Egon Roland Der Fall Landru Eine Zusammenfassung der vorliegenden Daten über die Vorgeschichte, die Untersuchung und Verhandlung, bis zur Enthauptung Landrus. Nach den genauen französischen Berichten. CSV Carl Stephenson Verlag Wien IV., Trappelgasse 3. Alle Rechte vorbehalten. Copyright by Carl Stephenson Verlag, Wien. Der Fall Landru Henri Désiré Landru Der Frauenmörder ist eine in den Gerichtschroniken aller Länder immer wiederkehrende Figur, zu deren legendärer Verkörperung der bekannte »Ritter Blaubart« geworden ist. Speziell aber der französischen Justizgeschichte sind die »großen« Frauenmörder eigen, die Mörder der eleganten Geste, die im Angesicht des Todes noch kaltblütig witzigen. Jean Hiroux z. B., dessen Aussprüche heute noch bekannt sind, wie: »Ich mußte sie wohl oder übel aus der Welt schaffen, Herr Präsident. Ich lief sonst Gefahr, das Verbrechen der Bigamie zu begehen.« Von anderen »Berühmtheiten«, wie Pel, Dumoulard, Troppmann etc. ist für uns speziell der Fall Pel interessant, der Uhrmacher zu Montreuil, der 1885 verhaftet wurde und dem sieben Morde an Frauen vorgeworfen wurden, die er zerstückelt und verbrannt hatte. Sie alle verschwanden – wie bei Landru – spurlos an dem Tage, da sie zu Pel gekommen waren. Er nahm ihnen ihre Ersparnisse ab, man fand bei ihm ihre Papiere. Die Ähnlichkeiten gehen weiter bis zum Tage des Urteils, nach dessen Verkündigung Pel ausrief: »Ich empfange mit Resignation das Urteil, das sie mir auferlegen. Aber wissen Sie meine Herren, daß Sie einen Unschuldigen verdammen.« Was aber den Fall Landru von den seiner Vorgänger unterscheidet, ist das mysteriöse Dunkel, in das dieser Prozeß bis zum Schluß – trotz aller Hypothesen und Sachverständigen-Gutachten gehüllt blieb. – Landru war ein Gauner, das ist zweifellos, ein Mann, der sich seine Gesetze nach eigenem Gutdünken aufstellt, für den die bestehenden nur lästige Behinderung seines Gewerbes waren. Dabei war aber diese zweifelhafte Existenz jedenfalls eine in gewissem Sinne faszinierende Persönlichkeit – »ein lebendes Rätsel« nach dem Untersuchungsrichter – ein »blutgieriger Mörder« nach dem Ankläger – »ein Opfer seines Schweigens« nach dem Verteidiger. Vor allem aber ein »faszinierender Charmeur«, wie einer der Psychiater sagte. – Landru war ein Betrüger, das ist sicher – »ein Mann mit hundert Berufen, deren er manche gar nicht eingestehen konnte«, wie der Verteidiger sagte, – War er jedoch ein Mörder? Liest man das Material seines Prozesses, so schwankt man ununterbrochen von der Überzeugung seiner Schuld zum Zweifel, ob er nicht doch unschuldig war. Hundert Wahrscheinlichkeiten sprechen gegen ihn, Zufälle, Gutachten – aber keine Leiche, kein Menschenblut wurde gefunden. Die Sachverständigen – sie können sich geirrt haben. Und wie, wenn Landru – wie der Verteidiger zum Schluß andeutete – nur geschwiegen hat, um seine »Opfer« nicht bloßzustellen, denen er durch seine Vermittlung Unterkunft in »galanten Häusern« des Auslandes verschafft habe? – »Sie geben zu, daß ich normal bin« – ruft Landru den Psychiatern zu – »damit beweisen Sie meine Unschuld! Denn nur ein Wahnsinniger kann die ungeheuerlichen Verbrechen begehen, deren Sie mich beschuldigen!« Und vor seinem Tode schreibt er an den Staatsanwalt: »Ich sterbe mit ruhiger und schuldloser Seele. Ihnen wünsche ich, daß Ihre Seele eben so ruhig bleiben möge.