Alexis / Hitzig Der neue Pitaval Eine Sammlung der interessantesten Criminalgeschichten aller Länder aus älterer und neuerer Zeit Herausgegeben vom Criminaldirector Dr. J. E. Hitzig und Dr. W. Häring (W. Alexis) Elfter Theil, zweite Auflage F. A. Brockhaus, 1859 Vorwort Politische Processe aus der französischen Revolutionszeit gehörten nicht in den Plan unsers Werks. Wir sagten darüber in der vorigen Auflage: »Die Französische Revolution erschien uns selbst als ein ungeheurer Proceß, mehr mit siegenden und unterliegenden Ideen, mit schuldig und unschuldig vergossenem Blute, als mit Rechtsformen durchwebt und verkittet, ein Proceß, der also in seiner Totalität aufgefaßt werden muß, nicht in seinen einzelnen Acten, und demgemäß weit über die Grenzmarken unserer berühmten Rechtsfälle hinausragt. Die Theilnahme indeß, welche gerade die einzelnen in das politisch-historische Gebiet einschlagenden und von uns in den früheren Bänden aufgenommenen Processe beim Publicum fanden, und die Aufforderungen, von sehr geachteten Stimmen, an uns ergehend, in diesen Darstellungen fortzufahren, veranlaßten, jene Geschichtsperiode von unserm Standpunkte aus näher ins Auge zu fassen. Wäre es doch vielleicht« – sagten wir damals, in der Epoche eines großen Gährungsprocesses im eigenen Vaterlande – »gerade für die Wissenschaft an der Zeit, die Momente zu betrachten, wo die Streitfragen zwischen dem Privat- und dem öffentlichen Rechte in andern Völkern zu einer blutigen Lösung gelangten, um zu lernen, wie wir sie friedlich und im Wege des Rechtes herbeiführen. Von welcher der streitenden Parteien erschallt nicht der Ruf: am Rechtsboden festzuhalten! Schade nur, daß die große Weltgeschichte lehrt, wie sie ihn überall, wo sie vorwärts ging, verließ, wie das gefestetste Feste durch Wort und Schrift nicht Stich hielt, wo ein neuer Gedanke geboren ward, ein neuer Geist, um die Welt zu beherrschen. Die Löblichkeit des Bestrebens, auch in diesen Umwälzungen an Satzungen und Formen zum Schuß gegen die Willkür sich zu klammern, leidet um deswillen, daß die Geschichte so ganz anders arbeitete, als unsere Rechtswissenschaft für Recht hält, keinen Eintrag; wirke Jeder, was er kann. Aber verhehlen können wir es uns nicht, daß dies Bestreben auch zur Carricatur wird, und mehr als das, zum furchtbaren Hohn, wo die Macht nach Rechtsformeln sucht, abgestandenen alten, oder neu erfundenen, um die nackten Acte ihrer grausamsten Willkür einigermaßen zu verhüllen. »In diesem Lichte erscheinen die Processe aus der Zeit des Terrorismus. Wenn wir aus diesen endlosen Blutgerichten in der Folge einige auswählen, kann es formell nur des Beispiels, der Vervollständigung wegen geschehen, um ex ungue leonem zu erkennen, oder wo besondere Persönlichkeiten ein anderartiges Interesse für uns daran knüpfen. Die lange Reihe der Girondisten auf der Guillotine ist für uns nur ein historisches Factum, eine große Tragödie, die Besiegten unterlagen den Siegern; Siegern, welche die Ueberwundenen opfern mußten, die Processe gegen sie waren nur die Ausfüllung einer Chablone. »Nach der Beendigung des großen Blutgemäldes tritt dagegen eine andere Reihe politisch bedeutungsvoller und durch ihre Intriguen, Incidenzpunkte und das beobachtete processualische Verfahren, interessanter Criminalfälle in den Verschwörungen gegen Napoleon als Consul und Kaiser hervor, Fälle, die vollen Anspruch haben, auch neben ihrer geschichtlichen Bedeutung durch ihre Verwickelungen, die Schwierigkeit der Ermittelung, die Charakteristik der handelnden Personen, als Einzelfälle in unserm »Pitaval« aufzutreten. Der Proceß gegen die Urheber der Höllenmaschine, schwierig und interessant durch den künstlichen Indicienbeweis, der gegen Georges Cadoudal, ein colossales Nachtstück voll romanhafter Situationen, gegen den General Mallet, dessen Intrigue und Verschwörung fast einzig dasteht in der Geschichte, wären, auch wenn sie sich nicht als neckische Dämonen an den Siegeslauf des Heros annestelten, durch die Wucht ihrer eigenen Verwickelungen und Charaktere von criminalistischer Bedeutung.« Diese drei letztgenannten Fälle, wovon der erste und der dritte im folgenden zwölften Theile aufgenommen sind, waren, als wir sie niederschrieben, in der Gegenwart von mehr als historischem Interesse, da man von den Höllenmaschinen und andern Mordversuchen gegen Louis Philipp noch den Brand- und Pulverdampf in der Luft zu riechen glaubte. Neuerdings sind wir durch die Höllenmaschine des 14.Januar 1858 noch lebhafter an dieselbe erinnert. Hinsichts der Criminalfälle aus dem Privatleben, die in mannichfacher Zahl und bunter Verschiedenheit in diesem Theile den politischen folgen, wird bemerkt, was wir auch hier noch wiederholen: »Wir leugnen nicht den Einfluß ab, welchen oft der bewegte Augenblick auf die Darstellung eines oder des andern Processes aus der Vergangenheit übte, und daß die Frage über Oeffentlichkeit und Mündlichkeit der Gerichtsverhandlungen den Schreiber dieses gerade während mehrerer in diesen Bänden enthaltener Fälle, so lebhaft beschäftigte, daß sich in die Darstellung eine Abhandlung einschlich. Wer sich für die Frage über die Geschwornengerichte interessirt, sei in dieser Beziehung insbesondere auf den merkwürdigen Proceß des Obrist Charteris verwiesen, der uns deutlicher als irgend ein anderer über die oft bestrittene Bedeutung Zeugniß ablegt, welche das Geschwornengericht in England, dem Buchstaben des Gesetzes entgegen, gewonnen hat. Noch wichtiger für den Juristen und Politiker ist der außerordentliche Proceß, der unter dem Namen Der Richter von Rhode Island zu Ausgang des vorigen Jahrhunderts in dem eben zu seiner Freiheit gelangten Amerika über das Verhältniß der Staatsgewalt zur Justiz mit fast erschöpfender Gründlichkeit geführt ward. Beide Processe, jener ein aus der Vergessenheit von uns hervorgezogener, dieser in Chandler's trefflicher Sammlung («American trials») enthalten, dürften der Mehrzahl unserer Leser ganz neu sein.« Der zweite ist erst im dreizehnten Theile aufgenommen; hinsichts des erstern hat inzwischen ein aufmerksamer Leser unsers «Pitaval» daran erinnert, daß Obrist Charteris weit bekannter sei als wir denken. Mit anderm Namen finden wir das moralische Scheusal in einer der Hogarth'schen Meistertafeln wieder; übrigens meldet eine andere Notiz, daß es ihm doch gelungen natürlichen Todes, bald nach seiner Verurtheilung, zu sterben, worüber unsere Berichterstatter die Sache in der Schwebe ließen. Lacenaire , Die Müllerin von Fockendorf sind jeder in seiner Art psychologische, wenn nicht Räthsel, doch merkwürdige Verirrungen der Menschennatur. Ein grauenvolles Nachtstück, dem nur zu viel nahe Verwandtes voraufging, bietet Delacollonge ; welche eigenthümlichen tiefen Blicke in das Menschenherz dagegen, und wie Umstände und Aberglaube die gesündesten Charaktere zum Verbrechen hinreißen können, das von frischer Meeresluft durchhauchte Seestück, die Geschichte und die Bekenntnisse der fünf Mörder auf der Esperance ! Die Fälle: Der Jahrmarkt zu Leerdam und Der blinde Zeuge , sind nicht aus, actenmäßigen, sondern geschickt vermittelten Mittheilungen entnommen, es bleibt daher jedem Leser überlassen, wieviel er davon geschminkt annehmen will; criminalistische Novellen, wie so viele, aber mit einem unwiderlegbaren Kern. Actenmäßig dagegen sind die beiden französischen Fälle aus jüngerer Zeit: Euphemie Lacoste und Bletry . Die Mehrzahl unserer Leser werden sich derselben aus den Zeitungen entsinnen, von denen sie als eine wahre cause célèbre Tag für Tag behandelt wurden; man wettete für und gegen die Angeschuldigten, die beide frei gesprochen wurden. Unser Referent ließ in beiden Fällen vielleicht andere Ansicht durchblicken, ohne das gefallene Verdict anfechten zu wollen. Eine Stimme protestirte gegen die Redaction in Bezug der Ansicht über die Lacoste. Die Darstellung war die Ausführung eines jungen praktischen Juristen, der von seinem altpreußischen Rechtsverfahren sich nicht entfernen konnte, übrigens sich wol selbst zu vertheidigen gewußt hätte, wenn die Anklage eine allgemeine geworden wäre. Hinsichts des Falles Bletry ist das wunderbare Geheimniß noch immer Geheimniß, das Urtheil des Publicums aber immer dasselbe geblieben. W. Häring. Der Duc d'Enghien 1804 So viel über die Gefangennahme, die Verurtheilung und den Tod des Duc d'Enghien geschrieben worden, so viel Erklärungen, Protestationen der dabei angeschuldigten Personen im Laufe der folgenden Jahrzehnte, wo es erlaubt und vielleicht Pflicht war, über das dunkle Ereigniß sich zu äußern, abgegeben und erschienen sind, ist doch noch heute der Tod des jungen Prinzen mit fast eben so viel Geheimniß, Dunkel und Zweifel umhüllt, als der später und unter ganz andern Verhältnissen erfolgte seines greisen Vaters, des Herzogs von Bourbon-Condé, den wir in einem frühern Theile unseres Pitavals brachten. Bei Prüfung der unzähligen Enthüllungen und Rechtfertigungen findet man, wenn man sich für eine Darstellung, die den Stempel der Wahrheit zu tragen scheint und durch neue Aussagen unterstützt wird, entscheiden möchte, doch wieder solche Widersprüche, das wir auf das Feld des Zweifels zurückgeworfen werden. Der Hauptzeuge, weil er der unleugbare Urheber der That ist, ist selbst in einem solchen Widerspruche begriffen. Napoleon sagt in seinem Testamente: »Ich ließ den Duc d'Enghien arretiren und verurtheilen, weil dies nothwendig war für die Sicherheit, das Interesse und die Ehre des französischen Volkes; als ... geständlich sechszig Meuchelmörder in Paris unterhielt. Unter ähnlichen Umständen würde ich wieder so handeln.« Aber Napoleon hat an anderm Orte auch folgende Worte gesprochen: . »Der Tod des Duc d'Enghien wird Denen zum ewigen Vorwurfe gereichen, welche, von einem sträflichen Eifer fortgerissen, nicht die Befehle ihres Souverains abwarteten, um das Urtheil der Militaircommission zu vollziehen.« Einer der letzten Berichterstatter, der alle Publicationen verglichen hat und dessen Documentalmittheilungen wir benutzen, sagt, daß er nach der ernstesten Erwägung und Prüfung derselben nicht einmal die Frage: Ob die Verhaftung und Verurtheilung des Prinzen von Napoleon befohlen, die Ausführung aber von übereifrigen Dienern übereilt worden? mit Bestimmtheit bejahen und verneinen könne. Die politische Frage werden wir erst im nächstfolgenden, dem großen Georges Cadoudal'schen Processe berühren, in den der gegenwärtige nur als eine Episode hineinspielt, aber eine Episode, welche als prägnantes Nachtstück dermaßen in der europäischen Geschichte heraustritt, daß wir, ihr als Factum den Vortritt lassen, mit ihren Räthseln und Zweifeln; die von dem neuesten Historiker versuchte Erklärung wird dann in jenem Processe folgen. Ein eigentlicher Criminalproceß lag hier so wenig zum Grunde, als in dem nächstnachfolgenden Falle aus dem amerikanischen Freiheitskriege; es war ein Act der Gewalt, das Recht des Stärkern, ausgeübt über den Schwächern, ein, politischer Mord – mit oder ohne dringende Motive – aber auch diese uneigentlichen Criminalfälle gehören in unsere Sammlung (wie wir das Beispiel aller bisher erschienenen ältern der Art für uns haben), in sofern die Machthaber für ihre That gesetzliche Formen gesucht haben. Wenn uns oft in ganz andern Fällen, wo diese weit strenger beobachtet scheinen, ein inneres Grauen bei der stillen Ueberzeugung überschleicht, daß die Gewalt im Voraus das Urtheil sprach und erst nachher nach Gründen, Regeln, Formen suchte, so erscheint ein Kriegsgericht, von dem wir im Voraus wissen, daß es verdammen soll, minder furchtbar. Die That, von der Notwendigkeit oder der Willkür geboten, zieht ein Kleid an, in dem sie vor der Welt erscheinen kann, ohne zu fürchten, aus der Thür hinausgeworfen zu werden, als unanständig, gesetzlos, verworfen. Wir weisen den nur zu oft uns antretenden Zweifel überhaupt von uns, ob alle Handhabung unserer Strafgerechtigkeit nicht die Willkür, das Recht des Stärkern über den Schwachem, zum Grunde habe? Die Gewalt des Sittlichen zeigt sich aber schon darin, wo wir für den Willen eine Form, ein Gesetz suchen; darum ist es für die Geschichte der Humanität interessant, auch die Uebergange im Auge zu behalten, von den rohesten Anfängen, wo die Willkür nach einem Scheine des Rechtes sucht, bis zu den Formen eines möglichst vollständigen Rechtszustandes im Frieden einer durchgebildeten Nation. Auch ein Kriegsgericht, wo der Angeschuldigte schon im Voraus verurtheilt ist, wo er aber befragt wird, Rede und Antwort stehen muß, wo zuweilen ein Vertheidiger für ihn sprechen darf, wo also die Möglichkeit nicht ganz ausgeschlossen bleibt, daß eine Wendung für ihn eintreten kann, welche ihn rette, ein Wendung für ihn eintreten kam, welche ilin rette, ein solches Kriegsgericht ist schon ein Schritt weiter, ein sich Beugen vor einer sittlichen Macht, gegen das Willkürgebot des Tyrannen, der den Verurtheilten im Kerker erdrosseln läßt. Selbst die Hinrichtung mit militairischen Formen ist eine Appellation an den freien Himmel, unter dessen Gewölbe sie geschieht, ein Zugeständnis eine Gunst, ein Recht mehr für die Verurtheilten, als wenn sie in den niedrigen, finstern Höhlen des Markuspalastes ohne Zeugen, die ihre letzten Seufzer hörten, erdrosselt oder, die Schwelle hinab, in den schwarzen Canal gestürzt wurden. Waren nicht selbst jene spanischen Kriegsgerichte, wo der General an die Verurtheilten die einzige Frage richtete: »Bist du es, den ich Verdammt habe?« und wenn es bejaht würde, schmetterten ihn die Kugeln nieder, ein Schritt zur Gesetzlichkeit, nach der wir ringen? Wenigstens die Identität des Angeschuldigten mit dem Verdammten sollte feststehen! Und selbst diese, nur die erste natürlich scheinende Anforderung, wird nicht auch sie in der Hitze der Wahn- und Parteienkämpfe übersehen! Der Herzog von Enghien hatte sich im Jahre 1801, nachdem die Condé'sche Armee aufgelöst war, in Ettenheim, im Breisgau, zur Ruhe gesetzt. Er war damals 29 Jahre alt, und hatte vielfache Beweise seines militairischen Talentes und seines Muthes im Kriege abgelegt. Seinen Aufenthält dort in der Nähe des Rheins hatte er mit Zustimmung des Cardinals von Rohan und der Menschen Regierung gewählt. Er lebte daselbst in einer zärtlichen Verbindung mit der Prinzessin Charlotte von Rohan-Rochefort. Daß der Aufenthalt eines so beliebten und kühnen jungen Prinzen aus dem Hause der Bourbonen, dicht an der französischen Gränze, dem ersten Consul, dessen Blicke schon auf Frankreichs Kaiserkrone gerichtet waren, unbequem sein mußte, versteht sich von selbst. Sein Argwohn ward aber noch durch andere Umstände genährt. In den Jahren 1803 und 1804 waren bedeutende Verschwörungen, theils republikanische, theils royalistische, gegen Napoleon's Leben oder gegen die Sicherheit des Staates entdeckt worden: die Höllenmaschine, der beabsichtigte Meuchelmord des ersten Consuls in der Oper, die Verschwörungen bei Gelegenheit des Concordates und endlich die noch schwebende von Moreau, Pichegru und Georges Cadoudal . Bei Georges waren bedeutende Summen gefunden worden. Dieser Fund deutete darauf, daß das Unternehmen von weiter her und von hohen Personen unterstützt worden; denn es war augenfällig keine Verschwörung zu Gunsten der Republik. Aller Augen blickten vielmehr auf die Bourbonen, als die wahrscheinlichen Urheber. Man sagte es dem ersten Consul, und der erste Consul sagte es sich selbst, daß es, wie damals die Dinge standen, ganz unmöglich sei, daß man ein so kühnes, weitaussehendes Unternehmen gewagt haben würde, wenn die Parteien und Verschworenen sich nicht um das Haupt eines Prinzen aus der Familie zu versammeln hoffen durften. Ja mehr noch; auch nach den Aussagen aller Verhafteten standen diese, oder glaubten zu stehen, unter dem Commando eines solchen, der in Frankreich erwartet ward. Welcher Prinz und woher dieser kommen werde, war unbestimmt, aber auf diesen Prinzen war Napoleon's ganze Aufmerksamkeit, sein Ingrimm im Voraus gerichtet. Anfangs ging die Vermuthung auf einen der in London befindlichen Bourbonen, zumeist auf den Herzog von Berry, und daß er über See, auf einem Schleichhändlerwege durch die Normandie nach Paris kommen werde. Aber er kam nicht daher, er kam überhaupt nicht; er saß ruhig in London. Die andern Bourbonen saßen eben so ruhig in Warschau, wenig geeignet und geneigt zu verwegenen Unternehmungen. Nur die jüngern Condés schienen dazu geeignet, und wer unter ihnen zumeist, als der Herzog von Enghien, der jung, muthig, kriegserfahren, noch im englischen Solde, so nahe der französischen Gränze lebte? Statt über das breite Meer brauchte er nur über die Schiffbrücke von Straßburg zu gehen und er stand in Frankreich. Eine Menge ungünstiger Umstände sprachen für diese Vermuthung. Es war in einer mysteriösen Verborgenheit, daß d'Enghien sich an den Ufern des Rheins aufhielt. Sein Muth, sein entschlossener Charakter, sein Ehrgeiz sollten sie ohne Träume und Plane sich bei Jagd und Liebe genügen lassen? Die Aussagen zweier Unteragenten Georges Cadoudal's hatten dazu einen Verdacht auf eine Verbindung zwischen diesem und dem jungen Prinzen geworfen, ohne daß sie bestimmte einzelne Thatsachen angeben können. Der erste Consul wollte Gewißheit haben, er befahl, daß Jemand nach Ettenheim gesandt werde, um sich von dem Leben, den Verbindungen Enghien's zu unterrichten. Der dazu erwählte Agent war ein Unterofficier, der ehemals beim Prinzen von Condé in Diensten gestanden, daher den Prinzen kannte. Er schlich verkleidet bis in das innerste Hauswesen desselben, er sprach seine Domestiken und erfuhr Dinge, die für seine Fassungskraft verdächtig und überzeugend schienen. Man nimmt an, daß er schon in Straßburg erfahren, wie d'Enghien alle Woche incognito in diese Stadt komme, um das Theater zu besuchen. Ja es kam eine Andeutung, daß er sich früher, unter dem Directorium und als Bernadotte Kriegsminister war, verkleidet bis Paris gewagt habe. Der Agent zog den Schluß: Wer sich so großen Gefahren aussetzt, blos um das Theater zu besuchen, hat auch keine Furcht, dasselbe um größere Interessen zu wagen. Aber das Gefährlichste war (dies nach Thiers, Mittheilungen), daß der Unterofficier von den Leuten im Hause erfuhr: daß d'Enghien einen Mann bei sich habe, den man für weit bedeutender halte, als ihn selbst. Der Agent hörte seinen Namen, aber aus dem Munde der deutschen Dienerschaft. In der schwäbisch-pfälzischen Aussprache des Namens Thümery wurde daraus für das Ohr des französischen Unterofficiers der ihm wohl bekannte Name Dumouriez . Voll Eifer für seine Entdeckung und mit der Ueberzeugung, daß der Prinz mit Georges in Verbindung gestanden, eilte der Agent nach Paris zurück und überreichte einen bündigen Bericht: der Duc d'Enghien führte ein geheimnißvolles Leben; er empfing eine große Anzahl Emigrirter, welche sich von Offenburg aus bei ihm vereinigten, darunter, und der täglich bei ihm war, der berühmte, misvergnügte Dumouriez. Der Prinz war oft ganze Tage, zuweilen bis acht Tage, von Hause fort, ja ein Mal bis 10 oder 12 Tage, ohne daß Jemand wußte, wo er die Zeit verbrachte. Er mußte in der Zwischenzeit in Paris gewesen sein! Man nimmt aus allen Ermittelungen an, daß diese Vermuthungen und angeblichen Thatsachen falsch gewesen, daß der Prinz nicht allein die Reisen, welche man ihm beimaß, nicht gemacht, sondern daß ihm selbst die Existenz einer Verschwörung unbekannt gewesen. Kein Umstand leitet wenigstens auf das Gegentheil. Napoleon aber glaubte, oder wollte glauben; das Nähere über das Warum im folgenden Processe. Hier nur Folgendes: Am 10. März war der Bericht des Agenten in Paris eingelaufen. Am selben Tage hätte (Thiers zufolge) erst die damit übereinstimmende Aussage Léridant's, des Georges'schen Dieners, stattgefunden. Sie lautete im Wesentlichen: Ja, es besteht ein Complot. An der Spitze desselben steht ein Prinz. Dieser Prinz wird ankommen, oder ist schon angekommen. Léridant glaubte Letzteres: er hatte einen jungen, wohlerzogenen, gutgekleideten Mann zu Georges kommen sehen; er war der Gegenstand allgemeiner Ehrerbietung gewesen. Beide Berichte kommen zu gleicher Zeit an Napoleon. Seine Phantasie, heftig durch das Vorangehende aufgeregt, war dies Mal mächtiger, als sein durchdringender Scharfblick. Er combinirte statt zu trennen. Der junge, ehrerbietig empfangene Mensch konnte kein aus London gekommener Prinz sein, denn durch seine Spürhunde und Wächter wußte er, daß derselbe auf dem einzigen Wege über die Normandie nicht angelangt war. Es konnte nur der Duc d'Enghien sein, der in 48 Stunden von Ettenheim nach Paris kommen und nach kurzem Zwiegespräch mit den Verschworenen in gleicher Frist wieder nach Ettenheim zurückkehren konnte. Dumouriez's Anwesenheit bei diesem drückte der Sache das Siegel auf. Wie der Graf von Artois oder der Herzog von Betry mit Pichegru durch die Normandie, sollte Enghien mit Dumouriez durch den Elsaß eintreffen, links und rechts die Bourbonen geführt durch zwei alte, berühmte Generale der untergehenden Republik! Napoleon wäre, nach Thiers, in der heftigsten Aufregung gewesen. Den Staatsrat Réal, der den Georges'schen Proceß leitete, hätte er mit den bittersten Vorwürfen empfangen, daß er Umstände von der Wichtigkeit nicht früher in Erfahrung gebracht. Sein Entschluß war gefaßt, d'Enghien ausheben zu lassen, von dem ihn nicht das Meer, nur der Rhein und die Rücksichten gegen einen fremden Souverain trennten. Er berief die Consuln, die Minister, Fouché, ließ Karten vom Rhein bringen, um den Entführungsplan sofort zu entwerfen. Diese Berathung schildert Thiers nach dem Berichte eines Augenzeugen so: »Der Gedanke, den Prinzen und den General Dumouriez zu entführen, ohne sich um die Verletzung des deutschen Gebietes zu bekümmern, der Form wegen jedoch eine Entschuldigung an den Großherzog von Baden zu richten, wurde sogleich vorgelegt. Der erste Consul verlangte die Ansichten, aber mit allem Anscheine eines bereits, gefaßten Entschlusses. Die Einwendungen hörte er jedoch geduldig an. Sein College Lebrun schien vor dem Eindrucke zu erschrecken, den ein solcher Vorgang in Europa machen werde. Der Consul Cambacérès hatte den Muth, sich dem vorgelegten Gutachten offen zu widersetzen. Er bemühte sich, zu zeigen, wie gefährlich ein solcher Entschluß sowol in Bezug auf das Inland, als in Bezug auf das Ausland sei, und in welchem gewaltthätigen Lichte er die Regierung des Erstens Consuls erscheinen lassen müsse. Insbesondere hob er folgende Rücksicht hervor: einen Prinzen aus königlichem Geblüte verhaften, verurtheilen, erschießen, würde, selbst wenn er innerhalb des französischen Gebietes auf frischer That betroffen worden, noch höchst bedenklich sein; ihn aber auf fremdem Boden holen, heiße, abgesehen von der Gebietsverletzung, ihn ergreifen, während er allen Anschein der Unschuld für sich habe, und sich selbst allen Anschein eines abscheulichen Misbrauchs der Gewalt zuziehen. Er beschwor den ersten Consul, um seines persönlichen Ruhmes, um der Ehre seiner Politik willen, sich nicht eine Handlung zu erlauben, die seine Regierung wieder mit den revolutionairen Regierungen auf gleiche Stufe setzen werde, von denen sich zu unterscheiden er so sehr bemüht gewesen sei. Mit einer Wärme, die bei ihm ungewöhnlich war, wies er wiederholt darauf hin und schlug als Mittelweg vor, so lange zu warten, bis jener Prinz, oder irgend ein anderer, auf französischem Gebiete ergriffen werde, dann aber die damaligen Gesetze in ihrer ganzen Strenge auf ihn anzuwenden. Dieser Antrag drang nicht durch. Man antwortete ihm, es sei nicht zu erwarten, daß der Prinz, der durch die Normandie oder über den Rhein habe einschleichen sollen, sich noch sichern, unvermeidlichen Gefahren aussetzen werde, nachdem Georges und alle Agenten der Verschwörung bereits verhaftet seien. Hole man den, der zu Ettenheim sei, so nehme man überdies auch seine Papiere und seine Helfershelfer mit, erlange dadurch Beweismittel, die seine Strafbarkeit darthun würden, und auf den gewonnenen Augenschein gestützt, könne man dann mit Strenge verfahren. Geduldig zu leiden, Haß die Emigranten unter dem Schutze eines fremden Gebieters an den Thoren von Frankreich Verschwörungen betrieben, heiße ihnen die allergefährlichste Straflosigkeit bewilligen; die Bourbonen und ihr Anhang würden tagtäglich wieder anfangen und statt ein Mal müsse man zehn Mal strafen, während man, nachdem ein Hauptschlag gethan worden, wieder auf das, dem ersten Consul natürliche System der Milde zurückkehren werde. Die Royalisten bedürften einer Warnung, und was die Gebietsfrage anlange, so müsse man den kleinen deutschen Fürsten eine Lection ertheilen, wie aller Welt, und man leiste überdies dem Großherzoge von Baden einen Dienst, wenn man den Prinzen nehme, ohne ihn darum zu fragen, denn es würde ihm unmöglich sein, einer Macht, wie Frankreich, seine Auslieferung zu verweigern, für deren Bewilligung würde er aber von Europa in den Bann gethan werden. Man fügte schließlich hinzu, am Ende handele es sich doch auch nur darum, die Person des Prinzen, seine Mitschuldigen und seine Papiere zu erlangen, nachher werde man sehen, was zu thun sei, wenn man ihn habe und wenn die Beweise und der Grad seiner Schuld geprüft worden seien. »Der erste Consul hörte kaum darauf, was für oder gegen gesagt wurde; er hörte darauf, wie ein Mann, der seinen Entschluß gefaßt hat. Keiner konnte sich rühmen, auf seine Entscheidung Einfluß geübt zu haben. Er schien jedoch Herrn Cambacérès seinen Widerstand nicht übel zu nehmen. Ich kenne den Beweggrund, der Sie zum Reden bringt, sagte er; es ist Ihre. Ergebenheit für mich. Ich danke Ihnen dafür, aber ich will mich nicht tödten lassen, ohne,,mich zu wehren. Ich werde jene Leute zittern machen und sie lehren, sich ruhig zu verhalten. »Der Gedanke, die Royalisten in Schrecken zu setzen, sie zu lehren, daß sie einen Mann wie ihn nicht ungestraft angreifen, ihnen zu zeigen, daß das geweihte Blut der Bourbonen in seinen Augen nicht mehr gelte, als das jedes andern erlauchten Mannes der Republik; dieser Gedanke und andere noch, an denen Berechnung, Rache, Stolz auf seine Macht gleichen Antheil hatten, rissen ihn mit Gewalt fort.« In Berthier's Gegenwart schrieb Napoleon die Befehle für die Obristen Ordener und Caulaincourt nieder. Schon am 11. März 1804 erhielt Ordener den seinen, Paris auf der Stelle zu verlassen und sich mit Extrapost, so schnell als möglich, ohne irgend einen Aufenthalt nach Straßburg zu verfügen. Von da sollte er sich über den Rhein nach Ettenheim begeben, den Ort von allen Seiten bewachen lassen und den Duc d'Enghien aufheben. Caulaincourt sollte nach der Aufhebung sich an den badenschen Hof verfügen, um ihm eine Note mit Erklärung über die eben begangene Handlung zu überreichen. Der Inhalt derselben verstand sich von selbst, der erste Consul habe so handeln müssen, weil man die Sammlung der Emigranten an der Gränze geduldet und die Notwendigkeit, rasch und geheim zu handeln, habe es unmöglich gemacht, die badensche Regierung vorher davon zu unterrichten. In Straßburg angelangt, sandte Ordener einen Commandanten der Gensdarmerie, Namens Charlot, und einen Quartiermeister desselben Corps nach Ettenheim. Verkleidet und unter falschen Namen sollten sie die Zugänge zur Wohnung des Prinzen auskundschaften und sich zu unterrichten suchen, ob derselbe im Falle eines Angriffs sich wol zu vertheidigen die Lust und die Mittel hätte. Die Anwesenheit Beider in Ettenheim erregte jedoch Verdacht. Ein ehemaliger Officier der Condé'schen Armee, Namens Schmidt, erhielt den Auftrag, die verdächtigen Fremden zu sondiren. Dem Quartiermeister Pferdsdorf gelang es indessen, Schmidt zu täuschen, der mit der Versicherung zurückkehrte, man habe von beiden Unbekannten durchaus nichts zu fürchten. Inzwischen war auch schon ein Oberofficier aus der Consulargarde heimlich nach Ettenheim geschickt, um die militairischen Arrangements einzuleiten. Der Duc d'Enghien hatte den ganzen 14. März auf der Jagd verbracht. Der beschwichtigende Rapport welchen Schmidt gemacht, hatte merkwürdiger Weise auf den jungen, kühnen Prinzen, der der Gefahr überall ins Auge blickte, eine ganz andere Wirkung. Man weiß nicht, daß er besondere Gründe zum Argwohn hatte, aber wie von einer bösen Ahnung getrieben, die in ähnlichen Fällen so oft vorgekommen und die abzuleugnen vergebene Mühe wäre, faßte er plötzlich den Entschluß, Ettenheim schon am nächstfolgenden Tage zu verlassen. Es war zu spät. In der folgenden Nacht, auf den 15. März, etwa gegen 1 Uhr Morgens, war das Haus, in welchem der Prinz wohnte, von allen Seiten umstellt. Er hatte sich eben zu Bette gelegt, als ihm gemeldet ward, daß man verdächtiges Geräusch um das Haus herum vernehme. Im Augenblick sprang er auf, und wie er war, im bloßen Hemde, ergriff er eine Flinte, sein Kammerdiener eine zweite; so, entschlossen, sein Leben theuer zu verkaufen, reißt er das Fenster auf und ruft hinaus: »Wer ist da?« Charlot, der Commandant der Gensdarmen, gab draußen eine Antwort, worauf d'Enghien anlegte und Feuer geben wollte. Aber ein schon ins Zimmer gestürzter Officier legte Hand an den Lauf der Flinte und verhinderte ihn zu schießen, indem er ihn versicherte, aller Widerstand sei umsonst. Eine kurze Berathung scheint im Zimmer darauf stattgefunden zu haben. Einer seiner anwesenden Officiere, ein Baron von Grünstein, soll dem Prinzen, auf dessen Verlangen(?) – das Versprechen gegeben haben, wenn man den Duc d'Enghien fordere, sich selbst zu nennen. Während er abgeführt würde und bis die Entdeckung stattfinde, hoffte man, werde es dem Prinzen gelingen zu entschlüpfen. In aller Hast zog d'Enghien Hosen an und einen kurzen Jagdrock. Aber ehe er noch Zeit hatte die Stiefeln anzuziehen, trat schon der Commandant Charlot mit mehren Gensdarmen ein, die Pistolen in der Hand fragte er: »Wer ist der Prinz?« Alle blieben stumm; auch der Baron Grünstein hatte sein Versprechen vergessen. Der Commandant wiederholte seine Frage dringender. Man schwieg. Da antwortete der Prinz selbst: »Wenn Sie kommen, um ihn zu arretiren, müssen Sie doch sein Signalement haben. Suchen Sie ihn sich selbst heraus.« Die Gensdarmen hatten kein Signalement. Die bourbonische Abkunft muß dem Prinzen nicht auf der Stirn gestanden haben. In ihrer Verlegenheit, da auch nicht einmal die Ahnung ihnen half, schritten sie dazu, die Anwesenden insgesammt zu verhaften. Alle wurden demnächst nach der Citadelle von Straßburg geführt, wo der Prinz muthmaßlich bald herauserkannt ward, doch zuvor einen Theil seiner Baarschaft unter seine Diener zu vertheilen Gelegenheit gefunden hatte. Nach Thiers, der über diese Katastrophe kurz hinweggeht, hätte sich der Prinz Denen, die ihn suchten, selbst genannt. Man hatte einen Bericht nach Paris geschickt; beigefügt waren sämmtliche Papiere des Prinzen. Aber sie enthielten nichts von den wichtigen Dingen, die man daraus zu ersehen gehofft, nur einen eigenhändigen Brief seines Vaters aus England, in welchem er dem Sohne Vorwürfe macht, daß er, wie man vernommen, in Straßburg gewesen oder gar vielleicht in Paris; das heiße unnütz sein Leben und seine Freiheit aufs Spiel setzen. »Obwol der Standpunkt, auf dem er sich befinde, ihnen (den Bourbons) höchst nützlich werden könnte,« sei er doch zu nahe; er solle sich in Acht nehmen. Statt des wichtigen Generals Dumouriez hatte man den unwichtigen Marquis von Thumery ergriffen und noch einige gleich unbedeutende Emigranten. Gar keine Beweise, nicht einmal Indicien, aber ein Gefangener, und ein unter solchen Umständen Gefangener, daß Frankreich, Europa, die Welt, auf die ungewöhnliche Rechtsverletzung ein ungewöhnliches Gericht und ein Siegel auf die That erwarten mußte, welches sie rechtfertigte, auf diese oder jene Weise. Thiers läßt Napoleon von folgenden Betrachtungen im Kreise seiner Nächsten ergriffen sein: »Nun habe man einen von den Prinzen von Bourbon, die so leicht damit bei der Hand seien, Complote anzuordnen, und Unbesonnene und Thoren stets bereit fänden, sich mit ihnen zu gefährden. Man müsse ein schreckliches Exempel an ihm statuiren oder sich darauf gefaßt machen, ein Lächeln der Verachtung bei den Royalisten zu erregen, wenn man den Prinzen, nachdem man ihn einmal entführt, nun wieder loslasse. Diese würden nicht ermangeln zu sagen, nachdem man sich meiner Unbesonnenheit schuldig gemacht und ihn aus Ettenheim holen lassen, habe man vor der öffentlichen Meinung, vor Europa Furcht gehabt, mit einem Worte: man habe den Willen, aber nicht den Muth zu einem Verbrechen besessen. Statt Lachen, sei es besser, Zittern bei ihnen zu erregen. Dieser Prinz habe sich denn doch in Ettenheim, so dicht an der Gränze, unter solchen Verhältnissen wahrscheinlich nicht ohne irgend einen Beweggrund befunden. Ob es wol möglich sei, daß er, gewarnt, wie er es war (dies bewiesen die bei ihm vorgefundenen Briefe), ohne allen Zweck der Gefahr so nahe geblieben? daß er nicht in irgend einem Grade an dem Mordplane mitschuldig gewesen? Jedenfalls habe er sich ganz gewiß in Ettenheim befunden, um eine Bewegung der Emigranten im Innern zu unterstützen, um zum Bürgerkriege aufzureizen, um abermals die Waffen gegen Frankreich zu führen. Solche Handlungen würden insgesammt von den Gesetzen aller Zeiten mit strengen Strafen belegt: diese müsse man gegen ihn vollziehen.« Die Royalisten sind unverbesserlich; auf sie kann man nur durch den Schrecken wirken. Diese Maximen im Sinne, verordnete er, den Prinzen nach Paris zu bringen und ihn vor eine Militaircommission zu stellen, weil er Bürgerkrieg zu erregen versucht und die Waffen gegen Frankreich geführt. Am selben Tage, wo d'Enghien nach Paris abgeführt wurde, reiste Bonaparte nach Malmaison. Stundenlang läßt ihn Thiers hier einsam auf- und abgehen, auf seinem Gesichte eine Ruhe zur Schau tragend, die sein Herz nicht empfand. Während acht Tagen dictirte er hier fast keinen Brief, ein Müssiggang in seinem Leben ohne Beispiel, ein Beweis seiner innern Aufregung. Josephine, der, wie Allen im Hause, die Sache kein Geheimniß war, zerfloß in Thränen. Mehrmals sprach sie mit ihrem Gatten von dem unglücklichen Prinzen. Was geschehen sollte, war nicht ausgesprochen, aber sie ahnte es und empfand ein inneres Grauen vor dem Vergießen königlichen Blutes. Er wies ihre Thränen, ihre Vertraulichkeit zurück: »Du bist eine Frau, du verstehst nichts von meiner Politik; deine Rolle ist Schweigen.« Drei Tage nach seiner Arretirung früh Morgens am 18. März traten Gensdarmen in die Zelle des Gefangenen, erweckten ihn aus dem Schlafe und forderten ihn auf, sich augenblicklich anzukleiden. D'Enghien wünschte, daß man ihm wenigstens gestatte, seinen Kammerdiener mitzunehmen. Die Antwort war: daß er dessen nicht bedürfen werde. »Aber ich werde doch wenigstens der Wäsche bedürfen.« »Zwei Hemden werden ausreichen,« erwiderte der Officier. Man ließ ihn in eine fest verschlossene Kutsche steigen. Sie rollte Tag und Nacht fort. Am 20. März um 4½ Uhr Abends war man an den Thoren von Paris, an der Barriere von Pantin. Hier begegnete ihnen ein Courier mit einem Specialbefehle. Der Wagen machte Kehrt und fuhr außerhalb der Mauern nach Vincennes. Nach Thiers wäre der Wagen schon um zwölf Uhr Mittags an der Barriere gewesen und der Unglückliche hätte, wohl bewacht, in demselben bis Abends fünf Uhr sitzen müssen, weil einige Verwirrung in den Anordnungen stattgefunden. Nach Nougarède von Fayet wäre der Wagen in Paris hineingefahren und bis vor die Thür des Auswärtigen Ministeriums und erst von dort nach Vincennes beordert worden. Murat war Commandant von Paris und Oberbefehlshaber der Division. Als solcher war es an ihm, die Militaircommission zu bilden und die Vollstreckung des Urtheils anzuordnen. Er war von Schmerz ergriffen, als die Verordnung der Consuln ihm zukam. Die Expedition nach Ettenheim hatte er gebilligt; jetzt sank ihm der Muth, sein Herz lehnte sich auf. Zu einem Freunde soll er, auf die Schöße seiner Uniform zeigend, gesagt haben: »Der erste Consul will einen Blutfleck hinein machen.« Er eilte zu seinem Schwager; dieser zeigte ihm aber nur seine eiserne Miene, warf ihm seine Schwäche vor und erklärte ihm entschieden: er wolle seine Feigheit bedecken und mit seiner Consulhand selbst die im Laufe des Tages nöthigen Befehle unterzeichnen. Bonaparte übertrug Savary, die Execution des Prinzen zu besorgen. Oberst Savary war bis jetzt nur Soldat, das stumme Werkzeug seines Gebieters. Der erste Consul ließ alle Befehle abfassen, unterzeichnete sie selbst und befahl dem Savary, sie Murat zu bringen und selbst nach Vincennes zu gehen, um die Ausführung zu leiten. Die Befehle waren vollständig und bestimmt, so wie sie zur Ausführung kamen. Sie waren aber nicht in allen Punkten unwiderruflich, und Thiers sagt über das Mittel, welches geblieben wäre, den Prinzen zu retten, Folgendes: »Der Staatsrath Rèal sollte sich nach Vincennes begeben, um diesen ausführlich zu verhören und ihm abzulocken, was er von dem Complot wisse, an dem man ihn noch fortwährend mitschuldig glaubte, ohne den Beweis davon führen zu können. Murat gab selbst am Abend die schriftliche Weisung, nach Vincennes zu gehen, um dieses Verhör abzuhalten, in der Wohnung des Staatsraths Réal ab. Wenn Herr Réal den Gefangenen sprach, die wahrheitstreue Darlegung der Thatsachen aus seinem Munde vernahm, sich durch seine Offenheit, durch seine dringenden Bitten, dem ersten Consul vorgeführt zu werden, gerührt fühlte, konnte Herr Réal den Eindruck, den er empfand, Demjenigen mittheilen, in dessen mächtigen Händen das Leben des Prinzen lag. Es gab also, selbst nach der Verurteilung, noch ein Mittel, aus der gräßlichen Bahn, die man eingeschlagen hatte, wieder herauszukommen, wenn man dem Herzoge von Enghien eine edel erbetene Begnadigung edel ertheilte.« Thiers sucht den Beweis zu führen, daß Bonaparte auch nach den Befehlen, die er ertheilt, an diese Möglichkeit gedacht. Abends am 20. März saß er mit seiner Frau, seinem Secretair, einigen Damen und Officieren in der Abgeschiedenheit von Malmaison. Er war zerstreut und schien Ruhe zu heucheln. Zuletzt setzte er sich an einen Tisch und spielte Schach mit Frau von Remusat. Diese Dame, die Zierde des Hofes, wußte, daß der Prinz angekommen, und bebte vor Angst, was geschehen könne. Sie getraute sich nicht Bonaparte anzublicken, der in der Zerstreuung mehrmals bekannte Verse aus Corneille und Voltaire über die Milde vor sich her sprach. »Der charakterfeste Mann war erschüttert und kam auf die stille Betrachtung zurück, wie erhaben, edel es sei, einem besiegten und entwaffneten Feinde Verzeihung zu gewähren.« Frau von Remusat glaubte den Prinzen gerettet. Thiers hat diese Nachricht aus den ungedruckten Memoiren der Dame. Um fünf Uhr war der Prinz bereits in seinem Gefängnisse. Von Anstrengung und Hunger erschöpft, nahm er ein leichtes Abendessen ein und warf sich auf ein schlechtes Bett in einem Entresol, um augenblicklich tief einzuschlafen. Aber schon um Mitternacht ward er erweckt, indem man die Thüren aufriß. Man nöthigte ihn aufzustehen und führte ihn dann in ein Gemach desjenigen Pavillons, der dem Walde von Vincennes gegenüberlag. Dort sind acht Oberofficiere versammelt. Es ist sein Gericht. Ohne weitere Förmlichkeiten stellt man an ihn Fragen darüber, daß er in Waffen gegen sein Vaterland gestanden habe? Schrecken und Erschöpfung hatten ihn nicht eingeschüchtert; er antwortete mit stolzer Haltung und in der edeln Kraft seines Bewußtseins: »Ich habe die Rechte meiner Familie vertheidigt; und es ist gewiß, daß, wie die Sachen stehen, ein Condé nur mit den Waffen in der Hand nach Frankreich zurückkehren konnte. Meine Geburt, meine Ansichten zwingen mich, für alle Zeiten ein Feind Ihrer Regiemng zu sein.« Man unterrichtete ihn, daß das Kriegsgericht über ihn ohne alle Appellation Recht sprechen werde. »Ich weiß es,« sagte er, »noch verberge ich mir die Gefahr, in der ich mich befinde. Aber ich hoffe, daß man mir ein Gespräch mit dem ersten Conful nicht verweigern werde.« Eine falsche Hoffnung! Eine scheinbare Debatte erfolgte, die etwa anderthalb Stunden dauerte. Nach Beendigung derselben erfolgte ein einstimmiges Urtheil dahin: Daß Louis-Antoine-Henri de Bourbon, Duc d'Enghien, schuldig sei: 1) die Waffen gegen die französische Republik getragen zu haben; 2) daß er seine Dienste der englischen Regierung, einer, dem französischen Volke feindlichen, angeboten; 3) daß er Agenten besagter englischer Regiemng bei sich aufgenommen und sie förmlich empfangen, ihnen desgleichen Mittel verschafft, Verbindungen in Frankreich anzuknüpfen und mit ihnen sich verschworen gegen die innere und äußere Sicherheit des Staates; 4) daß er sich an die Spitze einer Versammlung von Emigrirten gestellt, wie auch Anderer, die, im Solde Englands, sich an der französischen Gränze in Freiburg und Baden zusammengezogen; 5) daß er Verbindungen mit dem Orte Straßburg unterhalten, mit der Absicht, die umliegenden Departements aufzuwiegeln und eine England günstige Diversion zu machen; 6) daß er an den Verschwörungen gegen das Leben des ersten Consuls, welche von den Engländern angestiftet, Theil genommen und sie begünstigt, mit der Absicht, wenn sie gelungen wären, in Frankreich einzurücken. Er war schuldig erkannt, es war nur noch die Frage hinsichts Anwmdung der Strafe. Die Stimmen wurden gesammelt, und, abermals mit Stimmeneinhelligkeit, ward Louis-Antoine-Henri de Bourbon, Duc d'Enghien, wegen des Verbrechens: des Spionirens, verbotener Correspondenz mit den Feinden der Republik, des Attentats gegen die innere und äußere Sicherheit des Staats – zum Tode verurtheilt. Nach dem Erwähnten Geschichtsschreiber wußten die meisten Mitglieder der Militaircommission, Obristen von Napoleon selbst ernannt, nicht, um welchen Angeklagten es sich handele. Man sagte ihnen, er sei ein Emigrant, man nannte auch seinen Namen; diese Soldaten der Republik, Kinder noch als die Monarchie fiel, hätten jedoch kaum gewußt, in welchem Verhältnisse der Duc d'Enghien zur königlichen Familie stand. Dennoch war auch ihnen der Auftrag schmerzhaft; seit Jahren waren ja keine Emigranten verurtheilt worden. Seine stolze Erscheinung wirkte nicht ungünstig; aber, wiewol er jede Theilnahme an dem Complot in Abrede stellte, antwortete er doch zu stolz, daß er gegen Frankreich gedient und, wenn die Gelegenheit komme, es wieder thun werde. Die Dreistigkeit, mit welcher er auf die Warnung des Präsidenten diese Erklärung wiederholte, machte einen schlimmen Eindruck auf erprüfte Militairs, die nichts Höheres kannten, als ihr Blut zur Vertheidigung des Vaterlandes zu vergießen. Dennoch fühlten die Soldatenherzen sich durch seine Jugend, seinen Muth gerührt. Aber die Thatsache, daß er gegen Frankreich gedient, war eingeräumt und die Gesetze der Republik und aller Zeiten belegten sie mit der Todesstrafe. Die Vertheidigungsgründe, daß man ihn auf ausländischem Boden ergriffen, nicht mit den Waffen in der Hand, daß keine bestimmte Intention, sie gegen sein Vaterland zu ergreifen, ihm nachgewiesen, daß man ihm keinen Defensor gegeben, kamen kaum zur Sprache oder wurden doch vor den selbst bestürzten und über ihre Lage unglücklichen Richtern nicht mit Nachdruck geführt. So erfolgte der Todesspruch, jedoch sprachen die Meisten den Wunsch aus, daß das Urtheil der Gnade des ersten Consuls vorgelegt werde. An der Spitze der Commission saß der General Hulin, historisch berühmt als Bastillenerstürmer, später als Commandant von Berlin. Nachdem das Urtheil gesprochen, setzte er sich nieder, um einen Brief an den ersten Consul zu schreiben. Mit Beistimmung der Mitglieder des Kriegsgerichts meldete er ihm den Wunsch des jungen Prinzen nach einer persönlichen Zusammenkunft mit dem ersten Consul und beschwor ihn zugleich, Namens allen seiner Collegen, von einer Strafe abzustehen, welche zu dictiren das Gericht in seiner Lage, obschon gegen Aller Wünsche, nicht umgehen können. In diesem Augenblicke, heißt es in den zurückhaltenden Berichten, trat ein Mann hervor, welcher seit dem Beginne der Sitzung den Saal keinen Augenblick verlassen hatte, und fragte den Präsidenten: was er da mache? »Ich schreibe an den ersten Consul,« erwiderte der General Hulin, »um ihm den Wunsch des Kriegsgerichts und den des Verurtheilten mitzutheilen.« »Ihr Geschäft ist zu Ende,« erwiderte der Mann, indem er ihm die Feder aus der Hand nahm, »das Uebrige ist meine Sache.« Wer war diese mysteriöse Person? – Savary war der Vollstrecker des Willens des ersten Consuls und der, welcher nach der Execution sofort abreiste, um Bonaparte Bericht abzustatten. Thiers geht über die, dem Urtelsspruche folgende Scene kurz hinweg, mit der Bemerkung, daß die Befehle vom Morgen, die Alles in der Nacht abzumachen verordneten, zu bestimmt gelautet. Nur der Staatsrath Réal hätte der Sache eine andere Wendung geben können, aber er erschien nicht. Als Resultat galt bald, unter allen Parteien, in Frankreich dies: das Urtheil war null, sowol der Form als dem Inhalte nach. Man hatte weder Zeugen abgehört, noch existirte eine bestimmte articulirte Anklageakte. Die Militaircommission war incompetent. Die Untersuchung und der Urtheilsspruch über die Verbrechen, deren d'Enghien beschuldigt, waren immer vor die gewöhnlichen Tribunale gezogen worden. Endlich: obgleich es im Urtheil heißt, daß es in öffentlicher Sitzung gefällt worden, ist es doch ausgemacht, daß Verhör und Verurteilung in der Nacht geschehen, in einem Gefängnisse, nur in Anwesenheit einiger Gensdarmen und einiger Gefangenwärter des Duc d'Enghien. Es fehlte dem Gerichte daher jeder Charakter der Oeffentlichkeit. Um vier Uhr Morgens ließ man den Prinzen durch eine enge steinerne Treppe, wo der feuchte Hauch der Grüfte ihn anwehte, niedersteigen. Offenbar war es eine Treppe, angebracht in der Dicke der Mauern. Er war der Meinung, daß man ihn in ein unterirdisches Gefängniß bringe. Aber bald beruhigte ihn ein frischer Lufthauch, der von unten ihm entgegenwehte. Er befand sich in den Gräben von Vincennes. Nach einigen Schritten vorwärts sah er ein Peleton Infanterie, welches, Gewehr in Arm, ihn zu erwarten schien. »Ah! Gnade Gott!« rief er aus, »so sterbe ich doch wenigstens den Tod eines Soldaten.« Er wandte sich an einen der ihn begleitenden Gensdarmen und fragte: ob er nicht den letzten Beistand eines Priesters erhalten könne? »Um die Stunde schlafen die Priester noch,« erwiderte in seinem brutalen Tone der Gensdarm. »Willst Du denn wie ein Kapuziner sterben?« Der Prinz sagte darauf nichts als das Wort: «Marchons!» Man kam an den Fuß der Mauer des sogenannten Pavillons der Königin. Hier war ein Graben schon zwölf und mehr Stunden früher aufgeworfen; d.h. um einige Stunden früher als d'Enghien zum Tode verurtheilt, als das Gericht über ihn eröffnet, ja als er nur in Vincennes eingetroffen, war schon sein Grab gegraben! Er mußte sich an den Rand des Grabens stellen. Er zog aus seiner Tasche eine Haarflechte, einen Brief und einen Ring und wandte sich an die Soldaten, seine bestimmten Mörder. Mit vollkommen fester Stimme fragte er: ob Einer unter ihnen es wol übernehmen wolle, diese Gegenstände der Prinzessin von Rohan zu überbringen? Schon streckte ein Soldat den Arm vor, als Zeichen, daß er sich des Auftrags unterziehen wolle, als ein Officier rief: »Niemand hier darf Auftrage eines Verräthers annehmen.« Es war noch finstere Nacht. Man hatte daher eine Laterne und mehre Lichter herbeigebracht, damit die Soldaten richtig zielen könnten. Ein Oberofficier auf der Brustwehr befahl einem Adjutanten jetzt Feuer! zu commandiren. Es geschah und der Prinz sank sofort, von vielen Kugeln getroffen, zu Boden. Die Gensdarmen näherten sich dem Leichnam, hoben ihn, wie er war, auf und legten ihn mit seiner Kleidung und Allem, was er an sich trug, in den Graben. Man schaufelte sofort die Erde darüber und verwischte alle Spuren. Der Tragödie fehlt nach Thiers auch ihr fatalistischer Schluß nicht. Savary begegnete auf der Rückkehr dem Oberrichter Réal, welcher jetzt erst ankam, um den Gefangenen zu verhören. »Durch eine Arbeit von mehren Tagen und mehren Nächten völlig erschöpft, hatte dieser Staatsrath seinen Bedienten verboten, ihn aufzuwecken. Erst um fünf Uhr Morgens war ihm der Befehl des Ersten Consuls eingehändigt worden. Er kam, aber zu spät. Dies war kein Kunstgriff, der, wie man behauptet hat, darauf angelegt gewesen, dem ersten Consul ein Verbrechen abzulisten; durchaus nicht. Es war ein Zufall, ein reiner Zufall, wodurch dem unglücklichen Prinzen die einzige Möglichkeit, sein Leben zu retten und dem ersten Konsul eine glückliche Gelegenheit, seinem Ruhme, einen Flecken zu ersparen, verloren ging. Das sind die traurigen Folgen einer Verletzung der gewöhnlichen Formen der Gerechtigkeit! Verletzt man diese unantastbaren Formen, welche die Erfahrung von Jahrhunderten erfunden hat, um das Leben der Menschen vor dem Irrthume der Richter zu schützen, so ist man ein Spielball des Zufalls, der Nachlässigkeit! Das Leben der Angeklagten, die Ehre der Regierungen hängen zuweilen von dem zufälligsten Zusammentreffen ab! Allerdings war, der Entschluß des ersten Consuls gefaßt, allein er befand sich in einer Aufregung und wenn die Stimme des unglücklichen Condé, das Leben erbittend, zu ihm gedrungen wäre, würde sie ihn nicht gefühllos gefunden haben. Er wäre seinem Herzen gefolgt, er hätte sich gefreut, ihm zu folgen.« Oberst Savary kam sehr erschüttert in Malmaison an. Sein Erscheinen veranlaßte einen schmerzhaften Auftritt. Als Madame Bonaparte ihn erblickte, ahnte sie, daß Alles vorbei sei und brach in Thränen aus. Herr von Caulaincourt schrie laut auf vor Verzweiflung und sagte, man habe ihn entehren wollen. Oberst Savary ging in das Cabinet des ersten Consuls, der sich mit Herrn von Meneval allein befand. Er erstattete ihm Bericht, was in Vincennes geschehen war. Der erste Consul fragte ihn sogleich: hat Réal den Gefangenen gesprochen? Kaum hatte der Oberst mit Nein geantwortet, so erschien Herr Réal und entschuldigte zitternd seine Nichtausführung der ihm ertheilten Befehle. Ohne Billigung oder Tadel zu äußern, entließ der erste Consul diese Werkzeuge seines Willens, schloß sich in ein Zimmer seiner Bibliothek ein und blieb dort mehre Stunden allein. Am Abend speisten einige Mitglieder seiner Familie in Malmaison. Die Mienen waren ernst und traurig. Man getraute sich nicht zu sprechen und sprach auch nicht. Der erste Consul war still wie Jedermann. Am Ende begann dieses Schweigen in Verlegenheit zu setzen. Nach Aufhebung der Tafel, brach er es selbst. Herr von Fontanes, der in diesem Augenblicke angekommen war, führte allein mit dem ersten Consul das Gespräch. Er war entsetzt über die Maßregel, von der das Gerücht in ganz Paris sprach, hätte sich aber nicht erlaubt, an dem Orte, wo er sich befand, seine Meinung darüber zu äußern. Er hörte viel und antwortete selten. Fast fortwährend sprechend und die durch das Stillschweigen der Anwesenden entstehende Leere auszufüllen bemüht, redete der erste Consul über die Fürsten aus allen Zeiten, über die römischen Kaiser, über die Könige von Frankreich, über Tacitus, über die Urtheile dieses Geschichtschreibers, über die Grausamkeit, welche man oft den Staatsoberhäuptern beilege, während sie nur unvermeidlicher Notwendigkeit nachgegeben hätten. Endlich kam er nach langen Umschweifen bei dem tragischen Tagesereignisse an und sprach folgende Worte: Man will die Revolution vernichten, darum greift man meine Person an; ich werde sie vertheidigen, denn ich bin die Revolution, ich, ich ... Künftighin wird man sich zwei Mal bedenken, denn nun weiß man, wessen wir fähig sind. Der Eindruck, welchen die That in ganz Europa hervorbrachte, war außerordentlich. Vertheidigt ward sie von Keinem, von Napoleon's Gegnern vielfach benutzt, doch eigentlich ohne Erfolg. Ob der Schatten des Duc d'Enghien mehr Rächerarme erweckte, als die Schatten Palm's und Hofer's, bleibt zweifelhaft. Die ungeheuern darauf folgenden Ereignisse riefen aus dem Blute der Völkerschlachten, so viele hundert Tausende von mahnenden und drohenden Schatten der gegen Napoleon's Tyrannei ergrimmten Nationen und Einzelnen, daß dieser eine blutige des jungen Prinzen sich darunter verlor. Niemand unter allen Parteien Frankreichs ist so brutal gewesen, auf das Andenken des Duc d'Enghien einen Stein zu werfen, aber seine Erinnerung blieb eine elegische. Man suchte, den Grimm der Gemüther gegen Napoleon dadurch anzufachen, daß man den Gemordeten als einen Verehrer der Heldengröße seines Mörders darstellte; aber auch diese Wirkung, eine psychologisch poetische, fand keinen Eingang bei der Masse. Auch als Napoleon's Sturz sich näherte, als seine Feinde in Frankreich selbst den Kopf erhoben, tönte wol der Name d'Enghien, er ward aber zu keinem Schlachtruf, der wie Trompetenschall den Schlachtmuth erweckte. Der Rechtspunkt war so viel und mannichfaltig in dieser Sache verletzt, daß auch die widervölkerrechtliche gewaltsame Aufhebung des Prinzen in einem fremden Lande unter der Masse des Widerrechtlichen verschwand. Daß zerrissene Deutschland war damals Frankreichs compactem Willen gegenüber so schwach, als es zur Zeit der Reunionskammern gewesen. Vielfache Rücksichten hielten den Willen in Schach. Was hätte auch eine Remonstration des Reichstages gegen den Bruch des Völkerrechts genutzt, nachdem Der, dem sie galt, schon im Grabe lag! Als das Gerücht der Entführung sich verbreitete, hatten die Musketen in den Gräben von Vincennes längst gekracht. Nur der Vertrag einer Quasi-Allianz zwischen Frankreich und Preußen, der unter dem Hangwitz'schen Ministerium im Werke war, scheiterte daran entschieden. Dennoch bezeichneten schon damals Viele in Frankreich, und selbst unter Denen, welche sich der neuen Regierung thätig angeschlossen, die Urtheilsvollstreckung als einen Meuchelmord. Man sprach zu laut davon, Napoleon habe sich und seiner Sachen die Reste der Jacobiner derer vom Berge und der Sansculotten dadurch sichern wollen, daß er zwischen sich und den Bourbonen einen Graben voll Blut gezogen, über den man sich nicht mehr die Hände reichen konnte. Andere behaupteten auch, Bonaparte sei betrogen worden. Der Tod des Duc d'Enghien sei großen Theils eine Machination der Royalisten, die gehofft hätten, daß ein solcher Justizmord die Reaction herbeiführen müsse, an der sie offen und im Dunkeln arbeiteten. Man nimmt in Frankreich noch heute an, daß bei dieser Begebenheit mehr das Zusammentreffen ungünstiger Umstände als böser Wille im Spiele gewesen und daß das Resultat keiner Partei nützlich geworden. Es vermehrte die Zahl der Feinde Napoleon's und erweiterte die möglichen Aussichten einer Restauration für die Bourbonen. So rief die Königin Karoline von Neapel, als sie den Tod des Prinzen erfuhr, aus: »Welches Unglück! Er war der einzige Mann von Herz in der Familie!« Napoleon war gestürzt, die erste Restauration eingetreten, aber noch hatte man nicht Zeit gefunden, sich mit den todten Opfern des Weltkampfes zu beschäftigen. Die hundert Tage mußten vorübergehen und die zweite Restauration eintreten, als im folgenden Zahre 1816 König Ludwig XVIII. befahl, den Körper des Duc d'Enghien in den Gräben von Vincennes aufzusuchen, auszugraben und die seinem Range gebührenden, letzten Ehren seinen Resten widerfahren zu lassen. Noch lebten Zeugen der That, der Beerdigung. Es ward eine Commission eingesetzt, welche sich mit allen Förmlichkeiten und Beobachtung jeder Vorsicht dem Geschäfte unterzog. Ihr Bericht lautet so: »Wir sind in die Gräben hinuntergestiegen, von den oben genannten Personen begleitet, zu welchen sich noch Herr Godard und der genannte Bonelet gesellten. Die beiden Letzteren führten uns zu dem Platze, den sie uns in ihrer Aussage angegeben hatten, am Fuße des Pavillon der Königin, und Bonelet begab sich mit unter die Arbeiter. »Um mehrer Sicherheit willen haben wir geglaubt, das ganze Terrain in einer Ausdehnung von zehn Fuß aufdecken lassen zu müssen. Nach Verlauf von anderthalber Stunde hatte die Durchgrabung ungefähr vier Fuß Tiefe, als wir auf die Sohle eines Stiefels stießen, und von diesem Augenblicke an waren wir überzeugt von dem Erfolge unserer Nachsuchungen. Die Herren Aerzte Hericart de Montplaisir, Delacroix, Guerin und Bonnie stiegen in die Tiefe und leiteten persönlich die Nachgrabungen, welche mit der größten Behutsamkeit fortgesetzt wurden. Nachdem sie sich über die Lage des Körpers hinlänglich versichert hatten, haben sie sich daran gemacht, mit großer Vorsicht die Erde, die ihn bedeckte, zu kleinen Theilen abzuwerfen, und der erste Gegenstand, der sich ihnen darthat, waren die Knochen des rechten Fußes, welche sie zu sich nahmen. Nächst dem entdeckten sie ein Stück des Knochenbeines, welches zu diesem Fuße gehörte. Bei fortgesetzter Arbeit entdeckten sie den Ellbogen des linken Arms, welcher ihnen noch mehr Aufschluß über die Lage des Körpers gab und daß, weil die Füße in größerer Höhe lagen, der Leib und der Kopf tiefer liegen müßten. Sie ließen von einer Seite der Richtung nach, welche der Körper haben mußte, weiter schaufeln, um Stück für Stück zu entdecken, und fingen zuerst mit dem Suchen nach dem Kopfe an, den sie zerschmettert fanden. Unter den Fragmenten war der obere Kinnbacken gänzlich von den Knochen des Vordertheils des Kopfes getrennt und mit zwölf Zähnen versehen. Die untere Kinnlade war in zwei Theile getheilt und hatte nur noch drei Zähne. In der Erde, welche die Knochen der Hirnschale umgab, entdeckte man Haare. – Die Aerzte gewannen die Ueberzeugung, daß der Körper mit dem Bauche auf der Erde gelegen, der Kopf niedriger als die Füße. Nachher entdeckten sie allmälig die Wirbelbeine des Halses mit einer goldnen Kette, den linken Arm und die linke Hand, den übrigen Theil der Wirbelbeine, den rechten Arm und die Hand parallel mit dem Körper ausgestreckt u.s.w. Alle diese Gebeine waren gänzlich von allen weicheren fleischlichen Theilen entblößt, aber meistentheils sehr gut erhalten. – »Die Bruchstücke der Kleidung hat man gleichzeitig gesammelt, worunter sich die beiden Sohlen der Stiefeln befinden; auch einige Stücke des Casquettes des Prinzen, welche noch die Löcher der Kugeln anzeigen, die sie getroffen. Diese Ueberbleibsel gleichwie die Erde, welche um den Leichnam als Hülle lag, sind mit den Gebeinen in einem bleiernen Sarge gesammelt worden. »Nach weiterer Forschung hat man entdeckt: 1) Eine goldene Kette mit Ring, welchen Herr Chevalier Jaques erkannt hat als den, den er gewöhnlich trug und der unter seinen Wirbelbeinen in vertikaler Richtung wirklich aufgefunden worden ist. Diese Kette und die kleinen eisernen Schlüssel, welche neben der unten erwähnten Geldtasche lagen, wurden schon in voraus von dem Chevalier Jaques uns annoncirt, diesem treuen Kriegsgefährten des Duc d'Enghien, welcher sich mit ihm in der Festung Straßburg einschließen ließ und sich nicht eher von ihm trennte, bis der Prinz nach Paris geführt wurde, wohin es ihm nicht erlaubt war zu folgen; 2) Ein Ohrring, der andere ist nicht gefunden worden. 3) Eine Geldtasche mit dem Wappen der Condé's, stark verrostet und oxydirt, nebst einem kleinen Schlüssel von Eisen oder Stahl. 4) Eine Börse von Maroquin, worin 11 Goldstücke und 5 Silber- und Kupferstücke. 5) 70 Goldstücke in Dukaten, Florenen und andern, wahrscheinlich ein Theil der Summe, die ihm im Augenblicke ihrer Trennung vom Chevalier Jaques eingehändigt worden, in Rollen eingehüllt und mit rothem Siegellack versiegelt, wovon man noch einige Fragmente vorgefunden hat. »Nachdem die Ausgrabungen und Untersuchungen beendigt waren, haben sich die Commissarien und ihre Gehülfen nach dem Schlosse begeben, der Leichnam getragen von Unterofficieren der königlichen Garde, geführt von einer Ehrenwache und gefolgt von einer großen Anzahl Militairs von allen Graden.« Georges Cadoudal's Verschwörung 1804. Die Augen der Welt waren auf das Riesenlager des ersten Consuls in Boulogne gerichtet. Die Axt- und Hammerschläge der Schiff- und Hafenbauer von der eisernen Küste, wie Franzosen und Britten sie nannten, dröhnten über den Kanal, und in England selbst fing man an, an den Ernst Dessen zu glauben, was vorhin, und zum Theil heute noch, als ein ungeheueres Spiel betrachtet ward, um die Aufmerksamkeit von einem andern ungeheuern Ernste abzulenken. Die Brücke über den Kanal schien durch 2000 bis 3000 flache Fahrzeuge geschlagen, und im Februar 1804 erwarteten Napoleon's Vertraute den Versuch, England seine Meeresherrschaft durch einen Einfall in sein Land, durch eine Eroberung, zu entreißen. Dieses Unternehmen, welches der Welt eine andere Gestalt gegeben, mit unberechenbaren Folgen für ihre Geschichte, wenn es gelungen, scheiterte an einer Verschwörungsgeschichte, an einem Criminalprocesse. Napoleon, dessen Auge überall war, dessen Gegenwart ordnend und belebend den Geist in das chaotische Treiben dieser militairisch industriellen Werkstatt gebracht, war nach Paris zurückgekehrt und hier fesselten ihn bald solche persönliche und politische Sorgen, daß Boulogne und Brest und das eroberte England in den Hintergrund traten. Fouché, den Napoleon dem Volkswiderwillen bei Uebernahme des lebenslänglichen Consulats geopfert hatte, war nicht mehr Minister, aber sein Polizeigeist fand keine Ruhe in der Ruhe. Er konnte nur leben, indem er Entdeckungen machte. Vortrefflich unterrichtet durch die fortgesetzte Verbindung mit seinen früheren Agenten, brachte ihn das fortdauernde Gehen und Kommen verdächtiger Personen, ehemaliger Chouans und Emigranten, auf die Ueberzeugung, daß ein neues Complot gegen die Person des ersten Consuls im Werke sei. Napoleon hielt sich ebenfalls davon überzeugt. Die gewöhnliche Polizei, unter dem Staatsrathe Réal, wußte zwar nichts darüber, aber die Gensdarmerieberichte stimmten mit Fouché's heimlichen Mittheilungen, und er selbst zog die Schlußfolgerung, daß die ihm feindlichen Parteien der Royalisten und Republikaner den Widerausbruch des Krieges als die günstigste Gelegenheit betrachten mußten, neue Versuche zu unternehmen. Mehre Chouans waren verhaftet worden, es regte sich in der Vendée, wo Coscribirte kleine Banden bildeten. Oberst Savary, mit mobilen Colonnen und einigen Mann der Elitegensdarmerie dahin geschickt, vertrieb sie zwar, doch ohne etwas von Wichtigkeit zu entdecken. Der Kern der Bewegung mußte anderswo sitzen; die Spuren führten auf Paris zurück und die Entdeckungen einer dunkeln, aber furchtbaren royalistisch-republikanischen Verschwörung folgten sich, langsam, aber überzeugend. Der Criminalfall gehört in seinen Motiven den höchsten Regionen der Geschichte an, die Thatsachen sind längst an ihr Licht getreten; wir dürfen daher bei Aufzählung der Hergänge und Entdeckungen, in den Hauptzügen ihr folgen, ohne uns dabei an die Schranken der actenmäßigen Mittheilungen zu ängstlich zu halten, welche hingegen, wo es Beweisstücke gilt, wieder in ihr volles Recht treten. Ueber Existenz, Zweck, Ausdehnung der Verschwörung sind nach den Eingeständnissen des einen Theils der Angeklagten keine Zweifel, nur das ist weder actenmäßig, noch historisch erwiesen, von wem sie ausging, welche Mächte daran Theil hatten und wie weit dieselben mit den Mitteln und Zwecken der Verschwörer einverstanden waren. Die Emigranten in London hielten alle Mittel für erlaubt, um die alte Ordnung und den alten Besitz wieder herzustellen; die Geschichte führt diese Annahme als Thatsache auf. In wie weit die Häupter der alten Bourbonen den Mordplanen ihrer fanatischen Anhänger zugestimmt oder ein Auge zugedrückt, wird nie zur historischen Gewißheit gebracht werden. Wenn man die Erbärmlichkeit der von uns in einem früheren Theile erzählten Verschwörung von den »vergifteten Mohrrüben,« die in Warschau spielt, ins Auge faßt, darf man ihnen viel zutrauen. Und die Bourbonen in Warschau waren der verständigere Theil der Familie. Aber die französischen Geschichtsschreiber weisen die Schuld auch unmittelbar der britischen Regierung zu. In ihrer Angst, um den drohenden Schlag von sich abzuwenden, habe sie zu allen Mitteln gegriffen, auch zu solchen, welche die Moral wenigsten billigt. Gleichwie sie, während des ersten Krieges, gegen alle Machthaber, die in Frankreich nach einander auftraten, Empörungen angezettelt, alle Anführer der Bendée, der Chouans und der andern Emigranten auch im Frieden besoldet, habe sie auch um die Verschwörung gegen die Person des ersten Consuls, von der wir reden, gewußt, ihr zugestimmt, sie unterstützt und dadurch alle Grenzen des Völkerrechts überschritten. Als Beweise dafür werden angeführt, was wir vorläufig erwähnen: aufgefangene Briefe einiger untergeordneter englischer Diplomaten und Agenten und die großen Geldsummen, welche man bei den Verschwornen fand. Von den bourbonischen Prinzen, konnten dieselben nicht herrühren,da diese erlauchten Personen sich notorisch jener Zeit selbst in der größtenGeldverlegenheit befanden. Die englische Regierung und das englische Ministerium sind nie vor ein Criminalgericht deshalb gestellt worden; sie scheiden für uns deshalb aus diesem Processe aus. Ihre Anklage gehört vor das Weltgericht der Geschichte, wo sie sich pure, oder durch Recrimination, zu vertheidigen wissen werden, und es düfte schwer auch dort der Beweis zu führen sein, daß ein Pit oder Wyndham oder Addington Geld aus dem Staatsschatze hergegeben, in der bewußten Absicht, daß Napoleon damit in die Luft gesprengt oder erdolcht werde. Georges Cadoudal, der furchtbare, talentvolle, einst glückliche, General der Chouans, lebte, nachdem er mit der Republik Frieden geschlossen und Napoleon's Anträge, in der Armee einzutreten, ausgeschlagen, in London. Er lebte in Ueppigkeit von dem Gelde, welches die englische Regierung ihm zufließen ließ für sich und die andern Emigranten. Obgleich Plebejer, Geburt und Gesinnung nach, war er deren Mittelpunkt; auch die Prinzen Artois und Berry suchten seine Gesellschaft. Der Friede auf dem Continente nahm den Prinzen und andern Emigranten, die Hoffnung, mit der bewaffneten Macht des Auslandes wieder in Frankreich einzurücken. Auch von einem Bürgerkriege war nichts mehr zu erwarten; man konnte nur noch auf Complote hoffen. Sie lebten von Illusionen, die sich, in ihren Augen in Wirklichkeiten verwandelten. Der neue Krieg mit England hatte ihre Hoffnungen wieder belebt. Sie träumten von der gesunkenen Popularität des ersten Consuls; die Legitimen sehnten sich von Natur, die Revolutionaire wegen der Tyrannei des neuen Herrschers nach einem Sturze seiner Macht. Das geringste Ereignis mußte nach ihren Begriffen, denselben herbeiführen. Auch wimmele die Armee von Männern, welche auf Bonaparte's Ruhm eifersüchtig, seine Höhe nicht ertragen könnten, und, eben wie die Jacobiner seien die Generale gegen ihn erbittert. Alle diese sollten und konnten nur eine Partei werden, um Bonaparte zu stürzen und – die Bourbonen wiederherzustellen – das waren deren Träume. Die Verschwörung ward in London mit altfranzösischem Ungestüme betrieben. Der Graf Artois ging eifrig und hoffend darauf ein. Ludwig XVIII. in Warschau blieb ihr fern; ebenso die Conde's, die zwar in London lebten, aber ohne Vertraulichkeit mit den Prinzen des älteren Zweiges. Sie galten nicht für Politiker, nur als gute Soldaten, stets bereit, die Waffen zu ergreifen und an ihrem Platze zu stehen. Der Plan war, Bonaparte zu vernichten. Mit ihm stürzte die Consularregierung. Nach Annsicht der Bourbonen blieb für Frankreich dann nichts übrig, als sie selbst. Zu einem offenen Aufstande fehlten die Mittel; die Vendée war erschöpft, entmuthigt, und brauchte es noch des Beweises, daß die Vendée Frankreich nicht umkehren kann? »Eine Höllenmaschine hatte sich als unpraktisch erwiesen, ein vereinzelter Dolchstoß, wenn er glückte, blieb ein Meuchelmord. Aber man fand ein neues Mittel, eine Art ritterlicher That, Bonaparte auf offenem Felde, in offenem Kampfe, Bewaffnete gegen Bewaffnete, zu erlegen. Dieser Gotteskampf mußte nur so eingerichtet werden, daß die Mehrzahl der Kämpfenden auf Seiten der Angreifenden war, um des Sieges gewiß zu sein. Der erste Consul fuhr gewöhnlich auf dem Wege zwischen Paris und Malmaison in Bedeckung von zehn oder zwölf Cavaleristen. Wenn Georges ihn auf diesem Wege mit hundert entschlossenen Männern angriff, konnte er des Sieges gewiß sein und es war doch ein offener ehrlicher Kampf – redete man sich ein. . Aber Georges Cadoudal hatte doch noch, in seinem militairischen Ehrgefühle, Bedenken. Um den Gedanken des Meuchelmords ganz zu entfernen, verlangte er die Gegenwart zweier, wenigstens eines Prinzen. Wenn diese, den Degen in der Hand, an seiner Seite standen, war es gewiß kein Meuchelmord, es war ein Kampf um die Krone ihrer Ahnen. Ein Ueberfall von Hundert gegen Zehn, aber geadelt durch die Gegenwart eines Bourbonen! Georges war ein Meister in der Kunst solcher Ueberfälle; in den Wäldern der Bretagne hatte er sie geübt. Weil er Prinzen zu Mitschuldigen hatte, sagt Thiers, hegte er nicht die Besorgniß, den Werkzeugen gleichgestellt zu werden, deren man sich bedient, um sie nachher wegzuwerfen. Aber wie nachher? – Alle Parteien hatten sich überlebt. Die Macht war nur noch bei der Armee; sie war der Revolution ergeben und haßte die Emigranten, welche so oft in den fremden Armeen ihr gegenüberstanden. Die Armee mußte gewonnen werden und der Mann dazu fand sich in Moreau, der an militairischem Ruhme Napoleon beinahe gleichstand, an Selbstschätzung vielleicht über ihm. Moreau, ein tapferer Soldat, ein talentvoller, glücklicher Feldherr, ein liebenswürdiger Mann von einfachen Sitten und glühender Republikaner, war mit Bonaparte zerfallen. Der Bruch war öffentlich, die Gründe nicht geheim. Es war die Eifersucht, welche auch an dem ruhmgekrönten Leben eines Paoli nagte. Der Gleiche konnte dem Gleichen nicht vergeben, daß er so weit – durch die Macht der Umstände, durch das Glück, sagten Moreau und die Seinen – sich über ihn erhob. Es war die Abneigung des schlichten, gradsinnigen Republikaners, sagen Andere, gegen die Herrschsucht, gegen die wachsende Tyrannei des ersten Consuls. Wir lassen uns hier nicht auf alle die Erbärmlichkeiten, auf das Weibergezänk – Moreau stand unter dem Ehrgeize seiner Frau und Schwiegermutter – auf die Geschichten von nicht erwiderten Besuchen, nicht erfolgten Einladungen zu Bällen ein; uns genügt, daß Moreau in gekränktem Ehrgeize aus Bonaparte's Freund und Waffenbruder sein Neider, Tadler und Opponent in allen seinen Regierungsmaßregeln geworden und daß um ihn andere Unzufriedene und Republikaner, wie Bernadotte, sich sammelten, die still und laut murrten und Alles schlecht oder verkehrt fanden, was Napoleon begann. Napoleon fürchtete den vom Volke, und der Armee geliebten, berühmten Feldherrn, sagen Moreau's Freunde; er verspottete ihn und behandelte ihn mit Geringschätzung, weil er wußte, daß er ihm nicht gefährlich «war, sagen Thiers und die neueren Vertheidiger der französischen Nationalsache. – In Europa, flossen alle Stimmen zur Zeit des Hasses gegen den Usurpator vor Bewunderung und Begeisterung für den edlen, humanen Charakter Moreau's über; ob die unparteiische Nachwelt den Franzosen recht geben wird, die ihm Größe und Muth nur als Soldat und Feldherrn zugestehen, ihn aber, als Menschen schwach nennen, von mittelmäßigen Gaben, unterworfen den Launen seiner Hausfrauen und eines Ehrgeizes, der von keiner echten Kraft des Geistes getragen war, wird die Geschichte erst später entscheiden. Das entrüstete Nationalgefühl der heutigen Franzosen kann es ihm noch nicht vergeben, daß er den Antrag der Verbündeten annahm und gegen Napoleon 1813 fechtend auch gegen sein Vaterland kämpfte. Die Mißvergnügten aller Parteien, die ihn umgarnt, nannten ihn den vollendeten Feldherrn, und priesen in ihm den vollkommenen Staatsbürger, während ihm gegenüber Bonaparte zum unbesonnenen aber glücklichen Heerführer ward, ein Usurpator ohne Genie, der die Republik stürzen wolle, um auf den Thron zu steigen. Sein Unternehmen auf England ward ein Thorenstreich genannt; man müsse ihn zu Grunde gehen lassen und sich wohl hüten, um seinem Privatehrgeize zu fröhnen, Degen zu ziehen. Moreau mußte gewonnen werden; aber wie ihm ankommen, der nur von Republikanern umgeben war? Die Mittelsperson fand sich in Pichegru . Der Eroberer Hollands, dann vom Directorium gerichtet und verbannt, als er die Fahne der Bourbonen aufpflanzen wollte, war geflüchtet, und nach London gekommen. Er hatte die Absicht gehabt, vom ersten Konsul die Rückberufung zu erwirken, aber der neue ausgebrochene Krieg vereitelte diese Hoffnung, die Royalisten umstrickten ihn, und fast wider Willen ward er in die Verschwörung gezogen. Voll Geist, Klugheit und Erfahrung, setzte er wenig Hoffnung in deren Gelingen, aber die Emigranten sahen ihn als das allergeeignetste Werkzeug an; bei seinen Verbindungen mit Royalisten, und Republikanern, bei seiner Freundschaft mit Moreau, durch ihn diesen zu bearbeiten und die gewünschte Verbindung der Parteien ins Werk zu setzen. Georges sollte zuerst nach Frankreich und in Paris eine Schar Chouans bilden, mit welcher der Ueberfall zu bewerkstelligen wäre; Pichegru zunächst, um Moreau zu gewinnen. Wäre Beides gelungen, sollten erst die Prinzen erscheinen, deren frühere Anwesenheit leicht Verdacht erregt hätte. Auf einem leichten Fahrzeuge der englischen Marine unter dem Capitain Wright schiffte sich Georges mit einem Trupp wohlbewaffneter Chouans und Wechselbriefen, zum Betrage einer Million! nach Frankreich ein. In der Bretagne konnte er nicht mehr landen, ihre Küsten wurden zu streng bewacht. Aber an der Küste der Normandie befand sich ein geheimer Schleichhändlernweg. In dem steilen Uferabhange zwischen Dieppe und Treport, von Biville genannt, windet sich in einer Felsenspalte 200 bis 300 Fuß hoch eine Art Treppe hinauf, welche der Schleichhändler jedoch nur mit Hülfe eines Taues, das die heimlichen Wächter oben auf das Signal hinunterlassen, erklimmt; die Contrebande trägt er auf dem Rücken. Dies war der Weg, welchen die Royalisien schon länger ausfindig gemacht, um ans England heimlich in Frankreich zu landen; von da aus ging man etappenmäßig über gewisse Schlösser royalistischer Edelleute in der Normandie und abgelegene Höfe, meistens durch Wälder und entlegene Gegenden, bis Paris, ohne die Landstraße zu berühren. Um die Entdeckung dieses Schleichwegs zu verhindern, ward er jedoch nur von den bedeutendsten Männern der Partei benutzt. Georges, der an dieser Schlucht von Biville am 21. August 1803 gelandet, kam auf diesem Wege nach Paris, wo er in einer Vorstadt einen sichern Zufluchtsort fand. Aber er fand nicht, was seine Partei erwartete: den ersten Consul nicht unpopulair und weder Royalisten noch Republikaner geneigt, sich auf ein tollkühnes Abenteuer einzulassen. Indessen verlor er nicht den Muth. Er schickte Emissaire nach der Vendée, die aber wenig oder nichts ausrichteten. Das Volk hatte Muth oder Lust zum Umstreifen in den Gebüschen verloren; die Priester, welche es früher geleitet, neigten sich zum ersten Consul, der der Kirche sich wieder günstiger bewiesen. Selbst nur hundert alte entschlossene Chouans zu seinem eigenen Unternehmen aufzutreiben, ward ihm nicht möglich. Er brachte kaum 30 zusammen, die er heimlich bewaffnete, uniformirte und besoldete. Keiner wußte vom andern und jeder nur, daß es einen Schlag zu Gunsten der Bourbonen gelte. Verdrießlich über seine unthätige und darum nicht mit weniger Gefahren verbundene Rolle, hatte Georges durch Dritte selbst Versuche angestellt Moreau zu sondiren, jedoch war das Resultat nicht befriedigend. Inzwischen hatten auch Pichegru's Agenten durch gewisse Proviantbeamte bei Mereau angeklopft. Man fragte ihn, ob er sich seines alten Waffengefährten wol noch erinnere und geneigt sein würde, sich für ihn zu verwenden, damit er die Erlaubniß zur Rückkehr erhalte. Moreau äußerte sich sehr günstig über Pichegru, daß er von Herzen seine Rückkehr wünsche, aber nichts dafür thun können weil er mit Bonaparte zerfallen und nicht mehr die Tuilerien betrete. Man hatte nun seine feindliche Gesinnung gegen den Machthaber aus seinem eigenen Munde erfahren und arbeitete weiter. Ein General Lajolais, ein Mann voller Intrigue und immer geldbedürftig, war durch Geld und Briefe Pichegru's gewonnen. Diesem Generale gelang es, Moreau's Gedanken und innerste Wünsche abzustehlen. Sie gingen, Thiers zufolge: »auf nichts Geringeres, als die Vernichtung der Consularregierung durch alle möglichen Mittel.« Der Zwischenträger glaubte mehr als er erfahren und berichtete an Pichegru vielleicht noch mehr, als er glaubte. Moreau war für die Verschwornen in London so gut als gewonnen, als Lajolais selbst auf großen Umwegen dahin ging und seine Berichte, vielleicht noch vergrößert, mündlich im Kreise der Vertrauten vortrug. Ja unter diesen befand sich der Graf Artois selbst, der sich von der Freude hinreißen ließ, sein Incognito zu brechen und auszurufen: »Wenn unsere Generale einig sind, werde ich bald wieder in Frankreich sein.« Die Freude der mitwissenden Emigrirten war so groß und ihre Selbstvorspiegelungen so lockend, daß der Agent, der zugegen gewesen, sagte: wenn der König von England auch da gewesen wäre, so hätte er mitreisen mögen. Thiers behauptet, auch dieses Datum mit gewissenhafter Treue aus dem unveröffentlichten Theile der umfangreichen Acten entnommen zu haben. Beschlossen ward sofort, daß nunmehr Pichegru mit einer zweiten Abtheilung Emigranten nach Frankreich abgehen solle. Unter diesen waren bedeutende Parteimänner, der eine Polignac, der Herr von Niviere. Wenn Letzterer, welcher die meiste Kaltblütigkeit besaß, versichern würde, daß die Unternehmung zur Reife gediehen, sollten auch die Prinzen kommen. Am 16. Januar 1804 landeten auch diese Emigrirten an der Küste der Normandie, kletterten an der Schlucht von Biville aufs hohe Ufer, dort von Georges, der ihnen entgegengekommen, empfangen, und schlichen sich auf dem angegebenen Striche durch die winterlichen Wälder nach Paris. Georges, obwol ohne großes Vertrauen zur Sache und ohne sein kleines Heer vollständig zu haben, wäre zum Schlage bereit gewesen, aber es bedurfte zuvor einer definitiven Verständigung mit Moreau, einer positiven Erklärung desselben, was er thun wolle. Eine Zusammenkunft zwischen Pichegru und ihm ward verabredet; sie sollte in der Nacht auf dem Boulevard de la Madelaine stattfinden. Pichegru, kalt und vorsichtig, wäre gern allein erschienen, er hätte gern die Unterhandlung mit Moreau unter vier Augen gepflogen. Aber seine ungeduldigen Untergebenen oder ihm im Eifer sich gleichdünkenden Verschwornen wollten Zeugen sein. In der Mitte von Chouans erschien der feine Mann vor dem Republikaner, und Moreau, nachdem die erste Bewegung eines solchen Wiedersehens mit dem alten Freunde vorüber, ward betroffen und zeigte sich plötzlich kalt. Zumal Georges' Gegenwart, der mit eigenen Augen prüfen wollte, wie weit man auf Moreau bauen könne, machte ihn sichtlich misvergnügt und er sprach sein Unbehagen über ein solches Zusammentreffen unverholen gegen Pichegru aus. Man ging ohne Resultat auseinander, um sich anderswo wieder zu sehen. »Das geht schlecht«, sagte Georges; Pichegru fürchtete zu weit gegangen zu sein. Inzwischen ward die Unterhandlung mit Moreau durch Zwischenträger fortgesetzt. Es handelte sich um ben Sturz des ersten Consuls, ohne daß die Mittel genannt wurden. Dagegen – sagt Thiers – hatte er nichts einzuwenden, nur zeigte er eine unüberwindliche Abneigung, für die Bourbonen zu wirken. Endlich kamen Pichegru und Moreau in der Wohnung des Letzteren zusammen: »Es wurde Alles gesagt«, sagt der Geschichtschreiber Napoleon's, und wir lassen ihn, der pflichtgetreu alle Documente, Memoiren und Überlieferungen geprüft haben will, hier selbst über diesen vielfach bestrittenen Punkt der Theilnahme Moreau's an der Verschwörung als Zeugen reden: »Moreau verließ durchaus einen bestimmten Ideenkreis nicht. Er habe, behauptete er, eine beträchtliche Partei im Senate und im Heere. Wenn man dahin gelange, Frankreich von den drei Consuln zu erlösen, werde die Staatsgewalt sicherlich in seine Hände gelegt werden. Dieser werde er sich bedienen, um Denjenigen, welche die Republik ihres Unterdrückers entledigt hätten, das Leben zu retten, aber den Bourbonen werde man die befreite Republik nicht überliefern. Hinsichtlich Pichegru's, des ehemaligen Eroberers von Holland, eines der glorreichsten Generale Frankreichs, werde man mehr thun, als ihm das Leben retten: ihm werde man seinen Rang und seine Würde zurückgeben; ihn werde man zu den höchsten Staatsstellen erheben. Von diesen Ideen eingenommen, sprach Moreau Pichegru sein Erstaunen aus, ihn im Kreise solcher Leute zu sehen. Pichegru bedurfte Moreau's Bemerkungen nicht, um die Gesellschaft der Chouans, in der er lebte, unerträglich zu finden; Moreau war aber selbst ein Beweis, daß Jemand, der sich einmal auf Verschwörungen einlasse, kaum mehr vermeiden könne, sich der elendesten Umgebung preiszugeben; Pichegru war zu verständig, zu einsichtsvoll, um Moreau's Illusionen zu theilen, und er versuchte, ihn zu überzeugen, daß nach dem Tode des ersten Consuls nichts Anderes möglich sei, als die Bourbonen zurückzurufen. Dies war aber Alles zu hoch für Moreau's außerhalb des Schlachtfeldes mittelmäßigen Verstand. Er blieb fest bei dem Glauben, wenn General Bonaparte nicht mehr lebe, werde er erster Consul der Republik werden. Wiewol man vom Tode des ersten Consuls nie sprach, setzte man als Mittel zur Freimachung der Bühne von der Person, die sie einnahm, diesen Tod doch immer voraus. Uebrigens muß, ohne für diese verhängnißvollen Unterhandlungen Entschuldigungen aufsuchen zu wollen, zu ihrer richtigen Würdigung bemerkt werden, daß die Menschen damals so vielfach auf dem Schaffot oder auf dem Schlachtfelde hatten sterben sehen, so oft schreckliche Befehle ertheilt oder erhalten hatten, daß der Tod eines Menschen für sie nicht die Bedeutung und die Gräßlichkeit besaß, welche das Ende der Bürgerkriege und die Sänftigungen des Friedens ihm in unsern Tagen glücklicherweise wieder verliehen haben.« Pichegru gab alle Hoffnung auf. Auf dem nächtlichen Heimwege in sein Versteck sagte er zu dem Vertrauten, der ihn hingeführt: »Auch der hat Ehrgeiz! Auch er will Frankreich regieren! Der arme Mann! Er würde es nicht 24 Stunden regieren können!« Und Georges hatte darauf ausgerufen: »Wenns doch ein Usurpator sein soll, lieber der jetzt regiert, als dieser Moreau, der weder Kopf noch Herz hat.« – Wir wiederholen, daß dies Thiers berichtet, dessen Aufgabe ist, Napoleon's Genius immer ins hellste Licht zu stellen; doch ist seine Auffassung die jetzt in Frankreich vorherrschende. Zur Zelt und nach dem Befreiungskriege war es die Aufgabe, Napoleon als den Ahriman, Moreau als den Ormuzd der Revolution darzustellen; da war Alles an jenem dunkel und schwarz, an diesem hell und licht. Es fand noch eine Zusammenkunft mit Moreau statt; ebenfalls erfolglos. Georges, in dessen Hause, wahrscheinlich ohne daß Moreau um diesen Umstand wußte, sie stattfand, verließ sie früher, mit einer bittern Bemerkung. Alle erkannten, daß sie Illusionen sich hingegeben. Riviere war trostlos. Er und Pichegru empfanden das ganze Unbehagen, sich in der Gesellschaft von Chouans zu befinden, sie dachten daran, nach der Bretagne, nach England zurückzukehren; nur Georges, der nicht mehr hoffte, war doch noch immer zum Anfalle bereit. Wenn die That vollbracht, könne man erwägen, was dann geschehen solle. Die Andern fragten sich, wozu ein nutzloses Attentat diene? Da, im Augenblicke, wo nach sechsmonatlichen fruchtlosen Bestrebungen die Verschwornen im Begriff waren, ihr Vorhaben aufzugeben und zu entfliehen, war die Polizei erst, durch Fouche's Bemühungen, aufmerksam geworden und die Nachforschungen, von denen wir berichtet, traten ein. Chouans waren in der Vendée, in Paris selbst verhaftet worden. Die Emigranten sind in Thätigkeit, sagt Bonaparte, und wollte, daß einige der Verhafteten ausgewählt und vor eine Militaircommission gestellt würden. Wenn sie verurtheilt würden, dürfte Einer oder der Andere vor dem Erschießen bekennen. Die Kriegsgerichte waren lange außer Anwendung gewesen. Da der Krieg wieder ausgebrochen, glaubte er sie benutzen zu dürfen, insbesondere gegen die Spione, die zur Beobachtung seiner Rüstungen gegen England kamen, von denen wirklich, einige bereits mit dem Leben gebüßt hatten. Napoleon ließ sich die Lste aller Verhafteten vorlegen und wählte selbst mit dem ihm eigenen Scharfblick fünf Chouans, die um die Sache wissen müßten. Zwei davon wurden von der Commission freigesprochen, drei verurtheilt. Zwei starben, ohne auf Andere zu bekennen, doch unter den heftigsten Verwünschungen gegen den ersten Consul und mit dem Geständnisse, daß sie gekommen, um für die Sache des rechtmäßigen Königs zu arbeiten, die bald auf den Trümmern der Republik siegreich dastehen werde. Der Fünfte, zur Hinrichtung hinausgeführt, bekannte. Es war Der, auf welchen Napoleon besonders gerechnet hatte. Sein Geständniß war so vollständig, als er es aus eigener Wissenschaft machen konnte. Er war mit Georges im August am Uferabhange von Biville gelandet, er hatte sich mit ihm durch die Wälder nach Paris geschlichen; er gab die einzelnen Lagerstätten an. Er wußte von der Absicht des bewaffneten Anfalls auf den Consul und seine Ermordung. Er nannte auch einige Weinschenken, bei denen Chouans von Georges' Corps wohnten. Georges war also in Paris. Ein solcher Mann würde sich nicht um eine bedeutungslose Unternehmung sechs Monate in Paris den äußersten Gefahren ausgesetzt haben. Man kannte nun den Landungsplatz der Emigranten, ihre Etappenstraße nach der Hauptstadt. Noch eine merkwürdige criminalistische Entdeckung. An jenem Landungsplätze von Biville hatte kürzlich ein Gefecht zwischen Gensdarmen und Chouans stattgefunden; es waren Flintenschüsse gewechselt worden und ein aufmerksamer Gensdarm hatte den Papierpfropfen eines der Chouansgewehre aufgelesen, auf welchem sich der Name Troche noch leserlich fand. Troche hieß ein Uhrmacher in Eu, dessen noch sehr junger Sohn, wie sich nach seiner Verhaftung ergab, die Correspondenz mit den Emigranten in London führte. Heimlich verhaftet und nach Paris gebracht, gestand er Alles. Er hatte nicht allein die Correspondenz geführt, sondern war auch bei allen Landungen der Emigranten zugegen und behülflich gewesen. Er wußte von dreien, der Georges' im August, einer spätern im December, der dritten im Januar, bei welcher vornehme Herren gewesen, die er nicht kannte (Pichegru, Riviere und Polignac); er wußte auch noch von einer vierten, die im Februar bevorstehe, wo er die Ankommenden empfangen und als ihr Führer dienen solle. Die Polizei war in voller Thätigkeit, in der Normandie, auf der ganzen bezeichneten Etappenstraße, in Paris selbst. Hier faßte man einen jungen Bedienten von Georges, den unerschrockenen Chouan Picot , der mit Pistolen und Dolchen bewaffnet, auf die Agenten schoß und erklärte, für seinen König sterben zu wollen; ferner einen der ersten Officiere des Anführers, Bouvet von Lozier . Beide, wie Raubmörder bewaffnet, führten bedeutende Geldsummen in Gold und Silber bei sich. Beide, im Augenblicke der Verhaftung fanatisch, entschlossen sich allmälig zum Bekennen. Picot sagte nicht mehr aus, als was man schon von jenem fünften Chouan wußte. In Bouvet von Lozier's Gefängnisse hörte man in der Nacht vom 13. auf den 14. Februar einen Lärm. Der Gefangene hatte einen Versuch gemacht sich zu erdrosseln. Da er ihm nicht gelungen, verlangte er in einer Art Raserei, zu Protocoll vernommen zu werden. Er wolle, bevor er für die Sache seines rechtmäßigen Königs sterbe, den Treulosen entlarven, der rechtschaffene Leute unnützerweise gefährde und ins Verderben stürze. Die »merkwürdige Aussage des Athanasius Hyacinth Bouvet von Lozier, Generaladjutanten der königlichen Armee, wie er sich nennt, abgelegt in Gegenwart des Oberrichters und Justizministers, verdient eine wörtliche Aufnahme, weil sie den aufgeregten Gemüthszustand dieses Zeugen so lebendig schildert. »Ein Mann, der aus den Pforten des Grabes kommt, noch mit dem Schatten des Todes bedeckt ist, verlangt Rache an Denjenigen, die durch ihre Treulosigkeit ihn nebst seiner Partei in den Abgrund gestürzt haben, in dem er sich befindet. »Abgesandt, um die Sache der Bourbonen zu unterstützen, sieht er sich genöthigt, entweder für Moreau zu kämpfen oder auf eine Unternehmung zu verzichten, die der einzige Zweck seiner Sendung war. »Monsieur sollte nach Frankreich kommen, um an die Spitze einer royalistischen Partei zu treten; Moreau versprach sich der Sache der Bourbonen anzuschließen. Als die Royalisten in Frankreich angelangt sind, nimmt Moreau sein Wort zurück. »Er tragt ihnen an, für ihn zu arbeiten und ihn zum Dictator ernennen zu lassm. »Die Anklage, welche ich gegen, ihn erhebe, beruht vielleicht nur auf unvollständigen Beweisen. »Folgendes sind die Thatsachen; sie zu würdigen, ist Ihre Sache: »Ein General, der unter Moreau's Befehlen gedient hat: Lajolais, wird von diesem an den Prinzen nach London gesandt; Pichegru war die Mittelsperson; Lajolais stimmt im Namen und von Seiten Moreau's den Hauptpunkten des vorgeschlagenen Planes bei. »Der Prinz rüstet sich zur Abreise; die Anzahl der Royalisten in Frankreich wird vermehrt, aber in den Besprechungen, welche zu Paris zwischen Moreau, Pichegru und Georges stattfinden, macht Ersterer seine Absichten kund und erklärt, nur für einen Dictator, nicht für einen Konig wirken zu wellen. »Daher die Unschlüssigkeit, die Meinungsverschiedenheit und der fast gänzliche Untergang der royalistischen Partei. »Lajolais war Anfangs Januar dieses Jahres beim Prinzen, wie mir Georges gesagt hat. »Gesehen aber habe ich ihn am 17. Januar in der Poterie ankommen, am Tage nach seiner Landung mit Pichegru auf unserm Verbindungswege, den Sie nur zu gut kennen. »Gesehen habe ich ebenfalls denselben Lajolais am 25. oder 26. Januar, als er Georges und Pichegru an den Wagen, in dem ich mich mit ihnen befand, auf dem Boulevard de la Madelaine abholte, um sie zu Moreau zu führen, der sie einige Schritte von dort erwartete. Auf den Champs Elysees fand zwischen ihnen eine Besprechung statt, die uns schon ahnen ließ, was Moreau in der folgenden, die er mit Pichegru allein hielt, offen vorschlug: es sei nämlich nicht möglich, den König wieder einzusetzen, und er trug darauf an, selbst unter dem Titel eines Dictators an die Spitze der Regierung gesetzt zu werden, sodaß er den Royalisten nur die Möglichkeit ließ, seine Gehülfen und seine Soldaten zu werden. »Ich weiß nicht, welches Gewicht die Versicherung eines Mannes bei Ihnen hat, der vor einer Stunde dem Tode entrissen wurde, den er sich selbst gegeben hatte, und der den Tod vor sich sieht, den eine beleidigte Regierung ihm in Aussicht stellt. »Allein ich bin nicht im Stande, den Schrei der Verzweiflung zu unterdrücken und einen Mann nicht anzugreifen, der mich in diese stürzt. »Ueberdies werden Sie Dem, was ich aussage, entsprechende Thatsachen im Verfolge dieses großen Processes auffinden, in den ich verflochten bin. (Gez.) Bouvet . Generaladjutant der königlichen Armee.