Alexis / Hitzig Der neue Pitaval Eine Sammlung der interessantesten Criminalgeschichten aller Länder aus älterer und neuerer Zeit Herausgegeben vom Criminaldirector Dr. J. E. Hitzig und Dr. W. Häring (W. Alexis) Neunter Theil, zweite Auflage F. A. Brockhaus, 1859 Vorwort Der erste Proceß eines Reformators gegen einen Reformator, der traurig weltberühmte, den Calvin gegen Serveto erhob und den Verurtheilten als Ketzer verbrennen ließ, war bis da nur in den Grundzügen bekannt; auch diese waren dem größern Publicum wenig vertraut. Durch Reillet de Candolle sind in den »Memoires et documens publiés par la société d'histoire« die vollständigen Acten gedruckt worden. Was darüber mit Schauder zu glauben und zu denken war, hat der bewährte Schriftsteller mit eben solcher Wahrhaftigkeit als Lebendigkeit dargestellt, und wir waren bemüht, es in unsere Sprache zu übersetzen. Welche lebensvolle Züge, die niemand ohne die tiefste Erschütterung und Theilnahme, welche Begebenheit, die niemand ohne Interesse lesen kann! Weshalb wir von protestantischer Seite für Pflicht hielten ohne Schleier diesen dunkeln Fleck in der Reformationsgeschichte herauszustellen, haben wir in der Einleitung ausgesprochen; wie de Candolle, welcher in diesem Criminalfall mit dem theologischen auch den politischen Faden Schritt für Schritt fest hält, den großen französischen Reformator zu vertheidigen weiß, wird man aus dem Aufsatze selbst lesen. Der zweite Fall: Eine erste Conventiklerin, aus Chandler's »Criminal Trials«, ist ein sanftes, die Humanität versöhnendes Gegenstück zum vorigen. Man war der Meinung, daß die Glaubensfreiheit mit den protestantischen Brüdern, namentlich aus England und Schottland, sich vor dem Druck der herrschenden Meinungen, gegen Ende des 16. und das ganze 17. Jahrhundert, nach Amerika gerettet habe, daß dort von Anbeginn vollkommene Freiheit für alle christlichen Sekten geherrscht und unter einer unbedingten Toleranz die religiösen Auswanderer dort wenigstens vor den Verfolgungen der Bigotterie und des religiösen Fanatismus ein vollkommenes Asyl gefunden. Die Geschichte der amerikanischen Freistaaten aus den Zeiten ihres Beginnens hat uns ein Anderes gelehrt. Nur das Privilegium für diese und jene religiöse Meinung, für bestimmt ausgesprochene konfessionelle Systeme, brachten die Auswanderer nach der neuen Welt hinüber, Freiheit für den Buchstaben, der im Mutterlande von einem andern Buchstaben sich verfolgt oder gedrückt fühlte. Mehr nicht. Diese privilegirte Freiheit vertheidigten sie bis aufs Aeußerste, bis wieder zur Verfolgung. Es waren gerade diejenigen Sekten, welche in England unter dem schärfsten Druck der blutigen Unduldsamkeit geseufzt, die im neuen Vaterlande die unduldsamsten Verfolger gegen anders Denkende wurden. Es kostete in der neuen Welt einen gerade ebenso langen Kampf als in der alten, bis die Ueberzeugung siegte, daß kein Mensch ein Recht habe, dem andern um seines Glaubens willen seine Rechte zu verkümmern; ein Kampf, der noch über den für die politische Freiheit und Selbständigkeit hinaus dauerte und erst unter Jefferson's Regiment zu Gunsten der unbedingten Toleranz, welche heute herrscht, entschieden ward. Die Quäker in Boston, von demselben Verfasser in seinem lehrreichen und interessanten Werke uns mitgetheilt, ist der zweite Gegensatz und Beweisstück der Intoleranz, wie er in Amerika der heutigen Toleranz voranging; grausamer und nicht weniger empörend als in Europa. Aber worin unterscheiden sich diese Greuel, von religiöser Intoleranz dictirt, in ihren Wirkungen von denen, welche früher, gleichzeitig und später die römische Kirche und ihre Inquisitionstribunale gegen die Ketzer verhängte? War der menschliche Dünkel und Hochmuth, der sie dictirte, nicht eben so furchtbar, waren die zugefügten Qualen und Schmerzen minder schmerzlich? Ja jener hatte das noch für sich: eine übertausendjährige Autorität, er glaubte handeln zu müssen, wie die ganze christliche Geschichte ihn lehrte; hier war die Berechtigung und der Glaube oft kaum ein Jahrhundert alt, und doch schon so unerbittlich streng! Und doch warum schaudern wir minder zurück vor diesen Barbareien, im Namen der Religion von Protestanten geübt, als vor denen der römisch-katholischen Ketzerverfolger? – Warum wird der Schauer nicht zum Entsetzen, wenn wir in Paris über die Blutplätze der Revolution fortgehen, während in Venedig es uns überfröstelt und unser Blut im Augenblick stockt, wenn der Führer mit der Fackel in die engen, niedrigen, angeräucherten, halb unterirdischen Kerker des Dogenpalastes leuchtet? Wir athmen erst wieder auf und kein Schauer überfällt uns mehr, wenn er uns oben im Sonnenlichte den Platz zeigt, wo ein Doge sein Haupt auf den Block legen mußte. Es ist die freie amerikanische Luft, das Gefühl der Oeffentlichkeit, daß das ganze Volk es sah, was die Schauer mildert. Auch in Serveto's Kerker, so viel der Arme gelitten haben mag, drangen doch Stimmen von außen; er sah Menschen vor sich, wenn er vor Gericht gerufen ward, mit denen er disputiren konnte, auch seine Stimme ward gehört, und sein Scheiterhaufen loderte mitten in den freien Alpen. Ein schwacher Trost, öffentlich zu leiden, aber ein Trost bleibt es dem Gefühl. Die drei Fälle: Elitcabide (1840), Contrafatto (1821 – 1846)und Die beiden Markmann (1815 – 1825) sind mit Blut getränkt; von Scheußlichkeit und Brutalität aber nur der mittlere, während die beiden, ersterer und letzterer, etwas dämonisch Räthselhaftes enthalten, was den Richtern zu lösen unmöglich geblieben ist. Eliçabide und Contrafatto, ihrer Zeit durch die ganze civilisirte Welt besprochen, sind aus den vielfach gedruckten und nachgedruckten französischen Actenauszügen der pariser Berichterstatter und besonderen Schriften mitgetheilt; die beiden Markmann konnten wir aus den Acten vorführen, soweit diese über die Thatsachen erzählt haben. Wie mancher Leser in Berlin wird sich noch der Schrecken entsinnen, als die Nachrichten bekannt wurden. Der Dieb als Vatermörder ist ein psychologisches Cabinetsstückchen aus Feuerbach's Nachlaß, der Sohn des Bettlers ein Raritätenstückchen aus dem des alten Pitaval. Wilster, genannt Baron von Essen (1809 – 1813, ist einer der hochinteressanten Criminalfälle, welcher seiner Zeit das ganze Publicum in Berlin, zumal die höhern Kreise der Gesellschaft, beschäftigte und in Spannung hielt. Noch heute leben Personen, welche von dieser Spannung zu erzählen wissen, und sie getheilt haben. Manche Züge sind vom Herausgeber in die Erzählung einverwebt, während der actenmäßige Bericht nach Hitzig's Annalen uns zum Grunde lag. Was sonst die Persönlichkeiten betrifft, wird man im Context und der einleitenden Anmerkung nachlesen. W. Häring. Miguel Serveto 1553 Die Reformation, welche mit wachsender Kraft aus Deutschland in die europäische Welt eindrang, fand schon in ihrem Beginn auch in den romanischen Ländern Europas Anklang. Weil die überwältigende Macht Roms diese Anfänge rasch, kräftig, grausam und fast spurlos ausgetilgt hat, ist unsere Aufmerksamkeit minder darauf gerichtet gewesen. Aber Funken des neuen Lichts fielen selbst in das von der Inquisition in starrer Glaubensunterwürfigkeit gebannte Spanien, und ein Sohn dieses heißen Landes war es, der, rastlosen Geistes, Luther's, Zwingli's und Calvin's Vindicationen der Schriftwahrheit noch weiter fördern und eine neue Regeneration des Christenthums begründetr wollte, um, kaum dem Scheiterhaufen des katholischen Spaniens entgangen, durch ein wunderbares, grausames Verhängniß, auf einem Scheiterhaufen, den Protestanten ihm schichteten und entzündeten, für seine Lehre mit dem Leben zu büßen, welche der kaum freigewordenen protestantischen Welt als zu frei, und Versündigung gegen die gerettete Wahrheit galt. Serveto's Proceß und Leben, oft beschrieben, aber nach ungenügenden Quellen, ist erst vor zwei Jahren aus den Acten und Registern des genfer Rathes kritisch und mit Belegen, durch Riellet de Candolle in den Mémoires et documens publiés par la société d'histoire et d'archéologie de Genève IV. vollständig mitgetheilt worden. Bis vor kurzem war die Meinung verbreitet, diese Acten wären bis uns das Erkenntniß verbrannt oder fortgekommen; sie haben sich aber vollständig erhalten. Aus diesen ist unsere Darstellung geschöpft und wir folgen in allen wesentlichen Zügen diesem Führer, der, vertraut mit Genfs innerer Geschichte, uns in den theologischen Streit besser einweiht, als einer seiner Vorgänger, weil er zugleich den politischen, der damit Schritt hält, stets im Auge behält. Aber auch an diesen theologischen allein scheint es an der Zeit, zu erinnern, in einem Augenblick, wo wir zwar für Ketzer Scheiterhaufen anzuzünden, anstehen, es aber an Richterstühlen nicht fehlt, welche den Geist der Reformation an der Errungenschaft der Väter wieder festbannen wollen. Es ist zuweilen gut, daß man sich der Fehltritte seiner Väter erinnere; es ist aber auch Pflicht von protestantischer Seite, den katholischen Brüdern gegenüber, wenn wir sie deshalb anklagten, die Beispiele, wo wir selbst der Verfolgungssucht erlagen, nicht zu verschweigen, um an dem peccatur intra et extra die nöthige Milde Selbstbescheidung zu erlernen. In Aragonien, in der Stadt Villanova ward um 1509 Miguel Serveto geboren. Sein Vater hatte ihn für den geistlichen Stand bestimmt; aber schon 1528 sandte er ihn nach der Universität Toulouse, um dort die Rechte zu studiren; aus einer nur zu begründeten Furcht, daß sein Sohn, der sich schon früh mit religiösen Studien beschäftigt und eine entschiedene Abneigung gegen die scholastische Theologie gezeigt, bei seinem zanksüchtigen Geiste den Schlingen und Netzen der Inquisition verfallen möchte. Die Ortsveränderung half aber nichts. Gerade hier traf er mehrere junge Leute, welche sich mit den Schriften Luther's eifrig beschäftigten, und es ward ihnen nicht schwer, den jungen feurigen Spanier zum gemeinsamen Studium des neuen Testaments anzuwerben. Serveto war bald Feuer und Flamme dafür; er wollte mit thätig sein beim großen Werke der Reformation, und verließ, etwa zwei Jahre darauf, Toulouse, reiste durch Italien und begab sich dann nach Deutschland, um mit den Häuptern der religiösen Bewegung sich zu besprechen und zu verständigen. In Basel nahm ihn Oekolampadius freundlich auf, ward aber bald scheu; denn der junge Spanier hatte sich bereits ein eigenes religiöses System ausgebildet. Er verwarf nicht allein mit den deutschen und schweizerischen Reformatoren die Irrthümer, welche sie gemeinschaftlich in der römischen Kirche zu entdecken glaubten, sondern in den aufs neue von jenen für Wahrheiten des Christenthums erklärten Satzungen – die Lehre von der Dreieinigkeit, wie sie dieselbe aufgefaßt hatten. Oekolampadius wollte mit einem solchen Ketzer nichts mehr zu thun haben, und Serveto wandte sich nach Straßburg, wo er indeß bei den dortigen Reformatoren, Bucerus und Capito, aus denselben Gründen eine kalte Aufnahme fand. Diese ersten Zurückweisungen kümmerten den jungen einundzwanzigjährigen Spanier in seinem Eifer nicht. Da die Gelehrten und Theologen ihn nicht hören wollten, appellirte er an das Publikum. Zu Hagenau erschien 1531 sein Werk: De Trinitatis erroribus libri VII., in welchem er gegen das Dogma von der Dreieinigkeit, wie es Alt- und Neugläubige bekannten, die Lanze erhob. Ein Jahr darauf erschien eine zweite Schrift, in welcher er seine besondern Ansichten über einige Controversen der Katholischen und Protestanten auseinandersetzt, und die Miene annimmt, eine unabhängige Stellung zwischen beiden zu behaupten. Schon hier blickten Theorien durch, welche ihn wesentlich von beiden Parteien entfernten, die er später ausführlicher entwickelte und die sich, weit über die Dreieinigkeitslehre hinaus, über die ganze Idee des Christenthums selbst ergingen. Beide Schriften verbreiteten sich allmählich in Deutschland und Italien und fanden einzelne Anhänger. Die Opposition gegen den Verfasser war am Oberrhein nach dem Erscheinen dieser Schriften so heftig, daß er es gerathen fand, nicht allein seinen Wohnort, sondern auch seinen Namen zu wechseln; ja er gab sogar auf einige Zeit seine theologischen Studien auf. Unter dem Namen Villanova (nach seiner Vaterstadt) ging er 1533 nach Frankreich und widmete sich in Paris mit großem Erfolg dem Studium der Medicin. Von der Noth gedrückt, mußte er indessen 1535 sich als Corrector in einer lyoner Buchdruckerei seinen Unterhalt erwerben, und veranstaltete hier eine gute Ausgabe der Geographie des Ptolemäus mit Noten, die. aus seiner eigenthümlichen Betrachtung der Dinge hervorgingen. Im Jahre 1537 nach Paris zurückgekehrt, lehrte er hier mit Glück Geographie, Mathematik und selbst Astrologie. Letzteres Studium zog ihm die ersten officiellen Verfolgungen zu. Die Sorbonne trat gegen ihn als Anklägerin auf, und infolge eines Urtheils des pariser Parlaments mußte er die Hauptstadt verlassen. Zu Charlieu bei Lyon lebte er nun zwei Jahre als Arzt, und von 1540 an zu Vienne in der Dauphiné, wo er einen mächtigen Beschützer in der Person des Erzbischofs Pierre Paumier fand. Auch hier prakticirte er, beschäftigte sich aber zugleich mit vielen literarischen Arbeiten für die lyoner Buchhändler. So erschien von ihm eine zweike Ausgabe seines Ptolemäus und eine lateinische Bibel mit einer Vorrede und Noten von seiner Hand. Sein Hauptziel hatte er bei allen diesen Arbeiten mit unermüdlicher Hartnäckigkeit nicht aus den Augen gelassen. Sie sollten ihm nur als Mittel dienen, zu demselben zu gelangen, nämlich das Christenthum nach seinen Ideen nicht zu reformiren, sondern zu restauriren. Bei Oekolampadius und den straßburger Reformatoren war es ihm nicht gelungen. Schon von Paris aus hatte er sein Auge auf den mächtigen Calvin geworfen, der in Genf solche Wunderdinge vollbrachte; damals aber hatte er keine Gelegenheit gefunden, sich mit ihm in Verbindung zu setzen. Von Vienne aus versuchte er es, ihn durch einen Dritten sondiren zu lassen, ob er in ihm auf einen Verbündeten rechnen dürfe. Doch rückte er nur allmählich mit seinen Ansichten hervor. In der Correspondenz, welche sich zwischen ihnen entspann, zeigten sich aber wenig Vereinigungspunkte. Calvin suchte Serveto von seinem Irrthum zu überzeugen, Serveto wollte sich aber nicht überzeugen lassen, und gebrauchte in der Heftigkeit seiner Ueberzeugung Ausdrücke, welche den Gegner beleidigen mußten. Calvin brach endlich 1546 den ganzen Briefwechsel mit dem Unverbesserlichen ab und schrieb damals schon in einem Briefe an einen Vertrauten: »Servet hat mir neulich wieder geschrieben und einen dicken Band seiner Träumereien beigelegt, indem er mit einer fabelhaften Arroganz mich darauf hinweist, daß ich ungeheuere und unerhörte Dinge darin finden würde. Auch erbietet er sich, herzukommen, wenn es mir recht wäre; aber ich will nichts damit zu schaffen haben. Denn wenn er käme, würde ich es nicht dulden, so weit mein Einfluß etwas vermag, daß er lebendig wieder die Stadt verließe .« Von Calvin abgewiesen, wandte sich Serveto an andere Reformatoren der französischen Schweiz. Als auch der Pasteur Abel Popin in Genf und Pierre Viret zu Lausanne nichts von ihm wissen wollten und das Manuscript seines neuesten Werks ihm zurückschickten, ging er, so unverdossen wie je, an eine neue Ueberarbeitung desselben, um es herauszugeben. Ihm galt es, der ganzen Welt sein wahres System des Christenthums zu zeigen, damit ein ehrlicher Kampf darüber entbrenne; es war ihm eine Mission von oben, die er erfüllen mußte. Ein Buchhändler in Basel, den er, 1552, anging, das Werk drucken zu lassen, wagte es nicht. Bei der allgemeinen Stimmung und Furcht hatte er nirgends bessere Aussichten. Also wagte und versuchte er selbst den Druck. Ein Buchdrucker in Vienne reichte ihm die Hand. In einer geheimen Werkstätte ward zu Anfang des Jahres 1553 Serveto's Christianismi restitutio gesetzt und abgezogen, ein Buch 734 Seiten stark, von dessen Originalauflage nur noch drei Exemplare existiren sollen, von dem aber ein getreuer Adruck 1790 erschienen ist. Es führt den Namen des Verfasser nicht auf dem Titel. In demselben kämpft Serveto auf gleiche Weise gegen die »furchtbaren Irrthümer der römischen Kirche«, als gegen die »vorgeblichen Reformen der protestantischen Doctoren«. Beider Ansichten seien mit dem Geist des Evangeliums und dem Urchristenthum in offenem Widerspruch. Der vollständige Plan einer totalen Reform der Kirche und der Glaubenssatzungen ist darin entwickelt, und, sagt Rilliet de Condolle, welcher uns aus den genfer Archiven, was von Proceßacten verhanden, mittheilt: »Wenn das Werk damals sich hätte verbreiten können, würde seine Wirkung vielleicht sehr groß gewesen sein und Servet's Name würde mehr bedeutet haben, als wofür er jetzt gilt, einen Anti-Trinitarier.« Aber kaum war das Buch aus der Presse, es war noch nicht einmal zum Verkauf ausgesandt, als ein Exemplar davon nach Genf kam. Ob es Calvin selbst zu Händen kam, ist nicht ausgemacht. In dieser Stadt hielten sich aber damals zahlreiche Vertriebene aus Frankreich auf, die ihr Vaterland ihres Glaubens wegen verlassen mußten, und von deren Bedeutung in Genf noch des Weitern die Rede sein wird. Einer derselben, ein eifriger Reformirter und Freund Calvin's, Guillaume de Trie, hatte dieses Exemplar erhalten, und, empört über die darin enthaltenen Lehren, hatte er nichts Eiligeres zu thun, als schon am selben Tage (26. Februar 1553) an seine Verwandten in Lyon zu schreiben und, mit Uebersendung des ersten Druckbogens, den Katholiken ihre strafbare Nachlässigkeit vorzuwerfen, daß sie den Druck und die Verbreitung solcher Lästerungen nicht unterdrückten. Der Verfasser dieses Schandbuches sei der in Vienne unter dem Namen Villanova prakticirende Arzt. Der lyonneser katholische Verwandte des reformirten Denuncianten hatte nun seinerseits nichts Eiligeres zu thun, als die denuncirende Schrift de Trie's dem Inquisitor seiner Diöcese zu übergeben. Serveto und seine Papiere wurden aufs strengste sofort inquirirt und durchsucht. Er leugnete aber, der Verfasser des Buchs zu sein, und da man keine Beweise fand, war man genöthigt, um ihn katholischerseits anzugreifen, noch weiter zu den protestantischen Denunciationen zurückzugehen. Guillaume de Trie war auch sogleich bereit. Er sandte nach Lyon die Briefe, welche Serveto an Calvin geschrieben, in denen jener nicht allein seine Ansichten ausspricht, sondern den genfer Reformator zugleich von der Veränderung seines Namens unterrichtet. Auf diese überzeugenden Beweise ward der Spanier zur Haft gebracht. Serveto selbst, und viele damals mit ihm, erblickte in Calvin seinen wahren Angeber. Calvin hat diese Anschuldigung feierlich von sich abgelehnt und de Trie die ganze Schuld auf sich genommen. Er will Calvin die betreffenden Briefe nur mit Mühe zu seiner eigenen Ehrenrettung, und um nicht vor seinen lyoner Freunden und den lyoner Gerichten als falscher Ankläger dazustehen, abgepreßt haben. Die moralische Schuld de Trie's ist ohnedies in den Augen der parteilos richtenden Nachwelt groß genug: ein selbst um religiöse Meinungen Verbannter, gastlich aufgenommen in der Fremde, klagt einen andern, dessen Lage schon der eines Verbannten und Verfolgten gleicht, wegen religiöser Meinungen und zwar bei denen an, die ihn selbst um seiner Meinungen willen verfolgen, von deren Grimm er voraus weiß, daß sie ihn verderben werden. Daß dies für eine religiöse und christliche Handlungsweise jemals gelten konnte, ist uns glücklicherweise ebenso fremd und unbegreiflich geworden, als es ausgemacht ist, daß sie nach damaligen Begriffen in den Bereich heiliger Pflichten gehörte, und so geübt ward. Calvin's folgende Verschuldigung wiegt vor dem Richterstuhl der Humanität schwer genug, daß wir nicht nöthig haben, noch nach erschwerenden Umständen zu suchen, insofern ein anderer, freiwillig, jene erste Schuld auf sich allein nimmt. Am 4. April ward Serveto gefangen gesetzt, am 5. und 6. vor einem aus Geistlichen gemischten Tribunale verhört. Er antwortete nicht mit dem freudigen Heldenmuthe eines Bekenners. Er leugnete alles und jedes, und ward durch seine eigene Handschrift, die er nicht abstreiten konnte, überführt. Schon wollte man ihn schärfer angehen, als es ihm am 7. April gelang, wahrscheinlich durch Beihülfe seiner zahlreichen Freunde, aus dem Gefängnisse in Vienne zu entfliehen. Indessen ward der Proceß in contumaciam gegen ihn fortgeführt und am 17. Juni der Entflohene durch das gewöhnliche Gericht des Baillif von Vienne zum Feuertode verurtheilt. Noch am selben Tage wurden sein Bild und mehrere Ballen von Exemplaren seines Werks durch Henkershand öffentlich verbrannt. Er selbst hielt sich mehrere Monate auf dem französischen Gebiet verborgen, bis er sich hier nicht mehr sicher genug fühlte, und, um dem angedrohten Feuertode zu entgehen, dahin floh, wo er seiner wartete. Weshalb er seine Schritte gerade nach dem allerdings benachbarten Genf richtete, wo sein furchtbarer Gegner herrschte, darüber hat man nur Vermuthungen, die sich aus dem Folgenden ergeben werden. Calvin herrschte in Genf, nicht kraft des Gesetzes, kraft seiner moralischen Gewalt. Ein theokratisches Regiment, zugleich des Schreckens, und der strengen Sitte, wie Aehnliches vielleicht in der ganzen Weltgeschichte nicht vorkam; weil alle Theokratien, die unter Völkern heißen Blutes sich aufthaten, durch die Match der Phantasie, der Leidenschaften und des Aberglaubens gebildet und erhalten wurden. Hier war es die nüchterne, abgeklärte Sittenstrenge, der unerschütterliche Wille des Verstandes, der, frei geworden, sich selbst sofort die Grenze gesteckt, über die seine und die Freiheit der Andern nicht hinausgehen solle, ein Buchstabendienst, der die Seele erheben und erschüttern sollte, und, den Glauben in neue Fesseln bannend, noch vom Siegeswagen der kaum errungenen Freiheit herab, eine merkwürdige Tyrannei über die Gemüther übte. Um Serveto's Proceß zu verstehen und in seinen feinen Nuancen zu verfolgen, davon die Acten nichts sprechen, ist es nöthig, zuvor den damaligen Zustand der Stadt Genf, seiner Parteien und Calvin's Stellung zu beiden, unsern Lesern vorzuführen. Erst vor wenigen Jahren hatte sich Genf frei gemacht. Um 1524 hätten seine Bürger das Joch der herzoglich Savoyen'schen Oberherrschaft abgeschüttelt; 1533 verjagten sie auch ihren Bischof und traten zur reformirten Lehre über. Calvin, flüchtig und aus Frankreich verfolgt, fand ihr Aufnahme und einen Kreis für seine Thätigkeit, der seinem Willen und seiner Kraft entsprach. Zwar war er durch einen theologischen Gegner wieder gestürzt worden, und hatte 1536 die Stadt verlassen müssen, war aber, 1541 zurückberufen, mit vollen Ehren und neuer Machtvollkommenheit dahin zurückgekehrt. Die von ihm entworfene Kirchendisciplin war vom Rathe angenommen worden, wonach ein halb aus Geistlichen, halb aus Laien gebildetes Consistorium nicht allein über die reine Lehre, sondern auch über die reinen Sitten zu wachen hatte. Dies Gericht zog Handlungen und Reden zur Rechenschaft, und Calvin, der Urheber und die Seele desselben, erschien als der Herr über Handlungen und Meinungen der Genfer. Die Richter straften, wo Calvin anklagte; sie bestraften mit unerbitterlicher Strenge den unordentlichen Lebenswandel, die Verbindung mit Calvin's Feinden, gotteslästerliche Briefe und unsittliche Verse. Die Strafen waren Gefängniß, Excommunication und Tod. Aber diese unbedingte Herrschaft des Reformators war keineswegs ohne Opposition, und erst nach langen, schweren Kämpfen gelangte er zu jenem Ziel. Als die Genfer mit der katholischen Kirche die bischöfliche Obergewalt stürzten, war ihre Liebe zur Freiheit dabei ein stärkeres Motiv als die zur neuen Lehre. Jene war schon da und ausgebildet, als die Lehren der Reformatoren von den Kanzeln erklangen. Sie jauchzten ihnen zu, weil sie darin ein Mittel sahen, das bischöfliche Joch abzuschütteln und sich den Beistand des mächtigen Bern zu verschaffen. Wenn alle geistige Verbindung mit der römischen Kirchengewalt an der Wurzel abgeschnitten war, so hatte der Bischof keine Aussicht, seine weltliche Gewalt wieder zu gewinnen. Als Bürgschaft ihrer Freiheit war also die Reformation ihrem Herzen theuer, die Reformation war das Mittel, das freie Genf das Ziel für die Mehrzahl seiner patriotischen Bürger. Wir denken uns Genf, wie es in der Schweizer und mit solcher Bedeutung in der geistigen Geschichte Europas auftritt, als die tief und ernst gebildete, streng calvinistische Stadt; aber dieser Stempel ward ihr erst durch diesen einen Mann, und gegen ihren Willen aufgedrückt. Die genfer Bürger hatten zur katholischen Zeit ein sehr freies und lustiges Leben geführt. Die Genfer hatten gar nicht im Sinn, daß sich das mit ihrer Reformation ändern solle. Die Kirchenbesserung sollte ihre Sitten und Gewohnheiten lassen wie sie waren, und nichts weniger kam ihnen zu Sinn, als daß die errungene Freiheit sie in ihrem Wohlbehagen geniren werde. Bald verschwanden diese süßen Träume unter Calvin's strengem, puritanischem Sittenregiment; man erwachte zu einem neuen Schrecken, und wenngleich Calvin's erste Ausweisung aus der Stadt officiell infolge eines theologischen Streites geschah, weil er sich dem Spruch der lausanner Synode in Bezug auf die Ceremonien des Taufactes nicht fügen wollte, so war doch der eigentliche Beweggrund, daß die Mehrzahl der Genfer seiner Sittenherrschaft überdrüßig waren. Auch nach seiner ehrenvollen Rückkehr trat diese natürliche Opposition sehr bald wieder hervor. Calvin äußert sich darüber in seinen Schriften: »Vielen, denen im Anfang die reine und heilige Lehre willkommen war, ist sie allmählich ein Dorn im Auge geworden, und die Zahl derer ist sehr gering, die ihren Hals mit Freuden unter das Joch Jesu Christi beugen.« Die innere Spaltung und der ernste Kampf zwischen dem französischen Reformator und den genfer Patrioten trat mit den Jahren immer mehr ans Licht. Calvin's Charakter, voll stoischer Herbheit und unbeugsamem Gehorsam gegen das, was er für Pflicht hielt, trat in den entschiedensten Gegensatz zu dem muntern Leben, den leichten Sitten und den weltlichen Neigungen seiner Glaubensanhänger. Jede Angelegenheit ergriff er von der ernstesten Seite, sie von der heitern, gefälligen. Nachdem die Freiheit, welche beide Theile wollten, errungen war, fand sich eigentlich gar nichts Gemeinsames mehr, was ihre Neigungen wieder auf ein Ziel gelenkt hätte. Die Genfer waren an ihrem Ziel, sie waren ein Freistaat geworden und hatten die Reformation dankbar mit in den Kauf genommen. Calvin athmete, dachte, wirkte nur für die Reformation, sie war der Gegenstand seiner Wahl, das Ziel seines rastlosen Arbeitens, sie war sein Leben selbst. Das religiöse Interesse in ihm unterdrückte alle andern Interessen. Sein Glaube war für ihn Vaterlandsliebe; hatte er doch sein Vaterland freudig für den Glauben hingegeben. Fremd den Kämpfen der Genfer um Erlangung Ihrer Selbständigkeit, war er nur zu ihnen gekommen, um an ihrer Siegesfreude theilzunehmen und davon Vortheil zu ziehen – aber nicht für sich persönlich. Er wollte sie nur, um jeden Preis, zu treuen Unterthanen Jesu Christi erziehen und aus ihrer Stadt ein Sanctuarinm des Evangeliums machen, ihre Bürger zu Musterbildern wahrer Reformirten. Calvin's Aufgabe war eigentlich ein Krieg. Aehnlich den Stiftern der Mönchsorden galt es ihm, eine nach seinen Ansichten zucht- und sittenlose Bevölkerung zur Zucht und Sitte zurückzuführen. Als Fremder, mit fremden Sitten, unternahm er es, eine reiche, noch im Siegesübermuthe schwelgende Stadt zu Ansichten und einer Lebensart zu bekehren, welche an und für sich wenig Lockendes hat. Im Rath waren ihm einige einflußreiche Mitglieder ganz ergeben, im Volk eine kleine Zahl Frommer; dazu kam die große Anzahl Fremder, Franzosen, welche, aus ihrem Vaterlande vertrieben, in Genf Aufnahme gefunden hatten. Seine größte Stütze aber blieb sein eiserner Wille, sein unbeugsamer Muth. Der Widerstand war heftig. Wer hatte Lust, nicht allein seinen Glauben – daran war man eher gewöhnt – aber auch seine alltägliche Handlungsweise sich von einem fremden Schulmeister vorschreiben zu lassen, und diese Lebensanweisungen gingen bis in die kleinsten Details. Calvin gelangte endlich zur unumschränkten Herrschaft, aber nur durch das Recht der Eroberung. Am Ziele seines Wirkens war Genf bevölkert von – Calvinisten; dafür hatte es viele seiner alten genfer Familien eingebüßt. »Freilich«, ruft Riellet aus, »zum Ersatz für diesen Verlust erhielt es dasjenige, was Genf in der modernen Welt seinen Namen und Ruhm gemacht hat.« Das Genf, was trotz seiner Kleinheit eine Weltbedeutung gewonnen hat, ist Calvin's Werk. Aber diese Wiedergeburt war nicht ohne heftige Wehen. Mehrere Jahre hindurch kämpfte die anti-calvinistische Partei mit Erfolg, ja mit der Aussicht auf einen endlichen, vollständigen Sieg; in den einflußreichen Familien war die Mehrzahl auf ihrer Seite und schon neigte sich auch im Volk die Stimmung zu ihren Gunsten. Ein Biograph Calvin's sagt vom Jahre 1553: »Es war in diesem Jahre die Wuth der Parteien so groß und die Aufregung so gewaltig, daß nicht allein die Kirche, sondern auch die Republik am Rande des Abgrundes standen, und wäre die Macht da in die Hände der Gottlosen gefallen, so wären wahrscheinlich ihre schon so lange vorbereiteten Pläne zu einem glücklichen Ende gekommen.« Und in diesem Jahre mußte der unglückliche Serveto sich in Genf einschleichen. Einer der einflußreichsten Männer der Republik, der aber auch an der Spitze der sogenannten Gottlosen ( des méchants ) stand, war Amiod Perrin, erster Syndicus und Generalkapitän. Unter den eifrigsten Beförderern der Reformation war er auch einer der genauesten Freunde Calvin's gewesen und hatte nicht wenig zu dessen Rückberufung 1541 beigetragen. Von ansehnlichem Vermögen, großen Familienverbindungen, Talent und Volksgunst gehoben, schien es ihm doch von Werth, oder als Zugabe dieser Glücksgüter, daß Calvin auf seiner Seite stehe. Er erkannte, daß die Feindschaft dieses Mannes gefährlich werden könne, und deshalb behandelte er ihn mit höchster Auszeichnung und Achtung. Aber eine dauernde Freundschaft konnte unter zwei Männern nicht wohl bestehen, die beide zu herrschen liebten, auch wenn ihre Sinnesarten weniger voneinander getrennt gewesen wären. Stolz, vergnügungssüchtig, und mit dem Kitzel, allein den Staat zu lenken, auch wol in einer Art, daß es nicht unbemerkt bleibe, hoffte Perrin in dem Reformator keinen Censor für sich zu finden, sondern eine gute Schildwacht gegen die sittenstrenge Censur der neuen Ordnung, wenn sie ihn etwa unbequem antasten sollte. Gegen die andern mochte Calvin streng sein, er selbst hielt sich, eben um seines Ansehnes halber und wegen seiner Freundschaft mit jenem, für eximirt. Calvin aber dachte anders. Von seinem Princip duldete er keine Abweichungen. Perrin's Schwiegervater, ja seine eigene Frau, hatten sich irgendeine Versündigung gegen das Kirchenreglement zu Schulden kommen lassen. Auf Calvin's Antrag wurden sie vom Consistorium in Strafe genommen. Er selbst sagte darüber: »Diese Verurteilung hat zur Folge, daß man erkennen wird, einestheils, wie niemand mehr hoffen dürfe, der gerechten Züchtigung zu entgehen, weil man die vornehmsten Personen der Stadt nicht verschont hat, andererseits, wie ich für meine Freunde nicht mehr Rücksichten hege als für meine Feinde.« Unter die beträchtliche Zahl Feinde, welche seine unbeugsame Strenge ihm schon zugezogen, hatte Calvin von nun ab auch den ersten Syndicus der Stadt zu rechnen. Indessen hatte er seine Kräfte gezeigt und bewiesen, daß seine Sache ihm mehr galt als die Gunst des mächtigen Syndicus, der jetzt sein erbitterster Gegner ward. Beide führten, unter gesetzlichen Formen, einen Vertilgungskrieg, der mit Perrin's Fall später endete. Dieselben Familien, welche den Bischof und die Priester verjagt hatten, wurden allmählich von den Predigern aus ihrer Vaterstadt zur Vergeltung vertrieben! Aber vorerst schien sich die Wage entschieden zu Gunsten der andern Seite zu neigen. Der Syndicus Perrin setzte alle Maschinen und seinen großen Anhang gegen den Reformator in Bewegung. Bei einer neuen Wahl kamen mehrere von Calvin's Hauptgegnern in den Kleinen Rath. Die Schriftsteller der calvinistischen Partei werfen derselben eine sträfliche Lauheit und Nachlässigkeit bei dieser Gelegenheit vor; sonst wäre dies höchste bedenkliche Resultat nicht möglich gewesen. Andererseits wurden mehrere von Calvin's Anhängern durch den Rath der Zweihundert und den Großen Rath ausgeschlossen. Jene Neugewählten aber waren nicht allein Calvin's persönliche Gegner, sondern nahe Verwandte Perrin's und einer andern Familie, die durch jenen und das Consistorium in ehrenkränkende Bußen verurtheilt worden. Doppelter Eifer daher, den verhaßten Mann zu demüthigen. Durch diese Wahlen hatte es sich herausgestellt, daß Calvin unter den stimmberechtigten Genfern die Majorität verloren. Dies war schon schmerzlich, aber ein noch empfindlicherer Schlag ward vorbereitet. Die eingewanderten religiösen Flüchtlinge, größtentheils Franzosen, waren seine geistige Leibwache; ihnen allen war die Reformation in Calvin's Sinne Hauptsache. Sie genossen zwar keine politischen Rechte, aber man hatte ihnen im vorigen Jahre bei einer drohenden Gefahr, als Zeichen des vollen Vertrauens, Waffen in die Hand gegeben. Jetzt besann man sich eines andern, man betrachtete sie nur noch als einen gefährlichen Anhang Calvin's und nahm ihnen die Waffen wieder aus der Hand. Tief verletzt über diese Maßregel gegen seine Freunde, ruft Calvin: »Wie soll man diese Unmenschlichkeit, die Barbarei, ja Brutalität bezeichnen, mit welcher die Feinde des Evangeliums diese Verbannten um Christi willen behandeln, die sie doch noch eben als Glaubensgenossen aufgenommen hatten? Ihre Gegner selbst müssen die Hingebung und Ruhe bewundern, mit welcher unsere Märtyrer diese Unwürdigkeiten hingenommen haben.« – Noch mehr des Gehässigen gegen Calvin's Anhänger: Man untersagte den Predigern, im Großen Rathe zu sitzen. Man stellte sie, welche die Revolution, wenn nicht gemacht, doch hauptsächlich gefördert hatten, also schon den katholischen Priestern gleich, die von dieser Versammlung immer ausgeschlossen gewesen waren. Die Register des Rathes enthalten außerdem Andeutungen vieler Beschwerden, deren Gegenstand Calvin in diesem Jahre gewesen, sodaß man berechtigt ist, an ein Schwanken des Bodens unter ihm zu glauben, auch wenn man seinen eigenen Worten keinen Glauben schenkt: »Seit vier Jahren nun haben die Gottlosen ( les méchants ) nicht unterlassen, was die Fundamente dieser noch lange nicht vollendeten Kirche umstoßen könnte. Von Anbeginn habe ich ihre Ränke durchschaut. Aber Gott, da er uns nicht bessern konnte, hat uns strafen wollen. Zwei Jahre leben wir nun schon, als wären wir mitten unter den Feinden des Evangeliums.« An der Spitze der reichen, übermüthigen, vielleicht ausgelassenen Jugend Genfs, einer Jugend, die Calvin's Sittenregiment mit Ingrimm ertrug, stand Philipp Berthelier, aus einer der angesehensten Familien der Stadt. Sein Vater war überdies als Märtyrer der Freiheit gefallen. Berthelier erblickte in Calvin nur einen herübergekommenen Fremden, der zu Gunsten seiner puritanischen Chimären Genfs Rechte und Freiheiten ausbeuten wollte. Auf Schritt und Tritt stand er als sein heftigster Opponent ihm gegenüber. Aber auch Calvin zeigte ihm die Stirn, wo er ihm begegnete und hatte dem Libertin seine Zuchtruthe erst eben dadurch fühlen lassen, daß er ihn durch einen Spruch des Consistoriums vom Genuß des Abendmahls ausschloß. Das war eine furchtbare Kränkung für den jungen Mann, seine Familie, für alle Optimaten der Stadt. Man machte nicht allein alle Anstrengungen, diesen Befehl des Consistoriums durch ein Decret der Civilgerichte zu annulliren, sondern, so wichtig erschien die Sache, man arbeitete dahin, das Recht, die Bürger zu excommuniciren, dem Consistorium zu nehmen und dasselbe dem Kleinen Rath zu übertragen. Geschah dies, so erschien dem Reformator sein ganzes Werk zertrümmert. Seine Macht ruhte im Consistorium; der Kleine Rath, dem Amiod Perrin vorsaß, war ihm eine feindliche Macht geworden. So standen die Parteien in Genf sich gegenüber. Calvin und seine Puritaner (ein Name, der übrigens hier und um jene Zeit noch nicht auftauchte), die Mehrzahl der Geistlichen, wenige der eingeborenen größern Familien, ein Theil der Bürgerschaft und die ganze Masse der eingewanderten Religionsflüchtlintze auf der einen; auf der andern Seite, welcher die Calvinisten den gehässigen Parteinamen der Libertins beigelegt, die überwiegende Mehrzahl der angesehenen, reichen, eingeborenen Familien mit einer großen Clientel unter der Bürgerschaft; die unbedingt stärkere Partei, an Zahl, Mitteln, Besitz und unangetastetem Recht, auf ihrem eigenen Grund und Boden, den ihnen zu verkümmern ein Fremder sich unterfing. Wer bei tiefer, ernster, gelehrter Bildung, bei der Macht des Wortes und der Kraft eines unerschütterlichen Willens stand Calvin zur Seite die allgemeine Meinung, die er zum Theil geschaffen. Er trieb auf dem Strome, der ein gewaltiger war, bei klar durchsichtigem Grunde, und sie wollten gegen diesen reißenden Strom, wenn nicht schwimmen, doch ihn in Bahnen lenken, die ihre gefährdeten Ufer nicht beeinträchtigten. So standen die Parteien sich gegenüber, als Serveto in Genf eine Zuflucht, vielleicht mehr suchte. Man darf annehmen, daß ihm die innern Kämpfe der Republik nicht unbekannt waren, als er sich heimlich in die Ringmauern ihrer Hauptstadt einschlich; möglicherweise mit der Absicht, von dieser Lage der Dinge Vortheil zu ziehen. Gewiß ist, daß Calvin selbst Berthelier und seinen Anhang anklagt, daß sie dem Gotteslästerer Serveto geholfen. ^ Thatsache ist, daß Miguel Serveto gegen Mitte August 1553 in Genf sich betreffen ließ. Er war in aller Stille, wahrscheinlich unter einem fremden Namen, im Wirthshause Zur Rose abgetreten. Nach seiner Angabe hatte er sich daselbst ganz zurückgezogen gehalten, um ein Boot abzuwarten, das ihn über den See auf den Weg nach Zürich bringe, von wo er die Absicht gehabt, nach Neapel zu reisen. Die Vermuthung spricht indeß dafür, daß er sein Incognito nicht so streng beobachtet als er behauptet, sondern einige Verbindungen mit Einwohnern der Stadt angeknüpft habe. Nach einer Tradition konnte er dem Kitzel nicht widerstehen, in eine, der Kirchen zu gehen, um eine calvinistische Predigt mit anzuhören. Genug, er ward erkannt, und daß es Geistliche waren, welche seine Identität zuerst constatirten, und daß er gerade an einem Sonntag (13. August) arretirt wurde, spricht für jene Ueberlieferung. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß Calvin schon früher Andeutungen von Serveto's Absicht, nach Genf zu kommen, gehabt, und daß seine Anhänger ihre Späheraugen wach erhielten. Gewiß ist, daß er es war, der, sobald er von seiner Anwesenheit Nachricht erhielt, bei einem der Syndici denuncirte und zugleich darauf antrug, den gefährlichen Menschen sofort zu verhaften. Der Syndicus willfahrte diesem Antrage, weil es in seiner gesetzlichen Ermächtigung und Verpflichtung lag. Calvin hat diesen seinen Antheil am Proceß nie in Abrede gestellt. Nach der Kirchenverfassung, welche er der Republik gegeben, durfte er nicht einen Mann neben sich dulden, den er als den gefährlichsten Feind und Verderber seiner Reformation betrachtete, und bei der kritischen Lage, in welcher er und sein Werk damals sich befanden, mußte er dem begegnen, was ein Serveto beginnen konnte, um sie nicht noch kritischer zu machen. Calvin mußte jetzt siegen oder untergehen. Drang er mit seiner Anklage gegen Serveto nicht durch, so waren die Folgen, schlimm allerdings, aber doch nicht schlimmer, als wenn er gegen diesen Erzketzer gar nicht zu klagen gewagt hätte. Sein moralisches Ansehen wäre dahin gewesen, und mit welcher Stirn hätte er alsdann gegen verhältnißmäßig geringere Uebertretungen sein Haupt erheben können! Seine moralischen Motive bei dieser Handlungsweise vertheidigend, sagt Riellet von Calvin: »Längst schon hielt er Serveto (wie seine Briefe an Biret es aussprechen) für einen gottlosen, und höchst gefährlichen Lästerer, dessen Meinungen in den Busen der Christenheit das tödlichste Gift träufelten. Bei dieser Ueberzeugung, und dazu gereizt durch die Angriffe des Ketzers gegen ihn selbst, durfte er keinen Augenblick über die Partei, welche er zu ergreifen hatte, in Zweifel bleiben. Dulden, daß Serveto ungestört in Genf verweile, hieß sich selbst daraus verbannen; es hieß für ihn, Gottes Sache, ohne ein Schwert dafür zu ziehen, im Stiche lassen; sein großes Werk hinter ihm aufgeben, verleugnen und der großen Aufgabe entsagen, Rom gegenüber sein Genf zu erbauen. Wie Calvin einmal stand, hatte er nicht mehr die Wahl zwischen der Duldung und Verfolgung. Der Mann, den eine calvinistische Denunciation auf französischem Boden dem Feuertode schon nahe gebracht, durfte in der Stadt kein Asyl finden, aus der hervor jene Denunciation gekommen war. Die Ehre der Republik, wie Calvin sie auffaßte, forderte es, und vielleicht niemals glaubte er, so im heiligen Interesse der Sache, welcher er sein Leben geweiht, zu handeln, als in dem Augenblicke, wo er sich entschloß, auf Serveto's Verhaftung anzutragen. Ihm erschienen die von Serveto gepredigten Doctrinen als eine vollkommene Revolution des Christenthums, wo nicht gar aller Religion. Ihren Urheber dulden und nicht bestrafen, wäre, nach Calvin's bisheriger Handlungsweise, so viel gewesen, als eine Mitschuld seiner Ketzereien auf sich laden. Unbeschadet dem, was die Gegner des Calvinismus davon denken konnten, so wäre der Reformator, wenn er auch nur einen Vergleichsweg eingeschlagen, von dem strengen, geraden Wege abgewichen, und ohne Rechfertigüng vor sich und andern, den er bisher, ohne Rücksicht auf Stand und Person, eingeschlagen hatte.« Auch den Weg, den er einschlug, den Gotteslästerer bei den bürgerlichen Gerichten zu verklagen, war für ihn ganz folgerecht. Ketzerei galt ihm für ein noch größeres Verbrechen als Diebstahl und Mord, denn die Seele ist doch mehr werth als der Leib: »Wo fände man es in der Schrift gerechtfertigt, ruft er aus, wenn man die Beleidigungen gegen Gott milder richten wollte, als die gegen Menschen!« Daß die Tätigkeitskreise von Kirche und Staat ganz verschiedene seien, wie wir sie verstehen, kam ihm nicht in den Sinn. Sie ruhten, nach ihm, wol auf getrenntem Fundamente, kamen aber in ihrer Wirkung und in ihrem Ziele zusammen. Seinem Systeme zufolge war es an dem geistlichen, die Ketzerei anzugeben, aber an dem weltlichen Gerichte, sie nach den Gesetzen zu bestrafen . So hatte Calvin stets die »moqueurs de Dieu« aufgespürt, verfolgt und angegeben, aber niemals, bezeugt ihm Beza, ungebührlich eingegriffen in die Handhabung der Gerechtigkeit, der es oblag, die Beleidigungen gegen die Majestät Gottes zu bestrafen. Von der Gewissens- und Glaubensfreiheit, welcher heute die gebildete Welt huldigt, wußte er nichts. Seine Freiheit war die Losreißung vom Irrthum und die Unterwerfung unter die Wahrheit. Aber er kannte nur eine absolute Wahrheit, und diese lag in seiner Doctrin. Und dies war keine naive Eingebung, es geschah mit vollem Bewußtsein, indem er die Ansicht der auf Toleranz Dringenden wohl kannte, bekämpfte und positiv verwarf. So sagt er: »Eine schöne Maxime, daß man alle sich widerstreitenden Ansichten dulden müsse, weil es nichts Bestimmtes und fest Ausgemachtes gebe, gleich als wenn die Schrift eine wächserne Nase wäre, und der Glaube aller Christen an die Dreifaltigkeit, an die Prädestination, an die Gnadenwahl gleichgültige Dinge, über die man nach Wohlgefallen streiten könne.« An einer andern Stelle heißt es: »Was würde denn aus Gott und Jesus Christus, wenn die Lehre nicht feststände und noch in Zweifel gezogen werden könnte! Welche Schmach thut man Gott an, wenn man sagt, daß er seine Sprache in der heiligen Schrift dermaßen gekrümmt und gewunden, daß man sie nur durch Kunststückchen verstehe. Wenn wir in der heiligen Schrift keine feste und bestimmte Religion finden, was folgte denn anders daraus, als daß Gott uns durch, ich weiß nicht welche Geschichtchen und Täuschungen hinhalten wollen? – Was bleibt solchen Leuten übrig, als die ganze heilige Schrift wegzuleugnen, um auf einem viel kürzern Wege sich alles selbst zu bilden, was ihnen in den Kopf kommt. Indessen sieht man nur zu klar, daß alle diese »moqueurs de Dieu« und Eigensinnigen nur für ihre eigene Sache das Wort führen, indem sie den Fürsten und Obrigkeiten das Recht abstreiten, auch mit dem Schwerte die wahre Religion aufrecht zu erhalten.« So Calvin zu seiner eigenen Rechtfertigung hinsichts der Anklage gegen Serveto. Das Urtheil der Nachwelt hat diese Rechtfertigung nicht für voll angenommen; auch schon ein Theil seiner Zeitgenossen. Aber in ihm war sie nicht allein heiliger Ernst, sondern er handelte auch streng nach den Satzungen, die er gemacht oder verdammt hatte. Er trat nun als Ankläger auf, das bekannte er, dessen rühmte er sich, aber weiter mischte er sich nicht in den Gang des Processes. »Seit er seiner Ketzereien überführt worden, schreibt er später, habe ich nichts gethan, um Serveto's Todesurtheil zu erwirken. Alle Wohlwollenden können mir dies bezeugen. Um die Böswilligen kümmere ich mich nicht.« Calvin war überzeugt, daß Serveto um ein solches Verbrechen mit dem Leben bestraft werden müsse; aber er wünschte, daß man die Schrecken der über ihn verhängten Todesstrafe, mildere. Er schrieb schon am 20. August an Farell: spero capitale saltem judicium fore, poenae vero atrocitatem omitti cupio. Jene Hoffnung ward endlich erfüllt, aber es ging ein langer Kampf vorauf. Zwei Monate dauerte der Proceß gegen Serveto, der zugleich ein Proceß zwischen den alten Genfern und dem französischen Reformator und seinem Anhange war. Es wäre möglich gewesen, daß Calvin auch hier den Kürzern gezogen hätte, wenn er nicht den Schein dessen, was damals für Recht galt, für sich gehabt, und wenn nicht die reformirte Kirche der Schweiz und die Regierung von Bern ihren Einfluß zu seinen Gunsten gegen den ihm feindlichen Rath von Genf aufgeboten hätten. Serveto war im Gefängniß; der ehemalige bischöfliche Palast war von der freigewordenen Stadt zum Kerker umgewandelt worden. Die Einsperrung durch den Syndicus durfte aber nur eine provisorische sein, und der Verhaftete mußte in bestimmter Frist wieder freigelassen werben, wenn nicht eine Criminalanklage gegen ihn eingebracht wurde. Nach der neuen Verfassung der Republik mußte sich aber der Ankläger, wenn seine Anklage auf Tod und Leben lautete, selbst als Gefangener stellen, damit, für den Fall, daß seine Anklage als falsch befunden würde, er dieselbe Strafe abbüße, welche im entgegengesetzten Falle den Schuldigen getroffen hätte. Calvin, als Ankläger, hätte sich demnach mit Serveto einsperen lassen müssen. Dies vertrug sich nicht mit seiner Stellung, er hatte wichtigere Pflichten zu erfüllen. Und deshalb veranlaßte er einen gewissen Nicolas de la Fontaine, gleich ihm ein ausgewanderter Franzose und dem Anschein nach bei ihm als Geheimschreiber in Diensten, formell als Ankläger aufzutreten. Binnen 24 Stunden nach Serveto's Arretirung durch den Syndicus war den Gesetzen gemäß von demselben an den Seigneur Lieutenant Pierre Tissot davon Anzeige gemacht worden, und noch am selben Tage mußte der Ankläger sich stellen. Auch erschien de la Fontaine schon Montag am 14. August vor dem Kleinen Rathe, um Gerechtigkeit gegen Serveto zu fordern, als einen Mann, »der da furchtbare Ketzereien ausgesäet habe«. Er mußte schriftlich die einzelnen Ketzereien und Stellen aus Serveto's Schriften einreichen, die nach seinem Dafürhalten sträflich waren, damit der Angeklagte darüber vernommen und dann das Weitere eingeleitet werde. Diese vom Kleinen Rathe eingeforderte erste Anklageschrift, aus 38 Artikeln bestehend und von de la Fontaine eingereicht, war geständlich von Calvin abgefaßt. Sie hat sich noch in den Archiven erhalten, da sie aber später modificirt ward, die Hauptpunkte derselben bei den späteren Gerichtsverhandlungen einzeln vorkommen und endlich im Urtheil noch einmal specificirt werden, halten wir es für überflüssig, sie hier aufzunehmen. Ganz den Gesetzen gemäß begab sich auch der Seigneur Lieutenant Tissot noch innerhalb der 24 Stunden seit Serveto's Verhaftung in das Gefängniß und vernahm ihn Punkt für Punkt über die einzelnen Artikel dieser Acte, und demnächst auf la Fontaine's Antrag über Verschiedenes aus seinem frühern Leben und seinen publicirten Schriften. Als Probe der damaligen Procedur wird uns der Anfang des darüber aufgenommenen Protokolls mitgetheilt, dessen altfranzösische Gerichtssprache die wörtliche Uebersetzung jedoch etwas erschwert. »Im Jahre 1553, am Montage, den 14. des Monats August, in Gemäßheit der Criminalanklage, angestellt durch und auf Antrag des ehrenwerthen Nicolas de la Fontaine, Franzos, aus St. Gervais en Vexin, Einwohner dieser Stadt, gegen Michel Servet von Villeneuve, im Königreich Aragonien in Spanien, fordert besagter de la Fontaine, daß besagter Servet Rede stehen solle auf seine hier unten niedergeschriebenen Fragen, sagend, daß er besagte Klage in seinem eigenen Namen angestellt, und hat besagter Servet geschworen, daß er sagen wolle und sprechen die Wahrheit, bei Strafe u.s.w. 1) »Erstens, daß er, es mögen nun 24 Jahre sein, angefangen, durch seine Irrthümer und Ketzereien die deutschen Kirchen zu belästigen, und daß er darauf verdammt worden, aber sich durch die Flucht der Strafe, die ihm bestimmt war, entzogen. »Antwortet, es sei richtig, daß er ein kleines Buch verfertigt, aber habe, seines Wissens nie die Kirchen belästigt. Und sei auch nie verdammt worden. 2) »Item, daß er seit der Zeit oder daherum ein abscheuliches Buch habe drucken lassen, welches viele Leute angesteckt. »Antwortet, daß er wohl ein kleines Buch verfertigt, aber weiß nichts davon, das es irgendjemand angesteckt. 3) »Desgleichen, daß er seitdem gar nicht aufgehört, mit allen Mitteln, so ihm zu Gebot gestanden, sein Gift auszustreuen, sowol in den Abdrücken, die er von der Bibel veranstaltet, als in einigen Noten, so er zum Ptolemäus verfertigt. »Antwortet, daß er allerdings Noten gemacht zur Bibel, als auch zum Ptolemäus, daß er aber nicht denke dadurch irgendetwas gestiftet zu haben, was nicht gut sei. 4) »Item, daß es seitdem ein anderes Buch heimlich drucken lassen, so unendliche Blasphemien enthalten. »Antwortet, daß er ein anderes Buch drucken lassen, in dem er aber keine Blasphemien geschrieben; aber so man ihm die Blasphemien zeige, wolle er sie bessern. 5) »Item, daß, als er in der Stadt Vienne als Gefangener gehalten worden, und da er gemerkt, daß man ihn nicht in Gnaden sich rein sprechen lassen, er Mittel gefunden, aus dem Gefängniß zu entweichen. »Antwortet, es sei wahr, daß er zu Vienne eingesteckt worden, auf die Anschuldigungen der Herren Calvin und Guillaume de Trie; aber daß er aus dem Gefängnisse entwichen, weil die Priester ihn verbrennen gewollt; wären die Gefängnisse übrigens so eingerichtet gewesen, als wenn man recht gern gesehen, daß er sich salvire.« Man glaubt aus dieser letztern Antwort schon die Stellung zu entnehmen, welche Serveto in seinem Proceß zu behaupten suchte. Kundig der Parteistimmung in Genf wollte er sich vertheidigen dadurch, daß er anklagt. Aus einem Angeschuldigten wird er ein Ankläger und hofft auf mächtige Unterstützung, weil der Augeklagte der gehaßte Calvin ist. Dieser, Genfs Reformator, hat sich nicht entblödet, ihn bei den Katholiken, seinen eigenen Todfeinden, zu denunciren, und diese Katholiken haben es sogar für gerathen gefunden, ihn entschlüpfen zu lassen, während der Protestant ihn aufs neue dem Flammentode preisgeben möchte! Die nächstfolgenden 31 Artikel enthielten nur Anklagepunkte hinsichts seiner Doctrin, sie waren aber so gestellt, daß Serveto sich einstweilen über ihren Inhalt nicht auslassen konnte, sondern man forderte nichts als die Constatirung des Factums, nämlich, daß er mit Ja und Nein erkläre, ob er sie ausgesprochen. Diese sämmtlichen 31 Artikel waren aber nicht sowol aus dem zu Vienne gedrucken Buche entnommen, als aus dem Manuscript, welches Serveto einige Jahre früher an Calvin gesandt, obgleich beide im Wesentlichen übereinstimmten. Aus den von Serveto früher herausgegebenen Werken über die Dreieinigkeit (Hagenau 1531 und 1532) ist, obgleich es diese Bücher allein waren, welche nach unsern Begriffen zu einer Untersuchung möglicherweise Anlaß geben können, weil es die einzigen waren, welche im Publikum wirklich verbreitet waren, merkwürdigerweise weder in der Anklage eine Stelle abgedruckt, noch wird im ersten Verlauf des Processes sonderlich darauf Rücksicht genommen. Der Grund ist, weil man sich in Genf kein Exemplar derselben verschaffen konnte. Wenigstens schrieb Calvin unterm 22. August d. J. an seinen Freund und Mitreformator Viret in Lausanne, ob er ihm nicht einen Abdruck des Buches senden könne, aber auch dieser hat keines, hofft nur, es durch einen dritten zu verschaffen. Somit bestand das eigentliche Corpus delicti der Ketzerei nur in einem oder mehrern schriftlichen Aufsätzen, die vor Jahren der Verfasser an den Ankläger, als Versuch und zu dessen Begutachtung eingesandt, in Briefen desselben, die ebenso wenig zur Oeffentlichkeit gekommen und in einem mit den in jenen Schriften ausgesprochenen Ansichten so ziemlich übereinstimmenden Werke, welches aber kaum gedruckt, noch nicht verkauft und, wie wir später hören werden, ehe es ins Publikum kommen konnte, schon so gut wie verschwunden war. Man operirte daher sehr geschickt, daß man dem Angeschuldigten in der Anklageacte schon Glaubensfragen vorlegte, um schlimmenfalls in seinen zu Protokoll gegebenen Antworten ein wirkliches Corpus delicti zu erhalten. Aber die Berechnung schlug fehl. Serveto hielt sich nicht genau an das ihm vorgeschriebene Ja und Nein. Unter den ihm vorgelegten Fragen über das Dogma von der Dreieinigkeit, über das Verhältniß Gottes zur Creatur, die Natur der Seele, die Unsündhaftigkeit und Taufe der Kinder, räumte er einige der ihm beigemessenen Ansichten ein, leugnete andere. Einiges erläuterte er, über anderes ging er durch zweideutige Antworten hinweg. Schließlich kam noch in der Acte eine persönliche Beschuldigung vor: nämlich er habe Herrn Calvin, den Diener des göttlichen Wortes in der genfer Kirche, durch jenes Werk ehrenrührig gekränkt, indem er alle möglichen Injurien und Blasphemien darin gegen ihn gehäuft und ausgesprochen. Hiergegen vertheidigte sich Serveto mit einer Keckheit, die sein Vertrauen andeutet, unter gutem Beistand auch mit einem so furchtbaren Gegner fertig zu werden: Calvin sei es, der zuvor ihn selbst durch viele gedruckte Bücher injurirt; er habe ihm nur darauf geantwortet, indem er gezeigt, daß auch Herr Calvin an vielen Stellen im Irrthum sei. Wenn Calvin gesagt, daß er wie ein Trunkener rede, so habe er ihm dasselbe wiedergegeben. Noch ist in seiner ersten Auslassung ein an sich minder wesentlicher Umstand zu erwähnen, der aber doch einiges Streiflicht auf sein Vertheidigungssystem wirft. Befragt über die Art, wie er sein letztes Werk in Vienne haben drucken lassen, sagte er, daß Guillaume Gerault, der als Factor in der dortigen Druckerei arbeitete, die Correctur besorgt habe. Gerault leugnete es aus guten Gründen. Er war aus Genf, von der Partei der Libertins. Aus seiner Vaterstadt verbannt, hatte er in Vienne in der dortigen Druckerei gearbeitet und wirklich die Correctur des ketzerischen Werkes besorgt. Aber er war inzwischen wieder zu Gnaden in Genf aufgenommen worden, und dieser Umstand, wenn es sich nämlich so verhielt, wie Serveto zuerst ausgesagt, konnte ihm unmittelbar, Serveto mittelbar von Schaden sein. Vermuthlich hatte man über Nacht dem Gefangenen zugeflüstert, es sei besser, wenn er den Umstand fallen lasse, um sich in Genf Freunde zu erhalten, und am andern Morgen nahm er diese Aussage, gegen besseres Wissen, zurück, und beharrte bis zum Schluß des Processes dabei. Nachdem das Verhör beendet, erklärte de la Fontaine, daß er gesonnen sei, wo Serveto leugne, durch dessen Schriften den Beweis zu führen. Er überreichte deshalb ein Exemplar der Christianismi institutio , eines der Bibel und des Ptolemäus, welche er mit Noten herausgegeben, und das Manuskript, welches er vor sechs Jahren an Calvin zur Beurtheilung übersandt. Serveto erkannte jene Bücher als von ihm herausgegeben, und das Manuscript als von seiner Hand geschrieben an. Beide, Ankläger und Angeklagtes, wurden darauf dem Gefängnißwärter Jehan Grasset übergeben, daß er mit seinem Leben für die Criminalgefangenen einstehe. Serveto übergab zugleich seine ganze Baarschaft, deren Betrag uns noch in den Registern des Seigneur Lieutenant Tissot erhalten ist. Sie bestand in 97 Sonnenthalern, einer goldenen Kette, 20 Thaler schwer, und 6 Ringen, von Türkis, weißem Saphir, Diamant, Rubin u.s.w. Am nächsten Morgen (15. August) erstattete Tissot von diesem vorläufigen Verhör den Syndici Bericht, und der Rath beschloß: daß eine Criminalanklage statthaben und der als Ankläger bereits aufgetretene Nicolas de la Fontaine sie führen solle. Dieser hatte auch bereit eine Eingabe entworfen, welche bestimmter die Anklagen gegen Serveto zusammenfaßt, und schon im voraus den Gang bezeichnet, welchen der Proceß darauf nahm. Sie lautet wörtlich: »Vor Euch, erlauchte, mächtige und hochehrbare Herren, erscheint hier klagbar Nicolas de la Fontaine, der sich als Gefangener gestellt hat in dem Criminalfall gegen Michel Servet, wegen der schweren Aergernisse und Aufsässigkeiten, welche besagter Servet seit 24 Jahren oder darum in der Christenheit angestiftet hat, wegen der Blasphemien, die er in seinen Schriften gegen Gott ausgesprochen, wegen der Ketzereien, mit denen er die Welt angesteckt hat, wegen der abscheulichen Verleumdungen und falschen Anschuldigungen, die er publicirt hat gegen die wahren Diener Gottes, und insbesondere gegen Herrn Calvin, dessen Ehre als seines Seelsorgers, aufrecht zu erhalten der Comparent verpflichtet ist, wenn er sich noch als wahren Christen betrachten soll, wie nicht minder um der Schmach und Schande willen, welche der Kirche von Genf drohet, da besagter Servet ganz besonders die Lehre verdammt, so man darin predigt. »Alldieweil nun besagter Servet gestern examinirt ward, und keinesweges geantwortet, wie sich schickt, vielmehr statt kurz mit Ja und Nein zu antworten, gesprochen, was ihm gut schien, wie Ihr selbst sehen möget, daß die Mehrzahl seiner Antworten leichtfertige Ausflüchte waren (chansons frivoles) , als möge es Euch gefallen, ihn anzuhalten, daß er förmlich und bestimmt antworte, auf jeden Artikel besonders, ohne abzuschweifen, auf daß er sich nicht mehr über Gott lustig mache (afin qu'il ne se mocque plus de Dieu) , noch über Euer Herrlichkeiten, auch damit besagter Comparent nicht in seinem guten Recht gekränkt werde. »Und wenn besagter Comparent das wird beglaubigt haben, was er vorbringt, und wenn besagter Servet überführt sein wird, geschrieben und gelehrt zu haben die im Verhör enthaltenen Ketzereien, als bittet Euch besagter Comparent demüthiglichst, daß, wenn Ihr alsdann besagten Servet als in Anklagestand erkennt und werth haltet, von Eurem Fiscal-Procurator verfolgt zu werden, Ihr darüber eine Erklärung abgebt und ihn, Comparenten als Sieger (avec victoire) lossprechen wollet von allen Kosten, Schäden und Beisteuern, nicht daß er scheue und fliehe eine solche Rechtsverfolgung, welche allen Christen und Kindern Gottes Pflicht ist, bis zu ihrem Tode, aber weil er der Meinung ist, daß die Rechte und Gewohnheiten dieser Stadt das mit sich bringen, und daß es nicht an ihm mehr ist, etwas aufzunehmen, was eines andern Pflicht und Aufgabe ist.« Noch am selben Nachmittage begaben sich in dieser hochwichtigen Angelegenheit die Mitglieder der Seigneurie (der kleine Rath; die Namen der 25 Mitglieder sind noch aufbewahrt), begleitet vom Sautier Aimé des Arts und von einigen Bürgern, die der Verfassung gemäß zu jedem Criminalfall auserlesen wurden, um bei den Verhören mitzusitzen (aber ohne Stimmrecht), sowie vom Lieutenant Tissot, nach dem großen Saale des bischöflichen Palastes zur feierlichen Sitzung und förmlichen Eröffnung des Prozesses. Nachdem die Formalien über Person, Geburt und Stand beider, des vorgeladenen Anklägers und Angeklagten, abgethan waren, wurden Serveto dieselben Fragen vorgelegt, welche der Seigneur Lieutenant gestern an ihn gerichtet. Er beantwortete sie fast in der nämlichen Weise, nur daß er noch heftiger Calvin, und ihn allein anklagte, indem er durch ihn beinahe lebendig in Frankreich verbrannt worden wäre. Er leugnete, daß er je behauptet, oder nur angedeutet, daß die Seele sterblich sei; aber er räumte ein, geschrieben zu haben, daß niemand, der nicht 20 Jahre alt sei, eine Todsünde begehen könne: »in seinem Gesetz hat Gott es so verordnet.« Er räumte ein: in seinen Augen sei die Taufe der kleinen Kinder eine teuflische Erfindung, eine höllische Betrügerei, um alles Christenthum zu zerstören! Wenn er darin falsch sei, sei er auch bereit, sich eines Bessern belehren zu lassen. Was endlich seine Angriffe gegen die genfer Kirche betreffe, so habe er nur gegen Calvin geschrieben, und auch das nicht, um ihn zu kränken, sondern um sich zu vertheidigen, und ihm seine Irrthümer und Fehler aufzudecken. Er wolle auch jetzt noch in voller Versammlung (en pleine congrégation) durch die Vernunft und die heilige Schrift ihn seiner Irrthümer überführen. Das hieß Calvin offen den Fehdehandschuh hinwerfen. Serveto forderte ihn in die Arena, wo jener so oft gesiegt. Auch er erkannte ja keine andere Autorität als Gottes Wort in der heiligen Schrift an. Calvin durfte diese Herausforderung nicht zurückweisen und Serveto hoffte hier, als öffentlicher Ankläger, unterstützt von Calvin's Feinden, auf einen Sieg, der für ihn, so lange er nur Angeklagter blieb, sehr zweifelhaft war. Eine große öffentliche Versammlung hob die ganze Sache aus der engen Sphäre eines Criminalprocesses, sie gab ihm Muth und Mittel, die ihm im Kerker versagten. »Es paßt nicht und schickt sich nicht, klagte er, vor dem gewöhnlichen Territorialgerichte, ja im Kerker selbst, die Angelegenheiten der ganzen Christenheit verhandeln.« Wer, obgleich Serveto diesen Antrag auf eine große Versammlung wiederholte, obgleich Calvin selbst seine volle Zustimmung dazu gab, erklärend: »Er könne nichts mehr wünschen, als einen solchen Streit, in der Kirche, und vor allem Volke auszufechten«, so gab der Rath doch nicht seine Zustimmung dazu. Es waren politische Gründe. Einmal, wenn auch Calvin feindlich gesinnt, hätte er dadurch die Entscheidung in einer Sache aus seinen Händen gegeben, die zu seinen Vorrechten gehörte, auf die er sehr eifrig hielt. Serveto's entschiedene geheime Freunde aber mußten eine solche öffentliche Disputation für ihn fürchten. Calvin war mächtiger der Rede und hatte zu oft in den öffentlichen Versammlungen durch die Kraft seines Wortes gesiegt. Ward Serveto in der Disputation geschlagen, so waren ihnen nachher beim Urtheil die Hände gebunden. Der Kleine Rath in seiner Gesammtheit mochte nach diesem ersten Verhör noch zu keinem Entschluß mit sich selbst gekommen sein. Die Erörterungen über die Dreieinigkeit mochten, selbst bei der damaligen Vorliebe für theologische Grübeleien, über den Horizont der Mehrheit der Beisitzer gehen; dagegen waren sie offenbar von Serveto's Doctrin über die Taufe erschreckt, die ihnen etwas Verwandtes mit dem gefährlichen, politischen Wesen der Wiedertäufer zu haben schien. In Bezug hierauf entschieden sie sofort zu Gunsten des dritten und letzten de la Fontaine'schen Antrags, indem sie ihn gegen Bürgschaft, die Calvin's Bruder, Antoine, zahlte, freiließen. Die Anklage sollte nunmehr fiscalisch fortgesetzt werden, la Fontaine aber mußte sich verpflichten, sich zu stellen, wenn man es zum Fortgange des Processes für nöthig erachte. Im Termin am folgenden Tage (Mittwoch 16. August) war der Rath nicht so zahlreich versammelt, dafür traten aber handelnd zwei Personen auf, welche gestern gefehlt hatten. Der uns schon bekannte Philipp Berthelier erschien als Auditeur an Stelle des abwesenden Seigneur Lieutenants; als Advocat oder »Parlier« la Fontaine's dagegen Germain Colladon . Beide, entschiedene Gegensätze, waren die ausgesprochensten Repräsentanten der beiden feindlichen Parteien, jener der Patrioten und Libertins, dieser der eingewanderten Ausländer und strengen Calvinisten. Mit Berthelier's Charakteristik sind wir vertraut; der excommiunicirte junge Libertin dürstete nach Rache, und offenbar nur um seinem Feinde zu schaden, nahm er an diesem Processe thätigen Antheil. Germain Colladon dagegen hatte nur die ernsteste Ueberzeugung von der Heiligkeit der Sache, und ein herber, an Bitterkeit grenzender Geist in die Reihen der Reformirten getrieben. In Berry in Frankreich geboren, hatte er, als Verbannter, dem Vaterlande Lebewohl gesagt, um der Religion willen. Noch jung, hatte das eifrigste Studium der Jurisprudenz seinem Geist eine unbeugsame Festigkeit gegeben, und, voll kräftiger Andacht im reformirten Sinne und ein tüchtiger Advocat, war er eine der kräftigsten Stützen Calvin's, mit deren Hülfe dieser später die Verfassung Genfs, vollendete, welche seinen Stempel trägt. La Fontaine konnte keinen tüchtigern Advocaten für sich gewinnen, den ihm übrigens ohne Zweifel Calvin selbst zugewiesen hatte. Zwischen Berthelier und Colladon handelte es sich weniger um Serveto als um Calvin. Dieser war der wahre Gegenstand des Angriffs und der Vertheidigung, und jeder von beiden Advocaten war sich sehr wohl bewußt, daß sie im Gerichtssaal des bischöflichen Palastes eigentlich nur für die Parteien fochten, die sich um den Besitz der Stadt und Republik in den Haaren lagen. Die Sitzung dieses Tages war nur kurz; allem Anscheine nach aber war sie eine sehr stürmische. Colladon und la Fontaine legten auf den Tisch diejenigen Schriften Melanchthon's und Oekolampadius', in welchen beide Reformatoren von Serveto sprechen und seine Lehre verdammen, dann die von ihm herausgegebene Bibel, den Ptolemäus und ein Exemplar der Christianismi restitutio ; alles zum Beweise, daß der Angeklagte die ihm zur Last gelegten Doctrinen, die er in Abrede stelle, oder über die er in zweideutigen Reden fortschlüpfen wolle, wirklich hege und verkündet habe. Der Procès verbal über diese Sitzung ist lückenhaft und kann seiner Natur nach über die theologischen Disputationen in derselben nur wenig Licht verbreiten. Es stritt sich über den Sinn, welchen Serveto dem Worte Person im Mysterium der Dreieinigkeit unterlege. Colladon erbot sich, zu beweisen, daß Serveto in seinen Werken die Dreieinigkeit anders verstünde, als in seinen gerichtlichen Auslassungen. Es scheint, daß Berthelier ihn lebhaft unterbrochen, und daß zwischen ihm und Colladon sich nunmehr ein heftiger Streit entsponnen habe. Man findet die kurze Bemerkung, daß die Sitzung plötzlich aufgehoben und auf den andern Tag verschoben worden, ohne daß selbst die gewöhnlichen Formeln dabei beobachtet wären. Auch war der Proceß selbst um keinen Schritt weiter gebracht. Den indirecten Beweis für jene Annahme liefert Calvin's Benehmen. Am folgenden Tage (Donnerstag 17. August) kam er bei dem Kleinen Rathe dahin ein, daß er selbst, wenn nicht als officieller Ankläger, doch als dessen Assistent in dem Processe auftreten wolle. Calvin fühlte, daß die Sache einen für ihn selbst gefährlichen Ernst bekomme, und daß er Serveto, der so heftig gegen ihn losgehe, bei zeiten die Stirn zeigen müsse. Statt sich also wie bis da hinter la Fontaine und Colladon zu verbergen, erklärte er unter Anführung mehrerer Irrlehren, die Serveto behauptet, und mit dem Erbieten, sie aus dessen Schriften zu beweisen, daß er mit guter Absicht seinem Diener Nicolas erlaubt, gegen Serveto zu klagen, nun aber selbst gegen ihn auftreten wolle. Zugleich erklärte er sich zürnend über Berthelier's Einmischung zu Gunsten des Ketzers, und wiewol seine Ausdrücke, wie sie in den Protokollen des Kleinen Rathes sich erhalten haben, nicht deutlich sind, geht doch jenes Factum, daß Serveto in der Partei der Patrioten und Libertins, und zumal durch Berthelier, Unterstützung gefunden, daraus deutlich hervor. Gleichzeitige Schriftsteller, Michel Roset und Theodor de Beze bekunden es ausdrücklich. Die Seigneurie hatte sich entweder schon von Serveto's theologischer, Schuldbarkeit überzeugt, oder sie wurde es jetzt durch Calvin's Auftreten. Sie beschloß, daß der Proceß fortgesetzt werden solle, und Calvin ward autorisirt, beim heutigen Verhör zugegen zu sein, damit er dem Angeklagten seine Irrthümer nachweisen könne. In dieser Sitzung ging man in den theologischen Erörterungen bis in die spitzfindigsten Nuancen und Details von beiden Seiten. Der anklägerische Advocat verirrte sich in Schlußfolgerungen, die wohl von seinem Eifer, aber von seinem Rechtssinn kein sehr günstiges Zeugniß ablegen. Weil Melanchthon und Oekolampadius in ihren Schriften Serveto's Lehre aufs strengste getadelt, schloß er, daß derselbe in Deutschland verurtheilt sei. Als Serveto richtig erwiderte, daß, weil die Kritik zweier Theologen ihn verdamme, er um deshalb noch von keinem Gericht verdammt worden, erwiderte Colladon: »Wenn Serveto eingefangen worden, so wäre er so gut als sein Drucker verurtheilt werden!« Seine Noten zur Geographie des Ptolemäus wurden ihm vorgehalten. In einer derselben waren, nach der Anklage, ehrenrührige Zweifel gegen Moses ausgesprochen, bezüglich der angeblichen Fruchtbarkeit Aegyptens. Serveto bewies, daß gerade diese Note nicht von ihm herrühre, aber er sehe darin nichts Tadelnswürdiges. Calvin, außer sich, bewies, daß dies geradezu eine Anschuldigung gegen Moses wäre, »eine heillose Versündigung gegen die heilige Schrift«. Serveto konnte das nicht begreifen. Calvin schrieb später in noch nicht abgedämpfter Entrüstung: »Und dieser elende Hund ( ce vilain chien ), nachdem er durch die schlagendsten Gründe niedergeschmettert war, wischte sich nur über den Mund und sagte: ›Was weiter! darin ist nichts Böses.‹« Man legte seine lyoner Bibelausgabe vor. Jesaias, Kapitel 53, spricht von dem Knechte Gottes, der die Unbilden seines Volks trägt. Die Kirche versteht darunter den kommenden Heiland, Serveto war vorgeworfen, daß seiner Meinung nach die Andeutungen auf Cyrus gingen. Serveto behauptete, schon die alten Theologen hätten einen doppelten Sinn darin erkannt, im allgemeinen gehe die Deutung auf Christus, historisch und buchstäblich sei Cyrus gemeint. Calvin war über diese Auslegung empört: »Servet würde nimmer die Frechheit gehabt haben, eine so köstliche Stelle des alten Testaments so nichtswürdig zu verdrehen, wenn er nicht, aller Scham und Schande bar, ein teuflisches Vergnügen empfände, allen christlichen Glauben zu unterdrücken.« Serveto erschien auch hier so gelassen, wie bei der vorigen Anschuldigung; seine Kälte trug aber nur dazu bei, ihn in Calvin's Augen noch schuldiger zu machen. Auf die Anschuldigung, die Christianismi restitutio in Druck gegeben zu haben, erwiderte er ausweichend: es sei ja nur geschehen, um, wenn er geirrt, sich zurechtgewiesen zu sehen; worauf man ihm mit mehr Recht, als in beiden vorigen Fällen, antwortete: »Warum es denn drucken lassen, um zurechtgewiesen zu werden, da man dich schon vorher wegen deiner Irrthümer zurechtgewiesen?« Hierauf folgte ein höchst subtiler Streit über seine Auffassung des Dogmas von der Dreieinigkeit, von der er behauptete, daß sie auch schon die Ansicht der Kirchenväter gewesen. Vor dem nicäischen Concil habe kein Theologe den Ausdruck Dreieinigkeit gebraucht. Wenn die Kirchenväter eine Theilung des göttlichen Wesens zuließen, so sei es keine sächliche, sondern nur eine persönliche ( réelle und personelle ), d. h. sie nehme in derselben Wesenheit drei specielle Modificationen an, aber sie constituire nicht in demselben Wesen drei gleiche und voneinander geschiedene Substanzen. Serveto gestand ein, daß er die, welche die wahre Dreieinigkeit so verkleideten, Trinitarier und Atheisten genannt, auch leugne er nicht, daß er diesem Dogma, insofern es drei verschiedene Substanzen in einem Wesen aufstelle, den Namen des »Cerberus, der Träume des heiligen Augustinus und der Teufelserfindung« beigelegt. Die Gegner behaupteten, diese Doctrin der Kirchenväter sei ihnen unbekannt, und Serveto könne für sich nichts als apokryphische Schriftsteller und solche, die voller Thorheit wären, citiren. ' Ueber die andern Ketzereien, die ihm aus seinen Büchern nachgewiesen wurden, geht das Protokoll kürzer hinweg, der Kampf darüber wurde nicht besonders lebhaft. Dagegen erwähnt Calvin einer Controverse, die einiges Licht auf Serveto's Ansichten wirft. Es handelte sich um die Bezüge zwischen der göttlichen Substanz und der der Creaturen. Serveto schien einer pantheistischen Ansicht zu huldigen: »Alle Creaturen wären aus der Substanz Gottes und alle Dinge wären voll unendlicher Götter.« Calvin, über eine so »plumpe Absurdität« empört, rief: »Wie, Armseliger, wenn jemand hier diese Fliesen mit dem Fuße stampft, und er sagt, er trete deinen Gott, würdest du nicht erschrecken, daß du die Majestät Gottes solcher Schmach unterworfen hast?« Serveto erwiderte (berichtet Calvin): »Ich zweifle gar nicht, daß auch diese Bank und dieser Tisch, und alles, was man mir zeigen könnte, nicht aus der Substanz Gottes wäre.« Dann wäre ja der Teufel auch, nach seiner Rechnung, ein Theil von Gott, ward ihm entgegengehalten. Lächelnd antwortete er mit Dreistigkeit: »Zweifelt Ihr daran? Für mich ist das ein allgemeiner Grundsatz, daß alle Dinge ein Stück und Theil von Gott sind, und daß die ganze Natur sein verkörperter Geist ist.« Zum Beweise der persönlichen Ehrenkränkungen gegen Calvin wurden die Briefe an Calvin, welche in der Christianismi restitutio abgedruckt sind, aufgeschlagen, ferner ein Exemplar von Calvin's Institution chrétienne , an dessen Rande Serveto den Reformator beleidigende Noten geschrieben, und ein lateinischer Brief, den er an Abel Popin, Geistlichen an der genfer Kirche, gerichtet, welcher die heftigsten Ausfälle gegen die Doctrinen der genfer Geistlichkeit enthielt. Serveto mußte alle diese Documente als von ihm anerkennen. Hierdurch schien doch den Richtern so viel dargethan, daß sie auf Colladon's Antrag den ersten Ankläger la Fontaine aus aller Verbindlichkeit setzten und auch seinen Bürgen der geleisteten Bürgschaft entließen. Als Curiosum erscheint, daß nach einem registrirten Vermerk sich Nicolas de la Fontaine auch mit seiner Braut – vermuthlich wegen der Kosten, Schäden und Schadensersatze verpflichtet hatte, die nun gleichfalls freigesprochen ward. Noch ward in dieser Sitzung der Gefangene über seine Flucht aus Vienne und das Schicksal seiner Bücher verhört. Er wollte durch das Klettern über eine Mauer aus seinem Gefängnis dort entwichen sein; seine Absicht sei gewesen, nach Spanien zurückzukehren; aus Furcht vor den Galeren aber sei er umgekehrt und habe sich nach der Schweiz gewandt. Von seiner Christianismi restitutio waren 1000 Exemplare abgezogen und ein Theil davon sogleich zum Verkauf nach Frankfurt gesandt worden. Weiter wußte er nichts davon. Calvin sandte sogleich einen Commis dahin, um die Vernichtung des gefährlichen Buches zu veranlassen. Die dort angekommenen Exemplare waren aber wahrscheinlich schon vor einem Monat in Auftrag des Druckers zu Vienne heimlich und so vollständig vernichtet worden, daß sich auch nicht mehr ein halber Bogen vorfand. Hier tritt ein Ruhepunkt im Processe ein, der für alle Theile nöthig schien. Der Angeklagte hatte durch Berthelier's Intervention nichts gewonnen, sie hatte ihm vielmehr geschadet, indem sie Calvin selbst wider ihn in die Schranken rief. Von der persönlichen Gewalt des Reformators zogen sich Serveto's Verbündete scheu zurück; es war zu gewagt, sich in offenen Kampf mit ihm, und zwar in theologischen Streitigkeiten, einzulassen. Auch Serveto mußte nachdenklich werden, er mußte erkennen, daß er, dem gewaltigen Calvin persönlich gegenüber, mit seiner Angriffsvertheidigung nicht durchdringen werde. Es galt jetzt nur noch, sich selbst, sein Leben zu retten, und aus der heftigen Rolle verfiel er in eine sanfte, ruhig gehaltene, schlaufeine. Die Seigneurie fand sich andererseits in Verlegenheit. Wenngleich, wie nach dem Obigen angenommen werden darf, gegen Calvin ungünstig gestimmt, sah sie doch sich genöthigt, seinem Andringen nachzugeben und Serveto von Staats wegen als Verbrecher verfolgen zu lassen. Denn klang nicht seine Ansicht von der Dreieinigkeit, von der Taufe der Kinder, seine Auslegung so vieler Bibelstellen höchst ketzerisch, hatten nicht selbst Katholiken ihn, als einen Feind des christlichen Glaubens, zur Untersuchung gezogen; und das strenggläubige Genf sollte zaudern? Aber indem der Kleine Rath am 21. August decretirte »daß, in Anbetracht, wie die Ketzerei das Michel Servet dem Bestande der ganzen Christenheit viel Schaden thue, man den Proceß gegen ihn fortsetze«, schien er doch mit sich selbst noch nicht recht einig. Er decretirte auch, daß nach Vienne geschrieben werde, um Auskunft zu erbitten, warum Serveto dort festgesetzt worden; und späterhin auch an die Herren von Bern, Basel, Zürich, Schaffhausen und die andern schweizer Kirchen, um sie von dem Fall zu unterrichten, eigentlich aber, um – sich von ihnen Rathes und Beistand zu erholen. Die Seigneurie wollte nicht allein auf ihres Reformators Autorität sich stützen; jene andern schweizer Kirchen waren in diesem Falle, nicht persönlich gereizt, ganz unparteiisch und – hatten sich schon in frühern Fällen, zum großen Misvergnügen Calvin's, gegen Leibesstrafen in religiösen Angelegenheiten ausgesprochen. Der Procureur-général Claude Rigot erhielt also den Auftrag, an der Stelle des entlassenen ersten Anklägers den Proceß als fiscalischer Ankläger weiter zu betreiben. Da die neue Anklageacte indessen noch am 21. August nicht fertig war, beschäftigte man sich in dieser und der folgenden Sitzung mit kleinern Disputationen, in welchen Calvin und Serveto ihre theologische Gelehrsamkeit prüften. Wir heben nur einzelnes heraus. So wollte Calvin aus dem Justinus Martyr beweisen, daß Serveto's Angabe falsch sei, und daß die Kirche schon vor dem nicäischen Concil den Ausdruck Dreieinigkeit gebraucht habe. Er ließ ein Exemplar des Justin's bringen. »Da«, ruft Calvin, »seht diesen allzeit fertigen Mann, diesen Serveto, der sich rühmte, die Gabe der Sprachen zu besitzen, und so gut zu lesen verstehe, wie ein Kind das ABC. Als er sich in der Schlinge sah, forderte er verwirrt und zornig die lateinische Uebersetzung. Ich erwiderte ihm, es gebe keine, und niemals hätte jemand eine solche gedruckt. Die Gelegenheit benutzte ich, ihm seine Unverschämtheit vorzuhalten. Wie, das Buch ist nie ins Lateinische übersetzt worden und du verstehst nicht griechisch zu lesen? Und doch machst du Miene, als wärst du ganz vertraut mit dem Justin. Nun bitte ich dich, woher kommen dir denn deine Zeugnisse, die du so vorbringst, als hättest du den Verfasser im Aermel? Er aber mit seiner ehernen Stirn, wie gewöhnlich, sprang vom Hahn auf den Esel und verrieth mit keiner Miene, daß er vor Scham und Schande ganz gerührt war.« So Calvin in seiner später herausgegebenen Declaration. Die Protokolle erwähnen nicht dieses für den Rechtsgang freilich nichtsbedeutenden Incidenzpunktes, der aber auf Serveto's Charakter ein neues Licht würfe, wenn man Calvin's Darstellung unbedingt glauben dürfte. Aber Serveto verstand griechisch, wie er durch seine Herausgabe des Ptolemäus bewiesen; man mag annehmen, daß in der Heftigkeit des Disputs der von seinem gelehrten Gegner in diesem Punkte überführte und beschämte Serveto nach irgendeiner Ausflucht gegriffen, welche Calvin aus Unkenntniß des Griechischen erschien. Serveto hatte behauptet, der Name Gottes Sohn gebühre Christus erst seit seiner Erscheinung auf der Erde. Calvin behauptete mit der Kirche, daß dieser Name dem göttlichen Worte von Anbeginn gebühre, welches nur in der Person Jesu Fleisch geworden; in aller Ewigkeit sei der Sohn Gottes dagewesen als eine wirkliche, abgesonderte Substanz der Wesenheit Gottes; worauf Serveto zu seiner bei dem Trinitätsstreit berührten Behauptung zurückkehrte: eine thatsächliche Abgesondertheit des göttlichen Wortes vom göttlichen Wesen sei eine falsche Vorstellung; der Sohn Gottes habe vor der Fleischwerdung nur als ein anderer Zustand des göttlichen Wesens existirt ( une simple manière d'être de la divinité ), und nicht als Person mit einer eigenen Existenz. Das Wort also, da es keine abgeschlossene Wirklichkeit in der Wesenheit Gottes dargestellt, hätte sich auch nicht als solche mit der Menschheit in der Person Christi verschmelzen können; vielmehr sei der Körper Christi aus der Substanz der Gottheit selbst gebildet, und zwar in der Art, daß das menschliche und das göttliche Element nicht getrennt wären, sondern innig zusammengegossen zu einer einzigen Einheit. Calvin erwiderte darauf: alsdann sei Jesus Körper auch kein dem unsern vergleichbarer, wie es doch die Kirche verstehe. Der Streit darüber wurde sehr ernst, und Serveto forderte, daß man ihm in sein Gefängniß Bücher gebe, um ihn fortsetzen und mit Belegstellen unterstützen zu können. Calvin gab seine Zustimmung, auch daß man ihm Papier und Tinte lasse, um eine Eingabe zu fertigen. Aber nur ein Bogen ward dem Gefangenen gewährt, damit er keinen Briefwechsel mit seinen gefürchteten Freunden draußen beginne. Endlich war Rigot mit seiner neuen Anklageacte fertig und überreichte sie in der Sitzung Mittwoch am 23. August. Sie führt die Überschrift: »Dieses sind die Fragen und Artikel, über welche der Generalprocurator dieser Stadt Genf fordert, daß Michel Servet befragt werde, der da ist Criminalgefangener um seiner Blasphemien, Ketzereien und seiner empörenden Angriffe auf das Christenthum willen.« Diese aus 30 Artikeln bestehende neue fiscalische Anklage war in ihrem Charakter wesentlich von der Privatanklage verschieden. Sie war die Arbeit eines Juristen und Staatsmannes. Statt ausschließlich auf theologische Ansichten und die Beleidigungen gegen Calvin Rücksicht zu nehmen, faßte sie die Persönlichkeit des Angeklagten ins Auge, seinen darangehenden Lebenslauf, seine Streitigkeiten mit andern Theologen, den heimlichen Druck seines Werkes und die furchtbaren Folgen, welche aus der Publication desselben hatten entspringen können; endlich seine heimliche Ankunft in Genf und seine Absichten und Verbindungen in dieser Stadt. Sie stellte Serveto als einen Menschen vor, von einem ungeregelten, aufwallenden, zanksüchtigen und gefährlichen Charakter, dessen unermüdliche Anstrengungen nur darauf hinausgehen, die Christenheit in voller Verwirrung zu bringen. Aus der theologischen Disputation ward auf diese Weise ein Tendenzproceß, wo dem Angeklagten nicht sowol seine Ketzerei selbst, als die gefährlichen Folgen derselben, und die Hartnäckigkeit, mit der er sie zu verbreiten suche, zum Verbrechen gemacht wurde. Die Schulluft, welche der Proceß bis da geathmet, wich einer größern, freiern Atmosphäre. Calvin's Person mußte zurücktreten vor dem Gesammtinteresse der reformirten Kirchen, und die bürgerliche Gesellschaft, der Staat, erschien als der Verletzte. Dies war für die Geschichte der genfer Reformation ein Fortschritt, wo wenige Jahre früher andere historisch gewordene Personen um deswillen gerichtet, verurtheilt worden und selbst ihr Blut lassen müssen, weil sie die Person und Lehre des Monsieur Iehan Calvin gekränkt hatten. Durch diese so reformirte Klageacte sprach die Seigneurie indirect aus, daß auf la Fontaine's erste Klageacte, die nur Serveto's Irrglauben und seine Beleidigung gegen Calvin aufführte, wahrscheinlich ein freisprechendes Urtheil erfolgt wäre. Die Politik trat nun statt der Theologie in die Schranken des Gerichts und so erfolgte auch später die Verdammung gegen Serveto, nicht sowol als Ketzer, denn als Aufruhrstifter. Aber so wie die Anklage ein anderes Fundament und Feld gefunden, änderte sich auch die Vertheidigung. Wie die Fragen schlau eingerichtet waren, um Serveto zu einem Geständniß der neuerdings ihm aufgebürdeten Schuld zu bringen, so lauteten auch seine Anworten voll Feinheit, Geschick und mit anscheinender Freimüthigkeit. Auf die Frage: warum er, nachdem so viele gelehrte Männer ihn auf seine Irrthümer hingewiesen, er doch dabei beharrt, und wie er, nach solchen Zurechtweisungen, sein mit Irrthümer geschwängertes Werk noch einmal auflegen können, da die Christianismi restitutio eigentlich nur eine Auffrischung seines frühern über die Dreieinigkeit sei? – eutgegnete er: er habe geglaubt, es thun zu müssen und Gott zu beleidigen, wenn er es nicht thäte. Gott, der Herr, habe uns selbst geboten, daß wir unser Licht nicht unter den Scheffel stellen sollen, sondern es leuchten lassen vor den Leuten. So heiße es im Matthäus: Das Auge ist des Leibes Licht, wenn dein Auge licht ist, so wird dein ganzer Leib licht sein; und wenn die Absicht nur gut ist, so werde die ganze Handlung gut sein. Nie sei er ein Sektirer oder Aufrührer gewesen, und habe nichts gewollt, als allen, die es gut meinen, mit seiner Erkenntniß beizuspringen. Durch seine Christianismi restitutio habe er wirklich gedacht, viele Dinge wieder zu restituiren, die nicht gut wären, ohne dabei zu meinen, daß die gelehrten Männer, die vor ihm geschrieben und anderes gelehrt, nichts von der christlichen Religion verstanden hätten, nur daß sie in einzelnen Dingen geirrt hätten, und namentlich die, welche nach dem nicäischen Concil geschrieben. Mit derselben Sanftmuth und Mäßigung wehrte er sich gegen die Anschuldigung, daß er in einem Briefe an Popin die reformirtc Kirche gelästert habe, auch habe er nie geglaubt, daß sie dadurch zu Schaden kommen könnte. Nur einiges, was ihm als Irrthum erschienen, habe er aufgedeckt, und wenn mit Heftigkeit, so sei es, weil auch jene gegen ihn heftig gewesen. Verdammen hätte er niemand wollen, noch das Ansehen der genfer Kirche vor der Welt verlästern, und endlich sei ja jener Brief nur an eine bestimmte Person gerichtet gewesen, und durchaus nicht in der Absicht, daß er veröffentlicht werde. Nur in einem Punkte beugte er sich nicht um ein Haar: er könne nun einmal die als Kinder Getauften nicht für wirklich getauft ansehen. Er könne sich irren, man möge ihn überführen; dann wolle er gern um Barmherzigkeit und Gnade flehen. Seinen Abscheu vor der Kindertaufe bewahrte er den ganzen Proceß hindurch. Die Anklage, um zu ihrem Ziele zu gelangen, machte ihn zu einem Zänker, Raufbold, zu einem ausschweifenden, liederlichen und unkeuschen Menschen. Von einem solchen ließ sich, nach ihrer wunderbaren Logik, die Tendenz einer, aufrührerischen Ketzerei besser voraussetzen. Serveto erwiderte, daß er nur ein einziges mal in seinem Leben in einer Rauferei betroffen worden, und das sei gewesen, als er angegriffen, sich seiner Haut wehren müssen. Was den andern Vorwurf anlange, so habe er in geistlicher Reinheit und Sitte, nur dem Studium der heiligen Schrift obliegend, gelebt, und schon seine schwächliche Körperconstitution wende jenen Vorwurf von ihm ab. Verschwunden war der schroffe, scharfe Ankläger gegen Calvin; voll Sanftmuth und christlicher Milde, wollte er nur sich und seine Absichten vertheidigen, nicht einmal seine Lehre, die ja von Irrthümern erfüllt sein könne, die man ihm nachweisen, die man ihm dann verzeihen möge. Wieder befragt: ob er denn nicht denke, daß sein ketzerisches Werk das Volk verführen, dem Christenthum schaden könne, sagte er: Ich glaube eher, daß mein Buch der Christenheit Nutzen bringen wird; denn es wird den guten Geistern Gelegenheit geben, noch Besseres zu sagen, als ich gesagt, und nur nach und nach wächst das Gute und Wahre.« So bescheiden und weise dies gesprochen ist, so war es doch nichts weniger als wahr; denn sein gedrucktes Werk enthielt eine völlige Kriegserklärung gegen alle Kirchen der Christenheit, und der Ton war ebenso ungestüm und anmaßend, als hier sanftmüthig und voll Selbstbescheidung. Aber ihm galt jetzt alles nur, seine Richter sanft zu stimmen, er wollte vor ihnen nicht als wüster, aussätziger Mensch, als ein Ruhestörer erscheinen. War ihm das gelungen, dann hatte er vor diesem Gericht keine Furcht mehr wegen seiner theologischen Meinungen. Um deswillen war er nicht nach Genf gekommen, um hier seine Lehren auszubreiten, er wußte hier von keinem Bekannten, von keinem Anhange, er wollte nur durchreisen nach Zürich, wo er auch niemand kannte, um von dort nach dem fernen Neapel zu gehen. Er verkleinerte geflissentlich seine Bedeutung, und wenn die Seigneurie ihn als einen harmlosen, unbedeutenden Schwärmer bestrafte, dann war er seiner Rettung gewiß. Die Acten sprechen nicht von der Wirkung, welche diese Vertheidigung hervorgebracht, aber sie scheint nicht unbedeutend gewesen zu sein, wenn man sie mit der Heftigkeit vergleicht, die der Generalprocurator für nöthig hielt, um den Angeklagten niederzuschmettern. Am 24. August reichte Serveto seine schriftliche Eingabe an den Rath ein, die, zu welcher ihm Papier und Tinte verstattet war. Sein Principalantrag ging dahin, ihn außer Anklagestand zu setzen, wenn aber dieser verworfen würde, ihm einen Advocaten zuzugestehen, welcher die Gesetze und das Proceßverfahren des Landes kenne. Seine Sprache ist auch in dieser Vorstellung klar und gemäßigt, seine Gründe sind stärker als die, welche er im Verhör vorbrachte. Er setzte durch verschiedene Citate auseinander, daß in der ältesten christlichen Zeit man niemals um Ansichten über die heilige Schrift verfolgt; dies Verfahren sei den Aposteln und Kirchenvätern unbekannt gewesen. Alle Fragen über ketzerische Meinungen seien nicht vor Gerichten, sondern von den Kirchen oder Concilien entschieden worden, und wer von diesen verdammt worden, sei, wenn er sich nicht bekehren lassen, nur aus dem Lande verbannt worden. Diese Strafe schien der Unglückliche also schon, in richtiger Berechnung seines Geschickes, als ein Glück zu betrachten. Was ließ sich gegen folgende Stelle der Eingabe sagen: »Möchten meine Herren bedenken, daß er (der Supplicant) niemand in Ihrem Lande noch sonstwo offen angegriffen, daß er keine Unruhen und keinen Aufruhr angestiftet hat. Die Fragen, die er behandelt, sind schwierig, und nur an Gelehrte gerichtet. Während der ganzen Zeit, daß er in Deutschland war, hat er mit niemand darüber gesprochen, als mit Oekolampadius, Bucerus uud Capito. Wo die Wiedertäufer aufrührerisch waren, und gegen die Obrigkeiten auftraten und sich in die allgemeinen Angelegenheiten mischten (et que volient faire les choses communes?), hat er sie immer getadelt und abgewiesen. Also ohne alle aufrührerische Absicht hat er nur gewisse Streitfragen der alten Gottesgelehrten vorgebracht und kann doch dafür nicht als Criminalverbrecher in Haft bleiben.« Aber die Seigneurs antworteten nicht, sie ließen die Eingabe zu den Acten legen. Im Publikum waren die Stimmen getheilt, die Sache bewegte es lebhaft, und die Parteien suchten dies Interesse für sich auszubeuten. Daß Calvin's Gegner nicht unglücklich in ihren Bestrebungen gewesen, Theilnahme und Mitleid für den Gefangenen zu erwecken, geht außer anderm daraus hervor, daß Calvin es nicht verschmähte, an einem Sonntage die Kanzel zu besteigen und vor der gedrängt vollen Kirche alle Irrthümer, Blasphemien und Gottlosigkeiten Serveto's aufzählte, die Entschuldigungen, die man für ihn vorbrachte, widerlegte und Blitze des Zorns hinabschleuderte auf die, welche das Mitleid für den Erzketzer aufriefen. Aber der Ketzer mußte stärker angegriffen werden. Der Generalprocurator Rigot reichte ein zweites Requisitorium ein, in welchem Serveto's Schrift widerlegt wurde. Die ruhigere der ersten fiscalischen Klageacte hat hier einer heftigern, zürnenden Sprache Platz gemacht. Man kann annehmen, daß Rigot zur Partei Calvin's gehört habe: Falsch sei es, was Serveto angeführt, daß Ketzer nur von der Kirche in den alten Zeiten gerichtet worden. Die christlichen Kaiser hätten sich dieses Rechtes bedient, und ihre Gesetze und Constitutionen sprachen die Todesstrafe über die aus, welche die Dreieinigkeit leugneten ( qui sentoient mal de etc. ). – Warum habe Serveto zu Toulouse die Rechte studirt, wenn er das nicht wisse? Aber weil sein eigen Gewissen ihn verdamme, weil er sich selbst der Todesstrafe würdig achte wolle er den Obrigkeiten das Recht abstreiten, die Ketzer zu strafen. Wo habe er denn die Wiedertäufer getadelt und abgewiesen? Er solle nur eine einzige Stelle in seinen Schriften dafür aufweisen. – Sei das glaubwürdig, daß er seine Irrlehren niemand mitgetheilt, er, der doch selbst sage, daß er es für eine Beleidigung gegen Gott halte, wenn er sein Licht nicht leuchten lasse vor den Leuten? Mit dem zwanzigsten Jahre habe er seine ketzerischen Studien begonnen, und junge Leute könnten nie reinen Mund von dem halten, wovon ihr Herz erfüllt, sie fühlten sich vielmehr gedrungen, ihre Weisheit jedem aufzudrängen. Sei es nun wahrscheinlich, daß er in den beinahe 30 Jahren, die seitdem verflossen, seine Lehre nicht an den Mann zu bringen versucht, wo er nur gekonnt? Daher sei alles Lüge in seiner Aussage, und auch wo er um Belehrung und dann um Gnade bitte, denn er verlange keine Belehrung, da er stets versichere, daß er nie etwas Uebles gesagt oder gethan. In diesem heftigen Requisitorium ist zum ersten mal auf ein Todesurtheil hingedeutet, welches nicht fehlen könne. Der Ankläger betrachtet Serveto schon als einen Verurteilten, indem er fast mit Hohn sein zweites Gesuch, um einen Advocaten, zurückweist: »Er, der so gut zu lügen versteht, hat gar keinen Grund, um einen Anwalt zu bitten. Denn wer könnte oder wollte ihm in so unverschämten Lügereien und entsetzlichen Angaben beistehen? Ist er nicht schon durch die Gesetze vertheidigt, und wo sah man je, daß solche Verführer mit Beistand eines Rathes und Procurators gesprochen hätten? Und weiter, ist da nur ein Körnlein Anschein von Unschuld, wer einen Anwalt fordert? Man muß ihn auf der Stelle mit dieser thörichten und unverschämten Forderung abweisen, und daß er auf die folgenden Artikel klar und unumwunden antworte.« Nach den genfer Gesetzen konnte dem Angeschuldigten ein Rechtsbeistand verwilligt oder abgeschlagen werden, je nachdem. Serveto entbehrte dieser Wohlthat. Jene Artikel machten den zweiten Theil des Requisitoriums aus. Der Angeschuldigte ward darüber vernommen. Es wird genügen, nur das Wichtigere dieses Verhörs herauszuheben. Woher er seine Wissenschaft über die Beurtheilung der Ketzer in der alten Kirche habe? – Aus den Historikern die über Konstantin den Großen gesprochen. – Ketzerische Ansichten fälschlich den Gottesgelehrten aufbürden, sei schon an sich ein Todesverbrechen! – Ja, eine wirkliche Verleumdung; aber bei theologischen Disputationen sei es herkömmlich, seine Gegner zu verdammen. – Wie er Cavito und Oekolampadius anschuldigen könne, einerlei Meinung mit ihm zu sein, da diese Doctoren von der echten reformirten Kirche approbirt seien? – Luther und Melanchthon hätten doch gegen beide in Bezug auf das Abendmahl geschrieben! – Als Jurist müsse er doch den Justinianeischen Codex kennen, und darin im Titel de summa Trinitate u. a. von der Bestrafung derer gelesen haben, welche gleiche ketzerische Meinungen wie er hegten? – Er habe in den Codex nur hier und da hinein gelesen, wie man eben auf der Schule zu thun pflegt, und seit 24 Jahren keinen Blick hineingethan. Uebrigens sei die ursprüngliche und reine Kirche zu Justinian's Zeiten schon vorbei gewesen; manches wäre da verfälscht und hineingeschmuggelt worden. Die Bischöfe hätten schon ihre Tyrannei angefangen und die Criminalanklagen in kirchlichen Dingen eingeführt. – Wie er sich selbst widerspreche, daß er Gott zu beleidigen gefürchtet, wenn er seine Erkenntniß verschweige und sein Licht nicht vor den Leuten leuchten lasse, während er doch nur den drei gelehrten Doctoren davon Mittheilung gemacht haben wolle? – Auch hierauf antwortete Serveto mit der Feinheit, welche er in dieser ganzen Epoche des Processes bewährt: »Ich habe so gehandelt, weil unser Herr uns befiehlt, die Perlen nicht vor die Säue zu werfen. Auch wollte ich so etwas nicht vor Leute bringen, die es nicht fähig sind zu beurtheilen, indem ich damals unter Papisten war, unter denen Verfolgung und Grausamkeit zu Hause sind.« Dieser seine, aber deutliche und wohlangebrachte Wink ging indeß leider verloren. Nicht so klar und offen waren seine Antworten in Bezug auf seine persönlichen Angelegenheiten. So wollte er von einer Correspondenz mit Italien nichts wissen, obgleich man wußte, daß seine Lehre daselbst zahlreiche Anhänger habe. Er leugnete hartnäckig, daß er beim Drucke seines letzten Werkes mit dem Factor Gnerauld communicirt habe. Hätte er dies eingeräumt, so konnte man ihm ja Verbindungen in Genf nachweisen und der Verdacht, daß er in der Absicht, hier Umtriebe zu stiften, gekommen, wuchs. Desgleichen wollte er keine Art von Ausschweifung zugeben. »Was versteht Ihr darunter«, fragte man ihn, »wenn Ihr sagt, daß die Wahrheit sich aufzuklären beginnt, und daß sie allgemach überall siegen wird? Wollt Ihr vielleicht damit sagen, daß Eure Doctrin überall werde aufgenommen werden, und daß sie eine Doctrin der Wahrheit sei?« – »Ich verstehe darunter«, entgegnete er, »die Fortschritte der Reformation, indem die Wahrheit begonnen hat sich aufzuklären seit Luther's Zeit, und fortgeschritten ist bis jetzt.« – Bei dieser Erklärung konnte man ihm nichts anhaben, aber Serveto setzte hinzu: » daß die fortschreitende Entwickelung der Reformation noch nicht ihr Ziel erreicht habe , und daß diese hier sich noch weiter aufklären werde, absonderlich in einigen Dingen, die ihm noch gar nicht aufgeklärt schienen.« Das war ein übler Klang in den Ohren der Reformatoren, welche ihr Werk für fertig hielten. Was sollte denn noch weiter geschehen? Hätte Serveto aufrichtig, aus vollem Herzen sprechen wollen, so würde er eingestanden haben, daß er die calvinistische Orthodoxie zu seiner eigenen Doctrin fördern wolle, welche die Wahrheit sei, zu welcher die Reformation allgemach hingelangen müsse. Aber das wäre sein Todesurtheil gewesen. Er antwortete ausweichend, er wolle sie aufklären durch die Bibel und die Kirchenväter, und besser als in seinem Buche, weun man ihm nur eine Conferenz mit gelehrten Männern gestatte. »Er könne nicht voraussehen, ob seine Lehre siegen werde oder nicht, aber er halte sie für die Wahrheit, bis man ihm das Gegentheil beweise.« – »Im Anfange würden die Dinge verworfen und verdammt, die später siegten und anerkannt würden.« – Zwischen den Zeilen kann man den Satz lesen, den er nicht auszusprechen wagte: »Luther's und Calvin's Reformationen haben gesiegt über die verdammenden Urtheile, die bei ihrem Anfange sie trafen; warum soll meine nicht auch am Ende siegen?« Schwerer ward es ihm, sich wegen seiner seltsamen Ansicht über die Zeit der Taufe und daß junge Leute unter 20 Jahren nicht sündigten und deshalb nicht strafbar wären, zu vertheidigen. – Das würde die völlige Ausgelassenheit der Jugend nach sich ziehen! – Er sagte ausweichend, daß er darunter nur verstehe, man dürfe Unterzwanzigjährige um Verbrechen willen nicht mit dem Leben bestrafen, wohl aber mit Gefängnißhaft, Peitschenhieben und Galeren! – Daß er in seinen Werken den Koran citire, sollte ihm auch ein Vorwurf sein! – »Kann man denn nicht auch aus einem schlechten Buche gute Dinge entnehmen?« war seine Antwort. Und dann habe er den Koran nur citirt zu mehrem Ruhme unsers Herrn Jesu Christi, weil der Koran nur Gutes über denselben enthalte. Inzwischen, war der nach Vienne gesandte Staatsbote zurückgekehrt (31. August), und brachte Antwort von dem dortigen Gerichte: wie sehr leid es ihm sei, die gewünschten Actenstücke den Herren von Genf nicht übermachen zu können; aber da eine Verurtheilung erfolgt sei, dürften sie nicht dulden, daß ein anderes Gericht sich mit der Sache befasse, ohne den König zu beleidigen. Nur eine Copie des Urtheils erfolgte. Aber zugleich baten die von Vienne recht dringend: daß die von Genf ihnen den Verhafteten zurücksenden möchten, »um besagtes Urtheil an ihm vollstrecken zu können, welche Execution ihn dermaßen züchtigen werde, daß man dann gar nicht nöthig habe, noch nach andern Anklagepunkten gegen ihn zu suchen .« In Erwartung dieser Gefälligkeit war der Viguier oder Gouverneur des königlichen Schlosses von Vienne, mit nach Genf geschickt worden, um Serveto mitzubringen. Das paßte zum wenigsten für jene Zeiten und die Stimmungen der Gewalthaber. Einen Verbrecher zu richten, jetzt eine Last, welche eine Gerichtsbehörde gern der andern zuschiebt, galt damals für eine Ehrensache, vielleicht für ein Vergnügen. Die von Genf hielten aber an dem Grundsatz fest, wenn ein Verbrecher in ihre Hände gefallen, ihn auch dann keinem andern Gerichte auszuliefern, wenn das Delict außer ihrem Territorium vorgefallen war. So hatten sie drei Jahre früher einen Dieb, der in des Königs von Frankreich Kasse einen Eingriff gethan, nicht ausgeliefert: »Nach unsern alten Gewohnheiten kommt, wenn wir einen Criminalverbrecher gefangen haben, derselbe nie aus unsern Händen,, bis eine Sentenz, eine freisprechende oder verdammende, über ihn ergangen, zumal, wenn Parteien dabei im Spiel sind. Uebrigens kann der König von Frankreich darauf rechnen, daß wir gute Justiz pflegen werden.