich bitte dich und Gott um Verzeihung. Du wolltest es selber so. Bitte zu Gott um Verzeihung deiner Sünden, und ich gebe dir die Absolution.« Er gab ihr die Absolution als in casu necessitatis . Nun brachen ihr die Kniee, er faßte sie rücklings in beide Arme und ließ sie sanft auf den Boden nieder, damit sie nicht falle. Dann sprach er der Liegenden noch geistliche Trostsprüche zu, bis sie mit den Füßen zu zappeln anfing und ihre Lebensgeister entflohen. Darauf stieg er die Treppe hinunter und befahl den Frauenknechtschen das tiefste Schweigen. Als er sich die Hände waschen wollte, hörte er, wie oben das Zappeln und Trampeln wieder begann. Eine der Frauen rief: »Jesus Maria! Die wird wieder lebendig.« Er sprang sogleich wieder die Treppe hinan, fiel von neuem über sie her und drehte ihr die Halsbinde enger zusammen, um ihren Tod zu beschleunigen und ihre Leiden abzukürzen. Nach seiner Aussage blieb der Leichnam den ganzen folgenden Tag auf seinem Zimmer liegen, und erst in der Nacht zum 4. November wurde die Ermordete im Seitenkämmerchen des Stadels begraben. Er selbst grub das Loch. Magdalena und ihre Mutter halfen ihm den Leichnam auf einer Misttrage von oben bis in den Stadel zu tragen. Es ist möglich, daß Katharina, die den Vorgang von unten her beobachtete, nur den Pfarrer sah, da der voranging. Riembauer selbst schildert diese Begräbnisszene so: »Das für den Leichnam gegrabene Loch schien zu kurz und zu flach, weshalb der Kopf und die Arme, die in einer bittenden Stellung steif geworden waren, noch weit aus dem darübergebreiteten Sand herhervorragten. Ich trat daher mit beiden Füßen auf Kopf und Leib des Leichnams und ging mit aller Gewalt meines Körpers auf ihm umher, wobei ich im Leib der Toten ein dumpfes Knurren vernahm.« Er bedeckte den Leichnam noch einmal mit Sand, und eine Weile später warf er noch eine Anzahl Ziegelbrocken über das Loch, da sich einer seiner Drescher, der in das Kämmerchen gegangen war, an den herausragenden Händen gestoßen hatte und das auch Riembauer selbst einmal begegnet war. Im Frühjahr trug er deshalb mit der Magdalena übriggebliebenen Bausand in die Kammer und ebnete damit den Boden. Nun erst störte ihn die Eichstädter nicht mehr. Einer der Schuhe der Ermordeten war beim Herabtragen auf den Boden gefallen. Er hatte ihn in kleine Stücke zerhackt und auf den Düngerhaufen geworfen. Den Regenschirm des Pfarrers, den die Elchstädter mitgebracht hatte, hatte er zu sich genommen, ebenso ihre silberne Florschnalle und ihren Geldbeutel mit etwa zwei Gulden. Zum Schluß sagte er: »Sonst weiß ich über die traurige Geschichte nichts mehr anzuführen als meinen Jammer und mein stilles Leid, und daß ich öfters für die Eichstädter Messen gelesen habe.« Von einer wahrhaften Herzenszerknirschung und aufrichtigen Reue aber fand sich in seinen Bekenntnissen keine Spur. Mit jesuitischen Kunststücken suchte er den Mord vor sich selbst zu rechtfertigen: seine Hände seien durch Schrecken, Furcht und Fassungslosigkeit regiert worden, und auf diese Weise sei der Mord zustande gekommen, ohne daß die Vernunft dabei eine Stimme gehabt habe. Auch mit dem von ihm angeführten Stattlerschen Grundsatze wußte er diese willenlose Handlung in Einklang zu bringen, denn dieser Grundsatz hätte seine Vernunft eingeschläfert, sagte er, und zwar so sehr, daß alle weiteren Handlungen rein mechanisch vor sich gegangen seien. Er bemühte sich, darzutun, daß er im Grunde genommen einen guten Zweck im Auge gehabt habe, also könne seine Tat eigentlich kein Verbrechen sein. »Ich hatte keine andere Absicht, als den öffentlichen Skandal zu verhüten, den vielen Sünden und Übeln vorzubeugen, die, wenn das Volk davon erfahren hätte, hätten entstehen müssen, und die Achtung vor meinem ehrwürdigen Stand und die Ehre des Klerus aufrecht zu erhalten. Hätte ich bei dem Volke nicht in so hohem Ansehen gestanden, so hätte ich mir eine Bloßstellung eher gefallen lassen können. So aber konnte ich voraussehen, daß die Entdeckung meiner Verbrechen eine Menge Übel zur Folge haben werde. Nun würden sich die Menschen mancherlei Sünden erlaubt, manche würden nicht mehr an Gott geglaubt, andere dies und jenes nicht mehr für so hoch und heilig geachtet haben. Da ich diese meine Absicht auf keine andere Weise als durch Ermordung der Eichstädter zu erreichen wußte, so räumte ich sie eben hinweg; diese Tat war also nur das Mittel zur Erreichung meines guten Zwecks. Ich kann daher unmöglich glauben, daß meine Absicht ein Verbrechen sei, indem ich mein öffentliches Ansehen sowie die Achtung des Klerus zu erhalten und den öffentlichen Skandal zu vermeiden suchte.« Also zum Ruhme Gottes und der Kirche wurde er ein Mörder, und zum gleichen Zwecke leugnete er vier Jahre lang seine Tat ab, wie er selbst gestand. »Nachdem ich es aber«, sagte er weiter aus, »als eine Bestimmung Gottes einsehen gelernt hatte, daß meine Tat von mir selbst entdeckt werden sollte, so gab ich alles zu.« Ja dieses Leugnen hielt er sogar noch für ein verdienstvolles Verhalten. »Ich glaube deswegen Schonung zu verdienen, weil ich meine Handlungen so einrichtete, daß sie kein öffentliches Ärgernis gaben.« Was nun die zweite Anschuldigung betrifft, die die junge Katharina Frauenknecht gegen den Pfarrer erhoben hatte, daß er nämlich ihre Schwester und ihre Mutter durch Gift aus der Welt geschafft habe, so blieb sie so fest dabei wie bei der anderen durch Riembauers endliches Geständnis in allen Hauptumständen erwiesenen Anklage. Magdalena und ihre Mutter waren bekanntlich beide plötzlich im Jahre 1809 erkrankt und erstere nach drei, die andere nach acht Tagen gestorben. Es war auch erwiesen, daß Riembauer nur unwissende Quacksalber zu Rate gezogen und der Magdalena die Arznei selbst gereicht hatte. Als man im Dezember 1813 die Leichname auf dem Kirchhofe zu Priel ausgrub, zeigten sich an beiden auffällige Erscheinungen. Das Gehirn der Magdalena war nur eingeschrumpft und beinahe so gut erhalten wie das einer frischen Leiche; das Muskelfleisch in der Bauchhöhle war zu einer zähen, bastartigen, noch faserigen Masse zusammengeschrumpft wie bei einer Mumie. Alles das erinnerte an die Kennzeichen einer Arsenikvergiftung, wie man sie etwa bei den Leichen im Ursinusschen Falle wahrgenommen hatte. Aber bei der chemischen Untersuchung des kleinen Restes der Eingeweide konnte man keine Spur von Gift entdecken. Das Medizinalkollegium sprach sich in seinem Gutachten dahin aus, daß beide Personen, wie die während ihrer Krankheit beobachteten Erscheinungen zeigten, eines natürlichen Todes gestorben seien. Ein Nervenfieber habe damals in der ganzen Donaugegend gewütet, und in der Pfarrgemeinde Priel seien fünfzehn Personen befallen gewesen. Wahrscheinlich habe ein österreichischer Soldat, der im Pfarrhofe von Mutter und Tochter aus Mitleid verpflegt worden sei, die beiden Frauen angesteckt. Vor diesem Gutachten mußten die Indizien zurücktreten. Riembauer selbst leugnete natürlich alles, obwohl die Motive zu einer solchen Tat nahe genug lagen. Auch die Angabe Katharinas, daß er ihr ebenfalls nach dem Leben getrachtet habe, wurde durch keinerlei tatsächliche Anhaltspunkte unterstützt und höchstens noch wahrscheinlich gemacht durch den Beweggrund, den man für die Tat annehmen konnte: auch diese letzte Mitwisserin aus dem Wege zu räumen. Um dem Richter einen Beweis seiner Aufrichtigkeit zu geben, bekannte dagegen Riembauer mit zuvorkommender Bereitwilligkeit, daß er zweien seiner Geliebten, darunter auch seiner letzten Köchin – die es jedoch leugnete – Mittel zur Abtreibung ihrer Leibesfrucht gegeben habe. Sein und ihr Gewissen hatte er jedoch damit beruhigt, daß ein Kind in den ersten Monaten der Schwangerschaft nach der Auffassung des Kanonischen Rechts noch als kein foetus animatus zu betrachten sei. Ebenfalls um seine Aufrichtigkeit zu beweisen und zugleich den Satz zu erläutern, daß Gedankensünden keine Verbrechen seien, gestand er, daß ihm einmal der Gedanke gekommen sei, einem Wirte, der ihm ein Darlehen verweigerte, das Haus wegzubrennen. Dann habe er auch einmal zu Gott gebetet, daß er einen Menschen, den er haßte, töten möchte. Gott habe sein Gebet erhört, und der Mensch sei wirklich gestorben. Der an der Eichstädter begangene Mord blieb der Hauptgegenstand der richterlichen Entscheidung gegen den Verbrecher. Man sollte meinen, hier hätten keine Bedenken obgewaltet, da alles klar ermittelt war, Tat, Täter, Motiv, da bei vollem Geständnis kein Gegenbeweis versucht und kein Alibi aufgestellt worden war und Riembauers ganze Verteidigung auf seiner jesuitischen Logik beruhte. Auch die Zeugenaussagen stimmten völlig mit dem Geständnis des Mörders überein und schlossen die Möglichkeit einer falschen Selbstanklage oder einer durch eine aufgeregte Phantasie hervorgebrachten Irrung unbedingt aus. Zu allem Überfluß hatte man die Leiche gefunden, und zwar in der Stellung, die der Mörder selbst bezeichnet hatte. So fehlte also nichts zur Feststellung des ganzen Tatbestandes des Verbrechens als die förmliche Obduktion der Leiche, wie sie das Gerichtsverfahren vorschrieb. Da der Leichnam aber über sechs Jahre in feuchtem Boden begraben gelegen hatte und nichts als das Gerippe und selbst das nicht ganz vollständig übriggeblieben war, konnte nicht mehr ermittelt werden, ob die eigentliche Tötung durch Abschneiden des Halses oder durch Erdrosselung erfolgt sei. Dieser Mangel erschien den erkennenden Gerichten in Bayern so wichtig, daß Franz Sales Riembauer sowohl in erster als auch in zweiter Instanz (1818) zwar als des Mordes schuldig erkannt, aber nicht zum Tode, sondern zur Festungsstrafe auf unbestimmte Zeit verurteilt wurde. Die zweite Instanz verschärfte nur den Grad der Festungsstrafe. Feuerbach hat sich in seiner ausgezeichneten Darstellung dieses Falles der Mühe unterzogen, den Beweis zu führen, wie in dem Verfahren der Mangel einer förmlichen Leichenschau durch das eigene Bekenntnis des Verbrechers in Verbindung mit den anderen Beweisen auf das vollkommenste ersetzt und dadurch diejenige Gewißheit erlangt worden sei, die den Richter berechtigte, den Angeklagten zur ordentlichen Strafe zu verurteilen. Wir glauben vor unseren juristischen wie vor unseren nichtjuristischen Lesern dieser Ausführung überhoben zu sein. Wenn der Tod eine Strafe für den vollbrachten Mord ist, welcher Mörder hätte ihn dann vollständiger verdient als Franz Sales Riembauer, gleichviel ob der Tod seines Opfers durch den Schnitt in die Gurgel oder durch das spätere Erwürgen erfolgt ist, und das allein ist es, was überhaupt zweifelhaft blieb. In beiden Fällen hatte Riembauer den festen und bestimmten Willen, die Eichstädter umzubringen, und das Resultat war, daß sie unter seinen Händen starb. Noch viel seltsamer aber mutet der zweite Grund an, den auch der Richter der zweiten Instanz anführte, wenn er die ordentliche Strafe ausschloß, »weil Riembauer sonst als Verbrecher nicht berüchtigt und derselbe nicht kraft besonderer, hinreichend erwiesener, nicht aus dem Geständnisse des Inquisiten selbst, sondern anderswoher erhellender Umstände mit Bestimmtheit als eine Person zu betrachten ist, zu welcher man sich eines Mordes versehen kann.« Zu wem kann man sich denn dann eines bestimmten Verbrechens versehen, wenn die Taten und Gesinnungen eines Riembauer diesen nicht als fähig bezeichnen, ein Verbrechen zu begehen? Wenn ein Erbschleicher in Verdacht des Vatermordes gerät, muß er denn dann schon früher einmal seinen Vater ermordet haben, damit man ihn für fähig halten kann, die Tat zu begehen? Es bedarf keines Wortes mehr darüber, daß für dieses Verbrechen die ordentliche Strafe in ihrer ganzen Schwere gerechtfertigt gewesen wäre. Eine Walpurgisnacht in Finnland Eine Tagereise nördlich von Frederikshamn in der Provinz St. Michel liegt im Sprengel Maendyhaju das Dorf Partsimaa, eins von jenen weitgebauten Dörfern, in denen ein Nachbar von dem andern eine halbe Stunde und weiter entfernt wohnt. In dem Dorfe lebte Anfang der fünfziger Jahre des vorigen Jahrhunderts ein Schreiner namens Gustav Luóranen, ein kräftiger, starkgebauter Mann von ungewöhnlicher Größe. Das blonde Haar, das breite Gesicht mit den festen bestimmten Zügen und die blauen Augen verrieten die germanische Abstammung. Er war der uneheliche Sohn einer armen Tagelöhnerin; in Dürftigkeit aufgewachsen, wurde er nach dem frühzeitigen Tode seiner Mutter aus Barmherzigkeit vom Dorfpfarrer aufgenommen. Der Knabe war nicht ohne Anlagen und wußte sich bald seinen Altersgenossen gegenüber eine gewisse Geltung zu verschaffen. Als Jüngling verließ er das gastliche Pfarrhaus und arbeitete bei einem Verwandten seiner Mutter. Bald darauf trat er in den Dienst der Witwe Pyy, die mit ihren drei Töchtern in Partsimaa wohnte. Nach elfjährigem treuen Dienste heiratete er die älteste ihrer Töchter und zeugte mit ihr in einer dreizehnjährigen Ehe drei Kinder. Seine Schwiegermutter und deren Tochter Maria lebten mit Luoranen zusammen und wurden von ihm ernährt. Der Schwägein Maria war Luóranen liebevoll zugetan; schon als sie noch Kind war, gab er sich viel mit ihr ab, liebkoste sie und betrachtete sich gewissermaßen als ihren Vater, der von ihr Gehorsam und Liebe fordern könnte. Als Maria zur blühenden Jungfrau heranwuchs, nahm seine Anhänglichkeit an sie nicht ab; es fiel auf, daß er ihr nicht erlaubte, in Dienste zu treten, sondern sie lieber im Hause behielt. Schon wurde hier und da über das Verhältnis Luóranens zu Maria gesprochen, als plötzlich im Sommer 1851 die letztere sich bei dem Bauer Matts Kókkonen, der in einem ziemlich weit von ihrem Wohnort entfernten Dorf wohnte, vermietete und bald nachher die Braut des Bruders ihres Dienstherrn, des Henrik Kókkonen, wurde. Im November 1851 kehrte sie, von ihrem Verlobten geschwängert, nach Hause zurück, um Anstalten zur Hochzeit zu treffen. Luóranen, der nicht um seine Einwilligung zum Verlöbnis gefragt worden war, wollte die Verbindung seiner Schwägerin nicht zugeben und verzögerte das Aufgebot von einem Sonntag zum andern, bis die Niederkunft der Braut immer näher herbeikam. Am 25. April 1852 endlich wurde das Paar, während Luóranen bei einem Schmause war, ohne sein Vorwissen kirchlich aufgeboten. Luóranen erfuhr es noch beim Essen, verließ sofort die Gesellschaft, eilte heim, fand aber Maria nicht. Aus Furcht vor seinem Zorn, der ihn schon oft zu groben Mißhandlungen gegen sie verleitet hatte, war sie zu einem Nachbar gegangen, um dort, wie sie schon öfter getan hatte, wenn sie dem heftigen Schwager ausweichen wollte, die Nacht zuzubringen. Luóranen verlangte von seiner Frau, die bereits im Bett lag, sie solle aufstehen und ihre Schwester holen; als sie Einwendungen dagegen machte, drohte er ihr mit Schlägen, bis sie ging. Maria weigerte sich aber, ihr zu folgen, sie kam unverrichteter Sache wieder heim. Nun machte sich Luóranen selbst auf, erzwang den Einlaß bei dem Nachbar, riß seine Schwägerin, die sich, um ganz sicher zu sein, zwischen die Nachbarin und deren Mann gelegt hatte, gewaltsam aus dem Bett und schleppte sie in seine Wohnung. Alle suchten ihr Nachtlager auf, Luóranen das neben seiner Frau. Als alles still geworden war und er die Hausgenossen eingeschlafen glaubte, schlich er sich zu Marias Bett und begann mit ihr zu flüstern. Er schalt sie aus wegen der bevorstehenden Heirat und verlangte, daß sie bei ihnen bleiben solle; als sie ihm widersprach, zog er sein Gürtelmesser heraus, setzte ihr die Spitze auf die Brust und nötigte ihr unter lebensgefährlichen Drohungen das Versprechen ab, das Verhältnis mit Henrik Kókkonen noch im Laufe derselben Woche abzubrechen. Seine Frau, die von dem Flüstern aufgewacht war, hatte ihren Mann beobachtet; sie sah, daß er an Marias Bett stand, und hörte, daß ihre Schwester ängstlich die Worte stammelte: »Bester Gustav, schone mich, ich werde die Verlobung aufheben.« Tags darauf erzählte ihr Maria, daß ihr diese Zusage durch die Drohung mit dem Messer abgepreßt worden sei. Am Morgen nach dieser nächtlichen Szene blieb Luóranen zu Hause, er beschäftigte sich besonders viel mit Maria und war aufmerksam und liebevoll ihr gegenüber. Am 27. April ging er auf Arbeit, und zwar mußte er sich so weit entfernen, daß er nicht an demselben Tage, sondern erst am 28. April abends nach Hause zurückkehren konnte. Maria benutzte seine Abwesenheit und verließ am 27. April ihr Dorf, um nicht neuen Gewalttaten des Schwagers ausgesetzt zu sein und noch länger an ihrer Verheiratung gehindert zu werden. Sie begab sich auf Umwegen in ein etliche Meilen von Partsimaa gelegenes Gehöft zu einem gewissen Thomas Oútinen, bei dem ihre Schwester Eva in Dienst stand. Am 29. April frühmorgens entdeckte Luóranen, daß Maria sein Haus verlassen hatte. Er fragte, wohin sie gegangen sei, niemand gab ihm Auskunft, er ging zu ihrem Bräutigam, weil er sie dort vermutete, aber er fand sie nicht bei ihm. Heimgekehrt, fällt ihm ein, sie werde bei Thomas Oútinen sein; er erklärt, daß er sie am folgenden Tage dort aufsuchen werde. Umsonst bemühen sich Frau und Schwiegermutter, ihm den Vorsatz auszureden; er rüstet sich am 30. April zu dem Gange, schärft unter furchtbaren Drohungen sein Gürtelmesser, steckt es zu sich und macht sich auf den Weg. Nachmittags kommt er zu Oútinen, er erkundigt sich, ob Maria da sei, die Frage wird verneint, und Luóranrn verläßt das Haus nach kurzer Rast mit dem Bemerken, seine Schwägerin werde ihm jedenfalls nicht entgehen. Die Hausgenossen hatten den wütenden Menschen vom Fenster aus kommen sehen und Maria hinter den großen Ofen versteckt. Als Luóranen auf dem Rückweg war, sah er plötzlich von weitem eine Bauersfrau auf das Haus von Oútinen zugehen, die ihrer Gestalt nach Maria ähnlich sah. Er hielt sie für seine Schwägerin, kehrte wieder um und betrat fast gleichzeitig mit ihr das Gehöft. Jetzt überzeugte er sich, daß ei sich getäuscht hatte, erblickte aber gleichzeitig Maria, die ihr Versteck inzwischen wieder verlassen hatte. Luóranen trat von neuem bei Oútinen ein und schalt seine Schwägerin, daß sie, ohne ihn zu fragen, sein Haus verlassen habe. Die Wirtsleute suchten den unheimlichen Gast loszuwerden, sie gaben ihm, als es dunkelte, zu verstehen, daß er den Heimweg antreten möchte. Luóranen ging jedoch nicht auf den Wink ein, er erklärte, daß er bleiben wollte, und die Gastfreundschaft verbot, ihn wegzuweisen. Das Abendessen wurde aufgetragen, Luóranen aß mit, nach Tisch begaben sich sämtliche Hausgenossen – außer Maria und deren Schwester, dem Hausherrn und der Hausfrau waren noch deren Tochter, ihr Mann und ein Knecht anwesend – zur Ruhe, alle schliefen, wie es Landessitte ist, in derselben Stube. Luóranen legte sich nicht auf das für ihn bereitete Lager, sondern warf nur einen Teil seiner Kleider darauf. Der Hausfrau, die Marias Angst vor ihrem Schwager kannte, fiel das auf, sie wurde dadurch bewogen, aufzubleiben, und setzte sich, spinnend und das Licht mit Kienspänen unterhaltend, in die Nähe des bedrohten Mädchens. Luóranen drängte sich an ihr vorbei, setzte sich neben seine Schwägerin und fing an, leise mit ihr zu sprechen. Kurz darauf kniete er nieder, nahm ihren Kopf in den einen Arm, umschlang mit dem anderen ihren Leib und küßte und liebkoste sie. Mehrmals hatte die wachende und mit Spannung horchende Hausfrau zur Ruhe ermahnt, aber umsonst; Luóranen fertigte sie mit dem Bemerken ab, es handele sich um die Heirat. Gegen ein Uhr, als die anderen Hausgenossen schliefen, sah die Frau vom Hause bei dem Scheine der flackernden Späne, wie Luoranen plötzlich aufsprang, sein Messer herausriß und es in voller Wut und mit großer Gewalt Maria tief in die Brust stieß. Der durchdringende Schrei des verwundeten Mädchens weckte alles auf, Luóranen eilte, noch ehe man recht zur Besinnung gekommen war, aus der Stube, die sofort hinter ihm abgeschlossen wurde. Maria war tödlich verwundet. Kaum hatte sie selbst das Messer aus ihrer Brust herausgezogen und sich notdürftig verbinden lassen, da klopfte es von neuem an die Tür, der Mörder verlangte Einlaß, er forderte seine auf dem Bett liegenden Kleider und fragte, ob Maria tot sei. Man warf ihm die Kleider durch das Fenster hinaus und bejahte seine Frage; Luóranen stürmte fort. Am Morgen des 1.Mai wurde Maria in das benachbarte Pfarrhaus gebracht und empfing dort das heilige Abendmahl; am 2. Mai wurde sie in das Hospital der Provinzialstadt geschafft, dort kam sie am 5. Mai mit einer Tochter nieder, am 6. Mai starb sie, am 7. Mai das Kind. Luóranen kam noch in der Nacht, in der er den Mord begangen hatte, in fürchterlicher Aufregung nach Hause. Er trat mit den Worten ein: »Nun ist's vollbracht, was so lange beschlossen war.« Dann erzählte er, daß er Maria erstochen habe, und verlangte von den Hausgenossen, sie sollten ihn verhaften. Niemand glaubte ihm. Am 2. Mai teilte er abermals mehreren Personen mit, daß er seine Schwägerin umgebracht habe, und forderte sie auf, ihn festzunehmen. Er fand auch jetzt keinen Glauben. Am 3. Mai ging er zu Thomas Oútinen, ließ sich von dessen Schwiegersohn binden und an den Amtmann abliefern, der ihn, von der blutigen Tat in Kenntnis gesetzt, sofort nach der Provinzialstadt zu bringen befahl, wo ihm der Prozeß gemacht werden sollte. Als es bekannt wurde, daß Marias Mörder wirklich ihr Schwager sei, hieß es allgemein, daß er sie aus Eifersucht ermordet habe. Der Mörder selbst gab dies nicht zu; er suchte seine Tat auf andere Weise zu erklären und gab vor Gericht an: Maria, die von ihm abhängig gewesen sei, habe sich ohne sein Vorwissen verlobt, und deshalb sei er anfänglich gegen ihr Verhältnis mit Henrik Kókkonen gewesen. Später habe er seine Zustimmung gegeben, jedoch unter der Bedingung, daß das junge Paar zu ihm zöge und ihm bei der Wirtschaft helfe. Er sei nämlich kränklich, leide an einem periodischen Kopfschmerz, der ihn an der Arbeit hindere, bisweilen sogar seine Sinne trübe, er habe daher die kräftige Schwägerin nicht entbehren, sondern im Hause behalten wollen. Mit Rücksicht auf den in Zukunft gemeinschaftlichen Haushalt seien verschiedene neue Einrichtungen nötig gewesen, und man habe die Abrede getroffen, daß die Hochzeit erst dann stattfinden sollte, wenn alles in Ordnung wäre. Das sei aber noch lange nicht der Fall gewesen, als er plötzlich das Aufgebot erfahren habe. Nun habe er, wie er behauptete, das Mädchen zum Aufschub der Heirat, nicht aber zum Abbruch des Verhältnisses, und zwar durch gütliches Zureden, nicht durch Drohungen, bewogen, und auch als er sie nicht mehr in seinem Hause fand, habe er nicht daran gedacht, daß sie fortgegangen sei, um sich zu verheiraten. Er will sie gar nicht bei ihrem Bräutigam aufgesucht haben, sondern nur in Geschäften dort gewesen sein, ebensowenig will er ihretwegen zu Thomas Oútinen gegangen sein, diesen Weg vielmehr gemacht haben, um seine andere Schwägerin Eva zu sprechen. Er gibt an, Maria bei Oútinen wiederholt gebeten zu haben, die Hochzeit noch aufzuschieben. Maria sei aber auf seine Wünsche nicht eingegangen, sondern unfreundlich gegen ihn gewesen, er habe, weil ihn diese Sache lebhaft beschäftigt habe, nicht einschlafen können, sich deshalb zu seiner Schwägerin gesetzt und sie inständig gebeten, sie möge ihm seine Bitte gewähren. Maria habe ihn statt dessen mit Schmähungen überhäuft. Schon vorher durch das kalte Benehmen Oútinens und die Vorwürfe der Hausfrau, die ihm vorhielt, daß die Leute über sein Verhältnis zu Maria sprächen, gereizt und überdies an seinem Kopfschmerz leidend, sei er durch die spitzen Reden seiner Schwägerin ganz außer sich gekommen, habe völlig ohne Bewußtsein dessen, was er tue, dem Mädchen das Messer in die Brust gestoßen und dann ebenso willenlos die Stube verlassen. In der freien Luft sei er sich erst klar über seine Tat geworden, sei voll Reue zurückgekehrt und habe sich dann selbst den Händen der Gerechtigkeit überliefert. Luóranen bestritt, daß er jemals eine strafbare Neigung zu Maria genährt und daß er die Schwägerin aus Eifersucht getötet habe. Er leugnete die Drohung in der Nacht vom 25. zum 26. April und blieb dabei, seine Handlung sei eine Folge seines unzurechnungsfähigen Zustandes gewesen. Die Untersuchung strafte den Angeschuldigten Lügen und ergab mit völliger Gewißheit, daß der von ihm verübte Mord längst von ihm beschlossen und reiflich überlegt worden war. Marias Mutter, die Schwiegermutter Luóranens, sagte aus, einige Jahre nach Eingehung der Ehe habe Luóranen begonnen, seine Schwägerin besonders zärtlich zu behandeln und sie mit Liebkosungen zu überhäufen. Maria ließ sich dies nur ungern gefallen und suchte auszuweichen, soweit sie es konnte, ohne dadurch ihren Schwager gegen sich aufzubringen. Der Mutter klagte sie, daß Luóranen ihr den Tod angedroht habe, wenn sie sich nicht gutwillig seinen Lüsten hingebe, Maria wollte häufig das Haus verlassen und in Dienste gehen, aber ihr Schwager willigte nicht ein, und als sie sich einstmals hinter seinem Rücken vermietet hatte, schlug er sie mit einem Schüreisen und verletzte sie schwer. Einige Zeit nachher versuchte das Mädchen von neuem aus dem Hause zu kommen, in dem ihrer Unschuld nachgestellt wurde. Sie hatte für den Zweck ihrer Übersiedlung in ein anderes Dorf sich einen Schein von dem Ortsgeistlichen geben lassen und war im Begriff, ihr Vorhaben auszuführen. Luóranen erfuhr es durch die übliche Abkündigung in der Kirche, er ging ihr entgegen, als sie mit dem Übersiedlungsscheine aus der Pfarre kam, zerriß den Schein und zwang sie, zu bleiben. Ein ehebrecherisches Verhältnis kann die Mutter zwar nicht bezeugen, aber eines Nachts hat sie ihren Schwiegersohn aufstehen und an Marias Bett schleichen sehen. Auf ihren Vorhalt, daß das eine Sünde sei, ging er sogleich weg und legte sich wieder auf sein Lager. Anna, die Frau des Mörders, ist, wie das Protokoll über ihre Vernehmung besagt, durch Verwandte und Angehörige zur Ehe mit Luóranen überredet worden und nur widerwillig seine Frau gewesen. Vor der Verheiratung war er hart gegen sie und hat sich bisweilen sogar tätlich an ihr vergriffen, dennoch war er »allezeit gut und wohlwollend«. Sie hat keine strafbare Vertraulichkeit ihres Mannes mit ihrer Schwester bemerkt. Seine gelegentlichen Liebkosungen hielt sie für Scherz und glaubte, daß Luóranen seine Schwägerin, die sich stets darüber ärgerte, nur necken wollte. Daß er öfter an Kopfschmerzen gelitten habe, bestätigte seine Ehefrau, aber davon, daß der Kopfschmerz ihm die Besinnung raubte, hat sie niemals etwas bemerkt. Nachbarn und Leute, die häufig in Luóranens Hause verkehrten, stimmten darin überein, daß nach einem allgemein verbreiteten Gerücht Luóranen mit seiner Schwägerin Maria ein unkeusches Verhältnis unterhalten habe. Augenzeugen einer eigentlichen Vertraulichkeit sind nur wenige gewesen. Ein Nachbar sah eine lüsterne Umarmung des Angeschuldigten, gegen die sich Maria heftig sträubte. Eine Nachbarin hatte Luóranen häufig mit seiner Schwägerin zusammen getroffen, sie bemerkte, daß beide in den öffentlichen Badestuben nicht selten allein blieben, wenn die anderen bereits fertig und wieder herausgegangen waren. Die Mutter des Mädchens hatte einmal zu ihr gesagt: »Bei uns muß man, um einem Unglück vorzubeugen, die Nächte hindurch wachen wie bei Kranken«, und Maria selbst hatte ihr schon vor zwei Jahren mitgeteilt, daß sie vor ihrem Schwager ihres Lebens nicht sicher sei. Die Nachbarin hatte daraus geschlossen, daß Luóranen seiner Schwägerin nachgestellt und sie bedroht habe, wenn sie ihm nicht zu Willen sein wollte. Sie hatte über dieses Benehmen Luóranens öffentlich ihre Mißbilligung ausgesprochen und unverhohlen den strafbaren Umgang und die Untreue des Angeschuldigten getadelt. Luóranen, dem diese Äußerungen hinterbracht worden waren, hatte gerichtliche Klage wegen der ihm widerfahrenen Beleidigung erhoben, der Prozeß war indes durch Vergleich beigelegt worden. Weiter wurden viele Personen ermittelt, die bei dem Auftritte zugegen waren, als Luóranen seine Schwägerin mit dem Schüreisen blutig schlug, weil sie sich ohne seine Genehmigung vermietet hatte. Die Drohung in der Nacht vom 25. zum 26. April, da Luóranen dem Mädchen das Gürtelmesser auf die Brust gesetzt hatte, um den Bruch des Verlöbnisses zu erzwingen, konnten die Frau und die Schwiegermutter bezeugen. Letztere hatte noch am 29. April mit Rücksicht auf jenen Vorgang geäußert, daß sie sehr besorgt sei wegen ihrer Tochter Maria und befürchte, Luóranen werde sich an ihr vergreifen. Einer Verwandten gestand Luóranen am 1.Mai den von ihm verübten Mord, und er fügte hinzu, daß er die Tat schon seit neun Jahren beschlossen gehabt habe. Befragt, weshalb er den Mord begangen habe, hatte er damals erwidert: »Solange ich sie geliebt habe, solange habe ich ihren Tod beschlossen; ich kann nicht ohne sie leben und wissen, daß sie einem andern gehört,« Luóranen hatte mit diesen Worten das Motiv seines Verbrechens selbst bekannt. Übrigens vereinigten sich sämtliche Nachbarn in dem Zeugnis, daß ihnen Luóranen zwar als reizbar und herausfordernd, aber auch als ein friedlicher, wohlwollender, stiller und mäßiger Mann bekannt sei. Bisweilen habe er wohl über Kopfschmerz geklagt, aber eine Veränderung seines Wesens sei dadurch nicht hervorgebracht und seine Geisteskraft nicht gestört worden. Die Bewohner des Hauses, in dem Maria einen so jähen Tod fand, wurden ebenfalls vernommen; man erfuhr von ihnen noch einige Einzelheiten über die Ereignisse des 30. April und der folgenden Nacht. Hastig und ängstlich war Maria zu Thomas Oútinen gekommen und hatte erzählt, sie müsse vor ihrem Schwager fliehen, der ihr am Abend nach dem Aufgebot den Tod angedroht habe, wenn sie ihrem Bräutigam nicht aufsage. Ihrer dort dienenden Schwester teilte sie mit, der Schwager habe sie bisweilen zum Beischlaf nötigen wollen, und der Hausfrau vertraute Maria an, ihre Unschuld und das Kind, das sie unter dem Herzen trage, gehöre zwar ihrem Verlobten, allein seit sie schwanger sei, habe sie ihrem Schwager zweimal zu Willen sein müssen. Als man am 30. April Luóranen kommen sah, wurde Maria versteckt, Luóranen trat ein, fragte sogleich nach Maria, spähte forschend umher, ging und kam sofort wieder; er bat seine Schwägerin Eva, mit ihm herauszukommen, und erkundigte sich nochmals, ob ihre Schwester nicht da sei. Als sie es verneinte, sagte er: »Ich weiß genau, daß Maria hier ist, aber verborgen wird; sie soll mir jedoch nicht entgehen, sicher ist sie vor mir höchstens bis zu ihrer Hochzeit, diese wird sie nicht mehr als zwei bis drei Tage überleben.« Das Mädchen brach, erschrocken über diese Drohrede, in Tränen aus. »Du weinst,« erwiderte ihr Schwager, »ei freilich! Aber meine Tränen hat keiner gezählt.« Nach diesen Worten entfernte er sich. Unterwegs traf er einen Bekannten und teilte ihm über den Zweck seines Ganges mit, er sei genötigt, seine Schwägerin Maria sorgfältig zu überwachen, weil sie schwanger sei und schon früher zweimal ihre Leibesfrucht abgetrieben habe. Als Luóranen zum zweitenmal zu Oútinen zurückkehrte und nun seine Schwägerin fand, wurde er von der Hausfrau wegen seines Benehmens zur Rede gestellt; sie hielt ihm seine frevelhafte Liebe zu Maria vor und ermahnte ihn, er solle doch, da sie die Braut eines andern und er selbst verheiratet sei, seine ganze Kraft zur Unterdrückung einer Leidenschaft, die ihm verderblich werden müsse, aufbieten, er solle Hilfe bei Gott suchen, und unter Leitung seines Seelsorgers werde er schon einen Ausweg aus dieser sündhaften Verstrickung finden. Luóranen antwortete: »Ich will Maria von ihrer leichtsinnigen Verlobung abbringen; ich habe gerungen und gebetet, aber nichts in der Welt kann mich von Maria trennen.