« Bouvet glaubte, daß der Plan von Moreau ausgegangen, daß dieser einen seiner Officiere nach London geschickt, um die Verschwörung einzuleiten und daß er sie zu eigenen Zwecken habe benutzen wollen. Bei den Illusionen der Royalisten war dieser Glaube nichts so sehr Befremdliches und in der Art, wie Lajolais selbst darüber gesprochen, hatte er auch wol einen Grund zu diesem Glauben. Für die Regierung aber war die Aussage von ungeheuerer Wichtigkeit, da sie zuerst Pichegru und – einen Woreau als Mitschuldigen bezüchtigte. Réal überbrachte diese wichtige Botschaft am frühen Morgen in die Tuilerien, als Napoleon sich eben rasiren ließ. Er schien nicht erstaunt, wollte jedoch nicht unbedingt an Moreau's Antheil glauben. Einschreiten gegen denselben könne man wenigstens erst dann, wenn Pichegru's Anwesenheit in Paris constatirt sei, da nur dieser das Bindeglied zwischen den Royalisten und den Republikanern sein könne. Picot ward noch einmal vernommen. Man redete ihm mit Sanftmuth zu und er sagte Alles aus, was er wußte. Dies war nicht soviel, als Bouvet wußte, aber es bestätigte die Angabe dieses halb Rasenden. Er erklärte in der Nacht des l4. Februars zu Protocoll: daß die Führer, geloost, wer den ersten Consul angreifen solle; daß sie diesen, wenn sie ihn auf dem Wege von Boulogne träfen, entführen, oder ihn, bei Ueberreichung einer Bittschrift auf der Parade, oder wenn er ins Theater führe, ermorden wollten; daß er fest glaube, Pichegru sei nicht blos in Frankreich, sondern auch in Paris, er habe ihn noch vor wenigen Tagen gesehen. Ferner sagte er: er habe Pichegru immer unter dem Namen Charles nennen gehört; man habe oft vom General Moreau gesprochen und die Führer hätten häufig in seiner Gegenwart gesagt, es thue ihnen leid, daß die Prinzen auf Moreau Rücksicht genommen. Also Pichegru war in Paris und Moreau's Benehmen hatte Verstimmung, wo nicht Verzweiflung bis in die untersten Reihen der Verschworenen gebracht, dies war das positive Resultat der Aussagen. In der folgenden Nacht ward in den Tuilerieu eine Berathung gehalten, die Consuln, Minister und Fouché waren zugegen. Der Plan, den ersten Consul durch einen Haufen Chouans, Georges an der Spitze, anfallen zu lassen, war außer Zweifel. Zwei Parteien sollten mitwirken, Pichegru machte den Vermittler. Moreau's Schuld war noch nicht ermittelt; aber es war schwer zu denken, daß Bouvet in seiner Raserei und der Bediente Picot in seiner Einfalt den auffallenden Umstand ersonnen hätten: daß Moreau's Benehmen die Plane der Royalisten vereitelt habe. Moreau's Name mußte beim Fortgange der Untersuchung vielfach genannt werden; die Beschuldigungen gegen ihn mußten ruchbar werden. Wenn Bonaparte ihn nicht verhaften ließ, konnte es den Anschein gewinnen, als ob man Moreau heimtückisch verläumde oder sich vor ihm, als der zweiten Größe der Republik, fürchte. Napoleon sagte: Man soll nicht sagen, daß ich mich vor Moreau fürchte und ich will ihn fassen, wie jeden Andern, der sich auf Complote einlässt. – So läßt Thiers Napoleon argumentiren, um Moreau's Verhaftung zu rechtfertigen. Nach den Aussagen der beiden Verhafteten würde sie sich in ruhigen Zeiten vor jedem Criminalgerichte von selbst gerechtfertigt haben, zumal da die andern Hauptbegünstigten noch auf freiem Fuße, unentdeckt waren, ihnen die Communication mit Moreau abgeschnitten werden mußte, sich außerdem denken ließ, daß sie, halb entdeckt, in der Verzweiflung den Mordplan beschleunigen konnten, eine schnelle Justiz daher sie in Schrecken zu setzen verpflichtet war. Cambacérès wollte Moreau, als Militair, vor eine Militaircommission gestellt wissen, aus den höchsten Personen der Armee gebildet, weil es gefährlich sei, ihn der gewöhnlichen Gerichtsbarkeit zu übergeben. Napoleon wollte es nicht, weil man sagen würde, er habe die Absicht, sich seines Rivalen durch seine eigenen Geschöpfe zu entledigen. Er sollte vor den Criminalgerichtshof der Seine gestellt werden, doch mit Suspension der Jury, ein Mittelweg, der später als Mißgriff erkannt wurde. Am Morgen darauf ward Moreau verhaftet, als er eben auf dem Wege nach seiner pariser Wohnung war. Zu gleicher Zeit der General Lajolais und die Proviantbeamten, welche als Vermittler bei Moreau gedient. Moreau's Verhaftung brachte ein ungeheueres, aber das schmerzlichste Aufsehen bei den Anhängern der Regierung hervor, bei ihren Gegnern eine Art boshafter Freude. Ihnen war es eine Erdichtung der Polizei, ein Kunstgriff Bonaparte's, Besorgniß für sein Leben einzuflößen und eines glorreichen, hoch geachteten Nebenbuhlers sich zu entledigen. Der pariser Witz nannte es keine Verschwörung Moreau's, sondern eine Verschwörung gegen Moreau. Das Ganze sei eine Fabel, und Georges und Pichegru gar nicht in Paris. Napoleon, fest gegen die wirklichen Mordplane, die ihn bedroht, ward wüthend über diese Aeußerung der Gesellschaftsmeinung in Paris. Ob es nicht genug sei, das Ziel gräulicher Complote zu sein, ob er, in Lebensgefahr schwebend, auch noch als Urheber solcher Complote gegen das Leben Anderer gelten solle? Mit Erbitterung warf er sich auf die Entdeckung der Urheber; nicht aus Furcht, sondern um seine Verleumder zu beschämen und sie als Ränkespinner darzustellen. Sein Zorn warf sich diesmal vorzugsweise auf die Royalisten, obschon er die Wahl zwischen ihnen und den Republikanern hatte. In dem frühern Complote, wo beide zusammen thätig gewesen, hatte er die Letztern seine Strafruthe fühlen lassen. Seitdem war er nur gnädig gegen die Royalisten verfahren, er hatte die Emigranten zurückberufen, sie wieder in Besitz und Ehren eingesetzt; wenn es auch mit der Absicht geschehen, für den neuen Thron, dessen Stufen er schon betreten, altgültige Stützen zu gewinnen, so glaubte er doch auf ihren Dank rechnen zu dürfen. Er hatte es um sie verdient, da er sie gegen Rath und Wunsch seiner Getreuesten begünstigt, gegen das noch lebendige, glühende Vorurtheil im ganzen franzosischen Volke. Er hatte sie so großmüthig behandelt, daß er seine Popularität aufs Spiel gesetzt, daß man ihm schon vorwarf, er denke an Wiedereinsetzung der Bourbonen. Und jetzt – zum zweiten Male – wollten sie ihn auf der Landstraße ermorden lassen. Der zu mächtige Zorn gegen die Undankbaren ließ nicht viel von Kraft übrig gegen die Republikaner. Thiers liest in Napoleon's Innern, daß es demselben gar nicht unangenehm gewesen, seinen Rivalen Moreau in eine so beschämende Lage gegen sich gebracht zu sehen, daß er aber keinen Haß gegen ihn empfunden, daß er vielmehr von Anbeginn der Entdeckung daran gedacht, ihn durch Großmuth und Gnade zu beschämen. Aehnliche Empfindungen, mit Mitleid gepaart, hätten ihn auch bald gegen Pichegru erfüllt. Dagegen erhöhten die weitern Aufschlüsse über das wirkliche Complot und dessen Urheber seinen Zorn gegen die Royalisten zu einer Art Leidenschaft. Man fing immer mehr Chouans und Verdächtige ein. Zwar waren keine bedeutenden Personen darunter, noch wußten sie mehr von der Sache, aber aus Picot und Bouvet preßte man in den folgenden Verhören noch mehr heraus. Jetzt erst erfuhr man mit Gewißheit, daß unter den vornehmen nach Paris gekommenen Emigranten auch die Herren von Polignac und Riviere, die den bourbonischen Prinzen so nahe standen, sich befänden, Picot erklärte, die vierte, bedeutendste Landung sollte aus 25 Personen bestehen, und darunter der Herzog von Berry. Bouvet sagte (am 15. Februar) aus: er glaube, Pichegru und Moreau hätten seit langer Zeit in Briefwechsel mit einander gestanden, und nur auf die Gewißheit, welche Pichegru dem Prinzen gegeben, daß Moreau mit allen seinen Mitteln eine Bewegung zu ihren Gunsten unterstützen wolle, sei der Plan dahin im Allgemeinen festgestellt worden: Wiedereinsetzung der Bourbonen; Bearbeitung der. Räthe durch Pichegru; eine Bewegung in Paris, unterstützt durch die Gegenwart des Prinzen; ein gewaltsamer Angriff gegen den ersten Consul; die Vorstellung eines Prinzen bei der Armee durch Moreau, der die Gemüther im Voraus bearbeitet haben sollte. Also ein, oder gar zwei königliche Prinzen aus dem Hause Bourbon wollten sich, durch Pichegru's Vermittlung, mit den erklärtesten Republikanern verbinden und an der Spitze einer Meuchlerbande in einem Hinterhalte ihn ermorden. In diesem Lichte erschien Napoleon die dunkele Sache; in eine Wuth, die er kaum bis da gekannt, gerathend, ergriff ihn der Wunsch, diesen Prinzen, der die Messer gegen seine Brust schleifen ließ, in seine Gewalt zu bekommm. Thiers läßt ihn sprechen: »Die Bourbonen glauben, man könne mein Blut vergießen, wie das der elendesten Thiere. Mein Blut ist jedoch ganz so gut wie das ihrige. Ich werde ihnen die Angst, die sie mir einjagen wollen, vergelten. Moreau verzeihe ich seine Schwäche und daß er sich von einer einfältigen Eifersucht hinreißen ließ, aber den ersten Prinzen, der mir in die Hände geräth, lasse ich ohne Gnade erschießen. Ich will sie lehren, mit wem sie es zu thun haben.« – Was den Alten für Recht galt, die wahrscheinlichen Gedanken ihrer Helden in positive Reden derselben zu verkleiden, was sollte es den neuern Historikern entstehen. Thiers läßt sogar seinen Helden Aeußerungen der Art beständig während der Untersuchung im Munde führen, er war finster, unstät und arbeitete wenig. Savary mußte sich verkleidet mit einer Abtheilunq Elitegensdarmen nach der Normandie begeben, um den im Februar erwarteten Prinzen am Felsabhange von Biville zu erwarten und abzufangen. Tag und Nacht sollte er lauern und wenn der Fang ihm gelungen, die ganze Gesellschaft nach Paris senden. Den Prinzen, Berry oder Artois, hätte eine Militaircommission und die Füsillade erwartet. Inzwischen hatte der verhaftete General Lajolais bekannt, daß er als Mittelsperson gedient, um Pichegru mit Moreau in Verbindung zu bringen, daß er nach London gereist, Pichegru mitgebracht und in Moreau's Arme geführt habe, aber – Alles sei nur geschehen, um Moreau zu bewegen, Pichegru's Nückberufung zu bewirken. Lajolais hatte nur seine eigenen Beziehungen zu Georges verschwiegen und wußte nicht, daß man auf andere Art zur Kenntniß der Verbindungen Pichegru's mit Georges und den Prinzen gekommen, daß also, indem er Moreau's Zusammenkunft und Verbindung mit Pichegru zugab, er auch den Beweis angab, daß Moreau mit Georges in Verbindung gerathen war. Und Moreau, der nichts von Lajolais' Angaben und den Aussagen der Andern wußte, leugnete vor dem Oberrichter Reignier, daß er von Beziehungen zu Lajolais, Pichegru, Georges etwas wisse, und erklärte, er begreift nicht, weshalb man alle diese Fragen an ihn richte. Dies wäre zu seinem Verderben gewesen. Denn Bonaparte, von dessen milder Gesinnung gegen Moreau wir schon sprachen, habe die Ansicht gehabt, ihn zu einem stillen Eingeständnisse zu bewegen. Wenn er, zu ihm in die Tuilerien gebracht, seine Schuld gebeichtet, würde er seine »durch eine Eifersucht, die weniger ihm selbst, als seiner Umgebung angehörte, veranlaßten Verirrungen« ihm vergeben haben. Aber »Alles eingestehen, d.h. sich dem ersten Consul zu Füßen werfen, war eine Demüthigung, die nicht wol von einem Manne zu erwarten stand, dessen ruhige Seele sich nur wenig hob, aber auch nur wenig erniedrigte.« Zudem wäre ihm von Bonaparte der unrechte Mann, der Oberrichter Régnier, zugesandt worden, der, statt ihm vertraulich zuzusprechen, ihn mit kalter Höflichkeit in aller juridischer Form zu Protokoll vernahm. Sei dies nun Wahrheit oder nur Vermuthung, das Resultat bleibt, daß Moreau Alles abstritt, Nichts zugestand, und statt nach den Tuilerien zu fahren, ins Gefängniß gebracht ward, wo sein Proceß mit aller juridischen Strenge geführt wurde. Nun aber galt es, Pichegru und Georges zu ergreifen. Man ergriff auch täglich neue Mitschuldige, die sämmtlich bekannten, aber nur Das, was man schon wußte. Man kannte demnach alle Thatsachen, aber man fand keinen der Anführer und bekannten Großen, deren Arretirung allein die Ungläubigen und Schadenfrohen überzeugt hätte. Savary meldete von der normannischen Küste, daß er Alles in Augenschein genommen, an Ort und Stelle geprüft, daß Alles richtig sei, wie die Verhafteten es angegeben, die Art des Landens, die Schlucht von Biville, der Weg, die Etappenörter nach Paris, daß auch fast jeden Abend ein kleines Fahrzeug an den Küsten entlang fahre, sich nähern zu wollen scheine, aber nie nähere. Wahrscheinlich finden die erwarteten Signale nicht statt, oder man habe sonst Warnungen aus Paris nach London geschickt. – Savary ward aber nicht abberufen, sondern angewiesen zu warten, bis die Prinzen kämen. In der Hauptstadt glaubte man täglich die beiden Gesuchten zu verhaften. Man fand, so zu sagen, die Betten oft noch warm, in denen sie geschlafen, aber sie selbst waren entschlüpft, um ihr Haupt unter einem andern Dache niederzulegen. Der erste Consul trug beim gesetzgebenden Körper auf ein neues Gesetz an, des Inhalts: daß Jeder, der Georges, Pichegru und 60 ihrer Mitschuldigen, deren Signalement gegeben wurde, verberge, mit dem Tode bestraft werden sollte. Wer sie sähe, oder ihren Versteck kenne und nicht angebe, hätte sechsjährige Kettenstrafe verwirkt. Dieses barbarische Gesetz ward vom gesetzgebenden Körper nicht allein angenommen, sondern auch am selben Tage, wo es eingebracht worden, und – ohne Widerstand! Zu dieser Höhe des Begriffs von Menschenrecht und bürgerlicher Freiheit war man am Schlusse der Revolution gediehen, einer Revolution, zur Erstreitung derselben begonnen, und welcher anderweitigen blutigen Uebergänge bedurfte es noch, bis wir dahin gelangten, wo Alle beim Gedanken an ein solches Blutgesetz ein Schauer ergreift. Aber, publicirt, hätte das Gesetz vielleicht zur Folge gehabt, daß alle.Verschworene Paris augenblicklich verlassen hätten, und man wollte ihrer habhaft werden, was es auch koste. Deshalb ward im Augenblicke der Publication Paris geschlossen. Jedermann wurde ein, Niemand hinausgelassen. Die Fußgarde besetzte die Thore, die zu Pferde ritt in Patrouillen um die äußern Mauern. Jeder, der hinüberstiege, sollte verhaftet, wer zu entfliehen suche, auf den sollte geschossen werden. Auf der Seine hielten die Gardematrosen in Kähnen Tag und Nacht Wache. Nur die Postboten der Regierung durften hinaus, nachdem sie vorher untersucht worden. Man glaubte sich in die Zeiten des Wohlfahrtsausschusses versetzt, man sprach es laut aus, und Bonaparte, der es hörte, immer mehr erbittert, ließ sich zu immer neuen, gewaltsamen Maßregeln hinreißen. Sein Geschichtschreiber glaubt hier den Wendepunkt in Napoleon's Leben zu finden, wo er, der »bisher an der Spitze des Staates nur als Weiser sich gezeigt,« sich vom Guten zum Bösen, von der Mäßigung zu Gewaltthätigkeiten gewandt; und Ursache davon die Aufstachelungen, die Intriguen seiner kleinlichen, durch keine Großmuth zu gewinnenden, durch keine Kraft in ihrer Zähheit zu überwindenden Feinde. Die furchtbare Jagd ging in Paris los. Die Verschworenen irrten, zerfallen unter sich, ein Obdach für jede Nacht suchend und oft nicht findend. Angst und Entsetzen überall, Angst Derer, die verrathen zu werden fürchteten, und Derer, die Verräther zu werden sich gezwungen sahen, um ihr eigenes Leben zu retten. Man zitterte vor jedem fremden Gesichte, das abendlich an die Thür klopfte. Züge der verworfensten Gemeinheit wechselten mit Zügen des aufopfernden Heroismus. Mancher der vornehmen Geächteten »müßte ein Nachtlager mit 6000 bis 8000 Francs sich erkaufen. Georges, an solches abenteuerliche Leben gewöhnt, der oft mit den scharfen Wendepunkten seines Schicksals gespielt, auf der einen Seite der Tod auf dem Schaffot, auf der andern ein Siegerkranz, fand diese Lage, minder gräßlich. Aber die Polignacs, Rivieres, welche ihr feines Hofleben auch in der Emigration, so weit es sich thun ließ, fortgefetzt, welche mit den andern Emigranten von einer noch immer mächtigen, glühend am Alten hängenden Partei im Innern Frankreichs geträumt, denen der Erlöser sich nur zu zeigen brauche, und Alles müsse sich erheben, diese mußten in Trostlosigkeit umher irren, in ihrer dürftigen Verkleidung, in der feuchten Frühjahrsluft ohne Obdach, in schmuzigen Tavernen, begleitet von Mördern und Räubern, und selbst von Denen ihrer Partei mit Kälte, Verlegenheit, oder gar dem Tadel empfangen, welcher bei einer verfehlten Unternehmung immer vorausgewußt hat, daß sie nicht glücken könne. Sie mochten selbst jetzt das Entwürdigende der Lage empfinden, zu der sie sich herabgelassen. Wo keine Partei auf das zu gebende Zeichen aufgestanden wäre, standen sie selbst vor ihrem eigenen Gewissen als Verschworene zu einer Mordthat da. Pichegru's Lage war,vielleicht die allertraurigste. Dem Verständigsten, Besonnensten unter Allen, stand sie in voller Klarheit vor seinem Auge. Ein Ruhm war verloren gegangen, und statt ihn wieder zu gewinnen, war er noch tiefer gesunken. Das, wofür er gearbeitet, war nicht die Sache seines Herzens, und für sich fand er nicht einmal eine Partei, keine Theilnahme, nur Mitleid. Als er Moreau's Verhaftung hörte, rief er, er sei verloren; der Umgang mit den Chouans war ihm so zuwider als seinen aristokratischen Verbündeten, unter denen er mit dem verständigen Riviere am nächsten zusammenhielt. In Verzweiflung wollte er sich eines Abends erschießen, Riviere entwand ihm das Pistol. – Ein anderes Mal, ohne Nachtlager, erfaßte ihn der ritterliche Gedanke, auf die Ritterlichkeit eines Mannes zu zählen, der nach Stand und Pflicht sein Feind und Angeber sein mußte. Er klopfte bei dem Minister Barbe Marbois an. Beide hatten zu den Geächteten des 18. Fructidor gehört. Marbois ehrte das Vertrauen und nahm ihn auf, freilich ohne ihn schützen zu können. Später bekannte er die That seinem Obern und Napoleon billigte sie. Welche Züge in dieser Geschichte für die künftige Dichtung! Endlich spielte ein ihm zugetheilter Officier den Verräther. Nachdem er auf seinem Lager die Bücher, von denen er sich nie trennte, zugeschlagen und die Lampe gelöscht hatte, drang die Gensdarmerie in sein Versteck ein und warf sich über ihn, ehe er seine Waffen ergreifen konnte. Nach einem dennoch heftigen Widerstände ward er überwältigt und nach dem Temple gebracht. Gleich darauf wurden auch Armand von Polignac, Jules von Polignac und von Riviere, nicht von ihren Anhängern verrathen, aber von der Polizei bei dem täglichen Wechsel ihrer Zufluchtsörter entdeckt und arretirt. Jetzt war man von der Wirklichkeit des Complotes überzeugt. So bedeutende Häupter der Emigrantenpartei konnten nicht um Kleines willen nach Paris gekommen sein und ihr Leben aufs Spiel gesetzt haben. Georges hielt sich am längsten, aber der Masse Agenten, die ihn Schritt für Schritt verfolgten, mußte auch er endlich erliegen. Mehre hatten ihn erkannt, der Wunsch, daß er verhaftet werde, war allgemein, denn der Chef der Chouans hatte die wenigsten Sympathien für sich; aber Niemand wollte, trotz des Blutgesetzes, sich dazu hergeben, ihn auszuliefern. Am 9. März Abends hatten mehre Polizeibeamte ein Haus umstellt, was durch das Aus - und Eingehen vieler schlecht gekleideter Leute verdächtig geworden. Es war Georges' letzter Zufluchtsort. Sein scharfes Äuge bemerkte es. Um 7 Uhr gelang es ihm unergriffen hinauszugehen. Auch er hatte seine geheime Polizei um sich. Er sprang beim Pantheon in ein Cabriolet, dessen Kutscher ein entschlossener Chouan war. Aber die Polizeibeamten folgten ihm gestreckten Laufes bis zum Platze Bussy. Einer ergriff das Pferd am Zügel. Georges streckte ihn durch einen Pistolenschuß nieder. Indem er hinaussprang, feuerte er auf einen zweiten, der schwer verwundet ward. Aber das Volk umstand ihn, ein Schlächter ergriff ihn. Man erkannte den furchtbaren Georges. – Paris war von einer drückenden Beklommenheit, die durch viele Tage geherrscht, erlöst. Die ersten Geständnisse Georges' und der Polignacs nach ihrer Verhaftung räumten jeden Zweifel hinsichts der wirklichen Existenz und des Zweckes der Verschwörung hinweg. Georges Cadoudal erschien am offenherzigsten, er legte sogar mit einem gewissen Stolze sein Bekenntniß ab. Ein junger, kräftiger, breitschulteriger Mann, war sein volles Gesicht eher offen und arglos, als finster und boshaft. Man nahm ihm gegen 60,000 Francs in Gold und Bankbillets ab, die er mit seinen Waffen, Pistolen und Dolch, stets bei sich trug. Seine Antworten im zweiten Verhöre sind charakteristisch: – Seit wann sind Sie in Paris? Seit ungefähr fünf Monaten; ich bin im Ganzen nicht vierzehn Tage darin geblieben. – Wo haben Sie gewohnt? Das will ich nicht sagen... – Welcher Beweggrund hat Sie nach Paris geführt? Ich bin in der Absicht gekommen, den ersten Consul anzugreifen. – Worin bestanden Ihre Angriffsmittel? Der Angriff sollte durch offene Gewalt geschehen. – Wo dachten Sie diese Gewalt zu finden? In ganz Frankreich. – Gibt es denn in ganz Frankreich eine organisirte Gewalt, die Ihnen und Ihren Mitschuldigen zur Verfügung steht? In diesem Sinne darf die Gewalt, von der ich vorher sagte, nicht verstanden werden. – Was ist denn unter der Gewalt, von der Sie sprachen, zu verstehen? Eine Vereinigung von Gewaltmitteln in Paris. Diese Vereinigung ist noch nicht organisirt; sie würde es erst geworden sein, sobald der Angriff definitiv beschlossen gewesen wäre. – Welchen Plan hatten Sie und Ihre Mitverschworenen? Einen Bourbon an die Stelle des ersten Consuls zu setzen. – Wer war der dazu bestimmte Bourbon? Charles Lavier Stanislaus, vormals Monsieur, von uns als Ludwig XVIII. anerkannt. – Welche Rolle sollten Sie bei dem Angriffe übernehmen? . Diejenige, welche einer der ehemaligen französischen Prinzen, der sich in Paris befinden sollte, mir anweisen würde. – Also in Übereinstimmung mit den ehemaligen franzosischen Prinzen ist der Plan entworfen worden und sollte er ausgeführt werden? Ja, Bürger Richter. – Sie haben sich also mit diesen ehemaligen französischen Prinzen in England berathen? Ja, Bürger! – Wer sollte die Geldmittel und die Waffen liefern? Die Geldmittel hatte ich seit langer Zeit zu meiner Verfügung; die Waffen hatte ich noch nicht.... Georges war fast stolz auf die neue Art der Erfindung seines Complots, auf offener Straße, in einer Art Schlacht, sein Opfer anzugreifen. Die Gegenwart eines französischen Prinzen sollte jeden Gedanken an einen Meuchelmord abwenden. Und doch, als man ihm vorwarf, daß er Saint Réjent (1800) nach Paris geschickt, der die Höllenmaschine springen ließ, antwortete er: »Geschickt habe ich ihn; aber die Mittel, deren er sich bedienen sollte, habe ich ihm nicht vorgeschrieben.« Dagegen war kein Geständniß bezüglich auf seine Mitverschworenen ihm zu entlocken; er wiederholte: »Es sind Opfer schon genug da; ich will ihre Zahl nicht vermehren.« Die Rivière, Polignacs gestanden, wenn auch mit mehr Umschweifen, den wichtigsten Theil des Planes ein. Einen Mordanfall wollten sie nicht begünstigt haben, aber sie wären »zu einem Etwas,«, zu einer Art Bewegung, nach Frankreich gekommen, an deren Spitze ein französischer Prinz auftreten sollte. Sie seien ihm nur vorausgereist, um sich mit eigenen Augen zu überzeugen, ob es nützlich und angemessen sei, daß er komme. Rivière wollte nicht einmal wissen, welche Passagiere mit ihm auf dem Schiffe gewesen, »da das mich nichts angeht, weiß ich es nicht.« – Als Absicht gab er an: »Ich wollte mir über die Lage der Dinge und den politischen wie den innern Zustand Gewißheit verschaffen, um den Prinzen Mittheilungen davon zu machen, die nach meinen Beobachtungen beurtheilt haben würden, ob es in ihrem Interesse liege, nach Frankreich zu kommen oder in England zu bleiben. Ich muß jedoch bemerken, daß ich in diesem Augenblicke keinen besondern Auftrag von ihnen hatte.« Als Ergebniß seiner Beobachtungen führte er an: »Im Allgemeinen glaubte ich viel Egoismus, Apathie und ein großes Verlangen, Ruhe zu behalten, in Frankreich wahrzunehmen.« Armand von Polignac sagte von dem Prinzen, zu dem er in treuer Anhänglichkeit sich gebunden fühlte: daß der Graf von Artois den Plan gehabt, nach Frankreich zu kommen und dem ersten Consul den Antrag zu machen, daß er die Zügel der Regierung aufgebe, damit er, Artois, sie seinem Bruder einhändigen könne. Erst, wenn der Consul diesen Antrag verworfen, wäre der Graf entschlossen gewesen, einen gewaltsamen Angriff zu beginnen, um die Wiedereroberung von Rechten zu versuchen, die er als das Eigenthum seiner Familie betrachtete. Er, Polignac, sei vorausgereist, um seine Eltern, seine Frau und seine Freunde zu besuchen. Im Augenblicke der Abreise habe er laut erklärt: wenn nicht alle Mittel das Gepräge der Ehrenhaftigkeit trügen, würde er sich zurückziehen und wieder nach Rußland gehen. Er wußte endlich, daß eine ernste Besprechung in Georges' Hause zwischen diesem, Pichegru und Moreau stattgefunden, das Ergebniß habe aber nur unangenehme Ungewißheiten gelassen. . - Jules von Polignac, der sonst mit seinem Bruder ziemlich gleichlautend bekannte, fügte hinzu: »Da es ihm, sowie auch seinem Bruder, geschienen, daß Dasjenige, was man thun wolle, nicht so edel, wie sie es natürlich erwarten mußten, hätten sie davon gesprochen, sich nach Holland zurückzuziehen.« – »Er habe den Verdacht gehegt, daß es, statt irgend einen Auftrag hinsichtlich einer Regierungsveränderung auszurichten, sich darum handele, gegen eine einzelne Persönlichkeit zu verfahren, und daß es der erste Consul gewesen, den Georges' Partei anzugreifen beabsichtigt habe.« Alle also sagten auf die Theilnahme eines Prinzen aus, um sich selbst durch diese Gesellschaft in ein bessres Licht zu setzen, als worin sie die Gemeinschaft mit Chouans versetzt, und durch das Factum getröstet, daß diese Prinzen jenseit des Meeres waren, in solcher Sicherheit, daß Bonaparte's Arm sie nicht erreichen konnte. Sie ahneten aber nicht, daß dieser Arm einen derselben dennoch erreichen könne, der durch keinen Canal geschützt war. Sie wußten auch nicht, welche Gefühle der Rache sie in Napoleon gegen diese Prinzen dadurch erweckten, der laut ausgerufen haben soll: ein Boürbon gelte ihm nicht mehr als Moreau und Pichegru, ja sogar weniger. In der Meinung, unverletzlich zu sein, gefährdeten diese eitlen Menschen nach Lust und Belieben eine Menge Unglücklicher jeden Ranges und blieben selbst wohl gesichert hinter dem Meere. Aber er werde schon Einen bekommen und den lasse er erschießen, wie jeden andern Mssethäter und Verräther. – Niemand wagte dem Zornigen zu widersprechen. Nur Cambacérès zeigte eine stumme Mißbilligung. Fouché, um Napoleon für immer mit den Royalisten zu entzweien, stimmte für die Nothwendigkeit eines Beispiels; Talleyrand zuckte die Achseln und sagte, Bonaparte habe zu viel für die Royalisten gethan, daß arge Zweifel bei den Männern der Revolution aufgestiegen seien, daher müsse er endlich streng strafen und ohne Ausnahme. – In diesem Augenblicke – Savary meldete aus der Bretagne, daß kein Schiff mit einem Prinzen landen wolle – fand Bonaparte, indem er sich die Mitglieder der königlichen Familie von Talleyrand aufzählen ließ, den Namen des Herzogs von Enghien, eines bourbonischen Prinzen, der am Rheine, dicht an Frankreichs Grenze, im Versteck zu liegen schien, und es erfolgte Das, was wir im vorigen Falle erzählt haben – eine kurze, rasche, schreckenvolle Episode des großen Processes, der sich noch lange hinzog in die daraus entspringenden Weltbegebenheiten hinein. Die Wirkungen der Hinrichtung des Duc d'Enghien, in Paris schon in den Hintergrund tretend, dröhnten noch in der europäischen Politik wieder, und bereiteten Bonaparte Verwickelungen, welche die Fortsetzung des ungeheuren Processes gegen Georges, Moreau, Pichegru, die Polignacs und Rivieres nicht zu einem angenehmen Geschäfte machten. Es galt Opfer zu fordern, die unter zwei mächtigen Parteien, Republikanern und Royalisten, hoch geehrt waren, und deren Verdammung unberechenbare Nachrede und Verleumdung ihm zuziehen mußte. Aber auch wenn seiner Rache gegen die Royalisten durch des Prinzen Tod genügt war, mußte doch, auch unbeschadet der politischen Rücksichten, für die zur Sprache gekommenen Thatsachen Gerechtigkeit geübt werden. Bonaparte's Stimmung war von Anbeginn der Entdeckungen, wie gesagt ist, nicht feindlich gegen die republikanischen Elemente in dieser Verschwörung gewesen. Sie waren durch Unmuth, Neid oder den Fluch der Verhältnisse hinein gerathen; sie erschienen ihm nur als Werkzeuge in den Händen der Royalistm, die allein diesmal die Züchtigung empfinden sollten. Er hatte Moreau wollen Gnade widerfahren lassen und auch Pichegru. Die trübselige Lage dieses von der höchsten Glorie so tief gestürzten Mannes,, mit dem er überdies nie eigentlich in persönliche Conflicte gekommen war, hatten ihn mit Mitleid erfüllt. »Unter Chouans! Ein sauberes Ende für den Besieger von Holland!« hatte er zum Staatsrath Réal gesagt. – Er hatte einen Plan für seine Gnade entworfen. In Cayenne sollte eine Colonie gegründet werden. Pichegru kannte das Land, da er als Verbanntet daselbst gelebt. Er hielt ihn für fähig eine Niederlassung im großen Stile zu gründen und trug Réal auf, Pichegrü im Gefängniß zu besuchen und mit ihm darüber Rücksprache zu nehmen. Réal hatte den Auftrag ausgerichtet, Pichegru zuerst aber nicht daran glauben wollen, oder er hielt es für ein Mittel ihn zu gewinnen, um gegen seine Unglücksgenossen auszusagen. Als er sich überzeugte, daß es Ernst und Großmuth war, daß man keine Enthüllungen von ihm verlange, war er tief gerührt. Seine verschlossene Seele öffnete sich, sagt Thiers, er vergoß Thränen, und ging willig auf den Plan ein, der mit seinen eigenen Gedanken wunderbar zusammentraf, weil er während seiner Verbannung oft gedacht, was man aus dem glücklichen Lande machen könne. Aber der Staätsrath Réal hatte in diesen Processen ein eignes Unglück. Wie er in Vincennes zu spät gekommen, um möglicherweise den Tod des Duc d'Enghien zu verhindern, so vernachläßigte er auch, durch tausend Sorgen in Anspruch genommen, den Kerker Pichegru's, entweder weil er ihn als einen schon Begnadigten betrachtete, oder weil aus dem kalten, entschlossenen und verständigen Manne doch nichts zu entlocken gewesen wäre, was dem Processe eine neue Wendung geben können. Pichegru hörte nichts weiter von den Vorschlägen des ersten Consuls, dagegen von Enghiens blutig raschem Ende. Er verfiel in eine bei seiner Lage sehr begreifliche Melancholie. Die Versprechung war eine leere Täuschung, auch ihn erwartete ein so dunkles Ende. Den Tod fürchtete er vielleicht nicht; so, schuldbelastet, jämmerlich, ein so glorreiches Leben zu enden, Das war es, was ihn drückte. Auch, daß er zwischen Moreau und Georges auftreten, zeugen sollte. Er wollte sterben, aber ohne die öffentliche Schande. Eines Morgens im April hörten die Wächter ein Geräusch in seinem Zimmer. Als sie eintratm, fanden sie ihn erstickt, das Gesicht roth, wie vom Schlage getroffen. Mit einer zusammengedrehten seidenen Halsbinde hatte er sich, durch einen Holzpflock, den er als Würgemittel gebraucht, erdrosselt. Er hatte in dieser Nacht noch mehre Stunden in Seneca's Schriften, die ihm Réal geliehen, gelesen. Das Buch war an einer Stelle aufgeschlagen gelassen, wo vom freiwilligen Tode die Rede ist. Aerzte und Gerichtspersonen, sogleich herbeigerufen, ließen keinen Zweifel über die Ursache seines Todes, die Parteiwuth wußte es aber anders. Pichegru war auf Napoleon's Befehl durch vier seiner Mamelucken erdrosselt worden und dann in die Lage gebracht, in der man ihn fand. Georges sollte in seinem Kerker, als er von Pichegru's Selbstentleibung gehört, gebeten haben zu Protocoll zu nehmen: daß er sich nicht selbst ums Leben bringen werde; wenn man ihn einmal erhenkt fände, möge man sicher darauf rechen, daß dabei andere Hände im Spiele gewesen. Napoleon's Motiv zu diesem heimlichen Morde war nicht persönlicher Haß gegen Pichegru, sondern Furcht vor seinen Aussagen vor Gericht, durch welche Moreau's vollkommene Unschuld dargethan wäre. Beweis: weil Niemand sich selbst auf die angegebene Art zu erdrosseln die ausdauernde Kraft und den ausdauernden Willen haben könne. Diese von den Royalisten jener Zeit wahrscheinlich ausgehende Deutung ward aber in Europa mit dem wachsenden Hasse gegen den Tyrannen immer bereitwilliger geglaubt; ja wir finden sie noch als eine höchst wahrscheinliche in historischen und biographischen Werken (unter andern in der bald nach dem Befreiungskriege erschienenen Ausgabe des Conversationslexikons) aufgenommen. Nach Napoleon's Sturz, unter der Restauration, wo Alles hervorgesucht wurde, sein Andenken zu beflecken, würde man auch dafür Beweise gesucht und gefunden haben, wenn man sich damit getraut hätte durchzudringen. Es ist nicht versucht worden. Und bedurfte es denn noch einer neuen Blutschuld in diesem Processe, wo der Mord Enghien's mit blutigen Zügen in der Geschichte niedergeschrieben steht, von Niemand geleugnet, ja kaum ernstlich vertheidigt? Daß die Parteiwuth in großen Krisen, um Wuth, Abscheu und Muth in Andern zu erwecken, Verbrechen erfindet, liegt in der Natur der Sache; es ist nur auffällig, daß eine solche Fiction nöthig schien, wo die Wahrheit an Dem, was man bedurfte, reich genug war, und daß ein so grausiges Ammenmährchen, wie von den Erdrosselungen durch die Mamelucken, sich so lange erhalten konnte. Im Uebrigen ist erwiesen, daß Bonaparte vernünftigerweise durch Pichegru's Tod nicht gewinnen, nur verlieren konnte. Wenn es ihm vor Allem darauf angekommen wäre, seinen Nebenbuhler Moreau zu verderben, so bedurfte er dazu Pichegru's Zeugniß, des einzigen Mannes, der mit ihm umständlich verhandelt hatte, der seine vollen Ansichten kannte. Gegen Georges und die Chouans hatte und konnte ein Moreau sich nicht aufgeschlossen haben. Wenn ferner Bonaparte, ein solches Verbrechen zu begehn, sich damals gedrungen gefühlt hatte, warum verübte er es gegen Pichegru, gegen den er weder alten Haß hegte, noch den er zu fürchten brauchte, weil er von seinen Republikanern verlassen und verachtet, von den Royalisten noch kaum in Gnade aufgenommen war, warum nicht gleich gegen Moreau, der vor den Republikanern noch in unbeflecktem Glanze und voller Achtung dastand? Napoleon war inzwischen aus einem ersten Consul der Kaiser der Franzosen geworden. Die Complote der Bourbonen hatten geholfen, den Weg zum Throne, in der öffentlichen Meinung ihm zu bahnen. Ein verdrießlicher Rest aus der Revolution und Republik blieb ihm übrig, der Georges'sche Proceß. Mit dem royalistischen Elemente desselben konnte er leicht fertig werden; es waren solche Eingeständnisse da, welche das Urtheil nicht zweifelhaft machten. Die Sympathien für diese Verurtheilten im Volke waren gering. Dagegen waren die Beweise gegen Moreau zweifelhaft und die volle Sympathie, nicht allein der Republikaner, sondern der ganzen Nation, hob und unterstützte diesen Angeschuldigten. Er, der für Napoleon's Rivalen galt, jetzt auf der Bank der criminell Angeschuldigten, mit einer Anklage auf Tod und Leben, während sein glücklicher Nebenbuhler die Krone des Abendlandes auf seine Stirn drückte! Am 11. Mai 1804 begannen die Gerichtssitzungen vor dem Criminalgerichtshofe der Seine unter dem Präsidenten Hemart. Die Vorlesung der Anklageacte nahm die ganze erste Sitzung hinweg; sie füllte 8 Beilagen des Moniteurs und 350 Seiten der über den Proceß herausgegebenen Bände. – Auf den Bänken der Angeklagten saßen 47 Personen! Wie wir hier nur die Häupter derselben nennen, wird man auch nicht von uns fordern, den ganzen Gang dieser Debatten, die 14 Tage wegnahmen, zu erzählen. In dem vorausgeschickten historischen Theile ist das Wesentlichste der Entwickelungen bereits gegeben. Es ist Das, was diesen Proceß interessant macht; die juridischen Details drehen sich, wo sie für uns wichtig werden, nur um den Punkt, in wiefern Moreau mehr oder weniger von dem Complot gewußt und seine Zustimung gegeben oder nicht. Nicht Alles ist, wie es freilich selten bei einem Processe der Fall sein wird, ans Licht gebracht; nach dem Ermittelten aber wird man schwerlich dem Urtheile des Gerichtshofes in diesem Punkte seine Zustimmung versagen, wie wenig derselbe auch auf der einen Seite dem Kaiser, auf der andern den Verehrern Moreau's genügte. Diese Hauptangeklagten waren: Georges Cadoudal , 35 Jahre alt. Athanaze-Hyacinthe Bouvet de Lozier , 35 Jahre alt, der royalistische Officier, welcher nach einem Selbstentleibungsversuche die erste racheschäumende Aussage gegen Moreau erhob. Francois-Louis Ruzilion , 52 Jahre alt, aus Yverdun in der Schweiz, welcher die Correspondenz der Royalisten besorgte, ihre Landungen begünstigte, ein sehr thätiger Royalist, welcher diese Katastrophe überlebte, um unter der Restauration seine Belohnung zu empfangen. Armand Francois Heraclius Polignac , 31 Jahre alt, in Rußland angesessen, der als 16jähriger Knabe Frankreich verlassen. Jules -Armand-Auguste Polignac , sein Bruder, 23 Jahre alt, derselbe, welcher 26 Jahre später aufs Neue als Hochverräther vor dem Pairshofe erscheinen sollte, der unglückliche, verblendete Minister Karl X. und, wie man jetzt in Frankreich allgemein annimmt, sein natürlicher Sohn. Charles Francois Marquis de Riviere , 39 Jahre alt, angeblich Oberster in Portugiesischen Diensten. Louis Picot , 28 Jahre alt, Georges' Bediente, Capitain unter den Chouans, und wegen seiner Grausamkeit so berühmt, daß er den Beinamen »Henker der Blauen« führte. Jean Rolland , 45 Jahre alt, Lieferant der Armee und der Vermittler zwischen Lajolais und Moreau. Frederic Lajolais , 39 Jahre alt, Exbrigadegeneral. Der Abbé Pierre David , 55 Jahre alt, welcher Moreau's erste Verhandlung mit Pichegru in London vermittelt haben sollte. Jean Victor Moreau , 40 Jahre alt. Der Gerichtshof war gedrückt voll von Zuschauern. Die Angeklagten saßen in vier Reihen hinter einander. Georges und sein Anhang zeigten eine gesuchte Zuversicht. Sie waren stolz, Opfer, Märtyrer ihrer Ueberzeugung zu werden. Georges benahm sich fast zu energisch, was einigen Unwillen erregte. Moreau, auf dem Aller Blicke theilnehmend hafteten, für den die Bürgerschaft von Paris fast leidenschaftlich Partei nahm, schien unter seinem Ruhme gebeugt, er entbehrte der ruhigen Zuversicht, welche sein großes Verdienst im Kriege war. Sichtlich war es ihm peinigend, mit einer Reihe wilder Chouans auf denselben Anklagebänken zu sitzen. Selbst die Theilnahme der alten Soldaten der Republik, welche ihm Beifallsbezeugungen spendeten, schien ihn zu belästigen, und während die meisten Andern ihren Namen mit Nachdruck sprachen, sprach er seinen so leise aus, daß man es kaum verstand. In den 6 ersten Sitzungen wurden 139 Zeugen vernommen, in der 7. und 8. die 16 Entlastungszeugen, die 6 letzten wurden mit den Reden der Anwalte, mit dem Requisitorium des kaiserlichen Procurators und mit den Reden der Angeschuldigten selbst gefüllt. Die Royalisten hatten sich auf den Rath ihrer Vertheidiger, wie es heißt, dahin verständigt: Moreau in ihren Aussagen so viel als möglich aus dem Spiele zu lassen. Sie haßten ihn, aber es lag in ihrem Interesse ihn zu retten; ein Mal, weil Napoleon dadurch ein empfindlicher moralischer Schlag versetzt werde, wenn sein Nebenbuhler als Sieger aus dem Kampfe hervorgehe, natürlich dann ein ihm unversöhnlicher Feind. Zweitens aber, argumentirten sie, wenn Moreau nicht mit ihnen conspirirt habe, könnte eine Conspiration überhaupt in Zweifel gezogen werden, und wo keine Conspiration, sei auch kein Verbrechen, keine Schuldigen und keine Strafe. So sagten Georges, die beiden Polignacs und der Marquis von Rivière: daß sie blos nach Paris gekommen wären, weil man ihnen die neue Regierung als gänzlich in der Gunst des Volkes gesunken und die Gemüther als den Bourbons allgemein wieder zugewendet geschildert habe. Sie verbargen ihre Anhänglichkeit an die Sache des legitimen Fürsten nicht und ihre Geneigtheit, zu einer Bewegung mitzuwirken, wenn eine möglich gewesen wäre; allein, fügten sie hinzu, Moreau, welchen Ränkemacher als völlig bereit zum Empfange der Bourbons schilderten, dachte gar nicht daran und wollte auf keinen ihrer Vorschläge hören! Seitdem hätten sie nicht einmal ans Conspiriren gedacht. Als Georges über das Eigentliche des Anschlages befragt und ihm seine ersten Aussagen vorgehalten wurden, in denen er eingestanden hatte, daß er gekommen sei, um den Ersten Consul auf dem Wege nach Malmaison, mit einem französischen Prinzen zur Seite, anzufallen, erwiderte er verwirrt, daß man ohne Zweifel später darauf gekommen sein würde, wenn ein Aufstand passend geschienen hätte; allein da für den Augenblick nichts zu machen gewesen, habe man sich nicht einmal mit dem Angriffsplane beschäftigt. Man wies ihm die Dolche, die für seine Chouans bestimmten Uniformen, die neben ihm auf der Bank der Angeklagten sitzenden Chouans selbst; er wurde dadurch nicht gerade aus der Fassung gebracht, verhielt sich aber von nun an schweigsam und schien damit einzugestehen, daß das für seine Mitangeklagten und für Moreau ausgedachte System weder ein wahrscheinliches, noch würdiges sei. Nur in einem Punkte blieben Alle in Uebereinstimmung mit ihren ersten Aussagen: über die Anwesenheit eines französischen Prinzen unter ihnen. Sie empfanden in der That, daß sie, um nicht in die Classe von Meuchelmördern gestellt zu werden, müßten sagen können, ein Prinz stehe an ihrer Spitze. Es machte für sie nicht viel aus, daß sie die königliche Würde bloßstellten; ein Bourbon gab ihnen das Ansehen von Soldaten, welche für die legitime Dynastie fechten. Da übrigens jene unklugen Bourbons ihr Leben in London in Sicherheit brachten, ohne sich über ihre unglücklichen Opfer zu beunruhigen, so konnten diese Opfer in Paris wol versuchen, wenn nicht ihr Leben, doch wenigstens ihre Ehre zu retten. Die Angeklagten widersprachen oft den Zeugen, doch ohne große Wirkung für sich selbst. Sie waren fast sämmtlich mit Dolchen und Pistolen in ihren Kleidern oder gar in der Hand ergriffen worden; sie hatten sich Pulver und andere Waffen zu verschaffen gesucht und im ersten Schrecken nur zu deutlich ihre Absicht ausgesprochen. Sie suchten zwar die frühern Zugeständnisse bei oder nach der Verhaftung zurückzunehmen, oder sie anders zu deuten, sie hätten in der ersten Bestürzung gesprochen, oder nur nach Hörensagen; aber die Thatsachen stimmten zu sehr ineinander und der Zeugen waren zu viele. Selbst die Advocaten konnten in den wenigsten Fällen die vollkommene Unschuld ihrer Clienten behaupten, sie begnügten sich, ihre Unerfahrenheit, Jugend, Unkenntniß der Gesetze hervorzuheben und sie der Milde des Gesetzes anzuempfehlen. Alle waren im Solde Englands, und dies war ihr größtes Verbrechen in den Augen des Publicums; es ließ sie strafbarer erscheinen als die Vendéer oder die Straßenräuber, welche, angeblich oder wirklich, im Dienste der Bourbonen plünderten und mordeten. So war denn die eigentliche Untersuchung nur gegen Moreau gerichtet. Durch die ganze Stadt war es verbreitet, daß Napoleon ihn schuldig befunden, ihn zum Tode verurtheilt wissen wolle, um ihn nachher durch seine Begnadigung zu demüthigen und den einzigen ihm gefährlichen Mann, den Liebling des Volkes, dadurch zu vernichten. Diese Annahme war nicht aus der Luft gegriffen, und die Aeußerungen der Theilnahme waren so lebhaft in Paris, daß der Kaiser es für nöthig hielt, durch eine verstärkte Militairwache die Zugänge zum Palais de Justice während der ganzen Dauer des Processes besetzen zu lassen. Bouvet de Lozier's erste- Angabe war das Fundament der Anklage gegen Moreau gewesen; man verfolgte sie auch in dem Zeugenbeweise. Eine Dame Saint Léger hatte in der Vorstadt Chaillot Bouvet ein Haus vermiethet, in welchem Moreau, Pichegru und Georges nach Bouvet's weiterer Aussage eine Zusammenkunft gehabt hatten. Armand Polignac hatte diese Angabe bestätigt. Bouvet bestätigte vor Gericht seine Aussage, aber er fügte hinzu: »Damals hatte ich geglaubt, daß der General Moreau seine Zustimmung zu dem Plane, dessen ich erwähnt, gegeben. Seitdem aber habe ich mich überzeugt, daß der General Moreau nicht seine Zustimmung zu dem Plane gegeben hatte, und daß der Prinz (Graf d'Artois) darin von einigen Intriguanten seiner Umgebung getäuscht worden.« Armand Polignac sagte: »Was meine Erklärung hinsichts des Generals Moreau betrifft (seine Zusammenkunft zu Chaillot mit Georges und Pichegru), so hatte ich das nur vom Hörensagen. Ich habe es aber nur sagen hören und ich kann die Thatsache selbst nicht versichern.« Couchery, einer der Angeklagten, sagte aus, daß er Pichegru in Chaillot in seinem Cabriolet aufgenommen und zu Moreau gefahren habe, wo diese beiden Generale eine Zusammenkunft gehabt hätten. Moreau bestritt das Factum nicht, aber man habe nichts vom Complot bei dieser Zusammenkunft gesprochen. Er sagte: »Es wäre lächerlich gewesen, Pichegru den Vorschlag zu machen, etwas zu wagen. Von der andern Seite aber noch viel lächerlicher, ausgesprochenen Royalisten und Anhängern des Hauses Bourbon vorzuschlagen, eine royalistische Bewegung ins Werk zu setzen, um mich an die Spitze zu bringen. Das wäre wirklich das äußerste Maß des Lächerlichen. Wenn ich denn aber in der That eine Bewegung für mich beabsichtigt hätte, wo sind denn meine Bundesgenossen? – Wo sind Die, die ich verführt habe, oder hätte verführen wollen? Ich sehe Niemand, ich kenne Niemand, der im Senate sitzt oder im Staatsrathe. Ich habe, seit der Friede geschlossen ist, aller Correspondenz mit der Armee entsagt, mit den constituirenden Behörden. Ich sehe Niemanden in Paris. Wo sind denn meine royalistischen Entwürfe seit 1798? – – Wenn ich zur Macht gelangen wollte, hatte ich eine bessere Gelegenheit. Man hat mir die Dictatur in Frankreich angeboten, vor Bonaparte, und ich schlug sie aus. – – Wenn Pichegru ein Beschützer der französischen Prinzen war, so ist es eine ausgemachte Sache, daß wir nicht einig waren. Ferner, wenn man annähme, daß ich die Partei da ergriffen, um mir eine zu machen, so wäre das so absurd wie lächerlich, daß ich nicht meine, daß irgend ein vernünftiger Mensch es glauben könnte... Da ich seit 10 Jahren, wo ich als Krieger gedient, nie etwas Lächerliches begangen habe, so wird wol die Vermuthung zu meinen Gunsten sprechen, daß ich mich auch auf die Lächerlichkeit nicht, eingelassen habe.« Bei diesen Worten dröhnte der ganze Saal von lautem Beifall wieder. Georges rief höhnisch aus: »Moreau kann nur die Bank der Angeklagten verlassen, um die Tuilerien zu beziehen!« Bald nach seiner Verhaftung hatte Moreau sich bewogen gefunden, in einem Privatbriefe an den ersten Consul sein Benehmen zu rechtfertigen und sein Vertheidigungssystem auseinander zu setzen. Thiers behauptet, er sei unglücklicherweise zu spät gekommen, um auf Bonaparte die günstige Wirkung hervorzubringen. Er habe nun nicht mehr zurückgekonnt, ohne den Schein zu geben, als fürchte er die öffentlichen Verhandlungen. Moreau blieb bei jenem Vertheidigungssysteme vor Gericht. Er gab zu, Pichegru gesehen zu haben, allein in der Absicht, sich mit ihm zu versöhnen und um demselben die Möglichkeit zur Rückkehr nach Frankreich zu verschaffen. Nach Beschwichtigung der bürgerlichen Wirren habe er geglaubt, daß es sich der Mühe verlohne, den Eroberer Hollands der Republik zurückzugeben. Er habe ihn weder in öffentlicher Weise sehen, noch, da er allen Einfluß durch seine Zwistigkeit mit dem ersten Consul eingebüßt, direct um dessen Zurückberufung anhalten wollen. Keinen andern Grund habe die Heimlichkeit gehabt, mit der er sich umgeben. Man habe allerdings diese Gelegenheit benutzt, um von Anschlägen gegen die Regierung zu sprechen, die aber von ihm als lächerlich zurückgewiesen worden wären. Anzeige davon habe er nicht gemacht, weil er sie für ungefährlich hielt und überdies ein Mann seiner Art das Gewerbe eines Angebers nicht treibe. Bei den Verhandlungen bewährte er überall die wahrhafte Geistesgegenwart, welche ihn im Kriege, in der Gefahr ausgezeichnet. Auf die Frage, wie es ihm hätte einfallen können, mit Pichegru, einem Verräther, den er selbst einst dem Directorium überliefert, sich auszusöhnen und ihn nach. Frankreich zurückzuführen, antwortete er: »Zu einer Zeit, wo Condé's Armee schon die Salons in Paris und die des ersten Consuls erfüllte, konnte ich mich wol damit beschäftigen, den Eroberer von Holland Frankreich zurückzugeben.« Gegen ihn sprach besonders das Zeugniß des Mitangeschuldigten Rolland, eines ehemaligen Armeebeamten, der in Pichegru's Namen Moreau um eine entscheidende Antwort angegangen war. Mit innerm Widerstreben, aber mit Festigkeit, blieb er dabei, daß Moreau ihm erwidert: »Ich kann mich nicht an die Spitze einer Bewegung für die Bourbonen stellen; sie sind Alle so schlecht berathen, daß ein solcher Versuch nicht gelingen könnte. Wenn Pichegru in einem andern Sinne handeln wollte, in diesem Falle habe ich ihm schon gesagt, daß der Consul und der Gouverneur von Paris verschwinden müßten. Ich glaube, daß ich eine ziemlich starke Partei im Senate habe; ich würde mich derselben bedienen, um seine Leute in Schach zu halten. Dann würde sich schon zeigen, was es zu thun gäbe. Aber schriftlich verpflichte ich mich zu nichts.« Vor Allem ward in die Wagschale gegen ihn sein anfängliches Ableugnen gelegt: daß er nichts von Pichegru's Anwesenheit in Paris wisse; daß. nie von einer Versöhnung zwischen ihm und diesem, die Rede gewesen. Weshalb hätte er dies leugnen sollen, wenn er sich nicht schuldbewußt gefühlt? Aus einer Antwort Pichegru's ergebe sich, daß Beide sich verabredet, vor Gericht nichts von einander wissen zu wollen. Denn jener rief, als man ihn nach der Versöhnung zwischen ihm und Moreau fragte, wie unwillig aus: »Eine Versöhnung findet zwischen Militairpersonen nur dann statt, wenn sie sich vorher arrangirt haben, und dazu hatten wir nicht die Gelegenheit!« Desgleichen hatte er jede Zusammenkunft mit Georges in Abrede gestellt. Sie war aber außer Zweifel gesetzt. Weshalb dies Ableugnen, wenn er nicht die volle Verschuldung gefühlt? Bouvet de Lozier hatte seine frühere Polizeiaussage vor Gericht allerdings gemildert. Er hatte immer nur ausgesagt, was er selbst von Georges erfahren. Dieser erklärte, er habe falsch verstanden und falsch gehört, folglich einen ungenauen Bericht gemacht. Nichtsdestoweniger blieb die nächtliche Zusammenkunft auf dem Boulevard de la Madelaine übrig, wo Moreau mit Pichegru und Georges zusammen gewesen. Wenn es weiter nichts gegolten, als Pichegru die Rückkehr nach Frankreich zu verschaffen, weshalb diese geheimnißvolle Zusammenkunft bei Nacht, und zugleich mit dem Haupte der Chouans, einem Georges Cadoudal, dem nur ein Royalist, auf keinen Fall ein Republikaner wie Moreau, ohne Gefährdung seines Charakters begegnen konnte? Moreau war schuldig! sagte damals sein Ankläger im Widerspruche der ganzen Nation, und: Moreau war schuldig! wiederholt heute die Nationalstimme in Frankreich, nicht weil er damals schuldig oder unschuldig war, sondern weil er inzwischen sich den Alliirten angeschlossen und mit ihnen gegen Napoleon, Frankreichs Tyrannen, sagte er, gegen Napoleon, seinen Privatfeind und damit gegen sein Vaterland, sagen die Franzosen, die Waffen getragen hatte. – Ex post führt man den Beweis gegen ihn: weil er 1813 sich zum Verräther gegen den Kaiser Napoleon stempeln ließ, muß er auch 1804 ein Verräther gegen den ersten Consul und Frankreich gewesen sein! Thiers' Argumentation kennen wir. Ihm galt es, seinen Helden, Napoleon, rein darzustellen; aber auf der Höhe des Historikers mußte er auch Moreau Gerechtigkeit widerfahren lassen und wir glauben, daß er in Darstellung der thatsächlichen Verhältnisse der Wahrheit ziemlich getreu geblieben ist; er galt ihm nicht als ein Opfer Napoleon's, sondern als eins der eigenen Unbesonnenheit und Schwäche. Er schwankt, ob er ihn schuldig nennen soll, aber er möchte es gern. Ein anderer Referent des Processes aus der Neuzeit (in dem Repertoire général des causes célèbres 1834) spricht gradezu sein Votum: Schuldig! aus. »War Moreau, alles seines militairischen Ruhmes ungeachtet, ohne Ehrgeiz? Haßte er nicht etwa den Consul? »Hatte die Freundschaft für Pichegru in ihm die Pflicht gegen sein Vaterland nicht schweigen lassen, als er, im Jahre V der Republik, durch 4 Monate den Verrath dieses Generals der Regierung verbarg? (Auch dieser Umstand der zu späten Anzeige der Unterhandlungen Pichegru's mit den Condés war in der Anklage ihm zum Verbrechen und zu einem Beweismittel gemacht worden, daß er auch jetzt fähig sei Verrath zu begehen.) »Hatte er nicht auch in jener Epoche die bourbonischen Agenten, die Feinde Frankreichs, die Möglichkeit eines persönlichen Verrathes ahnen lassen? »Hatte er mit Abscheu von sich gewiesen die Vorschläge des Abbé David (eines angeblichen früheren Un- terhändlers zwischen ihm und Pichegru. Dies Verhältniß scheint nicht klar ermittelt; auch läßt es Thiers in dem ausführlichen Theile seiner Darstellung ganz fallen, der doch Alles aufgenommen, was Moreau graviren konnte), die Lajolais' und den Briefwechsel mit Pichegru? »Hatte er nicht den ersten dieser beiden Zwischenträger gedrängt, sich nach London zu begeben? »Hatte sich nicht Pichegru, nachdem er durch Lajolais die letzten Zusicherungen Moreau's erhalten, eingeschifft und auch Georges und die Seinen veranlaßt, sich einzuschiffen? »War nicht Pichegru, dessen politische Gesinnungen er kannte, den er endlich im Jahre V zu denunciren nicht umhin gekonnt, von ihm empfangen worden, und gleich nach seiner Ankunft? »Hatte er nicht Pichegru, Georges und einige andere Verschwörer wiederholt gesehen? »Wenn auch Pichegru, und Georges, und Lajolais, und Couchery, und Rolland, und die Andern ihm das Geheimniß der Verschwörung verborgen hätten, die Ge- genwart aller dieser Verräther in Frankreich und ihre Vereinigung dieser an das Verbrechen gewöhnten Menschen, hätte ihm das nicht schon hinlängliche Nachricht über Das gewähren können, was sie vorhatten? »Angenommen, daß es ihm an gesundem Menschenverstande gefehlt hätte, was nicht anzunehmen ist, um diese Elenden nicht zu durchschauen, hatte er dann nicht die Pflicht gegen den Staat, den Einbruch von Georges und seiner Bande in Paris anzuzeigen? »Was er im Jahre V sich zu Schulden kommen ließ, beging er wieder im Jahre XII. In beiden Epochen hätte sein Schweigen sein Vaterland ins Verderben stürzen können.« Darum verurtheilt ihn der Patriot von 1834, nach dreißig Jahren, als schuldig! Der nationale Haß, der hierin mitspricht, kann auf uns keinen Einfiuß üben. Wenn es ein Hochverrath in Frankreich damals gewesen wäre, wie es beim blutigen Buchstaben unserer Gesetze, leider ist, die Wissenschaft feindlicher Anschläge gegen die obrigkeitlichen Personen für sich zu behalten und nicht auf der Stelle den Denuncianten zu machen, in diesem Falle wäre Moreau allerdings des Hochverraths wenigstens dringend verdächtig. Aber dies Blutgesetz, aus der Barbarei der römischen Kaiserzeiten, und von den Gesetzgebungen der neueren Zeit aufgefrischt, existirte wenigstens nicht mit der Bestimmtheit wie heut in dem neuen aus den Blutstrudeln der Revolution auftauchenden Frankreich. Was Moreau erfahren, soweit die positiven Zeugenaussagen es darthun, konnte ihn noch nicht unerläßlich verpflichten, den Angeber zu machen. Es waren unbestimmte Plane, die bei Denen, welche sie unternommen (mit Ausnahme des einzigen Georges) wahrscheinlich selbst noch nicht zu einer Klarheit, zu einem festen Entschlusse gediehen waren. Sie waren in der Mehrzahl nach Frankreich gekommen, voll kühnen romantischen Eifers für die königliche Sache, aber ohne Kenntniß der Verhältnisse, ohne einen festen Plan. Dieser sollte sich erst im Verfolg ihrer Erfahrungen machen. Ein dunkler Drang, ein wilder Muth, ein blinder Glaube, Das war es, was sie beseelte, das Uebrige sollte sich finden. Darauf deutet aller Verschworenen übereinstimmende Aussage: daß sie die Prinzen erst rufen wollten, wenn sie wußten, was sie finden, worauf sie rechnen, was sie unternehmen konnten. Wenn sie, in ihrem eignen Innern so unklar, diese unklaren Begriffe gegen Moreau aussprachen, wobei, wenn er den Verräther hätte spielen wollen, hätte er sie fassen, was denunciren sollen! Man bedenke den damaligen Zustand Frankreichs! Durch 15 Jahre hatte ein jedes eine Veränderung in der Verfassung, in den Ansichten von dem Geltenden hervorgebracht. Welcher rechtliche Bürger hielt sich für verpflichtet, wenn er eine dieser kaum aufgerichteten geltenden neuen Ordnungen wanken und in ihrer Geltung verlieren sah, um einer neuen Platz zu machen, sofort zu den Obrigkeiten zu stürzen, um Die anzugeben, welche für das Neue thätig waren? In so bewegten Zeiten wechselt der Begriff von Verschwörungen gegen die bestehende Ordnung. Was heute verbrecherisch ist, kann morgen gesetzlich sein. Wenigstens fällt die moralische Pflicht fort, die in ruhigen Zeiten jedem Gutgesinnten eingeprägt ist, die Obrigkeiten am Ruder vor Dem zu warnen, was morgen vielleicht am Ruder sitzen kann. Lajolais' Angaben sind der eigentliche Grund zum intensiven Verdacht gegen Moreau. Schon Thiers mußte eingestehen, daß jener Zwischenträger mehr glaubte als er wußte, und, nach der Zwischenträger Natur, die ein Geschäft zum Abschluß zu bringen wünschen, mehr mittheilte, als er selbst glaubte. Und was besagten diese Angaben? Dieser unzuverlässige Lajolais hatte geglaubt, daß sein Freund Pichegru und Moreau sich versöhnt hätten. Bei mehren persönlichen Zusammenkünften mit Moreau hatte er sich überzeugt, daß die Aussöhnung stattgefunden. Moreau wünschte Pichegru wieder zu sehen. Lajolais hinterbrachte diesen Wunsch dem in London befindlichen Pichegru, und dieser, der denselben Wunsch ausdrückte, schlich sich darauf nach Paris. Nach Lajolais' Wissen hatten nur 3-4 Zusammenkünfte zwischen Beiden stattgefunden; die erste auf dem Boulevard de la Madelaine, nächtlich im Freien, die andern in Moreaus' Pariser Wohnung Rue d'Anjou. Er war bei keiner zugegen. Später hatte er Pichegru verschiedene Wohnungen verschafft. Sein einziger Zweck bei diesen Vermittelungen wäre gewesen, »diese beiden großen Männer zu vereinigen, in Willen und That, um Theil zu nehmen an den Werken, welche die Regierung des Hauptes dieser großen Republik auszeichnen.« Daß dies schöne Werke waren, daß er andre Zwecke gehabt, konnte freilich jedes Kind begreifen. Aber, nach unsrer Sprache, actenmäßig geht aus Lajolais' Aussage gegen Moreau nichts weiter hervor. Alle Chouans sagten freilich auch gegen Moreau aus, aber was? Sie hätten immer gehört, daß Moreau, Pichegru und Georges die Häupter der Verschwörung wären. Es ist begreiflich, daß man ihren Muth durch diesen Glauben zu stärken suchte. Die einzige gravirende Aussage bleibt die Rolland's. Wir wiederholen sie: »Ich kann mich nicht an die Spitze einer Bewegung für die Bourbonen stellen; sie sind Alle so schlecht berathen, daß ein solcher Versuch nicht gelingen könnte. Wenn Pichegru in einem andern Sinne handeln wollte, in diesem Falle habe ich ihm schon gesagt, daß der Consul und der Gouverneur von Paris verschwinden müßten. Ich glaube, daß ich eine ziemlich starke Partei im Senate habe; ich würde mich derselben bedienen, um seine Leute in Schach zu halten. Dann würde sich schon zeigen, was es zu thun gäbe. Aber schriftlich verpflichte ich mich zu nichts.« Das ist ein Zeuge; freilich ein unverdächtiger. Aber was besagt die Stelle anders als von Verhandlungen, die zu keinem Abschluß gekommen sind; eine, freilich starke, Meinungsäußerung, aber von einem Manne, der sich ebenso berufen fühlte als Bonaparte, die Zügel der Regierung zum Wohle des Vaterlandes zu ergreifen, dem die Nation wie jenem zujauchzte, und zu einer Zeit, wo jeder Tag einen neuen Machthaber an die Spitze brachte. Wäre Rolland's Aussage der Schlußstein einer Reihe anderer Beweise, dann hätte sie Bedeutung, aber nicht als Grundstein. Ein Mann kann sich in einem Zwiegespräche verhören, wie der andere im Eifer desselben über seine Absichten und wahre Meinung hinaus sich versprechen. Die flüchtige aufsprudelnde Rede im lebhaften Zwiegespräch zwischen vier Wänden involvirt noch kein consumirtes Verbrechen, wenn sie nicht durch eine entsprechende Thatäußerung gekräftigt ist. Rolland mag alle diese Ausdrücke, auch wörtlich, gehört haben, aber er mag sie anders zusammengefügt, Zwischensätze, die ihm entfallen sind, ausgelassen haben. Wenn wir uns diese Sätze getrennt, einverwebt in ein lebhaftes Gespräch über die Verhältnisse der Zeit denken, so kann auch Alles, was darin verbrecherisch klingt, einen andern Sinn gewinnen. Nehme man nur an, daß der Schlußsatz: »Aber schriftlich verpflichte ich mich zu nichts,« nicht so direct gesprochen worden, daß es nur Rolland's Auffassung sei, der ganz gewiß verstanden und gehört hatte, daß Moreau sich schriftlich zu nichts verpflichten werde, aber nach so vielen Wochen sich die Erinnerung in directe Rede construirte, welchen Nachdruck verliert alsdann schon die ganze Anführung! Moreau war unzufrieden mit der Consularregierung, mit Napoleon, das ist gewiß. Er beschäftigte sich mit dem Gedanken, wie es anders und besser werden könnte. Aber wer so offen wie er den Unzufriedenen spielt, seinen Mismuth in lauten Reden nicht verhalt, ist kein Verschwörer; oder er müßte denn ein so feiner Intriguant sein, wie es Moreau nach seinem historischen Charakter nun und nimmermehr sein konnte. Daß er seinen ehemaligen Freund Pichegru, einen großen Feldherrn, nach Frankreich zurückwünschte, war kein Verbrechen, daß er dazu that, damit es geschehe, wie die Verhältnisse standen, ebenso wenig. Napoleon hatte sehr viel Royalisten zurückgerufen, die alte Wuth gegen die Emigrirten war mit dem Revolutionstaumel erschlafft. Und Pichegru stand der neuen Zeit weit näher. Daß Moreau hoffte, mit diesem ehemaligen großen Generale der Republik Plane zu entwerfen, wie sein Vaterland von dem neuen militairischen Joche seines Consuls zu befreien wäre, mag man glauben, Beweise dafür fehlen. Ihre Gespräche blieben vages Gerede, das schwerlich anderswo, unter den damaligen Verhältnissen Frankreichs aber auf keinen Fall zum Verbrechen gemacht werden konnte. Und Moreau sprang von der Unterhandlung ab, als er Pichegru von seinen royalistischen Planen reden hörte. Der schlagendste Beweis für ihn bleibt Bouvet de Loziers' halb in der Raserei gethane Aussage. Weil Moreau nicht in ihre Plane eingehen wollte, gaben die Royalisten das Unternehmen auf. Er stutzte schon beim ersten Zusammentreffen am Boulevard de la Madelaine bei Georges' Anblick. Mit dieser Sache, mit diesen Leuten wollte er nichts zu thun haben. Er soll noch ein Mal später mit Georges zusammengekommen sein, und da soll Georges ebenso unzufrieden das Zimmer verlassen haben. Ein royalistischer Verschwörer war er nicht. Was aber denn für ein Verschwörer? Mit wem? Mit welchen Mitteln? Zu welchem Zwecke? In Pichegru hatte er einen von royalistischen Netzen umstrickten unfreien, unglücklichen Mann gefunden. Mit ihm konnte er nichts anfangen. Mit den Chouans wollte er nichts anfangen. Factum ist: eine royalistische Verschwörung hatte er entschieden von sich gewiesen, aber, sagten die Royalisten, er hätte wol eine andere für sich selbst gegen Bonaparte gern gestiftet! Beweise dafür? Sie hatten gehört, oder geglaubt gehört zu haben, daß er so etwas ausgesprochen. Ein einziger Zeuge hatte bestimmte Worte gehört, aber nichts als Worte. Die einzige That bleibt, er hatte keine Anzeige gemacht. Wenn das kein Verbrechen ist, würde ihn jeder pflichtgetreue Richter von der Anklage haben entbinden müssen. Ueber die Aufregung, welche während des Processes in Paris herrschte, sagt Thiers: »Wir haben in unsern Tagen häufig die Aufmerksamkeit des Publicums durch einen Proceß gänzlich in Anspruch nehmen sehen. Dasselbe begab sich hierbei, allein unter Umständen, geeignet, um eine ganz andere Erregung als die der Neugier hervorzubringen. In Gegenwart eines triumphirenden und gekrönten Generals ein anderer General im Unglück und in Fesseln, welcher einer täglich absolutern Gewalt durch seine Vertheidigung den letzten Widerstand entgegensetzte; inmitten des Schweigens der nationalen Rednerbühne die Stimmen der Advocaten, die sich wie im freiesten Lande vernehmen ließen; berühmte Häupter, die einen der Republik, die andern der Emigration angehörend, in Gefahr: darin lag gewiß, was alle Herzen aufregen konnte. Man gab sich einem gerechten Mitleide und vielleicht auch einem heimlichen Gefühle hin, welches der glücklichen Gewalt Nachtheile wünscht, und ohne Gegner der Regierung zu sein, that man Wünsche zu Gunsten Moreau's.« In der 9. Sitzung, am 19. Mai erhielt Moreau das Wort und vertheidigte sich folgendermaßen: »Meine Herren! Mein Vertrauen zu den Vertheidigern, welche ich mir erwählt, ist vollkommen. Ich habe ihnen ohne Rückhalt die ganze Sorge, meine Unschuld zu vertheidigen, übergeben. Ich wollte nur durch ihre Stimme zur Gerechtigkeit reden; aber ich fühle das Bedürfnis zur Nation selbst zu sprechen. »Unglückliche Umstände, herbeigeführt durch den Zufall und vorbereitet durch den Haß, können auf Augenblicke das Leben des rechtlichsten Mannes verdunkeln. Mit viel Geschicklichkeit kann ein Verbrecher den Verdacht von sich entfernen Und selbst die Beweise seiner Verbrechen; aber ein ganzes Leben ist immer der sicherste Zeuge gegen oder zu Gunsten eines Angeschuldigten. So ist es denn mein ganzes Leben, was ich den Anklägern, die mich verfolgen, entgegenstelle. Es ist öffentlich genug gewesen, um bekannt zu sein. Ich werde nur an einige Epochen daraus erinnern, und die Zeugen, die ich anrufen werde, sind das französische Volk und die Völker, welche Frankreich besiegt hat.« Hierauf ging er in Kürze sein politisches, Leben durch, seine Dienste, welche er dem Lande erzeigt, und wies die Ansichten von sich, welche die Anklage ihm unterlegte. »Ich bekenne es, schloß er, geboren mit einer großen Freimuth des Charakters, habe ich diese Eigenschaft des Theils von Frankreich, wo ich das Licht der Welt erblickte (der Bretagne), weder im Feldlager eingebüßt, wo Alles ihr vielmehr einen neuen Glanz gibt, noch in der Revolution, welche die Freimüthigkeit immer als eine Tugend des Mannes proclamirte und wie eine Pflicht vom Bürger forderte. Aber tadeln etwa Die, welche conspiriren, laut Das, was sie nicht billigen? Eine solche Freimüthigkeit verträgt sich schwer mit den Mysterien und Unternehmungen der Politik. »Hätte ich conspiriren wollen, würde ich meine Gefühle zu verstecken gesucht haben und ich würde nach Aemtern und Thätigkeit mich umgesehn haben, die mich wieder in die Mitte des Nationalheeres versetzt hätten. Um mir diesen Weg zu zeigen – bei meinem Mangel an politischem Genie, welches ich freilich nie besessen – hatte ich Beispiele vor mir, die alle Welt kennt, und die durch ihren Erfolg Bedeutung erlangt haben. Ich hätte vielleicht wol wissen können, daß Monk sich nicht von der Armee entfernt hatte, als es ihm einfiel zu conspiriren, und daß Cassius und Brutus sich dem Herzen Cäsar's genähert hatten, um es zu durchbohren. »Herren vom Gericht! Ihnen habe ich nichts mehr zu sagen. So war mein Charakter, so war mein ganzes Leben. Im Angesicht des Himmels und der Menschen betheure ich meine Unschuld. Sie kennen Ihre Pflichten. Frankreich hörte Sie, Europa hat sein Auge auf Sie gerichtet.« Von Moreau's drei bestellten Anwalten sprach nur, Einer. So beredt er die Sache seines Clienten führte, hatte man doch kaum darauf Acht, einen so mächtigen Eindruck hatten Moreau's eigene Worte hervorgebracht. Am 9. Juni wurden die Verhandlungen geschlossen. In diesen letzten Tagen vor der Fällung des Urtheils gingen Umtriebe vor, die Napoleon nicht im günstigsten Lichte zeigen. Thiers, sein Lobredner, kann sie nicht in Abrede stellen, aber er sucht sie zu beschönigen. »Napoleon fühlte sich rein von jener niedrigen Eifersucht, deren man ihn zieh und da er sehr wohl wußte, daß Moreau, ohne die Bourbonen zu wollen, seinen Tod gewollt habe, um in seine Stelle zu treten, glaubte er und sprach es laut aus, daß man ihm Gerechtigkeit durch Verurtheilung eines Generals schuldig sei, der ein Staatsverbrechen begangen habe. Er wünschte diese Verurtheilung als seine eigene Rechtfertigung, nicht um das Haupt des Siegers von Hohenlinden auf einem Schaffot rollen zu lassen, sondern um die Ehre zu haben, ihn zu begnadigen. Die Richter wußten das und das Publicum ebenfalls.« Dann geht er rasch auf andere Bewegungen über. »Nachdem die Verhandlungen vierzehn Tage gedauert und während sich das Tribunal zur Berathung zurückgezogen hatte, verlangten mehre royalistische Angeklagte, die nun inne wurden, daß sie hintergangen waren und daß alle ihre Bemühungen zur Entlastung Moreau's ihnen nichts geholfen hatten, nach dem Instructionsrichter, um demselben wahrheitsgetreuere Eröffnungen zu machen. Sie redeten nicht mehr von drei Zusammenkünften mit Moreau, sondern von fünfen. Real war, davon unterrichtet, zum Kaiser geeilt und dieser hatte auf der Stelle an den Erzkanzler Cambaceres geschrieben, damit man ein Mittel ausfindig mache, um an die Richter zu kommen. Das aber war schwierig, zudem nutzlos, und ohne sich zu neuen Mittheilungen herbeizulassen, fällten sie an demselben Tage, dem 10. Juni, ein Urtheil, das von keinerlei Einflüssen dictirt war.« Moreau's Biographen sprachen von diesen Einflüssen in anderer Weise, sie waren ebenso von vorgefaßten Meinungen zu Gunsten Moreau's und gegen Napoleon geleitet. Hören wir den neuesten Berichterstatter in den Causes célèbres Politiques par Paul Robert , der nicht eben zu Gunsten Moreau's gestimmt ist: »Vom Morgen des 9. Juni an zeigte sich eine große Unruhe in Napoleon's Umgebung, der damals in Saint-Cloud war. Hochgestellte und sehr einflußreiche Personen machten viele Demarchen bei dem Präsidenten des Criminalgerichtshofes, und alle Augenblicke flogen Couriere aus Saint-Cloud und dahin zurück. Nachdem der Präsident die Stimmen bezüglich des angeschuldigten Generals eingesammelt, waren 7 für die Freisprechung, 5 für die Verurtheilung zum Tode. Thunot, der Commissair der Regierung, bestand sogleich darauf, daß die Abstimmung noch ein Mal erfolge; er sagte: die Freisprechung des Generals würde das Signal zum Bürgerkriege werden, während seine Verdammung Alle versöhnen würde, weil ihm augenblicklich volle und gänzliche Begnadigung werde geschenkt werden. »Da rief Einer der Richter aus, sein Ehrenname ist Clavier , ›aber uns, wer wird uns denn Gnade schenken!‹« Die Berathung dauerte 16 Stunden; endlich am 19. Juni, Morgens 4 Uhr trat der Gerichtshof wieder in den Sitzungssaal und publicirte das Urtheil: Angesehen, daß nach den gerichtlichen Ermittelungen wirklich eine Verschwörung bestanden, um die Republik durch einen Bürgerkrieg zu beunruhigen und von den Bürgern die einen gegen die andern zu bewaffnen und gegen die Ausübung der legitimen Gewalt, wurden Georges Cadoudal, Bouvet de Lozier, Armalrd Polignac, de Riviere, Lajolais, Picot und noch 13 Andere als Theilnehmer zum Tode verurtheilt, mit Confiscation ihrer Güter. Jules Polignac, Jean Victor Moreau, Rolland und ein Leridant wurden, als auch schuldig, aber weil viele Umstände, die sie entschuldigten, aus der Untersuchung hervorgetreten, nur zu einer correctionellen Strafe von zwei Jahren Einsparung verurtheilt. Die andern 21 Angeschuldigten, meist nur deswegen, weil sie die Verschwörer bei sich aufgenommen, wurden freigesprochen, oder wegen Übertretung der Polizeigesetze vor die gewöhnlichen correctionellen Gerichte gestellt. Das Cassationsgesuch der Verurtheilten ward zum Theil zurückgenommen, zum Theil verworfen. Das Urtheil war ein unparteiisches zu nennen. Der Barbarei ward es nur von Wenigen angeklagt, Napoleon verursachte es, dagegen, muß selbst Thiers eingestehen, »tödtlichen Verdruß.« Im Zustande seiner Erbitterung schien es unsäglich schwer, Handlungen der Milde von ihm zu erlangen. Doch legte sich diese Aufregung schon während des kurzen Zwischenraums vom Tage des Urtheils bis zu dem des Cassationshofes und er ward den Gnadengesuchen zugänglich. Mit diesen beschließen wir den Proceß, der in seinen Wirkungen doch noch lange nachvibrirte. Von Moreau später. Die royalistischen Verschwörer durften bei Napoleon's gegenwärtiger Gemüthsstimmung am wenigsten auf Gnade rechnen. Nur Georges flößte ihm, seines energischen Muthes willen, einiges Interesse ein. Aber er war sein unversöhnlicher Feind, ein unermüdlicher Verschwörer, ein Mörder; ihm durfte das Leben nicht geschenkt werden. Auch dachte die eigene Partei Georges Cadoudal's am wenigsten an dessen Rettung. Ihr volles Beileid war auf die Polignacs und Rivières, als Sprößlinge oder Stammhalter illustrer Familien, als dem Hofe der Bourbonen so nahe stehende, so theure Häupter, gerichtet, und wie sie auch deren tollkühnes Unternehmen tadelte, suchte sie doch Alles aufzubieten, ihr Leben zu retten. Man wandte sich an die neue Kaiserin Josephine, deren Herzensgüte bekannt war, die in der Stille alte Neigungen für feudalistische Treue und sogar für das alte Königshaus im Herzen bewahrt hatte. Man wußte, daß, im Glanze ihrer neuen Würde, die Gedanken ihre Phantasie nicht verließen, wie dieselben Dolche und Schwerter, welche die alte Macht vernichtet, auch gegen ihr neues Glück aufblitzen könnten. Durch Frau von Remusat gelangte man zu Josephinen. Armand von Polignac's Frau ward in St.-Cloud eingeführt. Josephine versprach den Thränen der verzweiflungsvollen Gattin ihre Fürsprache; aber Napoleon wies diese Fürsprache barsch zurück. Da stellte Josephine Frau von Polignac in eine der Galerien des Schlosses, durch die der Kaiser aus dem Rathssaale kommen mußte. Sie warf sich ihm zu Füßen, sie bat unter Thränen um das Leben ihres Gatten. Napoleon warf einen strengen Blick auf Josephinen, aber er ließ sich erweichen. Er äußerte: »Daß es ihn sehr erstaunt, bei einem Mordanschlage auf sein Leben seinen ehemaligen Kameraden von der Kriegsschule, Armand Polignac, wiedergefunden zu haben. Sein Leben solle ihm geschenkt sein, um der Thränen der Gattin willen, doch wünsche er, daß diese Schwäche ihn zu keinen neuen Unbesonnenheiten ermuthige. Die Prinzen sind sehr strafbar,« setzte er hinzu, »die das Leben ihrer getreuesten Diener bloßstellen und ihre Gefahren doch nicht theilen.« Es scheint nicht, als wäre dies nur ein verabredetes Schauspiel gewesen; man mußte Napoleon auch die Begnadigung Anderer auf verschiedenen Wegen entreißen und die Begnadigung war keine vollständige, obwol sie jener Zeit Thränen der Rührung entlockte, und Armand Polignac's Gattin für einen Augenblick eine Art Bewunderung für den Kaiser im Lager der Emigrirten erweckte. Das Schicksal der Familie Polignac ist ein großer historischer Roman. Der Parteieifer und die Parteiverblendung, welche Beide in ihrer Jugend hinriß, dauerten auch in ihrem Alter fort und sollten einst der europäischen Welt einen neuen Umschwung geben. Welcher Roman voller Nachtstücke und Abenteuer schon ihre Landung an den Felsenküsten der Normandie, ihr Weg durch die Wälder nach Paris, ihr immer gestörter Versteck daselbst. Beide Brüder fanden eine Zeitlang bei demselben Freudenmädchen eine Unterkunft und machten ihr Beide, sagen die Acten, abwechselnd den Hof. Dann ihre Gefangennehmung, Verurtheilung, die Thränen der treuen Gattin des Aeltern (Armand) zu Napoleon's Füßen; seine Begnadigung und Warnung, die nichts fruchtete. Josephine bewirkte »auch die Milderung der Strafe des jüngeren Bruders (Jules). Die Todesstrafe ward bei Armand Polignac, wie bei dem andern, in die der Deportation verwandelt, welche aber erst nach vierjähriger Einsperrung eintreten sollte. Beide Polignacs wurden im Tempel, in Vincennes und in Ham eingesperrt, endlich erhielt der Jüngere die Vergünstigung, in einem Krankenhause der Rue du Fauboutg Saint-Jaques seine Strafe abzubüßen. Acht Jahre später finden wir den Namen Polignac wieder in die Verschwörung des General Wallet verwickelt. Jules entkam der ihm drohenden Gefahr und war int Jahre 1814 einer der Ersten, der mit der weißen Cocarde in Paris erschien. Er ward Prinz, Mitglied der chambre introuvable und endlich zu seinem und der Bourbonen Unglück Minister. 1830 steht er noch ein Mal, des Hochverraths angeklagt, vor dem höchsten Gerichtshofe, und wird zu ewigem Gefängniß und dem bürgerlichen Tode verurtheilt. Er wandert noch ein Mal in die Festung nach Ham, bis die Gnade Louis Philipp's ihn erlöst und er in Baiern das neuerdings so berühmt gewordene Indigenat erhält. Sein Bruder Armand stieg nicht so hoch nach der Restauration und verlor nach der Julirevolution nur die Pairie. Beide Brüder sind in der Zwischenzeit zwischen dem Schreiben und dem Druck dieses Artikels in Paris gestorben. Bouvet de Lozier verdankte seine Begnadigung den Bitten seiner Schwester, welche Napoleon, durch die Prinzessin Karoline, später Königin von Neapel, vorgestellt ward. Er verbrachte seine Strafzeit im Schlosse Bouillon, von Ludwig XVIII. ward er 1814 zum Marechal de Camp ernannt und zum Commandeur der Insel Bourbon. Rouzilion aus Yverdun, ehemals Major in Schweizerdiensten, erhielt nur mit Mühe durch General Rapp's Bemühungen Gnade, und zwar erst am Tage der Hinrichtung selbst. Napoleon war wüthend, als er den Namen hörte, und erklärte: diesen Schweizer für gefährlicher und schuldiger als Georges selbst. Rapp hatte keinen andern Grund für ihn anzuführen, als: weil er Familienvater sei. Der Banquier Scherer war Rouzilion's Schwager und hatte Rapp zur Fürbitte bewogen. Ungestüm entriß Napoleon dem General das Papier und bewilligte die Gnade; ein Courier mußte fliegen, um sie noch früh genug zu bringen. – Merkwürdig ist das Motiv, welches Rouzilion zu solchem Eifer für die Sache des Royalismus vewog – weil Ludwig XVIII. ihm das Ludwigskreuz geschenkt hatte, den Statuten des Ordens entgegen, denn Rouzilion war Calvinist!! Im Schlosse Lourde eingesperrt, erhielt dieser Verurtheilte schon im folgenden Jahre, auf neue Bitten von Frau und Tochter, seine Freiheit. Nach der Restauration ward er zum Obersten ernannt. Lajolais erhielt Begnadigung auf die Fürbitten seiner ganzen Familie, die sich Napoleon zu Füßen stürzte. Er starb in seinem Gefängnisse, im Schlosse Belle- Garde, am Tage vor dem, wo er seine Freiheit wieder erhalten sollte. Der Marquis Rivière de Riffardeau erhielt, nach Polignac, durch Josephinen's, Murat's und der Prinzessin Karoline Fürbitte sein Leben geschenkt. Im Fort von Jour eingesperrt, erlangte er erst durch die Restauration seine Freiheit, um sie durch blutige Verfolgungen der Bonapartisten und Liberalen zu beflecken. Ihm schreibt man den Meuchelmord, an Marschall Brune begangen, zu. In Corsica verfolgte er mit Erbitterung denselben Mann, dem er sein Leben verdankte. Erstarb im Juli 1828. Außer diesen wurden noch Rochelle'de Brecy, d'Hozier und Galliard, Alle auf Fürbitten der weiblichen Familienmitglieder Napoleon's, begnadigt. Einige büßten ihre Strafzeit ab in dem furchtbaren, neuerdings durch einen Roman berühmt gewordenen Felsenschlosse d'If, später gehörig durch die Bourbonen belohnt. Alle diese waren vornehme Verschwörer, für sie war die Fürbitte, die Gnade thätig. Für die Chouans, an deren Händen Raub und Blut klebte, konnte, sie indeß kaum eintreten. Zwölf Chouans, an ihrer Spitze Georges Cadoudal, wurden, am 24. Juni 1804 auf dem Greveplatze guillotinirt. Alle zeigten bis auf den letzten Augenblick Muth und Unerschrockenheit. Für Georges regte sich ein leises Bedauern; sein Muth und seine militairischen Talente hätten ein besseres Schicksal verdient. Ludwig XVIII. ließ es nach der Restauration sein erstes Geschäft sein, Georges' alten Vater, Joseph Cadoudal, mit allen seinen Nachkommen in den Adelstand zu erheben. Die bourbonische Gnade erstreckte sich aber zuweilen in seltsamer Weise auch auf andere Gesellen, welche mit den Chouans verwandt waren. Der Gerichtshof zu Rouan hatte im Jahre 1808 Jemanden zu 22 Jahren Einsperrung verurtheilt, weil er an der Beraubung einer Diligence Theil genommen und wissentlich einen Theil dieses gestohlenen Geldes empfangen hatte. Der Sträfling wandte sich nach der Restauration an den König mit der Angabe, daß er ein royalistischer Räuber gewesen – 1808, wo der Bürgerkrieg als längst beendigt anzusehen war. Er erhielt die Freiheit und die Restauration seines guten Rufes durch ein Cabinetsschreiben vom 18. August 1814. »Angesehen, daß diese Diebstähle und Raubanfälle politischen Thatsachen wären, die sich an eine Conspiration knüpften, deren Zweck gewesen, die Bourbonen auf den Thron zu setzen und wiewol 1807 keine königliche Armee in Alençon existirt habe, wo das Verbrechen begangen worden, so sei doch dies Verbrechen keine vereinzelte Thatsache gewesen, sondern habe sich angeknüpft an ein großes Complot zu Gunsten der königlichen Sache. Die Tribunale hätten zwar nicht gefehlt, indem sie nach den damals geltenden Gesetzen verurtheilt, aber die Wirkungen dieser Verurtheilung müßten in einem Augenblicke aufhören, wo man die Sachen besser zu würdigen wisse. Deshalb u.s.w. – Wer kann da noch verargen, daß man in dem Falle der Chaouans von 1804 keine Begnadigung walten ließ. Auch Moreau ward begnadigt; es heißt auf Bitte der Gattin desselben. Die Bedingung, daß er dafür auf der Stelle Frankreich verlasse und sich nach Amerika begebe, machte die Sache weniger zu einer Gnadenhandlung alos zu einem Vertrage, der beiden Theilen gleich genehm sein mußte. In wie weit Moreau sein Wort eingesetzt, ohne des Kaisers Erlaubniß nicht zurückzukehren, ist eine streitige Frage; schriftlich scheint er es wenigstens nicht gegeben zu haben. Napoleon erleichterte ihm das Geschäftliche seiner Abreise, indem er Befehl gab, Moreau's Besitzungen zum höchsten Preise zu erstehen. Wie man sich Mühe gegeben, in Frankreich Moreau's Andenken zu verunglimpfen, ist oben erwähnt. Von dem Augenblicke an, wo er auf Alexander's Ruf hotte und nach Europa überschiffte, war in Frankreich alle Erinnerung an seine militairische Große, menschlichen und republikanischen Tugenden verschwunden; weil, er zum Verräther an seinem Vaterlands geworden, war er auch früher ein Verräther gewesen und nur ein mittelmäßiger Feldherr und Charakter, den der Meid gegen Napoleon zum Unerlaubten getrieben. Ob sein Beitritt zu den Alliirten ein Verbrechen war, bleibe hier unentschieden, es ist wenigstens keins geworden, über das zu Recht gesprochen werden konnte. Was ihn bewog, den Frieden in Amerika zu verlassen, ist noch heute nicht bestimmt ermittelt. Nach den Einen hatte er eben mit tiefem Schmerze von der Vernichtung der französischen Armee in Nußland gehört und ausgerufen – »O dieser Mensch bedeckt den französischen Namen mit Schande und Schmach; seine Unwissenheit gleicht seiner Thorheit!« als Alexander's Boten zu ihm kamen. Nach Andern bewogen ihn Geldsendungen vom Fürsten Mtternich oder Alexander dazu, die es ihm möglich machten, seinen lange gehegten Wunsch nach Rache zu erfüllen; auch das Zureden seines Freundes Bernadotte, des Kronprinzen von Schweden. Wie dem auch sei, – gewiß erscheint er nicht so groß und edel, als seine Verehrer ihn malten, und noch weniger so schwach und schwarz, als seine Feinde – man hatte sich getäuscht von Seiten der verbündeten Monarchen (wie der Royalismus an dergleichen Tauschungen sehr reich ist), wenn man geglaubt, daß Moreau's Beitritt zu ihrer Sache einen großen Abfall in den französischen Heeren zur Folge haben werde. Die Veteranen der kaiserlichen Armee sahen den ehemaligen Genossen ihres Ruhmes, den geliebten Feldherrn, mit Entrüstung unter den Reihen der Feinde. Als er am 27. August 1813 auf den Höhen vor Dresden fiel, man behauptet von einet der ersten Kugeln aus den französischen Batterien getroffen, zwangen sich sogar viele Franzosen zu dem Glauben: »darin Gottes Finger zu sehen.« Ein sonst milderer Berichterstatter sagt: »Die Weisesten schlössen daraus, daß Haß und Rache schlechte Rathgeber sind, und daß die Gunst der Großen dieser Erde unmächtig ist, eine böse Handlung vergessen zu machen.« Im Gegentheil raubten ihm die Bourbonen nach der Restauration durch die seinem Gedächtnisse dargebrachten Huldigungen noch den letzten Rest der Nationalverehrung für seine Großthaten. Zur Rache dafür sammelte man von der andern Seite alle Erinnerungen, die ihm schaden konnten; man brachte ihn nicht allein in Verbindung mit dem französischen Bunde der Philadelphen, mit General Mallet's Verschwörung, sondern auch mit einem chimärischen Plane, den einige Generale Napoleon's gehabt haben sollen, sich Spaniens und Portugals auf ihre Hand zu bemächtigen und kleine Königreiche darin für sich zu gründen, vielleicht unter der Oberherrschaft des Herzogs von Orleans. Die Huldigungen der Bourbonen waren folgende. Bald nach seiner Rückkehr übersandte Ludwig XVIIl. Madame Moreau (die 1821 gestorben ist) den Marschallsstab, welchen er ihrem Manne bestimmt gehabt ; sie solle alle Ehren genießen, deren die Frauen wirklicher Marschälle sich erfreuten! Lanjuinais machte (1814) folgenden Antrag im Senate: »Der Senat erklärt, daß der General Moreau stets die öffentliche Achtung und den Dank des Vaterlandes verdient hat,« und der Antrag ward angenommen. Ein feierlicher Gottesdienst ward am 25. Juni zu Paris für die Generale Pichegru, Georges, Moreau und die 11 Personen, welche mit dem General Georges auf der Guillotine geblutet, in der Kirche Saint-Paul abgehalten. Frau von Polignac sammelte mit dem Marquis de Rivière in der übervollen Kirche eine Collecte ein. Die Kosten, welche von den Eltern des General Georges bestritten werden sollten, wurden vom Könige bezahlt, der dadurch seine Theilnahme an der Ceremonie zeigen wollte. Endlich sollten 1816 Moreau und Pichegru Statuen errichtet werden. Sie waren den Bildhauern Beauvallet und Dumont übertragen. Beauvallet starb (auch darin erkennen die Franzosen ein Omen), nun ward die Arbeit dem Bildhauer Calderari übertragen. Die Sache zog sich hin. Das Ministerium hatte 140000 Francs dafür gefordert; nach langer Debatte in der Kammersitzung vom 22. Juli 1822 ward die Summe bewilligt; aber die Statuen blieben unvollendet im Atelier der Künstler. Die öffentliche Meinung sprach sich zu stark dagegen aus. So viel erinnerlich, ist auch unter der Juliregierung der Versuch gemacht worden, Moreau's Andenken durch ein Standbild wenigstens in seiner Vaterstadt zu ehren; aber selbst sein Geburtsort protestirte dagegen. So stark ist die öffentliche Meinung in Frankreich gegen jede Handlung geworden, die als Verrath des Vaterlandes ausgelegt wird. »Unsere Ueberzeugung ist in dieser Hinsicht so stark,« sagt ein Schriftsteller, »daß wir keinen Zweifel hegen, daß wenn das Volk darüber befragt würde, es lieber dem Chouan Georges Cadoudal und seiner Bande Bildsäulen votiren würde, denn sie sind ihrem Charakter getreu geblieben als Aufwiegler zum Bürgerkriege und Straßenräuber.« Wie ungerecht dieser Haß auch in Bezug auf Moreau sein mag, darf doch nicht in Abrede gestellt werden, daß ihm eine sittliche Idee zum Grunde liegt. Nach so vielen Revolutionen fühlt der Franzose, daß er an etwas unerschütterlich fest halten, und etwas unerbittlich hassen muß; jenes die Liebe zum Vaterlande, dieses der Verrath an demselben. Die Emigration war eine große abschreckende Lehre für die Franzosen, und der Nationalgeist ist so erstarkt, daß es 1830 zwar noch einzelne Emigrirte gibt, daß aber Condé'sche Armeen im Dienste des Auslandes gegen Frankreich zur Unmöglichkeit geworden scheinen. Major John André 1780 Ein Kriegsgericht bei hellem Tageslicht, abgehalten unter dem Frühlingsstrahle der amerikanischen Freiheitssonne, im Angesichte zweier Völker, zweier Armeen, mit offener, freier Erwägung aller belastenden, aller entschuldigenden Umstände, mit dem uneingeschränkten Rechte der Vertheidigung, mit Berücksichtigung aller Grundsätze der Humanität, und doch in seinem Ausgange kaum minder erschütternd als das 24 Jahre spätere Kriegsgericht über den Duc d'Enghien. Hier wie dort zwei große Männer, die an der Schwelle einer neuen Zeit standen, Napoleon und Washington , als die, welche das Richtschwert erhoben über – einen Unschuldigen! Beide in gutem Glauben handelnd nach dem unerbittlichen Gesetze der Notwendigkeit, der Pflicht in ihrer Lage. Beide ohne persönlichen Haß gegen ihre Opfer, Beide, vielleicht, die Stimme ihres Herzens bekämpfend. Und doch wie verschieden die Motive; Napoleon rang nach einer Krone für sich, der Duc d'Enghien stand ihm im Wege; Washington wollte nur die Freiheit seines Landes und Volkes, und glaubte Die vernichten zu müssen, welche den Muth hatten, einen Verrath unter den Seinen gegen diese Freiheit anzuzetteln. Napoleon glaubte dunkeln, zweifelhaften Angebern; vor Washington lagen die klarsten, unbestrittenen Thatsachen. Wenn d'Enghien eine Verschwörung gegen die Regierung seines Vaterlandes geleitet, begünstigt, was höchstens vermuthet werden durfte, so sprach ein persönliches Intresse mit. Der muthige junge Prinz aus königlichem Blute verfolgte eigne, Zwecke; der ritterliche junge Major André gehorchte nur der strengen Pflicht als Militair, kein persönlicher Ehrgeiz war im Spiele. Und so denn auch das Gericht, die Vollstreckung verschieden. Dort eine völkerrechtverletzende nächtliche Arretirung, ein überhastetes nächtliches, formloses Gericht, eine bloße Spielerei, ohne Vertheidigung, ohne Beweise, ohne formale Anklagepunkte, endlich, in den tiefen, feuchten Gräbern einer alten Festung eine nächtliche Execution ohne Zeugen, bei Laternenschein. Hier eine durch die Kriegsgesetze gerechtfertigte Gefangennahme, ein ordentlich bestelltes Gericht, Anklage, Zeugen, Vertheidigung, Verurtheilung, reifliche Erwägung der Umstände, Verhandlungen der Parteien, eine dem Verurtheilten gegönnte, billige Frist, volle, herzliche Theilnahme aller seiner Richter, und endlich – eine schreckenvolle Exekution, aber öffentlich, am hellen Tage, vor tausend Zeugen. Im Jahre 1780 in der kritischsten Periode der amerikanischen Revolution, beschloß Benedikt Arnold , Generalmajor in der amerikanischen Armee, die wichtige Festung West-Point am Hudson, deren Commandeur er war, in die Hände von Sir Henry Clinton, damals Cowmandlrender in New-York, zu liefern. Welche Gründe einen bis da so verdienten und geachteten Officier zu diesem Anschlage bewegen konnten, ist hier nicht der Ort zu untersuchen. Nur soviel sei bemerkt, daß Arnold, von Natur eitel und leidenschaftlich, aus werschiedenen Ursachen bitter und misvergnügt geworden war, und es mit vollem Bewußtsein und allem Vorbedacht unternahm, eine Verrätherei zu begehen, aus welcher er für sich reichen Vortheil und volle Genugthuung für wirkliches oder eingebildetes Unrecht zu erlangen hoffte. Von diesen Gefühlen beherrscht, machte General Arnold dem englischen Oberbefehlshaber ein directes Anerbieten, ihm West-Point zu übergeben. Sir Henry Clinton, der wol einsah,, daß er diesen wichtigen Punkt durch Waffengewalt nie einnehmen würde, ging auf die ihm gemachten Vorschläge mit dem größten Eifer ein. Es lag offenbar im Interesse beider Theile, daß die Unterhandlungen im größten Geheimniß und mit der äußersten Vorsicht geführt würden. Britischerseits ward der Major André , ein Mann von feinen Sitten, gebildetem Geiste, und strenger Redlichkeit, damit beauftragt. André war zum Kaufmannsstande bestimmt gewesen, und hatte mehre Jahre auf dem Comtoir eines der ersten Londoner Häuser gearbeitet, als er für eine junge Dame eine nicht unerwiderte zärtliche Zuneigung faßte. Der Vater des jungen Mädchens widersetzte sich jedoch der Verbindung der Liebenden und verheirathete seine Tochter anderweitig. Von dieser Zeit an fühlte André sich in seiner Lage unglücklich und beschloß in dem Gewirre und der Gefahr des Krieges Vergessenheit und womöglich Heilung für seinen Kummer zu suchen. Er erhielt auch eine Lieutenantsstelle in der canadischen Armee, wurde jedoch schon im Herbste 1775 bei der Einnahme von St.Johns gefangen. Mit andern Gefangenen wurde er nach Lancaster in Pennsylvanien geschickt, wo er einige Monate blieb, b:s seine Auswechselung bewirkt werden konnte. André's Geschichte, gleich wie die seines Processes, ist an und für sich so einfach, aber durch das tragische Schicksal rührend, daß auch seine Persönlichkeit ein Anrecht gewinnt, und die kleinen Züge, die uns von derselben erhalten sind, der Vergessenheit entrissen zu werden verdienen. Seine Liebe war von einer Tiefe, daß auch die Stürme des Meeres und des Krieges sie nicht zu verwischen vermocht. Als er gefangen ward, hatte man ihn fast nackend ausgezogen. Nur das Bild seiner geliebten Honora, von ihm selbst gemalt, hatte er im Munde versteckt und gerettet. »Da ich dies erhielt, halte ich mich noch für glücklich,« schrieb er nach seiner Ranzionirung an einen Freund. Man hat neuerdings ermittelt, wer die junge Dame gewesen, deren Liebe und Verlust ihn in den Krieg und seinen grausamen Tod trieb. Sie hieß Honora Sneyd, wurde an Richard Lovel Edgworth verheirathet und so die Stiefmutter der berühmten Schriftstellerin Maria Edgworth . André, von Person schön und liebenswürdig, hatte auch, was damals unter dem Militair noch selten war, eine leidenschaftliche Neigung für Künste. Er zeichnete und malte mit Fertigkeit; ja er war auch Schriftsteller, wenn gleich er nie an den Druck gedacht hat. Sein Tagebuch, betreffend seinen Aufenthalt in Amerika, enthält lebendige und malerische Skizzen der Sitten, Wohnungen, Kleidungen, Vergnügungen, sowol der Amerikaner als auch der Indianer mit colorirten Zeichnungen und Planen der Städte, nebst landschaftlichen Ansichten. Er liebte Poesie und Literatur und seine Briefe zeigen von einem seinen Geschmack, einer lebendigen Embildungskraft und einer Eleganz und Leichtigkeit, die auf eine sehr gute Erziehung schließen lassen. Sein Talent für Malerei und Poesie, in Verbindung mit seiner vielseitiger Ausbildung und dem Benehmen eines vollkommenen Gentleman, verschafften ihm Zutritt zu allen Kreisen und gewannen ihm viele Freunde. Er war der Liebling der Armee sowie der Gesellschaft, und seine Verdienste konnten daher seinen Vorgesetzten nicht lange unbekannt bleiben. Ohne irgend eine Empfehlung als seine Beliebtheit wurde er vom Generalmajor Gray zu seinem Adjutanten ernannt. Diese Stellung behielt André, bis Gray nach Europa zurückkehrte, und wurde auch von dessen Nachfolger, Sir Henry Clinton, darin bestätigt. Letzterer setzte in André's Talent und Geschicklichkeit so hohes Vertrauen, daß er, als Lord Rawdon seinen Posten als Generaladjutant aufgab, jenem diese Stelle übertrug. . André war jedoch damals nur Hauptmann; und da der Generaladjutant Majorsrang haben mußte, wandte sich Clinton mit der Bitte um seine Beförderung an den Minister. Dieser fand, daß André für ein solches Arrangement ein zu junger Ofsicier wäre. General Clinton erwiderte hierauf, daß er zum genannten Posten keinen geeigneteren Mann wüßte als André, und denselben daher darin belassen, und gar keine definitive Ernennung vornehmen würde. Dies wirkte. André erhielt den Majorsrang und Clinton wandte sich nun an den König um dessen Bestätigung als Generaladjutant der Armee in Amerika. Dies Gesuch ging erst drei Wochen vor André's Gefangennehmung ab, so daß die Bestätigung erst nach seinem Tode anlangte, obgleich er den Posten beinah ein Jahr lang bekleidet hatte. Dies war der Officier, den Sir Henry Clinton beauftragt hatte, in einer Zusammenkunft mit Arnold die Bedingungen festzusetzen, unter denen dieser seine Verrätherei ins Werk stellen wollte. Die Gefährlichkeit und Schwierigkeit des Unternehmens ward von beiden Seiten wohl erwogen, auch verschiedene Auskunftsmittel vorgeschlagen, zum Theil auch versucht, jedoch ohne Erfolg. Unterdessen hatte Clinton, um die Verbindung mit dem amerikanischen Commandanten zu erleichtern, die Kriegssloop »Vulture« den Hudson hinauf bis nach Tellers Point geschickt. Arnold sandte in der Nacht ein Boot an Bord und André kam in seiner Uniform, die ein Mantel verhüllte, ans Land. Die hierauf zwischen den beiden Officieren stattfindende Unterredung führte zu keinem definitiven Resultate, und es ward daher beschlossen, daß André mit Arnold sich nach dem innerhalb der amerikanischen Vorposten gelegenen Hause von Josua H. Smith begeben sollte. Hier gediehen am nächsten Tage die Verhandlungen zum Abschluß, von deren Inhalt man übrigens nie etwas Näheres erfahren hat. Josua Smith ward später auch zur Untersuchung gezogen und kam zwar mit dem Leben, aber nur mit dem Verlust seines bürgerlichen Rufes frei. André erhielt von Arnold gewisse, auf die Lage und den Zustand von West-Point bezügliche Papiere, welche er, auf jenes Rath, in seinen Strümpfen versteckte, und wünschte nun nach dem »Vulture« zurückgebracht zu werden, aber Josua Smith, in dessen Hause er sich befand und der ihn auch ans Land gebracht hatte, weigerte sich, aus Gründen, die nie aufgeklärt worden sind Smith selbst gibt in einer von ihm über seine Theilnahme an der Arnold'schen Affaire verfaßten Schrift an, er habe wegen eines heftigen. Anfalls von kaltem Fieber nicht auf das Wasser gehen können. Dieese Angabe ist jedoch höchst unwahrscheinlich, da er André mehre Meilen zu Pferde begleitete. Ueberhaupt sind Smith's Benehmen und Beweggründe stets dunkel geblieben. In Folge dessen wurde er von beiden Parteien verachtet. Er mußte nach England fliehen, wo er denn auch in einer sehr gedrückten Lage lebte. , ihn wieder an Bord zu schaffen. André mußte sich in das Unvermeidliche fügen und entschloß sich, zu Lande nach New-York zurückzukehren. Man bewog ihn Civilkleider anzulegen und seine gefährliche Reise mit einem auf dem Namen John Anderson von Arnold ausgestellten Passe anzutreten. Als er den größten Theil des damals sogenannten neutralem Gebiets zurückgelegt hatte und sich nun dem Punkte näherte, wo alle Gefahr aufhörte, schien ihm ein Stein vom Herzen zu fallen. Er wurde lebhaft, sogar fröhlich, und als ihn Smith verließ, setzte er seinen Weg mit dem Gefühle fort, daß sein gefährliches Unternehmen geglückt sei. Aber seine Hoffnungen sollten auf eine ebenso traurige als unerwartete Weise, getäuscht werden. Nach einem damals im Staate New-York geltenden Gesetze, konnte Jeder sich jeglichen Viehs bemächtigen, das vom Innern des Landes über eine gewisse Linie hinaus nach der Stadt New-York zu gebrcht wurde. Der Kriegsgebrauch hatte hatte dies Recht auch auf die Effecten der mit dem Vieh Betroffenen ausgedehnt. Gerade zu der Zeit, als André zurückkam, hatten sich drei Männer, John Paulding, Isaac van Wart und David Williams, in dem am Wege liegenden Gebüsche versteckt, um daselbst auf Beute zu harren. Als sie André sahen, erschien ihnen derselbe verdächtig und sie hielten ihn an. Gleich die ersten Worte, die er sprach, enthüllten einen Theil seines Geheimnisses. »Meine Herren,« sagte er, »ich hoffe Sie gehören zu unserer Partei.« – »Zu welcher Partei?« – »Zur untern.« Darauf setzte er unvorsichtiger Weise hinzu: »Ich bin englischer Officier, war in Privatgeschäften auf dem Lande, und hoffe, daß Sie mich keine Minute länger aufhalten.