« In diesem besondern Falle aber kitzelte sie der Ehrgeiz, den Katholischen von Vienne zu zeigen, daß sie in Ketzerprocessen sich ebenso gut zu finden wüßten, als sonst jemand. Der Rath beschloß daher, an die von Vienne: »einen feinen Brief ( une lettre gracieuse ) schreiben zu lassen, wie wir ihn nicht herausgeben können; aber daß wir schon selbst gute Justiz üben werden«. Als der Viguier von Vienne mit Serveto im Gefängniß confrontirt ward, fragte man diesen beiläufig: »Würdet Ihr es vorziehen, in den Händen der Herren hier zu bleiben, oder mit diesem, Eurem frühern Gefangenwärter, der Euch zu holen kommt, zurückgeschickt zu werden?« Da warf sich der Unglückliche mit Thränen im Gesicht zu Boden und flehte, die Herren möchten sich gnädigst seiner annehmen und ihn nicht nach Vienne zurückschicken. Er gab sich also schon verloren. Aber dort wartete bereits der Henker auf ihn, hier war doch im Verzuge noch Hoffnung. Dem Viguier von Vienue stellte er die Versicherung aus, daß derselbe nichts dazu gethan, ihn damals entfliehen zu lassen; ein Zeugniß, mit welchem dieser, statt des Gefangenen, nach Hause zurückkehrte. Aus dem deshalb angestellten Verhör erfährt man, daß in Genf dem Gefangenen die Fenster zugenagelt wurden, weniger um seiner Entweichung zu steuern, als um jede Verbindung mit seinen Freunden in der Stadt zu hindern, denen man doch, aller angewandten Mühe ungeachtet, nicht auf die Spur kommen konnte. Inzwischen war aus Frankreich darüber noch ein anderes Requisitionsschreiben eingegangen, welches als heitere Episode in diesem düstern Trauerspiele gelten könnte, wenn man beim Lächeln nicht unwillkürlich über das sittliche Fundament zurückschauderte. Ein Seigneur de Maugiron, Generallieutenant des Königs in Dauphiné, richtete einen noch vorhandenen höchst verbindlichen Brief an die Herren Syndici und Consuln von Genf, seine guten Nachbarn und Freunde, daß er sich unendlich freue, daß der Erzketzer nun in ihre Hände gefallen sei, und wie er hoffe, daß sie ihn besser würden zu hüten wissen und nach Verdienst strafen, als die zu Vienne. Sie möchten aber auch freundschaftlichst seiner dabei gedenken, sintemalen der König die Gnade gehabt, sämmtliches Vermögen des verurtheilten Ketzers seinem, des edlen Seigneurs, Sohne huldreichst zu schenken, und wie er herausgebracht, daß dieses Vermögen in Bankbillets und andern Schuldscheinen sich bis auf 4000 Thaler belaufe. Aber, wie er sich auch Mühe gegeben, so sei doch nichts herauszubringen, wo Serveto die Bank- und andern Schuldscheine gelassen, noch welches die Schuldner wären, die er darum angehen könne. Also, da er seinem lieben Sohne doch dies Geld gern erhalten möchte, bäte er die Seigneurs, doch recht scharf den Ketzer und Gefangenen anzugehen, damit der ruchlose Mensch, seinem Sohne zum Besten, die Scheine und die Schuldner nachweise. In ähnlichen Fällen sei er stets zu ähnlichen Liebesdiensten erbötig. – Auch dieser Seigneur von Maugiron erhielt von den Herren von Genf einen »graciösen Brief«, daß es ihnen leid thäte, nichts derohalb aus dem verstockten Sünder herausgebracht zu haben, daß sie ihn aber unfehlbar davon in Kenntniß setzen wollten, wenn sie etwas über seine Vermögensumstände erführen. – Der Unglückliche, dem der Tod schon vor Augen schwebte, wollte nichts darüber aussagen. Er erklärte, das wären seine eigenen Angelegenheiten und gehören nicht zur Sache. Auch drang, darin menschlich, das Gericht nicht zu scharf in ihn. Serveto gönnte, begreiflicherweise, sein kleines Vermögen lieber seinen Schuldnern, als einem habsüchtigen Seigneur, der nicht allein kein Recht darauf hatte, sondern ein moralisches Unrecht. Der edle Herr von Maugiron war Serveto, als dem Arzt seiner Familie, zu Dank verpflichtet! – Glaubt man nicht einen Zug der Depravation aus den verdammten Zeiten der modernen Geldherrschaft zu hören, und es ist ein Zug aus der guten, alten Zeit. Auch hoffe ich, schrieb der Seigneur von Maugiron, daß Ihr eine solche Justiz an ihm üben werdet, daß er keine Mittel mehr habe zu dogmatisiren, zu schreiben und publiciren seine falschen, ketzerischen Doctrinen! »Und«, schreibt Viellet de Candolle, »möglich, daß auch diese Appellation an die Selbstliebe des Rathes von Genf, ebenso wie die Lust, einem katholischen Tribunal an Strenge nicht nachzustehen, später dazu beitrug, das Todesurtheil gegen ihn auszusprechen. Wer weiß, wie weit die Furcht, als weniger gute Christen und weniger gewissenhafte Obrigkeiten, als die von Vienne, vor der Welt zu erscheinen, auf den Geist der genfer Richter von Einfluß war.« Der Untersuchungsproceß schien geschlossen. Der öffentliche Ankläger hatte nichts Neues mehr vorzubringen und die Acten waren, nach unserm Begriffe, somit zum Spruche reif. Aber der Kleine Rath scheint unschlüssig gewesen zu sein; Serveto's Verteidigung mochte, trotz der Zurechtweisungen des Generalprocurators, einen Eindruck zurückgelassen haben. Man weiß nicht, ob es auf eigenen oder auf Calvin's Antrieb geschah, die Seigneurie beschloß, man solle von neuem den Gefangenen und die Geistlichen zusammenkommen lassen, behufs einer Disputation, um dann zu einem definitiven Entschluß zu kommen. Aber ehe es dazu kam, ereignete sich ein Zwischenvorfall, der nicht Übergangen werden darf. Am Morgen des 1. September erhielt Philipp Berthelier vom Kleinen Rath eine Audienz in eigener Angelegenheit. Er bat, trotz des entgegenstehenden Verbots des Consistoriums, ihm die Theilnahme am heiligen Abendmahl zu gestatten. Ein förmliches Rechtsverfahren wurde in der Kürze darüber eröffnet. Calvin erschien für das Consistorium und protestirte gegen das unerhörte Ansinnen. Er beschwor die Seigneurie, Berthelier nicht zu willfahren, weil der Kleine Rath dadurch formell gegen die Gesetze der Republik verstoße, die ihm in Excommunicationsangelegenheiten durchaus keine Machtvollkommenheiten beilegten. Calvin drang nicht durch. Der Rath decretirte auf der Stelle: »daß Berthelier, wenn er sich rein in seinem Gewissen fühle und fähig, die heilige Speise zu empfangen, mit Hintansetzung alles Vergangenen, hinzugelassen werden solle«. Dies war eine offenbare Verletzung der Verfassung. Der Kleine Rath warf damit Calvin's ganzes System der geistlichen Disciplin über den Haufen. Es war ein Sieg seiner Gegner, vorzugsweise durch Amiod Perrin, welcher präsidirte, veranlaßt, und Calvin empfand es schwer. An demselben Vormittage, nur einige Stunden später, fand im erzbischöflichen Palast das Disputatorium statt. Dieselben Personen fanden sich hier wieder, nur in veränderter Stellung, ein. Amiod Perrin uud Philipp Berthelier saßen als Richter, Calvin trat als Kläger auf. Er war erzürnt vom Vorangehenden, er sprach mächtig und heftig, der schwächere Serveto unterlag sichtlich. Er war immer nur gewohnt, mit der Feder zu fechten. Da fand man ein Auskunftsmittel, auf das Serveto zuerst antrug: der Streit solle schriftlich geführt werden. Calvin's Feinde im Rath begünstigten den Vorschlag, möglich, daß sie selbst Serveto heimlich angeregt, darauf anzutragen, und Calvin durfte seine geistige Uebermacht nicht länger gebrauchen, den Gegner niederzuschmettern. Er wagte indessen nicht zu widersprechen. Seine Gegner hatten noch eben erst einen empfindlichen Sieg über ihn davongetragen, und seine Opposition hätte ein minderes Vertrauen auf die Kraft seiner Feder ausgedrückt. Bei Serveto aber lag in dieser Umwendung des Kampfes nicht allein der Vortheil eines für ihn günstigen Terrains, sondern auch der, daß der Kampf sich in die Länge zog. Calvin's schon erschütterte Autorität konnte inzwischen stürzen. Endlich durfte und mußte die Sache alsdann als eine gemeinschaftliche aller schweizer Kirchen betrachtet und diesen zur Begutachtung übergeben werden. Die andern schweizer Kirchen hatten sich immer milder in den vorangehenden Fällen als Calvin ausgesprochen. Der Kleine Rath beschloß noch in der nämlichen Sitzung: Calvin solle sämmtliche (anstößige) Artikel in Serveto's Buche Wort für Wort ausziehen und zusammenstellen, aber in lateinischer Sprache. – Diese Artikel sollten dem Gefangenen mitgetheilt werden, um Wort für Wort darauf zu antworten. Dann hätte Calvin noch einmal zu respondiren. Alles dies in lateinischer Sprache, damit auch die andern Kirchen der Schweiz es verstehen könnten. Noch an demselben Tage ging Calvin an die Arbeit und reichte 38 Artikel ein, dieselben, welche er in der mündlichen Disputation vorgebracht, und deren Inhalt bereits zur Genüge aus dem Vorangehenden bekannt ist. Sie waren überschrieben: »Artikel, ausgezogen aus den Büchern des Michel Servet, so die Diener Gottes an der Kirche von Genf vortragen, bereit zu vertheidigen, daß es Propositionen sind, theils Blasphemien anderer Art, theils voller profaner Irrthümer und Träumereien. Schließlich, daß sie insgesammt widerstreiten dem Worte Gottes und den gemeinsamen Beschlüssen der ganzen Kirche.« Ohne daß eine Widerlegung beigefügt war, wurden diese Artikel dem Angeklagten mitgetheilt. Für Calvin indessen gab es in diesem Augenblicke eine viel wichtigere Angelegenheit. Philipp Berthelier wollte ihm zum Trotz übermorgen, Sonntag am 3. September, zur Communion vor dem Tische des Herrn in der Kirche erscheinen. That er es und fand keinen Widerstand, so hatte die weltliche Macht über die Gottes in der Republik Genf gesiegt, und Calvin's Werk war in seinen Augen vernichtet. Er drang auf eine neue Sitzung des Kleinen Rathes. Nur mit Mühe setzte er es durch. In der am folgenden Tage (Sonnabend 2. September) abgehaltenen Sitzung erschien er mit dem Consistorium. Noch einmal protestirt er feierlich gegen die Verletzung der Gesetze, mit Heftigkeit und mit Mäßigung sucht er die Seigneurs umzustimmen. Lieber wolle er sterben, als gegen sein Gewissen dulden die Anwesenheit des Excommunicirten an dem heiligen Tische. Er beschwört den Rath, abzustehen von dem Beschluß, und statt Gewalt gegen ihn (Calvin) zu brauchen, ihn zu unterstützen in einer Angelegenheit, wo es sich um das Wohl der Kirche und die Pflichten der Geistlichkeit handle. Der Rath läßt sich nicht wankend machen, officiell erklärt er, es müsse bei der an Berthelier ertheilten Autorisation sein Bewenden haben. Calvin ist außer sich. Er erklärt, wenn Berthelier sich am Tische zeige, werde er ihm das Sacrament verweigern. Der Kleine Rath ist nun doch vor einem Scandal besorgt, dessen Folgen nicht abzusehen sind. Heimlich hieß er Berthelier ersuchen, freiwillig von seinem Entschlusse abzustehen und am Sonntage nicht bei der Communion zu erscheinen; auf diese Weise wird wenigstens das Princip gerettet. Calvin weiß von dieser heimlichen Mahnung, von diesem Auswege nichts. Er fühlt, es ist ein Kampf auf Tod und Leben, er muß siegen oder untergehen. Mit diesem Entschluß besteigt er die Kanzel von Saint Pierre, vor der eine gedrängt volle Kirche, in banger Bewegung, des Kampfes harrt, welcher über Genfs Schicksal entscheiden muß. Denn Calvin hatte von seinem Willen, den Excommunicirten von dem Tische des Herrn fortzuweisen, kein Hehl gemacht; und jedermann wußte, wenn er unterläge, würde er Genf für immer verlassen. Seine Sprache war fest und edel: »Was mich betrifft, so lange Gott mich hier läßt, und weil er mir die Ausdauer gegeben, die von ihm ist, werde ich davon Gebrauch machen, in welcher Sache es auch sei, und werde mich von nichts leiten lassen, als von dem Gesetz meines Herrn, das mir ganz klar und deutlich ist. Da wir nun das Abendmahl unsers Herrn Jesus Christ zu empfangen im Begriffe stehen, und jemand wollte sich an diesen Tisch drängen, dem es vom Consistorium untersagt wäre, der sei versichert, ich werde auch ihm, und koste es mich das Leben, so mich zeigen, wie ich muß.« Der Reformator stieg von der Kanzel und trat an den Abendmahlstisch, aber Berthelier erschien nicht. Das Volk konnte glauben, Calvin habe triumphirt; Calvin selbst erkannte nur zu wohl, daß die Seigneurs gesiegt hatten und in der Stille triumphirten: daß ihm das Exil bevorstehe. Schon in seiner Nachmittagspredigt enthüllte er seine Gedanken den Zuhörern in diesen, edle Traurigkeit athmenden Worten: »Ich muß euch erklären, daß ich nicht weiß, ob dies nicht die letzte Rede ist, die ich in Genf halte, noch, ob ich nicht in diesem Augenblicke von mir selbst Abschied nehme. Aber ich nehme das, was hier geschieht, als habe man erklärt, daß man meiner nicht mehr bedürfe. Und ist es so, daß man mir nicht mehr erlaubt, das zu thun, was ich nach meinem Gewissen thun muß, und daß man mich zwingen will, das zu thun, was vor Gott nicht erlaubt ist, dann ist es mir wenigstens nicht möglich, das zu dulden. So lange es mir gestattet ist, zu predigen und euch zu dienen, werde ich es thun im Namen Gottes, aber wenn man mir eine unerträgliche Bedingung dabei auflegt, werde ich denen nicht mehr widerstehen, welche die Macht haben, wie es schon der heilige Ambrosius sagte.« Daß Calvin in diesem Augenblicke sich, d. h. seine Sache, für verloren hielt, geht aus einem Briefe von demselben Datum an seinen Mitstreiter Viret deutlich hervor. Aber zu unterhandeln war gegen sein innerstes Wesen; er hielt dem Sturme den Kopf entgegen, und zugleich gegen zwei Seiten. Während seine Sache, dem Rath gegenüber, schwankte, focht er mit derselben Hartnäckigkeit unerschütterlich gegen den Ketzer, und trat ihm schon nach drei Tagen mit einer Schrift entgegen, welche nicht ahnen ließ, daß ihr Verfasser mit Kämpfen beschäftigt sei, die an sein eigenes Wohl und Weh gingen. In 24 Stunden nämlich, seit er Calvin's 38 Artikel erhalten, hatte Serveto sie beantwortet; eine Arbeit, in der er nicht allein seine eigenen Meinungen rechtfertigte, sondern auch Calvin anklagte. Seine ganze Strategik hat sich wieder verändert. Er ist nicht mehr der sanfte, christlich milde Andersgläubige, der seine Lehre zu prüfen bittet, um Belehrung, und, wenn er geirrt haben sollte, um Gnade fleht. Er schwingt aufs neue zu einem erbitterten, tödlichen Kriege die Lanze, bis, wie er an einer Stelle sagt, »die Sache zu Ende sei, durch seinen oder meinen Tod«. Man sieht, er glaubt noch an die Möglichkeit eines Sieges, und dieser Glaube und dieser Muth sind ihm eingegeben durch die Nachricht von der neuen, zweifelhaften Lage seines Gegners. Wer verargt es dem auf den Tod Angegriffenen, wenn er sie benutzt, und mit Heftigkeit, Entrüstung, aber doch klar geordneten Gedanken die Intervention Calvin's in diesem Streit zurückweist? »Schon maßt sich«, sagte er, »Calvin hier eine solche Autorität an, daß er Artikel aufsetzt in Art der Doctoren von der Sorbonne. Er versteht nicht meine Meinung, oder er kehrt sie hinterlistig um. Mein ganzes Streben ist, zu sagen, daß der Name des Sohnes in der Schrift Jesu Christ in seiner Eigenschaft als Mensch beigelegt ist. Wenn die Schrift ihn immer in diesem Sinne auffaßt, so ist es an uns, ihn auch so aufzufassen. Ja, ich habe gesagt, daß die zweite Person in der Gottheit schon ehedem so genannt worden, weil sie eine Erscheinung ober Repräsentation des Menschen Jesus Christus war, welcher schon als Person in Gott existirte und durchschien in der Gottheit.« Um diesen Sinn, den er dem Worte Person gibt, in welcher er, nach platonischer Art, eine vorexistirende Idee sieht, die den künftigen Christus in sich faßt, während die Kirche eine mit eigenem Leben begabte abgesonderte Substanz des göttlichen Wesens annimmt, die später in dem Menschen Jesus Fleisch geworden – um diesen Sinn zu rechtfertigen, citirte Serveto. Stellen aus Tertullian, Irenäus und St. Clemens. Dann von der Verteidigung zum Angriff übergehend, sagt er: »Der Titel (von Calvin's Eingabe) macht mich schon erstaunen über die Unverschämtheit eines Menschen, der sich rühmt, katholisch zu sein, obgleich er ein Schüler Simon des Magiers ist, wie ich es in meiner Apologie augenfällig bewiesen. Wer ist, der da zu behaupten wagt, daß ein Criminalankläger und Mörder ein wahrer Diener der Kirche sei?« Und zum Schluß Calvin anredend, als habe er es nur noch mit ihm zu thun, und, alle Rücksichten wären fortgefallen, ruft er: »Du weißt nicht, was du sagst; du bist ein Elender, wenn du fortfährst, Dinge zu verdammen, die du nicht verstehst. Denkst du durch dein Hundegeheul allein die Ohren der Richter zu betäuben? Deine Begriffe sind so verwirrt, daß du die Wahrheit nicht fassen kannst. Elender, du miskennst die Principien der Dinge; im andern Sinne Magus, möchtest du uns zu Holzblöcken und Steinen machen, damit unsere Urtheilskraft sich nicht unterstehe, gegen dich, zu rebelliren.« In diesem Muth des Ingrimms leugnet er auch nicht mehr, oder ergeht sich, wie beim mündlichen Verhör, in zweideutigen Antworten. Alle Meinungen, die ihm zur Last gelegt werden, räumt er ein, als wäre Calvin schon von seinem Dictatorsessel gestürzt, und er habe vielleicht Aussicht, den Platz statt seiner einzunehmen. Calvin, wie gesagt, stand auf seinem Platze; er entwickelte in diesem Kampfe alle seine Fähigkeiten und eine merkwürdige Energie des Geistes. Schon am 5. September überreichte er seine Replik, eine Schrift von 23 Folioseiten, in zwei Tagen geschrieben; 14 Geistliche der genfer Kirche hatten sie mit unterzeichnet. Sie widerlegte Satz für Satz den Gegner; sie sollte, was wir nennen, würdig gehalten sein und darin vor der wüthenden Schrift des Gegners sich auszeichnen; aber auch in ihr fehlt es nicht an ehrenkränkenden Ausfällen. »Es war«, sagt der Berichterstatter, »dem wir folgen, in der damaligen Sprache eine so cursirende Münze, daß sie aus der Feder von selbst fielen, und man machte davon nicht viel Wesens.« Zum Schluß dieser Replik heißt es: »Wer die Dinge im rechten Lichte betrachtet, kann klar sehen, daß Servet keinen andern Zweck hatte, als das helle Licht auszulöschen, welches wir durch das Wort Gottes besitzen, um alle Religion zu vertilgen!« Und diese Ansicht, die heut keiner Widerlegung mehr bedarf, war damals unter allen Parteien verbreitet. Bolsec, den Calvin ans Genf verbannt hatte, weil er sein Dogma von der Prädestination angegriffen, der Calvin tödlich haßte, sagte doch über Serveto: »daß er kein Misbehagen empfände über den Tod eines solchen monströsen Ketzers, denn er sei durchaus gottlos und unwerth gewesen, mit Menschen zu verkehren, und wünsche, daß alle, die ihm gleichen, ausgerottet würden«. Diese drei Actenstücke wurden zusammen am 5. September dem Kleinen Rathe überreicht, um – nunmehr das Urtheil zu sprechen. Die Seigneurs hielten die Sache auch jetzt noch nicht für ganz reif, sondern, wie sie bereits beschlossen, sollte die Sache den Gesammtkirchen der reformirten Schweiz vorgelegt werden. Auch damit zögerte man zwei Wochen. – Calvin schrieb darüber an Bullinger in Zürich: »Nächstens wird Euch der Rath die Ansichten Servet's senden, um Euern Rath zu erfordern. Es geschieht gegen meinen Willen, daß sie Euch diese Langeweile verursachen; aber sie haben sich nun einmal bis auf diesen Punkt von Wahnsinn und Wuth gesteigert, daß sie alles, was wir sagen, für verdächtig halten. Wenn ich einmal sagte, es sei heller Tag und Mittag, so würden sie anfangen, daran zu zweifeln .« Serveto hatte diese Appellation an die Kirchen gewünscht, Calvin hielt sie für überflüssig und einen Eingriff in seine Gewalt. Dieser Brief zeigt deutlicher als alles Bisherige, wie die Parteien in Genf standen. Noch deutlicher zeigt Bullinger's Antwort, wie damals Calvin die Hoffnung aufgegeben haben mußte: »Was mir Walther sagt (der Ueberbringer des Calvin'schen Briefes), hat mich traurig und unruhig gemacht. Verlasse nicht, ich beschwöre dich darum, eine Kirche, die so viel treffliche Menschen umfaßt. Ertrage alles um der Erwählten willen. Denke, welche Freude dein Rücktritt bei allen Gegnern der Reform vorbringen würde, und von welchen Gefahren für die französischen Refugiés sie begleitet wäre. Bleibe, der Herr wird dich nicht verlassen. Hat er nicht dem großmächtigen Rathe von Genf eine so günstige Gelegenheit geboten, sich rein zu waschen, sich und die Kirche, von der Befleckung der Ketzerei, indem er in seine Hände den Ketzer Serveto lieferte ? Wenn man ihn als einen unverschämten Blasphemisten behandelte, so würde die ganze Welt erklären, daß die Genfer ein Entsetzen vor den Gottlosen haben, daß sie mit dem Schwerte der Gerechtigkeit die wirklich verstockten Ketzer verfolgen, und daß sie auf diese Weise den Ruhm der göttlichen Majestät aufrecht erhalten. Jedenfalls, auch wenn sie nicht so handeln sollten , dürftest du, diese Kirche verlassend, sie neuem Unglück aussetzen.« Also war es noch möglich, also glaubte wenigstens Calvin, daß Serveto freigesprochen werden könnte. Seine Autorität war tief verletzt, daß man es, gegen dieselbe, noch auf ein Gutachten von Sachverständigen ankommen lassen wolle; aber, wenngleich seine persönliche Macht, seine Sache war doch noch nicht verloren, und mit allem Eifer bearbeitete der darin unglückselige Mann die Geistlichen der verschiedenen schweizer Kirchen, daß sie ein seinen Ansichten günstiges Urtheil abgäben. Aber nicht überall in der deutschen Schweiz fand er den Anklang, den er verlangte. Es gab laue Geister, die sich milde nannten! Dafür fehlte es ihm nicht an solchen, die mit glühendem Fanatismus ihm beistimmten. Folgender Brief seines Freundes Farel in Neufchâtel ist ein merkwürdiges Document dessen, was auch edlere Geister damals über das heiligste Gut dachten, ein Gut, welches erst durch einen dreihundertjährigen Kampf nach der Reformation erworben werden sollte, die Glaubensfreiheit. »Diese Ankunft Servet's in Genf ist eine wunderbare Schickung Gottes. O wenn er doch zur Reue gelangte, wie spät sie auch käme! Es wäre ein herrliches Wunder, ihn zu sehen, wie er zum Tode ginge mit einem reinen, bekehrten Geiste, daß er sich anstrengte, die Zuschauer zu erbauen, er, der so viele Seelen verderben wollte. Ja, grausam wären die Richter, Feinde Gottes und der Lehre von der, wahren Pietät, sie wären wahre Feinde der Kirche, wenn sie unerschüttert blieben von den entsetzlichen Blasphemien, durch welche dieser verfluchenswerthe Ketzer die göttliche Majestät verletzt hat und sich bemüht, die Kirche Christi umzustoßen und alle Kirchen zu verderben. Aber ich hoffe, daß Gott denen, welche Räuber und Mörder so gut, zu strafen wissen, eine Aufführung einstoßen werde, die ihnen in dieser Angelegenheit gerechtes Lob zuwende, und daß sie einen Menschen werden sterben lassen, der mit solcher Halsstarrigkeit in seinen Ketzereien verharrt, und eine so große Zahl Seelen verderbt hat . – Dein Wunsch, daß die Strenge der Todesstrafe gemildert werde, ist der Dienst eines Freundes für seinen tödlichsten Gegner; aber ich bitte dich, so zu handeln: daß niemand mehr Verlangen trage, neue Doctrinen zu publiciren, und ungescheut und ungestraft an allem rüttelte, wie Servet es gethan. Betrachte doch diesen unverschämten Ketzer, diesen Jerome Bolsec, der, so oft schon überführt, doch noch immer nicht hat zur Vernunft gebracht werden können. Die Nachsicht der Richter, weit mehr als ihr Billigkeitsgefühl, ließ sie abirren von ihrer Pflicht, und sie hat nicht ihm allein, sondern auch vielen andern geschadet. Dir wird das natürlich nicht entgehen; aber es gibt Leute, die verlangen, daß man die Ketzer sich selbst überlasse, als gebe es gar keinen Unterschied zwischen der Function eines Geistlichen und einer weltlichen Obrigkeit. Weil der Papst die Getreuen wegen des Verbrechens der Ketzerei verdammt, weil voreingenommene Richter an Unschuldigen die Strafen vollziehen, die den Ketzern bestimmt sind, darum soll man die wirklichen Ketzer nicht mit dem Tode bestrafen, um so auch die Getreuen zu schützen. Ein absurder Schluß. Was mich anlangt, so habe ich oft erklärt, ich sei gern bereit zu sterben, wenn ich etwas gelehrt hätte, was der heiligen Lehre entgegen wäre , und ich fügte hinzu, daß ich der grausamsten Martern würdig sei, wenn ich jemanden von seinem Glauben an Christus abbrächte. Ich kann also auch nicht andern eine andere Maßregel empfehlen... Neufchâtel, 8. September 1553.« Dies war nur ein geläuterter Widerhall dessen, was wir damals öffentliche Meinung nennen mußten, und in einem der von Wissenschaft, Freiheitsliebe erleuchtetsten, regsam thätigsten Theile der Schweiz, und durch das Organ der edelsten Sprache eines der edelsten, feurigsten Geister ausgesprochen. Mit der heiligsten Selbstüberwindung, mit der Freudigkeit, des Märtyrermuthes predigt der Reformator Scheiterhaufen und Martern für die, welche eine andere Wahrheit als er in der Schrift gefunden. »Die reformirte Kirche«, sagt Riellet an einer andern Stelle, »begriff nicht, indem Gott dem Menschen die Wahrheit als letzes Ziel hinstellte, daß er ihm auch die freie Untersuchung als Mittel dazu gegeben. Sie hatte einstimmig ihre Wünsche und Anstrengungen nur auf die erstern gerichtet, und als sie dieselbe erreicht zu haben glaubte, erachtete sie die zweite nun für überflüssig. Nachdem sie sich der Freiheit bedient, nicht um zu zerstören, sondern um die Autorität in Glaubenssachen zu entfernen, wollte sie an deren Stelle den andern den Gebrauch des Instrumentes untersagen, von dem sie nur Gefahren erblickte.« Wenn uns dies große Beispiel milder stimmen dürfte gegen den blutigen Zelotisnms, den die römische Kirche geübt, kann und soll es auch an uns als furchtbare Mahnung anklingen, daß die höchste Wahrheit, die wir errungen zu haben meinen, gegen eine andere, die vielleicht erst im. Laufe von Jahrhunderten sich entwickelt, zur Thorheit und zum scheußlichen Verbrechen werden kann, wenn wir – im Wahn, einer heiligen Pflicht zu gehorchen – andere dafür zu zwingen versuchen. Und was war Serveto's Verbrechen? Zweifelte er an etwas von dem, was wir heut die Grundwahrheiten des Christenthums nennen hören, an dem gottgeborenen, an dem historischen Christus? Abgerechnet einige wunderliche Ansichten, einige seltsame Auslegungen in Nebendingen, war seine große Ketzerei, daß er die Scheidung im Mysterium von der Dreieinigkeit nicht wegleugnete, sondern mehr auf einem ideellen Boden suchte, daß er den Gottessohn Gott noch etwas näher brachte, während die heute verketzert werden, die ihn etwas ferner halten, und dafür – ward er verbrannt, das gehört in die Zeit – und dafür nannte ein Mann wie Farel ihn einen verfluchungswürdigen Ketzer, der Gottes Majestät verletzt, der die christliche Kirche, der alle Religionen zu verderben, zu vertilgen ausgehe, und dafür hielt er es für ein gottgefälliges, heiliges Werk, ihn unter Qualen sterben zu lassen? Kaum war das schriftliche Verfahren zwischen Serveto und Calvin geschlossen, als der letztere an der Spitze der Geistlichkeit mit demselben Eifer gegen die Seigneurie, wegen des Eingriffs in die Rechte des Consistoriums, den Kampf wieder anhub. Calvin und die Seinen drangen darauf, daß der Rath das ungesetzliche Edict zu Gunsten Berthelier's zurücknehme; der Rath gab ausweichende Antworten, und zur Entscheidung darüber kam es erst nach Monaten, erst nach Serveto's Tode. Der Rath der 200, an den die Entscheidung gelangte, sprach sich zu Gunsten der Seigneurie aus. Aber während dieses verdrießlichen Kampfes ruhte drei Wochen lang die Angelegenheit des Gefangenen. Da finden wir einen Brief von ihm, den er unterm 15. September an den Rath schrieb: »Meine sehr geehrten Herren! ^ »Ich bitte Euch demüthiglichst, daß es Euch gefalle, diesen großen Aufschub abzukürzen, oder mich außer Anklagestand zu setzen. Ihr sehet nun, daß Calvin am Ende seiner Rolle ist; er weiß nicht mehr, was er vorbringen soll und möchte mich hier im Gefängnisse umkommen lassen. Die Flöhe verzehren mich bei lebendigem Leibe; meine Schuhe sind zerrissen, ich habe nichts zum Wechseln, keinen Ueberrock, kein Hemde, außer ein abscheuliches. Ich hatte Euch noch eine andere Eingabe eingereicht, die ganz nach Gott war. Und um sie zu verhindern (empêcher, d. h. die Wirkung?), hat Calvin Euch den Justinian citirt. Schlimm genug, daß er etwas citirt, woran er selbst nicht glaubt. Er selbst hält nichts und glaubt nichts, was Justinian gesagt: de Sacrosanctis ecclesiis et de Episcopis et Clericis und den andern Dingen der Religion; und weiß sehr wohl, daß die Kirche damals schon ausgeartet war. 'S ist große Schande für ihn, und noch weit größere, daß es nun fünf Wochen sind, daß er mich hier so eng eingeschlossen hält und gegen mich nicht eine einzige Stelle hat vorbringen können. »Meine Herren, ich hatte Euch auch um einen Procurator gebeten, oder Advocaten, den Ihr doch meinem Gegentheil verstattet, der es nicht so nöthig hatte als ich, der ich ein Fremder bin, und die Gewohnheiten dieses Landes nicht kenne. Dies habt Ihr ihm zugestanden, aber mir nicht, und habt ihn aus der Haft entlassen vor dem Erkenntniß. Ich bitte Euch, daß meine Sache vor den Rath der 200 komme, mit meinen Eingaben, und wenn ich davon appelliren kann, so appellire ich davon, protestirend wegen aller Kosten, Schäden und Interessen, und der poena talionis sowol gegen den ersten Ankläger, als gegen Calvin, seinen Meister, der die Sache auf sich genommen. Geschrieben in Euren Gefängnissen von Genf am 15. September 1553.« Man sieht, daß auch der im Elende der Kerkerluft Schmachtende noch den Kopf voll stolzer Hoffnung erhebt und, gleichwie vorhin, gegen Calvin seine Pfeile schleudert. Es geht daraus über den Zweifel hervor, daß er trotz der vernagelten Fenster ziemlich genau sah, wie es draußen stand, und daß es ihm nicht an Communicationen mit Calvin's Gegnern gefehlt hatte. Im Rath der 200 war die Majorität entschieden gegen den Reformator. Man darf vermuthen, daß sein eigener Gefangenwärter Claude, der eifrig auf seiten der Libertins stand, das Mittel der Verbindung zwischen deren Häuptern und dem Gefangenen war. Der Rath ging über die Bittschrift in ihren Hauptmomenten hinweg. Er bewilligte ihm keinen Advocaten und noch weniger verwies er die Sache an die 200, was ein Aufgeben seiner Rechte gewesen wäre. Dagegen decretirte er, daß ihm auf seine Kosten Schuhe und die nöthigsten Kleidungsstücke gemacht würden, was übrigens wenigstens nicht sofort in Ausführung gesetzt ward. Aber statt Hemden und Schuhe wurden ihm noch einmal im Original sämmtliche gewechselte Streitschriften vorgelegt, um seinerseits die letzte Replik darauf zu machen! Serveto unterzog sich auch dem sofort, aber in einer für unsere Begriffe von einem rechtlichen Verfahren sonderbaren Weise. Er lieferte nicht eine neue Gegenschrift, sondern machte sich auf die Actenstücke, die Replik Calvin's und der Geistlichen, seine Marginalbemerkungen, oder kritzelte auch zwischen die Zeilen seine Berichtigungen, Erklärungen, ja neue Angriffe, beißender noch als in seiner eigenen Schrift. So findet man an einer Stelle Folgendes von seiner Hand beigeschrieben: »Leugnest du, daß du ein Mörder bist? Ich will's beweisen durch deine Thaten. Was mich betrifft, bin ich fest in einer so gerechten Sache und fürchte nicht den Tod. Du schreist wie ein Blinder durch die Wüste, weil der Geist der Rache in deinem Herzen brennt. Du hast gelogen, gelogen, gelogen, unwissender Verleumder! Ich wollte, daß deine ganze Zauberkunst noch im Bauche deiner Mutter wäre, und mir wär's verstattet, aus allen deinen Irrthmnern ein Scheinbild zu machen.« – An anderer Stelle: »Ihr habt genug geschrien bisher und an Geschreibe und Unterschriften fehlt es Euch nicht, aber wo habt Ihr nur eine Stelle gefunden, um diesen unsichtbaren und doch schon wahrhaft abgesonderten und gestalteten Sohn festzustellen? Keine. Also ist meine Lehre von Euerm Geschrei unangetastet, und dagegen sind nicht Argumente, nicht Autoritäten. – Michel Servet hat seines unterzeichnet, allein zwar, aber mit Zuversicht unter dem Beistande Jesu Christi.« In dem Begleitungsschreiben, mit welchem Serveto die Acten zurückreichte, entschuldigte er sich, daß er seinem Gegner nur durch Marginalbemerkungen geantwortet, aber die streitige Sache würde auf diese Weise, wenn Frage und Antwort sich gegenüberständen, dem künftigen Richter nm so klarer. Auf seinen Antrag, seine Antwort Calvin noch einmal vorzulegen, dessen Antwort zu erfordern und diese ihm wieder zu communiciren, ging der Rath nur in soweit ein, daß er Calvin die Gesammtacten zufertigte, um ihn zur letzten Erklärung aufzufordern. Damit aber solle die Sache ihr Bewenden haben, Calvin las Serveto's Noten, hielt es aber nicht für nöthig, noch eine weitere Erklärung abzugeben. Am 19. September beschloß der Kleine Rath, die gesammten Aktenstücke an die Regierungen und respectiven Kirchen von Bern, Zürich, Schaffhausen und Basel zu übersenden, um ihr Gutachten zu erbitten, nicht, weil er den Geistlichen von Genf mistraue, sondern, wie es in dem Begleitschreiben heißt, weil er einen Zuwachs von Erleuchtung wünsche, und gern Serveto's Buch und Antworten der Prüfung anderer Sachverständiger unterwerfen möchte, bevor er selbst in dieser Sache entscheide. Die Akten bestanden aus einem Exemplar der Christianismi restitutio, eines der Werke Tertullian's, des Irenäus, der Artikel, die Calvin aus Serveto's Schriften ausgezogen, dessen Rechtfertigung, der Refutation (wie Calvin's letzte Schrift, mit Unterschrift der 14 Geistlichen genannt wird) und den Serveto'schen Anmerkungen dazu. Nachdem die Abschriften einige Tage gekostet, ward der Staatsbote damit ausgesandt. Serveto war guten Muthes, diese Appellation schien ihm Heil zu versprechen. Er schien nicht allein befreit aus den Händen eines erbitterten Gegners, sondern er glaubte mit Recht hoffen zu dürfen, daß er in die milderer Richter gerathen werde. Zwischen der Geistlichkeit von Basel und Calvin war in letzter Zeit eine Erkältung eingetreten, zwischen ihm und der von Bern waren sogar Zwistigkeiten ausgebrochen. In Zürich hoffte er, daß Zwingli's tolerante Ansichten in Bezug auf Ketzerei noch fortleben würden. Wenn von diesen Staaten gemäßigte Urtheile eingingen, durfte Serveto der Zuversicht leben, daß die Seigneurs von Genf nicht Calvin zu Gefallen strenger sein würden. Ja sein Muth stieg, vom spanischen Blute entzündet, zur Keckheit. Er trat als Ankläger gegen Calvin auf. Vor einem Monat, am 22. August, ging sein höchster Wunsch und Antrag dahin, daß man ihn aus Genf verbanne; am 22. September reichte er eine Criminalanklage gegen den Reformator ein, und forderte vom Kleinen Rathe, daß er in Anklagestand versetzt werde, auf die Artikel, welche er, nach Muster der Calvinischen, aufgesetzt hatte. Calvin habe ihn fälschlich der Meinung beschuldigt: daß die Seele sterblich sei! »Hätte ich das gesagt, und nicht allein gesagt, sondern öffentlich geschrieben, um die Welt anzustecken, so würde ich mich selbst zum Tode, verdammen. (Also Serveto vom selben selbstvernichtenden Eifer wie Farel!) Ich nun, meine Herren, fordere, daß mein falscher Ankläger mit der Poena talionis belegt werde.« Calvin solle auch als Gefangener eingesperrt werden, wie er, bis die Sache entschieden und einer oder der andere sterben müsse. »Und bin ich bereit zu sterben, wenn er nicht überführt wird, dieser oder anderer Dinge, die hier folgen sollen.« Serveto gerieth mit sich selbst in dieser Anklage in Widerspruch. Einmal klagt er Calvin an, daß derselbe, als er seine Verhaftung und Verurtheilung in Vienne bewirkt, gegen die Pflichten, eines Dieners des Evangeliums gefehlt, »weil der Stoff der Doctrin keiner Criminalanklage unterworfen sein könne«, dann aber zählt er unter den unfehlbaren Gründen, weshalb Calvin verurtheilt werden müsse, auf: »daß er die Wahrheit Jesu Christi mterdrücken wollen, und der Doctrin des Simon Magus folgen, allen Gelehrten entgegen, die jemals in der Kirche aufgestanden.« Die Leidenschaft handelt selten folgerecht; wer aber möchte auf Serveto einen Stein werfen, den Gemarterten, von seiner Phantasie und seinen grausamen Feinden, der im dumpfen Kerker, zwischen der Furcht vor dem Scheiterhaufen und dem berauschenden Triumph einer erträumten Rache an seinem kaltherzigen Feinde in einem Fieberdasein schwebte! »Da er nun ein Magier ist«, schließt er, »muß er nicht allein verdammt werden, sondern auch ausgerissen und verjagt aus Eurer Stadt. Und seine Habe und Gut muß mir zugesprochen werden zur Vergütung für das meinige, welches er mich verlieren lassen, und dieses, meine Herren, fordere ich.« Sein berauschender Traum verging bald. Die Seigneurs antworteten ihm nicht. Auf sie, auf ihren Haß gegen Calvin war seine Hoffnung ja allein gebaut. Die Angst seiner aufgeregten Phantasie quälte ihn zugleich mit den Leiden einer zerrütteten Gesundheit. Zu gänzlicher Muthlosigkeit versinkend, schrieb er am 10. October einen Brief an den Rath, welcher das vollkommene Gegenstück jener Anklage bildet: »Erlauchte Herren! »Es sind nun schon drei Wochen, daß ich eine Audienz erbeten und ersehnt, und habe sie niemals erlangen können. Ich stehe Euch an, um die Liebe Jesu Christi, schlagt mir doch das nicht ab, was Ihr auch einem Türken nicht abschlagen würdet, wenn er Euch um Gerechtigkeit anfleht. Ich habe Euch Dinge von großer Wichtigkeit und höchst nothwendige mitzutheilen. »Was das anlangt, daß Ihr befohlen habt, daß man mir einige Sache anfertige, um mich reinlich zu halten, da ist nichts von geschehen, und ich bin armseliger als jemals. Und dazu quält mich, jetzt der Frost furchtbar, wegen meiner Kolik und meines Bruchs, was noch anderes Jammervolle zu Wege bringt, was ich mich schäme zu schreiben. 'S ist eine große Grausamkeit, daß ich nicht eiumal Erlaubniß habe, über Abhülfe meiner dringendsten Nothdurft zu sprechen. Um der Liebe Gottes willen, meine Herren, gebt doch Befehle, oder ans Mitleid, oder aus Pflichtgefühl. Geschrieben in Euren Gefängnissen von Genf am 10. October 1553. Michel Servetus.« Darauf ward eine Deputation in Serveto's Kerker abgeordnet, aber man findet keinen Bericht derselben. Dinge von Wichtigkeit werden es nicht gewesen sein, die er ihnen mittheilen konnte, wir dürfen zu Ehren des Rathes aber hoffen, daß der Unglückliche wenigstens ein Hemde erhielt. Die Register des Rathes enthalten überhaupt von jetzt an wenig oder nichts über den Gefangenen, indem die Seigneurie gar nichts entscheiden und thun wollte, bis die Antwort der andern schweizer Kirchen eingetroffen sei. Diese erfolgte erst am 18. October, wo der Staatsbote Jaquemoz Jernoz von seinem Umritt, der fast einen Monat gedauert, zurückkehrte. Seltsam muß auch diese Art, das Gutachten eiuzuholen, uns bedünken. Der Bote ritt mit den Acten und Büchern von einem Canton zum andern, und verweilte in jedem so lange, bis die Räthe oder die Kirchenvorsteher beide eingesehen, ihr Gutachten niedergeschrieben und ihm wieder mit auf den Weg gegeben hatten, Man hielt das für einfacher, als vierfache Abschriften machen zu lassen; zudem besaß man von den Büchern, namentlich von Serveto's Werke, nicht so viel Exemplare. Die schweizer Kirchen waren einstimmig in der Verwerfung der theologischen Ketzereien Serveto's, und ebenso einstimmig drückten sie ihre Zubilligung für Calvin's und seiner Collegen Benehmen aus. – Bern, zuerst berathen, tadelte an Serveto nicht allein seine Ketzereien, sondern auch seinen Stolz und seinen Mangel an Bescheidenheit: »Er habe sich für frei und berechtigt geglaubt, alle wesentlichen Punkte der Religion in Frage zu stellen, alles umzuwerfen durch neue Erklärungen und alles zu verderben, indem er das Gift der alten Ketzer aufgerührt.« So rügten die Reformirten an Serveto, was Rom an den Reformirten rügte! – Was die gegen ihn zu ergreifenden Maßregeln betrifft, so äußerten sich die berner Geistlichen: »Wir bitten den Herrn, daß er Euch den Geist der Klugheit verleihe, des Rathes und der Kraft, damit Ihr Eure und die andern Kirchen vor dieser Pest in Sicherheit bringet, und daß Ihr zu gleicher Zeit doch nichts thuet, was unwürdig scheinen könne einer christlichen Obrigkeit.« Und diese selbe berner Kirche hatte zwei Jahre früher in dem Falle von Bolsec nach Genf in wahrhaft christlichem Sinne geschrieben: » Je mehr wir darüber nachdenken, um so mehr sind wir überzeugt, daß man nicht mit zu großer Strenge gegen die Irrenden verfahren müsse, damit, wenn wir mit zu großer Strenge die Reinheit der Lehre aufrecht erhalten wollen, wir nicht gegen den Geist Christi sündigen. – – Christus liebt die Wahrheit, er liebt aber auch die Seelen, und selbst wenn sie sich von der Wahrheit verirren. – – Wir billigen Euren Eifer, die Wahrheit aufrecht zu erhalten, dennoch bitten wir Euch, zu erwägen, wie weit besser man die irrenden Geister auf den rechten Weg zurückführt durch Milde als durch Strenge. – Wir bitten den Herrn, daß er Euch einen Geist verleihe, stets bereit, die zurückzuführen, die sich verirren, und daß er auf gleiche Weise das Herz Eures Gegners (Bolsec) erweiche, damit Ihr einstimmig seinen Ruhm verkünden mögt zur Erbauung der Kirche.« – So mußte also denen von Bern Serveto's Ketzerei so ungleich ärger erscheinen als die des Mannes, welcher Calvin's Prädestinationslehre verwarf, daß sie von ihrem Grundsatz, wie geschehen, abweichen konnten. Am längsten war die Antwort von Zürich. Sie erging sich weitläufig über die theologische Frage, und bewies, daß Serveto zugleich Blasphemiker und Heretiker sei. Sie bestand besonders darauf, daß Calvin gegen ihn Genugthuung müsse gegeben werden. Wir hören Bullinger, Calvin's Feind, und wohl vertraut mit dessen mißlicher Lage in Genf, durch das Gutachten, wenn es heißt: »Wir hoffen, daß Glaube und Eifer Calvin's, Eures Hirten und unsers Bruders, daß seine glorwürdige Aufopferung für die um ihres Glaubens Flüchtigen und für alle wahrhaft fromme Menschen, genug strahlen werden, um nicht wieder verdunkelt zu werden, sei es bei den erlauchten Herren, sei es bei andern guten Leuten, durch die unwürdigen Anschuldigungen dieses Menschen. – Was diesen anlangt, so denken wir, daß Ihr vielen Glauben und vielen Eifer entwickeln könnt, zumal da unsere Kirchen draußen in dem übeln Ruf stehen, ketzerisch zu fein und die Ketzerei zu begünstigen. Aber die Vorsehung bietet zu dieser Stunde Euch, so wie uns, eine Gelegenheit, Euch und uns rein zu waschen von diesem schmählichen Verdachte, indem Ihr wachsam und geschickt seid, der fernern Verbreitung dieses Giftes vorzubeugen. Wir zweifeln nicht im geringsten, daß die erlauchten Herren danach handeln werden.« Die Kirche von Schaffhausen unterschrieb das züricher Gutachten, fügte aber noch hinsichts des letztern Punktes hinzu: »Wir zweifeln nicht, daß Ihr nicht nach Eurer lobenswürbigen Klugheit Serveto's Versuche unterdrücken werdet, damit seine Blasphemien nicht wie ein Brandschaden alle Glieder der Christenheit anfressen. Denn lange Gründe und Erörterungen anwenden, um seine Irrthümer zu zerstören, das hieße mit einem Narren deliriren.« ' Auch die Kirche von Basel freute sich, Serveto in den Händen der genfer Obrigkeiten zu wissen, weil »sie sich überzeugt halte, daß ihnen weder die christliche Klugheit, noch der Eifer der Heiligen fehlen werde, um ein Uebel zu heilen, welches schon eine so große Anzahl Seelen ins Verderben gerissen.« – »Wir ermahnen Euch, wie es uns übrigens scheint, daß Ihr schon gethan, alle geeigneten Mittel anzuwenden, ihn zu heilen, um auch den Scandal, den er verursacht hat, zu heilen. Aber wenn er sich unheilbar festgeankert in seinen verkehrten Begriffen zeigt, dann straft ihn nach Eurem Amte und der Macht, die Ihr von Gott habt, dergestalt, daß er nicht mehr Christi Kirche beunruhigen könne, und daß das Ende nicht schlimmer werde als der Anfang. Der Herr wird Euch zu diesem Zwecke seinen Geist, seine Kraft und seine Weisheit verleihen.« Was wollten nun die Kirchen? Sie verdammten seine Doctrin, sie billigten und forderten auf, daß er, wenn er sich nicht bekehren lasse, gestraft werde. Aber mit welcher Strafe? Man weiß nicht, ob sie den Tod billigten oder mit ewigem Gefängniß sich begnügt hätten. Ihre Aufgabe war nur zu rathen; hätten sie sich richtend ausgesprochen, so würden sie das Souverainetätsrecht des freien Genf verletzt haben. Wie Bern über die Sache dachte, weiß man aus einem Briefe des Geistlichen Haller an Bullinger in Zürich: Serveto's Irrlehren hätten beim Rathe eine solche Entrüstung erweckt, daß, wenn der Ketzer sich in den Händen der berner Justiz befunden, er ohne Zweifel zum Feuertode wäre verurtheilt worden. Die Herren von Bern hätten den genfer Rath sehr ernsthaft ermahnt, diese Plage verschwinden zu lassen, damit nicht auch ihr Gebiet davon angesteckt werde. Calvin versichert an zwei Stellen, daß diese in Bern vorherrschenden Ansichten, die in dem offiziellen Schreiben nicht so stark ausgedrückt waren, zumeist auf Serveto's Richter von Einfluß gewesen seien. Der Rath von Bern war für das mit seiner Hülfe kaum frei gewordene Genf zu wichtig, und, was theologische Rücksichten vielleicht nicht vermocht, bewirkten in diesem Proceß die politischen. Dennoch kam es in der Sitzung vom 23. October noch zu keiner Entscheidung. Man las sämmtliche Actenstücke und die eingegangenen Gutachten vor, aber die Stimmen schwankten. Zudem fehlten viele Rathsglieder von beiden Parteien, man meint, um die Sachen noch zu verzögern, in einem gewöhnlichen parlamentarischen Spiele die Stimmenmehrheit sich zu sichern. Deshalb ward die Spruchsitzung auf den 26. October verschoben, wo alle Mitglieder, bei ihrer geschworenen, Pflicht, erscheinen sollten; inzwischen wollte man den Gefangenen noch einmal verhören. Dies Verhör fand noch am Nachmittage des 23. statt, wo sich eine Commission in das Gefängniß begab. Es beschränkte sich aber nur auf Formalien und endete damit, daß man Serveto unter die besondere Obhut einiger vertrautern Personen setzte, vermuthlich, weil man dem Kerkermeister kein volles Vertrauen schenkte. Indessen waren Serveto's politische Freunde nicht stärker geworden. Sie wagten, sie unternahmen nichts; die Gutachten der schweizer Kirchen hatten ein zu schweres Siegel auf die andere Seite gedrückt. Einige Stimmen hatten sich wol, während seines Gefängnisses, zu seinen Gunsten vernehmen lassen, aber es waren vereinzelte Stimmen geblieben; die allgemeine Meinung war gegen sie. Sie kamen von Geistlichen, welche Calvin's drückende Autorität bekämpfen wollten; von einem italienischen Flüchtling und Protestanten, dem Juristen Gribaldo, der Serveto's Meinungen und die Toleranz zugleich vertheidigen wollte, aber als selbst hinneigend zu den Antitrinitariern hatte er vor Calvin und dem Comité seiner eigenen italienischen Landsleute aus Genf entweichen müssen; endlich von einigen sehr eifrigen Calvinisten, die doch vor einer Todesstrafe in Glaubenssachen zurückschauderten und denen es nicht folgerecht erschien, sich derselben Waffen zu bedienen, deren Gebrauch in den Händen der Katholiken ihnen so grauenhaft war. Der brausende Sturm der allgemeinen theologischen Entrüstung ließ diese schüchternen Stimmen verhallen. Es kam noch etwas hinzu. Serveto war in Genf nicht populär. Wenn die Calvin bekämpfenden Parteien sich für ihn interessirten, so waren es nur deren optimatische Häupter; mit dem Volke war er nicht in Berührung gekommen, es kannte ihn nicht. Möglich und wahrscheinlich auch, daß die Erscheinung des Spaniers nicht von der Art war, um die Sympathien einer Volksmenge für ihn zu entzünden, er, der von der Wahrheit seiner Lehre bis zur Exaltation erfüllt und vom Haß gegen Calvin fieberhaft geschüttelt, doch ihm gegenüber vor dem Gerichte nicht aufkommen konnte und zur Feder seine Zuflucht nehmen mußte, überdies kränklich und, wenn die Exaltation des Hasses vorüber war, von finsterer Melancholie niedergedrückt. Calvin betheuert, daß er in keiner Art auf die Richter einen Einfluß auszuüben versucht, aber er war seit den Antworten aus den Cantonen seiner Sache gewiß. Am Tage vor der Urteilssitzung (25. October) schrieb er an Bullinger: »Man weiß noch nicht, was aus dem Individuum werden wird. Ich vermuthe indeß, daß sein Urtheil morgen im Rath gesprochen, und – daß er übermorgen zur Hinrichtung geführt werden wird.« Und so geschah es. Der feierlich zusammenberufene Rath war fast vollständig; nur fünf Seigneurs waren abwesend. Eine stürmische Berathung hub an. Amiod Perrin, der den Vorsitz hatte, machte eine letzte, aber vergebliche Anstrengung zu Gunsten des Gefangenen. Er machte den Antrag, Serveto für unschuldig zu erklären und fortzuschicken. Das war, wie die Dinge standen, wie wir sie wenigstens betrachten müssen, zu viel gefordert. Ihn freisprechen, hieß Calvin verstoßen; das war Perrin's Ziel. Er hatte den Bogen zu stramm gezogen, er brach. Mit welcher Beredsamkeit er auch sprach, sein erster Antrag scheiterte. – Er ging zu einem zweiten, dem Anschein nach formellen, über: daß der Kleine Rath sich für incompetent erkläre und die Entscheidung dem Rath der Zweihundert überlasse. Dem Wesen nach war dieser Antrag derselbe mit dem erstern. Im Rath der Zweihundert war die entschiedene Majorität auf seiten der Libertins; hier wäre Calvin's Gegner freigesprochen worden, und damit Calvin geopfert. Auch dieser Antrag fiel durch. Nach diesen fruchtlosen Versuchen Amiod Perrin's, übrigens mehr von seiner Leidenschaftlichkeit gegen Calvin dictirt, als von einer lebendigen Ueberzeugung von Serveto's Unschuld oder einer bewußten Hinneigung zu allgemeinen toleranten Grundsätzen, sprach der Rath durch Stimmenmehrheit folgendes Urtheil aus: »Angesehen das Summarium des Protestes gegen Michel Servet, Gefangenen, den Bericht derer, welche man darüber zu Rath gezogen, und in Anbetracht seiner großen Irrthümer und Blasphemien, sei er verdammt, nach dem Chimpel geführt zu werden, und dort ganz lebendig verbrannt zu werden; und das werde morgen vollzogen und auch seine Bücher verbrannt.« Das Urtheil über dieses Urtheil ist in unser aller Gewissen, in unserer Ueberzeugung längst gesprochen; es gibt, dank unserer Zeit, aller Reactionsversuche ungeachtet, dagegen keine Appellation mehr, keinen Richter mehr in der ganzen Welt, der, um Mächtigen gefällig zu sein, es einer Revision unterwürfe. Auch die Weltgeschichte hat längst darüber gesprochen und es verdammt. Aber seinerzeit, vor der Meinung, welche damals herrschte, vor dem Gesetze, welches galt, konnte das Urtheil des genfer Rathes gerechtfertigt erscheinen. Der genfer Berichterstatter, welchem wir die gewissenhafte Relation aus den Registern des Rathes verdanken, welcher, seines Patriotismus ungeachtet, nichts verschwiegen und verhüllt, was häßliche Schatten auf die Parteileidenschaften seiner Mitbürger wirft, hat diese Rechtfertigung zugleich übernommen. Hören wir die wesentlichen Züge derselben an. Man braucht nicht zu besorgen, daß sie unser und sein eigenes sittliches Urtheil von heute umstoßen. Im Kleinen Rathe der Republik saßen allerdings, wie wir sahen, zwei Parteien, welche sich die Herrschaft streitig machten, Calvin's Anhänger und Calvin's Feinde. Von letztern fehlen bei der entscheidenden Sitzung mehrere. Warum? wird uns nicht gesagt. Diese Abwesenheit von fünf Räthen allein hat aber nicht den Ausschlag gegeben. Wie in jeder parlamentarischen Versammlung gab auch hier eine dritte, vermittelnde, oder parteilose Zahl den endlichen Ausschlag. Diese Neutralen waren zwar Calvin nicht feindlich gesinnt wie Perrin's Anhänger, aber den Ansprüchen des Reformators keineswegs unbedingt zugethan, wie sie bei spätern Entscheidungen gegen ihn gezeigt haben. Allein in diesem Falle handelte es sich in ihren Augen nicht um Calvin's Interessen, sondern um die viel wesentlichern der Reformation selbst, der sie unbedingt ergeben waren. Und damit waren die der neugeborenen Republik selbst verschwistert. In ihren Augen verschwand Serveto als Gegner Calvin's. Er war nicht sowol ein Schwärmer und theologisch Irrender, als ein strafbarer Uebertreter der Gesetze, ein Verführer, ein gefährlicher Mann, dessen man sich, um des allgemeinen Friedens willen, entledigen müsse. In ihren Augen hatte Serveto's Ketzerei einen doppelten Charakter, den der Blasphemie und des Aufruhrs gegen das Bestehende, gegen das allgemein gültige Gesetz. Sie glaubten vertheidigen und strafen zu müssen zugleich die beleidigte Ehre Gottes und den angetasteten Frieden der bürgerlichen Gesellschaft. Zwischen Kirche und Staat waltete eine so unklare, aber allgemein geglaubte Verschmelzung ob, daß, was das eine kränkte, auch das andere verletzte. Das blos theologische Element verschwand gänzlich in den Verhandlungen wie im Urtheil, es handelte sich hier nur noch um den Angriff »gegen die wahren Fundamente der christlichen Religion«. Er hatte die Dogmen der Dreieinigkeit und der Taufe, die bis dahin in allen Communionen für geheiligt galten, angegriffen; die übereinstimmenden Gutachten der schweizerischen Kirchen, die kein persönliches Interesse zur Sache hatten, wie Calvin und seine Anhänger, hatten sie als ketzerisch verworfen und als wahrhaft gefährlich für alle Religion; also konnte man nach den Grundsätzen der öffentlichen Ordnung, wie sie damals verstanden wurden, nicht mehr anstehen, in Serveto's Auftreten einen Angriff, eine Empörung gegen die bürgerliche Gesellschaft zu erblicken. Es kam hinzu der misliche Standpunkt, welchen die reformirte Kirche, der katholischen Welt und bereits der lutherischen Deutschlands und des Nordens gegenüber, einnahm. Es galt, von der reformirten Kirche den Argwohn abzuwenden, daß sie sich mit Meinungen vertrüge, welche von der ganzen Christenheit für Blasphemien gehalten wurden. Als Obrigkeit durften sie nicht die Verbreitung von Doctrinen begünstigen, die man als gefährlich für die Ruhe der Völker erklärte. Und – die Katholiken hatten durch den Urteilsspruch von Vienne das Ihre gethan, diesmal die wahre Ketzerei zu vertilgen, sollten, durften die Reformirten anstehen, ihrerseits das Gleiche zu thun, konnten sie den Vorwurf auf sich ruhen lassen, daß sie minder eifrig wären für die wahre, reine Lehre? Dies war vielleicht das am schärfsten bewegende Moment. Endlich war über die Berechtigung zur Strafe damals kein Zweifel. So gut als der Rath Berthelier erlaubt hatte, wieder an den Tisch des Herrn zu treten, konnte er auch Servet zum Tode verurtheilen. Die Codices des Theodostus und des Justiman und die kaiserlichen Verordnungen, standen sie nicht da als mächtige Autoritäten, auf die man sich lehnen konnte, wenn man es für nöthig befunden hätte, wenn Gewissensscrupel aufgetaucht wären, ob ein weltlicher Richter über geistliche Irrungen urtheilen könne? Aber diese zarten Gewissenszweifel herrschten nicht. Und wie hätten sie vor dreihundert Jahren herrschen sollen, da noch zwei Jahrhunderte später ein Montesquieu schrieb: »Ich habe nicht gesagt, daß man die Ketzerei gar nicht strafen solle, ich sage nur, daß man sehr vorsichtig sein muß, wenn man sie straft.« Und zweihundertfünfzig Jahre darauf sehen wir den gielsdorfer Prediger Schultz vor dem Tribunal des Kammergerichts zu Berlin, und noch später die königsberger sogenannten Mucker, und heute den Pfarrer Wislicenus, und daß der Prediger Rupp in Königsberg vor kein Gericht gestellt worden, wäre nur dafür ein Beleg, daß man von den Gerichten die Gewissensscrupel besorgt, über welche die Macht zu allen Zeiten hinaus war, wo es in ihrem Interesse lag, die von ihr anerkannte Orthodoxie vor der Heterodoxie zu bewahren. Endlich konnten jener Zeit in Genf diese Gewissenszweifel zum wenigsten aufkommen, wo der gerichtete Serveto selbst anerkannt hatte: daß Grundsätze, welche die Religion völlig umwälzen, mit dem Tode bestraft werden müßten. Hatte er dadurch nicht selbst sein Todesurtheil unterschrieben? Endlich lag auch die Art der Strafe in den Begriffen der Zeit. Die befragten Sachverständigen, vier Kirchen, gegen deren Autorität nichts einzuwenden war, hatten sich ausdrücklich, oder doch in einer Art, die keinen Zweifel ließ und nur durch die Verhältnisse in der bedingten Ausdrucksweise geboten war, dafür erklärt. Auch fehlte es nicht an nächstliegenden Antecedentien. Erst 1547 war der genfer Bürger Jacques Gruet wegen seiner gottlosen Doctrinen, welche die bürgerlich-christliche Gesellschaft angriffen, enthauptet worden. Warum sollte mit dem fremden Ketzer eine Ausnahme gemacht werden? Serveto's Richter glaubten eine Pflicht zu erfüllen. »Fordern wir nicht von ihnen«, sagt der genfer Berichterstatter, »Rechenschaft über diesen beklagenswerthen Irrthum, sondern von ihrem Zeitalter. – – Diese Verirrungen unsers Geschlechts flößen uns, wenn man denn doch darüber sprechen soll, ein mehr niederdrückendes, demüthigendes Gefühl im allgemeinen ein, als sie unsern Stolz (daß wir besser handeln würden) erheben können; und ehe wir diejenigen, welche die Instrumente grausamer Vorurtheile waren, verdammen, sollten wir uns darüber Gewißheit verschaffen, daß wir an ihrer Stelle nicht ebenso gehandelt hätten, wie sie. Beklagen wir ihren Urtelsspruch, ohne ihre Absichten anzugreifen; denn wir würden es nur darum nicht thun, weil wir ein Privilegium haben, was ihnen versagt war – die Wohlthat einer andern Zeit. Aus zwei Briefen Calvin's an Farel, den er eiligst nach Genf zu kommen einlud, geht hervor, daß jener sich eifrigst beim Rathe darum verwandt, statt des Feuertodes den Verurteilten mit dem Schwerte richten zu lassen. Es geschah dies weniger aus sentimental humanen Regungen, als weil eine reformirte Kirche in anderer Art strafen müsse als die römische, und deren Scheiterhaufen auch schon damals von der öffentlichen Meinung mit Abscheu gerichtet waren. Calvin wollte, daß die Autos de Fé der römischen Inquisition allein verblieben. Aber seine Vorstellungen vermochten diesmal nichts über den Rath. Das canonische Recht verdammte die Ketzer zum Feuertode; der Rath wollte nicht von den Gesetzen abgehen, und Calvin mußte den Fluch auf sich laden, den die Geschichte noch nicht überall von ihm abgewälzt hat. Serveto hatte, wieder der Hoffnung sich hingegeben, woher weiß man nicht, da alle Anzeichen ihm die traurige Veränderung seines Schicksals verrathen mußten. Noch am selben Morgen, wo das Urtheil gefällt worden, erfuhr er den Inhalt desselben; es traf ihn wie ein Blitz aus heiterm Himmel: Calvin sagt: »Als man ihm die Todesnachricht gebracht, war er einen Augenblick wie ohne Besinnung, nachher seufzte und schluchzte er, daß es durch den ganzen Saal widertönte; zuweilen fing er an zu heulen wie ganz außer sich. Kurz, er hatte nicht mehr Fassung als jemand, der ganz von bösen Geistern besessen ist. Endlich brach er in ein lautes Schreien aus, das nicht aufhören wollte, schlug sich auf die Brust und rief in Spanisch: » Misericoria! Misericordia! « Erst nach gerade sammelte er sich wieder, aber sein Stolz, selbst seine Fassung war dahin. Farel, aus Neufchatel herübergekommen, war zugegen, ein ehrwürdiger Greis, dem man eine bessere Rolle wünschen dürfte, als die ihm ward, einen Ketzer zum Scheiterhaufen zu begleiten. Farel, bemüht, die arme Seele zu retten, strengte seine Beredsamkeit an, ihn von seinen sträflichen Irrthümern zu überzeugen; aber da erwachte Serveto's Selbstbewußtsein. Er bat den Geistlichen, ihm doch nur eine Stelle in der heiligen Schrift zu zeigen, wo Christus Gottes Sohn genannt werde, ehe er Mensch geworden. Farel nannte ihm einige Stellen. Umsonst. Serveto, um Gott und Jesu Christi willen, seines Erlösers, flehte er um Gnade, aber daß Christus anders, als durch seine Menschwerdung Gottes Sohn geworden, könne er nicht zugeben. Ebenso vergeblich blieb eine Ermahnung von seiten Calvin's selbst. Auf Farel's Veranlassung hatte eine Zusammenkunft zwischen diesem und dem Verurtheilten stattgefunden. Der Rath hatte dazu seine Erlaubniß ertheilt und dem Reformator zwei Rathsmitglieder, Corna und Bonna, zur Assistenz mitgegeben. Serveto benahm sich aber so sanft und bescheiden, wie er früher gegen Calvin sich stolz und fast übermüthig betragen; er bat ihn um seine Verzeihung, aber von seiner Ansicht könne er nicht abgehen. Calvin sagte zu ihm: »Ich protestire dagegen, daß ich dich je wegen einer persönlichen Beleidigung verfolgt habe. Du mögest dir in den Sinn rufen, wie ich vor 16 Jahren in Paris keine Mühe gescheut habe, dich unserm Heiland wieder zu gewinnen, und wenn du nur Vernunft angenommen hättest, würde ich dich mit allen guten Dienern Gottes ausgesöhnt haben. Du flohest damals den Kampf, und auch da unterließ ich nichts, dich durch Briefe zu ermahnen. Aber alles war unnütz, du hast gegen mich, ich weiß nicht welchen Zorn, nein, welche Wuth geschleudert. Uebrigens hat das, was meine Person betrifft, hierbei nichts zu sagen. Sorge vielmehr, daß du Gott um Gnade anflehest, den du so gelästert hast, indem du die drei Personen auslöschen wolltest, die in seiner Wesenheit sind; flehe um Gnade zum Sohne Gottes, den du so entstellt und fast verleugnet hast als Heiland.« Am 27. October 1553 vormittags um 11 Uhr sah der Gefangene den Seigneur-Lieutenant in Begleitung des Justizsecretärs in sein Gefängniß treten. Dieser sprach nach altem Herkommen die Worte: »Kommt mit mir, um zu hören den guten Willen meiner Herren!« So verließen sie den bischöflichen Palast. Das Tribunal war nach demselben uralten Herkommen vor den Thoren des Stadthauses versammelt. Von der Höhe der Estrade herab verlas der Seigneur Syndicus Darlod folgendes Urtheil, während der Gerichtete unten, an Farel's Seite, blaß und zitternd, der entsetzlichen Verkündigung lauschte: »Nachdem der Proceß geführt und geschlossen durch uns, die gestrengen Seigneurs Syndici, Richter in Criminalsachen dieser Stadt, auf Ansuchen und Antrag des Seigneur Lieutenant dieser genannten Stadt, aus nachfolgenden Ursachen »Gegen »Michel Servet de Villeneufve (Villanova) im Königreich Aragon in Hispanien, »Welcher erstlich überführt ist, vor 23 oder 24 Jahren zu Agnon (Hagenau) in Deutschland, ein Buch haben drucken zu lassen gegen die heilige und persönliche Dreieinigkeit, enthaltend mehrere und große Blasphemien gegen dieselbe, höchlichst anstößig gegen die genannten deutschen Kirchen: als welches Buch er freiwillig bekannt hat, daß er es drucken lassen, trotz aller Vorstellungen und Zurechtweisungen, so ihm wegen seiner falschen Meinungen von den gelehrten evangelischen Doctoren in Deutschland geworden. »Item, und welches Buch von den Doctoren der deutschen Kirchen, als voller Ketzerei, ist verworfen worden, und besagter Servet flüchtig geworden aus Deutschland wegen besagten Buches. »Item, und trotzdem ist besagter Servet in seinen falschen Irrthümern ( faulses erreurs ) verharrt, damit noch mehrere, so viel er gekonnt, ansteckend. »Item, und nicht damit zufrieden, hat er, um besser zu verbreiten und auszugießen sein besagtes Gift und Ketzerei, itzo vor kurzem drucken lassen in Heimlichkeit ein ander Buch, zu Vienne in Dauphiné, angefüllt mit den genannten Ketzereien, schrecklichen und abscheulichen Blasphemien gegen die heilige Dreieinigkeit, gegen den Sohn Gottes, gegen die Taufe der kleinen Kinder und andere viele heilige Stellen und Fundamente der christlichen Religion. »Item hat er freiwillig bekannt, daß er in diesem Buche diejenigen, die an die Dreieinigkeit glauben, Trinitarier und Atheisten genannt hat. »Item und daß er genannt hat besagte Dreieinigkeit einen Teufel und Ungeheuer mit drei Köpfen. »Item und gegen das wahre Fundament der christlichen Religion, und abscheulich blasphemirend gegen den Sohn Gottes, hat er gesagt, daß Jesus Christus nicht Sohn Gottes sei von Ewigkeit, sondern nur allein seit seiner Fleischwerdung. »Item und gegen das, was die heilige Schrift sagt, daß Jesus Christus der Sohn Davids sei, nach dem Fleische, leugnet er es betrübendermaßen, sagend, dieser sei geboren aus der Substanz Gottes des Vaters, empfangen habend drei Elemente von diesem, und eines nur allein von der Jungfrau; als wodurch er schandbarerweise bestrebt ist, die wahre und ganze menschliche Natur unsers Herrn Jesu Christi zu vernichten, der Haupttrost des armen menschlichen Geschlechtes. »Item und daß die Taufe der kleinen Kinder nichts sei, als eine teuflische Erfindung und Hexerei. »Item auch viele andere Punkte und Artikel, und greuliche Blasphemien, damit gedachtes Buch ganz vollgestopft ist, furchtbar skandalös sowol gegen die Ehre und Majestät Gottes, des Sohnes Gottes und des heiligen Geistes, als es ist eine grausame und schreckliche Mörderei und ein Verderben und Ruin mehrerer armen Seelen, von wegen der ungesetzlichen und verabscheuungswürdigen Doctrin, die daraus zu ziehen. Gräßliche Sache, es nur auszusprechen. »Item und hat besagter Servet, erfüllt von Bosheit, dieses Buch, so dermaßen gegen Gott und die heilige Lehre gerichtet ist, titulirt: Christianismi restitutio , welches heißt, die Wiederherstellung des Christenthums, und das, um besser zu verführen und zu betrügen die armen Unwissenden, und um bequemer mit seinem unglückseligen und abscheulichen Gift unter dem Schatten einer guten Doctrin die Leser anzustecken. »Item und außer dem oben gedachten Buche, mit Briefen unsern Glauben angreifend und alle Mühe sich nehmend, mit seinem Gift ihn anzustecken, hat er freiwillig bekannt und anerkannt, Briefe an einen der Geistlichen dieser Stadt geschrieben zu haben, in welchen außer andern greulichen und abscheulichen Blasphemien gegen unsere heilige, evangelische Religion, er sagt, unser Evangelium sei ohne Glauben und ohne Gott, und daß wir statt eines Gottes einen Cerberus mit drei Köpfen hätten. »Item und zum mehrern hat er aus freien Stücken bekannt, daß an dem oben bemeldeten Orte zu Vienne, aus Grund dieses abscheulichen und verfluchungswürdigen Buches und seiner Meinungen, er gefänglich eingezogen worden, aus welchem Gefängniß er hinterlistigerweise ausbrach und entschlüpfte. »Item und hat sich besagter Servet in seiner Doctrin nicht allein gegen die wahre christliche Religion gewandt, sondern als ein arroganter Neuerer in ketzerischen Dingen, auch gegen papistische und andere ( scil. ketzerische Dinge), sodaß er zu Vienne im Bildniß ist verbrannt worden und von seinen genannten Büchern sind fünf Ballen verbrannt. »Item und trotz alledem, da er in dieser Stadt als Gefangener gehalten worden, hat er nicht abgelassen, boshafterweise in besagten abscheulichen und schändlichen Irrthümern zn verharren, sie mit Injurien und Calumnnien gegen alle wahre christliche und getreue Anhänger der reinen und unbefleckten christlichen Religion aufrecht zu erhalten suchend, die er dann Trinitarier, Atheisten und Zauberer genannt hat, und das trotz aller der Vermahnungen, die ihm schon seit lange, wie allbereits gesagt, in Deutschland vorgehalten worden, und wie aus Nichtachtung der Rügen, der Gefängnißstrafe und der Correctionen, die ihm so anderwärts als hier zutheil worden. Wie das alles weitläufig und lang ist enthalten in seinem Proceß. »Und wir Syndici, Richter in Criminalsachen dieser Stadt, nachdem der Proceß geführt und geschlossen vor uns, auf Antrag unsers Lieutenants aus den gedachten Ursachen, gegen dich, Michel Servet von Villaneufve im Königreich Aragon in Hispanien, durch welchen und deine freiwillig in unsere Hände gemachten Bekenntnisse, so mehrfach wiederholt, und deine uns vorgelegten Bücher für uns feststehet, daß du, Servet, schon vordem eine falsche und ganz ketzerische Doctrin von dir gegeben, und selbe, alle Zurechtweisungen hintansetzend, mit boshafter und verderbter Halsstarrigkeit, unverdrossen ausgesäet und verbreitet, bis dahin, daß du selbst Bücher drucken und verbreiten lassen gegen Gott Vater, Sohn und heiliger Geist, kurz gegen alle wahren Fundamente der christlichen Religion und dadurch versucht habest, Schisma und Trubel in die christliche Kirche zu bringen, wodurch viele Seelen hätten mögen verderben und ruinirt werden; ein gräßlich und erschreckenswürdiges, ein schmachvolles und verpestendes Ding, und daß du weder Scham noch Schande empfunden, dich zu erheben ganz und gar gegen die majestätische, göttliche und heilige Dreieinigkeit; demnächst also, daß du Hals und Kragen daran gesetzet, die Welt mit deinem stinkenden ketzerischen Gifte zu vergiften, das allerabscheulichste Verbrechen der Ketzerei, die schwerste körperliche Strafe verdienend. Derohalben und um anderer gerechten Ursachen willen, die uns bewogen, wünschend, die Kirche Gottes von solcher Ansteckung zu reinigen, und das faule Glied davon abzuschneiden; nachdem wir guten Rathes gepflogen mit unsern Bürgern Das heißt die Mitglieder des Kleinen Rathes. Die Syndici allein waren die Richter in Criminalfällen. , und angerufen haben den Namen Gottes, um ein gerecht Urtheil zu fällen, und das Tribunal allhier auf der Stelle unserer Vorfahren versammelt, und Gott und seine heiligen Schriften vor unsern Augen, sprechend im Namen des Vaters, Sohnes und heiligen Geistes – verdammen wir, durch dieses unser Endurtheil, welches hier niedergeschrieben worden, dich, Michel Servet, gebunden und geführt zu werden auf den Platz von Champel und dort befestigt an einen Pfeiler und ganz lebendig verbrannt zu werden, und dein Buch, das du geschrieben und gedruckt, bis daß dein Körper in Asche zerfallen; und daß du so enden sollest deine Tage, damit du andern ein Beispiel gäbest, so Aehnliches begehen wollten. »Und Euch, unserm Lieutenant, befehlen wir, diese unsere gegenwärtige Sentenz in Vollzug zu bringen.« Kaum war das letzte Wort gesprochen, so schrie der Unglückselige, der im Geist schon die züngelnde Flamme sah, um Gnade auf: er habe aus Unwissenheit geirrt, er wolle fortan immer der Schrift folgen, man möge doch aus Erbarmen sein Todesurtheil in ein minder qualvolles verwandeln. Farel erwiderte: wenn er Gnade verlangen wolle, müsse er seine Fehler eingestehen und feierlich Zeugniß ablegen, wie er seinen Irrthum verabscheue. – Das konnte Serveto nicht. Er stammelte nur, er habe den Tod nicht verdient und bitte Gott, seinen Anklägern zu vergeben. Genf blieb die treue Wächterin der Trinitätslehre. Fünf Jahre später hatte ein anderer Theologe, ein Italiener Valentin Gentilis, ähnliche Zweifel über das Wesen der Dreieinigkeit geäußert. Auch er sollte dafür in der Stadt den Feuertod sterben; aber er zog es vor, sich bekehren zu lassen. Doch die stille Bekehrung genügte nicht. Er mußte barfuß und auf den Knien, mit einer Fackel in der Hand, selbst die Schriften verbrennen, in denen er seine Irrlehre niedergelegt hatte. So hätte auch Serveto sich retten können. Seine Ueberzeugung galt ihm mehr als sein Leben. Der ehrwürdige Greis Farel, selbst immer bereit, sein Leben zu opfern dem, was er seine Ueberzeugung nannte, war so empört über diese gräßliche Verhärtung, daß er dem Gerichteten drohte, ihn nicht, bis zum Scheiterhaufen zu folgen, wenn er nicht in sich ginge. Der Unglückliche verfiel in ein dumpfes Schweigen, und der traurige Zug setzte sich in Bewegung. Vorn der Seigneur Lieutenant und der Saultier zu Pferde und in voller Amtstracht; hinter ihnen Serveto und Farel, umringt von den dazu commandirten Bogenschützen. Die Volksmasse, welche sich hinzudrängte und folgte, war verhältnismäßig nicht so groß als bei andern ähnlichen Gelegenheiten. Riellet de Candolle führt uns den Weg, Straße für Straße, den der Zug durch Genf genommen; für den Genfer und den mit den Localitäten der Stadt Vertrauten gewiß von einem wehmüthig ernsthistorischen Interesse. Wir können ihm nicht folgen. Aber auf dem ganzen Wege bemühte sich Farel, den Ketzer zu bekehren; Umsonst. Calvin verargt es noch dem Todten, daß er geschwiegen; dieser halsstarrige Ketzer habe nicht einmal Farel zu widerlegen versucht, und doch möchten seine wahnverrückten Anhänger gern aus ihm einen Märtyrer machen. Für den Unglückseligen war der ernst Gang zum gräßlichsten Tode nicht der Ort, sich in Controversen über dogmatische Fragen auszulassen. Er hatte in ernstern Dingen mit sich abzuschließen. Auf dem Wege durch Genfs enge und hohe Straßen sind wir ihm nicht gefolgt, dagegen wollen wir unsern Berichterstatter anhören in der Schilderung des Orts, wo Serveto enden sollte. In geringer Entfernung vor der Mauer Genfs erhebt sich gegen Mittag zu ein Hügel von angenehmen Umrissen, von dessen Gipfel das Auge über die reizendsten Gegenden des Landes mit Entzücken hinschweift. In der Ferne die grünen Wellen und die bezaubernden Ufer des genfer Sees; das ungeheuere Amphitheater des Jura, welches gegen Abend den Horizont begrenzt und gegen Südwest die sattelartigen Hebungen und Senkungen der Berge, die das Thal des Leman schließen. Ringsumher um den Fuß des Hügels lachende Felder, und wenige Schritte davon das alte Genf, dessen eng zusammengedrängte Gebäude einem geschwärzten Bienenkörbe gleichen, und dicht vor dem Zuschauer, wenn er sich gegen Sonnenuntergang wendet, die terrassenartigen Hügel, welche sich unterhalb der Cluse erheben, die wie eine Bresche in das ungeheuere Bollwerk des Jura eingeschnitten ist. Näher noch, und vor den jähen Felswänden, zwischen denen Arve und Rhone sich einzwängen, ohne doch ihre Wellen zu mischen, den grünblitzenden Rasenplatz vor Plainspalais, dieses Marsfeld Genfs, den Bürgerfesten und den militärischen Paraden gewidmet. Nur eine Seite ist trüb und herbe, die, welcher wir den Rücken zukehren, wenn wir dieses zauberreiche Gemälde überschauen; da schießt in die Höhe der rauhe, felskantige Salève, dessen ausgebreitete Schultern durch ihre wilde Monotonie dem Blick ebenso trübe begegnen, als das andere Panorama in seiner zauberhaften Mannichfaltigkeit das Auge entzückt. Dieser Hügel, von dessen Gipfel man solche Contraste sieht, ist der Champel; auf seiner Höhe stand Serveto's Scheiterhaufen. Es war ein schöner Herbstmorgen, wo die Alpen sich bekanntlich in wunderbaren, die Seele erfrischenden Reizen entfalten. Ob der Unglückselige einen Blick dafür hatte? Ob es ihm sein Los erschwerte, unter Qualen aus solcher Welt zu scheiden? Sie waren angelangt. Die Vorbereitungen waren beendet. Farel forderte den Verurtheilten auf, die Versammelten zu bitten, daß sie für seine Seele beten möchten; er möge sein Gebet mit dem des Volks verrichten. Diese Gebete summten noch fort, als Serveto schon den Scheiterhaufen bestieg. Mit Eisenringen ward er an einen Pfahl gekettet, sein Buch ward zu beiden Seiten ihm festgebunden, auf seinem Kopfe eine Krone von Blättern, die in Schwefel getaucht sind. Als die Fackel vor seinen Augen geschwungen wird, stößt er einen Schrei aus, der alle erbeben macht. Die Berichte, welche man über Serveto's letzte Augenblicke und Aeußerungen hier und da gedruckt findet, hält Riellet für später gemacht und falsch. Es wird darunter erzählt, daß man aus Grausamkeit den Scheiterhaufen von grünem Holze geschichtet, um die Qualen des Ketzers zu verlängern, und daß ein Bauer, diesmal aus Erbarmen, Bündel mit trockenem Reisig ins Feuer geworfen, um sie zu verkürzen. Nach einer Stunde hatten die Flammen ihn verzehrt, und es blieb nichts von Serveto als zerstreute Asche, eine Name, der nicht mehr aus der Geschichte der menschlichen Kämpfe um das Unbegreifliche verschwinden wird. Und ein Flecken auf der Reformation, den sie selbst auszulöschen nicht mehr vermochte, auch nicht darum sich Mühe gab. Luther hatte die Todesstrafe gegen Ketzer verworfen. Der sanfte Melanchthon billigte bekanntlich nicht allein dieses gräßliche Urtheil, sondern pries es auch an; er erklärte öffentlich: daß die Herren von Genf wohl daran gethan, einen solchen Ketzer zu verbrennen! Die Katholischen fanden darin reichen Stoff, der Protestanten Anschuldigungen ihnen zurückzugeben; aber 19 Jahre nach Serveto's Scheiterhaufen tönten in Paris die Glocken der Bartholomäusnacht. Unter solchem Sturmgeläut schienen die letzten Sterbeseufzer des kleinen armen Spaniers in Genf zu verhallen. Und doch, was ist gräßlicher für unser Gefühl: eine satanische Metzelei, wo aber alle wilde Leidenschaften, wo lang genährter Todhaß, Politik, Wollust und der Kitzel der Entnervung mit thätig waren, oder ein mit Verstand und Vernunft in kalter Besonnenheit, und von sonst redlichen, trefflichen, besonnenen, menschenfreundlich gesinnten Richtern gefälltes Urtheil, welches einen Mann zum qualvollen Tode verurtheilt, weil er von einer Ansicht nicht abstehen wollte, die nach ihren Ansichten irrig war? Eine Ansicht, welche von dem, was damals für eine Grundwahrheit des Christenthums galt, abwich, während man über andere Sätze, die heute für Grundwahrheiten gelten, heute, in ähnlicher Agitation, jenes alten Kampfes über das mehr oder minder substantielle Wesen der gespaltenen Dreieinigkeit fast vergessen hat! Die Sterbeseufzer Serveto's sind aber vielleicht nicht verhallt, die Flammen seines Scheiterhaufens haben mehr Helle verbreitet als die frei durchgeführtesten Argumente; sie haben mehr auf die Geister gewirkt als alle Autos de Fé Spaniens und Italiens, denn ein innerer Widerspruch in einem System verletzt und weckt mehr zum Nachdenken als die empörenden Wirkungen eines folgerechten Systems. Der Advocat für das Genf der Vorzeit sagt noch: »Der Skandal, welchen endlich dieses Urtheil hervorrief, war ein Opfer, dargebracht dem Geiste der Reformation. Weniger ist es die Strenge seiner Richter, als ihr Schwanken, was diesem unseligen Falle eine solches Aufsehen gegeben. Ueberall sonst als in einer protestantischen Stadt würde er umgekommen sein, ohne daß es mehr gewesen wäre als ein Scheiterhaufen und ein Opfer mehr. Zu Genf konnte er nur sein Leben verlieren, um der Vertreter einer Sache und der Märtyrer eines Princips zu werden.« Eine erste Conventiklerin 1638 Daß die Freiheit, welche die Reformation des 16. Jahrhunderts dem menschlichen Geiste errungen, weder das Recht zur Forschung über die Grenzen hinaus umfaßte, welche die Reformatoren ihr gesteckt, noch die Toleranz für Andersgläubige, dafür finden wir in dem vorigen Criminalfall den sprechendsten und traurigsten Beweis. Aber man war der Meinung, daß die Glaubensfreiheit mit den protestantischen Brüdern, namentlich aus England und Schottland, sich vor dem Druck der herrschenden Meinungen, gegen Ende des 16. und durch das ganze 17. Jahrhundert, nach Amerika gerettet habe, daß dort von Anbeginn vollkommene Freiheit für alle christlichen Sekten geherrscht und unter einer unbedingten Toleranz die religiösen Auswanderer dort wenigstens vor den Verfolgungen der Bigoterie und des religiösen Fanatismus ein vollkommenes Asyl gefunden. Die Geschichte der amerikanischen Freistaaten, aus den Zeiten ihres Beginnens, hat uns ein anderes gelehrt. Nur das Privilegium für diese und jene religiöse Meinung, für bestimmt ausgesprochene confessionelle Systeme, brachten die Auswanderer nach der neuen Welt hinüber, Freiheit für den Buchstaben, der im Mutterlande von einem andern Buchstaben sich verfolgt oder gedrückt fühlte. Mehr nicht. Diese privilegirte Freiheit vertheidigten sie bis aufs äußerste, bis wieder zur Verfolgung. Es waren gerade diejenigen Sekten, welche in England unter dem schärfsten Druck, der blutigen Unduldsamkeit geseufzt, die im neuen Vaterlande die unduldsamsten Verfolger gegeu Andersdenkende wurden. Es kostete in der neuen Welt einen gerade ebenso langen Kampf als in der alten, bis die Ueberzeugung siegte, daß kein Mensch ein Recht habe, dem andern um seines Glaubens willen seine Rechte zu verkümmern; ein Kampf, der noch über den für die politische Freiheit und Selbständigkeit hinaus dauerte und erst unter Jefferson's Regiment zu Gunsten der unbedingten Toleranz, welche heute herrscht, entschieden ward. Wie das Gift des Wahnes aus der alten Welt in anderer Beziehung auch in die neue übergeimpft wurde, sahen wir in der grauenvollen Tragödie von Salem. Wie neue Sekten mit demselben Fanatismus hier, wie dort von denen, die sich im Besitz des allein wahren Glaubens und der allein wahren Kirchenverfassung wähnten, verfolgt wurden, werden wir hiernächst in der Geschichte der Quäkerverfolgung in Kürze andeuten. Hier folge als einigermaßen heitereres Gegenstück zu dem protestantischen Ketzerproceß, den Calvin gegen Serveto führen ließ, der Ketzerproceß, den die Puritaner des Nordens von Amerika gegen eine Frau anhuben, welche die Kühnheit hatte, in ihrer unfehlbaren Kirchenrepublik eine noch unfehlbarere erwählte Kirche constituiren zu wollen. Die Erscheinung dürfte für viele unserer Leser auch um deshalb Interesse haben, weil sie an manche andere unserer Gegenwart erinnert. Im heutigen Amerika ist sie eine alltägliche Erscheinung geworden, die aber glücklicherweise nicht mehr den Criminalrichtern, sondern nur den Spöttern reichen Stoff bietet. Um 1636 war William Hutchinson mit seiner Frau Anna Hutchinson aus England nach Amerika ausgewandert, hatte sich zu Boston in Massachusetts angesiedelt und zur dortigen Kirche der Puritaner bekannt. Es waren angesehene Leute, die auch in der Colonie alle Achtung genossen. Der Mann wurde auch häufig zum Repräsentanten in der Generalversammlung erwählt. Nicht er aber wurde darum berühmt, sondern seine Frau, weil sie in der jungen Republik einen Einfluß ausübte, der in dieser Art bei ihrem Geschlechte wol ohne Beispiel ist und einen langen Kampf entzündete, welcher sie zu einer historischen und tragischen Heroin in der Geschichte von Massachusetts erhoben hat. Aus kleinem Anfang erwuchsen große Dinge. Außer dem öffentlichen Gottesdienst gab es in Boston seit früher Zeit Privatzusammenkünfte der Brüder der Kirche zu religiösem Gespräch und religiösen Uebungen. Die Unterhaltungen der gebildeten Welt drehten sich zu jener Zeit ja fast überall um Religionsangelegenheiten. Mistreß Hutchinson wird als eine stolze und sehr entschieden auftretende Frau geschildert, die einen scharfen Witz, einen lebendigen Geist und eine noch weit lebendigere Zunge hatte. Sie konnte es nicht ertragen, daß nach dem Herkommen Frauen bei jenen Zusammenkünften nur hören und schweigen, aber nicht mitsprechen sollten. Aus Verdruß darüber stiftete sie Zusammenkünfte nicht von Brüdern, sondern von Schwestern der Kirche, wo sie die am Sonntage vorher gehaltenen Predigten wiederholte und ihre eigenen Anmerkungen dazufügte. Es war ein neuer Gedanke, auch waren ihre Auslegungen der Schrift neu und schlagend. Bei ihrer lebhaften Fassungsgabe und Kunst zu reden fanden diese Conventikel sogar mehr Beifall als die der Männer, wo die geachtetsten Theologen das Wort führten. Da sie überdem in der Hebammenkunst vortrefflich Bescheid wußte, auch manche Arcana in der Arznei für diese und jene Gebrechen des Leibes wußte und immer zur Hand hatte, so konnte es nicht fehlen, daß sie bald sehr gesucht und beliebt wurde, und ihre Doctrinen fanden ebenso viel Anerkennung und Bewunderung als ihre Tränkchen und Salben. Ihre Anhänger zählte sie aber bald nicht mehr allein unter ihrem eigenen Geschlecht. Ein ausgezeichneter Geistlicher, John Cotton, billigte sie, und ebenso der damalige Gouverneur der Provinz, der in Englands Rebellion später eine so bedeutende Rolle spielende Henry Vane, welcher als Jüngling schon die Hallen seiner Väter verlassen, um in den Wildnissen Neuenglands Gewissensfreiheit zu finden, und bereits im vierundzwanzigsten Jahre zum Gouverneur der Provinz erwählt war. Vane wurde ihr eifrigster Bewunderer. Es ließ sich anfänglich gar nichts gegen diese Conventikel sagen, und die gesammte Geistlichkeit billigte sie. Das änderte sich aber bald, als der geistliche Stolz merkte, daß ein Weib den Einfluß über die Gemüther ausübte, welchen die Prediger gern für sich allein behalten wollten. Wenn sie auch die Doctrinen gebilligt hatten, so ging ihnen bei der Art, wie Mistreß Hutchinson in ihren Kreisen waltete, doch jede Controle darüber ab. Plötzlich aber entdeckten sie Ketzereien in diesen Lehren. Da die Hutchinson keine Schriftstellerin war, auch keine ihrer Schülerinnen ihre Lehren vollständig niedergeschrieben hat, so fehlt es an einer authentischen Kenntniß derselben. Aus einer Beschwerdeschrift eines Geistlichen kann man aber einige Anklagepunkte entnehmen. Es heißt darin: »Im Anfange war dies alles gut und stimmte auch mit dem, was die Kirche durch ihre Diener lehrt, und alle Getreuen billigten es und dankten Gott wegen des guten Erfolgs, den die Sache hatte. Aber nachdem sie nun so den Weg durch solche Wahrheiten vorbereitet hatte, dann fing sie an, ihren eigenen Stoff vorzubringen und lehrte: daß keine Heiligung der Beweis sei eines gefunden Zustandes, es sei denn, daß ihre Rechtfertigung ihnen (den Gläubigen) klar werde durch das unmittelbare Zeugniß des Geistes, und daß jedes Werk der Gnade, so vorausginge diesem unmittelbaren Zeugniß, nur eine Häufung ( covenant ) von Werken sei; als wodurch denn manche gute Seelen, die lange in Gottseligkeit gelebt, dahin gebracht worden, daß sie entsagten allen Werken der Gnade in ihnen und geredet haben für eine unmittelbare Eingebung. Da entsprang denn auch die Meinung von dem Einwohnen der Person des heiligen Geistes und der Vereinigung mit Christus und der Rechtfertigung vor dem Glauben und das Ableugnen aller Gaben und Gnaden oder sonstigen guten Eigenschaften, und daß Christus alles sei, alles thue, und daß die Seele überall als ein todtes Organ verharre; aber der Boden und Grund von allem, das, welches alle eigene Anstrengung niederdrückt und sie unter Abhängigkeit bringt eines unmittelbaren Eingriffes des Geistes, dies sei so fest und schnelle um so mehr auf, je mehr man sich ihm widersetze; und als sie einige fragten, die sich darüber verwunderten, daß solche Ansichten sich so schnell ausgebreitet haben, gab sie zur Antwort, daß, wohin sie auch komme, sie sich müßten und würden ausbreiten.« Wenn diese Lehre damals für Amerika eine neue war, so erblicken wir sie dafür in neuern Sekten daselbst desto häufiger, aber widerwärtig genug ausgebildet, wie unter den Auferweckungsmännern, den Anhängern der Anna Lee u. s. w. In den mannichfachen Erscheinungen des Quietismus wurde sie in Europa, besonders in Frankreich und Deutschland bekannt. Was sie den Puritanern in Neuengland aber besonders verhaßt erscheinen ließ, war eine Beimischung mit den Doctrinen der Quäker, in der Behauptung nämlich, daß der Geist Gottes sich den Gemüthern der Gläubigen unabhängig von dem geschriebenen Worte mittheilen könne. Demzufolge erhielten Mistreß Hutchinson's Zuhörer nicht allein Wahrheiten verkündet, die schon in der Bibel zu finden, sondern auch Verheißungen und Vorausverkündigungen künftiger Begebenheiten, welche ebenso gewiß eintreffen müßten als die Prophezeiungen der Schrift. So wenigstens nach den Aussagen mancher Zeitgenossen, die aber, selbst vom Wahn ergriffen, von Übertreibungen nicht frei blieben. Je mehr das Ansehen und der Autoritätsglaube der neuen Prophetin stieg, um so unruhiger wurden die Geistlichen und entschlossen sich endlich zu energischen Maßregeln. Eine in Amerika erste Synode versammelte sich in dem heutigen New-Cambridge, um die unerhörte Thatsache und die neue Lehre zu prüfen. Die gelehrten und frommen Herren verwandten auf die Sache nicht weniger als drei Wochen und zählten alsdann auf und verdammten nicht weniger als 82 Irrthümer, in welchen die arme Mistreß Hutchinson sollte befangen sein. Man kann heutzutage die gelehrten Erörterungen der Synode nicht ohne Staunen lesen, woher ihnen der Eifer zu den gelehrten Haarzersplitterungen einzelner Begriffe, und noch mehr, woher ihnen die fürchterliche Bitterkeit gekommen, mit der sie in unsern Sinnen sehr harmlose Meinungsabweichungen verdammten. Persönliche Motive und ganz eigenthümliche Verhältnisse müssen dazu mitgewirkt haben. Aber das Verdammmigsurtheil hatte auf den Muth der Frau keinen Einfluß. Mit ihren Schülerinnen allein trat sie der ganzen Synode entgegen, und von der höchsten Klarheit, Wahrheit und Einfachheit ihres Systems überzeugt, widerstand sie nicht nur den Angriffen, sondern griff auch selbst auf das allerschärfste und heftigste ihre Gegner an. Ja, sie ging so weit, den Bann der Ketzerei verachtungsvoll auf die Geistlichen und selbst auf die übrigen Einwohner zu schleudern, welche nicht mit ihren Ansichten übereinstimmten. Die Sache gewann ein immer ernsteres Ansehen. Die ganze Geistlichkeit erhob sich gegen die Prophetin, mit alleiniger Ausnahme des schon erwähnten Cotton und des seinerzeit wohlbekannten Predigers John Wheelwright. Letzterer, ein Schwager der Hutchinson, machte das Uebel ärger, indem er in einer Festtagspredigt, 1637, seinen Collegen ihren Eifer vorwarf. Man beschuldigte ihn des Versuchs, Aufruhr und Verachtung anzustiften, und er ward deshalb vor der Generalversammlung vernommen. Inzwischen kam die Zeit der allgemeinen Wahlen heran. Die Parteien für und gegen die Prophetin begegneten sich bei diesen Kämpfen, und die Aufregung in Massachusetts war ohne Beispiel. Henry Vane fiel mit seiner ganzen Partei, die Regierung ward gestürzt um eines Conventikels willen, und die Opposition siegte, an deren Spitze John Winthrop, der sogenannte Vater der Colonie, zum Gouverneur gewählt wurde. Jetzt griff man zu strengen Maßregeln, um die Decrete der Synode durchzusetzen und der Ketzerei ein Ende zu machen. Ein Gesetz ging durch, daß niemand, um den Anwuchs der Sekterei zu verhindern, innerhalb der Gerichtsbarkeit der Provinz aufgenommen werden solle ohne Beistimmung der Obrigkeit! Vergebens widersetzte sich Henry Vane mit allen Kräften diesem Act von Intoleranz, der freilich nach neuern Begriffen das ganze Wesen der amerikanischen Freiheit untergrübe, und, in dieser Gestalt heute undenkbar, selbst in der Form, wie ihn die gegenwärtigen Whigs vorgebracht, daß die Neueinwanderer für ihre eigene Lebenszeit von Ausübung der politischen Bürgerrechte ferngehalten würden, an dem amerikanischen Nationalgefühl scheitert. Damals ging er durch, weil ein Freistaat sich vor der Zunge einer Frau fürchtete. Vane verließ darauf entrüstet, nachdem er einen schriftlichen Protest zurückgelassen, Amerika, um nach England zu den mehr verhängnißvollen Kämpfen, die sich für ihn und für sein Vaterland eröffneten, zurückzukehren. Die nächste Handlung war, daß Wheelwright vorgefordert ward. Er sollte sich wegen seiner Predigt rechtfertigen; er antwortete, er brauche sich nicht zu rechtfertigen. Der allgemeine Gerichtshof demonstrirte, daß seine Rede die Tendenz habe, den bürgerlichen Frieden zu stören, setzte ihn ab und gab ihm auf, innerhalb 14 Tagen den Staat zu verlassen. Wheelwright appellirte an den König nach England, aber der Rath erklärte durch Beschluß, daß eine Apellation in dieser Sache nicht stattfände. Er und mehrere seiner Freunde, die an Geld gestraft werden sollten, gingen in die Verbannung. Im November 1637 wagte man nun, nachdem man die schwächern Glieder der Partei, Männer und von Ansehen, und darunter den Gouverneur, einen Henry Vane, beseitigt, das eigentliche Haupt derselben, die kühne und gewaltige Frau, mit der beredten Zunge, anzugreifen. Sie ward vor den Gerichtshof, der durch mehrere ältere Leute verstärkt war, vorgeladen. Das Gerichtsverfahren hatte viel Willkürliches. Ihre Richter waren schon im voraus gestimmt; sie zu verurtheilen. Zwei Tage lang ward sie durch ermüdende Verhöre vor dem Gouverneur, dem Lieutenant-Gouverneur und den Notabilitäten der Colonie im eigentlichen Sinne gemartert. Aber sie zeigte dabei ein eben solches Talent, als Kenntnisse, Tact und Geistesstärke, daß ein Gegner von ihr sagt: »Sie war ebenso schlau als fanatisch.« Die Anrede, mit der sie der Gouverneur Winthrop empfing, und die als Anklageacte gelten muß, war allerdings ein seltsames Document: »Ihr seid hier vor uns beschieden als eine von denen, die den Frieden unsers Staats und unserer Kirche gestört haben. Ihr seid als ein Weib bekannt, die einen großen Antheil daran genommen, solche Meinungen zu verbreiten, welche diese Unruhe veranlaßt haben, und als nahe verbunden, nicht blos durch Verwandtschaft und persönliche Zuneigung mit einigen von denen, auf welche der Gerichtshof schon sein Augenmerk gerichtet und sie gerügt hat, und daß Ihr Verschiedenes gesprochen hättet, wie man uns hinterbracht, was sehr zum Nachtheil wäre den Kirchen und ihren Dienern, und daß Ihr eine Zusammenkunft und ein Conventikel in Euerm Hause gehalten, welche von der Generalversammlung als nicht zu dulden und in den Augen Gottes als unziemlich zu erachten erklärt und verdammt und ganz unpassend für eine Euers Geschlechts, und daß Ihr, wiewol das laut erklärt worden, dennoch dabei verharrt wäret. Um deshalb haben wir für gut erachtet, nach Euch zu schicken, um zu untersuchen, wie die Dinge stehen, damit, wenn Ihr auf einem irrigen Wege seid, wir Euch zurückführen, und Ihr so ein nützliches Glied unter uns werden möget; wenn Ihr aber abgeirrt auf Euerm Wege befunden würdet, dann der Hof Euch solche Wege weisen möchte, daß Ihr uns nicht ferner beunruhigen könntet. Deshalb wollte ich Euch auffordern, gerade es auszusprechen, ob Ihr nicht zuhaltet und billigt diejenigen Meinungen und Factionen, über welche vor diesem Hofe schon verhandelt worden, das heißt, ob Ihr nicht Master Wheelwright's Predigt und die Petition der Bürger für ihn gut heißt? –« Auf diese schwülstige und in ihrer Fassung durch und durch unbestimmte Inquisitionsfrage antwortete die Hutchinson mit der Schärfe, die eines feinen Kenners der Gesetze würdig ist: »Ich bin hier vorgefordert, Euch Rede und Antwort zu stehen; aber ich höre gar keine Punkte, um welche ich angeklagt wäre.« »Ich nannte Euch schon einige und kann Euch noch mehrere nennen.« »Nennt einen.« »Habe ich nicht schon einige Euch genannt?« »Was habe ich gesagt oder gethan? « »Um Eurer Handlungen willen ist's, daß Ihr aufgenommen und unterstützt habt diejenigen, welche in der Faction, von der Ihr gehört, thätig sind.« »Das ist Gewissenssache.« »Ihr müßt Euer Gewissen bewahren, oder man wird es für Euch bewahren.« »Wenn ich mein Gewissen bewahren soll, muß ich alsdann nicht die Heiligen bei mir aufnehmen?« (Heilige immer im Sinn der Puritaner, des Covenant.) »Nimm an, daß ein Bruder Raub und Verrath begeht, und er kommt zum Hause des andern Bruders, und dieser weiß um seine Schuld und verbirgt ihn doch, dann ist auch dieser schuldig. Es ist seine Gewissenspflicht, ihn aufzunehmen; aber wenn sein Gewissen zur That wird, daß er ihn aufnimmt und, unterstützt, der da das Gesetz gebrochen hat, dann wird er auch schuldig, Wenn Ihr also die unterstützet, welche Uebertreter des Gesetzes sind, dann seid Ihr in derselben Uebertretung.« »Welches Gesetz übertraten sie?« »Das Gesetz Gottes und des Staates.« »In welchem Punkte?« »Unter vielem andern auch darin, dieweil der Herr sagt: Du sollst Vater und Mutter ehren, als worunter alle Autorität begriffen ist. Aber ihre aufrührerischen Praktiken haben Tadel und Unwahrheit auf die Väter unsers Staates geworfen.« »Unterstütze oder helfe ich ihnen denn in solchen Handlungen, durch welche sie aussätzig wären gegen irgendetwas, was Gott hat angeordnet?« »Ja, Ihr habt belobt und für Recht erklärt Master Wheelwright's Predigt, um deren willen, als Euch bekannt, er des Aufruhrs überführt ward, und in gleicher Weise habt Ihr die unterstützt und aufgemuntert, welche die Petition für ihn unterzeichneten.« »Ich leugne es; ich brauche Euch nur in dem Herrn zu gehorchen.« »Ihr habt Euch mit ihnen in ihrem factiösen Treiben zusammengethan.« »In welchem factiösen Treiben habe ich mich mit ihnen zusammengethan?« »Im Ueberreichen der Petition.« »Aber ich hatte nicht meine Hand bei der Petition.« »Ihr seid ihnen mit Rath zu Hand gegangen.« »Worin?« »Indem Ihr sie aufmuntertet.« »Wie habe ich damit das Gesetz gebrochen?« »Indem Ihr das Gebot, Eure Aeltern zu ehren, nicht achtet.« »Aber setzet den Fall, Herr, daß ich den Herrn fürchte und meine Aeltern. Soll ich alsdann die, welche den Herrn fürchten, nicht aufmuntern und unterstützen, weil meine Aeltern mir nicht Erlaubniß geben wollen?« »Wenn sie die Väter des Gemeinwesens sind und die andern von einer andern Religion, und Ihr unterstützt diese und muntert sie auf, alsdann handelt Ihr ehrenrührig gegen Eure Väter und seid mit Recht strafwürdig.« »Ja, wenn ich sie unterstütze, wo sie ehrenrührig gegen ihre Väter handelten, dann bin ich es.« »Nein, indem Ihr ihnen Ehren erwiesen und sie habt unterstützt gegen andere.« »Ich kann ihnen Ehren erweisen, als Kindern Gottes, etwa so wie sie Gott Ehre erweisen.« In dieser seltsamen Inquisition scheinen die Rollen vollkommen ausgetauscht. Die praktische, entschlossene Frau tritt als Richterin auf und drängt ihre Inquisitoren mit Fragen, statt von ihnen gedrängt zu werden. Der Gouverneur fühlte seine falsche Stellung und lenkte ab, indem er erklärte, es sei nicht an ihm, über dergleichen mit Weibern zu disputiren. Aber sie sei um deswillen als Angeklagte hier, well sie der Faction anhänge, aus Kräften dieselbe unterstütze und dadurch die Obrigkeit kränke. Der erste specielle Klagepunkt waren ihre wöchentlichen Conventikel. Sie vertheidigte sich auch hier mit großem Geschick. Schon als sie ins Land gekommen, habe sie diese Gewohnheit wöchentlicher Zusammenkünfte vorgefunden. Weil sie nicht hingegangen, habe man sie stolz genannt. Deshalb hätte sie in ihrem eigenen Hause dergleichen Zusammenkünfte gestiftet. Anfänglich wären nur fünf oder sechs gekommen, bald aber, als man die Sache duldete und billigte, ihrer mehr; und da habe sie denn nach dem Wort der Schrift, als die ältere Frau, das Wort genommen und das Lehreramt über die Jüngern geführt. »Aber«, sagte der Gouverneur, »der Apostel spricht da im Briefe an den Titus von einem besondern Falle und gibt keine allgemeine Erlaubniß, solche Conventikel wie hier zu stiften. Dann sprecht Ihr auch und lehrt zu solchen, die älter als Ihr seid. Noch weniger lehrt Ihr sie das, was der Apostel besonders befiehlt: daß die Weiber zu Hause bleiben sollen.« »Gefällt's Euch«, erwiderte die Frau, »mir Antwort darauf zu geben und eine bestimmte Regel, dann will ich mich gern jeder Wahrheit unterwerfen. Wenn nun jemand in mein Haus kommt und verlangt, daß ich ihn über die Wege Gottes belehre. Nach welchem Gebot soll ich ihn aus dem Hause weisen?« »Nimm an, es kämen hundert Männer in dein Haus und verlangten von dir Unterweisung in den Wegen Gottes, willst du es unternehmen, sie zu unterrichten?« Auf diese Frage schien die Prophetin doch zweifelhaft. Sie war sichtlich schon erschöpft, und man mußte ihr erlauben, sich niederzusetzen. Dann erklärte sie, dazu durch die Schrift nicht autorisirt zu sein; wenn aber einer käme und um ihre Unterweisung über religiöse Angelegenheiten bäte, dann glaube sie Wohl dazu ein Recht zu haben. »Hier ist meine Autorität«, rief sie. »Aquila und Priscilla übernahmen es, den Apollo besser zu unterrichten; und doch war er ein ganz tüchtiger Mann. Aber da sie besser unterrichtet waren, konnten sie ihn doch unterweisen.« »Sieh, wie es mit deinen Argumenten steht«, rief triumphirend der Gouverneur. »Priscilla unternahm es privatim, den Apollo zu unterrichten, aber mit ihrem Ehemanne . Und deshalb unternimmt es Mistreß Hutchinson, ihrer sechzig oder achtzig ohne ihren Ehemann zu unterrichten?« »Ich rufe sie aber nicht, ich locke sie nicht. Wenn sie kommen, dann kann ich sie unterrichten.« »Euer Thun und Treiben«, schloß der Gouverneur, »ist nicht zu dulden; angesehen, daß wir ein solches Thun und Treiben höchst verderblich für den Staat erachten; angesehen, daß es Gelegenheit bietet, manche ehrliche Leute, die zu Euern Conventikeln sich einstellen, zu verführen, da Euere Ansichten vom wahren Worte Gottes abweichen und manche einfältige Seele dadurch getäuscht werden mag; angesehen, daß die neulichen Irrungen von niemand anders ausgingen, als solchen, die Euere Conventikel besucht haben, und daß sie von den Predigten der Geistlichen fortbleiben, seit sie Euch gehört haben; und angesehen, daß es mit dem Gemeinwesen nicht gut steht, wenn ganze Familien dadurch in Zerrüttung kommen und so mancher Nachbar und manche brave Frau auf Abwege geräth und so viel Zeit darüber vergeudet wird. Wir kennen auch kein Gebot Gottes, was das erlaubte, und daß jemand die Befugniß hätte, einen andern Gottesdienst zu halten, als der von Obrigkeits wegen eingesetzt ist . Und was davon Leides käme, dessen wäret Ihr schuldig und wir müßten es ausbüßen.« Alles dies hätte sich in einer andern Form hören lassen. Wo ein kirchliches Regiment besteht und Kirche und Staat verbunden sind, übt der letztere seit uralters das Recht, dem Sectenwesen zu steuern und gegen die Conventikel einzuschreiten. Aber das ganze puritanische Regiment war aus Conventikeln hervorgegangen; es hielt daher sehr schwer, die Grenze zwischen dem Erlaubten und dem Unterlaubten zu ziehen, wie aus dem obigen Verhör ziemlich sprechend hervorgeht. Aber diese Conventikel, anfangs von der Geistlichkeit gebilligt, waren auch nicht der eigentliche Grund zur Anklage, auch nicht die Doctrinen, welche Mistreß Hutchinson gelehrt haben sollte, sondern es war die Erbitterung der Prediger, denen die Frau ins Handwerk griff, und die offenen Beleidigungen und Angriffe, welche sie gegen dieselben sich erlaubt hatte. Es war verlautbart, daß sie öffentlich ausgesagt, nur der Geistliche John Cotton predige einen wahren Bund des Glaubens, alle andern Geistlichen predigten und kennten aber nur den Bund der Werke; sie hätten nicht das Siegel des Geistes und wären daher nicht fähig zu Dienern des Neuen Testaments. Der Alarm unter den Predigern darüber war außerordentlich gewesen. Man hatte Cotton in dessen eigenem Hause darüber zur Rede gestellt, und Mistreß Hutchinson war citirt worden, um sich zu verantworten. Sie kam und soll hier, wie die Prediger versicherten, sich dahin haben verlauten lassen: Alle Menschenfurcht sei eine Schlinge des Bösen, und darum wäre sie froh, daß sie nun einmal Gelegenheit fände, ihren Geist zu öffnen. Nun sage sie ihnen denn, daß ein himmelweiter Unterschied sei zwischen Master Cotton's göttlichem Dienst und dem ihren; sie alle könnten keinen wahren Convent der freien Gnade halten, weil sie nicht das Siegel und den Stempel des Geistes hätten, und sie wären daher keine berufenen und fähigen Diener des Neuen Testamentes. Diese lächerliche Rede der Prophetin war der zweite Grund der speciellen Anklage. Die Geistlichen brachten sie vor, aber in der Art, wie sie über jene Zusammenkunft und die Rede der Hutchinson berichteten, schien viel Uebertreibung, und man konnte glauben, daß sie zunächst erst die Rede gemacht, um die Anklage darauf folgen zu lassen. Die Hutchinson leugnete aufs entschiedenste, daß sie so etwas gesagt, und verlangte, daß die Geistlichen als Zeugen (!) den Eid darüber ablegen sollten. »Die Prediger«, sagte sie, »treten hier in ihrer eigenen Sache auf. Nun hat der Herr gesagt, daß ein Eid das Ende sei alles Wortstreites. Wiewol nun hier genug Zeugen sind, sind sie es doch nicht nach dem Worte. Deshalb verlange ich, daß sie ihre Aussage eidlich erhärten.