« Bald darauf hatte Luóranen ein Zwiegespräch mit der erwachsenen Tochter vom Hause. Von Maria war ihr mitgeteilt worden, ihr Schwager habe ihr noch am 26. April Vorwürfe gemacht, daß sie ihm ihre Schwangerschaft nicht früher angezeigt habe, weil es dann noch möglich gewesen sei, die Frucht abzutreiben; nun bleibe nichts weiter übrig, als das Kind umzubringen, Maria hatte ihr ferner erzählt, schon vor Jahren habe Luóranen sie vor sich selbst gewarnt, weil es ihm »nach ihrem Blut gelüste«, und sie gebeten, sie möge doch dagegen Hilfe und Heilung suchen, Maria war infolgedessen in dem benachbarten Kirchspiel Walkiala gewesen, hatte dort alle klugen Weiber aufgesucht und sich ihrer Behandlung anvertraut, aber alles war erfolglos gewesen, Luóranen fand sie trotz der Kuren jener weisen Frauen ebenso liebenswürdig wie früher; noch am Tage vorher, ehe sie zu Oútinen kam, schlug er ihr vor, mit ihm, wenn der Schnee schmelze und ihre Spuren dadurch unsichtbar würden, in die tiefsten Wälder zu fliehen, und dort wolle er erst sie, dann sich selbst umbringen. Luóranen hatte dann selbst bestätigt, was Maria der Tochter Oútinens gesagt hatte. Er hatte ihr mitgeteilt: Bald nach seiner Vermählung mit Anna habe er ihre Schwester lieb gewonnen, er habe alles aufgeboten, um diese unselige Liebe zu bekämpfen, aber sie sei mit jedem Jahre gewachsen, und jetzt könne er nicht mehr ohne Maria leben. Er betrachte es als ein Glück, mit ihr zu sterben, und oft beschleiche ihn der Wunsch, sich mit ihr zu töten. Luóranen behauptete, diese unheimliche Liebe rühre von einer Verwünschung her, er meinte, ein von ihm in früheren Jahren verführtes Weib, dem er dann untreu geworden sei, habe ihn behext. Kurze Zeit nach diesem Gespräche Luóranens mit der Tochter Oútinens begab sich alles zur Ruhe. Wir wissen bereits, daß Luóranen sich in jener Nacht neben Maria setzte, mit ihr flüsterte und endlich, wie von einer dämonischen Gewalt getrieben, aufsprang und ihr das Messer bis ans Heft in die Brust stieß. Das Mordwerkzeug scheint er beim Entkleiden zu sich gesteckt und es, während er mit Maria flüsterte, in der Tasche seiner Beinkleider verborgen gehalten zu haben. Wie das sterbende Mädchen berichtete; ist er in jener Nacht nicht bloß in sie gedrungen, die Hochzeit aufzuschieben, sondern hat sie auch zu überreden gesucht, ihm das Kind zu überlassen, damit er es töten könne. Seine Mordlust konnte kaum erwarten, daß die männlichen Hausgenossen eingeschlafen waren. Er forderte Maria auf, sie solle mit ihm in den Hof gehen oder sich in der Stube auf einen anderen Platz legen. Das Mädchen ahnte, was ihr bevorstand; sie wagte nicht, sich zu regen, hielt die Hände über Hals und Herz, um sich zu schützen vor ihrem fürchterlichen Schwager, aber vergeblich, das Messer saß ihr in der Brust, ehe sie einen Hilferuf ausstoßen oder sich auf die Seite drehen konnte. Das waren die Ergebnisse der Untersuchung, Luóranen beharrte auch den Aussagen der Zeugen gegenüber dabei, daß er Marias Tod zwar verschuldet, aber nicht beabsichtigt habe. Er behauptete nunmehr, daß er gefürchtet habe, Maria werde ihr Kind, wenn es zur Welt gekommen sei, ermorden, denn sie habe schon früher unter dem Beistand ihrer Mutter und Schwester durch häufige Aderlässe und sonstige Kunstgriffe sich die Frucht abgetrieben. Er sei zu Oútinen gegangen, um Maria von so schwerer Sünde abzuhalten. Dort habe man ihm strafbaren Umgang mit der Schwägerin vorgeworfen, ihn dadurch gereizt, das Mädchen sei auch unfreundlich gewesen, und da habe er sie denn im Zorn und ohne zu wissen, was er tue, erstochen. Das Gericht schenkte diesem Vorgeben natürlich keinen Glauben. Es wurde als bewiesen angenommen, daß Luóranen die Tat bei voller Zurechnungsfähigkeit und mit Überlegung begangen habe, der Mörder wurde zum Tode verurteilt und dann, wie es seit Jahren üblich ist, zur Verbannung nach Sibirien begnadigt. Johanna Winter In Apolda lebte der Schneidermeister Adam Winter, der sich eines guten Rufes erfreute. Er hat neun Kinder, drei Söhne und sechs Töchter, die brav erzogen waren; sieben davon waren zu der Zeit, in der unsere Geschichte spielt, bereits versorgt und verheiratet. Nur eine Tochter, Johanna, vertrug sich, als sie erwachsen war, nicht mit der Familie. Sie zeigte schon bald ein überspanntes, hoffärtiges Wesen, liebte einen über ihre Verhältnisse gehenden Putz, war dabei leichtfertig und in einer Weise ausgelassen, daß die Eltern und Geschwister sie für etwas verdreht halten mußten. Johanna, voll und kräftig gebaut und von angenehmer Gesichtsbildung, verließ im vierundzwanzigsten Jahre das Haus ihrer Eltern und trat zuerst in Weißenfels, dann an anderen Orten in Dienste. Die Zeugnisse, die ihr von ihren Herrschaften und den Ortspolizeibehörden gegeben wurden, lauteten nicht vorteilhaft; es werden ihr Lügenhaftigkeit, Verstellungskunst, Hang zu sinnlichen Ausschweifungen nachgesagt. Eine Spur von Geisteszerrüttung hat man an ihr nirgends wahrgenommen, nur eine auffallende Äußerung von ihr wird aus dieser Zeit mitgeteilt. Sie diente gegen Ende des Jahres 1859 in Weimar und äußerte eines Morgens, nachdem sie am Abend zuvor eine Theatervorstellung besucht hatte, sie sei vom Teufel umstrickt. Später trat sie in dem Dorfe Oßmannstedt bei Weimar in Dienst, gab aber Anlaß zu einer Störung des häuslichen Friedens, wurde bald wieder entlassen und erhielt eine Bemerkung hierüber in ihr Dienstbuch. Sie fälschte das Zeugnis und wurde deshalb zu einer vierzehntägigen Gefängnisstrafe verurteilt. Der Gendarm, der die Fälschung entdeckte und Nachforschungen anstellte, sagte später aus, die Winter habe damals ihm gegenüber getan, als wäre sie nicht ganz bei Sinnen. In Weimar hatte Johanna Winter mit einem Manne ein vertrautes Verhältnis angeknüpft, der wenige Monate darauf wegen Teilnahme an allerhand Betrügereien von dem Schwurgericht zu mehrjähriger Arbeitshausstrafe verurteilt wurde. Das Verhältnis hatte Folgen, die Winter teilte aber ihren Zustand weder ihrem Geliebten noch ihrer Familie mit, obwohl sie anderen Leuten gegenüber kein Geheimnis daraus machte. Sie hielt sich im Herbst 1860 bei den vier unverheirateten Schwestern Köhler in Oßmannstedt auf und erwarb sich durch Näharbeit ihren Unterhalt, dann ging sie nach Apolda, aber nicht zu ihren Eltern oder einem ihrer verheirateten Geschwister, sondern zu einer Witwe, und dort kam sie am 17. November mit einem Knaben nieder. Das Kind litt viel an Schwämmchen, war sehr unruhig und gedieh nicht besonders, und die Winter wurde selbst von einem nicht unbedenklichen Kindbettfieber mit Frieseln ergriffen. Sie bewies ihrem Kinde große Liebe, tat alles, was in ihren Kräften stand, für das Kleine und nahm sich seinen Zustand so zu Herzen, daß die Hebamme sie öfters deswegen tadelte und sie zu trösten versuchte, obwohl sie selbst an dem Aufkommen des Kindes zweifelte. Die Gesundheit des Kindes und der Mutter besserte sich jedoch wieder, und am 3. Dezember zog die Winter zu einer ihrer in Apolda verheirateten Schwestern, die sich liebreich ihr gegenüber erwiesen und ihr auch versprochen hatte, dafür zu sorgen, daß das Kind gut untergebracht werde. An demselben Tage kam gerade eine der Schwestern Köhler aus Oßmannstedt nach Apolda, um sich nach der Winter zu erkundigen, und ließ sich bewegen, die Winter mit ihrem Kinde wieder aufzunehmen und das Kind wenigstens so lange zu behalten, bis es irgendwo gut untergebracht wäre. Noch am gleichen Abend wanderte Johanna mit ihrem Kinde und mit der Köhler nach Oßmannstedt und wurde dort von den drei andern Schwestern Köhler freundlich aufgenommen. Johanna sollte mit ihrem Kinde in einem Bett in der nämlichen Kammer neben der Wohnstube schlafen, in der auch die Betten der Friederike und Wilhelmine Köhler standen; Eleonore und Amalie Köhler hatten ihre Schlafstätien im ersten Stockwerk des Hauses. Friederike Köhler machte sich dann am 5.Dezember auf den Weg nach einem benachbarten Dorf, um dort Leute zu suchen, die das Kind der Winter in Pflege nehmen wollten, kehrte aber unterwegs wieder um, weil schlechtes Wetter eintrat. Ein weiterer Schritt zu dem angegebenen Zwecke wurde nicht getan, und es scheint verabredet worden zu sein, daß das Kind zunächst bei der Mutter bleiben solle. Dabei unterließen die Schwestern Köhler, dem Ortsbürgermeister von dem Aufenthalte der Winter Anzeige zu machen, wahrscheinlich weil die Winter schon früher nur durch ihren freiwilligen Weggang nach Apolda einer Ausweisung entgangen war und sie deshalb fürchteten, ihre Aufnahme würde ihnen Unangelegenheiten machen. Übrigens ist hier gleich zu bemerken, daß die Schwestern Köhler sich eines tadellosen Rufes erfreuten. Johanna Winter wußte sich auch jetzt wieder durch ihr freundliches Betragen und durch Arbeitsamkeit das Wohlwollen ihrer Wirtinnen zu erwerben. Sie schien das Kind sehr zu lieben, das sich nun auch wohler zu befinden schien, aß und trank und nur in der Nacht häufig unruhig war, und zuweilen klagte die Mutter, daß es an Krämpfen leiden müsse, denn es verdrehe die Augen, hielte den Kopf schief und balle die Händchen. Solch ein Anfall trat auch am Abend des 8.Dezember ein und wiederholte sich zweimal in der Nacht; gegen fünf Uhr morgens beruhigte sich das Kind und schlief noch um sieben Uhr ganz sanft, als Friederike und Wilhelmine Köhler aufstanden und die Kammer verließen. Etwa eine Viertelstunde darauf kam auch Johanna Winter in die Stube und bereitete ihrem Kinde Essen. Sie wollte dann das Kind wecken, doch Wilhelmine Köhler riet ihr, zu warten, bis es von selbst aufwache, es lasse sich dann besser füttern. Die Winter folgte dem Rate, als das Kind aber nach einer Viertelstunde noch nicht munter geworden war, ging sie in die Kammer und fand, daß es ganz verändert war, die linke Seite des Gesichts sah bläulich aus. Auf das Rufen der Mutter hin kamen die Schwestern Köhler herbei und fanden das Kind tot. Sie nahmen an, der Schlag habe es gerührt. Es wurde nun beraten, was mit dem Leichnam anzufangen sei. Johanna Winter sagte, das Kind müsse, da es in Apolda zur Welt gekommen sei, dort auch begraben werden, und die Schwestern Köhler pflichteten dem bei; jedenfalls fürchteten sie auch Unannehmlichkeiten von der Ortspolizeibehörde wegen der unterlassenen Anzeige. Friederike Köhler begab sich zu der Schwester der Winter, teilte dieser das Ereignis mit, und die Totenfrau wurde herbeigerufen. Johanna Winter hatte auch geäußert, daß sie nichts dagegen habe, wenn der Leichnam an das anatomische Institut nach Jena abgeliefert werde. Die Leichenfrau ging zu einem gewissen Krämer, der derartige Gänge zu besorgen pflegte, und da er selbst nicht einheimisch war, beauftragte sie einen anderen Mann namens Stoß, das Kind von Oßmannstedt zu holen, ohne daß sie vorher die Entscheidung des Oberbürgermeisters von Apolda eingeholt hatte. Stoß nahm einen Büchsenranzen, der von Krämer zu solchen Transporten benutzt zu werden pflegte, und begab sich noch am gleichen Abend nach Oßmannstedt. Er fand, daß das Kind in der Kammer auf der Diele zugedeckt lag, forderte Licht und sah dann um den Mund des Kindes herum Blut. Als er darauf aufmerksam machte, erwiderte Friederike Köhler, das sei von den Krämpfen. Der Leichnam wurde nicht weiter besichtigt, sondern in ein neues Hemd eingeschlagen und von Stoß mit den Füßen zuunterst in den Büchsenranzen gesteckt und so nach Apolda getragen. Inzwischen hatte die Leichenfrau dem Oberbürgermeister Anzeige gemacht und von diesem den Bescheid erhalten, da das Kind in Oßmannstedt gestorben sei, müsse es auch dort begraben oder von dort aus nach Jena abgeliefert werden. Der Büchsenranzen wurde gar nicht aufgeschnürt, sondern in einer oberen Stube der Kramerschen Wohnung die Nacht über aufbewahrt und dann am Morgen des 10. Dezember von Kramer selbst nach Oßmannsiedt zurückgebracht. Kramer benachrichtigte den Ortsbürgermeister und nahm in seiner Gegenwart in der Kammer des Köhlerschen Hauses die Kindesleiche heraus und legte sie auf Stroh. Er bemerkte dabei, daß sich aus dem After des Kindes Blut ergossen hatte. Auch diese Erscheinung suchte eine der mit anwesenden Schwestern dadurch zu erklären, daß die Krämpfe dem Kinde wahrscheinlich die Därme zerrissen hätten. Einer näheren Untersuchung wurde der Leichnam auch damals nicht unterzogen. Noch ein Umstand ist hier gleich zu erwähnen. Die Winter hatte sofort nach dem Tode ihres Kindes unaufgefordert das Kopfkissen gewaschen, auf dem sie mit ihrem Kinde geschlafen hatte. Sie gab das auch zu und erklärte es in Übereinstimmung mit den Schwestern Köhler dadurch, daß es im Hause üblich gewesen sei, jedes Stück sofort zu waschen, wenn es nötig sei. Im Bett selbst hat man später keine Blutspuren entdeckt. Johanna Winter schien sich den Tod ihres Kindes sehr zu Herzen zu nehmen. Am Abend des 10.Dezember, als sie mit den Schwestern Köhler zusammen in der Stube saß, fuhr sie plötzlich einmal in die Höhe, sah eigentümlich um sich und fuchtelte mit den Händen in der Luft herum. Die Ereignisse erregten Aufsehen im Ort und gelangten zur Kenntnis der Gendarmerie. Es wurde dem Staatsanwalt Anzeige gemacht, und auf dessen Veranlassung wurde der noch unbeerdigte Leichnam in Beschlag genommen und dem Großherzoglichen Kreisgericht in Weimar zur gerichtsärztlichen Obduktion und Sektion überbracht, vor dem zugleich auch Johanna Winter vorgeführt wurde. Als in Gegenwart des Gerichts und des Gerichtsarztes der Leichnam aus der Schachtel herausgenommen wurde, zeigte sich, daß die beiden Hemden und das Mützchen an der linken Seite des Halses von noch flüssigem hellroten Blute durchdrungen waren. An der linken Seite des Halses, über dem Schlüsselbein und parallel mit ihm, verlief eine Querwunde, in deren Grunde flüssiges schwärzliches Blut stand. Diese Wunde maß von links nach rechts einen reichlichen Zoll und klaffte in der Mitte einen halben Zoll auseinander. Die Wundränder waren scharf und ohne Zacken, sie verliefen nach beiden Seiten hin im spitzen Winkel. Am Grunde der ausgewaschenen Wunde sah man die hier liegenden Muskeln, doch quoll bei leichtem Druck neues Blut von unten nach oben, das ganz schwarz aussah. Nachdem durch einen Längsschnitt am Vorderteile des Halses hinab und durch einen Querschnitt am unteren linken Teile des Thorax sowie durch Aufwärtspräparieren des dadurch gebildeten Hautlappens die völlig erhaltene Hautwunde zurückgeschlagen und der Grund übersichtlich gemacht worden war, zeigte sich das lockere Zellgewebe an dieser Stelle des Halses ebenfalls getrennt und der Schlüsselbeinteil des linken Kopfnickers entblößt. Der Grund der Wunde bildete also eine kleine Höhle, die sich bei weiterem Verfolgen nach hinten bis an den Schulterfortsatz des Schlüsselbeins und nach unten bis hinter die zweite Rippe erstreckte. Aus diesem unteren Teile der Höhle ergoß sich fortwährend schwarzes, etwas dickflüssiges Blut. Luft- und Speiseröhre fanden sich unverletzt. Auf diese Wahrnehmungen stützte sich das gerichtsärziliche Gutachten. Es lautete folgendermaßen: »Bei dem Fehlen sowohl einer anderen Verletzung des Körpers als auch einer jeden unnormalen Beschaffenheit der inneren Organe glauben wir aussprechen zu dürfen, daß mit höchster Wahrscheinlichkeit die soeben beschriebene Halswunde den Tod des Kindes, und zwar durch eine starke Blutung aus der äußeren Drosselvene oder eines Hauptastes derselben, herbeigeführt habe. Obwohl dieses Gefäß selbst nicht aufgefunden wurde, so setzt doch das nachhaltige Eindringen von schwarzem, also venösem Blut in die Wunde die Annahme einer verletzten großen Vene, also an dieser Halsstelle jedenfalls der äußeren Drosselvene, außer Zweifel. Eine Blutung aus einer so großen Blutader mußte in dem zarten Alter des Kindes sofort Ohnmacht und Collapsus erzeugen, die in Scheintod und bald in den wirklichen Tod übergehen mußten, ohne daß hierzu eine völlige Verblutung bis zur gänzlichen Blutleere notwendig gewesen wäre. Es widerspricht dieser Annahme demnach der vorgefundene Blutreichtum im Gehirn, den Lungen und der Leber keineswegs, da die äußere Drosselvene nur das Blut aus den äußeren Kopfteilen und nicht aus dem Gehirn zurückführt, nach dem Tode aber das Blut überhaupt sich in den Venen ansammelt, wodurch die genannten Organe, namentlich Lunge und Leber, trotz eines großen Blutverlustes immer noch blutreich und dunkel gefärbt erscheinen können, wie das hier der Fall ist. Auch die rechte und venöse Herzseite würde Blut enthalten haben, wenn dieses Blut nicht bei der horizontalen Lage der Leiche in die obere Hohlvene zurückgeströmt und aus dieser in die Drosselvenen gelangt und aus der verletzten Ader ausgeflossen wäre. Daß die Wunde dem Kinde höchstwahrscheinlich bei Lebzeiten desselben zugefügt worden und nicht erst nach dem Tode entstanden ist, dafür spricht vor allem das weite Klaffen des Risses bis zu einem halben Zoll, während sich die tote Haut nicht zurück- oder zusammenzieht, also die Ränder einer solchen nach dem Tode beigebrachten Wunde schlaff aneinander liegenbleiben. Gestalt und Beschaffenheit der Wunde kennzeichnen sie als scharfe Schnittwunde, doch spricht die nach unten bis etwa zur zweiten Rippe weitergehende Vertiefung für einen gleichzeitigen Stich, wonach das Instrument also ein spitzes, breiter zulaufendes und zugleich schneidendes gewesen sein muß. Das Blut an dem Leichenhemd kann, obwohl es hellrot erscheint, dennoch aus derselben Quelle, der äußeren Drosselvene, herstammen, weil das schwarze Blut an der Luft bald eine hellrote, arterielle Farbe annimmt. Das Blut an dem viereckigen leinenen Lappen, der quer über dem Leibe der Kindesleiche lag, war nur ausgeschmiert, wie wenn sich jemand mit Blut besudelt und die Finger an dem Tuche abgewischt hätte.« Der Büchsenranzen, in dem die Kindesleiche hin- und hergeschafft worden war, war mit einem Zuge von Bindfaden und einer messingnen eindornigen Schnalle am Tragriemen versehen, Blutspuren fanden sich in ihm nicht vor, ebensowenig etwas, wodurch der Kindesleichnam hätte verletzt werden können, auch der Dorn der Schnalle würde nicht imstande gewesen sein, die beschriebene Wunde zu verursachen, da diese von einem spitzen und zugleich schneidenden Instrument herrühren mußte. So war der verhängnisvolle Knoten geschürzt: die Wunde mußte dem lebenden Kinde beigebracht worden, es mußte daran gestorben und niemand anders als die Mutter konnte die Täterin gewesen sein. Es fragte sich nun, was sie zu dem fast unerklärlichen Morde an dem von ihr geliebten Kinde bewogen haben konnte. Bei dem ersten Verhör brach die Winter in die Worte aus: »Ach Gott, das ist gar nicht möglich, wie soll das zugegangen sein? Der erste Mann hat das Kind ganz unversehrt mit fortgenommen; da sind Köhlers Mädchen Zeugen dafür, daß ich dem Kinde nichts zuleide getan habe. Ach Gott im Himmel, ich habe ja die Nacht noch das Kind im Mantel herumgetragen. Ich kann nicht erklären, wie die Wunde entstanden ist.« An den folgenden Tagen ließ die Winter den Untersuchungsrichter mehrmals bitten, sie vorzulassen; ihr Ansuchen wurde ihr stets sofort gewährt, sie brach dann in Tränen aus, rang und wand die Hände, fiel auf die Kniee, sprach von der Pflicht, die Wahrheit sagen zu müssen, versicherte aber, daß sie das schon getan und nichts weiter zu gestehen habe. Zwischendurch waren ihre Reden zuweilen ganz verworren, oft redete sie heimlich in sich hinein, ihre Gebärden und Mienen deuteten auf Geistesstörung. Ihr einziger Wunsch war, nach Oßmannstedt geführt zu werden, damit sie selbst ihr dort stehendes Bett untersuchen könne. Am fünften Tage ihrer Haft zertrümmerte die Winter im Gefängnisse ihr Trinkgefäß und schleuderte das Brot und alle beweglichen Gegenstände an die Tür. Nachdem ihr das gerichtsärztliche Gutachten vorgehalten worden war, beteuerte sie wiederholt ihre Unschuld und behauptete, die Wunde müsse dem Kinde erst nach dessen Tode beigebracht worden sein, von wem und wie und aus welchem Grunde, darüber konnte sie allerdings nicht einmal eine Vermutung angeben. Sie fügte hinzu, sie wolle ihre Strafe geduldig leiden, und sollte es die Todesstrafe sein. Sie zeigte in diesen Wochen eine große Schreibseligkeit und richtete mehrere Eingaben an ihren Untersuchungsrichter, dem sie überhaupt großes Vertrauen schenkte. Der Inhalt dieser stets ziemlich umfänglichen, aber nur geringe Schulkenntnisse verratenden Schreiben läßt an keiner Stelle auf eine Störung der Verstandeskräfte schließen. Die Winter erkennt die Schwere der einzelnen Verbachtsgründe, den Zusammenhang der für sie bedrohlichen Schlußfolgerung vollkommen klar und verteidigt sich dagegen, schriftlich und mündlich, äußerst geschickt und oft sogar mit einem überraschenden Scharfsinn. Sie macht für sich geltend, daß sie ihre Schwangerschaft nicht verheimlicht habe, daß sie jede Fürsorge für das Kind getroffen habe, daß sie ihr Kind geliebt habe, daß sie Unterstützungen von ihrer Familie erhalten habe, daß sie auch selbst genügende und lohnende Arbeit und also alles in allem gar keine Veranlassung zu einem Mord gehabt habe. Dann bemerkt sie sehr richtig, sie würde doch mit dem Bewußtsein einer solchen Tat den Leichnam nicht erst nach Apolda geschickt und nach Jena zu schicken beabsichtigt haben, wo durch die Ärzte die Halswunde sofort hätte bemerkt werden müssen. Trotzdem fühlt die Winter, daß alle diese Gründe doch nicht imstande sind, die Ergebnisse des ärztlichen Befundes zu entkräften. Wahrhaft merkwürdig ist aber eine Eingabe, in der die Winter – natürlich ohne im geringsten etwas von den Zweifeln zu wissen, die den Untersuchungsbehörden und neuerdings dem Gerichtsarzt selbst gekommen, und von den Schritten, die daraufhin bereits eingeleitet waren – das medizinische Gutachten geradezu angreift, indem sie behauptet, eine Verblutung aus einer so kleinen Wunde sei unmöglich, und wenn die Wunde dem lebenden Kinde beigebracht worden wäre, müsse sie »verschwollen« gewesen sein, da sie aber »glatt« sei, könnte sie nur dem Leichnam beigebracht worden sein. Die Winter glaubt, daß derartige Fälle dem weimarischen Gerichtsarzt nicht häufig vorkämen, und bittet darum, die Sache einem von ihr namhaft gemachten ausgezeichneten Jenaer Arzt zu nochmaliger Untersuchung vorzulegen. Diese Einwendungen, die von einem Mädchen auf der Bildungsstufe der Winter Staunen erregen müssen, leitet sie in einer, wie wir bald sehen werden, ebenfalls merkwürdigen Weise ein. Zur Probe von Stil und Grammatik wollen wir den Eingang eines Schreibens buchstäblich geben: »Da mir der Herr Greißgerichtsrath, welger Mir nochmals erlaubt, indem ich es besser schreibe Wie sagen kan, Ich bin getz hinder viehles gekomen, Welges noch der letze und richtige grundt zun meiner Verdeudigungen ist.« Neben diesem Bestreben, ihre Unschuld darzutun, spricht sich oft die Angst aus, als Kindesmörderin vor das Geschworenengericht gestellt zu werden, und vor der Schande, die das ihren Eltern machen würde. Sie erklärt, sie wolle dann lieber die Todesstrafe erleiden. Und das scheint keine leere Redensart, sondern das Ergebnis eines schweren Gemütskampfes gewesen zu sein, denn bei den wiederholten Unterredungen, die sie auf ihren Wunsch hin mit dem Untersuchungsrichter und dem Staatsanwalt hatte, machte sie den Eindruck, als sei sie bereit, alles zu tun, was sie zu diesem letzten Ziele führen könnte. Einmal äußerte sie geradezu, etwa drei Tage vor dem Tode ihres Kindes sei ihr im Traume ein Mann in brauner Kutte und mit grauem langen Barte erschienen und habe ihr das Kind entreißen wollen, sie habe es aber ganz fest an sich gedrückt und sei darüber erwacht. Sie fragte mit seltsam zweifelhaftem Tone, ob wohl dieses heftige Drücken den Tod des Kindes verursacht haben könne. Es hätte vielleicht wenig Überredung gekostet, die Winter zu dem allgemeinen Geständnis zu bestimmen, daß sie die Schuld am Tode des Kindes trage. Doch es war ja festgestellt, daß das Kind sich in den letzten Tagen verhältnismäßig wohl befunden hatte und von einem Zutodedrücken gar nicht die Rede sein konnte. Das wurde der Winter entgegengehalten, und auf die bestimmte Frage hin, ob sie ein spitzes und schneidendes Instrument ergriffen und dem Kinde damit die Halswunde zugefügt habe, antwortete sie mit einem entschiedenen Nein. Wir gehen vielleicht nicht fehl, wenn wir annehmen, daß die Angeschuldigte in ihrer Überspanntheit und krankhaften Gemütserregung sich bereits mit dem Gedanken, als unschuldiges Opfer auf dem Blutgerüst zu fallen, ausgesöhnt hatte. In ihren Schreiben und ihren Reden gab sich zugleich eine tiefe dem Religiösen zugewandte Schwermut kund. Sie klagte über die traurigen Schicksale ihres Lebens, äußerte, daß sie oft schon in die Versuchung gekommen sei, freiwillig den Tod zu suchen, daß nur der Gedanke an Gott und die Furcht vor seinem Gericht sie davon abgehalten habe. Diesen Gefühlen lieh sie auch in poetischer Form Ausdruck. Als Probe dieser Poesie – auf die sie übrigens selbst nicht wenig eitel zu sein schien – geben wir folgende Strophe aus einem längeren Gedicht: Vater, ist denn nicht erschaffen Wie ich diese schöne Welt, Soll ich denn alleine schlafen In dem dunkeln, schlechten Zelt? Hie ist Sonn' noch Licht zu finden, Das Gott für uns hat bestimmt, Dies kann ich nicht überwinden, Darum laß mich Gnade finden Und nimm mich nun auf zu dir. Sollt' ich hie nun länger leben, Muß ich meinen Geist aufgeben. Johanna Winter. Die Winter war, damit sie besser beobachtet werden könne und verhindert werde, Hand an sich zu legen, mit zwei weiblichen Gefangenen zusammengesetzt worden. Als diese beiden über ihre Wahrnehmungen befragt worden waren, ließ die Winter wieder um Vorlaß bitten und beklagte sich darüber, daß die beiden Frauen nun denken könnten, die Anschuldigung sei wahr, und sie habe wirklich ihr Kindchen umgebracht. Auf die Frage hin, woher sie wisse, daß den Frauen der Grund ihrer Haft mitgeteilt worden sei, erwiderte sie: »Ich weiß es. Früher hatte ich die Gabe nicht, im Schlafe Dinge zu sehen, seit meiner Entbindung darf ich aber nur während des Schlafes mit der linken Hand auf die Magengegend kommen, so sehe und höre ich Dinge, die mir im Wachen noch nicht vorgekommen sind.« Der Untersuchungsrichter hielt ihr vor, daß sie dann auch die Ursache der Verwundung ihres Kindes wissen müsse, und sie antwortete augenblicklich: »Das ist auch der Fall. Es ist mir im Traume ein Mann erschienen, und zwar derselbe, der das Kind wiedergebracht hat. Ich weiß seinen Namen nicht, es ist mir aber im Traume gesagt worden, der Mann habe am Halseisen gestanden, er habe damals auch bei meinem Schwager, dem Amtsdiener, gesessen, meine Schwester sei ganz gut gegen den Mann gewesen, er aber nicht gegen sie. Dieser Mann nun soll aus Rache das Kind am Halse verwundet haben. Ich habe bis jetzt nichts gesagt, weil ich dachte, man glaube mir nicht, und weil ich einen Beweis doch nicht führen kann.« Als die Winter in ihr Gefängnis zurückgebracht worden war, gab der Untersuchungsrichter das zu Protokoll, und es wurde auch wirklich ermittelt, daß der oben erwähnte Kramer siebenundzwanzig Jahre vorher, also zur Zeit der Geburt der Winter, wegen Felddiebstahls von der früheren Landesregierung zu Halseisen verurteilt worden war und diese Strafe auch verbüßt hatte. Damals war aber der spätere Amtsdiener bei Vollstreckung der Strafe nicht mit tätig und überhaupt noch in keinem Amte gewesen. Kramer hatte also nicht den geringsten Grund, gegen den Amtsdiener oder dessen Familie erbittert zu sein, sie haben vielmehr immer in guter Freundschaft miteinander gelebt. Die Gefangene, die längere Zeit mit der Winter zusammengesessen hatte, machte folgende Aussage: »Die Winter ist ein ausgezeichnet gutes Mädchen, es kommt mir aber vor, als wäre es bei ihr unter der Haube nicht so ganz richtig. Sie spricht zwar, wenn man sich mit ihr unterhält, ganz vernünftig, sie spricht aber auch öfters so vor sich hin, sie hört mitten in einer Rede auf, und die Gedanken vergehen ihr. Ich liege des Nachts neben ihr, daher weiß ich, daß sie unruhig schläft, sie fährt im Schlafe mitunter auf und fürchtet sich besonders sehr, das leiseste Geräusch setzt sie in Schrecken. Bald hört sie was an der Wand kratzen, bald an der Tür, und wenn ich mich auch bemühe, sie zu beruhigen, so läßt sie sich's doch nicht ausreden. Ich jammere mitunter darüber, daß ich hier sitzen muß und mich um mein Kind zu Hause nicht bekümmern kann; dabei habe ich den Wunsch ausgesprochen, doch nur zu wissen, was mein Kind mache, und die Winter sagte mir darauf, wenn sie schlafe, möge ich sie einmal anstoßen und nach meinem Kinde fragen. Ich tat das. Als die Winter sich eines Tags hingelegt hatte und schlief, richtete ich in Beziehung auf meine häuslichen Verhältnisse allerhand Fragen an sie, und sie gab Antworten, die mich in Erstaunen setzten, denn sie erzählte mir von Dingen, über die ich mit ihr noch nicht gesprochen hatte.« Die Winter wurde von dem Geistlichen wie von dem Arzte vielfach besucht, beide gaben auf Veranlassung Gutachten über den Geisteszustand der Angeschuldigten. Der Geistliche sprach sich folgendermaßen aus: »Während die Winter in einer früheren Unterredung am 4.Januar dieses Jahres mit ihrem übermäßigen Weinen und ihren unzusammenhängenden, unverständlichen Reden den Eindruck einer im Stadium beginnender Geistesstörung stehenden Person machte, zeigte sie heute (am 5. Februar) das gerade Gegenteil. Sie erzählte mir in einem ganz ruhigen Tone, in zusammenhängender Rede und mit Überlegung, daß sie am Tode ihres Kindes unschuldig sei, daß weder Not noch Verzweiflung sie zu so einer entsetzlichen Tat hätten verleiten können, daß auch in ihrem Bette sich sonst Blutspuren hatten finden müssen, daß sie eine neue Untersuchung des Tatbestandes durch Herrn Professor Schoeman in Jena beantragt habe, daß sie aber jetzt ihre bittere Haft mit Geduld ertragen wolle. Mit derselben Besonnenheit ging sie auf religiöse Gegenstände ein. So sagte sie, daß sie nicht glaube, daß sie Gott zu diesem Unglück bestimmt habe, daß sie aber freilich auch einsehe, ohne Versuchung gebe es keine Tugend. Ich habe die Überzeugung gewonnen, daß bei der Johanna Winter keine Geistesstörung vorliegt, sondern erkenne in dem unsicher umherschweifenden Auge und in ihrem öfteren Besinnen nur ein bei Inhaftierten oft vorkommendes geistiges Gereiztsein, das in der Einzelhaft, in der Furcht vor Schande und zum Teil im Aberglauben seinen Grund zu haben scheint.« Zu anderen Ergebnissen kommt der Gerichtsarzt. Wir führen unter Weglassung des schon Erwähnten seine hauptsächlichsten Beobachtungen und Folgerungen an. »Johanna Winter ist mittelgroß, gut genährt, doch von wechselndem Aussehen. Ihre Gesichtsfarbe ist mitunter blaß und gelblich, andermal rot, ihr Ausdruck hat in der Regel etwas Unbestimmtes, zuweilen selbst Scheues, und besonders bewegt sie die Augen beim Sprechen häufig nach den Seiten hin. Ihr Schädel ist nicht unregelmäßig gebildet, doch ist die Stirne niedrig, die Dimensionen der Breite herrschen vor. Ihr Puls ist meist sehr langsam und leer, mitunter ungleich. Schon den Tag nach ihrer Verhaftung fing sie an, verdrehte Reden zu führen. Sie sprach dabei meistens leise, verdrehte die Augen bald nach oben, bald nach beiden Seiten hin und zeigte sich unruhig. Die beiden folgenden Tage steigerte sich das, und in der Nacht zertrümmerte sie ihre hölzernen Geräte, Kanne und Spucknapf, schrie und tobte und war zu keiner vernünftigen Antwort zu bringen. Sie nahm kein Essen und sagte dazu: Manches wachse von oben, manches von unten, und man könne deshalb nicht alles genießen. Man drohte ihr an, wenn sie so unruhig bliebe und namentlich nicht aufhöre, Gegenstände zu beschädigen, werde man ihr die Zwangsjacke anlegen und sie bestrafen müssen. Daraufhin wurde sie bald ruhiger, und schon am anderen Morgen sprach sie wieder vollkommen vernünftig und beantwortete alle Fragen, wenn auch langsam und mit einem gewissen anscheinend vorsichtigen Zögern. Zu bemerken ist dabei, daß sie in jenem Wutanfall an ihren eigenen Sachen nicht das mindeste beschädigte und, wenn man sie von ihrem Geschwätz auf gewöhnliche Tatsachen und Personen, vor allem aber auf ihre Arbeiten und dergleichen ablenkte, sehr bald aufhörte, irre zu reden, und vernünftige, sachgemäße Antworten erteilte. An die Wand ihres Gefängnisses hat sie einen Baum und darüber einen Kopf gezeichnet, das sei Goethe, sagte sie, der Gedichte gemacht habe, wie sie es auch könne. Die Gestalt eines jungen Mädchens mit einem Blumenkränze sei ihr erschienen und habe ihr die Gabe zu dichten verliehen. Zieht man nun alles hier Dargestellte in Erwägung, so kann man sich einerseits zeitweise des Gedankens nicht erwehren, daß sich die Winter verstelle. Andrerseits muß man jedoch zugeben, daß die Möglichkeit einer Seelenstörung bei der Winter nicht vollständig und nicht erwiesenermaßen abgeleugnet werden kann. Erstens muß sie, wie ihr Gedicht und ihre Zeichnung mit den Äußerungen dazu beweisen, wenigstens als überspannt gelten; ihre Phantasie ist fehlerhaft ausgebildet, und sie leidet an einer dünkelhaften Überschätzung ihrer geistigen Fähigkeiten, ist also im ganzen mit einer schon länger vorhandenen Anlage zu krankhaften Ausschreitungen der Einbildungskraft belastet. Zweitens sind aber eine Entbindung, namentlich in ungünstigen Verhältnissen, eine Kindbettkrankheit mit Frieseln, ein zu frühes Ausgehen bei rauher Jahreszeit nach einem solchen Exanthem, das Wegbleiben der Milch und des Lochienflusses ursächliche Momente, die eine solche Anlage zu einer wirklichen Krankheit ausbilden können. Ich bin daher der Meinung, daß sich die Winter in dem Stadium einer sich erst bildenden, jetzt noch nicht entwickelten Seelenstörung befindet, wenigstens aber das Gegenteil zur Zeit nicht erweislich ist.