Alexis / Hitzig Der neue Pitaval Eine Sammlung der interessantesten Criminalgeschichten aller Länder aus älterer und neuerer Zeit Herausgegeben vom Criminaldirector Dr. J. E. Hitzig und Dr. W. Häring (W. Alexis) Siebenter Theil F. A. Brockhaus, 1845 Vorwort »Meine Absicht war, einen historischen Abriß von jedem einzelnen Falle zu geben, und zwar nach einer sorgfältigen Prüfung und Abwägung aller damit in Verbindung stehenden Thatsachen, in einer lesbaren Erzählung. Aber es springt in die Augen, daß kein allgemeiner Plan eines Werkes, wie das vorliegende, so umfassend und zusammenfassend sein kann, als daß er nicht mannichfache Abkürzungen in Bezug auf jeden einzelnen Fall erleiden müßte. Gewiß erklären sich manche Criminalfälle von selbst, und hier ist es nur nöthig, einen getreuen Bericht des wirklichen Processes zu liefern, vielleicht mit der Nebenaufgabe, die minder oder mehr entfernten Nebenumstände und Beziehungen so zu verarbeiten, daß sie mit dem Ganzen in eine harmonische Wirkung treten. In andern Fällen ist das Verhör, die Zeugenaufnahme, kurz der eigentliche Proceß, das Allerunwesentlichste an dem Criminalfalle und mag ganz beiläufig erwähnt werden. Wieder in andern beruht das ganze Interesse auf der Gerichtsprocedur und hier muß Sorge getragen werden, den ganzen dramatischen Verlauf des Processes bis auf die kleinsten Begebenheiten wieder zu geben, und Kläger, Verklagte und Zeugen selbst reden zu lassen, wie sie geredet haben. In noch andern Fällen sind die Reden der Advocaten, die von ihnen hervorgehobenen Argumente und Ansichten die eigentlichen Lichtpunkte der Verhandung, welche alles Uebrige in Schatten treten lassen – und hier wird es wieder nöthig, die nebenliegenden Umstände und Thatsachen zu beleuchten, auf welche die Anwalte fußen, ohne daß sie doch im Processe selbst zur Sprache gekommen wären. Einleuchtend ist daher, daß jeder Criminalproceß seinen eigenen, selbständigen Plan haben muß, um das Interesse der Leser zu fesseln und den dramatischen Effect sich zu bewahren für die Namen und Begebenheiten, welche er darstellt.« Mit diesen Worten leitet Peleg W. Chandler ein seine treffliche Sammlung der »American Criminal Trials« , welche er 1844 herauszugeben begonnen hat (Boston, Tymothy H. Carter und Comp.). Wir werden aus den Ameriean Trials einige in unsern Pitaval aufnehmen, und bringen schon in diesem Theile einen dieser transatlantischen Processe, welche klar, anschaulich und psychologisch tief eingehend in das geistige Leben der Individuen, wie der Völker und Zeiten geschrieben sind. Wichtiger ist für uns in diesem Augenblicke das Zeugniß des Amerikaners für unsere eigene Auffassung der Stoffe, welche uns zur Bearbeitung vorliegen. Für die Darstellung von Criminalfällen läßt sich keine allgemeine Regel geben, so wenig für den Schriftsteller, der an ein größeres Publicum denkt, als für den Juristen, der vor einem Collegium, oder einem Geschworenengericht referiren soll. Jeder Fall bedingt seine eigene Form, und eine Auffassungsart, die hier vortrefflich war und den Gegenstand erschöpfte, kann dort zum Uebel werden. Wenngleich wir uns versündigten, wollten wir über die Aufnahme unseres Werkes im deutschen Publicum klagen, indem wir im Gegentheil uns nur über die immer steigende Theilnahme für unsere Bemühungen zu erfreuen haben, so treten uns doch noch immer Ansichten entgegen, die wir schon oft bekämpfen mußten, um uns auf unserm Standpunkte zu erhalten. Wir geben gern zu, daß wir auch von diesem aus betrachtet, fehlen mögen, wir würden aber von demselben ganz abirren, wenn wir auf die mannichfachen, wenngleich freundlichen, Stimmen hätten hören wollen, die uns zurechtzuweisen bemüht waren. Wir meinen hier vorzugsweise die Juristen vom Fach, gegen deren Anfoderungen, nur solche Fälle aufzunehmen und zu behandeln, welche ein kriminalistisches Interesse im speciellen und engsten Sinne betreffen, wir uns schon voriges Jahr verwahrten. Unsere Aufgabe ist eine umfassendere, als nur jene Fälle hervorzuheben, wo das Interesse sich an die Zweifel in der thatsächlichen und der juristischen Beurtheilung hängt, und im Streit darüber sich jene monströsen Gebäude aufthürmen, an denen die Vergangenheit und Gegenwart so reich ist, und die man vorzugsweise als causes célèbres bezeichnet. Wir suchen die Celebrität nicht allein in den Auswüchsen und Anomalien der Lebenskraft, sondern auch in ihrer naturgemäßen Entwickelung, und die allereinfachsten Hergänge, die zweifellosesten Begebenheiten und Verbrechen können für uns von Wichtigkeit sein, wenn andere Lebensfragen, psychologische wie historische, sich in den Thatsachen des Verbrechens selbst, seinen Vorbedingungen oder seinen Folgen abspiegeln. Die Behandlungsweise muß in diesen verschiedenen Fällen verschieden sein, und es läßt sich keine Norm dafür von vornherein angeben, wie unser Bundesgenoß jenseits des atlantischen Oceans mit so kräftigen Worten ausgesprochen hat. Es wird neuerdings zur Pflicht, gegen einen ebenso freundlich gesinnten als umsichtigen Kritiker uns abermals zu verwahren, welcher in den Blättern für literarische Unterhaltung die fünf ersten Theile des neuen Pitaval einer sehr ernsten und klaren Beurtheilung gewürdigt hat. Käme es nur auf persönliche Gefühle an, dürften wir dem uns unbekannten Verfasser nur zu Dank verpflichtet sein, wie wir es ihm denn auch, abgesehen davon, für viele treffliche Winke sind. Dagegen scheint es, als könnten wir uns, ungeachtet so vieler Protestationen, vor Misverständnissen nicht schützen. Der Kritiker belobt uns zwar, daß wir parteilos zwischen den Parteien für das öffentliche und das schriftliche Gerichtsverfahren (um nicht heimliche zu sagen) blieben, und mit Ernst und Wahrhaftigkeit die vorgetragenen Rechtsfälle behandelten; aber schon in seinem Lobe, daß wir berühmte Processe aus jenem und aus diesem umschichtig vorführten, liegt eine Imputation, die, so ehrenvoll sie gemeint ist, wir von uns ablehnen müssen. Wenn es der Fall ist, so gebührt dem Zufall das Lob, aber die Mischung beider Arten ergab sich aus andern Verhältnissen, nicht aber aus der Lust Analogien oder Antithesen hinsichts der Form neben- und gegeneinander zu stellen. Die Form des Rechtsverfahrens steht uns überall nur im zweiten Gliede; wir waren und sind weit davon entfernt, in unserm Pitaval nur ein Compendium zum Studium Dessen, was das beste Gerichtsverfahren sei, liefern zu wollen. Im ersten Gliede steht uns die historische und psychologische Bedeutung des Falles. Wie das Verbrechen und der Verbrecher sie gewinnen, im Verhältniß zu der Geschichte und Sitte ihrer Zeit, zu den Kreisen der Gesellschaft, des Glaubens, des Wahnes, aus denen die That hervorging, wie sie von ihnen beurtheilt ward. Zunächst die Fälle, welche, abgesehen von Ort und Zeit (wenn das möglich wäre!) uns besondere Blicke in die innere psychologische Werkstatt des Verbrecherlebens gewähren, und zuletzt erst die, wo das Interesse nur in den wunderbaren Verwickelungen liegt, welche die Beurtheilung zweifelhaft machen, und wo die Lösung den ganzen Scharfsinn des Richters auffodert, sie oft nur dem Zufalle verdankt, und oft gänzlich ausbleibt. Daß die Criminalfälle dieser letzten Art, die zugleich Räthsel und Novellen sind, weil sie durch Steigerung und Spannung Verstand und Phantasie anreizen und befriedigen, auch für das größere Publicum die beliebteren und geleseneren sind, und daß sie zu gleicher Zeit einen Probestein für das zu ihrer Entdeckung angewandte Verfahren abgeben, kann uns nicht bestimmen, ihnen einen ersten Rang in unserer Schätzung anzuweisen. Der geehrte Kritiker verweist uns besonders auf historische Stoffe, als die, welche die allgemeinste Theilnahme in Anspruch nehmen. Wir sind davon überzeugt, aber wir gehen weiter als er; wir meinen, daß nicht allein die Processe, in denen über historische Personen gerichtet wurde, daß vielmehr die überwiegende Mehrzahl aller bedeutenden Criminalprocesse nicht als isolirte Begebenheiten dastehen, sondern der Geschichte angehören, daß sie lebendige Theile derselben bilden, daß man auch in ihnen ein Volk, eine Zeitepoche studiren kann und soll. Wir meinen, daß man die Historie einer Nation nicht dadurch allein vollständig macht, wenn man die ehemalige trockene chronologische Herzählung der Haupt- und Staatsactionen durch eine Sittengeschichte ergänzt, ja daß auch die geistigen Bewegungen im Volke, seine Verfassungskämpfe, seine Entdeckungen und Erfindungen, seine vorragenden Dichter, Künstler und Gelehrte, seine Handelsoperationen und seine Industrie, das Gemälde einer Zeitepoche noch nicht vollenden, wenn nicht auch die bedeutenden Verbrechen und ihre Verfolgung darin Aufnahme finden; denn erst aus diesem düstern Schlagschatten der Civilisation gewinnen wir die richtige Würdigung, die Probe für die Darstellung der Lichtmomente. So haben schon Hume und seine Nachfolger mit richtigem Takte die englische Geschichte geschrieben, freilich weil dort der Criminalproceß von früh an zum öffentlichen Leben gehörte. Wenn wir erst spät nachkommen, Das als ein Stück unserer Sittengeschichte zu erkennen, was man vordem nur als einen Auswuchs derselben ansah, ist es für uns um so dringendere Pflicht, die Fühlfäden und Fibern, welche die herausgerissene That mit dem Gesammtleben verbinden, aufzusuchen, und es unsere Hauptaufgabe sein zu lassen, was bis jetzt nur als schaudervolles Grauenstück die rohen Sinne ergötzte, oder als Rechenexempel der Inquisitionskunst den Verstand beschäftigte, als ein Symbol der verirrten Lebenskräfte in einem Volke zu betrachten und darzustellen. So ist unsere Aufgabe eine historische, und war es schon, ehe wir uns entschlossen, den interessanteren Fällen aus dem Privatleben die großen Criminalprocesse aus dem öffentlichen und Staatsleben anzureihen. In diesem Sinne wählen und arbeiten wir, und in diesem Sinne sind uns gewisse Fälle vom höchsten Interesse, welche dem Criminalisten von Fach gar nicht dahin zn gehören scheinen, weil die kunstgerechte Abrundung zum Criminalproceß entweder zurücktritt, oder ganz fehlt. Allerdings war die Erzählung von Nickel List und seinen Gesellen und waren die Processe der Highwaymen keine Criminalfälle in dem speciell juridischen Sinne; aber uns verdrießt nicht die Mühe, welche die Relation aus vielfach zerstreutem Material uns kostete, weil gerade aus beiden ein umfassendes Gemälde einer vergangenen Zeit uns so lebendig ins Auge trat, wie es weder die Geschichte noch die Dichtung uns lieferte. In all den grauenvollen Verbrechen, welche der Volkswahn in gewissen Zeitepochen hervorrief, ist die einzelne That, der eigentliche Gegenstand des Processes, in der Regel unbedeutend. Eine nur actenmäßige Darstellung des Thatsächlichen würde zur dürren unverständlichen Skizze werden; vielleicht ein Beitrag mehr zu den Ungerechtigkeiten, zu dem unschuldig vergossenen Blute, das von allen Richterstühlen träuft, denen, wo im Namen Gottes, des Königs oder des Volkes, gerichtet wurde. Aber die einzelne Handlung, Verbrechen und Strafen, als Glied eines organischen Ganzen, einer gewaltigen Bewegung, einer furchtbaren Strömung im großen Lebensprocesse der Völker gedacht, gibt die Abrundung, die Abgeschlossenheit, die der Jurist von jedem Falle mit Recht fodert, aber mit Unrecht in zu engen Grenzen sucht. Sind wir doch auch schon besorgt, daß man uns von dieser Seite die Aufnahme der Geschichte Cagliostro's in unserm Pitaval verargen wird; denn allerdings ist das Rechtsverfahren gegen ihn vor der römischen Inquisition nichts weniger als Das, was man von einem Criminalproceß fodert, ja es wird sogar zur lächerlichen Nebensache gegen die colossale Bedeutung dieses großartigen Charlatans selbst! Aber was wollen alle Graunerprocesse, mit den allerinteressantesten und vollständigsten Actenbelegen, mit der spannendsten und befriedigendsten Untersuchungsprocedur bedeuten gegen die Erscheinung dieses Betrügers, in der uns zur Anschauung gebracht werden die Sünden eines ganzen Zeitalters, die absurdeste Verirrung des menschlichen Geistes auf dem Höhenpunkte einer geistigen Ausbildung, welche mit stolzem Selbstbewußtsein sich der Vollendung nahe dünkte? Da ist der Spiegel eines Verbrechers, wie er in der ganzen Geschichte wahrscheinlich nicht zum zweiten Male vorkommt, ein Betrüger und eine Schar von niedern und hohen, ja von erlauchten Betrogenen, der eine so unglaublich keck, frech, als die andern in unglaublicher Verblendung befangen. Noch war Cagliostro's Geschichte nicht geschrieben, und schon gehen die zahllosen Zeugnisse, in den Bibliotheken und Archiven vermodernd und vermaculirt, verloren, als unsere Aufgabe uns auch zu ihm führte. Wenn es uns gelungen wäre, die Geschichte seiner Erscheinung noch einmal vor ihrem Erlöschen aufzufangen, und ein anschauliches, warnendes Bild zu entwerfen, hätten wir da Unrecht gethan, weil sein Proceß des rechten Stempels einer juristischen Untersuchung entbehrt? Aber man will doch nicht auf unsere Betheuerung achten, daß es der Stoff ist, der uns zuerst ergreift, daß seine geistigen Beziehungen zu den Individuen und zur Gesammtheit uns die Werthschätzung des einzelnen Falles geben; man möchte uns die Pistole auf die Brust setzen, über eine freilich hochwichtige, aber doch nur eine Zeitfrage. Wir sollen Rede stehen, welcher Ansicht wir über das Gerichtsverfahren sind. Dort warf man uns vor, ohne Plan in den Tag hineinzuarbeiten, nur eine Blumenlese ohne Tendenz zu geben, uneingedenk der großen Aufgabe, die Nothwendigkeit des öffentlichen Verfahrens durch unsere Darstellung des ältern Gerichtsverfahrens auszusprechen. Hier lobt man uns, daß wir es nicht gethan, daß wir uns parteilos gehalten, erwartet aber von uns, daß unsere Arbeit uns zur Ueberzeugung gebracht habe, wie die Wahrheit, Schutz und Sicherheit des Unschuldigen, wenn nicht allein, doch vorzugsweise durch das Inquisitionsverfahren, durch gelehrte Richter geschützt werde, und wir, wie Alle, ins unabwendbare Verderben uns stürzten, wenn die öffentliche Stimme mit ihrem krankhaften Verlangen nach öffentlichen und Volksgerichten durchdringe. Wenn wir denn durchaus antworten sollen, ist es hier nöthig, das wir entschieden zu trennen, und in dem folgenden Bekenntniß dasselbe allein auf den Namen des Unterzeichneten zu beziehen; wie denn derselbe von seinem geehrten Mitherausgeber, Dr. I.E. Hitzig, aufgefodert wird, es nochmals auszusprechen: daß er, Schreiber, für die in diesem Werke enthaltenen Ansichten und Darstellungen, sowol wo sie Angriffe als Beistimmung finden, allein vor dem Publicum aufzukommen hat. Von dem collegialischen Wir kann der jüngere Mitarbeiter sich nur um deshalb zu trennen noch nicht entschließen, weil er vom Rathe und den Kenntnissen des ältern Freundes begleitet, auch in den vorhin vorgetragenen Ansichten seiner unbedingten Beistimmung sich zu erfreuen hat. Wir wurden auferzogen unter dem ältern Gerichtsverfahren und haben selbst darin gearbeitet. Wir lernten es in seinen Mängeln, aber auch in seinen Vorzügen kennen, und glaubten, daß die letzteren die ersteren überwögen. Das freilich konnten wir uns schon damals, in unserer Jugend nicht verbergen, daß dieses Recht, was zwischen geschriebenen Blättern klebte, dem Volke großentheils ein fremdes blieb, von ihm, wie alles Fremde, mit Mißtrauen angeblickt; daß das Volk von dem Gedanken an Gunst und Abgunst sich nicht lossagen konnte, auch wo die Urtheile aus der ernstesten Erwägung, aus der geläutertsten Kenntniß hervorgegangen waren. Denn es sah nur das Product, nicht den innern Mechanismus. Aber die ernste Durchbildung unserer Richter, ihre gewissenhafte Erforschung der Wahrheit, die Unabhängigkeit ihrer Stellung und die Gewißheit, daß der Unschuldige bei einem so vorsichtig, ja ängstlich geleiteten Verfahren vor ungerechter Verurtheilung relativ am besten geschützt sei, erschienen uns als soviel überwiegende Lichtseiten vor dem Anklageproceß und dem Geschworenengerichte, daß jene dunkle Seite dagegen in den Hintergrund trat. Auch als im Verlauf umschwungreicher Jahre die öffentliche Stimme sich immer entschiedener und dringender für das öffentliche Verfahren aussprach, mochte uns dies nicht umstimmen. Uns erschreckten zwar nicht die von den Vertretern des Alten geflissentlich zur Schau gestellten und verschrieenen einzelnen Falle, wo die Geschworenenverdicte sichtlich von der Wahrheit abgeirrt waren, noch weniger die, wo man unter den Flügeln der Autorität sie als falsch dem Publicum zu zeigen bestrebt war; denn der Irrthum ist die Beigabe aller menschlichen Institutionen. Wir überzeugten uns bald davon, daß der Feuereifer, mit dem die Bevölkerung aller der Länder, wo das öffentliche Verfahren eingeführt ist, für die Behaltung desselben kämpfte, ein echter sei, und nicht, wie man uns glauben machen wollte, nur angefacht von politischen Leidenschaften. Wir überzeugten uns, daß die Geschworenengerichte, trotz aller ihrer Mängel, auch im deutschen Volke Wurzel gefaßt, daß man ein schreiendes Unrecht gegen das Volksgefühl beginge, sie aus einer subjectiv besseren Ansicht, dort wieder ausrotten zu wollen. Aber diese Ueberzeugung rief darum nicht den Glauben hervor, daß, was in andern Provinzen so leicht Wurzel geschossen, darum auch für unsern Boden zuträglich sei; wir meinten nach wie vor, daß wir für unsere gesellschaftliche Bildung, unsere Sitten das zuträglichste Gerichtsverfahren, was so lange geprüft und geläutert worden, was uns vor Ungerechtigkeiten am besten schütze, besaßen. Auch mit der Ueberzeugung, daß jenes kein aus der Fremde willkürlich herübergebürgertes, daß es in seinen Grundzügen ein ursprünglich deutsches Volksgericht sei, schien uns nicht der Beweis geführt, daß es darum auch bei uns, und heute, aus seiner Vergessenheit müsse erweckt und ins Leben zurückgerufen werden; denn was in den germanischen Wäldern gut war, ist es um deshalb nicht heute mehr. Die Bildung hat aus uns ein anderes Volk gemacht, sie fodert andere Gesetze, andere Verfahrungsweisen. Aber diese Bildung hat inzwischen nach anderer Richtung hin unermeßliche Fortschritte gemacht. Wie viele imaginaire, wie viele wirkliche Schranken sind in kurzer Frist eingerissen; wie viele unserer Vorstellungen haben sich gänzlich danach umgeändert; wie Vieles, was nach unserer Sitte bis da im Privatverschluß blieb, ist schon ans Licht der Oeffentlichkeit getreten; es verlangt nach dieser Sonne, es bedarf ihrer schon, um vor sich, um vor dem Publicum Geltung zu erlangen. Ob dies gut, ob dies verderblich ist, was es fördert, was es schadet, das sind Fragen, die uns hier nicht berühren. Genug, es ist so, und unsere Justiz hat sich dieser allgemeinen Federung so wenig entziehen können, daß sie schon jetzt, mehr und mehr nachgebend, nur noch in einem Defensivzustande gegen zu starke Foderungen sich befindet. Unser Kritiker (in den Bl. f. liter. Unt.), ein freisinniger, hellblickender Jurist und wohlwollender Mann, aber ein strenger Verehrer des alten schriftlichen Verfahrens (der uns an die meisterhafte Vertheidigung desselben durch den Minister von Nostiz in der sächsischen Kammer erinnert), spricht es geradezu aus, daß die alte Norm nicht länger dem stürmischen Verlangen werde widerstehen können, es werde geschehen, was die Zeit fodert, auch in Deutschland, aber ehe denn fünfundzwanzig Jahre vergingen, werde der besonnene deutsche Charakter zu sich selbst kommen und einsehen, daß er etwas Falsches gefodert. Wir bezweifeln diese Prophezeiung in ihren beiden Theilen. Wir halten die Einführung des Geschworenengerichts im östlichen Deutschland für nicht so nahe bevorstehend; es sind bis dahin noch mancherlei Barrieren, viele schwierige Uebergänge zu passiren, was nur allmälig geschieht. Vorerst, so lange und wo der Richterstand sich der vollen Unabhängigkeit erfreut und der ernsten Universitäts- und umfassenderen Weltbildung rühmen darf, wie gegenwärtig noch in den meisten deutschen Ländern, hat er das Vertrauen des gebildeten Publicums für sich; es bedarf vielleicht nur, daß man die Schranken öffnet, dem Volke Zutritt gestattet zu dem Mechanismus, der ihm hinter dem Verschluß so grauenhaft geheimnißvoll erscheint, wie dem Hindu ehemals das englische Geschworenengericht Siehe den Fall Wanen Hastings. Pit. V. , um auch diesem wieder Vertrauen einzuflößen. Vielleicht genügt es noch für eine Reihe von Jahren, daß gelehrte Richter als Geschworene sitzen. Unser Bürger verlangt noch nicht danach, über Tod und Leben seiner Mitbürger zu richten; er will nur wissen und sehen, daß es mit Rechten zugeht, d.h. mit den Rechten, die er begreift, daß nicht Rücksichten, Gunst und Abgunst mitsprechen. Aber der Richter muß ihm nicht eine fremde Größe, er muß ein Mensch, ein Bürger, ein ganz unabhängiger und ihm zugänglicher Mensch sein. Gelingt es, dieses Verwandtschaftsgefühl wieder herzustellen zwischen den Männern in den verschlossenen Stuben, an dem grünen Tische, mit den wichtigen Mienen und den Acten unterm Arm, und dem Bürger, der dort sein Recht holen will, gelingt es, letzterem ins Bewußtsein zu bringen, daß diese Richter eines Fleisches, eines Blutes und eines Rechtsgefühls mit ihm sind, dann wird er noch lange nicht Begehren tragen, sich auf ihre Stühle zu setzen. Dieses leider verscherzte, dieses wünschenswerthe Vertrauen wird aber dadurch am wenigsten wieder zu gewinnen sein, wenn man einerseits dem Richter seine Autorität dadurch beschränkt, daß man seine Absetzbarkeit ohne Urtheil und Recht ausspricht, und andererseits durch äußere eitle Abzeichen ihm vor den Volke eine Würde beilegen will. Durch Uniformen und Talare läßt sich der Norddeutsche heute so wenig mehr imponiren, als durch Perücken, Tressen und Lakeienglanz. Wäre es aber geschehen, so können wir aus der Geschichte aller Geschworenengerichte nichts entdecken, was eine Umwandelung der Volksstimme zu ihren Ungunsten vorausverkündete. Einzelne Misgriffe, auch nachher vollständig erkannte, erschütterten weder die Vorliebe, noch das Vertrauen, wo sie einmal da waren. Ihre Geschichte lehrt uns, daß auch die Geschworenengerichte mannichfache Bildungsstufen durchmachen mußten; daß aber, wo Wahn und Leidenschaften vorherrschen, ob religiöse oder politische, royalistische oder demokratische, die gelehrten Gerichte ebenso wenig als die Volksgerichte ein Schutz für die verfolgte Unschuld waren. Sie lehrt uns in Frankreich, am Rhein und neuerdings in Amerika, wie jene gefürchteten Misgriffe bei der wachsenden Bildung im Volke verschwinden, wie Tact und Besonnenheit sich mehr und mehr einstellen. Keine der neuen Proceduren in Frankreich ist im entferntesten mehr jener Verurtheilung der angeblichen Mörder des Fualdes zur Zeit der Restauration zu vergleichen. Wir haben zur Hand den vollständigen Bericht eines vor Kurzem in den vereinigten Staaten abgeurtheilten Falles, in welchem die Jury über einen Deutschen wegen Mordes das Schuldig aussprach Trial of Charles Getter for the murder of his wife. Northhampton county an commonwealth of Pennsylvania. Reported by a member of the Easton Bar. Philadelphia 1833. . Wenn uns in künftigen Bänden Raum dafür bleibt, werden wir ihn unsern Lesern, nicht des persönlichen oder thatsächlichen Interesses wegen, welches nur gering ist, sondern als einen Beleg dafür mittheilen, mit welcher Sorgfalt, mit welcher ängstlichen Genauigkeit auch hier von einem Volksgerichte alle Umstände abgewogen wurden, welche die Indicien verstärken, noch mehr aber die, welche die Unschuld des Angeschuldigten, oder mildernde Gründe ins Licht stellen könnten. Kein preußisches, kein sächsisches Gericht darf sich rühmen, mit mehr Umsicht alle Spuren verfolgt zu haben, die zur Entdeckung der Wahrheit führen. Wenn das bei dem öffentlichen Verfahren an einem Orte möglich ist, warum nicht an jedem andern, wenn dieselbe Sorgfalt, dieselbe Gewissenhaftigkeit angewandt wird? Und der Angeschuldigte gehörte nicht den höhern Standen an, es war kein eclatanter Fall, wo in Frankreich Geld, Einfluß, Scharfsinn, Kenntnisse, die Macht der Presse aufgeboten werden, um die Sache von allen Seiten zu beleuchten, es war ein armer Tagelöhner in einem Steinbruche und sein ermordetes Weib eine Dienstmagd. Volksgerichte sollen dem Einflusse der Zeitstimmungen zugänglicher sein; dafür warf man den gelehrten vor, daß sie es dem der Macht zu allen Zeiten gewesen. So compensirt sich wenigstens der Vorwurf, wenn er begründet ist. Wir geben nicht viel auf diese allgemeinen Vorwürfe. Das Höchstengericht, welches Struensee, das Militärgericht, welches Admiral Byng verurtheilte, wodurch unterschieden sie sich von den Bluttribunalen der französischen Revolution? Daß sie um ihre Ungerechtigkeit den Mantel der Formalität etwas enger schlangen. Und was heißt überhaupt Volksgerichte? Wo ist die Aehnlichkeit zwischen den Criminalgerichten in den Urcantonen der Schweiz und denen in dem gesitteten Nordamerika? In den meisten Fällen, dies lernten wir ferner während unserer Arbeit, wo die Geschworenen ungerechte Verdicte vorbrachten, wo anscheinend durch ihre Vereingenommenheit ein freches Spiel mit der Gerechtigkeit gespielt wurde, lag die erste und Hauptschuld in der ungenügenden Voruntersuchung. Wie soll ein Gebäude gut werden auf schlechten Fundamenten? Wir hören es von vielen glaubwürdigen Zeugen, daß der gegenwärtige Richterstand in Frankreich zwar in der Mehrzahl moralisch ehrenwerthe Mitglieder zählt, aber daß die Zeiten der D'Aguesseau's in der Justiz nicht mehr blühen. Es fehlt ein Genius, der die Form durchdringt, es fehlt an den ernsteren, langjährigen juristischen Vorstudien. Der Stand ist ehrenwerth, aber nicht vortheilbringend. Das Talent ergreift die glänzendere und einträglichere Advocatenlaufbahn. Wäre die erste Untersuchung anders gewesen, hätten die policei- und richterlichen Behörden in dem Falle La-Ronciere nicht mit zu scheuer Hand angeklopft an die Palastthüren des Reichthums und der Geburt, so hätten sie das Verbrechen, welches sie draußen suchten, vielleicht in deren Mauern gefunden, und statt einen Unschuldigen zu verurtheilen, wäre vielleicht eine Schuldige entdeckt worden. Auch darin ist ein Fortschritt sichtbar. Die im Fonck'schen Falle begangenen Fehltritte kommen heute nicht mehr vor. Die neuesten, berühmt gewordenen Criminalprocesse diesseits und jenseits des Rheins, verrathen unbeschadet des oratorischen Schmuckes der Anwalte hüben und drüben, eine ernst gründliche, oft eine in unserm Sinne erschöpfende Untersuchung. Wir haben im Verlauf unserer Arbeit noch mehr gelernt, und dies ist unser letztes Bekenntniß. Sei es, daß die gelehrten Gerichte vor unschuldig vergossenem Blute die sicherste Bürgschaft gewähren, wer schützt vor einer qualvollen langen Gefangenschaft die Unglücklichen, die man nicht den raschen Muth hat, trotz der vollen moralischen Ueberzeugung ihrer Schuld zu verdammen, wol aber den zähen, sie Jahre lang Tag für Tag sterben zu lassen, um ihnen ein Geständniß abzufoltern? Spielt nicht verrätherisch durch diese Humanität die moralische Selbstsucht hindurch? Die Justiz wäscht ihre Hände in Pilatuswasser, im Grunde genommen mehr um sich, um ihre Ehre, ihr Gewissen, als um den Angeschuldigten bekümmert. Denn was ist gräßlicher, ein ungerechtes Bluturtheil, welches nur den Leib verdirbt, oder eine Jahre lange effective Strafe, die doch keine Strafe sein soll, welche aber der unsterblichen Seele ihre Elasticität aussaugt, welche in neun Fällen unter zehn das Heiligthum des Menschen, seinen Glauben, seine Hoffnung verdirbt? Wie gebrochen, physisch und geistig vernichtet, wie dumpf und stumpf treten die meisten nach Jahre langer Gefangenschaft ans Licht der Freiheit! Es sind nicht mehr dieselben, die hineingingen. Ein weit höherer Grad, sei es heroischer Freiheit, sei es religiösen Glaubens, gehört dazu, dieser momentanen Qual zu widerstehen, als dem Schrecklichen, welches nur einen Augenblick wirkt, ins Auge zu blicken. Und war die Folter vor dem höchsten Richterstuhle der Humanität schrecklicher, welche Stunden lang dauerte, die Glieder zerquetschend, oder die, welche Jahre lang dauert, mit dem Preßdruck auf die Brust gesetzt: Du sollst und mußt bekennen? Wir haben unsere Ansicht in dem Bericht des Ramcke'schen Falles ausgesprochen. Es ist nur eine individuelle Ansicht, wir wissen, daß sie Vielen widerstreben wird, daß sie aus vielfachen Gründen angefochten werden kann; aber es ist eine Ansicht, die schon oft leise, oft stürmisch anklopfte, die wir nicht mehr von uns weisen können. Die neuesten Demagogenprocesse, die Göttinger Gefangenen, die fünfjährige Untersuchungshaft Sylvester Jordans sind nicht geeignet, uns davon zu bekehren. Das Mittelalter mit seinen raschen, grausamen Strafen erscheint uns danach in vielen Fällen menschlicher als unsere Menschlichkeit, die vor jedem ungerechten Blutstropfen zittert, aber nicht vor dem Erstickungsproceß. Seine Schaffotte waren für einen Tag gezimmert; unsere Zuchthäuser und Festungen und Detentionshäuser sind es für die Ewigkeit. Welches Gerichtsverfahren das Menschengeschlecht von diesem die Seele langsam Hinmorden befreie, wir würden ihr manche Unvollkommenheiten zu Gute halten. Aber wenn die allgemeine Stimme über alle conservative Bedenklichkeiten obsiegte, wenn auch bei uns mit dem Anklageproceß das öffentliche Verfahren und endlich die Geschworenengerichte eingeführt würden, so meinen wir nicht, daß man die neue Aera mit einem Verdammungsurtheil über das alte abgethane Verfahren beginnen solle. Vielmehr sollte man ein historisches Ehrendenkmal dem Inquisitionsproceß errichten. Denn wie er in Deutschland gehandhabt wurde, war er eine gute wissenschaftliche Erziehungsschule, zum sorgfaltigen Inquiriren, zur strengsten, gewissenhaftesten Vorsicht; seine Formen waren zum Schutz für die Unschuld erfunden. Wenn der Geist inzwischen reif genug wurde, um sie zu zerschlagen, weil nun im Gefühl und Bewußtsein die unsichtbaren Grenzen feststehen, so ist das kein Grund, sie verächtlich mit dem Fuße fortzustoßen, da sie einst, als wir noch nicht reif waren, vor mancher Unbill und Willkür geschirmt haben. Unsere Nachbarn über dem Rheine hatten diese Schule nicht durchgemacht, als die Geschworenengerichte eingeführt wurden. Die Parlamente und Untergerichte Frankreichs waren keine Justiz, die wir loben dürfen; wir hatten oftmals Gelegenheit, sie in ihrer Blöße, in ihrem Parteieifer, in ihrer blinden Voreingenommenheit und mit ihrer barbarischen Gesetzesauslegung kennen zu lernen. Der Uebergang von diesem alten Parlament zur Jury war ein rascher, nur vermittelt durch eine Revolution; wer durfte da erwarten, daß das unruhige Wasser so schnell sich setzen würde? Auch in England fehlte diese Schule; es ist nur die praktische Erfahrung, die tüchtige Gesinnung des Briten, die ihm auf dem bloßen Erfahrungswege so viele Kenntniß für das Geschworenengericht beigebracht haben; aber die Criminalprocesse dort sind auch heute noch nicht das Vollkommenste in den britischen Institutionen. Der Scharfblick des Einzelnen muß die mangelnde Schule ersetzen. Von den deutschen Geschworenengerichten, welche die sorgsame Untersuchungstheorie des ältern Verfahrens zur Grundlage haben, dürfen wir hoffen, daß sie unserer Erwartung näher kommen werden, wie denn viele Processe vor den Assisen in neuester Zeit den unzweifelhaften Fortschritt auch dieses Instituts bekundet haben, so an Gründlichkeit der Voruntersuchung, umsichtiger Leitung der Verhandlungen, strenger Unparteilichkeit der Richter, als an Tact, Aufmerksamkeit und ernster Bildung der Geschworenen. Die beiden Theile, welche in diesem Jahre die Presse verlassen, enthalten mehre sehr bedeutende Fälle aus dem öffentlichen und dem Privatleben, welche ihrer Zeit, und noch heute die Federn der Publicistik in Bewegung gesetzt, und wir bekennen es, auch uns, indem wir eine möglichst unparteiische Darstellung versuchten, nicht geringe Arbeit und Schwierigkeiten verursacht haben. In den höchsten Regionen der Geschichte, wo die ewigen Rechtsfragen zwischen Herrscher und Volk abgehandelt werden, bewegen sich die Processe über das Papistische Complot und die gegen William Russell und Algernon Sidney geführten. Was wir darüber im Allgemeinen zu sagen hatten, findet sich in der Erzählung beider Fälle. Wir schicken nur voraus, daß wir, durch vieljährige Studien unterstützt, hier an die Behandlung einer Geschichtsepoche mit besonderer Vorliebe gingen, welche uns von ewiger Bedeutung für alle Zeiten erscheint, und wünschen, daß unsere Leser ihnen einen Theil der Theilnahme schenken mögen, welche wir während der Arbeit selbst empfanden. Wenn das Gefühl hier aufgeregt wird, so liegt die Beruhigung zugleich in der Krisis, in dem weltgeschichtlichen Gerichte, welches so sichtlich schnell und auffällig eintritt. Wenn die düstern Wahngebilde, die zur herzzerreißendsten Ungerechtigkeit ein ganzes edles Volk hinrissen, unser Gefühl empören, so fühlen wir gleich darauf mit desto mehr Beruhigung den Lufthauch, welcher den Dunst und Spuk vertreibt und das dunkele und verworrene Gemälde erscheint plötzlich wieder hell und klar. Nicht von allen, von Wahn erschütterten, von Leidenschaften aufgeregten Epochen laßt sich Dasselbe sagen. Wohl aber auch von der aus der neuen Welt, die wir unter dem Namen der Tragödie von Salem hier nach dem schon erwähnten amerikanischen Schriftsteller aufgenommen haben. Die Hexenprocesse von Salem waren schon früher durch gelegentliche Schriften in Europa bekannt, noch aber kein so großartiges und erschütterndes Bild, als Chandler es aus den sorgfältigsten Studien uns entwirft. Auch in hohe, jedoch höchst trübe Sphären versetzt uns Cagliostro's Leben. Aus seiner Geschichte ist nichts Erhebendes für den Menschenfreund, aber viel zu lernen, in welche Irrgärten der von Betrügern geschickt bearbeitete Aberglaube auch die Ersten und Besten, und in hoch aufgeklarten Jahrhunderten, verstricken kann. Eine Klage des englischen Kritikers, Thomas Carlyle, der Cagliostro's Geschichte vor einigen Jahren behandelt hat, doch nicht mit dem Ernst, welchen auch dieser Gegenstand in Anspruch nimmt, müssen wir gleichfalls wiederholen: das Material über ihn, welches in seiner Zeit in Uebermasse vorhanden war, scheint im Zeitraum eines halben Jahrhunderts verkommen zu sein. Selbst einige der früher gangbarsten Schriften konnten wir nur mit Mühe auftreiben. Aus der Bibliothek eines fleißigen Sammlers der Merkwürdigkeiten jener Zeit, des bekannten Stadtrath David Friedländer, hofften wir durch die Güte seines Enkels, des Bibliothekars und Custos an der hiesigen königlichen Bibliothek (die uns nicht viel Stoff gewähren konnte), von Herrn Dr. Friedländer einige selten gewordene Schriften zu erhalten; aber auch hier war das Nachsuchen umsonst, und es ist wahrscheinlich, daß, worüber auch Carlyle in England klagt, der Besitzer Das, was er für Plunder einer überlebten Zeit hielt, verbrannt hat. Indessen hoffen wir, daß es uns gelungen, aus den noch vorhandenen und uns zugänglich gewordenen Schriften, die dort näher angegeben sind, das Bild eines Betrügers in noch ziemlich kennbaren Zügen zu entwerfen, welcher so bedeutend für seine Zeit war, daß er um deshalb der Geschichte aller Zeiten angehört. Die Halsbandgeschichte , ein großer historischer Proceß, mit noch weltgeschichtlicheren Folgen, reiht sich, in Cagliostro's Geschichte nur ein Intermezzo, der letzteren an. Gewissermaßen zu den historischen Fällen mögen wir auch den wunderbaren Proceß über die Identität des Sohnes des Herrn von Caille rechnen, eines jener romanhaften Ereignisse aus dem alten feudalistischen Frankreich, von denen Pitaval uns eine so merkwürdige Reihe erhalten hat. Aehnliches kann unter den gegenwärtigen Verhältnissen der bürgerlichen Gesellschaft kaum mehr vorkommen, wie wunderbar auch die Consticte zuweilen hier sich gegenübertreten und mischen. Leider ist er einer der letzten Falle dieser Gattung im ältern Pitaval. Die Fälle: Wilster, genannt von Essen, Mingrat und Ramcke , echte causes célèbres der jüngst vergangenen Zeit und der Gegenwart, sprechen, hinsichts ihrer juristischen und psychologischen Bedeutung, für sich selbst. Nach ernsten und umfassenden Arbeiten verlangt der Geist im Schaffen, wie im Lesen einige Erholung bei leichterem Stoffe. Nach der mühsamen Zusammenstellung und Sichtung jener großen Processe erholten wir uns bei der Geschichte zweier Gauner und Räuber, die in England und Frankreich zu europäischem Rufe sich aufgeschwungen hatten, des berühmten Jack Sheppard und des berüchtigten Louis Mandrin , beide auch als Sittenbilder ihrer Zeit nicht ohne Werth. Auch das fatalistische Interesse muß wenigstens als Accidens, wenn nicht als Naturale, bei einer Sammlung von Criminalgeschichten vertreten sein; wir nehmen deshalb für zwei scheinbar unbedeutende Fälle: der Ring als Verräther und das Gelöbniß der drei Diebe die Nachsicht bei den Lesern in Anspruch, welche in beiden nichts mehr als gewöhnliche Verbrechen und Theater erblicken wollen. Der erste Fall ist uns auch um deswillen werth, weil er wahrscheinlich der letzte ist, den wir aus Feuerbach's trefflichem Werke entlehnen. Der in seiner Verwickelung und Entwickelung sehr interessante Criminalfall: der blaue Reiter , ward uns in einer Uebersetzung aus dem Holländischen des J.B. Christemair zugesandt. Der Titel dieses Werkchens, in welchem er enthalten, lautet: Oorkonden uir de Gedenkschriften van het Strafregt, en uit die der menschlyke Mishappen; te Amsterdam by J.H. van Kersteren 1820. Wir theilen ihn mit einiger Bedenklichkeit mit, obgleich eine innere Wahrscheinlichkeit für ihn spricht, und die halbnovellistische Umkleidung, die uns zuerst stutzig machte, leicht abzustreifen war, ja nachdem sie, wie von selbst bei der ersten schärferen Berührung abgefallen war, ein sehr glaubwürdiger criminalistischer Zusammenhang sich uns darstellte. Sollte eine Berichtigung erfolgen, so wünschen wir nur, daß sie unsere Mittheilung nicht mehr über den Haufen wirft, als diejenige, welche durch Herrn Bibliothekar Dr. Ghillany aus den Nürnberger Urkunden über den früher von uns nach einem französischen Bearbeiter mitgetheilten Fall der »beiden Nürnbergerinnen« erfolgte. Diese wichtige, actenmäßige Darstellung Herrn Ghillany's, in Brans Miscellen, bestätigt in allem Wesentlichen jenen merkwürdigen Justizmord, sie läßt also mehr daran, als wir selbst im voraus zuzugestehen uns getrauten, indem wir nur einen Kern von Wahrheit annahmen. Berlin, im Mai 1845. Dr. W. Häring. Das papistische Complot 1678 – 1681 Die großen Kämpfe, welche der englischen Revolution vorangingen, der glorreichen, wie sie der Brite nennt, weil seine Verfassung ihr endliches Werk geworden ist, stellen wir uns gern, um ihres reinen, edlen und erhabenen Zieles willen, auch als rein, edel und erhaben vor. Großartig waren sie in ihrer Bewegung, in dem Aufpulsen aller Lebenskräfte einer, in sittlicher und geistiger Beziehung, weit vor allen andern vorangeschrittenen Nation; aber diese Kämpfe, zerlegt in ihre Bestandtheile, waren weder rein noch edel. Von den ursprünglich heiligsten Motiven, die wir auf beiden Seiten annehmen wollen, waren chaotisch aufgewühlt alle unlauteren Leidenschaften, die in diesen Stürmen und Fluthen, diesem Aufbrausen und Kochen, ihr entsetzliches Spiel trieben. Eine Gährung ging voraus, ein Spiel und Widerspiel der Parteiwuth, wovon die ganze Weltgeschichte nichts Aehnliches aufzuweisen hat. Denn wenn der Brand, die Eruption in Frankreich furchtbarer war, wenn sie mehr Blutströme, mehr Leichen kostete, und gewaltsamer die alten Grundvesten des Staates erschütterte und die Gesellschaft auf den Trümmern der alten Welt neu gestaltete, so war dies mehr das Werk des Augenblicks, es war ein Erdbeben, was mit einem Male, mit überwältigender, lange zurückgehaltener Kraft die widerstrebenden Elemente vernichtete. Der Widerstand war schwach; die moralische vis major wurde von aller Welt anerkannt, welche das Verjährte, Morsche, Faule, Unhaltbare zertrümmerte. Nur das Zuweitgehen, nur die Excesse unterlagen der Misbilligung, und erzeugten endlich die reactionaire Strömung, die den großen Strom unserer socialen Entwickelung noch heute mit allen Kräften zurückstaut. Ganz anders war es in England. Hier athmete der Widerstand mit so gewaltigen Lungen als die Bewegung, es war ein langes Ringen von gleich starken Kräften. Es war, könnte man sagen, kein wild aufflackerndes Feuer des leicht entzündbaren romanischen Blutes, es war ein gründlicher, erschöpfender Kampf germanischer Elemente, von denen jedes in sich die Dauerkraft, als gerechtfertigtes Bewußtsein fühlte. Aber dies Bewußtsein ward im Kampf der Leidenschaften vielfach verdunkelt. Jede Partei überließ sich solchen Excessen, solcher Uebertreibung der Gefühle, daß das ursprüngliche reine Rechtsgefühl davor verschwand. Statt sich über sein Bewußtsein zu läutern, verstockte jeder Theil in einseitiger Gedankenrichtung; jeder umhüllte sich in seinen selbst geschaffenen Dunstkreis bis die Augen trübe wurden und er Alles sah, was er sehen wollte, nur nicht den klaren Himmel, die Sonne über sich und die Dinge, wie sie waren. In seiner Kindheit, dürfte man zur Entschuldigung sagen, war ja noch das politische Bewußtsein, es mußte erst mündig werden, in und durch den Kampf; aber es leuchten solche Blitze von Verstandesklarheit hindurch, von so gereifter, tüchtiger Gesinnung, von so geläuterter, aufrichtiger Liebe für die ergriffene Sache, daß wir an diesem Kindesalter irre werden. Die Theorien von heute und gestern über Staat und Gesellschaft, über Knechtschaft und Freiheit, waren schon damals ausgesprochen, schärfer, nackter, als man es heut wagt, oder für schicklich hält. Doch diese Erkenntniß blieb das Eigenthum des Einzelnen, die Masse faßte sie nur bei den Stich- und Losungswörtern auf, und der Gedanke, sobald sie sich dessen bemächtigt hatte, war nicht mehr Gedanke, er ward zum dunkeln fanatischen Triebe. Der Erkenntniß fehlte die politische sociale Durchbildung im Volke, ihr fehlten die Organe, sich demselben mitzutheilen, die Presse, die Zeitungen; die Geistesblitze, statt in das Dunkel zu leuchten, fanden dort nur Zündstoff, den sie in Feuer setzten, und statt des verbreiteten Lichts, kam den Lichtspendern eine Gluth entgegen, welche sie selbst befing. Das ist das Traurige, Erschreckende in diesem Kampfe, daß die edelsten Geister sich nie ganz frei erhielten, daß sie nicht über dem Kampfe standen, sondern vom Kampfgewühl, vom Strome mit fortgerissen wurden, statt Lenker des Fanatismus, blinde Werkzeuge desselben. Und wenn politisch die Erkenntniß einen großen Theil der Nation wirklich durchdrungen hatte, so stieß sie auf das religiöse Element, welches noch heute in England hindernd der socialen Entwickelung im Wege steht. Der religiöse Glaube damals war gewiß, wenn nicht in der Kindheit, doch von einer Krankheit befangen, welche die Sinne über die Kindheit zurück dumpf und verwirrt machte. Jede politische Frage zog das religiöse Kleid an; es war das Hemde der Dejanira, die Raserei folgte. Keine Partei konnte der andern darin einen Vorwurf machen, oder jede vielmehr konnte ihn verdoppelt zurückgeben. Und unter diesem dumpf und stumpf machenden Fanatismus brütender Puritaner voll hochmüthiger Verstocktheit und kleinkrämerischer Einseitigkeit, unter dem hohlen, aufgeblasenen Stolz der eben so intoleranten Hochkirchler, und den feurigen, hochfliegenden Wünschen der so lange unterdrückten, darum aber nicht minder nach Herrschaft und Rache dürstenden Katholiken, Glaubensparteien, welche Heil und Recht vom Innehalten einer scharfen Linie in den Glaubensartikeln abhängig machten, unter diesen Fanatikern, sage ich, für den Buchstaben des Gesetzes, wie sie ihn auslegten, eine vollkommen lüderliche Zerflossenheit und Auflösung in Sitte und Glauben; antike Heiden, Deisten, Atheisten, Spötter, Menschen ohne allen Glauben an Gott, Sitte, Tugend, wenn Interesse und Parteiwuth es gebot, in buntem Gemisch der politischen Parteien zusammengeschaart! Gern retteten wir vom deutschen Standpunkt aus, unsern germanischen Vettern den Vorzug tüchtiger Gesinnung, der Humanität und Rechtlichkeit in diesen Revolutionskämpfen. Gern sagten wir, die Engländer wußten von Anbeginn was sie wollten; sie verfielen nicht in jene canibalische Grausamkeit der Franzosen. Wir können es leider nicht, ohne der Geschichte untreu zu werden. Der Terrorismus mit seinen Blutströmen, mit seinem Septembrisiren und Wohlfahrtsausschüssen, seinen Mitrailladen und Noyaden, kam freilich weder in der englischen Revolution, noch in der vorangehenden Rebellion vor; aber Grausamkeiten, welche die von den Franzosen begangenen noch übertrafen, und dazu Intriguen, Wortbruch, Lug und Trug, ja ein offenes Feilschen mit dem schändlichsten Betruge, dergleichen die Geschichte der französischen Umwälzung nicht aufzuweisen hat. Wir sprechen von der Leidenschaft, welche das Gefühl des Rechts, die ewigen Ansprüche der Vernunft zurückgedrängt. Das war bei der französischen Revolution der Fall, bei der englischen traten schlimmere Verhältnisse ein. Dort war es ein Wahnsinn, ein blutiger Bacchusdienst; aber seine Priester, grade die, vor deren Erinnerung wir schaudern, deren Namen die Geschichte in ihre schwärzesten Tafeln eingetragen hat, waren ehrliche Wahnsinnige. Marat, Robespierre, Danton, Saint Just, selbst der Wütherich Carrier, dienten einer Idee. Sie hatte sie fieberhaft ergriffen, durchschüttelt, sie mordeten, ersäuften, um ihr Wahnbild einer vollkommenen Welt aus den Dünsten der Blutlachen aufsteigen zu sehen. Wir mögen sie verabscheuen, ihr Angedenken verfluchen; aber sie trifft nicht der Vorwurf der Lüge, des Betruges, einer niederträchtigen Gesinnung. Es war nicht die Leidenschaft allein, welche in den englischen Freiheitskämpfen das Maß überschreiten ließ, welche aus Menschen Hyänen machte. Die Leidenschaft zerstört, aber sie intriguirt nicht; die Leidenschaft gefällt sich in Grausamkeiten, sie speculirt aber nicht, wie sie durch die Grausamkeiten größere Schmerzen hervorbringen will. Greuel wurden in England, besonders in Schottland, begangen, nicht so massenhaft wie in Paris, Lyon und Nantes, aber im Einzelnen von einer so qualitativ raffinirten Grausamkeit, daß die Hochzeiten des Wütherichs Carrier dagegen in den Hintergrund treten. Aber diese Greuel, kaltblütig verübt, bedeuten wieder nichts im Vergleich zu den Mitteln, deren sich die Parteihäupter bedienten, um die blinden Massen zu lenken; gegen die schändlichsten, gewissenlosesten Intriguen, durch die sie ihre Netze ausspannen, und tönende Worte von Recht, Freiheit, Loyalität und Religion im Munde, gegen ihr besseres Wissen und Glauben fälschlich anklagten, ungerecht richteten und verfolgten. Auch hierin hat keine Partei der andern etwas vorzuwerfen; beide sündigten auf dieselbe Weise, beide kämpften durch Lug und Betrug, und beide verwirkten im Uebermuth des Sieges das Recht, für das sie die Waffen ergriffen hatten. Was aber die einzelnen Fälle noch empörender in unserm Auge macht, was uns noch heute mit Schaudern erfüllt, wenn wir die Begebenheiten von vor zweihundert Jahren überlesen, ist die leere Form des Rechtsganges, an der man mitten im Unrecht festhielt. Die Partei, welche die Oberhand hatte, ließ die ihr Mißfälligen vor Gericht stellen, für schuldig erklären, aufhängen oder enthaupten; schuldig darum, weil Jury und Richter von der herrschenden Partei ernannt waren, zu ihr selbst gehörten und von ihrem Parteihaß geleitet wurden. In Schottlands Haiden und Bergen spießte, ersäufte, erdrosselte und folterte man nach Belieben die Puritaner und ihre Sektirer, Greuel der allerabscheulichsten Art wurden im Namen der Religion und des Königthums von der soldatesken Willkür verübt; und doch empören sie nicht so das Gefühl als die in der Hauptstadt Englands geführten Processe, wo jedes Titelchen des Gesetzes beobachtet, alle scheinbare Milde angewandt wurde, und dem ganzen Rechtsverfahren nichts fehlte, als das Recht selbst. Der Wohlfahrtsausschuß hat seiner Zeit durch das Massenhafte seiner Urtheilssprüche, durch die Ueberhast der Executionen ein größeres Schrecken eingeflößt; aber das waren eigentlich doch nur römische Proscriptionen in anderer Form, legalisirte Niedermetzelungen. Man verbarg es nicht, daß man nicht richten, nur sich sichern, daß man nur aufräumen wollte unter den Feinden des Vaterlandes und der Freiheit, um Luft zu bekommen. Die englischen Processe sollten wirkliche Gerichte sein, man rief das Recht an, man ließ es sich kleiden in ein feierliches Gewand, und doch waren Kläger, Richter und die hinter den Coulissen des frevelhaften Schauspiels standen, sich bewußt, daß es nur ein Würfelspiel war, mit falschen Würfeln, und der Starke zwang den Schwachen, mit ihm den Becher zu schütteln. Das Gemälde einer sittlich tief verworfenen Zeit springt uns entgegen, wo nicht allein der lüsterne, sitten- und gesinnungslose Hof, sondern auch die sonst ausgezeichnetsten Führer der Volkspartei sich dieser Mittel bedienten, um ihre Gegner zu überwinden; wo diese Mittel als erlaubt, natürlich galten; wo falsche Zeugen werben, bestechen, abrichten an der Tagesordnung war; wo Unterhändler darin ein vortheilhaft Geschäft machten; wo Die, welche durch solche Ränke sich aus Amt und Würde, ja auf das Schaffot zu bringen trachteten, sich doch in der hohen Gesellschaft begegneten, lächelten und die Hände schüttelten; wo der heut Hofmann war, morgen umsprang zum wüthendsten Führer der Volkspartei, wenn er, dort gedrückt, hier Vortheile erblickte; wo umgekehrt der Mann des Volkes, um dem Gewitter zu entgehen, welches sich über sein Haupt wälzte, vor der Macht des Hofes niederkniete, und sich zum Zeugen, Angeber wider seine vorige Partei erbot. Solche rasche Umschläge, solche Macht der Intrigue, des Geldes und der Furcht, ja solche Niederträchtigkeit der Gesinnung, und eine solche Reihe arrangirter Justizmorde kommt in der ganzen französischen Revolution, sie kommt in der Weltgeschichte nicht weiter vor. Das war in England nicht Erhitzung des Blutes, es war eine Stockung desselben, eine Krankheit der edelsten Organe, und man weiß nicht, welcher Quelle man diese Verderbtheit mehr zuschreiben soll, dem Fanatismus aus der Puritaner »dunklen Predigtstuben«, dem Heuchlerregiment unter Cromwell und seinen Independenten, oder der Sittenlosigkeit und entnervten Lascivität der letzten Stuarts und ihrer Cavaliere. Welche Vereinigung von unglücklichen Einflüssen gehörte dazu, um die Nation des lustigen Altenglands, die kaum unter Elisabeth ihr goldenes Zeitalter begangen, so zu entwürdigen, daß sie einer moralischen Mördergrube glich! Aus diesem trüben Strudel wildaufgewühlter Stoffe tauchte die englische Freiheit auf; aus diesen Strömungen und Gegenströmungen bigotter Brunst, teuflischer Rachsucht und Blutgier, aus dem Fanatismus allein seligmachender Ideen, gemessen mit dem Zollstab, und dem leeren Hochmuth des vermeintlich göttlichen Rechtes, und einem Spiel mit Fälschungen, Lug, Trug, falschen Anklagen, angenommenen und angebotenen Bestechungen sogar vom Ausland, aus ungerechten Bluturtheilen, aus Wankelmuth und Trotz, aus dem Ringen abgefeimter Intriguanten mit stierhäuptig gegen die Mauern anrennenden Fanatikern, aus falschen Eidschwüren, umgestoßenen Rechten, mit Ehren belohnten Ueberläufern, erwuchs die englische Verfassung, die unter allen Verfassungen der neuern Nationen als die ehrenwertheste und festeste galt. Was bis dahin vor ihr gewesen, hatte sich in jenen Stürmen und Strömungen nicht bewahrt, es war wie Rohr im Winde von der Willkür der Machthabenden gebogen worden. In diesen Strudeln erst wurde sie gekräftigt, fest und geläutert, um noch ein und ein halbes Jahrhundert den Zeitströmungen zu trotzen. Diese Strudel waren ihre Blut-, nein besser ihre Sündentaufe. Schon Bischof Burnet, der als Zeuge mitthätig die glorreiche Revolution erlebte, gibt in seiner Charakteristik ihrer Helden zu, daß sie selbst nicht ganz vom Glanz der antiken Freiheitshelden gestrahlt hätten, daß vielmehr, wenn man den Privatcharakter jedes Einzelnen betrachtet, sich mehr menschliche Schwäche, ja sogar mehr als Schwäche, gezeigt habe. Die Engländer haben ihm dies verdacht, und Zeitgenossen und spätere Schriftsteller und Staatsmänner die Feder gegen ihn ergriffen, auch gegen den Historiker Hume, welcher in der Darstellung dieser Zeitepoche sich selbst an Klarheit, Unparteilichkeit und Anschaulichkeit übertroffen hat. Manches mag vom Parteistandpunkte aus in milderm Lichte betrachtet werden können; die Thatsachen in der Geschichte lassen sich nicht ändern. Sie sprechen zu laut dafür, daß die Männer, durch welche das große Werk ins Leben gesetzt ward, auch an den Gebrechen der Menschlichkeit gelitten haben, ja daß einige ihrer Flecken an Verbrechen grenzten. So Die, welche durch ihr Märtyrerblut den Boden düngten für den Baum der Freiheit und Gesetzlichkeit, als Die, welche den großen Sieg erlebten, dazu mitwirkten und reichen Lohn und Ehren einernteten. Die Helden der zweiten Revolution waren großentheils Ueberlaufer. Das ist nicht ihr Verbrechen; denn wer, als ein ganz Stumpfsinniger, konnte Jacob II. Regiment länger ertragen? Der Abfall war das Werk der Natur. Aber was sie vorhergethan, die kriechende Schmeichelei, die Bereitwilligkeit, den Launen des Despoten zu dienen und mit ekelhaft servilem Sinne, ihm den Mantel der Gerechtigkeit umzuhängen, das sind Sünden, die keine späteren Thaten eines Marlborough wegtilgen. Unter diesen Sünden, sagen wir, ward die englische Freiheit geboren; ihre Pathen waren nicht die Kernmänner der alten Rebellion, nicht Cromwell's Republikaner, nicht jene antik starren Charaktere, die einem Wahn ihr Glück und Leben opferten; es waren weichliche, entnervte Höflinge, Geschöpfe der wechselnden Gunst, Diener des Augenblicks. So war ja auch die ganze Revolution von 1688 kein großartiges Werk menschlicher Thatkraft, nach einem wohlüberlegten Plane begonnen und ausgeführt; es war scheinbar das Werk des Augenblicks, der Laune des Zufalls. Das Volk von England, die Bürger Londons, die wenig Jahre vorher in glühendem Freiheitssinn, auch vor dem Schatten einer Ruthe zornknirschend aufgefahren waren, die ihrem Könige die herbsten, demüthigendsten Bedingungen auferlegt hatten, hatten sich wie eine geduldige Heerde in den letzten Jahren Alles gefallen lassen. Der Stadt London war ihr Privilegium genommen worden, fußfällig hatten sie einen Theil ihrer Rechte aus Gnade vom Könige zurückerbeten. Das Volk hatte seine Lieblinge Russell und Sidney ruhig hinrichten sehen, hinschlachten den auch beliebten Monmouth mit seinen Anhängern, die trunkene Mordwuth eines Jefferies hatte sie nur schaudern gemacht. Trotzig vorhin, waren sie matter geworden als in diesem Augenblick die Spanier unter Narvaez' Regiment. Da endlich, als es nicht mehr ging, als der beschränkteste, despotische Uebermuth sich selbst erschöpft hatte in Dummheit und Aberwitz, mußte ein geringfügiges Ereigniß, die Verhaftung der Bischöfe, den Ausschlag geben. Die Englander selbst thaten eigentlich nichts, die einzige bewegende, ordnende Kraft kam von außen, von dem durch die protestantischen Wünsche von ganz Europa getragenen Wilhelm von Oranien. Die Engländer fielen nur ab von Dem, was sich nicht mehr halten ließ, und das Resultat war die englische Freiheit und die englische Verfassung. Ist sie darum minder gut, weil sie mehr das Werk der Umstände war als bewußter Thatkraft, und Denen, welche sie ins Leben riefen, die Charakterwürde fehlte? Sie war das Werk der Nothwendigkeit, das organische Product, was sich wie von selbst gestaltete aus dem Proceß solcher Prüfungen. Aus einer moralisch, ja auch physisch blasirten Welt, die alle ihre Hoffnungen hatte abblühen sehen, und wenn sie Früchte getragen, so waren sie bitter und faul gewesen, erwuchs ein solcher Stamm, der so gesunde Sprößlinge trieb und eine so stolze Krone entfaltete; ein Beweis dafür, daß die Krankheit und der Peststoff nur die Pflanze, nicht die Wurzel berührt hatte, und ein Zeugniß dafür, welche Regenerationskraft in dem germanischen Volksstamme ruht. Daß die Englander jene Märtyrer ihrer Freiheit in möglichst günstigem Lichte darzustellen bemüht sind, ist ein natürliches Verlangen; jede Nation, die zu Bedeutung und Freiheit gelangt ist, denkt mit Pietät an Diejenigen zurück, welche die Saat zu ihrer Bedeutung und Freiheit gesäet. Sie will ein Heroenalter haben, und dazu gehören Heroen, und die Heroen, das ist ihre Natur, sind die Schöpfungen der Poesie im Volke; nicht der documentirten Geschichte. Das Wenige, was diese in der Regel von ihnen überliefert, genügt den Gefühlen nicht. Und wenn sie, wie hier der Fall, Vieles von ihnen berichtet, was aber der Gefühlsvorstellung nicht ganz entspricht, so corrigirt diese nach eigener Lust das misfällige Bild. Hierzu kommt noch der besondere glückliche Umstand, daß die Familien dieser Heroen, der Russell, Cavendish, Sidney, Essex, Hambden, großentheils noch jetzt leben, und daß die Erinnerung an ihre Ahnen, als Vorfechter der Freiheit, ihnen die Obliegenheit aufdrückt, nicht von deren Pfade abzuweichen, sondern auch Vertheidiger des Rechtes und der Freiheit zu bleiben. Wenn irgendwo verdankt in England die Aristokratie diesem historischen Umstände ihr kräftiges Bestehen. Darum tritt der Proceß, welcher unter dem zweiten Karl gegen Lord Russell, Sidney, Essex und die Andern wegen Hochverrath geführt wurde, in der englischen Criminalistik als ein besonders merkwürdiger hervor, als eine glorreiche Tragödie, in welcher die alten politischen Sünden gesühnt wurden, und welche den Uebergangspunkt zu einer neuen Aera bildet. Aber diese Wirkung war ihrer Zeit gar nicht bemerkt worden, ihr Blut war geflossen und getrocknet und das Volk regte sich nicht, es sah ruhig zu neuen, gräßlichern Trauerspielen. Doch war es die stille Wirkung, die unmerklich dort am Bestehenden zehrt und löst und hier an dem Lebensbaume Keime an Keime ansetzt. Diese Bedeutung hat der Proceß noch jetzt, wahrend er an Wichtigkeit der nächstliegenden Begebenheiten: an Complicirtheit der Facta, an dem sogenannten gerichtlich criminalistischen Interesse gegen viele andere aus derselben Zeit zurücktritt. In diesem Zusammenhange historischer Ursach und Wirkung auf die Verfassungsgeschichte Englands dürfen auch wir daher ihn nur in unserer Sammlung merkwürdiger Rechtsfälle behandeln. Nur so hat er einen Anspruch darauf, dann aber einen hochgerechtfertigten als Katastrophe eines lange fortgesetzten politischen Processes und als die Sühne für eine Reihe schauderhafter Justizmorde. Karl II. war auf den Thron seiner Väter zurückgekehrt; ähnlich Ludwig dem XVIII. Er selbst hatte wenig oder nichts dazu gethan. Man hatte ihn zurückgeführt, weil man nichts Anderes, Besseres hatte; die Kraft, welche bis da das Ruder geführt, hat sich selbst erschöpft. Die Revolution, der religiöse Fanatismus, die Freiheitsliebe war blasirt; die tönenden Phrasen waren todte Worte geworden. Aus Ueberdruß verlangte die Nation nach Neuem, und da sich Neues, Lebendiges nicht bot, griff man nach dem vergessenen Alten. Man war unzufrieden gewesen mit dem vergangenen Zustande. Der Protector war eine kalte Größe, die man bewundern, aber nicht lieben konnte. Auch seine gute Verwaltung, seine trefflichen Einrichtungen, die ihn überlebt, konnten nicht genügen, wo im Volke neben der puritanischen Sittenstrenge noch warme Lebenslust pulste. Diese, so lange unterdrückt, foderte ihre Rechte. Die Republik war in England nur das Product eines verirrten religiösen Stolzes gewesen. Das neue Volk Gottes war in die Hände von Betrügern gefallen; die Mehrzahl war enttäuscht. Die alte Vorliebe für den glänzenden Königsthron, an dessen Stufen die Freiheit in stolzer Rüstung gestanden, war wieder erwacht. Die Nation, der grau einförmigen Republik satt, wollte wieder einen König, mit Glanz, Farbe und Lust umgeben. Wäre Karl königlichen Geistes gewesen, der das Opfer der Freiheit als einen Tribut der Liebe zu würdigen gewußt, so hätte er ein glücklicher und großer König werden können. Aber er war ein Stuart wie Ludwig XVIII. ein Bourbon. Er konnte vielleicht vergessen, denn er war leichtsinnig; aber erlernt hatte er nichts, als die Kunst der Verstellung und jene kleinen Künste, um zwischen den Parteien zu laviren. Auf seinem langen Wanderleben durch Frankreich, Holland, in der Intriguenlust der Höfe und Cabinette, hatte sein Sinn für Edles und Großartiges keine Nahrung empfangen. Um die Menschen zu verachten fehlte ihm der philosophische Trieb dazu; aber er lernte sie nur betrachten als Geschöpfe, die man brauchen muß zu seinen Zwecken. Wollüstig ohne Leidenschaft und Phantasie, lüderlich und ausschweifend, weil das für eine royalistische Tugend galt, hatte er doch, vielleicht in der holländischen Atmosphäre, jene Dauerkraft errungen, die seinen Körper vor der Verwüstung bewahrte, während sein Geist vollkommen blasirt war. Ohne Herz, Liebe, Neigungen, außer zur Lust und zum wechselnden Vergnügen, hing er keinem guten und keinem bösen Gedanken mit inbrünstiger Wärme oder eiserner Consequenz nach, als dem, die Herrschaft zu behalten; nicht aus Herrschsucht und Ehrgeiz, sondern weil sie seinen Lüsten die beste Gelegenheit zur Befriedigung gewährte, und weil er die Schmerzen und Entbehrungen eines Verbannten kennen gelernt hatte. Für diesen Zweck, König zu bleiben, und möglichst unbeschränkt, that und opferte er Alles, so weit es sein Vergnügen nicht störte. Er log, heuchelte, schmeichelte seinen Feinden und opferte seine Freunde hin; für diesen Zweck dachte er edel, sprach vortrefflich und handelte gut, wenn es sein mußte. Ja, er, der Verschwender, verstand sich sogar, zu diesem Ziele, wenn die Noth gar zu groß war, zu Einschränkungen. Er wäre vielleicht zu andern Zeiten ein guter Regent gewesen; denn er war klug, voll Verstand, doch ohne Lust, ihn anzustrengen. Selbst ohne Parteiwuth, wußte er die Parteien zu zügeln, zu bearbeiten, ihnen unvermerkt ihre gefährliche Kraft zu nehmen, wodurch es sei, durch Geld, List, Vernunft, Betrug oder Gewalt. Hatte man es verstanden, ihm die Regierung nicht als eine Sorge, sondern als ein Vergnügen handrecht zu machen, würden wenige Regenten wie er mit Leichtigkeit und Anmuth die Klippen umschifft und die schwierigen Conflicte beseitigt haben. Aber es vereinigte sich Alles, ihm die Regierung als Last zu zeigen, seine Unterthanen als Feinde. Solchem Fanatismus, solcher Voreingenommenheit gegenüber konnte er nur wirken, wenn er selbst Partei ergriff, oder vielmehr die Partei frei walten ließ, welche ihm die bequemste und, seiner Stellung nach, die natürlichste war. Ebenso wenig zur Grausamkeit, als zum Fanatismus geneigt, weil er überhaupt keine Affecte kannte, machte es ihm kein Vergnügen, seine Feinde bis zum Aeußersten zu treiben, konnte er mit Ruhe, vielleicht mit Vergnügen, bei ihrem Todesschmerz verweilen. Ein dämonisches Lächeln, eine sarkastische Bemerkung löste sich wol von seinen Lippen. Wahrscheinlich selbst ohne religiöses Gefühl, war seinem Geschmack die kopfhängerische Brunst der Puritaner zuwider, ihr Fanatismus abscheulich, der leere Hochmuth der stolzen Anglicaner unbequem und lächerlich. An religiöse Verfolgungen hätte er nie gedacht, wenn ihn die Umstände nicht dazu gezwungen. Diese selben Umstände führten ihn, vielleicht auch, weil er sie für die bequemste und einem Könige angemessenste Religion hielt, in den Schooß der katholischen Kirche. Aber mit derselben klugen Zurückhaltung, die ihn sein Leben hindurch geleitet hatte, bekannte er sie erst auf seinem Todtenbette und sich zugleich zum größten Heuchler seines Königreichs, weil er sein Leben hindurch nicht genug feierliche Versicherungen seinem Volke ertheilen können von seiner unerschütterlichen Anhänglichkeit an den protestantischen Glauben, und dessen erhabenste und gottgefälligste Kirche, die bischöflich anglicanische von England. Die reactionairen strengen Gerichte gegen die Königsmörder und Republikaner, in unsern Augen Grausamkeiten, da sie, längst Vergangenes aufrührend, sogar gegen die Leichen der Todten verübt wurden, hatte man ihm vergeben, wenigstens vergessen, da der religiöse Sinn der Engländer eine Sühne für das vergossene Königsblut nöthig hielt. Ausgezeichnete Staatsmänner standen um seinen Thron; aber nicht lange. Das Vergnügen, die Lüsternheit, die tiefste Verderbtheit herrschten am Hofe. Sie scheuchten die Edlern und Bessern fort, und die Ungunst der Höflinge stürzte und vertrieb die treuesten Anhänger des Königs und Königthums. Zuerst unter allen seinen Unterthanen, klagten die Royalisten und Cavaliere über Undankbarkeit. Auch die Dankbarkeit scheint bei dem zweiten Karl zu den Affecten gehört zu haben, die er vermied. Daß vieles schlechte Gesindel unter dem Namen von Royalisten den Thron mit offenen Händen umstand, ist gewiß; aber auch die edelsten und reinsten Charaktere, wie Clarendon, Temple, Ormond u. A. wurden als untauglich von dem neuen Regiment bei Seite geschoben. Die Herrschaft der Intriguanten begann unter dem berüchtigten Ministerium, der Cabal . Männer vom anrüchigsten Charakter, Wüstlinge ohne Treu und Glauben an der Spitze der Regierung. Wer der belebende Geist und Wille dieses Regiments war, und was dieses Ministerium eigentlich wollte, war lange zweifelhaft, weil die Pläne zu unsinnig für die Verhältnisse und für den Verstand der daran Teilnehmenden erschienen. Englands Verfassung umzustoßen, ein absolutes Königthum einzuführen und Land und Volk wieder katholisch zu machen, das sollte das Ziel gewesen sein, auf das König und Minister zugleich hinarbeiteten. Alle Maßregeln, welche die Cabal ergriff, sprachen dafür, und doch zweifelte die Geschichte lange an der Möglichkeit einer so unsinnigen Verschwörung eines Königs gegen sein Volk, eines Königs, dem man Klugheit und Vorsicht nicht absprechen konnte, der wenigstens die Stimmung der Engländer, ihren Fanatismus für den protestantischen Glauben und ihre gespensterhafte Abneigung gegen den Katholicismus kennen mußte. Auch war dieser König, seiner ganzen Natur nach, für so weit aussehende, gefährliche Unternehmungen, für so große Plane nicht der Mann. Seine Gedanken beschäftigten sich nur mit kleinen Dingen, mit dem Nächsten, und fand er hierin unerwartete Schwierigkeiten, so kehrte er gern und schnell um, weil er die Mühe scheute, sie aus dem Wege zu räumen. Und doch mußte man sich auch gestehen, daß keine Minister, ohne des Königs bestimmtem Willen, sicher ein solches Wagestück hätten wagen dürfen. Man wußte auch, daß der König nie von Günstlingen, weder von seinen Ministern, noch von seinen Maitressen, sich beherrschen ließ, sondern in allen öffentlichen Angelegenheiten seine eigenen Einfälle durchzusetzen wußte. Und doch erscheint die Sache noch heute zweifelhaft, obgleich seitdem die authentischsten Aufschlüsse in den eigenen Zugeständnissen der Partei gefunden sind. Der vertriebene Jacob II. gesteht in seinen Memoiren, welche, in Paris aufbewahrt, erst in diesem Jahrhundert durch den Druck zur öffentlichen Kenntniß kamen, ein Bündniß ein, welches die schwärzeste Verschwörung enthält, die je von einem Fürsten gegen sein Volk oder die Unterthanen gegen ihren Fürsten eingegangen, eine Verschwörung, die man ahnete, von der man sich zuflüsterte, an deren ganzer Wahrheit man aber doch, weil sie eben so thöricht als empörend war, sich zu zweifeln verpflichtet hielt. Karl und sein Bruder Jacob hatten im Jahre 1669 eine geheime Alliance mit Ludwig XIV. zu Versailles geschlossen, deren Zweck war: die Religion in England zu ändern. Beide Brüder hielten dies (sagt Jacob II.) für ein leichtes Unternehmen, weil die Cavaliere und die Hochkirchler sich ohnehin so sehr zum Papstthum hinneigten. Ludwig sollte an Karl jährlich 200,000 Pfd. St. zahlen und nöthigenfalls 6000 Mann Hülfstruppen stellen, wenn eine Insurrection in England ausbräche. Der nächste Zweck, wenn England katholisch geworden, sollte die Einführung des absoluten Königthums sein, nach dem Beispiel der unumschränkten Herrschaft, welche Ludwig XIV. in Frankreich so anlockend für alle Fürsten führte. Die katholische Religion hielt man aber zu jener Zeit für besser geeignet als die protestantische, um eine absolute Monarchie zu unterstützen. Vorher sollte Holland mit Krieg überzogen werden, um diesen reichen und mächtigen protestantischen Seestaat zu theilen, zu vernichten, ihm es also unmöglich zu machen, dem bedrängten Protestantismus und der erliegenden Freiheit zu Hülfe zu kommen. Karl II. vergoß Freudethränen, als er diesen Vertrag vor sich sah, und damit die Hoffnung, sein Königreich wieder mit der katholischen Kirche ausgesöhnt zu erblicken – sagt der fanatische Jacob II., der sich selbst vor sich und Andern zu rechtfertigen hatte, daß er so thöricht Alles einer chimärischen Hoffnung hinopferte! Daher liegt das Motiv nahe, seinem Bruder eine gleiche thörichte Hoffnung und alberne Freude unterzuschieben. Aber wenn man auch mit Vorsicht seine Aeußerung hinnimmt, kann über das Factum selbst kein Zweifel obwalten. Karl hatte mit Ludwig einen Vertrag geschlossen, der einer Verschwörung gegen die heiligsten Rechte und Interessen seines Volkes gleich kam; er hatte sich ein Mal herzlich über den glücklichen, witzigen Einfall gefreut. Wenn der ursprüngliche Vorsatz später in den Hintergrund trat, weil sich zu viel Schwierigkeiten demselben in den Weg stellten, weil Karl an Anderes zu denken hatte, und lieber dachte, was ihm mehr Vergnügen machte als einem gefährlichen Plane mit aller Anstrengung seiner Seelenkräfte nachzugehen; wenn er dann die Subsidien doch nahm und Das nicht that, was er dafür versprochen, wenn er vielleicht im Stillen über den auch witzigen Einfall lachte, jetzt Ludwig zu betrügen, wie er vorhin sein Volk betrogen, sich von ihm bestechen zu lassen, um für das Geld seine Vergnügungen zu bezahlen – so hatte er doch ein Mal jenes Verbrechen begangen, und was schlimmer als die That selbst war, sein Volk glaubte es. Er hatte gegen eine Schlechtigkeit anzukämpfen, die von entsetzlichen Folgen werden konnte, was Wunder daher, daß die Volkspartei alle Mittel dagegen aufbot, und – in einer ganz demoralisirten Zeit – auch eben so schlechte, als ihr König. Die Volkspartei wuchs mit jedem Jahre zusehends im Parlamente. War sie doch selbst im Rathe des Königs, unter seinen Ministern vertreten; denn sie waren Engländer, Protestanten. Zuweilen mußte doch ihr Gewissen erwachen, zuweilen mußten sie vor dem Abgrund schaudern, in den Karl's geheime Politik aufs Neue ihr Vaterland zu stürzen drohte. Diese auswärtige Politik zu berühren, kann hier nicht unsere Aufgabe sein, obgleich sie so nahe an die innersten Lebensadern derselben streift. In dem großen Kampfe, den der junge Ludwig XIV. mit Holland, Spanien und dem deutschen Reiche führte, der eine neue Weltmonarchie in Aussicht stellte, und mit ihr eine Knechtschaft der alteuropäischen Freiheit, hätte England damals sein Schwert entscheidend in die Wagschaale legen können. Dringend ungestüm foderte die Nation von ihrem Könige, daß er die Partei der Alliirten gegen Englands alten Feind ergreife, zur Herstellung des europäischen Gleichgewichts, zur Sicherung der protestantischen Freiheit. Karl gab schöne Worte und forderte Geld, um sich zu rüsten. Das Parlament traute den Worten nicht und verweigerte das Geld, bis der König ein positives Bündniß mit den Alliirten geschlossen hätte. Karl setzte sein königliches Wort ein, daß er es thun wolle, er selbst versicherte es heilig und theuer dem Parlament, aber das Volk wußte, daß er es nicht thun werde; er argwöhnte, was seitdem zur Thatsache erhoben ist, daß Ludwig ihn bezahlt hatte, um wenigstens neutral zu bleiben. Der kluge Ludwig, die Verhältnisse richtig würdigend, erkannte, daß, wenn er ihn zu seinem frühern Versprechen eines offenen Bündnisses zwinge, es seinem Alliirten den Thron koste. Und das Parlament verweigerte die geforderten Summen, weil es des Königs Ehrenwort für einen leeren Schall hielt. Da erkannte Karl, daß es Zeit sei, mit seinem Volk sich auszusöhnen, wenigstens einige Brocken ihm hinzustreuen, welche seinen Argwohn beschwichtigten. Erhalte schon früher aus diesem Grunde seinen Bruder Jacob genöthigt, seine Töchter (von einer protestantischen Mutter) protestantisch erziehen zu lassen. Jetzt war er es, der eine Heirath zwischen der Prinzessin Marie, Jacob's ältester Tochter, und dem Prinzen von Oranien vorschlug und bewirkte. Er hoffte durch diese Verbindung sein Volk und den durch die Sympathien desselben für den Prinzen ihm gefährlichen Oranier sich auszusöhnen. Die Nation war darüber erfreut, aber es konnte sie nicht beschwichtigen. Die alte Furcht vor dem katholischen Einfluß tauchte immer von Neuem wieder auf. Das Parlament drang auf Krieg mit Frankreich, aber wenn Karl scheinbar nachgab, machte es Bedingungen, zauderte und verrieth nur zu deutlich sein wohlgerechtfertigtes Mistrauen, daß Karl die Truppen, welche er für ihr Geld anwerben wollte, gegen die Freiheit des Volkes gebrauchen könne. Solche unselige Conflicte, solche demoralisirende Intriguen, solche entwürdigende Bestechungen beflecken die Geschichte keiner andern großen und freien Nation – denn daß die Fractionen in Schweden, die Hofparteien in Dänemark und die Schweizer als Söldner, Geld von fremden Mächten annahmen, kommt hiermit nicht in Vergleich – als grade in dieser Zeit die Geschichte Englands. Während der König französisches Geld nahm, um gegen die Interessen seines Volkes einen Krieg anzufangen, dann um neutral zu bleiben, theilte der französische Gesandte Barillon – wir wissen es aus seinem Zeugnisse – auch unter den Führern der Volkspartei Geld aus, damit sie ihrem Könige das geforderte verweigerten, als er Miene machte, die Alliirten gegen Frankreich zu unterstützen, und diese Volksführer nahmen es. Sie nahmen es, nicht als Bestechung, um gegen die Sache zu votiren, welche sie mit ganzer Seele vertheidigten, sondern als Aufmunterung für ihren Eifer; denn es war ihr, wie damals Ludwig's Interesse, daß Karl über keine zu große Truppenmacht gebot. Als, ein Jahrhundert später, diese Thatsache in England bekannt wurde, erhob sich die allgemeine Stimme der Entrüstung unter dem Volke, daß Die, welche sie als Heroen der Freiheit feierte, französischem Golde zugänglich gewesen. Wenigstens hatte es die Befriedigung, daß Lord Russell dieses Gold nicht annahm. Der große Algernon Sidney aber hatte es nicht von sich gewiesen. In Folge dieser Zwistigkeiten war der Friede von Nimwegen hinter Englands Rücken abgeschlossen worden, ein Friede, der Ludwig zu der Höhe des Ruhmes und Ansehens verhalf, welche sein Ehrgeiz nur erstreben konnte. Die englische Nation war ebenso erbittert darüber, als Karl sich gekränkt fühlte, aber jeder Theil maß die Schuld dem andern bei, und wenn der König es diesmal wirklich ehrlich gemeint hatte, so büßte er die Schuld seiner früheren Unredlichkeit. Die Misstimmung ward immer größer, das Mistrauen, die Furcht im Volke wuchs. Sie hatte jetzt einen Brennpunkt – den Katholicismus, in welchem alle Parteien, vertheidigungs- und angriffsweise sich zusammenfanden. Wer Gespenster fürchtet, sieht sie. Unbeschadet der gerechten Vorsicht, welche die protestantische Welt vor den stillen Umgriffen der jesuitischen Propaganda zu allen Zeiten üben soll, bleibt es doch mehr als zweifelhaft, ob die Katholiken grade in jenem Zeitpunkt der allgemeinen Aufregung, der Furcht vor ihrer Kirche, ernstlich mit einem erneuten Angriff auf das protestantische England umgingen. Auf keinen Fall war aber dieser Angriff von der Art, wie das Volk sich einbildete und sich einreden ließ. Die Mehrzahl der ruhigen katholischen Bürger verlangten nur eine gesetzliche Duldung. Der König dachte in Augenblick gewiß an nichts mehr, und auch sein fanatisch bigotter Bruder, der Herzog von York, hat in seinen Handlungen als nachmaliger König Jacob II. genügend gezeigt, daß ihm keine Mittel unerlaubt schienen, sein Volk zu bekehren, aber nur nicht in der Art und Weise, wie die wahnsinnige Angst des englischen Volkes zur Zeit des papistischen Complots glaubte. Aber die Geister im Volk waren fieberhaft geweckt, bei jedem Rascheln im dürren Laube sahen sie einen verkappten Jesuiten. Da durchzuckte ein Schrei das ganze Land: Der Papismus ist da! Vor unsern Thüren, in unsern Häusern, mit Dolch und Brandfackel! Alle glaubten, daher waren Jedes Sinne geschärft; Jeder sah Verdächtiges um sich. Der Schreck des Einen theilte sich dem Andern mit; es ward ein panischer Schrecken, eine ansteckende Krankheit, eine moralische Dröhnung, welche alle Vernunft über den Haufen warf. Der gesunde Menschenverstand und alle Rücksichten der Menschlichkeit verloren ihren Einfluß, denn wer in die brennende Luft trat, loderte selbst auf. Eines jener entsetzlichen Wahngemälde, deren wir schon so manche in unserm Buche aufnahmen, und auch in diesem Theile unsern Lesern vorführen werden, stellt sich hier uns in furchtbarer Größe dar; eine jener krampfhaften Verirrungen des Verstandes und der Phantasie, die sich endemisch über Länder und Völker erstrecken. Es ist vergebens und gefährlich, hineinzu greifen, den Strom dämmen, das Fluidum erfassen wollen. Es ist keine andere Hülfe da, als wie bei einer gewaltigen Feuersbrunst ihm die Nahrung entziehen; das Wasser, was man hineinspritzt, vermehrt nur, es treibt die Flammen in den Himmel. Die Krankheit muß auswüthen bis der Tobestoff erschöpft, ihre dämonischen Kräfte aufgezehrt sind. Dies war auch der Hergang bei dem berühmten papistischen Complot. Wie es ausging, weiß man, wie es entstanden, ist bis heut ein unergründetes Geheimniß. Ein Chemiker, Namens Kirby, trat am 12. August 1678 den König an, als derselbe in seinem Park spazieren ging, und rief: »Sir, sein Sie auf Ihrer Hut, bleiben Sie bei Ihrem Gefolge. Ihre Feinde trachten Ihnen nach dem Leben, und Sie können noch auf diesem Spaziergange erschossen werden.« Er nannte auf Befragen zwei Männer, welche mit diesem Vorsatze umgingen, Grove und Pickering ; desgleichen habe der Leibarzt der Königin, Sir George Wakeman , den Vorsatz, ihn zu vergiften. Kirby nannte als Denjenigen, von welchem er seine Kenntniß habe, den Dr. Tongue, einen Geistlichen der Hochkirche, den er sofort zu gestellen sich erbot. Tongue, ein unruhiger Geist und Projectenmacher, aber nicht von großem Verstande, brachte eine Schrift in nicht weniger als 43 Artikeln hervor, in welcher das ganze Complot enthüllt war. Er hatte sie nicht selbst geschrieben, sondern man hatte sie ihm heimlich unter die Thüre geschoben. Doch vermuthe er, wer der Verfasser sei, und glaube, ihn, wenn man ihm Zeit lasse, auch nennen zu können. Nach einigen Tagen kam er wieder, und versicherte, dem von ihm gemuthmaßten Verfasser auf der Straße begegnet zu sein. Er habe ihm noch mehr Einzelheiten vertraut, wolle aber seinen Namen nicht nennen, aus Furcht vor den Papisten. Man stellte Nachsuchungen an nach den beiden genannten Mannern, aber Tongue's Nachweise bewahrten sich falsch. Dafür kam er nach einigen Tagen mit einer neuen wichtigen Denunciation zum Lord Schatzmeister, des Inhalts, daß ein Pack Briefe, von den Jesuiten über das Complot geschrieben, heut Abend auf der Post abgegeben werden würde unter der Adresse eines Master Bennifield, welcher Jesuit und Beichtvater des Herzogs von York war. Aber als der König von diesem Packete durch den Minister erfuhr, sagte er ihm, dasselbe sei schon vor ein paar Stunden durch den gedachten Bennifield dem Herzoge überbracht worden. Bennifield war es sogleich verdächtig vorgekommen, die Briefe waren gefährlichen Inhalts und nicht von der ihm bekannten Hand derjenigen Personen geschrieben, deren Namen darunter standen. Wie es dem Könige viel zu langweilig gewesen war, die 43 Artikel durchzulesen, so hatte er auch die ganze Untersuchung seinem Minister Danby überlassen, ohne sich viel darum zu kümmern. Seinem Verstande war von Anfang an die Sache ebenso verdächtig vorgekommen als sie ihm verdrießlich war. Er hielt sie für eine gemeine Gaunerei, und hätte sie sich gern aus dem Sinn geschlagen, wenn sein Bruder, der Herzog, nicht auf nähere Untersuchung gedrungen hätte, da Priester, Jesuiten und sogar sein eigener Beichtvater angeschuldigt waren. Nun ermittelte sich der Verfasser der 43 Artikel und der eigentliche erste Angeber; es war Titus Oates , ein Mann, der zu trauriger Berühmtheit gediehen ist. Oates war ein Zögling der Jesuiten, aber er war seinem Orden verdächtig geworden. Auf den Verdacht hin, daß er ihre Verschwörung verrathen, war er von dem Provinzial des Ordens brutal gemißhandelt worden. Um einer strengen Strafe zu entgehen, war er fortgelaufen und hatte sich bis jetzt versteckt. Nun konnten ihn aber keine Rücksichten mehr zurückhalten. Er legte vor dem Geheimrathe ein vollständiges Bekenntniß seiner Wissenschaft ab, später auch vor dem Parlamente; beiden Aussagen vorangehend aber ein freiwilliges vor einem wohlbekannten und thätigen Friedensrichter, dem Sir Edmundbury Godfrey ; in der richtigen Berechnung, daß ein solches Bekenntniß vor dem Publicum mehr Anklang finden werde, als vor dem Könige und seinen Ministern. Der wesentliche Inhalt in seinen Aussagen war dieser: Der Papst hatte in der Congregation der Propaganda, herausgefunden, daß England und Irland ihm anheimgefallen wäre, auf Grund der Ketzerei, in welche Fürst und Volk dort verfallen. Deshalb habe er die Oberherrlichkeit über diese Länder an sich genommen, dieselbe aber der Gesellschaft Jesu delegirt. Der General des Ordens, De Oliva, hatte, in Folge dieser päpstlichen Verleihung, bereits mit königlicher Machtvollkommenheit unter dem Siegel der Gesellschaft alle hohen Civil- und Militairwürden vertheilt. Die katholischen Lords Arundel und Powis waren zum Kanzler und Schatzmeister ernannt, Sir William Godolphin zum Geheim-Siegel- Bewahrer, Coleman zum Staatssecretair, Langhorne zum Generalanwalt, Lord Ballasis zum General en Chef, Lord Peters zum Generallieutenant und Lord Stafford zum Generalzahlmeister. Ebenso waren schon alle Würden in der Kirche vergeben: viele derselben an Spanier und andere Fremde. Der Provinzial des Ordens hatte bereits eine große Rathssitzung der Jesuiten abgehalten, in welcher König Karl, den sie verächtlich den schwarzen Bastard nannten, als Ketzer verdammt und zum Tode verurtheilt worden. Der Pater La Shee (wie Titus Oates den wohlbekannten Pere La Chaise, Ludwig's XIV. Beichtvater, nannte) hatte auf London 10,000 Pfd.St. angewiesen zum Lohn für Den, der sich das Verdienst erwürbe, ihn umzubringen. Ein spanischer Provinzial war eben so freigebig gewesen. Der Prior der Benedictiner wollte 6000 Pfd. St. beisteuern. Die Dominicaner hätten gern auch zu dem frommen Werke zahlen wollen, aber sie waren zu arm. Dem Arzt der Königin hatte man für die Vergiftung des Königs 10,000 Pfd.St. geboten; Sir George Wakeman aber wollte es nicht unter 15,000 thun. Man hatte sie ihm bewilligt und 5000 schon auf Abschlag gezahlt. Für den Fall, daß die Vergiftung fehlschlug, waren schon 4 Irländer von den Jesuiten gemiethet, – jeder für 20 Stück Guineen, um den König zu Windsor zu erstechen. Coleman, der Secretair der verstorbenen Herzogin von York, hatte dem Boten, welcher den Befehl überbrachte, selbst eine Guinee gegeben, um seine Schritte zu beschleunigen. Desgleichen waren Grove und Pickering beauftragt, auf den König zu schießen und zwar mit silbernen Kugeln Ersterer hatte dafür 15,000 Pfd. St. zu erhalten; letzterer, ein sehr frommer Katholik, war mit 30,000 Seelenmessen zufrieden. Jede Messe zu einem Schilling gerechnet, machte das aber dieselbe Summe aus. Pickering hatte schon zwei Mal auf den König angelegt; aber das erste Mal war ihm der Feuerstein aus dem Schloß losgegangen, ein ander Mal hatte das Zündpulver versagt. Ein anderer Jesuit, Comers, wollte den König erstechen. Er hatte dazu ein Messer für 10 Schilling gekauft. Subscriptionslisten circulirten bei allen Katholiken in England, um die nöthigen Summen zu dem frommen Zweck aufzubringen. Am 31. Mai 1678 hatten 50 Jesuiten in der Schenke zum weißen Rosse eine Versammlung abgehalten, wo einstimmig des Königs Tod beschlossen worden. Um Verdacht zu vermeiden, hatte diese Versammlung sich später in zwei Theile getheilt, welche durch Briefe und mündliche Botschaften sich gegenseitig verständigten. Oates war damit beaustragt gewesen. Insbesondere hatte er eine Schrift von einer Gesellschaft zur andern getragen, worin die Absicht der ehrenwerthen Versammlung, das Todesurtheil an Karl Stuart zu vollziehen, in bester Form ausgesprochen war, und die jedes Mitglied mit seiner Namensunterschrift unterzeichnen mußte. Sogar Wetten, bis zu Höhe von hundert Pfund waren schon eingegangen, daß der König nicht mehr Weihnachtskuchen essen werde. Der symbolische Ausdruck der Jesuiten war: wenn er nicht R.C.(römischer Katholik) würde, so solle er auch nicht langer C.R. (Carl Rex) bleiben. Auch die große Feuersbrunst (1666) in London war das Werk der Jesuiten gewesen. Sie hatten dazu 88 Menschen gebraucht und 700 Feuerkugeln darauf verwandt. Aber sie hatten dabei doch ein gutes Geschäft gemacht; denn während des Brandes hatten sie geplündert, und der Werth des von ihnen Gestohlenen, betrug 14,000 Pfd. St. Später hatten sie noch an einem andern Orte Feuer angelegt und dabei 2000 Pfd.St. geraubt; auch noch einen dritten Brand in Southwark. Ja ihre Absicht ging dahin, alle Hauptstädte Englands zu verbrennen. Schon hatten sie ein Papiermodell von London angefertigt für den künftigen Brand, wo alle Punkte angegeben waren, auf denen das Feuer anfangen sollte; ja es waren sogar alle möglichen Zwischenfälle bedacht, und wie bei ungünstigem Winde, die Operationen geändert werden müßten. Die Feuerkugeln nannten sie scherzweise unter sich Senfpillen und sagten, sie hatten eine beißende Sauce. Schon bei jener großen Feuersbrunst (1666) war es beschlossen, den König zu ermorden. Weil er aber so außerordentlichen Eifer bei den Löschanstalten gezeigt, hatte dies selbst die Jesuiten gerührt. Neben dieser neuen Feuersbrunst sollten überall Aufstände, Niedermetzelungen, Schreckensregimenter in allen drei Königreichen losbrechen. In London allein standen 20,000 Katholiken bereit, binnen 24 Stunden in Wehr und Waffen sich zu erheben. Der Jesuit Jennison hatte geäußert, diese 20,000 wären gut im Stande, an hunderttausend Protestanten die Kehle abzuschneiden. In Schottland sollten sich 8000 Katholiken erheben. In Irland sollte der Vicekönig, Lord Ormond, von vier Jesuiten ermordet werden; dann sollte ein allgemeines Blutbad unter den irländischen Protestanten erfolgen; die Proscriptionsliste von 40,000 Personen war schon entworfen. Coleman hatte schon 100,000 Pfd.St. nach Irland geschickt, um den Aufstand zu fördern. Der König von Frankreich wollte mit einer großen Armee auf der Insel landen. Einige englische Schriftsteller, welche gegen die katholische Kirche geschrieben, waren besonders bezeichnet, als vor Allen ermordet zu werden; darunter auch der bekannte Bischof Burnet. Wenn Alles niedergemetzelt und gebrannt war, sollte die Krone dem Herzog von York angeboten werden, doch nur unter folgenden Bedingungen: er solle sie dankbar als Geschenk vom Papste empfangen; er solle alle Würden und Einsetzungen, die von den Jesuiten ausgegangen waren, bestätigen; er solle Alles, was geschehen, gutheißen, namentlich die Brandstifter, die Mordknechte des Volkes und die Mörder seines Bruders begnadigen, und endlich Alles daran setzen, die protestantische Religion bis auf Stumpf und Stiel auszurotten. Weigere er sich dessen, so solle auch er auf der Stelle vergiftet oder niedergestochen werden. Zum Kehraus mit ihm (To pot James must go) war der Ausdruck der Jesuiten. Dr. Titus Oates. Man konnte sich nicht leugnen, daß die Denunciation einiges Unwahrscheinliche enthielt. Woher diese Wuth der Jesuiten und Katholiken gegen einen König, der bis da, was in seinen Kräften stand, gethan, ihre Lage in England zu bessern, der seine Abneigung vor Verfolgungen gegen sie so deutlich ausgesprochen, der mit seinem katholischen Bruder so treu zusammenhielt, daß er gerade dadurch den Verdacht seines Volkes insbesondere auf sich lud? Endlich gegen einen König, den sein Volk als einen heimlichen Katholiken fürchtete und haßte, der mit dem großen Förderer und Begünstiger der katholischen Kirche, mit Ludwig XIV., im vertrautesten Verkehr und Bündniß, ja sogar in dessen Solde stand? Wenn die Jesuiten diesen ihnen so gefälligen König forträumten, thaten sie dem protestantischen Volke einen Gefallen, sich selbst aber den größten Schaden. Sein Bruder, der Herzog von York, war katholisch, bigott, fanatisch für die Verbreitung seines Glaubens; er hat es später durch die That an den Tag gelegt, indem er, wie die französischen Hofleute mit sarkastischem Lobe sagten, drei Königreiche für eine Messe hinopferte. Auf ihn waren die Hoffnungen aller englischen Katholiken gerichtet, insofern sie Duldung, Erweiterung ihrer Rechte, oder gar eine Bekehrung der britischen Nation erwarteten. Er mußte vor Allen geschont werden. Aber wie bigott katholisch er auch war, so war er doch erstens ein königlicher Prinz, mit allem Bewußtsein und Stolz auf das vermeintlich göttliche Recht der Könige, auf die Legitimität, auf das in seinen Augen unverletzbare Erbrecht, und zweitens war er als solcher ein getreuer Unterthan seines Bruders, des Königs. Als königlicher Prinz und Thronfolger würde er es nicht gleichgültig mitangesehen haben, daß der Papst und die Jesuiten sein ihm von Gott zukommendes Reich nehmen, und es ihm nachher als Geschenk unter Bedingungen, die, was sein königliches Recht betraf, nicht viel besser als eine Constitution waren, wieder zustellten. Als treuer Unterthan konnte er die Ermordung seines Bruders niemals billigen, selbst nicht als religiöser Mann. Ohne volle Beistimmung des Herzogs von York an eine Bekehrung Englands, an eine Ausführung jener kühnen Pläne zu denken, war auch in den Augen des Stumpfsinnigsten eine Unmöglichkeit. Ferner konnte man, und kann vielleicht noch, den Jesuiten Vieles zutrauen, aber keine absolute Dummheit. Ein Complot, wie Titus Oates' Aussage es beschrieb, verrieth einen Grad von Verblendung, den Loyola's Schüler auch in ihrer glücklichsten Zeit nicht bewiesen. Sie hatten ganz heruntergekommen sein müssen an Verstand, Einsicht und Hoffnungen, auf den Standpunkt der Verzweiflung, wo man Alles für eine Hoffnung einsetzt, wenn sie ein so gewagtes und gefährliches Spiel unternehmen sollen. Wenn sie so operirten, hatten sie in England alle Parteien wider sich, das Volk, das Parlament, Gemeine und Lords, Puritaner und Hochkirchler, den Bürger und den Soldaten, den Hof und sogar die gemäßigten Katholiken. Und auf was hatten sie ihre Hoffnungen auf Erfolg gegründet? Auf einige hundert Fanatiker und einige tausend geworbener Meuchelmörder! Mit denen wollten sie ein blühendes, bevölkertes Königreich umwälzen, wo kaum noch in den blutigen, hartnäckigen Bürgerkriegen Jeder Soldat gewesen war, wo die Schwerter unmuthig in der Scheide ruhten, vor Verlangen, gegen die Katholiken gezückt zu werden. Die Jesuiten hatten vieles Gefahrliche unternommen, und ausgeführt, aber nur in Ländern, wo der Fanatismus der Masse für sie war; wo er, wie in England, gegen sie war, gingen sie leisen Schrittes und mit süß lächelnden Friedensmienen. Wenigstens verstanden sie ihren Vortheil, und wenn ihre Gier denn so groß war, England für sich zu erobern, so waren sie nicht so sinnlos dumm, es vorher durch Brand, Plünderung und Mord zu verwüsten. Aber sie waren zu jener Zeit weder so taumelnd von Uebermuth, noch so tief heruntergekommen, um Alles auf eine Karte zu setzen. Ihr Weizen blühte in England, nach aller menschlichen Voraussicht; was hatte sie angespornt, ihn unreif zu mähen, wo sie auf eine gesegnete volle Ernte rechnen konnten, wenn sie geschickt die Zeit abwarteten? Ein katholisch gesinnter König, und sein Thronfolger, ihr innigster Freund, fanatisch ihrem Interesse ergeben. Nur sanft und leise aus der Ferne brauchten sie zu operiren, die Pläne des Königs und seines Bruders zu fördern, mit unsichtbarem Hauche nur die ihnen angeborene Tugend der Geduld zu üben, und der Erfolg schien so gewiß. Wenigstens war im 17. Jahrhundert für die Jesuiten kein günstigerer Zeitpunkt in England, als den sie unter dem Herzog als König zu erwarten hatten. Und alles Das hätten sie in mordgieriger Ueberhast verscherzen sollen? Nicht minder unbegreiflich: einen Mann, der dieses Geheimniß wußte – es wußten es freilich außerordentlich Viele, so Viele, daß es ein neues Wunder war, daß das Geheimniß nicht an allen Ecken längst ausgeplaudert war – diesen Mitwisser prügelten und schlugen die Provinzialen des Ordens und gaben ihm kein Geld und keinen Verdienst. Er mußte sich vor ihnen flüchten. Wohin? In den Palast des Königs, ins Parlament, vor den Geheimrath, die Gerichtshöfe, wo seine Kunde Schätze Geldes werth war? Nein, er flüchtete zu einem Paar unbedeutender Menschen, zum Chemiker Kirby und zum Projectenmacher Dr. Tongue, Leute, die nicht viel hatten, und ihm noch das tägliche Brot reichen mußten, weil der Besitzer jener Geheimnisse sonst Hungers gestorben wäre! Hier brütete er mehre Tage, bis er mit seiner Denunciation herauskam. Hatten die Alles wissenden Brüder des Ordens Jesu seine Spur verloren, suchten sie ihn nicht auf, versuchten sie nicht seine Zunge zu binden mit Geld, ihn übers Meer zu schaffen, nicht durch den stilum curiae Romanae , oder durch irgend einen Trank ihm ewiges Schweigen aufzuerlegen? Nichts davon. Auch wagte er jetzt noch nicht selbst vorzutreten mit seiner ungeheuern Kunde. Er erfand mit seinen Freunden eine Geschichte, das Unterschieben der 43 Artikel durch die Thür, das zufällige Begegnen auf der Straße. Er wollte erst gesucht, geholt, gebeten werden, kurz man umhüllte das Ungeheure mit kleinem Geheimnißkram. Warum? Weil man sich vermuthlich selbst fürchtete, plötzlich damit an das Tageslicht zu treten. Diese falsche Angabe der ersten Zeugen ward schon Anfangs ermittelt und schwächte bedeutend die Kraft der Angabe. Wer aber war Titus Oates, der Denunciant? War er ein Mann, zu dem man sich der Wahrhaftigkeit versehen konnte, den keine andern Motive zu jener Aussage bewogen? Sohn eines Predigers unter den Wiedertäufern, hatte er die Ordination der anglicanischen Kirche empfangen. Aber angeklagt wegen Meineides hatte er auf einige Zeit entfliehen und sich irgendwo verbergen müssen. Dann Caplan auf der Flotte, hatte man ihn auch da wegen eines die Schamhaftigkeit beleidigenden Vergehens fortgejagt. Nun ließ er sich bekehren von den Katholiken – wie er später sagte, nur in der Absicht, um ihre Geheimnisse zu erforschen und sie zu verrathen – und ward, obgleich schon 30 Jahre alt, in St. Omer unter den dort Studirenden aufgenommen. Man brauchte ihn zu einer Mission nach Spanien; da man aber auch hier seiner überdrüßig geworden und gefunden, daß sich mit ihm nichts anfangen lasse, entließ man ihn aus dem Seminar. Es ist möglich, daß er später aus Rache gegen seine Lehrherren, die nicht sanft mit ihm verfahren sein mögen so handelte, wie er that. Zum Ueberfluß, um sein Zeugniß zu verdächtigen, verrieth sich Titus Oates in seinem ersten Verhör vor dem Geheimen Rathe in einer Art, welche ohne das Hinzutreten anderer Umstände, seinen Aussagen allen Glauben genommen hätte. Er wollte in Spanien den Don Juan gesprochen haben, welcher allen Beistand zur projectirten Bekehrung Englands ihm zugesagt haben sollte. Der König fragte ihn, ob Don Juan schlank oder dick sei? Titus sagte: schlank. Don Juan war dick. Er kannte nicht die Lage des Jesuitencollegiums in Paris. Er behauptete, mit dem Secretair Coleman auf vertrautem Fuß gelebt zu haben. Coleman ward ihm vorgeführt, und er kannte ihn nicht. Er hatte keine andere Entschuldigung dafür, als daß seine Augen bei Kerzenlicht schwach wären. Ebensowenig kannte er den von ihm angeschuldigten Leibarzt Sir George Wakeman. Ueber das Unwahrscheinliche in der Denunciation selbst, und den Verdacht, welcher auf der Person des Angebers ruhte, sah man hinweg. Das Volk glaubte und wollte glauben, und selbst im Ministerrath waren Einige, wie Lord Danby, welche, von der Furcht vor dem französischen und katholischen Einfluß getrieben, jede Gelegenheit aufgriffen, die diesem Einfluß entgegenwirken konnte. Die Vernunft hat längst in England den Sieg davongetragen über diesen Wahn, die Geschichte hat anders geurtheilt als Volk, Parlament und Richter. Es ist jetzt nur eine Stimme darüber, daß das papistische Complot ein scheußliches Phantom war, ein grober, crasser Betrug, auf die erhitzte Phantasie des Pöbels, der Massen berechnet. Es wirkte, wie man gewünscht und erwartet, – nein, aller Wahrscheinlichkeit nach, weit über alle Berechnung und Erwartung Derer, welche es erfunden, oder es aufgegriffen und zu ihren Zwecken benutzt hatten; es war das Feuer, das man angezündet, um Wurzeln und Unkraut zu verbrennen, aber es greift um sich und zündet Haiden und Wälder an, und der menschliche Arm ist zu schwach, es zu bändigen. Es war ein dummer Glaube, der das glauben konnte. Aber hatte das englische Volk diesen Glauben aus der Luft gegriffen? War er wie ein Peststoff ihm angeflogen übers Meer? – Gewiß nicht. Die Furcht vor den Jesuiten war in der protestantischen Welt weit verbreitet und groß. Was war die Bartholomäusnacht so Anderes und Gräßlicheres, als was Titus Oates den Engländern vom Vorhaben der Jesuiten gegen sein Vaterland erzählte? Moralisch war jene Bluthochzeit noch ungleich scheußlicher als seine Fabel. Daß eine Bartholomäusnacht nur in Paris, nur an einem solchen Hofe möglich war, wo diese Megären im Hintergrunde standen, und ein halbes, fantastisches, entnervtes Kind König war, daß alle Bedingungen dazu am Hofe von Windsor, in einem Lande fehlten, wo selbst in den Stürmen des Bürgerkrieges das persönliche Recht und die Formen der Gesetzlichkeit geachtet wurden, konnte das Volk nicht unterscheiden. Und hatten die Jesuiten niemals den Königsmord, wenn nicht gepredigt, doch gutgeheißen, waren Heinrich III. und Heinrich IV., waren nicht protestantische Oranier durch Meuchelmord gefallen, und die Geschichte hat noch heute den Vorwurf, den die allgemeine Stimme auf die Jesuiten schleuderte, nicht zurückgewiesen! – Man traute den Jesuiten Alles zu. Brauchen wir soweit in der Geschichte zurückzugehen, um die Furcht der Engländer zu Ende des siebzehnten Jahrhunderts begreiflich zu finden, wenn wir die Furcht des protestantischen Volkes von heute, ja der Katholiken selbst vor dem furchtbaren Orden betrachten? Hören wir nicht in diesem Augenblicke selbst Stimmen ausrufen: Sie haben dem französischen Minister Villemain Gift beigebracht, daher sein Wahnsinn! Das sind freilich Stimmen, welche vor dem höheren moralischen Richterstuhl kein Gewicht haben; aber wir reden hier ja auch nur von der Volksstimme. Und ist jene Anklage so durchaus ungerecht, seit wir von den anonymen Briefen erfuhren, welche den unglücklichen Minister in jene dumpfe Stimmung versetzten? Ist da nicht noch heute eine heimliche, unheimliche Macht, welche gespensterhafte Furcht beim Volke erweckt? Und, fragen wir uns weiter, hat das Volk so ganz unrecht, wenn es an die Geschichte dieser Tage von Wallis und Luzern denkt? Wir wissen, heute kann keine Bartholomäusnacht mehr vorkommen, heute sendet der Jesuitengeneral keine Heere mehr aus, um England zu erobern – wenn er die Absicht hat, so ist die Eroberung eine feinere, geistige. – Aber wir sprechen von einem Zustande von vor zweihundert Jahren, von dem damaligen Volk, seinen damaligen Kenntnissen, seiner damaligen Intelligenz. Es war ein dummer Glaube, aber wohlgerechtfertigt in dem England, das an die Blutgerüste unter der katholischen Marie, an Guy Fawkes und die wirkliche, erwiesene Pulververschwörung dachte, in dem England, das krampfhaft Jahrhunderte lang an der Furcht vor dem Papismus im Fieber lag, und das unter einem halb katholischen Könige mit der Aussicht auf einen ganz katholischen, fanatischen Thronfolger überall Scheiterhaufen roch und das Todesröcheln der gefolterten Inquisitionsopfer hörte. Wenn das Volk, wie es der Fall war, noch 1678 des festen Glaubens war, daß zwölf Jahre früher die Katholiken seine Hauptstadt in Brand gesteckt hatten, so war der neue Glaube kein so unerhört thörichter, den man von ihm foderte und es gewährte, daß die Jesuiten noch einmal die Brandfackel erheben, todtschlagen, ächten und Königsmord verüben wollten. Aber es blieb nicht bei dem Glauben und der Aussage Titus Oates'. Die ersten Schritte der Untersuchung führten auf Anzeigen, welche bei dieser Stimmung von furchtbarer Wirkung waren. Coleman, einer der Angeschuldigten, der Secretair der vorigen Herzogin von Vork, ward zuerst verhaftet und seine Papiere untersucht. Coleman hatte, theils für sich, theils im Namen des Herzogs, einen lebhaften Briefwechsel mit dem Père La Chaise, dem päpstlichen Nuntius zu Brüssel und anderen eifrigen Katholiken geführt, und, selbst ein Fanatiker, sich darin sehr heftiger und unziemlicher Ausdrücke bedient. In einem dieser Briefe (sie waren aus den Jahren 1674 – 1676) hieß es: »Wir haben hier ein mächtiges Werk vor uns; es gilt nicht weniger als die Bekehrung dreier Königreiche und dadurch vielleicht die gänzliche Unterdrückung der pestilenzialischen Ketzerei, welche so lange Zeit hindurch und unter einem so großen Theil der nördlichen Welt geherrscht hat. Noch nie waren solche Hoffnungen auf Erfolg seit den Tagen der Königin Maria als jetzt. Gott gab uns aber auch einen Prinzen, welcher ganz Feuer und Flamme ist, der Urheber und das Werkzeug eines so glorwürdigen Werkes zu sein. Aber auch die Opposition, auf die wir gewiß stoßen, wird groß sein, sodaß wir uns nach aller Hülfe und allem Beistande umsehen müssen.