« Man hieß ihn hierauf absitzen, er berief sich zwar auf den ihm ausgestellten Paß, aber seine Angreifer nahmen darauf, weil er sich selbst als englischen Officier bezeichnet hatte, keine Rücksicht, und begannen ihn zu durchsuchen. Hierbei wurden die in seinen Strümpfen versteckten Papiere gefunden. Nun bot André große Summen für seine Freilassung, aber vergeblich. Er bat daher, ihn nicht mehr mit Fragen zu behelligen, sondern ihn zum Commandanten des nächsten Postens zu bringen. Dies geschah. Seine Papiere wurden dem General Washington überschickt, und André in der Ueberzeugung, daß alles weitere Leugnen unnütz sei, richtete folgenden Brief an den Oberbefehlshaber der amerikanischen Armee: Salem, den 24. Sept. 1780. »Mein Herr! – Was ich bisher in Betreff meiner selbst gesagt habe, sollte nur dazu dienen, mich, wo möglich, aus der Gefahr zu ziehen. Ich bin jedoch zu wenig an Doppelzüngigkeit gewöhnt, als daß ich hätte Erfolg haben können. Ich bitte Ew. Excellenz überzeugt zu sein, daß weder Sinnesveränderung, noch Furcht für meine Sicherheit mich bewogen haben, an Sie zu schreiben, sondern der Wunsch, mich von dem Verdachte zu reinigen, ich hätte aus verrätherischen oder eigensüchtigen Absichten eine unwürdige Verkleidung angelegt. Eine solche Aufführung wäre sowol mit meinen Grundsätzen als mit meiner Stellung unvereinbar. »Ich spreche nur für meine Ehre, nicht für meine Sicherheit. Ihr Gefangener ist der Major John André, Generaladjutant der englischen Armee. Auf einen Befehlshaber des feindlichen Heeres Einfluß zu gewinnen, ist ein im Kriege erlaubter Vortheil. Als bei dieser Gelegenheit in das Vertrauen Sr. Excellenz des Sir Henry Clinton gezogen, unterhielt ich eine solche Korrespondenz. Um meinen Zweck zu befördern willigte ich darin, Jemanden, der mir Nachrichten bringen sollte, an einem zwischen den Vorposten beider Armeen gelegenen Orte zu treffen. In dieser Absicht ging ich mit dem Kriegsschiff »Vulture« den Fluß hinauf und wurde in einem Boote ans Land geholt. Daselbst sagte man mir, daß der Anbruch des Tages meine Rückkehr hindere, und ich daher bis zum nächsten Abende warten müsse. Ich war in Uniform und hatte mich jeder daraus entspringenden Gefahr bloßgestellt. Gegen meine Bedingungen, meine Absicht, und ohne vorgängige Kenntniß wurde ich nach einem Ihrer Posten gebracht. Meine Gefühle bei dieser Gelegenheit werden Ew. Excellenz sich vorstellen können, sowie meine Aufregung, als man mir den nächsten Abend verweigerte, mich zurückzubringen, wie man mich abgeholt hatte. »So war ich ein Gefangener und mußte auf Mittel zur Flucht denken. Ich legte meine Uniform ab, und wurde in der Nacht auf einem andern Wege außerhalb der amerikanischen Vorposten auf neutrales Gebiet gebracht. Hier sagte man mir wäre ich über den Bereich aller Streifpartien hinaus und überließ mir allein nach New-York zu eilen. Bei Torrytown wurde ich von einigen Freiwilligen gefangen. Auf diese Weise, wie ich die Ehre gehabt habe, Ihnen zu berichten, wurde ich, der Generaladjutant der britischen Armee, durch Täuschung in die niedrige Lage eines verkleideten Feindes innerhalb Ihrer Postenlinie gebracht. Da ich eingestanden habe, ein englischer Officier zu sein, hatte ich nur über mich persönlich Eröffnungen zu machen, deren Wahrheit ich auf die Ehre eines Officiers und Gentleman versichere. Die Bitte, welche ich an Ew. Excellenz zu richten, habe, und ich bin überzeugt, Sie werden sie mir nicht abschlagen, ist, daß man mir bei aller Strenge, welche die Politik gebieten mag, eine achtungsvolle Behandlung zeige, daß ich nichts Ehrenrühriges begangen habe, indem mein einziges Motiv der Dienst meines Königs und ich selbst unfreiwillig ein Betrüger war. Eine andere Bitte ist, daß es mir erlaubt werde, einen offenen Brief an Sir Henry Clinton und einen zweiten, um Kleider und Wäsche an einen Freund zu schreiben. Ich erlaube mir an die Lage einiger Herren zu Charleston zu erinnern, welche, obgleich theils auf Ehrenwort, theils unter unserem Schutze daselbst befindlich, sich in eine Verschwörung gegen uns eingelassen haben. Wiewol deren Lage der meinigen nicht gleicht, so könnten dieselben doch Gegenstand einer Auswechselung, die Behandlung, die ich erfahre, auf ihr Schicksal von Einfluß sein. Nicht weniger im Vertrauen auf Ihre Großmuth, mein Herr, als in Betracht Ihrer hohen Stellung habe ich es vorgezogen Sie mit diesem Briefe zu belästigen. Ich habe die Ehre u.s.w.« Man kann sich das schmerzliche Erstaunen und den allgemeinen Unwillen denken, den die Verrätherei eines so hohen Officiers im ganzen Lande, namentlich in der amerikanischen Armee hervorbrachte. Dennoch wurde der junge André wegen seines edeln und muthvollen Benehmens in dieser Angelegenheit mit der größten Rücksicht behandelt. Zunächst versuchte Washington, sich des Verräthers zu versichern; da ihm dies aber nicht gelang, indem Arnold auf das englische Kriegsschiff geflüchtet war bemühte er sich den versuchten Verrath in seinen Folgen möglichst unschädlich zu machen, besonders aber mit aller Vorsicht zu ermitteln ob der Abfall sich noch auf mehre Officiere ausgedehnt habe. In Betreff André's selbst beschloß er, so energische Maßregeln zu ergreifen, wie sie derKrieg und die Wichtigkeit des vorliegenden Falles nur irgend rechtfertigen könnten. Er ernannte eine Commission von sechs Generalmajors und acht Brigadiers unter dem Vorsitz des General Greene, welche ihm einen genauen Bericht über die André'sche Sache abstatten, und dabei ihr motivirtes Gutachten über bie Strafbarkeit und Strafe abgeben sollte. , Diese Commission versammelte sich am 29. September 1780 zu Tappon im Staate New-York. Major André ward vor dieselbe gestellt, und dabei folgender Brief des General Washington verlesen: »Meine Herren! – Major André, Generaladjutant des britischen Heeres, wird Ihnen behufs seines Verhörs vorgeführt werden. Derselbe kam wegen einer Unterredung mit General Arnold verkleidet in den Bereich unserer Vorposten und wurde innerhalb unserer Postenlinie verkleidet und mit einem auf einen falschen Namen ausgestellten Passe versehen, gefangen. Bei ihm versteckt fand man die anliegenden Papiere. Nach vorhergehender sorgfältiger Untersuchung werden Sie sobald als möglich einen genauen Bericht über die Lage seiner Sache abstatten, auch Ihre Meinung über das Licht, in welchem derselbe daber erscheint, sowie über die von ihm verdiente Strafe abgeben. Der Auditeur wird dem Verfahren beiwohnen und der Commission noch verschiedene in seiner Händen befindliche, die Sache, betreffende Papiere vorlegen. Ich habe die Ehre u.s.w.« Demnächst würden dem Major André die Namen der Mitglieder der Commission vorgelesen, und ihm eröffnet, daß man verschiedene Fragen an ihn richten werde, es ihm jedoch vollständig frei stehe, dieselben unbeantwortet zu lassen, oder sich gehörige Zeit zur Ueberlegung zu nehmen. Auf die Frage, ob die in dem oben erwähnten Briefe Washington's enthaltenen Angaben richtig seien, erklärte er, seine im Briefe an den commandirenden General befindliche Darstellung sei wahrheitsgemäß. Der Brief wurde hierauf vorgelesen (s.o.) Demnächst erzählte er in Kürze, was sich vom Augenblick seiner Landung an bis zu seiner Gefangennehmung mit ihm zugetragen hatte. Es erhellte daraus, daß er in der Nacht vom 21. September nicht weit vom Haverstraw - Berge gelandet war und zwar in einem Boote ohne Flagge; und daß er über seine Uniform einen Ueberrock gezogen hatte, denselben, in dem er auch gefangen wurde. Er gestand ein, den General Arnold am Lande getroffen und eine Unterredung mit demselben gehabt zu haben. Seiner Aussage nach wäre, als er den »Vulture« verließ, ausgemacht worden, daß er womöglich noch dieselbe, Nacht zurückgebracht, wenn dies aber nicht anginge, den Tag über an einem sicheren Orte verborgen, und nächste Nacht wieder an Bord geschafft werden sollte. Den Tag darauf wäre ihm jedoch auf sein Andringen erklärt worden, er könne nicht nach dem Schiffe zurück und müsse den Landweg einschlagen. Erst dadurch daß ihn, als er ans Land kam, eine Schildwache anrief, sei er inne geworden, daß er sich innerhalb der amerikanischen Postenlinie befinde. Die Umstände bei seiner Gefangennehmung erzählte er durchaus so, wie wir sie oben mitgetheilt haben. Ebenso erkannte er die ihm vorgelegten Papiere als die bei ihm gefundenen an, und gestand zu, daß er sich mit einem auf den Namen John Anderson ausgestellten Passe zu legitimiren versucht habe. – Während seines ganzen Verhörs behauptete André ein männliches, würdiges Benehmen, antwortete auf alle Fragen, die ihn personlich beträfen; schnell, offen und ohne seine Handlungsweise irgendwie zu bemänteln. In Bezug auf Dritte vermied er jedoch sorgfältigst nicht nur jede Nennung eines Namens, sondern auch jede sonstige Anspielung. General Greene sprach z.B. von Smith's Hause, als dem Orte, wo André mit Arnold zusammengetroffen wäre. Darauf bemerkte der Gefangene: »Ich sagte ein Haus, mein Herr! aber nicht wessen es war.« – »Allerdings,« antwortete ihm Greene, »auch sind wir nicht berechtigt, Sie danach zu fragen.« Nach Beendigung des Verhörs erklärte André auf Befragen, daß er nichts mehr hinzuzufügen, noch zu bemerken habe, und wurde in sein Gefängniß zurückgeführt. Nach langer und reiflicher Ueberlegung stattete die Commission folgenden, von jedem Mitglieds unterzeichneten Bericht ab: »In Berücksichtigung des Schreibens Seiner Excellenz des Generals Washington in Betreff des Majors André, Generaladjutanten des britischen Heeres, des vom Major André abgelegten Geständnisses, sowie der ihr vorgelegten Papiere berichtet, die Commission Sr. Excellenz dem Commandeur en Chef folgende auf den Major André bezügliche Facta: Erstens, daß derselbe in der Nacht des 21. Septembers d. h. von der Kriegslsoop »Vulture« behufs einer Unterredung mit General Arnold heimlicher Weise ans Land kam. Zweitens, daß derselbe innerhalb unserer Postenlinie seinen Anzug wechselte, und unter falschem Namen und verkleidet unsere Werke zu Stony und Verplants-Points am Abende des 22. Septembers d. J. passirte, und am Morgen des 23. bei Tarrytown auf seinem Wege nach New-York in Verkleidung und im Besitze von, Nachrichten für den Feind enthaltenden, Papieren gefangen wurde. Nach reiflicher Ueberlegung dieser Thatsachen berichtet die Commission Sr. Excellenz dem General Washington, daß Major André, Generaladjutant der britischen Armee, als feindlicher Spion zu betrachten und nach ihrer Meinung dem Völkerrechte und Kriegsgebrauche gemäß, mit dem Tode zu bestrafen sei.« Dies Verfahren mit dem Major André verursachte in beiden Armeen eine heftige Aufregung, die endliche Entscheidung lag in Washingtons Händen, und es sprachen für André so viele Umstände, daß sogar in der amerikanischen Armee mannichfache Hoffnungen gehegt wurden, der Oberbefehlshaber werde denselben wenigstens mit der Todesstrafe verschonen. Washington war jedoch, welches auch seine persönlichen Gefühle sein mochten, der Ansicht, daß der vorliegende Fall, wegen seiner außerordentlichen Wichtigkeit, eine exemplarische Strafe erfordere. Es gab nur eine Möglichkeit? André zu retten, und das war, ihn gegen Arnold auszuwechseln, der sich zur englischen Armee geflüchtet hatte. Dies wurde Sir Henry Clinton indirect zu verstehen gegeben, derselbe weigerte sich jedoch durchaus hierauf einzugehen. Im Uebrigen wandte er aber alles Mögliche an, um einem so verdienten Officier, der unter so eigenthümlichen Umständen zum Tode verurtheilt worden war, das Leben zu retten, sandte sogar eine Deputation an den amerikanischen Commandirenden, welche Beweismittel »für Major André's Unschuld« überbringen und es versuchen sollte, die Sache in einem andern Lichte, wie die amerikanische Untersuchungscommission, darzustellen. Auf Washington's Befehl fand sogar eine Konferenz zwischen einem Mitgliede dieser Deputation und dem General Greene statt. Das Resultat dieser Besprechung wurde Washington mitgetheilt, konnte jedoch in seiner Ansicht und seinem Entschlusse keine Aenderung bewirken. Unterdessen war der Ausspruch der Commission dem Gefangenen noch an demselben Tage mitgetheilt worden, wo er einstimmig abgefaßt war. Andre bezeugte nicht die geringste Verwunderung darüber, und benahm sich überhaupt während seiner ganzen Gefangenschaft so ruhig und hatte ein so ansprechendes Wesen, daß er die Liebe und Bewunderung Aller erregte, die ihn sahen. »Ich sehe mein Schicksal kommen,« sagte er zum Oberst Hamilton, »und obgleich ich weder den Helden spielen noch behaupten mag, daß mir mein Leben gleichgültig sei, werde ich mich doch in Alles ergeben, was nur geschehen kann, denn ich habe das Bewußtsein, nur durch Unglück, nicht, durch meine Schuld in diese Läge gerathen zu sein. Es ist nur eine Sache, die mich beunruhigt. Sir Henry Clinton ist zu gut gegen mich gewesen, und hat mich mit zu vielen Freundlichkeiten überhäuft, auch schulde ich ihm zu viele Verbindlichkeiten und habe ihn zu lieb, als daß ich den Gedanken ertragen könnte, er möchte sich selbst oder Andere ihm Vorwürfe machen, in der Meinung, ich, hätte mich durch seine Instructionen verbunden gehalten, mich in solche Gefahr zu stürzen. Ich möchte um Alles in der Welt nicht einen Stachel in seinem Herzen zurücklassen, der ihm seine künftigen Tage verbittern könnte.« Thränen hinderten ihn weiter zu sprechen, und erst eine Weile darauf konnte er die Bitte aussprechen, es möge ihm erlaubt werden, an Sir Henry Clinton zu dessen Beruhigung zu schreiben. Sein Gesuch ward ihm gern gewährt. Folgendes ist der Brief, den er an Sir Henry Clinton richtete: »Mein, Herr! – Ew. Excellenz ist ohne Zweifel schon von den Umständen unterrichtet, unter denen ich gefangen worden bin, vielleicht auch bereits von dem ernsthaften Lichte, in dem mein Benehmen hier betrachtet wird, sowie von dem strengen Urtheile, das mir bevorsteht. Unter diesen Umständen habe ich vom General Washington die Erlaubniß erhalten, dieses Schreiben an Sie zu senden, dessen Zweck es ist, Sie durchaus von dem Gedanken zu befreien, daß ich mich durch Ew. Excellenz Befehle für verpflichtet gehalten hätte, mich, wie ich es gethan, der Gefahr auszusetzen. Daß ich die feindliche Postenlinie überschritt, und mich verkleidete, welches Beides mich in meine jetzige Lage gebracht hat, geschah sowol gegen meine Absicht, als gegen Ihre Befehle, und der Umweg, auf dem ich zurückkehrte, wurde mir, vielleicht unvermeidlicher Weise, ohne sonstige Alternative aufgedrungen. Ich bin vollkommen ruhig und in jedes Schicksal ergeben, in welches mich der Eifer für meines Königs Dienst bringen kann. Indem ich mich bei dieser Veranlassung an Ew. Excellenz wende, drängt sich mir ins Gefühl der vielen Verpflichtungen auf, die ich Ihnen schulde, und der Dankbarkeit und Anhänglichkeit, die ich für Sie empfinde. Von ganzem Herzen danke ich Ew. Excellenz für die viele Güte und Freundlichkeit, die Sie für mich gehabt haben, und wünsche Ihnen alles Wohlergehen, das ein treuer und anhänglicher Untergebener nur wünschen kann. Ich habe eine Mutter und zwei Schwestern, für die der Werth meiner Stelle In der englischen Armee wurden und werden bekanntlich die Officierstellen verkauft. ein bedeutender Gegenstand sein würde, da der Verlust von Granada ihr Einkommen beträchtlich geschmälert hat. Es ist unnöthig noch über diesen Gegenstand mich weites auszusprechen, da ich von Ew. Excellenz Güte überzeugt bin. Ich empfange sowol von S. Excellenz dem General Washington, als von allen andern Personen, unter deren Aufsicht ich gestellt bin, die größten Aufmerksamkeiten. Ich habe die Ehre mit der achtungsvollsten Anhänglichkeit zu sein u.s.w.« Außerdem richtete André noch einen Brief an Washington, worin er ihn in der würdigsten und beweglichsten Weise bittet, ihn nicht am Galgen sterben zu lassen. Washington aber, sowie die von ihm zu Rache gezogenen Ofsiciere waren der Ansicht, daß, da André einmal als Spion verurtheilt sei, auch kein Grund vorliege, ihn in einer andern, als der gebräuchlichen Weise hinzurichten. Freilich eine unnütze Grausamkeit, jedoch konnten die Amerikaner auch dafür einen Grund anführen. In einer Unterhaltung, welche Andre bald nach seiner Gefangennahme mit dem amerikanischen Major Tallmadge hatte, fragte er diesen Officier nach seiner Meinung über das Schicksal, welches ihm bevorstände. Tallmadge suchte auszuweichen, als er ihn aber zu sehr drängte, erwiderte er: »Ich hatte einen sehr geliebten Commilitonen in Yale-College; er hieß Nathan Hale und trat 1775 in's Heer ein. Nach der Schlacht von Long Island bedurfte General Washington nähere Nachrichten über die Stärke, Stellung und die wahrscheinlichen Bewegungen des Feindes. Hale, damals Capitain, bot seinm Dienst an, und ging nach Brooklyn. Grade als er die Vorposten auf seiner Rückkehr passirte, ward er gefangen. Wissen Sie nun den Ausgang dieser Geschichte?« fragte Tallmadge mit bedeutungsvollem Ausdruck. »Ja, erwiderte André, er ward als Spion gehängt. Aber Sie halten doch seinen Fall nicht für denselben mit meinem?« – Jetzt erwiderte Tallmadge fest: »Ja ganz für denselben, und der Ausgang wird auch derselbe sein.« Doch übte man auch darin ein Zartgefühl, dem Gefangenen bis zum letzten Augenblicke zu verschweigen, daß seine Bitte nicht gewährt worden. Den 2. October 1780 Mittags sollte die Hinrichtung in Tappan vor sich gehen. Der Galgen war im Mittelpunkte, und von allen Seiten weithin sichtbar. Die ganze Scene wird von einem Augenzeugen in folgender Art auf das Lebendigste geschildert: Der erste wachthabende Officier, der mit ihm stets in demselben Zimmer war, berichtet, daß, als ihm am Morgen die Stunde seiner Hinrichtung angekündigt wurde, er diese Nachricht ohne sichtliche Aufregung anhörte und seine ruhige und feste Haltung bewahrte, während alle Anwesenden sichtlich gedrückt waren. Als sein Diener weinend in das Zimmer trat, hieß er denselben hinausgehen, bis er sich mannhafter betragen könne. General Washington hatte ihm, wie täglich zu geschehen pflegte, Frühstück von seinem eignen Tische geschickt. André aß wie gewöhnlich, rasirte sich dann, und zog sich an, worauf er seinen Hut auf den Tisch legte, und zu den wachthabenden Officieren freundlich sagte: »Meine Herren! ich stehe Ihnen jeden Augenblick zu Diensten.« – Als die Stunde gekommen war, wurde eine bedeutende Truppenabtheilung in Parade aufgestellt, und eine unermeßliche Menge Volks versammelte sich; fast alle unsere Generale und Stabsofficere waren zu Pferde gegenwärtig, Sr. Excellenz ausgenommen, sowie deren Stab. Alle waren traurig und niedergeschlagen; die Scene war rührend und schaurig. Während des feierlichen Zuges nach der unheilvollen Stätte war ich näh genug, um jede Bewegung zu beobachten, und an jedem Gefühle Theil zu nehmen, welches dieses melancholische Schauspiel erregen sollte. Major André ging von dem steinernen Hause, in welchem er gefangen gewesen war, aus, Arm in Arm zwischen zwei von unsern Subalternofficieren. Die Augen einer ungeheuren Menge waren auf ihn gerichtet, der über Todesfurcht erhaben, sich seiner würdigen Haltung bewußt zu sein schien. Er verrieth keinen Mangel an Festigkeit, und lächelte so freundlich, wie sonst. Einige Herren, die er kannte, grüßte er höflich, was mit Achtung erwidert wurde. Es war sein ernstlichster Wunsch erschossen zu werden, weil dies der den Gefühlen eines Soldaten angemessenste Tod sei, und er hatte gehofft, daß man seine Bitte gewähren würde. Als er daher plötzlich den Galgen erblickte, fuhr er unwillkürlich zurück und hielt einen Augenblick an. Als ihn einer der Officiere an seiner Seite fragte, woher diese Bewegung käme, ermannte er sich sofort und erwiderte: »Ich habe mich darein ergeben, zu sterben, aber die Art verabscheue ich.« Als er vorm Galgen stand und wartete, bemerkte ich einige Zeichen von Erschütterung an ihm; er setzte den Fuß auf einen Stein, und rollte denselben; zugleich bewegte er seine Kehle als wenn er schlucken wollte. Sobald er jedoch bemerkte, daß Alles bereit wäre, stieg er schnell auf den Wagen, und in diesem Augenblick schien er zu beben, richtete aber auf der Stelle seinen Kopf in die Höhe und sagte kaltblütig: »Es wird nur eine kurze Qual sein,« und nahm aus seiner Tasche zwei weiße Schnupftücher, von denen er sich, nachdem er Hut und Halsbinde abgelegt hatte, mit dem einen die Augen verband, während nicht nur sein Diener, sondern auch die Menge der Zuschauer sich der Thränen nicht enthalten konnte. Der Strick wurde nun am Galgen befestigt. Er nahm die Schlinge, und legte sie um seinen Hals ohne Beihülfe des Henkers. Oberst Scammel sagte ihm darauf, daß er, wenn er es wünschte, jetzt sprechen dürfe. Er schob das Schnupftuch von den Augen und sagte: »Ich rufe Sie Alle zu Zeugen, daß ich mein Schicksal wie ein braver Mann ertrage!« Der Wagen fuhr unter ihm fort, »er hing und war augenblicklich todt.« So endete in seinem neun und zwanzigsten Jahre dieser ausgezeichnete Officier. Sein Schicksal wurde von denen beklagt, die ihn verurtheilt hatten, und gegen die seine Unternehmung gerichtet war. Kein Amerikaner kann diesen Theil seiner Geschichte lesen, ohne tiefes Bedauern zu empfinden, daß ein solches Opfer für nöthig gehalten wurde, und kein unparteiischer Engländer wird leugnen, sagt der Amerikaner, daß André überall nach Kriegsgebrauch gerichtet worden. Daß André als Spion behandelt werden mußte, folgte schon aus seinen eignen Angaben. Das strenge Recht ist daher keinenfalls verletzt worden, indem man ihn am Galgen sterben ließ. Ob es aber nicht Washingtons würdiger gewesen wäre, dem Gefangenen seine letzte Bitte zu gewähren, ist eine andere Frage. Daß er ungerecht gehandelt habe, hat nicht einmal Sir Henry Clinton weder in seinem Berichte an die englische Regierung, noch in seinem André's Tod betrauernden Tagesbefehle zu behaupten gewagt. »Jedenfalls zeigt es von der Unnatur unserer Kriegsgesetze, sagt Chandler, daß ein allgemein geliebter und geachteter Mann einen frühen und schimpflichen Tod erleiden mußte, für eine Handlung, wegen deren ihn kein Soldat tadeln kann.« André ward im offenen Felde nicht weit vom Orte seiner Hinrichtung begraben. Vierzig Jahre später wurden seine Ueberreste nach England gebracht, und in der Westminsterabtei bei dem ihm von Georg III. errichteten Denkmale beigesetzt. Der berühmte englische Rechtsgelehrte Sir Samuel Romilly konnte in einem Briefe, den er zu jener Zeit an einen Freund schrieb, die Gerechtigkeit des kriegsrechtlichen Urtheils nicht geradezu anfechten, aber er sagt: daß das Mitleid für Andre mehr Grimm gegen die Amerikaner erweckt habe als irgend eine frühere Acte des Congresses. »Der Lobgesänge auf André giebt es eine Legion, sie nennen ihn den englischen Mutius, und sprechen davon, ihm Denkmäler zu errichten, aber seine Lage ist doch nicht von der Art, um so übertriebenes Lob zu rechtfertigen.« Anders spricht der Oberstlieunant Simcoe, als geschworener Feind der Amerikaner: »Er hatte ja nur seine Kleider gewechselt, um sich selbst zu retten, und man darf behaupten, daß kein europäischer General unter diesen Umständen die Blutschuld auf sich geladen hätte. Er fiel als Opfer für das, was man für zuträglich, nicht für das, was man für gerecht hielt; das, was nützlich schien, überwog das, was edel und würdig gewesen wäre, und wiewol er dadurch, daß er unvorsichtiger Weise Papiere bei sich führte, Denen, die Großbritannien von Amerika trennen wollten, einen Schein des Rechtes gab, auf seinen Tod zu dringen, so würde doch eine offene und großgesinnte Seele mehr Genugthuung darin gefunden haben, die feindliche Armee zu beschämen, als ein Urtheil zu vollstrecken, was vor der Welt nur als fruchtlose und unnöthige Rache erscheinen konnte. Man sagt übrigens, daß sowol die französische Partei, aus gewohnter Politik, als auch Washingtons persönliche Feinde in ihn drangen, und zwar gegen seine Neigung, um ihn unpopulair zu machen, wenn er André hinrichten ließ, und verdächtig, wenn er ihm verzieh.« Fennimore Cooper vertheidigt in einem längern Aufsatze unbedingt Washington's Recht und Gründe zur Hinrichtung, und weist darauf hin, daß André nicht durchaus unfreiwillig die persönliche Mission übernommen, welche, wenn sie ihm geglückt, einen reichen Lohn eingetragen hätte. – Ein anderer anonymer Reisender stellt die Vermuthung auf, daß André sich die Sache nicht so gefährlich gedacht, daß er von britischem Stolz erfüllt gewesen und deren Macht für dermaßen respectirt Wachtet, daß sich Niemand an ihm zu vergreifen wagen werde. Er sprach geringfügig von den Amerikanern, er traute ganz auf die drohende Fürsprache des General Clinton, seines Gönners, bis dessen letzter Brief, den er in heftiger Aufregung las, ihn enttäuschte. Von da ab habe er seinen alten Vorurtheilen entsagt und nur dankbar über die zarte Behandlung sich geäußert, die man ihm angedeihen ließ. Major Andrés Tod wird in Amerika noch immer als das tragischste Ereigniß der Revolutionsgeschichte betrachtet, und die Namen André und Arnold tönen bis in die Kinderstuben noch heute durch das ganze Volk. Die fünf Mörder auf der Esperance 1817-1820 Bei Goodwinssand, an der Küste von Kent, machte eine Brig unter dänischer Flagge am 27. November 1817 die Nothsignale. Mehre Boote mit Lootsen eilten sofort von Deal aus zu Hülfe, und es gelang denselben, das Fahrzeug vom Sande abzubringen und wieder flott zu machen. Es war auf dem Schiffe, welches den Namen L'Esperance führte, weder ein Capitain, noch ein Steuermann; aber der Untersteuermann Johannes Lorenzen hatte kaum die englischen Lootsen auf dem Schiffe, als er ihnen das Commando übertrug, und sie bat, Schiff und Mannschaft in den Hafen von Deal zu führen. Gleich nach der Landung begab sich Lorenzen mit einigen Lootsen zu dem dänischen Viceconsul und machte ihm folgende Anzeige: Die Brig, mit Ballast beladen, sei von Hamburg nach Messina bestimmt gewesen. Capitain war Jens Nielsen Holst , Obersteuermann der Sohn desselben Niels Hansen Holst . Auf hoher See, bei Beachyhead, brach eine Empörung aus. Die Meuterer, aus sämmtlichen Matrosen bestehend, warfen den Capitain und seinen Sohn, den Obersteuermann, über Bord. Beide ertranken. Auch ihm, dem Untersteuermann, behauptete der Angeber, hätte dasselbe Loos gedroht, dem er nur dadurch entgangen, daß er den Meuterern schwören müssen: nunmehr der Mannschaft treu zu sein, und sie dahin zu führen, wohin sie verlange. – Er gelobte, um sein Leben zu retten, alles, was sie forderten. Widrige Winde zwangen das Schiff zu wenden und nach der Nordsee zu steuern. Aber Lorenzen benutzte absichtlich die Nähe der englischen Küste, und ließ das Schiff auf die Sandbänke von Goodwinsand treiben, um Hülfe von Deal aus zu erhalten, was ihm, wie erwähnt, vollkommen gelang. Seine Anzeige hatte alle Wahrscheinlichkeit für sich, da auf dem Schiffe Capitain und Obersteuermann fehlten, und außer dem Untersteuermann und dem Cajütenwächter nur noch 7 Matrosen sich befanden. Der Viceconsul schickte sofort noch mehre Lootsen zur bessern Bewachung der Mannschaft auf die Brig, und veranlaßte später, daß alle 7 Matrosen auf ein englisches Kriegsschiff gebracht wurden. Nachdem über den Vorfall nach London an den dänischen Gesandten und den Viceconsul daselbst berichtet worden, erschien der letztere in Deal und vernahm vorläufig die 7 der Mordthat bezüchtigten Matrosen. Sechs leugneten Alles, aber der siebente, Peter Klever gestand: Alle 7 hätten geholfen, den Capitain und dessen Sohn über Bord zu werfen; er, Peter Klever, sei gezwungen worden, daran Theil zu nehmen, um sein eigenes Leben zu retten, und er glaube, daß auch der Matrose Niels Hendricksen in demselben Falle sei. Nach seiner Meinung waren der Koch, der Zimmermann und noch ein Matrose die Rädelsführer. Anfänglich waren die dänischen Behörden in England der Meinung, daß die Sache vor die englischen Gerichte, als vor das forum delicti commissi, gehöre; auch in England schien man diese Meinung zu theilen. Die Lords der Admiralität entschieden aber anders: das Verbrechen sei nicht auf englischem Territorium, sondern auf hoher See und in einem dänischen Schiffe verübt, demnächst könne kein englisches Gericht sich damit befassen. Auf einem kleinen englischen Kriegsschiffe wurden die Gefangenen, zugleich mit dem Untersteuermann und dem Cajütenwachter, die als Zeugen dienen sollten, nach Flensburg transportirt, wo Seitens der Schleswig-Holstein-Lauenburgschen Kanzlei eine Gerichtscommission zur Untersuchung niedergesetzt werden sollte. Als Denuncianten traten der genannte Untersteuermann Lorenzen und der Cajütenwachter Waldvoigt auf. Nach der gerichtlichen Vernehmung des Erstem stellte sich das Sachverhältniß wie folgt: Das Schiff gehörte einem Hamburger Kaufmann, Holpgreve, und sollte eine Reise nach Messina und von da zurück machen. Lorenzen war zu der Fahrt vom Capitain desselben, dem ermordeten Holst, engagirt worden. Die Brig stach am 30. October 1817 in See. Nachdem sie einige Zeit auf dem Wasser gewesen, versetzte der Cavitain den Matrosen Niels (Hendricksen) und Diedrich (Widow) eine Züchtigung mit einem Taue. Beide hatten sie, nach des Untersteuermanns Meinung, wohl verdient, aber das Tau, mit dem er gehauen, »sei wol zu dick gewesen. Dies war der Anfang des Streites. Der Zimmermann erklärte: kein Seeofficier schlage die Leute am Ruder; zuerst müsse der Capitain den Mann vom Ruder ablösen lassen, alsdann erst könne, er ihn schlagen. Außer diesen Beiden, erinnerte sich Lorenzen nicht, daß der Capitain Jemanden geschlagen, »er habe sie wol gestoßen und sehr stark geschimpft.« Gegen ihn selbst hatte er keine Rauhheit begangen, weil er seinen Pflichten aufs Pünktlichste nachkam. Der Obersteuermann, der junge Holst, war das Gegentheil seines Vaters, ein guter, stiller Mann. Der Vater selbst war mit ihm unzufrieden, er warf ihm seine Langsamkeit, seine geringe Thätigkeit vor, und stellte ihm den Untersteuermann als Muster vor. Mangel und schlechte Lebensweise konnten, nach des Denuncianten Meinung, nicht die Ursache der Unzufriedenheit unter der Mannschaft sein, denn die Lebensmittel am Bord waren gut, und wurden, nach Lorenzen's Dafürhalten, reichlich ausgetheilt. Von einer eigentlichen Zusammenrottung oder den Anzeichen einer Verschwörung hatte der Untersteuermann Lorettzen nichts wahrgenommen. Nur als der Capitain den Matrosen Niels am Steuerruder geschlagen, hatte dieser die andere Mannschaft angerufen: sie möchten kommen und das Steuer für ihn nehmen, er wolle nicht am Ruder stehn und sich schlagen lassen. – Eines andern Tages, als der Matrose Diedrich auf der Fockraae beschäftigt gewesen, rief der Capitain ihm zu: »er, so wie die Andern, die da beschäftigt wären, sollten sich rappen, (eilen) damit sie fertig würden;! sie wären zu langsam.« Der Zimmermann antwortete ihm darauf: »daß sie ihre Arbeit thäten, daß der Capitain sie nicht zu schelten brauche, sie wollten das nicht immer hören.« Der Capitain erwiderte: »der Zimmermann solle schweigen, sonst wolle er ihn auf eine Stelle setzen, wohin ers nicht glaube, und er werde es ins Journal eintragen.« Der Zimmermann versetzte: er möge es nur thun. Beide Vorfälle fanden sich umständlich im Schiffsjournal von des Capitains Hand vermerkt. Eines Abends, am 26. November, als sie im Canal, der Insel Wight gegenüber, sich befanden, und der Untersteuermann in seine Kammer gegangen, um sich mit Essig sein krankes Bein zu waschen, rief ihn der Capitain und sagte ihm: die Mannschaft verlange mehr Brod, er möge es ihr geben. Lorenzen fragte: ob es gleich geschehen solle? Als aber der Capitain antwortete, es habe auch Zeit bis Morgen, dann wolle er ihm schon sagen, wie viel sie haben sollten, ging er wieder in seine Kammer und legte sich zum Schlafen nieder. Nach 5 Uhr ward er durch ein kurzes, jämmerliches Geschrei aufgeweckt. Er sprang heraus und rief nach dem Capitain und dessen Sohn, erhielt aber keine Antwort. Statt dessen ward er von der gesammten Schiffsmannschaft, mit Ausnahme des Cajütenwächters, der in der Cajüte geblieben, umringt. Wie es ihm geschienen, waren sie unbewaffnet, bis auf den Matrosen Jochim (von Ehren, aus Blankenese), welcher eine Merdelspige (ein gekrümmtes eisernes Werkzeug, wie ein großer gebogener Nagel, gebraucht, um zwei Enden Tau ineinander zu fügen) in der Hand hielt. Jochim und der Zimmermann (Utterberg) riefen ihm zu: er müsse ihnen Treue schwören, sonst solle er denselben Weg gehn, wie der Capitain und der Dbersteuermann. – »Welchen Weg?« fragte Lorenzen. »Ueber Bord!« lautete die Antwort. Der Untersteuermann wurde darauf ohnmächtig. Nachdem er sich erhohlt und wieder zur Besinnung gekommen, erklärte er sich bereit. Mit aufgehobenen Fingern leistete er ihnen einen Eid: das Schiff dahin zu führen, wohin sie wollten. Er hatte dabei der Hoffnung Raum gegeben, daß sich wol ein Weg zur Rettung für ihn zeigen werde. Auf seine Frage: wohin er das Schiff steuern sollte, hatten sie gesagt: nach Amerika. Lorenzen bedeutete sie aber, daß dies, des contrairen Windes wegen, nicht angehe, sie müßten seiner Meinung nach versuchen, nach der Nordsee zu kommen worein sie auch willigten. Lorenzen selbst war kein Augenzeuge der doppelten Mordthat gewesen, er wußte nicht, ob die Meuterer den Capitain und seinen Sohn lebendig über Bord geworfen, oder vorher getödtet hatten. Er wußte nur, daß der Koch (Wehrpupp), der Zimmermann (Utterberg) und der Jochim von Ehren die Rädelsführer gewesen und eigentlich das Wort geführt hatten. Gleich nach der That und nach dem Schwüre gingen die Meuterer sammtlich in die Cajüte. Da sie die Schlüssel zu den Schränken des Capitains nicht fanden, welche dieser wahrscheinlich in der Tasche gehabt, erbrachen sie die Thüren, durchsuchten Alles, legten aber die Sachen sämmtlich wieder hinein. Der Untersteuermann mußte sich mit der Mannschaft zum gemeinschaftlichen Essen hinsetzen; nur glaubte er sich wegen seines schlimmen Beines gegen sie entschuldigen zu dürfen, daß er nicht trank. Die That ward in der Unterhaltung besprochen. Auf seine Frage: was sie eigentlich mit dem Capitain und seinem Sohn gemacht? antworteten sie sämmtlich wie oben: über Bord! – Auf die Frage: warum, wenn sie denn doch einmal Feindschaft gegen den Capitain gehabt, sie auch den Obersteuermann, der ein so netter Mensch gewesen und ihnen nie etwas Böses gethan, auch getödtet hätten? erklärten ebenfalls Alle: daß ihnen das auch leid thue, daß er aber von einem Blute mit dem Vater gewesen . Wäre er ein Fremder gewesen, wie er, der Untersteuermann, so hätten sie das nicht gethan, sondern würden ihn noch eine Weile haben leben lassen. Aber schon am nächsten Morgen, am 27. November, belauschte er ein Gespräch der Mannschaft und hörte einen Plan, der nicht geeignet war, ihn zu beruhigen: man wollte auch ihn umbringen, wenn man auf der Höhe des Texels war, dann das Schiff versenken und mit Booten ans Land gehen, nachdem man alles Geldwerthe hineingebracht. Der Cajütenwächter vertraute ihm nachher, daß er dasselbe gehört. Nun galt es, sich selbst zu retten. Mehrmals trieb er unvermerkt das Schiff auf die Küste zu; auch kam ein Mal im Lauf des Tages ein Lootsen - Kutter mit 4 Mann dem Schiffe ziemlich nahe, und fragte: woher und wohin? Der Koch, der gut englisch sprach, antwortete: von Ferrol nach Copenhagen, und der Kutter entfernte sich wieder. Ein ander Mal, als er wieder der Küste nahe steuerte, bemerkte es der Matrose Peter Klever, und er mußte wieder abhalten. Endlich vor Abend gelang es ihm, das Schiff bei Goodwinssand in eine so gefährliche Lage zu bringen, daß er die Nothsignale geben mußte und zwei Boote mit Lootsen ans Schiff geeilt kamen, deren jedes 8 - 9 Mann enthielt. Noch aber war für den Steuermann die Gefahr nicht vorüber. Die Meuterer wollten mit Handspeichen die Lootsen abtreiben, als diese im Begriff standen, auf das Verdeck zu klettern. Lorenzen redete ihnen gütlich zu, die Lootsen sollten sie ja nur aus den Sandbänken herausbringen, dann wäre es abgemacht und sie könnten weiter fahren, wohin sie wollten. Die Meuterer waren Neulinge im Verbrechen, der scharfe Blick der Entschlossenheit fehlte ihren Anführern. Sie gaben nicht allein das zu, daß ein Lootse aufs Verdeck gelassen ward, sondern fügten sich auch in die vernünftig klingenden Vorstellungen des Untersteuermanns: daß, da sie ihn einmal zum Führer und Capitain erwählt, er auch nothwendig commandiren müsse, damit der Lootse keinen Verdacht schöpfe. Er commandirte, und nachdem er sie in Beschäftigung gesetzt, winkte er heimlich den übrigen in den Booten befindlichen Lootsen, die seine stumme Sprache verstanden, und sogleich, ihrer 14, aufs Verdeck sprangen. Mit wenigen raschen, leisen Worten unterrichtete er sie von Dem, was vorgefallen, ohne daß die Meuterer es merkten, und bat sie, das Schiff in den Hafen zu führen. Es kam nicht mehr zu Erklärungen, wiewol der Verdacht unter der Mannschaft beim Anblick der neuen Besatzung sich regte. Der Zimmermann ließ den Steuermann in die Cajüte rufen; dieser lehnte es ab, er könne nicht vom Verdeck gehn. Der Zimmermann kam darauf selbst mit einem Beutel Geld und händigte ihn Lorenzen ein, um die Lootsen damit zu bezahlen, auf daß sie fertig würden. Lorenzen zeigte ihnen auch das Geld und forderte sie laut auf, sich zu hasten. Sie antworteten: das sei schon gut, und führten das Schiff nach Deal, wo es um 9 Uhr Abends Anker warf. Die Unruhe war inzwischen unter den Meuterern gewachsen. Als Lorenzen (das Geld in der Tasche, welches er nachher dem Consul übergab) im Begriff stand ins Boot zu steigen, um nach der Stadt zu rudern, umringten ihn die Meuterer und fragten ihn: was er denn sagen wolle? Er erwiderte, er wisse es noch nicht, er werde Alles aufs Beste machen und unterwegs werde es ihm schon einfallen. Nach einigem Besinnen zogen sie ihn bei Seite und forderten ihn auf auszusagen: Capitain und Obersteuermann wären in einem Sturme über Bord gefallen, während er, der Untersteuermann, geschlafen und der Koch, der Zimmermann und Jochim von Ehren die Wache gehabt. Bei diesem Sturme, solle er weiter sagen, sei auch die Schiffsgalerie abgebrochen und ins Meer gefallen. Dies war kein in dem Augenblicke entworfener Plan zur Rettung, denn die Meuterer hatten wirklich diese Galerie schon vorher ins Meer geworfen. Lorenzen versprach Alles, was sie wollten, mit dem Hinzufügen: daß er nicht viel zu sagen brauche, da sie ja in wenig Stunden wieder fortsegeln dürften. Es war ihm (was schwer zu glauben) gelungen, den Meuterern allen Verdacht auszureden, und sie waren die Nacht über mit den 14 Lootsen an Bord ganz lustig, besonders da diese ihnen versicherten, ihr Steuermann werde sehr bald wiederkommen. Statt seiner näherte sich am Morgen ein englisches Kriegsschiff der Brig, und die Verschwornen wurden als Criminalgefangene auf dasselbe gebracht. So die Auslassung des Untersteuermanns Lorenzen, der als der eigentliche Denunciant und Ankläger auftritt, vordem bestellten Criminalgerichte. Nur in einigen nicht wesentlichen Einzelheiten war diese Aussage von derjenigen verschieden, welche Lorenzen in England vor dem Viceconsul abgelegt und darauf in das Schiffsjournal eingetragen hatte. Der zweite Denunciant, der Cajütenwächter Christian Tobias Johann Waldvoigt, stimmte im Allgemeinen in seiner' Aussage mit dem Untersteuermanne. Ueber die Motive zur That gab er aber genügendere Auskunft als Lorenzen, an dessen Bericht, wenn er allein dastände, man schon um deshalb zu zweifeln geneigt wäre, weil die Beweggründe zu einer solchen That darin nichts weniger als hervortreten. Man ist eher geneigt zu glauben, daß er etwas hinweg gelassen, um eine ihm selbst anhaftende Schuld damit zu vertilgen, wenn nicht ein ganz stumpfer Sinn, der Mangel an aller psychologischen Beobachtungsgabe ihn unfähig gemacht, die Uebergangsglieder und Zustände wahrzunehmen, welche vom Zorn über eine erlittene Strafe bis zur Verzweiflung, zum Complot und zu einer doppelten Mordthat führten. Im engen Räume eines Schiffes, umschlossen von der objectlosen Monotonie des Meeres, ist jeder Mensch zur Beobachtung seiner Kameraden aufgelegt und wie von selbst berufen. Waldvoigt hatte schon ein Mal, im selben Jahre, mit dem Capitain Holst eine Reise ins mittelländische Meer gemacht, ihn aber als einen Mann von der rohesten, jähzornigsten Art kennen gelernt. Er behandelte seine Leute sehr schlecht, schlug sie bei jeder Gelegenheit (freilich nur wenn sie sich etwas zu Schulden kommen ließen) mit einem dicken Tau oder einem dicken Knittel, der immer an seinem Bette stand. Er prügelte und schlug, ohne zu sehen oder zu denken, wohin er schlug, und seine Lippen sprudelten über von den ärgsten Schimpfworten. Deshalb wollte Keiner von seiner Mannschaft auf dieser zweiten Reise bei ihm bleiben. Waldvoigt, der ebenfalls von ihm mishandelt worden, entschloß sich nur auf heftiges Andringen eines Hamburger Kaufmanns dazu. Schon auf der Elbe war, nach Waldvoigt's Aussage, der Streit zwischen Capitain und Mannschaft losgebrochen, der die Reise durch fortgedauert. Holst schimpfte und schlug. Namentlich fuhr er mehre Male auf Diedrich los, und schlug ihn mit einem Knittel dermaßen über den Kopf, daß er große Beulen davon trug. Diedrich nahm alles ruhig hin, aber die andere Mannschaft wollte das nicht mehr leiden und erklärte laut: der Capitain solle nicht so schlagen. Von einer Verabredung oder gar Verschwörung aber wußte Waldvoigt nichts. Er hatte nur selten mit einem unter ihnen sprechen dürfen; anscheinend hatte aber die Mannschaft immer zusammen gehalten. Ueber den Proviant hatte dieselbe auf dieser letzten Reise nicht so wie auf der frühern zu klagen, nur forderte sie mehr Brod. Am Abende des Mordtages hörte er ein kurzes Jammergeschrei in seiner Cajüte. Er sprang mit dem Untersteuermann, der vor seiner Cajüte schlief, hinaus. Da kam die Mannschaft, so viel er sich entsann, unbewaffnet, ihnen entgegen. Sie verhandelte mit Lorenzen so wie dieser angegeben, der während dieser Verhandlung zu Boden sank. Ihn selbst scheint man nicht sehr beachtet zu haben. Beim Essen zwar verlangte die Mannschaft, daß er ihr treu bleiben solle; sie forderten indessen keinen Eid von ihm und kamen nur überein, daß Alle schwören sollten, wenn sie in der Nordsee wären. Bei Tische ward von der That gesprochen und Einer wollte immer thätiger dabei gewesen sein als der Andere . In der Seelenangst, selbst über Bord geworfen zu werden, und weil er bei Tische aufwarten mußte, bemerkte aber Waldvoigt nicht, wie die Ausdrücke fielen und was jeder Einzelne sagte; so erinnerte er sich auch nicht, was der Untersteuermann gesagt. Man kam überein: daß Niemand mehr von der Sache spreche, und wer es doch thue, oder sich betrinke, über Bord geworfen werden solle. – Letzteres erhellt auch aus den Ergänzungen zu der Aussage des Steuermannes. Im Laufe dieses oder des folgenden Tages hatte er die Mannschaft behorcht. Sie äußerten: wenn sie nur erst in der Nordsee wären und das Schiff in Stücken, sollten der Steuermann und der Waldvoigt auch über Bord. – Mit jenem konnte dieser auf der ganzen übrigen Fahrt kein Wort wechseln, da sie immer von Einigen belauert wurden. So wußte Waldvoigt also auch nichts von der eigentliche Absicht des Steuermanns. Diese beiden Aussagen waren das Fundament der Anklage. Beide Männer, angenommen daß sie als unverwerfliche Zeugen gelten konnten, bekundeten zwar nur über zwei Facta, welche sie nicht selbst mit Augen gesehen, nämlich 1) über ein Complot der andern Schiffsmannschaft und 2) über die That des Doppelmordes: ihre in sich übereinstimmenden Aussagen wurden indeß getragen und unterstützt durch eine ununterbrochene Reihe anderer Indicien und Zeugnisse und durch kein Gegenindicium entkräftet, dergestalt, daß, auch wenn die Angeschuldigten die That hartnäckig geleugnet, die moralische Ueberzeugung von einem wirklich verübten Verbrechen, hervorgehen und auch eine richterliche Verurtheilung hätte darauf erfolgen müssen, die nur Schwierigkeit Hinsichts der Vertheilung des Strafmaßes auf die Complicen hätte verursachen können, denn: das Schiff war ohne Capitain und Steuermann im Hafen von Deal angekommen. Es wäre höchst auffällig, wenn bei einem Sturme von der ganzen Mannschaft allein der Capitain und der Obersteuermann, noch dazu Vater und Sohn, verunglückt sein sollten. Von einem solchen Sturme constirte nichts; das abgebrochene Schiffsgeländer hätte ohne begleitende Umstände einen mehr als zweifelhaften Beweis dafür abgegeben. Als der Lootsenkutter sich der englischen Küste näherte, war er mit einer falschen Angabe seitens Eines der Mannschaft abgewiesen worden, ein verdächtigender Umstand. Als das Schiff sich in den Brandungen von Goodwinsand befand, und die Lootsenboote auf das Hülfssignal sich näherten, bemerkten sie eine Abneigung der Mannschaft auf dem Verdeck, sie herauszulassen, ja man machte Miene sie mittelst Handspeichen davon abzuhalten. Sobald sie oben waren, flüsterte ihnen der Untersteuermann zu: daß Mord am Bord begangen und daß er wünsche, das Schiff möge an die Seite eines Kriegsschiffes gebracht werden. So hatten die Lootsen in England bei ihrer Vernehmung ausgesagt. Nach ihrer Meinung war der Untersteuermann Lorenzen völlig unschuldig, und habe von den Sandbänken bei Goodwinsand hinlänglich Kenntniß gezeigt, als daß er jenes Tages anders als mit Absicht sein Fahrzeug zwischen dieselben habe treiben können. Zudem lag gar kein Motiv vor, welches den Untersteuermann habe bewegen können, eine falsche und eine solche Anklage gegen die Schiffsmannschaft zu erheben, und, endlich erklärte die Aussage des zweiten Anklagezeugen, des Cajütenwächters, die eigentliche Motive der That, durch nähere Darstellung der grausamen und empörenden Mißhandlungen, deren der Capitain gegen seine Leute sich zu schulden hatte kommen lassen, wodurch er ihren Zorn gereizt und schon beim Beginn der Reise ein Streit entstanden war, der in seiner Entwickelung bis zum Verbrechen führte. Aber es bedurfte auch dieses Indicienbeweises zur Feststellung der Hauptthatsachen nicht, denn dem anfänglichen Leugnen der Verschwornen, folgte bald ein Eingeständniß des Verbrechens. Alle stimmten darin überein: der Capitain habe die Mannschaft sehr schlecht gehalten, stets gescholten und geschimpft, einige mit einem ungebührlich dicken Taue und einem Knotenstocke, und sogar am Ruder geschlagen – endlich hätte er ihnen nicht hinlänglich Brod gegeben. Dies hätte sie zum Entschluß gebracht, ihn über Bord zu werfen. Desgleichen waren Alle einig, daß sein Sohn, der Obersteuermann, ein guter, stiller Mann gewesen, der Keinem etwas zu Leide gethan; er war nur als Sohn, der natürliche Rächer des Vaters, und als zu fürchtender Verräther der That, geopfert worden. Welche besondere Umstände, welcher furchtbare Aberglaube dabei mitspielten, wird sich aus der Folge ergeben. So vollständig diese Eingeständnisse in der Hauptsache waren, schwankten sie und widersprachen sich doch rücksichtlich der Entwerfung des Plans, also des eigentlichen Complotes, seines Anfangs und des Augenblicks, wo es reif wurde, so wie der Handleistungen und der Beihülfe der Einzelnen bei der Ermordung des jungen Holst. Die verschiedenen Aussagen hierüber, die Confrontation der Complicen – daß es bei Verbrechern aus ungebildeten Classen eine gewöhnliche Erscheinung ist, wenn sie das Wesentliche ihres Verbrechens eingestanden, mit aller Hartnäckigkeit den ersten Schlag und solche Handthätlichkeiten in Abrede zu stellen und auf Andere zu wälzen, welche in ihren Begriffen sträflicher als der Wille und die Beihülfe zur That erscheinen, bedarf nach so viel vorangegangenen Fällen kaum mehr erwähnt zu werden – die Untersuchungen hierüber waren es, welche den Proceß sehr in die Länge zogen; wozu im Verlauf desselben noch ein anderer Umstand hinzukam. Einige der Mitgenossen beschuldigten den Angeber und Hauptzeugen, den Untersteuermann Lorenzen selbst: daß er vor der That von derselben unterrichtet, also Mitwisser, ja daß er, wenn nicht Miturheber, doch »Mitveranlasser« der Mordthat gewesen. Außer den 7 Complicen, die im Verlauf des Folgenden bestimmter auftreten werden, trat also noch ein achter hinzu, in der Person des Angebers, über den ebenfalls eine Art Untersuchung eröffnet und zu Recht gesprochen werden mußte. Ueber die Förmlichkeiten dieses Processes kurz hinweg zu gehen, werden unsere Leser uns gestatten und es uns vielleicht danken. Aus dem Ramcke'schen Falle ersahen sie bereits, wie im Schleswig-Holsteinschen die altdeutschen Formen des gemeinen Rechts noch im Gebrauch sind. Das summarische Verhör ward erst im August 1818 geschlossen, und darauf erst vom Obercriminalgerichte zu Gottorf die Einleitung eines förmlichen rechtlichen Verfahrens angeordnet. Als peinlicher Ankläger ward der Ober - und Landesgerichtsadvocat L.A. Gülich bestellt (den wir aus dem Ramcke'schen Processe kennen, neuerdings durch seine Theilnahme beim Schleswigschen Provinziallandtage bekannt), durch dessen Schrift »Schuld und Strafe, oder Ermordung des Capitains Jens Nielsen Holst und dessen Sohnes Niels Hansen u.s.w. ein Auszug aus den Criminalacten u.s.w. Flensburg 1821« dieser Fall, der in den dänischen Staaten, namentlich aber in Holstein und Schleswig, seiner Zeit ein sehr großes Aufsehen erregte und große Theilnahme erweckte, auch im übrigen Deutschland bekannt wurde. Gülich reichte als Fiscal eine peinliche Anklage gegen jeden einzelnen Inquisiten ein, und ebenso zerlegt er in seinem Werke die Darstellung nach einem kurzen Vorberichte in sieben Theile. Unsere Aufgabe ist es, die That als ein Ganzes aufzufassen, wie sie nach den Aussagen der einzelnen Complicen und anderen Ermittelungen actenmäßig feststeht, wobei aber der psychologische wie der historische Faden nur zu viel Lücken enthält. Es kam dem Ankläger mehr darauf an, die gesetzliche Straffälligkeit jedes einzelnen Angeklagten festzustellen, als den innern Zusammenhang der Motive mit der That in einem anschaulichen Gemälde darzustellen. Es geht aus allen Aussagen hervor, daß eine Vorberathung zur That stattgefunden, auch daß daraus, aber erst kurz vor der That, ein wirkliches Complot geworden. Peter Klever hatte gestandlich am Nachmittage vor der Ermordung (am 25.) zum Jochim von Ehren gesagt: »wenn der Obersteuermann einmal auf der Rüste säße, könne man ihn leicht über Bord bringen.« Jochim bekundete sogar, Klever habe gesagt: »da wäre eine gute Gelegenheit gewesen, ihn über Bord zu bringen, als er auf der Rüste gesessen, man hätte nur mit einem Stücke Holz ihn auf die Hand zu schlagen brauchen, so hätte er das Tau loslassen müssen.« Zwei oder drei Tage vor der That will er zuerst von dem Gedanken daran gehört haben. Am Tage der Ermordung, als die Mannschaft, mit Ausnahme des Niels, der am Ruder gewesen, beim Mittagstisch gesessen, sei über die Ermordung des Capitains »berathschlagt« worden. Mann um Mann sei umgefragt worden, da habe denn Jeder seine Einwilligung gegeben, ihn über Bord zu werfen. Der Koch habe zuerst den Vorschlag gemacht, den Obersteuermann auch über Bord zu werfen und da sei nochmals umgefragt worden, und Alle hätten eingewilligt. Zu Niels Hendricksen hatte der Zimmermann gesagt: ob er wisse, daß der Capitain über Bord solle, und »wenn er in der Hinterhand bleibe, komme er denselben Weg.« Niels hatte nun ja gesagt, aber wollte es nur in der Absicht gethan haben, um den Zimmermann zu dem Glauben zubringen, daß er Theil nehmen werde; selbst aber sei er des Glaubens gewesen, daß nichts daraus werden würde, dies sei der alleinige Grund seiner Zustimmung gewesen und kein Haß gegen den Capitain. Niels, ein Däne, der nur dänisch sprach, bemerken wir in Voraus, genoß wenig des Vertrauens und der Zuneigung der Andern, ja er stand wegen seines beschränkten Geistes und eines anscheinend unangenehmen, lauernden Wesens bei ihnen eine Mißachtung. Franz Diedrich Widow , der besonders hart vom Capitain misshandelt worden, ein Mal, weil er das Schiff »unverschuldeter Weise über Steg laufen lassen,« mit einem dicken Knittel so über den Kopf, »daß er eine Beule, wie ein Gänseei dick, davon getragen und stark geblutet,« hatte Alle von der Mannschaft äußern hören, »daß es besser sei, ehe man sich Arme und Beine entzwei und todt schlagen lasse, den Capitain über Bord zu werfen.« Dies hatten sie etwa zwei oder drei Tage vor der That gesagt. Er meinte auch, daß es damit Ernst gewesen, nur wollte er gesagt haben: »sie dürften solches nicht thun.« Am Mittage vor der That, als die ganze Mannschaft bei der Mahlzeit versammelt gewesen, hatte, nach diesem Mitschuldigen, der Koch und der Zimmermann zuerst ausgesprochen, daß am Abende der Capitain und sein Sohn über Bord sollten. Alle hatten, stumm oder laut, eingewilligt. Nur Einer, Mathias (Kuhlmann), und er wollten gesagt haben: sie dürften den Obersteuermann nicht mit über Bord werfen. Jener Kuhlmann , der Mathias genannt wird, erinnerte sich nicht, von wem er zuerst den Gedanken aussprechen gehört, daß der Capitain getödtet werden solle. Peter Klever hatte nur davon gesprochen, ihm das Commando zu nehmen, ihn in eine Kammer zu setzen, und dann mit dem Schiffe in einen Hafen zu segeln. Er wollte sich dem widersetzt haben, weil das strafbar wäre. Dann aber sei der Vorschlag, er wisse nicht wie und von wem, gemacht worden, den Capitain und den Obersteuermann über Bord zu werfen. Das sei schon ausgemacht gewesen vor dem Mittagessen, wo sie die That festsetzten. Er selbst will, wie Diedrich Widow ihm schon bezeugte, gegen die Ermordung des Obersteuermanns protestirt und seine Einwilligung zur Ermordung des Capitains nur darum gegeben haben, weil er geglaubt, daß nichts daraus werden würde; denn Niemand dürfte es wagen wollen, den furchtbaren Mann anzufassen, vor dessen Worten sie schon davon liefen. Endlich räumte er aber doch ein, er habe eingewilligt »weil der Capitain schrecklich gewesen wäre, und die Mannschaft es nicht länger mit ihm hätte aushalten können.« Dagegen blieb er bei seiner Behauptung, gegen die Ermordung des Obersteuermanns protestirt zu haben, wiewol, außer Diedrich Widow, die andere Mannschaft dies bestritt oder nicht gehört haben wollte. Jochim von Ehren wollte erst, als der Zimmermann und Koch darüber gesprochen, »auf den Gedanken gerathen sein, den Capitain zu tödten. Aber erst am Mitage des Tages der Ermordung sei dieselbe fest beschlossen worden. Die ganze Mannschaft gab ihre ausdrückliche Einwilligung; wer zuerst, wußte er nicht. Er, Jochim, hatte wol bedacht, daß er sich eines großen Verbrechens schuldig mache, aber auch gedacht, daß das Quälen vom Capitain nicht auszuhalten sei; und das, und weil sie nicht hinlänglich Brod erhielten, hatte ihn zum Entschluß gebracht. Niels Hendricksen stellt ihn als besondern, intellectuellen Urheber dar. Als er, Niels, Schläge am Ruder vom Capitain erhalten, habe Jochim zu ihm gesagt: »Du bist ein altes Weib, warum hast du Schläge genommen; schuppe ihn über Bord.« Jens Janssen Utterberg , der Zimmermann, der unterrichtetste und geistvollste unter Allen, sagte ungefähr dasselbe wie Jochim aus: wer zuerst den Vorschlag gemacht, wußte er nicht. »Im Logis« sei zuerst davon gesprochen worden, den Capitain zu tödten. Als die Sache zur Sprache gekommen, habe er gemeint, (denn unter den Mißhandlungen, welche sie erleiden müssen, war immer von Mangel und Hunger die Rede), es sei besser, die Proviantkammer aufzubrechen. Dies Gespräch war am Tage vor der Ermordung vorgefallen, aber erst bei der letzten Mittagsmahlzeit vor der Ermordung war die Mannschaft über die That einig geworden. Wer das erste Wort gesprochen, wüßte er nicht. Zum Koch wollte er gesagt haben, es dauere ihn um den Steuermann. Der Koch hatte erwidert: »ein Kind verläßt seinen Vater nicht.« Utterberg hatte sich geständlich zum Verbrechen entschlossen: weil man weder bei Tage noch bei Nacht seines Lebens auf dem Verdeck sicher gewesen und weil man hungern müssen; es sei aus Feindschaft gegen den Capitain geschehen. Janssen Utterberg erscheint aber als der eigentliche Urheber und erste Aufrührer, sogar nach seinem eigenen Geständniß. Schon 10 Tage vor der That, als der Capitain einem Manne auf dem Fockraae zurief: er solle geschwinder sein, antwortete er: sie arbeiteten, Gott verdamme ihn, Alle, und der Capitain möge, Gott verdamme ihn, nicht denken, daß er ihn schlagen wolle, da es sein, des Capitains, oder des Inquisiten, Leben kosten solle. – Später stellte er den Capitain darüber zur Rede, daß er den Niels Hendricksen geschlagen. Er führte ein sehr loses Maul,« und wollte in Güte nicht gehen, als der Capitain ihn nach seinem Posten commandirte. Der Capitain mußte ihn dahin »schuppen.« Auch nachher, als der Capitain einen Befehl wegen det Schrote ertheilte, raisonirte er, ohne daß ihm ein Wort gesagt worden, gegen den Capitain: »er hätte geglaubt, sich an einen Capitain und nicht an einen Schinderknecht zu verdingen.«- Dies Alles hat er selbst eingeräumt und der Untersteuermann, Lorenzen, bekundet; im Journal fand sich aber noch von des todten Capitains Hand eingetragen, der Utterberg habe geäussert: »es solle Eines Leben kosten, des Capitains oder seines.« Nach Lorenzen's wiederholter und ihm ins Gesicht gemachter Aussage hatte er, schon 8 Tage vor der Ermordung, fluchend zu Niels Hendricksen gesagt: »wenn der Capitain nicht gegen die Mannschaft besser werde, so wolle er ihn lieber über Bord werfen, als sich von ihm schlagen lassen.« Hans Diedrich Wehrpupp , der Koch, war auf den Gedanken des Mordes gekommen, weil die Andern davon gesprochen, wer zuerst, wußte er sich nicht zu entsinnen. Zwei Tage vor der That etwa hatte er zuerst davon gehört, und wer bei der Mahlzeit den Antrag gemacht, wußte er nicht anzuzeben. Er leugnete überhaupt jede eigene aufmunternde, oder bestimmt zubilligende Äeußerung im Speciellen, und begnügte sich nur mit dem Eingeständniß, «daß er mit der Ermordung des Capitains und des Obersteuermanns zuftieden gewesen und eingewilligt habe.« Wehrpupp, der Koch, wird aber nebst dem Zimmermann, von den meisten übrigen Angeschuldigten als derjenige bezüchtigt, welcher den Gedanken, wenn nicht zu allererst, doch am bestimmtesten als Absicht ausgesprochen und die Andern damit vertraut gemacht. Aus den Bezüchtigungen des Zimmermanns und Jochims ging hervor, daß er etwa 6 Tage vor der That mit Niels Hendricksen und dem Zimmermann darüber gesprochen, daß der Capitain über Bord müsse. Als Jochim dazu gekommen, hatte er diesen gefragt: was er dazu sage? Ferner sagte Peter Klever gegen ihn aus, daß, als von der Ermordung des Obersteuermanns die Rede gewesen, Wehrpupp gesagt: er müsse auch über Bord, es komme auf Einen mehr oder wmiger nicht an. Unter allen Angeschuldigten erscheint er der renitenteste im Zugestehen, was das Maß der ihm obliegenden Verschuldung moralisch nicht verkleinert, sondern eher den Verdacht erweckt, daß er sich am schwersten gravirt fühlte. Dies ist Alles, was mühsam aus den einzelnen Aussagen über die Vorberathung und die Vorbereitungen zur That zusammen zu lesen, war. Es wird noch schwieriger und verworrener, da die Matrosen in den Verhandlungen bei ihren wirklichen Nainen genannt werden, in ihren eigenen Aussagen sich aber theils bei ihren Vornamen, ihren Professionen (Koch, Zimmermann) oder ihren unter sich angenommenen Namen nannten, wobei man vor Verwechselung sich in Acht zu nehmen hat. Eine klare Vorstellung wird man sich schwer daraus bilden. Es scheint nur so viel fest zu stehen: daß dumpfe Drohungen Einzelner, wegen der grausamen Behandlung, der That lange voraus gingen; daß Keiner widersprach; daß es eine Sache für Alle war, die ihren Herzenswünschen entsprach und die sich von selbst dann machte; daß man, wenige Tage vor der Ausführung, ernstlicher darüber redete; daß Einige, der Zimmermann, Koch, vielleicht auch Jochim und Klever, die Andern sondirten, daß sie Drohungen einfließen ließen und daß keiner Opposition machte. Nur Hinsichts der Ermordung des Obersteuermanns mögen einzelne Bedenken geäußert sein, die aber bald beseitigt wurden. Dann erscheinen Alle einig beim Mittagsmahle, welches der That vorausging. Auch über die Form, wie sie sich einigten, wie sie ihre Rollen unter sich vertheilten, erfahrt man nichts. Es war nun ausgemacht, kein Widerspruch und bis morgen sollte der Capitain und sein Sohn todt sein. Und warum? – Weil er sie grausam behandelt hatte und hungern ließ. Letzterer Grund ward vor Allem angegeben; das Brod sei zu klein, die Gewichte waren nicht richtig, mit Löchern gewesen, in den Erbsen- und Grützeportionen sei es aber erst gar schlecht hergegangen. Endlich auf ihr immer lauteres Geschrei, daß sie hungern müßten, hatte der Capitain nachgegeben, daß ihnen mehr Brod geliefert,werde, aber – sie warfen ihn über Bord, ehe die Thür der Proviantkammer aufgeschlossen worden. Die genauesten Ermittelungen ergaben nachträglich, daß sie in keiner Art an der üblichen, oder bedungenen Schiffskost verkürzt worden; die Gewichte stimmten bei der Nachwägung mit den Normalgewichten, auch war die Qualität des Brodes und der andern Kost nicht schlecht. Aber sie – glaubten verkürzt zu werden, Einige sogar zu hungern, entweder weil ihr Magen wirklich murrte, oder weil sich das Gerücht von frühern Reisen des Catains auf die neue Mannschaft übergeflanzt hatte, daß er mit falschem Gewicht wöge, daß er seine Leute darben lasse. Sie glaubten um so eher, weil sie haßten. Seine Grausamkeit bliebe also eigentlich das einzige Motiv. Aber auch Hinsichts dieses wußten die Mörder nicht mehr bestimmte Facta anzuführen, als die schon genannten Fälle eines wilden, rohen Aufbrausens und einer rücksichtslosen, grausamen Züchtigung. Diese Züchtigung hatte nur Einzelne, zwei oder drei getroffen. Sie überschritt auch nicht das Maß Dessen, was wol andere rohe Seecapitaine gegen ihre Mannschaft sich erlauben, ohne daß ihre Mannschaft sie immer darum über Bord wirft. Wie kam es nun, daß diese ganze Mannschaft sich dadurch so gekränkt, im Innersten empört fühlte, daß sie insgesammt zu einer furchtbaren Rachethat schritt, von der sie sich sagen mußte, daß sie nur zu ihrem Verderben ausschlagen könne? Hatte er neue Drohungen gegen die Andern ausgestoßen? – Dies wird zwar bekundet, jedoch sind es Ausdrücke so allgemeiner Art, wie sie bei rohen Gewalthabern überall vorkommen: »Ich will Euch Allen die Knochen zerhauen.« »Ich will Euch kurz und klein schlagen.« – »Es soll Einer daran glauben.« Noch hatte Holst sich an keinen der Muthigern gewagt, weder an den Koch und den Zimmermann, noch an Jochim, nur an den trägen, verachteten Niels, an den unbedeutenden Diedrich. War es wahrscheinlich, daß er seine Drohungen auch gegen jene zur Wahrheit machen werde? – Darauf deutet nichts hin. Auch ein solcher tobender Wütherich hütet sich, an denen sich zu vergreifen, von denen er Widerspruch erwarten kann; er sucht sich lieber die aus, welche seine Gewaltthätigkeiten ruhig hinnehmen. Und hatte er nicht gewissermaßen selbst schon eingelenkt, als er dem Geschrei nach Brod nachgab? Er verschob es nur bis zum nächsten Morgen. Wer einmal nachzieht, giebt auch öfter nach, wenn er ausdauernden Widerstand erblickt. Also darf man annehmen, daß es weniger Furcht war vor dem Kommenden, was sie in Harnisch brachte, als ein stiller Ingrimm und Haß. Die Parole ging schweigend von Einem zum Andern: unter diesem Manne kann man es nicht aushalten! Und plötzlich war es eine ausgemachte Sache: er muß über Bord. Das psychologische Räthsel wird uns nur theilweise gelöst, wenn wir annehmen, daß der Zimmermann oder der Koch oder Jochim wirklich bedeutende Charaktere gewesen, die ihr Alles daran gesetzt, die Mannschaft aufzuwiegeln. Aber der Zimmermann war ein junger Mensch von 28, der Koch gar von 23 Jahren; dem Richter wie dem Geistlichen erschienen sie, gleich den Andern wie gutmüthige, frische, unverdorbene Kinder der Natur, die nachmals mit den Uebrigen herzlich bereuten, daß sie sich zu dem Verbrechen hinreißen ließen. Alle – wir schöpfen aus dieser spätem Kenntnißnahme – waren gesunde, junge Gemüther ohne Arg, halbe Kinder. Es war ein Dämon, ein Raptus über sie gekommen. Möglich – das ist eine Erklärung – daß der Dämon schon mit auf das Schiff kam – des Capitains Ruf: es kann es Niemand unter ihm aushalten. Nun strafte er und fluchte über daß Maß, sie glaubten, er betrüge sie um das Essen, sie glaubten zu hungern. Einer sprach es aus: es ist nicht zum Aushalten und die Andern glaubten es. Prüfung, Kritik, Berechnung der Verhältnisse, der That und ihrer Wirkungen waren hier nicht vorauszusetzen. Noch eine Möglichkeit: daß das Dämonische in der Persönlichkeit des Capitains selbst lag, daß seine Blicke, sein Gesicht, der Ton seiner Stimme, sein Lächeln, seine Bewegungen widerwärtiger waren, als seine Grausamkeit empörend. Giebt es doch solche Individuen, deren Anblick allein uns schon ein Unbehagen einstößt. Und auf einem Schiffe eingeschlossen mit einem solchen Unhold, dem man nicht ausweichen kann, der unser unbeschränkter Herr, Oberer ist! Auf rohe Kinder der Natur wirkt dieses Dämonische mehr, als auf andere, die im Leben mit dem Dämonischen in allen Gestalten sich vertraut gemacht haben. Es sind nur Vermuthungen, aber beim Mangel an Gegebenem müssen wir auch zu denen greifen, um das schwer zu Begreifende uns näher zu bringen. Die Ermordung des Capitains stand fest nach den Aussagen des Untersteuermanns, Lorenzen, der zwar nicht als Augenzeuge dabei gewesen, dem die Mörder aber indirect die That vielfältig eingestanden; durch die des Cajütenwächters, endlich durch das eigene Bekenntniß der Mannschaft. Wer war bei dieser Ermordung thätig? – Wie erfolgte sie? Peter Klever erinnerte sich nur, daß verabredet gewesen: er, der Koch, und Niels Hendricksen sollten den Obersteuermann, die Uebrigen mit Ausnahme des Mathias (Kuhlmann) den Capitain über Bord werfen. Niels Hendricksen hatte nicht gesehen, wer zuerst Hand an den Capitain gelegt und ihn über Bord geworfen, doch glaubte er von Diedrich Widow gehört zu haben, daß Jochim von Ehren und der Zimmermann es gethan; er selbst habe keine Hand angerührt. Aber er hatte Jemanden im Wasser mit den Händen schlagen gehört. Später gestand er, er habe den Capitain im Wasser plätschern gesehn. Diedrich Widow erklärte, Jochim habe den Capitain zuerst ergriffen, indem er den Kopf desselben unter seinen rechten Arm nahm und ihn darauf in die Mitte des Schiffes schleppte. So sah er ihn angezogen kommen und begegnete ihnen »bei der großen Wand.« Der Zimmermann war auch schon dabei. Dieser schlug den Capitain, ehe er ihn über Bord warf, mit einem Dreher zwei bis drei Mal, daß der Capitain schrie. Jochim, er selbst, und, so viel er sich erinnere, auch der Koch hätten den Capitain über Bord geworfen; das erinnerte er sich aber bestimmt: daß der Capitain im Augenblicke des Ueberbordwerfens einen Schuh verloren. Diesen habe ihm der Koch mit den Worten nachgeworfen; »den könne er auch mitnehmen.« Jochim von Ehren bestritt zwar, wie Andere aussagten, zur That mit den Worten: »Halloh, Jungens, greift an!« aufgemuntert zu haben, aber er gestand zu, daß er den Capitain angegriffen, den rechten Arm um seinen Hals geschlungen, und daß derselbe darauf von ihm, von dem Zimmermann, dem Koch und – Diedrich (Widow) über Bord geworfen worden. Da der Capitain wahrscheinlich vor dem Obersteuermänn ins Wasser geschleudert worden, und Jochim der Erste gewesen, der Hand an ihn gelegt, möglicherweise auch, wenn er es nicht gethan, die ganze Mordthat unterblieben wäre, so erscheint er als erster Beförderer und Ausführer derselben. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß er, wie Diedrich Widow und der Zimmermann bekunden, vor dem Morde: »Halloh, Jungens, greift an!« gerufen, und desgleichen, daß er, wie Diedrich Widow bekundet, gedroht: wer sich zurückziehe, öder in der Hinterhand bleibe, solle mit über Bord. Zur Erschwerung dieses Mitschuldigen trägt noch der Umstand bei, daß er, wie der Cajütenwächter Waldvoigt aussagt, diesen am Nachmittage vor der Ermordung gefragt: ob der Capitain viel Geld an Bord habe? Er hatte also auch gewinnsüchtige Absichten bei der That. Nach Peter Klever's Aussage war er beim Morde mit einer Merdelspige bewaffnet gewesen und hatte nachher geäußert: wer noch von des Capitains Tod spräche oder sich gegen seinen Eid verginge und endlich, wer sich betrinke oder an der holländischen Küste noch Furcht zeige, solle über Bord geworfen werden. Endlich war er es, der nach der That die Schränke in der Cajüte erbrach; und den Untersteuermann Lorenzen bei der Brust faßte, um den Schwur von ihm zu verlangen, unter der Androhung, daß er sonst sterben müsse. Der Zimmermann Utterberg räumte ein, daß er es gewesen, der mit Jochim, dem Koch und Diedrich den Capitain über Bord geworfen; aber geschlagen habe er ihn nicht. Er habe wol die Absicht gehabt und einen Dreher geführt, es aber nicht gethan, weil er sich besonnen. Doch habe er sich allerdings dessen gerühmt. Er bestritt, daß dem Steuermann gedroht worden sei, wenn er nicht Treue schwören wolle, denselben Weg zu gehen, wie er überhaupt alle Drohungen bestritt. Nach vollbrachter That habe er vielmehr Reue gefühlt; »seine Knochen hätten geschüttelt und sein Herz geschlagen.« Doch wird der Umstand, daß er den Capitain, geschlagen, von drei andern Mitschuldigen wiederholt behauptet, nämlich von Peter Klever, Niels Hendricksen und Diedrich Widow. Zu Hendricksen hatte er gleich nach der That gesagt: »ich habe dem Alten noch ein paar gute Schläge gegeben.« Nach Diedrich Widow hatte der Zimmermann, nachdem Jochim den Capitain auf den Schiffsrand gelegt, diesem wenigstens zwei bis drei Schläge mit dem Dreher über Nacken und Kopf gegeben. Einen Wink über die der Ermordung nächst vorangehenden Angenblicke giebt die Aussage des Kochs Wehrpupp. Nach dem Mittagessen, wo der Beschluß zur That gefaßt wurde, scheint das letzte Gespräch mit dem Capitain wegen des Brodes stattgefunden zu haben, in Folge dessen letzterer mit dem Untersteuermann Lorenem die erwähnte Abrede wegen der Mehrlieferung pflog, die aber erst morgen stattfinden solle. Darauf ging die Mannschaft nach der Leeseite des Schiffes zurück. Jochim von Ehren ergriff hier das Wort: »nun laßt uns sehen, wen wir nehmen!« Der Koch war angeblich während dessen in der Kabüse gewesen, um das Abendessen für den Capitain zu bereiten. Grade als er jene Worte hörte, war er aus der Kabüse herausgetreten, um einen Kessel Wasser zu holen. Nachdem er den Kessel übers Feuer gehangen, hatte er sich wieder unter die Mannschaft gestellt. Da fing Jochim wieder an: »Nun laßt uns sehen, welchen wir nehmen sollen.« Peter Klever rief: »Ich nehme den Steuermann.« Und der Koch rief: »Den nehme ich auch.« Darauf war er zu seinem Geschäfte in die Kabuse zurückgekehrt und erst wieder hinausgetreten, als die Mannschaft ihr anderes, das Mordgeschäft, bereits angefangen hatte. Als der Capitain bis in die Mitte des Schiffes geschleppt war, legte auch der Koch mit Hand an. Ihm war früher zugetheilt, oder er hatte es übernommen, wie oben gesagt, den Obersteuermann anzufassen, aber – er hatte darüber nachgedacht und darauf den Obersteuermann nicht anfassen wollen, weil der Sohn die Mannschaft nicht schlecht behandelt gehabt. Früher war er der Erste mit gewesen, der diesen auch dem Tode geweiht hatte! Noch wird von Wehrpupp erzählt, was er aber bestreitet, daß er nach der That nach dem Hintertheil des Schiffes gelaufen, um nachzusehen ob auch Keiner von den beiden ins Wasser Geworfenen sich hinten ans Steuer hänge und zu retten suche. Hiernach kann man als ermittelt annehmen, wer bei der Ermordung des Capitains thätig Hand angelegt und wie sie erfolgt war. Laut Selbstbekenntniß war Jochim der Erste, der zugriff, der Zimmermann und Diedrich (Widow) thaten das Ihre und der Koch sprang auch noch hülfteich dazu. Streitiger ist die Ermittelung hinsichts des am Obersteuermanne verübten Mordes und – ein sehr merkwürdiger Incidenzpunkt taucht dabei auf, ein Punkt, welcher uns zuerst auf diesen Proceß aufmerksam gemacht hat. Holst's Sohn, der Obersteuermann, war, nach der übereinstimmenden Aussage aller Betheiligten, ein freundlicher, stiller Mensch, ganz das Gegenstück seines Vaters, der Niemand etwas zu Leide that. Er war seinem grausamen tobsüchtigen Vater sogar zu stille und freundlich, weshalb dieser auch ihn gelegentlich hart anfuhr. Er hatte keine Macht, ein gutes Verhältniß zwischen dem Capitain und dem Volke herzustellen. Als Sohn blieb er der natürliche Rächer seines Vaters, der zu fürchtende Verräther. Wenn der Vater umgebracht wurde, mußte auch er das Leben verlieren; darüber wären Alle einig, es war eine traurige Nothwendigkeit. Bei der Umfrage am letzten Mittagstische hatte, nach Peter Klever's Aussage, der Koch zuerst das Wort ausgesprochen: der Obersteuermann müsse auch über Bord. Alle hatten, nach dem möglichen Bedenken Einiger, ihre Zustimmung gegeben. Als das Volk vor der That auf der Leeseite stand, um über den Angriff zur That eine letzte Rücksprache zu nehmen, ward, soweit Peter Klever sich erinnert, verabredet: daß er, der Koch und Niels Hendricksen den Obersteuermann auf ihre Part nehmen sollten. Er glaubte auch gewiß, daß, als sie den jungen Holst über Bord warfen, der Koch ihm geholfen. Gewiß ist, daß sich Klever zu dieser That gedrängt, eine That, vor deren Ausführung wenigstens jedes gesunde Gemüth zurückschrecken mußte. Hier half keine Leidenschaft, die Stimme des Gewissens zu übertäuben, nicht Haß und Wahn; es war nur eine Pflicht der Nothwendigkeit, die auch jeder gern dem Andern überlassen durfte, so lange noch menschliche Regungen in ihm lebten. Aber Klever hatte seinen wolbewußten Beweggrund, einen alten Glauben, der bei der Gelegenheit zur Sprache kam, wir wissen nicht wo er seine Wurzel hat, ob zur See oder zu Lande, und ob nur in Holstein oder auch anderwärts. Klever glaubte: der Mörder nimmt die Sünde des Ermordeten auf sich. Diese Sünde hat er, außer der eigenen, im Himmel zu vertreten. Um deswillen drängte er sich, den unschuldigen jungen Menschen zu töten, wodurch seine Sündenlast jenseits vor dem Richter weit geringer werde, als wenn er den alten Sünder, den Capitain, umgebracht! Peter Klever steht also geständlich als Mörder des Obersteuermanns da. Zweifelhafter ist, wer seine Mordgehülfen gewesen. Alle Bemühungen bei der General- und Specialinquisition haben diesen Umstand nicht völlig aufklären können. Es war schon ziemlich dunkel als die That geschah. Klever glaubt, daß nur Zwei bei der Ueberbordwerfung des Obersteuermanns wirklich Hand angelegt, er schwankte in seiner Aussage, wer der Andere gewesen. Zuerst meinte er, es sei der Koch gewesen, dann Niels Hendricksen ; aber er hatte ihnen nicht ins Gesicht gesehen. Mathias (Kuhlmann) und Diedrich (Widow) hatten Nichts gesehen. Die Hauptaufmerksamkeit war auf den Capitain gerichtet gewesen. Der Zimmermann wollte bemerkt haben, daß Niels Hendricksen mit Peter Klever »ihn zu fassen gehabt;« dann meinte er: »daß Diedrich (Widow) mit Peter Klever ihn zu fassen gehabt.« Endlich kam er wieder auf Niels zurück und blieb dabei, obgleich dieser es hartnäckig und ihm ins Gesicht leugnete. Niels hätte den Steuermann bei der rechten Lende, Peter beim linken Beine angefaßt und rücklings über Bord geworfen. Er betheuerte zuletzt noch feierlich: daß er sich geirrt, wenn er einmal Diedrich genannt, Peter und Niels seien es gewesen und Keiner sonst , dabei werde er bis zum letzten Augenblicke seines Lebens bleiben. Jochim von Ehren hatte am Abend nach der That aus Niels Munde gehört: daß er geholfen, den Obersteuermann über Bord zu werfen. Es ist also streitig, wer dem Peter Klever geholfen? der Koch Wehrpupp sollte es nach der Verabredung thun, er bestreitet es aber gethan zu haben und erst dazu gekommen zu sein, als der Obersteuermann über Bord flog. Da er bei der Ermordung des Capitains so sehr beschäftigt gewesen, und selbst nachher noch seinem Unmuthe Spiel ließ, indem er sich Zeit nahm, den Schuh ihm nachzuschleudern, scheint seine thätige Beihülfe auch weniger wahrscheinlich. Diedrich (Widow) scheint nur dabei gestanden zu haben. Die größte Wahrscheinlichkeit bleibt also dafür, daß es Niels Hendricksen gewesen da die meisten auf ihn aussagen, und er es später freiwillig gegen mehre geäußert haben soll; obwol die gravirendste Aussage, die des Zimmermanns um deswillen die verdächtigste scheint, weil derselbe bei der Ermordung des Capitains dermaßen beschäftigt sein mußte, daß er kaum Zeit gehabt, und im Zwielicht, die Gruppe der andern Ringenden genau zu betrachten. Auch kam dem Niels der Umstand zu Hülfe, daß die beiden Hauptzeugen gegen ihn, der Zimmermann und der Koch, sich während der ganzen Untersuchung keinesweges als seine Freunde gezeigt hatten. Zwischen Niels und dem Koch schwankt also der Verdacht der Thäterschaft. Der Ankläger schließt seine weitläufigen Argumentationen über diesen Umstand mit der Bemerkung: daß der erwiesene Umstand, daß der Koch den Capitain mit über Bord geworfen, die Wahrscheinlichkeit keineswegs ausschließe, daß er auch den Obersteuermann mit getödtet. Der Capitain war früher als sein Sohn ergriffen, aber der Kampf scheint länger gedauert zu haben. Er ward später, als der Obersteuermann über Bord geworfen. Der Koch war nicht beim ersten Angriff auf den Capitain gegenwärtig, wol aber beim Ende der That. Es sei daher sehr möglich, daß er zuerst, der unbestrittenen Abrede gemäß, dem Peter Klever geholfen, den Obersteuermann zu werfen, und dann, des Mordens noch nicht satt, den Mord am Capitain mit vollendet habe. Die Angabe des Kochs: daß er sich anders besonnen, weil der Obersteuermann die Mannschaft doch nie schlecht behandelt, hält er für eine leere Ausflucht, nur angebracht weil, bei ernstem Nachdenken, ihm denn doch wie den Andern (mit Klever's Ausnahme) die Ermordung des jungen Menschen weit strafbarer erschienen, als die des Capitains, und weil – zwei Mordthaten einzugestehen, nach seiner Berechnung, sein Strafmaß ungleich erhöht hätte. Aber auch auf den Denuncianten, den Untersteuermann, Lorenzen, war im Verlauf der Untersuchung ein Verdacht gefallen. Diedrich (Widow) hatte in seiner Vernehmung ausgesagt: daß an dem Tage, wo der Capitain den Niels (Hendricksen) geschlagen, der Steuermann Lorenzen gesprochen: wenn der Capitain so bleiben und die Mannschaft quälen wolle, wie bisher, sei es am besten, daß Rebellion im Schiffe gemacht und dem Capitain Arme und Beine entzwei geschlagen würden, wozu er, der Steuermann, Handspeichen und Dreher zurecht legen wolle. Diedrich wollte die Worte selbst gehört haben, Lorenzen habe damals an der Steuerbordseite, bei der Pumpe, gestanden. Er brachte diese Angabe aber erst später bei der Untersuchung vor, weil – er nicht darum befragt worden und es ihm früher nicht eingefallen sei. Jochim von Ehren sprach von den Drohungen des Capitains gegen die Mannschaft. Ein Mal hatte er gelobt: er wolle sie Alle in Prison setzen, ihnen Arme und Beine entzwei schlagen, sie caput oder todt schlagen; das könne er verantworten. Er wolle aufpassen, daß die Mannschaft keinen Schilling von ihrer Häuer erhalte; er könne es, auch verantworten, wenn er Einen von der Mannschaft auf dem Decke todt schlage. Da habe er denn auch den Steuermann Lorenzen einen »dummen Jungen und faul« gescholten. Als hierauf Jochim gesagt: es sei hart, sich so was in Gegenwart der Mannschaft sagen zu lassen! habe Lorenzen erwidert: der Capitain sei werth, daß man ihn einmal tüchtig durchprügle, und wenn sie wollten, wolle er ihnen schon die Knittel dazu zurecht legen; der Capitain sei werth, daß man ihm Arme und Beine entzwei schlüge, man müsse Rebellion im Schiffe machen. Dazu bestritt Jochim von Ehren (und die Andern mit ihm), daß sie nach der That dem Steuermann gedroht, daß er, wenn er ihnen nicht Treue schwören wolle, denselben Weg gehen solle wie die Beiden. Der Zimmermann Utterberg bezüchtigte Lorenzen ungefähr derselben Aeußerungen, von denen Jochim gesprochen: daß, als der Capitain ihn einen Faullenzer und dummen Jungen genannt, der Steuermann gesagt, er sei werth, daß man ihn tüchtig durchprügle, und er wolle schon die Knittel dazu zurecht legen. Der Koch Wehrpupp hatte ein Mal, zu wem, erinnerte er sich nicht mehr, gesagt: daß der Steuermann Lorenzen Bescheid (vom Plan) wisse. Er erklärte aber, daß er das nur gesagt, weil von der Mannschaft vorher davon gesprochen sei, daß der Steuermann Lorenzen davon Bescheid wissen müsse, und daß Derjenige, welcher ihm zuerst begegnen würde, ihm Bescheid geben solle. Eine bestimmte Absicht wird dabei nicht klar, denn die: die Mannschaft dadurch zur That zu ermuntern, bestritt der Koch. Aber es kamen noch erschwerendere Aussagen hinzu. Der Zimmermann Utterberg behauptete: als am Tage vor der Ermordung die Mannschaft auf dem Deck darüber gesprochen, daß der Capitain über Bord solle, habe Lorenzen nahe dabei gestanden, und sei, ohne ein Wort zu sagen, weggegangen. Utterberg meinte, der Steuermann müsse gehört haben, was sie gesagt; doch habe Niemand grade mit Lorenzen darüber gesprochen. Er bestritt desgleichen, daß Jemand den Steuermann nach der That angefaßt und ihm gedroht habe, noch sei er erbleicht , als er von der That gehört. Vielmehr meine er, daß der Steuermann ebenso vergnügt gewesen, als sie Alle, daß der Capitain weg sei. Ja Utterberg behauptete im Verlaufe des Processes: daß der Steuermann nicht allein Bescheid gewußt, sondern daß er selbst ihm auch am Abende vorher auf der Wache Bescheid gesagt, und Lorenzen nichts darauf erwidert, als: es sei doch eine zu schlechte Behandlung und auch er sei satt und müde davon. Der Koch Wehrpupp wollte an dem Abende zu Lorenzen gesagt haben: »er glaube, wenn sie kein Brod erhielten, werde es verkehrt gehen und der Capitain und Obersteuermann über Bord geworfen werden.« Darauf habe er Lorenzen angerathen, wieder in die Cajüte zu gehen, was dieser auch gethan, während die Mannschaft noch mit dem Capitain im Gespräch gewesen. Als die Mörder nach der That in die Cajüte hinunter kamen, habe Lorenzen auch eingestanden, daß »der Koch ihn gewahrschaut habe, daß er hinuntergehn möge.« Und da habe er sich denn vom Jungen etwas Essig holen lassen, um seine Lenden zu waschen, als damit er ein Geschäft hätte, welches ihn hinderte aufs Verdeck zu kommen. Peter Klever sagte sogar ausdrücklich: daß am Tage zuvor, als sie über das Ueberbordwerfen des Capitains gesprochen, er allein an den Untersteuermann getreten und zu ihm gesagt habe: »Steuermann Lorenzen, der Capitain soll ja über Bord!« Darauf hätte sich Lorenzen umgedreht, und sei mit den Worten: »das geht nicht« weggegangen. Der Antheil des Untersteuermanns Lorenzen ist eine der mysteriösen Partien dieses Processes. Wäre alles Das wahr, was die Mitschuldigen ausgesagt, so stände wenigstens so viel fest, daß er um das Vorhaben gewußt, oder es wenigstens ahnen müssen, daß er nichts gethan, es zu hindern, ja daß er es vielleicht im Stillen nicht ungern gesehen, zufrieden, daß es geschehen, ohne daß er nöthig gehabt daran Theil zu nehmen. Aber dem steht entgegen: daß die Aussagen gegen ihn allein von geständigen Verbrechern, und zwar den schuldigsten und strafwürdigsten, herrühren, daher schon nach gemeinem Rechte diese Zeugen zu verwerfen wären, daß sie sich unter einander widersprachen und daß das Motiv der Rache bei ihnen Allen gegen den Mann, der als ihr Verderber, Denunciant und Hauptzeuge auftrat, sehr nahe liegt. Endlich steht das Factum ihnen entgegen: daß Lorenzen das Schiff an den Strand trieb, um die Entdeckung der Mordthat und die Festnehmung der Mörder zu bewirken. Wenn er wirklich schuldbewußt gewesen, wenn er eine Strafe gefürchtet, oder auch nur die Denunciationen der Andern gegen sich, so würde er es nicht gethan haben. So urtheilte der Richter, und sprach ihn, wie wir sehen werden, von dem Verdachte der Theilnahme frei. Nichtsdestoweniger bleibt auch beim unbefangenen Leser ein starker Zweifel zurück, ob denn an den Aussagen seiner Mitschuldigen über Lorenzen's Betragen gar nichts wahr sein sollte? Diese Leute waren keine Intriguanten, ihnen fehlte der Verstand und vielleicht auch der böse Wille, um Erfindungen zu mächen, damit ein Anderer verdorben werde. Wenigstens scheint, daß sie im Glauben waren, sie könnten sich auf Lorenzen verlassen, daß er, wenn nicht selbst mitthätig sein, doch nichts thun werde, es zu hindern, daß er nicht den Verräther spielen werde. Wenn sie das nicht gedacht und nicht auch gegen ihn einen Mordplan in Voraus gefaßt, wie hätten sie die That wagen sollen? – Sie kannten seine eigene Unzufriedenheit mit dem Wesen des Capitains, daß auch er im Grunde des Herzens zu seinem Verderben nicke, aber seiner Stellung, seinem Charakter nach sich in keine offene Verschwörung einlassen könne. »Er wisse Bescheid,« mit dieser dunklen Vorstellung, die nicht aus nichts entsprungen sein wird, begnügten sie sich. Wir deuteten schon an, daß Lorenzen nur als einer jener indolenten Charaktere erscheint, die, bis es zum Aeußersten kommt, nicht die Kraft haben, sich zu entscheiden. Er hatte nicht die Kraft für das gemißhandelte Volk in gesetzlicher Art zum Capitain zu sprechen und ihn zur Vernunft zurückzubringen. Als er die Empörung des Volkes bemerken mußte, beruhigte er sich vielleicht damit, daß ihn ja das nichts anginge, daß da kommen möge, was da kommen wolle, wenn er es nur nicht zu vertreten hätte. Wußte, rieth er mehr, so fehlte ihm die Kraft, den Empörern zu widersprechen und auch die, seinem Obern Anzeige zu machen. Das empörte Schiffsvolk war jetzt furchtbarer als der Wüthrich. Vielleicht suchte er auch darin Trost, daß es doch möglicherweise nicht zum Aeußersten kommen werde. Dieser Annahme widerspricht auch nicht seine Handlungsweise nachher. Da war seine Lage eine ganz andere. Mit seinem Bewußtsein war auch die Kraft hervorgerufen, die ein Jeder hat, wo es sein Leben vertheidigen gilt. Er mußte sich sagen, daß seine zweifelhafte Rolle unter den Empörern jetzt unhaltbar war. Er konnte nichts mehr thun, wenn er es auch gewollt, um sich ihnen gleichzustellen. Fuhren sie doch schon mit bösen Drohungen umher gegen die ihrer Mitgenossen, die nicht selbst mit Hand angelegt beim eigentlichen Acte des Mordes. Dieses Mißtrauen, dieser Verdacht mußte mit jeder Stunde wachsen. Er war also in einer verzweiflungsvollen Lage, und ihm blieb nur die Wahl: sich selbst zu opfern oder die Andern. Natürlich wählte er das Letztere. Wie seine Energie und sein Scharfblick sich da, wo es die eigene Rettung galt, schnell entwickelten, haben wir gesehen. Die Gülich'sche Schrift deutet an, daß man auch damals im Publicum nicht der Ansicht der Richter gewesen, sondern dem freigesprochenen Untersteuermanne einen guten Theil der Schuld, für welche die Andern büßten, beimaß. Gülich sagt darüber in einer Anmerkung: »Der Steuermann ist von dem Verdachte einer Theilnahme an dem Morde und einer Beförderung desselben durch die Urtel frei gesprochen. Die darüber vor Publication derselben, ziemlich allgemein stattgehabten Vermuthungen müssen also schweigen. Das aber darf Referent zu bemerken sich erlauben. Hätte der Steuermann in vollem Maße seine Schuldigkeit gethan, d. h. hätte er sich eifriger bemüht, den Beschwerden der Mannschaft bei dem Capitain Eingang zu verschaffen, hätte er, der ja zwischen Diesem und Jenen stand, den Mittelsmann gemacht, hätte er, als er auf die Ermordung zielende Aeüßerung gehört, wie er selbst gestanden, sich kräftig widersetzt, hätte er die Sache nicht auf die leichte Achsel genommen, sondern die Mannschaft genau beobachtet und – konnte er der aufrührerischen Stimmung nicht anders wehren – den Capitain und den Obersteuermann aufmerksam gemacht und sie von seinen Beobachtungen unterrichtet, so – wer wollte zweifeln? – wäre das Verbrechen unterblieben!« Die peinlichen Anklagen und Vertheidigungen wurden auf dem Flensburgischen Rathhause am 27. October, am 2. und 3. November 1819 vor der versammelten Commission, in Gegenwart der Inquisiten und eines sehr zahlreichen Publicums, vorgetragen, wobei alle Defensoren die Sache ihrer Clienten mit Wärme führten, Einige sich auch durch vorzügliche Eloquenz auszeichneten. Aber erst am 14. October 1820 ward auf dem Rathhause, in Gegenwart der fesselfrei vorgelassenen, sämmtlichen Inquisiten, so wie der zu diesem Termine geladenen Defensoren derselben, auch des bestellten peinlichen Anklägers, in, von Zuhörern gedrängt vollem Saale »abgesprochen folgendes Urteil:« In Sachen des Ober- und Landgerichtsadvocaten L. A. Gülich in Flensburg, als bestellten peinlichen Anklägers, wider die vormalige Mannschaft des dänischen Brigschiffs l'Esperance, namentlich die Inquisiten Peter Klever aus der Gegend bei Riga, Niels Hendricksen aus Nord-Ordrup bei Aalburg, Johann Bernhard Kuhlmann, sonst Mathias Andreas Lütgens genannt, aus Bethe im Großherzogthum Oldenburg, Franz Diednch Widow aus Ströhen, Amts Rohden, im Westphälischen, Jochim von Ehren aus Blankenese, Jens Jenssen Utterberg aus Kopenhagen und Johann Diednch Heinrich Wehrpupp, sonst Ludwig Prahl genannt, aus Hamburg, sämmtlich peinlich Angeklagte, wegen gemachten Complots und in Folge desselben beschlossener, auch vollführter Ermordung des Schiffscapitains Jens Nielsen Holst und seines Sohnes des Dbersteuermanns Niels Hanssen Holst, vom Schiffe l'Esperance und deshalb verwirkter Strafe, wird von der zur Untersuchung dieser Sache allerhöchst angeordneten Commission, nach abgehaltener General- und Special-Inquisition, mündlicher Verhandlung der eingelieferten peinlichen Anklagen und Defensionsschriften, auch schriftlicher Verteidigung des Untersteuermanns vom gedachten Schiffe, Namens Johannes Lorenzen, aus Hoe, bei Werde, Amts Ripen, gegen die von einzelnen Inquisiten wider ihn in Hinsicht einer Theilnahme an dem verübten Verbrechen und einer Beförderung desselben vorgebrachten Beschuldigungen, so wie nach reiflicher Erwägung aller Umstände und in Folge Rescripts des Königlichen Schleswigschen Ober-Criminal-Gerichts auf Gottorff, vom 22. September 1820 hiemit für Recht erkannt: daß die Inquisiten Johann Diedrich Heinrich Wehrpupp aus Hamburg, Jens Jenssen Utterberg aus Kopenhagen, Jochim von Ehren aus Blankenese, Peter Klever aus Riga, Franz Diedrich Widow ans dem Westphälischen und Johann Bernhard Kuhlmann aus dem Großherzogthum Oldenburg, wegen verabredeter und verübter Ermordung des Schiffscapitains Jens Nielsen Holst und seines Sohnes, des Obersteuermanns Niels Hansen Holst, vom dänischen Brigschiff l'Esperance, andern Gleichgesinnten zur Warnung, sich selbst aber zur wohlverdienten Strafe, auf Schinderkarren zum Richtplatze zu führen, daselbst mit dem Rade vom Leben zum Tode zu bringen, und demnächst ihre Körper aufs Rad zu flechten; der Inquisit Niels Hendricksen aus Jütland, wegen Theilnahme an der Verabredung zu dem, an dem Capitain Holst begangenen Verbrechen des Mordes und daher zugleich wegen Meuterei, mit dem Beile zu enthaupten, sein Körper sammt dem Haupte auf dem Richtplatze zu verscharren, auch sämmtliche Inquisiten die Kosten der Untersuchung, so viel ihr Vermögen dazu hinreicht, zu erstatten schuldig; der Untersteuermann Johannes Lorenzen aus Hoe, bei Werde, Amts Ripen, aber von dem Verdachte einer Theilnahme an dem Morde, welcher an dem Schiffscapitain Holst und an seinem Sohne verübt worden und einer Beförderung desselben gänzlich frei zu sprechen sei; alles von Rechtswegen. Publicatum Flensburg in Curia, den 14. Oct. 1820. Jedoch wird in Gemäßheit des vorgenannten Rescript den Inquisiten hiemittelst angekündigt, daß das eben abgesprochene Erkenntniß aus allerhöchster Gnade dahin gemildert worden: daß nämlich die Inquisiten Widow und Klever auf gewöhnliche Art, von Ehren, Utterberg und Wehrpupp auf dem Schinderkarren zum Richtplatze zu führen, diese fünf Inquisiten in der Ordnung, wie sie so eben nach einander genannt sind, mit dem Beile zu enthaupten, ihre Körper aufs Rad zu flechten und ihre Häupter auf den Pfahl zu stecken, daß aber die Inquisiten Kuhlmann und Hendricksen, Elfterer nach vorherigem Staupenschlag, mit lebenswieriger Zuchthausstrafe zu belegen sei. Der Proceß, das Urtheil und die nachfolgende Exekution hatten in Schleswig und Holstein ein großes Aufsehen, eine ungewöhnliche Theilnahme erregt, wie wir schon oben bemerkt. Der Fall lebt noch heute, als ein ganz besonderer, dort in der Erinnerung, und so einfach die Thatsache auf den ersten Blick auch scheint, ward diese Aufmerksamkeit doch doch mehre Umstände gerechtfertigt und erklärt. Es war seit lange kein Verbrechen der Art in der dänischen Marine vorgekommen; ein furchtbares, gefährliches in seinen Folgen, wenn es nicht entdeckt, wenn die Thäter unbestraft geblieben wären. Aber wer waren die Thäter? Junge, sittlich unverdorbene Leute, von blühendem Ansehen, von kernigter Gesundheit, wie Augenzeugen versichern. Furchtbare Mißhandlungen, eine canibalische Rohheit, die Verletzung ihrer Menschenrechte, hatte sie zu dem entsetzlichen Entschlusse gebracht; es war eine rasche That roher, entschlossener Naturen. Aber der Fluch der Schuld übte seine Zeugungskraft schon im Augenblicke, wo der Entschluß reif war. Wenn sie den Vater tödteten, mußten sie auch den unschuldigen Sohn tödten, der ihnen nichts zu Leide gethan. Sie thaten es ungern, aber es blieb ihnen kein Ausweg. Und nun drängt sich Einer grade zu dieser unglückseligen That, vor der sie schaudern, aus – einem religiösen Aberglauben! Der Mörder nimmt für das Himmelreich die Schuld des Gemordeten auf sich. Es ist eine Erbschaft der Sünde. Er will der Mörder des Unschuldigsten werden, damit seine Schuld in jener Welt die geringste sei! Schon um dieses merkwürdigen Motivs willen beschäftigte dieser Fall seiner Zeit lange und schmerzlich die denkenden Gemüther. – Aber während man diese jungen Leute, sämmtlich reuig, bußfertig, in geistlicher Erhebung sich zum Tode vorbereitend, und mit Andacht und Erbauung den Beistand der Geistlichen empfangend, als halbe Märtyrer anzusehen geneigt war, die, dem Fluch der Schuld erliegend, durch ihre Erkenntniß und Reue ihr Verbrechen auszutilgen suchten, ohne daß sie doch ihrem Verhängniß entgehen konnten, wenn man nicht eine Gnade anrufen wollte, welche für die Disciplin in der Marine ein unheilvolles Beispiel abgegeben hätte – entging ihr Angeber aller Strafe und Rüge, und im Publicum war doch die Ansicht nicht zu vertilgen, daß er nicht schuldlos sei. Ein Grund mehr des Mitleids, der Theilnahme und Aufregung. Der öffentliche Ankläger selbst rühmt von den Verurtheilten, daß er solche äußere Fassung und Ruhe, als sie bei Anhörung des Urtheils gezeigt, nie bei Verbrechern in ihrer Lage gesehen. Erklären lasse sie sich nur durch die innere Ruhe, den Frieden mit sich selbst, zu dem sie durch die Kraft der Religion und den Zuspruch ihrer Seelsorger gelangt seien. Alle Anwesenden waren tief erschüttert, der Actuarius selbst verlas das Urtheil mit unsicherer Stimme, es verkündigte ihnen den unwiederruflichen Tod auf dem Blutgerüst; aber bei keinem der Gerichteten konnte Gülich auch nur den mindesten Wechsel der Farbe, das geringste Zittern, auch nur die geringste Veränderung der Mienen bemerken. Nur Diedrich Widow bat um die Erlaubniß etwas sagen zu dürfen, flehte, als ihm diese bewilligt war, wehmüthig um sein Leben, ging aber, nachdem die Commission ihm geantwortet, es stehe nicht in ihrer Macht, den Spruch der höchsten Behörde zu ändern, ohne Klage mit den Uebrigen wieder in den Kerker zurück, den er mit den vier, gleich ihm dem Tode Geweihten, nur, um zugleich vom Leben zu scheiden, wieder verlassen sollte. Dies stimmt freilich nicht ganz mit dem Aufsatze des Pastor Schutt, welcher die Seelsorge für die Verbrecher übernommen. Auch dieser rühmt den religiösen Sinn, welchen dieselben in den langen Gesprächen mit ihm bewiesen, aber Jochim von Ehren, der sonst voller Festigkeit war, zeigte sich ihm doch nach Publication des Urtheils in voller Trostlosigkeit, weil er sich vom Koch Wehrpupp heimlich einreden lassen, daß es sie nur wenige Jahre Zuchthaus kosten würde. Wie wenigen Eindruck auch scheinbar das Urtheil auf ihn gemacht, zeigte er sich doch, dem Geistlichen gegenüber, äußerst entrüstet und glaubte sich im höchsten Grade ungerecht behandelt. Der religiöse Trost half nichts, der Prediger mußte von dem hohen Grade persönlichen Zutrauens Gebrauch machen, welches Jochim in ihn gesetzt. Das half; er ergab sich in sein Schicksal, sterben zu müssen, wiewol sein Ehrgefühl durch die Art, den Karren, das Liegen auf dem Rade, aufs Tiefste verletzt war. – Bei Wehrpupp wogte es fürchterlich im Innern. Als Schutt ihn bedauerte, rief er: »Ei was bedauern!