« Schließlich erwähnt der Gerichtsarzt noch als neu hinzutretendes Moment, das seine Annahme noch unterstütze, daß die Winter im Schlafe laut spreche, zuweilen um sich schlage und manchmal auch aufstehe und umherstolpere. Übrigens erklärte er noch, daß die Frage, ob sich die Winter vielleicht dennoch bloß verstelle, nur nach einer genauen, anhaltenden, durch alle möglichen Hilfsmittel unterstützten Beobachtung, wie sie natürlich nicht im Gefängnisse, sondern nur in der Jenaer Irrenheilanstalt zweckmäßig vorgenommen werden könne, mit Sicherheit zu beantworten sei. Ob aber der Zustand der Winter ihre Einlieferung in die Irrenheilanstalt geradezu nötig mache, darüber behalte er sich noch weitere Begutachtung vor, einstweilen genüge es, wenn sie für ein paar Tage eine sichere Aufwärterin mit in das Gefängnis bekomme. Die Voruntersuchung war nunmehr abgeschlossen, es wurde nur noch das Gutachten der Großherzoglichen Medizinalkommission erwartet. Da reichte der Gerichtsarzt einen sehr wesentlichen Nachtrag zu seinem ersten Gutachten ein. Er sagte: »Als Zeichen, daß eine Wunde im lebenden Zustande des Verletzten entstanden sei, werden angenommen erstens das Klaffen derselben und zweitens Spuren eingetretener organischer Reaktion, d. h. Entzündung, Ausschwitzung und dergleichen. Letzteres, das übrigens sicherste Zeichen, kann bekanntlich nur da vorkommen, wo das Leben noch eine Weile nach der geschehenen Verletzung bestanden hat, nicht da, wo es fast augenblicklich erloschen ist: es fehlte in unserem Falle gänzlich. Ersteres Zeichen, das Klaffen der Wunde, ist aber in doppelter Hinsicht unsicher, denn erstens kann die Haut noch eine kurze Zeit nach dem Tode eine gewisse Spannung behalten und also auch eine bald nach dem Tode verursachte Wunde auseinanderklaffen, ohne daß man die Grenze, wo das aufhört, genau anzugeben imstande wäre. Zweitens aber muß nach allgemeinen physikalischen Gesetzen eine Wunde klaffen, die in der Falte eines in starker Beugung befindlichen verkürzten Körperteiles entstanden ist, sobald derselbe, wie es gewöhnlich bei Leichen geschieht, wieder in den Zustand völliger Streckung gebracht wird. Dieser Umstand, den ich nirgends erwähnt gefunden habe, bestimmte mich, die Wunde des Kindes (wegen ihrer Lage) als nur sehr wahrscheinlich im Leben entstanden zu bezeichnen. Ein günstiger Zufall verschaffte mir gestern Gelegenheit, bei einem tags zuvor plötzlich verstorbenen Kinde im Alter des Winterschen Versuche anzustellen, die meine Meinung völlig bestätigten. Ich machte bei dem Kinde in der Ellbogenbeuge des stark gebeugten rechten Armes einen einen halben Zoll langen schrägen und in der linken Ellbogenfalte einen zweiten ebenso großen Querschnitt: beide Wunden klafften, nachdem der Arm einfach ausgestreckt worden war, um einen Viertelzoll auseinander. Hierauf machte ich ein wenig über dem linken Schlüsselbein und parallel mit ihm – also so, wie die Wunde bei dem Winterschen Kinde verlief – einen einen Zoll langen Hautschnitt bei stark nach links geneigtem Kopfe, und auch diese Wunde klaffte nach Zurücklegung des Kopfes und Streckung des Halses um einen halben Zoll, also um die Hälfte ihrer Länge, auseinander, genau wie bei dem obduzierten Kinde. Gleiche Versuche können schwerlich ein anderes Resultat geben, und es ist nach meiner Überzeugung dadurch so viel erwiesen, daß an den genannten einer starken Beugung und Streckung fähigen Körperteilen, wie eben in dem vorliegenden Falle, das Klaffen der Wunde ein sehr zweifelhaftes Beweismittel für eine bei Lebzeiten des Verlebten geschehene Verwundung ist und als solches für sich in Zukunft nicht mehr zugelassen werden kann.« Die Winter hatte sich in der letzten Zeit wieder ganz ruhig und vernünftig bewiesen, nur wenn man sie darüber befragte, sprach sie von ihren fortdauernden Traumerscheinungen; sie sah auch mit großer Zuversicht dem medizinischen Obergutachten entgegen und erwartete es ungeduldig. Darum war die Wärterin auf Anordnung des Arztes wieder entlassen worden, und die Angeschuldigte saß allein in ihrer Zelle. Wenige Stunden darauf brach sie aber in einen neuen Anfall von Tobsucht aus. Sie zertrümmerte Fenster und Geräte, und als der Gefangenenmeister zu ihr eintrat, stürzte sie sich mit wütendem Blick und wildem Gekreisch auf ihn und packte ihn so heftig am Halse, daß der sehr starke Mann alle Kraft aufbieten mußte, sich der wiederholten Angriffe zu erwehren, und es ihm erst nach längerem Kampfe gelang, die Gefangene zu bändigen. Der schleunigst herbeigerufene Arzt fand die Winter wohl schon etwas beruhigter, aber laut weinend, erhitzt und verstört und mit wildscheuem Blick. Als sie noch am gleichen Tage auf ihren Wunsch hin dem Untersuchungsrichter vorgeführt wurde, zeigte sie sich über den Vorgang niedergeschlagen und erklärte, sie begreife nicht, wie sie sich zu solch einem Benehmen habe hinreißen lassen können, und war im übrigen wieder so ruhig und klar wie zuvor. In ihrem Gefängnis hatte man inzwischen abermals einen von ihr beschriebenen Bogen Papier gefunden. Sie hatte ihn jedenfalls kurz vor dem Anfall beschrieben, und da die Niederschrift ein getreues Bild von ihrem inneren Zustand gibt, teilen wir das Hauptsächlichste mit, soweit es sich aus den ungleichen, halbverwischten Bleistiftzügen entziffern ließ, »Das ist doch meine wahre Freude, daß ich mich zu Gott halte und zu Gott gehalten habe. Jetzt habe, jetzt habe ich wieder einige Augenblicke, wo ich meine Gedanken zusammennehmen kann über meinen traurigen Zustand, in den ich gefallen bin. Ich kann mir selber nicht zusammensetzen, daß, wenn man über alles nachdenkt, nicht klug werden über Gottes Bestimmung, daß einen guten Menschen, der gute Lehren hätte und Gottes Wort geehrt und geachtet habe und beständig Gutes im Gedächtnis gehabt und einen doch hineinführte ins Unglück. Warum mich der liebe Gott hineinführt und solche Menschen leben läßt, die ihre ruchlose Hand noch an Tote plagte (legte) und noch einen Menschen, der verschmachtet vor Jammer und (Elend). Ich weiß nicht, ob die Menschen falsch richten oder Gott, das habe ich noch nicht gefunden. Es kommt mir vor, wie in den alten Zeiten mit Foltern, es wird mir richtig abgezwungen, daß ich so was Schändliches getan habe. Aber ich will nur sagen ja, damit ich unschuldig in meiner Strafe gehn konnte; mir ist es gleich, und wenn ich sie morgen antreten kann, daß ich meine Eltern darum bitten kann, daß sie in der Kirche lassen beten, damit dieser schlechte Mensch nur es gesteht, daß sie sehn, daß ich Unrecht leiden muß und verschmachten, wo ich schon todkrank bin. Ich bitte Ihnen, Herr Kriminalrat, bitte bitte, ich erwarte heute Bescheid.« An der Seite steht in Absätzen: »Lieber guter Gott, lenk' Herrn Kriminalrat sein Herz, guter Gott, lieber Vater im Himmel, himmlischer Vater. Ich will lieber lebend gehängt sein, als allein in diesen Gefängnissen. Der liebe Gott im Himmel mag Ihr Herz lenken, damit Sie gerecht an mir handeln. Ich kann den Jammer nicht mit ansehen, ich bitte Sie tausendmal, heute den Bescheid über mich zu fügen. Lieber will ich unschuldig leiden, da, wenn ich Strafe habe, bin ich nicht allein. Ich bitte umständig. bitte, bitte! Johanna Winter.« In der einen Ecke waren noch etwa sechs Zeilen so flüchtig hingekritzelt, daß es ganz unmöglich war, auch nur eine Silbe zu enträtseln. Auf der Rückseite waren ein paar Gesangbuchverse unvollständig abgeschrieben, und die Winter hatte dabei die Form der gedruckten Buchstaben nachgeahmt. Der Gerichtsarzt verlangte nunmehr die sofortige (Anlieferung der Winter in die Großherzogliche Irrenheil- und Pflegeanstalt zu Jena, und das wurde am Morgen des nächsten Tages, des 13. Februar, ausgeführt. Drei Tage darauf ging das Obergutachten der Großherzoglichen Medizinalkommission ein und sprach sich dahin aus, daß die Verletzung am Halse des Winterschen Kindes höchstwahrscheinlich erst nach dem Tode desselben entstanden sei; für das Gegenteil fehle jeder Beweis, mit Ausnahme des (weil möglicherweise bloß mechanisch herbeigeführten) sehr zweideutigen Klaffens der Wundränder; daß also schon hiernach von einer Verblutung des Kindes nicht mehr die Rede sein könne, aber auch sonst nichts zur Annahme einer solchen Todesursache berechtige, da sich kein merklicher Blutmangel in der Leiche gezeigt habe, sondern im Gegenteil nicht nur bei der Obduktion fortwährend Blut aus der Wunde geflossen sei, sondern auch die Lungen, das große und das kleine Gehirn und die Leber sich noch blutreich gefunden hätten; und endlich wurde gesagt, daß das Blut nach der Lage des Grundes der Wunde nicht aus äußeren Drosselvenen herstammen könne. Es wurde nunmehr von der Staatsanwaltschaft die Aufhebung der Untersuchungshaft der Johanna Winter I I und alsdann die gänzliche Einstellung der Untersuchung beantragt; wann die Winter aus der Heilanstalt entlassen werden könne, müßte dem Ermessen des dortigen Direktoriums anheimgestellt werden. Johanna Winter ist kaum vier Wochen lang in der Irrenheilanstalt behandelt und verpflegt worden. Als sie nach ihrer Einlieferung von dem Direktor geprüft worden war, stieg in letzterem der Argwohn auf, daß sie sich nur verstellen könne. Er ermahnte sie daher ernstlichst zur Wahrhaftigkeit und fügte hinzu, jeder Versuch, ihn zu täuschen, würde vergeblich sein. Es ließ sich bei der Winter während der Zeit ihres Aufenthalts in der Anstalt zwar ein aufgeregtes Wesen erkennen, aber es hat sich weder ein Anfall von Tobsucht noch ein somnambuler Zustand gezeigt. Nach etwa vier Wochen kam ihre Mutter und erklärte sich bereit, ihre Tochter – falls deren Entlassung unbedenklich erscheine – mit nach Hause zu nehmen. Man fand keinen Grund, dieses Gesuch abzuschlagen. Johanna Winter ist zu ihren Eltern zurückgekehrt und, nachdem sie ein Vierteljahr dort zugebracht hatte, ohne eine Spur von Geistesstörung zu zeigen, auf ihren Wunsch versuchsweise in derselben Irrenanstalt als Wärterin angenommen worden. Sie hat in ihrem neuen Amte Geschick, Peinlichkeit und die zum pfleglichen Umgang mit den Kranken nötige Befähigung an den Tag gelegt. Auch alle nachträglich vorgenommenen Nachforschungen, zu ermitteln, ob eine dritte Person dem Kinde nach dessen Tode die Verwundung zugefügt habe, sind erfolglos geblieben. Der Fall, wie er hier dargelegt worden ist, ist juristisch, medizinisch und psychologisch einer der rätselhaftesten. Daß die richterliche Entscheidung, dem Antrage der Staatsanwaltschaft gemäß, nicht anders ausfallen konnte, nachdem das gerichtsärztliche Gutachten dergestalt modifiziert worden und das Obergutachten so günstig für die Angeschuldigte ausgefallen war, unterliegt keinem Zweifel: wenn dem Angeschuldigten die Schuld nicht nachgewiesen werden kann, ist er freizusprechen, das ist das Grunderfordernis jedes vernünftigen Strafrechts. Hier stimmt aber auch die innere Überzeugung mit diesem Resultat überein, denn es fehlt an jedem Beweggründe, der stärker als die Mutterliebe gewesen wäre und die Mutter zu einer so unnatürlich verbrecherischen Tat gegen ihr Kind hätte treiben können. Dazu kommt, daß eine Mörderin ihre Tat zu verbergen gesucht, nicht aber durch ihre spätere Handlungsweise offenkundig gemacht haben würde. Steht es fest, daß die Wunde erst dem toten Kinde beigebracht worden ist, so steht es, durch die unverdächtigen Zeugenaussagen des Stoß, der den Leichnam abholte, und durch die der Schwestern Köhler nicht minder fest, daß die Wunde am Halse vorhanden war, ehe der Leichnam nach Apolda geschafft wurde. Am Nachmittag des 9. Dezember war bereits Blut um den Mund des Kindes herum. Stoß machte darauf aufmerksam, und die Schwestern Köhler überzeugten sich davon; die Krämpfe, an denen das Kind jedenfalls gestorben war, hatten diese Blutung nicht herbeiführen können. Wer konnte aber bis dahin Gelegenheit und wer konnte einen Beweggrund haben, dem Leichnam die Schnittwunde am Halse zuzufügen? Niemand als die Schwestern Köhler und Johanna Winter. Auf diese Personen beschränken sich unsere Mutmaßungen, ein dritter hätte wenigstens nicht ohne ihr Vorwissen und ihre Genehmigung eine solche Tat verüben können. Wir schwanken nur zwischen zwei Vermutungen. Die Schwestern Köhler und Johanna Winter nahmen an, das Kind sei infolge der Krämpfe, und zwar an einem Schlagfluß, gestorben. Die linke Seite des Kindes, das Gesicht wie der Körper, schien ihnen bläulich gefärbt. Hatten sie etwa gehört, daß bei einem Schlaganfall ein rascher Aderlaß das Leben retten könne? Hätten sie etwa dieses Mittel versucht und, da es nicht half, aus Furcht vor Verantwortung geschwiegen? Der Umstand, daß sie alle die Wunde gar nicht bemerkt haben wollen, spricht dafür. Auf diese Weise würde sich auch die bedeutende Aufregung der Winter während ihrer Haft erklären lassen. Die Winter hätte sich wohl unschuldig gefühlt an der Tat, die ihr nach dem ersten Gutachten zur Last gelegt wurde, aber doch wieder unter der Seelenangst gelitten, durch ein gewagtes, verderbliches Mittel den Scheintod ihres Kindes in wirklichen Tod verwandelt, wenigstens sich selbst in Unglück und Schande gestürzt zu haben. Nur eins spricht wieder dagegen. Die Frauen würden alles aufgeboten haben, eine ärztliche Besichtigung des Leichnams zu verhindern und so rasch als möglich die Beerdigung in Oßmannstedt zu bewerkstelligen. Das haben sie aber nicht einmal versucht, es ist im Gegenteil ihr Wille gewesen, daß der Leichnam zur Zergliederung nach Jena geschafft werde. Die andere Vermutung stützt sich auf den Geisteszustand der Winter. Wir halten ihr Benehmen während ihrer Haft nicht für Verstellung. Der Umstand, daß sie während der beiden Anfälle von Tobsucht ihre eigenen Sachen unbeschädigt gelassen hat, erklärt sich aus einem gewissen Instinkt der Gewohnheit; die Wut richtet sich gegen die fremden Gegenstände; man hat schon oft dieselbe Wahrnehmung bei unzweifelhaft Tobsüchtigen gemacht. Ebensowenig scheint uns die Klarheit des Verstandes, mit der die Winter sich in ihrer Sache verantwortete und die sie auch sonst an den Tag legte, im Widerspruch zu unserer Annahme zu stehen. Die Erfahrung bietet ja tausendfältige Beispiele, daß Geistesstörungen – namentlich im Beginn der Krankheit – ganz partiell sind und die Kranken sich noch im vollständigen Besitz ihrer Geisteskräfte, bis auf den einen Punkt, befinden. Nun wird zwar die Winter aus früherer Zeit als lügnerisch und der Verstellungskunst in hohem Grade mächtig geschildert. Hätte sie sich aber hier verstellt, so würde sie es sicher nicht bei den beiden Anfällen haben bewenden lassen; sie würde bei ihren Vernehmungen und bei ihren vielfachen schriftlichen Ergüssen gewiß bisweilen eine Geistesverwirrung an den Tag gelegt haben. Vorspiegelung von Verrücktheit kann doch nur als Mittel dienen, einen Zweck zu erreichen, der ohne das nicht erreichbar sein würde. Die Winter mußte sich sagen, daß das Gelingen öer Täuschung sie nur in das Irrenhaus führen könne. Soll ein solcher Erfolg einem vernünftigen Menschen wünschenswert erscheinen, so muß das von einer anderen Seite her drohende Übel sehr schwer sein. Demnach kann man im vorliegenden Falle bei der Winter nur dann eine Verstellung annehmen, wenn man sie zugleich eines schweren Verbrechens an ihrem Kinde für schuldig hält – was man nach alledem doch eben nicht darf. Und wenn sie aus diesem Grunde zu diesem Mittel gegriffen hätte, würde sie es gewiß mit solcher Energie angewandt haben, daß es nicht fehlschlagen konnte, und es nicht während der sieben bis acht Wochen, in welche die für ihr Schicksal so wichtigen Vernehmungen ihrer selbst und der verschiedenen Zeugen fielen, bei den unwirksamen Vorspiegelungen von Traumgesichten haben bewenden lassen. Hieraus gewinnen wir gleichfalls die Überzeugung, daß sich die Winter nicht wie eine Vernünftige benommen hat, die sich Mühe gibt, geisteskrank zu erscheinen. Hierfür spricht noch eine Reihe anderer Gründe. Als hervorstechendste Eigenschaft der Winter wird von den verschiedensten Personen Eitelkeit, Dünkel und Selbstüberschätzung angegeben: das hat sich schon früher als krankhafte Überspanntheit gezeigt. Durch diese Eigenheiten hatte sie sich ihrer Familie entfremdet, und ihre Eltern und Geschwister hatten schon lange von ihr geglaubt, »sie habe einen Stich«. Ihre Dienstherrschaften hatten Hoffart und Dünkel an ihr bemerkt und sich natürlich nicht bemüht, weiter zu erforschen, ob hierin der Keim und die ersten Anzeichen einer Geistesstörung lägen. Die Äußerung, welche die Winter nach jenem Theaterabend getan hat, ist jedenfalls schon sehr auffallend. Ob die Winter, als die von ihr vorgenommene Fälschung des Dienstbuchs entdeckt wurde, sich nur närrisch gestellt hat, wie der Gendarm meint, oder einen wirklichen Anfall von Geistesstörung gehabt hat, muß unentschieden bleiben, da keine näheren Erhebungen hierüber stattgefunden haben. Nach ihrer Entbindung trat ein heftiges Kindbettfieber ein und ließ einen krankhaften Zustand des Unterleibs zurück, der bis zur Einlieferung in die Irrenheilanstalt noch nicht behoben war, sondern sich in den letzten Wochen wieder gesteigert hatte. Bei dieser Sache ist jede Möglichkeit der Verstellung ausgeschlossen, und daß derartige körperliche Zustände der Wöchnerinnen oft zu Geistesstörungen führen, steht wohl fest: um so mehr kann man es hier vermuten, wo schon eine psychische Anlage dazu vorhanden war. Nach der Entbindung und kurz vor dem Tode des Kindes beginnen bei der Winter die Traumerscheinungen; sie glaubt, das Kind soll ihr entrissen werden, und drückt es so fest an sich, daß sie darüber erwacht. Sehr bemerkenswert ist, was eine der Schwestern Köhler sagte, daß die Winter am Abend vor dem Tage, an dem das polizeiliche Einschreiten stattfand, plötzlich ohne Veranlassung in die Höhe gefahren ist, eigentümlich um sich geblickt und mit den Händen in der Luft herumgefuchtelt hat. Daß alle diese körperlich und geistig krankhaft gereizten Zustände durch die Verhaftung und durch die schwere Anschuldigung aufs äußerste gesteigert werden mußten, bedarf keiner weiteren Ausführung; nur ein paar Bemerkungen mögen noch am Platze sein. Auch in dieser Zeit größter Aufregung geben sich jene Grundzüge im Wesen der Winter, die Eitelkeit, der Dünkel und die Selbstüberschätzung, aufs deutlichste kund und finden in der religiösen Schwärmerei und Redseligkeit, in dem dichterischen Hang und in dem Wahne der Hellseherei ihren Ausdruck. Dabei macht sich das Bedürfnis, vor andern damit zu glänzen, bemerkbar; und damit hängen auch ihre beständigen Bitten um Vorlaß, ihre Schreibseligkeit, ihr Verlangen nach Gesellschaft zusammen. Letzteres hat wohl auch noch den Grund, daß sie bei ihrem Gemütszustand die Einsamkeit nicht ertragen konnte. Die beiden Anfälle von Tobsucht fanden statt, als die Winter allein in ihrer Zelle war. Daß alle diese Erscheinungen, bis auf ein im allgemeinen aufgeregtes Wesen, in der Irrenheilanstalt verschwanden oder nicht mehr zutage traten, läßt sich gleichfalls erklären. Dort war sie nicht mehr Untersuchungsgefangene; sie wußte bereits, daß die Untersuchung einen für sie günstigen Verlauf nahm, sie war nicht allein eingeschlossen, und ihre Eitelkeit fand keine Nahrung mehr, denn man hatte keine Ursache, sich um ihre Träume, Gedichte und dergleichen zu bekümmern. Nehmen wir daher als feststehend an, daß die Winter sich nicht verstellt hat, sondern daß eine seit langem in ihr vorhandene Anlage zu partieller Geistesstörung, die sich in Dünkel und Überspanntheit kundgab, durch die physischen Folgen der Niederkunft, durch den Schmerz über den Tod des Kindes, durch die Mordanschuldigung und die Verhaftung sich entwickelt und bis zu den beiden Anfällen von Tobsucht gesteigert hat: so liegt es nicht mehr außerhalb der Grenzen der Wahrscheinlichkeit, anzunehmen, daß Schreck oder Angst, vielleicht im Zusammenwirken mit einem Gebilde der krankhaft aufgeregten Phantasie, die Winter schon in der Nacht vom 8. zum 9. Dezember in einen Zustand ähnlicher Art versetzt haben könnten. Wir wollen diese den sicheren Grund des Tatsächlichen verlassenden Vermutungen nicht weiter verfolgen, sondern nur die zwei Möglichkeiten zur Erklärung des rätselhaften Falles angedeutet haben und für den Mangel an einem genügenden Aufschlusse in der Gewißheit Ersatz finden, daß die Mutter von der Schuld des Kindesmordes rein geblieben ist. Dabei hat zugleich das eifrige Zusammenwirken der vorwärtsschreitenden Wissenschaft und einer besonnenen Rechtspflege den schönen Erfolg erreicht, daß der trügerische Anschein eines grauenvollen Verbrechens in seine Wesenlosigkeit aufgelöst worden ist. Hans Kohlhase und die Minckwitzsche Fehde In der Zeit, in der sich unsere Geschichte abspielt, dehnte sich das Kurfürstentum Sachsen bis tief hinein in die heutige Provinz Brandenburg aus; einzelne Spitzen und Exklaven näherten sich bis auf wenige Wegstunden den Toren der Städte Potsdam und Brandenburg; Beelitz und Treuenbrietzen waren brandenburgische Grenzstädte. Von Berlin aus zog sich die große Heerstraße über Potsdam, Treuenbrietzen, Wittenberg, Düben nach Leipzig, dem schon damals weitberühmten und vielbesuchten Handels- und Meßplatze. Man darf aber nicht an die Kunststraßen der heutigen Tage denken, die zum großen Teil erst dem Anfang des neunzehnten Jahrhunderts ihre Entstehung verdanken. Sie waren nur oberflächlich angelegt; einen Unterbau gab es nicht, und von Ausbesserungsarbeiten war nur selten etwas wahrzunehmen. Jeder mochte sehen, wie er auf solchen Straßen, die streckenweise tiefeingeschnittene Hohlwege bildeten, bei schlechtem Wetter grundlos verschlammt, bei gutem mit hohem Staub bedeckt waren, fortkommen konnte. Mit besonderen Schwierigkeiten war natürlich der Gütertransport verbunden. Der mit vier oder sechs Gäulen bespannte Lastwagen vermochte täglich nur eine kurze Strecke zurückzulegen. Monatelang lag ein solcher Gütertransport oft auf der Landstraße, und der Kaufmann konnte von Glück reden, wenn die Waren unversehrt den Ort ihrer Bestimmung erreichten. Abgesehen von den Zöllen und Abgaben, die von den Herren, durch deren Gebiet sie kamen, in Anspruch genommen und oft genug gewaltsam erpreßt wurden, lauerten in den Wäldern nicht selten Schnapphähne adeliger und bürgerlicher Herkunft dem Transport auf, um ihn nach der Überwältigung der Führer und Knechte als gute Beute fortzuführen. Reisende aller Art, auch die Kaufleute, machten ihre Reisen bis an die Zähne bewaffnet und zum großen Teil zu Pferde. Zwischen Düben und Delitzsch an der Landstraße lag und liegt heute noch ein Dorf Wellauna, auf dem der Junker Günther von Zaschwitz als Erb-, Lehns- und Gerichtsherr saß. Vor dem Kruge dieses Ortes hielt am 1. Oktober 1532 gegen Abend ein Reisender zu Pferd, der einen Trunk begehrte und dann seine Reise trotz einbrechender Nacht fortsetzen wollte. Es war ein Mann in den dreißiger Jahren, von gedrungener Gestalt, in der Kleidung vielleicht etwas unansehnlich, aber wohlbewaffnet. Er ritt einen edlen Rappen mit reicher Zäumung, aus dessen Halftern ein Faustrohr mit dem Kolben hervorschaute, und führte außerdem einen Rotschimmel, auf dem der Futtersack lag, neben sich her an der Leine. Im Kruge saßen die Bauern beim Abendtrunk. Sie traten neugierig heraus und fragten den Reiter nach Namen, Herkunft und Ziel der Reise; denn der Fremde hatte nicht nur ihre Neugier, sondern noch mehr ihren Verdacht erregt, zumal da er nicht im Orte Herberge nehmen, sondern in der Nacht, die keines ehrlichen Menschen Freund ist, weiterreiten wollte. Hans Kohlhase, denn der war der fremde Reiter, war ein Mann von trotziger Art. Er antwortete kurz: »Was geht's euch an?« Die Bauern beriefen sich auf ihres Junkers Befehl, jeden anzuhalten, der ihnen verdächtig erscheine, und verlangten besonders darüber Auskunft, woher Kohlhase die Pferde habe, denn deren Besitz erschien ihnen verdächtig. Ein Wort gab das andere, und zuletzt beschuldigten sie den Reisenden geradezu des Diebstahls an den Rossen. Das war für Kohlhase zu viel. Wütend schwang er sich vom Pferd herunter, zerbleute dem Bauer, der ihm diesen Vorwurf ins Gesicht geschleudert hatte, mit seinen Fäusten den Kopf, zog dann den Dolch und stürzte auf die Rotte ein, aber er mußte der Übermacht weichen, die Bauern bemächtigten sich seiner Pferde, führten sie im Triumph in den Stall des Dorfrichters, und er sah sich, um schweren Mißhandlungen und der Gefangenschaft zu entgehen, genötigt, zu Fuß die Flucht zu ergreifen. Hans Kohlhase war ein wohlbeleumundeter, ziemlich begüteter, seinem Kurfürsten in Ehren bekannter Kaufmann aus dem Orte Kölln an der Spree, der schon vor vielen Jahren völlig in Berlin aufgegangen ist. Er handelte mit Honig, Speck und Heringen und hatte diese Meßgüter unter sicherem Geleit voraus nach Leipzig gehen lassen, wo er die Messe besuchen wollte. Er selbst war allein nachgereist, um unterwegs noch hier und da Geschäfte zu machen, namentlich Forderungen einzuziehen. Er war ein heller Kopf, bewandert und schlagfertig in Rede und Schrift, einige Kenntnis der lateinischen Sprache gab ihm sogar einen Anstrich von Gelehrsamkeit, so daß er zu den Gebildeten seiner Zeit zählen konnte. Er eilte zu Fuß nach Leipzig. Sei es nun, daß er infolge der Fußreise dort zu spät ankam, sei es, daß andere Ursachen daran schuld waren, genug, er machte schlechte Geschäfte, mußte seine Waren um jeden Preis losschlagen und kehrte gegen Mitte Oktober nach Wellauna zurück, versehen mit einem Schreiben von einem gewissen Hans Blumentrost zu Leipzig, in dem er als frommer, ehrlicher Kaufmann von gutem Handel und Gerücht an den sächsischen Landvogt empfohlen wurde mit der Bitte, dem gekränkten, mit Stock und Banden bedrohten Manne Recht zu verschaffen. Der Junker von Zaschwitz konnte die Auslieferung der weggenommenen Pferde nicht weigern, stellte aber die Bedingung, daß Kohlhase das Futtergeld für sie im Betrage von fünf bis sechs Groschen an seinen Dorfrichter erstatten solle. Dieses Ansinnen wies Kohlhase mit Entschiedenheit zurück. Er verlangte, daß ihm die gewaltsam und unrechtmäßigerweise abgenommenen Gäule kostenfrei zurückgegeben würden, und begab sich, als ihm das nicht gewährt wurde, unter Zurücklassung der Pferde in hohem Grade aufgebracht in seine Heimat. Ein Unglück kommt aber selten allein. Seine Vermögensverhältnisse waren zerrüttet, er vermochte seinen Verbindlichkeiten nicht nachzukommen, sein Kredit war erschüttert, und infolgedessen sah er sich genötigt, den drängenden Gläubigern seine gesamte Habe abzutreten. Daß an diesem Unglück die Vorfälle in Wellauna einige Schuld trugen, ist wohl kaum zu bezweifeln, jedenfalls sah Kohlhase den Junker von Zaschwitz sogar als die alleinige Quelle seines Unfalls an und warf auf diesen seinen ganzen Haß. Er wandte sich mit einer Beschwerde zunächst an seinen Landesherrn, den Kurfürsten Joachim I. (genannt Nestor) von Brandenburg, und durch dessen Vermittlung wurde auf den 13. Mai 1533 ein Gerichtstag in Düben anberaumt. Hier erschienen die Parteien in Person. Es kam aber ein Vergleich nicht zustande. Kohlhase forderte Ehrenerklärung in betreff des ihm vorgeworfenen Diebstahls, Erstattung des doppelten Wertes der Pferde und einhundertundfünfzig Gulden Schadenersatz: der von Zaschwitz verstand sich zu gar nichts. Er verlangte vielmehr noch zwölf Gulden halbjährliches Futtergeld für die Pferde, die inzwischen bis zum Skelett abgemagert waren. Kohlhase nahm sie vorbehaltlich seiner Ansprüche und einer Klageerhebung vor dem Amte Bitterfeld auf Zureden des Landvogts wirklich unter Zahlung von zwölf Gulden an. Aber schon am Tage darauf verendete der Rotschimmel. Im Juli reichte Kohlhase an den Kurfürsien von Sachsen ein Schreiben ein, in dem er in gemäßigter Sprache sein erlittenes Unrecht darstellte. Infolgedessen wurden der Landvogt in Wittenberg und Hieronymus Schürf beauftragt, aufs neue Gerichtstage anzuberaumen. Der Junker fand sich jedoch nicht ein und bestand auf Bezahlung des Futtergeldes. Er lehnte jede Entschädigung ab und legte dem weitern Vorgehen Kohlhases gehässige Motive unter. Selbst als Kohlhase auf Zureden des Landvogts seine Entschädigungsforderung bis auf vier Gulden ermäßigt hatte, weigerte sich der Junker hartnäckig, auch diese geringe Summe zu zahlen. Noch einmal, am 15. Februar 1534, erschien Kohlhase vor dem Landvogt zu Wittenberg, um sich nach dem Stand seiner Angelegenheit zu erkundigen. Als er aber von ihm erfuhr, daß Zaschwitz auf keinen Vergleichsvorschlag eingegangen sei, war das Maß seiner Geduld erschöpft. Er erließ bald darauf einen Fehdebrief, datiert vom Tage »Schlag zu«, der die ihm angetane Unbill und die Unmöglichkeit schilderte, gegen den Junker Recht zu bekommen, und mit den Worten schloß: »Weil ich nun nichts mehr als meinen Leib und mein Leben vorzusetzen habe, so will sich gebühren, daß ich meine Ehre und meinen Glimpf, wie das einem Ehrliebenden zusieht, zur Notdurft verteidige; ich will allerwelt List und Behendigkeit gebrauchen, will sein Gottes und aller Welt Freund, allein Günther von Zaschwitzens und des ganzen Landes Sachsen abgesagter Feind, wo ich sie bekomme, an Händen und Füßen lähmen, auch rauben und brennen, sie hinwegführen und schätzen, bis mir Günther von Zaschwitz Abtrag tut und meinen Schaden, so ich allenthalben darüber genommen, zur Billigkeit erstattet.« Dieser Absage- und Fehdebrief wurde schriftlich vervielfältigt und verschiedenen Orten in Kursachsen zugestellt. Wie man sieht, war unserm Köllner Kaufmann nicht allein der Gebrauch des Faust- und Fehderechts, sondern auch die Befugnis wohlbekannt, vermöge deren auf Grund des Faustrechts Selbsthilfe zum Schütze eines Rechts unter gewissen Formen und Bedingungen ausgeübt werden konnte, wenn man durch die Gerichte Hilfe zu erlangen nicht vermocht hatte. Zwar hatte der auf dem Reichstage zu Worms im Jahre 1495 zustande gekommene sogenannte Landfrieden verordnet, daß jeder fortan sein Recht nur vor dem Richter suchen solle, und das Fehderecht im ganzen Reiche unter Androhung der Todesstrafe für den Friedensbrecher aufgehoben; allein bis zu der Zeit, in der diese Begebenheit sich zutrug, mußte jenes Reichsgesetz auf den Reichstagen siebenmal bestätigt und eingeschärft werden, weil niemand seiner achtete und den Gerichten teils die Macht, teils der gute Wille fehlte, einen Rechtsspruch namentlich gegen Mächtige und Vornehme in Vollzug zu setzen; und selbst noch viele Jahre nach Erlaß der Peinlichen Gerichtsordnung Karls V., die in demselben Jahre veröffentlicht wurde, in dem Kohlhase in Wellauna um sein Pferde kam, waren namentlich zwischen Reichsunmittelbaren blutige Fehden im Schwange, ohne daß man an eine Bestrafung der Landfriedensbrecher dachte. Die Reichsgesetze waren ihnen gegenüber um so machtloser, als auch die Rechtsanschauung im Volke in dieser Selbsthilfe etwas Strafbares nicht erblickte, bis endlich der Einfluß steigender Kultur und einer kräftigeren Entwicklung sowohl der Territorialmacht als auch der richterlichen Unabhängigkeit dem Unwesen nach und nach ein Ende machte. Der Kaufmann Kohlhase hatte also in aller Form des Fehderechts dem Kurstaate Sachsen den Krieg erklärt. Wie ein Lauffeuer verbreitete sich diese Kunde. Aber sie erregte nicht etwa bloß ein Lächeln und mitleidiges Achselzucken, sondern Furcht und Schrecken in vielen Orten des Sachsenlandes. Dem Junker namentlich wurde es heiß, denn er wußte, daß Kohlhases Drohung, ihn mit Feuer heimzusuchen und samt seinem Schlosse zu verbrennen, sehr ernstlich gemeint war. Auch an den Landvogt in Wittenberg war der Fehdebrief gelangt und noch ein besonderes Schreiben dazu, in dem gesagt wurde, daß der Schreiber »aus seinen Klöppern Pferde machen wolle«. Alles war auf seiner Hut. Die Städte des Sachsenlandes besetzten die Tortürme mit Spähern, verstärkten die Wachen, hielten die Tore bei Nachtzeit fest verschlossen und ließen keinen Mann, der verdächtig war, einpassieren. Der Landvogt von Wittenberg schickte einen Eilboten nach Berlin, um dem Kurfürsten Joachim das Vorhaben des Kohlhase zu melden und Rechtshilfe zu erbitten, und zwar unter dem Hinweis darauf, daß der Kurfürst von Sachsen die Forderung ja habe untersuchen wollen und die Sache »nur ins Vergessen« gekommen sei. Joachim fertigte den Boten nach fünf Tagen mit der Antwort ab, daß der Kurfürst gegen Kohlhase nichts unternehmen könne, well dieser sein Bürgerrecht aufgegeben habe, und daß er zur Rechtshilfe auch nicht verpflichtet sei, weil der Erbeinigungsvertrag seit Johanns des Beständigen Tod nicht wieder beschworen worden sei. Schließlich trat Joachim fast geradezu auf die Seite des Friedensbrechers, indem er erklärte: »Es ist fast also, wie der Kohlhase schreibt, daß er durch sächsische Justiz um seinen Glauben und ins Verderben gekommen ist.