« Wenn wir heute von den Fortschritten des Puseyismus in England hören, und daß der offenen Uebertritte zum Katholicismus immer mehr werden, so befremdet es zwar die in den dortigen Verhältnissen Unterrichteten weniger; ihnen ist es wohl begreiflich, wie ein nach Wahrheit dürstendes Gemüth in den erstarrten Formen und Dogmen der anglicanischen Kirche keinen Trost mehr findet, und statt die Dämme und Mauern, von Menschenhand auferbaut, zu durchbrechen nach weiterer Freiheit, lieber, weil der Muth ihm gebrochen und abgestumpft ist, zurückkehrt in die noch engeren Mauern der verlassenen Kirche, wo aber die Phantasie Nahrung findet in dem Reichthum der Tradition, und im gebotenen Gehorsam gegen die überkommenen Satzungen alle Zweifel und Dissonanzen von selbst eine bequeme Lösung finden, weil das Grübeln und Forschen darüber zur Sünde wird. Aber die große Masse unter den Protestanten erschreckt es doch, wenn sie hören, daß in dem mächtigsten protestantischen Königreiche die Grundmauern wanken; sie geben sich bösen Ahnungen hin, weil sie nicht bedenken, daß der Geist über die Buchstabensatzung einen solchen Sieg längst erkämpft hat, daß die Reactionsversuche und wirklichen Rückschritte, wenn auch anscheinend glücklich, nicht mehr zu fürchten sind. Daß dieser Geist nicht an Oertlichkeiten, an Länder und Völker geknüpft ist, und, wenn er hier ein Terrain verloren haben sollte, auf der andern Seite dafür ein um so größeres, weiteres wieder gewinnt, diese Erkenntniß von der Masse zu fodern, wäre zu viel gefodert. Wenn also auch Die unter uns, welche die Verhältnisse kennen sollten, vor jenen Fortschritten des Katholicismus jetzt in England erschrecken, und, mißtrauend der Kraft des Geistes, sich umsehen nach einem Gegengewicht, nach einer andern Macht, die den Protestantismus halte, nach einer Association, nach einem neuen corpus Evangelicorum, was Wunder dann, daß solche Sprache eines Jesuiten die damaligen Protestanten aufs äußerste erschreckte? Klar sprach er es aus: wenn wir England bekehrt haben, so ist der ganze Protestantismus im Norden verloren. Wenn man vor dieser Eventualität heute in Sorge sein kann, wie mußte es vor zwei Jahrhunderten die ängstlichen Gemüther in Flammen setzen! Wenn ein Jesuit am Hofe das gradezu sagte, so war Alles, was Titus Oates von ihren wirklichen Plänen aussagte, nicht mehr ein Kindermärchen, es war die Erfüllung des Wortes. Als diese Briefe Coleman's im Druck erschienen, verbreitete sich erst der panische Schrecken über das Land. Die Vernünftigsten fragten sich: Ist denn nicht der eingestandene Charakter der Propaganda, die Welt zu bekehren, es koste was es wolle? Dringen ihre verkappten Emissaire nicht in jede Nation? Existirt nicht ein papistisches Complot über die ganze Welt, nur, daß die Verbundenen bei Heiden, Mohammedanern, Juden und Protestanten, ja in jedem Lande und Volke andere, besondere dort zum Ziele führende Mittel gebrauchen? Sollte den Jesuiten die Gunst des Königs, der offene Eifer seines Bruders nicht neuen Muth eingeflößt haben, ihre ermüdete Kraft, alle ihre Mittel daran zu setzen, dieses Eiland wieder zu erobern? Also müsse man, auch protestantischer Seits, alle Vorsicht beobachten und keinen Wink unbeachtet lassen. Titus Oates Complot war eines, welches an Absurdität grenzte; aber es war für die Massen berechnet. Hier wirkten nicht seine Insinuationen, die rohe Phantasie, die gemeine Furcht mußte handgreiflich aufgeregt werden, um das Volk in Flammen zu setzen. Nicht dialektische Controversen, nicht überzeugende Deductionen wirken, es muß das Wort zugleich That sein. Die ganze Geschichte der Reformation gibt uns diese Lehre. Kluge, witzige, sanft anpochende Reformatoren gingen Luther voran; aber es bedurfte seiner Kernkraft, um durchzuschlagen und das Volk zu erfassen. Daß er und Andere, wie Knox in Schottland, zu weit gingen, wird vom Standpunkt der Vernunft getadelt; aber die Flammen, welche vor Wittenbergs Thor die Decretalen verbrannten, sind vor dem Richterstuhl der Geschichte gerechtfertigt, denn sie entflammten die Masse, die augenfällige Offenbarungen des Willens und der Kraft verlangt. Was hat die jüngste Bewegung in der deutschkatholischen Kirche gefördert? Nicht die Reformationsversuche der Anhänger Wessenbergs, nicht die Doctrinen der Hermesianer; diese sanften wissenschaftlichen Versuche, den Katholicismus mit der Zeit auszusöhnen, hat Rom mit kräftiger Faust niedergedrückt. Es bedurfte wieder einer Faust, einer derben Stimme, berechnet auf das Fassungsvermögen der Menge. Der Ronge'sche Brief entzündete nicht wegen der Wahrheiten und Unwahrheiten darin, die Jeder sich selbst sagen kann, sondern wegen der derben Art, wie der kleine Priester die Faust gegen den großen Bischof erhob. Wie die Wahrheit so der Betrug, wenn er auf die Menge wirken soll. Wäre er von einem gebildetern Mann, als Titus Oates, ersonnen gewesen, – einige muthmaßten auf Shaftesbury – so wäre er verständiger angelegt gewesen. Er hätte mäßiger die Jesuiten angeschuldigt, einige wahrscheinliche Thatsachen herausgehoben, andere nur ahnen lassen; er würde die ganze Sache wahrscheinlicher gehalten, aber nie den furchtbaren Effect hervorgebracht haben, den Titus Oates grauenvolle Erdichtung ins Leben setzte. Er hatte die innersten, rohen Gefühle des Volks berührt, und von Seiten der Gebildeten war kein Widerstand; sie waren auch in Aengsten, und die Einen fühlten sich nicht zur Kritik, die Andern sich sogar positiv zur Unterstützung gedrungen. Aber Coleman's Briefe waren auch in anderer Beziehung verdächtig. Er konnte nicht genug den ungeheuern Eifer des Herzogs von York für die katholische Sache rühmen, daß ihm nichts in der Welt über die Rettung der eigenen Seele und die Bekehrung Englands gehe. Den König dagegen könne Geld zu Allem, was man wolle, bringen. Solche absolute Macht übe es auf diesen Monarchen, daß er ihm gar nicht widerstehen könne, und sich selbst zu Dingen hinreißen lasse, die zu seinem eignen, offenbaren Nachtheil ausschlügen. »Die Logik, welche auf Geld gebaut ist, hat an unserm Hofe unwiderstehliche Reize; sodaß gar keine andern Gründe dagegen aufkommen.« Coleman setzte in den Briefen auseinander, daß die Interessen der Krone Englands mit denen des französischen Königs dieselben waren, daß Karl auch mit Ludwig immer eines Sinnes handle. Er hatte auch an den Père La Chaise geschrieben, der König von Frankreich möge nur 300,000 Pfd.St. nach England schicken, damit Karl sein Parlament entlassen könne, welches für den Frieden mit Holland und gegen die Alliance mit Frankreich stimme. – Das grenzte schon an und für sich an ein hochverrätherisches Verbrechen. Daß aber in dieser ganzen Reihe von Briefen, in denen Coleman so unbesonnen seine innersten Gedanken entfaltet hatte, nichts von dem Complot, von den Truppenwerbungen, von Brandkugeln, bestellten Mördern und Giftmischern vorkam, hätte zu andern Zeiten vielleicht dafür gesprochen, daß er, der Alles verrieth, was er wußte, davon wenigstens nichts wußte. In dieser Zeit ward auf diesen negativen Beweis keine Rücksicht genommen, denn es kam ein anderes positives Indicium hinzu, welches das Feuer erst in die hellsten Flammen ausbrechen ließ. Der schon erwähnte Friedensrichter Sir Edmundbury Godfrey , welcher seiner Pflicht gemäß, die Depositionen Titus Oates zu Protokoll nehmen mußte, ward plötzlich vermißt. Nach einigen Tagen und nach vielem Suchen fand man seinen Leichnam in einem Graben bei Primrose-Hill. Sein eigener Degen stak in seiner Brust. Aber nicht tief; und da nicht viel Blutverlust zu bemerken war, man auch um seinen Hals eine Strangulationsmarke und einige Contusionen auf der Brust gefunden haben wollte, so schloß man, daß er sich nicht selbst umgebracht, daß er vielmehr erwürgt worden, und daß seine Mörder, um den Schein eines Selbstmordes hervorzubringen, erst nach der Strangulation ihm den Degen in die Brust gestoßen, und den Körper in die nöthige Lage gebracht hatten. Wir sprechen so unbestimmt über den Thatbestand, da er nicht mit völliger Bestimmtheit ermittelt worden ist. Der Volkswahn bemächtigte sich der Thatsache, der Glaube, er ist ermordet, von den Katholiken ermordet worden, griff so rasch um sich, und die Leichenschau und die darauf folgende Untersuchung erfolgte mit solcher Voreingenommenheit, wie in Toulouse beim Leichnam des Jean Calas'schen Sohnes, daß die Spuren, welche auf eine mögliche andere Entdeckung leiten konnten, schon im ersten Augenblick verwischt waren. Die Ringe waren am Finger, die volle Börse fand sich in der Tasche. Also konnte Sir Edmundbury nicht von Räubern überfallen und getödtet sein. Selbst hatte er sich nicht getödtet, denn er war ein Mann, dem nichts abging, und der in allgemeiner Achtung stand. Zudem war aus der Strangulationsmarke ersichtlich, daß er erwürgt worden. Er war also von Feinden ermordet worden, von Feinden, in deren Interesse es lag, daß die That nicht bekannt würde, daß es den Schein habe, als wenn er sich selbst umgebracht. Sir Edmundbury hatte, so viel man wußte, keine Feinde. Aber er hatte bereitwillig die Aussagen Titus Oates zu Papier gebracht. Also waren die Jesuiten, zu deren Entdeckung und Bestrafung er ein Document aufgenommen, seine natürlichen Feinde, und aus Rache hatten sie ihn umgebracht. Die Wahrheit ist nie aufgeklärt worden. Spätere Untersuchungen, wie der unglückliche Friedensrichter seinen Tod gefunden, haben zu keinem Resultat geführt, da alle vorhandenen Spuren vor der Parteiwuth verlöscht waren und alle andern Anzeigen fehlten. So wenig als das Complot selbst, ist es glaublich, daß die Katholiken ihn ermordet haben sollten. Er hatte nichts gethan, um ihren besondern Haß zu erregen. Wahrend es so viele Friedensrichter gab, welche die Katholiken drückten und verfolgten, und die darum doch nicht ermordet gefunden wurden, lebte Godfrey mit mehren derselben auf gutem Fuße; ja sogar in einiger Freundschaft mit dem Secretair Coleman, den er selbst nach Titus Oates Aussage gewarnt hatte, auf seiner Hut zu sein. Weder konnte es also ein Act der Rache sein, denn Sir Edmundbury hatte nicht mehr gethan, als was seines Amtes war, er hatte niedergeschrieben, was man vor ihm aussagte, noch eine abschreckende Demonstration gegen andere Beamte, daß sie sich hüteten, künftig Denunciationen gegen die Katholiken aufzunehmen; denn was hatte das den Katholiken geholfen, wo es an unerschrockenen Obrigkeiten nicht fehlte, und wie unfehlbar wäre ein solches Mittel zum Verderben der Partei selbst ausgeschlagen, wie es denn, diesmal ohne ihre Schuld, auch wirklich der Fall war. Andere meinten später (die Royalisten), Godfrey möge von derselben Partei aus der Welt geschafft sein, welche das Complot ausbeutete, um den Verdacht auf die Katholiken zu werfen. Dies setzte ebenso feine als abscheuliche Intriguanten voraus. Daß erstere das Spiel wenigstens nicht angefangen hatten, ist schon vorhin angedeutet, sie benutzten es nur, als es im Gange war, abscheulich genug; aber einen solchen Grad von Ruchlosigkeit konnte man keinem unter ihnen beimessen, einen ehrenwerthen unschuldigen Mann durch Meuchelmord aus dem Wege raffen zu lassen, um Andere des Meuchelmords anklagen zu können. – Es ist möglich, daß der Friedensrichter durch einen nicht bekannt gewordenen Privatfeind umgebracht worden; aber auch nicht unmöglich, daß er seinem Leben selbst ein Ende gemacht, da er zuweilen von melancholischen Aufwallungen heimgesucht wurde. Die Jesuiten haben Godfrey umgebracht! dies der Anfang der allgemeinen Massacrirung, welche allen Protestanten bevorsteht! Titus Oates hat nur zu wahr gesprochen! Die Kunde, diese Schlüsse liefen mit Blitzesschnelle durch London und das ganze Land. Jeder zitterte für sein und der Seinigen Leben. Man sah geschliffene Dolche, Pechkränze, vergiftete Brunnen; standen drei Menschen zusammen von fremdem Ansehen, so waren es Jesuiten, die einen Aufstand erwarteten und beriethen. Man sah in der See Flotten ankommen zur Landung papistischer Heere in England. Wer das Complot jetzt leugnete, setzte sich der Gefahr aus, der Theilnahme angeschuldigt zu werden. Schon zu zweifeln daran, war gefährlich. Und diese Furcht, dieser Wahn theilte sich allen Parteien zugleich mit, den Republikanern wie den Royalisten, den Puritanern wie den Hochkirchlern, den Patrioten wie den Hofleuten. Die City von London setzte sich in offenen Vertheidigungsstand, als wäre der Feind schon vor den Thoren. Wachtposten wurden ausgestellt, die Straßen mit Ketten gesperrt. Ein Kammerherr billigte diese Maßregeln mit den merkwürdigen Worten: »Hätte die Stadt diese Vorsicht nicht beobachtet, so hätte es kommen mögen, daß alle Bürger eines Morgens mit abgeschnittenen Kehlen erwacht wären!« Wie die Leiche von Calas Sohne ward auch die des unglücklichen Friedensrichters, um der Volkswuth Nahrung zu geben, öffentlich ausgestellt, ja durch die Stadt gefahren, und Tausende folgten dem Zuge. Wer sie sah, ging erschüttert fort, und war er von dem Wahne noch nicht angesteckt, so ward er es jetzt. Der Leichenzug wurde mit besonderer Feierlichkeit bewerkstelligt. Der Sarg wurde durch alle Hauptstraßen der Stadt geführt, siebenzig Geistliche gingen voraus; über tausend Männer von Adel, Würdenträger, die reichsten Kaufleute folgten. Bei der Leichenrede mußten zwei starke Geistliche neben der Kanzel Wache halten, damit nicht irgend ein wüthender Papist auf den Einfall komme, den Prediger, der den Märtyrer pries, auf der Kanzel selbst umzubringen! Durch eine Proclamation des Königs wurden Dem, welcher die Mörder Godfrey's entdecke, 5000 Pfd.St. geboten, später auch des Königs vollster Schutz gegen alle Anfechtungen. Bei der nächsten Zusammenkunft des Parlaments erwähnte der König des Komplottes, welches von den Jesuiten gegen sein Leben angesponnen worden, erklärte aber zugleich, daß er zur Zeit noch seine Meinung darüber zurückhalten wolle, um nicht zu viel oder zu wenig zu sagen; im Uebrigen wolle er die Sache allein den Gerichten überlassen. Während aber Karl gegen seine Minister den Wunsch ausdrückte, sie möchten das Complot nicht zur Discussion bringen, drückten beide Häuser auf Titus Oates' Aussage das Siegel ihrer Auctorität, indem sie, zum Dank für den Höchsten, daß er die Ausführung der entsetzlichen Verschwörung nicht zugelassen, einen allgemeinen Festtag und öffentliche Gebete votirten. Das Parlament foderte die Vorlegung aller Papiere, welche auf das entsetzliche Complot Bezug hätten, daß alle unbekannten und verdächtigen Personen vom Hofe abgehalten würden, daß London und Westminster seine Milizen aufrufe. Es schickte die katholischen Lords: Powis, Stafford, Arundel, Peters und Bellasis in den Tower, um wegen Hochverraths zur Untersuchung gezogen zu werden. Und endlich votirten beide Häuser übereinstimmend: »Daß die Lords und Gemeinen des Dafürhaltens wären, daß da gewesen und noch sei ein verdammungswürdiges und höllisches Complot, angestiftet und ins Werk gesetzt von den Papisten, und mit der Absicht, den König zu ermorden, die Regierung umzustoßen und die protestantische Religion zu zerstören und auszurotten.« Das Parlament überbot noch an Heftigkeit, womit es auf die Sache einging, das Volk. Beide Häuser saßen jeden Tag, vor und nach Mittag. Ein Committee der Lords zur Vernehmung der Angeschuldlgten und Zeugen erhielt Blanquets, um verhaften zu lassen, wer ihm verdächtig scheine. Oates, der doch immer ein Schuft blieb, auch wenn seine Aussage wahr gewesen, wurde, wo er sich sehen ließ, zugejauchzt; er ward, der Retter der Nation, (saviour, was auch Heiland heißt) dem Könige dringend vom Parlament anempfohlen. In Whitehall gab man ihm eine Wohnung, eine Leibwache und eine Pension von 1200 Pfd.St. Solche Aufmunterung der Zeugen mußte natürlich anlocken. Bald meldete sich ein gewisser Capitain William Bedloe , ein notorischer Taugenichts, Betrüger und Vagabund, welcher über den Tod Godfrey's Auskunft versprach. In Somersethaus, wo die Königin wohnte, sollte der Mord von Papisten, die zum Theil in ihrer Dienerschaft wären, begangen sein. Von Oates und dem großen papistischen Complot wollte er sonst nichts wissen. Aber als die Commission der Lords ernstlicher in ihn drang und ihm nicht verhehlte, daß sie glaube, er wisse mehr und wolle es verschweigen, besann er sich eines Andern und kam allmälig mit so wichtigen Eröffnungen heraus, daß sie selbst Oates Mittheilungen in Schatten stellten. Zwar wußte er sie so einzurichten, daß sie im Allgemeinen mit dessen wohlbekanntem Plane stimmten, aber er hatte das richtige Gefühl, daß bei einer gespannten Stimmung das Volk eine Steigerung der haarsträubenden Mittheilungen erwarte, wenn es dem neuen Denuncianten eine neue Aufmerksamkeit und Theilnahme schenken solle, und so richtete er denn auch seine Depositionen ein. Aus Flandern sollten, nach ihm, 10,000 Katholiken in Burlington-Bay landen, um Hull zu überrumpeln. Aus Brest würden Mannschaften die Inseln Jersey und Guernsey wegnehmen. In der Absicht lauere schon den ganzen Sommer hindurch eine französische Flotte im Kanal. Die Lords Powis und Peters bildeten im Stillen eine katholische Armee in Radnorshire; zu dieser aber würden 35,000 Mann stoßen, Pilger, Geistliche und Fanatiker, die aus St. Jago in Spanien zu Schiffe herüberkamen. In London selbst lägen 4000 Mann zum Aufstande bereit, außer denen, die schon in jedem Bierhause lauerten, um am festgesetzten Tage die Soldaten einzeln niederzumachen, wenn sie aus ihren Quartieren zu den Apellplätzen liefen. An Geld fehle es nicht. Lord Stafford, Coleman und der Pater Ireland hatten schon so viel, um diese ganze Ausrüstung zu bezahlen. Ihm selbst, weil er seinem Mann zu stehen wisse, habe man 4000 Pfd. St. geboten; außerdem eine Anstellung und den Segen des Papstes. Der König sollte auch natürlich nach Bedloe's Aussage ermordet werden. Alle Protestanten würden niedergemacht, die sich nicht ernstlich bekehrten. Die Regierung würde Jemandem angeboten werden, wenn er gelobe, treu bei der Kirche zu halten. Sollte er es ausschlagen, wie man fürchte, dann würde eine Commission von gewissen Lords ernannt werden, um im Namen des Papstes England zu regieren. Später nannte er noch die Lords Carrington und Brudenel, die Geld erhöben und Truppen würben gegen die protestantische Regierung. Das papistische Complot war unbestreitbar, also war auch Bedloe's Aussage richtig, denn sie bestätigte nur, was Titus Oates schon entdeckt. Alle von ihm nun genannten Teilnehmer wurden sofort verhaftet. Ja die Wuth im Volke war so groß, daß ein allgemeines Blutbad, eine sicilianische Vesper gegen die unglücklichen Katholiken wahrscheinlich erfolgt wäre, wenn es nicht den Eifer des Parlaments, der Richter und selbst den des Königs gesehen hätte, die Verbrecher ernstlich zu verfolgen. Nur diese sichern Aussichten, daß die katholischen Verschwörer auf dem Schaffot ihren Lohn empfangen würden, konnte die empörten Gemüther von der blutigen Selbsthülfe zurückhalten. Der Sturm war zu mächtig, als daß irgend Jemand im Königreiche ihm widerstehen sollen, selbst der König nicht. Zwar wagte er in vertrauten Kreisen, was kein Anderer wagen durfte, über das Complot zu spotten und sich herzlich über alle Die lustig zu machen, welche daran glaubten; aber vor das Parlament trat er mit der ernsthaftesten Miene und versprach den Lords und den Gemeinen (die ihn vorher dringend darum ersucht): daß er während dieser Zeiten der Gefahr die äußerste Sorgfalt für seine Person tragen wolle; daß er bereit sei, mit ihnen gemeinschaftlich alle Mittel zu ergreifen und alle Wege einzuschlagen, welche die protestantische Religion in seinem Reiche nicht allein bei seinen Lebzeiten, sondern auch für alle Zeiten feststellten; auch sei er bereit, wenn nur das Recht der Erbfolge nicht geändert werde, in alle Gesetze einzustimmen, welche die Machtvollkommenheit eines papistischen Nachfolgers beschränkten. – Ob in Selbstironie oder Spott, der König ging in dieser heuchlerischen Sprache so weit, die Parlamente noch anzumahnen, daß sie auf noch wirksamere Mittel denken möchten, die katholischen Dissidenten zu überführen; und nicht genug konnte er zum Schluß die Treue und Loyalität seiner Unterthanen loben, welche eine so rührende Aengstlichkeit für seine Sicherheit an den Tag gelegt hätten. Jetzt ging im Parlament die neue Testacte durch, worin das Papstthum gradezu Götzendienst genannt und alle Mitglieder beider Häuser, die den neuen Eid nicht leisten wollten, vom Parlament ausgeschlossen wurden. Nur die Thränen im Auge des Herzogs von York bei einer bewegten Rede konnten das Oberhaus vermögen, zu Gunsten seiner selbst eine Ausnahme zu machen; und auch diese Begünstigung ward nur durch eine Stimmenmehrheit von 2 erstritten! Bei dieser Gelegenheit rief ein edler Lord, was damals sehr belobt wurde, aus: »Was mich anlangt, so möchte ich auch nicht einen papistischen Mann, noch ein papistisches Weib im Lande dulden; ja nicht einmal einen papistischen Hund oder eine papistische Hündin; ja ich wollte nicht dulden, daß eine papistische Katze um den König knurrte und miaute!« Die Zeugen wurden immer verwegener und das Parlament immer heftiger. In Londons Straßen wurde ein Pamphlet verkauft unter dem Titel: »Eine Beschreibung und unparteiische Enthüllung des schrecklichen, papistischen Complots, wornach die Städte London und Westminster mit ihren Vorstädten verbrannt werden sollten; auch von den Rathschlüssen, Anweisungen und Befehlen der Jesuiten derohalb. In's Licht gestellt von Capitain William Bedloe, der vorhin in dieses schreckliche Complot verwickelt gewesen, und selbst einer gewesen von dem papistischen Committee, um das Feuer anzulegen.« In diesem Buche wurde nachgewiesen, wie jede Feuersbrunst, welche seit einer Reihe von Jahren in London gewüthet, von den Jesuiten angelegt worden, stets in der Hoffnung, daß sich dabei die allgemeine Massacrirung ins Werk setzen lasse. Aber Oates wie Bedloe hatten sich wol gehütet, einen der Minister oder irgend eine andere bei Hofe einflußreiche Person zu nennen, bis auf die als eifrige Katholiken ohnehin verdächtigten Lords. In ihren Aussagen wußten sie auch die Theilnahme des Herzogs von York so geschickt in den Hintergrund zu drängen, als drohe selbst diesem von Seiten der Geschworenen eine Gefahr, wenn er in ihre Bedingungen nicht einginge. Beide hatten mehrmals erklärt, daß, außer den genannten, keine Person von Einfluß compromittirt sei. Neue Zeugen gingen aber noch weiter und schuldigten sogar die katholische Königin selbst an: auch sie habe die Absicht gehabt, ihren Gatten, den König, umzubringen. Karl II. lebte bekanntlich mit seiner Gemahlin in einer unglücklichen, oder wenigstens völlig gleichgültigen Ehe. Wurde diese Ehe vernichtet, so war ihm die Freiheit gegeben, sich anderweitig, mehr den Wünschen seines Volkes gemäß, zu verheirathen, es war die Möglichkeit da, daß dem verhaßten Herzog von York die Thronfolge entging, und damit war dem Volke geholfen und des Königs Lage diesem gegenüber eine glücklichere. Hier ist der Verdacht ausgesprochen, daß die Führer der Volkspartei mit die Hand im Spiele hatten; sie wollten eine Brücke bauen zur Verständigung zwischen Volk und Fürst, durch – ein Verbrechen. Das Haus der Gemeinen lieh der Anklage sein Ohr; aber Karl, zum ersten Mal edel und königlich, wies dieselbe entschieden zurück. »Sie denken, ich habe Lust nach einer neuen Frau; aber darum soll ein ganz unschuldiges Weib nicht gekränkt werden.« In seiner Entrüstung ließ er sogar den Volksliebling Oates einsperren und seine Papiere fortnehmen, doch ohne Zweck. Aber der Wuth des Parlamentes konnte er keinen Damm mehr entgegensetzen. Das papistische Complot ging jetzt in die äußere Politik über. Die Wuth Zeugen zu werden, hatte auch Vornehmere angesteckt. Des Königs eigener Gesandte in Paris, Montague, war eigenmächtig zurückgekehrt, und hatte dem Parlamente ein Document vorgelegt, aus dem hervorging, daß der König wahrend der nimwegener Friedensunterhandlungen von Ludwig XIV. eine bedeutende Summe gefodert, unter dem Versprechen, die Verhandlungen dafür zu seinen Gunsten zu leiten. Das ergrimmte Parlament klagte dafür den Minister Danby, welcher seinerseits so redlich gegen die Papisten und gegen das französische Interesse gearbeitet, aber als Absolutist verhaßt war, des Hochverraths an, ja es maß ihm selbst papistische Neigungen bei, und daß er geflissentlich das Complot, das ihm längst bekannt geworden, verborgen gehalten. Der König, der sich nicht länger zu helfen wußte, löste das Parlament auf, ein Parlament, welches aus lauter Royalisten gewählt war, im Anfang der Regierung Karls freudig seine Zustimmung zu allen königlichen Maßregeln gegeben, aber im Lauf der Jahre, entweder aus menschlicher Schwäche, oder aus wohlgerechtfertigter Furcht vor den Absichten des depravirten Hofes, sich ganz der Volksströmung hingegeben hatte, und in immer stärkere Opposition gegen König und Hof verfallen war. Inzwischen hatte man dem Recht seinen Lauf gelassen, wenn das noch Recht zu nennen war. Richter und Geschworene waren, wie Volk und Parlament von der Wirklichkeit des haarsträubenden Complots erfüllt, sie waren von der Richtigkeit der Aussagen Titus Oates und William Bedloe's überzeugt. Insbesondere war der Lord Oberrichter von dem ganzen antikatholischen Unwillen des Volkes mitergriffen, und handelte nicht, wie es eines unparteiischen Richters Pflicht ist. Statt den Angeschuldigten mit gutem Rathe beizustehen, sprach er gegen sie, als wären sie bereits überführte Verbrecher, ihre Schuld unwiderlegbar. Die Zeugen schüchterte er ein, und ging sogar so weit, öffentlich auszusprechen, daß die Papisten nicht dieselben moralischen Grundsätze mit den Protestanten hätten, und daher als Zeugen auch nicht so glaubwürdig als die letzteren wären. Vier Unglückliche wurden noch in diesem Jahre (1678) vor die Schranken geführt: Coleman , der Pater Ireland , Grove und Pickering . Gegen Coleman sprachen seine Briefe, die er nicht ableugnen konnte, und die Zeugenaussagen von Titus Oates und William Bedloe. Er räumte ein, daß er sich sehr unziemlicher Ausdrücke bedient habe; aber sie enthielten doch keine Verbrechen, auch nichts, was mit den Angaben Oates übereinstimme. Wenn Katholik sein und ein eifriger Katholik sein und von Herzen wünschen, daß der Glaube, den er bekenne, der Glaube der Andern werde, wenn das ein Verbrechen sei, bekenne er sich straffällig, sonst nicht. Aber Oates und Bedloe sagten außer Dem, was wir schon im Allgemeinen wissen, aus, daß Coleman vom Superior der Jesuiten eine Bestallung als päpstlicher Staatssecretair für England erhalten, daß er eingewilliget in das Vergiften, Erschießen und Erstechen des Königs und aus seiner eigenen Tasche eine Guinee bezahlt, um dem Boten mit diesen schrecklichen Aufträgen schnelle Füße zu machen. Die Jury sprach ihr Schuldig. Er ward zum Tode verurtheilt und starb gleich darauf mit Ruhe und Festigkeit am Galgen. Bis zum letzten Augenblicke betheuerte er seine Unschuld. Gegen den Pater Ireland zeugten keine eigenen Schriften. Ebensowenig gegen Grove und Pickering ; nur jene beiden viel genannten Zeugen, deren Wort aber so gewichtig war, daß es über Tod und Leben entschied. Ireland sollte einer der 50 Jesuitenpatres sein, welche zusammen das Todesurtheil des Königs unterschrieben. Er behauptete aber, grade zu der Zeit, wo Oates ihn in London das Document unterzeichnen ließ, in Staffordshire gewesen zu sein. Er machte dieses alibi höchst wahrscheinlich; er würde auch, meint man, den Beweis vollständig geführt haben, wenn man ihm Zeit und Mittel gelassen, seine Zeugen zu citiren. Aber im Gefängniß hatte man ihm weder Feder, Dinte noch Papier zukommen lassen, um seine Entlastungszeugen zu benachrichtigen. Ireland, Grove und Pickering, letztere angeschuldigt, sich zum Erschießen des Königs verdungen zu haben, wurden zugleich verurtheilt. Als die Jury ihr Schuldig aussprach, sagte der Lord-Oberrichter: »Gentlemen, Ihr habt gethan, wie es guter Unterthanen Pflicht ist und guter Christen, das ist, guter Protestanten. Und nun im Uebrigen mögen ihnen ihre 30,000 Messen helfen!« Alle starben unter heiligen Betheuerungen ihrer Unschuld. Die Zuschauer sahen ohne Rührung zu. Der Glaube war zu allgemein, daß man einem Jesuiten weder im Leben noch im Tode trauen dürfe, und daß ihm, des Zweckes willen, jedes Mittel, also auch die durch den Eid bekräftigte Lüge, recht sei. Man erinnerte sich nicht, daß die bei der Pulverschwörung betheiligten Jesuiten vor ihrem Tode ein vollständiges Bekenntniß abgelegt hatten. Das neue Jahr 1679 begann mit dem Proceß gegen die angeblichen Mörder Sir Edmundbury Godefroys. Es waren vier, Hill , Green , Berry und der Silberschmied Prance . Die ersteren Drei waren Bediente oder Kirchendiener an der katholischen Kapelle in Somersethouse, und es war nur ein einziger Zeuge wider sie da, welcher zugleich der Denunciant war: Bedloe. Dies genügte auch vor so eingenommenen Richtern und Geschworenen nicht. Man suchte einen der Vier zu gewinnen, um als Königszeuge gegen die Uebrigen aufzutreten. Prance, der katholische Silberschmied, lag, schwer mit Eisen belastet, in einem kalten, finstern, feuchten Kerker. Man meint, es sei von den Leitern des Committees nicht ohne Absicht geschehen. Shaftesbury und Buckingham hatten die Gefangenen durch Drohungen und Versprechungen vielfach bearbeitet. Prance fand sich endlich, seinen Leiden erliegend, zum Sprechen bewogen. Er sagte etwas und man entlockte ihm mehr. Es war unzusammenhängend und so albern, wie alles Bisherige, z.B. daß ein gewisser Le Fèvre ein Schwert von ihm gekauft, weil, wie er dabei gesagt, man nicht wisse, was vor der Thür stände. Als Prance darauf sein Bedauern ausgedrückt, dann würden für die armen Handelsleute schlimme Zeiten kommen, habe Le Fèvre geantwortet: grade umgekehrt, für die Krämer würde es gut sein, wenn die katholische Religion wieder aufkäme. Und vorzüglich für ihn; was werde es da in den Kirchen Arbeit geben für die Silberschmiede. Aber selbst diese dürftige Aussage nahm er, verhört vor dem Könige und dem Geheimen Committee, wieder zurück und bekannte sich erst wieder dazu und zu Dem, was man sonst von ihm verlangte, als er aufs Neue in den Kerker geworfen war. Prance's und Bedloe's Zeugnisse standen nun den drei andern Angeschuldigten entgegen. Sie widersprachen sich, jeder von Beiden behauptete allerhand Absurdes, Entlastungszeugen brachten manches Wichtige vor, was die Beweiskraft entkräften mußte. Vergebens. Die Jury, die Richter, das Volk waren von der Schuld der Angeklagten überzeugt, daß sie als Papisten logen und von Zeugen unterstützt wurden, welche die Jesuiten eingelehrt. Sie wurden schuldig erklärt. Es wird Niemand Das dem Geschworenengericht zum Vorwurf machen, was die Krankheit der Zeit war. Die gelehrtesten Richter und die weisesten Männer waren auf gleiche Weise angesteckt. Hill, Green und Berry wurden hingerichtet. Sie beharrten dabei, ihre Unschuld zu versichern. Berry ließ sich sogar bekehren und starb als Protestant, dennoch leugnend. Man begriff nur nicht, wie ein Protestant noch vor seinem Tode so lügen könne! Dem Könige fehlte es an Geld; er mußte wieder ein Parlament berufen. Trotz aller Anstrengungen des Hofes bei den Wahlen, wurden alle Eiferer des aufgelösten Parlaments wieder erwählt und andere, noch heftigere dazu. Alle Anzeichen waren dafür da, daß die vorigen Stürme noch furchtbarer ausbrechen würden. Eine zahlreiche Partei stand dem Könige gegenüber; hier eine Volksmasse, so blindlings dem Vorurtheil und religiösem Hasse hingegeben, daß sie die augenfälligsten Dummheiten glaubte; dort eine andere, welche im Kampfe für die Volksfreiheiten, für die alte Verfassung und religiöse Ueberzeugungen, gleich den angeschuldigten Jesuiten, keine Mittel für zu verwerflich hielt, um zu ihrem Ziele zu gelangen. Lug, Betrug und Meineid ward von ihr gefördert, und ihre Hände waren nicht rein geblieben von unschuldigem Blute, wenn es gleich unter dem Namen der Gerechtigkeit vergossen wurde. Schon gingen sie damit um, die Thronfolge zu ändern, indem der Antrag auf Ausschließung des katholischen Thronerben vorbereitet wurde; sie hatten Karl's natürlichen Sohn, den Herzog von Monmouth, einen Jüngling von liebenswürdigen Eigenschaften, aber unbedeutendem Charakter, in ihre Netze gezogen, ihn zum Liebling des Volkes erhoben, dem Volke vorgespiegelt, seine Mutter sei in heimlicher Ehe mit dem Könige vermählt gewesen, und dem Volke und ihm hoffen lassen, er könne dereinst König werden. Sie griffen also aus der Ferne selbst nach des Königs Krone. Dies durfte Karl nicht dulden. Einer jener seltenen Momente überkam ihn, wo er seiner Trägheit Herr ward, und seine natürlichen Anlagen erwachten. Mit Klugheit ging er zu Werke, langsam, aber immer thätig und wachsam, er bückte sich, bis der Sturm vorübergerauscht war und dann wußte er ihn geschickt zu fassen, zu wenden und zu richten, daß er Die traf, welche ihn heraufbeschworen, oder doch wenigstens sehr geschickt benutzt hatten. Um das Volk fürs erste zu besänftigen, verwies er den Herzog von York vom Hofe und außer Landes; zugleich aber gab er die feierliche Erklärung, daß sein Sohn, der Herzog von Monmouth, außer der Ehe erzeugt sei. Aber jenes genügte dem Allgemeinwillen nicht, und dieses reizte Einzelne nur noch mehr. Das Parlament verfolgte den abgesetzten Minister Danby, obgleich der König seine Gnade ihm im voraus geschenkt, und erklärte, daß diese Gnade in solchen Fällen unzulässig sei. Es verfuhr mit ungeschwächtem Eifer gegen die Papisten und setzte neue Belohnungen für neue Zeugen aus, als ob nicht schon genug schlechtes Gesindel durch die frühern Belohnungen angelockt worden. Capitain Bedloe erhielt ein Geschenk von 500 Pf.St., und seine persönliche Sicherheit ward der besondern Aufsicht des Herzogs von Monmouth übertragen. Das Unterhaus erklärte, wenn der König zu einem unzeitigen Ende kommen sollte, wollte es seinen Tod an den Papisten blutig rächen. Ein Parlamentsglied ward förmlich ausgewiesen, weil es in einer Privatgesellschaft verächtlich von Denen gesprochen, welche an die Echtheit des Complots glaubten. Ja selbst die Lords ließen ihr Committee gegen diejenigen Untersuchungen erheben, welche sich erdreisteten, zu behaupten, daß die bis da wegen des Complots Hingerichteten unschuldig hingerichtet wären. Deutet dieser übertriebene Eifer darauf, daß sie selbst an ihrem Glauben zu zweifeln anfingen? Der König mußte mehr thun, um sein Volk zu besänftigen. Auf den Rath eines wahren Patrioten, des außerhalb der Parteien stehenden Ehrenmannes Sir William Temple, entließ er sein durch Danby's Verhaftung ohnedies zersplittertes Ministerium, und wählte ein neues Ministerium und einen neuen Geheimenrath von 30 Mitgliedern, von denen die Hälfte wenigstens zur Volkspartei gehörte. Das aufs höchste gestiegene Mistrauen in der Nation mußte beschwichtigt werden, es mußten unter die Räthe der Krone Männer aufgenommen werden, welche sich der vollen Zuneigung des Volkes erfreuten. Alsdann würde es weniger und nicht so ungestüm fodern, und wenn die Krone sich demnach genöthigt sehe, diese Foderungen abzuweisen, so geschehe es auf den Rath der populairen Männer, die es mit dem Volke auszumachen hätten. Die Führer der Volkspartei würden alsdann jedenfalls von ihrer ungemessenen Heftigkeit nachlassen. Dies war Sir William Temple's Rath. Unter den neuen Mitgliedern des Ministeriums waren der Herzog von Monmouth , der Graf von Sunderland, Viscount Halifax, Lord Cavendish, der Graf von Essex , Lord Russell und der Graf von Shaftesbury . Essex, entschieden der Volkspartei angehörend, ward an Danby's Stelle Lord Schatzmeister; Russell, eine Zeit lang am Hofe und in jugendlicher Aufwallung von dessen Lockungen verführt, war schon längst enttäuscht und durch die innere Verderbtheit, die er dort fand, zurückgeschreckt, zur Opposition übergegangen, in der er, geehrt um seiner Charakterfestigkeit und seines freundlichen Benehmens willen, in den Vorderreihen gefochten hatte. Aber der Lenker derselben war Shaftesbury, der größte Intriguant seiner Zeit, ein Mann ohne Grundsätze, doch von dem größten Talente. Daß Karl diesen einflußreichen Führer der Volkspartei wieder in den Geheimenrath berufen, ja ihn sogar an die Spitze desselben als Präsident gestellt, konnte ihm aber nichts helfen. Denn Shaftesbury erkannte zu wohl an, daß diese ganze liberale Beimischung des Geheimenrathes nur des Scheines, der Decoration wegen, erfolgt war, und daß er und die Seinen hier in der Wirklichkeit ohne Macht und Einfluß blieben. Um desto eifriger arbeitete er auf der andern Seite, eben während er die Volkspartei zu neuer Entfaltung ihrer ganzen Thätigkeit, ihrer Eifersucht und ihres Hasses anstachelte, benutzte er den durch seine neue Berufung gewonnenen Schein zu seinem zweiten Spiel vor demselben. Er stellte ihnen vor, durch seine neue Stellung zum Könige kenne und wisse er, daß derselbe nachgeben müsse und werde, wenn nur die Volkspartei unverrückt in ihren Bestrebungen weiter gehe. Die Partei ging weiter. Sie ließ sich nicht begnügen durch des Königs Vorschläge: die Macht seines Nachfolgers, falls derselbe katholisch sei, dergestalt einzuschränken, daß er eigentlich nur noch den Schatten der königlichen Macht behielt. Sie foderte die unbedingte Ausschließung des Herzogs von York von der Thronfolge, weil derselbe katholisch sei. Sie eiferte gegen das Bestechungssystem, welches damals indessen, weil der Hof das Geld zu andern Dingen brauchte, nur mit schwachem Erfolge angewandt wurde, und foderte, daß alle Mitglieder, welche Aemter mit Besoldung innehatten, nicht im Unterhause sitzen sollten. Sie setzte, – und dies ist Shaftesbury's größtes Verdienst – die Habeas corpus-Acte durch, vermöge welcher die persönliche Freiheit des Engländers für alle kommenden Zeiten gesichert ward. Bis dahin waren willkürliche Verhaftungen von jeder herrschenden Partei vorgenommen worden, und die Krone hatte nur zu oft ihre Macht dahin gemisbraucht, daß sie die Verhafteten über Meer in die Gefängnisse der Colonien bringen ließ. Die Subsidien wurden kärglich, stets mit Vorbehalten und Maßregeln, welche deutlich das Mistrauen gegen den guten Willen des Königs verriethen, bewilligt; nur gegen Danby, die gefangenen katholischen Lords und das papistische Complot wurde mit demselben Eifer verfahren. Ja im Unterhause ward ein neuer Antrag vorbereitet, mit verstärkten Kräften einen neuen Sturm gegen die Papisten zu erheben. Da half sich Karl abermals selbst, er prorogirte, ohne deshalb, wie er versprochen, zuvor seinen Geheimenrath zu fragen, das Parlament, und löste es später auf. Vor dem Gerichte hatte die Verfolgung der Verschwörer indessen ihren ungehinderten Fortgang. Die Jesuiten Whitebread , der Provinzial des Ordens in England, Fenwic , Gavan , Turner und Harcourt wurden vor die Geschworenen gestellt. Außer Oates und Bedloe erschien hier ein neuer Zeuge Dugdale , der zwar arm, doch einen etwas besseren Ruf als die beiden hatte. Aber, was er vorbrachte, war ebenso unglaublich, ja noch mehr übertrieben. Er ließ 200,000 Papisten in England bereit stehen, um auf den ersten Wink als Würgengel über die Protestanten loszufahren. Die Unglücklichen vertheidigten sich nach Kräften. Die Negative, daß sie unschuldig seien, war nicht zu beweisen, aber sie versuchten Titus Oates als Lügner darzustellen. Aus St. Omer waren 16 Zeugen herübergekommen, meist junge Leute von angesehenen Familien, die eidlich erhärteten, daß Oates grade zu der Zeit, wo er wollte in London gewesen sein, in St. Omer gewesen wäre. Aber sie waren Katholiken, Schüler eines Jesuitencollegiums! Was konnte ihre Aussage vor diesen Geschworenen und diesen Richtern bedeuten? Als einer sagte, daß Oates so und so lange in St. Omer verweilt habe, wenn er seinen Sinnen trauen könne, antwortete ihm der Oberrichter sarkastisch: »Euch Papisten wird ja gelehrt, daß Ihr Euren Sinnen nicht trauen sollt.« Indeß hatte Oates auch Zeugen aufgestellt, welche bewiesen, daß er um jene Zeit in London gewesen; bei dem spätern Processe gegen ihn wegen Meineids ward jedoch herausgestellt, daß dies falsche Zeugen waren. Auch der Beweis, welchen die Jesuiten führten, daß Oates im Proceß des Pater Ireland falsch geschworen, daß Ireland wirklich in Staffordshire gewesen, als Oates ihn in London sein ließ, half ihnen bei der allgemeinen Stimmung nichts. Alle 5 wurden schuldig erklärt, hingerichtet und starben unter den ernsten und feierlichen Betheuerungen ihrer Unschuld. Nun kam ein ausgezeichneter katholischer Jurist, der schon in der Titus Oates'schen Denunciation erwähnt ist, Langhorne , an die Reihe. Er war bezüchtigt, daß sämmtliche katholische Anstellungen, welche der Papst in England verordnet, durch seine Hände gegangen seien. Oates und Bedloe bekräftigten es mit ihrem gewichtigen Eide. Gegen diesen unglücklichen Mann schien die meiste Wuth im Volke zu herrschen. Der Pöbel zerriß die Zeugen, welche für ihn erschienen, fast in Stücke. Einer wurde in der That so verletzt, daß sein Leben in Gefahr schwebte. Eine Frau, die für ihn zeugen wollte, erklarte vor Gericht, daß, wenn man ihr nicht Schutz verspreche, so wage sie nicht den Mund aufzuthun. Die Richter konnten ihr nur versprechen, daß Die, welche ihr etwas anthäten, bestraft werden sollten. Als Langhorne das arme Weib zittern sah, erließ er ihr ein Zeugniß, welches ihm freilich bei der Lage der Dinge wenig geholfen hätte. Als das Schuldig herausgebracht wurde, begrüßten es die Zuhörer mit einer wahrhaft canibalischen Freude. Sir George Wakeman , der Leibarzt der Königin, war von Titus Oates angeschuldigt, daß er den König habe vergiften wollen. Oates und Bedloe's Anschuldigungen waren bis hier so gut als Verurtheilungen gewesen. In diesem ersten Falle zeigten sie sich in ihrer Schwäche. Einmal, so hatte Oates bei seiner ersten Vernehmung vor dem Geheimenrathe nur auf Hörensagen seine Beschuldigung vorgebracht. Als der Kanzler ihn fragte, ob er nicht aus eigener Wissenschaft etwas vorzubringen habe, entgegnete er: »Gott stehe mir bei, daß ich etwas gegen Sir George sagen sollte. Denn ich weiß nichts mehr gegen ihn.« Vor Gericht dagegen gab er ein positives Zeugniß gegen Wakeman ab. Dieser Widerspruch mußte selbst so voreingenommene Richter befremden. Aber es kamen noch andere menschliche, diplomatische Klugheitsrücksichten hinzu. Sir George war der Leibarzt der Königin. In ihm ward auch diese unglückliche Fürstin mittelbar angeschuldigt. Sie aber konnte Niemand der auch nur entfernten Theilnahme, oder auch nur entfernten Mitwissenschaft eines solchen Frevels ernstlich für theilhaft halten. Wenn früher Stimmen aufgetaucht waren, wenn selbst das Unterhaus darauf eingegangen war, so war dies das höchste Aufflammen des Katholikenhasses gewesen, verbunden mit fein berechneten diplomatischen Intriguen. Das Haus der Lords hatte schon damals entschieden die Anklage zurückgewiesen. Dieses wilde Feuer war verraucht. Die arme, verlassene Fürstin war keine Verbrecherin; sie hatte sogar Anspruch auf das Mitleid des Volkes. Es war dies ein hochwichtiger Fall. Ward der vertraute Leibarzt der Königin, ein Mann im besten Rufe, verurtheilt, so war kein Ziel der Verfolgungen abzusehen. Schien doch wirklich ein Wendepunkt in der furchtbaren Strömung eingetreten zu sein. »Der Sinn der Menschlichkeit und der gesunde Menschenverstand, welcher so lange die Nation verlassen zu haben schien,« sagt Hume, »schien sich wieder einzustellen.« Selbst der Lord Oberrichter, schlug hier ein anderes Verfahren ein. Er schreckte nicht mehr die Zeugen ein, er ließ die haarsträubenden Schilderungen von der Entsetzlichkeit des Complottes, die er jeder Untersuchung sonst vorangeschickt, diesmal fort, und sein Resumé vor den Geschworenen war in milderem Tone abgefaßt, indem er die mancherlei für den Arzt sprechenden günstigen Umstände heraushob, und es nur der Weisheit der Jury überließ, das rechte Urtheil zu finden. Dies veränderte Verfahren empörte die Exaltirten dermaßen gegen einen Richter, welchen sie früher nicht genug erheben können, daß Oates und Bedloe es wagen durften, ihn öffentlich vor Gericht der Parteilichkeit anzuschuldigen. – Wakeman ward freigesprochen. Es war ein empfindlicher Rückschlag für Die, welche ungestüm vorwärts wollten. Aber als Wakeman dem Frieden nicht traute, rings umgeben von erhitzten Fanatikern, welche mit neuen Anklagen drohten, und sich nach dem Continent begab, riefen sie jubelnd aus: seht, ein Beweis seiner Schuld! Jahre vergingen und das papistische Complot hatte noch immer Lebenskraft. Aber auf der andern Seite hatte auch der König wieder Muth und Kräfte gewonnen. Mit großer Klugheit war er stets dem Glauben des Volks an das Phantom entgegengekommen, in jeder öffentlichen Rede hatte er das Complot verdammt und Gott und seinem Volke gedankt, daß es noch bei Zeiten entdeckt worden; aber er hatte zugleich die Zeit wohl benutzt, die religiöse Partei zu verstärken. Er hatte sich der lange von ihm vernachlässigten Partei der Cavaliere wieder genähert – den strengen Royalisten, wenn gleich eifrigen Protestanten, war der Gedanke einer möglichen, willkürlichen Thronfolge unerträglich – er hatte selbst die hohe Kirche an sich zu ziehen gewußt, indem er die Prälaten auf die immer gefährlicher werdende Macht der Presbyterianer hinwies, welche sich der Volkspartei mehr und mehr anschlossen. Auch viele Unparteiische, die einerseits am Complot zu zweifeln anfingen, andrerseits von der immer wachsenden Erhitzung der Parteien besorgten, daß sie zu einem neuen, unseligen Bürgerkriege führen könne, hatten sich von selbst der Krone und einem Könige genähert der, bei allen seinen Fehlern auch alle Vorzüge eines umgänglichen, liebenswürdigen Benehmens besaß. Fern von Stolz und Eitelkeit, behandelte er seine Unterthanen wie Gentlemen; wie Freie, nicht wie Vasallen. In der Unterhaltung gewann er selbst die Herzen Derjenigen, welche ihn fast verachten gelernt. Gehörte er doch auch in seinem öffentlichen Leben, in seinen Staatshandlungen nicht zu den halsstarrigen Königen, welche ihre Ansicht für die absolut richtige wollen gelten lassen und keinen Widerspruch ertragen. Er war im Gegentheil mehr als constitutionell; er fügte sich nicht allein in den Willen der Mehrheit, sondern, wenn er erkannte, daß eine Meinung die Ansicht der Majorität des Volkes gewonnen, so kam er ihr schnell so entgegen, als wäre es seine eigene, und Nation und König hatten sich auf demselben Wege gefunden. Wenn er dann auch geschickt vorausging und unvermerkt in die Wege einlenkte, welche ihm gefielen, so war das doch immer eine königliche Liebenswürdigkeit, welche Vielen, die nicht zu weit voraussahen, mehr zusagte, als der gerade Stolz seines Vaters und die fanatische, alle Parteien beleidigende, rücksichtslose Geradheit seines Bruders York. Als Karl ernstlich erkrankte und man seinen Tod fürchtete, war deshalb der Schreck und die Furcht nicht gering, der Einen vor dem papistischen Thronfolger, der Andern vor einem langwierigen Bürgerkriege. Denn daß eine Revolution einen solchen hervorbringen müsse, war in England 1679 ebenso der Glaube, als in Frankreich 1830. Die Erfahrung hat gezeigt, daß die Völker durch die Revolutionen mehr lernen als die Fürsten. Die Stuart wie die Bourbonen wollten, nach ihrer Wiederkehr, nur das Alte restauriren; die Engländer und die Franzosen hatten aus der Revolution die Lehre geschöpft, daß ein Bürgerkrieg das größte aller Uebel ist, und als die Revolution in beiden Ländern, durch die fruchtlosen Experimente der Restauratoren, nothwendig und wirklich ward, wußten sie sich selbst zu überwinden, und, schnell dem Strome ein Ziel setzend, der Gesetzlichkeit über die aufgeregten Gefühle den Sieg zu verschaffen. Sir William Temple verlor so den Kopf, daß er ausrief: »Wenn der König stirbt, ist es das Ende der Welt!« Die Minister Essex, Halifax und Sunderland hatten schnell nach Brüssel hinüber geschickt und den Herzog von York rufen lassen; es ward ihnen schlecht belohnt. Der König genas wieder, der Herzog kehrte nach Brüssel zurück, und Monmouth, den er mit Grund fürchten gelernt, ward in Ungnade vom Hofe verwiesen. Essex, gekränkt, legte sein Amt nieder, ebenso Halifax und William Temple, der jetzt an einer Aussöhnung der Parteien verzweifelte. Der König ernannte neue Minister mit völliger Gleichgültigkeit. Er wechselte, heißt es, ebenso leicht Maßregeln und Minister. Ein neues Parlament war gewählt worden, aber da die Wahlen größtentheils zu Gunsten der Volkspartei ausgefallen waren, prorogirte es der König auf eigene Hand, ohne seinen Geheimrath darum zu fragen. Lord Russell , über alle diese Vorfälle in tiefem Unmuth, schied ebenfalls aus dem Geheimrath aus, und Shaftesbury wurde geradezu entlassen. Hiermit schien die Partei, welche wir heute die liberale nennen, in der Regierung völlig geschlagen und beseitigt. Nicht so im Volke und im Parlamente. Sie hatte noch ihr papistisches Complot, welches sie in salutem rei publicae weiter auszubeuten nicht aufgab. Es mußte traurig in England um das Gefühl und das Bewußtsein der Rechte und Freiheiten stehen, wenn man dafür und dawider nur durch Complotte und Verschwörungen kämpfte, wenn man, um etwas durchzusetzen, zum Mittel der Denunciationen griff. So spielt eine alberne Episode, das sogenannte Mehltonnen-Complot , in die große Baracke-Tragödie des papistischen Complots hinein. Ein elender Abenteurer und Vagabunde, der in Ketten gesessen, ausgepeitscht und gebrandmarkt war, ein gewisser Dangerfield , zeigte eine neue Verschwörung an, die jenen seltsamen Namen von dem Orte erhielt, wo er die gefährlichen Papiere wollte gefunden haben. Die Sache ist nicht recht ins Klare gekommen, noch verdiente sie es. Zuerst, angeblich von einigen angesehenen Katholiken unterstützt, bemühte er sich, eine Verschwörung der Presbyterianer zu enthüllen; nachher, als er sah, daß ihm dies weniger versprach, weil die Macht noch bei der Volkspartei war, soll er sich an Shaftesbury gewandt haben, unter dem Vorgeben, ein neues papistisches Complot zu entdecken. Dies war zu spät oder paßte nicht in die Pläne der Parteihäupter und man ließ die Sache von beiden Seiten fallen. Aber die Opposition bemächtigte sich doch in so weit derselben, daß sie einen neuen Lärm erhob und aussprengte, der Hof habe das Ganze angestiftet, um im Wege der Vergeltung den Presbyterianern die Schuld einer falschen Verschwörung aufzuladen. Die Verwirrung in England stieg mit jedem Tage, ohne daß eine Aussicht da war, zu einem befriedigenden Resultate zu kommen. So tief war Englands Ansehen als Macht gesunken, daß Holland die ihm angebotene Alliance, die ihm früher von solchem Werthe war, von sich wies, weil auf einen so von Parteien zerrissenen Staat kein Vertrauen zu setzen sei. Vergebens hatte der König endlich 1680 sich entschlossen, das Parlament zu berufen, – freilich nur weil er nicht anders umhin konnte – vergebens hatte er die Gemeinen mit den süßesten Worten angeredet, ihnen verheißen, mit ihnen des ferneren das greuliche papistische Complot zu verfolgen, nur sollten sie einträchtig sein, damit England vor dem Auslande wieder zu Ansehen käme. Die Volkspartei überbot sich in Verfolgungseifer. Nicht zufrieden damit, den Papst im Bilde überall auf den Straßen zu verbrennen, den Herzog von York im Parlament für einen papistischen Abtrünnigen erklären zu lassen (worauf im Oberhause Shaftesbury, gefolgt von dem Lord Russell, dem Earl Huntingdon, den Lords Cavendish, Grey, Brandon, Sir Henry Cavendish, Sir Gilbert Gerard, Sir William Cooper und andern angesehenen Edelleuten feierlich antrug), vor die Gerichte einzelne Papisten zu stellen, und sie oft nur darum verurtheilen zu lassen, und demnächst natürlich auch hinrichten, weil sie die Weihen der römischen Kirche empfangen (was König Karl ruhig zuließ, um dem aufgebrachten Volke doch auch etwas zu Gefallen zu leben), nicht zufrieden damit, sagen wir, überbot sich das Parlament in harten Maßregeln auch gegen alle Diejenigen, welche die Macht des Königs vorher vertheidigt hatten. Während nämlich von allen Seiten des Landes Petitionen eingereicht wurden, damit der König, der so lange als möglich gezaudert, das Parlament endlich zusammenberufe, waren von Seiten der Cavaliere und Royalisten, besonders durch die Hochkirchler befördert, Gegenpetitionen eingereicht worden, voll der devotesten Ausdrücke, in welchen Karl ersucht wurde, ja nicht auf jene Petitionen zu achten, indem diese loyalen Bittsteller den liberalen das Recht zu den ihrigen geradezu absprachen; umgekehrt verfuhr nun das Parla[?typo?:la]ment und bestritt nicht allein den loyalen Gegenbittstellern ihr Recht, sondern machte es ihnen sogar zum Verbrechen gegen die Constitution, daß sie den Bittstellern ihr Recht streitig gemacht. Sie votirten das unbestreitbare Recht des Unterthanen, um Zusammenberufung des Parlaments zu bitten. Sie stießen ein Mitglied aus dem Hause, weil es sich des Verbrechens schuldig gemacht, dies Recht zu bestreiten, und, um die Verwirrung zu vollenden, setzten sie ein Committee zur Untersuchung gegen die Mitglieder ein, welche des gleichen Verbrechens schuldig befunden würden. Es waren zwei Parteien geworden, die petitioners und die abhorrers, die aber in den jetzt aufkommenden Namen der Whigs und Tories übergingen. Eine große Anzahl abhorrers wurde in allen Theilen Englands auf Specialbefehl des Parlaments aufgegriffen, und mit Verletzung der eben erst gegebenen Habeas corpus-Acte ins Gefängnis gesteckt. Das neue Parlament schien nichts davon zu wissen, oder wissen zu wollen, daß doch schon Zweifel über die Wirklichkeit des Complots aufgestiegen waren. Zu Anfang des Jahres waren zwei katholische Edelleute, der Graf von Cestlemain (obgleich von Oates und Dangerfield angeschuldigt, daß er den König ermorden wollen) und Sir Thomas Gascoigne, gegen den zwei seiner entlassenen Diener gezeugt hatten, von der Jury freigesprochen worden. Vielleicht um diesen Fehler gut zu machen, votirte das neue Parlament nicht allein: daß das schaudervolle papistische Complot eine Wahrheit sei, sondern um das Volk recht zu erschrecken, erklärte es auch: daß dieses Complot, trotz der Entdeckung, noch immer fortbestehe. Zwei Mitglieder der Gemeinen wurden ausgewiesen, weil sie geäußert, es existire kein papistisches, sondern ein presbyterianisches Complot. Der Zeuge William Bedloe war an einem Fieber zu Bristol gestorben. Auf seinem Todtenbette hatte er vor dem Oberrichter North seine ganze Aussage bestätigt, mit Ausnahme Dessen jedoch, was er gegen den Herzog von York und die Königin bekundet; letzterem Umstande ging aber die Bitte voraus, sich beim Könige um eine Summe für ihn zu verwenden. Der Jubel der Anhänger des Complots über diese Aussage auf dem Todtenbette, die denn nun das erstere über allen Zweifel erhebe, schien durch jene theilweise Rücknahme des beschworenen Zeugnisses doch etwas bedenklich. Wenn Bedloe gestand, daß er hinsichts zweier Personen falsch Zeugniß abgelegt, welches Gewicht behielt dann das Zeugniß gegen die andern Angeklagten? Indessen bedauerte das Parlament schmerzlich den Tod dieses wichtigen und trefflichen Zeugen für künftige Fälle, und gab sich Mühe, wenigstens die andern sich zu erhalten. Dangerfield, mit allen Brandmalen der Infamie gestempelt, konnte nach den Gesetzen kein eigentlicher Zeuge sein; das Parlament gab sich Mühe, ihn etwas von dieser Infamie zu reinigen. Es belebte und belohnte eine ganze jüngere Zucht bereitwilliger Zeugen, deren traurige Namen die Geschichte aufbewahrt hat: Jennison , Turberville , Dugdale , Smith , La Faria . Man ging den König an, ihnen Pensionen auszusetzen; man ließ ihre Erzählungen drucken und verkaufen. Dr. Tongue wurde dringend zur ersten erledigten bedeutenden Prälatur der hohen Kirche empfohlen. Man hätte die Jesuiten vielleicht fahren lassen, wenn man nur den Herzog von York losgeworden wäre. Aber hier scheiterten alle Hoffnungen, alle Anstrengungen. Der König wollte und konnte nicht nachgeben, obgleich Shaftesbury es noch immer hoffte, weil er mit seiner Zustimmung die Partei der Cavaliere und die Hochkirchler sich erzürnt hatte. Diese würden ihn dann wahrscheinlich verlassen und dem weit mehr gefürchteten Einfluß der Volkspartei preisgegeben haben. Daher ward die Exclusionsbill aufs Neue ins Parlament gebracht, mit schärferen Bestimmungen als vorher. Von allen Kanzeln im Reiche solle es zwei Mal im Jahre vor dem Volke verlesen werden, daß der katholische abtrünnige Thronfolger, der Herzog von York, des Rechtes auf die Krone verlustig erklärt, und daß, wer seine Rechtmäßigkeit dennoch behaupte, von jeder Begnadigung ausgeschlossen sei; es wäre denn, daß das Parlament selbst sie ihm bewillige. Mit großer Stimmenmehrheit im Unterhause angenommen, ward die Bill im Oberhause mit einer nicht unansehnlichen verworfen; zum großen Theil durch die Anstrengungen der Bischöfe. Sie fürchteten mehr vom Uebergewichte des Presbyterianismus, als dem des Katholicismus, welcher auf so schwachen Füßen in England stand, daß es, ihrer Meinung nach, selbst durch die Unterstützung eines katholischen Königs gegen den Volksunwillen zu bestehen außer Stande sei. Der Kampf war übrigens heftig. Lord Essex, der erst im vorigen Jahre, als Minister, den Herzog von Vork eiligst an das Sterbelager seines königlichen Bruders berufen, damit er sein Erbrecht in Person geltend mache, war jetzt einer der Eifrigsten, der dagegen sprach. Solchem Wandel der Ansichten und Absichten sind die edelsten Charaktere unter den Schwankungen politischer Leidenschaften ausgesetzt. Shaftesbury bot seine ganze Beredtsamkeit, alle seine Talente auf, aber vergebens; er unterlag der noch größeren Beredtsamkeit seines eigenen Neffen, des Lord Halifax. Das Unterhaus knirschte vor Zorn. Er entlud sich zuerst gegen Halifax. Eine Adresse an den König ging im Augenblicke durch, Halifax für immer aus seinem Rathe zu stoßen und aus seiner Nähe zu verbannen. Andere noch bitterere Adressen maßen den Papisten und der heimlichen Unterstützung, welche der König und seine Regierung ihnen gewahrt, alles Unheil bei, welches England seit Karls Rückkehr betroffen habe. Es ließ die Klage gegen die 5 katholischen Lords, welche noch immer im Tower saßen, wieder aufleben, und wählte zuerst einen derselben, den Viscount Stafford , als Schlachtopfer der Justiz und des Fanatismus aus. Es ist dies einer der schwärzesten Punkte in der Geschichte der englischen Freiheitskämpfe, der englischen Rechtspflege, der englischen Humanität, ja der ganzen englischen Geschichte selbst. Wenn die katholischen Lords so schuldig waren, wie die andern Opfer der Verschwörung, welche dafür ihr Leben gelassen, warum hatte man sie nicht längst vor Gericht gestellt, warum sie Jahre lang aufgespart und mit der Angst gequält? Weil sie für minder schuldig galten, oder weil ihre Stellung so hoch war, daß man es nicht wagte, sie anzutasten? Und nachdem man so lange gezögert, sie vor die Schranken zu stellen, warum jetzt, wo gar kein neuer Gtund in der Sache selbst vorlag, der ihre vermeinte Straffälligkeit und Gefährlichkeit vergrößerte? Und endlich, warum wählte man den einen Lord Stafford heraus, wahrend die Lords Powis, Arundel, Peters und Ballasis für's erste unangetastet blieben? – Die Geschichte, der noch nicht widersprochen ist, gibt die traurige Antwort: weil Stafford ein alter Mann, hinfällig und von geringen Geisteskräften war, weil man daher nicht besorgte, daß er durch eine energische Vertheidigung den Angriff zurückschlagen werde. Wenn er gefallen, wollte man die andern, kräftigern Manner angreifen. Es war kein Act der Gerechtigkeit, es war jetzt ein rein politischer Act, um die katholische Partei, den katholischen Thronfolger, die man durch die Exclusionsbill nicht beseitigen können, durch einige große Justizmorde zu erschrecken. Die Hauptpunkte der Anklage gegen Stafford gingen dahin: daß er aus den Händen des Jesuiten Fenwic eine Bestallung als Generalzahlmeister der päpstlichen Armee erhalten, unterzeichnet von dem Jesuitengeneral De Oliva, einer Armee, welche bestimmt war, England zu unterjochen. Titus Oates hatte es selbst gesehen, wie Fenwic ihm das Document überreichte. Das Document war verschwunden, aber Titus Dates Eid war vollgültig. Ferner: daß Stafford zu Tixal, einem Landsitz des Lord Aston, den schon genannten Dugdale zu überreden und zu bestechen versucht, den König zu ermorden. Daß er ihm dafür versprochen, erstens, er solle die Ehre genießen, daß ihn die Kirche unter die Zahl ihrer Heiligen aufnehme, zweitens 500 Pf. St. baar schon in dieser Welt. Zeuge dafür war derselbe Dugdale. Endlich: daß Stafford dem Franzosen Turberville in Paris einen gleichen Vorschlag gemacht. Dies bekundete Turberville. Selbst gegen diese ganz unbestimmten Aussagen, welche, durch keine äußere Thatsache unterstützt, selbst kaum als ein Factum gedacht werden konnten, wußte der Angeschuldigte nicht ganz unerhebliche Gegenbeweise zu führen, Dugdale hatte geschworen, daß Stafford bei der großen Rathsversammlung der Jesuiten in Tixal zugegen gewesen; aber der Angeklagte bewies durch unverdächtige Zeugen, daß er um jene Zeit in Bath und der Umgegend gewesen. Stafford versuchte sogar einen negativen Beweis. Turberville, ein Franzose, war früher Novize unter den Dominicanern gewesen, hatte dann in der französischen Armee gedient, und lebte nun, entblößt, und jeden Verdienst bereitwillig ergreifend, in London, ein Mensch, den die Noth zu Allem treibt. Aber Stafford's Kammerdiener und Page, welche ihren kränklichen Herrn auf Schritt und Tritt begleiteten und fast nie außer Augen ließen, bekundeten und beschworen, daß sie Turberville weder in Paris noch in London jemals in der Gegenwart ihres Herrn gesehen hatten. Ein solcher Beweis würde freilich auch vor einem andern Gerichte seine Schwierigkeiten und Bedenklichkeiten gehabt haben; aber was bedurfte es eines Gegenbeweises, wo der Beweis selbst kaum mehr Consistenz hatte, als ein Geräusch, ein Lichtschein, ein Luftzug? Mitten im Lärm des aufgebrachten Volks und gegen sehr geschickte und beredte Anklager vertheidigte sich Stafford mit mehr Geschick, als man von ihm erwartet hatte. Das Mitgefühl vieler Zuhörer ward angeregt. Er erzählte seinen Lebenslauf, wie er seit dem Beginne der Bürgerkriege, durch 40 Jahre, unter tausend Gefahren, Verlusten, unter allen Wechselläufen der Begebenheiten, seinem loyalen Charakter treu geblieben. Sei es nun wahrscheinlich, glaublich, möglich, daß er in seinem hohen Alter, in glücklichen Lebensverhältnissen, aber von Krankheit und Gebrechlichkeit gelähmt, einen Flecken auf sein ganzes, vergangenes Leben zu drücken den Anreiz verspürt haben sollte? Er sollte sich in eine furchtbare, abscheuliche Verschwörung gegen seine Mitmenschen und Landsleute eingelassen haben, er der teuflischen Lockung verfallen sein, seinen königlichen Herrn, den er immer geliebt, der ihm so viele Beweise seines Wohlwollens gezollt, meuchelmörderisch umbringen zu lassen? Sei es denkbar, daß er, dessen Ruf unangetastet geblieben, sich und denselben solchen, von jeder Infamie gebrandmarkten Zeugen preisgegeben? Zeugten nicht vielmehr für ihn die Widersprüche und die lächerlichen Uebertreibungen in ihren Aussagen selbst? Wäre es denn glaublich, möglich, daß die Edelleute, Prinzen, Könige, die reichen Orden, welche mit diesen elenden Menschen, nach deren Versicherung, sich verbunden, oder sie wenigstens zu Werkzeugen ihrer angeblichen Zwecke benutzt, daß jene mächtigen und reichen Leute solche gefährliche Mitwisser ihrer verbrecherischen Geheimnisse bis dahin in der äußersten Dürftigkeit sollten gelassen haben? Das Schuldbewußtsein zahlt überall mit schwerer Münze, und die Mitwisser werden auf diese Weise oft die Tyrannen der eigentlichen Schuldigen. Aber diese Elenden hätten an Allem gelitten, bis ihr Zeugniß die ersten Angeber wohlhabend, reich, geehrt gemacht, und dies Beispiel die ganze Schaar verworfner Zeugen angelockt habe. Dies war nicht die Sprache, welche bei der Volksmasse Eingang fand. Ihre Zeugen, die sich so muthig dem Gift und den Dolchen der Jesuiten aussetzten, waren ihre Lieblingspuppen, die sie geehrt, nicht geschmäht wissen wollten. Aber Stafford vertheidigte sich nicht vor Geschworenen aus dem Volke, in denen der ganze Fanatismus, die ganze gespensterhafte Angst noch herrschte, er sprach vor den Pairs des Reiches; vor dem Hause der Lords ward sein Proceß als Pair des Reiches geführt. Hier hatte doch der Fanatismus nachgelassen, hier herrschte schon in politischen Fragen eine entschiedene Hinneigung zu den royalistischen Interessen, hier waren, hier mußten schon Zweifel erstanden sein, und mehr als Zweifel an dem papistischen Complot, wenn keine Erkenntniß, wenigstens eine Ahnung von Dem, was der hartnäckigen Verfolgung zum Grunde lag. Und dennoch rührte die Lords weder die milde und einfache Sprache des Unglücklichen, die doch zuweilen mehr wirkt als die glänzendste Beredtsamkeit, noch die Betheuerung seiner Unschuld. Nach einer Untersuchung, welche sechs Tage dauerte, sprach eine Majorität von 22 Stimmen das Todesurtheil über ihn aus. Er hörte es mit Ruhe und Fassung an. »Gottes heiliger Name sei gepriesen!« war das einzige Wort, das über seine Lippen kam. Die Strafe der Hochverräther in England ist der Strang, nachher wird der Kopf abgeschlagen und der Körper geviertheilt. Als man Stafford mittheilte, daß die Lords den König angehen wollten, diese schimpflichen Theile des Urtheils, nämlich das Hängen und Viertheilen, ihm zu erlassen, brach er erst in Thränen aus; aber sogleich versicherte er auch, daß sie nur aus Rührung ihrer Güte wegen, nicht aus Angst vor dem Schicksal, das ihm bevorstände, herrührten. Was die Lords bewogen, ob Ueberzeugung von seiner Schuld, ob Furcht vor dem aufgeregten Volke, ob politische Rücksichten, ob anderweitige Kenntniß von Stafford's Charakter und Leben, die für die Nachwelt verloren gegangen sind, blieb, wie der Urteilsspruch selbst, ein ungelöstes Räthsel. Der König erließ dem Unglücklichen den Strang und das Viertheilen. Auch diese Gnade erschien den rasenden Tribunen des Volkes zu groß. Die beiden republikanischen Sheriffs von London, Bethel und Cornish, brachten ihre Zweifel vor beide Häuser des Parlaments. Sie fragten, ob der König, da er das ganze Urtheil nicht im Wege der Gnade umstoßen könne, das Recht und die Macht habe, einen Theil des zu Recht gültigen Urtheils zu erlassen? – Die Lords gingen über die Frage, als müßig, hinweg. Im Hause der Gemeinen erhoben sich Stimmen für den Antrag der Sheriffs. Leider darunter auch die des reinsten Charakters unter allen Führern der Volkspartei. Auch Lord Russell bezweifelte, ob der König dieses Recht habe. So kann Parteienwuth die edelsten Geister befangen. Aber das Unterhaus ging doch nicht auf den Antrag ein, nicht aus Milde, aus Menschlichkeit, sondern aus Furcht, daß Stafford bei diesem Streit leicht ganz mit dem Leben davon kommen könne. Es votirte daher folgende sonderbare Resolution: »Dieses Haus ist damit zufrieden gestellt , daß die Sheriffs William Viscount Stafford hinrichten, indem sie nur seinen Kopf von seinem Körper trennen.« Noch machte man vor der Hinrichtung vielfache Versuche, den alten, kranken Mann zu einem Geständniß zu bringen. Wenn Lord Stafford nur in irgend einer Art bekannte, so war das papistische Complot, das so alt und krank wie er selbst geworden, wieder gerettet. Als er sich durchaus nicht dazu bewegen ließ, verbreitete man wenigstens das Gerücht, er habe eingestanden, und die Freude unter der Partei war groß. Aber eben dies Gerücht veranlaßte, daß die Lords den Verurtheilten noch ein Mal vor sich laden ließen. Stafford legte seinen Richtern nur verschiedene Entwürfe und Plane vor, die keinen andern Zweck hatten, als den Katholiken Duldung zu verschaffen, oder wenigstens die Strenge der Criminalgesetze gegen dieselben zu mildern. Aber er betheuerte noch ein Mal, daß dies der einzige Verrath sei, der auf seiner Seele laste. Der gebrechliche Greis schien neue Kraft in der Voraussicht des nahen Todes gesammelt zu haben. Das Gefühl des Unrechts, welches er erlitt, erhob seine Seele und seinen Körper. Auf dem Wege zur Hinrichtung bat er um einen Mantel, denn es war kalte Witterung: »Vielleicht werde ich aus Frost zittern; aber, ich hoffe zu Gott, nicht aus Furcht.« Noch ein Mal wiederholte er auf dem Schaffot feierlich und ernst, daß er unschuldig sei. Er wiederholte sogar in Kürze die Gründe, weshalb das Urtheil ungerecht sei; aber selbst der Zeugen, die ihn durch ihre falschen Schwüre ums Leben gebracht, erwähnte er mit christlicher Milde. Er leugnete im Angesicht Gottes die unmoralischen Principien ab, welche zu übereifrige Protestanten der römischen Kirche, und ganz ohne Unterschied, zugeschrieben hätten. Er hoffe auch, die Zeit sei nahe, wo der Irrwahn, der jetzt fein unglückliches Volk beherrsche, verschwinden werde, wo die Gewalt der Wahrheit siegen, und auch seinem Andenken, wenn gleich spät erst, die Ehrenrettung vor aller Welt nicht entstehen werde. Zum ersten Male sah man Thränen bei der Hinrichtung eines papistischen Verschwörers vergießen. Während der Untersuchung hatte das Volk noch gemurrt und gedroht, wenn Stafford den Mund aufthat, und seinem Todesurtheil hatte es zugejauchzt. Aber die edle Festigkeit des Greises, die sich in jedem Zuge, jeder Bewegung, auch im Ton seiner Stimme, kund gab, hatte die Herzen erweicht. Die tiefe Stille wurde nur bisweilen durch Seufzer und ein heftiges Aufschluchzen unterbrochen. Aber auch in Worten brach die Theilnahme aus. Sie unterbrachen ihn bei den Betheuerungen seiner Unschuld: »Wir glauben Ihnen, Mylord!« –»Gott segne Sie, Mylord!« Selbst der Scharfrichter war gerührt. Zweimal hob er das Beil auf, aber eben so oft schien ihn der Muth zu verlassen. Als er es zum dritten Male schwang, war es allen Zuschauern, als fühlten sie selbst den Schlag im Nacken. Der Henker hielt den blutenden Kopf herkömmlich in die Höhe und sprach: »Dies ist der Kopf eines Verräthers!« Keine Stimme antwortete ihm, kein zustimmendes Jauchzen in der großen, versammelten Menge; man ging schweigend, in sich gekehrt, misgestimmt auseinander. Das Beil, welches Staffords Haupt vom Rumpfe trennte, schlug auch, darf man behaupten, dem Ungeheuer des papistischen Complots den Kopf ab. Zwar lebte es noch eine Weile fort, aber es war nur ein Scheinleben. Die Parlamente, die noch gewählt und wieder aufgelöst wurden, überboten sich in rasender Heftigkeit, in ungestümen Foderungen, aber eben in dieser blinden, athemlosen Heftigkeit verriethen die Gemeinen ihre Schwäche, den hohlen Grund, auf dem sie standen; Foderungen, welche das Königthum selbst in Gefahr brachten, und darunter immer wieder die: das Complot mit mehr Eifer zu verfolgen. Der König gab unverändert die Versicherung, daß es an ihm nicht fehlen solle, das schändliche Complot zu entdecken, wenn das Parlament ihn nur gehörig unterstütze, daß es auch an ihm nicht fehlen solle, den Protestantismus im Reiche zu erhalten und zu schützen, wenn das Parlament nur die Maßregeln annehmen wolle, die er deshalb vorschlage. So weit ging der schlaue König in seiner Nachgiebigkeit und Verstellung, daß er seinen Bruder nicht allein aller königlichen Macht, wie beim frühern Vorschlage, berauben lassen, sondern ihn auch auf 500 Meilen vom Reiche verbannen und die Regierung von einem Regenten führen lassen wollte, dergestalt, daß Jacob nichts als den Titel eines Königs behalte. Aber auch darauf ging das Unterhaus nicht ein, es wollte seinen Willen, und auf seine Weise ausgeführt. Karl erreichte auf seinem Wege, was er wollte. Das Parlament schlug sich selbst durch seine Uebertreibung. Immer wieder appellirte er an das Volk, aber die Wähler, in denen die Opposition mächtig war, sandten immer wieder dieselben Mitglieder ins Haus, und dieselben Anträge wurden mit neuem Ungestüm vorgebracht. Er verlegte das Parlament von London nach Oxford. Aber hier waren die Parteien bewaffnet mit reisigen Anhängern erschienen, und es ging in dieser gesetzgebenden Versammlung nicht viel anders als auf einem polnischen Reichstage zu. Der König mußte es entlassen, und die Nation konnte ihn darum nicht tadeln. Noch einmal war dazwischen ein neuer Zeuge für das Complot aufgetaucht, ein irländischer Edelmann und Katholik, Fitz-Harris. Was Oates und Bedloe noch gar nicht, was Dugdale und Dangerfield nach ihnen nur scheu anzudeuten gewagt, daß der Herzog von Vork in der papistischen Verschwörung mitbegriffen gewesen, brachte Fitz-Harris ans Licht. Auch die Königin klagte er an, daß sie mit den Katholiken verbunden gewesen, ihren Gemahl zu ermorden. Der Herzog von Modena hatte ihm 10,000 Pf. St. zu dem Behuf durch seinen Gesandten angeboten. Als Fitz-Harris sich geweigert, hatte dieser Diplomat ihm auf der Stelle vertraut: wenn er es nicht wolle, werde es die Herzogin von Mazarin besorgen, welche im Vergiften eben so geschickt und erfahren sei, als ihre Schwester, die Gräfin von Soissons. Mit einer kleinen Phiole lasse sich das abthun. Dann werde die englische Armee aus Flandern zurückkehren und alle Protestanten niedermetzeln, mit Vorwissen des Herzogs von York, welcher auch bei der Ermordung des Sir Edmundbury Godfroy mitthätig gewesen, und dergleichen. Zu seiner Zeit wäre das alberne Märchen von Wirkung gewesen, aber diese Zeit war schon vorüber. Man entdeckte bald, daß Fitz-Harris, ein Intriguant und Projectenmacher, nach beiden Seiten hin speculirt hatte. Dem Hofe hatte er eine Verschwörung der Presbyterianer verkaufen wollen; als dies ihm nicht gelungen, oder er es für vortheilhafter gefunden, sich der Volkspartei anzuschließen, frischte er für dieselbe mit einem neuen Ueberguß den alten abgebrühten Teig auf. Auch waren ihre Führer so gierig, danach zuzugreifen, ein Zeichen des Gefühls ihrer Schwache. Der Hof wußte ihn aber zu ergreifen, als er grade ein aufrührerisches Libell empfangen, welches er früher in der Absicht schreiben lassen, um es der Regierung als ein Machwerk ihrer Feinde zu denunciren; sie stellte ihn vor die Jury und ließ ihn hängen. Am Galgen blieb er bei seiner ersten Aussage, die Papisten wären unschuldig, auch der Herzog von York und die Königin, aber einige Leiter der Opposition hätten ihn zu jener Angabe verführt. Vor Gericht war weder diese noch jene Aussage eines notorisch verächtlichen Menschen, der sich jeder Partei verkauft hatte, von Bedeutung. Aber die Royalisten zogen daraus ihren Gewinn, was man ihnen nach dem vorangegangenen Beispiel der Liberalen kaum verargen kann. Das Volk war enttäuscht, oder doch abgemattet; der König hatte eine starke Partei gewonnen, vermehrt durch alle Diejenigen, welche, seiner Sache gewiß, sich bis da zurückgezogen hatten, weil sie seiner Schwäche und seinem Wankelmuth nicht trauten. Er hatte sich entschieden, in Momenten sogar stark gezeigt. Die ganze hochkirchliche Partei war auf seiner Seite, denn ihr drohte der immer mächtiger werdende Presbyterianismus. Sie setzte ihren ganzen Emfluß jetzt ein, für die Krone zu wirken, und bald wurde der König von Adressen der Loyalität überströmt, die in einer Sprache abgefaßt waren, als habe das englische Volk kein anderes Sinnen und Trachten, als sich und seine Freiheiten einem absoluten Könige vor die Füße zu legen. Welche Folgen dieser Uebergang von einem Extrem zum andern hatte, und wie die Sieger ihren Sieg benutzten, dies gehört zur Geschichte eines andern politischen Criminalprocesses, welchen wir auf diesen folgen lassen. Die nächste Wirkung aber war das Absterben des Phantoms, genannt papistisches Complot. Ob es nichts weiter als ein Phantom gewesen, ob gar keine Wahrheit dahinter verborgen war, ist nie ermittelt worden. Nachdem die Nation ihren Irrthum, ihren Wahnsinn inne geworden, traten wol einzelne Schriftsteller auf, welche zur Ehre Englands und der Vernunft einen Kern der Sache als wirklich zu behaupten geneigt waren; aber sie sind die Beweise dafür schuldig geblieben. Der allgemeine Kern eristirt noch heute. Wir lesen ihn noch eben in der Erklärung des züricher Volkes gegen die Jesuiten; es ist die ewige Aufgabe ihres Ordens und die ewige Furcht der protestantischen Welt vor ihren Umtrieben und Uebergriffen. Aber es ist auch ein negativer Beweis dafür da, daß Oates Aussage eine reine Fabel war. Bei der allgemeinen fieberhaften Furcht und Wachsamkeit der Engländer, nachdem das Complot angegeben war, wo jeder Protestant eine Art von Hellseherei bekam, wenn es die Witterung von Jesuitenspuk galt, ward gar nichts weiter entdeckt, nicht Waffen, Pechkränze, Gift, verdächtige Versammlungen, Signale; keine Scripturen; kurz der ganze Thatbestand des Verbrechens beschränkte sich auf die Aussage der Zeugen und Denuncianten, über deren Verworfenheit kein Wort mehr zu verlieren nöthig ist. Wo waren nun alle diese ausgespeicherten Vorräthe geblieben? Hatte die Erde sie verschlungen? Hatte man sie verbrannt, vergraben? Alles das hätte die Aufmerksamkeit erregt. Wären wirklich unter den Jesuiten und katholischen Machthaber zu dem bewußten Zwecke so ausgedehnte Vorbereitungen abgeschlossen worden, so liegt es in der Natur der Dinge, in der Erfahrung von zwei Jahrtausenden, daß unter Hunderten, Tausenden, ja Hunderttausenden mehr als ein unwillkürlicher Verräther oder Ausplauderer aufsteht. Aber außer Oates und Consorten erschien Niemand als Zeuge; kein Ehrenmann, mit dem besten Willen zu zeugen, hatte etwas bemerkt, was er bezeugen konnte. Jene Schufte wollten im Vertrauen der Verschworenen gehandelt, sie wollten die wichtigsten Documente in Händen gehabt haben, als sie schon damit umgingen, als Verräther davonzulaufen, und doch hatten sie nicht ein Stück Papier, nicht eine einzige Unterschrift, nicht einmal einen Pechkranz oder eine Feuerkugel mitgebracht. Nur ihre Lungen, ihre unbegreifliche Armuth unter solchen Umständen und ihre Unverschämtheit. Endlich so sind seit der Revolution die Archive der Staaten und ihrer alten verschlossenen Weisheit kein Geheimniß mehr. Die Historiker haben sie ans Tageslicht gebracht; die Memoiren, die Briefschaften aller namhaften Personen jener Zeit sind durchstöbert, gedruckt, und nirgends hat sich auch nur eine Spur eines solchen teuflischen Complots gefunden, wie Titus Oates es angab. So war es ein Märchen, ein scheußliches Märchen, ein Moloch, dem so viele Unschuldige geopfert wurden; keine Erscheinung freilich, die allein in der Geschichte dasteht, denn der Wahn hat zu allen Zeiten seine Blutopfer gefodert und noch in diesem Theile werden wir aus der andern Welt ein Beispiel erzählen, aber in seiner Art ist doch das Märchen vom papistischen Complot ein ganz eigenes, für sich abgeschlossenes, zu dem wir vergebens nach einem Gegenstück uns umsehen. Die Nemesis folgte nach. Aber in diesem blutigen Sumpfe von Verrücktheit, Niederträchtigkeit und Verwirrung der edelsten patriotischen Gefühle ward das Gebäude der englischen Verfassung und Freiheit gegründet, ohne davon befleckt zu werden. Es bedurfte eines so tief durchwühlten Bodens, um so tiefe Fundamente zu legen, und wir dürfen, wenn auch mit Schaudern, sagen, das Phantom hat nicht umsonst gelebt, gewüthet und Blut getrunken. William Lord Russell 1683 Die Revolutionen gegen die Willkürherrschaft sehen wir in der neuern Geschichte fast alle auf einem ideellen Boden entspringen. Es war nicht der Druck der Tyrannei, welcher im Oriente zuweilen auch die Sclaven aufstehen und ihre Ketten zerbrechen läßt. Unerträgliche Erpressungen, unerschwingliche Steuern, Habgier und Wollust der Herrschenden, welche das Mark der Unterthanen und des Landes aussaugten, diese materiellen Nöthe, als Quell des Freiheitsdurstes und der gewaltthätigen Selbsthülfe gehören im europäischen Völkerleben längst vergangenen Zeiten an. Im Gegentheil gingen fast allen großen Revolutionen in der Neuzeit, welche andere Zustände, eine neue Verfassung zum Resultat hatten, für die Völker materiell glückliche Zustände voraus. Die äußere Noth bewaffnete sie nur in den seltensten Fällen, vielmehr war es ein verletztes Gefühl, welches mitten im sonstigen Wohlbehagen ihnen das Schwert in die Hand drückte. Diese verletzten Gefühle sind mannichfacher Art, denn jedes Volk hat seine besonders verwundbare Seite, aber kein Gefühl hat sich so reizbar, so furchtbar bewiesen, als das religiöse. Wende man nicht ein, daß sich andere Leidenschaften und Absichten oft nur in das Kleid der Religion gehüllt hätten und noch hüllten; denn gerade dadurch gibt man zu, welche Macht dieses Gefühl auf die Menge ausübt. Viele möchten jenen Satz gern leugnen, Viele die Mächtigen mit der Beruhigung einlullen, daß ein Volk, welches keine Noth leidet, nicht an Empörung denkt; daß, wenn für Essen, Trinken und Vergnügen, für Handel und Gewerbe gesorgt ist, keine Aufstände zu besorgen wären; daß das sogenannte geistige Bedürfniß im Volke eine leere Chimäre, von Böswilligen ihm aufgeredet, sei. Der Beweis scheint ihnen leicht geführt, weil man das Volk wol essen, trinken, in Lustigkeit leben, arbeiten und handeln, aber sein Denken nicht sieht. Die Geschichte sieht und zeigt es in den Thatsachen; sie sieht und zeigt, daß diese Denkenden, die man der Böswilligkeit so gern beschuldigt, weil man es für die bequemste Art hält, sie zu beseitigen, daß sie, wenn auch an Zahl gegen die nicht denkende Masse gering, doch zum Volke mitgehörten, daß sie seine belebende, bewegende Seele waren, ja daß sie die Geschichte allüberall gemacht haben, und machen werden, so lange der Satz Gültigkeit hat: mens agitat molem. Wer befand sich mehr in behaglichem Wohlsein als die Niederländer, als die Engländer vor ihrer Rebellion und ihrer Revolution? Und stockten 1830 Handel und Gewerbe in Frankreich; als in drei Tagen das Werk von 15 Jahren umgestürzt wurde? Es war nur ein tief verletzendes Gefühl, es waren Antipathien, die mit dem materiellen Bedürfniß wenig oder keinen Zusammenhang hatten, welche hier, wie in Belgien und Polen, mitten heraus, aus Genuß und physischer Behaglichkeit, furchtbare Umwälzungen und blutige Bürgerkriege ins Dasein riefen. Aber die Geschichte ist eine unglückliche Lehrmeisterin, man ruft sie an, aber glaubt ihr nicht. Die sich die historischen nennen, citiren ihre Weisheit, wenn sie Institutionen der Gegenwart empfehlen wollen, die einst in einer Vergangenheit gut waren, aber wenn man ihre großen Strafexempel ihnen vorhält, so sollen die nicht für die Verhaltnisse passen. So mußten die Bourbonen, obgleich vielfaltig gewarnt, die Geschichte der Stuarts wieder durchmachen. Und auch die Geschichte der Bourbonen scheint schon wieder die Warnungskraft verloren zu haben. Daß Gott dem Einen die Einsicht allein verliehen, die wahre Wahl, den rechten Weg zum Rechten zu erkennen, und mit der Einsicht ihm den Ruf, das verirrte Volk dahin zu leiten, dieser Glaube ist zu süß verlockend, zu berauschend, als daß die verbleichten Schriftzüge der Vergangenheit dagegen aufkämen. Das wenigstens lehrt die Geschichte den für Lehre Empfänglichen, daß der Geist, wie wir zuweilen fürchten, von der Materie in der Geschichte der Menschheit nicht erdrückt werden könne, daß das Gefühl über die klügste Berechnung unerwartet den Sieg davon trägt, und eine ideelle Macht da siegbewußt über den Massen schwebt, wo wir sie am tiefsten versunken wähnen in Eigennutz, in kaltherziger Berechnung des nächsten Vortheils, in dumpfer sclavischer Furcht und in verzehrender Sinnenlust. Das lehren uns tröstend die Revolutionen in Europa, daß der Blitz, der den Gedanken entzündet, das Licht von oben nicht erdrückt werden kann von der Uebermacht des Stoffes, daß es durch die chaotisch zusammengeworfenen Massen vielmehr fortleuchten wird, und wir nicht zu verzweifeln brauchen, wenn es durch die brausenden Stürme zuweilen zur verzehrenden Flamme geworden scheint. Es ist unzweifelhaft, daß England zu Ausgang des 17. Jahrhunderts nur durch seine gespensterhafte Furcht vor dem Katholicismus seine Freiheit gerettet hat. Der Parteigeist war ermattet, die kühnen Agitatoren für die Volksrechte waren durch die äußersten, convulsivischen Anstrengungen unter Karl II. völlig niedergeschlagen, und dieselben Parlamente, welche vor Uebermuth sich nicht zu halten gewußt, waren unter Jacob II. so kleinmüthig, daß sie sich Alles gefallen ließen und Schritt für Schritt dem Absolutismus höflich Platz machten. Nur im Meßgewande sollte er nicht erscheinen, nur der Papst sollte keinen Einfluß auf der glücklichen Insel haben. Die Religions-, die Gewissensfreiheit waren leere Worte geworden. Presbyterianer und ihre Sekten mochte die Regierung unterdrücken, nur nicht des Volkes stolze anglicanische Kirche. Ein kluger König wäre zu seinem Ziele gelangt. Aber Jacob der Zweite war nicht sein Bruder. Er war ehrlicher in seinem Fanatismus und Eigensinn. Er wollte vor Allem und zuerst die Meßgewänder und den Papst, und mit raschen Schritten, gerade auf sein Ziel zugehend, verwundete er das innerste Gefühl seines Volkes. Noch vor zehn Jahren hörten wir in England das dumpfe Parteigeschrei: No popery! (Kein Papstthum!) widerhallen; und wir andern Europäer blickten uns verwundert um, wie es möglich sei, daß noch im neunzehnten Jahrhundert ein solcher gespenstischer Ruf auf die Volksstimme Einfluß haben könne; denn damals war die jüngst erweckte Jesuitenfmcht noch nicht erwacht. Es war nur die letzte Anstrengung einer unterliegenden Partei, das Volk zu fanatisiren. Darüber waren alle Unterrichtete einig. Nur eine politische Intrigue war es; aber wie ein so verrostetes Geschrei noch Klang haben könne unter den hellen Stimmen der Zeit, das war es, was die Welt in Erstaunen setzte. Es war der Nachwuchs einer Saat, die im englischen Volksgefühl tiefe Wurzeln geschlagen; es war die Nachdröhnung des furchtbaren Sturmes aus dem 17. Jahrhunderte. Wenn das papistische Complot nach anderthalb Jahrhunderten noch wirkte, wie mußte es gewirkt haben zu seiner Zeit! Und doch schien die ganze Pflanze, nachdem ihre üppige Staude verdorrt war, schon in den nächstfolgenden Jahren völlig ausgerottet. Karl, Jacob und die Royalisten hatten, wie wir in der vorhergehenden Erzählung sahen, vollkommen gesiegt, und sie benutzten ihren Sieg rasch und sicher. Wie jener Tarquin hieben sie die Häupter der Mohnköpfe ab; aber die Kapseln streuten im Fallen neue Saat aus. Das bemerkten, das konnten sie nicht bemerken. Sie thaten, was in ihrer Macht stand, sich zu rächen für die erlittene Unbill, sie richteten Schaffotte auf und zerrissen und verbrannten documentirte Volksrechte, aber an den Glauben des papistischen Complots griffen sie doch nicht. Sie zwickten an ihm, wo sie konnten, aber offen wagten sie es nicht auszusprechen, daß es ein Lügenbild gewesen. Die es angeblasen und mit Blut besteckt hatten, erlagen der Nemesis, und dies ist hier unser Thema. Der Umschlag erfolgte mit reißender Schnelle. Der Wahn hatte sich übergipfelt, und, nach dem ewigen Gesetz von den Polen, stieg die Verfolgung zu derselben Gipfelhöhe, und, nach dem andern Naturgesetz – so möchten wir auch das jus talionis nennen – wurde den Siegern von vorhin mit demselben Maß gemessen, welches sie für ihre Besiegten gebraucht. Man hütete sich vor dem Schein offener Gewaltthat, man rief das Recht zu Hülfe, und in seinen vielen bestaubten Falten fanden sich Vergehen, Formeln und Anklagepunkte, man miethete Zeugen, ohne sich um ihren Ruf und ihre Wahrhaftigkeit zu bekümmern, man brachte Jurys zusammen und setzte Richter ein, von deren Gehorsam man im Voraus überzeugt war, und richtete seine Gegner durch eine Reihe von Justizmorden hin, für die es immer gerechtfertigte Ursachen gab, aber die Ursachen waren zufällige, von der Seite aufgegriffen, nicht die wahren Beweggründe, die Jeder las und wußte, aber Niemand auszusprechen wagte. Mit der Auflösung des oxforder Parlaments begann die Verfolgung gegen die Männer der Volkspartei. Man ging mit der von ihnen erlernten Taktik zu Werke; man griff zuerst unbedeutende Männer heraus und näherte sich nur allmälig den bedeutendern und den Führern der Partei. Das erste von der Hofpartei erwählte Opfer war ein einfacher Mann, ein londoner Tischlermeister, Colledge . Sein wahres Verbrechen war sein zur Schau getragener Eifer gegen die Papisten und sein naher Umgang mit Shaftesbury, der in seinen Intriguen sich gern der schlichten Bürger bediente, um dadurch Einfluß auf die Massen zu üben. Da dieses Verbrechen nicht zur Sprache kommen durfte, ward ein anderes erfunden: Colledge war mit Schwert und Pistolen (wie die meisten Partisanen der Parteien wahrend jenes stürmischen Parlaments) in Oxford gesehen worden. Man behauptete, er sei in eine Verschwörung verwickelt gewesen, um den König gefangen zu nehmen, und ihn so lange gefangen zu halten, bis er zu den Foderungen der Volkspartei sich verstände. Dies Verbrechen war so unbestimmt und bestimmt, so unwahr und wahr, wie das papistische Complot. Daß die Volkspartei die Lust dazu gehabt, konnte Niemand bezweifeln; aber wie weit diese Lust zur straflichen Absicht gediehen, ließ sich nur durch die Mittel beweisen, deren jene sich bei jenem Complot bedient, durch willfährige Zeugen. Mit einer furchtbaren Ironie und der naiven Frechheit, die aus dem Gefühl der Macht entspringt, suchte die Hofpartei nicht nach neuen Zeugen, welche sich ihr unter dem verworfenen Pöbel einer großen Stadt leicht geboten hatten, sondern sie zog dieselben Zeugen nun in ihre Dienste, welche vorhin ihre Gegner beim papistischen Complot so vortrefflich bedient hatten . Die ganze Rotte von Spionen, Angebern und Zeugen, als sie merkte, daß der Wind sich gewendet, und Macht, Einfluß und Glück jetzt beim Hofe sei, verließ ohne Gewissensscrupel ihre früheren Patrone und bot sich freiwillig den Royalisten dar. Ein Clarendon, ein Ormond hätten sie zurückgewiesen; dieses edlere Schamgefühl war Karl und seinen neuen Günstlingen fremd. Der König fand es überaus witzig, nunmehr seine Feinde mit denselben Waffen zu schlagen, mit denen sie seine Freunde überwunden hatten, und mit triumphirendem Hohne ward den Gegnern geantwortet: »Wie, sind diese Leute nicht gute Zeugen, welche die Existenz des papistischen Complots zur Evidenz gebracht haben, auf deren Zeugniß Lord Stafford und so viele Katholiken hingerichtet sind, Zeugen, die Ihr selbst so lange gefeiert und gerühmt habt als Männer von Wahrhaftigkeit und vom besten Rufe? Ihr habt sie an Eurem Busen genährt, also sind sie auch mit Eurer Verrätherei am besten bekannt. Jetzt haben sie sich eines Bessern besonnen und wollen ihrem Könige und Vaterlande treu dienen. Ihr könnt Euch daher nicht beklagen, wenn man sie nun als Zeugen gegen Euch vorläßt. Thun wir Euch ja nur Das, was Ihr uns gethan.« Die Sheriffs von London fanden die Klage unzulässig, ebenso die große Jury in London. Natürlich, ganz London war Partei. Aber das angebliche Verbrechen war in Oxford begangen. Man stellte daher den Tischler vor eine Jury in Oxford, und ganz Oxford, also auch die Jury, war royalistisch gesinnt, also war es unzweifelhaft, daß sie den Angeklagten schuldig finden werde. Ueberdem nahm man ihm, als er zum Verhör gefühlt wurde, Papiere weg, welche zu seiner Vertheidigung gedient hätten. Beim papistischen Complot hatte man mit manchem Angeklagten so verfahren; also war es auch jetzt recht! Dugdale, Turberville, Haynes und Smith, sämmtlich die verworfensten Schufte, deren falsche Eide so manchen Katholiken an den Galgen gebracht, Zeugen, welche also diese royalistischen Geschworenen und Richter aufs tiefste verachten mußten, zeugten gegen den Tischler, und obwol derselbe sich mit Muth, Klarheit und solchen Argumenten vertheidtgte, welche den Kronanwalt selbst in Verlegenheit brachten, ward er doch nach einer halbstündigen Berathung für schuldig erklärt. Es war eine voraus abgemachte Sache. Das Volk jubelte, wie es bei der Verurtheilung der Katholiken gejubelt hatte. Colledge starb, wie er sich vertheidigt hatte, mit männlicher Festigkeit, seine Unschuld, an der später Niemand gezweifelt hat, betheuernd. Berauscht von diesem Erfolge, griff die Hofpartei kühn weiter. Sie hoffte mit einem Schlage das Hauptquartier der Gegner zu vernichten. Ihr schlauer, unermüdlicher Feldherr, der kühnste Intriguant der Zeit, Shaftesbury selbst ward des Hochverraths angeklagt. An Zeugen fehlte es nicht; außer den oben genannten gegen den Tischler, traten auch andere jüngst aus Irland geworbene gegen ihn auf, und sie bezeugten und beschworen, was der Hof verlangte. Aber Shaftesbury konnte nicht nach Oxford gezogen werden und die Sheriffs von London setzten eine Groß-Jury zusammen, welche an dem berühmten Manne gar keine Schuld finden konnte. So ward die Justiz zum reinen Parteispiele. Gräßlicher waltete die siegende Partei in Schottland. Dort, in dem ganz geknechteten Lande, von den Launen seiner Befehlshaber, von Soldatenwillkür beherrscht, erholte man sich von dem Zwange, welchen das Gesetz in England auferlegte, wenigstens die Form zu beobachten; man fing ein, folterte, spießte, henkte nach Wohlgefallen, man verdrehte die Gesetze nach Gefallen, denn gegen die fanatischen Sektirer schien Alles erlaubt. Grausamkeiten wurden dort begangen, welche, wie wir vorhin schon andeuteten, denen in der französischen Revolution das Gleichgewicht halten, teuflisch raffinirte Grausamkeiten, gegen Kinder wie gegen Erwachsene, gegen Frauen, wie gegen Manner. Oder ist das kein Seitenstück zu Carriers Noyaden, wenn drei unglückliche Weiber, weil sie einen Eid nicht ableisten wollten, der ihrem fanatischen Glauben widerstand, zum Tode vom Soldatengericht verurtheilt werden? Sie sollten ersäuft werden. Die eine, eine bejahrte Matrone, die zweite ein Mädchen von 18, die dritte von nur 13 Jahren! Selbst diesen Henkerrichtern schien es doch absurd, ein 13jähriges Mädchen zu tödten, weil sie dem Covenant nicht entsagen wollte. Man ließ sie laufen. Die andern Beiden wurden an eine der tief ins Land eindringenden Meeresbuchten geschleppt. Während der Ebbe band man sie an Pfähle, die in den feuchten Sand gesteckt wurden Die Matrone ward am tiefsten hineingestellt, damit das 18jährige junge Mädchen vor ihrem eigenen Tode die Todesqualen der Andern sehen sollte. Die Fluth kam an und erstickte das arme Weib. Das junge Mädchen, die den langsamen Tod der Unglücklichen miterlitten, widerstand der Todesangst nicht länger, als nun das Wasser auch zu ihr heranrauschte. Sie schrie: Gott segne den König! Die Zuschauer riefen: Sie hat sich unterworfen. Sie hat dem Covenant entsagt. Man band sie los. Da verlangte der Befehlshaber der Truppen, sie solle die Entsagung unterzeichnen. Sie schauderte, sie wollte sich nicht von ihren Heiligen trennen, sie konnte nicht unterschreiben. Der Major ließ sie ergreifen, in einen Sack stecken, und mit einem Stein ins Wasser werfen. Der Major hieß Winram. Es ist die Pflicht der Geschichte, solche Namen dem Gedächtniß der Nachwelt zu erhalten. Auch quantitativ halten diese Grausamkeiten den Vergleich mit den in Frankreich begangenen aus, denn außer den erschossenen, gespießten und durch den Strang hingerichteten Fanatikern, wurden gegen 2000 in wenigen Jahren verbannt, nur deshalb, weil sie mit den sogenannten Rebellen Umgang gepflogen; oft nur, weil sie die unglücklich Gehetzten eine Nacht in ihrem Stalle schlafen gelassen! Auch gegen Vornehmere wurde die Verfolgung mit Lust betrieben, und es waren nicht die Folterknechte und niedere Beamten allein, die Gewalthaber selbst, ja sogar der Thronfolger, der Herzog von York, wohnten den Torturen bei, wie physikalischen Experimenten, um ihre Kenntniß zu bereichern. Gestützt auf diesen Sieg über den Aufruhr, mit dem vermeinten sichern Hinterhalt in dem sonst gefährlichen Schottland, glaubte König Karl auch in England rascher ans Werk gehen zu können. Er war nicht mehr der König, der über den Parteien stand, er war das Haupt einer Partei. Es ist nicht an uns, die Geschichte seiner Regierung zu schreiben: wie durch Arglist und Künste jeder Art die Volkspartei aus ihrer mächtigsten und gefährlichsten Burg, dem londoner Gemeinderath, verdrängt wurde, wie der Hof den Lord Maire und die Sheriffs zu ernennen wußte, wie diese fortan nur die dem Hofe gefälligen Personen auf die Geschworenenlisten brachten; wie, beim Stande der Parteiwuth somit der Hof gewiß war, daß Jeder, den er anklagen ließ, verurtheilt werden würde. So ward der ehemalige Sheriff, Pilkington, weil er einst vom Herzog von York geäußert: »Erst hat er die Stadt verbrannt, und nun kommt er, um uns Allen die Gurgel abzuschneiden!