« und sein Auge rollte furchtbar. Erst am folgenden Tage kam ihm Jochim ruhig entgegen und sprach: »Mein Glaube an Gottes Gnade gibt mir Trost und Stärke.« Die 5 Todeskandidaten durften den letzten Tag über bei einander sein, was viel zu der Fassung beitrug, mit der sie in den Tod gingen. Sie trösteten sich gegenseitig und beschäftigten sich fast allein mit religiösen Betrachtungen. Als der Geistliche zu ihnen trat, ward er wie ein lieber Freund empfangen; der Eine holte ihm einen Stuhl, der Andere die Decke, sie unter seine Füße zu legen, ein Dritter machte die Fenster im Gange zu, damit keine Zugluft da sei. Der Prediger nennt die zwei Stunden, die er in der Mitte dieser, dem Tode Geweihten zubrachte, zwei der seligsten seines Lebens. Jeder der Todeskandidaten war voll Hoffnung zu Gott und sprach mit Freudigkeit über seine baldige Erlösung. »Wer die Kraft der Religion in den bewegtesten Lebensstunden zu trösten und zu stärken bezweifelt, hätte hier zugegen sein müssen.« – »Die freudige Stimmung Aller ließe sich gar nicht beschreiben. Man mußte es sehen, um sich eine Vorstellung zu machen.« Montag am 16. October brachten die Todescandidaten eine seltsame Bitte vor. Im selben Gefängnisse befand sich ein anderer Verbrecher, Jürgen Jürgensen, der als Straßenräuber und eines Mordes wegen, obgleich er ihn nicht eingestanden, zum Tode verurtheilt war. Sie baten, daß Jürgen mit ihnen enthauptet werden möchte. Man gewährte die Bitte, ohne zu ahnen, welch einen psychologisch merkwürdigen Zwischenfall dies veranlassen sollte. Die nunmehr zur Zahl 6 angewachsenen Todescandidaten empfingen zusammen das Abendmahl; alle tief ergriffen, innig erschüttert. Der zweite Geistliche, Pastor Valentiner, der an jeden Einzelnen bei der Absolution eine kräftige Anrede gehalten, fragte Jürgen mit besonderem Nachdruck: ob er das heilige Abendmahl auch würdig feiern könne, oder ob nicht eine Sünde, die er nicht bekannt, noch sein Gewissen belaste? – Ehe er antworten konnte, trat der Koch Wehrpupp, der als der entschlossenste und wildeste unter den Seemördern früher erschien, und redete ihm mit einer Kraft und Wärme zu, die Alle in Erstaunen setzte, daß er keine Sünde auf dem Herzen behalten solle. Da ward das Herz dieses verstockten Sünders, der bis dahin weder durch den Zuspruch des Richters, noch des Geistlichen erweicht werden können, durch die Gewalt des Augenblicks, durch diesen unerwarteten Zuspruch dermaßen ergriffen, daß er Alles bekannte. Die freudige, fast berauschte Stimmung der Todescandidaten dauerte den Tag über fort. Jochim schrieb geistliche Verse auf einen Brief seiner Mutter, die Hoffnung und Freude athmeten. Alle speisten gesellig zu Abend und schliefen ruhig die Nacht durch. Am Morgen frühstückten sie und tranken den letzten Wein. Sie wünschten die Frau des Oberpolizeidieners zu sprechen, um ihr ihren Dank für deren liebreiche Pflege auszudrücken. Als um 6 Uhr der Geistliche wieder kam, und sie mit einem: »Freuet euch, der Siegestag ist da! Preis, Lob und Dank sei Gott!« begrüßte, stimmten Alle mit fester, freudiger Stimme ein: »Ja Preis, Lob und Dank sei Gott!« Der 17. October 1820 war der Tag der Hinrichtung. Es war ein trüber Herbstmorgen. Um 7 Uhr wurden die Delinquenten theils auf Wagen, theils auf Schinderkarren, wie das Urtheil es vorgeschrieben, gesetzt. Als man sie bei Besteigung des Karrens trösten wollte, sagte der Eine: »Das ist meine Jakobsleiter, auf der ich zu meinem himmlischen Vater komme.« Als ein Scharfrichterknecht beim Binden etwas Entschuldigendes zu Jochim sagen wollte, antwortete er: »Ach mache was Du willst, für mich ist jedes Erdenleid bald überwunden.« Die beiden Geistlichen Schütt und Valentiner fuhren mit; Abtheilungen von Infanterie und Cavalerie bedeckten den Zug. Es war trotzdem, daß eine unzählige Menge Menschen vor dem Rathhause standen, als der Officier: »Marsch!« commandirte, so still, daß nur der Tritt der Soldaten gehört ward. Peter Klever, früher der Verzagteste, äußerte beim Hinausfahren: er wünsche, daß ihm vor der Enthauptung Hände und Füße möchten abgehauen werden, denn er wolle gern so viel wie möglich hier büßen, ehe er zu Gott komme. Eine unzählige Menge Menschen begleitete sie, oder hatte sich am Wege aufgestellt, um den Zug vorbeikommen zu sehen, oder erwartete ihn in der Gegend der Schädelstätte. Männer, Weiber und Kinder weihten den Unglücklichen Thränen, sie aber trösteten die Weinenden und ermahnten sie, ihr Beispiel sich zur Warnung dienen zu lassen. Als sie an den Platz gekommen, wo ihr Blut fließen sollte, trat die Sonne, bis dahin von Wolken verschleiert, vor, als wolle sie noch einmal Die mit ihren Strahlen erwärmen, die nur dies eine Mal noch ihr Antlitz schauen durften. Sie wurden in ein zu ihrer Aufnahme am Fuße des Hügels aufgeführtes Bretterhaus geführt, die Infanterie schloß einen Kreis um den Hügel, die Reiter ritten umher, um etwanigem Andrange zu wehren und die Execution begann mit der Stäupung des Johannes Bernhard Kuhlmann, der gleich, nachdem diese beendigt, zum Zuchthause abgeführt ward. Das letzte schmerzliche Gefühl für sie war der Anblick der 5 Räder auf der Gerichtsstätte gewesen. Sie hatten geglaubt, daß nur Die, welche auf dem Schinderkarren fuhren, auf dem Rade liegen sollten, sie ergaben sich aber auch darein leicht. Jürgen Jürgensen ward zuerst hinausgeführt. Alle nahmen herzlich von ihm Abschied, wie es bei Jedem, an den die Reihe kam, geschah. Ein Geistlicher führte diesen auf die Richtstätte, der andere blieb zum Trost der Uebrigen zurück. Als Jochim vom Koch und Zimmermann Abschied nahm, sagte er mit fester Stimme: »Ich komme vor Euch zu meinem himmlischen Vater. Ich will am Throne für Euch beten, daß Ihr eben so stark und fest sein mögt, als ich es bin.« Draußen dankte er mit Händeschütteln dem Oberpolizeidiener für alles Gute, was er bei ihm genossen. Als er entblößt, mit gebundenen Händen vor dem Blocke stand, die schwarze Binde über die Augen, betete er mit lauter, fester Stimme, aus der innersten Tiefe des Herzens: Christi Blut und Gerechtigkeit, Das sei mein Schmuck und Ehrenkleid; Damit will ich vor Gott bestehn, Wenn ich nun werd zum Himmel gehn. In dieser Fassung blieb er, gleich den Anderen, bis er auf dem Sandhügel niederkniete. – Von den Schrecken der Hinrichtung, die das Urtheil festgesetzt, unterblieb auch keiner. Die Körper wurden vorschriftsmäßig aufs Rad geflochten, die Häupter auf Pfähle gesteckt. Als Alles vorüber, ging die Versammlung so schweigend und ruhig nach Hause, als sie gekommen. Keine Unordnung, kein Exceß, weder vor, während, noch nach der Execution. Das gräßliche, erschütternde Schauspiel hatte, versichern alle Zeugen, eine Beimischung von Erhebendem, welches die freudige Haltung der Delinquenten ihm gab. Ja diese freudige Haltung, dieser heldenmüthige Tod haben noch nachträglich so gewirkt, daß uns nach dreißig Jahren von mehren Holsteinern die Auftritte bei der Hinrichtung mit derselben Lebendigkeit und Genauigkeit wieder erzählt wurden, als sie nur von Zeitgenossen zu Papier gebracht sind. Ja sie kamen zuweilen schon aus dem Munde einer zweiten Generation. Seiner Zeit aber konnte man von dem merkwürdigen Proceß und der noch merkwürdigem Hinrichtung nicht genug lesen; nicht allein die Zeitungen füllten ihre Spalten damit, es wurden auch besondere Berichte darüber gedruckt und verbreitet. Wir glauben, daß Auszüge aus demjenigen des Pastor Valentiner auch für unsere Leser von Interesse sein werden, da sie uns so interessante als eigenthümliche Züge aus dem Seelen- und äußern Leben der Gefangenen liefern. Erfahren wir doch aus demselben auch, daß die Geistlichkeit in Flensburg in corpore mit einem Gnadengesuch beim Könige von Dänemark für die Verurtheilten einkam. »Wenn überall Verbrecher zur Begnadigung empfohlen werden dürfen, so ist es uns, als ob diese es besonders verdienten,« heißt es darin. »Sie sind in hohem Grade unglückliche Menschen, reuevolle Sünder, denen schwerlich Jemand, wenn er sie wie wir kennt, sein Mitleid versagen wird, die ihre That längst verwünscht, in ihrer jahrelangen Haft mehr als hundertfachen Tod bereits erlitten, und bei ihrem Sinn und und ihren Jahren für die Welt noch nützlich werden könnten.« Die That ward von ihnen jedoch nicht von Anfang an verwünscht, vielmehr hatten sie gegen ihre Seelsorger eine eigenthümliche Argumentation, die nach Valentiner's Bericht ein wahres Licht auf die Motive wirft. Er sagt: »In der ersten Zeit ihrer Gefangenschaft konnten sie es nicht einsehen, daß sie ein schweres Verbrechen verübt hätten. Daß sie Unrecht gethan, gestanden sie willig ein, aber sie begriffen nicht, wie sie sich anders hätten helfen sollen. Der Capitain war in ihren Augen ein höchst verächtlicher Mensch. Mit diesem Vorurtheil waren sie auf sein Schiff gekommen. Bei der Abreise von Hamburg hatten die Weiber der Männer, die früher unter ihm gedient, ihm geflucht und mit Steinen nach ihm geworfen; der Rheder hatte bei der Abfahrt zu ihm gesagt, er möge sich nur gut gegen seine Leute benehmen, da er wisse, in welchem Rufe er stehe. Dessenungeachtet habe er auf der Reise sogleich die feindseligste Stellung gegen sie angenommen. Sie hörten nichts von ihm als Scheltworte und Drohungen – so viele Jahre z. B. habe er darauf speculirt, wie er seine Matrosen peinigen wolle – sie fürchteten unter ihm Hungersnoth, und nach den ihnen vorgewiesenen Instrumenten, so wie nach den schon erlittenen Proben, die schwersten Mishandlungen erleiden zu müssen. Daher hielten sie zu einem Schritte, der so viel Schauder erregt, sich vollkommen berechtigt. Warum sie ihn nicht unschädlich gemacht und nachher auf dem Wege Rechtens gegen ihn verfahren hätten – schien ihnen eine lächerliche Frage, indem, nach ihrer Erfahrung, ein Matrose nie Recht über seinen Capitain erhalten habe – »meine Tasche,« sagte Utterberg unter Anderm, »ist nur klein, des Rheders größer,« und dieser nehme die Partei des Capitains; da hätten sie am Ende bei allem Rechte mit Schimpf ins Gefängniß wandern können. Dieser Mensch wollte in seiner Verkehrtheit von so vielen Bestechungen, Willkürlichkeiten und Gräueln an andern Orten wissen, wo die größten Schandthaten mit Geld zugedeckt, auf unschuldige, aber armselige Menschen geworfen wären, daß es ihm eine wahre Thorheit erschien, in seiner abhängigen Lage Recht beim Richter suchen zu wollen. Oft und noch nachdem er länger als ein Jahr gefesselt gewesen, schwur er, daß er, wenn er könne, den Capitain nicht wieder lebendig machen wolle, er werde, wenn er seinen Kopf hinlegen müsse, noch in dem letzten Augenblicke rufen, daß Holst wie ein elender Mensch, wie ein großer Taugenichts gefallen. Ich erzähle blos, was diese Menschen über den Capitain urtheilten, nicht wie ich urtheile, und Jenes, wenn es auch falsch ist, um die Verblendung zu erklären. Obgleich diese Hitze gemäßigt wurde, so zeigt ein Traum, den Utterberg in der letzten Zeit hatte, seine feste Ueberzeugung. Holst nämlich kommt, um ihn zu einer neuen Fahrt mit ihm zu bereden. Utterberg aber will nicht. Holst thut ihm Versprechungen, Utterberg antwortet: »Nein, nein, kurz! ich kenne dich. – Holst bittet ihn endlich, er möge wieder zu ihm kommen, denn er habe seinetwegen viel leiden müssen, und wünsche daher mit ihm versöhnt zu sein – – – So gleichgültig er also gegen das Schicksal des Capitains war, der, in seiner Sprache, keine Pfeife Taback werth gewesen, dem er eben darum manches Laster aufheften wollte, so daß er durchaus nicht begreifen konnte, wie das Leben eines so erbärmlichen Menschen so viel Aufmerksamkeit erregen könne: so wenig war ihm der Sohn gleichgültig, dem er das Leben gern wieder gegeben hätte. Diese Aeußerung, aber ebenfalls jene über den Vater, theilten sie mit mehr oder mindern Zusätzen Alle. So wie sie den ersten Schritt gethan und auch nur beschlossen hatten, so folgte der zweite, und obgleich sie diesen mehr bereuten, so glaubten sie ihn gewissermaßen entschuldigen zu können, ja meinten, daß unter solchen Umständen ohne Weiteres alle Theilnehmer des Capitains mit ihm hätten wandern müssen.« Der Geistliche rühmt Utterberg als einen jungen Mann voll lebendigen Ehrgefühls, der sogar in einem öffentlichen Institute in Kopenhagen eine gute Erziehung als Seemann genossen, später aber im Kriege in schlechte Gesellschaft gerathen war. Aehnliches gilt vom Koch Wehrpupp, der unter den Hanseaten gegen die Franzosen gedient. Sie fühlten sich entrüstet, als sie von dem Gerüchte hörten, daß viel baares Silber an Bord gewesen, daß man also eine Zeit lang geglaubt, sie könnten das Verbrechen aus Habsucht begangen haben. Valentiner warf eine eigene Frage vor der Communion an sie auf: ob sie wol bei sich einig wären, wer unter ihnen der Schlechteste sei? Einhellig antworteten sie: das wüßten sie nicht. Sie hätten dieselbe Frage schon unter sich verhandelt, könnten aber mit der Antwort nicht fertig werden. Die letzten Tage waren sie in einem Gemache, was ihnen ungemeine Freude machte. In diesen Stunden hat Keiner dem Andern Vorwürfe gemacht, Keiner über den Andern geseufzt. Wer also sollte, schließt der Geistliche, der Verführer sein? – Es wäre doch natürlich gewesen, meint er, daß Einer zum Andern gesagt hätte: daß du auch auf den unseligen Einfall kommen mußtest! »Während ihrer Gefangenschaft, wo sie gewöhnlich ihrer zwei, nur nicht immer dieselben, beisammen waren, lebten sie unter sich friedlich, und die sich lange nicht gesehen hatten, grüßten sich beim Zusammentreffen sehr freundlich. Der einzige Hinrichsen ward nicht gern gesehen, und ich darf sagen, ward von den Uebrigen allen gehaßt, und am allerwenigsten konnte sich sein Landsmann Utterberg mit ihm vertragen. Diese Beiden durfte man am wenigsten in dem letzten halben Jahre zusammenführen, was allerdings merkwürdig ist, da Hinrichsen kein Deutsch sprechen und also mit Niemand als mit Utterberg sich unterhalten konnte. Jedoch hörte auch dieser Streit in den letzten Wochen gänzlich auf; und so wie man überhaupt mehr seinen Charakter – indem man etwas Schleichendes, Heimtückisches und Kriechendes finden wollte – als sein Betragen in ihrer gemeinschaftlichen Angelegenheit tadelte, so beneidete man ihm auch sein milderes Loos in der Folge keinesweges. »Die Zeit wußten diese Menschen sich ungeachtet ihrer beschränkten Lage recht gut zu vertreiben, und sie versicherten oft, daß die Langeweile sie nicht plage. Sie genossen aber auch einer guten Gesundheit, und fanden in Absicht auf Wahrung, Kleider und Pflege ihre Wünsche hinlänglich befriedigt. Genau wußten sie nicht nur die Jahreszeit anzugeben, obgleich weder weiß noch grün sie daran erinnerte, sondern auch das Datum jedes Tages, das sie für jede Woche mit Kreide an ihrer Thür zeichneten. Die sich besonders liebten und das Talent scharfer Zähne besaßen, nagten sich Einer dem Andern den Bart ab, und wußten sich auf diese Weise so zu barbieren, daß man den geschicktesten Raseur bei ihnen hätte vermuthen sollen. Andere nahmen zu diesem Be- hufe einen kleinen Westenknopf, von der Größe eines silbernen Sechslings, der, unzähligemal am Fußboden geschliffen, als Rasirmesser dienen konnte. Ihren Körper wie ihre Kammern hielten sie von allem Ungeziefer rein, was abermals Zeitvertreib gewährte. Vor Allem belustigte sie der Mäusefang, und Wehrpupp's Versuch, der aber immer mißlang, die gefangenen zu zähmen. Einmal waren sie nahe daran, Schach zu spielen. Zum Theil kannten sie, wenn auch nicht vollkommen, dies Spiel, und auf einer Bank war das Schachbret, hinreichend zum Spiel, gebildet. Da hätte es nur einiger Nachhülfe und Ermunterung bedurft, um ihnen hier eine große Beschäftigung zu geben. Aber, obgleich kein Vernünftiger dies hätte tadeln können, so war doch zu fürchten, daß ihnen dadurch die Zeit für das Höhere verdorben wäre. Sie sollten ihre Verirrungen und das daraus entsprungene Verbrechen kennen lernen, sie sollten sich auf den Tod vorbereiten, und überall den Nutzen zu erlangen streben, den das Gefängniß dem Sünder geben kann. »Sie sollten Manches noch erlernen, besser ihren Unterricht benutzen, und besonders mit guten Büchern sich beschäftigen. Man mußte natürlicherweise ihren Geschmack und ihre Fähigkeiten, außer ihrem Bedürfniß, bei der Auswahl dieser Bücher zu Rathe ziehen. Und da war es leicht herauszufinden, was ihnen zusagen mochte. Alles, was blos oder auch nur hauptsächlich für den Verstand geschrieben ist, Alles dabei, was zu künstlich vorgetragen wird, mochten sie nicht. Mehre Schriften der Art, die ihnen Anfangs zur beliebigen Auswahl vorgelegt wurden, verschmähten sie. Dagegen liebten sie, außer der Bibel, Johann Arend, Christian Scriver, Thomas a Kempis, Benjamin Schmolke und andere derselben Art, die ihnen nach Gefallen mitgetheilt wurden. Utterberg zerbrach sich den Kopf mit dem heiligen Kriege, einem mit vieler Mystik angefüllten Buche, was ihm aber, nachdem er den Sinn gefaßt zu haben glaubte, hohen Genuß gewährte. Klever übte sich neben dem Lesen in der letzten Zeit auch im Schreiben, und freute sich, wie schon das Todesurtel hier lag, es bald so weit gebracht zu haben, an seine Angehörigen in Riga selber schreiben zu können. Die Stärkeren, wie Wehrpupp und Utterberg, unterrichteten die Andern, welche noch Anfänger waren, und so verging ihnen bei Essen und Trinken, und Taback, der ihnen zum Kauen reichlich gegeben ward, unter Furcht und Hoffnung die Zeit. Hoffnung hatten sie allerdings, oder vielmehr hegten sie, fast während der ganzen Dauer ihrer Gefangenschaft, und zum Theil noch nach bekannt gemachtem Urtel, Hoffnung, nicht blos aufs Leben, sondern sogar auf eine gänzliche Freilassung. Alle hätten sie eine lebenswierige Gefangenschaft dem Tode vorgezogen; die Meisten jedoch nur in der Hoffnung, daß nach Jahren die Freiheit zu erlangen wäre, denn sonst hätten, so bin ichs gewiß, die Meisten selbst für den Tod gestimmt. Wie hätte man so grausam sein können, ihnen alle Hoffnung für die Zeit zu benehmen, so lange sie das Werk ihrer Bekehrung nicht gradezu verhinderte. »Sie waren mit Mehren aus der Zahl Derer, die vor Jahren falsche Bankozettel verfertigt, im hiesigen Gefängnisse bekannt geworden, und ebenfalls wußten sie von Kotzebue's Mörder, den sie den Studenten aus Deutschland nannten. Nach diesem wie nach jenen erkundigten sie sich daher oft – schienen doch Alle mit ihnen gleich verdammlich – und welche Freude, als ich ihnen sagte, von jenen seien 14 oder 17 (ich erinnere es mich nicht mehr) zum Tode verurtheilt, und – ich machte hier eine Pause – Alle sind begnadigt. Gewiß ist unsers Königs Gnade nie so gepriesen, als bei dieser Gelegenheit im Flensburger Gefängnisse. Um aber ihrer Ausgelassenheit, die mehre Zeit darauf deutlich, und also für sie nachtheilig wurde, vorzubeugen, trug ich kein Bedenken, kurze Zeit nachher zu sagen, des Studenten Schicksal sei entschieden: er sei zum Tode verurtheilt und das Urtheil sei an ihm vollzogen worden. Einige meinten zwar, hier habe nicht der König von Dänemark zu sprechen gehabt, und wollten sich der alten Hoffnung wieder hingeben, aber dem Leichtsinne war doch dadurch Grenze gesetzt. Widow neigte sich allemal am Ersten zum Ernst, und selbst in jenem Falle, der allgemeine Freude geweckt hatte, wußte er zu sagen, es könne aber auch wol in der Geschwindigkeit für sie Alle das Urtheil des Todes erfolgen. »Wie nun die Entscheidung für sie herannahte, und ich sie vorläufig erst als Muthmaßung, dann mit voller Gewißheit erfuhr, wurde die Bearbeitung immer ernstlicher, und von meiner Seite dem Gedanken an Lebenshoffnung auch nicht der mindeste Raum gegeben. Die schwerste Aufgabe war es, Klever, der übrigens am ersten und vielleicht am tiefsten die Reue gefühlt hatte, und bei dem jede Härte Grausamkeit gewesen sein würde, zum Tode zu führen. Er hatte eine unbändige Lust zum Leben, die an Raserei grenzte. Dabei hielt er sich durch die milde Behandlung und andere Vorzüge, die man ihm vor den Uebrigen eingeräumt hatte, mehr als irgend einer berechtigt, Gnade zu erwarten, und in seiner Vorstellung war noch immer, wenn der Spruch zum Tode erfolgt sein sollte, eine Appellation oder Supplication möglich. Den Freitag Abend wußte noch Keiner, wie nahe ihr Urtheil sei, und ohne ihnen dies zu sagen, wurden sie doch darauf vorbereitet. Sie hörten, dem Anscheine nach, wie sie des folgenden Tages vor Gericht geführt waren, mit großer Ruhe, was über sie beschlossen war. Widow wagte, vor Gericht zu sagen, er sei der Meinung, daß noch etwas geändert werden könne: ich bitte aber, meine Herren, um mein Leben, und wie ihm von diesen bedeutet wurde, daß eine Aenderung in ihrer Macht nicht stehe, so glaubte er, das Seinige gethan zu haben, und war von dem Augenblicke an eben so weit von aller Furcht als Frechheit entfernt. Er, dem Muth und Worte sonst gefehlt hatten, war jetzt – und blieb es – muthig und beredt. Klever war, so wie er sein Gefängniß betreten hatte, der Ohnmacht nahe. Ich kann aber, sagte er, nicht sterben: mir muß noch eine Hülfe kommen, und sollte sie auch in der letzten Stunde erst kommen. Es war dies ein herzzerreißender Auftritt. Im Todeskampfe, denn diesen kämpfte er schon, fiel er mir um den Hals und bat, ich möchte ihn retten, zum Könige reisen und dessen Gnade fußfällig erstehen u. s. w. In dieser angstvollen Lage blieb er den ganzen Nachmittag und Abend bis den folgenden Sonntag Abend, da er anfing, ruhig zu werden. Es ist nicht zu zweifeln, daß, wenn sein Zustand sich nicht verändert hätte, man ihn mit Gewalt zum Block hätte schleppen müssen, und daß er mit starkem Geschrei und unter den gräßlichsten Verzückungen seinen Geist aufgegeben hätte. Utterberg, von Ehren und Wehrpupp fanden sich in das Schicksal, und Jeder vergaß sich selbst über den bejammernswerthen Klever. Zum Kuhlmann, dem mit Staupenschlag und lebenswierigem Zuchthause begnadigten, sagte man, er würde sie einst, da sie längst vollendet wären, beneiden, wenn er unter harten Zuchtmeistern werde schmachten müssen. Um Hinrichsen bekümmerte man sich wenig. Bei ihrer Trennung, da die Hälfte nach den oberen Gemächern wieder wanderte, schieden sie mit Complimenten, die wenigstens in dem Tone, womit sie vorgebracht wurden, eine nahe Verzweiflung verkündeten: Adieu Herr Widow, Adieu Herr von Ehren u. s. w., wir sehen uns bald wieder! Von dieser Zeit an ward der mit ihnen zum Tode bestimmte und geführte Jürgensen, dem sie schon während ihrer langen Nachbarschaft ihre Liebe oft thätig bewiesen hatten, ob er gleich wegen seiner mannichfachen und mit Vorsatz verübten Verbrechen ihnen nicht an die Seite gesetzt werden durfte, von ihnen vollkommen als Bruder behandelt.« Ich meine, daß diese Idylle aus einem solchen Gefängnißleben auch für Leser von Interesse sein wird, welche keines für die Personen und die Erinnerung haben. (Als Gegenstück lasse ich Lacenaire's Tod folgen.) Peter Klever, der, wie wir wissen von dem entsetzlichen Aberglauben geleitet, daß der Mörder die Sünde des Ermordeten auf sich nehme, sich zur Ermordung des Obersteuermanns gedrängt, war selbst in den Todesstunden noch nicht von seinen abergläubischen Vorstellungen geheilt. Er wollte, obgleich er der Bußfertigste unter Allen war, an der Communion nicht Theil nehmen. Der Geistliche drang in ihn um eine Erklärung. Da bekannte er endlich, daß er unter den Einflüssen eines bösen Geistes stehe, der ihn versuchen könnte, in den Augenblicken der Feier selbst des Allerheiligsten zu spotten. Es kostete dem Prediger viele Mühe diesen bösen Geist zu beschwören. Darauf erst nahm er das Abendmahl und von da ab übertraf ihn Keiner an Muth, in den Tod zu gehen. Der Geistliche war so vernünftig, ihre Bitte, die ganze letzte Nacht mit ihnen zu beten, abzulehnen, da sie des Schlafes bedürften, um Kraft zum Sterben zu haben. »Wozu sollen wir schlafen?« antwortete Einer. Diedrich Widow rief: »Wir können nachher genug schlafen.« Indessen schliefen Alle vortrefflich. Einige, die an der Kraft des Glaubens, der sie beseelte, zweifelten, hielten die Heiterkeit und Festigkeit, mit der Alle den Hügel bestiegen, für Frechheit, Verzweiflung oder gänzliche Fühllosigkeit, alle Unterrichtete aber versichern, daß sie ihres Verstandes, wie ihrer Gefühle Vollkommen mächtig gewesen. Sie erkannten das Thor beim Ausfahren wieder, durch welches sie vor drei Jahren in die Stadt gebracht worden, sie freuten sich, als die Sonne durch die trüben Wolken brach, daß sie noch auf ihren Sterbetag herabsehen wollte. Diedrich Widow zeigte wirkliche Ungeduld, bald auf der Richtstätte anzukommen. Es ist schon erwähnt, daß Klever gewünscht: man möchte ihm vorher Hände und Füße abhauen, Diedrich soll, nach Valentiner, denselben Wunsch ausgesprochen haben; wenigstens möchte man ihm doch nicht die Augen verbinden. Klever erklärte noch: er wünsche von unten auf gerädert zu werden. So gleichgültig sie gegen den Schmerz waren, so erfreut schienen sie über die allgemeine Theilnahme. Nur der Allerletzte, seinen Namen nennt der Berichterstatter nicht, schwankte beim letzten Tritte. Er fand nicht, wie er erwartet, die Körper seiner Gefährten, auch die Räder waren leer. »Wo sind die Andern?« fragte er. Ein Funke von Lebenshoffnung mochte ihm aufglimmen. Aber schnell faßte er sich, ließ sich Hals und Schultern entblößen und legte sein Haupt auf den Block. Noch einen dämonischen Zug haben wir aus mündlicher Mittheilung, der dieses Trauerspiel fatalistisch schließt. Wir geben ihn, ohne ihn verbürgen zu wollen. Der Scharfrichter aus Rendsburg war zur Hinrichtung requirirt. Doch gab man ihm, bei der großen Zahl der Delinquenten, noch einen Gehülfen. Er aber, auf seine erprüfte Geschicklichkeit trotzend, wollte das furchtbare Werk allein vollbringen. Alle 5 oder 6 Missethäter erlitten ihren kurzen Schmerz, ohne daß er durch schwache oder verfehlte Streiche erhöht wurde: aber der Scharfrichter erlag. Auf der Rückreise legte er sich Abends noch gesund ins Bette und ward Morgens als Leiche gefunden. Witwe Chardon und ihr Sohn bewohnten in der Rue Saint Martin zu Paris, in der Passage du Cheval-Rouge, eine kleine Wohnung; Beide, dem Anschein nach, keine Personen, welche von Dieben, Räubern und Mördern, heimgesucht zu werden pflegen. Indessen sind die Verhältnisse in Paris besondern Gesetzen unterworfen, welche die gesellschaftlichen Beziehungen oft wunderbar verrücken, und wenn wir unter Raubmördern Philosophen und Dichtern begegnen, wie dieser Proceß uns lehrt, warum sollten nicht auch Almosenempfänger und Diebe selbst als Gegenstände, des Diebstahls werth, von ihnen heimgesucht werden! Die alte 66jährige Chardon war im Bureau der öffentlichen Mildthätigkeit eingeschrieben; ihr Sohn, Jean François Chardon, war schon einmal wegen eines Diebstahls und eines Attentats gegen die Sittlichkeit in dem Gefängniß zu Poissy zwei Jahre eingesperrt gewesen. Dies hinderte ihn jetzt nicht den Frommen zu spielen und auf die Frömmigkeit zu speculiren. Er verkaufte Heiligenbilder, nannte sich frére de la charité de Sainte Camille und hatte in einer Eingabe an die Königin der Franzosen darauf gedrungen, daß wieder in Paris ein Hospital für Männer errichtet werde. Am 24. December 1834 sah der Portier des Hauses Mutter und Sohn zum letzten Male. Sie kehrten von einem Gange in ihre Wohnung zurück, ohne wieder zum Vorschein zu kommen. Am andern Tage fand man, als die Wohnung geöffnet wurde, ihre Leichname zerfetzt und blutig; den des Sohnes in der Küche, den der Mutter in einer daran stoßenden Kammer. Letzterer war fast begraben unter einer Masse von Decken, Matratzen und Kissen. Ueber die Motive des Mordes konnte kein Zweifel obwalten, da man nichts mehr von Silberzeug und Geld fand; auch eine kleine Figur von Elfenbein war verschwunden, ein Mantel, eine seidene Mütze. Die Nachforschungen nach dem oder den Thätern fielen vergeblich aus, bis der Räuber und Mörder sich selbst meldete. Es war ein der Justiz und Polizei wohlbekannter junger Mann – Lacenaire . Zufällig war dieser kühne Verbrecher, auf dessen merkwürdige Persönlichkeit wir noch vielfach zurückkommen werden, grade damals wieder verhaftet worden. Zwei Mordanklagen lasteten auf ihm. Da gefiel es ihm, den Chef der Sicherheitspolizei um eine Unterredung zu bitten, in welcher er ihm ohne weitere Auffoderung Folgendes über die Begebenheit in der Passage du Cheval-Rouge mittheilte. »Am 14. December gingen Avril (der auch gefangen war) und ich zu Chardon, den wir in der Passage antrafen. Er war in Hemdsärmeln und hatte eine Bürste in der Hand. ›Wir wollten dich besuchen,‹ sagte ich. Nur hinauf, erwiderte er. Oben in der Entrée angekommen, die zur Küche und zum Schlafzimmer zugleich diente, packte ihn Avril am Halse, und ich stieß ihn mit einem Pfriem von Hinten. Dann versetzte ich ihm auch noch einige Stiche von Vorn. Indem Chardon, sich heftig sträubend, fiel, öffnete er, mit den Füßen strampelnd, die Thür eines kleinen Schrankes, worin das Tischgeschirr stand. Avril tödtete ihn vollends mit einer Axt, daß das Blut auf ihn zurückströmte. Ich ging allein in die Kammer, wo die Mutter schlief. Ich schlug sie ins Gesicht, auf die Augen, die Nase und stieß sie mit dem Pfriem. Dabei rutschte der Pfropfen, den ich auf der andern Seite befestigt, hinunter und ich verwundete mir selbst einen Finger. Wir fanden 500 Francs in Geld und etwas Silbergeschirr. Letzteres band ich in ein Packet und übergab es Avril, der es nachher für 200 Francs verkauft haben will. Der erste Kaufmann hatte ihm gar nur 20 geboten. Den Mantel von Bronzefarbe nahm ich und hing ihn mir um; Avril nahm eine seidene Mütze, die er vier Tage bei sich behielt, wie ich ihm auch vorstellte, daß er sich von ihr losmachen sollte. Wir nahmen auch vom Kamin eine kleine Jungfrau in Elfenbein mit, die ich für ein werthvolles Stück hielt; aber da die Antikenhändler nur 3 Francs dafür zahlen wollten, sagte ich Avril, er möchte sie lieber ganz fortwerfen, als für solche Lumperei ein Stück auf der Welt lassen, was uns so leicht gefährlich werden konnte. Unsere Hände waren nach der That blutig, Avril hatte sich auch seine Hosen und seine Weste befleckt. Wir gingen deshalb auf der Stelle nach den türkischen Bädern und reinigten uns dort vom Blute. – Einige Tage darauf ward Avril wegen eines öffentlichen Mädchens verhaftet. Ich ging hin, um ihn loszumachen, aber der Officier sagte mir, daß er Befehl erhalten, Jedermann zu verhaften, der sich nach ihm erkundigen würde.« Gegen Lacenaire sprach also sein eigenes, freiwilliges Selbstbekenntniß, und es stimmte vollkommen mit dem sonst ermittelten Thatbestande. Gegen Avril , der Alles leugnete, trat er als Ankläger auf, und man mußte gestehen, daß seine Anklage viel für sich hatte. Welches Motiv konnte ihn bewegen, um einen Andern zu verderben, sich selbst zu verderben? Dazu kamen noch die Zeugnisse zweier andern Personen, eines Fréraud und des Mädchens Bastien, Avril's Geliebte, die beide bekundeten: er habe ihnen vorgeschlagen, an dem Mordüberfalle gegen Chardon Theil zu nehmen, man könne dabei wol 10,000 Francs gewinnen. Gegen Lacenaire und Avril lautete daher die peinliche Anklage: daß sie am 14. December 1834 zwei Meuchelmorde mit Vorbedacht und aus freien Stücken an Chardon und seiner Mutter begangen und darauf einen gewaltsamen Diebstahl. Es traf sie aber auch noch eine andere Anklage: daß sie am 31. December desselben Jahres einen Mordanschlag gegen den Cassendiener Genevay vorgehabt und des wirklichen Attentats. Der Cassendiener Louis Genevay, in Diensten bei den Banquiers Maller und Comp., sollte in der Rue Montorgueil Nr. 66 bei einem Negocianten, Mahussier, der daselbst wohnte, eine Tratte von 865 Francs eincassiren. Genevay trug in seiner Geldkatze über 1000 Francs in Thalerstücken und in seiner Brieftasche in Bankbillets über 10,000 Francs. Im Hause war kein Portier, bei dem er sich erkundigen können; der Diener stieg also bis in das vierte Stockwerk hinauf, wo er den Namen Mahussier mit Kreide an der Thür einer Wohnung, die nach dem Hofe hinausging, angeschrieben fand. Er klopfte. Zwei Männer öffneten und führten ihn in ein Vorzimmer, das nicht meublirt war. Kaum aber, daß er über der Schwelle war, als der Kleinste von den Beiden die Thüre wieder schloß, sich hinter ihn stellte und ihn bei den Schultern nach der Thür zu einem zweiten, ziemlich dunkeln Zimmer führte. Auch der Andere hatte sich hinter ihn gemacht und forderte ihn mit der Hand auf, in das dunkle Zimmer zu treten, wo er auf einen anscheinend vollen Geldsack zeigte, der auf dem Tische lag. Genevay schauderte etwas zusammen, er schlang seine Geldkatze um den Arm und ging auf den Tisch zu, als er fühlte, daß der hinter ihm die Katze ihm wegziehen wollte, aber im selben Augenblicke fühlte er auch schon einen heftigen Stich in der rechten Schulter. Genevay schrie mit aller Kraft aus: »Räuber!« Der Größere von den Beiden wollte ihn daran hindern und das Geschrei ersticken, indem er ihm die Finger in den Mund stecke. Als dies nicht gelang, hielten Beide ihr Stück für verloren, sie stürzten hinaus und schrien selbst aus Leibeskräften: »Räuber! Räuber! Da oben ist Mord!« Die Miether des Hauses erschienen augenblicklich auf der Treppe, aber zu spät oder bestürzt, und ließen die wirklichen Räuber und Mörder, die mit dem denuncirenden Geschrei hinunter liefen, vorüber. Sie entkamen. Genevay wollte ihnen nach, seine Wunde aber hielt ihn zurück. Sie war zwar nicht gefährlich, doch tief und schmerzlich, mit einer dreikantigen Feile beigebracht, die im Aermel stecken geblieben war. Die ersten Nachforschungen der Polizei hatten keinen Zweifel gelassen, daß der Hauptthäter kein anderer als Lacenaire sei. Als dieser gefangen war, stand er eben so wenig an, dieses Verbrechen offen einzugestehen, als er nur einen Augenblick zauderte Martin François, der gleichfalls eingefangen war, als seinen Complicen zu nennen. Doch wollte er diesen François nicht von lange her kennen, sondern ihn erst am Abende vorher zu dem Abenteuer engagirt haben. – François leugnete hartnäckig und unter heftigen Betheuerungen. Lacenaire, sein Mitangeschuldigter, erscheint auch gegen ihn als Ankläger und zugleich als einziger Zeuge, unter denselben Modalitäten wie oben: was konnte einen Lacenaire bewegen, einen unschuldigen und unbedeutenden Dritten eines solchen Verbrechens zu bezüchtigen, wo er sich selbst, in seiner wunderbar freimüthigen Art, als Hauptthäter angab? Diese zwei Verbrechen, wegen deren Lacenaire diesmal vor Gericht gestellt wurde, bildeten übrigens nur einen kleinen Theil seiner kurzen, aber so merkwürdigen Verbrecherlaufbahn. Achtzehn bis zwanzig Verbrechen ähnlicher Art waren ihm schon früher zugeschrieben und gegen dreißig Mal hatte er bereits vor Gericht gestanden. Und Lacenaire war kaum 32 Jahre alt! Aus einer achtbaren Familie, hatte er selbst eine treffliche Erziehung genoffen, und war mit einer merkwürdigen Fassungsgabe, Scharfblick und Kenntnissen ausgestattet. Im Jahre 1829 war er zum ersten Male zu einem Jahr Gefängniß, wegen Diebstahls und Vagabundirens, verurtheilt worden. Im August 1834, also kurz vor den letzten Vorfällen, die ihn jetzt vor Gericht forderten, war er, nach 13monatlicher Haft, aus dem Gefängnisse von Clairvaux entlassen worden. Damals suchte er – durch literarische Arbeiten sich Erwerbsmittel zu verschaffen. Er dichtete politische Lieder und fertigte einige Artikel für Journale. Aber das war ihm ein zu mühsamer, zu langwieriger Erwerb, er kehrte zu dem rascheren, einträglichern des Verbrechens zurück, und die Anklagen von 1834 zeigen, welche Fortschritte er seit 1829 in seiner Laufbahn gemacht. Am 12.November 1835 standen Lacenaire, Avril und Martin François vor dem Assisenhof der Seine. Die Aufmerksamkeit des gedrängt vollen Saales war natürlich vorzugsweise auf den Ersteren gerichtet, einen Mann, der durch seine außerordentlichen Bekenntnisse, durch seine frühere Stellung zur Gesellschaft, die Nachrichten, welche von Mund zu Munde gingen, bereits einen wunderbaren Ruf erlangt hattt. Man sah einen jungen, frischen, eleganten Mann, mit einem blühenden Gesicht, einer lachenden Miene, mit einem zierlichen Schnurrbart nach der damaligen Mode. Leicht mit einer gewissen Anmuth saß er auf der Bank der Angeklagten, und pflog alsbald ein lebhaftes Gespräch mit seinem Advocaten, welches er oft durch ein herzliches Lachen unterbrach. Den Debatten, die nun beginnen sollten, schien er ganz fremd, und seine Zuversicht stach in merkwürdiger Weise von dem düstern Schweigen seiner Schicksalsgenossen ab, die durch seine Anklage auf derselben Bank neben ihm einen Platz erhalten. Während die Anklageacte vorgelesen ward, blieb er in seiner gleichgültigen Haltung, er schien sogar zerstreut. Doch hatte sein Lachen bisweilen etwas Convulsivisches, Gezwungenes. Den Kopf stützte er gewöhnlich im Arme auf die Schranke, aber eine unerschütterliche Heiterkeit schwebte in seinen Zügen. Nur zuweilen warf er rasche, forschende Blicke auf seine Mitangeschuldigten, wenn die Anklage auf ihre Theilnahme an den Thaten sich bezog. Avril blieb ganz niedergeschlagen und theilnahmlos. In Martin François dagegen, dessen Gesicht bleich, dessen Lippen zusammen gekniffen waren, schien eine innere Wuth zu operiren. Zuweilen schleuderte er drohende Blicke auf Lacenaire. Als die lange Anklageacte zu Ende gelesen war, schien der Hauptangeklagte beinahe eingeschlafen. Er mußte sich aus seiner Schlaftrunkenheit ordentlich aufreißen. Während ihm die lange Liste der von ihm begangenen Mordthaten, Fälschungen und Betrügereien vorgelesen ward, ordnete er sein Haar und der härteste Ausdruck schien ihn nicht zu berühren. Hierauf begannen die Fragen des Präsidenten. Da sie eine lange Zeit einnahmen, forderte er Lacenaire auf, sitzen zu bleiben, wofür dieser durch eine Verbeugung dankte. Die Fragen berichteten keine neuen Thatsachen, und da sie von Lacenaire sämmtlich bejaht wurden, sind sie in der obigen, der Anklageacte entnommenen Geschichtserzählung schon erschöpft. Nur als der Präsident zum Schluß fragte: ob Lacenaire noch einiger besondern Umstände oder anderer Thatsachen von Wichtigkeit sich entsinne, schien er nachzudenken und sagte nach einer Pause: »Nein – wirklich nicht. – Doch ja, da fällt mir ein, Avril kam zu mir, als ich in der Rue de Sartine Nr. 4 wohnte. Der Portier muß ihn gesehen haben. Ich nannte mich damals Louis Guérin. Es handelte sich damals um einen Schein, von Rothschild auf Guérin avisirt. Da der Cassendiener nicht kam, sind wir fortgegangen, ohne etwas auszurichten. Ein Freund hatte mir dazu seine Stube abgetreten. Doch wußte er nicht, weshalb ich sie von ihm miethete. Nachdem wir vier Stunden auf den Rothschild'schen Diener gewartet, machten wir uns, wie gesagt, ohne Resultat auf den Weg. Avril nahm nur ein Paar Vorhänge aus der Stube meines Freundes mit.« Avril, der jetzt wieder vorgefühlt ward, leugnete Alles. Da er leichenblaß war und vor innerer Bewegung zitterte, erlaubte ihm der Präsident sich zu setzen; er zog es aber vor zu stehen und schloß mit den Worten: »Alles, was Lacenaire vorbringt, ist falsch. Ich weiß nicht, warum er mich anklagt, oder – es ist eine Lüge aus Interesse .« Als er Letzteres in einem unübersetzbaren Ausdrucke der Gaunersprache vorbrachte, welcher auch dem Gerichte erst erklärt werden mußte, konnte sich Lacenaire vor Lustigkeit kaum halten. Doch gestand Avril hinsichts des Attentats auf den Cassendiener Genevay Folgendes ein: »Ich war mit Lacenaire einig, daß wir einen Diebstahl begehen wollten. Er hatte die Mittel in Händen, den Cassendiener anzulocken. Aber er wollte, daß man durch einen Mord sich seiner entledige. Das wollte ich aber nicht.« Und was waren Euere Gedanken dabei? »Ich wollte, daß man ihm sein Geld nehme, und schlug vor, ihm ein Pechpflaster aufs Gesicht zu drücken, und dann seine Baarschaft ihm zu entreißen.« Ihr wolltet kein Blut vergießen, aber ihn ersticken? »Keinesweges! Sobald wir ihm das Plaster aufgedrückt und das Geld genommen hätten, wären wir fortgelaufen.« Ueber den Chardon'schen Mord in der Passage du Cheval-Rouge wollte Avril nichts eingestehen, er erklärte hartnäckig: Lacenaire habe geschworen, ihn zu verderben, Im Gefängniß zu Poissy hatten sie mit einander Bekanntschaft gemacht: »Lacenaire war ein Mann von Geist. Er hatte eine gute Erziehung und ich hatte wirklich die Absicht, als ich aus dem Gefängniß loskam, mich an ihn anzuschließen, indem ich mir sagte, daß uns bei seinen Kenntnissen manche Gaunerei glücken werde. Solche Gaunerstreiche auszuführen, das war meine Absicht. Aber als er mir von andem Dingen sprach, da habe ich mit ihm gebrochen. – Nachdem ich losgekommen, sah ich ihn eines Tages, er schlug mir vor, mit ihm in eine Wohnung, die er sich geliehen, zu gehen, um dort einen Gaunerstreich auszuführen. Wir gingen dahin. Lacenaire ging wieder aus und kam bald zurück, er brachte zwei Pfrieme mit, von denen er den einen auf den Fliesen schärfte, er forderte mich auf, mit dem andern dasselbe zu thun. Da sagte er: »es wird ein Cassendiener kommen, den wollen wir umbringen.« Ich wollte da fortlaufen, aber er hielt mich zurück und sagte: «dann wolle er die ganze Absicht aufgeben.« Nuch François Martin , der nun vorgeführt ward, verharrte bei seinem Leugnen. Am 31. December 1834 war das Attentat in der Rue Montorgueil vorgefallen; er behauptete, erst am 1. Januar 1835 Lacenaire kennen gelernt zu haben; früher hätte er gar keine Verbindungen mit demselben gehabt. »Lacenaire hat viel mehr Mittel als ich, ich kann nicht lesen, nicht schreiben; er wird schon seine Vertheidigung so einrichten, daß ich die Schuld tragen muß. Er wird mich wie einen Handschuh umdrehen, aber das sind noch keine Beweise.« Die erste Sitzung des Gerichtes schloß mit der langen Reihe Fälschungen, deren wegen Lacenaire gleichfalls vor Gericht stand. Er kürzte die Verhandlung ab, indem er sich auf jeden Punkt sofort für schuldig erklärte; dergestalt, daß das ganze Verhör über diese Punkte nicht langer als 10 Minuten dauerte. Die folgende Sitzung war der Vernehmung der Zeugen gewidmet. Lacenaire hatte die vorige Zuversicht und Heiterkeit sich erhalten. Er bat seinen Advocaten, mit dem er immer in lächelndem Tone sich unterhielt, ihm doch einige Journalblätter zu geben, in denen die gestrigen Debatten abgedruckt wären. Darauf durchflog der Angeschuldigte die langen Colonnen mit den Zeichen der Aufmerksamkeit und Zufriedenheit. Auch bat er um eine Feder und machte einige Notizen. Avril und François dagegen waren todtenblaß und niedergeschlagen wie gestern. Die Zeugenaussagen konnten natürlich bei dem vollständigen Eingeständnisse Lacenaire's, bezüglich auf diesen, von keiner großen Bedeutung sein. Der Arzt, welcher bei der Obduction der Leichen in der Passage du Cheval-Rouge gewesen, erklärte, er habe die Stiche des Messers erkannt und das Messer (welches?) habe vollkommen in die Wunden gepaßt. Lacenaire widersprach ihm mit vollkommener Ruhe: er erinnere sich sehr genau aller Umstände da; aber bei der Witwe Chardon habe man sich keines Messers bedient, und wenn das Messer in der Stube zerbrochen worden, so müsse man doch die Stücke gefunden haben. – Mit einem vergnügten Lächeln ließ er seine Blicke darauf in der Versammlung umherstiegen und beschäftigte sich wieder, seine Haare mit der Hand in Ordnung zu bringen. Zur Charakteristik des Angeklagten war die Aussage des Chefs des Sicherheitsbureaus, Allard, wichtig: »Als Lacenaire auf die Präfectur der Polizei geführt wurde, beeilte ich mich ihn zu sehen und begrüßte ihn mit den Worten: Nachdem, was man mir mittheilt, ist Ihre Sache ziemlich bündig. Er erwiderte lachend: »Ja, das weiß ich.« – Sie sind einer beträchtlichen Anzahl Fälschungen angeschuldigt. – »Ach, die Hülle und Fülle! Wer redet von dem Zeuge! Wir haben andere Geschäfte mit einander. Das Starke verschlingt das Schwache.« – Sie müssen Mitschuldige haben. Im Interesse der Gesellschaft müssen wir dieselben kennen lernen. – »Da werden wir schnell mit zu Rande kommen. Sie wissen ja, daß das meine Art und Weise ist.« – Ich weiß, daß Sie sich darin immer auf eine loyale Weise benommen haben. Sie kennen auch meinen Charakter. Wenn ich irgend Etwas, was sich mit meinen Pflichten verträgt, für Sie thun kann, so soll es mit Vergnügen geschehen. – »Dann bitte ich Sie um eine Gunst.« – Wenn es möglich ist, soll sie Ihnen gewährt sein. – »Man hat mich in Ketten gelegt. Das ennuyirt mich, Parole d'Honneur! Ich bin ein guter Gefangener. Ich denke ja nicht daran zu entweichen.« – Ich ließ Lacenaire's Wunsch willfahren und er zeigte sich sehr zufrieden damit. Am andern Tage wiederholte er mir mit Bereitwilligkeit und Aufrichtigkeit alle Bekenntnisse des vorigen Tages.« Lacenaire hatte das Alles angehört, ohne nur einen Augenblick die Augen von seiner Zeitung aufzurichten. Allard berichtete noch, daß Lacenaire ihm von seiner Absicht gesprochen, ein öffentliches Mädchen, Namens Javotte, umzubringen, mit der er am Tage nach dem Attentat in der Rue Montorgueil getrunken. Auf Alard's Verwunderung, wie er gegen ein hübsches Mädchen eine solche böse Absicht hegen könne, mit der er sich noch eben vergnügt, hatte Lacenaire lachend erwidert: die Javotte sei eine Hehlerin und er habe ihr von den gestohlenen Sachen verkauft. Aber er und sie hatten sich eines Bessern besonnen. Die Javotte würde sich gehütet haben ihn anzugeben, weil dadurch Manches zu ihrem Schaden hätte ans Licht kommen können. »Uebrigens,« setzte der Zeuge hinzu, »flößte mir Lacenaire unbedingtes Vertrauen ein. Ich habe mich selbst der Mühe unterzogen, über die Genauigkeit seiner Angaben Nachrichten einzuziehen, und fand Alles bestätigt, sogar in Bezug auf die einzeln von ihm entwandten Uhren, Kleider, Cravatten. Er schien sehr über François' Angaben gegen ihn entrüstet, und rief dabei aus: »Wie, dieser Mensch wagt es, mich zu denunciren, er, der mein Freund und Mitgenosse war!« Erst bei diesen Worten richtete sich Lacenaire auf und sagte: »Ja, ich leugne nichts davon. Ich habe meine Angaben erst dann gemacht, als ich sah, daß meine Mitangeschuldigten mich verrathen hatten. Es ist aus Rache geschehen, ich leugne es nicht.« Die meisten der übrigen Zeugenaussagen beziehen sich nur auf Nebenumstände. Der Cassendiener Genevay konnte sich weder der Kleider, noch der Gesichtszüge der Personen genau entsinnen, welche ihn in das dunkle Zimmer der Rue Montorgueil geführt, daher erkannte er weder Lacenaire noch François. Eine Frau, die unten im Hause wohnte, hatte drei Menschen, mit dem Rufe: »Räuber! Räuber!« fliehen sehen. Einen hielt sie an seiner Redingote fest, da sah er ihr scharf ins Gesicht, als er erkannte, daß sie eine alte Frau sei. Waren Sie das? fragte der Präsident. »Wahrscheinlich,« erwiderte Lacenaire und notirte einige Zeilen. Andere hatten nur den Lärm gehört, viele Menschen durcheinander laufen gesehen, und mitgeschrien: »Räuber! Räuber!« ohne zu wissen wem es galt. Die Aufgabe des Generalprocurators, die Straffälligkeit der Angeklagten, wenigstens des Hauptangeschuldigten, darzustellen, war keine schwierige, in sofern es eben nur die Thäterschaft und die Nothwendigkeit der Bestrafung galt: »Es gibt Menschen,« schloß er, »für die der Mord keine letzte Nothwendigkeit ist, für die der Mord kein eintretender Zufall ist, nein, ein Geschäft , ein Geschäft wie jedes andere, ein Geschäft, wo man vorher ruhig die Mittel zur Ausführung prüft. Menschen gibt es, die, wenn die That an den Tag gekommen, sie diesen Versammeltm hier mit dem allerruhigsten Blute von der Welt erzählen, Menschen, für die der Mord kein unglückliches einmaliges Ereigniß, sondern eine Gewohnheit, eine Profession ist;« eine Rede, zu ihrem Zwecke genügend, durch die aber das psychologische Räthsel, was hier vorlag, nicht erklärt wird. Der Generalprocurator forderte zum Ueberfluß die Geschwornen auf, bei der Bestrafung der Schuldigen eben so viel Muth zu zeigen, als diese bei der Vollführung ihrer entsetzlichen Thaten bewiesen. Lacenaire's Anwalt dagegen hatte eine schwierige Aufgabe. Ob er sie vollständig gelöst, ist zu bezweifeln, da uns seine vollständige Defensionsrede nicht vorliegt. Er entwarf in scharfen Zügen ein Gemälde von der romanhaften Existenz seines Clienten, und suchte ihn als von einer Monomanie zum Betrügen, Stehlen, Rauben und Morden ergriffen darzustellen. Lossprechung konnte er auch im günstigsten Falle nach solchen Eingeständnissen nicht erwarten, er bat daher die Jury, als einen Act der Gnade, ihn nur zu ewigem Gefängniß zu verdammen. – Lacenaire war mit der Verteidigung zufrieden, er nickte seinem Advocaten über die Schranke, die ihn von ihm trennte, vergnügt zu. François' Vertheidiger hielt eine sehr lange Rede, in welcher er alle Schuld auf Lacenaire schob, und diesen mit den heftigsten Beschuldigungen überhäufte. Lacenaire hörte sie nicht allein mit vollkommener Zuversicht an und einem spöttischen Lächeln, welches beständig auf seinen Lippen schwebte, sondern, als der Advocat einen Augenblick erschöpft inne halten mußte, bat er um eine kurze Aussetzung zur Erholung, da seine beiden Mitangeschuldigten seit dem frühen Morgen nüchtern wären. Nach dieser bewilligten Ruhe schloß der Vertheidiger seine Rede und beschwor die Jury, der Irrthümer zu gedenken, deren so viele Geschworne sich schuldig gemacht und ihr Gewissen schwer belastet, indem sie auf das Zeugniß von Verbrechern ihre unschuldigen Mitangeschuldigten verurtheilt hätten. Dieser Proceß, an und für sich sehr einfach, hat durch die Haltung des Hauptschuldigen schon bisher etwas ganz Besonderes. Es ist aber wol selten oder nie vorgekommen, daß der Hauptangeschuldigte die Partie des Generalprocurators oder Präsidenten übernimmt, um die Klage gegen die Einwendungen der andern Angeschuldigten und ihrer Vertheidiger in allen Theilen aufrecht zu erhalten. Befragt nämlich, ob er noch etwas zu seiner Vertheidigung anzuführen habe, erhob er sich und erzählte noch ein Mal in einer wohl gehaltenen Rede und in ruhig vertraulichem Tone, nicht seine Thaten, wie er sie gestanden, sondern alle Momente der Verhandlungen vor Gericht. In einem vollständigen Resumé zählte er alle Anklagepunkte Schritt für Schritt auf, er prüfte die Beweise, die Kraft der Zeugen, die Gutachten der Aerzte, mit einer Schärfe, als wäre er selbst ein gerichtlicher Arzt, und zog endlich den Schluß, daß die Herren Geschworenen sich nach diesen zustimmenden und von ihm ins rechte Licht gestellten Beweisen, von der Nichtigkeit seiner Anschuldigungen und Enthüllungen für überzeugt halten könnten. – »Ich verlange keine Gnade,« schloß er, »mir liegt nichts am Leben. Doch sage ich auch nicht, daß ich Stoiker bin. Wenn die Gesellschaft mir alle Annehmlichkeiten des Lebens, wenn sie mir ein ausreichendes Vermögen böte, so würde ich es annehmen. Ich hänge nicht, meine Herren, wie ich schon sagte, an meiner Existenz; ich lebe in der Vergangenheit. Seit 8 Monaten schon sitzt meiner harrend, der Tod über meinem Haupte. Ich verlange keine Gnade, ich erwarte sie nicht, ich will sie selbst nicht... sie wäre ganz unnütz.« Avril suchte sich selbst zu vertheidigen, indem er ein Papier ablas, welches, von ihm geschrieben, alle Thatsachen und Indicien gegen ihn zusammenstellte. Es warf kein neues Licht auf die Sache und machte keinen Eindruck. Dagegen bat François das Wort ergreifen zu dürfen. Er sprach frei, zuerst mit gepreßter Stimme, dann aber, wie sie in Zorn überging, belebte sie sich mehr und mehr und verfehlte nicht des Eindrucks. »Der Redner Lacenaire hat Ihnen eben den ganzen Proceß erzählt. Aber ich, meine Herren, will Ihnen seine Lügen zeigen.« – Während er sich auf die Details einließ, verlor sich alle Befangenheit, er knirrschte mit den Zähnen und auf seinem Gesichte spielten die Leidenschaften. – »Elender! Du, der Du dem ganzen Menschengeschlechte Haß und Rache geschworen hast, Du fürchtest nicht die Gerechtigkeit der Menschen, aber auf Deinem Wege zum Tode wirst Du vielleicht die Gerechtigkeit Gottes fürchten lernen, vor dem Du, mit Blut besudelt, erscheinen wirst. Auch diese Herren haben Rechenschaft abzulegen von ihren Thaten; sie werden doch zaudern, ehe sie neue Opfer zu denen fügen, die Dich dort schon, mit Blut bedeckt, erwarten! Wenn man mich verdammt, mich, einen ganz Unschuldigen, ach! ich fürchte nicht den Tod. Ich habe ihm hundert Mal ins Auge gesehen. Ich habe gegen edle Feinde gekämpft. Ich bin fünf Mal verwundet worden. Ich habe einem Kanonier am Fuße des Atlas das Leben gerettet, und durch eine ehrenwerthe Wunde habe ich drei Finger verloren! Du, elender Meuchelmörder, Feigling! Du willst Deine Hände in meinem Blute waschen! Aber heute noch kann ich meine Hand erheben, vielleicht zum letzten Male. Aber es geschieht ohne Schreck. Du, Du wirst wie ein jämmerlicher Schuft zucken im Augenblicke des Todes ... Memme Du!« – »Am Donnerstage, meine Herren, als ich vor Ihnen erschien, da war ich noch kein Criminalverbrecher. Heute bin ichs; denn ich habe meinem Vater den Tod gebracht, einem verehrungswürdigen Greise, und meiner Mutter auch, der besten aller Mütter. Die verleumderischen Anschuldigungen dieses elenden Lacenaire haben sie entehrt. Lacenaire ist zu Allem fähig, meine Herren. Er spricht – er ist ein großer Redner. Er hat Sie verstrickt mit seiner Kunst; Viele von Ihnen haben ihm Beifall gespendet.... Er wird aber auch noch andere Mitschuldige angeben... er wird sie für Geld angeben; er wird suchen sein Leben zu verlängern. Sie werden sehen, ob ich lüge... Ich fordere keine Gnade, meine Herren! Ich fordere volle Gerechtigkeit. Um mein Loos, um mein Leben kümmere ich mich wenig; aber in meiner feierlichsten Stunde verlasse ich mich auf das Gewissen meiner Jury.« Diese energischen Worte aus dem Munde eines Mannes, der noch eben erklärt hatte, daß er weder lesen noch schreiben könne, brachten in der Versammlung einen wunderbaren Eindruck hervor. Man war erstaunt und erschrocken. François Martin aber sank, als er geendet, völlig erschöpft auf seine Bank nieder. Lacenaire's Heiterkeit hatte ihn auch keinen Augenblick verlassen; er blickte seinen Mitangeklagten mit dem Lächeln des Triumphes an. Die Berichterstatter versicherten, es sei unmöglich gewesen, diese »satanische Scene« zu beschreiben. Mitten in dieser allgemeinen Aufregung erklärte der Präsident die Verhandlungen für geschlossen. Die Jury kehrte alsbald zurück. Der Vormann beantwortete alle Fragen über die einzelnen Verbrechen der Angeklagten mit Schuldig. Nur hinsichts Martin François' mit dem Beifügen: »Unter mildernden Umständen.« Jetzt erst ward Lacenaire blaß und schien niedergeschlagen. Doch hörte er den Ausspruch der Jury mit vollkommener Ruhe an. Avril schleuderte einen wüthenden Blick auf die Jury und stammelte dann: »Gnade!« François Martin verbarg sein Gesicht im Taschentuche. Da erhob sich Avril wieder, noch ehe die Richter die Strafe verkündeten. Mit erhobener Stimme sprach er: »Ich bin von der Jury verurtheilt. Ich verlange nicht Gnade; ich ziehe den Tod der ewigen Kettenstrafe vor. Aber ich schwöre vor Gott: dies ist ein Justizmord.« François und Lacenaire schwiegen. Der Präsident sprach nun das Urtheil. Lacenaire und Avril wurden zum Tode verurtheilt, Martin François zu ewiger Galeerenstrafe. Lacenaire war ein Gegenstand der öffentlichen Aufmerksamkeit geworden, das wollte er, ein Gegenstand der Bewunderung zu sein, war vielleicht das höher hinausgesteckte Ziel. Ein Gentleman, von guter Herkunft und Erziehung, als gemeiner Gauner, Dieb, Raubmörder, ein Mann, der das Verbrechen mit vollem Bewußtsein, als ein Geschäft betrieben und seine glänzenden Verstandeskräfte zur geschickten Verübung der schändlichsten Frevelthaten verwandt hatte! Und ein Mann, der, wie plötzlich überdrüßig dieses freien Lebens, sich selbst angibt und seine Complicen, der in Kerker und Ketten hier wieder als vollendeter Gentleman, dort als Dandy, als blasirter Lebemann sich benimmt, der aber plötzlich erwacht zur alten Energie seines Geistes, um die vielleicht schwankend gewordene Anklage aufrecht zu erhalten, der mit allen Kenntnissen und dem Geschick eines ausgezeichneten Advocaten gegen sich und seine Genossen plaidirt, der in den entsetzlichsten, haarsträubenden Augenblicken lächeln, spielen, träumen kann, nicht in einem einzigen unbewachten Momente vor dem Loose, welches seiner wartet, zurückschaudernd, und mit einer musterhaften Treue in allen seinen Aussagen bei der Wahrheit bleibend! Ausgestattet mit den Gaben seinerer Bildung, hatte er sich als Schriftsteller und Dichter gezeigt, aber die Freiheit und die Genüsse des Diebes, Räubers und Mörders waren ihm interessanter gewesen; nun er auch ihrer überdrüßig geworden, oder sie ihm mit mehr Beschwerden und Gefahren verknüpft schienen, als das Vergnügen werth war, ging er eben so bereitwillig, gleichgültig der Verurtheilung und dem Tode entgegen. Und freiwillig; – denn wenn er nicht bekannt hätte, nicht als Ankläger gegen seine Complicen aufgetreten wäre, so war bei der Mangelhaftigkeit der andern Beweisstücke der Ausgang des Processes zweifelhaft. Ja bei seiner Begabung als Redner, Intriguant, bekannt mit den Praktiken der Gesetze, den Schwächen der Menschen, der Polizei, der Geschwornen, der Richter, wäre es ihm, wenn er Alles daran gesetzt, nicht möglich gewesen eine Freisprechung auch gegen stärkere Beweise zu ertrotzen, hätte er nicht eine Flucht durchsetzen können? – Also was war das Motiv seiner Handlungsweise? – Gewöhnlicher Lebensüberdruß? Dann pflegt man nicht den Tod auf dem Schaffot zu suchen. Eitelkeit? – Die Eitelkeit kam noch nicht vor, als gemeiner Dieb und Raubmörder Gerede und Ruhm zu erwerben; selbst Herostratus hätte dies verschmäht. – Aber einer seiner Mitschuldigen warf ihm vor: Haß und Rachsucht gegen das ganze Menschengeschlecht! Sein Benehmen gegen die tief unter ihm stehenden armen Sünder, die er verdarb, an deren Todesqualen er seine Freude zu haben schien, schienen dies zu rechtfertigen; aber seine ganze Handlungsweise, wie wir sie aus dem Bisherigen kennen und wie er sie in, seinen Memoiren niederlegte, widersprechen dem. Wenn es wirklich derartige Menschenhasser gibt, würden sie andere großartige Racheplane entwerfen und sich nicht genügen lassen, diesem einen Geldbeutel zu stehlen, jenem armen Teufel die Kehle abzuschneiden und sich an der Todesangst zweier armseligen Verbrecher zu weiden, die in ihrem Ungeschick auch ohne seine Geschicklichkeit dem Gericht in die Hände gerathen wären. Und doch glaubte man im Publicum etwas davon, an eine derartige Philosophie, welche ihn von Anbeginn geleitet und stark gemacht, so in den gewichtigsten Augenblicken senes Lebens aufzutreten. Doch hat schon damals eine gesunde Kritik in Paris das ganze Raisonnement verworfen und Lacenaire, der vergebens gehofft, ein Heros und Götze ganz neuer Art für das Publicum zu werden, ist mit seiner angeblichen Philosophie höchstens in einige Zerrbilder der Marktliteratur übergegangen. »Man hat Lacenaire nach der Rolle beurtheilen wollen, lautet jenes Urtheil, welche er seit seiner Verhaftung angelegt. Man hat falsch verurtheilt. Nein, Lacenaire war nicht (wie er später den Schein angenommen) ein Mann, welcher sich durch die Schuld seiner Mitmenschen für unglücklich hielt, der zwischen Selbstmord und Verbrechen schwankte und sich endlich in die Arme des letztern warf, weil die Gesellschaft gegen ihn ungerecht und grausam war. Nein, er war kein systematischer Mörder, der etwa einen Wechselbrief gegen die Gesellschaft unterschrieben gehabt, seinen Kopf dafür zum Einsatz gegeben und sich verpflichtet hätte, mit dem Dolche zu arbeiten, wie Andere mit der Feder... Nein, Gott sei Dank, solche Menschen existiren gar nicht. Das ist nur der Lacenaire vor dem Assisenhofe; vielleicht wird es der sein, dessen die dramatischen und romantischen Dichter sich bemächtigen werden. Aber, – sprechen wirs zur Ehre der Menschheit aus, sprechen wir es aus, um die große, ganze Gesellschaft zu beruhigen, das ist auch nicht mehr der Mann, den wir auf dem Schaffotte sterben sahen. – »Lacenaire,« fährt jene Stimme fort, »hat sich ins Verbrechen gestürzt, weil seine Ausschweifungen, das Spiel, seine Faulheit und Vergnügungslüst es ihm unmöglich machten anderweitig die Mittel zu seiner Existenz zu finden. Er wurde Räuber, dann Meuchelmörder, nicht weil es ihm eine erlaubte Sache schien, sondern weil er den Leidenschaften Nahrungsstoff bieten mußte, den er durch ehrbaren Erwerb nicht beschaffen konnte, und weil er der Hoffnung war, – eine Hoffnung, welcher Alle seines Gleichen nachhängen –daß die Justiz ihn nicht erreichen würde. – »Aber Lacenaire hatte, trotz seiner großen Eitelkeit, einen gebildeten Geist, geläuterte Kenntnisse, eine seltene Fassungskraft, und vermöge dieser Eigenschaften hat er die Nothwendigkeit begriffen, seinem Leben als Räuber und Mörder einiges Relief zu geben. Daher die Rolle, die er angelegt und die er wacker gespielt, so lange, als der Tod noch fern war, noch Hoffnung geblieben; daher der Charakter, den er sich gemacht hat, der weder der seine war, noch irgend Jemandes sonst. Er konnte sein Verbrechen nicht mehr leugnen, denn er war zu bekannt; er konnte es nicht rechtfertigen, denn die Details waren zu schrecklich. Da erst setzte, machte, componirte er sich zu einem eisernen Logiker, der zu einem Criminalverbrecher geworden, nicht durch moralisches Versinken, sondern aus System, welcher da stiehlt und tödtet, weil ihn sein erschöpfendes Studium der Theorie unserer Gesellschaft dahin geführt hat, Nichts von Wahrheit, ein abscheulicher Charlatanismus!... Und dieser selbe Mensch, den faselnde Berichte als eine Art von Philosophen uns vorgestellt haben, beeilt sich auch, dies Rettungsseil, was man ihm dummer Weise (in den Zeitungen?) zugeworfen, vor dem Untersinken zu ergreifen, und er, der Meuchelmörder, unter den Riegeln der Conciergerie, in dem engen Loche der zum Tode Verdammten, er macht sich zu einem Schriftsteller, er appellirt an die Oeffentlichkeit, er spricht von seinem Talente....er erfrecht sich: seine Memoiren zu schreiben! – »Und Lacenaire, der Materialist, der lebensfreche und praktische Meuchelmörder, ist zitternd gestorben. Er, der an nichts glaubte und nichts bereute, erblaßte, er schauderte vor der Hinrichtung. Umsonst hatte er versucht, seine Rolle bis ans Ende zu spielen, die Kraft fehlte ihm dazu. Ja, seine Unruhe, seine Angst haben Etwas, was der menschlichen Gesellschaft wieder Vertrauen und Zuversicht einflößt. »An seiner Seite war ein anderer Schuldbelasteter, ein Mann, der die ganze Größe seines Verbrechens eingestand, ein Mann, der aufrichtig bereute, der da nicht sagte, daß mit diesem Leben Alles aufhöre, dieser Mann ist mit Ruhe und Selbstbescheidung gestorben... Und dieser Avril rief noch von den Brettern des Schaffottes zu Lacenaire, dem Philosophen: – »Wohlauf! heute ists, wo man Muth zeigen muß. Ahme mir nach!« - Der Verfasser dieser eindringlichen Worte, bald nach der Hinrichtung geschrieben, hielt das Beispiel, welches beide Verbrecher durch ihre so verschiedene Haltung bei derselben gaben, für eine dem Volk gegebene heilsame Lehre. Wo ein Meuchelmörder in dieser Art der ganzen menschlichen Gesellschaft Hohn gesprochen, hätte es eines solchen schlagenden Beweises bedurft, daß ein Leben so ohne allen Glauben, entblößt aller Tugend, aller religiösen und sittlichen Grundsätze, mit solchen grauenhaften Theorien, die nur in einer kranken Einbildungskraft, einem vergifteten Herzen Wurzel schließen können, vor dem nothwendig dadurch bedingten Ende nicht stichhaltig befunden wurde. Noch aber spielte Lacenaire um einige Wochen seine künstliche Rolle fort. Am 9. Januar 1836 um 9 Uhr Abends öffnete sich in der Conciergerie die Thüre seines Gefängnisses und man benachrichtigte Lacenaire, daß er nach Bicètre transportirt werden solle. »Wohlan!« sagte er, »ich verlange nur eins: daß es mit Morgen zu Ende sei.« Avril war in tiefem Schlafe, als dieselbe Meldung ihm kam. Auch er zeigte vollkommene Ruhe und drückte denselben Wunsch aus. Um 10[1/4] kamen Beide in Bicêtre an, man hatte ihnen den Grund, weshalb ihr Gefängniß vertauscht werde, verschwiegen, aber Beide erklärten: das könne sie nicht täuschen, sie wüßten sehr wohl, was ihnen morgen bevorstehe. Sobald sie angekommen, sangen sie die Parisienne. Gleich darauf wurden sie getrennt und Jeder in das für ihn bestimmte Gefängniß zur Aufbewahrung der zum Tode Verurtheilten (cabanon) gesetzt. Um 11 Uhr Abends kam noch einmal der Chef der Sicherheitspolizei, und ließ Beide, getrennt, im Verhörzimmer vor sich erscheinen, um zu versuchen, ob er vielleicht noch neue Aufhellungen von ihnen erhalten könne. »Ich habe Alles gesagt, was ich wußte,« erklärte Lacenaire, und auch Avril betheuerte nichts mehr zu wissen. Beider Kammern waren von einander getrennt, aber wenn sie ihre Stimme erhoben, konnten sie sich doch verständigen. Man hörte nichts Bedeutendes; nur rief Lacenaire seinem Schicksalsgenossen zu: »Es ist kalt, es friert. Die Erde wird morgen gefroren sein.« Am anderen Morgen um 6 Uhr wurden zwei Geistliche, Abbé Montés, Generalalmosenier der Gefängnisse, und der Abbé Azibert, zu den Gefangenen gelassen. Lacenaire empfing den Abbé mit großer Höflichkeit: »Ich danke Ihnen aufrichtig, mein Herr, für Ihre Gefälligkeit, aber es thut mir sehr leid, daß Sie sich meinetwegen diese Mühe verursacht haben. Sie wissen nun einmal, daß Alles, was Sie mir sagen können, auf meine Art, die Dinge anzusehen, ohne Einfluß ist ... Ihr mir sehr schätzenswerther Besuch ist daher unnütz.« Und doch hatte Lacenaire am Abende vorher in der Conciergerie ein Gebet zu Gott gedichtet, dessen Schlußverse, wie sie den Dichter nicht verkennen lassen, noch ein etwas Mehr zeigen, was er in seinem anderen öffentlichen Auftreten zu verbergen gewußt. Es sind die merkwürdigen Verse: Dieu que j'invoque écoute ma prière! Darde en mon âme un rayon de ta foi, Car je rougis de n'être que matière, Et cependant je doute malgré moi... Pardonne-moi, sie dans ta creature Mon oeil superbe a méconnu ta main. Dieu. – Le néant. – Notre âme. – La nature. C'est un secret. – Je le sourai demain Gott, den ich rufe, höre an mein Beten, Gieß einen Glaubensstrahl in meine Seele; Nur Erd und Staub zu sein, macht mich erröthen, Indeß ich dennoch mich mit Zweifeln quäle... Vergieb mir, wenn mein Aug' nicht hat erkannt In dem Geschöpf die Schöpfung deiner Hand. Gott – und das Nichts – das Alles ist verborgen – Geist und Natur – ich werd es wissen morgen. . La Conciergerie, 8. Janvier 1836 Verse, welche Lacenaire's Andenken vielleicht überdauern werden. Avril, ganz das Gegenstück zu Lacenaire, hörte mit innigster Ergebung den Abbé Azibert an und bezeugte die lebhaftesten religiösen Gefühle. »Erfüllen Sie mir einen Wunsch, Herr Abbé,« sagte er, »und melden Sie morgen den anderen Gefangenen in Bicetre, daß ich Alles bereue, was ich begangen habe. Sagen Sie ihnen, ich wünschte, daß mein Beispiel ihnen von Nutzen wäre. Ich bin schuldig, ich weiß es. Wäre ich nicht so früh meiner Familie beraubte worden, und als ich noch ganz jung war, so wäre ich nicht, wo ich jetzt bin.« – Uebrigens hatte Avril schon 6 Wochen früher dieselben Gefühle in einem Briefe an seine früheren Cameraden im Gefängnisse zu Poissy ausgedrückt. Um 6½ wurden die Gefangenen in die Kapelle geführt, um ihr letztes Sterbegebet zu verrichten. Avril war ruhig und gesammelt; Lacenaire war bleich und suchte gleichgülttig für Alles, was da geschah, zu erscheinen. Nach dem Gebete forderte Lacenaire eine Tasse Kaffee und ein Glas Liqueur; er theilte Beides mit Avril. Avril ließ sich auch ein Glas Liqueur bringen, und bot auch die Hälfte Lacenaire an. Dieser sagte: »In dem Bischen Zeit, was uns noch übrig ist, muß man seine alten Gewohnheiten nicht aufgeben.« Er zog eine Cigarre aus der Tasche und zündete sie an. In dem Augenblicke zeigte sich der Scharfrichter mit seinen Gehülfen an der Thüre. Lacenaire folgte ihm schweigend bis in die Vorhalle, wo er seine Cigarre auf den Ofen legte und sich auf das verhängnißvolle Tabouret niedersetzte. Er war ganz blaß, seine Züge waren ohne alle Erhebung, matt, schlaff; der Glanz der Augen war erloschen, sie saßen tief in den Höhlen. Er versuchte wol zu lächeln und den Kopf anmuthig leicht zu werfen, aber man sah die Anstrengung. Nachdem er vorhin die noch brennende Cigarre auf den Ofen gelegt, leerte er die Taschen von dem Gelde, was noch darin war, mit den Worten: »suche Jeder, was er findet.« Als er den Director des Gefängnisses erblickte, sagte er: »Ah, Herr Becquerel, meinen herzlichsten Gruß. Ich hatte Sie zu heut morgen um etwas Papier und Dinte bitten lassen.... Man hat es vergessen.... nun denn auf morgen «... fügte er mit einem gezwungenen Lächeln hinzu. Dann zum Generalinspector der Gefängnisse sich wendend, sagte er: »Herr Olivier Dufresne, ich bin sehr erfreut, Sie noch ein Mal zu sehen. Ich danke Ihnen, daß Sie gekommen, um mir in meiner letzten Stunde beizustehen.« – Aber er sprach den Satz nicht mehr vollständig aus; die Kehle schien ihm durch eine krampfhafte Zuckung zugeschnürt. Als sein Anzug fertig war, Hände und Füße herkömmlicherweise leicht gefesselt, ward er in die Gerichtsstube geführt. Auch dort gab er sich noch alle Mühe ruhig zu scheinen und die Stärke seines Charakters zu behaupten. Aber es gelang ihm doch nur mit halb erloschener Stimme die Wünsche und Anordnungen mitzutheilen, welche er in Bezug auf die Herausgabe seiner Memoiren zu machen hatte. Dann überließ man ihn sich selbst und Niemand sprach mehr mit ihm. Von jetzt ab veränderte sich seine ganze Physiognomie; seine Backen wurden bald roth, bald bleich, die Augen verloren allen Glanz oder gewannen einen stieren Blick. Die Lippen wurden trocken und die Zunge schien umsonst in dem mehr und mehr austrocknenden Munde nach Feuchtigkeit zu suchen. Das innere Gähnen und Zucken, wie man es bei allen Verurtheilten, die nach dem Schaffotte gehen, bemerkt, ward schon sichtbar. Offenbar sank seine Natur bereits zusammen, nur der Wille widerstand noch, aber ohnmächtig. Doch gewann er es noch über sich, als er in den Wagen stieg, der ihn zum Richtplatz führen sollte, auszurufen: »Von nun an ists also Sache der Pferde.« Avril fragte seinerseits, als man ihn zur Hinrichtung umzog: »Wo ist denn Lacenaire? Ist er schon fort?« Nach dem Herkommen richten die Diener der Gerechtigkeit, wenn es so weit gekommen, keine Worte mehr an Die, welche man als Todte betrachtet. Durch einen Wink zeigte man ihm an, daß Lacenaire in der Gerichtsstube sei. »Gut, gut,« erwiderte er und versank in ein Hinbrüten, während er ruhig mit sich geschehen ließ. Aber als einer der Gehülfen mit der Scheere kam, um ihm die Haare abzuschneiden, rief er: »Ach, ich griff Ihnen ins Handwerk. Vorgestern schon, als ich etwas merkte, traf ich meine Anstalten... ich habe mir selbst die Haare abgeschnitten – da – sehen Sie. – Ach setzen Sie mir die Mütze wieder auf – es ist ein kalter Morgen.« Dann, plötzlich sich aufraffend, sprach er mit Lebhaftigkeit, die Anwesenden grüßend: »Wohlan denn auf den Weg. Adieu, meine Freunde!« Beide stiegen zugleich in den Wagen. Lacenaire hatte, während er auf Avril wartete, schweigend und unbeweglich in der Gerichtsstube gesessen. Im Augenblicke des Aufbruchs überfiel ihn ein Frostschütteln, mit Ungewissem Schritt folgte er Avril, und gewann es doch noch über sich beim Einsteigen jene Worte vorzustoßen. Es waren die letzten Zeichen von Muth. Der Weg, ward verlängert durch den schlechten Zustand der Wege. Beide Verdammte beobachteten ein tiefes Schweigen; nur Avril machte eine Bemerkung, daß es fürchterlich kalt sei, aber es dürfte ein schöner Morgen werden. Es war noch nicht voll 9 Uhr, als der traurige Zug am Fuße der Guillotine ankam, die um 1 Uhr in der Nacht beim Schein der Fackeln aufgerichtet worden. Lacenaire sprang rasch vom Wagen. Seine Blässe war erschreckend, sein Blick leer, unsicher. Seine Zähne schlugen zusammen; er schien Worte zu suchen, aber die Zunge lieh ihm keine Laute mehr. Avril stieg nach ihm mit einem leichten, festen Tritt herunter, und blickte das Publicum ruhig an. Vollkommen und seiner selbst mächtig, näherte er sich Lacenaire und umarmte ihn: »Adieu, mein Alter – ich werde den Marsch eröffnen.« Noch mit festem Tritte besteigt er die Stufen des Schaffottes. Man bindet ihn an das verhängnißvolle Brett... noch ein Mal wendet er sich um und ruft: – »Lacenaire, mein Alter, allons.... Muth.... ahme mir nach...« es sind seine letzten Worte, – das Beil fällt und der Kopf fliegt auf die Bretter. Lacenaire stand während dessen am Fuß der Treppe. In zu großer Schonung suchte der Abbé Montés ihn umzudrehen, damit er den schrecklichen Augenblick nicht sähe. »Ach was!« erwiderte er mit einer völlig veränderten Stimme. Vergebens sucht er noch Glauben an eine Stärke zu erwecken, die ihn längst verlassen hat. »Ist Herr Allard da?« fragte er mit einer ganz ausgehenden Sprache. Der Souschef der Polizei bejaht es. – »Ach ich... ich bin... sehr zufrieden.« Es waren seine letzten Worte. Er hatte angekündigt, daß er zum Volke reden wolle; aber er hat keine Kraft mehr dazu. Seine Knie sinken zusammen, sein Gesicht ist völlig entstellt. Er muß, von den Gehülfen des Scharfrichters unterfaßt, die Stufen zum Schaffot sich mehr hinauf schleppen lassen, als er geht, und das Fallbeil, das seiner Angst ein Ende machte, schien einen gefühllosen Körper zu trennen. Das die wahren letzten Momente eines Verurtheilten. Sie scheinen der Aufbewahrung werth. Lacenaire hat nicht allein seine Memoiren geschrieben, sondern er fühlte sich auch berufen, das Lied selbst zu verfertigen, welches die wandelnden Ausrufer in Begleitung der Portraits großer Verbrecher in den Straßen verkaufen. Eines der Couplets lautete so: Plus tard enfin, voleur, escroc, faussaire, Tous les forfaits ne me coutent plus rien. Pour débuter on chippe une misère Et, pour finir, on devient assassin. Petit mioches, En vos bamboche, N'oubliez pas ce preécepte moral: Dans son menage Faut être sage Sans vouloir faire en tout temps carneval. Die Müllerin von Fockendorf 1689 Wie die Bauern im Altenburgischen, fast die einzigen im mittlern Deutschland, ihre uralte Tracht bis zu dieser Stunde beibehalten haben, so hat sich unter ihnen auch noch Manches erhalten, was dem Wechsel des Geschmacks, der Gewohnheit und des Besitzes widerstand. Namentlich läßt sich der Besitz der Bauerngüter bei denselben Familien durch viele Jahrhunderte nachweisen; ja schon zu Ausgang des 17. Jahrhunderts rechnete man nach, daß gewisse Höfe und Mühlen durch dreihundert Jahre in directer Erbfolge von Vater auf Sohn übergegangen waren. Im Dorfe Fockendorf an der Pleiße, unfern der Leipziger Straße, befand sich eine solche Mehl-Mühle, welche erweislich seit 1450, und wahrscheinlich noch länger der Familie Lange angehört und von ihr benutzt worden. Thomas Lange , ihr Besitzer zu Ausgang des 17. Jahrhunderts, verheirathete sich 1675, indem er sein Weib Marie ebenfalls aus einer alten, ehrbaren und angesehenen Bauerfamilie des Altenburgischen nahm. Bei der Verlöbniß war der Braut ein Thaler von dem Verlöbnißgelde entfallen, was alle Anwesenden sehr erschreckte, und von ihnen als ein böses Zeichen aufgenommen ward. Der Thaler hatte nur zu wahr gesprochen. Die Ehe war nicht glücklich, das Hauswesen ging nicht recht vor sich. Der Segen des langen Besitzes mußte entwichen sein, der Mann war träg, die Frau rührig, aber nicht, wie sie sein sollte. Auch die Müllergeschäfte gingen rückwärts. Uneinigkeit und Streit wurden so laut, daß sowol der Pastor als der Amtmann davon Notiz genommen zu haben scheinen. Der Mann schob die Schuld auf die Frau, die Frau auf den Mann. Jener sagte: die Frau halte ihn schlecht, sie behandle ihn verächtlich und laufe den Müllerknechten nach. Diese: der Mann sei dem Mühlen- und Hauswesen nicht gewachsen, und er wolle nie ihrem Rathe folgen. Die Ehe hatte im Jahre 1689 schon 14 Jahre bestanden und war trotz der Uneinigkeit mit Kindern gesegnet. Am Abende des Tages Mariä Heimsuchung, nachdem der Nachmittagsgottesdienst zu Ende war, stand Thomas Lange noch eine Weile vor der Dorfschenke und schlenderte dann langsam nach Hause. Er ordnete hier noch an, wie anderen Tages das Holz aus der Leine abgeholt werden solle, aß in der untern Wohnstube mit seinen Kindern und dem Gesinde zu Nacht, zog sich am Ofen Oberrock, Schuhe und Strümpfe aus, und sagte dann, er wolle zu Bette gehen, sie sollten sich auch bald fortmachen und das Licht auslöschen, da nicht viel Oel mehr da sei, und sich aufs Ohr legen. Zunächst folgte ihm die Müllerin; dann die Magd und das Kindermädchen, die sich in das untere Nebenstübchen zu den 5 Kindern schlafen legte. Am anderen Morgen, es war der 3. Juli, ein Mitt*woch, standen die Hausfrau und das Gesinde zu rechter Zeit auf, und jeder ging an seine gewohnte Arbeit. Der Pferdeknecht soll Mehl nach dem benachbarten Dorfe Treben fahren, kann aber der Säcke allein nicht mächtig werden. Er rief der Müllerin, ihm beizustehen. Diese aber meint, das sei nicht ihre Sache, und heißt der Kindermagd: sie solle gehen und den Meister rufen und suchen, er werde wol, seiner lieben Gewohnheit nach, noch auf dem Heu liegen. Das Mädchen suchte vergebens im Heuschuppen und Pferdestall, auf ihr Rufen durch das ganze Haus keine Antwort. Endlich stürzte sie aus der Geschirrkammer zurück und schrie: der Meister hat sich erhenkt. Die Müllerin und die Uebrigen stürzten hinauf und fanden wirklich Thomas Lange in der Geschirrkammer aufgeknüpft. Im Hemde hing er an einem in die Wand geschlagenen Nagel. Sofort ward Lärm gemacht, die Müllerin lief schreiend zu den Geschwistern und Freunden ihres Mannes im Dorf: ihr Mann habe sich erhenkt; das sei aus Melancholie geschehen. Der Bruder des Müllers, Hans Lange, machte nun sofort Anzeige bei dem fürstlichen Amte, ebenfalls mit dem Bemerken, er glaube, daß sein Bruder aus Trübsinn sich ums Leben gebracht, und vom Amte deputirte Gerichtspersonen verfügten sich sofort in die Mühle und nahmen den Thatbestand auf. In einer über dem unteren Nebenstübchen, worin die Mägde und Kinder schliefen, befindlichen Kammer, die nach dem Garten hinausging, und nur zur Aufbewahrung einiges Müllergeschirrs gebraucht wurde, fand man an einer Wand, bei dem ein wenig aufgemachten Fenster, den Müller aufgehenkt. Er war im bloßen Hemde; fast auf dem Boden knieend hing der Körper mit einem Strick, einem alten Stück Leine, einfach um den Hals gewunden und auf der rechten Seite des Halses einmal zugezogen, an einer eisernen Zimmermannsklammer. Der Strick war um die eiserne Klammer drei Mal durchgeschlungen und zuletzt in eine Schleife gezogen. Die Hosen und die Mütze lagen neben dem Körper auf der Erde. Mit der rechten Seite des Halses hing der Körper an der Wand; auf der linken Seite, unweit der Kehle fanden sich zwei ziemlich schwarzbraune Flecke, und am übrigen Körper, nachdem er ganz entblößt worden, auf dem Rücken, fast zu Ende desselben, auf dem Rückgrad »sechs kleine Flecklein oder Läschchen,« wo die Haut ganz weg war; sie waren aber weder blutig noch braun. Auch war der übrige Oberleib ganz weiß und unversehrt, der untere Leib aber und die Beine waren vom heruntergetretenen Geblüte »ganz braun angemerket.« Auch lief etwas Geblüt aus dem Munde des Erhenkten, wie es bei allen, durch Strangulation Umgekommenen sich findet. Vernommen wurden auf der Stelle alle im Hause Wohnenden; auch die nächst Angehörigen des Todten. Jene, seine Witwe, Marie Lange, die Kindermagd Sybille Gangloff, 15 Jahre alt, der Pferdeknecht Christoph Köhler, 18 Jahre alt, und Anna Rüger, die Magd, 34 Jahre alt, hatten sämmtlich in der Nacht kein verdächtiges Geräusch im Hause gehört, sie konnten daher nicht anders glauben, als daß der Müller nur aus Melancholie sich ums Leben gebracht. Desselben Glaubens waren Christoph Kresse, Anspanner zu Fockendorf, welcher am Abende mit dem Müller vor der Schenke gestanden und bemerkt, wie Thomas Lauge träumerisch dem Tanze zugesehen und dann langsam nach Hause gegangen war. Auch der Bruder des Todten und mehre andere Personen hatten keine andere Meinung und keinen anderen Verdacht. Das Gericht verordnete daher, daß der Körper, als der eines Selbstmörders, durch den Caviller vom Strange geschnitten werde. Das fürstliche Consistorium aber verordnete, daß er zwar an einem abgesonderten Orte auf dem Gottesacker zu Treben begraben werde, weil er vom Pfarrer und dem Kirchspiel, seines geführten Wandels wegen, ein gutes Lob erhalten, jedoch – ohne Sang und Klang. Die Bestattung des Müllers war längst geschehen, als man im fürstlichen Amte anderen Gedanken Raum gab. Das Protocoll über die Befundaufnahme gab zu manchen Bedenken Anlaß, auch lief im Dorfe ein Gerücht um, daß es mit dem Tode des Müllers wol nicht so zugegangen sein möge, als dort geschrieben stehe. Man vernahm verschiedene Personen über vorangehende und spätere Vorfälle und es stellten sich folgende verdächtigende Indicien heraus: 1) Das üble Verhältniß zwischen dem Müller und seiner Frau während ihres ganzen Ehestandes. 2) Die Müllerin stand mehr als im Vedacht, mit allen Mühlknappen immer in sehr vertrautem Verhältniß gestanden zu haben. Der Mann hatte unverholen sein Mißvergnügen darüber geäußert. 3) Namentlich hatte sie mit einem Knappen, Martin Müller von Langen-Leube, der mehre Jahre in der Mühle gedient, in besonderer Vertraulichkeit gelebt. Der Verstorbene hatte sie selbst betroffen, und sich weinend darüber gegen seine guten Freunde geäußert. 4) Dieser Mühlkuappe, Martin Müller, war um Weihnachten vorigen Jahres, 1688, abgezogen, hatte sich aber seitdem immer wieder in der Mühle eingefunden und zur Müllerin gehalten. Besonders verdächtig erschien, daß er am Sonnabend vor der Entleibung sich abermals in Fockendorf sehen lassen und die Müllerin in den Weinkeller geführt hatte. 5) Noch mehr, am 3. Juli 1689, also schon am Tage nach der That, war er der Erste gewesen, der nach dem unfernen Regis die Nachricht gebracht, daß der Müller in Fockendorf sich erhenkt habe. 6) Ja schon in der nächstfolgenden Nacht war er abermals in die Mühle gekommen und war bei der Müllerin in der Kammer geblieben. Noch einmal hatte man ihn auch des Tages dort gesehen. 7) Es stimmte ferner nicht zu der angeblichen Melancholie, daß Thomas Lange grade am Tage seines Todes den ganzen Tag über recht fröhlich gewesen, daß er Anstalten zum Holzabführen getroffen und sich in der Wohnstube ganz gemüthlich und ordnungsmäßig bis auf Hosen und Hemde entkleidet hatte. 8) Es fiel dem Gericht desgleichen auf, daß er deutlich gesagt, er wolle zu Bette gehen, aber des Morgens in einer Kammer gefunden worden, darin weder ein Bett noch er je geschlafen. (Etwas was sich freilich sehr leicht erklärte, wenn er wirklich die Absicht gehabt und ausgeführt, sich ums Leben zu bringen.) 9) Verdächtiger war die Art wie er aufgeknüpft gefunden ward, halb knieend, an einem nachlässig, seltsam umgeschlungenen Stricke, wie kaum Jemand sich selbst aufhängen können, dazu die Flecke auf dem Rücken, welche durch den Act der Aufknüpfung und ihre Folgen schwerlich entstanden sein konnten. 10) Endlich wie kam es, daß die Müllerin ihn des Nachts in ihrem gemeinsamen Bette nicht vermißt hatte, und er hatte doch beim Fortgehen aus der Wohnstube bestimmt erklärt, daß er sich in dies Bette zum Schlafen niederlegen wolle? Diese Gründe zusammenfassend, hielt sich das Gericht für berechtigt, die Untersuchung gegen beide verdächtigte Personen zu eröffnen und zu deren gefänglicher Einziehung zu schreiten, welche theils von ihm selbst, an der Müllerfrau, theils durch Requisition eines benachbarten adeligen Gerichts an dem Müllerknappen ins Werk gesetzt ward. Man erwarte hier keinen schwierigen Proceß, wo endlich durch künstliche Ausführung ermittelt wird, daß keine Selbstentleibung, sondern ein Mord stattgefunden hat, wie es beim Condé'schen Proceß versucht worden und noch von Vielen geglaubt wird. Das Interesse dieses an sich einfachen Criminalfalles, der in einer reichen Sammlung grauenhafter Mordgeschichten aus jener Zeit sich erhalten hat, liegt für uns in dem Geständniß selbst, welches sehr bald von Seiten der Müllerin, und dann auch, nach der Confrontation, von Seiten ihres Mitschuldigen erfolgte, und uns als Sittengemälde, von canibalischer Rohheit und Brutalität, die sich mit einer gewissen Gutmüthigkeit paart, zur psychischen Verbrechergeschichte von Werth scheint. In diesem alt achtbaren, reichen, erblichen Bauernstande finden wir schon eine freie Frau, welche mit einem fast kindlichen Unbewußtsein und, wenn man so will, einer naiven Unschuld, sich allen Lüsten und dem scheußlichsten Verbrechen hingibt, ohne daß, dem Anscheine nach, in jener fromm altgläubigen Zeit nur ein Mal vor der Entdeckung eine Regung des Gewissens in ihr erwacht. Desto ausführlicher und unumwundener bekennt sie, durch »die beweglichen Vorstellungen und Ermahnungen« des Inquisitors betroffen, schon im ersten Verhöre Alles, und ermahnt auch ihren Mitschuldigen zum Geständniß. Wenn ein erstes ernstes Wort des Richters diese Umwandelung hervorbringt, so fragt man sich, ob denn in jener Zeit der unerschütterten kirchlichen Autorität nie eine Mahnungsstimme zu ihr gedrungen, welche den so leisen Gewissensschlummer dieses doch sinnlichen Weibes erwecken konnte, die durch das Verbrechen selbst und seine grauenhafte Wirkung sich in ihrem Wollustkitzel noch nicht stören ließ? Nach ihrem Bekenntniß hatte sie die unglücklichste Ehe mit ihrem Manne geführt. Wenn der Mann auch sonst ein gutes Lob wegen seines Wandels von Andern erhalten, gegen sie habe er sich jederzeit übel erzeigt. Darum – war sie ihm auch nur 4 bis höchstens 5 Jahre treu geblieben, und hatte sich dann mit drei Mühlknappen nach einander eingelassen. Einer derselben hatte sie vor 9 Jahren zum Ehebruche verführt und mit ihr »auf der Treppe zu thun gehabt,« nachher aber nicht mehr, ein andermal war sie mit einem Anderen »hinter dem Ofen durch ihren Mann ertappt« worden. Mit Martin Müller, welcher Ostern vor zwei Jahren in die Mühle gekommen, fand die erste Vertraulichkeit ein Viertel Jahr nach seinem Anzuge statt. Das ging so zu. Als sie ihres kranken Kindleins wegen in der Stube geblieben, und er da auch auf der Ofenbank gelegen, machte sie sich an ihn, herzte und küßte ihn, ob ihm die Zeit auch lang sei? Da antwortete Martin: Wenn er nur eine Mühle bekommen könnte, er habe auch ein bischen Mittel, und thäte es ihm gar nichts, wenn er auch eine Wittib mit 6 oder 7 Kindern nehmen müßte. So ernsthaft nahm der Knappe das Entgegenkommen, und es scheint, daß die Frau es gewesen, welche ihn vorläufig auf andere Gedanken brachte. In der Mandelkammer ward der Ehebruch zuerst zwischen ihnen begangen, hernach aber »fast unzählige« Mal in des Müllers Ehebette. Für das erste Mal hatte ihr der Müllerknappe Geld »zu einem Pelze spendirt.« Nachmalen aber geschah es immer unter den Wünschen: »daß doch der Müller ein Mal sterben möchte.« Da nun der Müller gar nicht sterben wollte, war Martin Müller um Weihnachten 1688 abgezogen. Weshalb wird nicht angegeben. Der Meister hatte ihn ein Mal in »verdächtiger Conversation« in der Mandelkammer mit ihr betroffen, aber nichts zu ihnen gesagt, als: was sie da machten? Martin verdung sich als Knappe in der Mühle zu Wolfftitz, dann in der zu Regis. Da hatten sie die ganze Zeit über (daß sie getrennt gewesen) gar keinen Vorsatz gehabt, den Müller Thomas Lange umzubringen. Aber da wollte es der Zufall, oder wer sonst, daß sie Beide am 29. Juni, als am Sonnabend vor Mariä Heimsuchung, in Altenburg sich treffen mußten. Martin Müller war seiner alten Mutter halber von Langen-Leube, sie die Müllerin, aber um einige Schweine zu verkaufen, nach der Stadt gekommen. Sie trafen sich in einem Bierhause und bestellten sich dann in den Rathsweinkeller. Hier scheint abermals die Müllerin angefangen zu haben. Sie beklagte sich über ihren Mann, daß er sie übel halte und dem Hauswesen nicht vorstehe. Der Martin aber klagte: daß er gern freien möchte und doch nicht wisse: »wie es der Müllerin wegen werden würde.« Nachdem sie nun so geklagt, gab Martin Müller den Anschlag: »daß sie den Müller Thomas Lange, weil er fest schliefe, in seinem Bette erwürgen, und, als wenn er sich selbst erhenkt hätte, hinhängen wollten.« Die Müllerin, heißt es, hatte alsbald darein gewilligt; Beide beredeten sich dahin, die That noch selbigen Abend zu bewerkstelligen. Sie wollten zum Erwürgen des Mannes Flor gebrauchen, da sich aber die Frau erinnerte, daß der zerrissen sei, kaufte sie in Altenburg einen neuen Strick dazu. Dann ging die Frau voraus nach Fockendorf. Martin schlich ihr gegen Abend nach. Nachdem er den ordentlichen Weg an der Pleiße hin umschweift und sich eine Weile am Fockendorfer Wehr Verborgen gehalten, schlich er sich Abends nach 10 Uhr in den Kleingarten hinter der Mühle. Hier sollte er die Frau erwarten. Sie ließ ihn auch nicht lange warten, berichtete ihm aber, diese Nacht ging es nicht, weil Mahlgäste da wären. Derohalben schliefe ihr Mann nicht in seinem Bette, sondern unten in der Stube auf der Ofenbank. Zum einstweiligen Trost lud sie ihren Liebhaber ein, sich zu ihr hinauf in die Kammer zu schleichen, wo sie im Ehebette die Nacht zubrachten, zwei Mal den Ehebruch begingen, und dann »anderweitig Verlaß genommen:« daß sie den Mord, der nun einmal beschlossen, nicht aufgeben, nämlich zwei Tage darnach, am 2. Juli, als am Tage Mariä Heimsuchung, vollbringen wollten. In dieser wüsten Nacht scheint zum ersten Mal eine Regung von Gewissensangst in der Müllerin erwacht zu sein, die aber schnell in seltsamer Weise beschwichtigt ward. Martin Müller tröstete sie: daß es keine Sünde sei; habe doch Judith auch dem Holofernes den Kopf abgehauen ! Darauf gab sich die Müllerin zufrieden, und sie beschlossen: so wollten sie es denn in Gottes Namen thun . Die Nacht des 2. Juli kam heran. Als Thomas Lange schon zu Bette war, harrte Martin Müller wieder um 10 Uhr im Kleingarten. Die Müllerin kam, benachrichtigte ihn, wie Alles gut stände, und sie wurden nochmals mit einander eins, daß sie den Mord vollbringen wollten. Die Müllerin hatte das »Eindeckelband zu Wege gelegt,« Martin Müller aber hatte einen Strick mitgebracht. Diesem gab man bei der Prüfung den Vorzug; der in Altenburg gekaufte neue Strick scheint also verworfen worden zu sein. Mit dem Strick des Knappen ging die Müllerin in die Kammer hinauf, zog sich aus, legte sich zu ihrem Mann ins Bette und probirte, ob er auch fest schliefe. Er schlief fest. Sie huschte wieder aus dem Bette heraus, warf sich den Pelz um, und schlich zu ihrem Geliebten hinunter. Da versprachen sie sich unten im Garten nochmals heilig die Ehe, und bereiteten sich im Namen Gottes zu dem Morde vor . Leise schlichen sie hinauf. Martin blieb vor der Kammerthür stehen, bis die Müllerin sich wieder ins Bett gelegt. Sie lag auf seiner linken Seite; dann fuhr sie vorsichtig mit dem rechten Arme, in welchem sie das eine Ende des Strickes hielt, ihren Manne unter dem Halse oder Nacken durch. Er regte sich, von der Berührung halb erweckt, ein wenig. Da umfaßte sie ihn, wie aus ehelicher Liebe und zog dabei den Arm wieder zurück, aber der Strick blieb durchgeschlungen. Er war wieder fest eingeschlafen. Jetzt zog sie beide Strickenden über dem Halse zu einer Schleife zusammen; im nämlichen Augenblicke war auch Martin Müller in die Kammer getreten. Jeder von ihnen ergriff ein Ende des Stricks; sie zogen mit aller Kraft, und davon war denn der Müller, »ohne einiges Zucken, außer daß er sich in den Seiten ein Weniges aufgeblähet,« gestorben. Nur ein Paar Tröpflein Blutes waren auf die Pfülziechen gefallen, sie wußten nicht, ob aus dem Munde oder der Nase. Aus Vorsicht zog die Frau die Ziechen alsbald ab. Nach dem Morde gingen Beide in die Küche, um Licht anzuzünden. Fürchtete sich der Eine zurückzubleiben? Dann, nach oben zurückgekehrt, faßten Beide die Leiche an, die Frau an den Beinen, der Knappe hinten am Kopf und schleppten sie, die Frau voraus, aus dem Bett und der Kammer, über das etwa 9 Schritt lange Gänglein, nach der Geschirrkammer, wo sie dieselbe anfangs auf eine Lehnbank setzten. Trotz der langen Prämeditation, wie sie der That einen andern Schein geben wollten, hatten sie das Einfachste und, Nöthigste vergessen, – den Nagel, an den der Körper gehängt werden sollte! Martin mußte erst die eiserne Zimmermannsklammer mit einer Axt in die Wand einschlagen. Auch von diesem Getöse, welches das ganze Haus erschüttern mußte, erwachte Niemand! Sie waren ohne Sorgen bei ihrem schwarzen Werke. Der Körper ward aufgehängt, die Hosen und Mütze nachgeholt und auf die Erde geworfen. Von einer, dem Körper sonst angethanen Gewalt wußten beide Missethäter sich nichts zu erinnern, vermutheten aber, daß die »Läschen« wol beim Hinüberschleppen an der hohen Thürschwelle, oder beim Aufhenken an der hohen Lehnbank entstanden wären. Wir stoßen noch auf einen canibalischen Zug, der aber nur die alte Wahrheit bestätigt, welche Feuerbach bei mehren Fällen mit seiner psychologischen Divinationsgabe ins hellste Licht setzt, daß Grausamkeit und Blutdurst mit der Wollust aufs Innigste verschwistert sind. Die Mörder statt mit Entsetzen sich anzublicken, statt aufs Schleunigste von der Mordstätte zu fliehen, gingen in die Kammer zurück, um – ihrer Lust zu fröhnen. Doch scheint wenigstens ein Grauen, eine Scheu in ihnen obgewaltet zu haben. Sie mieden das vielleicht noch warme Bett, an dem der Todesschweiß und die Blutstropfen ihres Opfers klebten, sie vollzogen den Ehebruch, wie es in der Druckschrift noch heißt, auf einem zu Fuß des Bettes stehenden Kasten. Dann »nahmen sie den Verlaß,« sie verabredeten, wie man am Morgen zu verfahren habe, daß die Müllerin das Kindermädchen rufen solle, nach ihrem Mann zu suchen, der gewiß aus Faulheit im Heu schlafen werde. Erst zuletzt sollte sie in der Geschirrkammer suchen und dann sei es ein Leichtes, wenn die Magd mit den Worten: der Meister hat sich erhenkt, herunter stürze, dies Allen im Dorfe glaublich zu machen. Einige Tage später sollte Martin Müller wieder als Müllerknappe bei ihr eintreten; dann wollten sie sich nach einiger Zeit heirathen, und Martin die Mühle übernehmen. So trennten sie sich nach Mitternacht. Wie bereitwillig die Verbrecherin auch ihr Geständniß ablegte, und nirgens mit der Wahrheit zurückhielt, ward es doch zuerst schwer, sie von ihrem Unrecht zu überzeugen. Denn, sagte sie, ihr Mann habe zu übel an ihr gethan, und immer auf sie geflucht. Deshalb habe sie an ihm nicht unrecht, sondern »als wie an einem Vieh« gethan. Erst später ging sie, so wie ihr Mitschuldiger, in vollständige Reue und Zerknirrschung über. Der Schöppenstuhl in Jena, an welchen die Acten zur Urteilsabfassung verschickt wurden, erkannte, daß auf Grund ihres Eingeständnisses, Marie Lange, als Gattenmörderin in einen Sack gesteckt, ins Wasser geworfen und ertränkt, Martin Müller aber mit dem Rade vom Leben zum Tode gestraft werde. Die Verurteilten bekannten bei der Publikation nochmals ihre Missethat; sie »stellten sich kläglich an; erklärten jedoch, sie wollten gern sterben und fleißig beten.