« Der Gouverneur entschied, daß dieser Fall kein gewöhnlicher Fall einer Jury sei, daß es vielmehr im Ermessen des Gerichtshofes stehe, ob er einen Eid verlange, oder nicht. Wenn er ihn nicht für nöthig halte, so könne dessen ungeachtet weiter verfahren werden. Die Forderung der Prophetin machte der Versammlung viel Kopfbrechen. Man war über die Keckheit einer Frau erstaunt, die sich unterfing, an dem zu zweifeln, was Geistliche über Thatsachen ausgesagt hatten. »Ein Eid«, rief der Abgeordnete von Waterlowe, »ist eine gewaltige Sache und kann nur bei streitigen Fragen gefordert werden. Ich meines Theils bin über diese Eidesforderung erschreckt und fürchte, daß wir Gottes Namen umsonst anrufen.« Hugh Peters, der Geistliche von Salem, der mit großem Eifer diesen Proceß betrieb, ein glühender Republikaner von Geist, Muth und Beredsamkeit, der später in England wegen Hochverrats nach einem sehr ungerechten Processe hingerichtet ward, rief aus: »Wir sind alle zu schwören bereit, wenn wir Gottes Weg darin sehen.« Ein anderer lenkte ein: »Ich bin überzeugt, daß Mistreß Hutchinson, und wer es gut meint, sich auch ohne Eid zufrieden geben wird.« »Nehmt an«, rief jemand sehr naiv, » sie hätten sich geirrt; wenn Ihr sie dann zu schwören zwinget, so macht Ihr sie ja sündigen.« »Sie sind Zeugen in eigener Sache«, fiel die Frau, welche sich nicht erschrecken ließ, ein. »Schuldigen sie mich an, so verlange ich, daß sie es durch ihren Eid bekräftigen. Ein Eid beendet den Streit, und es ist Gottes Ordnung so.« Der Streit dauerte noch eine Weile fort, bis der Gerichtshof endlich beschloß, daß drei von den Geistlichen jene Aussage beeiden sollten. Es geschah. Nun aber traten einige auf mit der Behauptung, die Aeußerungen der Hutchinson wären nicht so arg gewesen, als angegeben, Andere behaupteten, sie hätten nicht alles deutlich gehört. Hugh Peters hieß sie schweigen, dies wäre eine neue Beleidigung. Sie schwiegen auch wirklich. Der schon erwähnte John Cotton, so nahe selbst in die Angelegenheit verwickelt, sprach natürlich vermittelnd. Ganz genau sei die Angabe nicht, und nicht so gemeint, als man es auslege. Man fuhr ihn dafür hart an. Hugh Peters drohte ihm sogar mit einer Anklage, die andern Collegen behandelten ihn kalt, und nur die Gunst des Gouverneurs rettete ihn vor einem Proceß. Wenn ihre Richter aber noch in Verlegenheit um Gründe waren, die Hutchinson anzuklagen, so gab sie ihnen diese selbst durch eine Rede an die Hand: »Wenn es euch beliebt, will ich euch den Grund von dem angeben, was ich weiß, daß es wahr ist. Da ich von heftiger Unruhe geplagt war, indem ich die Falschheit der Verfassung der Kirche von England betrachtete, hatte ich große Lust, mich zu den Separatisten zu wenden. Deshalb demüthigte ich mich eines Tages ganz und gar und dachte über die Sache nach. Diese Schrift kam mir zu Gesicht: Wer da leugnet, daß Jesus Christus Fleisch geworden, ist der Antichrist. Darüber dachte ich nach, und indem ich darüber nachdachte, fand ich, daß die Papisten nicht leugnen, daß er Fleisch geworden, und wir leugnen es auch nicht. – Wer war denn der Antichrist? – War nur der Türke der Antichrist? – Der Herr weiß, daß ich die Schrift nicht öffnen konnte. Er muß durch seine prophetische Gabe sie für mich öffnen. So, nachdem ich lange in ungestilltem Verlangen darüber zugebracht, gefiel es dem Herrn, diese Schrift zu öffnen von den Hebräern. Wer da leugnet das Testament, der leugnet den Herrn, der es setzte. Und das eröffnete mir und gab mir zu sehen, daß diejenigen, welche nicht den neuen Bund lehren, den Geist des Antichrist haben, und darauf ließ er mich erkennen das geistliche Amt, und seitdem, der Herr sei gesegnet, hat er mich schauen lassen, welches das wahre, reine, geistliche Amt sei, und welches das falsche. Seit der Zeit ward es in mir hell, und er ließ mich erkennen und unterscheiden zwischen der Simme meines Heilandes und der Stimme Moses, der Stimme Johannes des Täufers und der Stimme des Antichristen, denn von allen diesen Stimmen spricht die heilige Schrift. Wenn ihr mich nunmehr erkennen wollt, weil ich spreche, was ich in meinem Gewissen für wahr halte, so muß ich mich dem Herrn befehlen.« Auf die Frage, woher sie denn wisse, daß das die Stimme des heiligen Geistes gewesen, antwortete sie entschieden: »Wie wußte denn Abraham, daß es Gottes Stimme sei, die ihm gebot, seinen Sohn ihm zu opfern, da es doch ein Bruch war des sechsten Gebotes?« Der Vicegouverneur antwortete ihr, das sei durch eine unmittelbare Stimme geschehen. »So hatte auch ich eine unmittelbare Eingebung«, rief sie stolz aus. »Wie das?« rief man. »Eine unmittelbare Eingebung?« »Ja, durch die Stimme seines eigenen Geistes zu meiner Seele. Ich will Euch noch eine andere Schriftstelle anführen. Aus dem Jeremias zeigte mir der Herr, was er für mich und seine andern Diener thun wolle. Aber nachdem es ihm gefiel, sich mir zu enthüllen, lief ich gleich wie Abraham zur Hagar. Und nachdem ließ er mich sehen den Atheismus meines eigenen Herzens, und ich bat den Herrn darum, daß er nicht in meinem Herzen bleiben möge; und nachdem ich so war, zeigte er mir, zwölf Monate nachher, das, was ich Euch schon vorhin sagte. Immer seitdem bin ich gewürdigt worden, daß er sich mir enthüllte. Als unser Prediger nach Neuengland ging, war es für mich eine große Kümmerniß, da auch mein Bruder Wheelwright eben dahin ging. Ich war da in großer Unruhe wegen des geistlichen Amtes, unter dem ich lebte, und da kam mir die Stelle aus dem Jesaias in den Sinn: So auch der Herr dir gibt das Brot der Widerwärtigkeit und das Wasser der Trübsal, dennoch sollen deine Lehrer und Prediger nicht in den Winkel gestellt werden, sondern deine Augen sollen deine Lehrer sehen. Da der Herr mir die Verheißung gegeben und sie fort waren, so war keiner zurückgeblieben, den ich hören konnte, und ich fand keine Ruhe, bis daß ich hierher kam. Aber die Stelle des Jesaias erfüllte sich an mir: so auch der Herr dir gibt das Brot der Widerwärtigkeit und das Wasser der Trübsal. Dieweil nun dies Wort auf mir lag, kam mir das andere Wort aus Daniel und zeigte mir, daß, wie ich auch von Kummer und Leidwesen gedrückt würde: Ich bin doch derselbe Gott, der Daniel aus der Löwengrube errettete; ich will also auch dich erretten. Deshalb verlange ich, daß ihr darauf blicket, denn ihr sehet das Wort der Schrift heut erfüllt, und deshalb verlange ich, daß, wenn ihr Gott liebt und die Kirche und das Gemeinwesen, ihr euch wol vorsehet, was ihr thut. Ihr habt Macht über meinen Leib, aber der Herr Jesus hat Macht über meine Seele und Meinen Leib; und das versichere ich euch, ihr thut, so viel an euch ist, den Herrn Jesus Christ von euch abzuthun, und wenn ihr weiter fortgeht auf dem Wege, den ihr so begonnen, werdet ihr einen Fluch laden auf euch und eure Nachkommenschaft; und der Mund des Herrn ist es, der's zu euch gesprochen hat.« Günstiger konnte es für das Gericht nicht kommen. Die kluge Frau, welche bis da durch ihre stricte Vertheidigung ihre Richter fast zu Paaren getrieben, vergaß sich; die Klugheit hatte sie verlassen und die Begeisterung sie überkommen. Sie hatte alles und mehr jetzt vor den Richtern gesprochen, als man ihr nachweisen konnte, daß sie früher gesagt, und statt des Beweises eines Factums, hatten die Richter jetzt das Factum selbst vor sich, und das Factum war das Verbrechen. Der Gouverneur Winthorp rief erfreut aus: »Der Fall ändert sich. Siehe da die wunderbare Fügung Gottes, die Sache zu diesem Ausgange zu bringen. Wir suchten, wie wir sie überführten, und nun hat die Gnade Gottes durch die Vorsehung unsern Wünschen entsprochen und gemacht, daß sie sich selbst uns offen gab und es erklärt, daß der Grund aller dieser Unruhen und Zwistigkeiten Eingebungen seien. Da braucht es also keiner Prediger und keiner Diener des Wortes mehr, noch der klaren Stimme Gottes in seinem Worte, denn das Grundwerk ihrer Eingebungen ist die unmittelbare Eingebung des heiligen Geistes ohne alle Vermittelung durch die Diener Gottes. Und das sind die Mittel, durch welche sie unserm Volke solchen Schaden zugefügt, daß die Leute nach Eingebungen ausschauen sollen, gar nicht gebunden an das, was die Lehrer des göttlichen Wortes verkünden. Daher alle diese Tumulte und Verwirrungen, und ich wollte, daß sie alle von uns abgeschnitten wären, die uns so kränken, denn dieses Ding ist die Wurzel alles unsers Leidwesens.« Fast einstimmig rief die Versammlung aus: »Das ist auch unsere Meinung!« Einer der Beisitzenden erhob sich zu ihren Gunsten: »Ich ersuche euch, sprecht nicht so, daß ihr die Sache nicht aufs äußerste treibt, denn ich meines Theils sehe keine Billigkeit darin, wie ihr in dieser Sache verfahrt. Hier ist doch kein Gesetz Gottes, was sie gebrochen hätte, noch kein Gesetz des Landes, was sie gebrochen hätte und darum Rüge verdiente. Und wenn sie sagt, daß die Aelterleute predigen, wie die Apostel thaten, nun ja, sie predigen den Bund der Gnade. Und was ist das unrecht ihnen geschehen; denn es ist gar keine Frage, daß die Apostel den Bund der Gnade predigten, obgleich noch nicht mit der Kraft, bis daß sie den heiligen Geist empfingen. Deshalb bitte ich, erwägt wohl, was ihr hier thut, denn hier ist gar kein Gesetz, nicht Gottes, nicht der Menschen gebrochen.« Dies hieß Oel in die Flamme gießen. Ein einstimmiges Murmeln des Unwillens und ein allgemeines Erheben des Gerichtshofes antwortete ihm. Das Urtheil der Prophetin war gesprochen: Verbannung und Gefängniß. Der Gouverneur redete sie an: »Mistreß Hutchinson, Ihr hört das Urtheil, welches der Hof über Euch ausspricht. Ihr sollt verbannt sein aus unserer Gerichtsbarkeit als ein Weib, das sich für unsere Gesellschaft nicht schickt (not fit for our society) und eingesperrt bleiben, bis der Hof Euch fortschickt.« Die Verurtheilte fragte, warum sie verbannt werde? »Kein Wort mehr«, antwortete man ihr, »der Hof weiß warum, und damit ist es genug.« Das Urtheil, wie es in den Registern eingetragen ist, lautete: »Mistreß Hutchinson, das Weib William Hutchinson's, vorgefordert wegen Verredung und Verleumdung der Geistlichen dieses Landes und ihres heiligen Amtes, erklärt aus freien Stücken, daß sie Eingebungen habe und daß sie gerettet und erlöst werden würde und der Gerichthof ausgetilgt durch ihre Nachkommenschaft; und darauf ward sie verbannt und ist inzwischen übergeben worden der Sorge des Master Joseph Walde von Roxbury, bis daß der Hof über sie bestimme.« Das Urtheil, sowie der merkwürdige vorangängige Gerichtsdialog ist so wörtlich und sinngetreu wiedergegeben, als es sich thun ließ, was aber, wie in den Gerichtsverhandlungen des vorigen Falles, seine Schwierigkeiten hatte, da die heutige Bedeutung der Worte nicht immer dem Sinne entspricht, den die alte Sprache und der alte Gerichtsgebrauch hineinlegte; überdies, wie das ganze Verfahren, an Willkür leidet, auch die Protokollirung hier einen ebenso laxen Charakter an sich trägt, als im Serveto'schen Falle einen streng formellen. Wir sind in einer Colonie an der Grenze der Wildniß, wo der Eifer hastig und summarisch zu Werke ging, womit übrigens nicht gesagt sei, daß es nicht im Mutterlande dazumal oft ähnlich herging bei Processen, wo religiöser und politischer Fanatismus mitsprachen. – Ebenso widerspricht unsern Begriffen die ganze formelle Bestellung dieses Gerichtshofes, der, zum großen Theils aus Geistlichen gewählt, damals die ganze Macht der Colonie in Händen hatte, die administrative, gesetzgebende und richterliche. Dieser General court übte daher in der Colonie die Macht des Parlaments und aller hohen und niedern Gerichtshöfe des Mutterlandes aus. »Er verurtheilte zum Tode«, sagt ein Geschichtschreiber, »verbannte, dictirte Geldstrafen, ließ die Ohren abschneiden (wie so häufig die grausame Sternkammer in London gegen Rebellen und Sektirer that), auspeitschen, einstecken, und das für Vergehen gegen das Gesetz wie für angebliche Kränkungen gegen die geistliche Gewalt, und ohne daß allemal darüber eine ordentliche Verhandlung oder auch nur eine Registratur des Geschehenen stattfand.« Dieser unregelmäßige Stand der Dinge änderte sich jedoch sehr bald. Die Conventiklerin und Prophetin war also verurtheilt, gefangen gesetzt und zur Ausweisung außer Landes bestimmt; doch damit war die Sache noch nicht zu Ende. Bisjetzt hatte nur das weltliche Gericht gesprochen, die geistliche Rüge mußte noch eintreten. Die Obrigkeiten erwarteten, das sie vor der Kirche von Boston zu erscheinen habe, deren Mitglied sie war. In voller Versammlung der puritanischen Gemeinde, die aus dem ganzen Lande beschickt war, wurde sie feierlichst aufgefordert, nicht weniger als 29 Irrthümer ihrer Lehre, die man ausgezogen hatte und ihr vorlas, zurückzunehmen. Zwei Ketzereien wurden besonders hervorgehoben. Sie hatte behauptet, daß die Seele des Menschen von Natur sterblich sei; durch Christi Erlösung sei sie erst unsterblich geworden. Es fand darüber ein langer Disput statt. Die Geistlichen gaben sich umsonst Mühe, sie von ihrem Irrthum zu überführen. Endlich übernahm es ein Fremder, der zufällig gegenwärtig war, sie zu überzeugen. Er setzte ihr den Unterschied zwischen Seele und Leben auseinander. Das erste sei eine geistige Substanz; das zweite die Verbindung dieser Substanz mit dem Körper. Da gestand sie, sie sähe jetzt mehr Licht als vorhin, und, zum ersten male zurückweichend, bekannte sie ihren Irrthum. Sie hatte aber auch behauptet, daß es keine Auferstehung des Leibes gebe. Sie begriff nicht, wie Christus sich mit diesem unserm Fleische sollte verbunden haben; aber sie glaubte, daß diejenigen, welche mit ihm verbunden wären, in diesem Leben zwei Leiber gewönnen, und daß unter der Auferstehung des Leibes unsere Vereinigung mit Christus hier und nachher gemeint sei. Von dieser ketzerischen Meinung ließ sie sich nicht abbringen. Auch ihre beiden Söhne erklärten sich als Anhänger derselben. Die Kirchenversammlung decretirte ihnen dafür eine ernste Rüge und Vermahnung. Ihr einzig treugebliebener Anhänger, John Cotton, verließ sie in diesem Punkte. Gegen die Söhne drückte er sein Bedauern aus, »daß sie aus natürlicher Liebe für die Mutter und um deren Ehre zu bewahren, gebrochen mit der Ehre Christi und den Bund mit der Kirche, und in der Sünde verstockend, den Nerv ihrer Seele ausgerissen hätten.« Der Abfall ihres alten, treuen Freundes Cotton war für sie zu viel; die kühne Frau fühlte ihre Schwäche. So niedergedrückt war sie plötzlich, nachdem ihr Muth noch ebenso elastisch in die Höhe geschnellt war, daß sie bei der nächsten Versammlung bekannte, sie fühle, sie habe sehr geirrt. Sie bekannte, daß sie gefehlt habe und sich vergessen gegen die Obrigkeiten im Gerichtshofe und gegen die Aelterleute in der Kirche. Beim Verhör habe sie ihr Auge nur auf die Fehler gerichtet gehabt, von denen sie gefürchtet, daß die Obrigkeiten sie begingen, ohne gehörig auf die Stellung Rücksicht zu nehmen, in welcher sie sich befänden; daß, was sie von ihren Eingebungen geredet, rasch und übereilt gesprochen gewesen. Sie bat, daß die Kirche für sie beten möge. Aber jetzt war man mit dieser Demüthigung gar nicht mehr zufrieden gestellt; es herrschte unter den Puritanern nichts von toleranten Gefühlen. Man hatte sich so viele Mühe gegeben, sie zu verurtheilen, man hatte sie verurtheilt, und nun sollte es damit aus sein, und alle Arbeit eigentlich ohne den Erfolg, den man wünschte. Die Geistlichen fürchteten die kluge, entschlossene Frau, und wollten sie um keinen Preis mehr in der Kirchengemeinschaft dulden. Sie sollte excommunicirt bleiben, und man griff deshalb zu einem schlauen Auskunftsmittel. Man zog verschiedene verderbliche Folgerungen aus ihren eingestandenen Doctrinen, deren Inhalt in den schriftlichen Ueberlieferungen indeß verloren gegangen. Nun forderte man sie auf, auch diesen Folgerungen abzuschwören. Dagegen aber sträubte sie sich standhaft, denn sie behauptete, sie hätte nie diese Schlüsse gezogen, die man ihr da aufbürde, und um deshalb könne sie dieselben auch nicht abschwören, »und das versicherte sie mit solcher Zuversicht, daß man sehr darüber erstaunt war.« Alle Ermahnungen, nicht so halsstarrig bei einer offenbaren Unwahrheit festzuhalten, wies sie, ohne je nur zu wanken, von sich, und ward nunmehr – als Lügnerin excommunicirt. Matt wies sie aus der Versammlung. Auf der Schwelle sich umwendend, rief sie: »Der Herr richtet nicht, wie die Menschen richten. Besser, aus der Kirche ausgestoßen zu werden, als Christus verleugnen.« – Aber ein Schriftsteller jener Zeit ruft jubelnd aus: »So hat es dem Herrn gefallen, Mitleid zu haben mit seiner armen Kirche hier, und diese große Betrügerin aufzudecken, ein Werkzeug des Satans, so geschickt und gelehrig in seinem Dienste, um die Ausbreitung des Reiches Gottes in diesem Theile der Welt zu hintertreiben und die hier gepflanzten Kirchen zu vergiften, ein Werkzeug und ein Weib, wie die ganze Geschichte kein ähnliches aufweist!« Cotton Nether, traurigen Gedächtnisses aus der Geschichte des Trauerspiels von Salem, schreibt nachträglich über die Hutchinson: »Es ist die Art der Verführer, daß sie zarte Weiber zuerst fangen; aber was sagt Ihr dazu, wenn Ihr hört, daß zarte Weiber die gefährlichsten Verführer werden? – – Kein Gift dringt so schnell ein, noch wirkt es so kräftig, als wenn es in Frauenmilch eingegeben wird.« Die Hutchinson bereitete sich mit ihren Freunden, den Staat zu verlassen. Diese, bekannte Männer in der Urgeschichte der Colonien, gingen vorauf nach dem Süden und 1638 folgte ihnen die Prophetin. Durch die Bermittelung des hochangesehenen Henry Vane, dessen Name noch aus dem Mutterlande her über das Meer von Einfluß war, erhielten sie von Miantonómoh, dem Häuptlinge der Narragansetts, die schöne Insel Rhode-Island. Ihr Muth war nur kurze Zeit über gebeugt gewesen. Durch die Wälder wandernd und später mit allen Mishelligkeiten eines Ansiedlerlebens in der damaligen Wildniß kämpfend, erhob sich ihr Geist wieder, sie rühmte sich ihrer Leiden, ihres Märtyrerthums als der höchsten Glorie. Sie war die Thätigkeit selbst in der neuen Colonie. Sie baute, richtete ein, ordnete und bekehrte. Viele junge Männer wurden von ihr bekehrt. Ja, ihr Ruf und die Bewunderung für sie stieg dermaßen, daß die Führer der Angelegenheiten in Massachusetts schon dem Verdachte Raum gaben, daß – es bei ihr mit Hexenkraft zuginge. Ihr Gatte starb hier – seltsam, daß seiner und seines Verhaltens zur Prophetengabe seiner Frau mit keinem Worte erwähnt wird – aber sie hatte ausgezeichnete Kinder, welche die Mutter innig verehrten. Etwas von Fanatismus blieb in der Familie. Einer ihrer Söhne und ein Schwiegersohn gingen so weit in der Verehrung für ihre Mutter, daß sie laut das Volk von Boston der ungerechten Verfolgung ihrer Mutter, der Heiligen, bezichtigten. Die puritanischen Obrigkeiten ließen solche Kühnheit nicht ungestraft hingehen. Beide junge Männer mußten sie durch Gefängnißstrafe von mehrern Monaten büßen. Rhode-Island selbst schien nicht länger für die neue Sekte ein sicherer Zufluchtsort. Sie verließen auch diese Ansiedelung und zogen sich jenseits New-Haven nach East Chester in das Gebiet der Holländer. Hier fand die Prophetin Ruhe, aber nur die des Grabes. Statt der racheschnaubenden puritanischen Geistlichen ereilten sie die indianischen Wilden. Der holländische Gouverneur Kieft hatte durch sein heftiges Verfahren einen Aufstand unter den Indianern erregt. Eines Nachts überfielen die Wilden (1643) Anna Hutchinson's Haus und steckten es in Brand. Sie selbst, ihr Schwiegersohn, ihre ganze Familie, bis auf ein Kind, fielen entweder unter den Tomahawks der Rothhäute, oder kamen in den Flammen um. Chandler, der in seinem American criminal trials alles gesammelt, und gesichtet hat, was über den Proceß gegen die merkwürdige Frau noch aufzufinden war, und doch dabei einräumt, daß die Gegenwart kein ganz klares Urtheil darüber habe, weil alle Berichte gleichzeitiger Schriftsteller von Leidenschaft und Vorurtheil getrübt wären, sagt: »Dennoch kann man nicht daran zweifeln, daß sie eine der merkwürdigsten Frauen ihrer und vielleicht aller Zeiten war. Ihr Geist war kühn, stark und ausdauernd, ihr Verstand scharf, ihr Charakter, energisch und männlich, entbehrte doch nicht der Anmuth, welche das weibliche Geschlecht ziert. Ihr Einfluß auf die Colonisten war, wie uns die Furcht der Väter des Gemeinwesens zeigt, höchst gefährlich. In manchen ihrer religiösen Ansichten ging sie weit über die Zeit hinaus, in der sie lebte.« An ihrem Unglück war möglicherweise mit schuld, daß sie sich zu lebhaft in politische Bestrebungen einließ. Sie wollte Henry Vane, der ein ausgezeichneter Mann, aber ein Neuling im Lande war, zur Macht erheben und entfremdete deshalb die Liebe des Volks von denen, welche seine ersten Führer in der Wildniß gewesen. So bekam ihr religiöser Eifer eine politische Färbung. Die Auszeichnung, welche ihr die politischen Machthaber bewiesen, mag mit dazu beigetragen haben, daß sie sich selbst überhob. Man rühmte, man bewunderte sie, wo sie auftrat; was Wunder, daß sie sich selbst zu bewundern anfing, und, im Modefieber der Zeit, auf theologische Doctrinen und phantastische Träumereien sich werfend, wir sagen heute verirrte, während in einem andern, dem Weibe geziemenden Wirkungskreise, sie eine ausgezeichnete Frau, eine Zierde ihres Geschlechts, mehr als im alltäglichen Sinne, geworden wäre. – Die Väter des Volks ihrerseits übten gegen sie ein Recht, das nach den Begriffen der Zeit ihnen niemand streitig machte. Der Same, den sie ausgesäet, hat in Amerika gewuchert; nach Europa brauchte er nicht zurückzukommen, weil es, auch ohne amerikanische Zuthat, hier an Conventikeln, wo Frauen bedeutende Rollen spielten, nicht gefehlt hat, noch fehlt. Die Quäker in Boston 1655-1675 In den gesetzten und friedliebenden Quäkern von heute wird es schwer, die Nachkommen jener Enthusiasten des 17. Jahrhunderts wieder zu erkennen, welche gleich so vielen Sekten und Parteien den Spottnamen, welchen ihre Gegner ihnen beilegten, jetzt als Ehrennamen führen. Diese stillen Sektirer, die heute friedlich zu jedem stehen, waren einst der Gegenstand des Abscheues und Entsetzens für fast alle andern Religionsparteien. Ueberall in der alten Welt wurde die Verfolgung gegen sie losgelassen. In den englischen Verordnungen jener Zeit werden sie »eine verabscheuungswürdige Sekte« genannt, ihre Grundsätze »unverträglich mit jeder Art von Regierung«. Wo sie sich zeigten, waren sie Gefahren und Bestrafungen ausgesetzt. Sie wurden ausgepeitscht, mit Dieben und Räubern zusammengesperrt, in finstere Kerker geworfen, mit Geldbußen belegt, außer Landes gewiesen und selbst in einer Art Leibeigenschaft nach den Colonien geschickt. Ihre Zuflucht blieb die neue Welt; aber es dauerte lange, bis sie das gehoffte Asyl dort fanden. Ihre ersten Zuzügler hatten in Amerika ein fast noch härteres Schicksal, als im Mutterlande. Namentlich wußte man in Neuengland, in den Staaten der Puritaner, der heiligen Pilger von über der See, nichts von religiöser Toleranz. Ja es ward gegen dieselbe, wo Obrigkeiten sie üben wollten, als gegen eine Sünde gepredigt, welche die Zornruthe des Himmels auf ein Land herabrufen müsse. Wir sahen in dem vorigen Falle, welche Gewalt die puritanische Geistlichkeit im Staate Massachusetts sich beilegte. Es war das Eldorado der Puritaner geworden; Gott der Herr herrschte unmittelbar durch sein erwähltes Volk, das mit ihm den heiligen Bund, den Covenant, geschlossen. Ringsumher Wildniß und Wilde und die schäumende See, und fern das England mit seinen geordneten Institutionen und Gesetzen, welche diesem göttlichen Staate und Regimente, voller Eingebungen von oben, hinderlich werden könnten. Aber diese Eingebungen, welche den Vätern und Aelterleuten geworden, als sie sich gegen das Joch der bischöflichen Kirche erhoben, waren jetzt allmählich ein gewöhnliches Gemeingut geworden, es bedurfte nicht mehr neuer, die religiösen Doctrinen und Überlieferungen standen fest, sie waren in der Mitwissenschaft der ganzen Gemeinde, aber unter besonderer Obhut der Geistlichen, und man hielt jetzt noch Eingebungen für überflüssig; wenn die Jüngern sich aber darauf einlassen wollen, hätte man es Vorwitz geheißen. Noch weit unnöthiger aber hielt man es, wenn etwa Fremde durch solche Eingebungen noch Mehr, oder gar etwas Besonderes wissen wollten. Was jemand zu wissen brauchte, konnte er durch jeden heiligen Bruder oder jede heilige Schwester oder den erwählten Diener des göttlichen Wortes erfahren; darüber eine andere Meinung zu hegen, konnte schon zum Verrath am Staate werden. Daß man aber seine religiösen Meinungen wechseln dürfe, wenn man bis zur Vollkommenheit der puritanischen Erkenntniß gekommen, kam niemand als etwas, was zur Freiheit des Menschen gehöre, in den Sinn. Wir sahen, wie der Prediger John Wheelwright verbannt, wie Anna Hutchinson bestraft und ausgewiesen wurden. Alle diese hatten sich nur erlaubt, Meinungen über die göttlichen Dinge zu haben neben denen, welche die Geistlichen für schriftgemäß erklärten. Wie sollten aber in diesem heiligen puritanischen Staate die Quäker aufgenommen werden, eine Sekte, die nichts von bestallten Predigern und Geistlichen wissen wollte, von der Schrift nur insofern, als sie mit ihren Eingebungen übereinstimmte, und für die der eigentliche Quell alles Wissens und Glaubens nur die Inspiration, das unmittelbare Ueberkommen des heiligen Geistes war, zu der jeder geweiht, jeder berufen sei? Diese Sekte konnten die regierenden Geistlichen zum wenigsten dulden, und sobald die ersten Quäker aus England herüberkamen, traf sie die ganze Strenge nicht der Gesetze, sondern der Willkür, der angemaßten Machtvollkommenheit, die es als heilige Pflicht ansah, solche greuliche Sektirer zur Ehre Gottes und des Landes auszurotten. Der kleine puritanische Staat gewann durch seinen Eifer in dieser Verfolgung großen Ruhm unter den Heiligen, und die nachfolgenden Blätter sollen Eingebungen aus dieser Quäkertragödie erzählen. Es ist kein eigentlicher Criminalfall im strengern Sinne des Wortes, denn die Proceduren gegen die Opfer haben sich meist nur in historischen Registraturen erhalten; aber unsere Aufgabe ist, wie schon ausgesprochen, zuweilen eine weitergehende, als nur das aus den Acten Beglaubigte wieder zu berichten, und die Criminalprocesse, die nur in der Geschichte sich protokollirt finden, sind oft für Sitte, Recht und Seelenkunde wichtiger als die erstern. Einmal bei Fällen des Strafverfahrens, welches protestantische Sekten und Richter gegen Ketzer angewandt, mögen die nachfolgenden Skizzen als historischer Anhang und Beleg zu den beiden vorangegangenen Fällen betrachtet werden. Mit herausgerissenen einzelnen Bildern kann man wohl die Charakteristik einer Zeit, einer Epoche, einer geistigen Krankheit hinwerfen; aber wo es sich thun läßt, ziehen wir vor, aus dem einen größern Bilde, in Verbindung mit kleinen, aus seinem Umkreise ein landschaftliches Gemälde zu entwerfen. Für den Effect sind zwar herausgegriffene Bilder mit grellen Schlagschatten vortheilhafter, aber der Zweck unsers Werks ist nicht Spannung und Erschütterung, sondern im individuellen und im Völkerleben die Wahrheit aufzufinden, welche sich auch in den Verbrechen abspiegelt; in den Verbrechen derer, die darum gestraft wurden, weil sie den Buchstaben übertraten, und in den oft größern Verbrechen derer, welche sie darum straften. Uebrigens meinen wir, daß unser Leser nicht ohne Rührung diese, wenngleich nur lose aneinandergereihte Perlenschnur einer fast kindlichen Märtyrerlust und eines ergreifenden und erschütternden Märtyrerthums lesen werden. So viel erweislich, kamen im Juli 1656 die ersten Quäker nach Amerika. Es waren Anna Austin und Mary Fisher . Der Geruch ihres Ketzerthums war ihnen voraufgegangen, man fürchtete im voraus die Verpestung, und sobald sie ans Land stiegen, wurden ihre Kisten durchsucht, ihre Bücher confiscirt, vom Henker verbrannt, und, nachdem sie manche Unbilden erduldet und fünf Wochen gefangen gesessen, verwies man sie des Landes. Alles dies ohne irgend gesetzliche Bestimmungen. Ja, der Gefangenwärter nahm den Armen noch für seine schuldige Bezahlung ihre Betten ab. Beiläufig, so dämpfte diese Erfahrung in der neuen Welt den Muth der Frauen nicht im geringsten, ja, sie erhob den Mary Fisher's dermaßen, daß sie, in der civilisirten Welt abgewiesen, zu den Türken ging, um diese zum Quäkerthum zu bekehren. Allein reiste sie bis Adrianopel, wo sie dem Großvezier sagen ließ: eine englische Frau habe ihm etwas mitzutheilen, was der große Gott durch sie dem Großtürken melden lasse. Sultan Mohammed IV. ließ sie wirklich vor sich kommen, hörte sie mit Ernst an, und – ließ sie wieder gehen ohne Spott und Kränkung. Wahnsinnige gelten für gottbegeistert bei den Türken, bemerkt ein englischer Schriftsteller. Nicht allen Quäkern ging es übrigens dort so gut. Der Quäker Kelsey, der in den Straßen Konstantinopels predigte, erhielt, auf Anrathen des englischen Gesandten, die Bastonade. Nachdem acht andere Quäker in Boston gelandet, sofort gefahndet, eingesperrt und mit demselben Schiffe, welches sie herübergebracht, wieder zurückgeschickt worden, hielt man es für nöthig, ein Gesetz zu geben, welches, im October 1656, in den Generalversammlungen Massachusetts durchging: »Als dieweil ist neuerdings in der Welt eine verfluchte Sekte von Ketzern aufgestanden, so gemeinhin Quäker genannt werden, welche fürgeben, unmittelbare Sendungen von Gott zu haben und daß der heilige Geist bei ihnen ist, wenn sie gotteslästerliche Meinungen sprechen, die Regierung verachten und die Ordnung Gottes in der Kirche und im Gemeinwesen, auch welche sich nicht scheuen, schlecht zu sprechen, und zu lästern gegen Obrigkeiten und Geistliche«, so ward verordnet, daß jeder Schiffskapitän, der einen solchen Quäker, insofern dessen Eigenschaft ihm bekannt, importire, 100 Pfd. St. Buße zahlen und Caution bestellen solle, ihn wieder mit seinem Schiffe nach dem Orte zurückzuschaffen, von wo er ihn hergebracht. Der Quäker aber als solcher, wenn er das Land betrat, sollte gepeitscht und ins Zuchthaus gesperrt werden. Wer nur einen Quäker aufnahm, verordnete ein späteres Gesetz, sollte 40 Schilling für jede Stunde, wo er ihn beherbergt, zahlen! War der Quäker schon einmal betroffen und ließ sich wieder betreffen, sollte ihm ein Ohr abgeschnitten werden, kam er zum zweiten male, das andere. Weiber sollten beide male scharf und schärfer gepeitscht werden. Wurden sie zum dritten male betroffen, so sollten ihnen, so Männern als Weibern, die Zungen mit einem glühenden Eisen durchbohrt werden. Diese Strafen blieben nicht bloße Drohungen, sondern wurden an den Quäkern vollzogen; ja man findet Decrete, wo ausdrücklich bestimmt ward: jetzt soll diesem das rechte und diesem das linke Ohr abgeschnitten werden. Statt sich aber schrecken zu lassen, wurden die Quäker dadurch nur angelockt, und ihrer kamen und standen in Massachusetts immer mehr auf, jemehr die orthodoxe Bevölkerung gegen sie entbrannte. Sie triumphirten in ihren Leiden und gingen auf das Märtyrerthum aus. Zerpeitscht und verstümmelt wurden sie fortgeschickt, um mit dem nächsten Schiffe wiederzukommen. Nichts konnte ihre Zunge schließen, und so laut und furchtlos verkündeten sie ihre Lehren, daß das Volk erstaunte. Auch duldeten sie die grausame Strafe mit solcher Ergebung und Milde, daß immer mehr an das innere Licht glaubten, von dem sie geleitet zu werden vorgaben. Andererseits aber traten diese Quäker, welche heutzutage jeder Obrigkeit gehorchen und durch Sanftmuth, Bescheidenheit und Gehorsam sich auszeichnen, in unserm Sinne als Hochverräther auf. Sie griffen zwar nicht zu den Waffen, noch forderten sie zu Empörung auf, aber sie erklärten die Regierung in Neuengland geradezu als eine verderbliche; sie protestirten gegen alle Verfügungen der Magistrate als ungöttliche; die eingesetzte Priesterschaft sei die Priesterschaft des Baal. Einige nannten die Sacramente fleischliche und götzendienerische Angewöhnungen, und einzelne gingen in ihrem fanatischen Eifer so weit, daß sie in den Kirchen aufschrien und den Geistlichen ins Wort fielen, was freilich zu keiner Zeit geduldet werden durfte. Die Quäkerinnen gingen darin noch weiter als die Männer, was bei der Sittenstrenge der echten Puritaner natürlicherweise großen Anstoß gab und den Abscheu gegen die Sekte im allgemeinen vermehrte. Während man in Massachusetts sich gar nicht mehr zu helfen wußte vor den wie aus der Erde wachsenden Schwärmen von Schwärmern und schon zu neuen noch strengern Gesetzen überging, machten sich doch auch schon damals vernünftige Ansichten geltend. Der Staat von Rhode-Island, der die Quäker nicht weniger verabscheute, wollte kein Strafgesetz gegen sie erlassen: »Denn wir finden, daß in denen Orten, wo es diesen Leuten frei steht, sich zu erklären und auszusprechen, wie sie Luft haben und man ihnen nur durch Gründe in der Disputation begegnet, dahin haben sie am wenigsten Lust zu kommen, und sie werden dieser Orte überdrüßig, weil die bürgerliche Obrigkeit ihnen nichts in den Weg legt, sondern man mit aller Geduld und Sanftmuth zuläßt, daß sie von ihren Eingebungen und Weisungen reden, so viel sie wollen. Und daher finden wir auch nicht, daß sie hier viele für sich gewinnen; und es ist uns auch ganz klar, daß sie darein ihr Vergnügen setzen, von der Obrigkeit recht verfolgt zu werden, und wenn sie verfolgt werden, dann gewinnen sie weit mehr Anhänger durch die Art, wie sie geduldig leiden, als durch ihre gefährlichen Reden.« Die goldenen Worte der Weisheit fanden damals so wenig als heute überall Eingang, vielmehr erließ der Staat Massachusetts 1658 ein neues Gesetz: daß jede Person von der »verfluchten Sekte der Quäker«, die sich innerhalb des Territoriums fände, sofort eingesperrt und auch nicht gegen Bürgschaft entlassen werden solle bis zur nächsten Gerichtssitzung. Dann solle ein ordnungsmäßiges Gericht über sie abgehalten und sie bei Todesstrafe verbannt werden. Dies Todesgesetz ging indeß nur nach langen Kämpfen und nur mit der Mehrheit einer Stimme durch. Mehrere Notabilitäten sprachen laut ihre Misbilligung aus und versuchten nach Kräften die Ausführung desselben zu hintertreiben. Schon ein Jahr darauf kam es indeß gegen drei Personen in Ausübung. Mary Dyer, Marmaduke Stephenson und William Robinson waren, als geständliche Quäker, die schon einmal unter Todesandrohung ausgewiesen worden, gefänglich eingezogen und hatten nach dem Gesetz das Leben verwirkt. Mary Dyer gehörte früher zur Sekte der Antinomier, sie hatte mit Anna Hutchinson vor 20 Jahren die Colonie verlassen. Marmaduke Stephenson hatte schon früher in Boston Unruhen erregt. Als er 1656 in seinem Vaterlande, in Yorkshire, hinter dem Pfluge ging, hatte er laut die Stimme des Herrn gehört, die ihn hieß: ein Prophet unter den Völkern zu werden. William Robinson aus London war sogar schon einmal ausgepeitscht worden. Mary Dyer war schon früher einmal nach Boston zurückgekehrt, aber ihr Mann hatte sie nach Rhode-Island zurückgerufen. Die andern beiden waren mit dem bestimmten Vorsatz nach Massachusetts zurückgekommen, ihr Leben dem heiligen Zwecke zu opfern, das Werk des Herrn in der Gegend von Salem zu fördern. Als der Gerichtshof sich versammelte, gingen sie deshalb freiwillig nach Boston, und unter vielen andern begleitete sie dahin auch Alice Cowland, die weiße Linnen mitbrachte, um ihre Leichname darein zu hüllen, wenn sie verurtheilt und gerichtet wären! Da hielt es auch Mary Dyer vor Sehnsucht nicht länger aus, sie verließ den Mann und kam nach Boston, um auch für das gute Werk zu sterben. Am 19. October 1659 standen die drei vor Gericht, angeklagt: »wegen Aufruhrs und weil sie anmaßlich sich uns aufgedrängt, wiewol sie schon zur Verbannung verurtheilt waren unter der Strafe des Todes«. Alle erkannten: »Ja, wir sind Quäker, wir wurden verbannt und unter Todesstrafe.« Am nächsten Tage ward ihr Todesurtheil ausgesprochen. Die Verdammungsformel, welche vollständig uns erhalten ist, lautete für den einen wie für den andern zum Schluß: »Du sollst gehen von hier nach dem Orte, von wannen du gekommen bist und von dort nach dem Platze, wo du gerichtet wirst, und dort und dann sollst du hängen bis du todt bist.« Sie appellirten nicht gegen das Urtheil, sie klagten nicht über dessen Grausamkeit, sie vertheidigten sich auch nicht eigentlich; sie bewiesen nur, daß sie recht gethan, und daß sie nicht anders hätten thun können. Robinson erklärte, während er in Rhode-Island gearbeitet, habe der Herr ihm befohlen, nach Boston zu gehen und dort sein Leben niederzulegen. Nun habe er gehorchen müssen ohne fragen zu dürfen, warum und wie so; indem er des Glaubens, daß er als Kind seinem Vater und Herrn Gehorsam zeigen müsse ohne alles Widerstreben. Deshalb sei er da und bereit zu sterben. – Ebenso versicherte Stephenson: Der Herr habe ihm befohlen, Weib und Kind zu verlassen und sein Prophet zu werden bei den Völkern. Er ging zuerst nach Barbadoes. Dort hörte er von dem neuen, in Neuengland gemachten Gesetze, daß man die Diener des lebendigen Gottes zum Tode verdammen wolle, wenn sie aus der Verbannung zurückkehrten. Als er nun darüber nachdachte und das Ding in seinem Herzen erwog, da hörte er plötzlich die Stimme des Herrn, und sie sprach: »Du weißt nicht, aber du möchtest gern dahingehen!« Und bald darauf rief dieselbe Stimme wieder: »Gehe nach Boston mit deinem Freunde William Robinson.« Und da gehorchte er, nicht dem eigenen Willen, sondern dem Befehle Gottes. Am 22. October war der Tag der Hinrichtung. In feierlichem Zuge wurden die Gefangenen nach einer bestimmt deshalb erlassenen Anordnung zur Richtstätte hinausgeführt. Hundert Soldaten mit Piken, Musketen, Pulver und Kugeln unter einem Hauptmann begleiteten sie, auch viele Reiter mit Pauken, die sie schlagen sollten, damit verhütet werde, daß das Volk irgendetwas von dem höre, was sie sprechen möchten. »Da sah man Zeichen von himmlischer Lust und Freude in den Gesichtern und dem ganzen Benehmen dieser drei Personen, die Hand in Hand gingen, Mary in der Mitte.« Sie riefen mit leuchtenden Augen alle, denen sie begegneten, an, ihnen zu bezeugen, daß sie für die Sache der Wahrheit litten. Mary Dyer rief: »Dies ist eine Stunde der größten Freude, die ich je erlebte. Kein Ohr kann hören, keine Zunge kann äußern, kein Herz kann verstehen die süße Labung des Geistes des Herrn, die ich jetzt empfinde.« Robinson's letzte Worte waren: »Ich leide für Christus, in dem ich lebe und für den ich sterbe.« Stephenson sagte: »Noch heute werden wir mit dem Herrn ausruhen!« Mary Dyer sah vor ihren Angen ihre beiden Gefährten sterben und stieg dann mit sichern Tritten die Leiter hinauf, um ihnen zu folgen. Alles war fertig; der Strick saß schon um ihren Nacken, ihre Arme und Füße waren schon gebunden und ihr Gesicht verhüllt, als man in der Ferne einen schwachen Ruf hörte. Er ward stärker und stärker und ward jetzt von Hunderten willig wiederholt: »Aufschub! Begnadigung!« Die Execution ward unterbrochen. Aber Mary selbst, deren Geist schon in einer andern Welt weilte, rief laut, sie wolle, sie verlange zu sterben mit ihren Brüdern, wenn die Obrigkeiten nicht das schändliche Gesetz aufhöben. Uns wird gesagt, daß sie durch die Vermittelung ihres Sohnes gerettet worden, aber es war nur unter der ausdrücklichen Bedingung zugestanden worden, daß sie bis zum Richtplatz geleitet würde, dort mit dem Strick um den Hals stünde und darauf aus der Colonie geschafft würde. Man führte sie demzufolge nach Rhode-Island; aber ihr Entschluß blieb unerschüttert, und wieder trieb der Geist sie zurück nach der »blutigen Stadt Boston«, wo sie im Frühjahre 1660 sich wieder einfand. Sie war alt und schwach, und doch wollte sie alle Schrecken des Gesetzes ausstehen. Die Obrigkeiten waren erstaunt darüber; aber auch sie waren stolz und halsstarrig; sie konnten nicht abweichen von ihren Grundsätzen und Beschlüssen. Die frühern Hinrichtungen hatten schon vielerlei Misvergnügen hervorgerufen; sollten sie das arme alte Weib nun wirklich hängen? Man hoffte, sie werde sich bewegen lassen, freiwillig das Gebiet zu räumen und in die Verbannung zurückzugehen. Vielleicht gab es auch noch ein anderes Mittel, sie und sich zu retten. »Seid Ihr dieselbe Mary Dyer, welche bei der letzten Generalsitzung hier war?« fragte sie der Gouverneur Endicott und gab ihr eine Gelegenheit, durch ein Leugnen der Untersuchung zu entgehen, denn es war noch eine andere Mary Dyer aus England zu der Zeit zurückgekehrt. Aber sie antwortete mit heller Stimme: »Ich bin dieselbe Mary Dyer, welche bei der letzten Generalsitzung hier war.« – »Bekennt Ihr Euch als eine Quäkerin oder nicht?« – »Ich bekenne, daß ich eine derer bin, die ihr Quäker scheltet.« – Sie ward darauf verurtheilt, am folgenden Tage gehängt zu werden. »Das ist ja nicht mehr, als du vorhin sagtest«, sprach sie unerschrocken. – »Jetzt aber kommt es zur Ausführung«, entgegnete der Gouverneur; »darum bereite dich vor, denn morgen um 9 Uhr mußt du sterben.« »Ich kam«, erwiderte Mary, »dem Willen Gottes gehorchend, während der letzten Gerichtssitzung, voll Verlangens, die Rücknahme eurer ungerechten Gesetze von Ausstoßung und Verbannung zu erlangen. Und in derselben Absicht komme ich jetzt und verlange es ebenso fest. Und ich sage euch, wenn ihr verweigert, sie zurückzunehmen, wird der Herr andere seiner Diener senden zu Zeugen gegen euch.« Am folgenden Tage wurde die Hinrichtung wirklich vollstreckt. Der Zug dahin, wie das erste mal, Trompeten und Pauken voran und hinterher. Noch auf dem Galgen sagte man ihr: wenn sie still nach Hause kehren wolle, dann möge sie nur wieder heruntersteigen und ihr Leben solle ihr geschenkt sein. »Ich kann nicht«, erwiderte sie. »Meines Herrn Willen gehorsam, kam ich her, und in seinem Willen will ich treu verharren bis zu meinem Tode.« – Jemand rief ihr zu, da sie schon einmal da oben gestanden und nun das Gesetz gebrochen durch ihre Rückkehr, so wäre sie selbst schuld an ihrem Blute. – »Kam ich doch«, rief sie mit derselben Festigkeit aus, »die Blutschuld von euch fern zu halten, voll Verlangen, euch zu erlösen von dem ungerechten Gesetze der Verbannung bei Todesstrafe, so ihr erließet gegen die unschuldigen Diener des Herrn. Deshalb wird mein Blut von euch gefordert werden, denen es eine Lust ist. Was die aber sind, die es in der Einfalt ihres Herzens thun, so bitte ich den Herrn, daß er ihnen vergebe. Ich kam, den Willen meines Vaters zu thun, und seinem Willen gehorchend, gehe ich nun in den Tod.« Ein Prediger erhob seine Arme: »Mary Dyer, bereue, bereue, und laß dich nicht so täuschen und irreführen durch die Arglist des Teufels.« – Sie erwiderte: »Nein, Mann, an mir ist's nicht, zu bereuen.« Man fragte sie, ob sie wünsche, daß die Aelterleute für sie beteten? »Ich kenne keine Aelterleute hier.« Aber sie wünschte, daß das ganze Volk Gottes für sie bete. Sie meint vielleicht, rief eine Stimme spöttisch, es gebe hier keines! – Mary wendete den Kopf zum Sprecher: »Ich kenne nur wenige hier, die Gottes sind.« – Noch einmal drang man in sie, ob sie denn nicht wolle, daß die Aeltesten für sie beteten? – »Nein, erst ein Kind, dann ein junger Mann, dann ein Erwachsener, lieber als ein Aeltermann in Jesus Christ.« Sie sprach von der andern Welt und der ewigen Seligkeit, in welche sie nun eintreten werde. Mitten unter diesen religiösen Betrachtungen ward der Strick befestigt und sie hing entseelt am Galgen. »Da hängt sie, wie eine Flagge«, rief einer, »daß andere ein Exempel daran nehmen!« Das nächste Opfer war William Leddra . Er war schon einmal ausgepeitscht worden, hatte gefangen gesessen und war dann verbannt worden, aber 1661 nach Boston zurückgekehrt. Nachdem er die Wintermonate hindurch an einen Holzblock geschmiedet im Kerker gesessen, von der Kälte fürchterlich leidend, ward er im März vor Gericht gestellt. »Was habe ich denn Böses gethan?« fragte er. – »Ihr habt der Obrigkeit Trotz geboten, und Hohn gesprochen ihren Geboten. Ihr habt Euch geweigert, den Hut abzunehmen im Gerichtshofe und habt immer »du« und »dir« gesprochen.« – »Wollt Ihr mich zu Tode bringen, weil ich gut englisch spreche, und weil ich meine Kleider nicht vom Leibe abnehme?« – »Man kann auch Hochverrath in gutem englisch sprechen.« – »Ist es Hochverrath, wenn ich »du« und »dir« zu einer einzelnen Person sage?« – »Wollt Ihr nach England zurückkehren?« fragte ein Richter. – »Ich habe da nichts zu thun«, war die Antwort. – »Dann geht Euern Weg nach dem Galgen«, sagte der Richter danach hinweisend. – »Wollt Ihr mich darum zu Tode bringen, weil ich geathmet habe in der Luft Eurer Gerichtsbarkeit? Was habt Ihr denn gegen mich? Ich appellire an die Gesetze Englands. Bin ich nach denen schuldig, so will ich sterben.« – Aber 20 Jahre früher war es in der Kolonie für Hochverrath erklärt worden, von einer Appellation an den König zu sprechen. Ein böses Lächeln ging durch die Versammlung und einer machte die Bemerkung: »Dieses Jahr appellirt Ihr nach England, im nächsten wird das Parlament herschicken, um zu untersuchen, aber im dritten Jahre wird das Regiment in England verändert sein.« König Karl II. hatte ein feines Ohr. Ueber das Brausen des Atlantischen Meeres hörte er diese hingeworfene Bemerkung und vergaß sie nicht. In dem Augenblicke trat ein anderer verbannter Quäker, Winlock Christison , unerwartet vor die Schranken, stellte sich neben den Gefangenen und unterbrach durch seine Erscheinung die Verhandlungen: »Seid Ihr nicht Winlock Christison, der unter Todesstrafe verbannt worden?« fragte der Gouverneur.– »Ja ich bin es.« – »Was thust du denn hier?« – »Ich bin hergekommen, Euch zu warnen, daß Ihr nicht mehr unschuldigen Blutes vergießen sollt, denn das Blut, das Ihr schon vergossen habt, schreit zu Gott dem Herrn nach der Vergeltung, die über Euch komme.« Er ward augenblicklich abgeführt. Leddra wurde noch einmal das Leben angeboten, wenn er fortgehe und versprechen wolle, nie wiederzukommen. Er weigerte sich, ward zum Tode verurtheilt und die Hinrichtung auf den 14. März angesetzt. Am Tage vor seinem Tode schrieb er noch einen Brief an seine Freunde, in welchem es heißt: »Der süße Einfluß des Morgensterns, sickernd und plätschernd wie eine Springflut durch mein demüthiges Haus, hat mich so erfüllt mit der Freude des Herrn in der Schönheit seiner Heiligkeit, daß mein Geist sich fühlt, als bewohne er nicht mehr ein Haus von Erden, sondern schon aufgenommen und verschlungen sei von dem Busen der Ewigkeit, von dannen er kommen ist.« Als er fessellos zum Galgen geführt worden, drängte sich ein Fremder, der eben über See angekommen und tief ergriffen von dem Anblick war, durch die Menge und versuchte das Schreckliche abzuwenden: »Um Gottes willen«, rief er mit lauter Stimme; »nehmt den Mann nicht sein Leben; gedenket, was Gamaliel den Juden rieth. Kommt dies von Menschen, so wird es nicht bestehen; kommt es aber von Gott, dann könnt Ihr es nicht umwerfen. Hütet Euch, daß Ihr nicht erfunden werdet als Streiter wider Gott.« – Der Hauptmann hieß ihn schweigen und gehen. Er schied mit Thränen, vergebens ihnen vorstellend, daß sie weder Gottes Wort, noch des Königs Willen für sich hätten, den Mann zu hängen. Als der Henker den Strick um Leddra's Nacken befestigte, hörte man ihn rufen: »Ich befehle meine gerechte Sache dir, o Gott.« – Unter den Worten: »Herr Jesus, empfange meine Seele!« endete er. Die Menge verlief sich endlich, doch erlaubte man William Leddra's Freunden, die Leiche, nachdem sie der Henker ihrer Kleidungsstücke beraubt, in Empfang zu nehmen und ihr die letzte Ehre anzuthun. Mit kühnem, herausforderndem Muthe trat Winlock Christison vor das Gericht: »Nach welchem Gesetze wollt ihr mich zu Tode bringen?« – »Wir haben ein Gesetz, und nach dem Gesetze mußt du sterben.« – »Wer gab euch das Recht, dies Gesetz zu machen?« – »Wir haben ein Decret, welches uns die Macht verleiht.« – »Habt ihr Macht und Recht, Gesetze zu machen, welche den Gesetzen Englands widerstreiten?« – »Nein.« – »Alsdann seid ihr über eure Grenzen hinausgegangen. Wenn der König eure Herzen kennte, wie Gott sie kennt, dann würde er sehen, daß sie zerbrochen und verdorben sind so gegen ihn als gegen Gott. Ihr und ich, wir sind Unterthanen des Königs, und ich fordere, daß ich gerichtet werde nach den Gesetzen meines Volkes. In England ist kein Gesetz, welches erlaubt, Quäker zu hängen.« – »Aber es ist in England ein Gesetz, welches erlaubt, Jesuiten zu hängen.« – »Wenn ihr mich zu Tode führt, so ist es nicht, weil ich unter dem Namen eines Jesuiten gehe, sondern unter dem eines Quäkers. Ich appellire an mein Volk.« – »Ihr habt unser Gesetz gebrochen, und darum richten wir Euch.« Die Jury sprach ohne Zaudern das Schuldig aus, aber die Richter waren doch schwankend, ob sie die Todesstrafe aussprechen sollten. Man meint, weil eben ein anderer Quäker, Edward Wharton, durch ein Schreiben angezeigt, daß er aus der Verbannung nach Salem zurückgekehrt sei, und man Anstand nahm, gegen diesen zu verfahren. Der Gouverneur, aufgebracht, warf ihnen ihre Lauigkeit und Menschenfurcht vor. Man stimmte noch einmal und die Majorität war jetzt für die Todesstrafe. »Was gewinnt ihr dadurch? Denkt nicht, daß ihr den lebendigen Gott zu Schanden macht, wenn ihr das Leben seiner Diener nehmt. Für den letzten, den ihr zu Tode gebracht, sind an seiner Statt ihrer fünf hier. Habt ihr Macht, mein Leben zu nehmen, dann kann Gott dasselbe Leben wieder erwecken in zehn seiner Diener und sie an meiner Statt senden, daß ihr Qualen auf Qualen habt, die euer Theil sind; denn in den Gottlosen ist kein Friede, sagt mein Gott!« Die kühne Sprache schien doch nicht ohne Eindruck geblieben. Winlock Christison, oder wie er in den Registraturen genannt wird, Wendlock Christopherson ward wieder in sein Gefängniß zurückgeführt und im Juni 1661 abermals vor Gericht gestellt. Nun heißt es: »Der Gerichtshof, nachdem er, was Wendlock Christopherson vor den Schranken für sich anführen konnte, hinsichtlich seiner Appellation von dem Urtheil und Erkenntniß des letztgesessenen Gerichtshofes im März, in Erwägung gezogen, verordnet, daß der Gouverneur in offener Gerichtssitzung das Todesurtheil gegen ihn ausspreche, und erkläre, daß der Tag der Vollziehung auf den 13. dieses Monats Juni angesetzt sei, gleich nach der Verlesung, auf den Befehl des Gouverneurs. Angesehen indessen, daß besagter Christopherson noch vor seiner Execution die Gnade des Gerichtshofes anginge und sich verpflichtete durch ein Schreiben von seiner Hand, daß er sofort aus diesem Gerichtsbezirk sich entfernen und nimmermehr zurückzukehren gelobe, dann soll er, ohne daß es deshalb eines Berichts an den Gerichtshof oder die Generalversammlung bedürfe, auf der Stelle entlassen werden.« Dies letztere traf ein, man hatte es wahrscheinlich voraus gewußt. Nachdem Christopherson das Urtheil verlesen war, nahm er die Gnade des Gerichtshofes an, entsagte dem Märtyrthum und ward aus der Haft entlassen. Judith Browne und Peter Pierson , vor denselben Gerichtshof gestellt, wollten nicht Rede stehen. Wir wissen aus andern englischen Criminalfällen, daß das Gesetz den Richtern für diesen Fall die Macht ertheilte, sie zum Geständniß zu pressen , indem schwere Centnerlasten von Blei und Steinen ihnen auf die Brust gelegt wurden, welche in dem Maße gesteigert werden konnte, bis der widersetzig Stumme zu Tode gedrückt war. Die Richter in Massachusetts machten davon keinen Gebrauch; aber sie verordneten, daß der Constabler von Boston sie aus dem Gefängniß holen, ihnen die Kleider bis zum Gürtel ausziehen und sie dann vom Gürtel aufwärts durchpeitschen solle. Alsdann sollten sie hinten an einen Karren gebunden und mit 20 Peitschenhieben durch die ganze Stadt getrieben werden. Von Boston wurden sie nach Roxbury abgeliefert, dort wieder an einen Karren gebunden und abermals mit 10 Peitschenhieben durch die Straßen gepeitscht. Von Roxbury wurden sie nach Dadhorn gebracht, und hier in selber Art, abermals mit 10 Streichen durch die Gassen geführt. Von da ab wurden sie unter ihrer Gefahr aus dem Gebiet gestoßen. Gleich nach diesem Edict steht in den Acten der Regierung (es findet sich nicht einmal ein Strich dazwischen) ein Decret, daß am 4. Juli 1661 ein Festtag sein solle, um dem allmächtigen Gott für die mancherlei Gunstbezeigungen zu danken, durch welches es ihm gefallen, so viele Jahre hindurch, die Colonie in dieser äußersten Wildniß der Welt zu segnen. Diese Barbarei hatte indeß damit ihren Gipfelpunkt erreicht, das Maß war voll, die Magistratspersonen handelten nicht mehr gestützt auf die öffentliche Meinung. Der Unwille in ganz Massachusetts war deutlich ausgesprochen und die Obrigkeiten hatten davon die deutlichsten Anzeichen. Das Mitleid für die Leidenden hatte sich schon so laut und unverkennbar ausgesprochen, daß die Behörden alle Mühe hatten, die Massen von Menschen, welche sich um die Gefängnisse drängten, nur von den Fenstern derselben zurückzuhalten. Bei jeder Execution mußte eine große bewaffnete Macht mit ausmarschiren, um Aufstände zu vermeiden, und Soldaten mußten doch auch in der Stadt zurückbleiben, um hier die Ordnung und Sicherheit zu erhalten. Inzwischen waren Berichte über diese gesetzlichen Greuel nach London gekommen. Quäker selbst hatten sie König Karl II. hinterbracht, und dabei nicht verfehlt, ihn davon zu unterrichten, wie die puritanischen Obrigkeiten bei Gelegenheit des Gerichts über Leddra sich gegen seine Autorität geäußert. Der kaltherzige, indifferente Karl Stuart hatte ebenso wenig Mitleid für die Quäker als Liebe für die Puritaner; aber die Gelegenheit kam ihm, nicht unwillkommen, den Colonien, die ihm in ihrem störrischen und fanatischen Benehmen und auch sonst Grundes genug zum Misvergnügen gegeben, seine bestrittene oder in Abrede gestellte Macht fühlen zu lassen. Er sandte ein Mandamus an alle Gouverneure Neuenglands, des Inhalts: daß sie sich fortan aller körperlichen Züchtigungen gegen die Quäker enthielten, solche Individuen derselben aber, welche sie für schuldig hielten, nach England zu schicken, mit einer specificirten Angabe ihrer Vergehungen, damit sie dort nach den Gesetzen gerichtet würden. Die Quäker in London beeilten sich, ein Schiff auszurüsten, und einer ihrer Brüder, Samuel Shallock , welcher selbst unter Todesstrafe aus Boston verwiesen war, segelte, mit dem Mandamus in der Hand, nach Amerika ab. Schon nach sechs Wochen langte das Schiff im Hafen von Boston an. Shallock und der Kapitän begaben sich in das Haus des Gouverneurs. Dieser ließ, nach der Gewohnheit, dem Quäker den Hut vom Kopfe abschlagen; aber nachdem er den koniglichen Brief gelesen, setzte er selbst ihm den Hut wieder auf und nahm den seinigen ab. Nach kurzer Berathung mit dem Vicegouverneur erklärte er dem Abgesandten, daß sie dem Willen des Königs gehorchen würden. Am Abende war große Freude unter den Quäkern in der Stadt; laut dankten sie Gott für seine Gnade, welcher in dieser Befreiung sich abermals so wunderbar bewiesen. Sie durften die Quäker nicht mehr hängen, brennen, schinden und peitschen, und der Gerichtshof sah sich genöthigt, seine deshalb erlassenen Gesetze zu suspendiren; aber ihnen blieb doch ein Ausweg. Wenn sie die Quäker als solche auch nicht mehr belästigen durften, so war doch damit nicht gesagt, daß sie nicht Quäker, welche vagabundierten , fahnden dürften. Plötzlich wurden daher die Gesetze gegen die vagabundirenden Quäker wieder losgelassen und mit ähnlichem puritanischen Grimm und Grausamkeit gehandhabt. Diese durfte jeder aufgreifen, sie vor die nächste Magistratsperson schleppen, wo sie dann wieder sofort bis auf den Gürtel konnten entkleidet, ausgepeitscht und zum fernern Peitschen an einen Karren gebunden werden; und so von Stadt zu Stadt bis über die Grenze des Staates. Doch machte man zwei Einschränkungen: in keiner Stadt sollten sie mehr als 10 Streiche erhalten und im ganzen jeder nur durch drei Städte gepeitscht werden. Da aber die Ermächtigung hierzu auch den untern Beamten ertheilt war, so zählte jeder, wie es ihm beliebte, und es wurde weder mit der Zahl der Schläge, noch der Städte sehr genau genommen. Factisch wurden erst jetzt Greuel begangen, vor denen unser Gefühl schaudert. Sie sind nur zum Theil in den Annalen registrirt, aber in der Tradition und in Schriften der Zeitgenossen hat sich ihr Andenken erhalten. So wurden 1662 drei Frauen, Anna Coleman, Mary Tomkins und Alice Ambrose an den Karren gebunden und zuerst in Dover und dann noch ebenso durch 10 andere Städte gepeitscht. Ein armes sechzigjähriges Weib, Elisabeth Hooton, ward hinter dem Karren durch Cambridge, Waterlowe und Dedham gerissen und gepeitscht. Sie kehrte nach Boston zurück. Da sperrte man sie ins Zuchthaus, peitschte sie wieder, führte sie nach Roxbury, peitschte sie dort am Karren und auch noch in Dedham. Sie kam doch wieder zurück. Nach zweitägiger Einsperrung ließ man sie von der Gefängnißthür bis ans Weichbild der Stadt peitschen und dann nach Rhode-Island durch den Schub bringen, mit der Anweisung, sie von Stadt zu Stadt zu peitschen. Wir übergehen die namentlichen Anführungen anderer, die sämmtlich unter der Rubrik Vagabunden zum Märtyrerthum kamen. Einer dieser Armen flog der Peitschenknoten so um den Leib, daß er zu entsetzlichem Schmerz die Brustwarze aufriß. Diese neuen schmerzlichen Verfolgungen scheinen aber auf der andern Seite den Fanatismus nur noch mehr aufgeregt zu haben. Es kamen damals bei den Quäkern Manifestationen ihrer Begeisterung vor, die uns heute unglaublich dünken, und die, wären sie vorangegangen, einigermaßen wenigstens die grausamen Maßregeln hätten rechtfertigen können. Aber die Wahrnehmung der Obrigkeiten von Rhode-Island bestätigte sich auch hier: diese Tollheiten waren und wurden erst erweckt durch die mit ähnlicher Tollheit betriebene Verfolgung der Gläubigen. – Eine angesehene Frau, Lydia Wardell , trat 1665 in die Kirche von Newbury, ihrer frühern Parochie, splitternackend , und ward von den Ihrigen in den Himmel erhoben wegen ihrer demuthvollen Unterwerfung unter das ihr aufgegangene innere Licht. Denn dieses Licht hatte sie angetrieben zu einer heiligen Pflicht, nämlich durch die unanständige Exposition ihrer Person die geistige Nacktheit ihrer Nachbarn ins rechte Licht zu stellen. Ein späterer Schriftsteller der Quäker äußert sich darüber: »Die Leute, statt demüthig und fromm über ihre eigene Lage nachzudenken, welche sie ihnen auf diese Weise darstellen wollte, fielen in eine wahre Wuth und ergriffen sie und schleppten sie nach dem Gerichtshause zu Ipswich!« Dort wurde sie nach einem höchst summarischen Verfahren zum Auspeitschen verurtheilt. Man band sie, wie sie war mit den Brüsten gegen einen Pfosten, auf dem ein Gasthausschild befestigt war, und geißelte ihren Leib mit mehr als 20 Streichen. Obgleich sie dadurch grausam zerfetzt wurde, jubelten doch ihr Mann und ihre Freunde darüber, denn sie waren eines Sinnes mit der Märtyrin, und lobten und trösteten sie wegen der gottgefälligen Leiden. Im selben Jahre versuchte, wahrscheinlich durch Lydia Wardell's Beispiel augelockt, Deborah Wilson, eine junge und sehr anständige Frau, selbst eifrige Quäkerin, aber nicht an einen Quäker verheirathet, dasselbe in den Straßen von Salem. Sie ward deshalb an den Karren gebunden und mit ihrer Mutter und Schwester, die es ihr gerathen, durch die Straßen gepeitscht. Ihr junger Ehemann, wie schon gesagt kein, Fanatiker, ging betrübt nebenher, und hielt zuweilen seinen Hut zwischen die Peitsche und ihren Rücken, um sie vor den schwersten Streichen zu schützen. . \> Zehn Jahre später, im Juli 1675, stürzten vier Weiber und ein Mann in die Stadtkirche zu Boston an einem Sonntage und erregten einen so furchtbaren Aufstand und Tumult, daß mehrere schwangere Frauen in Gefahr geriethen, unzeitig niederzukommen. Ihre Anführerin war Margaret Brewster , die erst vor kurzem aus Barbadoes herübergekommen war. Sie und ihre Gefährtinnen hatten ihre Reisekleider und Schuhe vor der Thür gelassen. In Sackleinen gekleidet, Asche auf dem Kopf, das Haar über die Schultern wallend, das Gesicht mit Kohlenstaub beschmiert, stürzten sie barfuß herein und erhoben ein Geschrei und Geheul, welches, alle Beschreibung überstieg. Margaret erklärte, sie wäre ein Bild der schwarzen Pocken, die dem Volke drohten als das nahende Gericht Gottes wegen seiner Verfolgung der Heiligen. Natürlicherweise ward sie ergriffen und vor Gericht gestellt, wo sie erklärte, seit drei Jahren habe Gott ihr geboten, wie sie gethan, und ihr Ehemann habe es gebilligt, da er erkannt, daß es Gottes Wille sei. Sie und ihre Gefährtinnen mußten, wie zu erwarten, die herkömmliche Strafe durch die Straßen von Boston erdulden, nackt vom Gürtel bis zum Wirbel, 20 Streiche auf jeden Rücken. Hiermit schweigt die Geschichte. Die Raserei schien sich erschöpft zu haben, aber auch damit die Verfolgungswuth. Sie ging, noch nicht ein Menschenalter später, auf einen andern Gegenstand des Wahnes über, den wir in der Geschichte der Tragödie von Salem erzählt haben. Aber wie gleich nach diesem greulichen Trauerspiel die gesunde Vernunft siegreich auftrat und, die Nebel des Wahns vertreibend, nach Rechtfertigung, Entschuldigung und Buße suchte, machte sich auch hier die Stimme der Humanität und Billigkeit hörbar, und bald so stark die Thaten der puritanischen Intoleranz verdammend, daß sich hinwiederum Patrioten gedrungen fühlten, ihr Land und ihre Bürger dagegen zu vertheidigen. Ein amerikanischer Geschichtschreiber jener Zeit, Hubbard, sagt: »Ließe sich das nicht anhören? Die Einwohner unserer Colonie hatten das Land für sich selbst gekauft. Sie hielten es für ein nicht zu vertheidigendes Unrecht, wenn irgendjemand anmaßlich, ohne Erlaubniß oder Vergünstigung zu ihnen kam, um unter ihnen zu leben und die Saat gefährlicher und verderbter Grundsätze unter den Einwohnern auszusäen, die darauf hinausgingen, alles umzustürzen, was gut, heilig oder bürgerlich ordentlich war. Um deswillen hielten sie sich für verpflichtet, scharf allen denen entgegenzutreten, die es wagen wollten, sich unter ihnen einzudrängen. Wer das mit Bewußtsein und halsstarrig thun wollte, beging ein Verbrechen, gleich denen, die in jemandes Haus einbrechen wollen, unbekümmert, ob er sie aufnehmen will oder nicht.« – Besser noch führt Chandler die Vertheidigung seiner Vorfahren. Er fragt, ob die Colonisten der Bai von Massachusetts allein die Sünden der ganzen Christenheit jener Zeit tragen und verantworten sollten? Wie hätte man gerade von den Puritanern besondere Duldungsgrundsätze erwarten sollen, die selbst um ihres Glaubens willen aus ihrem Vaterlande fortgewiesen worden? Sie kamen ja nur in die Wildnisse Amerikas, um ungestört ihren eigenen religiösen Meinungen leben zu können. Zu diesem Zwecke errichteten sie eine eigene Regierung. Neuengland war ursprünglich nur eine religiöse, keine zu Handelszwecken bestimmte Niederlassung. Sie wollten nur ihre religiöse Doctrin in aller ihrer Reinheit bewahren. Sie fragten nicht nach Convertiten, sie wollten niemandem über ihre Gerichtsbezirke hinaus ihre Lehren und Ansichten aufdringen. Also mochten sie ein Recht haben, welches auch von den modernen Ansichten ihnen nicht bestritten werden dürfte, aus ihren Grenzen und aus ihrer Gerichtsbarkeit hinaus alle diejenigen zu stoßen, welche sich offenbar dagegen sträubten, und deren Trachten dahin ging, ihren Glauben, ihre Einrichtung, ihre Verfassung zu verunglimpfen und umzustürzen. Wie ein Schwarm Rasender fielen ihnen die Quäker in ihr stilles, zufriedenes Gemeinwesen. Sie wollten die tollen, frechen Gäste nur hinaus haben, mehr anfänglich nicht; erst als diese immer wiederkehrten und in gesteigertem Wahnsinn nicht Ansprüche auf Duldung, sondern auf Herrschaft machten, verloren auch sie die Geduld und griffen dann freilich zu Maßregeln, welche nach unsern Ansichten alles vernünftige Maß des Rechts, der Billigkeit und der Klugheit überschritten. Aber sie handelten nach den Grundsätzen ihrer Zeit, und nicht nach denen, welche wir nach einem zweihundertjährigen Kampfe so glücklich sind – oder glauben errungen zu haben. Indem ich das niederschreibe, lese ich ein Edict, welches in einem, sonst von edler Humanität geleiteten, Staate die Deutsch-Katholiken wie in Massachusetts die Quäker von seinen Grenzen weist; eine Weisung an uns, auch gegen die Irrthümer der Vorzeit im Gefühl der eigenen Schwäche, die uns beschleichen könnte, mild zu sein. Wenngleich möglich ist, die Regierung von Massachussetts zu entschuldigen und zu vertheidigen, ist es doch weit erfreulicher, zu hören, wie auch schon damals die öffentliche Stimme in der Verwerfung der angewandten Maßregeln und der unchristlichen Unduldsamkeit sich geltend machte, und, selbst unter sonst finster gesinnten Geistern hierin der Strahl eines andern Lichtes ihnen aufging. Cotton Mather, der wüthende, verstockte Hexenverfolger und Inquisitor ein Menschenalter später, sagt über die Quäkerverfolgung, die er erlebt: »Es ist deshalb ein gewaltiger Lärmen gegen unser Neuengland erhoben worden; und will jemand die Verfolgung vertheidigen, so mag er es thun, ich kann es nicht. Ich bin vollständig davon überzeugt, diese armseligen Quäker würden binnen kurzem (wie wir es ja schon jetzt sehen) auf ihr Nichts reducirt worden sein, wenn die bürgerlichen Obrigkeiten keine Criminalstrafen über sie verhängt hätten; auch meine ich überall nicht, daß Ketzermord ein evangelischer Weg sei, um Ketzereien zu vertilgen.« Deutlicher noch spricht für den Rück- oder Umschlag in der öffentlichen Meinung, daß nach Stephenson's und Robinson's Hinrichtung der Gerichtshof und die Generalversammlung selbst es für nöthig und räthlich hielten, ihr Verfahren vor der Welt zu rechtfertigen. Es geschah zum Theil durch schriftliche Darstellungen, die an den Hof und nach England gesandt wurden, zum Theil nahm man auch damals schon die Presse in Anspruch durch Schriften, in welchen juridisch die Berechtigung der Colonie als Staat, solche fanatische Eindringlinge auch mit aller Strenge zurückzuweisen und zu bestrafen ausgeführt, dann aber mit einem fruchtbaren Aufwande theologischer Gelehrsamkeit bewiesen wurde, daß die Lehren der Quäker die Fundamentalwahrheiten der Religion und der heiligen Dreieinigkeit und besonders die heilige Schrift als eine vollkommene und fertige Vorschrift für Glauben und Leben gefährdeten. Die ganze Bibel, ward zu Hülfe gerufen und bot so willig den Puritanern Stellen zu ihren Gunsten, als sie den Quäkern geboten, den Hochkirchlern und den Katholischen. – Auch anderwärts waren übrigens die Quäker nicht viel besser behandelt worden. Sie wurden in England gelegentlich von dem aufgebrachten Pöbel verhöhnt, gemishandelt und geschlagen und verschmachteten in dumpfen Kerkern. Sie mußten mit schweren Geldbußen ihre Conventikel büßen und waren, schon beim dritten Betretungsfall, zur Transportation in die Colonien reif. Auch in Virginien durften sie so lange eingesperrt werden, bis sie gelobten, das Land zu verlassen. Kehrten sie zum dritten male wieder, verhängte das Gesetz den Tod darüber. Worin unterscheiden sich diese Greuel, von religiöser Intoleranz dictirt, in ihren Wirkungen von denen, welche früher, gleichzeitig und später die römische Kirche und ihre Inquisitionstribunale gegen die Ketzer verhängte? War der menschliche Dünkel und Hochmuth, der sie dictirte, nicht ebenso furchtbar, waren die zugefügten Qualen und Schmerzen minder schmerzlich? Ja, jener hatte das noch für sich, eine übertausendjährige Autorität, er glaubte handeln zu müssen, wie die ganze christliche Geschichte ihn lehrte; hier war die Berechtigung und der Glaube oft kaum ein Jahrhundert alt, und doch schon so unerbittlich streng! Und doch warum schaudern wir minder zurück vor diesen Barbareien, im Namen der Religion von Protestanten geübt, als vor denen der römisch-katholischen Ketzerverfolger? – Warum wird der Schauer nicht zum Entsetzen, wenn wir in Paris über die Blutplätze der Revolution fortgehen, während in Venedig es uns überfröstelt und unser Blut im Augenblick stockt, wenn der Führer mit der Fackel in die engen, niedrigen, angeräucherten, halb unterirdischen Kerker des Dogenpalastes leuchtet? Wir athmen erst wieder auf und kein Schauer überfällt uns mehr, wenn er uns oben im Sonnenlichte den Platz zeigt, wo ein Doge sein Haupt auf den Block legen mußte. Es ist die freie amerikanische Luft, das Gefühl der Oeffentlichkeit, daß das ganze Volk es sah, was die Schauer mildert. Auch in Serveto's Kerker, so viel der Arme gelitten haben mag, drangen doch Stimmen von außen; er sah Menschen vor sich, wenn er vor Gericht gerufen ward, mit denen er disputiren konnte, auch seine Stimme ward gehört, und sein Scheiterhaufen loderte mitten in den freien Alpen. Es ist ein schwacher Trost, öffentlich zu leiden, aber ein Trost bleibt es dem Gefühl. Eliçabide 1840 Vor der Porte Saint-Martin von Paris, bei der Ortschaft La Villette, fand man am Morgen des 15. März 1840 an einem abgelegenen Orte die Leiche eines unbekannten Knaben. Der Knabe war offenbar ermordet und dann in den Koth eines Abzugsgrabens geworfen worden. Der Hirnschädel war, muthmaßlich mit einem harten und scharfkantigen Instrumente, eingeschlagen, außerdem war ihm der Hals mit einem Messer durchschnitten. Es war ein lieblicher Knabe, die Kindesunschuld strahlte von seinem Gesicht, als man ihn von Schmuz und Blut gereinigt. Sein Anblick erregte bei allen das tiefste Mitleid und Abscheu gegen den unbekannten Mörder, der die That erst in der Nacht oder spätestens am vorangehenden Tage verübt haben konnte. Weder das Opfer noch wahrscheinlich der Thäter gehörten dem Orte an, in dessen Nähe man es gefunden. Muthmaßlich waren beide aus der nahen Hauptstadt dahingekommen; eine Omnibusverbindung geht zwischen La Villette und Paris. Möglich auch, daß der Mörder den Knaben auf einem Spaziergange hinausgelockt hatte. Man schaffte daher die Leiche nach Paris zurück, um hier die polizeilichen Nachforschungen Wirken zu lassen. Aber dieselben, wiewol von der gesammten Presse der Hauptstadt unterstützt, blieben fruchtlos. Die Sache erregte ein ungemeines Aufsehen. Schon in diesem ersten Stadium, als ein reines unbegreifliches Factum, durchlief sie alle Zeitungen der Welt. Der Knabe war in der Morgue ausgesetzt; alle Aeltern, Lehrer, Verwandte, die etwa Kinder vermißten, wurden aufgefordert, in die Morgue zu kommen, und zahllose Theilnehmende und Neugierige strömten dahin; aber allen war das unentstellte Gesicht völlig fremd. Kein Fremder, der von einem verlorengegangenen Kinde etwas wußte, auch in der ganzen Umgegend der Stadt kein vermißter Knabe, keine Spur, die nur auf ein begangenes Verbrechen leitete. Wie war das unbekannte Kind nach Paris gekommen, oder woher war es überhaupt dahin wie geschneit? Die pariser Polizei mit allen ihren Helfershelfern wußte sich keines Rathes; umsonst boten die Zeitungen alles auf; sie erweckten eine steigende Theilnahme, Rührung und Neugier, aber auch sie vermochten aus dem undurchdringlichen Geheimnis; keinen Funken Licht zu entlocken. Was lag für ein Verbrechen zum Grunde? Nach der bescheidenen Kleidung des Knaben hatte es nicht den Anschein, als sei der Mord in Folge oder um eines andern Verbrechens willen begangen. Ein Raubmörder würde sich auch schwerlich die Mühe gegeben haben, dem Beraubten andere Kleider anzulegen. Lag eine That der Rache, ein Verbrechen an einer Familie, ein Kinderraub oder ein wilder Act verbrecherischer Wollust zum Grunde, den die blutige That verbergen sollte? Auf alle diese Fragen wußte man sich keine Antwort. Aber das Interesse war nun so allgemein geworden, daß man nach einem ungewöhnlichen Auskunftsmittel suchte, um sich wenigstens die Möglichkeit der Entdeckung zu sichern. Man balsamirte die Leiche des schönen Knaben ein und stellte sie aufs neue aus. Aber so viele auch hinzuströmten, um sie zu sehen, auch da fand sich niemand, der sich zu dem Knaben bekannte. Etwa acht Wochen spater verbreitete sich in Bordeaux die Nachricht von einer doppelten, schrecklichen Mordthat. Unfern der Stadt, in der Nähe der Gemeinde von Artigues, liegt, an der Seite der großen Straße, ein ziemlich ausgedehntes Gehölz, hinter welchem ein Bach sich fortschlängelt. In diesem Bache fanden Landleute am Morgen des 10. Mai den Leichnam einer noch jugendlichen Frau schwimmend. Sie war augenfällig nicht im Wasser verunglückt, sondern erst, nachdem sie ermordet worden, in den Bach geworfen; denn ihr eingeschlagener Hirnschädel, die mannichfachen Verstümmelungen am Köpf und das gänzlich zerschlagene und zerschnittene Gesicht deuteten auf einen furchtbaren Mord durch fremde Gewaltthat. Ueberdem war die Kleidung ihr fast ganz vom Leibe gerissen. Auch führten Blutspuren am Ufer tiefer in den Wald hinein nach einem Platze, wo wahrscheinlich die That verübt war, und von woher der oder die Mörder die Unglückliche, um das Verbrechen auf den ersten Blick zu verbergen, nach dem Bache geschleppt hatten. Bei einer weitern Nachsuchung fand man im Laufe desselben Tages in demselben Bache, aber mehrere hundert Schritte davon entfernt, noch eine zweite Leiche, die eines ganz jungen Mädchens. Auch ihr Schädel war zerschlagen, auch ihr waren die Kleider abgerissen; doch war ihr Leichnam in einen Shawl gehüllt. Die Gemeinde von Artigues war außer sich vor Schrecken, und bald wußte man auch in Bordeaux von dieser Mordthat und sprach mit Entsetzen davon an allen öffentlichen Orten. An den sogenannten Quatre pavillons, einem Orte in der Nähe von Artigues, hatte ein Fußgänger an dem Morgen dieses Tages die von Bergerac nach Bordeaux fahrende Diligence abgewartet und sich mit aufgesetzt. In Bordeaux stieg er in dem kleinen Wirthshaus eines Herrn Chaban ab. Er führte mit sich einen Nachtsack und noch ein Paar Körbe oder kleinere Beutel. Bei der Ankunft ließ er sich ein Frühstück anrichten und aß mit vieler Ruhe und anscheinend mit einer gewissen Gemächlichkeit. Nachher erklärte er, daß ihn friere, man möge Feuer anmachen. Man führte ihn in einen Saal, wo Feuer im Kamin angezündet ward. Als jemand nach einer Stunde eintrat, fand er den Gast fest eingeschlafen. Der Wirth forderte ihn auf, wenn er schlafen wolle, sich in ein Zimmer zu begeben, wo ein Bett für ihn bereit stände. Er ging, ohne ein Wort zu sagen, dahin, entkleidete sich und schlief auch hier bald ein. Als Chaban inzwischen von seinen Gästen den Vorfall im Gehölze von Artigues erfahren und damit in Verbindung brachte, daß sein Gast wenige Zeit, nachdem der Mord vorgefallen sein dürfte, sich unfern von dem Orte, wo er vollbracht, in die Diligence gesetzt, schöpfte er einen Verdacht, der durch das seltsame Wesen des schweigsamen Mannes wohl genährt wurde. Er unterrichtete die Polizei davon, welche auch den Fremden am Morgen des 11. Mai, und zwar in dem Augenblicke, wo er das Haus verließ, um die Diligence nach Paris zu besteigen, verhaftete. Auf den beiden Körben oder Damenbeuteln, welche der Fremde bei sich führte, fand man Blutflecke, auch einen solchen auf dem einen Aermel seines Hemdes. Indessen wollte der Fremde nichts von einem begangenen Verbrechen wissen. Aber noch verdächtiger waren die großen, sichtlich irgendwo abgerissenen Stücke Zeug, die von Frauenkleidern herrührten. Zwar waren die Leichen der beiden ermordeten Frauen noch nicht nach Bordeaux geschafft, aber man wußte, daß ihnen die Kleider vom Leibe abgerissen waren, und Zeugen, welche bei Auffindung der Leichen zugegen gewesen, versicherten, daß die Fetzen ihrer Kleidung, die der Mörder noch an den Leichnamen gelassen, mit den ihnen hier vorgezeigten ganz von demselben Stoffe schienen. Der Gefangene ließ es nicht auf die Vergleichung der Stoffe ankommen. Aus seinem Gefängniß schickte er einige Zeilen an den Untersuchungsrichter, in welchem er bekannte, daß er die Frau und das junge Mädchen erschlagen habe. Die Frau heiße Marie Anizat aus Pau, das junge Mädchen sei ihre Tochter Mathilde , acht Jahre alt. Der Name des Mörders war Pierre Vincent Eliçabide . Er nannte sich Professor. Darauf vor den Instructionsrichter geführt, wiederholte er nicht allein dieses Bekenntniß mit allen Umständen, unter denen der Mord stattgefunden, sondern bekannte auch aus freien Stücken, daß er der Mörder jenes vor acht Wochen bei Paris ermordet gefundenen Knaben sei. Dieser Knabe sei Joseph Anizat , der Sohn und Bruder seiner letzten beiden Schlachtopfer, gewesen. Der gegen Eliçabide geführte Proceß ist sehr einfach und eigentlich nur in psychologischer Hinsicht von Interesse. Bei seinem ersten Geständnis verblieb er bis zu seiner Todesstunde, und änderte nur seine Aussage in einzelnen Nebenumständen, welche auf das Motiv der That ein anderes Licht werfen konnten. Aber der Fall gehört zu der Reihe der berühmten Criminalfälle, welche das neuere Frankreich gewissermaßen für die ganze Welt durchmachte, und für welche während der Verhandlungen die Theilnahme in New-York, Neapel und Petersburg fast so lebendig als in Paris und Bordeaux war. Ueberdem fand hier ein merkwürdiges Zusammentreffen statt. Der Proceß Lafarge war in der Blüte seiner Entwickelung, als der Proceß Eliçabide begann, und als dieser zu Ende ging, klopfte schon ein dritter verwickelter und merkwürdiger, der Proceß Marcellange, an. Die Gazette des Tribuneaux bringt nämlich in den Nummern, welche die Assisenverhandlungen über Eliçabide's Mordthat enthalten, bereits die Nachricht von dem Herrn von Marcellange, der durch das Küchenfenster auf seinem Gute erschossen wurde. Alle drei haben zu dem traurigen Ruhm, den Frankreich seit den Zeiten des alten Pitaval bis heute behauptet, ihren Beitrag geliefert, daß hier die verwickeltsten, zweifelhaftesten, romanhaftesten Processe aus dem socialen Leben sich entwickeln, welche, sei es in Stoff oder Form, oder beidem, von einer Würze sind, die für jedes Klima, jede Nationalität und jeden Bildungsgrad Interesse darbieten. Ermittelt wurde sehr wenig mehr, als Eliçabide selbst vor seinen Richtern aussagte; und nach seiner Aussage zumeist ist die Anklageacte entworfen. Wir mögen diese daher, was nicht bei allen Criminalfällen räthlich ist, unserm Referat zum Grunde legen. Pierre Vincent Eliçabide, aus dem Bearnischen, war der Sohn armer Aeltern, von ihnen dem geistlichen Stande bestimmt. Er hatte in den Seminaren von Oleron, Betharram und Bayonne studirt, um später die Weihen zu empfangen. Aber der Dämon eines maßlosen Stolzes, einer Selbstüberschätzung arbeitete in ihm. »Passionirt für systematische Ideen,« heißt es, (von denen wir übrigens in seiner Verteidigung, seinen mitgetheilten Schriften und seinen Antworten im Proceß wenig finden) und sich für einen Mann von überwiegendem Geiste haltend und bestimmt für ein glänzenderes Loos, als das, welches ihm der geistliche Stand in Aussicht stellte, hatte er endlich einer Laufbahn entsagt, die er wol überhaupt nicht aus wahrem Beruf ergriffen hatte. Er lebte mehrere Jahre als Privatlehrer und Erzieher in verschiedenen Häusern in Bordeaux. Gegen Ende des Jahres 1837 entschloß er sich jedoch, das Directorium über eine Primärschule zu übernehmen, die ein früherer Lehrer von ihm in dem kleinen Ort Lestelle in der Nähe von Pau gegründet hatte. In dieser Stellung lernte er eine noch junge Witwe, Marie Anizat, in Pau kennen. Sie wollte ihren Sohn, damals einen Knaben von acht Jahren, in jene Schule bringen. Eliçabide kam ihr dabei freundlich entgegen und besuchte sie später mehreremale in Pau. Marie, mit dem Geburtsnamen Tressarieux, aus dem Departement der Unterpyrenäen, von dürftigen Aeltern geboren, scheint doch eine für ihren Stand gute Erziehung genossen zu haben. Sie hatte, etwa 20 Jahre alt, Pierre Anizat geheirathet, mit dem sie, nach manchen andern Versuchen, einen Broterwerb und ein Vermögen sich zu gewinnen, nach Algier gegangen war und in Oran ein Wirthshaus gegründet hatte. Bei einem Ausfall der Franzosen, um die andringenden Araber abzutreiben, ward Anizat im Jahre 1833 getödtet. Er hinterließ seiner Witwe kein Vermögen, aber zwei Kinder, den Knaben Joseph, der 1829, und Mathilde, die 1831 geboren war. Aber Marie war ein stilles, frommes, thätiges Weib. Nach Frankreich zurückgekehrt, erwarb sie für sich und ihre, Kinder durch ihrer Hände Arbeit, durch Fleiß und Ordnung nicht allein das tägliche Brot, sondern hob auch ihre kleine Familie über den äußersten Nothstand dermaßen hinaus, daß sie darauf bedacht sein konnte, ihrem Knaben eine bessere Erziehung zu geben. Sie lebte zufrieden, geachtet und gewissermaßen glücklich, bis jener erwähnte Umstand sie mit Eliçabide bekannt machte. Eliçabide war auch in seiner neuen Stellung nicht zufrieden, man sah ihn häufig wie von Sorgen verzehrt; sein Wesen war unruhig, ungestüm. Gegen seine Schüler war er außerordentlich streng. Er schien sich darin zu gefallen, sie zu mishandeln, ja er sprach es gegen verschiedene Personen als Princip aus, wenn man die Kinder gut erziehen wolle, müsse man sie mit großer Härte behandeln. Seine Einnahme war im Verhältniß zu seinem Herkommen und dem, was er bis da gehabt, ganz anständig, ihm aber schien sie jammervoll und äußerst gering im Verhältniß zu dem, worauf er bei seinem Geist und seinen Talenten Anspruch habe. Im October 1839 gab er plötzlich die Stelle auf und ging nach Paris. Nicht in der Provinz, nur in Paris kann man sein Glück machen, und jeder Jüngling, der sich für einen ausgezeichneten Kopf in der Provinz hält, glaubt darauf eine sichere Anwartschaft zu haben. Eliçabide ging mit den kühnsten Hoffnungen nach der Hauptstadt, er zweifelte keinen Augenblick auf dem langen Wege, daß alle seine Entwürfe, eine große Erziehungsanstalt zu begründen, glücken müßten. Seine erste Wohnung war in einem Hotel garni, wo auch ein älterer Bekannter, ein Student, der mit ihm im Seminar von Betharram gewesen, wohnte. Statt diese Wohnung zu erweitern, mußte er bald ein noch kleineres Zimmer mit jenem Studenten Beslay zusammen miethen. Sein Bette hatte ihm der vorige Wirth geliehen, wofür er dem Sohne desselben Unterricht ertheilte. Aber die Schüler zum Unterricht im Französischen und Lateinischen wollten trotz aller Aufforderung sich nicht melden. Die wenigen Mittel, welche er aus der Provinz mitgebracht, waren gänzlich erschöpft. Arbeiten für die Journale, womit gewöhnlich die Anzügler aus der Provinz zuerst ihren Lebensunterhalt sich zu verdienen suchen, scheint er nicht geliefert zu haben, entweder, weil er dort nicht ankam, oder solche Thätigkeit in seinem Stolz verschmähte. Dagegen hatte er ein Werk geschrieben: »Geschichte der Religion, für Kinder erzählt.« Aber es fand keinen Verleger und ist als traurige Reliquie des Verbrechers im Manuscript zurückgeblieben. Wo er bei angesehenen Personen anklopfte, fand er verschlossene Thüren oder taube Ohren. Von Hause konnte er auf gar keine Unterstützung rechnen; seine armen Aeltern hofften eher auf Hülfe von ihrem Sohne. Aber eine geistige Trostquelle schien ihm in dem fortgesetzten Verkehr mit der Witwe Marie Anizat zu bleiben. Er stand in Correspondenz mit derselben, und die Briefe lassen von der drückenden Lage und Stimmung, in der er sich befand, nichts ahnen. Im Gegentheil schrieb er, daß eine frohe Zukunft vor seinen Augen lächle, seine Wünsche schienen in Erfüllung zu gehen, und er sei drauf und dran, eine große öffentliche Erziehungsanstalt zu gründen. In allen, seinen Briefen schimmerte die Absicht hindurch, sie zu heirathen. Indem er ihr mit den lachendsten Farben das künftige Institut, seine Thätigkeit und ihre künftige Lage schilderte, forderte er sie dringend auf, zu ihm zu kommen, aber vorher ihm ihren Sohn zu schicken, für dessen Erziehung er Sorge tragen wolle. Es schien sein dringenster Wunsch, und er wandte seine ganze Beredtsamkeit an, ihr Herz zu bewegen. So heißt es in einem Briefe vom 16. Januar 1840: »Marie muß mich lieben, sie muß nach Paris kommen. Dennoch wünschte ich für's erste nur, daß Sie mir Joseph sendeten. Wenn mein Institut gegründet ist, soll er die besten Schulen besuchen. Ich werde die Aufsicht über ihn führen, ich werde mit ihm repetiren. Er wird mit mir schlafen, essen; alles werde ich für ihn befolgen. »Ist Joseph einmal hier, dann werde ich tausend herrliche Gründe finden, um auch Sie nach Paris zu ziehen. Meine Arme werden Sie empfangen, Sie werden mein anderes Ich, mein Rath, meine Hülfe sein, und ich bin der Hoffnung, daß wir in unsern alten Tagen uns ohne Unruhe und Gewissensbisse der vergangenen Zeit erinnern werden; nicht wahr, an einem warmen Kaminfeuer, in einem kleinen, weißen Hause, in unsern lieben Bergen zwischen Moncayolle und Gottine?« Später, am 29. Februar, nachdem er ihr angekündigt, daß alles nach Wunsche gehe, und daß er ein großes Pensionat in einem der reichsten Quartiere der Stadt zu gründen im Begriff stehe, schreibt er wieder: »Ach, wie bedarf ich Ihrer hier; aber Sie wollen mich immer noch zur Geduld verweisen. Nun denn, Böse! meinethalben Geduld mit Ihnen; aber Joseph muß bald kommen. Er wird mir ebenso von Nutzen sein, als es ihm wird nützlich sein, daß er herkommt.« Auf so dringende Bitten entschloß sich Marie Anizat endlich, nachzugeben. Sie vertraute, sie liebte den Mann, der sich schon früher so liebevoll ihres Sohnes angenommen hatte. So schwer es ihr ward, von ihrem Sohn sich zu trennen, geschah es doch. Sie packte seine Habseligkeiten zusammen, entlieh kleine Vorschüsse von ihren Kunden, und nachdem sie 100 Francs zusammengebracht und diese mit den Sachen in einen Mantelsack gepackt, übergab sie den Knaben einer Modehändlerin, der Demoiselle Lenoir, welche in Geschäften nach Paris reiste, um unterwegs ihn zu beaufsichtigen. Am 11. März nahm die Mutter von ihrem geliebten Kinde Abschied, um es nicht wieder zu sehen. Am 14. März, Nachmittags zwischen 3 und 4 Uhr kam der Knabe mit seiner Beschützerin in Paris an. Im Hofe der Messagerie stand bereits Eliçabide, als die Diligence ankam. Die sorgsame Mutter hatte nicht versäumt, »dem großmüthigen Freunde, dem gütigen Beschützer und dem zuverlässigsten Führer ihres Kleinen« den Tag seiner Ankunft schon im Voraus anzukündigen. Eliçabide schien außer sich vor Freude beim Anblick des lieben Kleinen. Er schloß ihn in seine Arme, er überhäufte ihn mit Liebkosungen. Er konnte der freundlichen Demoiselle Lenoir nicht Dankes genug für ihre Gefälligkeit und mütterliche Sorgfalt sagen und bat sie, ihm zu sagen, welche Auslagen sie für den Knaben unterwegs gemacht, da er sie auf der Stelle bezahlen wolle. Die Lenoir, zu sehr mit ihrem Gepäck beschäftigt, erwiderte, sie habe noch nicht zusammengerechnet, und wenn es ihm gefällig, möge er ihr nach einigen Tagen die Kleinigkeit berichtigen, zu welchem Zweck sie ihm ihre Adresse gab. Eliçabide führte den kleinen Anizat nicht in seine Wohnung, sondern nachdem er mit ihm durch verschiedene Straßen und Quartiere der großen Stadt gegangen, kehrte er mit ihm bei einem Restaurateur ein, wo Beide ihr Mittagbrot einnahmen. Nach dem Essen ging Eliçabide allein aus, indem er den Knaben einige Augenblicke auf ihn warten hieß. Die Anklageacte sagt nun, daß er diese Zeit brauchte, Joseph's kleines Felleisen in seiner Wohnung wegzulegen und einen Hammer einzustecken, mit welchem in der Tasche er zum Restaurateur zurückkehrte. Hier in der Restauration, mit dem festen Mordvorsatze in der Brust, mit dem Werkzeuge zum Morde schon versehen, ließ er sich Papier und Feder geben und schrieb folgenden Brief an die Mutter, deren Sohn in wenigen Stunden nicht mehr athmen sollte. »Eben habe ich Joseph in meine Arme geschlossen, nachdem ich von einem Schnellpostbureau zum andern gelaufen bin, indem ich nicht wußte, mit welcher Diligence er ankommen würde. »Er ist in vollkommener Gesundheit eingetroffen. Sie können auf mich rechnen, daß ich alles thun werde, um Joseph den Aufenthalt in Paris angenehm zu machen . Warum eilen Sie aber nicht selbst, Sie, meine ich, Sie böse Person! Sie bedürfen wir hier, wie unser Augenlicht. Nun wollen wir doch sehen, ob Sie sich beeilen können. O daß Sie doch eben so hastig wären, als Sie indiscret sind. Sie, die Sie, ohne meine Erlaubniß, in meine Briefe blicken. Ich erwarte Sie hier, um Sie zur Rechenschaft zu ziehen, um Sie zu bestrafen für Ihre Bosheit. Adieu, herzlich geliebte Marie, Dein auf ewig.« Unter diesen Brief mußte auch das zum Tode geweihte Opfer, der kleine Anizat, noch einige Linien schreiben. Sie lauteten, möglicherweise von Eliçabide dictirt: »Meine liebe Mutter, ich bin 4 Uhr Abends in Paris angekommen. Herr Eliçabide empfing mich und umarmte mich. Ich kannte ihn erst gar nicht wieder, wegen des langen Bartes, den er unter dem Kinn trägt. Paris ist recht schön, meine liebe Mutter, ich glaube, daß es mir recht hier gefallen werde. Ich habe schon das Palais-Royal gesehen und viele schöne Straßen, indem ich mit Herrn Eliçabide ging. »Adieu, meine liebe Mutter, ich umarme Dich zärtlich, so wie auch meine gute Schwester Mathilde. Dein Sohn Joseph.« Nachdem Eliçabide den Brief zugemacht, adressirt und in einen Briefkasten geworfen, führte er den Knaben durch verschiedene Straßen nach der Porte Saint-Martin. Hier bestiegen sie einen Omnibus und fuhren nach La Villette. Gegen 8 und 9 Uhr Abends befanden sie sich auf dem einsamen Felde, wo man am Morgen die Leiche des Knaben fand. Kein lebendes Wesen umher war sichtbar. Eliçabide hieß den Knaben still stehen. Plötzlich hat er den Hammer aus der Tasche gezogen, geschwungen und läßt ihn mit furchtbaren Schlägen auf den Kopf des Opfers niederfallen, bis der arme Knabe zu Boden stürzt. Ob er noch ein Wort, einen Laut geäußert, wußte der Mörder nicht mehr zu sagen. Ohne eine Regung von erwachtem Gefühl, ohne Schaudern setzt er die Schläge auf den Dahingestreckten fort. Damit noch nicht zufrieden, zieht er auch ein Taschenmesser hervor und schneidet der röchelnden Leiche auch die Kehle durch. Dann stößt er sie mit dem Fuße in den kothigen Graben. Was mit dem Leichnam vorgenommen worden, weiß man aus dem Vorangeschickten. In Paris wußte Niemand von der Ankunft des hübschen Knaben aus der Provinz bis auf die Modehändlerin, die ihn selbst mitgebracht. Aber sie hatte ihn gleich nach der Ankunft in den besten Händen gesehen. Schon nach zwei oder drei Tagen hatte Eliçabide die Lenoir aufgesucht und ihr pünktlich die 9 Francs und einige Centimes zurückerstattet, welche sie während der Reise außer den von der Mutter ihr eingehändigten 40 Francs für den Kleinen ausgegeben. Er hatte sie außerdem versichert, daß der Knabe sich vollkommen wohl befinde und selbst mit ihm gekommen wäre, ihr zu danken, wenn er nicht schon sehr eifrig beim Lernen beschäftigt wäre. Die Lenoir hatte also, auch wenn sie von dem aufgefundenen Leichnam gehört, gar keinen Grund, an ihren zeitweiligen Schützling zu denken. Uebrigens war sie in Paris sehr beschäftigt und bald darauf nach Pau wieder zurückgereist. Eliçabide fuhr, durch das Zwischenereigniß nicht im Geringsten gestört, fort, die zärtlichsten Briefe an seine geliebte Marie zu schreiben. Immer ungestümer drang er in sie, ihre friedliche und glückliche Ruhe zu verlassen und sein Glück in Paris mit ihm zu theilen. Gleich nach dem Morde schrieb er Folgendes: »O eilen Sie doch, köstliche Lügnerin. Packen Sie Ihre Sachen, sprechen Sie aber zu so Wenigen, als irgend Möglich, von Ihrer Abreise , weil meine edeln Aeltern , wenn sie von der Sache Kunde erhielten, und Sie ihnen die Briefe zeigen müßten, sich eigene Gedanken darüber bilden könnten, daß ich mich mit einer Fremden beschäftige, während ich sie leiden lasse. Wenn alles in Richtigkeit ist, wollen wir rechtschaffen darüber sprechen, und dann soll kein Mensch wagen, uns ein Wort zu sagen. Also, Sie ganz für mich und ich ganz für Sie, was kümmert uns dann die ganze Welt. Lassen wir da alle Priester, von Pau, von Moncayolle und von Betharrem. Wir wollen ihnen schon Neuigkeiten aus der Hauptstadt erzählen.« Mit satanischer Erfindungsgabe wußte er die arglose Frau durch Aufzählen von Ursachen hinzuhalten, weshalb sie keine weitern Briefe von ihrem Sohne erhalte. Zwölf Tage, nachdem er unter seinen Händen verblutet, schrieb er: »Joseph befindet sich ganz wohl. Er ist schon ganz vertraut mit den schönen Sachen von Paris und scheint sich gar nicht zu langweilen. Seine Handschrift wird recht hübsch. Wir könnten einstens einen allerliebsten Commis aus ihm machen. Ich bin sehr zufrieden mit seinen Fähigkeiten und seiner Aufführung, obgleich sein Kopf immer etwas leicht ist.« Endlich gelang es ihm, die arme Frau zu überreden. Sie willigte jedoch erst ein, nach Paris zu kommen, nachdem er ihr die Versicherung gab, daß er für sie eine Stelle als Haushälterin in einem der Häuser, der Faubourg Saint-Germain gefunden. Entzückt über ihren Entschluß, schrieb er ihr, nunmehr zu eilen, er zeichnete ihr die Route vor, die sie zu nehmen habe, und erklärte, die Sehnsucht triebe ihn dermaßen, daß er ihr bis Bordeaux entgegeneilen wolle. Sie solle dort am 6. Mai eintreffen; wenn sie im Wirthshause des Herrn Meunier abgestiegen, werde er noch am selben Tage vor ihr erscheinen. In dem Schreiben heißt es wieder: »Joseph würde Ihnen auch ein paar Zeilen hinzugesetzt haben, aber bald wird er ja in Ihre Arme fallen, und das ist doch mehr werth. Ich bin sehr mit ihm zufrieden, ich kann wol von ihm sagen: er läßt sich gut an. Dünkt mich doch auch, daß er wächst und stärker wird. Er ist jetzt schon besser hier zu Hause, als ich selbst. »– – Adieu, Meine herzlich geliebte Marie, keine Thränen mehr, keine Traurigkeit! Wenn Sie mager geworden sind, so verheiße ich Ihnen, daß Sie sehr schnell wieder stark werden sollen. Sie sollen gut und lange schlafen ; Sie sollen eine treffliche Luft athmen. Sie sollen im Frühling zu wohlfeilen Preisen gutes Bier trinken, um Ihr Blut zu erfrischen. Aber ich bitte Sie, weit mehr als auf alles dieses, auf die Zärtlichkeit dessen zu rechnen, der Ihnen allein für dieses Leben angehört.