« Und sein kaltblütiger Hohn in den Antworten auf die Anklage – zuerst unwillkürlich als Zeichen für seine Schuld empfunden, da man von einem Unschuldigen gerechte Empörung erwarten würde – können sie nicht die gereizte Verzweiflung eines Mannes sein, der entschlossen ist, selbst den Tod auf sich zu nehmen, um die gesuchten Frauen nicht öffentlich bloßzustellen. – »Ein Mann wie ich bettelt nicht um Milde und Gnade«, erwidert er dem Verteidiger vor der Verurteilung. – Hat er gemordet? Wenn ja – warum hat er es getan. Aus Sadismus? Dem widerspricht sein Wesen. – Eine frühere Untersuchung kam zum Resultat: Landru ist ein degenerierter Mensch, der seit mehreren Jahren infolge langandauernder seelischer Qual sich in einem krankhaften Geisteszustand befindet, der, ohne Wahnsinn zu sein, trotzdem keineswegs normal ist. Was war mit ihm geschehen? Warum kam dieser Mann, der bis zu seinem dreißigsten Lebensjahre unbescholten und friedlich lebte, auf die Bahn des Verbrechens? Hat vielleicht der Blutrausch, der die Welt erfüllte – die ihm vorgeworfenen Verbrechen begannen zugleich mit dem Krieg und endigten mit diesem – in irgendwie unerklärlicher Weise das Hirn dieses seelisch defekten Geschöpfes ergriffen, ihn umgekrempelt, zum Fanatismus des Tötens gebracht? – Warum sprach er zu Fernande Segret, seiner letzten Braut, die seltsamen Worte: Der Krieg endigt zu früh für mich! – Das sind alles Hypothesen – alles Fragen, die niemals beantwortet werden können. – Er wurde hingerichtet. Aber selbst angenommen, er hat tatsächlich gemordet, nur um seine Opfer zu berauben – man tötet nicht um solcher Armseligkeiten willen, meint er einmal – dies also angenommen, hatte man selbst dann das Recht, ihn zu töten?! Diese unnatürlichen Defekte des menschlichen Empfindens, bleiben sie nicht immer etwas von der Natur Verliehenes – finstere Kräfte, die in Unglücklichen schlummern und deren Auslösung, die diese zu Verbrechern macht, von Anfang an unaufhaltbar vorbestimmt ist? Wer kann es wissen. – – – Solange es Menschen gibt, die nicht das natürliche und nicht zu überwindende Empfinden für Gut und Böse in sich tragen, solange muß es menschliche »Gerichte« geben. Aber jeder »Verbrecher« – und um so mehr, je schrecklicher seine Verbrechen sind – – bleibt ein Nicht-Normaler, ein Geschöpf mit einem seelischen Defekt. Die Gesellschaft wird immer das Recht, ja die Pflicht haben, solche Individuen unschädlich zu machen, indem man sie abschließt von der Gemeinschaft ihrer Mitmenschen. Aber nicht um zu strafen – um zu verhindern , daß diese Unglücklichen ihrer Veranlagung nachgeben. Niemals jedoch hat der Mensch das Recht, zu töten , um zu »strafen«. – Daß wir uns dieses »Recht« noch immer anmaßen, ist ein Überbleibsel aus dem Mittelalter der Folterung und der Hexenverbrennung – – unrecht an und für sich, dreifach verwerflich aber, wenn der schreckliche Spruch: »Des Todes schuldig« das Ergebnis eines Irrtums des »Gerichtes« sein kann. Und diese Möglichkeit wird immer bestehen, solange Allwissenheit nicht den Menschen eigen geworden ist. – Erst wenn wir so weit sind, » verhindern « und nicht mehr »strafen« zu wollen, erst wenn wir begreifen werden, daß die Mordtat eines Unglücklichen, und sei er noch so bestialisch, niemals mit einem wohl vorbereiteten und kalt durchgeführten Mord vergolten werden darf – erst dann wird es uns gestattet sein, von der Möglichkeit und Berechtigung einer menschlichen Gerechtigkeit zu sprechen. Vorgeschichte Am 2. Februar 1919 machte ein Kindermädchen, namens Lacoste die Pariser Staatsanwaltschaft auf das beunruhigende Verschwinden ihrer Schwester aufmerksam. Diese, Célestine Lavile, verwitwete Buisson , geboren 1873, war im August 