« verklagt, und zu 100.000 Pf. St. Schadenersatz verurtheilt, eine Geldstrafe, welche, da sie natürlich nicht bezahlt werden konnte, einem lebenslänglichen Gefangniß gleich kam. Zudem war diese enorme Buße den Bestimmungen der Magna Charta durchaus entgegen, daß Geldstrafen nie zu einer Höhe ausgeschrieben werden sollten, welche den gänzlichen Ruin des Verurtheilten nach sich zögen. Ein früherer Maire, Sir Patience Ward, ward zum Pranger wegen falschen Eides – fand die Hofjury heraus – verurtheilt, weil er für Pilkington Zeugniß abgelegt. Wir übergehen den langen, merkwürdigen und scandaleusen Proceß, durch welchen der König der Stadt London ihre Verfassung und das Recht, ihren Magistrat selbst zu wählen, um geringfügiger Ursachen willen, absprechen ließ, und ihre uralten Rechte, ihre Charta , ihr erst später aus Gnade und unter Bedingungen wieder zustellte, welche dem freien Bürgerthum alle Bedeutung raubten. Die Dauer des Richteramts hing damals von der Willkür der Krone ab. Was Wunder, daß die Richter nach ihrem Willen sprachen; zumal da sie sahen, daß keine andere Macht vor ihr mehr bestand. Da London so gestürzt war von seiner Höhe und Freiheit, welcher Schutz blieb den andern Städten und Corporationen! Sie beeilten sich, ihre Charten der Krone zu Füßen zu legen, um sie als Geschenk wieder zurück zu empfangen, ein Geschenk, welches durch bedeutende Opfer erkauft werden mußte. Es ward für den König, der immer Geld brauchte, eine sehr vortheilhafte Speculation. Mit dieser Unterwerfung der Corporationen unter den Willen der Krone war die alte englische Freiheit so gut wie untergraben. Spätere Historiker haben sich gewundert, daß diejenigen Royalisten, welche wol der Krone ihre Macht und ihren Glanz wiedergeben, aber sie durchaus nicht absolut machen wollten, diesen Schritt zuließen und sogar darüber triumphirten, indem danach kein Privilegium mehr fest stand, kein altes Recht, worauf irgend eine Corporation oder eine Familie stolz war, sondern Alles, was bestand, in die Gnade des Königs gelegt war. Aber der Parteigeist war mächtiger geworden auf beiden Seiten als die Vernunft. Es gab keine ruhige Würdigung der Verhältnisse mehr, nur Furcht und Hoffnung; nur ausschweifende Siegesfreude oder der verbissene Schmerz der Besiegten. Was blieb den Patrioten übrig? Jede Hoffnung, auf gesetzmäßigem Wege zu siegen, war verscherzt. Die Aussicht, durch die Intrigue zu wirken, war dahin. Diese Künste waren entdeckt, ihre Hülfsquellen erschöpft; das Volk ließ sich nicht mehr damit täuschen, daß der König hinsichts des Thronfolgers anderer Ansicht werden und sich den Wünschen der Nation fügen werde. Ringsum prallten die Ränke an der geharnischten Gewalt ab. Die Intriguanten durften sich gestehen, daß ihr verwegenes, frevelhaftes Spiel die Sache zu diesem Aeußersten gebracht. Die redlichen Freunde der alten Freiheit mußten sich auch gestehen, daß sie in übertriebenem Eifer zu weit gegangen waren. Beider Schmerz war gleich groß, beider Aussicht gleich trübe. Der Gewalt gegenüber, konnte nur die Gewalt wirken, und nachdem so viele Verschwörungen und Aufstände fingirt waren, was Wunder, daß die in diesen Künsten Eingelernten nunmehr daran dachten, selbst den Schein zu einer Wahrheit zu machen? Es half nichts mehr als Losbrechen. Wir sprechen von dem berühmten Rye-Haus- Complot; dem traurigen Nachspiel des furchtbaren papistischen Complots. Ueber seine Wahrheit sind früher, und neuerdings wieder von englischen Schriftstellern Zweifel erhoben worden, und man hat es, auch im Parteiinteresse, in dieselbe Kategorie mit dem papistischen stellen wollen. Aber die Verhandlungen in den States trials , die Todesbekenntnisse einiger der Hingerichteten, die Memoiren mehrer Personen von Ansehen, welche dabei betheiligt waren, sprechen für seine wirkliche Existenz. Nur hat die siegende Partei die Schuld der Theilnehmer vergrößert, oder vielmehr diejenigen ihr gefährlichen und feindlichen Männer, deren Untergang sie wünschte, durch mehr oder minder sträfliche Künste in das engere sträfliche Complot zu verwickeln gewußt, von dem sie vielleicht entfernt geblieben waren. Ja, ob dieses ganze Complot selbst so sträflich gewesen, wie man annahm, ob es nicht mehr in Absichten und Gedanken, als in Planen und Thaten bestanden, ob es nicht eine loose Schleife gewesen, welche die Anklage erst zu einem Knoten zusammenzog, das ist neuerdings wieder stark in Zweifel gezogen. Unsere Aufgabe ist nicht, das zu enthüllen, worüber alle Aufschlüsse der Gegenwart abgehen und was wir hinnehmen müssen, wie es die bewährtesten Historiker uns aufbewahrt haben. Uns liegt hier nur vorzugsweise der Proceß des ausgezeichneten Mannes vor, welcher von der Gewalt in dies Complot hineingezogen wurde, und über den möglichst vollständige Acten uns hinterlassen sind. Bevor wir aber zu diesen gerichtlichen Ermittelungen schreiten, ist es nöthig, das als Vorgeschichte zu geben, was sich nach glaubwürdigen Historikern und den hinterlassenen Schriften der Zeitgenossen als wahrscheinlicher Zusammenhang herausstellt. Schon im Jahre 1681, kurz vor dem oxforder Parlament, als der König von einer gefährlichen Krankheit befallen wurde, sollen der Herzog von Monmouth, Lord Russell und Lord Grey, auf Antrieb Shaftesbury's dahin übereingekommen sein, daß, falls der König stürbe, man mit den Waffen sich der Thronbesteigung seines katholischen Bruders widersetzen müsse. Der König genas; so ward dieser Vorsatz bei Seite geschoben. Aber dieselben Edelleute sollen sich mit den Grafen Essex und Salisbury später dahin verständigt haben, falls der König das oxforder Parlament auflöse, es fortzusetzen. Sie wollten sogar einige Lords noch nach der königlichen Botschaft im Hause festhalten; als sie aber hörten, daß die Gemeinen, bestürzt und in Unordnung, aufgebrochen seien, mußten sie ihr Vorhaben aufgeben. Nach Shaftesbury's Gefangensetzung und der Einsetzung royalistischer Sheriffs in London fingen diese Parteihäupter an, für ihre eigene Sicherheit zu fürchten. Sie knüpften neue Verbindungen an mit den Bürgern der City, die ihre Gefühle des Unwillens theilten und man sprach von gefährlichen Unternehmungen. Außerdem ward die Gentry und der hohe Adel in den Provinzen bearbeitet. Monmouth soll den Grafen von Maclesfield, Lord Brendon, Sir Gilbert Gerrard und andere Familien in Cheshire gewonnen haben. Lord Russell correspondirte mit Sir William Courteney, Sir Francis Kowes, Sir Francis Drake, der den Westen zum Aufstand zu bewegen versprach. Trenchard, welcher in der Stadt Taunton viel Einfluß hatte, hoffte von dort her dem Unternehmen Hülfe zu verschaffen. Shaftesbury bediente sich eines Geistlichen, Ferguson, eines unermüdlichen Complottirers, um die Verbindungen in der City von London, auf welche die Verbündenen am meisten rechneten, zu erweitern. Es wird behauptet, daß Alle zu einer Zeit dermaßen eifrig waren, loszuschlagen, daß nur Lord Russell, durch seinen Einfluß auf den Herzog von Monmouth, sie zum Warten bewegen konnte. Shaftesbury war darüber außer sich. Dieser alte Intriguant, der alle Stellungen eines einflußreichen Lebens durchgemacht, als Höfling, Minister, Demagog und Agitator, sah seine Quellen erschöpft, er erwartete nur noch von offener Empörung ein Heil. Er drang in seine Verbündeten, keinen Augenblick länger zu zögern. Nachdem sie ihr Geheimniß so Vielen anvertraut, werde ihre eigene Sicherheit gefährdet, wenn sie nicht rasch und kühn darauf losgingen. Zusammenkünfte wurden zu diesem Zwecke in verschiedenen Häusern gehalten, namentlich in dem eines angesehenen Weinkaufmanns der City, Namens Sheppard. Hier geht das historisch Ermittelte in actenmäßig Ermitteltes über. Diese Zusammenkünfte haben stattgefunden. Was dort verhandelt wurde, und welche Personen dahin kamen, weiß man, aber wie weit sie daran Theil nahmen, bleibt zweifelhaft. Man besprach sich über Aufstände, welche in London, Cheshire, Devonshire und Bristol ausbrechen sollten. Plätze, wo man sich vereinigen dürfte, wurden bestimmt. Man besichtigte die Stellungen der Leibgarden des Königs. Monmouth und Sir John Armstrong berichteten darüber, und fanden einen Angriff praktikabel. Man las eine projectirte Proclamation an das Volk, zur Rechtfertigung des Aufstandes vor, und billigte sie. Der Aufstand schien demnach vollkommen vorbereitet, als Trenchard erklärte, der Westen sei noch nicht bereit; man müsse deshalb noch einige Wochen warten. In diesen Aufschub wollte Shaftesbury sich nicht fügen. Immer heftig, obgleich Intriguant, hatte er jetzt alle Fassung verloren; selbst seine gewohnte Klugheit schien ihn zu verlassen. Ohne sittliche Grundsätze, ohne religiöses Vertrauen, selbst ohne Vertrauen auf die Nothwendigkeit und Rechtlichkeit seiner Sache, wollte er das ganze Glück auf eine Karte setzen und das va tout spielen. Die Verbündeten hatten einen schweren, inneren Kampf mit dem krampfhaft wüthenden Manne. Er allein wollte den Aufstand beginnen, nur mit seinen Freunden in der City; er rühmte sich, über 10,000 kecke Burschen zu gebieten, die, wenn er nur den Finger rühre, zusammen stürmten. Russell und Monmouth zitterten, als, nach einem heftigen Kampf zwischen Wuth, Ingrimm und Furcht, die letztere in Shaftesbury siegte und er eines Tages aus seinem Versteck verschwunden war. Aller Hoffnung entsagend, war er nach Holland entflohen und starb bald darauf in Amsterdam, wo er, der ein Königreich umstürzen wollen, in Angst und Sorge für seine eigene Sicherheit die letzten Tage seines vielbewegten, stürmischen Lebens verbrachte. Einen begabteren, schlaueren, rastloseren Agitator hat England in allen seinen Parteienkämpfen bis auf O'Connel nicht wiedergesehen. Aber Shaftesbury hält an innerer Würde, Ehrlichkeit und Rechtlichkeit den Vergleich mit dem irischen Agitator nicht aus. Ihm waren alle Mittel recht, Trug und Gewalt, und in das Ziel, welches er erstrebte, mischten sich unlautere Motive des gekränkten Ehrgefühls und der Rache. O'Connel ist vielleicht noch heftiger als es Shaftesbury war, aber es ist der Ungestüm seiner Natur, es ist eine offene Heftigkeit, welche die Verhältnisse und Menschen wohl berechnet; er übertreibt, aber er täuscht und verleumdet nicht wissentlich; er complottirt, aber unter offenem Himmel, nicht durch falsche Zeugen; er will durch die Gesetze, nicht durch Gewalt zu seinem Ziele kommen, und dieses Ziel schwebt ihm wenigstens in deutlicheren Umrissen vor, als es wahrscheinlich Shaftesbury vor sich sah. Er war der Leiter seiner Partei, auf den man baute und hoffte; aber die Volkspartei konnte ihn nicht achten und nicht lieben, denn sie konnte nicht vergessen, daß, ehe er der Mann des Volkes wurde, er ein verworfener Höfling gewesen. Shaftesbury's Entfernung brachte in die Pläne der Verbündeten eine Stockung. Er war die Seele der kleinen Thätigkeit gewesen, er hatte die Fäden zusammengehalten, aber er war nicht die Seele des großen Unternehmens. Sie fanden sich wieder zueinander. Hier muß vorausgeschickt werden, daß das Folgende zwar in allen Geschichtsbüchern als tatsächlich figurirt, daß aber der neueste Geschichtschreiber, Lord John Russell, Charles Fox Beispiel folgend, auch diese Angaben, wenn zwar nicht absolut leugnet, doch in das Gebiet der fabelhaften Composition verweisen möchte, durch welche einer der mit Angeschuldigten, Lord Howard, nachmals als Zeuge wider seine Verbündeten auftretend, sich zu retten versuchte. Allerdings ist Howards Aussage die Hauptquelle für das Folgende. Ein Rath von Sechsen trat zusammen, der das Ganze leiten sollte. Sie knüpften Verbindungen an mit den Misvergnügten in Schottland; der Graf von Argyle sollte die Covenanter ins Feld führen, 10.000 Pf. St. waren dazu bestimmt, Waffen in Holland für sie aufzukaufen. Desgleichen wurden die Aufstände im Westen, in andern Provinzen und in London organisirt. Diese sechs waren der Herzog von Monmouth, Lord Russell, Lord Esser, Lord Howard, Sir Algernon Sidney und John Hambden, der Enkel des berühmten Parlamentsführers. Alle sechs hatten verschiedene Zwecke und wichen ebenso in ihrem Charakter von einander ab. Monmouth , Karls II. natürlicher Sohn, strebte nach der Krone. Tapfer, ritterlich, galant, beim Volke beliebt, von leichten Sitten und leutseligem Wesen, war er die wohlgeformte Puppe, die man einem kühnen Unternehmen, welches nur durch die Unterstützung des Volkes gelingen konnte, vortragen mochte; aber er war kein Geist und kein Charakter, auf den man in gefährlichen Dingen und Krisen fest bauen konnte. Nicht gemein und unedel, entbehrte er doch der sittlichen Stärke, um die Seele großer Unternehmungen zu sein, oder um auch nur in Widerwärtigkeiten und im Untergange eine Heldengröße zu bewahren. Geschickte Intriguanten hätten ihn als einen guten Figurantenkönig gebrauchen können, es ist aber zweifelhaft, ob die wahren Patrioten wirklich an seine Erhebung auf den Thron dachten, oder ob sie von seiner Regierung das Heil des Landes, eine feste Regierung und feste Verfassung, erwarteten. Algernon Sidney , auch ein ritterlicher Charakter, aber von anderem Metall, durch antike Studien gebildet, ein Freigeist in der That und in Worten, Schriftsteller von Bedeutung in jener Zeit, war, obgleich aus einer alten, mächtigen Feudalfamilie, ein Sohn des Grafen von Leicester, ein entschiedener Republikaner. Er hatte unter Cromwell gedient, und weder in der langen Verbannung, noch, nach der Restauration begnadigt, die »gute alte Sache«, wie sie von der Partei genannt wurde, aufgegeben. Lord Essex soll sich ebenfalls in letzter Zeit zur Republik hingeneigt haben, obgleich einst Minister und Vicekönig von Irland unter Karl II. Lord William Russell war ein treuer Anhänger der alten Verfassung seines Vaterlandes; nur sie wollte er wieder in ihrer Kraft und in ihrem Glanze hergestellt sehen. Der Liebling der Nation, der populairste Mann im Volke, war er von einem durchaus unbescholtenen Charakter und von dem mildesten, freundlichsten Wesen. In seiner Jugend hatte er sich wol von dem frechen, ausgelassenen Hofe des restaurirten Königs zu Schwächen hinreissen lassen, die er später bereute; aber die tiefe Verderbtheit dieses Hofes hatte ihm bald die Augen geöffnet und ihn zur strengeren Sitte, zur Häuslichkeit und zur Volkspartei zurückgeführt. Er ward bald nicht ihr glühendster, aber ihr eifrigster Anhänger. Seine Talente waren nicht hervorragender Art; er war nicht beredt, aber von der stillen, sinnenden Natur, welche das Rechte erkennt und darnach handelt, und, vermöge seines anerkannt rechtlichen Charakters, und als Erbe des reichsten Adelsgeschlechts der Insel, von großem Einfluß auf seine Partei und das Volk. Auch er hatte sich vom Eifer für die gefährdete Religion und die Freiheiten seines Volkes während des Parteikampfes zu weit hinreißen lassen, selbst zu grausamen Aeußerungen, die an Aberwitz grenzen; aber das vergab man ihm, denn wer, im Strome der Parteienwuth, hielt sich damals von ihren Thorheiten frei, und auch die Nachwelt mußte in Allem, was er that, seine redlichen Absichten anerkennen. – Hambden stand ihm in politischen Ansichten zur Seite; hinsichts seines Privatcharakters entwirft Bischof Burnet kein so vortheilhaftes Bild. Lord Howard war der gerade Gegensatz zu Lord William Russell; ein Mann ohne alle Grundsätze in Politik und Sittlichkeit, jeder Partei, zu der Furcht, Hoffnung und Interesse ihn gerade trieb, sich hingebend, ein Diener der Lust und des Augenblickes, aber ein angenehmer Gesellschafter, und, wie Russell schweigsam war, ein allezeit fertiger Redner und Schwätzer. Zu den Verbündeten hatte ihn der Haß gegen den Herzog von York und der Widerwille gegen die Minister des Königs geführt. Wir wiederholen, daß, was über die Verbindung und die Absichten dieser aristokratischen Verschwörer gesagt ist, mehr das Resultat der geschichtlichen Forschungen und Schlüsse als actenmäßiger Ermittelungen ist. Aber außer dieser noch lockern Verbindung der Großen bestand eine andere festere zwischen Misvergnügten von geringerem Stande, die eigentliche Ryehouse-Verschwörung, wiewol auch bezüglich dieser die Grenzen des Strafbaren zwar im Sinne der royalistischen Richter, doch nicht der unparteiisch richtenden Nachwelt festgestellt sind. Ein alter Cromwell'scher Republikaner, der Obrist Rumsey , spielte in diesem Kreise die Hauptrolle. Später war ihm noch eine andere, minder ehrenvolle, zu spielen vorbehalten. Er hatte mit Auszeichnung nicht in England allein gedient. Nach tapfern Kriegsthaten in Portugal war er mit Empfehlungen des berühmten Marschalls von Schomberg an den König nach England zurückgekehrt. Zunächst ihm sah man hier den Capitain Walcot , gleichfalls Officier aus den Zeiten der Republik. Goodenough , Untersheriff von London, war ein ebenso eifriger Parteimann, als der Geistliche Ferguson , Shaftesbury's Unterhändler; der Obrist Rumbold , ebenfalls ein Officier aus den republikanischen Heeren, und ein Mann von außerordentlichem Muth und Geisteskraft. Die Namen der Andern waren West , Tyley , Norton , Ayloffe , Rouse , Hone , Keeling , Halloway , Bourne und Lee , meist Kaufleute, einige Juristen. Von allen diesen Bürgern hatten nur Ferguson und Rumsey Bekanntschaft, oder wie es heißt, Zutritt bei den aristokratischen Führern der Partei. Die Partei gleicht in England den Standesunterschied nicht aus. Es ist gewiß, daß alle diese Männer sich in den herbesten, härtesten und wüthendsten Ausdrücken gegen die Regierung, den König und den katholischen Thronfolger gehen ließen. Erwähnt wurde mehrmals der Gedanke, den König umzubringen, und durch Zeugen ist es ausgesprochen, daß sie auch einen Plan dazu entworfen. Obrist Rumbold hatte durch Verheirathung mit der Witwe eines Mälzers ein Grundstück, das Ryehous genannt, erworben, welches auf dem Wege nach Newmarket lag, wohin der König in jedem Jahre einmal zu dem Wettrennen ging. Es war beschlossen, sagen die Zeugen, bei dieser Gelegenheit Karl aus der Welt zu schaffen. Man wollte, in dem engen Wege, einen Wagen umstürzen lassen. Wahrend der König dadurch gezwungen würde, zu halten, sollten die Verschworenen hinter den Hecken auf ihn und sein Gefolge feuern. Rumbold legte ihnen einen Plan der Gegend vor, um sie zu überzeugen, wie leicht dies ausführbar sei, und wie jeder auf den vielen Nebenwegen und über das Feld entfliehen könne. Doch war, wie sehr der Plan auch zusagte, noch kein fester Beschluß deshalb gefaßt, noch weniger waren die nöthigen Vorbereitungen dazu gemacht. Ein Feuer, welches im Hause, was der König zu Newmarket bewohnte, ausbrach, zwang ihn, den Ort acht Tage früher zu verlassen. So wurde der Plan aufgegeben, und Rumbold, sagen die Zeugen, äußerte den Verbündeten seinen Verdruß, mit dem Bemerken, daß die Ausführung ihres Planes diesmal überaus leicht gewesen wäre, da Karl mit weit geringerem Gefolge als gewöhnlich zurückgekehrt sei. Die Höflinge konnten später nicht genug das wunderbare Walten der Vorsehung preisen. Die Verschwörung ward verrathen. Der Salzhändler und bankrotte Schenkwirth, Keeling von London, hatte sich in einem gewagten Unternehmen, auch im Parteiinteresse, verstrickt und fürchtete die ganze Rache der royalistischen Partei. Er verlor den Muth, und, um sich zu retten, gab er schnell von der ganzen Verschwörung an, was er davon wußte oder zu wissen glaubte. Aber man glaubte ihm nicht! So viel Verschwörungen und Complote (shame plots, Schwindel- und Schandcomplote) waren in den letzten Jahren denuncirt worden, so viel Denuncianten und verworfene Zeugen drängten sich zu den Mächtigen, weil das ein Gewerbe war, was seinen guten Lohn eintrug, daß man diese Menschen mit verdächtigen Augen ansah, und eine betrügerische Absicht bei jedem vermuthete. Keeling, vom Staatssecretair Jenkins abgewiesen, suchte seine Angabe durch eine neue niederträchtige Handlung zu verstärken. Er ließ seinen halb in die Sache eingeweihten Bruder mit dem Untersheriff Goodenough ein Gespräch anknüpfen. Goodenough verrieth sich ohne Arg, und Keeling erschien nun mit seinem Bruder vor dem Staatssecretair. Aber inzwischen hatten die Verschworenen Wind bekommen. Sie verbargen sich. Nur einer, der Instrumentenmacher Barber , wurde ergriffen, und da er, erschreckt, Geständnisse machte, welche mit denen der Gebrüder Keeling ziemlich übereinstimmten, so verfügte man jetzt ernstlichere Nachsuchungen. Der Schreck überkam die Meisten und eine jener traurigen Wandelungen trat ein, wo der Charakter nicht stark genug befunden wird vor den Wechselschlägen des Schicksals. Der edle Muth hatte sich in wildem Trotz ausgegeben, und statt der Seelenstärke war auf dem Grunde die Verzagtheit zurückgeblieben. Die vorhin in tollem Uebermuth sich selbst überboten, überstürzten sich, jetzt Verräther zu werden, um ihr Leben zu retten. Der Advocat West und der Obrist Rumsey überlieferten sich der Obrigkeit als Theilnehmer der Verschwörung, mit der Absicht, als Königszeugen zugelassen zu werden. West bestätigte Alles, was Keeling über den Mordplan ausgesagt, aber das genügte der Regierung nicht; denn Beide wußten nur von Dem, was unter den kleinen Verschwörern vorgegangen war. An denen lag der Krone wenig, sie wollte Zeugnisse, welche die großen Verschwörer verderben sollten. Rumsey verstand sich schwer dazu; sein altes militairisches Ehrgefühl sträubte sich. Endlich verrieth er die Zusammenkünfte bei Sheppard. Dieser ward gefangen gesetzt; die Furcht überkam ihn, er bekannte. Schien doch in der ganzen Nation eine moralische und physische Depravation, eine Erschlaffung nach der Ueberspannung eingetreten, welche kein Heroenthum mehr zuließ. Jetzt wurden Verhaftsbefehle zur Ergreifung der mächtigen Volkshäupter ausgesandt. Monmouth verbarg sich. William Russell, obgleich gewarnt, wollte nicht entfliehen. Er ward in den Tower gesetzt. Lord Grey ward arretirt, fand aber Gelegenheit zu entweichen. Lord Howard ward aus einem Kamine, in den er gekrochen, vorgezogen. Ohne Grundsätze, verwüstet durch ein ausschweifendes Leben und ohne Mittel, dieses Leben fortzusetzen, kostete ihm die Wandlung zum Verräther und Schurken kein Opfer und keine Ueberwindung. In der Hoffnung auf Begnadigung und Belohnung bekannte er, was er von der Verschwörung wußte, oder, was, die ihn fragten, davon wissen wollten. Auf seine Anzeige wurden Lord Essex, Algernon Sidney und Hambden augenblicklich verhaftet, und ebenso der größere Theil der andern Verschworenen. Walcot, Hone und Rouse wurden zuerst vor Gericht gestellt, denn auch jetzt fühlte man sich gedrungen, mit Kleinen anzufangen, um mit mehr Sicherheit zu den Größeren überzugehen. Der Capitain Walcot hatte sich immer als ein Mann von Tapferkeit und Ehrgefühl gezeigt; aber so überkam auch diesen alten Republikaner die Todesfurcht, die Liebe zum Leben, daß er an den Staatssecretair Jenkins schrieb und sich erbot, wenn man ihm Pardon gewähre, gegen die Andern als Zeuge aufzutreten. Bald indeß schämte er sich dieser Niedrigkeit und trat muthig vor Gericht auf. Seine eigene Schrift in Verbindung mit den Aussagen von Rumsen, West Sheppard und dem Brauer Bourne überführten ihn wie seine vorhin genannten Mitgenossen. Sie wurden verurtheilt und erkannten später bei ihrer Hinrichtung ihre Schuldbarkeit an. Nach diesem Bekenntnisse und den Ergebnissen im Verhör war der Plan zum Aufstande ordnungsmäßig entworfen; auch von der Ermordung hatte man öfters gesprochen, und nicht ohne Zustimmung Vieler unter den Verschwörern. Walcot und die Andern wurden einen Tag vor William Russell hingerichtet, als Warnungszeichen und Schreckbild für das Publicum. William Russell, sagten wir, war gewarnt worden, aber wollte nicht entfliehen. Schon war, gleich nach Rumsey's Verrath, eine Wache vor seine Thür gestellt worden, doch hatte er durch eine Hinterpforte seine Flucht leicht ins Werk gesetzt. Aber er erinnerte sich nicht, Rumsey in den Zusammenkünften bei Sheppard gesehen zu haben. Auch hatte er von je an eine tiefe Verachtung gegen den Mann empfunden, und war sich bewußt, daß er ihm wenigstens nichts von Bedeutung vertraut hatte. Im Familienrath wurde beschlossen, daß er nichts von diesen Angaben zu fürchten habe; ja, wenn er fliehe, würde man dies unfehlbar als ein Zeichen seines Schuldbewußtseins auslegen. Dennoch verhehlte er sich selbst nicht das Misliche seiner Lage, und mit völliger Ruhe sagte er zu seinen Freunden: »Ich sehe voraus, daß mein Tod dem der englischen Freiheiten folgen muß. Die Willkürherrschaft wird erst festen Fuß fassen, wenn mein Blut vergossen ist.« Vor den Geheimrath geführt, sagte der König mit Milde zu ihm, daß Niemand wirklich ihm die Absicht zuschreibe, seinem Fürsten nach dem Leben getrachtet zu haben, aber man werfe ihm feindliche Absichten gegen die Regierung vor. Er ward über die geheime Versammlung bei Sheppard befragt. Daß er dort gewesen, gestand er ein, leugnete aber, daß er etwas von der Botschaft wisse, welche Rumsey im Namen Shaftesbury's an die Versammelten ausgerichtet haben wollte. Als er darauf in den Tower geführt wurde, sagte er zu seinem Diener Taunton, es werde ihm seinen Kopf kosten. Er betrachtete sich hier unfehlbar als Candidat des Todes, und beschäftigte sich nur mit religiösen Gedanken. Seine Freunde bewahrten sich als solche. Lord Essex erklärte, er wolle nicht fliehen, weil seine Flucht ausgelegt werden könne, als sei Russell wirklich schuldig. Der Herzog von Monmouth erbot sich gegen ihn, aus seinem Versteck vorzukommen, und sich der Regierung zu überliefern. Russell ließ ihnen sagen: er sähe keinen Vortheil darin, daß seine Freunde mit ihm stürben. Im Verhör vor der Commission leugnete Russell alle Anklagepunkte: den Plan zum Aufstande, zur Ueberrumpelung der Garden, die Botschaft nach Schottland, um dort eine Rebellion zu veranlassen. Nur bei Sheppard sei er eines Abends gewesen, und zwar nur, weil ihn der Herzog von Monmouth dahin geführt. Lord Howard hatte vor seiner Verhaftnahme von dem Complot öffentlich nicht anders gesprochen, als die Höflinge von dem papistischen Complot, er hatte es für eine verächtliche und absurde Fabel erklart, und daß er durchaus nichts wisse, was Lord Russell compromittiren könne. Als er von West's Verrath erfuhr, erbleichte er in Lord Russell's Gegenwart. Howard's Freunde riethen ihm, wenn er sich schuldig glaube oder nicht den Muth habe, dem Gericht zu stehen, möge er entfliehen. Auch dazu schien ihm der Muth gefehlt zu haben. Er versteckte sich und ward, wie angegeben, doch erst nach längerem vergeblichen Nachsuchen, in einem Kamin in seinem Hause entdeckt. Sogleich verrieth er Alles, was er wußte, vielleicht auch, was er sich einbildete. Man sprach auch von einem geheimen Briefe an den König, in welchem alle Einzelschritte der Verschwörung angegeben waren. Der Verräther Howard ward der Hauptzeuge im Proceß, welcher den Männern das Leben kostete, die England seitdem als die Heroen und Märtyrer für seine Freiheit und Verfassung betrachtet. Am 13. Juli 1683 ward Lord Russell vor die Schranken des Gerichts von Old Bailey gestellt. Seine Anklage lautete: daß, nachdem er sich am 2. November des 35sten Regierungsjahres König Karls II. mit andern Verräthern, unbekannt der ernannten Jury, verbunden, mit denselben complottirt und sich verschworen habe zum Tode des Königs, wie auch, daß er zu diesem Zwecke Theil genommen an einer aufrührerischen Versammlung, allwo man beschlossen, eine allgemeine Rebellion anzustiften und anzugreifen und niederzumetzeln die Leibgarden des Königs, als welche Verbrechen von dem Angeschuldigten überlegt und beschlossen worden gegen seine Pflichten und Obliegenheiten und Schwüre als Unterthan des Königs und gegen den Frieden des Reiches. Ein furchtbarer Zwischenfall steigerte die Schrecken der Tragödie, welche hier gespielt wurde. Lord Essex war nicht geflohen, er war verhaftet worden, und hatte sich am selben Morgen, wo Russells Verhör begann, mit dem Rasirmesser die Kehle abgeschnitten. Der Unglückliche war schon seit längerer Zeit Anfällen von Spleen ausgesetzt gewesen. Das Zusammenbrechen aller Hoffnungen hatte ihn moralisch vernichtet und er verlor den Muth, Dem, was noch drohte, die Stirn zu bieten. Gerüchte, daß Essex ermordet worden, wurden zwar vom Volke geglaubt, entbehrten aber jedes äußern und innern Grundes. Dagegen machte der Generalanwalt von der Thatsache selbst einen verwerflichen Gebrauch, indem er Essex Selbstmord den Geschworenen sowol als einen neuen Beweis von der Wirklichkeit des Verbrechens, als auch der Straffälligkeit der vor ihnen stehenden Angeklagten vorhielt. Russell klagte, daß man mit unschicklichem Haß gegen ihn verfahre, daß man ihn in strenger Haft gehalten und die Mittel zu seiner Verteidigung ihm erschwert habe, daß ihm die Anklageacte zu spät vorgelesen worden, daß er sich daher wegen der einzelnen ihm zur Last gelegten Punkte weder gehörig berathen, noch die nöthigen Zeugen citiren können, und bat noch um einen Tag Aufschub. Der Lordoberrichter erklarte, ihm dies nicht bewilligen zu können, übrigens sei er durch die ihm mitgetheilte Information genügend »von der Natur des Verbrechens« unterrichtet, dessen man ihn bezüchtige, und eben desgleichen habe der König befohlen, daß man »Se. Herrlichkeit mit aller Achtung behandele« und die Formen durchaus nicht verletze. Russell erhielt auch nicht einmal die Gunst, um die er bat, daß die Debatten bis auf den Nachmittag verschoben würden. Dagegen ward ihm erlaubt, von einem Privatschreiber Notizen während der Verhandlung aufschreiben zu lassen, welche er zu seiner Vertheidigung benutzen könne. Russell wählte dazu – ein noch nicht dagewesener Fall – seine eigene Gattin, und die hochherzige Frau, die Tochter des Herzogs von Southampton, die wir noch spater kennen lernen werden, saß vor dem Blutgericht als Schreiberin und bereitete die Vertheidigung ihrem Gatten vor! Rumsey war der erste vorgerufene Zeuge. Er sagte aus, daß er in Shaftesbury's Auftrag zu Anfang Octobers oder Ende Novembers 1682 in des Weinhändlers Sheppard Haus gegangen, wo die Vereinigung der Herren, des Herzogs von Monmouth, Lord Russells, Lord Grey's, Sir Thomas Armstrongs und des Master Ferguson statt finde. Er sollte sich erkundigen, wie es mit der Werbung, welche die Herren in Taunton beschlossen, ginge. Man erwiderte ihm, Trenchard habe sein Wort nicht gehalten. Er habe 1000 Mann zu Fuß und 300 Reiter stellen sollen, und zwar in drei bis vier Wochen; habe aber nun erklärt, das sei so schnell nicht möglich, denn die Verschworenen brauchten mehr Zeit, um ihre Familien auf dieses Ereigniß vorzubereiten. Diese Antwort habe ihm Ferguson gegeben; wenn er sich recht entsinne, habe Lord Grey noch einige Bemerkungen dazu gemacht. Er habe sich übrigens nur eine Viertelstunde in Sheppards Hause aufgehalten, und dann seinem Lord Shaftesbury die Antwort gebracht, welcher in Folge davon England verließ. Rumsey wollte sich nicht bestimmt entsinnen, ob er selbst in dieser Versammlung von der Proclamation zum Aufruhr gehört, oder nur aus Fergusons Berichten an Shaftesbury. Dagegen hatte er viel über die Mittel sprechen gehört, wie man die Garden überfallen könne. Er glaube : der Herzog von Monmouth, Lord Grey und Sir Thomas Armstrong hatten sich angeboten, selbst zu recognosciren. Man habe viel im Allgemeinen über den Gegenstand gesprochen. Was den Aufstand selbst anlange, so sei der 19. November zum allgemeinen Losbrechen angesetzt worden. Ihn, Rumsey, habe man bestimmt, mit einer Specialmission Shaftesbury's, nach Bristol aufzubrechen. Befragt, ob Lord Russell in den Plan, die Garden anzugreifen, gewilligt, erklärte Rumsey: Ja, er stimmte in Alles, was vorgeschlagen wurde, und gab auch feierlich seine Beistimmung zum Plan der Revolte. Diese Aussage that Rumsey in Gegenwart des Angeklagten und in dessen Gesicht, wahrend Russell behauptete: nur der Zufall habe ihn an jenem Abende in Sheppards Haus geführt, er habe nichts von einem Plane gehört, die Garden aufzuheben und einen Aufstand ausbrechen zu lassen. Er habe keine Verbindungen in der Stadt Taunton, noch mit Trenchard, und habe während der ganzen allgemeinen Unterhaltung der Gesellschaft an einem Tische gesessen, den Rücken den Andern zugekehrt, und sich nur damit beschäftigt, einen von ihm bei Sheppard bestellten Xereswein (Sherry) zu kosten. Der zweite Zeuge war der Weinhandler Sheppard . An einem Octobertage des vergangenen Jahres hatte Ferguson bei ihm für den Abend ein Zimmer für die obengenannten Lords bestellt, und gewünscht, daß die vornehmen Gäste von keinen Kellnern bedient würden, weshalb er, Sheppard, selbst den Wein holte. Die genannten Herren kamen und der Gegenstand ihres Gespräches war: wie sie die Leibwachen des Königs überfallen könnten, auch daß diese bereits in dieser Absicht von Monmouth, Grey und Armstrong besichtigt worden. Letzterer habe erklärt: es wäre nicht schwer, sie hielten sich nicht wie wirkliche Soldaten. An zwei Abenden waren die Lords bei ihm versammelt. Lord Russell war unter ihnen. Eine Proclamation wurde verlesen, welche die Beschwerden der Nation auseinandersetzte, weshalb ein Aufstand zu rechtfertigen sei. Der Worte erinnerte er sich nicht. Ob Lord Russell zugegen gewesen, als diese Proclamation verlesen ward, konnte Sheppard nicht mit Bestimmtheit sagen, wol aber, daß er zugegen war, als der Angriff der Garden beratschlagt wurde. Russel erklärte nur ein Mal in Shepherds Hause gewesen zu sein; auch Rumsey konnte sich nur mit Bestimmtheit eines Abends dort entsinnen, und Sheppard mußte einräumen, daß er sich irren möge, da acht bis neun Monat seitdem verflossen wären, aber einmal sei er bestimmt dort gewesen, und er glaube, es sei der Abend gewesen, wo der Angriff auf die Garden besprochen worden. Davon, daß dieser Angriff wirklich beschlossen worden, wußte er nichts. Der dritte und eigentliche Hauptzeuge war Lord Howard . Er ließ sich weitläufig aus über die ganze Verbindung zwischen Shaftesbury, Monmouth und Russell, die wir bereits kennen, und aus der hervorgeht, daß Russell sowohl wie Monmouth anfangs entschieden den ausschweifenden Entwürfen Shaftesbury's abgeneigt waren – der Herzog sagte geradezu, er sei ein Narr, – und nichts weniger als daran dachten, ihn und des Landes Schicksal so auf einen Wurf zu setzen. Shaftesbury umgekehrt, verwünschte ihre Vorsichtigkeit, die er Verrätherei nannte, und sagte in seinem Unmuth sogar von Monmouth: »Ich glaube, er steckt mit seinem Vater unter einer Decke; um sich zu retten, verdirbt er uns.« Aber Beide wurden mehr und mehr in die Sache hineingezogen und mußten, nach Shaftesbury's Flucht, weiter gehen, weil sie nicht mehr zurückkonnten, bis das Committee der Sechs festgestellt wurde. Howard sprach von zwei Versammlungen, der einen bei Hambden abgehalten, der andern in Russell's Hause. In der ersten Zusammenkunft wurde festgesetzt, den Aufstand in den Provinzen früher ausbrechen zu lassen, als in der Stadt; besonders auf Monmouths Rath, der es für unmöglich hielt, mit rasch bewaffnetem Volke einexercirten Truppen die Spitze zu bieten; in den Provinzen habe man Zeit, die Zusammengetretenen einzuexerciren, bis die Truppen aus London ankämen. Man bestimmte die Orte, wie viel und welche Waffen ausgetheilt werden sollten, und verständigte sich über den ganzen Operationsplan. In der zweiten wurden die schottischen Angelegenheiten verhandelt. Algernon Sidney erhielt den Auftrag, mit dem Grafen von Argyle und den Misvergnügten dort zu unterhandeln, zu welchem Behuf er einen gewissen Aaron Smith mit Reisegeld dahin sandte. In dieser Sache handelten Alle einstimmig und Russell widersprach nicht. – Diese ganze Aussage Howards beruht auf allgemeinen Wahrnehmungen und Schlüssen, und Russell konnte ihm vorwerfen, daß seine Kunde zum großen Theil von Hörensagen herkomme. »Wo sind denn die Thatsachen, die mich betreffen?« Befragt, was bei diesen Verhandlungen Russell speciell gesagt, oder ob er immer stumm dagesessen? antwortete Howard: »Alle Welt weiß, daß Lord Russell ein Mann von Verstand und richtiger Urtheilskraft ist, aber er ist kein Verschwender im Sprechen. Er ward nicht insbesondere über seine Meinung gefragt; aber ich kann versichern, daß alle Personen, welche die Vereinigung bildeten, ihre Einstimmung gaben.« Russell räumte ein, daß zwei solche Versammlungen der genannten Personen bei Hambden und bei ihm stattgefunden, es habe aber keine bestimmte Absicht zum Grunde gelegen, man habe nur von den Angelegenheiten des Tages gesprochen und von den Dingen im Allgemeinen. Er setzte hinzu: »Lord Howard ist bekanntlich ein Mann von sehr geläufiger Zunge, er spricht sehr gut, und wir waren immer vergnügt, ihm zuzuhören.« Der Mitverschworene und jetzt als Kronzeuge auftretende Advocat West konnte nur von Hörensagen bekunden. Rumsey und Ferguson hatten ihm von dem Aufstande im Westen erzahlt, den Trenchard vorzubereiten habe; Beide aber hätten oft wiederholt: Lord Russell sei der Mann, auf welchen die Verschworenen das meiste Vertrauen setzten wegen seines gemäßigten Charakters und seiner Besonnenheit. – Russell erklärte es für ein verwerfliches Manoeuvre, so unbestimmte Zeugenaussagen vorzubringen, die nichts Anderes bezweckten, als die Jury gegen ihn aufzubringen. Was könne er dafür, wenn Abenteurer seinen Namen misbrauchten? Die Zeugen für Russell, angesehene Männer, Lords und Geistliche, konnten nichts mehr und nichts Anderes bezeugen, als daß sein Charakter ehrenwerth und loyal sei, und daß Lord Howard vor seiner Verhaftung sich entschieden für Lord Russells Unschuld ausgesprochen habe. Howard vertheidigte sich dagegen, daß er das auch noch heut sagen könne, denn er halte ihn für den rechtlichsten Mann von der Welt, der nie eine meuchelmörderische Absicht gegen seines Königs Leben gehabt haben könne, wovon damals allein die Rede gewesen sei. Russells Selbstvertheidigung war nicht bedeutend. Er beschränkte sich darauf, den Geschworenen seine Gefühle zu schildern, wenn er sich unter derselben Anschuldigung begriffen sähe, »mit Verräthern, deren Grundsätze und Thaten er verabscheue«. Er sei immer in reiner und loyaler Gesinnung dem König und der Regierung zugethan gewesen, die er als die beste unter allen möglichen Regierungen betrachte; er bete mit aller Inbrunst, deren ein Christ fähig ist, für die Verlängerung der Tage Seiner Majestät. Stets habe er den Meuchelmord für eine verabscheuungswürdige Handlung gehalten, für die entehrendste und schrecklichste, die in der menschlichen Gesellschaft vorkomme, und nun solle er gerade seine Hände, die bis dahin rein geblieben, mit dem Blute seines Souverains haben beflecken wollen! »Der Meuchelmord eines Fürsten,« rief er, »ist ein Verbrechen, welches nur die Verzweiflung und die Thorheit zugleich ersinnen und ausführen können.« Kürzer und mehr umgehend ließ er sich auf die eigentliche Anschuldigung ein, daß er einen Aufstand erregen wollen: auch ein solcher Vorsatz sei seinen Gewohnheiten und Sitten dermaßen entgegen und mit seinem ganzen Wesen unvereinbar, daß er ihm nie in den Gedanken hätte kommen können. »Und wäre ich auch dazu geneigt gewesen,« sagte er, »hätte doch die ruhige Betrachtung mich bald überzeugt, daß mir im Geiste der Nation weder eine Neigung noch eine Tendenz dazu begegnen werde, und daß heut nicht mehr an der Zeit ist, was ehemals möglich war, daß eine kleine Zahl von Großen das Mittel wäre, ein Königreich zu revolutioniren.« Ueber das Maß von Schuld, welches Lord Russell trifft, sind die Meinungen bis heute getheilt. Er ward, wie wir sehen werden, von einer Jury, zusammengesetzt aus rechtlichen, aber eifrigen Royalisten, verurtheilt. Das will nichts bedeuten. Er wäre von ihnen verurtheilt worden, auch ohne diese Schuld, denn er ward nicht deswegen, weshalb er angeklagt, sondern seiner starren Opposition gegen die Willkürherrschaft wegen verfolgt und gerichtet. Die royalistische Partei verlangte ein großes Opfer für die lange, schwere Unbill, die sie wahrend des papistischen Complots erduldet. Die Köpfe der untergeordneten Personen genügten ihr nicht; sie wollte das Haupt des Lieblings, des populairsten Mannes im Volke. Ueber seine wirkliche Schuld oder Unschuld kann also dieses Verdict eines Parteizwecken huldigenden Gerichtes nichts entscheiden. Aber nach der glorwürdigen Revolution, als das Andenken aller dieser Märtyrer wieder zu Ehren kam, wollte man gern auch jeden Makel von ihrem Namen tilgen. Zur Entscheidung kam es indessen auch da nicht, wie weit sie in eine wirkliche, in die Ryehouseverschwörung, sich eingelassen. Der unbefangenste und klarste Historiker seiner Zeit, Hume, der jede Spur von Phantasie von sich abgestreift hat, sprach ein Urtheil, das uns noch heut, nach Lage der überlieferten Acten, das richtige scheint. Er meint, Rumsey und Sheppard wären sichtlich nur sehr ungern als Zeugen gegen Lord Russell aufgetreten, und, wenn sie gewollt, hätten sie gegen ihn ein weit umständlicheres Zeugniß ablegen können. Dieses innere Widerstreben, in Verbindung damit, daß sie über Gespräche berichteten, die vor acht bis neun Monaten vorgefallen, also dem Gedächtniß entschwunden waren, mache ihr Zeugniß bedenklich. Nach Hume wäre im Ganzen außer Zweifel gesetzt: daß ein Volksaufstand berathen und von Russell nicht gebilligt worden; daß ein Angriff auf die Garden wol berathen, aber nicht vollkommen beschlossen worden; endlich daß ein persönlicher Angriff und Meuchelmord gegen den König weder von ihm gebilligt noch zur Sprache gekommen. Bei genauer Betrachtung der Verteidigungsrede Lord Russells spricht sehr viel für diese Ansicht. Nur gegen den angeschuldigten Mordgedanken vertheidigt er sich mit Entrüstung, die andern Anschuldigungen umgeht er, oder berührt sie nur in einer geschraubten Sprache. Rumsey war ein Schurke, ein Verräther wie Howard; aber Sheppard war dies nicht. Wir sehen ihn mit innerer Scheu seine Stimme gegen den verehrten großen Mann erheben; er nimmt gern zurück, was er nur kann. Er wird nicht mehr ausgesagt haben, als wozu ihn sein Eid zwang. Daß jene Ansicht Hume's auch von der durch Lord Grey in seiner » Secret History « ausgesprochenen unterstützt wird, ist noch kein Beweis dagegen, wie Lord John Russell in seiner entgegengesetzten Darstellung meint, wiewol es unzweifelhaft ist, daß Lord Grey ein Schurke war, im Privat- wie im öffentlichen Leben, wovon Monmouths trauriges Ende einen sprechenden Beweis liefert. Aber daß die Ansicht eines Unwürdigen und Verräthers, der übrigens nur von ihm selbst Erlebtes berichtet, mit den anderweitigen Ermittelungen übereinstimmt, ist an und für sich kein Grund, an deren Richtigkeit zu zweifeln, wenn auch dieser Verräther die geheime Geschichte auf Befehl des Monarchen geschrieben, der ihm für seinen Verrath (an Monmouth) das Leben schenkte. Fox möchte ebenfalls die ganze Ryehouseverschwörung in Zweifel ziehen; aber der große Redner und geniale Parteiführer konnte als Historiker die letztere Eigenschaft nicht verleugnen und Hume nicht aus dem Felde schlagen. Lord John Russell übt außerdem die Pflicht der Pietät; wer mag es ihm verdenken, wenn er in einer zweifelhaften Sache die Schuld vom Andenken seines berühmten Ahnherrn ganz entfernen will. Nach seinem Urtheil beschränkt sich die Thatsache darauf: »daß es damals in den höheren und in den niedrigern Classen eine große Anzahl Mißvergnügter gab; daß dieses Mißvergnügen Beratschlagungen hervorrief über den Zustand der Nation und die Ausführbarkeit eines Widerstandes Seitens der Führer der Volkspartei, und endlich unter gewissen Männern ohne Vermögen und Grundsätze ein wildes Geschwätz (a wild talk) über Maßregeln, den König und den Herzog gefangen zu nehmen; daß aber niemals ein bestimmt ausgebildeter Plan vorhanden war, weder den König zu ermorden, noch das Land zur Empörung aufzurufen, außer in den Köpfen Rumsey's, Wests, und in denen des Lord Howard und Lord Grey selbst.« The life of William Lord Russell. By Lord John Russell. 3 Ed. London,1820. II. p. 148. Er führt als Zeugen für sich die Aeußerung seines unglücklichen Ahnherrn selbst in seiner Vertheidigungsrede auf, der anerkennend, daß im Geiste der (durch die vorigen Bürgerkriege ermüdeten) Nation weder eine Neigung noch eine Tendenz zum Volksaufstande, daß eine Revolution also damals außer der Zeit gewesen, daß wenige Große allein nicht mehr wie ehemals ein großes Reich revolutioniren können; daß, selbst wo der bewaffnete Widerstand gegen die unerträgliche Willkürherrschaft gerechtfertigt erscheine, die erste moralische Pflicht der Führer die Vorsicht und Klugheit sei, nämlich die genaue Abwägung ihrer Mittel und des Widerstandes, den sie zu gewärtigen hätten, daß Der also zum Verbrecher werde, der eine blutige Revolution anfange, ohne die Zuversicht, sie glücklich durchzuführen, weil er das Leben von Tausenden aufs Spiel setze und den schlimmen Zustand, den er verbessern möchte, noch schlimmer machen müsse. Daß also bei William Russells bekanntem, vorsichtigem, humanem Charakter eine solche Absicht, bei solcher Kenntniß der Dinge unmöglich ihm beigemessen werden könne. Endlich führt er als Zeugen für seine Ansicht die Worte der tugendhaften Witwe William Lord Russells an, welche bei dem spätern unglücklichen Aufstande des Herzogs von Monmouth in tiefer Betrübniß an einen geistlichen Freund schrieb: »Dieses letzte wüste Wagestück, lieber Doctor, halte ich für einen ganz neuen Entwurf, der nicht die geringste Verbindung hat mit irgend einem früheren Plane, wenn damals wirklich einer existirt hat, und davon bin ich überzeugt, es war nicht so (mein Gatte hat es mir bekannt), es war nicht mehr als Geschwätz (talk). Und kann Geschwätz denn nicht so weit gehen, daß man, wenn man nach einem Mittel sucht, um vermeintliche Uebel zu heilen, man auch erwägt, wie das Mittel eingerichtet werden soll? Aber, wie ich sagte, wenn auch dieses letzte Wagestück ganz etwas Neues ist, würde doch der Verdacht, der auf meinem Herrn ruhte, sehr groß sein, und manche andere Umstände noch, das muß ich bekennen, würden seine Lage jetzt sehr schwer machen. So daß, da das Herz ein trügerisch Ding ist, und man sich auch irren kann, wenn man das Rechte will (want of true sight in the directive faculty), Gott allein weiß, was daraus gefolgt wäre. Was die Gebrechlichkeit des Willens anlangt, da hätte ich die geringste Furcht gehabt; denn er hatte eine so feste, gerechte und gute Seele, er konnte sich nicht abdrehen (warp) von den Grundsätzen, die ebenso waren, wenn er nicht etwa misleitet wurde von seinem Verstande, aber nur von seinem eigenen, nicht von Anderer ihrem. Denn ich darf wol sagen, wo er recht sah, ließ er sich auf nichts Wichtiges ein nur auf das Urtheil eines Andern. Sein eigenes Urtheil, das weiß ich, hätte ihn nie dahin gebracht, gut von diesen letzten Vorfällen zu denken, deshalb würde er sich höchst wahrscheinlich frei davon erhalten haben. Aber mit Schrecken denk' ich daran, wie sein schönes Herz, wenn er noch lebte, oft verwundet worden wäre von der Zeit an, wo er das Leben verließ, bis auf dies. Aber auf der andern Seite, da ich des Vertrauens bin, daß ich einen genügenden Grund habe, zu glauben, daß er die Gnade gefunden, auf welche er mit der festesten Ueberzeugung gestorben ist, so ist auch eigentlich kein Grund da, meinen Verlust zu betrauern, wenn die Seele, die ich so geliebt, in der Seligkeit lebt und in Ewigkeit leben wird. Ich weiß wohl, daß ich mich an diesen Gedanken allein halten sollte; aber Fleisch und Blut sind in diesem Zwischenzustande solche Sclaven der Sinne, die Erinnerung, wie ich gelebt habe, und wie (so denk' ich wenigstens) ich in der zukünftigen Zeit leben werde, das überwiegt so und schwächt meine christlichsten Entschlüsse, daß ich die Rolle nicht spielen kann, welche die bloße Philosophie – wovon Sie mir so viele Beispiele anführten- – so Manche glücklich spielen ließ, nämlich glücklich und zufrieden zu erscheinen. Ich glaube wirklich, sie waren nicht so heiter und zufrieden wie ich; aber sie gaben sich den Anschein,« Auch diesen rührenden und charakteristischen Brief einer ausgezeichneten Frau verdanken wir der Mittheilung Lord John Russell's aus den Russell'schen Familienpapieren, in dem vorhin angeführten Werke (II, S. 171 u. 172). Er entwirft ein ebenso sprechendes Bild von dem Charakter des Hingerichteten, als von seiner hochherzigen Witwe. In der Uebersetzung bin ich, so viel als möglich, der eigenthümlichen Ausdrucksweise der Schreiberin gefolgt. Dieses Zeugniß einer tugendhaften und wahrhaftigen Gattin in Ehren, so bekundet es doch nur ihren eigenen Glauben an die Tugend und den gesunden Sinn ihres Gatten. Er hatte, vielleicht noch in der Stunde vor seinem Tode, zu ihr gesagt, daß die Verschwörungsgeschichte ein leeres Geschwätz gewesen. Möglich, daß er es selbst geglaubt, denn gegenüber der gehässigen Anschuldigung gegen ihn, war es nur ein Geschwätz. Aber wie weit er in äußeren Handlungen dieses Geschwätz unterstützt hatte, ob er nur still zugehört, oder durch sein Schweigen es gebilligt, darüber hatte sich Russell weder gegen die Gattin, noch auch eigentlich vor Gericht ausgelassen. Schweigen bei hochverräterischen Plänen, darum zu wissen und sie nicht angeben, stempelt das – allerdings traurige, demoralisirende, die Humanität schändende, aber zur Zeit noch in der Welt, welche ihre Gesetze nach den römischen Kaisergesetzen umwandelte, gültige – Gesetz zur straffälligen Theilnahme am Hochverrat. Was mehr vor einer Partei-Jury, die ihn verurtheilen wollte! Allerdings sind die Anführungen der Zeugen meist vaguer Art; nur Lord Howard gab einen Zusammenhang dieses verlorenen Gewebes, wie er ihn sich gebildet; aber durch alle diese Zeugen wurden doch Hochverrätherische Verabredungen, Vorbereitungen zum Aufruhr, bekundet, es ward bekundet, daß Lord Russell sie mit angehört und an dem geheimen Orte, wo die Verschwörer sich versammelt, daß er nicht widersprochen, von Einigen sogar, daß er eingewilligt habe. Wenn hiernach schon, vorausgesetzt, daß die Zeugen an sich selbst gültig waren, von deutschen Gerichten auf eine außerordentliche Strafe erkannt werden durfte, wie sollte nicht eine englische Jury, welche nur nach ihrer moralischen Ueberzeugung zu sprechen hatte, ihn schuldig finden, umsomehr als er von ihrer Ueberzeugung, auch ohne diese bekundeten Thatsachen, durch Das, was sie sonst von ihm wußten, es war. Es waren lange Monate vergangen seit jenen Zusammenkünften in Sheppard's Hause und bei Russell und Hambden, Und vor diesen waren auch Wochen und Monate verflossen, seit Russell und Monmouth mit dem ungestümen Shaftesbury verhandelt hatten über die Frage: Rebellion oder Nichtrebellion? Wie viel Wandelungen konnten in den langen Zwischenräumen in dem Gemüthe Lord Russells vorgegangen sein! Der Gedanke macht vor Gericht noch nicht das Werbrechen, aber der ausgesprochene Gedanke kann dazu werden. Der Moment des Aussprechens, der diese furchtbaren äußeren Folgen hat, mag aber im Sinne des Individuums selbst am allerwenigsten strafbar sein. Es ist möglich, daß die Zunge weiter geht als der Gedanke, und daß umgekehrt der Gedanke, wo er vor dem innern Gericht zum Verbrechen wird, sich tief verschließt. Daß Lord Russell seine Gattin versicherte, es sei nicht mehr als ein Geschwätz gewesen, mag seine Richtigkeit haben, er mag gerade damals, als er behorcht und belauscht wurde, am wenigsten mit sich einig gewesen sein, ob er es zum Aeußersten kommen lassen solle. Möglich auch, daß gerade damals eine innere Stimme ihn davon abgerathen; daß er eben nur da war, um mit zu berathen und mit zu hören, wo nichts beschlossen wurde. Daß aber sein Gewissen ihm eine Schuld auch in diesem Punkte (wenn das Schuld war!) vorwarf, das scheint seine Verteidigungsrede zu verrathen, die nur die Anschuldigung der Mordabsicht mit entschiedener Entrüstung abweist, gegen die andern Anschuldigungen aber mit Verstandesargumenten ficht, welche ein so reiner und edler Charakter in dieser Lage, wenn er sich ganz schuldlos gewußt, verschmäht hätte; darauf deutete auch sein Gefühl, daß er dem Tode geweiht sei, als er in den Tower gebracht wurde. Und wenn hinwiederum seine letzten Gespräche vor dem Tode, wie Bischof Burnet sie mittheilt, ihn auch davon freisprechen, so mag ein Sterbender mit Russells Bewußtsein seine Freiheit von der Schuld in diesem erhabenen Momente in ganz andern Betrachtungen gesucht haben. Jedenfalls kommt das nach dem Tode abgelegte Zeugniß eines Geistlichen, in seinen Memoiren niedergeschrieben, ebensowenig in rechtlichen Betracht, als die rührende Aussage einer tiefbetrübten Gattin in Briefen an ihre Freunde. Nach Russells Verteidigungsrede spielte der Sergeant Jefferies (furchtbaren Andenkens wegen seiner nach Monmouths Aufstande begangenen Grausamkeiten), noch einmal auf Lord Esser Tod an und rief: »Wäre er seiner Schuld sich nicht bewußt gewesen, würde er selbst seinem Leben kein unzeitiges Ende gesetzt haben, um der öffentlichen Gerechtigkeit zu entgehen.« Wie aber auch der Thatbestand seines Verbrechens, oder seine moralische Schuld beschaffen gewesen, so fanden doch formelle Unregelmäßigkeiten bei seinem Processe statt, welche Lord Russell selbst, wiewol vergeblich, rügte, die aber von der Nachwelt vollkommen gewürdigt sind, und in Folge deren, bei der Revision des Processes unter König Wilhelm und Maria eine Parlamentsacte durchging des Inhalts: »Daß William Lord Russell durch einen unrechten und ungesetzlichen Spruch der Geschworenen, nachdem sein gerechter Widerspruch gegen diese Geschworenen, als nicht freie Grundbesitzer, nicht angenommen, und durch eine parteiische und ungerechte Auslegung der Gesetze, wider besseres Recht überführt, verurtheilt und hingerichtet worden wegen Hochverrath.« Bei Capitalverbrechen sollten nach einer Acte unter Heinrich V. nur freie Grundbesitzer als Geschworene sitzen, die 40 Schillinge Abgabe zahlten. Die Kronjuristen argumentirten, daß diese Bestimmung durch eine Acte unter der Königin Maria aufgehoben worden. Aber diese Acte bezieht sich auf ganz andere Bestimmungen und läßt die Proceßordnung ganz unberührt. Jene erste Acte existirt daher noch, und Lord Russell ward von einer ungesetzlichen Jury gerichtet. Ungleich wichtiger waren die Verstöße gegen das Gesetz selbst. Die Gesetze über den Hochverrath, aus alter Zeit herstammend, sind in England die mildesten, welche man sich denken kann. Erst durch die allmälige Auslegung der Kronjuristen haben sie an Strenge zugenommen, und Lord John Russell bemerkt, daß das gegenwartig noch in England geltende Recht in Bezug auf Hochverrath ein Gesetz sei, welches die Richter gemacht und nicht die Gesetzgebung. In den Statuten Eduard III. lautet es: Hochverrath soll Das heißen, wenn ein Mann trachtet oder beabsichtigt den Tod unseres Herrn des Königs, oder: wenn ein Mann Krieg erhebt gegen unsern Herrn, den König, in seinem Reiche. Ein Statut, unter der Königin Maria gegeben, aber bestimmte: daß dieses Verbrechen durch das übereinstimmende Zeugniß zweier Zeugen über eine offene Handlung , die zu der Absicht geschehen, bewiesen werden müsse. In neueren Zeiten gab es aber mancherlei andere Arten von Hochverrath, welche sich nicht unter jene beiden durch die Statuten Eduards bestimmten Kategorien, den Mord des Königs und die Kriegserhebung, bringen ließen. Zum Beispiel konnte sich Jemand in die Verschwörung zu einer Rebellion einlassen, er konnte zu dem Zwecke mit fremden Mächten eine Correspondenz führen, er konnte dazu Waffen anschaffen und Geld vorstrecken, und dennoch beging er dadurch, insofern nicht Rebellion oder Krieg erfolgte, nach den Statuten Eduards keinen Hochverrath. Um sich über diese Lücke in den Gesetzen zu helfen, erfanden die Juristen, statt ein neues, positives Gesetz zu veranlassen, eine Auslegung, wonach sie einen Jeden, der sich in dieser oder anderer Art nach neuern Begriffen des Hochverraths schuldig machte, unter die erste Kategorie jener Statuten brachten, nämlich, daß er dem Könige nach dem Leben getrachtet. Wer sich also in eine Verschwörung einläßt, um den König gefangen zu nehmen, oder ihn zu einem lästigen Zugeständniß zu zwingen, trachtet ihm nach dem Leben, denn die Gräber der Könige sind nahe an ihren Kerkern (lehrte wenigstens die englische Geschichte). Wer ihn absetzen will, trachtet ihm nach dem Leben, denn Entthronung ist bürgerlicher Tod. Auch trachtet ihm danach, wer ihn nöthigen will, die Regierungsmaßregeln zu hindern, oder böse Rathgeber zu entfernen, weil, wenn man dazu offene Gewalt anwendet, dies nicht ohne augenscheinliche Gefahr für sein Leben geschehen kann. Somit wurde Jeder, der sich einer untergeordneten Handlung, die als Hochverrath ausgelegt werden konnte, schuldig gemacht, in der Regel durch die Anklage als Einer, der dem Könige nach dem Leben getrachtet, aufgeführt. Wie viel Königsmörder rief auf diese Weise die Justiz ins Leben, lediglich um ein verhältnißmäßig geringeres Verbrechen nicht ungestraft zu lassen. Inzwischen war nun ein wirklicher Königsmord vorgefallen, und denken läßt sich, daß man nach Karl I. Hinrichtung es für unschicklich hielt, Vergehungen, welche dagegen leichterer Art waren, noch ferner in diese Kategorie zu bringen. Wenigstens ging bald nach der Restauration, unter Karl II. ein Gesetz durch, nach welchem schon die Berathschlagungen oder der Versuch einer Rebellion während Karls Regierung als Hochverrath erklärt wurde. Dieses Gesetz hätte nun am besten auf den vorliegenden Fall gepaßt; aber das Gesetz bestimmte zugleich, daß die Verfolgung wegen dieses Hochverrathes innerhalb sechs Monaten nach der Begehung des Verbrechens stattfinden müsse. In sechs Monaten war es verjährt. Was Rumsey und Sheppard gegen Russell bekundeten, war ein Vorfall, welcher vor länger als sechs Monaten (das Zusammentreffen im Weinhause) sich ereignet. Lord Howards Geschichte lief freilich bis zur Gegenwart aus, aber er war (wenn ein gültiger!) doch nur ein Zeuge, und nach dem unveränderten Statut der Königin Maria bedurfte es zum Beweis des Hochverraths zweier Zeugen. Nach diesem jüngsten Gesetz konnte also Lord Russell nicht gerichtet werden. Aber die Kronjuristen hatten unter dieser Regierung überhaupt nicht viel Notiz von jenem Gesetze genommen; die ältere Praxis, den Königsmord in jeden Hochverrathsproceß zu mischen, war ihnen bequemer gewesen und ließ sich sowol gegen die alten Republikaner als gegen die papistischen Verschwörer so gut in Anwendung bringen. Als das Volk, royalistisch entflammt nach der Restauration, die verhaßt gewordenen Republikaner, als es später, gegen die Papisten entbrannt, auch diese gerichtet sehen wollte, ließ es sich mit Vergnügen jene Interpretation der Gesetze gefallen. Es hatte ein so furchtbares Ansehen, wenn die verhaßten Verbrecher zugleich des Königsmordes angeklagt wurden! Warum nun nicht auch Lord Russell? Er ward angeklagt, nach dem alten Statute König Eduards, dem Könige nach dem Leben getrachtet zu haben und als Beweis dafür wurde die Verschwörung, um eine Rebellion anzustiften, vorgebracht. Was den Zusammenhang noch deutlicher, die Absicht gefährlicher machte, war das Unternehmen, des Königs Leibgarden anzugreifen. Das jüngste Gesetz der Restauration blieb ganz außer Spiel, und das alte Statut erwähnte nichts von einer Verjährung. Nichtsdestoweniger blieb das Statut der Königin Maria bestehen, welches das übereinstimmende Zeugniß zweier Zeugen über eine offene Handlung erfoderte. Aber auch diese Bestimmung hatten die Kronjuristen längst zu Misgunsten der Verklagten ausgelegt . Sie hatten erklärt, es sei hinreichend, wenn beide Zeugen nur irgend eine offene Handlung, die Hochverrath sei, bekundeten, wenn gleich diese Handlungen nicht ein und dieselbe waren. Umsoweniger aber hatte dieser Einwand des jetzt Angeklagten Gewicht, als im Proceß gegen Lord Stafford dieselbe Praxis beobachtet war. Beide Zeugen gegen denselben bekundeten verschiedene Handlungen, von denen die eine in Frankreich, die andere in England vorgefallen war, beide indeß zu demselben Zwecke. Aber nichtsdestoweniger bleibt so viel gewiß, daß Lord Russell keine offene Handlung begangen, welche ausgelegt werden konnte als ein Trachten nach des Königs Leben, und die Berathung oder Verschwörung um einen Krieg zu veranlassen, war, selbst wenn erwiesen, nach den Ausdrücken des Statutes König Eduards, kein Hochverrath. Der Angeklagte machte in seiner Vertheidigung auf alle diese Unregelmäßigkeiten aufmerksam, und verlangte, daß diese Rechtsfragen durch seine Rechtsanwälte erörtert würden. Nach den damals bestehenden Gesetzen konnte ihm dieser Beistand und Rath aber nur dann gewährt werden, wenn er sich hinsichts der Thatsachen für schuldig erklärte. Der Lordoberrichter, welcher den ausgezeichneten Mann sonst mit Schonung behandelte, mußte ihm dieses Gesuch abschlagen. Schon aber daß man ihm zur Vertheidigung die Einsicht und den Gebrauch seiner Papiere gestattete, welche dem unglücklichen Colledge abgenommen wurden, galt für eine außerordentliche Gunst des Richters, weshalb derselbe bald darauf abgesetzt wurde! Am 14. Juli 1683, also am folgenden Tage, ward der Lord abermals vor die Schranken geführt, um das Schuldig der Jury, welches sie ohne lange Berathung einbrachte, und den Spruch des Gerichtes anzuhören. Das Urtheil in aller seiner abschreckenden Form sprach ein ehemaliger Kampfgenosse Lord Russells, Sir George Treby, aus, der lange Jahre hindurch mit ihm im Parlament gesessen, und mit ihm einer der eifrigsten Verfolger des papistischen Complots gewesen war! Der König verwandelte das Urtheil nachher, für den Strang das Beil, mit Weglassung der schmachvollen Zuthaten und Folgen. Wie wir im vorigen Falle sahen, hatte Lord Russell bei der Verurteilung Lord Staffords dem Könige dieses Recht, die Strafe zu mildern, bestreiten wollen. Karl sagte jetzt mit einem kalten und grausamen Hohn: »Lord Russell wird doch nun einsehen, daß ich wirklich dieses Vorrecht besitze, welches er mir bei Lord Staffords Fall abstreiten wollte!« Hume hat diesen Zug in seine Geschichte, nach dem Vorbericht Anderer, aufgenommen. Lord John Russell glaubt ihn bezweifeln zu dürfen, weil Burnet und andere Zeitgenossen ihn nicht erwähnen. Als loyaler Mann hofft er, daß diese Worte die Erfindung des Parteigeistes und nicht aus dem Munde eines Königs von England gekommen seien. Mit Karl II. Charakter lassen sie sich wohl vereinen, wenn gleich er später in Bezug auf Russells Schicksal einiges menschliche Schicklichkeitsgefühl zeigte. Viele Versuche, den Verurtheilten zu retten, wurden gemacht. Sein Vater, der Graf von Bedford, bot der ersten Maitresse des Königs, der Herzogin von Portsmouth, nach Einigen 50,000. nach Anderen 100,000 Pf. St., wenn sie ihm Begnadigung verschaffe. Der König soll erwidert haben: er wolle weder sein eigenes, noch seiner Unterthanen Blut so billigen Preises verkaufen. Aus Monmouths Tagebuch geht hervor, daß derselbe (nachdem er aus seinem Versteck hervorgekommen und sich dem Könige überliefert), mit seinem Vater über Russell gesprochen. Karl soll geäußert haben, er hätte ihn gern geschont, aber, um nicht mit seinem Bruder ganz zu zerfallen, sei er genöthigt gewesen, in seine Hinrichtung zu willigen. Als Monmouth ihm die Grausamkeit zu Gemüth führte, mit welcher man gegen den edlen Mann verführe, bat ihn der König, nicht mehr davon zu sprechen. Lord Dartmouth stellte dem Könige vor: wenn er Russell verzeihe, würde er sich eine große und zahlreiche Familie auf ewig verpflichten, dagegen, wenn er ihm das Leben nähme, würde das nie vergessen werden. Noch lebe Russells Vater, und auf die ganze Familie werde die Hinrichtung keinen andern Einfluß üben, als sie zur Rache wecken. Dann sei er doch auch Southamptons Tochter und ihren Kindern einige Rücksicht schuldig. Der König soll geantwortet haben: »Das ist Alles wahr, aber es ist eben so wahr, daß, wenn ich ihm nicht sein Leben nehme, er bald meines fodern wird.« Seine Freunde und seine Familie drangen so ungestüm in den Verurtheilten, daß er sich zu einem Schritte bewegen ließ, den man nach seiner bisherigen Handlungsweise kaum erwarten durfte. Vor Allem mag es der tiefe Schmerz seiner Gattin gewesen sein, welche den stolzen, festen Mann dazu bewog, zwei Bittschreiben, eines an den König, das andere an den Herzog von York zu richten. »Wenn darin etwas Schwäche lag,« sagt John Russell, »um Gnade zu bitten, so war es doch nichts Entwürdigendes für seinen ehrenwerthen Charakter.« Der Brief an den König lautete: »An des Königs Erlauchte Majestät.« »Die demüthige Petition William Russells: zeigt allerdemüthigst: Daß der Bittsteller sich noch einmal vor Euer Majestät Füßen niederwirft und mit aller Unterwürfigkeit Dero Gnade und Verzeihung anfleht, noch immer bekennend, daß er nie den geringsten Gedanken genährt gegen Euer Majestät Leben, noch irgend eine Absicht, die Regierung zu ändern: sondern demüthig und kummervoll bekennt, daß er dabei gewesen bei jenen Versammlungen, von denen er überzeugt ist, daß sie ungesetzlich waren und Euer Majestät mit Recht erzürnten; aber von seiner Unwissenheit und Unaufmerksamkeit betrogen, hielt er sich nicht davon fern, wie er gesollt hätte, worüber er aufrichtig und von ganzem Herzen betrübt ist; und deshalb demüthigst Euer Majestät bittet, daß ihm vergönnt werde, in irgend einem Theile der Welt zu leben, den Euer Majestät bestimmen möge, und daß er sich nie und in keiner Art mehr in die Angelegenheiten Englands mischen wolle, außer wenn und wie Euer Majestät darüber bestimmen wollten.« »Möge es daher Euer Majestät gefallen, Dero königliche Gunst und Gnade auf Dero Bittsteller auszudehnen, wodurch er auf immer sich gedrungen fühlen wird, für Eure Majestät zu beten und sein Leben Dero Dienste zu weihen. William Russell.« Der Brief an den Herzog von York wurde von Lady Russell selbst an die Herzogin übergeben; er lautete: »Möge Eure Hoheit gnädig dies anhören! Die Opposition, in welcher ich gegen Euer Hoheit Interessen aufgetreten bin, war eine solche, daß ich kaum mir getraue als Bittsteller vor Ihnen zu erscheinen, wenn auch nur um mein Leben zu retten. Sir, Gott weiß, was ich that, entsprang nicht aus irgend einem persönlichen bösen Willen oder Haß gegen Eure Königliche Hoheit, sondern allein, weil ich der Meinung war, daß es der beste Weg sei, um die durch das Gesetz eingeführte Religion zu bewahren; wenn ich darin im Irrthum war, so handelte ich doch aufrichtig und ohne alle böse Zwecke. Und was meine verwerflichen Absichten gegen Dero Person anlangt, so hoffe ich, Eure Königliche Hoheit wird so gerecht sein gegen mich, nicht zu denken, daß ich eines so schlechten Gedankens fähig war. Aber ich bin jetzt entschlossen und verpflichte mich dazu getreulich, daß, wenn es dem Könige gefällt, mich zu begnadigen, und wenn Eure Königliche Hoheit sich für mich verwenden will, so will ich mich in keiner Art mehr einlassen, auch nicht in die geringste Opposition gegen Eure Königliche Hoheit, sondern will bereitwilligst entschlossen sein, in irgend einem Theile der Welt zu leben, den Seine Majestät mir vorschreiben, und will nie unterlassen, in meinen täglichen Gebeten mitzubeten für Sr. Majestät Erhaltung und Ehre und Euer Königlichen Hoheit Glück; und ich will mich gänzlich von allen Angelegenheiten, die England betreffen, losmachen, außer wenn Sr. Majestät Befehle mich rufen, dem Vaterlande zu dienen, und dann will ich niemals fehlen, so weit meine Kräfte reichen. Und wenn Eure Königliche Hoheit so gnädig sein wollen, so wird es, da es mehr ist, als ich eigentlich vernünftiger Weise erwarten kann, den allertiefsten Eindruck auf mich hervorbringen; denn keine Todesfurcht kann so auf mich wirken, als eine so große Verbindlichkeit es thun muß, wenn es Euer Königlichen Hoheit gefällt, mir zu verzeihen. Euer Königlichen Hoheit demüthigster und gehorsamster Diener Newgate, Juli 16. 1683. William Russell.« Zum Bischof Burnet sagte er, als er diesen Brief zusammenfaltete, den er nur auf die dringendsten Bitten seiner Gattin geschrieben: »Das wird gedruckt und als meine Unterwerfung in den Straßen verkauft werden, wenn ich gehängt bin.« Hume erwähnt dieser Briefe nicht; auch wir wünschten, sie nicht erwähnen zu müssen. Rührender ist der Brief des alten Grafen von Bedford, Russells Vater, er schildert nur seine Vatergefühle, und sagt, »er, sein Weib und seine Kinder würden sich glücklicher dünken bei Wasser und Brot zu darben, als solchen theuren Sohn und um ein so schändliches Verbrechen, als Hochverrath gegen den besten Fürsten (!) zu verlieren.« Aus den Papieren der Familie Russell geht hervor, daß Freunde von nah und fern, auch aus der Umgebung des Königs, Alles thaten, die Familie zu den äußersten Schritten zu bewegen, um ihn zu retten. Seine beiden geistlichen Freunde, Dr. Burnet und Dr. Tillotson hofften, Russell dahin zu bringen, einen seiner politischen Grundsäatze für Unrecht zu erklären; aber es war ein Grundsatz, dem er sein politisches Leben geweiht hatte. Er konnte und wollte nicht, auch um sein Leben nicht, erklären, daß der Widerstand des Unterthanen gegen seinen König, der vom Rechte abweicht, unrecht sei. Schon glaubten beide berühmte Geistliche, vom Standpunkt der Religion aus, ihn bekehrt zu haben, schon war der König durch Lord Halifax davon unterrichtet und schien, wenn nicht erweicht, doch sehr zufrieden, daß ein Mann, wie Lord Russell, einen Grundsatz abschwören wolle, welcher seinem Königshause so viel schwere Kämpfe, so viel Blut gekostet, und der seinem Bruder den Thron kosten sollte. Aber Russell war zu nichts mehr zu bewegen, als einer schriftlichen Erklärung, die er für seine Hinrichtung aufgesetzt und die so lautete: »Was mich betrifft, so kann ich nicht leugnen, daß ich der Meinung war, daß eine freie Nation, wie diese, ihre Religion und ihre Freiheiten vertheidigen dürfe, wenn dieselben angegriffen oder ihr entrissen wären, wenn gleich unter dem Vorwande und der Färbung (colour) des Gesetzes. Aber einige ausgezeichnete und würdige Geistliche, welche aus christlicher Liebe mich oft besuchten, und die ich sehr ehre und schätze, haben mir wichtige Gründe vorgelegt, um mich zu überreden, daß Treue und Geduld die wahren Wege sind, um die Religion zu erhalten, und daß es der Sinn des Evangeliums ist, lieber Verfolgung zu dulden, als Widerstand zu leisten. Aber, wenn ich darin gesündigt habe, so hoffe ich, Gott wird es mir nicht zur Last legen, da er weiß, es war nur eine Sünde der Unwissenheit.« Diese Erklärung genügte natürlicher Weise zu dem Zwecke nicht. Aber zu mehr konnte Russell sich nicht entschließen. Er könne nicht lügen, und wenn er mehr sage, lüge er; übrigens habe er jetzt, in der ernsten Zeit vor seinem Tode, nicht Lust, politische Fragen zu erörtern; seine Kenntniß der Gesetze und der englischen Verfassung seien nun einmal verschieden von der der beiden Geistlichen. – Russells Ansicht hat den Sieg davon getragen, und sein festes Beharren bei derselben in einem so feierlichen Augenblicke und wo ein Abweichen davon vielleicht sein Leben gerettet hätte, löscht den Flecken wieder aus, den jene Briefe auf sein Andenken zurückgelassen haben könnten. Karl war unerbittlich; sein Bruder, der Herzog, war es wo möglich in noch höherem Grade. Beide ließen die Briefe ohne Antwort. Russell sollte einst, ein anderer Brutus, im Parteieifer gesagt haben: wenn sein eigener Vater dem Könige gerathen, die Ausschließungsbill des Herzogs zu verwerfen, so werde er der Erste sein, der auf eine parlamentarische Anklage gegen ihn dringe. Im Angedenken an seine äußerste Heftigkeit, wurden, in Karls Sinne, seine Popularität, seine Menschlichkeit, seine Gerechtigkeit, ja alle seine Tugenden zu eben so viel Verbrechen gegen ihn, sagt Hume. Da die Wuth der Volkspartei es dem Könige unmöglich gemacht, ohne dringende Gefahr für seine Krone, so vielen Katholiken zu vergeben, von denen er fest glaubte, daß sie unschuldig seien, ja die seine treuesten und loyalsten Anhänger waren, so meinte er vermuthlich, daß die Partei, welche ihn zu dieser Grausamkeit gezwungen, nun vernünftiger Weise nicht erwarten könne, daß er ihretwillen von dem Begnadigungsrechte Gebrauch mache. Hume erwähnt des Versuches, den Russells Gattin gemacht, sich dem Könige zu Füßen zu werfen und unter Thränen, und sich berufend auf die Loyalität ihres Vaters, des Herzogs von Southampton, um Begnadigung für ihren verführten Ehegatten zu flehen. Der König hörte sie ruhig an, und wandte sich dann schnell ab, ohne ein Wort zu erwiedern. In John Russells Buche finden wir nur einen Brief der Lady Ranelaugh, in welchem sie der Lady Russell diesen Versuch zu machen, dringend anräth. Lord Cavendish, Russells bester Freund, bot ihm an, Kleider mit ihm zu tauschen, damit er entfliehen könnte. Russell lehnte es ab, um den Freund nicht in Gefahr zu bringen, und weil man seine Flucht doch als ein Eingeständniß seiner Schuld auslegen könnte. Wir haben die genaueste Auskunft über Russells letzte Tage. Der Dr. Burnet, nachmals Bischof, sein Seelsorger und Freund, war täglich bei ihm, und hat fast jede Bemerkung des Unglücklichen aufgezeichnet, dergestalt, daß wir hier derniers moments d'un condamné, nicht aus der Dichtung, sondern aus der vollsten Wahrheit geschöpft, besitzen. Aber welches Verurtheilten! Eines ausgezeichneten Mannes, der für sein Vaterland den Tod litt, und mit einer Ruhe, christlichen Ergebung und Festigkeit, wie sie in der Geschichte kaum ein zweites Mal vorgekommen; wenigstens fehlen uns die Berichte über ähnliche Fälle. Russells Benehmen ist so erhebender und beruhigender Art, daß es als Volksschrift bekannt gemacht zu werden verdiente. Wir glauben gegen unsere Leser nicht zu verstoßen, wenn wir davon mehr mittheilen, als die Relation eines Criminalfalles erfodert; erhebt sich doch der gegenwärtige durch seine historische Bedeutung weit über das Niveau derselben, warum nicht auch das Recht ihm einräumen, welches er in seiner humanioren Bedeutung in Anspruch nimmt. Burnet mußte schon am Tage nach der Hinrichtung sein Tagebuch dem Geheimrathe, dem der König vorsaß, vorlesen, um sich wegen einer Beschuldigung zu rechtfertigen. Die Züge, die Gespräche, die er jeden Abend aufnotirt, waren von so ergreifender Art, daß der Herzog von York in die äußerste Wuth gerieth, und meinte, der Geistliche habe den Hochverräther in straflicher Absicht zu einem Märtyrer erhoben; er sah in der Wahrheit eine neue Verschwörung. Jacob sah sein ganzes Leben hindurch die Wahrheit für eine Verschwörung an und fiel, das Opfer seiner Verblendung. – Seltsam! dieser selbe Burnet, welcher nicht genug den passiven Gehorsam als eine christliche Cardinaltugend des Unterthanen gegen seinen König anempfehlen und seinem unglücklichen Freund den Widerstand gegen einen ungesetzlich handelnden König als eine Sünde gegen die christliche Religion predigen konnte, verfiel wenige Jahre nachher in dieselbe Sünde. Auch er hielt die Tyrannei nicht mehr aus, er floh aus England, und kehrte erst mit Wilhem von Oranien, dem Befreier, zurück. Die Angriffe gegen die Religion zu dulden, war ihm christliche Tugend, aber sie hielt nicht Stich vor den Angriffen gegen die Kirche, deren Prälat er war. Eine volle Woche verstrich zwischen dem Tage seiner Verurtheilung und seiner Hinrichtung. »Vielleicht war nie eine Periode in dem Leben eines Mannes, sagt John Russell, in welcher so viele Ergebung beim Anblick des annahenden Todes mit einer so eifrigen Betrachtung aller Gegenstände verbunden war, welche zu Anderer Glück beitragen konnte.« Vom Augenblicke an, wo er den Tower betrat, wußte er, was seiner warte; seine ganze Beschäftigung ging also auf die Vorbereitung zum Tode. Weil er voraussah, daß bei seiner Hinrichtung viel Geräusch sein, er also verhindert sein werde, seine Gesinnungen und Ansichten vor dem Volke auszusprechen, beschäftigte er sich, ein letztes Bekenntniß seiner Gesinnungen, Grundsätze und seines Lebens aufzusetzen, welches er als Testament für das Volk zurücklassen wollte. Es ist erhalten und drückt den ganzen frommen, ergebenen und festen Sinn des Mannes in rührender, aber würdiger Sprache aus. So oft er allein war, schrieb er daran, und versagte sich sogar zuweilen deshalb die Gesellschaft seiner geliebten Gattin; er arbeitete so sorgfältig, daß er oft um einzelner Ausdrücke willen sich mit Burnet berieth. Mit völliger Ruhe sprach er über seinen Tod; er danke Gott, daß er eigentlich nie vor dem Gedanken daran erschreckt gewesen. Was den Schmerz anlange, so betrachte er ihn nicht mit so viel Furcht als das Ausziehen eines Zahnes. Den Muth im Gefechte halte er nicht für etwas Besonderes; es sei etwas ganz Verschiedenes, als Christ mit kaltem Blute zu sterben. Dieser Muth komme aus dem innern Frieden des Gewissens und der Zuversicht auf Gottes Barmherzigkeit. Die Krankheit seines Sohnes, einige Wochen vor seiner Gefangensetzung, sei ihm weit mehr zu Herzen gegangen, und habe ihm mehr Unruhe und Besorgniß gemacht. Auch erinnerte er sich, daß er vor Kurzem an einer Kolik gelitten, die dermaßen seine Geister niedergedrückt, daß er mit Schrecken dachte, wie wenig er da Mannes gewesen, um dem Tode ins Auge zu sehen. Jetzt sei er gesund, ruhig und klar, und nur der Abschied von seinen Lieben und der kurze Schmerz stehe ihm bevor. Uebrigens habe er ja den besten Theil seines Lebens hinter sich, denn von drei Theilen habe er die zwei ersten vollbracht und könne kaum denken, daß der drittletzte so angenehm sein werde, als jene es gewesen. Zu seiner Gattin sagte er, er sei bereit, die Welt und auch sie zu verlassen. Und doch gingen ihm die Augen über, wenn er zu Dritten von ihr sprach. Er versicherte, Gott habe es besonders gnädig mit ihm gemeint, indem er ihm ein solches Weib gegeben, welche durch hohe Geburt, große Glücksgüter, großen Verstand, tiefes religiöses Gefühl und besondere Liebe zu ihm ausgezeichnet sei. Ihr Betragen, jetzt in seinen Nöthen, übertreffe aber Alles. Sein größter Trost sei es, seine Kinder in solcher Mutter Händen zurückzulassen, die ihm versprochen, um der Kinder Wohl wie für ihr eigenes zu sorgen. Nur einmal wünschte er, sie möchte es doch aufgeben, an jeden Busch zu klopfen, um ihn zu retten. Dann aber meinte er, es werde ihr noch nachher ein Trost sein, sich sagen zu können, daß sie nichts versäumt habe. Nicht genug konnte er seine Freude ausdrücken über die Großartigkeit ihres Geistes und versicherte, das Schwerste, was ihm noch bevorstehe, sei von ihr zu scheiden. Aber wenn sie nur erst sehe, daß es unmöglich sei, ihn zu retten, werde die elastische Kraft ihrer Seele bald zurückkehren. Reich, in Fülle des Wohlbehagens, und mit noch größern Erwartungen als Erbe seines Vaters, hatte er verschwenderisch gelebt, aber er hatte die Beruhigung, daß er nichts zu bösen Zwecken ausgegeben. Er war ein Wohlthater der Armen gewesen, und hatte den Entschluß, wenn er einst seinen Vater beerben werde, nicht größer zu leben, als vorher, aber noch mehr Gutes zu thun. Ueber Alles, was er in den letzten Jahren gethan und ausgegeben, könne er vor Gott, vor sich und Jedermann Rechenschaft ablegen, ohne zu erröthen. Er vergab allen seinen Feinden, nur konnte er mit seinen Gewissensscrupeln nicht fertig werden, daß er eine tiefe Verachtung, ja einen Widerwillen gegen Lord Howard nicht zu bemeistern im Stande sei. Er wolle für ihn beten, ihm Gutes thun, aber verachten müsse er ihn doch. Nicht allein um deswillen, weil er sein Verräther geworden, sondern weil er von früh an gegen ihn, wie gegen Rumsey, ein geheimes Grauen empfunden. Man habe Howards Charakter zwar schon früher gekannt, aber es sei jetzt um so viel besser, denn jetzt könne er Niemand mehr betrügen. Lord Essex hatte Howard bei ihm eingeführt. Als Russell ihn eintreten sah, fragte er Essex: »Was haben wir mit dem Schuft zu thun?« Ein ander Mal sagte er zu demselben Freunde: »Wenn Du mich betrügst, wird Jedermann Dich verdammen, nicht mich; aber wenn Lord Howard uns betrügt, wird Jedermann uns verdammen.« Wenn er sich über seine Richter zu beklagen hätte, so war es, sagt Russell, um deswillen, daß sie auf seine Entlastungszeugen nicht geachtet, welche Howards Unglaubwürdigkeit dargethan hatten. Als er seines Freundes Cavendish Vorschlag, Kleider mit ihm zu tauschen, abgelehnt, sagte er, er sei sehr froh darüber, nicht entflohen zu sein, denn er könne nicht ohne Weib, Kinder und Freunde leben. Froh aber sei er, daß Jemand – er meinte Lord Grey – sich durch die Flucht gerettet, weil dieser Jemand nicht so gelebt, um wie er ruhig sterben zu können. Lord Essex bedauerte er, als den würdigsten, gerechtesten, reinsten Charakter, der für das öffentliche Wohl tiefer als irgend Jemand gefühlt. Seinen Selbstmord schrieb er der Reue zu, daß Essex es gewesen, welcher den Verräther Howard bei ihm eingeführt. Die äußerste Milde und freundliche Rücksicht zeigte er gegen alle Personen, auch denen er sonst hatte zürnen müssen. Der Sheriff Rich, welcher mit ihm im Haufe der Gemeinen für die Ausschließungsbill votirt, hatte die Volkssache verlassen und war zur königlichen Partei übergegangen. Als er mit dem andern Sheriff ins Gefängniß trat, um Russell den Hinrichtungsbefehl zu zeigen, schwebte ihm die scherzhafte Bemerkung auf den Lippen: sie würden wol nun nicht mehr bei einander sitzen, um gegen den papistischen Thronfolger zu votiren. Er unterdrückte es, weil ihm die Stunde zu ernst zu solchem Scherze vorkam, vielleicht auch, um Rich nicht in Verlegenheit zu setzen. Beim Mittagstisch unterhielt er sich gewöhnlich mit der größten Unbefangenheit über den Stand der politischen Dinge in Europa. Er war hier Derselbe, der er immer gewesen. Am Tage vor seiner Enthauptung empfing er das Abendmahl, zugleich mit seinem Diener, aus den Händen des Dechanten von Canterbury, des Dr. Tillotson, Dr. Burnet hielt ihm darauf zwei Predigten, an demselben Vormittage. Er sagte dem Geistlichen, zu der großen freudigen Seligkeit, von der er gepredigt, könne er sich nicht stimmen, aber in ein vollkommenes Aufgehen in den Willen Gottes und zu einer vollkommenen Heiterkeit des Gemüthes. Hambden, den er sehr schätzte, hatte ihm Barters Todesgedanken ubersandt, welche damals gerade herausgekommen waren. Sie erbauten ihn sehr. Aber die vielen Wolken, welche über seinem Vaterlande schwebten, warfen doch Schatten in seine Heiterkeit. Aber er drückte die Hoffnung aus, die in Erfüllung gegangen ist, daß sein Tod seinem Vaterland von größerem Nutzen sein werde, als sein Leben es gewesen. Nach Tische unterzeichnete er die Abschrift seiner Todesrede und sandte sie in die Druckerei. Er empfing einige seiner Freunde und nahm von seinen Kindern Abschied. Die Rührung übermannte ihn nicht so, um nicht Mann zu bleiben. Der Abendtisch war aufgetragen. »Bleibe bei mir,« sprach er zu seiner Gattin, »laß uns unsere letzte irdische Mahlzeit zusammen einnehmen.« Er sprach mit ihr lebhaft und liebevoll über verschiedene Gegenstände, besonders über seine zwei Töchter. Mit Freimüthigkeit und Geist erinnerte er an das Benehmen und die Reden mehrer Männer, die ihrem Tode entgegengesehen. Als ein Zettel Lady Russell überbracht wurde, der ein neues Project enthielt, wie er noch zu retten wäre, so machte er sich in einer Weise darüber lustig, daß alle Anwesende, die selbst kaum ihren Kummer fassen konnten, darüber erstaunt waren. Sie konnten es nicht begreifen, wie sein von Natur so zartfühlendes Herz dem Eindrucke ihres Schmerzes widerstehen könne. Er hatte an dem Tage Nasenbluten gehabt. »Ich will heute nicht zur Ader lassen, um es abzulenken, sagte er. Das wird Morgen geschehen.« – Es regnete sehr heftig an dem Abende. Er sagte: »Wenn es morgen auch so regnet, wird es Vielen das Schauspiel verderben.« Lady Russell wollte gehen. Er ergriff ihre Hand und sprach: »Dies Fleisch, was du jetzt drückst, wird in wenigen Stunden kalt sein.« Um zehn Uhr verließ sie ihn. Er küßte sie vier oder fünfmal, aber sie beherrschte ihren Schmerz und vermehrte den seinigen nicht durch einen herzzerreißenden Anblick ihrer Leiden. So schieden sie, nicht mit Seufzern und Thränen, sondern mit feierlichem Schweigen. Ihr Schmerz war zu groß, um durch laute Aeußerung sich zu lösen oder zu lindern. »Jetzt ist die Bitterkeit des Todes vorüber!« sagte er, als sie nun fort war und ließ sich abermals mit Burnet in ein langes Gespräch ein, welch ein Segen ein solches Weib für ihn gewesen. Lange verweilte er dabei, ihre Seelengröße zu rühmen, und malte sich die Qualen und innern Kämpfe, wenn sie, im Uebermaß des kleinen Schmerzes, etwas Erniedrigendes von ihm erbeten, wenn sie ihn aufgefodert hatte, um sich zu retten, die Rolle eines Angebers, eines Lord Howard zu spielen. Noch einmal betheuerte er Burnet, daß er nichts wisse, was den Frieden der Nation stören könne, und daß Alles, was er wisse, lose Gespräche gewesen, Embryonen, die niemals zur Gestaltung gekommen. Er schloß, indem er wieder von sich und seiner eigenen Lage sprach, und welchen großen Wechsel der Dinge der Tod hervorbringe. Seine Phantasie schien erweckt. Er malte die wunderbaren Scenen, die sich vor seiner Seele eröffnen würden. Er verglich sich mit einem Blindgeborenen, von dessen Augen plötzlich die Nebel sänken. »Wie nun, rief er aus, wenn das Erste, was der Blinde sähe, die aufgehende Sonne wäre!« Am Morgen um 4 Uhr, wo er geweckt zu werden bestellt hatte, fand ihn sein Diener im festesten, gesundesten Schlafe. Er fragte, wie spät es sei, und drehte sich noch einmal zum Schlafen um, während der Diener seine Kleider zurecht legte. Burnet, der eintrat, mußte ihn von Neuem wecken: »Wie, Mylord, Sie schlafen?« – »Ja, Doctor, ich habe recht fest geschlafen, seit ein Uhr.« Er bat den Geistlichen, zu seiner Frau zu gehen und sie zu versichern, daß er sehr wohl sei, sie möge in Liebe seiner gedenken, wie er für sie beten wolle. Dann zog er sich mit derselben Sorgfalt wie gewöhnlich an. Die Zeit bis zur Abfahrt verstrich in Gebeten, die er theils allein, theils mit Dr. Burnet und Dr. Tillotson verrichtete. Jenem trug er verschiedene Bestellungen an seine Verwandten auf; einen derselben ließ er besonders dringend ermahnen, keine Rache zu nehmen. Als er Burnet sagte, er wolle vom Schaffot aus einige Worte an das Volk richten, es vor den Gefahren der Sclaverei sowohl als des Papismus zu warnen, bat ihn dieser, es zu unterlassen, da man es ihm als Rache auslegen könne. Er lächelte und versprach es. Indem er seine Uhr aufzog, die er Burnet als Andenken versprach, sagte er: »Jetzt habe ich mit der Zeit abgeschlossen und habe es nur noch mit der Ewigkeit zu thun.« Als die Sheriffs ihn abriefen, traf er unten an der Treppe seinen liebsten Freund, Lord Cavendish. Er ermahnte ihn dringend, sich mehr zur Religion zu halten; er wisse nicht, welcher Trost und welche Stütze sie ihm in seinen Nöthen sei. Tillotson und Burnet saßen bei ihm in der Kutsche. Er sah sich ruhig nach Bekannten um. Einige, die ihn kannten, starrten ihn an und nahmen doch nicht die Hüte ab. »Sie freuen sich wohl,« sagte er, »aber das rührt mich nicht so als die stillen Thränen, die ich in manchem Auge sehe.« – Er sang für sich eine Weise. Als Burnet ihn fragte, was er singe, antwortete er, es sei der 119. Psalm; aber er werde bald besser singen. Das Schaffot war in den Lincolns-Inn-Fields errichtet, ziemlich entfernt von seinem Gefängniß. Man wollte, indem man Russell langsam durch so viele Straßen führte, der widersätzigen Stadt ein wirkungsreiches Schauspiel bereiten. So ergeht es deinem Lieblinge; was kannst du noch hoffen? Als Russell bei einer Wendung der Kutsche sein Haus sah, stahl sich eine Thräne aus seinem Auge. Beim Anblick des Platzes von Lincolns- Inn-Fields sagte er: »Hier war es, wo ich manche Jugendsünde beging; Gott macht denselben Platz jetzt zum Ort meiner Bestrafung.« Es regnete stark. Russell wunderte sich, daß trotz dem so viel Menschen in den Straßen waren. Er bat seine Begleiter, den Hut aufzusetzen, sie möchten sich erkälten. Auf dem Schaffot sprach er: »Gentlemen! Ich erwartete, daß hier viel Lärm sein würde, und man mich nicht verstehen dürfte. Ich liebte nie viel zu reden, am wenigsten jetzt. Deshalb habe ich auf diesem Papiere Alles niedergeschrieben, was mir geeignet schien zu hinterlassen. Gott weiß, wie weit ich von jeder Absicht entfernt war, sowol gegen die Person des Königs als davon, die Regierung zu ändern.« Er fragte dann, ob es wahr sei, daß Capitain Walcot gestern auf dem Schaffot etwas davon geäußert, daß er, Russell, um das Complot wisse. Als man ihn versichert, daß dies nicht der Fall sei, wiederholte er: »Vor Gottes Thron bekenne ich noch einmal, daß ich nichts von einem Complo weiß, weder gegen des Königs Leben, noch gegen die Regierung. Jetzt habe ich mit der Welt abgeschlossen und gehe in eine bessere. Ich vergebe Jedermann von Herzen, und danke Gott, daß ich in Friede mit allen Menschen sterbe. Ich wünsche, daß alle Protestanten einer den andern lieben mögen und durch ihre Feindseligkeiten unter sich dem Papismus nicht den Weg bahnen. Ich bitte Gott, ihnen zu vergeben und die protestantische Religion unter ihnen zu erhalten, damit sie blühen möge, so lange Sonne und Mond scheinen. Jetzt bin ich bereiter zum Tode, als ich es je war. Der Dechant Tillotson betete für ihn. Russell gab ihm seinen Ring, an Burnet die versprochene Uhr. Beiden trug er Grüße auf. Noch in diesem letzten Moment verrieth er seine große Herzensgüte durch einen freundlichen Gruß, welchen er insbesondere an den Kaplan der Bedford'schen Familie übersandte. Dieser Mann war ein eifriger Anhänger der Doctrin von dem unbedingten Gehorsam und der Ungesetzlichkeit des Widerstandes gegen die Obrigkeit, unter welchem Vorwand es auch sei. Sie hatten oft deshalb gestritten. Russell wollte ihm zeigen, daß er ihm nicht zürne. Nachdem er niedergekniet und drei Minuten gebetet, zog er sich selbst Rock und Weste aus, löste das Halstuch und setzte sich eine Mütze auf, welche er in seiner Tasche mitgebracht. Als er vor dem Blocke niederknieen wollte, rief Jemand: »Platz! der Herzog von Albemarle will sehen.« Es bildete sich im Volk eine Gasse für den vornehmen Zuschauer. Russell sah ihn ernst an, ohne eine Veränderung seiner Miene. Burnet hatte ihm gerathen, wenn er seinen Kopf auf den Block gelegt, keine Bewegung mehr zu machen, auch dem Henker kein Zeichen zu geben. Er hob zwar noch seine Hand, aber es war ebensowenig ein Zittern zu bemerken, als vorhin irgend eine Veränderung in seinem Gesichte. Der Scharfrichter berührte leise den Nacken mit der Schärfe des Beils, um die Richtung zu treffen. Russell schien es nicht zu bemerken. Beim zweiten Schlage war der Kopf vom Rumpfe getrennt. William Lord Russell endete auf dem Schaffot am 21. Juli 1683 im 44sten Jahre seines Alters. Sein Urenkel, Lord John Russell, setzt ihm in seiner Lebensgeschichte folgendes würdige Denkmal: »Wenige Männer haben sich mehr um ihr Vaterland verdient gemacht. Nicht durch glänzende Talente ausgezeichnet, war er ein Mann von gesundem Verstande, und ließ sich nie durch Sophisterei oder die Sucht nach Neuem verführen, Recht mit Unrecht zu verwechseln, Sklaverei mit Pflichtgefühl, oder der Macht die Huldigung zu gewahren, welche nur dem Verdienste gebührt. Er war ein warmer Freund, nicht allein der Freiheit im Allgemeinen, sondern der englischen Freiheit; ein entschiedener Feind nicht allein der Uebergriffe der königlichen Macht, sondern auch stürmischer Neuerungen. Er war ein guter Sohn, ein guter Ehemann und ein guter Vater und vereinigte gleich Andern, die wir in unsern Tagen kennen lernten, Milde und häusliche Tugenden mit dem Ernste und der Strenge politischer Grundsätze. Sein reiner Charakter war so anerkannt und vorleuchtend, daß er ihm die Gewalt über die Gemüther verschaffte, welche in der Regel nur von dem wahren Genius ausgeübt wird. Und obgleich wir Engländer nicht viel Grund haben, stolz zu sein auf die Regierung Karl II., so müssen wir es doch anerkennen als ein Zeichen von moralisch tüchtigem Sinne, daß unsere Vorväter mit Achtung und Vertrauen den Kampf eines rechtlichen Mannes gegen die allgemeine Verderbtheit verfolgten, wo ihm Staatsmänner von ebenso anerkannter und leuchtender Fähigkeit gegenüber standen. Es ist befriedigend, zu finden, daß selbst auf der Scala der Popularität Beredtsamkeit und Witz von gesundem Verstande und Rechtlichkeit überwogen werden.« Selbst die Schriftsteller, welche später auf Jacob II. Anweisung gegen die Ryehouse-Verschwörer schreiben mußten, wagten die Reinheit seines Charakters nicht anzutasten, und Bischof Sprat, der sich zu einer solchen Schrift hergegeben, mußte sich nach der Revolution überzeugt erklären, daß Russell's große Rechtlichkeit und Abscheu gegen jede Falschheit über allen Verdacht erhaben sei. In seiner Religion war er ein milder und toleranter Christ. Seine Erbitterung gegen die römischen Katholiken überschritt freilich das zu rechtfertigende Maß, aber sie war nur politischer Natur. Diese Erbitterung riß ihn hin bis zur Leichtgläubigkeit, zu einer uns unbegreiflichen Leichtgläubigkeit. Noch in seiner Todesrede drückte er seinen vollständigen Glauben an das papistische Complot aus. »Seltsam!« ruft John Russell aus, »so absurd diese Geschichte ist, so fühlen wir doch mehr Achtung vor Denen, welche in den Wahn verfielen, als vor Denen, welche sich davon frei hielten.« Wenn je das Andenken eines unschuldig Hingerichteten geehrt und Alles geschehen ist, um die Blutschuld zu sühnen, so war es mit William Russell der Fall. Und wie schnell erfolgte diese Ehrenrettung! Schon gegen seine Hinterlassenen wagte der König nicht mit der Strenge zu verfahren, die das grausame Gesetz der civilisirten Länder gegen die Erben von Hochverräthern gestattet. Er ließ William Russell's Güter seinen natürlichen Erben, die unglückliche Gattin dadurch zu der schweren Pflicht der Danksagung gegen den Mörder ihres Mannes verpflichtend. An Zeichen und Worten der Theilnahme und des Trostes für die Dulderin fehlte es nicht; die Menschenfurcht übte diesmal kein Recht über die Humanität. Der Prinz von Oranien ließ durch seinen Gesandten Dyckvelt der Witwe sein tiefstes Beileid und seine größte Bewunderung für ihren dahingegangenen Gatten versichern, und Alles ihr anbieten, was in seinen Kräften stehe, ihre Lage zu erleichtern. Hatte doch König Karl's eigener Gesandte am holländischen Hofe bei Russell's Tode ausgerufen: »Der König hat Eines Mannes Leben genommen, aber er hat dadurch ein Tausend, oder Tausende verloren!« Wie diese edle Frau den Schmerz ertrug, erwähnten wir schon früher. Es haben sich mehre Briefe von ihrer Hand aus dieser Zeit erhalten, welche von ihrer Geistesstärke und ihrem tiefen Gefühl zugleich Zeugniß ablegen. Obgleich sie den Schmerz um den geliebten Gatten nie verwand, versäumte sie doch nichts, was zum Wohl und der Erziehung ihrer Kinder dienen konnte, noch was der Würde ihrer Stellung, als Witwe Russell's, entsprach. Nach Wilhelm von Oraniens Thronbesteigung wurde Russell's Proceß revidirt. In der eingebrachten Bill hieß es, daß es auf Antrag des Grafen von Bedford und der Lady Russell geschehe. Diese Worte wurden auf einstimmigen Ruf des Parlaments gestrichen; denn es sei Sache der ganzen Nation, nicht Einzelner, des Mannes Ehre zu retten, der für die englische Freiheit gestorben sei. Seine Hinrichtung ward für einen Mord erklärt. Im Jahre 1697 wurde sein Vater zum Herzog von Bedford erhoben. In der Verleihungsurkunde heißt es: »Daß nicht der geringste Grund dieser Auszeichnung wäre, weil er der Vater Lord Russell's sei, der Zierde seines Zeitalters, dessen große Verdienste durch die Geschichte der Nachwelt zu überliefern, nicht genug sei; vielmehr wären sie (König und Königin) des Willens, sie in diesem, ihrem königlichen Patent aufzuzeichnen, welches in der Familie verbleiben solle als ein seiner vollendeten Tugend gewidmetes Monument, deren Erinnerung nie vergessen werden dürfe, so lange als die Menschen irgend Achtung behielten für Heiligkeit der Sitten, Größe des Geistes und eine bis zum Tode treue Liebe für das Vaterland. Deshalb, um seinen Vater für einen so großen Verlust zu trösten, das Andenken eines so edlen Sohnes zu feiern und seinen würdigen Enkel, den Erben so mächtiger Hoffnungen, anzufeuern, dem Beispiele seines erlauchten Vaters nur um so freudiger nachzuahmen, verliehen sie diese hohe Würde dem bisherigen Grafen Bedford und seiner ganzen Nachkommenschaft.« Als einer von Russell's Richtern, der im Parlament saß, bei dieser Gelegenheit sich wegen seines Verfahrens beim Proceß zu rechtfertigen suchte, ließ ihn der allgemeine Unwille des Hauses nicht ausreden. Nicht Russell allein fiel als Opfer einer rachedürstenden Partei. Es war zu viel Blut im papistischen Complot geflossen, als daß nicht Die, welche damals unterlagen, auch volle Rache verlangen sollten. Durch Jahre wüthete die Parteiwuth und suchte sich die ihr Verfallenen aus den Verstecken und bis über das Meer auf; und wir könnten zu unserm Zwecke, statt dieses einen eine ganze Reihe von Criminalprocessen vorführen, reich an schauerlichem und psychologischem Interesse. Da sie aber einer wie der andere nur auf das eine Resultat auslaufen, daß die Justiz im wüthenden Kampf politischer Parteien zum biegsamen Rohr wird und alle das Motto führen des vae victis! so begnügen wir uns mit diesem einen Processe, der uns nach dem Dichter auf der Menschheit Höhen geführt, den Höhen ihrer Leidenschaft, ihrer Ungerechtigkeit, aber zugleich einer christlich tragischen Erhebung, und wollen die andern Fälle nur in Kürze berühren, so weit sie zur Vollständigkeit der Geschichtserzählung beitragen. Am unliebsten geben wir unsern Vorsatz auf, den berühmten Mitkämpfer William Russell's, der mit ihm als der Harmodius zum Aristogiton der englischen Freiheit genannt wird (obwol beide Briten sich über den Vergleich nicht zu freuen haben), Algernon Sidney als besondern Rechtsfall unsern Lesern vorzuführen. Wie jener als vollendeter Christ, so trat dieser auf im stolzen Selbstbewußtsein des antiken Heidenthums, wie jener durch Milde, dieser durch Schärfe, Witz und bittern Hohn überzeugend, wie jener als loyaler Unterthan des bestehenden Königthums, dieser als unverholener Anhänger der Republik. Durch das offenkundige unzurechtfertigende Verfahren, durch die Heftigkeit und Brutalität des nunmehrigen Lordoberrichters, Sir George Jefferies, und durch Sidney's ruhige, scharfe und unerschrockene Verteidigung ist dieser Proceß, als solcher, eigentlich noch interessanter, als der gegen William Russell. Doch, beim Reichthum des uns vorliegenden Stoffes zum Maßhalten genöthigt, müssen wir uns auf einzelne Fälle beschränken, wo ganze Gattungen vorliegen, und dürfen daher diesen Proceß nur in kurzen historischen Zügen hier aufnehmen. Algernon Sidney war, bezüglich des wirklichen Verbrechens, um welches Russell sterben mußte, bei weitem sträflicher als dieser, er war ein unversöhnlicher Feind der Principien des Hauses Stuart und seiner Willkürherrschaft. Nie von dem religiösen Fanatismus der Presbyterianer berührt, hatte sein eiserner Eifer für die Republik den Sohn des Grafen von Leicester doch schon zu Anfang der Bürgerkriege zu hohem Ansehen unter den Republikanern gebracht. Er war zu dem hohen Gericht erwählt worden, das Karl I. richtete, hatte indeß die Wahl abgelehnt. Cromwell's Dictatur hatte er sich mit Muth und Eifer widersetzt; mehr noch der Restauration. Als seine Anstrengungen vergebens waren, zog er eine freiwillige Verbannung der allgemeinen Amnestie vor. So lange der republikanischen Partei nur noch ein Schatten von Hoffnung blieb, war er mit Leib und Seele thätig für dieselbe. Als auch dieser verschwand, und seine Privatangelegenheiten ihn nach England zurückzukehren nöthigten, kam er 1677 um des Königs Begnadigung ein und erhielt sie. Hume will es ihm zum Verbrechen machen, daß er, dieser Begnadigung ungeachtet, seiner Partei und seinen Grundsätzen treu blieb! Er vereinigte sich aber erst wieder mit den Führern der neugebildeten Volkspartei, als die Verfolgungen des papistischen Complots die Freiheitsgedanken neu in ihm anfachten, deren Grundzüge er im Studium des Alterthums eingesogen. Nie seine Vorliebe für die Republik verleugnend, von großem Talent, von unerschrockenem Muthe, war er der Hofpartei ein gefürchteter und verhaßter Gegner. Sidney ward desselben Verbrechens wie Russell angeklagt; aber die Art der Beweisführung gegen ihn war eine völlig ungesetzliche. Eine Menge Zeugen ward vorgeführt, um zuvor die Wirklichkeit des Complots im Allgemeinen darzuthun. Alle diese Zeugen sagten indeß gar nichts über ihn selbst aus. Wenn Sidney dagegen protestirte, antwortete man ihm, daß dieselbe unregelmäßige Beweisführung auch bei den Verfolgungen des papistischen Complots angewandt, und damals vom Parlament, vom Volk und von den Richtern gebilligt worden. Ein einziger Zeuge trat gegen ihn positiv auf, der berüchtigte Lord Howard; die Andern hatten nur durch Hörensagen vernommen, daß er einer von dem Rath der Sechse gewesen. Aber ein Zeuge genügte nach den klaren Worten des Statutes der Königin Maria zum Beweise des Hochverrathes selbst nicht vor einem Gerichte, welches der blutige Jefferies nach Wohlgefallen lenkte. Wo nahm man den zweiten Zeugen her? – Aus einem Manuscript, welches man in seinem Schreibtisch gefunden! Es enthielt allgemeine Betrachtungen über die Regierungen. Hume sagt: »Er hatte in demselben Grundsätze aufgestellt, allerdings der Freiheit günstige, aber solche, wie sie die besten und getreuesten Unterthanen eines Staates zu allen Zeitaltern mit Wärme vertheidigt haben: Ideen des großen Socialvertrages; daß die Macht ihre Quelle in der Zustimmung des Volkes zu suchen habe; daß der Widerstand gegen Tyrannen gesetzlich sei und ein Freistaat der Regierung eines Einzelnen vorzuziehen.« – »Betrachtungen,« sagt John Russell, »die beweisen, daß er die Verschwörungen gegen einen Nero billigte, auch gegen einen Caligula, wurden den englischen Geschworenen als Beweise vorgelesen, daß er sich zum Tode Karl II. verschworen habe.