« Marie Anizat war am 6. Mai in Bordeaux angekommen und an dem bezeichneten Wirthshaufe abgetreten. Eliçabide war am 3. aus Paris abgereist, ohne Jemand den Zweck seiner Reise zu sagen; aber da er, um die Kosten der Diligence zu sparen, mit kleinen Zwischengelegenheiten fahren müssen, kam er erst am 7. an. Da er dies voraussah, hatte er schon von Poitiers aus an den Wirth Meunier geschrieben, er möge Marien darauf vorbereiten; denn er fürchtete, sie möchte sonst ohne ihn sich auf den Weg nach Paris machen. Im Augenblick der Ankunft in Bordeaux war Eliçabide ohne alles Geld. In Ivrec, in der Nähe der Stadt, diente eine seiner Schwestern als Kammermädchen. Er schrieb augenblicklich an sie, ihm doch so viel Geld sie könne, zu bringen, und nannte ihr als Rendezvous eine andere kleine Herberge, die ein Herr Lesquerre hielt. Erst nachdem die Schwester wirklich am 8. Morgens in die Stadt gekommen war und ihm 100 Francs, ihre Ersparnisse, gebracht, eilte er, als sei er eben erst angekommen, in das Meunier'sche Wirthshaus. Das Wiedersehen zwischen ihm und Marie war herzlich. Der Tag schien in lauter Freude und Herzlichkeit zu vergehen. Sie hatten gar keine Eile, nach Paris zu kommen. Noch am folgenden Tage, am 9., besuchten sie des Morgens zusammen eine gewisse Anna Marmayou, mit der Marie in Pau bekannt gewesen. Den folgenden Theil des Tages verwandte jeder zu seinen besondern Gängen. Am Abende aber speisten Beide aufs vergnügteste zusammen in ihrem Wirthshause. Justine Cazauran, eine andere Freundin Mariens, die sie vorher zufällig auf der Straße getroffen, war eingetreten, um sie zu besuchen. Sie mußte sich mit an den Tisch setzen. Elicabide war lauter Lust und Lachen und würzte das Mahl durch die pikantesten Erzählungen und Bemerkungen. Marie Anizat schien von seiner Unterhaltung ganz hingerissen. Mit Stolz erzählte sie von dem Briefe, den ihr Sohn ihr gleich nach seiner Ankunft in Paris geschrieben; aber sie war unzufrieden, daß Eliçabide dem Knaben von ihrer Reise und bevorstehenden Ankunft gesagt; sie hatte sich so sehr gefreut, den Knaben zu überraschen. Die Nacht wollten sie nicht in Bordeaux zubringen, sondern in Ivrec. Die Freundin hatte Eliçabide versprechen müssen, diese Nacht bei seiner Schwester, dem Kammermädchen dort, zu schlafen. Am andern Morgen wollten sie dann die Diligence besteigen, welche unfern von Ivrec vorüberfuhr. Abends nach 8 Uhr miethete Eliçabide einen Fiacre, der sie vors Thor und bis nach den sogenannten Quatre pavillons fuhr. Hier stiegen sie aus, um den weiten Weg zu Fuß zurückzulegen. Nachdem sie einen sich schlängelnden Hohlweg zurückgelegt, kam das ziemlich ausgedehnte Gehölz, welches sich auf eine Strecke links vom Wege fortzieht. Hinter dem Gehölz fließt der erwähnte Bach, welcher später unter der großen Straße fortgeht. Marie Anizat führte ihre kleine Tochter Mathilde und trug die beiden Kober oder Beutel, Eliçabide trug einen Nachtsack, das einzige Gepäck, welches er von Paris mitgebracht. Als sie das Gehölz erreicht haben, bleibt Eliçabide um einige Schritte zurück. Er zieht den Hammer aus dem Nachtsack und nähert sich den Opfern, die auf ihn warteten. Ohne ein Wort zu sprechen, wenigstens erinnerte er sich dessen nicht, und wahrscheinlich während sie ihm noch den Rücken zugekehrt haben, schmettert er Schläge zuerst auf den Kopf der Mutter, dann auf den der Tochter; so umschichtig, bis Beide röchelnd ihm zu Füßen stürzen. Dann zieht er, wie bei dem Morde in Paris, sein Messer aus der Tasche und schneidet Beiden die Kehlen durch. Es war ein trüber Abend, wie zu dem Mordwerk geeignet, dicke, schwarze Wolken zogen sich über den Himmel, ohne doch zum Regen zu kommen. Eliçabide setzte sich nach der That ruhig auf die Erde, unfern der beiden blutenden und noch warmen Leichname nieder und überließ sich, den Kopf in die Arme gestützt, seinen düstern Gedanken! Endlich erwachte er aus diesem Hinbrüten und ging andern Gedanken nach: wie er für seine eigene Sicherheit nun zu sorgen habe. Er stand auf, um zu einem neuen Schlachtwerk zu schreiten. Noch einmal ergriff er das Messer, um das Gesicht der jungen Frau, die er zu lieben vorgab, zu verstümmeln; sie sollte ganz unkenntlich werden. Er zerriß beiden Opfern die Kleider und ritz sie zum größten Theil vom Leibe. Dann nahm er Mariens blutenden Körper auf und trug ihn in seinen Armen durch das Gehölz nach der andern Seite, wo er ihn in den Bach warf. Zurückgekehrt wickelt er den des Mädchens in den Shawl der Mutter und trägt ihn auf einem andern Wege näher der großen Straße zu, wo er ihn ebenfalls in den Bach versenkt. Alsdann schleppt er ihre Kleider, ihr Gepäck und was sonst von ihnen zurückgeblieben, weit davon in den Wald, und verscharrt, was er nicht mitnehmen will unter einem Gebüsch. Gelassen kehrt er zurück an den Ort der That, wo noch sein Nachtsack liegt, und macht hier auf dem vom Blute besudelten Grasteppich seine Toilette, in keiner andern Absicht, als um am Morgen anders gekleidet zu erscheinen, als man ihn am Abend gesehen. Die Nacht brachte er im Freien auf derselben Stelle, ob schlafend, ob wachend, zu und erwartete den Tag, um wieder nach Bordeaux zurückzukehren. Morgens um 4½ Uhr stand er schon wieder mit seinem Nachtsack und den beiden Beuteln an den Quatre pavillons und stieg, wie wir sahen, in die Diligence, die ihn nach Bordeaux und endlich zur Entdeckung und Verhaftung führte. Eliçabide hat niemals sein Geständniß, welches er am ersten Tage der Verhaftung ablegte, während der Untersuchung zurückgenommen. Nur hinsichts der Motive zur That hat er sich in Widersprüche verwickelt, und bezüglich darauf wich er in einigen Nebenumständen von der Wahrheit ab, ohne viel Gewicht darauf zu legen, wenn man ihn der falschen Angabe überführte. Er zog sich bei seinen Aussagen immer auf seinen verwirrten, ungewöhnlichen Gemüthszustand zurück, der ihn zum Sklaven des Momentes mache, ohne selbst darauf eine Verteidigung für sich zu bauen, indem er sich eben als ganz unzurechnungsfähig betrachtet wissen wollte. Er gab vor, vom Augenblicke ab, wo er Marie Anizat überredet, ihm ihren Sohn zu senden, sei es ihm klar geworden, wie unbesonnen und thöricht dieses gewesen. Was habe denn der Knabe bei ihm finden können als Elend? Dennoch aber habe er es nicht über sich gewinnen können, die Sache wieder rückgängig zu machen, hätte er doch alsdann seine traurige Lage aufdecken müssen. Da habe sich denn eine entsetzliche Verwirrung seiner Geisteskräfte bemeistert, als er den jungen Anizat von der Post steigen gesehen. Die Unmöglichkeit, in der er sich befunden, für seine Unterhaltung zu sorgen, habe den Entschluß hervorgebracht, ihn zu tödten. Nachdem dies geschehen, sei es dann auch nöthig geworden, seine Mutter und Schwester umzubringen, um das erste Verbrechen zu verbergen. Um diese Angabe wahrscheinlich zu machen, nämlich, daß er den Knaben nur in einer augenblicklichen Ueberwallung der Verzweiflung niedergeschlagen, hatte er in den ersten Verhören gesagt, es sei mit einem Steine geschehen, der sich unter seiner Hand zu beleben geschienen habe. Auf dieselbe Weise wollte er denn auch Mutter und Tochter am Waldrande getödtet haben, mit dem ersten besten Steine, der ihm zur Hand war. Später räumte er jedoch ein, daß es ein Hammer gewesen, und daß er mit ein und demselben Hammer Sohn, Mutter und Tochter getödtet. Dieser Hammer ward auch in der Mistgrube des Chabon'schen Wirthshauses in Bordeaux später aufgefunden, wohinein Eliçabide denselben sammt dem Messer geworfen haben wollte, mit welchem er Mutter und Tochter die Kehle abgeschnitten. Das Messer, mit welchem er in La Villette den Knaben vollends getödtet, behauptete er etwa drei Tage nach der That vom Pont-Rohal herab in die Seine geworfen zu haben. Die Mutter und Tochter, dies räumte er sogleich ein, hatte er in keiner andern Absicht nach Bordeaux berufen, als um sie alle Beide zu tödten. Zu diesem Zwecke nahm er den Hammer in seinem Nachtsacke mit sich. Bordeaux, eine Stadt, die so weit von seinem und auch von ihrem Wohnort entfernt war, hatte er zur That ausersehen, weil Mutter und Tochter hier fremd waren und somit für ihn die meiste Aussicht vorhanden, daß das Verbrechen unentdeckt bleibe. Am 9., wo er sich Mittags von Marien trennte, benutzte er diese Zeit, sich vor dem Thore auf dem Wege nach Artigues und Ivrec nach dem Platze umzusehen, wo er am Abend den Mord am sichersten ausführen dürfte. Nach diesen ersten Aussagen stand also schon ein vollkommen prämeditirter Mord hinsichts der beiden letzten Verbrechen fest. Wer auch hinsichts des ersten sprach so vieles dafür, daß er es mit Vorbedacht und nicht in einem Impuls wilder Laune begangen, daß Eliçabide sich in den folgenden Verhören zu einer andern Aussage bequemen mußte. Er räumte ein, daß er den Hammer in Paris schon mehrere Tage vor Joseph Anizat's Ankunft erkauft und – in der Absicht, sich dieses Werkzeugs zu bedienen, um ihn los zu werden. Ja noch später räumte er ein: sein Wille sei gewesen, Marie Anizat zu heirathen und sein Leben der Erziehung ihrer Kinder zu widmen. Dieser Gedanke hatte ihn belebt, ihm Muth und Stärke verliehen. Aber vom Augenblicke an, wo er die Hoffnung verloren, sich und ihnen eine glückliche, unabhängige Stellung zu verschaffen, war in ihm der Entschluß fest, sie alle drei durch eine Mordthat vor einer Zukunft zu erlösen, wo sie nichts als Enttäuschung und Unglück gefunden hätten. Um Eliçabide zum Tode zu verurtheilen, stand nach diesen Bekenntnissen schon überzuviel fest. Es schien aber dem öffentlichen Ankläger zur Pflicht zu werden, auch den Schein von Heroismus, wenn man das so nennen darf, den der Verbrecher um seine That zu breiten versucht, abzustreifen und ihn in seiner nackten Roheit als einen gemeinen wüsten Verbrecher darzustellen. Wir meinen, daß dieser Zweck sich anders, als es in der Anklageacte geschehen, habe ausführen lassen; es ist indeß nirgend die gebotene Aufgabe eines Anklägers, auch die moralische Scheußlichkeit eines Verbrechers darzuthun, da er seiner ihm obliegenden Pflicht genügt, wenn er nur die Straffälligkeit desselben vor dem Gesetze in das rechte Licht stellt. Die psychologischen Räthsel in einem Verbrechen und einem Verbrecher zu lösen liegt zwar nicht außer der erlaubten Aufgabe eines Anklägers, Verteidigers und Richters; aber es darf nicht von ihnen gefordert werden, wenn man nicht beim Juristen Gaben und eine Bildungsstufe voraussetzt, die über das Verlangen eines Staates an seine Diener hinausgeht. Der Ankläger hob hervor, wie der Angeschuldigte nicht freiwillig, sondern erst vor der ganzen Wucht und Größe der Beweise und der unwiderlegbaren Wahrheit bekannt habe, daß er mit Vorbedacht alle drei Mordthaten begangen. Aber ein furchtbarer Hohn und eine empörende Heuchelei sei es, vorzugeben, daß er sie nur aus Liebe zu ihnen und in ihrem Interesse umgebracht, gleich als wenn ein Mensch das Recht habe, über das Leben seiner Mitmenschen nach eigenem Wohlgefallen zu disponiren. Eher würde man ihm glauben, wenn er gesagt, daß er im tiefen Schmerz ihnen den Schutz nicht gewähren zu können (dessen sie übrigens nicht bedurft), ergrimmt, weil alle seine Illusionen verschwunden und gedemüthigt vom Gefühl seiner Ohnmacht, gemein grausam geworden und sie habe entgelten lassen die Fehlschläge seines Ehrgeizes. Aber die Anklage deutete auch noch gemeinere Motive an, als sei es nämlich nicht allein ein Mord aus wilder Verzweiflung, Lebensüberdruß und Ingrimm gewesen, sondern eine raubmörderische Absicht sei mit Hand in Hand gegangen. Eliçabide's Zustand war, schon lange vor des Knaben Anizat Ankunft in Paris, trostlos. Er mußte irgendwo Hülfe suchen, nur um sein Leben zu fristen. Zur Reise nach Bordeaux, um angeblich Marien abzuholen, hatte er kein Geld; er mußte 40 Francs dazu von seinem Stubengenossen Beslay leihen. Er hatte sich von der Freundin Wäsche und andere zu Wirthschaftseinrichtung nöthige Gegenstände schon früher, als er in sein zweites Quartier einzog, senden lassen; ihr aber immer anempfohlen, davon gegen Niemanden etwas merken zu lassen. Ehe sie Pau verließ und ihre Sachen voraussandte, schrieb er ihr, wie sie dieselben abschicken und an wen nach Paris adressiren solle, damit er sie ja in Empfang nehmen könne. Es hatte also ganz den Anschein, als betrachte er sich schon als Erben der abzuschlachtenden Familie, und schien eifrig darauf bedacht, daß ihm ja kein Stück derselben entgehe. Und was er wirklich gethan, rechtfertigt diese Annahme. Er hatte sich der 100 Francs, die der Knabe Anizat mit nach Paris gebracht, bemächtigt und damit wie mit seinem Eigenen geschaltet. Beim Widersehen mit Marien in Bordeaux, ließ er sich von ihr die 140 Francs übergeben, welche sie zur Reise mitgebracht. Als man ihn verhaftete, fand man nicht allein diese Summe bei ihm, sondern auch die Beutel der Mutter und der Tochter, einen Theil ihrer Kleidungsstücke, ihre silbernen und goldenen Ringe und Ohrringe, die er von den Leichnamen abgestreift und abgerissen hatte. Im Meunier'schen Wirthshause hinterließ er, ehe er mit der Familie Anizat aufbrach, die Weisung, ein Felleisen und eine. Schachtel, welche Marie mitgebracht, sowie drei Ballen, welche später für sie aus Pau ankommen würden, unter seiner, Eliçabide's, Adresse nach Paris zu senden. Während der Untersuchung wollte Eliçabide sich als das Werkzeug eines unerbittlichen Fatums darstellen, eine dämonische Kraft sei seiner Herr geworden. Es bedurfte keines zu großen Scharfsinns von Seiten des Anklägers, um den Geschworenen zu beweisen, daß sie auf das Fatum keine Rücksicht zu nehmen hätten, daß seine That, drei aufeinander folgende Mordthaten, den logischen Zusammenhang einer wohlüberlegten Handlungsweise an sich trüge, daß die That nicht allein mit Anwendung aller Verstandeskraft ausgeübt sei, sondern auch mit einer klugen Vorausberechnung, wie sie der Entdeckung und Bestrafung ausweichen könne, und endlich mit einer kalten, kannibalischen Grausamkeit, die jeden Affect, jedes unwillkürliche Aufbrausen ausschließe. Wenn solche Vergehen unbestraft blieben, oder wenn die Strafe nicht der Größe des Vergehens entspräche, möchte die Gerechtigkeit nur ihr Richtschwert zerbrechen, es existire dann auf der Erde kein Schutz mehr gegen die Ruchlosigkeit. Eliçabide war vor den Assisenhof der Gironde gestellt worden, und das Gerichtsverfahren fand zu Bordeaux statt. Die Sitzungen wurden am 9. September 1840 eröffnet, bei der Einfachheit der Sache aber schon am 11. d. M. geschlossen. Der Zudrang von Zuschauern, besonders auch von Advocaten aus der Provinz und auch aus Paris, war, wie bei allen berühmten Criminalfällen, sehr groß, doch diesmal nicht sowol des Interesses um der verwickelten Sache willen, als um das räthselhafte Ungeheuer kennen zu lernen, einen ehemaligen Jünger des geistlichen Standes, einen Lehrer, Professor, einen Mann der Wissenschaft, der ein Buch über die Wohlthaten des Christenthums geschrieben, der sich für ein Werkzeug überirdischer Macht ausgab und kaltblütig, mit entsetzlicher Grausamkeit zwei unschuldige Kinder und eine Geliebte ermordet hatte, um, wie er vorgab, sie glücklich zu machen, d. h. sie vor den Schmerzen eines enttäuschten Lebensglückes zu bewahren. Alle hatten sich getäuscht, wenn sie eine interessante Erscheinung erwarteten, eines jener düstern, schönen, gefallenen Wesen, auf deren Melancholie ein Dämon seinen Stempel aufgedrückt hat. Zwischen den Gensdarmen trat ein Mann ein, 30 Jahre alt, von ziemlich gemeinen Zügen. Sein Gesicht verrieth gar keine Aufregung. Er schien ruhig bis zur Gleichgültigkeit. Er trug einen braunen Ueberrock, und das einzig Auffällige war, wie er seinen Kopf zuweilen über die schwarze Cravatte mit einigem Selbstgefühl erhob. Dann und wann fuhr er mit der Hand über die Stirn, wie um irgend einen Gedanken, der ihn störte, zu verscheuchen. Auch seine Antworten und seine Verteidigung entsprachen wenig den Erwartungen, die man, nach seinen Thaten zu schließen, von einem so außermenschlichen Wesen hegte. Die Sentimentalität und die Romantik gingen gleich unbefriedigt aus; es fand sich für die Romantiker nicht einmal Stoff zu einem diabolisch-psychologischen Schauergemälde. Auch wäre es für unsere Aufgabe überflüssig, den ganzen Verlauf des Verhörs vor den Assisen herzusetzen; wir begnügen uns deshalb, den Inhalt der Aussagen des Angeschuldigten in Kürze zusammenzustellen. Marie Anizat's Bekanntschaft hatte er auf die angegebene Weise gemacht. Er interessirte sich für ihren Sohn, mehr aber bald für sie selbst. »Ich glaubte in ihr die Eigenschaften zu erkennen, die ich schätzte.« Sie ließen einer gegenseitigen Neigung freien Lauf. »Nach einiger Zeit konnte auch sie nicht mehr die Liebe verbergen, die sie für mich hegte. – Zwischen uns waltete ein gegenseitiges Verständniß ob, welches doch vor der Welt verborgen bleiben mußte. – Niemals aber, wie ich Marien kannte, würde ich den Muth gehabt haben, ihr unehrbare Anträge zu machen. – Aber eine Idee gährte in mir, eine Idee (und dabei rieb er sich mit krampfhaft zusammengezogenen Händen mehrmals die Stirn) – so oft ich an Liebe dachte, kam mir das Wort Tod in den Mund« ( amour und mort ). Dabei lachte er innerlich auf. Auf die Sendung des jungen Anizat nach Paris hatte er gedrungen, weil dessen Mutter sich in einer peinlichen Lage zu dem Kinde befand. Er hatte Fehler, die auch andere bemerkt. Er hatte sogar lasterhafte Neigungen. Die Mutter hatte ihm einmal geschrieben: »Wenn das Kind neben mir leben soll, so muß ich sterben.« Wie also sein Charakter sich anließ, so schien keine glückliche Zukunft ihm zu lächeln. Dies bewog ihn, den Knaben nach Paris zu fordern. Damals hatte er ein Circular entworfen, in welchem er den Familienvätern für eine billige Pension die Aufnahme ihrer Kinder verhieß, und zwar zu einer Erziehung, welche die Vortheile und Annehmlichkeiten der öffentlichen und der Privaterziehung vereinigen sollte. Aber dazu bedurfte er eines neuen Locals und irgend jemandes, der seine kleinen Aufträge besorgte und auch die Thür öffnete. Er hoffte, daß der junge Anizat ihm dazu dienen möchte. Damit könnte er den Unterricht bezahlen. Darauf hingewiesen, daß er ja früher gesagt, er habe ihn berufen, um ihn sterben zu lassen, antwortete er: »Ich bin zuweilen in einem kranken Geisteszustände. Meine Gedanken verwirren sich leicht. Zuweilen fließen sie leicht und glücklich und dann wieder bin ich in die allertrübste Melancholie versenkt. Mein Geisteszustand wechselt mit den Begebenheiten. Nun ja, damals träumte ich von Glück und Aussichten, und da theilte ich denn allen um mich her mit, was ich dachte und vorhatte.« Aufmerksam gemacht, daß dies keine Antwort auf die Frage sei, antwortete er: »Mich dünkt, daß ich ganz im Geleise bin. Diese Todesgedanken zeigten sich plötzlich meinem Geiste. Wenn sie vorüber waren, dachte ich nicht mehr daran. Mein Vorsatz kann erst eingetroffen sein, als im Augenblick selbst der Mordthat an dem Knaben. Diese Gedanken zücken und springen in mir auf. Ich fühle wohl, jetzt bin ich hier für die Anwesenden ein Gegenstand des Angaffens; aber wenn ich in meinen kranken Zustande bin, dann könnte ich nicht allein meuchelmorden, nein, ich möchte die ganze Welt wie eine gekochte Kastanie in die Luft springen lassen.« Auf die Frage, ob ihn nicht irgend ein besonderer Umstand auf den Gedanken gebracht, sagte er: »Ja, eines Tages fiel das Gespräch auf das Verheirathetsein und seine Unbequemlichkeiten. Da sagte ein Familienvater, sonst ein ehrenwerther Mann: »Ach was, eine Frau, wenn sie uns Umstände macht, so schneidet man ihr die Kehle ab.« Von dem Augenblicke ab ward es in mir zur fixen Idee.« Bei der Ankunft des Knaben Anizat in Paris wollte er nach dieser Aussage noch nicht den Vorsatz gehabt haben, ihn zu ermorden; auch leugnete er jetzt, nach Hause gegangen zu sein, um den Hammer zu holen. »Ich verließ Joseph nicht. Er sagte mir, er sei unwohl. Ich ließ ihn etwas spazieren gehen. Während dieser Promenade war es, daß in meinem Geiste etwas arbeitete, ich weiß nicht was. Es rief mir zu, wie das Schicksal. Ich fand das Kind bewunderungswürdig aufgelegt, um zu sterben . Und da tödtete ich es denn mit allen den Umständen, welche Sie gehört haben.« Diese Erklärung, mit dem Tone der völligsten Gefühllosigkeit und fast lächelnd vorgebracht, erregte in der ganzen Versammlung eine Bewegung des Schauders und Entsetzens. »Wahrhaftig, Herr Präsident«, fuhr er in demselben Tone fort, »ich bin manchmal in Gedanken versetzt, die wie eine Wolke wieder verschwinden. Oft in meinem Leben passirte es mir, daß ich etwas Böses gethan, dessen ich mich sonst nicht für fähig gehalten hätte.« »Sie behaupten also einem Fatum zu gehorchen?« »Ich glaube nicht an das Fatum. Während des Mordes habe ich an nichts geglaubt. Und wie ich mich nun fragte, da war ich ganz erstaunt, mir sagen zu müssen: So weit bist du nun. Diesen Mord hätte ich eben so gut schon im 15. als jetzt im 30. Jahre begehen können.« Er bestritt vor den Geschworenen, daß er schon vor der Mordthat an dem Knaben den Gedanken gehabt, auch Mutter und Schwester umzubringen. Erst danach habe er sie mit der Absicht, sie umzubringen, wiederholt eingeladen: »Ich täuschte sie mit Hoffnungen, die nie in Erfüllung gehen konnten; denn ich wollte sie vollkommen glücklich machen, ehe ich ihr das Leben nähme.« Befragt, weshalb er vor dem Instructionsrichter ein anderes Motiv angegeben, sagte er: »Ich wollte nicht so furchtbar erscheinen. Ich hatte mich überredet, daß die Menschen mich nicht verstünden. Wenn sie mich heute nicht verstehen, desto schlimmer. Man hat mich auch daran erinnert, das Elend habe mich zum Morde getrieben; aber damals hatte ich nicht Hunger, nicht Durst. Wenn ich gehungert, hätte ich wol noch manche Börse offen gefunden. Aber eher, als betteln, hätte ich mein Brot in Seinewasser getaucht. Wie konnte man das vorbringen? Uebrigens hatte ja der Kleine 100 Francs; und mit der Summe konnte man schon einige Tage leben. Indem ich meinen Vorsatz ausführte, hatte ich ich eine Idee, die ich nicht auszusprechen wage; mit einem Worte, ich wollte philanthropisch sein, und daß der Mord eine plötzliche Eingebung sei (?). Uebrigens muß ich eine Bemerkung machen: In meiner Jugend habe ich einen, sehr schweren Fall gethan. Ich fiel auf den Kopf, der sich öffnete. Ich blieb lange Zeit liegen, ohne etwas zu fühlen und ohne Schmerzen zu empfinden. Da glaubte ich denn, daß auch Joseph glücklich sein würde, eben so zu sterben. Der arme Knabe! Nun ist er im Himmel!« Eliçabide erhob beide Arme gen Himmel und blickte nach oben. »Sie also glauben ihm bestimmt damit einen Dienst erwiesen zu haben?« »Ganz gewiß. Das ist meine fixe Idee. Auch bin ich es nicht, der meine Sache in die Länge zieht. Ich bin es wahrhaftig nicht, der die Justiz hier verhindert, schneller zu Werke zu gehen. Nach Joseph's Tode war mein erster Gedanke an Marien. – Ich wollte ihr den Tod geben, aber ich wollte sie bis dahin vollkommen glücklich machen.« » Weshalb aber führten Sie vor dem Untersuchungsrichter eine andere Sprache?« »Ich wollte das Mitleid erregen.« »Denken Sie nicht, daß man diese verschiedenen Angaben für das Werk einer Berechnung halten wird?« »Ich denke es nicht; übrigens hat jeder das Recht und die Freiheit, zu denken, wie er will.« Die letzten Fragen betrafen die Verwendung der Gelder und Habseligkeiten der Ermordeten. Elicabide räumte ein, sich der 100 Francs des Knaben bedient zu haben, als wären es seine eigenen; auch, daß er Wäsche von der Mutter gefordert; denn das sei zur Einrichtung nöthig gewesen. Die 140 Francs in Bordeaux habe ihm Marie aus freien Stücken zur Aufbewahrung gegeben. Die Leichname habe er nicht geplündert, sondern die Ringe und das Andere nur in der Absicht genommen, daß man die Leichen nicht erkennen möchte. Die Zeugenaussagen bestätigten nur das, was die Anklageacte besagte und in unserer Geschichtserzählung angegeben ist. Der einbalsamirte Leichnam des jungen Anizat war nach Bordeaux geschickt worden, wo ihn die Modehändlerin Lenoir, aus Pau dahin berufen, als die Leiche des Knaben erkannte, welchen sie nach Paris geleitet und den Elicabide dort in Empfang genommen. Die über die Familie Anizat vernommenen Zeugen bestätigten, daß Marie »ein wahres Modell von Tugenden« gewesen. Einer behauptete, das es wol am Orte bekannt gewesen, daß Elicabide um Marien's Hand angehalten. Sie habe gezaudert, aber ihre Freunde hätten ihr zugeredet. Ueber Elicabide bekundeten die Zeugen, besonders die Geistlichen und Lehrer, die ihn früher gekannt, daß man an ihm keine Anlage zum Wahnsinn bemerkt. Traurig, in sich versunken, sei er dann und wann gewesen, aber alle sprachen von dem außerordentlichen Stolz, der ihn beherrscht. Eliçabide bekräftigte durch einen charakteristischen Zug diese Wahrnehmung. Während er zu jeder Aussage über ihn seine Gegenbemerkungen machte, schien er doch sichtlich vor Vergnügen aufzuleuchten, als ein Zeuge sagte, man habe ihm Eliçabide als ein Original gezeigt. Die Defension war eine schwierige. Sie konnte sich nur auf den Gemüthsstand, auf die mögliche Unzurechnungsfähigkeit des Verbrechers im Augenblicke der That und vorher stützen. Aber die Antwort des Arztes Canihac auf die Frage eines Geschworenen, ob hier eine Monomanie anzunehmen sei, warf die ganze Vertheidigung über den Haufen. »Einer, der von einer wirklichen Monomanie befallen ist«, sagte er, »erinnert sich nicht, auch raisonnirte er weder vor noch nach dem Morde. Wenn er aber raisonnirt, so war es keine wirkliche Monomanie.« Der Advocat général wies mit Energie ein System zurück, welches dahin führen würde, jeden großen Verbrecher unter den Schutz einer krankhaften Fatalitätsneigung zu setzen. Als die Geschworenen auf der einen, auf der andern Seite der Angeschuldigte abtrat, folgte dieser den Gensdarmen, ohne ein Wort zu äußern. Das nervöse Lächeln, welches man an ihm in beiden Sitzungen bemerkt, war aber verschwunden. Schon nach einer halben Stunde kehrte die Jury zurück mit einem Schuldig auf alle neun ihr vorgelegten Fragen. Elicabide, zurückgerufen, hörte die Erklärung ruhig und ohne die geringste Bewegung an. »Haben Sie noch einige Bemerkungen zu machen?« fragte der Präsident. . »Keine«, antwortete er. Der Gerichtshof verurtheilte darauf Elicabide, als schuldig dreier Meuchelmorde mit Vorbedacht, und darauf folgenden Diebstahls, zum Tode. Als der Präsident mit strengem Tone den Verurtheilten beim Abführen noch einmal anrief: »Elicabide, das dreifache Verbrechen, welches Sie begangen, ist zu schrecklich, als daß Sie auf Mitleid von Seiten der menschlichen Gesellschaft rechnen könnten. Die Heuchelei Ihrer Vertheidigung konnte auf keinen Eindruck und Erfolg bei den aufgeklärten Männern rechnen, die zu Ihren Richtern berufen sind. Gedenken Sie der Grundsätze der religiösen Erziehung, welche Sie empfingen; sie wird ihnen die Mittel angeben, wie Sie versuchen mögen, die göttliche Gerechtigkeit zu erweichen und aus der Religion die nöthige Kraft zu schöpfen, um die Schrecken Ihrer letzten Augenblicke zu versüßen. Gehen Sie.« Bei diesen Worten fuhr Elicabide zum ersten mal zusammen. Man glaubte auch Thränen in seinen Augen zu sehen; aber schnell war auch diese vorübergehende Bewegung überwunden. Er ging, wie er gekommen, mit den Gensdarmen hinaus. In sein Gefängniß zurückgeführt, ward der Verurtheilte in Ketten gelegt, worüber er zum ersten male in Affect gerieth. Unter dem unleidlichen Gewicht der Eisen brachte er eine schlaflose Nacht zu und beschwerte sich am Morgen heftig über eine Behandlung, die für ihn, welcher sich ja nach dem Tode sehne, nicht paßte, ward aber darauf ruhig, ja kaltblütig. Mit den Geistlichen, die über ihn Zeugniß abgelegt und ihn im Gefängniß besuchten, pflog er eine beide Theile bis zu Thränen rührende Unterhaltung. – Seine Hinrichtung war von keinen besondern Umständen begleitet. Die Aufmerksamkeit der Pariser und ihrer Zeitungscorrespondenten war längst von diesem Gegenstande abgelenkt; Eliçabide war nicht mehr ein interessanter, er war ein gemeiner Verbrecher, und die ganze Theilnahme des für die Criminalprocesse des Tages interessirten Publicums hatte sich einerseits wieder auf den Proceß der Lafarge uud dessen Nachwehen, andererseits auf den politischen des zu Boulogne eingefangenen und vor dem Pairshofe gerichteten Louis Napoleon gerichtet. So ereilte den Verbrecher auch darin die vergeltende Gerechtigkeit, daß er nicht allein unbedauert, sondern auch ohne das Aufsehen, worauf alles Pikante im Leben und Tode, in der Tugend und im Laster, in Frankreich ein Anrecht hat, sterben mußte; als ein rohes cannibalisches Ungeheuer, für das vorhin eine gewisse Theilnahme empfunden zu haben, man sich beinahe schämte. Wenn gleich, nach den uns vorliegenden Acten, der Diebstahl oder Raub an seinen hingeschlachteten Opfern nicht als ein beabsichtigter erscheint, vielmehr nur als die fast unerläßliche Folge eines Verbrechens, um dessen Ruchbarwerden zu verhüten, so übte er doch nicht das, was wenigstens die Romantugend auch von einem solchen Verbrecher fordert, daß er den ihm durch den Mord in die Hände gespielten Raub mit innerm Entsetzen von sich warf. Er konnte das Blut seiner drei Opfer vergießen, ohne den Gedanken zu fassen, seinem eigenen Leben zu entsagen, und um dies elende Leben noch einige Zeit zu fristen, konnte er das Geld und die Habseligkeiten der Ermordeten sich ohne Gewissensbisse aneignen und benutzen. Dies stempelte ihn vor der seinen pariser Welt als eine gemeine Natur. Er war darum verworfen, ausgestoßen, gleichwie die Lafarge, nicht weil sie von einem plumpen, rohen Ehemann durch Gift sich zu befreien versucht, sondern weil der Diamantendiebstahl sie als ein gemeines Weib darstellte. Wäre es Aufgabe, seine That vor einem psychologischen Richterstuhl zu beurtheilen, so würde es nicht schwer fallen, auch ohne Zuthat des Diebstahls sie als den Ausfluß einer tiefen Charaktergemeinheit zu verdammen. Wer gab Elicabide das Recht, über das Leben anderer zu disponiren? fragt der öffentliche Ankläger auf die vorgeschützte subjectiv heroisch wohlmeinende Absicht, der ermordeten Familie die Qualen eines verfehlten, jammervollen Lebens und getäuschter Hoffnungen zu ersparen. Aber auch jene Absicht angenommen, hatte er darin nicht heroisch, sondern nur egoistisch gehandelt. Er hatte die Familie aus der ruhigen Sphäre, in der sie beschränkt, aber zufrieden lebte, gerissen; er hatte jene Hoffnungen erregt, die nicht in Erfüllung gehen konnten, weil ihm die Mittel dazu fehlten. Indem er die Familie von der Welt fortschaffte, rettete er sich also nur vor den gerechten Vorwürfen, welche eine unglückliche Mutter mit ihren darbenden Kindern ihm hatten machen können. Wenn das moralische Ungeheuer der Welt eine Zeit lang als Räthsel erschien, so scheint die Lösung desselben sehr einfach. Ein Sohn armer Aeltern aus der Provinz fühlte er ein Bewußtsein von Gaben, Talenten und Beruf in sich, weil seine Umgebung unter ihm stand. In höhere Kreise versetzt, wo er viele gleich und höher Begabte wie sich erblickt, fühlt ein solcher Mensch sich gedrückt. Wenn ein wilder Stolz ohne tiefere sittliche oder religiöse Grundsätze in ihm gährt, findet er die Ursache davon nicht in sich, seinen mangelhaften Kenntnissen und seiner geringern Fähigkeit, sondern nur und allein in den Verhältnissen. Der Unmuth wird zum Grimm, zur Melancholie, und die Zahl der so verkommenen Geister, die in Dürftigkeit, im Selbstmorde oder im Irrenhause endeten, ist nicht klein. Ob in Elicabide überhaupt ein begabter Geist unterging, ist zweifelhaft; nach dem, was wir von ihm hören, steht er nur als ein Mensch da, der nichts für sich hat als den hohlen Dünkel seines eigenen Werthes, der wol eine arme, anspruchlose, hart geprüfte Frau für sich einnehmen konnte durch den Zauber, daß ein Gelehrter ihr, der Bescheidenen, seine Neigung schenkte, der aber selbst in der Provinz unter den ihm geistig näher Stehenden nur durch sein schroffes Wesen, sein in sich Versunkensein die zweifelhafte Achtung eines Originals sich errungen hat. Plötzlich nach Paris versetzt, ist er das nicht mehr, er ist hier nichts. Dies nagende Gefühl mag seinen Stolz schwerer verwundet, seinen Geist tiefer vergiftet haben als die Sorge. Er, der andern eine glückliche Existenz schaffen wollte, kann nicht einmal seine eigene herstellen. Er ist nur einer der zahllosen jungen Männer aus der Provinz, die, von stolzen Träumen gewiegt, nach der Haupstadt kommen, dort ihr Glück und einen unsterblichen Namen sich zu machen. Der Uebergang von den Träumen zur Verzweiflung ist von selbst gegeben. Nur dieser Ausweg ist ein eigenthümlicher. Eine Zwanziger Siehe Neuer Pitaval Theil II , im Grimm über die bösen Menschen, die sie nicht mehr achteten und pflegen wollten, sie, die einst so glücklich, bewundert gelebt, kochte Gift und schenkte und theilte es aus, wen sie damit erreichen konnte; wenn nicht die Väter und Mütter, so doch die Kinder. Elicabide, im Grimm über die ganze Welt, die so seine Verdienste, seinen guten Willen verkannt, die er wie eine Kastanie ins Feuer werfen möchte, läßt ihn aus, nicht gegen die Welt oder Theile derselben, welche er mit seinen Armen erlangen könnte, er wird kein Aufrührer, Verschwörer, Mörder; nicht gegen sich, er wird kein Selbstmörder; er kühlt seinen kochenden Unmuth an denen, die ihm die Liebsten und – keinen Widerstand zu leisten im Stande sind. Glauben mögen wir ihm, daß er sich dabei überredet hat, er thue ihnen dadurch eine Güte an; mit solchen Selbsttäuschungen wird die Phantasie jedes Verbrechers von einiger Bildung ausgestattet sein; aber das eigentliche Motiv bleibt der dumpfe, hohle Grimm der Verzweiflung, des Ueberdrusses und das niederschmetternde Gefühl der Ohnmacht. Kann ich niemand sonst verderben, so doch die, die mir allein theuer sind, wozu denn der sentimentale Gedanke wie ein Märchentraum sich gestellt, ihnen dadurch eine Wohlthat zu erzeigen. Diesen führt er consequent genug durch; auch Consequenz mögen wir es nennen, daß er bei, zwischen und nach der That keine Regung von Mitgefühl, von Schmerz empfindet, daß das Gefühl, sie von künftigen Leiden erlöst zu haben, ihn dauernd berauscht. Aber daß er selbst kein Bedürfnis empfindet, mit ihnen erlöst zu werden, daß keine Ahnung ihn durchzuckt, wie er für seine freie Handlung dem Gesetze eine Buße schuldig sei, auf diese oder jene Weise, daß er nur dem Gedanken Raum giebt, sich der Strafe zu entziehen und sein derwüstetes Dasein noch eine Weile fort zu fristen, das schließt alle Theilnahme für ihn aus, das reißt ihn von der schlechtgebauten Leiter, auf welcher er zu einem moralischen Heroismus hinanklimmen wollte, in den Pfuhl tiefster sittlicher Gemeinheit herab. Die beiden Markmann 1815-1825 Südlich von Berlin auf dem Höhenstrich, der gegen das Spreethal in einiger Erhebung sich hinzieht, sieht man auf älteren Karten noch vielen Wald verzeichnet, von dem heute auch die letzten Reste verschwunden sind, wenn man das zu andern Zwecken erhaltene Lustwäldchen, die Hasenhaide, ausnimmt. Doch existirte noch vor wenigen Jahren hinter demselben die britzer Haide, ein Kiefergebüsch, zum Rittergute Britz gehörig, welche in Berlin etwas berüchtigt war, weil man sich von einzelnen Anfällen, die in derselben vorgefallen sein sollten, erzählte. Indessen war seit langen Jahren kein Fall der Art vorgekommen, auch war die Beschaffenheit dieses Wäldchens, das von Jahr zu Jahr kleiner wurde, nicht von der Art, daß den Wanderer die Schauer in der Dunkelheit eines Urwaldes beschleichen oder in seinen Schatten und Schluchten Räuber ihr Versteck gefunden hätten. Allerdings konnte ein Gehölz, kaum in der Entfernung einer Meile von Berlin und seinen von mancherlei Gesindel bewohnten Vorstädten, und noch näher dem ebenfalls von vielen dürftigen Familien bewohnten Dorfe Rixdorf, Faullenzern und Tagedieben aus dem Pöbel wol zu lüderlichen Zusammenkünften und zum gelegentlichen Versteck dienen; auch ward ein Verbrechen hier vielfach verübt, aber grade dieses Verbrechen lichtete das Gehölz nur immer mehr, nämlich der Holzdiebstahl, der in allen Waldungen in der Nähe großer Orte, wo viele arme Familien sind, mit systematischer Ausdauer betrieben wird. Es war auch wol dieser Umstand, welcher den Besitzer des Gutes und der Haide von Britz mit veranlaßte, die letztere vor einigen Jahren ganz niederschlagen zu lassen und bis auf Stumpf und Stiel auszuroden. Die ganze, berüchtigte Haide ist jetzt in Cultur gelegt, und schon vor zwanzig Jahren, wo der nachfolgende Fall sich ereignete, war sie dermaßen licht, daß man von der Straße aus, welche sie durchschnitt, auf mehrere hundert Schritte durch ihre dünnen Kieferstämme sehen konnte, was sich im Innern begab. An einem heißen Julinachmittage 1825 ging ein Waldwärter, im Dienste des britzer Gutsbesitzers, von dem in der Haide gelegenen Buschkruge auf einem Schleifwege durch diese Haide nach Britz zurück, um auf Holzdefraudanten zu vigiliren. Er bemerkte, daß an mehrern Stellen das Moos vom Boden frisch ausgepflückt war. Darauf aufmerksam geworden, bemerkte er an einer andern Stelle in einer Vertiefung, wo wahrscheinlich früher ein alter Baum ausgegraben worden, das ausgerissene Moos zu einem kleinen Hügel zusammengehäuft. Bei der Nachsuchung fand er unter dem Moose zwei große, schwarzlederne Tornister und ein Paar lange Stiefeln. Niemand war weit umher zu sehen und auch sonst nichts Verdächtiges. Er schleppte sie daher mit sich nach dem Gute. Man öffnete sie, und was der Anschein schon sagte, es ergab sich, daß beide Tornister wandernden Hnndwerksburschen gehörten; man fand auch in dem einen das Wanderbuch eines Bäckergesellen Burchard . Schlimmer war eine andere Entdeckung, welcher der Brenner des Gutes machte. Er fand nämlich an dem Tornister sowol als an den Stiefeln Spuren von frisch angespritztem Blute. Die Sache schien bedenklich und erforderte eine augenblickliche Untersuchung. Der Brenner begab sich mit dem Waldwärter und noch einer Anzahl Arbeitsleuten in die Haide, und einige Schritte von dem Orte entfernt, wo die Tornister gefunden worden, entdeckten sie noch eine ähnliche Vertiefung, ebenfalls mit zusammengerafftem Moose bedeckt Das Moos ward leicht mit den Stöcken und Hacken fortgeschafft, und man gewahrte mit Entsetzen die Leichname zweier Männer, die nach allen Anzeichen erst vor kurzem ihr Leben verloren haben konnten. Beide sichtlich von fremder Hand auf den Rücken dicht nebeneinander gelegt. Ihre Schädel waren ihnen eingeschlagen; auch bemerkte man an jeder Leiche mehrere Stich- und Schnittwunden im Gesicht, am Halse und auf der Brust. Auffällig war, daß der eine Leichnam in einem blauen Ueberrock steckte, aber so, daß das Rückenblatt des Rockes ihm auf der Brust saß und der rechte Arm in den linken Aermel, der linke Arm aber in den rechten Aermel gesteckt war. Auf den Leichen lagen, wie eine Art Vehmzeichen, zwei Stöcke, ein sogenannter Ziegenhainer und ein spanisches Rohr. Jener war sehr stark, von 1½ Zoll Durchmesser, 3 Fuß Länge, unten stark mit Eisen beschlagen und im Gewicht von 1 Pfund und 18 Loth. Er war mit Blutflecken bedeckt und eine Menge Haare von blonder Farbe klebten daran. Untersuchung und Augenschein ergaben, daß die Leichname nach der Grube, in welcher sie lagen, erst hingeschleppt wurden, und daß der wahrscheinliche Ort, wo sie getödtet oder ermordet worden, etwa 13 Schritte davon entfernt war. Dort waren nämlich, etwa 5 Schritte auseinander, zwei Stellen, wo man deutlich sah, daß jemand niedergesunken; im Sande und Grase aber sah man die Rinnen und Streifen, welche die Körper beim gewaltsamen Fortschleifen hinterlassen hatten; auch die Hacken eines Stiefelpaares, die sich tief in den Sand eingedrückt hatten, wie einer Gewalt sich entgegen zu stemmen, oder mit Gewalt etwas nach sich zu ziehen. Dazu Blutflecken, an den Bäumen und Sträuchern weit umher gespritztes Gehirn und wieder mit der Hand vom Boden aufgeraffter Sand, um die Blutflecken zu überdecken. In der Westentasche der einen Leiche fand sich ein zusammengelegtes Taschenmesser und einige Groschen Courant lagen in der Grube. Beide Leichname waren mit frischem Blut besprengt. Die Glieder waren noch geschmeidig und kein Gelenk vom Tode erstreift. Als man sie aus der Grube nahm, rann sogar das Blut noch aus den Wunden. Unter Anleitung eines sofort herbeigerufenen Polizeibeamten aus Berlin wurden die Leichen nach Britz in das dortige Spritzenhaus gebracht, und durch denselben ward der seiner Zeit sehr berühmte und viel erfahrene Diebesfänger, der Polizeirath Eckert, ein Genie in seinem Fache, der auch in größeren Sphären sich hervorgethan hat, von der Sache in Kenntniß gesetzt. Eckert gelang es noch am selben Abende und in der darauf folgenden Nacht, zu ermitteln, daß zwei Handwerksburschen, ohne Zweifel dieselben, deren Leichen in der Haide gefunden, in Gesellschaft eines Spielmannes vom zweiten Garderegiment am Morgen des 13. Juli (des Tages, wo die Leichen gefunden wurden), in einem Victualienladen vor dem cotbuser Thore eingesprochen und daß sie von dort aus mit einander den Weg nach Britz eingeschlagen hatten. Sie waren in die britzer Haide eingebogen. Am Nachmittage aber hatte man einen Spielmann von der Garde, mit einem Päckchen unterm Arm, vom britzer Wege herkommen gesehen. Sehr erschöpft oder erhitzt, hatte er sich in dem Wirthshause vor Berlin, dem wohlbekannten Rollkruge, ein Glas Bier geben lassen. Der muthmaßliche Thäter war also ein Soldat, ein Gardist von einem bestimmten in Berlin garnisonirenden Regimente, daher bei der strengen militairischen Controle, wenn er sich nicht etwa inzwischen aus der Stadt entfernt hatte, leicht zu ermitteln. Dennoch stieß die Polizeibehörde auf Schwierigkeiten, da das militairische Ehrgefühl einen solchen Verdacht ungern zuließ. Und bei der Disciplin in den preußischen Regimentern, die durch Sitte und Bildung schon mehr geworden ist als ein todter Organismus, konnten sich die Oberofficiere fast dafür verbürgen, daß in ihrem Regimente, welches sich durch musterhafte Aufführung aller Soldaten ohne Ausnahme hervorgethan, wenigstens kein Raubmörder zu finden wäre. Aber die Indicien waren doch so dringend, daß der Regimentscommandeur sich bewogen sah, sein ganzes Regiment am Morgen des 14. Juli schon früh um 7 Uhr im Casernenhofe aufzustellen. Der Polizeirath Eckert erschien hier mit denjenigen Personen, welche am vorhergehenden Tage den Spielmann-Gardisten zuerst mit den beiden Handwerksburschen nach der britzer Haide gehen und dann am Nachmittage ihn allein zurückkehren gesehen hatten. Inzwischen war schon durch einen Unterofficier der Verdacht auf ein bestimmtes Individuum geleitet worden. Er hatte in Erfahrung gebracht, daß der Janitschar Markmann am Tage zuvor zweien seiner Landsleute das Geleit gegeben. Hingeführt zu diesem Markmann, erkannten auch die von Eckert mitgebrachten Zeugen in demselben den Mann, den sie am Tage vorher gesehen. Der Regimentscommandeur ließ ihn aus der Reihe treten und besichtigte seine Montur. Am Säbelgefäß und an der Koppel waren Blutflecke. Noch ein Indicium: der Regimentstambour berichtete, daß Markmann gestern Abend betrunken in die Caserne zurückgekehrt sei; in diesem Zustande habe er verschiedene verdächtige, wenigstens Gegenstände, die ihm nicht gehörten, als eine Tabackstasche mit dem Zeichen W. L., einen silbernen Pfeifenbeschlag und ein schwarzseidenes Halstuch auf den Hof geworfen. Endlich ward hinterbracht, daß Markmann am vorigen Abend im Besitz eines ausländischen Thalers, sowie einer Börse mit fünf Thalern gewesen sei. Gegen Gustav Markmann war bis da nie eine Klage geführt worden, er galt für einen guten Soldaten, pünktlich im Dienst und war erst 18½ Jahre alt. Auch verrieth er bei den auffälligen Maßregeln keine Bestürzung, Angst oder Trotz. Aber die Indicien sprachen zu laut gegen ihn, er ward daher auf der Stelle verhaftet und zugleich eine gerichtliche Untersuchungscommission ernannt. Diese begab sich mit dem Verhafteten und dem Polizeirath Eckert sofort nach Britz, um den frischen Spuren des Verbrechens zu folgen. Der Ort in der Haide schien wenig geeignet, daselbst einen Mord zu begehen; denn obgleich etwa 160 Schritte von der Landstraße links in den Wald hinein, war dieser doch gerade an der Stelle so licht von halbstämmigen Fichten bestanden, daß man mit einiger Aufmerksamkeit von der Straße aus Menschen, die sich am Mordplatz befanden, sehen konnte. Letzterer lag etwas erhaben und war frei von Bäumen, dagegen mit mehrern Vertiefungen, wie die, in welcher die Leichen gefunden worden, und überall mit Moos bewachsen. In einer andern noch nicht untersuchten Vertiefung fand Eckert eine rothlederne Brieftasche und darin einen Taufschein und Paß auf den Namen Wilhelm Lange; ferner ein kleines Handbeil mit einer Scharte in der Schneide, auch war die untere Ecke abgesprungen. Das Beil war überdies mit Blutflecken bespritzt. Markmann wurde zu den beiden Leichen geführt. Anfangs schien er zu schwanken; aber nachdem sie von Blut gereinigt waren, erklärte er: der eine sei sein Landsmann, der Hutmachergeselle Wilhelm Lange, der andere dessen Reisegefährte, ein Bäckergeselle, Namens Burchard. Er hatte Beiden Tages zuvor, als sie Berlin verließen, das Geleit gegeben. Von ihrem Tode wußte er nichts, aber auch keine Antwort dafür, wie die Blutflecke auf seine Kleider und Armaturstücke gekommen wären. Nachdem die Leichname auch noch von andern Personen recognoscirt waren, schritt man zur gerichtlichen Obbuction derselben, deren Details für uns hier von keinem Interesse zur Sache sind. Das Gutachten im Obductionsberichte fiel dahin aus: daß es außer allem Zweifel sei, daß beide Verstorbene lediglich und ohne alle Mitwirkung anderer Ursachen an den sehr beträchtlichen Kopfverletzungen, die mit einem harten, aber stumpfen Werkzeug beigebracht und deren einige absolut tödlich gewesen, gestorben seien. Die Stichwunden am Halse und auf der Brust seien höchst wahrscheinlich sammtlich noch während des Lebens der Ermordeten beigebracht worden, weil nämlich beinahe alle mit Ergießungen von Blut in ihrem Umkreise begleitet gewesen, eine Erscheinung, die nur bei noch fortdauerndem Blutumlauf entstehen kann. Die Aerzte stellten daher die Vermuthung auf, daß der Mörder zuerst die beiden Opfer seiner Wuth durch einen Schlag auf den Kopf in einen betäubten Zustand versetzt und sie dadurch wehrlos gemacht, daß er ihnen hierauf die verschiedenen Stichwunden beigebracht und ihnen endlich den Kopf eingeschlagen und sie dadurch vollends getödtet habe. Markmann wurde hierauf nach Berlin zurückgebracht, geschlossen in den Militairarrest gesetzt und die Criminaluntersuchung gegen ihn eröffnet. Gegen einen 18jährigen Jüngling, der sich als Soldat, wenn nicht musterhaft, doch so bis da aufgeführt hatte, daß er niemals Anlaß zu einer Beschwerde, oder auch nur zu einer Rüge gegeben hatte, gegen den selbst seine Kameraden nichts anzubringen hatten! Sein Vater war früher schwedischer, dann preußischer Förster zu Jägernhof bei Wolgast gewesen. Er lebte noch, zwar emeritirt, aber mit einer Pension von 300 Thalern. Selten hat ein Unterförster im Preußischen ein Gehalt, welches dieser Pension gleich käme. Der Förster hatte zwar eine zahlreiche Familie von 15 Kindern gehabt, von denen jedoch nur noch 6 zur Zeit der That am Leben waren; und es scheint, daß er der Mittel war und des Willens, ihnen eine Erziehung zu geben, welche über seinem Stand war. Den einen Sohn hatte er studiren lassen. Im Hause hielt er sich einen eigenen Hauslehrer, den Candidaten Rohde, von welchem auch der jetzt Angeschuldigte, Gustav Heinrich Julius Markmann, den ersten Unterricht empfangen hatte im Lesen, Schreiben, Rechnen der Religion, auch in den Anfangsgründen der französischen und lateinischen Sprache. Es scheint sich aber ein musikalisches Talent früh in ihm gezeigt zu haben; denn im 14. Jahre ward er zum Stadtmusikus Pilz in Wolgast in die Lehre gegeben, bei welchem er die Flöte, Violine und noch mehrere andere Instrumente spielen lernte und außerdem noch Unterricht in der deutschen und italienischen Sprache erhielt. Im September 1824 hatte er ausgelernt, und es war auf seinen und den Wunsch seiner Aeltern, daß er nach Berlin kam und als Beckenschläger beim Musikchor des zweiten Garderegiments eintrat. Von einem jungen Menschen, unter diesen Verhältnissen geboren und erzogen, von dem seine Richter selbst sagen, daß über seine bisherige Lebensweise nicht das mindeste Nachtheilige ermittelt worden, ließ eine That wie die vorliegende sich am wenigsten erwarten. Sollte er, der Sohn verhältnismäßig bemittelter Aeltern, einen Raubmord an zwei armen Handwerksburschen begangen haben? Wenn ein solches unnatürliches Gelüste in ihm aufstieg, würde er sich nicht andere Opfer erwählt haben? Als Soldat, als Spielmann besoldet, der auch durch seine Kunst gelegentlich noch andern Verdienst hatte, konnte ihn die Noth am wenigsten drücken, auf einen so kläglichen und gefährlichen Erwerb auszugehen. Und wenn es ein prämeditirter Raubmord war, würde er dazu, nicht eine andere Gelegenheit gesucht haben, würde er sie an einem Orte begangen haben, wo er der Entdeckung weniger ausgesetzt war? Würde er seine Opfer vor aller Augen zum Thor hinausbegleitet und nachdem er sie dort abgeschlachtet, auf derselben Straße, durch dasselbe Thor, den Raub unterm Arm zurückgekehrt, würde er noch in einem an der Straße liegenden, wohlbekannten Wirthshause eingekehrt sein, um, noch erhitzt, verstört von der That, ein Glas Bier in aller Gemächlichkeit zu trinken? Oder, wenn es eine That der Rache, des Zornes war, wie ließ es sich denken, daß ein junger Mensch, wie er, zwei wohlausgewachsene starke Männer zugleich niederschlagen, überwinden und ums Leben bringen sollen, ohne nur mit Wunden oder Verletzungen aus dem Kampfe zu gehen; denn von solchen bemerkte man nichts an seinem Körper. Wäre es nur ein Todtschlag gewesen, im Affect begangen, so stellten sich dieselben Zweifel, nur in erhöhtem Maße heraus. Und dennoch war er der Thäter, und die That erschien, ja sogar durch sein Geständniß, als ein Raubmord , und als ein Raubmörder wurde er verurtheilt. Schon im ersten Verhör, nachdem man auf sein Gemüth einzuwirken versucht, zeigte er sich befangen, erschüttert; er bat, daß die beisitzenden Offiziere abträten, und legte darauf, nach einem heftigen Kampfe mit seinem Innern und unter vielen Thränen dem inquirirenden Auditeur das Geständniß ab: ja er habe die That verübt, deren man ihn beschuldigte, er habe den Lange und den Burchard ums Leben gebracht. Er nahm dieses Geständniß auch vor dem vollständig besetzten Gerichte nicht mehr zurück und blieb im Wesentlichen in allen Verhören bei seinen Angaben, deren Inhalt im Hauptsächlichen folgender ist. Als er aus der Aeltern Hause nach Berlin kam, hatte er noch kein Verbrechen, keine böse That verübt. »Bis zu da, sagte er, war mein Gewissen von jedem Vorwurfe frei. Aber ich habe als Knabe viel leichtsinnige Streiche gemacht und viel Geld ausgegeben. Schon sehr jung habe ich mit Karten und Würfeln gespielt, und bald verloren, bald gewonnen.« Er hatte auch schon in Wolgast gelegentlich getrunken und den Unwillen seines Vaters auf sich gezogen, der ihm einmal Geld gegeben, um seine Schulden zu bezahlen, aber auch erklärt hatte, das sei das erste und das letzte mal. In Berlin fehlte es ihm nicht an denselben Verführungen; er spielte, verlor, sprach dem Branntwein zu und machte Schulden, die ihn sehr drückten, so gering sie auch im Ganzen waren. Er gerieth in die Hände eines Wucherers, der der Regimentstambour war (welcher bei dieser Gelegenheit ebenfalls zur Untersuchung gezogen und bestraft wurde) und ihm mit Klage und Anzeige drohte. Ein Soldat darf keine Schulden machen; daß ein Soldat aber auch nicht auf wucherische Zinsen leihen und demnächst sich davor hüten muß, durch eine Klage sich selbst zu denunciren, war ihm entgangen. Er hatte Angst vor seinem Gläubiger, dem Tambour. In dieser Stimmung traf er mit einem Landsmanne und Jugendfreunde, dem Hutmachergesellen Lange aus Wolgast, am 9. Juli 1825 auf der Straße zusammen. Dieser war eben mit einem Bäckergesellen Burchard aus Schwerin eingewandert, und die drei verlebten einen vergnügten Tag. Die Gesellen hielten den Soldaten in ihrem Gasthof zur grünen Tanne vor dem neuen Königsthore zu Mittag frei, Nachmittags durchstreiften sie die Stadt, wo Markmann den Fremden als Führer diente, und Abends besuchten sie zusammen das Königsstädtische Theater. Sie nahmen dann Abschied, weil die Fremden schon am folgenden Tage, einem Sonntage, weiter wandern wollten. An diesem Sonntage verdiente sich Markmann als Violinspieler in dem benachbarten Oertchen Teltow bei einem Kindtaufschmaufe einiges Geld. Als er am Montag zurückkehrte, traf er noch die beiden Freunde, die ihrer Passe wegen bisher nicht fortgekonnt. Sie trieben sich noch diesen und den folgenden Tag in der Stadt umher, besuchten abermals am Dienstag Abend das Königsstädtische Theater und trennten sich dann, um am Mittwoch Morgen Berlin zu verlassen. Markmann nämlich hatte den Freunden versprochen, ihnen das Geleit zu geben. Auf dem Rückwege nach der Kaserne stieg Markmann zuerst der Gedanke auf, die Beiden zu ermorden. Warum? – Er hatte ungefähr sechs Thaler Schulden, und wurde von seinem Hauptgläubiger, dem Regimentstambour, heftig gedrängt. Er mußte ihm wucherliche Zinsen bezahlen, der Tambour machte sich durch Abzüge von seinem Tractamente und von dem außerordentlichen Lohn, wenn er im Theater oder sonst wo spielte, bezahlt. Noch an diesem Dienstage hatte er ihn öffentlich gemahnt: wenn er ihn und seinen Schwager nicht am folgenden Mittwoch bezahle, werde er die Sache dem Regimente anzeigen. Der Ingrimm über diese beschämende Mahnung mag in Markmann's Seele mitgewirkt haben; er durfte vielleicht hoffen, ob er es gleich nicht wußte, daß die beiden Handwerksburschen so viel Baarschaft zusammen besäßen, um damit jene Schulden zu decken. Aber waren sie so unerschwinglich für einen geschickten Musiker, der für sein Aufspielen oft einen, an jenem Sonntage sogar gegen zwei Thaler verdient hatte, daß er darum zwei harmlose Menschen, und noch dazu seine Freunde, mit denen er eben in herzlicher Vertraulichkeit gelebt, die ihn und die er wechselseitig freigehalten, daß er gerade sie darum todtschlagen sollte? Wenn er todtschlagen mußte und wollte, um zu rauben, bot sich ihm in der großen Stadt keine reichere Gelegenheit? Wenn der Groll gegen seinen Blutsauger und Wucherer mitwirkte, versprach ihm ein Mord, an demselben verübt, nicht reichere Beute? Die Gelegenheit aufzusuchen war er ja nicht verlegen, noch sehr bedenklich in den Mitteln, das Verbrechen zu verbergen. Wir finden darüber keine Antwort. Markmann konnte in der Nacht keine halbe Stunde schlafen. Am Morgen lag er mit offenen Augen im Bette. Beim Ankleiden fiel sein Auge auf ein kleines Holzbeil, das unter dem Tische lag. Ohne, wie er sagt, schon einen bestimmten Plan über die Ausführung seines Mordgedankens zu haben, dachte er nur daran, daß ihm das Beil wol nützlich sein könnte, den Lange und Burchard ums Leben zu bringen, knöpfte es rasch unter sein Montirungsstück auf die Brust und lief damit in die grüne Tanne zu seinen Freunden und Opfern. Nachdem sie zusammen Kaffee getrunken und die beiden Handwerksburschen sich ihre Flaschen mit Schnaps füllen lassen, machten sie sich auf den Weg, indem sie außerhalb der Stadt an der Mauer entlang nach einem andern, dem stralauer Thore, gingen. Hier ward zum ersten male Halt gemacht. Sie tranken, unter einem Baum gelagert, von dem mitgenommenen Branntwein und eine Flasche Bier, welche Markmann aus einem Laden am Thore holte. Schon hier durfte er in seinem Vorhaben gestört werden, wenn er auf die Stimme der Vorsicht gehört hätte. Ein Unteroffizier an der Thorwacht, und zwar von seinem Regiment, bemerkte ihn und fragte, wo er hin wolle? Er antwortete: er gebe seinen Freunden das Geleit, die nach Leipzig wollten – ihre Wanderschaft sollte aber nach Dresden gehen. Sie traten nun durch das Thor in die Stadt hinein und wandten sich innerhalb der Stadtmauer nach dem cotbusser Thore, durch welches sie endlich sich ins Freie machten, aber nur um abermals in einem Branntweinladen vor dem Thore (dem Weinschenkschen; die Weinschenkschen Eheleute waren nachher die Hauptzeugen bei der Recognition) einzusprechen. Hier hielten sie sich nicht weniger als anderthalb Stunden auf, tranken zu etwas Semmel und Wurst wieder zwei Flaschen Bier und zwei Achtel Branntwein, und die beiden Handwerksburschen ließen sich noch einmal ihre inzwischen geleerten Reiseflaschen mit Pomeranzen und Kirschbranntwein füllen. Nur der Bäcker Burchard schien beim Fortgehen etwas aufgeräumt; den andern beiden, sagte die Wirthin, konnte man nichts der Art anmerken. Aber kaum daß sie einige hundert Schritte auf dem Wege nach Britz fortgegangen waren, so ward schon wieder Halt gemacht. Sie setzen sich rechts am Wege auf der Wiese nieder und holten die eben gefüllten Flaschen hervor. Erst nachdem diesen tüchtig zugesprochen war, machten sie sich wieder auf die Beine, und es ist zu verwundern, daß sie an der Schenke zum Rollkruge nur vorübergingen, jedoch um gleich dahinter auf der Anhöhe, in der Nähe der Hasenhaide sich abermals auf die Erde zu werfen. Es ist indeß schon angeführt, daß der 13. Juli ein sehr heißer Tag war, daß die beiden Tornister der Wanderburschen sehr schwer waren, und sie sich vorgenommen hatten, an dem Tage nur bis Britz zu gehen. Indeß kommt dies faule Leben in der Geschichte der Wanderburschen auch sonst vor. Endlich hatten sie die Haide erreicht, die sich jedoch nur auf der linken Seite des Weges hinzog; sie hatten auf demselben, im Sande watend, die ganze brennende Sonne zu ertragen. Markmann's Vorschlag, ihm tiefer in den Wald hinein zu folgen, wo es grün, und kühl sei, fand unter diesen Umständen sogleich Zustimmung, und er führte sie von der Ecke aus quer durch die Haide, gegen 400 Schritte weit bis zu dem Platze, den wir als die Mordstelle kennen gelernt haben. Alle Drei warfen sich erschöpft nieder, um auszuruhen oder zu schlafen. Die beiden Handwerksburschen zogen sich die Ueberröcke aus, um, sich damit zudeckend, gegen die summenden Fliegen geschützt zu sein. Schon nach wenigen Minuten fing Markmann mit seinem Freunde Lange ein Gespräch über dessen Wanderstock, den starken mit Eisen beschlagenen Ziegenhainer, an. Sie stritten, ob so ein Stock oder ein Infanteristenfäbel besser sei. Wir setzen das Gespräch so wörtlich her, wie Markmann sich dessen erinnerte. »Glaubst du denn«, sagte Lange, »daß du mir mit deinem Säbel etwas thun kannst gegen meinen Stock hier?« »Das wollen wir doch einmal sehen«, erwiderte Markmann. Sie standen beide auf, während Burchard, der Bäcker, ruhig liegen blieb. Der Soldat zog den Säbel und fing an mit dem Hutmacher zu fechten. Nachdem dies, wie es scheint, ohne Heftigkeit und blos als Spielerei, einige Minuten gedauert hatte, sagte Lange: »Nun gib mir mal deinen Säbel und nimm meinen Stock.« Sie wechselten die Waffen, wie Hamlet und Laertes die Rappiere. Markmann, dem die Säbelscheide immer um die Füße herumschlug, nahm sie sammt dem Bandelier ab und legte sie neben einem Baum auf die Erde. Dann fingen sie von Neuem zu fechten an. Die Schilderung des entscheidenden Augenblicks geben wir mit seinen eigenen Worten: »Ich drang auf ihn und er auf mich ein; es wurde schon so halb Ernst. Ich weiß selber nicht, wie mir war; ich wollte ihm den Säbel mit aller Gewalt fortschlagen und traf ihn selbst mit dem dicken Eisenende des Stockes so gegen den Kopf, daß er auf die Erde fiel. Denn Lange und Burchard hatten gleich, als wir uns niederlegten, die Hüte abgenommen und neben sich gestellt. Da Burchard nun sah, wie der Lange auf den Schlag von mir niederstürzte, wollte er aufspringen. Ich ließ ihn aber nicht dazu kommen, sondern hieb nun mit dem Ziegenhainer dem Burchard so über den Kopf, daß er niederstürzte.« Beide waren, nach des Mörders Angabe, gleich nach dem ersten Hiebe niedergestürzt, ohne auch nur einen Laut von sich zu geben. Dem Burchard aber gab der Mörder, sobald er niedergesunken war, noch mehre Schläge mit demselben Mordwerkzeuge, immer auf den Schädel; dann wandte er sich wieder zu Lange um, und that mit ihm dasselbe. Er glaubte, er habe den Stock dabei wie eine Keule mit beiden Händen gefaßt gehalten. Er warf ihn nun bei Seite und wollte das kleine Beil aus der Montirung hervorholen, als er ein Taschenmesser in der Weste fühlte. Dies Messer, das einem Kameraden in der Caserne gehörte, hatte er wol nicht als Mordwerkzeug mitgenommen, es war alt, stumpf und im Gelenk sehr beweglich; aber als er es in der Hand fühlte, ward es ihm zum Mordinstrument. Das Beil bei Seite schleudernd machte er sich an die Arbeit und versetzte dem Lange und dem Burchard mehre Stiche: »Ich stach ihnen theils nach der Brust, theils nach dem Halse. Wie viel Stiche ich jedem gegeben, weiß ich nicht. Ich hatte das Messer so in der rechten Hand; es ist etwas lose, und da habe ich damit gearbeitet. Wenn ich das Messer hineingestochen hatte und darauf drückte, so knickte es immer zusammen.« Er betheuerte und blieb dabei, das Mordwerk nur mit dem Stocke und dem Messer vollbracht und das Beil gar nicht dabei gebraucht zu haben. Wenn es blutig sei, so möge das nachher oder während der That von den anspritzenden Blutstropfen geschehen sein. Dies stimmte nicht ganz mit den von den Aerzten in ihrem Gutachten geäußerten Muthmaßungen, indessen lag gar kein Grund vor, an der Angabe des Verbrechers über diesen Nebenumstand zu zweifeln. Die Ecke an der Schärfe des Beils konnte auch schon früher beim Holzspalten abgesprungen sein. Als die Körper entseelt und regungslos vor ihm lagen, steckte er das Messer unter einem Baum in die Erde und fing an, die Leichen zu berauben. Aus Burchard's Westentasche nahm er ungefähr zwei Thaler, aus der des Lange außer dem sächsischen Thaler, der mit zu seiner Entdeckung beitrug, etwas über einen Thaler in kleinen Münzsorten, will aber die Kleider und Taschen der Ermordeten weiter nicht durchsucht haben. Um einer schnellen Entdeckung vorzubeugen, beschloß er, die Leichen zu verbergen; er schleppte deshalb eine nach der andern bei den Füßen bis in die Grube, in der sie gefunden wurden, legte sie neben einander auf den Rücken und bedeckte den Lange mit seinem braunen Ueberrock in der seltsamen Weise, wie es oben angegeben ist, ohne daß der Mörder dafür einen Grund anzugeben wußte. Auch den Burchard wollte er in ähnlicher Art bedecken oder bekleiden, er fand aber nicht Zeit dazu, weil ein, auf der Straße vorüberfahrender Wagen ihn störte; er warf deshalb über Beide, nachdem er die Stöcke der Todten auf ihre Körper gelegt, alles Moos, was er in der Schnelle aufraffen konnte. Darauf öffnete er die Tornister und nahm mehre Kleidungsstücke heraus, die wir hier nicht aufführen wollen, deren Taxwerth zusammen aber etwa 18 Thaler betrug. Statt eines bessern grünen Rocks, den er aus Burchard's Tornister nahm, hatte er die Ruhe, den alten braunen Reiserock desselben hinein zu stopfen, und warf dann die Tornister sammt Lange's Stiefeln in ein anderes Loch. Achtsam auf alles, fand und verscharrte er auch Lange's Brieftasche so wie das von ihm selbst mitgebrachte Beil im Sande. Mit losem Sande, den er mit den Händen aufraffte, bestreute er die Stellen, wo das Blut am dicksten hingespritzt war. Die blutigen Hände wusch er mit seinem Urin. Wie lange er darauf, und wie lange er überhaupt bei dem Mordwerk und in der Haide zugebracht, wußte er selbst nicht. Als er den Wald verließ und den Rückweg nach Berlin auf der großen Straße einschlug, sagte ihm jemand, den er darum fragte, es sei um 4 Uhr Nachmittags. Die geraubten Kleidungsstücke trug er in einer aus dem Tornister entnommenen Schürze gewickelt, unter dem Arme und kehrte auf dem Rückwege noch einmal im Rollkruge ein, um sich durch ein Glas Bier zu erfrischen. Am Thor angelangt, setzte er sich in eine Droschke, um hin und her fahrend, einige der geraubten Kleidungsstücke zu verkaufen oder zu versetzen. Er stieß hier auf Schwierigkeiten. Der erste Trödler verlangte eine Legitimation des Soldaten, daß er Stücke, die ihm geständlich nicht selbst gehörten, verkaufen dürfe; ein anderer Pfandleiher, der ihn von ähnlichen Geschäften her schon kannte, lieh ihm endlich auf ein Paar Ueberröcke etwas über fünf Thaler. Marlmann unterhielt sich mit diesem Pfandleiher eine geraume Zeit, ohne irgend Unruhe oder Eile zu verrathen. Noch am selben Abende befriedigte er durch Zahlung von etwas über 4 Thaler drei seiner Gläubiger, und darunter den dringendsten, den Regimentstambour; alles übrige geraubte und erlöste Geld vertrank er in Branntwein oder hielt andere beim Trinken frei. Trunken kehrte er in der Nacht in die Caserne zurück, und als er am Morgen vom Rausche erwachte, um beim Trommelwirbel mit den blutbefleckten Kleidern vor dem ganzen Regimente sich zu gestellen und als Mörder erkannt zu werden, waren alles, was er von der That noch übrig hatte, zwei sächsische Zweigroschenstücke, die der Wirth vermuthlich am Abende nicht in Bezahlung hatte annehmen wollen. So Markmann's Geständniß, welches, in sich folgerecht, mit allen anderweitigen Ermittelungen bis auf geringfügige Nebenumstände übereinstimmte. Er hatte nie den Versuch gemacht, es zurückzunehmen. Im Gegentheil that er, was er konnte, seine Aussage durch anderweitige Anzeigen zu bekräftigen. Als er später ein zweites mal mit der Untersuchungscommission nach Britz ging, führte er selbst seine Richter von der Waldecke den Weg durch die Haide, auf dem er seine Opfer geführt, bis zur Mordstelle und wies hier jeden Punkt, wo die That vorgefallen, wo er die Körper verscharrt, die Tornister, das Beil, die Brieftasche. Er gab Auskunft mit der Offenheit, die auch bei geständigen Verbrechern selten ist, weil die gemeine Natur immer handelt und mäkelt und durch Verschweigen, Verdrehen und Verkleinern des Strafwürdigen noch immer einen kleinen Vortheil für sich zu erringen sucht. Ueber den Thatbestand des Verbrechens, sowie über die Thäterschaft konnte somit kein Zweifel sein, da auch alle übrige Zeugen Markmann recognoscirt hatten. Nur über die Qualification des Verbrechens und die Motive konnte ein solches obwalten. Sein Vertheidiger hatte eine schwierige Aufgabe. Sein Versuch, das Verbrechen als einen bloßen Todtschlag darzustellen, welcher noch dazu unter dem die Strafbarkeit mildernden Umstande, daß Markmann in trunkenem Zustande gehandelt, vollbracht sei, mußte von vornherein abgewiesen werden. Zu entschieden hatte Markmann eingestanden, daß er mit der Absicht, beide umzubringen, ausgegangen, er hatte zu diesem Behuf das Beil eingesteckt, er hatte am Thore im Victualienladen fälschlich angegeben, seine Freunde wanderten nach Leipzig, statt, wie sie vorhatten, nach Dresden, offenbar in keiner andern Absicht, als um die Nachforschungen im schlimmern Falle zu erschweren. Er hatte endlich mehre male gesagt, er habe sie des Geldes wegen erschlagen, und auch gelegentlich angegeben, daß er wol vermuthet, sie hätten mehr Baarschaft bei sich, als er wirklich fand, weil einer von beiden sich gerühmt, daß er einen Dukaten verwechselt, auch wol sonst ruhmredig von seinem Gelde gesprochen, und endlich weil ihm bekannt, daß wenigstens der Vater des Hutmacher Lange ein wohlhabender Mann sei. Wenngleich aus den Acten diese Vermuthung des Markmann, oder vielmehr, daß er von dem größern Vermögen seiner Opfer überzeugt gewesen, nicht durchaus erwiesen ist, so hatte er selbst doch nirgends seine frühern Angaben, daß er sie um des Geldes willen erschlagen, zurückgenommen; dergestalt, daß der Richter vollkommen berechtigt war, einen prämeditirten Mord anzunehmen; und da kein anderes Motiv erwiesen, oder auch nur wahrscheinlich gemacht war, und das Factum, daß er die Leichen wirklich beraubt, mit seiner eigenen Angabe, er habe sie, weil sie Geld hatten, erschlagen, übereinstimmt, so mußte er das Verbrechen für einen Raubmord erklären. Ebenso wenig konnte die Strafbarkeit des Verbrechers dadurch gemildert erscheinen, daß er an dem Tage viel getrunken hatte. Mit dem Vorsatz ausgehend, die beiden Freunde todtzuschlagen, hatte er unterwegs allerdings stark getrunken. Dies konnte aber geschehen sein, um sich zu der entsetzlichen That Muth zu machen. Er war übrigens dadurch nichts weniger als in einen Zustand versetzt, welcher die Zurechnungsfähigkeit ausschließt, oder auch nur mindert. Markmann selbst sagte, er sei nicht betrunken gewesen. Die Wirthe in der Schenke am Thore sagten nur aus, daß der eine Handwerksbursche beim Hinausgehen etwas im Kopf gehabt, dem andern und dem Soldaten sei aber nichts davon anzumerken gewesen. Auch verrieth Markmann's ganze Handlungsweise vor und nach der That durchaus nichts von einer Beschränktheit des Willensvermögens, im Gegentheil von einer großen Besonnenheit. Sobald die Reisenden die Haide erreicht, der einzige Ort, wo er die That möglicherweise und ohne sofort entdeckt zu werden, begehen konnte, führte er sie querein, ungefähr in die Mitte des Gehölzes; er ließ sie hier sich lagern, er fing ein Gespräch an, welches zu einem Scherzgefecht führen mußte. Mit sicherer Faust, mit wenigen Streichen vollbringt er den Mord. Nachdem er beide besinnungslos niedergeschlagen, geht er mit einer kannibalischen Geschicklichkeit daran, ihnen das Garaus zu machen, damit sie sich nicht länger quälen sollten. Denn nur in dieser Absicht, sagte er, zog er das Messer und stach ihnen in Hals und Brust. Nachher kann niemand besonnener und ruhiger zu Werke gehen als er, indem er die Leichen in die Grube schleift, sie bekleidet, bedeckt, ihre Sachen, die andern Effecten, verbirgt, und was ihm von Werth scheint und ansteht, an sich nimmt und die Blutflecken abwäscht oder mit dem Messer von seiner Säbelkoppel abschabt. Er selbst erinnert sich aller dieser Handlungen bis auf die kleinsten Umstände, was bei einem Betrunkenen selten oder niemals der Fall ist. Mit eben der Besonnenheit, ja mit einer heuchlerischen Ruhe und Verstellung sucht er noch an demselben Abende alle geraubten Sachen unterzubringen und, so vortheilhaft es geht, zu verkaufen oder zu versetzen. Trunken ward er erst am späten Abend, als er, sein Gewissen zu übertäuben, sein geraubtes Geld in Branntwein vertrank. Aber der Defensor hob auch noch einen andern Umstand hervor, der schon während der Untersuchung zur Sprache gekommen, den wir indeß mit Absicht bis jetzt übergangen haben, weil wir das zum Grunde liegende Factum in einer besondern Ausführung zu diesem Criminalfalle erzählen wollten. Schon ein älterer Bruder des Verbrechers war drei Jahre früher als Raubmörder in Greifswalde hingerichtet worden. Der Vertheidiger stellte also die Behauptung auf, daß dle Idee des Mordens in der Markmann'schen Familie idiosynkratisch sei, daß der Fall demnächst einer ärztlichen Begutachtung zu unterlegen und Markmann eventuell wenigstens mit der Todesstrafe zu verschonen sei. Mit völligem Rechte verwarf, nach Lage der Acten, das erkennende Gericht diesen Vertheidigungsgrund. Jene Thatsache hatte ihre Richtigkeit, ein Bruder des Markmann war um des angegebenen Verbrechens willen hingerichtet worden; davon aber, daß auch durch andere Individuen derselben Familie in frühern Generationen ähnliche Verbrechen verübt worden, war nichts bekannt geworden, es findet sich nicht einmal eine Andeutung davon, sodaß also von einer idiosynkratischen Neigung zum Morden in der Familie nicht die Rede sein konnte. Der Richter führte aus, daß, wenn auch bisweilen durch Abstammung auf das Individum nicht blos eine körperliche, sondern auch eine moralische Aehnlichkeit übergehe, dadurch doch keinesweges die Zurechnungsfähigkeit eines Menschen bedingt werde. Diese dämonische Verwandtschaft ist in der Stärke undenkbar, daß sie die Freiheit des Willens ausschließe, welche das Gute vom Schlechten zu unterscheiden weiß. Zwar erscheine jedes Verbrechen als eine unfreie Handlung, weil die Leidenschaften den Sieg über die bessere Erkennntniß davongetragen haben; dies befreie aber den Verbrecher noch nicht von der Strafe, welche gerade dazu diene, die Leidenschaften in Zaum zu halten. Eine Befreiung von der Strafe könne nur dann eintreten, wenn jemand überhaupt nicht die Fähigkeit habe, das Rechte vom Unrechten, das Gute vom Bösen zu unterscheiden, und nicht im Stande sei, die Folgen seiner Handlungen zu übersehen. Durch seine ganze Handlungsweise, durch seine Erziehung, verhältnißmäßige Bildung, durch die Art, wie er das Verbrechen verübt, wie er nachher gehandelt, wie er es eingestanden und darüber Rechenschaft gegeben, erscheine Markmann aber als im Stande der vollkommensten geistigen Freiheit und der Herrschaft über seine Thaten und Gedanken. Alles dies ist nicht zu bezweifeln, und ebenso wenig, daß, auch wenn jener Mordhang in seiner übrigen Familie wirklich existirt hätte, das Gericht um deshalb keinen Anstand nehmen durfte, einen Mörder, wie diesen, mit der vollen Strafe, die die Gesetze bestimmen zu belegen. Zugegeben, daß es solche mit dämonischen Neigungen unnatürlich ausgestattete Familien gäbe, so schlösse einerseits die Neigung nicht die Kraft und die Pflicht aus, ihr zu widerstehen, andererseits änderte aber diese Neigung nichts am Verhältnis des Individuums zur bürgerlichen Gesellschaft. Diese darf eine Sicherstellung verlangen, welche durch die Strafe für die That bezweckt wird. So lange eine solche Familie als menschlichfreie Individuen zu gleichen Rechten mit den Andern besteht, und nicht als eine Brut wilder Bestien, nur mit menschlicher Gestalt, in Ketten zur Schonung der Andern festgeschlossen wird, sind auch die einzelnen Glieder derselben den allgemeinen Gesetzen unterworfen. Diese subjective Unfreiheit eines prädominirenden Hanges darf das Gesetz nicht anerkennen, einmal weil Religion und Wissenschaft ihre Existenz ableugnen, oder die Mittel aufweisen, wie der Mensch dem Hange widerstehen und wieder frei werden kann; dann aber, weil in einem christlich gebildeten Staate weder die Berserkerwuth noch das Fatum geduldet werden dürfen. Die Glieder einer in Berserkerwuth rasenden Familie müßten, wenn keine Mittel und Rechte da wären, sie unschädlich zu machen , bei einem Ausbruche, der Anderer Leben kostet, zur Sicherstellung der Gesellschaft todtgeschlagen werden, auch wenn sie nicht dafür können sollten, daß sie gerast haben. Das gesetzlich angeordnete und vereidete Kriegsgericht ging über den Antrag des Vertheidigers, ein ärztliches Gutachten einzuziehen, bevor es zur Aburtelung schritte, hinweg, indem es hinsichts der geistigen und vollkommenen Zurechnungsfähigkeit des Angeschuldigten keinen Zweifel hegte. Für mit der preußischen Militairgerichtsverfassimg weniger bekannte Leser dürfte es bei dieser Gelegenheit von Interesse sein, das Verfahren bei einem kriegsgerichtlichen Erkenntniß kennen zu lernen; ein Verfahren, das in seinen Formen wenigstens eine Annäherung an das alte Volksgericht, oder das judicium parium , herstellt. Die Untersuchung erfolgte im Wege des alten Inquisitionsprocesses, durch den dazu bestellten Auditeur, welchem aber zwei Nichtjuristen, zwei Offiziere des Regiments, zugeordnet wurden, um allen Verhandlungen beizuwohnen und die Protokolle mit zu unterzeichnen. Nachdem die Untersuchung geschlossen und der Defensor seine Verteidigungsschrift eingereicht hatte, wurde das Kriegsgericht bestellt und zusammenberufen. Es bestand aus drei Gemeinen des Regiments, drei Gefreiten, drei Unteroffizieren, drei Sergeanten, drei Secondelieutenants, drei Premierlieutenants, drei Capitainen, dem ernannten Präses, einem Major des Regiments und dem die Untersuchung führenden Auditeur. Der Angeschuldigte ward (7. November 1825) fesselfrei vorgeführt, das Richterpersonal ihm vorgeführt und derselbe befragt, ob er gegen eines der versammelten Mitglieder einen Einwand zu machen habe? Es ward ihm bedeutet, daß solche Einwendungen anzubringen ihm vollkommen freistehe, und daß er, wenn er Grund habe, zu glauben, daß einer oder der andere Beisitzer nicht unparteiisch in seinem Urtheile gegen ihn sein werde, er dies ohne Rückhalt oder militairischen Respect gegen seine Vorgesetzten aussprechen dürfe. Markmann erklärte, daß er keinen Einwand gegen eines der Mitglieder zu machen habe. Erst darauf wurden sämmtliche Beisitzer, gleich den Geschworenen, zu diesem Gericht besonders beeidet. Hierauf wurden in fünf aufeinander folgenden Sitzungen sämmtliche Acten in Gegenwart des Angeschuldigten, der indeß immer fesselfrei vorgeführt erschien, abgelesen; ebenso die angefertigte Vertheidigungsschrift. Der Angeschuldigte, welcher bei der Vorlesung stets ruhig und mit zur Erde gesenkten Blicken zugehört hatte, ohne ein Wort zu sprechen, oder auch nur ein einziges mal den Blick in die Höhe zu richten, erklärte auf Befragen, daß er nichts mehr zur Sache oder zu seiner Vertheidigung anzuführen habe und daß der Inhalt der Acten seine Aussagen so enthalte, wie er sie wirklich abgegeben habe. Nachdem er jetzt abgeführt worden, hielt der untersuchende Auditeur einen schriftlichen Vortrag mit dem Votum: daß Markmann wegen Raubmords zuvörderst aus dem Soldatenstande auszustoßen und demnächst mit der Strafe des Rades von unten zu belegen sei. Bei der Abstimmung wurden die Beisitzer klassenweis von unten herauf, in der oben angegebenen Ordnung vernommen und sämmtliche Klassen, mit Inbegriff des Präses, stimmten dem Antrage des Auditeurs bei. Nur die Secondelieutenants stimmten für das Rad von oben , mit Rücksicht auf die große Jugend und Unerfahrenheit des Verbrechers; und ein Premierlieutenant, daß er aus demselben Grunde der Gnade des Königs zu empfehlen sei. Das Urtheil ward demnächst in Gemäßheit dieses Beschlusses abgefaßt, ausgefertigt und erhielt die königliche Bestätigung. Auf die Anträge, in Berücksichtigung der Jugend des Verbrechers, ihn der Gnade zu empfehlen, war keine Rücksicht genommen, und ebenso wenig machte sich die Gnade im Cabinet des Königs von selbst geltend, was bei der Scheußlichkeit des Verbrechens und dem allgemeinen Entsetzen, welches die That angeregt, sich wohl begreift. Dennoch beschleicht uns, schon bei Durchlesung der Acten, ein Bedenken, was jedem, der von der That hörte, aufstieß, ob das Motiv derselben denn wirklich und allein die Habsucht, der Eigennutz gewesen? Gustav Markmann war keine durchaus verderbte Natur, keine gemeine Seele, der man von vorn herein ein solches scheußliches Verbrechen, eines kleinen Gewinnstes willen, zutrauen konnte, und ebenso wenig waren die Umstände für ihn so dringend, daß er um deswillen sich zum Entsetzlichsten gezwungen fühlen sollte. Für jenen Umstand sprechen die Zeugnisse seiner frühern Lehrer, seiner Verwandten, seiner Vorgesetzten, es spricht dafür die ganze Art und Weise, wie er sich während der Untersuchung benahm. Eine düstere Verschlossenheit, ein tiefes Schuldbewußtsein spricht sich in allen seinen Antworten aus. Sein Bekenntniß quillt nicht hervor wie das eines reuigen Sünders, der, von der Last der Schuld gedrückt, sie wieder gut machen, sie wenigstens sühnen will durch einen freien, gewissermaßen lyrischen Erguß der Selbstanklage. Er glaubt genng zu thun, wenn er auf keine Frage die Antwort schuldig bleibt; aber sie kommt immer nur kurz heraus, so wie der Richter sie fordert. Man kann annehmen, daß das Benehmen durch ein fürchterliches Schamgefühl dictirt sei; mit jeder Antwort sprach er ja sein eigenes Urtheil aus; man kann sich aber doch, beim Ueberlesen dieser Verhöre, des Gedankens nicht enthalten, daß er noch etwas im Hintergrunde zurückbehält, daß er dem weltlichen Gesetze genug zu thun glaubt, wenn er nur das bejaht, was der Richter ihm abfragt. Schon im ersten Verhöre, als er mit dem Richter allein war, preßten sich ihm krampfhaft die Worte von den Lippen: »Ich bin's.« Weiter vermochte er nichts zu sagen. Erst auf die Frage: was er damit meine, erwiderte er in demselben Tone: »Ich habe sie erschlagen.« Nun erst stürzten ihm die Thränen aus den Augen, er hielt beide Hände vor das Gesicht und zitterte am ganzen Leibe. Als der Richter ihn darauf hieß, sich auf einen Schemel niedersetzen, reichte Markmann ihm von selbst die Hand und sagte: »Ich will alles bekennen.« Das ist nicht die Art eines gemeinen Verbrechers, dem man zutrauen darf, daß er zwei Menschen, Freunde, darunter einen alten Jugendfreund, mit denen er noch eben durch viele Tage in herzlichem Verkehre, bei freundlichen Gelagen und Vergnügungen gelebt – um ein paar Thaler erschlagen werde. Es waren durchaus keine moralischen Torturen vorangegangen. Nur eine Nacht erst hatte er allein im Gefängniß verbracht und der Richter, der damalige Auditeur Nietner, hatte ihm nur vorgestellt: daß ein verübtes Verbrechen zwar nie wieder ungeschehen gemacht werden, daß aber der Verbrecher durch ein aufrichtiges Bekenntniß die Ruhe seines Gewissens wiederfinden möge, dessen Vorwürfe fürchterlicher seien, wie jede menschliche Strafe. Wenn er wirklich das Verbrechen verübt, sei er es schon seinen ermordeten Freunden schuldig, ein offenes Bekenntniß abzulegen, um sich mit ihnen und seinem Gewissen zu versöhnen. Auf diese einfache Vorhaltung sprach und bekannte er wie oben. Eine gemeine Seele, die auf Raub ausgeht, deren alleiniges Motiv zum Morde ein gemeiner Raub war, handelt nicht so. Weil es zu unnatürlich erschien, daß Markmann, um ihrer geringen Habe willen zwei Handwerksburschen, im Widerstreite mit so vielen Motiven dagegen, ermorden sollen, hat man sich viele Mühe gegeben, darzuthun, daß er im Glauben gewesen, ihre Baarschaft sei weit größer, als sie wirklich sich fand. Die Zeugenaussagen dafür sind wenig erheblich. Was macht es aus, wenn er wirklich geglaubt, sie hätten nicht einen, sondern mehre Dukaten bei sich? Es blieb immer die Baarschaft zweier Wanderburschen, von denen nur der eine von verhältnißmäßig wohlhabenden Aeltern war. Konnte ihm dies eine so fürchterliche Lockung werden, ihm, dem seine Mutter schon einmal einige 30 Thaler geschickt, um seine Schulden zu bezahlen? Wenn ihm auch der Raub die Mittel gab, seine gegenwärtigen Schulden zu bezahlen – die, wie schon angeführt, nicht so überaus drückend waren, die er, bei einer guten Einnahme durch seine Musik, leicht ablösen konnte –, so konnte er doch vernünftiger Weise nicht denken, daß so viel übrig bleiben werde, um auch für die Folge sein lockeres Leben eine Weile fortsetzen zu können. Aber man hat sein eigenes Geständniß dafür, daß er – um des Geldes willen den Mord begangen habe. Die Art, wie dieses Geständniß in den Protokollen abgelegt ist, erscheint schon etwas bedenklich. Hören wir sein erstes Geständniß (im Verhöre vom 15. Juli) über den Moment, in welchem er den Mordgedanken gefaßt haben will. Nachdem er mit seinen Freunden das königsstädtische Theater verlassen und auf dem Heimwege sich befand, sagt er: »Auf diesem Wege faßte ich zuerst den Gedanken, den Lange und Burchard ums Leben zu bringen.« – Bei diesen Worten verstummte er, und viele Thränen flossen ihm über die Wangen. Auf die Aufforderung des Richters, hier ein offenes Bekenntniß abzulegen und die geheimsten Gedanken auszuschütten, welche in jenem fürchterlichen Augenblicke seine Seele durchzuckt hätten, äußerte er, wieder unter Thränen, nur folgende Worte: »Ich dachte, sie würden viel Geld bei sich haben – ich weiß selbst nicht.« Damit verstummte er abermals, und die Thränen flossen fort. Ein Verbrecher, der sich innerlich gedrungen fühlt, seine ganze Schuld zu bekennen, sollte hier mehr gesprochen haben. Aber er sagte nur aus, was seine Richter erwarteten: um des vielen (vermutheten) Geldes willen könne er nur den Mord begangen haben, war die allgemeine Meinung; man erwartete, daß er das bekennen werde und er bekannte, was man forderte, aber mehr nicht. Und doch nimmt er gewissermaßen sogleich das Geständnis; zurück, er schwächt es wenigstens durch den Zusatz: »Ich weiß selbst nicht.« Sein Verstummen, der Gedankenstrich daran spricht etwas Dunkles, was wenigstens einer andern Auslegung fähig war. Zwar wiederholt er jenes Bekenntniß, das man von ihm wünschte, noch mehrere male, aber die trockenen Worte, mit denen es geschieht und die gegen den Fluß seiner andern Bekenntnisse sehr abstechen, klingen bei der Vergleichung seltsam. So sagt er im Verhöre vom 19. Juli: »Ich habe weiter keinen Grund gehabt, wie das Geld. Ich habe bei dem Lange kein Geld weiter gesehen, als was er in Berlin in meiner Anwesenheit ausgegeben hat und was ich ihm abgenommen habe. Erzählt hat er mir aber zweimal, daß er einen Dukaten gewechselt hätte.« Zum Schluß des Verhörs sagt er noch: »Ich glaubte, sie hätten alle beide viel Geld bei sich, der Lange auch, weil sie so weit reisen wollten. Die Aeltern des Lange sind wohlhabende Leute.« Aber alle diese Geständnisse klingen uns wie abgerissene, hervorgestoßene Phrasen, denen sich ein armer Sünder, auf der Folter liegend, erledigt, weil es so sein muß, weil die Inquisitoren es so verlangen, weil er ohne sie nicht fort- nicht loskommt zu der Strafe, welche seine äußern und innern Leiden endigt. So mußte in hunderten, in tausend, in Hunderttausenden Processen die Hexe bekennen, daß sie mit dem Bösen sich abgegeben, sie mußte das widernatürlichste Bekenntniß ablegen, dessen Schema durch Jahrhunderte dasselbe blieb, dessen Sinn unserer Vernunft widerstrebt und an das doch die Erleuchtetsten in diesen vielen Jahrhunderten glaubten. Was dastand als eine unantastbare Wahrheit, vor der Weisheit und Macht sich beugten, wie durfte daran das arme Geschöpf zweifeln? Es gab sich gefangen, es bekämpfte die eigene Vernunft, die eigene Ueberzeugung als sündhaft, trügerisch; es bekannte, was man verlangte, sich selbst davon überredend, um nur loszukommen aus dem Irrsale und mit dem Tode ein Etwas zu büßen, dessen Sinn sie nicht begriff, das aber wie ein Alp auf ihr lastete. Wie ganz anders klingen die eigentlichen Geständnisse seiner Schuldbarkeit, wo er alle Falten seines Innern zu erschließen scheint. Von dem frühen Morgen, wo er aufspringt, um die beiden abzuholen, sagt er: »Als ich (beim Anziehen) das Beil' bemerkte, nahm ich es, steckte es schnell unter meine Montirung, knöpfte sie zu und lief rasch fort. Ich hatte gar keine recht deutliche Idee im ersten Augenblick, als ich das Beil zu mir steckte. Ich dachte dabei zwar an den Lange und Burchard und daran, daß ich sie ums Leben bringen wollte, und ich hatte eine dunkle Vorstellung, daß mir bas Beil hierzu wol dienen könnte. Zur Klarheit kamen meine Gedanken aber nicht, denn ich war gar zu unruhig. – Unterwegs kam mir oft der Gedanke ein, umzukehren, aber es zog mich immer wieder vorwärts; ich weiß selber nicht was es war.« – Als er sie abgeholt hatte und sie auf dem Hinauswege aus der Stadt immer und immer wieder einkehrten, sagt er: »Wir haben alle Drei getrunken und ich besonders, um den Mordgedanken loszuwerden. Auch hier wollte ich das Beil immer wieder fortwerfen; indeß konnte ich es nicht, weil mich Lange und Burchard immer sahen.« – Warum so ausführlich in diesen Bekenntnissen, während die über die Motive der That so kurz, abgebrochen klingen, so dürr und schroff, daß man unwillkürlich daran gemahnt wird, sie seien ihm nur abgefragt und er wiederhole mit innerm Widerstreben die Worte der Frage, weil es so sein muß, weil es sich nicht anders thun läßt? Nicht etwa, als hätte der umsichtige Untersuchungsrichter die Antwort ihm eingegeben, oder als habe er darauf gedrungen; daß Markmann so antworten solle, aber das Dringen und der Druck machten sich von selbst. Er hatte ja beim Morde geraubt, also mußte er gemordet haben, um zu rauben. Das war die allgemeine Ueberzeugung, der allgemeine Glaube, dem zu widersprechen, auch wenn er gewollt hätte, ihm ganz unmöglich geworden wäre, da es bekannt war und er eingeräumt hatte, daß keine Feindschaft, kein Groll und Haß gegen seine Opfer ihn erfüllt. In den registrirten Vermerken über die Aufführung Markmann's während der Untersuchung heißt es, daß er sich immer ruhig und besonnen gezeigt. Von einer Geistesabwesenheit habe sich nicht die mindeste Spur wahrnehmen lassen. Seine Antworten waren jederzeit zusammenhängend und vernünftig, und die mit ihm gepflogenen Unterhaltungen ergaben, daß seine Bildung über die des gemeinen Mannes hinausging. Sein Wächter hatte bemerkt, daß er auch des Nachts sich ruhig verhalte und anscheinend geschlafen; nur in einer Nacht hatte der Posten an der Thür ihn Stunden lang leise weinen gehört. In seiner äußern Gestalt war er übrigens unverändert geblieben und hatte seine frische, blühende Gesichtsfarbe behalten. Sichtlich erfüllte ihn die Rückerinnerung an die That und Schauder und Schrecken. So oft die Rede auf den eigentlichen Moment des Todtschlags kam, weinte er heftig, und als er auf die Stelle geführt wurde, wo die That verübt worden und den mit Blut und Gehirn bespritzten Baum erblickte, ging er plötzlich auf denselben zu, indem er beide Arme über Kreuz vor die Augen legte, in dieser Stellung sich an den Baum anlehnte, als ob er den Anblick desselben nicht ertragen könne. Als er das Messer am Baume suchte, hatte man genau auf ihn Acht, um zu verhindern, wenn er es gefunden, daß er sich oder einen der Anwesenden verwunde. Aber kaum, daß er das Messer aus dem Moose hervorgezogen, so richtete er sich aufrecht in die Höhe, wandte das Gesicht von der rechten Hand, welche das Messer hielt, ab, und warf es dann von sich. Der Geistliche seiner frühern Parochie (der Geistliche, welcher ihn und seinen Bruder eingesegnet, war gleich darauf gestorben) sagt, daß er ihn in seinen Religionsbegriffen so beschaffen gefunden, daß er in seinem Religionsunterricht (zur Vorbereitung zum ersten Abendmahl) leicht weiter darauf fortbauen konnte. Auch habe er sich von seiner guten Forschungsgabe und von seiner Empfänglichkeit für sittliche und religiöse Gefühle überzeugt. – Sein Lehrer, der Stadtmusikus Piltz in Wolgast, konnte Markmann's Betragen während der über dreijährigen Lehrzeit nur als gut schildern, und würde ihm das allerbeste Zeugniß ausgestellt haben, wenn er sich nicht in der letzten Zeit des Aufenthalts bei ihm »einigermaßen dem Trunke und dem Spiele ergeben hätte«, was Piltz doch eigentlich erst nachher in Erfahrung gebracht. Sonst habe er sich immer als ein fleißiger und friedliebender Mensch gezeigt, gegen dessen Treue und Redlichkeit ihm nie die geringsten Zweifel gekommen. Die Gelder, die er bei festlichen Gelegenheiten eingesammelt, habe er ihm immer getreu überliefert. Ebenso wenig bemerkte er Unverträglichkeit mit seinen Kameraden; bei vorkommenden Streitigkeiten redete er eher zum Frieden. Ein älterer Bruder Markmann's, der gleich ihm und zur selben Zeit in der Garde in Berlin diente, sagte: er wisse keinen Grund, der seinen Bruder zu der That veranlaßt haben könne. Wenn er ihm seine Schuldverhältnisse, die doch nicht so drückend wären, nur zu wissen gethan, würde er ihm schon zu helfen gesucht haben, wie das schon früher einmal geschehen, als er die Mutter bewogen, ihm 34 Thlr. zu schicken, wofür alle seine damaligen Schulden abgetragen wurden. Markmann selbst sagt (18. Juli): »Bis zu der jetzt von mir verübten That ist mein Gewissen von jedem Vorwurf frei gewesen. Ich habe zwar als Knabe viel leichtsinnige Streiche gemacht, viel Geld ausgegeben, schon sehr jung eine Menge von Spielen, Karten und Würfel gespielt, und bald einmal gewonnen, bald verloren. Mein Vater ist ein heftiger Mann, der mich und meine Geschwister oft hart behandelt hat. Wenn er heftig wird, kennt er sich selbst nicht, und schlug oft wegen Kindereien, die wir begingen, mit dem ersten besten Gegenstände auf uns ein, den er faßte. Einen Groll trage ich aber gegen meinen Vater nicht im Herzen und ich hoffe auch, daß er bisher, keinen Groll gegen mich gehegt hat. Meine Mutter ist sehr gut.« Die Briefe des Mörders aus älterer Zeit, welche zu den Acten gekommen sind, widersprechen dem Charakterbilde nicht, welches wir nach diesen Zeugnissen über ihn zu fällen berechtigt sind. Es spricht sich darin dieselbe Offenheit aus, welche er in seinen Geständnissen an den Tag legt; nur blickt allerdings ein schwarzer Streifschatten durch, wenn er an seine Schwester (am 27. Juni 1825, wenige Tage vor der Mordthat) schreibt: »Schon seit langer Zeit habe ich keinen Brief von Dir erhalten. Karl habt Ihr mit Briefen überhäuft; aber auf mich habt Ihr nicht im geringsten Rücksicht genommen. Ich wollte erst mit auf Urlaub kommen, aber ich habe Euch meine Euch verhaßte Gegenwart erspart.« Dann aber fährt er fort, er hoffe doch, daß sein Bruder in der Heimat gesund und wohl angekommen und daß sie miteinander recht froh und heiter leben möchten. Uebrigens eröffneten sich ihm gute Aussichten, da der Flötist abgehe und er so zur Zufriedenheit des Stabshautboisten die Flöte einige mal geblasen, daß er hoffen dürfe, in seine Stelle bald zu rücken. Am selben Tage schreibt er an seine Aeltern: »So lange habe ich keine Nachricht erhalten, als durch Karl seine Briefe. Lassen Sie doch den freilich sehr gerechten Groll fahren und seien Sie wieder mein guter, lieber Vater. Sie waren ja sonst immer so gut und verzeihend, warum auch nicht jetzt? Ihr gutes Herz hat mir gewiß auch schon lange verziehen; lassen Sie auch den Mund es aussprechen. Ich hoffe, daß Karl seine Gegenwart viel zu Ihrer Beruhigung und Heiterkeit beitragen wird; denn ich habe immer gehört, daß Aeltern ihre guten Kinder nach langer Abwesenheit noch einmal so stark lieben, und er verdient Ihre Liebe auch. Bald hoffe ich, Sie auch mit der frohen Nachricht meines Avancements zu überraschen. Die Bitte, daß Sie Ernst und Heinrich doch recht sehr zur Musik anhalten mögen, brauche ich wol nicht zu wiederholen. Ich habe das Vergnügen gehabt, Herrn Piltz hier zu sprechen, aber leider dauerte die Freude nicht lange, denn ich war gerade im Dienst und Herr Piltz hat wahrscheinlich die Hausnummer nicht recht gewußt, denn ich habe ihn, alles Suchens ungeachtet, nicht finden können. Feste Gesundheit und langes Leben, um noch lange die Stütze der Ihren, Ihrer noch so sehr unentbehrlichen (sie entbehrenden) Familie zu sein, wünscht Ihr gehorsamer Sohn. G. Markmann.« Kann man einem achtzehnjährigen jungen Menschen, der diese Zeugnisse des Wohlverhaltens, der Bildung, der Sitte hinter sich hat, der noch eben solche Briefe an seine Familie geschrieben hat, der auf eine glückliche Beförderung in seinem Dienste hofft, der seinem Vater empfiehlt, seine jüngern Geschwister ja zur Musik anzuhalten, weil sie zu ihrem Fortkommen von großem Nutzen wäre, der da den Vater bittet, sich seiner Familie zu erhalten, kann man ihm zutrauen, daß er 16 Tage nachher das Mordbeil einsteckt, um – zwei Handwerksburschen um ihre paar Thaler zu berauben und um des Raubes willen zu tödten? – Ein großer Affect, eine große dringende Noth mußte vorgehen. Von einem Affect, von angeregten Leidenschaften ist aber hier nicht die Rede. Er hat nicht in einem gewagten Spiele sein Alles verloren; es sind nur einige unbedeutende Schulden, die ihn drücken. Der Tambour hätte ihn nicht verklagen dürfen, ohne sich selbst anzuklagen. Markmann, entschlossen wie er war, würde dem ungestümen Dränger die Stirn zu bieten gewußt haben. Er hatte einen Bruder, der es nicht zum Aeußersten hätte kommen lassen; seine Kunst, die ihm gelegentlich reichen Verdienst schaffte, würde ihm in wenigen Wochen die Mittel an die Hand gegeben haben, die Gläubiger zu befriedigen. Endlich hoffte er und freute sich auf ein vorteilhaftes Avancement. Es war nicht die Noth, die ihn zum Raubmorde trieb. Ebenso wenig trägt sein Benehmen nach der That den ausgesprochenen Charakter des Eigennutzes und der Habsucht. Zwar bemächtigte er sich der Effecten seiner Opfer, doch auch hier, beiläufig gesagt, nicht mit der gemeinen Habgier eines gewöhnlichen Räubers. Er nahm nur, was ihm im Augenblick von Werth sein konnte, und ließ das andere unbekümmert zurück. Mit dem Raube oder dem, was er dafür gewonnen, schaffte er sich die Gläubiger, die ihm gerade am unbequemsten waren, vom Halse, und der Rest verging an einem Abende im Rauch. Geflissentlich verpraßte er es mit andern, sodaß ihm von der gräßlichen That nichts blieb, als die Erinnerung und die Blutflecke. Zwar ist dies ein allgemeines Charakteristicum bei fast allen Dieben und Räubern, das schnell Gewonnene schnell zu vergeuden; in diesem raschen Daraufgehenlassen, bis auf das letzte falsche Zweigroschenstück, liegt aber mehr als Leichtsinn, es ist eine Absichtlichkeit. Er erschlägt zwei Freunde um ihre Groschen und tractirt dafür ihm Gleichgültige; eine Habsucht liegt da nicht zum Grunde. Auch Elicabide beging einen Raub an seinen Schlachtopfern, und seine Richter erkannten darauf; der Diebstahl war aber nur ein Accidens. Es fiel niemandem ein, die räuberische Absicht zum Motive seiner Mordthat zu erheben. In diesem Falle dagegen mußte es geschehen, einmal, weil der Verbrecher selbst mit dürren, deutlichen Worten eingestanden, er habe seine Opfer um des Geldes willen umgebracht, und dann, weil vernünftigerweise gar kein anderer Grund zu Tage kam, oder auch nur in den Ermittelungen der Acten angedeutet war. Denn aus dem Umstande, daß auch ein Bruder zehn Jahre früher einmal einen Raubmord begangen und dafür mit dem Leben gebüßt, sofort, ohne alle Vermittelungsglieder zu schließen, daß in der Familie ein Hang zum Raubmorde ansteckend oder erblich sei, wäre eine reine Willkür gewesen, die nicht einmal der Psycholog, geschweige denn der Richter sich erlauben durfte, der vorsichtig in seinen Schlüssen, diese nur auf die ihm gegebenen positiven Thatsachen gründen darf. Etwas Näheres darüber zu ermitteln, waren nirgend die Anzeichen, die Mittel gegeben. Es blieb also hinsichts der Straffälligkeit des geständlichen und überwiesenen Verbrechers nichts übrig, als gegen Markmann auf Raubmord zu erkennen, und nur der psychologischen Beurtheilung blieb es unbenommen, wie wir gethan, zu zweifeln und die Möglichkeit eines andern Motives festzuhalten. Hier ist nun der Ort, das frühere Verbrechen des ältern Bruders, den bereits das Schwert der Gerechtigkeit ereilt, wie es aus den Acten zu Greifswalde ermittelt ist, ins Auge zu fassen, ohne daß es uns, an und für sich betrachtet, einen Leitfaden gibt, für die That des jüngern Markmann das gesuchte Motiv zu finden. Gustav Markmann's älterer Bruder, Johann Christian Friedrich Markmann, ebenfalls auf der Försterei des Vaters zu Jägernhof bei Greifswalde 1795 geboren, scheint einen noch sorgsamern Unterricht als sein Bruder genossen zu haben. Um Forstwissenschaft und Mathematik zu studiren, bezog er, nach Abgang von der Schule zu Wolgast, die Universität Greifswalde. Aber schon im ersten halben Jahre seiner Studien hatte er nicht weniger als drei Diebstähle begangen, über deren Art und Wesen uns nichts Näheres bekannt geworden, und mußte, da sie entdeckt wurden, die Universität wieder verlassen. Er mußte ein einstweiliges Unterkommen bei einem andern Förster in dem benachbarten Wrangelsburg suchen, wo er sich mit naturhistorischen Schriften beschäftigt und etwas Musik getrieben haben will, ohne daß Wissenschaft und Kunst einen versöhnenden Einfluß auf seinen wilden Sinn geübt. Zwar söhnte sich der Vater wieder mit ihm aus, dessen Angesicht zu erblicken ihm bis da untersagt war, und nahm ihn sogar wieder in Gnaden in sein Haus auf, wo er sich auf die Jägerei legte und dem Vater in dessen Geschäften zur Hand ging; aber seine Hauptbeschäftigung, den Holzdefraudanten aufzulauern, scheint seinen unheimlichen Gedanken nur noch mehr Nahrungsstoff geliefert zu haben. Der vertraute Umgang mit dem Knechte seines Vaters, Brand, einem moralisch ganz verwilderten und verstockten Menschen, vollendete seine innere Verderbniß. Seltsam, beide Buben, die auf Raub und Mord sannen, liebten die Flöte, und bei deren sanften Tönen, wenn sie im Walde sich accompagnirten, brüteten sie ihre wilden Plane aus. In dem benachbarten Dorfe Kühlenhagen lebte ein wohlhabender Bauer, Christoph Bau, dessen Familie Markmann um diese Zeit der Rückkehr in des Vaters Hause näher kennen lernte. Er fand hier, so oft er ansprach, eine gute und freundliche Aufnahme. Es war nach seinen Angaben gar kein Grund vorhanden, daß er einen Groll oder Haß auf sie werfen konnte. Brand versicherte ihm, daß der Bau sehr vermögend sei und mehr baares Geld in seinem Hause habe, als man vermuthe. Die Saat der Verführung ging in ihm auf. Sie berechneten die Vortheile, welche das im todten Besitz des Bauern ruhende Geld ihnen beiden verschaffen könne. Der Entschluß, es zu stehlen, stand in ihnen fest; man wollte nur eine glückliche Gelegenheit abwarten. Markmann wollte dann – nicht in die Welt hinaus, um lustig und frei zu leben, sondern beim Corps reitender Jäger Dienste nehmen und von seinem Antheil die Equipirung bestreiten. Er war damals 20 Jahre alt. Brand wollte sogar großmüthig von seiner Hälfte einen Theil einem Bruder zusenden, welcher auswärts als Soldat diente. Die Gelegenheit schien sich bald darzubieten. Der Bauer Bau mußte im November 1815 ins Amt Eldena zu einer Hochzeit reisen, wo er mehre Tage von Hause fortbleiben durfte. Während dieser Abwesenheit wollten beide Verbündete in einer Nacht sich nach Kühlenhagen schleichen, die nördliche Wand des Bau'schen Hauses durchbrechen und so in die Kammer dringen, in welcher der Geldkasten stand. Am 10. November reiste Bau wohlgemuth, ohne Ahnung, was ihm bevorstand, zur Hochzeit ab. Brand und Markmann verabredeten nun, schon in der Nacht zum 11. an ihr Werk zu gehen. Die Abendstunden verbrachten sie beim Kartenspiel, bis Markmann seinen Vater nach Hause kommen hörte und deshalb schnell aufbrach, weil der strenge Vater keine lange Abwesenheit des Sohnes duldete. Er ging in seine Kammer und wartete, bis sein jüngerer Bruder und ihr Hauslehrer, der Candidat Rhode, eingeschlafen waren. Jetzt (es mochte ungefähr 10 Uhr sein), schlich er sich aus der Kammer, stieg, um die verschlossene Hausthür nicht öffnen zu dürfen, aus der Bodenluke auf das Dach eines Nebengebäudes und kam so auf die Erde. Im Pferdestalle fand er seinen Gehülfen, der ihn schon erwartete, und in dessen Begleitung er nach Kühlenhagen ging. Brand trug ein Küchenbeil, mit dessen Hülfe sie die Mauer zu durchbrechen und die Kisten zu öffnen gedachten; Markmann aber hatte sich, auf den Fall einer Entdeckung und eines Angriffs, mit einem geladenen Pistol bewaffnet. Unterwegs verpflichteten sich beide durch einen feierlichen Eid, einander nicht zu verrathen. Markmann erinnert sich der Worte: »sie wollten von Gott und seinem Reiche nichts wissen, wenn sie einander verriethen!« Dann eilten sie zur Ausführung ihres Vorhabens. In einer Viertelstunde waren sie am Ziele des Weges und näherten durch den Garten sich dem Wohnhause Bau's; allein die Brandmauer schien ihnen zu neu und fest, so, daß sie nicht einmal den Versuch wagten, sie zu durchbrechen, sondern unverrichteter Sache zurückkehrten. Sie waren indeß weit davon entfernt, durch diese Hemmung von ihrem Plane sich abbringen zu lassen; vielmehr verabredeten sie sich auf dem Rückwege, ihr Glück in anderer Weise am folgenden Abende zu versuchen. Zwischen 8 und 9 wollten sie offen vor dem Bau'schen Hause erscheinen, als Gäste eintreten und – wenn sie auf keine andere Weise zu ihrem Zwecke gelangen könnten, so kamen sie jetzt dahin überein – sie alle, die da wären, zu ermorden. Da sie indeß schon beim ersten Nachtwege ein geladenes Pistol mitgenommen, so spricht die Vermuthung dafür, daß sie auch damals schon Mordgedanken genährt hatten. Der nächste Tag (11. November) ein Sonnabend, wurde zur Ausübung der That bestimmt. An ihm wurden die nähern Verabredungen und Vorbereitungen getroffen; überhandnehmender Kopfschmerz machte jedoch Markmann zwar nicht wankend in seinem Entschlusse, aber doch geneigt, die That bis zum künftigen Tage zu verschieben. Er begab sich, schon halb entkleidet, am Abende in ein unbewohntes Zimmer des väterlichen Hauses und suchte sich durch Blasen auf der Flöte zu zerstreuen. Nach wenigen Minuten trat Brand zu ihm ein und begleitete sein Spiel. Als die musikalische Unterhaltung beendigt war, machte er ihn darauf aufmerksam, wie viele Schwierigkeiten am folgenden Tage, einem Sonntage, sich der Ausführung ihres Planes, entgegenstellen könnten, und bewog ihn, sich zu dem unglücklichen Gange zu entschließen. Markmann aß nun mit seinen Aeltern Abendbrot und begab sich dann, angeblich, weil er an Kopfweh und seit einigen Tagen auch an Magenschmerz litt, schon um 7 Uhr zu Bette. Zwei Stunden später gingen auch der Candidat Rhode, Markmann's jüngerer Bruder und ein Sohn seines Oheims schlafen. Sobald diese entschlummert zu sein schienen, verließ Markmann das Gemach und kam auf dieselbe Art, wie am vorigen Abende, aus dem Hause. Sein Genosse harrte seiner im Stalle und gab ihm das von ihm versteckte Beil und das geladene Pistol; Markmann legte beides in die Jägertasche, welche er umhing; daß er sich auch mit einer geladenen Flinte bewaffnete, geschah, seiner Versicherung nach, nur, weil er nicht füglich und ohne Aufsehen zu erregen, glaubte, mit der Tasche allein gehen zu können. Es war schon ein später Winterabend, das Licht brannte in der Wohnstube, die zugleich Schlafstube der Familie war, und die Ehefrau des Bauern Bau, seine älteste Tochter, sein Enkel, der als Pferdejunge bei ihm diente, und seines Bruders Sohn, der Unterpächter Bau, saßen noch zusammen um den warmen Ofen, als man Fremde in die Flur eintreten hörte. Der eigene Knecht des Hauses führte den jungen Markmann und den Knecht Brand in die Stube. Er war ihnen auf dem Wege begegnet, indem sie angeblich im Forst umhergestrichen waren, um Holzfrevel zu verhüten oder auf Holzdefraudanten zu vigiliren. So spät der Besuch kam, so natürlich war er unter diesen Umständen. Die vom langen Umherstreifen in der winterlichen Haide Erkälteten wollten sich in der geheizten Stube einen Augenblick erwärmen, und wie sie schon früher gewohnt waren, ein trauliches Gespräch anknüpfen. Sie kamen bewaffnet, das war auch in der Art bei solchen nächtlichen Gängen. Zu fürchten war da nichts, indem man sie freundlich aufnahm und einlud, zu bleiben; sie waren gute, wohlbekannte Leute, sogar Befreundete aus der Nachbarschaft, und überdies fehlte es dem Hause nicht an Schutz. Zwar hatte der Sohn mit der jüngeren Tochter den Vater zur Hochzeit begleitet, aber außer den zwei rüstigen Bauerfrauen und dem Enkel Pferdejungen und dem Knecht, war noch der Neffe, der Unterpächter Bau, da, ein Mann von 38 Jahren, dem sein Oheim die Aufsicht über das Haus während seiner Abwesenheit übertragen hatte. Derselbe schlief mit Mutter und Tochter in einer Stube. Wer hätte da, wo fünf Personen, unter denen mehre wehrhafte, zusammen wohnten, an Gefahr denken sollen? Es wäre Tollkühnheit auch von zwei fremden Räubern gewesen, in ein so wohl behütetes Hauswesen einzudringen. Markmann und Brand wurden daher sehr freundlich aufgenommen und in den geselligen Kreis gezogen. Man setzte ihnen Bier und Taback vor, und als sie, nachdem man eine Weile miteinander getrunken, geraucht und geplaudert, sich auf den Weg machen wollten, lud man sie freundlich ein, doch lieber die Nacht da zu bleiben und erst bei Tage sich auf den Rückweg zu machen. Auch diese Herzlichkeit und Gastfreundschaft, mit der sie aufgenommen wurden, konnte sie in ihrem Entschlusse keinen Augenblick wankend machen. Besonders freundlich scheint die Tochter gegen die Gäste sich benommen zu haben; sie namentlich war es, die sie aufforderte, doch in der Winternacht nicht weiter zu gehen, sondern bei ihnen zu ruhen. Als man zwischen 10 und 11 zu Bette ging, war sie es, die Markmann zu seiner Bequemlichkeit noch ein Kopfkissen darreichte. Nur der Knecht und der Dienstjunge gingen aus der gemeinsamen Wohn- und Schlafstube in ihre besondere Kammer. Alle Uebrigen blieben in jener. Die beiden Frauen waren in ihr Bette gestiegen. Markmann, Brand und der Unterpächter Bau theilten ein und dasselbe Lager; Bau als Wirth lag in der Mitte, Brand der Wand zunächst, Markmann nach der andern freien Seite zu. Es mochte eine Viertelstunde vergangen sein, die Hausbewohner schienen fest zu schlafen, als Markmann sich aufrichtete, das Beil aus der Jagdtasche nahm, die er nicht von der Seite gelegt hatte und dem neben ihm schlafenden Bau zwei Hiebe mit dem Rücken des Neils auf den Kopf versetzte. Bau regte sich nicht, der Mörder hielt ihn für tödtlich getroffen. »Nun auch die andern Beiden!