« Man muß sich dabei erinnern, daß Joachim ein erbitterter Gegner Luthers, der Reformation und der Universität Wittenberg war. Aber was hatte die Religion mit Kohlhase und seiner Fehde zu schaffen, und mußte nicht dem gestrengen Kurfürsten, der doch sonst mit eiserner Hand für Recht und Ordnung in seinem Lande sorgte, dieses gewalttätige Auftreten Kohlhases selbst ein Greuel sein, könnte man fragen. Jedenfalls war Joachims Abneigung gegen die neue Lehre und ihre nachbarlichen Bekenner fürstlichen Geblüts nicht die einzige Triebfeder seiner Parteinahme für den Landfriedensbrecher, und man hat allen Grund, ein Hauptmotiv seines fast schadenfrohen Verhaltens in der sogenannten Minckwitzschen Fehde zu suchen. Mit dieser aber hatte es folgende Bewandtnis. Der Ritter Nickel von Minckwitz war zu jener Zeit das Haupt eines uralten und wohlbegüterten, noch heute in Sachsen blühenden Adelsgeschlechtes, dem die Herrschaft Sonnenwalde mit Stadt und Burg in der Niederlausitz und Stadt und Burg Trebsen bei Grimma im Leipziger Kreise gehörten. Er war ein offener, aber unruhiger Kopf, der als Parteigänger, Unterhändler und Kriegsoberst fast bei allen damaligen europäischen Händeln und Wirren seine Hände im Spiele gehabt und Abenteuer und Gefahren der verschiedensten Art bestanden hatte. Er war schon in die große Sickingensche Fehde gegen den Landgrafen Philipp von Hessen verwickelt gewesen, indem er Sickingen mit fünfzehnhundert Mann zu Hilfe gezogen, aber gefangen genommen und erst durch Fürsprache seines Landes- und Lehnsherrn, des Herzogs Georg von Sachsen, befreit worden war. Auch in den damaligen Kämpfen zwischen der Pforte, Ungarn und Österreich, besonders aber in den Wirren und Kämpfen zwischen den beiden Gegenkönigen von Ungarn, Johann von Zapolya und Ferdinand I., König von Böhmen, hatte Nickel als Parteigänger eine bedeutende Rolle gespielt. An den Höfen zu Warschau, Paris und Kopenhagen, sowie bei dem Kurfürsten von Sachsen, bei den Herzögen von Braunschweig und Bayern und bei anderen Reichsfürsten war er eine angesehene, vielumworbene Persönlichkeit. Er unterhielt zuweilen Söldnerheere in der für die damalige Zeit höchst bedeutenden Stärke bis zu zweitausend Mann oder war wenigstens imstande, solche Truppenmassen innerhalb einer kurzen Zeit anzuwerben, auszurüsten und seinen Parteigenossen zuzuführen. Schon hieraus geht hervor, welch bewegtes und merkwürdiges Leben Nickel von Minckwitz geführt hat. Wir können indes näher nicht darauf eingehen. Für uns handelt es sich nur darum, den Haß des Brandenburger Kurfürsten gegen den übrigens auch der lutherischen Lehre zugetanen, vom Kurfürsten von Sachsen beschützten Minckwitz und damit seine Parteinahme für Kohlhase zu erklären. Deshalb müssen wir die erwähnte Fehde, die nur eine der vielen Episoden in der tatenreichen Geschichte des Ritters von Minckwitz darstellt, etwas ausführlicher behandeln. Zu Lebus unweit Frankfurt a. d. O. bestand damals ein bedeutendes Bistum mit sehr beträchtlichem Grundbesitz, zu dem unter anderem auch Amt und Herrschaft Storkow gehörten. Auf dem bischöflichen Stuhle saß Georg von Blumental, ein peinlich trotziger geistlicher Würdenträger, über dessen Gewalttätigkeiten verschiedene seiner Vasallen Klage zu führen hatten. Einer dieser Vasallen, Heinrich Queiß auf Plössin, ein hochbetagter Herr, war mit seinem Schäfer in Streitigkeiten geraten, infolge deren sich der letztere sogar an seines Gerichtsherrn Familie vergriffen hatte und dann nach Friedersdorf, einem zu dem bischöflichen Amte Storkow gehörigen Dorfe, entflohen war. Hier wurde es ihm bei dem damals schon unter den Bauern herrschenden rebellischen Geiste leicht, sich einen Anhang zu verschaffen, mit dem er in Plössin einfiel, mehrere Häuser niederbrannte und seines Herrn Schafe hinwegtrieb. Der Amtmann in Storkow erhielt nun von dem Bischof Befehl, dem Queiß die Schafe zurückzuverschaffen und ihm den Schäfer auszuliefern. Der Amtmann gehorchte jedoch nicht. Inzwischen brachen neue Brände in Plössin aus, und auf erneute Klagen hin wurde der Befehl des Bischofs an den Amtmann wiederholt, indes abermals ohne Erfolg. Nun wandte sich im Januar 1528 der bedrängte Edelmann an den Landvogt der Niederlausitz, Heinrich Tunckel, und dieser verwendete sich sofort bei dem Bischof dafür, daß er seinem Vasallen Rechtshilfe und Schutz vor dem rachsüchtigen Schäfer gewähren möchte. Das nahm aber der Bischof sehr übel. Er warf dem Queiß vor, daß er die Sache dem Landvogt gegenüber zu Unrecht so dargestellt habe, als ob ihm die Rechtshilfe verweigert worden sei, und soll deshalb gedroht haben, daß er den Queiß dafür werde zu züchtigen wissen. Eine neue Fürbitte des Landvogts im Februar 1528 hatte nach längerem Zögern das Ergebnis, daß Queiß durch eine Verfügung des Bischofs aufgefordert wurde, sich persönlich nach Friedersdorf zu begeben, um der Aufhebung des Schäfers beizuwohnen, damit sich dieser in seiner Gegenwart verteidigen könne. Dieses Ansinnen fand Queiß sehr bedenklich, und er leistete ihm keine Folge, begehrte vielmehr am 7. März die Auslieferung des Schäfers um so dringender, als ihm kurz vorher »neue Brände an seinen Hof gehänget seien«. Als auch diese Aufforderung erfolglos war, wiederholte er am 26. Mai dasselbe Ansuchen für sich und seine armen ausgebrannten Untertanen, erhielt jedoch abermals keinen tröstlicheren Bescheid, da der Bischof auch jetzt wieder schrieb: »Daß Du allerwege darauf beharrst, daß wir sie (die Verbrecher) ohne Dein zutätliches Erfordern sollten einnehmen und setzen lassen, wissen wir nicht, ob es uns auch gebühren will; derhalben wollst Du dies tun, so Du es ihnen nicht erlassen willst, mit zutätlicher Erforderung, wie wir Dir oftmals geschrieben.« Wenn ein zur Fehde Berechtigter zu schwach war, um selbständig ins Feld rücken zu können, so verband er sich mit anderen mächtigeren Rittern, die sich dann gegenseitig »Reitersdienste«, wie sie es nannten, leisteten, dafür aber selbstverständlich ihren Anteil an der etwaigen Beute in Anspruch nahmen. Queiß wandte sich deshalb um Schutz und Hilfe gegen den Bischof an Nickel von Minckwitz und Otto von Schlieben zu Baruth. Beide sagten ihm Beistand zu und betrieben nun mit Eifer ihre Rüstungen. Am 5. Juli 1526 ging der Absagebrief des Queiß an den Bischof ab. »Weil er von diesem«, so hieß es darin, »seines erlittenen Schadens, zu dem er ganz unverschuldet und ohne Ursache gekommen, keine Wiedererstattung habe erhalten, noch Recht auf sein vielfältiges Ansuchen erfahren mögen, seine Beschädiger sich aber noch in des Bischofs Landen hielten und mit beschwerlichen Drohworten weiter vernehmen ließen; weil er auch infolge der unrechtlichen Handlung des Bischofs Weib, Haus und Hof mit allen Gütern habe verlassen müssen, so dränge ihn die Not, auf sein Bestes mit Rat und Hilfe aller seiner Gönner und Freunde, edel und unedel, zu trachten, derhalben er sich kraft dieses Briefes für sich, alle seine Helfer und Helfershelfer, als wären die mit Namen von Wort zu Wort hierin verleibt und angezeigt, der Ehre und Notdurft nach verwahrt haben wolle, nach des Bischofs Land und Leuten, Gut und Habe zu trachten, in allem, wie des Menschen Sinn oder List gedenken möge, gar nichts ausgeschlossen, der beiden Herrschaften Beskow und Storkow Untertanen und Verwandte, danach sich Sr. Fürstl. Gn. möge wissen zu richten.« Drei Tage darauf in den frühen Morgenstunden brach Nickel mit seinem Kriegsvolk von Sonnenwalde auf. Wie stark die Schar gewesen ist, darüber wird verschieden berichtet. Jedenfalls hat er an Söldnern zu Fuß und zu Roß weit über tausend Mann geführt, denn noch unterwegs stießen dreihundertundfünzig bis vierhundert Reiter zu seiner Heeresmacht. Schon früh um acht Uhr stand er vor Fürstenwalde, der Residenz des Bischofs. Mit den zu Markt fahrenden Bauern zugleich drang das Kriegsvolk durch die Tore in die Stadt ein. Die Bürger leisteten eine kurze Gegenwehr, streckten aber bald die Waffen. Der Bischof, auf dessen Gefangennahme es hauptsächlich abgesehen war, konnte sich durch die Flucht retten. Schloß und Stadt ergaben sich dem Sieger, der den Bruder des Bischofs, Matthias von Blumental, und die ganze Schloßbesatzung zu Gefangenen machte. In der Stadt wütete das Kriegsvolk abscheulich. Die Domkirche, das Rathaus, die Wohnungen der Domherren und der Bürger, die am Kampfe teilgenommen hatten, ebenso natürlich das Schloß, wurden geplündert. Die geraubten Kirchengefäße und Meßgewänder wurden entweiht und zu allerhand Unfug benutzt, selbst die Schuldverschreibungen und Urkunden des Bistums und des Kapitels wurden vernichtet. Heinrich Queiß scheint selbst mit bei dem Zuge gewesen zu sein, denn der Bischof beklagte sich später gerade über ihn, daß er mit seinen, des Bischofs, Leuten so umgegangen sei, wie es keinem Edelmann gezieme, so daß drei oder vier sich jetzt zu Berlin aufhielten, die Haus, Hof und alles, was sie in der Welt gehabt, hätten verlassen müssen, um nur mit dem Leben davonzukommen. Am anderen Tage zog Nickel wieder ab. Die geraubten Güter und Kleinodien führte er auf mehreren Wagen mit sich nach seinem Schloß Sonnenwalde. Diese schwere Gewalttat erregte allenthalben die höchste Entrüstung. Kurfürst Joachim, zu dessen Gebiet die Stadt Fürstenwalde gehörte, zog eine Kriegsmacht zusammen und forderte den Landvogt der Niederlausitz Heinrich Tunckel zu Hilfe und Beistand auf. Er ersuchte den Herzog Georg von Sachsen, von dem Nickel Sonnenwalde zu Lehen trug, den frechen Bruch des Landfriedens zu strafen, dem Bischof und seinen Untertanen den Schaden zu ersetzen, sowie die Gefangenen zu befreien. Herzog Georg bot zu diesem Zwecke wirklich sein Kriegsvolk auf. Der Bischof behauptete, das Recht nie verweigert und keinen Absagebrief erhalten zu haben, und dem Nickel wurde brandenburgischerseits ganz besonders zum Vorwurf gemacht, daß er die Kirchen mit ihren Ornaten und Kleinodien nicht verschont habe wie es doch von alters her in allen öffentlichen Fehden und Kriegen gebräuchlich gewesen sei. Auch König Ferdinand von Böhmen, zu welchem Königreiche damals die beiden Lausitzen gehörten, forderte den Herzog Georg und seinen Landvogt Tunckel auf, das von Minckwitz in der Niederlausitz versammelte Kriegsvolk zu vertreiben. Nickel verantwortete sich zunächst dem Kurfürsten Joachim gegenüber schriftlich, indem er behauptete, er habe dem widerrechtlich und gewaltsam behandelten Heinrich von Queiß auf seine Bitte hin, wie es Brauch beim Adel sei, einen Reiterdienst geleistet. Schloß, Stadt und Einwohner von Fürstenwalde sei er beflissen gewesen so viel als möglich zu schonen, die Beraubung der Kirchen und ihrer Kleinodien sei wider seinen Befehl geschehen, durch die Brandschatzung habe er Schloß und Stadt vom Feuer errettet, das Geplünderte sei er fleißig bemüht gewesen wiederzuerstatten, seine Handlung wisse er ehrlich und unverweislich zu verantworten, er sei auch erbötig, vor ordentlicher Obrigkeit, besonders vor dem Kurfürsten, Rede zu stehen, sei diesem, wenn er seine Ungnade abstelle, zu aller Diensterzeigung bereit, werde auch, sobald die Verstrickten sich gelöst haben würden und der Bischof dem Queiß seinen Schaden ersetzen und diesem wie allen Verwandten gegen weitere Feindseligkeiten Versicherung tun würde, gegen den Bischof seiner nichts unternehmen. Der Bischof widersprach dem, und der Kurfürst ließ den Nickel wissen, daß seiner »ungegründeten Antwort und Erbieten« nicht stattgegeben werden könne, vielmehr habe es ihm gebührt, vor geschehener böser Tat bei dem Landesherrn Recht zu suchen, statt auf des Queiß loses und unbegründetes Anzeigen solche Beschädigung vorzunehmen, »Das wollten wir dir auf dein Schreiben, danach zu richten, nicht verhalten.« Der König Ferdinand lud nun unter dem 16, Juli den Nickel bei Verlust Leibes und Gutes vor, binnen fünfzehn Tagen in Prag zu erscheinen, um sich zu verantworten, schrieb aber unter dem 21.Juli auch an den Kurfürsten Joachim, er möge zu dem Verhör Nickels einige Räte nach Prag schicken, inzwischen aber sich aller tätlichen Angriffe gegen denselben oder andere, die bei der Handlung gewesen und in den königlichen Landen säßen, enthalten. Nickel erschien aber nicht in Prag, rüstete vielmehr abermals Kriegsvolk aus, um sich gegen einen Angriff auf Sonnenwalde zu schützen. Eine Streifpatrouille des Kurfürsten von dreizehn Reitern, die auf Nickel und seine Anhänger fahnden sollte, wurde von Otto von Schlieben im Kloster Dobrilugk überfallen, der Anführer wurde erstochen, und die ganze Schar wurde gefangen nach Sonnenwalde eingebracht. Inzwischen aber entwickelten die Freunde und Verwandten Nickels, dessen Gemahlin eine geborene Gräfin Schlick war, zu seinen Gunsten eine außerordentliche Tätigkeit, Lorenz Schlick, Rudolf von Bünau, Hans von Minckwitz, Andreas Pflugk, Hauptmann zu Leipzig, verwendeten sich bei dem Herzog Georg, daß er gegen Sonnenwalde nichts unternehmen solle, da die Gattin und die Brüder Nickels mit dessen Unternehmung nichts gemein hätten und der Besitz von Sonnenwalde inzwischen auf die Brüder Nickels übergegangen wäre. In entscheidenden Unternehmungen kam es auf keiner Seite, wohl aber zur Ernennung von Kommissarien und zur Abhaltung erfolgloser Konferenzen und Beratungen. Am eifrigsten drängte und rüstete Kurfürst Joachim, zumal da er die Nachricht erhielt, Nickel lagere mit achthundert Reitern an der Grenze Lauenburgs, um von da aus einen Einfall ins Brandenburgische zu machen, und unterhalte auch in Magdeburg zweihundert Pferde und fünfhundert Reiter, Das Erzstift Magdeburg aber stand damals unter dem Kurfürsten Albrecht von Mainz, einem Bruder des Kurfürsten Joachim, und es verbreitete sich das Gerücht, Nickel wolle alle Klöster und Pfaffenhöfe plündern, um mit einem Male reich zu werden. Der Kurfürst erhob gegen Nickel von Minckwitz und seine Helfer, unter denen sich auch der Graf Gebhardt von Mansfeld befand, bei dem kaiserlichen Reichskammergericht Klage wegen Landfriedensbruches. Darüber beschwerte sich Nickel bei dem Herzog Georg. Er berief sich darauf, daß er nur durch die brandenburgische Streifrotte daran verhindert worden sei, sich in Prag zu stellen, daß ihm diese Leute mehrere Diener weggefangen und in das Kloster Dobrilugk gebracht und er jene deshalb als Landfriedensbrecher gefangengenommen habe, wobei denn einer erstochen worden sein könne. Immer von neuem drängte der Kurfürst Joachim auf die Bestrafung Nickels und seines Anhangs, aber jedesmal ohne Erfolg. Er beauftragte nun den Junker Fritz von Bernheim mit dem Kommando über die Truppen, die den Friedensbrecher Nickel von Minckwitz fangen sollten, und die Brandenburger streiften bis hart an die sächsische Grenze. Das aber nahm der Herzog Georg sehr übel, und er beschwerte sich darüber, daß Bernheim die Straßen um Leipzig unsicher mache, dem Leipziger Rat einen Drohbrief zugeschickt und es überhaupt wohl mehr auf die Leipziger Messe und ihre Güter als auf Nickel abgesehen habe. Mittlerweile hatte der letztere in einem Schreiben an den Kurfürsten Joachim allerlei Versprechen gegeben und auch die Gefangenen freigelassen. Das hielt ihn freilich nicht davon ab, in Trebsen neue Werbungen und Rüstungen zu veranstalten, von denen gerüchtweise verlautete, daß sie gegen den Kaiser und den König von Böhmen gerichtet seien. Der Herzog Georg rüstete ebenfalls und verlangte von dem Kurfürsten von Sachsen, Johann, er solle dem Ritter von Minckwitz verbieten, in seinem Lande Kriegsvolk zu sammeln. Der Kurfürst aber begehrte zunächst eine Angabe der Orte, in denen Kriegsvolk geworben würde. Jeder bezog die Rüstungen Nickels auf sich, und alle waren in Sorge, daß der Ritter in ihr Land einfallen würde. Inzwischen nahm der Prozeß beim Reichskammergericht, vielfach von dem Kurfürsten von Mainz zugunsten seines Vasallen, des Grafen Mansfeld, gehemmt, seinen langsamen Fortgang. Eine Entscheidung war so bald nicht abzusehen. Um sich mit dem Kurfürsten Joachim gütlich auseinanderzusetzen, war auf Nickels Ansuchen hin auf den 20. August eine Tagung nach Jüterbogk anberaumt worden. Hier erschienen die Bevollmächtigten des Kurfürsten Joachim sowie des Kurfürsten Albrecht und des Bischofs von Lebus. Nickel aber und von Queiß erschienen nicht, baten vielmehr schriftlich um weitere Frist und einen neuen Termin. Der Herzog Georg hatte den Befehl erteilt, daß Nickel, sowie er nach Leipzig komme, verhaftet, aber sofort wieder entlassen werden solle, wenn er an Eidesstatt oder handschriftlich gelobe, daß er sich den dritten Tag darauf in der Schösserei zu Dresden stellen wolle. Bereits am 11.Oktober meldete der Rat zu Leipzig, daß er den Nickel festgenommen und ihn auf das befohlene Gelöbnis hin wieder entlassen habe, und Nickel stellte sich wirklich unverzüglich in Dresden und wurde sofort als Gefangener nach Pirna abgeführt. Hier begann nun ein Verhör über die von Herzog Georg beigebrachten Anschuldigungspunkte, besonders über den Überfall auf die Stadt Fürstenwalde, über die Einrichtung protestantischen Gottesdienstes auf Sonnenwalde und über die Unterhandlungen mit dem Wojwoden Johann von Ungarn zu einer Zeit, da dieser König Ferdinands abgesagter Feind gewesen war. Nickel verantwortete sich schriftlich und ausführlich. Er gedachte des »Ritts« nach Fürstenwalde als auf vielfältiges Klagen und Bitten des vergewaltigten Heinrich von Queiß unternommen, denn es »habe jeden Christen erbarmen müssen, daß ein Armer von Adel so gewaltiglich von seinen Gütern, von Haus und Hof sollte gedrungen werden«; die Gewalttaten in Fürstenwalde seien wider sein Wissen und seinen Willen geschehen, und von dem Wojwoden Johann habe er sich abgewandt, als dieser sich ganz in die Türkenhilfe begeben habe. Er bat schließlich, ihn mit Rücksicht auf seine für den König Ferdinand geworbenen Reiter und seine eigenen Knechte, die alle mit schweren Unkosten auf seinen Bescheid warten müßten, zu entlassen. Kurfürst Joachim verlangte von Herzog Georg, daß er Nickel nicht freigeben oder in die Hände der Bürger kommen lassen, sondern einen Tag bestimmen möge, an der er,der Kurfürst, durch seine Abgeordneten mit ihm gütlich reden könne. Auch König Ferdinand stellte Anfang Dezember 1529 ein gleiches Verlangen; aber Kurfürst Johann verwendete sich auf Bitten der Freunde Nickels für dessen Entlassung. Herzog Georg wollte für sich allein die Sache zur Entscheidung bringen und vor allem die Herrschaft über Sonnenwalde mit keinem Fremden teilen, Nickel versäumte nicht, dem Herzog Georg alle möglichen Versprechungen und Zugeständnisse zu machen und ihn flehentlich um seine Befreiung zu bitten; er bat ihn für alles, was er wissentlich oder unwissentlich gegen ihn verschuldet habe, um Verzeihung, versprach, sobald der Herzog ihrer bedürfe, ihm drei- bis vierhundert Reiter zuzuführen, sich in keines anderen Dienst zu begeben und das Haus Sonnenwalde, soviel ihm daran noch zu eigen sei, dem Herzog abzutreten. Der Herzog ging auf dieses Angebot ein und stellte nur noch die Bedingungen, wenn Nickel von Sonnenwalde abreise, habe er zu hinterlassen, wo ihn eine Vorladung erreichen werde, und auf eine solche Vorladung hin habe er sich binnen neun Tagen zu stellen, im übrigen müsse er Bürgen benennen, die sich verpflichten sollten, wenn Nickel auch nur einer dieser Bedingungen nicht nachkomme, dasjenige ohne Einrede zu tun, was vom Herzog ihnen oder ihren Erben auferlegt werde. Nickel und seine Bürgen verpflichteten sich dazu, doch machte schon die Übergabe von Sonnenwalde an den Herzog große Schwierigkeiten, weil sich die Brüder Nickels in den Besitz des Schlosses gesetzt hatten und behaupteten, daß er ihnen seinen Anteil gegen Bezahlung seiner Schulden in einer Höhe von vierzehntausend Talern abgetreten habe. Nach mehrfachen Verhandlungen brachte der Herzog Stadt und Schloß Sonnenwalde endlich in seine Hände. Er ließ jedoch Nickel, der Anfang des Jahres 1529 aus seiner Haft entlassen worden war, unter den genannten Bedingungen vorläufig im Besitz seines früheren Eigentums. Über diesen Ausgang war Kurfürst Joachim im höchsten Grade unzufrieden. Es entspann sich darüber zwischen ihm und Herzog Georg ein sehr gereizter Meinungsaustausch, insbesondere darüber, daß der Herzog die Entschädigung der kurfürstlichen Untertanen aus Nickels Lehngut verweigert hatte. Nickel selbst verweilte auf Sonnenwalde nicht lange, er folgte seinem Hange zu abenteuerlichen Fahrten und dachte nicht mehr an das, was er dem Herzog versprochen hatte. Dieser hielt sich nun an die Bürgen, die Grafen Albert und Lorenz Schlick, Heinz Pflugk zu Rabenstein, Rudolf von Bünau, Hofmeister, Andreas Pflugk, Amtmann zu Leipzig, Innocentius von Starschedel, Marschall, Heinrich von Könneritz, Hauptmann von Joachimsthal, Hieronymus und Balthasar Ziegler, Günther von Bünau, Lorenz von Schönberg und Christoph von Staupitz, die ihrerseits vorschützten, daß der Kurfürst Joachim fortwährend auf Nickel streifen lasse, weshalb es ihnen unmöglich sei, ihn zu stellen. Sie baten deshalb um Anberaumung eines Rechtstages und um Entlassung aus ihrer Bürgschaft. Der Herzog gewährte ihnen das aber nicht, sondern gab ihnen nur weitere Frist, binnen welcher sie den Ritter Nickel von Minckwitz sistieren sollten. Kurfürst Joachim aber drang auf Verhaftung der Bürgen, bis ihm und dem Bischof von Lebus alle Schaden ersetzt seien. Der Herzog schlug dieses Begehren ab mit dem Bemerken, daß sich die Bürgen nur ihm gegenüber verpflichtet hätten. Nickel, der sich damals bei dem König Sigismund von Polen in Krakau aufhielt, wurde am 24. Oktober 1530, nachdem er sich persönlich zu stellen verweigert hatte, von dem kaiserlichen Reichskammergericht zu Speier in die Acht erklärt. Für die Bürgen begann jetzt eine böse Zeit. Sie mußten auf Herzog Georgs Befehl bald hierhin, bald dorthin reiten und durften sich ohne sein Wissen und seinen Willen nicht von ihrem Ort entfernen, und deshalb baten sie Nickel wiederholt schriftlich, daß er sich stellen und sie von ihrer Bürgschaft entbinden möge. Der Kaiser beauftragte den Herzog Georg, Nickels Lehngüter und Herrschaften an sich zu nehmen und ihre Einkünfte jährlich an den Kammerprokuratorfiskal einliefern zu lassen. Man befürchtete, daß Nickel dem Wojwoden Johann Kriegsvolk gegen König Ferdinand zuführen möchte, und deshalb wurden die Grenzen der Lausitz und Schlesiens besetzt. Das geschah besonders auf König Ferdinands Antrieb, weil Nickel von seinen »geschwinden Praktiken, die er mit seinen gleichmäßigen Gesellen zum Nachteil des Königs wie der ganzen Christenheit pflege«, in keiner Weise abstehe, sondern mit Aufrührern und Rädelsführern überall Verbindung unterhalte. Wirklich gelang es auch, einen bedeutenden Waffentransport Nickels an der Grenze Schlesiens wegzunehmen. Inzwischen hatte Herzog Georg die Bürgen auf den 12.Januar 1531 wieder nach Dresden geladen und von ihnen verlangt, daß sie gegen Nickel Scheltbriefe aussenden sollten. Auf dringende Bitten hin gab er ihnen abermals Frist bis zum Donnerstag nach Ostern und an diesem Tage wieder bis zum September, dann sollten sie sich, wenn Nickel bis dahin nicht erschienen wäre, wieder einzustellen haben. Inzwischen verhandelte Nickel mit König Ferdinand und Herzog Georg schriftlich wegen Gewährung sicheren Geleits, worüber Kurfürst Joachim wieder sehr ungehalten war. Aber auf kaiserlichen Befehl hin wurde der Prozeß wider Nickel vor dem Reichskammergericht sogar sistiert, als der Ritter den Auftrag erhielt, zugunsten des Königs Johann von Ungarn mit mehreren deutschen Reichsfürsten und mit dem Könige von Frankreich zu verhandeln. Am 24.September 1531 hatte Nickel in Nürnberg eine geheime Unterredung mit dem bayrischen Kanzler Dr.Eck, am 18.Oktober schon traf er wieder in Krakau ein, um bald darauf nach Lübeck zu reisen, wo er in den ersten Tagen des Jahres 1532 eine Zusammenkunft mit Gesandten des Königs von Frankreich haben sollte, die er zu tätigem Eingreifen zugunsten König Johanns zu bestimmen hoffte. Die Gesandten blieben zwar aus, aber bei einer späteren Zusammenkunft wurde unter Beistimmung der Herzöge von Bayern, die sich zur Tragung der anteiligen Kosten bereit erklärten, vereinbart, daß dänisches Kriegsvolk angeworben und dem König Johann zu Hilfe geschickt werden sollte. Nach verschiedenen in derselben Absicht von Nickel betriebenen Verhandlungen bei deutschen Reichsfürsten meldete er am 1.Mai 1532 den Herzögen von Bayern, daß er von König Ferdinand »hoch angesucht« worden sei, zwischen ihm und König Johann von Ungarn einen Vergleich zustande zu bringen, daß ihm das aber nicht gelungen sei. Dem Herzog Georg versprach er, sich zu stellen, wenn er ihm zuvor versprochen habe, sein Leben zu schonen und ihn nicht mit ewigem Gefängnis zu bestrafen. Des Herzogs Amtmann Johann Spiegel bemerkte in seinem Bericht darüber an seinen Herrn, daß Nickel »fast sehr dürre« geworden sei und häßlich aussehe. Die schwer bedrängten Bürgen, deren Mahnungen Nickel niemals Folge geleistet hatte, schrieben endlich an ihn, daß sie ihn, wenn er sich nicht stelle, als einen Ehrlosen, den kein Adeliger oder Rittermäßiger im Felde neben sich in einem Gliede leiden dürfe, erklären müßten und es dann besser für ihn sei, mit Ehren gestorben zu sein, als mit Schanden zu leben. Die Scheltbriefe der Bürgen wurden gedruckt, vor ihrer Veröffentlichung aber wurde Nickel eine letzte Frist gegeben, damit er, »wo er noch einen ehrlichen Blutstropfen im Leibe habe, sich, wie einem Frommen anstehe, halte«. Am 15.Mai mußten sich die Bürgen von neuem stellen. Da Nickel abermals nicht erschien, wurde die Schmähschrift veröffentlicht. Trotz Reichsacht und Schmähbriefen ließ Nickel indes von seiner Tätigkeit für König Johann nicht ab. Kurfürst Joachim befürchtete von ihm immer noch einen Einfall in die brandenburgischen Lande und forderte deshalb unter dem 26.August 1532 den Herzog Georg von neuem zu Rüstung und Fahndung auf. Zu Ende des Jahres 1532 war Nickel in Ungarn, er stand in König Johanns Dienst und war von diesem mit Landgütern ausgestattet worden. In der Mitte des Jahres 1533 trieb er sich wieder,jedenfalls als Agent König Johanns, im Deutschen Reiche umher. Im Jahre 1534 verließ er die Sache König Johanns und wurde von König Ferdinand zu Gnaden angenommen. Am 21.Februar 1535 stellte dieser einen Paß für den »königlichen Diener Nickel von Minckwitz aus«, daß er zur Wiedereinnähme seiner ihm abgedrungenen Güter in Ungarn eine Anzahl Kriegsvolk zu Roß und zu Fuß in den königlichen Ländern anwerben und durch sie hindurchführen dürfe. Nickel zog an der Spitze eines Heerhaufens nach Ungarn, wurde aber von den Leuten König Johanns bei der Belagerung eines der königlichen Schlösser gefangengenommen und konnte nur durch Vermittlung des Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen von dem Wojwoden Laski, jedoch wider Wissen und Willen König Johanns und gegen neue Bürgschaften, seine Freiheit wiedererlangen. Er trat Ende 1535 als Amtmann des Schlosses zu Weida in die Dienste des Kurfürsten von Sachsen und widmete sich hier einige Jahre lang, bis in das Jahr 1539, den mannigfachen ihm von seinem Herrn übertragenen friedlichen Geschäften mit Eifer und Umsicht. Schon im Jahre 1536 hatte Nickel sich bemüht, seine Streitsache mit dem Herzog Georg sowie mit dem Kurfürsten Joachim I., oder vielmehr mit dessen Sohn und Nachfolger, dem Kurfürsten Joachim II., auf den nach dem Tode des ersteren am 11. Juli 1535 die Kurwürde übergegangen war, beizulegen. Er wurde in diesen Bemühungen von seinen Bürgen wesentlich unterstützt. Nach langen Verhandlungen, die anfangs auf entschiedenen Widerstand stießen, verpflichteten sich die Bürgen, dem Herzog auf Erfordern drei Monate lang auf ihre Kosten mit Handpferden Reiterdienst zu tun, Nickel gelobte, daß er niemals mehr wider den Herzog und dessen Verwandte und Untertanen Dienst tun wollte, und leistete am 29.Oktober 1536 dem Herzoge die Urfehde, worauf auch der römische König Ferdinand I. ihm Verzeihung angedeihen ließ. Einen gleich günstigen Ausgang hatten die Verhandlungen mit Kurfürst Joachim II. Nickel ritt mit seinen Freunden und Verwandten am 20.Oktober 1539 in Berlin ein und bat am 22.Oktober in feierlicher Versammlung den Kurfürsten knieend um Gnade. Gleichzeitig leistete er dem Bischof von Lebus und den einberufenen Abgeordneten der Stände von Brandenburg »demütiglich und stattlich Abbitte«. Seine Freunde verbürgten sich, daß Nickel die geleistete Urfehde halten werde, und verpflichteten sich dem Kurfürsten gegenüber auf vier Monate zu einem Reiterdienst mit zweihundert Pferden auf eigene Kosten. Zum Schluß dieser Feierlichkeit nahm der Kurfürst den Nickel von Minckwitz zu Gnaden an und zog ihn zur Tafel. Von einer Entschädigung der betroffenen Untertanen war, wie es scheint, weiter nicht die Rede. Hiermit war die berühmte Minckwitzsche Fehde beendigt. Die weiteren Taten und Schicksale des Ritters sind für die gegenwärtige Darstellung ohne weiteres Interesse. Es sei nur noch erwähnt, daß die friedlichen Dienste bei Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen ihn nicht lange fesselten und er abermals, und zwar zunächst im Auftrag seines Herrn, zum Kriegshandwerk griff. Im Jahre 1543 zog er als Kriegshauptmann des Königs Ferdinand von Böhmen mit vierhundert Reitern gegen die Türken, geriet aber in Streitigkeiten mit dem König wegen des rückständigen Soldes und machte Miene, sich aus der Münze zu Sankt Joachimsthal das Geld mit Gewalt zu holen. Im Jahre 1547 befand er sich abermals im Dienst des Kurfürsten Johann Friedrich, dessen Verwicklungen mit dem Kaiser im Beginnen waren. Später geriet er mit dem Kurfürsten Moritz in Zwiespalt. Über seinen Tod und seine letzten Schicksale liegen keine Nachrichten vor. 1534 also, in dem Jahre, da wir die Geschichte Kohlhases verlassen haben, war die Minckwitzsche Fehde noch nicht beigelegt, und der Kurfürst Joachim I. war noch immer über seine fruchtlosen Bemühungen, des Landfriedensbrechers habhaft zu werden, und über den Vorschub, der diesem von Sachsen aus geleistet wurde, verärgert. Unter solchen Umständen hatte er wenig Lust, den sächsischen Aufforderungen zur Hilfe gegen Kohlhase Folge zu leisten. Er begnügte sich damit, zu erklären, Kohlhase finde in seinem Lande keinen Beistand und habe weder Schirm noch Geleit; was er tue, das tue er für sich; man möge sehen, wie man seiner in Sachsen habhaft werde. Hier stiegen Angst und Schrecken auf das höchste, denn am 9.April 1534 brannte es in Wittenberg an zwei Stellen, am 10.April brach an einem dritten Orte wiederum Feuer aus, und in der Nacht vom 9. zum 10.April ging das Dorf Schützenberg unweit Wittenberg in Flammen auf. Die unablässigen Bemühungen des Landvogts in Wittenberg sowie des Eustachius von Schlieben, eines sächsischen, an der Grenze seßhaften Edelmanns, einen Ausgleich zustande zu bringen, scheiterten nicht an dem Starrsinn des Kohlhase, sondern an der Weigerung des Kurfürsten von Sachsen, sicheres Geleit zu gewähren, auf dem Kohlhase unerschütterlich bestand. Man hoffte damals, Kohlhase würde sehr bald gefangengenommen werden. Als das aber nicht gelingen wollte, entschloß sich der Kurfürst, dem Kohlhase dennoch sicheres Geleit unter der Bedingung zu geben, daß er von nun an von jeder Feindseligkeit absehen wolle und eidlich erklärte, daß er an den Bränden in Wittenberg keinen Anteil habe. Kohlhase 12 ging darauf ein, und nun wurde auf den 6.Dezember 1534 ein neuer Rechtstag nach Jüterbogk ausgeschrieben. Am Tage vor dem Termin ritten die sächsischen Richter, der Landvogt Hans Metzsch als Vorsitzender und Daniel von Feilitzsch, Friedrich Brand von Arnshaug und Mathes Loser als Beisitzer in die genannte Stadt ein. Ferner erschien der Kläger Kohlhase mit seinem Anwalt Johann Hentzke und seinen Freunden und Familiengliedern Dr.Lorenz Schreck aus Frankfurt und Johann Kohlhase, Nikolaus Hentzke und Peter Kaldaun aus Berlin und einer großen Anzahl anderer sogenannter Freunde von ziemlich verdächtigem Aussehen. Als Beklagte stellten sich ein die Lehnserben der Familie von Zaschwitz – Günther von Zaschwitz war schon Anfang November gestorben – mit ihrem Anwalt Dr.Scheffel aus Leipzig und dem Vormund der Kinder Dr.Benedict Pauli, dazu noch Wolf von Saalhausen, Hans Bach und Nickel von Ende. Der Gerichtstag wurde öffentlich auf dem Rathause gehalten. Eine dichtgedrängte Menge umstand die Schranken. Mit einer Lobrede auf den Kurfürsten, der das freie Geleit erteilt habe, und auf die sächsische Justiz, aber auch mit herben Worten gegen alle mutwilligen Friedensstörer eröffnete der Vorsitzende die Verhandlung. Festen Schrittes trat Kohlhase vor die Schranken, erklärte sich zur Leistung des Eides bereit und schwor mit vernehmlicher Stimme, während Totenstille über der Versammlung lag, mit erhobener Rechten den Eid: »Ich, Hans Kohlhase, schwöre zu Gott und dem heiligen Evangelio, daß ich der angelegten Feuer, so sich dieses Jahr zu Wittenberg ereignet haben, keine Schuld, die nicht angelegt noch anlegen lassen, viel weniger das zu tun befohlen, als mir Gott helfe durch Jesum Christum, Amen!