« Ihrerseits scheint also auf eine weitere Berufung nicht angetragen zu sein; dem Gericht aber kam es bedenklich vor, daß das Weib gesäcket und dann »hiesiger Gewohnheit nach« auf dem Gottesacker, wenn auch an einen absonderlichen Ort, begraben werden solle, während Martin Müller (der wol nur als Verführter des wollüstigen Weibes erscheint) mit dem Rade hingerichtet und auf dasselbe geflochten werden solle, also comparativ härter als das Weib gestraft werde, die doch ihren Ehemann umgebracht. Trotz dieser wesentlichen Bedenken ging aber doch die Rückfrage an den Schöppenstuhl nur dahin: ob die Marie Lange nach der Execution zu begraben und ob Martin Müller auf das Rad geflochten werden solle oder nicht? Worauf die Antwort erfolgte: daß wiewol nach Römischem Rechte die Gattenmörderinnen gesackt und dann ihnen kein Begräbniß vergönnt worden, dazumal auch die Strafe dadurch erhöht worden, daß man in den Sack lebendige Thiere gesteckt; so müsse man es doch billig, nach hiesigen Landesgewohnheiten, dabei belassen, daß so wie keine Thiere in den Sack gesteckt würden, der ertränkte Körper Abends wieder aus dem Wasser gezogen und durch den Scharfrichter unter dem Gericht verscharrt werden dürfe. Was Martin Müller betreffe, so verstehe es sich von selbst, daß wenn Einer zum Rade verurtheilt worden, auch seine Glieder auf das Rad geflochten werden müßten. Nachträglich kam noch Martin Müller's Vater mit einer Eingabe um weitere Vertheidigung seines Sohnes ein, welche von einem gelehrten Advocaten abgefaßt, in den Spitzfindigkeiten der Jurisprudenz ein Rettungsmittel zu finden versuchte: nämlich es habe keine Section des Körpers des angeblich erwürgten Müllers stattgefunden, somit stände das corpus delicti nicht fest, die wirkliche Tödtung durch Suffocation, denn eine solche verursachte immer das Springen der Blase. Da eine solche nach allen Anzeichen nicht stattgefunden, so sei sogar die Vermuthung dagegen, daß der Verstorbene erwürgt worden. Ferner könne der Umgang seines Sohnes mit der Müllerin nicht als Ehebruch betrachtet werden, da sie notorisch und laut Geständniß eine Prostigata gewesen, die sich mit Jedem eingelassen. Endlich stehe seinem Sohne sein sonstiger, guter Ruf, dessen er sich erfreut, zur Seite; worauf der Vater den Antrag gründete, daß er eventuell mit der Strafe des Rades zu verschonen, und nur mit dem Schwerte vom Leben zum Tode zu bringen sei. – Zwei Schöppenstühle, der von Jena und Leipzig, verwarfen gleichmäßig diese Defension mit vielen gelehrten Gründen, deren kurzer sehr vernünftiger Sinn der war: daß es gar nicht darauf ankomme, ob die Müllerin als öffentliche Person zu betrachten, da Martin Müller nicht wegen Ehebruchs, sondern wegen Mordes zum Tode verurtheilt worden, daß es in diesem Falle aber, nach gesetzlichen Bestimmungen, keiner Obduction bedurfte, das Zerspringen der Blase keine nothwendige Folge einer Erdrosselung sei und endlich, daß bei Zustimmung aller andern Umstände, wenn Einem ein Strick um den Hals gelegt und solcher zugezogen werde, er nothwendig davon sterben müsse. Der beste Ruf eines Menschen sonst, schließe aber die härteste Strafe nicht aus, wenn derselbe vorsätzlich und in gewinnsüchtiger Absicht einen Nebenmenschen umgebracht. Ungeachtet aller dieser Weiterungen ward der Proceß so schnell erledigt, daß die Hinrichtung schon am 17. August desselben Jahres stattfand. Nachdem beide Delinquenten vor dem öffentlich gehegten peinlichen Halsgerichte bei ihrem freiwilligen Bekenntniß verharrt, ward Marie Lange unweit Fockendorf auf dem Primmelwitzer Anger an der Pleiße in einen Sack gesteckt und ersäuft. Später ward ihr Körper auf der Gerichtsstelle, an der Leipziger Straße vergraben. Martin Müller ward ebendaselbst mit dem Rade von oben gestoßen und sein Körper aufs Rad geflochten neben der Müllerin Grabe. Beide starben bußfertig, unter Bezeugung herzlicher Reue. Noch am selben Tage der Execution ward aus dem Fürstlich Sächsischen Amte Altenburg ein Actenauszug gefertigt und in Druck gegeben, zur Beglaubigung der wahrhaften Thatsachen und Entfernung von Gerüchten, welche sich dieser viel Aufsehn erregenden Geschichte bereits damals bemeistert und ihre Schrecknisse noch vergrößert hatten. Euphemie Lacoste 1843-1844 Henri Lacoste war ein reicher Grundbesitzer im Departement Gers in der Gascogne. Er lebte auf dem Schlosse Philibert, welches zur Gemeinde Riguepeu gehörte. Der jüngste überlebende von drei Brüdern, hatte er deren Vermögen, etwa 700,000 Francs, in seiner Hand vereinigt. Am 31. Mai 1841 heirathete er, selbst schon 68jährig, seine 22jährige Großnichte Euphémie Vergès, ein Mädchen von großer Schönheit. Er hatte sie erst im Jahre 1839 kennen lernen, als eine ihrer Schwestern ihre Hochzeit feierte; schon damals beschloß er sie zu heiraten, aber er hatte noch zwei Jahre gewartet, um ihr vorher die ihr noch fehlende Erziehung geben zu lassen. Sie war, im Verhältniß zu der Größe des Lacoste'schen Vermögens, unbemittelt. Man konnte demnach die Heirath als ein Glück, als eine Versorgung auf das Alter für die junge Euphémie betrachten, welche auch nichts unterließ, um ihre Zufriedenheit mit ihrem Schicksale auszudrücken. Es herrschte anfangs das innigste Verhältniß zwischen den Gatten; Henri Lacoste war roh und, wie alle Menschen ohne sittliche Bildung, von willkürlichen Launen; er war außerdem geizig und trotz seines hohen Alters liederlich. Doch wußte seine Frau in alle seine Wünsche sich zu fügen; sie befriedigte alle ihm an sie zustehenden Ansprüche; ja sie ging noch weiter, sie leistete ihm Dienste, die gewöhnlich wol nicht aus Pflichtgefühl, sondern nur aus höchster Zärtlichkeit geleistet werden: sie rasirte ihn und wusch ihm die Füße. Henri Lacoste fühlte sich ganz glücklich, wie er es öfters zu seinen Freunden aussprach, und machte am 1. Juli 1843 ein Testament, worin er seine Frau zur Universalerbin einsetzte. Aber bald nachher änderte sich die Stimmung unter den Eheleuten; schon ein Jahr nach seiner Verheirathung machte Henri Lacoste, wie er früher sein Glück ihnen nicht verschwiegen, jetzt seinen Bekannten über sein unglückliches Verhältniß nicht sparsame Mitteilungen, und in den härtesten Ausdrücken. Er wollte vielen Grund zu Beschwerden haben. Dahin gehörte, daß ihm seine Frau keinen Erben schenkte, den er sehnsüchtig wünschte. So eifrig war der Siebziger darauf aus, noch ein Kind zu erhalten, auf welchem Wege es auch sei, daß er deshalb sein Glück bei Andern versuchte. So machte er sogar seinem Dienstmädchen wiederholte Anträge. Begreiflicherweise gab er seiner Frau auch seinerseits dadurch Grund zu Beschwerden. Von ihrer Seite wird es nicht sowol Eifersucht gewesen sein, als die Furcht, daß der Alte ein Kind bekomme, oder zu bekommen glaube, dem er sein Vermögen zuwende. Die beiderseitige Unzufriedenheit stieg immer höher, sodaß Henri Lacoste im April 1843 äußerte: er habe die Absicht, die Erbeseinsetzung seiner Frau aufzuheben. Zu den Besuchern des Lacoste'schen Hauses gehörte damals der Schullehrer von Rigueveu, Namens Meilhan. Er war in demselben Alter wie Lacoste, und dem allgemeinen Rufe nach zu urtheilen, nicht von bessern Sitten. Er wohnte bei dem Wirth des Dorfes Riguepeu, Lescure. Die Eheleute Lacoste stiegen, so oft sie nach dem Dorfe kamen, bei Lescure ab und hatten daher bei jedem Besuche Gelegenheit mit dem alten Schulmeister zusammen zu treffen. So geschah es auch, als sie Dienstag am 16. Mai 1843 auf den Markt nach Riguepeu gingen. – Lacoste hatte dort noch mehrere Geschäfte zu besorgen, als er plötzlich von einem Unwohlsein ergriffen ward, das ihn nöthigte; schnell mit seiner Frau nach Hause zurückzukehren. Mehre Bekannte, welche ihm begegneten, sahen es ihm an der Farbe und dem Ausdrucke seines Gesichtes an, daß er krank sein müsse, und er äußerte gegen Andere, es rühre von einem Glase Wein her, das ihm der verdammte Meilhan zu trinken gegeben. Dieser plötzliche Schmerzanfall war der Anfang einer Krankheit, die sich vorzüglich in Kolik und Erbrechen äußerte. Madame Lacoste pflegte ihn aufs Zärtlichste, sodaß sie allein ihm nicht nur alle Arzneien, Getränke und Speisen, die er zu sich nahm, zubereitete und reichte, sondern auch die Gefäße, die er bei seiner Krankheit brauchte, stets selbst ausschüttete. Doch wollte sie lange keinen Arzt zuziehen, erst am vierten Tage consultirte sie den Dr. Boullée in Vic-Fezensac, einem Orte nicht weit davon, jedoch nur schriftlich; endlich am Sonnabend, dem fünften Tage, ließ sie den Chirurgus Lasenolle holen. Dieser begnügte sich zuerst einige leichte Mittel zu verschreiben; als er aber am Montag, dem siebenten Krankheitstage (22. Mai), wieder kam, fand er Herrn Lacoste viel schlimmer geworden. Er wollte deshalb einen wirklichen Arzt hinzuziehen, aber es war schon zu spät; noch am Abend desselben Tages, ehe dieser Arzt ankam, war Lacoste gestorben. Unmittelbar nach seinem Tode, selbst in Gegenwart ihres Mädchens, holte Madame Lacoste das Testament ihres Mannes aus seinem Secretair und präsentirte es schon wenige Tage nachher. Sie fing an, sich frei zu fühlen. Meilhan hatte sich sogleich nach dem Tode Lacoste's, während dessen Krankheit er nicht ein Mal gekommen war, sich nach dem Krankheitszustande zu erkundigen, auf dem Schlosse eingefunden; die Sitte forderte es, daß alle Bekannte der Familie den Tag nach dem Tode im Trauerhause gemeinschaftlich speisten. Meilhan war unter ihnen; er that es aber nicht allein an diesem, sondern fand sich nun auch den folgenden Tag wieder ein und speiste diesmal mit Madame Lacoste allein; er schien überhaupt mit ihr bekannter zu werden. Als er einige Tage darauf dem Maire von Riguepeu, Subazan , begegnete, führte er ihn in das Zimmer, wo er Schule zu halten pflegte, zeigte ihm eine Schuldverschreibung eines gewissen Castera auf 1772 Francs, und erkundigte sich, ob der Mann sicher sei? Er gab dabei an, es sei ein Geschenk von Madame Lacoste. Zu Castera selbst sagte er dagegen, als er sich die Verschreibung auf seinen Namen von ihm umschreiben ließ, es sei kein Geschenk, sondern er habe die gleiche Summe Madame Lacoste baar als Valuta gegeben. Kurze Zeit darauf führte er Subazan, um ihm heimliche Mittheilungen zu machen, wieder in sein Schulzimmer. Jetzt wollte ihm Madame Lacoste eine Leibrente constituiren, und zwar von 500 Francs, wenn er den Wechsel auf Castera zurückgeben wolle, und von 400 Francs, wenn er ihn behielte. Subazan sollte ihm rathen, was zu wählen, und ihm ein Formular für ein rechtsgültiges Leibrentenversprechen aufsetzen. Subazan rieth ihm, sich mit 400 Francs zu begnügen und den Wechsel zu behalten, und schrieb ihm das Formular. Madame Lacoste hatte jedoch dieses Formular nicht benutzen wollen, und Meilhan zeigte deshalb kurz nachher die Verschreibung, wie die Witwe sie nach ihrem Willen geschrieben und mit ihrem Namen unterzeichnet hatte, an Subazan, um sich durch ihn zu vergewissern, daß auch nichts von den zur Gültigkeit nöthigen Formen fehle. Meilhan bekam das Geld regelmäßig ausgezahlt. Grade ein Vierteljahr nach Lacoste's Tode, am 23. August, begegnete er Herrn Subazan wieder, schlug auf seine Tasche, daß man Geld darin klingen hörte, und äußerte, es sei die erste Zahlung der Rente. Auch außer diesen Geldbeziehungen schien Madame Lacoste mit Meilhan sehr verbunden zu sein; so nahm sie sich seiner an, als sein Wirth Lescure, argwöhnend, daß Meilhan mit seiner Frau unerlaubten Umgang pflege, ihn aus seinem Hause entfernen wollte; sie vermittelte, daß er wieder aufgenommen wurde. Uebrigens begann Madame Lacoste jetzt sich auf auffallendere Weise ihrer Unabhängigkeit und ihres Reichthums zu erfreuen. Sie ging nach Tarbes, einer Stadt, wo sie von ihrer Jugendzeit her Bekanntschaften hatte, wo namentlich ein junger Mann lebte, den die Welt als ihren früheren Liebhaber und baldigen zweiten Gatten bezeichnete. Sie empfing von demselben tägliche späte Besuche und in der Art, daß die Hauswirthin sich genöthigt sah, des Anstandes wegen ihr die Wohnung zu kündigen. Sie bewohnte dann ein elegantes Haus und hielt sich Wagen und Pferde. Alles Das machte die Welt viel reden, man erzählte sich immer ungünstigere Geschichten, bis sich das Gerücht verbreitete, sie hätte ihren Mann vergiftet. Sie ertrug in der ersten Zeit dieses Gerede mit Ruhe; als es lauter ward, suchte sie es zu dämpfen, indem sie einigen Personen durch den Huissier anzeigen ließ, sie werde sie wegen Verleumdung vor Gericht ziehen, und als auch dies die öffentliche Meinung nicht zum Schweigen brachte, versuchte sie durch eine gerichtliche Untersuchung des Leichnams das Publicum von ihrer Unschuld zu überzeugen. Sie schrieb deshalb am 10. December 1843 an den Procurator des Gerichts zu Auch und forderte die Ausgrabung der Leiche ihres Gatten, damit festgestellt werde, was die Ursache seines Todes gewesen, und ob sich Spuren der Vergiftung an ihm vorfänden. In Folge dieses Briefes wurde am 18. December die Ausgrabung vorgenommen; die herausgenommenen Körpertheile wurden, erst von den Aerzten und Apothekern in Auch, dann von den berühmtesten Chemikern und Aerzten von Paris nochmals untersucht, und durch ihre übereinstimmende Aussage das Vorhandensein von Gift im Leichnam festgestellt . Die natürliche Folge war zur Untersuchung gegen die Thäter zu schreiten. Als solche bezeichnete die öffentliche Stimme Madame Lacoste und als Gehülfen den Schullehrer Meilhan. Letzterer wurde verhaftet, Madame Lacoste hatte sich durch die Flucht der Verhaftung entzogen, versprach aber in einem Schreiben an den Procurator sich zur rechten Zeit zur Aburtelung des Verbrechens einzufinden, sobald die Voruntersuchung bis zur Anberaumung der öffentlichen Sitzung gediehen sei; nur für die Zwischenzeit wolle sie den Qualen des Gefängnisses und dessen nachtheiligen Folgen für ihre Gesundheit entgehen. In der That stellte sie sich am Morgen des 4. Juli 1844 freiwillig bei dem Gefängnißwärter; und schon wenige Tage nachher, am 10. Juli, begann das öffentliche Gericht vor der Jury von Auch. Die Anklage lautete gegen Meilhan: daß er am 16. Mai 1843 Henri Lacoste ein Getränk, das den Tod herbeiführende Substanz enthalten, gereicht habe, gegen Eugénie Vérgès, verwitwete Lacoste: daß sie vom 16. bis zum 23. Mai 1843 ihrem Manne in Getränken oder auf andere Weise ebenfalls eine tödtliche Substanz gereicht, oder wenigstens an dem Attentat Meilhan's als Urheberin durch Versprechungen, oder als Theilnehmerin durch Hülfeleistung sich mitschuldig gemacht habe. Nach fünftägigen Verhandlungen, nach Vernehmung aller Zeugen und Sachverständigen, nach den Reden des Staatsanwalts und der Vertheidiger wurde am 14. Juli das Urtheil gesprochen, und beide Angeklagte für nicht schuldig erklärt. Dies sind die theils zugestandenen, theils ermittelten Thatsachen. In den Debatten kam wenig Neues zum Vorschein, auch entbehrten sie des dramatischen Interesses, welches anderen celebren Fällen der Art vor den französischen Assisen ein so Pikantes gewährte, weshalb wir es im Interesse dieses Werkes und der Leser erachteten, das Thatsächliche vorweg kurz zusammenzustellen, und diesmal unsere Aufmerksamkeit mehr der juridischen Beurtheilung als der psychologischen zu widmen, für welche die actenmäßigen Mittheilungen uns weniger Anhaltungspunkte bieten. Es ist ein Fall mehr für Juristen, als für das größere Publicum. Der Jurist wird nun gegen das Urtheil der Jury Bedenken haben, und er könnte nicht das unbedingte Verdict: nicht schuldig, aussprechen, ohne um deshalb die Geschwornen zu tadeln, daß sie in einem zweifelhaften Falle ihr Gewissen durch ein Schuldig nicht belasten wollten. Für erwiesen muß er annehmen: den Thatbestand des Verbrechens, die Vergiftung. Aus Indicien während und nach der That entspringt der dringende Verdacht der Thäterschaft gegen die beiden Angeklagten, ein Verdacht, der durch Gegenindicien, statt weggeräumt zu werden, eher verstärkt wird. Der Alibibeweis ist nicht geführt. Dagegen tritt in schauerlicher Stärke das Motiv zur That heraus. – Wir lassen ausnahmsweise die juristische Betrachtung hier vorwalten, während wir in einem nah verwandten Falle, dem Marcellange 'schen, das entgegengesetzte Verfahren beobachten und die volle dramatische Entwickelung geben werden. Beide Processe spielten um dieselbe Zeit, beide haben denselben Gegenstand, den Gattenmord, in beiden gehören die Thäter der höheren Gesellschaft an, in beiden lassen die Ehefrauen durch Beihülfe Anderer ihre Ehemänner umbringen und beide Verbrechen im südlichen Frankreich vorfallend, sind offenbar die Kinder des Lafarge'schen Processes, der die Verbrecherinnen, wenn nicht angelockt, doch gelehrt hat, wie sie sich der Polizei und den Gerichten gegenüber zu benehmen haben. Wie beide verschieden sind, daher eine ganz verschiedene Behandlung bedingen, wird man aus der Vergleichung derselben (der Proceß Marcellange erscheint im folgenden Bande) entnehmen. Indem wir durch eine summarische Auffassung des Lacoste'schen Falles Raum gewinnen, versparen wir denselben für den ungleich interessantem und lehrreichem Marcellange'schen. Henri Lacoste ist in Folge einer Vergiftung gestorben. Das Vorhandensein von Arsenik im Körper war unbestritten. Man hatte die Leber und Milz, und einen Theil der Schenkelmuskeln zur Prüfung genommen; man hatte vorher die Erde über und unter dem Sarge untersucht, um sich zu überzeugen, ob nicht vielleicht durch den Einfluß derselben der Leichnam giftige Elemente eingesogen habe. Die Erde war ohne allen Arsenik. Ebenso prüfte man den Apparat, mit dem man operiren wollte, vorher an einer gleichgültigen Masse, ob auch nicht der Apparat selbst Gift enthielte; er enthielt keins. Dann erst nahmen die Aucher Sachverständigen einen Theil der Organe des Lacoste'schen Körpers, kochten sie in Potasche, ließen sie verdunsten, bis sie den bloßen Rückstand behielten, verbrannten diesen erst mit Salpeter-, darauf mit Schwefelsäure, und fanden auf dem Marsh'schen Apparat die Flecke, die bekanntlich das Vorhandensein des Arseniks unzweifelhaft feststellen. Mit dem übrigen Theile der Lacoste'schen Organe wurden dieselben Versuche von den Pariser Doctoren Pelouze, Devergie und Flandin wiederholt. Sie kamen zu demselben entscheidenden Resultate; ja sie fanden die Masse des Arseniks bedeutender, als sie sie zuvor in einem Körper gefunden hatten (und diese Sachverständigen sind bei allen berühmten Vergiftungsprocessen der neueren Zeit als Sachverständige zur Prüfung der Leichname zugezogen worden). Dabei steht nun, wie sie in der öffentlichen Gerichtssitzung entwickelten, fest, einerseits, daß die Symptome des Arseniks durchaus sicher und zuverlässig sind, andererseits, daß im Normalzustande der menschliche Körper kein Gift enthalte. Es wurde ferner festgestellt, daß, wenn die Erde, in der der Sarg stand, giftige Bestandtheile enthalten, wenn sie durch den Sarg hätten durchdringen können, das im Körper gefundene Gift davon nicht herrühren konnte, denn rührte es davon her, so hätte die Leber oder ein anderes Organ des Unterleibes nicht mehr Gift enthalten können, wie die andern Theile des Körpers, was doch der Fall war. Dieser Umstand, daß das Gift in größerer Quantität in der Leber gefunden worden, beweist, daß der Arsenik nicht durch eine äußerliche Mittheilung, sondern durch eine innere Absorption in den Körper gekommen ist, daß er also, da die Absorption eine Lebensthätigkeit ist, während seines Lebens von Lacoste eingenommen sein muß. Arsenik fand sich also in dem Körper des Verstorbenen. Die zweite Frage ist: ob er an diesem Gifte gestorben? Es war zwar im Laufe des Processes als Vermuthung aufgestellt worden, daß er in Folge einer Indigestion oder eines Bruches gestorben; Devergie widerlegte aber aufs Glänzendste die Möglichkeit, daß das Eine oder das Andere seinen Tod veranlaßt haben könnte. Eine Indigestion führt eine allgemeine Verstimmung des Körpers herbei, äußert sich in Uebelkeiten, Erbrechen, Schwäche, Veränderung der Gesichtszüge. Ein alter Mann kann freilich daran sterben, denn wenn sie sich nicht bald bessert, so erfolgt ein Fieber, eine Enzündung des Magens und der Eingeweide; es zeigt sich ferner eine immer zunehmende Erschlaffung. Dem Allen widerspricht nun, was Madame Lacoste auf die Fragen des Herrn Devergie ausgesagt: Lacoste trank und aß; keine Spur von Erschlaffung. Ein Bruch führt nur dann den Tod herbei, wenn eine Zusammenziehung der Gedärme hinzutritt. Eine solche Zusammenziehung hindert allen Stuhlgang; die Eingeweide rollen sich wie um einen Knoten zusammen und verstopfen jeden Ausweg. Der Kranke kann dann Nichts genießen, weder Speise, noch Getränke, denn die Thätigkeit der Organe ist paralysirt, die ganze Oekonomie des Körpers vernichtet, die Circulation der Lebenssäfte aufgehoben. Die Kraftlosigkeit wird so groß, daß der Kranke das Bett nicht verlassen kann. Auch das war bei Lacoste nicht der Fall, vielmehr, wie Madame Lacoste ausdrücklich angab, konnte er nicht allein noch gehen, sondern auch noch seinen gewöhnlichen Geschäften obliegen. Außerdem hätte man, wäre Lacoste an einem Bruche gestorben, bei der Besichtigung des Leichnams diese Zusammenziehung der Gedärme noch vorfinden müssen. Während also alle Symptome den Krankheiten widersprachen, die als mögliche Ursachen seines Todes angegeben worden, stimmen sie aufs Genaueste mit den Symptomen einer Vergiftung überein: Lacoste war ein starker Mann gewesen, hatte sich stets wohl befunden; plötzlich fühlt er sich krank, beklagt sich über Kolik, seine Gesichtszüge verändern sich auffallend, er hat Uebelkeiten, Erbrechungen, häufigen Stuhlgang; alles Zeichen einer Vergiftung. Man kann nicht sagen, daß eine Vergiftung stets diese und nur diese Erscheinungen aufweist, denn sie äußert sich auf die verschiedenste Weise, aber alle vorhanden gewesenen Erscheinungen lassen sich am ungezwungensten grade durch eine Vergiftung erklären. So hatte man denn den Tod durch Vergiftung endlich selbst von Seiten der Angeschuldigten zugestehen müssen, aber das System bei der Vertheidigung befolgt, diese Vergiftung nicht einem Dritten, sondern dem Verstorbenen selbst zuzuschreiben. Madame Lacoste behauptete nämlich, ihr Mann hätte schon lange vor seiner Verheirathung heimliche Krankheiten gehabt, die er sich ohne Arzt durch Mittel, deren Anwendung er nur selbst regelte, zu heilen gesucht. Diese Mittel, und zwar habe er sowol innerliche als äußerliche gebraucht, müßten nun das gefundene Gift enthalten haben, und die Quantität desselben müßte endlich so bedeutend geworden sein, daß die Folgen einer förmlichen Vergiftung eingetreten wären. Das Vorhandensein solcher,heimlichen Krankheiten ist aber keineswegs festzustellen gelungen; nur daß Lacoste Flechten, namentlich auch im Gesicht, gehabt, ist durch Zeugen bekundet worden. Selbst sein Arzt hat nur von Flechten gewußt. Man hat zwar die Verheimlichung dieser Krankheiten daraus erklären wollen, daß er einen großen Abscheu vor Aerzten gehabt, und mehrmals geäußert hat, »nur einen Thierarzt würde er zum Doctor nehmen.« Aber, abgesehen davon, daß das ein Scherz war, den ein roher Mensch, so lange er bei guter Gesundheit ist, leicht sich erlaubt, und sobald er krank wird, noch viel leichter vergißt, so ist «es auch höchst unwahrscheinlich, daß man viele Jahre hindurch solche Krankheiten nicht blos den Aerzten, sondern auch allen seinen Freunden, nicht blos verbirgt, sondern auch zu verbergen im Stande sein sollte. Zudem beruhte die ganze Kenntniß der Angeschuldigten von diesen Krankheiten nur auf einer angeblichen MittheUung ihres Vaters. Ebenso unsicher sind die Nachrichten von den Mitteln, die er gegen diese seine Krankheiten gebraucht haben soll. Durch Zeugen steht nur fest, daß er von Mitteln gesprochen, die er gegen seine Flechten brauche; daß er ein Buch mit Hausmitteln zu besitzen angegeben, daß er etwa ein Jahr vor seinem Tode von einem Apotheker eine Auflösung von Arsenik gefordert, aber nicht erhalten hat, die unter dem Namen Flower bekannt ist, und zu den stärksten Giften gehört. Näheres über die von Lacoste genommenen Mittel ließ sich durch die Aussagen der Lacoste selbst nicht ermitteln. Sie erklärte ihre Unkenntniß in diesem Punkte damit, daß Lacoste seine Mittel immer auf das Allerheimlichste genommen und selbst vor ihr sorgfältig verborgen habe, nur verstohlen habe sie manchmal eine weißliche Salbe, mit der er sich eingerieben, und eine Flüssigkeit gesehen, die er Tassenweise, nachdem er sie mit einem Eßlöffel umgerührt, getrunken. Noch acht Tage vor seiner Erkrankung habe sie ihn diese Flüssigkeit trinken gesehen. Daß diese Flüssigkeit jenes Flower war, erscheint unmöglich, denn ein Theelöffel voll tödtet sogleich acht bis zehn Menschen; wogegen freilich die Möglichkeit bleibt, daß es eine kleine Dosis Flower mit Wasser vermischt gewesen, sowie daß die Salbe Arsenik enthalten habe. Betreffs der Frage nun, ob eine Vergiftung durch regelmäßigen Gebrauch von Arsenik enthaltenden Arzneimitteln möglich sei, behauptete ein Arzt aus Auch, es ließe sich denken, daß durch solchen ganz regelmäßigen Gebrauch sich allmälig so viel Gift im Körper anhäufe, daß eines Tages die zu einer Vergiftung nöthige Quantität vorhanden sei, und dann die Zeichen und Folgen, einer Vergiftung einträten. Dem aber widersprachen auf das Endschiedenste die Pariser Sachverständigen, die Fürsten der Wissenschaft; sie wollten nicht anerkennen, daß ein Mensch, der Arsenikmittel nähme, sich eine Art Mine im Leibe, anlege, oder einen Schwamm in sich trüge, der sich allmälig mit Arsenik fülle, vielmehr da es eine allgemeine Tendenz der organischen Natur sei, alle schädlichen Substanzen wieder auf organischem Wege zu entfernen, so würde Jemand, der Gift nähme, durch alle die Wege, die der Natur offen stehen, den Schweiß, Urin, die Secretionen, diese der Gesundheit und dem Leben gefährlichen Elemente in kurzer Zeit wieder verlieren. Diese Entleerung geht so schnell vor sich, daß 14 Tage, nachdem man Arsenik genommen, sich nicht ein Atom davon mehr im Körper befindet. Es verstehe sich von selbst, daß dies nur von den Fällen gilt, wo das Gift in mäßigen Dosen genommen wird, in Dosen, die nicht diese Lebenskraft des Körpers, welche eben allen schädlichen Substanzen jenen Widerstand entgegensetzt, aufheben, und daß es nicht im Räderwerke des menschlichen Organismus einen Stillstand hervorbringe. Wären freilich die Dosen so stark, das zu bewirken, so könne wol eine Assimilation des Gifts mit den Lebenssäften eintreten, und wenn auch nicht sogleich Krankheit und Tod erfolge, weil vielleicht das Gift noch keins der wichtigem Lebensorgane erreicht habe, so würden sich diese Folgen doch zeigen, sobald jene edleren Theile des Körpers erreicht würden und namentlich wenn mit diesem zu starken Gebrauche des Gifts fortgefahren würde. Aber dies Alles setze eben eine Anwendung von giftigen Mitteln ohne alle ärztliche Vorsicht voraus, die sich jedoch aus der Unkenntniß und vielleicht aus der Ungeduld eines Kranken, der sich selbst behandelt, wol erklären ließe, und in sofern sei eine Selbstvergiftung durch Arzneimittel überhaupt nicht undenkbar. In diesem Falle steht dem aber entgegen, daß während man dann doch einen länger fortgesetzten Arsenikgebrauch bei Lacoste voraussetzen müßte, die Erscheinungen, die eine Arsenikkur begleiten, bei ihm nicht hervorgetreten sind. Ein Kranker, der Arsenik braucht, wird blaß und mager, Lacoste war bis zu jenem 16. Mai stark und von gesundem Aussehen. Er muß ferner, da die Folgen der Vergiftung unmittelbar eintreten, sobald durch den unmäßigen Gebrauch die tödtliche Quantität gesammelt ist, mindestens bis zum 16. Mai und nicht blos bis zu dem Tage, wo seine Frau es zum letzten Mal gesehen haben will, Arsenik genommen haben, und doch hat man bei seinem Tode keine Spur weder von den Salben noch von den Flüssigkeiten vorgefunden. Der Anfang der eigentlichen Krankheitserscheinungen, namentlich der Erbrechungen, ließ sich im Proceß nicht mit Sicherheit feststellen. Madame Lacoste behauptete stets, die Erbrechungen hätten nicht am Dienstag Abend (dem 16. selbst), sondern erst am Mittwoch Abend angefangen, und nur bis zum Donnerstag Abend gedauert. Von den Zeugen haben dagegen mehrere bekundet, daß, wie Lacoste ihnen selbst erzählt, er schon am Dienstag Abend und in der Nacht vom Dienstag zum Mittwoch gebrochen habe. Andere Zeugen haben freilich das Gegentheil ausgesagt, nämlich, daß er am Dienstag noch nicht gebrochen, sondern nur Kopfschmerzen gehabt. Zu den Ersteren gehörten, wie der Präsident, der die Gerichtsverhandlungen leitete, bemerkt, alle Zeugen aus dem Dorfe Riguepeu, während die Letzteren Individuen waren, welche im Dienst von Lacoste gestanden hätten. Man könnte diese Differenz vielleicht daraus erklären, daß die Ersteren ihre Nachrichten eben aus Lacoste's eigenem Munde, die Letzteren aus dem der Witwe geschöpft haben. Dieser Punkt, nämlich der Anfang der Erbrechungen, schien von großer Wichtigkeit zu sein, weil man glaubte, daß wenn in dem Wein; den Meilhan Lacoste gereicht haben sollte, das tödtliche Gift enthalten gewesen wäre, daß dann nach der Natur des Arseniks, die Folgen schon an demselben Tage sich zeigen müssen und nicht auf sich hätten warten lassen bis zum folgenden. Mag dies seine Richtigkeit haben, so behauptete die Anklage doch nicht, daß dieses Glas Wein die ganze Quantität Gift enthielt, die man Lacoste gegeben, sie stellte vielmehr auf, daß das Gift in verschiedenen Dosen, namentlich auch durch die von der Angeschuldigten dem Kranken gereichten Arzneien und Getränke, eingeflößt worden. Geht man von dieser Voraussetzung aus, so verliert jener Punkt natürlich alle Bedeutung. Diese Voraussetzung gründet sich aber und rechtfertigt sich aus dem ganzen Benehmen der Lacoste während und nach der Krankheit ihres Mannes. Der Beweis des Tatbestandes des Verbrechens geht damit in die Indicien der Täterschaft über. Die Witwe gesteht zu, sie habe den Topf, in den der Kranke sich erbrochen, selbst im Keller geleert, sie habe sogar den Auswurf von der Erde selbst aufgehoben und aus dem Fenster geworfen. Woher diese Sorgfalt? Weshalb? – Aus dem Proceß Castaing wußte freilich jeder Franzose, wie man sich bei derartigen Vergiftungsgeschichten zu benehmen habe. Sie gesteht ferner, bald nach dem Anfang der Krankheit aus dem Alkoven, der ihnenn gewöhnlich zum Schlafzimmer diente und neben der Küche lag, in der ein Dienstmädchen schlief, Lacoste's Bett nach einem innern Zimmer des Hauses gebracht zu haben, ohne irgend einen Grund dafür anzuführen. Es steht ferner fest, daß während Lacoste sehr wohl im Stande war, seine Geschäfte noch zu besorgen, doch viele Leute, die ihn sprechen wollten, abgewiesen worden. Es steht endlich fest, daß ärztliche Hülfe erst spät herbeigeholt worden ist. Erst am 4. Tage wurde ein Arzt schriftlich consultirt, erst am 5. Tage ein anderer, aber nur ein Chirurgus, wirklich herbeigerufen. Und zu diesem spracht Madame Lacoste von einer Indigestion, der sie die Krankheit ihres Mannes zuschreibe, indem sie verschiedene schwere Speisen aufzählte, welche er den Tag vor dem Krankheitsanfall gegessen haben sollte, und von denen es feststeht, daß er sie nicht gegessen hat. Sie schilderte ihm den Zustand ihres Mannes so wenig bedenklich, daß er erst nach zwei Tagen wiederkam; und als er nun selbst erschrak und einen geschickteren Mann hinzuziehen wollte, starb Lacoste, ehe dieser kam. So hat die Angeschuldigte während dieser ganzen sieben Krankheitstage eigentlich auf ihre eigne Hand ihren Mann behandelt, sie hat dabei die Pflege ganz allein ohne Hülfe irgend eines Domestiken besorgt, die ekelsten Dienste selbst verrichtet . Letzteres ließe sich aus großer Zärtlichkeit bei der Furcht vor einer Lebensgefahr ihres Mannes vielleicht erklären, bliebe aber selbst bei der heftigen Liebe unerklärlich, so lange sie nicht einmal die Gefahr für dringend genug erachtet, um einen Arzt zu rufen. So läßt sich diese Exclusivität der Krankenpflege nur dahin deuten, daß sie die Mittel, die sie ihm gab, und seine Auswürfe den Blicken anderer Leute entziehen wollte; damit stimmt denn auch, daß sie ihn in ein geheimeres Zimmer bringen, daß sie so wenig Leute wie möglich zu ihm ließ. Lacoste's Natur war stark. Die Vermuthung tritt von selbst heraus, daß die erste Dosis, die er in dem Glase Wein von Meilhan bekam, ihn zwar heftig erschütterte, so daß die Veränderung seiner Gesichtszüge Allen auffiel, daß er einen Anfall von Kolik bekam, aber daß sie ihn nicht getödet, vielleicht nicht einmal ernstlich krank gemacht hätte; Madame Lacoste mußte ihm eine neue Dosis geben; er brach sie aus, sein gesunder Organismus sträubte sich gegen diesen feindlichen Angriff; die Dosen mußten wiederholt werden, endlich unterlag er. Speisen und Getränke, die er zu sich genommen, die er wieder von sich gegeben, Alles war sorgfältig bei Seite geschafft worden; der Arzt hat nichts von diesen Symptomen der Krankheit zu sehen bekommen, vielweniger war nach dem Tode von Lacoste noch etwas davon vorhanden. So konnte Madame Lacoste glauben, daß die Fabel, die sie auch nach ihres Mannes Tode vorbrachte, so oft von der Ursache seiner Krankheit die Rede war, wir meinen ihre Erzählung von den unverdaulichen Speisen, die er gegessen und die davon herrührende Indigestion, daß diese Fabel um so eher Glauben finden oder wenigstens unwiderlegbar bleiben würde. Kaum war Lacoste gestorben, als, wie ihr eignes Mädchen naiv erzählt, sie einige Thränen vergoß und sich sogleich daran machte, das Testament zu suchen. Sie lebte von nun an in Freude und im Genusse, ja ohne das Andenken ihres Mannes nur soweit zu schonen, daß sie nicht mehrmals, fast unwillkürlich, einige Worte des Abscheus gegen ihn laut werden ließ, zugleich aber nicht ohne auch eine gewisse abergläubische Furcht vor ihm an den Tag zu legen. Sie zog nach der Stadt ihrer Jugendfreuden und empfing die Besuche von früheren Liebhabern, ohne, wie sie selbst nach der Aussage eines Zeugen sagte, sich um die Meinung der Welt zu kümmern. Doch das führen wir nicht als einen verdächtigenden Umstand an; auch eine Andere, die ihren Mann nicht vergiftet, hätte vielleicht nicht rücksichtsvoller und klüger gehandelt. Dagegen nicht blos verdächtigend, schlagend, fast überführend erscheint der Umstand: daß sie unmittelbar nach dem Tode ihres Mannes in jene eigenthümlichen Geldbeziehungen zu Meilhan trat. Was war ihr der arme, alte Schullehrer Meilhan? Womit hatte er um sie solche Bezeugungen von Freigebigkeit verdient? So viel ist von vornherein klar, daß sie Meilhan nicht ohne Grund Tausende von Francs geschenkt hätte; ein Grund zu Schenkungen ließ sich aber nicht auffinden, und so haben beide Angeschuldigte sich denn auch darauf beschränkt, diese Geldverhältnisse theils als ganz einfache und gewöhnliche Geschäfte, theils als blos fingirte darzustellen. Betreffs des Wechsels auf Castera hatte Meilhan ausgesagt: etwa zwei Monate nach Lacoste's Tode sei er zu Madame Lacoste gekommen, als sie gerade beschäftigt gewesen, die Papiere ihres Mannes zu ordnen. Bei der Gelegenheit hätte er ihr angeboten, einen Wechsel auf Castera von 1772 Francs zu discontiren, und zwar weil die Lacoste geklagt, daß ihr verstorbener Mann immer mit baarem Gelde sehr knapp gewesen und sie sich daher augenblicklich in Verlegenheit befände. Das sei angenommen worden und er hätte ihr am folgenden Tage das Geld gebracht, und den Wechsel dafür cedirt erhalten. Dabei bleibt aber, abgesehen von den kleinern und allenfalls erklärlichen Widersprüchen, daß nach der Aussage von Madame Lacoste er, Meilhan, ihr zuerst Geld angeboten, um es bei ihr anzulegen, und sie ihm erst in Folge dessen den Wechsel gegeben, ferner daß wie sich nachher herausstellte, dieser Vorfall nicht zwei Monate, sondern schon wenige Tage nach Lacoste's Tode vorgefallen ist. Abgesehen von diesen äußeren Widersprüchen bleiben die innerlichen unerklärt, warum Meilhan zu seinem Freunde Subazan gesagt hat: er hätte diesen Wechsel geschenkt bekommen. Die sehr natürliche Erklärung ist: er hielt Subazan für verschwiegen; und wirklich hat derselbe auch nur mit dem größten Widerstreben seine Aussage über dieses Gespräch abgelegt. Es bleibt ferner unerklärt, wie es einem Manne, wie Meilhan, möglich war, sogleich eine so große Summe baar herbei zu schaffen. Es steht fest, daß, als er 6 Jahre vor dem Proceß nach Riguepeu kam, er von allen Mitteln entblößt war, daß er Alles, was er in einem langen Leben erspart, ausgegeben hatte, um seinen Sohn studiren zu lassen und ihn als Apotheker zu etabliren; daß sein Sohn ihn noch fortwährend um Geldunterstützungen drängte; daß ferner sein ganzes jährliches Einkommen höchstens 500 Francs betrug! Wie war es da möglich, aus diesem geringen Einkommen nicht allein seinen eignen Unterhalt zu bestreiten und seinen Sohn zu unterstützen, sondem auch so viel zu ersparen, um fast 2000 Francs sogleich bereit zu haben? Sparsamkeit, auf die sich Meilhan berief, kann das nicht möglich machen. Noch viel seltsamer sind alle die mit der Constituirung der Rente von 400 Francs verbundenen Umstände. Madame Lacoste behauptete nichts von dieser Rente zu wissen Und Meilhan gab zu, daß sie wirklich nichts damit zu thun gehabt hätte: das Ganze sei nämlich ein Scherz von seiner Erfindung gewesen. Sein Sohn hätte ihn unaufhörlich mit Bitten um Geld geplagt; einige Zeit nach Lacoste's Tode hätte er wieder einen solchen Bettelbrief bekommen, den sein Sohn an den Pfarrer von Riguepeu geschrieben, und den dieser ihm durch Subazan hätte zustellen lassen. Um dieser Bitten seines Sohnes für immer los zu werden, hätte er ihn glauben machen wollen, daß er all sein Geld fest angelegt habe; hätte deshalb Herrn Subazan erzählt, Madame Lacoste wollte ihm noch eine Leibrente schenken, und ihn gebeten, ihm ein Modell zu einem Leibrentenversprechen unter dem Namen Lacoste anzufertigen; er hätte aber, da dieses Modell zu gut aufgesetzt war, ein anderes Dokument nach seinem Willen mit der nachgemachten Unterschrift »Witwe Lacoste« selbst geschrieben, und dasselbe dann Herrn Subazan gezeigt. Dieser sollte nun seinem Sohne bezeugen, daß er keine flüssigen Capitale mehr in Händen, sondern Alles bei Madame Lacoste angelegt habe. Aber diese ganze Erklärung wimmelt von Widersprüchen und Unwahrscheinlichkeiten. Zuerst steht fest, daß dieser Brief, den Meilhan´s Sohn an den Pfarrer von Riguepeu geschrieben hatte, nicht kurze Zeit noch Lacoste´s Tode, sondern schon lange vor demselben in Meilhan´s Hände gelangt war, daß er also nicht Veranlassung für Meilhan sein können, diese List zu ersinnen. Ferner: hätte er bis dahin seinem Sohne gesagt: er habe überhaupt kein Geld, und nun wollte er ihn glauben machen, er habe es als Leibrente fest angelegt; und Subazan sollte seinem Sohne erzählen, er habe alle seine Ersparnisse angelegt, während er Subazan sagte, er hätte die Rente geschenkt bekommen. Dann: zu welchem Zwecke will er sich erst ein Modell von Subazan haben schreiben lassen, und nachher doch selbst ein anderes Document verfertigt haben? weil das von Subazan geschriebene zu gut war? um so eher hätte es ja gerade seinen Sohn täuschen können. Viel wahrscheinlicher ist es, daß die Form, wie Subazan sie vorgezeichnet, Madame Lacoste nicht zugesagt, und daß sie deshalb eine andere Form nach ihrem Sinn gewählt hat. Wie unwahrscheinlich schon, daß er aus Zufall grade Madame Lacoste als Ausstellerin des Rentenversprechens gewählt habe! Wie viel natürlicher wäre es ferner gewesen, er hätte seine List und die Motive dazu seinem Freunde geradezu gesagt, statt ihn durch eine künstliche nachgemachte Unterschrift zu täuschen und glauben zu machen, er hätte diese Rente von Madame Lacoste geschenkt bekommen? Wie viel natürlicher, zumal da er die angebliche Wahrheit, – nämlich daß dies Document von ihm selbst mit künstlich nachgemachter Unterschrift geschrieben worden sei, – einem andern Bekannten erzählt hatte, indem er gegen diesen freilich als Motiv anführte, er wolle sich Credit verschaffen, um, wenn er zum Stundengeben zu alt sei, desto leichter in ein gutes Haus aufgenommen zu werden. Einem entfernten Bekannten sollte er die Wahrheit gesagt haben, für den er, um sie zu erklären, ein falsches Motiv erfinden mußte, während er seinem nächsten Freunde, auf dessen Verschwiegenheit er baute, der die Umstände kannte, die ihn wirklich bewegen haben sollen, während er diesem eine Lüge vortrug! Viel wahrscheinlicher, daß er, was wirklich die Wahrheit war, Subazan gesagt, von dem er glaubte, er werde nicht plaudern und zu dem er schon früher von Madame Lacoste´s Freundschaft für ihn gesprochen; und daß er einem Dritten, dem die Wahrheit auffällig gewesen wäre, und der vielleicht nicht schwieg, lieber eine Lüge aufgebunden. Endlich wie unglaublich war es, daß er mit seiner List seinen Zweck erreichen würde! Subazan kam mit seinem Sohne nie zusammen; daß dies doch möglich gewesen wäre, wie Meilhan auf die ihm deshalb gemachte Vorhaltung erwiderte, erscheint als ein ganz nichtiger Einwand; diese Möglichkeit war zu gering, um eine so verwickelte und gefährliche Täuschung deshalb vorzunehmen. Und dann, wenn nun einmal Subazan seinen Sohn gesprochen, wenn er ihm von dieser Rente erzählt hätte, so müßte ja gerade das Gegentheil von Dem, was Meilhan beabsichtigte, eintreten. Bis dahin hatte sein Sohn immer gehört, der Vater hätte ein kärgliches Auskommen, das er sich mit saurer Arbeit verdienen müßte; jetzt erfuhr er, er lebe sorglos und mühelos von einer Leibrente! War das nicht mehr geeignet, seine Ansprüche anzureizen, als sie zu vermindern? Meilhan wußte, als ihm das vorgehalten wurde, keine Antwort. Und nun, mit welcher Consequenz diese Erfindung nicht nur festgehalten, sondern auch ausgesponnen sein sollte! Ein Vierteljahr hinterher, als Subazan gar nicht mehr an die Rente denkt, erzählt er ihm, er habe eben die erste Rate der Rente geholt, und klimpert zum Erweise mit dem Geld in der Tasche. Und das war gerade, wie wenigstens der Staatsanwalt behauptet, Tag für Tag 3 Monate nach Lacoste´s Tod! Hatte Madame Lacoste, als sie die Vergiftung des Gatten verabredeten, ihm versprochen, ihm vom Todestage an eine Rente zu zahlen, und hielt ihm pünktlich ihr Wort? Als er die erste Zahlung empfangen, begegnet er Subazan, und theilt ihm, der doch schon in das Geheimniß seiner Geldverhältnisse eingeweiht ist, in der Freude sein Glück mit. Meilhan hatte sich vorgesehen, daß nicht durch das Document selbst dessen Echtheit bewiesen wurde. Er vernichtete es, als die Gerichte ihre Nachforschungen anfingen. Er gibt als Grund dafür an, »weil es doch nichts galt.« Aber wenn er bei seiner Anfertigung irgend einen Zweck damit hatte, würde er es doch wegen seiner Unechtheit nicht nachher zerrissen haben; er mußte es vielmehr aufheben, um es seinem Sohne zeigen zu können. Zudem hatte er als Zeitpunkt, wo er es zerrissen, einen früheren, als den, wo es wirklich geschehen, angeben wollen; durch die Aussage eines Zeugen, der es nach dem angegebenen Zeitpunkte noch gesehen, ist aber die Falschheit seiner Angabe nachgewiesen worden. Er hatte das Zusammentreffen der gerichtlichen Untersuchung und die Vernichtung des Documentes nicht gern zu Tage kommen lassen wollen. So schlagen die Aufklärungen, welche die Lacoste und Meilhan über ihre Geldverbindungen geben, zum Gegentheil von Dem um, was sie damit beweisen wollten. Meilhan hat bedeutende Geldgeschenke von Madame Lacoste erhalten, er muß ihr deshalb einen Dienst geleistet haben. Die gerichtlichen Ermittelungen sprechen von keinem andern Dienste, als daß er Dienstag am l6. Mai 1843 Abends in seiner Wohnung Lacoste ein Glas Wein gereicht, in dessen Folge Lacoste erkrankte und starb. Meilhan hatte sein Alibi beweisen wollen. Er behauptete, er wäre den ganzen 16. Mai mit einem seiner Freunde, dem Capitain Mothe, zusammengewesen. Dieser hatte aber in der Voruntersuchung ausgesagt, daß Meilhan ihn um 3 Uhr verlassen gehabt, und grade zwischen 3 und 4 Uhr ist Lacoste im Lescure´schen Hause gewesen. Vor der Jury behauptete Mothe dagegen, daß er sich nicht mehr erinnern könne, ob das den 16. Mai oder acht Tage vorher gewesen! Der Alibibeweis ist damit weder durch die eine, noch durch die andere Aussage geführt. Ist aber Meilhan´s Schuld als erwiesen anzunehmen, so ist damit auch über Madame Lacoste der Stab gebrochen, man könnte die Letztere verdammen und den Ersteren freisprechen, das Gegentheil ist unmöglich. Sie war die Einzige, die ein Interesse zur That haben konnte, und es ist auch nie von dem Vertheidiger versucht worden, auch nur einen Schatten von Verdacht auf einen Dritten zu werfen. Für sie liegen die Motive zur That auf der Hand. Ihr Mann war alt und häßlich, gemein, liederlich, widerwärtig, geizig und eifersüchtig. Sie hatte ihn nur in Folge einer Familienverabredung geheirathet, während ihr Herz schon eine natürlichere Wahl getroffen. Ein Wunsch des jungen, südlich lebhaften, schönen Weibes, daß ihr Mann bald stürbe, ihr seinen Reichthum hinterließe und sie so als Ersatz für die Qualen einer verhaßten Ehe nachher desto größern Lebensgenuß in einer freien Wahl fände, liegt in der Natur der Verhältnisse, wo keine sittliche religiöse Kraft der Begehrlichkeit der Sinne Widerstand leistete. Daß sie zur Erbin eingesetzt wurde, hatte sie bald erreicht; doch ihr Mann schien noch nicht geneigt zu sterben. Wenn er aber noch lange lebte, bis ihre Jugend, und damit die Möglichkeit eines vollen Glückes vorbei war, was nützte ihr hinterher der Reichthum? So war die Lockung von selbst da, der Natur vorzugreifen. Und – Lacoste hatte sich geäußert, er wolle sein Testament umändern, weil seine Frau ihm keine Kinder gebar und er mit ihr unzufrieden war. Mit ihrem Charakter, wie man ihn hieraus entnehmen möchte, stimmt auch ihr Benehmen während des Processes überein. Sie blieb fortwährend ruhig und entschieden, und selbst bei Scenen, die ein unschuldiges Herz wol bewegt hätten, bei der Vorzeigung der Reste ihres Mannes, ohne heftige Aufregung. Sie schien mit einer gesetzten Aufmerksamkeit den Debatten zu folgen, mehr als Zuschauerin, denn als Betheiligte; einmal schien sie sogar bei einer etwas drollig vorgetragenen Zeugenaussage große Mühe zu haben, mit ihrem Taschentuche ihr Lachen zu verbergen. Dabei versäumte sie keinen Augenblick eine wohlberechnete Koketterie; sie hatte ihren Schleier stets so weit vorgezogen, daß er die Reize ihres Gesichts nicht verhüllte, aber doch ihre Verlegenheit gesehen zu werden, beweisen sollte, sie hob ihn höher oder ließ ihn fallen, ganz wie sie es dem Eindrucke, den sie jedesmal zu empfinden scheinen wollte, für anpassend hielt; auch erreichte sie ihren Zweck so vollkommen, daß ein Mitglied der Jury einmal den Präsidenten bat, er möchte sie doch auffordern, ihren Schleier ganz aufzuheben, damit sie vollständig gesehen werden könnte. Wir sind weit davon entfernt, von dem Benehmen eines Angeschuldigten auf seine Schuld oder Unschuld schließen zu wollen; wir wissen, wie unsicher solche Schlüsse sind; was dem Einen als Zeichen der Schuld dient, kann dem Andern vielleicht mit gleichem Rechte als Beweis der Unschuld gelten. Die Persönlichkeit der Angeschuldigten ist dies Benehmen aber jedenfalls charakterisirend. Meilhan war im Gegensatze zur Lacoste äußerst lebhaft; aber seine Lebendigkeit machte den Eindruck des Erkünstelten; er antwortete im Allgemeinen wenig und zurückhaltend; man bemerkte seine Vorsicht; was er aber sagte, sprach er mit einer gewissen satyrischen Verachtung. So oft ihn dagegen eine Frage oder Zeugenaussage in Verlegenheit setzte und er wollte sich herausreden, ward er fast leidenschaftlich, redete schnell, viel und durch einander, bald im gascognischen Patois, bald gebildet französisch, gesticulirte mit dem ganzen Körper, und lief dabei wild umher. Im Uebrigen war er guter Dinge, sprach und scherzte mit den Zeugen und seinen Bekannten und musterte, indem er gegen das Licht die Hand über die Augen hielt, die Versammlung. Der Eindruck, den die Verhandlung auf die Geschwornen hervorgebracht, war, daß sie die Angeklagten freisprachen. Ein Spruchcollegium wurde muthmaßlich nur eine Freisprechung von der Instanz verhängt haben. Die Beweise der Thäterschaft fehlten, und wurden, durch die Indicien nicht ersetzt. Diese sind Hinsichts der Motive zur That, Hinsichts des Benehmens der Witwe während der Krankheit des Mannes, dringend, und werden durch das Verhältniß zu Meilhan, wo jede versuchte Aufklärung grade zum Gegentheile ausschlug, noch gravirender. Aber zu Beweisen, daß Eugenie Lacoste ihrem Manne Gift gereicht, werden sie nicht; nicht einmal zu dem, daß Meilhan in dem Glase Wein, welches er Lacoste in seiner Wohnung gereicht, eine tödtliche Substanz gethan. Grade diese Thatsache, daß Lacoste den vermeintlichen Giftbecher im Hause des Schuhllehrers trinken müssen, könnte, ohne die begleitenden Indicien, Zweifel erregen. Wenn es unter den Beiden beschlossen war, Lacoste zu vergiften, wenn Meilhan das Gift bereitete oder beschaffte, wenn Eugenie es ihm allmälig eingab, wozu da der Anfang der Vergiftung bei einer Reise und in dem Hause des Mitangeschuldigten, was unausbleiblich Verdacht gegen den Mann erregen mußte, ein Verdacht, der so leicht zu vermeiden war? Warum mischte Euphemie den Arsenik nicht in einem fremden, dritten Wirthshause in das Getränk, warum nicht allmälig im eigenen Hause?! Der Leichtsinn, die Naivheit der Angeschuldigten, welche sie vor Gericht bewiesen, deutet auf Unschuld oder auf eine tiefe Depravation. Ist Letzteres der Fall, und wir sind geneigt es zu glauben, dann wird auch jenes leichtfertige, unvorsichtige Benehmen erklärt, als Indicium darf es aber nicht gelten; ebenso wenig als die sehr zweifelhafte Angst, welche Euphemie nach dem Tode ihres Gatten bei der Berührung von Gegenständen mitten in ihrer Ausgelassenheit empfunden haben soll, welche sie, an ihren Mann erinnert. Noch spricht der Umstand für die Angeschuldigte, daß ihr Mann wirklich ein Mal ein gefährliches Gift vom Apotheker verlangt hatte. Die Möglichkeit war also nicht absolut ausgeschlossen, daß er sich selbst vergiftet habe. Dies Alles sind aber nicht Gründe, welche uns einen andern Glauben aufdringen, noch vor dem Forum der Wissenschaft die Kraft der angeführten vernichten. Die Aufgabe der Geschwornen aber war eine andere; sie haben nicht abzuwägen, für welche Meinung die Gründe überwiegen, sondern ob die Gründe für die Schuld stark genug sind, nicht blos um ihr in der Wahrscheinlichkeit den Vorrang vor der Unschuld zu geben, sondern auch um eine sichere Ueberzeugung von ihr zu erwecken, eine Ueberzeugung, die es über sich gewinnen kann, die Strafe auszusprechen. Die Gerichtsverhandlungen, im Proceß Lacoste, zeigen von dem Geschmack, den – bis jetzt noch – andere Völker vor uns in der Behandlung der Geschäfte voraushaben. Der längere Genuß der Oeffentlichkeit offenbart sich auch hierin. Wir übertragen im Allgemeinen den Ernst unserer Zwecke mit einer ängstlichen Pedanterie auch auf die Ausführung derselben; noch würden wir es für eine Entweihung einer Gerichts – oder politischen Sitzung halten, durch einen Scherz die Geister munter zu erhalten, wir würden die Feierlichkeit selbst auf Gefahr der Erschlaffung nicht stören wollen. Die Franzosen und Engländer beweisen uns täglich, und die Lacoste´sche Gerichtsverhandlung beweist es wieder, wie man mit einer gewissen Heiterkeit auch die wichtigsten Fragen besprechen und ohne den Ernst der Sache zu stören, der Form eine liebenswürdigere Leichtigkeit geben kann. Dies im Allgemeinen, ein wahrer innerer Ernst möchte grade dieser Sache aber einen andern Ausschlag gegeben haben. Daran sind indeß nicht Richter, Advocaten und Geschworne schuld; eine sittliche Corruption tieferer Wurzel blickt durch das ganze Gemälde, durch die gesellschaftlichen Zustände im Hintergrunde. Eine junge, schöne, lebhafte Frau hatte sich von einem unausstehlichen alten Manne etwas vor der Zeit losgemacht. Darum auf die Guillotine? Man freute sich, daß sie losgesprochen ward, und damit war die Sache zu Ende. Glücklicherweise hat Madame Lacoste keine Memoiren geschrieben. Obrist Charteris 1729-1731 Die Reports über ältere englische Criminalprocesse gleichen, wie sie uns überliefert sind, oft Steinschriften, die wir zwar den Worten nach verstehen, wo uns aber der Schlüssel zum Verständniß des Sinnes verloren gegangen. Was den Zeitgenossen klar gewesen, müssen wir mühsam zwischen den Zeilen entziffern. Ein solcher Proceß ist der im Jahre 1730 gegen den Obrist Francis Charteris in London geführte, der wegen Nothzucht angeklagt und verurtheilt ward. Der Herausgeber der Old-Bailay- Trials sagt schon 1742, daß er diesen Proceß nur nach einem äußerst seltenen Manuscripte in seine Sammlung aufgenommen. Er fügt keine eigene Erklärung zu dem räthselhaften Verdict hinzu; nur zwei Zeitungsartikel jener Zeit hat er angefügt, welche uns indeß so deutliche Winke zur Erklärung dieses Räthsels geben, daß wir sie hier versuchen. Es ist dieses Räthselhafte des Urtelspruchs allein, welches dem Processe, der, an sich sehr einfach, seiner Zeit aber eine cause célebre war, auch für uns eine größere Bedeutung gibt und zur Aufnahme desselben in unsern Pitaval veranlaßt. Der Stoff ist von einer Art, daß wir in Rücksicht auf unser großes Lesepublicum mehrmals Anstand nahmen, den Fall zu erzählen. Umschreiben und verhüllen läßt sich das keuschen Ohren Anstößige nicht, ohne die Spitze abzubrechen und die Beurtheilung der streitigen Frage, die auf der Schärfe einer Messerspitze schwebt, unmöglich zu machen; diese Frage erscheint aber, namentlich für die gegenwärtige Zeit, so ungemein wichtig, daß wir von jener Rücksicht uns nicht abhalten lassen konnten, und uns daher begnügen, durch diese Bemerkung unser weibliches Publicum vor der Lectüre zu warnen. Auch eine eigentliche Verarbeitung der uns überlieferten Typen erscheint aus demselben Grunde unzulässig, und wir behalten uns unsere eigene Arbeit bis auf den Schluß vor. In London lebte, in eigenem Hause (und dies allein schicken wir zum bessern Verständniß voraus) in dem fashionablen Hanoversquare, der Obrist Francis Charteris , ein reicher Mann, aus einer alten und angesehenen Familie in Schottland, wo seine Besitzungen lagen. Als Militair scheint er in Flandern gedient zu haben. Er war mit einer Dame aus einer gleichfalls sehr angesehenen Familie verheirathet, oder verheirathet gewesen, und seine Tochter aus dieser Ehe, verheirathet mit dem Earl von Weems, hatte bereits Söhne, von denen der zweite später der Erbe der großväterlichen Herrschaft wurde. Der Obrist war schon ein Mann von 57 Jahren, stand aber im Rufe eines Libertins und so ausschweifenden Roués, wie es nur in Frankreich zur Zeit der Regentschaft deren gab; diese französischen Sitten hatten, unter Königin Anna´s Regierung und der der ersten Hannoveraner über den Canal gekommen, in der englischen Aristokratie nur zu schnell Wurzel gefaßt. Das Haus des Obristen in London war als ein Harem weit über die Nachbarschaft hinaus verrufen. Ein junges Dienstmädchen, Anna Bond , die in seinen Diensten gestanden, bezüchtigte ihn, ihr Gewalt angethan zu haben, und nachdem die Groß-Jury ein wahres Verbrechen gefunden, lautete die Anklage: »daß Francis Charteris, von St. George, Hanoversquare, Esq., nicht die Furcht Gottes vor Augen habend, sondern angeregt durch Verführung des Teufels, am 1O. November 1729 die unverehelichte Anna Bond, gegen den Frieden unseres Königs und Herrn und gegen das für diesen Fall erlassene Statut genochtzüchtigt.« Nachdem er eine Zeitlang, wie es scheint, um der Anklage zu entgehen, das Königreich verlassen, aber wieder zurückgekommen war, ward er gefangen und vor die Jury gestellt. Der Angeklagte erklärte sich, auf die Frage des Richters, für »nicht schuldig« und berief sich vor dem Gericht: »auf Gott und sein Vaterland.« Die eigentliche Anklage, die uns nicht mitgetheilt ist, lag in dem Zeugniß der Anklägerin selbst. Doch hielt ihr Anwalt für nöthig, indem er Natur und Art des vorliegenden Verbrechens den Geschwornen erklärte, vorauszuschicken: daß, wiewol Thaten dieser Art jetzt unter den vielen leichtsinnigen Personen für gar nichts geachtet würden , so hätte man sie doch immer, unter allen civilisirten Nationen, ja selbst unter manchen barbarischen, zu den allerschrecklichsten Verbrechen gerechnet. Anna Mond, so lautete ihr Zeugniß, war grade außer Dienst und unwohl, als sie auf einer Bank vor ihrer Wohnung saß. Da kam eine ihr unbekannte Frau, setzte sich neben sie, fing von gleichgültigen Dingen ein Gespräch an und fragte sie, ob sie vielleicht wieder einen Dienst suche; wenn das wäre, so könne sie ihr wol helfen, da sie schon andern Dienstmädchen zu Stellen verhelfen. Anna erwiderte, sie werde sehr gern wieder einen guten Dienst annehmen. Die Frau sagte, grade einen solchen wisse sie jetzt offen, bei einem Obrist Harvey . Anna ging sofort mit der Frau zu dem Herrn, den sie Harvey nannte, derselbe miethete sie auf der Stelle und noch die ersten drei Tage, daß sie hier im Dienst war, glaubte sie nicht anders, als daß ihr Herr Harvey heiße. In diesen ersten drei Tagen ging es ihr sehr gut. Ihr Herr schickte seinen Bedienten mit ihr aus, damit sie sich einige Kleidungsstücke wieder einlöse, die sie zu versetzen genöthigt gewesen. Auch hatte der Obrist dem Diener Geld mitgegeben, um einiges Weißzeuch für sie zu kaufen. Sie schlug dies aber aus, indem sie vorgab, sie brauche es nicht. Aber kaum waren diese drei Tage vorüber, so fing er an, sie mit seinen andern Forderungen zu quälen. Er bot ihr eine Börse voll Gold an, versprach ihr schöne Kleider zu kaufen, ihr einen guten Mann zu verschaffen, ihr ein Haus zu schenken, deren er viele besitze, wenn - sie mit ihm zu Bette gehen wolle. Sie erwiderte, sie wolle kein Geld und könne auf solchen Vorschlag nicht eingehen; deshalb sei sie nicht gekommen, und wenn ihre Arbeit nicht nach seinem Sinne wäre, so möge er sie nur wieder fortschicken. Bald nachher hörte sie, wie Jemand ins Haus trat und nach dem Obrist Charteris fragte. Da erfuhr sie vom Haushofmeister, daß ihr Herr so heiße, und will gegen ihn geäußert haben: sie hätte sehr viel Schlechtes vom Charakter des Obrist Charteris gehört, ihr wäre nicht wohl und sie müsse aus dem Hause fort. Als ihr Vorsatz, fortzugehen, laut wurde, ward der Obrist wüthend und drohte sie todt zu schlagen. Sie ward nun wie eine Gefangene gehalten; sie durfte nicht aus dem Hause gehen, die Thür ward immer verschlossen gehalten, und wenn der Küchenmeister ausging, nahm der Haushofmeister oder der Kellermeister den Schlüssel an sich, »so daß ich nie ausgehen konnte, nach den ersten drei oder vier Tagen.« Am 24. October war sie ins Haus gekommen, einige Tage vor Ende des Monats mochte jener Vorfall sich ereignet haben; am 10. November riß der Obrist an die Klingel und befahl dem Küchenmeister, »das Lancashire- Mensch« ins Eßzimmer zu bringen. Als sie eintrat, hieß sie der Obrist das Feuer im Kamin anfachen. Während sie dies that, verriegelte er die Thüre, unterfaßte sie und warf sie auf das Bett, welches im Alkoven nahe am Kamin stand. Er warf sich auf sie und brauchte alle Gewalt. Sie sträubte sich und rang mit ihm, sie schrie aus Leibeskräften. Da riß er die Nachtmütze vom Kopf, stopfte sie ihr in den Mund und überwältigte sie fleischlich. Der Gerichtshof begnügte sich auch mit dieser deutlichen Beschreibung noch nicht, er forderte die Anklägerin auf, einfach und klar die nackte Wahrheit zu sprechen: Hatte der Angeschuldigte seine Kleider an? – Er war in seinem Nachtkleide. – Hattest Du nicht Deine Unterröcke an? – Ja!, aber er riß sie ab und drückte mich ins Bette. – Befragt: ob sie denn auch gewiß sei, daß er sie fleischlich erkannt habe? erwiderte sie: er habe sich auf sie gelegt – Befragt: wie es nachher gewesen? antwortete sie, daß sie im Laken u. s. w. die deutlichen Spuren gefunden. Als sie wieder aufsprang, erklärte sie ihm, sie wolle ihn wegen dieser Mißhandlung belangen und werde alle gesetzlichen Mittel ergreifen, sich Recht zu verschaffen. Er suchte nun mit Versprechungen von Geld und einer Menge prächtiger Kleider sie zu beschwichtigen, wenn sie den Mund hielte. Aber sie wollte nichts davon annehmen. Da nannte er sie eine Schwefelhure und fluchte und schwor, er wollte sie zu Tode prügeln. Und eine Stunde nachdem er bei ihr gelegen, ergriff er die Pferdepeitsche und peitschte auf sie los. Er schlug sie auch mit dem Stiel der Peitsche, und kein Diener kam, bis er die Thür öffnete. Dann kam der Küchenmeister und er befahl ihm, ihr Alles zu nehmen, was sie hätte und die Schwefelhure zum Thor hinaus zu werfen. Als sie so auf die Straße geworfen war, ging das Mädchen zu einer Madame ( Gentlewoman ) und beklagte sich und bat sie mit ihr zurückzugehen, damit sie ihre Kleider wieder bekäme. Aber als Beide hingingen und baten, die Kleider des Mädchens herauszugeben, hieß der Obrist die Menscher über die Schwelle werfen, und schützte vor, das Mädchen hätte ihm 30, ein ander Mal sagte er 20 Guineen gestohlen. Außer jener Madame, einer Mistreß Parsons , hatte sie noch später bei einem Master Biß , vielleicht einer obrigkeitlichen Person, darüber Anzeige gemacht. Zuerst war die Klage auf ein Attentat gerichtet worden, mit der Absicht sie zu nothzüchtigen; aber als der Vormann der Groß-Jury sie ernster über die Einzelnheiten befragt und erklärt, daß es keine Absicht geblieben, sondern schon zur That gekommen, ward die Klage darnach abgeändert. Was wir eine Klagebeantwortung nennen, findet sich in den englischen Acten nicht. Der Gefangene plaidirte: »nicht schuldig« heißt es, und ihm ward freigestellt, durch Kreuzfragen die Anklägerin auszuholen und zu widerlegen. Aus diesen Kreuz- und Querfragen und dem Inhalt seiner Entlastungszeugen entnehmen wir indeß Folgendes als Beantwortung. Der Obrist bestritt keineswegs die Intention des fleischlichen Umgangs mit der Anklägerin, auch nicht eigentlich die That selbst, wol aber die Gewaltthat. Anna Bond sei von ihm nicht ins Haus gelockt worden, sondern sie habe, mit dessen offen bekannten Mysterien wohl vertraut, sich ihm angetragen, und zwar durch einen Brief, den sie ihm überbracht. Die Art, wie sie in seinem Hause gelebt, und die Situationen, in welchen sie daselbst von dritten Personen gesehen worden, werde hinlänglich beweisen, daß sie, keine unschuldige Landdirne, nicht mit Entsetzen im Hause des Verderbens und gezwungen verweilt, sondern mit aller Frechheit und Lust in demselben zu alledem freiwillig sich hergegeben habe, was man von ihr gewünscht. Endlich habe sie nicht entfliehen wollen, um ihre Unschuld zu retten, welche sie gar nicht ins Haus mitgebracht, noch empört über eine ihr angethane Gewaltthat, sondern sie sei hinausgejagt worden, als er, ihr Herr, sie auf einem Diebstahle ertappt. Die Kreuzfragen des Angeschuldigten und die Antworten der Anklägerin lauten so: – Lebtest Du nicht vorher in Cockeram? »Nein.« – Sahst Du mich nie in Lancashire, zu Cockeram? »Nein.« – Brachtest Du mir keinen Brief? »Nein, ich brachte keinen Brief.« – Wenn ich's Dir nicht beweise, will ich gehängt werden. Lebte Deine Schwester nicht auf meinen Gütern? Kanntest Du nicht meine ganze Herrschaft? »Nein.« – Lagst Du niemals im Bett zusammen mit Deinem Herrn? »Nein. Ich war in dem Rollbett eine Nacht, als sie, die meine Bettgenossin darin war, bei Ihnen lag, und da riefen Sie mich, ich sollte auch zu Ihnen ins Bett kommen. Sie sagten: »Du, Lancashire-Mensch, komm zu mir ins Bett und leg Dich auf meine andere Seite, damit ich im Staat liege.« Das war die fünfte Nacht. Und ich zog mir den Rock über und ging die Treppe hinunter und blieb da die ganze Nacht sitzen. Und man sagte mir, Sie hätten befohlen, ich sollte kein Bett mehr haben. Es war auch gar nicht mein Wille da zu liegen, aber sie sagten mir, Sie wären krank und ich müßte es. Die Diener waren auch alle auf.« – Lagst Du denn nicht Nachts in dem Rollbette? »Ich lag vier Nächte in dem Rollbette in des Obristen Zimmer mit einem andern Mädchen.« – Brachtest Du mir nicht meine Hosen mit 50 Guineen, an demselben Tage, wo Du behauptest genothzüchtigt zu sein? Lagst Du nicht die Nacht vor Deiner angeblichen Schwächung im Rollbette? Warfst Du nicht die Schnupftabacksdose mit einer Guinee hinter den Kaminrost, als Du herauf gerufen wardst? Die Anklägerin antwortete auf die meisten dieser Fragen: Nein. – Sie fügte hinzu: »Als ich rauf gerufen wurde, waren da zwei Herren bei Ihnen und Sie sagten, Sie hätten jetzt ein hübsches Lancashire-Mensch gekriegt, und die Herren gaben mir Jeder eine halbe Guinee.« – Hast Du Dich bei meinen Dienern beklagt, daß es Dir schlecht bei mir ergangen wäre? »Zu jedem Diener habe ich mich beklagt, daß ich schlecht behandelt worden.« – Was war die schlechte Behandlung? »Daß man mich genothzüchtigt und gepeitscht hat.« – Nahmst Du nicht eine Schnupftabacksdose an? »Die kriegte ich schon am zweiten Tage, nachdem ich ins Haus kam. Ich sagte, ich brauchte sie nicht, ich wollte sie nicht haben. Sie sagten, ich sollte sie behalten. Steck sie in die Tasche, sagten Sie, wenn sie verloren geht, bist Du dafür verantwortlich.« – Klagtest Du bei einer Obrigkeit an dem Tage schon, wo Du vorschützest genothzüchtigt zu sein? »Ich ging zu Mistreß Parsons, und sie unterrichtete Master Bliß davon und des Lord Oberrichters Verhaftsbefehl ward ausgefertigt.« – Brachtest Du mir nicht den Nachttopf und hieltest ihn mir vor? »Nein.« – Sagtest Du nicht zu Einem aus meinem Hause, da ich so viel Silber hätte, sollte ich mein Instrument damit beschlagen lassen, sonst könnte es keinem Weibe mehr gefallen? »Nein.« Die von der Anklägerin berufenen Zeugen konnten eben nicht mehr sagen, als daß die Klägerin ihnen die Sache grade so und schon am oder an den ersten Tagen erzählt habe, wie sie es vor Gericht angegeben. Zeugen für die That selbst hatte sie, nach der Natur der Umstände, keine. Verhält es sich so, wie sie angegeben, so mußte indeß einer oder der andere von des Obristen Leuten, die im Hause waren, doch so viel Kunde von der Sache haben, von dem Klingeln des Obristen, dem Bestellen des Mädchens in das Eßzimmer, dem Einschließen, ihrem Geschrei beim Actus und nachher beim Peitschen, ihrem darauf erfolgten Hinauswerfen, daß der Indicienbeweis bis zur höchsten Wahrscheinlichkeit hätte geführt werden können. Diese Diener würden vor unsern Gerichten, und wahrscheinlich auch heut vor den englischen, über die ganze Lebensweise, den Charakter des Obristen, sein Benehmen gegen weibliche Dienstboten, aufs Strengste vernommen worden sein. Aber die Anklägerin hatte diese Dienstleute nicht zu Zeugen aufrufen wollen oder es nicht gewagt. Vor hundert und zwanzig Jahren war das Verhältniß zwischen einem großen Herrn und seinen Dienern dem alten Feudal - oder Clannexus noch sehr Verwandt; auch der gemiethete Diener eines großen Hauses galt für einen Theil desselben. Anna Bond konnte von diesen von ihrem gewaltthätigen Herrn abhängigen und in dessen Interesse verwickelten Leuten, auch wenn sie ihrer Sache gewiß war, keine Aussage erwarten, die zu Ungunsten des Obristen ausfiele, die – sein Leben bedrohte! Die Madam, Mary Parsons, an welche sie sich zuerst am Tage ihrer Hinausweisung gewandt, bestätigte allerdings, daß sie am 10. oder 11. November in großer Aufregung zu ihr gestürzt gekommen und mitgetheilt hatte, daß der Obrist sie wider ihren Willen überwältigt, dann auf Rücken und Schultern gepeitscht und ihr die Kleider genommen. Darauf war die Zeugin mit dem Mädchen nach Charteris´ Hause gegangen, um ihre Kleider zu fordern, der Obrist hatte aber seinen Leuten zugerufen: die Menscher zur Thüre hinauszuwerfen. Sie hatte Annen darauf an Master Bliß verwiesen. Master Bliß bestätigte desgleichen, daß Anna Bond am 10. oder 11. November, so weit er sich entsinne, zu ihm gekommen und ihm Alles vorgetragen, wie es in der Klage enthalten. Nur hatte sie ihm gesagt, daß sie schon vor und dann nach der Nothzüchtigung von dem Obristen (den sie unter dem Namen Harvey kennen gelernt) durchgepeitscht worden. Auch daß sie in einem Rollbett in der Stube des Obristen schlafen müssen, weil man angegeben, der Obrist sei krank; sie habe aber ihre Unterröcke anbehalten. In der fünften Nacht habe er sie ein Lancashire-Mensch genannt, habe sie um 2 Uhr Heraufrufen lassen, durchgepeitscht und, ihr gesagt: sie solle ihm gehorchen, das wäre es, was sie verdiene und was sie zu erwarten hätte. Am 17. Tage endlich habe er sie herausrufen lassen, die Thür verschlossen, sie aufs Bett geworfen, den Mund ihr verstopft u.s.w. Sie habe ihn, den Zeugen, dann gefragt, ob sie sich nicht an einen Richter wenden solle? und er ihr geantwortet: die Quarter Sessions wären vor der Thüre, und das würde der beste Weg sein. Als er sie nun vor die Groß-Jury geführt, habe man ihr bedeutet: das sei nicht nur ein intendirtes, sondern ein consumirtes Verbrechen. Ja, Einer von der Groß-Jury habe gesagt: der Obrist hätte auch einst seiner Schwester nachgestellt. Der gerichtliche Verhaftsbefehl ward alsdann erwirkt, aber da das Certificat noch an dem Abende nicht beschafft werden konnte, erhielt der Obrist davon Wind und entfernte sich aus der Stadt. Man sollte denken, daß es bei dem notorischen Wandel und Menschenhandel des Obristen nicht an Zeugen darüber gefehlt haben würde, aber nur eine alte Wäscherin bekundete: daß einer von Charteris´ Dienern sie eines Tages gefragt, ob sie nicht von hübschen Landmädchen wisse, die sie ihm in die Stadt schicken könne, aber sie dürfe nie seinen Namen nennen. Auch hatte er ihr aufgetragen, ihm eine andere Miß Betty zuzuführen, wofür sie eine Guinee erhalten. Dies die Belastungszeugen. An Zahl weit überwiegend traten die Entlastungszeugen auf, aber sie gehörten meist dem Hausstande des Obristen an. Er suchte durch dieselben drei Umstände herauszustellen: 1) daß Anna Bond sich ihm aufgedrängt, durch einen Brief, den sie an ihn geschrieben; 2) daß sie während der ganzen Zeit ihrer Anwesenheit im Hause als seine Concubine ohne Widerspruch gelebt, und 3) daß an dem bewußten 10. November keine Gewaltthätigkeit der Art von seiner Seite vorgefallen sein könne, daß die vorgefallenen Heftigkeiten sich vielmehr allein auf einen Diebstahl an Geld bezögen, den Anna gegen ihn begangen haben sollte. Die Aussagen dieser Zeugen sind sehr dunkel und verworren aufgezeichnet. Wir können sie nur wörtlich wiedergeben, wie wir sie finden. Die herausblitzende Wahrheit spricht für sich selbst. Ein Master Gordon unter Charteris´ Dienern (welchen Posten er bekleidet, wird nicht gesagt) wußte, daß Anna Bond sich im Hause gemeldet, angebend, sie habe einen Brief hineingeschickt an Seine Gnaden und komme, um sich die Antwort abzuholen. Darauf sah er im Sprachzimmer Master Irving (wahrscheinlich einen andern obern Diener des Obristen) den Brief lesen. Befragt, was er über Anna Bond wisse? sagte er, vermuthlich mit Bezug auf die Begebenheiten des 10. Novembers: »Seine Gnaden standen Morgens sehr früh auf. Anna Bond ging weg (?) und brachte die Hosen und hielt sie, während Seine Gnaden die Beine rein steckten. Das war um 2 Uhr Morgens.« – Wo war es? »Der Obrist saß in seinem Sprachzimmer, sie brachten Thee und der Obrist ging wieder zu Bett, um 4 Uhr stand er wieder auf, und ging aus um 6 und kam wieder nach Haus um 10 Uhr.« – Von welcher Farbe waren die Hosen, welche Anna Bond brachte? »Ich meine es waren braune Tuchhosen, und dann vermißte der Obrist sein Geld. Mir war befohlen, das Weib herauf zu bringen, das bei ihm die Nacht gelegen; daß er Miß Bond rief (sic), aber sie folgte ihm nicht, sondern rannte nach dem Abtritt; daß er ihr folgte; daß sie aber da nicht verweilte, um was zu verrichten, es war nicht mehr Zeit, als daß sie hin und zurück konnte; daß sie dann ins Schlafzimmer rannte und irgend was unter den Kamin that, und er sah unter den Feuerrost und fand eine kleine stählerne Dose mit einer Guinee darin.« – Waren nicht mehre meiner Diener in der äußern Halle? Hier ist eine Lücke, wie die ganze Zeugenaussage lückenhaft und der Abdruck äußerst nachlässig ist. Gordon aber fährt fort, er glaube, es sei um 10 Uhr gewesen, als der Obrist nach Miß Bond gerufen und sie wegen des Geldes gefragt. Um 2 oder 3 aber sei sie aus dem Zimmer gekommen und habe des Obristen Hosen gebracht, und er habe gesehen, wie sie ihm beim Anziehen geholfen. Um 2 Uhr Nachmittags sei Miß Bond fortgegangen und hätte sehr vergnügt geschienen, bis er sie wegen des Geldes gerüttelt. (Völlige Verwirrung.) – Wo schlief Anna Bond? fragte der Obrist. »Sie schlief im Rollbette, und die ganze Zeit über, daß sie bei Ihnen im Hause war; und Mary White schlief nur zwei Nächte mit ihr in dem Bette.« - Wie äußerte sie sich über ihre Behandlung? »Sie sagte, Sie wären sehr gütig; aber da Sie ein Mann von Gelde wären, sollten Sie sich Ihr Instrument versilbern lassen, denn sonst sei es nicht tauglich, um einem Weibe Vergnügen zu machen.« – Wo sagte sie dies? »In der Küche vor allen Dienern und Mädchen und sie lachten darüber.« – Wo warst Du vom Augenblick an, wo ich aufstand, bis zur Zeit, wo ich ausging? »In der Halle mit allen übrigen Dienstboten.« – Hörtest Du ein Geräusch? »Nein.« Der nächste Zeuge, Master Irving , vielleicht der Haushofmeister, wenn nicht nur ein naher Bekannter, erinnerte sich, wie er am Sonntage vor des Königs Geburtstage beim Obristen im Zimmer gewesen, als der Bediente einen Brief herein brachte, den ein Frauenzimmer überbracht. Gewiß von einer Hure! rief der Obrist, »der kein Geheimniß über diese Dinge machte,« und hieß Irving den Brief öffnen und lesen. Dann ließ der Obrist das Mädchen herein rufen. Miß Bond kam in einem Reithute, der Obrist rief nach Thee und fragte sie: wann sie vom Lande gekommen? Sie erwiderte: etwa vor drei Wochen. Der Zeuge mußte hinausgehen und als er wieder kam, saß sie noch immer in dem Stuhle, wo sie vorhin gesessen, und als darauf ein anderer Herr hereintrat, sagte der Obrist: »Nanny, nun geh in die Küche zu den Leuten und wenn ich Dich brauche, werde ich Dich rufen.« Der Obrist hatte auch geäußert, er kenne sie recht gut von Cockeram her, sie gebe zwar vor ein sehr anständiges Mädchen zu sein, aber einer der Bedienten, wo sie gedient, hätte bei ihr geschlafen. Befragt, ob sie einräume, daß Master Irving im Zimmer gewesen, als sie vom Obristen in Dienst genommen wurde, erwiderte Anna Bond: »Nein, er war nicht im Zimmer.« Auch bestritt sie, einen Brief geschrieben und gebracht zu haben. Aber eben so stellte Irving in Abrede, etwas von dem Briefe im Gespräch des Obristen mit Annen gehört zu haben. John Gourlay , ein unterer Diener im Hanse des Obristen, war im Zimmer gewesen mit seinem Herrn und Master Irving, als ein anderer Diener den Brief hereinbrachte. Als er hinunterging, sah er Anna Bond an der Thür stehen, und sie sagte zu ihm: Ich kenne Euch sehr wohl, ich habe Euch schon in meiner Schwester Hause in Cockeram gesehen. Auch dieser Zeuge bekundete, daß der Vorfall am Sonntage, etwas vor des Königs Geburtstage, sich ereignet. Er war es, der am Tage darauf mit Annen ausgehen mußte, um ihre Kleider einzulösen. Auf diesem Wege befragte er sie nach verschiedenen Personen aus ihrer Gegend, denn er glaubte anfänglich, sie wäre eine kleine Betrügerin; aber sie wußte gut Bescheid. Befragt: wo die Anklägerin geschlafen? sagte auch er: sie habe jede Nacht in ihres Herrn Zimmer geschlafen . Der Obrist habe ihm noch oft gesagt: er möge das Mädchen nur bei Zeiten herein schicken, damit sie ihn nachher nicht störe. Es habe eine sehr große Harmonie zwischen Beiden geherrscht, und sie ihren Herrn immer wegen seiner Güte gelobt. Anna Bond erklärte dagegen auf Befragen: sie sei nicht an einem Sonntage, sondern an einem Montage zu ihrem Herrn gekommen. Der fragliche Brief ward vorgelegt. Gourlay erkannte ihn für denjenigen, der offen auf dem Tische gelegen. Er habe ihn damals fortgenommen, gelesen, in seine Tasche gesteckt und ihn wieder aus seiner Tasche unter andere Papiere gelegt, als er einige Tage später nach Flandern gegangen. (?) Irving glaubte, es sei derselbe Brief, welchen er in des Obristen Zimmer demselben vorgelesen. Die Anklägerin sei aber gewiß dieselbe Person, welche den Brief damals gebracht. Anna Bond verblieb dabei, Irving wäre, als sie zum ersten Male zum Obristen gekommen, nicht zugegen gewesen, später hätte sie ihn öfter gesehen. Eben so wenig habe sie den Brief dem Obristen gebracht, noch wisse sie etwas davon. Aufgefordert, ihn zu lesen, erklärte sie, nachdem sie lange hineingesehen, sie könne ihn nicht lesen. Ob sie denn schreiben könne? – Ein wenig. Man gab ihr eine Feder und ließ sie ihren Namen schreiben. Die Handschriften sahen sich nicht ähnlich. Aber durch der beiden Zeugen, Irving's und Gourlay's, Aussage ward für festgestellt angenommen, daß sie den Brief überbracht, und er ward deshalb vorgelesen: »Ehrenw. Sir! Ich vernehme, daß Sie in der Stadt sind, wenn es Ihro Gnaden gefällig, würde ich gern Ihnen meine Aufwartung machen. Ich komme von Cockeram in Lancashire. Nebenan bei Master Jones bin ich abgetreten und würde sehr glücklich sein Ihnen meine Aufwartung zu machen, wenn es Euer Gnaden gefiele mir diese Freiheit zu gewähren. Ich bitte, vergeben Sie mir diese Freiheit, mit der vollkommensten Hochachtung und Unterwürfigkeit bin ich Ihre demüthige, gehorsame Magd Anna Bond . Ich warte an Ihrer Thür auf Antwort. Mittwoch Nacht 3 Uhr. James Davis , ebenfalls von der Dienerschaft, hatte Anna Bond jede Nacht im Zimmer seines Herrn liegen gesehen. Aber er war erst am 4. November in Charteris' Dienste getreten. Er hatte sie, als er sie zum ersten Male dort gesehen, gefragt: ob sie sich denn nicht schäme bei ihrem Herrn zu liegen? Sie hatte geantwortet: Nein; sie schäme sich nicht, denn sie wäre daran gewöhnt. Es war dem Richter auffällig, daß ein Dienstbote, welcher eben erst in den Dienst gekommen, schon am Morgen nach, der ersten Nacht, welche er im Hause verbracht, in das Schlafzimmer seines Herrn dringen und Zeuge seiner Mysterien sein sollen? – Er antwortete: er habe seinen Herrn klingeln gehört, da habe er, ohne zu klopfen, die Thür geöffnet, und beim Eintreten Annen im Bett des Obristen gesehen. Dies schien dem Richter, jedoch eine sehr unverschämte Aufführung von Seiten eines neuen Domestiken. Nach einigem Besinnen erwiderte der Zeuge: er habe selbst die Absicht gehabt bei Annen zu schlafen. Da er nun gehört, daß sein Herr ein hübsches Mädchen bei sich habe, so hätte er wol gefürchtet, es möchte Anna sein, und um sich zu überzeugen, hätte er die Gelegenheit wahr genommen und sei ohne zu klopfen in die Stube getreten. Eine weibliche Dienerin, Hanna Lipscombe , wir erfahren nicht in welcher Eigenschaft, hatte Annen die erste Nacht im Rollbette schlafen gesehen; in der zweiten lag sie im Bette ihres Herrn. Sie hatte sich davon überzeugt, als sie des Morgens zum Feueranmachen kam. Auch die schmutzige Aeußerung von dem mit Silber beschlagen hatte sie aus Annen's Munde gehört. Befragt: was das heiße, »im Staat liegen?« wollte sie zuerst nicht mit der Antwort heraus, sagte aber endlich, als man sie drängte: die gemeinen Leute verständen darunter, wenn ein Mann mit drei Weibern im Bette liege. Der Sattler des Obristen, Robert Vaux , war am 1. November 5 Uhr Morgens durch einen Stallknecht zu seinem Herrn beschieden worden. Der Diener öffnete ihm die Thür zum Schlafzimmer des Obristen, und als er eintrat, sah er Anna Bond im Bette bei ihrem Herrn liegen. Da streifte sie die Bettvorhänge bei Seite, steckte ihre Beine heraus und schlüpfte vor seinen Augen im Hemde heraus. Dann, rasch ihre Kleider unter den Arm nehmend, schlüpfte sie mit einer leichten Verbeugung an ihm vorüber, um sich im Nebenzimmer anzuziehen. Dieser selbe Zeuge war mehrmals beim Obristen, und immer sah er Beide in großer Vertraulichkeit mit einander. Auf seine Frage, ob sie ihren Herrn liebe, hatte Anna geantwortet: ihr Herr wäre sehr gütig gegen sie, aber – er sei ganz unfähig ein Weib zu befriedigen. Es schien verdächtig, daß ein Handwerker des vornehmen Mannes zu so ungewöhnlich früher Stunde zu demselben gerufen und bei Situationen eingelassen worden, die man auch vor näher stehenden Personen verbirgt. Der Zeuge erwiderte: ein Pferd des Obristen hätte seinen Halter zerbrochen. Man bemerkte, er hätte das Pferd besorgen können, ohne deshalb den Obristen selbst in der Morgenruhe zu stören. Der Sattler sagte: der Obrist habe ihm oft Artikel in der Rechnung durchstrichen, weil er nicht selbst dazu den Befehl gegeben; um deshalb hätte er für nöthig gehalten, seinen persönlichen Befehl einzuholen. Ein anderer Zeuge, Thomas Cooper , über dessen Qualität man ebenso wenig erfährt, wahrscheinlich aber stand er in militairischen Bezügen zum Obristen, war aus Flandern zurückgekehrt. In Dover fand er eine Botschaft des Obristen, schleunigst zu ihm zu kommen. Als er in dessen Hause in London verweilt, ward er am andern Morgen zu seinem Herrn heraufgerufen. Da sah er Annen aufrecht im Bette des Herrn sitzen, ihre Unterröcke um sich. Er entfernte sich schnell, um sie beim Anziehen nicht zu stören. Aber Hinsichts der Zeitbestimmung verwirrte sich dieser Zeuge. Er wollte am 1. oder 2. Ottober in London angekommen und schon am nächstfolgenden Morgen zu seinem Herrn gerufen sein. Anna Bond war aber erst am 24. October ins Haus gekommen. Er entschuldigte sich, daß er die Zeitrechnung im Kopfe nicht recht inne habe. Da er nicht gewußt, welche Fragen man an ihn richten werde, habe er sein Journal nicht mitgebracht. Die schon erwähnte Dienerin, und wahrscheinlich Concubine des Obristen, Mary White , gab Auskunst über die Begebenheiten des 10. Novembers, wo Anna aus dem Hause gestoßen ward. Sehr viel klarer als Gordon's Aussagen über diesen Punkt ist auch diese Aussage nicht. Ungefähr um 2 Uhr (Morgens) brachte Anna dem Obristen seine Hosen – schwarze, so viel sie sich erinnerte. – Der Obrist ging um 6 Uhr aus und kehrte etwa um 10 zurück. Da vermißte er sein Geld. Er befahl Gordon die Anna Bond zu rufen. Da sagte er: entweder sie, die Zeugin, oder Anna Bond müsse das Geld genommen haben, weil Niemand sonst im Zimmer gewesen. Er wünschte: Anna Bond möchte es nur eingestehen; dann wolle er nichts davon zu ihrem Schaden verlauten lassen. Anna erwiderte: sie könne nichts eingestehen, wovon sie nichts wisse. Da befahl der Obrist, ihr ihre Kleider fortzunehmen und sie aus dem Hause zu jagen. – Hinsichts der Stunde, wo der Obrist sein Geld vermißt haben wollte, ward die Zeugin jedoch, auf näheres Befragen, unschlüssig; sie meinte es könne auch zwischen 8 und 9 Uhr gewesen sein. Sie selbst war während der ganzen Zeit, wo die Gewaltthat geschehen sein sollte, in der Halle draußen gewesen, wo sie Alles hätte hören müssen, sie hatte aber kein Schreien von Seiten Annen's gehört. Der Tapezier des Obristen, Master Hambleton , war an jenem Morgen in der Wohnung desselben gewesen, um Vorhänge aufzubringen. Er wußte aber nur, daß etwa Morgens um 9 Uhr der Obrist erklärt: er vermisse Geld, in seiner Tasche habe er noch vergangene Nacht 50 Guineen gehabt und nun fehlten ihm 20 Stück. Er hieß Gordon alle seine Leute heraufrufen. Der Zeuge sah 2 Schillinge auf dem Bette liegen. Der Charakter der Anklägerin war durch die Entlastungszeugen angegriffen, ihr Rechtsbeistand hatte deshalb zeitig dafür gesorgt, daß auch Zeugen zu Gunsten desselben auftraten. Ein Master Bell bekundete: daß sie ein Jahr bei ihm gedient und sich während der Zeit ehrbar und anständig betragen und er halte sie deshalb für ein so achtbares und bescheidenes junges Frauenzimmer, als je eins in einer Familie gedient. Sie habe sich auch immer sehr religiös gezeigt, und wenn sie einmal nicht in die Kirche gehen können, ein gutes Buch in die Hand genommen. Mistreß Bell , wahrscheinlich die Frau des Zeugen, gab ihr dasselbe Lob, sie hatte sie, im Juli 1727, vom Lande, aus Lancashire, in die Stadt genommen, und hatte nie die geringste Unziemlichkeit an ihr bemerkt. Sie konnte durchaus nicht denken: daß dies Mädchen einen Meineid schwören könne, um Jemanden ums Leben zu bringen. Ein Master Harwood sagte aus: Anna Bond habe bei ihm in Clepham durch 9 Monate gedient und sich wahrend der ganzen Zeit gut betragen. Sie sei nur darum fortgezogen, weil sie die Pöbelhaftigkeit einiger Leute nicht ertragen können. Immer bescheiden, mäßig, habe sie nie die Kirche versäumt. Auch er halte sie für ein höchst anständiges, junges Frauenzimmer, welches unmöglich es übers Gewissen bringe, einen falschen Eid abzulegen, um Jemanden damit an den Galgen zu bringen. Von ihm sei sie zu einem Master Allen in Dienst gezogen, der ihr, wenn er nicht durch Krankheit zu erscheinen verhindert wäre, ganz dasselbe Zeugniß geben würde. Auch von diesem Herrn sei sie nicht fortgekommen, weil man mit ihr unzufrieden gewesen, sondern weil sie sich selbst, aus einem andern Grunde, nicht gefallen habe. Die Defensionsrede ist uns eben so wenig aufbewahrt, als die Schlußrede des Rechtsbeistandes der Anklägerin oder das Resumé des Richters. Die Jury trat ab und kam mit dem Verdict: Schuldig! zurück. Das Gericht sprach das Todesurtheil über den Obristen Francis Charteris aus. Weiter erfahren wir aus den uns erhaltenen Acten nichts über den merkwürdigen Fall. Daß die Sache mindestens zweifelhaft ist, bedarf kaum einer Erwähnung. Ist ein corpus delicti da? Hat eine Nothzucht überhaupt stattgefunden? – Die Anklage hat keine andern Beweise dafür, als die Angabe der Klägerin: daß sie in des Obristen Dienst gelockt worden unter falschen Vorspiegelungen, daß sie dort festgehalten, daß er sie dann mit Brutalität überwältigt und endlich aus dem Hause gejagt. Kein entfernter Zeuge, kein entferntes Indicium unterstützt positiv diese Angabe. Der von ihr aufgestellte Beweis ist nur negativer Art. Nur durch künstliche Schlüsse soll die Ueberzeugung gewonnen werden, daß ihre Angabe richtig sei. Es spricht nämlich dafür, daß ihre Angabe keine schlau und bedächtig ersonnene Fabel sei, der Umstand, daß sie sofort, nachdem sie aus dem Hause gejagt worden, die Geschichte von der ihr angethanen Gewalt zweien Personen mitgetheilt, und daß sie auf der Stelle sich bereit erklärt hatte, gerichtlich gegen den Gewaltthäter einzuschreiten. Wenn es von ihrer Seite nur eine Fiction gewesen, in welcher Absicht, darf man fragen, konnte sie erfunden sein? Schwerlich aus Rache wegen einer anderweiten schlechten Behandlung; wahrscheinlich aus betrügerischer Absicht, um den reichen Wüstling zu einer reichlichen Abfindung zu nöthigen, die er gern hergeben mußte, um dem Scandale und den Eventualitäten eines solchen Processes zu entgehen. Mit einer solchen bewußten betrügerischen Absicht schreitet aber ein darin gewitzigtes Mädchen nicht sogleich zum Aeußersten, sie scheut, so lange es geht, die Gerichte. Sie würde sich zuvörderst auf Drohungen und Unterhandlungen beschränkt, und erst, wenn diese nicht zum Ziele geführt, und nachdem sie sich ihrer Beweismittel versichert, zur gerichtlichen Klage entschlossen haben. Dadurch, daß sie schon am selben oder folgenden Tage zum Richter ging, daß sie einen Verhaftsbefehl gegen den vornehmen Mann auswirkte, mußte sie ihn erbittern, statt zu schrecken; sie versperrte oder verschloß sich also selbst den Weg zu ihrem Ziele. Es spricht für die Wahrheit ihrer Angabe die Aufgeregtheit und Entrüstung, mit welcher sie zu der ersten besten Frau gegangen und sich gegen sie ausgeschüttet, wie sie mit ihr zu einem andern Mann gegangen, dort dasselbe erzählt, und dann sofort vor die Obrigkeit, vor der, wie gesagt, Gaunerinnen, die eine Erpressung vorhaben, sich hüten; und überall hatte sie, mit denselben Umständen, dieselbe Erzählung wiederholt. Es spricht ferner dafür, daß sie erweislich nach einem Streite mit dem Obristen aus dessen Dienste und Hause fortgelaufen, und dieser notorisch ein Mann war, zu dem man sich dieser That versehen konnte. Endlich wird ihre Angabe durch die Zeugen unterstützt, welche sie für ein durchaus rechtliches und unbescholtenes Frauenzimmer erklärt haben. Aber zugegeben, daß aus dieser künstlichen Beweisführung ein moralischer Glaube entspringe, so bleibt er doch, durch keine andern Umstände unterstützt, so schwach, daß eine Verurtheilung darauf höchst mislich erscheint. Im Gegentheil treten eben so viel Umstände auf, welche diesen Glauben nicht allein entkräften, sondern die Wahrscheinlichkeit bis fast zur andern Ueberzeugung herausstellen, daß keine Nothzucht stattgefunden, sondern die Klägerin sich willig den Umarmungen des Obristen Preis gegeben habe, womit dann jede Gewaltthat, jedes corpus delicti verschwindet. Betrachten wir zuerst ihre eigene Angabe. Wenn ein junges, reines, unbescholtenes Mädchen Gewalt erlitten hat, wenn sie dann aus dem Hause gejagt ist, und entsetzt darüber einer Bekannten oder Unbekannten ihr Unglück klagt, wird es ihr erster Gedanke, ihr erster Schritt sein, mit dieser Frau in das Haus der Gewaltthat und Schande zurückzukehren, um – ihre zurückbehaltenen Kleider sich zurück zu fordern?