« flüsterte Brand von drüben ihm zu, und Markmann schlich sich nach dem Bette. Vorn an lag die Mutter, hinten die Tochter. Seine Schläge hämmerten auf Beider Schädel nieder. Die Mutter schien sogleich todt oder doch besinnungslos, die Tochter richtete sich noch einmal auf und redete den Mörder an. Was sie gesprochen, wußte er, der einzige Zeuge, nicht mehr anzugeben. Er hob, so schnell er konnte, das Beil zum zweiten mal und verschloß der Unglücklichen den Mund auf immer. Markmann und Brand hatten sich beim Niederlegen nur halb entkleidet. Brand scheint nur laugsam das Lager verlassen zu haben. Er hatte sich während der blutigen raschen That des Andern nur langsam angekleidet, und jetzt ermahnte er ihn im Angesicht der drei Leichen: nun müsse er noch den Knecht und den Pferdejungen tödten, denn in deren Schlafkammer läge das Geld. Markmann schritt mit dem Beil voran, Brand hinter ihm her, um auch hier nur der controlirende Teilnehmer zu sein. Dieser zweite und Doppelmord, mit demselben Werkzeuge vollbracht, ging ebenfalls rasch und ohne alle Störung vor sich. Nur als Brand glaubte, der Knecht sei nicht völlig getödtet und möchte sich doch noch rühren, entriß er Markmann das Beil und schlug ihm noch zwei oder drei mal über den Kopf. Dann gingen die Mörder in die Wohnstube zurück, Brand zündete Licht an und leuchtete, während Markmann in der Tasche der Hausfrau nach dem Kofferschlüssel suchte. Auch hier und bei Eröffnung des Koffers ging alles leicht von statten, und die einzige Täuschung, welche sie erfuhren, war, daß sie, statt 10,000 bis 12,000 Thaler, auf die sie gehofft, höchstens 200 Thaler fanden. Erst jetzt, nachdem alles über Erwarten geglückt war, überkam sie die Angst und Furcht vor der Entdeckung. Es scheint, daß sie vorher an nichts weiter, was nachher kommen könnte, gedacht hatten. Aber entdeckt durfte es nicht werden, und rasch waren sie zu einem andern Entschluß gekommen. In Markmann's Kopf war der Gedanke entsprungen und Brand gab seinen Beifall. Um das ganze Verbrechen in undurchdringliche Nacht zu verhüllen, mußte man die Leichen und die ganze Mordstätte vertilgen. Das Haus sollte in Flammen aufgehen. Nachdem man einig war, meinte Markmann: Brand müsse nun auch etwas thun. Brand war auch willig und zündete zuerst das Stroh an, welches auf dem Hausflur vom Boden herabhing. Dann warf er das Licht in das Bett der ermordeten Frauen. Die Flammen loderten schon auf und verbreiteten eine gräßliche Helle über die Mordstätte, als sie das Fenster öffneten, um zu entfliehen. Da schien es Brand, der sich noch einmal umwandte, als rege sich der erschlagene Bau noch auf seinem Lager. Er stieß den Andern an, er wies auf den sich bewegenden Körper, aber war es inneres Grauen, Entsetzen, Verhärtung oder Furcht, Markmann wollte nichts mehr sehen und nicht mehr an dem Orte weilen, wo die Flammen ihnen schon über die Häupter schlugen. Er sprang zum Fenster hinaus und der Knecht folgte ihm. Alles das Entsetzliche war in Zeit von drei Viertelstunden geschehen. Das brennende Haus im Rücken, traten sie schon um ein Viertel nach 11 Uhr ihren Heimweg an. Weder die Schauer der Nacht noch die der That durchschütterten sie. Wie beide später bekannt, fühlten sie nur wenig Reue, und ihre Gedanken waren nur darauf gerichtet, wie sie unbemerkt sich wieder zu Hause, in Jägerhof, einschleichen möchten. Bei einer Wendung sahen sie das Bau'sche Gehöft in hellen Flammen. So war es ja gelungen, niemand konnte die That entdecken und es kam nur darauf an, daß sie sich zu Hause in ihrem Lager befanden, wenn etwa der Feuerlärm bis Jägerhof dringen sollte. Vollen Laufs kamen sie dort an und trennten sich im Hofe. Brand behielt die Flinte und Jagdtasche an sich, um sie bis zum nächsten Morgen im Pferdestall zu verbergen. Markmann kletterte auf dieselbe Weise, wie er aus seiner Stube gekommen, wieder hinauf. Unter dem Dache verbarg er das Geld und schlich in die Schlafstube. Gerade als er sich ins Bett gelegt, erwachte der Candidat Rhode. Ohne etwas zu argwöhnen oder von seiner Entfernung etwas zu muthmaßen, fragte er ihn, ob er noch Kopfschmerzen habe? Er antwortete: Nein! und – schlief ein. Er schlief wirklich, aber mit welchen Träumen, wußte er nicht zu fagen. Doch als einige Zeit darauf Rhode, eines Bedürfnisses wegen, aufstand und an seinem Bette vorüberkam, fuhr er plötzlich auf und schrie: Wer da? Aber er schlief wieder ein, und ruhig, wenigstens fest, bis am Morgen ein Bauer ins Haus gerannt kaitt, und die Hiobspost brachte: In Kühlenhagen ist Nachts das Bau'sche Haus mit allen Bewohnern abgebrannt. Man vermuthet, daß der junge Markmann und der Knecht Brand, die Abends dort einkehrten, auch mit verbrannt sind! Der Schreck, welchen die Seinen vielleicht bei der ersten Nachricht empfanden, ging schnell vorüber, als Markmann lebendig unter ihnen stand. Aber sein und seines Genossen Schreck mußte ein Todesschreck sein. Also hatte alle ihre Vorsicht, ein fünffacher Mord und eine Brandstiftung ihnen nichts geholfen. Man wußte, daß sie am Abend dort gewesen und ein Zeuge und Ankläger ihrer Greuelthat lebte. Der Unterpächter Bau war nämlich nicht erschlagen. Der Schlag hatte ihm nur die Besinnung und ein Auge geraubt. Als die Flammen um ihn prasselten und ihn zu einem thierischen Instinctleben erweckten, hatte er sich aus dem Hause gerettet. Ueber das Wie konnte er selbst keine Auskunft geben. Er mußte aus dem Fenster gesprungen sein, da die Thür scheint verschlossen gewesen zu sein; oder durch irgend eine andere unerklärliche Fügung war er den Flammen und dem Einsturz entkommen. Als er sich einigermaßen erholt, gab er auf die dringenden Fragen die Auskunft, die er wußte; und das Letzte, was er wußte, war, daß gestern spät Abends Markmann und Brand zum Besuch im Hause eingekehrt waren. Sie hatten ja neben ihm auf demselben Lager geschlafen. Sie hatten sich nicht gerettet, also mußten auch sie mit verbrannt sein; das war die nächste Vermuthung. Aber sie waren nicht verbrannt, sie lebten wohl und gesund, sie waren in Jägerhof. Welch' eine Fabel sie ausgedacht, um ihren heimlichen Besuch, ihre Rückkehr zu rechtfertigen, oder ob man sie in der ersten Zeit noch gar nicht darüber zur Rede stellte, ist nicht klar ausgesprochen. Doch ein dringender Verdacht, bis jetzt nur in Blicken, in stillem Gemurmel geäußert, entstand gegen sie. Ihr Benehmen war indeß von einer Art, welche ihn für's erste zurückhalten konnte. Beide Jünglinge benahmen sich mit einer ungemeinen Ruhe. Woher sollten Verbrecher, die es zum ersten male waren, auf deren Gewissen eine solche That lastete, die Kraft einer solchen Verstellung haben? Markmann zeigte Mitleid bei der Nachricht von dem armen, verwundeten Bau, er trug Sorge für seine Heilung und Herstellung, und am Tage nach seiner Mordthat trug er kein Bedenken, als Pathe eines Täuflings in die Kirche zu treten, und kein Zittern, als er das Kind selbst über das Taufbecken hielt, verrieth den von Entsetzen und Gewissensangst gepeitschten Mörder. Inzwischen erholte sich Bau. Immer mehr und mehr erhöhte seine Erzählung von dem Vorangegangenen den Verdacht gegen die beiden jungen Leute aus dem Jägerhof. Man hatte die Gerippe der vier Verbrannten sorgfältig aus dem Schutt hervorgezogen, und ein mit großer Umsicht und Sorgfalt verfaßter Bericht des Arztes machte es höchst wahrscheinlich, daß alle Vier vorher am Kopf gefährlich verletzt und dadurch zur Flucht unfähig gemacht worden. Jetzt hielten die Gerichte sich für berechtigt, die Verdächtigen gefangen zu setzen. Beide leugneten Anfangs jede Wissenschaft von dem Vorfalle. Auch wollten sie jetzt von einem Besuche an dem Abende in Kühlenhagen nichts wissen; es müsse eine Fieberphantasie des kranken Bau sein. Aber die Macht der Wahrheit war zu stark. Sie schwankten, Brand verrieth sich zuerst gegen einen Mitgefangenen, der es für Pflicht hielt, davon Anzeige zu machen. Vorgefordert, dieselbe Aussage auch vor dem Richter zu wiederholen, schien er betroffen und fast zum Sprechen geneigt, als ihm ein erster Gewissensscrupel kam, der Eid, den er seinem Genossen geleistet. Als er über die Richtigkeit dieses Eides belehrt war, legte er ein vollständiges Bekenntniß ab. Nun konnte auch Markmann nicht mehr leugnen, und aus beider Geständnissen entstand die vollkommene Wissenschaft von der verübten That, wie sie oben erzählt ist. Unser Mitherausgeber, Hitzig, sah im Frühjahre 1816 den Verbrecher Markmann in seinem Kerker zu Greifswalde. Er schien aus einem dumpfen Hinbrüten zu erwachen, als er den fremden Mann eintreten sah, sprang vom Boden auf, auf dem er bis da ausgestreckt gelegen, und ließ sich auf Hitzig's Fragen in Antworten und ein Gespräch ein, ohne doch für den Psychologen irgend etwas besonders Bemerkenswerthes darzubieten. Die Liebe zum Leben trieb Markmann sowol als Brand zum Widerruf, bei welchem beide hartnäckig verblieben. Beide aber konnten nichts anführen, was diesen Widerruf motivirte, was ihre anderweitige Darstellung nur einigermaßen glaubwürdig machte. Die Ermittelung aller Thatsachen stimmte zu sehr mit ihrem ersten Bekenntniß. Sie erreichten indeß durch ihren Widerruf die Verzögerung ihres Processes und den Aufschub der letzten Strafe. Und fast noch mehr. Markmann hatte im Jahre 1817 einen ersten Fluchtversuch gemacht, der aber mislang. Ihr Untersuchungsproceß verschleppte sich bis ins Jahr 1822, und 1820 gelang es ihm, mit Brand und noch zwei andern Verbrechen auszubrechen und zu entfliehen. Aber schon am ersten Tage ihrer Flucht fühlten sie so ganz ihre Verlassenheit und Hülflosigkeit und, an einem glücklichen Fortkommen verzweifelnd, kehrten sie noch am Abend desselben Tages zurück und lieferten sich selbst der Obrigkeit wieder in die Hände. Das Hofgericht zu Greifswalde verurtheilte sie, ihres Leugnens ungeachtet, Markmann durch das Rad von oben vom Leben zum Tode, Brand durch das Beil hingerichtet zu werden. Sie hatten Beide dem Wahn Raum gegeben, wenn sie nur beharrlich leugneten, könnte wenigstens die Todesstrafe an ihnen nicht vollzogen werden. Noch immer dieser Hoffnung Raum gebend, hatten sie appellirt, als inzwischen jener zweite Fluchtversuch von beiden gewagt und freiwillig wieder aufgegeben ward. Ehe das Erkenntnis letzter Instanz, welches das erste Urtheil vollkommen bestätigte, eintraf, machten beide, Markmann einen dritten, Brand einen zweiten Fluchtversuch. Jener ward verhindert, Brand aber entkam, und alle Nachforschungen nach ihm waren vergebens; man fand selbst keine Spur von ihm und muß annehmen, daß, wenn nicht durch Zufall, er durch einen Selbstmord seinem Dasein ein Ende gemacht hat. Am 20. Mai 1822, also sieben Jahre nach der That, ward das Strafurtheil an Johann Christian Friedrich Markmann, an dem Orte, wo er sein Verbrechen verübt, vollzogen. Er verblieb bis auf den letzten Augenblick bei seinem Widerrufe, seine Unschuld betheuernd. Der Geistliche trug daher Bedenken, einem so unbußfertigen Sünder das Abendmahl zu reichen, und entschloß sich erst dazu am Tage vor der Hinrichtung auf den ausdrücklichen Befehl des Consistoriums. Es hält schwer, eine Aehnlichkeit zwischen dem Verbrechen des ältern Markmann und dem des jüngern festzustellen, obgleich das Gesetz Beide unter eine Kategorie bringt. Unbedenklich erscheint jene frühere That schauerlicher, roher, das Gefühl verletzender. Die raubmörderische Absicht ist voraus zum vollen Bewußtsein gekommen, der Raub- und Mordplan völlig entworfen, es geht eine Verabredung, ein Pact, eine Verschwörung mit einem andern ruchlosen Menschen voraus. Das heilige Gastrecht, welches doch gerade auf rohe Gemüther einen so wunderbaren Einfluß hat, ist auf die abscheulichste Weise verletzt, die zuvorkommende Güte der armen Bau'schen Familienmitglieder wird durch den grausamsten Undank belohnt. Wie ein Cannibale erscheint Christian Markmann, der mit derselben Axt fünf unschuldige, schlafende Menschen, seine Wohlthäter, nacheinander kaltblütig abgeschlachtet, ohne nur einen Augenblick vor oder nach der That einer menschlichen Regung Raum gegeben zu haben. Und er war um drei Jahre älter als sein Bruder, er hatte einen wissenschaftlichen Unterricht empfangen, er war Student gewesen! Und wie er mit kaltem, ruchlosem Vorbedacht an die That ging, so blieb das Ungeheuer nachher reuelos und vegetirte in seinem siebenjährigen Gefängniß mit keinen andern Gedanken und Empfindungen fort, als der thierischen Liebe zum Leben, für die er frech log, heuchelte oder eiserne Stäbe durchbrach. Die Kerkerqual scheint ihm nicht für einen Augenblick den Gedanken der Sehnsucht nach der Erlösung durch einen büßenden Tod eingegeben zu haben. Alles verhält sich anders beim jüngeren Bruder; keine lasterhafte Gewöhnung, die ihn taub machte gegen die Stimme des Gewissens, ist vorangegangen. Es ist eine dämonische Aufwallung, die ihn überkommt, die er noch zu bewältigen sucht, die aber ihn bewältigt... Nicht im Schlaf erschlägt er das erste Opfer; es steht wachend, kämpfend ihm gegenüber. Möglich, ob es gleich nirgend ausgesprochen, daß er an eine Art Gottesurtheil gedacht, als er das Scherzgefecht anfing. Wenn der Lange gesiegt hätte, würde er ihn nicht erschlagen haben. Er übergab sich dem Fatum, wie viele Verbrecher; nicht daß das seine Straffälligkeit minderte, aber es zeichnet ihn doch als einen Verbrecher, der auf einer sittlich höheren Stufe als jener Student steht, welcher den Schlaf seiner Opfer abwartet, um des Beistandes seines Verführers und Helfershelfers gewiß, ihnen heimtückisch die Hirnschale einzuschlagen. So steht er auch nach der That ganz anders. Er übertäubt sein Gewissen durch den Trunk; zu den Leichen geführt, heuchelt er nicht Theilnahme, und von dem Augenblick an, wo seine innere Rührung ihn zum Bekennen treibt, ist es ein volles, aufrichtiges Bekenntniß, ohne Widerruf, ohne Schönthuerei. Die in ihm nagende Schuld macht sich nicht breit in Phrasen wie Elicabide; sie spricht sich in solchen stummen Zeichen aus, welche die tiefste, innere Zerknirschung bekunden. Ein Naturmensch, der einmal vom Dämon sich hinreißen ließ und nun, ganz durchdrungen von der Ueberzeugung, daß die That sich nimmer wieder gut machen lasse, in männlicher Entschlossenheit ihren Folgen entgegensieht, sich selbst treu bleibend ohne Abweichung, ohne nur einen Versuch zu machen, das unabwendbare Schicksal zu beugen. Die Aehnlichkeit beider scheint nur darin, daß sie in der Mordwuth sich nicht mit einem Opfer begnügten, sondern in einem Athem mehre niederschlugen, daß sie nicht mit Feuerwaffen oder scharfem Stahl, sondern mit keulenartigen Instrumenten auf ihre Opfer losfielen und ihnen die Schädel einschlugen, und endlich, daß beide Mörder die Musik trieben und liebten, und beide das sanfte Instrument der Flöte den andern lärmenden vorzogen. An dem 20. Mai, als Christian Markmann auf dem Rade endete, ging Gustav Markmann's Lehrer mit seinem 15jährigen Schüler über Land – aus Schonung für des Knaben Gefühle. Er sollte nichts von dem Hinausströmen der Neugierigen sehen, nichts von der Volksstimmung und dem Geräusch der Hinrichtung hören. Welche Gedanken und Empfindungen damals in der Seele Gustav's arbeiteten, wir wissen es nicht; wir wissen auch nicht, ob er schon damals dem Spiel und Trunk sich ergeben hatte. Daß der Tag von Eindruck auf ihn gewesen, wer mag es sich abstreiten! Nicht der Richter, aber der Psycholog, oder, wenn man will, der Dichter mag sich hier in Schlüssen ergehen über die Macht der Sympathie. Dachte er sich auf einen Augenblick in die Stelle des unglückseligen Bruders, wucherte der Gedanke unheimlich, dämonisch in ihm fort? Wenn ihm das begegnet, warum dir nicht auch? Die Uebergangspuncte, die geheimen Fäden, wie diese Stimmungen von Individuen zu Individuen, von ganzen Classen wieder auf Classen sich fortpflanzen, die nervösen Dröhnungen, die Fluida, die im Gebiet des psychischen Lebens solche Übereinstimmungen der Empfindungen, Gedanken, Werke und Thaten hervorgebracht, die wir Wunder nennen, sind uns noch immer mit dem Schleier des Geheimnisses bedeckt. Nicht weil der Bruder es gewesen, mußte auch er ein Raubmörder werden; aber der Stachel, der Reiz, das Grauen war in seine Seele geimpft, und sie wurden mächtiger als die Abschreckung. Wahrscheinlich hatte auch der Bruder mit Spiel und Trunk angefangen und hatte es nicht lassen können. Wenn der jüngere Markmann damals auch schon spielte und trank, was Wunder, wenn ihm zuweilen das Ende des Bruders vorschwebte? Auch auf dem Rabenstein und auch um Raub und Mord! Die Phantasie wird mächtig, wenn die Leidenschaften in der Seele schon Grund und Boden gefunden. Sie wühlt aus der unbekannten Tiefe herauf, sie ist scharfsinnig in Vergleichungen, die jedem andern Blicke entgehen. Der Bruder liebte wie du die Flöte, wie du fing er mit dem Spiele an, wie du übte, that, unterließ er dies und das. Sie hatten beide einen strengen, heftigen Vater, der sich in der Wuth selbst nicht kannte. Wie oft mochte der Jüngere Zeuge bei Scenen gewesen sein, wo der Vater jenem fluchte, ihm ein böses Ende voraussagte: Du wirst noch am Rabenstein enden! In den untern Classen sind Drohungen der Art nicht selten. Und nun hatte sich die Drohung wunderbar erfüllt. Und hätte der jüngere Markmann dem Vater niemals Anlaß zu ähnlichen Aüfwallungen gegeben? Anführungen in jenem Briefe bestätigen uns, daß Gustav sich für zurückgesetzt, verabscheut hielt, aus welchem Grunde wissen wir nicht; aber ist es eine zu kühne Conjectur, zu vermuthen, daß der Vater, aufgebracht über sein frühes Spielen, Trinken, Schuldenmachen, die Faust gegen ihn erhoben und gedroht haben sollte: Bube, du wirst es so weit bringen wie dein Bruder! – Auf dem verborgenen Seelenspiegel, der uns unbewußt auch den Schatten des Hauches auffängt, der einmal an uns vorüberstreifte, setzte diese Vorstellung an, und in finstern, aufgeregten Augenblicken trat sie dunkel, drohend aus ihrem Hintergrunde hervor: Du wirst es so weit bringen wie dein Bruder – du mußt es so weit bringen – du kannst dem gar nicht entgehen, du bist dazu prädestinirt. Faßt diese Vorstellung erst in der Seele Wurzel, und Religion, Wissenschaft, ernste Bildung bieten keine Waffen dagegen, so ist das Fatum schon halb erfüllt. Ich sah mehr als einen jungen Mann an dieser Vorstellung untergehen; es ist so bequem für den, den die Spannkraft der Seele schon verlassen hat, sich in der Idee gehen zu lassen, daß nichts mehr ihm hilft, daß alle Anstrengung vergeblich ist; warum dann noch vor dem gewissen Untergange sich quälen und peinigen? So verfallen, wie viel Hunderte, wie viel Tausende in jedem Jahre der Faulheit, Lüderlichkeit, dem Trunk und den Lastern, die zu Verbrechen werden. Sie haben wenigstens in ihrer Illusion die Beschuldigung von sich abgewälzt auf das unabwendbare Geschick. So konnte Gustav Markmann zum Räuber und Mörder werden. Eine Kette von Schlüssen, wo viele wichtige Ringe uns fehlen, die uns aber zum Theil durch ein wichtiges Schlußglied bestätigt wird, welches, nicht in den Acten enthalten, durch gütige Vermittelung zufällig in unsere Hände gerieth. Der Verbrecher hatte sich dem geistlichen Troste nicht verschlossen. Im Gegentheil finden wir in den Acten einzelne Registraturen, daß man ihn mit geistlichen Büchern beschäftigt gefunden, was zu jener Zeit sogar Anlaß zu Beschwerden, wenigstens zur Anfrage Seitens eines jetzt verstorbenen Prinzen gab, welcher, obwol dem Hofe und der Person König Friedrich Wilhelm III. sehr nahe stehend, doch in seinem Leben dem pietistischen Tractatenwesen für keineswegs geneigt angesehen wurde. Der Richter mußte sich sogar darüber rechtfertigen, weil er es zugelassen, daß einem gefangenen Soldaten Lecture der Art verabreicht worden. So schroffe Gegensätze folgen sich oft in Monarchien und Ministerien. Gewiß ist, daß es später dem Garnisonprediger Ziehe unschwer geworden, im Verbrecher die tiefste religiöse Reue zu erwecken. Derselbe konnte den Bekehrten aber nicht selbst auf seinem letzten Wege begleiten, indem Markmann, nachher Ausstoßung aus dem Soldatenstande, zur Vollstreckung der Execution nach der Festung Küstrin transportirt wurde. Der dasige Oberprediger fand den Verbrecher so wie sein Amtsbruder in Berlin ihm denselben geschildert hatte, ruhig und nach wie vor erklärend, daß er die Strafe leiden müsse, weil er sie verdient habe. Am Sonntag Abend vor seiner Hinrichtung übergab er dem Oberprediger ein längeres Schreiben, welches, im Gefängnisse von ihm aufgesetzt, ein offenes Geständniß seiner Vergehungen enthalte. Er bat denselben, es nach seinem Tode dem Garnisonprediger Ziehe in Berlin, welcher ihm zuerst persönlich mit christlichem Troste beigesprungen, zu übersenden. Dieses merkwürdige Schreiben lautet wörtlich: Cüstrin, den 18. Februar 1826. Lieber Herr Prediger! Der Augenblick naht heran, wo ich für mein Verbrechen gestraft werde, doch ehe ich aus der Welt gehe, will ich noch ein reines Bekenntniß meiner Schuld ablegen, und Ihnen mein Herz, wie es ist, offen darlegen. Schon längst hätte ich es gethan, doch der Gedanke, daß ich meinen Aeltern und übrigen Geschwistern dadurch ihr übriges Leben verbittern, und ihre Freunde von ihnen verscheuchen würde, hat mich abgehalten; doch ich denke an die Worte, die Sie mir ins Herz geprägt haben, wer sein Verbrechen bekennt und bereut, wird Vergebung seiner Sünden von Gott erlangen. Ich will von meinem Gewissen keinen Vorwurf, ich will frei aus der Welt gehen; obgleich die Menschen, die mich bedauern, ihr Mitleid in Abscheu verwandeln werden, so soll mich doch solches nicht abhalten, mich der Welt in dem Lichte vorzustellen, der ich wirklich bin. Hören Sie also: Meine Lieblingsbeschäftigung war die Jagd und mein einziges Vergnügen so viel Thiere, als ich nur erreichen konnte, nieder zu machen; doch manchmal siegte ein besseres Gefühl über mein blutdürstiges Herz und zwang mich beim Anblick und Schmerz der Thiere, die ich mit der größten Wuth verfolgt und die durch mein Geschoß blutig und zappelnd zu meinen Füßen fielen, Thränen zu vergießen; o wenn doch in solchem Augenblick Sie mir erschienen wären, ich könnte jetzt noch heiter und schuldlos unter den Menschen wandeln. Ich konnte hingegen andere male ganz fürchterlich werden, eine ordentliche Wuth mit der Angst, als wenn ich ein großes Verbrechen begangen hätte, überfiel mich, wenn ich manchmal einige Stunden durch Feld und Wald gestreift war, und sich nichts zeigte, was meine Begierde nach Blut gestillt hätte. Als ich in meinem 14. Jahre nach Wolgast, bei dem Stadtmusikus Pilz, in die Musiklehre kam, setzte ich mein Vergnügen eifriger als je fort. Alle Stunden, die mein Prinzipal zu unserer Erholung gab, widmete ich der Jagd. Die Sonn- und Feiertage, wenn es mein Prinzipal nur irgend erlaubte, und wenn es die schlechteste Witterung war, benutzte ich zu meinem schändlichen Vergnügen, mir war nicht wohler, als wenn ich mit dem Schießgewehr die Fluren durchstreifte, besonders war mein liebster Aufenthalt ein kleiner Tannenwald, der nahe bei der Stadt lag, und wo sich die Einwohner des Städtchens im Sommer belustigten. Hier hatte ich die Vögel und andere Thiere bald so sehr ausgerottet, baß sich mehrere Bürger darüber beschwerten. Oft nahm ich Bücher mit, deren Inhalt fast nichts als Räubergeschichten waren, die ich so viel als möglich aufzutreiben suchte und die ich mit dem größten Vergnügen las; oft keimte der frevelhafte Wunsch in mir auf, daß sich doch Gelegenheit bieten möchte ordentlicher Räuber zu werden. Meine Kameraden hatten mir scherzweise den Namen »Schinderhannes« gegeben, weil sie meinen Hang Thiere zu tödten kannten. Eines Tages, nachdem ich in der größten Hitze den Wald durchstrichen hatte, und nichts auffinden konnte, was meinen Blutdurst befriedigte, kam ich ganz rasend am Ausgang des Waldes, wo die Landstraße vorbeigeht. Eine arme alte Frau, die Weißbrot auf dem Lande herumtrug, kam allein gegangen, ein furchtbares Gefühl ward in mir rege, die arme alte Frau zu erschießen, war bei mir beschlossen, der Schweiß brach mir aus allen Poren, lauernd hatte ich mich am Wege im Gebüsch versteckt, und wartete, daß meine Beute sich mir nähern sollte, doch – der gütige Gott wollte nicht, daß ich schon so früh fallen sollte, ein kleiner Vogel setzte sich vor mir auf einen Baum, kaum erblickte ich ihn, als ich mein Geschoß, gleichviel wen ich träfe, auf den Vogel entladete, welcher auch sogleich zerrissen zu meinen Füßen stürzte, ich steckte das arme Thier ein und ging jetzt ruhiger zu Hause. Späterhin kriegte mein Prinzipal die Besorgung der Musik im Bade zu Putbus auf der Insel Rügen, wir gingen dahin ab. Hier, wo ich meine Jagdlust nicht so befriedigen konnte, fing an ein fürchterliches Gefühl alle bessere Regungen meines Herzens zu besiegen, tausendmal durchstrich ich in dem Dunkel der Nacht den Park des fürstlichen Schlosses, aber ohne Erfolg Böses zu vollbringen. Eines Abends war ich mit dem Musikgehülfen Namens Beyer, welcher bei meinem Prinzipal in Kondition stand und gegenwärtig in Wolgast lebt, zum Besuch der Schauspieler Namens Linke, Heyne und Pauly. Nachdem wir uns einige Zeit unterhalten hatten, bemerkte ich einen kleinen Hammer von Eisen, den ich absichtslos zu mir steckte. Wir beide gingen gleich darauf im Dunkeln den Weg durch den Park, um uns zu Hause zu begeben, aber in dem Augenblick konnte ich mich nicht länger mäßigen. Ich konnte das Gefühl, das sich meines Herzens bemeistert hatte, nicht länger unterdrücken, ich konnte nicht schweigen, eine schreckliche Angst befiel mich, ich brach gegen den Musicus in die Worte aus, hier haben Sie den Hammer, den ersten besten, den wir treffen, wollen wir erschlagen, ich suchte ihm begreiflich zu machen, welche Beute er vielleicht erhalten würde, aber mit den Worten: dafür bewahre uns Gott, gab er mir seinen Entschluß zu erkennen, aber ich konnte meinen schrecklichen Blutdurst nicht überwinden und schon war ich entschlossen, meinem Kameraden einige tödtende Schläge zu versetzen, aber in dem Augenblick begegneten uns Badegäste, und er war gerettet. Oft, wenn ich einsam mein Leben und über mein Betragen nachdachte, schauderte ich zurück, aber in dem Augenblick, wo sich meine schreckliche Leidenschaft an zu regen fing, waren alle guten Entschlüsse aus meinem Herzen verbannt, es kam mir in den schrecklichen Augenblicken vor, als wenn es gar keine Sünde wäre, als wenn es mein Beruf wäre, ich fühlte mich dazu hingezogen. Nachdem wir von Putbus wieder abgingen, kam ich gleich darauf nach Berlin, wo ich wie Sie wissen als Janitschar beim zweiten Garde-Regiment angagirt wurde. Hier übertäubten mich anfangs die Zerstreuungen der Residenz, nach und nach fing meine fürchterliche Leidenschaft, die ich schon besiegt zu haben glaubte, wieder an zu keimen. Da ich meine Jagdlust hier nicht befriedigen konnte, so war mein tägliches Geschäft Räubergeschichten zu lesen und des Abends die Straßen zu durchstreichen. Mein Zusammentreffen mit den beiden Unglücklichen und das darauf folgende Verbrechen kennen Sie aus den Acten, nur mit dem Umstande, daß nicht dringende Geldverlegenheit, sondern schändliche Mordlust mich dazu bewog. Es war bei mir beschlossen, die Unglücklichen aus der Welt zu schaffen, ja ich wußte sogar, daß die Unglücklichen fast gar kein Geld bei sich hatten. Nachdem ich die schändliche That, unter den Umständen, die Ihnen bekannt sind, verübt hatte, verbreitete sich nicht eine angstvolle Unruhe, – nein eine fürchterliche Ruhe verbreitete sich über mein ganzes Wesen, es war mir als wenn ich etwas Gutes gethan hätte. Dieses alles hätte ich sollen in meinem Verhöre sagen, aber sie wissen unter welchen Ursachen ich es nicht gethan habe. Jetzt habe ich noch eine Bitte, ich wünschte, daß ohne Kränkung meiner Aeltern und Geschwister, eine Aufsicht über das Betragen der letztern gesetzt würde, obgleich ich sie alle schuldlos und brav weiß, so glaube ich doch, daß ich meine Schuldigkeit gethan habe, um Unglück unter andern Menschen sowohl als unter meiner Familie zu verhüten. Jetzt bin ich fertig, mein Geständniß ist für mich entehrend, aber mir ist jetzt leicht, ich bin ruhig, nochmals dank ich für Ihren gütigen, mir so lehrreichen Zuspruch. Verachten Sie mich nicht, sondern beten Sie für mich. Sie verzeihen, lieber guter Herr Prediger, darauf, und daß Gott mir verzeihen wird sterbe ich, meine schreckliche Todesart wird dadurch geschwächt und mir weniger fürchterlich werden, daß ich bedenke, daß Jesus Christus für mich gestorben ist. Mit Hülfe des Herrn Oberprediger Dittmar, der so ganz in mein Herz spricht, bereite ich mich zum Tode. Leben Sie wohl lieber Herr Prediger, schenken Sie mir eine mitleidige Thräne, nachdem Sie dieses gelesen haben bin ich nicht mehr, Gott sey mir gnädig in Ewigkeit Amen. Gustav Markmann. Obgleich die Orthographie und in manchen Puncten auch die Stilistik einen Zweifel an der Echtheit des Schreibens im ersten Augenblicke aufkommen ließen (es ist uns nur in Abschrift zu Händen gekommen), weil die eigenhändigen Briefe Markmann's, die in den Acten enthalten sind, in beiden Beziehungen ihn nicht als einen so fertigen Briefschreiber darstellen, so sind dieselben doch wieder ganz beseitigt, sowol in Bezug auf die Quelle, aus der das Schreiben uns zuging, als auch aus der innern Verwandtschaft des Styls in beiden, die bei näherer Vergleichung nicht entgehen kann. Im Aeußern mag bei der Abschrift etwas geputzt sein; sonst kann man annehmen, daß der Verbrecher durch den Ernst des Gefängnisses und der Todesnähe und nach den mannichfachen Gesprächen mit den Geistlichen seine Gedanken fester zusammengenommen und ihnen einen gebildetern Ausdruck zu geben erlernt hat, als in jenen frühern Briefen an die Geschwister und Aeltern, die im Geräusch der Casernen eilfertig geschrieben, nur über Gewöhnliches, was nicht aus dem Herzen kam, berichteten. Dies also Gustav Markmann's wahres Bekenntniß: nicht um des Geldes willen, sondern aus – wie er sagt – angeborener Blutgier hat er die Kameraden umgebracht. Mag der geistliche Einfluß auch bedeutend auf ihn gewesen sein, so haben wir doch keinen Grund, anzunehmen, daß derselbe ihn zu einem mystischen Visionair gemacht; im Gegentheil erscheint er auch in diesem Bekenntniß so klar und besonnen als während der ganzen Untersuchung. Es fällt ihm auch nicht ein, sich etwa bitter über ein Geschick zu beklagen, das eine solche unglückselige Natur ihm eingeimpft; er begnügt sich nur damit, einzugestehen, daß es so ist. Und es geschieht nicht etwa, um sein Loos zu bessern, um der Möglichkeit willen, eine Strafminderung damit zu erzielen, es soll es ja Niemand vor seinem Tode erfahren, und er bekennt nur und allein, um, was ihm auf dem Gewissen so schwer lastet, vor seinem letzten Gange auszuschütten. Das Geständniß ist zugleich durch Angabe detaillirter Umstände so motivirt, daß die Vorstellung einer neuen Lüge vor dem Tode dadurch beseitigt wird. Wie erscheint er und seine That uns dann, wir meinen vor dem moralischen Richterstuhl, denn vor dem weltlichen Richter war seine Sache abgethan? – Was wir zwischen den Acten über das Motiv der That lasen, ist plötzlich gerechtfertigt. Es war nicht des Geldes willen, daß er mordete. Er spricht vom unbesiegbaren Einfluß einer blutdürstigen Manie, die ihn zum Thiere erniedrigt. War es eine wirkliche Manie? War sie ihm angeboren? Wann zeigte sie sich zuerst? Welchen Einfluß hatte Verbrechen und Tod seines Bruders darauf geübt? Welchen seine Erziehung, der heftige Vater? Hatte er und welche Mittel angewandt, sie zu bekämpfen? Ueber alle diese Fragen bleibt uns der Todte die Antwort schuldig. Wenn der Durst nach Blut ihm angeboren war, so ist damit jene Kette von Schlüssen, die wir versucht, zerrissen, es bleibt nichts stehen als ein nacktes, uns unerklärbares Problem, ein Räthsel der Natur; ein Etwas, dessen Möglichkeit wir nicht bestreiten wollen, an das zu zweifeln uns aber eine heilige Pflicht, eine Aufgabe der Gesittung, der Wissenschaft, der Religion scheint, deren gemeinsame Aufgabe es ist, den Menschen von diesen dämonischen Einflüssen frei zu machen, zu erlösen, mit allen Mitteln, die ihnen zu Gebote stehen, bis zu dem, jene dämonische Macht selbst in Abrede zu stellen. Einen Fingerzeig weist uns dieses merkwürdige Geständniß selbst. Es räumt wenigstens ein, daß sein Durst nach Blut durch die Beschäftigung mit der Jagd genährt worden. Wie hat er sich alsdann früher gezeigt? Hat das Kind vielleicht schon der Mutter in die Brust zu beißen versucht? Hat es Freude gezeigt, wo es zuerst Blut fließen sah? Hat es mit der Zunge danach geleckt? Sah der Knabe dem Schlachten der Thiere mit Vergnügen zu? Durchzückte ihn ein wollüstiger Trieb, wenn der Blutstrom aus dem Halse strömte? Oder erzeugte sich vielleicht zuerst die dämonsche Lust in ihm, als er das erste Thier des Waldes von seinem Schusse fallen sah? Oder vielleicht erst bei den dritten, vierten Opfern? Und hat denn nicht doch vielleicht der fünffache Mord seines Bruders auf den achtjährigen Knaben wunderbare Einflüsse geübt? Erwachte nicht da vielleicht erst der Trieb in ihm und gährte, bis des Bruders Hinrichtung den Funken zu einem stillen Feuer anfachte? Etwas, eine Negative, bleibt beachtenswert, und hätte dem Psychologen möglicherweise einen Wink gegeben. Wohl ist in den Acten von seiner Neigung zu Trunk und Spiel die Rede; aber nirgends ist weder darin, noch in seinen schriftlichen Mittheilungen nur eine Spur angedeutet, daß auch der Geschlechtstrieb in ihm erwacht wäre. Wollust und Blutdurst sind sonst verwandte Erscheinungen. Neben diesem großen Räthsel macht sich eine andere auf den ersten Blick räthselhafte Erscheinung geltend. Es liegt in der kranken Sitte, daß der Mensch vor den Leuten lieber für schlecht als für dumm gilt. Es gehört eine hohe Gemüthsweihe dazu, eine tiefe, ernste sittliche Durchbildung, diesem Hange zu widerstreben. In der Verbrechermoral finden wir etwas damit Verwandtes. Nicht Franz Moor allein rühmt sich in der Todesangst vor seinem Schöpfer, daß er sich von kleinen, gemeinen Verbrechen frei wisse. Auch andere wirkliche große Verbrecher haben lieber eine Blutschuld auf sich genommen, als ein kleines entehrendes Verbrechen eingestanden. Und selbst in dem großen Proceß der Lafarge stoßen wir auf etwas Verwandtes. Zwar vertheidigte sie sich auch gegen die Anschuldigung des Giftmordes mit der ganzen Energie ihres erfindungsreichen Geistes, aber am tiefsten kränkend für sie war die Anschuldigung des Diebstahls. Und die pariser Welt stand auf demselben Standpunkte. Daß eine schöne, junge, interessante, geistreiche Frau sich eines ihr widerwärtigen Mannes durch Gift entledigte, war zwar ein Verbrechen, aber es war ein großartiges Verbrechen mit pikanten Seiten; man konnte die Frau verabscheuen, aber man brauchte sie darum nicht zu verachten. Aber die Frau, welche die Diamanten ihrer Freundin gestohlen hatte, war eine verächtliche, gemeine Diebin, ausgestoßen für immer, und der Theilnahme der feinen Welt nicht mehr würdig. Anders Markmann, dessen ursprünglich gesunde Natur sich auch darin kundgibt. Das natürliche Gefühl der unaussprechlichen Scham über seine thierische Verirrung ist mächtig in ihm geworden. Er kann es nicht aus sittlicher Scham übers Herz bringen, während er noch lebt, vor dem Auge seines Richters, zu bekennen, daß er kein Mensch, daß er ein Thier war. Er hat geraubt, wie Elicabide geraubt hat, weil der Raub ihm gelegentlich kam, weil er nicht seelenstark genug war, den Vortheil, der sich ihm augenblicklich darbot, zu verschmähen, weil die Sache ihm so höchst unbedeutend schien im Vergleich zu der gräßlichen That, von der seine Hände eben bluteten. Es war ein Tropfen über dem Durst. Er ließ sich verdammen als ein Raubmörder, um nicht zu bekennen, daß er ein Cannibale war. Der Geistliche in Küstrin hatte ihm am Tage darauf, Montag am 20. Februar 1826, das Abendmahl gereicht, worauf er selbst gedrungen und wobei er die tiefste Rührung zeigte. Noch am Abende dieses Tages kam der Gouvernementsauditeur zu dem Oberprediger, da er durch die Wache erfahren, daß der Verurtheilte ihm ein Schreiben eingehändigt. Der Geistliche glaubte nicht gegen seine Pflicht zu verstoßen, wenn er das ihm offen übergebene Schreiben dem Beamten mittheilte, zumal da auch Markmann selbst erklärt hatte, ihm liege jetzt, d.h. so nahe vor seinem Tode – die Hinrichtung war auf den andern Morgen angesetzt – nichts mehr daran, wenn seine Geständnisse bekannt würden. Dieser Gerichtsbeamte war von dem Geständniß überrascht und der Meinung, es könne eine Wandelung im Schicksale des Unglücklichen veranlassen. Er drang darauf, daß es sofort dem Commandanten der Festung zugesandt werde; er glaube, daß derselbe sich dadurch bewogen finden könne, die Vollstreckung des Urtheils auszusetzen, und zuvor nach Berlin darüber zu berichten. Der Geistliche, Oberprediger Dittmarsch, begab sich selbst zum Commandanten, Oberst von Bülow, einem bewährten Militär (derselbe, welcher sich in neuester Zeit durch kecke Streifzüge mit der Feder im Dienst des Rationalismus gegen Jesuitismus und Gewissenszwang bekannt gemacht hat), und theilte ihm das Schreiben mit. Der Militair aber erklärte nach aufmerksamer Durchlesung: daß er darin weder einen Grund zum Aufschub der Hinrichtung noch zur Begnadigung finde. Das einzige Beachtenswerthe darin sei die Aufforderung des Verurtheilten, daß das Betragen seiner Geschwister unter Aufsicht gestellt werde. Dies möge durch den Geistlichen, an welchen der Brief gerichtet, bei der Regierung bewirkt werden. Wir glauben, daß der Festungscommandant nur im Sinne des Gesetzes gehandelt hat. Durch Markmann's Todesbekenntniß war an der Thatsache und der Thäterschaft, um die er verurtheilt war, nichts geändert, nichts gerüttelt. Daß das Motiv zu seiner That sich danach anders stellte, verrückte selbst im Sinne des Gesetzes nicht den Standpunkt des Raubmordes. Wenn er auch nicht gemordet, um zu rauben, so hatte er doch gemordet und geraubt. Hätte ein Rath des Königs, wenn bis zu diesem die Sache gedrungen wäre, auf eine Gemüthsuntersuchung des Verurtheilten antragen dürfen? Es wäre möglich gewesen, möglich auch, daß Friedrich Wilhelm III., der eine pietätvolle Scheu bei Unterzeichnung aller Todesurtheile hatte, willig seine Zustimmung gegeben, und sehr möglich, daß Aerzte eine Manie herausgefunden hätten. Wie aber hätte das Volk eine Verwandelung der Strafe, die hier immer im Lichte einer Begnadigung erschienen wäre, angesehen? Der um Raubmord zum Rade verurtheilt war, wurde am Leben erhalten, weil er nur aus unmenschlicher Blutgier gemordet hatte! Dem Volke es begreiflich zu machen, daß jemand ungestraft morden gedurft, weil er einen besondern Hang dazu gehabt, war eine Unmöglichkeit; es hätte nur einen Hohn, eine Willkür, eine Spielerei der Gesetze und ihrer Ausleger darin erkannt. Aber auch über die Volksbegriffe hinaus, die zu verletzen immer von gefährlichen Folgen bleibt, gibt es eine Ansicht, von uns oben angedeutet, die im günstigsten Falle, daß die Aerzte eine Manie herausgefunden, keinen Grund findet, in einem solchen Falle von der Strenge des Gesetzes abzuweichen. Und verlangte es der Unglückliche etwa selbst? Er hat nie um Gnade gebeten. Mit dem vollen Bewußtsein, daß seine blutige That nur durch Blut gesühnt werden könne, zitterte und bangte er nicht vor dem Ausgange, der ihm als ein natürlicher, unabwendbarer Schluß des Anfangs erschien. Was wäre ewige Einsperrung, was wären ewige Ketten ihm für Begnadigung gewesen? Der Commandant von Cüstrin ersparte den obern Behörden, seinem Könige und dem Verurtheilten durch seine entschlossene Weigerung eine peinliche Verlegenheit. Ein Aufschub unter diesen Umständen konnte im letztern eine Hoffnung erregen und die Strafe noch verschärfen, wenn sie dann doch eintrat; der König konnte in Berücksichtigung dieser Umstände zur Gnade sich gedrungen fühlen, von der er überzeugt sein mußte, daß sie hier nicht angebracht war. – Dem Gesetz war genügt, der Humanität war genügt, dem Verbrecher geschah, was er erwartete; nur die Wissenschaft verlor. Für diese allerdings wäre es von Wichtigkeit gewesen, jene ungelösten Fragen, die wir oben aufführten, durch eine genauere Untersuchung beantwortet zu erhalten. Aber wie ließe es sich vor der Humanität verantworten, damit die Wissenschaft experimentiren könne, einen Verbrecher mit dem vollen Maß der Schuld und selbst mit dem Verlangen nach der Lösung, noch eine Weile am Leben zu lassen? Der Oberprediger und der Archidiakonus besuchten den Verurteilten noch am frühen Morgen vor seiner Hinrichtung. Sie fanden ihn gefaßt und ruhig. Er gedachte seiner Aeltern, Geschwister, auch des Prediger Ziehe in Berlin mit Rührung, und versicherte, im Glauben an Gott und seinen Erlöser, Jesus Christus, zu sterben, und hoffte, daß Gott ihm gnädig und barmherzig sein werde. Seine letzte Beschäftigung war das Aufschreiben von fünf Versen des Liedes: »Jesus meine Zuversicht« gewesen. Die Geistlichen schieden von ihm, nachdem sie ihn eingesegnet, mit, wie sie versichern, unbeschreiblichen Gefühlen der Wehmuth. Markmann's Ruhe und Fassung blieb dieselbe auch auf dem letzten, schweren Gange. Sein letztes Wort, an die Nachrichter gerichtet, war: »Meine Herren, machen Sie es nur schnell und gnädig mit mir.« – Durch ein rasches Erdrosseln ward er den Todesqualen, welche das Gesetz des Mittelalters verhängt, enthoben. Der Dieb als Vatermörder 1822 Der vorangehende, für den Psychologen so merkwürdige Fall bringt uns einen andern ins Gedächtniß, dessen Darstellung und Erörterung Feuerbach seine Meisterfeder gewidmet hat. Das Tatsächliche ist einfach, die Motive, welche die Verbrecherbrust chaotisch durchstürmen, von Feuerbach mit wunderbarer Klarheit zerlegt, geben dem Falle an und für sich Bedeutung; als Seitenstück zu dem Verbrecher Markmann, der sich des Raubmordes bezüchtigte, aus Scham, seine Mordlust einzugestehen, wird der Fall an dieser Stelle für unsere Leser ein vergleichendes Interesse in Anspruch nehmen. Wenn wir dem großen Kriminalisten hier wieder mit Bewunderung folgen, wie er mit seiner psychologischen Sonde den wüsten Schlamm in dem verstockten Innern eines verjährten Bösewichts zerlegt und sondert, daß wir in seiner Brust wie in einem offenen Buche lesen, bedauern wir, daß nicht auch das vorige psychologische Räthsel ihm zur Entzifferung in die Hand gefallen ist. Auf seinem Bauerngute zu Amendingen in Baiern lebte ein etwa fünfzigjähriger Mann, Xaver Reth, der, obgleich Grundbesitzer und Vater von acht Kindern, kaum einen schlechtern Ruf haben konnte. Nicht allein wild, störrisch, unangenehm, hatte er sich auch schon oft an fremdem Eigenthum vergriffen und bereits mehrere Jahre im Arbeitshause, als Strafe seiner Diebstähle, zugebracht. Er war ein Mensch, zu dem man sich böser Thaten versehen konnte. Im Jahre 1822 ward ein anderer berüchtigter Dieb wegen verschiedener, zum Theil großer und gefährlicher Diebstähle gefänglich eingezogen, die er bald verübt zu haben eingestand, aber Xaver Reth als Helfershelfer nannte. Auch dieser wurde arretirt; die Indicien sprachen zu deutlich für die Richtigkeit der von Xaver Schreiber (so hieß der erste Dieb, der hier weiter nicht in Betracht kommt) gemachten Aussagen, daß auch Reth schon in seinem summarischen Verhör ein volles Eingeständniß zu machen sich gedrungen fühlte. Dies geschah am 9. April. Er bekannte drei größere und noch verschiedene andere Diebstähle, die meistens durch nächtliches Einsteigen in Gemeinschaft mit Schreiber von ihm begangen seien. Es waren Bettstücke, Schweine und Gänse, die er geraubt. Seine Angaben stimmten mit denen des andern Verhafteten und der Gestohlenen selbst. Auf eine nähere Specification kommt es hier nicht an. Aber schon am 16. April nahm er beim ersten ordentlichen Verhör seine ganze Aussage zurück; nur drei Gänse räumte er ein, irgendwo aufgegriffen zu haben, wofür indessen nur eine polizeiliche Strafe stattgefunden hätte. Für den Widerruf wußte er in diesem Verhör kein anderes Motiv anzugeben, als: »er müsse sich damals, als er das gesagt, nicht bei Troste befunden haben; er sei dazumal ganz verwirrt gewesen.« Von einer geistigen Störung dieses schon mehrmals gestraften Diebes wußte man nichts, er hatte vielmehr sich immer schlau und hartnäckig genug zu vertheidigen und zu leugnen gewußt, bis er durch die Umstände einzugestehen gezwungen war. Am folgenden Tage aber wußte er den Untersuchungsrichter dahin zu bringen, daß er ihm das Protokoll vom 9. April, welches seine Geständnisse enthielt, noch einmal vorlese. Er horchte aufmerksam zu, kaum aber war der Richter am Schluß, so sprang der Gefangene mit einem raschen Satz heran, um das Protokoll ihm fortzureißen. Der Richter zog es zurück, doch war es dem Inquisiten gelungen, das letzte Blatt abzureißen, und ehe der Richter es ihm entwand, hatte Xaver Reth es in den Mund gesteckt und mit den Zähnen seine Unterschrift herausgebissen. Er rief: »Das ist alles nichts!« – Man hatte die gehörigen Registraturen darüber aufgenommen, die fehlende Unterschrift schien bei der Übereinstimmung aller übrigen Beweise nichts zu releviren, und die Acten waren bereits Ende Mai an das Obergericht zur Abfassung des Erkenntnisses abgeschickt, als sich das ganze Sachverhältniß zu ändern schien, und der Criminalproceß ein neues Fundament bekam. Am 4. Juni bat Xaver Reth um ein besonderes Verhör. In demselben erklärte er: dabei bleibe es, daß er die Diebstähle nicht begangen, aber er sei ein viel schrecklicherer Verbrecher, und er müsse es bekennen, denn: – er habe seinen Vater ermordet. Vor 17 Jahren war dieser gestorben, man glaubte an einem Schlagflusse, aber er, der Sohn, habe denselben, mit dem er oft schon wegen Erbschaftssachen Verdruß und Feindseligkeiten gehabt, erdrosselt. Reth's Aussage darüber, im ersten Protokolle, lautete im Wesentlichen so: Um den Theilungszettel zu finden, habe er eines Tages in der Frühe – er glaube, es sei um Winterszeit gewesen – die Papiere seines Vaters durchsucht. Sein Vater habe noch zu Bette gelegen. Als dieser gesehen, wie ihm seine Papiere durchgestört würden, sei er zornig aus dem Bette gesprungen, habe mit der rechten Hand seine Beinkleider genommen, mit der linken ein auf einem Stecken befestigtes Bajonnett ergriffen und sei mit den Worten auf ihn zugegangen: »Wenn du nicht hinausgehst, so steche ich dich über den Haufen!« Durch diese Drohung aufgebracht, habe er nun den Vater bei der Gurgel gefaßt, ihm mit dem Knie auf den Unterleib gestoßen, ihn zu Boden geworfen und dann auf seine Gurgel gekniet. Er habe ihn zwar wieder aufheben wollen; allein die Füße hätten ihn nicht mehr getragen. In der Ueberzeugung, daß er nun doch nicht mehr mit dem Leben davon komme, habe er ihn mit seinem Daumenknochen vollends erdrosselt, sodann den Todten wieder in das Bett gelegt und den gefundenen Theilungszettel zu sich genommen, mit welchem er zum Amt gegangen, um die darin benannten 150 Gulden zu heben, was ihm jedoch verweigert worden sei. Schon an dem folgenden Tage, nachdem Inquisit dieses Bekenntniß abgelegt hatte, machte er den Versuch, sich um das Leben zu bringen. Mittelst eines von seiner Fußschelle abgesprungenen Stückchen Eisens verwundete er sich dergestalt in den linken Arm, daß er gegen anderthalb Pfund Blut verlor. Der Gerichtsarzt fand bei Untersuchung dieser Wunden das Gemüth des Inquisiten auffallend beängstigt, seinen Blick finster, verwirrt und schüchtern. Dabei äußerte der Gefangene: er sei von Zeit zu Zeit närrisch; er werde lebendig verbrannt; aber er sei ganz unschuldig, weil er Vieles in der Narrheit gesagt habe. Wirklich betrug er sich wie ein Verrückter oder Wahnsinniger. Die ganze folgende Nacht hindurch schrie, lärmte und tobte er so fürchterlich, daß niemand in der Nachbarschaft den Schlaf finden konnte. Zweimal stürzte er sich von der Lagerstätte mit dem Kopf herab auf den Boden; und am Morgen versuchte er, sich in Beisein des Gefangenwärters die Hoden zusammen zu drücken, woran er nur durch Gewalt verhindert werden konnte. Am 8. Juni ließ er um ein Verhör bitten, äußerte aber auf die Frage: Ob er sich noch seiner vorigen Aussage erinnere: Alles, was er da ausgesagt habe, sei unwahr: er habe diese außerordentliche Strafe nicht verdient. Dabei sprang er auf, und wollte sich mit dem Kopf auf den Boden stürzen, woran er jedoch verhindert wurde. In der folgenden Nacht schrie er fortwährend: Teufel, weich! Teufel, weich, im Namen Jesus! Noch gewaltiger tobte er in der Nacht vom 9. Juni. Man glaubte den Gerichtsarzt rufen zu müssen. Dieser wollte ihm Arzneien geben; allein er verweigerte, sie zu nehmen, indem er äußerte: man wolle ihm Gift geben. Untersagte ihm der Gerichtsdiener sein nächtliches Toben, so antwortete er: Ich kann eben nicht anders; denn, wenn ich ruhig bin, so holt mich der Teufel, weil ich meinen Vater erdrosselt habe, und ihm auf das Gemäch gesprungen bin. Als einmal des Gerichtsdieners Tochter das Gefängniß reinigen wollte, sagte er zu ihr: Johanna! ich kann nicht mehr ruhen und rasten, denn mein Vater ruft uns, und sein Tod muß versöhnt sein. Ich wünsche mir nichts mehr, als daß man mir den Kopf herunterschlage. – Auch gegen einen Wächter und gegen zwei Gehülfen des Gerichtsdieners machte er ähnliche Aeußerungen. Ihnen Allen erzählte er umständlich sein Verbrechen, wie er seinen Vater ermordet, und ganz in Übereinstimmung mit dem gerichtlich abgelegten Geständnisse. Nur fiel es auf, daß, während ihn Nachts jene furchtbare Unruhe peinigte, er bei Tage sich ganz ruhig verhielt. Er aß, trank und schlief dann wie ein ganz gesunder Mensch. Die Acten waren inzwischen vom Obergericht an den Untersuchungsrichter zurückgegangen, um den Grund der Selbstanklage näher zu erforschen und, nach Umständen, gegen Reth die Untersuchung wegen Vatermordes einzuleiten. Schon die Art der Selbstanklage, erpreßt durch die Qualen des Gewissens in einem wüsten Verbrecher, die genauen Details, die er angab, in welcher Art er mit dem Vater in Streit gerathen war, wie er ihn erdrosselt hatte, und der Umstand, daß er dieselbe Erzählung gegen Mehre, zu verschiedenen Zeiten und ganz übereinstimmend gethan hatte, sprach für ihre Richtigkeit. Wer klagt sich selbst unschuldig eines Todesverbrechens an, und eines moralisch so scheußlichen, so in der Volksmeinung verabscheuten; denn vor dem, der auch an den eigenen Vater die Hand legt, schaudert selbst der gemeine Verbrecher zurück! Der Fälle sind allerdings viele vorgekommen, wo Jemand in Trübsinn und Melancholie eine Blutschuld auf sich genommen hat, um ein verhaßtes Leben zu enden, auch um, in krankhaftem Seelenzustande, sich in eine Bedeutung hinein zu lügen, von der sein Alltagsleben so fern stand. Aber von alle dem war hier nichts. Ein lüderlicher Hauswirth, ein gemeiner Gänse- und Schweinedieb pflegt von solchen romantischen Gelüsten selten heimgesucht zu werden. Und welches andere Motiv war denkbar? Aber die Selbstanklage ward auch noch durch mehre Umstände und Anzeichen unterstützt, ja aufs Höchste wahrscheinlich gemacht, wiewol die eigentliche Ermittelung des corpus delicti wegen der Länge der inzwischen verstrichenen Zeit nicht mehr stattfinden konnte. Der Vater des Selbstanklägers, Vitus Reth, der Besitzer des Bauerhofes, war nach dem Kirchenbuche schon am 10. December 1804 gestorben; seine Leiche moderte daher im Jahre 1822 bereits durch 18 Jahre im Grabe. Wenn es auch noch möglich gewesen wäre, auf dem Kirchhofe die Gebeine herauszufinden und deren Identität mit dem Körper des weiland Vitus Reth festzustellen, so hätte man doch nichts mehr als Knochen gefunden, und wie sollte an diesen die stattgefundene Erdrosselung aufgefunden worden? Daß Vitus eines plötzlichen Todes gestorben, wurde schon aus dem Sterberegister des Pfarramtes ersichtlich. Nur bei einem plötzlichen Tode unterbleibt die Darreichung der Sterbesacramente, und jede solche Darreichung wird in den Registern vermerkt. Da sie in denen des Ortes fehlte, so war mit Sicherheit zu schließen, daß der Vater unerwartet und rasch gestorben sei. Dafür sprachen aber auch noch mehre vernommene Zeugen. Der alte Reth war am Abende vor seinem Tode, am 9. December, bis spät in die Nacht im Wirthshause gewesen; froh und guter Dinge hatte er getrunken und geplaudert und beim Fortgehen noch einen Krug Bier mit nach Hause genommen. Es lebten noch Viele, die ihn an jenem Abende in der Schenke und dann mit dem Bierkruge fortgehen sahen. Er war aber auch gesund nach Hause gekommen und mußte noch die Nacht durch in guter Gesundheit in seinem Bette zugebracht haben; denn Morgens um 7 Uhr trat die Tagelöhnerfrau Veronica Schuh in seine Schlafkammer, wo er frisch und gesund war. Er gab in ihrem Beisein seinem jüngsten Sohne Georg, der inzwischen gestorben war, einen Sack und, sie glaubte sich auch zu erinnern, ein Sechskreuzerstück, um damit in die Mühle zu gehen. Veronica ging darauf in ihre Wohnung zurück, und sie konnte erst ganz kurze Zeit hier gewesen sein, höchstens eine Stunde, als sich im Dorfe der Lärm verbreitete: der alte Veit sei gestorben. Alle waren von der Nachricht überrascht und Viele eilten in Reth's Wohnung, um sich von der Wahrheit zu überzeugen. Dies nach der Aussage der Tagelöhnerin, welche aber durch mehre ältere Dorfbewohner, soweit sie sich der Umstände aus der alten Zeit entsinnen konnten, bestärkt wurde. Noch lebte ein alter pensionirter Obervoigt Frickinger, der sich des Vorfalles wohl entsann. Ein bereits verstorbener Gerichtsdiener Mauermann hatte ihm davon Anzeige gemacht, und er hatte darauf den inzwischen auch verstorbenen Wundarzt Stegmüller in das Todtenhaus geschickt, um die Leiche zu besichtigen. Stegmüller hatte ihm aber die Nachricht gebracht: der alte Veit Reth sei an einem Schlagflusse gestorben, worauf er denn die Sache ruhen lassen. Auch diese Angabe des alten Obervoigts wurde durch die Aussage noch anderer Zeugen bestätigt und dadurch noch mehr Verdächtiges Licht in die Sache gebracht. Diese hatten den Chirurg in das Todtenhaus gehen sehen, er war in die Kammer getreten, wo die Leiche lag – aber die Kammer war dunkel, und der Chirurg war herausgekommen und hatte den Versammelten erklärt: »Der alte Veit sei eben an einem Schläglein verstorben.« Noch mehr! Bald nach Vitus Tode verbreitete sich allgemein im Dorfe das Gerede, sein eigener Sohn Xaver habe ihn umgebracht. Drei unverdächtige Zeugen und der Obervoigt Frickinger bekundeten die Existenz dieser Sage. Das Zeugniß dieses Letztern mußte von besonderm Gewicht sein, da er ja sich selbst dadurch gewissermaßen einer vernachlässigten Pflichterfüllung anklagte. Der jüngere Sohn des Verstorbenen, der jetzt auch verstorbene Georg Reth, hatte öfters zu seinem Vormund gesagt: »Vormund, Niemand anders als mein Bruder Xaver hat meinen Vater umgebracht; aber sagen darf ich es nicht.« – Der noch lebende Vormund Lachenmayer bekundete es. Also: der alte Reth, völlig gesund bis da, war plötzlich gestorben, ohne daß man von einer Aufregung gewußt, oder einer anderen Ursache, welche einen Schlagfluß verursachen könnte; die Besichtigung der Leiche hatte in einer dunklen Kammer stattgefunden, dem Anscheine nach sehr oberflächlich und der Chirurg hatte sich und das Gericht mit dem Ausspruch: er ist an einem Schläglein verschieden, abgefunden und zufrieden gestellt. Bald darauf war das Gerücht umgegangen, sein eigener Sohn habe ihn erschlagen, und der eigene Bruder desselben hatte es unverhohlen, ja mit Bestimmtheit geäußert und geheimnißvoll hinzugesetzt: er dürfe es nur nicht sagen. Und jetzt, nach 18 Jahren, legte dieser angeschuldigte Sohn freiwillig das vollständigste Bekenntniß ab, welches in allen Umständen mit diesen Ermittelungen übereinstimmte. Was fehlte zum vollen moralischen Ueberzeugungsbeweis, wenn man von der unmöglich gewordenen Herstellung des corpus delicti abging? – So wenig ein Motiv, als daß Xaver kein Mann gewesen wäre, zu dem man sich einer solchen That versehen können. Im Gegentheil, er war schon damals ein Mensch, zu dem sich die Leute alles Bösen versahen. Derselbe alte Obervoigt Frickinger bekundete, daß er von jeher ein unruhiger boshafter Mensch gewesen. Er habe, wie es Allen dazumal bekannt, seinen Vater immer zu zwingen gesucht, ihm sein Gut abzutreten, weil er seine jetzige Frau, die auch nicht im besten Rufe scheint gestanden zu haben, heirathen wollte. Der Vater aber verweigerte die Einwilligung, weil er das Gut lieber seinem zweiten Sohne zuwenden wollte. Das war denn die Ursache ihrer immerwährenden Zwistigkeiten. Der alte Reth war mehrmals zum Obervoigt Frickinger gekommen und hatte sich über seinen Sohn beschwert, dem es indeß noch immer gelungen war, durch amtliches Zureden Vater und Sohn wenigstens auf kurze Zeit zu versöhnen. Hiermit war also nicht allein der Mann gefunden, zu dem man sich der That versehen konnte, sondern auch das Motiv. Was Frickinger ausgesagt, dessen, nämlich der fortgehenden Feindseligkeiten zwischen Vater und Sohn um die Frau, das Gut, entsannen sich nun auch andere Leute. Aber nachdem man mit Mühe diesen Beweis über eine That aus der Vergangenheit sich construirt hatte, stürzte das ganze Gebäude plötzlich zusammen, weil der Angeschuldigte das Fundament, seine Selbstanklage, zurückzog. Im ersten ordentlichen Verhör in dieser zweiten Untersuchung trat Xaver Reth gerade so auf, wie beim ersten ordentlichen Verhör in der vorangängigen Untersuchung um Diebstahl. Er leugnete und widerrief Alles, was er bis da gesagt, unter keinen bessern Gründen als beim ersten Widerruf: er sei damals geisteszerrüttet gewesen und habe gegen sich selbst gelogen. Der reumüthige, zerknirschte Vatermörder, den die Angst des Gewissens zum tobenden Wahnsinn, ja bis zum Versuche des Selbstmordes getrieben hatte, war plötzlich ausgetauscht. Vor den Richtern stand, vor den Gefangenwächtern lag in seinem Kerker wieder ein verstockter, gemeiner, tückischer Bösewicht, der auf alle Fragen abgebrochene, höhnische, widerbellerische Antworten hervorstieß. Auf die natürlichste Frage: Wie er dazu gekommen, sich selbst anzuklagen, antwortete er eben so unnatürlich abspringend: »Alles ist nicht wahr, und wenn hundert Zeugen herkommen, so können sie es nicht wahr machen. Ich habe wol öfters mit meinem Vater Zorn gehabt, aber niemals bin ich ihm wegen seines Lebens neidig gewesen. Vielmehr habe ich ihn durch den Zorn, den ich ihm verursacht, um das Leben gebracht.« Diesen letztern Ausdruck milderte er jedoch sogleich durch die Phrase: »Ich habe blos den Zorn meines Vaters getödtet, nicht sein Leben.« – Er räumte auch jetzt noch ein, daß er die Uebergabe des väterlichen Gutes vom Vater gefordert, und dieser nicht eingewilligt habe; Tätlichkeiten habe er aber an ihm nicht verübt. Man mochte ihm, so oft man wollte, vorstellen: wie sein erstes Bekenntniß so umständlich gewesen, daß man an der Wahrheit desselben nicht wohl zweifeln können; wie es nicht zu begreifen, warum er gegen sich selbst eine unwahre Aussage gemacht haben sollte; wie er ja auch außergerichtlich gegen mehre Personen, aus eigenem Gewissensantrieb den Mord so umständlich und übereinstimmend erzählt habe – er hatte darauf keine andere Antwort, als, darum sei es doch nicht wahr. »Ich kann nichts wahr machen, und kein Mensch kann mir es wahr machen. – Kein Mensch kann mir es beweisen, und eine solche Mordthat muß auch ihren Beweis haben. – Ich habe früher die Wahrheit nicht gesagt, weil ich eben ein Narr gewesen bin. – Meiner früheren Aussagen kann ich mich nicht mehr erinnern, und wenn ich was gesagt habe, so habe ich's nicht bei gesundem Verstande gesagt, sondern in der Narrheit.« Auch beim nächstfolgenden Verhör bekam man nicht mehr heraus. Er blieb dabei: er sei damals nicht bei Sinnen gewesen; sonst hätte er nicht so fabelhaft geredet, und sich einer Mordthat bezüchtigt, die ihm Niemand wahr machen könne. Von dieser Angabe wich er nicht mehr ab, und blieb bis zum Schluß der Untersuchung in der Rolle eines Unschuldigen, der, von Kummer und Verfolgung geplagt, um seine Sinne gekommen, und sich da in solcher Verwirrung fälschlich als ein Verbrecher angegeben habe. Das Fundament und Motiv seines doppelten Widerrufes also: Verrücktheit. Aber er hatte den Beweis für dieselbe nicht zu führen verstanden. Der ordentliche Gerichtsarzt sowol als ein hinzugezogener aus der Nachbarschaft gaben ihr Gutachten dahin: daß sein ganzes Benehmen, sein Toben und Lärmen, auch seine Selbstmordsversuche nur Verstellung zur Quelle gehabt hätten; seine Narrheit sei eine fingirte, seine Gemüthsruhe zwar durch ein böses Gewissen gestört, er aber um deswillen nichts weniger und zu keiner Zeit wirklich seines Verstandes und seiner Zurechnungsfähigkeit beraubt gewesen. Die Richter fanden auch keinen Grund an diesem Gutachten zu zweifeln, und etwa das einer höheren Medicinalbehörde zu erfordern. Auch durch das ganze nachfolgende Benehmen des Verbrechers bestätigte sich die Richtigkeit des Gutachtens. Kalt und besonnen, auf alle Fragen und Vorstellungen gefaßt, in seinen, auf nicht einen Plan genau berechneten Antworten immer sich selbst getreu, leugnete er beharrlich, was er früher gestanden hatte. Wäre er früher wirklich gestört gewesen, so wäre eine solche nachfolgende Klarheit der Gedankenfolge und ihrer Operation auf ein Ziel hin, ohne Beispiel und jedenfalls ein psychologisches Räthsel. Der Sturm eines Wahnsinnes, womit Reue und Gewissensangst eine mit der alten Schuld eines Vatermordes schwer belastete Seele ergreifen – und als einen solchen stellte sich doch des Inquisition angebliche Geisteszerrüttung dar – ein Sturm dieser Art ist nicht so leicht vorübergehend, streift nicht so sanft blos über die Oberfläche hin, daß er, ohne nur eine Spur zurückzulassen, plötzlich wieder stillstehen sollte. Der Mensch, den noch gestern die den Vatermord rächenden Furien zum Wahnsinn trieben, wird nicht heute, vollkommen verständig, zwar den Wahnsinn als wahr einräumen, aber auf eben diesen Wahnsinn sich berufen, um es glaubwürdig zu machen, daß nur dasjenige an jenem Wahnsinn unwahr und erlogen sei, was er – von einem Vatermorde verrathen habe. War Xaver Reth der Mörder seines Vaters? Durch das erste Erkenntniß wurde er ab instantia , durch das zweite von der Strafe freigesprochen; wegen der überwiesenen Diebstähle wurde er zu sechs Jahre und sechs Monate Arbeitshaus verurtheilt. Das Räthsel seiner Geständnisse und Widersprüche scheint sich sehr einfach zu lösen. Bestürzt durch die Verhaftung, die er nicht erwartet, geängstigt durch den Gedanken, daß sein Diebesgenoß gestanden, gesteht auch er in der ersten Ueberraschung, im Verhör vom 9. April. In der Stille des Gefängnisses bedenkt er, daß er einen dummen Streich begangen. Als fünfmal bereits gestrafter Dieb hat er eine sehr harte Strafe zu erwarten. Er mußte widerrufen, alles wieder leugnen. Aber womit den Widerruf wahrscheinlich machen? Ihm fehlten alle wahrscheinliche und mögliche Gründe. Längst in der Criminalpraxis gewitzigt, wußte er, daß ein solcher durch nichts unterstützter Widerruf aller Wirksamkeit ermangele. Sollte er plötzlich Verstandeszerrüttung affectiren? Niemand hätte ihm so ohne Weiteres geglaubt. Wer Schweine, Betten und Gänse stiehlt, hat nicht die Vermuthung für sich, daß er an einer Seelenkrankheit leide. Er suchte ein anderes Mittel. Er bot List und offene Kühnheit auf, das Document, damit die einzige, Unterschrift, zu vernichten, welche nach seiner Meinung sein Geständniß constatire und ihm verderblich wäre. Daher wagte er den in der Verbrecherpraxis kaum erhörten Gewaltstreich am 17 April. Aber, obgleich er seine verhängnißvolle Unterschrift verschluckt hatte, sagte ihm doch sein Verstand, daß es damit nicht abgethan sei. Das übrige Protokoll war erhalten, sein Bekenntniß stand noch Schwarz auf Weiß, und was daran fehlte, seine Unterschrift, ward durch die Aussage der beeideten Gerichtsperson wiederhergestellt. Er mußte sich sagen, daß sein Verstand gefehlt hatte. Welche Aufmunterung für ihn, denselben ganz aufzugeben. Er mußte sich auch gestehen, daß seitdem seine Sache noch schlimmer geworden. Durch den verfehlten Versuch, das erste Verhörsprotokoll zu vernichten, hatte er mit der That die Unerheblichkeit seines Widerrufes eingeräumt und seinem Geständniß nur mehr Gewicht gegeben. Also mußte er jetzt verrückt werden, um es glaublich zu machen, daß er sein Geständniß im Zustande einer Geistesabwesenheit abgelegt habe. Aber mit bloßen Reden war es nicht gethan. Er mußte die Rolle eines Wahnsinnigen übernehmen und so lange fortspielen und in solcher Wahrheit, daß der Gedanke an ein bloßes Spiel so fern als möglich bleibe. Es galt numnehr, nicht blos zu faseln, sondern auch faselnd zu handeln, nicht blos überhaupt, sondern auch gegen sich selbst zu toben. Mit der Vorspiegelung des Wahnsinnes aber war es auch noch nicht allein gethan. Er hatte in angeblicher Geisteszerrüttung vorgeblich ein unwahres Bekenntniß abgelegt: in der, wenn auch noch so geschickt durchgeführten Rolle der Narrheit für sich allein, würde er daher wohl dem Richter einen Verrückten, aber noch keinen in der Verrücktheit gegen sich selbst lügenden Narren gezeigt haben. Dem in sich zusammenhängenden, mit allen Zeichen des überlegenden Verstandes ausgestatteten, glaubwürdigen Bekenntniß der Diebstähle mußte also, unter dem heimlichen Vorbehalt künftigen Widerufes, ein anderes, eben so umständliches, verständiges, beim ersten Anblicke vollkommen glaubwürdiges Bekenntniß als Seitenstück gegenüber gestellt werden, welches, wenn es theils durch den offen hervorbrechenden Wahnsinn des Bekennenden, theils durch die Unerweislichkeit mehrer in ihm enthaltenen Umstände seinen Glauben verloren hatte, auch den Glauben an die Wahrheit des ersten Bekenntnisses, wenigstens nach der Rechnung des Inquisiten, erschüttern mußte. Das Bekenntniß, welches der Täuschung als Mittel dienen sollte, durfte übrigens keineswegs auf ein gewöhnliches Verbrechen gerichtet sein, bei welchem er nicht viel mehr, als bei dem ersten auf das Spiel setzte; er mußte dieses um Vieles überbieten. Je schwerer das Verbrechen, je gräßlicher die That, deren er sich freiwillig anklagte, desto größer der Schein, desto sicherer der Gewinn. Und so gab er denn nun dem Richter, der seiner Behauptung: er habe in einer Verstandeszerrüttung sich einiger Diebstähle fälschlich beschuldigt, – keinen Glauben beimessen wollte, etwas noch beim weitem Stärkeres, das Bekenntniß eines – nicht erweislichen, und, wie er bald darzuthun hoffte, blos im Wahnsinn eingebildeten – Vatermordes zum Besten. Diese hier ausgesprochene Ansicht ist von den Richtern erster und zweiter Instanz festgehalten worden, und Feuerbach gibt ihr seine Beistimmung. Er hält es nicht blos für möglich, daß Xaver Reth sich des Vatermordes, angeklagt habe, um dadurch seine früheren Bekenntnisse der Glaubwürdigkeit zu berauben, sondern er nimmt es für gewiß an; während der zweite erkennende Richter noch eine Möglichkeit gelten ließ: daß er diese Selbstanklage aus Reue, und um durch das Erleiden der verdienten Strafe sein Gewissen zu beruhigen, vorgebracht habe. Dafür scheint nichts zu sprechen, und dagegen spricht der rohe, gemeine und doch so schlau berechnende Charakter dieses Verbrechers im Vorangegangenen, zumal aber in der Frechheit, welche er später an den Tag legte. Mit der Annahme: daß Xaver Reth sich des Vatermordes in der Absicht angeschuldigt, um seine Geisteszerrüttung wahrscheinlich zu machen und damit sein früheres Geständniß der Diebstähle zu schwächen oder den Widerruf derselben zu kräftigen, ist aber die Möglichkeit noch nicht ausgeschlossen, daß er nicht doch den Vatermord wirklich begangen habe. Die Möglichkeit ist durch die Untersuchung nicht abgewiesen, daß Xaver sich der Schuld des Vatermordes bewußt gewesen, ihn aber nicht aus Schuldbewußtsein oder Reue, sondern nur, um auf die angedeutete Art den Richter zu hintergehen, also nur zum Schein eingestanden habe. Feuerbach hält diese Möglichkeit sogar für eine Wahrscheinlichkeit, weil nur durch sie Vieles erklärt werde, was ohne sie ein Räthsel bleibe, und liefert nun eine jener psychologischen Ausführungen, in denen er als unerreichtes Muster dasteht. »Nimmt man an, der Vatermord, dessen Reth sich anklagte, sei nichts weiter, als eine reine Erfindung, so müsse es doch, wahrlich, als ein wunderseltsames Spiel des Zufalles betrachtet werden, daß mit diesem Bekenntnisse so viele erhebliche, durch die Untersuchung an das Licht gezogene, unter sich übereinstimmende Thatumstände zusammentreffen, welche die sehr starke Vermuthung begründen, daß eben dasjenige, was Inquisit erfunden, gerade zu der Zeit, in welche er seine Erfindung versetzt, sich wirklich ereignet habe. Der Sohn lebte mit seinem Vater im Streit und großer Feindschaft; er trug Haß gegen ihn und hatte Vortheil von seinem Tod. Und dieser Vater stirbt eines plötzlichen Todes, nachdem er nicht blos Abends, sondern noch eine Stunde zuvor, vollkommen gesund und heiter gewesen ist. Sein Sohn Xaver war damals zu Haus bei seinem Vater, war allein bei ihm, war daher im Stande, den Mord zu vollbringen, und zwar ohne Zeugen scheuen zu müssen. Der plötzliche Tod des Vaters erregte bei der Ortsobrigkeit bedenkliche Muthmaßungen, und der Dorfchirurg wurde daher zur Besichtigung abgeschickt. Diese Besichtigung, ohne Leichenöffnung, zumal sie nur obenhin und in einer düsteren Kammer vorgenommen wurde, konnte nun freilich, wenn der Tod durch Erdrosseln bewirkt war, dem Besichtiger wol kein anderes Ergebniß liefern, als eben dasjenige, welches er in seinem Ausspruche: Veit sei am Schlagflusse gestorben, – wiedergegeben hat. Allein dieser Ausspruch, weit entfernt, den Verdacht zu schwächen, dient vielmehr, unter den obigen Umständen, ihn zu bestärken, weil das Erdrosseln seltener durch Erstickung, weit häufiger durch einen herbeigeführten Schlagfluß den Tod bewirkt. Die Erklärung des Wundarztes beruhigte denn auch den Argwohn keinesweges; vielmehr entstand erst nachher das ganz allgemeine Gerücht: der Sohn Xaver habe seinen Vater ermordet; eine Ueberzeugung, zu welcher sich dessen eigener Bruder Georg gegen seinen Vormund mehrmals bekannte. Wunderbares Zusammentreffen! Als Reth 1822 in seinem Gehirn die Lüge eines von ihm vor 18 Jahren verübten Vatermordes zusammenwebte, hatte auch bereits vor 18 Jahren der launige Zufall ein Gewebe von Thatsachen zusammengesponnen, welches fast aufs Haar mit jenem 18 Jahre jüngeren Hirngespinnste zusammenstimmt! Ein Beweis dafür: daß Veit Reth ermordet, von seinem Sohne Xaver erdrosselt worden sei, war freilich nach so langer Zeit ein für allemal nicht mehr möglich. Hatte Xaver wirklich seinen Vater erdrosselt, wer konnte noch Zeugniß geben wider ihn für eine That, die ohne Zeugen geschehen war? Viele Menschen, unter diesen auch zwei seiner Brüder, waren bereits gestorben. Selbst des Todten Leichnam konnte nicht mehr zeugen, weder für den Mord, noch gegen den Mörder: jener war zerfallen in Staub, dessen Gebeine waren zerstreut. – Daß also von dieser Seite keine Gefahr ihm drohe, daß selbst sein Bekenntnis, zumal wenn er es nachher widerrufe, unter solchen Umständen ihm keinen Nachtheil bringen werde, das konnte nicht nur der in diesem Theil der Rechtswissenschaft wohlbewanderte Inquisit sehr gut wissen, sondern er wußte es in der That. In seinen die Selbstanklage des Vatermordes wieder zurücknehmenden Verhören wehrt er den auf ihn eindringenden, ihn auf sein Betkenntniß zurückführenden Richter beständig, mit den unter verschiedener Form wiederholten Aeußerungen von sich ab: »Niemand kann es mir wahr machen ; – ein so schweres Verbrechen, wie ein Vatermord, verlangt Beweis .« Diese immer wiederkehrenden Redensarten, welche dem ungebildeten, seiner Gedanken und des Ausdruckes nicht vollkommen mächtigen Inquisiten entschlüpften, verrathen ganz deutlich, daß er, als er den schon eingestandenen Vatermord wieder zu leugnen hatte, weit weniger in seine Unschuld, als in die Unerweislichkeit seiner Schuld Vertrauen setzte. War es einmal, wie oben gezeigt worden, sein Plan, den Richter durch ein in verstelltem Wahnsinn abgelegtes Scheingeständniß zu hintergehen, so konnte es ihm gleichviel sein, ein Verbrechen erst aus dem Nichts erfinden, oder das Geständniß eines in seinem Herzen bewahrten Verbrechens abzulegen, das sich vor Gericht in ein Nichts auflösen mußte. Dort hätte es seinem Kopf die Arbeit einer mühsamen Erfindung gekostet; hier, wo in seinem Gewissen Alles schon vorräthig lag, war wenigstens diese Mühe erspart. Jener Fall setzte ihn in die Gefahr, eine plumpe, übel zusammenhängende Lüge zu erfinden, deren Handgreiflichkeit seinen geheimen Plan leicht verrathen konnte; in dem letzten Falle brauchte er nur die Wahrheit zu erzählen, die sich bei weitem wahrscheinlicher geben ließ, als die allerwahrscheinlichste Erfindung. Dieser zweifache Betrug, mittelst einer Täuschung, zu welcher ihm die Wahrheit selbst als Werkzeug dienen sollte, erhöhte zugleich sein Selbstgefühl und verdoppelte seinen Triumph über den Richter, der bereits über ihn zu triumphiren wähnte. Was konnte ergötzlicher für ihn sein, als den Vatermord, den er wirklich begangen, mit allen Umständen einzugestehen und hierdurch, indem er seinen Richter mit der gräßlichsten Wahrheit foppte, auch noch obendrein das über einige verhältnißmäßig unbedeutende Diebstähle aufrechtstehende Bekenntniß, wobei jener ihn gepackt zu haben meinte, auf einmal spielend umzuwerfen? Daß man seiner Selbstanklage nachforschen, daß dieser oder jener Umstand sich bestätigen werde, dieses mußte er wohl erwarten. Aber alsdann um desto besser! Denn war das in sich zusammenhängende, mit verschiedenen erwiesenen (obgleich nicht überweisenden) Umständen zusammenstimmende Bekenntniß eines Vatermordes, durch die mit überzeugender Wahrheit durchgeführte Rolle des Wahnsinnes als unglaubwürdig und unwahr dargestellt, um wie viel kräftiger, bündiger mußte auf gleiche Unwahrheit und Unglaubwürdigkeit eines bloßen Bekenntnisses über einige Diebstähle zurückgeschlossen werden. Es kam überdies nicht blos darauf an, dem Richter eine neue Erzählung zum Besten zu geben, sondern auch in unmittelbarer Beziehung auf diese, ihm das tauschende Schauspiel eines Wahnsinnigen aufzuführen. War er nun sich des Vatermordes bewußt: welche Rolle durfte er, mit dem allergeringsten Aufwand von Mühe, wahrer, treuer zu spielen hoffen, als die – eines wahnsinnigen Vatermörders? Denn da brauchte er sich nur der Erinnerung und den verbissenen Schmerzen des – auch in dem Bösewicht fortlebenden – Gewissens ohne Rückhalt zu überlassen, – indem er einmal zu eigener Erleichterung diese Schmerzen frei aus seiner Brust heraustobte – die schreckliche Wahrheit eigener Gefühle als treue Mithelferin bei der Ausführung seines Kunststückes auf der Seite zu haben. Die Einwendung: eine mit der Schuld eines Vatermordes belastete Seele, welche auf solche Weise mit ihrem eigenen Gewissen ein Spiel treibe, könne nicht einem Menschen angehören, sondern nur einem Satan: – diese Einwendung erwartete der Verfasser wenigstens nicht von Männern, welche mit dem Menschen in seiner Verderbtheit genauere Bekanntschaft gepflogen und die Elemente der Hölle, welche eines Menschen Brust in sich aufzunehmen fähig ist, zu ergründen und auseinander zu legen, sich zum traurigen Geschäfte gemacht haben.« Der Sohn des Bettlers 1655 Der Notar Lancelot Le Moine beim Chatelet-Gericht zu Paris, ein begüterter Mann, hatte aus eigener Praxis erlernt, daß lange Vormundschaften das Vermögen reicher Mündel nicht vermehren. Er hatte deshalb in seinem Testament verordnet, daß seine Gattin Jeanne, geborene Vacherot, die alleinige Vormünderin seiner Kinder für den Fall seines Todes vor deren Volljährigkeit werden solle. Er verlange durchaus keinen andern Vormund, weil er sonst gewiß sei, daß seine armen Kinder um das Ihrige kommen würden. Er starb 1649, und das Chatelet vollzog seinen Willen, die Witwe ward Vormünderin der drei minorennen Söhne, Pierre, Jacques und Louis. Der mittlere dieser Knaben, Jacques, welcher die Hauptperson dieses Rechtsfalles geworden, den Pitaval uns berichtet, oder dessen Existenz wenigstens dazu Anlaß gegeben, war 1644 im September geboren und am 11. des Monats in der Normandie, im Kirchspiel von Bois-Hieraulme in der dortigen Kirche St. Sulpice getauft worden. Der selige Notar mußte noch während seiner Lebzeiten recht wohl für seine Erben gesorgt haben, denn er hatte viele kleine Güter, die in den Provinzen zerstreut lagen. Die meisten fanden sich in der Nähe von Vernon, wohin die Witwe im September 1654, diesmal nur mit ihrem jüngsten Sohne Louis, eine Reise unternahm. Die andern beiden, Pierre, damals 14 Jahre, und Jacques, 10 Jahre alt, blieben in Paris zurück unter der Aufsicht einer Magd und ihrer Großmutter. Die Aufsicht war entweder nicht gut oder, was wahrscheinlicher, die Knaben schlecht erzogene Wildfänge. Beide, Pierre und Jacques, entliefen eines Tages aus dem Hause mit noch zwei andern Bürgersöhnen und kehrten nicht wieder. Dem Anschein nach war die Angst und Bekümmerniß der Mutter, als sie davon erfuhr, sehr groß, und sie sagte wenigstens vor den Leuten, daß sie sich alle mögliche Mühe gebe, ihren Kindern nachzuforschen. Die beiden andern Knaben wurden zwar nach einiger Zeit ihrem Vater, dem Bürger Coutard, wieder zurückgebracht, die beiden Le Moine's aber nicht; man erfährt nicht, ob jene über diese gar keine Auskunft geben können, welche zu einer Entdeckung oder Nachforschung von Nutzen gewesen wäre. Madame Le Moine begegnete dagegen eines Tages einem in der Gegend wohlbekannten Bettler, der ein Kind bei sich hatte. Die Züge desselben fielen der Witwe auf. Es konnte ihr Pierre sein; er war von der Größe, dem Alter, er glich ihm auf den ersten Blick. Aber bei näherer Betrachtung sagte Madame Le Moine, sie müsse sich doch geirrt haben; es sei nicht ihr Pierre. Aber sie trug dem Bettler auf, da er doch weit umher streife, möge er auf zwei Knaben Acht haben, die so und so aussähen, und wenn er ihnen begegne, sie ihrer Mutter zurückführen oder ihr Nachricht von ihrem Aufenthaltsorte geben. Mehren fiel es indeß auf, wenigstens nachher, daß die so bekümmerte Mutter die Nachforschungen nach ihren beiden verlorenen Söhnen nur unter der Hand betrieb, und daß sie erst volle acht Monate, im Jahre 1655, nach deren Verschwinden der Obrigkeit davon Anzeige machte, und da erst darauf antrug, daß gerichtliche Nachforschungen nach den Verlorenen angestellt würden. Nachdem so viel Zeit versäumt worden, fielen diese begreiflicherweise unglücklich aus. So viel Personen auch vernommen wurden, keiner wußte etwas anzugeben, was nur auf eine Spur leitete. Im Juli 1655 war die betrübte Frau, an deren wahrer Betrübniß übrigens schon einige zweifeln mochten, abermals in Vernon. Am 25. dieses Monats hörte sie in der dortigen Pfarrkirche die Messe, als derselbe Bettler sich mit demselben Kinde in der Kirche zeigte. Mehre Kirchgänger sahen, wie Madame Le Moine ihm winkte, wie sie einige heimliche Worte mit ihm redete und dann ihm etwas in die Hand drückte. Einigen Frauen fiel dies sehr auf. Der Knabe sah ja ganz aus wie der entlaufene oder verlorene Jacques Le Moine. Eine flüsterte es der anderen zu, die Andacht in der Kirche war, wenigstens für den weiblichen Theil der Besuchenden, verloren. Noch ehe der Gottesdienst zu Ende war, traten einige Wohlmeinende an die Witwe heran und sagten ihr geradezu ins Gesicht: das sei ihr Sohn. Die reiche Notarsfrau erwiderte mit einer merkwürdigen Ruhe: ihr Sohn hätte eine kürzere Nase gehabt. So kaltblütig ihren Sohn zu verleugnen! Mit Blitzesschnelle hatte alle die Ueberzeugung durchdrungen: er ist es, der Verlorene, der anscheinend von der Mutter mit solchem Eifer Gesuchte, nach dem sie aber im Ernst erst nach acht Monaten suchen lassen. Sie hatte ihn dem Bettler verkauft, der Anblick des Bettlers hatte sie erschreckt, sie hatte ihn gerufen, ihm seine Unverschämtheit heimlich vorgehalten, ihn mit Geld befriedigt und wieder fortgeschickt! Von den Frauen war die Kunde auf die Männer übergegangen. Als der Gesang schwieg, die Glocken verhallt waren, war jeder unterrichtet, von der Wahrheit durchdrungen. Alles stürzte nach dem Ausgang, wo der Bettler noch sichtbar war. Fünf oder sechs Leute ergriffen ihn und sagten ihm geradezu ins Gesicht: das Kind sei ein gestohlenes, es sei der Sohn des verstorbenen Le Moine. Man hatte ihm den Knaben schon fortgerissen, man drohte und schimpfte, als ein Bettelweib hinzukam und die allgemeine Aufregung noch vergrößerte, indem sie laut erklärte: sie kenne den Mann, sie sei vordem einmal mit ihm nach Paris gegangen. Da, als sie an die und die Straße gekommen, habe sein Kind nicht weiter gewollt, und als der Bettler es zornig angeschnauzt, ihm zitternd zugeflüstert: »In der Straße wohnt ja meine Mutter Vacherot!« Der Lärm ward immer größer. Man drängte den Bettler, sich zu erklären, ob er behaupte, der wirkliche Vater des Kindes zu sein. Er antwortete: »Wer es ernährt, der ist sein Vater. Ich habe das Kind aus einem Hospital, wo seine Mutter gestorben ist, zu mir genommen, und hab' ihm versprochen, daß ich's niemals verlassen will.« Man ließ den Bettler damals noch mit sammt dem Kinde gehen, obwol diese ausweichende Antwort das Mistrauen und den Argwohn eigentlich nur noch mehr steigerte. Aber inzwischen verbreitete, sich die Nachricht von dem Vorfall durch die ganze kleine Stadt. Eine solche unnatürliche, eine solche Rabenmutter lebte in ihrer Mitte! Zwei Kinder wollte sie verloren haben und gab vor, um sie zu trauern, während sie dieselben einem Bettler verkauft, um damit außer Landes zu gehen. Daher ihr Schreck, als sie ihn und das eine Kind wiedersah, daher hatte sie ihn zu sich herangewinkt, sie, die stolze Frau, den elenden Vagabunden, und in der Kirche, und ihn aufs Neue mit Geld bestochen zum Schweigen und zum Entfliehen. Man trug zusammen, man combinirte. O, sie war von je an eine schlechte Frau gewesen, und hartherzig und geizig; darum ihrer eigenen Kinder sich entschlagen, sie in Kummer, Elend und Verworfenheit ausstoßen; und eine Frau ohne alles Herz, denn als sie das Kind wiedersah, keine Regung mütterlicher Theilnahme, Eiskälte und schlaue Berechnung ihr ganzes Wesen! Die Natur empörte sich dagegen, wer ein menschlich Herz in Vernon hatte, mußte gegen sie Partei nehmen und das Seinige thun, daß eine solche Rabenmutter gestraft werde. Der Bettler hatte die unerhörte Frechheit, nach jenem Auftritte in der Kirche nicht zu entfliehen. Er zeigte sich, und mit dem Knaben, am Nachmittage wieder am Thore vor Boissi. Aufs Neue umringte ihn hier ein Volkshaufe. Man betrachtete den armen Knaben, der anscheinend so harmlos, unbefangen neben ihm stand, aber jeder, der einst die Le Moine'schen Kinder gesehen, wollte den zweiten Knaben in ihm erkennen. Da erschien auch der königliche Procurator des Ortes unter dem Haufen. Er legte dem Bettler und dem Knaben Fragen vor, deren Beantwortung seinen Verdacht nicht entfernte. Der Bettler versprach und verwirrte sich. Bald wollte er von Perigord, bald von Bapeaume gebürtig sein. Das Kind spielte etwas entfernt von seinem angeblichen Vater. Während dieser durch andere Neugierige beschäftigt wurde, zog der Procurator den Knaben bei Seite. Die Antworten desselben bestätigten nur immer mehr seinen Verdacht. Befragt, ob er unter den Dörfern, die er besucht, auch Bois-Hieraulme kenne? entgegnete das Kind: o ja, da sei er oft gewesen und hätte dort Bekanntschaften. Es war das Dorf, in welchem Jacques Le Moine geboren war. Der Procurator brauchte eine List, um der Sache auf den Grund zu kommen. Der Knabe hatte einige Münzen, wahrscheinlich das nur eben erst gesammelte Almosen, in der Hand. Der Procurator ließ durch einen der Umstehenden dieses Geld dem Bettler überbringen, mit der Meldung: der kleine Le Moine wolle ihn verlassen und zu seinen Verwandten nach Bois-Hieraulme gehen. Kaum hatte das der Bettler gehört, so drängte er sich durch das Volk und wollte fortlaufen. Dies war ein deutliches Zeichen seiner Schuld, er ward aufgehalten, und der Procurator ließ ihn vor die Gerichtsobrigkeit bringen. Der erste Beamte, der Lieutenant-Général war gerade abwesend, sein Stellvertreter, der Particulier-Lieutenant, der, beiläufig bemerkt, mit dem verstorbenen Lancelot Le Moine leiblich Geschwisterkind war, vernahm auch auf der Stelle diesen verdächtigen Vagabunden, von dessen Schuldbarkeit damals in ganz Vernon schon jedermann überzeugt war. Der Bettler hieß Jean Monrousseau . Er leugnete Stein und Bein, daß er das Kind gestohlen habe, daß es das Kind eines anderen sei, vielmehr wäre es sein eheleibliches, und er war auch nicht verlegen, eine ziemlich zusammenhängende Geschichtserzählung seines Lebens zu liefern und dieselbe durch einzelne Zeugnisse zu unterstützen. Er sei der Sohn eines Steinschneiders aus Limousin, hätte in seiner Jugend das Vieh gehütet und sei darauf unter die Soldaten gegangen. In der Garnison zu Bapeaume lernte er Jeanne Blond kennen, die Witwe eines Schuhmachers, und ward endlich mit ihr zu Arras, nachdem man ihnen anderwärts wegen mangelnden Todtenscheines des ersten Mannes Schwierigkeiten gemacht, durch den Pfarrer Hocquet zu St. Nicolas daselbst am 27. Mai 1642 getraut. Später gebar ihm die Frau zu Mondidier, wo sie sich niedergelassen, Zwillinge; beide starben aber schon wenige Monate nach der Geburt, und die Aeltern wandten sich nach Neufville unfern von Mondidier, wo sie sich von Tagelöhnerarbeit in Feld und Garten ernährten. Im Jahre 1646 kam sein Weib eben wieder mit Zwillingen nieder. Der Knabe Louis sei nun das Kind, welches man hier mit Gewalt zum Sohne der Madame de Moine machen wolle. Beide Kinder machten seiner Frau so vollauf zu schaffen, daß sie ihrerseits nicht mehr für Geld arbeiten konnte. Da er mit seinem Verdienst nicht die ganze Familie ernähren können, hätten sie sich entschlossen, als Bettler ihr Brot zu verdienen. Mit Zeugnissen ihrer Armuth und Ehrlichkeit hätten sie darauf Neufville verlassen und wären bettelnd umhergezogen. Zuerst geschah es im Sprengel von Neufville; von da wandten sie sich nach dem Gebiet von Limousin. Dort starb das Mädchen. Da nun auch der Knabe inzwischen sieben Jahre alt geworden und keine Wartung mehr bedurfte, entschlossen sie sich, nach Neufville zurückzukehren und wieder zu arbeiten. Aber bei der Durchreise durch Tours starb die Frau am 10. Juni 1654 im dortigen Hospital. Der Bettler kehrte nun nur mit seinem Sohne nach Neufville zurück und ergriff hier wieder das Bettlergeschäft, weil die Verhältnisse daselbst sich inzwischen geändert und in Folge des Friedens, der viele entlassene Soldaten zu Tagelöhnern gemacht, keine Arbeit mehr für ihn zu finden gewesen. Auf eine kurze Zeit ging er nach Paris, von dort, um bei der Ernte Arbeit zu suchen, nach Vernon, wo ihm denn das begegnete, was alle wissen und woran er nicht Schuld sei. Monrousseau belegte alle diese Aussagen mit verschiedenen Papieren, als: einem Attest des Pfarrers und sieben der angesehensten Einwohner von Neufville, des Inhaltes: daß Jean Monrousseau und sein Eheweib, Jeanne Blond, sich der Kriegsunruhen halber nach Neufville begeben, dort die Frau mit Zwillingen niedergekommen sei, daß beide in die äußerste Armuth gerathen, was sie genöthigt, zur bischöflichen Gewalt und Gnade ihre Zuflucht zn nehmen und um die Erlaubniß zu bitten, im Sprengel von Beauvais (an dessen Bischof das Attest adressirt war vom 1. April 1647) Almosen zu sammeln. – Ein zweites Attest vom 4. April desselben Jahres, ausgestellt vom Pfarrer und dem königlichen Richter von Neufville, bezeugte, daß beide genannte Eheleute durch einen Trauschein des Pfarrer Hocquet zu Arras vom 31. Mai 1643 sich als daselbst getraut hinlänglich legitimirt hätten. Zwar sei in besagtem Trauschein Monrousseau nicht Jean, wie er heiße, sondern Philipp genannt, was aber auf einem Irrthum beruhen möge, den aufzuklären er selbst keinen Anlaß gefunden, sintemalen der besagte Trauschein in lateinischer Sprache abgefaßt sei. Uebrigens hätten Mann und Frau sich drei Jahre in Neufville aufgehalten und daselbst wahrscheinlich als ehrliche Leute gelebt, da niemand gegen sie Klage geführt. Nachdem sie ihre Zwillinge, einen Knaben und ein Mädchen, taufen lassen, hätten sie in allen Ehren ihren Abzug genommen. – Ein drittes Attest war der Todtenschein der am 10. Juni 1654 zu Tours im Hospital gestorbenen Frau. Die Papiere schienen dem Particulier-Lieutenant in Richtigkeit; aber auf die vielen, ihm vorgelegten Fragen gab der Bettler nicht so klare Antworten, als jemand, der von der Richtigkeit seiner Angabe überzeugt ist und nichts zu besorgen hat. Der Beamte schien vielmehr von seiner Schuld vollkommen überzeugt, denn er ließ ihn nach dem Verhör sofort in Gefängniß setzen und – schließen. Zugleich verordnete er, daß der Knabe, der, angebliche Louis Monrousseau, einstweilen ins Hospital zur Verwahrung gebracht werden solle. Alles dies geschah am 25. Juli 1655, aber der stellvertretende Beamte verfügte nur mündlich und ließ auch weder den Namen des Gefangenen, noch die Ursache seiner Verhaftung in das Gefangenregister eintragen. Es findet sich nun unter den Acten des Gerichts von Vernon eine vom 27. Juli 1655 datirte Schrift, eingereicht von dem Procurator Jean de Moine zu Vernon, worin derselbe, als Verwandter des verstorbenen Lancelot de Moine und des entführten Kindes ausführt: daß Jeanne Vacherot, Witwe seines verstorbenen Vetters Lancelot, als eine unnatürliche, pflichtvergessene Mutter erscheine. Denn, nachdem zwei ihrer Kinder ihr angeblich fortgelaufen wären, habe sie sich keine Mühe gegeben, sie wieder aufzusuchen. Nachdem einer der Knaben ihr von ungefähr wieder zu Gesicht gekommen, habe sie ihn nicht für ihr Kind anerkennen wollen, obgleich bei allen, welche den entlaufenenen kleinen Jacques gekannt und besagten Bettlerknaben zu Gesicht bekommen, gar kein Zweifel sei, daß sie beide eine und dieselbe Person wären. Er trug deshalb darauf an, daß zum Beweise dafür Zeugen abgehört würden; verwahrte sich aber zugleich, daß er alles dieses nur aus allgemeiner Menschen- und Verwandtenpflicht angezeigt habe, nicht aber als Ankläger gelten, nach weniger, bei einen schlimmen Ausfall, für die Kosten einstehen wolle. Hiernach mußte die Sache fiscalisch aufgenommen werden und der erwähnte Procurator, welcher den Bettler am Thore von Boissi inmitten des zusammengelaufenen Menschenhaufens bereits inquirirt hatte, stellte nun in seinem Namen den Antrag durch Abhörung der Zeugen über die angegebenen Umstände. Späterhin wurde bemerklich gemacht, daß dieser Procurator in seinem Requisitionsschreiben vorgab, als habe er erst durch die Eingabe des Le Moine von dem ganzen Vorgange Kenntniß erhalten, während er doch bei dem Vorfall am Thore nicht allein zugegen, sondern sehr thätig dabei handelnd gewesen. Inzwischen war die eigentliche Gerichtsobrigkeit, der Lieutenant-Général, zurückgekehrt, und gab auf das fiscalische Ansuchen Befehl zur Vernehmung der Zeugen, aber auch zugleich zu der nochmaligen des Bettlers und – der Witwe Vacherot. Der Bettler verwickelte sich sogleich in Widersprüche. Warum war er im Trauscheine Philipp genannt worden? – Er habe, als er von Bapeaume nach Arras gegangen, den Namen Philipp angenommen. Weshalb? – Er wußte keinen Grund. Endlich entsann er sich, er habe einer Frau den Auftrag gegeben, den Trauschein ihm zu lösen, und die möchte sich geirrt haben. – Befragt: wie viel Kinder er gehabt, sagte er mit Bestimmtheit nur zwei, die genannten Zwillinge, von denen das Mädchen in Issudel, im Limousinischen, gestorben. Aber er mußte sich später entsinnen und einräumen, wie es schon in seiner früheren Angabe bemerkt ist, daß seine Frau zwei mal mit Zwillingen niedergekommen, er also im Ganzen vier Kinder gehabt habe. Hierüber gerieth er in neue Widersprüche. War der überlebende Knabe aus der ersten Niederkunft seiner Frau zu Mondidier oder aus der zweiten zu Neufville? – Aus der ersten, war seine Antwort. – Aber beide Zwillinge der mondidierschen Geburt sollten nach seiner ersten Angabe bald nachher daselbst gestorben sein. Ueberdies hatte er den Knaben aus der ersten Niederkunft früher Jean genannt, das Mädchen Renate; den lebenden Knaben aber nannte er Louis. – Nun erklärte er wieder, der lebende sei von der zweiten Niederkunft und heiße wirklich Louis. Aber inzwischen hatte er bei einem andern Verhör gesagt, der Knabe aus der zweiten Niederkunft sei schon sechs Monate nach der Geburt gestorben. Daran erinnert, fiel er wieder in die andere Behauptung zurück: ja, dem sei auch so, und das Kind, das man ihm streitig machen wolle, wäre aus den ersten Wochen seiner Frau. Auf diese gehäuften Wiedersprüche aufmerksam gemacht, wußte er endlich nicht aus und ein. Ebenso widersprach er sich in Bezug seiner Bekanntschaft mit der Witwe Vacherot. Bald hatte er sie nur ein einziges mal in Paris auf dem Greveplatze gesehen, bald zwei mal auf dem Greveplatze und im Hospital; dann räumte er ein, es sei dreimal geschehen, und seine Erinnerung ging sehr weit zurück. So widersprechende, so schwankende Behauptungen konnten nur als Beweis eines bösen Gewissens gelten, als Versuche, die Wahrheit zu trüben und den Richter auf falsche Schlüsse zu bringen. Der Richter befahl hierauf, die Witwe Le Moine in sein Haus zu führen, zur Confrontation mit dem Bettler. Auch dies geschah in willkürlicher Art, durch mündlichen Befehl und ohne Beachtung der gesetzlichen Formalitäten. Sie ward von den Gerichtsdienern aus ihrem Hause abgeholt und zu Fuß öffentlich durch die Stadt geführt. Der Pöbel lief nach und überhäufte die Rabenmutter mit Schmähungen und Schimpfreden. Man brachte sie zwar in eine besondere Stube, aber es wurden zugleich Wachen vor die Thür gestellt, als habe man es mit einer gefährlichen, der Flucht verdächtigen Missethäterin zu thun. Bei ihrem Verhör leugnete sie nicht ab, daß sie den Bettler kenne, aber sie wollte ihn früher nur ein mal, und zwar an den Stufen des Hospitals zu Paris gesehen haben, wo ihr die Züge seines Kleinen aufgefallen wären. Dies stimmte wenig mit den Aussagen des Bettlers. Ueberhaupt verfuhr man auch in diesem Verhör tumultuarisch und versäumte von Gerichtswegen die nöthige Vorsicht, den Knaben zuvor abzuschließen, damit er von allen Einflüsterungen beider Theile fern gehalten, seine eigenen, wahrhaften Erinnerungen aussage, die, wenigstens als Instruction dienlich, die weiteren Fragen an die Hand gegeben hätten. In der Hitze der Entrüstung wollte man sogleich auf die Entdeckung losgehen, und hoffte, daß die Stimme der Natur das Ihrige thun werde. Deshalb ward plötzlich der Knabe in das Zimmer gelassen. Sobald er die Witwe sah, rannte er auf sie zu und nannte sie seine liebe Mama! Aber Jeanne Vacherot machte keine Bewegung und verzog keine Miene. Sie erklärte, sie wisse nicht, was man von ihr wolle; der Knabe sei nicht ihr Sohn und ginge sie nichts an. Die Nachricht davon vergrößerte im Publicum nur noch die ungünstige Meinung, ja die Erbitterung gegen die Witwe, die vielleicht schon vordem durch ein unvorsichtiges Benehmen den Neid oder die Mißgunst in der kleinen Stadt auf sich gezogen hatte. Das Gericht wagte zwar nicht, nach diesen vorangegangenen Ermittelungen sie festzusetzen, aber eben so wenig vor dem aufgebrachten Volke, sie auf der Stelle freizulassen. Dies geschah erst heimlich in der Nacht, und Jeanne Vacherot benutzte noch dieselbe Nacht, um in größter Stille aus Vernon nach Paris zu entfliehen. Kaum war aber am Morgen in der Stadt ihre Flucht bekannt, als das Volk in äußerster Wuth nach dem Hause zog, welches sie bewohnte, die Fenster ihrer Wohnung einwarf und sich Excessen überließ, denen die Obrigkeit kaum zu steuern vermochte. Und das gerichtliche Verfahren, welches sofort begann, lieferte solche Resultate, daß man nicht anders glauben konnte, als daß das Volk zu Vernon einen guten Grund zu seiner Wuth habe. Einundzwanzig Zeugen wurden vernommen, von denen folgende Aussagen die wichtigsten waren. Die eigene Dienstmagd der Witwe zu Vernon erklärte: nach ihrer besten Ueberzeugung sei das Kind des Bettlers der Sohn ihrer Frau. Sie mußte den Knaben kennen; sie hatte ihn drei Jahre gewartet. Ein anderes Dienstmädchen, zwar nicht in Diensten der Le Moine, aber im selben Hause, in welchem diese sieben oder acht Jahre gewohnt, betheuerte: der Knabe den man ihr vorstelle, sei wirklich der junge Le Moine, den sie so oft gesehen. Das seien seine Haare, seine Augen, sein Gesicht, seine Stimme. An dem Tage, wo der Lärm mit dem Bettler entstand, hatte man, das Kind in das Haus, wo sie diente, gebracht, um zu versuchen, ob es sich da zurechtfinde. Sie fragte ihn: Wie heißt du. Kleiner? Er antwortete: Jacques! und fügte hinzu, daß sie Marie heiße. Sie führte ihn ins obere Stockwerk hinauf und fragte ihn, ob er wol noch das Bett zu finden wisse, worin er sonst geschlafen? Und ohne Anstand lief er in eine Kammer, worin zwei Betten standen, und zeigte auf das Bett, in welchem er wirklich geschlafen. Da hatte jemand von den vielen, die mit ins Haus gestürmt waren, zufällig bemerkt, der arme Knabe habe noch einen Bruder, der Loiset (Louis) heiße. Der Knabe, der es gehört, unterbrach den Redenden und sagte: »Mein Bruder heißt Loiot.« - So wurde wirklich der jüngste der drei Brüder in seiner Kindheit genannt. Drei Bürger von Vernon versicherten: sie wollten darauf sterben, der Betteljunge sei der kleine Le Moine. Sie und ihre Kinder, mit denen er so oft gespielt, hätten ihn auf den ersten Blick erkannt. Man ließ die Kinder der Bürger kommen, und - der Knabe wußte jedes derselben bei seinem rechten Namen zu nennen. Die Witwe des Advocaten Le Maitre war Tages vorher im Hospital gewesen, wo der Knabe untergebracht worden. Kaum hatte er sie zu Gesicht bekommen, so rief er: »Ei da ist ja Madame Le Maitre.« Sie traute der Sache doch nicht recht und stellte ihm Fragen nach diesem und jenem, die er aber alle richtig beantwortete. So wußte er, daß sie neben Madame Lecoq, der jetzigen Wirthin der Madame Le Moine, wohne, daß er oft zu ihr hinuntergekommen und sich von ihr ein Buch geholt, wenn er zu Herrn Plessis in die Schule gehen wollen. Ein Schneider aus der Stadt erkannte ihn ebenfalls. Er hatte dem Sohne der Witwe ehedem ein Jäckchen machen müssen. Der Knabe erinnerte sich dessen auch sehr wohl; ja er wußte noch, daß an dem Jäckchen Aermel mit Bändern gewesen. Auch auf andere Fragen des Schneiders hatte er richtig geantwortet. Jene Madame Lecoq, die jetzige Wirthin der Witwe und überdem ihre Verwandte, hatte der Knabe, sobald er sie zu Gesicht bekommen, Madame Lecoq genannt und sie gefragt, was ihr kleiner Sohn Jacques mache. Dabei erinnerte er sie daran, daß Jacques einmal in eine Lohgrube gefallen war und er hatte ihm herausgeholfen. Ein Wundarzt in Vernon hatte den Sohn der Witwe einst von einer Wunde auf der Stirn geheilt. Im Bettlerknaben erkannte er das damals von ihm geheilte Kind wieder; auch bemerkte er auf dessen Stirn noch die Narbe jener Wunde. Am bedeutendsten war die Aussage eines gewissen Robert Laurier, eines Bekannten der Familie Le Moine. Er war mit Claude Le Moine, dem Bruder des verstorbenen Lancelot Le Moine, ins Hospital gegangen. Da hatte der Betteljunge den Claude sogleich als seinen Oheim erkannt und auch ihn beim Namen genannt und gesagt, er wisse wohl, daß er ein Nachbar der Madame Lecoq sei. Ja er hatte sich darin erinnert, daß Robert ihn eines Tages züchtigen wollen, weil er auf dessen.