« In den Gerichten gegen die deutschen sogenannten Demagogen haben wir Aehnliches gesehen, aber vor einem englischen Gerichte, welches nur nach Thatsachen urtheilt, war es und ist seitdem nicht vorgekommen. Vergebens war Sidney's Einwand, daß kein anderer Grund vorhanden sei, ihm diese Papiere zuzuschreiben, als daß die Handschrift in denselben der seinen gleiche, daß aber in Criminalverfolgungen der Vergleich der Handschriften gar keinen Beweis abgebe. Zugegeben, daß er der Verfasser sei, so hätte er sie nur zu seinem Privatvergnügen niedergeschrieben, sie nie durch den Druck publicirt, ja sie auch nicht einem einzigen Menschen nur vorgelesen, oder gezeigt. Ueberdem seien sie, wie die Farbe der Tinte beweise, vor Jahren schon geschrieben, könnten also unmöglich als Beweis dienen einer Verschwörung gegen die Regierung, die jetzt vorliegen solle. Vergebens! Jefferies erklärte, diese Papiere seien so gut nicht wie ein, sondern wie viele Zeugen. Ja, wenn ein Zeuge nur beweise, daß ein Mann geäußert, er wolle den König mit einem Messer erstechen, und ein anderer Zeuge bekunde, daß dieser selbe Mann ein Messer gekauft, so würden beide zusammen die durch das Statut der Königin Maria erfoderten zwei Zeugen bilden! Vor dieser parteiischen Jury hätte es noch weniger Beweises bedurft; sie hatte doch das Schuldig ausgesprochen. Sidney's muthige, kräftige, auf feste Vernunftschlüsse gebaute Vertheidigung wurde vor tauben Ohren gesprochen, »Sidney's Verurtheilung,« sagt Hume, »ward als eines der größten Schandstecken der Regierung Karl's betrachtet,« und John Russell ruft aus: »Kein Mord, dessen die Geschichte gedenkt seit Cäsar Borgia, übertrifft an wüthender Heftigkeit, an Lug und Trug den, durch welchen Karl dem tapfern und patriotischen Sidney das Leben nahm,« Er starb, bitter zwar über die Ungerechtigkeit des Urtheils sich beklagend, aber indem er sich rühmte, für die gute, alte Sache zu leiden, welcher er seit seiner frühen Jugend an sein Leben gewidmet. Algernon Sidney's Hinrichtung fand am 7. December auf dem Tower-Hill statt. Auf einen Hieb rollte der Kopf vom Rumpfe. Auch sein Urtheil wurde im ersten Regierungsjahre Wilhelms und Mariens cassirt. Der Herzog von Monmouth hatte auf die dringenden Vorstellungen des Ministers Halifax (der Neffe Sidney's) eine Unterwerfungsschrift seinem königlichen Vater eingesandt. Aber fürchtend, daß diese Schrift seinen Freunden, namentlich Hambden schaden könne, stellte er sich, aus dem Verstecke vorkommend, selbst vor dem Könige und erbat sich die Schrift zurück. Karl gab sie ihm, entließ ihn aber nach einer heftigen Rüge. Er mußte das Königreich verlassen und nach Holland fliehen, um später zu seinem Unglück, an der Spitze eines wirklichen Aufstandes nach England zurückzukehren. Auch Hambden wollte man durchaus verderben. Aber, außer Howards Zeugniß ließ sich auch nicht der geringste Beweis gegen ihn vorfinden. Man klagte ihn daher nicht des Hochverraths, sondern nur eines misdemeanor Siehe den Fall Warren Hastings. Th. V. an, wo ein Zeuge zum Beweise genügt. Aber es war dasselbe Verbrechen, der Beitritt zum Committee der Sechs, um welches Russell und Sidney hingerichtet worden! Natürlich ward er verurtheilt. Man legte ihm eine Buße von 40,000 Pf. St. auf, welche, da er sie nicht bezahlen konnte, einer lebenswierigen Gefangenschaft gleich kam. Aus einem Gefängniß ins andere geschleppt, drohte ihm nach Monmouths Untergang noch ein herberes Schicksal. Der Verräther Lord Grey, der Monmouth zu Tode brachte, erbot sich auch gegen Hambden noch nachträglich zu zeugen. Jacob II. würde mit Vergnügen die Gelegenheit ergriffen haben, den schon Verurtheilten noch einmal lichten zu lassen, um ihn hinrichten zu können. Da verwandten sich Freunde für den Unglücklichen. Mit 6000 Pf. St. ward des Königs Beichtvater Pater Peter und Jefferies bestochen. Hambden mußte sich schuldig erklären und erhielt nun Begnadigung. Er war moralisch todt; er hatte sich vor einem Jefferies gedemüthigt. Der Kaufmann Holloway aus Bristol war nach Westindien geflohen. Er wurde verlockt, seine Schuld einzugestehen und zurückzukommen unter dem vorgespiegelten Versprechen der Begnadigung. Er ward 1684 statt dessen gehängt. Vor dem Tode äußerte er, wenn er mehr bekennen wollte, als wahr sei, hätte er wol sein Leben retten können. Mit ähnlicher Treulosigkeit und Grausamkeit wurde Sir Thomas Armstrong in Holland gefangen, nach England gebracht und dort ohne Verhör hingerichtet. Der König haßte ihn besonders, weil er ihn für Monmouths Verführer hielt. Die Greuel, welche in Schottland gegen die angeblichen Mitverschworenen verübt wurden, übergehen wir als nicht hierher gehörig; Greuel, Treulosigkeiten und offene Verhöhnungen der gesetzlichen Formen, die das Blut noch heute von Empörung aufwallen lassen. Und doch ist dabei etwas Tröstliches. In ganz Schottland fanden sich keine falschen Zeugen, und die dortige Willkürherrschaft mußte zur Tortur schreiten, um Geständnisse zu erpressen. Die Generale Dalziel und Drummond, die bei dem Moskoviter-Zaar gedient, zeigten sich dabei mit Lust thätig durch Marterwerkzeuge, die sie in Rußland kennen gelernt. Auch hier wurden Ehrenmänner, denen man nicht genug beweisen konnte, zuerst nur wegen misdemeanor zu ungeheuern Geldstrafen verdammt, später, wenn man Zeugen zum Bekenntniß gefoltert hatte, wegen Hochverrats gerichtet und gehängt. Ein altersschwacher, kranker und gebrechlicher Mann, der Laird Baillie von Jerviswood, war so schwach, daß man vor den Schranken nur durch stärkende Tropfen ihn lebendig erhalten konnte. Vergebens bot seine Gattin sich an, sich in Ketten selbst schmieden zu lassen, um nur die letzten Stunden ihm zum Troste und zur Hülfe bei ihm zu verbringen. Es ward ihr abgeschlagen; dafür konnte man sich nicht genug beeilen, ihn zu hängen, damit er nicht vorher stürbe. Alle diese genannten und noch mehre andere Männer starben mit der festen Betheuerung, daß sie nichts von einem Complot gewußt, was zur Absicht habe, den König oder den Herzog zu ermorden. Obrist Rumbold , der Besitzer des Ryehouses (dessen Proceß Hume gar nicht erwähnt), spricht dafür als ein schlagender Zeuge. Rumbold wurde in Schottland, bedeckt mit Wunden, nach einer überaus heftigen Verteidigung gefangen. Gern hätte man ihn nach England gebracht, um ihn dort zu richten, aber der Zustand seiner Wunden ließ fürchten, daß er unterwegs eines natürlichen Todes stürbe. Aber so schwach er am Leibe war, blieb er doch stark und unerschüttert. So betrat er das Todesgerüst. Seine Stimme drang durch das Schmettern der Trompeten und Pauken und feierlich erklärte er dem Volke, er sei unschuldig, sie möchten den Worten eines Sterbenden trauen. Im rührendsten, eindringendsten Tone fragte er: ob nicht sein Charakter zu wohl bekannt sei, als daß Jemand die Unklugheit gehabt haben könne, ihm Vorschläge zu machen, wie die des Königsmordes. Für bürgerliche und religiöse Freiheit habe er sein Leben hindurch gekämpft, aber ein Feind des Königthums sei er nicht gewesen. Im Gegentheil betrachte er es noch jetzt, in der Todesstunde, wenn ihm gehörige Grenzen gezogen würden, als die beste Regierungsform. Aber nie könne er glauben, daß ein Mann geboren sei mit dem Zeichen von Gott ihm auf die Stirn aufgedrückt, daß er über den Andern stehe; »denn Niemand kommt auf diese Welt mit einem Sattel auf dem Rücken, noch ein Anderer mit Stiefeln und Sporen, um ihn zu reiten.« Die Wuth der siegenden Partei war aber wie ein übergetretener Strom, der auch die von seinem Bette entferntesten Gegenstande ergriff. Wie man zur Zeit des papistischen Complots vor dem Verdacht, einen Jesuiten gegrüßt zu haben, zitterte, durfte man jetzt zittern, wenn man sich nur entfernt mit der damals siegenden Partei eingelassen hatte. Nicht um deswillen wurde man belangt, – denn das papistische Complot bestand noch vor dem Gesetze; Niemand hatte officiell gewagt, es für ein Phantom zu erklären, ja die unglücklichen mit Lord Stafford eingesetzten papistischen Lords saßen noch längere Zeit im Tower, – aber irgend ein leichtes Vergehen, eine polizeiliche Übertretung ward herausgefunden, und die unterwürfige Jury, die gehorsamen Richter straften die schuldig Befundenen mit übertriebener Härte. So ward der Vormann derjenigen Groß-Jury, welche Shaftesbury freisprach, Sir Samuel Barnardiston zur Buße von 10,000 Pf. St. verurtheilt, angeklagtermaßen weil er in aufgefangenen Briefen anstößige Bemerkungen gegen die Regierung sich erlaubt! Gern hätte man Titus Dates an den Galgen gebracht, und gewiß hatte er es verdient. Um was er es verdient, durfte man ihn nicht anklagen; aber er hatte bei einer Gelegenheit den Herzog von York einen papistischen Verräther genannt. Um dieser Injurie willen ward der Vagabund und Bettler zu einer Geldstrafe von 100,000 Pf. St. verurtheilt! Das heißt zu lebenslänglichem Gefängniß. So spielte man mit der Gerechtigkeit, d. h. es war keine Gerechtigkeit mehr da, wo der Verdacht eines politischen Verbrechens auf einem Unglücklichen haftete. Die Greuel bei der Verfolgung der Papisten waren bald reichlich vergolten. Die Krone hatte Alles gewonnen; Kurzsichtige konnten meinen, es sei auf immer um die Freiheit, um die Rechte des Volkes geschehen. Der Schreck vor dem Mord- und Insurrectionsplan war in die Nation so gut eingedrungen wie der vor dem papistischen Complot. Die Nation wollte keine Papisten, aber ebensowenig einen Bürgerkrieg; die liberale Partei war unpopulair geworden. Loyale Adressen strömten von allen Seiten, wie vordem Adressen gegen die Papisten und den papistischen Thronfolger. Die Doctrin von dem unbegrenzten, passiven Gehorsam ward von Kanzeln und Kathedern gepredigt; die gehorsame Wissenschaftlichkeit der Universität Oxford verdammte alle dem entgegenlaufende Doctrinen als republikanisch. Der Muth war den Kühnsten der bisherigen Opposition gänzlich gesunken; sie zitterten vor dem Throne. Alle Mittel, durch welche der freie Engländer der Krone Widerstand gesetzlich leistet, waren vernichtet oder gebrochen, oder zu Instrumenten geworden, um das Gebäude der Willkürmacht aufzurichten. Das Parlament war aufgelöst, allem Anschein nach mit der Absicht, nicht wieder zusammenberufen zu werden. Karl behalf sich lieber mit der Pension, welche der französische König ihm zahlte. Sollte es ja wieder einberufen werden, so gab die neue Macht, welche die Krone über die Städte und Corporationen gewonnen, ihr so viel Einfluß auf die Wahlen, daß sie ein Parlament aus ihren Creaturen zusammensetzen konnte. So war das Parlament unter Jacob II. eine Spielpuppe des Hofes. Die Gerichtshöfe waren der Krone vollkommen unterthänig; sie konnte jeden Richter absetzen, der nicht nach ihrem Willen sprach. Sie ernannte die Jurys; der Eid der Geschworenen war nur noch eine Formel. Auch die Presse, die letzte Zuflucht der Freigesinnten, war eine Schanze für ihre Gegner geworden. Die Schriften der Whigs wurden auf beliebige Weise unterdrückt, dagegen gedruckte Verleumdungen gegen sie, mit offenbarer Verletzung der Gesetze, geflissentlich verbreitet. Kurzsichtige, sagten wir, konnten meinen, daß es um die englische Freiheit auf immer geschehen sei. Sie erwogen damals nicht, wie sie jetzt nicht erwägen, daß jede Gewaltherrschaft in gesitteten Nationen sich selbst ihr Grab grabt. Je stärker der Druck, je willkürlicher die Gefühle der Nation verletzt werden, um so gewisser. Die Kurzsichtigen sehen nur die nächsten vernichtenden Wirkungen, nicht die Saat der Freiheitsliebe, welche jede Tyrannei in dem empfanglichen Boden aussäet. Die da noch heut verzweifeln, beobachten nicht, wie jede Willkürherrschaft durch ihre Thaten den ursprünglichen Boden immer weiter in Cultur legt, immer tiefer düngt; sie sehen nicht, wie das Gefühl, das man tödten will, immer mehr wächst, wie es nach jeder neuen gewaltsamen Unterdrückung immer neue Kreise der Gesellschaft berührt, bis Das sich von selbst macht, was nicht zu ändern ist, bis die Krisis kommt, die in den Naturgesetzen liegt, die den reifen Apfel vom Baume fallen läßt, und das Kind zur Welt setzt aus der Mutter Schooß. So lehrt, so tröstet die Geschichte; aber auch von dieser Seite wird ihre Lehre nicht verstanden. John Russell sagt zum Schluß der Lebensgeschichte seines großen Ahnherrn: »Der Geist, in dem Karls Schlachtopfer fielen, zeigt, wie wenig sie geneigt waren, die willigen und geduldigen Sclaven seines Despotismus zu sein. Russell schlug es aus, seine freieren Meinungen mit der Aussicht auf seine Lebensrettung zu vertauschen. Sidney dankte Gott, daß er für die gute alte Sache starb. Colledge und Rumbold, der erste und der letzte von Denen, welche dafür litten, daß sie der Willkürherrschaft von 1681 sich widersetzten, gaben in ihren letzten Worten ein ehrenwerthes Zeugniß von ihrer Furchtlosigkeit und Aufrichtigkeit. Ihr unerschüttertes Vertrauen sollte Jacob gelehrt haben, daß Engländer nicht davor erschrecken, ihr Leben für ihre Freiheit einzusetzen. Aber statt ihm zur Warnung dienten sie Andern zum Beispiel. Ihrem Geiste, und dem Geiste von Männern, die ihnen glichen, ist es, mehr als irgend einem unveränderlichen Gesetze, zuzuschreiben, daß wir die Erhaltung unserer ausgezeichneten und alten Verfassung verdanken.« Und nicht England allein ist ihnen Dank schuldig. Es war die Zeit, wo Ludwig XIV. den modernen Absolutismus auf die alten Freiheiten der germanischen Nationen impfte, und diesem Machwerk der Willkür einen alten Nimbus aus dem Orient, aus Byzanz geborgt, aufdrückte, welcher allen Machthabenden so außerordentlich gefiel, daß jeder ihn nachahmen wollte. Auch die Stuart. Englands Freiheit stand am Grabesrande; aber das Blut, das von den Schaffotten Russells, Sidney's und der Andern floß, war nicht umsonst geflossen, es bewahrte die Engländer vor dem französischen Absolutismus. Nicht unmittelbar, denn es kamen noch Zeiten ärgeren Druckes, tieferer Erniedrigung, größerer Schmach; aber als dieser Gefühlsdruck so überreif wurde, daß er sich selbst vernichtete, erwachte mit wunderbarer Klarheit, mit dem edelsten Bewußtsein das gesetzliche Freiheitsgefühl, und ohne neue Blutströme, ohne chaotische Verwirrung ward das Gebäude der englischen Verfassung unter Wilhelm dem Oranier aufgerichtet. Was das uns geholfen, höre ich fragen, da der Absolutismus auf dem Continent danach erst recht tiefe Wurzeln geschlagen, da er weit über hundert Jahre geblüht und Früchte getragen! Sind denn seine Wurzeln so tief gewachsen, als man vermeint? Geholfen hat es uns, daß auf der glücklichen Insel ein Beispiel wenigstens fortblühte von der Freiheit, wie sie auf altgermanischer Wurzel unter glücklichen Umständen sich entfalten konnte. Hat dies Beispiel nicht gewirkt, und sind denn nicht alle neueren Verfassungen, mit mehr oder minderen Abweichungen, in den Vereinigten Staaten, in Frankreich, und auch die deutschen, wieder nach diesem geretteten Vorbilde einer lebendig gebliebenen deutschen Verfassung nachgebildet? Freilich will die moderne Doctrin des durch Vernunft und Humanität gemäßigten Absolutismus dies nicht Wort haben, sie spricht, wo die Natur gewaltet und die Geschichte ihr Siegel darauf gedrückt, von theoretischen und willkürlichen Machwerken, sie möchte dafür uns jene Provinzialstände, die als trockene Sträucher aus einem spätern Wachsthum, ohne Wurzeln im Volksboden stehen geblieben sind, als die historische Fortbildung unseres nationalen Wachsthums darstellen, aber vergebens; man mag sie begießen, so viel man will, sie grünen nicht wieder, sie bleiben trockene Sträucher. Wir blicken noch heut hinüber nach dem englischen mächtigen Baume, dessen Wipfel nicht einzelne Stände, der die ganze Nation überschattet, dessen Wurzeln Nahrung saugen aus dem Gesammtboden, und wenn wir ihn anschauen in seiner Kraft, blicken wir mit Wehmuth zurück auf unsere vertrockneten Sträucher. Die deutsche Eiche hätte auch ein solcher Baum werden können. Der blaue Reiter 17.. In dem holländischen Städtchen M.... lebte zu Ausgang des vorigen Jahrhunderts eine bejahrte Bürgerwitwe, Madame Andrecht, in ihrem eigenen Hause, welches sie und eine Magd, mit ihr ziemlich von selbem Alter, allein bewohnten. An Glücksgütern fehlte es ihr nicht, die sie indeß mit holländischer Genauigkeit verwaltete. Während sie in der Stille die Kirche und die Armen bedachte, ging es doch sehr genau in ihrer kleinen Wirthschaft zu, und Gesellschaft kam in das alterthümliche, behaglich ausgestattete und stets äußerst sauber gehaltene Haus wenig oder gar nicht. Durch einen Schlaganfall an der Hälfte des Körpers gelähmt ging die Matrone auch selten aus und entfernte sich oft Wochen lang nicht aus ihrem Zimmer. Ihre einzige Erholung war, daß sie im Frühling, wenn das Wetter beständiger wurde, in einer Kutsche nach einem vier Meilen entfernten Dorfe zum Besuch bei ihrem Sohn fuhr, der als Wundarzt daselbst wohnte. Bei diesen Ausflügen nahm sie ihre Magd stets mit, da sie, Anfällen unterworfen, fortwährend weiblicher Hülfsleistung bedurfte und Niemand, bei ihren Launen, so gut mit ihr umzugehen wußte, als die langjährige treue Dienerin. Während dieser Reisen blieb das Haus wohlverschlossen, aber unbewohnt und auch nicht weiter bewacht, zurück. Von dieser kleinen Reise kehrte die Witwe, auch im Jahre 17.., am 30. Juni nach M... zurück. Ihr Haus war erbrochen, bei der oberflächlichsten Besichtigung zeigte sich, daß Diebe darin gewirthschaftet und daß, außer andern werthvollen Sachen, alle ihre Kleinodien und Kostbarkeiten verschwunden waren. Die Obrigkeit wurde sogleich davon in Kenntniß gesetzt und Bürgermeister und Gerichte unterzogen sich auf der Stelle der genauesten Untersuchung des Thatbestandes. Die Frau war mit der Magd über drei Wochen vom Hause enfernt gewesen, hatte vor der Abreise Thüren und Fenster vorsichtig verschlossen, aber diese Maßregel für genügend erachtend, sich weiter um nichts bekümmert, und auch ihre Nachbarn nicht gebeten, gelegentlich auf das Haus Acht zu haben. Die Diebe hatten also anscheinend volle Muße zu ihrem Geschäft gehabt. Auch stellte sich auf den ersten Augenschein heraus, wie die Diebe ins Haus und wie sie herausgekommen waren. Aus einem hintern Zimmer ging das Fenster in den Garten hinaus. Es war, nach der in England und in einem Theil von Niederdeutschland noch heute üblichen Art, ein Schiebefenster (window, im Gegensatz zu den fenestrae; der Rahmen wird nach oben hinaufgeschoben, statt in der gebrochenen Mitte oder ganz an der Seite eröffnet zu werden) und war durch zwei Messingstifte an beiden Seiten und von innen befestigt gewesen. An beiden Seiten des Fensterrahmens fand man eine Glasscheibe eingestoßen. Die Diebe hatten durch die Oeffnungen Zugang zu den Messingstiften gefunden, diese ausgezogen, das Fenster aufgeschoben und waren eingestiegen, um dann mit den geraubten Sachen durch die nach dem Garten führende Thür einen bequemen Ausgang zu suchen. Man fand die zwei Riegel, durch welche diese Hinterthür verschlossen worden, zurückgeschoben. Alle übrigen Thüren und Fenster waren wohlverschlossen und in der Ordnung, wie man sie verlassen hatte. Einige Gemächer wurden uneröffnet gefunden, die Diebe schienen nicht darin gewesen zu sein. Von den Mobilien und dem eigentlichen Hausgeräth war, dem Anschein nach, nichts angerührt. Nur das Küchengeräth lag verwirrt durcheinander; beim Nachzählen vermißte man kein Stück. Doch mochte es in der ersten Absicht der Diebe gelegen haben, auch davon mitzunehmen; denn eine Anzahl vom besten Zinn- und Kupfergeschirr war in einem Korbe zusammengepackt. In der Eile, oder gestört, hatten sie es vermuthlich zurückgelassen. Uebrigens mußten sie mit großer Ueberlegung zu Werk gegangen sein, sich Zeit genommen haben und vor einer Ueberraschung nicht besorgt gewesen sein. Von einem schweren alten Schranke, dessen Thüren und Schubladen durch gewichtige und kunstreiche Schlösser verschlossen gewesen, die also nur durch besondere Anstrengungen konnten geöffnet werden, hatten sie den obersten Theil, den sogenannten Himmel, abgehoben und dann die Thüren ausgehoben. Diese Operation war so geschickt vorgenommen, daß man am Holze nichts beschädigt fand, Himmel und Thüren waren neben dem Schranke stehen geblieben. Aber es war dieser Schrank, aus welchem die Kleinode, andere werthvolle Sachen und feine Leinewand genommen worden. Zwei Koffer fanden sich erbrochen. Von hier waren Gold, Silber und Kleidungsstücke entwandt. Der Gesammtbetrag der vermißten Gegenstände ward auf ungefähr 2000 holländische Gulden abgeschätzt. Das Haus enthielt weit mehr des Nehmens Werthes und es war nicht recht begreiflich, weshalb die Diebe sich mit verhältnißmäßig so Wenigem begnügt hatten. Man muthmaßte, daß sie den Diebstahl in einer Nacht ausgeführt, einer jener kürzesten Nächte, wo es beinahe nicht dunkel wird. Sie hatten beim Anbruch des grauenden Tages eilig fortgemußt, in der Absicht, in der folgenden Nacht wieder zu kommen, um mehr zu holen, aber irgend ein unbekanntes Ereigniß habe sie daran verhindert. Auch mochten sie mit dem Geraubten für ihre Lage zufrieden sein und fürchten, daß ein noch größerer Besitzthum ihnen leicht gefährlich werden könnte; was indessen eine sehr ungewöhnliche Oekonomie bei Dieben ist. Die Witwe war durch den Diebstahl nicht verarmt. Der größte Theil ihres Vermögens bestand, was zu jener Zeit bei Bürgersleuten wohl nur in England und Holland vorkam, in Staatspapieren, und diese wichtigen Documente verwahrte sie, nebst ihrem baaren Geldvorrathe, nicht im Schranke, sondern in einer eisernen Kiste. Letztere stand gewöhnlich in ihrem Schlafzimmer. Zufallig hatte sie ihr aber, vor der Abreise, einen andern Platz in einer abgelegenen Kammer angewiesen. Hier war sie den Blicken der Diebe glücklicherweise entgangen. Muthmaßlich war der Diebstahl von mehr als einer Person begangen worden; ebenso wahrscheinlich, daß der Plan schon lange vorher geschmiedet worden. Auch hielt man es für ausgemacht, daß das Verbrechen von Personen begangen worden, die am Hause und mit den Umständen der Witwe nicht ganz unbekannt waren [?] bestimmte Thäter führte gar keine Spur, doch muthmaßte man, daß sie nicht allzu entfernt wohnen müßten. Das Haus der Witwe, in einer abgelegenen Straße, war das einzige ansehnlichere in jener Gegend. Rings umher wohnten nur ärmere Leute, auch viel verdächtiges Volk – der Janhagel der Stadt. An dem Garten hinter dem Hause, von welcher Seite die Diebe eingebrochen sein mußten, floß, gleichwie in den Gärten der Nachbarhäuser, der innere Stadtgraben, der schiffbar war, fort; nur eine dünne Dornenhecke trennte das Wasser vom Garten. Das nächste Haus stand an der Ecke, und eine schmale Gasse lief hier am Seitengiebel und dem Gartenzaune fort nach einem Steg, welcher über den Graben führte. Man brauchte übrigens nicht an den Steg und an ein Ueberklettern des Nachbarzauns zu denken, sondern es lag weit näher, daß die Diebe mit einem Kahne bis an die Hecke gefahren, und über dieselbe in den Garten geklettert waren. Dann brauchten sie nur eine kleine Leiter an das obere Fenster zu setzen, die Scheiben einzudrücken, und auf demselben Wege wieder mit ihrer Beute den Garten zu verlassen. In den Beeten des Gartens und in den Wegen fand man übrigens keine verrätherischen Fußtapfen. Die Entdeckung hatte sogleich großes Aufsehen gemacht; die ganze Nachbarschaft war auf den Beinen und eine Menge Neugieriger stand um das Haus versammelt. Es bedurfte aller Anstrengung der Gerichtsdiener, um das Volk davon abzuhalten, in das Haus einzudringen. Dennoch war es Einem aus dem Haufen, einem Bäcker, welcher in dem Hause, dem der Witwe gerade gegenüber, wohnte, gelungen, sich mit den Gerichtspersonen einzudrängen, um seine Neugier zu befriedigen. Seine Bekannten, welche ihn hineingehen gesehen, erwarteten mit Ungeduld seine Rückkehr, um von ihm Das zu erfahren, worüber die unerbittlichen Gerichtsdiener, ihrer Pflicht gemäß, ein tiefes Schweigen beobachteten. Aber ihre Hoffnung ward getäuscht, er that beim Herauskommen sehr geheimnißvoll, zuckte die Achseln und gab zweideutige Antworten, daß man Manches vermuthe, worüber man nicht sprechen dürfe. Desto redseliger war ein Wollspinner, Leendert van N..., welcher in dem erwähnten Eckhause, zunächst dem der bestohlenen Witwe wohnte. Wo die Leute die Köpfe zusammensteckten, drängte er sich hinzu, horchte auf die Vermuthungen und gab seine eigenen zum Besten; es geschah oft in einem sehr entschiedenen, scharfen und geheimnißvollen Tone, und gar nicht undeutlich stichelte er auf gewisse Personen und Dinge. Dasselbe that sein Weib unter ihren Nachbarinnen; ihre Stimme war nur, noch lauter. Sie schüttelte den Kopf zu Dem, und nickte bedeutungsvoll zu Jenem und wiederholte nochmals: sie werde es nicht Wunder nehmen, wenn die Diebe noch vor Abend ins Gefängniß gebracht würden. Unter dem Haufen, denen ihr Mann seine Weisheit zum Besten gab, war auch ein sogenannter Porcellanjude, ein Hausirer, der mit seinem Tabuletkram beständig auf den Straßen zu sehen war. Ein Bekannter zupfte den Wollspinner am Arm und flüsterte ihm zu, er möge vorsichtiger sein, der Jude sei ein Polizeispion. Aber die Warnung kam zu spät. Der Jude war es wirklich; er hinterbrachte, was er gehört, und noch am selben Vormittage wurde der redselige Wollspinner auf das Rathhaus beschieden, und sollte dem Bürgermeister Auskunft über den Sinn seiner verdächtigen Ausdrücke geben. Er zauderte, stockte, leugnete, wollte sich hinter allgemeine Vermuthungen zurückziehen, die er nur, wie alle seine Nachbarn, so hin geäußert. Der Bürgermeister ging ihm indessen scharf zu Leibe, und er entschloß sich zu sprechen, obwol, wie er versicherte, er die Leute gern geschont hätte, die ihm nichts zu Leide gethan. Der Himmel solle ihn bewahren, daß er seine Nebenmenschen verleumden sollte, und wenn er Das voraus gewußt, so würde er lieber ganz geschwiegen haben. – Aber er redete. Zu Ende der Gasse, in welcher der Wollspinner wohnte, war, dem Deutschen Posthause gegenüber, seit einigen Jahren eine kleine Schenkwirthschaft entstanden. Nicolas D... war der Wirth. Bei den Leuten umher ward er aber gewöhnlich nicht nach seinem Tauf- oder Geschlechtsnamen, sondern nur der blaue Reiter genannt, weil er ehemals unter dem Reiterregiment des Obersten von Wackerbarth gedient, welches in der Volkssprache diesen Namen führte. Als er vor zwei Jahren mit seinem Regimente im Städtchen in Garnison lag, machte er die Bekanntschaft der damaligen Magd der Madame Andrecht, Namens Hanne, und diese Bekanntschaft wurde sehr genau. Er heirathete sie, als die Folgen derselben nicht mehr zu verbergen waren. Die Magd hatte 6 Jahre bei der alten Dame gedient und deren ganzes Zutrauen besessen. So viel man wußte, hatte dieses Verhältniß zwischen Magd und Herrin für das Ehepaar die glückliche Folge, daß die gütige Dame ihnen die Mittel gab, ihre Wirthschaft einzurichten; denn Beide hatten nichts. Man wußte, daß Hanne und ihr blauer Reiter, so lange sie noch ein Liebespaar waren, wenig Gelegenheit hatten, sich einander zu sprechen. Deshalb lauerte Hanne des Abends, wenn ihre Herrschaft zu Bette gegangen war, an der Thüre, und der blaue Reiter pflegte nie zu fehlen, sich zur bestimmten Stunde einzustellen. Zuweilen machten die Liebenden dann einen gemeinschaftlichen Ausflug und ließen Haus Haus sein und die Thüre offen. War das Wetter zu schlecht, um auf der Thürschwelle zu stehen, so nahm Hanne sich wol die Freiheit, ihren Liebhaber ins Haus zu nehmen. Der alten Dame konnte dies nicht verborgen bleiben, und noch weniger war es ihr lieb. Sie ließ daher jeden Abend vor dem Zubettegehen die Hausthür schließen und nahm den Schlüssel zu sich. Die Liebesgluth war indeß zu heftig, um sich dadurch stören zu lassen. Der blaue Reiter suchte nun seinen Weg durch den Garten des Wollspinners. Eines Abends hörte dieser das Klirren von Sporen; er trat eilig mit Licht an seine Hinterthür und war Zeuge, wie Nicolas gerade über den Zaun in den Andrechtschen Garten stieg. Er hatte nichts Arges bei dem unschuldigen Vergnügen, da er von dem Liebesverhältniß wußte, und umsoweniger, da der blaue Reiter ihm lachend erzählte: er ginge, um seinem Liebchen gute Nacht zu sagen. Der Wollspinner sah deshalb der Sache durch die Finger. Aber als die Geschichte kein Ende nehmen wollte, und der blaue Reiter Nacht für Nacht überstieg, zuerst, nachdem er über den Steg gekommen, über den Zaun, welcher seinen Hof von der Gasse, dann über den, welcher denselben und den Garten von dem der Madame Andrecht trennte, sagte er ihm geradezu: »Freund, ich habe nichts dagegen, daß Ihr Eure Liebste besucht, aber ich will dadurch nicht in Ungelegenheit mit meiner Nachbarin kommen. Also laßt das Uebersteigen, oder ich muß es Hanne's Herrschaft sagen.« Der blaue Reiter stieg nicht mehr über, und dennoch sah der Wollspinner und seine Frau bald darauf wieder die Liebenden vertraulich mit einander im Garten. Wie kamen sie zusammen? Von der andern Seite des Hauses scheint es nicht möglich gewesen zu sein. Eines Abends löste sich das Räthsel, als der Wollspinner, spät nach Hause kommend, von seiner Frau hörte, sie wären wieder bei einander, und nun, von Neugier getrieben, überall umherspähte. Ein Kahn lag im Kanal, dicht an der Hecke von Madame Andrechts Garten, an einen Pfahl gebunden. Es war einer der Kähne, auf welchen die Reiter gewöhnlich ihr Heu und Stroh aus dem Magazin holten, und der blaue Reiter diente damals als Bursche bei seinem Rittmeister und besorgte dessen Pferd. Mann und Frau lachten herzlich darüber, daß Liebe alle Wege ausfindet, und sahen noch oft den Kahn Abends an der Hecke liegen und Morgens war er verschwunden. So die Aussage des Wollspinners über die Motive, welche im Allgemeinen seinen Verdacht begründeten. Er fand aber durch ein späteres Factum noch mehr Nahrung für denselben. Zehn Tage etwa vor dem Tage der Entdeckung des Einbruchs, als die Witwe noch auf dem Lande war, fand der Wollspinner eines Morgens früh, an der Seite des Stadtgrabens, auf dem Ufergrase und gerade vor seiner Nachbarin Garten, ein buntes Taschentuch. Es war unrein. Er nahm es auf und steckte es ein, ohne sich etwas dabei zu denken. Mittags bei Tisch erinnerte er sich daran; er erzählte den Umstand seiner Frau und zeigte ihr das Tuch, indem er ohne Arg hinzufügte: »Wenn Madame Andrecht in der Stadt wäre und Hanne noch bei ihr diente, so wüßten wir auch, was das zu bedeuten hat. Der blaue Reiter wäre die Nacht wieder auf Freierei gewesen und hätte sein Taschentuch verloren.« Die Frau nahm das Tuch, besah es und rief: »Potztausend, Du sagst da so was. Heißt Hanne's Mann nicht Nicolas D...?« Der Wollspinner bejahte es und fragte, was sie damit meine? Sie wies ihn auf das Tuch, in dessen einer Ecke die Anfangsbuchstaben N.D. gezeichnet waren. – Beide dachten in den nächstfolgenden Tagen nicht an den Vorfall, bis die Entdeckung des Einbruchs sehr natürlicherweise die Gedanken des Mannes wieder darauf leitete. Die Erzählung des Wollspinners war sehr weitläufig und umständlich – wir gaben nur das Wesentliche derselben – aber schlicht und ungekünstelt. Seine Schlüsse waren sehr natürlich und entsprangen für Jeden, der die Erzählung mit angehört, wie von selbst. Ein Verdacht, wenn gleich nur aus entfernten Indicien, ruhte auf dem blauen Reiter. Es kam aber noch ein anderes Indicium hinzu, welches ihn verstärkte. Bei der ersten Untersuchung im Hause hatte man einen angebrannt gewesenen Fidibus gefunden; neben dem erbrochenen Schranke, in einem Winkel auf dem Boden. Weder Madame Andrecht, noch ihre Magd rauchten; und wenn sie wirklich das Papier zum Anzünden eines Lichts gebraucht, so würde es in der ängstlich reinlichen Wirthschaft nimmermehr auf die Diele geworfen sein. Andere Leute waren in letzter Zeit nicht ins Haus gekommen, und wenn es geschehen, hatten sie sich nimmermehr unterstanden, so gegen die Hausordnung sich zu vergehen. Die Gerichtspersonen waren nicht mit Pfeifen gekommen, also konnten nur die Diebe den Fidibus an der Stelle haben fallen lassen. Beim Auffalten des übriggebliebenen Papieres fand man, daß es ein Declarationsschein, oder ein Beweis der bezahlten städtischen Abgaben für gelagerte geistige Getränke war. Wenn ein Schenkwirth oder Gastwirth in M... eine Quantität geistiger Getränke von draußen in der Stadt empfangen wollte, war er verpflichtet, dies vorher beim Accisebureau anzumelden und die Accise, welche von der Stadt erhoben ward, im voraus zu entrichten. Dafür erhielt er eine Quittung, welche ihm als Geleitsschein und später als Beweis der wirklich geleisteten Zahlung diente. Wenn er den Vorrath im Hause hatte, so nützte ihm indessen der Schein nicht weiter, da er nöthigenfalls auf die Bücher des Accisebureaus Bezug nehmen konnte. Diese Zettel wurden daher von den Empfängern später in der Regel nicht besonders bewahrt. Der vorgefundene Schein war zum größeren Theile verbrannt, auch der Name Dessen, welcher den Genevre empfangen, fehlte, aber der untere Theil war erhalten, und darauf die Unterschrift des Accisebeamten und das Datum, wann der Schein ausgestellt worden; es war der 16. März desselben Jahres. Es war ein Leichtes, mit Hülfe dieses Datums und jenes Namens in den Büchern nachzuschlagen, welcher Schenkwirth an jenem Tage geistige Getränke declarirt hatte. Aus den Registern der Accise und aus den Listen des Einnehmers ergab sich, daß Nicolas D... am 16. März mehre Anker Genevre empfangen und declarirt hatte. Daraus allein ließ sich freilich nicht der Schluß entnehmen, daß er es auch gewesen, welcher diesen Zettel zum Fidibus gedreht, eingesteckt und in der Andrechtschen Wohnung zum Pfeifenanzünden gebraucht und fallen lassen; im Gegentheil würde dies von einer außerordentlichen Unachtsamkeit zeugen, während die Diebe sonst mit so großer Umsicht zu Werke gegangen waren. Aber in Verbindung mit dem gefundenen Taschentuche und der ihn verdächtigenden Vorgeschichte verstärkte es doch den Verdacht gegen den blauen Reiter ungemein. Nach einer kurzen Berathung schritt das Gericht sofort zur Gefangennahme des Schenkwirths Nicolas D... Man hoffte, die Ueberraschung werde auf den noch jungen Mann wirken und ihn vielleicht auf der Stelle zum Geständniß bringen. Zugleich wurden seine Hausgenossen mit verhaftet, nämlich seine Frau, deren Vater, ein Mann in hohen Jahren, und deren Bruder, ein Schuhmachergesell. Hierauf folgte die genaueste Nachsuchung im Hause des Schenkwirths. Von den gestohlenen Sachen ließ sich nichts auffinden, auch anfänglich nichts Verdächtiges. Nur fand man mehr Baarschaft, als Nicolas in der kurzen Zeit, daß sein Gewerbe erst bestand, füglicherweise erübrigen können. Schon hatte man alle Winkel vergeblich durchstöbert, als ein Gerichtsdiener zwischen ein Paar Schubladen Etwas entdeckte, was offenbar in keine Schenkwirthschaft gehörte. Der Deputirte erkannte darin ein Souvenirbüchlein. Ein solches stand auf der mitgebrachten Liste der der Witwe Andrecht entwendeten Sachen verzeichnet, und wenn man noch über die Identität hätte zweifeln können, so sprach der Inhalt nur zu deutlich dafür. Mehre Blätter waren mit der bekannten Handschrift der Witwe beschrieben; außerdem fand man in einer Seitentasche zwei Briefe mit ihrer Adresse. Das Souvenirbüchlein war unzweifelhaft das Eigenthum der Bestohlenen. Sie hatte es aber auch mit in dem Schranke neben den Kostbarkeiten verwahrt, nicht seines Werthes halber, denn es war nur ein in rothes Leder gebundenes Gedenkbuch; aber mehre Blätter enthielten Bemerkungen von ihrer Hand, welche ihrer Natur nach verschwiegen gehalten werden mußten. Der Fund war ungemein wichtig, aber merkwürdig erschien es, daß man außer diesem Buche auch nichts weiter fand. Die Verhafteten wurden einzeln, nach der Reihe, vernommen. Nicolas D..., der blaue Reiter, antwortete mit der größten Unbefangenheit dem Richter auf alle Fragen desselben. Er bekannte, daß die vom Wollspinner vorgebrachte Geschichte von seiner Liebschaft, von dem nächtlichen Uebersteigen, um zu seiner jetzigen Frau zu gelangen, ganz der Wahrheit gemäß sei, auch späterhin habe er sie in dem Fouragekahn besucht. Desgleichen erkannte er das gefundene bunte Taschentuch für das seinige an. Er habe dasselbe vor längerer Zeit verloren; wann, konnte er sich nicht entsinnen, doch mochte es etwa vor einem halben Jahre gewesen sein, so lange vermisse er es wenigstens. Wo er es verloren, wisse er ebenso wenig. Es sei ihm fortgekommen und er habe dann nicht weiter danach gesucht. Als man ihm das aufgefundene Taschenbuch vorlegte, gab er es ganz unbefangen zurück, und erklärte, es nicht zu kennen, es nie in Besitz gehabt zu haben, und schüttelte ungläubig und wie voll Verwunderung den Kopf, als man ihm sagte, wo es gefunden worden. Auch die andern Hausgenossen erschienen gleich unbefangen vor Gericht, und antworteten Dasselbe wie Nicolas, so weit ihre eigene Kenntniß von den Vorfällen reichte. Alle aber drückten ein noch größeres Erstaunen darüber aus, daß jenes ihnen unbekannte Büchlein an der angegebenen Stelle sollte gefunden sein. Ja, die junge Frau gerieth in Heftigkeit. Sie betheuerte es schwer, das sei ganz unmöglich, und wenn das Buch da gesteckt, so sei es ihr unerklärlich, wie es dahin gekommen. Noch letzten Sonnabend – ihre Verhaftung fand am Dienstage statt – habe sie den Laden von oben bis unten gescheuert und gekehrt; alles Ladengeräth sei da von der Stelle gerückt worden und sie habe nichts dergleichen gefunden. Wenn man es also wirklich dort entdeckt, so müsse es nachher dahin gekommen sein. Das Betragen der Eheleute und ihrer Hausgenossen machte im Ganzen auf die Richter einen günstigen Eindruck. Ihre Ruhe schien von einer wirklichen Unbefangenheit, für ein gutes Gewissen zu sprechen. Dazu kam, daß man bisher von ihnen nichts Schlimmes wußte. Im Gegentheil standen alle Vier im besten Rufe bei ihren Nachbarn, und in ihrer Schenke ging es ordentlich zu. Von allen den eigentlich werthvollen Sachen hatte man nichts entdeckt. Sie konnten sie allerdings in der Zwischenzeit bei Seite gebracht haben, aber es waren so viele, und Sachen darunter, welche leicht zum Verräther werden können. Wo waren sie hin? Es fehlte jede Spur. Und weshalb hätten sie gerade das Stück zurückbehalten, was ihnen nichts nutzte? Weshalb es nicht vernichtet, verbrannt, was so leicht geschehen können? Weshalb es an einem Orte, anscheinend absichtlich, aufbewahrt, wo es der Entdeckung so leicht unterlag, während sie die andern Sachen so geschickt, so spurlos verschwinden zu machen gewußt? Nichtsdestoweniger haftete auf dem Schenkwirth eine Reihe verdächtigender Thatsachen, die er nicht zu entfernen gewußt. Die Diebe mußten im Hause bekannt gewesen sein und wenige Leute hatten dort Zutritt gehabt. Er war dort bekannt und hatte auf eine unerlaubte Weise sich diesen Zutritt verschafft. Er kannte aus langer Erfahrung die unerlaubten Wege dahin. Er hatte sie sich selbst gebahnt, und nachdem ihm der eine über die Zäune abgeschnitten worden, hatte er den andern über den Kanal und die Hecke gefunden. Auf diesem Wege waren jetzt unzweifelhaft die Diebe eingedrungen. Sein Tuch war zur Zeit, wo der Diebstahl begangen worden, an dem Orte gefunden worden, wo die Diebe wahrscheinlich übergestiegen waren. Er mußte es für sein Eigenthum anerkennen, und hatte keine andere Ausflucht dafür, als daß er es vor langer Zeit verloren, ohne dies beweisen zu können. Der Fidibus, an der eigentlichen Statte des Verbrechens gefunden, war ein Document, welches ihm ausgestellt worden. Er konnte es fortgeworfen, verloren, ein Anderer mochte dasselbe aufgegriffen haben. Welche unwahrscheinliche Möglichkeiten setzte aber dies voraus! Was hatte ein solcher Papierstreif für einen Dritten Werth, ihn aufzuheben, zum Fidibus zu bereiten, einzustecken, bei einem gefährlichen Diebstahl ihn mitzunehmen, dort eine Pfeife damit anzustecken und ihn, nach gemachtem Gebrauch, auf die Erde fallen zu lassen? Diese Schlüsse des Möglichen führten zu Etwas, was einem künstlich componirten Märchen ähnlich sah, während die Möglichkeit, daß der Gastwirth selbst der Dieb gewesen, durch so viele andere Umstände bestärkt wurde, und es sich dann wie von selbst erklärte, daß er einen für ihn nutzlosen Papierstreifen in der Tasche zum Anmachen seiner Pfeife benutzte und gedankenlos nach gemachtem Gebrauche fallen ließ. Endlich gewann der constatirte Umstand von dem in seinem Laden versteckten Taschenbuche in Verbindung mit den vorigen Anzeichen eine furchtbare Bedeutung. Dies waren Indicien, aber noch kein Beweis. Aber während die ganze Stadt sich mit dem Vorfall beschäftigte und in Vermuthungen erging, erschien ein angesehener Bürger der Stadt vor Gericht, und gab Folgendes zu Protokoll: Sein Gewissen dränge ihn, etwas nicht länger zu verschweigen, woraus dem Gerichte in diesem Falle eine wichtige Weisung entspringen möchte. Ungern mache er diese Anzeige, da möglicherweise dadurch eine Person gravirt erscheine, die vielleicht unschuldig wäre; deshalb habe er gewartet, in Hoffnung, daß die Wahrheit auf andere Weise, und ohne daß er als Denunciant auftrete, an den Tag kommen möchte; da es indessen nicht geschehen, erfülle er nur seine Bürgerpflicht, zu sprechen. Der Denunciant war ein wohlhabender Holzhändler. Unter seinen Kunden war der wohlbekannte Zimmermann Isaak van C..., der immer mit der Bezahlung sehr zurückblieb. Die Rückstände mehrten sich. Der Kaufmann drängte. Um sich nicht langer durch leere Versprechungen hinhalten zu lassen, machte er Ernst und schritt zur gerichtlichen Verfolgung. Da stürzte einige Tage vor der Entdeckung des großen Diebstahls der Zimmermann zu ihm ins Haus und bat ihn, um Gottes willen nicht weiter zu gehen, sonst wecke er seine übrigen Gläubiger und er wäre ein ruinirter Mann. »Sehen Sie, wie man auch mich bezahlt!« rief er, indem er einen Korb auf den Tisch setzte, und ein Paar silberne Leuchter und eine silberne Kaffeekanne herausholte. »Da müßte ich, wenn es recht ginge, von Jemand über 60 Gulden haben; aber er hat mich so lange gequält, bis ich dies Silber in Abschlag auf die Schuld von ihm angenommen habe; denn ich sah ein, auf andere Weise konnte ich keinen Pfennig von ihm bekommen. Nun wollte ich es bei dem Silberschmiede hier in der Stadt nicht veräußern, weil ich dann kaum die Hälfte des Werthes für die Sachen bekommen hätte, sondern warten, bis ich einmal nach Amsterdam reiste, weil das doch der beste Weg ist, um solche Sachen zu verhandeln. Ich will Ihnen das Silber so lange zum Unterpfande lassen, bis ich mein Geld bekommen habe.« Der Holzhändler zauderte anfänglich, das Silber statt des Geldes anzunehmen. Endlich ließ er es sich gefallen, um doch einige Sicherheit für seine Forderung zu haben. Das Silberzeug war in seinen Händen. Seit er von dem Diebstahl bei der Witwe Anbrecht erfahren und die Liste der dort entwandten Gegenstände gelesen, war es ihm kein Zweifel, daß die Leuchter und die Kaffeekanne daher rührten. Er erklärte, daß sie zur Disposition des Gerichtes ständen. Diesem müsse er das Weitere überlassen. Er jedoch protestire, damit einen Verdacht gegen seinen Schuldner, den Zimmermann, ausgesprochen zu haben; aber aus dem Munde desselben werde man leicht erfahren, von wem er das Silbergeräth erhalten. Es wundere ihn nur eins, daß der Zimmermann dies nicht von selbst gethan, da es ihn ja nur ein Wort koste, um die Schuld oder Unschuld des Schenkwirthes an den Tag zu bringen. Wahrscheinlich plagten jenen dieselben Gewissensscrupel, welche ihn selbst bis da zum Schweigen veranlaßt. Das Gericht ließ sogleich den Korb mit dem Silbergeräth abholen, ihn verdeckt auf den Tisch stellen und zugleich den Zimmermann Isaak van C... vorfordern. Der Zimmermann kam, wie außer Athem, angelaufen. Er schien auf Das, was kommen werde, vollkommen vorbereitet, und ehe man ihn noch fragte, kam er freiwillig mit seiner Erklärung hervor: »Ich habe längst erwartet, meine Herren, daß man mich citiren würde. Ich weiß auch, warum. Es thut mir wahrhaftig leid, um der Leute willen, gegen die ich zeugen muß, aber nun muß es geschehen und ich werde nach Pflicht und Gewissen die Wahrheit sagen.« Der Zimmermann, von seinem Holzlieferanten gedrängt, sah sich nun auch seinerseits genöthigt, seine Schuldner zu drängen. Unter diesen stand oben an der Schenkwirt! Nicolas D..., der blaue Reiter, welcher ihm 60 Gulden für Zimmerarbeit, in seinem Laden angefertigt, schuldete. Nicolas D... war etwa vor zwölf Tagen zu ihm gekommen, und hatte ihn dringend ersucht, noch eine Zeit lang mit der Bezahlung zu warten. Als der Zimmermann erklärte, er könne absolut nicht mehr die Sache anstehen lassen, hatte er ihm, auf Abschlag seiner Foderung etwas altes Silbergeräth angeboten. Der Zimmermann dachte gerade nichts Arges, aber er fragte ihn doch, wie er denn dazu käme? Der blaue Reiter erwiderte: das Silber gehöre eigentlich seinem alten Schwiegervater, der es vor langen Jahren einst aus dem Nachlaß einer alten Dame ererbt, bei welcher er lange Zeit hindurch als Kutscher gedient. Sie kamen überein, daß der Zimmermann das Silbergeschirr abschläglich für einen gewissen Preis übernehmen solle, und der Schenkwirth brachte es ihm noch denselben Abend in einem Korbe. Dabei rieth er ihm, wenn er das Silber zu Geld machen wolle, möge er damit nach Amsterdam gehen; hier am Ort wären nur Schacherjuden, die ihm nur die Hälfte des Werthes bezahlen würden. Der Zimmermann fragte ihn: warum er denn nicht selbst nach Amsterdam ginge, um es dort zu verkaufen, wenn er darin Vortheil sähe? worauf Nicolas erwiderte: »Wenn Sie mir Zeit gelassen, würde ich es gewiß auch gethan haben. Aber versprechen Sie mir nur, daß Sie das Silber nicht hier verhandeln wollen, ich habe dabei meine besondern Absichten.« War diese Aussage richtig, und Niemand hatte Grund, so wenig an der Aussage des Zimmermanns als an der des Holzhändlers zu zweifeln – so war der Angeschuldigte dadurch aufs schwerste gravirt. Nach so vielen vorausgegangenen Indicien befand er sich nicht allein im Besitz des gestohlenen Gutes, sondern übertrug dasselbe auch unter sehr verdächtigenden Umständen und Reden an einen Dritten. Er ward vernommen und der Anfang seiner Einlassung in diesem Punkte stimmte wieder ganz mit der Angabe des Zimmermanns. Dieser hatte für ihn gearbeitet und er sei ihm 60 Gulden schuldig. Auf die Frage, ob er ihm eine Abschlagszahlung gemacht, antwortete er, daß er dazu noch nicht im Stande gewesen. Man zeigte ihm das Silbergeräth, man hielt ihm des Zimmermanns Aussage vor. Er verstummte, wurde blaß, leugnete und betheuerte, von dem Silberzeuge nichts zu wissen. Dabei verblieb er auch in Gegenwart der Zeugen. Man fragte ihn, da er die Schuld eingeräumt, warum er nicht schon längst eine Abschlagszahlung gemacht, da der Zimmermann ihn schon vor zwei Jahren so dringend gemahnt? Er zuckte die Achseln, es sei ihm nicht möglich gewesen. Man legte ihm die Summe Geldes vor, welche bei Durchsuchung seiner Wohnung gefunden worden. Er antwortete, das Geld gehöre nicht ihm, sondern seinem Schwiegervater. Letzteres wurde zwar durch die Aussagen seiner Mitgefangenen bestätigt; aber sie konnten, auf sein Anstiften und um ihm zu helfen, sich zu dieser Angabe verständigt haben. Doch auch diese Aussagen selbst warfen einen neuen Schatten auf ihn. Nicolas hatte, wie wir hörten, behauptet, er habe von seiner Schuld an Isaak van C... noch gar nichts abgetragen; die andern Drei sagten aber, einzeln vernommen, doch einstimmig aus, daß Nicolas noch vor kaum einem Vierteljahre vor ihren Augen eine Summe von 20 Gulden abgezählt und gesagt habe: er wolle diese 20 Gulden an den Zimmermann Isaak van C... abschläglich auf die Schuld bezahlen. Nicolas gerieth sichtlich in Verwirrung, als ihm dies widersprechende Zeugniß seiner Hausgenossen vorgehalten wurde. Er verlor zum ersten Male seine bis da immer bewahrte Fassung und bat um Entschuldigung für die Lüge: Ja dies sei wahr. Er habe die 20 Gulden abgezählt, er habe seinen Hausgenossen gesagt, daß er sie an den Zimmermann bezahlen wolle, aber er habe es nicht gethan. Er habe vielmehr das Geld gebraucht, um alte Spielschulden abzuzahlen, was seine Frau nicht wissen dürfen. Und das allein sei die Ursache, weshalb er mit der Sache heut nicht heraus gewollt. Dies war das erste Mal, daß Einer der Verhafteten auf einer absichtlichen Lüge ertappt war. Berührte sie zwar nur einen unwesentlichen Nebenpunkt, so warf sie doch auch auf seine andern Aussagen ein ungünstiges Licht, und seine Betheuerung, daß er dem Zimmermann nichts von der Schuld abgezahlt und noch weniger ihm die Silberwaare auf Abschlag gegeben, fand keinen Glauben mehr. Aber noch mehr. Der Zimmermann ruhte nicht, um den Vorwurf der Lüge, der nach Angabe des Angeschuldigten auf ihm haften geblieben wäre, von sich zu wälzen. Er legte den Richtern eine Art Schuldbuch vor, von ihm selbst geführt, worin unterm 23. Juni vermerkt stand: »Der Schenkwirth Nicolas D... hat mir dato abschläglich die Summe von 30 Gulden in etwas übernommenem alten Silber abgezahlt.« – Noch mehr: Die Haushälterin und der Geselle des Zimmermanns legten, vorgefodert, einstimmig das Zeugniß ab, daß sie zugegen gewesen, als der blaue Reiter mit dem Meister wegen Uebernahme des Silberzeugs gesprochen. Sie bekräftigten dieses ihr Zeugniß durch einen körperlichen Eid. War es denkbar, daß der Zimmermann, selbst von seinen Gläubigern aufs äußerste gedrängt, seinen Schuldner zwei Jahre lang in Ruhe gelassen haben sollte? Zwar hatte Nicolas angegeben, daß schon bei Eingehung dieses Schuldverhältnisses die Bedingung gestellt worden, daß er erst nach zwei Jahren zahlen solle; aber welches Motiv sollte den Zimmermann bewegen, vorzugeben, daß er bereits wegen 30 Gulden von seinem Schuldner befriedigt worden, wahrend dieser leugnete, auch nur einen Pfennig gezahlt zu haben? Beide mußten halsstarrig auf diesem Punkte bestehen, denn wenn der Schenkwirth das Silberzeug in Zahlung gegeben, so war er entweder der Dieb oder der Hehler. Wenn er es aber nicht gegeben, wenn des Zimmermanns Aussage sich als Unwahrheit herausstellte, so war er nicht allein ein Verleumder, sondern der Verdacht des gefährlichen Besitzes fiel auf ihn selbst zurück. Gegen den Schenkwirth sprach Alles. Er mußte leugnen, koste es was es wolle, oder bei den schon so schweren, früheren Anzeigen war er verloren, wenn er nicht einen andern Zusammenhang wahrscheinlich machte. Aber auch sein Leugnen hatte allen Schein wider sich. Seine eigne Frau, sein Schwiegervater, sein Schwager bekundeten, daß er von einer Abzahlung zu ihnen gesprochen. Er selbst mußte es eingestehen, und wußte dafür keine andere Erklärung als die Ausflucht, daß er nur so zu seiner Frau gesagt, damit sie von seinen Spielschulden nichts erfahre. Aber 20 Gulden Spielschulden, ein gemeiner Reiter und dann ein Schenkwirth, dessen Verdienste nicht groß waren! Doch gab er an, es sei dies nicht eine, sondern mehre kleine Schulden. Aber er konnte nicht einmal die Leute, denen er das viele Geld gezahlt haben wollte, bei Namen angeben. Er habe sie im Freien oder in Bierhäusern angetroffen. Er konnte keinen Einzigen davon citiren lassen, daß sie die Richtigkeit seiner Angabe bekundeten. Das war ein neues, nicht unbedeutendes Indicium für sein Schuldbewußtsein, für die Unwahrheit seiner Aussagen. Dagegen drei eidliche Zeugen, daß er das Silber an den Zimmermann gebracht, und die vorangehenden Indicien! Alles fügte sich wie von selbst zu einem Zusammenhange, der die schwerste Anklage begründete, gegen welche der Angeschuldigte nichts aufzustellen wußte, als seine Betheuerungen, daß er unschuldig sei, und sein reines Gewissen ihn stärke. Die allgemeine Meinung in der Stadt sprach sich entschieden gegen ihn aus. Nur Einzelne wagten zu behaupten, daß seine Mitgefangenen Verwandten vielleicht doch an dem von ihm begangenen Verbrechen unschuldig wären. Es sei sehr möglich, daß er ganz andere Mitschuldige habe, als die man gefangen gesetzt. In diesem Falle möchten seine Verwandten wol etwas von der Sache wissen, ihn aber durch ihr Schweigen und durch ihre Reden schonen wollen. Der blaue Reiter ward aus der Bürgerhaft in das Criminalgefängniß gebracht. Auch die Andern wurden strenger beobachtet und bewacht, um jeden Verkehr zu hindern. Da aber, trotz der strengsten Inquisition, keiner von Allen bekennen wollte, trug der Bürgermeister, als öffentlicher Anwalt ( regtsvorderer ) darauf an, daß der vornehmste Angeklagte, Nicolas D..., in seine Hände überliefert werde, »um ihn vermittelst Pein und Banden zur Bekenntniß seiner muthmaßlichen Missethat zu bringen«; das heißt, er sollte auf die Folter gestreckt werden. Die Richter beriethen noch einmal die Lage der Sache, und entschieden einstimmig nach dem Antrage. Die ganze Stadt war in lebhafter Spannung. Bei weichen Seelen regte sich das Mitleid. Doch war man allgemein der Ansicht, der Schenkwirth werde die Qualen nicht überstehen und schon im ersten Grade bekennen. Alle Vorbereitungen waren getroffen, am nächsten Tage sollte mit der Folterung vorgeschritten werden, als mit der Post von Rotterdam folgender Brief an das Gericht einlief: »Bevor ich vom Lande abfahre, und mich dahin begebe, wo weder das Gericht in M..., noch das Kriegsgericht der Garnison mich einholen können, will ich die vier Unschuldigen retten, welche jetzt in M... in Verhaft sitzen. Man hüte sich, die vier Personen, den Schenkwirth, seine Frau, deren Vater und Bruder wegen eines Verbrechens zu bestrafen, dessen sie nicht schuldig sein können. Wie die Sache des Zimmermanns mit der ihrigen zusammenhängt, kann ich nicht errathen. Ich habe davon zu meiner großen Verwunderung gehört. Inzwischen mag Letzterer selbst nicht ganz unschuldig sein. Möge der Richter doch diesen Wink wohl beherzigen! Es möchte ihn nachher gereuen, denselben in den Wind geschlagen zu haben. Man kann die Mühe sparen, meine Spur aufzusuchen. Ist der Wind zu unserm Vortheil, so sitze ich bereits, wenn dieser Brief gelesen wird, wohlbehalten in England. Joseph Christian Rühler , gewesener Corporal bei der Compagnie von Le Long.« Das Gericht ergriff mit Freuden diese Gelegenheit, um wenigstens die Folter zu verschieben. Es schien auf den ersten Anblick kein bloßer Luftstreich, zu Gunsten der Verhafteten von einem Freunde außerhalb gethan. Eine Compagnie unter dem Capitain Le Long stand als Garnison im Städtchen; in derselben hatte wirklich ein Corporal jenes Namens gedient, war aber schon seit einigen Wochen aus seinem Quartier verschwunden und desertirt. Bis da waren alle Nachforschungen vergeblich gewesen. Das Gericht ermittelte ferner aus dem Rapport des damals wachthabenden Offiziers, daß der Korporal Rühler gerade an dem Abende vermißt worden, welcher dem Morgen voranging, wo der bei der Witwe Anbrecht begangene Diebstahl ruchbar wurde. Am Mittage vor seinem Verschwinden war er noch von der Wache gesehen worden. Eine Verbindung zwischen beiden Thatsachen schien doch wirklich augenfällig. Aber eine neue Entdeckung zerstörte plötzlich diese Schlußfolgerung. Der eingegangene Brief aus Rotterdam ward dem commandirenden Officier der Besatzung vorgelegt und derselbe erklärte auf den ersten Anblick den Brief für untergeschoben. Die Handschrift war nicht die wohlbekannte des Rühler, sie hatte gar nichts mit derselben gemein und die Unterschrift des Namens war augenfällig falsch. Alle ehemalige Cameraden des Rühler bekräftigten das; mehrere ältere Compagnielisten, welche Rühler notorisch geschrieben, bestätigten es auch dem Richter. Demnächst war dieser aus Rotterdam eingegangene Brief nichts weiter, als die List eines unbekannten, verborgenen Freundes oder Complicen der Verhafteten, um die Folter von ihnen abzuwenden. Wie wäre auch Rühler, wenn er wirklich an dem Diebstahl Theil genommen, dazu gekommen, sich selbst auf diese Weise zu verdächtigen? Wollte er den blauen Reiter und die Andern vor der Folter bewahren, würde er wol einen andern Namen untergeschoben haben. Irgend ein dritter, noch unbekannter Complice hatte also wahrscheinlich den zufälligen Umstand des Verschwindens jenes Corporals Rühler benutzt, um in seinem Namen zu schreiben und den Verdacht von den wirklich Schuldigen abzulenken. Diese, auf die Folter gebracht, durften die Namen ihrer Mitschuldigen entdecken. Dies zu verhindern, war die Absicht des Briefes. Diese Ansicht war die vorherrschende. Von allen Seiten strengte man sich nunmehr an, dem geheimen Schreiber des Briefes auf die Spur zu kommen, und setzte in der Zwischenzeit die Tortur aus, als plötzlich zwei neue und sehr wichtige Deponenten auftraten. Beide hatten miteinander nicht die geringste Gemeinschaft, Beider Angaben hatten nichts miteinander gemein; ja die Thatsachen, welche sie zur Kenntniß brachten, widersprachen sich gewissermaßen, und während sie auf der einen Seite Licht in die Sache brachten, verdunkelten sie dieselbe wieder von der andern. Ein Kaufmann aus der Stadt, der in verschiedenen Waaren handelte und in der Nachbarschaft der Witwe Andrecht wohnte, war während des ganzen Processes und der Entdeckung des Diebstahls auf einer Geschäftsreise in Süddeutschland abwesend gewesen. Kaum war er an einem Abende zurückgekehrt und hatte von der Diebstahlsgeschichte gehört, als er sich am nächsten Morgen freiwillig vor Gericht meldete, um, wie er behauptete, die wichtigsten Aufschlüsse zu geben und Gefahr und Verderben von den Häuptern gewiß ganz Unschuldiger abzuwenden. Bereits auf dem Postwagen hieher habe er von der Geschichte gehört und seine eigenen Muthmaßungen geschöpft. Seit er aber in seinem Hause das Nähere vernommen, sei die Vermuthung bei ihm zur Gewißheit geworden, und er habe die ganze Nacht durch kein Auge zuthun können, aus Angst, daß er mit seiner Eröffnung doch zu spät kommen möchte und die Leiden der Unschuldigen dadurch verlängert würden. Wäre er nur früher zurückgekehrt, so sollte die Sache nicht so weit gekommen sein. Nach einer sehr weitschweifigen Vorrede, die der Kaufmann sich selbst schuldig zu sein glaubte, um sich vor sich selbst zu entschuldigen und vor dem Richter zu rechtfertigen, kam er zur Sache. Ungefähr zur Zeit, wo der Diebstahl bei der Witwe Andrecht vorgefallen sein mußte, befand er sich noch in der Stadt. Der Zimmermann Isaak van C... ließ sich bei ihm anmelden. Er bat den Kaufmann, ihm den Kahn zu leihen, mit welchem er gewöhnlich Ballen und andere schwere Packwaaren verführen lasse. Dieser Kahn lag meistens hinter des Kaufmanns Wohnhause, bei seinem Waarenlager, welches dicht an dem erwähnten Stadtgraben stand. Der Kaufmann hatte damals eine ansehnliche Ablieferung von Fässern zu machen, sodaß er den Kahn für den Augenblick nicht gut entbehren konnte. Indessen bat Isaak sehr dringend, er brauche den Kahn nur für ein Paar Nächte, und wolle ihn, wie man zu sagen pflegt, des Morgens »vor Tag und Thau« prompt wieder an seinen Platz liefern. Auf die Frage, weshalb er denn den Kahn gerade des Nachts brauche? bedachte sich der Zimmermann einige Augenblicke und antwortete nach einer Pause, er müsse die Mobilien einiger Leute fortschaffen, die auszögen. Des Nachts? fragte der Kaufmann. Wer zieht denn des Nachts aus einer Wohnung in die andere? – Der Zimmermann lächelte verschmitzt: »die Leute ziehen mit der »»nördlichen Sonne««. Er deutete an, daß er Bankerouttirern verhelfen wolle, fortzukommen. »Und dazu geben Sie sich her?« rief der Kaufmann und verweigerte nunmehr entschieden den Kahn. Der Zimmermann lenkte aber schnell ein, erklärte, er habe nur gescherzt und seine Absicht wäre, mit seinem Gesellen in der Nacht zum Fischen auszufahren. Er habe mit seiner wahren Absicht nicht herausgewollt, weil er wohl denken können, daß der Kaufmann nicht darauf eingehen würde, weil das Fischen den Kahn immer etwas beschmuze. Auf die fortgesetzten, dringenden Bitten gestand ihm der Kaufmann endlich den Kahn zu, jedoch unter der ausdrücklichen Bedingung, denselben des Morgens wieder an seinen Platz zu bringen. – Der Zimmermann hielt darin getreu sein Wort. Als der Kaufmann früh am Morgen in sein Packhaus ging, sah er noch, wie der Zimmermann und sein Geselle den Kahn an seine Stelle eben gebracht hatten. Sie gingen fort, ohne daß sie den Kaufmann bemerkten. Aber es fiel ihm schon auf, daß sie weder Reusen noch anderes Fischergeräth trugen. Er besichtigte den Kahn und mußte sich noch mehr wundern, daß er inwendig ganz rein und trocken war. Wenn Jemand ihn zum Fischen gebraucht, was wol vorfiel, so wurde er gewöhnlich halb voll Wasser und sehr beschmuzt zurückgegeben. Also hatte er ihn wieder auf einer Lüge ertappt. Die Zimmerleute hatten den Kahn nicht an seiner rechten Stelle angelegt. Der Kaufmann sprang selbst hinein und raffte aus einer Fuge des Kahnes etwas auf – ein Paar silberne Gabeln in Papier gewickelt. So war denn doch die erste Angabe des Zimmermanns die richtige gewesen. Er hatte sich dazu verstanden, Bankerouttirern zum Wegführen ihrer Sachen zu verhelfen. Aergerlich darüber, steckte er die Gabeln zu sich und machte sich sogleich auf den Weg nach der Wohnung Isaaks. Der Zimmermann, sein Geselle und seine Haushälterin waren in der Werkstatt. Er hielt ihnen die Gabeln hin: »Das haben Sie in meiner Schuite liegen gelassen! Sie haben mit den Gabeln wol die gefangenen Fische gegessen? Wenn sie Ihnen nur gut bekommen.« Die Drei waren sichtlich bestürzt. Sie warfen sich verstohlene Blicke zu, aber keiner vermochte eine Antwort zu geben. Die Haushälterin faßte sich zuerst wieder. Sie stotterte heraus: er solle nichts Böses denken, ihr Herr habe in der Nacht nur die Möbeln und Sachen von gewissen Leuten, die heimlich umzogen, fortbringen helfen. – Diese That war an und für sich schon keine sehr rechtliche und der Kaufmann konnte die Bestürzung der Drei dem Schamgefühl wol beimessen, welches sie bei einer solchen Entdeckung ergriff. Als er aber nach dem Namen der Leute fragte, erhielt er wieder keine Antwort. Der Zimmermann sagte, jetzt könne er ihm die Leute nicht nennen, späterhin solle er Alles erfahren. Alle Drei aber baten ihn aufs flehentlichste, daß er über den Vorfall schweige. Er schwieg, erkundigte sich indeß unter der Hand, wer aus der Stadt unter solchen Umständen wol entwichen sein könne, ohne etwas darüber zu erfahren. Seine Reise nach Deutschland kam dazwischen, er hatte die Sache vergessen, als er bei seiner Rückkehr den ganzen Verlauf der Diebstahlsgeschichte erzählen hörte und nun nicht daran zweifeln konnte, daß hier ein schändliches Complot bestehe, Unschuldige anzuklagen, während die wahrscheinlich Schuldigen der Zimmermann Isaak van C..., sein Geselle und seine Haushälterin wären, dieselben, welche als Hauptzeugen gegen den blauen Reiter aufträten. Der Criminalproceß erhielt durch diese Erklärung eine vollkommene Umwendung. Der Kaufmann war ein ganz unverdächtiger Zeuge, und Vieles von Dem, was bisher dunkel gewesen, erhielt dadurch ein Licht. Juristisch bewiesen war durch die Aussage des einen Zeugen aber weder die Unschuld des Schenkwirths und der Seinen, noch die Schuld des Zimmermanns und seines Anhangs. Hier stand Mann gegen Mann, eine Aussage gegen eine andere Aussage, wenn der Zimmermann leugnete; und bis da stand gegen den Letzteren nichts fest, ja es war nicht einmal ein Verdacht gegen ihn in den Acten zur Sprache gekommen. Sein Wort mußte also, wie die Dinge standen, so viel gelten als das seines neuen Anklägers. Man mußte vorsichtig und zugleich rasch zu Werke gehen. Die moralische Ueberzeugung überwog dermaßen beim Richter, daß er sofort zur Verhaftung des Zimmermanns und seiner Leute schritt, ehe noch etwas von der Aussage des Kaufmanns ins Publicum gekommen war. Kaum war dies geschehen und Isaak, sein Gesell und seine Haushälterin in sicherm Verwahrsam, so ward zur Haussuchung bei ihm geschritten. Die Maßregel hatte den vollständigsten Erfolg. Man fand in dem Hause, bis auf einige Kleinigkeiten, noch sämmtliche Effecten vor, welche aus dem Andrecht'schen Hause gestohlen waren. Die Verhöre mit den drei neuen Verhafteten fielen anders aus als die mit dem blauen Reiter und den Seinen. Zwar leugneten auch sie, aber es geschah auf trotzige und verzagte Weise zugleich. Sie waren sichtlich befangen; nichts von dem edlen Freimuth, welchen der Schenkwirth an den Tag gelegt. Schon im ersten Verhör kamen die grellsten Widersprüche vor. Dieser haftete mit Hartnäckigkeit auf diesem, jener auf jenem Punkte. Es dauerte nicht lange, so wurden sie in ihren Antworten so verwirrt, daß sie den Faden ihrer Aufgabe ganz verloren und schon sich gegenseitig anzuklagen und zu verrathen anfingen. Der Verrathene denuncirte nun gegen den Verrather. Man drohte mit der Folter, und sie rückten mit mehren Geständnissen heraus. Endlich gelang es den Richtern, ohne Folter ein vollstandiges Bekenntniß zu erpressen. Es stimmte im Wesentlichen in Folgendem überein. Isaak van C..., sein Geselle und seine Haushälterin hatten den Diebstahl bei der Witwe Andrecht begangen. Wie sie zu dem Complot gekommen, wer der Rädelsführer, wer es gewesen, der den Gedanken zuerst gefaßt, wer ihn ausgebildet, darüber fehlen uns die Mittheilungen. Aber bekannt mit dem Hause und dessen Einrichtungen waren auch diese Inquisiten ebenso wie der blaue Reiter. Der Geselle, früher in Diensten eines andern Meisters, hatte in dem Hause gearbeitet und kannte alle Gelegenheiten. Sie hatten die Schuite des Kaufmanns zu dem Zwecke geliehen und bei dem Einbruch und der Wegschaffung der Sachen benutzt. Das Wie ergab sich von selbst, es ist aus der obigen Geschichtserzählung genügend ins Licht gestellt. An dem Morgen, wo der Einbruch bekannt wurde, hatten Meister und Geselle sich unter die neugierige Menge gemischt, um auszuforschen, welche Gerüchte wol darüber sich verbreiteten. Der Geselle hatte unter Anderm gehört, wie des Wollspinners Frau unverhohlen ihren Verdacht gegen den blauen Reiter aussprach und geradezu sagte: ehe ihr Mann noch vom Rathhause zurück wäre, würde man sehen, daß der blaue Reiter abgeholt würde. Er berichtete seinen Complicen getreulich Alles, und die Drei, erfreut über diese Ableitung einer ihnen drohenden Gefahr, schlossen den höllischen Bund, dem Gerüchte weitere Nahrung zu geben und Alles daran zu setzen, den Verdacht gegen den Schenkwirth zu steigern, bis er als Sündenbock den Gerichten verfallen wäre. Der Geselle war gleich darauf in den Laden des blauen Reiters getreten, um einen Schnaps zu trinken. Er forderte Kohlen, seine Pfeife anzuzünden. Während der Wirth fortging, um das Kohlenbecken zu holen, benutzte er seine Entfernung, um das Souvenir der Witwe Andrecht, welches er zu dem Zwecke in der Tasche bei sich trug, zwischen zwei Läden zu klemmen. Es war gelungen und die Folgen stellten sich ganz so heraus, wie die Bösewichter erwartet; das Haus ward untersucht, das Buch gefunden, und in den Augen dieser Leute mußte des blauen Reiters Schuld dadurch für erwiesen gelten. Nach diesen übereinstimmenden Geständnissen der drei Complicen mußten die Richter den blauen Reiter und die Seinen für frei von Schuld erklären und standen nun nicht mehr an, die vier unglücklichen Personen freizulassen. Alles war indeß durch jene Geständnisse nicht aufgeklärt; im Gegentheil blieben noch einige sehr zweifelhafte Punkte. Daß der Zimmermann die beiden Silberstücke dem Holzhändler als Unterpfand angeboten, daß auf diese Weise, statt einer Entdeckung des wahren Verhältnisses ein neuer schwerer Verdacht gegen den blauen Reiter erwachsen war, erklärte sich von selbst. Es lag nicht im Complot, es war ein ganz natürlicher Causalzusammenhang da; der Zimmermann mußte sich selbst retten und war nun gezwungen, immer weiter zu denunciren. Aber wie war Nicolas D...s Taschentuch am frühen Morgen an die Hecke gekommen? Wie der Declarationsschein, der ihm gehörte, als Fidibus in das Haus der Bestohlenen? – Der Zimmermann und seine Mitschuldigen erklärten, hiervon nichts zu wissen. Durch die Drohung der Folter erschreckt, hatten sie Alles bekannt, selbst Muthmaßungen zu Protokoll gegeben, die zum Theil richtig, zum Theil falsch waren. Sie thaten jetzt Alles, um vor ihren Richtern als reuige Sünder zu erscheinen, in Hoffnung, daß es ihre Strafe mildern könne. Ihr Maß von Schuld war voll, und auf Etwas mehr oder weniger konnte es ihnen nicht ankommen. Dennoch betheuerten sie, nicht die geringste Kenntniß und Ahnung von dem Tuche und dem Fidibus zu haben. Es erwuchs daher aufs Neue der Verdacht, daß noch andere Complicen verborgen waren. Man kam auf den Brief des desertirten Corporals zurück. War es gleich nicht seine Hand, so konnte er ihn von einem Andern haben schreiben lassen, und war doch vielleicht auf eine oder die andere Weise in die Sache verwickelt, und seine Entweichung stand mit dem Diebstahl in Verbindung. Während der Proceß gegen den Zimmermann, seinen Gesellen und seine Haushälterin bereits ziemlich fortgeschritten war, meldete sich wieder ein neuer freiwilliger Zeuge, der Schullehrer aus einem Dorfe, welches etwa eine Stunde Weges von der Stadt entfernt liegt. Er zeigte den Richtern ein Stück Papier, worauf nur der Name Joseph Christian Rühler stand, und fragte, ob nicht vor Kurzem von dieser Hand und mit diesem Namen unterzeichnet ein Brief an das Gericht eingelaufen sei? Bei einer Vergleichung der Schriftzüge dieses Namens mit denen des erwähnten Schreibens aus Rotterdam fand sich, daß beide unbedenklich von derselben Hand herrührten. Die Aussage des Schullehrers war folgende und gab dem Processe abermals eine neue Wendung. In seinem Dorfe befand sich ein taubstummer Jüngling, Heinrich Hechtingh, welchen die Gemeinde dem Schullehrer als Pensionair, und um ihn zu unterrichten, übergeben hatte. Es war ihm gelungen, dem Unglücklichen die Schreibekunst beizubringen, welche derselbe bis zu einer solchen Fertigkeit erlernt hatte, daß er mittelst einer Schiefertafel, die er beständig bei sich führte, sich leicht und gut mit allen Personen unterhalten konnte. Auch schrieb er bald eine so schöne Hand, daß er von vielen Personen, selbst von den Ortsbehörden zum Abschreiben gebraucht wurde. Vor einiger Zeit war ein Unbekannter ins Dorf gekommen, hatte während der Abwesenheit des Schullehrers nach dem Taubstummen gefragt, was öfters vorkam, und denselben mit sich ins Wirthshaus genommen, um sich von ihm etwas schreiben zu lassen. Der Unbekannte ließ sich ein besonderes Zimmer geben und setzte dem jungen Menschen eine Flasche Wein vor. Darauf bat er ihn, vermittelst der Schiefertafel, das Brouillon eines Briefes, den er aus der Tasche zog, in Reinschrift zu bringen. Heinrich Hechtingh that es anfänglich ohne Arg. Indessen kam ihm doch der Inhalt des Briefes bedenklich vor, auch verrieth die ganze Haltung des Unbekannten Unsicherheit und Angst. Als er aber auch die Adresse auf den Brief schreiben sollte: »An den Herrn van der N., Bürgermeister von M..., weigerte er sich, es zu thun, und ließ sich dazu erst durch langes und dringendes Bitten des Fremden bewegen, welcher ihm darauf einen Gulden gab und ihm anempfahl, ein tiefes Schweigen zu beobachten. Der Taubstumme fühlte sich umsomehr dazu gehalten, als er sich wohl bewußt war, daß er etwas Unrechtes gethan. Endlich bekannte er aber doch seinem Erzieher, und dieser erkannte sogleich, daß der geheimnißvolle Vorfall in nächster Beziehung zu der in der ganzen Gegend vielbesprochenen Criminalgeschichte stehen müsse. Auch jener Brief des Corporals war in Abschriften umhergegangen. Es war unbedenklich derselbe, welchen sein Zögling copiren müssen. Der Schullehrer stellte auf eigene Hand eine kleine Voruntersuchung an. Er eilte zum Wirthe und fragte ihn, ob er sich des Fremden entsinne, welcher vor einigen Tagen ein Zimmer und eine Flasche Wein gefodert und sich darauf mit dem Taubstummen dort abgeschlossen hatte? Der Wirth erinnerte sich des Vorfalls, hatte aber den Mann nicht gekannt. Seine Frau kannte ihn ebenso wenig, entsann sich aber, daß der Fremde sich sehr vertraulich mit einem andern bekannten Manne, dem Kornmüller Overblink, aus der Stadt, unterhalten habe, indem dieser gerade mit seinem Karren vor dem Wirthshause gehalten. Sie schüttelten beim Abschied die Hände und nannten sich auch, so viel sie wüßte, bei Namen. Der Schulmeister inquirirte weiter. Er begab sich auf der Stelle zum Müller Overblink, fragte ihn nach dem Manne, mit dem er an dem und dem Tage in seinem Dorfe, vor dem Wirthshause zur Krone Hände geschüttelt, und der Müller, ohne viel Besinnens, erwiderte, daß er sich des Tages, der Begegnung und des Mannes sehr wohl entsinne, und daß Letzterer kein Anderer, als sein guter alter Bekannter, der Bäcker H... aus dieser Stadt selbst sei. Der Schulmeister hatte sich augenblicklich nach dieser Auskunft, und nachdem er dem Müller die tiefste Verschwiegenheit anempfohlen, vor Gericht verfügt. Wie war der wohlbekannte Bäcker H... in diese Geschichte verwickelt? Der Diebstahl war ja durch die Bekenntnisse des Zimmermanns und der Seinigen erschöpft. Sie allein waren eingebrochen, sie allein hatten alle Sachen fortgetragen und sich angeeignet. Sie bedurften keiner Hülfe. Welches Motiv sollten diese Bösewichter, ihrer Strafe gewärtig und vor derselben in gräßlicher Angst, haben, einen Mitschuldigen nicht anzugeben? Es war keines denkbar; auch hatten sie auf ihren Knieen betheuert, sie hätten keinen weitern Mitschuldigen. Welchen Beweggrund konnte aber der Bäcker haben, wenn er gar keinen Antheil an der Sache hatte, sich damit zu befassen und Briefe schreiben zu lassen, um den Verdacht von den zuerst Angeschuldigten abzulenken? War es nur Mitleid? Wußte er vielleicht um den wahren Zusammenhang der Sache? Kannte er die Unschuld des blauen Reiters? Aber weshalb ihm denn auf diese mysteriöse Weise helfen wollen? Wenn er selbst ohne alle Schuld war, weshalb wählte er nicht natürlichere Wege? Weshalb hatte er diese ängstliche Vorsicht beobachtet, einen Taubstummen als Medium zu gebrauchen; weshalb hatte er so große Angst dabei gezeigt, ihm tiefe Verschwiegenheit anempfohlen? – Der Bäcker war nicht ohne Schuld, diese Ueberzeugung war bei den Richtern, sogleich nach der Vernehmung des Kornmüller Overblink, aufgetaucht; denn man erinnerte sich, daß dieser Bäcker dieselbe Person war, welche an jenem Morgen, wo der Einbruch entdeckt wurde, mit den Gerichten in das Haus einzudringen gewußt hatte. Er war es, der den Fidibus, welcher den bewußten Declarationsschein enthielt, vom Boden aufgerafft und dem Deputirten übergeben hatte. Sein sonderbarer Eifer war schon damals aufgefallen. War auch er in das Haus eingebrochen, unabhängig vom Zimmermann? Hatte auch er gestohlen und war von der Angst des Entdecktwerdens geplagt? – Aber alle gestohlenen Sachen waren genau specificirt, und hatten sich beim Zimmermann vorgefunden. Das Dunkel ward immer größer, jedoch um sehr bald auf die befriedigendste Weise, allein wunderbar genug, gelöst zu werden. Während noch der Schullehrer und der Müller Overblink auf dem Rathhause zurückgehalten wurden, war schon der Bäcker H... verhaftet und vernommen worden. Er hatte – hier hört die actenmäßige Mittheilung des Processes in unserer Quelle auf – wahrscheinlich sogleich ein wichtiges Geständniß abgelegt. Sofort ward auch ein Verhaftsbefehl gegen den uns schon bekannten Wollspinner Leendert van N*** und seine Frau erlassen, Dieselben, welche zuerst den Verdacht gegen den blauen Reiter auf so verdächtige Weise ausgesprengt und dann vor Gericht eine so wohlmotivirte, anscheinend harmlose Denunciation gegen ihn abgegeben hatten. Beide hatten aber Wind bekommen und waren entflohen. Die muthmaßliche Aussage des Bäckers fand dadurch Unterstützung. Man ließ ihnen nachsetzen, und noch am selben Abende wurden sie zurückgebracht und gefänglich eingesteckt. Der Criminalproceß ging jetzt rasch vorwärts, durch das Eingeständniß dieser dritten Partei von Angeschuldigten und Verhafteten gefördert; aber er hatte ein ganz anderes Verbrechen als das des Einbruchs und Diebstahls zum Gegenstande, und diese dritte Association von Verbrechern hatte ebensowenig eine Gemeinschaft mit dem Zimmermann und seinem Gesellen, als diese mit dem blauen Reiter und seinen Verwandten. Ohne den Einbruch, bei dem die zuletzt Verhafteten ganz unbetheiligt waren, würde aber, nach menschlicher Ansicht, dieses dunkle Verbrechen schwerlich ans Licht gekommen sein. Folgendes Sachverhältniß ermittelte sich endlich aus den übereinstimmenden Aussagen der Schuldigen und anderer darüber vernommener Zeugen. Wir treffen in der schmuzigen niedrigen Stube des Wollspinners Leendert van N*** am Abende des 29. Juni auf eine Gesellschaft von Kartenspielern, welche, was ihren Wandel und ihre Gesinnung anbetrifft, sich gegenseitig nichts vorzuwerfen haben. Es ist schon erwähnt, daß dieser Stadttheil dem sogenannten Janhagel angehörte, und nur wenige einzelne Häuser, wie das der Witwe Andrecht, angesehenere Bewohner aufzuweisen hatten. Die Spieler waren der Corporal Rühler von der in M... garnisonirenden Compagnie Le Long, der Bäckermeister H... und der Wirth selbst, der Wollspinner Leendert van N***. Sie kennen sich, einer den andern, sie hassen, sie verabscheuen sich, aber ein gemeinsames, verbrecherisches Interesse hält sie zusammen. Der Bäcker und der Corporal sind alte Bekannte; jener backt das Commisbrot für die Garnisoncompagnie, dieser hat das Geschäft, das gebackene Brot von ihm in Empfang zu nehmen. Der Bäcker brauchte die Künste, welche den Armeelieferanten häufig und leider nicht immer mit Unrecht vorgeworfen werden. Er wußte dem Teig durch fremde und schädliche Beimischung das Gewicht zu geben, welches contractlich erfodert wurde. Der Corporal Rühler war hinter des Bäckers Geheimniß gekommen; statt es aber zu verrathen, hatte er dem Bäcker die Wahl gestellt, ob er denuncirt sein oder sich mit ihm abfinden wolle. Der Bäcker hatte das Letztere gewählt. Aber Rühler ließ sich nicht wenig für sein Schweigen bezahlen und der Bäcker haßte den Corporal ebenso tödtlich, als er ihn fürchtete. Statt seine Rache an ihm kühlen zu können, mußte er ihn noch obenein bezahlen mit dem besten Theile seines unredlichen Gewinnstes. Rühler dagegen ließ ihm bei jeder Begegnung das ganze Gewicht, die Macht seiner Wissenschaft fühlen. Er behandelte den Bäcker herrisch und verächtlich, denn er konnte ihm jederzeit beweisen, daß sein Brot verfälscht sei, vielleicht Gifttheile enthalte, während es dem Bäcker schwer geworden wäre, zu beweisen, daß der Corporal von ihm Geld genommen habe und noch nehme. Noch heftigere Feindschaft war zwischen dem Corporal und dem Wollspinner und seiner Frau. Letztere hatten bis da für die Garnison die Lieferung von Kamaschen und andern Kleidungsstücken gehabt, und der Corporal Rühler war Anlaß, daß ihnen diese Lieferung genommen worden. Sie hatten sehr viel dadurch verloren, ein Grimm kochte in ihnen, der bei seinem Anblick schon aufloderte. Aber der Corporal hatte Macht in Händen, ihnen noch andere Vortheile zu entziehen, welche sie von der Garnison bezogen. Sie mußten ihre Wuth unterdrücken; seine herrische Laune dulden, lächeln, freundlich scheinen, sich geehrt fühlen, wenn er zu ihnen kam. Eine solche Gesellschaft, wo Einer an Schlechtigkeit dem Andern nichts nachgibt, jeder den Andern haßt, und nur das gemeinschaftliche Interesse die zerrissenen Bande, die feindseligen Elemente zusammenhält, ist nie von langer Dauer. Der Augenblick kommt, wo der Funke in die fertigen Minen fällt, und die Explosion ist um so furchtbarer, je länger sie verzögert wurde. Sie spielten zusammen Karten. Auch ohne eine so tief gewurzelte Feindschaft wird das Kartenspiel an solchen Orten und unter Leuten dieser gemeinen Gesinnung nur zu oft der Anlaß zu heftigem, blutigem Hader. Sie geriethen an diesem Abende in Streit. Er ward mit jedem Worte heftiger. Der lang verbissene Groll bei den Eheleuten, beim Bäcker loderte auf. Der Corporal erwiderte ihn durch bittern Hohn. Auch er gerieth in Jähzorn. Sie nannten sich bei den Namen, welche sie verdienten. Von Worten kam es zu Thätlichkeiten. Man riß, schlug sich, man griff zu gefährlichern Werkzeugen, Zwei Feinde und eine Furie für einen Gegner, wenn auch Soldat, waren zu viel. Von hinten von dem Weibe unterfaßt, stürzte er unter den Schlägen des Wollspinners zu Boden, unter den Tisch. Der Bäcker hatte bis da mehr angehetzt als selbst thätlich zugegriffen. Aber als Rühler durch den Sturz gegen eine Tischecke, oder durch einen Schlag blutete, als er, zähneknirschend, gräßliche Verwünschungen, Drohungen und Flüche gegen das ganze Pack ausstieß und schwor, er wolle sie Alle wol finden, es solle ihm Keiner entkommen, am wenigsten der heimtückische Hund, der Bäcker, da trat auch dieser aus seinem Hinterhalt mehr hervor. Er flüsterte dem wüthenden Wollspinner und seinem fürchterlichen Weibe zu, jetzt mit dem Kerl nur das Garaus zu machen. An einem Soldaten mehr oder weniger, daran sei doch dem Lande nichts gelegen; wenn sie ihn nicht kalt machten, wären sie Alle verloren. Sie machten ihn kalt. Die Leiche, in ihrem Blute schwimmend, lag zu ihren Füßen. Die That war nicht zu widerrufen, alle Drei waren die Thäter, Alle gleich schuldig, Alle hatten dieselbe Ahndung der Gesetze zu gewärtigen. Ueber dem noch rauchenden Leichnam hatten sie sich gegenseitig gelobt, nichts davon zu bekennen, vielmehr daß Jeder das Seinige thue, die Sache geheim zu halten und die Spuren, die darauf führen konnten, nach Kräften zu verlöschen. In der Mordnacht selbst hatten sie noch keinen Plan entworfen, wie sie das Blut fortwischen, den Leichnam fortschaffen sollten, was man aussprengen müsse, damit das Verschwinden des Corporals keinen Verdacht zurücklasse. Jeder war noch zu sehr mit dem moralischen Eindruck beschäftigt, mit den Folterqualen des eigenen Gewissens. Am frühen Morgen waren sie wieder im Hause des Wollspinners versammelt. Da entstand Lärm auf der Straße in der nächsten Nachbarschaft. Die alte Andrecht war von ihrer Reise zurückgekehrt, sie hatte ihr Haus erbrochen gefunden, die Nachricht von dem großen Diebstahl verbreitete sich wie ein Lauffeuer durch die Stadt. Die Bösewichter standen blaß und entsetzt da. Was war natürlicher, was lag näher an der Hand, als daß die Gerichte sofort Haussuchung in allen Nachbarhäusern dieses verdächtigen Winkels anstellen würden? Des Wollspinners Haus war das allernächste, und noch waren die Dielen feucht von Blut, und im Keller lag die Leiche des erschlagenen Corporals. Dem mußte vorgebeugt, es mußte Rath geschafft werden, wenn auch nur um die entsetzliche Haussuchung zu verzögern, bis man Gelegenheit gefunden, den todten Körper fortzuschaffen. Wenn man den Gerichten irgend eine Spur vorhielte, damit sie vor'm Hause des Bäckers und des Wollspinners vorübergingen! Das Weib des Letzteren hatte das Verdienst des teuflischen Einfalls, welcher sie zu retten schien. Im selben Augenblicke standen ihr zwei Momente vor dem Sinne. An einen Hausdiebstahl mußte Jeder denken; da war ja der blaue Reiter so oft heimlich übergestiegen, als er um die Hanne freite! Er konnte es gewesen sein. Zugleich hatte er vor langer Zeit in ihrem, der Wollspinner, Hause ein Taschentuch vergessen, welches die Frau ihm zurückzugeben nicht für nöthig erachtet hatte. Beide Umstände trafen so gut zusammen. Man konnte das Tuch irgend wohin legen, und der Verdacht machte sich von selbst. Der erfinderische Geist des Bäckers kam der Frau zu Hülfe, und ein Gedanke erzeugte den andern. An einem Zeichen war es nicht genug, es mußte noch ein zweites die Anwesenheit des blauen Reiters im Hause verrathen. An einem Markttage hatte der Bäcker einen Vertrag mit einem Bauer gerade vor der Schenke des blauen Reiters abgeschlossen. Er mußte mit dem Bauer abrechnen und bat den Wirth um ein Stückchen Papier, Dieser gab ihm einen alten Accisedeclarationsschein, um auf der Rückseite seine Rechnung zu schreiben. Diesen Zettel hatte der Bäcker noch in seiner Brieftasche. Unzweifelhaft bezog er sich auf den blauen Reiter; aber auf der Rückseite stand nun auch der Name des Bäckers. Er ward deshalb angezündet, bis die Rechnung und dieser Name verschwunden waren. Datum und Unterschrift des Accisebeamten auf der Vorderseite waren zu dem diabolischen Zwecke genügend. Zu einem Fidibus gefalzt, warf ihn der Bäcker, der mit Ungestüm den Gerichtspersonen in das Haus folgte, in der Stube nieder, fand ihn selbst zuerst, händigte ihn den Gerichtspersonen ein, und wahrend der Wollspinner und seine Frau in den verschiedenen Haufen des Volks ihre giftigen Muthmaßungen ausstreuten, ward der Verdacht dadurch nur zu sehr auf den unglücklichen blauen Reiter gelenkt. Der boshaften Intrigue von dieser Seite kam von der andern die Machination des Zimmermanns und der Seinen zu Hülfe. Während hier der Fidibus und das Tuch, zeugte dort das Taschenbuch zum Verderben des blauen Reiters; ein zufälliges Zusammentreffen des Spiels zweier Complote, aus demselben Motiv der Selbsterhaltung, und mit demselben teuflischen Ziele. Aber dies Ziel wurde zu gut erreicht. Das Spiel ging weiter als sie beabsichtigt hatten. Nur einstweilen hatten sie Jemanden verdächtigen wollen, wer es auch sei, um Luft und Zeit zu gewinnen. Ihre Absicht war nur, die gefürchtete Haussuchung von sich abzuwenden, bis sie den Leichnam bei Seite geschafft, die Blutspuren ausgewaschen hatten. Dies war geschehen; mehr verlangten sie von der Intrigue nicht; am wenigsten, daß ein Unschuldiger, Jemand, der ihnen nie etwas zu Leide gethan, gegen den sie keinen Groll hegten, darum ins Verderben gerissen werde. Das wunderbare Einwirken des Zufalls, die Auffindung des Taschenbuchs, die Denunciation des Zimmermannes, erfüllte sie mit einer geheimen Scheu, daß sie finstre Mächte aufgerufen, welche ihr gefährliches Spiel weiter fortsetzten. Sie zitterten, während ihr Gewissen erwacht war. Der Gedanke an die Folter, welche dem blauen Reiter bevorstand, erfüllte sie mit Unruhe und Entsetzen. Es war nicht die gewöhnliche Furcht von Complicen, welche sie gefährdenden Bekenntnissen des Gefolterten mit Angst entgegensehen, – der Schenkwirth konnte nichts bekennen, was sie anging; es war eine göttliche Stimme, es waren die Furien des Schuldbewußtseins, welche sie antrieben und ihnen zuriefen, daß auch der Theil der Schuld, an dem sie keinen Theil hatten, ihnen zur Last fallen werde. Sie kamen aufs Neue zusammen und beriethen, auf welche Weise dem Entsetzlichen am besten vorgebeugt, wie der blaue Reiter mit seinen Verwandten am besten vor der Tortur bewahrt werde. Sie fielen auf das Auskunftsmittel, welches wir kennen. Hier sprach die Klugheit mit. Sie wollten zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Indem sie den ermordeten Corporal Rühler auferstehen ließen von den Todten und sich selbst als Theilnehmer am Diebstahl bezüchtigten, retteten sie vielleicht die unschuldig Angeklagten. Zugleich aber belebten sie den Todtgeschlagenen und machten ihn zum Deserteur, um sich selbst von weiterer Nachforschung über sein Verschwinden zu retten. Aber sie hatten zu klug gehandelt, und durch eine zu große Vorsicht führten sie, wie dies bei Verbrechern so oft geschieht, die Entdeckung herbei. Hätten sie den Brief an den Bürgermeister von der Frau des Wollspinners abschreiben lassen, wozu sich diese erbot, – sie reiste später selbst nach Rotterdam, um ihn dort auf die Post zu geben – so wäre schwerlich ein Verdacht gegen sie entstanden; die Handschrift der Bürgerfrau, die wol selten Gelegenheit hatte, sich als Concipistin zu zeigen, wäre dem Bürgermeister und Gericht nicht bekannt gewesen. Der mit Mühe aufgesuchte Taubstumme verrieth sie, und ihre Angst erpreßte, nach den mannichfachen Wandelungen zwischen Furcht und Hoffnung in diesen verhängnißvollen Tagen, ihnen sehr bald das vollständigste Geständniß. Der doppelte Criminalproceß eilte seinem Ende entgegen, da nun nichts mehr zu ermitteln war. Das Todesurtheil wurde sowol gegen die Theilnehmer des Einbruchs und Diebstahls als gegen die des Todtschlags oder Mordes – ob die holländischen Gerichte die Tödtung des Corporal Rühler für das erstere oder das letztere Verbrechen erkannt, wird uns nicht gesagt – ausgesprochen. Bei beiden kam freilich noch ein anderes Verbrechen hinzu, worauf die Strafe aber nicht mehr Rücksicht nehmen konnte, da sie schon das letzte Maß erreichte, die verleumderische teuflische Verdächtigung und Anklage gegen einen Unschuldigen wegen eines gleich strafwürdigen Verbrechens. An demselben Tage, wo der Zimmermann Isaak van C..., nebst seinem Gesellen und seiner Haushälterin, öffentlich vom Leben zum Tode gebracht wurden, erlitten auch der Bäcker H... und der Wollspinner Leendert van N * * * die Todesstrafe. Die Frau des Letztern war schon während ihrer Haft gestorben. Der Wollspinner starb bußfertig, der Bäcker in völliger Verstocktheit. Der verrätherische Ring 1821 In einem der abgelegenen Stadtviertel von Augsburg wohnte in eines Schuhmachers Hause eine Tagelöhnerfrau, Anna Holzmann. Sie war etwas über 50 Jahre alt, und empfing als Arme aus milden Stiftungen gewisse Gaben. Die Leute aber glaubten, daß es nicht so schlimm mit ihr stand. Sie hatte gute Kleider und manche Habseligkeiten, die Andere mit Neid betrachteten. Sie mußte auch Betten oder Mobilien über den Bedarf besitzen; denn sie nahm zwei Schlafburschen, oder wie es dort heißt, Schlafgänger bei sich auf, die ihr Miethe zahlten und eine Kammer neben ihrer Stube bewohnten. Dies war, was man bestimmt wußte; außerdem aber flüsterte man sich zu, die Mutter Holzmann, wenn sie auch Almosen empfinge, habe doch einen ganz hübschen Topf mit Sparpfennigen zurückgestellt. Die Phantasie der Armuth ist darin erfinderisch. Sie liebt es, unter Lumpen Gold zu erblicken und gerade das Geheimnißvolle lockt die verbrecherischen Regungen hervor. Am Charfreitage des Jahres 1821, am 20. April, hatte man die Mutter Holzmann zum letzten Male gesehen. Sie war seitdem spurlos verschwunden. Ihre beiden Stubenburschen räumten erst nach mehren Tagen, als ihre Wirthin nicht wiederkommen wollte, das Quartier, auf das sie, für sich selbst, kein Recht hatten. Der eine, Georg Rauschmeier, zuerst, der andere, Joseph Steiner, der noch immer auf sie gewartet hatte, später. In Folge dieser Erwartung, daß die Holzmann sich doch wieder einfinde, hatten sie auch erst kurz vor ihrem Ausziehen dem Hauswirth, welcher in einer andern Straße wohnte, von dem Ereignisse Anzeige gemacht. Der Wirth hatte alle Schlüssel empfangen, welche seine Mietherin zurückgelassen. Auch dieser sah in der Entfernung der Frau nichts, was eine besondere Aufmerksamkeit hätte erregen können, und machte erst am 17. Mai bei der Polizei davon Anzeige. Die Polizei berichtete darüber dem Magistrat und der Magistrat ließ die nächsten Anverwandten der Holzmann, ihren Bruder und ihre Schwägerin, vernehmen. Der Bruder schien zu Denen zu gehören, welche den Glauben der Leute über das Treiben der Holzmann theilten. Er meinte, seine Schwester möge wol auf und davon gegangen sein und sich entleibt haben. Wie man sagte, so hatte sie Gelder zu hohen Zinsen ausgeliehen. Vielleicht sei ihr Einer mit dem geliehenen Gelde durchgegangen; das hätte sie verstört gemacht, weil sie noch ihren Hauszins bezahlen müssen, und sie wäre ins Wasser gesprungen. Nachdem man die inzwischen angelegten Siegel erbrochen, nahm man eine Inventur ihrer Sachen auf. Bruder und Schwägerin erklärten hierbei, daß die besten Sachen fehlten, auch fand man weder den vermutheten Geldtopf, noch andere versteckte Habseligkeiten. Sonst stieß man auf nichts Verdächtiges. Nur verbreitete sich ein unerträglicher Geruch, der den mit der Inventur beschäftigten Personen sehr unangenehm ward. Als Grund fand man in der von den Schlafburschen bewohnt gewesenen Kammer mehre große Töpfe mit Unrath. Eine Untersuchung mußte eröffnet werden, aber in Ermangelung aller Anzeichen, die auf einen Verbrecher, oder nur auf ein Verbrechen führten, wurden die Acten einstweilen bis auf weitere Entdeckungen reponirt. Sie hatten lange geruht, bis in das neue Jahr hinein, als an einem Januartage eine Wäscherin mit ihrem Sohne auf dem Boden des Daches Wäsche trocknen wollte. Auf diesem Boden, vielleicht im ganzen elenden Hause, mochten Besen und Schaufel nicht viel zu schaffen haben. Stroh, Müll und Schutt lagen in den Winkeln. Beim Wegkehren mit dem Fuße stießen die Beiden auf etwas Consistenteres und fanden bei näherer Besichtigung den Schenkel und den Rumpf eines menschlichen Körpers. Mutter und Sohn überkam sogleich die Ueberzeugung, daß diese Reste der im vorigen Jahre verschwundenen Frau aus dem Hause angehören möchten, und sie eilten fort, um den Gerichten ihre gräßliche Entdeckung zu machen. Augenblicklich verfügte die Gerichtsdeputation sich dahin und fand auf dem obern Boden in einer Ecke zwischen Stroh und Schutt einen nackten, linken Schenkel mit Bein und Vorderfuß. Ungefähr sechs Schritte davon, zwischen dem Schornstein und dem Dache eingeklemmt, stak ein Rumpf, ohne Kopf, Arme und Beine. Bei näherer Untersuchung fand man noch einen alten Weiberunterrock nebst Leibchen und ein rothes Halstuch, Alles stark mit Blut befleckt. Diese Kleidungsstücke erkannten Personen, die im Hause wohnten, augenblicklich für diejenigen, welche die Holzmann am Leibe getragen. Man suchte nunmehr eifriger nach und fand in dem untern größeren Dachboden, unter einem aufgehobenen Brete, dicht neben der Schornsteinröhre einen rechten Arm. Nach diesem Funde wurde in den morschen Dielen weiter gebrochen, und in dem Kämmerchen, wo Mutter Holzmanns Schlafgänger gewohnt, lag unter einer solchen Diele ein eingewickelter Packen. Als man den blautuchenen, blutbedeckten Weiberrock losgewickelt, fand sich darin ein zusammengebogener rechter Schenkel mit Bein und Vorderfuß und daneben in einem alten leinenen Hemde ein am Ellbogengelenk ganz eng zusammengekrümmter linker Arm. Alle diese Gliedmaßen, sammt dem Rumpfe waren fast wie geräuchertes Fleisch zusammengeschrumpft und durch die gepreßte Lage sehr entstellt. Der Fäulnißproceß schien durch den Luftzug oder andere physische Umstände ganz ausgeschlossen geblieben zu sein. Um ihre natürliche Gestalt wieder zu gewinnen, weichte man diese Glieder einige Tage lang im Wasser auf, schlug sie in mit Weingeist befeuchtete Tücher ein, und dehnte sie dann, so weit es ging, aus, um an ihnen die gesetzliche Form der Leichenschau zu vollziehen. Als Resultat ergab sich, daß sie alle ein und demselben Körper angehörten, und zwar einem weiblichen, daß die Person von zartem Knochenbau müsse gewesen sein und wohlgebaut. Die Arme und Schenkel waren mit vielem Geschick, »wie durch Künstlers Hand«, aus den Gelenkhöhlen gelöst, sodaß sich weder in diesen, noch in den Köpfen der Oberarm- und Schenkelbeine eine Spur der runden, oder Gelenkkapsel-Bänder ersehen ließ. Aber weder am Rumpf noch an Gliedern ließ sich die Spur einer Verletzung wahrnehmen, durch welche der Tod erfolgt sein konnte. Wenn also eine Verwundung stattgefunden, welche denselben nach sich gezogen, so mußte sie den Körpertheil betroffen haben, welcher fehlte, und, aller Nachsuchungen ungeachtet, nicht aufzutreiben war, – den Kopf der Verunglückten. Aber auch ohne diesen zu finden, stimmten darin doch alle Anzeigen, daß die zerstückten Glieder dem Körper der verschwundenen Holzmann angehörten. Sie war, nach Aussage ihrer Bekannten und Verwandten, eine kleine, zart gebaute Person. Als eigenthümliches Kennzeichen gaben sie an, daß der rechte Vorderfuß der Holzmann um ein Beträchtliches dicker gewesen als der linke, auch daß an ihrer großen Zehe die Knochen vor längerer Zeit ausgelöst worden. Alles dies traf genau bei den vorgefundenen Gliedmaßen zu, und Bruder, Schwägerin und andere Bekannte erklärten übereinstimmend, daß die ihnen vorgezeigten Gliedmaßen den Körper der Anna Holzmann bildeten. Auch hinsichts des Kopfes gerieth man bald wenigstens auf eine sichere Spur. Nahe dem Hause, wo sie gewohnt, geht ein Kanal vorüber, der vom Lech sein Wasser empfängt. Alle diese Arme und Kanale des Lech, welche durch Augsburg stießen, haben ein sehr lebhaft strömendes Wasser. Der Aufseher einer Fabrik, die an diesem Kanal gelegen, hatte bereits um Pfingsten des vorigen Jahres an dem zum Fabrikgebäude gehörigen Nachen einen Menschenschädel angetrieben gefunden. Er war ganz nackt, von allen fleischigen Theilen entblößt; er sah ihm daher so alt aus, als komme er aus einem Beinhause. Eine Weile hatte er ihn betrachtet, auch seinem Bruder gezeigt, dann aber wieder ins Wasser geworfen, um keine Weitläufigkeiten deshalb zu haben. Der Schädel war klein und hatte nur 2 oder 3 Zähne im Kiefer; dies stimmte mit dem Kopf der Holzmann, wie ihn ihre Angehörigen beschrieben. Wenn sie von Mörderhand gefallen und zerstückelt worden, so konnten diese den Kopf nicht besser bei Seite schaffen, als indem sie ihn in der Dunkelheit in den so nahen Kanal schleuderten. Das Wasser aus dem Kanal stoß wieder in den Lech, wo jede Nachforschung umsonst war. Indessen sagten der Fabrikaufseher sowol als dessen Bruder, daß sie in dem Schädel weder einen Sprung, ein Loch, noch sonst eine Verletzung wahrgenommen. Aber noch eine sehr wichtige Entdeckung war bei dem Ausrecken des aufgeweichten Leichnams gemacht worden. Als der Gerichtsarzt den linken Arm des Leichnams allmalig auszustrecken versuchte, war aus dem innern Einbug des Ellenbogens ein messingener Fingerring auf den Boden gefallen. Der Mutter Holzmann hatte er nicht angehört. Wahrscheinlich also ein Eigenthum des Mörders, der ihn im Eifer seines Zergliederungsgeschäftes vom Finger gestreift hatte. Er war, zum sprechenden Zeugniß seiner That, gleichsam von der Hand der Todten festgehalten worden. Aber wem gehörte der Ring? Darüber wußte Niemand Auskunft zu geben. Indessen traf der nächste Verdacht die ehemaligen Schlafburschen der Ermordeten. Sie waren es, die zuletzt geständlich sie gesehen hatten. Sie waren, lange nach ihrem Verschwinden, in ihrer Wohnung geblieben, ohne davon zu rechter Zeit Anzeige zu machen. Welcher andere Mörder, der sich nur in das Haus stehlen können, hätte die Zergliederung so mit Muße vornehmen können, als Einer von ihnen, oder Beide zusammen? Dazu gehörte lange Zeit und ungestörte Gelegenheit. Mehre Tage nachdem man die Holzmann zum letzten Male gesehen, waren sie im Hause, und hatten nichts von Dem, was augenscheinlich hier begangen worden, erfahren. In ihrer Bodenkammer lag unter einer Diele ein Theil des Leichnams. Dazu hatte der eine von Beiden, Rauschmeier, damals, und sogar eidlich, vor Gericht ausgesagt, seine Hausfrau sei am Charfreitage mit einer andern Frau fortgegangen und habe ihm die Schlüssel ihrer Wohnung überlassen, was nach dem schon Ermittelten eine baare Lüge war. Endlich erfuhr man, daß Rauschmeier schon am Sonnabend nach dem Charfreitage mit Beihülfe seiner Geliebten mehre Sachen der Holzmann aus der Wohnung fortgeschleppt und verkauft oder versetzt habe. Gründe genug, ihn zu verhaften. Rauschmeier, der niemals Augsburg verlassen und dessen neue Wohnung wohlbekannt war, benahm sich bei der Arretirung nicht allein mit Kälte und Ruhe, sondern auch mit der unbefangensten Offenheit. Er stellte jede Theilnahme oder Wissenschaft an einem gegen die Holzmann begangenen Verbrechen in Abrede und erzählte von Neuem, diesmal aber weit ausführlicher und mit den kleinsten Umständen, wie die Holzmann am Charfreitag ganz in der Frühe mit einer andern Weibsperson, die sie abgeholt, ihm aber unbekannt gewesen, fortgegangen sei, und ihm die Schlüssel zum Aufheben übergeben habe. Sie sei an dem Tage und auch in den nächsten, nicht wieder gekommen; weil er sich aber nichts Arges dabei gedacht, habe er sich auch nicht für verpflichtet geachtet, davon Anzeige zu machen. Er ward auf den Kirchhof geführt und ihm die zusammengefügte Leiche gezeigt. Auch hier blieb er ruhig und unbefangen und erklärte, er kenne den Körper der Unglücklichen nicht, noch wisse er, was es bedeuten solle. Um Ende Januar ließ er um ein Verhör bitten, aber der Richter hatte sich getäuscht, wenn er auf ein Geständniß hoffte. Rauschmeier bat nur, da er nicht wisse, warum er so lange in Haft gehalten werde, daß man ihn doch entlassen möchte. Schon am folgenden Tage bekannte er indessen – daß er durch das Ausbleiben seiner Hausfrau sich verlocken lassen, viele ihrer Sachen an sich zu nehmen. Ja, er müsse es bekennen, sein Gewissen lasse ihm keine Ruhe, daß er ein Dieb sei. Er gab mit derselben Offenheit, die er bis da zur Schau getragen, alle diese Gegenstande genau bezeichnet zu Protokoll, und gestand auch, daß seine Geliebte diese Sachen mit seinem Wissen und Willen fortgetragen habe. Nach diesem, wie es schien, letzten treuherzigen Bekenntniß schien alle Aussicht auf weitere Ermittelung vorüber. Es stand nichts gegen ihn fest, als daß er die Ermordete zuletzt gesehen, daß er unterlassen, ihr Verschwinden zeitig anzuzeigen, daß er bei der Gemeinschaft mit der Ermordeten, bei der einsamen Lage ihrer Wohnung, die Mittel in Händen gehabt, sie umzubringen, daß ihre Gliedmaßen zum Theil in seiner Schlafkammer versteckt gefunden waren, und daß er ein geständlicher Dieb war. Aber ein Dieb, der noch dazu offen bekennt, daß er es ist, ist um deswillen noch keine Person, zu der man sich einer Mordthat unbedingt versehen kann, und es fehlte an Zeugen für die That sowol, als für gefährliche Aeußerungen und Nebenumstände, welche auf dieselbe zurückschließen ließen. Und doch hatte der Richter die moralische Ueberzeugung. Sie wurde noch durch einen andern Umstand unterstützt. Unter seinen Sachen hatte man eine schlechte Brieftasche gefunden, in welcher, außer andern Papieren eine Urkunde sich befand, die auch sonst schon der Polizei bekannt war. Eine, in Patentform, zu Köln am Rhein gedruckte Urkunde, oben mit vielen Heiligenbildern geziert, welche einen angeblich »von Jesus Christus selbst geschriebenen, durch den Engel Michael zur Erde herabgesandten » Freibrief für alle noch so greulichen Sünden und Verbrechen« enthielt. Das Document lautete: » Copia oder Abschrift des Himmel-Briefs, So Gott selbsten geschrieben, und auf St. Michelsberg in Britania vor St. Michaels Bild hängt, und Niemand weiß, woran er hängt, welcher mit goldenen Buchstaben geschrieben, und von dem heiligen Engel St. Michael dahin gesandt worden, und wer diesen Brief will anrühren, von dem weicht er, wer ihn aber will abschreiben, zu dem neigt er sich, und thut sich gegen ihn auf.