« Damit hatte er die gestellte Bedingung erfüllt, und die eigentliche Gerichtsverhandlung nahm ihren Anfang. Kohlhases Anwalt trug auf Ersatz des zugefügten Schadens an, der Anwalt der Beklagten bestritt jede Verbindlichkeit dazu und beantragte Abweisung des Klägers unter der Behauptung, daß mit dem Absterben des von Zaschwitz alle Ansprüche an ihn oder dessen Erben völlig erloschen wären. Der Landvogt gab sich große Mühe, den Kläger Kohlhase zur Einbringung einer förmlichen Klage bei den sächsischen Gerichten zu veranlassen, und sagte ihm sogar zu, daß die Anwälte auf öffentliche Kosten bestellt werden sollten. Allein Kohlhase war hierzu nicht zu bewegen. Er entgegnete: »Ich habe nichts als meinen Leib und mein Leben übrig, das will ich daransetzen,« Er bestand auf der sofortigen Verhandlung der Sache. Man durfte ihm das nicht verargen, denn die sächsischen Rechtsgelehrten hatten bereits ausgesprochen, daß er auf dem Wege des förmlichen Prozesses eine Entschädigung nicht erlangen werde. Nun wurde aus beiden Parteien ein Ausschuß gewählt, der ein gütliches Abkommen zustande bringen sollte. Kohlhase forderte die allerdings für damalige Zeiten unerhörte Summe von zwölfhundert Gulden. Die Gegner boten dreihundert Gulden, endlich einigten sich die Parteien auf eine Entschädigungssumme von sechshundert Gulden, die bis Neujahr in Jüterbogk hinterlegt und zur Hälfte von der Witwe, zur anderen Hälfte von deren Kindern gezahlt werden sollten. Die sächsischen Räte legten diesen Vergleich in einer Urkunde nieder, in der Kohlhase feierlich gelobte, die Fehde einzustellen, während die Bauern von Wellauna ihre Diebstahlsbeschuldigung förmlich zurücknahmen. Der Friede schien geschlossen zu sein, und alle gingen friedlich und fröhlich auseinander. Aber es kam anders. Ob die sächsischen Räte beauftragt waren, für den Vergleich den Vorbehalt zu machen, daß dieser erst nach der Genehmigung durch den Kurfürsten von Sachsen in Kraft treten solle, ist ungewiß. Sicher aber ist, daß sie den Vergleich tatsächlich nicht unter Vorbehalt der landesherrlichen Genehmigung, sondern endgültig und bedingungslos abgeschlossen hatten. Kurze Zeit nachher wandte sich die Witwe Sophie von Zaschwitz mit einer Beschwerde über die ihr auferlegte hohe Abfindungssumme an den Kurfürsten und sagte, daß sie nur zweihundert Gulden bewilligt habe, alles übrige aber gegen ihre Zustimmung von dem Vormunde der Kinder zugestanden worden sei. Auch der Anwalt der Kinder, Dr. Benedict Pauli, der den Vertrag mit abgeschlossen hatte, bat den Kurfürsten darum, daß die armen Waisen mit der Bezahlung der dritten hundert Gulden verschont werden möchten. Diese Bitten und Beschwerden fielen auf günstigen Boden. Der Kurfürst war darüber ungehalten, daß mit einem Landfriedensbrecher überhaupt ein Vergleich geschlossen worden war, weil dadurch nur leichtfertigen Leuten, die aus der Fehde einen Gelderwerb machten, Vorschub geleistet werde. Er versagte die Bestätigung des Vertrages und eröffnete seinen Räten: »Wir hätten uns nicht versehen, daß ihr Räte gegen eure Instruktion uns in einen solchen Schimpf und Spott bei den leichtfertigen Leuten gesetzt hättet. Wir befehlen euch, ohne Verzug dem Kohlhasen zu erkennen zu geben, daß das, was ihr gehandelt, gegen unfern Befehl geschehen ist«, und überdies verbot er den von Zaschwitzschen Kindern geradezu, den Vertrag zu halten. In ihrem Entschuldigungsschreiben an den Kurfürsten bekannten die Räte, »als Arme vom Adel wohl zu wissen, mit wes Untertänigkeit sie Seiner Kurfürstl. Gnaden gewandt, wie es ihnen gebühre, Leib und Gut zur Verhütung des Spottes und Schimpfs Seiner Gnaden darzusetzen mit der untertänigsten Bitte, all ihre Handlung ihrem Unverstande beimessen zu wollen«. Dem Landvogt in Wittenberg fiel die Aufgabe zu, dem Kohlhase von der Entschließung des Kurfürsten Nachricht zu geben. Am 26. Dezember wurde dem Kohlhase in Berlin durch des Landvogts Boten der kurfürstliche Bescheid eröffnet. Mit eisiger Kälte sprach er, nachdem er den Brief gelesen hatte: »Sagt Eurem Landvogt, ich habe die Meinung wohl vernommen!« Wie es dabei im Gemüt des von Grund aus ehrlichen und braven Mannes ausgesehen und welche Kämpfe mit sich selbst er bestanden haben mag, das geht schon daraus hervor, daß er sich noch vor dem Jüterbogker Rechtstage brieflich an Dr. Luther in Wittenberg gewandt und ihn um Rat und Beistand in seiner Angelegenheit ersucht hatte. Das kann nicht auffallen, da, wie bekannt, der große Reformator damals vielfach von Privatleuten in Privatsachen, namentlich zur Schlichtung und Beilegung verdrießlicher Streitigkeiten, um Rat und Beistand angegangen wurde. Der Brief Kohlhases an Luther ist nicht erhalten, wohl aber der Brief Luthers an Kohlhase, aus dem der Inhalt des ersteren erraten werden kann. Er lautet wörtlich und in Luthers Schreibweise so: »Gnad und Fried in Christo, Mein guter Freundt, es ist mir vorwar ewer unfall leidt gewesen, vnd noch, das weis Gott. Vnd were wol zuerst besser gewesen, die Rache nicht fürzunemen, Dieweil dieselbige one beschwerung des gewissens nicht fürgenommen werden mag, Weil sie ein selbsteigene Rache ist, welche von Gott verboten ist. Den 2. Roma. 12. Die Rache ist mein, Ich wil vergelten, spricht der Herr pp. Vnd nicht anders sein kan, dann wer sich darein begibt, der mus sich jen die Schantz geben, viel wider Gott vnd Menschen zu thun, Welches ein christlich gewissen nicht kan billichen. Vnd ist ja war, das euch ewer schaden und Infamia billich wehe thun sol, Vnd schüldich seit, dieselbigen zu retten vnd erhalten, Aber nicht mit sünden oder vnrecht. Quod justum est, juste persequeris , Sagt Moises, Vnrecht wird durch ander vnrecht nicht zurecht bracht. Nun ist selbst Richter vnd selbst richten gewislich vnrecht, Vnd Gottes zorn lest es nicht vngestrafft. Was jhr mit Recht ausfüren müget, da thut jhr wol, Köndt jhr das Recht nicht erlangen, so ist kein ander Radt da, denn vnrecht leiden. Vnd Gott der euch also lest vnrecht leiden, hat wol vrsach zu euch, Er meinet es auch nicht übel noch böse mit euch, kan euch solches wol redlich widderstatten, jnn einem andern, vnd seit darum vnuerlassen. Vnd was wölt jhr thun, wenn er wol anders wölt straffen, an Weib, Kindt, Leib vnd Leben? Hie müsset jhr dennoch, so jhr ein Christ sein wölt, sagen: Mein lieber Herre Gott Ich Habs wol verdient, Du bist gerecht, vnd thust nur allzu wenig, nach meinen Sünden. Vnd was ist unser aller leiden, gegen seines Sohnes vnsers Herrn Christi leyden? Dennoch so jhr meines Radts begehrt, (wie jhr schreibet) So radte ich, Nempt friede an, wo er euch werden kan, vnd leidet lieber am Gut vnd Ehr schaden, denn das jhr euch weiter solt begeben, jnn solch fürnemen, darin jr müstet aller der sünden vnd büberey auff euch nrmen, so euch dienen würden zur Vhede. Die sind doch nicht fromm, vnd meinen euch mit keinen trewen, süchen ihren nutz. Zuletzt werden sie euch selbst verrathen, so habt jhr denn wol gefischet. Malet jhr ja nicht den Teuffel vber die Thür, vnd bittet jhn nicht zu Gevattern, Er kömpt dennoch wol, Denn solche gesellen sind des Teuffels gesindlein, Nemen auch gemeiniglich jhr ende nach jhren wercken. Aber euch ist zu bedencken, wie schwerlich ewer gewissen ertragen wil, so jhr wissentlich söllet so viel Leute verderben, da jhr kein Recht zu habt, setzet jhr euch zufrieden, Gott zu ehren. Vnd lasset euch eweren schaden von Gott zugefüget sein, Vnd verbeissets vmb seinetwillen, So werdet jhr sehen, er wird widerumb euch segnen, vnd ewer arbeit reichlich belohnen, das euch lieb wird sein, ewer gedult, so jhr getragen habt. Darzu helffe euch Christus vnser HErr, Lerer vnd Exempel aller gedult, vnd helffer in not, Amen. Dinstag nach Nicolai, Anno 1534. Martinus Luther Doctor.« Wahrscheinlich ist dieser im Geiste echten Christentums gehaltene vortreffliche und trostvolle, den wirklichen Ausgang der Sache ahnende Brief eher bei Kohlhase eingegangen als die abschlägige Resolution des Kurfürsten. Jedenfalls hat aber dieser Brief eine nachhaltige gute Wirkung auf Kohlhase nicht verfehlt. Die sächsischen Länder waren durch den oben mitgeteilten Ausgang der Sache aufs neue in Sorge versetzt. Von Wittenberg aus wurden nach allen Gegenden bewaffnete Rotten zur Fahndung auf Kohlhase ausgesandt, ja der dortige Landvogt versprach sogar demjenigen einen Preis von hundert Talern, der den Kohlhase gefänglich einbringen würde, und selbst in Berlin und weit außerhalb der Grenzen von Kursachsen wurden insgeheim Leute gedungen, die den gefährlichen Gegner festnehmen und nach Wittenberg führen sollten. Allein Kohlhase ging still und ruhig seinem Geschäft nach, und obwohl im Munde des Volks allerhand Gerüchte über da und dort von ihm verübte Gewalttaten auftauchten und zu den Ohren des Kurfürsten gelangten, es waren eben doch nur Gerüchte, über die der Landvogt in Wittenberg seinem Kurfürsten treffend schrieb: »Gründliches kann man nicht erfahren; solche und dergleichen leichtfertige Reden sind zu Wittenberg leider gewöhnlicher als gut Bier!« Es ging auch hierbei wie an allen Orten und zu allen Zeiten: alles Schauerliche, was verübt worden war oder verübt worden sein sollte, wurde, durch die Fama entstellt und ins Ungeheuerliche vergrößert, dem Kohlhase aufs Kerbholz gesetzt. Erst im März 1535 machte er von sich reden in einer Weise, von der man nicht mehr sagen konnte, daß ihr ein leeres Gerücht zugrunde läge. In einem Kruge unweit Jüterbogk waren mehrere Bürger von Wittenberg eingekehrt. Kurz nach ihrer Ankunft fuhr ein offener Wagen vor. Es stiegen vier Männer aus, von denen der eine Kohlhase war. Zu welchem Zwecke er dort erschienen war, ist nicht bekannt; er benutzte aber die Gelegenheit, um die Wittenberger schwer zu ängstigen. Mehrere Tage lang hielt er sie gefangen, keiner durfte ohne seine Einwilligung die Stube verlassen, er feuerte in ihrer Gegenwart Brandgeschosse in den Tisch der Wirtsstube ab, drohte, ihnen die Hände abhauen zu lassen, sagte ihnen, er wolle Katzen mit Pech und Pulver polstern, um die Lochauer Heide in Brand zu stecken und dadurch das Wild in die Mark zu jagen, und dergleichen mehr. Nachdem er sich an ihrer Angst genug geweidet hatte, zechte er mit ihnen und entließ sie mit einem Gruße an den Wittenberger Bürgermeister, den er in Ermangelung anderen Schreibmaterials auf eine Spielkarte schrieb und in dem unter anderem auch von Handabhacken die Rede war. Das Abenteuer im Kruge bei Jüterbogk trägt zwar nur das Gepräge eines rohen Scherzes, den sich Kohlhase machte, allein es hat doch schon seine sehr bedenklichen Seiten, denn die Gesellschaft, mit der er sich umgeben hatte, und das Werkzeug, das er bei sich führte, lassen Schlüsse auf das, was er für die Zukunft plante, und darauf ziehen, daß er sich in der Rolle des gefürchteten Fehdeführers zu gefallen anfing. Jedenfalls verbreitete jenes Abenteuer neuen Schrecken in den Grenzbezirken des sächsischen Kurstaates und hatte neue, aber ebenso erfolglose Anstrengungen der sächsischen Behörden zur Habhaftwerdung des Friedensbrechers und ebenso vergebliche neue Vorstellungen am Hofe des Kurfürsten von Brandenburg zur Folge. Es isl nicht unwahrscheinlich, daß sich Kohlhase bei der Ehrenhaftigkeit, die im Grunde den Kern seines Charakters bildete, nach und nach beruhigt haben würde und die ganze Geschichte mit der Zeit eingeschlafen wäre, wie dies ja häufig bei den giftigsten Feindschaften der Fall zu sein pflegt, wenn nicht seine eigenen Verwandten, insbesondere sein Vater, das glimmende und nach und nach verlöschende Feuer immer aufs neue angefacht hätten. Hatte ihm doch, dem Geständnisse Kohlhases zufolge, sein Vater im Kruge zu Tempelhagen zugerufen: »Wenn's mich anginge, so sollte der Edelmann das stete Übel bestehen!« Dazu kam, daß er überall bereitwillige Helfershelfer fand, herabgekommendes Gesindel, das nichts zu verlieren hatte und ihn immer wieder anstachelte, das erlittene Unrecht zu rächen. Luthers Warnung hatte ihre Kraft verloren. Kohlhase stellte sich an die Spitze von Menschen, die zu jeder Gewalttat entschlossen waren. Er wurde zum Räuber und Mordbrenner. Unweit Belzig, hart an der brandenburgischen Grenze, lag abgelegen von dem Dorfe Gommig, dem heutigen Gömnick, eine einsame Mühle. In der Nacht vom 26. zum 27. Mai 1535 fiel Kohlhase mit acht Spießgesellen in diese Mühle ein. Der Müller, der sich zur Wehr gesetzt haben muß, wurde arg mißhandelt und von Kohlhase mit dem Spieße schwer verwundet, alles Wertvolle wurde geraubt und die Mühle dann in Brand gesteckt. Nicht ein Mann aus den nahegelegenen Dörfern und Edelhöfen kam zu Hilfe. Man entschuldigte sich später damit, man habe geglaubt, daß es auf märkischem Gebiete und nicht in Sachsen gebrannt habe. Neues Entsetzen in Sachsen, neue Anstrengungen, des Kohlhase habhaft zu werden, neue Vorstellungen am Brandenburger Hofe folgten dieser ruchlosen Tat. Joachim stellte in Abrede, daß Kohlhase der Schuldige sei, verbat sich alle weiteren Anträge auf seine Festnehmung und mußte dafür den direkten Vorwurf des Wittenberger Landvogts hinnehmen, daß er im freundlichen Einvernehmen mit Kohlhase stehe. Aber nicht allein auf märkischem Boden war man sich im Volke darüber einig, daß Kohlhase in seinem vollen Rechte sei: auch in Sachsen mochten sich, wie es schien, die ausgesandten Streifrotten, sei es aus Furcht vor Kohlhase, sei es im stillen Einverständnisse mit ihm, keine besondere Mühe geben; ja ein Knecht, der vom Amtmann zu Beelitz dazu angestellt war, nach Kohlhase zu fahnden, ging zu diesem über. Was half es, daß dieser Knecht kurz nach seiner Gefangennahme gerädert wurde, an der trostlosen Lage und der vollständigen Ohnmacht des geängstigten Sachsen änderte das nichts. Am 11.Juli 1535 starb Joachim I. Ihm folgte in der Kurwürde sein Sohn Joachim II. (Hektor). Im Herzen protestantisch gesinnt, hatte er dem Vater auf dem Sterbebette schwören müssen, der katholischen Kirche treu zu bleiben, duldete aber die Verbreitung der lutherischen Lehre in seinem Lande. Am 1.November 1539 nahm er selbst den neuen Glauben an, und seinem Beispiele folgte bald darauf der ganze Kurstaat. Man hatte in Sachsen von diesem Regierungswechsel viel erhofft und geglaubt, daß der neue Kurfürst die Rechtshilfe gegen den Landfriedensbrecher leisten werde. Aber man hatte sich getäuscht. Auch Joachim II.,an den sich der Wittenberger Landvogt ohne Vorwissen des sächsischen Kurfürsten wandte, gab eine ausweichende Antwort und schien sonach wenig geneigt, von den Grundsätzen seines Vaters abzuweichen. Wahrscheinlich wirkte auch bei ihm die Erinnerung an die Minckwitzsche Fehde wenigstens vorerst noch so weit nach, daß ihm die Verlegenheit seines Nachbarn nicht unwillkommen war. Da verfiel man in Sachsen von neuem auf die Anberaumung eines Rechtstages. Dem schon erwähnten sächsischen Edlen Eustachius von Schlieben gebührt das Verdienst, alles nur irgend mögliche aufgeboten zu haben, um ihn zustande zu bringen, eine gütliche Beilegung des Streites zu vermitteln und dem geängstigten Sachsen endlich die langersehnte Ruhe zu verschaffen. Kohlhase bot willig seine Hand zu einem Ausgleich. Er enthielt sich von der Zeit an, da man mit der Ausschreibung eines neuen Rechtstages umging, wieder jeder Gewalttat und ging ruhig seinen Geschäften nach. Trotz der Bemühungen des von Schlieben und trotz der wiederholten Nachfragen des Kohlhase verging indes ein Monat nach dem andern, ohne daß der Rechtstag anberaumt wurde. Der Kurfürst von Sachsen selbst zögerte, jedenfalls in der immer aufs neue getäuschten Hoffnung, den Kohlhase endlich doch noch in seine Gewalt zu bekommen. Erst als Kohlhase gegen November 1536 die heftigsten Drohungen ausstieß, daß er im November ein Spiel anrichten wolle, von dem man singen und sagen werde, nahm man die Verhandlungen wegen eines Rechtstages wieder auf, der um die Mitte des Jahres 1537 endlich auch zu Jüterbogk zustande kam. Allein da man sich sächsischerseits entschieden weigerte, irgendeine Entschädigung zuzugestehen, und Kohlhase ebenso entschieden ablehnte, sich dem sächsischen ordentlichen Gericht zu unterwerfen, so scheiterte auch dieser Versuch, den Streit zu beendigen, Zu Anfang des Jahres 1538 wurde der Kurfürst Joachim II. nochmals ausdrücklich ersucht, den Kohlhase festnehmen zu lassen und ihn festzuhalten, bis er versprochen habe, den Rechtsweg zu betreten und sich der Entscheidung der Richter zu fügen. Joachim II. schlug es aber ab, seinem Untertanen das Geleit aufzusagen, und Kohlhases abermalige Bittschrift um eine Entschädigung wurde von Sachsen nicht berücksichtigt. Von nun an begann Kohlhase ein unstetes, wildes Freibeuterleben. Verbissen in die Idee, daß ihm unrecht geschehen sei, war von nun an das Ziel und der Zweck seines Lebens, in Sachsen zu rauben und zu brennen, nicht um zu rauben und zu brennen, sondern um Rache zu üben und Sachsen zu zwingen, daß ihm endlich sein Recht zuteil werde. Er vermeinte, sich in ehrlicher Fehde zu befinden. Er beobachtete gewissenhaft die Formen und Vorschriften des ritterlichen Fehderechts, kümmerte sich aber nicht darum, ob völlig unschuldige Leute schwer geschädigt und in empörender Weise mißhandelt wurden. Die Fehde, die er nun anstiftete, nahm ein riesiges Ausmaß an und darf einzig in ihrer Art genannt werden. Kohlhase operierte übrigens nicht wie ein Offizier, der eine feste, geschlossene Schar befehligt, auch nicht wie ein Räuberhauptmann, der mit einer und derselben Bande bald da, bald dort brandschatzt. Er wählte vielmehr zu jedem Unternehmen eine kleine Anzahl von Genossen, lohnte sie ab, entließ sie, nachdem der Streich gelungen war, und suchte sich zu einem neuen Streifzuge andere Gesellen. Mehr als fünfunddreißig Mann hat er niemals bei einem seiner Anschläge verwendet. Diesem Umstand vornehmlich ist es zuzuschreiben, daß er sich so lange Zeit zu halten vermochte. Gleich zu Anfang dieser Zeit stellte er dem Kurfürsten von Brandenburg den Geleitsbrief zurück, den ihm dieser ausgefertigt hatte. Er hat sich nicht darüber ausgesprochen, weshalb er dieses Dokument, das doch seine Sicherheit im Brandenburgischen garantierte, aus der Hand gab. War es Stolz oder Scham, wollte er sich absichtlich vogelfrei machen, oder wollte er seinem Kurfürsten Verlegenheiten ersparen? Wer weiß es. Übrigens bedurfte er auch dieses Geleitsbriefs im Brandenburgischen nicht. War er doch in der ganzen Mark so sicher wie in Abrahams Schoß, und wenn er auch seine Gehilfen nur aus dem Gesindel der verrufensten Gattung auswählte, so fand er doch für seine Person überall, wo er hinkam, freundliche Aufnahme und Pflege. Es hatte für eine Schande gegolten, ihn seinen Verfolgern und Feinden zu verraten oder auszuliefern, und wie sich in der späteren Untersuchung ergab, waren achtzig Ortschaften im Brandenburgischen dessen überführt, daß sie ihn beherbergt und geschützt hatten, und unter den Personen, die ihm Schutz und Unterkommen gewährt haben, findet man nicht allein Leute niedrigen Standes, sondern Adelige, Landrichter, Bürgermeister, Geistliche, Wirte und Müller zahlreich vertreten. Es ist nicht unsere Absicht, die große Reihe seiner Gewalttaten und Fehdezüge gegen Sachsen einzeln und erschöpfend zu beschreiben. Es wird genügen, wenn wir die bedeutendsten kurz mitteilen. Auf der Rückreise von der Messe zu Frankfurt a. d. O. gelangte der Wittenberger Bürger Georg Reiche mit dem Gefährt, auf dem er zugleich seine Güter bei sich führte, in der Mittagsstunde des 23. Juli 1538 in die Nähe von Jüterbogk. Hier wurden sie auf der Landstraße von vier Bewaffneten zu Pferd angehalten. Der Anführer – es war Kohlhase – eilte an den Wagen hinan, schob der Frau Reiche, die ihren Mann begleitet hatte, mit den Worten: »Da habt Ihr einen Brief, den bringt mir dem Bürgermeister von Wittenberg« ein Schreiben in den Busen, nahm ihr ihren Schmuck ab und zog ihren Mann vom Wagen herunter. Unterdessen hatten die Knechte Kisten und Kasten aufgesprengt und beraubt, der gefangene Reiche wurde auf ein Pferd festgebunden, und der Frau und dem Fuhrmann wurde das Versprechen abgenommen, von dem Vorgefallenen bis zu ihrer Heimkehr nach Wittenberg niemand eine Mitteilung zu machen. Die wilde Rotte nahm den Gefangenen, dem man die Augen verband, in die Mitte und entfernte sich in höchster Eile. Dreiundeinenhalben Tag lang ritten sie fast ohne Unterbrechung, bis sie die böhmischen Wälder erreicht hatten. Hier erst gestattete Kohlhase dem Reiche, an seine Angehörigen zu schreiben. Diese ließen es an den dringendsten Vorstellungen und Drohungen nicht fehlen. Kohlhase aber antwortete, daß Reiche doch nur ein »Morgenbrot« für die erlittenen Schäden sei, und daß er nicht entlassen werde, bis ihn Sachsen ausgelöst habe. Bis fast Mitte August schleppte Kohlhase seinen Gefangenen mit sich herum, behandelte ihn aber sonst mit großer Rücksicht und gestattete ihm den brieflichen Verkehr mit den Seinigen. Etliche Briefe von Reiche sind noch erhalten. Er äußert darin, daß Kohlhase seiner Überzeugung nach allerdings schwer gekränkt worden sei. Aus den böhmischen Wäldern begab sich Kohlhase nach der Herrschaft Storkow, wo er sich auf einer Insel in einem der dortigen Seen ein Versteck suchte. Dieses Versteck war den sächsischen Beamten verraten worden, und angefeuert durch das Versprechen einer großen Belohnung und durch die Aussicht auf Beute setzte eine bedeutend überlegene Schar von Bauern nach dem Werder über, um Kohlhase gefangenzunehmen. Es entspann sich ein hitziges Gefecht, in dem die Sachsen Sieger blieben. Kohlhase selbst entkam mit genauer Not, indem er nur halb angekleidet in einen Kahn sprang und das andere Ufer erreichte. Sein Gefangener und ein Knecht, Stephan Meyße mit Namen, fielen in die Hände der Bauern. Der letztere wurde an die zuständigen Gerichte des Bischofs von Lebus abgeliefert, Reiche aber von den Brüdern von Birkholz, in deren Gebiet der See gelegen war, in Gewahrsam genommen. Man sollte nun meinen, daß für Reiche sofort die Stunde der Befreiung geschlagen hätte und er ohne weiteres in seine Heimat entlassen worden wäre. Aber Reiche war ja in ehrlicher Fehde Gefangener des Kohlhase geworden, und die von Birkholz hielten es deshalb für nicht vereinbar mit ihrer adeligen Ehre, ihn ohne die Zustimmung Kohlhases freizugeben. Außerdem fürchteten sie wohl auch, daß Kohlhase ihnen dafür den roten Hahn auf das Dach setzen würde. Alle Bemühungen der sächsischen Beamten nach dieser Richtung hin waren lange Zeit fruchtlos. Als endlich durch Vermittlung des Landvogts der Lausitz der I3.September 1538 zur Auslieferung des armen Gefangenen nach Lübben festgesetzt worden war, weigerten sich die von Birkholz wegen der Unsicherheit der Wege, den Transport auszuführen, und später widersetzte sich Reiche selbst dieser Ablieferung, weil er fürchtete, von Kohlhase nochmals gefangen genommen zu werden. Wann der unglückliche Reiche seine Freiheit wiedererlangt hat, darüber fehlen weitere Nachrichten. Die sächsischen Beamten strebten nun eifrig darnach, ein peinliches Verhör mit Stephan Meyße anzustellen. Dem setzte aber der Bischof von Lebus allerhand Schwierigkeiten entgegen. In Hinsicht auf das ihm von Nickel von Minckwitz zugefügte Leid war er nicht sehr geneigt, diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die das Land Sachsen befehdeten. Endlich mußte er jedoch den sächsischen Abgeordneten die peinliche Frage an Meyße gestatten. Mit der Tortur konnte man ihn aber nicht belegen, weil er bei dem Hinablassen in den Turm fünf Lachter tief hinuntergestürzt war und sich arg beschädigt hatte. Er wurde deshalb am 20.September 1538 ohne weiteres hingerichtet. Im übrigen hatten die von Birkholz wegen des Kohlhase mit Recht Befürchtungen gehegt, denn wenige Tage nach seiner Flucht vom Werder kündigte er ihnen die Fehde an, falls sie seinen widerrechtlich gefangenen Knecht nicht entlassen und den Reiche ihm nicht ausliefern würden. Er bezeichnete ihre Tat geradezu als unadelig. Wahrend die sächsischen Beamten von der ihnen nach der Gefangennahme des Reiche durch den Kurfürsten Joachim II. erteilten Erlaubnis, die Verfolgung Kohlhases auch in das brandenburgische Gebiet hinein fortzusetzen, den ausgedehntesten Gebrauch machten und diejenigen, die sie der Teilnahme an Raubzügen ihres Gegners für verdächtig hielten, entweder gleich an Ort und Stelle aburteilten oder nach Wittenberg schleppten, um mit Galgen und Rad gegen sie zu verfahren, steigerte sich der Grimm Kohlhases immer mehr. Er rächte sich auf kursächsischem Boden für jede dieser Hinrichtungen durch Brand, Raub und Mord. Es mag sein, daß viele Schandtaten solcher Art, an denen er keinen Teil hatte, auf seine Rechnung gesetzt wurden, allein schon das, was aktenmäßig festgestellt ist, genügt, um sich einen Begriff machen zu können von dem fanatischen Wüten dieses Mannes, von dem Schrecken der Bevölkerung und von der Ohnmacht der Staatsgewalt. Zwar wurde von Kursachsen alles nur Mögliche aufgeboten, um der fürchterlichen Geißel des Landes habhaft zu werden, aber die Schlauheit und Verwegenheit auf der einen, Ungeschick und Furcht auf der anderen Seite vereitelten den Erfolg aller Anstrengungen. Es ist vorgekommen, daß sich Streifrotten sieben Tage lang an einem Orte, an dem Kohlhase gewesen war, einquartierten in der Erwartung, daß er bald wiederkommen werde, und daß andere in anderen Orten Kohlhase lange Zeit auflauerten, während sie sich inzwischen bei den Bauern um Tagelohn verdingten. Aus den vielen in dieser Zeit verübten Gewalttaten ragt die Plünderung des Pfarrdorfs Marzahna, einige Meilen von Wittenberg entfernt gelegen, hervor. Am Abend des 7.November 1538 überfiel Kohlhase mit fünfunddreißig Spießgesellen das friedliche Dorf. Sie drangen in die Häuser ein, in denen es etwas zu rauben gab, und wer sich widersetzte, büßte es mit dem Leben. Kohlhase nahm mit eigener Hand den Pfarrer gefangen und legte ihm eine Brandschatzung auf; dann durchrannte er einen ihm besonders verhaßten Geleitsmann namens Michael 14 Gayn, den seine Genossen inzwischen ergriffen und vor dem Kruge an einen Baum gebunden hatten, mit dem Spieße. Hierauf ließ er den Pfarrer nebst einigen anderen gefangenen Bauern auf Pferde binden, und fort ging es, was die Pferde laufen konnten. Unterwegs wurden die Bauern in den benachbarten Orten gezwungen, die Brücken abzubrechen, und erst nach einigen Stunden machten die Räuber halt, um die Beute zu teilen. Im Vorbeireiten warfen sie in das unweit Marzahna gelegene Dorf Schmögelsdorf Feuer. Im Scheine des in Flammen stehenden Ortes zog die Bande ab. Später, als verschiedene seiner Kameraden gefangen und hingerichtet worden waren, forderte Kohlhase den Pfarrer von Marzahna, den er mit den anderen Gefangenen gegen das Versprechen frei gelassen hatte, stets seiner Weisung gewärtig zu sein, auf, sich bis Sonntag Cantate 1539 in Sprevenhagen zu stellen. Es heißt in dem Briefe: »Ich hoffe, Ihr werdet Eure Ehre und Euren Glimpf besser bewahren, als der erlogene, ehrlose, meineidige Bösewicht Georg Reiche, wo nicht, so will ich Euch und allen Pfaffen die Hoden ausreißen!« Auch den Bauern in Marzahna setzte er schriftlich einen Termin zur Ablieferung der versprochenen Brandschatzung an den Richter zu Storkow. »Wo ihr nicht Folge leistet,« schrieb er in dem Briefe, »so schickt euch die Woche danach auf kalt Wasser. Und wenn ihr euch alle wehrt, es wird euch nichts helfen!« Der Abt des nahe gelegenen Klosters Zinna hatte verschiedene der Teilnahme an dem Überfall auf Marzahna verdächtige Burschen aufgreifen lassen, die ohne große Gerichtsverhandlung in der Nähe von Zinna auf einer Anhöhe gerädert worden waren. Nach dem Brauche der Zeit waren die leblosen Körper auf Räder geflochten und diese Räder auf Pfählen befestigt, die Köpfe aber mit einem großen Nagel oben auf dem Pfahle festgenagelt worden. In der Nacht vom 15. zum 16. Dezember 1538 ritt Kohlhase auf die Richtstätte, löste die Gerichteten von den Rädern und ließ diese mit einem angehefteten Zettel, auf den die Worte »Recte judicate, filii hominum!