– Es ist möglich, daß dieser Kleiderraub einem armen, unerfahrenen Landmädchen so wichtig, der Verlust an ihrer Habe in dem Augenblicke so groß erscheint, daß sie den Verlust der Ehre im Moment bei Seite läßt und nur ihre Röcke und Tücher zurückverlangt. Es ist möglich, aber nicht wahrscheinlich, wenn sie wirklich so reinen und unschuldigen Gemüthes war, als ihre früheren Herrschaften sie schildern. Ferner, was würde ein unschuldiges Mädchen in ihrer Lage gethan haben, wenn sie zur Ueberzeugung gekommen, daß sie in ein Haus des Verderbens gerathen? – Schon die Art, wie sie hineingekommen sein will, klingt verdächtig und sie hat sie durch nichts erwiesen; sie scheint nicht einmal den Versuch angestrengt zu haben, die Kupplerin ausfindig zu machen. Statt ihrer stellt sie nur eine Waschfrau auf, der ein Mal der Antrag gemacht worden, Mädchen vom Lande für den Wollüstling zu beschaffen. Das war ein unnöthiger Beweis. Was in diesem Hause getrieben ward, wußte Jeder; denn Obrist Charteris hatte es gegen Niemand hehl. Anna selbst mußte es den ersten Tag schon aus dem Gespräche im Flur, in der Küche, aus den Scherzen der Mägde und Concubinen, der bereitwilligen Diener, aus den eignen Worten des Obristen entnehmen. Und wenn sie darüber noch einen Zweifel hegen konnte, so mußte sie durch jenes von ihr selbst angegebene Gespräch mit den zwei Herren, die zum Besuch kamen, überzeugt sein. Der Obrist sagte: da habe ich ein hübsches Lancashire- Mensch gekriegt, und beide Herren approbirten es, indem sie ihr Jeder eine halbe Guinee schenkten. Anna nahm die Guinee und lief nicht fort, sie bat auch nicht die beiden Herren sie zu schützen, sie aus diesem Hause zu retten. – Sie blieb auch nach dem ersten Antrage und den Drohungen ihres Herrn, weil – man sie nicht ausgehen ließ und das Haus verschloß. Durch 10 Tage sollte sie keine Gelegenheit gefunden haben zu entschlüpfen, sich Jemandem zu vertrauen, wenn es ihr Ernst gewesen, ihre Unschuld zu bewahren, und in einem Hause, wo so viel Besuch kam, in einer frequenten Gegend, einer der elegantesten Londons, wo nöthigenfalls eine eingeschlagene Fensterscheibe, ein Hülfeschrei hinaus einen Auflauf vor dem Hause veranlaßt hätte! Obrist Charteris war allerdings einer jener gewaltthätigen Aristokraten, die sich auf ihren Reichthum, ihre Macht, ihren Einfluß und ihren Charakter verlassend, aus dem Pöbel und seinen Meinungen nichts machen, die sogar eine Lust darein setzen, ihm Trotz zu bieten. Auch in der Geschichte der neuesten Tage haben wir noch Beispiele solchen aristokratischen Uebermuthes in England kennen gelernt. Aber Englands Gesetze gewährten auch damals der persönlichen Freiheit und Unabhängigkeit ihr volles Recht. Ueberdem erscheint der Obrist, der mit offener Stirn der Sitte Hohn bot, der jeden Schleier über sein ausschweifendes Leben verschmähte, nicht als einer der finstern, wollüstigen Tyrannen, welche ihre Opfer bei Nacht und Nebel in ihre Feudalschlosser schleppten und hinter Eisengittern verwahrten. Er kaufte seine Lustgefährtinnen für Geld, er suchte sie nicht einmal mit besonderem Geschmack und wilder Leidenschaftlichkeit aus, er verschrieb sie, er ließ sie sich durch Kupplerinnen kommen. Sie meldeten sich und kamen von selbst, in solcher Ueberzahl, daß er ihre Briefe nicht selbst mehr zu lesen würdigte, sondern sie durch einen Vertrauten oder Diener öffnen ließ. Von einem solchen Lebemanne ist es ganz unwahrscheinlich, daß er sein Haus absperren lassen, damit ihm eine hübsche Landdirne nicht entfliehen sollte. Wie kam es, daß Anna Bond in ihrer ersten Auslassung vor Geschwornen und Richtern nichts davon erwähnte, daß sie im Zimmer des Obristen geschlafen, obwol sie vor Master Bill es schon eingeräumt? Erst in den Kreuzfragen gab sie es zu; anfänglich nur eine Nacht, dann räumte sie vier Nächte ein im Rollbett im Zimmer des Obristen zugebracht zu haben. Sie fühlte selbst, daß dies Eingeständniß ihrer behaupteten Unschuld gefährlich werden könne. Sie will sich darein gefunden haben, weil man vorgeschützt, daß der Obrist krank sei, sie will doch vor Entsetzen über diese unsittliche Situation aufgesprungen, die Röcke sich übergeworfen und in die Küche gelaufen sein und dort die Nacht sitzend zugebracht haben, bis der Obrist ihr drohte, ihr gar kein Bett mehr zu geben. Aber sie konnte es dulden, daß ein anderes Mädchen, des Obristen Concubine, neben ihr lag, und, wenn der Obrist sie rief, in dessen Bett stieg! Dies soll, nach ihrer Angabe, schon in den ersten Nächten ihrer Anwesenheit im Charteris'schen Hause sich zugetragen haben, und doch – blieb sie, sie hat keinen Versuch gemacht zu entfliehen. Diese Zugeständnisse allein schon werfen ein solches Licht auf ihren Charakter und ihre Handlungsweise, daß wenigstens ein Vertrautsein mit der Unsittlichkeit, wo nicht eine Connivenz, mehr als wahrscheinlich wird. Wäre sie dies sittlich reine, religiöse Mädchen gewesen, so hätten diese Situationen, ohne alle Anträge des Obristen, sie dermaßen empört, daß sie Alles daran gesetzt haben würde, aus dem Hause zu entkommen. Wir verweilen noch bei ihrem Eingeständniß. Nachdem der Obrist ihr Gewalt angethan, nachdem er sie unmenschlich gepeitscht, jagte er sie unter dem Vorgeben, sie habe ihn bestohlen, aus dem Hause. Ein übermüthiger, gewaltthätiger Mann, der keine Rücksichten vor der öffentlichen Meinung hat, mochte das thun. Bei einem solchen Charakter ist die gewöhnliche Klugheitsberechnung nicht zulässig. Aber er, der sie früher eingesperrt hatte, durch 14 Tage als Gefangene behandelt, um zu seinem Willen zu kommen, sollte nun diese Haft nicht noch um einige Tage verlängert haben, um die üblen Folgen – die bis an seinen Hals gehen durften – abzuwenden! Wie schwer war sie draußen zum Schweigen zu bringen und wie leicht drinnen, und er hatte sie als halsstarrig, sagt sie, kennen gelernt. Eine so Gefangene und einmal Entehrte konnte doch nun nichts Besseres, wenigstens Gescheiteres, thun, als, da sie ihre Ehre nicht zurückerhalten konnte, wenigstens das Geld nehmen, an welchem es der Gewaltthäter nicht würde haben fehlen lassen. Aber er zog es vor, weil er seinen Willen gehabt, ihr noch ein Verbrechen aufzubürden, sie zu peitschen, ihre werthlosen Kleider zu nehmen, und sie nackend aus dem Hause zu jagen, damit sie aller Welt ihr Unglück und ihre Schande und seine Ruchlosigkeit verkünde! Wir gehen zum Gegenbeweise, durch die Zeugen des Angeklagten, über. Wären diese Zeugen unverwerflich, so wäre das Sachverhältniß durch ihre Zahl und ihre übereinstimmende Aussage vollständig aufgeklärt: Anna Bond hätte sich selbst dem Obristen als Magd und Beischläferin angeboten, er hätte sie angenommen, durch 17 Tage hätte sie als solche bei ihm gelebt und wäre endlich in Folge eines Streites – der Diebstahl der Guineen wäre auch dadurch nicht erwiesen – vom Obristen aus dem Hause gejagt worden; nicht unwahrscheinlich mit Schlägen. Aber diese Zeugen waren des Obristen Bediente, Mägde, Hausbeamten und Ouvriers. Von ihrer Aussage hing sein Leben und Tod ab. Welches Interesse hatten sie, zu seinen Gunsten zu zeugen. Ueberdem war er ein reicher Aristokrat, mit den ersten Familien verwandt; man kennt deren Macht und Einfluß in England, und wer kann es ihnen menschlich verargen, wenn sie Alles aufboten, um Zeugen zu gewinnen, wodurch ihr Verwandter vor der Verurtheilung und einem, für einen Aristokraten doppelt schmachvollen, Tode gerettet wurde, und – um eines Verbrechens willen, das hundert Andere ebenfalls begangen und darum nicht gehängt worden, ein Verbrechen, welches beim ausschweifenden Leben der hohen Welt zum guten Ton gerechnet ward! Es war ja nur ein Landmädchen verführt; und wo sind die Grenzen der Gewalt bei dergleichen galanten Abenteuern? Man weiß, wie in London falsche Zeugen gewonnen werden, und endlich wurden einige dieser Zeugen auf offenbaren Widersprüchen ertappt. Dennoch kann man, wenn man die Aussagen dieser Zeugen liest und vergleicht, dem Glauben nicht Raum geben, daß alle, diese Manner und Frauen wissentlich falsch ausgesagt und einen Meineid begangen hätten. Es wäre, eine Injurie gegen die menschliche Natur, daß 9 Personen, und darunter einige mit sonst freier, unabhängiger Stellung, sich verschworen hätten, gegen ihr Gewissen etwas durchaus Falsches auszusagen und zu beeiden. Ihre Aussagen sind übereinstimmend und die einer jeden in ihrer Stellung motivirt. Sie stimmen überein, daß Anna sich in verdächtiger Weise beim Obristen gemeldet, daß sie in bester Harmonie mit ihm gelebt und jede Nacht in seinem Zimmer oder in seinem Bette geschlafen habe. Sie haben nichts von einem Widerstande, einem sich Sträuben, einer angethanen Gewalt gehört, was ihnen in ihrer Stellung und Nähe zu den betheiligten Personen nicht hätte entgehen können. Noch wichtiger aber ist die Angabe solcher Einzelnheiten, welche, der Natur abgelauscht, in Verbrechercomplotten nicht erfunden, werden. Dahin rechnen wir den: Eintritt und die Empfangsscene Annen's, sie tritt im Reithut ein, der Obrist mustert sie, läßt sie sich neben ihn setzen und beordert Thee; auch daß er Irving den empfangenen Brief lesen läßt, weil er gewiß von einer Hure komme. Dahin die schmutzigen Reden und Situationen, die wir hier nicht wiederholen mögen. Wenn Anna Bond jene Aeußerung vom Versilbern nicht in der Küche gethan, welche Phantasie hätte sie erfinden mögen; wie hätten so viele Zeugen, unter denen doch ein rechtlich Denkender gewesen sein wird, sie einem reinen Mädchen einstimmig in den Mund legen können! Es wäre allerdings verdächtig, daß, der Sattler zu so früher Stunde schon beim Obristen eingetreten und Zeuge einer solchen Scene geworden sein sollte, wenn wir nicht erfahren, daß in diesem Hause Alles gegen gewöhnliche Ordnung herging, daß der Obrist zuweilen schon um 2 Uhr in der Nacht aufstand, und Hinsichts seines Umgangs mit Frauen keine Scheu und Scham kannte. Wie aber hätte die Einbildungskraft dieses Zeugen oder eines andern für ihn, den Auftritt nur ersinnen können, daß Anna, als er eintritt, den Kopf zur Gardine heraussteckt, unbefangen in bloßen Beinen, im Hemde aus dem Bette steigt, ihre Kleider aufrafft, unter den Arm nimmt, an ihm vorüber nach dem Ankleidezimmer geht, und – im Vorbeigehen in dieser Lage ihm aber noch einen Knix macht! Diese Wahrheit ist so eigenthümlicher Art, daß sie über alle Erfindung hinaus ist. Hält man diese Wahrheit, die aus den Aussagen der Entlastungszeugen hervorgeht, mit den Ergebnissen ihrer eignen Bekenntnisse zusammen, so wird auch der Zweifel verschwinden, daß Anna Bond nicht bereitwillig sich in die Arme des Obristen geworfen haben sollte; denn daß sie früher ein anständiges und anscheinend frommes Mädchen gewesen, schließt nicht aus, daß sie seitdem eine Hure geworden, und ist sie in dieser Eigenschaft in das Haus des Obristen gekommen, so fällt die Thatsache des Verbrechens von selbst zusammen. Und doch sprach die Jury das: Schuldig! und doch ward Obrist Charteris zum Tode verurtheilt. Wer uns bis hierher gefolgt und nicht weiter liest, könnte meinen, wir hätten einen Fall aus der Vergessenheit hervorgesucht, um den Gegnern der Geschwornengerichte neue Nahrung zu geben. Wir sind davon weit entfernt. Die Jury sprach ihr Schuldig über einen Schuldigen aus, wenn er auch, in dem vorliegenden Falle vielleicht unschuldig war. Der Obrist Charteris war ein Sünder, der der Sitte, dem Gesetze und der öffentlichen Meinung im consumirten aristokratischen Dünkel Hohn sprach. Ein Verführer der Unschuld – welcher andern Verbrechen er bezüchtigt ward, davon nachher – mochte er das Verbrechen, dessen er im Februar 1730 vor der Jury angeklagt wurde, oft begangen haben, oder doch nah verwandte, ohne daß ihn der Arm der Gerechtigkeit bis da erreichen können. Entweder waren seine Opfer zum Schweigen gebracht, oder seine Macht, seine Verbindungen hatten ihn gegen die Verfolgung geschützt. Bei seinen Standesgenossen – die sittliche Corruption im englischen Adel, besonders am Hofe, in London, war sehr groß; es gab damals kein großartiges historisches, moralisches Interesse, welches die Geister hob und adelte – bei seinen Genossen galt die freche Liederlichkeit für Cavaliertugend; desto reizender, pikanter, wenn sie mit abenteuerlicher Gewaltthätigkeit verbunden war. Aus den Romanen der Zeit, den Richardson'schen, den spätem Fielding'schen, sehen wir, mit welcher brutalen Rohheit und Gewaltthätigkeit einzelne Adelige ihren Lüsten nachgingen. Es galt dem Gesetze ein Schnippchen schlagen; wem es gelang, stieg in der Achtung unter den Gleichgesinnten. Aber je verwegener jene ausgelassenen Großen der Sitte Hohn sprachen, um so erbitterter ward das Publicum gegen dieselben, und wer verargt es ihm, wenn es auf die Gelegenheit lauerte, einen dieser Missethäter der gesetzlichen Ahndung zu überliefern. Obrist Charteris war einer dieser vornehmen Wüstlinge, an den das Gesetz sich noch nicht gewagt, und doch hatte die öffentliche Meinung längst ihr Verdict über ihn ausgesprochen. Wie er lebte, war notorisch. Der Rechtsbeistand der Anklägerin glaubt die Geschwornen voraus darauf aufmerksam machen zu müssen, daß Verbrechen, wie das ihm schuld gegebene, in gewissen höheren Kreisen derzeit gar nicht als Verbrechen, sondern als Bagatellen betrachtet würden, von denen man nicht viel Aufhebens machen müsse. Endlich einmal ereignete sich ein Fall, wo die Gerechtigkeit einschreiten durfte, und sie griff mit beiden Händen zu. Das Mädchen, als sie nach den erlittenen Mishandlungen aus dem Hause geflohen, hatte wahrscheinlich nicht die Absicht, den reichen Mann an den Galgen zu bringen, sie war nur empört über die ihr widerfahrene Behandlung, über die Schläge, über den Vorwurf eines begangenen Diebstahls, der ihr weiteres Fortkommen hinderte, über ihre zurückbehaltenen Kleider. Sie suchte Hülfe, um diese Kleider wieder zu bekommen, sie mußte einen Grund angeben, der sie vor achtbaren Leuten rechtfertigte, sie erlog – nehmen wir dies einstweilen an – die ihr angethane Gewalt. Die Frau oder Dame, welcher sie sich anvertraute, war auch empört, sie ward es noch mehr, als der Obrist sie mit der andern von seiner Schwelle fortweisen ließ und sie ein Mensch schalt. Sie führte das Mädchen zu einem achtbaren Manne, dem das Greuelleben des Obristen längst ein Gegenstand des Entsetzens war. Dieser hatte nichts Eiligeres zu thun, als mit der Beleidigten vor die bürgerliche Obrigkeit zu treten. Auch der Groß-Jury war das verbrecherische Sündenleben des Obnsten bekannt, einer der Geschwornen hatte selbst die Erfahrung gemacht, daß Charteris seiner Schwester nachgestellt. Sie nahmen die Klage mit offenen Armen auf, sie erklärten der Anklägerin, die nur auf ein Attentat klagen wollen, daß es ein vollbrachtes Verbrechen sei, daß sie darauf ihre Klage richten müsse, und der Verhaftsbefehl ward sofort erwirkt. Da floh Charteris aus der Stadt, und dies galt der Jury, dem Publicum als Eingeständniß seiner Schuld. Auch war die Flucht aller Wahrscheinlichkeit nach im vollen Schuldbewußtsein erfolgt, wenn es sich auch nicht auf diesen Fall allein bezog. Anna Bond war in die Klage hineingerissen worden. Sie hatte sich deren Folgen bei ihrem ersten Schritte nicht gedacht. Aber Alles war so schnell gegangen, sie hatte ihre erste – in der Entrüstung vorgebrachte Aussage immer wiederholen müssen, bis vor Gericht, bis es eidlich geschah. Sie konnte nicht mehr zurück, ohne selbst eines schweren Verbrechens, einer falschen Anklage, eines falschen Eides bezüchtigt zu werden. Also mußte sie die Sache mit sich selbst, mit ihrem Gewissen arrangiren und dabei festhalten. Ja sie kam vielleicht noch so ziemlich mit ihrem Gewissen heraus und es ist möglich, wahrscheinlich, daß Alles, was sie vorbrachte, Wahrheit war, wenn auch nicht in der Ordnung, nicht in der persönlichen Beziehung. Möglich, daß die Nothzüchtigung, wie sie dieselbe vorbrachte, an einem andern Mädchen in dem Hause verübt worden, das sich dann mit Gelde abfinden lassen, möglich auch an mehr als einer; sie hatte die Geschichte erzählen hören, denn Geheimnisse gab es in diesem Hause nicht, und sie wandte sie schlau auf sich selbst an. Aber eben so möglich, daß auch Alles ihr selbst begegnet war, nur nicht in der Reihenfolge, die sie angab, und auf keinen Fall ohne eigene Verschuldung. Sie hatte sich im Hause gemeldet – ob mit oder ohne Brief, dieser Umstand bleibe im Zweifel – und wenn nicht vorher, was wahrscheinlicher, so mußte sie schon beim ersten Eintritt, bei der ersten Musterung und Begrüßung des Obristen – die Theescene ist charakteristisch – seine Absichten erkennen; er war kein Mann, der sie verbarg. Sie mußte es aus dem Gespräche der Domestiken wissen, zu welchem Zwecke man sie im Hause aufgenommen, und sie entfloh nicht, als das Haus noch offenstand, auch nicht, als der Herr sie mit seinem Bedienten ausschickte. Möglich, daß sie sich bei den ersten, ernsthaften Zumuthungen gesträubt hat, um die Spröde zu spielen, um mehr zu gewinnen, möglich, daß der Obrist schon da durch einen scheinbaren Act von Gewaltthätigkeit zu seinem Ziele kam, daß er da ihr die Mütze in den Mund drückte. Es war ein halbes Spiel vielleicht von beiden Seiten. Gewiß fühlte sie sich nachher nicht gekränkt, nicht verletzt, sie lebte in Harmonie mit dem – Verführer, wenn der Name auf ihn paßte, bis diese Harmonie aus einer der tausend Ursachen zerrissen wurde, die bei einem Weibe, und in solchen Lagen denkbar sind. Möglich, wenn sie ein reines Mädchen gewesen , daß Gewissensbisse in ihr sich regten, daß ein Ekel über das schmutzig liederliche Leben sie auf Augenblicke überkam, daß die Persönlichkeit des Obristen, das Zusammenschlafen mit einer andern Concubine, die widerwärtigen Dienstleistungen, welche er von ihr forderte, diesen Ekel so weit steigerten, daß sie eines Nachts aus dem Bette sprang, hinunterlief, und weinend über ihre verworfene Lage in der Küche sitzen blieb. Dieser Zug scheint Wahrheit. Aber der Ekel und Zorn ward überwunden. Und doch möglich, daß sie auch dann sich wieder sträubte, daß dann erst jene gewaltthätige Scene vorfiel, halb Ernst, halb Scherz. Aber die Harmonie hatte endlich ihr Ende. Es ist wahrscheinlich, daß der Obrist Geld vermißte, möglich, daß er den Verdacht auf Annen warf, möglich auch, daß sie es genommen, gewiß aber, daß er ihrer überdrüssig, daß sie frech antwortete, und daß er, wahrscheinlich mit Schlägen, sie aus dem Hause jagte. Die Jury sah in ihm einen Mann, zu dem man sich der That versehen konnte, einen wüsten Verbrecher, der so lange der strafenden Gerechtigkeit entgangen war, dessen freches Dasein die Unschuld noch von vielen Andern bedrohte; er war auf die Anklage entflohen; es constatirte, daß das Mädchen in seinem liederlichen Hause gewesen; daß er sie misbraucht, mit ihrem Willen sagten nur seine Diener aus; sie war, nach unverdächtigen Zeugen, ehemals ein unschuldiges Mädchen gewesen; und er hatte sie auf brutale Weise mit eigenmächtiger Selbsthülfe aus dem Hause geworfen, ein Verbrechen vorschützend, was er nicht beweisen konnte. Diese Umstände genügten den Geschwornen, ein Schuldig auszusprechen. Einem deutschen Gerichte würden sie nicht genügt haben; aber eine englische Jury hat auch eine andere Aufgabe, als unser Richtercollegium. Zwar bestimmt der Buchstabe nur, daß sie über das Vorhandensein der Thatsache und die Thäterschaft entscheiden soll, die Praxis aber hat es längst anders gestaltet, und die Jury ist, durch Jahrhunderte, ja vielleicht seit ihrem Entstehen, mehr als das Instrument, was ja oder nein sagen soll, ob eine That begangen oder nicht, sie ist: die sittliche, politische, nationale Richterin über die Strafwürdigkeit einer That und eines Angeklagten in Bezug zu derselben und der allgemeinen Sitte. Es wäre vergebliche Bemühung, diese factische Bedeutung, diesen realen Zustand der Jury ableugnen zu wollen. Und grade im Augenblicke, wo Deutschland im Begriff ist, zur Mündlichkeit, zur Oeffentlichkeit, später zum Jurygericht selbst überzugehen, wo also die ernstesten Fragen vorliegen, wäre es unrecht, sich darüber selbst täuschen zu wollen, vielleicht in der wohlmeinenden Absicht, um den Gegnern der Geschwornengerichte nicht neue Waffen in die Hand zu geben. Ein solcher Sieg wäre kein ehrbarer; er machte den ganzen Fortschrittsproceß bedenklich. Nein, gestehen wir uns offen ein: Die Jury ist überall, wo sie – wieder eingeführt worden, im Verlaufe der Zeit mehr geworden, als der Buchstabe ihrer Institutionen besagt ; der lebendige Geist der Sittlichkeit und des im Volke geltenden Rechtsgefühls hat über den Buchstaben gesiegt, der von den achtbaren und kundigen Männern nichts mehr fordert, als daß sie mit gesundem Menschenverstande ihre moralische Ueberzeugung aussprechen, ob ein Angeschuldigter der Urheber und Vollbringer eines ihnen vorgelegten corpus delicti sei? Die Jury hat sich von selbst erhoben zu einer höheren moralischen Würde: sie beurtheilt nicht mehr allein, ob der Angeschuldigte der Thäter, sondern auch, ob seine Täterschaft unter den obwaltenden Umständen und nach den in der Nation und Zeit lebendigen Rechtsbegriffen strafbar ist. Daß dies bei politischen Processen in constitutionellen Staaten, wo die Grenzen zwischen der königlichen Macht und den Volksrechten noch nicht feststehen, der Fall ist, daß hier das Geschwornengericht als ein Palladium der Freiheit des Bürgers angesehen wird, leugnet Niemand mehr. Es klingt betrübend, wenn die Gegner des Institutes sagen: so spricht also auch in der Justiz die Parteiansicht; aber in der Praxis gleicht jene Supposition sich aus, und die ganze Weltgeschichte ist ein Beleg dafür, daß in derartigen Krisen auch die gelehrten Gerichte mehr oder minder dem Einstuß der herrschenden Macht unterworfen waren. In politischen Fragen haben sie nach den Einflüsterungen der Regierung oder unter dem Luftdrucke der allgemeinen Meinung gesprochen. Die Sternenkammer in England hat nicht minder empörende Urtheile als die Revolutionstribunale in Frankreich oder die Ketzer- und Hexengerichte zu allen Zeiten erlassen. Wo der Wahn herrscht, hat mit der Vernunft auch Das aufgehört, was wir Gerechtigkeit nennen. Dann übersehe man doch nicht, daß diese Fälle meist einer überwundenen Vergangenheit angehören, wo eben jene Berechtigungen zwischen Regierung und Volk noch in Zweifel standen, noch im Kampfe der Parteien hin und her wogten. In dem heutigen England scheinen sie überwunden. Aber ist es damals auch nur einem Engländer in den Sinn gekommen, eine Aenderung des Geschwornen- Institutes zu wünschen, weil seine Partei, vielleicht er selbst, durch ungerechte Urtheile gedrückt wurde? Die Unterliegenden betrachteten das Volksgericht, was sie verurtheilte, als ein Gottesgericht, dem der Mensch sich fügen muß. William Ruffel, Algernon Sidney legten ihre Häupter auf das Schaffot nach dem ungerechtfertigten Verdict, durch dasselbe ward Hambden bürgerlich vernichtet; sie murrten nicht über das Unrecht und schlechte Gerichte. Sie fügten sich in das Unabwendliche und hofften für die Nachlebenden auf bessere Zeiten. Aber auch im bürgerlichen Criminalproceß hat sich historisch die Bedeutung der Jury ganz anders entwickelt, als sie auf dem Papiere steht. Sie übt eine Art legislatorischer Macht, sie beugt, sie vernichtet das starre Gesetz, was zur Zeit nicht mehr paßt, was in seiner vollen Ausübung zum schreienden Unrecht würde; sie vertritt die Stimme des in der Nation, in ihrer Sitte lebendigen Rechtsgefühls, und demnach spricht sie die Frage: schuldig oder unschuldig? in einem höheren ethischen Sinne fassend. Keine Parlamentsbill hat dies in England ausgesprochen; der praktische Engländer hält es nicht für nöthig darüber ein Gesetz zu erlassen, was schon unbestritten da ist, gilt. Der Geschworne deutet seinen Eid nicht nach den Worten, sondern nach dieser anerkannten Geltung. Niemand rügt es, selbst von den orthodoxen Kanzeln wird er darum nicht gescholten. Jener unglückliche Maler, dessen wir schon erwähnten, riß in ihn überkommender Wuth den Seiltänzer vom Seile, in dem er den Räuber, den Verderber seines einzigen Kindes erkannte. Vor Gericht gestellt, war allerdings die formale an die Jury gerichtete Frage nur: ob er schuldig der Tödtung oder nicht? und die Jury antwortete: nicht schuldig. Dies ist ein äußerster Fall, indem die Jury hier schon das Begnadigungsrecht ausübte, was der Krone vorbehalten ist; aber sie übte es, im vollen Bewußtsein, daß sie ein moralisches Unrecht beginge, den Mann auch nur formell zum Tode zu verurtheilen, der ein moralisches Recht hatte, den Bösewicht zu richten, welcher sein einziges Kind moralisch und physisch vernichtet hatte. Kraft der ihr gegebenen Machtvollkommenheit, das wahre Recht zu sprechen, dünkte es sie eine unnütze Spielerei mit dem Gesetz, zuerst den Mann zu verurtheilen, damit er nachher begnadigt werde. Und man hat die Jury nicht um diesen Spruch getadelt. – Die englischen Rechtsfälle würden noch eine ganze Reihe ähnlicher Entscheidungen liefern, die ein strenger Jurist als contra claram legem ergangen beurtheilen müßte. Was war die Abstimmung im Hause der Lords, durch welche sie den Proceß gegen die Königin Caroline auf 6 Monate zu suspendiren, d. h. ihn aufzugeben nöthigten, anders, als eine Freisprechung, obwol die Lords an die Schuld, welche der Fürstin beigemessen ward, sehr wahrscheinlich glaubten? Wer von ihren Richtern, geistlichen und weltlichen, hätte die Königin Caroline von aller Anschuldigung rein sprechen mögen? Aber sie war ein Weib von heißem Blute. Ihr gegenüber aber stand ein königlicher Ankläger, dessen ganzes Leben eine Kette von Sünden war; der Verirrung stand die Depravation gegenüber. Dieser Mann hatte kein Recht dieses Weib anzuklagen, zu strafen. Die Richter hätten ein moralisch größeres Unrecht begangen, wenn sie ihm zur Genugthuung die minder Schuldige verurtheilt. Die Laster Georg IV. hätten über Carolinen's Schwachheit triumphirt. Deshalb sprachen sie die Königin, Kraft der ihnen beiwohnenden moralischen Ueberzeugung, frei, daß das Unrecht einer solchen Verurteilung für die ganze Nation ein weit schreienderes Unglück, demoralisirend, eine Verhöhnung der Sitte wäre, als daß eine Ehebrecherin der Strafe ledig ausging. Und die Bischöfe des Reiches, die strengen Wächter der kirchlichen Gesetze, gingen dieser Entscheidung voran. In England hat sie Niemand darum getadelt. Was ist in Frankreich die Einführung des bedingten Verdicts: »mit mildernden Umständen« als die gesetzliche Sanctionirung der arbitrairen Macht der Geschwornen? Für den Begriff, der sich in England von selbst Gültigkeit verschafft, braucht der Franzose einen Ausdruck, ein Wort. Mit mildernden Umständen spricht (auch über das moralisch scheußlichste Verbrechen) die Jury ihr Schuldig aus, wenn ihr die Möglichkeit gelassen scheint, daß der Verbrecher nicht schuldig sei; mit mildernden Umständen, wenn die That über allen Zweifel erwiesen, aber das Gesetz ihr zu hart für die Uebertretung scheint. Sie corrigirt das Gesetz. Ist es in Deutschland anders; sehen wir nicht noch eben unter unsern Augen in Köln ein Beispiel, wo die Geschwornen weit über die ihnen vorgelegte Thatsache hinaus, aus einer ethischen Region ihr Verdict schöpften? Wir werden den Oppenheimischen Proceß wahrscheinlich in dieser Sammlung nicht aufnehmen, weil Dasjenige, um was es sich handelte, durch Connivenz beider Parteien, hinter den Coulissen blieb. Aber die rheinischen Geschwornen wußten, was dies war, sie ließen sich durch Das, was man ihnen vorlegte, nicht täuschen. Die jungen Männer, von denen der eine als Angeklagter auf der Bank saß, hatten eine sträfliche Uebertretung gegen die Gesetze, ein schweres Verbrechen gegen die öffentliche Sicherheit sich zu schulden kommen lassen; aber die Anklage lautete auf Diebstahl. Es hätte nicht der gelehrten Erklärungen über die Erfordernisse zum Begriff Diebstahl bedurft, um zu beweisen, daß hier kein Diebstahl vorlag; die Geschwornen kannten die wahren Verhältnisse und sprachen, wie es die so gestellte Anklage fast von selbst bedingte, das Nicht schuldig aus. Aber eine Strafe hätten die Uebertreter verdient, nicht wegen des Diebstahls, sondern wegen Beihülfe zu einer eigenmächtigen Selbsthülfe, wegen einer complottirenden List, schon wegen des falschen Namen geben, in arglistiger Absicht, der gewaltthätigen Contrectation einer fremden Sache, Acte, die zusammengenommen aber an und für sich schon ein Verbrechen umschließen, endlich wegen der Widersetzlichkeit verübt gegen die Autorität des Gerichtes. Auch davon wurden sie losgesprochen, was auf den ersten Anblick unbegreiflich scheint, es erscheint als eine Verhöhnung der Gesetze, der Behörden, der öffentlichen Sicherheit. Die Motive der Geschwornen sind unschwer zu entziffern. Die jungen Leute waren ja nur die Instrumente, ganz andere Personen standen im Hintergrunde, von denen verlockt, verblendet, angezogen, bewogen, sie handelten. Sie sollten büßen, während die eigentlichen dramatis personae unberührt blieben. Dies war gegen das Gerechtigkeitsgefühl; man muthete den Kölner Geschwornen etwas zu, ähnlich wie den Straßburgern, welche Louis Napoleon's verführte Complicen und Diener bestrafen sollten, während man den eigentlichen Schuldigen straflos hatte gehen lassen. Wer da, hinter dem aristokratischen Vorhange, der eigentlich schuldige Theil war, ob nicht vielleicht ein ähnliches Verhältniß wie im Proceß der Königin Caroline obwaltete, war uns unbekannt, am Rheine, von diesen Verhältnissen unterrichtet, hielt man muthmaßlich die vornehme Person, die sich wieder in ihre gekränkten Rechte setzen wollte, und deren Instrumente die jungen Männer gewesen, für die minder schuldige; am wenigsten aber fand man es rechtlich und billig, daß ihre Agenten für sie und allein büßen sollten. Und man durfte entrüstet sein, daß die öffentliche Anklage, gegen besseres Wissen nur den Buchstaben der That herausgreifend, nur den Buchstaben des Gesetzes anrief, um eine Strafe zu imploriren, welche zu den Motiven des Verbrechens, zur Intention der Thäter in keinem Verhältniß stand. Vor keinem Gerichte dürfte eine "mala fides" Hätte der öffentliche Ankläger, als Zeuge vernommen und befragt: Hältst Du die That nach Deiner besten juristischen Ueberzeugung für einen Diebstahl? die Hand zum Schwur erheben und ohne Besinnen »ja« antworten können? Aus der Anklageacte selbst glauben wir es verneinen zu müssen Diese »mala fides« ist natürlich keine persönliche, sie gehört der Amtspflicht an; der schwieligste Theil eines jeden Amtes, gegen persönliche Ueberzeugung handeln und doch mit seinem Namen die fremde, aufgedrungene Ueberzeugung vertreten, ein Urtheil unterzeichnen, ja ausarbeiten müssen, wogegen sich unser eignes Urtheil sträubt! zu Recht bestehen; eine mala fides in der öffentlichen Anklage, um Schuldige noch schuldiger zu machen, ist aber etwas so das Rechtsgefühl Verletzendes, daß die Geschwornen, Kraft der ihnen gegebenen Machtvollkommenheit, nach ihrem Gewissen zu urtheilen, diese Unbill durch völlige Freisprechung rügten. Ihr Verdict in diesem Theile war eine Rüge gegen die Anklage. Sogar schon in dem in Berlin ins Leben getretenen mündlichen Gerichtsverfahren, welches in der kurzen Zeit, daß es besteht, sich bereits so unerwartet günstig bewährt hat, trat ein Fall ein, in welchem diese arbitraire Macht der Geschwornen die bestehenden Gesetze corrigirte und zur allgemeinen Zufriedenheit. Es existirt ein Gesetz im Preußischen Allgemeinen Landrecht, welches die Kartenlegerinnen, gleich anderen Gauklern, Schatzgräbern und vermeintlichen Zauberern, mit harten Strafen belegt. Es ist noch nicht aufgehoben; aber die Sitte hat es bereits vernichtet, weil die fortgeschrittene Bildung das angebliche Verbrechen nur noch als Thorheit ansieht, in sofern es nicht mit betrügerischer Absicht verbunden ist. Auch hat der neue Gesetzentwurf dieses Verbrechen, als solches, beinahe ganz beseitigt. Eine arme, alte Frau ward als Kartenlegerin ertappt. Die Thatsache war nicht abzuleugnen, sie hatte mehren jungen Damen, jedoch auf deren Wunsch und von ihnen bestellt, die Karten gelegt. Vor dem alten Gesetze hätte der Umstand, daß sie keine Bezahlung dafür gefordert, sondern dieselbe nur als Geschenk genommen, keine Freisprechung begründet. Das neue Gericht sprach Kraft der ihm beigelegten moralischen Ueberzeugung die Kartenlegerin frei, weil, wo kein Verbrechen mehr ist, auch kein Verbrecher sein kann. Juristen der strengen Schule, auch solche, welche sich dem Geschwornengerichte schon geneigt zeigen, werden und müssen die hier ausgesprochene Ansicht verdammen. Wir hören Einige uns antworten: wenn die Beurtheilung nicht allein der Thäterschaft, sondern auch der That und ihrer Strafwürdigkeit dem willkürlichen Ermessen von 12 geschwornen Männern überlassen werde, wozu dann überhaupt noch Formalien und Richter, wozu – Gesetze? Man spreche lieber aus, daß wir von der wissenschaftlichen Errungenschaft der Jahrhunderte, wo nicht der Jahrtausende, zur Empirik der Naturzustände zurückkehren wollen; 12 durch das Loos erwählte Männer sollen nach Gutdünken für jeden einzelnen Fall ein Gesetz machen, nicht nach alt bewährter Erfahrung und Prüfung der Weisesten, ja nicht nach Principien, sondern je nach der Meinung, Stimmung der Zeit, dem Wehen der Luft. Vernunft und Billigkeit statt des Gesetzes, und damit wird eine tobte Wissenschaft aus der mit Wissen und Geschäften überlasteten Welt fortgeschafft. – Wir brauchen uns hoffentlich gegen eine Ansicht, welche nicht die unsere ist, nicht zu vertheidigen. Wir sprechen von jenen äußersten Fällen, von jener Gränze, wo das summum jus zur summna injuria wird. In großen Krisen der Weltgeschichte, in Uebergangsperioden von einer Bildungsstufe zur anderen, kommen diese Fälle häufiger als sonst vor. Die Legislation geht bedächtig, langsam. Das Gesetz, welches die unschuldigen Kartenlegerinnen vor dem Zuchthause schützen soll, ist noch nicht sanctionirt und wird vielleicht noch lange nicht sanctionirt werden. Wer schützt, wer hilft da in diesen peinlich langen Intervallen gegen den eisernen Buchstaben des verrosteten erdrückenden Gesetzes? – Gewiß kann es, und überall, wird jedes Gericht, welches seiner hohen Aufgabe sich bewußt ist: daß es nach dem Geist, nicht nach dem Buchstaben, daß es nicht allein Recht sprechen, sondern auch Gerechtigkeit üben soll. Aber die alten Gerichte entbehrten überall etwas, ist es die freie Luft, ist es der mütterliche Boden, was die rasche geistige Fortentwickelung der Nation schneller und weiter vorauf eilen läßt. Mit dem besten Willen vermochten sie dieses geflügelte Numen, den lebendigen Gott, in einer lebendigen Nation, nicht einzuholen. Ihr ganzer Apparat war, ist zu schwerfällig. Als der Buchstabe des Gesetzes den Ehebruch noch mit dem Tode bestrafte, und die Sitte sich doch gegen die Execution dieses Gesetzes als gegen eine offenbare Barbarei sträubte, welche saure Mühe hat es die Gerichte gekostet, sich zu drehen und zu wenden, um einen Weg zu finden für das nothwendig Gewordene, wo Geschworne durch ein Nichtschuldig sich sofort geholfen hätten. Oder sehen wir nicht wieder jene Schwerfälligkeit in der so wichtigen Angelegenheit des geistigen Eigenthums, welches längst im Gefühl, im Begriff der gebildeten Nation lebte, während die Gerichte sich zu demselben noch nicht erheben konnten, weil das neue Wesen in keine ihrer alten Formeln paßte, weil sie in zu großer Bescheidenheit sich die Macht, den Beruf nicht zutrauten, bildend, ergänzend den Rechtswachsthum zu fördern Nur ein Erkenntniß des geheimen Obertribunals in Berlin erkannte ein Eigenthumsrecht zu Gunsten des Autors an einer Schrift, ohne an Papier und Dinte zu haften, ohne sich an die dürftigen Bestimmungen des Landrechts, das nur den Buchhändler gegen den Nachdruck schützt, zu halten; dies trefflich durchgearbeitete Erkenntniß konnte aber auf die Praxis von keinem Einfluß mehr werden, da bald darauf die Gesetzgebung einschritt, und das Gesetz über das geistige Eigenthum erlassen wurde. ? Im römischen Rechte, als es noch ein lebendiges Recht war, auf dem Forum, vor aller Bürger Augen geübt, von der Erfahrung, Weisheit, Sitte unterstützt, hätte sich der Begriff des geistigen Eigenthums von selbst gemacht. Der Prätor hätte dem in der Sitte Gültigen durch seinen Ausspruch seine Sanction ertheilt. Unsere Gerichte erschrecken vor dem Gedanken, über die ihnen gegebene Macht hinaus, eine legislatorische zu usurpiren. Und doch herrscht der Satz, unabweisbar: res judicata jus facit. – Inter partes wird er erklärt, aber er herrscht über die Parteien hinaus, über die ganze gebildete Welt. Wer schützt, wenn die Gerichte es nicht können, gegen das Furchtbare: fiat justicia et pereat mundus? Gerade wo der Mechanismus des Gesetzes zur höchsten Vollkommenheit gediehen ist, wird in seinem Räderwerk das lebendige Recht nur zu oft erdrückt. Die höchste menschliche Weisheit kann nicht für alle Fälle voraus bedacht sein; sie darf es sogar nicht, um ein zu complicirtes Räder- und Röhrenwerk zu vermeiden. Auch das festgehaltene reine Princip schützt nicht. Es übt zur äußersten Consequenz durchgeführt, tödtende Wirkung. Um die summa injuria zu vermeiden, ruft man die Gnade an, und wir sind weit davon entfernt, dieses Recht anfechten zu wollen. Es ist, es muß, es wird bleiben, ein letztes Auskunftsmittel, um die erdrückende Härte des Gesetzes zu mildern; aber es ist den Rechtszustand erschütternd, gefährlich, wo es zu oft angerufen wird, und wo man anders helfen kann, soll man die natürlichen Mittel nicht übergehen. Aber neben diesem heiligen Rechte, verschwistert mit dem Begriff der Monarchie – und doch glaube ich, es hat noch festere Wurzeln als diese, es müßte bestehen bleiben, selbst wenn in der Weltordnung für die ferne Zukunft die Verwandlung der Monarchien in Republiken beschlossen wäre – hatte in monarchischen Staaten ein anderes Auskunftsmittel sich gebildet – die Cabinetsjustiz. Ueber sie ist nur eine Stimme; denn, angenommen daß bei Ausübung derselben der beste Wille immer obwaltet, so sind wir gelehrt hier die mangelhaftere Kenntniß von der wahren Lage der Verhältnisse und Bedürfnisse zu vermuthen. Und doch, wer möchte leugnen, daß auch dieses peinliche und gefährliche Mittel der Appellation an eine Macht außerhalb des Gesetzes, in vielen Fällen geholfen, gerettet, ja daß die Cabinetsjustiz in einzelnen Fällen auf den Rechtsgang wohlthätig zurückgewirkt hat, wie beim berühmten Müller Arnold'schen Processe! Wenn wir Alle darin einig sind, daß es Fälle gibt, wo das Gesetz nicht ausreicht um das Recht herzustellen und daß diese Fälle immer wiederkehren, auch in der vollkommensten Welt, so sind wir auch darin stillschweigend einig, daß uns von der erdrückenden Regel nur die Willkür befreit. Wir sehnen uns Alle zuweilen aus dem unvollkommenen Endlichen nach einer Offenbarung von auswärts. Aber auch die strengsten Royalisten wagen nicht zu behaupten, das in Justizsachen diese Willkür bei dem Throne gesucht werden muß, daß es der Autorität des Thrones selbst zuträglich wäre, sie ihm beizulegen. Nun finden wir ein natürliches Auskunftsmittel im Geschwornengericht, nicht wie es geschrieben steht, sondern wie es sich selbst gebildet hat. Ob gut oder schlecht, es ist da. Es hat allen Anfechtungen widerstanden, sie haben es sogar nur gekräftigt, die Völker, welche es besitzen, hängen daran mit Leidenschaft. Die Weisheit der Legislatoren, die es in enge Schranken legten, hat es gesprengt, ja es ist, aus sich herausgewachsen, ein Willkürgericht geworden, aber ein geregeltes Willkürgericht, welches mit dem Stempel der Autorität besiegelt, anerkannt von den Nationen, uns vor der zügellosen Willkür beschützt. Denn auch diese ist zu fürchten, wo die Saiten bei allzuscharfer Spannung springen. Auch das Lynchgesetz ist ein solcher dunkler blutiger Nothruf des Rechtsgefühls gegen das Gesetz, der aber, so hoffen wir, auf immerdar auf die äußersten Gränzmarken zwischen Gesittung und Barbarei beschränkt bleiben wird. Wenn in einer überheitzten Maschine das Nothventil sich öffnet und die Dämpfe nutzlos herausläßt, so ist dies ein Verlust, ein Schade, die geregelte Thätigkeit der Maschine wird unterbrochen, aber die Maschine selbst vor dem Platzen bewahrt. So nur betrachten auch wir solche Urtelssprüche der Geschwornengerichte, welche gegen die bestehenden Gesetze streiten. Es ist eine Unregelmäßigkeit, eine Störung, ein Unglück, aber ein kleines Unglück, um ein unendlich größeres zu vermeiden. Obrist Francis Charteris ward Kraft dieser arbitrairen Macht der Jury verurtheilt. Niemand scheint den Urtelsspruch, trotz seiner, in unserem Sinn, schreienden Ungerechtigkeit, angefochten, nicht einmal bedauert zu haben. Trotz seiner hohen Verbindungen, ward beim Könige keine Gnade erwirkt, wir erfahren nicht einmal ob ernstlich nachgesucht; in einem so zweifelhaften Rechtsfalle – dafür ward er auch zu seiner Zeit angesehen – etwas sehr Auffälliges. Im Gegentheil scheint die öffentliche Stimme auch selbst durch seine Hinrichtung noch nicht beschwichtigt gewesen zu sein. Zur Zeit derselben erschien ein Blatt in Mezzotinto, überschrieben: Obrist Francisko. Man sieht ihn mit gebundenen Daumen vor den Gerichtsschranken stehen und darunter die Verse: Blut!– – muß ein Obrist, wie ein Lord so reich, So unterliegen, einem Lumpen gleich? Verhört, gefangen und verdammt – weswegen? Weil er bei einer Hure mit Gewalt gelegen? – Hat man vor Ehrenmännern nicht Respect? Selbst beim Vergnügen wird man durch's Gesetz erschreckt! Bei jeder kleinen Lust soll man in Zweifel Sein, ob nicht die Geschwornen – – Höll und Teufel! Wer stürzt sich noch in alle Schlechtigkeit Und ruinirt Familien, ohne Reu' und Leid, Um reich zu werden – wenn,– nun ja zum Schluß – Wenn man dafür am Galgen enden muß. In einer Edinburger Zeitung vom 29. Februar 1731 findet sich folgende Notiz: »Am 24. starb Obrist Francis Charteris von Amsfiel, Esq. in seinem 57 Jahre; er stammte aus einer alten und ehrenwerthen Familie dieses Landes. Er war mit Mistreß Helen Swinton, Tochter des Sir Alexander Swinton, verheirathet, von welcher er eine Tochter hatte, welche mit dem sehr ehrenwerthen Earl von Weems verheirathet war, dessen zweitem Sohne er seine ganze reiche Herrschaft hinterlassen hat; andere große Theile seines Vermögens hinterließ er den andern Kindern, verschiedene Legate an Freunde und Verwandte.« Schonend überging dieser Zeitungsartikel die Art des Todes. Dagegen findet man bald darauf in verschiedenen Zeitungen folgendes Epitaph: Epitaph Hier liegt der Körper des Obristen Don Francisco , Welcher mit unbeugsamer Standhaftigkeit, Und unnachahmlicher Gleichförmigkeit der Lebenskraft Ausharrte, trotz Alters und Schwachheit, In der Ausübung eines jeden menschlichen Lasters , Mit alleiniger Ausnahme Der Verschwendung und der Heuchelei ; Sein unersättlicher Geiz Bewahrte ihn vor der ersteren, Und seine unvergleichliche Unverschämtheit Vor der letzteren. Auch war er nicht minder einzig In jener regelmäßigen Lasterhaftigkeit, Als erfolgreich in der Anhäufung von Schätzen, Indem er sich, Sonder Treu und Glauben, Ohne Dienste, Handel oder Beschäftigung, Durch Bestechungen und Veruntreuung Erworben oder vielmehr geschaffen hatte Eine fürstliche Herrschaft. Unter den Merkwürdigkeiten seines Lebens und Glückes Sei auch das erwähnt: Daß er der einzige Mensch seiner Zeit war, Der betrügen konnte, ohne die Maske der Ehrbarkeit anzulegen, Und der bei seiner ursprünglichen Gemeinheit verharrte, Nachdem er schon IU,VW Pfund jährlicher Einkünfte bezog; Und der, nachdem er an jedem Tage seines Lebens Etwas begangen, Was ihn des Galgens werth machte, Eines Tages wegen Etwas verdammt ward, Was er nicht begangen hatte. Meine nicht, entrüsteter Leser, Daß sein Leben dein Menschengeschlecht nutzlos gewesen. Die Vorsehung Begünstigte, oder besser, sie nickte Zu seinen fluchwürdigen Planen, Damit er Für diese und alle kommende Zeit Ein warnendes Beispiel sei, Wie gering geachtet erscheint Der ungeheuerste Reichthum Vor dem Allmächtigen; Indem es ihm gefiel denselben zu verleihen Dem aller Unwürdigsten Unter allen Nachkommen Adam's. Deutlicher konnte das Urtheil des Publicums sich nicht aussprechen zur Erklärung und Rechtfertigung des Urtheils der Geschwornen. Erinnere man sich als Parallele des Falles: »Jonathan Wild.« Auch dieser Diebesfänger ward um eine verhältnißmäßig unbedeutende Kleinigkeit zum Tode verurtheilt, weil das Gesetz um die Masse seiner andern schreienden Verbrechen ihn nicht anzufassen vermocht. Smollet, in seiner Fortsetzung der Geschichte Hume's, erwähnt dieses Falles nicht, obwol er in jedem Jahre die merkwürdigsten Rechtsfälle aufzeichnet; auch konnten wir den Namen Charteris in andern Sammlungen der englischen causes celèbres nicht auffinden. Wir durften daher annehmen, daß er wie für die Geschichte so für die Erinnerung in den hundert zwanzig Jahren untergegangen, als wir zufällig gegen einen Schotten des Namens erwähnten. Sein Gesicht – er gehört einer strengen religiösen Sekte an – nahm einen eigenthümlichen Ausdruck an von Ernst und Scheu. – Erinnert man sich noch des Obrist Charteris in Ihrem Vaterlande? – »Es war der böseste Mann seiner Zeit,« erwiderte er und wiederholte mit einem inneren Schauder das Wort: der böseste Mann! Der Schotte war ein glaubwürdiger Zeuge, denn er stammte von Mutterseite selbst von diesem bösesten Manne ab, dessen Erinnerung allein einen Schauer in ihm hervorbrachte. Delacollonge 1835 Frauen, welche eines Morgens in einem Teiche bei Sainte-Marie-Lablanche, einem Dorfe in der Nähe von Beaune, Leinenzeuch wuschen, bemerkten auf dem Wasser Etwas schwimmen, das wie ein Sack aussah. Nachdem sie es mit Stangen und Fängern ans Ufer gezogen, fanden sie in dem Sacke Glieder eines menschlichen Körpers. Erschrocken liefen sie zu der Obrigkeit und machten davon Anzeige. Augenblicklich schritt man zur Untersuchung und fand in dem Sacke, der mit einem B gezeichnet war, einen menschlichen Kopf, einen ganzen linken Arm und zwei Hüften mit einem linken Beine. Diese Gliedmaßen, welche schon in Verwesung überzugehen anfingen, waren unzweifelhaft die einer Frau, deren Alter man auf 30-35 Jahre schätzte. Sie mochte etwa 5 Fuß groß gewesen sein und ziemlich wohlbeleibt. Die Glieder konnten der Unglücklichen erst nach dem Tode abgeschnitten sein; wie sie indeß gestorben, davon fanden sich durchaus keine Spuren; nach dem Zustande des Fleisches zu schließen, hielt man sich anzunehmen für berechtigt, daß sie etwa vor einer Woche gestorben sei. Ihre Gesichtszüge waren schon so verändert, daß man sie nicht mehr erkennen konnte. Die Augen, deren Farbe nicht mehr zu unterscheiden war, traten sehr hervor. An der Form der Hand und andern Merkmalen sah man, daß die Todte nicht den untersten Classen der Gesellschaft angehört hatte. Dieser Fund ward am 31. August 1835 gemacht; vier Tage nachher fand man in demselben Teiche den rechten Arm, das rechte Bein und noch andere Theile, so daß zuletzt an dem Körper nur der untere Bauch mit den Eingeweiden, das Herz und die Lungen fehlten. Aber die Haut zeigte an keinem Theile eine Verwundung, Quetschung oder Pressung. Offenbar war hier ein Verbrechen begangen, aber aller Nachforschungen ungeachtet, kam man demselben nicht auf die Spur; auch die immer in solchen Fällen thätige Vermuthung fand weder eine möglicherweise gemordete Person noch den Mörder heraus. Aber am selben Tage (was sich jedoch erst später ermittelte), wo der Sack mit den Gliedmaßen gefunden worden, hatte sich der Pfarrer der Gemeinde Sainte- Marie-Lablanche, nachdem er von dieser Entdeckung Nachricht erhalten, plötzlich aus seiner Parochie entfernt. Jean Baptiste Delacollonge, so war sein Name, hatte Niemandem von seiner Abreise gesagt, selbst nicht einmal seiner alten Dienstmagd, Suzanne Bourgois. Es verging fast ein Monat, ohne daß man das Geringste von ihm erfuhr. Er schrieb nicht, man wußte auch nicht, wohin er sich gewandt habe. Suzanne war sehr unruhig geworden; endlich, da sie gar nicht wußte, woran sie war, war sie nach Bagnols, im Departement der Rhone, gegangen, wo Delacollonge's Bruder wohnte, um sich nach ihrem Herren zu erkundigen. Der Abbé war in der That hier gewesen, hatte sich aber nur kurze Zeit aufgehalten, ohne daß der Bruder wußte, wohin er sich auf den Weg gemacht. Möglicherweise, meinte indeß jener, daß er nach Lyon gegangen sein könne, um einen Arzt zu befragen, da er krank gewesen. Suzanne kehrte nach Sainte-Marie zurück, ihr Herr, der Abbé, war aber auch da noch nicht zurück. Erst nach der Heimkehr der Magd regten sich Vermuthungen, die den Abwesenden verdächtigten. Man erinnerte sich, daß man mehrmals ein Mädchen ihn in Sainte-Marie besuchen gesehen, die etwa 30 Jahre alt war. Sie war, dem Gerüchte nach, aus der Gegend von Lyon zu Hause, und der Abbé hatte sie für seine Cousine ausgegeben. Was eine solche Cousine bei dem Cölibat unterworfenen Pfarrern bedeutet, ist in Frankreich wie in Deutschland kein Geheimniß. Diese Cousinen können den Pfarrern zu Zeiten sehr unbequem werden. Sie verschwinden bisweilen auf Zeit, es ist auch schon öfters vorgekommen, daß sie ganz verschwunden sind. Im Augenblicke, wo ihr Leichnam aufgefunden worden, war aber der Pfarrer selbst verschwunden, und schon über Monatsfrist. Alles hinreichende Gründe für die bürgerliche Obrigkeit, um einzuschreiten. Bald ermittelte sich, daß die angebliche Cousine Fanny Besson heiße, aus Lyon sei, daß sie im Laufe des Jahres 1834 gegen 3 Monate zu Sainte-Marie bei ihrem angeblichen Vetter, dem Abbé, gewohnt, und daß sie auch in diesem Jahre, 1835, im August, ihn heimlich besucht hatte. Demnächst hatten mehre Personen den Abbé Delacollonge einsam um den Teich herum schleichen gesehen, in welchem der Sack mit dem Leichnam gefunden worden. Der Polizei zu Lyon gelang es Delacollonge zu verhaften, und zwar im Augenblicke, wo er ins Ausland, nach Genf, sich auf den Weg machen wollte. Der Abbé räumte sogleich mehr ein, als man erwarten durfte, er legte ein, wenn nicht vollständiges, doch ein Bekenntniß ab, welches, was die Thatsache selbst anbelangt, kaum vollständiger sein konnte, nur Hinsichts der Zurechnung und der Motive die Schuldbarkeit abwies. Wir haben hier einen andern, einen französischen, Pfarrer Riembauer Siehe den Fall: Neuer Pitaval III. , vor uns, mit dem Unterschiede, daß der deutsche Mörder ungleich großartiger als Verbrecher, Heuchler und Sophist gegen sich selbst und Andere dasteht, während der Südfranzos nur von dunkler Leidenschaftlichkeit getrieben, seine That vielleicht ohne Berechnung begeht, ihren Folgen ohne Klugheit auszuweichen sucht und in seiner Vertheidigung nach gemeiner Verbrecher Art das Große hülflos zugibt, während er ängstlich Strohhalme festhält, um für sein Verbrechen einen andern Schein zu gewinnen. Wir erzählen die Geschichte, wie die öffentliche Anklage sie darstellt, deren Fundament die Geständnisse des Verbrechers sind. Die anderweitigen Ermittelungen haben diesen objectiven Thatbestand nicht umgerückt. Jean Baptiste Delacollonge war zu Bagnols im Rhonedepartement von armen Aeltern geboren. Die geistliche Laufbahn scheint er ohne besondern innern Beruf ergriffen zu haben. Im Jahre 1820 erhielt er ein Vicariat in der Parochie St. Pierre zu Lyon. Seine Aufführung hier war sehr regellos in mehr als einer Beziehung. Er machte unter andern auch die Bekanntschaft mit einer jungen Modearbeiterin, der Demoiselle Besson, die in einem Lyoner Magazin arbeitete und zugleich – sein Beichtkind war. Diese Bekanntschaft war inniger, vertrauter, als eine andere. Im April 1824 lieh er ihr sogar eine Summe von 2000 Francs, um selbst ein Modegeschäft anzulegen. Er war hier ihr fleißiger Besucher. Als Delacollonge 14 Jahre später zum Geistlichen der Gemeinde Sainte-Marie-Lablanche ernannt war, besuchte ihn Demoiselle Besson daselbst und blieb drei Monate im Frühling und Sommer bei ihm. Sie galt, wie gesagt, als seine Cousine. Bei ihrer Abreise begleitete er sie nach Lyon. Im folgenden Jahre kam sie abermals zum Besuch, und blieb wieder drei Monate im Pfarrhause. Um jedoch alles Gerede zu vermeiden, ließ er sie nicht hier schlafen, sondern in einem andern Hause, bei einer Demoiselle Martin; indessen war seine Dienstmagd Suzanne Bourgois in die Geheimnisse des sträflichen Verhältnisses zwischen Beiden eingeweiht. Als die Besson schwanger geworden, verließ sie Lyon und ging nach Dijon, wo Delacollonge sie unter dem Namen einer Madame Desgerennes einmiethete; er selbst gab sich für ihren Bruder aus und bezahlte mit 386 Francs jährlich ihre Wohnung, die er zum Theil meublirte. Er besuchte die angebliche Schwester oft und regelmäßig. Häufig kam er schon am Montage und ging erst am Sonnabend wieder fort. Ein Feldbett, worin er schlief, war in einer Kammer neben der Stube seiner angeblichen Schwester aufgestellt. Er war stets als Laie gekleidet, und nichts ließ annehmen, daß er dem geistlichen Stande angehöre. Zeugen, die später vernommen, sprachen von der innigen Zärtlichkeit und Aufmerksamkeit, mit der er die Kranke behandelte. Die Besson kam in Dijon mit einem todten Kinde nieder. Die Einrichtung, das Wochenbett, dann die Reisen und die doppelte Wirthschaft verursachten Kosten, welche Delacollonge's Mittel überstiegen. Er hatte sich 100 Francs leihen müssen, aber auch diese Hülfe reichte lange nicht aus. Da erbrach er einen Schrank mit aufbewahrtem Gelde in der Sacristei, und nahm daraus eine Summe von 286 Francs. Er hat dieses Verbrechen eingestanden. Doch alles Das konnte ihm in seiner Noth nicht helfen. Zwei Wirthschaften ließen sich nicht mehr unterhalten. Andererseits wurden seine Parochialen durch seine fortwährenden Reisen und die lange Abwesenheit von seiner Pfarre gegen ihn misgestimmt. Er mußte zurückkehren, sonst lief er die sichere Gefahr, sein Amt zu verlieren, auch selbst wenn sein Geheimniß nicht zur allgemeinen Kenntniß kam. In Erwägung aller dieser Umstände entschloß er sich, seine Concubine heimlich in das Pfarrhaus zu bringen und sie dort versteckt bei sich zu behalten. Jenes geschah in der Nacht vom 7. auf den 8. August. Am folgenden Tage lieh er sich einen Einspänner und holte damit um 10 Uhr Abends ihre Sachen, zwei Mantelsäcke und einen Koffer mit Wäsche und ihren andern kleinen Effecten. Die Sache blieb indessen nicht ganz geheim; 17 Tage später sagte ihm der Maire von Sainte-Marie, grade als Delacollonge zur Messe ging, er habe in Erfahrung gebracht, daß er seine Nichte bei sich versteckt halte. Er bäte ihn, sie bald fortzuschicken, denn wenn die Gemeinde es erführe, würde es für ihn eine üble Nachrede geben. Delacollonge erklärte, das sei eine böse Verleumdung, die Cousine wäre nicht mehr bei ihm. Der Maire erwiderte ruhig: »Desto besser, wenn sie nicht da ist, ist sie aber da, so macht, daß Ihr sie fortschickt.« Diese Antwort entschied das Schicksal der unglücklichen Besson; sie war ihr Todesurtheil, argumentirt die Anklage. Er mußte sie loswerden, oder eine Last ferner tragen, für die seine Schultern zu schwach waren, unter der er in mehrfacher Beziehung erlegen wäre. Und – es war gar keine Gefahr dabei, wenn er sie verschwinden ließ. Die Arme stand allein auf der Welt, sie hatte keine Familie, kaum mehr Bekannte; er war ihr einziger, nächster Angehöriger. Wer würde nach ihr fragen, wenn Niemand sie wieder sah! Zeugen, welche über die Mordthat selbst berichten könnten, waren nicht vorhanden. Was man darüber weiß, ist aus dem Munde des Mörders. Es war am 24. August, daß der Maire jene Weisung und Warnung an Delacollonge ergehen ließ. Er kehrte in die Pfarrwohnung zurück und frühstückte mit der Geliebten. Sie bemerkte seine Verstimmung. Auf ihre dringenden Anfragen deshalb, sagte er ihr nur mit trockenem Tone, sie solle nicht so laut sprechen. Sie schwieg und weinte. Nach dem Frühstück eröffnete er ihr, was der Maire ihm mitgetheilt. Zugleich theilte er ihr seinen Entschluß mit, daß sie nun die Pfarre verlassen müsse. Sie solle noch am selben Abend nach Beaune und von dort nach Chalon reisen. Bei Eintritt der Nacht nahmen sie ihr letztes Abendbrot zusammen ein, dann pflogen sie eine einsylbige, traurige Unterhaltung in der Hinterstube, in welcher die Besson wohnte, in Erwartung der Stunde, wo die Abreise ohne Gefahr geschehen könnte. Die Stunden verstrichen langsam; die Vorbereitungen waren gemacht. Die Besson warf sich, ihrem Schmerz nachgebend, auf ihr Bette. Es war aus vier Stühlen gemacht, über die man einen alten Thürflügel und darauf zwei Matratzen und mehre Decken gelegt hatte. Der Abbé streckt sich neben ihr hin. Bei einer etwas heftigen Bewegung, um sich aufzurichten, bricht die alte Thüre. Jetzt aber schlägt es 10; die Stunde zur angeblichen Abreise ist da. Die Magd war schon zu Bett gegangen; ihr hatte man nichts davon gesagte Noch ein Mal beginnt zwischen ihnen ein Zwiegespräch. Jeder klagt an der Brust des Andern seinen Schmerz, seine Trostlosigkeit. Delacollonge ruft: »Ach, wir wären weit glücklicher, wenn wir todt wären!« – Er glaubt , daß sie erwidert habe: »Ja, wenn wir zusammen stürben.« Plötzlich ruft er aus: » Soll ich versuchen, ob ich Dir weh thue, wenn ich Dich recht zerre und drücke?« Und im selben Augenblicke faßt er ihren Hals mit beiden Händen, einem Impuls folgend, »den er sich nicht erklären kann,« drückte er sie »und fester als er geglaubt, daß es in seiner Kraft stände.« Sie machte ein Zeichen ihres Schmerzes, indem sie beide Arme erhebt, mit heftig zitternder Bewegung. Da hört er auch schon auf zu drücken (sagt er), und wie er die Hände fortzieht, stürzt sie zu Boden, ehe er sie noch wieder fassen kann. Er hebt sie auf und setzt sie auf einen Stuhl; aber sie gab nur noch einige Lebenszeichen. Diese benutzt er (wie Riembauer), um ihr die letzte Oelung zu geben. Darauf erfolgt der Tod. Er ließ einige Tropfen der Kerze auf ihr Gesicht fallen, aber sie brachten keine Wirkung mehr hervor. Schnell war er indeß mit kluger Berechnung zur Hand. Er benutzte die Augenblicke, wo der Leichnam noch warm war, und ehe die Glieder und Sehnen steif wurden, zog er sie aus, warf aus dem größten Koffer, der ihre Sachen enthielt, diese heraus und drückte den Leichnam hinein. Es war jetzt 11 Uhr geworden. Er ging aus der Stube, verschloß sie, steckte den Schlüssel ein und trat in die Küche, wo die Magd schlief. »Ich gehe fort,« rief er ihr zu, »schließe die Thüre zu.« Er ging auch wirklich mit einigem Geräusch fort, um die Dienerin glauben zu machen, daß er die Besson wegführe. Einen Theil der Nacht hindurch streifte er über Feld und einsame Wege, verbrachte einen andern Theil unter der Kirchthüre, und kehrte erst nach einem solchen Zwischenraume zurück, daß seine Magd wol glauben konnte, er habe inzwischen die Besson nach Beaune gebracht und sei wieder zurückgekehrt. Als er in sein Haus trat, hieß er sie ihm Licht bringen. Die übrige Nacht beschäftigte er sich mit Briefschreiben. Um 6 Uhr Morgens trat er wieder zur Magd hinaus und hieß sie den zugesiegelten Brief auf die Post nach Beaune tragen. Er fügte noch andere Bestellungen hinzu, deren Ausrichtung ihre Abwesenheit nothwendig verlängern mußten. Jetzt war er allein mit dem Leichnam seines Opfers, und es galt die Zeit nutzen, um den Körper zu zerlegen, damit er die einzelnen Theile besser fortschaffen könne. Er nahm ihn aus dem Koffer und zerschnitt ihn mittelst eines Tisch - und eines Küchenmessers, die frisch geputzt und geschärft waren. Diese Instrumente reichten indeß nicht aus, er mußte auch ein Gartenmesser zu Hülfe nehmen, um die Glieder von den Knochen zu trennen, und so wie eines abgelöst war, warf er es in den Koffer, bis auf diese Weise der ganze Körper sich wieder darin befand. Das genügte ihm aber noch nicht, und so wenig überkam ihn das Entsetzen bei der gräßlichen Schlächterarbeit, daß er einzelne Theile abermals herausnahm und von Neuem an das Zergliedern ging. Er schnitt den Kopf ab, stieß das Messer in den Leib und riß ihn auf, um die Eingeweide herauszunehmen. Da ward es ihm plötzlich schwarz vor den Augen, sein Blut stockte, ein Schauder machte ihn erbeben, er hörte eine Stimme draußen rufen: »Ach, der Unselige! Er hat seine Dienerin umgebracht!« Erstarrt, seiner selbst nicht mächtig, hält er inne, über die Haufen blutigen Fleisches hingebeugt. Er wagt nicht die Augen nach dem Fenster zu richten, das, zu ebener Erde, mit geöffneten Jalousien, nach dem Garten hinausging. Jenseits des Gartens erhob sich ein Weinberg, von demselben nur durch eine Hecke getrennt. Doch horcht er mit Entsetzen und Angst, er kann auf einige Zeit nicht die Hände rühren. Inzwischen bleibt es todtenstill, kein Blatt rührt sich. Es war eine Sinnentäuschung, eine Vision gewesen, und er macht sich wieder an seine gräßliche Arbeit. Jetzt riß er mit den Händen die Eingeweide heraus und warf sie in eine Schüssel, sprang damit in den Hofgarten und that sie in den Abtritt. Mit einer Schippe zertheilte er sie vorsichtig und scharrte sie unter den Unrath. Von da ging er in einen Speicher und nahm einen Sack, in welchen die Besson ihre schwarze Wäsche zu stecken pflegte, that ihren Kopf hinein, den Rumpf und die abgeschnittenen Glieder, die bisher im Koffer gelegen, und trug ihn in den Keller, wo er ihn hinter leeren Weinfässern verbirgt. Er übt aber auch hier die Vorsicht, aus den vollen Fässern so viel Wein zu zapfen und mit sich heraufzunehmen, als etwa während des Tages gebraucht würde! Der Estrichboden der Kammer schwamm von Blut. Er wischte es mit Leinentüchern auf, die er nachher verbrannte. Dasselbe that er mit der Haube des Opfers, ihrer Reiseschachtel und dem bluttriefenden Hemde, welches er selbst bei der That am Leibe getragen. Als nun Mittags die Magd aus Beaune zurückkehrte, war Alles vollbracht. Sie fand Delacollonge in seinem Zimmer ruhig vor seinem Schreibtische sitzend. Sobald aber die Nacht eintrat, holte er den Sack aus dem Keller und stellte ihn im Garten neben der Ausgangsthür nieder. Der Magd sagte er, er wolle ausgehen, um zu sehen, ob er nicht 200 Francs irgendwo auftreibe, die er Demoiselle Besson schicken könne. Zwischen 9 und 10 Uhr ging er aus. Den Sack mit dem zerhackten Leichnam auf dem Rücken, streift er in der tiefsten Dunkelheit einer stillen Nacht über die Felder; bestimmt weiß er noch nicht, wohin. Er strauchelt und fällt, der Sack reißt, er muß ein Glied herausziehen und es wieder fest stopfen. So endlich kommt er an den großen Teich von Sainte-Marie. Er watete bis über die Knie ins Wasser und warf dort getrost seine Last ab. Die Arbeit hatte übrigens kürzere Zeit erfordert, als man hätte denken sollen, denn sie war in Zeit einer Viertelstunde vollendet. Da er früher zurückkehrte, mußte er sich wieder mit einer Lüge helfen; er sagte zu seiner Magd, der Regen habe ihn am Weitergehen verhindert. Am andern Morgen ging er, um die Messe in einer benachbarten Gemeinde abzuhalten. Sein Weg führte ihn am Teiche vorüber, und zu seiner großen Befriedigung bemerkte er nichts auf der Oberfläche. Das Gefühl seiner Sicherheit verschwand aber nur zu bald, denn nach 6 Tagen fand man, wie oben erzählt, den Sack. Vom Schrecken gerührt und sich nicht mehr Manns fühlend, um der drohenden Gefahr die Stirn zu bieten, dachte er nur an Rettung und beschloß sofort die Flucht. Er warf sich in seine Laienkleider, steckte die einzigen 40 Francs, die er noch besaß, in die Tasche, dazu drei Ringe und die Uhr der gemordeten Besson, auch einiges Silbergeräth derselben, und machte sich auf den Weg. In Lyon kehrte er bei einem öffentlichen Mädchen aus früherer Bekanntschaft ein. Er aß, schlief bei Demoiselle Adelaiden, ließ durch sie die Ringe, das Silberzeug und die Uhr der Besson versilbern, unterließ aber zu gleicher Zeit nicht (wenigstens behauptete er es selbst) für die gemordete Françoise Besson Seelenmessen lesen zu lassen! Delacollonge wollte, indem er gestand und viel gestand, mehr als man durch Zeugenbeweise und Indicien ermitteln können, sich als einen Mann der Wahrhaftigkeit darstellen; er wollte, daß, weil er so Vieles eröffnete, was ohne sein Zugeständniß auf ewig mit dem Schleier des Geheimnisses wäre bedeckt geblieben, auch seinen änderweiten Aussagen Glauben beigemessen würde. Er gestand die Ermordung durch seine Hand ein, aber er wollte glauben machen, daß er unprämeditirt gehandelt, daß es der Schauer, die dämonische Macht eines Augenblicks gewesen, welche ihn, gegen seinen vorgefaßen Willen, handeln und seine Geliebte tödten lassen. Schon seine eigene Aussage spricht dem entgegen. Das Unwahrscheinliche in der Erzählung, schon des Momentes selbst, springt in die Augen; aber auch Alles, was voranging und darauf folgte, trägt schlagende Belege dafür, daß er mit Vorbedacht gehandelt und daß nachher nichts von seiner Seite geschehen, um es wieder gut zu machen, wenn die Ermordung nicht in seiner Absicht gelegen hätte. Als das Opfer, seiner Angabe zufolge, von ihm erwürgt auf dem Boden lag und doch noch nicht todt sein konnte, was, wenn ihm die Besinnung erwacht wäre, die Reue ihn überkommen hätte, wäre das Erste gewesen, als hinauszustürzen, die Köchin zu wecken und der Erstickten alle mögliche Hülfe zu bringen! So argumentirte die öffentliche Anklage, so urtheilte das Gericht, und so wird auch das Publicum urtheilen. Dagegen erblicken wir in der Angabe, daß er der Sterbenden noch die Absolution gereicht haben will, keine offenbare Heuchelei, wie die Staatsanklage that, wenn wir uns des ganz verwandten Riembauer'schen Falles erinnern. Stand Delacollonge auf demselben Punkte kirchlicher Frömmigkeit wie Riembauer, so konnte er auch glauben, daß, obwol Mörder, er noch die Verpflichtung und die Weihe habe, seinem Opfer diesen letzten Trost des Sacramentes, dieses letzte Viaticum auf ihren Weg zur Ewigkeit mitzugeben. Der Thatbestand des Verbrechens stand fest, der Thäter war durch eigenes Bekenntniß ermittelt; dieses selbe Bekenntniß legte auch die Motive klar an den Tag. Der Vorbedacht der Handlung, welcher sie zum Morde stempelt, war eben so deutlich. Seine Vorsichtsmaßregeln, mit kaltem Mute überdacht, bezeugen, daß es kein heißblütiger Impuls gewesen, ja der Verdacht steigt auf, daß Delacollonge sein Opfer schon in der teuflischen Absicht aus Dijon nach Sante-Marie gelockt, um den günstigen Augenblick zu ergreifen, seiner loszuwerden. Dennoch mußte schon die Anklage bedauern, daß bezüglich dieses Punktes durch die Voruntersuchung nicht mehr ermittelt worden oder ermittelt werden können. Magen und Eingeweide waren nicht untersucht worden, denn der Verdacht blieb nicht ausgeschlossen, daß der Verbrecher auch vielleicht Gift zuerst versucht, um auf bequemere Weise seine Concubine loszuwerden. Man hätte auch untersuchen müssen, ob nicht eine neue Schwangerschaft, die den Mörder mit neuen Sorgen bedrohte, ihn zur Beeilung der That angetrieben. Aber alle Nachsuchungen, um diese Theile des Körpers aufzufinden, blieben vergebens. Wie man auch in Delacollonge drang, ob er sie nicht irgend sonst wo versteckt, als im Abtritt, da man in dem Mist auch keine Spur davon gefunden, er blieb bei seiner ersten Angabe: »Wahrscheinlich,« sagte er, »habe ich die Eingeweide, als ich sie ausriß, dermaßen zerdrückt und zerstückt, daß sie sich mit dem Blute und dem andern Unrathe vermischt haben.« Diese Erklärung genügte aber den Sachverständigen nicht. Die fehlenden Organe, erklärten dieselben, wären von einer solchen Beschaffenheit, daß sie ebenso wenig als die andern aufgefundenen sich zerdrücken und vermischen, ihre Natur verändern und ganz verschwinden könnten. Augenscheinlich war daher, daß der Verbrecher in diesem Punkte mit der Wahrheit zurückhielt und irgend ein Interesse dazu hatte. Die Anklage gegen ihn umfaßte zwei Punkte: 1) Mit Vorbedacht einen Mord an der Modehändlerin Francoise (Fanny) Besson verübt, und 2) eine bestimmte Summe aus der in der Kirche von Sainte-Marie-Lablanche verwahrten Casse arglistigerweise entwendet zu haben. Vor dem Assisenhofe von Dijon ward der Proceß verhandelt. Delacollonge war ein Mann von 40 Jahren, hochgewachsen und wohlgebildet. Seine Hautfarbe war braun, seine Stirn hoch, seine Haare schwarz und kraus. Ebenso schwarze Brauen beschatteten die kleinen Augen von derselben Farbe. Er trug einen braunen Ueberrock und einen Mantel darüber, den er, als er sich auf die Bank setzte, überwarf. Er suchte sein Gesicht zu bedecken, bald mit den Händen, bald mit dem Taschentuche. Kleidung, Wesen und Haltung verriethen nichts von einem Geistlichen. Während der Vorlesung der ganzen Anklageacte behielt er das Tuch vor dem Gesichte, so daß das Publicum nichts von dem Eindrucke, den sie auf ihn vorbrachte, gewahren konnte. Nur zuweilen, wo der Greffier die Stellen verlas, bezüglich die grausen Einzelheiten der Mordthat, verkündete ein Zittern seiner Gliedmaßen und ein stöhnendes Seufzen seine innere Bewegung. Unter den vorgelegten Beweisstücken waren auch die beiden Koffer, in deren einem die zerstückten Glieder gelegen. Auf die gewöhnlichen Fragen über Stand, Namen, Alter, hatte Delacollonge mit Ruhe geantwortet. Vom Verhöre und den Zeugenaussagen werden wir nur Einiges aufnehmen, was außer den unbestrittenen und schon angeführten Thatsachen liegt. Bei der Untersuchung über seinen früheren unsittlichen Lebenswandel kam sein Umgang mit öffentllchen Mädchen in Lyon zur Sprache. Er konnte ihn nicht ganz leugnen, behauptete aber, daß man in allen großen Städten und namentlich in Lyon, nur zu geneigt sei, dem Geistlichen Schlingen zu legen, um sich dann über ihn lustig zu machen. So habe einst ein jünger Officier in seinem Cabriolet eine dieser zierlichen Damen bis vor sein Haus gefahren, unstreitig in der Erwartung, daß er in die Falle gehen werde, da er das junge Mädchen doch nur gesehen und gesprochen, als sie um seinen Rath und Beistand, weil er ein Geistlicher, und als angeblich unschuldig Verführte bat. Nichtsdestoweniger bekundete die erzbischöfliche Curie zu Lyon, daß Delacollonge wegen seiner bösen Sitten bekannt und deshalb aus dem Vicariat von St. Pierre in eine Art Pönitenzstelle versetzt worden. Sehr naiv lautete es in diesem Aktenstück: »Es steht fest, daß Delacollonge der Klugheit ermangelt hat ; er soll deshalb ohne Aufhebens die Diöcese verlassen.« Ueber den Hauptpunkt der Anschuldigung lautete die Frage: Als Sie die Besson am Hals ergriffen, hatten Sie da nicht die Absicht, ihr den Tod zu geben und sich dann selbst umzubringen? »Nein, Herr Präsident, ich habe nie die Absicht gehabt, ihr den Tod zu geben.« Räumen Sie aber wenigstens ein die Ursache ihres Todes, wenn gleich ohne bewußten Willen, gewesen zu sein? »Ich kann mir diesen unglückseligen Tod nicht erklären. Ich kann nicht mit Gewißheit leugnen, daß ich nicht die gelegentliche Ursache gewesen, oder die, welche den Tod bewirkt hat; aber Das, was ich ihr that, konnte ihr den Tod nicht geben.« Warum riefen Sie nachher nicht um Hülfe? »Ich konnte meine Magd nicht rufen, weil ich mit ihr unzufrieden war. Ich konnte auch die Besson nicht verlassen, die in einem beklagenswerthen Zustande war. Aber da es nicht das erste Mal war, daß ich sie so sehr heftigen Krisen unterworfen sah, wie ich sie schon in Dijon einmal für todt in meinen Armen hielt, so beeilte ich mich, als ich sie wieder ohnmächtig sah, ihr Salz zu riechen zu geben; aber mitten unter diesen Sorgen sah ich sie todt unter meinen Händen. Ach mein Gott!... als diese furchtbare Gewißheit mich überkam, da goß ich ihr einige Tropfen von der Kerze, die in der Stube brannte, über das Gesicht... als das Unglück ausgemacht war, da wußte ich nicht mehr was zu thun, da war es unnütz noch Jemand zu rufen, und dann hatte ich auch Gründe... Ich konnte mich meiner Magd nicht anvertrauen, sie hatte wenig Discretion gezeigt, ich hatte so wenig Vertrauen zu ihr...« Und doch scheint es, daß Sie Ihre volle Geistesgegenwart besaßen, denn Sie gaben der Besson die Absolution. Sie waren sogleich besorgt sie zu entkleiden, damit die Glieder nicht steif würden. »Als ich sie im Sterben sah, war mein Erstes, ihr die Absolution zu ertheilen. Jeder Priester würde ebenso gehandelt haben , ich möchte sagen, wenn es auch gegen seinen Willen gewesen, d. h. im Augenblicke wo ich überzeugt war, daß es keine andere Hülfe mehr gebe.« Aufgefordert, den eigentlichen Moment der tragischen Katastrophe näher zu beschreiben, brachte Delacoltonge die Hand an die Stirn; die Augen gen Himmel stieß er einen tiefen Seufzer aus und sprach: »Der Tag war sehr traurig. Alles war zu ihrer Abreise bereit. Ich zog meine geistlichen Kleider aus und zog dafür weltliche an. Wir waren in einer peinlichen, einer großen Spannung. Wir sprachen über den Schmerz unserer Trennung... «Es scheint mir,» sagte ich da zu ihr, «daß wir viel glücklicher wären, wenn wir todt wären.» – « Ja,» erwiderte sie, »ach ja, das ist sehr wahr.... Aber wenn wir alle Beide stürben...» Da sagte ich denn scherzend zu ihr (ich kann keinen andern Ausdruck finden, als dessen ich mich hier bedient habe): «Soll ich ein Mal versuchen, indem ich dich recht am Hals drücke, ob ich dir weh thue?» – Ich hatte keine Absicht... ganz gewiß nicht ... es war ein unschuldiges Spiel... Sie sagte: «Versuche doch!» das sagte sie mit einem Lächeln auf den Lippen. Ich drückte sie... ich drückte sie ein wenig stark, bis sie mir ein Zeichen machte, daß es ihr wirklich weh thäte. Da ließ ich sie sogleich los, ohne zu denken, daß es die Folgen haben könne, die es gehabt hat. Sie fällt. Ich strenge mich an sie wieder aufzuheben. Ich halte ihr starke Essenzen vor, die auf dem Kamin stehen. Ich sehe, sie kann sich nicht mehr halten, sie ist im Sterben. Da gebe ich ihr die Absolution und um mich zu versichern, daß es kein mögliches Mittel mehr gibt, gieße ich einige brennende Wachstropfen auf ihr Gesicht. Auf diese Weise erhielt ich denn die Gewißheit, daß die Unglückliche todt sei. Ich habe ihr die Absolution gegeben!« Dauerte die Agonie lange? »Ich kann es nicht bestimmen... o nein, es war nicht lange... o Gott, ich habe es ein Mal gesehen, und wiederholen kann ich es nicht; ich begreife nicht, wie Das, was ich ihr gethan, ihr den Tod geben können.« Aufgefordert über die Art und Weise, wie er den Leichnam secirt, Rechenschaft zu geben, sagte er: »Brauche ich es denn auszusprechen, daß ich von der unerbittlichsten Notwendigkeit gedrängt ward, vom Bedürfniß, meine, die Ehre der Besson zu retten? Niemand durfte von dem Leichnam erfahren, ohne daß zugleich ihr heimlicher Aufenthalt in der Pfarre bekannt wurde. Meiner Magd konnte ich mich nicht anvertrauen, ich habe es ja schon gesagt. Ich mußte fürchten, daß sie es ausplaudere, ich mußte fürchten, daß das Geheimniß ihres Besuchs bei mir verrathen werde... Den Körper aber mußte ich los werden... ich dachte daran ihn zu verbrennen... das schien mir aber unausführbar. Ich war gezwungen... Ich mußte... Wie wünschte ich, daß man mir diese Details ersparte ... Ich kann Ihnen gar nicht den schrecklichen Zustand schildern, in welchem ich mich in diesem Augenblicke befand... ich war außer mir, in entsetzlicher Verwirrung... ich weiß nicht mehr, wie diese Zerstückelung vor sich ging. In der Anklageakte hat man bemerkt, daß sie nach allen Regeln der Kunst gemacht sei. Das begreife ich nicht; die Art wie ich da zuschnitt, konnte nichts mit den Regeln der Kunst gemein haben. »Endlich habe ich die innern Theile in den Abtritt geworfen. Die Stücke des Körpers wurden in einen Koffer gethan, dann in diesen Sack, in welchem ich sie in den Teich trug. Ich wusch dann den Fußboden, der von Blut schwamm, trotz der Vorsicht, die ich gebraucht, eine Schüssel unterzusetzen, wo ich schnitt. Es war Mittag, um 1 Uhr hatte ich diese furchtbare Operation beendet. Ich blieb in meiner Stube, ich erwartete meine Magd. Der Ankläger hat sich getäuscht, wenn er behauptet, daß ich ruhig da gesessen hätte. Ich mußte ja im Stillen an meiner Pein würgen. Meine Magd sollte nichts von Allem wissen. Ich setzte mich an den Tisch, aber ich aß nicht... Meine Lage war nicht zu ertragen. Ich ging hinaus, ich ging im Garten spazieren; aber ich konnte meine schwarzen Gedanken nicht zerstreuen ... Dieser Leichnam so nahe bei mir ... diese Frau... Alles drängte sich vor meine Augen auf die fürchterlichste Weise zusammen, auf die schrecklichste, entsetzlichste. »Es war an diesem Abende, wo ich sie in den Teich trug, ohne eine Vorsorge, daß sie nicht wieder oben auf dem Wasser zum Vorschein käme.« Trotz dieser anscheinend abgebrochenen, verwirrten Reden wird bemerkt, daß der Angeklagte die unerschütterlichste Kaltblütigkeit gezeigt habe. Er sprach in den besten Phrasen und Worten und mit einer merkwürdigen Selbstbeherrschung. Doch hatte ihn die Darstellung angegriffen und er sank nach dem Reden auf die Bank, wo er seinen Kopf mit beiden Händen stützte. So verharrte er auch, in anscheinender Gleichgültigkeit, als die ärztlichen Gutachten über die Anzeichen einer durch Strangulation erfolgten Erstickung mitgetheilt und bemerkt worden, daß von 5 Merkmalen 3 hier sich gezeigt hätten. Auf die Frage des General-Advocaten, wie er den Hals seines Opfers angefaßt, und daß er durch Zeichen sichtlich mache, wie er dabei verfahren, sagte er: »Ich legte eine meiner Hände, die linke, hinten in den Nacken, die rechte von vorn; dann drückte ich beide Hände zusammen. Als sie ein Zeichen des Schmerzes machte, ließ ich aber beide Hände wieder los.« Es hätte aber hingereicht, wenn Sie nur eine Hand losgelassen, sie würde alsdann nicht auf die Erde gefallen sein. »Ich glaubte gar nicht, daß sie fallen würde.« Der Präsident bemerkte, daß, wenn es sich nur um einen Scherz, eine alberne Neckerei gehandelt, eine Hand hingereicht hätte, um zu versuchen, ob der Druck schmerze. Er stellte darauf an den Arzt die Frage: ob ein einfacher Druck, wie der vom Angeklagten geschilderte, hinreiche, um eine Erstickung hervorzubringen. Die Antwort lautete, daß es zwar nicht gewöhnlich, aber doch möglich sei. Der Tod erfolge zwar in der Regel nicht auf der Stelle durch Entziehung der Luft mittelst der Strangulation, doch könne er beschleunigt werden durch die Einwirkung des Schreckens. Der Präsident aber meinte, in diesem Falle könne von einem Schreck nicht die Rede sein, da die Besson nur an einen Scherz gedacht, worauf ein Geschworner bemerkte, daß ja die Rede davon gewesen, daß Beide mit einander sterben wollen. Der Arzt bestätigte dies in soweit, als diese Wirkung schon durch den Schmerz und in dem Augenblick eingetreten sei, wo das Mädchen gefühlt, daß es sich nicht mehr um einen Scherz handle. Hinsichts der Bestehlung der Casse in der Kirche, die gegen das Hauptverbrechen sehr in den Hintergrund tritt, und deren Details in dem uns vorliegenden Berichte übergangen sind, erfährt man nur nach der Aussage des Maire, daß dieser, als er davon Nachricht erhalten, es für klüger erachtet, darüber zu schweigen, weil man ihm die Versicherung gegeben, daß in diesem Falle das Geld alsbald werde zurück erstattet werden, was auch 14 Tage nach der Entwendung wirklich geschehen. Der öffentliche Ankläger enthielt sich in seiner Schlußrede aller declamatorischen und herausfordernden Floskeln, die so nahe zur Hand lagen. »Die Gesellschaft fordert vom Angeschuldigten Rechenschaft über den Tod und die Zerstückelung eines Weibes, das, ein Opfer unerklärlicher Begebenheiten, gefallen ist, hierüber ist vom Angeschuldigten Rechenschaft zu geben. »Ohne Zweifel, auch wenn man sich nur an seine eigenen Bekenntnisse hält, darf die öffentliche Gerechtigkeit eine strenge Genugthuung fordern. Denn er gesteht, daß er freiwillig an der Person der Fanny Besson Gewaltthätigkeiten verübt hat, welche ihren Tod bewirkt, wiewol er angibt, nicht die Absicht sie zu tödten gehabt zu haben. »Demnächst, meine Herren, wenn man sich nur und allein an die Zugeständnisse Delacollonge's halten wollte, wäre er schon solcher gewaltthätigen und freiwillig verübten Handlungen schuldig, welche den Tod bewirkt, ohne daß er die Absicht gehabt ihn zu geben; er wäre also schon danach den Strafen verfallen, welche das Gesetz über die Urheber dieser Verbrechen verhängt(?). Aber ich frage mich demnächst, ob der Tod der Fanny Besson ein natürlicher oder ein gewaltsamer gewesen? – Natürlicher ! so wäre vom Angeschuldigten dies zu beweisen, denn die ihn anschuldigende That ist da. Aber er hat sich selbst diesen Beweis geraubt, indem er den Körper zerstückelt und die Justiz in die Unmöglichkeit versetzt hat, die wahrhafte Todesart zu ermitteln. Beweist er daher, daß der Tod ein natürlicher gewesen? Er wagt selbst es nicht einmal zu versichern, und die Aerzte, die über die Hypothesen urtheilen, welche er ihnen vorsetzte, sind nicht im Stande zu sagen, ob in diesem Falle der Tod durch Erstickung oder durch einen Schlagfluß erfolgt sei.« Unabhängig von den materiellen Beweisen, hob der Ankläger alle die moralischen Gründe hervor, welche die Vorstellung eines natürlichen Todes zurückweisen, und zog den Schluß: »es liegt also ein gewaltsamer Tod vor, ein Tod bewirkt durch Strangulation, ein aus freiem Willen bewirkter Tod.« Er suchte und fand darauf alle Anzeichen, daß das Verbrechen mit Vorbedacht verübt sei, und daß dieser Vorbedacht sehr weit zurückdatire, mindestens bis zum Augenblicke, wo der Maire dem Angeschuldigten jene Warnung gab. »Die Gesellschaft fordert eine schlagende Genugthuung, schloß die Rede, für diese Verletzung eines Gesetzes, das schon die Natur selbst gegeben. Können Sie es ihm verweigern? Nein, Sie werden diesen schwer Schuldigen verurtheilen. Sein Name, an die Seite Mingrat's Siehe den Fall Mingrat. Neuer Pitaval VIII. gestellt, wird die Liste jener besondern Verbrecher um einen vermehren, deren Genius, der Hölle entstiegen, dem Verbrechen einen neuen Typus geliehen, und die Liste jener verworfenen Priester, welche dann und wann auftauchen, wie bestimmt, um durch den Contrast den Glanz der Tugenden jener frommen Seelenhirten noch zu erhöhen, die mit Begeisterung ihre heilige Mission erfüllen.« Während dieses Vortrags erschien Delacollonge wie von innern Qualen zerrissen; seine Hände preßten die Stirn so fest, daß, wenn er sie losließ, rothe häßliche Spuren zurückblieben, ein kalter Schweiß perlte auf seinem Gesichte, und sichtlich bezwang er nur mit Mühe die innere Bewegung, die gewaltsam heraus wollte. Dann wieder lehnte er sich ganz mit dem Körper an seinen Advocaten und flüsterte ihm etwas ins Ohr, um gleich darauf abermals in einen Zustand anscheinender Gleichgültigkeit und Erstarrung zu verfallen. Der Vertheidiger hatte zum besondern Gegenstande seiner Aufgabe, darzuthun, daß der Tod ein natürlicher gewesen, durch einen Schlagfluß in Folge der halb unwillkürlichen, halb scherzhaften Berührung von Seiten Delacollonge's erfolgt. Wäre dies gelungen, fiel der Vorbedacht und der Mord von selbst fort, und es blieb, Hinsichts dieses Verbrechens, nur die unmenschliche Behandlung der Leiche übrig, die aber durch die besondere Lage des Abbé wenigstens zu entschuldigen war. Allein auch der Vertheider hatte so wenig als die Anklage andere Beweismittel, als die eigenen Angaben des Angeschuldigten. »Ist die Besson durch Strangulation umgebracht? – Gewiß ist, daß sie nicht durch Gift gestorben. Aber ebenso wenig hat sie durch Strangulation ihr Leben verloren, denn – man hat an ihrem Körper nicht die geringste Verletzung, noch Spuren einer geschundenen, verwundeten Haut gefunden. Ist nun der Druck, den Delacollonge's Hand auf Fanny Besson's Hals ausgeübt, die bestimmende Ursache gewesen, oder nur die hinzutretende, zufällige, beim Tode dieser Unglückseligen? – Hier ist ein Mysterium, das schwer zu durchdringen ist. Wenn Präsumtionen zu Gunsten Delacollonge's sprechen, so entspringen sie daraus, daß man an ihrem Halse keine Verletzung gefunden; daß ferner Fanny Besson sich längst in einem kränklichen Zustande befunden; daß sie ein kleines Herz hatte, häufigen und heftigen Schwindeln und beständigen Kopfschmerzen unterworfen war. Es ist durchaus nichts Unmögliches oder Unwahrscheinliches, daß ein Schlagfluß allein bei ihrer körperlichen Beschaffenheit ihren Tod bewirkt hat.« Der Advocat citirte hier eine Menge berühmter Schriftsteller, welche, gestützt auf eben so zahlreiche Beispiele, von solchen Erstickungen durch Schlagfluß handeln, namentlich bei Personen von der Anlage wie die Besson, und wo durchaus keine äußern Spuren zu finden gewesen. Er citirte andere Beispiele, wo ein einfacher Faustschlag, ein Umdrehen des Kopfes, ein Schlag auf die Ohren, ja eine bloße Ohrfeige den Tod bewirkt haben. »Dies sind Erfahrungssätze der Medicin, sie sind nicht erst und blos für diesen Fall zusammengelesen. Die Wissenschaft der Medicin erfindet nichts, sie macht nicht Romane. Niemand auf der Welt, der strengen Gewissens ist und Alles prüft, was bis jetzt hier vorliegt, wird, die Hand aufs Herz, sagen können, daß er überzeugt sei, Fanny Besson's Tod könne nicht die Folge eines Schlagflusses sein.« Wenn man auch dies zugibt, wird man es doch nicht, wenn er daraus die Schlußfolgerung zieht: daß die einzige vernünftige Vermuthung, bei der ein nicht voraus eingenommener Sinn haften könne, die sei, daß Fanny Besson's Tod die Folge eines Schlagflusses sei. Wichtiger ist sein Argument: da alle Beweise gegen Delacollonge allein aus seinen Erklärungen hervorgingen, müsse man auch seine Erklärungen nehmen wie sie gegeben sind. Nichts in der Instruction habe sie Lügen gestraft; im Gegentheil hätten alle Ermittelungen ihre Richtigkeit dargethan. Delacollonge habe sich gewissermaßen selbst der Gerechtigkeit überliefert, er habe vom ersten Augenblicke an die Wahrheit gesagt, und sei von Dem, was er ein Mal gesagt, nie abgewichen. Nun dürfe man seine Bekenntnisse nicht theilen, Einiges, was ihm zum Schaden gereiche, für wahr nehmen, Anderes, was ihn vertheidige, für unwahr; um so weniger, als alle Umstände, über welche anderweitige Beweise sich gefunden, als richtig sich bewährt hätten. Wenn er mit Vorausbedacht gehandelt, würde er anders gehandelt haben. Wie leicht wäre es für ihn gewesen, in jenen einsamen Feldern, jenen stillen Nächten, Fanny Besson aus dem Pfarrhause zu locken, sie an die Ufer des Teiches oder sonst wohin zu führen und ihre Leiche verschwinden zu machen! Wenn er mit Vorausbedacht gehandelt, würde er auch zu ihrer vorgeschützten Abreise ostensiblere Anstalten getroffen haben. Im Civilproceß würde nach den französischen Gesetzen jene Ansicht obgesiegt haben. Wer auf eine Erklärung eines Gegners seine Klage oder Beweise gegen ihn gründet, muß auch die in derselben Erklärung gegen sich enthaltenen Angaben vorbehaltlich des Gegenbeweises gelten lassen. Criminalgerichte, auf welchem Boden auch ruhend, würden indeß schwerlich die Unschuld am Morde daraus haben gelten lassen. Die Geschwornen erklärten, nach einiger Berathung, den Angeklagten für schuldig, in Bezug auf die Mordthat, verneinten aber den Vorausbedacht; Hinsichts des Diebstahls sprachen sie ebenfalls das Schuldig aus, doch mit mildernden Umständen. Der Gerichtshof verurtheilte Delacollonge zu den Galeeren auf Lebenszeit und zu einstündiger Ausstellung am Pranger. Der Verurtheilte blieb während der Verkündigung seines Urtheils wie ein vom Blitz Getroffener, er bedeckte sein Gesicht wieder mit dem Taschentuche und saß wie ein schon Todter, bis die Gensdarmen ihn abführten. Der Jahrmarkt zu Leerdam Aus den Verhalen van geheime Misdaden. (Groningen 1830.) unter dem Namen »Nemesis.« Wir möchten diesen Fall zu den apokryphischen, wie die »Beiden Nürnbergerinnen,« der »Blaue Reiter« rechnen, wo eine verarbeitende Hand sichtbar geworden, der Kern aber echt und von einer pikanten Wahrheit ist, daß er aufbewahrt zu werden verdient. 1778-1787 Im südlichsten Theile der Provinz Holland, am linken Ufer der Alten Maas, liegt eine Insel, »das Land Putten« oder »das Brielsche Eiland« genannt. Auf demselben, nicht weit von der hier sehr breiten Maas, befindet sich ein Dorf, Namens Spykenis, und demselben gegenüber, auf dem rechten Ufer, das Dorf Hoogvliet. Zwischen beiden liegen zwei angeschwemmte Inseln, von denen die eine, welche mehre hundert Morgen fruchtbares Land hält, mit einigen Häusern besetzt ist. Das Städtchen Geervliet, der Hauptort des Landes Putten, ist von Spykenis ungefährt eine Stunde Wegs entfernt. An einem Sommerabende im letzten Drittel des vorigen Jahrhunderts kamen nach dem eben erwähnten Dorfe Hoogvliet, am rechten Maasufer, zwei Fußreisende, ein Mann von mittlerem Alter und ein Jüngling von vielleicht 26 Jahren, und wollten nach dem linken Maasufer übergesetzt werden. Beide waren den Leuten im Fährhause unbekannt. Nur entsann man sich später, daß der jüngere dem älteren Reisenden anscheinend nur aus Freundschaft das Geleit gegeben hatte. Denn nachdem sie drüben im Dorfe Spykenis angekommen waren, trennten sie sich im Wirthshause daselbst, und der Jüngere kehrte mit dem Boote nach Hoogvliet zurück, von wo er allein, man wußte nicht wohin, seines Weges ging. Einige Tage darauf kam ein herumziehender Krämer nach Spykenis und verlangte mit seinem kleinen Hunde übergesetzt zu werden. Gewöhnlich ließ man sich, wenn man von Spykenis, also vom linken Maasufer, kam, nur bis nach dem einen der oben erwähnten Werder rudern, von wo man dann auf der andern Seite ein zweites Fährboot nach Hoogvliet bestieg. Als die Fährknechte mit diesem zweiten Boote abstoßen wollten, bemerkte der Krämer, daß sein Hund, der ihn sonst nie verließ, sich nicht im Boote befand, sondern am Ufer im Schilfe stand und laut bellte. Nur durch heftiges Rufen und Androhen von Schlägen war der Hund zu bewegen in die Fähre zu kommen. Kaum war er aber darin, als er die Gelegenheit ersah, wieder hinaus sprang und ans Land schwamm, wo er an derselben Stelle, wie vorher, von Neuem aufs Heftigste zu bellen anfing. Dies erregte denn doch die Neugierde des Krämers und der Fährleute. Man stieg aus, folgte dem Hunde und fand, daß ein nackter, zwischen dem Schilf verborgener, Leichnam der Gegenstand war, welcher den Instinkt des Thieres an den Platz gefesselt hielt. Der Körper verrieth deutliche Spuren äußerer Gewalt. Zwar war er noch nicht in Verwesung übergegangen, aber doch so steif, daß man schon auf ein längeres Ableben schließen konnte. Nach einigem Berathschlagen, zu dem man auch den Bewohner des nächsten Pachthofes nebst seinen Söhnen gezogen, ließ man den Leichnam unberührt auf derselben Stelle liegen und der Krämer, der nach Spykenis zurückkehrte, machte beim Schulzen Anzeige. Die Leiche ward nun nach dem gedachten Dorfe gebracht und in dem Gemeindehause von Aerzten untersucht. Alle Bemühungen, den Ermordeten ins Leben zurückzurufen, waren jedoch umsonst, und die gerichtliche Leichenschau erfolgte, deren Resultat, so weit es hier von Interesse ist, weiterhin wird erwähnt werden. Unter den Neugierigen, welche das Ereigniß in das Gemeindehaus gelockt, befand sich auch der Wirth der Schenke, in welcher jene beiden Reisenden von einander Abschied genommen hatten. Dieser erkannte in dem Ermordeten einen und zwar den jüngeren derselben. Das Gericht von Putten, aus dem Ruwaard und neun Lehnmannen bestehend, hielt damals grade seine Sitzungen in Geervliet und eröffnete, so wie die erforderlichen Anzeigen der Ortsbehörde von Spykenis eingegangen waren, die Criminaluntersuchung. Durch einen Zufall war um dieselbe Zeit der andere, ältere Reisende wieder nach Spykenis gekommen, ward vom Wirthe sogleich erkannt und mußte seine Wissenschaft von der Sache vor Gericht ablegen. Es ergab sich aber, daß auch er den jungen Mann an jenem Tage, wo sie zusammen über die Maas gesetzt, zum ersten Male gesehen und auf dem Wege kennen gelernt. Doch wußte er von ihm, daß der Ermordete Munter hieß, aus Amsterdam gebürtig, ohne alle Verwandte, Besitzer eines bedeutenden Vermögens und damals auf einer Vergnügungsreise begriffen gewesen sei. Ueber Ort, Art und Thäter des Mordes konnte er so wenig als ein Anderer Auskunft geben, da er erst jetzt bei seiner Rückkehr nach Spykenis von der That die erste Kenntniß erhalten. Nur so viel wurde durch Vernehmung verschiedener Personen ermittelt, daß der Mord nicht an jenem Tage, wo die Reisenden sich getrennt, begangen worden, wogegen auch schon der frische Zustand der Leiche sprach, daß vielmehr der Ermordete vier Tage, nachdem er in Spykenis von seinem lebenden Gefährten sich getrennt hatte, wieder nach Hoogvliet gekommen war und ungefähr eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang verlangt hatte, nach Spykenis übergesetzt zu werden, damit er noch bei guter Zeit Geervliet erreiche, wo er übernachten zu wollen erklärt hatte. Die Fähre von Hoogvliet war von der Besitzerin des Wirthshauses gepachtet. Da die Passage aber wenig lebhaft war, so war man auch nicht auf einen sehr pünktlichen Dienst bedacht. Die Leute der Wirthin befanden sich sammt und sonders auf dem Felde, zum Theil auf sehr entfernten Aeckern, von wo sie abzurufen viel Zeit erfordert haben würde. In dieser Verlegenheit erboten sich zwei Schifferknechte, die mit ihrem Kahne auf der Maas lagen, und sich zufällig in der Herberge befanden, den Fremden gegen das übliche Fährgeld überzusetzen. Die Wirthin hatte ihre Einwilligung gegeben worauf sich die Schiffer mit dem jungen Manne entfernt hatten. Beide Schiffsknechte befanden sich noch in Hoogvliet, wo sie mit dem Fahrzeuge die Rückkehr des nach Amsterdam verreisten Schiffers erwarteten. Vernommen über den Fall, bekundeten sie: daß sie den Fremden an dem Tage wirklich über den Fluß und an der andern Seite wohlbehalten ans Land gesetzt hätten. Weiter wußten sie nichts von ihm. Diese Erklärung wurde durch die Aussage von drei oder vier Leuten bestätigt, welche zwischen Spykenis und Geervliet, doch näher dem ersteren Orte, einem Individuum begegnet waren, dessen Kleidung mit der, welche der Verstorbene getragen, übereinstimmte, und dessen Gesichtszüge, so viel ihnen nach einer einmaligen flüchtigen Begegnung erinnerlich war, mit denen der Leiche Aehnlichkeit hatten. Inzwischen konnte sich Niemand in Geervliet erinnern, den Fremden daselbst gesehen zu haben, auch hatte derselbe in keinem der dasigen Wirthshäuser übernachtet. Es wurde daher höchst wahrscheinlich, daß der Unglückliche diesen Ort gar nicht betreten, sondern auf dem Wege dahin sein Leben eingebüßt hatte. Diese Vermuthung erhielt noch mehr Gewicht durch den Umstand, daß an jenem Tage, kurz nach Sonnenuntergang, ein heftiges Unwetter losgebrochen war. Natürlich hatten sich deshalb nur sehr wenig Menschen auf dem Wege befunden, so daß das Verbrechen ohne Gefahr der Entdeckung oder Ueberraschung hatte ausgeführt werden können. Hiermit stimmte auch das Gutachten der Aerzte. Nach ihrer Erklärung mußte von der That bis zum Augenblicke, wo die Leiche gefunden worden, ein Zeitraum von etwa 24 Stunden verflossen sein. Uebrigens besagte das Gutachten, daß am Kopfe mehre tödtliche, von einem stumpfen Werkzeuge herrührende Wunden sich befanden, welche aller Wahrscheinlichkeit nach den Tod zur Folge gehabt hätten. Der Umstand, daß die Leiche auf jener Insel im Schilfe gefunden war, ließ sich leicht erklären. Nach vollbrachter That war der Körper von den Mördern ins Wasser geworfen und dann von der Fluth, welche in diesen Gegenden wegen der Nähe des Meeres sehr bedeutend ist, an das Land gespült worden. Daß der Leichnam fast nackt gefunden war, ließ über die Beweggründe zur That keinen Zweifel. Zu einem weiteren Resultate führte die Untersuchung, trotz allen angewandten Eifers, nicht. Zwar glaubte man mehrmals den Schuldigen auf der Spur zu sein, zog auch verschiedene verdächtige Subjecte ein, sah sich jedoch wegen gänzlichen Mangels an Beweisen, oder wegen überzeugend dargethaner Unschuld genöthigt, dieselben wieder zu entlassen. Die Nachforschungen von Seiten des Gerichts hörten allmälig auf, und es gewann den Anschein, als wenn die Mörder, wie sie im Gewittersturm die That verübt, auch durch die Sturmwolken und Finsterniß den Augen der Gerechtigkeit entrückt wären und der Strafe ihrer Missethat auf immer entgehen sollten. Mehre Jahre später ließ sich in Leerdam, einem im südöstlichen Theile der Provinz Holland gelegenen, dem Erbstatthalter gehörigen Städtchen, ein Mann, Namens Christoph Bleeker , nieder und richtete eine kleine Materialwaarenhandlung ein. Noch in der Blüthe des männlichen Alters, war er doch von mürrischem, abstoßendem Wesen. Stets in sich gekehrt und allen Verkehr mit seinen Mitbürgern, so viel es sein Geschäft zuließ, vermeidend, ließ er sich fast nie außerhalb seines Hauses blicken, ausgenommen in der Kirche, welche er, sowie mehre Conventikel, mit dem größten Eifer besuchte. In diesen letzteren zeichnete er sich durch die Heftigkeit aus, mit der er gegen die unschuldigsten Vergnügungen sprach. Man begreift, daß ein so ungeselliges Wesen, wie der »grimmige Stoffel« (dies war der Beiname, den man ihm in Leerdam gab), in einer kleinen Stadt anfänglich der Gegenstand der allgemeinen Aufmerksamkeit und vielen Geredes war. Niemand konnte sichere Auskunft darüber geben, von wo Bleeker gebürtig und was sein Gewerbe gewesen sei, bevor er sich in Leerdam ansiedelte. Indeß war bekannt, daß er nur auf Verwendung des Erbstatthalters, als Herrn der Stadt, die Erlaubniß bekommen hatte, sich daselbst niederzulassen. Hieraus schlossen Einige, daß er früher in irgend einer Eigenschaft bei Hofe gedient habe; Andere dagegen meinten (und dies war aus verschiedenen Umständen wahrscheinlicher), daß er in Seediensten gestanden und der Schlacht bei Doggersbank beigewohnt habe, wodurch er sich ein Recht auf die Fürsprache des Fürsten erworben. Alles Dies waren jedoch nur Vermuthungen, denn Bleeker selbst ließ sich nie über seine frühere Lebensweise aus. In der Umgegend von Leerdam werden viele und gute Pferde gezogen, so daß sich auf den dasigen Jahrmärkten immer viele Pferdehändler aus verschiedenen Gegenden und Ländern, namentlich aus Frankreich und Brabant einzufinden pflegen. Mit einem dieser Pferdehändler, der auf allen Märkten daselbst, wie in der Nachbarschaft, anzutreffen war, lebte Bleeker auf einem ziemlich vertrauten Fuße. Dies mußte Verwunderung erregen, denn so still und frömmelnd Bleeker war, so lärmend und zügellos war Zeegers ; und während Ersterer mit einem verdrießlichen Gesichte hinter dem Ladentische stand, und mit den frömmsten Worten seinen Abscheu gegen alle Weltlust zu erkennen gab, auch wol die tiefe Gesunkenheit Derjenigen beklagte, welche das Haus des Verderbens, nämlich das gegenüberliegende Wirthshaus, besuchten, – saß der Pferdehändler die halbe Nacht in dieser Schenke und kehrte nicht selten betrunken in seines frommen Freundes Haus zurück, wo, wenn er in Leerdam war, er immer wohnte und zuweilen mehre Tage hintereinander blieb. Bei solchen Gelegenheiten schüttelte der »grimmige Stoffel« wol den Kopf, weigerte sich aber niemals, seinen liederlichen Freund, der mit seinem Lärmen die ganze Nachbarschaft weckte, in sein sonst schon um 9 Uhr verschlossenes Haus einzulassen. Dabei glaubten die aufmerksam beobachtenden Leerdamer bemerkt zu haben, daß Bleeker gegen seine Gewohnheit vergnügt war, sobald Zeegers sein Haus verlassen hatte, und daß er seine Gastlichkeit gegen denselben gegen seinen Willen ausübte. Der Pferdehändler sprach meistens von seinem Freunde mit Verachtung, nannte ihn, wenn in der Schenke die Rede auf dessen strenges, eingezogenes Leben fiel, einen Schleicher und Heuchler. Ja, er ließ sich einige Male in der Trunkenheit die Aeußerung entschlüpfen, daß sein Gastfreund so wenig wie er selbst dem Teufel entrinnen würde. Doch blieb es dabei. Fragte man ihn im nüchternen Zustande, was er damit gemeint, wurde er heftig, und stieß solche Drohungen aus, daß man sich hütete, ihn weiter zu behelligen, da er wegen seiner Stärke und Geschicklichkeit im Gebrauche des Messers bekannt war. Bleeker mochte vier bis fünf Jahre in Leerdam gelebt haben, und war ein gewöhnlicher Bürger geworden, um den man sich nicht mehr Mühe gab, Muthmaßungen aufzustellen, als er von Neuem anfing die öffentliche Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen. Um jene Zeit fielen die erneuten Streitigkeiten zwischen der republikanischen und der oranischen Partei. Stadt und Grafschaft Leerdam, als dem Erbstatthalter gehörig, waren, wie es sich damals verstand, ganz oranisch gesinnt. Niemand war aber ein eifrigerer Anhänger des Prinzen, als Bleeker, welcher sich gegen die sogenannten Patrioten mit einer Heftigkeit aussprach, die man bei seiner sonstigen Gleichgültigkeit gegen alles Irdische nicht erwartet hatte. Die politische Aufregung hatte sogar, wie es schien, auf seine Lebensweise und seinen Charakter einigen Einfluß. Er besuchte öfters die Versammlungen der »Prinzgesinnten« und war sogar einmal, zum Erstaunen von Stadt und Grafschaft, ins Wirthshaus gekommen. Bei solchen Gelegenheiten erklärte er denn die Patrioten ohne Weiteres für Landesverräther und Gottesleugner. Der Pferdehändler kümmerte sich weniger um Politik, schien sich jedoch eher zu den Patrioten hinzuneigen. Die Zeit des Jahrmarktes war wieder herangekommen, und mit ihm viele Fremde aus allen Theilen Hollands, unter denen sich auch nicht wenige Patrioten befanden. Bei der durch das Anhalten der Prinzessin von Dramen bei Chonjan-Verwellen-Fluis aufs Höchste gesteigerten Gereiztheit der Parteien, kam es mehrmals zu Streitigkeiten und selbst zu Thätlichkeiten. Am Abend des Markttages war eine zahlreiche Gesellschaft, aus Einheimischen und Fremden bestehend, in einer Schenke am Schoonwertschen Thore versammelt. Unter ihnen auch Zeegers und Bleeker, welchen Letztern sein Freund und Gast wahrscheinlich überredet hatte, ihn, nach dem Hause des Verderbens zu begleiten. Man sprach, wie damals überall, nur von Politik. Bleeker führte das große Wort und brach in seine gewohnten Verwünschungen der Patrioten aus. Dies mochte manchem seiner Zuhörer wol rauh in die Ohren klingen, da aber die Gesinnung der Leerdamer bekannt war, wagten die Patrioten nicht, ihm so entgegenzutreten, wie sie unter andern Umständen gethan haben würden. Nur Zeegers erlaubte sich dann und wann einzelne spöttische Bemerkungen, und ließ endlich, als Bleeker immer in demselben Tone fortfuhr, einige scharfe Worte fallen, welche, obwol ihr Sinn den Uebrigen aus der Gesellschaft unverständlich war, auf Den, an den sie gerichtet waren, einen tiefen Eindruck zu machen schienen.