« Im Briefe selbst schärft Christus allen Gläubigen ein, ja gehörig den Sonntag zu feiern, ordentlich ihre Messe zu hören, an keinem Aposteltage zu arbeiten u. s. w. Dann aber verheißt er ihnen: »Ich sage Euch durch den Mund » meiner Mutter, der christlichen Kirche, « und durch das Haupt Johannes, meines Täufers, daß ich wahrer Jesus Christus den Brief mit meiner göttlichen Hand geschrieben habe. Diesen Brief soll Einer von dem Andern abschreiben, und wer so viel Sünden gethan hätte als Sand am Meere, und so viel Laub und Gras auf Erden ist, und auch so viel Sterne am Himmel, wenn er beichtet und hat Reue und Leid über seine Sünden, so wird er davon entbunden . Wer einen solchen Brief in seinem Hause hat, oder bei ihm trägt, der soll von mir erhört werden, auch kein Donner noch Wetter mag ihm schaden. Welche schwangere Frau diesen Brief bei ihr trägt, die bringt eine liebliche Frucht auf die Welt. Haltet meine Gebothe, so ich euch durch den heiligen Engel Michael gesandt und kund gethan habe. Ich, wahrer Jesus Christus. Amen. « Dieses schändliche Document des Aberglaubens, das seiner Zeit mehrmals zur gerichtlichen Cognition kam, und wahrscheinlich auch noch heute vorkommt, ist nicht das einzige der Art; welches man in einigen Theilen Deutschlands bei Verbrechern vorfindet. Feuerbach, aus dessen zweitem Theile wir diesen Fall entnehmen, erwähnt eines ganz ähnlichen, wahrscheinlich aus derselben Fabrik, welches man unter den Habseligkeiten eines Betrügers vorgefunden. Es bestand aus einem zusammengeklebten, einen Zoll breiten und sechs Fuß langen, bedruckten Papierstreifen, betitelt: Wahre Länge des Leibes unseres Herrn und Heilands Jesu Christi. Diese wahre Länge verhieß Demjenigen, der sie besaß und bei sich trug, im Namen Gottes dieselben Wirkungen wie jener Himmelsbrief. Wer einen solchen Schutzbrief gegen die Strafe für Verbrechen bei sich trägt, ist zwar vor dem Richter kein Verbrecher, aber vor dem moralischen Urtheil ist er ein Mensch, zu dem man sich böser Absichten wol versehen kann. Der Untersuchungsrichter ging mit Umsicht zu Werke. Statt auf den Mord weiter zu inquiriren, ließ er diesen ganz fallen, schien es jetzt nur mit dem eingeräumten Diebstahl zu thun zu haben und legte dem Inquisiten allein darüber Fragen vor. Man breitete vor ihm nach einander alle der Holzmann gestohlenen Kleidungsstücke, die wieder eingezogen worden, aus, und er erkannte sie sämmtlich an. Aber unter die letzten ihm vorgelegten Effecten hatte man auch verschiedene kleine Schmucksachen, die sich in seiner Wohnung gefunden, und von denen es zweifelhaft war, ob sie der Ermordeten gehört, eingemischt. Darunter waren zwei Ohrringe, zwei goldene Reifchen und – der messingene Ring, den die Leiche in ihrem linken Arm gepreßt hielt. Der Richter schien das Protokoll schließen zu wollen, indem er die Miene machte, als werde Rauschmeier, nachdem er so viel eingestanden, keinen Anstand nehmen, auch die Entwendung dieser kleinen Schmucksachen einzuräumen. »Nein,« rief aber der Inquisit plötzlich aus in einer Anwandlung von gekränktem Rechtsgefühl, »die sind meine.« Der Richter schien ihn ermahnen zu wollen, nicht plötzlich wieder in seinem guten Drange inne zu halten und die Wahrheit zu verbergen. Aber Rauschmeier fuhr mit Heftigkeit zu betheuern fort, daß die Ohrringe, die Reifchen und der Messingrmg sein waren. Den Messingring habe er immer getragen, bis vier oder fünf Wochen nach Ostern und dann erst habe er die goldnen Reifchen sich angesteckt. Als der Richter den Kopf schüttelte, rief er aus, er könne sich selbst davon überzeugen, der Messingring müsse ihm an dem rechten kleinen Finger passen. Er steckte ihn auf, der Ring paßte, jedoch so, daß er sich leicht am Finger hin- und herschieben ließ. Der Ring hatte den Mörder verrathen. Es ward zur Specialuntersuchung gegen denselben, sowie gegen den andern Schlafburschen Steiner und die Geliebte des erstern, Elisabeth Ditscher, geschritten. Rauschmeier blieb in den Verhören zuerst bei seinem unbefangenen Leugnen, und berief sich auf seine Wahrhaftigkeitsliebe, indem er ja von freien Stücken den Diebstahl eingestanden habe, dann antwortete er schwankend, stockte, erröthete und erblaßte, als ihm der Richter den Umstand mit dem Messingringe vorhielt; endlich beim dritten Verhöre brach er in ein heftiges Weinen aus, fiel auf die Knie und rief: »Herr Commissair, ich sehe, Sie meinen es gut mit mir, Sie haben mir neulich so gut zugesprochen; ich will meine Schuld nun aufrichtig bekennen.« Er hielt sein Wort und legte das vollständigste Bekenntniß ab. Zu unseren Zwecken kommt es uns weniger auf die verbrecherische Vorgeschichte seines Lebens an, welche Feuerbach in anderem Interesse ausführlich mittheilt, und aus der wir nur entnehmen, daß er von den Kinderjahren an ein Taugenichts, Herumtreiber und Verbrecher war, indem er die ganze Schuld seiner Verderbniß auf seine schlechte Erziehung schreibt. Die eigene Mutter und die eigene Schwester zeugten gegen ihn, mußten aber den Vorwurf hinnehmen, daß sie es mit gewesen, die ihn durch den Mangel jeder guten Anweisung dem Laster und der Verworfenheit in die Arme geliefert hatten. Das Beindrechslerhandwerk hatte er zu München gelernt, daher seine erste Kenntniß, wie man Knochen und Glieder geschickt zerschneiden könne. In den östreichisch-französisch-baierschen Kriegen von 1805 bis 1809 hatte er bald auf der einen, bald auf der andern Seite gedient, war von drüben nach hüben und von hüben nach drüben desertirt, je wie Laune und Vortheil ihm winkten, ohne dieses Verbrechens wegen betroffen und bestraft zu werden. Dagegen kannte er das Zuchthaus, weil er seinen Officier in Warschau bestohlen; die hohe Schule des Lasters, der Roheit und kaltherzigen Gefühllosigkeit hatte er aber auf dem Rückzug des französischen Heeres von Rußland 1812 durchgemacht. Die Berezina, der Dienst in den dortigen Spitälern hatte ihn völlig entmenscht. Aus dem Zuchthause war er nach Augsburg zurückgekehrt, wo er sich beinahe zwei Jahre abwechselnd als Beindrechslergeselle, als Aushelfer in einer Steindruckerei, als Holzhacker oder als Tagelöhner beim Straßenbau ernährt hatte. »Aber,« sagte er, »ich habe halt immer Geld gebraucht, Kleider wollt' ich mir anschaffen, und im Essen und Trinken wollt' ich mir auch nichts abgehn lassen. Das kam daher, daß ich in meiner Jugend gar zu sehr vernachlässigt worden, und da mußt' ich so tief fallen.« Die Holzmann hatte so schöne Sachen und so vieles Geld vermuthete er bei ihr. Sein Entschluß, sie umzubringen, hatte ihm nicht viel Kopfbrechen gekostet. Nur über die Art sann er nach, und entschied sich nach einer kurzen Wahl für das Erdrosseln, weil er glaubte, daß dies die leichteste Todesart sei, weil er wußte, daß das Erdrosseln gar keinen Lärm und keine Blutspuren macht, und weil er im Spitale in Rußland die Aerzte öfters sagen gehört hatte: daß ein erdrosselter und erstickter Körper wenig Blut gebe, wenn man ihn vertheile. Acht Tage vor dem Charfreitage war der Entschluß fertig und seitdem hatte er keine Ruhe mehr. Zuweilen beschlich ihn wol der Gedanke, es aufzugeben, aber er war nicht ernstlich. Am Charfreitag Morgen, als alle Hausleute in der Kirche waren, auch der andere Schlafbursche Steiner war fortgegangen, winkte ihm die Gelegenheit. Es war todtenstill im Hause, Niemand in den obern Räumen, nur die Holzmann und er. Da überwältigte es ihn und im Augenblick war es geschehen. Er trat in die Stube der Holzmann, und ohne ein Wort zu sprechen, fiel er über sie her, als sie gerade nach dem Bette ging, und warf sie darauf nieder. Es ist hier werth, seine eigenen Worte herzusetzen: »Ich legte mich mit meinem ganzen Körper über sie her, faßte sie mit beiden Händen bei der Gurgel und drückte ihr mit beiden Daumen das Zäpfchen (den Kehlkopf) ein. So drückte ich auf ihre Gurgel etwa vier oder fünf Minuten lang, und dann war sie erdrosselt, ohne daß sie Widerstand hätte leisten können. Sie muß auch gar nicht viel Schmerzen gehabt haben, weil sie ohnehin schwächlich war und keinen Laut von sich gegeben hat.« Als er merkte, daß sie todt sei, ließ der Canibale den Körper auf den Stubenboden sinken. Sein erstes Geschäft war nun, den schon geöffneten Kasten zu durchsuchen. Aber statt des Geldtopfes fand er an baarem Gelde nicht mehr als – acht Kreuzer und zwei Pfennige! Alle Nachforschungen waren umsonst. Die Alte hatte keine Schätze. Um acht Kreuzer und zwei Pfennige und einige Kleidungsstücke hatte er sie ermordet! Nun galt es, die That zu verheimlichen. Schon nach einer Viertelstunde war die Todte kalt. Er schleifte sie aus der Stubenthür hinaus auf den untern Boden, auf den die Stube öffnete. Um den Leichnam, dessen Kopf stark gewackelt hatte, leichter auf die Seite zu schaffen, ging er an dessen Zergliederung mit einem Messer. Möchten zarte Leserinnen, deren Aufmerksamkeit etwa auch dieser Fall erregt hatte, hier seine Schilderung überschlagen, wie er an dies Werk ging; für den Criminalisten und Psychologen ist sie aber so charakteristisch, daß wir seine eigenen Worte herzusetzen uns gedrungen fühlen: »Ich habe in Rußland im Spitale gar viele Leichname zertheilen sehen und dabei aufgemerkt. Erst streckte ich die Holzmann auf dem Boden aus, kleidete sie aus, und schnitt nun zuerst mit meinem Messer in die rechte Schulter und um das Gelenk rund herum, bis ich den Knochen sah; dann drehte ich den ganzen Arm aus und legte ihn neben dem Leichnam hin. Hierauf schnitt ich in die andere Schulter rund um das Gelenk herum, drehte den linken Arm ebenso heraus und legte ihn auch wieder neben hin. Nun schnitt ich mit demselben Messer ganz rund herum in die rechte Hüfte, bis ich Knochen und Gelenk sah, drehte mit beiden Händen den rechten Schenkel aus dem Gelenke und legte ihn nebenhin auf den Boden. Ganz auf die nämliche Weise schnitt ich die linke Hüfte und drehte ebenso den linken Schenkel aus dem Gelenke. Endlich schnitt ich mit dem nämlichen Messer rund herum und tief in den Hals, bis ich das Halswirbelbein sah. Da sich der Kopf nicht lostrennen wollte, so drückte ich ihn mit Gewalt ab. Es krachte, und ich brauchte nur noch einen kleinen Schnitt in das Halsgelenk zu machen, und der Kopf war losgetrennt; doch blieben daran noch einige Halswirbelbeine. Nun war Alles fertig, und ich hatte dazu nicht viel mehr als eine Viertelstunde gebraucht.« Die einzelnen Gliedmaßen verbarg er ohne viele Mühe da, wo sie später gefunden wurden, und Abends um 10 Uhr warf er den Kopf, eingewickelt in einen alten Schurz, in den Lechkanal, sammt dem Messer, welches ihm bei der ganzen Operation gedient hatte. Jedoch hatte er vorher die Ohrringe aus den Ohren gerissen. Seine nächste Sorge war, die Kleidungsstücke und andere Effecten aus dem Hause zu schaffen, was ihm leicht gelang. Um Wegschaffung der andern Gliedmaßen scheint er sich gar nicht gekümmert zu haben. Mochten sie in dem Hause verdorren; wenn man sie dereinst auffand, war er längst daraus. Aber die ganze Einrichtung des wüsten Hauses selbst mochte ihm Sicherheit vor der Entdeckung verheißen, wie sie denn wirklich erst, fast nach Jahresablauf, zufällig bei einer großen Wäsche aufgefunden wurden. Als er am Morgen des Chaifreitags, schon gegen 10 Uhr, mit seiner Blutarbeit ganz fertig war, ging Rauschmeier in – die Kirche. Welcher andächtige Kirchenbesucher in St. Moritz hätte in seinem Nachbar, der hinter dem Pfeiler seinen Rosenkranz abbetete, einen Raubmörder vermuthet, der von der frischen That kam; mehr noch, von dem systematischen Zerschneiden und Zerreißen des Körpers einer armen Frau, die ihm nichts zu Leide gethan, und er hatte nicht gezittert und geschaudert. Doch, dies räumte er später ein, trotz des Geschicks, mit welchem er die Glieder zerlegte, hatte er am ganzen Leibe gezittert. Auch in der Kirche konnte er nicht beten. Reue, Gram und Angst durchschüttelten ihn! Abends besuchte er noch die heiligen Gräber. Auch da ward ihm nicht wohl. »Ich wußte wol, daß die Ermordung der Holzmann ein großes Verbrechen war,« gestand er später ein, »aber mir fehlte zu sehr Geld, und mich verlangte zu sehr danach, auch schien es mir sehr gelegen, und am wenigsten schwierig , durch die Ermordung der Hausfrau mir Geld zu verschaffen.« Aber seit der Zeit, versicherte er, habe er keine rechte Freude mehr gehabt. Nach dem Geständniß blieb er ganz ruhig. Er bezeugte trotz seiner naiv rohen Antworten, welche die ungeschlachte Natur des Canibalen nicht verleugnen konnten, viel Reue und verfiel bei den Verhören oft in ein lautes Weinen und Schluchzen. Dann klagte er fortwährend seine schlechte Erziehung an. Wäre die nicht so gewesen, dann würde er heut kein Raubmörder sein. Feuerbach schließt seine Schilderung dieses Verbrechers mit der Bemerkung, wie Rauschmeier den Beweis liefere, daß noch mitten in Europa Menschen leben, die an geistiger wie sittlicher Roheit und exemplarischer Bestialität den Wilden auf Neuseeland, oder den Botokuden in Brasilien wenig nachgaben. Rauschmeier ward in zwei Instanzen gleichförmig zum Tode durch Enthauptung verurtheilt. Die Verschärfung dieser Strafe durch Ausstellung am Pranger ward jedoch im Wege der Gnade erlassen. Wir haben noch einer Episode dieses Processes zu erwähnen, die beachtenswerthe Winke für den Psychologen liefert, auch eine ernste Warnung für den Criminalrichter. Außer Rauschmeier war der andere Stubenbursche Joseph Steiner und die Geliebte des Erstern als verdächtig mit zur Untersuchung gezogen. Die Schuld der Letzteren bestand, wie sich bald ergab, nur darin, daß sie behülflich gewesen, die gestohlenen Gegenstände zu verkaufen. Sie kam mit einer geringfügigen Strafe davon. Anders und schwieriger stellte sich das Verhältniß Steiners zur Hauptsache. Dieser Mensch machte dem Untersuchungsrichter viel Kopfbrechen. An Stumpfheit des Sinnes, an Mangel jeder Erziehung und Bildung stand er noch tief unter Rauschmeier. Bei seiner ersten Vernehmung nach dem Verschwinden der Holzmann mußte seine Vereidung unterbleiben, weil er (34 Jahre alt!) durchaus unvermögend war, den Begriff und die Bedeutung eines Eides zu fassen; ja der Richter machte über ihn die Bemerkung, daß er auf der niedrigsten Stufe der Cultur zu stehen und kaum eines Begriffs fähig scheine. Er sei ganz stumpfsinnig und die Antworten hätten nur mit Mühe aus ihm herausgebracht werden können. Auch als er im folgenden Jahre, nach der Auffindung des corpus delicti , mit Rauschmeier zugleich verhaftet wurde, bemerkte der Richter zu Protokoll, sein ganzes Benehmen zeige von außerordentlicher Verstandesschwäche und man müsse bis auf die ersten Anfangsgründe des Wissens herabsteigen, um sich ihm verständlich zu machen. Anfänglich hatte er alle und jede Theilnahme und Wissenschaft an dem Verbrechen abgeleugnet, aber plötzlich trat er unaufgefodert, – er sollte nur über seinen eigenen Status der Form wegen vernommen werden, – mit einer langen und breiten Erzählung hervor, in der er gewissermaßen zu einem Belastungszeugen gegen Rauschmeier sich machte. Danach war er an dem verhängnißvollen Charfreitage Abends zwischen 10 und 11 Uhr nach Hause gekommen, und hatte seiner Hausfrau wie gewöhnlich eine Gute Nacht wünschen wollen. Aber er fand sie nicht im Bette, glaubte, sie sei nicht nach Hause gekommen und legte sich daher ruhig in seines. In der Nacht hörte er nun über sich, auf dem obern Boden, einen starken Fall oder Schlag, auch kam es ihm vor, als ob man etwas hin und her ziehe. Am folgenden Tage, am Sonnabend, kam er eben so spät nach Hause. Sein Camerad öffnete ihm. Er wollte wieder zur Hausfrau gehen, aber der Camerad ließ ihn nicht hinein, sondern schaffte ihn mit dem Lichte sogleich in die Schlafkammer. Kaum lag er hier im Bette, so tropfte ihm etwas von oben auf die Nase. Er drehte sich um und legte sich auf das Gesicht. Da tropfte es ihm auf den Rücken Morgens, als es Tag wurde, sah er nach, und es waren Blutstropfen. Er fragte seinen Cameraden Rauschmeier, wo das wol herkäme? Der aber sagte, er wisse nichts, es bedeute auch nichts. Anfangs gab er sich zufrieden und dachte nicht weiter darüber nach. Als ihm aber auf dem Kirchhof die zusammengelegten Glieder seiner Hausfrau gezeigt wurden, da kam ihm der Gedanke, der Rauschmeier werde sie wol umgebracht haben. Der Richter bemerkte bei dieser Aussage im Protokoll, Steiner habe diese Aussage ziemlich faßlich und zusammenhängend vorgetragen, und dabei gezeigt, daß er mehr Verstand besitze, als es den Anschein habe. Drei Wochen später, bei einem andern Verhör, erklärte er auf die Frage: ob er noch etwas anzubringen habe: »Ja, mir ist noch was eingefallen. Ich habe halt ein schlecht Gedächtniß. Letzthin werde ich mich wol geirrt haben. Ein Roß stolpert mit vier Füßen, ich darf also auch stolpern.« Jetzt gab er an: schon Nachts am Gründonnerstage sei ihm das Blut auf die Nase und auf den Rücken getropft. Am Charfteitag in der Frühe sagte er zu Rauschmeier: »Du wirst doch um Gotteswillen die Hausfrau nicht umgebracht haben.« Da drohte ihm Rauschmeier mit Todtschlagen, wenn er von Blut, oder sonst was von der Hausfrau rede. Der Camerad hob dabei einen Knotenstock: »Sieh, mit dem schlage ich dich todt, wenn du was sprichst.« Er versicherte nun dem Commissair, er dürfe es gewiß glauben, daß der Camerad die Hausfrau umgebracht, der wäre ein starker, kecker Kerl. Er habe es gleich gemerkt, nur weil der Camerad ihm halt so gedroht, und er für sein Leben gefürchtet, habe er das Maul gehalten. Bei der Fortsetzung des Verhörs fiel ihm immer mehr ein. Am Ostersonntag hatte er das Blut ziemlich gut aufgeputzt gefunden, und zwar mußte es mit seinem alten Hemde geschehen sein, weil er dasselbe ganz mit Blut durchnäßt in einer Ecke der Schlafkammer gefunden. Der Camerad hatte das gewiß mit Fleiß gethan, um den Verdacht des Mordes auf ihn zu schieben. Endlich fiel ihm noch ein, daß der Camerad 8 bis 14 Tage vor dem Charfreitage mit der Hausfrau im Scherze gerungen hatte, vermuthlich um zu erfahren, wie stark sie sei. Schon damals habe er also gewiß im Kopfe gehabt, sie umzubringen. »Denn umsonst thut man nichts; man spielt eine Komödie erst alsdann, wenn die Probe gut ausgefallen ist.« Später entsann er sich noch mehr. Etwa 8 Tage nach Ostern war er mit Rauschmeier in einem Wirthshause gewesen. Da hatte ihm dieser einen silbernen Fingerring und ein Paar Ohrringe zum Geschenk angeboten, damit er nichts von dem Blute und der Hausfrau sage. Er hatte sie aber nicht angenommen. Wenn ein Mensch von so dürftigen Geisteskräften diese Indicien vorbrachte, so konnte es wol Niemand in den Sinn kommen, daß seine Phantasie mitgespielt habe. Er gab nur Das wieder, was er wirklich erfahren. Es konnte Niemand einfallen, daß er böswillig einen Andern denunciren wolle. Und Alles, was er angab, stimmte, bis auf wenige Irrthümer, die als Gedächtnißfehler gelten konnten, mit dem sonst Ermittelten. So lange Rauschmeier leugnete, war Steiner also ein gefährlicher Zeuge gegen ihn. Und wäre er beim Leugnen geblieben, ja wenn er zufällig unschuldig war, so hatte dieses Zeugniß ein Gewicht bekommen, in Verbindung mit den andern Indicien, welches eine Verurtheilung, möglicherweise einen Justizmord zur Folge haben können. Aber Rauschmeier gestand Alles ein, er nahm die That und deren Wissenschaft allein auf sich, er erklärte auf das Bestimmteste, daß er gegen Niemand ein Wort, einen Wink fallen lassen, woraus derselbe auf sein Verbrechen hätte schließen können. Auch gegen Steiner nicht? Er erklarte feierlich, daß Steiner sowol als seine Geliebte, durch ihn wenigstens keine Ahnung davon hätten haben können. Beide seien völlig rein, sowol von Schuld als Wissenschaft. Nun hielt man ihm Steiners eigene Aussage vor. Rauschmeier zeigte die äußerste Ueberraschung und gerieth sogar in eine heftige Entrüstung. Er rief: das lüge der Kerl in seinen Hals hinein. Er habe nie mit ihm ein Wort darüber gesprochen; er habe nie geahnet und glaube es auch heute nicht, daß der Steiner die geringste Witterung von der Sache gehabt. Wenn es wäre, warum sollte er es nicht sagen? Aber der Kerl lüge den ganzen Tag über. Welche moralische Beweggründe konnte ein so reumüthig bekennender Bösewicht wie Rauschmeier haben, einen Nebenumstand zu verschweigen und so hartnäckig abzuleugnen, welcher auf die Beurtheilung seiner Straffälligkeit nicht den geringsten Einfluß hatte? Welche zarte Rücksicht für Steiner konnte ihn bewegen, die Schuld der halben Mitwissenschaft, zu welcher dieser sich bekannte, in Abrede zu stellen? Welche Motive aber konnten Steiner bewegen, den Andern anzugeben und zugleich einen Makel auf sich zu laden, daß er darum gewußt, und es aus Furcht verschwiegen? Räthselhaft erschien die Sache vom criminalistischen, wie vom psychologischen Standpunkte aus. Jetzt war Steiner der Inquisit geworden, und der Richter nahm ihn ernsthaft in einem Verhöre vor, in welchem er ihn auf die mannichfachen Widersprüche seiner eigenen Aussage und mit der seines Cameraden aufmerksam machte. Steiner änderte auch sogleich mit derselben Naivetät seine bisherigen Angaben: »Ja, ich bin halt ein rechter Ochs und sage gar viel daher, was nicht recht ist. Muß wirklich um Verzeihung bitten, daß ich so viel gelogen habe. Ich habe mir halt denkt, der Camerad könnte die Hausfrau umgebracht haben, und auf mich hat man den Verdacht, ob ich doch ganz unschuldig bin. Da hab' ich nun allerlei daher gesagt, was mir einfallen ist, um meinen Verdacht gegen den Cameraden zu bestärken, und daß ich Sie von meiner Unschuld überzeugen thäte.« So jetzt Steiner! Er versicherte jetzt, daß Alles, von dem Tröpfeln des Blutes auf Nase und Rücken, von einem Fallen- und Rutschenhören, von dem blutgetränkten Hemde, von seinen Reden gegen den Rauschmeier und von dessen Drohungen, von dem Versprechen eines Geschenks und alles Andere rein erlogen sei. Gehört und gesehen habe er nichts; aber freilich wol vermuthet, daß der Camerad die Hausfrau könnte umgebracht haben, und daß sie auf dem kleinen Flur liegen möchte. »Da habe ich mir nun gedenkt, wie Alles gegangen sein könnte, und wie ich mir es halt gedenkt habe, so habe ich es Ihnen erzählt. Wie mir nun Alles so eingefallen ist, bald hätte ich selbst Alles geglaubt. Verzeihen Sie halt meiner Dummheit; ich bin aber ein Ochs, ein Esel und ein Stier.« Diese Erklärung ist viel werth; wer wollte an ihrer Wahrhaftigkeit zweifeln? Sie erklärt die wunderbar klingenden, übereinstimmenden Zeugenaussagen in so vielen Processen, die schnurstracks der Wahrheit entgegen abgegeben und mit heiligen Eiden betheuert wurden. Die Zeugen, entzündet von einem Glauben, daß es so sei wie sie dachten, steigerten diesen Glauben, weil er der allgemeine war, bis zur Ueberzeugung, und bezeugten als wirklich, was ihre Phantasie sich als wahr vorgestellt. Man denke an den Proceß Fualdes, Pivardière u.A., auch an den im folgenden Theile enthaltenen vom jungen Herrn v. Caille, und wenn man diesen psychischen Proceß genauer durchgeht, wird man erkennen, daß man nicht jedesmal in solchen Fällen nöthig hat, an einen baaren, wissentlichen, schändlichen Betrug zu denken. Es wird, in den meisten sogar, ein dämonischer Selbstbetrug sein. Das Dämonische aber war unserm Joseph Steiner fremd. Seine dürftige Natur strengte sich zum Compliciren nicht an; er griff nur auf, was ihm zunächst dalag und zu einem nächsten Zwecke. Weshalb dann die Lüge? Geradezu sagte er es heraus: er hätte geglaubt, er erweise dem Herrn Richter einen Gefallen, wenn er gegen Rauschmeier Das sage, was er sich eingebildet! Feuerbach macht hier die Bemerkung, Steiner diene zum Beispiel, daß es Menschen gibt, die nur für das Wahre dumm sind, aber für die Unwahrheit Verstand genug übrig haben. Aber auch zum Beispiel, welche furchtbare Macht ein Inquisitionsrichter im geheimen Verfahren über das Gemüth eines Verhafteten ausüben kann. Aus Gefälligkeit gegen den Richter sagt er aus, was er nicht weiß, was er nur vermuthet, und bringt aus derselben Gefälligkeit Lügen vor, ohne böse Absicht, welche einen andern Menschen auf das Blutgerüst bringen können! Joseph Steiner ward von aller Strafe freigesprochen. Das Gelöbniss der drei Diebe 1843 Der Winter zu Ausgang des Jahres 1843 zeichnete sich in Berlin durch häusige und mit besonderer Verwegenheit unternommene und ausgeführte Verbrechen gegen das Eigenthum und die persönliche Sicherheit aus. Die Witterung war rauh, der Verdienst gering, und die Strafanstalten hatten gerade damals, wie in der Regel im Spätherbst, eine große Anzahl von Sträflingen, welche ihre Strafzeit überstanden, entlassen. Die Mehrzahl jener Verbrechen mußten von den erfahrensten und gewitzigsten Dieben der Residenz begangen sein, so schlau und kühn, mit genauer Kenntniß der Verhältnisse und Verachtung der Gefahr wurden sie ausgeführt. Berlin zitterte; man verwahrte sich mit doppelten Schlössern, Riegeln und Eisengittern Schränke, Thüren und Fenster mit rasselnden Musikwerken wurden ausgeboten, Privatwächter bestellt und die wachsame Policei war in beständiger Aufregung, ohne doch ihrem Zwecke genügen zu können! Die Nachrichten in den Zeitungen von immer neuen, kühneren Einbrüchen halfen mehr den Schreck zu vergrößern, als Auskunftsmittel gegen das Uebel zu entdecken. Als einige dieser frechen Gesellen in einer der frequentesten Straßen, Nachts, vermittelst einer Leiter, vor der Hausfronte angelegt, und Eindrückung der Fensterscheiben in dem Stockwerk, eine Treppe hoch, eingestiegen waren, den Innehaber der Wohnung in seiner Schlafstube eingeschlossen, die werthvollen Sachen ausgeräumt hatten, und auf demselben Wege mit ihrer Beute ungestört wieder abgezogen waren, erschien eine jener Caricaturen, durch welche der berliner Volkswitz in so ätzender Weise seine Kritik über öffentliche Angelegenheiten an den Tag legt. Ein Dieb steht auf einer Leiter, um ins erste Stockwerk einzusteigen. Seine Cigarre ist ihm ausgegangen und er bittet einen vorübergehenden Gensd'armen um Feuer. Der Policei gelang es endlich, die gefährlichsten dieser Verbrecher wieder zur Haft zu bringen. Doch ist nicht bekannt geworden, ob besondere Umstände, oder eine eigenthümliche schlaue Association des berliner Raubgesindels dabei zu Tage kamen. Ebensowenig scheint es, daß die damals entdeckten Verbrechen ein besonderes criminalistisches Interesse in Anspruch nähmen. Auch der Fall, welchen wir hier unsern Lesern mittheilen, hat in dieser Beziehung keine Rechte zur Aufnahme in unsern Pitaval; wol aber in psychologischer Beziehung durch das vollständige Bekenntniß eines reumüthigen Sünders und die wunderbare Nemesis, welche dabei obwaltete. Jenes Bekenntniß führt uns recht anschaulich in die eigentliche Lasterschule, aus welcher die großen Verbrecher unter unsern heutigen Straßendieben hervorgehen, und gibt manche Winke, zu deren Bekanntmachung beizutragen wir zwar nicht als den Hauptzweck unseres Werkes erkennen, doch aber als einen, der von höherem sittlichen Standpunkte aus gerechtfertigt ist. Der psychische Faden dieser einfachen Geschichte ist nicht aus den Acten, sondern aus den Berichten des bei der Strafanstalt wirkenden Arztes entnommen, die Acten selbst bestätigen jedoch alle darin vorkommenden Thatsachen. Bei einem Falle, welcher sich jüngst erst ereignet und wo die betreffenden Personen noch am Leben sind, geben wir keine Namen, was uns umsoweniger nöthig scheint, als dieses Interesse hier ganz in den Hintergrund tritt. Der Diener einer vornehmen Familie in Berlin trat am Abende des 2. December 1843 in einen Branntweinladen und foderte ein Glas Liqueur. Der Wirth, bei dem er ein älterer Kunde war, befragte ihn, warum er sich so lange nicht eingefunden? Der Diener, in reicher Jägerlivree, klagte über das Jammerleben, das er zu führen habe, tagaus, tagein im Frohndienste, seine Fräuleins, die Herrschaft, von Morgens bis Abends in die Putzläden, zum Juwelier, zu Besuchen begleiten zu müssen; dann nach dem Dienst im Hause ins Concert, ins Theater! Ein ordentlicher Mensch wisse gar nicht, wo einem der Kopf stehe, vor dem vielen Laufen, Rennen, Bestellen und Befehlen. Heute sei es aber kaum auszuhalten – wozu er vermuthlich der Stärkung bedurfte – denn das älteste gnädige Fräulein mache Hochzeit. Alles Silberzeug habe hervorgeholt und geputzt werden müssen. Eben jetzt müsse er noch zum Goldarbeiter, um einen Armleuchter zu holen, der dort in Arbeit sei! Der Jäger ging, nachdem er die Hoffnung ausgesprochen, daß, wenn der schwere Tag vorbei, wol wieder etwas Ruhe eintreten werde. Ein Mensch in abgetragener Kleidung im Winkel der Stube, aber ein alter und guter Kunde des Ladens, fragte den Wirth, wer der Jäger sei? Der Wirth nannte den Namen und die Herrschaft, bei welcher der Jäger diene, und setzte hinzu, daß sie ungeheuer reich und freigebig sei; der Dienstbote habe es da gut. Der Fragende stieß einen Fluch aus: »Ja, wer hat, bei dem liegt's in Haufen!« Er brummte über die ungerechte Vertheilung der Güter und zog sich auf eine Bank im Hintergrunde zurück, wo er mit noch zwei andern Gästen seines Schlages ein leises Gesprach pflog. Dann bezahlten alle Drei und verließen zugleich den Schenkladen. Im Dunkel der Straße setzten sie ihr Gespräch fort. Der Eine sagte leise: » Ich will des Teufels sein, komme ich nicht .« – Der Zweite: » Bruder, verlaß Dich auf mich; wenn ich nicht das Bein breche, so komme ich .« – Der Dritte sagte: » Und soll mich's zehn Jahr kosten, ich bin dabei .« »Schlag 2 Uhr, wenn der Wächter vorbei!« war das Losungswort, unter welchem sie sich trennten. Das Haus, in welchem die Herrschaft des Jägers wohnte, stieß mit seinem Hintergebäude auf eine Gasse, von welcher aus die Diebe ihren Einbruch bewerkstelligten. Kein Wächter störte sie, als sie mit dem Schlage 2 nach Mitternacht eine mitgebrachte Leiter an ein Fenster der obern Etage setzten. Der Vorderste drückte ohne Geräusch die Scheibe ein und öffnete das Fenster, durch welches alle Drei demnächst stiegen; zu ihrem Zwecke mit Aexten, Nachschlüsseln und Säcken versehen. Der Letzte zog die Leiter nach sich herein und lehnte sie auf dem Gange, wo sie sich befanden, an die Wand. Mit der Localitat des Hauses vertraut, schlichen sie auf dem Gange fort, bis zu einer Treppe, welche nach dem Hofe führte. Ueber den Hof gingen sie ins Vorderhaus. Die Hofthüre war nur angelehnt. Erst die Glasthür des Vorsaals fanden sie verschlossen. Mittels eines Dietrichs ward sie leicht geöffnet. Nicht mehr Schwierigkeit stellte ihnen die Flügelthür entgegen, welche zu dem großen Saale führte, wo das Hochzeitsmahl gefeiert worden. Alles war tief still, als sie ihre Diebeslaterne anzündeten, und bei deren mattem Schein auf der noch unabgeräumten langen Tafel den ganzen Reichthum an Silbergeschirr entdeckten. Freudig erstaunt griffen sie hastig, doch ohne den geringsten Lärm zu machen, zu, und warfen und stopften in die Säcke, was ihnen werthvoll schien und darin Platz hatte. Auch dies Werk war vollkommen gelungen und mit leisen Schlitten machten sie sich auf den Rückweg. Derselbe Jäger, welcher in unbewußtem Uebermuthe der Verräther seiner Herrschaft geworden, war inzwischen erwacht, nicht durch das Geräusch, sondern durch einen kalten Luftzug, der über sein Gesicht strich. Er schlief in dem Hinterhause; seine Kammer ging auf den Gang. Der Luftzug kam aus der zerbrochenen Scheibe. In der Meinung, daß er oder ein Anderer ein Fenster aufgelassen, sprang er auf, um es zu schließen. In der Dunkelheit tappend, stieß er an eine Leiter, die nie hier gestanden hatte. Seine bloßen Füße traten auf Glasscherben, und beim nächsten Blick bemerkte er die eingeschlagene Scheibe. Schnell bewußt, was es hier gab, und rasch entschlossen, sprang er nach der Kammer zurück, riß den Hirschfänger aus der Scheide, und war schon auf dem Gange, als er die Diebe die Treppe heraufkommen hörte. Muthig stürzte er ihnen entgegen: Diebe! Diebe! schreiend. Sie warfen ihre Säcke fort. Der Eine schwang seine Axt und wollte auf den Jäger losgehen. Geschickter aber hatte dieser bereits, ehe jener seine schwere Waffe brauchen konnte, ihm mit der Klinge einen Hieb über den Kopf gegeben, daß er bewußtlos niederstürzte. Der Zweite war wahrend dessen rasch durch das offene Fenster auf die Straße gesprungen. Der Dritte, vor Angst und Furcht regungslos, wagte weder zu fliehen, noch Widerstand zu leisten. Der Jäger hielt ihn gepackt, wahrend auf sein Schreien die andern Hausbewohner erwachten und herbeieilten. Von draußen war auch der Nachtwächter herbeigekommen und schrie hinauf: was es denn gäbe; auf dem Steinpflaster läge ein Kerl, der jammerlich ächze. Die Policei war bald herbeigerufen und verhaftete die Diebe. Zwei von ihnen wurden in das Gefängnißlazareth gebracht. Derjenige, welchen der Hirschfänger des Jägers getroffen, konnte nicht mehr bekennen und nicht mehr vernommen werden. Die Wunde war zu tief ins Gehirn gedrungen. Nach einem elfstündigen Todeskampfe verschied er, schon am Tage darauf. Man erkannte in ihm einen mehrmals gestraften Dieb und Betrüger, einen ehemaligen Tischler, der ein wüstes Leben geführt, und bei dessen Leichenöffnung sich ergab, daß sein Körper dermaßen von Ausschweifungen und Branntwein verwüstet war, daß der Hieb des Jägers ihn nur vor einem langsamen, qualvollen Tode errettet hatte. Der zweite Verwundete hatte den rechten Schenkel durch den Sprung aus dem Fenster an zwei Stellen gebrochen. Auch hatte er eine starke Erschütterung des Gehirns und der Brust erlitten, und konnte, unter einer schmerzhaften Behandlung furchtbar leidend, nur wenig sprechen. Auch in ihm erkannte man einen schon mehrmals gestraften Dieb, der, früher Maurerhandlanger, sich durch längere Zeit als Vagabunde in Berlin umgetrieben hatte. Seine schlechten Säfte erschwerten die Kur. Der Brand war in das rechte Bein gekommen, und, um sein Leben zu erhalten, mußte es ihm abgenommen werden. Als der Arzt es ihm ankündigte, schien in seinem Wesen eine Veränderung vorzugehen. Er, der bisher jedem Zuspruch und jeder Ermahnung verschlossen geblieben, seufzte tief auf und rief plötzlich: »Ja, es lebt ein gerechter Gott!« Von nun an verlangte er nach geistlichem Zuspruch, den er bis da kalt zurückgewiesen, verlangte und empfing das Abendmahl kurz vor der Amputation. Bei derselben blieb er standhaft, und fiel erst in Ohnmacht, als der Verband angelegt wurde. Die Operation ging glücklich von statten. Er legte vor Gericht ein vollständiges Bekenntniß ab, noch vollständiger vor dem Arzte. Es ist eine Lebensgeschichte, die tausend Mal sich wiederholt, und doch erinnern wir uns nicht, sie mit so schlichten und doch so eindringlichen Worten schon aus dem Munde eines Verbrechers von seiner Bildungsstufe gehört zu haben. Mögen daher die Leser des Pitaval, welche nicht allein das Auffällige und Pikante, sondern auch das ewig Wahre hier suchen, dieser Lebensgeschichte, welche die von tausend andern Verbrechern in unsern großen Städten ist, einen Platz gönnen, wäre es auch nur um der eingeschalteten Bemerkungen willen. Beißender und interessanter findet sie sich freilich in allen Mysterienromanen vor; aber der Roman beschäftigt sich nur mit der Erscheinung des vollendeten Verbrechers, nicht mit der langen Erziehungsgeschichte, wie er es geworden. »Ich bin zu Brandenburg im Jahre 1807 geboren, wo mein Vater Maurergeselle war. Er hatte Arbeit genug, und meine Mutter verdiente als Wäscherin schönes Geld. In meiner Jugend bis zum achten Jahre ging mir nichts ab, ich war gesund und wurde zu kleinen häuslichen Verrichtungen, zum Warten und Wiegen meiner jungem Geschwister angehalten, aber zur Schule schickte man mich nicht. Von der Mutter lernte ich das Vater Unser und die zehn Gebote, die ich alle Morgen und Abend beten mußte; vor die Thüre zu andern Jungen durfte ich nicht. »Da es in den damaligen Kriegsjahren an Durchmärschen und Gelegenheit zum Verdienst nicht fehlte, hatte mein Vater einen kleinen Schnapsladen angelegt, und seitdem sah und hörte ich viel Böses, das ich leider schnell genug lernte. Das Fluchen, Schwören und Lästern der Gäste, zumal derer, die täglich kamen, und ihre schmuzigen Reden träuften Gift in meine junge Seele, und der Branntwein, den mir Einer oder der Andere gab, verwilderte mich vollends. Ich ward trotzig gegen die Mutter, stahl dem Vater heimlich Geld aus der Lade, ging ihm über die Flaschen und als er mich einige Male ertappte, züchtigte und zur Strafe in die Schule schickte, hielt ich es dort kaum ein Jahr aus. Ich lernte nothdürftig lesen, und da meine Beihilfe in der Schenke erfoderlich wurde, behielt mich der Vater wieder ganz zu Hause. Ich habe seitdem viele Bücher gelesen. Räuber- und Diebesgeschichten verschlang ich gleichsam. Ein Gast, der eine Leihbibliothek hatte, erlaubte mir, sie zu benutzen, und ehe ich 15 Jahre alt wurde, hatte ich sie durchlesen. Das verdarb mich vollends, ich wollte auch ein berühmter Räuber werden, und Alles, was ich von dem freien Leben dieser Menschen las, reizte mich außerordentlich. – Eine Bibel war in unserm Hause nicht zu finden, nur ein alter Katechismus, und meine Mutter besaß ein Gesangbuch, worin sie zuweilen las. Zur Kirche ging Keiner von uns, denn des Sonntags und Feiertags war die ganze Zeit bei uns Gastverkehr. – »Erst als ich eingesegnet werden sollte, bekam ich eine Bibel. Ich wurde sechs Wochen von einem Geistlichen unterrichtet, was mir sehr langweilig vorkam. Nach meiner Einsegnung, wobei ich viel Thränen vergoß, weil auch die andern Kinder weinten, ging ich mit meiner Mutter zum Abendmahl. Seitdem habe ich es nur im Gefängnisse wieder genossen. »Inzwischen war in unserm Hause eine traurige Veränderung vorgegangen. Mein Vater fand beim Schank seine Rechnung nicht mehr. Es ging rückwärts, und war er früher schon gerade kein Säufer, aber doch ein Liebhaber des Branntweins gewesen, so trank er jetzt immer stärker, mishandelte die Mutter und uns Kinder, zerschlug in der Besoffenheit Alles, was er ergriff und wollte sich von der Mutter, die ihm zu stille war und auf die er alle Schuld warf, scheiden lassen. Der Tod der Mutter, die sich abzehrte, kam dazwischen. Dieser Tod brachte in unser Hauswesen die größte Zerrüttung. Um den Vater war es nicht mehr auszuhalten, er lebte mit der Magd, die uns Kinder ganz vernachlässigte, so daß wir vom Ungeziefer fast aufgerieben waren, viel Schläge, aber keine regelmäßige Mahlzeiten bekamen und in zerrissenen Kleidern gingen. Was man mir nicht gab, das suchte ich zu nehmen. Aus Schlägen und Scheltworten machte ich mir nichts. Ich wuchs dem Vater über den Kopf. Um mich los zu werden, gab er mich als Handlanger unter die Maurer seiner Bekanntschaft. Hier bekam ich die weitere Ausbildung im Fluchen, Saufen und rohem Wesen, hier lernte ich Gottes ganz vergessen. Des Winters, wo es keine Arbeit gab, kam ich wol zum Vater zurück und half in der Wirtschaft. Oefters besoff ich mich und prügelte mich mit ihm, denn ich ließ mir nichts sagen. Er warf mich auf die Straße und ich gerieth nun mit den verworfensten Menschen in Gemeinschaft. Noch hatte ich nicht fremde Leute bestohlen, jetzt nahmen mich die Kameraden mit, lehrten mich alle Schliche und Listen, und ich ward nicht nur ihnen gleich, sondern that es ihnen bald zuvor. Mein Gewissen, wenn es mich mahnen wollte, erstickte ich in Branntwein und Ausschweifungen. Aber es war doch ein jammerliches Leben. Keine Ruhe im Herzen, Blöße und Hunger im Winter. Oft wußte ich nicht, wo ich Nachts Herberge finden würde; war etwa ein Sündengeld durch Betrug und Diebstahl erworben, wurde es, wie im Sommer der Wochenlohn, verjubelt. »Ich habe manchmal vor Gericht gestanden, aber ich log frech und befreite mich. Das machte mich nur noch dreister im Stehlen. Einmal aber ward ich doch ertappt und kam auf fünf Monate in das Untersuchungsgefängniß. Hatte ich zuvor noch nicht ausgelernt, so erhielt ich hier im Beisammensein mit dem Abschaum alles Volkes erst die rechte Einweihung in die Diebsgenossenschaft. Ich kam viel schlechter heraus, als ich hineingekommen war, und wußte nun meine Diebereien schlauer und durch Mitwirkung Bekannter erfolgreicher zu betreiben. Jetzt fand ich Unterkommen, jetzt kannte ich die Hehler, jetzt war ich unterrichtet, wie man sich aus den Schlingen ziehen und den Richter auslachen muß. Auch die Strafe fürchtete ich nicht mehr, denn es ging mir im Gefängniß gar nichts ab. Wir waren da in Gesellschaft bei einander, erzählten uns, waren lustig und guter Dinge, und zeigten unter uns ganz andere Gesichter als vor den Aufsehern und Richtern. Auch standen wir mit unsern Leuten draußen in fortwährendem Verkehr, und es bedurfte nicht eben großer Schlauheit, um durch Entlassene unsere gemeinschaftlich ausgesonnenen Diebespläne auszuführen. An Essen und Trinken, Kleidern und Wäsche fehlte es nicht, die Arbeit war ein Kinderspiel, und wurde man entlassen, bekam man noch ein Paar Hemden, Schuhe, ja selbst etwas Geld. Da hatte man wieder etwas zu verthun und zu verkaufen. War's alle, ging die Dieberei von Neuem los, und ward man erwischt, was konnte einem Arges passiren? Denn wenn es auch im Zuchthause etwas strenger war und die Schläge weh thaten, wenn man da auch zum Geistlichen in den Unterricht und in die Kirche mußte, so ging's ja immer noch sorgenlos und lustig genug zu, und wenn man gut heucheln konnte, wie ich's aus dem Grunde lernte, und seine Arbeit verrichtete, die immer leichter war, als sie jeder Arme draußen thun muß , da war's ein prächtiges Leben, besonders wenn's nicht gar zu lange' dauerte. So habe ich's Jahre lang getrieben. Zu den Soldaten mochten sie mich nicht nehmen, ich wäre auch ausgerissen, denn nichts war mir unausstehlicher als Ordnung und Zwang, der ich mich im Gefängnisse doch leicht fügte. Da mich zuletzt auch keiner mehr in Arbeit haben wollte, zog ich in die große Stadt Berlin, wo ich viele Bekannte aus den Zuchthäusern her hatte. »Mein Vater war inzwischen verstorben, und auf jedes Kind kamen 12 Thaler Erbtheil. Ich miethete mit dem Gelde einen Keller, und legte einen kleinen Holzhandel an, wobei mir eine geschiedene Frau, zu der ich mich hielt, behülflich wurde; aber das war nur der Deckmantel vor der Policei. Es glückte mir auch lange genug. Ich ward aber doch zuletzt entlarvt; mir wurde Alles genommen und ich selbst nach sechswöchentlichem Arrest in meine Heimat gewiesen. Mein ältester Bruder diente als Kutscher, die andern Geschwister waren im Elende verkommen, Niemand nahm mich auf, und ich fing an zu vagabundiren und von Bettelei und Diebstahl zu leben. Sperrte man mich ein, so fütterte ich mich im Gefängnisse wieder auf, bekam Kleider, wurde dann an Gesellschaften gewiesen, welche entlassene Sträflinge unterstützten, und habe so manchen Thaler bekommen, der durch die Gurgel ging. Arbeiten wollte ich durchaus nicht mehr; Arbeit war mir im freien Zustande das Schrecklichste. »So bin ich wieder nach Berlin zurückgekommen und wurde Bote in einer Buchhandlung, wo ich Zeitschriften an die Abnehmer in der Stadt umhertragen mußte. Weil ich nun bei diesem Geschäft viele Gelegenheiten in den Häusern abpassen konnte, kamen meine alten Kameraden, von denen ich mich eine Zeitlang getrennt sah, wieder an mich. »Kerl, du wirst uns doch nicht untreu werden und etwa gar ehrlich sein wollen; du wirst dich hier um ein Lumpengeld schinden und plagen, du kannst es besser haben; komm mit in die Schenke, wir müssen dir etwas sagen!« Ich ging einmal und ging wieder zu ihnen, und das ganze Lasterleben fing von Neuem an. Meine Herren jagten mich aus dem Botendienste und nun war ich wieder ganz in der Gewalt der Bösen, die mich frei hielten und mit denen ich nun auf Betrug, Dieberei und Raub ausging.« Ein Vagabunde und Dieb aus Berlins Straßen, der im 15. Jahre schon eine ganze Leihbibliothek durchgelesen hat und darnach Lust bekommt, ein berühmter Räuber zu werden! – Ein Dieb, der geradezu bekennt, daß er erst im Zuchthause seine Wissenschaft ausgelernt, daß er von nun an in den Mysterien eingeweiht war, in den großen Bund der Verbrecher aufgenommen! Seine Schilderung, wie sie da lüstig und guter Dinge waren, mit ihren Spießgesellen draußen in unausgesetzter Verbindung standen; die Rückkehr ins Zuchthaus eine Erholung nach langem zweifelhaften Umhertreiben; und Kost und Arbeit daselbst besser und leichter, als sie jeder Arme draußen hat! Wie der Verbrecher die frommen Bemühungen der Vereine für Besserung entlassener Sträflinge zu verhöhnen und doch auszubeuten weiß: Alles dies ist zwar oft ausgesprochen, Jeder weiß es, aber aus dem Munde eines reuigen Zuchthäuslers, ein Zeugniß mit diesem Tone der Wahrheit abgelegt, hat ein eigenes Gewicht. Die Geschichte jenes Abends ist oben erzählt. Die drei Diebe, welche sich in der Branntweinschenke getroffen, schworen sich feierlich zu, in der Nacht sich wieder zu treffen, um den Einbruch in dem reichen Hause zu begehen. Der Tischler betheuerte es mit den Worten: »Ich will des Teufels sein!« Er war es, dem der Hirschfänger des Jägers den Schädel spaltete. Der Maurerhandlanger mit den Worten: »Ich will das Bein brechen!« Er sprang aus dem Fenster und brach das Bein. Der Dritte, der jüngste unter ihnen, mit den Worten: »Und soll mich's zehn Jahr kosten!« Er ward wegen gewaltsamen Einbruchs zu zehn Jahr Zuchthaus verurtheilt. Diese Erinnerung, diese wunderbare Erfüllung ihres frechen Gelöbnisses hatte den Vagabunden, dessen Geschichte wir erzählt, in dem Augenblick, wo ihm die Amputation des Beins angekündigt ward, so mächtig ergriffen, daß er von Stunde an in sich ging, Alles bekannte, bereute, die tiefste Zerknirschung mit der männlichsten Festigkeit zeigte, ein anderer Mensch wurde und bis jetzt geblieben ist. Schon nach drei Monaten war sein Bein geheilt. Als Stelzfuß verrichtet er jetzt die Dienste eines zweiten Krankenwärters im Gefängnißlazareth, und seine Vorgesetzten sind von seiner wahrhaften Reue so überzeugt und mit seinem Benehmen so zufrieden, daß er, wahrscheinlich über seine 15jährige Strafzeit hinaus, in diesem Dienste bleiben wird. Die Tragödie von Salem 1692 Die moralische Pest, welche in Europa vom Ausgang des 15. bis zu Anfang des 18. Jahrhunderts wüthete, schreckenvoller als der schwarze Tod, als das gelbe, als das Lazarethfieber und die Cholera, weil sie einen unauslöschlichen Makel auf der Geschichte der Menschheit in ihrer edelsten Entwickelung durch das Christenthum zurückließ, das Hexenfieber und die Hexenprocesse, blieben nicht auf die alte Welt beschränkt; das Contagium ging über den atlantischen Ocean, und hat verderblich, furchtbar auch in der neuen Welt gewüthet. Heiden und Muselmänner blieben von dieser Pest verschont, auch der alte Orient, von dem doch das Christenthum die Gestalt des Bösen, des Verderbers, übernommen. Weder die Sanscritvölker, noch die Parsen kannten, wenigstens verfolgten sie nicht die Verbindung des Menschen mit dem bösen Geiste als ein Verbrechen, welches vor irdischem Gerichte angeklagt, erkannt und gestraft werden könne. In den christlichen Völkern allein, und gerade zur Zeit, als das Licht des Evangeliums wieder heller zu scheinen anfing, gerade im Augenblick des großen Durchbruchs durch die Verfinsterung aus Menschensatzungen und erstarrender Tradition, trat die neue Finsterniß eines Wahnes ein, der verzehrender um sich griff, gräslicher wüthete und wo er erschien, fast mehr Opfer foderte, als die Ketzerverfolgungen, die Glaubenskriege alter und neuer Zeit und die Inquisitionsgerichte. Die Hexenprocesse blieben abseits von der Reformation liegen; keine Confession kann der andern darin einen Vorwurf machen; beide warfen sich mit blindem Glauben, mit gräslicher Vertilgungswuth auf die Sache. Und wenn ein Papst, Innocenz VIII., zuerst, 1484, das Bündniß mit dem Satan zum Verbrechen stempelte und zur Verfolgung desselben ermahnte, so griffen die ersten Protestanten die Hexenprocesse dafür mit einem Eifer an und bildeten die Lehre zu einer Vollständigkeit aus, daß sie allein dafür vor dem Gerichte der Humanität und Vernunft aufkommen müssen, ohne die Entschuldigung für sich zu haben, daß sie, vom allgemeinen Strudel fortgerissen, nur die katholische Erbschaft unbesehens übernommen hätten. Wir nahmen in unsere Sammlung merkwürdiger Criminalfalle noch keinen eigentlichen Hexenproceß auf, und stehen, trotz des reichen Schatzes, der uns vorliegt, auch noch jetzt an, weil jeder einzelne herausgegriffene Fall nur das Glied einer ganzen Kette ist, deren Organismus man kennen muß, um ihn zu würdigen und zu begreifen. Um ihn in seiner Wesenheit zu erfassen, müßte man daher eigentlich bei der Darstellung die ganze Geschichte des Hexenprocesses bis zu seinen Anfängen verfolgen, und bis zu seiner Blüte begleiten, was hier die Grenzen unserer speciellen Aufgabe überschritte. Anregung und Theilnahme findet aber die Sache gerade in diesem Augenblicke so sehr, daß wir bald auf eine erschöpfende Geschichte hoffen können. Die Mittheilungen im Morgenblatt von Rath, die gehaltvollen Schriften von Trummer und Anderen bezeugen, wie die Aufmerksamkeit der Gelehrten sich auf diesen Punkt hingewendet hat; möglicherweise mit in Folge davon, daß die Dichtung vorletzt und jüngst mit Lebhaftigkeit einige der merkwürdigsten Hexenprocesse aufgegriffen oder selbständig sich construirt hat. Und nicht ganz zur Unzeit scheinen Dichtung und Wissenschaft dies Thema vorzunehmen, denn erscheint gleich die Krankheit in dieser speciellen Gestalt so ganz verschwunden, daß sie nur noch in einigen der finstersten Winkel zwischen cultivirten Ländern spukt, so mahnt die Furchtbarkeit und die Contagiosität eines Wahnes, der aus dem blinden Glauben entsprang, doch daran, auf der Wacht zu bleiben, wo der Glaube wieder den Wahn in anderer Gestalt zu Hülfe ruft. In solchen Zeiten ist es wichtig, um gegen die Fortschritte des Feindes gerüstet zu sein, seine Schliche und Wege und seine Strategik in alter Zeit genau zu kennen. Noch ist dieser Wunsch nicht erfüllt, denn nicht alles grauenvolle Absurde, was jene Hunderttausende Unglücklicher von ihrer Verbindung und Vermischung mit dem Teufel vor Gericht eingestanden und was wir mit Schauder wieder lesen, war nur und allein durch die Qualen der Folter erpreßt. Es kam Vieles, wo unser Verstand stille steht, wenn wir es hören, freiwillig heraus, als Selbstanklage, deren unmittelbare Quelle wir in dem dämonischen Fluidum, in der allgemeinen Dröhnung der Zeit suchen mögen; aber der erste psychologische Quell ist noch unentdeckt. Möglich, daß gerade auf diesem Wege die Dichter geeigneter wären, der Wahrheit nahe zu kommen; ihre Wahrheit hat aber vor dem Forum, dessen Acten wir hier mittheilen, leider keine Gültigkeit. Der eigentliche Hexenproceß ist fast durchgängig sehr kurz und einfach, und wir stoßen nicht allein auf dieselben Fragen, sondern, merkwürdigerweise, auch auf dieselben Antworten, die freilich in der Regel nur der Nachhall Dessen sind, was die Richter den Unglücklichen in den Mund legten. Wenn wir künftig einen oder den andern Hexenproceß aus Deutschland und den Nachbarländern mittheilen sollten, würden wir unser Augenmerk daher vorzugsweise auf solche richten, wo ein besonderes psychologisches Interesse mitspielt, oder die äußern Hergänge ihm ein solches beilegen, wie in dem Fall mit Urban Grandier, wo die Intrigue, wenn nicht den Wahn erzeugte, doch furchtbar in seiner Ausbildung und Entwickelung eingriff. Andererseits haben nur die Fälle für uns Bedeutung, wo die Ansteckung einen Ort, eine Stadt, eine ganze Gegend ergriff und das Trauerspiel durch den Zusammenhang und das Massenhafte einen historischen Charakter gewinnt. Leider entbehren aber alle diese Trauerspiele des Trostes, welchen die Dichter den ihrigen beizulegen wissen, daß die Nemesis die ungerechten Richter ereilt und die Blutschuld gesühnt wird so oder so. Die Tausende und Hunderttausende Unglücklicher starben in den Flammen, ohne daß ihre Unschuld vor den mitlebenden und nächstlebenden Geschlechtern an den Tag, ohne daß ihr Gedächtniß wieder zu Ehren kam, ohne daß die wenn auch zögernde Strafe ihre Ankläger, ihre Richter, ihre unmenschlichen Henker traf. Diese im Gegentheil lebten fort in Ehren und gutem Bewußtsein, gepriesen als die unerschrockenen Vertheidiger des Rechts und unermüdlichen Gegner Satans auf Erden. Erst nachdem die Asche der Opfer in die Winde verflüchtigt, in die Elemente aufgenommen war, nachdem ihre Namen fast vergessen, trat eine späte Nachwelt als letzte Richterin auf, und indem sie ein großes Verbrechen aus dem Strafcodex auslöschte, um das so Viele gerichtet waren, denuncirte sie ein anderes gräßliches Verbrechen, für das noch ein Wort fehlt, und das durch drei Jahrhunderte von Fürsten und Völkern, von Königen und Republiken, von katholischen und protestantischen Christen ungescheut, vor dem hellen Sonnenlichte, kaum angefochten von der Kritik der Vernunft, im Kleide der strahlenden Gerechtigkeit und im Namen des ewigen Gottes mit Lust verübt wurde. Da zittern wir vor uns selbst und wissen uns nicht zu helfen und nicht zu antworten, wie die Idee der ewigen Gerechtigkeit auf Erden festzuhalten. Einige möchten, um sich und die Geschichte zu retten, sagen: es war doch vielleicht Etwas, was nicht mehr ist. Etwas muß doch gewesen sein, wenigstens das eigene Gefühl der Schuldbarkeit jener Selbstankläger, oder wir müßten annehmen, daß die Richter durch drei Jahrhunderte schändliche gewissenlose Betrüger und Falscher waren, die niederschrieben, was nicht gesprochen worden. Lag doch vielleicht etwas Geheimes zu Grunde, eine Naturerscheinung, die seitdem verschwunden ist. In anderer Gestalt trat sie vielleicht in den Wirkungen des Magnetismus wieder auf. Hellseher gibt es, das läßt sich nicht mehr bestreiten; warum mag es denn nicht Besessene gegeben haben? Unsere Magnetisirte wissen Vieles, was sie nicht angeht, sagen uns aber nur Das, was uns interessirt und wir glauben; die potenzirte Sehkraft jener Besessenen richtete sich auf Das, was sie zunächst anging, und nach dem Glauben der Zeit, auf den Teufel und seine Einflüsse. Sie glaubten sich behext und sie sahen die unmittelbaren Media, durch welche der Böse Kraft über sie gewonnen. Sie sahen die Personen, die es ihnen angethan, und keine weichliche Rücksicht moderner Humanität hielt sie ab, sie laut anzuklagen. Der Glaube, die feste Ueberzeugung war da. Nicht vielleicht auch mehr? Nicht wirkliche Verbrechen? Wer zweifelte damals an der Kraft des bösen Blicks, an physische und psychische Einwirkung gewisser Getränke und Salben? Gab es nicht wirklich Personen, die dergleichen bereiteten und daran glaubten? Die That und der Glaube zugleich waren nach den ausgesprochenen Satzungen der Kirche Verbrechen. Es waren Abgefallene von Gott. Dies Selbstbewußtsein der eigenen Schuld, mußte es nicht zur innern Zerrüttung, zu Gewissensfoltern führen? Und diese entluden sich entweder in Blasphemien, in dem Versuch, Mitschuldige zu gewinnen zu dem großen Sündenbunde, damit die Strafe getheilt sei und durch die große Gemeinschaft ein geringerer Antheil auf den Einzelnen zurückfalle, aber die Angst wurde so unerträglich, daß die Gepeinigte zur Selbstanklage sich gedrängt fühlte, um durch die Strafe wenigstens die unsterbliche Seele zu retten. Die unschuldigsten, albernsten Handlungen, Fragen an das Schicksal über die eigene und Anderer Zukunft galten als verbrecherischer Abfall vom Glauben. Auch da mochte das Gewissen erwachen, peinigen, bis dieselben Wirkungen eintraten. Die Richter mußten richten nach dem Codex, dem Glauben, der im ganzen Volke galt, und wenn die Mehrzahl der Personen nach unserm heutigen Glauben unschuldig sind so waren sie es doch vielleicht in der That nicht nach demjenigen, über dessen Unfehlbarkeit damals Niemand einen Zweifel hatte. Das ist ein trauriger Trost. Wir finden den einzigen, der in den Hexenverfolgungen zu suchen wäre, in der Warnung, auf der Hut zu bleiben vor der Macht des Wahnes, der ewig und immer in neuen Gestaltungen uns umschleicht und fortreißen möchte, weil Niemand weiß, bis an welchen Abgrund er führt. Die Richter damals folgten und gehorchten nur der Volksstimme. Sie war es, die denuncirte, vor Gericht schleppte und Recht foderte gegen die furchtbaren Wesen, welche dem Gemeinwohl unverwindlichen Schaden brächten. Wenn die Luft heiß war von Furcht und Entsetzen, dann erst überbot man sich, Einer wollte es dem Andern an Eifer zuvorthun, und um nicht zurückzubleiben in dem gottseligen Werke, übergipfelte man sich in der Raserei der Ahnungen und Vermuthungen. Blitzartig zückte die Inspiration durch die fieberhaft aufgeregte Menge. Es mußte doch herauskommen, es mußte doch ein Ende gemacht werden der Schlechtigkeit und Tücke, und wehe den Richtern und Obrigkeiten, welche angestanden hätten, diesem natürlichen, heiligen Verlangen der Menge zu gewähren. Es ist vom Standpunkt unserer Zeit, wenn wir annehmen, daß die große Masse mit innerer Erschütterung, aber schweigend aus Furcht, jenen Gerichten zugeschaut habe. Es dauerte Jahrhunderte, bis dieser Vernunftsieg in die Massen eindrang, und wenn sich hie und da eine Unzufriedenheit über die zahllosen Einkerkerungen, Folterungen, Abschlachtungen und Scheiterhaufen kund gab, war es nur die Wirkung des Massenhaften, die Nachwehen der Exaltation, es war die aufgeschreckte Selbstliebe, die Furcht, daß, wenn Die, welche bis da für gut und heilig galten, verdächtigt wurden, ja Niemand sicher sei, daß auch ihn die Anklage traf. Und mit Recht vielleicht; denn wer kennt alle Krallen des Satans! Schon mag er uns angepackt haben und wir vermeinen noch auf den Fittichen des Seraphs zu wandeln! Sehen wir nicht auch in politischen Glaubensstürmen Aehnliches? Wie selbst der freie Mann, der fest zu stehen glaubte, der fortgerissen ward, weiter und weiter, bis Wille und Ueberzeugung von einer Macht verschlungen ward, der er willenlos folgen mußte, um nicht niedergetreten zu werden. Ist das Dämonische, was vor dem Richterstuhl der Vernunft als absolut dumm erscheint, von der modernen Welt ausgetilgt? Oder kreisen diese Dröhnungen nicht noch heut, aller Philosophie und den Rechtsgefühlen zum Trotz, um die Erde, das Hep-Hep- geschrei mit der Judenverfolgung, die Choleraaufstände mit dem Glauben, daß die Regierungen die Brunnen vergiftet haben, um das arme Volk auszurotten, hörten wir sie nicht noch neulich mit ihrem meuterischen, einstimmigen Geschrei von Madrid bis Moskau? Für möglich hielt man es ein Jahr vorher ebenso wenig als heut die Hexenprocesse in einem cultivirten Staate. Der große amerikanische Hexenproceß, den wir unsern Lesern hier mittheilen werden, gewährt einen andern Trost. Die Tragödie mit der schreckenvollen Katastrophe läuft nicht ins Unendliche aus; es tritt vielmehr mit ihrer blutigen Vollendung nicht allein das Ende der Verfolgung, sondern auch ein Rückschlag ein. Die Opfer sind dem Wahn erlegen, aber die Leichen fodern nicht, wie Vampyre, neues Blut und neue Leichen. Der Wahn ist gesättigt, die Masse erwacht aus ihrer Raserei, die Vernunft blitzt auf durch die aufgerichteten Trugbilder; man bereut, man sucht sogar das Vergangene zu sühnen, nicht durch eine neue blutige Raserei gegen Henker und Richter, sondern durch gute Thaten gegen die Familien der Hingeopferten, durch Ehrenerklärungen. Es ist ein milder Strom christlicher Humanität, der Gras und Blumen aussäet auf die Gräber und – keine Hexenprocesse fanden mehr statt. Möchte man aus Europa Aehnliches berichten können! Im Uebrigen finden wir dieselben Vorstellungen, Erscheinungen, denselben Wahnsinn und seine erschütternden Folgerungen auch in diesem Processe, der vor hundert und funfzig Jahren jenseits des atlantischen Meeres gegen ganz unschuldige Wesen geführt ward. Die Indianer in Amerika galten den englischen Einwanderern als Anbeter des Teufels. Ihre sogenannten Zauberer mußten mit demselben in nächstem Verkehr stehen. Aber die mehr oder minder christlichfrommen Ansiedler ließen die rothen Menschen mit dem Urheber des Uebels verkehren, wie es ihnen gefiel, in der Meinung, daß bei ihrer überwiegenden geistigen Kraft über die nackten Bewohner der Urwälder, für sie kein nachtheiliger Einfluß daraus entspringen könne. Indeß geschah die Uebersiedelung aus dem alten in das neue England gerade zur Zeit, wo der Teufel in jenem seine ganze Macht zeigte. Nicht aus dem lustigen Altengland der goldenen Zeit kamen die Siedler über's Meer, sondern aus dem finstern, sektenreichen, von politischen Glaubenskämpfen erschütterten England. Der Glaube an Hexerei war vorherrschend, und ein König, Jacob I., hatte seine Zeit damit verwüstet, selbst gegen Hexen zu inquiriren und über ihren Proceß in Schriften eine ebenso wüste Gelehrsamkeit zu entfalten. Viele Bücher waren gedruckt worden, berichtende und berathende, die im Volke mit Eifer gelesen wurden und nach der neuen Welt hinüber kamen. Kein Wunder, daß der Wahn auch hier bald das Blut inficirte und seine Opfer foderte. Am Connecticut schöpfte man zuerst 1645 Verdacht gegen eine arme Frau, daß sie verschiedene Personen behext habe, und zur selben Zeit wurden zu Boston drei andere Individuen, als des Verbrechens überführt, hingerichtet. Zehn Jahre später, 1655, erschien die erste Frau aus höhern Ständen, die Witwe einer Magistratsperson, Anna Hibbins, des greulichen Verbrechens angeschuldigt, zu Boston vor Gericht. Die Jury fand sie schuldig, aber der Magistrat nahm Anstand, sie hinrichten zu lassen. Die Sache kam vor das höhere Gericht (the general court), wo die Volksstimme obsiegte, und Anna wurde hingerichtet. Alle diese Personen hatten ihre Unschuld behauptet, aber schon 1662 fand sich in Connecticut ein Weib, welches wirklich eingestand, daß sie sich mit dem Teufel eingelassen habe. Im Leibe einer andern ließen sich furchtbare Stimmen vernehmen, welche verschiedene Personen in Groton der Hererei anklagten. Da sie indeß auch gegen den Geistlichen des Orts zeugten, untersuchte man die Sache genauer und fand, daß das Weib eine Bauchredende war. Ein angesehener Mann in Hadley fand sich einige Jahre darauf schwer belästigt von einer unsichtbaren Hand. Ein altes Weib gerieth in den dringendsten Verdacht. Man zog es indeß vor, nicht gerichtlich gegen sie einzuschreiten, sondern sich selbst Recht zu verschaffen. Mehre junge Leute rissen sie daher, nach dem noch nicht ausgesprochenen Lynchgesetze, aus ihrem Hause, und hingen sie auf, bis sie beinahe todt war. Dann rollten sie sie in Schnee und begruben sie darin. Aber das Weib lebte auf und der Mann starb. Alles dies waren indeß bis da nur einzelne Fälle. Die Hexenkraft hatte noch kein eigentliches Fieber hervorgebracht; auch arbeiteten verständige Männer ihm hie und da entgegen. So der treffliche William Penn, der als Oberrichter in seiner neuen Colonie zwei der Hexerei angeschuldigte Weiber zwar nicht sofort entlassen konnte, um dem Volksglauben nicht vor den Kopf zu schlagen, aber die Jury doch veranlaßte, das Schuldig über sie nur als »verdächtig der Hexerei« auszusprechen. Wegen des bloßen Verdächtigseins konnten sie nicht hingerichtet werden. Andererseits aber bearbeiteten gelehrte Männer ihrer Zeit, besonders Geistliche, die Hexenmaterie selbst, und das Volk, an dieselbe zu glauben, wie der berühmte Cotton Mather , der im nachfolgenden Proceß eine traurige Rolle spielt, und daraus ein von Gelehrsamkeit strotzendes Werk: »die Wunder der unsichtbaren Welt« geschöpft hat. In Massachusets hatte seit Anna Hibbins, durch beinahe 30 Jahre, Niemand wegen Hexerei den Tod erlitten, aber die ernste Aufmerksamkeit des Publicums auf die Sache selbst ward um 1685 durch eine Druckschrift aufs Neue angeregt, in welcher alle bisherigen in Amerika vorgekommenen Fälle umständlich erzählt und viele Gründe vorgebracht wurden, weshalb man die Sache nicht zu leicht behandeln dürfe. Alle diese Fälle wären keine Täuschungen oder Betrügereien, sondern die Wirkungen des lasterhaften Umgangs des Teufels und solcher Personen, die er als seiner würdige Instrumente erkannt habe. Da trug sich in der Familie eines wackern und ernsten Mannes, John Goodwin, der nördlich von Boston angesessen war, Etwas zu, was mehr als jene Schrift auf den allgemeinen Glauben einwirkte. Vier seiner Kinder, alle von guten Anlagen und Gemüthsart, religiös erzogen, denen man keinen Betrug beimessen konnte, erschienen plötzlich behext. Das älteste Mädchen, von etwa 14 Jahren hatte eine Wäscherin beschuldigt, daß sie von der Wäsche der Familie etwas entwandt habe. Die Mutter der Wäscherin, eine gemeine Irländerin von schlechtem Charakter, schalt dafür heftig auf das Kind, und bald darauf fiel dasselbe in Krämpfe, die nur diabolischer Natur sein konnten. Eine ihrer Schwestern und zwei Brüder bekamen dieselben Anfälle. Merkwürdiger Weise litten Alle an denselben Theilen ihres Körpers, und das, obgleich jeder besonders abgesperrt wurde und keine Nachricht von dem andern erhielt. Beachtenswerth war auch, daß sie nur am Tage litten; in der Nacht schliefen sie vortrefflich. Wenn man ihnen gewisse, anerkannt orthodoxe Bücher zeigte, wie den allgemeinen Katechismus und des schon genannten Cottons »Milch für Säuglinge«, so fielen sie in Erstarrung, hielt man ihnen aber Bücher vor, welche den Presbyterianern für ganzes oder halbes Teufelswerk galten, hochkirchliche, papistische oder Quäkergeschichten, so konnten sie darin ohne alle Schwierigkeit lesen. Zuweilen waren sie taub, blind, verdumpft; zuweilen überfielen alle diese Gebrechen sie zusammen. Jetzt verschluckten sie ihre Zungen, dann streckten sie dieselben in unnatürlicher Länge bis über das Kinn. Dazu kamen furchtbare Verrenkungen ihrer Gliedmaßen, und dabei stießen sie herzzerreißende Jammerlaute aus, daß man sie brenne, schneide, beiße. Oft sah man auch nachher die Male solcher Wunden. Die Geistlichen von Boston und Charlestown blieben einen ganzen Tag in dem Unglückshause, betend und fastend. Dies half auch so weit, daß das jüngste Kind nun ruhig wurde. Da die andern aber in ihrer Besessenheit verblieben, sah die Obrigkeit sich genöthigt, die alte Irländerin gefangen zu nehmen. Beim Verhöre kam indeß nichts heraus, und da sie augenscheinlich gestörten Geistes war, mußte man sie endlich entlassen, ohne ihr etwas anhaben zu können. Aber das Aergerniß war zu groß. Man fing sie wieder ein und jetzt erklärten die Aerzte, sie sei zurechnungsfähig. Nun fand man ihre Schuld heraus, und sie ward hingerichtet. Noch am Galgen erklärte aber das boshafte Weib: die Kinder sollten nie erlöst werden! So schien es auch zu werden. Cotton Mather hatte die älteste Tochter in seine Familie aufgenommen, wo sie sich in der ersten Zeit ordentlich betrug; bald aber brach der Teufel wieder heraus, und Baxter, der ihre Geschichte drucken ließ, sagte in der Vorrede: »Der hier geführte Beweis ist so schlagend, daß, wer noch nicht glauben will, ein verhärteter Sadducäer sein muß.« Nach andern glaubwürdigen Zeugnissen wurden die Kinder später doch wieder vernünftig, eins derselben besonders eine sehr anständige, tugendhafte Frau. Sie widmete sich ganz der Religion, wie sie selbst öffentlich erklärte, aus Anlaß des gräßlichen Schicksals, dem sie in ihren Kinderjahren preisgegeben war. Aber der Glaube war nun lebendig und das Blut erhitzt. Gespenster umschwirrten die Aengstlichen, und es war kein Wunder mehr, daß sie sich festsetzten und furchtbare, erschütternde Erscheinungen zu Tage kamen. Im Dorfe von Salem, welches jetzt mit der Stadt Danvers eine Stadt bildet, war ein Geistlicher, Namens Samuel Parris. Es muß beiläufig vorausgeschickt werden, daß derselbe in heftigen und bittern Streitigkeiten mit einem großen Theile seiner Parochialen gelebt hatte, und man gab später dem Verdacht Raum, daß der übertriebene Eifer, welchen Parris in der Hexenverfolgung gezeigt, mit in seinem Hasse gegen seine Gemeindemitglieder ein Motiv habe. Plötzlich, im Februar 1692, fingen eine neunjährige Tochter des Pfarrers, seine Nichte, ein Kind von noch nicht 12 Jahren, und noch zwei andere Mädchen aus der Nachbarschaft an, sich befremdlich unwohl zu befinden. Sie fielen in Verzückungen und litten ganz dieselben Qualen, welche wir bei Goodwins Kindern schilderten. Die Aerzte wußten sich nicht zu helfen und erklärten sie sämmtlich für behext. In des Geistlichen Hause lebte ein indianisches Weib aus dem spanischen Amerika. Diese versuchte mit den armen Kindern einige Experimente, von denen sie behauptete, daß in ihrem Vaterlande damit die erfolgreichsten Versuche gemacht seien, um die Hexen herauszufinden. Kaum aber hörten die Kinder davon, als sie laut aufschrieen, das indische Weib sei es, sie quäle, stachle, brenne sie. Bei ihrer Erscheinung fielen sie in die heftigsten Verzückungen. Tituba wiederholte, sie wisse zwar, wie man Hexen herausbringe, aber schwur hoch und theuer, sie selbst sei keine. Es ward nun im Hause des Priesters gebetet und gefastet, aber ohne Erfolg. Dann ward ein öffentliches Beten-Fasten im Dorfe angeordnet, endlich ein allgemeines durch die ganze Colonie, um Gott anzuflehen, daß er des Satans Macht zurückstoße. Die armen Wesen wurden besucht und beklagt; dies mußte sie selbst in ihrem Glauben bestärken, es lockte aber auch verführerisch Andere, sich auch so von den ersten und ausgezeichnetsten Männern besuchen und beklagen zu lassen. Die Zahl der armen Dulderinnen wuchs mit jedem Tage, und unter ihnen waren zwei oder drei Frauen und einige Mädchen, alt genug, um sie als Zeugen gebrauchen zu können. Diese älteren Besessenen schrieen in ihren Verzückungen laut auf, und klagten nicht allein die Indianerin Tituba an, daß sie von ihr behext worden, sondern auch zwei andere alte Weiber, die Sara Osburn, ein unglückseliges, verstörtes Geschöpf, und die Sara Good, die seit langer Zeit bettlägerig war. Tituba, welche von ihrem Herrn die Peitsche bekommen, bekannte endlich, sie sei eine Hexe und die beiden alten Weiber wären ihre Bundesgenossinnen. Alle Drei wurden ins Gefängniß gebracht und hier fand man nach längerem Nachsuchen auf Tituba's Rücken einige Narben, die man als Teufelsmale erkannte. Zu diesem glücklichen Resultate war man am 1. März gekommen, schon drei Wochen nachher machte man aber zwei andere Frauen, von gutem Charakter und ehrbare Kirchenbesucherinnen, als der Hexerei verdächtig, ausfindig. Die eine hieß Corey, die andere Nurse. Auch beim Anblick dieser Frauen fielen die Kinder in Verzückungen; ja auch die Mutter eines der Kinder, die Frau des Thomas Putman, schrie mit den Mädchen laut auf: die Nurse quäle sie fürchterlich und ihr Schmerzensgeschrei erschreckte alle Umstehenden. Auch diese Frau wurde, alles Leugnens ungeachtet, ins Gefängniß gebracht; ja des Unsinns und Greuels noch mehr, auch Sara Goods fünfjähriges Kind, weil – eine der Behexten versicherte, das Kind habe sie in den Arm gebissen und das Mal von ganz kleinen Zähnen vorwies! Am 3. April predigte der hochwürdige Master Parris über den Text: »Habe ich nicht Euch Zwölf erwählt, und Einer von Euch ist ein Teufel.« Da ging Sara Cloyse, der Frau Nurse Schwester, in der Meinung, es sei eine Anspielung auf dieselbe, aus der Kirche. Natürlich war nun auch sie eine Hexe, welche das Wort der Wahrheit nicht vertragen konnte; sie ward gefaßt, befragt und eingesteckt. Eine Frau Elisabeth Proctor ward zur selben Zeit angeklagt. Ihr Mann, von ihrer Unschuld überzeugt und entrüstet darüber, begleitete sie zum Verhör. Es kostete ihm das Leben. Die Besessenen schrieen, als sie ihn kommen sahen: Auch er ist eine Hexe! und der Unglückliche ward mit seiner Frau eingesperrt. Sara Cloyse und Elisabeth Proctor waren wohlbekannte, achtbare Frauen. Ihr Proceß erregte daher Aufsehen und ward mit einiger Feierlichkeit geführt. Der Gouverneur und fünf andere Magistratspersonen kamen nach Salem. Auch waren mehre Geistliche gegenwärtig, während Parris als erster Beamteter auftrat. Aus den vorhandenen Aktenstücken geht hervor, daß er es war, der die Anklage geleitet und die Anschuldigungen der Behexten selbst vorgelockt hat. Sein erster Zeuge war der Indianer John, der Mann der Tituba. Sara Cloyse verwarf ihn als einen notorischen, entsetzlichen Lügner. Die zweite Zeugin war Parris Nichte, Abigail Williams. Sie warf der Angeschuldigten vor, daß sie beim Hexensabbath zugegen gewesen. Sara Cloyse war darüber so von Entsetzen ergriffen, daß sie um ein Glas Wasser bat und ohnmächtig niedersank. Da schrie die Bande der Besessenen jubelnd auf: »Ihr Geist ging ins Gefängniß zu ihrer Schwester Nurse.« Gegen Elisabeth Proctor sagte die kleine Abigail Dinge aus, die mehr albern als unwahr waren, z.B. die Gefangene habe sie eingeladen, des Teufels Buch zu unterzeichnen, Elisabeth rief in ihrer Todesangst mit rührender Stimme: »Liebes Kind, es ist nicht so. Es gibt noch ein anderes Gericht, liebes Kind!« Bestürzung verbreitete sich über das ganze Land. Niemand war sicher, wenn Personen von anerkannt untadelhaftem Charakter und der stillsten, einfachsten Lebensweise auf solche Zeugnisse ins Gefängniß gesteckt wurden. Der sicherste Weg, der Anschuldigung zu entgehen, war der, selbst zum Ankläger zu werden. Daher wuchs die Zahl der Besessenen mit jedem Tage, und im selben Verhältniß natürlich die der Angeschuldigten. Es schien zur fürchterlichen Wahrheit zu werden, daß die Galgen aufgerichtet würden nicht für Die, welche sich selbst als Hexen bekannten, sondern für Die, welche die Anschuldigung als freche Thorheit zurückwiesen; also nicht für die Schuldigen, sondern für die Ungläubigen. Man stürmte ordentlich ein mit Angaben, war es doch der Eingang zur eigenen Rettung. Kein Tag verging ohne Nachforschungen, Denunciationen, Arretirungen und Verhöre. Das reinste Leben, der unbescholtenste Ruf, die feierlichsten Betheuerungen der Unschuld, der Anruf Gottes und alles Heiligen half zu nichts, in der neuen Welt wie in der alten. Satans Macht ging so weit, daß er auch in die Worte, Mienen und Handlungen der Kinder Gottes sich kleiden konnte. Bald wurden Ehemänner von ihren Frauen gerissen, Eltern von ihren Kindern, Brüder von ihren Schwestern; ja oft erblickten die unglücklichen Opfer in ihren Anklägern ihre nächsten und liebsten Freunde. Ein Fall kam vor, daß eine Frau und Tochter den eigenen Gatten und Vater anschuldigten, um sich selbst zu retten; und ein anderer, wo ein Mädchen von 7 Jahren gegen ihre eigene Mutter zeugte. Alle einzelnen Fälle zu verfolgen, liegt nicht in der Aufgabe. Indem wir uns auf einige derselben beschränken, schicken wir Beobachtungen voraus, die schon von glaubwürdigen Zeitgenossen gemacht wurden. Der Geistliche Parris, bei allen Verhören gegenwärtig, war mehr als thätig, durch verfängliche Fragen aus den Zeugen, wie aus den Angeschuldigten Antworten zu entlocken, welche zu seinem Zwecke dienten. Sobald die letzteren sich widersprachen und verwirrten, schrie Alles auf: Seht, sie sind schuldig! Ein Schriftsteller jener Zeit sagt über das Verfahren des Gerichts in Salem: »Nachdem ein Verhaftsbefehl erlassen, die Personen zu ergreifen, welche von den sogenannten besessenen Kindern angeschuldigt sind, werden sie vor die Richter geführt. Die Kinder sind zugegen. Die Richter fragen dann die Gefangenen: warum sie die armen Kinder behext haben? Die Gefangenen antworten: sie hätten sie nicht behext. Die Richter verordnen nun, daß die Gefangenen besagte Kinder anblicken sollen. Dies geschieht, und in demselben Augenblick werden die Besessenen (ich wage nicht zu sagen durch den Blick, wie die Herren in Salem behaupten) in Convulsionen niedergeworfen. Dann verbindet man den Gefangenen die Augen, und befiehlt ihnen, die Besessenen zu berühren, und bei dieser Berührung (ich sage nicht durch die Berührung) kommen die Besessenen wieder zu sich. Die Besessenen erklären dann, daß die Gefangenen sie behext haben, worauf dann die Gefangenen, mögen sie auch des besten Rufes sonst sich erfreuen, augenblicklich ins Gefängniß geworfen und wegen Verdachts der Hexerei zur Untersuchung gezogen werden.« Ein anderer, nahe betheiligter Mann, Jonathan Carey, aus Charlestown, hat folgende etwas umständliche, aber in ihrer Einfachheit ergreifende Schilderung des Verfahrens niedergeschrieben. Sie gibt uns die deutlichste Anschauung. Sein Weib war auch angeschuldigt und verhaftet worden: »Da ich nun dies gehört, beunruhigte es mich sehr, und da man mir es rieth, ging ich nach Salem, um zu sehen, ob die Besessenen sie denn auch kannten? Und das war der 24. Mai, wo das Verhör stattfand, und Master Hathorn und Master Curwin und die andern Richter kamen in das Versammlungshaus, wo das Verhör war. Die Geistlichen fingen mit dem Gebet an, und ich suchte nur einen Platz zu gewinnen, wo ich Alles sehen konnte, und sah die zwei Mädchen von etwa 10 Jahren, und zwei oder drei, die waren etwa 18 Jahre alt. Eine von den Mädchen sprach erstaunlich viel und konnte mehr erkennen als die andern. Nun wurden die Gefangenen, eine nach der andern, hereingeführt und bei Namen aufgerufen. Sie wurden etwa 7 oder 8 Fuß von den Richtern entfernt vor denselben aufgestellt, und die Ankläger die kamen zwischen den Richtern und ihnen zu stehen. Die Gefangenen mußten gerad aufgerichtet stehen vor den Richtern, und ein Beamter hielt einem Jeden die Hand fest, damit sie nicht damit hexen sollten. Und ihre Augen mußten die Gefangenen immer auf die Richter heften. Denn wenn sie auf die Besessenen geblickt hatten, so würden die in Verzückungen gefallen sein, oder laut aufgeschrieen haben. Nun wurden die Gefangenen gefragt, wer die Mädchen behext hätte, und sie sagten, sie wüßten es nicht. Dann mußten sie das Vaterunser sprechen, als eine Probe, ob sie schuldig wären. Und wie die Besessenen wieder zu sich gekommen waren, da starrten sie auf einen oder den andern und sprachen gar nicht; und die Richter sagten, sie wären vom Starrkrampf gerührt, sie würden aber schon wieder sprechen. Und dann fragten die Richter die Besessenen: Wer will nun 'ran gehen und die Gefangenen anfassen? Wer am muthigsten war, strengte sich nun an, aber ehe er drei Schritte vor gethan, fiel er gewöhnlich nieder und in Verzückungen. Nun befahlen die Richter, daß man sie aufnehmen solle und zu den Gefangenen hintragen, daß die sie berühren sollten. Und sobald die Angeklagten nur die Hand angerührt, sagten die Richter immer, sie waren jetzt wohl, und ich konnte doch gar keine Veränderung bemerken. Da sah ich wol, die Richter mußten das besser verstehen als ich. So weit war ich nur ein Zuschauer. Mein Weib war auch unter den Gefangenen, aber glücklicher Weise nahm keine von den Besessenen von ihr Notiz, außer daß eine oder die andere sie nach ihrem Namen fragte.« Hierauf berichtet er, wie er mit Hülfe eines Bekannten in Salem den Versuch gemacht, diejenige der Besessenen insgeheim zu sprechen, welche auf seine Frau ausgesagt. Es war die zwölfjährige Abigail Williams, des Geistlichen Nichte. Es blickt in der Aussage hier ein Bestechungsversuch hervor, der aber dem Manne misglückte, indem die Zusammenkunft in Parris Hause nicht möglich war. Dagegen traf er den Indianer John in einem Alehause. Nachdem er ihm Cider vorgesetzt, rühmte sich dieser verschiedener alten Narben, die er ruhmrednerisch für Hexenmale ausgab, und wußte sich auch etwas darauf, daß sein Weib wegen Hexerei eingesperrt sei. Aber im Augenblick, wo Carey von ihm etwas Zweckdienliches zu erfahren hoffte, stürzten die Besessenen zusammen in das Wirthshaus und fingen an sich herumzuwälzen wie Schweine. Drei Frauen wurden zu ihrer Bewachung hereingerufen, aber plötzlich schrieen sie Alle mit einem Tone aus: »Carey, die Carey!« Bald darauf erschien auch schon ein Befehl, die Frau des unglücklichen Mannes vor den Richter zu führen. Wir lassen ihn wieder selbst reden: »Ihre Hauptankläger waren zwei Mädchen. Meine Frau erklärte den Richtern, daß sie die Beiden nie bis auf den Tag gesehen, noch etwas von ihnen gehört habe. Nun zwang man sie, mit ausgestreckten Armen dazustehen. Ich bat, daß man mir doch erlaube, eine ihrer Hände zu halten, aber man schlug es mir ab. Da bat mich mein Weib, ich möchte ihr doch die Thränen aus den Augen wischen, und den Schweiß von ihrem Gesichte. Das that ich denn. Und dann wünschte sie, daß sie sich an mich anlehnen dürfe, sonst würde sie noch ohnmächtig. Der Richter Hathorn aber sagte: sie hätte ja Kraft genug, um die armen Geschöpfe vor ihr zu quälen, also würde sie ja auch Kraft genug haben, um aufrecht zu stehen. Als ich etwas gegen ihre Grausamkeit sagte, hießen sie mich still sein: sonst würden sie mich zur Thür hinausweisen. Der Indianer, von dem ich vorhin sprach, war auch unter den Anklägern, und kaum stand er vor den Richtern, so fiel er zusammen und taumelte und turkelte wie ein Frosch, aber er sprach nichts. Die Richter fragten die Mädchen, wer den Indianer behext habe, und sie antworteten: die da (meine Frau) hatte es gethan, und jetzt liege sie auf ihm. Die Richter befahlen nun, daß meine Frau ihn anrühren sollte, um ihn wieder gesund zu machen; aber ansehen sollte sie ihn nicht, sondern den Kopf abwenden, sonst mache sie ihn nur schlimmer. Und so führte man ihre Hand, daß sie ihn anfassen solle. Aber der Indianer schnappte zu, faßte sie und riß sie auf eine schändliche und grausame Art zu Boden. Endlich brachte man seine Hand fort und legte ihre auf seinen Kopf, und da war die Cur mit einem Male fertig. Ich war ganz außer mir und konnte mich nicht mehr fassen und rief laut aus: Gott würde schon Rache nehmen an ihnen, und ich wünschte, daß Gott uns aus den Händen so unbarmherziger Menschen befreien möchte.« Die unglückliche Frau ward nun auf ein so dringendes Zeugniß ihrer Schuld in ein hartes Gefängniß gesperrt und mit schweren Ketten an den Beinen belastet. Sie gerieth außer sich und selbst in Verzückungen; alle Vorstellungen des Mannes dagegen waren vergebens. Als er beim Fortgange des Processes zu Salem sah, daß die Zeugen, welche so Viele zu Tode gebracht, auch seine Frau verderben müßten, wendete er alle seine Mittel an, eine Flucht zu bewerkstelligen, die denn auch endlich gelang, obwol es ihm später einen Theil seines Vermögens kostete. Der Gouverneur von New-York, Benjamin Fletcher, nahm ihn gütig auf, ohne doch im Stande zu sein, ihm offenen Schutz zu gewähren. »Wie sie mit den Gefangenen umgingen,« schließt Carey seinen Bericht, »und die Unmenschlichkeit, die sie noch bei der Hinrichtung zeigten, das kann kein guter Christ mit Ruhe anhören.« Ein Protokoll über die Vernehmung einer der Angeschuldigten, einer Mary Coffin, hat sich vollständig mit Frage und Antwort erhalten. Nachdem die Besessenen in ihre Verzückungen gefallen waren und Mary als die Hexe genannt, welche sie besitze, lautete die Frage: Was sagst du dazu? Bist du schuldig oder nicht schuldig? »Ich kann vor Jesus Christus sagen, ich bin frei von Schuld.« Du siehst, die dich hier anschuldigen. »Es lebt ein Gott –« Was hast du diesen Kindern gethan? »Ich weiß nichts.« Wie kannst du sagen, daß du nichts weißt, wenn du siehst, wie sie gepeinigt sind, und sie schuldigen dich an? »Wollen Sie, daß ich mich selbst anschuldigen soll?« Ja, wenn du schuldig bist. Wie weit hast du dich mit Satan eingelassen, daß er so viel Gewalt über dich hat? »Mein Herr! ich habe mich nicht mit ihm eingelassen, vielmehr alle meine Tage gegen ihn gebetet. Ich habe keine Verbindung mit Satan. Ach, was verlangen Sie von mir?« Bekenne, wenn du schuldig bist. »Ich will es sagen, und wenn es mein letztes Wort wäre. Ich bin frei von dieser Sünde.« Die Zeuginnen und Anklägerinnen fuhren wie vom Donner gerührt zusammen und fielen sogleich in ihre Zustände. Wenn die Hand der Gefangenen sich schloß, so schlossen sich auch ihre, und wenn sie den Kopf beugte beugten auch diese ihn. Zuletzt schrieen sie sämmtlich in furchtbarer Weise auf und heulten und klagten, das Weib da quäle sie zu entsetzlich. Was sagst du dazu? hieß es nun. »Gott allein weiß es,« erwiderte das arme Weib. »Es ist ein böser Geist; aber ob es durch Hexerei ist, das weiß ich nicht.« Da sich zeigte, daß ein Bekenntniß Dessen, was der Richter foderte, das sicherste Mittel war, um mit dem Leben davon zu kommen, so bekannten Viele aus Furcht, was man von ihnen verlangte. Andere wurden so lange von ihren Freunden bestürmt, bis sie sich zum Gestehen entschlossen. Bei noch Anderen trat jener Proceß der Selbsttäuschung ein, von dem wir in den Ueberlieferungen der deutschen Hexenprocesse so viele Belege finden. Das Unglück der Behexten zerriß ihr weiches Herz, ihre feierlichen Betheuerungen verwirrten ihren Verstand; sie glaubten an die Geister und Schattenbilder, von denen jene gequält sein wollten, und überredeten sich endlich, daß die bösen Geister, in einer oder der andern Art sich, ihnen selbst unbewußt, ihrer Seelen bemächtigt hätten, und daß sie also Hexen wären. Dann war es eine Art des Heroismus, zu bekennen. Aber auch eine Art Folter wurde angewandt. Zwei junge Leute wollten durchaus nicht bekennen, da band man sie zusammen, Nacken und Hacken gegeneinander. Vom Schmerz allmälig überwältigt, klagten sie ihre eigene Mutter an. Bei Bekenntnissen, auf diese Weise erpreßt, war es in der Ordnung, daß auch Widerrufe stattfanden. Eine wahrhaft tragische Geschichte ist in dieser Beziehung folgende: Margaret Jacobs hatte bekannt, daß sie eine Hexe sei. Sie hatte einen Geistlichen, Master Burroughs und ihren eigenen Großvater, als der Hexerei ergeben, angeschuldigt. Bald aber erwachte ihr Gewissen. Lieber wollte sie ihr eigenes Leben aufs Spiel setzen, als bei der Unwahrheit verharren. Es war zu spät. Burroughs war schon zum Tode verurtheilt. Sie bat ihn unter heißen Thränen um Vergebung, und der edle Geistliche schenkte sie ihr mit vollem Herzen auf seinem Wege zur Hinrichtung. Auch ihren Großvater konnte sie durch den offenen Widerruf nicht mehr retten. Ihr eigenes Leben wurde erhalten, weil man sie für offenbar gestört vor dem Gerichtshofe erklärte; vor dem zweiten Gerichtshofe machte die Arme einen vollständigen formalen Widerruf aller ihrer Eingeständnisse. In demselben heißt es mit dürren Worten: »Sie sagten mir, wenn ich nicht bekennte, würde ich in den Kerker geworfen und gehängt werden; aber wenn ich bekennte, sollte ich am Leben bleiben. Das erschreckte mich denn so sehr, und in meinem elenden, schlechten Herzen entschloß ich mich, um meines Lebens willen, zu der Aussage, die ich gethan, und die, wenn ein hoher Gerichtshof zu gut halten will, ganz und gar falsch und unwahr ist. Die erste Nacht nachher war ich auch in solchem Schrecken und solcher Gewissensangst, daß ich nicht schlafen konnte, und ich fürchtete immer, der Teufel würde niederfahren und mich für die schrecklichen Lügen, die ich ausgesagt, abholen.« Die Zahl der Gefangenen hatte sich vom Februar bis Mitte Juni ins Ungeheure vermehrt. Die Gefängnisse in den benachbarten Grafschaften waren überfüllt und walteten der großen Gerichtstage, welche sie wieder leeren sollten. Inzwischen war im Mai der neue königliche Gouverneur Sir William Phipps in Boston angekommen, ein Mann, der in strengem Glauben an Hexen und Hexenkraft hielt. Durchdrungen von dem Uebel, welches die menschliche Gesellschaft inficirte, und von dem Uebelstande, daß in den Gefängnissen kein Platz war, verordnete er sogleich eine Specialcommission, welche in den Grafschaften Suffolk, Essex und Middlesex über die der Hexerei Angeschuldigten richten sollte. Dieser Gerichtshof war, nach dem Urtheil der amerikanischen Juristen, ein ganz illoyaler, da der Gouverneur auch nicht den Schatten der Auctorität gehabt, ihn zu bestellen. Außerdem war dieses ganze Tribunal ein reines Volksgericht, da auch nicht ein einziger seiner Beisitzer ein ausgebildeter Jurist war. Es präsidirte William Stoughton , der Vicegouverneur, als Oberrichter; er war als Geistlicher erzogen worden. Jonathan Curwin , John Richards , Bartholomew Gadney , Veit Winthorp , Samuel Sewall und Peter Sergeant ; die andern Beisitzer waren Theologen, Aerzte und Kaufleute. Ein einziger in England auf der Universität gebildeter Jurist, Saltonstal , war mit zur Kommission gewählt, hatte den Antrag aber abgelehnt. Am 2. Juni 1692 wurde dieser Gerichtshof in Salem eröffnet. Thomas Newton agirte als General-Advocat und Ankläger, und der Oberrichter machte der großen Jury bemerklich, sie möchten daran kein Bedenken nehmen, daß in der Anklage von dem »ausgemergelt und verzehrt werden« der Besessenen gesprochen werde. Es komme nicht darauf an, ob ihre Leiber wirklich ausgezehrt und ausgemergelt würden, sondern darauf, ob die Besessenen von Seiten der Angeschuldigten nicht solche Schmerzen erlitten, die ihnen das Gefühl beibrachten, als würden sie ausgemergelt und verzehrt. Dies sei Auszehren und Ausmergeln im Sinne des Gesetzes. Das Verfahren beim Processe war, nach unserm Sinne, sehr summarisch. Nachdem der Angeschuldigte sich für nicht schuldig erklärt, wurden die Besessenen vorgeführt und darüber vereidet, wer sie behext habe? Dann wurden Die vorgeführt, welche freiwillig bekannt hatten, daß sie Hexen waren, um vorzubringen, was sie von den Angeklagten wüßten. Ein Schriftsteller jener Zeit ruft dabei aus: »Das war doch ein Ding, was in der Welt seines Gleichen sucht! Eine, die selbst bekennt, daß sie eine Hexe sei, daß sie Gott und Christus und alles Heilige verworfen habe, der gestattet man, ja man befiehlt ihr zu schwören, im Namen des großen Gottes!« Endlich wurden auch noch durch Proclamationen Alle aufgefodert, welche etwas von der Sache zu wissen glaubten, zu erscheinen und ohne Furcht und Scheu frei weg zu sprechen. Die nächste Procedur war das Suchen nach den sogenannten Hexenmalen. Mit wem der Teufel sich einließ, auf dessen Körper ließ er ein Mal zurück, irgend ein Auswuchs, eine Warze, in der Regel aber ein Flecken todter Haut. Ein solches Zeichen am Leibe brachte oft Denen Verderben, gegen welche sonst nicht genügende Zeugenaussagen vorhanden waren. Die Procedur war doppelt empfindlich, moralisch und physisch. Die arme Hexe, jung oder alt, ward von einer Jury von Frauen, an deren Spitze aber ein Arzt stand, ganz entkleidet und aufs strengste untersucht – waren Männer angeschuldigt, so bestand die Jury aus Männern – und fand man ein Mal, so ward es mit Stecknadeln punktirt, um zu erfahren, ob die Hexe Gefühl habe oder nicht. Man erinnere sich dabei des gegen Urban Grandier gebrauchten Verfahrens! Oft wurde diese Untersuchung wiederholt. Einmal fand die weibliche Jury (von der übrigens nur ein Mitglied schreiben konnte) Morgens um 10 Uhr die Brüste der Angeschuldigten ganz voll, und die Brustwarzen frisch und fest; aber als sie um 4 Uhr Nachmittags wieder zusah, war die Brust schlaff und herabhängend. Auch das war ein bedenkliches Zeichen. Eine gefährliche Anzeige für das Dasein von Hexenzauber war es, wenn die Angeschuldigte sich im Hersagen des Vaterunsers versprach. Eine Unglückliche sprach es vortrefflich, aber statt zu beten: »befreie uns vom Uebel,« sagte sie »von allem Uebel.« Dies hielt man für eine Hinweisung auf Das, was mit ihr jetzt geschah. Von dem Beweise durch die Wirkungen, welche das Auflegen der Hand auf die Besessenen üben solle, ist schon gesprochen. Bisweilen wurden die Angeklagten aber auch genöthigt, die Besessenen starr anzublicken; man wollte dann bemerken, wie ein unsichtbares Fluidum aus den Augen der Hexe auf die Behexte schoß, und ihr bis ins Hirn drang. Wenn jene diese dann berührte, zog sie das böse Fluidum zurück und die Behexte erholte sich. Auch war es ein böses Zeichen, wenn man auf Befehl keine Thräne vergießen konnte. Von schauerlichem Eindruck war noch eine andere Art von Beweisführung. Die Besessenen fingen, auch wenn die Hexen nicht zugegen waren, plötzlich an, sich zu krümmen, zu weinen und niederzuwerfen. Sie gaben vor, ihre Erscheinungen und Geister zu sehen, welche sich auf sie warfen, ihre Kleider zerrissen, sie kitzelten, stachen, daß sie vor Verzweiflung nicht wußten, wohin. Plötzlich griffen sie in ihre Kleider und brachten die Nadeln hervor, mit welchen die Unholde sie gestachelt. Sorgsam wurden die Nadeln aufgehoben und werden noch bis auf den heutigen Tag bewahrt und in Salem den Fremden als traurige Reliquien aus dem Trauerspiel von vor 150 Jahren gezeigt. In der ersten Session dieses Commissionsgerichtes ward nur gegen eine Angeklagte verfahren, gegen ein armes, altes, verlassenes Weib, Bridget Bishop . Die Zeugenaussagen sind uns fast vollständig in Cotton Mathers schon genanntem Werke erhalten, und geben uns ein treues Bild vom Glauben der Zeit und der Macht einer aufgeregten Einbildungskraft auf die vielen Zeugen, die in dieser Sache vernommen wurden. Die Anklage lautete, daß Bridget Bishop am 19. April 1692, wie auch an verschiedenen andern Tagen, vorher und nachher geschlagen, ausgeübt und vollbracht verschiedene abscheuliche Künste, genannt Hexereien und Zaubereien, in- und außerhalb des Stadtgebietes von Salem, durch welche ihre schlechte Künste die genannte Mercy Lewis sei gestoßen, gequält, belästigt, ausgemergelt, ausgezehrt, erschöpft und verwüstet worden, gegen den Frieden des gnädigsten Herrn und seiner Frau, des Königs und der Königin und gegen die bestimmt derohalb erlassenen Gesetze. Außerdem waren noch vier Anklagen wegen desselben Verbrechens gegen vier andere Frauen. Bridget erklärte sich für nicht schuldig. Ueber den Thatbestand des Verbrechens war keine Frage. Daß die fünf Personen wirklich behext seien und durch Jemand, ward als notorisch betrachtet. Nur die Thäterschaft mußte bewiesen werden, und die ersten Zeugen waren die Behexten selbst. Sie sagten, wie gewöhnlich, aus, daß Bridgets Schatten sie entsetzlich gestochen, gekniffen, gebissen und geplagt habe. Dann aber habe er sie auch entsetzlich gequält, ihren Namen in ein Buch einzuschreiben, welches das Gespenst »unsers« genannt. Eine der Besessenen wußte sogar noch mehr. Eines Tages hatte das Gespenst sie vom Spinnrade fortgerissen, an den Fluß geführt und gedroht, sie hineinzustoßen, wenn sie das Buch nicht unterzeichne. Eine Besessene hatte gehört, wie das Gespenst in plauderhafter Weise sich rühmte, so und so viel Personen umgebracht zu haben, und sie Alle bei Namen nannte. Eine Andere hatte sogar die Geister der Umgebrachten zum Geiste der Mörderin schreien gehört: »Du hast uns ermordet!« Beim ersten Verhör (vor der Criminaluntersuchung) und bei der Confrontation mit den Besessenen hatten sich alle die Wahrnehmungen eingestellt, über die wir im Allgemeinen berichtet haben, heftige Convulsionen der Besessenen beim Anblick der Hexe, das Nachmachen aller ihrer Bewegungen, Schmerzstillung im Augenblick, wo sie ihnen die Hand auflegte u.s.w. Aber furchtbarer war die ganze Reihe von Zeugenaussagen. Ein Mann hatte einst auf einem Platze mit der Peitsche geschlagen. Er sah Niemand; aber eine Behexte sah, daß die Peitschenspitze den Fleck traf, wo der Schatten der Hexe stand, und ihr ein Stück vom Rocke zerriß. Gerade dasselbe Stück fand man am Rocke der armen Frau abgerissen! Eine der gefährlichsten und Hauptzeuginnen war Deliverance Hobbs , welche die Erste gewesen, die sich freimüthig als Hexe bekannt hatte, dadurch aller weitern Verfolgung entgangen war und nun als Zeugin gegen die Andern gebraucht wurde. Sie sagte aus, wie entsetzlich Bridgets Geist sie quäle wegen ihres Bekenntnisses, und sie fortwährend versuche, das bewußte Buch von Neuem zu unterzeichnen und abzuleugnen, was sie schon eingestanden. Ja, das Gespenst hatte sie mit eisernen Ruthen gepeitscht, um sie dazu zu bewegen. Auch hatte die Hobbs die Angeklagte selbst bei einem großen Hexensabbath auf dem Felde bei Salem gesehen, wo ein diabolisches Abendmahl in Brot und Wein ausgetheilt wurde. Merkwürdiger noch John Cooks Zeugniß. Fünf oder sechs Jahre früher wurde er eines Morgens bei Sonnenaufgang von Bridgets Schatten überfallen. Er war allein in seiner Kammer. Sie stierte und grinste ihn an und versetzte ihm plötzlich einen Schlag auf den Kopf. Am selben Tage, gegen Mittag, kam dasselbe Gespenst in das Zimmer, wo er war, und im selben Augenblicke flog ein Apfel aus seiner Hand in die Schürze seiner Mutter, die 6 oder 8 Fuß von ihm stand. Aus noch älterer Zeit wußte Samuel Gray etwas. Vor etwa 14 Jahren wachte er einmal des Nachts auf. Die ganze Stube, in der er lag, war voll Licht. Da sah er deutlich ein Weib zwischen der Wiege und seinem Bette stehen, welches ihn seltsam anblickte. Er sprang auf, da verschwand das Weib. Alle Thüren waren fest zu. Er machte die Thür nach dem Flure auf, und sah nun dasselbe Weib, in derselben Kleidung draußen stehen. »In Gottes Namen, was machst du da?« rief er schaudernd, warf die Thür zu und kroch in sein Bette. Aber das Weib stand bald wieder vor ihm. Da fing das Kind in der Wiege an kläglich zu schreien, und jetzt endlich verschwand das Weib. Es dauerte lange, bis das Kind wieder zur Ruhe gebracht werden konnte, und obgleich es ein sehr lebhaftes, kräftiges Kind war, fing es doch von der Zeit an zu quinen und starb mehre Monate darauf in kläglicher Weise. Er hatte damals die Bishop weder gesehen, noch von ihr gehört; aber seit er sie zum ersten Male darauf sah, war er auch überzeugt, daß sie es gewesen, deren Gespenst ihm den unheimlichen Besuch abgestattet habe. John Bly und sein Weib hatten einst von dem Mann der Bishop eine Sau gekauft, aber ihn angewiesen, das Geld dafür einer dritten Person auszuzahlen. Das gefiel der Bridget, seinem Weibe, gar nicht, weil sie das Geld lieber durch ihre Finger gehen lassen wollte. Sie sah sehr scheel zum Kaufe, und kaum hatten die Bly's das Thier in ihrem Hofe, als es unruhig, stätisch, krank wurde, seinen Kopf gegen die Gitter rieb und nicht fressen wollte. Da schon war Niemand in Zweifel, daß die Bridget die Sau behext habe. Richard Cowan lag, etwa 8 Jahre vor den Vorfällen, einmal wachend in seinem Bette, und ein Licht brannte in der Stube, als ein Weib, Bridget Bishop, ihm erschien, mit noch zwei andern, die ihm unbekannt waren. Sie alle Drei kamen auf ihn zu, setzten sich auf ihn und drückten und klemmten ihn so, daß er sich nicht rühren konnte, und auch Niemand sonst wecken oder um Hülfe rufen. In der folgenden Nacht ward er wieder ebenso belästigt, ja die Bishop drückte ihn an der Kehle und warf ihn beinahe aus dem Bette. Um sich Beistand zu verschaffen, bat er einen Verwandten, bei ihm zu wohnen und zu schlafen. Während sich Beide nun noch in der darauf folgenden Nacht lebhaft unterhielten, waren dieselben Gespenster wieder da, und kaum daß sie da waren, so war sein Verwandter auch schon wie vom Blitz getroffen; er regte nicht die Zunge und bewegte kein Glied. Richard Cowan war ein beherzter Mann. Er glaubte den Degen auch gegen Geister brauchen zu können, und hatte deshalb sein gutes Schwert neben sein Bette gelegt. Auch ergriff er es, aber die drei Geister stürzten sich über ihn los, und wollten es ihm durchaus entreißen. Und es wäre ihnen geglückt, wenn er es nicht gar zu fest gehalten. Jetzt endlich ward er so weit seiner Herr, um die Leute im Hause zu rufen; aber obgleich sie ihn hörten, hatten sie doch nicht die Macht, zu sprechen, oder nur sich zu bewegen, bis endlich Einer losschrie: »Was gibt's denn?« Da verschwanden die Gespenster. Ein anderer Nachbar von Bishops, Samuel Shattock, hatte ein Kind, bei dem es offenbar nicht mit rechten Dingen zuging. Früher schien es ein gesundes, blühendes, vielversprechendes Kind, bis es allmälig hinsiechte, und man rechnete später aus, daß dies geschehen, seit die Bridget Bishop öfter ins Haus eingetreten war; meist unter nichts sagenden Vorwänden, sodaß man ihr gleich eine böse Absicht angemerkt. Je öfter sie ins Haus kam, um so schlimmer ward es mit dem Kinde. Wenn es vor der Thür stand, so kam plötzlich ein Windzug und warf es gegen die Steine, oder eine unsichtbare Hand drückte es gegen die Mauer des Hauses, daß sein Gesicht jämmerlich geschunden wurde, Shattock war ein Färber. Einst brachte ihm die Bishop ein Stück Zeug zum Färben, wo doch auch Niemand den Grund absah, warum die Fetzen gefärbt werden sollten. Aber noch merkwürdiger war es, daß das Geld, was sie dafür bezahlt, sammt dem Beutel, in welchen Shattock es gethan, aus einer festverschlossenen Lade fortgeflogen waren. Das Kind war inzwischen mit den Jahren durch die immer fortgesetzten heftigen Anfälle ganz stumpf und dumpf geworden, und seit man bemerkte, daß es nichts lieber that als auf einem bestimmten Brete im Garten auf- und abzuspazieren, war darüber kein Zweifel mehr, daß es behext worden. Alle Ermittelungen deuteten darauf hin, daß die Bishop es gewesen, die es dem armen Kinde angethan. Ja, als ein Fremder, der es dem Färber geradezu gesagt, sie und kein Anderer habe den Knaben behext, denselben an die Hand genommen und zur Bishop ins Haus geführt hatte, war diese so aus der Rolle gefallen, daß sie wie eine Furie auf den Jungen losgestürzt war und ihn mit den Worten blutig gekratzt hatte: »Du Range, du, was bringst du mir den Kerl ins Haus, um mich zu plagen?