« geschrieben waren, den Berg hinabrollen. Diese und ähnliche andere Greuel sowie das wiederholte Drängen Sachsens veranlaßten endlich den Kurfürsten Joachim II. zu einem öffentlichen Ausschreiben vom 2. Januar 1539, in dem alle Untertanen aufgefordert wurden, den Sachsen zur Einbringung Kohlhases behilflich zu sein. Aber auch dies fruchtete nichts, denn die Bevölkerung im Brandenburgischen stand immer noch auf Kohlhases Seite, und niemand legte Hand an ihn. Frei und öffentlich bewegte er sich in Stadt und Land, und wer der hagere und bleiche Mann im weißen Mantel mit dem Federhute war, das war selbst den Kindern auf der Straße kein Geheimnis. Zunächst war also das kurfürstliche Ausschreiben, wenigstens was die Person des Kohlhase betraf, ohne Wirkung, und selbst die Verfolgung und Verurteilung seiner Leute auf brandenburgischem Boden war für die sächsischen Beamten ein schweres Stück Arbeit, der sie sich indessen mit immer größerer Ausdauer und selbst mit persönlicher Gefahr für Leib und Leben unterzogen. Unter Begleitung eines Scharfrichters, der sich, nebenbei bemerkt, der Wichtigkeit seiner Person wohl bewußt war und selbst bei Tisch obenansitzen wollte, reisten sie im Lande umher. Wo sie einen Teilnehmer der Kohlhaseschen Raubzüge aufgespürt hatten, da ließen sie sich nieder, eröffneten ihr Gericht, machten kurzen Prozeß, sprachen und vollzogen nach angelegter Tortur und unter Anwendung des ganzen schaurigen Apparates der Peinlichen Gerichtsordnung Karls V. das Urteil, das meistens auf den Tod durch das Rad, selten auf den durch das Schwert lautete. Häufig wurden sie dabei von dem aufgehetzten wütenden Pöbel bedroht und beschimpft, oft genug selbst von den Behörden und Geistlichen der Städte im Stich gelassen oder gar feindselig behandelt. Fast nach jeder Exekution mußten sie schleunigst ihre Personen in Sicherheit bringen. Selbst die Behörden verweigerten oft den sächsischen Richtern das Geleit, und da war es denn kein Wunder, daß der Pöbel wütete und tobte, daß man von fremden Gerichten und »Bluthunden« gegeißelt werde. Aus den aktenmäßig niedergelegten Prozeßverfahren der sächsischen Richter greifen wir nur ein einziges heraus, das auch in anderer Beziehung Interesse gewährt und jedenfalls einen Beitrag zum Charakter der Zeit abgibt. Unter den Mitschuldigen Kohlhases befand sich ein gewisser Paul Pfaff. Er wurde aufgegriffen, sollte nach Mittenwalde gebracht und dort gerichtet werden. Dieser Pfaff war der Bruder der Amme der brandenburgischen Kurfürstin, einer königlich polnischen Prinzessin. Diese bat im Juni 1539 schriftlich den Kurfürsten von Sachsen um Begnadigung des Pfaff und stellte ihm vor, daß ihre Amme sich entsetzen werde und der säugende Prinz die Folgen werde tragen müssen. Auch von anderer Seite verwendete man sich für den Gefangenen, aber Johann Friedrich blieb unerbittlich und verweigerte nicht nur die Begnadigung, sondern schrieb auch ziemlich scharf und bitter an die brandenburgische Kurfürstin zurück, daß er »mit betrübtem Sinne wahrgenommen, wie am Busen solch einer Verwandtschaft Brandenburgs Fürsten großgezogen würden«. Paul Pfaff wurde nun nach Mittenwalde gebracht. In Trebbin verweigerte der Bürgermeister das Geleit. Umringt von einem wütenden Pöbel, der verschiedene Versuche machte, den Gefangenen zu befreien, verließ der Transport die Stadt. In Mittenwalde angekommen, wollte der Gefangene nach brandenburgischem Rechte gerichtet sein und auch das Berufungsrecht in Anspruch nehmen. Seine Vorstellungen waren jedoch vergeblich, auf offenem Markte wurde ihm der Kopf vor die Füße gelegt. Die Zahl der auf solche Weise von den sächsischen Richtern verurteilten Verbrecher ist nicht genau festgestellt, sie ist aber schon bedeutend genug, wenn man nur diejenigen Exekutionen rechnet, bei denen der Ort des Gerichts und die Namen der Hingerichteten aktenmäßig festgestellt sind. Wohl werden unter ihnen manche gewesen sein, deren Schuld mehr als zweifelhaft gewesen sein mag. Was und auf welche Mitschuldigen sie unter der Tortur bekannt hatten, wiederriefen sie oft nach überstandener Marter. Diese Widerrufe trugen dann nicht wenig dazu bei, daß die Aufregung unter der brandenburgischen Bevölkerung gegen die sächsischen Streifrotten, die »ihre Saaten verwüsteten, unverdächtige Personen ohne Not aufgriffen und überall das Eigentum verletzten«, immer höher stieg. Im Juni 1539 wendete sich die Ehefrau des Kohlhase namens Margarethe mit ihren drei Kindern Hans, Anna und Margarethe an die Gnade des Kurfürsten von Sachsen, indem sie flehentlich bat, »das unordentliche Fürnehmen ihres Manns unter Wiedererstattung seiner Schäden zu verzeihen, die, welche den Schaden gestiftet, zur Schadloshaltung anzuhalten, während Kohlhase selbst um Verzeihung bitten werde«. Das Gesuch blieb natürlich ohne Erfolg. Kohlhase selbst, dem es noch immer nicht an Zuzug fehlte, fuhr inzwischen in seinem Treiben fort und rächte jede Exekution der sächsischen Richter im Brandenburgischen mit einem neuen Raub oder Brand oder mit der Gefangennahme und Fortschleppung begüterter Leute in Sachsen. Um den Mann und sein Tun richtig beurteilen zu können, ist es nötig, nochmals einen kurzen Blick auf das Wesen der Fehde zu werfen. Es wäre wenigstens noch Sinn und Menschenverstand darin gewesen, wenn Kohlhase sich damit begnügt hätte, seinen Gegnern persönlich zu Leibe zu gehen, sie an Hab und Gut zu schädigen und so zur Nachgiebigkeit und zur Erfüllung wirklicher oder vermeintlicher Ansprüche zu zwingen; aber man darf nicht vergessen, daß Kohlhase nicht dem Günther von Zaschwitz, sondern dem ganzen Lande Sachsen wegen verweigerter Rechtshilfe die Fehde angesagt hatte und es also in Übereinstimmung mit den Anschauungen über das Fehderecht, wie sie damals noch bei Hoch und Niedrig im Schwange waren, für völlig rechtmäßig hielt, auch Land und Leute, und wenn sie noch so unschuldig an der Sache waren, zu peinigen, zu mißhandeln und zu berauben. Von diesem Gesichtspunkte aus muß das Handeln Kohlhases betrachtet werden, von diesem Gesichtspunkte aus wird auch sein ferneres Verhalten erklärlich. Es war sicher ein entsetzlicher, jeder Logik und Moral Hohn sprechender Wahn, daß er mit Feuer und Schwert ihm gänzlich unbekannte Menschen, die ihm nie etwas zu Leide getan hatten, um Gut und Leben brachte. Ob aber dieser Wahn bei Kohlhase immer so stark war, um sein Gewissen zu beschwichtigen, wenn in einsamen Stunden die Geister seiner Erschlagenen, die Jammergestalten ins Elend gestürzten Männer, Frauen und Kinder ihm vor die Seele traten, erscheint sehr zweifelhaft. Wir haben Grund anzunehmen, daß sein Gewissen öfter erwachte, daß er furchtbare innere Kämpfe bestanden hat, daß ihm das Rauben und Brennen zum Greuel und zum Ekel geworden ist. Wenigstens hat er sich öfters so seinen Begleitern gegenüber geäußert, und nur wenn Haß und Zorn über das schreiende Unrecht, das ihm angetan worden war, die Oberhand gewannen und von neuem angefacht wurden durch die Hinrichtungen, die die sächsischen Beamten vornahmen, dann vergaß er jede gute Regung und schritt wieder zu neuen Gewalttaten. Nach und nach fühlte er sich übrigens auch im Brandenburgischen nicht mehr sicher, und deswegen, aber auch, um sich dem verderblichen Einflüsse seiner großen Verwandtschaft zu entziehen, vor allem jedoch, um dem alten Leben den Rücken zu kehren und ein neues zu beginnen, machte er den zu seinem Unglück vergeblichen Versuch, sich unter verändertem Namen im Braunschweigischen anzusiedeln. Jedenfalls war Kohlhase mit sich selbst in argen Zwiespalt geraten. Der Trotz, mit dem er es unternommen hatte, sich sein Recht unter Daransetzung seines Lebens zu erringen, war gebrochen, und diese Gemütsstimmung war es, die ihn antrieb, sich noch einmal und zwar diesmal persönlich an Dr. Luther zu wenden. Dieser Besuch, der in die Mitte des Jahres 1539 fällt, hat den Romanschreibern reichen Stoff zu Gemälden über die jedenfalls höchst interessante Szene zwischen beiden Männern gegeben. Alles, was wir darüber mit Sicherheit wissen, besteht nach den Überlieferungen des märkischen Chronisten Haft – denn Luther selbst hat darüber in seinen Schriften nichts hinterlassen – in folgendem: Nur von einem Knecht begleitet und möglichst unkenntlich gemacht, begab sich Kohlhase nach Wittenberg. Mit Einbruch der Dunkelheit schlich er sich hier ganz allein zum Hause Luthers und begehrte Einlaß. Nach seinem Namen befragt, weigerte er sich, ihn sofort zu nennen, bat aber um Gehör unter vier Augen, dann wolle er sich zu erkennen geben. Luther ging in ein abgelegenes Zimmer, befahl, den Mann vorzulassen, und trat ihm, von einer merkwürdigen Ahnung geleitet, mit den Worten entgegen: »Bist du der Kohlhase?« »Ich bin's, Herr Doktor!« antwortete jener. Nun ließ Luther noch mehrere andere Theologen, höchstwahrscheinlich auch seinen Hausfreund Melanchthon, zu sich bitten. Bis spät in die Nacht hinein dauerten die Verhandlungen. Luther hat jedenfalls, nachdem Kohlhase seinen ganzen Handel vorgetragen hatte, im Sinne seines Briefes vom 8. Dezember 1534 zu ihm gesprochen, aber erschütternd und gewaltig mag jetzt die Rede des großen Reformators geklungen haben, nicht mehr mit Milde mahnend und warnend, sondern in tiefem Ernste strafend und züchtigend. Nachdem Kohlhase versprochen hatte, gegen das Land Sachsen nichts mehr zu unternehmen, reichte ihm Luther das heilige Abendmahl und entließ ihn mit der Hoffnung, daß seine Sache, wenn er ihm folge, noch ein gutes Ende nehmen werde. Unerkannt, wie er gekommen war, verließ Kohlhase tief in der Nacht die Stadt. Inzwischen nahmen die Strafgerichte gegen Kohlhases Gefährten im Brandenburgischen ihren Fortgang, ja durch die unablässigen Bemühungen und Vorstellungen einer kursächsischen Gesandtschaft, bestehend aus Bernhard von Mila, Hans von Pack, Wolf von Schönberg und Dr. Goldsteiner, gelang es endlich, den Kurfürsten Joachim II., nicht ohne daß er vorher noch darauf hingewiesen hatte, wie wenig der Kurfürst von Sachsen gegen vornehme Friedensbrecher ausgerichtet habe, und daß er selbst dem Kohlhase nicht das Versprechen sicheren Geleites brechen könne, auf das Kohlhase freilich schon längst verzichtet hatte, dahin zu bestimmen, daß nun die brandenburgischen Behörden dem Landfriedensbrecher und denen, die ihm beiständen, den Prozeß machen sollten. »Es handelt sich«, schrieb er, »um die Namen, dann wollen wir sie strafen.« Der Kurfürst von Sachsen erließ ein herzliches Dankschreiben an seinen Vetter in Berlin, und die sächsischen Beamten beeilten sich, mit den gewünschten Namen aufzuwarten. Es dauerte nicht lange, so reichten sie eine Liste von neununddreißig Personen ein, die auf die oder jene Weise belastet erschienen; unter diesen Personen waren viele Verwandte Kohlhases, aber auch Bürgermeister, Geistliche und andere angesehene Personen des Landes. Brandenburg entwickelte von jetzt an in der Aufspürung und Verfolgung dieser Verbrecher und insbesondere derjeniger, die den Kohlhase beherbergt und unterstützt hatten, großen Eifer. Zuletzt waren es einhundertundfünfzehn Personen, denen unter Mitwirkung der sächsischen Beamten der Prozeß gemacht wurde, darunter sogar Adelige, Landrichter und andere Standespersonen. Am glimpflichsten verfuhr man mit der Verwandtschaft des Kohlhase, viele andere waren flüchtig, mehrere gestorben. Wir können diese einzelnen Prozesse nicht weiter verfolgen, und es wird genügen, wenn wir mitteilen, daß allein von der Bande, die Marzahna geplündert hatte, elf ihr Verbrechen mit ihrem Leben büßten. Nur Kohlhase allein war wie gefeit. Wie von einer unsichtbaren Hand geschützt, entging er für seine Person allen Nachstellungen und Verfolgungen. Er wäre ihnen vielleicht für immer entgangen, wenn er sich nicht eines schweren Verbrechens auf brandenburgischem Boden schuldig gemacht hätte. Kohlhase hat das Wort, das er Luther in Wittenberg gegeben hatte, gehalten: er hat seitdem nie wieder eine Gewalttat in Sachsen begangen. Unstet und flüchtig und dem Landfrieden nicht trauend, der schützenden Herberge selbst bei seinen Verwandten beraubt, heute von Gewissensbissen gepeinigt, morgen wieder in Zorn und Wut über das erlittene Unrecht ausbrechend, nach und nach an einem glücklichen Ausgange seiner Sache und an der immer noch erhofften Entschädigung verzweifelnd, dazu den Aufstachelungen wüster Gesellen ausgesetzt, irrte er, ein Bild des Jammers, ratlos umher. In dieser Gemütsstimmung fiel er der Verführung eines früheren Gefährten Georg Nagelschmidt zum Opfer, eines entlassenen Soldaten, der in Abenteuern der bedenklichsten Art sein Leben verbracht, Vergehen der mannigfaltigsten Art verübt und sich in Berlin selbst in den kurfürstlichen Ställen lungernd umhergetrieben hatte. Nagelschmidt benutzte Kohlhases fixe Idee, Sachsen zu einem ehrenvollen Ausgleich zu zwingen, und redete ihm als Mittel dazu ein, er solle seinen eigenen Landesherrn befehden, um den Kurfürsten von Brandenburg dadurch zu nötigen, mit ihm gegen Sachsen gemeinschaftliche Sache zu machen. Man begreift freilich nicht recht, wie Kohlhase darin ein passendes Mittel zur Erreichung seines Zweckes finden konnte, jedenfalls mußte ihm Nagelschmidis Vorschlag aber einleuchtend erscheinen, denn er ging auf ihn ein. Beide lauerten dem kurfürstlichen Faktor Konrad Dratzieher auf, beraubten ihn eine Meile südlich von Stolpe des Silberschatzes, den er im Dienste seines Kurfürsten aus den mansfeldischen Bergwerken nach Berlin bringen wollte, und versenkten das geraubte Gut unter einer Brücke. Diese Brücke, ein Meile von Teltow gelegen und jetzt durch eine Eisenbahnbrücke ersetzt, erhielt davon den Namen Kohlhasenbrücke, den auch der kleine Weiler noch heute führt, der sich später hier bildete. Durch diesen Raub erhielt die öffentliche Meinung in Brandenburg einen plötzlichen Umschwung gegen Kohlhase. Auch der Kurfürst Joachim II. vermerkte diesen gegen ihn selbst gerichteten Raub seines ehemaligen Schützlings sehr übel. Er bot alles auf, um den nunmehr höchst gefährlichen Wegelagerer festzunehmen, bedrohte jeden, der den Kohlhase bergen würde, durch öffentliche Ausrufer mit der Todesstrafe, und nun spielt sich die Schlußszene dieses imponierenden Dramas in rascher Folge ab. Ob es, wie der gläubige Chronist meldet, »mit Hilfe des im Rufe eines Schwarzkünstlers stehenden Scharfrichters Hans gelungen ist, den Kohlhase nach Berlin zu locken«, wollen wir dahingestellt sein lassen, genug, die von dem Kurfürsten befohlenen strengen Haussuchungen führten endlich zum Ziele. In dem Hause des Thomas Meißner unweit der Sankt-Nikolai-Schule fand man den berühmten Verbrecher mit seiner Frau in einem Kasten versteckt. Behend sprang er heraus und sagte mit Zuversicht: »Hier bin ich und trage in der Joppen, damit ich büßen und bezahlen kann, was ich mißhandelt!« Er war also noch jetzt der Überzeugung, daß es sich bei ihm nicht um Leib und Leben handeln, sondern daß er mit einer Geldbuße davonkommen würde. Es wurde über ihn und Georg Nagelschmidt, der inzwischen auch gefangengenommen worden war, das peinliche Verhör verhängt, dem auch Räte des Kurfürsten von Sachsen beiwohnten. Es war eine blutige Zeit. Kurz vorher war der Berliner Bürger Putelitz, in dessen Hause Nagelschmidt, ohne daß der Eigentümer davon etwas wußte, sich versteckt gehalten hatte, auf offenem Markt mit dem Schwerte hingerichtet worden. Das wütende Volk hatte ihn und seine Frau zum Richtplatze geschleppt. Die Frau sollte begnadigt werden, aber sie wies die Gnade zurück, segnete ihren Mann, küßte ihn, und der Scharfrichter schlug beiden das Haupt ab. Das Urteil gegen Kohlhase und Nagelschmidt lautete dahin, »daß sie mit dem Rade durch Zerstoßung ihrer Glieder vom Leben zum Tode gerichtet und fürder öffentlich darauf geleget werden sollten«. Der 22. März 1540 war der Tag der Hinrichtung. Drei Stunden lang sprach Kohlhase zu der unabsehbaren Volksmenge, die den Richtplatz umstand, und berichtete von dem Hergang seiner Fehde. Hier empfing er noch die Kunde, daß ihm seine Frau in einem Schuppen unweit des Köllner Rathauses zwei tote Kinder geboren habe. Als er in den letzten Augenblicken zum Tode durch das Schwert begnadigt wurde, schlug er diese Gnade aus; auch hier bestimmte Nagelschmidt seinen Willen, indem er meinte, für gleiche Brüder ziemten sich auch gleiche Kappen. Festen Schrittes und oft den Spruch wiederholend: »Nie sah ich einen Gerechten verlassen!« betrat er das Schafott und erlitt, jedenfalls in der Überzeugung, daß ihm Unrecht geschehen sei, fest und standhaft den martervollen Tod durch das Rad.   Wir haben die Geschichte des Kohlhase ohne Schmuck und ohne romanhaftes und phantastisches Beiwerk, ja selbst ohne philosophische oder juristische Reflexionen, zu denen sie überreichen Stoff bietet, dargestellt. Wir enthalten uns dieser auch am Schlusse unserer Darstellung und gestatten uns nur noch die Bemerkung, daß, wenn überhaupt nie die nackte Tat als Grundlage der Beurteilung und Verurteilung eines Verbrechers gelten soll, es gerade bei der Beurteilung der Missetaten, die Kohlhase zur Last fallen, doppelt nötig ist, die Vorgänge, die Motive und die herrschenden Rechtsanschauungen in Anschlag zu bringen. Daß Kohlhase viel mit sich gekämpft und gerungen hat, ehe er das Racheschwert zur Hand nahm, das steht unzweifelhaft fest, und wenn er in diesem Kampfe mit sich selbst unterlegen ist, so wird dies dort abgewogen werden, wo der ewige und allgerechte Richter zu Gericht sitzt über die Taten der Menschen. Das letzte Bekenntnis des Mörders John Lechler In der Nacht vom 1. zum 2. April 1822 wurde in der Stadt Lancaster in Pennsylvanien ein zweifacher Mord verübt. John Lechler erwürgte seine Ehefrau, schlich sich dann in das Haagsche Haus und schoß vier Kugeln durch die Tür der Schlafstube, von denen eine der Frau Haag die Brust durchbohrte und sie auf der Stelle tötete. Der Mörder ergriff die Flucht, wurde aber nach kurzer Zeit festgenommen, in Lancaster vor das Schwurgericht gestellt und von den Geschworenen des Mordes für schuldig erklärt. Der Vorsitzende Richter sprach das Todesurteil über ihn aus, und am 25. Oktober 1822 wurde er mit dem Strange hingerichtet. Einige Tage zuvor legte er vor dem Bürgermeister der Stadt ein ausführliches Bekenntnis ab, das zum Besten seiner Kinder gedruckt und in Lancaster und Umgegend verkauft wurde. Dieses Bekenntnis lautete so: Ich wurde geboren in der Stadt Lancaster am 4. April 1784. In meiner frühen Jugend betrug ich mich, wie Buben zu tun pflegen. Ich liebte jugendliche Vergnügungen, war aber allezeit von einer etwas jähzornigen Gemütsart. Meine Hantierung war die eines Rohrflechters. Ich verheiratete mich mit Polly Pigeon, der Tochter eines angesehenen Mannes. Meine Frau war sehr jung und hübsch, ich liebte sie leidenschaftlich. Es war meine größte Freude, ihr zu gefallen, und wenn ich ihr auch manchmal böse war, so dauerte das doch nie lange, und es tat mir nachher auch immer sehr leid. Meine Frau kannte meine Gemütsart sehr gut und verstand es, mich schnell zu besänftigen. Ich tat ihr zuliebe, was ich ihr an den Augen absehen konnte, und suchte ihr jeden Wunsch zu erfüllen. Gott weiß, daß ich sie rein und treu geliebt habe. Ich hielt mich für einen glücklichen Mann und war auch wirklich glücklich. Meine Frau gebar mir acht Kinder, von denen sechs noch am Leben sind. Die armen Kinder werden Zeugen sein von dem schimpflichen Tode ihres Vaters. Mein ältester Sohn ist sechzehn Jahre, mein jüngstes Kind über ein Jahr alt. Im Jahre 1815 wurde ich zum Gerichtsdiener der Stadt Lancaster gewählt. Ich tat meine Pflicht mit großer Strenge und verursachte den Leuten unnötigerweise viel Drangsal. Mein Amt verhärtete mein Herz so sehr, daß ich gegen jede Regung von Mitleid völlig unempfindlich wurde. Ich fühlte nichts, auch wenn das Elend noch so entsetzlich war. Ich beging so viele unbarmherzige Handlungen, daß ich noch schaudere, wenn sie mir in das Gedächtnis kommen. O daß ich mein Leben noch einmal leben könnte, wie sorgfältig wollte ich meine Leidenschaften beherrschen! Wie wollte ich mich bessern! Aber ach, es ist jetzt vorbei! Ich habe nichts vor mir als den Tod und die Ewigkeit! Wie eifrig sollten doch die Menschen darauf achten, so zu leben, daß ihre Todesstunde nicht durch Gewissensbisse beunruhigt würde! Ich muß versichern, und ich nehme Gott zum Zeugen für die Wahrheit meiner Aussage, daß ich außer meiner Frau und der Frau Haag keinen Menschen ermordet habe. Man hat allgemein gesagt, ich hätte meine Mutter umgebracht oder sei doch schuld an ihrem Tode gewesen. Das ist nicht wahr. Ich habe meiner Mutter niemals die geringste Gewalttätigkeit zugefügt. Es ist mir ferner die Ermordung meines Bruders zur Last gelegt worden. Ich weiß jedoch nicht, wie er gestorben ist. Endlich ist ein Gerücht im Umlauf, daß ich eines Tages meine Frau ausgescholten und einen Streich nach ihr geführt haben soll. Dieser Streich soll nicht sie, sondern das Kind auf ihrem Arme getroffen und es getötet haben. Ich erkläre dies mit meinem letzten Atemzuge für unwahr – nichts von alledem hat sich jemals zugetragen. Ich komme jetzt auf die Begebenheiten in der Nacht vom 25. zum 26. September 1821 zu sprechen. Vor diesem Tage hatte ich meine Frau niemals in Verdacht einer Untreue, und niemals hätte ich geglaubt, daß Bernhard Haag sich würde eines Verbrechens schuldig machen können, das meinen Frieden auf immer würde zerstören können. Die Freundschaft zwischen mir und Haag war so groß, daß ich mein Leben für ihn eingesetzt hätte, wenn es hätte sein müssen. In den letzten Jahren brachte ich jeden freien Augenblick in seinem Hause zu, und wenn jemand von seiner Familie krank war, wachte ich die ganze Nacht am Bett des Kranken und pflegte ihn – Haag war mein Busenfreund, ich war mit seiner Familie vertraut wie mit der meinigen, aber nie, nie habe ich daran gedacht, ihn zu beleidigen oder gar den Frieden seines Hauses zu untergraben. Am 25. September 1821 ging ich des Morgens von Hause weg und fuhr in meiner Landkutsche mit meinem Vetter David Lechler nach Elisabethstädtel, wo ich als Konstabel zu tun hatte. Meine Frau half mir das Pferd anschirren. Ich sagte zu ihr, ich würde die nächste Nacht nicht nach Hause kommen, darauf gab ich ihr einen Kuß, küßte das Kind, das sie auf dem Arme trug, und fuhr fort. Wir kamen früher in Elisabethstädtel an, als ich erwartet hatte, meine Geschäfte waren bald erledigt, und wir beschlossen daher, nach Maystadt zu fahren und dort zu übernachten. Ich litt an Fieber, deshalb redete mir David Lechler zu, lieber nach Hause zurückzukehren. Ich willigte ein, und wir machten uns auf den Heimweg. Als wir in Lancaster ankamen, sprang ich aus dem Wagen, nahm die Flinte und die Jagdtasche, die wir bei uns hatten, und klopfte an die Hintertür meines Hauses. Kaum hatte ich geklopst, so hörte ich, daß erst die Gangtür und dann die Kellertür leise geöffnet wurde. Das fiel mir auf, ich wußte nicht, was ich davon denken sollte. Gleich darauf öffnete sich die Hintertür, meine Frau trat mit einem Lichte in der Hand heraus und sagte: »O John, was um des Himmels willen führt dich um diese Zeit wieder ins Haus?« Ich fragte: »Meine Liebe, ist jemand bei dir gewesen?« Dann nahm ich ihr, da sie meine Frage verneinte, das Licht aus der Hand und ging in den Keller. Hier traf ich Bernhard Haag. Er stand da im bloßen Hemd und hielt seine Kleider über dem Arme. »Haag, du bist bei meiner Frau gewesen, o Gott, was hast du getan!« rief ich ihm zu. Er erwiderte: »Lieber Lechler, sag nichts, sonst werden unsere beiden Familien zugrunde gerichtet.« Wir stiegen die Treppe hinauf, und oben legte ich, vom Zorne übermannt, meine Flinte auf ihn an und drohte, ihn zu erschießen. Er bat: »O Lechler, Lechler, schieß nicht!« »Du hast mit meiner Frau zu tun gehabt«, schrie ich ihm zu. »Ja, es ist wahr,« antwortete er, »aber schieß nur nicht und mach keinen Lärm, ich will dich zufriedenstellen.« Hierauf öffnete ich die Vordertür und stieß ihn hinaus. Er war noch immer im bloßen Hemd. Meine Frau lief ihm nach und flehte: »Haag, Haag! nimm mich mit, Lechler bringt mich sonst um.« Er eilte aber mit den Worten: »Nein, nein« über die Straße in sein Haus. Nach kurzer Zeit kam er wie gewöhnlich angezogen zurück und bat um Einlaß, weil er mit mir sprechen wolle. Ich öffnete ihm, legte mich aber dann, weil ich ganz erschöpft war, auf das Bett und fiel in Ohnmacht. Meine Frau saß bei mir und weinte, Haag versprach mir alles mögliche, um mich zu besänftigen. Er wollte mir eine Quittung über zweihundert Taler geben, die ich ihm schuldig war, und außerdem noch einen Wechsel über vierhundert Taler. Er blieb die ganze Nacht da und bemühte sich, mich zu beruhigen. Am anderen Morgen überbrachte er mir eine Quittung über die zweihundert Taler, die er von mir zu fordern hatte, und einige Tage später erhielt ich von ihm einen Wechsel über vierhundert Taler, zahlbar am 1.April 1822. Dieses Geld sollte die Vergütung für die mir angetane Schmach sein. Die Verführung meiner Frau quälte mich indes furchtbar. Ich kann nicht beschreiben, was ich bei dem Gedanken empfand, daß sie von Haag entehrt worden war. Ich liebte sie zu sehr, als daß ich es hätte über mich gewinnen können, sie fortzuschicken, und ich haßte sie zu sehr, um wie früher mit ihr zu leben. Ich behandelte sie schlecht, sie verließ mich, kam nach kurzem wieder und sagte zu mir, sie wolle sich in der Nähe ihrer Mutter einmieten und gänzlich von mir trennen. Ich vermutete, daß sie nur eine Gelegenheit suchte, mit Haag zusammenzutreffen. Dieser Gedanke machte mich fast wahnsinnig, und meine Wut kannte keine Grenzen, als ich erfuhr, daß Haag auch nach dem 25. September mit meiner Frau noch einmal im Stalle zusammen gewesen sei. Ich verlangte von Haag einen Wechsel über fünfhundert Taler. Er aber warf mir vor, ich hätte mein Wort gebrochen und Lärm gemacht, nun würde er mir auch den Wechsel über vierhundert Taler nicht bezahlen und mir überhaupt keine Genugtuung geben. Er schimpfte mich einen Lügner und behauptete keck, es sei zwischen ihm und meiner Frau nichts Unrechtes vorgefallen. Ich geriet über diese Frechheit außer mir und faßte den Entschluß, ihn zu erschießen. Mehrere Male ging ich auf meinen Speicher, der seinem Hof gegenüber liegt, um mein Vorhaben auszuführen. Er kam mir jedoch nicht zu Gesicht. Meine Frau bedrohte ich ebenfalls mit dem Tode, wenn sie ihren Umgang mit Haag nicht gestände. Sie entgegnete mir ruhig: »Schieß zu, ich bin unschuldig.« Da sie hartnäckig leugnete, hielt ich es mitunter wirklich für möglich, daß sie mir treu geblieben war. Wenn ich aber genauer darüber nachdachte und mir alle Einzelheiten jener verhängnisvollen Nacht vergegenwärtigte, war ich doch wieder überzeugt von ihrer Schuld. Ich war todunglücklich. Sooft ich meine Frau ansah, und sooft ich ihren Verführer erblickte, der mir gegenüber wohnte, fing die Wunde von neuem an zu brennen. Eines Tages im Monat Februar 1822 gestand mir meine Frau endlich, daß sie schon seit achtzehn Monaten verbotenen Verkehr mit Haag geflogen habe. Sie schloß mit den Worten: »John, das wird mein Tod sein.« Von nun an behandelte ich sie sehr hart. Sie sagte öfters zu mir: »O John, du wirst mich noch umbringen.« Ich antwortete ihr nicht, dachte aber bei mir: »Ja, da hast du ganz recht, ich will dich umbringen und den Haag auch.« Sie schlug mir vor, wir sollten uns trennen. Ich lehnte aber diesen Vorschlag ab, weil ich dachte, dann würde sie in den Armen eines anderen sein, und dieser Gedanke war schrecklich für mich. Ach wäre ich doch in jener Nacht am 25. September weggeblieben, wie ich im Sinne hatte, dann hätte ich ihre Untreue nicht erfahren und wäre glücklich geblieben. Haag weigerte sich, die mir ausgestellten Wechsel einzulösen, er nannte mich sogar einen Schelm und einen Schurken. Er allein war die Ursache meiner Schande und meines Elends, nun verhöhnte er mich auch noch. Ich dürstete nach Rache und machte mich immer vertrauter damit, daß mir nichts anderes übrigbleibe, als meine Frau und Haag zu ermorden. Im Februar und März 1822 traf ich meine Anstalten. Ich kaufte mir einen Grauschimmel und gab ihm Futter im Überfluß, damit er kräftig genug würde, einen harten Ritt auszuhalten. Ich schaffte einen neuen Sattel und einen neuen Zaum, ein paar Felleisen, einen Rock und andere Kleidungsstücke an, um mit allem versehen zu sein, wenn ich nach vollbrachter Tat die Flucht ergreifen würde. Meine Pistolen ließ ich von John Teppert ausbessern. Ich trieb alles Geld ein, das ich nur bekommen konnte, und wechselte dafür Banknoten ein. Meine Frau mußte mir meine Strümpfe und andere Wäschestücke ausbessern. Das arme Weib wußte nicht, welch ein Schicksal sie erwartete, und doch hat sie es vielleicht geahnt, denn sie war sehr betrübt, und ich fand sie häufig in Tränen. In die Pistolen tat ich doppelte Ladungen, damit die Wirkung um so stärker sein sollte. Auch neue Feuersteine kaufte ich, damit der Schuß nicht etwa versagte. Endlich besorgte ich mir einen dauerhaften Strick, um meine Frau aufzuhängen, und versteckte ihn einstweilen in meinen Feuereimer. Am Morgen des 1. April 1822 ließ ich Haag auffordern, mir die versprochenen vierhundert Taler zu bezahlen. Er weigerte sich, und nun stand es bei mir fest, daß ich ihn in der folgenden Nacht erschießen und meine Frau erwürgen wollte. Ich verrichtete den Tag über meinen Dienst; am Abend nahm ich starke Getränke zu mir, die mich sehr erhitzten und mich in meinem Entschlusse noch mehr bestärkten. Hatte mir Haag die vierhundert Taler gegeben, ich glaube, ich hätte den Mord nicht begangen. aber Gott allein weiß, was ich getan haben würde. Ich war ein zugrunde gerichteter Mensch. Meine Frau betete, ehe sie sich zu Bett legte, sehr inbrünstig mit allen Kindern. Ich dachte dabei in der Bosheit meines Herzens: »Ja, bete nur, ich will dich schon beten lehren.« Wir gingen ins Bett, es war halb zwölf Uhr. Ich lag neben ihr und fing an, sie über Einzelheiten ihres Verkehrs mit Haag zu befragen. Sie gab mir keine Antwort, sondern zog die Decke über den Kopf und weinte. Ich packte sie mit beiden Händen am Halse und schnürte ihr die Kehle zu. Sie schnappte nach Luft und brachte mit Mühe die Worte heraus: »John Lechler, John Lechler, ich will dir's sagen.« Ich aber schleifte sie aus dem Bett heraus auf den Boden und hielt sie dabei immer an der Gurgel fest. Da fing ein Kind an zu schreien und rief: »Mama, Mama!« Ich wiegte es eine Weile, und es war still. Meine Frau war zwar bewußtlos, würde aber gewiß wieder zu sich gekommen sein, wenn ich sie nicht mit dem Fuße auf den Hals getreten hätte, bis sie tot war. Kaum hatte ich diese fürchterliche Tat vollendet, als mich bittere Reue erfaßte. Es kam mir vor, als flöge eine Gestalt in die Stube, die bis an die Decke reichte und mir vorwarf, was ich begangen hatte. Ich trug den Leichnam meiner Frau, die nur noch etliche Male tief gestöhnt hatte, die Treppe hinauf auf den Boden des Speichers. Dort schlang ich einen Strick um ihren Hals und hing sie an einem Balken auf. Ich eilte wieder hinunter und machte mich reisefertig. O Gott, was ich empfand in jenen Augenblicken! Meine Frau hatte ich gemordet, sie hing tot auf dem Speicher. Meine armen Kinder mußte ich verlassen; sie hatten beide Eltern verloren und waren hilflose Waisen. Jetzt hätte ich die Welt darum gegeben, wenn es mir möglich gewesen wäre, meine Frau wieder ins Leben zurückzurufen. Ich wollte den Glauben erwecken, daß meine Frau sich selbst entleibt habe, deshalb schrieb ich folgenden Brief an Heinrich Lechler, den ich auf dem Tische offen liegen ließ: »Es ist mein Wunsch, daß Heinrich Lechler alle meine Angelegenheiten ordnen soll. Meine Frau hat sich erhängt, ich fürchtete, die Leute möchten denken, daß ich schuld an ihrem Tode bin, deshalb kann ich nicht bleiben und bevollmächtige hiermit Heinrich Lechler als meinen Sachwalter. John Lechler.« Dann ging ich in den Stall, sattelte und zäumte mein Pferd, legte zwei mit Kleidern angefüllte Felleisen darauf und ritt etwa eine halbe Meile weit fort. Hier band ich das Pferd an einen Baum, steckte zwei doppelt geladene Pistolen zu mir und lief zurück nach Lancaster in der Absicht, Haag totzuschießen. Ich stieg über den Zaun seines Hauses, kletterte auf den Heuboden und gelangte von dort in die Küche, die an die Schlafstube stößt. Die Tür der letzteren war verschlossen. Ich warf nun das Küchengeschirr durcheinander, weil ich hoffte, Haag würde dadurch aufwachen und herauskommen. Es näherte sich auch wirklich jemand der Tür, und ich hörte Haag rufen: »Wer ist draußen? Das bist du, Lechler, du Lump!« Ich trat dicht an die Tür und drückte meine beiden Pistolen ungefähr in Brusthöhe ab. Die Kugeln schlugen durch die Tür hindurch. Ich rannte, so schnell ich konnte, an den Platz, wo mein Pferd stand, und ritt in vollem Galopp auf der Straße nach Mannheim und Libanon zu. Ich hielt mich für vollkommen sicher und dachte gar nicht daran, daß ich verfolgt werden könnte. In den Bergen von Libanon verlor ich den Weg und mußte schließlich in dem nur vierzig Meilen von Lancaster entfernten Wirtshause von Hamacher über Nacht bleiben. Als ich nach meinem Namen gefragt wurde, nannte ich mich John Kuhns. Ich mußte den Leuten im Wirtshaus bis Mitternacht Geige vorspielen und legte mich dann zu Bett. Als ich am nächsten Morgen aufgestanden war, bat ich einen gewissen Jakob Lancey, mir den Weg zu zeigen. Er erfüllte meine Bitte, und wir traten nach dem Frühstück die Wanderung an. Ich teilte Lancey mit, daß ich John Lechler hieße, sagte ihm aber nicht, daß ich meine Frau ermordet hatte. Er begleitete mich bis Gratzstadt, von dort zog ich meine Straße allein und kam unangefochten in das Haus meiner Schwester in Cambria. Bei meinem Anblick wurde sie ohnmächtig – sie hatte mich siebzehn Jahre lang nicht gesehen. Ihr Mann und ich konnten sie nur mit Mühe wieder zurechtbringen. Sie umarmte mich und nannte mich ihren lieben, lieben Bruder. Nach Verlauf einiger Zeit erzählte ich ihnen die ganze Geschichte. Mein Schwager riet mir, ich sollte mich etliche Wochen im Walde verborgen halten, aber ich war von jeher viel zu halsstarrig, um den Rat eines anderen zu befolgen. Ich weigerte mich also und war entschlossen, nach Kanada zu gehen. Mein Verbrechen war jedoch zu groß, als daß es hätte unentdeckt bleiben können. Ich wurde den zweiten Tag nach meiner Ankunft im Hause meiner Schwester festgenommen. Bis dahin wußte ich nichts von dem Tode der Frau Haag. Gott ist mein Zeuge, ich hatte nichts Böses gegen sie im Sinne. Ich wollte ihren Mann töten und glaubte, ihn erschossen zu haben. Statt dessen hatte meine Kugel seine Frau getroffen. Ich wurde in das Gefängnis nach Lancaster abgeführt, wo ich noch jetzt bin. Seit meiner Gefangenschaft machte ich alle nur denkbaren Versuche, zu fliehen, allein jedesmal wurde ich ertappt. Mehrere von den Gefangenen, die mit mir in demselben Stockwerk saßen, waren mir behilflich. Sie verschafften sich Werkzeuge und steckten sie mir zu, damit ich durch die Mauern des Gefängnisses hindurchbrechen könnte. Alle meine Bemühungen waren jedoch vergeblich. Eine höhere Macht fügte es anders. Ich sann mir noch einen anderen Plan aus, von dem ich mir Rettung versprach. Ein alter Freund von mir, Anthony M'Glinn, war, wie ich vernommen hatte, für die Woche, in der mein Prozeß verhandelt werden sollte, als Geschworener ausgelost worden. Ich hoffte, wenn ich ihn sprechen könnte, würde es mir gelingen, ihn zu erweichen. Ich hoffte ihn dazu zu überreden, meine Freisprechung durchzusetzen. Da ich keine Gelegenheit fand, ihn zu sehen, schrieb ich einen Brief an ihn, erinnerte ihn an unsere Jugendjahre und bat ihn, daß er mein Fürsprecher sein möchte, wenn er Geschworener würde. Der Brief wurde mir indes weggenommen und ist niemals in seine Hände gelangt. Ich denke jetzt, ich habe ihm unrecht getan, denn ich glaube, er ist viel zu ehrlich, als daß er meiner Bitte Gehör geschenkt und seine Pflicht verletzt haben sollte. Anthony M'Glinn wurde übrigens gar nicht Geschworener, weil meine Ankläger Einwendungen gegen ihn erhoben. Ich schrieb ferner einen Brief an Joseph Hitzelberger, einen Bekannten von mir in Baltimore. Ich richtete an ihn die Bitte, sogleich zu mir zu kommen, sich mit Werkzeugen zu versehen und mir zur Flucht zu verhelfen. Ich warf den Brief zum Fenster hinaus, dort hat ihn jemand, der mir nicht wohlwollte, aufgehoben und dem Sheriff gegeben. Sogar während meines Verhörs würde ich einen Mord begangen haben, wenn mir nicht die Mittel dazu entzogen worden wären. Eines Tages hatte ich einen Ziegelstein in meiner Hemdbrust versteckt, um mit ihm meinen Ankläger totzuschlagen. Der Stein wurde aber entdeckt und mir, ehe ich mein Vorhaben ausführen konnte, weggenommen. Als ich noch ein Junge war, pflegte meine Mutter zu sagen, daß ich noch gehängt werden würde. Ich fragte nichts darnach und bekümmerte mich auch nicht um ihre Ermahnungen. Auf ihrem Sterbebett äußerte sie noch: »Mein John kommt noch an den Galgen, denn er ist zu boshaft und nichtsnutzig, als daß er eines natürlichen Todes sterben sollte.