# Hofe gespielt, und daß seine Tochter gewöhnlich nur La Roussel genannt werde. Alle diese und noch mehre Anführungen hatten Robert Laurier so davon überzeugt, daß der Bettelknabe der kleine Le Moine sei, daß er sich erbot, des armen Wesens sich anzunehmen und es aufzuziehen, wenn dessen Mutter in ihrer Weigerung verharre, es anzuerkennen. Auch zwei nahe Verwandtinnen der Witwe erklärten: der kleine Bettler trage alle Züge des entlaufenen Jacques, bis auf die Sommerflecken, welche ein allgemeines, ja erbliches Kennzeichen der Familie wären. Der Richter wollte sich nun selbst über diese von den Zeugen gemachten Aussagen versichern. Er ging mit dem Kinde und in Begleitung des Actuars aus. Sie kamen an das Haus der Witwe Lecoq. Das Kind zeigte gleich darauf, ging hinein, redete die Wirthin als Madame Lecoq an, zeigte die Kammer, wo seine Mutter geschlafen, - wo sein Bette gestanden, den Stall, in welchem Robert Laurier's Pferd stehe; ja es wußte unter mehren Lohgruben die anzugeben, in welche der kleine Sohn der Lecoq gefallen war und wo es ihm herausgeholfen. Der Richter ließ ihm nun einen ganzen Haufen Kinder seines Alters vorführen, aber er suchte sogleich den kleinen Jacques Lecoq, seinen Spielkameraden, heraus und nannte ihn bei Namen. Noch mehr, im Hofe zeigte er auf einen Ort und sagte, da hätte ehedem ein kleiner, künstlicher Fels gestanden, aus dem Wasser gesprungen wäre. Die Hausbewohner schlugen die Hände über dem Kopf zusammen, denn dem war so gewesen. In dem Dorfe Bois-Hieraulme war Jacques Le Moine geboren und getauft. Der Bettelknabe hatte oft versichert, er wisse da wohl Bescheid und kenne da viele Leuten Auch das mußte durch den Augenschein geprüft werden. Der Richter mit dem Actuar fuhren nach dem Dorfe und nahmen den Knaben mit. Das Kind wußte nicht nur alle Wege, sondern es wußte auch die Stellen anzugeben, wo ehedem Brücken gewesen waren und von denen man jetzt nichts mehr sehen konnte. Es gab den Namen eines Klosters an, welches es unterwegs sah. Es wußte den Weg in das Schloß zu Bois-Hieraulme, wo die Pächterin und viele Kinder es sogleich erkannten. Auch das Gut seiner Mutter fand es ohne Schwierigkeit, ging hinein, und der Pächter fand gleich in ihm einen alten Bekannten. Es ging in das Pfarrhaus, kannte den Pfarrer, und dieser versicherte ebenfalls, daß es ohnstreitig der Sohn des verstorbenen Lancelot Le Moine sei. Fünf Einwohner und alle Weiber und Mädchen des Dorfes gaben die nämliche Versicherung. Man wollte es auf die Probe stellen und sagte, der gegenwärtige Priester wäre der Vicar und nicht der Pfarrer, allein es blieb dabei, daß er der Pfarrer sei. Der Edelmann von Bois-Hieraulme und sein Bruder hielten das Kind ebenfalls für echt; der erste fragte es, ob sein gegenwärtiger Bruder nicht an einem Theil seines Leibes einen Schaden gehabt hätte. Zuerst antwortete es nein, faßte sich aber doch sogleich und sagte, ja an einem Finger der linken Hand, und dieses war die Wahrheit. Und der Bettler Monrousseau hatte doch behauptet, daß weder er noch sein Sohn jemals in dem Dorfe gewesen seien! Man verhörte ihn noch einmal, man stellte ihm seine Widersprüche vor; aber weder vernünftige Vorstellungen noch Drohungen vermochten ihn zu einem Bekenntniß zu bringen. Der Knabe wäre sein Sohn und er habe niemals ein fremdes Kind gestohlen, am wenigsten das der Witwe Le Moine, das er nie mit Augen gesehen; dabei verharrte er. Das Gericht von Vernon erließ ein Arret des Inhaltes: daß die Witwe Le Moine zum Verhör zu citiren sei (also nach unserer Sprache, daß eine Untersuchung gegen dieselbe zu eröffnen), daß der Bettler Monrousseau nach wie vor in fester Haft zu halten und geschlossen werden solle; ferner daß die Verwandten des verlaufenen Knaben, Jacques Le Moine zu conveniren und ihnen aufzugeben sei, demselben einen Vormund zu bestellen, und endlich, daß zum Unterhalt des in das Hospital gebrachten angeblichen Bettelknaben und muthmaßlichen Jacques Le Moine 100 Livres auszusetzen seien, welche aus den Gütern des verstorbenen Lancelot Le Moine zu beschaffen wären. Um deshalb sollten alle diese Güter mit gerichtlichem Beschlag belegt werden. Der Arrestschlag fand wirklich statt, die citirten Verwandten der Le Moine'schen Familie erschienen aber nicht. Die Witwe erschien auch nicht auf die ihr zugefertigte Vorladung, sondern appellirte gegen das gesammte Verfahren der Gerichte von Vernon an das Parlament von Paris. Sie erwirkte auch von demselben unterm 21. August 1655 ein Arret des Parlaments, worin dem Gerichte zu Vernon untersagt wurde, ferner irgend etwas in der Sache vorzunehmen, sondern ihm befohlen ward, die Acten an das Parlament einzusenden. Schon am 30. desselben Monats war dieser Parlamentsbefehl dem Lieutenant-Général, dem königlichen Procurator und dem Actuarius zu Vernon insinuirt worden. Aber das Gericht erklärte: es wolle dem Befehle nicht gehorchen, denn das Parlament zu Paris habe ihm nichts zu befehlen, weil das Gericht von Vernon unter das Parlament von Rouen gehöre, und es fuhr ungestört in seinem Eifer fort, mit welchem es diese Untersuchung eingeleitet hatte. Diese tritt damit in ein neues Stadium, in einen Kampf der verschiedenen Gerichte über ihre Competenz, eine für uns unnatürliche Erscheinung, zumal wo es um das Wohl und Weh eines Menschenlebens sich handelt, und dieses über die Eifersucht der Gerichte fast in den Hintergrund geschoben wird, aber eine Erscheinung, der wir hier nicht zum ersten male begegnen, und die wir aus dem Falle des Herrn de la Pivardiere Siehe Neuer Pitaval, Theil IV. bereits in den grellen Schattirungen kennen gelernt haben, welche den aufgelösten Feudalstaat noch im Rechtswesen abspiegeln. Das Gericht von Vernon also, unbekümmert um den Parlamentsbefehl, sequestrirte die Le Moine'schen Güter und verfuhr vielleicht mit mehr Strenge als nöthig gegen die Pächter, um die 100 Francs Alimentengelder einzuziehen. Das pariser Parlament seinerseits betrachtete dies Verfahren als eine Kränkung seiner Rechte, und, unbekümmert einstweilen um den Bettelknaben und seine vermeinte Mutter, erließ es an die Gerichtspersonen von Vernon eine Ladung, unverweilt in Person vor ihm zu erscheinen und Rede und Antwort zu stehen wegen der gegen sie angebrachten Beschwerde. Das Gericht von Vernon hörte und antwortete nicht. Es ließ vielmehr seinen Procurator darauf antragen, daß alle Pächter der Le Moine'schen Güter vorgefordert würden, um zu Protokoll zu erklären, was sie noch an rückständigen Pachtgeldern zu bezahlen hätten. Die Pächter mußten erscheinen, und das Verbot ward ihnen insinuirt: der Madame Le Moine, ihrer Verpachterin, nichts auszuzahlen. Der selige Lancelot Le Moine sah sich in seiner klugen Voraussicht betrogen. Statt eines Vormundes seiner Kinder, von dem er schon eine Verschleppung seines Vermögens fürchtete, hatten sich die Gerichte seines Vermögens bemächtigt, und statt einer Tutel war eine Administration eingetreten. Das Parlament von Paris tobte und wüthete, aber auch ein Parlament hatte über keine Executionstruppen zu verfügen, es konnte nur drohen. Es ließ sich herab, durch directe Erlasse an die Pächter die vom Gerichte von Vernon ergangenen Verbote und Verkümmerungen aufzuheben. Zum Hohne ihm ließ der Procurator in Vernon die Pächter, weil sie, gestützt auf den Parlamentserlaß, nicht gutwillig die Alimentengelder zahlen wollten, auspfänden und ihre Möbeln und Pferde öffentlich verkaufen. Kurz, der ganze Proceß wegen Kinderverschleppung und Kinderraub war in ein Proceßverfahren zwischen zwei Gerichten, ein Ober- und ein Untergericht, übergegangen, von denen jenes sich als Appellationsinstanz oder Oberaufsichtsbehörde geltend machen wollte, dieses jene Eigenschaft ihm abstritt und behauptete, es gehöre unter ein anderes Obergericht, ein anderes Parlament. Was in jedem andern Staate längst regulirt gewesen, oder von der höchsten Behörde im Fall eines solchen Streites sofort regulirt worden wäre, ward hier als eine Privatangelegenheit betrachtet, um die kein dritter sich zu bekümmern habe. Der große Richelieu hatte auf anderen Gebieten für ein einiges Frankreich zu kämpfen; über diese großen Sorgen ließ er den kleinen Kampf der Gerichtsbehörden unter sich gewähren, er störte ihn in seinem Wirken noch nicht. Aber begreiflicher Weise gewann die Witwe Le Moine durch diesen Streit ihrerseits nichts, im Gegentheil verschlimmerte sich ihre Lage, denn ihre Einkünfte wurden eingezogen, und, wenn sie sich unschuldig fühlte, verschleppte sich der Proceß, der ihre Rechtfertigung und Unschuld ans Licht stellen sollte. Vor den Gerichten von Vernon galt sie für schuldig, vor dem pariser Parlamente war sie der Hoffnung, schon aus Geist des Widerspruches für unschuldig erklärt zu werden; ihr also mußte vor allem daran liegen, daß diese letztere Behörde die Sache in die Hände bekomme. Sie daher war es, die sich an das Conseil des Königs, die höchste Behörde, wandte, um der eigentlichen Proceßsache ihren Lauf zu verschaffen. Das Conseil erließ auch im Februar 1656 ein Arrêt, durch welches den Gerichten von Vernon befohlen ward, die Acten einzuschicken, den Bettler und das Kind in ein dortiges Gefängniß abzuliefern und alle Executionsvollstreckungen gegen die Witwe Le Moine und deren Pächter sofort aufzuheben. Einem solchen Befehl mußte gehorcht werden. Dem Requêtenmeister De la Moignon ward in diesem außerordentlichen Verfahren die Untersuchung übertragen. Er vernahm den Bettler Monrousseau, die Witwe Le Moine und das Kind. Beide Erstgenannte blieben bei ihren früheren Aussagen vor den Gerichten von Vernon. Der Bettler wollte der Vater des Kindes sein, die Notarswitwe von dem Knaben nichts wissen. Dagegen ergab die Vernehmung des Kindes in Paris ein ganz anderes Resultat als in Vernon. Die Witwe ward mit ihm confrontirt. Man fragte es: Ist das deine Mutter? Er verneinte es. - Aber würdest du nicht gern ihr Sohn sein wollen, da würde es dir doch besser gehen als bei dem Bettler? - Der Knabe erwiderte: er würde die Dame gern als Mama annehmen, aber seine leibliche Mama wäre es doch nicht. Dann erklärte er deutlich, auf die Frage: wer er sei? daß er Louis Monrousseau heiße, etwa acht Jahre alt sei, nicht lesen, nicht schreiben könne; sein Vater heiße Jean, seine Mutter hätten sie Jeanne Blond genannt und die sei im Hospital zu Tours vor zwei Jahren gestorben. Dann erzählte er, wie er mit seinem Vater auf dessen Bettlerzügen umhergestreift wäre. Er habe immer betteln müssen, um sein Brot zu haben, das wisse er sehr gut. Man fragte ihn, ob er nicht den Monrousseau verlassen wolle, dann brauche er nicht mehr zu betteln. Er erwiderte: Monrousseau wäre nun einmal sein Vater, er wolle ihn nicht verleugnen und lieber mit ihm als Bettler herumziehen, als ohne ihn im Ueberfluß leben. Man weiß aus vielen Criminalprocessen, was auf die Aussage von Kindern zu geben ist. Sie sind der Widerhall dessen, was ihnen eingeblasen worden, vorher oder vor Gericht. Nur beispielsweise sei an die Aussagen der Kinder im Proceß Fualdes erinnert. Wenn der Knabe vor den Gerichten zu Vernon etwas ganz Anderes ausgesagt als vor dem Commissar des Conseils zu Paris, so hob eine Aussage die andere auf, ohne dadurch der Wahrheit einen Schritt breit zu gewinnen. Wenn das Kind dort gesagt, was man von ihm hören wollte, so schmecken auch seine pariser Angaben ganz nach dem, was der Inquisitionsbeamte ihm in den Mund gelegt hatte. Indessen verfügte das Conseil darauf, durch ein Arrêt vom 2. Juni 1656, daß die ganze Sache vor dem Parlament von Paris fortgesetzt werde. Es scheint, daß das Parlament von Rouen allerdings das eigentlich befugte Obergericht der Gerichte von Vernon gewesen, daß also letztere in ihrer Weigerung, sich ohne Weiteres dem pariser Parlamentsbefehle zu fügen, im Rechte gewesen, wie denn auch das Arrêt um deswillen gegen sie keine Rüge ausspricht. Aber in diesem Falle ward dem pariser Parlament der Vorzug ertheilt, weil einestheils die Ehe, aus welcher Jacques Le Moine entsprungen, zu Paris geschlossen war, anderntheils aber die Witwe nach dem Verschwinden des Kindes vor einem pariser Gericht, dem Chatelet, die erste Anzeige davon gemacht hatte. Der Proceß sollte nun seinen ordentlichen Fortgang nehmen, verwickelt noch durch eine Gegenklage der Witwe gegen die Gerichte von Vernon, als plötzlich ein ganz unerwartetes Ereigniß ihn zu unterbrechen und zu beendigen schien. Wir wissen, daß nicht allein ihr Sohn Jacques, sondern auch ihr älterer Sohn Pierre der Witwe vor nun zwei Jahren entlaufen war. Dieser Pierre Le Moine kehrte unerwartet zur Mutter zurück. Ueber die Identität des Wiedererschienenen mit dem Entlaufenen war kein Zweifel; es war der wirkliche Pierre Le Moine, jetzt ein 16jähriger Knabe, der volle Auskunft über sich selbst geben konnte, warum er fortgelaufen; welche Entschuldigung er angegeben, wird uns nicht erzählt; genug, er kehrte als reuiger Sohn nach vieler Noth und bittern Erfahrungen zurück. Er und sein Bruder Jacques hatten bald erkannt, daß die Freiheit, die sie gesucht, auch ihre bittere Seiten habe. Sie hatten als Bettler durch das Land streichen müssen. Im Kirchspiel St. Wast, in der Normandie, hatte ein Edelmann, Montaud, den Betteljungen angemerkt, daß sie nicht Kinder schlechter Aeltern sein möchten und ihrer sich erbarmend, sie zwölf Tage bei sich aufgenommen. Hier war sein Bruder Jacques, sagte Pierre aus, krank geworden und gestorben. Man hatte ihn auf dem dortigen Kirchhofe beerdigt. Pierre, voll Unruhe und Angst, daß ihn der Edelmann seiner Mutter ausliefern werde, und er dort nicht allein wegen seines eigenen Weglaufens, sondern auch wegen des Todes seines Bruders werde büßen müssen, war auch aus St. Wast fortgelaufen. Nun erst war es ihm schlimm ergangen, er war in solches Elend, in solchen Jammer und Mangel gerathen, daß er es endlich nicht mehr aushalten konnte und zum Entschluß kam, nach Paris zu seiner Mutter zurückzukehren. Die Mutter empfing ihn mit tausend Freuden. Dem wiedergefundenen Sohne wurde alles vergeben, ja er ward der Mutter um so werther, da sie inzwischen auch das dritte ihr gebliebene Kind, Louis, durch den Tod verloren hatte. Nach unserer Ansicht wäre der Proceß damit zu Ende gewesen; der eine der entlaufenen Söhne war zurückgekehrt, der andere war im Elend gestorben, und Pierre hatte sogar den Todtenschein seines Bruders, ausgestellt vom Pfarrer zu St. Wast und unterzeichnet vom Edelmann des Ortes, mehrern Einwohnern des Kirchspiels und von den Religiösen des Kirchspiels, welche das Begräbniß besorgt hatten, mitgebracht. Aber der eigentliche Proceß ging jetzt erst an. Die Gerichte von Vernon, durch die Person ihres Procurators oder Fiscals, traten als Ankläger auf, indem sie, gestützt auf die vorangehenden Ermittelungen, nach wie vor behaupteten, der Bettelknabe sei der wahre Jacques Le Moine, seine Mutter verleugne ihn aus Geiz und habe, zu ihren Gunsten, das Schauspiel von dem reuig zurückgekehrten ältesten Sohne fingirt. Wenn sie gleich nicht ausdrücklich leugneten, daß der zurückgekehrte Knabe der wirkliche Pierre Le Moine sei, so stellten sie doch in Abrede, daß sein Bruder Jacques gestorben, wie er vorgab; denn durch die von ihm mitgebrachten Zeugnisse sei dies nichts weniger als erwiesen; sie wären in keiner beglaubigten Form, und wahrscheinlich nur geschmiedet, um die auf so feste deutliche Zeugenaussagen begründeten Anklagen in ihrem Fundamente zu entkräften. Zu dieser Hartnäckigkeit, in ihrer Anklage zu verharren, hatten die Gerichte zu Vernon einen Grund darin, daß die Witwe Le Moine sie selbst wieder mit einer Klage anging. Denn die Witwe behauptete: die ganze erste Anklage sei aus einem persönlichen Haß der genannten Gerichte gegen sie und ihren verstorbenen Mann hervorgegangen, und sie von ihnen fälschlich, gegen besseres Wissen eingeleitet worden, wofür viele Umstände von ihrer Seite angeführt wurden. Namentlich wurden die Gerichtsbeamten von Vernon beschuldigt, daß sie bei dieser Sache ein Falsum geschmiedet. Jene erwähnte Eingabe des Procurators Jean Le Moine, eines angeblichen Verwandten des verstorbenen Lancelot Le Moine, worin derselbe Anzeige von dem Verbrechen macht, aber dagegen protestirt, als förmlicher Ankläger auftreten zu wollen, noch weniger im schlimmen Falle die Kosten zu tragen, sei zwar datirt vom 27. Juli 1655, aber nur auf Anstiften der Richter, welche ohne solche Eingabe schon früher aus freien Stücken und unförmlich eine Untersuchung eingeleitet, abgefaßt worden, und zwar erst nach Eingang des Arrêts des Conseils vom 18. Februar 1656, um ihrem ganzen vorangängigen, eigenmächtigen und tumultuarischen Verfahren ein mehr gerechtfertigtes Ansehen zu geben. Somit lag dem von der Justizkammer des pariser Parlamentes verhandelten peinlichen Processe eine doppelte Anklage zum Grunde; die Witwe Le Moine wurde, auf Anlaß der vor den Gerichten zu Vernon verhandelten Acten, des Verbrechens, ihren leiblichen Sohn verstoßen, verleugnet oder gar verkauft zu haben, beschuldigt; die Witwe dagegen beschuldigte die Gerichte zu Vernon, daß sie fälschlich und aus Bosheit eine Criminaluntersuchung gegen sie angestellt und veranlaßt. Damit war aber dieser verwickelte Proceß und die darin vorkommenden Parteien und Anträge noch nicht zu Ende. Zuerst appellirte die Witwe gegen des Seitens der vernonschen Gerichte gegen sie erlassene Arrêt und trug auf dessen Umstoßung an. Die ganze Geschichte sei eine Cabale der dortigen Beamten, aus Rache angesponnen, weil der selige Lancelot Le Moine einige unter ihrer Gerichtsbarkeit liegende Grundstücke ihnen nicht verkaufen wollen. Da sie, ohne vorangängige Denunciation, aus freien Stücken die Untersuchung eingeleitet, seien sie ihr, der unrechtmäßig Angeschuldigten, auch für allen ihr daraus erwachsenen Schaden verantwortlich, und sie trug darauf an, dies im Urtheil auszusprechen. Zugleich denuncirte sie gegen zwei der von den Gerichten abgehörten Zeugen, den Schneider und den Wundarzt, welche beide, im Einverständniß mit den Gerichten, den Pöbel gegen sie aufgewiegelt und falsch Zeugniß abgelegt hätten. – Der Bettler Jean Monrousseau trug gegen die Gerichte darauf an, daß ihm sein unrechtmäßig entzogener Sohn zurückgegeben, daß die erlittene Gefängnißqual für ungerecht und beschimpfend erklärt und der Lieutenant-Général und königliche Procurator zu Vernon als ungerechte Richter für schuldig erklärt würden, alle ihm zugefügten Schäden zu ersetzen. Ihrerseits trugen die in Anspruch genommenen Gerichtspersonen in Vernon darauf an, daß die von der Witwe und dem Bettler gegen sie formirten Anträge als unschicklich und widerrechtlich zurückgewiesen und jene allein in die Kosten verurtheilt würden. Endlich trat auch noch der für das Kind bestellte Advocat auf und bat, daß der gefänglich eingezogene Knabe für den leiblichen und ehelichen Sohn des verstorbenen Lancelot Le Moine und der Jeanne Vacherot erklärt, das Verfahren der Gerichte von Vernon bestätigt und der Proceß gegen Monrousseau als Entführer des Kindes fortgesetzt und derselbe bestraft werde. Wir haben hier also einen verworrenen Knäuel von gegenseitigen Anklagen und Beschuldigungen, und, wie wir es bei den älteren französischen Processen gewohnt sind, Criminalklage mit Civilforderungen vermischt. Aber wir durften, nachdem man uns angedeutet hat, daß die erste Untersuchung zu Vernon eine übereilte ohne Beachtung der gesetzlichen Formen geführte war, erwarten, jetzt die Resultate der gemessenen, ruhigen, ordnungsmäßigen, vor dem Obergericht geführten, Schritt für Schritt uns vorgelegt zu sehen, um im Stande zu sein, unser eigen Urtheil über den merkwürdigen Fall zu bilden. Doch unsere Erwartung wird getäuscht. Pitaval, der diese Gesammtacten durchgeblättert, sagt uns, ganz naiv, er wolle uns nur den letzten Vortrag des Generaladvocaten Bignon, welcher in dieser Sache vor dem Parlament gesprochen, mittheilen, weil dieser allein sämmtliche Zeugenaussagen gekannt, und überdem noch einzelne, besondere Thatsachen, aus denen man über den wahren Stand der Dinge Aufschlüsse erhalten könne, während diese wie jene den übrigen für die Parteien auftretenden Advocaten, insofern sie nicht von ihnen selbst vorgebracht worden, ein Geheimniß geblieben wären! Wir könnten keinen schärfern Gegensatz des altern französischen Gerichtsverfahrens mit dem heutigen aufstellen; vielleicht auch nicht mehr zur Vertheidigung und zum Lobe des letztern anführen, als darauf hinzuweisen, wie es bei dem Geschworenenverfahren vom Augenblick der geschlossenen Voruntersuchung an kein Geheimniß mehr gibt, wie hier kein Theil mit einer Ueberraschung, einem Effectstreich mehr hervortreten kann. Während hier jeder von Anbeginn sein Urtheil sich bilden kann, war es in dem ältern Schriftverfahren das Privilegium der rechtsgelehrten Advocaten. Man verschwieg, überging, brachte vor, was jeder für seine Partei für zweckdienlich hielt; keine Richter, keine Geschworenen, keine Oeffentlichkeit bürgte dafür, daß alles an den Tag kam, was zu ermitteln war. Es hing Schuld und Unschuld des Angeklagten von seiner eigenen oder der Geschicklichkeit seiner Advocaten ab. Der erkennende Richter saß da wie das stumme Bild der blinden Gerechtigkeit, die abwägt, was jeder Theil in die Wagschale that, und nicht die Augen aufreißt, noch den Mund aufthut, wenn ein Theil etwas zu eigenem Nachtheil verschweigt oder vergißt, oder mit böser Absicht bei Seite bringt. Nur auf Antrag der Partei, nur wenn Widersprüche wegen der Beweisführung obwalteten, sprach diese Justiz und verfügte durch ein Arrêt, was zu thun, was nachzuholen sei. Freilich konnte die Kunstfertigkeit, der Verstand, das Gedächtniß, die Gelehrsamkeit des Sachwalters dort glänzen, ja er war weit wirksamer als heute durch seine glücklichsten öffentlichen Reden, denn in seiner Kunst und Geschicklichkeit lag bei diesem Schriftverfahren das Schicksal seiner Clienten; aber wehe diesen, wenn der Advocat nicht einsah, nicht einsehen wollte oder es vergaß. Es war niemand, der diesen Mangel ersetzte, kein Richter, der wie im Inquisitionsproceß die Augen allüberall haben muß, und keine Oeffentlichkeit, kein Publikum, keine Presse, die auch sah, denuncirte, zuflüsterte, laut sprach und richtete. So erfahren wir denn den wahren Verlauf und Ausgang dieses seltsamen Processes nur durch die Relation des Generaladvocaten, eine Darstellung, die freilich für so lichtvoll und erschöpfend vom Parlament erachtet wurde, daß sie darauf und nach dem buchstäblichen Antrage dieses öffentlichen Anwaltes ihr Urtheil sprach. Wir müssen aber dafür auch den ganzen Ballast seiner juristischen Gelehrsamkeit mit in Kauf nehmen, und erst nachdem er uns durch alle Zweifelsgründe hindurchgeführt, leitet er uns zu den entscheidenden Gründen. Es fragte sich zuerst, ob überall hier ein Grund vorgelegen, einen Criminalproceß zu eröffnen? Ein Bettler sollte das Kind einer angesehenen Frau gestohlen oder gekauft haben. Aber er selbst sagte: es ist mein Kind, und belegte seine Angabe durch mehrere Dokumente, und die angebliche Mutter sagte: das Kind ist nicht mein Kind, ich kann es daher nicht zurückfordern. Es ließ sich freilich denken, und darauf war die Klage begründet, daß die unnatürliche Mutter sich ihres Kindes mit Wissen entäußert hatte und nichts von demselben mehr wissen wollte. Alsdann hätten vielleicht die nächsten Verwandten des Kindes ein Recht gehabt, für dasselbe einzutreten und seine Rechte zu wahren. Aber auch der Fall fand hier nicht statt. Es war nichts da, was an die Stelle eines Anklägers trat, als das allgemeine Volksgeschrei, die Stimme des Publikums in Vernon, welche laut, ungestüm erklärte: der Betteljunge ist der Sohn der Witwe; der Bettler hat ihn gestohlen, oder von der Mutter erhalten, um ihn bei Seite zu schaffen; er muß wieder in seine Rechte eingesetzt werden. Darauf bemächtigte sich das Gericht zu Vernon der Sache, untersuchte, hörte ab und erkannte. Nach unsern Rechtsbegriffen wäre das Letztere in der Ordnung gewesen. Die Polizeiobrigkeit und die Gerichte hätten in einem solchen Falle ex officio handeln können, um die Rechte eines um dieselben gekränkten menschlichen Wesens, das selbst nicht im Stande war, dieselben zu vertheidigen, zu wahren. Fu dieser Ansicht bekannte sich auch endlich der Referent, das Gericht zu Vernon habe ein Recht gehabt, sich der Sache anzunehmen, weil anscheinend ein gemeines Verbrechen, ein Kinderraub zum Grunde gelegen; aber er kommt erst zu diesem Resultate, nachdem er aus dem römischen Familienrechte eine Menge dem entgegenstehende Gründe ins Licht gestellt und zurückgewiesen hat, wonach etwa nur andere Kinder des Bettlers Monrousseau, oder dessen Verwandten hätten berechtigt sein sollen, gegen die Einschreitung eines fremden Kindes zur Verkümmerung ihrer Erbrechte zu klagen! Dieser gründlichen Untersuchung, oder juristischen Spielerei, auf Kosten der Betheiligten, sind lange Seiten der meisterhaften Abhandlung gewidmet. Alsdann stellte der Referent alle Gründe zusammen, welche für die Annahme des Volkes zu Vernon, für die Gerichte dort und gegen die Witwe und den Bettler sprechen. Es ist ihm ein schwerer gegen die Witwe sprechender Moment, daß sie acht Monate seit dem Verschwinden der Kinder verstreichen lassen, ehe sie der Obrigkeit Anzeige davon gemacht. Auch die Art, wie sie es gethan, verdächtige sie. Sie habe auf Vernehmung der Zeugen gedrungen. Das fordere man nur zur Unterstützung der Anklage gegen einen Verbrecher, und sie habe doch ihren Kindern nicht wegen des Weglaufens einen Proceß machen wollen? Eine zärtliche, liebevolle Mutter, die den Schmerz über ihres Kindes Verlust noch in seiner ganzen Stärke empfindet, glaubt ihr Kind überall, wohin sie sich wendet, zu erblicken. Sie nimmt jeden Irrthum für Wahrheit und faßt leicht jede Wahrscheinlichkeit, wenn sie nur einige Spuren von Aehnlichkeit mit dem Gegenstande ihres Suchens bemerkt. Hier ist ganz Vernon, wo Lancelot Le Moine und seine Witwe jedermann bekannt ist, wo ihr zweiter Knabe geboren wurde, durch die vollkommenste Aehnlichkeit überzeugt, daß dasjenige Kind, welches der Bettler bei sich hat, einer von den zweien verlaufenen Knaben sei. Nur die Mutter zweifelt, da ihr jedermann versichert, daß sie ihr Kind wiedergefunden habe. Niemand kann den armen Kleinen ohne Rührung ansehen, nur die Mutter affectirt eine Unempfindlichkeit, die schlechterdings erkünstelt und daher um so mehr verdächtig sein muß. Hätte nicht Mutterliebe, Neugierde, oder wenn man lieber will, nur blos der Anstand die Witwe antreiben sollen, das Kind wenigstens zu sich kommen zu lassen, es aufs genaueste zu betrachten und mit dem Bilde, das sie von ihrem Sohn noch im Herzen oder in der Einbildungskraft hatte, zu vergleichen? Hätte sie es nicht sogleich, in Gegenwart aller, über verschiedene häusliche Umstände befragen und somit durch des Kindes Antworten den Pöbel überführen sollen, daß er sich geirrt habe? – Allein sie ist im Gegentheil nicht nur die einzige Person, die bei der Erscheinung des Knaben ganz gleichgültig bleibt, sondern sie macht sich auch heimlich von Vernon weg, und kann man auch diesen Schritt nicht geradezu für die Flucht einer Verbrecherin ansehen, so zeugt er doch wenigstens von einer Person, die in Furcht steht, die von ihr unterdrückten natürlichen Empfindungen möchten bei irgend einer Zusammenkunft mit dem Kinde wider ihren Willen hervorbrechen und eine unfreiwillige Gewissensrührung möchte die Wahrheit an den Tag bringen. Zwar stehe jemand da, der sich für des Kindes Vater ausgebe. Aber wer ist der Mann? Ein Bettler, ein Landstreicher, der nie an einem Orte eine bestimmte Wohnung gehabt, der nie ein bestimmtes Geschäft getrieben und, weder in Folge von Krankheit, Gebrechlichkeit, noch hohem Alter, sondern nur aus Lust zum Nichtsthun, zur Lüderlichkeit das Bettlerhandwerk ergriffen habe. Ein solcher Müßiggang sei die Schule der Niederträchtigkeit, wo alle natürlichen Regungen erstickt und allerlei Arten von Betrügereien und Bubenstücken ausgeheckt würden. Unter dem Gesindel, zu welchem Monrousseau gehöre, liefen Männer und Weiber zusammen, verheiratheten und trennten sich, wie Zufall und Begierde sie leite. Der Handel mit Kindern sei ihr einträgliches Geschäft. Sie verkauften, um jedes Vortheils willen, ihre eigenen, und kauften, mietheten oder stählen dafür andere, um mit ihnen zu betteln. Ja wie oft käme es vor, daß sie diese armen Geschöpfe noch verstümmelten, um durch solche Opfer der Grausamkeit das Mitleid anzuregen. Also war der Mann, bei dem man den Knaben antraf, ein solcher, zu dem man sich des Verbrechens eines Kinderraubes wohl versehen konnte. Alles schien folgerecht. Der Knabe, den er für seinen Sohn ausgab, sprechend ähnlich dem weggelaufenen, war ihm, auf der Straße verirrt, vielleicht selbst bettelnd, begegnet. Er hatte ihn mit sich genommen, ihm Brot und bessere Bissen versprochen, als der Kleine sich selbst zu verschaffen gewußt. Er hatte ihn angelernt und einen geschickten Schüler in ihm gefunden. Die Lebensart, die bei aller ihrer Widerwärtigkeit doch für so viele mit dem Hange zur Faullenzerei, zur Unabhängigkeit und zur Liederlichkeit ausgestattete Menschen ihre nicht abzuleugnenden Reize hat, behagte auch dem Kleinen. Er gefiel sich sehr Wohl bei diesem neuen Vater. Widersprach dies etwa dem Begriff, den man von dem kleinen Jacques Le Moine haben durfte? Hatte er nicht so verkehrte Neigungen gezeigt, daß er sein mütterliches Haus aus keinem andern Grunde verlassen, als um sich der Zucht und Aufsicht zu entziehen, und nach Herzenslust in der Welt umherzulaufen? Daß die Mutter den Knaben auch bei der Zusammenkunft standhaft verleugnet und keine Regungen aufwachender Mutterliebe gezeigt, ist gar kein Beweis dagegen, wenn man annimmt, daß sie so von Hartherzigkeit und Geiz erfüllt gewesen, ihr Kind einmal zu verstoßen. Möglich auch, daß sie über seine bisherige Aufführung so empört worden, daß sie ihn schon früher ganz aus ihrem Mutterherzen gerissen. Sie, wie der Bettler, hatten eine Rolle übernommen, die sie ganz durchspielen mußten, wenn sie nicht entdeckt, wenn sie nicht als Verbrecher zur Strafe gezogen werden wollten. Zöge man ferner in Erwägung, wie oft der Bettler sich widersprochen, namentlich hinsichts seines Aufenthaltes in Paris, seiner Zusammenkunft mit der Witwe, was mit deren Angabe nicht stimmte, so könnte dies nur den Verdacht nähren, daß sich dort etwas zugetragen, dessen Entdeckung er fürchtete. Aber es stand fest, daß beide sich in Paris besprochen, daß sie sich dann wieder in Vernon getroffen. Dort wollte ihm die Mutter Auftrag gegeben haben, sich nach ihren Kindern umzuthun; als sie ihn in Vernon wiedersah, fiel es ihr nicht ein, sich bei ihm zu erkundigen, sie fertigte ihn nur mit einem Almosen ab. Weshalb das? Was konnten sie mit einander gesprochen habeu? Dies alles wären nur Vermuthungen und Schlüsse; aber die Zeugenverhöre zu Vernon lieferten Beweise. Zwei Verwandte, zwei Nachbarn, die ehemaligen kleinen Spielgenossen des entlaufenen Jacques, die Dienstmägde, unter denen er aufgewachsen, erkannten ihn auf den ersten Blick und wurden von ihm wiedererkannt. Er erinnerte sie an verschiedene Vorfälle, und alles, was er angab, war richtig. Ein Schneider, der ihm ein Kleidungsstück gemacht, ein Arzt, der ihm eine Wunde geheilt, erkannten ihn wieder, und letzterer fand sogar noch die Narbe derselben auf seiner Stirn. Wenn auch einige dieser Zeugen durch die Gegenanführungen der Witwe verdächtigt waren, so war doch die Stimme einer ganzen Stadt nicht zu verdächtigen. Die genaueste Aehnlichkeit des Knaben mit dem entlaufenen Jacques, was er vor aller Augen und Ohren that und redete, hatten die Vermuthung zur Ueberzeugung gesteigert. Man konnte sagen, die es glaubten und glauben wollten, hätten ihm Anleitungen und Unterricht gegeben, was er sagen solle. Aber die Probe für die Richtigkeit lieferte der Umgang, den der Knabe an der Seite des Richters machte, wo ihm doch gewiß nicht vorgesprochen wurde, was er aussagen sollte, und hätte man es gewollt, so hätte man es doch nicht gedurft, wo das ganze Volk Zeuge der Auftritte war. Und was hatte die Stadt Vernon davon, was die Gerichte, denen man Parteilichkeit vorwarf, daß der Bettelknabe der Witwe zum Sohn aufgedrungen wurde? Die Gerichtsbeamten sollten einen alten Haß gegen die Le Moine's haben; er war aber, wird uns versichert, durch nichts erwiesen worden, und präsumirt darf ein solcher Haß nicht werden. Daß aber die Witwe mit der Stadt selbst in gutem Einverständniß bis da gelebt haben mußte, ergibt sich daraus, daß sie, eigentlich in Paris angesiedelt, so lange Zeit des Jahres dort verweilte. Endlich so könne die Rückkunft des Pierre Le Moine und was er über seinen Bruder angeführt und beigebracht, diese starken Beweise nicht umstoßen. Pierre war ein leichtsinniger, unordentlicher Bursche, das Factum seines Entlaufens, seines langen Umhertreibens beweist es, auch wenn man nicht aus seinem früheren Leben dafür Beweise gehabt. Er hatte seinen jüngeren Bruder verführt. Wenn er ohne ihn nach Hause kam, so stand ihm eine schwere Rechenschaft bevor. Irgendwie mußte er diese geben. Wenn er den ihm entlaufenen Bruder für todt ausgab, war die Sache mit einem male abgethan. Die Zeugnisse, welche er mitbrachte, waren von gar keiner Bedeutung. Erstlich waren sie von Privatpersonen ausgestellt, ohne alle gerichtliche Beglaubigung; dann aber, was besagten sie? Daß zwei Kinder in ein Dorf St. Wast gekommen; daß sie gebettelt, daß der Edelmann, ein Herr von Montaud, durch ihr äußerliches gutes Ansehen bewogen, sie zu sich genommen, daß sie sich Le Moine genannt , und daß der jüngste, den der andere Jacques genannt, dort gestorben sei. Keine der unterschriebenen Personen, vorausgesetzt, daß deren Unterschrift in Richtigkeit war, kannte den Jacques Le Moine. Es wäre also damit höchstens nur bewiesen worden, daß in dem Dorfe ein Kind gestorben, welchem der andere Knabe, dem es darum zu thun war, glauben zu machen, ein Bruder von ihm sei gestorben, diesen Namen gegeben hatte; anderer Unrichtigkeit, z.B. des später von anderer Hand beigeschriebenen Datums, nicht zu gedenken. Dies die Gründe gegen die Angeschuldigte und zu Gunsten der vermutheten Eigenschaft des betreffenden Knaben. Ihnen wurden vom Referenten folgende Gegengründe entgegengesetzt. War die Frau, der man eine solche unnatürliche That beimißt, eine Person, zu der man sich der That versehen konnte, ihr eigenes Kind zu verleugnen? Gegen ihren Lebenswandel waren keine Aussetzungen gemacht; er konnte als tadellos gelten. Es war nur ein Zeuge, der sie des Geizes beschuldigte. Kann der Geiz allein als Motiv gelten zur unnatürlichsten Handlung, die eine Mutter begehen könnte? Ihr verstorbener Gatte hatte ihr das höchste Vertrauen bezeigt, indem er sie zur alleinigen Vormünderin seiner drei Söhne bestellte. Sie war Witwe geblieben, wodurch, nach des Referenten Ansicht, sie ihren Kindern den Beweis der höchsten, aufopfernden Liebe gegeben! Ein unverdächtiger Zeuge hatte an ihr jederzeit viele Liebe und Vorsorge für ihre Kinder bemerkt. Allerdings hatte sie etwas spät erst gerichtliche Nachforschungen nach ihren Kindern anstellen lassen; aber es war erwiesen, daß sie weder Mühe noch Kosten gespart, auch schon vorher durch Privatnachforschungen ihren Aufenthalt zu erfahren. Die Meinung des Volkes in Vernon, welches in dem Bettelknaben den entlaufenen Sohn wiedererkennen wollte, hatte auch keinen Funken neuer Hoffnung in ihr erweckt, aber nur darum, weil sie selbst schon früher in Paris dieser Hoffnung Raum gegeben, untersucht und sie wieder aufgeben müssen. Eine Mutter kennt besser ihr Kind als der Zusammenlauf einer ganzen Stadt. Wäre der Charakter des Bettlers nicht verdächtig gewesen, so hätte ihr standhafter Widerspruch allein die Anklage zurückweisen müssen. Aber Monrousseau's unsichere, sich selbst widersprechende Aussagen, die Vermuthung, welche auf Leuten seines Gelichters einmal ruhte, daß sie vom Kinderstehlen ein Gewerbe machten, gaben dem Gericht, welches von der Volksstimme getragen wurde, Waffen in die Hand. Und doch konnte er sich und sein Besitzrecht auf das Kind durch Documente ausweisen, die, zwar nicht vollständig gegliedert, doch, bei ihrer sonstigen Unverwerflichkeit, die Vermuthung wieder zu seinen Gunsten leiten müssen. Wenigstens war er im Besitzstande und konnte fordern, darin geschützt zu werben, bis das bessere Recht eines andern das Eigenthum desselben nachgewiesen sei. Und niemand forderte es, niemand machte Ansprüche auf das Eigenthum des Kindes, die angebliche Mutter widersetzte sich aufs standhafteste der Annahme, und (das erfahren wir hier erst!) die ganze Familie unterstützte diese Weigerung. Alle Verwandte der Familie Le Moine, die zu Paris wohnten, wo deren eigentliches Domicil war und wo die Kinder eigentlich erzogen waren, erklärten, vor dem Conseil vernommen, der Knabe habe wohl Aehnlichkeit mit dem verschwundenen Jacques, aber er sei es nicht. Nichts also sprach für die Anschuldigung als der Volksmund, der allgemeine Glaube in dem Städtchen Vernon, gestützt auf den Umstand, daß der kleine Jacques wirklich vor einem Jahre fortgelaufen war, daß der Bettelknabe ihm ähnlich sah, und daß das Kind sich mehrer Oertlichkeiten, Personen uud anderer Vorfälle erinnerte. Darauf gründete das Gericht seine eigenmächtige Intervention. Sie erscheint zum wenigsten übereilt, wenn auf Grund dergleichen Anzeigen, Meinungen, eigentlich auf den Wahn, der sich einer Bevölkerung bemeistert, von Seiten eines Gerichtes solche Schritte und Eingriffe in das Privatrecht erfolgen, als hierin geschehen. Es mußte den Besitzstand achten, der noch dazu so gerechtfertigt erschien, und wenn es doch dem Verdacht Raum gab, ohne jene Gewaltsamkeit, ohne das Aufsehen, ohne die Autorität, welche es der Volksmeinung durch sein Einschreiten gab, auf behutsamere Weise seine Instruction einziehen. Demnach schienen jene Schritte durch die Aussagen der Zeugen gerechtfertigt. Aber die Mehrzahl derselben waren Frauen. Die Liebe zum Wunderbaren, zum Interessanten spielte mit. Sie glaubten und wollten glauben, und im Feuereifer für diesen Glauben sahen sie, gewiß im guten Glauben, was sie sehen wollten. Eine Witwe, der Notarsfrau verwandt, und bei der sie in der Regel während ihres Aufenthaltes in Vernon gewohnt, die doch das Kind am besten kennen mußte, sagte nur: sie fände einige Ähnlichkeit an dem ihr vorgeführten Knaben und dem jungen Jacques Le Moine. In den Aussagen anderer Zeuginnen fanden sich ähnliche Widersprüche. Die Aussage des Wundarztes wurde verdächtig, weil er von der Wundencur als vor zwei Jahren erfolgt, sprach, während andere Zeugen feststellten, daß die Verwundung und Cur schon vor vier Jahren stattgefunden. Narben von Löchern mögen sich am Kopfe mehr als eines Kindes finden. Der Schneider hatte nur gesagt, er glaube, der ihm vorgestellte Knabe sei der kleine Le Moine, für den er einst eine Jacke gemacht. Dagegen war Robert Laurier so von seiner Identität überzeugt, daß er ihn in sein Haus nehmen und, des verlassenen Kindes sich erbarmend, ihn erziehen wollen. Anlaß war, daß der Knabe im Hospital ihn sofort, als er dort aus Neugier einsprach, bei Namen genannt und an mehres erinnert hatte. Aber bei der Confrontation beider durch den Richter hatte der Knabe Laurier's Namen nicht nennen können. Ja, ein anderer Zenge sagte über jenes erste Zusammentreffen aus, daß der Knabe auch damals Laurier's Namen nicht genannt. Laurier war also entweder ein falscher Zeuge aus guter oder schlimmer Absicht, oder er bildete sich etwas ein und ging mit derselben gläubigen Voreingenommenheit wie die andern an die Sache. Andere Zeugenaussagen reducirten sich auf ein Hörensagen. Einer hatte gehört, daß ein Bettelweib gesagt, sie habe gehört, daß der Knabe bei seinem Eintritt in Vernon gesagt: hier dürften sie nicht hinein, weil Mama da wohne, und daß Monrousseau darauf geantwortet, was sie denn machen wollten, sie hätten ja kein Brot. – Wenn Monrousseau den Knaben, gleichviel ob mit oder ohne Willen der Mutter, entführt, würde er ihn schwerlich an den kleinen Ort gebracht haben, wo so viele oder alle ihn kannten. Ueberdies war das Verfahren bei allen diesen Zeugenaufnahmen so angethan, wie es nicht sein soll, wie es aber in der Praxis und bei einem eiligen Proceßverfahren nur zu oft geschehen ist. Ein jeder Zeuge, so viele deren waren, wurde über alle bei der Sache vorgekommenen und schon angeführten Umstände, in jedesmaliger Gegenwart des Betteljungen, befragt und abgehört. Auf diese Art war jede Zeugenaussage für ihn ein genauer Unterricht, was er in Absicht auf Oerter, Personen und Begebenheiten zu sagen habe, wenn er den kleinen Le Moine vorstellen wollte. Wenn also der Schneider von der Jacke redete, wenn eine gewisse Collette Bonami erzählt, daß sie dem kleinen Jacques einmal die Ruthe gegeben, weil er ihr einen Strang Zwirn verwirrt hatte, wenn Laurier von seinem Pferdestall und ein anderer von einer Lohgrube sprach, so wiederholte das Kind alles dieses nachher wie ein Echo, ohne etwas von diesen Umständen zu wissen. Es wurde überdies durch Zeugen erwiesen, daß man den Knaben den ersten Tag seiner Ankunft zu Vernon nicht ins Hospital gebracht, daß er vielmehr bei der Witwe Crette geschlafen und ihm dort die Magd, die so ganz zuversichtlich behauptete, daß er Jacques Le Moine sei, und von diesem Vorurtheil am meisten eingenommen schien, nicht von der Seite gewichen war. Diese Person hatte also Zeit und Gelegenheit genug, das Kind von allem zu unterrichten und ihm alles beizubringen, was er äußern sollte. In Paris zerfiel und zerging dieser ganze Zauber wie Nebelgebilde von der Mittagssonne. Hier blies man ihm nichts ein, und es bedurfte nicht einmal der Confrontation mit den dortigen Bekannten und Verwandten der Familie, die ihn aufs Genaueste kennen mußten, denn sofort erklärte er selbst: Monrousseau sei sein Vater, und die Dame, die ihm vorgestellt wurde, wäre nicht seine Mutter. Der entwichene Knabe Jacques konnte lesen und schreiben, ja er hatte schon etwas lateinisch gelernt. Der Bettelknabe konnte weder schreiben noch lesen, und es war kein Grund zu vermuthen, daß er sich nur verstelle. Endlich existirte der Knabe Jacques nicht mehr, welcher der Bettelknabe durchaus sein sollte. Der Bruder des ersteren, freilich ein unzuverlässiger Knabe, versicherte es; er hatte den Bruder sterben sehen, er hatte schriftliche Bescheinigungen mitgebracht. Sein Interesse, den Bruder todt zu lügen, erscheint nicht stichhaltig. Wenn es aus Furcht vor der Mutter geschah, so war diese noch mehr gerechtfertigt, wenn der von ihm verführte kleinere Bruder in Folge seiner Schuld gestorben, als wenn er ihm entlaufen war, und der Mutter doch noch die Hoffnung blieb, ihn wiederzufinden. Aus diesen Zweifeln hätte man, nach unsern Begriffen, auf leichte Weise durch Requisition der Behörden im Dorfe St. Wast in der Normandie zur Gewißheit kommen können; darauf hatte man sich aber von Seiten der Gerichte nicht eingelassen, weil keine der Parteien darauf angetragen zu haben scheint. Man begnügte sich lieber, zu deduciren, daß die Zeugnisse, auch wie sie waren, für echt gelten könnten. Somit waren des Knaben Ansprüche auf eine vornehmere Geburt, nach des Generaladvocaten Ansicht, zurückgewiesen, der Bettler und die Witwe wären von der Anklage der Verleugnung und der fälschlichen Anmaßung freizusprechen gewesen. Aber alsdann lastete die Schuld der falschen Anklage eines ungerechtfertigten Criminalprocesses auf denen, welche sie eingeleitet, und es fragte sich, ob die Gegenklage der Witwe begründet war? Lag ein Irrthum, lag ein Betrug vor? Die Gegenklage war namentlich gegen den Lieutenant-Général Montaud und den königlichen Procurator zu Vernon gerichtet. Sie sollten die Urheber der Volksauftritte gewesen sein, und aus einem alten heimlichen Hasse gegen die Familie Le Moine und ihres eigenen Vortheils willen das ganze gerichtliche Verfahren eingeleitet haben. Die Unregelmäßigkeiten, das übereilte Verfahren beider Gerichtspersonen ist außer Frage. Der Procurator hatte sich unter dem Pöbel am Thore befunden und nicht wenig dazu beigetragen, den Wahn desselben zu bestärken, und doch gab er in seiner gerichtlichen Eingabe an, als wäre er eben erst von der ganzen Sache durch die schriftliche Denunciation des Procurator Jean Le Moine, die aber apokryphisch blieb und nicht zu den Parlamentsacten kam, unterrichtet worden. Er hatte den Bettler ins Gefängniß werfen lassen, ohne eine Registratur darüber aufzunehmen, ihm die Füße zusammenschließen lassen, um ihm durch diese Torturart ein Bekenntniß abzunöthigen. Man behielt die Witwe Le Moine zu gleichem Zwecke im Arrest und achtete das Parlamentsarrêt nicht, welches alles weitere Verfahren untersagte. In allen Acten und Registraturen ward der Bettelknabe Jacques Le Moine genannt, sodaß es bei den Gerichten von Anfang an für entschieden galt, daß er der entlaufene Sohn der Witwe sei, und unter dieser Annahme wurden ihm die Alimentengelder ausgesetzt und durch Arrestschlag und Execution beigetrieben. Der Procurator vertheidigte sich damit, daß er sich unter den Pöbelhaufen begeben, nicht um ihn aufzureizen, sondern ihn zu besänftigen, daß er ferner bei den Indicien und seinem guten Glauben nicht nöthig gehabt, auf die Denunciation zu warten, sondern des Rechtes und der Verpflichtung gewesen, sofort ex oficio einzuschreiten. Der Lieutenant-Général vertheidigte sich damit, daß er beim ersten Verlauf der Sache gar nicht in Vernon gewesen, daß der Bettler auf Anlaß seines Particulier-Lieutenant verhaftet worden, und er nur die Sache in aller Ordnung fortgesetzt habe, nachdem jener, sein Substitut, sich darin zu handeln für incompetent erklärt, weil er ein Verwandter des verstorbenen Notar Le Moine sei. Uebrigens seien alle Verhandlungen im Beirath sämmtlicher Gerichtsbeisitzer gehalten worden, und das Arrêt des pariser Parlaments habe zurückgewiesen werden müssen, weil Vernon in Criminalsachen wirklich unter das Parlament von Rouen gehöre. Nachdem so viele Zeugen die Kindschaft des Knaben zu dem verstorbenen Notar Le Moine und dessen Witwe wahrscheinlich gemacht, sei es gesetzlich in der Ordnung gewesen, aus deren Vermögen die Alimente zu fordern und festzusetzen. Den Bettler habe man allerdings schließen lassen, aber nach den einstimmigen Conclusionen des Gerichts, wegen des dringenden Verdachtes, wobei nur der Formfehler zugegeben ward, daß sein Name nicht sogleich in die Register eingetragen worden, wohingegen die Witwe bei ihrer zeitweiligen Festhaltung mit aller Schonung behandelt sei. Von einem Haß gegen den verstorbenen Le Moine könne seinerseits nicht die Rede sein, da er ihn nie gekannt und erst nach seinem Tode nach Vernon gekommen sei. Der Generaladvocat hielt hiernach die Gerichte, wenngleich nicht frei von großen Versehen, die zur Genüge in diesem Proceß angedeutet sind, doch nicht für so schuldig, daß sie darum in persönlichen Anspruch genommen werden könnten. Also lag kein Betrug, nur ein Irrthum vor. Aber wie war derselbe entstanden? »Man kann annehmen«, sagt der Generaladvocat Bignon, »daß jedes Wort des Kindes ihm von andern entweder aus Bosheit oder Unverstand eingeblasen worden. Der Pöbel hatte kaum auf dem Gesicht des Bettelknaben ähnliche Züge mit dem kleinen Jacques Le Moine bemerkt, als er es auch sogleich für eine gewisse Wahrheit annahm, daß es dieser sein müsse. Bei dem Auflauf, der hierüber entstand, nannte man diejenige mit Namen, die seine Mutter sein sollte, man sagte, daß dieses das nämliche Kind sei, das zu Bois-Hieraulme geboren und erzogen worden. Der kleine Betteljunge war groß genug dazu, daß er den Unterschied zwischen der elenden Lebensart eines Bettlers und zwischen dem Zustande eines Kindes aus gutem Hause, das ein sorgloses und bequemes Leben führt, einsehen konnte; er wollte also diese Gelegenheit benutzen und von allem, was er gehört, Gebrauch machen. Erst sechs Tage nachher, als man ihn dem Bettler weggenommen, wurde er in Vernon herumgeführt, daß er die Häuser und Oerter, wo er ehedem gewesen, erkennen und angeben solle, und erst nach vierundzwanzig Tagen von da an machte der Richter mit ihm die Reise nach Bois-Hieraulme. Unter dieser Zeit trieb die Neugierde unzählige Leute ins Hospital, ihn zu sehen und mit ihm zu reden, und man kann wol glauben, daß keiner ein anderes Wort mit ihm werde gesprochen haben, als von seiner Mutter, seinen Verwandten, seinen ehemaligen Nachbarn und Bekannten und von allen Häusern und Gegenden zu Vernon. Hat man ihm also nicht auf diese Art nach und nach, fragweise, die ganze Lebensgeschichte des Kindes, das man in ihm finden wollte, beigebracht, oder war es zu verwundern, wenn er aus diesen unschicklichen und unvorsichtigen Verhören, die jeder, der ins Hospital kam, mit ihm anstellte, Stoff genug zu den Antworten erhielt, die er nachher vor Gericht gab? Möglich auch, daß eine oder die andere gegen die Witwe Le Moine nicht zum Besten gesinnte Person, das Kind von alle dem, was es antworten solle, mit Vorsatz unterrichtet hat, und vielleicht ist auch einer oder der andere von den Richtern dabei mit verwickelt gewesen. Allein ohne daß man nöthig hat, jemand insbesondere zu beschuldigen, kann man für ausgemacht annehmen, daß ganz Vernon das Seine dazu beigetragen, den Knaben seine Rolle spielen zu lehren, denn jedermann, Hohe und Geringe, waren nun einmal von dem Vorurtheil eingenommen, daß er ein Kind des verstorbenen Le Moine sei, jedermann verfolgte also dieses Vorurtheil mit Hitze und machte es zu seiner eigenen Sache, diese Entdeckung sollte wahr befunden werden. Daher kam es auch, daß, so oft jemand den Knaben sprach, er ihm auch sogleich sein Mitleid, seinen Diensteifer bezeugte, alles, was er von Jacques Le Moine wußte, erzählte, ihn fragte, ob er ihn nicht an dem und dem Ort, bei der und der Gelegenheit gesehen habe, und auf diese Art wurde der Knabe überflüssig von allem, was er sagen und wie er sich zu betragen hatte, unterrichtet. Nur die genaue Aehnlichkeit des Bettelkindes mit dem kleinen Jacques hatte diesen allgemeinen Irrthum veranlaßt. Man weiß, mit welcher Leichtigkeit der Pöbel ein Vorurtheil auffängt, mit welcher Dummheit er die abgeschmacktesten Erdichtungen glaubt, und mit welcher Hitze er dann seine einmal angenommenen Meinungen verfolgt. Aus diesem Gesichtspunkt muß man diese Geschichte betrachten. Daß auch die Gerichte sich durch die Vorurtheile des Pöbels blenden ließen und nicht allen nöthigen Fleiß anwendeten, die Sache gehörig zu untersuchen, war nur menschliche Schwachheit; Rachsucht kann man ihnen doch nicht Schuld geben. Aber eine Schwachheit, der wir nur zu oft in den älteren französischen Criminalprocessen begegnen. Ohne diese Mangelhaftigkeit, ohne diese Unbehülflichkeit der richterlichen Macht und des richterlichen Willens wären die vielen Processe über die bestrittene Identität von Personen, wie im Proceß Martin Guerre, dem Herrn de la Pivardiere, dem Sohn des Herrn von Caille, dem Ziegelbrenner u.s.w., denen sich dieser vom Sohne des Bettlers von Vernon anreiht, nicht vorgekommen, oder schneller, leichter und befriedigender geschlossen worden. Es sind Processe einer Vorzeit, die vorüber ist, Processe, die in dieser Gestalt heute bei einem geregelten Gerichtswesen, bei der Macht der Oeffentlichkeit und der Presse kaum mehr vorkommen können. Das Parlament erkannte 1659 nach Bignon's Antrage. Die Klage gegen die Gerichtspersonen von Vernon wurde wegen Mangel zureichender Beweise zurückgewiesen; das peinliche Verfahren gegen den Bettler und die Witwe für nichtig erklärt, Monrousseau der Haft entlassen, sein Name im Gefängnißregister des Parlaments ausgestrichen »und völlig unleserlich gemacht«, seinem Sohne Louis auferlegt, ihn ferner als Vater zu erkennen und gehorsam zu sein; das Gesuch der Parteien um Schaden- und Unkostenersatz aber zurückgewiesen. Außerdem verordnete das Parlament, daß der Knabe, der so viel Aufsehen gemacht, obgleich er dem Vater zugesprochen war, ins Hospital wieder zurückgeführt und dort mit den andern Kindern erzogen werde. Contrafatto 1827-1846 Der Proceß gegen den Abbé Contrafatto, welcher nach fast zwanzigjähriger Ruhe in diesem Augenblicke wieder auflebt, verdankte auch damals seinen unglückseligen Ruf nicht sowol der Scheußlichkeit des Verbrechens, nicht merkwürdigen Incidenzpunkten noch der besondern Persönlichkeit des Thäters, sondern dem Kampf der Parteien in Frankreich. Er war ein politischer Proceß, und wenn er heute wieder aus seiner Vergessenheit ans Licht gerufen wird, sind die Beweggründe ähnlicher Art; er ist auch jetzt wieder nur das Symbol religiös-politischer Bewegungen, welche aus dem Innern heraus an die Oeffentlichkeit gähren. Im Augenblick, wo die ältern Bourbonen drauf und dran schienen, das Ancien-Regime gegen den ermatteten Volkswillen, gegen die anscheinend blasirte Freiheitsliebe der Franzosen wieder Schritt für Schritt zurückzuführen, wo der Altar wieder neben dem Throne aufgerichtet wurde, und Weihrauchduft und Weihgesänge einen vergessenen Nimbus hervorzaubern sollten, wo Scharen von Mönchen, Jesuiten, Missionaren als eine heilige Garde für das Königthum aufmarschirten und den Machthabern alles darauf ankam, den Priester, den Geweihten des Herrn, vor dem Volke mit einem Heiligenschein umgeben zu wissen; mußte ein böser Dämon mehre Individuen dieses Standes zu Thaten verleiten, die durch ihre Scheußlichkeit und Gräßlichkeit das Gefühl empörten. Fleischessünden, wie Mingrat, Molitor, Contrafatto damals begingen, sind, selbst mit Verbrechen begleitet, im Kloster- und ehelosen Leben der katholischen Geistlichkeit, wenn auch nicht alltägliche, doch Erscheinungen, welche in allen Jahrhunderten der Geschichte sich zugetragen haben. In Spanien, Italien, Savoyen u.s.w. werden sie schnell, wenn sie ans Tageslicht kommen, bestraft, beseitigt oder verleugnet; in Frankreich war dies, trotz des damaligen gedrückten Zustandes der Presse, unmöglich, und was an und für sich nur eine Verirrung der Sinnlichkeit, Versündigungen und Verbrechen waren, die in jedem Gemeinwesen vorkommen, gewann durch die besondern Umstände einen ganz andern Charakter. Die Parteien bemächtigten sich der Einzelfälle, und während die Ultramontanen die ihnen gewogene Macht zu Hülfe riefen, um die Verfolgung und Bestrafung ihrer sündigen Mitglieder zu verhindern, unklugerweise sich und ihre Sache identificirend mit den einzelnen Uebertretern, griff die liberale Partei mit eben solcher Wuth und Schadenfreude in diesen Sündern und Verbrechern ihre politischen Gegner selbst an. Nur um dieser Umgebung und Stellung willen und des europäischen Rufes, den er gewonnen, findet der Proceß in dieser Sammlung Aufnahme. Die Details des begangenen Verbrechens wurden schon zur Zeit, wo er schwebte, in den zur Öffentlichkeit gekommenen Verhandlungen nur angedeutet. Bei den neuerlichen Mittheilungen sind sie ganz in den Hintergrund gerückt; es ist auch zur Beurtheilung der Sache nicht nöthig, sie wieder daraus hervorzuziehen. Zur Beurtheilung der That und der Qualification des Thäters sind Andeutungen hinlänglich und hinsichts der letztern liefern seine eigenen Auslassungen vor Gericht die besten Belege. Im Uebrigen ist es weniger das zum Grunde liegende Factum, als der Gang und die Entwickelung der Debatten, was diesem Processe sein besonderes Interesse gibt, weshalb wir diese Debatten hier auch umständlicher als in andern Fällen mittheilen. Nahe der Kirche Notre-Dame de Lorette in Paris wohnte die noch jugendliche Witwe eines Obristen aus der Kaiserzeit, Madame Lebon. Sie selbst war, wie wir aus ihren Depositionen vor Gericht erfahren, eine geborene Italienerin, Isabelle Capuchalate de Moroni, wie ihr Sachwalter uns sagt, die Tochter eines Herzogs, verwandt durch ihren Gatten oder ihre väterliche Familie mit den ersten Militairs, Würdenträgern und Prälaten des Reiches. Sie lebte, eingezogen wie es scheint, nur mit der Erziehung ihrer vier Töchter beschäftigt, von denen die jüngste, Hortense, im Jahre 1827 kaum ein Kind von fünf Jahren war. In demselben Hause ( chez Mme. Lebon ; doch aber wol nicht bei ihr zur Miethe) wohnte ein junger sicilianischer Priester, Joseph Contrafatto, welcher erst vor Kurzem aus Rom oder Neapel nach Paris gekommen war, und hier angeblich Unterricht in der italienischen Sprache gab, nebenher aber auch in Notre-Dame Messe las. Er hatte vortreffliche Zeugnisse aus Italien und sogar vom Papste Empfehlungsbriefe mitgebracht; später aber kam zur Sprache, daß sein sittliches Leben mit diesen Empfehlungen wenig übereinstimmte. Ende Juli oder Anfang August verbreitete sich in der Nachbarschaft das Gerücht von einem grauenhaften Vorfall, welcher in dem Lebon'schen Hause sich zugetragen. Der italienische Abbé habe das jüngste Kind der Madame Lebon in seine Stube gelockt und ihm dort Gewalt angethan. Das Kind habe es ausgeplaudert, man habe seinen Zustand untersucht, es sei zu heftigen Scenen gekommen. Am 3. August (1827) ward Joseph Contrafatto, unter der Anschuldigung eines Angriffes auf die Schamhaftigkeit verhaftet und Zeugen wurden abgehört. Es ging dabei, wie sich aus den Gerichtsverhandlungen später ergab, nicht ordnungsmäßig her. Draußen im Publicum war nur eine Stimme der Entrüstung gegen den fremden Priester, weil er ein Priester war. Ein Priester, der eine solche Frevelthat begangen hatte! Auf die Richter aber influencirte die Macht des Klerus, die herrschende Legitimistenpartei, der Hof. Man wollte nicht, daß der Abbe Contrafatto schuldig befunden würde. So verfuhr man mit sträflicher Nachlässigkeit bei Abhörung der Zeugen gegen ihn. Auf der andern Seite konnten indeß auch die Zeugnisse, die er von seiner früheren Aufführung beibrachte, ein günstiges Vorurtheil für ihn erwecken. Wir schicken diese hier voraus, wie sein späterer Vertheidiger sie zu seinen Gunsten angibt. Zu Piazza in Sicilien 1789 geboren, also jetzt 28 Jahre alt, hatte er von seinen Aeltern eine gute Erziehung erhalten. Er zeichnete sich bald als Prediger aus. Von allen Seiten wurden ihm vortheilhafte Zeugnisse, die er in Paris producirte. Er war zuletzt in Rom als Rector der Kirche Santa Maria von Constantinopel angestellt, ein Amt, dem er mit Eifer, Thätigkeit und Umsicht soll vorgestanden haben. Hier traf seinen moralischen Wandel gar kein Tadel seiner Obern. Im Namen des Papstes Leo XII. wurden ihm durch die Cardinäle Neri und Guerrieri Erlaubnißscheine ertheilt, Rosenkränze, Kreuze, Medaillen und Crucifixe zu weihen. Auch war ihm das erste vacante Kanonicat an der Kirche seiner Geburtsatadt Piazza verheißen. Mit diesen Certificaten versehen, war er nach Frankreich gekommen, um dessen Sprache und Sitten zu studiren. Der Erzbischof von Paris hatte ihm auf jene Zeugnisse die Erlaubniß ertheilt, in Notre-Dame Messen zu lesen und selbst Beichte abzunehmen, etwas, was fremden Priestern sonst schwer gestattet wird, wenn man ihre Moral nicht zuvor einer strengen Prüfung unterworfen hat. Er hatte anfangs im Hause der Herzogin von Ormesson und anderer angesehenen und frommen Damen die Messe gelesen, bis er in Notre-Dame fast täglich damit beschäftigt war. Solche Zeugnisse sprachen für ihn; gegen ihn eigentlich nur das eines Kindes, eines Mädchens von noch nicht fünf Jahren. Die Rathskammer entschied schon am folgenden Tage, Sonnabend am 4. August, daß keine Untersuchung stattfinde, und Contrafatto ward entlassen. Aber er hatte, bei der gegen ihn aufgeregten Volksstimmung, die Unvorsichtigkeit oder Frechheit, in seine Wohnung zurückzukehren. Als er Sonntag am 5. herauskam, begegnete er auf der Treppe der erzürnten Mutter des Kindes, der Witwe Lebon. Es erfolgte ein so heftiger Wortwechsel, daß es nicht bei Worten blieb. Die Witwe des kaiserlichen Obristen, die Italienerin, faßte ihn an der Brust, schüttelte, stieß ihn, schalt ihn den Meuchelmörder ihres Kindes, und der Auftritt rief eine ganze Menschenmenge zusammen. Mehre wuthentbrannte Leute packten ihn, rissen ihn herunter, schleppten ihn auf die Straße. Hier schlugen sie ihn, stießen ihn dreimal auf das Pflaster, und, mit Blut bedeckt, riß er sich mit Mühe aus ihren Händen und entfloh in die nahe Kirche Notre-Dame. Die öffentliche Gewalt mußte wieder einschreiten. Man führte ihn hier fort und nahm ihn gefangen. Später wurden auch einige von denen, die ihn gemishandelt, arretirt. Am 6. August reichte die Witwe Lebon, als Civilpartei, eine Anklage gegen den Verführer ihrer Tochter ein, und jetzt glaubte der königliche Gerichtshof zu Paris sich der Sache, die schon ein allgemeines und furchtbares Aufsehen erregt hatte, nicht erwehren zu können. Von allen Seiten klagte man die Behörden, die Gerichte laut der Parteilichkeit für den schändlichen Priester und gegen die unschuldige, gekränkte Familie an. Die Untersuchung ward decretirt und Contrafatto vor die Assisen gestellt. Aber selbst jetzt hatte das Publicum noch wenig Vertrauen auf eine gerechte und unparteiische Führung der Untersuchung, denn alle mit derselben betraute Personen standen in Geruch eines übertriebenen Bigottismus und Bourbonismus. So der Präsident des Gerichtshofes, Herr von Montmerqué, der Generaladvocat Herr von Vaufreland, der Instructionsrichter Frayssinous und die Räthe Agier und Bérard-Desglayeux. Am 15. October 1827 wurden die Assisen eröffnet. Zuschauer aus allen Kreisen der Gesellschaft hatten sich vor die Schranken gedrängt, mit um so größerer Neugier und gespannterer Erwartung, als schon verlautete, daß der Präsident von seinem Rechte Gebrauch machen und die Zuschauer wieder hinausweisen werde. Indessen war man schon zufrieden, die Witwe Lebon zu sehen, in Begleitung ihrer drei erwachsenen oder erwachsenden Töchter und des kleinen fünfjährigen Mädchens. Auch sahen noch alle den Angeklagten selbst eintreten. Es war ein junger, blasser Man mit buschigen Augenbrauen, glattgekämmten Haaren und lebendigen Augen. Sein sehr großer Mund ließ eine Reihe sehr weißer Zähne erblicken. Der Generaladvocat de Vaufreland stellte hiernächst den Antrag, daß die Berathungen in diesem Falle mit Ausschluß aller Zuhörer stattfänden. Der Gerichtshof stimmte durch ein Arrêt dem bei, und der Präsident de Montmerqué befahl, daß nicht allein das ganze Auditorium, sondern auch das Barreau, die sämmtlichen Advocaten, mit Ausschluß derjenigen, welche in der Sache zu thun hätten, abtreten sollten. Hierauf entspann sich ein lebhafter Disput. An der Spitze der Advocaten erhob sich Herr Caille, um gegen diesen Beschluß zu protestiren; aber selbst seine Bitte, ihm nur eine Bemerkung im Namen der gegenwärtigen Sachwalter zu vergönnen, ward ihm in barschem Tone vom Präsidenten abgeschlagen. »Ich hoffte doch, sagte Caille, daß mir der Hof über diesen Punct nur eine Bemerkung gestatten werde.« Sie haben keine zu machen! rief der Präsident. Soldaten! laßt das Barreau sich entfernen! »Das ist doch gegen alten Gebrauch, und seit zwei, Jahrhunderten – –« Der Gerichtshof, ich wiederhole es, hat eine geschlossene Sitzung befohlen, und das Verhör wird vor geschlossenen Thüren stattfinden. Nun befahl der Präsident den Gensdarmen, einzuschreiten. »Wir protestiren, rief Caille, diese Verordnung ist gegen alle unsere Rechte. Das Recht, allen Verhören beizuwohnen, ist für die Advocaten unverjährbar.« Die öffentliche Schamhaftigkeit gebietet, wiederholte der Präsident, daß die Verhandlungen in solchen Fällen bei geschlossenen Thüren stattfinden. Wenn man aber alle Personen, die eine Robe tragen, zuließe, so würde das Auditorium bald aus 300 Personen bestehen. Vergebens ward auch gegen diese Beschuldigung ein lebhafter Protest eingelegt, daß die Advocaten selbst die ersten sein würden, die gegen einen solchen Betrug sich erhöben; der Präsident hatte keine andere Antwort als den wiederholten Ruf: Gensdarmen! worauf ein Officier mit mehren Mann sich zeigte, und die Advocaten unter der Versicherung sich entfernten: es bedürfe für sie keiner Gensdarmen, um den Befehlen des Gerichtshofes Folge zu leisten. Mit solchen Mitteln glaubten die ältern Bourbonen und ihre Legitimisten die Geister zu bewältigen. Es war nicht das erste und einzige mal. Man erinnert sich der ähnlichen Ausweisung Manuel's aus der Deputirtenkammer, ein Ereigniß, welches als die Katastrophe der Macht der Bourbonen angesehen werden kann. Daß der Präsident des Gerichtshofes damals in seinem Rechte war, ist übrigens nicht bestritten, es war nur die brusque Art, in welcher er es geltend machte, was das Gefühl verletzte und Verdacht erregte. Der ganze Streit, die gegenseitige Hartnäckigkeit des Präsidenten Montmerqué und der Advocaten waren ebenfalls nur die Symbole eines politischen Kampfes. Der Proceß Contrafatto war eine Parteisache der Liberalen geworden. Der Präsident betrachtete sie ganz ebenso, und um der Gegenpartei eine Waffe zu entziehen, untersagte er die Oeffentlichkert der Verhöre, in der Hoffnung, daß die Censur auch die Veröffentlichung der Verhandlungen und der gehaltenen Reden verhindern werde. Der Erfolg lehrte ein anderes. Gerade diese Anstrengungen, die Sache geheim zu halten, gaben ihr die größte Öffentlichkeit, der Angeschuldigte war schon um deshalb von der öffentlichen Meinung verurtheilt, und die Regierung schlug sich selbst die tiefste Wunde durch ihr parteiisches Verfahren. Nach der Verlesung der Anklageacte begann das Verhör mit Contrafatto. Jene, schon damals nicht vollständig in den öffentlichen Blättern mitgetheilt, ist in der neuern Bearbeitung aller authentischen Actenstücke dieses Processes gar nicht mit aufgenommen; doch geht das Wesentliche derselben aus den Verhandlungen hervor. Der neue Herausgeber der Actenstücke schickt die Bemerkung voraus, daß er sich auf Mittheilung der officiellen Documente und Auszüge aus dem Moniteur und der Gazette des Tribuneaux beschränke, da es ihm unrechtlich scheine, im Augenblicke, wo ein gestrafter Verbrecher auf seine Rehabilitation antrage, aus den jener Zeit erschienenen zahlreichen scandalösen Privatberichten über diesen Proceß etwas aufzunehmen, was zu Ungunsten des Mannes wirken könne. Contrafatto erklärte: seit sieben bis acht Monaten in Frankreich zu sein. Er komme von Rom, wiewol er einen Paß aus Neapel habe. Auf einen Brief seines Vaters in Piazza in Sicilien hatte er Rom und die dortige vortheilhafte Stellung an der Kirche Santa-Maria von Constantinopel verlassen. Selbst rühmt er bei dieser Gelegenheit von sich: »Ich war bekannt wegen meines Eifers für den Gottesdienst, wegen meines Eifers, mit dem ich die Zahl der Gläubigen vermehrte und die Religion förderte. Ich begann zu predigen für die heilige Sache und die Glorie des Evangeliums.« Der heilige Vater hatte ihm bei einer persönlichen Audienz auf seine vortheilhaften Zeugnisse ein Kanonicat in seiner Vaterstadt versprochen. Zwar hatte der Bischof von Piazza dagegen vorgestellt, daß keines zur Zeit erledigt sei; aber schon auf die Zusicherung hin, daß er das nächsterledigte erhalten solle, und dem Schreiben des Papstes vertrauend, welcher, den Nuncius in Neapel aufgefordert, Contrafatto's Sache zu betreiben, hatte er alle Vortheile seiner Stellung aufgegeben und war mit dem Empfehlungsschreiben des heiligen Vaters nach Neapel gegangen. Aber in Neapel sprach er zu sich: »es gibt ja in der Welt (wie man sagt) nur ein Paris«, (seine eigenen Worte) und von der Angst, die alle Fremde haben, getrieben, diese große Stadt zu sehen, reiste er dahin ab. Der Präsident fand es eben so sonderbar, daß er die frühere und ehrenvolle Stellung in Rom verlassen um einer Ungewissen Aussicht in Piazza willen, als daß er auch jene Aussicht in seiner Vaterstadt mit gar keiner Aussicht in dem ihm ganz fremden Paris vertauscht habe. Seine Empfehlungsbriefe verschafften ihm Seitens des Erzbischofes von Paris eine Anstellung an der Kirche von Notre-Dame. Contrafatto hielt sie den Richtern hin, und empfahl ihnen, diese authentischen Documente mit der größten Sorgfalt zu betrachten, denn sie kämen vom heiligen Vater selbst. »Sie werden hier die Worte finden, von seiner eigenen Hand geschrieben: Se distinxit zelo; assiduitate et pietate. « Der Präsident, mit allem Respect für diese heiligen Atteste, schien doch in Zweifel, was für ihn die Erlaubniß, in Notre-Dame Messe zu lesen und Beichte zu hören, Vortheilhaftes gehabt haben könne, da es dort der Administranten genug gebe und ein fremder Priester selten zugezogen werde. Contrafatto berief sich auf die Herzogin d'Ormesson, die ihn zu ihrem Almosenier, und die würdige Pensionsvorsteherin Demoiselle Sauvan, die ihn in gleicher Eigenschaft und zum Religionslehrer und Beichtvater ihrer Pensionairinnen bestellt hatte. Aber man hatte in seinen Papieren, außer jenen heiligen Attesten, auch einige andere von seltsamer Art gefunden, die wenigstens bei einem Geistlichen überraschen konnten. Z.B. fand man einen Kupferstich, mit der spanischen Unterschrift: Die Lotterie der Liebe. Contrafatto antwortete: er verstehe nicht Spanisch, wisse also auch nicht, was es bedeute! Man hatte auch italienische und französische Chansons gefunden, von der Art, daß selbst anständige Leute, die nicht Geistliche sind, Bedenken tragen, sie zu singen. Contrafatto erklärte: bei seiner Ankunft in Marseille habe er nicht ein Wort französisch verstanden. In einer Gesellschaft junger Leute habe man gesungen, und da alle Italiener Freunde der Musik wären, habe er gesagt: »O die Musik gefällt mir! Schreibt mir sie auf!« und am andern Morgen hatte er sie, auf Papier gebracht, unter seinen Sachen. – Man bemerkte ihm indeß, daß er nur die Worte und nicht die Noten hatte. Was sollten ihm die helfen, um die Melodie zu besitzen; Papiere der Art würfe man bald fort. Aber Contrafatto zeigte auf die Predigten, welche er zur Ehre Gottes in Rom niedergeschrieben, da habe er die Chansons als Zeichen zwischengelegt, ohne an etwas dabei zu denken. Seine Existenzmittel in Paris gab er auf monatlich 200 bis 300 Francs an, die er größtentheils für italienischen Unterricht eingenommen. Aber es habe den Anschein, bemerkte der Richter, daß er öfters nur unter diesem Vorwande junge Damen bei sich aufgenommen, welche über die Gebühr lange in seinem Zimmer geblieben wären. Verdächtig erschien besonders der Brief von der Hand einer jungen Dame des Inhaltes: »Am 11. Juli 1827 um Mitternacht.« »Sie haben mir versprochen, Sonntag zu kommen, und Sie sind nicht gekommen. So kommen Sie doch Donnerstag Mittag; ich erwarte Sie. Wenn Sie nicht kommen, bitte ich Sie, mir augenblicklich zu antworten.« »Herzliche Grüße. Ihre Freundin J... y.« »P. S. Zeigen Sie es ja niemandem, ich bitte Sie recht sehr darum; wenn Sie nicht kommen, schicken Sie.« Contrafatto konnte allerdings nicht leugnen, daß der Styl des anonymen Billets sich wenig vertrage mit der Achtung, welche man gegen einen Mann im priesterlichen Kleide beobachten müsse; er leugnete aber allüberall, Etwas von der Schreiberin und der Absicht, in der das Billet an ihn geschrieben sein könne, zu wissen. Es sei wahrscheinlich nur eine jener Plaisanterien, wie sie in Paris üblich, um ihn das Stadtpostporto von 3 Sous zahlen zu lassen! Aber Sie würden, wenn es so wäre, das Billet zerrissen haben. »Ich warf es in eine Kiste zu gelegentlichem Bedürfniß.« Man hatte auch eine Art Ausgabebuch unter seinen Papieren gefunden. Darin kamen folgende Positionen vor: 1. Juli 1827. plaisir 17 fr. plaisir 10 fr. plaisir 17 fr. pour plaisir 40 fr. pour plaisir 70 fr. was allerdings viel von einem jungen Geistlichen für Vergnügen ausgegeben ist. Contrafatto erklärte es: »Wir in Italien nennen es schon Vergnügen, irgendwohin zugehen: per piacere andare Parigi, per piacere andare Versaglia u.s.w.« So habe er eine Reise nach Dieppe und Rheims eingetragen: per piacere andare Dieppe, Reims . Man fand es sonderbar, daß er nach Dieppe und Rheims gehen können, da er bei einer Kirche für bestimmte Tage und Stunden angestellt gewesen. Er antwortete, es sei vor seiner festen Anstellung geschehen. Nach Zeugenaussagen war er gewöhnlich erst spät in der Nacht nach Hause gekommen, gegen 1 Uhr. Er wollte nur einmal über Mitternacht ausgeblieben, sonst regelmäßig schon um 10 Uhr zu Bette gewesen sein. Die Bosheit seiner gegen ihn verbundenen Feinde habe das erfunden. Seine Hauptfeindin aber sei die Portiere im Hause, von der alle böse Gerüchte gegen ihn ausgingen, weil er mit ihr in Händeln gelegen wegen ihrer schlechten Industrie (?). Die kleine Hortense habe er zuerst als Knaben gekleidet in der Loge der Portiere getroffen. Bald darauf sei die Kleine zu ihm heraufgekommen. Er gab ihr ein Stück Zucker. Darauf kam Hortense's Schwester, ohne Hut, in einem schwarzen Ueberwurf. »Ich suche meine Schwester.« Hier ist sie. – »Sie wird Sie stören.« – Nein, Mademoiselle, nicht im Geringsten. Darauf führte die Schwester Hortensen fort. Das war eine erste Zusammenkunft mit dem Kinde. Nach den Instructionsverhandlungen hatte aber nicht die Schwester, sondern die Portiere, in deren Auftrage, die Kleine abgeholt. Der zweite Besuch, den Contrafatto nicht leugnete, fand am 29. Juli statt. Nach seiner Angabe hätte er am Secretair lesend gesessen, als die Thür aufging und die Kleine mit ihrer gewohnten Lebhaftigkeit eintrat. »Diese Kleine hat eine Art und Weise, mit den Dingen umzuspringen, die selbst Erwachsene nicht immer haben. Sie tritt ein, sieht einen Schrank geöffnet und steckt die Nase hinein nach den Früchten, die drinnen stehen. »»Nimm Dir davon!«« rief ich. Sie nahm von den Pflaumen und setzte sich auf meinen Stuhl am Kamin, um davon zu essen. Alsdann ging sie wieder fort.« Alle von ihm aufgeführten Umstände stimmten weder mit den Zeugenaussagen, noch auch überall mit seinen eigenen vor dem Untersuchungsrichter abgegebenen Erklärungen. Er wollte das Kind sich selbst Pflaumen haben nehmen lassen; das Kind hatte von einer faulen Pflaume gesprochen. Wenn es selbst zu wählen gehabt, würde es eine solche sich nicht genommen haben. Ein Zeuge hatte ihn die Treppe hinaufgehen sehen, die Kleine hinter ihm her. Vor dem Instructionsrichter hatte er eine ähnliche Angabe gemacht. Die Kleine habe die Thür, da sie verschlossen gewesen, mit dem Schlüssel geöffnet und sie beide wären zugleich eingetreten. Erst nachdem durch den Augenschein ermittelt worden, daß das Schloß an der Thüre zu hoch sei, als daß das Kind den Schlüssel handhaben können, hatte er seine erste Angabe in die jetzige verwandelt. Der Präsident stellte ihm vor, wie wenig seine Aussage mit den andern Angaben stimme, wie die Gutachten der Aerzte, welche das Kind untersucht, die naiven Erklärungen desselben, seine Klagen gegen die Mutter, das Gespräch derselben mit Hortense die Sache ganz anders darstellten. Befragt über die Begebenheiten des nächsten Morgens erklärte er: »Ich saß an meinen Secretair und las in einem italienischen Buche. Es klopfte; ich sagte: »herein!« – Als niemand hereintrat, ging ich mit meinem Buche und öffnete. Madame Lebon trat ein und überhäufte mich mit Vorwürfen, die ich nicht wiederholen kann. Sie behandelte einen armen Geistlichen wie einen Verbrecher. Wäre ich schuldig gewesen, hätte ich ihr da gerathen, sich an die Justiz zu wenden? Ich hatte ja meinen Paß in der Tasche. Ich wäre auf der Stelle abgereist, ins Ausland oder würde wenigstens mein Quartier vertauscht haben. Aber mein Gewissen ist rein; ich bin an allem unschuldig, was man mir zur Last legt.« Contrafatto war, nachdem er auf die erste Denunciation und Verhaftung wieder freigelassen worden, in seine alte Wohnung zurückgekehrt. Warum er das gethan, da er doch eine Warnung erhalten? Er antwortete, seine Absicht sei auch gewesen, das Haus wieder zu verlassen, aber er habe doch Wäsche wechseln müssen, keinen Sous in der Tasche und überdem nicht Lust gehabt, vom Sonnabend zum Sonntag auf der Straße zu liegen. Aber er sei am Sonntag Morgen darauf, um 11 Uhr, mit einem leichtfertigen Wesen, Lieder trillernd, die Treppe herabgestiegen, was zu der furchtbaren Scene die Herausforderung gewesen. Dies bestritt er mit Entschiedenheit. Er habe nicht vergessen, was ihm als Priester zieme. Die Lebon sei ihm da begegnet und hätte ihn ohne weiteres angegriffen mit den stärksten Fußstößen, mit Faustschlägen auf Kopf und Leib. Wenn anderwärts gesagt wäre, daß, als sie ihn am Kragen ergriffen, er sie mit einem Faustschlag auf die Schulter zurückgestoßen und niedergeworfen habe, so sei das nicht wohl möglich, da schon im nächsten Augenblick alles auf ihn losgestürzt wäre, ihn fortgerissen hätte, und, wie ein Lamm in der Mitte grimmiger Wölfe, sei er drauf und dran gewesen, als ein Opfer ihrer Wuth zu fallen. Auf die Vorhaltung, daß in der Voruntersuchung gesagt worden, wie Madame Lebon bei seinem Anblick in Ohnmacht gesunken, wenn das wahr sei, ihn also nicht mit Füßen und Fäusten stoßen und verletzen können, erwiederte er: das sei nichts als der Parteigeist; sie habe ihn doch mit Füßen und Fäusten gestoßen, und, nicht zufrieden mit dem Gesetze, habe sie schändliche Kerle zusammengerufen »um die Religion öffentlich in seiner Person zu zerstören.« Einen besonderen Grund; den Madame Lebon etwa gehabt, ihn zu hassen, wußte er nicht anzugeben, aber alle wären gegen ihn verschworen. Der Präsident nahm die Lebon in Schutz. Eine Mutter, in einer solchen Lage und bei einem solchen Zusammentreffen, könne schwer ihren Unwillen bemeistern, sie sei wegen dieses Ausfalles ihrer Heftigkeit zu entschuldigen; aber nicht so er, wegen seiner an Unverschämtheit grenzenden Unbesonnenheit, den Rath, der ihm vom Gerichtshofe ertheilt worden, so in den Wind zu schlagen, und sich wieder in dem Hause und vor den Augen der beleidigten Mutter zu zeigen. Contrafatto wußte nichts als in allgemeinen Betheuerungen seine Unschuld zu behaupten, daß man, um eine abscheuliche Sache zu glauben, mit seinen eigenen Augen sehen, mit seinen eigenen Ohren hören müsse: »Sie alle sind Männer von Rechtschaffenheit und Gerechtigkeit; ich bin nur ein armer Fremder, fern von meinem Vaterlande, meinen Verwandten, ohne Stütze, ohne Hülfe. Ich kann mich nur mit Schwierigkeit ausdrücken; aber die Unschuld ist in meinem Herzen. Ich traue auf Gott, auf die Gerechtigkeit meiner Herren Richter, auf die Geschworenen und auf das Gesetz.« Der Präsident erwiederte ihm in freundlichem Tone: »Wir wünschen nichts so sehr als die volle Entdeckung der Wahrheit. Alle unsere Bestrebungen gehen dahin, sie zu finden. Möchte sie, wenn sie gefunden ist, Ihre Unschuld bekunden!« Hierauf sprach die Civilklägerin, die Witwe Lebon. Auch Isabelle Capuchalate de Moroni, eine hohe Gestalt, von edlen Zügen, ist eine geborene Sicilianerin. Weitere Bezüge, oder eine frühere Bekanntschaft zwischen ihr und ihrem Landsmann, dem Angeklagten, werden indeß von beiden Seiten geleugnet. Ihre Altersangabe, 28 Jahre, scheint auf einem Irrthum zu beruhen, wenn die andere Angabe richtig ist, daß ihre älteste Tochter schon dem 18. Jahre sich näherte. Ihr Accent war italienisch; aber sie drückte sich mit vollkommener Ruhe aus und bezwang sichtlich die innere Unruhe und Bewegung, die auch in diesem Momente wieder in ihr gähren mußte. Auch ihre Erklärungen über die eigentliche Thatsache umgeht man. Sie war nicht Zeugin, sie erfuhr erst später, was vorgegangen war. Zur Schonung des Schamgefühls erzählt man uns nur, daß sie den Geschworenen und Richtern die Umstände erzählt, die den Stoff der Anschuldigung bilden: die Klagen, welche der Schmerz der kleinen Hortense entlockte; die vertraulichen Mitteilungen, welche sie von ihr darauf empfing; die Vorwürfe, mit welchen sie den Abbe Contrafatto überhäufte; die Drohungen, die sie gegen ihn ausstieß, ihn beim Großalmosenier von Frankreich und dem Polizeipräfecten anzugeben; die Fragen, welche sie von neuem an das kleine Mädchen richtete, und deren wenig umständliche Antworten, die sie darauf erhielt. Aber diese Antworten eben hätten sie überzeugt, daß das gegen ihr armes Kind begangene Attentat so weit gegangen sei, als dies bei einem Kinde von fünf Jahren möglich wäre. Sie schilderte ihre Unruhe und Besorgniß über die möglichen Folgen des Attentats, Sorgen, von denen sie seitdem glücklicherweise erlöst worden, denn das Kind war inzwischen genesen. Sie wiederholte auch die naiven Ausdrücke, deren Hortense sich bedient, um ihr die Acte der an ihr begangenen Brutalität deutlich zu machen. Sie versicherte, wie schon erwähnt, früher in gar keiner Art von Verbindung oder Bekanntschaft mit Contrafatto gestanden zu haben; sie hatte ihn vorher nur einmal auf der Treppe gesehen und ebenso wenig habe sie den geringsten Grund zum Uebelwollen gegen ihn gehabt. Befragt, was er darauf zu erwidern habe, verfiel Contrafatto in eine für einen Angeschuldigten in seiner Lage sehr unpassende Anklage: »Die erste Pflicht einer guten Erziehung, rief er, die eine Mutter ihren Kindern geben will, ist, daß sie sie nicht ausgehen lassen muß. Das Kind da lief durch das ganze Haus. Sie sprach in einer Art, die ich schon erklärt habe. Vielleicht wollte sie sich ausreden. Sie sagte: ›der Abbe ist's gewesen.‹ Ich weiß nun einmal nichts von dem, dessen man mich durchaus beschuldigen will.« Aber ein Motiv des Hasses mußte er doch alsdann wenigstens vermuthen, und er rief: »Ja, es ist um den Scandal gegen die priesterliche Würde nicht ausgehen zu lassen. Wie viele sind nicht hier von Haß und Rachsucht gegen jeden Priester versessen!« Ihm ward erwidert, daß er eine falsche Idee von den Gefühlen der Franzosen hege, daß Madame Lebon wenigstens diese Gefühle nicht theile, daß sie eine gute Katholikin sei, alle Pflichten der Religion erfülle, und daß eine ihrer Töchter erst vor kurzem ihre erste Communion gefeiert habe. »Nun denn, rief er, ich kenne nichts von Paris, ich kenne weder die Sitten hier, noch sonst was. Wenn Madame Lebon mir zu Leibe will, so ist es auch vielleicht nur, weil ihre Tochter es ihr eingegeben hat.« Die Zeugen wurden vernommen. Der erste Zeuge ein noch nicht fünfjähriges Kind! Mit schmerzlichem Interesse richteten sich aller Blicke auf die kleine Hortense, die ein Huissier an der Hand in den Saal führte. Sie war noch blaß, aber ihre anmuthige kleine Gestalt schien bereits die Heiterkeit und Elasticität wieder gewonnen zu haben, welche der kindlichen Unschuld einen so eigenen Zauber gewährt. Das Gespräch zwischen Hortense und dem Präsidenten ist uns zwar nicht in den das eigentliche Verbrechen, doch in andern, des Kindes Wesen und seine Aufrichtigkeit charakterisirenden Zügen erhalten. Man wird es, denken wir, nicht ohne Interesse vollständig hier aufgenommen sehen. Kennst du den Angeklagten? »Ja, es ist der Herr Abbé.« Was hast du mir von ihm zu erzählen? »Ich war einmal zum Spielen hinaufgegangen zur Wäscherin, die oben wohnt im Hause von Mama.« Warst du denn allein da? »Der Herr Abbé faßte mich am Arme.« Sprach er dabei? Hat er dir etwas gesagt? »Nein, mein Herr.« Als er dich nun so am Arme fortzog, hat er da die Thüre zugeschlossen? »Ja, mein Herr.« Nun heißt es, daß der Präsident die nöthigsten Fragen an das Kind mit aller in solchen Fällen wünschenswerthen Zurückhaltung richtete. Das kleine Mädchen aber erzählte mit aller Unbefangenheit der Kindheit die schändlichen Thatsachen, um derentwillen Contrafatto angeklagt ward. Der Berichterstatter, welcher noch mehr Zurückhaltung übt, sagt dabei: Wiewohl die Handlungen bei dieser ersten Zusammenkunft vielleicht von weniger Gewicht sind als in der zweiten, so kann man sich doch nicht eines Gefühls von Entsetzen und sehr peinlicher Gedanken erwehren, wenn man hört, daß die kleine Hortense dabei zu dem Frevler gesagt haben will: »Du beleidigst ja den lieben Gott.« Du bist noch sehr jung, mein liebes Kind, hub der Präsident wieder an; du hast keinen Eid geleistet, du weißt nicht einmal, was ein Eid ist; aber du weißt doch, daß es sehr schlecht sein würde, zu lügen. Das ist die allergrößte Beleidigung gegen den lieben Gott. »Ich lüge nicht, mein Herr.« Das wäre auch sehr schlecht von dir. Wohlan, sprich es noch einmal. Ist es denn ganz wahr? »Ja, mein Herr.« Hierauf erzählte Hortense mit derselben Naivheit die noch weit empörenderen Umstände des zweiten Besuches. – – Sie setzte aus freien Stücken hinzu, das erste mal habe ihr der Herr Abbé Zucker gegeben und das zweite mal Pflaumen. Und hast du davon gegen jemand gesprochen? »Ja, mein Herr. Ich erzählte davon der Portiere, unserer Wäscherin und auch einem großen Herrn.« (Einem oberen Officiere, der im Hause wohnte.) »Ich habe nichts darauf zu erwidern, sagte Contrafatto auf die Frage des Präsidenten, als daß es nicht wahr ist. Macht mit mir, was ihr wollt.« Die drei älteren Schwestern Lebon, welche jetzt über die Sache vernommen wurden, konnten wenig aussagen. Ihre Mutter hatte Sorge getragen, daß sie immer entfernt blieben, wenn sie Hortense über den Vorfall ausfragte, und ihre Nachbarn hatten diese löbliche Vorsicht nachgeahmt. Auch der Präsident übte die Schonung für ihre jungfräulichen Gefühle, daß er die drei Schwestern von nun an in das Rathszimmer abführen ließ, um nicht ferner Zeuginnen der darauf folgenden Aussagen und Erörterungen, namentlich derer zu sein, welche die Aerzte, als Zeugen und Sachverständige, jetzt gaben und veranlaßten. Es waren die Doctoren Sterling, Marjolin, Dubois, Pravaz und Guichard. Alle bekundeten, daß der besondere Krankheitszustand des kleinen Mädchens nur eine Folge der dem Angeschuldigten beigemessenen That und Gewalt sein könne, um so gewisser, als keine ähnlichen Krankheitssymptome jemals früher bei dem Kinde sich gezeigt hätten. – Auch über diesem Punkt lassen die Berichterstatter, wie nur zu billigen, einen Schleier ruhen. Die wichtigsten Belastungszeugen, wenn man dem fünfjährigen Kinde diese Eigenschaft abspricht, sind der Portier des Hauses und seine Frau; wichtige Personen überall in Paris, mit denen es für die Hausgenossen rathsam ist, sich gut zu stehen, weil ihre Blicke überall hindringen, und ihre Zunge gefährlich werden kann. Sie üben eine Controle über die Bewohner, die oft tiefer in ihre Heimlichkeiten dringt, als ihnen lieb ist, wie Eugen Sue uns davon in den Mistères ein so anschauliches Bild geliefert hat. Die geheime Polizei soll unter dieser Classe ihre besten Agenten haben. Noutz, Portier des Hauses rue Cocquenard Nr. 9, war, wie seine Frau, der Vertraute der kleinen Hortense; durch die Kinder pflegen die Portiers viel zu erfahren, was im Innern der Familien vorgeht. Hortense hatte beiden Eheleuten früher als ihrer Mutter das mitgetheilt, was ihr auf der Stube des Abbé begegnet war. Vor Gericht sagte er dasselbe darüber aus, was die Witwe Lebon darüber eröffnet hatte. – Warum aber hatte er es nicht schon vor dem Constructionsrichter mitgetheilt? »Ich hätte es auch da schon mitgetheilt, erwiderte der Zeuge, aber da ich Protestant bin, fürchtete ich, daß der Herr Abbé glauben könnte, ich wäre sein Feind. Außerdem hatte ich auch keinen Eid abgelegt und glaubte daher, ich sei auch nicht verpflichtet, die ganze Wahrheit zu sagen.« Aber in den Acten des Instructionsrichters war attestirt, daß der Portier sowol als seine Frau eidlich vernommen worden. Beides ergab sich als falsch. Ja die Frau des Portiers sagte noch ausdrücklich in ihrem Verhör vor den Assisen: »Man hat mir keinen Eid abgefordert. Da wollte ich denn nichts sagen, aus Furcht vor Scandal, und man hat mich auch über sehr Weniges befragt. Ich habe selbst zum Instructionsrichter gesagt, daß, wenn ich die ganze Wahrheit sagte, ich viel mehr sagen müßte.« Der Präsident konnte nicht umhin, diese sträfliche Nachlässigkeit – oder absichtliche Fälschung – zu rügen. Bei einer solchen Voruntersuchung war es leicht, den gewünschten Zweck zu erreichen, den Angeschuldigten zu entlassen. Der Präsident erinnerte indeß Contrafatto, daß das Zeugniß des Portiers durch diese seine Erklärung an Beweiskraft gewinne, weil es ihn fern von aller Leidenschaftlichkeit zeige; als Protestant habe er Bedenken getragen, einen katholischen Priester anzuschuldigen, in der Furcht, für seinen Feind zu gelten. Contrafatto erklärte den Portier nichtsdestoweniger für einen Menschen, der ihm persönlich übelwolle und einst einen Zank mit ihm angefangen, der so heftig geworden, daß er, Contrafatto, sich der Thränen nicht enthalten können. Der Portier Noutz gab die einfache Erklärung: Contrafatto habe eines Tages ohne Zustimmung des Hauseigentümers mit allen seinen Habseligkeiten ausziehen wollen. Als er die Treppe heruntergekommen, habe Noutz das verhindert; da habe der Abbé auf ihn losschlagen wollen, worauf er ihn allerdings einen falschen Kerl, einen Lügner und Verräther genannt habe. Noutz bestätigte das bisher über Contrafatto's Aufführung Gesagte: »Man konnte sie nicht sehr gut nennen. Den ganzen Tag war er auf den Beinen. Abends kehrte er spät nach Haus. Frauen kamen, ihn zu besuchen. Er war freilich Sprachmeister, aber ich weiß nicht, ob sie kamen, um Stunden zu nehmen. Sie blieben an zwei bis drei Stunden.« – Der junge Priester verschmähte es wol auch nicht, selbst dann und wann in der Loge des Portiers einzutreten, um gelegentliche Bemerkungen und Beobachtungen zu machen oder zu hören. Die vorüberstreifenden, wohlgekleideten Damen zogen besonders seine Aufmerksamkeit an. So sprach er: »Ja, wenn Ihr so seid, dann seid Ihr 100 Francs mehr werth, oder 1000 Francs mehr.« So unangenehm dem jungen Priester diese Aussage schien, wagte er doch nicht durch ein entschiedenes Nein die Frage des Präsidenten zu beantworten: Er habe nichts von dem gesprochen, was der Zeuge anführe. Er müsse wiederholen, daß, um einen Priester zu beurtheilen, man mit den Augen sehen, mit den Ohren hören müsse. »Immer sprach ich zum Volke, daß die Pflicht eines Christen sei, seine Arbeiter zu bezahlen und Niemandem Böses zu thun. Was das oben angeführte Geschwätz betrifft, so pflegen wir Italiener so zu sprechen, wenn wir gut angekleidete Damen sehen, sie ist so und so viel werth, und so viel mehr werth. Das heißt aber bei uns: sie ist um so und so viel reicher oder vermögender, nicht aber schöner!« Noutz versicherte, Contrafatto sei mehr als zweihundert mal erst spät in der Nacht nach Haus gekommen; der Angeklagte freute sich dieser Uebertreibung, da er nicht zweihundert Tage und Nächte in dem Hause gewohnt. Die Ehefrau des Portiers, welche die Seele oder das Auge des Hauses gewesen zu sein scheint, berichtete über die ersten Mittheilungen der kleinen Hortense dasselbe. Sie habe aber doch nicht gewagt, es der Madame Lebon zu hinterbringen, sondern sich damit begnügt, Hortense's Schwestern einen Wink zu geben, sie möchten die Kleine nicht mehr zum Abbé lassen. Die Noutz gab ihm dasselbe Sittenzeugniß. Er sei sehr frei mit den Damen umgegangen und habe stets unangebrachte Plaisanterien geliebt. Junge Damen seien oft bei ihm zum Besuche gewesen, auch wären sie immer ziemlich lange dageblieben. »Eines Morgens kam ich um 7 Uhr zu ihm und merkte wol, daß ich genirte. Es war eine junge Frau bei ihm, ihre Kleidung war nicht in der besten Ordnung. Als ich eintrat, gab sie sich den Schein, als spräche sie mit ihm über italienische Stunden.« Auch das erklärte Contrasatto für das Werk der Gottlosen. Auf die Frage: wie seine Reden gelautet? erklärte die Noutz, er habe stets anempfohlen, gut zu essen, gut zu trinken und ein gutes Vergnügen sich zu verschaffen. – Der Angeschuldigte warf ein, es habe auch noch niemand bezweifelt, daß man essen und trinken müsse, um zu leben. Aber, sagte die Noutz, er aß auch Fleisch zu jeder Zeit, die Fastenwoche nicht ausgenommen. Ja am Charfreitag ließ er sich ein gewöhnliches Fleischgericht und dazu Bratwürste kaufen. »Ich war krank geworden durch Veränderung des Klimas«, sagte rasch der junge Priester. »Die Beobachtung solcher Pflichten gehört vielleicht nicht zu den wesentlichsten Dingen der Religion, aber für einen Priester ist und bleibt es doch eine heilige Pflicht.« »Ich war krank, Herr Präsident; mein Gesicht ist noch blaß von der Veränderung des Klimas.« »Warum kehrten Sie nicht nach Italien zurück?« »Ich konnte doch nicht im Winter fortgehen!« Hiermit schließen die Zeugenaussagen über die der That zunächst liegenden Indicien; über ein Entfernteres, welches die Parteiintrigue bekunden sollte, ward die Noutz noch nachträglich vernommen. Ein Mann in einem schlechten Ueberrocke und von sonst abenteuerlichem Aussehen trat vor einigen Tagen ins Haus und an die Portierloge. Nachdem er sich nach der Wohnung des Sacristans, der, wie der Pfarrer ihm gesagt, hier wohnen solle, erkundigt und die Portiere ihn mit der Bemerkung abgewiesen, daß der Herr Pfarrer wol besser wissen werde, wer hier im Hause wohne, rückte er allmälig mit seinem eigentlichen Antrage heraus. Das sei ja wol das Haus, wo der Priester Contrafatto gewohnt. Man glaube, die Personen, die ihn auf der Straße geschlagen und so viel Scandal angefangen, hätten es nur gethan, um Geld zu bekommen. Die Portierfrau antwortete ihm: wie er so was glauben könne! Madame Lebon sei eine höchst rechtschaffene und achtungswerthe Frau. Wenn er sie kenne, würde er anders von ihr sprechen. Die eine Tochter der Dame, Emilie Lebon, war gerade in der Portierloge; mit einem Korbe unterm Arm stützte sie sich auf einen Pfosten des Bettes der Portiere. Ihre Gegenwart hielt den fremden Menschen nicht ab, es geradezu auszusprechen, weshalb er gekommen: Wenn die Dame Geld wollte, so hätte ich was, um ihr zu geben. Ich komme vom Pfarrer! – Was! rief die Portierfrau, glauben Sie, daß Madame Lebon noch Geld verlangt? Sie will und verlangt nichts als Gerechtigkeit. – Der Fremde aber ließ sich nicht abweisen. Er setzte sich ganz vertraut auf einen Stuhl am Fuß des Bettes und sagte: »So will ich zu Madame Lebon selbst gehen und ihr das Geld bringen.« Da nahm die junge Emilie das Wort: ihre Mutter empfinge keine Besuche und er möge nur sein Geld behalten. Der Portier war nicht zu Hause, die Portiere nahm sich zusammen und sagte ihm: »Machen Sie sich nur auf den Weg, mein Herr, mit Ihren insolenten Manieren!« – Ein Nachbar, der den Streit mit angehört, kam dazu und forderte nun ebenfalls den Unbekannten auf, sich zu entfernen und nicht weiter Madame Lebon durch seine Anträge zu insultiren. Emilie Lebon und auch der Portier Noutz, so weit er davon Kenntniß haben konnte, bestätigten diese Aussage, deren Richtigkeit übrigens die Zeugin noch mit besonderen Betheuerungen versicherte. Mehr war nicht ermittelt und die Advocaten nahmen das Wort. Der bekannte Charles Ledru, welcher diesen Proceß zu seinem eigenen empfindlichen Schaden in diesem Jahre wieder aus seiner Vergessenheit hervorgerufen hat, trat für die gekränkte Mutter als Civilpartei auf. Die Schuld des Angeklagten, über die seiner Ansicht nach kein Zweifel obwalten könne, überließ er dem öffentlichen Ankläger; ihm liege nur ob: gegen hinterlistige Angriffe eine Frau zu vertheidigen, die der Gegenstand so vieles Hasses und so vieler Verleumdungen geworden, weil sie, den Verführungen und den offenen Drohungen zum Trotz, unerschütterlich auf dem geraden Wege geblieben, welchen sie einmal eingeschlagen. Da gerade der Standpunkt, den die Lebon zum Processe einnimmt, bei der gegenwärtigen Lage desselben wieder von Wichtigkeit erscheint, und Charles Ledru im Jahre 1846 gewissermaßen zurücknimmt, was er 1827 sprach, erscheint es nöthig, diese Rede wenigstens in einem gedrängten Auszuge herzusetzen, wiewol sie zum damaligen Processe von minderer Bedeutung ist. »Man kämpfte mit andern Waffen als den Gesetzen, und mit andern Mitteln als denen der Gerechtigkeit. »Ich will hier nicht untersuchen, wer Contrafatto's Hülfstruppen waren. Wir wollen glauben, daß sie sich selbst des Schutzes schämen, welchen sie ihm gewährten, ihre eigene Würde vergessend. »Dank ihrem Eifer indessen, gerade dadurch ward der Scandal bis zu seinem Gipfel getrieben. Es war nicht mehr die Frage von dem Attentat, begangen an der kleinen Hortense, sondern von etwas viel Schrecklicherem. Das Verbrechen in der Straße Coquenard ward zu einer abscheulichen Fabel, erfunden, um einen Diener des Altars zu verderben. »Madame Lebon hatte, als Instrument einer zahlreichen Faction, gegen den ganzen Klerus dieses höllische Complot geschmiedet. Hinter ihr stand eine ganze Partei. Somit gab es nur noch ein Interesse, das für den Schuldigen, und keine andere Entrüstung, als die gegen das Schlachtopfer selbst. »Die Wirkung, meine Herren, war eine solche, daß auch das Gewissen der Obrigkeiten in die Schlinge fiel, welche geschickte Hände aufgezogen hatten. »Eine Untersuchung war allerdings angeordnet, um die Thatsachen zu ermitteln; aber der Instructionsrichter schien in Angst, daß er nicht die Religion verleumde, wenn er seine Pflicht ohne Menschenfurcht erfüllte. »Die Zeugen wurden kaum gehört, es ist erwiesen, daß man ihnen nicht einmal einen Eid abnahm. »So, meine Herren, siegte eine mächtige Intrigue über die Gerechtigkeit selbst, und während so viele Unschuldige ganze Monate auf das Ende einer Voruntersuchung warten, welche immer nur allzulangsam ist, erhielt Contrafatto, der zum Ankläger der Mutter wurde, nachdem er die Tochter gemeuchelmordet, seine Freiheit fast in demselben Augenblicke wieder, wo sie ihm entzogen worden. »Werfen wir indeß einen Blick auf den Grund dieses Argwohns und prüfen wir das System, welches Contrafatto so kühn in diesem Verhör entwickelt hat. »Madame Lebon will ihn verderben, hat er ununterbrochen behauptet, und die kleine Hortense hat nichts ausgesagt, als das Pensum, welches die Mutter vorher sie eingelernt hat. »Madame Lebon will ihn verderben! Aber in welcher Absicht, was ist ihr Interesse? Will sie Geld erlangen? – Von wem? Von Contrafatto? Unglücklicherweife ist er insolvent! – Von wem sonst? Von der öffentlichen Macht? Von der Macht, welcher alles daran gelegen ist, oder alles daran liegen muß, daß der Priester für unschuldig erklärt werde? »– – Im Gegentheil, man hat (von daher) ihr Stillschweigen erkaufen wollen. Aber wie empfing Emilie Lebon diesen Abgesandten? – – »Man muß auch absurde Möglichkeiten prüfen. Hatte Madame Lebon vielleicht einen Haß gegen ihn, als einen Fremden, gehegt? »Aber sie selbst ist eine Fremde, Tochter des Herzogs von Capuchalate Morroni, Nichte des Erzbischofes von Tarent. Wenn sie unter der Zahl ihrer nächsten Verwandten auch einen der ersten Generale unserer Armee zählt, so hat sie doch die Eigenschaft als Französin erst durch ihre Verheirathung mit dem tapfern Obristen Lebon erworben. »Hatte sie einen unversöhnlichen Haß gegen ihn als Katholiken und Priester? »Sie ist selbst eine gute Katholikin. Ihre Töchter, erzogen im königlichen Hause von St. Denis, haben dort keine andern Grundsätze eingesogen, als die der Religion und der reinsten Moral. »Was thut es? ruft man. Dennoch war es ihr nur um Scandal zu thun. Was half es ihr, von neuem auf Thatsachen zurückzukommen, welche der jungen Hortense eine so traurige Berühmtheit geben mußten? Galt einer Mutter die Bestrafung des Schuldigen mehr als die Ehre ihrer Tochter? – So also, meine Herren, hätte Madame Lebon, deren Name schon auf aller Zungen schwebte, seit man auf allen Straßen, Männer und Frauen, Gerechtigkeit rief gegen ein Verbrechen, welches so scandalöser Weise der Ahndung der Gesetze zu entschlüpfen drohte, so hätte Madame Lebon, die in den Briefen und Berichten einer mysteriösen Gewalt überall als die Seele einer gottlosen Verschwörung bezüchtigt ward, so hätte Madame Lebon, die das erste Arret des Gerichtes, welches erklärte, es sei kein Grund zu einer Untersuchung, einer fast gotteslästerlichen Verleumdung zieh, sie hätte schweigen und sich unterwerfen und ihren Töchtern zur Mitgift einen Verdacht hinterlassen sollen, der sie erdrückt hätte. – Nein! so konnte sie nicht glauben, die Ehre der jungen Hortense zu vertheidigen, und so sind nicht die Rathschläge, die sie empfangen hatte. »Ich glaube es bewiesen zu haben: Madame Lebon hat kein Interesse, das Verbrechen zu begehen, dessen Contrafatto sie beschuldigt. Ihre Festigkeit wurde von dem ehrenwerthen Entschlusse allein geleitet, ihre heiligste Pflicht zu erfüllen. »– – Contrafatto selbst, gedrängt vom Präsidenten, den Boden unter sich weichen fühlend, mußte eingestehen, er begriffe nicht, weshalb Madame Lebon ihm übel wolle. »Was sagt er nun? Das Kind habe alles erfunden, und ihre lügenhaften Aussagen hätten die Mutter selbst getäuscht. »Prüfen wir auch dies. »Dieses Kind hätte etwas erfunden, was es mit einer Naivheit, Wärme, einer Wahrheit in allen Umständen erzählt, die alle übereinstimmen? »Zu welchem Zwecke hätte eine verkehrte Einbildungskraft, lange vor der Zeit, wo sie dahin sich wendet, solche Frevel ersinnen können? Man sieht nicht einmal den Schatten eines Interesse. »Aber sei es, es habe ein Interesse gehabt, Contrafatto zu verleumden. Wer hat dem Kinde denn gelehrt alles das, was es enthüllt hat? Der Angeschuldigte fuhr einmal während der Untersuchung aus seiner gleisnerischen Rolle und sagte: es müsse sich ein böser Geist in die kleine Hortense versteckt haben. »Sie, meine Herren, die Sie nicht an die bequeme Dazwischenkunft eines Dämons glauben, Sie frage ich, wie konnte die arme Hortense von der abschreckenden Lüsternheit, welche ihre Augen sahen, und die ihr Geist doch nicht begriff, erzählen? Fünf Jahre alt, und in dieser glücklichen Unschuld, die sich in jedem ihrer Worte abspiegelt, wie konnte sie – – – (und der Advocat wiederholte ihre Worte, die uns verborgen bleiben) – – »Contrafatto sah sich genöthigt, wieder auf die Anschuldigungen gegen die Mutter zurückzukommen. Sie hätte ein Vergnügen darin gefunden, das Herz ihrer Tochter zu vergiften; die Kleine sei nur das Echo gewesen von dem gräßlichen Unterricht, den sie empfangen! »Contrafatto ist durch seine eigene Vertheidigung gerichtet. Nur der, welcher ein solches Verbrechen begangen, kann eine solche Erwiderung auf eine solche Anschuldigung geben. Selbst die Gegenwart seines Opfers hat ihn nicht bewegt, er hat sich noch rächen wollen auf eine Weise, würdig seiner und seiner Thaten. »Und in diesem Augenblicke ruft er den heiligen Charakter an, mit dem er bekleidet ist, in diesem Augenblicke antwortet er ans den schlagenden Beweis: »»Ich bin ein Diener Gottes! Wagt ihr, den anzuschuldigen, der überall sein heiliges Wort gepredigt hat?«« »Sie werden dieser kühnen Heuchelei, wie sie es verdient, ihr Recht widerfahren lassen. »Nein, meine Herren, die Religion hat nicht aufzukommen für die Verbrechen, welche einige ihrer unwürdigen Diener begehen. Wenn man nicht diese einfache Wahrheit des gesunden Menschenverstandes verkannt hätte, so hätten wir auch nicht über alle die Scandale zu seufzen, welche der Freilassung des Verbrechers folgten. »Man kann es nicht oft genug wiederholen, weil man es immer wieder zu vergessen scheint, was die Religion verlangt, ist, daß ein jeder, treu seinen Schwüren, seine Pflichten mit Loyalität erfülle, ohne auf andern Rath zu horchen, als den, der im Busen eines jeden geschrieben steht. Was sie außerdem fordert, ist, daß jedem sein Recht widerfahre nach seinen Thaten. »Priester, obrigkeitliche Personen, Bürger, alle sind gleich vor dem Gesetze. Alle müssen bestraft werden, wenn sie es verletzt haben; und wenn der Klerus daran dächte, einige Privilegien zurückzufordern, so würde es doch ohne Zweifel nicht dasjenige sein, welches einem Contrafatto und seinen Nachahmern Ungestraftheit zusicherte! –– –– –– –– »Ihre Entscheidung, meine Herren, wird ohne Zweifel nicht die Thränen trocknen, zu denen Contrafatto das Leben der Witwe Lebon verurtheilt hat. Wunden sind es, die sich niemals schließen, und ein Unglück, über welches das Herz einer Mutter sich niemals tröstet. Wenigstens aber werden Sie die Unglückliche an denen rächen, die sich noch darin gefallen haben, sie in ihren Schmerzen zu beleidigen. Das ist die einzige Ehrenrettung, auf welche sie hoffen konnte. »Ich wiederhole es: Sie haben einen Schuldigen zu finden zwischen einer tugendhaften Mutter und einem abfälligen Priester. –– –– –– Wählen Sie!