« Dieser Fremde war vermuthlich inzwischen verstorben oder verschollen, denn er selbst trat nicht als Zeuge auf. Der arme Knabe aber war zur Zeit des Processes noch immer die Beute der höllischen Mächte. Er taumelte, wo er nicht auf seinem Brete ging, links und rechts umher, und man mußte ihn immer hüten, damit er nicht ins Feuer oder ins Wasser stürzte. Noch stärker war das Zeugniß eines andern nächsten Nachbarn der armen Bishop. Ihre und John Louders Obstgarten grenzten an einander. Beide hatten einst einen Streit gehabt über Enten, als Louder in der Nacht aufwachte und im Mondenlichte deutlich das alte Weib, seine Nachbarin, sah, wie sie auf ihm saß und ihn erbärmlich drückte. Er konnte sich nicht rühren und mußte so beinahe bis an den grauenden Morgen liegen. Andern Tags sagte er es der Bishop; sie wollte aber nichts davon wissen, und drohte ihm noch dazu. Bald nachher, und noch dazu am Tage des Herrn, während die Thüren verschlossen waren, sah John Louder eine schwarze Perücke sich ihm nähern. Er wollte sie fassen, aber sie verschwand. Wenige Minuten nachher, während er im Stuhle saß, sprang etwas Schwarzes durch's Fenster, es näherte sich und stand plötzlich vor ihm. Der Leib war etwa wie der eines Affen, die Füße wie die eines Hahns, aber das Gesicht glich zumeist einem menschlichen. Während er noch so erschreckt war, daß er keinen Laut vorbringen konnte, öffnete das Gespenst den Mund und sprach: »Ich bin ein Bote zu dir gesandt, denn wir merken, daß dein Geist verwirrt ist. Wenn du dich aber von uns willst leiten lassen, so soll es dir an nichts in dieser Welt fehlen.« Louder schlug nach dem Teufelchen, aber er konnte keine Substanz finden. Es schlüpfte durch's Fenster fort, um gleich darauf durch die Thür wieder einzudringen, obgleich sie fest verschlossen war, und sprach nur: »Du hättest besser gethan, meinen Rath anzunehmen.« Louder schlug nun mit dem Stock nach ihm, traf aber nur die Schwelle, und sein Arm wurde gleich darauf gelähmt und blieb sichtlich im Schwinden. Noch richtete er sich auf und öffnete die Hinterthür, die nach den Obstgarten hinausging, wo er die Bishop sah, ohne die Kraft zu haben, sie anzurufen. Er mußte zurückkehren, aber kaum in der Stube, umhüpfte ihn wieder das Teufelchen. »Gottes himmlische Heerscharen zwischen mir und dir!« schrie der Geängstigte auf, und der Kobold flog fort. Im Fliegen streifte er durch einen Apfelbaum, wovon viele Aepfel zu Boden fielen. Aber den rechten Schwung zum Fliegen hatte er dadurch bekommen, daß er beim Ansetzen sich gegen den Bauch des armen Mannes mit der ganzen Fußsohle stemmte. Louder blieb davon drei Tage lang stumpf und dumpf. Cotton Mather erwähnt hierbei, daß die Bishop und dieser Zeuge durch lange Jahre, eben wegen ihrer angrenzenden Gehöfte und Gärten, in Hader und Streit gelebt hätten. Wer noch zweifeln konnte, wurde durch William Stacys Aussage überzeugt. Die Bishop hatte ihm einst Geld für einen Tag Arbeit bezahlt. Kaum war er drei Schritte fort, so war das Geld unbegreiflicher Weise verschwunden. Später fragte ihn die Bishop: ob sein Vater wol ihr Korn mahlen wolle? Er sagte: Warum nicht? Sie antwortete: Nun weil sie mich für eine Hexe halten! Dazumal glaubte er es noch nicht bestimmt, aber der Glaube ward ihm sogleich in die Hand gegeben. Er war mit seiner schwerbeladenen Karre kaum sechs Schritte weiter gefahren, als das Rad in ein Loch gerieth, abbrach und über Feld rollte. Er mußte Leute herbeirufen, um ihm zu helfen. Da fand sich denn, daß auf dem ganzen Felde kein Loch zu entdecken war, und Niemand begriff, wovon das Rad konnte abgesprungen sein, wenn die Hexe es nicht gethan. Nachmals mußte er noch viele entsetzliche Dinge erfahren. Sie erschien ihm in der Nacht, quälte ihn bis aufs Blut. In seiner Scheune wurde er plötzlich vom Boden aufgehoben und gegen die Mauer geschleudert, dann einmal aus einem Winkel seines Hauses in den andern. Als er bei dem Hause der Bishop mit seinem Einspännner vorbeifuhr, rissen alle Stränge oder das Pferd wollte und konnte nicht weiter ziehen, und dergleichen sichtliche Einwirkungen mehr. Zwei Arbeitsleute hatten in Bridget Bishops altem Hause eine Kellermauer einreißen müssen, da hatten sie in den Höhlungen seltsame Puppen von Lumpen und Schweineborsten gefunden. Darin staken Nadeln ohne Köpfe, die Spitzen nach außen. Die Gefangene wußte gar keine vernünftige Auskunft darüber zu geben. Bei der Untersuchung durch die weibliche Jury fand man ein Mal auf ihrem Körper, das aber später wieder verschwunden war. Bridget Bishops Vertheidigung war nicht glücklich. Sie wurde angeschnauzt, verwirrt gemacht, widersprach sich, und was sie sagte, zeugte vor diesen Richtern gegen sie. Sie scheint eine Frau von heftigem Temperament gewesen zu sein, die mit ihren Nachbarn nicht im besten Einverständnisse lebte und seit langer Zeit bei ihnen als Hexe galt. Was diesen Schlimmes begegnete, wurde ihr in die Schuhe geschoben. Sie ward für schuldig erklärt und zum Tode durch den Strang verurtheilt. Darin wenigstens war der englisch- amerikanische Proceß milder; Scheiterhaufen kamen nicht vor, alle Hexen endeten am Galgen. Auch finden wir nicht, daß die rothen Augen als dringende Indicien dort eine Rolle, spielten. Als sie zum Galgen geführt wurde, warf sie einen tückischen Blick auf das große Versammlungshaus und es erfolgte bald darauf ein gewaltiger Knall. Als man zusah, fand man ein starkes Bret, was an der Mauer befestigt war, gespalten, losgerissen und in einen entfernten Winkel geschleudert. Niemand hatte Zutritt dazu; also mußte es ein Dämon in ihrem Dienste, im letzten Auftrag der Sterbenden gethan haben. Sie starb am Galgen am 10. Juni 1692, feierlich ihre Unschuld betheuernd. Der Gerichtshof vertagte sich nach dieser Execution bis zum 13. Juni. Inzwischen wurde vom Gouverneur und den Richtern das Gutachten mehrer Geistlichen eingezogen, welche sich in folgenden Artikeln aussprachen. Man meint, daß Cotton Mather zu dem Aufsatz seine Feder hergeliehen. 1) Der beklagenswerthe Zustand unserer armen Mitbürger durch Belästigungen aus der unsichtbaren Welt ist von der Art, daß er unsere ernsteste Aufmerksamkeit, wie ihnen abzuhelfen, in Anspruch nimmt. 2) Wir können mit gerührtem Herzen nur der ewigen Barmherzigkeit Gottes dafür danken, daß es den angestrengtesten Bemühungen unserer Obrigkeiten gelungen ist, diese abscheulichen Praktiken der Hexen bei uns in so weit, als geschehen, aufzudecken, und flehen demüthig, daß die Erkenntniß dieser Frevel vollständig werde. 3) Wir achten für nöthig, daß bei der Verfolgung dieser Hexenkräfte mit Scharfsinn und großer Vorsicht verfahren werde, da bei allzugroßer Gläubigkeit in Dingen, die nur auf Autorität des Teufels vernommen werden, eine lange Reihe kläglicher Folgen eintreten dürfte, wodurch Satan einen Vortheil über uns erzielen könnte . Denn er kennt unsere Schwäche. 4) Da manche Anzeigen sich nicht zu einem wirklich dringenden Verdacht erheben und, wo dringender Verdacht obwaltet, doch noch keine Ueberzeugung gewonnen werden kann, so ist es nöthig, daß bei der Procedur mit äußerster Zartheit gegen die Angeschuldigten verfahren werde, insonderheit gegen Diejenigen, welche sich bis da eines unbescholtenen Rufes erfreuten . 5) Bei der Voruntersuchung wäre es wünschenwerth, daß so wenig Geräusch und Aufsehen als möglich gemacht werde, was die in Verdacht Gerathenen zu schnell dem öffentlichen Urtheil bloßstellt; auch möchte so viel als thunlich die Eidesleistung dabei vermieden werden. 6) Die Beweise, um Jemand zu verurtheilen, sollten stärker sein als die bloße Versicherung, daß das Gespenst oder der Schatten der Angeschuldigten den Behexten erschienen sei; da es ja ein notorisch Ding wäre, daß ein böser Geist die Gestalt eines Unschuldigen, ja sogar eines tugendhaften und frommen Menschen bisweilen annehme; auch sei das kein untrügliches Zeichen, wenn durch Berührung und Blicke der Angeschuldigten im Zustande der Besessenen eine Veränderung vorgehe, da auch dabei der Teufel sein Spiel haben könne. 7) Ob es nicht, wenn man fortan kein so großes Gewicht mehr auf die Anzeichen lege, welche der Teufel selbst darbiete, der ganzen traurigen Sache möglicherweise eine glückliche Wendung geben möchte (soll wol heißen, daß der Teufel sich alsdann nicht mehr so viel Mühe geben werde, seine Anwesenheit darzuthun); wie denn zu hoffen sei, daß die Unschuld mancher der jetzt schwer angeschuldigten Personen ans Tageslicht kommen werde. 8) Nichts destoweniger (schließt das Memorandum wörtlich) können wir der Regierung nur in Demuth die weitere schnelle und thätige Verfolgung aller Derer anempfehlen, welche solcher Sünden sich zu Schulden kommen lassen, die nach Gottes Gesetzen und den Statuten der englischen Nation als Hexerei zu betrachten sind. Von diesen, für jene Zeit vortrefflichen, Grundsätzen scheinen die sieben ersten Artikel nur als ein Schaugericht für das Publicum gedient zu haben, und nur der achte hatte volle Gültigkeit. Von der Vorsicht und Zartheit kam in Wirklichkeit nichts vor, dagegen trat eine schnelle und kräftige Verfolgung ein. Am 13. Juni wurden die fünf Weiber vor Gericht gestellt: Sara Good, Rebecca Nurse, Susanna Martin, Elisabeth How und Sara Wildes . Alle fünf wurden verurtheilt und schon am 19. Juli hingerichtet. Nur die Verurtheilung der Nurse machte einige Schwierigkeit und gibt uns wieder ein entsetzliches Beispiel, wie die Volksrache die Justiz beherrschen kann. Die Jury hatte sie für nicht schuldig erklärt. Die Behexten waren außer sich, und erklärten, die Geschworenen müßten die eigenen Worte der Angeschuldigten misverstanden haben. Es galt ein Eingeständniß, bei einem Hexensabbath zugegen gewesen zu sein. Die Jury ward zurückgeschickt, um sich anders zu besinnen. Sie kam wieder und erklärte, sie verstände den Sinn der Worte nicht. Die Angeschuldigte ward nun befragt, aber sie verstummte, weil auch sie in ihrer Verwirrung und Todesangst nicht mehr wußte, was man von ihr wolle. Darauf endlich sprach die Jury das Schuldig. Noch wollte der Gouverneur in diesem einen Falle Anstand nehmen, da die arme Nurse gegen ihn das Misverständniß, in dem sie geschwebt, aufgeklärt hatte, aber die Opposition war zu heftig, er durfte sie nicht begnadigen. Es scheint, daß sich privatim in der Stadt ein Committee gebildet hatte, welches die Verfolgungen leitete und die Beweise herbeischaffte. Dieser Club war mächtiger als die Behörden. Rebecca Nurse, ein tugendhaftes Weib, deren Andenken später wieder zu vollen Ehren kam, ward in Ketten vor der großen Versammlung von Geistlichen excommunicirt und dann mit den Andern gehängt. Der Geistliche, Master Noyes, drang in die mitverurtheilte Sara Good mit aller Heftigkeit, zu bekennen, daß sie eine Hexe wäre, sie wisse es ja selbst, daß sie es sei. Sie rief: »Ihr seid ein Lügner; ich bin nicht mehr eine Hexe, als Ihr ein Zauberer seid; und wenn Ihr mir mein Leben nehmt, so wird Gott Euch dafür Blut zu trinken geben.« Man erzählte sich später in Salem, das Wort der Sterbenden sei in Erfüllung gegangen, Noyes sei an einem Blutsturz erstickt. In der dritten Gerichtssitzung, am 5. August, wurden sechs Personen zum Tode verurtheilt, von denen wir Mehre schon aus den Vorberichten kennen: John Proctor und sein Weib Elisabeth, John Willard, George Jacobs, Martha Carrier und George Burroughs . John Proctor hatte früher aus seinem Gefängniß in Salem an die Geistlichen in Boston einen flehentlichen Brief geschrieben, sich seiner und der Andern durch ihre Fürbitte zu erbarmen. Es heißt darin: »Obrigkeiten, Geistliche, Geschworene, Alle im Allem, sind so wüthend und entbrannt gegen uns durch das Höllenspiel des Teufels, wir können's nicht anders nennen, denn wir sind Alle unschuldig. Hier haben fünf Personen letztlich bekannt, sie waren Hexen; nun klagen sie uns an, wir wären neulich mit ihnen auf einem Hexensabbath gewesen, und wir sind doch ganz unschuldig, wir saßen im Gefängniß. Zwei von ihnen sind Carriers Söhne, die wollten nichts bekennen. Da band man sie, Nacken und Hacken an einander, bis das Blut aus ihren Nasen stürzte, und da, es ist kaum zu glauben, bekannten sie, was sie nie gethan, der Eine, daß er einen Monat lang eine Hexe gewesen, der andere, daß er fünf Wochen lang es ist, und daß ihre Mutter sie dazu gemacht hatte; die sitzt schon neun Monate lang im Kerker. Meinen Sohn William, der auch nicht gestehen wollte, denn er war unschuldig, schnürten sie auch Nacken und Hacken zusammen, bis ihm das Blut aus der Nase schoß; und sie hatten ihn wol 24 Stunden so gehalten, wenn nicht Einer mitleidiger gewesen, als die Andern und ihn losbinden ließ. Das schmeckt doch wirklich nach papistischen Grausamkeiten. Aus unsern Gütern haben sie uns schon herausgejagt, aber das ist ihnen nicht genug; sie wollen unser unschuldiges Blut.« Aber vergebens bat der Unglückliche, nach Boston gebracht und dort gerichtet zu werden, vergebens, daß wenigstens die Geistlichen aus Boston nach Salem kommen und Alle, oder doch ein Paar, dem Verhör beiwohnen möchten; es wäre doch möglich, daß das ihm helfe. Er mußte sterben. Auch die Bitte um Aufschub ward ihm verweigert, obgleich er sagte, er sei zum Tode noch nicht gehörig vorbereitet. Selbst sein letztes Anliegen, daß der Geistliche Noyes mit ihm beten möge, ward abgeschlagen, weil er nicht bekennen wollte, daß er eine Hexe sei! Seines Weibes, Elisabeth, Hinrich[typo]ung ward aufgeschoben, weil sie schwanger war. John Willard war früher ein rüstiger Beamter bei Arretirung der Hexen gewesen. Sein Gewissen war erwacht, er wollte nicht mehr die Hand zu den Greueln bieten. Aber gerade Das machte ihn verdächtig; er entfloh, ward eingeholt und büßte seinen diabolischen Unglauben mit dem Tode. Martha Carrier ward, wie wir aus dem Obigen wissen, durch das Zeugniß ihrer eigenen Söhne welches man vermittelst der Tortur erpreßt, der Hexerei überführt. Doch fehlte es auch nicht an andern Beweisen. Auch ihr siebenjähriges Töchterlein hatte man gegen die Mutter aussagen lassen! Cotton Mather sagt von ihr, daß ihre Kinder und die andern Zeugen es außer Zweifel gesetzt: daß Satan dieser schändlichen Hexe das Versprechen gegeben, Königin der Hölle zu werden! Am 19. August erlitt unter den am 5. August verurtheilten fünf Hexen auch George Burroughs die Todesstrafe. Er war der bedeutendste Mann unter allen bis da wegen Hexerei Hingerichteten. Sein Proceß ist der schwärzeste Fleck in dem ganzen Hexenverfahren. Burroughs hatte in Cambridge studirt, war dort 1670 Doctor geworden und eine Zeit lang in Salem als Geistlicher angestellt. Es scheint mehr als eine bloße Vermuthung, daß er früher in Privatzwistigkeiten mit dem Geistlichen Parris, dem Hauptagitator in den Hexenuntersuchungen, gelebt und der schauervolle Gedanke, daß eine Privatrache an seinem Verderben mitgearbeitet, ist nicht ganz weggeräumt worden. Sein Hauptverbrechen aber war, daß er kühn und fest das Dasein eines solchen Verbrechens, ja der Hexerei ableugnete. Mehre Monat hatte er daher schon im Gefangniß gelegen, als er am 5. August vor die Schranken gestellt wurde. Die Anklage gegen ihn besagte, nach dem schon oben angeführten Formular, daß er Hexerei und Zauberei gegen die ledige Anna Putnam am 9. Mai verübt, wodurch diese gequält, geplagt, abgezehrt und abgemagert worden. Die Beweisführung war sehr loser Art; denn gegen ihn selbst, was er in der Bindung von Seele und Körper gesprochen oder gethan, ließ sich nichts ermitteln, wol aber gegen seinen Schatten oder Geist, der, vom Körper getrennt, mannichfach umhergespukt, gefrevelt und sogar gemordet haben sollte. Auch war seine ungewöhnliche Leibesstärke ein bedenkliches Zeichen, und ganz besonders sprach gegen ihn der außerordentliche Eindruck, den seine Gegenwart jedes Mal auf die Besessenen machte. Sie fielen immer in die allerfurchtbarsten Convulsionen und lagen dann wie starr und steif da. »Wer hindert diese Zeugen,« sprach der Oberrichter Stoughton, »ihr Zeugniß abzulegen?« – »Ich glaube der Teufel,« antwortete Burroughs. »Der Teufel wird freilich kein Zeugniß gegen Sie begünstigen,« entgegnete Staughton. Das Hauptzeugniß gegen ihn gab Anna Putnam selbst ab, eine furchtbare Vision: »Am 9. Mai 1692 erschien mir George Burroughs. Er quälte mich furchtbar und drängte mich, meinen Namen in sein Buch zu schreiben, was ich aber ausschlug. Dann sagte er mir, jetzt würden seine zwei ersten Frauen mir erscheinen, und mir große Lügen vortragen, aber ich solle ihnen nicht glauben. Und augenblicklich darauf sah ich zwei Frauen aus dem Nebel auf mich zukommen, in Leichenhemden und weiße Tücher um den Kopf, was mich furchtbar entsetzte. Sie wandten sich gegen Master Burroughs und sahen sehr roth und erhitzt aus, und sagten ihm, er wäre ein grausamer Mann gegen sie gewesen, und ihr Blut schreie nach Rache gegen ihn. Sie sagten ihm auch, sie würden in schlooweißen Kleidern im Himmel wohnen, während er in die Hölle müßte; darauf verschwand er, und sobald er fort war, sahen die Weiber mich an, und sie sahen so weiß aus, wie die Wand. Sie sagten, sie wären Master Burroughs erste Frauen und er hätte sie umgebracht. Eine, die seine erste Frau war, sagte, er hatte sie erstochen, unterm linken Arm mit einem Messer, und dann habe er Siegelwachs auf die Wunde gedrückt. Sie streifte dann das Leichenhemde fort und zeigte mir die Stelle, und desgleichen erklärte sie mir, daß der Mord in dem Hause geschehen, wo jetzt Master Parris wohnt. Die andere, seine zweite Frau, sagte mir, daß Master Burroughs und sein jetziges Weib miteinander sie umgebracht, als sie gerade ausgegangen wäre, um ihre Freunde zu besuchen, und zwar darum, weil die Beiden sich gerade hätten haben wollen. Und beide Frauen trugen mir auf, ich sollte das vor den Obrigkeiten sagen und Master Burroughs gerade ins Gesicht, und wenn er es nicht wahr haben wollte, dann würden sie selbst an diesem Morgen dort erscheinen. Dann sind auch Mistriß Lawson und ihre Tochter vor mir erschienen und haben mir gesagt, daß Master Burroughs sie Beide ermordet hätte. Und noch diesen Morgen erschien mir noch eine Frau, auch in einem Leichenhemde, und sagte mir, daß sie Fullers erstes Weib sei, und Burroughs habe sie auch umgebracht, von wegen eines Streites, den er mit ihrem Manne gehabt.« Auf solche Visionen wurde eine Criminaluntersuchung gebaut! Die der andern Zeuginnen war nicht mehr begründet. Sie alle hatten Burroughs Schatten am 9. Mai gesehen, wie er sie und eine Menge anderer Besessenen quälte. Elisabeth Hubbard sah in einer Nacht den »kleinen schwarzbärtigen Mann in dunkler Kleidung« ein Buch aus der Tasche ziehen und ihr zum Unterzeichnen vorhalten. Die Schriftzüge darin waren roth wie Blut. Er biß, stach und kitzelte sie furchtbar. Sie war in ihrem Herzen überzeugt, daß er ein schrecklicher Zauberer sei! – Sara Biber erlebte ungefähr Dasselbe; nur daß er ihr am 9. Mai am hellen Morgen auf dem Wege nach Salem erschien und sie versuchte. Sie kannte den kleinen schwarzen Geistlichen nicht; aber als sie vor Gericht erschien, sah sie, daß es Burroughs war, der dort auf die abscheulichste Weise die sämmtlichen armen Besessenen quälte. – Zu Mercy Lewis hatte Burroughs gesagt, der Teufel sei sein Diener, auch hatte er sie am 9. Mai auf einen hohen Berg geführt und ihr alle Königreiche der Welt gezeigt und versprochen, sie ihr zu schenken, wenn sie sich in das Buch einschreibe, sonst werde er sie kopfüber hinunterstürzen. Sie hatte aber nicht schreiben wollen, und wenn er sie auch auf hundert spitze Mistgabeln stürzen sollte. Auch gegen diese Zeugin hatte er seine Furcht wegen seiner zwei todten Frauen ausgesprochen. Die andern Zeugen beschränkten sich darauf, seine außerordentliche Körperkraft zu schildern: daß er die schwerste Flinte, die Andere kaum mit zwei Armen gehoben, mit Leichtigkeit in einem Arm geschwungen und gerichtet, daß er die schwersten Fässer mit Cyder gefüllt, vom Boot ans Land getragen, ja spielender Weise oft, indem er den Finger in das Spundloch gethan, und sie so wie einen hohlen Kürbis in die Höhe gehoben. – Was sonst gegen ihn vorgebracht wurde, verfiel in die gewöhnlichen Albernheiten oder war so Alltägliches, daß es eben nur im Zustande der damaligen Bildung in den Colonien und der herrschenden Aufregung zum Verdachtsgrunde werden konnte. Wie aber konnte er auf solche Zeugnisse verurtheilt werden? Auf diese Zeugnisse und nichts weiter? Bei den früher genannten Personen sprach doch noch irgend etwas sonst als jene Visionen der Verzückten gegen sie, sie waren zänkische Nachbarn, längst gefürchtet, oder sie hatten sich in ihrer Vertheidigung verwickelt, widersprochen. Haftete auf dem ehemaligen Geistlichen von Salem vielleicht ein Charaktermakel, der solche Angaben glaublich machte; war er des Jähzorns, wollüstiger Neigungen, war er vielleicht sogar um deswillen verdächtig, daß seine Frauen schnell hintereinander starben und stets eine andere schon in Bereitschaft war, die er heirathen wollte? Weshalb war er von Salem fortgekommen? Auf alle diese Fragen finden wir keine Antwort. Doch scheint Einzelnes noch vorgebracht zu sein, von dem in den hinterlassenen Papieren nichts erwähnt ist. Dagegen ist das Zeugniß der Geschworenen über die an seinem Körper gefundenen Hexenmale noch im Originalprotokoll aufbewahrt. Burroughs sprach nur wenig vor den Schranken. Beim Versuch, das Gewicht der Zeugenaussagen gegen ihn zu entkräften, stockte er und widersprach sich. Doch übergab er an die Jury eine Schrift, in welcher er die Unwahrheit des angenommenen Hexenglaubens darzuthun suchte. Konnte etwas mehr sein Einverständnis mit dem Erbfeinde beweisen? Die Jury sprach das Schuldig über ihn ohne Zaudern aus. Er ward in jenem schrecklichen 19. August mit den Andern in einem Karren durch die Straßen von Salem nach dem Richtplatz gefahren. Dort erwachte sein ganzer Muth zum hellen Bewußtsein. Kräftig redete er die Menge an, und betheuerte in so feierlich ernsten Ausdrücken seine Unschuld, daß der Eindruck auf die Anwesenden sichtbar war. Dann betete er still, sprach das Vaterunser ohne Stockung, mit tönender, glockenklarer Stimme und mit einer von Gott erfüllten Inbrunst. Viele wurden zu Thränen hingerissen; ja es schien, als regte sich unter den Zuschauern ein anderes Gefühl, als wollten sie die Hinrichtung hindern. Aber die Besessenen schrieen: Seht, der Teufel steht ihm bei! Man schritt rasch mit der Execution vor. Cotton Mather war selbst zu Pferde bei der Hinrichtung. Als er die Bewegung im Volke sah, redete er es an, und erklärte ihm, daß Burroughs kein ordinirter Priester, daß er gewiß schuldig sei, und daß der Teufel schon oft in der Gestalt eines Engels des Lichtes auf Erden erschienen wäre. Als der Körper abgeschnitten war, zog man ihn an einem Stricke nach einer Grube, die nicht über einen Fuß tief war. Man riß ihm seine Kleider ab, hüllte ihn in die Lumpen einer der andern Hexen, und warf ihn mit noch zwei andern Leichen in das Loch. Ein Theil der Körper blieb unbedeckt von Erde! Nach Burroughs Tode ward das Gerücht verbreitet, daß noch kurz vor seiner Hinrichtung ein großer Hexensabbath gehalten worden, in welchem er von seinen Genossen Abschied genommen, Brot und Wein Namens des Teufels ausgetheilt und Alle gebeten habe, treu an ihrem Glauben zu halten und keine Geständnisse zu machen. Von nun ab ging es rasch vorwärts mit den Untersuchungen und Hinrichtungen. Am 9. September wurden sechs Hexen verurtheilt; am 17. wieder neun andere; die Mehrzahl derselben ward am 22. September hingerichtet. Die Schwangerschaft der Frauen war der beste Schutz für dieselben. Ein Hexer, wenn das Wort Gültigkeit hat – der Ausdruck witch , Hexe, galt für beide Geschlechter –, Samuel Wardwell hatte eingestanden, daß er es sei; später gereute es ihn, er widerrief es, und mußte dafür sterben. Bei der Hinrichtung rauchte der Henker Taback. Als der Rauch um das Gesicht des Todescandidaten spielte, schrieen die Besessenen auf: »Seht, wie der Teufel ihn in Dampf einhüllt!« Ein alter Mann, Giles Cory, dessen Frau schon als Hexe gehängt war, und noch auf der Leiter durch ein herrliches Gebet die Zuschauer in Erstaunen gesetzt hatte, wollte vor Gericht nicht Rede stehen. Er wußte, der Tod war ihm, so oder so gewiß. Bekannte er, oder ward er für schuldig erklärt, so starb er wegen eines Verbrechens verurtheilt, welches die Einziehung seines Gutes nach sich zog. Er wollte es seinen Erben erhalten. Daher unterwarf er sich ruhig dem grausamen englischen Gesetz, welches diejenigen zu Tode zu pressen gebot, welche vor Gericht nicht Rede stehen wollten. Die nähere Beschreibung dieses Verfahrens findet der Leser im 5ten Theile unseres Pitaval, in der Geschichte der Highwaymen. Es soll dies das erste und einzige Mal gewesen sein, daß dies barbarische Verfahren in Amerika zur Ausführung kam. Der alte Mann hielt den Druck der Centner, die man auf seine Brust legte, aus, ohne ein Zeichen zu geben, daß er seinen Entschluß bereue. In den letzten, gräßlichen Augenblicken streckte er seine Zunge weit aus dem Halse. Der Sheriff, der es sah, stieß sie mit der Spitze seines Stockes zurück! Selbst die Richter scheint ein Anflug von Gewissensbissen überkommen zu haben. Man findet in dem Tagebuch des einen eine Art Selbstentschuldigung dafür. Eine der Besessenen, Anna Putman, hatte ausgesagt, der Geist des alten Giles Cory habe ihr gestanden, daß er selbst einmal vor 18 Jahren einen Menschen zu Tode gepreßt hätte! Unter den am 22. September Hingerichteten war eine Gattin und Mutter, Mary Easty , welche des ausgezeichnetsten Rufes sich erfreute und einen durchaus christlichen und frommen Lebenswandel geführt hatte. Von ihr haben sich zwei Bittschriften an ihre Richter erhalten, welche den ganzen Seelenadel, das zarte Gemüth und die Geistesstärke der Unglücklichen abspiegeln. Zur Zeit, wo ein Bekenntniß das einzige Mittel war, das Leben zu retten, oder die Gunst der Richter sich geneigt zu machen, legte sie ihr Leben freiwillig nieder, ohne Klage, ohne Beschuldigung gegen ihre Mörder, nur mit einem erhebenden Fürwort für die Sache der Wahrheit. Sie, eine treue Gattin, eine zärtliche Mutter, hatte, in der edelsten Resignation, nur das Wohl Anderer vor Augen. Wie ein Lichtstrahl aus einer edlern Welt in der von crassem Wahn umdüsterten Atmosphäre werden diese Briefe heute in Amerika mit Bewunderung gelesen. Wir theilen nur aus dem zweiten eine Stelle mit: »– Jetzt bin ich zum Tode verurtheilt. Der Herr im Himmel kennt meine Unschuld, und an dem großen Tage wird sie Engeln und Menschen klar werden. Ich flehe zu Euer Gnaden nicht um mein eigenes Leben, denn ich weiß, ich muß sterben und meine Zeit ist abgelaufen; aber ich flehe, der Himmel weiß es, nur darum, daß, wenn es angeht, nicht mehr unschuldiges Blut möge vergossen werden, was doch unzweifelhaft geschieht, wenn Ihr auf dem Wege wie bisher fortgehet. Inständigst ersuche ich Euch, das Aeußerste zu thun, um Hexereien und Hexen zu entdecken, aber um alle Welt möchte ich nicht schuldig sein, unschuldiges Blut vergossen zu haben. Und so wahr ich fühle, daß ich unschuldig bin, weiß ich auch, daß Ihr auf falschem Wege seid. Der Herr, in seiner unendlichen Gnade, leite Euch bei diesem großen Werke, wenn es sein heiliger Wille ist, daß nicht mehr unschuldiges Blut vergossen werde. Demüthiglichst möchte ich Euer Gnaden bitten, diese unglückseligen Besessenen strenger zu prüfen, sie eine Zeit lang jede besonders abzusperren, und auch die, welche sich freiwillig als Hexen bekannt, in ernstere Obacht und Prüfung zu nehmen. Ich bin nämlich der festen Zuversicht, daß Einige unter ihnen sich selbst und Andere belogen haben, wie sich ergeben wird, wenn nicht schon in dieser Welt, doch in der, in welche ich jetzt übergehe. Und ich bin überzeugt, daß auch in Euch selbst darin eine Veränderung vorgehen wird. Sie sagen, ich und die Andern hätten einen Bund mit dem Teufel gemacht. Wir können nicht ja sagen. Ich weiß, und der Herr weiß, und binnen kurzem werden Alle es wissen, was sie von mir sagen, lügen sie, und so wird es auch mit den Andern sein. Der Herr allein, der in alle Herzen dringt und die Nieren prüft, weiß, wie ich ihm antworten werde vor seinem höchsten Gericht, daß ich nicht das Geringste von Zauberei und Hexerei weiß, und um deshalb darf ich, kann ich nicht meine eigene Seele belügen. Darum bitte ich Euer Gnaden, meine demüthige Bitte nicht von sich zu weisen, die Bitte einer armen unschuldigen Frau, und dann zweifle ich nicht, der Herr wird Eure Bemühungen segnen.« Die ursprüngliche Eingabe ist noch aufbehalten, und, nach der Handschrift zu urtheilen, ist kein Zweifel, daß die ehrwürdige Matrone sie selbst geschrieben. Ein seltenes Weib zu allen, und insbesondere zu jener Zeit. Sie war etwa 60 Jahre alt und Mutter von sieben Kindern. Die Abschiedsscene zwischen ihr und dem Gatten und den Kindern war für alle Zuschauer herzzerreißend, aber von religiöswürdiger Haltung von beiden Seiten. Dennoch rief der Geistliche Noyes, der Prediger von Salem, beim Anblick der acht Galgen zum Volke: »Da hängen acht höllische Feuerbrände!« Es war das letzte Mal, daß der außerordentliche Gerichtshof über Hexerei beisammen gesessen. In der neuen Welt war der Sieg der Vernunft über den Wahn schneller, entscheidender, als in unserer alten. Der gesunde Sinn des Volkes machte sich in einem, schon vor der Freiwerdung Amerika's, wohlgeordneten Gemeinwesen Luft. Auch darin ist Amerika glücklicher als Europa, daß der Sieg nicht die Folge einer Reaction war, daß kein neuer Wahn den alten Wahn zurückschlug und neue Opfer foderte; sondern jener verging wie ein furchtbarer Rausch, allmälig, und hinterließ nichts als ein bitteres Schamgefühl, daß man sich je so berauschen können, und den guten Vorsatz, künftig ihn zu vermeiden, und, was an den Menschen war, das Uebel wieder gut zu machen. Die furchtbaren Grausamkeiten konnten nicht länger geduldet werden. Das Volk fühlte es lebendiger als die Obrigkeiten, als die Richter. Während deren Blutdurst noch lange nicht gesättigt war, weigerten sich die Geschworenen schon, in der greulichen Jury zu sitzen. Zwanzig Personen hatten schon am Galgen geendet; mehr als fünfzig waren durch die Tortur oder moralische Schrecken zum Bekenntniß gebracht, die Kerker waren voll, und noch Hunderte standen in dringendem Verdacht. Wo sollte das enden? Und noch ein anderes, gewöhnliches Uebel, wo die Justiz fanatischer Verfolgung sich hingibt, war schon eingetreten. Betrug und Privatrache suchten im Trüben zu fischen. Wer angab, war frei von der Furcht, angegeben zu werden. Man machte sich sogar dadurch bei den Obrigkeiten beliebt, und noch war keine hingerichtet, die selbst bekannt hatte, daß sie eine Hexe sei. Welche Aufmunterung zu denunciren! Schon merkte man auch, daß Anschuldigungen gegen Freunde und Verwandte der Mächtigen nicht so gern aufgenommen wurden als gegen Feinde oder gleichgültige Dritte. Aber auch diese Gunst der Mächtigen war, wenn das Denunciationsfieber sich in bisheriger Art ausbreitete, kein Schutz mehr. Denn wie viel angesehene Männer und Frauen waren schon angegriffen, verhaftet und verurtheilt worden, und gegen wie Viele konnte sich noch der verborgene Blitzstrahl richten! Die Geistlichen schützte nicht mehr ihre Weihe. Auch ein Prediger, John Bradstreat, war angeklagt – seinen Hund behext zu haben. Er selbst entkam glücklicherweise durch die Flucht; dafür hing man den Hund. Ja selbst auf der Gattin des Gouverneur Phipps ruhte schon ein Verdacht. Sie hatte aus Mitleid durch einen falschen Befehl einer jungen Dame zum Entkommen aus dem Gefängniß in Boston verholfen. Zwar ward einstweilen nur der Gefangenwärter dafür durch Absetzung bestraft; wer aber bürgte dafür, daß nicht auch sie nun durch die Besessenen angegeben werde? Man bemerkte, daß kein Einziger, der vor die Schranken gestellt worden, freigesprochen war! Jetzt war auch die Gattin des reichsten Mannes in Salem, Philipp English, eines Kaufmanns, angeschuldigt. Niemand genoß eines größeren Ansehens als ihr Gatte in der ganzen Gegend, und auch Das schützte nicht. Der Verhaftbefehl wurde ihr am Abende in ihrer Schlafstube vorgelesen, und Wächter wurden um das ganze Haus gestellt. Sie gab sich verloren. Am nächsten Morgen versammelte sie ihre ganze Familie um sich, gab Anweisungen, wie ihre Kinder erzogen werden sollten, küßte sie, empfahl sie Gott und nahm von ihnen Abschied. Dann übergab sie sich dem Sheriff, indem sie erklärte, daß sie zu sterben bereit sei. Ihr Ehemann verbarg sich zuerst. Dann voll Schmerz und Unruhe übergab er sich selbst dem Gerichte. Später fanden indeß Beide Gelegenheit, zu entfliehen und sich in New-York zu verbergen, bis der Sturm vorüber war. Dieser Zustand der Dinge konnte nicht länger dauern. Die von Angst gequälten, unglücklichen Bewohner meinten, Neu-England müsse von Gott verlassen sein. Das Gericht hatte sich bis zum nächsten November vertagt; aber bis dahin mußte die große Repräsentativversammlung zusammengetreten sein, und alle Vernünftigern waren der Zuversicht, daß dem Uebel dort gesteuert werden müsse, oder: »Neu-England ist auf immer verloren.« Ihre Hoffnungen wurden nicht getauscht. Vierzehn Tage nach dem letzten Hängen in Salem traten die Repräsentanten zusammen, und die furchtbare Angelegenheit ward vorgebracht. Hier bewährte sich der gesunde Sinn, die weise Mäßigung, der richtige Tact, welcher die anglo-amerikanische Bevölkerung bei allen Berathungen des Gemeinwohls so oft vor andern Völkern ausgezeichnet hat. Sie warfen nicht aus theoretischer Ueberzeugung einen Damm auf, der plötzlich den Strom der öffentlichen Meinung hemmen und zurückstauen sollte. Sie sagten nicht, es gibt keine Hexen und Besessene, wodurch sie, – gesetzt, daß Alle selbst nicht daran geglaubt, – dem Volksgefühl geradezu ins Gesicht geschlagen hätten. Sie suchten nur zuerst den Strom langsamer toben zu lassen, indem sie ihn in Kanäle ableiteten und sein Bette regulirten, bis er unschädlich, ruhig dahinfloß. Sie verzögerten die Sache, so ward Zeit zum Nachdenken gegeben, und Zeit zu dem Umschlage, der sich in der öffentlichen Meinung vorbereitet hatte. Das Statut Jacob I. gegen Hexenkünste galt ja noch (in England verwarf es Wilhelm III., als es ihm zur Bestätigung vorgelegt wurde), also mußten Anklagen darauf angenommen, Gerichte eingesetzt werden. Aber das bisherige Commissionsgericht ward aufgehoben und ein neues eingesetzt, welches sich erst im Januar 1693 versammeln sollte. Aber die große Jury dieses neuen Gerichtshofs fand unter allen ihr vorgelegten Fällen nur 26 zur Untersuchung geeignet. Von diesen fand die Jury nur 3 Personen schuldig, obgleich die Beweise gegen sie alle eben so stark waren, als gegen die im ersten Verfahren Verurtheilten. Auch bei diesen Dreien trat ein Aufschub der Strafe ein, welchem später die Begnadigung folgte. Zu Charlestown, wo das Gericht zunächst saß, wurde über ein 80 Jahre altes Weib gerichtet. Wenn je eine Hexe in der Welt war, sagte man, so ist es diese. Schon 30 Jahre hatte sie dafür gegolten, und an mannichfachen Beweisen fehlte es nicht. Aber auch sie ward von der Jury freigesprochen. Während das Gericht zu Charlestown saß, kam die Nachricht, daß wieder eine Anzahl der zu Salem Sitzenden begnadigt worden. Da erhob sich der Oberrichter Stoughton und rief: »Wir waren auf gutem Wege, das Land von ihnen zu reinigen! Wer es ist, der sich dem Laufe der Gerechtigkeit widersetzt, ich weiß es nicht, aber der Herr sei gnädig diesem Lande!« Er verließ die Bank und kam nicht mehr in den Gerichtshof. Einige wollten den Umschlag der öffentlichen Meinung aus einigen Einzelfällen herleiten. Der Geistliche Beverly war einer der eifrigsten Verfolger der Hexen gewesen, als aber seine eigene Frau angeschuldigt wurde, änderte er seine Ansicht und ward ein ebenso heftiger Gegner der ganzen Sache, Ein angesehener Mann in Boston verklagte Jemand wegen Injurien, der seine Frau in den Geruch der Hexerei brachte, und foderte 1000 Pf. St. Buße dafür. Wenn die Strömung in der Volksmeinung noch dieselbe gewesen wäre, würden zwei einzelne Fälle der Art keine Rückstauung verursacht haben. Man darf vielmehr annehmen, daß auch diese beiden Momente eines Widerstandes, der früher tollkühn gewesen wäre, nur die Wirkungen der schon ganz veränderten Stimmung waren. So rasch und wild das Feuer um sich gegriffen, so thätig und eifrig bemühte sich jetzt ein Jeder, es auszuschlagen, wo die Gefahr noch alle Köpfe erhitzte, daß das ganze Land davon entzündet werden könnte. Der Grund dieses Umschwungs, sagt Chandler, dessen trefflichen American criminal trlals wir diese Mittheilungen verdanken, ist in den Grundzügen unserer Natur zu suchen und wird zum Theil in den instinctmäßigen Anstrengungen zur Selbsterhaltung gefunden werden, die in allen gesellschaftlichen Verbindungen die Schwachen gegen Unterdrückung verbindet und den Unbeschützten Muth gibt. Der Glaube an Hexenkraft war tief in jener Zeit eingewurzelt, und der Umschlag der öffentlichen Meinung war nicht sowol ein Zeichen, daß man an der Wahrheit des Hexenwesens zweifelte, als die Ueberzeugung, daß es fruchtlos und gefährlich sei, es durch menschliche Gesetze zu bestrafen. So weit mögen wir ihm unbedingt beistimmen. Sein ferneres Argument kann Zweifel aufregen, die zu beantworten menschliche Weisheit nicht weise genug ist. Ueber die Gründe, woher dieser Spukglaube, sagt er, unter dem verständigen, ruhigen und sittlichen Volke von Neu- England so mächtig sich erheben und so furchtbar wüthen konnte, kann, nach so langem Zwischenraume, keine genügende Aufklärung gegeben werden. Aber ihre Nachkommen mögen im selben Geiste des Vertrauens auf die Vorsehung, der sie auszeichnete, auch an dem Glauben festhalten, daß diese Vorsehung das Uebel nur zuließ zu Zwecken, die ihrer Allweisheit und Allgüte entsprachen, und die auf keine andere Weise zu erreichen waren. Als das Werk gethan war, war es auch vorüber. Solche moralische Verwüstungen streifen oft über das Antlitz der menschlichen Gesellschaft; das Gewitter verrichtet sein Werk. Dann wird die Atmosphäre klar, die Sonne scheint wieder hell und überwindet die Todesschauer und ihre Wirkungen. Ein heftiges Fieber schüttelt allerdings oft einen verborgenen Krankheitsstoff aus; aber daß ein vorübergehender Wahnsinn dem Körper heilsam sei, ist doch, unseres Wissens, noch von keinem Arzte behauptet worden. Ein anderer amerikanischer Schriftsteller sagt zwar, es sei nicht unwahrscheinlich, daß dieses fanatische Fieber dazu beigetragen habe, die bösen Humore des neu-englischen Volkes zu vertreiben, ihre Bigotterie zu lösen und sie zum freieren Gebrauch ihrer Vernunft anzuleiten. Der Umschlag war ein vollständiger. Die bittersten Selbstanklagen wurden vernommen über die traurigen Folgen der Selbsttäuschung und rascher Handlungsweise. Der Unwille des Volks war nicht laut, aber tief und ernst. Er richtete sich gegen Die, welche in der Tragödie besonders thätig gewesen waren. Der Geistliche Parris, in Salem, der unstreitig der Urheber der Verfolgung gewesen und den allgemeinen Wahnsinn benutzt hatte, um, boshaften Gemüthes, Privatrachegefühlen zu fröhnen, ward gezwungen, seine Stelle aufzugeben. Er flehte, er erbot sich zu allem Möglichen, es half ihm nichts. Das Volk fühlte die Unschicklichkeit, daß Derjenige noch ferner am Altare des barmherzigen Gottes dienen solle, wo die Gräber der Ermordeten von seinem erbarmungslosen Ingrimm zeugten. Der andere Geistliche zu Salem, Noyes, machte ein vollständiges Bekenntniß seiner Versündigung, und suchte durch Wohlthaten und eifrige Sorge für die Hinterbliebenen der Opfer seine Schuld zu verkleinern. Cotton Mather schrieb sein berühmtes Werk von den Wundern der unsichtbaren Welt, und suchte noch eine Weile durch künstliche, verdrehte Darstellungen dieser und ähnlicher Vorfälle das Publicum, oder vielleicht sich selbst zu täuschen. Aber indem er unverdrossen die Fahne erhob gegen den höllischen Feind, trat plötzlich, unerwartet, ein Mann als sein Gegner auf, von dem er es am wenigsten erwartet, und trug einen vollständigen Sieg über ihn davon. Dieser Gegner war ein ungelehrter Kaufmann aus seiner eigenen Parochie, Robert Calef mit Namen, der gegen ihn und den ganzen Glauben an Hexenkräfte mit einer so kühnen Sprache, einer so männlichscharfen Forscherkraft und eben so sarkastischen als schlagenden Wendungen schrieb, daß er bald das größere, unterrichtete Publicum auf seiner Seite hatte. Er erklärte alle Hexenkraft nur für ein Werk des Fleisches. Zu behaupten, daß Menschen in ein Bündniß mit bösen Geistern treten könnten, um andern Menschen Schaden zu thun, hieße entweder, Gott zum Teilnehmer an solcher Schändlichkeit machen, oder seine Allmacht leugnen. Das Erste behaupten, hieße Gott zum Lügner machen, das Zweite sei Blasphemie. Umsonst erhoben sich die Geistlichen gegen Calef, umsonst nannte ihn Cotton Mather einen boshaften, verleumderischen, sündhaften Menschen, eine wahre Kohle aus der Hölle. Calef hatte gesiegt, ja sogar einen Sieg über Cotton Mather selbst errungen, den er nicht wollte. Der Zelot gegen Hexen soll, wovon seine Tagebücher Winke geben, in seinen spätern Tagen von atheistischen Anwandlungen nicht frei geblieben sein, und in Augenblicken erschien ihm alle Religion als ein Wahngebilde. Vollständiger konnte keine Buße für eine große, allgemeine Missethat erfolgen. In einer feierlichen Erklärung betheuerten die Geschworenen ihre tiefe Reue. Es heißt darin: »Wir fürchten, daß wir, nebst Andern, in dieser Sache nur Werkzeuge waren, obgleich sonder Wissen und sonder Willen, um auf uns und dieses Volk des Herrn den Fluch unschuldig vergossenen Blutes zu bringen. – Wir bitten – daß man uns von Seiten der noch lebenden Dulder milde und schonend betrachte, als Menschen, welche dazumal unter der Macht einer starken und allgemeinen Täuschung waren, gänzlich unbekannt und unerfahren in Dingen dieser Art u.s.w.« Wo ertönten je solche Bekenntnisse nach einem Justizmorde, von Parlamenten, gelehrten Richtern oder Assisen? Es war eine noch lebendige Gerechtigkeit. Der Staat selbst fühlte, Gott müsse für das begangene Unrecht versöhnt werden. Auf Befehl der Obrigkeit ward am 14. Januar 1696 ein allgemeiner Buß-, Bet- und Fasttag abgehalten. In der öffentlichen Ankündigung hieß es: »um Gottes Zorn abzuwenden, von wegen der neulichen, beklagenswerthen Tragödie zu Salem, die der Satan unter uns aufgeführt, nach dem furchtbaren Gerichte Gottes.« Einer der Richter, Samuel Sewall, fühlte sich schon damals so zerknirscht, daß er an diesem Bußtage an den Geistlichen eine Schrift sandte, in welcher er ein reuiges Bekenntniß seiner Irrthümer ablegte und bat, sich demüthigen zu dürfen im Angesichte Gottes und seines Volkes. Während die Schrift von der Kanzel verlesen wurde, erhob er sich von seinem Platze und stand als Büßer da vor der ganzen Gemeinde. Er ward wieder zu Gnaden angenommen und starb in hohem Alter und Ehren. Der Oberrichter Stoughton dagegen bereute nie. Als er von Sewalls Bekenntniß hörte, erklärte er, die Furcht Gottes habe immer ihm vor Augen gestanden, als er auf dem Richterstuhl saß, und er habe seine Meinung nach seiner besten Erkenntniß abgegeben. Und wenn er dennoch geirrt haben sollte, so sehe er doch keinen Grund ab, warum er das öffentlich bekannt machen solle. Von Staatswegen wurde Manches gethan, um den Hinterbliebenen der Opfer Vergütungen zukommen zu lassen. Die Vermerke der Excommunication wurden in den Kirchenbüchern gestrichen. Auch die böse Anklägerin und Besessene, Anna Putman, ließ in das Kirchenbuch ein Bekenntniß ihres Schmerzes und ihrer Reue vermerken. Von den andern Zeuginnen und Besessenen bekannten viele ihren Irrthum, mehre sogar gestanden offen ein, daß sie ein betrügerisches Spiel gespielt. Aber man findet nicht, daß eine einzige von diesen Geschöpfen, die so freventlich durch Lug, Trug und falsche Eide ihre Nebenmenschen ums Leben gebracht, deshalb zur Untersuchung gezogen wäre. Einige von ihnen, wird berichtet, ergaben sich als öffentliche Dirnen aller Art Lastern, Andere lebten fort in Verachtung und Verborgenheit. Die Todten ließen sich nicht wieder erwecken, und man schien nicht geneigt, die Aufregung und das Andenken des beklagenswerthen Falles durch Bestrafung der Schuldigen aufs Neue zu erwecken. Der amerikanische Berichterstatter über diesen merkwürdigsten öffentlichen Proceß, den die neue Welt erlebt, ergeht sich mit schlagender Schärfe über die Illegalität, welche in demselben von Anfang bis Ende, in der Form und im Wesen vorgeherrscht; daß die ganze Einsetzung des Gerichts durch den Gouverneur ungesetzlich gewesen; daß keine gelehrte Juristen zugezogen worden, der Volkswahn also Thor und Thür offen gefunden habe, um Richter und Geschworene zu beherrschen; daß die ganze Beweisführung durch Zeugen über Hörensagen geführt, und daß es endlich auch unerhört in der ältern Praxis sei, Personen von gutem Ruf für Handlungen verantwortlich zu machen, die ihre Schattenbilder begangen, wenn ihre wahrhaften Leiber abwesend waren. Alles dies spricht theils für sich selbst, theils liegt es außer unserer Aufgabe. Dagegen bedauert Chandler, daß er über die moralischen Phänomene, welche bei diesem Hexenproceß zur Erscheinung kamen, nichts Genügendes sagen könne, da die Zeit die Sache eher noch verdunkelt, als Licht darauf geworfen habe. Daß Betrug von der einen Seite im Spiel gewesen und daß von der andern ein vollkommener Glaubenswahnsinn geherrscht, sei außer Zweifel. Aber daß nicht Alles Lug und Betrug war, und daß gewisse Erscheinungen vorgekommen, welche aus den gewöhnlichen physischen Erfahrungssätzen nicht erklärt werden könnten, sei ebenso gewiß als die historische Facta, die er berichtet, und Cotton Mather dürfe darin nicht Unrecht haben, wenn er sagt: »Oberflächliche Leute mögen über diese Dinge ihren Spaß treiben; aber wenn Hunderte des verständigsten, nüchternsten Volkes, in einem Lande, wo sie gewiß ebenso viel Mutterwitz haben, als irgend sonst wo, überzeugt sind, daß sie wahr sind, dann kann nur der absurde, negirende Geist der Sadducäer sie in Abrede stellen.« Jochim Hinrich Ramcke 1837 - 1843 Im Dorfe Halstenbeck in Holstein wohnte 1837 ein Bauer, Jochim Hinrich Ramcke , auf seinem eigenen Hofe. Doch besaß er ihn erst seit zwei Jahren durch Kauf und Verheirathung mit der Tochter des frühern Besitzers. Die etwas verwickelten Familienverhältnisse hier vorauszuschicken, scheint nöthig, um die Geschichtserzählung nicht damit zu unterbrechen. Der Hof, ein nahrhaftes Besitzthum, mit fettem Boden, in einem ansehnlichen Dorfe, welches nahe an der großen Straße von Hamburg nach Pinneberg liegt, hatte vorher der Familie Ladiges gehört. Jochim Ladiges, ein strenger Mann, der auf Zucht und Ordnung hielt, hatte noch in seinem 64sten Jahre, im Jahre 1833, eine junge Frau geheirathet. Man wollte behaupten, weil er mit der Wirthschaft seiner zwei Kinder aus erster Ehe nicht zufrieden gewesen. Der Sohn, Hinrich Ladiges , war verwachsen, unfähig zu geistiger und körperlicher Anstrengung; Einige nennen ihn dumm, Andere geradezu blödsinnig und Peter v. Kobbe gar einen Cretin. Die Tochter, Anna Maria , über deren Charakter die verschiedensten Urtheile später sich geltend machten, war wenigstens ein verschlossenes, kaltes Wesen und mochte dem Vater Das nicht sein, was er von ihr verlangte. Jochim Ladiges zweite Frau war 30 Jahre alt, als er sie heirathete, erfreute sich aber nur kurze Zeit des Glückes der Ehe. Der alte Ladiges starb schon 1834, und hinterließ sein Weib in schwangerm Zustande. Am 6. November 1834 gebar sie eine Tochter, das traurige Opfer dieses Criminalfalls. Die Witwe setzte die Verwaltung des Hofes bis zum Jahre 1835 fort. Im Herbste dieses Jahres aber ward eine Theilung unter den Erben ihres verstorbenen Mannes eingeleitet. Der Sohn Hinrich Ladiges übernahm den Hof für die Taxationssumme von etwa 2000 Mark (so gering in Betracht des zu leistenden Altentheils und der übernommenen Verpflichtung, jedem seiner Geschwister eine Aussteuer von 150 Mark zu zahlen), die Witwe erhielt die statutarische Hälfte des Gesammtvermögens, etwas über 1000 Mark, und jedes der Geschwister ein Drittheil der andern Hälfte. Jochim Ladiges hinterlassene Witwe aber mußte auch noch, außer ihrem Erbtheil, ihr Altentheil erhalten. Wie viel dieses Altentheil werth sei, darüber sind verschiedene Angaben, von 150 bis 300 Mark. Jedenfalls war es eine nicht unbedeutende Last, die auf dem Bauernhofe, und aller Wahrscheinlichkeit auf lange Zeit ruhte, da die Abschiederin, wie sie genannt wird, noch jung war. Sie erhielt ihr abgesondertes Haus, ihr Gartenland; der Besitzer des Hofes mußte sie fahren u. s. w. Die junge, so gut ausgestattete Witwe war eine gute Partie, und schon nach anderthalb Jahren hatte sie sich wieder verändert, und war die Ehefrau des Zimmermann Heinrich Ramcke geworden, der anscheinend nur den Namen mit der Hauptperson in dieser Geschichte gemein hat, und in derselben weiter keine Rolle spielt. Der Krüppel Hinrich Ladiges war indeß nicht der Mann, um der großen Wirtschaft vorzustehen. Er fand auch keine tüchtige Hausfrau, die dafür paßte. Seine Schwester Anna Maria schien zum Wirthschaften geeigneter; aber, um es mit Erfolg zu können, mußte sie einen Mann haben. Ihr Curator verschaffte ihr einen solchen in der Person des Jochim Hinrich Ramcke aus Wedel. Sie war, als sie ihn 1836 heirathete, 27, er 24 Jahre alt. Sohn eines nicht unbegüterten Schmieds, brachte er einen guten Ruf mit, und nahm sich, nach seiner Verheirathung, der Wirthschaft mit allem Eifer an. Hinrich Ladiges mußte aber zuvor abgefunden werden. Ramcke verpflichtete sich Namens seiner Frau zu derselben Summe und denselben Leistungen, welche Ladiges bei Uebernahme des Hofes gezahlt und übernommen hatte. Er sollte also gegen 2000 Mark zahlen, die Aussteuer den Geschwistern und das Altentheil der Abschieden gewahren. Außerdem foderte aber auch Ladiges seinerseits für sich eine Art Altentheil. Die Eheleute sollten ihn, so lange er sich nicht verheirathete, auf der Stelle behalten, ihm Kost, Kleidung, Wäsche liefern, die Abgaben für ihn bezahlen, und er dafür keine andere Arbeiten thun, als die er selbst zu verrichten für gut fände. Durch dieses doppelte Altentheil wurde allerdings die Einnahme des Hofes sehr verkümmert. Ramcke und seine Frau arbeiteten aber unverdrossen; auch strengte jener seinen Schwager in der Arbeit vielleicht etwas mehr an, als diesem lieb war, und schon um Pfingsten 1837 hatten die Eheleute von der Kaufsumme so viel abbezahlt, daß nur noch ein unaufkündbarer Posten von 800 Mark für Hinrich Ladiges auf dem Gute eingetragen stand. Das Abschiedshaus war ein altes, baufälliges Haus, nur 400 Mark in der Brandkasse versichert. Es lag etwa 90 Schritt östlich von dem größeren Wohnhause entfernt. Eine große Diele (Flur) trennte es, der Länge nach, in zwei Theile, von welchen den nach Süden gelegenen, aus Stube, Kammer und einigen Wirthschaftsräumen bestehend, die Abschiederin mit ihrem Manne, dem Zimmermann, und ihrem 1 [1/2] Jahr alten Kinde bewohnte. Drüben, nördlich von der Diele, wohnten die Tagelöhner Luthschen Eheleute zur Miethe in einem ganz ähnlichen Raume. Die Küchen, oder eigentlich nur die Feuerherde, beider Wohnungen waren auf der offenen Diele, jeder an der Stube der respectiven Wohnungen angelehnt. Zur Diele führten zwei Eingänge, der eine östliche war die große Einfahrtsthüre, der andere westliche bestand aus einer kleinern Thür, wie sie an ältern Bauernhäusern sind, mit einem Ober- und Unterflügel; sie hieß die Oberthüre und führte, vermittelst eines Fußsteigs durch den Kohlhof nach dem großen Bauernhause. In der Nacht vom 13. auf den 14. Juni 1837, einer stillen, hellen Sommernacht, brach in diesem Abschiedshause ein Feuer aus. Der Wind war nur schwach und man wurde des Feuers bald Herr, ohne das Haus selbst retten zu können. Aber die Aufmerksamkeit der Dorfbewohner wurde bald durch eine andere Schreckensscene in Anspruch genommen. Die Abschiederin Ramcke, aus einer Menge tiefer Hiebwunden blutend, lag, unfähig zu sprechen, in dem zunächst seitwärts gelegenen Kossäthenhause des Simon Bornholdt. Neben ihr ihr todtes Kind. Was man im ersten Gewirr erfuhr, war, daß die Abschiederin, als das Gebäude schon in hellen Flammen stand, im Hemde, blutend, ihr sterbendes Kind auf den Armen hinausgelaufen sei. Sie hatte ans Fenster im Ramckeschen Hause geklopft, die Ramcke's waren herausgekommen und hatten sie nach dem Bornholdt'schen Hause begleitet, wo sie die erste Pflege gefunden. Zugleich, oder bald nachher, war auch die Arbeitsfrau Luth durch das Fenster aus dem brennenden Hause entflohen, und hatte auf demselben Wege ihre Kinder gerettet. Sie war unverletzt; aber vor ihrer Flucht hatte sie wahrgenommen, daß ihre Thür, die nach der Diele führte, von außen durch einen eisernen Splitter fest zugemacht war; auch hatte gegen das Glasfenster dieser Thür eine Harke, mit einem Tuche darüber gehangen, von außen gestanden, gleichwie um sie zu verhindern, Das zu sehen, was auf der Diele geschah. Beider Frauen Ehemänner waren in der Nacht, und schon früher über Land, als Soldaten oder in Geschäften. Also war hier aller Wahrscheinlichkeit nach ein vorbedachter Raubmordanfall und eine Brandstiftung. Aber beim Retten hatte man das wenige Geld der Abschiederin in einer Lade vorgefunden. Was sollte sonst hier in dem elenden Hause geraubt sein? Ein Verdacht sprach sich bald genug aus. Gegen die Tagelöhnerfrau Luth war das Verbrechen nicht gerichtet gewesen; also nur gegen die Abschiederin, und wer hätte an ihrem Tode ein Interesse gehabt, als Derjenige, dem die Last des Altentheils oblag? Der Landdrost der Herrschaft Pinneberg, v. Döring, war schon am nächsten Morgen des 14. in Halstenbeck. Die ersten gerichtlichen Nachforschungen führten zu keinen andern Spuren, als die jene Vermuthung von selbst ergab. Ramcke hatte einen großen Vortheil, wenn die Abschiederin gestorben wäre. Er hatte einen Widerwillen gezeigt, sie zu sehen, und seine Frau hatte sich noch gar nicht um ihre verwundete Stiefmutter bekümmert. Aber Ramcke war ein ansässiger Mann, bis da unbescholten, und als er vor die Verwundete geführt wurde, hatte sie Zeichen gemacht, welche man so auslegte, daß sie ihn nicht für den Thäter halte. Indeß war der junge, kräftige Ramcke plötzlich unwohl geworden, angeblich von den Anstrengungen der Nacht. Er hatte sich zu Bette gelegt und gewünscht, seine Mutter zu sprechen. Deshalb hatte er in aller Eil seinen Schwager Ladiges zu Pferde nach Wedel, wo sie wohnte, geschickt. Ein Policeireiter ward Ladiges nachgesandt. Er traf den Ladiges und Ramcke's Bruder Christian schon auf dem Rückwege. Von Christian Ramcke erfuhr der Policeireiter, daß Ladiges in Wedel nur von dem Brande des Hauses, aber nicht von der Verwundung der Frau und der Tödtung des Kindes erzählt. Weil das sehr verdächtig schien, ward zuerst Hinrich Ladiges, dann der Christian Ramcke und endlich auch dessen Mutter verhaftet. Beide Letztgenannte wurden jedoch noch einige Zeit, da gar nichts gegen sie constirte, wieder freigelassen, und sind später, im Lauf der Untersuchung gestorben. Nachdem Ramcke's Knecht, Brandt, der mit ihm in einem Hause schlief, am 16. ausgesagt, daß er in der Nacht des Mordes die Thür knarren gehört, welche aus der Wohnstube, wo Ramcke, seine Frau und sein Schwager schliefen, nach der Diele dieses Hauses führte, wurden endlich auch Jochim Hinrich Ramcke und seine Frau Anna Maria, geborne Ladiges, verhaftet. Die Verwundete konnte zuerst am 19. Juni vernommen werden. Es kann uns hier nicht auf die Deutungen ankommen, welche man ihrer früheren Zeichensprache gegeben, und die sich sämmtlich später als ganz falsche Auslegungen herausstellten. Seit sie sprechen konnte, gab sie in verschiedenen Terminen, je nachdem das Vermögen zu sprechen zunahm und ihre Erinnerungen sich sammelten, Folgendes an. Nachdem sie am Abende vor der Schreckensnacht ihr Kind zu Bett gebracht, ihre Kühe gemolken, das Feuer auf dem Herde unter die Asche geschürt und noch bis 11 Uhr mit der Luth geplaudert, habe sie, in gewohnter Weise, die Stubenthür mit dem Haken verschlossen, die Fenstergardine zugezogen, dann der Tochter, die noch wachte, etwas Milch und Butterbrot gegeben, und sich ausgekleidet, während sie der Kleinen ein Paar Gebete vorgesagt, die diese nachsprechen müssen. Das Bette, wo sie mit dem Kinde schlief, hatte zwei Wandthüren, eine obere und eine untere. Sie glaubte, wie gewöhnlich, die obere offen gelassen zu haben, denn sie habe ein gewisses »ängstliches und schutteriges Gefühl« gespürt, und hätte denn doch besser sehen können, wenn etwas passirte. Trotz der Angst schlief sie, ihr kleines Kind im rechten Arm, gegen 12 Uhr fest ein, bis sie durch ein Geräusch geweckt wurde. Als sie den Kopf von der inneren Bettwand umdrehte, um zu sehen, was da sei, erfolgte wahrscheinlich der erste Schlag. Sie verlor die Besinnung und erwachte erst wieder, als sie durch das Stöhnen und Röcheln des Kindes aufgeweckt wurde. Später sagte sie aus, sie habe noch ein dunkles Gefühl davon gehabt, daß bereits, ehe sie das Geräusch vernommen, ihr etwas beim Kopfe herumgefühlt, oder sich herumbewegt habe. Davon sei sie zwar nicht erwacht, denn sie habe doch den Kopf geschüttelt oder ihn weggedreht. Sie hatte immer gedacht, es könne dies eine Bewegung ihrer Kleinen gewesen sein. Nach Ramcke's spätern Aussagen gab sie diesem dunkeln Gefühl eine andere Auslegung. Als das Kind stöhnte und röchelte, erwachte sie. Das Kind lag ziemlich weit nach unten im Bette, mit dem Kopfe bei ihrem Leibe. Jetzt bemerkte sie, daß ihre rechte Hand verstümmelt war. Sie richtet sich auf. Das Blut strömt ihr über das Gesicht. Sie fühlt den heftigen Schmerz, aber zugleich sieht sie den Feuerschein durch das Fenster von der Diele hereinbringen. Sie rafft sich auf, ergreift das Kind, sucht einen Augenblick nach den Schlüsseln im Bette und stürzt dann durch die Stubenthür, die Diele und die Oberthür, aus dem Hause. Sie hat aber doch noch Mehres bemerkt, dessen sie sich später bestimmt entsinnt: Beide Thüren des Bettschranks standen offen. Auf der Diele brannte es am stärksten auf der Luthschen Seite, und zwar hinten nach der großen Ausgangsthüre zu, bei dem Luthschen Schweinekoben. Diese große Thür, welche sie am Abende selbst verschlossen, steht weit auf. Das Fenster in der Luthschen Stubenthür ist mit einem Tuche verhängt. Vor ihrem Fensterschranke hing auch ein Tuch; dieses möchte sie indeß vielleicht selbst vorgehängt haben, weil sie beim Zubettegehen so sehr angst gewesen. Die Thür von der Diele zu ihrer Stube will sie wieder so von innen zugehaspt gefunden haben, wie sie dieselbe am Abende selbst befestigt hatte. Doch gibt sie zu, daß sie darin sich geirrt haben könne. Dagegen weiß sie bestimmt, daß sie die Oberthür, von der Diele nach dem Kohlhof, durch welche sie entfloh, »zugeschottet« gefunden, und daher selbst öffnen müssen. Sie konnte keinen Laut ausstoßen wegen eines Hiebes, der ihr die Luftröhre verletzt hatte. Ihr Kind vor sich in den Armen, stürzt sie, den Flammen entfliehend, über den Kohlhof nach dem großen Ramcke'schen Hause. Sie klopft ans Fenster, damit sie aufwachen und – ihr Vieh retten sollen. »Als sie an die Scheiben geklopft, seien sie in der Döns (die gemeinschaftliche Wohnstube) so schnell und hastig in Bewegung gekommen, als wenn sie dort schon wach gewesen wären und der Dinge geharrt hätten, die da kommen sollten.« – Nach wenig Augenblicken kamen Ramcke, seine Frau und Hinrich Ladiges schreiend und jammernd heraus. Er schreit: »Ach Mutter, Mutter, was ist das?« Die Frau aber ruft dem Manne mit lauter und ängstlicher Stimme zu: »Ach Gott, Jochim, Jochim, du sollst ihr nichts thun.« Dieses Zurufs wollte sich die Abschiederin auf das allerbestimmteste entsinnen. Sie verlangte von den Ramcke's keine Hülfe und diese boten ihr dieselbe auch nicht an. Ein inneres Mistrauen hatte sich der Frau von Anfang an bemächtigt. Nur damit sie ihre Kühe retten sollten, hatte sie geklopft. Jetzt wandte sie sich sogleich nach dem Bornholdt'schen Hause, um dort ein Obdach zu suchen. Die Ramcke's aber begleiteten sie. Die Ehefrau scheint auffallend gleichgültig beim Anblick ihrer leidenden Stiefmutter und ihrer zerfetzten kleinen Halbschwester und nur um ihren Mann besorgt, während er, Ramcke, sich wie außer sich gebärdet. Plötzlich, wie ohnmächtig, sinkt er zusammen ins Gras und muß von seiner Frau nach Hause gebracht werden. So die Aussage der Abschiederin. Die Ehefrau des Arbeitsmannes Luth trifft in ihren Angaben in allen wesentlichen Stücken damit zusammen. Sie ward um Mitternacht durch das Sausen der Flammen erweckt. Aufspringend, fand sie ihre Stubenthür von außen verriegelt. Sie schlägt das Fenster darin ein, da dringt Dampf und Rauch ihr entgegen. Nun springt sie aus dem Fenster nach der Gasse, läuft in ihrer Angst zuerst von draußen ans Fenster der Abschiederin und klopft. Als sie keine Antwort erhält, dringt sie durch die Oberthüre, die sie geöffnet findet (die Abschiederin war vermuthlich schon durch diese Thür entflohen), wieder ins Haus. Die Diele steht in vollen Flammen. Sie sieht, daß die Thür nach ihrer Wohnstube mit einem eisernen Haspelstock von außen an der Krampe zugeriegelt ist, auch daß das Thürfenster mittelst eines Sacks oder einer Schürze, die über eine Harke ausgebreitet ist, verhangen war. - Die Luth rettete jetzt erst ihre Kinder und mit Hülfe des Knechtes Brandt auch einige ihrer Sachen. Weiter hatte sie nichts bemerkt. Die verwundete Abschiederin war in jener Nacht von den Bornholdt'schen Eheleuten, die übrigens gleichfalls nur durch Klopfen ans Fenster aus ihrem Schlafe aufgerüttelt wurden, aufs liebevollste gepflegt worden. Der Physicus Dr. Stalbom war mit einem Wundarzt schon nach wenigen Stunden aus Pinneberg eingetroffen und hatte sie verbunden, ohne große Hoffnung auf ihre Wiederherstellung auszusprechen. Nach seinem später abgegebenen Gutachten hatte er neun Wunden, sechs davon am Gesicht und an der Stirn, gefunden. Die Nase war zwei Mal durchhauen. Vier Hiebe hatten die Backen, einer den Unterkiefer gespalten und zersplittert; drei Zähne waren auf dieser Seite zertrümmert und herausgetrieben. Eine andere Wunde drang drei Linien tief in die Höhle des Kehlkopfes, sodaß »die Respiration durch diese Oeffnung unter zischendem Ein- und Ausdringen der Luft stattfand«. Vom Daumen und Zeigefinger der linken Hand war das erste Glied abgehauen. Das Gutachten erklärte die Verletzungen für lebensgefährlich, vornehmlich 1) wegen der Verblutung aus einer Menge durchschnittener Arterien, 2) wegen gänzlicher Erschöpfung der Lebenskraft durch Verblutung und Zertrümmerung des Unterkiefers, Verletzung der Speiseröhre und des Kehlkopfes, wodurch in den ersten Tagen die Beibringung von Lebensmitteln verhindert wurde. – Die Unglückliche genas zwar wieder, das ärztliche Urtheil fand aber den Grund davon nur in dem Zusammentreffen vieler glücklichen Momente, und viele dauernde Nachtheile dieser Verletzungen sind geblieben, als: die gehinderte Beweglichkeit der verletzten Theile, die Unfähigkeit, das rechte, untere Augenlid vollkommen zu schließen, der Zahnverlust, ein unangenehmes Gefühl beim Schlucken u. s. w. Die arme Frau selbst erklärte es als den schmerzlichsten Verlust, daß sie wegen ihres verstümmelten Daumens und Zeigefingers zu jeder Arbeit unfähig geworden sei. Das Gutachten erklärte die Wunden mit der größten Wahrscheinlichkeit für Hiebwunden, »wahrscheinlich mit einem Handbeil und mit bedeutender Kraftanstrengung beigebracht«. Sie dürften der Abschiederin, während sie auf dem Rücken lag, und von der Seite beigebracht sein. Ein anderer Widerstand habe muthmaßlich nicht stattgefunden, außer daß sie (in unbewußtem Instinct) den Arm vorgehalten. Das Kind hatte noch geröchelt, als die Bornholdt es aus den Händen der Verwundeten empfing; als sie es aber niedergelegt, war es ganz still geworden. Bei der Section fand man fünf klaffende Wunden, den Leichnam fast blutleer. Die Mehrzahl dieser Wunden wurden für absolut tödtlich erklärt. Außerdem war die Verblutung selbst eine Todesursache. Der sehr schwache Wind, der aus Osten wehte, verhinderte das Umsichgreifen der Flamme im Dorfe. Auch hatte es während der vorigen Tage stark geregnet, dergestalt, daß die Strohdächer noch naß waren und die Flammen an und für sich, und ohne Stoff von innen, keine besondere Nahrung fanden. In der Abschiedskathe hatte altes Heu und Stroh nach der östlichen Seite zu gelegen (der großen Hauptthüre auf der Diele zugekehrt), welches dem Feuer die Hauptnahrung scheint gegeben zu haben. Die einstimmigen Zeugenaussagen stimmen darin überein, daß die Flammen zuerst auf dieser östlichen Seite, also der entgegengesetzten von der Richtung nach dem größern Wohnhause, emporgeschlagen seien; ob aber auf dieser Seite wieder mehr südlich oder nördlich, d. h. nach der Seite des Bornholdt'schen Hauses, oder der Seite nach einem engern Dorfpfad (der Twiete), darüber schwankten die Wahrnehmungen. Doch fand man noch in einem Rasenwinkel, östlich von der ganz verbrannten Abschiedskathe, am Morgen nach dem Brande, Fußtritte, die von einem Manne in Stiefeln herrühren mußten. Hier war kein Weg. Der Mordbrenner schien auf der Lauer hier gestanden zu haben und die Fußtritte führten nach dem Abschiedshause hin. So weit die ersten Ermittelungen über den objectiven Thatbestand. Im Wesentlichen ist auch später nicht viel mehr ans Tageslicht gekommen, und es kam nunmehr Alles auf die Ermittelungen an, welche man im Inquisitionsverfahren von den verdächtigten und verhafteten Personen gewinnen konnte. Auch hier zeigte sich lange Zeit hindurch wenig Aussicht; denn alle Drei verharrten Wochen, Monate, ja Jahre lang bei starrem Leugnen und der Behauptung ihrer völligen Unschuld. Hinrich Ladiges war verdächtigt, weil er gleich nach dem Brand- und Mordanfall von seinem Schwager nach Wedel zur Mutter desselben geschickt worden, und dort wol von dem Brande erzählt, aber gar nichts von dem Morde erwähnt hatte. Er habe sich wol gedacht, als er die Schwester und den Schwager so laut jammern gehört, »daß es nichts Gutes sein möge«, aber er sei »so verbaast« (verstört) gewesen. Er behauptete, in der Mordnacht fest geschlafen zu haben, bis er durch das Klopfen seiner Stiefmutter ans Fenster aufgewacht sei. Nie habe er seinen Schwager und seine Schwester über den schweren Abschied klagen gehört, auch wäre er von ihnen nicht schlecht behandelt worden. In allen ersteren Verhören zeigte er sich stumpf, wie seine Natur war und ohne Zeichen einiger Rührung. Allmälig aber rückte er mit mehren Geständnissen heraus. Schon am 5. Juli entsann er sich: daß sein Schwager oft über den schweren Abschied geknurrt und geklagt, den er zu leisten habe. Einer wolle Dies, der Andere Jenes, und wenn seine Stiefmutter nur nicht da wäre. Sie wäre faul und eine Mistmacherin. – Am 27. Juli räumte Ladiges schon ein, er habe in Wedel nur deshalb nicht von der Stiefmutter gesprochen, weil die Schwester es ihm verboten. Er habe gefürchtet, zu hart behandelt und zu tief in die Sache verwickelt zu werden. Er vergoß dabei viel Thränen. Darauf räumte er ein: schon zu Ostern habe sein Schwager davon gesprochen, daß Diejenigen, die nichts taugen thäten und nicht arbeiteten, an die Seite müßten. Etwas später sagte der Schwager: wenn was geschehen thäte, solle er nichts davon sagen; dann solle er auch 50 Mark dafür haben. – Der Schwager habe immer ein bös Gesicht gemacht, wenn er die Stiefmutter draußen nur gesehen. Das sei ein ärgerlicher Kram, habe er geäußert, daß er für sie immer fahren müsse. Wenn er sie 'mal wieder selbst fahren müsse, wolle er sie umwerfen. - Jetzt gestand Ladiges auch, daß Ramcke ihn hart behandelt und oft gescholten hätte, weil er ihm nie genug gearbeitet. Einmal habe er ihm auch gedroht: »er solle wegkommen, daß er nicht darum wieß (gewahr) werde«. Darum fürchtete er ihn und es hatte ihn auch bei seinen Aussagen befangen gemacht. Am 5. September gestand Ladiges noch weit mehr ein. Ramcke habe zu ihm gesagt: »Wenn etwas in dem kleinen Hause passiren würde, dann solle er schweigen und nicht davon sprechen, daß er es gethan; dann solle er auch 50 Mark haben,« Ja Ramcke habe hinzugefügt: »es sei seine Absicht, die Kathe in Brand zu stecken und dann die Stiefmutter darin zu verbrennen.« Als von dem Umwerfen die Rede gewesen, habe der Schwager zugesetzt: »so daß sie liegen bleiben soll.« Ein ander Mal hatte Ramcke gesagt: »daß er seine Abschieder bei Seite schlagen wolle«. Endlich, am 2. October, kam eine vollständige Aussage zum Durchbruch, so vollständig, als sie Hinrich Ladiges bei seinem Verstandesvermögen zu geben im Stande war. Eine Natur wie seine bedingte das Ausfragen. Da entsann er sich, daß er in der Nacht einen Augenblick aufgewesen, um sein Wasser zu lassen, sich aber wieder zu Bette gelegt; daß Schwager und Schwester schon ehe die Stiefmutter ans Fenster klopfte, aus dem Fenster in den Döns hinaus und nach einer halben Stunde wieder hereingestiegen waren, daß er sich aber nicht weiter darum bekümmert habe. Auf Zureden räumte er denn auch seinen eigenen Antheil an der Sache ein. Der Schwager hatte, als er ihm damals 50 Mark versprochen, bemerkt, er wolle die Gelegenheit abpaffen, wenn der Mann der Abschiederin nicht zu Hause sei. Er hatte mit ihm davon gesprochen, sie ums Leben zu bringen. Abends am 13., als Ladiges schon zu Bette gelegen, hatte er ihm geradezu gesagt, in dieser Nacht wolle er die Abschiederin bei Seite schaffen. Er wolle es allein thun, aber Ladiges solle mitgehen und aufpassen. Dafür solle er die 50 Mark haben. Darauf habe er erwidert: »In das Abschiedshaus gehe er nicht hinein, wolle auch sonst nichts mit der Sache zu thun haben; aber mitgehen könne er ja wol, wenn sonst nichts weiter dabei sei.« Gleich nach diesem Gespräche hatten Ramcke und dessen Frau, welche die einzigen gegenwärtigen Personen in der Döns waren, sich zu Bette gelegt und er sei, von der Arbeit ermüdet, bald eingeschlafen. Eine gute Weile werde er geschlafen haben, als Ramcke mitten in der Nacht ihn geweckt und ihn aufgefodert habe, nach dem kleinen Hause mitzukommen und aufzupassen. Wiederum habe er geantwortet: »daß er sacht (zwar) mitgehen könne, daß er aber nicht mit hineingehen und nichts mit der Sache zu thun haben wolle«, und habe sich anzukleiden angefangen. Mittlerweile sei seine Schwester, welche, so wie sein Schwager, schon angekleidet gewesen, nach der Küche gegangen und habe von dort in einer gelben Schüssel eine Kohle geholt. Sodann wären Ramcke und dessen Frau durch das Fenster aus der Stube hinausgestiegen; ihm habe aber, bei seiner Gestalt, der Weg durch das Fenster zu halsbrechend geschienen, weshalb er bald darauf durch die Dönsenthüre, über die Diele, und sodann durch die große Thüre ebenfalls aus dem Hause gegangen wäre. In der Nähe des kleinen Hauses, auf einem Steig im Garten, habe er sich hingestellt, um aufzupassen; weiter habe er nichts verübt. Von hier aus habe er deutlich gesehen, indem er die ganze Blangenseite (Pleonasmus, statt Seite) des kleinen Hauses habe überblicken können, daß seine Schwester in das Dach des Abschiedshauses, unten, nach der großen Thüre zu, auf der Seite, welche der Bornholdt'schen Wohnung zugewandt, die Kohle gesteckt und den Brand verursacht habe. Gleichfalls habe er gesehen, daß sein Schwager durch die kleine Oberthüre, von der er nicht wisse, ob Ramcke sie verschlossen gefunden und womit er sie geöffnet, in das Haus hineingegangen und ungefähr nach einer Viertelstunde, und zwar wiederum durch die Oberthüre, aus dem Hause herausgekommen sei. Ohne um die beiden Andern, die noch etwas zurückgeblieben wären, sich weiter zu bekümmern, sei er nun durch die große Thüre, über die Diele, nach der Döns zurückgekehrt, und wieder zu Bette gegangen. Einen Augenblick habe er darin gelegen, als seine Schwester und sein Schwager, und zwar jene zuerst, durch das offene Fenster in die Döns hineingestiegen wären. In der Stube hätten sein Schwager und seine Schwester kein Wort mit einander gewechselt, sich entkleidet und darauf sich gleichfalls zu Bette begeben. Nach einer Weile, geschlafen habe er noch nicht, nur gedöst (geschlummert), hatten sie das Klopfen an die Fenster gehört, worauf sie alle Drei, ziemlich zu gleicher Zeit, aufgesprungen, aus der Dons herausgelaufen wären und seine Stiefmutter; von den Wunden entstellt und mit ihrem Kinde auf dem Arme, vor sich stehend, gesehen hatten. Befragt, welche Waffe sein Schwager bei sich geführt? antwortete Ladiges: eines von den beiden im Hause befindlichen Handbeilen, welche ihren gewöhnlichen Platz in einem Schranke auf der Diele gehabt hätten. Ladiges beschrieb die beiden Beile näher und erklärte: ob Ramcke das Beil schon am Abende, oder erst in der Nacht hereingeholt, wisse er nicht; er glaube jedoch das Letztere, weil sein Schwager schon einmal früher in der Nacht, bevor sie sämmtlich aufstanden, aus der Döns nach der Diele gegangen und bald wiedergekommen sei. Ob er das Beil wieder in das Haus mit zurückgebracht, oder wo er es gelassen habe, wisse er nicht. Ladiges blieb bei dieser Aussage in allen folgenden Verhören. Er foderte sogar den Schwager und die Schwester auf, sie sollten doch nun auch gestehen. Er äußerte, ihm sei nun viel besser zu Muthe, er habe der Wahrheit die Ehre gegeben, möge sein Schwager dagegen sagen, was er wolle. Nachträglich ergänzte er sein Geständniß noch durch mehre einzelne Angaben: Ramcke, der sonst bei jeder Gelegenheit über den Abschied geklagt, habe an dem Tage ganz davon geschwiegen. Am Abende sei er und seine Frau stiller und blasser als gewöhnlich gewesen. Er habe ihm ausdrücklich befohlen, gegen Niemand etwas davon zu erwähnen, daß er, Ramcke, sich über den schweren Abschied beklagt. Dagegen erwähnte Ramcke, wie beiläufig, der Mann der Abschiederin sei nicht zu Hause. Er sprach davon, daß sich der untere Theil der Oberthür im Abschiedshause so weit eindrücken lasse, daß man recht gut durchfahren und mit dem Arm den Riegel des obern Theils zurückschieben könne. Bei diesen Aeußerungen verhielt sich Ramcke's Frau schweigend, als wären sie schon ganz darüber einverstanden. Der Schwager schien nur so gesprochen zu haben, um ihn unvermerkt in die Sache hineinzuziehen. Warum? das wisse er nicht. Vielleicht, weil der Schwager gedacht, er solle auch nicht frei sein davon; denn er sage nicht mehr, als was er gesehen. Befragt, warum er selbst mitgegangen, antwortete Ladiges: »er habe sich gedacht, daß sein Schwager ein böser Mensch sei, und daß er selber sich auch seines Lebens vor ihm nicht sicher sei. Ramcke habe ihm gar auch wol etwas in das Essen geben können!« Später, mit seinem Schwager confrontirt und von ihm geschimpft und bedroht, äußerte er sich wie folgt. Es ist dies zwar nur die Uebersetzung der Sprache des einfältigen Bauern in die Actensprache; es blitzt daraus aber so viel aus jener hervor, was die Phantasie eines Aktenmannes schwerlich erfindet. »Es könne ihm doch wol Niemand verargen, wenn er die Angst, die er vor seinem Schwager gehabt und die ihn ja denn auch allein dazu gebracht, daß er in der Nacht mit aufgestanden und mit herausgegangen, auch hier erst nicht habe überwinden können. Was sein Schwager für ein Mensch sei, das habe er ja in jener Nacht mit eigenen Augen gesehen; und wie er nun hier gesessen, habe er sich erst immer gedacht, wenn er etwas sage und komme dann wieder los, so drehe sein Schwager ihm das Genick um. Den Gedanken habe er sich aber so in den Kopf genommen, daß er ihn erst gar nicht wieder habe loswerden können und erst als er länger gesessen, habe er nach und nach so viel Courage gekriegt, um mit der Wahrheit herauszukommen. Da sein Schwager ihm ja selbst damit gedroht, daß er 'mal wegkommen solle, ohne daß er was davon »wiß« werde, und da er ja an der Stiefmutter gesehen, daß derselbe sein Wort wahr zu machen wisse, so habe er wol bange sein können. – die Ursache dieser Bedrohung sei gewesen, daß er einmal in der Scheune ein schweres Unterbret nicht habe heben können. - Er habe es auch auf sich gemünzt, wenn sein Schwager davon gesprochen habe: was das für eine Last mit dem Abschiede sei, und daß man keinen Frieden habe, ehe die Abschieder bei Seite wären. Denn er selbst sei ja auch bei seinem Schwager auf dem Abschied gewesen, und habe das also auch auf sich mit beziehen müssen, zumal da sein Schwager es oft genug an den Tag gelegt, wie schwer und ungern ihm das abgehe, was er auch für ihn habe bezahlen müssen.« Noch betheuerte er, daß er nicht an die 50 Mark gedacht, es sei ihm nur eingefallen, daß er schwach und krüppelig sei, und sich gegen den großen Menschen nicht zur Wehre setzen können; darum sei er mitgegangen. »Und darum bin ich denn auch ruhig bei meiner Sache, und glaube, daß mir nichts geschehen kann; denn ich habe ja keine böse Gedanken gehabt.« Er stellte sich als einen ganz von dem herrischen Temperament und der physischen Kraft seines Schwagers unterjochten Sclaven dar, behauptete aber, mit seiner Stiefmutter stets in gutem Vernehmen gelebt, auch seine kleine Schwester geliebt zu haben. Die Abschiederin selbst gibt ihm dieses Zeugniß. Hinsichts des Anzugs, welchen Ramcke in der Nacht gehabt, schwankte seine Aussage. Anfänglich gab er eine weiße Jacke und Hosen, Ramcke's gewöhnliche Tracht, an, dann eine blaue Jacke und solche Hosen. Ebenso unsicher war seine Aussage hinsichts des Handbeils. Daß es eines von denen gewesen, welche im Schranke auf der Diele gelegen, schloß er daraus, daß es einen weißen Stiel gehabt. Als man ihm aber in Folge der Untersuchung dasjenige Beil zeigte, mit welchem die That aller Wahrscheinlichkeit nach geschehen war, und welches dem Knecht Brandt gehörte, glaubte er es dafür zu erkennen. Ob Ramcke die Oberthür des Abschiedshauses in der Art geöffnet, wie er es ihm vorhergesagt, wußte er spater nicht mit Gewißheit zu behaupten. Acht Schritt von ihm Wache haltend, habe er nur gesehen, wie sein Schwager sich gebückt, um den Arm zwischen dem obern und untern Thürflügel besser durchzubringen. Aufs allergenaueste gab er dagegen in der Voruntersuchung wie in der Specialuntersuchung an, wie seine Schwester bei der Feueranlegung operirt habe. Die Nacht war nicht dunkel. Er sah, wie die Schwester Hände und Arme nach oben ausstreckte und etwas unter das Dach hineinsteckte, oder doch daran hielt. Dies sei geschehen bald nachdem der Schwager durch die kleine Oberthür ins Haus eingedrungen. An der Stelle habe es dann bald im Dache zu brennen angefangen. Die Flamme sei aber nicht stärker gewesen als ein Licht. Das weitere Umsichgreifen hatte er nicht gesehen, da er sich auf den Rückweg gemacht, sobald er den Schwager wieder aus dem Hause kommen sah. Der Schwager wäre in der Nahe der Stelle, wo sie das Dach in Brand gesteckt, stehen geblieben. Die Abschiederin und ihr Ehegatte, der Zimmermann, bestätigten zwar, daß die bewußte Oberthür alt und schief gewesen und es möglich war, auf die beschriebene Art einzudringen. Doch schien es Beiden wahrscheinlicher, daß der Mörder von einem Fenster neben der Thür die Scheibe herausgenommen und so den Thürriegel zurückgeschoben habe. Ladiges erkannte, daß es »gut gewesen, wenn er es nicht gethan; aber es sei ja nun einmal geschehen.« Er verrieth bei seinem Geständnisse die größtmögliche Unempfindlichkeit und nur darin Unruhe, daß er fragte, wie lange es denn nun mit ihm dauern solle; er sitze ja nun schon lange genug, und ob er denn nicht bald zu den Seinigen zurückkommen werde? Dies die Aussage Hinrich Ladiges, eines Mitangeschuldigten, die für den Hauptangeschuldigten schwer gravirend ist, bei der aber im voraus daran zu erinnern ist, daß über seine Zurechnungsfähigkeit als Verbrecher nicht unbedeutende Bedenken obwalteten, daß also derselbe Gemüthszustand auch hinsichts seiner Gültigkeit als Zeuge nicht unbeachtet bleiben darf. Nebenher muß aufmerksam gemacht werden, worauf später die Vertheidiger sich beriefen, daß er über einzelne Dinge die genauesten Wahrnehmungen abgab, welche nur durch das Auge aufgefaßt werden, und daß es im großen Hause, in der Döns wie auf der Diele ganz dunkel war. Ramcke's Ehefrau, Anna Maria, geborene Ladiges, hatte unter den Nachbaren durch die Ruhe, fast Gleichgültigkeit, welche sie im Gegensatz zu ihrem, im höchsten Grade aufgeregten Ehemann nach der That gezeigt, schon früh einen Verdacht gegen sich erregt. Sie ging am Morgen nicht einmal in das Bornholdt'sche Haus, um sich nach ihren Verwandten zu erkundigen. Für den Richter kann dies nicht füglich ein Indicium sein, da sie im ganzen Lauf der Untersuchung, ja noch jetzt, als ein kaltes, tiefern Eindrücken unempfängliches Weib geschildert wird. Warum mußte es gerade die Blutschuld sein, was sie zurückhielt? Es könnte eben so gut als ein Zeichen ausgelegt werden, daß sie sich nicht schuldig und über den Verdacht, der sie traf, erhaben fand. Sie wollte im Verhöre von Nichts wissen und behielt ihre Kaltblütigkeit, ohne sich von etwas stören zu lassen. Nie hatte ihr Mann sich gegen sie über die Größe des Altentheils beschwert; sie hatte ihrem Bruder, als sie ihn nach Wedel schickten, nichts davon gesagt, daß er nichts von Dem aussagen solle, was der Stiefmutter passirt wäre, und ihr Ehemann war gut und so unschuldig wie sie selbst. Indessen waren andere entfernte Anzeichen bekannt geworden. Viele Verwandte Ramcke's, sogar dessen eigene Mutter hatten bekundet, daß Ramcke sich schwer über den großen Abschied beklagt. Die Mutter hatte, als sie von der That erfuhr, ausgerufen: »Wenn Jochim nur nichts damit zu thun hat!« Die Dienstmagd Ellerbrook, die auf der Diele bei Ramcke's schlief, hatte in der Mordnacht Geräusch gehört; es kam ihr vor, als ob Einer auf dem Schleifsteine, der vor des Knechts Thüre lag, wetze. Dann hatte sie Jemand zur Thür hinausgehen und nach einer halben Stunde wieder hereinkommen gehört. Ramcke hatte zu ihr am Abend nach der That gesagt: vor Gericht müsse sie sagen, daß sie nichts gesehen und gehört, sonst behalte man sie wol ein Jahr lang in Pinneberg. Dabei habe er halb fragend hingeworfen, sie wisse doch auch wol von nichts? Auch hatte sie vor der Zeit der That Ramcke und seine Frau oft mit einander eifrig sprechen gehört, und wenn sie dazu gekommen, wären sie plötzlich stumm geworden. - Ramcke's Bruder Christian bekundete, daß Jener, als er von Ladiges Verhaftung gehört, sehr bestürzt geworden und geäußert: Ladiges werde sie gewiß noch fest schnecken. »Ach Gott, Marieken,« hatte er zu seiner Frau gesagt, »daß wir den Pinsel auch haben nach Wedel geschickt.« Die Frau hatte ausgerufen: sie wolle lieber gleich in den Sod (Brunnen) springen, wenn sie so gequält werden sollte, wie jene Frau (die Abschiederin) ausgesehen. Auch hatte Ramcke, unzufrieden, daß seine Mutter nicht mit Christian gekommen, zu diesem gesagt: er habe gedacht, daß seine Verwandten aus Wedel ihm durchhelfen sollten. Die junge Frau war hochschwanger. Vor ihrer Entbindung mochte man ihr vielleicht nicht mit zu großer Strenge zusetzen. Sie war aber im Gefängniß mit einem todten Kinde (am 18. October 1837) niedergekommen. Seltsam! Es trug an der Stirn ein Muttermal, ahnlich einer vernarbten, an der innern Fläche bedeutend roth angelaufenen Schnittwunde. Auch nach der Entbindung blieb sie, trotz der Widersprüche, in die sie sich verwickelte, bei einem hartnäckigen Leugnen und Schweigen. Sie ward auf Wasser und Brot gesetzt und aus der Krankenstube in das Kellergeschoß gebracht. Auch eine Confrontation mit ihrem Bruder Ladiges half nichts; sie ward nur etwas befangen und wechselte die Farbe, als er ihr aufs eindringlichste vorhielt, daß sie doch bedenken möge, was sie thue, daß er, ihr leiblicher Bruder, sie nicht belügen werde, daß das Unglück ja schon groß genug sei, daß sie es nicht noch größer machen solle. Alle wiederholten Wasser- und Brotstrafen und der unterirdische Kerker halfen durch lange Monate nichts. Es war ein Jahr ihrer Gefangenschaft und darüber vergangen, als sie endlich, am 8. Juli 1838, freiwillig anfing zu bekennen, wenigstens ließ sie durch den Arrestverwalter an jenem Sonntage dem Richter melden, daß sie andern Sinnes geworden, und gab hierauf folgende lange und umständliche Erklärung zu Protokoll: »Als unsere Leute am Abend aus der Döns gegangen waren, sagte mein Mann zu mir: er wolle nun in der Nacht hin und die Mutter todtschlagen; ich sollte dann auch mit, um das Haus in Brand zu stecken, und der Bruder sollte dann aufpassen. Ich sagte, er solle es doch nicht thun; - aber ach Gott! ach Gott! meine Bitten wollten nichts helfen; er sagte, er wolle es thun, und ich sollte auch mit. Da hat meine Aengstlichkeit mich dazu gebracht, und ich habe es denn mitgethan. Wir legten uns nun zuerst zu Bette; ob ich aber geschlafen habe, oder nicht, davon weiß ich nichts, ich war viel zu unruhig. In der Nacht stand mein Mann wieder auf, und durch meine Aengstlichkeit kam ich denn auch mit auf; - ich und mein Mann stiegen nun durch das Fenster aus der Döns hinaus in den Hof und gegen den Steig entlang gerade hinunter nach dem kleinen Hause. Mein Bruder, den mein Mann auch mit aufgekrigt hatte, kam uns nach; welchen Weg er indessen aus dem Hause genommen, davon weiß ich nichts, denn das habe ich nicht gesehen. - Ich trug eine Kohle, die ich aus der Küche geholt, auf einer gelben Schüssel; mein Mann hatte ein Beil in der Hand; wo er es aber her hatte, weiß ich nicht. Als wir bei dem kleinen Hause waren, ging mein Mann oben nach der kleinen Thür, um sie aufzumachen; ich ging aber in meiner Aengstlichkeit mit der Kohle die Blangenseite hinunter und steckte sie unten nach dem Ende zu unter das Dach. Ach Gott! ach Gott! als ich das that, da klopfte mein Herz so - und ich dachte an Gott; aber die Aengstlichkeit hatte mich auf den bösen Weg gebracht. Ich blieb darauf noch so lange dort, bis ich das Feuer sah; als das Dach oben so weit brannte, wie ein ordentliches Licht, so ging ich wieder hinauf, und sah nun meinen Bruder vor mir auf, in dem Hofe, nach dem großen Hause zurückgehen. Ich hielt mich nun auch nicht langer dort auf, sondern ging ebenfalls nach dem großen Hause zurück, ohne daß ich von meinem Manne noch etwas weiter wahrgenommen. Ich stieg durch dasselbe Fenster, durch welches ich hinausgestiegen, nach der Döns hinein und fand meinen Bruder schon oben wieder im Bette, als ich hineinkam; - ich zog mich nun auch aus und legte mich wieder zu Bette; - und ich glaube noch ehe ich es gethan (denn ich entsinne mich dessen nicht mehr so genau, wegen meiner Aengstlichkeit), stieg auch mein Mann durch das Fenster wieder nach der Döns herein. Er legte sich bald darauf zu mir ins Bett, und so lagen wir noch eine kurze Zeit ruhig im Bette, bis wir das Klopfen hörten. Als wir das erste Klopfen hörten, sagte ich zu meinem Manne: was ist das? aber er antwortete mir nichts darauf; - als das zweite Klopfen kam, da rief mein Mann auf: was ist das? ich wußte in meiner Aengstlichkeit nicht, wie mir war, rief aber: Ach Gott! ach Gott! und bat meinen Mann, er möchte nur heraussteigen aus dem Bette. Mein Mann stand nun schnell auf, und ich kam gleich nach ihm aus dem Bette, und so liefen wir denn mit Hinrich, der ebenfalls gleich aus dem Bette kam, alle Drei aus dem Döns und über die Diele durch die Blangenthür nach dem Hofe hinaus, wo denn die Stiefmutter mit dem Kinde auf dem Arm vor uns auf dem Steige stand. Mein Mann, welcher der Erste aus der Blangenthür war und dem ich gleich folgte, ging darauf erst so rasch auf die Stiefmutter zu, daß ich fürchtete, er wollte ihr noch ein Leid zufügen, und daß ich ihm darauf zurief: Ach Jochim, Jochim, thue ihr nichts! - Vor Schrecken und Angst sprangen wir darauf aber erst abwärts, bis die Stiefmutter mit dem Kinde sich umdrehte und nach Bornholdt ging, worauf wir ihr denn Beide dorthin nachgingen. »Ich habe nun die reine Wahrheit gesagt und hoffe, daß Gott mir das verzeihe, was ich in meiner Aengstlichkeit gethan. »Um den großen Abschied hat mein Mann es gethan; er konnte sich nicht zufrieden geben darüber, und er hat es mir denn auch gesagt, daß er es deshalb thun wolle. »Ich habe wol auch einmal über den Abschied gesprochen, und gesagt, daß es viel sei; - aber ich habe nie schlimme Gedanken gegen meine Stiefmutter gehabt, und mir ist so etwas nie in den Sinn gekommen; aber meinem Mann, den hat der Böse zu toll! Der hat mich denn auch mit ins Verderben gebracht. »Was mein Mann mit der kleinen Halbschwester im Sinne hatte, davon hatte er mir nichts im Vorwege gesagt, - ich wußte nicht, daß es seine Absicht sei, das kleine Kind mit umzubringen; als ich das Feuer anlegte, da dachte ich wol daran, was nun aus dem kleinen Kinde werden solle; aber ich dachte auch wieder an Gott, und wußte dann selber nicht in meiner Ängstlichkeit, was daraus werde. »Am andern Morgen, als die That geschehen und als mein Mann hörte, daß das Kind todt sei, sagte er mir: nun wären die 50 Thaler ja doch weg, - und war damals denn ganz zufrieden, wie er damals denn auch mehrfach den Wunsch ausgesprochen, daß die Stiefmutter doch nur nicht wieder besser werden möge. Ich sagte ihm aber: wenn sie doch nur wieder besser werden möge, denn Gott habe es ja doch nicht haben wollen, da sie wieder herausgekommen sei. »Mein Mann hatte es ja nicht nöthig; wir hätten ja gut so leben können, aber er wollte immer mehr haben und konnte nie genug krigen. »Ich bitte nochmals um Verzeihung, daß ich so lange mit der Wahrheit geschwiegen; mein Mann hatte mir ja verboten, etwas zu sagen; und ich meinte nun immer, er solle der Erste sein; darum schwieg ich denn auch so lange, obwol es mir oft auf der Zunge gelegen. Ich habe auch öfters den Herrn Propsten gebeten, er möge es meinem Manne doch nur sagen, daß er gestehe, was er gethan. Jetzt aber saß es mir so auf der Zunge, daß ich es nicht länger zurückhalten konnte, und darum habe ich denn jetzt auch Alles gesagt. »Wenn es angehen kann, wollte ich so gerne bald einmal zum Tische des Herren; ich habe in meine Entbindung gemußt, ohne das Abendmahl empfangen zu haben, und das betrübt mich so. »Ich habe mich nun an meinen Bruder gegeben, ich denke, er wird sich auch darüber freuen, daß ich das gethan. »Was muß meine Stiefmutter für Schmerzen gehabt haben! Ich bin sie ihr nicht gönnen gewesen; ich habe nie so Etwas mit ihr im Sinne gehabt. »Alle meine Freunde müssen sich ja schämen über mich, daß ich hier sitze mit meinem Bruder; aber sie werden ja doch wol wissen, daß ich die schlechten Absichten nicht gehabt. »Wenn es unterbleiben kann, möchte ich nicht gern vor meinen Mann, wenn es aber nöthig ist, so thue ich es auch, und mag das Gericht das dann bestimmen.« Wie natürlich und wahr diese Erklärung in der letzten Hälfte auch erscheint, welche die Herzensergüsse der Verbrecherin enthält, so kann man doch nicht umhin, im ersten Theil derselben die Einflüsse des Richters zu erkennen. Dies ist kein freier Erguß, sondern eine Erzählung, welche vom Richter entweder abgefragt oder doch in der Ordnung zu Papier gebracht worden, als derselbe es zu seinem Zwecke angemessen fand. In solchem historischen Zusammenhange erzählt keine Bäuerin von dem Bildungszustande der Ramcke eine Begebenheit. Man sieht vielmehr, daß ihrem Bekenntniß das Geständniß ihres Bruders zum Grunde gelegen hat, und ihres erscheint nur als ein Accompagnement desselben, während dieses mehr Momente der natürlichen Auffassung eines Bauern durch die Actensprache hindurch verräth. Diese Bemerkung gelte nicht als ein Mistrauen gegen die Wahrheit des Inhalts, wol aber scheint es nöthig, sie hier vorauszuschicken, weil die Verteidigung, die mit so unermüdlichem Eifer gefochten, auch darin ein Moment gefunden hat. Sonst erklärte die Ramcke, daß ihr Mann schon vor der That sich oft über die Last des Abschieds gegen sie beklagt: »der thue keine Sünde, der die Stiefmutter dalruffen (wahrscheinlich niederschlagen) thäte«. Auch gegen sie hatte er von dem Vorsatz gesprochen, sie einmal beim Fahren umzuschmeißen, daß sie liegen bleibe. Eine eigentliche Verabredung zur That mit dem Manne, sowie, daß sie selbst dazu gerathen, oder es gewünscht, stellte sie beharrlich in Abrede. Sie habe wol dann und wann geäußert, daß ihr Vater nicht gut für seine Kinder gesorgt habe, wegen des großen Abschiedes, auch daß ihre Stiefmutter noch lange leben könne; aber sie habe darum noch keine schlimme Absichten gegen die Stiefmutter gehegt. Am Abende vor der That hatte Ramcke ihr nur gesagt, er wolle durch die kleine Oberthür ins Haus und die Stiefmutter todtschlagen; der Bruder solle mit, um Wache zu stehen, und sie, um das Haus in Brand zu stecken. Ihre Vorstellungen dagegen fruchteten nichts. Im Bette, an ihres Mannes Seite, hatte sie von der That kein Wort mit ihm aus Angst gewechselt; auch nach der That dahin zurückgekehrt, will sie nichts mit ihm gesprochen haben bis die Stiefmutter anklopfte. Noch als er sie auffoderte, aufzustehen und mit ihm zu gehen, versuchte sie ihn abzureden, aber – sie fügte sich in seinen Willen »aus großer Aengstigkeit«. Sie wußte ja nicht, wie sie in einem andern Verhör sagte, »wie sie mit ihm dran war, und ob ihr eigenes Leben vor ihm sicher sei«. Daß die Furcht vor dem gewaltsamen Manne allein das Motiv ihrer Handlungsweise gewesen (und demnächst auch ihres langen Leugnens), erklärte sie beharrlich, wiewol die Abschiederin anderer Ansicht war. Diese meinte, ihre Stieftochter habe sie immer mit bösen Augen angesehen, weshalb auch wenig Verkehr zwischen ihnen Beiden gewesen. Die Ramcke erklärte aber noch spater in einem Verhör mit einiger Bitterkeit gegen ihren Mann: »Ueber Dasjenige, was ich gethan habe oder was ich nicht hätte thun müssen, empfinde ich innige Reue – (unter Vergießung von Thränen). – Ich bin in meiner Aengstigkeit dazu gekommen und darum hoffe ich auch, wird Gott es mir verzeihen; denn meine Gedanken sind es sonst nie gewesen, dergleichen zu thun. Ich dachte, daß es mein Mann auch wol so bei mir machen könnte, wie er es mit der Stiefmutter im Sinne hatte, denn ich sah es ja, daß es ihm um uns Menschen nicht zu thun sei. Darüber aber wurde mir denn das Herz so bestoßen, daß ich Alles that, was mein Mann von mir verlangte. Ich sah es ja, daß es meinem Mann nur um unser Hab und Gut zu thun war, und daß ihm an einem Menschenleben nichts lag. Das machte mich eben so bestürzt, daß ich an weiter nichts dachte, sondern in meiner Aengstigkeit das Alles so hinthat, ohne zu wissen, oder zu bedenken, was weiter danach kommen solle. Die Kohle, mit welcher die Ramcke das Dach in Brand gesteckt, war eine sogenannte Bültenkohle, – Bülten, eine Art schlechterer Torf, Abstiche der oberen wurzelichten Moor-Auswüchse, welche, getrocknet, in jenen Gegenden als Brennmaterial benutzt werden. Sie hatte dieselbe aus der Küche geholt und war mit der Schüssel, in der sie lag, aus dem Fenster gestiegen. Sie hielt, im Augenblick der Ausführung, die Schüssel mit der Kohle unter das Strohdach; zwar mit ausgestreckten Armen, aber das Dach war so niedrig, daß sie es ganz gut so erreichen konnte. Sie hielt so lange, bis das Stroh Feuer fing. Oben war es naß, aber unten trocken, daher brannte es bald. Die Kohle war noch ziemlich hell. Ob sie die Kohle angeblasen, oder sich eines Schwefelholzes bedient, konnte sie, nach so langer Zeit, sich nicht mehr entsinnen. Auch dieser Umstand mußte genau angegeben werden, da die Verteidigung hierin gleichfalls Waffen suchte. Die Ramcke hatte in ihrer Angst nicht bemerkt, welche Kleidungsstücke ihr Mann angehabt. Da er aber am Morgen nach dem Brande mehrmals auf den Boden stieg, angeblich um nachzusehen, ob auch nicht Funken auf das Strohdach gefallen wären, und nachher ihr auftrug, seine blaue Jacke und Hosen, die dort lagen, in ein Krummbund zu verstecken, so merkte sie wohl, was das zu bedeuten hätte. Sie hielt es nicht für gerathen, die Kleidungsstücke zu verstecken, holte sie aber herunter und fand im Aermel der Jacke und des Hemdes kleine Blutflecke, die sie sofort mit Theer bestrich, um sie unkenntlich zu machen. Dieses Geständniß wiederholte die Ramcke im Einzelnen und im Ganzen mehrmals, stets mit Ruhe und Kaltblütigkeit. Auch in der so sehr gefürchteten Confrontation mit ihrem Manne verblieb sie dabei. Ramcke hatte inzwischen auch ein Bekenntniß abgelegt, welches aber in manchen Stücken mit dem seiner Frau und seines Schwagers nicht stimmte. Noch am 25. Jan. 1839 hatte seine Frau sich erbötig erklärt, es ihm ins Gesicht zu sagen, daß er lüge, und es sich gerade so verhalte, wie sie angegeben, als am 26. Februar ihr Seelsorger, Propst Adler, dem Gericht die Anzeige machte: die Ramcke wolle widerrufen . Sie habe ihn nämlich bei einem Besuche, den er ihr gemacht, gebeten, er möge es veranlassen, daß sie nicht mit ihrem Manne confrontirt werde. Als er ihr diese Bitte abgeschlagen, habe sie ihm erklärt, sie könne mit ihrem Manne nicht vortreten, sie sei unschuldig; sie sei in der Nacht nicht aus dem Bette gewesen; ihren Mann halte sie aber für schuldig, weil er aufgestanden gewesen sei und sich so gehabt habe, daß sie ihn kaum halten können. Sie habe sich blos deshalb schuldig bekannt, weil die Herren sie so getrieben hatten und sie es in ihrer damaligen Lage nicht langer habe aushalten können. Unter diesen Umständen sei ihr kein anderes Mittel übrig geblieben, als völlig übereinstimmend mit der Aussage ihres Bruders zu sprechen, der aber, was sie betreffe, gelogen habe. Ruhe das Gericht nicht eher, als bis ihre und ihres Mannes Aussagen mit denen ihres Bruders übereinstimmten, so wären sie zum Lügen gezwungen. Wenn sie auch für ihr falsches Geständniß gestraft werden sollte, so müsse sie das leiden; unschuldig sei sie aber. Da ihr vom Gerichte neulich gesagt sei, ihr Mann habe gestanden, daß er allein , ohne sie, die That begangen habe, so sei sie nicht mehr genöthigt, die Aussage ihres Bruders blindlings zu bestätigen. Der Propst Adler fügte noch hinzu, daß die Ramcke, ungeachtet er ihr dringende Vorstellungen über die Unwahrscheinlichkeit ihres Vorgebens, unschuldig zu sein, gemacht habe, fortgefahren, ihre Unschuld zu betheuern. Ferner bemerkte er: es sei ihm aufgefallen, daß sie, welche früher oft den Wunsch ausgesprochen, zum heiligen Abendmahle zugelassen zu werden, ihm unmittelbar vor ihrer Behauptung, unschuldig zu sein, erklärt habe, sie verlange nicht mehr nach dem Abendmahle. Sie war damals krank und konnte daher nicht vernommen werden. Aber von einer andern Mitgefangenen, einer des Kindermords angeschuldigten Person, die mit der Ramcke bis da dasselbe Gefangniß getheilt, erfuhr das Gericht, daß die Ramcke nach dem letzten Verhör ungewöhnlich viel geweint, weil sie sich gar zu sehr gefürchtet, ihrem Manne gegenübergestellt zu werden: sie könne doch ihrem Manne Das nicht sagen, was sie ihm sagen solle; sie habe nur nachgesagt, was ihr Bruder gesagt, und das nur aus dem Grunde, weil sie sich nicht anders zu helfen gewußt. Ihr Mann habe vielleicht die Wahrheit gesagt, sie selbst und ihr Bruder aber hatten gelogen. Lieber, als ihrem Manne gegenübertreten, wolle sie gleich sterben. Hoch und heilig hatte die Ramcke versichert, daß sie nichts gethan, und sich nur schuldig bekannt, weil ihr Bruder sie in die Sache hineingezogen. So die Angabe des Geistlichen und der Mitgefangenen. Selbst hat die Ramcke vor Gericht ihren Widerruf nicht abgegeben. Vielmehr ließ sie noch an demselben Tage durch den Arrestverwalter, aus freien Stücken, ihrem Inquirenten sagen: »sie wolle doch nur bei Dem bleiben, was sie früher gesagt; denn das sei die Wahrheit.