« Es schaudert mich, wenn ich daran denke. An ihrem Tode bin ich aber nicht schuld, denn ich habe nicht gewaltsam Hand an sie gelegt. Zwei Tage vor ihrem Ende habe ich sie jedoch die Treppe hinuntergeworfen, und man behauptete dann, daß dieser Fall die Ursache ihres Todes gewesen wäre. Über diese Sache wollte ich eigentlich nichts bekennen, aber es muß heraus. Es ging so zu: Meine Mutter schleppte meinem Bruder Georg Brot, Schinken und andere Gegenstände ins Haus, wenn mein Vater nicht zu Hause war. Eines Tages tat sie das wieder. Ich wollte sie daran hindern, wurde aber von ihr und Georg deshalb mißhandelt. Als ich im Bett lag, trat meine Mutter heran und schlug mich mit einem Ochsenziemer. Ich mußte mich verteidigen und warf sie die Treppe hinunter. Meinen Bruder wollte ich erschießen, und ich hatte schon die Flinte geladen. Es bot sich indes keine Gelegenheit dar, und mein Zorn legte sich allmählich. Mein Gemüt hat sich nun seiner Last entledigt. Die Büttelgeschäfte sind es gewesen, die mein Herz so hart gemacht haben. Ich fühlte nichts dabei, wenn ich einer armen Familie den letzten Bissen Brot nahm oder ihr die letzten Kleidungsstücke abpfändete. Das Geschrei der Weiber und Kinder war Musik in meinen Ohren. Was gäbe ich darum, wenn ich alle, denen ich Böses getan habe, um Verzeihung bitten könnte! Ich klage mich mehr deshalb an, weil ich als Konstabel arme Menschen zugrunde gerichtet habe, als um des Verbrechens willen, das ich mit dem Tode büßen muß. Ich bin noch immer boshaft, mitunter wünsche ich mir die Freiheit bloß, um den Haag umbringen zu können. Es ist schrecklich, daß mich solche Gefühle beherrschen, obwohl ich nur noch wenige Stunden zu leben habe. Ich habe nicht zeitig genug an den Tod gedacht. Ich erwartete nicht, daß das Gericht mich schuldig sprechen würde, denn es war kein unmittelbarer Beweis meiner Schuld vorhanden. Als mein Todesurteil bestätigt war, ließ ich den Bernhard Haag zu mir ins Gefängnis bitten. Ich schüttelte ihm die Hand und wollte ihn küssen. Er gestattete es mir aber nicht. Ich will dennoch versuchen, ihm zu verzeihen. Ich will für ihn beten, er war ja früher mein bester Freund. Ich rufe Gott, vor dessen Richterstuhl ich erscheinen muß, zum Zeugen dafür an, daß ich die Wahrheit gesagt habe. Ich bin am Ende und habe auf der Erde nichts mehr zu tun, als mich auf die Ewigkeit vorzubereiten. Das Geklirr der Ketten wird bald aufhören, und der Lärm des Volkes, das mich auf den Richtplatz begleitet, wird anfangen. Ich verdiene mein Schicksal, deshalb murre ich nicht. Was ich getan habe, wird hoffentlich vielen eine Ermahnung sein, daß sie den bösen Leidenschaften nicht die Zügel schießen lassen und ins Verderben stürzen gleich mir. Meinen Kindern wird man hoffentlich nicht das vorhalten, was ich getan habe. Ihr Vater endigt am Galgen, aber sie sind unschuldig. Ich lasse sie unter dem Schutze einer gütigen Vorsehung, eines gnädigen Heilandes, der verheißen hat, ein Vater der Waisen zu sein. Ich verzeihe allen meinen Feinden und hoffe, sie werden dem unglücklichen Lechler ebenfalls verzeihen und ihm ihr Mitleid schenken. Ich will mich nun zum Tode bereiten und sage der Welt ein letztes langes Lebewohl. Dorothea Götterich In Neubrandenburg, einer ansehnlichen Stadt des Großherzogtums Mecklenburg-Strelitz, lebte um das Jahr 1770 eine Witwe namens Margarete Elisabeth Hoffmann. Sie wohnte mit ihren drei Kindern, von denen das älteste, ein Knabe, acht Jahre, das zweite, ein Mädchen, drei Jahre und das jüngste, wieder ein Knabe, ein Jahr alt war, vor dem Friedlandschen Tore in einem Häuschen, das von einem kleinen Garten umgeben war. Ihr Ehemann, der Papiermachergeselle Gottfried Hoffmann, war das Jahr zuvor gestorben und hatte seine Frau mit ihren drei Kindern in Armut und Dürftigkeit hinterlassen. Sie ernährte sich kümmerlich von dem Ertrag ihres kleinen Gartens und von dem Betrieb einer Schankwirtschaft, außerdem erhielt sie mit Rücksicht auf die herrschende große Teuerung und auf ihren frommen und achtbaren Wandel hin und wieder durch wohltätige Hände kleine Unterstützungen an Geld und Lebensmitteln. Neben der Hoffmann wohnte der Altflicker Schramm in einem Garten. Als dessen Frau am 23. Oktober 1770 in ihren Garten kam, traf sie dort das Schwein der Nachbarin Hoffmann an, die Läden vor den Fenstern nach dem Garten zu waren noch geschlossen, und der Schramm fiel ein, daß ihr tags zuvor die Hoffmann selber erzählt hatte, sie wolle morgen nach einem auf den sogenannten Heiden liegenden Garten zum Kartoffelausnehmen gehen, und vermutete deshalb, die Nachbarin wäre nicht zu Hause. Sie begab sich also zu einer anderen Nachbarin, der Jägersfrau Otte, einer Freundin der Hoffmann, und bat sie, ihr zu helfen, das Schwein einzutreiben. Die Bemühungen der beiden Frauen waren aber vergeblich, und die Schramm schlug daher vor, die Otte möge über den Zwischenzaun in den Hoffmannschen Garten steigen und den ältesten Sohn der Hoffmann herbeirufen, damit der ihnen helfe, das Schwein anzulocken und in den Stall zu bringen. Die Otte war damit einverstanden, aber kaum war sie in das Haus eingetreten, als sie unter heftigem Geschrei wieder herausstürzte und der Schramm zurief, sie habe aus dem Bett der Hoffmann eine blutige Hand heraushängen sehen. Daraufhin eilte denn auch die Schramm in das Haus hinein. Dort wartete ihrer ein gräßlicher Anblick. Die Hoffmann und ihre drei Kinder lagen, blutig und furchtbar entstellt, tot in den Betten. Voll Entsetzen verließen beide Frauen das Haus wieder; schnell verbreitete sich nun in der Stadt die grauenvolle Nachricht, und noch an demselben Tag verfügte sich das Stadtgericht unter Begleitung der Medizinalpersonen in die Hoffmannsche Wohnung, um den Tatbestand gerichtlich festzustellen. Man fand die Witwe Hoffmann und ihre beiden ältesten Kinder tot im Bett, das jüngste Kind lag ebenfalls tot daneben in der Wiege. Bei der vorläufigen Besichtigung stellte es sich heraus, daß die Frau mehrere Axt- oder Beilhiebe auf den Kopf erhalten hatte, durch die ein Stück der Hirnschale losgelöst worden war. Außer den Wunden am Kopfe bemerkte man an beiden Armen mehrere Wunden, die allem Anschein nach mit einem scharfen Instrument, einem Pallasch oder dergleichen, hervorgebracht worden waren. Der älteste Knabe blutete aus zahlreichen Kopfwunden. Die Hiebe waren so heftig gewesen, daß die Hirnschale auf drei Seiten gespalten war. An der Leiche des danebenliegenden Mädchens fand man mehrere Verletzungen im Gesicht und am Kopfe, und die Hirnschale war durch mehrere wuchtige Schläge zerquetscht. Das in der Wiege liegende Knäbchen war durch mehrere Hiebe verstümmelt worden; ein Hieb hatte den Kopf in zwei Teile getrennt. Aus der Lage der Mutter und ihrer Kinder wie auch aus dem Zustande des Bettes schloß das Gericht, daß die Unglücklichen im Schlaf überfallen und ohne Widerstand ermordet worden sein mußten. Dieser vorläufigen Besichtigung folgte eine gründliche Untersuchung durch die Ärzte, deren Ergebnisse ein dem Gericht erstatteter Bericht enthält. Der Bericht beschreibt jede einzelne Wunde und schließt mit der Bemerkung, daß die Hoffmann und ihre drei Kinder durch eine ungeheure Menge von Axthieben, zusammen gegen siebzig, getötet worden seien und der Mörder außerdem Bettstelle und Kopfkissen mit vielen Axthieben beschädigt habe. Das Gericht nahm unmittelbar nach Besichtigung der Leichen eine genaue Haussuchung vor. Man fand zwar nirgends Spuren eines gewaltsamen Eindringens, vermißte aber die Schlüssel zum Hause und zu den verschiedenen Behältnissen im Hause. An der Erde neben dem Bett der ermordeten Frau lag ein Beil, von dem festgestellt werden konnte, daß es der Hoffmann gehörte; es zeigte aber an keiner Stelle Blutspuren. Nachdem die Leichen der Totenfrau übergeben worden waren, versiegelte das Gericht die Türen nach dem Boden und nach der Kammer, stellte eine Wache ins Haus und schritt dann zur Vernehmung des Ehepaares Schramm und der Jägersfrau Otte, »welche zuerst dieses Unglück bemerket.« Der Inhalt ihrer Aussagen ist bereits erwähnt. Darauf wurde die achtzehnjährige Klähn vorgefordert und verhört. Sie gab an, daß sie fast zwei Jahre bei der unglücklichen Hoffmann gedient habe, wegen der jetzigen teueren Zeiten aber am vergangenen Sonnabend abends aus dem Dienst entlassen worden sei. Die selige Hoffmann hätte eine Herberge gehabt, jedoch nicht leicht jemand logiert; so hatte sie am Freitag noch zwei Kerls, von denen der eine in Husarenmontierung gegangen sei und der andere ein ziemlich bepacktes Pferd geritten habe, nebst drei Weibern, die bei ihr hätten logieren wollen, abgewiesen. Ferner sei seit etwa drei Wochen eine Frau, die sich für eine in Sültz abgebrannte Person ausgegeben und des Tages sich allerlei Viktualien, wie Grütze und Backobst, gesammelt habe, bei der seligen Hoffmann bekannt geworden; anfangs hätte sie nur eine Nacht bei ihr geschlafen und wäre hierauf wieder nach Friedland gegangen; nach etwa acht Tagen wäre sie aber wiedergekommen und hätte sich verschiedentlich bei ihrer seligen Frau sowohl des Tages als auch des Nachts, einmal wohl fünf bis sechs Nächte hintereinander, aufgehalten und auf einer Streu in der Stube geschlafen. Die Frau wäre eine mittelgroße Person gewesen, nicht mehr ganz jung, dick von Leibe und mit schwarzen Haaren und dabei, wie es geschienen habe, etwas liederlich, weil sie mit den dahin zu Bier kommenden Hechelträgern sich sehr dreist gemacht habe. Am Donnerstagabend wäre diese Person, nachdem sie den Tag über bei ihnen im Hause verweilt habe, weggegangen, und die Zeugin habe sie nachher nicht wiedergesehen. Sie wäre übrigens in einem sehr armseligen Zustand gewesen und hätte nichts als einen schwarz- und weißgestreiften Rock und ein ziemlich neues Kamisol von blau-, rot-, grün- und weißgeäugeltem Wollzeuge, eine schwarze Mütze, eine blaugedruckte Schürze und ein rotgewürfeltes Tuch, sonst aber nicht ein Hemd oder sonstiges Paket gehabt; auch sei der Frau bekanntgewesen, daß sie, die Zeugin, von ihrer Herrin wegziehen, letztere also allein sein würde. Noch während dieses Verhörs wurde gemeldet, daß tags zuvor, also am 23. Oktober, ganz in der Frühe der Schuster Appel unmittelbar vor der Stadt ein in eine blaue Schürze eingewickeltes Paket, neben dem ein Strohhut gelegen habe, gefunden und diesen Fund durch den Polizeidiener habe ausrufen lassen. Das Paket wurde sofort herbeigeholt, und es fand sich, daß mehrere weibliche Kleidungsstücke, einige Ellen Leinwand und etwas Bettzeug darin waren. Von den Kleidungsstücken mit Ausnahme einer alten schwarzen, blutbefleckten Mütze und eines schmutzigen, zerrissenen Schnupftuches behaupteten mehrere Personen, daß sie der ermordeten Hoffmann gehört hätten, Mütze und Schnupftuch dagegen hatte die Weibsperson getragen, die von der Zeugin Klähn beschrieben worden war. Der Verdacht hatte damit eine ganz bestimmte Richtung gewonnen, und noch am Abend des 24. Oktober gingen Steckbriefe an alle benachbarten Städte ab, in denen gebeten wurde, die des vierfachen Mordes verdächtige Weibsperson festzunehmen. Gleichzeitig machten sich freiwillig mehrere Bürger zu Pferde auf, um die Nachbarschaft zu durchstreifen und auf die Mörderin zu fahnden. Bei der allgemeinen Teilnahme der Stadt an dem traurigen Schicksal der Witwe Hoffmann, die wegen ihres christlichen Wandels überall beliebt gewesen war, wurde vom Gericht, wie es in den Akten heißt, beschlossen, »den ermordeten Personen durch ein solennes Begräbnis eine Art der letzten Ehre zu erweisen. Ebenso hatten sich auch die Pastoren, sowie die Schulkollegien zur Begleitung der Leichen bereitwillig finden lassen«. Diese feierliche Beerdigung fand denn auch am 26. Oktober statt. Die Leichen waren in zwei Särge gelegt, in deren einem die Mutter mit dem kleinsten Kinde, in deren anderem die zwei anderen Kinder lagen. Die Schützenzunft und die Schusterzunft hatten ihre besten schwarzen und mit Gold besetzten Leichenlaken zur Bedeckung der Särge freiwillig und unentgeltlich hergegeben. Nachdem die Särge aus dem Hoffmannschen Gartenhause am frühen Morgen nach dem am Marktplatz gelegenen Trautschen Hause gebracht worden waren und sich die Trauerversammlung dort gegen zwei Uhr nachmittags eingefunden hatte, wurden vor der Tür zunächst von der ganzen Schule einige auf diesen Trauerfall passende Lieder gesungen und dann von dem Pastor Jacobi eine (später gedruckte und den Akten beigegebene) Trauerrede gehalten. Darauf wurden die beiden Särge von freiwilligen Trägern aus der Schützenzunft aufgehoben und unter dem Gesang des Schulchores und dem Geläut aller Glocken in feierlichem Zuge, in dem sich der gesamte Magistrat, die Schützen-, Schuster- und Schneiderzunft und viele angesehene Personen aus der Stadt befanden, an einer großen Zahl von Zuschauern vorüber durch den Ort getragen. Der Zug bewegte sich über den Marktplatz, an der Apotheke vorbei, nach dem sogenannten wüsten Kirchhofe hinaus, und dort wurden die Särge an der Seite des ein Jahr vorher gestorbenen Ehemanns und Vaters der Ermordeten in die Gruft gesenkt. Am Tage nach der Beerdigung, am 27. Oktober, und zwar abends gegen sieben Uhr, überbrachte ein reitender Bote vom Bürgermeister Spiegelberg aus Friedland dem Gericht ein Schreiben mit der Anzeige, »daß er in Veranlassung der ihm bekannt gewordenen hier begangenen abscheulichen Missetaten zur Erforschung der Täter in Friedland unterderhand habe vigilieren lassen und infolgedessen in Erfahrung gebracht, daß abgewichenen Dienstag dort eine Weibsperson gewesen, welche sich daselbst ganz und gar umgekleidet, demnächst sich aber, unter Zurücklassung ihres bisher getragenen Kamisols und ihrer Mütze, wieder entfernt habe«. Noch an demselben Abend gegen zehn Uhr wurden infolge dieser Mitteilung der Bauzunftshauptmann Jacobs und der Viehhändler Schmidt auf deren freiwilliges Anerbieten hin mit Steckbriefen und Requisitionsschreiben abgesandt, um die weiteren Spuren der Mörderin von Friedland aus zu verfolgen und ihre Verhaftung und Einlieferung zu veranlassen. In Friedland erfuhren die beiden Bürger von Neubrandenburg, daß sich eine Frau, die nach der Beschreibung der im Steckbrief gekennzeichneten Person aufs genaueste glich, bei dem Schneider Schultz zwei Nächte lang aufgehalten und sich von ihm ein neues Kamisol, eine schwarzflanellene Mütze und eine blau- und weißgewürfelte leinene Schürze hatte anfertigen lassen und sich auch ein Paar neue rot- und weißwollene Strümpfe in einem Kramladen gekauft hatte, dann aber nach Anklam gegangen war, und zwar unter dem Vorgeben, daß dort ihr Ehemann namens Witt wohne, der als Grenadier dort in Garnison stehe. Jacobs und Schmidt machten sich in Begleitung zweier Bürger aus Friedland, des Viehhändlers Johann Rösing und des eben erwähnten Schneiders Schultz, die sich ihnen freiwillig angeschlossen hatten, sofort zur gemeinschaftlichen Verfolgung der Frau nach Anklam hin auf und trafen dort am 28. Oktober morgens acht Uhr ein. Hier erfuhren sie bald, daß die von ihnen verfolgte Person die Ehefrau des dortigen Grenadiers Götterich sei; sie trafen sie im Quartier des Soldaten Liermann an und veranlaßten, daß sie auf Befehl des Generalmajors Baron von Lobeck sofort festgenommen wurde. Nach einem vorläufigen Verhör vor dem Stadtgericht in Anklam stellten die beiden Neubrandenburger Bürger den Antrag, daß die Götterich ihnen übergeben werden möge. Dem Ansuchen wurde stattgegeben, und die Götterich wurde schon am 30. Oktober in das Gefängnis von Neubrandenburg eingeliefert. Dorothea Götterich war zur Zeit der Untersuchung ungefähr vierzig Jahre alt. Sie stammte aus Stavenhagen, wo ihr Vater Schuhmacher gewesen war. Beide Eltern hatte sie in frühester Jugend verloren und sich seit ihrem zehnten Jahre unter fremden Leuten aufgehalten. Über ihre Erziehung geben die Akten keine Auskunft. Nachdem sie etwa sechzehn Jahre hindurch bei verschiedenen Herrschaften in Dienst gestanden hatte, verheiratete sie sich im Jahre 1756 mit dem damals zu Stralsund in schwedischen Diensten stehenden Artilleristen Götterich. Beide Eheleute lebten in den ersten Jahren in ziemlich verträglicher Ehe. Später wurde dem Götterich der schwedische Dienst lästig, und er beschloß, zu den Preußen überzugehen. Seine Ehefrau war mit diesem Plane nicht einverstanden, es entspannen sich häusliche Zwistigkeiten, die allmählich zu einer völligen Entfremdung der Ehegatten führten. Im Jahre 1768 desertierte Götterich wirklich nach Anklam und ließ sich bei den Preußen anwerben. Als seine Ehefrau ihm dorthin folgte, spiegelte er seinem Kommandeur vor, daß sie ihn verleiten wolle, zu den Schweden zurückzukehren, und brachte es auf diese Weise so weit, daß seine Frau aus der Stadt verwiesen wurde und er in Zukunft von ihr befreit war. Von dieser Zeit an lebte die Götterich von ihrem Ehemann getrennt und trieb sich bald hier, bald dort arbeitend oder bettelnd herum. Auf diesen Streifzügen ließ sie sich auch verschiedene Diebstähle zuschulden kommen, wurde mehrmals dabei ergriffen und zweimal zu Staupenschlag verurteilt. In der letzten Zeit durchzog sie hauptsächlich Mecklenburg-Strelitz und kam auch wiederholt nach Neubrandenburg, wo sie in der Krugwirtschaft bei der Witwe Hoffmann zu übernachten pflegte. Schon im ersten Verhör vor dem Gericht in Neubrandenburg legte sie das Geständnis ab, daß sie allein den Mord begangen habe. Später widerrief sie diese Angabe und behauptete, daß zwei schwedische Deserteure die Mörder gewesen seien und sie nur Schildwache gestanden habe, aber bald darauf nahm sie auch diesen Widerruf wieder zurück und bekannte, daß sie die Hoffmann und ihre Kinder selbst und ohne Beihilfe anderer umgebracht habe. Bei diesem Bekenntnis ist sie bis zum Schluß der Untersuchung geblieben, und zwar ist nach ihren Erzählungen der Hergang folgender gewesen. In der Nacht vom 21. auf den 22. Oktober schlief die Götterich bei der Hoffmann; am 22. ging sie mit Tagesanbruch fort und bettelte in mehreren Dörfern. Abends kehrte sie nach Neubrandenburg zurück und kam gegen acht Uhr wieder zu der Hoffmann, die sie beim Abendbrot traf. Sie wurde von der Hoffmann eingeladen, mitzuessen, und nahm infolgedessen an der Mahlzeit teil. Nach Tisch wurden die Kinder zu Bett gebracht, der Götterich wurde ein Lager am Ofen zurechtgemacht, und es wurden noch verschiedene häusliche Geschäfte besorgt. Als die Hoffmann damit fertig war, holte sie einen Beutel mit Geld vom Boden herunter und legte das hinzu, was sie den Tag über eingenommen hatte. Bei dieser Gelegenheit sah die Götterich mehrere Speziestaler und ein Goldstück im Besitze der Hoffmannn. Dieser Anblick reizte sie und erweckte den Wunsch in ihr, sich das Geld anzueignen. Sie besaß zwar selbst noch ungefähr zwei Taler, die sie sich soeben erst zusammengebettelt hatte, und litt damals nicht gerade Not; allein sie hätte sich gern verschiedene Kleidungsstücke gekauft und hoffte außerdem, daß ihr Mann sie wieder aufnehmen werde, wenn sie ihm eine größere Geldsumme ins Haus brächte. Als die Hoffmann zur Ruhe gegangen war, legte sich die Götterich ebenfalls nieder. Aber der Schlaf floh sie, der Beutel mit Geld, die Speziestaler und das Goldstück standen ihr beständig vor den Augen, die Begierde nach diesen Schätzen wurde immer heftiger, sie stand endlich auf, zog sich an und schlich die Treppe nach dem Bodenraum hinauf, in dem sich, wie sie wußte, das Geld befand. Schon glaubte sie sich am Ziel ihrer Wünsche, da knarrte eine Stufe, auf die sie getreten war, das in der Wiege liegende Kind fing an zu schreien, die Hoffmann erwachte, und sie bekam Angst, entdeckt zu werden. Sie verhielt sich ganz still, dann stieg sie die Treppe leise wieder herunter und suchte ihr Lager auf. Kaum aber war wieder alles um sie her eingeschlafen, als der Versucher von neuem an sie herantrat. Jetzt tauchte der Gedanke in ihr auf, die Hoffmann zu töten und dann in aller Sicherheit das Geld zu rauben. Anfänglich erschrak sie vor diesem fürchterlichen Gedanken, es wurde ihr heiß und kalt dabei; aber das Gold glitzerte immer verführerischer, der Gedanke verlor immer mehr von seiner Furchtbarkeit, sie stand nochmals auf und holte die Axt herein, die draußen in der Küche stand. Mit der Axt in der Hand trat sie nun an das Bett hinan, in dem ihre Wirtin, die nichts Böses ahnte, ruhig schlummerte. Schon hatte sie die Axt erhoben, da kam der Mond hinter einer Wolke hervor und warf das bleiche Licht auf die schlafenden Kinder. Die Mörderin schrak zusammen, sie lehnte die Axt an die Tür und legte sich nochmals zu Bett. Wohl eine halbe Stunde lag sie dort, der Kampf zwischen ihrem Gewissen und der teuflischen Gier nach dem Gelde, das sie geblendet hatte, kam nicht zu Ende. Mehrmals versuchte sie aufzustehen und die Axt von neuem zu ergreifen, aber es war, als wenn sie im Bett zurückgehalten würde und den Arm nicht bewegen könnte. Der Mond schien hell, und sein Licht jagte der Verbrecherin eine solche Angst ein, daß sie den Kopf tief in die Kissen vergrub und halblaut ein Vaterunser betete, um sich vor dem Bösen zu schützen. Sie schlief wirklich wieder ein, aber nach kurzer Zeit weckte sie ein Traum, daß sie mit einem ganzen Sack voll Geld nach Anklam gekommen sei und ihr Mann sie so zärtlich umarmt habe, wie er es in der ersten Zeit ihrer Ehe getan hatte. Der Mond schien nicht mehr, der stumme Warner hatte sich hinter schwere schwarze Wolken versteckt. Jetzt fuhr sie in die Höhe, ergriff die scharfgeschliffene Axt und erschlug die Mutter und ihre drei Kinder. Als der erste wuchtige Hieb auf den Kopf der Hoffmann fiel, erwachte der älteste Knabe und rief: »Mütterchen, Mütterchen, was ist denn mit dir?« Aber schon ist die Axt von neuem geschwungen und der Knabe zum Schweigen gebracht. In rascher Folge schlägt nun die Götterich auf die Köpfe ihrer Opfer so lange ein, bis keins von den Kindern mehr am Leben ist. Nun bückt sie sich über die Leichen, plötzlich scheint es ihr, als fingen sie an, den Mund zu öffnen und die Glieder zu bewegen. In wahnsinniger Angst dreht sie die Axt um und zerschmettert mit zahlreichen Schlägen die Schädel, die Bettstelle und die Wiege. Jetzt bemächtigt sie sich der Schlüssel, schließt hastig den Koffer auf, nimmt den Beutel mit Geld an sich, rafft Leinen und Kleidungsstücke zusammen, wäscht sich in der Küche die Hände und eilt durch die Hintertür aus dem Hause. Ehe sie noch die Landstraße erreicht hat, bricht sie zusammen; bis die Sonne aufgeht, bleibt sie erschöpft an einem Zaune liegen, dann schleppt sie sich mühsam weiter und erreicht endlich Friedland und am folgenden Tage Anklam, wo sie, wie wir wissen, acht Tage nach dem Morde verhaftet wird. Die Untersuchung wurde noch im Laufe des November mit dem artikulierten Verhör geschlossen. Zuletzt wurde der Götterich, wie es in den Akten heißt, vorgehalten, »wie es fast nicht wahrscheinlich sei, daß sie mit einemmal zu einem solchen Grad der Bosheit hinansteigen könnte, um vier Personen, und darunter drei unschuldige Kinder, um eines so kleinen Gewinstes willen mit Beiseitesetzung alles menschlichen Mitleidens und mit siebzig Axthieben ums Leben zu bringen; man müsse daher fast vermuten, daß sie außer den zugestandenen Diebereien noch durch gröbere Missetaten ihr Herz verhärtet und sich gleichsam zu unmenschlichen Handlungen zubereitet hätte; sie möge daher ein aufrichtiges Bekenntnis darüber ablegen, ob sie nicht vorher schon Räubereien und gewaltsame Diebereien mit Einbrüchen allein oder in Gesellschaft anderer begangen habe«. – »Es will aber Inquisitin hiervon nichts an sich kommen lassen.« Auf die Frage, »ob ihr nicht diese begangene Tat herzlich gereue«, antwortete sie mit »Ja!« Auf die weitere Frage, »ob sie etwas zu ihrer Verantwortung und Beschönigung anzubringen wüßte«, antwortete sie, »sie wüßte dergleichen nicht anzubringen. Wäre ihr Mann in Stralsund geblieben, und wäre ihr hiernächst nicht der Aufenthalt bei ihrem Manne in Anklam verboten, hätte mithin ihr Mann sie an sich gehalten, so wäre sie nicht zu dem Herumlaufen und hinfolglich nicht zu dem jetzigen Unglück geraten. Hätte die Hoffmann des Montags abends nicht das Geld heruntergeholt und ihr solches gezeigt, so würde ihr auch nicht der Gedanke beigefallen sein, zu stehlen, noch viel weniger vermittelst eines Mordes solches an sich zu bringen.« Nachdem sie endlich noch befragt worden war, »ob sie auch einen defensorem verlange und hierzu jemand in Vorschlag zu bringen wisse«, und sie darauf geantwortet hatte, »sie überlasse solches der Verfügung des Gerichts«, wurde ihr vorgestellt, »daß ihr eigen Gewissen sie ja davon überzeugen würde, daß auf ihre geständlich bösen Taten auch ein böser Lohn und eine wohlverdiente Strafe erfolgen müsse, und da sie selbst erkennete, daß sie zu ihrer Entschuldigung nichts vorzubringen wisse, daher auch ein zu bestellender advocatus und Vorsprecher bei dem weltlichen Gerichte nichts würde vortragen können, wodurch sie von der verdienten Strafe möchte freigesprochen werden, so würde sie ihre größte und einzige Sorge dahin gerichtet sein lassen, um bei dem göttlichen gestrengen Gerichte einen solchen vollgültigen Fürsprecher zu erhalten, durch dessen heiliges Blut ihre mit Blut befleckten Hände rein gewaschen werden, und sie bei diesem höchsten Richter Vergebung und Gnade erlangen möge«. Demnächst wurde »a judicio resolviert, den Herren pastoribus kundmachen zu lassen, welchergestalt das Verhör der Inquisitin vorderhand geendigt sei, und man daher den Herren pastoribus überließe, mit Unterrichtung und Präparierung der Inquisitin den Anfang zu machen, zu welchem Ende auf der Plattenburg eine Stube zubereitet werden sollte«. Am 28. November wurde die Verteidigungsschrift zu den Akten gegeben. Der Verteidiger gesteht darin zu, »daß die Tat offenbar, und daß sie von der Beschaffenheit sei, daß alles, was Mensch heiße, was irgend menschliche Empfindungen hege, sie verabscheue und zittere. Nichts sei also notwendiger, nichts den natürlichen, göttlichen und positiven Gesetzen angemessener, als daß diese Missetäterin Blut mit Blut bezahle, damit über uns und unsere Nachkommen keine Blutschuld in unserem Lande gehäuft werde. Der notarisch verübte vierfache Mord scheine der Inquisitin primo intuitu nichts anderes als poenam latrocinii eamque exasperatam anzukündigen. Bei reiflicher Überlegung der Sache aber fänden sich tausend Umstände, welche diese Strafe den Rechten nach ungemein zu mildern vermögend und zureichend seien«. Solche Milderungsgründe findet der Verteidiger in dem Umstande, daß die Angeklagte von armen Eltern geboren sei, daß sie ihre Eltern in frühester Jugend verloren habe, daß sie die schlechteste Erziehung, die man sich denken könne, und ganz und gar keinen Unterricht in der christlichen Religion genossen habe und auf diese Weise ihr Verstand nicht entwickelt und ihr Wille nicht gebessert worden sei. Sie sei wie ein Vieh aufgewachsen, und einem unvernünftigen Tiere gleich habe sie während ihrer Dienstzeit nur das getan, was man sie geheißen habe. Dadurch, daß sie sich anno 1756, zu Anfang des vorigen Krieges, an einen schwedischen Soldaten verheiratet habe, sei die erste Grundlage zu ihrem künftigen Unglück gelegt worden; denn sie sei im Kriege ihrem Mann überallhin gefolgt, und wem könnten die Sitten der Soldaten besonders in Kriegszeiten wohl unbekannt sein? Dort sei allen Lastern, allen Verbrechen Tür und Tor geöffnet. »Nulla fides, pietasque viris, qui castra sequuntur«, so schildere schon der alte heidnische Poet Virgilius das Kriegsvolk. Die Angeklagte habe damals nichts anderes als Rauben, Würgen und Morden gesehen und von nichts anderem als von diesen Dingen gehört; das alles habe sie für recht gehalten, und böse Exempel machten böse Sitten. Später seien Uneinigkeiten zwischen den Eheleuten entstanden; ihr Mann habe sie selbst angeklagt, daß sie es darauf angelegt habe, ihn zum Ausreißen zu verführen; sie sei infolgedessen von ihrem Manne getrennt und die Stadt sei ihr verboten worden. Durch solche Umstände sei sie auf die Bahn der Verbrechen, des Diebstahls und des Mordes, gedrängt worden; sie sei einem wütenden Tiere oder einem rasenden Menschen gleich und nicht ihres Verbrechens wegen zu strafen, sondern nur in Sicherheit zu bringen, daß sie hinfüro nicht mehr schaden könne; höchstens müsse sie durch die leichteste Todesart aus dieser Welt geschafft werden. Ihre erschreckliche Einfalt erhelle namentlich auch daraus, daß sie kurz vor der furchtbaren Tat noch – ein Vaterunser gebetet, ferner daraus, daß sie sich nicht nach verübtem Morde durch die Flucht außer Gefahr gebracht, sondern sich in aller Ruhe zu Anklam aufgehalten und sich auch dann nicht weiter vom Schauplatz ihrer Mordtat entfernt gehabt habe, als bereits volle acht Tage seit dem Verbrechen vergangen gewesen seien. Dies bekunde eine mehr als tierische Dummheit. Ferner findet der Verteidiger in dem Umstände, daß die Hoffmann ihr Geld in Gegenwart der Angeklagten aufgezählt habe, einen zugunsten der letzteren zu beurteilenden Anreiz zur Tat, den der geschäftige Teufel selbst herbeigeführt haben müsse. Unmöglich könne man daher einer Person, die durch die stärkste Gelegenheit gereizt worden sei, ihren sinnlichen Begierden Genüge zu tun, die niederzukämpfen sie vergebens versucht habe, ihre Handlungen imputieren. Nicht minder empfehle auch ihr freiwilliges Bekenntnis eine milde Beurteilung und eine milde Bestrafung ihres Verbrechens, so wie zu einer gleichen Folge auch der Umstand führen müsse, daß der größte Teil der geraubten Güter restituiert worden sei. Der Mord sei endlich ohne Bosheit und keineswegs prämeditiert vollbracht. Sie verdiene daher Mitleid, und es müßte ein Barbar, ein offenbarer Unmensch sein, dem in Erwägung aller Umstände nicht zugunsten der Inquisitin das Herz bluten könnte. Die Wehmut verhindere ihn, den Defensor selbst, ein mehreres hinzuzufügen, und er hoffe daher, daß die Inquisitin mit der Strafe des Schwertes begnadigt werden möchte. Trotz dieser Ausführungen des Verteidigers lautete der Urteilsspruch dahin, »daß die peinlich Angeklagte wegen des an der Witwe Hoffmann und deren drei Kindern verübten und zugestandenen Mordes und Raubes ihr selbst zur wohlverdienten Strafe und andern zum abscheulichen Exempel mit dem Rade von unten auf vom Leben zum Tode zu bringen, auch der Körper hiernächst auf das Rad zu legen sei«. In den Gründen wurde nachgewiesen, daß dieser Totschlag ein qualifizierter sei, und daß der Götterich, weil sie einen wirklichen Raubmord begangen habe, die Strafe des Rades habe zuerkannt werden müssen. Sodann geht die Begründung auf den Vortrag des Verteidigers ein und widerlegt die von ihm behaupteten Milderungsmomente. In dieser Beziehung wird gesagt, »weil Inquisitin bei dem Pastor Susemihl sieben Jahre lang in Dienst gestanden habe, sei zu präsumieren, daß sie von den Lehren des Christentums und den Pflichten gegen Gott und ihre Nächsten sattsam unterrichtet gewesen sei, überdies aber müsse ihr das siebente Gebot bekannt gewesen sein, da sie wegen der Übertretung desselben bestraft worden sei, und es zeuge daher von der Bosheit ihres Herzens, daß die früheren öffentlichen Züchtigungen nichts bei ihr effektuiert hätten; daß sie nicht beflissen gewesen, der Verhaftung durch die Flucht zu entgehen, müsse als eine Verblendung und als eine Wirkung der göttlichen Strafgerechtigkeit angesehen werden; die Unempfindbarkeit der Inquisitin bei den abgehaltenen Verhören könne nicht genugsam bewundert werden: die speziellen ihr abgefragten Umstände der horrenden traurigen Geschichte habe sie ohne alle Bewegung und gleichsam mit kaltem Blute erzählen können, und daher sei es auch sehr wahrscheinlich, daß sie ohne die Empfindung einer Grausamkeit und mit kaltem Blute das entsetzliche Gehacke verrichtet habe; solches gereiche jedoch nicht zu ihrer Exkulpation, sondern sei vielmehr ein Beweis ihres grundlosen, keines Mitleidens fähigen Herzens und verdiene daher auch kein Mitleiden. Ferner habe sie durch ihre böse Aufführung ihren Mann dahin gebracht, daß er, um ihrer loszuwerden, aus Stralsund desertiert sei. Ferner komme in crimine latrocinii nicht der Wert der gestohlenen Sachen, noch deren Restitution in Consideration, sondern allein die intentio spoliandi. Letztlich könne Inquisitin auch sich nicht auf eine spontaneam confessionem beziehen, inmaßen sie dieses Verbrechen auf andere Komplizen zu verschieben und sich von der wirklichen Handanlegung freizumachen gesucht, auch die Tat nicht eher völlig eingestanden habe, als bis sie der Lügen überführt worden sei. So habe die Inquisitin nichts für sich anführen können, welches die Minderung der gesetzlichen Strafe erwirken könne. Weiter beschäftigen sich die Gründe des Erkenntnisses mit der Frage, ob nicht wegen des vierfachen Mordes die Strafe des Rades durch Reißen mit glühenden Zangen verschärft werden müsse. Es wird dargetan, daß für die Strafverschärfung allerdings viele Umstände sprächen, vor allem der, daß die Götterich eine grundböse, inkorrigible Person sei und den begangenen Mord auf eine solche horrible, grausame Art verrichtet habe. Andererseits erwägen die Urteilsverfasser, daß die Peinliche Halsgerichtsordnung die Zangenrisse nur in ganz bestimmten Fällen des Verwandtenmordes vorschreibt, und kommen schließlich dahin, man müsse in diesem Falle die mildere und humanere Sentenz wählen. Es sei ja auch, heißt es in dem Urteil, die Strafe des Rades an sich so schrecklich, fürchterlich und schmerzhaft, daß solche schon Abscheu und Furcht erwecken könne, und welcher Bösewicht sich dadurch nicht schrecken und zurückhalten lasse, der werde auch die Zangen nicht scheuen. Die Strafe durch glühende Zangen sei so schrecklich, daß sie nur den grausamsten Missetätern aufbehalten bleiben müsse, und es sei die böse Welt noch nicht so böse, daß dergleichen latrocinia oftmalen vorgekommen wären, um weswillen wegen der Zunahme der grausamen Verbrechen auch grausame Strafen verhängt werden müßten. Gleichwie inzwischen nicht zu leugnen stehe, daß die Tötung von vier Personen ein schwereres Verbrechen sei, als wenn eine ums Leben gebracht worden, hinfolglich qualitas facinoris in Betracht zu ziehen sei und eine Aggravation stattfinden möchte, und weil in dem Gesetz zwar generaliter die Strafe des Rades, aber nicht specifice determiniert sei, ob der Mörder von oben oder von unten gerädert werden solle und daher solche spezielle Determination dem arbitrio judicantium pro qualitate circumstantiarum heimgelassen zu sein scheine, und das Rädern von unten zwar die Schmerzen vermehre und die Strafe anderen fürchterlicher mache, jedoch diese cruciatus nur von kürzerer Dauer und mit den Zangenrissen nicht zu vergleichen seien, weil letztere eine halbe oder bei einem weiten Wege nach dem Gerichtsplatz eine ganze Stunde zu erdulden seien und dem armen Sünder die guten Gedanken gegen sein herannahendes Ende benehmen und ihn zur Verzweiflung bringen möchten, so würde die Strafe des Räderns dadurch exasperiert werden können, daß Inquisitin von unten auf mit dem Rade zerstoßen und getötet werden möge. Nachdem das Urteil die landesherrliche Bestätigung erhalten hatte, verfügte sich der Gerichtssekretär am 12. Dezember 1770 zu der Verurteilten und machte sie, wie uns die Akten mitteilen, in Anwesenheit des bei ihr eben gegenwärtigen Pastors Zander damit bekannt, »daß heute über acht Tage das wider sie ausgesprochene Urteil vollstreckt werden und daß solcher Tag der letzte ihres Lebens sein würde, mit angefügtem Wunsche, daß E. E. Gericht es sehr angenehm und erfreulich sein würde, wenn sie zu diesem ihr bevorstehenden erschrecklichen Tage sich so zubereitet hätte, daß sie als eine bußfertige Sünderin vor dem Throne der großen Majestät Gottes erscheinen könne.