« So Charles Ledru 1827, derselbe, welcher 1846 in einem Briefe an den damals Verurtheilten erklärt, daß er ihn jetzt für unschuldig halte! Der öffentliche Ankläger, Generaladvocat von Vaufreland, wiederholte die vom Advocaten der Civilpartei aufgeführten Argumente und stellte die den Angeschuldigten gravirenden Umstände in einem eifrigen Vortrage zusammen, ohne doch neue Monumente vorzubringen. Der Vertheidiger Saunière lehnte von vornherein den Vorwurf und Verdacht ab, als ob der Klerus ein wirklich schuldigbefundenes Mitglied der Strafe der Gesetze entziehen wolle, weil es ein Mitglied seiner geschlossenen Gesellschaft sei. Auch die Kirche habe begriffen, daß unsere Sitten das Bedürfniß empfänden, solche Misbräuche zu reformiren. Die Gesammtheit des Klerus wünsche vielmehr, daß die bösen Priester entfernt und gestraft würden, weil sie die ihnen schuldige Achtung bewahrt wissen wollten. Aber ein Geistlicher, der angeschuldigt worden, müsse sich auch der Vortheile, des Schutzes erfreuen, den die Gesetze jedem Bürger gewährten; man dürfe eben so wenig in ihm den Menschen und Bürger als in jedem andern nicht Geistlichen vergessen. Man dürfe es sich nicht ausreden, die Religion habe an Ansehen verloren; die Gründe aufzusuchen, sei hier nicht der Ort. – Aber diesem traurigen Umstande müsse man die Begierde der Menge zuschreiben, einen Priester schuldig zu finden. Verblendet durch diese gehässige Leidenschaft, nehme man die Anschuldigung, wenn sie einen Geistlichen trifft, schon für den Beweis. – Kaum solchen Verblendeten und Rasenden aus ihren Mordhänden entschlüpft, müsse der Unglückliche, den er zu vertheidigen habe, sich glücklich schätzen, vor gerechte Richter gestellt zu sein u.s.w. Der Vertheidiger wich ganz ab von dem System des Angeklagten, die Beschuldigung auf eine Partei, auf die Mutter des unglücklichen Kindes zurückzuwerfen. Im Gegentheil er beklagte sie, er fand ihren ungeheuern Schmerz natürlich, ihre Verzweiflung zu rechtfertigen. Aber wahrscheinlich sei eine Täuschung, ein Irrthum ihrerseits im Spiele. Er ging den frühern Lebenslauf des Angeschuldigten durch und fand, daß ein Priester, der solche Zeugnisse für sich aufzuführen habe, nicht der Mann sei, dem man ein solches Verbrechen zutrauen dürfe. (Die schriftlichen und mündlichen Zeugnisse über seine sehr verdächtige Sittlichkeit in Paris überging er.) Mitten in der seligen Ruhe des Geistes, genährt durch die heiligen Beschäftigungen, sei er plötzlich der Gegenstand einer unerhörten Anschuldigung geworden. Eine Entrüstung, vielleicht sonst unangemessene Handlungen von seiner Seite seien darauf wol sehr zu erklären und zu entschuldigen gewesen. Er vertheidigte die Rathskammer, welche ihn auf die erste Anschuldigung in Freiheit gesetzt, weil nichts gegen ihn gesprochen, als die Anklage eines fünfjährigen Kindes; nicht ein erwachsener Zeuge habe sie bekräftigt. Wenn sich jemand über eine offenbare Ungerechtigkeit zu beklagen habe, so sei es Contrafatto, der, nachdem er freigesprochen, brutal von der aufgeregten Menge mishandelt worden, ohne daß man irgend ein Zeugniß seiner Schuld gehabt. Nur die Verzweiflung und die Wuth einer Mutter hätten Leute zu solcher Handlung der Unmenschlichkeit anregen können, die für sich selbst gar kein Recht gehabt. Und damit nicht genug, daß man ihn morden wollen, sei er auch, er, der eben freigesprochen, sofort wieder verhaftet worden, ohne daß ein neuer Grund der Klage gegen ihn vorgelegen. Die Gerichte, indem sie die zweite Klage der Mutter annahmen und ihn vor die Assisen stellten, hätten nur dem öffentlichen Geschrei gehorcht. Ja, sein Cassationsgesuch gegen dieses Arrêt sei, nur dem Publicum zu gefallen in der unglaublich schnellen Zeit, vom Mittwoch Abend, wo er es eingereicht, bis zu der Mittagsstunde des andern Tages, des Donnerstages, verworfen gewesen, also in weniger als 24 Stunden. Wenn also von der andern Seite geklagt worden, daß der Unglückliche nach der ersten Verhaftung zu schnell entlassen worden, so sei diese Eile, mit der er verurtheilt worden, ein Angeklagter zu bleiben, eine ungebührliche, was im Recht der Vertheidigung ausgesprochen werden müsse, wenn es auch hier zur Sache nichts thue. Sein Vertheidiger habe unter diesen Umständen gar nicht über die Mittel, um das Cassationsgesuch zu begründen, nachdenken können, und kaum habe er das Gesuch des Clienten mit fünf Zeilen begleiten können. Der Präsident unterbrach den Vertheidiger mit der Bemerkung, daß für diesen Fall, wo nur ein Arret, welches die Untersuchung verfügt, erlassen worden, kein Grund zum Cassationsgesuch vorhanden gewesen, die Zurückweisung sich daher von selbst verstanden habe. Der Wettkampf hierüber dehnte sich noch weiter aus, geht uns aber weniger an. In der Hauptsache versuchte der Defensor eine Brücke zu bauen zwischen der Anschuldigung und der Vertheidigung. Sie erinnert an das Verfahren Chaix d'Estanges in der Vertheidigung La Ronciere's, als er sich bestimmt sah von dem entschiedenen Angriff gegen Marie Morel abzugehen. Er wollte weder das Kind, noch die Mutter anklagen. Wie sollte ein Kind von fünf Jahren mit solcher Zuversicht solche Dinge, die man ihm eingelehrt, wiederholen? Wie ließ sich annehmen, daß eine Mutter ihrem Kinde einen so schauderhaften Unterricht ertheilt haben sollte? Aber es ließ sich ein Mittelweg denken. Madame Lebon hatte die Entdeckung gemacht, welche die Gesundheit ihres zarten, kleinen Kindes zu untergraben drohte. Bestürzt beim Anblick einer Krankheit, von der sie glaubt, daß sie schon eine ansteckende Natur verrathe, wird sie ihre Tochter mit ängstlichen, dringenden Fragen bestürmt haben: Mein liebes Kind, wärst du vielleicht bei dem und dem gewesen? Wer könnte dich so befleckt haben? – Wo war es? War er im Hause? Wo warst du, Kind? – Mama, hätte die erschreckte Kleine geantwortet, ich war nur beim Herrn Abbé. – Kind, was hast du da gemacht? Hätte er vielleicht ...? Das Kind hätte zuerst geleugnet, aber endlich, wie geängstete Kinder thun, welche ein böses Gewissen haben, zu allem ja gesagt, und endlich auch die technischen Ausdrücke, welche die Mutter ihm vorsprach, nachgesprochen. Alle Tage wären die Fragen dringender geworden, alle Tage habe Hortense die nämlichen Ausdrücke gehört. Einem Kinde impft sich so etwas leicht ein, und was es zuerst nur aus Furcht wiederholt, wäre zuletzt zu einer wirklichen Vorstellung geworden. Denkbar wäre dieser Mittelweg, wo die andern Umstände weder den links noch rechts gestatten. Sie weisen aber für die moralische Ueberzeugung so deutlich auf den einen geraden und gebahnten Weg hin, daß man hier nicht nöthig hat, diesen schwierigen und bedenklichen sich erst gangbar zu machen. Noch vertiefte sich der Vertheidiger in eine juridische Erörterung der Frage: was angewandte physische und moralische Gewalt im Sinne des Gesetzes heiße, eine Frage, die zu einem wissenschaftlichen Disput führte, der zwar die Advocaten erhitzte, uns aber so wenig als der frühere berührt, da niemand bei uns in Zweifel stellen wird, daß ein Act der Brutalität, verübt an einem Mädchen von fünf Jahren, stets als Gewaltthätigkeit erscheint, auch wenn er nicht mit Binden, Ringen, Schlagen oder den Mund Zuhalten verbunden ist; ein Punkt, zu dem für uns überdies der Schlüssel verloren gegangen ist, da man uns die Mysterien des Auftrittes im Zimmer verschweigt. »Man wird vielleicht erwartet haben (sagte der Vertheidiger, der sein Publicum kennen mußte und die Wendung, welche die Sache in der Oeffentlichkeit genommen), ich würde Ihnen die Gefahr zeigen, welche für die Religion aus der Verdammung meines Clienten entspringe, für die Religion, welche, verlassen, zur Beute werde der Bosheit der Ungläubigen; zeigen, wie die Gottlosigkeit neue Kraft schöpfen werde aus der Brandmarkung eines Dieners des Altars, wie die nach Scandal begierigen Gemüther jauchzen würden über die Wirklichkeit eines Verbrechens, welches neue Flecken auf die Sache der Gläubigen brächte; aber der Abbé Contrafatto wünscht nicht Betrachtungen dieser Art seine Freisprechung zu verdanken. – – Wenn Sie überzeugt sind, meine Herren, – – dann strafen Sie, züchtigen Sie den Geistlichen, wie Sie jeden andern Bürger züchtigen würden.« Aber noch zum Schluß seiner Verteidigungsrede kam der Defensor abermals auf seine Unterscheidung von physischer und moralischer Gewalt zurück, und machte die Geschworenen darauf aufmerksam, daß, wenn sie ihn für schuldig halten sollten, aber seiner Meinung wären, Contrafatto habe sich eines Attentats auf die Schamhaftigkeit ohne Gewaltthätigkeiten schuldig gemacht, sie die wegen der Gewaltthätigkeit an sie gestellte Frage verneinen müßten, was vor dem Gesetze wie eine Freisprechung laute. Nichtsdestoweniger würden sie in diesem Falle doch den Mann gebrandmarkt und bestraft und der Mutter der jungen Hortense die Genugthuung gewährt haben, welche sie verlange. Eine Anzeige, daß der Vertheidiger die Sache selbst schon für verloren hielt; andernfalls würde er schwerlich und gerade zum Schluß den Geschworenen diese bedenkliche Weisung gegeben haben. Contrafatto, vom Präsidenten aufgefordert zusprechen, wenn er noch etwas für sich anzuführen habe, sagte: »Ich höre Männer sprechen, von dieser und jener Seite; diese Worte brennen mir ins Herz. Es sind Männer voller Talent und Rechtlichkeit. Mein Herz rechtfertigt meine Unschuld. Zeugen sind nicht da. Ein Kind klagt einen Mann an. Man will auf ewig dies Herz zerstören, welches nur für das Gute schlägt. Aber Sie, ich flehe Sie an, lassen Sie sich nicht irreleiten durch das Schisma der modernen Philosophie, die im Widerstreit ist mit der Religion. Ich habe keinen Haß, aber ich habe Mühe, mich auszudrücken. Der liebe Gott kennt meine Unschuld. Ich vergebe meinen Feinden und überlasse mich der Gerechtigkeit der Geschworenen und der ganzen Welt.« Contrafatto's eigene Vertheidigung war nicht glücklicher als die seines Defensors. Das Resumé des Präsidenten aber war vielleicht die gefährlichste Anklage und niederschmetternde Waffe gegen den Angeschuldigten, wenn wir nicht annehmen, daß sein Schicksal bereits auf den Gesichtern der Geschworenen geschrieben stand. »Indem Sie diesen Debatten beigewohnt, meine Herren, sind Sie gewiß, gleich uns, von einer zweifachen Befangenheit und Angst ergriffen. Sollte denn die Religion wirklich seufzen müssen über die unerhörten Verschuldungen, deren einer ihrer Diener sich schuldig gemacht? Ein Priester, der auf den Stufen des Altars jeden Tag Gott das heiligste Opfer darbringt, sollte er alle Gefühle vergessen haben, die in dem Herzen eines mit so heiligem Amte betrauten Mannes heimisch sein müßten? Sollte er mit Füßen getreten haben die ersten Grundsätze nicht allein eines Christen, sondern die jedem Kinde der Natur, auch bevor es durch das Mysterium der Erlösung geheiligt worden, heilig sein müssen? – Oder, meine Herren, sollte ein Kind, kaum fünf Jahre alt, solche Greuel haben erfinden können, Greuel, die Manchem bis an sein Lebensende unbekannt bleiben? Lassen Sie uns weitergehen: wäre es möglich, daß eine Mutter einer Familie, auf irgend einen Rath, der sich aber nicht fassen, nicht begreifen läßt, es gewagt haben könnte, in den Geist ihrer Tochter Gedanken einzuträufeln, welche ihre eigene Vernunft kaum zu fassen im Stande sein dürfte? Dies, meine Herren, ist das furchtbare Problem, welches Sie zu enthüllen, worüber Sie zu sprechen haben.« Wir übergehen in diesem Resumé, das von uns nicht blos kurz berührt werden durfte, die Anführungen über Contrafatto's früheren Lebenslauf. Der Präsident stellte alle Zeugnisse über seine Lebensweise und seine Sittlichkeit zusammen und fuhr dann fort: »Sie hörten den Portier dieses Hauses und seine Frau. Diese Zeugen, gegen welche er sich mit solcher Heftigkeit erhoben, sind, wenn man auf den Angeklagten hören wollte, Feinde, die ihm auflauern, die sein Verderben suchen. »Und doch sahen Sie, wie diese Zeugen sich benahmen. Sie wurden vor den Instructionsrichter (Frayssinous; ein Frayssinous war damals Erzbischof von Paris, eines der Häupter der legitimistisch-ultramontanen Partei!) berufen. Sie haben Ihnen erklärt, daß man vor dieser obrigkeitlichen Person aus einem Irrthum, den wir nicht zu erklären wissen, den Eid ihnen abzunehmen vergessen hat, den Eid, die Wahrheit, die volle Wahrheit zu sagen. Und sie machen Gebrauch von dieser Unterlassung, um (zu Gunsten des Angeklagten) nicht alles auszusagen, was sie wissen. Der Portier hat uns gesagt: »»Ich bin Protestant; Herr Contrafatto hätte glauben können, daß ich in dieser Eigenschaft sein Feind wäre. Das war ein Motiv für mich, vorsichtig zu sein und nicht alles auszusagen, was ich wußte.«« – Meine Herren, handelt so ein Zeuge, der einen Angeschuldigten verderben will? »Die Ausdrücke, deren Contrafatto gegen vorübergehende Frauen in Gegenwart der Portierfrau sich bediente, waren (für einen Priester) von empörender Incedenz. »Wer aber waren seine Gesellschafter? Welches war sein Umgang? Man hat vergebens dahinterzukommen versucht! (Man sieht, seine eigene Partei hatte ihn schon aufgegeben; begreiflicher Weise zogen sich alle zurück, welche sich zu ihm gehalten.) »Häufig kamen Frauen zu ihm, unter dem Vorwande, die italienische Sprache zu lernen, und blieben mehre Stunden bei ihm eingeschlossen. »Der Sacristan von Notre-Dame erklärte, eines Morgens um 7 Uhr bei Contrafatto ein junges Frauenzimmer, wie zum Hause gehörig gekleidet, gesehen zu haben, die sich auf ein Zeichen des Abbé zurückzog. Dieser Sacristan, bei dem man doch keine boshaften Absichten gegen den Angeschuldigten voraussetzen wird, hat erklärt, von ihm eine sehr schlechte Idee gefaßt zu haben. »Er sagte auch, daß die übrigen, achtungswerthen Geistlichen der Parochie mit gar nicht zufriedenen Augen die Aufführung des Angeschuldigten betrachtet hätten, die sich sehr wenig mit den strengen Regeln seines Amtes vertrage. »Durch eine beklagenswerthe Fatalität hatte sich Contrafatto in einem achtungswerthen Hause eingemiethet. Madame Lebon war Witwe geblieben mit vier Töchtern, deren Erziehung sie allein beschäftigte. Sie haben diese jungen Fräulein gesehen, ihre anständige Erscheinung gebot von selbst Achtung, und alles kündigte die gute Erziehung an, die sie von ihrer Mutter empfangen. Aber die Mutter hatte auch noch eine Tochter von fünf Jahren. –« Von hier aus müssen wir wieder über eine Brücke von Gedankenstrichen uns fortbewegen mit Hülfe von Marginalbemerkungen: daß der Präsident die einzelnen Züge der Anschuldigung hingeworfen, besonders den naiven Bericht des kleinen Kindes, seine Vertraulichkeiten vor dem letzten Attentat gegen die Portierfrau, den Portier, eine Nachbarin und einen Oberofficier, der in demselben Hause wohnte; daß er gegen diese so genau sprechenden, so übereinstimmenden Angaben, die allgemeinen Ableugnungen des Verklagten gehalten, welche eines jeden aus den Verhandlungen geschöpften Beweises entbehrten. »Die Angelegenheit kam vor das Tribunal erster Instanz. Hat man die Instruction dort nachlässig geführt? Hat man die so wesentliche Formalität des Schwures ausgelassen? Die Protokolle constatiren, es ist wahr, daß der Eid geleistet sei. Die Zeugen dagegen haben betheuert, daß man ihnen den Eid nicht abgefordert, sie haben erklärt, daß sie sich um deshalb nicht für gebunden gehalten, daß ihre Erklärung sich in den Grenzen einer einfachen Besprechung gehalten, und daß, weit davon entfernt, alles zu erklären, was sie gewußt, sie sich begnügt hätten, auf die Fragen zu antworten, die man ihnen vorgelegt. Man darf es sich nicht leugnen, die erste Instruction ist mit einer außerordentlichen Leichtfertigkeit geführt . »Es ist ein großes Unglück, meine Herren, den, welchen die Religion mit der Macht bekleidet hat, andere zu leiten, selbst eines entsetzlichen Verbrechens angeschuldigt zu sehen. Wir wissen es alle, meine Herren, es ist nothwendig, daß die Religion geachtet werde, daß auch ihre Diener der Achtung genießen. Aber es ist auch nöthig, daß ihre Aufführung mit ihren Handlungen übereinstimme, sie deren würdig zeige. Wir (die Richter) sind weit davon entfernt, Ihnen das Urtheil in dieser beklagenswerthen Angelegenheit eingeben zu wollen. Wir dürfen Sie nur darauf aufmerksam machen, wie wichtig die Entscheidung ist, die Sie im Begriff sind zu geben, und welche Sorge, welche genaue Achtsamkeit Sie der Berathung zu widmen haben.« Wenn den Präsidenten von Montmerqué von der liberalen Seite früher der Vorwurf der Parteilichkeit traf, so hatte er ihn durch die Leitung der Verhandlungen widerlegt; durch sein Resumé übertraf er vielleicht die Erwartungen, die man selbst von einem liberalen Präsidenten gehegt hätte. Dieses Resumé war eigentlich ein Verdammungsurtheil gegen den Angeschuldigten. Ja selbst von der liberalen Seite wird ihm jetzt, wo jene Parteifragen längst erloschen sind, ein Vorwurf gemacht, daß er, offenbar moralisch von der Schuldbarkeit Contrafatto's überzeugt, diese Ueberzeugung zu deutlich im Resumé ausgesprochen, und so, von seiner Entrüstung hingerissen, mehr gethan als ein streng unparteilicher Richter den Geschworenen gegenüber thun soll. Der Präsident, der Richter, solle nur die Thatsachen und Beweise abwägen, für beide Theile mit gleicher Unparteilichkeit, und nicht, sein eigenes Urtheil verrathend, den Geschworenen einen Wink geben, dem sie nur zu leicht folgen. – Aber alles verräth uns, daß die Sache schon während der Verhandlungen abgeurtheilt, entschieden war. Man fühlte, daß man ein grobes Versehen begangen, diesem Priester zu Ehren der Priesterschaft helfen zu wollen; die öffentliche Meinung hatte sich zu entschieden ausgesprochen, man wollte es wieder gut machen, indem man das eine Glied sinken ließ, um die Körperschaft, der er angehörte, zu retten. Contrafatto's eigenes Benehmen vor den Assisen war eine schlechte Vertheidigung; sein Defensor vertheidigte ihn zwar mit Beredtsamkeit, im Wesentlichen aber nicht besser. Die von ihm hervorgesuchte Möglichkeit einer andern Erklärung der Aussage der kleinen Hortense wurde durch gar keine anderen Umstände unterstützt, er konnte sich nicht einmal auf einen früheren tadellosen Lebenswandel seines Clienten berufen. Ihm blieb nichts übrig, als in juridischen Spitzfindigkeiten sich zu ergehen, welche auf Geschworene selten von Eindruck sein werden, und indem er sie mit besonderem Eifer darauf hinwies, daß keine Gewaltthätigkeit bei der streitigen Handlung nach seiner Auslegung der Gesetze vorhanden sei, verstärkte er wider Willen den Glauben an der Existenz der Handlung. Endlich erschien durch positive Zeugnisse die Sittlichkeit des Angeschuldigten in einem solchen Lichte, daß auch in dem bourbonischen Frankreich von 1827 die Macht einen solchen Menschen nicht mehr öffentlich beschützen durfte. Hatte er doch in der Charwoche, und sogar am Charfreitag, geständlich, Fleisch gegessen! Die ältern Bourbonen, die Legitimisten und die Priesterpartei ließen einen solchen Priester sinken. Schon nach einer viertelstündigen Berathung kehrten die Geschworenen mit dem Schuldig zurück. Der Gerichtshof verurtheilte den Sieur Contrafatto zu den Galeeren auf Lebenszeit, zum Pranger und zur Brandmarkung. Nach der Verurteilung redete ihn der Präsident noch einmal an: »Contrafatto, Sie haben eines der größten Verbrechen begangen, deren denkbarer Weise ein Diener der Religion sich schuldig machen kann. Sie haben das Vertrauen misbraucht, welches Ihr Amt Ihnen lieh, um sich die empörendsten Brutalitäten gegen ein Kind zu erlauben. Gehen Sie in sich. Das einzige Mittel, Ihren Fehler zu sühnen und den Abscheu, den er einflößt, zu mildern, ist ein freies Bekenntniß. Dieses Bekenntniß allein kann einige Theilnahme für Sie erwecken, möglicher Weise die königliche Gnade bewegen, und, Sie wissen es wie wir, es ist dieses Bekenntniß allein, welches Sie wieder in Gottes Gnaden aufnimmt.« Contrafatto schwieg und folgte mit trotziger Miene den Gensdarmen, die ihn aus dem Saale führten. Am 28. Januar 1828 holte der Huissier in Begleitung zweier Gensdarmen Contrafatto aus dem Gefängniß von Bicêtre. Sie fuhren in einem Fiacre nach dem Pranger. Contrafatto schien sehr ruhig; er hielt sein Breviarium offen auf den Knieen und murmelte Gebete. Der Huissier sagte zu ihm: »Sie hätten gut gethan, sich eine baumwollene Mütze überzuziehen.« – Ich sehe keinen Grund ab, erwiderte der Abbé. – »Sie sehen indeß aus allen Vorkehrungen, die ich getroffen, daß man nicht wünscht, daß Sie erkannt würden.« – Contrafatto erhob sein Haupt: Ein Mann, bekleidet mit den heiligen Functionen des Priesterthums, soll niemals fürchten, sich überall offen zu zeigen! – »Das ist freilich richtig, sagte der Huissier, aber nur nicht, wenn der Priester das Unglück gehabt hat, angeklagt zu sein – –« Contrafatto erwiderte nichts, sondern las ruhig in seinem Brevier fort bis an das Thor der Conciergerie. Um 11 Uhr ward er an den Pfahl gebunden; um 12 Uhr ward ihm das Oberkleid abgestreift und das glühende Eisen auf seine Schulter gedrückt. Contrafatto fuhr, am ganzen Leibe zitternd, zusammen und in die Arme der Diener der Gerechtigkeit, die ihn in den Wagen zurücktrugen. Jubel, Hurrahs, Händeklatschen im Volke. Man hörte Stimmen in den Gruppen: »Contrafatto hat sich zu beklagen, daß das vorige Ministerium nicht mehr sitzt!« Er blieb stumm und unbeweglich auf dem Rückwege. Mehrmals aufgefordert, seine Schuld zu bekennen, verweigerte er es trotzig. Ja in einer heftigen Schrift, die er publiciren ließ, klagte er aufs Erbitterste seine Ankläger an. Madame Lebon ließ ihm durch eine andere Schrift antworten. Diese Polemik entzog ihm die letzte Hoffnung auf eine Begnadigung Seitens der Bourbonen. Im Bagne zu Brest betrug er sich anständig, was die Directoren veranlaßte, ihn schonender zu behandeln. Gegen 20 Jahre hatte Contrafatto im Bagne als Galeerensklave verbracht, als Charles Ledru, der sein Ankläger im Civilinteresse der Madame Lebon gewesen, am 4. Juli 1845 folgenden Brief an ihn richtete. Wir geben ihn im Originale, weil bei der zweifelhaften Auslegung, welche dieses Document erfahren, auf den Ausdruck und die Wortwendung, die in der Übersetzung verwischt werden könnte, zu viel ankommt. »Monsieur, c'est toujours un devoir de réparer le mal qu'on a fait: aussi, depuis le jour où plusieurs des principaux témoins de votre malheureuse affaire vinrent me confier qu'ils avaient altéré la vérité pour vous perdre, je me considérai comme engagé d'honneur à m'adresser immédiatment à M. le garde des sceaux pour le supplier d'abréger le terme de vos souffrances et je lui racontai toutes les circonstances qui motivaient ma démarche. J'eus a lui dire que les témoins avaient supposé, en raison de mes opinions, auxquelles ils faisaient cette grossière injure, qu'en plaidant contrs vous, j'avais été moins l'adversaire de l'homme en qui je voyais un criminel, que du pretre catholique. – C'est en effet dans cette persuasion honteuse qu'ils étaient venus près de moi, pour se glorifier de leur parjure devant la justice. Grâce au ciel, monsieur, je n'ai été si énerique dans les poursuites dirigées contre vous que parce que ma conviction de votre culpabilité était profonde; et, si j'ai à déplorer mon erreur, du moins je n'ai point à me reprocher une mauvaise action. Tel a été mon langage lorsque les malheureux qui croyaient flatter mes sentiments personnels les calmonièrent si indignement en osant m'avouer leur infamie. Tel a été mon langage devant cette noble et sainte femme qui sans vous connaitre et sous la seule inspiration de sa vertu, était devenue votre providence. Je lui donnai en outre, par écrit, une déclaration complète et détaillée des faits, et c'est ainsi que, joignant les efforts de sa charité à la prière que j'avais adressée à M. le garde des sceaux, elle a obtenu une grâce qui ma déchargé moi-même d'un poids pénible; du moins, elle l'a beaucoup allégé; car, monsieur, s'il est bien cruel de subir un châtiment immérité, c'est une grande douleur de savoir qu'on en a été la cause même involontaire. Je n'ai accusé qu'une fois dans ma vie un grand criminel: les regrets que me laissent ce souvenir seront éternels. Faites, monsieur, de cette déclaration tel usage que vous aviserez bon, et croyez-moi, monsieur, votre très-humble et très obéissant serviteur. Signé Ch. Ledru, avocat à la cour royale, 4 juillet 1845. « Der Brief, von einem Notar beglaubigt, wurde später veröffentlicht. Wer sind die principaux témoins de la malheureuse affaire? Wer ist die noble et sainte femme? Welches Geheimniß liegt hier zum Grunde? Nachdem dieser Brief veröffentlicht war, brachte die Quotidienne folgenden Artikel: »Vergangenes Jahr ließ eine sterbende Frau einen Priester rufen. »»Mein Herr, sprach sie, ich habe Sie nicht rufen lassen, um zu beichten; aber ich ließ Sie kommen, um einer Last mich zu entledigen, die mich tödtet: Ich bin die Mutter des Kindes, dessen willen Contrafatto von mir angeklagt wurde, Gewalt an ihm verübt zu haben. Die Thatsache war falsch. Ich wollte es Ihnen sagen. Das ist Alles.«« »Der Priester versuchte die Sterbende zu einer bestimmteren Erklärung über dies begangene Unrecht zu bewegen; sei es vor Gott, sei es vor den Menschen. Die Frau wollte aber nicht auf den Priester hören. Wenigstens aber, sagte er ihr, müssen Sie die Justiz anrufen, um eine formelle Aussage zu machen. Ich kann doch nichts dazu, thun, um einem Menschen die Ehre wieder zu erstatten, die Sie ihm genommen haben. Die Worte waren vergeblich. Einige Augenblicke nachher starb die Frau.« So die Quotidienne. Die Sache hatte viele Bedenken. Weshalb rief die sterbende Witwe Lebon, die nicht beichten wollte , wo also kein religiös-katholisches Bedürfnis in ihr lebendig war, einen Priester, warum nicht einen Notar, eine Justizperson, wenn es ihr darum zu thun war, daß das Unrecht, was sie drückte, wieder gut gemacht werde? Wenn ihr Gewissen sie zwang, zu sprechen, warum sprach sie nur in Räthseln? Drückte sie noch ein anderes Schuldbewußtsein, welches ihre Ehre, die ihrer Töchter auszusprechen verbot? Die Phantasie hätte hier einen weiten Spielraum, es ließe sich denken, daß sie, die damals noch jugendliche Frau, selbst in einem Verhältniß zu Contrafatto gestanden, daß sie, von ihm gekränkt, eine solche teuflische Rache an ihm genommen, daß er, der Angeklagte, dieses Verhältniß verschweigen müssen, weil ein solches Geständniß das Geständniß eines andern Verbrechens geworden wäre? – Wir jagen diese Phantasien fort, denn sie entbehren allen und jeden Grundes, und es bleibt nichts zurück als ein unvollständiges, räthselhaftes, unmotivirtes Bekenntniß auf dem Todtenbette, eingegeben vielleicht auch von der, wir wissen nicht wodurch, aufgeregten Phantasie eines sterbenden Weibes, gehört von einem einzigen Priester, von ihm wiedererzählt und – abgedruckt in der Quotidienne! Bekenntnisse auf dem Todtenbette, nur durch das Ohr eines Priesters vernommen und im Interesse des Priesterstandes, sind oft vorgekommen, kommen noch täglich vor, ohne die Verhältnisse zu ändern, ohne die Geschichte, ohne den Thatbestand zu verrücken und zu verändern, den eine gerichtliche Untersuchung ermittelt zu haben glaubt. Doch war das Geständniß und Ledru's Brief von einer Wirkung. Contrafatto ward begnadigt und außer Landes gewiesen. Er wird nach seinem Vaterlande zurückgeschafft. Dagegen dürfte niemand etwas einzuwenden haben. Er hatte sein Verbrechen durch eine 20jährige Galeerenstrafe hinlänglich gebüßt. Die Gnade war an ihrem Ort. Aber er oder die Partei des Klerus, die auf's Neue ihr Haupt in Frankreich erhebt, verlangte mehr eine Revision seines Processes, eine vollständige Rehabilitation. Sie ward ihm verweigert, wie sie noch heute den Erben des durch den furchtbarsten Justizmord umgekommenen Lesurques verweigert wird. Auch diese Frage: die Revision eines abgeurtheilten Crimmalfalles, die Rehabilitation eines gestraften Verbrechers, ist in Frankreich zur politischen geworden. Man trägt ein gerechtes Bedenken vor der Gewährung, selbst vor einem Anfang, da die Folgen unübersehbar wären. Wenn alle um Verbrechen willen, die in das Gebiet der Politik fallen, Verurtheilten ihren Proceß revidirt, ihre Ehre, ihren Vermögenszustand rehabilitirt haben wollten, eine welche neue Revolution riefe dies in Frankreich nach einer nun sechszigjährigen und hoffentlich beendeten hervor! Wir sind nicht der Meinung, daß, wenn keine andern, neuen Beweise zum Vorschein kämen, eine Revision seines Processes zu Gunsten Contrafatto's ausfiele. Eine Deutung, deren Richtigkeit wir dahingestellt sein lassen, theilen die pariser Nachrichten mit. Schon vor zwei Jahren wollte der Großsiegelbewahrer Martin (du Nord) um der Königin der Franzosen sich gefällig zu zeigen (welche, wie man weiß, sehr fromm und eine geborene Sicilianerin ist) Contrafatto's Begnadigung durchsetzen. Hébert widersetzte sich, der Vorschlag ging nicht durch. Durch »intrigues souterraines« heißt es, ward Charles Ledru veranlaßt, 1846 seinen obigen Brief drucken zu lassen. Eine vorläufige Untersuchung ward darauf eröffnet. Die Zeugen, von denen Ledru gesprochen, ließen sich nicht auffinden. Ledru ward, um sich wegen seines Briefes zu verantworten, vor das Gericht der Advocaten geladen. Da schrieb er folgenden Brief an den National: »Monsieur le rédacteur.« »Je me serais empressé de répondre aux conseils que votre bienveillance m'adresse ce matin, car personne n'a regretté plus que moi, les débats auxquelles a donné lieu une lettre toute privée et dont je n'ai pont autorisé la publication. J'e m'expliquerai sur cette affaire avec plus de détails mais comme elle a été portée aujourd'hui par M. le procureur général devant le conseil de l'ordre, je dois réserver tout de qui me rest à dire sur ce sujet et attendre en silence la décision de mes juges naturels. Agréez, Ch. Ledru.« Was Ledru vor dem Conseil de l'ordre geantwortet, ist noch heute ein Geheimniß. Was ihn jenen ersten Brief zu schreiben veranlaßt, desgleichen. Wenn er von Contrafatto's Unschuld völlig überzeugt wäre, würde er nicht den zweiten an den National erlassen und publicirt haben. Man spricht die Meinung aus, daß er, auf höhere Einflüsse, jenen ersten nur in der Absicht geschrieben, dem aus dem Bagno entlassenen, in seine Heimat zurückkehrenden Contrafatto ein Empfehlungsschreiben dahin mitzugeben, welches diesem einen Empfang sichere, der ihn für seine schweren Leiden einigermaßen tröste. Ledru selbst bekam der Schritt sehr übel. Das erste Urtheil sprach seine Suspension auf ein Jahr aus. Das Ministerium appellirte aber dagegen als eine zu milde Strafe, und das letztergangene Erkenntniß lautet auf vollständige radiation du tableau de l'ordre des avocats. Ledru hat hiergegen das Rechtsmittel der Cassation eingelegt. Das zweite Geheimniß scheint aber so wenig hierdurch aufgeklärt zu werden, als das erste vielleicht noch einer Enthüllung bedarf. Wilster, genannt Baron von Essen 1809-1813 Der Kriegs- und Domainenrath Greiner Dieser Name ist fingirt. Obwohl die bei dem Proceß betheiligten Personen das Zeitliche (1846) gesegnet hatten, lebten doch damals noch entfernte Seitenverwandte des Kriegsrathes, welchen wir hier unter dem Namen Greiner aufführten. Diese sollten in einer uns nicht begreiflichen Aengstlichkeit der Veröffentlichung des Namens entgegensehen. Uns nicht begreiflich, sagten wir, weil auf dem Andenken des unglücklichen Kriegsrathes, des Opfers eines Bösewichts, auch nicht der geringste Makel haftet, und der Fall, durch ein dazwischen liegendes Menschenalter von allem Persönlichen abgeklärt, nur noch der Geschichte der Criminalistik angehörte, wo er nicht durch das Opfer, sondern durch den Thäter eine Bedeutung gewonnen hat. Weder Rechts- noch Billigkeitsgründe waren da, welche den echten Namen zu verschweigen bestimmen konnten, wenn sonst auf der andern Seite irgend ein Grund vorhanden wäre, ihn zu nennen. Nur weil dies nicht der Fall, konnten wir uns veranlaßt finden, einem Wunsche zu willfahren, der nichts für sich hat, als das, was wir eine krankhafte Stimmung unseres Bürgerbewußtseins nennen. Wir waren in Deutschland so weit fortgeschritten im Verlangen, und noch so weit zurückgeblieben im Gewähren; wir erkannten die Wohlthat der Oeffentlichkeit an, wir lobten und priesen sie, und scheuten uns doch, aus uns selbst dahinzuopfern, was wir schuldig waren. Unsere Vorväter dachten und handelten anders. Eine That, die sich einmal losgerungen hat aus dem Privatverschluß zur allgemeinen Kenntniß, und ein Criminalverbrechen, welches einmal öffentlich, eine causa célèbre seiner Zeit, geworden, sind nicht mehr Eigenthum des Einzelnen oder der Familie; sie sind der Geschichte und der Wissenschaft anheimgefallen, welche sich durch keine persönliche Rücksicht und Privatängstlichkeit von ihrer Pflicht darf zurückschrecken lassen. Und doch freuten wir uns auch hierin schon damals der Fortschritte zu einer besseren Ueberzeugung, wenn wir mit Dank daran denken, daß uns selbst von Anverwandten der Ursinus Briefe und Documente mitgetheilt wurden, um in der Entwerfung des Bildes dieser Giftmischerin der Wahrheit so nahe als möglich zu kommen. Sie betrachteten die Todte als ein von der Familie abgeschiedenes Glied, was, auf diese weder Lob noch Tadel zurückwerfend, der Geschichte allein angehört, und das, was einmal gesprochen ist, am besten ganz ausgesprochen wird. Mit demselben richtigen Tact hörten wir, daß Fonk's Nachkommen unsere Darstellung und Vermuthung hinsichts der Schuld oder Unschuld ihres Vaters und Großvaters betrachtet hatten. Die That, ihr Ruf und ihre Beurtheilung sind aus dem Bereich subjectiver Gefühle entrückt; sie sind zur historischen Thatsache geworden, freigegeben der allgemeinen Beurtheilung. – So schrieben wir 1846; seit den zwölf Jahren haben sich wieder andere Ansichten ausgesprochen, ohne daß wir für überflüssig hielten, unsere Bemerkung von damals hier noch zu wiederholend Jetzt sei auch die betreffende Familie wol schon ausgestorben:, der vergiftete Kriegsrath hieß Eberhard. in Berlin galt für einen glücklichen Mann. Groß, stark, fast athletisch gebaut, mit einem lebhaft sanguinisch-cholerischen Temperamente, ging ihm von den Glücksgütern nichts ab, die das Leben heiter machen, wenn man für dasselbe keine höheren Ansprüche mitbringt, als die des ungetrübten Genusses seiner Freuden und Annehmlichkeiten. Er besaß ein eigenes ziemliches Vermögen, ein einträgliches, ehrenvolles Amt, die Zuneigung und die Achtung seiner Vorgesetzten. Er arbeitete in demselben, so weit es seine Pflicht war, ohne sich unnöthige Sorgen zu machen, ohne Verbesserungsgedanken nachzuhängen. Auch die Noth der Zeit, die schweren Gewitterwolken, welche über Preußen nach dem unglücklichen Kriege und seiner Zersplitterung schwebten, scheinen seinen jovialen Sinn wenig gekümmert zu haben. Zu allem diesen Glücke kam, daß er seit 10 Wochen mit einer jungen, sehr schönen, liebenswürdigen und begüterten Frau verheirathet war. Er war der beste Gesellschafter, wo es auf gute Laune ankam; doch auch als besonnen und ernst wird er von seinen Freunden und Oberen gerühmt, wo es auf diese Eigenschaften ankam. Die Flitterwochen der Ehe scheinen in Lust und Vergnügungen, genossenen und neuberathenen, vergangen zu sein. Die Eheleute wollten sich eine Loge im Theater miethen, Equipage anschaffen und freuten sich auf den Besuch von Verwandten, mit denen sie den Rest des Winters vergnügt zubringen wollten. In Berlin lebte damals auch ein Mann von außerordentlicher Liebenswürdigkeit, Weltbildung, Verstand und Kenntnissen unter dem Namen eines Baron von Essen , über dessen Persönlichkeit und Bedeutung wir zum Schluß unserer Geschichte uns weitere Mittheilungen vorbehalten. Eine bedeutende Erscheinung im socialen Leben war Essen jedenfalls. Besitzer mehrer Güter im Auslande, hatte er am Hofe eines deutschen Fürsten eine einflußreiche Rolle gespielt, als Rathgeber in Staats- und ökonomischen Angelegenheiten, als Dramaturg, Physiker und der anmuthigste Gesellschafter. Er war bekannt als Verehrer, und ein sehr glücklicher, des weiblichen Geschlechts. Auch als Schriftsteller hat er sich später in ökonomischen und staatswissenschaftlichen Fächern bekannt gemacht. Der Domainenrath Greiner stand mit ihm in freundschaftlicher Verbindung. Diese scheint indessen keine nähere gewesen zu sein. Beider Charaktere, beider Bildungsstufe war zu verschieden; aber beide waren Weltmänner, die sich in gesellschaftlichen Verbindungen zusammengefunden, und Essen's einnehmendes Wesen bei überwiegendem Verstande und der Kunst, ihn geltend zu machen, konnte auf Greiner's offenes joviales Wesen nicht ohne Einfluß gewesen sein. Dennoch scheint letzterer eine Ahnung gehabt zu haben, daß Essen vermöge dieser überlegenen Gewandtheit ihn beherrschen und zu etwas bewegen könnte, was er vermeiden wollte. Denn als Essen ihn zu einem Frühstück einlud, um dort über eine Geschäftsangelegenheit mit ihm zu sprechen, antwortete er auf die Frage seiner Frau, was das für Geschäfte wären? »Was wird es sein! Er will Geld haben.« Essen hatte den Domainenrath Greiner zu einem Frühstück auf den 18. November 1809 in die damals vornehmste Restauration von Dallach eingeladen, um mit ihm ein Geldgeschäft auf die bequemste Weise zu besprechen. Dieses steht fest durch die spätern Ermittelungen, obwol Essen die Einladung bestritt und nur ein gemeinschaftliches Verabreden, sich dort zum Frühstück zu treffen, einräumen wollte. Essen hatte ein besonderes Zimmer zu diesem Zwecke voraus bestellt und sich früher als Greiner eingefunden. Greiner entschuldigte sich wegen seines spätern Kommens. Beide tranken gemeinschaftlich ein Glas Rum. Alsdann wurde das Frühstück eingenommen, welches in Beefsteak mit gebratenen Kartoffeln und einer Flasche Bordeauxwein bestand. Aal à la Tartare wurde bestellt. Schon nach dem Beefsteak klagte der Domainenrath über Unwohlsein. Er stand auf, ging im Zimmer umher, setzte sich wieder, ging aber bald darauf hinaus, indem er zum Tafeldecker sagte: »Ich weiß nicht, wie mir wird. Mir ist ganz schlimm; mir wird ganz schwarz vor den Augen.« Der Tafeldecker führte ihn hinaus; v. Essen blieb im Zimmer zurück. Kaum war jener auf der Treppenflur, so überfiel ihn ein äußerst heftiges, mehre Minuten anhaltendes Erbrechen. Er warf in kurzen Zwischenräumen gegen sechs mal aus, größtentheils Schleim und Flüssigkeit, worunter etwas rother Wein zu bemerken war. Der Auswurf roch säuerlich, doch nicht so, als wenn sich jemand aus Ueberladung erbricht. Es war aber so viel Flüssigkeit, daß die Kellner ein ganzes Fäßchen Sand gebrauchten, um die Unreinigkeit fortzuschaffen. Greiner kehrte noch einmal ins Zimmer zurück, und versicherte, so etwas sei ihm noch nicht vorgekommen. Er hatte, ehe er verheirathet war, längere Zeit im Hause bei Dallach's gewohnt; er ging deshalb in die Stube der Madame Dallach und klagte ihr seine Noth, wiederholend, daß er nicht wisse, woher es komme, und daß ihm so etwas noch nie im Leben passirt sei. Die Wirthin erschrak über seinen Anblick, denn sie bemerkte in dem ganz rothen Gesichte einen weißen Streifen, der oben an der Nase anfing und sich zu beiden Seiten des Mundes hinunterzog. Auch hier konnte er es nicht lange aushalten, er mußte abermals hinaus und übergab sich mehre mal über ein Tönnchen, in welchem der Urin gesammelt wird. Von Essen geführt, kehrte er langsam zu Fuß nach Hause zurück. »Hier bringe ich Ihnen einen Patienten«, sagte jener zu Greiner's Gattin. Greiner war auch kaum in seiner Wohnung, als er schon in der Entree sich erbrach. Als er auf dem Sopha in seinem Zimmer lag, folgten die Bomirungen immer rascher und heftiger. Seine Gattin rechnet, daß er in kurzen Zwischenräumen sich wenigstens acht mal übergeben; die Ausleerungen waren Galle. Sie wollte Thee machen lassen, aber Essen meinte: Wasser sei besser. Das Wasser verursachte nur immer neues Erbrechen. Indessen half auch der Thee nicht, welcher darnach gebracht wurde. Die Frau wollte einen Arzt rufen lassen, aber Essen – behauptete die Gattin – rieth es ihr ab. Er meinte, da Greiner vom Anfang an über Frost geklagt, werde Wärme das Beste an ihm thun; man möge ihn daher nur mit Decken und Betten zudecken. Essen zeigte sich dabei als der liebenswürdigste Gesellschafter. Um die Besorgniß fortzuscheuchen, sprach er so viel und erzählte lustige Anekdoten, bis der Kranke ihn aufzuhören bitten mußte. Greiner hatte fast gar nicht gesprochen, sondern nur über Spannung auf der Brust und schreckliche Schmerzen im Leibe geklagt. Mit dem Erbrechen, welches selbst auf den Genuß von Kamillenthee erfolgte, traten auch Stuhlausleerungen ein. Von 12½ bis 2 Uhr Mittags hatte er sich fünf mal des Nachtstuhls bedient. Später, als ihn die Kräfte verließen, ließ er der Natur freien Lauf im Bette. Inzwischen war doch nach dem Arzt geschickt. Der Professor Grapengießer kam um 4 Uhr. Von Essen war nach der ersten Beihülfe, welche er der armen Frau geleistet, fortgegangen, kam aber zufällig mit dem Arzte zugleich wieder zurück. Er fing ihn im Flure auf und führte ihn in ein anderes Zimmer, um ihm über den Zustand des Kranken Auskunft zu geben, da dieser selbst dazu nicht im Stande sei. Diese Mittheilung lautete nach dem Zeugniß des Arztes: Essen habe seinen intimen Freund Greiner zum Frühstück bei Dallach eingeladen. Dieser, der vorher in Dienstgeschäften auf seinem Bureau beim Generallieutenant von Tauenzien gewesen, wäre um 12 Uhr sehr erhitzt bei Dallach angekommen, habe hastig Beefsteak und Aal gegessen, Rothwein getrunken und sogleich über Uebelbefinden geklagt. Er habe sich dann an's Kaminfeuer gesetzt und Neigung zum Erbrechen gespürt, sei auch alsbald aufgesprungen, hinausgeeilt, um stark zu vomiren. Wahrscheinlich habe er sich im Schauspiel am Abende vorher erkältet, möglicherweise auch Aerger gehabt. Was darauf erfolgt war, erzählte Essen, wie wir es bereits wissen. Der Arzt hatte keinen Grund, in die Mittheilungen des Herrn von Essen einen Zweifel zu setzen; um so weniger, als derselbe, wie bekannt war, selbst in den Naturwissenschaften und sogar in der Arzneikunde nicht unbewandert war. Auch widersprachen die Erscheinungen des Kranken und die Symptome, die er wahrnahm, der angegebenen Vermuthung nicht. Greiner's Gesicht war blaß, bläulichgrau, leichenähnlich, die Augen halb geschlossen. Die Hände waren ziemlich kalt, ohne fühlbaren Pulsschlag. Das Erbrechen hatte aufgehört, aber der Stuhlgang war unwillkürlich eingetreten. Auf die Frage: ob er Schmerzen habe? deutete er mit beiden Händen auf die Gegend des Magens, denn der Arzt hörte kein deutliches Wort von ihm. Hinsichts des nicht fühlbaren Pulsschlages beruhigte ihn Essen damit: daß der Kranke selbst bei gesunden Tagen, obschon stark an Muskeln, doch immer nur einen schwachen Pulsschlag gehabt habe. Der Professor hielt demnach die Krankheit für eine Cholera aus Erkältung. Er muthmaßte, daß dem Genuß des Rums und Weins ein Aerger voraufgegangen sein möchte, und argumentirte dabei, daß bei Neuvermählten eine übermäßige Befriedigung des Geschlechtstriebes die Anlage zu Indigestionen und Krankheiten dieser Art wohl veranlasse. , Was er zum innern und äußern Gebrauch für den Kranken verordnet, wurde von dem Freunde besorgt und zum Theil selbst ihm eingegeben. Nur die Einreibungen verrichtete die Gattin. Doch ersuchte Essen sie, ihre beiden goldenen Ringe vorher vom Finger zu streifen, weil diese dem Kranken Schmerzen verursachen könnten. Weder die äußern noch die innern Mittel halfen. Namentlich schienen die Einreibungen den Kranken zu schmerzen, aber er konnte kaum mehr sprechen, sondern, still auf dem Sopha liegend, bemühte er sich nur, die Hände, die ihn einrieben, zu entfernen, und klagte über Kälte. Er wollte wieder auf den Nachtstuhl, aber auch mit Hülfe des Bedienten war das nicht mehr zu bewerkstelligen. Er sank diesem, wie ein Todter, in die Arme und mußte auf das Sopha zurückgelegt werden. Seine Frau bemerkte, während er in Schlaf versunken schien, daß seine Hände und Füße kalt waren und ein kalter Schweiß auf seiner Stirn ausbrach. Er erschien ihr die letzten Stunden hindurch wie in einer Art Betäubung, zum Schlaf geneigt, ohne Kraft, diese Neigung zu befriedigen. Er sprach wenig und klagte nur über seine Schmerzen, stöhnend, um Hülfe rufend und schien von innerer Angst und Unruhe gequält. Auf die Fragen: was ihm fehle? antwortete er: Ich weiß nicht. Der Bediente behauptete: die Schmerzen seines Herrn müßten sehr groß gewesen sein, da er sich aus einer Kleinigkeit nie viel gemacht habe. Etwa um 6 Uhr Abends verrieth ein leiser Athemzug ohne alle Convulsionen das nahende Ende. Der Arzt, welcher um 7 Uhr zurückkehrte, fand eine Leiche, und unwillkürlich, ohne aus einer vorausbedachten Ueberzeugung zu sprechen, rief er aus: »Der ist vergiftet!« Der Frau erschien das Ereigniß, den überlebenskräftigen Gatten, der sie noch vor 7 Stunden in strotzender Gesundheit verließ, als Leiche vor sich zu sehen, zu unglaublich. Der Arzt mußte Versuche machen, durch eine mit Pfeffermünzöl und Schwefeläther befeuchtete rauche Feder den innern Theil des Mundes und der Nase zu reizen. Es war vergebens, und ebenso fruchtlos tröpfelte er brennenden Siegellack auf die Herzgrube. Die Beerdigung sollte schon am nächstfolgenden Montag, am 20. November, erfolgen; denn Herr von Essen hatte den Freunden des Verstorbenen, welche die Sorge übernahmen, versichert: er habe einen unerträglichen Verwesungsgeruch an der Leiche wahrgenommen, und sowol dadurch als durch die blaurothe Farbe der ganzen rechten Seite habe er sich von der Gewißheit des Todes und von der schnellen Zerstörung, als einer Folge des Schlagflusses, überzeugt. Indessen hatte der plötzliche Tod eines anscheinend in Fülle der Gesundheit strotzenden Mannes, und noch dazu eines höhern Beamten, der in der Stadt so bekannt war, das größte Aufsehen erregt. Auch die Nachricht, daß die Verwesung so schnell eingetreten sein sollte, und die Hast, mit welcher man zur Bestattung schreiten wollte, erregte Bedenken. Das Gerücht von einem heftigen Aerger, welchen er im Bureau seines Chefs gehabt und der Anlaß zum Tode gewesen wäre, lief zugleich um; Gründe genug zum Einschreiten der Gerichte und auf eine Leichenöffnung zu bestehen. Aber diese Gerüchte bekamen alsbald eine andere bestimmtere Richtung. Der Verdacht einer Vergiftung und gegen ein bestimmtes Individuum sprach sich aus. Greiner hatte im Bureau seines Chefs keinen Aerger gehabt; er war vollkommen gesund in die Restauration von Dallach gegangen, auf von Essen's Einladung. Erst in Folge des von diesem ihm servirten Frühstückes war er in so auffallender Weise erkrankt. Essen's Benehmen dabei, besonders im Hause der jetzigen jungen Witwe, erregte Bedenken: seine »Spaßhaftigkeit«, seine Versicherungen, als ob er den Grund der Krankheit kenne, zur Gattin wie zum Arzte; daß er es war, der die schnell eingetretene Fäulniß behauptet, die sich bei der Obduction nicht bestätigt fand; sein unzartes, aufdringliches Benehmen gegen die junge Witwe. Dazu kam, daß man von Geldverlegenheiten erfuhr, in denen er sich gerade damals befand, und ein auftauchender Zweifel über seinen persönlichen Charakter. Denn trotz seines Standes, seiner Connexionen außerhalb, seines Güterbesitzes, seiner ausgezeichneten wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Bildung, seines vertrauten Umgangs mit geachteten und hochgestellten Personen, erschien er vielen in einem abenteuerlichen Lichte, welches während der Untersuchung immer heller, doch aber erst lange nachher zu einer Klarheit wurde, welche noch heut mit manchen mysteriösen Schlaglichtern durchstreift ist. Endlich kam man auch zur Gewißheit, daß er vor der That sich auf verdächtige Weise in dem Besitz von Arsenik befunden und gesetzt. Alle diese und noch viele andere Indicien sind hier nicht in der historischen Reihenfolge aufgeführt, wie sie zur Kenntniß des Publicums, der Nahebetheiligten und der Richter kamen, worauf es indeß ebensowenig ankommt als auf eine vorläufige vollständige Aufzählung derselben, da wir sie später bei der Beurtheilung des Falles jedes für sich durchgehen werden. Es genügt einstweilen, auszusprechen, daß so viel Anzeigen in den wenigen dem Tode, Greiner's folgenden Tagen sich zusammenfanden, um eine gerichtliche Untersuchung gegen Herrn von Essen und dessen Verhaftung zu rechtfertigen. In Ermangelung einer Anklageacte, die unser Inquisitionsproceß nicht kennt, schicken wir hier in gedrängten Worten denjenigen Verdacht voraus, welcher in der öffentlichen Meinung und vor den Richtern Essen's Arretirung und die gegen ihn geführte Criminaluntersuchung begründete. Essen, in Geldverlegenheiten verwickelt, weil er Güter gekauft, für die er in nahe liegenden Terminen den Kaufschilling abführen sollte, ohne disponible Capitale zu besitzen, sah sich nach einer reichen Heirath um. Nach mehren misglückten Versuchen mochte sein Auge auf die begüterte und liebenswürdige Gattin des Kriegsraths Greiner gefallen sein. Für ihn war das einzige Hinderniß, daß sie verheirathet war, denn nach einer langen, siegreichen Laufbahn glaubte er, wo es Frauengunst zu erwerben galt, auf keinen Widerstand zu stoßen. Einen Ehemann, der ihm im Wege stand, noch dazu einen arglosen Lebemann, der sich mit Gedanken nicht viel zu schaffen machte, schnell bei Seite zu schaffen, däuchte ihm weder eine besonders schwierige Aufgabe, noch mochte es bei seiner Moral ihm Scrupel erregen. Unter dem Vorwande, ein Geldgeschäft mit ihm zu besprechen, lud er ihn zum Frühstück in eine Restauration, obwol man nicht begreift, weshalb zu einem solchen Geschäft ein Frühstück in einem öffentlichen Hause nöthig ist, da sich die Besprechung bei jedem Zusammentreffen, beim Spazierengehen, beim Besuch mit dem so leicht zugänglichen Greiner leicht abmachen ließ. Er hatte, schon vor seinem Gast anwesend und allein im Zimmer, die Speisen oder das Getränk mit Arsenik vergiftet, den er sich früher verschafft und selbst zubereitet. Wie es ihm gelungen, nur den Theil von Speisen oder Getränk, welchen Greiner zu sich nahm, damit vorzurichten, bleibt selbst vor der Vermuthung verschlossen. Aber die Wirkung entsprach der Absicht. Das Opfer fiel; aus einem Kerngesunden, war er in sechs Stunden eine Leiche. Der Mörder aber verließ das Opfer nicht, entweder um sich der vollständigen Wirkung zu vergewissern, oder um durch seinen scheinbar treuen Freundesbeistand den Verdacht von Anbeginn von sich abzuwälzen; möglicherweise auch um beider Zwecke willen. Das letztere gelang ihm nicht. Er redete der Gattin ab, einen Arzt holen zu lassen, weil das Uebel eine gewöhnliche Erkältung sei; er rieth ihr, ihm nicht Thee, sondern nur kaltes Wasser zu geben, mit warmen Betten das Unwohlsein zu vertreiben; er machte dem Arzte eine falsche Beschreibung von der Entstehung des Nebels, um ihn von einer ernstlichen Nachforschung und den richtigen Mitteln abzulenken; er forderte die Gattin beim Einreiben des Magens auf, ihre Ringe abzulegen, angeblich, weil dies ihm Schmerzen verursachen werde, muthmaßlich, damit die Wirkungen des Arseniks auf das Gold nicht sichbar würden. Kaum daß er todt war, war Essen unablässig beschäftigt, Vermuthungen über die Ursachen seines Todes auszusprengen, Vermuthungen, die sich selbst widersprachen; durch eine falsche Angabe suchte er die Beerdigung des Ermordeten zu beschleunigen, um die Spuren seines Verbrechens zu verwischen. Aber noch im ersten furchtbaren Schmerz der Gattin, war er schon bedacht, die Früchte seines Verbrechens sich zu sichern, und durch eine mehr als unzarte Annäherung ihre Gefühle verhöhnend, rasch auf den Sieg loszugehen, den er für sicher hielt. Er hatte keinen vernünftigen Grund, darauf zu rechnen, als die Dringlichkeit der Umstände, die Begier und das Selbstbewußtsein, die ihn antrieben, alles zu wagen. Er scheiterte hier an der sehr natürlichen Empörung der Gefühle der jungen Witwe über ein solches Benehmen, und weil von ihrer Seite keine Neigung war, nicht einmal eine nähere Freundschaft, ja vielleicht, weil eine unausgesprochene Ahnung sie vor dem zudringlichen Mann zurückschaudern machte. Kaum aber war der Vergiftete unter der Erde, so rief sein Schatten bereits die Rachegeister auf. Zu süßem Liebesspiel war nicht die Zeit. Während das Gerücht ihn umgarnte, wankte seine Kraft; er ward gewarnt, wagte nicht zu fliehen, gestand aber schon mehr, als er wollte, ein, indem er seine Angst gegen den verrieth, von welchem er den Arsenik gekauft, und durch kleine Ränke dieses furchtbare Indicium verschwinden zu machen suchte. Der Thatbestand des Verbrechens ist ermittelt, der Verdacht der Thäterschaft lastet nur auf dem Angeschuldigten, der den Ermordeten gesund aus dem Hause lockte und unter vier Augen empfing, um ihn als Sterbenden wieder in sein Haus zu führen. Es sind Motive der That vorhanden, und die Indicien sind von so furchtbarer, zusammenhangender Art, daß seine Schuld mit hellen Zügen geschrieben steht. So würden ungefähr die Grundzüge einer öffentlichen Anklage gelautet haben, die wir diesmal unseren Lesern zusammenzustellen und vorauszuschicken für nöthig hielten, weil das Erkenntniß des Kammergerichts in Berlin (ein Meisterstück in seiner Art), dem wir im Ganzen folgen, den historischen Zusammenhang nur kurz andeutet, um sofort auf die Prüfung der Beweise und Anzeigen überzugehen, welche, gegenüber der Vertheidigung, in diesem Processe das Hauptinteresse bildet. Diese Verteidigung des Angeschuldigten war der höchst merkwürdige Kampf eines Schuldigen, welcher eine gefährliche, kaum haltbare Position Schritt für Schritt mit äußerster Hartnäckigkeit vertheidigt und aus einer Schanze vertrieben sich in die andere wirft. Ein fast überwiesener Verbrecher, den die moralische Ueberzeugung des Publicums, wie des Richters, schon auf die Hälfte der vorgebrachten Indicien für schuldig erklärt hätte, der aber gegen jeden Angriff gewappnet dasteht, wenn nicht mit wirklichen, mit Scheingründen; der, voller ungeschwächten Kraft des Verstandes, die Wissenschaften zu Hülfe ruft, und aus der Jurisprudenz, der Chemie, der Arzneikunde und Psychologie sich nicht allein vertheidigt, sondern den Richter wieder angreift; der aus dem Gefängnisse heraus Schriftsteller wird, wissenschaftliche Abhandlungen zu den Acten liefert, aber in den Kunststücken und Schlangenwindungen des Verstandes, weil er zu viel beweisen will, nur sein eigenes Schuldbewußtsein beweist, und, trotz allem Aufwand von Scharfsinn, zuweilen ins Absurde verfällt; der endlich, weil er nur zum Verstande sprechen will, in seiner kalten, herzlosen Haltung das humane Gefühl schaudern macht, mehr vor dem Menschen selbst, als vor dem einzelnen Verbrechen, welches er zuletzt begangen und das den Gegenstand dieses Processes ausmacht. Derselbe erregte seiner Zeit das allergrößte Aufsehen in Berlin. Seit der Ursinus war kein so merkwürdiger Criminalfall aus den höheren Kreisen der Gesellschaft zur Sprache gekommen. Der Giftmischer und der Vergifttete, beide waren so allgemein bekannt, so viele Kreise des Lebens fühlten sich dadurch berührt; der Act war so öffentlich geschehen, in der vornehmsten Restauration der Residenz; das Eclat, welches er verursachte, die Frechheit, die unerhört, besonders den Frauen, schien, einen Ehemann umzubringen, um sich um dessen Witwe zu bewerben, ohne daß der Mörder zuvor nur ein Anzeichen davon hatte, daß diese ihm geneigt sei, daß sie auf seine Anträge hören werde; endlich das traurige Schicksal derselben, so jung, liebenswürdig, kaum verheirathet, den geliebten Gatten gesund und heiter ausgehen, um ihn als qualvoll Sterbenden zurückkehren und unter ihren Armen sterben zu sehen; ihr Bewußtsein, daß der Mann um ihretwillen, oder eigentlich um ihres Vermögens willen vergiftet worden, und die Möglichkeit, daß sie die Gattin des entsetzlichen Mörders hätte werden können; alles dies zusammengenommen mußte auf die Gemüther wunderbar wirken. Aber ein ungleich höheres und dauernderes Interesse nahm der Proceß durch jene Vertheidigung und demnächst durch die auf die Person des merkwürdigen Verbrechers gelenkte Aufmerksamkeit in Anspruch. Eine Betrachtung über diese Persönlichkeit und demnächst die Frage: ob der Angeschuldigte ein Mann war, zu dem man sich der That versehen konnte, müssen wir, wie gesagt, für den Schluß uns vorbehalten, da sie, zu umfassend, und, ein besonderes Interesse in Anspruch nehmend, von dem eigentlichen Gegenstande, der zunächst vorliegt, uns auf zu lange entfernte. Das Verbrechen der Vergiftung selbst und die Indicien der Thäterschaft sind es, was uns hier beschäftigt. Starb der Kriegs- und Domainenrath Greiner in Folge ihm beigebrachten Giftes? – Der Angeschuldigte leugnete und bestritt es. Der Eifer, mit dem er es that, und die Argumente, welche er vorbrachte, um den Gegenbeweis zu führen, verstärkten vom Anfang an den Verdacht gegen ihn. Ein Angeschuldigter, welcher sich rein fühlt, wartet den Beweis ab, welcher der Anklage obliegt, und strengt nicht von vorn herein alle Kräfte an, den Gegenbeweis zu führen. Der Körper des Verstorbenen wurde Montag am 20. November durch den Geheimen Obermedicinalrath Wölper und einen Chirurgus obducirt. Aeußerlich fand man den Körper von athletischem Bau, steif und unbeweglich. Der Mund war fest verschlossen und am linken Winkel desselben ein angetrockneter, weißer Schaum. Das Weiße in den Augen war sehr roth, die Finger krampfhaft zusammengezogen, die Nägel und Fingerspitzen, so wie die Zeugungstheile von ganz blauer Farbe. Mit Todtenflecken waren alle Theile des Körpers wie besäet. Innerlich war die harte Hirnhaut mit Blut angefüllt und aus den mit der Hirnschale in Verbindung stehenden Blutgefäßen floß sehr viel dickes, schwarzes Blut. Die Lungen zeigten sich von natürlicher gesunder Farbe und Beschaffenheit. Aber auch hier waren die Blutgefäße mit dickem schwarzem Blute angefüllt. Desgleichen die Ventriculi des Herzens. Der Unterleib mehr weich als gespannt; Bauchmuskeln, Netz und Gekröse mit ungemein vielem Fett besetzt. Aber nicht die geringste Spur von Fäulniß . Der Magen, von Luft ausgedehnt, zeigte an den äußern Flächen der beiden Wände Spuren einer allgemeinen Entzündung. Mehre Stellen gaben durch ihre schwarze Farbe den Brand zu erkennen. Beim Oeffnen drang eine ganz nach Schwefelleber riechende Luft heraus. Darin nur etwa 2 Eßlöffel voll röthlich gefärbter Jauche. Die innern Wände des Magens noch weit mehr entzündet; besonders die linke Seite, welche ganz brandig war, daß man sie mit leichter Mühe abschaben konnte. Die dünnen Gedärme zeigten leichte Spuren von Entzündung, die dicken dagegen nicht. Auch die Leber am vorderen Rande war entzündet. Alle Blutgefäße des Unterleibes mit Blut überfüllt. Der Magen und sein Inhalt wurden vom Obermedicinalrath Klapproth chemisch geprüft. Nach der chemischen Filtrirung erfolgte nur ein geringer Niederschlag in leichten bräunlichen Flocken, der getrocknet 12 Gran wog. Mit gleichen Theilen Kohlenpulvers vermischt und in einer Glasretorte geglüht, fand sich im Halse derselben nur ein geringer, ölig-rußiger Anflug. Sorgfältig gesammelt und auf glühende Kohlen gebracht, äußerte sich nicht die entfernteste Spur eines Arsenikgeruches . Zum Gegenversuch ward ein 1/50 Gran Arsenik eben so auf eine Kohle getragen, und diese geringe Menge war hinreichend, den gewöhnlichen weißen Dampf des Arseniks sichtbar zu verbreiten und das ganze Zimmer mit seinem Geruch anzufüllen. Mit den ausgebrochenen Flüssigkeiten konnte kein Versuch angestellt werden, da sie in der Dallachschen Restauration sowol als im Sterbehause fortgeschüttet worden. Durch diesen Mangel einer sinnlichen Anschauung von der Existenz des Arseniks im Magen des Verstorbenen, äußerten die Obducenten, sei indeß noch nicht das Gegentheil, die Abwesenheit des Giftes, erwiesen. Ihr Gutachten ging dahin: daß Greiner an einer zum Theil in Brand übergegangenen Entzündung des Magens gestorben sei; daß diese Entzündung indeß durch keine im Körper befindliche Krankheitsursache entstanden, sondern durch Gift bewirkt sei. Beweis dafür: die äußerst kurze Dauer der Krankheit. Noch 6 Stunden vor seinem Tode aß der Verstorbene mit sehr gutem Appetit. Ferner das ganze äußere Ansehen der Leiche; die zahllosen Todtenflecken; die zusammengezogenen Finger, die blauen Spitzen derselben, die eigenthümliche Beschaffenheit der Magenentzündung; die gänzliche Abwesenheit aller Spuren von Faulniß bei einem starken und saftigen Körper. Alle diese Anzeichen sprechen für eine Arsenikvergiftung. Daß der Arsenik auf chemischem Wege nicht entdeckt worden, widerlege die Behauptung nicht, da zahlreiche Beobachtungen und auch an Thieren angestellte Versuche deutlich, lehrten, daß Vergiftungen nicht immer durch Hülfe der Chemie ausgemittelt werden könnten, und besonders in solchen Fällen nicht, wo das Gift in einer Auflösung genommen worden, und, nachdem es seine tödtliche Wirkung geäußert, ausgeleert sei. Essen, der den Obducenten vorwarf, daß sie, ohne alle Autoriät, gegen die Grundsätze der Chemie und Medicin eine Arsenikvergiftung angenommen, hatte gegen dieses Gutachten behauptet, daß Arsenik wegen seiner specifischen Schwere und geringen Auflösbarkeit mit dem Wasser nicht so mischbar sei, wie Zucker, Kochsalz und ähnliche Substanzen, welche, einmal aufgelöst, mit der Flüssigkeit auch innig verbunden bleiben. So wie sich die Auflösung abkühle, bildeten sich die unmerklichen Krystalle zu größeren und hingen sich an das Gefäß an. Um wie viel leichter und stärker müßte sich also der aufgelöste Arsenik an die Wände des Magens hängen, die überall mit einer aus lauter einziehenden und einsaugenden Fasern bestehenden Zellenhaut bekleidet wären. Seine Behauptung ward als falsch widerlegt, da, nach der Theorie der bewährtesten Schriftsteller in dem Fache, der weiße Arsenik, ein mineralisches Salz, im Wasser allerdings auflösbar sei. Nach Gmelin bestehe die schädliche Wirkung mehrer Gifte, wie namentlich des Arseniks, in ihren salzigen Bestandtheilen, die sich im Wasser auflösen. Die Salze aber hätten die Eigenschaft, daß sie sich mit einer Menge Wasser vermischen ließen, ohne sich wieder davon abzuscheiden. Dasselbe lehrte Joseph Franck, und Pyl sage ausdrücklich, daß weißer Arsenik, als ein mineralisches Salz von den im Magen befindlichen Säften, und durch häufiges Trinken, »so seine fressende Schärfe nothwendig macht, gar leicht aufgelöst werden kann«. Bei dieser anerkannten Auflösbarkeit sei daher noch von keinem Schriftsteller behauptet worden, daß Arsenik, im Körper des damit Verletzten schlechterdings zurückbleiben müsse. Metzger (auf den der Angeschuldigte sich besonders berief) erkläre sogar geradezu, daß die chemische Analyse keine Wirksamkeit äußere, wenn die Vergiftung durch flüssige Substanzen geschehen, oder wenn das Wenige eines heftigen Giftes durch häufiges Getränk verdünnt worden. Der Apotheker Rose hätte damals eine (vor dem Marsschen Apparat) zuverlässigste Methode, auf chemischem Wege den Arsenik zu entdecken, gefunden; aber Hanke behaupte, daß aller Arsenik mittelst eines heftigen Erbrechens und Durchfalls so ausgeleert werden könne, daß er selbst auf diesem Wege nicht mehr zu finden sei. Nach Hanke aber sei das Nichteintreten der Fäulniß ein höchst wichtiges Kennzeichen der Arsenikvergiftung. Essen hatten aber ferner behauptet, den Erscheinungen im Leichnam mangelten die wahren, pathologischen Merkmale der Arsenikvergiftung, und um, »zur Ehre seiner bewährten Lehrer in der Physik, Chemie und gerichtlichen Arzneikunde, die Regenbogen der Phantasie durch das reine Licht der Wahrheit zu zertheilen«, schrieb er einen eigenen Aufsatz des Inhalts: »daß Greiner durch den Gebranch von Mercurialmitteln, durch das Eigenthümliche seiner Lebensweise vernachlässigt, und an und für sich mit geringer Lebenskraft ausgerüstet, am 18. November 1803 an der Gallenruhr (Cholera) gelitten und dadurch sein Leben verloren habe.« Zweifel bei den Richtern erregten diese gelehrten Ausführungen des Angeschuldigten gegen das Gutachten der Obducenten nicht, es war also eigentlich nicht nöthig, deshalb noch ein Gutachten der höchsten Medicinalbehörde einzuziehen; dennoch schritt man, bei der Wichtigkeit der Sache, dazu, und die wissenschaftliche Deputation für das Medicinalwesen erstattete ein solches, welches auf die gründlichste Weise die Meinung der Obducenten prüfte und zugleich die vom Angeschuldigten aufgestellte Behauptung, daß Greiner an der Gallenruhr gestorben wäre. Den Sachverständigen bei dieser wissenschaftlichen Behörde lagen die vollständigen Acten und somit viele Ermittelungen vor, welche in unserer bisherigen Geschichtserzählung fehlen, die aber, an sich von zu geringem Moment, um in historischer Reihenfolge aufgeführt zu werden, bei dieser Beurtheilung am besten ihren Platz finden. Es war die Pflicht dieser letzten Richter auf dem wissenschaftlichen Gebiete, ihre Entscheidung auch auf die außer diesem Gebiete constatirten persönlichen Umstände zu begründen. Nach Essen's Angabe hatte Greiner am Abende vorher im Schauspielhause Füße und Beine so erkältet, daß sie noch während des Frühstückes bei Dallach wie abgestorben gewesen. Deshalb habe er noch an jenem Abende Thee getrunken und Hausmittel gebraucht. Dann sei er sehr erhitzt zur Restauration gekommen, habe obgleich er ihn gewarnt, hastig gegessen und getrunken, mit der Erklärung, daß ihm das nichts schade. Trotzdem blieben ihm die Füße kalt, weshalb er sich an den Kamin gesetzt. Auf dem Rückwege nach Greiner's Wohnung habe ihn Essen gefragt, ob er etwa kürzlich Aerger gehabt, worauf jener verdrießlich verneinend geantwortet. – Das Zusammentreffen dieser Umstände reichte nach Essen's Meinung hin, die traurige Katastrophe herbeizuführen. Zuvörderst glaubte die wissenschaftliche Deputation annehmen zu dürfen, daß alle diese factischen Angaben falsch seien. Nach Aussage der Witwe saßen sie und ihr verstorbenen Mann zwar an dem Abende in einem sehr zugigen Sperrsitz und sie selbst fror, ihr Mann aber nicht, weil er sehr warm gekleidet war. Thee hatten sie am Abende getrunken, aber nicht wegen Unwohlsein, sondern weil sie es in der Regel thaten, und ihr Mann das Theewasser schon vor dem Fortgehen bestellt hatte. Geärgert hatte er sich, weil der Bediente aus Misverständniß statt Citronensäure (zum Theepunsch) Weinsteinsäure gebracht hatte. Die Nacht hindurch hatte er jedoch ruhig geschlafen wie jeder gesunde und zufriedene Mensch, und scherzend und gesund trank er Morgens mit ihr Kaffee und verließ sie um 11 Uhr, nur darüber ärgerlich, daß ihn Essen zu einem Frühstück geladen, welches ihn in seiner Tagesdiät störe. Greiner's Bediente und noch ein Zeuge aus seinem Hause bekundeten dasselbe, und kamen dahin überein, daß jener an dem Abende und noch am Morgen darauf überaus heiter gewesen. Nur der Bediente hatte beim Ausziehen die Füße seines Herrn sehr kalt gefunden, worauf dieser gesagt: »Glaubst Du Narr denn, daß es in der Komödie warm ist?« Aber keine Spur von Unwohlsein am Morgen. Beim Weggehen trug er ihm noch scherzend auf, zum Mittagsbrot einen Karpfen zu kaufen, der so groß sei wie ein Ochse. Es war also keine Erkältung vorangegangen. Ein Offizier, in Greiner's Bureau angestellt, hatte ihn an dem Morgen bis in das Bureau des Generals Tauenzien begleitet. Er hatte ihn weder blaß, krank, noch zerstreut oder erhitzt gefunden, sondern wie immer munter. Er so wenig, als der General Tauenzien oder sonst jemand im Bureau wußten von einem Aerger oder Verdruß, noch irgend einem Anlaß dazu. Es war also kein Aerger vorangegangen. Greiner hatte längere Zeit vor seiner Verheirathung in der Dallach'schen Restauration gewohnt; die dortigen Tafeldecker und Kellner kannten ihn also sehr genau. Alle versicherten, daß er zum Frühstück mit einem äußerst frischen und gesunden Ansehen gekommen und nichts weniger als ärgerlich und verdrießlich. Die widersprechenden Angaben des Angeschuldigten sind also damit vollständig widerlegt. Ueberdem stehen sie nicht allein isolirt, durch nichts unterstützt, da; auch abgesehen von dem wenigen Glauben, den man Essen's Angaben schenken darf, verriethen sie sich dadurch, daß er sich selbst mehrmals widersprochen hat. Dem Assessor Flittner erzählte er bald nach Greiner's Tode ausdrücklich, daß derselbe sich mit seinem Chef überworfen und in Folge dieses Aergers gestorben sei. Am Tage des Leichenbegängnisses erzählte er hier, der Tod sei Folge einer Erkältung, dort – eines Aergers. Am Sonntag, den 19. nach dem Tode, hatte der Professor Grapengießer gegen jemand als Todesursache einen Nervenschlag, wahrscheinlich durch Aerger und darauf genommenes Getränk veranlaßt, genannt. Essen hatte das sogleich bestätigt, hinzusetzend: daß, wenn man auf Aerger Spirituosa trinke, dies äußerst gefährlich und dem Arsenik in der Wirkung gleich sei. In den Verhören dagegen gab Essen verschiedentlich einmal an, Greiner sei wohl, munter und lebhaft gewesen und erst nach dem Beefsteak habe er über Unwohlsein geklagt; ein ander mal, er sei schnell gegangen und habe ihm daher körperlich lebhaft und unruhig geschienen, was ihm aber nicht aufgefallen, da es mehrentheils so gewesen. Angenommen ward daher von der wissenschaftlichen Deputation, daß Greiner in der Dallach'schen Restauration gesund und wohl, heiter und ruhig angekommen sei. Aber der Angeschuldigte hatte außerdem durch ein künstliches Gewebe abgerissener medicinischer Lehrsätze mit einzelnen Thatsachen aus Greiner's Leben zu beweisen gesucht, daß derselbe überhaupt ein Candidat des Todes gewesen. Er schilderte ihn als syphilitisch krank, in Pfuscherhände gerathen, die das Uebel vielleicht für den Augenblick bekämpft, wofür es späterhin zu ungelegener Zeit ausgebrochen wäre. Welches Entsetzen hätte diese Wahrnehmung auf den jungen Ehemann hervorbringen müssen! Nachdem es Essen mit der Erkältung und dem Aerger nicht geglückt war, ließ er seinen Freund an muthmaßlichem Selbstmord sterben, oder, wenn das nicht, daß der Gebrauch des vielen Quecksilbers dem Körper eine Anlage zum Schlagfluß und zur Gallenruhr beigebracht habe. Aber er konnte nicht einmal vollständig beweisen, daß derselbe wirklich einige Zeit vor seiner Verheirathung angesteckt gewesen und ein syphilitisches Uebel durch Mercur behandeln lassen oder selbst behandelt habe. Keiner von Greiner's näheren Freunden wußte etwas davon, keiner der vernommenen Aerzte hatte ihn behandelt, und es lag nicht in dem offenen Charakter des Todten, selbst über dergleichen Dinge hinterm Berge zu halten. Wäre es aber auch der Fall gewesen, so konnte, nach dem Urtheil der wissenschaftlichen Behörde, das Uebel nur sehr gering gewesen sein, dergestalt, daß man es als völlig geheilt zu betrachten hatte; denn der ganze Habitus dieses frischen, lebenskräftigen Mannes widerspreche dem Dasein eines verborgen gehaltenen hinschleichenden Krankheitszustandes von der angedeuteten Art. Wenn die mercurialischen Influenzen es nicht gethan, so doch Greiner's eigene Lebensweise. Dieser vollblütige Mann hatte eine besondere Neigung zum Schlaf, und ging für gewöhnlich in seinem Zimmer ohne Strümpfe und Beinkleider umher! Die Thatsache war richtig, aber die von Essen'schen Schlüsse daraus ließ die Deputation nicht gelten. Diejenige Schläfrigkeit, welche in Gesellschaften und Geschäften den Menschen überfällt, und gegen die er nur mit Mühe ankämpft, unterscheide sich sehr von der Neigung zum Schlaf, welche den Schlagfluß anlocke. In bloßen Füßen und ohne Beinkleider im November im Zimmer umherzugehen, werde zwar nicht als diätetische Maßregel empfohlen, aber ein so riesenkräftiger Mann als Greiner habe es schon wagen können, noch dazu, da er einen, Schlafpelz angehabt, ohne daß er sich um deshalb den Magen erkälten und an Gallenruhr und Schlagfluß sterben müssen. Endlich führte Essen an, daß Greiner erst vor kurzem geheirathet und Ahnungen von seinem nahen Lebensende gehabt, was ihm als Unterstützungsgrund für seine Behauptung galt, daß derselbe, als Todescandidat, äußern Einflüssen leichter zugänglich gewesen. Der physische Genuß bei neuvermählten Männern erschöpfe nur zu oft ihre Kraft und mache besonders Vollblütige den Einflüssen des Schlagflusses leichter zugänglich. Aber dies konnte doch nur auf solche Ehemänner zutreffen, welche früher diesen Genuß nicht gekannt ober doch darin nicht geschwelgt hatten; allein Essen selbst stellte seinen Freund als von früheren Ausschweifungen erschöpft dar. Greiner's Aeußeres verrieth aber nichts von Erschöpfung. Der Tode sollte eine Todesahnung gehabt haben. Wenn es auf einen solchen Umstand vor dem Forum der Wissenschaft und dem Gerichte ankommen könnte, so sind doch die Beispiele nicht selten, daß gerade glückliche Menschen, die alle ihre Wünsche befriedigt finden, zuweilen, wenn auch nur vorübergehend, an ein Zertrümmern ihres Erdenglückes denken. Greiner's jovialer Sinn, noch in seinen letzten Stunden, zeugte davon, wie wenig Werth er auf solche Ahnungen legte. Noch am Morgen des Sterbetages sprach er mit seiner Frau davon, daß sie sich Wagen und Pferde anschaffen, eine Loge im Theater miethen und wie sie den zum Besuch erwarteten Verwandten und sich selbst das Leben angenehm machen wollten. Jene Nebelbilder düsterer Ahnungen finden sich in dem Leben jedes Menschen, aber sie verschwinden unbeachtet, wenn nicht ein außerordentliches Geschick sie alle in einen Brennpunkt zusammendrängt. Denn wenn ein unglückliches Ereigniß eingetroffen, sammelt und schmückt das vom Schmerz erfüllte Gemüth die Einzelheiten aus, gleichsam zum Troste für das Unabänderbare. Greiner war also, wie am 18. November, so überhaupt ein gesunder Mann ohne irgend bemerkbare Anlage zur Krankheit, und es ist nichts ermittelt, wodurch jene unglückliche Katastrophe könnte herbeigeführt sein, als die Anschuldigung, welche Essen bestreitet, die aber durch einen Connex so vielfacher Anzeigen der absoluten Gewißheit nahe gebracht wird. Nachdem wir das erste Gutachten der Obducenten über den Thatbestand der Vergiftung in seinen wesentlichen Zügen wiedergegeben, halten wir uns überhoben, auch das der wissenschaftlichen Deputation hier im Auszuge mitzutheilen. Im Resultate mit jenem übereinstimmend, mit Klarheit und Gründlichkeit ausgeführt, unterstützt es die Schlußsätze des ersten Gutachtens und widerlegt mit derselben Bestimmtheit die von Seiten des Angeschuldigten aufgestellten Zweifel und seine wissenschaftlichen Deductionen, Erörterungen, was alles indeß rein in das Gebiet der Arzneikunde gehört. Uns kann hier als Resultat die ausgesprochene Ansicht genügen: daß der Umstand, daß im Inhalt des Magens durch chemische Reagentien kein Arsenik zu entdecken gewesen, die Meinung einer dadurch geschehenen Vergiftung nicht widerlege. Und die Frage: ob Greiner das Leben durch Gift verloren habe? wurde schließlich dahin beantwortet: daß die Vergiftung im vorliegenden Falle zwar nicht mit Bestimmtheit erwiesen, wol aber mit vieler Wahrscheinlichkeit angenommen werden könne. Essen wollte sich auch damit nicht begnügen, er protestirte gegen die Glaubwürdigkeit der Verfasser des Gutachtens, gegen ihre factischen und wissenschaftlichen Beweisgründe, gegen die Logik ihrer Schlüsse. Was der Richter spreche, sei Recht, kraft der vom Staate ihm übertragenen Gewalt; dagegen könne eine wissenschaftliche Deputation, auch wenn vom Staate autorisirt, nur Hypothesen aufstellen, und die muthmaßliche Meinung eines Gelehrtenvereins, auch des höchst renommirtesten, könne niemals zur apodiktischen Norm wirklicher Wahrheit erhoben werden. Er trug auf nochmalige Vorlage der Acten von hochberühmten auswärtigen Gelehrten zur Einholung eines Gutachtens derselben an. Dem Antrage konnte nicht gewillfahrt werden. Wo sollte es hinaus, wenn einem Angeschuldigten freigestellt blieb, jedes wissenschaftliche Gutachten, das ihm zu Ungunsten spricht, zu verwerfen, um immer wieder auf ein neues zu bestehen? Wo sollte überhaupt endlich die apodiktische Gewißheit hergenommen werden, da die von ihm namhaft gemachten auswärtigen Gelehrten zwar eines großen Rufes genossen, doch aber immer nur wieder ein Gelehrtenverein blieben und für den preußischen Richter nicht mit der Autorität bekleidet waren, welche die Medicinaldeputation besaß? Nicht ihren Hypothesen, wol aber den darauf gegründeten Aussprüchen der Sachverständigen wohnt eine Kraft vor dem Gesetze bei. »Sie müssen als gültig angenommen werden, sobald sie durch überzeugende Gründe der Wissenschaft unterstützt sind«, führte der Urtelsfasser aus. In diesem Falle konnte aber um so weniger auf den Antrag des Angeschuldigten Rücksicht genommen werden, noch eine fernere Behörde zu requiriren, als die Zuziehung der Obermedicinalbehörde bereits, juristisch genommen, zum Ueberfluß geschehen war, und nur um von Essen's Scheineinwürfe vollständig zu beseitigen. Die Ungewißheit der Medicinaldeputation hinsichts des Daseins des Tatbestandes beruhte nicht auf Thatsachen, die einen Zweifel erregten, sondern blos darauf, daß etwas für die Wissenschaft am Beweise fehlte. Für den Richter konnte aber dieser Beweis durch andere Umstände ergänzt werden, und dieser Umstände waren allerdings viele vorhanden, jedoch keiner, der die objective Existenz der That dergestalt außer Zweifel setzte, um nach preußischen Gesetzen auf die volle Strafe zu erkennen. Der Indicien häuften sich indeß so viele, daß die moralische Ueberzeugung von der Schuldbarkeit des Angeklagten bald unwiderleglich feststand. Was aber mehr bedeutete als ihre große Zahl, war, daß diese Anzeigen aufs Genaueste übereinstimmten und sich verketteten, während, was der Angeschuldigte für sich anführte, keine eigentliche Gegenanzeigen, nur willkürliche Behauptungen waren, die er selbst nicht zu beweisen vermochte. Um die Motive seiner That zu beurtheilen, wird es doch nöthig, hier schon etwas wenigstens aus seinem früheren Leben, so weit dieses damals nach Lage der Acten zur Kenntniß des Richters gekommen war, anzuführen und damit die Frage zu berühren, ob Essen ein Mann war, zu dem man sich der That versehen konnte? So weit die Nachrichten über ihn reichen, weiß man, daß er die sorgfältige Erziehung und Bildung, die er in seiner Jugend genoß, durch Selbstdenken und eigenes Studium in einem ungewöhnlichen Grade vervollkommnete. Die seltensten Vorzüge des Geistes bei gründlichen Kenntnissen und dem Besitz jener kleinen Eigenschaften, die in der Welt interessant machen, erscheinen aber nicht gepaart durch dieselben Vorzüge des Herzens. Die Wagschale scheint schon früh bei ihm zu Gunsten jener gesunken zu sein. Man wußte schon, daß er seine Gattin und seine Kinder verlassen hatte, um seinem Glücke nachzugehen. Sein Herz hatte ihn nie darüber verklagt. Sein Verstand beruhigte und rechtfertigte ihn vollkommen wegen dieses Schrittes, weil – er ihnen vollkommenen Unterhalt zurückgelassen. Seine Frau wünschte, wieder mit ihm vereinigt zu werden. Er war dem auch nicht abgeneigt. Aber die Wiederannahme seiner berechtigen Frau hätte damals seinen Lebensplanen geschadet. Er reiste mit einer Geliebten, Angelica, welche vor der Welt als seine Gattin galt. Dieses Verhältniß mußte einstweilen aufrecht erhalten werben. Er machte deshalb seiner Gattin den Vorschlag, zu kommen, aber – nicht seinen Namen zu führen, also für seine Maitresse zu gelten. Der Brief der Gattin und seine Antwort gibt darüber merkwürdige Aufschlüsse. Möglicherweise hatte er den ganzen Vorschlag nur um deswillen gemacht, weil er den Geist seiner Frau kannte, und daß sie, ein solches Erbieten nimmermehr annehmen werde. Die Gattin schrieb ihm: »Nachdem ich lange vergebens die Zurückkunft eines theuren Mannes und Vaters zu den von ihm Verlassenen erwartet, haben schlaflose Nächte, stete Bekümmernisse dergestalt meinen Geist und meine Gesundheit geschwächt, daß ich jetzt nicht mehr Kräfte genug habe, sogar der mindesten Widerwärtigkeit entgegen zu gehen; ich weiß gewiß, daß Du mein für Freundschaft warmes Herz kennst; ich hoffe, daß Du Dich erinnerst, welchen großen Werth ich auf häusliche Glückseligkeit setzte, zu der Zeit , als das Schicksal sie mir gab, und wie sehr ich Dir, und, meinen Kindern ergeben war. Betrachte nur, Karl, meine wankende Lage; einsam wandele ich überall umher, niedergeschlagen über jedes ängstigende Gerücht, Dich betreffend, darf ich, kaum diejenigen sehen, die ich sonst für meine Freunde gehalten habe? Zerstreuungen, so nothwendig, Bekümmernisse fortzujagen, ja wo soll ich diese finden , da niemand, oder doch nur wenige, sich um eine verlassene Frau bekümmern!? Setze dich in meine Verfassung und bedenke alsdann, was ich verloren habe! Daß Dir Deine Plane, die ich nicht kenne, geglückt sind, freut mich herzlich, Du weißt, daß Dein Wohl mir nie gleichgültig war, und ich kann die Gewohnheit, mich darüber zu freuen, nicht verlassen, so lange und so entfernt Du auch von mir bist. Was den Hauptgegenstand Deines Briefes betrifft, nämlich, auf die darin vorgeschlagene Art zu Dir zu kommen, da muß ich, Karl, Dir aufrichtig gestehen, daß er keinesweges der Hoffnung entspricht, die ich mir von der künftigen Tage Glückseligkeit gemacht habe. Ich habe diese Hoffnung beständig und sicher genährt, sie war die einzige , die mir Kräfte gab, alle Unannehmlichkeiten zu ertragen. Nun ist sie auch vernichtet. Wie schrecklich für mich! ich bin dadurch in die unbeschreiblichste Angst versetzt, um so mehr, da ich auf Deine Anmuthung es niemand mitgetheilt habe, und also eine freundschaftliche Berathung entbehren muß. Unterdessen habe ich diesem Vorschlage nachgedacht, allein je länger ich daran denke, je schwerer scheint mir die Ausführung zu sein. Gesetzt auch, daß ich, so schwach ich bin, diese bedeutende Lebenveränderung ertragen könnte, wie würde wol meine Lage in einem fremden Orte werden? Die Kinder, die ich habe und die ich möglicherweise noch bekommen könnte, sollten mit mir verkannt werden, ich sollte , ohne mein Verschulden, für dasjenige gelten, welches ich nicht war und niemals sein konnte? Nein, Karl, dieser Gedanke ist mir zu schwer, er plagt mich jetzt, allein ihn zur Wirklichkeit zu bringen, würde bald meine Tage enden. Deswegen muß ich die folgenden Worte in Deinem Briefe festhalten und Dich bitten, mir ein Auskommen zu sichern. Allein Du kennst die Welt und deren Veränderungen, was wird aus mir und den Kindern werden, wenn Du stirbst?! O! dieser Gedanke ist tödtend, dieser ist es, welcher meine Gesundheit niederreißt. Eine Unterstützung von der Regierung habe ich kein Recht zu hoffen, und bei dem allen ist es doch nicht meine Schuld, daß ich der Gefahr ausgesetzt bin, unglücklich zu werden, ja daß ich es schon bin. O Gott! Karl, ich mag Dir nicht sagen, in welcher besondern Stimmung ich bin. Möchtest Du mich sehen, möchtest Du Dir denken, was ich fühle, dann wäre alles ganz anders. Könntest Du in meine Seele schauen, dann würdest Du mich gewiß eben so zärtlich, eben so heftig lieben, als in den ersten Tagen! Die Knaben sind gesund.« Diese Sprache der Natur und des Herzens, die ihren Eindruck auf den Leser nicht verfehlen wird, wenn er auch, gleich uns, von der Persönlichkeit der Schreiberin nichts weiß, scheint den Empfänger ganz kalt gelassen zu haben. Vom Inquirenten deshalb befragt, rechtfertigte er sein Benehmen mit folgenden Vernunftschlüssen: »Das Schicksal meiner Gattin würde mir nahe gehen, wenn ich daran Schuld wäre; ich habe sie nicht freiwillig verlassen, ich bin auch nicht freiwillig in meiner jetzigen Lage; ich habe mehr für sie gesorgt, als ein Staatsminister für seine Frau und Kinder. – Ich habe ihr indeß nicht bestimmt die äußern Rechte der Frau, wenn sie herkäme, verweigert, sondern ihr nur gesagt, daß ich einen andern Namen führe. Wäre sie hergekommen, so hätte Angclica hier bleiben, und ich mit ihr (der Frau) weiterreisen können. Angelica war dadurch nicht verlassen, denn sie hatte ein Kind, und war damals gerade schwanger; sie hatte auch Bekannte hier . Uebrigens ist zwischen mir und Angelica von einer solchen Trennung nicht die Rede gewesen; ich hatte meiner Frau geschrieben, nach R.. zu kommen, und alsdann würde das Weitere von mir mit Angelica verabredet sein. Mich von dieser während ihrer Schwangerschaft zu trennen, war zwar, wie gesagt, niemals meine Absicht, wenn es aber geschehen , so würde sie es nicht schlimmer gehabt haben, als wenn sie Witwe geworden wäre.« Deutlicher als in diesem gefühllosen Raisonnement, sagt der Urtheilsfasser, kann die schlechte Gesinnung eines Menschen sich nicht aussprechen. Sein Vater, der während der Untersuchung noch lebte, schrieb einen Brief an ihn, in welchem er ihn dringend ermahnte, zu bekennen. Er las ihn ohne Spur von Rührung und legte ihn mit der Erklärung fort: er könne dazu weiter nichts sagen, als daß es der Brief eines 76jährigen, durch das Gerücht gegen ihn eingenommenen Greises wäre. Frauenverführung, meist unter sentimental-geistreichen Angriffswaffen ausgeführt, spielt in seinem viel bewegten Leben eine Hauptrolle. Er konnte sich für unwiderstehlich halten. Nur ein Theil seiner glücklichen Liebesgeschichten ist in den Acten zur Sprache gekommen, aber aus allen diesen geht eine Herzlosigkeit hervor, und daß die Glut der Leidenschaft mit der berechnenden Absicht nicht allein gepaart, sondern daß letztere in der Regel die vorherrschende war. Mit einer jungen adeligen Witwe, Julie von L..., hatte er ein Liebesverhältniß angesponnen, um den Verkauf eines Gutes auf für ihn vortheilhafte Weise zu erzielen. Als diese Absicht erreicht war, verließ er sie. Zu dieser Geliebten äußerte er einst: »Man kann in der Welt mit Klugheit jeden Zweck erreichen.« – Während er mit einer Charlotte G... ein ernsteres Verhältniß anzufangen schien und auf die Betheuerung seiner zärtlichen Neigung unbedingte Hingebung von ihr forderte, war er im Stande, zur selben Zeit mit einer andern Frau ein Verhältniß anzuknüpfen, welches nichts weniger als platonisch war. Die beabsichtigte Verbindung mit jener Charlotte zerschlug sich, wie es scheint, zur tiefen Betrübniß des Brautwerbers, der in dem Briefe, in welchem er um ihr Herz und ihre Hand warb, eine vortheilhafte Gefühlsschilderung, wenig mit seinen Handlungen übereinstimmend, entworfen hatte. Sein Freund, der Kriegsrath P........, tröstete ihn in einem Briefe, welcher zur Schilderung des Essen'schen Charakters einen guten Beitrag liefert: »Zum Trost darf ich Ihnen nichts sagen, da Sie getröstet sind, und glücklicher Weise in Ihrem Innern so reich sind, daß Sie allenfalls der ganzen Welt entbehren könnten. Die Vernunft präsidirt bei allen Ihren Leidenschaften und Handlungen; und wenn man erst so weit gekommen ist, ist man geborgen.« Angesehene, über jeden Verdacht erhabene Männer in Berlin, die Essen als Zeugen für seinen Wandel aufrief, bekundeten zwar einstimmig, »daß sie ihn eines Verbrechens nicht fähig gehalten«; aber der Umgang mit diesen Männern war mehr wissenschaftlich als herzlich. Sie konnten keine umfassende Kenntniß von seinem Charakter haben. Welche Macht zu täuschen seine Bildung und sein Geist dem Angeklagten in die Hand gaben, ist aber schon angeführt. Nur sein intimer Freund, Rathgeber und Vermittler, der Kriegsrath P........ bemühte sich, mit allem Eifer die gänzliche Unfähigkeit seines Freundes zu einem Verbrechen zu beweisen. Er trat freiwillig als sein Defensor auf, ohne doch vor den Augen des Richters seinen Zweck zu erreichen. Was wollte das Zeugniß eines für seinen Freund mit enthusiastischer Liebe eingenommenen Mannes gegen so viele Thatsachen beweisen? Hatte er doch selbst in jenem Briefe eingeräumt, welche Macht die ganze Handlungsweise des Angeklagten beherrsche, die des Verstandes, der sich von allen Gefühlsrücksichten emancipirt hatte. Er that nur dar, daß auch er von Essen's liebenswürdiger Persönlichkeit verführt war. Daß Essen in allen Geschäften des bürgerlichen Lebens mit äußerster Vorsicht handle, ja mit Aengstlichkeit, wenn er darin mit andern verkehrte, bewies nur sein Mistrauen gegen die Menschen, was auf seinen eigenen Charakter Rückschlüsse machen läßt. P........ wollte auch die weiblichen Charakterzüge in Essen's ganzem Wesen hervorheben, der Urtheilsfasser deutet aber, ohne sich über die Richtigkeit der Angabe einzulassen, auf die unbestreitbare Thatsache, daß gerade Giftmorde nur zu häufig von Weibern verübt würden. Der Thatbestand des Verbrechens, Greiner sei durch Arsenikvergiftung ums Leben gekommen, war durch die übereinstimmenden Gutachten der Obducenten, Chemiker und der höchsten Medicinalbehörde zu einem hohen Grade von Wahrscheinlichkeit erhoben. Der dringende Verdacht der Thäterschaft ruhte allein auf dem Angeschuldigten. Derselbe war ein Mann, dessen früherer Lebenswandel, unter gleisnerischer Hülle, einen sittlich tief verderbten herzlosen Charakter offenbarte, ein Mann, dessen Maxime, daß mit Klugheit jeder Zweck zu erreichen sei, sich in seinen Handlungen ausgesprochen, und der sich vor den Mitteln nicht scheute, wenn er eine seinem Wohl dienende Absicht zu erreichen suchte. Welches aber waren seine Motive? Er selbst suchte einen Hauptvertheidigungsgrund darin, daß er nicht einmal die Möglichkeit eines Interesse für ihn in der Vergiftung seines Freundes einsehen wollte. Man wies es ihm nach. Er war in dringenden Geldverlegenheiten. Er hatte sich verbindlich gemacht, den Verkäufer des von ihm übernommenen Landgutes bis zu einer bestimmten, nahen Frist zu befriedigen. Aber aller Anstrengungen ungeachtet konnte er das Geld nicht auftreiben. Ein eigener Brief Essen's, vom Juli desselben Jahres, bewies, daß er als bestes Mittel zum Zweck eine reiche Heirath ansah. Sein Freund und Vermittler P........ sollte ihm helfen. Von diesem erwartete, er, »daß er mit der ihm gewöhnlichen Thätigkeit und Klugheit« für den Plan arbeiten werde. P........ schlug ihm auch verschiedene reiche Partien vor, und Essen unternahm deshalb mehrere Reisen. Kriegsrath P........ mußte selbst bekunden, daß Essen seit vier bis fünf Monaten wirklich mit der Absicht umgegangen, sich mit einer reichen Frau zu verbinden. Er selbst, P........, habe ihm dies gerathen, damit er mit seinen Gütern in Ordnung käme. Er selbst habe sich Mühe gegeben, eine reiche Partie für ihn zu machen. Aber es sei nichts daraus geworden. Der Rendant *****, welcher Greiner's Leichenbegängniß besorgt, wußte, daß Essen, etwa acht Wochen vor seinem Tode, ihn gefragt: ob es nicht besser wäre, um nicht immer in Geldverlegenheiten zu bleiben und mit seinen Gütern in Ordnung zu kommen, sich mit einer vermögenden Frau zu verbinden, wenn sie auch seiner Neigung nicht entspräche. Auch eine unverheirathete Dame, ein Fräulein von d. l. G....., wurde in Essen's Vertrauen in dieser zarten Angelegenheit gezogen. Der Zauberer wußte alle seine Umgebungen sich dienstbar zu machen. Sie machte ihn ebenfalls darauf aufmerksam, durch eine reiche Partie sich aus seinen Verlegenheiten zu ziehen. Augenblicklich ging er darauf ein und bat nur, da es ihm an Gelegenheit fehle, ihm Vorschläge zu machen. Seine künftige Frau brauche nicht schön und auch nicht sehr reich zu sein, nur müsse sie ein Vermögen von 40,000 Thalern besitzen. Ein junges, sehr reiches Mädchen ward ihm auch in Vorschlag gebracht, ohne daß jedoch aus der Sache etwas wurde. Diese übereinstimmenden Zeugnisse wurden mit der größten Bestimmtheit abgelegt, und sind um so glaubwürdiger, als sie von Essen's Freunden ausgingen. Anfangs leugnete er durchaus, blieb auch dabei in der Confrontation mit dem Rendanten, räumte aber endlich im Specialverhör ein, daß ihm von dem Kriegsrath und dem Fräulein einzelne Vorschläge zu Partien gemacht worden. Hier bleibt eine, indeß leicht zu füllende Lücke in der Beweisführung hinsichts des Motivs. Er wollte eine reiche Heirath machen, um seine ökonomischen Verhältnisse zu verbessern; dies ist constatirt. Es ist zwar durch keine Handlung bis zu Greiner's Tode bewiesen, daß er um deshalb auch seine Augen auf die Frau desselben warf; aber sie war reich, schön, liebenswürdig und jung, und ihm stand, seiner Meinung nach, nichts im Wege, als ein unbedeutender Ehemann. Der Gedanke baut also sehr leicht diese Brücke, und nicht alle Schlüsse im criminalistischen Beweise haben so feste Fundamente, die hier durch das nachfolgende Benehmen noch fester werden. Die Ehe war glücklich, also konnte nur ein Tod des Mannes sie zur Erreichung seines Zweckes trennen. Daß er vor diesem Tode nicht die geringste Annäherung an die schöne, junge Frau sich erlaubte, ist kein Gegenbeweis. Die Klugheit gebot ihm gänzliche Zurückhaltung. Ein entgegengesetztes Betragen bei seiner Absicht würde ihn verrathen haben. Aber von den soliden Vermögensumständen der künftigen Witwe war er durch den Rendanten ***** aufs vollständigste unterrichtet. Er wußte sogar, daß ein Capital von 20,000 Thalern fällig war und mit nächstem eingehen mußte. Ein mögliches Interesse zur That war also da; wenngleich nur ein so außerordentlich kühner Verbrecher, der dem Glücke Gesetze vorzuschreiben sich getraute, einen Wurf darauf wagen konnte. Wir kommen nun zu der langen Reihe mehr oder minder naher Anzeigen . Zuerst zu denen, welche dieses Motiv wahrscheinlich machen. Essen hatte jede Annäherung an die junge Frau vermieden, so lange der Mann lebte. Aber kaum, daß er auf dem Todtenbette lag, als er die Zurückhaltung aufgab. Er mußte im Sturmschritt vorwärtsgehen, denn schon zu Neujahr mußte er zahlen. So drängte es ihn, so sicher war er seiner verführerischen Kraft, daß er selbst die Klugheit aus den Augen setzte. Die Witwe ist hier die Hauptzeugin. Wir lassen sie selbst reden: »Am Mittwoch nach dem 18. November (es war am 22.) fand Essen sich wieder bei mir ein. Auf den Rath meiner Bekannten hatte er mir ein anderes Logis gemiethet, und er erbot sich, was auch in der Folge geschah, mich in Gesellschaft der Rendantin X... in einem Wagen in die neue Wohnung zu führen. Als mehre Bekannte zu mir kamen, sagte er zu mir: Lassen Sie uns in das Schlafzimmer gehen, ich habe mit Ihnen manches allein zu sprechen. Ich that es, und hier unterhielt er mich beinahe eine halbe Stunde; – er versicherte mir unter mehren Formen seine Theilnahme, sagte mir Schutz und Beistand zu und eröffnete mir, daß durch X... und von P........ in meinen Angelegenheiten, ohne seine Zustimmung , nichts geschehen solle, daß er für mein Wohl wirken werde, wenn er auch entfernt von mir sei. »Er war bereit, nach H... zu reisen, um sich nach den Angelegenheiten meines verstorbenen Mannes zu erkundigen und mit meiner Schwiegermutter das Nöthige zu verabreden. Er machte mir bemerklich, daß unser Schicksal viel Ähnlichkeit habe, denn er habe eine Frau verloren; auch erzählte er, einst eine reizende Geliebte, nachdem sie eine ansehnliche Erbschaft gethan, kurz vor seiner Verbindung verloren zu haben. Dies gemeinschaftliche Unglück müsse uns näher zusammenführen. Er bat mich, ihn als meinen Bruder anzunehmen, indem ich hier ohne Schutz und Beistand wäre, denn er wolle sich bemühen, mir meine Leiden vergessen zu machen, und mir zu ersetzen, was ich verloren. Er stellte mir vor, daß er und ich, wir beide, unabhängig wären, daß er gegenwärtig nach seinen Gütern reisen müßte, alsdann aber nach H... gehen und prüfen wolle, welche Lage für mich die bessere sei. Er stellte mir seine Adresse zu, damit ich, wenn es nöthig , an ihn schreiben könnte, auch gab er mir zwei Briefconcepte an X... und P........, die ich nach seinem Rath abgefertigt habe (sie enthielten die Bitte um Besorgung der Angelegenheiten der Witwe). »Kurz, er stellte sich so, als ob er sich für mich hingeben wolle; noch einige male berührte er dabei das Verhältnis des Bruders zur Schwester und küßte am Ende meinen Mund. Ich war nur für die Trauer gestimmt, und er verwies mir daher den Mangel der Erwiderung jenes Kusses mit den Worten: Das war kein Schwesterkuß! »Hierauf sprach er noch viel über mein künftiges Benehmen, äußerte, wenn es mir recht wäre, mich nicht so oft besuchen zu wollen, denn die Welt hier sei sehr leicht und man müsse sich ihrem Urtheil nicht aussetzen. Ja, er warnte mich sogar gewissermaßen vor einem genauen Umgang mit X... und P........ Ich erwiderte ihm, um den Ueberfluß seines Rathes anzudeuten, daß mein Mann über den Umgang mit Menschen öfters mit mir gesprochen habe. Denn ich muß aufrichtig gestehen, seine Zudringlichkeit war mir sehr lästig, und ich ärgerte mich über seine Indelicatesse, da er durchaus nicht die Gefühle respectirte, die mich noch jetzt mit so vielem Recht erfüllen. »Wir gingen nun zur Gesellschaft zurück und fuhren dann in einem Wagen gemeinschaftlich, das Quartier zu sehen, welches ich jetzt bewohne. Bei unserer Rückkehr führte er mich auf mein Zimmer (X... und P........ blieben im Wagen zurück), und beim Abschiede küßte er mir Hand und Mund. »Dies Betragen war mir unangenehm, und ich gab daher dem Hauptmann von S..., welcher diesen Mittag bei mir speiste, den Auftrag, ihm die Auslage für den Wagen zu erstatten, was er aber nicht hat annehmen wollen. »Er besuchte mich hierauf nicht früher als am Freitage, wo er Gesellschaft bei mir fand, uninteressante Gespräche führte und nach einer Viertelstunde wieder wegging. »Sein nächster Besuch geschah am Sonntage den 26. November Morgens 10 Uhr; er blieb eine halbe Stunde bei mir allein, bis P........ sehr eilig kam, ihm etwas ins Ohr flüsterte und ihn abrief. Er verließ uns auf der Stelle. P........ blieb noch eine Weile, ohne mir den Inhalt seiner heimlichen Unterhaltung zu eröffnen. »Bei diesem Besuch sprach er wieder sehr viel von der Aehnlichkeit unserer Schicksale, schilderte mir, wie schwer es ihm falle, von hier zu gehen, ohne sich über die Ursache deutlicher auszudrücken. Er erzählte mir manche Details aus seinem Leben und von der Einrichtung seiner Güter. Da wir indeß durch P........ unterbrochen wurden, so habe ich diesmal keine weitern Zudringlichkeiten erfahren, als daß er mir zweimal einen Kuß aufgedrungen hat, eine Handlung, die so sehr mit seinem frühern ganz entfernten Verhältniß zu mir und zu meinem verstorbenen Manne contrastirte, daß ich nicht begreifen kann, wie er dazu gekommen ist. »An dem nämlichen Sonntage, den 26., war ich zu Abend bei X... in einer Gesellschaft von sieben Personen, unter denen Essen ebenfalls war. Er saß bei Tische neben mir, ich kann indeß nur einen Umstand anführen, der in seinem Benehmen mir auffiel. So oft ich ihm nämlich einen Teller reichte, wußte er auf eine unmerkliche Art durch einen leisen Druck seines Fingers meine Hand zu berühren. Dies war für mich empörend und vermehrte meine schon frühere Abneigung gegen ihn. An diesem Abend ward in der Gesellschaft gelesen. Essen erbot sich, auf den Fall seiner Abreise mir Lectüre und Musikalien zu verschaffen, und schon früher bei dem Gespräch unter vier Augen, auf meinem Schlafzimmer, hatte er mir Unterricht in der Musik empfohlen und eines schönen Instrumentes erwähnt, das er besitze. Auch nannte er mich, von meiner Liebe zum Landleben unterrichtet, einmal kleine Landwirthin und suchte sehr oft geltend zu machen, daß er Gutsbesitzer in M... sei.« Essen hatte alles dies geleugnet. Bei der Confrontation mit der Witwe betrug er sich mit unerhörter Frechheit. Als sie ihre Aussage auf das bestimmteste in seiner Gegenwart wiederholt hatte, sagte er spöttisch: »Ich habe viele Mädchen geküßt, und es kann sein, daß ich auch der Witwe ein paar Küsse gegeben habe.« Er mußte endlich einräumen, daß er mit ihr in ein besonderes Zimmer gegangen und sich zu den angegebenen Dienstleistungen und Reisen für sie erboten habe. Er pochte darauf, daß man ihn für einen Mann von Ueberlegung und Gewandtheit halte; würde ein solcher so gehandelt haben? Er habe nie Absichten auf die Witwe gehabt; was er gethan, sei zu ihrer Beruhigung geschehen, denn sie sei in solcher Stimmung gewesen, daß er für ihre Gesundheit bange geworden. Alles, was die Witwe gesagt, ward durch andere Zeugen, den Kriegsrath P......... den Rendanten ***** und den Hauptmann von S... bestätigt. Sie alle hatten die außerordentliche Aufmerksamkeit bemerkt, mit welcher der Angeschuldigte sie in der Gesellschaft behandelte. Schon damals, wenige Tage nach dem Tode ihres Mannes, hatte die Witwe zum Hauptmann geäußert: Essen wäre ihr äußerst zuwider. Sie wisse nicht, wie er zu der Aufdringlichkeit komme, da sie doch nie so nahe zu einander gestanden. Essen will alles nur aus Mitleid gethan haben. Aus bloßem Mitleid ird ein so welterfahrener Mann zu Tröstungen in der Art niemals schreiten. Mit seiner Weltklugheit harmonirte ein solches Betragen freilich ebenso wenig; aber er hatte über die Weiber so vielfache Erfahrungen gemacht, er mochte die Witwe für ein gewöhnliches Weib halte, daß er gerade durch die unverschämteste Unverschämtheit zu siegen hoffte. Liebe und Leidenschaft waren es nicht; diese hätten sich früher und jetzt in anderer Art verrathen. Man kann daher vernünftigerweise dieses auffallende, allen Anstand verletzende Betragen nur durch die Absicht einer Eroberung erklären, welche zu einer baldigen Heirath führen müßte. Selbst sein Vertheidiger, der Kriegsrath P........., hatte diese Absicht nicht bezweifelt und ihn nur mit der Dringlichkeit seiner vorhabenden Reise entschuldigt. Man kann daher auch das Motiv zur That als dargethan annehmen, da bei so dringendem Verdacht kein Gegenbeweis geführt und eigentlich nicht einmal versucht ist. Ein nächstes Indicium ist die Einladung zum Frühstück. Schon Tages vorher hatte er ein besonderes Zimmer deshalb bestellt . Weshalb das zum Zusammentreffen zweier Freunde zu einem Frühstück, das in einem Glase Rum, einem Beefsteak und in einer Flasche Rothwein bestand? Selbst der Aal à la Tartare ward erst nachher bestellt. Essen's Vertheidigung ging darauf hinaus, glauben zu machen, daß Greiner und er laut Verabredung sich bei Dallach getroffen. Aber die Witwe gab auf das Bestimmteste darüber Auskunft, daß ihr verstorbener Gatte von jenem eingeladen gewesen. Er war sehr verdrüßlich darüber, weil ein solches Frühstück seine Diät für den ganzen Tag störe, und dann, weil er sich vor dem ihm mitzutheilenden Geheimniß fürchtete, welches er schon in voraus kenne: »Er hat kein Geld, und will Geld von mir haben.