« Bei dieser Aussage verblieb sie denn auch in der ganzen, langen Untersuchung – sie währte noch Jahrelang, eigentlich bis heute. Für den außergerichtlichen Widerruf wußte sie keinen andern Grund anzugeben, als daß sie gar zu bange gewesen vor ihrem Manne, und sie hätte es gern verhindern wollen, mit ihm zusammen zu kommen. Ramcke hatte damals schon, entweder in der Rolle eines Wahnsinnigen, oder wirklich wahnsinnig, seine Frau verleugnet, was sie nicht überwinden können. Sie hatte erfahren, daß er in seiner früheren Aussage die Schuld allein auf sich genommen. Der Gedanke, so mag er sie denn auch allein tragen, mag sie überschlichen haben. – Dennoch kann man nicht umhin, die Kraft ihres Zeugnisses durch diesen Widerruf um etwas geschwächt zu betrachten. Das unglückliche Weib schwankte zwischen zwei Aengsten, die vor ihrem Manne und die vor dem Gerichte, dessen Ueberredungsfoltern sie durch zwei Jahre kennen gelernt hatte. Jochim Hinrich Ramcke's Benehmen nach der That war wunderlich genug und mußte Verdacht erregen. Statt der Stiefmutter beizuspringen, als sie ihn geweckt, statt nach dem Feuer zu laufen, schrie und jammerte er, als sei ihm das Unglück widerfahren. Er begleitete die Abschiederin nach dem Bornholdt'schen Hause, statt, was natürlicher, sie in seinem eigenen aufzunehmen, aber schon nach den ersten Schritten fiel er in Ohnmacht (oder fingirte die Ohnmacht) und sank auf den Rasen. Nachdem er sich etwas erholt, stieg er auf das Dach seines Hauses, um die Funken zu löschen, die etwa vom Abschiedshause herüberflögen. Oben aber ward ihm übel; er mußte um Hülfe rufen und sich herunterhelfen lassen. Er legte sich ins Bett, blieb dort den folgenden Tag und empfing darin die Gerichtsbeamten. Er war sehr ängstlich, sagte, er wisse Niemand, auf den er Verdacht werfen könnte, sprach aber viel von der Anhänglichkeit, welche er und sein Weib für die Abschiederin immer gehabt. Am folgenden Tage machte er mit seiner Frau einen förmlichen Besuch bei der Verwundeten, faßte dort die Hand des kleinen, todten Kindes und verwünschte unter Thränen den ruchlosen Thäter. Auch nachdem er am dritten Tage verhaftet worden, zeigte er vor den Richtern die tiefste Rührung, schluchzte und weinte, und beklagte Kind und Mutter, die so viel leiden müssen. Er brach, besonders in den spätern Verhören, auf die leidenschaftlichste Weise unter Heulen, Schluchzen und den heftigsten Gestikulationen, in Unschuldsbetheuerungen aus. Dies stimmte wenig zu seiner Art. Er war sonst ein harter, schroffer, praktisch tüchtiger und thätiger Mann, der nicht viel vom Gefühlskram hielt. Dagegen bemerkte der Arrestverwalter, daß er im Gefängniß, wenn er allein war, guten Muths scheine und viel singe und gröle. Auch in den Verhören änderte sich oft sein Wesen. Jetzt rief er, er sei seines Lebens satt und müde; wenn er was wüßte, würde er es ja sagen, man möchte ihn nur morgen schon richten, wenn man es verantworten könne, dann wolle er hingehen und unschuldig leiden, wie unser Herr Christus gethan. Dann ward er trotzig, erklärte, er sei doch Herr in seinem Hause und könne darin thun was er wolle (bezüglich auf sein Aufstehen in der Nacht); er schlug mit geballter Faust auf die Brust und rief: »und wenn auch der Teufel ihn hole, sei er doch unschuldig.« Zur Aussage seines Schwagers lachte er höhnisch; der sei ihm der Rechte, der habe seinen Verstand nicht, und wenn der sage, daß er mit dem Beil ins Abschiedshaus gegangen, so wolle er man gleich sagen, daß sein Schwager es gethan, und daß der das Beil gehabt. Dabei blinzelte er ihm wahrend der Confrontation zu, und suchte ihn einzuschüchtern, indem er ihn mit Schimpfworten überhäufte. Seine Frau nannte er eine gute Seele, wenn die das sagen könne (daß er in der Nacht aufgewesen), dann wolle er es glauben, sonst nicht. Man zeigte ihm die Leiche seines Kindes (20. Oct. 1837) mit dem wunderbaren Muttermaal auf der Stirn. Der Himmel selbst schien zu sprechen in den Wunden, die es dem todten Wesen aufgedrückt. Er war heftig erschüttert, heulte laut auf, aber leugnete fortwährend. Die sehr oft gegen ihn verhängten Strafen des dreitägigen Wassers und Brotes und der Anlegung einer schweren Kette halfen zu nichts. Als man ihm (21. August 1838) eröffnete, daß seine Frau bekannt, wechselte er die Farbe und konnte die äußerste Unruhe nicht verbergen; er zerrte krampfhaft am Zipfel seiner Jacke und der Angstschweiß brach heraus. Er konnte nicht glauben: »dat dat lütte Mensch (das kleine Weib) wirklich etwas gegen ihn gesagt haben solle.« Nun ward ihm die Frau wirklich gegenüber gestellt. Man fragte ihn, ob er die Person kenne?– Graba, dessen actenmäßiger Darstellung wir bisher im Allgemeinen gefolgt sind, bemerkt hier, daß dies eine sehr überflüssige und schädliche Frage gewesen, die Ramcke vielleicht den ersten Anlaß zur spätern Fiction des Wahnsinns gegeben, indem er gesehen, welchen Eindruck es hervorgebracht, daß er, um sich aus der ersten Noth zu helfen, seine Frau nicht kennen wollte. Wirklich, von Leichenblässe Übergossen, fixirte er sie mit stierem, ängstlichem Blicke, suchte sich ihr zu nähern und fragte dann: »Bist du Ramcke seine Frau aus Halstenbeck?«– Als sie, unwillig und entrüstet, sagte: »Ja, das bin ich!« radottirte er, sie sei verändert, der Kopf scheine ihm größer und der Körper kleiner und dicker geworden. Sie sagte ihm mit großer Rührung, daß sie jetzt Alles freimüthig eingestanden habe, und daß ihr seitdem viel besser zu Muthe sei, indem sie sich doch nun wieder auf Gott verlassen könne. Er aber leugnete fortwährend, stierte sie mit finstern Blicken an und suchte sie einzuschüchtern. Der Richter glaubte ihn dafür nicht besser strafen zu können, als indem er ihm das Federbett, welches er in sein Gefängniß mitgebracht, entzog und ihn in ein isolirtes Gefängniß versetzte. Ramcke betrug sich roh und frech, trillerte Gassenhauer und sang dem Inspector ins Gesicht: Hab' ich kein Federbett, Schlaf ich auf Stroh; Sticht mich kein' Feder in den Arsch, Beißt mich kein Floh! Endlich gerieth er in das Bekennen; den Blutfleck in seinen Kleidern fing er an einzuräumen, hatte aber vielfache Erklärungen dafür; seine Kuh habe gekalbt, ein Pferd sei gestürzt. Er gerieth in Widersprüche und ward dafür wiederholentlich gestraft durch Setzung auf Wasser und Brot. Die harte Behandlung schien zu wirken. Am 22. November ließ er den Landdrosteisecretair v. Thaden um eine Unterredung bitten. Er erklärte, ihm Alles gestehen zu wollen und bekannte schon außergerichtlich die That. Dann, vor den Landdrosten vorgeführt, warf er sich auf die Knie und bekannte nun in folgender Alt: »Ich habe es gethan, und ich will nun Alles gestehen. Sie waren Alle auf, mich zu verhetzen in Halstenbeck; wir mußten arbeiten wie Sklaven, und sie (die Abschieder) konnten sich pflegen und hatten somit gute Tage. Es war zu viel, dieser Abschied, es ist wahr, es war zu viel!– und darum mußte ich es thun, ich konnte nicht anders. »Todtmachen mit dem Beile wollte ich die Stiefmutter nicht: ich wollte sie aufhängen vermittelst eines Schweep, worin ich einen Ring gehängt hatte. Ich hatte sie zweimal beim Kopfe gefaßt, um sie aufzuhängen, es wollte mir aber nicht glücken, weil ich die Schweep nicht festmachen konnte. Da wurde ich so hitzig, daß ich wieder aus der Döns ging und das Beil holte, welches ich draußen hatte liegen lassen, und damit schlug ich nun im Dunkeln auf Mutter und Kind. »Die Alte mußte ich umbringen, das hatte mir immer auf dem Leibe gelegen, und thun mußte ich es. Wäre es damals nicht geschehen, so hätte ich es ein anderes Mal gethan. Unterlassen konnte ich es einmal nicht; denn der Abschied war zu viel, und die Betrügerei und Prellerei, die dabei stattgefunden, waren zu groß. »Das Kind habe ich eigentlich nicht mit todtmachen wollen; ich traf es aber mit dem Beile, und als es darauf anfing zu schreien, so schlug ich auch mit dem Beile im Dunkeln so lange darauf los, bis ich es tod glaubte und das Schreien nachließ. Mein Wille war es sonst aber nicht, das Kind auch mit zu tödten, denn ich hatte an das Kind anfangs gar nicht gedacht, und erst als ich das Schreien hörte, schlug ich in meinem Eifer auch mit darauf zu. »Ach Gott! ach Gott! ich weiß wol, daß ich mich stark versündigt habe, aber es war gar zu arg; alle Halstenbecker waren gegen mich und hielten es mit der Abschiederin: sie stachelten Alle auf mich,– und ich mußte sclavisch arbeiten, während die Abschieder gute Tage hatten. Sonst habe ich nie die Gedanken gehabt, Jemand umbringen zu wollen, aber die Alte mußte ich umbringen, ich konnte da nicht umhin. Sie wollten mir da alle Roth anthun, und ich mußte dreschen und arbeiten, während sie sich guter Tage pflegten: darum gaben auch zuletzt mein Herz und meine Gedanken es mir ein, daß ich es thun mußte. Die Noth hatte mich dazu getrieben; wäre es ein ordentlicher Abschied gewesen, so würde ich nicht auf solche Gedanken gekommen sein, er war aber zu groß, und darum konnte ich es nicht ertragen, sondern mußte es thun. »Wäre ich doch nie nach Halstenbeck gekommen! Ich bin nun ein so großer Missethäter! Aber was sollte ich thun? Die Roth hat mich dazu getrieben, ich wußte mir nicht anders zu helfen. Ich war da recht in einer Bande in Halstenbeck, und Alle hatten es auf mich abgesehen. Sie hielten Alle mit den Abschiedern, und daß ich so erbittert wurde, daß ich es zuletzt thun mußte und alle die Schandthaten ausübte. »Nun wollte ich aber doch auch, daß das Gericht für mich bitte, daß Gott sich meiner wieder annehme. Ich habe den Teufel nun bei Seite geworfen und mich wieder zu Gott gewendet. Heute Morgen erhielt ich eine Flage, wie ich noch nie gehabt habe. Die Hände und Beine zitterten mir, und das Herz wollte nicht wieder zur Ruhe kommen, bis ich es gesagt hatte. »Daß ich nach dem Halstenbecker Kram hingegangen bin! Blos um meiner Frau willen bin ich dahin gezogen. – Als ich sie das erste Mal gesehen, hatte ich mich gleich in sie verliebt und darum wollte ich sie denn auch haben. Meine alte süße Frau! Was sie wol sagt? – Sie weiß von nichts, und sie hat das auch Alles nicht so gewußt, wie die Leute in Halstenbeck gegen mich dachten und gesonnen waren. »Seit der letzten Zeit vom Winter hat es mir schon immer im Sinne gelegen, daß ich die Stiefmutter umbringen müßte. Ich bin einige Male schon Abends, ehe ich zu Bette ging, hingegangen und habe durch das Fenster hineingesehen, wo sie war; es war aber immer meine Absicht, sie aufzuhängen, sie aber mit dem Beile zu »mördern«, das hatte ich Anfangs gar nicht im Sinn. »Am Abend vorher, ehe ich es that, war ich auch hingegangen und sah durch das Fenster hinein, wo die Stiefmutter war; ich hatte es mir damals schon vorgenommen, es in jener Nacht zu thun und mit dem Gedanken ging ich darauf auch zu Bette. Als ich schon kurze Zeit im Bette gelegen hatte und meine Frau eingeschlafen war, stand ich wieder auf und zog das blaue Zeug an, das auf dem Hilgen gelegen hat. Als ich das Zeug hinter dem Ofen angezogen hatte, ging ich aus der Dönsenthür hinaus nach der Diele, nahm hier aus dem Schrank das darin befindliche Beil meines Knechtes Jochim Hinrich Brandt und ging damit unten durch die große Thür nach der Straße hinaus. Von hier nahm ich meinen Weg weiter durch die Twiete längs des Hauses nach der großen Thür des Abschiedshauses, und nachdem ich hier mit Hülfe des Beils ein Bret abgebrochen hatte, das neben der großen Thür vor einem Lukloche vorgenagelt gewesen, kroch ich durch dieses Loch in den dahinter gelegenen Schweinestall, unten links von der großen Thür nach dem Bornholdt'schen Hause zu, und ging darauf weiter nach der Diele hinauf. Hier steckte ich nun erst beim Feuerherd der Luth eine ihr gehörige und im Schornstein hingehängte Lampe an, holte darauf von dem an der Luth'schen Seite befindlichen Hilgen eine Harke und eine Forke und ging darauf, nachdem ich mit der Forke die Klinke an der Luth'schen Stubenthür zugesteckt, und mit der Harke, über welche ich einen ebenfalls dort vorgefundenen alten Rock gehängt, das Fenster dieser Thür von außen bedeckt hatte, und nachdem ich sodann den Fensterschrank auf der andern Seite der Dönsenthür der Abschiedsstube durch Einbrechen einer Glasscheibe solchergestalt mittels Hineinsteckens meines Arms die von innen zugehakte Dönsenthür losgemacht hatte, nach der Döns selbst hinein, um die an der Stiefmutter beabsichtigte That zu verüben und sie mittelst der vom Hause mitgebrachten Schweep zu erhängen. Ich machte darauf, wie schon gesagt, zweimal den Versuch, der Stiefmutter die Schweep um den Hals zu bringen und bemühte mich zu dem Zweck, das eine Ende derselben unter ihrem Halse durchzustecken, indem es meine Absicht war, wenn mir dies gelänge, das durchgebrachte Ende der Schweep durch einen am andern Ende derselben befindlichen eisernen Ring zu ziehen und es so möglich zu machen, durch Herüberziehen der Schweep über die offen stehende Bettthür die Stiefmutter im Bette aufzuhängen. Da sie indessen mit dem Kopf schüttelte, und ich die Schweep nicht unter dem Hals durchbringen konnte, so ging ich wieder hinaus und holte das Beil, welches ich draußen bei der großen Thüre an der Wand, wo ich das Bret abgebrochen, hatte stehen lassen und mit diesem Beile verübte ich darauf die That. Ich schlug im Dunkeln auf die Stiefmutter ein, und wenn ich zwar nicht genau sehen und merken konnte, wohin meine Hiebe fielen, so weiß ich doch, daß es meine Absicht war, sie über den Hals zu hauen, und daß der Hieb, den sie am Hals hatte, darum auch wol der erste gewesen, den ich ihr beibrachte, wie sie denn auch nach diesem Hiebe eine Art Röcheln hören ließ, als wenn ihr die Luft weggegangen wäre. Als ich ihr den ersten Hieb über den Hals versetzt hatte, war ich so in Hitze und Wuth, daß ich ihr gleich darauf noch mehre Hiebe versetzte, bei denen sie jedoch keinen Laut weiter hören ließ. Beim Hauen auf die Stiefmutter kam ich mit dem Beile auch dem kleinen Kinde zu nahe, was ich daraus abnahm, daß ich es schreien hörte. Da dachte ich denn, dem Kinde gleich auch so viel geben zu wollen, daß es genug habe, und da schlug ich denn auch auf das Kind so lange ein, bis es genug hatte. Da weder die Mutter noch das Kind einen Laut weiter von sich gaben, und ich nun deshalb glaubte, daß kein Leben mehr in ihnen sei, ging ich wieder aus der Dons hinaus, steckte mit der Lampe, die ich mittlerweile vor den Schornstein des Luth'schen Feuerherds hingehängt hatte und mit welcher ich vor dem Weggehen noch nach der Dons hineinleuchtete, um mich zu überzeugen, ob die Beiden auch todt seien, darauf auf der Diele das auf dem Hilgen an der Luth'schen Seite befindliche Stroh in Brand und ging dann, nachdem ich mich überzeugt hatte, daß das Stroh gehörig gezündet habe, durch die große Thür, die ich schon gleich Anfangs von innen aufgemacht hatte, wieder aus dem Abschiedshause hinaus und auf demselben Wege, den ich gekommen war, nach meinem Hause zurück und durch die große Thür von der Straße her über die Diele nach der Döns hinein. An einer Tonne mit Wasser, die vor den Pferden auf der Diele nach oben zu steht, spülte ich das Beil, welches ich bei der That gebraucht, von dem Blute, das darauf gewesen sein mag, rein, und ließ es dann neben der Tonne liegen. Das Zeug, das ich angehabt hatte, zog ich aber, ehe ich noch nach der Döns wieder hineinging, draußen auf der Diele aus und warf es nach dem Hilgen hinauf, weil ich besorgte, daß von der That Blut darin sein könne. Nachdem ich das Zeug auf den Hilgen geworfen, legte ich mich bei meiner Frau wieder zu Bette, und nachdem ich darauf hier eine ziemliche Zeit gelegen, ohne daß ich jedoch sagen kann, wie lange, so hörte ich das Klopfen an's Fenster, worauf denn Alles, wie es dem Gericht bereits bekannt, sich zugetragen. » Mit meiner Frau und meinem Schwager habe ich wegen dieser That nichts zu schaffen gehabt; ich habe die That ohne deren Mithülfe allein verübt , und ihnen ebenso wenig davon gesagt, daß ich die That verüben wolle. »Daß ich hier so lange gesessen, ohne etwas zu gestehen, das habe ich den Andern da in Halstenbeck zu »Schabernack« gethan. Weil ich sah, daß sie doch Alle auf mich hackten, und auf mich besessen waren, so wollte ich es darum nicht sagen. Daß ich es aber doch gestehen müsse und nicht wieder freikommen werde, das dachte ich mir schon gleich den ersten Tag, als ich hierher kam. »Meine Muter hat es mir schon manches Mal gesagt: ich müßte mein Brot wol noch weit suchen in der Welt, die Zähne stünden mir im Munde so weit auseinander. Ihr hat wol schon gleich nichts Gutes geahnet, und sie hat es sich darum auch wol schon gedacht, daß es so weit mit mir kommen werde. »Ich bin ja nun freilich schlimm dran; aber Gott hat es doch wol so gewollt, und Gott wird dann auch wol Diejenigen strafen, die die erste Schuld an dem Unheil gehabt haben. »Die Schweep, mit der ich die Stiefmutter aufzuhängen versuchte, und die ich in meiner Tasche bei mir hatte, als ich nach dem kleinen Hause ging, war von ziemlicher Stärke und Länge. Hinrich, der mitunter wol solche Schweepe für Peitschen macht, hatte auch diese gedreht, und ich hatte sie aus seiner Lade genommen. Den eingeknoteten Ring hatte ich gelegentlich mal irgendwo gekrigt, ich weiß augenblicklich nicht so genau, woher. Ob ich die Schweep im kleinen Hause gelassen, oder ob ich sie mit zurückgebracht habe, weiß ich nicht zu sagen. »Als ich bei Begehung der That in der Döns des kleinen Hauses mich befand, war ich zwar im Dunkeln, indessen warf von draußen die zurückgelassene Lampe doch einen leichten Schein nach der Döns hinein, und erinnere ich mich namentlich, daß ein Lichtstreifen davon über das Bett fiel. »Nach verübter That holte ich indessen von draußen noch die Lampe nach der Thür herein und leuchtete damit nach dem Bette hin. Als ich nun sah, daß die Altsche und das Kind Beide ganz still lagen und sich nicht rührten, dachte ich gewiß, daß sie todt wären und ging weg, ahnete aber nicht, daß sie noch kommen sollten, an das Fenster zu klopfen. »Wegen des Zeuges, das ich gleich nach meiner Rückkehr auf den Hilgen geworfen hatte, stieg ich weiter am Morgens nochmal eigends wieder nach dem Hilgen herauf, um es unter die dort liegende Heede zu verstecken und wird meine Frau es dort auch gefunden haben. »Ich bitte nochmals, daß das Gericht sich meiner jetzt annehme und mir beistehe, so viel es kann, und dann will ich auch noch hoffen, daß der Herr Propst für mich bitten wird, daß Gott mir wieder gnädig sei.« Er schloß alsdann mit dem Verse aus dem Gesangbuche: Herr, ich habe mißgehandelt, Ja mich drückt der Sünden Last. So Jochim Hinrich Ramcke's erstes, vollständiges Bekenntniß, abgegeben am 22. November 1838, etwa ein und ein halbes Jahr nach der That; auch nachdem er Mannichfaches in seiner langen Gefangenschaft erduldet, was einer Folter nicht unähnlich ist: die oftmalige Setzung auf Wasser und Brot, wenn er mit der Wahrheit zurückhielt und sich in Lügen verstrickte, die Entziehung seines Federbettes, für den Bauern eine Seligkeit, das Anlegen einer schweren Kette und von Handklötzen, die moralische Tortur, als man plötzlich im Verhör das Tuch aufhob und ihm sein neugeborenes Kind todt, mit wunderbaren Muttermalen bedeckt, zeigte. Dennoch spricht aus diesem Bekenntniß, im Gegensatz zu dem seiner Frau, ein Etwas, das nicht durch einen geschickten Inquirenten gemacht wird, das nicht durch Kreuz- und Querfragen in den Inquisiten hineingepfropft werden kann, um wieder herausgefragt zu werden, vielmehr eine Wahrheit, die in der objectiven oder in der subjectiven Wirklichkeit ihren Grund hatte. In der Art, wie Ramcke bekannte, ergibt sich, daß er in dem Augenblick von der Wahrheit des von ihm Angegebenen überzeugt war. Es ist nicht Zwang, Druck, was ihn stoßweise Das von sich geben läßt, was zu halten er nicht mehr Kraft des Widerstandes genug fühlt. Es ist ein freiwilliger Strom des Bekenntnisses; es muß Alles heraus, was er weiß oder zu wissen glaubt, und es ist ihm eine Erleichterung, dies Alles mit einem Guß auszuwerfen. Der Einwand, daß dieser Guß erst von Dem gemacht sei, welcher die einzelnen Eruptionen gesammelt, und sie, nach seiner Einsicht geordnet, zu Protokoll gebracht, hält vor dem psychologischen Richter nicht Stich. Ein solcher Zusammenhang mit solchen warmblutigen Details laßt sich eben nicht machen, am wenigsten am grünen Tisch in der Gerichtsstube. Dazu gehörte dichterische Muße, eine beschauliche Stille, die selbst dem dichterischesten Inquirenten abgeht, wenn er, den Verbrecher in Ketten vor sich, dem Protokollführer dictiren muß. Seine Seele ist alsdann von ganz anderen Eindrücken gefesselt, oder vielmehr er muß die Eindrücke, die er mit den Augen und Ohren auffaßt, mit aller Geisteskraft aufzuhalten und für sich zu fesseln suchen, um sie getreu wieder auf das Papier bringen zu lassen. Verbrechern von beschränkten Verstandeskräften, die von Angst und Phantasien geplagt werden, läßt sich Manches ausfragen, was nicht in ihnen liegt. Aber Ramcke war ein Mann von Verstand und praktischem Bewußtsein. Wenn die Phantasie eine irre Macht über ihn gewonnen hatte, so nahm sie, aller Wahrscheinlichkeit nach, nicht die Richtung oder den sonst wol vorkommenden Märtyrerkitzel an, sich selbst zu verderben. Er kämpfte und rang durch lange Jahre, sich selbst zu retten, und zu diesem Zwecke wühlte und grub seine Phantasie rings umher wie ein Fuchs in seinem Bau, bis vielleicht die Ueberanspannung diese Phantasie sich selbst völlig verwirren und daher fangen ließ. Aber in jenem Augenblicke trieb ihn weder die krankhafte Lust, sich selbst zu verderben, noch hatte der Richter eine solche Macht über ihn gewonnen, daß er ihm etwas aufreden können, was er nicht wußte, glaubte oder nicht sagen wollte. Es sind aber in dieser Erzählung solche Einzelheiten, solche positive Angaben, von denen bis da in den Acten (so weit wir sie kennen) nichts vorgekommen war, von denen der Richter also gar keine Kenntniß hatte. Die fertige Geschichte, welche nach Ladiges Aussagen der Ehefrau des Ramcke vorgelegt wurde und die sie nur bestätigte, paßte in vielen, und grade charakteristischen, Momenten, durchaus nicht zu den Angaben des letztgestehenden Verbrechers. Es war also keine fertige Norm und Chablone, vom Inquirenten bereit gehalten, um die Aussage Ramcke's dahinein zu drücken und streichen, wobei es denn mit kleinen Aenderungen nicht immer zu genau genommen wird; vielmehr waren solche Nova da, welche nur durch die wirkliche Erinnerung oder die Einbildungskraft Ramcke's ans Licht gebracht wurden, und mit denen die Eingebung eines argwöhnischen Richters nichts zu thun hatte. Dahin rechnen wir die Erwähnung der Schweep (Peitschenschnur), die damit versuchte Erdrosselung und das Einsteigen durch das Loch an der großen Hauptthür. Weder der Richter, noch irgend wer sonst hatte davon eine Witterung. Sie wußten nur, und konnten nur wissen von dem Einsteigen durch die Oberthür und von der Mordthat durch das Beil; wenn sie also durch Suggestiv- und alle Qualfragen der Inquisition dem mürbe gemachten Verbrecher sein Geständniß aufgedrungen hätten, würde dasselbe nur ein Accompagnement der schon fertigen und geglaubten Geschichte geworden sein. Auf diese Einzelheiten in den Angaben der Verbrecher, welche durch einen unwillkürlichen Impuls hervorkommen und sinnliche Wahrnehmungen enthalten, die kein Anderer bis da gemacht hatte, muß bei den Bekenntnissen ein besonderes Gewicht gelegt werden, welche als fremdartige Eingebungen verdächtigt werden. Der Richter muß in diesen Fällen Psycholog sein, und Das, was den Stempel ursprünglicher Wahrheit an der Stirn tragt, wohl in Acht zu nehmen und zu sondern wissen von Dem, was aus den Verhältnissen, den Umständen umher, der Einbildungskraft und Anderer Ueberredungskraft eingegeben sein kann. Hamachers Aussage im Fonck'schen Proceß war vielleicht als Compositum einer Fabel, viele Züge sinnlicher Wahrnehmung darin waren dagegen von einer Wahrheit, für die, wenn sie nicht aus der Wirklichkeit hervorgegangen, jeder Schlüssel dem menschlichen Verstande fehlt. So auch hier die Geschichte von der Schweep und dem eingeschlagenen Loche in der Hauptthür. Am 22. November hatte Ramcke dies Bekenntniß abgelegt, aber schon am Tage darauf berichtete der Arrestverwalter, daß der Verbrecher unzusammenhängende Worte ausstoße, aus denen hervorgehe, daß er Alles, was er ausgesagt, für unwahr erkläre. Vor den Richter geführt, begann er plötzlich: »Da ist eine lustige Hochzeit gewesen in Halstenbeck ich weiß es wol, da ist ein Todter gewesen. Das ist Alles nicht wahr, was ich gestern gesagt habe. In das Loch, worin ich die Forke hineingesteckt, da hat ein Anderer die Forke zuerst hineingesteckt. Mit der Schweep, von dem ich gestern gesprochen, wollte meine Frau mich im Bette aufhängen. Ich habe eine nette Frau, nicht wahr? I, so eine Frau habe ich! Das Beil des Knechtes hatte sie erst naß gemacht und es dann bei der Tranktonne hingelegt. Mein Knecht, meine Dirne und Hinrich, die halten alle zusammen, und meine Frau, die thut auch, als wenn sie was von mir hielte. Wie ich bemerkte, daß meine Frau in Wochen sollte, da sah ich gleich, daß das Kind nicht von mir sei und daß ich nur den Namen als Vater hergeben solle. Ich habe sie selber gesehen, daß sie mit Hinrich Dircks allein nach der Kammer bei der Döns hingegangen ist. Das machte aber, daß ich so lustig war in der Gefangenschaft, wie mein Kind todt war, denn mein Kind war es ja nicht.« Man glaubte, daß er sich verstelle. Man sagte es ihm, erklärte, daß er ärztlich untersucht werden solle und drohte, ihm die schwere Kette wieder anlegen zu lassen, welche, als Lohn für sein Geständniß, mit einer leichten vertauscht worden war. Er schien zu schwanken, nachdem er manches tolle Zeug vorgebracht, und schloß: Verrückt sei er nicht; aber es sei doch wahr, was er gesagt. Er habe das gestern nur Alles gesagt, um zu zeigen, wie er mit den Halstenbeckern dran sei. In der Privatunterredung mit dem Landdrosteisecretair v. Thaden, welche dem Verhör am 22. November voranging, und in welcher er bereits außergerichtlich Alles bekannt hatte, wie er es nachher zu Protokoll gab, hatte sich Ramcke bereits im Allgemeinen über die Halstenbecker und auch über seine Frau beklagt, namentlich hatte er geäußert, es sei wol nicht immer mit rechten Dingen bei ihr zugegangen, sie habe wol auch mit andern Männern zu thun gehabt; er sei nicht Vater des Kindes, und sie werde nun wol einen andern Mann nehmen. Ramcke ward von demselben Physicus, welcher die Leichenschau vollzogen, von dem Dr. Stalbom, untersucht, der ihn für geistig und körperlich gesund erklärte. Am 27. November erklärte Ramcke, Das, was er am 22. gesagt, habe er zwar gesagt, aber es sei Alles unwahr: »Sie haben mir ja Alle was auf den Leib gelogen, und da wollte ich ihnen nun auch einmal lügen helfen; denn ich meinte, das Gericht werde mir darum noch nichts, thun. Am ersten oder zweiten Tage darnach, als es passirt war, hatte ich Leute in meinem Hause davon sprechen hören, als wenn das Gericht auch wol mitunter Leuten was thue, die nichts gethan hatten, und wenn das Gericht zuweilen Einen man so nehme. Nun wollte ich darum aber auch mal recht dreist reden beim Gericht, weil ich gar nicht bange war, daß das Gericht mir was thun werde. Die Leute sprechen sogar davon, eine Frau in Stoweddes oder Stellingen solle gesagt haben, daß es nicht lange dauern werde, daß 'mal wieder ein Kopf auf den Pfahl komme. Ich sagte aber: das sei man ebenso viel.« Man fragte ihn: wer jene Leute gewesen, die darüber gesprochen? »Ich weiß nicht 'mal wer das war. – Sie erzählten auch davon, daß man im Gerichte Maschinen habe, auf welche man Menschen hinaufbringe und ihnen die Glieder auseinanderschraube, bis man gestehe und war das denn auch damals, daß meine Frau, als sie davon hörte, die Worte heraufschlug: daß, wenn sie so gequält werden sollte, sie lieber in den Sod springen wolle. – Mein Ohm Dieckmann meinte darauf jedoch, das habe keine Noth, so nehme man die Leute nicht. – Ich erklärte: darum wolle ich gleich hingehen und dreist Alles gestehen; denn wenn ich nur wieder sagte, daß es nicht wahr sei, und daß ich es nicht gethan hätte, so nähmen sie mir darum den Kopf doch noch nicht.« Was er von dem Verhangensein der Luth'schen Thür angegeben, wollte er am andern Morgen von der Luth selbst gehört haben. Er war wieder trotzig und brutal, ohne daß eine dreitägige Brot- und Wasserstrafe ihn besserte. Zum Gefangenwärter äußerte er: er wünsche wol noch einmal mit seiner Frau vorzukommen, er habe sie neulich nicht gekannt, weil sie so dick gewesen und blaß, darum wolle er sie gern wieder sehen. Den Richter bat er um ein Verhör, aber, statt zu bekennen, sagte er: er habe sich nur erkundigen wollen, ob da Geld in Halstenbeck gesammelt werde; sie hätten ja von Buttergeld und Kuhschatz geschnackt. Er ward abermals fünf Tage auf Wasser und Brot gesetzt. Als er wieder warme Kost empfing, geberdete er sich so ungestüm, daß man ihn an einen Handblock schließen ließ. Auch da fuhr er fort zu grölen, pfeifen, trommeln, trampeln, stoßen und schlagen, und schrie laut auf: was er gethan, wolle er gestehen; er habe ein Bischen gestohlen, mehr könne er nicht sagen. Ueber dies Betragen zur Rede gestellt, räumte er ein, daß er wunderlich gewesen, er habe das Fenster aufgemacht und den Teufel gerufen hereinzukommen, er wolle ihn tüchtig nahen, denn er sei gar nicht bange vorm Teufel. »Ich bin noch nie so gewesen und biß mir die Zähne im Kopf zusammen.« Gegen seine Frau ließ er sich immer schärfer aus: sie sei es gewesen, die sein Zeug auf den Hilgen geworfen, nicht er; sie habe es immer schlecht mit ihm im Sinne gehabt; sie habe die Flecken in sein Zeug gemacht, sie ihn aufhängen, ihn mit einem Messer, das sie gewetzt, umbringen wollen. Sie sei ein böses Weib; er habe sich das nur nicht merken lassen wollen. Dann bat er um eine andere Arrestkammer, er wolle gern sein Logis einmal verändern. Statt dessen ward er aufs neue fünf Tage zu Wasser und Brot verurtheilt. Es erscheint auffällig, wenn in der actenmäßigen Darstellung kein Misverständniß sich eingeschlichen, daß der Knecht Brandt erst jetzt über sein Beil vernommen worden, und erst jetzt angegeben haben soll, daß er dasselbe in der Mordnacht vergeblich auf dem Flecke auf der Diele gesucht, wo er's am Abende hingestellt, und daß er es erst am folgenden oder einem der nächsten Tage dort wieder gefunden habe. Ramcke erkannte dies Beil sogleich für das seines Knechtes, und das Erste, was er that, war, den Rost von einem Flecke mit dem Nagel seines Fingers abzukratzen. Er fragte, was das für ein Flecken sei, von Blut könne er doch nicht herrühren. Entweder der Blutflecken, oder die neu ihm angedrohte Wasser- und Brotkost bewog ihn auf's Neue dem Secretair v. Thaden ein außergerichtliches Geständniß seiner Schuld abzulegen, welchem ein vollständiges gerichtliches am 12. Januar 1839 folgte. Im Wesentlichen stimmte es mit jenem ersten; nur in einzelnen Punkten gab er andere oder ergänzende Umstände an. Es hatte ihn längst getrieben, die Abschiederin umzubringen. Mehrmals war er Abends an ihrem Fenster vorbeigeschlichen, um zu sehen, was sie mache. Schon am Sonnabend und Montag vor der Mordnacht hatte er die That auszuführen beschlossen, aber beide Male die Zeit verschlafen ! Indessen entschloß er sich fest, in der Nacht auf den Dienstag sie auszuführen, weil sonst die günstige Zeit verstreiche, wo der Zimmermann Ramcke und der Luth abwesend waren. Er nahm dazu sein blaues Zeug aus dem Koffer, und legte es nebst den Schuhen hinter den Ofen der Döns. - Als er durch die Luke an der großen Dielenthür eingebrochen war, ließ er seine Schuhe dort zurück und schlich auf den Socken im Dunkeln (nach der ersten Angabe hatte er sofort die Lampe vom Luth'schen Herde angezündet) nach der Stube der Abschiederin. Er öffnete die Thür, wie er vorhin angegeben, durch Eindrückung einer Scheibe, gab aber jetzt genauer an, wie er die Bleieinfassung zurückgebogen, und dann das Glas herausgenommen, welches bei der Gelegenheit in zwei bis drei Stücke gebrochen wäre. In der ganz dunkeln Stube konnte er sich nur zurecht finden, weil er die Oertlichkeit genau kannte. Die Bettthüren ganz öffnend und mit der Hand sich zurecht fühlend, suchte er die Schweep unter dem Halse der Abschiederin durchzubringen. Als es nicht gelang, holte er sein Beil, indem er zugleich wieder die Schuhe anzog. Jetzt erst will er, nach dieser zweiten Aussage, die Lampe angezündet haben, und zwar nicht, wie er vorhin angab, am Luth'schen Herde, sondern an dem der Stiefmutter (welche das Feuer darauf am Abende »eingerückt«, mit Asche überschüttet haben will), und machte jetzt erst die Vorkehrungen an der Luth'schen Thüre. Das eigentliche Schlachtwerk schilderte er wie vorhin; es sei übrigens etwas hell gewesen, da der Lampenschein durch's Fenster in das Zimmer drang. Dabei habe er gesehen, daß Mutter und Kind mit den Köpfen dicht aneinander im Bett gelegen. (Nach der Mutter Angabe war das Kind herabgerutscht und lag mit seinem Kopfe auf ihrem Leibe.) Er haspete beim Weggehen weder die Stubenthür zu, noch verdeckte er den Fensterschrank, glaubte aber ein Stück Gardine daran hängen gesehen zu haben. Sonderbar klingt diesmal seine Antwort auf die Frage: warum er das Haus angezündet? Er habe sich das so wenig vorgenommen, als das Kind zu tödten. Er habe es nur gethan, weil es ihm nicht gelungen wäre, die Mutter aufzuhängen, und er auf die Weise dazu gekommen, die Mutter zu mördern. »Ich kann nicht weiter sagen, wie ich dazu kam, das Haus in Brand zu stecken, und weiß nicht anders, als daß unser Herrgott mir das so eingegeben. Meine Gedanken sind es ja freilich wol gewesen, daß ich das Haus in Brand steckte, damit Niemand die That entdeckte - ich habe das Alles mehr so in meinem Eifer und meiner Ruchlosigkeit hingethan.« Diese modificirte zweite Aussage laßt sich ganz wohl mit seiner ersten vereinigen. In den Einzelheiten dürfte ihm Manches in so langem Zwischenräume (fast zwei Jahre) entfallen sein, was er sich dieses Mal auf die eine, das andere Mal auf eine andere Weise auslegte. In der Hauptsache verstärkte das zweite Geständniß nur das erste. Wenn aber damals schon ein Zweifel darüber obwaltete, wie seine Angaben von der Ausführung der That mit denen seiner Frau und seines Schwagers in Einklang zu bringen seien, so ward dieser Zweifel ungleich bedeutender, als er diesmal mit der vollkommensten Ruhe und in vernünftigem Zusammenhange folgende Erklärung abgab: » Ich habe die That ganz allein beschlossen und ausgeführt; das ist so wahr, als ein Gott im Himmel lebt , und dabei muß ich bleiben und kann nicht anders sagen, wenn ich nicht von der Wahrheit weichen will. Daß ich meinen Schwager Hinrich im Frühjahre vor der That vielleicht gelegentlich 'mal aufgefodert, daß er nichts sagen solle, wenn da 'mal was passire, und daß ich ihm 50 Mark versprochen, wenn er darüber schweigen werde, will ich nicht gerade leugnen, indessen weiß ich mich doch nicht darauf zu besinnen und jedenfalls muß ich dabei bleiben, daß ich ihm keine nähern Mittheilungen darüber gemacht habe, wie ich die That auszuführen gedenke, und daß er ebenso wenig damals oder später von mir aufgefodert ist, Theil an der That zu nehmen. Und ebenso wenig habe ich denn auch mit meiner Frau darüber gesprochen, daß ich es im Sinne hatte, die Stiefmutter aus der Welt zu schaffen. Daß es mir auf dem Leibe gelegen, die That zu thun, das mag meine Frau schon wol früher gemerkt haben, da ich den Kopf schon immer voll davon hatte, sodaß ihr meine argen Gedanken wol nicht verborgen geblieben, - aber weder vor, noch nach der That habe ich mit ihr darüber etwas Bestimmtes gesprochen - und so wenig wie sie mich darnach gefragt, so wenig habe ich ihr in solcher Hinsicht etwas Weiteres mitgetheilt.« Auf den Vorhalt der Unglaubwürdigkeit dieser Aussage verlangte er mit seiner Frau zu sprechen. Daß diese Sprache, wie sie niedergeschrieben, nicht die ursprüngliche Jochim Hinrich Ramcke's, sondern in die gebildete Actensprache übersetzt ist, kann hier nichts dazu beitragen, ihre Glaubwürdigkeit anzutasten. Der Richter konnte dies nicht erfinden oder dem Inculpaten einreden, er ließ nur niederschreiben, was dieser positiv versicherte, mit um so bestimmterem Ausdrucke, als ihm selbst Ramcke's Versicherung deshalb unglaublich vorkam. Aber Ramcke ging in diesem Verhör in eine eigenthümliche religiöse Stimmung über. Er schien ruhig und klar, aber auf die Frage: weshalb er denn sein erstes Geständniß zurückgenommen, erwiderte er, daß Gott ihm das so eingegeben und daß er also darüber nichts weiter sagen könne. Er betheuerte dann, daß er ein ganz guter Mensch sei, nur etwas hitzig. In der Hitze habe er die Stiefmutter mit der Schweep aufhangen wollen; nun habe es unser Herrgott gegeben, daß es eine große Bosheit geworden, da er Mutter und Kind mit dem Beil gemordet. Er meinte mit der Schweep sei es doch nicht so hart als mit dem Beil. Es war noch kein Monat verflossen, als er beim Verhör (7. Febr. 1839) erklärte, er befinde sich jetzt viel besser. Im Gefängniß sei es ihm immer vorgekommen, als ob das Ganze ein Mehlstaub gewesen, worin er sich befunden. Aufgefodert, sich deutlicher zu erklären, brach er in folgende Worte aus: »Excellenz sagte mir ja, ich könnte hier sitzen, daß ich schwarz werde, wenn ich nicht gestände; wenn ich aber gestände, dann könnte ich wieder frei werden und nach Halstenbeck kommen. Da ich es nun aber in meinem Gefangniß durchaus nicht aushalten kann, so habe ich darum denn gestanden, und meinte, daß ich nun frei kommen sollte. Daß meine Frau und Schwager aufgewesen sind, davon weiß ich nichts; ich bin einmal aufgewesen, zu pissen; das ist die Wahrheit, weiter aber ist nichts wahr und habe ich das Uebrige ausgesagt, weil ich glaubte, daß ich dann freikommen werde und weil ich es nicht mehr aushalten konnte in meinem Gefängnisse.» Befragt, weshalb er es in seinem Gefängnisse nicht aushalten könne, gab er diese Erklärung ab, welche als der erste Ausbruch seines Wahnsinns, des wirklichen oder fingirten, betrachtet wird: »Es kommt mir accurat so vor, als wenn ich in einer Mühle bin und wenn Alles um mich herum Staub wäre; und das Holz, das singt um mich und riecht, als wenn ich in einem Sarge wäre, und als wenn ich einen Todten bei mir hätte. Ich kann da keine Luft in krigen und kann darin nicht dauern. Es kam mir eine Zeit lang so vor, als wenn ich immer vergebenes (vergiftetes) Butterbrot bekam. Kann ich nicht vielleicht nach Nr. 3 oder nach Nr. 6 kommen? Nein, nach Nr. 4 will ich nicht; ich will nach meiner Frau; das ist meine kleine, süße Frau; ich will mit ihr nach Halstenbeck. Ich habe schon immer gesagt, daß ich sie sprechen will. - Kann ich denn nicht dahin kommen, wo meine Frau sitzt? - Wenn ich auf bin, friere ich für Gewalt und wenn ich im Bette liege, brenne ich.« - Er wolle hier nicht länger sitzen, fuhr er fort; was thue er hier zu sitzen; sein Gewissen sei rein; er sei blos aufgewesen, um zu pissen - er habe so klar (fertig) werden können und habe die Andern nicht dazu gebraucht; es sei das größte Unrecht von der Welt, daß man ihn hier sitzen lasse. Etwas Vernünftiges war nicht aus ihm herauszubringen. Die Brot- und Wasserstrafe half nichts; sein Benehmen im Gefängnisse ward ein wüstes Toben, er beschwerte sich über Alles, er zerbrach, zerschlug, kratzte den Kalk von der Wand, daß der Kalkstaub weit umher verbreitet war, verlangte durchaus seine Frau zu sprechen, und schrie einmal der Botenfrau zu: sie solle ihr Grüße bringen, sie solle sich nicht um seinen Kram bekümmern, sein Gewissen sei rein. Die Verhöre schleppten sich den Sommer 1839 hindurch ohne Erfolg. Er wiederholte, nur darum gestanden zu haben, weil der Richter ihm gesagt, er solle sitzen bis er schwarz werde, und er es doch im Kerker nicht mehr aushalten könne. In seinen vier Wanden grölte er und sang, rasselte mit den Ketten, zerschlug die Fenster, zog sich nackt aus und riß an seinen Kleidungsstücken. Inzwischen kamen in andern Verhören wieder insoweit wenigstens vernünftig scheinende Reden, daß er bei der Hauptsache blieb. Er verharrte dabei, daß er in der Nacht aufgewesen, aber nur um zu pissen. Frau und Schwager seien nicht aufgewesen; er müsse das besser wissen, er sei Herr über sie Beide. Durch Zwang und Drohung sei er nicht veranlaßt worden, das Zeugniß abzulegen, aber er sei des Lebens hier satt. Man solle ihn nur ins Zuchthaus bringen, nach Glückstadt, je eher je lieber, hier verkomme er unter den Pferdedecken. So weit hatte die Landdrostei, das inquirirende Gericht, die Untersuchung geführt, und übersandte, da es durch Verhöre nichts mehr herauszubringen hoffen durfte, die Acten nach 2 [1/2] Jahren an das holsteinische Obercriminalgericht. Dieses verfügte noch eine Confrontation der Eheleute und mit dem Schwager. Mit Ladiges zusammengebracht, benahm Ramcke sich etwas brutal. Die Confrontation war ohne Erfolg. Ramcke erhielt drei Stockhiebe wegen seines Benehmens, was ihn indeß nur noch wüthender machte. Auch scheint ihn eine neue fünftägige Wasser- und Brotstrafe nicht abgekühlt zu haben. Ebenso erfolglos lief die Confrontation mit der Frau ab. Als sie ihm den ganzen Hergang umständlich erzählte, sagte er: »Ach was; das ist Alles dummer Schnack und du kannst ja nichts weiter sagen, als daß ich 'mal aufgewesen bin, zu pissen, und weiter nichts. Denke du man daran, daß ein Gott im Himmel ist und lüge du mir nichts auf den Leib. Ich lüge dir nichts auf den Leib und dem kleinen kümmerlichen Stockel auch nichts; und wenn die Obrigkeit dazu gesetzt ist, Recht zu thun, so darf sie doch keinem Menschen Gewalt anthun und einen hier so hinschinden lassen. - Ich verlange solche Frau nicht; sie lügt mir was auf den Leib und von dem Allen ist nichts wahr von dir. Ich will anderer Leute Hund nicht sein. – Ich habe hier um Stoldt seinen Zimmergesellen lange genug gesessen und ich will da nicht länger für leiden.« Das articulirte Verhör in der Specialuntersuchung brachte nichts mehr zu Tage, im Gegentheil strotzten Ramcke's Antworten von Widersprüchen und trotzigen Behauptungen hinsichts unbedeutender Nebensachen. Er wiederholte, er sei der ewigen Verhöre müde, er wolle sich nicht hinschinden lassen, er sei in einem Heiden- und in keinem Christengericht. Nachdem somit der Beweis aus den eigenen Aussagen der Mitangeschuldigten erschöpft war, kam es auf die Incidenzpunkte an, welche die Geständnisse des Schwagers, der Frau und Ramcke's selbst unterstützten. Ramcke's Mutter war während des Processes (im August 1838) angeblich aus Gram gestorben. In ihrem Testamente hatte sie den Sohn enterbt. Auch sein Bruder Peter hatte seinen Verdacht gegen ihn ausgesprochen. Es ist kein anderes Individuum, auf welches der Verdacht geworfen werden könnte. Von allen den Personen, auf welche Ramcke selbst hindeutete, ward erwiesen, daß sie die That nicht verübt haben konnten. Ramcke allein hatte ein Interesse, daß die Abschiederin starb. Der Altentheil war so groß und sie noch so jung. Er selbst hatte zwei Mal eingestanden, daß diese Last ihn furchtbar gedrückt, ihn wüthend gemacht; auch seine Frau, auch Ladiges hatten gestanden, daß er darüber geklagt. Selbst zu seiner eigenen Mutter hatte er sich bitter über diese Verpflichtung beschwert, Ramcke, der selten ins Haus der Abschiederin kam, war an beiden, dem Morde vorangehenden Tagen dort eingesprochen. Am Montag hatte er sich erkundigt, ob auch das Brandgeräth der Abschiederin in Ordnung sei, da am Mittwoch eine Schauung angesetzt sei. Beim Weggehen erkundigte er sich: wann ihr Mann wiederkehre? Und ob ihr nicht bange sei beim Alleinschlafen? Dieselbe Frage hatte er am Sonnabende an die Luth gerichtet, eine arme Frau, die er sonst nie eines Blickes oder Wortes würdigte. Wenige Tage vor der That hatte er seiner Mutter in Wedel sagen lassen, sie möge zu einer Sammlung für Abgebrannte beisteuern, da man nicht wisse, ob ihnen selbst nicht etwas begegne. Zur selben Zeit ließ er Bülten stechen (zum Feuermaterial), davon er contractlich 12 Fuder jährlich der Abschiederin zu liefern hatte. Er hatte noch nichts zu derselben in die Wirtschaft geschafft, als er plötzlich, zur großen Verwunderung seiner Knechte, am Dienstag Nachmittag ihnen befahl, in der Arbeit inne zu halten. Ramcke entschuldigte es im Verhör damit, daß die Bülten im Wasser gelegen hatten. Andere Ermittelungen widersprachen wenigstens nicht der Ramcke'schen Angabe. Die verschlagene Luke an der Hauptthür des Abschiedshauses war von der Beschaffenheit, daß Ramcke ohne große Mühe sie erbrechen und durchkriechen können. Er war im Besitz einer Schweep und eines eisernen Ringes gewesen. Auch fand sich am Aermel seiner blauen Jacke, die er inzwischen im Gefängnisse getragen hatte, ein Theerfleck, unter welchem der Blutfleck verborgen sein konnte. Alle übrigen Blutspuren waren verschwunden, im Abschiedshause, weil die Flammen es verzehrt, im großen Wohnhause, weil man zu spät danach gesucht. Der Thatbestand des Verbrechens war constatirt, gleichfalls die Thäterschaft, insofern das Eingeständniß des Hauptverbrechens, verbunden mit denen seiner zwei Mitangeschuldigten und andere schwächere Indicien, Gültigkeit hatte. Die Motive der That lagen zu Tage; aber die Frage: war der Thäter ein Mann, zu dem man sich der That versehen konnte? war nächst der, ob er in zurechnungsfähigem Zustande gehandelt, eine der bedenklichsten. Glaubt man dem letzten fanatisch eifrigen Vertheidiger des Unglücklichen, dem auch unglücklichen Peter v. Kobbe, so war Jochim Hinrich Ramcke ein stolzer, schöner, edler, junger Mann, in der Fülle des Glücks und des stolzen Selbstbewußtseins, der, beneidet von seinem Dorfe, tüchtig, rechtlich, fromm, über den Andern weit hervorragte. Woher er das schöne Bild hat, sagt er uns nicht, da er ihn doch erst spät in dem Zustande der Geistesverwirrung kennen lernte, die er selbst vindicirt hat. Nach den Acten ist sein Bild ein ganz anderes. Der Geistliche, der ihn im Gefängniß besuchte, sagte von ihm, er sei zu roh und gefühllos, um der Religion irgend einen Einfluß auf sein Herz zu verstatten; er scheine nie einen frommen Gedanken gehabt zu haben. Die Kirche zu Halstenbeck besuchte er nicht, hielt auch die Seinen davon ab, nicht gerade aus Priesterhaß oder offenbarer Irreligiosität, aber weil der Kirchenbesuch die Arbeit beeinträchtigte. Zu Jemand, der ihn auffoderte, in die Kirche zu gehen, sagte er: »Nein, in der Kirche werden keine Ochsen geschlachtet.« Er war mäßig, that Niemand etwas zu Leide, war kein Zänker und Raufbold, achtete und ehrte seine Mutter; er suchte weder das Wirthshaus noch andere Vergnügungen auf, sondern war, in angestrengter Thätigkeit, nur auf seine landwirthlichen Arbeiten bedacht. Aber er war sparsam, geizig. Einen Schnaps trank er nur, wenn er ihm nichts kostete. Schon als Knecht konnte er seinen Lohn aufsparen, daß er ihn zinsbar niederlegte. Er gab kein Almosen. Sonntags mußte wie an Wochentagen in seinem Hause gearbeitet werden. Er war rasch und heftig in seinem Wesen; auch hitzig und streng gegen Die, welche sich nicht rührig genug bei der Arbeit zeigten. Selbst gegen das Vieh wallte er in Zorn auf und mishandelte es, wenn es nicht seinen Willen that. Aber in seinem Hause wollte der Knecht Brandt, der ihm längere Zeit gedient, und spater als Administrator die Wirthschaft übernahm, nichts von besondern Heftigkeiten gegen Frau und Schwager bemerkt haben. Er sei wol einmal über den Hinrich Ladiges aufgefahren, wenn der etwas nicht recht gethan, aber es habe sich bald wieder gelegt. In Untersuchung war er nie gewesen, aber man fand doch einige Uebertretungen heraus, welche wenigstens seinen habsüchtigen Charakter bezeichnen. Eine Axt, die er am Wege gefunden, hatte er bei sich versteckt und dem Eigenthümer vorenthalten; ebenso soll er ein Beil, welches man zufällig auf seinen Wagen gelegt, als gute Beute betrachtet haben. Vom Abschiedslande ließ er einige Furchen abpflügen, was er selbst eingestand, und Ladiges bezüchtigte ihn, auch vom Lande seiner Nachbarn dann und wann junge Eichenstamme gefällt zu haben, was er nicht ganz leugnen konnte. Ebenso veränderte er einst eigenmächtig die Grenzmarken seines Gutes, und nahm 6 Quadratruten ohne Weiteres in Besitz, angeblich, weil er meinte, daß sie ihm zukämen. Das Gutachten des Dr. Stalbom (vom April 1840) gibt ihm ein kräftig entwickeltes Muskelsystem. Alle Theile seines Körpers sind im Ebenmaß; er hat eine feste Haltung und einen festen Gang. Alle Lebensfunctionen gehen normal und kräftig von statten. Dabei aber zeige sich eine hohe Empfänglichkeit, gepaart mit kraftvoller Reaction, sodaß sein Temperament sich zumeist dem Cholerischen nähere. Doch verrathe sein Blick etwas Verstecktes, Lauerndes, einen schlau berechnenden Verstand und in Verbindung mit der stolzen Haltung, der festen Sprache eine ungewöhnliche Willenskraft, – Kobbe, der ihn später besucht, wollte in seiner Erscheinung etwas Aristokratisches erblicken. Wenn er über Unwohlsein klage, so fehlten dem Arzte die Erscheinungen, die ihn zur Annahme einer Krankheit berechtigten. Er stelle sich, als könne er nicht essen, habe aber alle Speisen verzehrt. Das Gutachten ging dahin: er sei körperlich vollkommen gesund und seine Klagen über Krankheit simulirt. In seiner Psyche überwiege eine Begierde alle Neigungen, die, irdisches Gut an sich zu raffen. Mit einer besondern Verstandeskraft begabt, erscheine ihm jedes Mittel recht zur Erreichung seiner Zwecke. Er messe mit vieler Ueberlegung sein Verhalten ab und handle mit scharfem Nachdenken. So habe er vor und nach der Mordthat gehandelt: die beiden nothwendigen Mitwisser zuerst vorbereitet, daß die That geschehen müsse, daß sie nothwendig und keine Sünde sei; und sei dann rasch an die Ausführung gegangen, ehe sie sich anders besinnen und zurücktreten können. So sein Geberden nach der That, als wäre er vom tiefsten Schmerz besinnungslos, und doch zugleich die Vorsicht, auf's Dach zu klettern, damit kein Funke seinem Hause schade, und die, sein blutbeflecktes Zeug auf dem Hilgen zu verbergen. Dann die verstellte Krankheit, das im Bette Liegen, der Versuch, als die Gerichte ihn besuchten, den Verdacht auf Andere abzulenken, die Ermahnung an sein Dienstmädchen, nichts auszusagen, der Besuch bei der Kranken, die simulirte tiefe Rührung über ihren Zustand; die Verwarnung an seine Frau: wenn man nur nichts gestehe, habe man auch nichts zu fürchten; sie hätten allerlei Marterwerkzeuge, wenn man aber nur festhalte, könnten sie Einem nichts thun. Sein ganzes Verfahren vor Gericht deute auf ungewöhnliche Seelenkraft und starkes Bewußtsein. Zuerst die Unschuldsbetheuerungen durch Schluchzen und Weinen; der Versuch, den Verdacht auf Andere zu lenken; dann ein trotziges, pochendes Wesen; endlich die geschickt eintretenden körperlichen und geistigen Störungen, in dem Augenblick zu Hülfe gerufen, wo er sich durch sein Geständniß verloren gegeben hatte. Er mußte sich retten, durch welches Mittel es sei. Die volle, berechnende Kraft seines Verstandes verrathe sich insbesondere durch sein Benehmen gegen seine Mitangeschuldigten. Dem einfältigen Schwager wollte er imponiren, als Gebieter ihn einschüchtern; seiner Frau versuchte er auf mehrfache Weise Mittheilungen zu machen, daß er sie und sich nicht verrathen. In der Confrontation versuchte er sie theils einzuschüchtern, theils anzudeuten, wie man die Wahrheit umgehen könne. Als dies nicht gefruchtet, habe er sich entschlossen, zu gestehen, »ohne Zweifel mit der Absicht, die beiden Anderen dadurch zum Widerspruch zu bewegen«. (???) Nämlich, wenn sie erführen, daß er sie freigesprochen, würden sie ebenfalls widerrufen. Er selbst räume dies ein, als er gesagt: »er habe nur einmal gestehen wollen, um den Andern zu zeigen, daß man gern einmal gestehen könnte, ohne deshalb gleich gerichtet zu werden.« Ebensowenig als während der Untersuchung erscheine sein Erkenntnißvermögen früher irgendwie beschränkt. Mehr als auffallend sei es, daß die Verwirrung seiner Verstandeskräfte sich plötzlich , am Abende nach seinem ersten Gestandnisse eingestellt hätte. Später stellten sich diese Verwirrungen immer dann ein, wenn er, in die Enge gerathen, Antworten ausweichen wollen. Er verstehe ganz wohl die Vorwürfe des Gerichts wegen seines unsinnigen Verfahrens, aber so wie man näher auf die Sache eingehen wollen, habe er seine Schnurre bekommen. Dasselbe habe er, der Arzt, bei seinen Besuchen wahrgenommen. Mit besonderer Verstandeskraft begabt und mit Lügen vertraut, liege der Schluß nahe, daß er sich selbst zu einer Lüge gemacht und einen geistig unfreien Zustand simulirt habe. Da es vor der Wissenschaft ausgemacht, daß er körperliche kranke Zustände bei völliger Gesundheit simulirt, gewinne der Verdacht an neuer Stärke, daß er auch diese geistige Krankheit nur erlogen. Verschiedene Gemüthsstimmungen anzunehmen, sei ihm ein Spiel, dabei sei aber immer bemerkt, daß sein Weinen, Poltern und Singen etwas Angenommenes und Erkünsteltes an sich getragen. Wie der Körper nicht zugleich gesund und krank sein könne, sei es auch mit den geistiqen Zuständen. (?) Zwischendurch seiner tollsten Ausbrüche habe Ramcke sehr viel ruhige Besonnenheit verrathen, wenn ihm Strafe angedroht worden (?), und wo er geglaubt, seine Vertheidigung führen zu müssen. Die Vernunft kann keine Verstellung gewesen sein, also müsse es die Krankheit sein. Die offenbar bei ihm vorliegende Neigung, für geisteskrank gehalten zu werden, liefere einen noch deutlichern Beweis seiner Verstandeskraft. Daher Aeußerungen wie: »er habe seinen Verstand wol nicht gehabt«, »er sei so wunderlich oder wüllerich gewesen«, »er habe den ganzen Winter so ohne Sinn und Verstand gelogen«, »er wisse nicht, was er gesagt habe«. Zum Arzte selbst hatte er einst gesagt: »Seit ich hier in der Kirche eingeschlossen sitze.« Letzteres habe er selbst sehr einfach erklärt, da sein Gefängniß weiß wie eine Kirche angestrichen gewesen. Auch seine Aeußerung vor Gericht, daß sein Kerker voll Mehlstaub sei, habe er selbst dahin erklärt, daß er das Weiße, den Kalk, von der Wand abgekratzt hatte. Der Arzt hatte ihn einmal wunderlich um den Kopf vermummt getroffen, wie es in seiner Lage nur ein Wahnsinniger thun dürfte, aber Ramcke selbst gab die sehr natürlich lautende Erklärung: da man ihm die Haare abgeschoren, habe ihn gefroren. Die angegebenen Erscheinungen wären kein Wahnsinn; von den bekannten und angenommenen Erscheinungen desselben finde sich aber hier nichts vor. Alle Anomalien der geistigen Sphäre beurkundeten sich durch einen eigenthümlichen, so charakteristischen Gesichtsausdruck, daß dieser selbst dem Laien nicht zu entgehen pflege. In Ramcke's Gesichtsausdruck fehle nun durchaus diese Anzeige eines gestörten Seelenlebens. Das sei nicht seine, des Arztes, Wahrnehmung allein, sondern auch die des Geistlichen, der ihn öfter, und die des Gefangenwärters, der ihn täglich zu beobachten Gelegenheit und von andern Unglücklichen her darin Erfahrung habe. Alle drei Kategorien des gestörten Seelenvermögens, der träumerische Wahnsinn, die Tobsucht und die fixe Idee hätten als gemeinsames Kriterium die aufgehobene Fähigkeit der Selbstbestimmung. Ramcke aber erscheine geistig frei und unfrei nach eigenem Belieben. Wolle man Einem, der an einer fixen Idee leide, seine Wahnvorstellung durch Drohungen von Strafe verleiden, so werde man das Uebel nur schlimmer machen. Ganz anders bei Namcke; er ließ sich durch Drohungen zur Vernunft zurückschrecken. Fixe Ideen halten an einzelnen Wahnvorstellungen beharrlich fest; aber Ramcke's Visionen fehlt jede innere Ordnung. Er springt von einem Dinge zum andern über, aber die Phantasie haftet immer an realen Gegenständen, er spricht von Dingen der Vergangenheit, die beweisen, daß ihm dieselbe klar vor Augen liegt. In jedem Verhör bringt er einen neuen absurden Gegenstand vor, den er den Richtern als Beweis seiner Geistesstörung hinwirft; aber nach wenigem Sprechen kehrt er davon zu den Dingen zurück, von denen die Rede ist, gleich als wäre er nicht hinlänglich auf die durchzuführende Rolle präparirt gewesen. An einer fixen Idee leide er demnach nicht; ebensowenig aber an einer dauernden Tobsucht, Auch in den Ausbrüchen derselben zeige sich Vernunft. Das Eßgeschirr zerbrach er nur, nachdem er gegessen hatte. Bei andern Zertrümmerungen erklärte er geradezu, er könne es im Gefangniß nicht aushalten; wenn man ihm nur sein altes Bette gelassen, würde er das Fenster nicht zerschlagen haben. Unzufriedenheit, nicht Wahnsinn habe ihn daher zum Toben angetrieben. Am tollsten tobte er, wenn er mit seinen Mitschuldigen vor Gericht stand; ohne Zweifel in der Absicht, ihnen zu zeigen, wie sie es auch machen sollten, um loszukommen. Ein wirklicher Tobsüchtiger müsse zuletzt gebunden, in die Zwangsjacke gesteckt werden; bei ihm sei der Paroxysmus in der Regel durch Drohungen allein bewältigt worden. Einmal versprach er sogar, er wolle ruhig sein, da er sich gestern nicht gut aufgeführt; ein deutliches Zeichen, daß er nach eigenem Belieben tobe oder nicht tobe. Ueberdem fehle hier ein Charakteristicum der Tobsucht, der blinde Zerstörungstrieb, der auch die nothwendigsten, dem Kranken unentbehrlichen Gegenstande vernichtet. Endlich führe jede Manie sehr bald ein deutliches, sichtbares Mitleiden des ganzen Organismus herbei, sie lasse, wenn sie vorüber, einen Stempel zurück, der schwer und langsam verwischt werde, und, zwar nicht zu beschreiben, aber schwer zu verkennen sei. Da nun von diesen äußern Anzeichen auch nicht das Geringste zu entdecken sei, ging das ärztliche Gutachten dahin: »daß die bei Ramcke vorliegenden Erscheinungen, welche den Verdacht einer Seelenstörung erregen könnten, als erkünstelt, oder als Effect einer freien, unbehinderten Seelenstimmung, mithin als simulirt zu betrachten seien.« Ramcke war der Hauptthäter, aber er hatte auch zwei Mitschuldige. Trieben dieselben Motive auch seine Ehefrau an, war auch sie eine Person, zu der man sich der That versehen konnte? Von nicht besondern Fähigkeiten, war doch ihr Betragen im Ganzen gut gewesen. Sie war fleißig, gehorsam, man wußte nichts Schlechtes von ihr. Etwas Steifes und Besonderes hatte sie von je in ihrem Wesen. Von selbst mochte sie nie auf schlimme Gedanken gekommen sein, sagte ihr Lehrer. Der Vater war nicht mit ihr zufrieden, als er wieder mit Heirathsgedanken umging, und sie hatte zu ihm gesagt: er handle nicht gut gegen seine Kinder, wenn er eine junge Frau nehme. Auch hatte der alte Ladiges geklagt, daß sie zu knapp gegen die Leute sei. Ein Zeuge sagte von ihr und ihrem Bruder, »daß er sich eher den Tod vermuthen gewesen, als daß er sich solche Schlechtigkeit von ihnen zugetraut hätte. Wenn Marieken und Hinrich mitschuldig wären, so könnten sie nur durch Verführung dazu gebracht sein, von selbst wären sie nie auf derartige schlechte Gedanken gesteuert.« Die Ramcke hatte vor ihrem Bekenntniß unter den heiligsten Versicherungen gegen den Geistlichen ihre Unschuld betheuert. Nach dem Bekenntniß zeigte sie sich den religiösen Ermahnungen und Tröstungen weit empfänglicher, las fleißig in der Bibel und sprach den Wunsch aus, ihre Stiefmutter zu sehen, um ihr Abbitte thun zu können. Der Physicus sagt dagegen, daß sie, bei indolentem, phlegmatischem Temperament, ein tückisches, lauerndes Gemüth verrathe und ihn oft zu täuschen gesucht habe. Der Hinrich Ladiges, klein und verwachsen, wird als »böotischen Temperamentes« geschildert. Sein Gesicht schon verrieth die ganze Apathie seines Geistes. Er hatte kaum das Einmaleins gelernt, doch meinte sein Lehrer, er habe stets recht gut gewußt, was er gethan und sei sonst von guter und billiger Denkart gewesen. Auch andere Zeugen sagen, es habe zwar immer schwach mit ihm gestanden und zum Arbeiten sei er nicht tauglich gewesen, aber er habe doch gut gewußt, was er thäte, und »seinen Witz« (Verstand) gehabt. Arglos und unbedeutend, war er, nach eines Andern Urtheil nicht eben verrückt, aber die Leute hätten ihn doch viel zum Besten gehabt. Ein Kauz, aus dem man nicht viel herausbringen können. Man neckte ihn, wo er sich sehen ließ, und foppte ihn, indem man ihm versprach, ihm eine Frau zu verschaffen. Gutmüthig, unschuldig, beschränkt und dumm, war er eine Natur, mit der ein so gewaltiger und eigenmächtiger Charakter wie sein Schwager nach Belieben umspringen konnte. Nach dem Gutachten des Arztes (Dr. Stalbom) sprach sich in ihm eine eigene Trägheit der Seele aus, wohingegen er über Das, was man ihn frage, gut Bescheid gäbe, sich nicht leicht aus der Fassung bringen lasse und der Fähigkeit zu urtheilen nicht ermangele. Dagegen sei seine Willensthätigkeit schwach; er gehorche, wer ihn, wie Ramcke, zu beherrschen gewußt, und gerathe dann in Verwirrung, wenn ihm zu viel Dinge vorgehalten würden, die außer seinen gewöhnlichsten Lebenskreisen lägen. Wenn die Verstandesschwäche in drei Grade eingetheilt werde, in Dummheit, Stumpfsinn und Blödsinn, so treffe dieser erste und schwächere Grad auf ihn zu. Ersichtlich sei, daß er bei dem Verbrechen nur aus diesem Grade von Verstandesschwäche so gehandelt, wie er gethan. Wo es darauf angekommen, die Vernunft zu gebrauchen und sich die Frage zu stellen, ob es seine Pflicht sei, dem Schwager zu gehorchen oder nicht, sei er verwirrt worden von dem Conflict neuer, ihm noch nicht vorgekommener Vorstellungen, bis er sich vom Augenblick fortreißen lassen. Aber da die Erkenntniß des Unmoralischen nicht aus dem Denkvermögen, sondern aus dem Gewissen entspringe, das Gewissen aber bei dem geringsten Grade von Verstandesschwäche, der Dummheit, nicht aufgehoben sei, so könne diese die Zurechnungsfähigkeit nicht ganz aufheben. Ladiges sei daher zurechnungsfähig, auch in Bezug auf das Verbrechen; aber gemindert sei diese Zurechnungsfähigkeit, indem seine Verstandeskräfte durch die Behandlung, die er unter Ramcke erlitten, geschwächt, seine Willenskraft ganz durch einen mächtigern Willen unterdrückt worden und er bei der Mordthat offenbar in einem moralischen Zwange befangen gewesen, da er, der Krüppel und Imbecille, vor dem Gedanken wol zittern können, daß sein eiserner Schwager ihn umbringe, wenn er nicht ihm gehorche. So der Physicus Stalbom, der Erste, welcher gutachtlich über die Seelenzustände der Verbrecher berichtet hat. Wir haben seine Darlegung ausführlicher mitgetheilt, insbesondere in Bezug auf seine Wahrnehmung der einzelnen Erscheinungen, um später kürzer über die andern Gutachten hinweggehen zu können, welche diesen Proceß so voluminös, so zweifelhaft und so berühmt gemacht haben. Und schon jetzt war dieser Proceß, der erst in seinen folgenden Stadien zu einer europäischen Berühmtheit kommen sollte, ein Monstrum. Wir sind jetzt, wo die Acten geschlossen wurden, im Jahre 1840. Drei Jahre hatte also die Untersuchung gedauert, und sie sollte noch ein Jahr dauern, bis nur das erste Erkenntniß publicirt werden konnte! Denn die Actenmassen (1052 eng beschriebene Folioseiten war allein das Untersuchungsprotokoll in der Generalinquisition stark!) mußten 13 verschiedenen Personen eingehändigt werden, um von jedem zu größeren, selbstständigen Arbeiten benutzt zu werden. Der peinliche Ankläger mußte die Anklageacte entwerfen, die drei Anwalte der Angeschuldigten ihre Defensionsschriften. Dazu die Referenten und Correferenten in drei verschiedenen Collegien! Die Anklage des öffentlichen Anklägers (Advocat Jessen) ging davon aus, daß das Eingeständniß der drei Angeschuldigten vollgültig und beweisend sei, daß sie das Verbrechen im Complot begangen, daher alle Drei zum Tode, Ramcke zum Rade, die andern Beiden zum Schwerte zu verurtheilen seien. Die Vertheidiger trugen auf völlige Freisprechung ihrer Clienten an, jeder jedoch von verschiedenen Gesichtspunkten ausgehend, und fast feindlich gegeneinander. Denn hier trat ein fast ähnliches Verhältniß wie im Proceß Fualdes ein. Die verschiedenen Angeschuldigten konnten nicht gemeinschaftliche Sache in ihrer Vertheidigung machen, es war jeder, oder vielmehr sein Vertheidiger genöthigt, den Andern zu bekriegen, um für sich selbst zu gewinnen. Jochim Hinrich Ramcke's Vertheidiger, der Advocat Gülich zu Pinneberg, schadete, nach Peter v. Kobbe's Ansicht, von vornherein seinem Schutzbefohlenen dadurch, daß er, von der allgemeinen Meinung mitbefangen, Ramcke's Wahnsinn für simulirt hielt, und damit das allerwichtigste Defensionalmoment aus den Händen gab. Im Uebrigen war seine Vertheidigung nach der Ansicht jenes spätern, freiwilligen Vertheidigers eine tüchtige. Er bestritt zuvörderst das Motiv der That. Ramcke habe kein Interesse am Tode der Abschiederin gehabt, denn der Hof habe nicht ihm, sondern seiner Frau gehört. Zugegeben aber, daß das Interesse von Mann und Frau ein und dasselbe wäre, so sei der Abschied durchaus nicht so drückend gewesen, als man ihn vorstelle, da Ramcke ja in Bezug auf das Altentheil den Hof für den Spottpreis von 2040 Mark gekauft, während derselbe neuerdings, mit derselben Last für 4800 Mark verkauft worden. Ueberdies sei er wohlhabend gewesen und habe keine Ursach zum Groll gegen die Abschiederin gehabt, während seine Frau (und Angeberin!) allerdings der Stiefmutter gegrollt habe. Er hebt seinen bis da unbescholtenen Charakter heraus, seine aufgeregte Theilnahme beim Anblick der Verwundeten, während sein Weib unempfindlich, kalt und starr geblieben. Ramcke's Geständniß sei das Resultat der Verzweiflung über eine so lange Kerkerqual, die ihn endlich bestimmt, eine fremde That auf sich zu nehmen, um ihr nur ein Ende zu machen. Den ihm angethanen physischen und moralischen Zwang findet der Vertheidiger in Ramcke's dunklem, unterirdischem Gefängniß, worin er nur 2 – 3 Schritt thun können; in den schweren Ketten, die ihm angelegt worden; dem Anschmieden an die mit einem elenden Strohlager versehene Pritsche; den Eisenblöcken an seinen Händen (eine unnöthige Härte, da er nie der Flucht verdächtig gewesen); in der so oft wiederholten Brot- und Wasserstrafe; in der Folterung seiner Gefühle durch die plötzliche Vorzeigung seines todten Kindes; in der Drohung, er solle sitzen bis er schwarz werde. Das Geständniß selbst trage das Gepräge der Unwahrscheinlichkeit in sich. Wie hätte er einer Schlafenden eine Peitschenschnur unter den Hals können durchbringen wollen? Unklug wäre das ganze Benehmen, das Beil zuerst zurückzulassen, dann wieder zu holen. Das Oeffnen der großen Thüre, das Losbrechen des Bretes von der Luke, das Zerbrechen der Scheibe habe Geräusch verursachen müssen. Die Geschichte vom Anstecken der Lampe sei offenbar erfunden, um den Widerspruch zu heben, daß er in der dunkeln Stube die Lage der Mutter und des Kindes im Bette gesehen. Die richtigste Erklärung dieser unwahrscheinlichen Lüge wäre seine eigene, spätere, daß er den Andern nur habe helfen wollen im Lügen. Ramcke will die That durchaus allein begangen, Schwager und Frau wollen ihm dabei geholfen haben. Eins von beiden Geständnissen müsse demnach unwahr sein. Ramcke's Geständniß habe den ihm angethanen Zwang wider sich. Nehme man an, daß er aus Großmuth gestanden, um seine Complicen zu schonen, oder aber, um sie zum Widerspruch zu verleiten, so verliere sein Geständniß, als ein unwahres, seine Gültigkeit. Uebrigens aber habe er es nur in der Generaluntersuchung (vor dem Landdrosten) abgelegt, nicht mehr in der Specialuntersuchung. Viele einzelne Umstände in seiner Angabe, die auf den ersten Blick seine Wahrhaftigkeit zu bestätigen scheinen, seien, genauer betrachtet, von der Art, daß sie gegen die Wahrheit sprächen, weil er Falsches aussage, oder was er nicht wissen könne; oder es wären Wahrnehmungen, die er aus dem Munde Anderer, oder endlich aus seiner früheren Kenntniß der Oertlichkeit und der Verhältnisse hergenommen habe. So habe, nach ihm, das Kind in gleicher Kopfhöhe mit der Mutter gelegen, während die Mutter wisse, daß es niedriger lag, mit dem Kopfe an ihren Leib gelehnt. Alle diese unbedeutendern Einzelheiten, wie: daß er die Bettthüre angelehnt gefunden habe, das Fenster verhangen, was sich in der Regel von selbst versteht, daher seinerseits nicht Wahrnehmung, sondern eine natürliche Vermuthung gewesen; daß er sich widersprochen, als er die Thür der Luth zuerst mit einer Forke, dann mit einer Forkenzinke, endlich mit einem Haspelstock zugesetzt haben wolle; daß er alles dies von der Luth nachträglich erfahren haben könne, glauben wir als unwesentliche Defensionalargumente hier übergehen zu können. Die Geständnisse seiner Mitangeschuldigten hätten aber nicht den Werth von Zeugenaussagen, da sie, ihre eigene Schuld bekennend, sie dadurch zu vermindern gesucht, die Hauptschuld einem Dritten beizumessen, sie überdies in vielfache Widersprüche und Unwahrheiten verfallen wären. Alle Indicien seien aber irrelevanter Art, oder widerlegten sich von selbst: Ramcke habe, wie er nachgewiesen, kein Interesse zur That gehabt. Daß seine Mutter an seine Schuld geglaubt, bedeute nichts; sie sei durch fremde Mittheilungen zu diesem falschen Glauben veranlaßt worden. Nur die Mitschuldigen bekundeten von seinen Klagen über den schweren Abschied; solche Klagen seien aber bei allen Altentheilsverpflichtungen gewöhnlich. Im Scherz wünsche jeder Bauer seinem Abschieder ein baldiges Ende. Sein sogenanntes verdächtiges Betragen vor der That lasse sich aber ebenso gut als unverdächtig erklären. Da die Ehemänner der Luth und der Abschiederin verreist waren, habe er sehr natürlich sie fragen können: ob sie sich nicht fürchteten, allein zu schlafen? Ebenso natürlich sei das Abbestellen des Bültenstechens, wenn das Moor von starkem Regen naß sei u.s.w. Wollte man ihm das zum Indicium seiner Schuld machen, daß er beim Anblick der Verwundeten und des Feuers erschreckt gewesen, zumal bei seiner Heftigkeit und Reizbarkeit? Wenn er Ladiges aufgetragen, seiner Mutter nichts vom Morde zu sagen, so habe er seine alte Mutter nicht erschrecken wollen. Hinsichts der nachfolgenden Indicien, so wären die Blutflecke in den Kleidern nicht chemisch untersucht worden. Das Bestreichen mit Theer sei nur eine Vorsichtsmaßregel gewesen, um Verdacht zu vermeiden (?); die Weisung an die Magd Ellenbrock, nichts zu sagen, werde durch die Frage entkräftet: sie wisse doch auch nichts (??). Daß Ramcke den Verdacht gegen Dritte zu erregen versucht, sei nur eine Folge des natürlichen Nachdenkens gewesen, und der simulirte (wie der Vertheidiger zugibt) Wahnsinn sei kein Anzeichen des Schuldbewußtseins, sondern nur von ihm als Vertheidigungsmittel benutzt worden (?). Die Indicien in der Mehrzahl sind, abgesehen von den Geständnissen, nur schwach; wir können ihre Widerlegung aber nicht für stärker halten, als sie selbst es waren. Die Gülichsche Defension wurde übrigens gedruckt, und den Reigen einer ganzen Literatur über den Ramcke'schen Fall eröffnend, machte sie ihn zuerst dem größern Publicum bekannt und erweckte das nachmals immer steigende Aufsehen. Der Vertheidiger der Ehefrau Ramcke, der Advocat Andresen zu Pinneberg, reichte eine 662 Seiten starke Defensionsschrift ein, welche er gleichfalls unter dem Titel: »Geständniß und Widerruf« 1844 in Altona durch den Druck bekannt gemacht hat. Es würde die Aufgabe unserer causes célèbres weit überschreiten, wenn wir auch nur mit einem gedrängten Auszuge dieser, mit Geist und Gelehrsamkeit entworfenen Schrift unsere Leser noch länger im historischen Verlauf dieses berühmten Rechtsfalles aufhielten; um so weniger ist aber hier dazu der Ort, als Ramcke selbst der eigentliche Gegenstand unserer Betrachtung geworden ist, wogegen seine Complicen, deren Schicksal längst abgeurtheilt ist, und hinsichts deren die Hauptfrage des Processes: wahnsinnig oder nicht wahnsinnig? niemals schwebte, zurücktreten. Nachdem der Vertheidiger eine gründliche Untersuchung darüber geführt, welchen Grad von Wahrscheinlichkeit und Glaubwürdigkeit die Geständnisse der Angeschuldigten hinsichts ihres Umfangs, ihres innern Zusammenhangs und der Art und Weise, wie sie abgelegt werden, haben, und, seiner Ansicht nach, nachgewiesen, daß sie in wesentlichen Angaben differiren, daß demnach der eine oder der andere Theil (Ramcke hier und dort Ladiges und die Frau) die Unwahrheit gesagt haben müsse, vindicirt er diese Eigenschaft den Angaben seiner Schutzbefohlenen. Ihr Schweigen, ihre vermeintliche Verstocktheit, sei Folge der Drohungen, ihr Geständniß die der häufigen Lügenstrafen, der langen Haft, des drängenden, geistlichen Zuspruchs gewesen. Nachdem Ladiges bekannt, habe die unglückliche Frau geglaubt, daß die ganze Untersuchung sich gegen sie richte; sie solle nicht mehr Verdachtsgründe gegen ihren Mann angeben, sondern sich selbst vertheidigen. Da endlich, durch die Foltern der Untersuchung mürbe geworden, und der Habsucht ihres Gatten alle diese Leiden verdankend, habe sich ihr Groll auf ihn geworfen, und, unterrichtet von den Geständnissen ihres Bruders, habe sie gewußt, was man von ihr verlange. Den fortwährenden Lügen-, Leugnen- und Schweigenstrafen, den Drohungen und Vorhaltungen nicht länger widerstehend, habe sie ihrem Bruder nachgesprochen. Ihr Geständniß sei somit ein förmlich erpreßtes. Er trug demnach, da seine Vertheidigung sich lediglich auf die Unwahrheit des Geständnisses der Ramcke'schen Ehefrau beziehe, auf deren völlige Freisprechung an, indem er mehre einzelne Umstände hinzufügte, woraus bei ihm die moralische Ueberzeugung erwachsen, daß die Ramcke nicht durch moralischen Zwang, oder »Aengstigkeit vor ihrem Manne« so gehandelt, wie sie in ihrem Bekenntniß vorgegeben habe. Der Vertheidiger des Hinrich Ladiges nahm an, daß die Angaben seines Schutzbefohlenen, gleich wie die seiner Schwester, vollkommen wahr seien, da man nicht vermuthen könne, daß ein Unschuldiger sich selbst für schuldig bekennen sollte, auch kein Lebensüberdruß, noch der Einfluß eines psychologischen Zwanges hier vorhanden sei. Beide hätten aus reinem Drange nach Wahrheit bekannt. Ramcke, der Hauptthäter, habe seine Mitschuldigen zu retten versucht, weil ihre Mitverurtheilung ihm nichts nutzen konnte. Auf den Widerruf des Hauptinculpaten kommt ihm gar nichts an, ebensowenig auf den versuchten und wieder zurückgenommenen seiner Ehefrau, da Ladiges bei seinem ersten klaren Geständiß verblieben sei. Aber Ladiges ganze geständige That bestehe nur darin, daß er mitgegangen, um aufzupassen, während die Mitschuldigen sogar bestreiten, daß man ihn zum Aufpassen angestellt habe. Er sei also in seiner reinen Dummheit mitgelaufen, ohne selbst Das zu thun, was er sich selbst in seiner Beschränktheit aufbürde. Seine Entschuldigungsgründe seien wohlbegründet, die unüberwindliche Furcht vor einem Schwager, zu dem er, bei seiner mangelnden Willenskraft, in ein vollkommenes Abhängigkeitsverhältniß gerathen, der so entschieden es ausgesprochen: daß Die, welche nichts thäten, bei Seite müßten, daß »auch er 'mal bei Seite kommen sollte, daß er nichts davon wiß werde«. Um der versprochenen 50 Mark willen werde Ladiges sich nicht dazu verstanden haben; er habe diese Angabe freiwillig eingestanden, während er sie gewiß für sich behalten hätte, wenn sie auf ihn von Einfluß gewesen wäre. Jene Furcht vor dem mächtigen Schwager sei aber schon durch Ladiges Körperbeschaffenheit begründet. Wenige Zoll über vier Fuß hoch, mit schiefem hohen Rücken, vorwärts gebogenem Kopfe, nach vorn verbogenen Unterschenkeln, unfähig zu jeder schweren Arbeit, geistig beschränkt, wenn nicht unbedingt unzurechnungsfähig, sei er doch wie von selbst der Herrschaft eines Mächtigern preisgegeben. Bei der Schwerfälligkeit seines Denkvermögens habe er zwar die Scheußlichkeit der Absicht seines Schwagers sogleich erkannt, aber nicht schnell genug fassen können, wie er sich zu benehmen, wie er dagegen zu wirken habe. So in einem moralischen Zwange befangen, unterbrochen in seiner freien Willensbestimmung durch ein ungeheures Ereigniß, habe er mehr eine Unterlassungssünde, als eine That begangen. Klügere als er, würden in dem furchtbaren Moment vielleicht nicht gewußt haben, was zu thun. Der Vertheidiger trug darauf an, daß der erlittene vierjährige Untersuchungsarrest ihm als Strafe angerechnet werde. So verschiedenes Gewicht legten die Vertheidiger auf die drei Geständnisse der drei Angeschuldigten. Ramcke's Advocat leugnete die Gültigkeit und Wahrheit der Aussage seines eigenen Schutzbefohlenen ganz hinweg, und hinsichts der Andern deutete er auf sträfliche Motive, seinen Vertheidigten zu verderben, mit Winken darauf, daß sie hinsichts der Frau mehr Straffälligkeit enthielten, als die Acten besagen. Der Vertheidiger der Frau ließ die Gültigkeit der Ramcke'schen Aussage bestehen, schrieb die seiner Schutzbefohlenen aber einem moralischen Zwange, dem erwachten Zorngefühle, bei und wollte ihr gar keine Gültigkeit beimessen. Ladiges Vertheidiger endlich ließ alle drei Geständnisse gelten, weil das eine ihn gar nicht berührte, das andere nur Das bestätigte, was er selbst ausgesagt hatte, und diese Aussage ihn in das Licht stellte: welches ihm zu seiner Vertheidigung das geeignetste schien. So sich widersprechende Urtheile, von Rechtsgelehrten mit allem Scharfsinn ausgeführt, gaben den Richtern die Gründe von selbst an die Hand zu ihrem Spruch, je nachdem sie für die eine oder die andere Annahme sich entschieden. Nach altem Rechtsbrauch ward am 26. und 27. Juli 1841 das öffentliche Criminalgencht der Herrschaft Pinneberg, unter Zuziehung eines Dingvogtes und 16 Gerichtsmännern, über die Angeklagten gehegt. Während der zwei Tage wurden die Anklagepunkte und die Vertheidigung verlesen. Zur Beurtheilung der spätern Hauptfrage sind folgende Wahrnehmungen, welche ein Anwesender über deren Betragen später veröffentlicht hat, von Wichtigkeit. Alle drei Inquisiten zeigten bei dieser Gelegenheit ein durchaus verschiedenes Benehmen, welches bei Ladiges und der Inquisitin Ramcke sich stets gleich blieb, bei Ramcke aber oftmals wechselte. Ladiges saß beide Tage lang still und stumm da, hörte mit stets gleichmäßiger Aufmerksamkeit den Vorträgen zu, beurkundete aber dabei in seinem Ausdrucke theils eine gänzliche Unfähigkeit, auch nur das Mindeste von dem Gehörten verstehen zu können, theils eine gewisse innere Gemüthsruhe, als ob er eines guten Ausgangs seiner Sache völlig sicher und gewiß sei. Nichts rührte ihn, nichts machte einen Eindruck auf ihn, er hörte mit derselben Gleichgültigkeit den Antrag des peinlichen Anklägers auf Enthauptung mit dem Beile an, und mit derselben Gleichgültigkeit hörte er es von allen Anwälten wiederholen, daß er an dem Grade der Verstandesschwäche leide, den die gerichtliche Medicin mit dem Ausdrucke Dummheit bezeichne. – Ladiges ist wirklich dumm, davon muß sich Jeder überzeugt haben, der damals ihn zu beobachten Gelegenheit hatte. Die Inquisitin Ramcke saß gleichfalls, fast ohne sich zu rühren, an beiden Tagen still und stumm da, doch in ganz anderer Weise als ihr Bruder; sie hielt das Haupt tief gesenkt, sie weinte ohne Unterbrechung leise für sich hin, sie schaute nicht ein einziges Mal um sich, sie sprach, wie ihr Bruder, kein einziges Wort. Als der Defensor des Inquisiten Ramcke den Abschnitt seiner Vertheidigung vortrug, worin er die Inquisitin so überaus hart angegriffen und sie als ein förmlich entmenschtes Wesen charakterisirt hat, flossen ihre Thränen in noch reichlicherem Maße, und nachgehends hat sie sich bitterlich beklagt über dieses große Unrecht. Nur zuletzt, als die Verhandlungen geschlossen waren und von dem Herrn Actuarius das Protokoll vorgelesen ward, sah sie mit ängstlichem Blicke zu diesem auf, wahrscheinlich das Endurtheil erwartend. Ganz anders betrug sich Ramcke. Anfangs schaute er mit einer großen Freiheit – wenigstens ward von allen Anwesenden sein Blick so aufgefaßt – stehend um sich her, gleichsam als ob er in der Menge der Anwesenden nach bekannten Gesichtern sehe. Bald nachdem der Vortrag der peinlichen Anklage begonnen hatte, setzte er sich, saß eine Zeit lang ruhig da, mit anscheinend gleichgültiger Miene, stand dann wieder auf und fing an zu sprechen. Was er sagte, sprach er mit einer schnarrenden widerlichen Stimme, ohne Ausdruck, durchaus monoton. So lange dies Dazwischenreden und seine Versuche, zu seiner auf der entgegengesetzten Seite des Gerichtssaals sitzenden Frau zu gelangen, nicht geradezu störend wurden, ließ man ihn reden und suchte nur durch Zeichen und Winke ihn zum Schweigen zu bringen. Obgleich dies immer nur für kurze Zeit einen Erfolg hatte, so verging doch der erste Tag ohne förmliche Unterbrechung. Am zweiten Tage aber, während der Vortrag der Vertheidigung für die Inquisitin Ramcke gehalten ward, sprach Ramcke so anhaltend und so laut dazwischen, daß ihm gerichtsseitig geradezu Stillschweigen anbefohlen werden mußte, unter Androhung sofortiger Abführung im Ungehorsamsfalle. Nichtsdestoweniger ward abermals der Vortrag von ihm völlig unterbrochen, und deswegen die Abführung des Inquisiten den Gerichtsdienern aufgetragen. Als sich diese mit ihm schon einige Schritte der Thüre genähert hatten, fragte der Landdrost nochmals den Inquisiten mit einem eigenthümlich eindringlichen, theils freundlichen, theils ernsten Tone: ob er jetzt ruhig sein wolle, in welchem Fall er bleiben könne. Ramcke erwiederte einfach: ja – und sprach seitdem keine Sylbe mehr. Von Dem, was Ramcke in dieser Weise sagte, ist von den zunächst Stehenden nur Weniges verstanden worden. Das Meiste, was er vorbrachte, war indessen ungereimtes, wirres Zeug, ohne allen Zusammenhang mit seiner Sache und ihrer gegenwärtigen Behandlung. Mehrmals aber sprach auch der Unglückliche sehr vernünftige Sätze und bedauerliche Wünsche aus; so namentlich sagte er einmal seufzend für sich hin: »Ich wollte so gerne meinen Hof wieder haben; – ich will auch Alles bezahlen, ich will arbeiten, daß mir das Blut aus den Fingern läuft.« Viele der Anwesenden, die den Inquisiten bis dahin nie gesehen und nunmehr Gelegenheit hatten, diese durch jahrelange Kerkerleiden abgemagerte bleiche Gestalt in der damaligen eigenthümlichen Situation als angeklagter Mörder vor den Gerichtsschranken längere Zeit zu sehen, hielten ihn für wahnsinnig, ließen aber in der Begründung ihrer Ansicht offenbar von dem eigenen Mitleiden, welches die unglückliche Erscheinung in ihnen erregt hatte, sich leiten. Von Denen, die schon früher ihn gesehen und mit ihm zu thun gehabt hatten, war Keiner dieser Meinung. Namentlich waren die einzelnen Gerichtsbeisitzer, insonderheit auch die Gefangenwärter und Gerichtsdiener, sowie endlich die Vertheidiger des Inquisiten völlig darüber einig, daß das wirre Reden desselben lediglich eine mit freiem Willen angenommene und beobachtete Form seines Betragens, vielleicht geradezu absichtliche Simulation des Wahnsinns sei. Nach beendigter Gerichtssitzung beim Weggehen ergriff der Inquisit in sichtlicher Rührung die Hand seines Defensors und dankte diesem für die Vertheidigung. Die Acten wurden an die competenten Gerichte zur Abfassung des Strafurtheils eingesandt. Hinsichts Jochim Hinrich Ramcke's, als überwiesen dreier schweren Verbrechen, eines Mordes, eines Mordversuchs und einer Brandstiftung, trug das holsteinische Obercriminalgericht zu Glückstadt auf Enthauptung mit dem Beil, nebst Schaffung, daß der Kopf auf einen Pfahl zu stecken, und der Körper auf das Rad zu flechten, an. Das Schleswig-Holstein-Lauenburgische Oberappellationsgericht dagegen verurtheilte Ramcke zum Rade; doch dürfte diese Strafe im Wege der Gnade, in Enthauptung und Beerdigung des Leichnams auf der Richtstätte zu verwandeln sein. Die Schleswig-Holstein-Lauenburgische Kanzlei trat diesem Antrage bei und durch königliche Resolution vom 6. Mai 1842 ward die Strafe in angegebener Art verwandelt. Die verschiedenen Ansichten, welche sich in den verschiedenen Gerichten über das Strafmaß geltend machten, und die Graba zur Rechtfertigung der Besonnenheit und Umsicht, welche die Holsteinischen Gerichte bei dieser Angelegenheit an den Tag gelegt, mittheilt, gehören ebenso wenig für unsere Arbeit, als wir uns hier auf Mittheilung der Gründe, welche in dem gedrängten Graba'schen Actenauszuge schon einen mäßigen Band füllen würden, einlassen können. Gegen die Ehefrau, Anna Maria Ramcke, geborene Ladiges ward, als überwiesen in der Absicht, ihrem Manne bei der Ermordung ihrer Stiefmutter zu helfen, eine Brandstiftung verübt zu haben, gleichfalls auf den Tod erkannt. Doch dürfte die Enthauptung mit dem Beile im Gnadenwege zu lebenswieriger Zuchthausstrafe umzuwandeln sein. Durch dieselbe königliche Resolution wurde die Todesstrafe nach dem Antrag verwandelt. Ihre Straffälligkeit erschien indeß in beiden Gerichten einer bedeutenden Minorität um so Vieles geringer, als die ihres Mannes, daß Einige von vorn herein nur auf Zuchthausstrafe, andere auf den Tod durch Enthauptung erkennen wollten, doch mit dem Antrage, in Wege der Begnadigung nur eine 15jährige Zuchthausstrafe zu verhängen. Gegen Hinrich Ladiges ward durch das am 26. Nov. 1841 schon publicirte Urtheil erkannt, daß derselbe wegen Beihülfe zum Mordversuche und zur qualificirten Brandstiftung (beim Vorwalten vieler mildernden Umstände) unter Anrechnung des schon erlittenen Arrestes, zu zweijähriger Zuchthausstrafe und Erstattung der ihn betreffenden Untersuchungskosten zu verurtheilen sei. Das holsteinische Obereriminalgericht gab unterm 31. Mai 1842 der pinneberger Landdrostei auf, die Strafurtheile wider Ramcke und Frau zu publiciren, ihnen die durch königliche Gnade erfolgte Herabsetzung der Strafen zu eröffnen, und demnächst – zur Execution zu schreiten. Aber die Landdrostei nahm Anstand, weil Ramcke's Wahnsinn sich inzwischen gesteigert zu haben scheine, und sie sich selbst darüber kein Urtheil zutraue, ob es ein wirklicher Wahnsinn, oder nur ein simulirter sei. Die Landdrostei glaubte nicht an den Wahnsinn, denn Ramcke hatte seit dem Actenschlusse keine auf Wahnsinn deutende Handlung begangen, sein Vertheidiger selbst war beharrlich bei seiner Ansicht geblieben; aber sein Zustand war zum Tagesgespräch geworden, Jeder bildete sich ein Urtheil, und entstellte oder erdichtete Thatsachen liefen im Publicum von Mund zu Munde. Deshalb hatte das Gericht wol Grund, nicht auf eigene Verantwortung dem Buchstaben des Urtheils gemäß weiter zu verfahren, und hatte einem zweiten Arzte, dem Dr. Jessen in Uetersen, den Auftrag ertheilt, den Inquisiten zu untersuchen und ein motivirtes Gutachten darüber abzugeben: ob in Ramcke's Seelenzustande seit der Zeit, daß das erste Gutachten des Dr. Stalbom abgefaßt worden, Veränderungen eingetreten waren? Das Obercriminalgericht, dem unterm 22. Januar 1842 darüber berichtet worden, schien dieses Verfahren nicht einmal ganz zu billigen, indem es rescribirte: die Angabe des Gutachtens solle, da es nun einmal erfodert sei, so bald als möglich erfolgen! Im August reichte Dr. Jessen dieses Gutachten ein, welches im Wesentlichen und Resultate mit dem Stalbom'schen übereinstimmte. Die Aufzählung aller verschiedenen Wahrnehmungen des Arztes würde uns über die uns gesteckten Grenzen hinausführen. Ramcke erschien ihm nach wie vor als ein gefühlloser, verstockter, in der Verstellung geübter, charakterfester Missethäter, der sich mit auffallender Gewandtheit in seiner schwierigen Lage zu bewegen wisse. Sein entschiedenes Ablehnen einer bestimmten Antwort auf Fragen, welche sein Verhältniß zur Halstenbecker Mordthat berührten, beurkunde eine aus besonnener Ueberlegung hervorgehende, durchaus freie und vernünftige Willensbestimmung, welche als solche mit einer wirklichen Verrücktheit unverträglich sei. Da die in seinen Reden angedeutete Seelenverfassung weder in seinen Blicken, noch seinen Mienen und Geberden und übrigem Benehmen in entsprechender Weise ausgedrückt erscheine, so sei mit höchster Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß hier ein Betrug stattfinde. Indessen beruhe diese, des Physicus, Ueberzeugung nur auf individueller Beobachtung und Beurtheilung, und eine Täuschung in der Beurtheilung sei so leicht möglich. Daher schloß der Arzt sein Gutachten mit den Worten: »Daß die in Ramcke's Verhalten hervortretenden Aeußerungen eines anscheinend gestörten Seelenlebens keinesweges das unzweifelhafte Gepräge einer ausgebildeten Form von Seelenkrankheit tragen, sondern daß vielmehr durch vielfache Widersprüche und andere, die Realität einer Seelenstörung verdächtigende Umstände, die Annahme als höchst wahrscheinlich begründet wird, daß Jochim Ramcke, wie schon zu einer frühern Zeit, so auch gegenwärtig eine Seelenstörung nur simulire.« Was sollte das Gericht darauf thun? – Ramcke das Urtheil publiciren und ihm darauf den Kopf abschlagen lassen? – Des Arztes Gutachten sprach nur dessen subjective Ueberzeugung aus, ließ aber die Möglichkeit einer andern objectiven Wahrheit zu. Dem Obercriminalgericht wurde von Seiten der Landdrostei die Frage gestellt: ob die Strafe zu vollstrecken sei, wenn nach der Publikation des Urtheils Ramcke fortfahre, sich so zu betragen, wie bisher? Hier äußerten sich die mannichfaltigsten Ansichten. Daß das executirende Gericht zu dieser Bedenklichkeit berechtigt sei, darüber war nur eine Stimme. Gewisse Veränderungen, welche nach dem rechtskräftigen Urtheil in der Person der Verurtheilten vorgingen, wie eine entdeckte Schwangerschaft und eintretende Geisteskrankheit machten es zur Pflicht, die Vollziehung aufzuschieben. Denn, wenn auch der Wahnsinn positiv erst später sich ausgebildet, also auf die Zurechnungsfahigkeit bei Begehung der That keinen Einfluß geübt, so verbiete doch die Humanität, einem Geisteskranken das Leben zu nehmen. Dennoch äußerten sich auch hierüber anders lautende Ansichten von Rechtsgelehrten: Bei einem Verbrecher, wie Ramcke, sei es am besten gewesen, wenn er gleich später wahnsinnig geworden, kurzen Proceß zu machen und ihm den Kopf abzuschlagen. Die Humanität wäre dadurch nicht verletzt, indem er selbst, wenn er verrückt war, das wider ihn zu vollstreckende Strafübel weit weniger, oder vielleicht gar nicht empfunden hätte. Der eine Zweck der Strafen, die Abschreckung, wäre doch dadurch erfüllt worden. Um so dringender sei die Execution aber gewesen, als gerade damals in Holstein die Raub- und Mordthaten in beunruhigender Weise zugenommen hätten; wohingegen andern Verbrechern durch den Aufschub ein neuer Ausweg zum Entschlüpfen gewiesen worden, nämlich sich auf den Wahnsinn in ihrer einsamen Kerkerhaft einzustudiren. Die entgegengesetzte Ansicht hatte im Gerichte entschieden die Oberhand. Einen Wahnsinnigen hinzurichten sei ein Act der Barbarei, der, statt abzuschrecken, Unwillen und Abscheu erwecken müsse. Dann sei es im Begriffe aller Strafe begründet, daß das zuerkannte Uebel dem Verbrecher nicht blos als physisches Leiden, sondern in dem Lichte der geistigen Aussöhnung mit dem Gesetze zum Bewußtsein gebracht werde. Wo solche Zweifel an der geistigen Integrität des Verbrechers vorwalteten, machte sich auch die Ansicht geltend, daß sogar mit der Publication des Urtheils gezögert werden müsse, da der Versuch, den Inhalt desselben einem muthmaßlich Wahnsinnigen verständlich zu machen, eine unnütze Quälerei sei; welche leicht gefährliche Folgen haben könne. War Ramcke jetzt wirklich mit einer Seelenkrankheit behaftet, so mußte seine Execution bis zu seiner Heilung ausgesetzt werden, darüber war das Obereriminalgericht einig. Aber über diese eingetretene Krankheit zu entscheiden, kam nicht ihm, als jetziger Executivbehörde, sondern dem Arzte zu. Dieser aber, kam man überein, habe diese Entscheidung nicht gegeben. Zwar habe er als Mensch die vollständige Ueberzeugung, welche er für sich gewonnen, ausgesprochen, aber er scheine sie nicht in seiner ärztlichen Qualität erlangt zu haben. Denn gerade in dem Theile des Gutachtens, wo er das Resultat aller seiner ärztlichen Beobachtungen zusammenfaßt, öffne er dem Zweifel wieder die Thür und stelle die Annahme der Simulation nur als höchst wahrscheinlich dar. Er spreche also nicht aus, daß nach den Regeln der gerichtlichen Arzneikunde eine Simulation mit Gewißheit anzunehmen stehe, sondern räume vielmehr ein, daß die rein ärztliche Beurtheilung zu einem ganz bestimmten Resultate nicht gelangen könne . Was nun daran fehle, sei weder durch die Privatmeinung des Arztes, noch durch die Reflexion und das Urtheil des Richters zu ergänzen (?), da dem letztern zwar ein solches controlirendes über die vom Arzt aufgestellten Motive zukomme, derselbe aber nie berechtigt sein könne, ein von der kunstverständigen Beurtheilung abweichendes Resultat dem ärztlichen Ausspruche selbständig entgegen zu stellen. Der ärztliche Ausspruch über die frühere Simulation des Wahnsinns sei von dem zuerst zugezogenen Physicus unbedingt gegeben, hinsichts des gegenwärtigen führe der zweite Sachverständige aber nur dringende Wahrscheinlichkeitsgründe an, die dem Richter um so bedenklicher erscheinen müßten, da seine Nachrichten zum Theil auf vom Arzte eingezogenen Privaterkundigungen beruhten, er auch übrigens einräume, daß in dem Zustande des Verbrechers eine wirkliche Veränderung vorgegangen sei. In Preußen würden in diesem Falle die Acten sofort zur Beurtheilung an die oberste Medicinalbehörde gesandt sein, ohne daß wir der Meinung wären, daß die objective Wahrheit darum unbedingt an den Tag gekommen wäre. Ein solcher Instanzenzug ist in Holstein nicht eingeführt, es gibt in unserm Sinne daselbst kein höchstes Gericht in Medicinalangelegenheiten, dessen Autorität in letzter Instanz entscheidet, wenn gleich, wie wir später sehen, in dringend zweifelhaften Fällen zuletzt das Gutachten der medicinischen Facultät der Universität Kiel eingefordert wird. Es fehlte also für diesen außerordentlichen Fall an ausreichenden Bestimmungen. Einige wollten die Acten an die Irrenanstalt in Schleswig absenden, ein Gutachten der dortigen Aerzte einfodern und alsdann eine weitere Vertheidigung zulassen. Dies ward bestritten, da ein solches Verfahren die Ablieferung des Inculpaten selbst ins Irrenhaus, zur Probe, ob er wahnsinnig sei, nach sich ziehen würde. Abgesehen von dem Anstoß, welchen ein solches Verfahren geben müsse, würde das Gutachten der Irrenhausärzte ebensowenig als ein etwa zu erfoderndes Facultätsgutachten ein besseres Resultat erzielen. Höchstens würden die Aerzte dort die Möglichkeit einer Seelenstörung aussprechen, welche die Ablieferung eines zum Tode verurtheilten Verbrechers noch nicht rechtfertigen dürfte. Die Mehrzahl entschied: das Urtheil soll ihm publicirt werden. Ist er wirklich verrückt, so bringt ihm diese Handlung noch keine Nachtheile. Ist der Wahnsinn aber simulirt, so ist in dem zu erwartenden moralischen Eindrucke fast die einzige Möglichkeit gegeben, zu einem zweifellosen Resultate über die jetzt noch zweifelhafte Frage zu gelangen. Wenn die Publication ihn nun aber nicht erschütterte? Wenn Alles blieb, wie es war? – Man kam zuerst überein, dann solle er nicht hingerichtet werden. Es solle dies als neues Zeichen einer wirklichen Seelenverwirrung angenommen und dann der Verbrecher in eine Irrenanstalt abgeliefert werden. Aber wer sollte über die Erschütterung urtheilen? – Der Arzt Dr. Jessen. In seiner Gegenwart sollte die Publication erfolgen. Erkläre dieser, nun sei er überzeugt , daß Ramcke sich nur wahnsinnig stelle, dann, war eine Meinung, solle mit der Execution verfahren werden. Erkläre er dies nicht, und bleibe Alles beim Alten, solle an das Obercriminalgericht berichtet werden. Der Gerichtsarzt Dr. Jessen sollte also über Tod und Leben des Inculpaten entscheiden! Man erkannte das Bedenkliche und Anstößige in diesem Verfahren, fand aber kein minder mißliches Auskunftsmittel. Endlich entschloß man sich, mit Umgehung dieser Detailbestimmungen im Allgemeinen in der Art zu verfügen: daß das Erkenntniß zu publiciren und zu exequiren sei, sofern sich nicht nach der Publication Kennzeichen der Verrücktheit herausstellen sollten u. f. w. Dies widersprach dem zuerst gefaßten Entschlusse, wo noch keine Execution stattfinden solle, wenn Alles beim Alten bliebe. Aber die Sache mußte zu Ende gebracht werden. Brachte man Ramcke versuchsweise in ein Irrenhaus, zog man von allen Facultäten und medicinischen Autoritäten Gutachten ein, so konnte man doch aus der Schlinge, die Dr. Jessens Gutachten einmal gelegt, nicht hinaus, aus der Möglichkeit , daß der simulirte Wahnsinn zum wirklichen geworden sei. Dann suchte man den Entschluß damit zu rechtfertigen, daß die Vermuthung stets dafür streite, daß Jemand bei gesunden Verstandeskräften sei; also müsse das Gegentheil dargethan werden, was hier nicht geschehen, sondern nur eine Möglichkeit hingestellt sei. Außerdem legte man ein großes Gewicht auf die moralische Tortur, welche die Publication des Todesurtheils auf ihn ausüben müsse. Legte er dann die Maske nicht ab, so müßte er für geistesgesund gehalten werden (ein gefährlicher Schluß); legte er sie ab und zeigte keine Merkmale des Wahnsinns, gab sich also selbst für gesund an, so hatte auch das Gericht keinen Grund, daran zu zweifeln; legte er sie endlich (die bisherige Maske des Wahnsinns) ab und zeigte neue Merkmale eines wirklichen Wahnsinnes, so war er aufs neue ärztlich zu untersuchen. Man suchte diesen Beschluß auch durch die Argumentation zu rechtfertigen, daß, wo eine objective Gewißheit nicht zu gewinnen, eine subjective Ueberzeugung genügen müsse. Wo zwei Sachverständige in zwei zu verschiedenen Zeiten abgefaßten Gutachten in ihrer subjectiven Ueberzeugung übereingekommen und ihre Gründe dieselbe Ueberzeugung in dem Gericht erweckt hätten, so habe auch dieses nur seiner Ueberzeugung zu folgen. Theilen wir gleich diese Ansicht, daß der Richter auf das Urtheil der Sachverständigen das letzte bestimmende Siegel drücken und dabei seine eigene moralische Ansicht mitsprechen lassen dürfe, und möchten wir ihm danach in diesem Falle sogar das Recht einräumen, in letzter Instanz, auch ohne die gefahrliche Probe der Urtheilspublication, zu sprechen, so können wir doch jener Argumentation zur Begründung der Sentenz nicht beipflichten, wonach Ramcke für nicht wirklich wahnsinnig zu erachten sei, wenn er auch nach der Publication so wahnsinnig verblieb, wie er bis da sich gezeigt, oder, wie die Majorität des Gerichts sich ausgedrückt, wenn er die Maske nicht ablegte. Wie konnte die Maske den Richtern, welche moralisch nicht an seinen Wahnsinn glaubten, als das Kriterium seiner Geistesstärke gelten? Weil er sich wie ein Wahnsinniger betrug, während Aerzte und Richter ihn nicht dafür hielten und die andern positiven Kennzeichen des Irrseins vermißten, sollte er darum geistig gesund sein? Selbst Graba, welcher es sich zur Aufgabe gestellt, die holsteinischen Gerichte gegen die vielfachen gegen sie, dieses Falles wegen, erhobenen Anschuldigungen zu vertheidigen, muß bekennen, daß der Schluß: daß aus der Nichterkenntniß der Geistesstörung auch das Nichtvorhandensein hervorgehe, kein richtiger sei. Er vertheidigt aber den Erlaß des Obereriminalgerichts (vom 22. August 1842) damit, daß demselben nur die Wahl zwischen drei bedenklichen Wegen geblieben: eine vervielfachte ärztliche Untersuchung anordnen, bei der vorauszusehen war, daß es beim Alten bleiben würde; oder einen schweren Verbrecher mit Strafe verschonen, weil er möglicherweise wahnsinnig war; oder, – der Weg, welchen es wählte – die Strafe vollstrecken, auf die Gefahr hin, »daß der Verbrecher die Aussöhnung mit dem Gesetze nicht begriff«. Die Publikation erfolgte demnach am 30. August 1842 auf der Dingstätte. Eine große Menschenmasse war versammelt. Um die Barrieren, welche den Gerichtsplatz einfriedigten, waren bewaffnete Bauern aufgestellt. Da es für unsere Leser von Interesse sein wird, von einem noch im Jahre 1842 nach altdeutscher Form gehegten peinlichen Gerichte eine Beschreibung zu hören, setzen wir dieselbe hierher, wie sie uns Graba mittheilt. Das Gericht nahm seine Plätze. Die Eheleute Ramcke wurden fesselfrei vorgeführt; eine allgemeine Stille erfolgte. Die Hegung des peinlichen Gerichts, wie sie in der Herrschaft Pinneberg üblich ist, begann: Vorsprecher: Ihr verordnete Achts-Männer, ich frage Euch, ob es an der Zeit und Tage, daß ich Sie königl. Majestät zu Dänemark, unseres allergnädigsten Erb- Königs und Herrn, peinliches Gericht, einem Jeden zu seinem Rechte hegen mag? Der Abfinder Namens der 16 Männer antwortet: Ja! Vorsprecher: So hege ich im Namen Sr. königl. Maj. unsers allergnädigsten Erb-Königs und Herrn Christian VIII., bei dessen Königlicher Macht und Gewalt ein öffentliches peinliches Gericht, gebiete Recht und verbiete Unrecht, ich gebiete Euch in diesem peinlichen Gericht Frieden und verbiete Unfrieden und den unsers allergnädigsten Erb-Königs und Herrn Frieden. Wer diesen bricht, dem gehe es an sein höchstes Recht. Ich bedinge auch in diesem peinlichen Gerichte alle bedinglichen Dinge, ich benenne sie, oder benenne sie nicht, mit Zwei und Eins, mit Urtheil und Recht. Ihr verordnete Achts-Leute, ich frage Euch, ob ich meines allergnädigsten Erb-Königs und Herrn peinliches Gericht, einem Jeden zu seinen Rechte genugsam geheget habe? Der Abfinder antwortet: Ja, es ist geschehen! Versprecher: höret Ihr verordnete Achts-Männer, es ist anjetzo, auf Befehl unserer Obrigkeit, das peinliche Gericht geheget, einem Jeden zu seinem Recht. Es ist geheget zum Erstenmal, Andernmal und Drittenmal, Zwei und Eins, mit Urtheil und Recht und nach peinlicher Art, daß Niemand vor dieses peinliche Gericht soll treten, er thue es denn mit Erlaubniß und Recht. Hierauf trage ich an, daß gegenwärtige Inquisiten, nämlich Jochim Hinrich Ramcke, welcher eines vollführten Mordes an dem Kinde der Abschiederin Anna Margaretha Cacilia Ramcke in Halstenbeck, sowie eines Versuchs zur Ermordung der genannten Abschiederin selbst sich schuldig gemacht, und welchem auch eine, unter höchst erschwerenden Umständen verübte Brandstiftung zur Last fällt, und dessen Ehefrau Anna Maria Ramcke, geb. Ladiges, welche nicht nur einer unter denselben erschwerenden Umständen von ihr vollführten Brandstiftung, sondern auch der Beihülfe zu der von ihrem Ehemanne beabsichtigten und ihr vorher verkündigten Ermordung der Abschiederin Ramcke und einer nachfolgenden Begünstigung der Verbrechen ihres Ehemannes sich schuldig gemacht, mithin die in den peinlichen Rechten auf ihre Verbrechen gesetzte Strafe wohl verdienet, zu dieser Strafe gezogen werden möge? Euch, anwesende Achtleute, bitte ich also, daß Ihr in die Acht gehen, und wie dieser peinlich Angeklagten halber, nach Verordnung der Rechte zu erkennen sei, eine gerichtliche Findung öffentlich allhier im Gerichte einbringen wollet. Nachdem die Gerichtsmänner mit dem Dingvogt in die Acht getreten waren, kehrten sie bald darauf zurück, worauf der Dingvogt nachstehendes Urtheil den Inquisiten publicirte: Sententia . In Sachen des bestellten peinlichen Anklägers hieselbst wider die Inquisiten Jochim Hinn'ch Ramcke und dessen Ehefrau Anna Maria Ramcke, geb. Ladiges, aus Halstenbeck, wegen verübten Mordes, Brandstiftung u. s. w. und der denselben desfalls zur Last fallenden Umstände, erkennen der zum Pinnebergschen Criminalgerichte verordnete Dingvogt und die von Gerichte berufenen Achtmänner, nach angehörter im Gerichte verlesenen Anklage und Defension, in Übereinstimmung mit einem Rescripte des Königl. holsteinischen Obereriminalgerichts, in Erwägung, daß in der Nacht von 13. auf den 14. Juni 1837 das 2[1/2] jährige Kind der Abschiederin Anna Margaretha Cäcilia Ramcke in Folge vielfacher Hiebwunden gestorben ist, dessen Mutter, der Abschiederin Ramcke, selbst aber vielfache Hiebwunden beigebracht worden, die nicht ohne Gefahr für ihr Leben gewesen; daß ferner in derselben Nacht die Abschiedskathe, in welcher außer der Abschiederin Ramcke nebst ihrem Kinde auch noch die Ehefrau Luth nebst zwei Kindern im Schlafe lagen, so schnell eingeäschert worden, daß nur mit genauer Noth letztere gerettet werden konnten; in Erwägung, daß der peinlich angeklagte Jochim Hinrich Ramcke nach langem Leugnen eingestanden hat, daß er in der fraglichen Nacht mit einem Beile seines Knechtes Brandt und einer Schweep in die Abschiedskathe hineingegangen sei, den Versuch, der schlafenden Abschiederin die Schweep um den Hals zu chaffen, um dieselbe zu erhängen, gemacht, nach mißlungenem Versuche aber, indem jene mit dem Kopfe geschüttelt, den Entschluß gefaßt habe, dieselbe mit dem Beile zu ermorden, mit diesem auch auf dieselbe eingehauen, demnächst aber, als er ein Schreien des Kindes vernommen, mit dem Gedanken, diesem auch gleich so viel geben zu wollen, daß es genug habe, auch auf das Kind eingehauen habe, und erst dann weggegangen sei, als er sich durch die Beleuchtung der Geschlagenen mit einer Lampe von dem Tode Beider überzeugt, demnächst aber mit der brennenden Lampe das Stroh über dem Luth'schen Hilgen in Brand gesteckt habe; – daß ferner die Ehefrau desselben ebenfalls nach langem Leugnen eingestanden hat, in der fraglichen Nacht auf die Eröffnung ihres Ehemannes, daß er die Abschiederin todtschlagen wolle, sie und ihr Bruder aber mitgehen sollten, dieser um Wache zu stehen, sie selbst, um das Haus in Brand zu stecken, aus Furcht vor ihrem Ehemanne eingegangen zu sein, daß sie ferner eine vom Feuerherde mitgenommene, in eine Schüssel gelegte Kohle, von der Größe einer geballten Hand unter dem oben vom Regen feuchten, unten aber trockenen Strohdache der Abschiedskathe so lange gehalten hat, bis das Strohdach angezündet gewesen und wie ein Licht gebrannt habe, sowie daß sie später in der Jacke und in dem Hemde ihres Ehemannes Flecke, die sie für Blutflecke gehalten, durch Bestreichung mit Theer unkenntlich gemacht hat; in Erwägung, daß so wenig der Gang der Untersuchung als der Acteninhalt Gründe für einen Zweifel darüber, ob die Geständnisse im Ernste und ohne Einfluß eines zulässigen Zwanges abgelegt worden, aufkommen lassen, ihr Inhalt auch, soweit solches der Natur der Verhältnisse nach möglich gewesen, durch anderweitig ermittelte Umstände bestätigt wird, wie dies namentlich hinsichtlich der von dem angeklagten Ramcke angegebenen Veranlassung und Vorbereitung zur That, sowie der Art und Weise, wie er selbige ausgeführt hat, gilt, während die Aussage der Ehefrau Ramcke in der Aussage von Zeugen, wo das stärkste Feuer wahrgenommen worden, sowie in der genau übereinstimmenden Aussage ihres Bruders Ladiges Bestätigung findet; in Erwägung, daß die abgelegten Geständnisse dadurch an Glaubwürdigkeit nicht verlieren können, daß der Angeklagte, Ramcke, in Widerspruch mit seiner Ehefrau behauptet, die That ganz allein verübt zu haben, sowie daß er auf andere Weise, wie von dieser und von ihrem Bruder angegeben worden, in die Abschiedskathe gelangt und wieder in seine eigene Wohnung zurückgekehrt sein will, indem einestheils diese Abweichungen nur unerhebliche Nebenumstände betreffen, anderntheils dieselben lediglich die Ansicht zu begründen geeignet sind, daß der Angeklagte, Ramcke, nun nicht vollständig gestanden, namentlich diejenigen Umstände nicht eingeräumt hat, die auf eine eigene größere Verschuldung, wie die eingestandene, führen würden, ohne daß hierin ein Grund für die Annahme gefunden werden kann, daß das von der Ehefrau dessen übereinstimmend mit ihrem Bruder abgelegte Geständniß die Wahrheit nicht enthalte; in Erwägung ferner, daß der von dem angeklagten Ramcke so oft wiederholte Widerruf des zweimal abgelegten Geständnisses eine rechtliche Beobachtung nicht finden kann, zumit solche Gründe, die die Kraft eines Geständnisses zu schwächen geeignet erscheinen können, für den Widerruf überall nicht vorgebracht sind, ebenso wenig aber der von der Ehefrau Ramcke außergerichtlich versuchte Widerruf, dessen Veranlassung dieselbe bei ihren späteren so häufigen Wiederholungen des Geständnisses genügend aufgeklärt hat; in Erwägung daher, daß der peinlich angeklagte Ramcke sich eines vollführten Mordes an dem Kinde der Abschiederin, sowie eines Versuches der Ermordung der Abschiederin selbst schuldig gemacht hat, demselben auch eine unter höchst erschwerenden Umständen verübte Brandstiftung zur Last fällt, welcher Verbrechen wegen eine geringere Strafe, als die des Rades, nicht erkannt werden kann; daß ferner die peinlich angeklagte Ehefrau Ramcke nicht nur einer unter denselben erschwerenden Umständen von ihr vollführten Brandstiftung, sondern auch der Beihülfe zu der von ihrem Ehemanne beabsichtigten und ihr vorher verkündigten Ermordung der Abschiederin und einer nachfolgenden Begünstigung der Verbrechen ihres Ehemannes schuldig ist, die von derselben vorgeschützte Furcht vor ihrem Ehemanne aber von solcher Art nicht gewesen, daß ihr ihre verbrecherische Thätigkeit nicht rechtlich zugerechnet werden könnte, dieselbe mithin die Todesstrafe verwirkt hat; hiemit für Recht: daß der peinlich Angeklagte, Jochim Hinrich Ramcke, aus Halstenbeck, wegen verübten Mordes, nächsten Versuch zum Morde und Brandstiftung mit dem Rade vom Leben zum Tode zu bringen; dessen Ehefrau, die peinlich Angeklagte, Anna Maria Ramcke, geb. Ladiges, aber wegen verübter Brandstiftung und geleisteter Beihülfe zu der von ihrem Ehemanne beabsichtigten Ermordung der Abschiederin Ramcke, mit dem Beile zu enthaupten; das Vermögen beider Eheleute auch, soweit es dazu hinreichen wird, zu den Untersuchungskosten zu verwenden ist. V.R.W. Gleich nach der Publikation erhob sich der Landdrost, verlas die königliche Begnadigung und brach dann den Stab über Ramcke. Das Gericht wurde aufgehoben. Die Ehefrau Ramcke ward unmittelbar von den Gerichtsstufen nach dem Wagen geführt, der auf sie wartete, um ins Zuchthaus abgeführt zu werden. Es ward ihr von den Gerichtsdienern angeboten, von ihrem Manne Abschied zu nehmen. Sie schwieg und sah vor sich nieder. Er wandte den Blick verneinend ab. So schieden die Eheleute auf immer, ohne Gruß und Abschied. Im Zuchthause Abends angelangt, ward sie vom Oberinspector freundlich befragt, ob sie Wünsche in Betreff ihres Mannes hege. Ihre Antwort war: »Laß ihn zum Teufel fahren!