– Ein heftiger Wortwechsel entstand zwischen Beiden, und hätten sich die Uebrigen nicht ins Mittel gelegt, wäre es wahrscheinlich zu Thätlichkeiten gekommen. Mit vieler Mühe gelang es, die Freunde zu versöhnen. Sie reichten sich wenigstens die Hand und spülten ihren Groll mit dem Glase hinunter. Von Zeegers' Seite war anscheinend die Versöhnung aufrichtig gewesen, er sprach vergnügt und lustig weiter, lachte viel und schien die ganze Sache vergessen zu haben. Nicht so Bleeker. So eifrig er vorher am Gespräche Theil genommen hatte, so stumm und schweigsam war er jetzt. Er sah vor sich hin und schien sich um die Gesellschaft nicht mehr zu kümmern. Nur von Zeit zu Zeit heftete er seine Augen mit einem eigenthümlichen Ausdrucke des Haffes auf den Pferdehändler, schauderte, und trank darauf sein Glas mit einem Zuge aus. So wenigstens sagten später die anwesenden Gäste, als Zeugen vernommen, aus. Gegen 1 Uhr brach die Gesellschaft auf, und es zeigte sich hierbei, daß Zeegers nur mit Anstrengung gehen konnte. Auch sein Gastfreund war ziemlich angetrunken. Beide entfernten sich nicht mit den Uebrigen, sondern verweilten noch einige Minuten in der Schenke. Um dieselbe Zeit befanden sich auch in dem Wirthshause, Bleeker's Hause gegenüber, noch einige Gäste. Sonst schien ganz Leerdam in tiefem Schlafe zu liegen. Da aber die Laden des Wirthshauses geschlossen waren, konnte man von außen nicht bemerken, daß noch Licht im Zimmer war. Plötzlich hörten die Gäste einen lauten Schrei und gleich darauf einen dumpfen Fall, wie wenn ein schwerer Körper auf die Erde geworfen würde. Da gleich darauf Alles wieder still wurde, hätte man vermuthlich auf den ganzen Vorfall nicht weiter geachtet, wenn nicht zwei Gäste, welche nach Hause gehen wollten, so wie sie aus der Thür der Schenke traten, ein leises Stöhnen vernommen hätten, Welches von der Mitte der Straße her zu kommen schien. Sie mochten sich nicht getrauen selbst nachzusehen, sondern sprangen ins Haus zurück, um den Andern ihre Wahrnehmung mitzutheilen. Der Wirth mit der ganzen noch anwesenden Gesellschaft trat mit einer Laterne auf die Straße, um die Sache an Ort und Stelle zu untersuchen. Der Gegenstand, von welchem das Stöhnen ausgegangen, ward auch sofort entdeckt. Ein Mensch lag ausgestreckt auf der Straße, dessen Gesicht so mit Blut bedeckt war, daß man die Züge desselben nicht unterscheiden konnte. Mit Mühe ward der Unglücklichein das Haus getragen, wo man dann bei der helleren Erleuchtung des Gastzimmers in ihm den Pferdehändler Zeegers erkannte. Er war ganz bewußtlos und das Blut strömte noch immer aus einer großen Kopfwunde. Da man aus allen Schenken der Stadt taumelnde Gäste in die Nacht der Straßen wanken gesehen, glaubte man Anfangs, er sei im Rausche gefallen, auf das Pflaster niedergeschlagen und habe sich so die Verletzung selbst zugezogen. Als aber die Wunde durch einen Wundarzt verbunden war, kam er allmälig zu sich, und fragte endlich, sich furchtsam umsehend: »Wo ist er? Wo ist mein Mörder?« Er erholte sich endlich soweit, um, wiewol mit einiger Anstrengung, seinen Mörder nennen zu können. Dieser war kein Anderer als Bleeker. Er habe ihn auf dem Wege nach seinem Hause, ohne irgend eine Veranlassung, plötzlich überfallen und mit einem dicken Knittel niedergeschlagen. Kaum daß er diese Erklärung abgegeben, als er wieder in Ohnmacht fiel. Da der Arzt die Wunde für unbedingt tödtlich erklärte, und der Ansicht war, daß der Verwundete nur noch wenige Stunden zu leben habe, hielt es der Wirth für seine Pflicht, dem Gerichte auf der Stelle Anzeige zu machen. Als er in dieser Absicht über die Straße ging, hörte er in Bleeker's Hause Geräusch. Gleich darauf öffnete sich die Thür, und ein Mann trat heraus, welcher sich eilenden Schrittes entfernte. Augenblicklich rief der Gastwirth einige seiner Gäste zu Hülfe, und es gelang ihnen, den Flüchtling noch am Ende der Straße einzuholen. Es war Bleeker, der, in Reisekleidern und ein Päckchen unter dem Arme, die Stadt verlassen zu wollen schien. Sie ergriffen ihn und im ersten Schrecken ließ Bleeker einige Worte fallen, die seine Schuld fast außer Zweifel setzten. Als er in dem Wirthshause seinen Freund im Blute liegen sah, verging ihm aller Muth zum Leugnen und er gab sich selbst als Mörder an: Am andern Mittage starb Zeegers, doch hatte er noch so viel Besinnung. wiedergewonnen, daß man ihn zu Protocoll vernehmen können. Diese Aussage des Sterbenden war von einer größern Wichtigkeit, als man erwartet; denn er klagte nicht allein seinen Freund, sondern auch sich und ihn zugleich einer andern, früher begangenen Mordthat an. Er, Roolf Zeegers, und Bleeker hatten gemeinschaftlich vor etwa neun Jahren einen Reisenden beim oder nach dem Uebersetzen über die Maas ums Leben gebracht und beraubt. Auf diese das Selbstbekenntmß eines Mordes umschließende Aussage war Zeegers gestorben, und die fiscalische Klage gegen den überlebenden Mörder Bleeker lautete nunmehr dahin: daß er nicht nur den Pferdehändler Roolf Zeegers ums Leben gebracht, sondern auch in Gemeinschaft mit demselben vor beinahe neun Jahren den Friedrich Christian Munter auf dem Deiche zwischen Spykenis und Geervliet ermordet und beraubt habe. Die erste Beschuldigung räumte Bleeker auch vor Gericht ein und führte zu seiner Vertheidigung nur an, daß er berauscht gewesen, und auf dem Wege nach Hause von Zeegers so schwer beleidigt worden, daß er seiner nicht habe Herr bleiben können und den Pferdehändler mit einem Stocke über den Kopf geschlagen habe. Die Verderblichen Folgen dieses Schlages hätten aber ganz außer seiner Absicht gelegen. Was dagegen den zweiten Anklagepunkt betraf, so leugnete er jede Mitthäterschaft und Mitwissenschaft an dieser That, und behauptete, Zeegers habe diese Beschuldigung nur erhoben, um sich an ihm zu rächen. Da weiter durchaus keine Beweise gegen Bleeker vorlagen, als die Aussage des toten Zeegers, die in der Todesangst abgegeben worden; da eine nochmalige Vernehmung der bei Gelegenheit jener halb vergessenen Mordthat abgehörten Zeugen, wenn sie noch am Leben waren, schwerlich zu einem näheren Resultate geführt hätte, so konnte Bleeker nur wegen des Mordes am Pferdehändler verurtheilt werden, und hierbei hoffte er auf Grund der von ihm behaupteten mildernden Umstände nicht nur mit dem Leben, sondern auch mit einer geringen Strafe davonzukommen. Das Gericht war aber der Ansicht, daß das Verbrechen nicht in Folge der Trunkenheit begangen wäre, sondern mit Vorausbedacht, und daß der Angeklagte sich durch den übermäßigen Genuß geistiger Getränke nur zur Vollbringung Muth trinken wollen. Die Zeugen, welche dem Streite in der Schenke beigewohnt, die über Bleeker's früheres Leben in Leerdam, über sein sonderbares Verhältniß zu Zeegers und dessen gelegentlich entfallene Aeußerungen vernommenen Einwohner von Leerdam schienen die Ansicht zu rechtfertigen, daß ein längerer und tieferer Grund des Widerwillens zwischen Beiden obgewaltet. Dazu kam noch Manches, was zum Nachtheil des Schuldigen sprach. Er hatte behauptet, mit Zeegers vor seiner Hausthür in einen heftigen Streit gerathen zu sein, in Folge dessen er denselben, doch gegen seinen Willen, erschlagen habe. Keine von den Personen, die sich zu dieser Zeit im gegenüberliegenden Wirthshause befanden, hatte auch nur das Mindeste von einem solchen Streite gehört, was bei der nächtlichen Stille doch unausbleiblich gewesen wäre, besonders da Zeegers' Schrei und Fall so deutlich gehört worden war. Noch wahrscheinlicher wurde es, daß der Mord aus anderen Beweggründen, als den vom Angeschuldigten angegebenen, geschehen sei, wenn man erwog, daß er sich kurz zuvor nach einem scharfen Wortwechsel, der beinah zu Tätlichkeiten geführt hätte; nur gezwungen mit dem Ermordeten versöhnt hatte. Aus diesen Gründen hielt das Gericht den Angeklagten des prämeditirten Mordes schuldig und verurtheilte ihn zum Tode. Dieses so ganz gegen seine Erwartungen ausgefallene Erkenntniß machte einen tiefen Eindruck auf Bleeker. Er versank eine Zeit lang in völlige Apathie. Die Tröstungen eines Geistlichen wies er von sich, und weigerte sich beharrlich, irgend eine Auskunft über die Beweggründe zu geben, welche ihn vermocht hatten, seinen Freund zu ermorden. Erst als der Tag seiner Hinrichtung heranrückte, bat er um ein nochmaliges Verhör. In demselben legte er folgendes Geständniß ab: Er und Zeegers, von gleichem Alter, waren aus demselben Dorfe bei Herzogenbusch gebürtig. Sie hatten zusammen auf Flußschiffen als Knechte gedient. Eines Tages, vor neun Jahren, als sie mit ihrem Schiffe auf der Maas lagen und ihren Schiffer erwarteten, befanden sich Beide im Wirthshause zu Hoogvliet, als Munter ankam und übergesetzt zu werden verlangte. Wie schon oben erzählt, erboten sich die beiden fremden Schifferknechte den Reisenden überzufahren. Der Vorschlag ward angenommen. Ehe sie sich aber mit Munter entfernten, nahm dieser aus seinem Ränzel eine, wie die Schiffer wohl bemerkten, mit Geld reichlich gefüllte Börse und ließ sich von der Wirthin ein Goldstück wechseln. Sie brachten den Fremden in ihrem eigenen Boote über den Fluß, verweilten aber, nachdem derselbe sich schon landeinwärts entfernt hatte, noch einige Zeit am Lande. Sie sahen einander mit forschenden Blicken an. Da hatte, nach Bleeker's Worten, der Teufel eine solche Macht über sie gewonnen, daß sie sich augenblicklich verstanden. Ihr Beschluß war gefaßt, den Reisenden zu ermorden und zu berauben. Ein aufsteigendes Unwetter und die immer mehr hereinbrechende Dunkelheit begünstigten die Ausführung ihres Vorsatzes. Kein Mensch war auf dem nach Geervliet führenden Deiche zu erblicken. Bald hatten sie den jungen Mann, obgleich er des nahenden Gewitters halber seine Schritte verdoppelt hatte, eingeholt, und ehe er nur vermuthen konnte, daß ihm Jemand nachkäme, mit einem dicken Knittel auf den Kopf geschlagen, daß er bewußtlos niedersank. Dann schleppten sie ihn vom Deiche nach dem Rande des Flusses. Hier tödteten sie ihn vollends, entkleideten ihn und warfen den Leichnam in den Strom. Die Kleider und das Ränzel des Ermordeten banden sie zusammen, beschwerten das Bündel mit einem großen Steine und versenkten es. Alles Dies war in wenigen Minuten vollbracht. Inzwischen war es fast ganz dunkel geworden. Kein menschliches Wesen war ihnen auf ihrem Wege begegnet. Sie ruderten darauf so schnell als möglich nach ihrem Schiffe zurück, wo sie die Beute, welche ihre Erwartungen weit übertraf, theilten und verbargen. Das heftige Gewitter, welches ihre Gegenwart auf dem Schiffe erforderte, war für sie eine hinreichende Ausrede, daß sie nicht nach der Schenke zurückgekehrt waren. Da ihnen Niemand auf dem Wege begegnet war, und so auch Niemand ihr Boot am Lande ohne die Knechte gesehen haben konnte, waren sie ziemlich ruhig, obgleich die gerichtliche Aufforderung an sie, selbst Zeugniß in dieser Sache abzulegen, ihnen damals einige Bangigkeit eingeflößt hatte. Es war jedoch nicht der mindeste Verdacht auf sie gefallen, und lange, ehe die Untersuchung zu Ende war, hatten sie sich schon mit dem Schiffe vom Schauplatze ihres Verbrechens entfernt. Bald darauf verließen Beide den Dienst des Schiffers, und Zeegers wurde Matrose auf einem Kauffahrer, während Bleeker auf einem Kriegsschiffe Dienste nahm. Nachdem Letzterer seinen Abschied bekommen, ließ er sich in Leerdam nieder. Ein seltener Fall in der Verbrechergeschichte, besonders unter dieser Menschenclasse, sie hatten, selbst als Matrosen, unter den Lockungen der Seestädte, ihren Raub nicht schnell verpraßt, sondern zu Rathe gehalten, und von seinem Antheil legte Bleeker seine Materialwaarenhandlung an. Von nun an trachtete er durch eine strenge und wenigstens äußerlich fromme Lebensweise sein Gewissen zum Schweigen zu bringen und sich die Achtung seiner Mitbürger zu erwerben. Nicht wenig beunruhigend war es für ihn, daß Zeegers, der sich bald nachher auf den Pferdehandel gelegt, so häufig zu Leerdam sich sehen ließ. Theils erinnerte er ihn durch seine Gegenwart immer wieder an sein Verbrechen, theils flößte er ihm Furcht ein. Denn bei seiner unbändigen Lebensweise, namentlich seiner Trunksucht, konnte er so leicht wider Willen zum Verräther werden. Dennoch war er gezwungen auf einem äußerlich freundschaftlichen Fuße mit Zeegers zu bleiben, und grade dieser Zwang erzeugte einen Widerwillen, der bis zum Haß sich steigerte, als Zeegers seinen Spott mit Bleeker's Frömmelei trieb, und ihn zuweilen nicht undeutlich merken ließ, daß er durch dies gemeinschaftliche Verbrechen ganz in seiner Gewalt sei. An jenem unglückseligen Abende im Wirthshause war durch Zeegers' doppelsinnige Worte aufs Neue seine Furcht rege geworden, daß der Trunkenbold ihn und sich verrathen möchte, und, von dieser Vorstellung verfolgt und geängstigt, gab er ihm vor seiner Wohnung den tödtlichen Streich. Anfangs hatte er in der Stadt bleiben wollen. Man konnte ja glauben, die Wunde fei die Folge eines Falles. Erst als er die Ueberzeugung hatte, daß man den Verwundeten gefunden und in das Wirthshaus gebracht hatte, bekam die Furcht vor Entdeckung die Ueberhand. Er floh in unüberlegter Eile, ward, wie wir sahen, auf der Stelle ergriffen, verhaftet, verurtheilt und sühnte, bald nach seinem letzten Bekenntniß, seinen Doppelmord auf dem Schaffot. Der blinde Zeuge Datierung unbekannt Der Herausgeber des vervollständigten Pitaval, der Parlamentsadvocat Richer, berichtet uns folgenden Criminalfall aus Rouen, ohne Zeitangabe und Namen, da Richer aber immer nur aus den Acten geschöpft, darf man ihn als beglaubigt annehmen. Wir nehmen ihn gewissermaßen als Anhang zum vorigen auf, als einen jener merkwürdigen, für den Criminalisten lehrreichen und für die Lesewelt interessanten Fälle, wo Zufall und besonderer Scharfblick, in außergewöhnlichem Wege die Entdeckung eines Verbrechens begünstigen. Ein Italiener aus Lucca hatte als Kaufmann in England sein Glück gemacht. Nachdem er seine ansehnlichen Geschäftsverbindungen abgeschlossen, wollte er sich zur Ruhe setzen und den Rest seiner Tage im Vaterlande verbringen. Er hatte deshalb nach Lucca geschrieben, ihm ein Haus einzurichten; sechs Monate nach dem Datum des Briefes wollte er daselbst eintreffen. In Begleitung eines französischen Dieners reiste er wirklich aus England ab, seine werthvollsten Sachen und viele Wechselbriefe mit sich führend. Er ging über Frankreich, verweilte mehre Tage in Rouen und nahm von dort aus den Weg nach Paris. In Paris war er nicht angekommen; vielmehr blieb der Italiener spurlos verschwunden. Man erinnerte sich nur, daß an dem Tage, wo er Rouen verlassen, ein furchtbares Gewitter losgebrochen war. Den Reisenden durfte es vielleicht auf der Straße in der Nähe des Ortes Argentevil, auf einem Berge, überrascht haben. Doch beschäftigte sich eigentlich Niemand mit diesen Vermuthungen; denn der Italiener war in Rouen und Paris unbekannt. Erst nachdem die 6 Monate längst abgelaufen waren und er in Lucca nicht eintraf, auch keine schriftlichen Nachrichten von sich gab, wurden seine Verwandten unruhig und schickten endlich einen Bevollmächtigten ab, um sich nach ihm zu erkundigen. Dieser ging zuerst nach London und erfuhr hier, was wir wissen; auch dort hatte man seit des Italieners Abreise nichts von ihm erfahren. Er ging nach Frankreich und verfolgte die Spuren der Anwesenheit des Verschollenen in Rouen. Sie wiesen ihn nach Paris. Dort fand er zwar, daß die Londoner Wechsel des verschollenen Kaufmanns vorgewiesen und ausgezahlt waren, von ihm selbst ließ sich aber nichts entdecken, und es war die höchste Wahrscheinlichkeit, daß nicht der Italiener, sondern ein anderer Dritter das Geld erhoben habe. Also sprach Alles dafür, daß er auf der Straße von Rouen nach Paris verschwunden, es war eine dringende Vermuthung, daß er von Räubern überfallen und bei Seite geschafft worden. Der Bevollmächtigte machte beim Parlamente der Normandie eine formliche Anzeige, und dasselbe übertrug dem Criminallieutenant von Rouen die nöthigen Nachforschungen in der Stadt, dem Generaladvocaten Bigot aber dergleichen in der Umgegend, namentlich auf der Straße nach Paris hin anzustellen. Der Criminallieutenant, ein sehr thätiger Beamter, nahm sich der Sache mit besonderem Eifer an. Er ließ über alle Personen, die seit der Zeit des muthmaßlichen Mordes nach Rouen gekommen, und sich dort niedergelassen, genaue Erkundigungen einziehen. Wiewol die Vermuthung, daß, wenn ein Raubmord wirklich vorgefallen, der Raubmörder sich grade nach Rouen begeben und dort niedergelassen haben sollte, auf nichts beruhte, es vielmehr weit wahrscheinlicher war, daß ein solcher mit seiner Beute sich weit weg begeben haben würde, fügte es sich doch, daß ein fremder Kaufmann sich wirklich in der Zwischenzeit in Rouen angesiedelt hatte und der Spürhund des Beamten auf denselben Verdacht warf, weil Niemand eigentlich wußte, wer er war und woher er kam. Wir dürfen annehmen, daß der Verdachtgründe mehr waren, als uns angegeben sind, um das sonderbare Verfahren des Gerichtsbeamten zu rechtfertigen. Genug, dieser glaubte, den rechten Mann gefunden zu haben, und Das sich erlauben zu dürfen, was er that. Es kam ihm darauf an, den Mann in seine Gewalt zu bekommen. Ein Grund lag nicht vor, er schmiedete also einen solchen, in einer Art und Weise, wie sie kaum für einen Polizeibeamten, geschweige denn für einen richterlichen Beamten, sich schickt. Er ließ eine Schuldverschreibung aufsetzen, in welcher sich der fremde Kaufmann verbindlich machte bis den und den die Summe von 200 Kronenthalern zu zahlen, widrigenfalls er sofortiger Einsetzung in das Schuldgefängniß sich unterwarf. Die fingirte Frist war abgelaufen, die Schuldverschreibung war dem angeblichen Aussteller präsentirt, der in Feuer und Flamme gerieth, jede Verbindlichkeit bestritt, die Schrift und Unterschrift ableugnete, aber auf Andringen des vorgeschobenen Gläubigers sofort ins Gefängniß gebracht wurde. Mehr wollte der Criminallieutenant nicht. Wir erfahren auch nicht, ob er nun Haussuchung bei ihm halten ließ. Wenn es geschehen, mußte sie ohne Resultat geblieben sein. Dagegen zeigte der Kaufmann, der noch vorhin so trotzig seine Unschuld behauptet, eine befremdende Unruhe grade bei der Verhaftnehmung. Er bat mit ängstlicher Stimme die Gerichtsdiener, ihm zu sagen, ob die vorgebliche Schuldverschreibung die einzige Ursache sei, weshalb man ihn arretire. Der Verdacht des Criminallieutenants wuchs dadurch. Er ließ den Arrestaten vor sich führen, und unterhielt sich mit ihm ohne Zeugen, ohne Beisein eines Actuarius. Er war die Freundlichkeit selbst; und plötzlich, im vertraulichen Gespräche, sagte er ihm: um die Schuldverschreibung solle er sich keine Sorgen machen. Er gestand ihm, daß dieselbe nur fingirt, daß es ein Mittel gewesen, ihn in Haft zu bringen und – es sei keinem Zweifel mehr unterworfen, daß er den Italiener aus Lucca umgebracht und beraubt, die hinlänglichen Beweise seien gesammelt, und seine Verurtheilung sei so gewiß als er vor ihm stehe. Indessen, fügte er freundlich hinzu, solle er den Muth nicht sinken lassen, ans Leben werde es ihm nicht gehen, wenn er bereitwillig mit einem offenen Geständniß ihm entgegen komme. Der Ermordete sei ein Ausländer gewesen, hier ohne Anhang, bei gutem gegenseitigen Willen werde sich die Sache schon mit Gelde schlichten lassen. Der Gefangene war überrascht, eine solche Wendung hatte er nicht erwartet. Der Criminallieutenant lächelte ihn so schlau und gutmüthig an, er war zwar entdeckt, aber er sah, es galt hier nur eine Erpressung. Mit Gelde konnte er loskommen, diesen Augenblick noch; wahrscheinlich waren damit alle Weiterungen vermieden, und er gestand also in derselben Vertraulichkeit, daß er den Italiener ermordet. In dem Augenblicke ließ der Criminallieutenant seinen Actuar eintreten. Er ermahnte noch mit derselben freundlichen Miene, daß er bei der Wahrheit bleibe, und hob ihm sanft den Arm in die Höhe, um den nach dem alten Gerichtsverfahren üblichen Eid zu schwören, daß er nur Wahres vorbringen wolle. Aber schnell genug war dem Verhafteten die Besinnung zurückgekehrt, er erkannte die Schlinge, die man ihm gelegt. Er weigerte sich zu antworten, er erklärte, was er vorhin dem Lieutenant gesagt, für falsch, durch Drohungen und Versprechungen erpreßt, er schrie über Gewalt und Unrecht und sagte dem Richter ins Gesicht: daß er betrügerisch und ehrenschänderisch mit ihm verführe. Da der Criminallieutenant nichts, weder durch Güte noch durch Strenge, aus ihm hervorbringen konnte, mußte er ihn wieder in das Gefängniß zurückbringen lassen. Hier wuchs der Muth des Angeschuldigten. Seine Mitgefangenen redeten ihm zu und riethen ihm, an das Parlament zu appelliren. Er legte demnächst Appellation ein gegen die weitere ungebührliche und ungerechte Haft und verklagte zugleich den Criminallieutenant und Gerichtsdiener wegen eines gegen ihn geschmiedeten Falsums, Concussion, ehrenrührigen Verfahrens und willkürlicher Verhaftnehmung. Der Criminallieutenant mußte sich vor dem Parlamente verantworten. Er konnte seine Handlungsweise weder leugnen noch rechtfertigen, nur mit seinem guten Glauben und dem dringenden Verdachte entschuldigen. Er erhielt einen starken Verweis, daß er sich einer so niedrigen und einer obrigkeitlichen Person unanständigen List bedient, und den Befehl von allem weiteren Verfahren gegen den Kaufmann abzustehen. In Anbetracht feiner allgemein bekannten Redlichkeit ward ihm jedoch seine Übertretung verziehen. – Nicht überall würde ein Richter, der solcher Listen sich zu schulden kommen läßt, mit so leichter Strafe davon kommen. Indessen befahl das Parlammt nicht den Verhafteten frei zu lassen; es stand gegen ihn ein außergerichtliches Bekenntniß fest. Es ward daher nur verordnet, daß er in leidlicher Verwahrung zu behalten, bis weitere Ermittelungen über ihn eingezogen wären. Diese betrieb der Generaladvocat Bigot. Er reiste von Rouen nach Paris und zog an jedem Orte, in jedem Wirthshause, Erkundigungen ein. In Argentevil berichtete ihm der Richter des Dorfes, daß vor so und so viel Monaten in den Weinbergen ein menschlicher Leichnam, schon in Fäulniß übergegangen, oder woran die Fleischtheile bereits ganz verzehrt waren, gefunden worden. Man hatte nicht weitere Nachforschungen darüber angestellt, jedoch vor der Verscharrung eine Registratur über den Vorfall aufgenommen. Bigot ließ sich eine Abschrift dieser Registratur anfertigen. Während dies in der Wirthsstube geschah, und die Anwesenden sich über den Vorfall laut unterhielten, trat ein blinder Bettler mit seinem Hunde herein, um Allmosen einzusammeln. Er hörte von der Anwesenheit des Generalprocurators und dem Grunde derselben. Er ward nachdenkend, fragte nach einigen Umständen und erklärte dann, es müsse wol sein, daß er von der That wisse und – auch den Mörder kenne. Er erzählte Folgendes: Muthmaßlich an dem Tage, wo der Italiener verschwunden, war der blinde Bettler unter Leitung seines Hundes auf der großen Straße gegangen. Nachdem das Gewitter sich entladen, erreichte er die Höhe des Berges Argentevil. Sein Hund ward unruhig und stieß ein heiseres Bellen aus. Darauf hörte er unfern ein schwaches Aechzen. Aber es mußte noch Jemand in der Nähe zugegen sein. Er fragte: Was geht denn hier vor? die Stimme des Mannes in seiner Nähe antwortete: er habe einen Reisegefährten bei sich, dem unwohl geworden, da sei er ein wenig bei Seite gegangen. Beruhigt durch diese sehr wahrscheinlich klingende Erklärung, war der Bettler seines Weges weiter gegangen, und hatte sich nicht mehr um die Sache bekümmert. Aber es war nur zu wahrscheinlich, daß er den Mörder auf frischer That betroffen, daß das Opfer noch gelebt. Der Ort auf der Straße, welche der Italiener gezogen, das Gewitter, das Aechzen in den Weinbergen, die Antwort des Anderen, das ängstliche Bellen des Hundes, endlich die Auffindung eines menschlichen Cadavers in den Weingärten daselbst erhoben die Vermuthung fast zur Gewißheit. Allein der Zeuge, der den Mörder wieder erkennen sollte, war blind; er hatte ihn nie gesehen, nur ein Mal seine Stimme gehört. Aber der Hund hatte ihn doch gesehen? – Wenn man hier unwillkürlich an den Hund des Aubry erinnert würde, so sei vorausgeschickt, daß bei aller Curiosität des Verfahrens doch an eine solche Beweisführung nicht gedacht wurde. Der Hund ward mit dem Gefangenen nicht confrontirt, er blieb ganz aus dem Spiele; dagegen versicherte der Blinde, wenn man ihm nur den Menschen vorführe, der damals geredet, und ihn nöthige zu sprechen, so wolle er ihn noch heute an der Stimme wieder erkennen. Der Blinde ward als Zeuge angenommen. Bigot ließ ihn nach Rouen bringen und dort gerichtlich vernehmen. Man ging indeß mit Vorsicht zu Werke. Der Blinde ward dem gefangenen Kaufmann vorgestellt. Um sich zu versichern, heißt es, daß kein Vorurtheil bei der Aussage des Blinden obwalte, ließ man zuerst Keinen von Beiden in des Andern Gegenwart ein Wort reden, und nachdem man dem Arestanten Zeit genug gelassen, den Blinden hinlänglich in Augenschein zu nehmen, ward Letzterer abgeführt. Der Richter beftagte hierauf den Angeschuldigten, ob er Einwendungen gegen den blinden Mann zu machen habe? – Die Antwort bestand in den bittersten Beschwerden, wie man mit ihm verfahre. Eine Hinterlist folge der andern. Es sei wider alle Rechtsregeln, wenn man ihn einer That, die nur durch Zeugen, welche mittelst der Organe des Gesichts beobachtet, bekundet werden könne, überführen wolle mittelst der unvollkommenen sinnlichen Wahrnehmungen eines blinden Mannes, Jetzt erst ward die Versuchsprobe angestellt. Der Blinde ward vor dem vollständig besetzten Gerichte vorgeführt, und nach und nach mußten an 20 Personen erscheinen, und in seiner Gegenwart sprechen. Sobald jeder gesprochen, schüttelte er den Kopf und versicherte, das sei nicht die Stimme des Mannes auf dem Berge bei Argentevil. Zuletzt ward der Angeklagte vorgelassen. Sobald er den Mund geöffnet und die ersten Worte vorgebracht, rief der Blinde aus, das sei der rechte Mann. Man begnügte sich aber nicht mit der einen Probe, man stellte sie noch zwei Mal mit immer wechselnden Personen und in anderer Reihenfolge an, und jedes Mal erkannte der Bettler die Stimme vom Berge bei Argentevil heraus, wenn der Gefangene sprach. Diese Beweise genügten dem Parlament. Der Proceß ward wieder aufgenommen, ohne daß etwas Mehres ermittelt worden wäre. Das Endurtheil sprach die Todesstrafe durch das Rad über den Angeschuldigten aus. Wir brauchen nicht Richer's Bedenken gegen ein solches Urtheil zu wiederholen; daß es unüberlegt abgefaßt worden, daß die Aussage des Blinden kaum als ein Indicium gelten können; daß, als er auf dem Berge bei Argentevil mit dem Manne gesprochen, dessen Stimme er wieder erkennen wollen, von einem ermordeten Menschen gar nicht die Rede gewesen, noch er von einem Morde etwas gewahr geworden; und wenn, so wäre damit nicht erwiesen, daß der Sprechende auch der Mörder sein müssen; daß endlich viele Menschen jenes Tages auf dem Wege gegangen sein könnten. Die französischen Parlamente haben wol oft auf schwächere Indicien ein Todesurtheil ausgesprochen. Es läßt sich indeß zur Rechtfertigung des Parlaments der Normandie annehmen, daß es auch Gewicht auf das außergerichtliche Geständniß vor dem Criminallieutenant gelegt und daß möglicherweise noch andere Verdachtsgründe gegen die persönlichen Eigenschaften des Angeschuldigten obgewaltet haben, die man niederzuschreiben für überflüssig gehalten hat. Uebrigens scheint ein sehr naheliegendes Beweismittel gar nicht versucht worden zu sein, obgleich dasselbe immer nur ein Indicium mehr abgegeben hätte, nämlich die Confrontation des Angeschuldigten mit den Banquiers oder Wechslern in Paris, bei welchen die Wechsel des Italieners präsentirt und ausgezahlt wurden. Das Urtheil ward an dem Angeschuldigten vollzogen, aber es war kein ungerechtes. In seiner Todesstunde legte er öffentlich ein vollständiges Bekenntniß ab. Er war der französische Diener, welcher den Italiener von London aus begleitet hatte. Er war mit ihm in Rouen gewesen, er war mit ihm auf der Straße nach Paris weiter gewandert. Den Plan, seinen Herrn zu ermorden und zu berauben, hatte er vielleicht schon früher gefaßt, der feste Entschluß und die Gelegenheit hatten sich erst auf diesem Wege eingefunden. – Das furchtbare Gewitter überraschte sie; die Straße war verlassen, so weit das Auge reichte, kein Mensch zu sehen. Der Diener versetzte seinem Herrn plötzlich mehre tödtliche Stiche und plünderte ihn mit aller Geschwindigkeit aus. Nachdem es geschehen, schleppte er den mit dem Tode Ringenden in die Weinberge, so weit er konnte, und warf ihn dort hin. Dann kam der Blinde, fragte, und ward mit der Antwort, die wir kennen, abgewiesen. Ein Blinder konnte ihn nicht verrathen. Der Mörder setzte seinen Weg, mit dem Raube in den Taschen, fort, und beeilte sich, bei seiner Ankunft in Paris alle auf den Namen seines Herrn lautenden Wechsel zu Gelde zu machen. Weshalb er dann grade Rouen, einen Ort so nahe der Mordstätte, zu seinem Aufenthalt wählte, wird uns nicht gesagt. Bletry 1843-1845 Wir nehmen in unsere Sammlung hier einen Proceß aus der jüngsten Vergangenheit auf, der an Berühmtheit keinem der bisher erzählten nachsteht, in einem Interesse aber sie vielleicht alle überbietet, in dem des Räthselhaften. Der ganze Rechtsfall ist eigentlich nur ein großes Räthsel. Durch die Entscheidung der Geschwornen ist für die Welt nichts entschieden, als daß gegen die Angeklagten, nach den vorliegenden Beweisen, keine Verurtheilung stattfinden konnte; eine Entscheidung, die nach Lage der Acten wahrscheinlich auch von jedem andern gewissenhaften Gerichte gegeben wäre. Es ist aber damit auch nichts weiter entschieden; man ist nicht einmal zur moralischen Ueberzeugung gekommen, daß hier objectiv ein wirkliches Verbrechen, eine begangene Mordthat vorliegt, während man subjectiv dem Beweise der Thäterschaft so nahe war, daß wenig an einem Schuldig, einer Verurteilung der angeblichen Mörder fehlte. Im Vergleich zu diesem Processe Bletry, der im Elsaß auf altem deutschen Grund und Boden unter einer französisch gewordenen Bevölkerung nach französischem Rechte geführt wurde, treten die andern räthselhaft gebliebenen Rechtsfalle aus dem ältern wie aus dem neuern französischen Criminalrecht zurück. Im Proceß Fualdes, Fonk, La Roncieré, Lafarge bleibt uns Vieles unerklärt, aber die moralische Ueberzeugung hat so viel Grund und Boden, daß sie, darauf fußend, ein subjectiv gültiges Urtheil fällen kann, in diesem Falle schwimmt Alles durch einander, je mehr Anzeichen vorgebracht sind, je mehr Zeugen auftreten, um so ungewisser wird das Urtheil, und mit derselben Berechtigung läßt sich der grauenhafte Zusammenhang einer vollendeten Mordthat componiren und bis ins kleinste Detail ausmalen, und die ganze Sache, als ein phantastisches Mährchen, aus Luft und Nebel willkürlich gebildet, dem sogar der Kern, die That selbst fehlt, darstellen. Man könnte uns einwenden, die Sache sei noch zu frisch, um sie schon in unsere Sammlung der vollendeten Rechtsfälle einzuregistriren. Das setzte indeß voraus, daß sie noch nicht fertig wäre, daß sie noch wachsen könnte. Wie uns aber die Sache vorliegt, nach einer zweijährigen Dauer, nach einem alle Fäden abschneidenden Endurtheil, so ist der Proceß, welcher die allgemeine Aufmerksamkeit erregte, damit zu einem Ende, einem Abschluß gekommen. Hier ist Alles erschöpft und es läßt sich kaum mehr etwas hinzudenken; es ist dieser so entstandene, so gewachsene, so fertig gewordene Proceß, der uns als eine Vergangenheit interessirt. Das schließt freilich die Möglichkeit nicht aus, daß in der Folgezeit doch noch ein Mal unerwartet ein neues Licht auf die Sache fiele, daß die Person der Ermordeten ermittelt würde, daß Spuren auf den Thäter führten; sei dieser aber eine bisher unbetheiligte Person, oder leite die neue Spur auf die schon hier Betheiligten zurück, so würde das jedenfalls (insofern gegen Letztere überhaupt noch eine Untersuchung zulässig wäre) ein neuer Proceß werden, welcher dem besondern Interesse des abgeurtheilten, als einer vollendeten Thatsache, keinen Abbruch thäte. Auch wäre es ja nicht undenkbar, daß, wie schon einige der von uns aufgenommenen Fälle zu Berichtigungen und Erklärungen über bis da dunkel gebliebene Umstände Anlaß gaben, auch dieser räthselhafte Fall künftigen Lesern in die Hände fiele, welchen sich Spuren zu einer Entdeckung zeigten. Zwar lebte er durch zwei Jahre schon in den Zeitungen fast der ganzen, Welt und außerdem in besondern Schriften, aber in den Zeitungen tödtet das Neue das Alte rascher und absoluter als anderwärts; und daß ein Zeuge, der zwei Jahre lang von allen Zeitungsnachrichten entfernt, erst durch dieses Buch wieder an die vergessene Sache gemahnt würde, ist zwar nicht wahrscheinlich, aber nicht unmöglich. Bei der Behandlung dieses ganz ungewöhnlichen Falles, wo die Indicien und Thatsachen wie Atome im Sonnenschein durcheinander schwimmen, sehen auch wir uns genöthigt, von unserer gewöhnlichen Darstellungsart in mancher Beziehung abzuweichen, was wir unsern Lesern vorauszusagen für Pflicht halten, wenn sie eine regelmäßige Fortentwickelung des historischen Zusammenhanges vermissen. Unseres Wissens hat man auch in den Zeitungen seiner Zeit eine solche zu geben nicht versucht, sondern sich damit begnügt, die Zeugenaussagen von jeder Sitzung getreu zu referiren, was aber bei dem bunten Durcheinander ihrer Auslassungen und Widersprüche erst wahre kaleidoskopische Bilder hervorgerufen hat, welche eine eigentliche Relation in unserem Sinne unmöglich machen. Im Juni 1843 hatte man auf einer Station der Straßburg-Baseler Eisenbahn in einer Kiste die Leiche einer dem Anschein nach ermordeten Frau gefunden. Der Verdacht der Täterschaft fiel auf einen in Mühlhausen angesiedelten Mann, Namens Bletry , welcher, sonst von guter Familie, in schlechtem Rufe stand, und, in seinen Vermögensverhältnissen heruntergekommen, mit seiner Concubine eine gemeine Schenke hielt. Dem Gerüchte nach war diese Schenke zugleich ein Gelegenheitshaus. Der Zustand dieses Hauses, Blutflecken überall, die Aussagen einer Mitbewohnerin und verschiedene andere Zeugenangaben verstärkten diesen Verdacht dermaßen, daß Bletry, seine Geliebte und noch zwei andere Personen, eine Dienstmagd und ein Weinküfer, verhaftet und in Anklagestand versetzt wurden. Die ersten Verhandlungen fanden vor den Assisen des Oberrheins im September 1844 statt. Die meiste Schwierigkeit und die meisten Zweifel veranlaßte der Umstand, daß zwar ein corpus delicti, der Körper der Ermordeten, da war, aber alle und jede Spur fehlte, wer diese Todte gewesen sein könne. Trotz aller Bekanntmachungen meldete sich Niemand, der sie kannte, keine Familie, kein Freund, Niemand, der eine ihm angehörige, bekannte Person vermißte. Vermuthungen wurden zwar aufgestellt, wer es sein könne, Jeder suchte dazu beizutragen, aber keine dieser Vermuthungen hielt, bei näherer Betrachtung, Stich, und von den 17 Schlachtopfern, die man allmälig aufgefunden, fand es sich, daß sie entweder noch lebten, oder gar nicht existirt hatten, oder anderweitig ums Leben gekommen waren. Endlich glaubte man ermittelt zu haben, daß die Todte eine gewisse Adele Bulart gewesen, die mit Bletry früher in genauen Verhältnissen gestanden, Bletry sei der Vater eines natürlichen Kindes, welches Adele zur Welt gebracht; er habe sie nun ermordet, um ihrer Belästigungen los zu werden. Dies blieb nicht allein Vermuthung, sondern Zeugen waren aufgetreten, die den allgemeinen Glauben durch positive Aussagen unterstützten. Sie glaubten in der Leiche (der Kopf war in Spiritus aufbewahrt) Adelen wieder zu erkennen, auch unter den Sachen im Hause, namentlich unter den Kleidungsstücken der gegenwärtigen Concubine Bletry's, Stücke wieder zu erkennen, welche der ermordeten Bulart zugehört hätten. Daß plötzlich ein Brief der Adele ankam, konnte nichts verschlagen, denn es konnte eine List der Angeklagten und namentlich der Familie Bletry sein, welche ihren Einfluß und ihr Vermögen daran setzten, die Ehre ihres Verwandten zu retten. Da erschien aber plötzlich die todtgeglaubte Adele Bulart selbst vor Gericht, aus einer Entfernung von 120 Lieus hergereist, um ihre Identität, nicht mit dem Leichnam, sondern mit der angeblich ermordeten Geliebten vor dem Gerichte zu constatiren. Hiergegen war kein Zweifel, Adele Bulart war nicht ermordet, aber damit weder aufgeklärt, wer der Leichnam sei, noch der Verdacht gegen Bletry und seine Mitangeklagten im geringsten geschwächt. Aber auf den Antrag der Vertheidiger der Angeklagten selbst wurden hierauf diese ersten Verhandlungen vertagt und der Proceß an die Assisen von Colmar verwiesen, wo die Verhandlung der Sache am 10. März 1845 aufs Neue begann. Die ehemalige deutsche Reichsstadt wimmelte von Fremden, die von weither zuströmten, um den Verhandlungen beizuwohnen, und Berichterstatter von allen namhaften Pariser Zeitungen waren zugegen, um die Kunde von jeder Sitzung so schnell als möglich nach der Hauptstadt zu senden. Wir lassen die Anklageacte hier vollständig folgen; sie ist das einzige Docummt, worin, von einem bestimmten Gesichtspunkte aus, die zur Sprache gekommenen Momente in einen Zusammenhang gebracht sind. »Am Morgen des 10. Juni 1843 bemerkten die Beamten der Eisenbahn auf der Station Fegersheim, bei Straßburg, plötzlich einen starken Leichengeruch, der aus einer Kiste hervordrang, welche am 5. desselben Monats bei der Ankunft eines Zuges dort abgeladen, und von Niemand in Anspruch genommen war. Die Kiste wurde von den Gerichtsbehörden geöffnet, und man fand darin die gräßlich verstümmelten Reste einer Frau von 40 bis 50 Jahren. Der Leichnam hatte am Hals eine große, klaffende Wunde; die Beine, welche in der Kiste keinen Platz gehabt hätten, fehlten. Dieselben waren in den Gelenken abgenommen, und die Ablösung verrieth einige wundärztliche Kenntniß. Das Gesicht hatte an der rechten Wange einen kleinen fleischigen Auswuchs oder Warze, von der Größe einer Linse, und einen ähnlichen am Kinn. Die in der Kiste gefundenen Kleidungsstücke deuteten darauf, daß die Leiche zu der ärmeren Klasse der Gesellschaft gehört haben mußte, während der Zustand des Körpers, und besonders der Hände, auf einen höheren Stand schließen ließen. »Der Leichnam wurde ärztlich untersucht. Die Aerzte erklärten, die Wunde sei der unbekannten Person im Leben beigebracht worden; sie sei die einzige Ursache des Todes gewesen, welcher sofort erfolgen mußte, da die Pulsadern durchschnitten waren. Augenscheinlich lag hier ein Mord vor. Die Verwundung geschah mit einem sehr scharfen Werkzeug, unten am Halse, und mit einem einzigen Stoße, den eine sichere Hand mit großer Kraft führte. Die Waffe drang bis in die Wirbelsäule ein; das Opfer hat keinen einzigen Schrei ausstoßen können. Man fand an dem Körper keine Spur eines Kampfes, keine Quetschung oder Wunde, die auf einen Widerstand hindeutete. Wenn die ermordete Frau nicht wahrend ihres Schlafes überfallen wurde, so mußten mindestens zwei Personen Theil an der That genommen haben; die eine hielt sie, während die andere die Waffe führte. – So weit die ärztliche Erklärung. »Die Kiste, in welcher die Leiche gefunden worden, gab in Bezug auf den Ort der That eine Andeutung, die um so wichtiger war, als man sich augenscheinlich bemüht hatte, die Spur derselben zu verwischen. Auf der Kiste befand sich nämlich ein Streifen Papier, mit den Worten: von Dornach nach Fegersheim. Das Wort Dornach war mit Bleistift geschrieben, und noch vollkommen lesbar; obschon deutlich zu sehen war, daß man es mit nassem Finger hatte auslöschen wollen. »Die Beamten der Eisenbahnstation zu Dornach erklärten: am 5. Juni, einige Minuten vor Ankunft des Zuges, der um 9 Uhr 39 Minuten anlangt, seien zwei Frauen auf die Station gekommen; die eine sei ungefähr 25 Jahre alt gewesen; die andere, 40 bis 45 Jahre, von starkem Körperbau, breitschulterig, mit stark geröthetem Gesicht, die Nase etwas breit und platt. Sie hatten eine Kiste bei sich, welche der Saalwärter ihnen abnahm. Die ältere ließ die Kiste nach Fegersheim einschreiben, und nahm für sich selbst einen Platz im Waggon dahin; sie sprach französisch und deutsch im dortigen Volksdialekte, und trug die dort übliche Tracht. Ihre Gefährtin sprach nur deutsch; sie sagte dem Saalwärter, ihr Nacken breche ihr fast vor Müdigkeit; sie komme vom Oberthor zu Mühlhausen. »Hiernach mußte man den Ort des Verbrechens in Mühlhausen suchen; doch blieben die Nachforschungen dort ohne Erfolg. Nur fand man jetzt in dem Hohlwege bei Pfastadt, eine Stunde von Bletry's Wohnung, die Beine des Schlachtopfers; und allem Vermuthen nach hatte man sie aus Furcht vor einer Haussuchung dorthin gebracht. Die Beine waren in ein großes Taschentuch gewickelt, das mit den Buchstaben B. G. gezeichnet war, gerade wie ein in der Kiste gefundenes Tuch. »Hierauf brachte man in Erfahrung, daß am 5. Juni, zwischen 8 und 9 Uhr Morgens, mehre Leute gesehen hatten, wie ein Wagen mit einem Pferde von der Altkircher Brücke kam, in deren Nähe Bletry's Haus liegt, und nach dem Oberthore zu fuhr. Pferd und Wagen gehörten, wie man Beweise dafür hat, dem Freunde Bletry's, Martin Schulz . Auf dem Wagen saßen Franziska Lallemand, die seit einigen Jahren in enger Verbindung mit Bletry steht, und Fritz Weidenbacher, Bletry's Knecht; auch bemerkte man auf dem Wagen eine Kiste, welche der zu Fegersheim gefundenen ähnlich war. »Bald darauf wurde Bletry's Haus, das schon längst in üblem Rufe stand, von den Behörden durchsucht. Alles verrieth hier eine Unordnung, die sich nicht dadurch hinreichend erklären ließ, daß man gerade dort die Wäsche hatte. Man fand zwei Servietten, mit denselben Buchstaben B. G., welche, nach der Aussage Bletry's, auf allem Weißzeuch seines Vaters stehen, der mit einer B ... Götz verheirathet war. »Eine Frau Lacour, die in den Mansardenzimmern des Bletry'schen Hauses wohnte, sagte aus, sie habe, als sie das Weißzeug Bletry's und seiner Leute gewaschen, die Spuren einer blutigen Hand auf einem Mannshemde bemerkt, habe diesen Flecken der Magdalena Dinicher gezeigt, die seit Kurzem in Bletry's Diensten stand, und diese habe bei dem Anblicke eine große Angst verrathen. Andererseits glaubten die Zeugen Dehux, Einnehmer an der Eisenbahn zu Dornach, und Brigué, Saalwärter daselbst, in dieser Magdalena Dinicher dasselbe Weib zu erkennen, welches am 5. Juni die Kiste, in welcher sich die Leiche fand, begleitet hatte. Im ersten Augenblicke erkannte sie Brigué ausdrücklich und bestimmt; später äußerte er es zwar nicht mehr mit derselben Gewißheit, blieb jedoch beharrlich dabei, daß er glaube, sie sei es. »Noch andere Zeugnisse erhärteten, daß Magdalena Dinicher an 5. Juni Morgens auf dem Wege vom Oberthore nach Dornach eine Kiste, die der zu Fegersheim gefundenen ähnlich war, getragen, bald eine andere Person, welche die Kiste trug, begleitet habe. Vergeblich suchte sie ein Alibi zu beweisen. »Aus allen diesen Anzeichen ergab sich die Wahrscheinlichkeit, daß Bletry's Haus der Schauplatz des Verbrechens gewesen. Bald kamen neue hinzu. Man erfuhr, am 3. Juni sei eine Frau von ungefähr 40 Jahren, die in Aussehen, Benehmen, Sprache und Tracht eine Frau aus den höhern Klassen verrieth, zu verschiedenen Stunden in mehren Stadtvierteln von Mühlhausen bemerkt worden; sie trug ein dunkelfarbiges Kleid, schwarzen Hut und Schleier, weiße Strümpfe, und um Hals und Brust eine sehr schöne goldene Kette. Sie erkundigte sich bei mehren Personen nacheinander, wo Bletry wohne. Einige dieser Personen beobachteten, daß die Haare der Frau bereits ins Graue spielten; andere erinnern sich, daß sie an einer Wange einen kleinen fleischigen Auswuchs hatte. Man bemerkte sie zuerst um 10 Uhr Morgens; um 1 Uhr sah man sie zum letztenmal, in dem Augenblick, als man ihr von der Altkircher Brücke aus Bletry's Haus zeigte, das nahe dabei liegt, und wohin sie ihre Schritte richtete. »Am nämlichen Tage, um 7 Uhr Abends, sahen zwei andere Zeugen eine Frau, deren Personalbescheibung ganz mit derjenigen übereinstimmt, die man von der erwähnten Dame hat, aus dem Hause Bletry's in den kleinen Garten gehen, welcher an dasselbe stößt. »Obschon indessen Bletry und seine Mitangeklagten zugestehen, sie seien am Nachmittage des 3. Juni zu Hause gewesen, so leugnen sie doch, daß eine fremde Dame ins Haus gekommm sei. Sie geben mehre Personen an, welche vielleicht an diesem Tage zu ihnen gekommen: allein diese Letzteren leugnen die Thatsache ab; und außerdem haben sie nicht die geringste Aehnlichkeit mit der gegebenen Personalbeschreibung der unbekannten Dame. Hingegen trifft dieselbe so sehr mit dem vorhandenen Kopfe des Leichnams überein, daß die meisten Zeugen, welche mit jener Dame gesprochen, sich davon aufs Höchste überrascht zeigten: denn der Kopf hat denselben fleischigen Auswuchs an der rechten Wange, und die Haare spielen ebenso ins Graue über. »Das Ableugnen des Besuches einer solchen Frau am 3. Juni steigert den Verdacht gegen die Angeklagten; dieser Verdacht wird aber unendlich verstärkt durch die Aussagen der Frau Lacour. Die Letztere war am Sonnabend, 3. Juni 1843, in der Küche, die sich in den Mansarden des Bletry'schen Hauses befindet, als sie in dem Zimmer, das gerade unter der Küche liegt, einen erstickten Schrei hörte, welchem ein dumpfes Geräusch folgte, als wenn ein schwerer Körper auf den Boden fiele. Wenige Augenblicke nachher hörte sie Franziska Lallemand aus diesem Zimmer kommen; ihr Gesicht war ganz verstört, ihre Stimme bewegt; sie konnte sich kaum aufrecht halten. So stieg sie einige Stufen der Treppe hinauf, die zu den Mansarden führt, und verlangte eine Feder. Frau Lacour gab ihr einen ungeschnittenen Kiel. »Nach einigen Minuten öffnete Bletry die Thüre dieses Zimmers, und rief mit einer Stimme, die eine tiefe Erschütterung verrieth, seinen Knecht Fritz, den er beauftragen wollte, einen Brief auf den nach Mümpelgard abgehenden Eilwagen zu besorgen. »Bei der Haussuchung entdeckte man denn auch die noch leicht zu erkennende Spur einer blutigen Hand auf dem Treppengeländer, grade an der Stelle, wo Franziska Lallemand in tiefer Erschütterung stehen geblieben war. Dann fand man unter dem Kanapee, das in der erwähnten Stube stand, und wegen seiner großen Schwere nicht von der Stelle gerückt werden konnte, einen starken Blutflecken, der trotz des Aufwaschens des Zimmers geblieben war. An dem Fußboden der Stube und an der Decke des darunter liegenden Zimmers konnte man sehen, welche Mühe man sich bei dem Aufwaschen gegeben. Damit das viele Wasser geschwinder abfließe, hatte man in dem Fußboden eine Menge Löcher gebohrt; und man hat einen Bohrer aufgefunden, welcher, nach dem Gutachten der Sachverständigen, derselbe ist, der hierzu gebraucht worden. Diesen Bohrer hatte Franziska Lallemand, nach verschiedenen Zeugnissen, am Morgen des 5. Juni entlehnt; also an demselben Tage, wo die Leiche fortgeschafft wurde, zwei Tage nach der Mordthat. »Bletry selbst, durch alles Dies gedrängt, gestand zu, er habe am 3. Juni, Abends um 9 Uhr, die Frau Lacour um eine Feder ersuchen lassen; da er sie jedoch nicht habe brauchen können, habe er sich des Stieles seines Federhalters bedienen müssen. Er kann indessen keinen wahrscheinlichen Grund dafür angeben, was ihn veranlaßt habe, in diesem Augenblicke zu schreiben. Der Zeuge Fisson, Tischgenosse und vertrauter Freund Bletry's, erklärt, daß am Abend des 3. Juni Bletry, gegen seine Gewohnheit, seine (Fisson's) Gegenwart im Hause abzulehnen suchte. Andere Zeugen erklärten, daß an diesem Abend Bletry's Haus Jedem verschlossen war, während dasselbe, als Herberge, doch Allen hätte offen stehen sollen. Fritz Weidenbacher und Magdalena Dinicher wehrten den Besuchenden den Eingang. »Ferner ist erwiesen, daß die Kiste, in welcher man den Leichnam fand, der Franziska Lallemand angehörte; sie war im Besitz derselben schon ein Jahr vorher, als Bletry dies Mädchen in einer Erziehungsanstalt zu Mühlhausen unterbrachte. Zwar behauptet Franziska, sie habe damals eine ganz andere Kiste in jene Anstalt mitgebracht: allein diese letztere Kiste ist von keiner der Personen, die mit ihr in Berührung waren, als ihr gehörig erkannt worden; Alle behaupten, dieselbe nie gesehen zu haben. »Ferner ist erwiesen, daß Bletry lebhafte Besorgniß in Betreff eines Schlüsselbundes geäußert hat, welchen er auch bei Seite zu schaffen wußte; als die Behörden dessen Vorzeigung verlangten, brachte er einen Schlüsselbund herbei, der augenscheinlich ein ganz verschiedener war. Auch berichten mehre Zeugen Aeußerungen der Angeklagten, die man nur in Beziehung auf das verübte Verbrechen deuten kann. »Da solchergestalt die Beweise der That feststehen, erscheint es überflüssig, nach deren Beweggründen zu fragen. Dieselben lassen sich schon deshalb nicht mit voller Bestimmtheit nachweisen, weil, trotz aller Nachforschungen, der Name des Schlachtopfers nicht entdeckt werden konnte. Indessen lassen sie sich dennoch hinreichend herausstellen. Vor dem 3. Juni befand sich Bletry in so großer Geldnoth, daß er aufs Aeußerste gebracht schien; er mußte Geld für das tägliche Brot borgen. Nach dem 3. Juni kehrt plötzlich der Ueberfluß ins Haus ein; Ausgaben ohne Noth und ohne Zweck geschehen Tag für Tag; die vertrautesten Freunde Bletry's sind in Erstaunen darüber und können sich diese plötzliche Aenderung nicht erklären. Bletry selbst vermag keine Auskunft darüber zu geben; die einzige Erklärung findet sich in der Bereicherung durch die Mordthat« – Doch sind auch dieser Klageschrift, die alles Faßbare umfaßt, mehre Momente entgangen, welche später erst in den Zeugenverhören zu Bedeutung auftauchen, d.h. zu der Bedeutung, welche man hüben oder drüben ihnen beilegt. Die Materie, mit der man es hier zu thun hat, ist weich, ein Fluidum; erst durch die subjective Berührung, Anschauung, Beleuchtung gewinnt sie Gestalt, Farbe und Wesenheit. Die vier Angeklagten auf ihrer Bank hatten die Aufmerksamkeit mehr gefesselt, als die Anklageacte, deren Inhalt aus den ersten Verhandlungen und aus hundertfachen Zeitungsnachrichten den Zuhörern bereits bekannt war. Neues von Bedeutung war, aller Sorgfalt der Behörden ungeachtet, in letzter Zeit nicht hinzugekommen. Bletry, der Hauptangeklagte, mit Vornamen Jean, Nicholas, Sosthenes, war ein Mann im Alter von 45 Jahren; er gab sein Gewerbe als Handelsmann an. In geschmackvoller Kleidung, von kleiner Gestalt, schwarzen und lebhaft blickenden Augen, sah er eher einem Südftanzosen ähnlich, als einem Elsasser. Franziska Lallemand , seine Geliebte und Haushälterin, aus Sevenans bei Belfort, wird als ein hübsches, blondhaariges Mädchen geschildert, 24 Jahre alt. Friedrich Weidenbacher , Bletry's Diener, früher Küfer, 46 Jahre alt, und aus Birgheim in Würtemberg gebürtig, erscheint in den Verhandlungen gewissermaßen als die lustige Person der Tragödie, wenigstens passiv. Sein apathisches Gesicht, von dem es heißt, daß es einen bedeutenden Mangel an Verstand ausdrücke, lächelt beständig. Von Angst, Schreck und andern Affecten keine Spur. Als Trinker bekannt, drückt er während der Verhandlungen nur einen Schmerz aus, daß er in der langen Gefangenschaft seiner einzigen und Hauptneigung zum Weine entsagen müssen. Er spricht nur schwäbisch deutsch. Fragen und Antworten müssen daher durch einen Dolmetscher (in einer deutschen Stadt!) mitgetheilt werden. So spielt das rein deutsche Element hier im Processe die traurige Rolle, welche es nur zu oft an dieser Grenze zu spielen verdammt ist. Magdalene Dinicher , eine Zeit lang in Bletry's Diensten, ist ein elsasser Bauermädchen, 40 Jahre alt, aus Schlettstadt gebürtig, die französisch und deutsch spricht. Neben den Advocaten für die Angeklagten hatte noch eine Person Platz genommen, welche nicht unwichtig auf den Proceß einwirkte, obgleich sie während den Verhandlungen nicht das Wort genommen hat. Es war Bletry's Bruder, der seine Stelle als Staatsanwalt zu Mümpelgard aufgegeben hatte, um die Vertheidigung des angeklagten Bruders zu unterstützen. Der Advocat Baillet rühmte in seiner Vertheidigungsrede von ihm, daß er ein edles Beispiel brüderlicher Hingebung gezeigt, indem er auch sein Vermögen, das mühsam erworbene Erbgut seiner Väter, 97,000 Francs, hingeopfert, um Mittel zu schaffen, seines Bruders Unschuld zu beweisen. Es bleibe dahin gestellt, wie viel davon oratorischer Schmuck ist, denn die Anführung geschah, um bei den Geschwornen das Interesse für die Leidenden zu erhöhen. Als Resultat bleibt, daß hier außerordentliche Mittel versucht wurden, für die Angeklagten zu wirken. Wenn ein Staatsbeamter um deswillen sein Amt niederlegen, sein Vermögen wirklich opfern mußte, so kann ein Zustand nur bedauert werden, welcher Angeklagten nur unter solchen Bedingungen Mittel gewährt ihre Unschuld zu beweisen. Ein Angeklagter, dem sie nicht zu Gebote standen, hätte also unter gleichen Umständen verurtheilt werden können! Aber unser Trost könnte sein, daß hier besondere Umstände mitgespielt haben. Von der einen Seite scheint man es als eine allgemeine Ehrensache betrachtet zu haben, daß der Flecken von der im Elsaß sehr angesehenen Familie Bletry – der verstorbene Vater des Angeschuldigten in Belfort wird als eine besonders in Ansehen und Achtung gestandene Notabilität erwähnt – abgenommen werde, während die Anklage es ebenso hervorhebt, daß ein Verbrechen nicht um deshalb unbestraft bleibe, weil der Thäter den höheren Kreisen der Gesellschaft angehöre. Wir wissen nicht, in wiefern die Familie Bletry der Gegenstand des Neides und des Hasses in der Bevölkerung gewesen, welche Parteikämpfe dabei im Spiele waren, oder ob es allein die Lebensart und das Gewerbe des angeklagten Bletry war, die Widerwillen und Haß gegen ihn persönlich, erzeugt hatten. Der Generaladvocat bemerkt nur in seiner Anrede an die Geschwornen, daß ihre Aufgabe »unter dem Schwanken der öffentlichen Ansichten, in der Hitze des Meinungsstreites, in der drängenden Bewegung mannichfacher Leidenschaften« eine schwierige sei. Daß auf der gegnerischen Seite eine Voreingenommenheit mit im Spiele gewesen, daß auch hier der Volksglaube mit thätig war, daß ein epidemischer Wahn Vermuthungen erweckte, steigerte und in dieser Dunstatmosphäre Zeugen aufwuchsen, die ihren Glauben an die Sache für Kenntniß von derselben nahmen, scheint so wenig in Abrede gestellt werden zu können, als bei den vielen ähnlichen Processen, die unser Pitaval mittheilte, und über die wir unsere Ansicht des Weitern im Fualdes'schen Falles ausgesprochen haben. Wo ein solcher Volkswahn gegen Angeklagte kämpft, gehören freilich ungewöhnliche Mittel und Anstrengungen dazu, ihm zu widerstehen. Die Apparate zur Verhandlung entsprachen der schreckhaften Erwartung, die man nach dem bis da Bekannten hegen durfte. Am Fuße der Gerichtstafel sah man auf einem Tische eine kleine Kiste von gelblicher Farbe, dieselbe, in welcher der Leichnam gefunden; das Gestell des Kanapee's, auf welchem der Mord geschehen sein sollte; das Hemd, welches man an der Leiche fand, mit den Buchstaben B.G. gezeichnet; dann zwei große Taschentücher mit denselben Buchstaben; endlich mehres Weißzeuch, im Hause Bletry's gefunden. Nachdem die Anklageschrift verlesen worden, ward eine Kiste herbeigebracht, in welcher sich eine genaue Nachbildung des Bletry'schen Hauses befand, die Bletry selbst im Gefängnisse angefertigt hatte. Das Haus, wie schon erwähnt, liegt in der Nähe von Mühlhausen, zwischen dem Wege nach Altkirch und der Eisenbahn von Basel nach Straßburg; es hat ein Erdgeschoß mit einem oberen Stockwerke, uud Mansarden über dem letzteren. In dem Zimmer, das rechter Hand im oberen Stocke liegt, ist, wie die Anklage sagt, das Verbrechen begangen worden; es war das Wohnzimmer der Geliebten Bletry's, Franziska Lallemand. Bletry wohnte in dem gegenüberliegenden Zimmer. Hierauf hielt der Generaladvocat eine Anrede allgemeinen Inhaltes an die Geschwornen, und nachdem die Zeugen aufgerufen worden – 130 an der Zahl!– hieß der Präsident die Kiste auf dem Tische öffnen, und man erblickte in einer gläsernen Kugel einen scheußlich aussehenden, fast unkenntlichen Kopf. Bletry mußte näher treten. Befragt, ob er den Kopf kenne, antwortete er mit fester Stimme: Nein, Herr Präsident. Er verrieth, als er sich wieder hinsetzte, nicht die geringste Erschütterung. Die Verhandlungen gingen zum Verhör der Angeklagten über. Wir finden keine vollständige Auslassung, weder des Hauptangeklagten, noch seiner Mitangeschuldigten, was sich aus der Sachlage von selbst erklärt. Für sie gab es keinen Zusammenhang; sie konnten nur die einzelnen sie gravirenden Thatumstände ableugnen, oder ihnen eine andere Bedeutung geben, als die, in welcher die Anklage sie aufführte. Bletry beschuldigte die Anklage eines vollständigen Irrthums. Man habe, seit er im Gefängnisse sei, alle seine Handlungen angegriffen und die reinsten Thaten seines Lebens gegen ihn gekehrt. Wenn eine schwarze Dame an 3. Juni zu wiederholten Malen nach ihm gefragt, so wisse er nichts davon, und könne doch nicht verhindern, daß Jemand seinen Namen nenne und nach ihm frage. Weder sei eine solche Dame an dem Tage in sein Haus getreten, noch sei, oder könne sie an dem Nachmittage in seinem Garten spazieren gegangen sein. Möglich wäre es, daß eine solche Dame,in dem offenstehenden Garten seines Nachbarn spazieren gegangen. Die Angabe der Lacour von dem Vorfalle am Nachmittage des 3. Juni (einem Sonnabend) stellte er jedoch nicht absolut als Lüge oder Einbildung in Abrede. Nur könne sie keinen Schrei gehört haben. Er habe an dem Nachmittage krank darnieder gelegen. Er habe nach Franziska mit lauter Stimme gerufen. Auch das Geräusch, den Fall, den die Lacour gehört haben wollte, wies er ganz ab. Das Geräusch werde daher gekommen sein, daß er einen Ziegelstein zerbrochen, welchen er in ein Paket thun wollen, das einen Brief an seinen Bruder nach Mümpelgard enthielt. Ihm sei ein Gerichtsbefehl, absichtlich spät, übergeben worden, er habe nicht gewußt, daß es ein Endurtheil sei, welches, wegen einer Forderung, den Arrest gegen ihn verfügte. Nachdem er den Brief an seinen Bruder geschrieben, habe er einen halben Ziegelstein in das Paket gelegt, damit dasselbe das vorschriftsmäßige Gewicht von einem Kilogramm erhalte, um von der Diligence mitgenommen zu werden. Der Beweis, daß sein Brief sehr dringend gewesen, ergebe sich daraus, daß, nachdem er am Sonnabend Abend geschrieben, die Antwort des Bruders schon am Montag (5. Juni) eingetroffen wäre. Der Präsident bemerkte, wie es auffallig sei, daß er diese Erklärung erst nachträglich gegeben, wahrend er früher den Schrei und das Geräusch anders zu erklären versucht. Bletry erwiderte: daß ihm tausend Umstände in dieser Sache jedesmal erst wieder bei Gelegenheit ins Gedächtniß kämen. Ihm ward ferner bemerkt, daß der damalige Gerichtsbefehl gar nicht so dringend gewesen, als daß er um deswillen, und noch dazu krank, sofort an seinen Bruder schreiben müssen, um dessen Rath zu erholen. Bletry entgegnete: von 5 bis 6 Verhaftshefehlen gedrängt, mit der Aussicht auf den Bankrutt, der vor der Thüre stehe, werde man beim unbedeutendsten Gerichtsbefehl ängstlich; überdem habe ihm der Gläubiger, der ihm diesen letzten Befehl behändigen lassen, besondere Beweise seines Hasses gegeben, sodaß er, wenn auch noch nicht auf der Stelle den Verhaft, doch die Beschlagnahme seines ganzen Hausgeräthes zu gewärtigen gehabt. Seine Betrübniß am 4. Juni (Sonntag), die von Vielen bemerkt worden, erklärte Bletry als sehr natürlich nach so vielfachen Bedrängnissen von Seiten seiner Gläubiger; dann aber habe er seit dem 31. Mai an einem heftigen Halsübel gelitten, weshalb er sich öfters Blutegel setzen müssen. Von Blutflecken in seinem Hause, in seiner Wäsche wisse er nichts. Wenn dergleichen gefunden worden, möchten sie von den Blutegeln, oder auch von den Hämorrhoiden herrühren, an denen er gelitten und die oft Blutverluste veranlaßt hätten. Die mit B. G. gezeichneten Tücher, welche bei der Leiche gefunden, kenne er nicht, er habe sich überhaupt um sein Weißzeuch sehr wenig gekümmert. Uebrigens könnten viele hundert Personen Namen haben, welche mit diesen Buchstaben anfingen: »bin ich schuldig, so sind diese es auch.« Am Morgen des 5. Juni, Montags, waren nach der Anklage seine 3 Mitbeschuldigten auf einem Wagen auf dem Altkircher Wege gesehen worden. – Dieses bestritt Bletry auf das Bestimmteste. Weidenbacher und die Dinicher hätten an dem Tage das Haus nicht verlassen; er aber sei an dem Montage mit seiner Geliebten, Franziska, nach Basel mit der Eisenbahn gereist. Bletry hatte ein Bund Schlüssel bei Seite geschafft, welches er seinem Freunde, dem Commissar Fisson, übergeben, um die Schlüssel, einzeln wegzuschaffen. Unter denselben sollte auch der zur Kiste gewesen sein, in welcher sich die Leiche befand. Der Angeklagte erklärte, er habe es gethan, weil er nicht geglaubt, daß er zwei Jahre im Gefängniß schmachten werde, auch damit ein anderer Bekannter, Galisser, nicht belästigt werde. Uebrigens habe er Fisson auch gebeten 200 Francs in Golde, die Franziska ihm unbewußt gehabt, mitzunehmen, damit sie ihr nicht gestohlen würden. Daß Franziska nach der That so viel Geld besaß, war auffällig, da kurz vorher im Hause und in der ganzen Wirthschaft eine so große Dürftigkeit geherrscht. Bletry konnte darauf nichts anführen, als daß er von ihrem Gelde nichts gewußt, da er nicht gewohnt sei in den Sachen anderer Personen nachzusuchen. Es sei ermittelt, erklärte der Präsident, daß Bletry vor dem 3. Juni im größten Mangel sich befand; seinen Holzbedarf kaufte er jedesmal für 4 bis 5 Sous ein. Am 3. Juni hatte er nur 7 Sous, während an den nachfolgenden Tagen ein plötzlicher Wohlstand eintrat; denn er habe verschiedene Ausgaben gemacht, ein Schild und Anderes eingekauft, sei nach Basel und anderswohin gereist, ohne daß ein besonderer Zweck dieser Ausflüge klar geworden. Bletry erwiderte darauf, daß er ein Handelsmann sei, aber es sei unwahr, daß er im Mangel gewesen. Wenn er seinen Gläubigern nicht Vertrauen eingeflößt, würde er nicht noch jetzt eine Masse von 138,000 Francs besitzen. Jedenfalls sei er nicht ohne Hülfsquellen gewesen. Dieser Vermögenspunkt, seine Schuldverhältnisse, also das Motiv der That, scheint durch die Untersuchung am wenigsten erschöpft und aufgeklärt, gleich wie auch im Fualdes'schen Processe dieser Punkt im Dunkel blieb. Hier mögen die Unterstützungen und Bemühungen der Familie den Bankrutt aufgehalten und das Licht, was daher kommen durfte, verdunkelt haben. Daß aber ein wirklicher, wenn auch nur augenblicklicher, großer Mangel da war, scheint durch die Zeugenaussagen außer Zweifel gesetzt. Die Aussagen der drei andern Angeklagten stimmen im Wesentlichen mit der Bletry's überein; wobei aber zu bemerken, daß sie, nach der Entdeckung der Leiche und bis zu ihrer Verhaftung, Zeit genug hatten, sich zu verständigen; ja, daß sie auch noch im Gefängniß in der ersten Zeit mit einander communicirten. Ein Gefangenwärter ward deshalb seines Amtes entsetzt. Franziska Lallemand erklärte mit der zuversichtlichsten Ruhe, daß sie unschuldig sei. Auch sie wußte nichts von einer fremden, schwarz gekleideten Dame, welche am Nachmittage des Sonnabends in ihr Haus gekommen und im Garten spatzieren gegangen sei; ja, sie versicherte mit Bestimmtheit: » es ist keine andere Dame gekommen .« Sie nannte mehre Frauen, die wol gekommen sein dürften, die aber von den Zeugen gekannt waren und die, nach Aussage derselben, keine Aehnlichkeit mit der Fremden gehabt. Die Geschichte mit dem Aufschrei, dem Fall, daß dieser von einem Ziegelsteine hergerührt, den Bletry zerbrochen, erzählte sie ganz in Uebereinstimmung mit diesem Letzteren. Aber auch sie hatte diese Erklärung erst bei den spätern Verhören abgegeben. Warum? »Wenn man unschuldig ist, denkt man nicht an Alles.« Sie wußte nichts davon, daß sie sehr aufgeregt gewesen, als sie aus der Stube auf die Treppe trat, und nichts von einer blutigen Hand. Den Brief, oder vielmehr das Paket, das Bletry geschrieben, habe sie selbst an dem Abend nach der Diligence getragen, weil Fritz Weidenbacher zu langsam sei. Auch Franziska war am Sonntage (4., der Pfingsttag) sehr traurig gewesen, und man hatte an ihr die mehr als nachlässige Tracht an dem Festtage auffällig bemerkt. – Sie wollte in der Küche mit häuslichen Arbeiten beschäftigt gewesen sein. An diesem Pfingstsonntage sollte, der Anklage zufolge, Niemand in das Haus eingelassen worden sein. Franziska behauptete, es habe Jedem offen gestanden, und weder habe sie dem einen Zeugen, der es behaupte, den Eintritt verwehrt, noch Herrn Fisson in der Wirthsstube zurückgehalten, da Bletry selbst unten gewesen, der Fisson keineswegs entfernen wollen. Franziska leugnete nicht, daß Blut im Hause, vielleicht in der Wäsche, vielleicht auf den Möbeln gewesen, aber diese Blutflecken könnten nur von ihrer Schwester herrühren , die eine Zeit bei ihr gewohnt und krank gewesen. Der Präsident machte sie darauf aufmerksam, daß Blutflecken auch über dem Kanapee, auf der Tapete und dem Getäfel gefunden worden; wenn ihre Schwester Blutverlust gehabt, hätte doch dies Blut nicht so hoch spritzen können. Die beiden Tücher, mit den Buchstaben B. G., deren eins bei der Leiche, das andere um die später entdeckten Beine als Umschlag gefunden worden, wollte sie nie gesehen haben. Montag am 5. Juni sei sie früh bei einem Herrn Decker gewesen, um ihren Miethsvertrag einschreiben zu lassen. Nach dem Frühstück sei sie mit Bletry nach Basel gefahren, um ein Wirthshausschild zu kaufen. Es sei daher unmöglich, daß sie mit der Dinicher und Fritz Weidenbacher über die Altkircher Brücke gefahren, oder eine der beiden Frauen gewesen, welche die Kiste nach Fegersheim brachten. Die ihr vorgewiesene Kiste, in welcher die Leiche gefunden worden, erklärte sie nie besessen, oder vorher gesehen zu haben. Auch der Umstand, daß eine Schwester Flavia und andere »Schwestern von der Vorsehung,« bei denen sie früher in Unterricht gegangen, die Kiste für die ihrige erkannt, konnte sie nicht umstimmen: »Wäre dem so, ich würde es nicht leugnen.« – Mehre Zeugen hatten die Kiste, welche Franziska als die ihr zugehörende angab, dafür nicht erkannt. Sie hatte darauf nichts zu erwidern. Fritz Weidenbacher erklärte sich für ebenso unschuldig. Er hatte am 3. Abends nichts Besonderes bemerkt. Bletry hatte ihn um 8 Uhr gerufen, von Franziska eine Feder, von ihm einen Ziegelstein gefordert, um ein Paket zu machen, welches Franziska nach Mühlhausen auf den Eilwagen getragen. Am Abende sei sie mit Bailly (dem Franziska auf dem Rückwege von der Post begegnet sein wollte) zurückgekehrt. Von der schwarzen Dame wußte er nichts. Er hatte nie Blutflecken im Hause, im Zimmer oder auf dem Kanapee bemerkt. Dagegen hatte auch er oft heftiges Nasenbluten gehabt, und auch in dem bewußten Zimmer. Vom Generaladvocaten befragt: warum er den Umstand nicht bei der Untersuchung angegeben, antwortete er: »Ich wohnte in dem Zimmer, wo man Blut gesehen hat, ehe Magdalene Dinicher ankam; vorher aber hat Franziska's Schwester darin gewohnt. Diese litt an geschwollenem Zahnfleisch und ließ sich Blutegel ansetzen, welche sie zu Mühlhausen gekauft hatte; das Blut spie sie auf den Boden aus. Wahrscheinlich kommen hiervon die Blutspuren. Dies Mädchen hatte gesagt, sie wolle Bletry und ihre Schwester nicht wissen lassen, daß sie sich Blutegel anlegen ließ.« Um Pfingsten hatte man auch ihn traurig gesehen. Fritz wollte nichts davon wissen. Ebensowenig hatte er am 3. oder 4. Juni Abends verschiedenen Personen, welche bei Bletry trinken wollen, den Eingang verwehrt. Nur zu einem Thomas und Andern, die in Abwesenheit Bletry's und Franziska's gekommen wären, hatte er gesagt, da er die Schlüssel zum Keller nicht habe, könne er ihnen mit nichts aufwarten. Fritz räumte ein, daß er einen mit einem Schimmel bespannten Wagen, auf dem eine Kiste war, gefahren, aber das sei für Herrn Schulz geschehen, und nicht Montag am 5. Juni, sondern Dienstag am 6. Nicht wie der Zeuge (der ihn am 5. gesehen haben wollte) sage, habe er da einen blauen, sondern einen weißen Kittel angehabt, den er von Herrn Bletry hatte. Davon, daß er zu mehren Personen nach dem 5. Juni gesagt haben solle, es sei kein Geldmangel mehr im Hause, wußte er nichts. Die Kiste kannte er nicht. Magdalene Dinicher war erst gegen Ende Mai 1843 in Bletry's Haus gekommen. Sie war nach Mühlhausen gegangen, um von Franziska Lallemand, welche von Magdalenen's Schwager Bierkrüge gekauft, die Bezahlung einzufordern, und blieb dann einige Tage dort, doch ohne in Bletry's Dienste zu treten. Sie schlief in dem Zimmer, wo das Kanapee stand (früher hatte Franziska darin gewohnt), hatte aber keine Blutflecken bemerkt. Fritz Weidenbacher sah sie wol ein Mal an der Nase bluten, es war aber auf dem Hofe. Am 3. Juni wollte sie allein mit häuslichen Arbeiten beschäftigt gewesen sein, und hatte daher ebenfalls keine schwarze Dame eintreten gesehen; nur einen Herrn, der Herrn Bletry ein Papier durchs Fenster gereicht (der Gerichtsbote, welcher Bletry, nach dessen Aussage, den verdrießlichen Executionsbefehl überbrachte). Eben so wenig wußte sie von einer Dame, die im Garten spazieren gegangen wäre. Sie wollte nachher nicht bemerkt haben, daß die Wäsche unrein, d. h. mit Blut befleckt war, auch nicht ein blutbeflecktes Hemde der Frau Lacour gezeigt haben. Die Wäsche habe nur Flecken von Weinhefen und Rost gehabt. Dagegen hatte auch sie gehört, wie Bletry Franziska Lallemand rief und eine Feder forderte; sie sah wie Franziska deshalb zur Frau Lacour ging; sie hörte wie Herr Bletry von Fritz einen Ziegelstein verlangte und zerbrach, um ihn in ein Paket zu legen, welches am nämlichen Abende nach dem Eilwagen besorgt ward. Montag (5.) Morgens sei sie nicht und könne auch nicht auf der Station Dornbach gewesen sein; denn an dem Tage »gingen Fritz (?) und Herr Bletry nach Basel,« sie sei zu Haus geblieben, und mehre Personen gekommen. Da habe auch der Postbote um 10 Uhr ein Paket gebracht (die angebliche Antwort des Procurators Bletry), wofür sie 1 Franc und 10 Centimes bezahlt. Die ihr vorgelegten Tücher kannte sie nicht; wußte dagegen, daß die Schwester der Franziska, als sie ins Haus gekommen, großen Blutverlust gehabt hätte. Sie allein unter allen Angeklagten gerieth in Affect, und auf die Frage: ob sie dabei beharre, nichts vom Verbrechen zu wissen, tief sie mit bewegter, immer heftigerer Stimme: »Ich weiß nichts davon, ich bin unschuldig. Ich bin mit Bletry nicht verwandt. Wenn ich von seiner Schuld wüßte, so hätte ichs gesagt. Ich weiß nichts; ich kann nichts aussagen, und bin nun schon zwei Jahre im Gefängniß!« So die Aussagen der Angeschuldigten, die merkwürdig übereinstimmen, so merkwürdig in geringfügigen Umständen, daß das Zusammenspiel, die gegenseitige Verabredung in die Augen springt. Wie wäre es denkbar, daß vier Personen zugleich, und nach einem so langen Zwischenräume an Zeit, sich von selbst und dergestalt genau des Umstandes von dem zerbrochenen Ziegelstein und was damit zusammenhängt, entsinnen sollten! Bei der ersten Untersuchung fehlte die Aussage der Lacour, also auch der unterdrückte Schrei, der Sturz oder Fall und das Hinausstürzen Franziska Lallemand's. Nachdem diese Aussagen dem Processe ein neues Fundament, und eine für die Angeklagten gefährliche Wendung gegeben, mußte von ihrer Seite Alles geschehen, sie entweder zu entkräften, oder ihr eine unschädliche Auslegung und Wendung zu geben. Das Erstere scheint nicht zulässig gewesen zu sein, es schwebte eine Macht der Wahrheit darüber, die sich nicht wegleugnen ließ. Da wird – wir sagen nicht ersonnen, aber aufgestellt – die fabelhafte Geschichte von einem Briefe, der schnell beantwortet werden muß, und von einem Ziegelsteine, mit dem der Brief beschwert wird, um ein paar Centimes Porto in einer Angelegenheit zu sparen, wo das Wohl und Weh eines Hausstandes auf dem Spiele stand. Je öfter sie wiederholt wird, um so seltsamer klingt uns diese Geschichte. Aber zugestanden, daß es so gewesen, daß in Bletry's Kopfe dieses Auskunftsmittel entsprungen, daß es in den gesellschaftlichen Kreisen dort nichts Ungewöhnliches wäre; wie kommt es, daß nach Verlauf so vieler Monate nicht er und Franziska allein, daß auch die Dinicher und selbst der stumpfe Fritz Weidenbacher sich so genau aller Details bei diesem gleichgültigen und unbedeutenden Vorfalle erinnern! Von der Dinicher erfahren wir aus deren Verhör, daß sie erst im Februar 1844 die Thatsache erwähnte. Auf die Frage: warum sie so lange über diesen Umstand geschwiegen? erwiderte sie: man habe keine Erklärung von ihr darüber verlangt. – Und dann, nach Ablauf eines Jahres, entsann sie sich: wie Herr Bletry (Nachmittags am 3. Juni) Franziska Lallemand gerufen; wie er eine Feder verlangt; wie Franziska darauf zur Frau Lacour gegangen; wie Bletry von Fritz einen Ziegelstein verlangt; wie er ihn zerbrochen; wie das geschehen, um ihn in ein Paket zu legen; und wie dies Paket noch am nämlichen Abend auf den Eilwagen besorgt worden. Es ist ganz unmöglich, hier über die Annahme einer Verabredung, einer Einflüsterung hinweg zu kommen. Ruhte das Gewicht der Anschuldigung allein auf diesem Punkte, und wären nicht in dem ganzen Gebäude derselben andere Widersprüche und Lücken, die es wieder zerfallen machen, so wäre grade diese Uebereinstimmung in ihrer Ausrede aufs Höchste für die Angeschuldigten gravirend. Das populaire qui s'excuse s'accuse läßt sich nicht abweisen. Wenn sie, in reiner Unschuld, sich durch die Aussagen der Lacour gar nicht getroffen gefühlt hätten, würden sie darüber vornehm gelächelt und ihren Verstand nicht angestrengt haben, dem Geräusch, das jene gehört haben wollte, eine so complicirte Deutung zu geben. Ihnen wären, bei einem ganz unbefleckten Gewissen, die gleichgültigen Vorfälle jenes Nachmittags längst aus dem Sinne entschwunden. Der combinirende Scharfsinn, sie auf die angegebene Art zu erklären, umschließt das Schuldbewußtsein, daß die Lacour wirklich Etwas gehört, und das Gehörte nichts durchaus Gleichgültiges gewesen. Uebersehen darf übrigens nicht werden, daß die Klarheit, Entschiedenheit und Uebereinstimmung in den Antworten der Angeschuldigten, welche im Allgemeinen zu ihren Gunsten spräche, nicht allein das Resultat geheimer Besprechungen war, sondern daß sie sämmtlich schon ein Mal vor Gericht gestanden und durch die ersten öffentlichen Verhöre eine Uebereinstimmung in ihren Aussagen sich bereits gemacht hatte. Jeder wußte officiell, was die Anderen in der Hauptsache gesagt, wie weit er daher in seinen Aussagen zu gehen habe, um weder sich, noch seine Genossen zu compromittiren. Wir gehen nun zu den Zeugenvemehmungen über, einer schwierigen Arbeit wegen des Durcheinander ihrer Aussagen. Um uns und unsere Leser möglichst zu einer Anschauung der Indicien und des Gewichtes, welches ihnen beizulegen, zu bringen, die in der Art, wie die Zeugen vernommen wurden, den Geschwornen sehr erschwert wurde, werden wir die Momente, welche die Anklage hervorhebt, in chronologischer Folge einzeln durchgehen und, die Zeugenaussagen trennend, zu jedem dieser Punkte die darauf bezüglichen Auslassungen herausnehmen und zusammenstellen. Die Leiche entdeckt. Wer sie abgeliefert. Der Einnehmer an der Bahnstation Fegersheim wiederholte über die Auffindung der Kiste nur Dasjenige, was uns aus der Anklageschrift bekannt ist. Die Kiste war, weil Niemand sie in Anspruch nahm, in das Stationshaus gebracht worden. Man konnte den Ort, woher sie kam, nicht gleich lesen, weil er mit Bleistift geschrieben und wieder zum Theil ausgelöscht war . – Nachdem der üble Geruch die Aufmerksamkeit auf diese Kiste, gelenkt, wurde sie in Gegenwart des Friedensrichters eröffnet. Der Bahnwärter aber hatte, nach Anzeige des Einnehmers, um die Station einen Mann in einem sammtenen Qberrocke, blauen Pantalons und einer Mütze oft umher schleichen gesehen. Er sei stark, kurz und von dunkler Gesichtsfarbe gewesen. Später erklärte dieser Bahnwärter, Leopold Sens, selbst vor Gericht: »Am 5. Juni 1843 wurde unter andern eine schwere Kiste auf der Station abgeladen und einstweilen aufbewahrt. Am 9. Juni Nachmittags sah ich einen Mann in sammtenem Oberrocke und schmutzigen Hosen. Seine Mütze war tief in die Augen gedrückt; seine Stiefeln waren voll Koth und abgetreten. Er trug einen starken Backenbart wie ein Band rund um das Gesicht; seine Nase war stark. Er begab sich in den Wartesaal und warf einen Blick hinein. Seine Hände waren gelb; der kleine Finger an einer Hand war steif. Auch am 10., nach der Ankunft des ersten Straßburger Zuges, kam er wieder auf die Station, und machte es wie den Tag zuvor. Am folgenden Tage wurde die Kiste, weil sie sehr übel roch, in Gegenwart des Friedensrichters geöffnet. Diesen Tag kam derselbe Mann wieder auf die Station, ging im Wartesaale auf und nieder, und entfernte sich, ohne wieder zu kommen. Ich bemerkte, daß sein Bart den letzten Tag geschnitten war. Er verbarg das Gesicht immer mit der Mütze.« Als der Präsident Bletry aufzustehen nöthigte, erkannte Sens in ihm die Hautfarbe, den Bart, das gelbe, glänzende Gesicht, die Nase wieder. Daher habe er schon, als er ihn zu Altkirch das erste Mal im Gefängniß wiedergesehen, zu ihm gesagt: »Sie habe ich zu Fegersheim gesehen.« – Bletry zuckte die Achseln: zu jener Zeit, wo Sens ihn gesehen haben wolle, sei er ununterbrochen in Val-Dieu gewesen. Uebrigens zeigte er, daß er jeden Finger bewegen könne. Allerdings sagten zwei Zeugen, daß er in Val-Dieu vom 7. bis 15. Juni gewesen, wohin auch Franziska ihm nachgereist. Der Unternehmer öffentlicher Arbeiten, Schulz, hatte ihn engagirt, seine Bücher zu führen. Ein anderer Zeuge hatte ihn aber am 19. Juni zu Mühlhausen gesehen, und sein eigener Wirth an jenem Orte sagte, daß er manchmal im Laufe des Tages abwesend war. Bei der schnellen Verbindung durch die Eisenbahn (Val-Dieu liegt nur 2 Stunden von der nächsten Station) konnte er leicht an ein und demselben Tage an sehr verschiedenen Orten gesehen werden. Der Professor Tourdes aus Straßburg wiederholte seinen Bericht über die von ihm vorgenommene Leichenschau in Kürze dahin: »Man fand in der Kiste an Kleidern und Weißzeuch: einen Frauenrock, ein Betttuch mit den Zeichen E. S. T., ein linnenes Hemd, dessen Aermel und Vordertheil zerrissen waren; ein Taschentuch mit den Buchstaben B. G., ein Stück Strohflechte, ein langes violettes Band, eine Chemisette, Stücke Zeuch von verschiedenen Farben. Daß die Wunde am Hals der betreffenden Person noch im Leben beigebracht worden, ergibt sich aus der Zusammenziehung der Muskeln an dieser Stelle; denn im Tode findet eine solche Zusammenziehung nicht Statt. Die Ohren waren nicht durchbohrt; die Finger hatten keine Spur von getragenen Ringen. Die Hand war fein und zart; die Nägel kurz geschnitten und am Rande schwarz. Einige der Kleidungsstücke zeugen von Wohlstand, andere von Armuth. Die bei Pfastadt gefundenen Beine gehörten zur Leiche. Die Frau war ungefähr 40 bis 50 Jahre alt. Der Tod erfolgte durch die Halswunde plötzlich und auf einmal; da keine Spur eines Kampfes zu finden, so geschah die That wahrscheinlich, während die Frau schlief. Wenn sie wachte, so müssen wenigstens zwei Personen an dem Verbrechen Theil genommen haben, sonst hätte ihr diese Wunde so nahe am Brustbeine, in fast senkrechter Richtung vom Hals nach dem Nacken, nicht beigebracht werden können. Die Beine sind nach dem Tode abgelöst worden. Nach dem Zustande von Fäulniß, in welchem sich die Leiche befand, muß der Mord zwischen dem 2. und 5. Juni 1843 geschehen sein.« Näher befragt, ob in ihm doch keine Vermuthung aufgestanden, daß das Schlachtopfer zur geringeren Volksclasse gehört haben möge, sagte er, daß ihr körperlicher Zustand widerstreitende Vermuthungen hervorgerufen. Ihr Haar war schön und dicht, die Zähne dagegen fast verdorben; die Hände fein und zart. Das Schwarze am Rande der Nägel möchte vom Staube hergerührt haben, der in die Kiste eingedrungen, die Nägel an den Füßen dagegen wären in schlechtem Zustande gewesen. Nachträglich erklärte Dr. Tourdes beim Verhör auf die Frage: ob wol das Hemde, das man an der Leiche fand, wirklich das der Gemordeten gewesen? ihm sei wahrscheinlich, daß sie es im Augenblicke der Ermordung getragen, wenn man die große Menge des Blutes erwäge, welche das Hemde in der Gegend des Halses gezeigt. Es sei möglich, daß das Schlachtopfer, weil im Schlafe überfallen, nicht geschrieen habe, wenn sie aber erwacht, müsse sie, wenn auch nur einen Augenblick vor dem Tode, aufgeschrieen haben. Die Kiste war durch zwei Frauen am Morgen des 5. Juni (Montag) auf der Station Dornach abgeliefert worden. Wenn sie von Bletry's Hause kam, mußte sie, obgleich dieses Haus dicht an der Eisenbahn liegt, doch erst durch die Stadt Mühlhausen getragen werden, um nach dem Stationshofe Dornach gebracht zü werden. Die Magd Ursula Meyer (im Dienst bei einem Freiherrn von Heckeren zu Sulz) sah am 5. Juni Morgens zwischen 7 und 8 Uhr zwei Frauen durch Mühlhausen eine Kiste tragen. Sie glaubte , eine derselben war Magdalene Dinicher. Einen alten blauen Rock (der der Dinicher gehörte, von dem sie aber behauptet, daß er zu schlecht wäre, als daß sie damit ausginge) erkannte sie als das Kleid, welches die Frau damals trug. Die Kiste auf dem Tische war dieselbe, welche die Frauen trugen. Der Arbeitsmann Zurban sah, zur selben Zeit eine Frau eine Kiste, durch Mühlhausen tragen. Die Tagelöhnerin Wächter sah ebenfalls zwei Frauen, von denen eine eine schwere Kiste trug. Doch erkannte sie diese Frauen in der Dinicher und Lallemand nicht wieder. Aehnlich die Aussage der verehelichten Rehm und der Witwe Lambert. Am wichtigsten ist die Aussage des Einnehmers Duhoux auf der Station Dornach: »Eine Frau und ein Mädchen brachten die Kiste auf die Station. Die Frau nannte sich Frau Brücker . Als der Koffer gewogen wurde, frug ich: »Was ist darin?« Sie gab, keine Antwort. Ich frug: »Ist Leinenzeuch und Kleidung darin?« Sie sagte darauf: »Ja!« Sodann stieg die Frau in einen Waggon; der Saalwärter lud den Koffer auf. Als man am 10. Juni mich wegen des Koffers befrug, war mein Gedächtniß noch frisch ; ich wußte noch Alles. Als ich hierauf nach 14 Tagen der Haussuchung bei Bletry beiwohnte, sagte ich sogleich, als ich Magdalena Dinicher sah: » Sie sind Frau Brücker ! «Sie antwortete mir: »Sie irren sich.« Als hierauf in dem Hause verschiedene Gegenstände mit Beschlag belegt wurden, glaubte ich den Rock, den die angebliche Frau Brücker trug, zu erkennen; meine Frau erkannte den Rock ebenfalls. Ich erkenne Franziska Lallemand nicht; aber ich erkenne Magdalene Dinicher ganz bestimmt für die angebliche Frau Brücker , der ich ein Billet nach Fegersheim einhändigte.« An Glaubwürdigkeit gewinnt diese Aussage dadurch, daß Duhoux versicherte: daß die Zahl der Reisenden mit dem Zuge am 5. Morgens nicht beträchtlich gewesen und daß in Dornach nur diese eine Kiste aufgegeben worden. Er sah die Frau, die er in der Dinicher wieder erkennt, in den Waggon einsteigen und sich niedersetzen. Möglich sei es, gab er zu, daß sie nachher wieder ausgestiegen, obschon nicht leicht. Die Aussage der Frau des Einnehmers bekräftigt jene noch durch Anführung solcher Nebenumstände, welche nicht leicht erfunden werden: »Am 5. Juni 1843 sah ich vom »Sträßel« her zwei Frauen kommen, deren eine nach dem Stationshause einen schweren Koffer trug. Beide schienen todtmüde. Ich bat den Angestellten Brigué, ihr beim Aufheben der Kiste zu helfen. Brigué nahm die Kiste; die Frau nahm ein Billet nach Fegersheim unter dem Namen Frau Brücker . Sie sprach den Namen so aus, daß er mit dem Namen Brigué Aehnlichkeit hatte; darüber machte ich einen Spaß. Sie trug ein blaues Kleid, eine weiße Mütze und ein dunkles Tuch. Ich erkenne Franziska Lallemand nicht; die andere Frau gleicht an Gestalt und Umfang der Magdalena Dinicher. Ich sah die Frau in den Waggon steigen.« Der erwähnte Bahnwärter Brigué bestätigt dasselbe. Nur sah er, daß die schwere Kiste auch ein Mal von der jüngeren der beiden Frauen auf dem Kopfe getragen worden. Die ältere und dickere glaubte er in Magdalena Dinicher wieder zu erkennen, »jedoch nicht mit Gewißheit.« Franziska erkannte er nicht. Die Kleidung beschrieb er wie die andern Zeugen. Die dicke und ältere sah er in den Waggon steigen, und – als der Zug schon in Bewegung – sich niedersetzen. Es war an dem Tage nur ein Billet nach Fegersheim ausgegeben worden! – Daß die Frau nach der Abfahrt von der Station ausgestiegen sein sollte, hielt er für nicht wahrscheinlich; auf seiner Seite hätte er es sehen müssen, auf der andern war kein Tritt. Die Vertheidiger begründeten auf diese Aussage den Alibibeweis: daß Magdalena Dinicher, die man bald darauf, wo nicht zur selben Zeit, in Mühlhausen, im Bletry'schen Hause gesehen, nicht um 9 Uhr 35 Minuten mit der Eisenbahn von Dornach nach der nächsten Station könne gefahren und wieder nach Mühlhausen zurückgekehrt sein. – Der Präsident bemerkte indessen, daß der Eisenbahnzug beim Anfang eine so langsame Bewegung habe, daß das Aussteigen wenigstens nicht unmöglich sei. Nach diesen Aussagen (die noch durch mehre andere Zeugen unterstützt werden, deren Auslassungen wir indeß übergangen, weil sie durch die angeführten an Vollständigkeit und Bestimmtheit überboten werden) steht also fest: daß Montags früh die verhängnißvolle Kiste durch zwei Frauen , welche theils in Mühlhausen gesehen worden, theils auf dem Wege von Mühlhausen nach Dornach, nach letzterer Station geschafft worden; ferner: daß einige dieser Zeugen mit mehr oder minderer Bestimmtheit in der einen dieser Frauen die Magdalene Dinicher erkannt haben. Aber dieser Beweis ward plötzlich durch ein Intermezzo erschüttert, welches beide Theile zu überraschen schien. Während Niemand daran zweifelte, daß die Kiste wenigstens durch zwei Frauen in Dornach abgegeben worden, wenn auch über deren Identität noch Zweifel herrschen konnte, trat ein anderer Zeuge auf, welcher behauptete: er habe die Kiste dorthin getragen und abgeliefert. Die Aussage und die Entwicklung ist so merkwürdig und von so dramatischem Interesse, daß wir nicht anstehen, sie vollständig hier abzudrucken. Georg Heckmann's Intervention. Der Arbeitsmann Georg Heckmann nämlich sagte: »Am Pfingstmontag war ich zu Hause, als ich drei Mal rufen horte: »He! Mann!« Es war eine Frau; ich frug sie: »Meinen Sie mich?« Sie frug mich, ob ich ihr helfen wollte, die Kiste fortzubringen, die sie auf dem Kopfe trug. Ich wollte die Kiste so einfach abheben; sie war aber so schwer, daß ich sie beinah fallen ließ. Sie bot mir 10 Sous Trägerlohn. Sie schwitzte stark und schien sehr müde. Ich frug, woher sie komme; sie sagte: »Vom Sträßel« (zu Mühlhausen). Als ich an Küny's Haus ankam, ruhte ich ein wenig aus. Dort frug ich die Frau, wohin sie die Kiste schicke; sie antwortete, daß sie in die Nähe von Straßburg reise. Als ich in das Stationshaus zu Dornach kam, trat ich ein; Brigué nahm die Kiste ab. Die Frau wollte mich bezahlen; da sie in der einen Tasche nur Fünffrankenstücke fand, suchte sie in der andern nach Münze und gab mir 10 Sous. Präsident . Die Frau hat Sie bis zur Station begleitet? Heckmann . Ja. Ich ruhte unterwegs mehrmals aus. Präsident . Meine Herren Geschwornen, dieser Zeuge ist der einzige, der die Kiste genau beschrieb, ehe er sie gesehen, und hat sie nachher gleich erkannt. – Heckmann, um welche Stunde kam die Frau zu Ihnen? Heckmann . Ich gab grade meinen Kindern zu frühstücken. Es war ein Viertel vor acht. Nachher ging ich in die Fabrik, wo man mich frug, warum ich so spät käme. Ich erkenne Magdalena Dinicher für jene Frau ; Beide haben auch denselben Leibesumfang, wegen dessen man Magdalena immer die dicke Köchin hieß. Ihr Gesicht war damals durch die schwere Last hoch geröthet. Magdalena Dinicher . Der Zeuge hat nicht für mich, sondern für irgend eine Andere die Kiste getragen. Heckmann . Aber ich erkenne sogar die Stimme noch für dieselbe. Brigué (mit dem Ausdruck der Entrüstung). Wie, Sie wagen zu behaupten, daß Sie die Kiste gebracht haben? Sie lügen! Eine Frau hat mir die Kiste übergeben. Heckmann . Ich habe Ihnen die Kiste übergeben. Brigué . Das ist ja schändlich! Das ist erlogen; ich habe Sie nie gesehen. Duhoux . Ich weiß nicht, welchen Zweck Heckmann mit seiner Aussage verfolgt. Ich habe ihn nie gesehen; eine Frau hat die Kiste auf die Station gebracht. Präsident . Unzweifelhaft ist, daß Heckmann die Kiste getragen; wie weit, das ist die Frage. Heckmann . Ich habe Duhoux auf der Station nicht gesehen; ich habe die Kiste an Brigué gegeben. Präsident . Sie wollen die Gerechtigkeit hintergehen; wenn Sie nicht zur Wahrheit zurückkehren, werde ich gegen Sie als einen falschen Zeugen einschreiten. Heckmann . Ich habe nach bestem Wissen die Wahrheit gesagt. Der Vertheidiger Yves . Heckmann, welcher die Kiste und Magdalena Dinicher erkennen will, kann doch wahrlich nicht zum Vortheil der Angeklagten die Wahrheit verdrehen wollen! Urban , Fabrikaufseher. Heckmann, der bei uns arbeitet, hat mir gesagt, er habe die Kiste nur bis an Küny's Haus getragen. Heckmann . Herr Urban hat mich misverstanden; ich sagte ihm nur, ich hätte an Küny's Haus ein wenig ausgeruht. Marianne Hartmann . Als ich eines Abends aus der Fabrik heimkam, besuchte ich die Frau Heckmann. Ich hörte, wie sie zu ihrem Manne sagte: »Wenn wir nur nicht so arm wären!« Heckmann antwortete: »Sei ruhig; wenn wir die 2000 Francs haben, die Bletry mir versprochen hat, wollen wir in unsere Heimath gehen und dort leben.« Sie sagte darauf: »Du bist sehr dumm, daß Du vor einer Fremden so sprichst.« Er sagte: »Da hast Du recht.« Heckmann . Seit mehr als fünf Jahren ist die Hartmann nicht in meine Stube gekommen. Veronika Braun, verehelichte Walter , im Sträßel zu Mühlhausen wohnhaft. Am Pfingstmontag sah ich eine Frau, die auf dem Kopfe eine Kiste trug, die sie nachher von Heckmann tragen ließ. Es war ungefähr 8 Uhr Morgens. Der Zeuge Rickel . Nachdem die Sache herausgekommen, sagte Heckmann zu mir: »Die Kiste mit dem Leichnam habe ich getragen, aber nicht bis zur Station. Man hat sie mir abgenommen und hingetragen.« Heckmann sagte genau dieses Wort: »man.« Frau Harnisch . Heckmann sagte mir, er habe die Frau ganz genau wieder erkannt, die ihm die Kiste zu tragen gab; er nahm Gott zum Zeugen der Wahrheit. Er sagte mir nicht, daß eine Frau, sondern daß zwei Frauen ihm die Kiste gegeben hatten. Der Präsident läßt dem Zeugen Heckmann durch den geschwornen Uebersetzer Wengel den Artikel 361 des Strafgesetzbuches vorlesen, welcher die Strafen gegen falsche Zeugen enthält. Heckmann beharrt dabei, daß er nicht von zwei Frauen gesprochen habe, sondern von einer, und daß diese eine die Köchin Dinicher gewesen. Der Vertheidiger Baillet . Die Zeugin Veronika Walter hat auch nur eine Frau gesehen. Theresia Fleury , verehelichte Gerber . Ich bin Heckmann's Nachbarin. Am Pfingstmontage sah ich zwei Frauenzimmer, die eine Kiste trugen. Es mag um 7 oder 8 Uhr Morgens gewesen sein. Die eine glaube ich an ihrer Dicke für Magdalene Dinicher zu erkennen. Präsident . Hat man Sie nicht bedroht? Therese Gerber . Man hat mir mit Schlägen gedroht, wenn ich sagte, was ich weiß. Ich glaube, in Franziska Lallemand das andere Frauenzimmer zu erkennen; aber damals war sie sehr erhitzt. ' Seraphin Gerber , Ehemann der Therese Gerber. Herr Choppart drohte meiner Frau mit Schlägen, wenn sie aussagte, was sie wüßte. Daß Heckmann beim Transport der Kiste thätig gewesen, wäre danach kaum zu bezweifeln, und nur ein Zweifel darüber, wie weit er sie getragen, ob er sie selbst an die Eisenbahnbeamten abgeliefert, oder schon früher, wie es einige Male unterwegs geschehen, abgelegt und eine der Frauen sie zuletzt wieder aufgenommen? Denn daß seine Angabe von nur einer Frau nicht richtig und doch erklärlich ist, geht aus den Aussagen der Zwischenzeugen hervor. Bei der bestimmten Angabe der Eisenbahnbeamten läßt sich annehmen, daß er wenigstens Hinsichts der Ablieferung in einem Irrthume war. Die Rede seiner Frau, welche die Zeugin Hartmann gehört haben will: »Du bist sehr dumm,« und seine Antwort: »Da hast Du recht,« werfen einiges Licht in diese Controversen. Heckmann's Angabe ward später noch durch die Aussage des Zeugen Choppart bestätigt, die aber wieder neue Zweifel in die Sache bringt: »Am Pfingstmontage, zwischen 7 und 8 Uhr Morgens, sah ich Heckmann vorübergehen; ich sprach mit ihm über seine Armuth. »Heute habe ich 10 Sous verdient,« sagte er; »heut kann ich meinen Kindern Kartoffeln geben.« Am nämlichen Tage, zwischen 9 und 10 Uhr Morgens, sah ich eine Frau eine tannene Kiste tragen; sie war lang und platt. Ihr folgte eine andere, kurz von Gestalt, schwarz gekleidet, ich glaube, in Taffet. Die Frau, welche die Kiste trug, brach fast zusammen unter der Last.