« – Zum Professor Grapengießer hatte Essen eingeräumt, daß er seinen Freund zum Frühstück eingeladen, und endlich bekundeten Madame Dallach und der Tafeldecker, daß Essen die Rechnung allein bezahlt und dabei so eilig gewesen wäre, daß er mehre zuviel gezahlte Groschen nicht mehr zurücknehmen wollen. Essen krümmte und wand sich, diese von ihm ausgegangene Einladung wegzuschaffen. Er erfand ganz unhaltbare Gründe, weshalb er an den Tagen vorher seinen Freund nicht sprechen können. Er suchte es wahrscheinlich zu machen, daß dieser vor seiner Frau die besprochene Zusammenkunft bei Dallach gern in anderem Lichte, als sie wirklich war, habe erscheinen lassen wollen. So erfand er: Greiner habe die Einladung der Frau nur vorgespiegelt, weil die Frau schon einmal eine bedeutende Rechnung von Dallach für ihn habe bezahlen müssen. Er habe also eine Gardinenpredigt wegen des sogenannten »Umherkneipens« vermeiden wollen. Aber einestheils ist der Umstand nicht ermittelt; andererseits steht fest, daß Greiner seit seiner Verheirathung sein einziges Glück im Umgang mit seiner Gattin fand. Endlich wußte er kein anderes Geheimniß anzugeben, welches er ihm hätte mittheilen können, als daß er sich bei Greiner erkundigen wollen, ob ein Commissionair so und so viel Honorar für Vollbringung eines Geldgeschäftes billigerweise fordern dürfe? Um solcher Erkundigung willen pflegt man einen Freund nicht außer der Ordnung zum Frühstück in eine öffentliche Restauration einzuladen und dazu am Tage vorher ein besonderes Zimmer zu bestellen. Uebrigens erklärte der Angeschuldigte selbst, daß sie beide während des Frühstücks nicht davon, sondern über gleichgültige, scherzhafte Dinge gesprochen hätten. Die Einladung muß als erwiesen angenommen werden und erscheint unter den angegebenen Umständen als ein sehr verdächtigendes Indicium. Wir gehen zum zweiten über. Schon aus der obigen Geschichtserzählung wissen wir, was Essen gethan, um die Ausmittelung der That zu verhindern. Er rieth zuerst ab, einen Arzt zu rufen, er wollte, daß man dem Kranken nicht Thee, fondern kaltes Wasser verabreiche, er machte dem Arzt einen Krankenbericht, der ihn irre führte, er rieth der Gattin, die Ringe vom Finger zu streifen, wahrscheinlich weil der Arsenik das Gold belegt hätte. Als von der Leichenöffnung die Rede war, versicherte er dem Hauptmann von S..., »die Witwe würde das nicht gestatten, da alle Kennzeichen des Todes am Leichnam vorhanden wären«. Zum Obermedicinalrath Welper sagte er, ehe dieser die Leiche in Augenschein nahm, die Fäulniß habe schon überhand genommen, und suchte ihn zu bestimmen, ein Attest auszustellen, daß jede weitere Untersuchung unterbleibe. Denselben Versuch machte er am Abende des 19. gegen den Criminalrath Friedet. Als dieser keine Fäulniß wahrnahm, verwunderte er sich doch sehr, warum man zur Obduction schreiten wolle, da es der Witwe sehr unangenehm sein würde und der Verstorbene selbst gewünscht habe, schnell beerdigt zu werden. Welches Interesse konnte er, der mit der Familie nur ganz allgemein befreundete Mann, dabei haben, eine ärztliche genaue Ermittelung zu hintertreiben und zwar so dringend in so verschiedenen Momenten und Handlungen? Wenn er, der in der Arzneikunde nicht Unbewanderte, während der Untersuchung dabei blieb, die Krankheit für einen Choleraanfall gehalten zu haben, so mußte er die ärztliche Hülfe zu beschleunigen suchen. Zwar kannte man damals in Europa das furchtbare Gespenst der asiatischen Cholera noch nicht, allein auch die sporadische Cholera galt für eine sehr gefährliche, schnelle Hülfe erfordernde Krankheit. Auch verdächtigte er sich in dieser Beziehung durch Widersprüche. Nachdem er gegen den Criminalrath Friedel am Tage nach dem Tode behauptet, daß er an der Leiche einen unerträglichen Verwesungsgeruch wahrgenommen, dies aber sich als falsch erwiesen, behauptete er im Specialverhör, daß die Leiche noch 14 bis 16 Stunden nach dem Ableben ohne Spur einer Verwesung gewesen. Den Widerspruch suchte er durch eine neue wissenschaftliche Spitzfindigkeit zu rechtfertigen. Man müsse einen Todtengeruch und einen Verwesungsgeruch unterscheiden. Von jenem allein habe er damals gegen den Criminalrath und den Chemiker gesprochen. Er trete bei manchen Krankheiten schon vor dem Tode ein, zeige aber den baldigen Eintritt der Verwesung an. Daher sein Dringen auf baldige Beerdigung. Es sei möglich, daß beide Männer der Wissenschaft sich der Sache nicht genau erinnerten, da man sie aus dem Vergnügen einer Abendgesellschaft abgerufen habe. Aber beide Männer versicherten dem Angeschuldigten ins Gesicht, sie erinnerten sich sehr wohl, was Essen ihnen damals gesagt, und daß er von keinem Todtengeruch, sondern von dem der Verwesung gesprochen. Hatte er sich unschuldig gefühlt, weshalb dieses ängstliche Dringen, die Obduction zu hintertreiben? Einem ganz unbetheiligten Manne konnte es gleichgültig sein, wenn er sich nicht etwa als Bürger des Staates selbst gedrungen fühlte, zur Ermittelung der Wahrheit sie zu betreiben. In Essen's ganz besonderer Lage mußte er sie aber zur Rettung seiner eigenen Unschuld wünschen. Auf ihm, nach der einsamen Frühstücksscene, lastete ein Verdacht, welcher auch durch einen ganz reinen Charakter nicht ausgeschlossen blieb. Niemand mehr, als ihm, mußte daran liegen, daß die volle Wahrheit an den Tag kam. Noch wird ihm als Schuldbewußtsein angerechnet, daß er spät Abends am 19. November zum Geheimenstaatsrath St...... und einem andern ging, um sie vom Vorfall zu unterrichten. Ein Unbefangener würde dem dazu angewiesenen Commissarius, dem erwähnten Criminalrath, was er wußte, mitgetheilt und allem Uebrigen seinen Gang gelassen haben. Die Dringlichkeit dieser Anzeige läßt sich ohne genauere Kenntniß der damaligen gesellschaftlichen Verhältnisse nicht beurtheilen. Der Urtheilsfasser legte Gewicht darauf. Auch sein Betragen im allgemeinen nach dem Tode des Freundes wurde als gegen ihn sprechend angenommen. Er verrieth nicht die mindeste Theilnahme, er konnte an Greiner's Qualenlager Anekdoten über Anekdoten erzählen. Als ihm der Bediente des Verstorbenen die Nachricht von dessen wirklich erfolgtem Tode hinterbrachte, ward er dagegen so erschüttert, daß er einen Schnaps trinken und vom Bedienten geführt werden mußte. Essen war es, der, gegen das Urtheil der Sachverständigen, die Unmöglichkeit einer stattgefundenen Vergiftung behauptete. Was ging das ihn an, könnte man fragen? Aber ein gewisser Verdacht haftete auf ihm durch die Ungunst der Umstände. Er konnte ein Interesse haben, auch im Gefühl seiner Schuldlosigkeit diesen Weg der Rechtfertigung einzuschlagen. Allein auch in ihm blieb er sich nicht treu. Dienstag am 21. November hatte er, nach der Obduction, gegen die Chemiker jene Ansicht behauptet, daß keine Arsenikvergiftung vorliege. Drei Tage später, Freitag am 24., hatte er, wie nachher ermittelt wurde, gegen den Apotheker und Medicinalassessor Flittner die Meinung geäußert: Greiner werde sich selbst das Leben genommen haben, weil er in seinen Finanzen derangirt sei, Dienstexcesse begangen, weil er die Cassation vorausgesehen habe. Auch gegen ein Major äußerte er, Sonntag am 26. etwas, was darauf deutete, daß er an einen Selbstmord glaube. Als der Major diese Ansicht zu widerlegen versuchte und Greiner's bekannten, lebensfrohen Charakter, seine glücklichen Verhältnisse hervorhob, schien Essen mit Vergnügen diese Argumente anzuhören, die ihm das theure Andenken eines Freundes wieder herstellten. Aber er hielt doch den angeknüpften Faden fest, sprach viel von animalischem und organischem Leben und von der plötzlichen Entstehung eines Gedankens an Selbstmord. Augenscheinlich war die Absicht, der Vorstellung an einen Selbstmord allgemeinen Glauben zu verschaffen. Ein Gläubiger des Verstorbenen hatte von diesem ein Billet erhalten, in welchem er ihn zu einem Besuch auf den 19. November aufforderte. Wahrscheinlich in jener Absicht hatte Essen jenen Gläubiger gebeten, das Billet zu seiner Legitimation ja aufzubewahren. – Wie kam Essen zu diesen Widersprüchen in seiner eigenen Ansicht? Die Vermuthung lag sehr nahe. So lange er hoffte, die Obduction verhindern zu können, behauptete er, der Tobte sei an einem Schlagfluß oder an einem Choleraanfall gestorben. Als die Obduction erfolgt und die höchste Wahrscheinlichkeit ausgesprochen war, daß Greiner den Vergiftungstod gestorben sei, mußte ihm alles darauf ankommen, die Schuld des Todes dem Verstorbenen selbst aufzubürden. Zwar war damals der Arsenik nicht gefunden, aber die chemische Analyse des Mageninhaltes auch noch nicht vorgenommen; bei seinen Kenntnissen in der gerichtlichen Arzneikunde mußte er befürchten, daß bei derselben einige Bestandtheile des Arseniks gefunden werden könnten. Er arbeitete also durch Erzeugung eines Gerüchtes vor. Gaben erst Freunde und Verwandte des Verstorbenen der Muthmaßnng Raum, daß er sich selbst vergiftet haben könne, so war für ihn halb gewonnen Spiel, wenn das Gift selbst entdeckt wurde. Leicht konnte er sich für diesen Fall wegen seiner früheren Choleraannahme damit entschuldigen, daß er Witwe und Freunde nicht habe beunruhigen wollen. Einen Selbstmord unter der Firma eines Nervenschlages zu verbergen gilt unter Bekannten und Freunden einer Familie für keine moralische Versündigung. Aber bei der Analyse des Magens ward kein Arsenik gefunden. Was war natürlicher, als daß Essen nun auf seine frühere Angabe zurückkam? Er freute sich von ganzer Seele, daß das Andenken seines Freundes von dem Verdachte eines Selbstmordes gerettet war, und bemächtigte sich wieder seiner früheren Vermuthung, der Cholera. Ja er wurde so innig davon überzeugt, daß er nun demselben Arzte, der leider zu willfährig sein Ohr dem ersten falschen Krankenberichte des Angeschuldigten geliehen, den Vorwurf machte, er habe den armen Freund unrichtig behandelt. Schon damals habe er die angegebenen Mittel als zweckdienlich bezweifelt, diese Zweifel aber nur aus Bescheidenheit verschwiegen! – Welcher Laie hätte da geschwiegen, wo es sich um Tod und Leben handelte; aber Essen war kein Laie in dieser Wissenschaft; um so dringender seine Verpflichtungen, zu sprechen. – Es war seine Praxis, alle Zeugen, welche mit ihm nicht übereinstimmten, auch wenn er mit ihnen befreundet oder ihnen Dank schuldig war, zu verdächtigen, als zweideutig, unzuverlässig, oft auch ihren Charakter anzugreifen. Jene Schlußfolge erscheint als Beantwortung der obigen Frage, wie Essen zu den Widersprüchen gekommen, sehr bündig. Dagegen dürften die angeführten Momente seines persönlichen, theilnahmlosen Betragens nur sehr zweifelhafte, wenn überhaupt Indicien abgeben, und nur im Zusammenhange mit den anderen scheint es gerechtfertigt, wenn man beim Anfang der Untersuchung darauf Gewicht legte. Ein Verbrecher mag sein Schuldbewußtsein unter einer scherzhaften Maske verbergen; ebenso möglich ist es aber auch, das ein ganz Unschuldiger in einer solchen Lage scherzt, um die Sorge der Bekümmerten hinwegzuscherzen, oder weil er selbst nicht an die Bedeutung des Augenblickes glaubt. Die meisten Zeugen versicherten, Essen habe keine wahre Theilnahme verrathen. Dies mag sich so verhalten haben; ohne bestimmt angegebene Züge ist es aber mehr ein Urtheil als eine bezeugte Thatsache, wobei – in einem wichtigen Criminalfall – zuvörderst die eigene Wahrnehmungs- und Urteilsfähigkeit der Zeugen und demnächst geprüft werden müßte, ob sie nicht schon mit Voreingenommenheit beobachteten. Bei Abfassung des Urtheils ward indessen dieser Gleichmuth in Essen's Betragen, als erkünstelt und berechnet, mit als Anzeige gegen ihn hervorgehoben. Man legte so viel Gewicht auf dieses theilnahmlose Betragen, daß Essen den Gegenbeweis in seltsamer Weise zu führen sich erbot. Er war am Abende des Sterbetages (doch wahrscheinlich ehe er die Todesnachricht erhielt) im Theater gewesen und hatte später dem Inquirenten den Inhalt der Vorstellung umständlich kritisch erzählt. Dies sollte seine Gewissensruhe an dem Abende beweisen. Dagegen ward angeführt, daß er Stück und Darstellung schon aus einer früheren Aufführung kannte, daß damit also nicht erwiesen sei, daß er auch an diesem Abende besonders aufmerksam gewesen. Uebrigens könne ein Mann von seiner Verstandeskraft und Verderbtheit eine solche Macht leicht über sich selbst üben, besonders einer, der menschliche Gefühle längst nicht mehr zu kennen scheine. Essen's Gegenbeweis ist in unsern Augen allerdings kein Beweis gegen eine Annahme, welche uns heute selbst, ohne nähere Vermittelungsglieder, eine schwankende erscheint. Das Hauptindicium, dasjenige, welches den mangelhaften Beweis des corpus delicti ersetzen sollte, war der Besitz von Arsenik . Als der wichtigsten Anzeige müssen wir ihr volle Aufmerksamkeit schenken. Erst acht Tage nach Greiner's Tode, Sonntag am 26. November, war dem Gerichte angezeigt worden: daß Herr von Essen einige Tage vor dem Todesfalle aus der Apotheke des Dr. Flittner, angeblich zur Vertilgung der Ratten und Mäuse, weißen Arsenik erhalten; daß er nach dem Tode die Flasche entsiegelt zurückgegeben und dagegen eine andere frisch gesiegelte Büchse mit Arsenik eingetauscht habe. Auf diese Anzeige war die Verhaftung erfolgt und die Thatsache selbst ward mit der äußersten Sorgfalt bis in alle ihre Einzelheiten untersucht. Essen konnte, daß er Arsenik gekauft und besessen, nicht in Abrede stellen, aber er leugnete, begreiflicherweise, dasselbe zu einem verbrecherischen Zwecke sich angeschafft zu haben, und suchte die Thatsache des Ankaufes selbst und der Zeit, in der sie erfolgt, zu verwirren und zu vermischen, um die ihm verderblichen Folgerungen abzuwenden. Auf seinen Gütern im Sächsischen waren außerordentlich viel Wasserratten und Mäuse, wie diese auf dem Lafarge'schen Gute und überall da sich eingefunden haben, wo Giftmorde vorgefallen sind. Hierin konnte der geistreiche Herr von Essen keine neue Auskunft entdecken. Sie thaten ihm außerordentlichen Schaden. Seinem Schreiber, den er in die Apotheke der nächsten Stadt geschickt, um Arsenik zu kaufen, wurde dort keiner verabfolgt. Essen mußte deshalb den Ankauf verschieben, bis er nach Berlin kam (!). Dies geschah im September 1809, also etwa zwei Monate vor dem Tode Greiner's. Hier sprach er mit seinem Freunde, dem Apotheker Dr. Flittner, über seine Calamität, und beide wurden darin einig, daß Arsenik für Mäuse und Ratten besser wäre als sublimirter Mercur. Sonntag, am 19. November (also der Tag nach Greiner's Tode!) holte hierauf Herr von Essen selbst aus der Apotheke den Arsenik; seine Worte: »wie ich ganz bestimmt behaupten kann.« Der Anlaß zum Kauf waren diesmal nicht die Mäuse und Ratten, sondern der Frost in den Füßen seiner Wirthin und deren Kinder. Sie hatten ihn um Mittel dagegen gefragt, er ihnen Opodeldoc angerathen, da derselbe aber nicht angeschlagen, sich entschlossen, zum Dr. Flittner zu gehen, um mit diesem über die erfrorenen Füße seiner Wirthin und Wirthstochter zu sprechen. Deshalb war Herr von Essen, Sonntag am 19. November (am Tage nach dem erschütternden Tode seines Freundes) beim Apotheker Flittner. Der Provisor rieth ihm zum Schnee, auch zu einem Pflaster von Wachs und Oel. Er kaufte davon für ein Paar Groschen und bei der Gelegenheit erinnerte er sich auch seiner Ratten und des Giftes. Der Provisor hatte die Erlaubniß von seinem Herrn erhalten, dasselbe an Essen zu überantworten, und brachte ihm eine versiegelte Büchse, für die jener sofort vier gute Groschen zahlte. Außerdem nahm Herr von Essen noch zwei Loth Bleizucker, den er als reagens bei einer chemischen Prüfung der Erdarten auf seinem Gute benutzen wollte. Ueber den Empfang mußte er einen Revers ausstellen. Aber da er sein Petschaft nicht bei sich hatte, wurde dieser Revers von ihm zu Hause ausgestellt. Am folgenden Tage, am Montage (20. November) Morgens, erfuhr er, bei seiner Vernehmung durch den Criminalrath Friedel, daß man eine Arsenikvergiftung muthmaße. Auf Essen's deshalb an den Rath gerichtete Frage, bemerkte dieser, daß er von Berlin fortgehen könne; er entschloß sich aber dennoch zu bleiben, weil er mit Greiner, wenige Stunden vor dessen Tobe, gespeist hatte, und man daher seine schleunige Abreise sonderbar finden könne. (Seine eigenen Worte.) Zwar war seine Anwesenheit auf den Gütern nothwendig, sie hätte jedoch, wegen seiner vorliegenden Geldgeschäfte in Berlin, nur von kurzer Dauer sein können, und da ihm demnach zur Vertilgung der Ratten und Mäuse wenig Zeit übrig geblieben wäre, entschloß er sich, das Gift an Flittner wieder zurückzuliefern, um der peinlichen Nothwendigkeit überhoben zu sein, es in Berlin oder auf seinen Gütern aufbewahren zu müssen. Flittner erhielt daher beide Büchsen ungeöffnet zurück, mit der Bitte, sie nachzuwiegen und aufzubewahren, bis er einmal auf längere Zeit nach seinen Gütern reisen werde. So Essen's eigene Angabe über seinen verdächtigen Giftankauf und Besitz. Wie geschraubt auch diese Erklärung schon an und für sich erscheint, wurde ihre Wahrheit durch die anderweitigen Depositionen der in der Flittner'schen Apotheke beschäftigten Personen doch noch weit mehr beeinträchtigt, wie wir weiter unten sehen werden, aber auch schon durch Ermittelungen und Schlußfolgen, welche aus seinen eigenen Auslassungen gezogen werden konnten. Allerdings sprach für seine Angabe der von ihm ausgestellte Empfangsschein über das Gift, der zu den Acten geliefert wurde. Er trug das Datum des 19. Novembers. Aber darunter war von der Hand des Provisors notirt: »Eigentlich den 15. oder 14. (November) geholt.« Es ward sogar ermittelt, daß der Provisor der Flittner'schen Apotheke am 19. November gar nicht in derselben gegenwärtig gewesen. Essen selbst mußte es endlich, nach vielem Hin- und Hersprechen deshalb, als möglich zugeben, daß er den Arsenik nicht gerade am 19. erhalten. Aber nun stellte er als andere Möglichkeit auf, daß er das Gift vielleicht erst am 20. November (Montags) geholt, und daß er bei Ausstellung des Reverses einen Schreibfehler begangen. Aber auch diese Möglichkeit, daß er nämlich am 20. November das Gift geholt, ward positiv durch seine eigenen Einräumungen im Specialverhör ihm abgeschnitten. Montag, am 20. November, war er nämlich Morgens von 8 bis 11 Uhr in der Wohnung des Criminalrathes Friedet, dann kleidete er sich an und ging in Greiner's Wohnung, um dem Leichenbegängniß seines Freundes beizuwohnen. Darauf besuchte er zu Mittag in Gesellschaft des Rendanten ***** und des Hauptmanns von S... den berliner Schachklub und kehrte Nachmittags zur Witwe zurück, wo er den Auftrag erhielt, oder zu demselben sich erbot, ihr ein anderes Quartier zu suchen. Montag, am 20. November, konnte er also nicht in der Flittner'schen Apotheke gewesen sein, denn er hatte ausdrücklich versichert, daß er auch nicht am frühen Morgen, ehe er zum Criminalrath ging, dahin gekommen sei. (Wie dies mit der Wahrheit stimmt, davon unten.) Nun aber existirt ein Dienstag am 21. November geschriebener Brief von Essen's Hand und von ihm recognoscirt, gerichtet an den Dr. Flittner, laut welchem er die Sonntag am 19. November empfangenen versiegelten Büchsen zurückgibt. Am 21. November also gibt er den Arsenik zurück, den er früher empfangen. Da er ihn weder am 20., noch am 19., nach den obigen Anführungen, empfangen haben kann, muß er ihn aller Wahrscheinlichkeit nach vor dem Tode Greiner's aus der Apotheke geholt haben. Denn, selbst angenommen, daß es erst am 18. November geschehen, so ist nicht denkbar, daß er nach dem schrecklichen Vorfall bei Dallach's oder in Greiner's Hause gleich in die Apotheke gegangen, sondern man könnte nur als möglich zulassen, daß es am Vormittage geschehen sei, ehe er in der Restauration den Freund, sein Opfer, erwartete. Hinsichts der Zeit war Essen's Angabe also schon hiernach falsch. Er hatte den Arsenik schon vor dem Tode gekauft und in seinem Besitz. Nicht minder zweifelhaft erscheint sie hinsichts des von ihm vorgegebenen Motivs. Ein darüber eidlich vernommener Zeuge, der damalige Mitbesitzer seiner Güter, hatte nur im Allgemeinen gehört, daß dort Ratten und Mäuse existirten, seine Tochter, welche sechs Monate dort die Wirtschaft geführt, hatte keines dieser Thiere gesehen. Der Schreiber bekundete zwar, es seien dort viele Mäuse und Ratten, aber Herr von Essen habe den Gebrauch des Arseniks nicht gestattet, weil er dabei zu bange gewesen. Demnach habe er ihm auch nie den Auftrag gegeben, Arsenik zu kaufen und kein Apotheker ihm etwas verweigern können, um was er nicht gebeten. Ein Unterschreiber auf dem Gute bestätigte diese Aussage; namentlich, daß der gnädige Herr sehr ängstlich wegen des Gebrauches des Giftes gewesen. – Wenn nun auch Essen mittlerweile seine Scheu gegen den Gebrauch des Arseniks überwunden haben sollte, weshalb sollte er nach Berlin reisen und dort ihn kaufen, da nach Aussage aller Zeugen dieses Gift auch an Ort und Stelle gegen einen Schein der Gutsherrschaft verabfolgt wurde? Im Specialverhör setzte Essen den Tag, an welchem er den Arsenik zurückgeliefert, bestimmt auf den 22. November, während er früher den 21. genannt. Auf diesen und die vielen andern Widersprüche, in die er sich verwickelte, und welche dem erkennenden Richter als ein neues Wahrzeichen seines ränkevollen Geistes galten, kommt es hier um so weniger an, als die positiven Zeugnisse seine auf Stelzen gehenden Angaben völlig über den Haufen stießen. Der Dr. Flittner bekundete: Schon am Montag (13. November) vor Greiner's Tode hatte Essen mit ihm ein angeblich wissenschaftliches Gespräch, in welchem jener sich von ihm über die Auflösung des weißen Arseniks unterrichten ließ. Dienstag am 14. sah er , daß Essen sich von seinem Provisor eine Kruke weißen Arsenik geben ließ und dafür vier gute Groschen zahlte. Gegen seine Gewohnheit; denn er nahm alle Waaren sonst auf Rechnung. Sonnabend (am 18. November) Morgens, am Sterbetage Greiner's, besuchte Flittner Herrn von Essen, um mit ihm über den Entwurf eines Pachtcontractes zu sprechen. Ganz gegen die Regel empfing ihn Essen nicht in seinem Zimmer, sondern in der ungeheizten Entrée. Es war ein kalter Wintertag. Montag (am 20. November) noch vor Tageslicht, etwa nach 7 Uhr, kam Essen zum Dr. Flittner in dessen Apotheke und übergab ihm, unter vier Augen, die am 14. November empfangene Büchse, entsiegelt und angebrochen, und erhielt dagegen, auf sein Verlangen, eine andere versiegelte Büchse ähnlichen Inhaltes. In der angebrochenen abgelieferten Büchse fehlten fünf Drachmen Arsenik. (Diese Entdeckung machte Flittner jedoch erst Sonnabend am 25. November.) Als Grund der Umwechselung gab er an: Greiner sei plötzlich gestorben; er habe Umgang mit ihm gehabt; der Leichnam solle obducirt werden, daher könnten für ihn Unannehmlichkeiten entstehen. Er müsse eine Reise unternehmen. Wenn etwa Nachfrage geschehe, sei es besser, eine verschlossene Arsenikbüchse zu besitzen, als eine unversiegelte. Er verrieth dabei große Aengstlichkeit. Als Flittner ihn am Abende dieses Tages besuchte, war Essen zerstreut. Flittner wurde dadurch aufmerksam, er forderte jetzt erst den früher vergessenen Empfangsschein. Er erhielt ihn am folgenden Tage, Dienstag am 21., durch den Provisor. Er war ganz richtig, vor Greiner's Todestage, datirt, aber ohne Siegel. Der Provisor mußte die Siegelung besorgen, und Flittner nahm den ihm durch den Revisor überbrachten Revers an, ohne das Datum dabei weiter zu beachten. Sonnabend, am 25. November, brachte Essen auch die am 20. November eingetauschte Kruke mit Arsenik zurück, und zwar uneröffnet. Er bat, ihm, gemeinschaftlich mit dem Revisor, ein Attest darüber auszustellen: daß er die Büchse uneröffnet und am Gewicht vollkommen richtig, abgeliefert habe, weil Nachfrage stattfinden könne und der Stadtphysicus sehr activ und taktfest sei. Seine Bitte hatte er zugleich schriftlich aufgesetzt. Dieses, zu den Acten gekommene Billet war das vom 21. November datirte. Flittner erscheint als nahe mit Essen befreundet. Seine Unruhe stieg, je mehr der Todesfall ein verdächtiges Ansehen gewann; wahrscheinlich auch dadurch, daß sein Provisor die zurückgegebne Büchse inzwischen nachgewogen hatte, in der an fünf Drachmen fehlten. Er ließ ihn Sonntag am 26. November durch den Kriegsrath P........ warnen. Essen kam darauf bestürzt zu Flittnern, und erkundigte sich, ob in Greiner's Sache etwas Näheres bekannt geworden? Er verlangte den erwähnten Schein über die Wiederablieferung des Arseniks. Flittner wich einer bestimmten Antwort aus. Er müsse sich über den geforderten Rückschein auf seine bereits abgesandte, schriftliche Antwort beziehen. Kaum war Essen nach Hause gekommen, als die Unruhe ihn abermals antrieb, zu Flittnern zurückzukehren. Mit übertriebener Aengstlichkeit, unter Umarmungen und Küssen, erkundigte er sich, ob Flittner gegen ihn auftreten wolle? Man müsse doch mit einander berathen, wenn etwa Nachfrage geschehen sollte. Dieses seltsame Betragen ist schon an und für sich ein stärkeres Indicium seines Schuldbewußtseins als die Mehrzahl der vorhin angegebenen. Wenn aber hinsichts der ausgestellten Empfangsscheine und Gegenscheine und der Zeitbestimmung nach einige Dunkelheiten obzuwalten scheinen, werden sie durch die in allen Stücken mit Flittner's Angabe übereinstimmende und dieselbe erläuternde Aussage des Provisors erläutert. Der Provisor bekundete, daß Essen am 13. oder 14. November von ihm die erste Kruke weißen Arsenik erhalten, zugleich 2 Loth Bleizucker, und daß derselbe sofort dafür bezahlt habe. Montag am 20. (nachdem Essen jene Kruke dem Principal zurückgegeben) mußte, auf Flittner's Geheiß, der Provisor eine andere Kruke Arsenik dem Angeschuldigten übergeben. Am 21., Dienstag, ging er in Essen's Wohnung, um sich von ihm den vergessenen Empfangschein ausstellen zu lassen. Essen erklärte, das sei ganz in der Ordnung; sonst könnte man Unannehmlichkeiten haben. Indem er schrieb, fragte er, an welchem Tage das Gift geholt sei? Der Provisor, der in dem Momente, ohne einen Kalender zur Hand zu haben, sich nicht genau besann, antwortete, es werde am 14. oder 15. gewesen sein. Essen stellte daher den Revers auf den 15. aus. Der Principal vermißte (wie wir aus seiner Angabe wissen) beim flüchtigen Durchlesen das Siegel. Auf sein Geheiß mußte daher der Provisor auf der Stelle zurück in Essen's Wohnung, um es ergänzen zu lassen. Essen fragte ihn: »Sagen Sie 'mal, geht es nicht an, daß ich den Giftschein auf ein späteres Datum umschreiben kann?« Der Provisor verneinte es. Essen fuhr fort: »Haben Sie wol von dem Unglück gehört, das sich in diesen Tagen zugetragen hat?« Als der Provisor nichts davon zu wissen behauptete, erzählte ihm Essen die Geschichte von Greiner's Tode. Dem Provisor schien diese Sache damals wirklich ganz gleichgültig, und er meinte, daß sie auf den Giftschein keine Beziehung habe. »Allerdings, entgegnete Essen, und eben darum wünsche ich den Giftschein auf ein anderes Datum zu stellen; denn da ich mit Greiner in Gesellschaft gewesen bin, könnte ich Unannehmlichkeiten haben. Daher wäre es mir lieb, wenn der Giftschein auf ein Datum geschrieben werden dürfte, der nach dem Tode Greiner's fiele.« Der Provisor erinnerte sich dieser Worte auf das allerbestimmteste. Da er jedoch nicht die geringste Vermuthung hatte, daß Herr von Essen Giftmischerei treibe, so erklärte er, auf ein Paar Tage werde es nicht ankommen, wenn davon die Rede sei, ihm aus einer Verlegenheit zu helfen. Essen schrieb hierauf den neuen zn den Acten gelieferten Empfangschein, datirt vom 19. November, untersiegelte ihn und übergab ihn dem Provisor. Dafür behielt er den frühern Empfangschein (datirt vom 15. November), der ein ganz anderes Format hatte, an sich. Sonnabend am 25. wog der Provisor die Montag am 20. entsiegelt zurückgegebene Büchse nach, und entdeckte dabei in Vergleichung mit einer Arsenikkruke desselben Preises das Manco von 5 Drachmen. Sonntag am 26. erschien Essen wieder in der Apotheke und forderte den Provisor auf, wenn man sich erkundigen sollte, zu bezeugen, daß er den Arsenik am 19. November geholt. – Also die Aufforderung zu einem falschen Zeugnisse. So des Provisors Aussage, wahrscheinlich in sich, und die aufs vollständigste mit der seines Principals zusammenstimmt. Aber sie ward auch noch durch mehre andere Umstände bekräftigt. Ein anderer Gehülfe in der Apotheke hatte gesehen, wie der Provisor dem Herrn von Essen eine Unze Bleizucker zuwog; er habe ihm nachher gesagt, daß er dem Herrn auch eine Kruke Arsenik verkauft. Sonntag am 19. sei dies aber nicht geschehen, da an dem Tage er so wenig als der Provisor in der Apotheke gewesen. Derselbe Zeuge wußte, daß Essen Sonntag am 26. zweimal seinen Principal besucht. Essen's Wirthin wußte, daß der Provisor an einem Tage zweimal zu ihrem Miether gekommen, und als sie ihn gefragt, ob Greiner's Magen etwa chemisch untersucht werden solle, hatte er geantwortet: »Ach Sie haben nur immer was mit der Giftgeschichte vor. Nicht deshalb, sondern wegen eines Pachtanschlags des Flittnerschen Gesundbrunnens war der Provisor hier.« Gegen alle diese Zeugnisse wußte Essen nicht Anderes von Erheblichkeit vorzubringen, als daß den Aussagen des Apothekers und seines Provisors keine Glaubwürdigkeit zu schenken sei, weil sie, nach ihrer eigenen Angabe, an einem Verbrechen mittel- oder unmittelbar Theil genommen. So lohnte Essen die Freundesdienste, welche der Dr. Flittner ihm erwiesen und noch während seiner Verhaftung erwies, daß er als Denunciant gegen ihn auftrat und seine Ehre auch noch durch anderweite Angaben, die nicht hierher gehören, zu verunglimpfen suchte. Allerdings hatten der Apotheker und sein Provisor ein Vergehen sich zu Schulden kommen lassen: daß sie nicht auf der Stelle den Empfangschein abgefordert, daß Flittner am 20. November nicht auf der Stelle die erste, zurückempfangene Kruke Arsenik nachwiegen ließ, daß er nicht augenblicklich durch ein officielle Anzeige die Entdeckung der That befördert, und daß der Provisor die Abänderung des Datums im ursprünglich ausgestellten Empfangschein nachließ. Alle diese Fahrlässigkeiten und Unachtsamkeiten aber sind nicht einem verbrecherischen Willen beizumessen, und wol Vergehen, welche nach der Medicinalordnung, nicht aber Verbrechen, die nach dem Criminalrecht zu strafen wären. Um so weniger aber konnte Flittner's Zeugniß gegen Essen verdächtig erscheinen, als derselbe erweislich in freundschaftlichen Verhältnissen mit ihm gestanden, als er ihn warnen, zur Flucht anrathen lassen, ja seine Theilnahme für ihn noch durch manche Liebesdienste während der Verhaftung bewährt hatte. Durch dies Motiv wird im Gegentheil die innere Wahrscheinlichkeit dieses Zeugnisses noch mehr gestärkt. Somit konnte man als zur überzeugendsten Gewißheit dargethan annehmen, daß Essen schon einige Tage vor Greiner's Tode aus Flittner's Apotheke eine Büchse Weißen Arsenik gekauft, im Besitz desselben beim Tode gewesen, die Büchse nach dem Tode mit einem Mindergewicht von 5 Drachmen zurückgegeben und dafür eine andere eingetauscht habe. Zu den dringensten Anzeigen bei einer Vergiftung gehört aber, wenn Gift von gleicher Gattung, als womit die That verübt worden, bei jemand gefunden wird, dem überhaupt die That zuzutrauen ist. Entweder liegt der Verdachtgrund darin, daß der Besitzer des Giftes den unschuldigen Gebrauch nicht nachweisen kann, oder darin, daß er den Besitz abgeleugnet hat. Beide Umstände fanden hier statt. Essen hat den Nachweis nicht geführt, daß er das Gift für die Ratten und Mäuse auf seinen Gütern gebrauchte, und zugleich hat er den Besitz des Arseniks wenigstens zur Zeit der That, wenn nicht abgeleugnet, doch in solcher Art und mit solchen Winkelzügen entstellt, daß diese Manövers mehr für sein Schuldbewußtsein und gegen ihn sprechen, als wenn er einfach den Besitz in Abrede gestellt hätte. Aus welchem denkbaren Grund konnte er die angebrochene Kruke Arsenik mit einer unangebrochenen umtauschen, als um den wahren Thatbestand zu verwirren und gegen Rückgabe der letzteren einen Gegenschein zu erschleichen, welcher bei einer minder strengen Untersuchung ihm durchgeholfen, indem er den Beweis von der Rücklieferung des Arseniks überhaupt abgegeben hätte. Essen konnte nicht erwarten, daß Flittner und sein Provisor sich nachmals so gewissenhaft zeigen würden, daß sie zu ihrem eigenen Schaden die ganze Wahrheit in allen ihren Details eröffneten. Dieses Indicium beschränkte sich aber nicht allein auf den nachgewiesenen Besitz des Arseniks; auch die Präparation desselben kam zur Entdeckung und verstärkte die Kraft jenes Nachweises. Seine Wirthin und deren Dienstmädchen gaben Nachricht von einer seltsamen Kocherei, welche der Miether in ihrer Küche betrieben, und die ebenfalls Gegenstand der sorgfältigsten Untersuchung wurde. Am Dienstag oder Mittwoch vor Greiner's Tode (es ist am 15. oder 16.; also an den Tagen nach dem ersten Arsenikankauf) kam Essen, was sonst nie geschah, zur Magd in die Küche und verlangte einen irdenen Topf, der etwa ein halb Quart messe, weil er von seinen Gütern einen Stein kochen, und dessen Brauchbarkeit prüfen wolle. Die Magd gab ihn, er ging damit in sein Zimmer, kehrte aber bald zurück und verlangte, daß sie ein halb Quart Wasser hineingießen solle. Als dies geschehen, ward das Wasser so weißlich, als ob Milch darin gewesen wäre. Sie mußte den Topf ans Feuer setzen. Essen forderte sie auf, ja vorsichtig damit umzugehen. Wenn der Topf überkoche, könne man nicht sehen, ob der Stein brauchbar sei. Sie mußte auch mit einem Spähnchen Holz umrühren, damit die Flüssigkeit sich nicht zu Boden setze. Diese Kochgeschichte dauerte 2 Stunden, von 4 bis 6 Uhr, während welcher Essen ab und zu in die Küche kam und zusah, ob die Magd auch seinen Anweisungen streng nachkomme. Der Topf hatte nicht übergekocht, Essen aber selbst zuweilen das Spähnchen in die Hand genommen und umgerührt. Das Hölzchen mußte mit ganz besonderer Sorgfalt wahrgenommen werden, damit es nicht schmuzig werde. So oft es gebraucht war, ward es deshalb an einen Stein gelegt. Die Magd hatte gleich anfangs beim Rühren nichts Hartes im Topf wahrgenommen und den Herrn gefragt, wo denn der Stein wäre. Er antwortete: er habe den Stein geschabt ; übrigens wäre nur wenig darin, da es ihm nur auf einen Versuch ankomme. Nach den zwei Stunden war die Flüssigkeit mehr als zur Hälfte eingekocht. Nun bemerkte die Magd unten am Boden etwas Weniges von weißgraulicher Farbe, etwa wie weiße Asche, das sich dort angesetzt hatte. Die Flüssigkeit selbst war so milchähnlich als vorhin geblieben. Der Herr nahm um 6 Uhr den Topf und das Hölzchen mit sich auf sein Zimmer und am andern Morgen sah die Magd den Topf auf dem Fensterbret stehen. Bald darauf erneuerte sich dieselbe Kocherei, nur daß jetzt die Herrin des Mädchens, Essen's Wirthin, ihre Stelle in der Küche vertrat, während diese auf den Markt geschickt wurde. Als sie zurückkehrte, rührte Essen noch immer im Topfe. Sie sah zufällig hinein und gewahrte, daß die Flüssigkeit, die immer noch weißlich war, jetzt größtenteils eingekocht, etwa nur noch den Inhalt einer vollen Theetasse betrug. Essen nahm dann den Topf in ihrer Gegenwart vom Feuer und trug ihn in seine Stube, wo sie ihn später wieder am Fenster stehen sah. So die Aussage der Magd. Essen's Wirthin stimmte fast ganz damit überein. Er hatte schon früher einen Topf von ihr gefordert, um einen Stein zu kochen , den er von seinen Gütern gebracht, weil er die Brauchbarkeit desselben prüfen wolle. Sie hatte ihm einen, wie er verlangte, angewiesen, ihr Mädchen bedeutet, ihm beim Kochen behülflich zu sein, und am folgenden Tage, als sie die Magd ausschickte, selbst das Feuer angemacht. Doch hatte Essen dieses zweite mal ununterbrochen beim Feuerherde gestanden und so lange bis er den Topf und das Stäbchen in sein Zimmer trug. Aber zugleich bemerkte die Wirthin, daß, als er im September von seinen Gütern zurückkehrte, er wirklich ein Stück grauen Stein, von der Größe einer halben Hand, ihr mit dem Bemerken gezeigt, daß er diesen Kalkstein auf seinen Gütern gefunden. Es war eine ungewöhnliche Beschäftigung, höchst verdächtig, wenn man sie mit dem gleichzeitigen Giftankauf in Verbindung setzte. Klaproth erklärte, daß weißer Arsenik, mit Wasser gekocht, sich ganz so verhalte, wie das Mädchen beschrieben. Arsenik auf eine Theetasse im Wasser eingekocht, lasse etwa 30 Gran klar aufgelöst zurück, und 5 Gran reichten schon hin, den stärksten Menschen zu tödten. Essen konnte die Thatsache der Kocherei nicht in Abrede stellen, aber er suchte darzuthun, daß sie einen ganz unschuldigen Zweck gehabt. Auf seinem Gute sei ein Berg, den er für einen Kalkberg halte, auf dem angrenzenden Gute sei unzweifelhafter Kalkstein. Von diesem letztern habe er ein ganzes Stück mit nach Berlin gebracht, ein anderes aber geschabt, um hier eine Untersuchung anzustellen, ob er sich leicht oder schwer auflösen lasse und demnächst zum Düngen zu gebrauchen sei. Zu diesem Zwecke habe er acht bis vierzehn Tage vor Greiner's Tode dieses Pulver gekocht, im Glauben, daß, was sich in Siedehitze auflöse, auch in der Luft leicht zersetzt werden müsse. Beim Kochen habe er so viel wahrgenommen, daß das Weiße Pulver größtentheils oben aufgeschwommen und daß sich ein guter Theil im Wasser aufgelöst habe. Wenn er Arsenik gekocht hätte, müsse dieser zu Boden gesunken sein. Das Ueberkochen habe er nur darum vermeiden wollen, daß nichts verloren gehe. Am Spähnchen sei ihm nichts gelegen gewesen; lediglich darum habe er es weggelegt, damit kein Schmuz daran komme. Den Topf habe er, weil er zerbrochen gewesen, auf den Hof geworfen, wo ihn die Weiber, die Scherben zu Ziegelmehl sammeln, wahrscheinlich fortgeholt hätten. Auch die präparirte Substanz will er nicht aufgehoben, sondern sowol das Wasser als den mit Schwefelsäure aufgelösten Bodensatz weggeworfen haben, da es nur seine Absicht gewesen, wahrzunehmen, ob Kohlenstoff oder Extractivstoff im Kalkstein enthalten wäre. Klaproth erklärte, daß die vorgenommene Procedur mit dem rohen, geschabten Kalkstein durchaus zweckwidrig sei, weil roher Kalkstein sich in Wasser und auch durchs Sieden nicht auflöse; vielmehr werde aus kalkhaltigen Wässern durchs Kochen die Kalkerde niedergeschlagen, wie man an jedem Theekessel sehen könne, wo die Steinrinde sich an den innern Wänden festsetze. Ob in der Mischung eines Steins Kohlenstoff enthalten sei, lasse sich nicht durchs Kochen entdecken, sondern nur auf trockenem Wege, durch Glühung in einem verschlossenen Tiegel. Extractivstoff in einem Steine aufsuchen, sei aber ganz vergeblich, da dieser sich nur in animalischen und vegetabilischen Körpern vorfinde. – Dagegen stimme die vorgenommene Procedur sehr wohl zu einer versuchten und gelungenen Arsenikauflösung. Bei Kochung des gestoßenen weißen Arseniks im Wasser pflegten sich einzelne Pulvertheilchen, mittelst sich anhängender Luftbläschen, in die Höhe zu heben und eine Zeit lang auf der Wasserfläche schwimmend zu erhalten. Obenhin gesehen, könne dann die ganze Flüssigkeit milchweiß erscheinen, besonders wenn viel umgerührt werde. Um über diesen Punkt zur Gewißheit zu kommen, schlug Klavroth eine Operation vor. Ein Sachverständiger würde auf den ersten Blick aus dem Gebräu erkannt haben, ob Arsenik oder Kalkstein gekocht werde. Diese Einsicht könne man freilich von einer Köchin nicht verlangen; aber man solle die Probe anstellen und in zwei verschiedenen Töpfen, in dem einen von dem geschabten Kalkstein, in dem andern gestoßenen Arsenik kochen, und dann die Magd darüber vernehmen, ob die Farbe und das Aussehen des bewußten Topfes hier dem einen oder dem andern ihr vorgebrachten gleiche? Essen beruhigte sich nicht bei diesem Gutachten. Er benutzte diese Gelegenheit, eine gelehrte Abhandlung gegen Klaproth zu schreiben, in welcher er feststellte, daß es ihm nicht um eine chemische Zerlegung des Kalksteins zu thun gewesen, sondern daß er nur in landwirtschaftlicher Hinsicht eine nützliche Untersuchung anstellen wollen. Der exacte Chemiker spreche von einer chemischen Analyse, er, der empirische Landmann, rede von einer Verbindung des Kalks mit Wasser und von einem Versuch, fremde, dem Kalk beigemischte Stoffe, z. B. Kohle, Extractivstoff, durch Sieden davon zu trennen. So könnten beide Recht haben. Er habe nur von »Auflösen« gesprochen, was nicht zu verwechseln wäre mit »chemisch Zerlegen«, und kein Chemiker, auch Klaproth nicht, werde seiner Behauptung widersprechen können, daß es rohe Kalkarten gebe, welche durch Wasser, ja durch die Luft schon aufgelöst würden. Das Gericht scheint es nicht für nöthig befunden zu haben, die von Klaproth angerathene Probe anzuordnen. Es stand nach den Ermittelungen soviel fest, daß Essen am Dienstag oder Mittwoch vor dem Sonnabend, an welchem Greiner gestorben, gegen seine Gewohnheit irgend eine Substanz zubereitet habe. Ob diese Substanz geschabter Kalkstein oder gestoßener Arsenik gewesen, darüber fehlte jeder Beweis. Zu Gunsten der Angabe des Angeschuldigten sprach nur der Umstand, daß er einst von seinen Gütern ein Stück Kalkstein nach Berlin gebracht hatte. Dagegen durfte man bei seinen von Essen selbst so oft gerühmten Kenntnissen in der Chemie nicht vermuthen, daß er »widersinnige Mittel zur Erreichung eines bestimmten Zwecks gebraucht haben werde«; durch Kochen im Wasser kann aber Kohlen- oder Extractivstoff in einem geschabten Kalkstein nicht gefunden werden, wie Essen selbst einräumen mußte. Er verstand den Kohlenstoff auf richtigem Wege zu suchen. Ein kenntnißreicher Mann, wie er, wird immer durch schulgerechte Mittel ein Resultat suchen, auch wenn dasselbe nur zum landwirthschaftlichen Gebrauch bestimmt wäre. – Diese verdächtige Beschäftigung fand zu einer Zeit statt, wo er das angekaufte Gift in seinem Besitz hatte. Er hatte niemals früher in der Küche gekocht. Er betrieb das Kochen mit einer besondern Sorgfalt. Das Ueberkochen sollte besonders vermieden werden. (Was hätte das Ueberkochen von etwas Kalkwasser geschadet?) Der Spahn mußte besonders in Acht genommen werden. Er sollte nicht verunreinigt werden. Wozu das, wenn von unschuldigem Kalkstein die Rede war? War der Spahn schmuzig geworden, so konnte man einen andern nehmen. Essen geizte mit der Zeit, wie ermittelt war. Hätte es nur geschabten Kalkstein umzurühren gegolten, würde er dieses der Magd wol allein überlassen haben, wohingegen er durch zwei Tage mehre Stunden selbst der Aufsicht und Besorgung der Probe widmete, was annehmen läßt, daß er ganz besondere Gründe hatte, selbst dabei thätig zu sein und große Sorgfalt zu zeigen. Wer Arsenik präparirt, um einen andern zu vergiften, hat des Grundes genug, die äußerste Sorgfalt anzuwenden. Nimmt man hierzu, daß, nach Aussage der Magd, das aufgegossene Wasser die dem Arsenik beiwohnende milchähnliche Farbe annahm, daß der Bodensatz weißlichgrau war, wie der Arsenik, daß 5 Drachmen an der zurückgelieferten Arsenikbüchse fehlten, daß Essen den Topf nach der Bereitung fortgeschafft, daß er durch nichts bewiesen, daß der Topf einen Riß gehabt, während die Magd ihn auf dem Fenster will stehen gesehen haben, daß er sich selbst die Mühe genommen haben will, die Scherben auf den Hof zu werfen, während er es den Dienstleuten unter andern Umständen ruhig würde überlassen haben, daß er auch den Spahn fortgeschafft, der doch nun zu nichts mehr dienen konnte, daß unter den mehren verschiedenen Mineralien von seinem Gute, welche sich in seiner Wohnung fanden, kein Kalkstein entdeckt worden, auch nicht einmal Abschabsel oder verkrümelte Reste desselben, daß es endlich sonderbar wäre, wenn ein so eifriger Oekonom mit der Probe des Kalksteins, den er schon auf seinem Gute abgeschabt, gewartet haben sollte, bis er nach Berlin kam, während er ihn dort schon jeden Augenblick hätte kochen können; so wird die Vermuthung, daß er an jenen zwei Tagen den gekauften Arsenik zu einem Getränk präparirt, zur Wahrscheinlichkeit gesteigert und dieser Umstand gewinnt die Bedeutung einer nahen Anzeige. Die Geschichte der Einladung zum Frühstück und des gleich darauf erfolgten Todes des Eingeladenen, wie sie eben erzählt ist, trägt schon an und für sich den Charakter einer dringenden Anzeige. Der kerngesunde Mann trinkt kaum ein paar Gläser Wein und der Tod wüthet sofort in seinen Eingeweiden. Wie Essen seinem Opfer das Gift beigebracht, ob im Wein, im Glase, im Teller mit Beefsteak, darüber bleibt ein tiefes Geheimniß, da das Auge keines Zeugen während der bedeutungsvollen Momente in das kleine Zimmer geblickt hat. Aber Essen hatte das Zimmer vorher bestellt, er war allein vorher darin gewesen, und nachher fand man die Karaffe mit Wasser gebraucht, ohne daß weder er noch Greiner davon getrunken. Möglich, daß das Wasser zur Mischung des Giftes, oder später zur Reinigung des Glases gedient hatte. Es ward erwiesen, daß Greiner zu Hause außer seinem Kaffee nichts genossen, daß er der Zeitberechnung nach, bis er bei Dallach eintrat, nichts zu sich genommen haben konnte, womit die auf nichts begründete Vermuthung Essen's, daß er schon stark getrunken haben dürfte, wegfällt. Die Masse der ausgebrochenen Flüssigkeit rührte offenbar nicht von dem Genusse der Getränke her, sondern allein von der Ansammlung der Darm- und Magensäfte, die der ungeheure Reiz des Giftes veranlaßt hatte. Da 5 Gran Arsenik hinreichend sind, einen Menschen zu tödten, und hier wahrscheinlich die Auflösung von 30 Gran angewandt worden, so ließ sich auch dadurch der schnelle Erfolg des Reizes erklären. Der in Vertheidigungsmomenten und Argumenten unerschöpfliche Mann wendete seinen ganzen erfinderischen Scharfsinn, wie wir schon sahen, dazu an, eine natürliche oder andere Todesursache als möglich und wahrscheinlich herauszufinden. Einmal hier in der Dallachschen Restauration, müssen wir eine dieser Defensionalhypothesen erwähnen, welche, wenn sie aus dem Luftgebilde seiner Phantasie zu einer Wirklichkeit geworden wäre, den ganzen Proceß und die Anklage mit ihren solidern Hypothesen ganz umwerfen müßte. Essen behauptete während der Untersuchung: sein Freund möge allerdings an Arsenik und zwar solchem gestorben sein, den man für Ratten und Mäuse gekauft, aber nicht an dem Arsenik, welchen er, der Angeklagte, für seine Ratten auf dem Gute, sondern an dem, welchen der Restaurateur Dallach für die Ratten in seinem Hause in Berlin gelegt! Während des Processes hatte man den Keller der Dallachschen Restauration untersucht. Man fand daselbst Rattenlöcher und ausgelegtes Gift in Form weißer Kugeln. Einige derselben waren von den Ratten angefressen. In denselben Kellerräumen war auch Wein, Geflügel, Fleisch, Fische, Obst und Butter. Im Keller nebenan lagen Kartoffeln. Dallach und sein Kellner behaupteten, in diesen Nebenkeller kämen die Ratten nicht. Sie fressen keine rohen Kartoffeln. Aber die Aussage des Restaurateurs hatte, nach Essen's Ansicht, kein Gewicht. In seinem Interesse mußte es liegen, eine vorgefallene Unvorsichtigkeit zu verbergen. Wie konnte er überhaupt wissen, daß die Ratten dort keinen Besuch machten? Die Ratten liefen am 18. November überall im Hofe und im Keller umher. Wie leicht konnte es sein, daß sie am Morgen des Tages auch in den Kartoffelkeller gedrungen und zufällig einige von den Giftkugeln unter die Kartoffeln geschleppt hatten? Der Kartoffelkeller war nicht genau untersucht worden! Wie leicht, daß eine dieser kleinen Kugeln mit den Kartoffeln aufgehäufelt und zum Beefsteak gebraten worden! Greiner hatte sie im hastigen Essen mit verschluckt; denn Gestalt, Farbe und Größe der Giftkugeln konnten sehr leicht die unglückliche Verwechselung in der Küche veranlassen. Eine so mechanische Arbeit, als das Schälen der Kartoffeln in einer Küche wie bei Dallach, nimmt dort keine besondere Aufmerksamkeit in Anspruch. Sie wird schnell verrichtet und ging vielleicht vor sich bei Licht oder in der Morgendämmerung eines Novembertages. So erklärt es sich auch, warum nur Greiner, und nicht auch Essen, und nicht auch der Kellner (welcher später von allen den aufgetragenen Speisen, nur gerade keine Kartoffeln genoß) vergiftet worden. Eine Giftkugel konnte nicht die ganze Schüssel verderben (?), sondern nur demjenigen, der das Unglück hatte, sie zu verschlucken, den Tod bringen. So Essen's Hypothese, der das Seltsame derselben dadurch zu verbergen hoffte, daß er mehre ähnliche, seltsame Fälle aus der Wirklichkeit mit seiner bekannten Gelehrsamkeit hervorsuchte. Der erkennende Richter sagt darauf: »Die beste Widerlegung dieser ganz unvernünftigen Hypothese wäre, sie gar nicht zu erwidern, da derselben eine reine Nullität zu Grunde liegt; denn möchte man auch die Unwahrscheinlichfeit übersehen, daß eine Arsenikpille unter Kartoffeln beim Schälen derselben nicht erkannt worden, daß ein gesitteter Mann eine Kartoffel hinunterschlucken sollte, ohne seiner Zähne sich zu bedienen und daß wirklich eine Verwechselung der erwähnten Art vorgehen könnte, so ist die Voraussetzung, daß eine Arsenikpille unter Kartoffeln, im heißen Wasser gekocht, unverändert und ungetheilt bleiben kann, doch zu gewaltsam, als daß es noch eines Wortes darüber bedarf, zumal die zur Bekräftigung angeführten Beispiele gar nicht passen, weil sie sich ganz natürlich erklären lassen, jene Darstellung aber nicht.« Aber auch dieses unablässige Bestreben, Greiner's Tod aus natürlichen und andern Ursachen zu erklären, ist, in seiner Continuität betrachtet, ein Indicium des Schuldbewußtseins. Er fürchtete die Folgen des Gegentheils. Sein ganzes Betragen während der Untersuchung, so sehr abweichend von dem gerühmten liebenswürdigen, bezaubernden Wesen des hochgebildeten Mannes, mußte Verdacht erregen. Sein Gleichmuth erschien erkünstelt. Die anscheinende Ruhe in der Confrontation mit den Zeugen war keine Gewissensruhe. Sein fortgesetztes hartnäckiges Leugnen vollständig erwiesener Thatsachen, der Widerspruch gegen die glaubwürdigsten Zeugnisse im Angesichte der Deponenten verrieth seinen Richtern den höchsten Grad von Frechheit. Er verleumdete, verdächtigte die anerkannt rechtlichsten und würdigsten Männer und unterließ kein Mittel, das ihm zur Erreichung seines Zweckes zu verhelfen schien. So hatte er gleich bei Eröffnung der Untersuchung sich hinter den gröbsten Erdichtungen versteckt und die lügenhafteste Schilderung seines Lebens und seiner bürgerlichen Verhältnisse so zusammenhängend und mit solcher anscheinenden Seelenruhe gemacht, daß man, trotz mancher Unwahrscheinlichkeit, ihr Glauben beizumessen geneigt war. Mit voller Dreistigkeit wiederholte er diese falsche Lebensbeschreibung, damit sein eigentliches Charakterbild unentdeckt bleibe. Erst bei Durchsicht seiner Papiere ermittelte man die Spuren der Wahrheit, und erst da fühlte er sich zur Wahrheit einzulenken gezwungen. Kurz sein ganzes Betragen vom Anfange bis zum Ende der Untersuchung war eine Kette von Lügen, Widersprüchen, zähem und frechem Rabulistenwesen, mit Aufwand von Geist ohne allen sittlichen Impuls, daß er, des Vertrauens wie der Achtung der Richter in gleichem Grade unwerth, gegen seinen Willen vor ihnen sich als der tief verderbte Mann darstellte, dem sie ein solches Verbrechen mit Fug und Recht zutrauen durften. Dies die ineinandergreifende Kette näherer und entfernterer Anzeigen; Gegenanzeigen, welche die Beweiskraft dieser vorhandenen Verdachtsgründe schwächen könnten, fehlen ganz. Essen stützte sich zum Beweise seiner Unschuld hauptsächlich darauf, daß er seine gewöhnliche Heiterkeit, auch nach Greiner's Tode stets beibehalten, daß er, obgleich gewarnt und von seinen Freunden aufgefordert, zu fliehen, doch nicht geflohen sei, sondern getrost sich der Arretirung und Untersuchung unterworfen habe. Diese Heiterkeit ist schon gewürdigt. Sie war, wie alles in diesem merkwürdigen Verbrecher, eine zu bestimmten Zwecken angelegte und glücklich durchgeführte Maske. Daß er die Flucht unterließ, war aber ebenso wenig eine Anzeige seiner Unschuld. Er hoffte zuerst nicht entdeckt zu werden, dann, daß es unmöglich wäre, ihn zu überführen. War doch die That so fein berechnet, besaß er doch, um die Bemühungen des Richters zu vereiteln, Kenntnisse und Fähigkeiten genug, so in der Theorie des Rechts wie in der Medicin, um zu wissen, daß, wenn er hartnäckig leugnete, unter den obwaltenden Umständen eine völlige Ueberführung unmöglich sei. Zu dem Freunde, der ihn zur Flucht ermahnte, sagte er: »Es würde sonderbar scheinen, wenn ich jetzt abreisen sollte.« Er blieb, um sich nicht noch verdächtiger zu machen, nicht aus Bewußtsein seiner Unschuld. Auch wäre das Entkommen vielleicht schwierig gewesen, nachdem die Aufmerksamkeit einmal auf ihn gelenkt war. Allein wenn dies auch nicht der Fall gewesen, umfaßten doch in seiner damaligen Lage die Folgen der Flucht ein für ihn größeres Uebel als das Bleiben. Er hatte Güter, verwickelte Vermögensverhältnisse und Aussichten für Realisirung großer Speculationen. Alles dies, sowie seinen Ruf, setzte er aufs Spiel, ohne Aussicht der Restauration, und er war – in jenem Augenblicke ohne alle baare Mittel. Vor ihm stand also eine trostlose Zukunft, er mußte ein neues Leben, unter fremdem Sterne, in fremden Ländern anfangen, wogegen, wenn er ruhig blieb, ihm die Aussicht nicht verloren ging, durch Leugnen und Pfiffigkeit zum wenigsten einen blutigen Ausgang abzuwenden. Er trat vor keine Jury, welche nach moralischer Ueberzeugung zu sprechen, sondern vor ein Gericht, welches nach bestimmten Formen die Kraft der Beweise abzuwägen hatte, und danach, dessen war er gewiß, ihn nur zu einer außerordentlichen Strafe, also zu einer nach Jahren abzumessenden Freiheitsberaubung, verurtheilen konnte. Möglich ja auch, daß die Umstände ihm so günstig waren, daß er von der Instanz, nicht ganz unmöglich, wenn er an seine unerschöpfliche Erfindungskraft dachte, daß er ganz losgesprochen würde. Das Nichtergreifen der Flucht ist also kein Moment, welches für sein gutes Gewissen spräche. Es gibt aber ein anderes Moment, welches auf den ersten Anblick, nicht für sein gutes Gewissen, aber dafür spricht, daß ein Mann von diesem schlechten Charakter, seinen Kenntnissen der Welt und seiner Erfahrung im Schlechthandeln, anders, besonnener, geschickter, gewandter zu Werke gegangen sein würde. Es läßt sich nicht leugnen, daß er in mehren Stücken plump zu Werke ging. Die Einleitung zum Frühstück selbst, sein Benehmen, wie er den Todtkranken in sein Haus bringt, Anekdoten erzählend, abrieth, einen Arzt rufen zu lassen, wie er, nach wenigen Tagen schon, durch zudringliches Benehmen der Witwe seinen besondern, selbstischen Antheil an ihrem Schicksal zu erkennen gibt; dies und vieles Andere würde ein Intriguant, der alle Möglichkeiten vorausberechnet, anders eingerichtet haben. Aber welcher Verbrecher berechnet alle Möglichkeiten voraus? Die Erfahrung lehrt, daß der Allergewitzigste im wichtigsten Punkte oft der menschlichen Schwäche erliegt. Essen war vom Glücke bis dahin getragen; er genoß eines ausgezeichneten Rufes in der feinern Gesellschaft; er konnte es sich nicht als Möglichkeit denken, daß man ihn in Verdacht eines so groben Vergehens ziehen werde. Möglich auch, daß er es gerade darum so grob anlegte. Darauf, auf etwas Prämeditirtes im Plumphandeln, scheint selbst seine Vertheidigung zu deuten, indem er in mehren Punkten vorgab, wie er nach seinen Kenntnissen gehandelt haben müßte, wenn er das Verbrechen wirklich begehen und es zugleich verborgen halten wollen. Z. B. erklärte er, daß, wenn er in dem Topfe Gift gekocht, so würde er ja nicht so dumm gewesen sein, das Corpus delicti fortzuschaffen, was allerdings einen Verdacht auf ihn geworfen hätte, sondern er würde, bei seinen chemischen Kenntnissen, den Topf mit Schwefelleber gereinigt und so wieder in die Küche gegeben haben. Hierauf aber ward ihm erwidert, daß diese Präparation sehr umständlich, wegen des penetranten Geruches auffällig und dennoch gerade Verdacht erregend gewesen wäre. Wir werden weiter unten noch einmal dieser seiner Lieblingsmethode erwähnen, seine Klugheit vor den Leuten herauszustreichen und dann zu fragen: »Wie könnt Ihr denken, baß ich so dumm gehandelt haben würde?« Der Urteilsfasser sagt: »Bei Beurtheilung eines Verbrechens kann niemals in Betracht kommen, wie der Verbrecher zur Zeit der Verübung der That hätte handeln können, oder wie er, der Klugheit gemäß, hätte handeln sollen, sondern nur wie er gehandelt hat.« Wenn je ein Giftmischer, der die That leugnet, durch eine Reihe zusammentreffender Indicien, zur vollständigen moralischen Ueberzeugung der Richter, derselben überführt worden, so ist es Essen. Der Beweis war nur darin unvollständig, daß die nach den preußischen Gesetzen erforderliche, apodiktische Wahrheit der Vergiftung auf physischem Wege nicht gefunden worden. Aber er kann nach diesen Gesetzen durch das Zusammentreffen von Anzeichen, sowol des Thatbestandes als des Verbrechens dermaßen ergänzt werden, daß auf eine außerordentliche Strafe zu erkennen ist. Wir stellen diese Indicien hier noch einmal in Kürze zusammen: Greiner starb plötzlich, nachdem er bis wenige Stunden vor seinem Tode der vollkommensten, blühendsten Gesundheit sich erfreut. Kein Aerger, keine Erhitzung, kein Uebergenuß ist nachgewiesen; vielmehr ist der Gegenbeweis geführt, daß er sich nicht geärgert, nicht erhitzt, nichts genossen, was seine Constitution zerrütten konnte. In der glücklichsten Lage von der Welt, in dem besten Humor, hatte er keinen irgend denkbaren Anlaß, sich selbst das Leben zu nehmen. Nach dem Urtheil der Sachverständigen waren Symptome einer Vergiftung durch Arsenik da, und es hatte viele Wahrscheinlichkeit, daß er vergiftet worden. Nach dem damaligen Zustande der gerichtlichen Arzneikunde und Chemie konnte es sein, daß der Arsenik, der in seinen Hauptbestandttheilen durch die natürlichen und heftigen Ausleerungen in seinen Haupttheilen fortgegangen, bei der Obduction nicht gefunden wurde und doch da war. Auf niemand als seinem sogenannten Freunde Essen konnte der Verdacht ruhen. Er hatte Greiner wohl und gesund als Gast empfangen, ihm ein Frühstück vorgesetzt, nach dessen Genuß er sofort erkrankt war; er hatte ihn eingeladen und ein besonderes Zimmer schon am Tage vorher zu dem einfachen Frühstück bestellt. Er brachte ihn zu femer Frau nach Hause und rieth, ungeachtet des heftigen Krankheitsanfalls, ab, einen Arzt zu holen, er rieth, ihm nicht Thee, sondern kaltes Wasser zu geben; er gab dem endlich herbeigerufenen Arzte eine Nachricht über die Krankheit und deren Entstehung, welche mit der Wahrheit nicht übereinstimmte und denselben zu einer oberflächlichen Behandlung veranlaßte. Bei den Einreibungen, welche die Gattin auf dem Leibe des Erkrankten vornahm, hieß er sie ihre Ringe abthun, weil das dem Unterleibe Schmerzen verursache; aber goldene Ringe sind dem Einfluß der Arsenikausdünstungen ausgesetzt und können leicht zum Verräther einer Vergiftung werden. Essen war ein Mann von verderbtem Charakter, auf dem der dringende Verdacht anderer Vergehen und Betrügereien schon haftete, der herzlos gegen Vater, Gattin und Kinder gehandelt, der in leichtsinnigen, oft wandelnden Verbindungen eine große Zahl von Frauen getäuscht und auch in diesem Processe seinen ränkevollen Geist durch unverschämtes Lügen und Verleumdung anderer an den Tag gelegt hatte; also ein Mann, zu dem man sich einer solchen That wohl versehen konnte. Er war in augenblicklichen, dringenden Geldverlegenheiten und suchte nach einer reichen Frau, die er nicht finden konnte. Greiner's Gattin war reich, und er betrug sich gegen dieselbe gleich nach ihres Mannes Tode auf eine so zudringliche Weise, daß kein Zweifel obwaltete, daß er die Absicht habe, sie für sich zu erobern. Er hatte also ein Motiv zur That. Er gab sich alle mögliche Mühe, die Leichenöffnung zu verhindern, ohne ein anderes Motiv dazu zu haben, wenn es nicht die Furcht war, daß der Arsenik im Magen gefunden werden dürfte. Er sagte den Aerzten, der Leichnam sei in Fäulniß übergegangen; aber derselbe fand sich vollkommen frisch, ohne Spuren angehender Verwesung. Sein Betragen verrieth vielen die größte Theilnahmlosigkeit. Er gab sich geflissentlich Mühe, andere Todesursachen auszusprengen, und widersprach sich darin. Bald ließ er Greiner an Ueberreizung und zu starkem Genuß, an Folgen syphilitischer Uebel und deren verheimlichter Cur, bald an Erhitzung und Aerger, bald an der Cholera und einem Schlagftuß, bald durch Selbstmord ums Leben kommen. Letzteres, als er fürchtete, daß Gift bei der Obduction gefunden werden könne, wogegen er wieder bei der Cholera stehen blieb, als diese Besorgniß vorübergegangen und kein Gift gefunden war. Essen war im Besitz von Arsenik zur Zeit des Todes und leugnete diesen Besitz ab. Die vielen Winkelzüge, dieses Giftes sich wieder zu entledigen und den Gegenschein seines Giftscheins zurückzuempfangen, das Datum zu verändern, das Ableugnen gegen seine Wirthin, daß der Provisor des Giftmordes wegen zu ihm gekommen, seine ängstliche Erkundigung, sein mehrmaliger Besuch in der Apotheke, seine Versuche, den Principal und den Provisor zu bestimmen, daß sie ihre Aussage zu seinen Gunsten einrichteten, sind, wie oben angegeben, dringende Anzeichen seines Schuldbewußtseins. An der Arsenikbüchse fehlten nach der Ablieferung 5 Drachmen. Essen hatte in der Zwischenzeit von dem Empfang des Arseniks bis zum Tode Greiner's in zwei Tagen in der Küche seiner Wirthin eine verdächtige Kocherei vorgenommen. Dem Anschein nach war es Arsenik. Seine Angabe, daß es Kalkstein gewesen, erscheint nach dem Gutachten der Sachverständigen als höchst unwahrscheinlich, und er hat sie nicht zu erweisen vermocht. Seine Aengstlichkeit bei diesem Kochgeschäft, die Sorgfalt, die er trug, daß der Umrührspahn keinen andern Gegenstand berühre, der Umstand, daß er Topf und Spahn selbst fortgetragen und fortgeworfen, sprachen für die Vermuthung. Dies die wohlgegliederte Kette von Anzeichen, die noch fester und geschlossener dadurch wird, daß keins von den Gegenanzeichen zu einiger Wahrheit und Bedeutung gediehen ist, daß im Gegentheil die Beweisführung und Argumentation des Angeschuldigten meist in sich selbst zerfielen oder geradezu ins Absurde ausliefen, wie die Hypothese von den als Kartoffeln gebratenen Arsenikkugeln. Er hatte gegen die junge Ehefrau vor des Mannes Tode allerdings keine Zärtlichkeit verrathen, weil er klug und vorsichtig genug war, nicht selbst an sich zum Verräther zu werden. Er war heiter und anscheinend unbefangen während und nach der gräßlichen Katastrophe geblieben, weil er entweder kein Herz für Gefühle anderer hatte, oder doch über die seinen nach Belieben und nur zu seinen selbstischen Zwecken gebot. Er war, obgleich gewarnt, nicht geflohen, weil die Flucht seine Lage verschlimmert hätte und er des Selbstvertrauens war, die drohende Gefahr durch geschicktes Laviren zu vermeiden, und er war nicht klüger bei Ausführung seines Verbrechens zu Werke gegangen, weil er nicht an die Möglichkeit einer Entdeckung gedacht hatte, oder weil der klügste Mensch nicht so weit Herr über sich selbst ist, daß er nicht dann und wann einen erzdummen Streich begeht, und oft, wo ein anderer, beim gewöhnlichsten Menschenverstände, anders und klüger gehandelt hätte. Eine Jury würde hiernach ohne Zweifel das Schuldig ausgesprochen haben. Selbst Klein, eine damals unter den preußischen Criminalisten bedeutende Autorität, hatte kurz vor seinem Tode in einer besondern Abhandlung den Satz ausgesprochen: daß kein Urtheil auf festerem Grunde beruhe als das aus Anzeichen, weil es aus Vernunftregeln bestimmt werde. Der Richter aber konnte nicht über die Bestimmung der Gesetze hinausgehen, daher nur auf eine außerordentliche Strafe erkennen. Lebhaft erinnert dieser Giftmord an den in einem früheren Theile von uns mitgetheilten des französischen Giftmörders Castaing, wo alle Anzeichen auf eine Vergiftung deuteten, so dringend, daß selbst die Indicien, welche gegen Essen sprachen, keine mehr moralische Ueberzeugung gewähren konnten. Nur das Gift im Leibe ließ sich bei der Obduction nicht entdecken. Da erinnerte der Generaladvocat die Geschworenen an den Ausspruch des berühmten Kanzler d'Aguesseau, der eben so tief als wahr gesprochen: der Thatbestand eines Verbrechens sei nichts als das Verbrechen selbst; die zusammenstimmenden Beweise aber begründeten die Ueberzeugung von der Existenz. Es gäbe viele Fälle, wo durch besondere Verhältnisse die Nebenbeweise des Verbrechens die einzig möglichen wären und das eigentliche corpus delicti für die sinnliche Wahrnehmung absolut fehle. Bei Vergiftung durch Pflanzengifte verflüchtigt sich, nach den bisherigen wissenschaftlichen Erfahrungen, der Giftstoff, und seine Wirkungen und Symptome fallen mit denen mehrer Krankheiten zusammen. Forderte man zur Constatirung des Giftmordes ohne Ausnahme den materiellen Beweis, d. h. das Dasein des Giftes im todten Körper, so könnte gar keine Untersuchung und kein Urtheil mehr gegen Giftmischer stattfinden, welche sich des vegetabilischen Giftes bedient hätten. Fügt dann, rief der öffentliche Anwalt mit Bitterkeit, dem Codex einen Artikel hinzu: daß, wer mit Pflanzengift vergiftet, kein Verbrechen begeht! Die französischen Geschworenen forderten eben so wenig, obgleich mit Heftigkeit dazu von einzelnen Juristen und Aerzten aufgefordert, das Unmögliche, um das Urtheil über das anderweitig für sie vollständig Bewiesene auszusprechen, als die preußischen Richter Anstand nahmen, nach ihrer vollen moralischen Ueberzeugung ein Urtheil zu fällen, welches nur im Maß der Strafe durch die positiven gesetzlichen Bestimmungen beschränkt wurde. Es ist niemand in den Sinn gekommen, dieses Urtheils volle Gerechtigkeit zu bezweifeln. Essen vertheidigte sich selbst. Seine ganze Untersuchungsgeschichte ist eine fortgesetzte Defension, welche wir in ihren einzelnen Momenten bei den betreffenden Punkten mitgetheilt haben. Die Verteidigungsschrift faßte nur diese verschiedene Momente zusammen, ohne neue Thatsachen und Argumente beizubringen, ohne den Schein des Absurden zu beseitigen, oder durch moralische Wahrhaftigkeit auch nur zum Gefühl zu sprechen und von dem Verbrecher den Widerwillen abzuwenden, welchen sein ganzes Benehmen seit Eröffnung der Untersuchung allen eingeflößt, die mit ihm in Berührung gekommen waren, und welches so ganz verschieden war von der liebenswürdigen, alle bestechenden Rolle, die er in der Welt gespielt. Aus dem Munde eines angesehenen Justizbeamten haben wir Folgendes. Essen schrieb seine Defension, wie wir anführten, selbst. Die Acten, welche nach preußischem Gerichtsgebrauch dem Defensor des Verbrechers, insofern derselbe ein vereideter königlicher Beamter ist, zugestellt werden, konnten dem Angeschuldigten nicht ohne Weiteres überlassen werden. Es ward ihm deshalb ein jüngerer Justizbeamter, jener unser Gewährsmann, damals Kammergerichtsreferendarius, zur Bewachung der Acten in den Stunden, wo man sie ihm zur Einsicht überließ, zugeordnet. Derselbe rechnet diese langen Abendstunden, in welchen er Wache sitzen mußte, während Essen excerpirte, nicht zu seinen glücklichen. Der Giftmischer, dessen Anwesenheit meist jede Gesellschaft entzückte und belebte, war ein höchst unangehmer, grämlicher, kleinlich auf sein Recht bestehender Mann geworden. Eines Abends warf er, die Hand vor den Augen gegen das Licht, einen dämonisch lächelnden Blick auf seinen unfreiwilligen Gesellschafter und sagte: Sie halten mich doch für einen klugen und gewitzigten Mann, Herr Referendar? Wenn ich den Greiner vergiften wollen, hätte ich da wol Arsenik gebraucht, von dem ich wissen mußte, daß er in der Leiche gefunden wird, würde ich nicht Pflanzengift gebraucht haben, von dem ich weiß, daß es keine Spuren zurückläßt? – Der junge Mann schauderte und glaubte, einen tiefen, furchtbaren Blick in die Seele des Verbrechers gethan zu haben. Den tiefsten, einen erschöpfenden Blick in dieses Menschenleben hat vielleicht niemand geworfen, und er selbst ist dahin gegangen, ohne uns den Schlüssel zu den Geheimnissen seines Lebens hinterlassen zu haben. Noch weniger fühlen wir uns berufen und in diesem Augenblicke im Stande, die zerstreuten Nachrichten über ihn zu einer vollständigen Lebensgeschichte zu sammeln und zu verarbeiten. In seiner Totalität bildete er vielleicht ein würdiges Seitenstück zu dem großen Betrüger, der uns in einem der vorigen Theile beschäftigt hat. Ein Cagliostro des neunzehnten Jahrhunderts in anderer Manier, wenn man unter einem Charlatan die Quintessenz aller bösen geistigen Säfte und Dünste einer Zeit verstehen will, unter der glänzendsten und pikantesten, der Menge gefälligsten Maske zur Schau getragen. Jener gläubige Sinn für mystischen Unsinn war vorüber, die Krankheit der neuen Zeit wollte nicht mehr Wunder in Gemeinschaft mit den Bewohnern der unsichtbaren Welt, sie wollte sich selbst bewundern und erhob den von allem Göttlichem verlassenen Verstand zu einem Götzen, dem sie, zum Ueberfluß des Widerwärtigen, mit sentimentalem Weihrauch opferte. Der wahre Mensch müsse sich selbst genug sein, und was er ernstlich wolle, vollbringen können, ist ein Satz, der auch zu andern Zeiten der Ethik vorangeschrieben wurde, aber selten in so ernst egoistischem Sinn und umwoben mit gleisnerischer Empfindsamkeit, wie er in diesem ruchlosen Betrüger und Mörder von Menschenleben und Menschenglück zur Erscheinung kommt. Durch den Aufwand von frecher Liebenswürdigkeit und die Entfaltung eines seltenen Schatzes geistiger Kräfte täuschte er die schwachen Gläubigen darin, wie Cagliostro, nicht ein-, zweimal, sondern immer wieder von neuem; auch beargwöhnt, entdeckt, gelang es ihm, neue Opfer seiner kalten, berechnenden, mörderischen Selbstsucht zu finden. Nach den Andeutungen und zerstreuten Materialien, die uns vorliegen, zu schließen, würde die Aufgabe, sein äußeres und inneres Leben zu schildern, weit die uns hier gestellte überschreiten. Daß sie aber lohnend wäre, daß eine psychologische Feder, indem sie dieselbe schriebe, zur Ergänzung der Sittengeschichte unseres Jahrhunderts in seinem Beginn ein verdienstliches Werk unternähme, darin wird der Leser nach dem Wenigen, was wir hier der Geschichte des Criminalfalls über Wilster's Persönlichkeit hinzufügen, uns beistimmen. Wir haben einen namhaften Gewährsmann über Wilster's erste Jugenderscheinung. Heinrich Steffens sah ihn als Student in Kopenhagen. Er hatte eben seine Prüfung glänzend bestanden. Er widmete sich der Advocatenlaufbahn, die für den Wohlunterrichteten und Geschickten in Dänemark zum Reichthum und zu den höchsten Ehren führt. Wilster hatte auch durch seine Geburt darauf Ansprüche. Seine Familie gehörte zu den ältesten Adelsgeschlechtern des Landes. »Unter allen Studirenden, die ich kannte«, sagt Steffens, »schien mir sein Loos das beneidenswertheste«, und er traf ihn in Berlin wieder, im Gefängniß, in Untersuchung wegen eines Giftmordes! Wilster war, nachdem er die vorläufigen Stellungen ungewöhnlich schnell durchschritten, Advocat beim »höchsten Gericht«, schon geehrt, unabhängig, reich, als ein Engländer, der in Kopenhagen einen Proceß hatte, ihn zum Advocaten erwählte. Er hielt sich in Begleitung mit seiner Geliebten von großer Schönheit dort auf – (die schon erwähnte Angelica ). Dies nach Steffens. Nach andern Mittheilungen wäre Angelica die Gattin des Engländers gewesen. Genöthigt, auf eine Zeit lang in sein Vaterland zurückzureisen, vertraute der Engländer seinem Advocaten eine große Summe und die Beschützung der Geliebten an. Wilster verließ bald darauf die eigene Gattin und die eigenen Kinder und verschwand mit jener Frau und der ihm anvertrauten Summe. Er war für die Gerichte, für sein Vaterland, für seine Freunde verschwunden. Schon sein Verbrechen des Ehebruchs – auch wenn jene Steffens'sche Nachricht genau wäre, verbot ihm die Rückkehr nach Dänemark, es verbot ihm sogar, den frühern Namen zu führen, der augenblicklich die Verfolgung der Gerichte nach sich gezogen hätte. In Deutschland trat dafür an verschiedenen Orten ein Baron v. Essen auf, welcher überall, wo er erschien, die Herzen und Geister für sich einnahm, der unwiderstehlich war, besonders im Umgang mit Frauen, selbst mit höchstgestellten! Aufgeklärt, gebildet wie wenige, von Kenntnissen in allen Fächern, die Zierde der Gesellschaft, der Abgott der Damen von gutem Ton; führte er eine liebenswürdige Dame mit sich, welche als seine Gattin galt, die ihn aber nicht hinderte, überall andere zarte, empfindsame und gemeine Verbindungen anzuknüpfen und – zu seinem Zwecke auszubeuten. Eine sentimentale Neigung ließ ihn sogar, wie wir wissen, der verlassenen Gattin eine Einladung zukommen, ihm nachzureisen, um – bei ihm als seine Maitresse zu leben! So gemüthlich war dieser Mann, der auf dem Wege der Bildung das höchste irdische Glück zu erreichen hoffte! Diese ganze Periode bis zu seinem Auftreten in Berlin lebt nur noch in mündlichen Traditionen und zum Theil in den nicht publicirten Acten des königlichen Kammergerichts in Berlin. Wir wissen nur aus den durch Hitzig früher mitgetheilten Actenauszügen, daß der Baron Essen auch am Hofe eines sehr edeln deutschen Fürsten glänzte und mit Recht von sich sagen durfte, wie er einst in den Acten that: »Ich war es, dem der Fürst bei jeder Gelegenheit sein Wohlwollen und seine Achtung bewies, der bald als Gartenkünstler, bald als Dramaturg, bald als Geschäftsmann, bald als Arzt befragt wurde.« Selbst die Rolle eines Struensee wird ihm zugetheilt, bis zu dem verbrecherischen Exceß, welcher jenen Unglücklichen in Dänemark auf das Schaffot brachte und mit ihm ein anderes edleres Opfer ins Verderben riß. Desto merkwürdigere Blicke gewährt ein von seiner Hand aufgefundener Aufsatz in das Getriebe seines innern Lebens. Nachdem er lange sich dagegen gewehrt und behauptet, daß sein Kleon nur ein Phantasiebild, dann daß er das Portrait eines andern Geliebten seiner Angelica sei, mußte er, Zug um Zug, einräumen, daß er auf ihn selbst passe, vom Haar und den Zähnen an bis auf seine gerühmten geistigen Eigenschaften, durch deren Schilderung, mit wie schönthuerischer Schminke sie auch gefärbt sind, doch schon verrätherisch der faule Kern hindurchblickt. Der Titel des Aufsatzes war: Charakter eines Mannes, den ich besser kenne, als Andere . Der Aufsatz lautet: »Kleon ist von der Natur mit nicht gewöhnlichen Geistesgaben beschenkt, und glückliche Umstände setzten ihn in den Stand, dieselben mehr als die meisten auszubilden. In der Jugend lernte er Verschiedenes, wovon er weder Nutzen noch Vergnügen absehen konnte, und darum hat er Manches davon wieder vergessen. Im reifern Alter suchte er sich Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben, die ihm und andern nützlich und vortheilhaft schienen, und so hat er Manches gelernt, was er nicht weiß, und weiß sehr viel, worin er nie unterwiesen worden. Die schöne Natur und alles, was sie kennen und schätzen lehrt, war ihm von jeher sehr anziehend. Gartenbau und Musik haben ihm viele angenehme Stunden geschenkt. Sein Ohr und seine Empfindung hatten ihn zum großen Tonkünstler, sowie sein Auge zum Maler bestimmt, aber es mangelt sehr an der Ausübung und der mechanischen Geschicklichkeit. Arbeit war ihm nie blos Pflicht, sondern immerwährendes Bedürfniß, nur wünscht er den Gegenstand frei zu wählen und unter mehren auf einmal abwechseln zu können. Sowie er alles Vorkommende schnell auffassen und auch andern leicht von einer neuen und treffenden Seite darstellen kann, so hat er auch eine gewisse komische Laune, die ihn manchmal schärfer und schlechter zeigt, als er es ist. Er ist gewöhnlich sehr lebhaft und gesprächig, und verbirgt dadurch bisweilen einen innern Schmerz, der nur erleichtert werden kann, wenn er ihn in einen treuen, liebevollen Busen ausschütten könnte. Freundschaft ist ihm ein hohes unschätzbares Gut, welches unter allen andern in der Wirklichkeit dem Ideale am nächsten kam, das er sich schuf. Einem geprüften Freunde konnte er sehr viel aufopfern, vielleicht sogar Pflichten, deren Übertretung er sich um seines eigenen Vortheils willen gewiß nicht erlauben würde. Hingegen erwartet er wieder von seinem Freunde sehr viel, doch nicht so viel, als er im umgekehrten Falle leisten würde. Beim ersten Anblicke scheint nichts leichter, als seine Freundschaft zu gewinnen, man erfährt aber nachher, daß dazu sehr viel gehöre, obschon nicht lange Zeit dazu erforderlich ist, weil Gleichheit der Gedanken und Empfindungen, und nicht längerer Umgang ihm den Freund zuführt. Nichts schlägt ihn mehr nieder, als die oft übertriebene Furcht, Menschen, die ihm gut sind, betrübt oder gar beleidigt zu haben, und demnächst ist es ihm schrecklich, wenn er sich von ihnen verkannt glaubt. Sein Ideal von Liebe ward noch nie ganz erfüllt, ob er gleich Gelegenheiten suchte und fand, um dies Ideal mit der Wirklichkeit zusammenzustellen. Wahrscheinlich ist jenes etwas zu überspannt, wovon er sich aber schlechterdings nicht überzeugen kann und es auch nicht wünscht, weil er in der Hoffnung, es erfüllt zu sehen, seinen reinsten, seligsten Genuß findet. Sinnlichkeit hat noch nie eigentliche Liebe in ihm erweckt, hingegen würde die Liebe seine Sinnlichkeit aufs höchste bringen können, weil er das geistige und das sinnliche Gefühl im höchsten Grade der glücklichen Liebe für Blätter einer schönen Blume hält, die der Mensch nicht zertheilen darf, wenn er nicht zum Thiere herabsinken will, noch zu den Engeln sich emporheben kann. So schwer es hält, ihn ganz zu beherrschen, so unumschränkt würde ihn wahrscheinlich das Weib beherrschen, welches ihn davon überzeugen könnte, daß sie ihn so liebte, als er es wünscht. Ihre erste Eigenschaft müßte wol die sein, daß sie in ihm nicht sich selbst allein, sondern in der That ihn, auch mit seinen vielen Fehlern, liebte, und ihm ihre Eigenheiten und ihre Eitelkeit aufopfern könnte, wenn er es in einzelnen Fällen wünschte, denn im allgemeinen wird dieses nie geheischt werden, weil an seiner Geliebten ihm bald auch das lieb wird, was andere tadeln. Schön dürfte sie nothwendigerweise nicht sein, weil er Menschen und Statuen ganz verschieden beurtheilt. Ihr Gesicht und ihre Bildung würden ihm recht bald unter allen übrigen am meisten gefallen, weil sie es war. Er hat manche weibliche Schönheit mit kaltem Herzen bewundert, und noch nie war er einem Weibe recht gut, ohne zugleich einzusehen, daß diese oder jene schöner sei. Lebhaft und geistreich muß sie gewiß sein, wenn auch ihre Talente nicht sehr ausgebildet wären. In ihrem Aussehen und zur Noth auch in der Laune, möchte sie journalière sein, nur nicht in ihren Grundsätzen. – Gegen Unbekannte ist der Mann, dessen Schattenrisse ich entwerfe, vorsichtig, verbirgt aber diese Vorsicht unter einer zuvorkommenden Leutseligkeit. Wen er abhalten will, behandelt er mit kalter Höflichkeit, und nimmt es darum leicht unrichtig auf, wenn andere so mit ihm umgehen. Wenn er jemand, der ihm werth ist, acht Tage nach einander sieht, so entbehrt er ihn den neunten nicht ohne große Mühe. Dabei ist ihm aber auch in der Entfernung ein geliebter Gegenstand sehr nahe am Herzen, weil er den Abwesenden als seinen Schatz betrachtet, den er sorgfältiger verwahren muß, als was er unter Augen hat. Menschen, die ihn nicht nahe angehen, beurtheilt er nach einem ganz andern Maßstabe als diejenigen, deren Herzen an das seinige sich anschmiegen. Von jenen machte er sich kein Ideal, sondern nimmt das Gute und Böse an ihnen, wie er es findet, und verlangt von dem am wenigsten, der ihm auf der untersten Stufe zu stehen scheint. Sein Herz treibt ihn an, jedem Gutes zuzutrauen, von dem er nichts Böses weiß, und Erfahrung muß ihm in diesem Punkte sehr oft Behutsamkeit vorpredigen. Gegen einen Freund hat er ein unumschränktes Vertrauen und eine vielleicht zu große Aufrichtigkeit, fordert aber beides, und vorzüglich das erste, in einem ganz unbegrenzten Maße. Er ist davon überzeugt, daß Achtung, Freundschaft, Liebe und Zutrauen nie Pflichten sind, die man zu fordern berechtigt ist, sondern die mit guten Eigenschaften erworben und mit gleichen Empfindungen bezahlt werden müssen. Wenn sie ihm aber einmal geschenkt sind, da betrachtet er sie als sein Eigenthum, und sieht es für eine schwere Beleidigung an, wenn man sie ihm wieder nehmen will, oder wenn andere ihm dieselben zu entreißen suchen. Es ist bei ihm Grundsatz und starke Empfindung, sich nie mit Bösem zwingen zu lassen, hingegen könnte man ihn in der Güte sehr weit bringen, und wol noch weiter, als seine Pflichten es zulassen. Er stimmt Lavater's Grundsätzen ganz bei: Was man will, dazu ist man im Stande. Hindernisse haben ihn nie geschreckt, mehr als einmal aber haben sie ihn auf Dinge gebracht, mit denen er sich nie befaßt hätte, wenn sie ganz leicht gewesen wären. Das Bewußtsein überstandener Schmerzen und besiegter Gefahren gewähren ihm elnen unaussprechlich großen Genuß. Er fühlt es ganz, daß Leiden wohlthätig sind, weil sie die Herzen bessern und fester mit einander verbinden, und er hat es erfahren, daß auch in der Entbehrung ein erhabener Genuß liegt. – Er meint, daß die Dinge nur so auf uns wirken, als sie uns erscheinen, und wir ihren Eindruck empfinden, nie aber wie sie an und für sich in der That sind. Darum ist ihm auch nicht das Allergeringste eine Kleinigkeit, hingegen begreift er sehr wohl, daß eine Stecknadel dem einen mehr werth sein könne, als Indiens Schätze dem andern, ja er wagt es gar, zu glauben, daß derjenige am vernünftigsten denkt, welcher in der vorgeblichen Kleinigkeit sein Glück sucht und findet. Jede Attention, die man ihm erweiset, macht ihm große Freude, er empfindet aber eine noch weit größere, wenn er so glücklich ist, andern, vorzüglich seinen Lieben, ein Vergnügen zu machen. Er ist manchmal übertrieben dienstfertig, verkennt aber dabei nicht weniger den ihm geleisteten Dienst. Nichts kann ihn mehr aufbringen, als die Ahnung, oder gar die Gewißheit, daß man ihm etwas rauben wolle, dessen Besitz nach seiner Ueberzeugung erlaubt ist und ihn glücklich macht. Gegen einen solchen Angriff würde er alle mögliche Vertheidigungsmittel ergreifen, und was ihm an Kraft abginge, durch List ersetzen. Er schlägt seinen Gegner am liebsten im offenen Felde, er würde ihm aber auflauern, wenn er gewiß wüßte, ihn nicht anders überwinden zu können. Er hat nie einen Menschen gehaßt, aber oft Böses mit Gutem vergolten, um seinem eigenen Hochmuth zu schmeicheln. Er selbst will lieber gehaßt, als verachtet sein, gern beneidet, aber nie bedauert, als von theilnehmenden Vertrauten. Er mag gerne disputiren und raisonniren, so lange nicht zu viel Sophisterei sich darein mischt, – er thut es aber mehr aus Lebhaftigkeit und Lust, seine Ideen mitzutheilen und geprüft zu sehen, als um andern seine Meinungen aufzudringen; denn er läßt ihnen gern die ihrigen, so lange sie sich's nur nicht angelegen sein lassen, ihn auch zu bekehren. Er hält schlechte Grundsätze für weit schädlicher als schlechte Handlungen, weil er in jenen immer Ueberlegung, in diesen aber oft Schwäche findet. – Das Neue hat viel Anziehendes für ihn, es wirkt aber mehr auf seine Empfindung, als auf seinen Verstand. Noch nie hat er etwas für gut oder wahr gehalten, weil andere es so ansehen, und ein Vorurtheil ist ihm darum nicht weniger Vorurtheil, weil Jahrhunderte es vertheidigt haben. – Seine Religion ist so beschaffen, daß nicht zehn Menschen ihr unbedingt beitreten, und doch würde sie gewiß jeden Aufgeklärten, der sie annehmen wollte, ruhig und glücklich machen. Das Dasein und die Vorsehung eines allmächtigen und allgütigen Wesens ist seinem Herzen noch mehr gewiß, als seinem Kopfe. Von der Unsterblichkeit gibt ihm sein Verstand eine Aufklärung, der seine Empfindung widerstrebt, und das, was ihm diese darüber sagt, will sich mit dem Resultat seines Nachdenkens nicht recht vertragen. Er glaubt oft an Seelenwanderungen, Evolutionssystem nach dem Tode, und Einfluß der abgeschiedenen Seelen auf ihn und das Sichtbare. Im Ganzen ist er sehr abergläubisch und hält oft ganz alltägliche Dinge für untrügliche Zeichen eines guten oder übeln Ausgangs einer ihm wichtigen Angelegenheit. Er hält viel auf Ahnungen, und ihr Erfolg hat ihm dieses immer tiefer eingeprägt, je mehr ihn die Vernunft vom Gegentheil zu überführen suchte. In diesen Fällen hat er einen felsenfesten Glauben, der ihn sehr glücklich macht, und den ihm weder Zeit noch Umstände rauben. Seine Religion, mit Worten ausgedrückt würde ungefähr so lauten: Humains! pêcheur tant que nous sommes, Prions de cette voix du cœur, Qui, sans rompre la tête aux hommes, Se fait entendre du Seigneur! N'allons pas nous inquiéter. Sur les secrèts de notre grand Maitre; Nous serons sobres à la connaitre, Mais sans mésure pour l'aimer! – In dem Tode sieht er eigentlich nichts Schreckliches, sondern vielmehr einen liebevollen Freund, der ihn von allen Beschwerden zur Ruhe winkt, um ihn einst zum reiner und stärkeren Genuß auch der Freuden erwachen zu lassen, die ihm schon hier die süßesten waren. Er ist zweimal im reiferen Alter todtkrank gewesen, und mehrmals in Gefahr eines gewaltsamen Todes, ist aber dabei so ruhig geblieben, daß es ihn selbst nachher sehr gewundert hat. Die Gegenwart des Geistes, die ihn lehrt, wie er sich retten muß, pflegt ihn in Gefahren fast nie zn verlassen. – Seine Moral ist so beschaffen, daß er sie dürfte drucken lassen, wenn jeder Leser es versprechen wollte und es halten könnte, das Ganze zu fassen und keinen einzigen Satz herauszureißen. Obschon ihm der Arzt sagt, daß Kant mit Recht allgemeine Moralprincipien annehme, so hängt er doch dem Wahne nach, daß jeder Mensch seine eigene Moral habe, haben werde nnd haben müsse, die von seinen natürlichen Anlagen und von den Ereignissen seines Lebens abhängt. Auf ähnliche Weise hofft er, daß der höchste Richter einst seine Handlungen wägen werde. – Seine Haupttugenden sind: Aufrichtigkeit, Anhänglichkeit an einen lieben Gegenstand, Muth mit Klugheit vereinigt, zartes Gefühl, durch Ueberlegung und Erfahrung gestärkt, Edelmuth, Standhaftigkeit, wo er sie für Pflicht hält. Fehler, die er oft mit besserem Vorsatz als Erfolg bekämpft, sind: Stolz, Verschwendung, übele Laune, satyrische Bitterkeit, Eigenliebe, und besonders übertriebene Reizbarkeit und Heftigkeit, welche er zwar gleich mit Beschämung gesteht, die ihm aber doch oft unverdient den Vorwurf der Hartherzigkeit zugezogen hat. – Ein einziger unglücklicher Augenblick raubte ihm das süßeste und innigste Band, das je einen Sterblichen beglückte. Die Folgen desselben störten die Seelenruhe des Menschen, den er bis zur Anbetung liebt und schätzt, weil er seinem Ideale am nächsten kam. Jene Umstände tilgten aber das Zutrauen und die Liebe, welche den beiden Glücklichen im Himmel der süßesten Einigung zu Theil ward. Mismuth und Kälte auf der einen Seite, Trübsinn und Menschenhaß auf der andern, vergifteten seitdem den Umgang dieser Edeln, die ganz für einander geschaffen waren, sodaß ihre Gedanken sich auch in den kleinsten Dingen auf eine unbegreifliche Weise begegneten. Die Folgen dieses verwünschten Augenblicks wirkten so gewaltig auf jene gute Seele, daß sie ihren Genuß und die Erfüllung ihrer Pflicht hartnäckig darin suchte, den unglücklichen Kleon zu betrüben, dem sie wenige Tage zuvor Treue und Hingebung bis in den Tod versprochen hatte. In diesem Bewußtsein ihrer muthmaßlichen Pflicht wäre sie beharrt, wenn sie auch durch Aenderung dieses Sinnes dem Theuern das Leben hätte retten können. Ohne Gefühl, wenigstens ohne Aeußerung des Mitleids, sah sie seine Fröhlichkeit und seine Gesundheit von einem Tage zum andern verschwinden; sie hielt dies für Folgen seines Eigensinns, und bedachte nicht, daß diese seine Anhänglichkeit das Glück ihres Lebens ausgemacht hatte; ebensowenig fiel es ihr ein, daß sie ohne seine Zustimmung die ihm geschworenen und tausendmal wiederholten Eide nicht brechen konnte. Er wagte anfangs alles, was Vernunft und Liebe vermögen, bei ihr anzuwenden, aber keines von beiden fand Gehör. Bald schalt sie seine zärtlichsten Vorstellungen für harte, unverdiente Vorwürfe, und er merkte deutlich, daß sie dadurch seiner noch mehr überdrüssig wurde. Sie fühlte, daß er Recht hatte, zu klagen, aber ihre überspannten Tugendbegriffe verboten ihr jedes Gefühl, und sie befahl ihm ewiges Stillschweigen. Er gehorchte blindlings, es war das erste mal in seinem Leben. Wem sollte er auch wol klagen, sie war ja seine einzige Vertraute? Diese Verschlossenheit machte aber den Unglücklichen doppelt elend. Seine tiefen Seufzer, seine finstern Blicke, seine zerstreuten Geberden verriethen blos seinen Kummer. Sein ganzes Benehmen gegen andere drückte lebhaft den Gedanken aus: Wem soll ich trauen, wen darf ich lieben? Ich hing so ganz an ihr, die ich vom ersten Augenblick liebte und traute, und Sie, sie die Einzige , brach ihr Gelübde! Dennoch betete er sie an, und warf die Schuld auf sich selbst. Freilich hatte seine Uebereilung in jenem unglücklichen Augenblicke das Verderben über seine Liebe gezogen; aber da Unglück gute Menschen immer fester aneinander schließt, so war es doch nur zu gewiß, daß diese Furcht und die darauf gebaute vermeinte Tugend eine andere, unreinere Quelle hatte, und diese war ihrerseits eine ungegründete Eifersucht. Auch das entschuldigte Kleon's Herzensgüte, weil er wußte, daß ein falscher, rachsüchtiger Freund sie beständig wider ihn aufhetzte. Dieser Feind war der einzige, dem er nie verzeihen konnte, und es ist ein Wunder, daß Kleon's gereizter Muth ihn nicht aus dem Wege räumte. Anfangs trotzte er wo! auf E.....'s gelobte Anhänglichkeit, und hielt den Verräther nicht für gefährlich, sonst wäre es ihm leicht geworden, ihn zu entfernen. Das unglaubliche Zutrauen, welches E..... diesem schlechten Menschen schenkte, hat wol nachher den Ausbruch der Rache verhindert. Denn so sehr sie ihn auch gebeugt hatte, fürchtete er doch nichts mehr, als ihr verdientes Mißfallen. Kleon ist ein warnendes Beispiel für jeden Menschen von lebhaftem Gefühl. Was hätte aus diesem Herzen und diesem Kopfe hervorgehen können , wäre er nicht durch den süßen Wahn getäuscht worden, daß es ein Weib in der Welt gebe, welches mehr an ihrem Geliebten, als an ihren eigenen Ideen und an den Umständen hinge! Nie war ein Mann glücklicher, als Kleon, so lange E ..... ganz die Seinige war; nie glaubte sich einer sicherer im Besitze seines Glückes. Sie war weder schön noch fehlerfrei, selbst Kleon hat sie nie dafür gehalten; er aber liebte sie, und hätte ihr alles, Ruhe, Glück, Leben und Pflicht aufgeopfert. Sie wußte es, so gewiß sie wußte, daß er lebte. Und dennoch, dennoch wurde er den Folgen der ungegründeten Eifersucht aufgeopfert, die E..... für eine erhabene Tugend ansah. Ja sie fand es unnatürlich, daß er mit diesem Bruche nicht ebenso zufrieden war als sie. – Wir fragen, hat E..... denn Kleon nie geliebt? Ich antworte: sie hat es geglaubt, sowie sie nachher glaubte, daß Eifersucht und Furcht die Mutter der himmlischen Tugend sei, die doch süß und sanft und nie meineidig ist. Dies traurige Ereigniß möge zur Aufklärung des unbekannten Problemes dienen: Wer liebt am wärmsten und am treuesten der Mann oder das Weib? Wessen Liebe ist am meisten abhängig von Laune und von äußeren, oft plötzlich eintretenden Umständen? Vielleicht hatte Mohammed nicht unrecht, als er behauptete, daß der Himmel, wo ewige Liebe wohnt, dem andern Geschlecht verschlossen bleibt. Zu dieser Skizze vom Charakter meines verstorbenen Freundes, und von der wichtigsten Begebenheit seines Lebens, füge ich noch eine kurze Beschreibung seiner Bildung. Er war beinahe sechs Fuß hoch und schmächtig, feine Knochen waren klein, aber die Muskeln und Adern verhältnißmäßig sehr stark. Der wohlgebildete Kopf saß auf einem langen Halse, mit sehr hervorstehendem Knorpel. Die Brust war flach und die Schultern schmal, doch war seine Lunge gut. Seine Füße waren ziemlich lang, aber die Hände ungewöhnlich klein, und wie man sagt, recht hübsch. Die Stirne war erhaben und mit perpendikulairen Furchen besäet, die sich beim lebhaften Denken und Reden kenntlich bewegten. Unter braunen, mäßigen Augenbrauen standen ein paar hellblaue, lebhafte, ziemlich große Augen, die mit dem ganzen Gesichte stets den Spiegel seiner liebenswürdigen Seele machten. Die Nase war ziemlich gerade und Nasenlöcher sehr offen. Der Mund war viel zu groß, um zu gefallen, aber die Zähne waren wohlgereiht. Das Kinn war klein und mit einem Grübchen. Seine Haut war sehr weiß und sein Haar kastanienbraun. Sein Benehmen war freundlich und gefällig, und er hatte das Glück, die Leute leicht zu unterhalten und einzunehmen. E..... hatte ihm einmal gesagt, daß seine Beredtsamkeit unwiderstehlich sei. Darüber hat er, wenn er an ihren Bruch mit ihm dachte, oft bitter gelächelt. – Nie ward eine Hoffnung so getäuscht, wie die seine. Ruhe, guter Mann! im ungestörten Frieden. Auch den Staub beschützt des weisen Schöpfers Hand! Ew'ge Liebe suchtest du zu früh hienieden, Und sie rief dich freundlich in ihr Vaterland!« Die Anspielungen am Schluß beziehen sich auf eins seiner letzten Liebesverhältnisse, welches er, noch während die von ihm entführte Angelica lebte, angesponnen hatte, und durch welches er das Herz dieser Unglücklichen, die ihm ihr alles geopfert hatte, brach. Ehe Emilie ihn von sich wies (wodurch er, wie wir aus einzeln früher gegebenen Andeutungen wissen, ernsthafter als es seine Art war, sich getroffen fühlte), machte Angelica ihm einen Vorschlag der Vereinigung, der uns heute befremdlich, doch das Symbol eines Krankheitsstoffes jener Zeit war, der damals nicht selten vorkam, wie Wirklichkeit und Dichtung uns lehren (Bürger's Molly, Stella u. A.), zugleich aber ein Herz voll seltener Hingebung und glühender Liebe uns zeigt. Angelica schreibt an ihn folgenden Brief; es ist die schlechte Übersetzung eines Originals, welches uns nicht zu Augen kam, dessen warme Züge einer wahrhaftigen Gesinnung aber auch aus dieser steifen Übersetzung herausblicken. »Mein innigstgeliebter Karl, in der Zeit, wo Du von mir abwesend, habe ich ein Mittel ausgedacht. Wenn es auszuführen wäre, hat der Gedanke daran mich diesen Augenblick sehr beruhigt; und wie die Dinge jetzt stehen, würde mich die Ausführung ganz glücklich machen. Die Sache besteht darin. Glaubst Du mit einiger Gewißheit, daß Deine Verfassung besser wäre als jetzt, wenn Emilie, Angelica und Karl eine Familie ausmachten, und Du mit uns beiden wie Deinem Weibern lebtest? Dazu gehört, ob Du glaubst, Emilie überreden zu können, ohne daß sie jemals den Schritt bereuen würde. Die achttägige Freude und Ruhe, welche, ich versichere Dich mit dem aufrichtigsten Herzen, ich gefühlt habe. Deine Freude und die Emilien's zu theilen, geben mir das Vertrauen, daß ich die ganze Lebenszeit die Nämliche sein würde. Das Verhältniß, in welches wir drei alsdann treten würden, würde viel glücklicher sein. Es würde eine Vertraulichkeit zwischen Emilie und mir herrschen, die jetzt nie stattfinden kann. Es herrscht jetzt eine Zurückhaltung von beiden Seiten, die mir unausstehlich ist. B........ würde aufgeopfert; Du glaubst, ich kann es leicht überwinden. Ob Du sie dazu bekommen kannst, weiß ich nicht; ich würde es überwinden, versichert als ich bin, daß wir beisammen glücklich sein würden. Du weißt, Karl, daß mein heimlicher Wunsch war, lange ehe ich die Deinige wurde. Dich den Meinigen zu nennen. Dieser liebe Wunsch kam zur Wirklichkeit, und zur Vergeltung werde ich alles anwenden, um Dich glücklich zu machen. Dich mit einer andern zu theilen, die ich nicht liebe noch schätze, das kann ich; aber Dich ganz verlieren, das kann ich nicht, nie mit meinem Willen, sonst löge ich schändlich und wäre ewig unglücklich und, das weiß ich, kannst Du nicht verlangen nach Deinem Charakter. Die Sache müßte so geschehen: Wir reiseten natürlicherweise von hier. Emilie und Angelica als Schwestern; wohin wir kämen, blieben wir es; Eine von uns wäre Karl's Frau für die Welt, für ihn aber wären wir Beide es. Was Emilie verlieren könnte in Ansehung ihres jetzigen Auskommens, so könnte es wol dadurch aufgehen, daß sie mit uns gleich theilte. Ihr Kind würde wol zu seiner Zeit das Recht nicht verlieren, welches ihm zukommt. Wer von uns, nämlich Emilie und Angelica, zuerst stirbt, tritt in das Recht der andern. Stirbt unser Karl, so leben wir wie die zwei einzigen Schwestern ihrer Art, und theilen alles miteinander, indem ich in diesem Fall mit niemand besser theilen könnte. Frankreich, glaube ich, würden wir alle drei vorziehen, und wie ich den Karl kenne, glaube ich, würde er vollkommen glücklich sein. Kannst Du eine Möglichkeit für die Ausführung dieses Planes ersinnen oder nicht? Daß es geschehen möchte, wünsche ich seit gestern Abend mit vollem Herzen. Ich finde mich in einer Beklemmung, die, meinem Gefühle gemäß, mich nie ruhig macht. Schlage mir dieses Begehren nicht aus. Lese Emilien das in diesem Briefe enthaltene Geständniß vor, dadurch wird sie von meiner Gesinnung gegen sie doch überzeugt werden. Ich setze voraus, daß sie meinen Vorschlag nicht verkennt; ich verdiene dieses gewiß weder von ihr noch von Dir. Es ist wahrhaftig nicht vorgebracht, um sie zu beleidigen, sondern aus dem mitfühlendsten Herzen für alle Parteien. Sollen Emilie und ich nachher davon sprechen, so laß' sie bestimmen, wer von uns zuerst sprechen soll. Ich werde sie mit offenen Armen empfangen. Ich verlange blos von ihr und von Dir Aufrichtigkeit, was ja das Einzige ist, was mein Glück ausmacht. Es würde auf mich selbst zurückkommen, wenn ich diesen Augenblick aus einem verstellten Herzen spräche; deswegen glaube mir. Ewig Deine theilnehmende Angelica. Dieses Wesen voll hingebender Liebe ward für das Uebermaß derselben gestraft. Wilster war ihrer satt. Nachdem er im sichern Genuß ihres Vermögens sich befand, wußte er sich ihrer zu entledigen. Aller Wahrscheinlichkeit nach hat er auch Angelica vergiftet . Zur Untersuchung deshalb gezogen, – leider aber erst nach Jahren, wo die Sache wieder zur Sprache kam – mußte er zwar freigesprochen werden, aber nicht wegen bewiesener Unschuld, sondern wegen mangelnder Beweise der Schuld. – Es ist nicht unwahrscheinlich, daß auch damit nicht der Kreis seiner Verbrecherthaten geschlossen war. Aus dem Munde des ausgezeichneten Mannes, welcher, jetzt in höheren Staatsämtern, damals, als Mitglied des königlichen Kammergerichtes, mit Abfassung des Urtheils beauftragt war, hörte der Schreiber dieses ein Etwas, das seine Leser wie ihn befremden dürfte. Ganz Berlin wußte seit Jahren fast alle Details dieser Criminalgeschichte, es kannte schon den Charakter des Verbrechers. Niemand, auch der Referent, zweifelte im Geringsten moralisch an seiner Schuld. Derselbe ergriff aus dem Actenberge, der ihm ins Haus geschickt wurde, zuerst die Defensionsschrift des Angeklagten, halb zufällig und halb, um zu sehen, ob ein so Ueberführter noch Gründe vorbringen könne, die wenigstens einen Schein von Unschuld auf ihn zurückwürfen. Er las das umfangreiche Werk, Seite für Seite mit steigendem Interesse, und als er es fortlegte, fühlte er sich zum Ausruf gestimmt: Mein Gott, welch' ein unschuldiges Opfer haben hier zusammentreffende Umstände der Justiz in die Hände geliefert. Der Mann kann das Verbrechen nicht begangen haben! – Es bedarf nicht der Erwähnung, daß das Studium der Acten dem Referenten ein ganz anderes Urtheil sehr bald eingab. Wenn aber ein Richter von tiefer Menschenkenntniß und eben so gelehrter als humaner Bildung, und nach solchem Vorurtheil, von der nur schriftlichen Darstellung eines solchen Verbrechers, wenn auch nur für den Augenblick, getäuscht werden konnte, welche Macht der Täuschung mußte dann demselben, im Zauber seiner Persönlichkeit, vor der Menge, und insbesondere dem schwächeren Geschlecht gegenüber, beiwohnen! Das Urtheil erster Instanz Es ward unter dem dumpfen Kanonendonner, der von den Ebenen bei Großbeeren herüber dröhnte, abgefaßt, und Berlin durfte, wenn die Schlacht verloren ging, vor allen Greueln, die eine mit Sturm genommene Stadt treffen, mit Recht zittern. Ein beruhigendes Symbol der Gesittung, daß selbst solche Krisen die bürgerliche Rechtspflege und ihre Vertreter in ihrer heiligen Pflicht nicht stören können. lautete auf 15jährigen Festungsarrest, als außerordentliche Strafe. In zweiter Instanz wurde dasselbe lediglich bestätigt. Wilster schnob Feuer und Flamme und drohte seinen Richtern den Tod, wenn er frei käme. Zur Abbüßung seiner Strafe ward er in das Fort Preußen bei Stettin gebracht. Auch hier noch übte er seine Zauberkünste. Er verstrickte, wer mit ihm umging, er stellte sich als einen Märtyrer der schwärzesten richterlichen Cabale dar, der ganz unschuldig gefangen säße und – fand Glauben! Er beschäftigte sich mit Unterrichtgeben und, Schriftstellern. Nachdem seine Strafzeit um war, blieb er in Stettin wohnen, von einigen bedauert und geehrt, verabscheut und gemieden von den andern. Seine pecuniären Verhältnisse hatten sich inzwischen gebessert, da er vom Gefängniß aus sein Vermögen verwalten lassen, ohne die Zinsen desselben zu verzehren. Schreiber dieses sah ihn vor einigen Jahren in den Festungsanlagen mit einer Person spazieren gehen, welche hier die Stelle der Angelica's, Emilien u. s. w. eingenommen. Sein Anblick war nicht geeignet, um für ihn einzunehmen. Er hat seine Strafzeit um mehre Jahre überlebt und blieb bis zu seinem vor Kurzem erfolgten Tode in Stettin.