« Nach Anordnung des Obercriminalgerichts stand Ramcke's Leben nunmehr in der Hand des Arztes Dr. Jessen. Sein Ausspruch entschied, ob er enthauptet werde, oder eine neue, dann wahrscheinlich ununterbrochene ärztliche Untersuchung sich mit ihm beschäftigen solle. – Wenn darin eine seltsame Anomalie des Rechtsganges lag, eine Uebertretung der natürlichen Ordnung, so ward sie durch einen eben so seltsamen Eingriff in den Rechtsgang paralysirt. Für Ramcke trat ein Vertheidiger auf außerhalb der Gerichtsschranken, der dem ganzen Processe eine neue Wendung, und demselben die Berühmtheit verlieh, zu welcher er jetzt gelangt ist. Bis dahin war es ein nicht uninteressanter Rechtsfall, von jetzt ab trat er aus dem streng eriminalistischen in das Feld der publicistischen Oeffentlichkeit; der König von Dänemark ward hineingezogen, es ward ein Gegenstand, der die ernstesten Fragen anregte, die heißesten Federkampfe veranlaßte, eine ganze Literatur ins Leben rief, uns zur Aufnahme desselben in unfern Pitaval verpflichtete, und neue Opfer, – Menschenleben gekostet hat. Dr. Jessen sprach das Todesurtheil über Ramcke aus. Der Verbrecher hatte sich, nach seinem Bericht, den er bis zum andern Morgen abgeben mußte, mit gewohnter Apathie und Ruhe zum Gerichtsplatz führen lassen, ohne Aufregung und Erschütterung zu verrathen. Dort betrug er sich wie ein verstockter Missethater. Ruhigen, gleichgültigen Blickes umherschauend, habe sich nur in Momenten eine gewisse Spannung in seinen Mienen ausgesprochen. Eben so ruhig ließ er sich zurückführen. Beim Zuspruch der Prediger blieb er ungerührt. Erst Abends spät um 10 Uhr sei es einem Besuchenden gelungen, durch eindringliches Zureden die Eisrinde um sein Herz zu erweichen. Die Thränen seien ihm wider Willen hervorgedrungen. Ein Bild tiefster Zerknirschung und Vernichtung habe jeder Zug seines Gesichts den innern Kampf ausgedrückt. Aber zum Durchbruch sei es nicht gekommen. Wahrend die Thränen ihm von den Backen liefen und die Lippen zitterten, verstockte sein Gefühl wieder, er versuchte zu faseln, – oder faselte. Der Arzt konnte nicht anders als bei seiner Ansicht beharren, daß er aller Wahrscheinlichkeit nach die Seelenstörung nur simulire. Ob aber außer dieser Simulation noch eine wirkliche partielle Seelenstörung vorhanden sei, deren Existenz durch die Simulation verdeckt werde, müsse er dahin gestellt sein lassen. Die Hinrichtung war auf den nächstfolgenden Tag, den I. September, angesetzt. Der Dr. juris Peter v. Kobbe , der, früher Dragonerrittmeister, zuletzt als Privatgelehrter in Ratzeburg lebte, bekannt durch mehre historische Schriften und insbesondere durch seine Verteidigungsschriften für die Mörder des Fualdes, für Fonck, Wendt, hatte früher hinsichts Ramcke's Schuld den Glauben der ganzen Gegend getheilt. Seit er die Gülichsche Defension, die im Druck erschienen war, gelesen, war er zu der entgegengesetzten Ansicht übergetreten; zumal nachdem er sich überzeugt, daß die darin enthaltenen Aktenstücke richtig aufgenommen und nichts den Vertheidigten etwa sonst Gravirendes verschwiegen oder entstellt sei. Angetrieben von dem Eifer, welcher ihn zur Verteidigung der oben genannten Männer angespornt hatte, umsomehr, da er gegen die Rechtmäßigkeit der Todesstrafe sich erklärt und ihre Anwendung verabscheut hatte, auch, – wie er erklärt, – von dem Gedanken durchschauert, daß die Hinrichtung eines vielleicht Wahnsinnigen, und wie er gewiß glaubte, Unschuldigen, das Land mit einer Blutschuld belasten würde, that er verschiedene Schritte. Von innerer Unruhe getrieben, machte er sich in einer mondhellen Nacht, zuerst zu Fuß, auf den Weg nach Pinneberg. Am Montag Abend (29. Aug.), dem Tage vor der Publikation dort ankommend, fand er den Advocaten Gülich verreist. Die Nacht durch schrieb er an den König und die Landdrostei, an letztere mit dem Gesuch, Publication und Execution aufzuschieben, da er sich mit einem Gnadengesuch an die Majestät gewandt; ein Gesuch, dem begreiflicher Weise nicht gewillfahrt werden konnte. Der Brief an den König war abgegangen, als Kobbe in Halstenbeck (wohin er am Dienstag, 30. Aug., am frühen Morgen gegangen) erfuhr, daß derselbe seine Reiseroute geändert. Jener Brief hatte demnach die Majestät zu spät erreicht. Schnell setzt er sich im Wirthshause nieder und concipirt auf dem einzigen, dort vorräthigen Bogen Papier eine neue Eingabe an den König. Das Papier war schmuzig und Kobbe schrieb eine schlechte Hand; auch mag die Dinte im Wirthshause nicht vorzüglich gewesen sein. Kobbe kehrte früh genug nach Pinneberg zurück, um sich dem Zuge nach der Dingstätte zur Publication des Erkenntnisses anzuschließen. Den ganzen langen Weg durch Pinneberg ging er an Ramcke's Seite, der seine Ketten so schleppte, daß man die lange Gewohnheit erkannte. Wenn er vorhin gezweifelt, so war er jetzt überzeugt, daß Ramcke sich in einem hohen Grade des Wahnsinns befinde. Der Blick des Irren war ihm unverkennbar. Die Ueberzeugung wurde für ihn zur unumstößlichen Gewißheit, als er sein Benehmen während der Urteilsvorlesung beobachtete. Nach derselben eilte er, abermals zu Fuß, nach dem eine Meile entfernten Uetersen, wo er der Vorstellung an den König noch einige Worte hinzufügte, bezüglich auf den Wahnsinn, hinsichts dessen er sich jetzt bei der Publication vergewissert habe, und den Brief auf die gerade nach Heide, wo der König übernachtete, abgehende Post abgab. An das Postamt daselbst fügte er die Bitte hinzu, falls die Majestät am Mittwoch Abend nicht in Heide sein sollte (am Donnerstag früh 1. Septbr. war die Execution festgesetzt), dieses, ein Menschenleben betreffende Schreiben derselben sofort nachzusenden. So Peter v. Kobbe in seiner letzten Schrift. Graba erzählt uns weiter, wie das Schreiben zu rechter Zeit am Abende vor dem Hinrichtungstage in das Cabinet des Königs zu Heide gelangte. Der König fand, dort eintretend, eine Menge von Papieren und Briefen. In der Regel eröffnete er sie erst des Morgens. Zufällig fällt sein Auge auf das Kobbe'sche Schreiben, vermuthlich wegen des grauen, beschmuzten Papiers und der schlechten, flüchtigen Hand, mit welcher die Adresse geschrieben. Er erbricht es, scheint anfänglich kein besonderes Gewicht darauf zu legen, erkundigt sich aber doch bei dem Cabinetssecretair, wer der Kobbe sei? (Nach Kobbe selbst war die Anwesenheit des Staatsministers Grafen Rantzau-Breitenburg für den Bittsteller von günstigem Einfluß.) Als der König erfährt, daß derselbe früher Militair, dann Beamter, jetzt Schriftsteller und im criminalistischen Fache von einigem Rufe sei, erschien demselben die Sache denn doch der ernsteren Betrachtung werth. Der Cabinetssecretair erhielt den Auftrag einen Befehl zum Aufschub der Execution sofort zu expediren. Da der Cabinetssecretair sich so lange im Cabinet aufhält, schließen die andern Cabinetssecretaire draußen, daß dringende Sachen verhandelt werden. Einer derselben, welcher zufällig beim Postmeister wohnte, findet diesen bei der Nachhausekunft noch wachend und in der warmen Sommernacht vor seinem Hause sitzend. Er gibt ihm freundschaftlich den guten Rath, noch nicht zu Bette zu gehen, da er wahrscheinlich eine Estafette werde zu besorgen haben. Der Postmeister sieht in dem Augenblicke einen zufällig zurückkehrenden Postillon. Er heißt ihm zur Vorsicht ein Pferd satteln. Es währt auch nicht lange, so wird die Estafette requirirt. Der Postmeister weiß nicht, was es gilt, hat aber die Ahnung, daß die Sache Eil erfodere; er empfiehlt sie daher dem Postillon. Dieser reitet, daß der Schaum vom Pferde streicht und erzählt auf der nächsten Station wieder, daß es höchste Eil gelte. Dennoch kommen bei diesem nächtlichen Estafettenritt unvermeidliche Aufhalte vor. Nach Kobbe wußte man, was es galt; wahrscheinlich erst auf den letzten Stationen. Die letzte, nach Pinneberg, hatte ein dreizehnjähriger Bursch, Herrmann Piening, zu machen. Er legte den Ritt, welcher gesetzlich in 7/4 Stunden gemacht werden muß, in ¾ Stunden zurück. Sein Pferd wird in der Gegend »der Retter« genannt. Donnerstag, am 1. September, gegen Mittag, setzte sich der Zug nach der Richtstätte in Bewegung. Eine unübersehbare Menschenmenge stand auf den Landstraßen und um den »Koppelberg«, den Gerichtsberg. Selbst aus Altona und Hamburg waren Viele hinzugeströmt. Ein Sarg, aus rauhen Bretern gezimmert, stand am Fuße der Treppe, daneben war ein tiefes Grab gegraben. Bewaffnete Bauern und Dragoner umkreisten das Schaffot. Dennoch drang ein schneeweißer Hund durch, sprang auf den Koppelberg, beschnupperte den Block und lief dann von der andern Seite wieder hinunter. Die Menge rief: »Ein Zeichen der Unschuld!« – »Er ist unschuldig!«– »Er wird begnadigt.«– Dies berichtet nicht Kobbe, sondern ist aus Graba's Mittheilungen entnommen. Daß die Mehrzahl des Volkes um Pinneberg an Ramcke's Unschuld nicht glaubte, vielmehr gegen ihn eingenommen war, bekunden Beide, wie es sich auch aus dem fernern Hergange zeigte. Die Hinrichtung sollte um 11 Uhr stattfinden. Kleine Verzögerungen veranlaßten, daß der Delinquent erst um 11 [1/2] Uhr aus dem Gefängnißhause abgeführt wurde. Auf einem rückwärts geschnallten Stuhle saß er todtenbleich. Neben ihm der Gefangenwärter; gegenüber die beiden Prediger. Militair begleitete den Wagen, der Scharfrichter mit seinen Knechten folgte. Der Zug hatte schon die Stadt verlassen, die fast öde war, da nur die wenigen Bewohner, welche das Schauspiel anwiderte, zurückgeblieben waren, als eine Estafette wie ein Sturmwind durch die menschenleeren Straßen ihm nacheilte. Unwillkürlich rief man aus: »Er wird begnadigt!« Ueber dem halben Wege zum Richtplatz hinaus, etwa noch auf Flintenschußweite von demselben, ereilte die Estafette den Wagen des Landdrosten und überreichte das königliche Schreiben. Als der Landdrost es erbrochen, ließ er den Zug sofort umkehren, der denn auch mit der Dragonerescorte im Galopp nach der Stadt zurückeilte. Er selbst fuhr langsam bis zur Richtstätte und verlas dort den Befehl, welcher in Folge der Kobbe'schen Intervention den Aufschub der Hinrichtung verfügte. Wäre die Estafette eine Viertelstunde später auf dem Richtplatz angelangt, wäre sie zu spät gekommen. Eine Kette günstiger Umstände rettete dem Delinquenten sein trauriges Leben. Es war gut, daß der Landdrost sofort die Umkehr des Zugs verordnet hatte. Es wurden dadurch ärgerliche Auftritte vermieden. Kaum daß Ramcke in Sicherheit und der Landdrost zurückgekehrt war, so fiel das enttäuschte Volk über Das los, was seiner Wuth zurückgelassen war. In wenigen Augenblicken war der Block, auf dem sein Haupt fallen sollte, und der Sarg zersplittert, zertrümmert und verschwunden. In der Umgegend ward vieler Unfug verübt. Nach Graba's Actenbericht hatte man, als Ramcke hinausfuhr, an ihm nichts Anderes gesehen, als man früher gesehen. Als er zurückkam, hing er erschlafft auf dem Stuhle, den Kopf zurückgebogen, die Augen geschlossen, die Hände gefaltet. Um den Mund spielte ein leichtes Lächeln, der Ausdruck einer kaum zu verbergenden Freude. (Wie stimmt dies mit jener Schlaffheit?) Der Kutscher soll (nach Graba) bei der Rückkehr die gefühllosen Worte gegen ihn gesprochen haben: »Hätte ich das gewußt, daß ich dich wieder mitbringen würde, so hätte ich dich gar nicht gefahren.« Ramcke soll darauf ihn angeblickt und gesprochen haben: »Es ist gut, daß du nichts zu befehlen hast.« Der Gefangenwärter berichtete, daß Ramcke's Kleider nach der Rückkehr von Schweiß so naß waren, daß er umgekleidet werden mußte. Dies gilt Vielen als das sicherste Zeichen, daß er den Wahnsinn nur simulirt habe. Nach Kobbe hatte Ramcke bei der Hinfahrt (er theilt die Berichte eines andern Augenzeugen mit) unstäte, nichtssagende, zuweilen neugierige Blicke auf die Menge gerichtet. Nichts von Leidenschaft, Effect, Schmerz auf dem phlegmatischen Gesichte. »Seiner Physiognomie zufolge konnte ihm ebensowol ein Zechgelag als eine Hinrichtung bevorstehen.« Zu Rellingen, einem Dorfe auf dem Wege, ward ihm, nach aller Sitte, ein Labetrunk gereicht. Er trank treuherzig dem Prediger zu. Ramcke soll der Meinung gewesen sein, nicht er, sondern sein Seelsorger solle enthauptet werden. Man sagt, er habe bei der Rückkehr sich geäußert: »Se wullen Fadder den Kopp afhauen, dat geiht aber so gau nich.« Er sprach am meisten vom Korn, er wolle vom Wagen, er müsse mähen. Der königliche Befehl an den Landdrost, datirt noch vom 31. Aug. 1842, inhibirte die Execution unter der Aufgabe, über das Bedenken des Dr. von Kobbe sofort zu berichten. Schon am Tage nach der angesetzt gewesenen Hinrichtung (am 2. September) ging dieser Bericht nebst sämmtlichen, den Seelenzustand Ramcke's betreffenden, Acten, an den König ab; und schon unterm 4. September rescribirte der Monarch an das Obercriminalgericht: »Den Fall nunmehr zu erledigen, und diesem gemäß, falls zu einer fernern Untersuchung des geistigen Zustandes des Inquisiten keine Veranlassung gefunden werden sollte, die sofortige Vollziehung des Straferkenntnisses zu verhängen.« Was hieß das? – Was sollte das Gericht thun? Die Minorität sagte: wir haben untersucht, wir sind überzeugt und finden zu einer fernern Untersuchung keine Veranlassung; also muß das Urtheil vollstreckt werden. Die königliche Verfügung bringt ja kein neues Moment in die Sache. Die Majorität aber beschloß, dem Pinneberger Gericht aufzugeben, Ramcke's Benehmen kurz vor, bei und nach der Execution noch ein Mal zu prüfen, ohne für sich den Glauben anführen zu können, daß eine solche summarische Untersuchung ein anderes Resultat als die frühere gründliche zuwege bringen dürfte. Die Möglichkeit, daß ein körperlich sich nicht offenbarender, partieller Wahnsinn hinter dem simulirten versteckt liege, konnte durch keine Untersuchung positiv ausgeschlossen werden. Kobbe hatte sich inzwischen nicht beruhigt. Man kann nicht ohne Theilnahme in seiner letzten Schrift die Schilderung der inneren und äußern Aufregung lesen, in welche ihn, bei einer leidenschaftlichen und schnell handelnden Sinnesart, der Antheil an dem Schicksal des nach seiner Meinung unschuldigen Mannes versetzt hatte. Nachdem er am Mittwoch (31. August) den Brief in Uetersen an den König abgeschickt, war er nach Altona gegangen. Er hoffte, daß, wie das Gerücht sagte, auch das Obercriminalgericht sich an den König vermittelnd werde gewendet haben. Am Morgen (1. September) überzeugten ihn die vielen Wagen, die durch Altona zur Hinrichtung fuhren, daß er sich geirrt; er erhielt die Nachricht, daß der Scharfrichter eben abfahre. Er mußte in die Luft hinaus; seine einzigen beruhigenden Gedanken waren, daß der Unglückliche in seinem Zustande nichts von dem ihm widerfahrenden Unrecht fühlen werde. Ein Bote, den er nach Pinneberg gesandt, brachte die Kunde zurück, daß der Richtzug sich in Bewegung setze. Trostlos machte er sich zu Fuße auf den Rückweg nach Ratzeburg, seinem Wohnort, die abgelegensten Wege suchend, um in seiner Gemüthsstimmung Niemandem zu begegnen und nichts von Dem, was ihm ein Greuel war, zu hören. In einer Bauernschenke auf der Bank übernachtend, fiel ihm am andern Morgen die Altonaer Zeitung in die Hand, mit der Nachricht, daß die Hinrichtung aufgeschoben sei. Aufs Neue ermuthigt, in seinem Rettungswerke fortzufahren, geht er nicht nach Hause, sondern eilt zuerst nach Altona und Uetersen, und schickt von dort, unterm 6. September eine neue Vorstellung an den König, in welcher er, seinen gerührtesten Dank aussprechend für Das, was bisher geschehen, Ramcke's völlige Unschuld darzuthun sucht. Er bittet um eine 14tägige Frist, dann wolle er mit seiner Ehre und seiner Freiheit dafür einstehen, daß er Aufklärungen liefere, aus welchen ganz Europa den Beweis der Unschuld des armen Wahnsinnigen erkennen werde. In begeisterter Sprache verweist er darauf, daß der König dereinst die Gnadenacte als den schönsten Glanzstein in seiner Krone und jenen Tag als den schönsten in seiner Regierungsgeschichte betrachten werde. Auch eine verblendete Menge werde darauf die Fügung des Himmels, das Gottesurtheil für die Unschuld nicht verkennen, daß, während er (Kobbe) in Verzweiflung auf den Knieen gelegen und ein Wunder vom Himmel erfleht, im letzten Augenblicke der königliche Bote erschienen und den Unglücklichen, den beispiellos Gemarterten gerade an der Stelle gerettet habe, von wo aus er seinen Hof erschaute, und wo, wunderbar genug, die Abschiederin gerade gestanden, um derenwillen er zum Hochgerichte geführt worden. So begegneten sich zwei vorgefaßte Meinungen in ähnlicher einseitiger Heftigkeit. Denn der Eingebung Kobbe's, daß Ramcke ganz unschuldig sei, eine Eingebung, die er mit fanatischer Leidenschaftlichkeit verfocht, und für die er göttliche Zeichen und Wunder vindicirte, stand die vorgefaßte Ansicht der Gerichte gegenüber, daß Ramcke seinen Wahnsinn nur und allein simulire. Durchzuckte denn Niemanden die Ahnung, oder kam Niemand zu dem Vernunftschluß, daß ein Mann, der drei Jahre den Wahnsinn simuliren konnte und die Maske selbst da noch nicht fallen ließ, als er mit einem Fuß auf dem Schaffot stand, sich wenigstens in einem Zustande befand, welcher dem Wahnsinn nahe verwandt war? Aber man hatte von vornherein an eine Verstellung geglaubt, Richter, Gefangenwarter, Aerzte, Vertheidiger und Publicum; an dieser Präsumtion hielt man fest, und foderte den positiven Gegenbeweis, den Niemand führen konnte oder wollte. Es war ein Wahnglaube, der die Gegend beherrschte, auf ebenso rechtlichen, moralischen Gründen, wie der Kobbe's, beruhend, auf dem Abscheu gegen einen abscheulichen Verbrecher, der dem Gesetze zur Sühne verfallen solle, und diesen Glauben suchte man durch die Zergliederungskunst der Wissenschaft zu rechtfertigen. Es geschah nichts, als was menschlich allerwärts geschieht, wo man, eine angenommene Meinung für die allein richtige haltend, alle Mittel anwendet, ihr Geltung zu verschaffen; nur daß, wo Bildung und Humanität herrschen, man statt der Gewalt die Gründe der Vernunft und die Erörterungen der Wissenschaft anspricht. Und hatten alle Aerzte nach allen Regeln und Systemen von Hippokrates bis Hufeland ihr Urtheil abgegeben: der Mann ist nicht Das, was die Wissenschaft wahnsinnig nennt, so mußte doch Jemand, der drei Jahre die Kraft geübt, sich so zu verstellen in einem Gemüthszustande sein, den der gesunde Menschenverstand nicht mehr für gesund, nicht für vernünftig erachten kann, um so weniger, als eine so lange Verstellung zu den alleräußersten Seltenheiten gehört, von denen wir in der Geschichte kaum Beispiele auftreiben werden. Und zudem, wer war Ramcke? Kein gelehrter, lebenserfahrener Mann, er war ein junger Bauer, der die Rolle eines Wahnsinnigen, aller Wahrscheinlichkeit nach, nirgend zu studiren Gelegenheit gehabt hatte. Kobbe's Schreiben an den König ward von diesem an das Obercriminalgericht abgegeben, und von letzterem der Landdrostei von Pinneberg aufgegeben, den Dr. v. Kobbe darüber zu vernehmen: worauf er seine Behauptung hinsichts Ramcke's Unschuld zu begründen gedenke, und welche Thatsachen er zur Unterstützung anzuführen habe. Es ward dazu ein Termin auf den 16. September angesetzt. Kobbe hatte inzwischen eine Audienz beim Könige in Plön am 11. September erlangt, und versichert uns, daß der Fürst mit theilnehmendem Ernst und der edelsten Humanität seine Vorstellungen angehört, und ihn des Weiteren an das Gericht nach Glückstadt verwiesen habe. Nach Ratzeburg zurückgekehrt empfing er die Citation zum 16. nach Pinneberg. Er arbeitete in drei Tagen die erste von ihm später im Druck erschienene Schrift für Ramcke aus, und begab sich damit nicht nach Pinneberg (wo er Erbitterung gegen sich bei dem allgemeinen dort herrschenden Glauben gegen Ramcke fürchtete), sondern gleich an das Obergericht in Glückstadt und bat dort abgehört zu werden. Statt sich zu Protokoll vernehmen zu lassen, übergab er seine Deduction, in welcher er als besondere Thatsachen den Wahnsinn zur Zeit des Geständnisses und den erblichen Wahnsinn, welcher in Ramcke's Familie herrschen sollte, anführte. Hierauf ward ihm unterm 29. September von dem Obercriminalgericht eröffnet, daß, da in der Lage der Sache »durch die gehaltlosen, aller tatsächlichen Begründung entbehrenden Ausführungen des Supplicanten durchaus nichts geändert worden,« auf seinen Antrag nicht einzutreten stehe. Zugleich ward ihm bedeutet, bis zur Erledigung der Sache, sich bei Ahndung aller mit dieser noch schwebenden Sache nicht verträglichen Veröffentlichungen zu enthalten, unter Vorbehalt, ihn wegen schon veröffentlichter injuriöser Aeußerungen gegen das Gericht zur Untersuchung zu ziehen. Inwiefern einem holsteinischen Gericht jene Macht beiwohnte, einem Schriftsteller Veröffentlichungen zu verbieten, welche nicht aus den Acten geschöpft sind, und die er auch sonst nicht diesem Gerichte verdankte, sondern die nur sein Urtheil als Individuum über eine allgemein besprochene Sache enthalten, ist uns unbekannt; Kobbe schien jedoch dieses Recht einzuräumen, indem er gelegentlich erwähnt, daß jene Schrift schon vor dem gegen ihn erlassenen Verbote in die Presse gegeben sei. Unermüdet und unerschrocken fuhr er indeß mit Eingaben und Vorstellungen fort, an den König, an das Obercriminalgericht, an die medicinische Facultät in Kiel, Eingaben, welche zwar seinen Feuereifer und Riesenglauben an die Unschuld seines selbsterwählten Schutzbefohlenen aufs Hellste ins Licht stellen, und ehrenvolles Zeugniß von seiner Unerschrockenheit ablegen, aber nicht mehr von dem unmittelbaren Einfluß auf den Gang der Sachen waren, als es seine erste, folgenreiche Intervention gewesen. Wir mögen sie daher, um mit der Proceßgeschichte selbst zu Ende zu kommen, hier übergehen. Später bei der Veurtheilung des Kobbe'schen Verfahrens und seiner Einwendungen werden wir gelegentlich darauf zurückkommen, so weit dies nöthig ist. Vom Obercriminalgerichte war also dem Pinneberger Gericht aufgegeben, Ramcke's Verhalten kurz vor, bei und nach der Execution durch protokollarische Vernehmung der Personen, die ihn dabei beobachtet, näher zu constatiren. Dies geschah am 8. September. Der Geistliche, Propst Adler, bekundete: Ramcke habe sich wie immer verhalten, nur einmal, unter vier Äugen, habe er ihm bekannt: daß es ihm leid thue, die That begangen zu haben, gleich darauf sei er aber wieder in sein abschweifendes Reden verfallen. Dem Anschein nach habe ihn der Augenblick ergriffen, wo er dem Scharfrichter übergeben worden. Als der Wagen umgekehrt, habe er gelächelt, dem Anscheine nach spöttisch u. s. w. – Nicht mehr wußte der Pastor Hansen über ihn auszusagen; im Wesentlichen sei er unverändert und religiösen Ermahnungen unzugänglich gewesen. – Der Landdrosteisecretair Wernecker meinte, daß seine dringende Bitte nach der Publication: an sein Seelenheil zu denken, einen sichtlichen Eindruck auf ihn zu machen geschienen. Eine Thräne sei ihm über die linke Wange gerollt. Als man die Wachen abtreten lassen, habe er angefangen, still zu weinen, und das Bild vollkommenster Hinfälligkeit und innerster Zerknirschung abgegeben. Als der Secretair ihn bat, hinzuknieen, habe er mit zitternder Stimme gesagt: »Ach, verlangen Sie Das doch nicht von mir.« Zu mehr war er nicht zu bringen und verfiel wieder in seine gewohnten, abschweifenden Reden. Am Morgen darauf war er ungestüm, sprach unsinnige Reden und knirschte mit den Zähnen. Am Tage vorher hatte er zum Secretair gesagt: »es möge wol nicht so schlimm werden, man möge nur Vadder (Vater) bitten, ihn frei zu lassen; dann könne man Alles behalten, da er genug auf seiner Hofstelle an der Elbe habe«. Heute sagte er auf die Frage, ob er noch etwas wünsche: »Ach Sie kunnen sik doch so nett en söte Mund bi mi maken« (Ach, Sie können sich doch so nett einen süßen Mund bei mir machen), auf eine Schüssel mit Pflaumen hinweisend, die er den Anwesenden angeboten hatte. Der Arrestverwalter Mayer hatte ihn einige Mal beim Hinfahren die Farbe wechseln sehen, sonst war in seinen Reden so wenig Zusammenhang als früher. Beim Umkehren des Wagens hatte er sich mit Lächeln nach der Seite umgewandt; nichts von Auffälligem sonst in seinem Wesen. Beim Auskleiden war seine Wäsche voller Schweiß, die Strümpfe aber waren wie durch Wasser gezogen. Unverändert in seinem Betragen, zeigte er nur guten Appetit und schlief die Nacht durch ruhig. Die Mehrzahl der übrigen vernommenen Zeugen konnte nichts bekunden, was mehr Licht in die Sache gebracht hatte. Nur Zweier Wahrnehmungen könnten bedenklich erscheinen. Einem seiner Wächter hatte er weinend die Hand gedrückt und geäußert: »daß Jeder doch mit Dem zufrieden sein sollte, was er hat!« – Gegen einen mit ihm eingesperrten Sträfling, Kehdenburg, hatte er anfangs großes Mistrauen gezeigt, ob er auch kein Secretair oder Schreiber sei? Als er zutraulicher geworden, unterhielt er sich mit ihm vernünftig. Sobald er aber das geringste Geräusch vernahm, fuhr er auf, sprach Unzusammenhängendes, sehr rasch, kurz »er rabbelte«. Er versicherte, sie könnten ihm nichts thun, die Schreiber seien an Allem schuld. Er wisse nicht, wie er dazu gekommen sei, zu gestehen. Ans ewige Leben glaube er nicht; das sei Alles mit dem Tode vorbei. Der Physicus Dr. Jessen schloß, daß, wenn Ramcke auch in letzter Zeit auf eine fast unbegreifliche Weise indolent und apathisch gewesen, er doch zugleich im psychischen und physischen Verhalten eine bei weitem größere Aufgeregtheit kund gegeben, und er daher von seiner ausgesprochenen Ansicht in keiner Rücksicht abweichen könne. Kobbe hatte sich in seiner Eingabe auf einen erblichen Wahnsinn in der Familie Ramcke berufen. Die Untersuchung hierüber ergab, daß ein Vaterbruder des Inquisiten ein sehr stiller Mann gewesen. Er war beim Baden ertrunken; Einige meinten, er habe sich ersäuft. Eine Mutterschwester desselben ward einmal aus einem Brunnen herausgezogen. Durch Hörensagen hatte man vernommen, daß sie einmal geäußert: sie möge nicht mehr leben. Ein Mutterschwestersohn war wirklich als Wahnsinniger in ärztlicher Behandlung gewesen, aber wieder geheilt worden. Eine Mutterschwestertochter litt an einem chronischen Uebel, welches in stillen Wahnsinn überging, dessen Heilung nur langsam erfolgte. Das Obercriminalgericht legte großes Gewicht auf das Zeugniß des Sträflings Kehdenburg, aus welchem, verbunden mit dem des Arrestverwalters, hervorgehe, daß Ramcke nur dann in seinen Reden verrückt gewesen, wenn er sich beobachtet wußte und – wenn seine Gedanken auf das von ihm begangene Verbrechen hingeleitet wurden. Das Obercriminalgericht war subjectiv so gut als die Aerzte und das Publicum überzeugt, aber es war von der Sache zu viel Aufhebens gemacht, die Rückstauung gegen ihren compacten Willensstrom war zu bedeutend geworden, als daß sie jetzt noch, gestützt auf die an und für sich nicht bedeutenden letzten Wahrnehmungen, auf ihre Ueberzeugung, ohne größere Stütze hätten zurückkommen sollen, nachdem sie früher, als kein Widerstand von außen da war, angestanden hatten, darauf hin zum Aeußersten zu schreiten. Jetzt entschied sich das Gericht, das Gutachten der Obermedicinalbehörde einzuholen. Die öffentliche Stimme nöthigte es dazu. Kobbe's Denunciation hatte die Augen des lesenden deutschen Publicums auf den Fall gelenkt. Die Presse hatte sich der Sache bemächtigt, und sprach schwere Klagen gegen die Holsteinischen Gerichte aus. Die Gerichte konnten sich auf keinen Kampf mit der Presse einlassen. Sie mußten, um nicht den Vorwurf eines rücksichtslosen Festhaltens an einer gefaßten Meinung auf sich zu laden, eine höhere Autorität zu ihrem Schutze anrufen, wozu sie außerdem die Nachricht bewog, daß Ramcke's dritter Bruder, Peter, mit einem Begnadigungsgesuche beim Könige eingekommen sei. Am 21. Oct. 1842 wurde das Gutachten der medicinischen Facultät zu Kiel erbeten. Die Facultät sandte eine Deputation, bestehend aus den Professoren Ritter, Langenbeck und ihrem Decan Meyn nach Pinneberg, welche in vier Tagen fünf Mal durch Autopsie und Gespräche mit dem Gefangenen sich eine persönliche Kenntniß zu verschaffen suchten, dann, vermöge der aus den Acten entlehnten und durch eigene Anschauung gewonnenen tatsächlichen Umstände, am 29. März 1843 ihr Gutachten abgaben. Unsere Leser werden uns erlassen, den Auszug einer Schrift zu geben, zu deren Abfassung und Vorbereitung die genannten Gelehrten fünf Monate gebraucht hatten, die mit der Annexis im Graba'schen Actenauszuge, 86 enggedruckte Seiten füllt, ein Gutachten, welches 835 Mark kostete, und neben den eigenen Bemerkungen und Schlüssen einen Actenauszug enthält, dessen wesentlichste Anführungen wir bereits vorgetragen haben. Wir glauben genug zu thun, wenn wir die Resultate mittheilen. Die Facultät erkannte, daß Ramcke noch bei seinem articulirten Verhöre sich als ein Mensch gezeigt, der in vollkommenem Besitze des Selbst- und Weltbewußtseins allemal entsprechende Rede und Antwort gegeben, soweit sie ihm keinen Nachtheil gebracht, sonst aber durch gewisse Redensarten oder ausweichende, keineswegs aber sinnlos zu nennende Antworten sich sicher zu stellen gesucht. An der Grenze seines Lebens erscheine er als ein Mensch von seltener, fast bewunderungswerther Charakterfestigkeit, deren er ohne das bestimmte Bewußtsein seiner nur durch eigene Schuld herbeigeführten Lage gar nicht fähig gewesen wäre. Auch die erschütternden Vorgänge, Publication des Urtheils und die Katastrophe der Execution hätten keine bleibende Veränderung auf ihn hervorgebracht. In den Reden und dem Benehmen desselben finde noch immer unverkennbar das Simuliren eines psychisch krankhaften Zustandes statt. »Daß sich aber danach bei den dermaligen Verhältnissen des Delinquenten und bei den darin nachgewiesenen Schwierigkeiten für eine zu sichern Aufschlüssen führende Untersuchung der erfahrungsmäßig begründete Zweifel nicht ganz beseitigen lasse, ob die mehre (4½) Jahre hindurch geübte Simulation des Delinquenten nicht wirklich eine krankhafte Richtung seiner Gefühle und Vorstellungen hervorgerufen haben könne.« Die von Kobbe in einer Separateingabe desselben an die Facultät, außer andern besonders hervorgehobenen Zweifel wegen der erblichen Anlage in der Familie Ramcke's beseitigte das Gutachten, weil die Fälle zum Theil nur entfernte Seitenverwandte betroffen, weil ein wirklicher Wahnsinn nicht constatirt gewesen, und weil er bei einigen der genannten Personen nur in Folge einer acuten Krankheit, wie oft geschieht, sich gezeigt, und bald wieder geheilt worden sei. So das Gutachten der höchsten Medicinalbehörde. Die Gerichte wurden dadurch nicht klüger als sie vorher waren. Ramcke hatte den Wahnsinn simulirt, aber es war doch möglich, daß die Simulation jetzt in Wirklichkeit übergegangen war. Die verdrießliche Möglichkeit blieb bestehen, und der einzige Gewinn des Gutachtens für die Gerichte und deren Aerzte war, daß das Publicum zu der Ueberzeugung gelangen konnte, daß, »wenn ein in der Schwäche des menschlichen Erkenntnißvermögens begründeter Irrthum stattgefunden hätte, oder noch stattfinde, die Schuld nicht den Gerichten beizumessen sei«. War nun Ramcke hinzurichten oder nicht? – Die Entscheidung darüber war um nichts erleichtert. Die Hülfe kam von einer andern Seite. Der Bruder des Verurtheilten, Peter Hinrich Ramcke in Wedel, war mit einem Begnadigungsgesuch beim Könige eingekommen. Dasselbe stützte sich auf drei Motive: weil zuerst die unschuldigen Blutsverwandten des Angeschuldigten, welche sich moralisch von seiner Schuld nicht hätten überzeugen können, durch die Vollstreckung des Todesurtheils am meisten leiden würden; demnächst, weil, wenn der Bruder noch ein Mal zum Hochgericht geführt werden sollte, er eine viel härtere Strafe erlitte, als wenn er bei der ersten Hinführung enthauptet worden – nämlich eine doppelte Todesqual, während das Gesetz doch nur auf einen Tod erkennt. Sein Bruder habe das volle Maß der Strafe bereits ein Mal in den Vorbereitungen zur Hinrichtung überstanden. Glaubwürdige Leute versicherten, daß er sie dermaßen gefühlt, daß er nicht mehr Kraft gehabt, sich auf seinem Sitze aufrecht zu erhalten und vielleicht kaum mehr die Empfänglichkeit besessen, den Todesstreich zu fühlen. Es wäre Barbarei, diese Angst ihm noch ein Mal zu bereiten, und widerspräche dem Zweck der Gesetze. Drittens endlich spräche sich das Verlangen allgemein aus, daß jenes Grausen erregende Schauspiel sich nicht erneuern möge. Wenn die Strafe abschrecken soll, so sei diese Wirkung bereits durch das erste Schauspiel vollkommen erreicht. Der Supplicant legte den Volkssturm, welcher den Block und Sarg zertrümmert, als Zeichen dafür aus, daß die Menge ihre Freude über den Aufschub an den Tag gelegt habe. Die Gerichte mußten über dieses Begnadigungsgesuch berichten. Das von Pinneberg bestritt die Behauptung, daß die Volksstimme sich zu Gunsten des Verurtheilten ausgesprochen. Dagegen würde allerdings, wenn das Straferkenntniß, wie es ihm publicirt, jetzt gegen ihn sollte in Vollziehung gebracht werden, darin eine unverkennbare Schärfung der wider ihn erkannten Strafe liegen. Die Suspension sei ohne Veranlassung seinerseits erfolgt. Nachdem er nun Wochen lang in einer, wenngleich schwankenden, Hoffnung werde geschwebt haben, müßten seine neuen Todesqualen doppelt fühlbar werden. Beim Obercriminalgericht war nur über den letztern Punkt die Frage: ob der Umstand, daß Ramcke bereits einmal zum Hochgericht geführt worden, der Begnadigung das Wort rede? Daß darin eine Verschärfung der ihm zuerkannten Strafe liege, ward anerkannt. Aber nur wenige Rechtslehrer hatten den Grundsatz angenommen, daß, wenn die Execution mislingt, die Todesstrafe um deshalb nicht vollzogen werden dürfe, weil dem Urtheil durch die angefangene Execution und die dadurch bewirkte Todesangst ein Genüge geschehen sei. Dieser Grundsatz sei nie in die Praxis übergegangen. Uebrigens habe hier die Execution noch gar nicht ihren Anfang genommen, sondern es seien nur Vorbereitungen getroffen worden. (?) Auch sei Ramcke selbst allerdings, wenn nicht unmittelbar, doch mittelbar an dem erfolgten Aufschub Schuld, da er ihn durch seinen hartnäckig simulirten Wahnsinn zuwege gebracht. Uebrigens erfoderten die auf dem Lande in letzter Zeit überhandnehmenden Todesverbrechen, sowie das verletzte Rechtsgefühl des Volkes dringend die Execution der Strafe. Wenn Ramcke für wahnsinnig erklärt und darum begnadigt würde, würde jeder todeswürdige Verbrecher diese Rolle zu spielen versuchen, wie es denn auch gerade seit Ramcke's Fall mehrfach in den holsteinischen Criminalgefängnissen geschehen ist. Endlich, würde der Grundsatz angenommen, daß ein zur Richtstätte einmal hingeführter Verbrecher nicht mehr hingerichtet werden dürfe, wenn die Hinrichtung aufgeschoben worden, so könne ja ein Jeder die Strafe verhindern, indem er nur auf dem Richtplatz zu behaupten brauche, daß er die Unschuld des Delinquenten beweisen könne. (?) Diese Ansicht gewann die Oberhand über die andere, welche in dem Aufschub der Strafe eine solche Schärfung derselben erblickte, daß man unmöglich noch mit der wirklichen Execution verfahren könne. Die Votanten dagegen beriefen sich auf Quistorp, welcher zwar die Regel aufstelle, daß, wenn der Strick reißt und der erste Hieb nicht tödtet, die Todesstrafe dennoch zu vollziehen sei, indem kein Erkenntniß dahin laute, daß der Kopf auf einen Hieb fallen solle, dagegen verlange, daß, wenn der Delinquent nach mißlungener Execution wieder in das Gefängniß gebracht werde, nur auf eine außerordentliche Strafe erkannt werden dürfe. Dafür spreche ferner, daß Gerechtigkeit und Humanität sich gegen Grausamkeit der Strafvollstreckung auflehne, ein Schauspiel der Art nur nachtheilig auf das Publicum wirken müßte, und der Regent eines civilisirten Staates einen solchen Auftritt schwerlich gestatten könne. Die Ansicht habe sich schon laut ausgesprochen, daß, wenn Ramcke auch nur den Wahnsinnigen spiele, doch die königliche Gnade sein nochmaliges Hinführen zum Schaffot nicht zulassen werde. Diese Voraussicht mag den Ausschlag gegeben haben, als das Oberappellationsgericht sich einstimmig dahin entschied: daß der von Ramcke's Bruder nachgesuchten Begnadigung nicht Statt gegeben, vielmehr die erkannte Todesstrafe nunmehr vollzogen werden solle. Auch die schleswig-holstein-lauenburgische Kanzlei sprach sich dafür aus, daß der Lauf der Gerechtigkeit nicht gehemmt werde. Aber der König verfügte durch das Rescript vom 13. Juli 1843, daß, wenn gleich durch die fortgesetzte Untersuchung und durch das eingezogene Gutachten der Facultät zu Kiel ermittelt worden, daß Ramcke das Irrereden simulire, mithin kein Hinderniß der Vollstreckung der Todesstrafe entgegenstehe, dennoch aus besonderer allerhöchster Gnade Se. Majestät sich bewogen gefunden habe, die erkannte, doch nicht vollzogene, Todesstrafe bis auf lebenswierige Zuchthausstrafe zu mildern. Die Mehrzahl des Publicums hatte nichts Anderes erwartet; auch ein großer Theil der Rechtsgelehrten. Ramcke wurde am 3. August 1843 in die Strafanstalt zu Glückstadt abgeliefert. Dort lebt er noch, und – ist wahnsinnig . Dies behauptet nicht allein sein Vertheidiger, Peter von Kobbe, der jetzt nicht mehr für ihn sprechen kann, nicht allein dessen Bruder Theodor von Kobbe, welcher mit gleicher Leidenschaftlichkeit die Sache ergriff, für die sein Bruder gefochten und gestorben, sondern auch der Schriftsteller, welcher es zuletzt über sich genommen, durch eine actenmäßige Darstellung das Verfahren der holsteinischen Gerichte und Aerzte gegen die vielfachen Angriffe der Presse zu vertheidigen und zu rechtfertigen, der Justizrath Graba in Kiel, dessen Werk (Kiel 1844) unserer Darstellung zum Grunde liegt. Graba hat ihn im Zuchthause zu Glückstadt besucht und ging mit der Ueberzeugung fort, daß er einen Wahnsinnigen gesehen und gesprochen. Diese Ueberzeugung theilten alle seine Mitgefangenen, auch die Aerzte der Anstalt, vielleicht auch der König von Dänemark, welcher bei einem Besuch im Zuchthause diesen berühmten Sträfling sich vorführen ließ und einige freundliche Worte an ihn richtete. Noch mehr, derselbe Justizrath Graba spricht zum Schluß seines Buches seinen Glauben aus, daß Ramcke schon früher, ja schon bei Ablegung seines Bekenntnisses an intermittirendem Wahnsinn gelitten haben möge. Unsern Lesern werden diese Zeugnisse über eine Thatsache genügen, an der Niemand jetzt mehr zu zweifeln scheint, ohne daß sie von uns fodern werden, alle Anzeigen, Wahrnehmungen und Thatsachen aufzuführen, aus denen Graba und die Andern zu diesem Schlüsse gekommen sind. Und doch vertheidigt Graba die holsteinischen Gerichte und Aerzte, und wir meinen mit Recht. Aber auch Peter von Kobbe war im Recht, und wahrscheinlich wird Niemand dem Könige von Dänemark seines bestreiten, die Hinrichtung unter den gegebenen Verhältnissen aufzuschieben und demnächst im Wege der Gnade die Todesstrafe in ewige Gefängnißstrafe zu verwandeln. Es ist dies einer der außerordentlichen Fälle, für die in den Gesetzen nicht vorgesehen ist, noch vorgesehen sein kann, wo Jeder, von seinem Standpunkte ausgehend, im Rechte ist, aber die Standpunkte selbst sind verschieden und außer der Controle des irdischen Richters. Ein Glück, daß diese Conflicte nur ausnahmsweise vorkommen. Jochim Hinrich Ramcke ist jetzt anerkanntermaßen wahnsinnig. Dies schließt freilich nicht die Frage aus, ob er schon wahnsinnig war zur Zeit seiner angesetzten Hinrichtung, zur Zeit seines Geständnisses, zur Zeit der That selbst; aber dieses positive Factum: er ist jetzt wirklich seiner Seelenkräfte beraubt, wirkt unwillkürlich rückwirkend und gibt der Präsumtion Nahrung, daß er es auch schon früher gewesen. Versuchen wir es aber, diese gewonnene Kenntniß einmal ganz bei Seite zu setzen, und bleiben nur bei der Erscheinung in ihren rohen Zügen stehen, wie sie uns die Acten geben. Kobbe's Darstellung haben wir bei unserm Referat absichtlich ganz bei Seite gedrängt, vorläufig nur da aus ihm schöpfend, wo er über seine eigene Theilnahme an der Sache spricht. Unsere Quelle war die Graba'sche actenmäßige Darstellung, und aus ihr entnahmen wir die sämmtlichen von uns aufgeführten Data seines irren Redens und Treibens. Es kann uns nicht beikommen, alle diese Aeußerungen und Wahrnehmungen noch einmal der Reihe nach aufnehmend und prüfend, mit der Wissenschaft einen Kampf anzufangen, welche behauptet, daß alle diese Zeichen, einzeln genommen, nicht die Anzeichen des Wahnsinns sind. Graba vergleicht irgendwo Ramcke's Erscheinung mit einem jener Bilder auf geripptem Holze, welche von jeder Seite ein anderes Gesicht darstellen. Wir möchten lieber ein großes Gemälde annehmen, welches, sorgfältig ausgeführt, in allen seinen einzelnen Theilen den Kunstregeln entspricht und von den Kennern als tüchtig gelobt wird; aber als Ganzes, von der Ferne aus betrachtet, macht es dem Laien einen unangenehmen verfehlten Eindruck. So mag es sein, daß der Sachverständige in allen einzelnen Reden und Geberden des Verbrechers keinen Wahnsinn fand, weil sie nicht zu seinen Regeln und Erfahrungen stimmten. Aber in der Totalität, im Zusammenhange machen sie auf uns einen andern Eindruck. Wie gesagt, ganz abgesehen von Kobbe's leidenschaftlicher Darstellung und Ausmalung, abgesehen von den subjectiven Eindrücken, welche ihm für Wahrheit galten, verfolgten wir Graba's actenmäßige Berichte durch die vielen hundert Seiten, welche die Tollheiten, absurden und dazwischen vernünftigen Reden des Delinquenten enthalten, und wenn gleich wir bei den ersten Ausbrüchen des Irrseins nicht anders als mit ihm an eine Verstellung denken konnten, so wuchs doch mit jeder Seite unser Bedenken, bis die Wahrnehmungen bei Gelegenheit der Publication und der Execution unsere Annahme bedeutend erschüttert hatten. Jahre hindurch einen Wahnsinn zu simuliren, wie er gethan, und nicht wahnsinig zu werden? Und war es ein erfahrener Mann, der mit Phantasie und besondern Gaben ausgerüstet, Welt, Leben und Wissenschaft kannte, der in der Einsamkeit seines Kerkers ein System sich ausspinnen mochte, um seine Richter zu täuschen? Es war ein 26jähriger Bauer, ohne andere Kenntnisse und ohne anderes Streben, als zu sparen und zu erwerben. Er hatte keine anderen Hülfsmittel als den Trieb zum Leben, und, heißt es, eine außerordentliche Verstandeskraft, um seine Rolle so geschickt durchzuführen. Wir stellen diese Verstandeskraft nicht in Abrede, nur scheint es uns, daß man den Beweis für dieselbe vorzugsweise aus der Annahme Dessen, was man zu beweisen hatte, geführt hat. Wir sind der Meinung, daß das Menschliche, die Macht des Gefühls, die ewige Naturwahrheit, als vorhanden präsumirt werden, und das Gegentheil, eine unnatürliche Verhärtung dagegen, erwiesen werden müsse. Wir wollen hier zugeben, als sei es erwiesen, daß Ramcke nach dem Geständniß seinen Wahnsinn simulirt habe, wir wollen auch annehmen, daß er durch lange Jahre die Rolle mit äußerster Selbstverleugnung fortgesetzt habe; selbst daß er der bewußte außerordentliche Schauspieler bei der Publication seines Strafurtheils gewesen, der sich auch da nichts merken ließ und alberne Reden führen konnte. Aber vor der Hinrichtung, bei den Vorbereitungen dazu, auf dem langen Wege, bei der Gewißheit, daß es nun zum Ende komme – denn wer konnte den wunderbaren Zwischenfall ahnen? – auch da, sagen alle Zeugen, war und benahm er sich, wie immer; nur etwas ernster. Und als die furchtbare Katastrophe vorüber war, auch da zuckte nichts Menschliches in ihm auf. Kein Seufzer, kein Blick der Freude; auch da konnte er den Stumpfsinnigen fortspielen, das Volk angrinsen, zunicken, faseln wie vorher; und in Nichts verrieth sich das Menschliche, als in einem kalten Todesschweiß. Hier noch an Verstellung, an eine gemachte, wohldurchgeführte, zu glauben, ist mehr, als man von uns fodern kann. Hier fodern wir positivere Beweise, als die Wahrnehmungen, die zu den Acten gegeben sind. Die Gerichte und Aerzte ließen die Möglichkeit gelten, daß er sich nicht verstellt habe; wir wollen die Möglichkeit gelten lassen, daß er sich auch da noch verstellt hat, aber dieser Möglichkeit ein Etwas gegenüberstellen, was sich uns als psychologische Wahrscheinlichkeit aufdringt. Wer das Entsetzlichste kaltblütig begehen kann, ohne einen andern Antrieb als den des Geizes, der Habsucht; wer in der Lage des jungen, kräftigen, wohlhabenden Bauern Ramcke, durch nichts gereizt, durch keine andern Affecte gestachelt, plötzlich in der Nacht aufsteht, ins Nachbarhaus schleicht und ein harmloses Weib, um ein Paar hundert Mark jährlich zu sparen, todtschlägt, dessen hat sich eine dämonische Macht bewältigt, die dem Wahnsinn sehr nahe steht. Um allen Mißverständnissen vorzubeugen, schicke ich voraus, daß ich unter dieser Bezeichnung keinen Zustand der Unfreiwilligkeit verstehe, welche die Zurechnungsfahigkeit und demnächst die Strafbarkeit ausschließt. Wer von diesen Dämonen sich beschleichen läßt, wer ihnen nicht Widerstand leistet, muß vor dem Gesetz und der bürgerlichen Gesellschaft dafür büßen. Aber in einem wahnsinnigen Affect, – mag sie nun Wochen, Monate lang vorbereitet sein – halte ich die That für begangen. Dieser stille Bauer, der kein Vergnügen kennt, trotz seiner Jugendfrische, der schon als Knecht den geringfügigen Lohn spart, um ihn auf Zinsen zu legen, der in den Hof geheirathet hat, um zu erwerben, sein Besitzthum zu vergrößern, er ist schon von einem Dämon besessen, als er Tag und Nacht über die Größe des Abschieds und die lange Dauer desselben grübelt. Hatte er sich mit der Abschiederin überworfen, ein Jähzorn ihn überschlichen bei einer Foderung, die ihm ungerecht erschien? Nein, nichts davon ist vorgekommen; nur eine gegenseitige Abneigung und Scheu waltet ob, die nicht einmal in Sticheleien, in Schimpfreden ausbricht. In der Stille bohrt es und wurmt in ihm; gespensterhaft nagt an ihm der Gedanke der Ungerechtigkeit, die Sorge der langen Last vor ihm, daß er, im Schweiß seines Angesichts arbeitend, darben müsse, während Jene in Unthätigkeit genießen könne. Die dämonische That in ihm ist fertig, er hat auch die sclavisch seinem Willen unterworfenen Geschöpfe, Weib und Bruder, zu Mitwissern und Mithelfern gezwungen. Wir schweigen davon, daß hier die wilde, unselige Begier Herr geworden ist über seine Klugheit; daß dies schon etwas Irres verräth – sein Weib, das mochte sein – aber auch einen tief von ihm verachteten, kaum zurechnungsfähigen dummen Menschen in sein Geheimniß einzuweihen. Was sollte Ladiges ihm helfen? Ueberrieselte ihn die Furcht, es allein zu thun? Ladiges war nur ein unnützer Mitwisser; jeder Mitwisser kann zum Verräther werden. Aber sei es, daß er sich so stark fühlte, einen solchen Menschen beständig in Schreck, Furcht und schweigender Unterthänigkeit zu halten, hätte er denn keine günstigere Zeit und Gelegenheit abwarten können? Daß die Ehemänner der Luth und der Abschiederin entfernt waren, deutet freilich auf eine Vorausberechnung. Aber was drängte ihn, die stille, schöne helle Sommernacht zu wählen, wo er so leicht gesehen werden konnte? Freilich wird und darf das vor keinem Gericht das Indicium eines gestörten Sinnes sein; aber uns erscheint dies nächtliche tiegerartige Hinausspringen aus dem Bett in das stille Nebenhaus, dies Morden und Feueranlegen schon wie ein Zeichen eines dämonischen Triebes, der um so furchtbarer, heftiger wüthet, als er so lange, im Stillen genährt, sich nicht äußern durfte. Für Verstellung erklärt man seine Angst, sein Entsetzen, als die bluttriefende Frau mit dem sterbenden Kinde beim Flammenschein ihres brennenden Hauses an das Fenster pocht. Simulation, daß er sich, von den Furien gepeinigt, aufs Gras warf, daß er sich wieder ins Bett hüllte, daß er aufs Dach stieg, und oben ohnmächtig wurde und um Hülfe rief, daß man ihn hinunterbringe. Kritiker erklären auch Lady Macbeths und ihres Gatten Entsetzen, als die Kämmerer den Mord verkünden, für Verstellung. Freilich ist es Verstellung vor den Andern, aber die innere Seelenangst leiht dieser Verstellung die entsetzlichste Wahrheit. Die Furien pochen schon an, und der Wahnsinn meldet sich, der die Gattin darauf ergreift. Ein schlichter Bauer, der bis da kein Bösewicht war – die kleinen Eigentumsverletzungen waren nur die ersten Neckereien des Dämons, der ihn zum Aeußersten trieb – soll denn nicht das Gewissen bei dem entsetzlichen Schauspiel erwachen? Ein kluger Mann, wie er, wenn er nur klug war, hätte die Komödie anders, besser gespielt. Er wollte vielleicht spielen, aber die unsichtbare Macht überkam ihn schon, und er ward sein Verräther. Dann kämpfte er lange, Jahre lang, im Naturtriebe, sein Leben zu retten, um die irrende Vernunft festzuhalten, und sich gegen die immer mächtigern Anschuldigungen zu vertheidigen, und unter den Folterqualen des Gefängnisses Herr seiner selbst zu bleiben. Endlich brach seine Kraft. Er bekannte. Sein Geständniß hat für mich etwas Herzzerreißendes. Es muß heraus, und er will doch noch nicht. Einer der Vertheidiger nennt es eine Kriegslist, um den Andern, die schon bekannt haben, einen Fingerzeig zu ferneren Operationen zu geben. Einem Defensor kann man eine solche Deutung vergeben; zum Menschen aber spricht sie nicht. Für mich ist nicht Alles darin Wahrheit, denn es ist schon mehr als Wahrheit darin. Der zusammengeknickte Verbrecher heult auf vor Schmerz, weniger um die That, als daß seine Kraft ihn verlassen, sie zu leugnen. Und nun betrachte man die Art, wie er es ablegt, mit welchen wunderlichen Redensarten ist es schon gemischt: »Sonst habe ich nie den Gedanken gehabt, Jemand umzubringen; aber die Alte mußte ich umbringen, ich konnte da nicht umhin. Sie wollten mir da Alle Noth anthun, und ich mußte dreschen und arbeiten, wahrend sie gute Tage hatten.« – »Ich bin nun ein so großer Missethäter, aber was sollte ich thun? Die Noth hat mich dazu getrieben; ich wußte mir nicht anders zu helfen. Ich war da recht in einer Bande in Halstenbeck –«. Und dann die Worte: »Nun wollte ich doch auch, daß das Gericht für mich bitte, daß Gott sich meiner wieder annehme.« – »Daß ich nach dem halstenbecker Kram hingegangen bin! Blos um meiner Frau willen bin ich dahin gegangen. Als ich sie das erste Mal gesehen, hatte ich mich gleich in sie verliebt, und darum wollte ich sie denn auch haben. Meine alte, süße Frau! Was sie wol sagt?« – Die Spuren einer verirrten Geisteskraft waren darin schon ausgesprochen, sodaß man sich später die Mühe nahm, auch in diesem Geständniß bereits den Anfang seiner Rolle zu erblicken. Den Schauspieler müßte ich bewundern, aber gesehen habe ich ihn noch nicht, der mit einer bestimmten Intention sie so ökonomisch andeutete, daß man sie nicht versteht. Aber die Wahrheit spielt so. Es blitzt das unwillkürlich heraus und unmerklich, wofür man erst später den Schlüssel findet. – Wäre das eine der psychologischen Wahrheit widerstreitende Erklärung, daß dieses schwer abgerungene Bekenntniß den ganzen Menschen so erschüttert und zerknirscht hätte, daß er nun, seines letzten Haltes, der Lüge, verlustig, ohne Stütze und religiösen Trost, ohne Aussicht in die Zukunft, als das Schaffot, in Wahnsinn, und gänzlich in offenen, hellen Wahnsinn verfallen wäre? Aber dem widerspricht, daß in diesem Wahnsinn Methode war, daß er im Wahnsinn Alles vermied, was ihn verrathen, verderben konnte! Darum soll es ein simulirter Wahnsinn sein, eine schlaue, systematische Berechnung alles Dessen, was er sprechen darf und was nicht. Man sagt doch vom Nachtwandler, daß er mit derselben systematischen Klugheit jeden Tritt vermeide, der ihm schädlich werden, ihn verderben könne. Wer einer Idee im gesunden Zustande mit krankhaftem Eifer nachgeht, wird er, wenn er in Wahnsinn verfällt, nicht demselben Schatten folgen? Lady Macbeth wusch ihre Hände fortwährend von den Blutflecken rein, die sie auch als Königin vor den Ihrigen zu verbergen fortwährend bemüht war. Jochim Hinrich Ramcke wollte unschuldig erscheinen, bis die Kraft zum Lügen ihn verließ; als der Wahnsinn ihm eine andere Kraft verlieh, verfolgte er Das als Phantom, was er im bewußten Zustande durch alle Anstrengungen des Geistes festzuhalten versucht. Aber angenommen, daß ihm in unbesonnener Aufwallung das Bekenntniß entschlüpft war, daß nun die Reue darüber, die Furcht vor der Hinrichtung, ihn dermaßen ergriff, daß er beschloß, sich wahnsinnig zu stellen. Heute war er bis nach dem Termin vernünftig gewesen, gleich darauf besinnt er sich eines Bessern und stellt sich wahnsinnig; und diese Stunde, dieser Augenblick entscheidet auf immer. Den Einfall des Momentes hält er, mit Ausnahme eines einzigen Termins, wo er wieder in das Bekennen zurück verfiel, durch vier Jahre, bis zur endlichen Bestimmung seines Schicksals durch das königliche Rescript vom August 1842 fest! Der Moment, nach einem so gänzlichen Aufgeben des bisherigen Vertheidigungsplans, die furchtbare Erschütterung, die es in seinem Nervensystem hervorgebracht haben muß, scheinen uns freilich die allerungeeignetsten, um sofort darauf ein neues, so schlau combinirtes System zu ersinnen. Uns erschiene es psychologisch weit erklärlicher, daß die Gewißheit: nun habe ich mich selbst dem Henker überliefert, nun ist keine Rettung für mich mehr! seine letzten Verstandeskräfte zerrüttet habe. Aber es sei! Er faßte sich wieder, er spannte die Seelenkräfte an, und indem er sich gestand: ja ich habe mich selbst durch meine Unbesonnenheit dem Henker überliefert, gelobte er sich auch, durch seine Schlauheit sich wieder zu retten. Dies System der Lüge indessen durch vier Jahre fortzusetzen, und bis auf den heutigen Tag, durch sieben Jahre, ist zum wenigsten Etwas, das mit der gesunden Vernunft schwerer in Einklang zu bringen ist, als sein Wahnsinn mit einem vernünftigen System. Hamlet stellte sich wahnsinnig; er sagt uns warum, aber wir glauben nicht daran. Wir glauben vielmehr, daß das Entsetzliche, was er erlebt, die Macht von Verhältnissen, denen er sich nicht gewachsen fühlte, ihn um seinen Verstand brachte, und daß, indem er den Wahnsinn simulirte, um über seine Rath- und Hülflosigkeit einen Schleier zu werfen, er in der That wahnsinnig wurde. Auch Ramcke ist wahnsinnig geworden; er ist es jetzt. Wann er es wurde, bis wie weit zurück man datiren darf, wer entscheidet das? Kein wissenschaftliches Gericht, kein Schwurgericht. Aber die Sache, wie sie ist, ist dem Urtheil der öffentlichen Meinung, der Beurtheilung eines Jeden nach seinem Menschenverstände jetzt verfallen, und wir bezweifeln, daß die Incidenzpunkte, daß der Verbrecher dazwischen Vernunft, Gefühl und Ueberlegung zeigte, vor diesem Forum den Beweis liefern, welchen Gerichte und Aerzte daraus zogen: daß dies sein natürlicher Zustand gewesen, jener sein affectirter. Wir wiederholen, in seinem Wahnsinn war Methode. Die Sachverständigen leugnen die fixe Idee ab. Sollte die natürlichste aller Ideen, sich selbst zu retten, ihn nicht aus dem gesunden in den kranken Zustand verfolgt haben? Wenn der Mondsüchtige den Stein, das Bret fühlt, auf dem sein Fuß ausgleiten würde, wenn er mit unbewußter Geschicklichkeit um den schwindelnden Abgrund sich windet; soll dem Wahnsinnigen diese Gefühlsfähigkeit abgehen, und ihr Dasein zum Beweise seines ungestörten Seelenzustandes werden? Es war kein Wahnsinn, der das Bewußtsein absolut ausschließt, kein Wahnsinn, der verbietet, daß dann und wann aus der Nacht der verworrenen Begriffe eine klarere Anschauung vorleuchtet; Instinct und Bewußtsein bunt gemischt. Das Kalb, die Kuh brüllt, wenn sie zum Schlachthause geführt wird, und sie hat es nie vorher gesehen, sie weiß nicht, daß drinnen die Keule und das Messer bereit stehen. Schließt der Wahnsinn des Menschen den Instinct aus, und ist der Schweiß der Todesangst unbedingt der Verräther des ungetrübten Bewußtseins? Dies unsere subjective Ansicht; sie war es nicht von Anbeginn, sondern ward es erst nach und nach, aber um so fester, je öfter wir die Actenauszüge durchlasen. Die Aerzte und Gerichte in Holstein waren einer andern Ansicht. Jene nach einer ernsten Prüfung und Vergleichung der ihnen hier gezeigten Symptome, mit denen, welche die Wissenschaft nach älteren Erfahrungen aufstellt. Sie konnten den Normalzustand des Wahnsinns an Ramcke nicht herausfinden. Sie sprachen nach ihrem Gewissen, daß sie nichts Gewisses sagen könnten, nur daß ihr Glaube zur subjectiven Ueberzeugung geworden. Und die Gerichte glaubten bis zur eigenen Ueberzeugung wie die Aerzte. Es trifft sie wegen dieses Glaubens und dieser Ueberzeugung kein Vorwurf. Durch alle Anzeichen; durch die schärfste eigene Beobachtung, durch die Gutachten der Sachverständigen waren sie gerechtfertigt. Wenn sie ein Vorwurf träfe, wäre es eher der, daß sie zu Anfang vor dem nothwendigen Schlusse, der aus dieser Ueberzeugung entspringen mußte, zurückschreckten, daß sie im festen Glauben an Ramcke's Schuld und voller Zurechnungsfähigkeit, und darin gestützt durch das Zeugniß der Gerichtsärzte, noch zauderten und, erschreckt von der Möglichkeit eines zu begehenden Unrechts, ihre Hände in Pilatuswasser zu waschen suchten. Aber wer mag vor dem Forum der Humanität im 19. Jahrhundert einem Richter dies zum Vorwurf machen? Ramcke war wahnsinnig; dies unsere Ueberzeugung, die von Laien Während dieser Theil schon im Druck vorgerückt ist, kommt uns das neueste Werk, welches Ramcke's Proceß hervorrief, in die Hände: »Aerztlicher Beitrag zu dem Criminalprocesse des Mörders J. H. Ramcke aus Halstenbeck. Von Julius Rüppell, Dr., zweitem Arzte an der Irrenanstalt bei Schleswig. Schleswig, 1845. Bruhn.« Wir bedauern, dasselbe erst so spät zu Gesicht zu bekommen, und können doch auch nicht umhin, uns zu freuen, daß unsere Laienansicht hier durch das wissenschaftliche Gutachten eines erprüften Arztes unterstützt wird. Statt eines Auszugs aus dem 307 Seiten starken Werke nur das Schlußresultat, welches Herr Rüppell »mit der Entschiedenheit ausspricht, wie sie überhaupt nur die ärztliche Erfahrung und die Gründe der Wissenschaft zu geben vermögen: »daß Ramcke unmittelbar nach dem begangenen Verbrechen in Folge heftiger Gemüthserschütterungen, bei einer von mütterlicher und väterlicher Seite ererbten und angeborenen Disposition zur Seelenstörung, von einer Gemüthskrankheit befallen wurde, die später in eine secundäre Form, in unheilbare Verwirrtheit ausartete.« Also unmittelbar nach dem begangenen Verbrechen, wie es auch unsere Ansicht war! Und daß diese Ansicht, die dem Unbefangenen von selbst entgegenspringt, gelehrten und erfahrenen Aerzten, Seelenkundigen, ja einer ganzen Facultät entgehen konnte, weil – die andere Ansicht, der Wahnsinn sei simulirt, sich von vorn herein in Fleisch und Blut gefressen hatte! – Eine Warnung an uns Alle, nicht wachsam genug auf unser Urtheil zu sein, wenn es von vorgefaßten Meinungen gelenkt wird. Peter v. Kobbe sollte diese glänzendste Rechtfertigung nicht mehr erleben! , von Beisitzern in dem großen Schwurgericht, welches über jeden abgethanen Criminalfall, der zu solcher Publicität gelangte, in letzter Instanz sein Urtheil fällt. Er mag schon früher an einem intermittirenden Wahnsinn gelitten haben, gibt selbst Grada zu. Wann dieser Wahnsinn seinen Anfang nahm, wer entscheidet es? Denn Grenzen zwischen Gesundheit und Krankheit in diesen psychischen Processen sind so seiner Art, daß wenigstens die Organe, mit denen der Richter sieht, nicht dahin dringen. In solchen Zweifelfällen sollte vielleicht die mildere Meinung den Vorrang behalten und angenommen werden, daß der Wahnsinn bis zur That selbst sich zurückerstreckte. Aber was kommt es darauf an? Wenn Ramcke in unserm Sinne damals wahnsinnig war, so war das keine Seelenstörung, welche die Strafe für Das, was er in diesem Zustande beging, ausschließt. Die Dämonen, welche sein Hirn verrückten, umdüsterten ihn nicht so, daß er nicht gewußt, was er that; und ebenso wenig, daß er nicht gewußt, daß es etwas Unrechtes, daß es ein Verbrechen war, auf welches die Strafe folgen muß. Gestört, aber zurechnungsfähig, als er die That beschloß, ausführte, ableugnete und bekannte, war er dem Gesetz verfallen. Ein Wahnsinn, der nur vor dem Psychologen, nicht vor dem Richter zu Recht besteht. Ein Wahnsinn, der aus der sündhaften Begier, aus der psychischen Erschütterung beim Verbrechen selbst, und aus dem thierischen Instinct, sich zu retten, entspringt, darf die Strafe nicht ausschließen. Diesem Wahnsinn zu widerstehen hat jeder freie Mensch die Kraft. Die bürgerliche Gesellschaft hat das Recht, es von ihm zu fodern, und sie hat das Recht, und zur Zeit die Pflicht, ihn bis zur Vertilgung dafür zu richten. Als Geschworene hätte Ramcke's Wahnsinn uns nicht gehindert, ihn für schuldig zu erklären, als Richter nicht, ihn zum Tode zu verurtheilen. Aber die Körnlein Zweifel, welche die Gerichtsärzte zwischen ihrem verdammenden Gutachten fallen ließen, irrten die Richter. Wir sind der Meinung, daß es in der Machtvollkommenheit eines Richters, zumal eines höhern Spruchcollegiums liegt, nach Anhörung des Berichts der Sachverständigen, selbst, aus eigener gewonnener Ueberzeugung zu entscheiden. Wo die Wissenschaft aufhört, und sie gesteht es selbst, muß die subjective Ueberzeugung des Richters eintreten und die Lücke füllen. Eine schlimme Gewißheit ist besser als eine endlose Ungewißheit. Wäre Ramcke hingerichtet worden, und später wäre doch ermittelt, daß er wahnsinnig gewesen, wäre das allerdings ein Uebel; aber die Justizgeschichte aller Nationen weist ärgere Uebel auf, die man anerkennt und doch nicht vermeiden kann. Wir brauchen nicht bis in die Zeiten der Barbarei zurückzugehen. Im Augenblick, wo ich dieses schreibe, ist Sylvester Jordan freigesprochen worden. Was ist schlimmer, die Hinrichtung eines wirklichen Verbrechers, von dem es herauskommt, daß er wahnsinnig gewesen, oder der jahrelange Kerker eines Unschuldigen, der loyale Weg zur geistigen Tödtung oder zum Wahnsinn? Ramcke selbst, wenn ihm das Licht der Vernunft wiederkäme, würde darauf antworten können. Die Richter waren nach dem Gutachten des ersten Physicus überzeugt; das des zweiten konnte diese Ueberzeugung nur stärken. Die Möglichkeit, welche dieser durchblitzen ließ, daß er sich doch anders verhalte, brauchte sie nicht zu irren. Das Reich der Möglichkeiten ist unvermeidlich. Waren sie vollkommen bei sich einig, daß der Wahnsinn simulirt sei, so war der unbedingte Befehl zur Execution gerechtfertigt. Das Experiment, die Enthauptung, von den Wahrnehmungen eines Arztes abhängig zu machen, Tod und Leben eines Verurtheilten also in letzter Instanz dem Gewissensspruch eines Nichtrichters zu übergeben, das erscheint uns der richterlichen Würde unangemessen, das nennen wir die Hände waschen in Pilatuswasser. Nicht der schnell hingerichtete Ramcke hätte die Intervention des entrüsteten Humanitatsgefühls erweckt; aber der durch alle mögliche Experimente hingemarterte Ramcke, Experimente, um die Unvollkommenheit unserer irdischen Erkenntniß, unserer daraufgebauten Einrichtungen recht hell an den Tag zu legen, das hat den Aufschrei des Menschlichkeitsgefühls veranlaßt und gerechtfertigt. Die populaire Sprache in der Region, welche sich nicht zur Schriftsprache erheben darf, hat dafür einen ganz eigenen, bezeichnenden Ausdruck: »markeln«. Wie hat man mit ihm gemarkelt, erperimentirt! Während das barbarische Mittelalter mit einem raschen Streich, auf die Hälfte der Beweise hin, ihm den Kopf vom Rumpfe geschlagen hatte, den Leib verderbend, um die unsterbliche Seele zu retten, hat man hier durch das »Markeln« seine Seele verdorben, um den Leib zu erhalten. Die lange Haft, die Ketten, die Eisenblöcke, der Kerkerdunst und Staub sind unzweifelhaft von einem psychisch verderblichen Einfluß auf den jungen, kräftigen, arbeitslustigen Bauer gewesen. Man sucht nach einer fixen Idee in seinem Wahnsinn. Ist das keine, daß er immer aufs Feld will, mähen, dreschen, daß die Sorgen um seine Landwirthschaft, um das Buttergeld und den Kühschatz ihn beschäftigen; daß er sich Alles gefallen lassen will, nur hinaus aus den engen vier Wanden mit dem Mehlstaub, ins Freie, zur Arbeit? Noch jetzt will er hinaus und arbeiten. Er klagt über Nichts; nur gebückt sitzend will er nicht Wolle zupfen. Wir sprechen die Gerichte, welche ihn verurtheilten, von aller Schuld frei, wir klagen sie nicht an, daß sie der Bedenken ungeachtet, zur Execution schritten, wir wollen auch die Klage fallen lassen, daß sie dieselbe vom letzten Gutachten des Arztes abhängig machten; wie es dann eben möglich war, daß nach allen diesen Vor- und Zwischenfällen, nach der Intervention, nach dem königlichen Einschreiten, nach dem Kieler Facultätsgutachten, nachdem diese Sache vier Jahre sich verschleppt, nachdem die Presse und das Publicum sich der Sache angenommen, wie es da gerechtfertigt war, daß das Kieler Oberappellationsgericht und die Schleswig-Holstein -Lauenburg'sche Kanzlei sich dahin entscheiden konnte, daß das Begnadigungsgesuch nicht zu unterstützen, sondern da noch die Hinrichtung zu vollziehen sei, das mag in örtlichen Rücksichten seinen Grund finden, wir aber suchen ihn vergeblich, die wir von den Begriffen eines christlichen, civilisirten monarchischen Staates im 19. Jahrhundert geleitet werden, und nicht von dem starr republikanischen Rechtsgefühl eines spartanischen oder römischen Senats. Der dunkle Volksglaube des Mittelalters, daß ein Delinquent, an dem die Execution verunglückt war, nicht mehr hingerichtet werden dürfe, ist allerdings in die Rechtspraxis nicht mehr übergegangen, aber er lebt noch heute. Wenn man in gläubigen Zeiten darin ein Gottesurtheil erkannte, so erkennt man heute in einer wiederholten Vollziehung der Todesstrafe eine Schärfung der ursprünglich zuerkannten, die sich schwer vor dem Gesetz, noch schwerer vor dem Humanitätsgefühl rechtfertigen lasse. Zudem war ein Zweifel da, ein Zweifel, der durch Jahre gewachsen, den das Publicum aufgegriffen, den das Gutachten der Kieler Facultät nicht beseitigt hatte. In einem solchen zweifelhaften Falle muß die mildere Auslegung obwalten, in einem so außerordentlichen Falle erscheint der Antrag auf Begnadigung dermaßen gerechtfertigt, daß die Gründe, welche die Obergerichte nicht darauf anzutragen bestimmten, die im Holsteinischen damals häufiger gewordenen Missethaten, dagegen nicht aufkommen. Der König von Dänemark übte sein Begnadigungsrecht. Der Oeffentlichkeit, der allgemeinen Stimme gegenüber konnte er nicht anders. Er konnte auch vor sich selbst nicht anders. Die Begegnung des Flamen Dialis rettete den Verbrecher in der heidnischen Republik; im christlichen Kömigthum galt durch das Mittelalter der Glaube, daß die Nähe des Königs Gnade bringend sei. Ist dies eine Mythe der Vergangenheit, so hatte sie doch hier durch die Umstände neue Bedeutung gewonnen. Der selbsteigene Wille des Königs hatte die Hinrichtung unterbrochen; unableugbar wäre bei einer nun wirklich erfolgenden Hinrichtung die Strafe, die Qual des Verbrechers verschärft worden. Der König kann eine zuerkannte Strafe im Wege der Gnade mildern, aber in einem gesetzlichen Staate geht seine Machtvollkommenheit nicht so weit, sie auch zu verschärfen. So die Aerzte, die Gerichte, der König. Wie handelte Peter von Kobbe? Seine Einmischung wird eine »unberufene« genannt. Vielfache Schriften, Zeitungsartikel und jüngst die Graba'sche Schrift haben diese Einmischung der Privatperson in einen ernsten Rechtsgang aufs Heftigste getadelt. Sogar, ihn deshalb in Untersuchung zu ziehen, wurde in der ersten Zeit gedroht. Kobbe hat sich bis auf seinen letzten Athemzug angreifend dagegen vertheidigt, und das Gerücht sagt, und sein Bruder schreibt es, daß er an diesem schweren Kampfe gestorben sei. Wir kennen des unglücklichen Mannes Antecedentien nicht, so wenig als er uns persönlich bekannt war. Noch weniger vermögen wir zu entscheiden, ob andere Motive, wie oft von seinen Gegnern infirmirt worden, als die der Menschlichkeit, des gekränkten Rechtsgefühls, ihn zu der außerordentlichen, krampfhaften Anstrengung in dieser Sache antrieben. Und dennoch standen wir in einer gewissen Relation zu ihm, die uns einige Scheu gegen unser Urtheil einflößen dürfte, wenn es ein abgünstiges wäre. Peter von Kobbe hatte es sich zur Aufgabe gestellt, das Gedächtniß und die Ehre von den Gerichten verurtheilter Verbrecher zu retten. Eine ehrenvolle Aufgabe, wenn sie nicht zur Leidenschaft wird, die wieder in Manie übergehen kann. Nach seinen Schriften schließen wir auf einen sanguinischen, heftigen, ja ungestümen Charakter, vielleicht einen, den eigene, harte Erfahrungen erbittert haben. Er gehörte nicht zur liberalen Partei. Seine ersten Schriften und Ehrenrettungen, weil sie gegen von Geschworenengerichten gesprochene Todesurtheile gingen, harmonirten also mit der damals loyalen Gesinnung, daß die Jurys eine Ausgeburt des falschen oder (was damals Dasselbe bedeutete) französischen Freiheitsgeistes seien. Er sprach sich mit seiner ganzen Heftigkeit gegen die Ungerechtigkeiten der Geschworenengerichte aus, ohne, soviel uns bekannt, dadurch an äußerer Gunst, wie manche Andere, zu gewinnen. Er griff das Urtheil der Geschworenengerichte gegen die Mörder des Fualdes, nach unserer Ansicht mit Recht und Geschick an, wogegen wir seiner ersten Stimme für Foncks Unschuld nicht beistimmen können. Auch den Tischlermeister Wendt, ein Proceß, bekannt durch die drei ganz verschieden lautenden Erkenntnisse, vertheidigte er, und war daneben ein entschiedener Gegner der Todesstrafe, worin wir nicht mit ihm einer Ansicht sind, ihm aber einräumen müssen, daß er darin selbständig sich über seinen Parteistandpunkt erhob. Bei Gelegenheit einer Anzeige der ersten Bände unseres Pitaval, die mit seiner Namensunterschrift im Hamburger Correspondenten erschien, zeigte sich eine Voreingenommenheit, die uns in ihm mehr einen Parteimann, als einen unparteiischen Beobachter und Juristen verrieth. Bei Erwähnung der bourbonischen Intrigue in Warschau, um Napoleon als Giftmischer vor Europa zu denunciren, von uns unter dem Namen: »Die vergifteten Mohrrüben« aufgenommen, zeigte sich sein Rettungseifer, indem er kurzab den Verdacht der Anstiftung von der höchsten legitimistischen Umgebung des Hofes auf einige untergeordnete Abenteurer abwies. Wir hatten aus den Acten des Kammergerichts in Berlin geschöpft, unser Mitherausgeber (Dr. J. E. Hitzig) hatte selbst damals in Warschau in dieser Sache gearbeitet. Kobbe's dreiste Behauptung, aus dem Leeren geschöpft und wie wir vermeinen durften, nur aus Parteiinteresse für die begünstigten französischen Legitimisten, mußte, wie sie es verdiente, gerügt und zurückgewiesen werden. Dies hinderte ihn indeß nicht, sich später an uns zu wenden, um unser Gerechtigkeitsgefühl für eine Sache aufzurufen, die ihm eine heilige geworden. Sagt er doch selbst an einer Stelle, er glaube eher, daß Foncks, Fualdes, Wendts Sache Zweifelgründe zuließe als Ramcke's Unschuld. Auch solcher Glaube ist vor dem Richterstuhl der Humanität zu ehren. Auch wir mußten dies Vertrauen ehren, obwol uns nach Dem, was wir bis da von der Sache wußten, es sehr zweifelhaft war, ob wir Dem, was er von uns erwartete, nachkommen würden, wenn wir Ramcke's Proceß in unserm Pitaval eine Stelle einräumten. Er foderte uns dazu auf, indem er seine neueste Schrift uns ankündigte. Das Unruhige, Gestörte, tief Verletzte sprach sich schon in diesem Schreiben betrübend aus. Sein Tod überhebt uns der Verlegenheit, ihm zu sagen, daß wir, mit aller Anerkennung seines Feuereifers, in dem einen, wesentlichen Theil seiner Arbeit, nicht seiner Ansicht sein können. Kobbe sah den Verbrecher zur Publication seines Urtheils führen, und erkannte in ihm einen Wahnsinnigen. Es kommt uns nicht an auf seine Gründe, ob der irre, lauernde Blick es gewesen, seine Haltung oder die anderweitigen Erkundigungen, die er einzog. Genug, ihn durchdrang die subjective Ueberzeugung, daß er wahnsinnig, demnächst auch, daß er unschuldig sei, und er handelte, wie er gethan, mit dem Eifer, dem rastlosen Ungestüm, der tiefen Aufgereiztheit der Gefühle, welche er bei andern Fällen gezeigt. Er war moralisch in demselben Rechte als die Richter, er handelte nach seinem festen Glauben, und das Entsetzen, daß die Blutschuld eines unschuldig und wahnsinnig hingerichteten Mannes über sein Vaterland kommen könne, trieb ihn zu den außerordentlichen Schritten an. Er hat Ramcke gerettet , wenn das Rettung heißt, daß sein Leiden aus einem kurzen Todesstreich in eine lebenslängliche Qual verwandelt ist. Wer darf Kobbe darum verdammen? Wem bestreitet das Gesetz in einem gesitteten Staate zu thun, was er gethan? Vorausgesetzt – und dieses Glaubens sind wir – daß er aus fester und reiner Ueberzeugung handelte, so erfüllte er die Pflicht, die ihm als Menschen oblag. Daß Tausende ruhiger Bürger nicht so handeln, daß die Maxime: »Jeder fege vor seiner Thür« von der großen Mehrzahl in derartigen Fällen befolgt wird, daß sie sprechen, auch wenn sie von einem schreienden Unrecht überzeugt sind: »Was geht es mich an!« schließt vor dem moralischen Richterstuhl nicht die Berechtigung aus, in das Rad der Geschicke einzugreifen, deren Bewegungskraft über der Sphäre des Individuums liegt. Hier trifft nur Den eine Schuld, der, seine schwachen Kräfte miskennend, täppisch in das Räderwerk eingreift, ohne etwas auszurichten, als Unordnung, und sich und Andern dabei unverwindlichen Schaden verursacht. Dieser Vorwurf trifft hier nicht zu. Kobbe's exaltirte Kraft reichte in diesem Falle aus, er hat Ramcke's Schicksal wirklich umgewandt. Wie weit aber diese Ueberzeugung mit einem krankhaften Rettungstriebe in ihm verschwistert war, wie weit eine fixe Idee ihn leitete, daß er von Gott berufen sei, die Ungerechtigkeiten der Gerichte wieder gutzumachen, darüber zu entscheiden kommt einem irdischen Richter so wenig zu, als die Aerzte über Ramcke's Wahnsinn ein letztes entscheidendes Urtheil zu geben im Stande waren. Die Gerichte in Holstein waren anderer Meinung, Auch ihnen dürfen wir ihr gekränktes Gefühl nicht verargen, wenn sie einen Privatmann sehen so schonungslos angreifen ihre Handlungsweise, die mit den Gesetzen in Einklang geblieben war und, dessen sind wir gleichfalls überzeugt, mit ihrem Gewissen. Daß hier ein esprit de corps sich gegen den unberufenen Mann regte, liegt in der menschlichen Natur; daß der Verdruß über den Sieg Kobbe's und der von ihm angeregten Presse sie zu der spätern Hartnäckigkeit, diesen Proceß in spartanischem Sinne zu Ende zu bringen, angestachelt, und daß sie um deswillen nicht bereitwillig den Ausweg ergriffen, den das einmalige königliche Einschreiten und die Zweifel der ärztlichen Gutachten ihnen an die Hand gab, wollen wir nicht glauben, und lieber annehmen, daß der damals in Holstein sehr gefährdete Sicherheitszustand sie zu der letzten harten Strenge antrieb. Wie von ihnen indessen Kobbe's Intervention auch aus einem höhern Standpunkte zu verdammen versucht ist, halten wir uns verpflichtet, unsern Lesern, zur Vervollständigung aller Ansichten über diesen merkwürdigen Proceß, mitzutheilen, ihnen das Urtheil darüber selbst überlassend. Graba sagt in der angeführten Schrift: »Das Auftreten des Dr. von Kobbe ist, da man andere Motive ihm unterzulegen Bedenken tragen muß, aus der Sentimentalität, aus der schwächlichen Humanität unserer Zeit hervorgegangen, welche alle ihre Sorgfalt und ihre Interessen dem einzelnen gefallenen Individuum zuwendet und dagegen die heiligen Anfoderungen der ewigen Gerechtigkeit gänzlich aus den Augen setzt. Um die wohlverdiente und zum Besten des Gemeinwesens dringend erfoderliche Strafe abzuwenden, begnügt man sich nicht damit, statt Abscheu gegen das Verbrechen, das schwächlichste Mitleid für den Verbrecher anzuregen, ja man wandelt diesen in einen Märtyrer um, dem aller mögliche Glaube zu schenken, aller mögliche Vorschub zu leisten ist, wahrend man kein Bedenken tragt, die gegen den Verbrecher und zwar nicht freiwilliger Weise auftretenden Zeugen auf alle Weise zu verdächtigen. Kobbe's Schrift trägt das unverkennbare Gepräge dieser Zeitrichtung, welche ihre Abneigung und ihr Mißtrauen nicht blos auf die Institutionen, sondern auch auf die mit der Handhabung der verhaßten Strafgewalt beauftragte Behörde ausdehnt und deren Unparteilichkeit auf schmähliche Weise zu verdächtigen sucht. Ihren eigentlichen Stützpunkt findet dieselbe aber in einer Dialektik der Negation, welche sehr wohl geeignet ist, alles Gegebene aufzuheben und alles Bestehende umzustoßen, die aus sich selbst aber noch keine positiven Resultate zu Tage gefördert hat, einer Dialektik, die den wirklich versuchten Beweis zu führen geeignet ist, daß ein Napoleon niemals existirt habe, die aber bekanntlich auch noch in viel ernsteren Dingen eine traurige Berühmtheit erworben hat.« Wenn auch Kobbe's Schrift in diesem Falle das angedeutete Gepräge trüge, so dürfte der Schluß nicht richtig sein, daß das denuncirte sentimentale Motiv auch seines gewesen. Ein ganz anderes Moment, eine ironische Nemesis macht sich hier geltend. Als Kobbe zuerst als Vertheidiger der gerichteten oder gemordeten Unschuld auftrat, war der Beweggrund nicht die Sentimentalität, sondern der Parteiwiderwille gegen die Geschworenengerichte. Er ließ sich von einem Modefieber fortreißen, welches wenigstens in dem einen der beiden Fälle des Stoffes genug für seine blinde Verdammungswuth vorfand. Nun er aber einmal im Fieber der Vertheidigungslust sich befand, griff er zu, wo sich ihm Gegenstände darboten. Da blieben denn auch die alten germanischen, gelehrten und geheimen Gerichte nicht unverschont, und am Schluß seines Lebens kam er dahin, in ihnen so viel Ungerechtigkeit, Voreingenommenheit, Einseitigkeit und Grausamkeit zu erblicken, als er selbst in den von ihm verdammten Schwurgerichten nicht gefunden hatte. Er selbst hat das Facit nicht mehr gezogen, wenigstens es nicht veröffentlicht. Und zu einem ähnlichen Schlusse kommen auch wir. Graba hofft, daß sein Werk dem gebildeten Europa die Ueberzeugung verschaffen werde, daß die Criminalrechtspflege in Holstein zwar nicht von Gebrechen frei sei, aber mit einer Gründlichkeit und Gewissenhaftigkeit ausgeübt werde, die das Vertrauen zu den Richtern nicht erschüttern läßt, und die sich der Gerechtigkeitspflege aller übrigen Staaten Deutschlands an die Seite zu stellen nicht scheuen dürfe. Von der Richtigkeit seiner Actenauszüge überzeugt, sind auch wir der Meinung, daß die holsteinischen Richter in diesem Falle nach Gesetz, Pflicht und Gewissen verfahren sind. Man ist in gewissenhaften Gerichten strenger mit minder schuldigen Verbrechern umgegangen. Aber wer schaudert nicht über dieses gesetzmäßige Verfahren selbst? Wer wirft sich nicht die Frage auf, ob nicht am Ende eine rasche Ungerechtigkeit dieser endlosen, torquirenden, eine Menschenseele zum hellen Wahnsinn marternden Gerechtigkeit vorzuziehen sei? Wer leugnet sich ab, daß ein solches langes Inquisitionsverfahren, um ein Geständniß zu erpressen, in allen Details es aufs Papier zu bringen, und es articulirt wiederholt zu hören, eine neue Folter ist, die an moralischen Schrecken jener physischen der alten barbarischen Marterkammern gleich kommt? Wenn ein Proceß geeignet ist, uns ernste Bedenken gegen den Inquisitionsproceß einzuflößen, ist es dieser, der von gerechten, gebildeten Richtern mit äußerster Gewissenhaftigkeit und Umständlichkeit geführt wurde. »So viel Arbeit um ein Leichentuch« für – einen geständigen Mordbrenner. So viel Kräfte verwandt, nicht um zu zeugen, sondern um zu vernichten. So viel Aufsehen, so viel Actenwust, solche Literatur, Bücher auf Bücher, solcher Aufwand von Gelehrsamkeit, solcher Haß, Aufregung, Feindschaft, vierjährige Mühe, und – noch ein Grab dazu, das des freiwilligen Vertheidigers! – Aber nicht bei diesem Falle allein beschleicht uns die stille Frage, ob denn das ein Fortschritt der Humanität ist, daß, wozu das Mittelalter rasch fertig, Tage brauchte, wir Jahre brauchen, und unser ganzes Resultat unser höchster Trost in diesen Fällen, wo die menschliche Erkenntniß nicht ausreicht, ist, daß wir treu den Formen gefolgt sind, die wir selbst uns gaben. Wir zählen mit Schauder die Opfer der Justizmorde, welche in einer spätern Zeit ans Tageslicht kamen, aber die vielen stillen Opfer, welche unter diesen Formen erdrückt wurden, Gerichtete und Richter und die vergeudete Menschenkraft, gingen unbeachtet und unbeklagt ins Reich der Schatten. Peter v. Kobbe hat nicht allein Ramcke's Wahnsinn, sondern auch seine Unschuld behauptet. Wir können kurz darüber hinweggehen; es ist dies nicht das Moment des Processes, welches ihm seine allgemeine Bedeutung verschafft hat. Kobbe verlor sich hier in seinem Vertheidigungseifer wie ein Liebhaber in der Betrachtung seines Lieblingsgegenstandes. Der Scharfsinn der Phantasie ebnet alle Ungleichheiten und läßt das Häßliche endlich schön werden. Kobbe leugnet fast Alles, was wir jetzt aus den Acten wissen, wobei ihm aber zur Entschuldigung gereicht, daß er sie noch nicht in der Vollständigkeit, wie jetzt das Publicum, kannte. Ladiges ist ihm ein völlig blödsinniger Mensch, der Alles aussagte, was man von ihm wissen wollte. Ramcke's Frau ist durch eine Kartenlegerin zu ihrem Geständnisse verführt worden, übrigens ein abscheuliches Weib, welches ihren unglücklichen Gatten nicht wiedersehen wollte und kaltherzig den Wunsch aussprach: der Teufel möge ihn holen. Ramcke selbst hat natürlich nur im Wahnsinn und in der Verzweiflung sein Geständniß abgelegt. Der Richter, der ihm drohte, er solle sitzen bis er schwarz werde, hatte durch diese Folter ihm das Geständniß erpreßt. Ebenso widerlegte er alle Indicien. Nach seiner eigenen Untersuchung konnten die Wunden der Abschiederin von keinem Beile herrühren, und endlich bestritt er selbst das Motiv der That, indem Ramcke zufrieden auf dem Seinen gelebt, durch den Abschied nicht gedrückt gewesen wäre und die angeblichen Klagen nur von seinen Feinden bezeugt würden. Wir würden den Dank unserer Leser wenig verdienen, wenn wir ihnen hier noch einmal ein Resumé aller Ermittelungen gäben, nachdem wir den Acteninhalt in möglichster Vollständigkeit bereits mittheilten, und dann alle Zweifelsgründe, die Kobbe aufstellt, nachfolgen ließen. An Widersprüchen, selbst in nicht unwesentlichen Punkten, fehlt es allerdings in den Bekenntnissen nicht, sie lassen sich aber aus der Länge der Zeit erklären, welche zwischen der That und dem Bekenntniß verflossen und vielleicht aus Ramcke's starrem Charakter, welcher, als er gestand, nun auch die That allein auf sich nehmen wollte. Kann noch Jemand an dem Thatbestande des Verbrechens zweifeln, wenn er die ganze Gliederkette des Beweises sich ins Gedächtniß ruft? Zuerst Ladiges volles Geständniß der eigenen Mitschuld und der Hauptschuld seines Schwagers. Es ist kein Motiv bekannt, welches diesen harmlosen Menschen zur Abgabe einer so furchtbaren Anschuldigung gegen seinen Schwager bewogen haben könnte. Dann das Bekenntniß der Ehefrau. Wenn Bedenken, zuerst um deswillen, weil es fast eine wörtliche Wiederholung der Aussage ihres Bruders war, dann, weil es in gewissen Punkten von der spätern ihres Ehemannes abwich, und vielleicht auch aus der stumpfen, herzlosen Weise, in welcher sie es ablegte, gegen die Wahrhaftigkeit desselben obwalten könnten, so werden sie dadurch beseitigt, daß sie es mehre Male, und freiwillig, wiederholte; daß sie fest dabei verharrte und noch im Zuchthause gegen Graba eine umständliche Erklärung über ihre Theilnahme abgab. Drittens Ramcke's eignes, zwei Mal abgegebenes Geständniß, trotz der sonderbaren Aeußerungen und den Spuren schon verirrender Gedanken, doch eines, welches den vollsten Stempel der Wahrheit auf der Stirn trägt. Der beliebte Vorwurf, daß der Richter es gemacht, nachdem er abgefragt, was er hören wollen, kann hierauf nicht zutreffen. Der Widerruf, wenn auf ihn noch bei dem Geisteszustande, in welchem er erfolgte, Rücksicht zu nehmen wäre, war durch nichts motivirt, als die Furcht, die alle Todesverbrecher theilen, vor der Todesstrafe und die Sehnsucht ins Freie zu kommen. Und diese drei Geständnisse werden durch vorangehende und nachfolgende Indicien verstärkt. Dagegen keine äußern Umstände, welche sie in Zweifel stellten; kein versuchtes Alibi; keine Spuren, die auf eine fremde Täterschaft leiteten. Ramcke hatte ein vollständig erwiesenes Interesse am Tode der Abschiederin. Er hatte oft über den großen Abschied geklagt. Seine verdächtigen Besuche und Fragen in der Abschiedskathe kurz vor der That, bei andern verdächtigen Aeußerungen. Die Käthe selbst war in Brand aufgegangen, unzweifelhaft durch mordbrennerische Gewalt, und Niemand konnte es um Vortheils willen gethan haben, da Ramcke allein Vortheil davon hatte. Er und seine Frau schienen schon wach gewesen, als die Abschiederin klopfte, und der Frau Ausruf, als sie die blutende Schwiegermutter zu Gesicht bekam: »Jochim, Jochim, thue ihr doch nichts!« Dann sein rätselhafter, unsinniger Schmerz, der seiner praktischen Natur, seiner Thätigkeit so wenig entsprach, daß man hier, nicht wie die Richter eine Verstellung, sondern die Furien des Gewissens deutlich anpochen sieht. Und endlich, als er wieder zur Besinnung erwacht ist, sein seltsames, retardirendes Benehmen, das auch so wenig zu seinem rasch fertigen Charakter stimmt. Das aufs Dach Klettern, um sich den Blicken zu entziehen, und in einer Thätigkeit sich vor Andern und sich selbst zu verbergen;, seine Ohnmacht dort, sein ins Bette Kriechen und seine Aeußerungen gegen die Magd Ellenbrook und den Schwager, der zur Mutter abgeschickt wird, nichts von dem Morde zu erzählen. Es stimmt Alles, bis auf jene erwähnten Widersprüche, Glied in Glied; die Geständnisse wurden so oft wiederholt, daß, wenn man nicht eigensinnig annehmen will, die Gerichte hätten Falsches in den Protokollen niedergeschrieben, an der vollständigen Ermittelung des Thatbestandes des Verbrechens, sowie der Thäterschaft kein Zweifel übrigbleibt. Nur unter der Annahme, daß Ladiges als vollständig blödsinnig betrachtet würde, und Ramcke schon zur Zeit seines Geständnisses als unzurechnungsfähig, demnächst die ganze Beweiskraft auf dem, unter diesen dreien am bedenklichsten erscheinenden, Geständniß der Ehefrau Ramcke beruhte, könnten für den Richter Zweifel obgewaltet haben, zumal zu einer Zeit, als von den holsteinischen Gerichten der Indizienbeweis zum Endurtheil in Criminalsachen nicht genügend war. Aber Ladiges war nur dumm, Ramcke bekannte, als die Kraft seines Bewußtseins noch volle Herrschaft über den ersten Spuk seines Irrsinns übte, und diese Aussagen und Geständnisse werden in allem Wesentlichen durch die der Ehefrau und die andern ermittelten Indicien getragen und unterstützt. Der Proceß geht noch weiter. Kobbe's letzter Schrift, welche er auf Subscription unter dem Titel: »Der Criminalproceß wider den zum Tode verutheilten Jochim Hinrich Ramcke und meine Intervention von Dr. Peter v. Kobbe« (Ratzeburg, Freysatzky 1843) herausgab, folgte die »Actenmäßige Darstellung des wider u. s. w. Ramcke »geführten Criminalprocesses« von C. J. Graba.« (Kiel, Bünsow 1844), in welcher Kobbe hart angelassen wird. Von oben herab wird mit verletzendem Tone, und nicht ohne persönliche Invectiven, seine »unberufene Einmischung« mehr mit Verächtlichkeit als Entrüstung behandelt. Daß ein Vertheidiger der holsteinischen Gerichte gegen Jemand, welcher dieselben so heftig angegriffen, sich dieser Waffe bediente, ist erklärlich, es darf ihm umsoweniger zum Vorwurf gemacht werden, als Graba kein Pasquill schrieb, sondern ein gründliches, mit überreichen Belegen ausgestattetes Werk. Daß diese Waffen aber ein schon so krankhaft aufgeregtes Gemüth, wie Kobbe's, tödtlich verletzen konnten, ist ebenso erklärlich. Kann aber nicht auch die Macht der Wahrheit mit eingewirkt haben, die traurige Ueberzeugung, daß er in seinem Eifer zu viel behauptet, und nun war das Werk, an das er sein Leben gesetzt, in seinen Fundamenten erschüttert! Die Zeitungen brachten uns die Nachricht von Peter v. Kobbe's Tode; sie deuteten an, daß das Graba'sche Buch ihn beschleunigt haben könne. Sein Bruder Theodor v. Kobbe sprach es in einem Aufsatze seiner »humoristischen Blätter« (Nr. 42. v. 17. Octbr. 1844) geradezu aus: »Auf meines Bruders Krankenbette lag ein dickes Buch – es hat meinem Bruder den Gnadenstoß gegeben; es hat ihn vollends zu Tode geärgert.« – Daß ein liebender Bruder am Sterbebette des geliebten Bruders dessen Sache mit vollem Glauben und voller Begeisterung ergreift und als ein Rächer seiner Manen auftreten will, hat wieder etwas sehr Natürliches. Theodor v. Kobbe, mit dem wir nur in entferntem brieflichen Verkehr standen, als Humorist dem Publicum bekannt, wird uns als ein liebenswürdiger, harmloser Charakter geschildert. Um die Lanze gegen die Ungerechtigkeiten der Welt, wie es sein Bruder gethan, zu schwingen, scheint ihm der lange Athem des Zorns abgegangen zu sein. Mögen wir es seiner Pietät, dem ersten Schmerze zu gut halten, daß er die Lanze gegen die Turniergesetze auf den Mann einlegte, den er den Mörder seines Bruders schalt. In dem gedachten Aufsatze wirft er dem Justizrath Graba irgend eine neckische Knabensünde vor, welche die Unwahrhaftigkeit des Mannes, des Beamten, des Richters motiviren soll! Die Sache spricht für sich selbst, leider gegen einen edlen Todten! Rechnen wir es auch seiner Pietät zu gute, wenn er seinen Bruder »einen großen, unüberwindlichen Todten« nennt, an dessen Seite er für Ramcke's Sache ferner in den Kampf zu treten denke, und »hoffentlich mit der deutschen Juristenwelt, wenn deren Blut nicht Dinte , und deren Haar nicht Perücke geworden.« In dieser Aufregung schickte er uns jenen Aufsatz mit der Bitte: »den Mord seines Bruders im neuen Pitaval zu rächen, und namentlich auf eine neue Untersuchung in dem Ramcke'schen Proceß zu dringen.« »Ramcke's Wahnsinn,« sagt er, »hat mein hochherziger Bruder erwiesen; ich glaube auch mit ihm an Ramcke's Unschuld, namentlich seitdem ich die Wunden der Abschiederin gesehn habe. Durch die Erfüllung meiner Bitte werden Sie sich den Segen des großen Hingeopferten und den Dank seiner mit Begeisterung an ihm hängenden Familie verdienen.« Es hat etwas Wehmüthiges um die Bitte eines Todten, um so mehr, wenn man sie nicht erfüllen kann. Der böse Scherz in jenem Aufsatz: »Ich bin auf dem besten Wege, mich auch darüber todt zu ärgern, wie mein theurer Bruder«, ist schnell in Erfüllung gegangen. Der Vertheidiger starb an gebrochenem Herzen, sein Bruder folgte ihm ins Grab, in unbefriedigtem Durst, des Bruders Werk zu vollenden. Auch der Arzt, welcher das erste Gutachten abgab, Dr. Stalbom, ist todt. Wie manche Grabeshügel mögen sich noch über andere dramatis personae, die in diesem langen Trauerspiele ihre besten Kräfte daran setzten, wölben, während der, um welchen alles Dies geschah, sein seelenloses Schattenleben im Zuchthause von Glückstadt, vielleicht noch ein Menschenalter hindurch, fortführt. Hector und Achill und Ajax waren gefallen, die Edelsten und Besten schlummerten unter den Trümmern der zerstörten Stadt, aber die alternde Helena ward nach Hellas zurückgebracht, und auch Thersites lebte. Diese alte Mythe kommt uns bei manchem berühmten Criminalfall, den wir erzählten, unwillkürlich in den Sinn.