« Die Götterich hörte die Eröffnungen des Sekretärs mit stumpfer Gleichgültigkeit an und zeigte auch in den nächsten Tagen nicht die geringste Furcht vor dem Tode. Am 19. Dezember wurde das peinliche Halsgericht abgehalten. Das Protokoll darüber lautet also: »Nachdem der heutige Tag dazu bestimmt worden, um das wider die peinlich angeklagte Götterichen abgefaßte Urteil vollstrecken zu lassen, so ist das peinliche Halsgericht alten Herkommens und Gewohnheit nach auf dem öffentlichen Markt im Namen Gottes, Sr. Herzoglichen Durchlaucht und E. E, Rats hieselbst gehegt, die Angeklagte vor dasselbe geführet und nach abgenommenen Banden ermahnet worden, ein nochmaliges öffentliches Geständnis ihrer Begangenschaften abzulegen, und hat selbige auf die ihr vorgehaltenen Artikel folgendergestalt geantwortet: Art. 1. Wahr, daß du in der Nacht vom 22. auf den 23. Oktober die Witwe Hoffmannin und deren drei Kinder mit vielen Axthieben ums Leben gebracht? Resp.: Ja. Art. 2. Wahr, daß du solches in der Absicht getan, um dich des Geldes und anderer der Hoffmannin gehöriger Sachen zu bemächtigen? Resp.: Ja. Art. 3. Wahr, daß du das vorgefundene Geld und einige Kleidungsstücke aus dem Hoffmannschen Hause weggenommen? Resp.: Ja. Hiernächst ist das angelegte Urteil durch den Secretar. Judicii publiziert. Facta publicatione ist gewöhnlichermaßen der Stab gebrochen und die peinlich Angeklagte dem Nachrichter Mühlhaufen zur Vollenstreckung des Urteils übergeben worden.« Vor der Abführung der Götterich hielt der Rat Fischer, Vorsitzender des Gerichts, vor versammeltem Volke die folgende Anrede an die dem Henker verfallene Mörderin: »Götterichen! Ihr gehet nun von diesem Gerichte hinweg, allwo Euch das Leben abgesprochen und eine peinliche Strafe Eurem vergänglichen Leibe zuerkannt ist. Wie lange wird es dauern, so werdet Ihr vor einem unendlich erhabenern Gerichte, vor dem strengen Richterstuhl des gerechtesten, allwissenden Gottes erscheinen müssen, allwo über Eure unsterbliche Seele ein Urteil ausgesprochen und derselben Zustand für alle Ewigkeit bestimmt werden wird. Möchtet Ihr doch allda einen versöhnlichen Richter finden, welcher Euch von Schuld und Strafe freispricht! Nur alsdann könnt Ihr eine freudige Hoffnung hiezu fassen, wenn Ihr Eure Sünden schmerzlich bereuet, Eure einzige Zuflucht zu den Wunden des Weltheilands genommen, dessen Gerechtigkeit im wahren Glauben Euch zugeeignet und diesen Freund der Sünder, der die Buße eines Mörders in der letzten Todesstunde angenommen hat, auch zu Eurem Freund gemacht habet, damit derselbe Euer Fürsprecher werde und mit seinem heiligsten teuern Blut Eure von Blut triefenden Hände abgewaschen und gereinigt werden. Ihr habt am abgewichenen Sonntage die geärgerte Gemeinde um Vergebung bitten und ersuchen lassen, sich Euer mit einem herzlichen Gebete anzunehmen. Es wird auch ein jeder Christ in Ansehung Eurer teuer erlöseten Seele den gnädigen Gott, den Vater der Barmherzigkeit, anflehen, daß er Euch Barmherzigkeit widerfahren lassen, Eure Sünden Euch vergeben, Eure Seele zu Gnaden annehmen und in der bevorstehenden schweren Todesstunde Euch mit seinem kräftigen Troste beistehen wolle, damit dieser schmähliche Hingang ein froher Eingang in eine selige Ewigkeit werden möge. Nun gehet hin und empfanget, was Eure Taten verdienet haben und Urteil und Recht mit sich bringet.« Darauf wurde die Angeklagte unter dem Geleit der Schützengilde gebunden auf das Schafott geführt und dort das Urteil an ihr vollzogen. Die Vorbereitung zu der Exekution und die Vorgänge bei der Hinrichtung sind von dem Sekretär auf Befehl des Gerichts in einer besonderen den Akten beigefügten Urkunde zusammengestellt worden, die wörtlich folgendermaßen lautet: »Obzwar in denen gedruckten, hier beigelegten Nachrichten das mehrste, was bei der an der Maleficantin Götterichen vollenstreckten Executiun vorgekommen ist, bemerket worden, so hat man dennoch für die Nachkommenschaft annoch Verschiedenes zu annotieren für gut befunden und besonders dasjenige schriftlich aufzuzeichnen, was a parte judicii zu Veranstaltung dieser Exerution vorgekehret worden. Nachdem nämlich der Tag zur Vollenstreckung der Executiun, der 19. Dezember, festgesetzt worden, so mußte darauf Bedacht genommen werden, die hierzu erforderlichen Werkzeuge, an Rädern, Pfosten, Ketten u. dgl., verfertigen zu lassen. Man bemühete sich, solches mit denen Handwerkern auf das wohlfeilste zu verdingen. Allein ohngeachtet denen Zimmerleuten, Rademachern und Schmieden der art. 215 C.C.C. vorgelegt ward und ihnen daraus die Bedeutung geschehn, daß sie ein mehreres als ihr gewöhnliches Tagelohn und resp. der Wert der fertigen Gerätschaften betrüge, zu fordern nicht berechtigt wären, so mußte man dennoch ihnen bei der Vorstellung, daß sie bei anderen auswärtigen Ämtern sich Vorwürfe zuziehen würden, nur einigermaßen nachgeben und es bei den alten Gebräuchen, daß das Gericht den ersten Hieb oder Schlag verrichtete, bewenden lassen. Inzwischen ward denen Zimmerleuten ihr Verlangen, eine neue Art und einen Scheffel Kringel zu erhalten, welches ihnen bei dem Ao. 1752 neu erbauten Galgen gegeben war, abgeschlagen; jedoch bekam der Altermann der Rademacher, der Zimmerleute und der Schmiede ein jeder ein Paar Handschuhe. Den 14. Dezember begaben sich sämtliche Gerichtspersonen gegen neun Uhr nach dem Hause des Stellmacher- Altermanns Lützowen, wohin sich die ganze Zunft der Meister und Gesellen versammelt hatte und auf geschehenen Vortrag des Hr. Rat Fischer, daß man altem Gebrauche nach auf Ansuchen der löblichen Zunft bei denen zur peinlichen Execution erforderlichen Gerätschaften von Gerichts wegen den ersten Hieb tun wollte, verrichtete derselbe den ersten Hau nomine Serenissimi in einem zur Nabe des Rades destinierten Block, welchen der Hr. Rat Schroeder, Hr. Rat Wulffleff, Hr. Senator Natrop nomine E. E. Rat und letzlich der Secret. Natrop nom. Serenissimi et Senatus folgten, worauf auch die Meister und Gesellen nach der Reihe von diesem Block einige Späne abhaueten. Von darob verfügten sich die Gerichtspersonen nach der auf dem sogenannten Stadthofe belegenen Eiche, allwo sich auch die Zimmermeister mit ihren Gesellen paarweise etwa vierzig an der Zahl einfunden, und es ward auf gleiche Art mit Behauung der Eiche verfahren. Namen auch dieser actus vollendet war, so gingen die Gerichtspersonen nach dem Hause des Altermanns der Schmiedezunft, Meister Fresen, und währender Zeit, daß das Eisen ins Feuer geleget und heiß gemacht ward, hielten selbige sich in der Stube auf, allwo das Amt, um ihre Achtung gegen die Gerichtspersonen zu bezeugen, Zuckerplettchen, Semmel und ein Glas Wein offerierte. Bei dem nunmehr glühend gewordenen Eisen wurden dieselben Zeremonien wie bei denen anderen Ämtern beobachtet. Letzlich ward auch das Haus des Seiler-Altermannes Hinrichs besuchet. Ob nun zwar die zur Execution erforderlichen Linien und Stricke, ohne dergleichen Zeremonien zu adhibieren, hätten gekauft werden können, anmaßen solche nur auf die ordinäre Art gemacht werden, so hat man dennoch auch diesem Amte es nicht versagen mögen, die erste Hand hierbei anzulegen, in Betracht das Amt sich solches lediglich als eine Gefälligkeit ausbat, um keinen Vorwürfen und Spöttereien anderer Ämter ausgesetzt zu werden, dagegen sie auch versicherten, nichts weiter als die ordinäre Bezahlung zu verlangen, welches denn auch geschehen. Hierbei verdient auch angemerket zu werden, daß dem Scharfrichter kein Seil zur Heraufwindung des Körpers auf das Rad gegeben worden, weilen er ein neues Seil und Kloben bei der Ao. 1752 geschehenen Justifizierung eines Diebes erhalten hat und ihm derzeit auferleget ward, solches zu jedesmaligem künftigen Gebrauch zu asservieren. Die von sämtlichen Handwerkern verfertigten Gewerkschaften, als von den Stellmachern 1 großes und 1 kleineres Schlagerad, 5 Bracken und 5 Pfähle; von den Zimmerleuten den Pfosten und Leiter; von den Schmieden eine drei Klafter lange Kette, 2 Krempen, 1 Beil, 1 Spitzhammer, ein Ellen langer Nagel; von den Seilern 8 Stränge, 2 Linien, eine Bindschnur, waren fertig gemacht und wurden am Dienstag, als dem 18. ejusd., nach dem Galgenberge gefahren, der Pfosten ward unter Beihilfe einiger Zimmerleute von vier Tagelöhnern eingesetzt und solcher in der Erde, zu dessen desto längerer conservation , mit Leinen umgeben. Des Nachmittags ließ der Scharfrichter die Leiter an den Radepfosten anstellen und befestigen, und mußte übrigens eine Wache von vier Tagelöhnern auf dem Gerichtsberge die Nacht über verbleiben. Um an dem Executionstage , dem 19. Dezember, alles in gehöriger Ordnung erhalten zu können, hatte Senatus die Vorkehrung getroffen, daß sämtliche Tagelöhner des Morgens gegen acht Uhr, mit Forken und großen Stöcken versehen, auf dem Berge zur Schließung des äußeren Kreises sich einfinden mußten. Die sämtliche Bürgerschaft außer der Schützenzunft war Tages vorher bei fünf R. Strafe zitieret worden, um sich gegen neun Uhr auf dem Markte zu versammeln, welche sich auch ziemlich zahlreich einfand und von dem Herrn Senat. Willich und Herrn Senat. Lüdcken zu Pferde nach neun Uhr nach dem Gerichtsberge hingeführet ward, um den engeren Kreis zu machen. Die Schützenzunft hingegen unter der Anführung ihres Capitains , des Zinngießers Nicolai, formierte den Kreis auf dem Markte und um den zu Haltung des peinlichen Halsgerichts neben dem Rathause südwärts destinierten Platz, allwo ein Tisch hingesetzt war, bei welchem die Gerichtspersonen zu Haltung des peinlichen Gerichts sich niedersetzen sollten. Gegen zehn Uhr mußte ein Commando von der Schützenzunft die Maleficantin an einem Fuße und der Hand geschlossen von der Plattenburg abholen und nach dem Markte bringen. Es war hierbei a judicio vorausgesetzt, daß die beiden zur Begleitung der Maleficantin bestimmten Hr. Hr. Pastores solche bis zu ihrer Abholung mit geistlichen Unterredung auf der Plattenburg unterhalten würden; und um selbigen eine Erholung zu verschaffen, war mit ihnen verabredet, daß die Maleficantin allein und ohne Begleitung der H. H. Pastorum von der Plattenburg, und zwar aus der Tür südwärts durch die Stargardsche Straße nach dem Markte gebracht werden sollte, dagegen die Herren Pastores über den Kirchhof durch eine andere Gasse nach einem untern Zimmer des Rathauses sich begeben, und ihnen allda zu ihrer Erfrischung etwas von dem Ratskellerwirt Prießen gereicht werden könnte. Man hat aber hiernächst erfahren, daß der Beichtvater derselben, Hr. Pastor Jacobi, nach vollendetem Akte der Beicht- und Abendmahlshandlung etwa um neun Uhr von der Plattenburg weggegangen sei und der Herr Pastor Stock von dieser Zeit an bis zur Abholung sich bei derselben aufgehalten habe. Inzwischen hat der Pastor von Schroeder von Anckershagen bei der Meleficantin sich eingefunden, und derselbe begleitete sie bis an den Kreis auf dem Markte. Kurz vorher hatten die Gerichtspersonen sich an dem Tische niedergesetzt; es mußte aber der Anfang der gerichtlichen Handlung um deswillen verschoben werden, weilen der Scharfrichter nicht gegenwärtig war, und in währender Zeit, daß solcher aufgesuchet ward, unterhielt der Pastor von Schroeder die arme Sünderin mit tröstenden Unterredungen. Man erfuhr hiernächst, daß der Scharfrichter am Kreise gestanden und er um deswillen nicht hereingetreten sei, weil er seine Kinder mit in den Kreis hat hereinbringen, die Wache ihm aber solches nicht hat verstatten wollen. Als die Maleficantin von dem Polizeidiener nunmehr ihrer Fesseln entledigt werden sollte, so fand es sich, daß die Fußschelle verrostet und aller Mühe ohngeachtet nicht los zu machen war, deshalb nur die Kette herausgezogen, die Schelle aber um den rechten Fuß gelassen werden mußte, welche sie auch anbehalten, die jedoch bei der Zerstoßung des Fußes keine Hinderung gemacht hat. Übrigens bezeigte die Meleficantin vor dem peinlichen Halsgerichte in ihrem Gesichte keine Furcht oder Angst, sondern ein geruhiges Wesen, welches mit ihrer sonstigen natura einer Unempfindbarkeit völlig übereinstimmte, und als der in dem abgehaltenen Protocollo beschriebene actus vollendet war, so machte sie gegen die Gerichtspersonen eine Verbeugung und sagte: ›Ich bedanke mich für die gnädige Strafe; unser Herr Gott gebe, daß sie an mir ein exempel nehmen!‹ Hierbei mag auch gemerket werden, daß der Stab sich nicht wollen zerbrechen lassen, sondern zuletzt gegen den Tisch gestoßen und dergestalt gebrochen werden mußte. Da solcher etwas kurz und dick, auch nur bloß eingeschnitten, die Spille aber nicht eingekerbet war, so hatte dieser Umstand seine natürliche begreifliche Ursachen, und aus diesem schwerlich gebrochenen Stabe ein omen auf den hiernächst erfolgten schweren Tod zu nehmen, würde nur eine Art eines Aberglaubens verraten. Hiernächst griff der Scharfrichter sie an, und wie ihm untersaget war, derselben die Hände zusammenzubinden, welches sonsten wohl zu geschehen pfleget, solches aber nicht allein unnötig und überflüssig, sondern auch der armen Sünderin bei dem Gehen nur lästig ist, als ward derselben eine Leine um den Arm gebunden, an welcher einer von den Scharfrichterknechten sie führte. Bei dem Hinweggehen aus dem Kreise fing die bestellte Currende- Schule an zu singen, und zugleich ward die kleine Glocke der Marienkirche geläutet, auf welches Zeichen die beiden Herren Pastores Jacobi und Zander sich auf dem Markte wieder einfanden, die arme Sünderin in der Mitte nahmen, und die Schützenzunft begleitete solche, und ward der Weg bei der Apotheke vorbei aus dem Friedlandschen Tor genommen. Bei dem Weggang der Maleficantin stunden die Gerichtspersonen von dem Tische auf, und obzwar sonsten wohl gebräuchlich gewesen, beim Aufstehen die Stühle umzustoßen, so war dennoch solches dermalen nicht practicable, weil die Menge der Zuschauer sich zu nahe an die Stühle herangedränget hatte und mithin zu deren Umwerfung kein Platz war. Bei dem Kellerwirt Prießen war zwar auch bestellet worden, eine Bouteille Wein und Glas bereit zu halten und dem Scharfrichterknecht verabfolgen zu lassen; in Betracht es gewöhnlich ist, daß der Knecht eine Bouteille Wein nachträgt, damit auf Verlangen eines matt und schwach werdenden Maleficanten ihm unterwegens ein Labetrunk gereichet werden könne; weilen aber der Scharfrichter vor Anhebung der gerichtlichen Handlung nach der von fremden Zuschauern gänzlich eingenommenen Gerichtsstube nicht gerufen und ihm ein und andere ordres nicht gegeben werden konnte, so ward sogleich verabsäumt, die Abforderung der Bouteille Wein ihm kund zu machen, welche derohalben auch unterblieben ist. Gewöhnlich sind die Maleficanten, aus dem neuen Tor nach dem Galgenberge geführet worden, von jetzt aber ward darunter eine Veränderung gemacht und diese arme Sünderin aus dem Friedlandschen Tore geführet, damit sie bei dem Hause, worin der Mord geschehen war, vorbeizugehen und sich zu Beugung ihres Herzens der begangenen Tat zu erinnern Gelegenheit haben möchte, welcher sie sich auch in dem Maße bedienet, daß sie in der Gegend des Hauses auf die Knie niedergefallen ist, ihr Verbrechen nochmalen öffentlich bekannt und ihre Reue bezeuget hat. Weil in Ansehung des tiefen Weges ein Wagen für die Hr. Hr. Pastores nahe am Friedlandschen Tore bereit hielt, so bedienten selbige sich auch dieses Wagens, um vom Tor ab bis an die Scheunen zu fahren, zumalen in solcher Zeit die Currende-Schüler einen Gesang singen mußten; inzwischen ward doch die Maleficantin nicht allein von dem Hr. Pastor Sensen zu Warlin begleitet und bei obgedachtem Niederfallen ihr tröstlich zugeredet, sondern da auch der Hr. Pastor Jacobi bei Aussteigung aus dem Wagen wahrnahm, daß die Maleficantin sich in der Gegend des Hauses aufhielte, so kam er zurück und betete über und für sie. Bevor sie nach diesem Hause hinkam, zeigte ihr der Sohn des Hr. Pastors Stocken den ohnweit von ihr reitenden Vater der ermordeten Hoffmann, den Schulmeister Benglin aus Gendelin, und frug selbige, ob sie ihn auch zu sprechen verlangte; wozu selbige sogleich willig war, ihn zu sich rief, mit beiden Händen anfassete und mit vielen Tränen bat, ihr diese Beleidigung zu vergeben, und würde sie ihn nicht eher loslassen, bis er ihr solches versprochen. Dieser durch solche unerwartete Anrede sehr gerührte alte Mann konnte vor Wehmut und Tränen nicht sogleich antworten, versicherte aber hiernächst, daß er ihr solches vergebe, wofür sie sich denn bedankte und ihn bat, ein Vaterunser für sie zu beten. Bei Anlangung auf dem Galgenberge ward die Maleficantin neben dem Kreise von ihrem Beichtvater nochmalen eingesegnet, und ob sie zwar ein Verlangen äußerte und frug, ob nicht noch ein Gesang gesungen werden würde, so ward ihr solches doch ausgeredet und sie ermahnet, ihrem Tode entgegen zu gehen, worauf sie ihr Gesangbuch dem Polizeidiener hingab und von dem Scharfrichterknecht nach dem zum Rädern bestimmten Platz hingeführet ward. Und dieweil in der Kirchenordnung die Prediger dahin angewiesen sind, daß, wenn sie den armen Sünder nach dem Orte der Rechtfertigung begleitet und ihm auf sein Verlangen nachmalen die absolution daselbst gesprochen und ermahnet haben, sie ihn alsdann dem Herrn Christo befohlen sein und den Scharfrichter weiter mit ihm nach gefällten Urteil handeln lassen sollen, so blieben auch obgedachte beide Hr. Hr. Pastores zurück und näherten sich nicht dem Platz der Execution. Es brachte inzwischen der Scharfrichter und dessen Gehilfen wohl eine Viertelstunde dabei zu, bevor sie die Ualsticanlin in gehörige Stellung legten, Hände und Füße festbanden und die Bracken darunter brachten, welche etwas zu hoch von Holze zu sein schienen, und weshalb die Erde etwas weggestochen ward. Alles dieses litt die arme Sünderin mit erstaunlicher Gelassenheit und ohne die Farbe zu verändern oder zu zittern. Bei dem langen Aufenthalt trat der Hr. Pastor von Schroeder wieder zu ihr und redete ihr zu und frug, wie ihr zumute wäre, worauf sie geantwortet: ›Angst, Angst!‹ und als er weiter gefragt, ob sie ihren Heiland noch im Herzen hatte, so erwiderte sie: ›O, wenn ich den nicht hätte!‹ Nachdem endlich alle praeparatorien vollendet waren, so schritte der junge Mühlhausen zur wirklichen Execution und ließ das auf die Schulter gelegte Rad auf das linke Bein fallen; denn man kann nicht sagen, daß er damit eigentlich geschlagen oder dem fallenden Rade noch eine besondere force gegeben hätte (es war solches seine erste Execution, die er verrichtete, und seine jungen und schwacher Körper versprachen nicht viele Kräfte). Der Knochen war nicht sowohl gebrochen als gespalten, und die arme Sünderin schrie heftig: ›Ach Herr Jesu, o mein Bein!‹ Bei den ferneren Stößen auf den rechten Arm, linken Arm und rechten Fuß, auch bei allen übrigen Stößen gab selbige ganz und gar kein Laut von sich, und man hörte kein Seufzen oder Stöhnen von ihr. Es lasset sich hiervon die Ursache nicht mit völliger Gewißheit entdecken. Von einer Ohnmacht und Unbesinnlichkeit sah man keine Merkmale, Ob nach der Meinung des Hr. Doctor Hempels die Heftigkeit des Schmerzens nach dem ersten Schlage einen solchen unordentlichen Verlauf des succi nervei bewirket habe, wodurch eine Art der Lähmung des organi vociveri entstanden (denn durch den über die Brust angelegten und scharf angezogenen Strang hat die Brust dergestalt nicht beklemmet werden mögen, daß sie nicht schreien können), oder ob sie mit Fleiß und aus vorgenommener Überlegung sich des Schreiens enthalten, bleibt dahingestellet, so viel aber ist gewiß, daß sie die Zähne und Lippen zusammengebissen, und es scheinet fast, daß sie der Natur Gewalt angetan und über die Schmerzen hat siegen wollen. Weil die auf die Brust gegebenen fünf bis sechs Stöße den sonstigen Erfolg, daß das Blut zum Halse herunterfließet, nicht hatten (welches teils daher entstehen mochte, weil die Maleficantin stark gebrüstet war, teils auch der junge Mühlhausen dem Rade keine force geben konnte), so ward dem Scharfrichter zur Endigung der Pein der Meleficantin zugerufen, daß er an solcher die Genickschläge verrichten solle. Indem hierbei die Stränge, womit die Arme und Beine an den Pfosten festgebunden waren, aufgelöst werden mußten und der Strang um die Brust losgelassen ward, so hatte die Maleficantin noch so viel Kraft, daß sie gleichsam sitzend sich aufrichtete. Sie ward hiernächst auf das Gesicht, die Bracken aber nicht genau unter den Hals gelegt; inzwischen und obzwar der erste Schlag auf die Schulter fiel, so trafen dennoch die übrigen fünf bis sechs Stöße den Nacken; jedoch auch dadurch ward ihr Leben und Empfindung nicht genommen; es ward deshalb selbige übermalen umgekehrt, aus den Rücken gelegt, und es wurden sodann ihr viele Stöße auf die Brust gegeben. In Betracht aber, daß auch diese Schläge nicht den erwarteten Erfolg hatten, so ward abermalen der Versuch gemacht, ihr auf die Art das Leben zu nehmen, daß sie wieder auf den Bauch gelegt und die Stöße in den Nacken zu verschiedenen Malen wiederholet wurden. Es behielte jedoch die arme Sünderin noch immerhin Leben und Empfindung, welches offenbarlich zu erkennen war, da selbige wiederum auf den Rücken geleget ward. Indem nun dieselbe mehrere Schmerzen und Pein empfinden mußte, als sie nach der Absicht des Urteils leiden sollte, so vereinbarten der Hr. Rat Fischer und der Hr. Rat Wulffleff sich dahin, den Vorschlag des Hr. Doctor Hempel befolgen und ihr den großen zur Befestigung des Kopfes auf dem Rade destinierten Nagel in den Kopf treiben zu lassen. Denn obzwar hierdurch eine ganz ungewöhnliche Handlung vorgenommen ward und es den Anschein einer Grausamkeit hatte, dieser lebenden Person diese Marter zuzufügen, daß ihr ein Nagel in den Kopf getrieben werden sollte, überdem auch solches dem Urteil zu widersprechen scheinet, nach welchem sie mit dem Rade vom Leben zum Tode gebracht werden sollen, so war hiergegen auch zu erwägen, daß es gleichfalls ein ganz ungewöhnlicher und außerordentlicher Fall war, daß so viele Nacken- und Bruststöße nicht vermögend waren, ihr das Leben zu nehmen, und es waren nichts als Triebe des menschlichen Mitleids, welche es veranlaßten und zur wirklichen Notwendigkeit machten, durch eine kürzere Pein die längeren Schmerzen und den Tod zu befördern. Es ward sonach dem Scharfrichter anbefohlen, den Nagel der an der Erde auf dem Rücken liegenden Maleficantin in den Kopf zu schlagen. Der Knecht mußte deshalb solchen nebst den Spitzhammer von dem Rade herholen, und dieser setzte solchen Hammer mitten auf den Kopf und trieb ihn mit dem Beile ziemlich tief herein, welchen er hiernächst herauszog und den Nagel dergestalt hereinschlug, daß er eine Handbreit noch hervorragte. Bei dieser schmerzhaften Handlung bemerkte man nicht, daß die arme Sünderin sich im mindesten regte; desto mehr aber mußte man erstaunen, daß sie kurz nachher beide Arme in die Höhe hob und mit den Händen sich in die Haare nahe bei dem Nagel fassete, gleichsam als ob sie solchen wieder herausziehen wollte. Ja, ihre Empfindung war noch so lebhaft, daß sie mit der einen Hand einiges aus der Nase nach dem Munde laufende Blut abwischte. und ob zwar die Knochen der Unterarme wirklich gebrochen waren, so fand sich dennoch, daß sie, durch die Heftigkeit des Schmerzens angetrieben, allemal den Oberarm mit der größten Geschwindigkeit in die Höhe hob, wodurch der geschmetterte Unterarm, der sonst wirklich ohne Bewegung war, zum Kopf hingeschlenkert ward, die Hände hingegen, deren tendines nicht verletzt waren, konnte sie bewegen. Und als nach eingeschlagenem Nagel man vermuten konnte, daß sie tot wäre, und dieserhalb der Hr. Doctor Hempel, um sich von der Gewißheit des Todes zu überzeugen, der Maleficantin nahe ins Gesicht sähe, so hat zu seinem größten Entsetzen selbige nicht allein die Augen wieder geöffnet und den so oft mit dem Rade gestoßenen Nacken und den Kopf, worin der Nagel steckte, in die Höhe gehoben, sondern auch das Blut aus dem Munde gespucket und vorgedachtermaßen den Mund abgewischet. Der Scharfrichter fing übermalen an, ihr einige Stöße auf die Brust zu geben, und nach dessen Versicherung hat die Maleficantin, sooft sie das Rad auf die Brust fallen gesehen, die Augen zugemacht und hiernächst wieder eröffnet. Jedoch auch auf diese wiederholten Stöße wollte der Tod nicht erfolgen, dieserwegen mußte nach dem Consililo des Herrn Doctor Hempel der Nagel noch tiefer und dergestalt eingeschlagen werden, daß die Spitze dem Kinne nahe bei der Gurgel hervorkam: und nunmehro veränderte sich die Gesichtsfarbe, sie ward blaß und lag ganz stille, daher man vermuten mußte, es wäre das Lebenslicht ausgegangen, und der Herr Pastor Jacobi fing die Grabrede an. Nichtsdestoweniger ist bemerket worden, daß unter der Rede des Hr. Pastor Jacobi sich der Leib stark beweget, gleich einem, der stark Odem holt, der Scharfrichter legte ihr auch die Hand aufs Herz und versicherte, daß es noch schlüge. Nach geendigter Rede ward der entseelte Körper nach dem Pfosten hingeschleppt und aufs Rad geleget. Der Scharfrichter hatte zwar ein Brett gefordert, welches auch auf die Leiter in der Absicht geleget war, daß der Körper auf dieses Brett nach dem Rade hinaufgeschleifet werden sollte: es hatte aber der Scharfrichter das Geschirr, mit welchem ein Delinquent an den Galgen hinaufgezogen wird, an die Leiter angebracht, den Körper darin befestiget und dergestalt aufs Rad ziehen lassen, daß daher das Brett zum Überfluß von ihm verlanget worden ist. Den Nagel zog der Knecht aus dem Kopfe der Maleficantin heraus, setzte ihr die Mütze auf und schlug hiernächst den Nagel wieder durch und in den Pfahl feste, schlang auch die Kette um die Beine und den Körper und befestigte die Enden der Kette durch eingeschlagene Krampen. Übrigens ist noch zu bemerken, daß einigen Altermännern der Zimmerzunft auf ihr Ansuchen verstattet worden, auf dem Gerichtsberge ein Gerüst zu errichten, welches von ihnen nicht allein vollkommen sicher, sondern auch so groß angeleget war, daß solches wohl sieben- bis achthundert Menschen fassen konnte und ihnen siebzig bis achtzig Taler eingetragen hat; und diese Veranstaltung hatte den sehr guten Effekt, daß der großen Menge der Menschen und Zuschauer ohngeachtet genügsamer Platz im Kreise blieb, und wenig Gedränge zu spüren war. Damit auch, wenn die Schuldigkeit oder die Neubegierde den größten Teil der Stadteinwohner nach dem Gerichtsberge hingezogen hatte und die Stadt gleichsam leergelassen war, keine Unordnung und Gewalttätigkeit entstehen konnten, so hatte nicht allein Senatus die Verfügung gemacht, daß sämtliche Altermänner in der Stadt bleiben und sowohl auf dem Markte als in denen Gassen umhergehen mußten, sondern es war auch der Herr Hauptmann von Kahlden ersuchet worden, während der Zeit der Execulion nicht allein die übrigen Tore bis auf das Neue und Friedländische Tor sperren und nichts Verdächtiges herauspassieren, sondern auch in den Gassen fleißig patrouillieren zu lassen, worunter derselbe denn auch alle Vorsicht angewandt und überdem die Hauptwache nach dem Friedländischen Tor verleget hatte, und war die Wache bei Anlangung der Maleficantin unter der Begleitung der Schützenzunft ins Gewehr getreten. Es hatten sich ein paar bettelnde Kerls in denen Gassen betreten lassen, welche vielleicht die Absicht gehabt haben mochten, von dieser Gelegenheit der von Einwohnern entblößeten Häusern zum Stehlen zu profitieren, welche auch durch die Patrouillen arritieret und in die Wache geführet, hiernächst aber und bei befundener Richtigkeit ihrer Pässe und Kundschaften demittieret worden. Es wolle der allmächtige Gott dieses schreckliche Exempel seiner strafenden Gerechtigkeit einen lebhaften kräftigen Eindruck in den Herzen boshafter Menschen machen lassen, damit ihnen solches zur Warnung dienen und sie die Wege der Sünde, welche bei erfolgender Verstockung auch zum zeitlichen Verderben führen, meiden und das hiesige Gerichts-Collegium mit dergleichen traurigen Beschäftigungen verschonet bleiben möge.«