« Heckmann hatte ihm gesagt, daß er eine Kiste zur Eisenbahn getragen. Aber zwischen der Zeit, wo Heckmann von dem Tragen einer Kiste nach der Eisenbahn gesprochen, bis zu der Zeit, wo Choppart zwei Frauen (die eine gar in Taffet gekleidet!) mit einer schweren Kiste gehen sah, lagen mehre Stunden. Hiernach wäre von zwei verschiedenen Handlungen, von zwei verschiedenen Kisten, die nach der Bahnstation transportirt wurden, die Rede. Aber auf der Bahn war nur eine Kiste abgegeben worden. Eine Zeugin bei der ersten Untersuchung hatte ausgesagt, daß Choppart geäußert: in den beiden Frauen habe er die Dinicher und Franziska Lallemand erkannt. Er bestritt dies aufs Bestimmteste, unter heiliger Betheuerung; jene Person, die er einst ins Haus genommen und sie dann wieder ausweisen müssen, habe es ihm aus Rache fälschlich nachgesagt. Choppart galt als ein für die Angeklagten voreingenommener Mann; wahrscheinlich liegt in seinen Wahrnehmungen, die mit den andern so wenig stimmen, ein Irrthum. Noch bestätigte übrigens ein anderer Zeuge, Johann Claus , daß es eine Frau gewesen, die mit der Kiste an der Station angekommen und ihn gebeten, sie ihr abheben zu helfen, worauf er sie an Brigué gewiesen. Die Frau erkannte er in den Angeklagten nicht wieder. Die, welche die Kiste getragen, sah er zu Fuß vom Stationshause nach Dornach zurückgehen. (Also im Widerspruch mit den Eisenbahnbeamten!) Die verehelichte Strebel bestätigte Claus' Aussage, nur sah sie noch eine andere Frau auf dem Fußwege warten, die mit der Trägerin nachher sprach. Das Alibi der Magdalene Dinicher Die Frau, welche die Kiste nach dem Stationshause von Dornach getragen, könne nicht die Dinicher gewesen sein, denn diese sei am Montage nicht ausgegangen, und um dieselbe Zeit, wo sie in Dornach sein sollte, im Bletry'schen Hause gesehen worden, war die Behauptung der Angeklagten. Die Frau, welche die Kiste überbracht, war mit dem Zuge sofort nach Fegersheim weitergefahren, behaupteten die Beamten; andere Zeugen das Gegentheil. Das Gericht schien der Annahme zu huldigen, daß sie nur zum Scheine eingestiegen, gleich darauf aber wieder ausgestiegen sei. Der Roßhaarstechter Alonsi aber war am Pfingstmontage bei Bletry, weil dieser ihn gebeten, mit ihm nach Basel zu fahren. Um 9 Uhr Morgens sah er dort die dicke Köchin Magdalena Dinicher und Franziska und sah sie noch dort, als er um 10 Uhr mit Bletry nach der Eisenbahn ging; ja sie hatte ihm während seiner Anwesenheit im Hause den Kaffee gebracht. – Als Bedenken gegen diesen Zeugen ward hervorgehoben, daß er Franziska's Schwester heirathen wollen. Er gestand nur zu, daß er ihr ein wenig den Hof gemacht. Ein anderer Roßhaarflechter, Villaume aus Zillisheim, hatte gleichfalls das Bletry'sche Haus an dem Morgen besucht. Um 9 ½ Uhr ließ er einem Hungrigen dort zu essen geben, und die dicke Köchin, die Dinicher, trug es auf. Auch ein anderer Zeuge, Hotzinger, war mit Villaume bei Bletry eingetreten, um einen Schoppen zu trinken, und sah zur selben Zeit die dicke Köchin dort. Drei Zeugen sahen sie also bei Bletry im Hause, in ihren gewöhnlichen Verrichtungen; während eine noch größere Zahl anderer Zeugen sie, keuchend unter einer schweren Kiste, auf dem Dornacher Bahnhofe zur selben Zeit ankommen sahen. – Den Werth der Zeugen abzuwägen steht nur Richtern zu, welche diese persönlich kannten, sahen, hörten. Ein verzeihlicher Irrthmn wegen der Zeitbestimmung konnte aber nicht obwalten, da die Zeit durch regelmäßig abgehende Bahnzüge bestimmt war. Die drei Zeugen sahen die Dinicher noch im Bletry'schen Hause, als Bletry, Alonsi und Franziska sich nach dem Bahnhofe begaben, um den Zug nach Basel, der um 10 Uhr 40 Minuten abging, zu erwarten. Der Einspänner mit dem Schimmel Am 5. Morgens (bestimmt wie sie sich erinnerte am Pfingstmontage) hatte das Mädchen Neuschwander zwischen 8 und 9 Uhr einen Bankwagen gesehen, mit einem weißen Pferde bespannt, der von der Altkircher Brücke kam, in deren Nähe Bletry's Haus liegt und nach dem Oberthore zufuhr. Die Neuschwander erkannte mit derselben Bestimmtheit auf dem Wagen die Franziska Lallemand, die zur Linken saß, die andere, die Dinicher, erkannte sie nicht so genau. Fritz Weidenbacher kutschirte. Auf dem Wagen stand eine gelbe Kiste, ähnlich der zu Fegersheim gefundenen. Nachher war die Neuschwander in die Schenke der Franziska gegangen, »wo ich ein Rendezvous hatte,« und war ganz erstaunt, die Franziska schon wieder da zu sehen. Sie will zu ihr gesagt haben: »da hast Du keine lange Reise gemacht.« Der Polizeisoldat Groß, der auf der Altkircher Brücke Wache stand, bestätigte diese Aussage; doch gab er die Zeit schon auf Morgens 7 Uhr an, und hatte Franziska Lallemand nicht so bestimmt erkannt. – Zur nämlichen Zeit aber sah er Bletry's Freund, Bailly, eine Matratze tragen, ein Umstand, auf den auch Gewicht gelegt worden. Bailly, sagte man ihm, habe vorher mehr als ein Glas mit Bletry getrunken. Bailly behauptete die Matratze von Bletry geliehen erhalten zu haben; das sei aber vor dem 28. Mai gewesen. – Der Wagen mit dem Schimmel sollte Bletry's Freunde, dem Entreprenneur Martin Schulz, gehört haben. Dieses Factum, auf welches man bei der ersten Untersuchung mehr Gewicht gelegt, scheint bei den letzten Assisen minder berücksichtigt zu sein. Einestheils, weil auf diese Fahrt , mit den Kiste, weniger ankam, wo so viel Zeugen für das Hintragen der Kiste sprachen; auch darin ein anscheinender Widerspruch lag, der sich jedoch leicht, auflösen läßt, wenn man annimmt, daß man diese schwere Kiste durch verschiedene Mittel fortzuschaffen bemüht war. Außer den beiden Frauen hatte ja auch der Arbeitsmann Heckmann sie eine Strecke tragen müssen. Dann aber, weil die erste Quelle eine sehr unreine war. Das Mädchen Neuschwander stand notorisch im schlechtesten Rufe, die Angeklagten und ihre Vertheidiger behaupteten, daß durch ihr Gerede der erste böse Leumund über Bletry und die Andern gekommen, sie gaben zu verstehen, daß Bletry's Feinde sich, dieses erkäuflichen Mädchens bedient, um ihn zu verderben, sie hatte selbst eingestanden, daß, als sie von der Kiste mit dem Leichnam gehört, sie sich entschlossen, ihre Wahrnehmung dem Polizeiagenten Roy zu sagen, der später die andern Zeugen auftrieb, und von Bletry als sein Hauptverderber angeschuldigt wird; die Polizei mußte auch einräumen, daß die Neuschwander seit der ersten Anzeige mehrmals in Verhaft gebracht worden; endlich ward behauptet, daß man ihr eine polizeiliche Sicherheitskarte und 25 Franks gegeben, um sie zu Aussagen zu vermögen. Zwar leugnete dies der Polizeicommissar Rouetta, der Friedensrichter von Mühlhausen selbst aber erwähnte, daß er von 20 Francs gehört, die man ihr bezahlt. Gründe genug, daß man auf ihr Zeugniß vor den Assisen in Colmar weniger gab. Bletry's Freund, der Entreprenneur Schulz, erklärte, nur ein Mal seinen Wagen an Bletry geliehen zu haben, aber, niemals einen Bankwagen. Fritz Weidenbacher erklärte wol einen Bankwagen, aber nicht am 5., sondern 6. Juni gefahren zu haben, am Dienstage, und da habe er Getraide für Herrn Schulz nach dem Mühlhausener Märkte gefahren. Der Bäcker Benner zu Mühlhausen bestätigte auch, daß er am 6. Juni (einem Markttage) Getraide zu Mühlhausen gekauft, welches Fritz für Rechnung der Frau Schulz dahingefahren. Dagegen hatte der Fuhrmann Brunner , der am Pfingstmontage aus dem Steinbruche, des Herrn Köchlin Steine fuhr, Morgens um 7½ Uhr. Franziska Lallemand gesehen, wie sie, einen angespannten Schimmel führte. Zum Scherz gab er ihr einen leichten Peitschenhieb, sie schimpfte ihn. Als er zurückkam, sah er den Schimmel, mit dem grün angestrichenen Bankwagen wieder vor Bletry's Haufe, es mochte 3 Stunden nachher gewesen sein.– Der Zeuge Roßflechter Alonsi, der etwa zur selben Zeit bei Bletry war, hatte keinen Schimmel vor dem Hause stehen gesehen. Dagegen wird Brunner's und Groß Aussage dadurch bekräftigt, daß andere Zeugen sich erinnern, wie Beide zu ihnen schon am selben Tage sich gelegentlich über ihre Wahrnehmung geäußert hatten. Auch hatte eine Frau Bodinot Fritz Weidenbacher gesehen, wie er am Montage einen Bankwagen mit einem Schimmel fuhr. Franziska Lallemand behauptete ihr Alibi, indem sie am Pfingstmontage früh Morgens zwischen 7 und 8 Uhr bei Decker's gewesen, um ihren Miethcontract einzeichnen zu lassen; nach 10 Uhr sei sie mit Bletry nach Basel auf Einkäufe gefahren. Die Einspännerfahrt mit dem Schimmel bleibt jedenfalls mehr in zweifelhaftem Lichte, als der Transport der Kiste durch zwei Frauenzimmer nach dem Dornacher Bahnhofe. Die Beine im Pfastadter Hohlwege Bald nach Auffindung der Leiche fand auch der Fabrikarbeiter Spehner aus Pfastadt mit zwei Kameraden auf einem frühen Morgengange in einem Hohlwege bei Pfastadt etwas Schweres, in Leinwand eingewickelt, »Sacrement, wie riecht das so schlecht!« rief er aus, und fand in der Leinwand 2 abgeschnittene Beine. Sie wurden dem Bürgermeister überbracht; wie sie als Theile des Leichnams erkannt wurden, ist oben angeführt. Wie sie in den Hohlweg kamen, ist dagegen völlig unermittelt. Es ist nur Vermuthung, daß man sie nach Fortschaffung der Leiche, dahin geworfen. Weshalb aber nicht ins Wasser, nicht ins Gebüsch, weshalb sie nicht verscharrt? Weshalb sie in ein Leinentuch hüllen, das noch dazu mit Buchstaben gezeichnet war, und – in einen Hohlweg werfen, wo die Vorübergehenden sie auf den ersten Blick entdecken mußten? Die Vertheidigung schöpfte hier Athem. Dies schien das Werk eines Irrsinnigen, nicht eines so schlau berechnenden, so keck sich verteidigenden Mannes wie Bletrp. Ein Student der Medicin zu Straßburg, Jusserand , der mehre Zeichen von Geistesverwirrung gegeben, hatte sich selbst ermordet. Es entstand die Vermuthung, er könne die That begangen, und dann aus Gewissensbissen sich selbst getödtet haben. Den Selbstmord beging er in einer Herberge, nahe bei Pfastadt und dem bewußten Hohlwege. – So nach Angabe des Friedensrichter Ritter zu Mühlhausen. Nach andern Aussagen ergab sich, daß Jusserand sich zu Pfastadt grade um die Zeit getödtet , wo die Beine im Hohlweg gefunden wurden. Die Beine lagen auf einem Kissen, und waren mit Zweigen und Laub umgeben; es sah aus, als lägen sie auf einem Altar. Man hatte Jusserand eine Zeitlang für den Mörder gehalten, besonders, weil die Abtrennung derselben eine kunstgeübte Hand verrathe. Sonderbar genug; es ist aber dies auch das Einzige, was über diesen Incidenzpunkt in den Verhandlungen zur Sprache gekommen ist, und man muß gestehen, daß es nicht stark genug ist, um den anderweitigen Verdacht abzulenken. Woher wären dem wahnsinnigen Studenten, der in der Gegend umher irrte, die Mittel gekommen, nicht sowol den Mord zu begehen, als die Leiche in einer Kiste und durch die mehren, dabei betheiligten Personen nach der Eisenbahn schaffen zu lassen. Hier, wenn es die Einzelthat eines Wahnsinnigen gewesen, der nur nach derselben sich Gehülfen zur Vertuschung derselben zu verschaffen gewußt, mußte es der Familie Bletry bei ihren Mitteln möglich geworden sein, Spuren zu finden. War es ein Verbrechen, eine Kiste mit einem todten Körper nach einem Ort zu tragen, wenn man ganz unschuldig an dem vorangegangenen Verbrechen war? Die Familie selbst scheint diese Spur ganz fallen gelassen zu haben. Viel wichtiger schien es ihr, die positiven Indicien zu entkräften. Möglich doch übrigens, daß die Hand des Studenten dabei im Spiele war. Wer aus Bletry's Hause, oder wo der Mord geschah, die Beine fortgeworfen, wird sie nicht wie ein heidnisches Opfer umkränzt haben. Es ist denkbar, daß der irrsinnige Student sie im Wege fand, und so ausschmückte, wie man sie fand; auch denkbar, daß er, in Feld und Wald umherschweifend, sie an einer andern Stelle entdeckte und von dort nach dem Hohlwege schleppte, wodurch sich dann auch die oben aufgestellten Fragen beantworten und der allerdings räthselhafte Umstand erklären ließe. Die schwarze Dame Der Friedensrichter bekundete, daß nach seinen Ermittelungen es ihm unzweifelhaft sei, daß eine fremde fein gekleidete Dame am 3. Juni (dem Mordtage) in Mühlhausen an verschiedenen Orten nach Bletry's Wohnung gefragt, und später Abends in dem Garten hinter seinem Hause spazieren gehend gesehen worden. Durch die vielen Zeugen, welche über diesen Umstand vernommen wurden, scheint diese Thatsache, trotz des hefttgen Ableugnens der Angeklagten und trotz des Versuches, aus der fremden Dame eine bekannte und noch lebende zu machen, über allen Zweifel hinaus erwiesen. Wir führen, statt der vielen Zeugen, nur die hauptsächlichsten an. Der Polizeisoldat Peter Gickor sagte aus: »Am 3. Juni 1843 hatte ich die Wache am Baseler Thore. Eine Dame frug mich, wo Bletry wohne; ich wußte es nicht. Sie trug schwarze Kleider, einen altmodischen schwarzen Hut, und eine goldene Kette. Sie sprach französisch, aber mit deutschem Accente. Sie hatte weiße Strümpfe an. Ich habe ihre Waden gesehen, die wahrhaftig nicht mager waren. Obschon der Kopf hier im Glase sehr entstellt ist, so glaube ich ihn doch zu erkennen; er hat viele Aehnlichkeit mit dem Kopfe jener Dame. Sie mochte ungefähr 45 bis 50 Jahre alt sein. Der Schenkwirth Mootsch hatte diesem Gespräche beigewohnt. Es hatte zwischen 9 und 10 Uhr am Morgen stattgefunden. Nach ihm sprach aber die Dame gut französisch, ja sogar wie eine Pariserin. Die Urtheile über gut und schlecht französisch sprechen, mögen verschieden sein. Es war ihm vorgekommen, als ob die Dame etwas Besonderes im Gesichte gehabt. Der Eisenbahnbeamte Loreaux hatte am Nachmittage eine schwarz gekleidete Dame gesehen, die ihn nach Bletry's Wohnung fragte. Als er ihr geantwortet, daß er deutsch nicht verstehe, wiederholte sie die Frage französisch. Den Bahnwächter Seub an der Eisenbahn zu Mühlhausen frug eine Dame am selben Tage zwischen 3 und 3½ Uhr Nachmittags nach Bletry's Wohnung. Sie war wohlgebaut, schwarz gekleidet, mit weißen Strümpfen; den Hut trug sie, wie er sich zu erinnern glaubte, in der Hand. Sein Kamerad sagte noch zu ihm: »Sieh doch, was die Dame für ein schönes Bein hat.« Er glaubte in dem Kopf im Spiritus den ihrigen zu erkennen. Der Acciseaufseher Haßlinger , den am selben Tage eine Dame nach dem Hause des Herrn Stengel Sohn gefragt, hatte eine Warze an der rechten Wange der Dame bemerkt. Den Kopf konnte er jedoch nicht mehr erkennen. Ein anderer Accisebeamter, Leiber , der neben Haßlinger stand, sagte ihr, es gäbe zwei Stengel, Vater und Sohn Sie antwortete, sie meine Den, neben welchem Bletry wohne. Die Dame war zwischen 40 und 50 Jahre, trug schwarze Kleidung und einen schwarzen Hut. Die schon erwähnte Dienstmagd des Freiherrn von Heckeren hatte am Sonnabend auf der Landstraße gewartet, weil ihre Herrschaft Besuch aus Basel erwartete. Da hatte die Dame zwischen 40 und 50 Jahren auch sie nach Bletry's Hause gefragt. Sie trug ein Kleid von schwarzem Taffet, einen Hut, hervorstehende Zähne, eine Warze an der Wange, grau gemischte Haare und sprach französisch mit deutschem Accent. Am bestimmtesten lautet die Aussage der Magdalena Henky . »Am Freitag oder Samstag vor Pfingsten, ungefähr um 2 Uhr Nachmittags, kam eine Dame ins Haus der Frau Bodinot , wo ich arbeitete, und frug nach Bletry's Hause. Ich erbot mich, sie hinzuführen, und ging bis halbweges dahin. Als ich zurückkam, sagte ich zu Frau Bodinot: «Es ist eine von jenen Frauen, die gern ein Stelldichein annehmen.» Sie trug einen altmodischen schwarzen Hut, schwarze Kleidung, und eine mit Fransen besetzte Tasche. Ich war neugierig, zu sehen, ob sie bald aus Bletry's Hause zurückkommen würde; und nachdem ich eine halbe Stunde gewartet, ohne sie wiederzusehen, ging ich wieder zu Frau Bodinot.« Die Henky hatte schon früher, und ehe sie den Kopf des Leichnams gesehen, erklärt: sie würde den Kopf der Dame an der Nase, einem hervorstehenden Zahn und einer Warze an der Wange erkennen. Sie hatte ihn dann, vor den ersten Assisen, erkannt, und behauptete auch jetzt noch, der Kopf sei der der schwarzen Dame. Die Verklagten behaupteten: die Henky sei, eben wie die Neuschwander, eine von ihrem Feinde, dem Polizeiagenten Roy, gewonnene Creatur, sie habe vor vielen Personen zu Altkirch gesagt: »Ich weiß, daß die Anschuldigung erlogen ist; ich hätte als Zeuge in der Sache dienen können, habe aber nicht gewollt;« auch habe sie bereits wegen Diebstahls gesessen. Letzteres war richtig, sie bekannte 14 Tage einmal im Gefängniß gewesen zu sein; aber der Präsident bezeugte ihr: daß sie sich nicht aus freien Stücken vor Gericht gestellt, und ihre Aussagen erst dann gemacht habe, als die Bodinot sie in letzter Zeit an alles Vorangegangene erinnert habe. Selbst wenn die Henky als verdächtige Zeugin wegfiele, scheint die Thatsache: daß eine anständige, eine fremde Dame, von dem und dem Alter und der und der Kleidung am Sonnabend vor Pfingsten in Mühlhausen nach Bletry's Haus sich erkundigt und da hineingegangen, durch so vieler Zeugen Mund zur Evidenz ermittelt. In welcher Absicht sie in die ordinaire Schenke gegangen sein könnte, darüber scheint in Mühlhansett nur eine Meinung obgewaltet zu haben, welche sich zum Theil schon in den vorangängigen Zeugenaussagen ausspricht. Deutlicher noch drückt sie sich in einem Dictum ans, welches der Friedensrichter, freilich nur von Hörensagen, wieder erzählte. Jemand sagte, als die Rede von der Dame war: »man meint, es sei niemals eine ordentliche Person bei Bletry; da ist aber doch ein Mal eine anständig gekleidete Dame dort zu sehen.« Auf die Anrede des Präsidenten: wie er danach doch noch behaupten könne, es sei am 3. Juni Niemand Fremdes zu ihm ins Haus gekommen? rief Bletry: »Wenn auch hundert tausend Zeugen die Thatsache bekräftigen wollten, so würde ich doch sagen, es ist nicht wahr.« Die Damen, welche er und seine Hausgenossen als solche nannten, die möglicherweise an dem Tage bei ihm ins Haus eingetreten und später im Garten gesehen wären, waren den Zeugen entweder bekannt, oder diese bestritten bei der Confrontation mit denselben, daß es eine der Frauen gewesen, welche sie gesehen. Dieselbe schwarze Dame, welche während des Tages in das Bletry'sche Haus getreten, sollte aber auch am Abende in dem Garten desselben spazierend gesehen sein. Nur mußte sie sich im Costüm etwas verändert haben. Der Wachtposten des Bahnwärter Ehrard ist, vermuthlich auf dem Damme der Eisenbahn, so hoch gelegen, daß er den ganzen Bletry'schen Garten übersehen konnte. Am Sonnabend Abend sah er eine Dame mit einem Hute in dem Garten spazieren gehen. Sie war so gut gekleidet , daß er sie aufmerksam ansah. Sie trug ein blaues Kleid. Madame Stengel (vermuthlich Bletry's Nachbarin) sah Abends zwischen 6 und 7 Uhr eine Frau aus Bletry's Hause kommen, die dann im Garten spazieren ging. Ein Zugwärter, der bei ihr stand, sagte: »Sehen Sie, man sagt, es komme nie etwas Rechtes zu Bletry; dies ist aber doch eine hübsche Dame.« Die Stengel antwortete: »Ja, es muß aber wol seine Schwester sein.« Sie trug ein dunkelblaues Kleid und – glaubte die Zeugin, – einen Rosahut. Sie war groß gewachsen und ungefähr 40 Jahre alt. Die Familie Stengel hielt Bletry für seine gefährlichsten Feinde; mit dem Ehemann der Zeugin lebte er im Proceß. Die Uebereinstimmung aller dieser Zeugnisse hebt aber die Schwächen der Einzelnen, und Bletry's hartnäckiges Leugnen über diesen Punkt mußte den Verdacht gegen ihn verstärken. Die Frau des Factor Fisson, von dem noch öfters die Rede, sein wird, war Abends, am Pfingstmontage, in Bletry's Hause. Sie ging, da sie weder ihn, noch Franziska antraf, in den Garten und pflückte Blumen; aber sie trug keinen Hut, nur eine Haube. - Man wollte auf eine Verwechselung des Tages, die Seitens der Zeugen möglich gewesen, hindeuten. Aber die Zeugen kannten die Fisson und erkannten in ihr die schwarze, oder jetzt blaue, Dame nicht wieder. Die Bewohner verstört; die Gäste fortgewiesen Die Physiognomie der Bletry'chen Wirthschaftsgenossen am Pfingstsonntage nach dem Mordtage erschien später als ein Indicium ihres Schuldbewußtseins; desgleichen wird der Umstand zur gravirenden Anzeige gemacht, daß die Schenke verschlossen gewesen oder wenigstens mehre Personen, die sie besuchen wollten, abgewiesen worden. Es scheint indeß, daß die Anklageacte hier mehr Data aufgenommen, als sie später durch Zeugen darthun konnte, oder darzuthun für nöthig erachtet; es ist dies auch mit der so wichtigen Haussuchung, die wir zunächst berühren werden, der Fall. Durch die zweimalige Verhandlung und ungewöhnlich lange Hinschleppung des Processes scheint man der wiederholten Aufführung einzelner Umstände überdrüssig geworden und nahm sie als bekannt genug an, was auch vor Geschwornen, als Richtern, seine Richtigkeit haben mochte. Lacour , der Mann der schon erwähnten Frau Lacour in der Mansarde, deren wichtiges Zeugniß erst später zum Vorschein kam, sah, daß Fritz Weidenbacher am Pfingstsonntage sehr traurig war. Er lag in Stroh auf einem Fußsacke. Auf Lacour's Frage gab er zur Antwort: Herr Bletry sei bankrutt erklärt, sein Hausgeräth verkauft worden. Der Gärtner Thomas und der Arbeitsmann Petitjean traten am Pfingstsonntage Abends in die Schenke, um einen Schoppen zu trinken. Fritz wies sie zurück, weil er die Schlüssel nicht habe. Er war sehr traurig. Die verehelichte Salome Müringen wollte am Pfingstsonntage bei Bletry Geld für einige bestellte Sachen abholen. Sie fand Franziska sehr traurig, nachdenklich und sehr schlecht gekleidet, in der Küche, was »sie in großes Erstaunen versetzte.« Franziska erwiderte, daß sie den ganzen Tag in der Küche beschäftigt gewesen. Das Pfingstfest pflegt sonst, auch bei wenig kirchlichem Sinne, zumal in den Provinzen und auf dem Lande, wenigstens nicht mit häuslichen Arbeiten verbracht zu werden. Noch ein oder der andere Zeuge wußte von Hörensagen, daß Leute aus Bletry's Schenke an den Pfingsttagen fortgewiesen worden, und darauf gedroht hatten, so würden sie auch nicht wieder kommen. Daß in einer lüderlichen Wirthschaft, wie die Bletry's, die Herrschaft ein Mal fortgegangen sein und die Schlüssel mitgenommen haben kann, hätte an sich nichts Auffälliges. Ordentliche Leute, hörten wir schon, kehrten ja doch nicht ein, und das Gesindel kommt wieder, wo nur geschenkt wird. Bletry's Sache war auf nichts gestellt, selbst seine Franziska, welche die ganze Wirthschaft noch zusammenhielt, wurde von ihrer Mutter zurückgefordert; was sollte er sich und in einem Augenblick, wo seine Gläubiger so heftig auf ihn eindrangen, Mühe geben die schlechte Wirthschaft im Stande zu erhalten! Für die Trauer, den Schmutz und die Unordnung war Grundes genug in den angedeuteten Verhältnissen, ohne daß man um deshalb allein darauf schließen müßte, daß die obere Stube in Blut schwamm und im Keller ein Leichnam lag und verstümmelt ward. Das blutige Haus Nach Entdeckung der Leiche war der Polizeiagent Roy in Bletry's Schenke getreten. Er ließ sich einen Trunk reichen, als er aber bezahlen wollte, nahm Franziska Lallemand das Geld nicht an, indem sie sagte: sie sehe die Leute von der Polizei gern bei sich. – Dies, behauptet Roy, habe den Verdacht genährt, der schon durch die Anzeige der Neuschwander bei ihm rege geworden. Er schickte deshalb die Neuschwander in die Bletry'sche Schenke, wo diese in Franziska eine der beiden Frauen wieder erkannte, welche sie am Pfingstmontage auf dem Einspänner mit dem Schimmel gesehen hatte. Seitdem wurden in der Stille Zeugen vernommen und alle Anzeichen gesammelt, bis es zur Pflicht wurde, mit der Hausbesichtigung und der Verhaftung der Angeschuldigten zu verfahren. Ueber die Hausbesichtigung haben wir keinen vollständigen und zusammenhängenden Bericht, wie er in Processen mit schriftlichem Verfahren erfordert wird. Die einzelnen Polizeibeamten, vor den Assisen vernommen, geben nur Rede und Antwort auf die ihnen vorgelegten Fragen. Die Verhandlungen darüber sind zerrissen, Manches ward auch, weil es schon bei dem ersten Proceß zur Genüge behandelt schien, bei Seite gelassen. Am wenigsten finden wir eine chronologische Ordnung über die Verfahrungsweise. Dagegen hören wir aus dem Munde eines der Vertheidiger, daß bei jeder neuen Haussuchung das Vorhandensein neuer Gegenstände vermerkt worden, die bis dahin nicht gesehen waren, eine Thatsache, die der Präsident für leider wahr erklären mußte! Der Friedensrichter Ritter bekundete: daß bei verschiedenen Nachsuchungen in Bletry's Hause viele Blutspuren, im Keller eine feuchte Stelle, wo sich Würmer fanden, und der Abdruck einer blutigen Hand sich deutlich am Treppengeländer gezeigt habe; außerdem überall Unordnung im Hause. Als Unordnung kam zur Sprache, daß in den Betten die Matratzen fehlten. Am Pfingstmontag hatten Zeugen den Accisebeamten Bailly eine Matratze forttragen sehen. Bailly war Bletry's Freund; Beide gaben vor, daß jener die Matratze von diesem geliehen gehabt. Bailly will sie aber schon vor dem 28. Mai sich geholt haben. Ein Zeuge sah ihn sie grade am Pfingstmontage forttragen. Mit Blut befleckt erschienen bei der polizeilichen Untersuchung mehre Gegenstände in und am Hause, als: die Seitenwände des Kanapees, es waren mehre, aber nur kleine Flecke; ein Küfermesser; ein Stück vom Getäfel der Wand, über dem Kanapee mit einem braunrothen Flecken und einer Reihe ebenso gefärbter Tröpfchen; mehre Dielen; ein Schenktisch mit zwei Aufschlagklappen, auf dem gegen 10 Flecke auf der Vorderseite sichtbar wurden, mehres Wäschzeuch, unter anderm 2 Nachthauben, welche hinter einer Kommode vorgezogen wurden. Siebzehn Monate nach der muthmaßlichen That, als die Untersuchung durch Sachverständige und die chemische Analyse der befleckten Gegenstände statthatte, fanden jene nicht mehr überall die sichtbaren Blutspuren, welche bei der ersten Besichtigung bemerkt worden. Durch Einwirkung der Zeit und die Feuchtigkeit des Zimmers konnten sie nicht verschwunden sein, möglicherweise aber durch Abwaschen. Unzweifelhaft ergab sich bei der Analyse nur noch: daß das Getäfel der Wand über dem Kanapee, die Seitentheile des Kanapees, und der Schenktisch und 3 Nachtmützen wirkliche Blutspuren trugen. Die Sachverständigen räumten aber, auf die Frage eines Geschwornen, ein: daß auch bei Ermangelung der chemischen Charaktere des Blutes, die Flecken dessen physische Anzeichen trugen. Die feuchte und kothige Stelle im Keller, wo Würmer sich gezeigt und ein starker Leichengeruch verspürt worden, nahm man als den Ort an, wo die Leiche bis zur Fortschaffung niedergelegt war. Bletry erklärte die Feuchtigkeit dadurch, daß Regen und Spülwasser in Menge in diesen Theil des Kellers dringe. Uebrigens habe er Essig bereitet, wozu man Pflanzenstoffe brauche, aus denen bekanntlich Würmer entständen. Eine spitzfindige Erklärung, die, unabhängig von ihrer Haltbarkeit in sich, wenigstens verräth, daß Bletry eine feuchte Stelle mit den Würmern, die auch wol in anderen Kellern vorkommt, für wichtig genug hielt, um die Erklärung zu übernehmen oder zu versuchen. Es früge sich nur, ob ein Leichnam, der Abends am 3. Juni noch warm war und schon Montag am 5. Morgens, in eine Kiste verpackt, versendet wird, in einem Zeitraum von etwa 30 Stunden schon Würmer erzeugen kann; die auf dem Boden, wo er lag, zurückblieben? Der erste Theil des Sommers 1843 war nicht heiß, sondern regnerisch. In den Verhandlungen ist diese Frage nicht behandelt. Bletry bestritt auch, daß am Treppengeländer der Abdruck einer blutigen Hand zu sehen gewesen, ein Punkt, auf den wir noch ein Mal zurückkommen. Daß Bohrlöcher in den Dielen des Mordzimmers gewesen, um das viele mit Blut gemischte Wasser beim Scheuern schneller in die unterliegenden Gemächer zu vertreiben, müssen wir als Thatsache der Anklageacte glauben. Vernommen scheint vor diesen Assisen Niemand darüber zu sein; nur bekundet eine Frau Widmann, daß Bletry sie am Pfingstmontage um einen Bohrer und Hobel bitten ließ. Die Frau Lacour , in der Mansarde des Bletry'schen Hauses wohnend, wusch für Bletry nach Pfingsten. Als sie die Wäsche einseifte, fand sie ein Hemde mit einem Blutflecken am Kragen. Sie zeigte es der Dinicher, die zu ihr sagte: »Da müssen Sie stark reiben.« Aber der Flecken verschwand nicht gänzlich. Bletry behauptete, die Flecken in seiner Wäsche wären durch die schlechte Asche gekommen, die man zur Lauge genommen. Eine Zeugin vom Hörensagen trat in Karoline Niefenecker auf, von der bemerkt wird, daß sie ein äußerst schönes, geschmackvoll gekleidetes Mädchen sei: »Am 20. Juni 1843 kam Frau Decker zu mir, und sagte mir, Bletry's Haus sehe aus wie ein Schlachthaus. Frau Decker erzählte mir, sie habe Blutflecken auf dem Fußboden, dem Hausgang und im Garten gesehen. Eines Tages wollte Bletry's Hund in Gegenwart der Frau Decker Blut auflecken; Franziska stieß ihn mit einem Fußtritt weg, damit er nicht toll werde. Franziska sagte der Frau Decker, all dies Blut käme von dem heftigen Nasenbluten, woran Fritz leide; er verlöre besonders häufig Blut im Frühjahr, weil er sehr gern und viel trinke.« Ein Zeugniß, auf welches nur um deshalb Gewicht gelegt ward, weil die angeführte Frau Decker (eben wie der Entreprenneur Schulz und der Factor Fisson) zu Bletry's nächsten Freunden gezählt wurde, welche Alles gethan haben sollten, die Sache zu verdunkeln und die Spuren zu verwischen. Die Decker selbst scheint grade über diese Rede nicht vernommen zusein. Vor den ersten Assisen hatte eine Zeugin, Frau Reinder , die in Colmar nicht mehr erschien, Folgendes ausgesagt: »Ich erhielt von der Frau Hahn , der Schwester von Magdalena Dinicher , einen Bündel Weißgeräthe zu waschm; mehres von dem Geräthe hatte Flecken, die ich für Blutstecken hielt, und die nach dem ersten Waschen nicht verschwanden. Als Magdalena Dinicher verhaftet worden, sprach ich darüber mit Frau Hahn. Diese sagte zu mir: »Glauben Sie denn, daß die schwarze Dame viel Geld hatte?« Ich entgegnete: »Ja, sie hatte mehre taufend Francs.« Darauf sagte die Hahn: »Ah bah! sie hatte nur 4 Francs.« – »Woher wissen Sie das?« frug ich. Bei diesen Worten wurde Frau Hahn, die Schwester der Dinicher, ganz bleich und niedergedonnert; sie schloß mir ihre Thüre zu.« Die Dinicher gerieth bei Verlesung dieser Aussage in Heftigkeit: es sei schändlich, daß Zeugen ohne Gewissenhaftigkeit sprächen, und die Hand vor dem Crucifixe erhöben, um zu lügen. – Werth ist auf diese und Zeugnisse der Art von Hörensagen allerdings nicht viel zu legen; daß Weibergeklatsch in dem Processe eine bedeutende und verderbliche Rolle gespielt hat, ist nicht wegzuleugnen. Aber das Blut selbst ward von den Verklagten auch gar nicht weggeleugnet, wenigstens nicht vor den Colmarer Assisen. Die Flecken und der Geruch mußten zu bedeutend geworden sein, daß ihre Klugheit ihnen eingab, nicht beim Bestreiten von einem Etwas zu beharren, was da war und geglaubt wurde. Vor den zweiten Assisen nahm ihre Vertheidigung daher eine andere Wendung: sie räumten ein, ja es mögen Blutflecken in unserem Hause gefunden sein, es ist sogar hier viel Blut geflossen, aber es hat einen natürlichen, unschuldigen Grund. Nicht weniger als vier Quellen wurden angegeben: Blutegel, Hämorrhoiden, Nasenbluten und ein weiblicher Blutfluß. Fritz Weidenbacher litt beständig am Nasenbluten, Bletry an Hämorrhoiden und einem Halsübel, zu dessen Cur er immerwährend Blutegel bedurfte, und endlich trat eine neue Intervenientin auf, Franziskas Schwester, welche, krank, an Blutverlusten mannigfacher Art gelitten haben wollte. Waren diese Krankheitszustände und Thatsachen erwiesen, so verlor das furchtbare Indicium der Blutflecken seine beweisende Kraft. Zum Ueberfluß entsann sich Bletry, daß er oft gemalt, die Flecken auf dem Weißzeug könnten von Farbe oder auch von Ochsenblut herrühren, das er oft in seiner Haushaltung gebraucht. Daß Bletry selbst 1843 an einem Halsübel gelitten, weshalb ihm Blutegel gesetzt worden, und zwar noch wenige Tage vor seiner Verhaftung, bekundeten zwei Aerzte. Er behauptete, wegen seiner Vollblütigkeit oft zu diesen Hülfsmitteln schreiten zu müssen. Daß Fritz Weidenbacher an Nasenbluten früher gelitten, ward von Zeugen bekundet, dagegen hatte er im Gefängnisse niemals Nasenbluten, was sich jedoch daraus erklären ließ, daß er, der den Wein über den Durst liebte, während seiner beinahe zweijährigen Haft nur Wasser zu trinken bekam. Wird aber der Knecht des Hauses, wenn das Nasenbluten ihn überkam, das Blut in den Wohnzimmern haben fließen lassen? Das wichtigste Blutzeugniß ist das von Franziska's Schwester, Magdalena Lallemand , wir stellen es daher ausführlich her: »Im April 1843 bat mich meine Mutter, ich solle zu Bletry gehen, und meine Schwester Franziska bitten, wieder zu uns zurückzukehren. Ich that dies; Bletry wollte es nicht leiden. Er wurde wüthend, und sagte zu Franziska, er habe nur noch seine Herberge zum Lebensunterhalt ; sie dürfe ihn nicht verlassen. Drei Tage nach meiner Ankunft wurde ich krank; ich hatte heftiges Halsweh und einen Fluß. Ich wollte mir Blutegel ans Zahnfleisch setzen lassen, um die Geschwulst zu vertreiben; meine Schwester wollte es nicht leiden. Am Tage darauf nahm mein Uebel zu; ich verlangte abermals nach Blutegeln. Bletry aber wollte es durchaus nicht zugeben, weil das bei der Entzündung schädlich sei. Hierauf entfernte sich Bletry von Hause; Franziska ging ihm bald nach. In ihrer Abwesenheit bat ich Fritz, mir zwei Blutegel zu Mühlhausen zu kaufen. Er that es. Einer derselben biß nicht an; da bat ich ihn, mir noch zwei zu kaufen. Diese Blutegel bissen tüchtig an, nachdem ich sie ans Zahnfleisch gesetzt. Da ich weder Topf noch Schüssel genommen hätte, so spie ich das Blut, das mir den Mund füllte, an den Fuß des Kanapee's. Ich wollte aber das Blut gern wegwischen, damit Bletry und Franziska nicht sähen, daß ich gegen ihren Rath Blutegel angesetzt. Da nahm ich, weil ich nichts bei mir hatte, im Nachttische zwei Leinenstücke, und wischte Alles damit, ab, ohne auszuwaschen. Als ich sie genau ansah, waren es zwei Nachthauben. Ich warf dieselben hierauf hinter ein Möbel.« Außerdem wollte sie auch Blutverlust gehabt haben, weshalb sie sich von Franziska ein Paar Unterbeinkleider geliehen. Die Zeugin ist eine Schwester der auf Leben und Tod angeklagten Franziska! Warum hatte sie den wichtigen Umstand, daß sie sich Blutegel angesetzt und das Blut,an den Fuß des Kanapees gespieen, bei ihrer frühern Vernehmung nicht erwähnt? – Sie antwortete: weil man sie damals nicht darüber befragt! - Warum sie zu einer so zarten und kitzlichen Verrichtung wie das Blutegelansetzen im Munde grade Fritz Weidenbacher zugezogen, warum sie nicht, was so natürlich war, die Hülfe der Lacour, die im Hause war, beansprucht habe? – Weil sie der geschwätzigen Zunge der Lacour nicht getraut habe. Endlich wollte sie schon am Himmelfahrtstage (15. Mai) nach Hause zurückgekehrt sein, und der Generaladvocat behauptete, daß das Kanapee erst an diesem Tage zu Bletry gebracht worden. Da erklärte Magdalena schnell: sie wisse nicht genau, an welchem Tage sie heimgekehrt sei, es werde nur so ungefähr um den Himmelfahrtstag gewesen sein, aber sie sei noch im Hause gewesen, als das Kanapee gebracht worden. Auch wenn man Magdalenen's Aussage volle Glaubwürdigkeit schenkte, wäre damit in unserm Sinne nichts ermittelt, wo das Maß, die Ausdehnung, die Intensivität der aufgefundenen Blutflecken nicht feststeht. Sah es so blutig aus, wie die Anklageacte sagt, daß man nicht Alles fortscheuern konnte, mußte man sogar den Bohrer und Hobel zu Hülfe nehmen, um das Blut zu bewältigen, so würde das Ausspeien und der Blutfluß schwerlich zur Erklärung ausreichen. Aber, wie gesagt, jenes Maß fehlt uns; ob die Geschwornen es hatten, wissen wir nicht. Daß Magdalena so ängstlich vor ihrer Schwester und deren Geliebten gewesen, damit diese nichts von ihrer Selbstcur erführen, scheint wenig motivirt; daß sie zum ersten Besten gegriffen, selbst zu Hauben, um das Blut fortzuwischen, daß sie diese nachher hinter der Kommode versteckt, und man sie selbst bei der Wäsche nicht aufgefunden oder vermißt haben sollte, klingt wenigstens nicht wahrscheinlich. Dr. Tourdes erklärte: die Blutspuren könnten wol durch einen Blutftuß oder in Folge des Ansetzens von Blutegeln entstanden sein; jedoch die Bluttröpfchen an der Wand keinesfalls von einem Blutfluß aus dem Unterleibe herrühren; eine Erklärung, zu der man grade kein Sachverständiger zu sein braucht. Der Vertheidiger behauptete, das Zimmer sei so eng, daß schon bei einem heftigen Nasenbluten das Blut überall an die Wände sprühen müssen. Alsdann freilich konnte es auch beim Ausspeien nach einer Blutegelcur im Munde noch leichter an die Wand sprützen. Aber es wäre ungewöhnlich, wenn man das Blut aus dem Munde lassen will, über ein Kanapee hinweg es an die Wand sprühen zu lassen. Das Unbegreiflichste bei dieser natürlichen Erklärung aber bleibt, daß sie erst 18 Monate nach der ersten Entdeckung gegeben wurde. Bletry erklärte mit der ihm eigenen Ruhe oder Frechheit: »Bei den ersten Verhandlungen sagte ich, ich wisse nicht, wie man Blutspuren in dem Zimmer habe bemerken können. Jetzt erklärt sich Alles durch die Krankheit Magdalenen's und durch die Blutegel, die sie sich anlegen ließ. Ich hatte nichts davon gewußt, da dies Zimmer nicht das meinige war.« Wo Blut das Fundament war, wo Blutspuren überall gefunden oder gesucht wurden, wo den Angeschuldigten Alles darauf ankam, sie zu vertilgen, wo unter ihnen eine Einigkeit herrschte, die nur durch lange, innige Verabredung entstehen kann, wo sie über die geringfügigsten Umstände, die jeder Andere, namentlich jeder Unschuldige, längst vergessen hätte, wo sie im Plan ihrer Vertheidignng, im Alibibeweis sich so geschickt verständigt hatten, da sollte ihnen ganz zuletzt erst eingefallen sein, wie das Blut auf die natürlichste Weise auf Boden, Wand und Mobilien gekommen sei; und Magdalena Lallemand mußte wie die Andern zur Antwort geben: ich habe es früher nicht gesagt, weil ich nicht darum befragt wurde! Die Wahrnehmungen der Frau Lacour Alles Bisherige waren entferntere Indicien, aneinandergekettet durch eine Reihe von Vernunftschlüssen. Das Siegel ward ihnen erst durch die – späte Aussage der Lacour aufgedrückt, eine Frau, die mit ihrem Manne in den Mansarden des Hauses bei Bletry zur Miethe wohnte und, dem Anschein nach, von diesem und seinen Hausgenossen gelegentlich zu Arbeiten und Dienstleistungen angenommen ward. Sie lautet: »Am Tage vor Pfingsten, den 3. Juni Abends, war ich in der Küche im Mansardenstockwerk, wo ich wohnte, und kochte das Abendessen für meinen Mann, den ich erwartete; da hörte ich einen Schrei und dann ein dumpfes Geräusch. Ich glaubte, Franziska Lallemand weine. Ein paar Augenblicke nachher lief Franziska Lallemand die Treppe herauf; sie zitterte und bebte, und war ganz erschüttert. Sie verlangte eine Feder von mir; ich suchte danach. Mein Kleiner hatte eine; die gab ich ihr. Darauf ging Franziska wieder hinab. »Der Schrei kam aus dem Zimmer, wo das Kanapee stand. (Es war ein erstickter Schrei, den die Zeugin vor den Geschwornen nachahmte. Auch das dumpfe Geräusch, das darauf folgte, suchte sie nachzuahmen, indem sie mit dem Fuße mehrmals zappelnd aufstieß.) Schrei und Geräusch waren beinah eins, der Schrei war deutlich von dem Rufe Bletry's nach seinem Knechte Fritz zu unterscheiden. Gleich darauf lief Franziska die Treppe herauf. »Sie zitterte und bebte; sie keuchte, so! Sie sagte zu mir: »Frau Lacour, Frau Lacour, eine Feder, geben Sie mir eine Feder!« Das kam mir komisch vor, daß Jemand von mir eine Feder forderte. Aber mein Kleiner hatte in der Schule eine Feder gefunden, und er hatte mich sogar gebeten, ihm seine Feder nicht wegzunehmen. Ich gab die Feder der Franziska; die brachte sie hinunter. Hernach hörte ich Herrn Bletry den Fritz rufen. Er schrie so (mit heftigem Tone): »Fritz, besorge diesen Brief geschwind, sogleich.« Fritz antwortete ihm laut (dessen Stimme nachahmend): »Es regnet; ich kann jetzt nicht.« Es war auch wirklich sehr schlechtes Wetter. Weiter sah ich nichts; es war schwarze Nacht; ich hatte kein Licht. Ich blieb auch oben.« Es war beinah 9 Uhr Abends, als die Lacour diesen Schrei und dies Geräusch hörte. Wenn es noch der Argumente bedürfte, daß ein mündliches Verfahren, um den erkennenden Richter in volle Kenntniß zu setzen, vor dem schriftlichen Vorzüge habe, liefert sie dieser Fall. Wie läßt sich ein nachgemachtes Geräusch und Geschrei auf dem Papier wiedergeben? Was die sinnliche Wahrnehmung eines Momentes eingibt, kann auch durch die allersorgfältigste Beschreibung der Feder nicht ersetzt werden. Daß auch die sinnliche Wahrnehmung täuschen könne, ist eine Sache für sich; wo ist aber diese Täuschung nicht, und wo sind mehr Mittel gegeben, sich gegen dieselbe zu wahren! Nach der schriftlichen Aufzeichnung müssen wir annehmen, die Lacour habe jene Töne richtig wiedergegeben. Könnten aber mit gesundem Menschenverstände und psychologischer und physischer Erfahrung ausgestattete Geschworne nicht grade in ihren Mienen, ihren Bewegungen eine unrichtige Auffassung entdecken, kleine Züge, die sich in Worten nicht auffassen lassen und die doch auf das Zeugniß den Stempel der innern Unwahrheit drücken? Der erste wichtige Einwand gegen dieses Zeugniß ist: daß es so spät erst zum Vorschein kam. Statt der Lacour finden wir den Generaladvocaten auf diesen Einwand antworten: sie sei im ersten Augenblicke so voll Schrecken gewesen, daß sie Alles vergessen habe, sie habe nicht begriffen, wie wichtig gewisse Umstände seien, die ihr unbedeutend erschienen. Erst nach und nach kamen sie ihr ins Gedächtniß zurück. Für sie spricht, daß sich darin auch kein Schatten eines Widerspruchs finde. Der Polizeicommissar Rouetta sagte: als er die Lacour zum ersten Male verhört, sei sie voller Schrecken gewesen und habe zu ihm gesagt: »Lassen Sie mich in Ruhe, ich weiß von nichts.« Das beste Zeugniß für die Richtigkeit des Zeugnisses der Lacour gibt das Benehmen der Angeschuldigten. Sie lassen alle Wahrnehmungen der Frau bestehen und geben ihnen nur eine andere Deutung . Hiermit ist schon von selbst der spätere Versuch, die Glaubwürdigkeit der Frau anzugreifen, abgewiesen. Bletry berief sich zwar auf ihren früheren Lebenslauf, man antwortete ihm aber, es sei nicht das Geringste zu ermitteln gewesen; Seitens der Angeschuldigten ist auch nichts Haltbares vorgekommen. – Sie habe beständig in ihren Anklagen geschwankt. Darauf erwiderte der Ankläger: Warum die Lacour denn nichts von der schwarzen Dame gesagt und gewußt! Wenn sie nach Eingebung der Phantasie rede, oder gar als wissentlich falsche Zeugin, werde sie die Punkte in den Vordergrund, gestellt haben, von denen Jedermann in Mühlhausen zu wissen geglaubt, während grade sie nur Dinge bemerkt, die kein Anderer gesehen. Er schilderte sie als eine Frau von reizbaren Nerven und zarter Beschaffenheit; aber bei einer solchen Körperbildung irre man sich in nichts (?), was sich auf die sinnliche Auffassung bezieht. Wenn es auch sehr problematisch ist, daß eine so nervös reizbare Frau sich in nichts irren sollte, so ist doch ihr Wahrnehmungsvermögen gewiß schärfer, welches sich auch bei der Laconr so weit erstreckte, daß sie Ahnungen hatte und Gespenster, wenn nicht sah, doch hörte. Sie mußte noch vor den Assisen eine Gespenstergeschichte erzählen, die ihr vor der Mordthat begegnet war. »Ich lag mit meinem Manne zu Bette, als ich Plötzlich drei Schläge hörte, so: Tot! tok! tok! Ich sagte zu meinem Manne: »Klopfst vielleicht Du so?« Er sagte: »Bist Du's denn nicht?« Ich sagte: »Wenn ich es wäre, so früge ich nicht.« Mein Mann stand auf und sah nach, ob vielleicht der Hund an der Thüre wäre. Drauf sagte ich: »Die Schläge kamen aus dem Zimmer, nicht aus dem Hausgange; ich habe drei schwache Schläge gehört; vielleicht ist es ein Gespenst.« Mein Wann sagte darauf: »Närrin! es gibt keine Gespenster.« Ich wollte Anfangs nicht davon reden; aber an einem späteren Tage, wo wir mit Franziska und Magdalena zusammen waren, sagte ich: »Ich glaube, es sind Gespenster im Hause;« und Magdalena sagte: »Ich glaube es auch.« Und da sagten wir: »O gewiß gibt es bald ein Unglück im Hause.« Wenn man daraus hätte folgern wollen, daß auch ihre Wahrnehmung am Abende des Pfingstsonnabends nicht mehr als eine Vision gewesen, so machte eine der Angeklagten selbst diese Auslegung zu schanden, indem die Dinicher die drei Schlage, welche die Lacour gehört, für eine wirkliche Thatsache erklärte: die beiden Thüren eines Schenktisches, der nicht recht verschlossen gewesen, hatten gegen ihr Bett geschlagen. Auf die Anrede des Präsidenten: »Sie waren tief erschüttert, Franziska, als Sie von Frau Lacour die Feder forderten; Sie mußten sich auf das Treppengeländer stützen, wo man später den Abdruck einer blutigen Hand entdeckte; was haben Sie darauf zu sagen?« – antwortete Franziska nichts als: »Ich war sehr eilig. Die Diligence ging bald ab; ich mußte Herrn Bletry's Paket noch forttragen.« Ihre Erschütterung scheint sie also danach nicht einmal abzuleugnen. Die blutige Hand am Treppengeländer Ein Zeuge Denger , den man nicht wieder auffinden können, hatte bei den frühern Assisen bekundet: eines Tages an der Eisenbahn habe er von einem Morde gehört, welcher in Bletry's Haus begangen. Da sein Weg ihn am Hause vorüber geführt, und dasselbe offen gestanden, sei er hinein getreten, und habe deutlich auf dem Treppengeländer den Abdruck einer Hand bemerkt. Er habe jedoch nicht erkannt, ob der Abdruck von Blut oder Schmutz hergerührt. Fritz Weidenbacher erklärte: er habe einmal eine Wunde an der Hand gehabt; möglich, daß der Abdruck davon hergerührt. Mehr Zeugenaussagen darüber finden sich in diesen Assisenverhandlungen nicht vor. Daß der Abdruck einer Hand, von Blut herrührend, auf dem Treppengeländer sichtbar gewesen, scheint, nicht allein dem öffentlichen Ankläger, sondern auch dem Präsidenten für eine ermittelte Thatsache gegolten zu haben. Der Friedensrichter Ritter hatte bekundet: daß der Abdruck einer blutigen Hand deutlich am Treppengeländer zu sehen gewesen. Die Vertheidiger der Angeklagten rügten, daß man nicht auch das Treppengeländer selbst als Beweisstück herbeigebracht habe. Diese Sache gehöre wie so viele andere zu der Legion von Einbildungen, an denen der Proceß leide. Uebrigens hätten alle Untersuchungen des angeblichen Handabdruckes weiter nichts ergeben, als daß man zwei Flecke gefunden, die über ein Metre auseinander gestanden. Ein anderer Anwalt der Angeklag! ten erklärte: das Haus sei ganz neu, er habe es besichtigt und nichts gefunden. – Und wir finden nichts l weiter darüber in den Verhandlungen! Daß die Chemiker in den Flecken am Geländer kein Blut entdeckt, ist schon oben angeführt. Bletry's Deutung der Wahrnehmungen und die Alibibeweise Bletry will am Nachmittage des Pfingstsonnabend krank gewesen sein, und angezogen im Bette gelegen haben. Durch das Fenster habe ihm der Gerichtsbote einen Haft- oder Arrestbefehl überreicht. Erschreckt über dessen nur vermutheten Inhalt, denn er habe ihn nicht eröffnet, habe er schnell an seinen Bruder, den Staatsprocurator, um Nath oder Hülfe zu schreiben beschlossen, deshalb nach einer Feder zur Frau Lacour hinaufgeschickt (weil seine eigenen Federn von vielem Briefschreiben stumpf gewesen) und, um den Brief noch an dem Abend mit der Diligence befördern zu können, nach einem Ziegelstein (zu Fritz) gerufen, diesen durchbrochen, was das Geräusch, den Fall verursacht, und in ein Paket gelegt, welches Franziska noch am selben Abende nach der Diligence gebracht. Die Vorladung und deren Einhändigung durchs Fenster herein hatte ihre Richtigkeit. Der Gerichtsvollzieher Gissinger bekundete: am 3. Juni Abends Bletry von der Straße aus durch das Fenster ein Urtheil behändigt zu haben, welches ein Herr Steiner gegen ihn erwirkt. Es enthielt aber keinen Verhaftsbefehl, sondern nur eine einfache Insinuation. – Die Richter begriffen nicht, wie eine so wenig dringliche Zufertigung Bletry, der an solche gerichtliche Verfügungen nur zu gewohnt war, dermaßen in Schreck setzen können, daß er sich nicht aus und ein gewußt und augenblicklich an seinen Bruder schreiben müssen, als hänge sein Leben davon ab. »Gissinger war der pünktlichste Gerichtsvollzieher,« sagte er, »dem fast alle Verhaftungen in Schuldsachen übertragen worden, so mißtraute ich ihm; und ich halte meine Besorgniß noch für gegründet.« Was die Forderung nach einer Schreibfeder, einem Ziegelsteine anlangt, so stimmen die Aussagen der Zeugen aufs Haar mit der Bletry's, aber die Zeugen – sind seine Mitschuldigen. Bletry erklärte, auf Befragen, daß er zwar angezogen zu Bette gelegen, aber nicht in Stiefeln, sondern in Pantoffeln. Wie aber konnte er mit Pantoffeln das Geräusch mit den Füßen gemacht haben, welches die Lacour gehört und er nicht ableugnete! »Mein Haus,« antwortete er, »ist eine wahre Laterne, man hört jedes Geräusch von oben bis unten.« – Aber noch sonderbarer erschien es, daß Bletry, nachdem er den ihn in solche Angst versetzenden Gerichtsbefehl empfangen, sich noch ein Mal zu Bette gelegt haben sollte. – Er erklärte es durch seine große Aufregung wegen seiner Verhältnisse, auch habe er den Gerichtsbefehl nicht sogleich gelesen. Sein Zimmer habe er nachher nicht mehr verlassen. Fisson , Factor einer Buchdruckerei in Nancy, der zum Besuch in Mühlhausen war, und seit Kurzem auf dem freundschaftlichsten Fuße mit Bletry stand, erzählt von diesem Sonnabend: »Um Pfingsten 1843 sagte ich zu Bletry, ich wolle die Festtage in Straßburg zubringen. Samstags, um 2 Uhr, ging ich zu ihm, und traf ihn leidend; er sagte mir, er leide schrecklich an Halsweh. Gegen 8 Uhr Abends holte ich zwei Briefe ab, die ich ihm nach Straßburg mitnehmen sollte. Er gab mir die Briefe etwas später, und sagte mir, er wolle sich legen, weil er krank sei. Ich erwiderte hierauf: »Da thun Sie recht; Sie sehen nicht wohl aus.« Es war zwischen 7 und 8 Uhr Abends, am 3. Juni.« Was von Fisson's Glaubwürdigkeit zu halten, darüber unten. Bailly , ein anderer Freund Bletry's, bei ihm in Kost, bestätigte Franziska's Angabe Hinsichts des abendlichen Ganges nach dem Diligencebureau. Sie war in großer Eile, er begleitete sie und kam mit ihr zurück. Franziska trug dann das Abendessen auf; auch Fritz aß mit am Abendtisch. Dieser trauliche Abendtisch nach einer Mordthat, wo die Leiche noch im Zimmer liegen und die Dielen noch von Blut schwimmen mußten, hätte allerdings etwas Befremdendes, wenn – der Zeuge volle Glaubwürdigkeit hätte! Aber noch seltsamer erscheint die Sache, wenn man eine andere Entlastungszeugin hört, die Frau Decker , die aber nebst ihrem Manne und dem Factor Fisson, gleichwie Bailly und Schulz, zu Bletry's Freunden gehört, denen man sämmtlich zutraute, daß sie dem Angeklagten allen Vorschub geleistet. »Ich kam am 3. Juni in Bletry's Haus; der Polizeiagent Roy trank dort ein Glas Bier. Bletry rauchte in einer Ecke des Zimmers seine Pfeife. Er schuldete mir 30 Sous; Franziska lieh ihm dieses Geld, damit er mir es zurückzahlte. Nach dem Abendessen, um 8 Uhr, bat Bletry meinen Mann, ihn zum Gerichtsvollzieher Gissinger zu begleiten; sie kamen erst um 10 Uhr Abends wieder. Montag Morgens, am 5. Juni, kam Franziska zu uns; es war ungefähr 6 Uhr Morgens. Sie wollte einen Miethsvertrag, worin die Möbeln des Bletry'schen Hauses auf ihren Namen eingetragen waren, einschreiben lassen; aber mein Mann bemerkte ihr, es sei etwas Regelwidriges darin. Sie bat unsern Kleinen, den Vertrag zu Bletry zu bringen, um ihn zu verbessern. Mein Kleiner kam gegen 8 Uhr wieder; er trug sodann aus Gefälligkeit den Vertrag auf das Einschreibungsamt. Während dieser Zeit blieb Franziska bei uns. Der Kleine kam um 9 Uhr zurück; hierauf ging Franziska mit ihm nach Freschwald, um Kuchen zu kaufen. Um 10 Uhr ging ich zu Bletry; er war schon nach Basel fort.« Hiernach wäre nicht allein am Abende des Mordtages im Bletry'schen Hause ruhig und wie gewöhnlich zu Abend gegessen worden, sondern ein Besuch, eine Frau seiner Bekanntschaft, wäre den ganzen Abend freundschaftlich dort geblieben; man hätte geraucht, Bier getrunken, abgerechnet, gespeist wie im tiefsten Frieden, und Bletry wäre am späten Abend noch in Geschäften ausgegangen. Danach wäre nicht allein die Aussage der Lacour unrichtig, sondern auch die Franziska's, Fisson's und Bletry's selbst. Wo wäre die Angst wegen des Arrestbefehls, Franziska's Hast den Brief zu besorgen, wo bliebe Bletry's Krankheit, der im Bette gelegen haben und, nachdem er den Brief fortgeschickt, nicht mehr ausgegangen sein will. Wie sollte ein Richter, fernab von jeder persönlichen Anschauung, auf solche Zeugenaussagen ein Urtheil fällen? Nur Richter, welche die beiden Frauen von Angesicht sahen, ihre Stimme hörten, welche sich anderweitig von ihrem Charakter und Ruf unterrichten konnten, konnten auch über das Maß ihrer Glaubwürdigkeit ein Urtheil sich selbst machen. Für diesen Fall kommt uns indeß ein Gespräch oder eine Scene in etwas zu Hülfe, welche in den Verhandlungen der Aufnahme für werth erachtet ist. Der Generalanwalt hielt es zur Erforschung der Wahrheit für nützlich, die Lacour noch ein Mal vorführen zu lassen, um Näheres über einen Zank zu erfahren, den die Decker mit der Lacour in Bletry's Hause gehabt. Es heißt: »Bei diesen Worten äußert Frau Decker einen großen Schrecken; sie geräth in Zittern und weint. Ihre Beine wanken; man bringt ihr einen Stuhl. Frau Lacour nähert sich der Frau Decker; diese vermeidet ihren Anblick und hält den Kopf gesenkt. Frau Lacour . Nach Bletry's Verhaftung war ich oben; ich hörte Geräusch, ging hinunter, und sah Herrn Decker und Frau. Ich bat Frau Decker um die Rückgabe eines Korbes, den ich der Franziska geliehen; ich that dies in aller Ruhe. Da schimpfte sie mich, und sagte: »Du wirst Deinen Korb schon wieder kriegen, Lumpenmensch, verfluchte H...; Du sollst schon sehen! Bald wird Bletry wieder freikommen und Dich aus dem Hause jagen.« Der Generaladvocat . Sie hatten die Frau Decker nicht beleidigt? Frau Lacour . Nicht im Entferntesten. Frau Decker . Ich will mit diesem Weibe nicht streiten; ich vermags nicht. Der Generaladvocat . Also steht fest, daß Frau Decker die Frau Lacour wegen ihrer Aussage bei der Untersuchung geschimpft hat.« Die Glaubwürdigkeit der Decker scheint nach dieser Aussage wenigstens nicht zu wachsen. Dagegen erscheint durch den letzten Theil der Aussage der Decker Franziska's Alibi am Morgen des Pfingstmontages erwiesen. Die Decker führt hier specielle Umstände auf, über die man sich nicht leicht irrt (wenn nicht ein geflissentlich falsches Zeugniß angenommen würde), und eine Louise Nancey bestätigte, daß Franziska an dem Morgen im Decker'schen Hause gewesen. Ueberdies sind die Zeugenaussagen, welche Franziska beim Transportiren der Leichenkiste zur Eisenbahnstation mit betheiligen wollen, viel ungewisser und schwankender als diejenigen, welche die Betheiligung der Magdalene Dinicher darthun. Gravirend für sie ist nur die Aussage der Lacour, ihr Verhältniß zu Bletry, als dessen innigste Vertraute, Mitwisserin und Helferin sie erscheint, und der ihr zugemuthete Besitz der gelben Kiste, in welcher der Leichnam gefunden ward. Die Zeugenaussagen für und gegen diesen wichtigen Punkt sind folgende. Die gelbe Kiste Gehörte die gelbe Kiste, in welcher die Leiche auf der Station gefunden worden, Franziska Lallemand? Der Mann der Lacour erkannte sie »ungefähr:« seine Frau »ganz genau.« Sie hatte sie immer in Franziska's Stube gesehen; der Deckel stand immer offen; Franziska hatte ihr gesagt, dadurch blieben die Kleider luftig. Franziska behauptete: nie eine solche Kiste besessen zu haben, die ihrige sei drei Mal größer, mit Schweinsleder überzogen, der Deckel mit einem Stück Tapete beklebt; auch habe sie nie eine andere gehabt. Man brachte die zwei Kisten in den Saal, welche nach Bletry's Angabe in seinem und Franziska's Besitze gewesen. Die Lacour betheuerte, diese Kisten nie bei Bletry erblickt zu haben. Schon als sie, in den ersten Tagen des März, mit ihrem Manne in das Haus zog, sah sie dagegen die gelbe Kiste, indem Franziska sie rief, ihre Kleider sich zu besehen, die in der Kiste lagen. Bletry hatte im Jahre 1840 die junge Franziska Lallemand bei den Schwestern zur Vorsehung in Mühlhausen untergebracht, um sie lesen zu lehren. Die Schwester Flavia bezeugte, daß Franziska damals eine Kiste gehabt: »die grade so aussah wie diese hier (die gelbe), eben so groß, eben so gestaltet, von dieser Farbe, nur dunkler .« Es ward bemerkt, daß der Koffer seitdem öfters gewaschen worden. Flavia erklärte, sie habe sich die Sache seit ihrem ersten Verhöre genau überlegt, sie habe die Nachbarn gefragt, wo Franziska geschlafen; Alle hatten gesagt, Franziska habe nur einen gelben Koffer, gehabt und das sei dieser hier. Durch das Zeugniß eines Kaufmanns in Mümpelgard wird erwiesen, daß Franziska den Koffer, mit Schweinsleder überzogen, von ihm gekauft (über das wann finden wir keine Notiz), warum, ruft ihr Vertheidiger, hätte sie, schon im Besitze des gelben, noch des schweinsledernen bedurft! Aber sie hatte den gelben, als sie zu den Schwestern der Vorsehung kam, und als sie im Herbst desselben Jahres die Schwestern wieder verließ, hatte sie ihn auch noch. Sie bat die Schusterin Ott die gelbe Kiste bei ihr einstweilen niederstellen zu dürfen, und die Ott erkannte in der Leichenkiste Franziska's gelbe Kiste wieder, die einst bei ihr zur Verwahrung gewesen. Die Eheleute Hengel erkannten in der gelben Kiste »unzweifelhaft« den Koffer der Franziska Lallemand. Nur hatte der Ehemann geglaubt, die Handhaben wären von weißem Leder, während die, welche er jetzt sähe, von braunem wären. Dagegen erkannte die Schwester Casimir aus dem Kloster zur Vorsehung die Kiste nicht für die, welche Franziska gehörte. Sie wußte nur von einem Köfferchen, welches die Kostgängerin damals besessen; das Köfferchen fand sich nicht unter den ihr vorgezeigten Kisten. Auch die Schwester Oswald erinnerte sich eines kleinen mit Schweinsleder überzogenen Koffers; die gelbe Kiste war ihr fremd. Schwester Flavia erinnerte sich nunmehr, daß die Franziska auch ein solches Köfferchen mit Schweinsleder gehabt, blieb aber fest bei ihrer frühern Aussage. Welcher Richter gleicht diese Widersprüche aus! Wer sagt dem Urtheilsfasser, dem nichts als Acten vorliegen, nur das, ob der Schwester Flavia, oder der Schwester Oswald mehr zu trauen sei, welche von Beiden schärfere Augen, bessere Beobachtungsgabe in andern Dingen bewiesen, welche von Beiden sich mehr um die junge Kostgängerin und ihre Sachen bekümmert? Eine gelbe Kiste ist kein Unicum, es können zwei sich so ähnlich sehen, daß der Verfertiger selbst sich darüber täuscht, aber diese Fälle gehören zu den Seltenheiten, und das Urtheil einer Schustersfrau, die in dergleichen Dingen einen scharfen Blick haben dürfte, die in diesem Falle besonders qualificirt erscheint, da sie die Kiste bei sich in Verwahrung gehabt, in einer wahrscheinlich engen Wohnung und die, von weiblicher Neugierde angeregt, die Kiste des hübschen Mädchens wol mit Auge und Hand geprüft und geschätzt haben dürfte, dieses Urtheil besonders dürfte in der Sache nicht ohne ein Gewicht sein, welches durch die andern Aussagen noch um ein Bedeutendes verstärkt wird. Motive der That. Bletry war dem Ruin nahe vor der That, ihm fehlte das Nothwendigste, und bald nach der That sieht man ihn im Besitz von Geld; er unternimmt Reisen und macht Einkäufe, welche, wenn grade nicht auf Ueberfluß, doch darauf deuten, daß er jetzt nicht mehr nöthig hatte zu sparen. Die natürliche Schlußfolgerung: er hat sein Opfer, um sie zu berauben, umgebracht und sie wirklich beraubt, daher das Geld nachher bei ihm. Aus allem bisher Mitgeteilten, aus allen Zeugenaussagen, selbst denen seiner Freunde, die er als Entlastungszeugen berief, geht seine drückende Lage hervor. Er stand auf dem Punkte zum zweiten Male Bankrutt zu machen, Arrestschläge und Verhaftsbefehle umschwirrten ihn von allen Seiten in so erschreckender Gestalt, daß er aus Angst die Zusendungen nicht mehr öffnete, weil er den trüben Inhalt derselben voraus wußte. Und doch, im Widerspruch damit, pocht er in seinen Verhören darauf, daß man ihm unrecht thue, er sei damals nicht am Bankrutt gewesen, nicht am Bettelstab, denn noch jetzt sei der Bankrutt nicht ausgebrochen. Man begreift den sonst so klugen Mann nicht; konnte er glauben, nur einen unter seinen Richtern damit zu täuschen, welche mit den Verhältnissen an Ort und Stelle besser als wir in der Ferne bekannt sind, denen diesmal aus den gegebenen lückenhaften Mittheilungen seine trostlose Lage doch hell genug in die Augen springt? Wenn auch durch Zuthun seiner Familie nachmals sein zweiter oder letzter Bankrutt aufgeschoben oder vermieden wurde, so geht doch schon aus seinen eigenen Eingeständnissen hervor, daß er damals, in der drückendsten Lage, am Rande des Verderbens schwebte. Freilich mußte ihm Alles daran liegen, sich vor den Richtern in eine bessere Lage hinein zu lügen, um auch das Motiv zur That zu entfernen, aber sein Verstand hätte ihm sagen müssen, daß, so widersprechenden und deutlichen Zeugnissen gegenüber, der Beweis ihm nicht gelingen könne, und der Versuch, ihn zu führen, den Verdacht gegen ihn nur noch vermehren müsse. Am heftigsten ward er bei der Aussage der Lacour, die mit ihrer schwatzhaften Zunge der schrecklichen Geschichte vom Pfingstsonnabende noch eine andere hinzufügte: »Zwei Tage nachher traf ich Fritz; er kam von der Stadt mit einem Paket Bonbons zurück, die er für Franziska gekauft hatte. Da sagte ich: »Fritz, das ist was Gutes; aber es wird Dir an der Nase vorbeigehen.» Er antwortete: «Ja wol, Frau Lacour.» Dann sagte er noch: «Jetzt wird's nicht mehr an Geld fehlen.» Ich muß Ihnen sagen, daß Herr Bletry, als ich ihm vor Pfingsten meine Miethe bezahlte, ein Börschen hatte, worin nur noch 7 Sous waren. Er sagte mir, meinem Manne ginge es besser, als ihm, weil er eine gute Besoldung habe. Herr Bletry sagte mir, er habe Alles eingebüßt. Er kaufte sich Holz für ein paar Sous ein. Ich habe selbst Holz für ihn geholt; und Frau Stengel sagte zu mir: «Wenn Sie für Bletry Holz holen, so gebe ich Ihnen keins mehr.» Nach Pfingsten kauften Bletry und Franziska eine Menge Sachen ein; ich weiß aber nicht, ob sie es bezahlt haben.« Da rief Bletry erzürnt aus: »Es ist nicht wahr, daß ich mir Holz für 4 bis 5 Sous einkaufte; es ist nicht wahr, daß ich nur noch wenige Centimes hatte. Die Wirtschaft ging auf Rechnung der Franziska Lallemand; ich war bei ihr in Kost. Man öffne Franziska's Wirthschaftsbuch, und, sehe! Ich brauchte kein Geld.« Aber die Lacour ließ sich nicht irre machen, und versicherte: Bletry habe es ihr gesagt, als er ganz allein auf der Schwelle seiner Thür stand und seine Pfeife rauchte; er müsse sich ja selbst daran erinnern. – Die Decker, seine Freundin, hatte im Zeugnis zu seinen Gunsten gesagt, daß er ihr nicht 30 Sous bezahlen können, welche Franziska dann für ihn hergab. Magdalene Lallemand, deren Blutverluste das aufgefundene Blut erklären sollten, hatte bekundet, daß Bletry beim Gedanken, Franziska zu verlieren, wüthend geworden, denn er habe nur noch seine Schenke zum Lebensunterhalte. Bletry und Franziska sprachen von oftmaligem Gold- oder Silbereinwechseln bei dritten Personen vor der Katastrophe, aber diese Personen wollten sich dieser Geschäfte mit Beiden gar nicht entsinnen. Nach der That war dagegen Geld vorhanden, so hatte Fritz schon gesagt. Am Pfingstmontage kaufte er in Basel bei der Reise dahin mit Franziska ein Wirthshausschild mit der Aufschrift: »Zur Burgunder Weinlese«, eine Mütze und andere nicht eben nothwendige Gegenstände. Vor der Heimkehr sagte er zum Zeugen Alonsi, welches dieser bekundet: »Wir müssen sehen, ob wir auch genug zur Rückkehr haben.« Also war mit dem Gelde auch der Muth wieder da, die Wirthschaft aufs Neue in Gang zu bringen. Endlich, so fanden sich in der Kommode 200 Francs in Gold, welche Bletry's Freund, Fisson, nach der Verhaftung des Ersteren und im geheimen Auftrage desselben an sich nehmen und verwahren sollte. Beide Verklagten, Bletry wie Franziska, behaupteten, sie gehörten der Letzteren; es wären ihre Ersparnisse, sagte diese, und Bletry wollte davon nichts gewußt haben, da es nicht seine Sache sei, in Anderer Kisten zu blicken oder um ihre Angelegenheiten sich zu kümmern. Aber zwischen Beiden herrschte eine so vollkommene Einigkeit, und nicht allein Bletry war von seinen Gläubigern aufs Aeußerste gedrängt, sondern auch Franziska, als dem Namen nach Besitzerin der Schenke, war vielfach zur Bezahlung kleiner Schulden aufgefordert und zog die Mahnenden hin. Es ist möglich, daß sie einen Nothpfennig sich aufsparen, ihn nicht angreifen wollen; aber das Factum bleibt verdächtigend bestehen, daß nach der Katastrophe Geld da war, von dem Bletry selbst erklären mußte, daß er vor der Katastrophe nichts davon gewußt. Sonst schweigen alle Nachrichten über den Gegenstand, die Größe, des vermutheten Raubes. Ein Schatz kann es nicht gewesen sein. Einen Schatz wird eine einzelne in Modehut und Taffentkleid umher wandernde (oder reisende) fremde Dame nicht bei sich geführt haben. Ein Schatz würde nachher aufgeleuchtet haben; aber es kommen nur ein Wirthshausschild, eine Mütze, ein Pompadour und außerdem 200 Francs zum Vorschein. Hatte sie aber Goldstücke bei sich? Ward ihre goldene Kette, die übrigens in den Zeugenaussagen vor den letzten Assisen ebenso wie die durchbrochenen Filethandschuhe wieder verschwunden ist, vielleicht bei der Reise nach Basel versilbert? – Das Reich der Vermuthungen ist groß, aber selbst die aufgeregte Einbildungskraft der Bewohner von Mühlhausen hat hier auch nicht eine Spur entdeckt. Fisson und die untergeschobenen Schlüssel. Gensdarmerielieutenant Schleretter hatte ausgesagt: »Bei der Haussuchung in Bletry's Wohnung fand man einen Bund Schlüssel, mehr als 20, die alle hell glänzend aussahen, über dem Spiegel hängen. Später wurden statt derselben andere Schlüssel untergeschoben . Der Gefangenwärter zu Mühlhausen beging die Nachlässigkeit, daß er die Angeklagten mit einander verkehren und zusammen trinken ließ . Er wurde deshalb abgesetzt.« Man hat bei der Untersuchung sehr viel Gewicht auf diesen Umstand gelegt und zur Ermittelung desselben alle Kraft aufgewandt. Bletry erwiderte auf die Anschuldigung vor den Assisen: »Es sind keine anderen Schlüssel untergeschoben worden. Mit Erlaubnis des Herrn Staatsanwaltes zu Altkirch ließ ich durch Fisson Schlüssel holen, um dadurch dem Herrn Galisser zu Straßburg Unannehmlichkeiten zu ersparen; denn diese Schlüssel öffneten drei Koffer, die bei demselben niedergelegt waren. Diese Schlüssel bat ich Fisson zu nehmen; aber es sind keine untergeschoben worden. Im Gefängnisse hatte ich Tag und Nacht zwei Wächter bei mir; wie konnte ich da mit den andern Angeklagten verkehren?« Und in dieser Antwort ist schon das Summum der Schuld und des Ermittelten ausgesprochen. Es zeigt, daß die erste Untersuchung nicht mit der nöthigen Sorgfalt und Strenge geführt ist, um Verschleppungen und Verdunkelungen zu verhüten. Daß man dem Gefangenen erlaubt hat, durch einen Freund sich Schlüssel aus seiner Wohnung holen zu lassen, um damit irgend wie zu operiren, gehört auch zu den Unbegreiflichkeiten, an denen dieser Proceß so reich ist. Der Generaladvocat bemerkte, daß grade der Schlüssel zum Koffer, der von Bletry bei Herrn Galisser in Straßburg niedergelegt worden, von Fisson nicht mitgenommen, sondern im Bletry'schen Hause zurückgeblieben sei, wogegen die Vermuthung sich aussprach, daß Bletry Fisson beauftragt den Schlüssel verschwinden zu lassen, welcher zur gelben Leichenkiste paßte. Ermittelt ist nichts weiter, der Schlüssel zur Kiste hat sich nicht gefunden, unter Bletry's Sachen und Koffern ist nichts entdeckt worden, was über seine Schuld oder Unschuld in der Hauptsache Aufschluß gäbe. Wir verschonen unsere Leser deshalb mit den weitläufigen Verhandlungen, Fragen und Antworten über diesen Punkt. Das einzige Resultat, welches daraus hervorgeht, daß Bletry's Schritte ein Schuldbewußtsein ausdrücken, steht auch sonst schon fest. Er braucht aber um deswillen noch kein Räuber und Mörder gewesen zu sein, wenn er, vom Gefängniß aus, Versuche macht, einen Theil seiner Sachen den Augen und Händen der Gerichte zu entziehen. Dies erklärte sich schon aus seiner pecuniairen Lage, dicht am Bankrutt, den er aus vielen Gründen zu verbergen suchte. Seine eigene Angabe: um einen Freund in Straßburg, welcher seine Koffer in Verwahrung gehabt, nicht zu belästigen, spricht freilich eher gegen als für ihn. Namentlich ist der Factor einer Buchdruckerei in Nancy, Fisson , Bletry's Freund, und als Mitwisser oder Helfershelfer verdächtigt, darüber aufs Strengste inquirirt worden. Seine Aussage über eine Zusammenkunft mit Bletry am Pfingstsonnabend ist schon oben angeführt. Fisson war am 4. Juni (Pfingstsonntag) nach Straßburg gereist und erst am 21. nach Mühlhausen zurückgekehrt, wo er von einem höchst vergnügten und muntern Mittagessen berichtet, welches er mit seiner Frau, der Madame Galisser aus Straßburg, und Franziska bei Bletry eingenommen habe. Am Tage darauf war Bletry verhaftet worden, Fisson schwur, daß es ein höllisches Complot sei. Auf einen Brief Bletry's ans dem Gefängnisse, besuchte er diesen in demselben, völlig von seiner Unschuld überzeugt, und that, was er konnte, ihn zu trösten und ihm zu helfen. Seine Frau brachte ihm Essen; er trank mit ihm 2 Flaschen Limonade gazeuse, was zu dem Gerüchte Anlaß gegeben, daß Bletry und seine Freunde im Gefängniß in Champagner schwelgten. Er übernahm es für Bletry in dessen Keller nach dem Weine zu sehen, auch für Franziska die 200 Francs in Gold aus der Kommode zu nehmen. Er fand bei dieser Gelegenheit ein kleines Medaillon, was er ihr brachte. Auch bat ihn Bletry aus dem Schlüsselbund, das über dem Spiegel hinge, die 3 Schlüssel, welche die Koffer bei Galisser öffnen, fortzuthun, damit diese braven Leute nicht in seine Sache verwickelt würden. »Thun Sie an die Stelle dieser Schlüssel andere,« sagte Bletry. Hiedurch wird Bletry also in diesem Nebenpunkte durch seinen eigenen Freund einer Unwahrheit geziehen! Fisson verkehrte später wegen der Schlüssel und des Geldes mit dem Staatsprocurator Bletry, der ihm rieth nichts von der Sache zu sagen, »weil es unnütz sei und die Untersuchung nur verlängere.« Indessen war es durch Andere schon ruchbar geworden, und Fisson legte darauf vor dem Friedensrichter Ritter ein vollständiges Bekenntniß ab, was ihn indeß vor einer bei ihm vorgenommenen Haussuchung nicht schützte. Sein Principal, der Buchdruckereibesitzer Barré, gab ihm das Zeugniß, daß er zwar leichtsinnig und fähig sei, sich unbedachterweise in gefährliche Sachen einzulassen, übrigens sittlich, von reinen Gesinnungen und als rechtlicher Mann, der die Wahrheit nicht verhehlen könne, sich nur in gutem Glauben und mit Redlichkeit in dieser Sache betheiligt haben werde. Nur scheint eine Stelle des Briefes, den Fisson nach seiner ersten Vernehmung an den Staatsprocurater Bletry schrieb, um diesen davon zu unterrichten, etwas bedenklich: »Ich muß noch hinzufügen, daß ich ausgesagt, diese Vertauschung der Schlüssel habe nur zum Zwecke gehabt, den Schlüssel eines Koffers wegzuschaffen, der seit einem Jahre in Straßburg ist. Adieu! Gott wird für uns sein. Ein Gruß aus dem aufrichtigsten Herzen.« Im Lichte eines Complicen, wenn gleich eines in gutem Glauben handelnden, erscheint Fisson danach jedenfalls, und es rechtfertigt den Verdacht, den man gegen seine und seiner Frau Aussagen hegte, wenn gleich dieselben, wenigstens was diesen Punkt anlangt, eher zu Ungunsten der Angeklagten, oder besser des nachlässigen ersten Polizei- und Gerichtsverfahrens, ein Zeugniß ablegen. Wie sollte in einer Untersuchung die Wahrheit ermittelt werden, wo den auf Tod und Leben Angeklagten verstattet war, die Besuche ihrer Freunde anzunehmen, ihnen Bestellungen zu ertheilen, in ihrem Hause Anordnungen zu treffen, fortzuschaffen, was nicht gefunden werden sollte, umzuwechseln, Botschaften auszurichten und ihnen zu überbringen und hinterbringen, was ihnen angenehm war! Hiermit waren die Aussagen der Zeugen geschlossen, die, wie schon angedeutet, bunt durcheinandergingen, daß es Mühe kostete, sie in der von uns versuchten Ordnung, alle ein Factum betreffenden zusammenzufügen und zu schichten. Wir glauben nichts, was ein Licht auf die Sache werfen konnte, übergangen zu haben, und wenn wir zu ausführlich, zu viel unbedeutende Details aufgenommen zu sein scheinen, so bedenke man, daß der ganze Proceß eine Perlenstickerei ist, oder ein Versuch aus Atomen, die unter der Hand wieder verschwinden, ein Bild, ein Gewebe zu entwerfen. Ein Hauch hat Wichtigkeit, wenn wir ihn richtig erfassen, und ein Stäubchen, das wir fallen ließen, konnte das ganze Gebäude verrücken. Aber indem wir mehre Wochen lang diese Masse Spreu mit der Feder zusammenkehrten, wird uns wieder klar, wie schwach es überhaupt mit der schriftlichen Auffassung der Wahrheit steht. Was ist das Resultat, auf das wir bauen können? Worauf beruht die Wahrheit, die wir abstrahiren? Auf einem Rechenexempel, wenn wir uns danach zutrauen, es zu ziehen; während eine einzige sinnliche Anschauung uns die volle moralische Ueberzeugung eingäbe. Hätte ein Daguerreotypist den Moment erfaßt, wie Franziska aus dem Zimmer stürzt, die Treppe hinauf eilt und zitternd sich an das Geländer hält, dieser einzige Blick sagte uns, was diese bogenlagen Berichte vergebens darzustellen sich bemühen. Das Benehmen der Angeklagten wahrend der Verhandlungen war sehr verschieden. Bletry warf schon in der ersten Sitzung auf die Zuhörer lebhafte Blicke, in denen sich die Verwegenheit seines Charakters spiegelte. Franziska Lallemand zeigte sich traurig und niedergeschlagen, und blieb es während des ganzen Processes. Als der Friedensrichter Ritter bei den ersten Vorverhandlungen zu ihm gesagt, daß Magdalena Dinicher als die Person erkannt worden, welche am Pfingstmontage mit der Kiste auf dem Wege nach Dornach war, antwortete ihm Bletry: »So mag sie zusehen, wie sie sich herauszieht.« Als dieses Dictum vor den Assisen ihm zur Erklärung vorgehalten ward, rief er trotzig: »Ich kann den Herrn Friedensrichter nicht hindern, Unwahres zu berichten.« Der Friedensrichter rief mit erhobener Stimme: »Ich beschwöre, daß dem so ist.« Bletry bewahrte durch alle Sitzungen dieselbe Geistesgegenwart, obgleich die Gründe, die er dann und wann für sich geltend machte, weit hergeholt waren. So ließ er sich von zwei Belastungszeugen bezeugen, daß er auch ein Mal einem armen Manne, der auf der Straße dem Hungertode nahe gewesen, mit Hülfe bereitwillig beigesprungen sei. Magdalena Dinicher vertheidigte sich beständig im Tone der Entrüstung, Gott zum Zeugen ihrer Unschuld anrufend. Einmal rief sie mit kräftiger Stimme: »Ich fürchte die Polizei nicht, ich hatte nie mit ihr zu thun. Ich stehe nur unter Gott, meinem Herrn. Und selbst Gott habe ich hier nicht zu fürchten; denn mein Gewissen ist rein.« Das gutmüthig dumme Gesicht Fritz Weidenbacher's schien der Anklage, daß er ein Mordgehülfe sei, von selbst zu widersprechen. Die Reden des öffentlichen Anklägers und der Vertheidiger sind französisch, d. h. das deklamatorische Element überwiegt, was uns in einem Falle, wo die Gefühle, die Leidenschaften und die Phantasien ohnedies aufgeregt waren, besonders überflüssig erscheint, wo vielmehr es Aufgabe war, mit Kälte und Scharfblick die unsichtbaren Fäden zwischen den sichtbaren Punkten aufzufinden und ins Licht zu stellen. In jenen großen Fällen, wo Frankreichs erste Redner glänzten, wie der La Ronciere'sche und andere, fehlt zwar dies Element auch nicht, aber bei großen psychologisch moralischen Fragen ist es an der Stelle; es ist dort nur der Schaum, den ein gewaltiger Wellenschlag, welcher die Tiefe berührte und keine Stelle ungesichtet läßt, auftreibt. Das war hier nicht der Fall. Und dann, es ist ein deutsches Gefühl; an einem Orte, wo früher nur deutsche Laute tönten, wo auch heute der Mehrzahl nach uns nur deutsche Namen begegnen, in französischer Sprache die Verhandlungen geführt zu sehen, die deutsch redenden Angeklagten und Zeugen nur durch Hülfe eines Dolmetschers in ihrem eigenen Vaterlande verstanden zu wissen, und mit französischem Formelwesen leichthinweg über Klage und Vertheidigung sprudeln zu sehen. Es ist nicht das Geschwornengericht, es ist noch weniger die öffentliche Verhandlung, gegen die wir im Entferntesten eine Rüge aussprechen, es ist, daß wir den deutschen Ernst auf einem deutschen Boden vermissen. Aber es scheint, daß man der Sache überdrüssig geworden, man sah den Ausgang, die Stimmung der Geschwornen voraus, ermüdet eilte man zu dem Ende hin, welches, wie die Dinge standen, wahrscheinlich vor jedem Gericht dasselbe gewesen wäre. Aus der Schlußrede des öffentlichen Anklägers nur einige Momente: »In der Thatsache eines Schlachtopfers ohne Namen, eines gemordeten Weibes, das Keiner zu den Seinigen zählt, findet sich das Geheimniß der Schwierigkeiten, welche dies verwickelte Verfahren bot; deshalb forderte es so gebieterisch die gewissenhafte Aufmerksamkeit, die Sie ihm gewidmet. Der Name des Schlachtopfers wäre in der That der Schlüssel der Thatsachen, die dem Verbrechen vorangingen, und dasselbe herbeiführten. Jedoch kann der Mangel des Namens den Lauf der Gerechtigkeit nicht hemmen; wenn die Gesetze der öffentlichen Sicherheit jedes menschliche Wesen verpflichten, so beschützen sie auch jedes menschliche Wesen, wer es auch immer sei. In einem, Worte, wir wissen, daß ein Verbrechen vorliegt. Wir zeigen Ihnen einerseits diese gräßlichen Reste eines Menschen, und andererseits die Bank der Angeklagten.« Also das corpus delicti war da. Umschließt es denn aber in seinem Dasein auch die That, das Verbrechen, einen begangenen Mord? – Man hat später die Vermuthung aufgestellt: es sei wol eine Leiche dagewesen, aber keine Ermordung. Der Körper möchte aus einer anatomischen Schule herrühren, die aus Gründen die Leiche hätte wieder loswerden wollen, möglicherweise sei auch ein Scherz dabei im Spiele. Irgendwo glauben wir sogar gelesen zu haben, es sei ein Spaß deutscher Studenten der Medicin, welche der Welt und den französischen Gerichten ein Räthsel aufgeben wollen und so die verpackte Leiche auf die Eisenbahn auf das Gerathewohl geschickt. Wenn ein Scherz möglich war, ist es denkbar, daß man ihn so weit treiben können, daß die lustigen Thäter sich nicht gemeldet, oder auf andere Weise intervenirt hätten, wo es sich um Ruf, Freiheit, Leben von vier Unschuldigen handelte! Das würden, die Erfahrung hat es selbst gelehrt, selbst Mörder gethan haben, auf denen die wirkliche Blutschuld gelastet hätte. Nicht daß man von ihnen den Heroismus verlangt, sich selbst anzugeben; aber durch Winke aus der Ferne würden sie sich angetrieben gefühlt haben, den Irrthum der Richter zu verstören. Wenigstens finden wir von diesem Humanitätstriebe in allen Verbrechergeschichten einzelne Züge. Ohne Rachegefühl, ohne das motivirte Gefühl der Schadenfreude und ohne sich etwa dadurch selbst zu sichern vor der Verfolgung, sieht auch ein verhärteter Verbrecher Unschuldige nicht gleichgültig wegen eines von ihm begangenen Verbrechens zum Tode führen. Hier kam kein solcher Wink, keine anonymen Briefe. Aber die Leiche zeigte auch keine Spuren einer anatomischen Behandlung; sie war vollständig erhalten, und nach dem Gutachten der Straßburger Aerzte hatte das Opfer durch einen Stich in den Hals sein Leben eingebüßt. So lange kein Grund da ist an der Richtigkeit dieses Gutachtens zu zweifeln, bleibt also eine Ermordung bestehen. Und die Thäter! – Aus »der Unermeßlichkeit der Einzelheiten« weiß uns der Ankläger auf keinem zuverlässigem Wege, als den wir gingen, zu einem festen Ziele zu führen. Eine Absicht, die Gerechtigkeit zu täuschen, geht aus den Vorgängen zu Fegersheim ohne Zweifel hervor. Aber was war die unausgesprochene Absicht der Mörder mit der Leiche? Die Anklage vermuthet, daß man die Kiste in den Rhein oder die Ill werfen wollen, und sie sei nur durch Zufall auf der Station Fegersheim stehen geblieben. Aber es bleibt Vermuthung. Die fremde Gestalt, welche die Kiste umschwebte, und in der der Bahnwärter Bletry erkannt haben will, hat ihre geheimen Intentionen nirgends ausgesprochen. Warum blieb sie dort stehen, warum war sie nicht weiter, nach einer entfernter« Station, adressirt? Wollte sie Jemand dort abholen? Dann mußte er sich legitimiren. Wollte er sie heimlich fortholen, stehlen? Eine schwere, unbeholfene Kiste, unter der ein starker Träger fast erlag! Unwahrscheinlichkeiten und Räthsel auf jedem Schritte. Das Opfer war die schwarze Dame, deren Existenz, ihre Erscheinung in Mühlhausen, ihr Eintritt in Bletry's Haus zur Evidenz erwiesen ist. Sie war da und ist nicht wieder zum Vorschein gekommen. »Meine Herren, wenn ein großes Verbrechen begangen worden, wenn eine That geschehen, die allen göttlichen und menschlichen Gesetzen Hohn bietet, verbreitet sich in Europa die Entrüstung darüber; und Alles fragt nach dem Schuldigen und forscht nach dem Schlachtopfer. Es entsteht eine Art elektrische Bewegung, welche keine Entfernung des Raumes kennt. Ja, meine Herren, als man erfuhr, es sei eine weibliche Leiche in einer Kiste auf Station Fegersheim gefunden worden, war die Aufregung allgemein. Es ist dies eine Anerkennung, die man der menschlichen Sittlichkeit zollen muß. Das wolle Gott nicht, daß es jemals anders sei! Kein Palast, keine Hütte, wo man nicht von dem namenlosen Schlachtopfer sprach. Nie sollte man glauben, jetzt, wo die Rechtssache alle Geister seit zwei Jahren beschäftigt, daß jene schwarze Dame, wenn sie noch am Leben wäre, sich nicht wieder gezeigt hätte ! Wahrlich, wenn sie noch lebte, wenn sie nicht gemordet wäre, so würde diese Frau, welche Hütte sie auch bewohne, in welchem Palaste sie heimisch wäre, sie würde sich gezeigt, sie würde zu den Angeklagten gesagt haben: «Ihr armen Unglücklichen! für mich habt Ihr geduldet; ich komme, daß ich Euch der Freiheit wiedergebe.» Aber die schwarze Dame erscheint nicht; und es ist nichts mehr von ihr vorhanden, als diese gräßliche Leiche.« Im Schluß der Rede finden wir folgendes auffällige Argument: »Der Gedanke des Rechts soll jetzt durch Sie zur Wirklichkeit werden. Es ist hochwichtig, der elsässischen Bevölkerung, die noch zu der Meinung geneigt ist, daß gewissen Ständen Vorrechte ankleben, zu beweisen, daß in diesen Hallen mit gleichem Maße Allen gemessen wird, und die Strafe keine anderen Gränzen hat, als die der Strafbarkeit.« Der öffentliche Ankläger ließ die Anklage gegen Magdalene Dinicher und Fritz Weidenbacher zum Schlusse fallen, in Bezug auf Franziska Lallemand glaubte er, daß mildernde Umstände könnten geltend gemacht werden. Somit fühlte also die Anklage selbst den Boden unter sich wanken, und ehe noch die Vertheidiger ihre Batterien spielen lassen, auf solche Anzeigen gestützt, hatten diese leichtere Arbeit. Der Advocat Koch sagte: »Nie hat noch eine Rechtssache die öffentliche Meinung lebhafter beschäftigt; aber es hat sich auch noch nie eine seltsamere Rechtssache in den gerichtlichen Jahrbüchern irgend eines Jahrhunderts und irgend eines Landes gezeigt.« Das Verbrechen ließ er bestehen, aber mit unbekannten Motiven, wie die Leiche ohne Namen war. Auf die Angeklagten habe aber nur die unglückselige Zusammengesellung von Umständen, unerheblich in ihrer Vereinzelung, doch mit giftigem Schein in ihrer Zusammenstellung, das Ungewitter herangezogen. Das Gerücht allein habe dieses Wetter beschworen, das Gerücht, allein entstanden aus dem unreinen Munde einer öffentlichen Dirne. Die Neuschwander habe eigentlich die Anklage geschaffen, die von der öffentlichen Meinung geliebkost worden, welche sich immer in tragischen Elementen, um so mehr, wenn sie vom Schleier des Geheimnißvollen umgeben seien, gefalle. Der Vertheidiger charakterisirt den ganzen Proceß: »Welches Chaos, wie viel Verwirrung, wie viele Widersprüche, wie viele verschiedenartige Erscheinungen in diesem Wortkampfe! Einen Augenblick lang scheint der Angeklagte an den Rand des Abgrundes gedrängt, und findet im nächsten ein Rettungsbrett. Hier eine bestimmte Erkennung; dort wieder ein vollkommen erwiesenes Alibi; dann Zeugen, die einander aufs Beharrlichste Lügen strafen. So ist das traurige Schauspiel dieser langen, ins Kleinste gehenden Verhandlungen. Dies allein sollte schon genügen, um die Anklage zu Fall zu bringen: wenn die Unwahrscheinlichkeiten, deren sie übervoll ist, wenn erwiesene thatsächliche Unmöglichkeiten (?) sie nicht noch obendrein bekämpften; wenn der Thatbestand selbst, der ihr zur Grundlage dient, sie nicht förmlich Lügen strafte. (?)« Er hebt den Umstand hervor, daß von den zwei Frauen, welche die Leichenkiste auf der Eisenbahn abgegeben, die eine auf keinen Fall nach den Ermittelungen Franziska gewesen. Also müsse noch eine andere Person in die Sache verwickelt sein, der nachzuforschen man unterlassen; eine fünfte, zwischen der und den Angeklagten gar kein Zusammenhang nachgewiesen worden Dies ist unbedenklich ein zweifelhafter Punkt. Seine Bedenken, daß die Identität der schwarzen Dame mit der Leiche nicht erwiesen sei, scheinen, wenn man den Zeugenaussagen traut, weniger begründet. Der zweite Vertheidiger, Baillet, setzte auseinander, wie Leidenschaften, Feindschaft, Haß, Angeber, oder die Polizei, die sichs zur Aufgabe gestellt, daß kein Geheimniß für sie undurchdringlich bleibe, kurz Alles herbeigestürzt sei mit seinem Zoll wichtiger und unbedeutender Offenbarungen, das einmal aufgetauchte Gerücht zu nähren und die Anklage zu unterstützen. Aber die Last jeder Beschuldigung habe ein furchtbares Gegengewicht gefunden, und die Anklage selbst sei (schon in den, vorigen Assisen) wankend geworben, weil ihr die eigene Ueberzeugung gefehlt. Kaum einen günstigern Grund und Boden konnte die Vertheidigung finden als die Vorgeschichte, mit Adele Bülart: »Während der Untersuchung erfährt man mit einem Male, das Opfer, die geheimnißvolle schwarze Dame, sei eine gewisse Adele Bülart. Eine Menge Zeugen werden abgehört. Nicht nur sie wird von allen Zeugen aufs Förmlichste erkannt; man erkennt auch ihre Kleider, Schmucksache, die ihr angehörten, und Anderes mehr. Die Anklage thut nun dar, daß ehemals zwischen Adele Bülart und Bletry Verhältnisse bestanden; Bletry war der Vater eines natürlichen Kindes, welches dies Mädchen gehabt. Er hat Adele gemordet, um ihrer Verfolgungen:, ihrer Belästigungen los zu werden. Da dringt eines Tages zn Adele Bülart die Nachricht ihres Todes. Sie erhebt eine Beschwerde. Man will ihr nicht glauben; es ist ein listiger Anschlag der Angeklagten. Da muß endlich das Mädchen 120 Meilen weit herreisen, und sich dem Untersuchungsrichter vorstellen, und all den vielen Zeugen, die ihren Leichnam erkannten! Was wäre geschehen, wenn Adele Bülart, anstatt in Frankreich zu wohnen, in fremden Landen gewesen, oder in irgend einem Winkel Frankreichs unbeachtet gestorben wäre? Ein Schauder fasse uns! Ein Gerichtsmord wäre geschehen, und hätte den Beifall der öffentlichen Meinung erhalten.« Wo eine solche Täuschung vorangegangen war, wo der Wahn so nahe daran, gewesen, ein Opfer zu fordern, mußte diese Warnung besonders erschütternd zu den Richtern sprechen, und auffordern, lieber einen Schuldigen ungestraft aus dem Gericht gehen, als einen Unschuldigen der Härte der Strafe verfallen zu lassen. Der Wahntragödien waren so viele vorangegangen in Frankreich, und die Worte eines Vertheidigers während der Verhandlungen: »Jetzt spricht diese Zeugin bestimmt, daß sie es gesehen, vor einem Jahre sprach sie: Ich erinnere mich dieser Sache wie eines Traumes! Aber so ist es mit allen Zeugen: im Anfang sehen sie es wie einen Traum an; nachher geben sie es als Wirklichkeit!« – mögen nicht ohne erschütternden Einfluß auf die Versammlung geblichen sein. Das französische Blut hat vor nichts sich mehr, als vor dem Wahne zu hüten. – Es ist geschehen. Einer der Vertheidiger, Yves, der es zuletzt darauf angelegt, die Persönlichkeit der Angeschuldigten vor ihren Richtern im Gewande der Unschuld hinzustellen und für ihre Demuth, Geduld, Hingebung und religiösen Gefühles die Sympathie zu erwecken, nimmt, was uns bei französischm Assisenverhandlungen sehr ungewohnt erscheint, einen religiösen Anlauf. Er sagt: »Augenscheinlich ist es, – unzweifelhaft für mich, für Jeden, – daß die Vorsehung zu gewissen Zeitpunkten sich darin gefällt, uns unwiderlegliche, fürchterliche Beweise zu geben, wie mangelhaft und irrig die Urtheile unseres Geistes sind. Dazu wählt sie vorzugsweise den Augenblick, wo irgendein großes Verbrechen begangen worden; sie umgibt es mit einem undurchdringlichen Geheimniß; und um uns die Nichtigkeit unseres Verstandes recht zu offenbaren, überläßt sie uns unsern eigenen Kräften, und stellt uns allein die ganze Lösung des blutigen Räthsels anheim. Man möchte sagen, daß sie alsdann die Gabe, die uns ihrem göttlichen Wesen näher bringt, uns entzieht. Wie mit einem Schwindel behaftet, stürmen wir über zwanzig Pfade hinweg nach der Entdeckung der Wahrheit, und finden als unser erreichtes Ziel zwanzigmal den Irrthum; aber bald ermüdet unsere hochmüthige Ungeduld. Aergerlich, daß wir das erstrebte Licht nirgends finden, begnügen wir uns mit einem trügerischen Schein, welchen der Zweifel unter unsere Schritte hingeworfen, und verirren uns in Finsternissen. Da fassen wir aufs Gerathewohl das unglückliche Opfer, welches vom Verhängnisse unserem Vorurtheil preisgegeben scheint, und schlagen los auf dasselbe: denn der Schwindel verblendet uns; und das Licht von oben erleuchtet uns nicht mehr.« Die Geschwornen nahmen diese Weisung entgegen. Aber auch eine andere, welche der Vertheidiger Baillet ihnen gab, die Warnung, nicht mit ihrem Gewissen einen Vergleich abzuschließen: » Zweifeln heißt freisprechen« . Dieser Grundsatz des heiligen Ludwig wird heutzutage von Niemand mehr bestritten; und dennoch ist es leider nicht selten, daß ein Vergleich zwischen dem Zweifel und der Besorgniß vor der Ungestraftheit eines großen Verbrechens geschlossen wird. Mehr als ein Geschworner hat dem Angeklagten nur deshalb die Wohlthat der mildernden Umstände zuerkannt, weil er sich für nicht genugsam überzeugt hielt. Es ist dies ein unberechenbares Unglück, eine gottlose Abfindung des Gewissens; muß aber nicht das Gewicht dieses Zweifels, der so unselig durch ein »Ja, mit mildernden Umständen,« ausgedrückt ist, ewig auf dem Gewissen Desjenigen lasten, der einen solchen Spruch gab?« Hier lesen wir also eine förmliche Protestation gegen die Anwendung einer jüngst in der französischen Criminalpraxis aufgekommenen Formel, welche, ein Surrogat für unsere außerordentliche Strafe, eigentlich das ganze Wesen, die Weise des Geschwornengerichts, über den Haufen wirft. Der Vertheidiger will keine mildernden Umstände, er will ja oder nein, weil er des Neins gewiß ist. In andern Fällen wird er gern auf die mildernden Umstände antragen. Wenn noch etwas, fehlte, die Herzen der Geschwornen weich zu stimmen, so geschah es durch die Schlußworte jenes frommen Advocaten, der, im Namen der Angeklagten, allen Denen, welche sie so schwer gekränkt hatten, als der Marie Neuschwander, der Therese Fleury und dem Polizeiagenten Roy, verkündete, daß ihnen vergeben sei: »Ich hebe Sie alle aus Ihrer Unwürdigkeit empor. Ich löse Sie von der Verantwortlichkeit, die auf Ihrem Gewissen lastet. Erfahren Sie aus meinem Munde, daß diese Unglücklichen Ihnen vergeben.« In der siebenten und Schlußsitzung fragte der Präsident den Angeklagten Metry: ob er noch etwas zu seiner Verteidigung hinzuzufügen habe? Bletry antwortete mit fester Stimme bei tiefer Stille im ganzen Saal: »In einem so feierlichen Augenblicke, in einem Augenblicke, wo jedes Wort heilig ist, bin ich es mir selbst und meiner Familie schuldig, bin ich es der Stadt schuldig, in der ich geboren ward, und in der nie ein Mörder heimisch war, laut zu erklären, daß ich unschuldig, vollkommen unschuldig bin. Das beschwör' ich, die eine Hand auf dem Evangelium, die andere auf meinem Gewissen. Noch mehr, ich rufe das Zeugniß meiner Mitangeklagten auf.« Den Geschwornen wurden 8 Fragen vorgelegt: Ist Jean Nicolas Bletry schuldig, am 3. Juni 1843 einen freiwilligen Todtschlag an der Person einer Frau begangen zu haben, die 40 bis 50 Jahre alt war, und deren Name unbekannt blieb; und zwar mit den erschwerenden Umständen, daß der fragliche Todtschlag geschah, erstens , mit angelegter Hinterlist; zweitens mit Vorbedacht; drittens , daß das Verbrechen zum Zweck hatte, einen Diebstahl zum Nachtheil dieser Frau zu begünstigen und zu erleichtern, welcher Diebstahl auch vollführt worden ist? Drei Fragen in denselben Ausdrücken wurden in Bezug auf die drei Mitangeklagten vorgelegt; sodann vier andere Fragen in Betreff der Mitschuld eines jeden unter den vier Angeklagten. Die Geschwornen kehrten schon nach 10 Minuten zurück. Der Obmann antwortete, die Hand auf dem Herzen mit fester Stimme: »Bei meiner Ehre und meinem Gewissen, vor Gott und Menschen, nein , auf alle Fragen.« Da erklärte Bletry, eine Freisprechung genüge ihm nicht, er verlange eine Ehrenerklärung. Er sei berechtigt, die Wiederherstellung seiner bürgerlichen Ehre zu verlangen: »Nur ein Wort der Ehrenerklärung, Herr Präsident, darum bitte ich Sie.« Der Präsident erwiderte: »Wir haben Sie freigesprochen, weiter können wir nichts thun.« Ob unsere Leser mehr thun können, wird jeder mit sich selbst ausmachen. Wir vermögen es nicht. Geurtheilt hätten wir als Richter wie die Geschwornen; vor uns selbst würden wir uns für incompetent erklärt haben, wo uns der Blick fehlte in das Herz und in Verstand und Fassungsgabe der Zeugen, von denen die Einen beschworen, es sei schwarz, was die Andern, die Hand aufs Herz, für weiß erklärten. Wenn wir aber mehr zum Glauben an eine Schuldbarkeit Bletry's hinneigten, so tritt uns die Frage entgegen: wie ward es dem von seinen Gläubigern bedrängten, fast bankrutten Manne möglich, wenn er den Vorsatz gefaßt, eine herumvagirende fremde Abenteuerin um ihrer allem Anscheine nach nur geringen Habseligkeiten willen, umzubringen, wie ward es Bletry möglich, nicht allein seine Geliebte, sondern auch zwei Dienstleute, dem Anscheine nach gesunde ursprüngliche Naturen, dahin zu gewinnen, daß sie mit ihm verschlungene Hände machten, zum gräßlichen Verbrechen? Welchen Mordlohn konnte er ihnen bieten? Mit welchen Versprechungen ihre Treue und Verschwiegenheit bezahlen? Wars um einen Schluck Branntwein, ein Lächeln aus seinem Munde? Uebte er so gewaltigen Zauber auf die Gemüther seiner Umgebungen? Oder welche tiefste moralische Depravation oder welcher andere räthselhafte Zusammenhang hätte dies seltene Verbrecherband der aller verschiedensten Naturen so lange zusammengehalten, ohne daß ein Wort, ein Blick, ein Wink sich oder die Andern verieth! Im Augenblick, wo wir diesen Aufsatz zum Druck absenden, erhalten wir von einem Schweizer, der von Basel aus den Proceß Schritt für Schritt begleitet hat, noch einige Notizen. Der Proceß schien ein Gemeingut aller Bewohner des obern Rheins, er ward für Frankreich (Elsaß), Baden und die Schweiz geführt; aus allen drei Ländern waren Zuschauer hingeströmt, denn man hoffte oder fürchtete überall eine Entdeckung, welche jedes dieser Länder anginge. Daher eine gespannte Erwartung über die Enthüllungen jedes Tages. Die allgemeine Stimme hielt Bletry für schuldig, sein Ruf war zu schlecht; sein finsteres heruntergekommenes Ansehen widersprach der Meinung nicht. – Aber wenn man die Zeugen ins Auge faßte, ward man wieder irre; sie erschienen fast sämmtlich als ein Gesindel, zu allen Thaten und Aussagen fähig. Aber seine Freisprechung half ihm nichts gegen das öffentliche Urtheil. Es verdammte ihn nach wie vor gegen das Verdict der Geschwornen. Wo er sich später an öffentlichen Orten zeigte, an einer Wirthstafel niederlassen wollte, wich man vor ihm aus, oder nöthigte ihn, als einen bescholtenen Mann, sich zu entfernen. – Bald darauf verschwand er; man glaubt, daß er nach Amerika gegangen ist. – Letzthin war eine neue Muthmaßung über die Person des Opfers aufgetaucht. Man nannte ein Frauenzimmer, welches verschwunden war, und die zu den zahlreichen Frauen gehört, mit denen Bletry in Liebesverhältniß gestanden. – Auch das Haus, wo die Mordthat wahrscheinlich verübt worden, hat ein Fluch getroffen. Niemand wollte es kaufen, darin wohnen. Noch: vor einem Jahr sah es ein Reisender von der Eisenbahn aus, vom Wetter verwüstet, mit geschlossener Thür, mit zerschlagenen Scheiben oder mit Brettern vernagelten Fenstern, eine moderne Ruine, am Wege liegen.