1917 plötzlich verschwunden – zu einer Zeit, da sie eben im Begriffe stand, sich mit einem gewissen Ingenieur George Frémyet zu verehelichen. In der Anzeige war der Vermutung Ausdruck gegeben, daß es sich hier um einen Mord handeln dürfte. Mme. Buisson war seit dem Tage nicht wieder gesehen worden, da sie und ihr Bräutigam sich entfernt hatten, um sich in einer Villa einzurichten, die Frémyet in Gambais bei Houdan (Seine-et-Oise) gemietet hatte. Fast zur gleichen Zeit erhielt der Staatsanwalt Anzeigen über das Verschwinden von zwei weiteren Frauen – einer Mme. Anna Moreau, verwitwete Collomb , 44 Jahre alt, Kontoristin, und einer Mlle. Marie-Thérése Marchadier , 38 Jahre alt, von Beruf Zimmervermieterin. Beide waren laut Anzeige verlobt gewesen, die Marchadier mit ebendemselben Frémyet, Collomb mit einem Geschäftsmann namens Guillet , beide seit dem Tage nicht wiedergesehen worden, da sie sich entfernt hatten, um mit ihrem Bräutigam einen Spaziergang nach Gambais zu machen. Das Gericht ging der Sache nach. Man untersuchte Gambais und fand, daß eine Villa »Ermitage«, abseits von jeder Behausung gelegen, von einem gewissen M. Dupont gemietet worden war, der tatsächlich zu verschiedenen Malen Damen hiehergeführt hatte. Aber dieser Dupont hatte sich bereits seit längerer Zeit nicht mehr in der Villa gezeigt, sein Aufenthalt war unbekannt. Eine Klage auf Mordverdacht wurde gegen den Unbekannten erhoben. Am 10. April desselben Jahres traf Mlle. Lacoste in der rue de Rivoli zufällig einen Mann, in dem sie Frémyet erkannte. Bevor sie sich von ihrer Bestürzung erholt hatte, war er verschwunden. Das Mädchen hatte jedoch bemerkt, daß Frémyet aus einem Porzellanladen gekommen war, die Polizei, rasch verständigt, erfuhr vom Geschäftsinhaber Namen und Adresse des Kunden: M. Guillett , 76 rue de Rochechourt. Am nächsten Tag, frühmorgens, erschien ein Polizeikommissär in der angegebenen Wohnung und fand hier, gemeinsam mit einer jungen Frau, seiner gegenwärtigen »Braut«, – »Guillet« – »Frémyet« – »Dupont« – den Mann von Gambais – – Landru . Henri-Désiré Landru, zur Zeit seiner Verhaftung etwa 50 Jahre alt, wurde in Paris als Sohn eines Mechanikers geboren. Der Knabe erwies sich als guter Schüler, war eine Zeitlang Chorknabe, wurde dann Unter-Diakonus. Doch die kirchliche Beschäftigung schien bald durch eine etwas weltlichere verdrängt. Landru ließ sich in verschiedene Liebesabenteuer ein, er heiratete schließlich. Dann rückte er zum Militär ein und kehrte mit dem Rang eines Quartiermeisters (sergent-fourrier) zurück. Gegen das Jahr 1900 beging er, bis dahin unbescholten, Ehemann, Vater von zwei Kindern, sein erstes Vergehen, das ihn mit dem Gericht in Konflikt brachte. Es folgten verschiedene Schwindeleien, Kautionsbetrügereien, Landru begann durch Zeitungsanzeigen zu arbeiten, »er übte sich ein«. 1902 erhielt er zwei Jahre Gefängnis, weitere Verurteilungen folgten 1906, 1909, 1910. – – – Die Eltern hatten sich bereits 1909 nach Agen zurückgezogen. 1912 – während Landru eben eine Verurteilung im Gefängnis von Loos abbüßte – starb die Mutter. Am 26. August desselben Jahres verübte der Vater Selbstmord. Doch schon 1914 wurde Landru neuerdings verurteilt, und zwar per contumaciam zu 4 Jahre Gefängnis und Verweisung. Nun verschwand er von der Bildfläche – und tauchte wieder auf als Frémyet, Nattier, Guillet, Diart, Dupont etc. – Er ließ in die Zeitung Inserate mit folgendem Wortlaut einschalten: »Herr, 45 Jahre alt, allein, ohne Familie, in angesehener Stellung, mit eigenem Heim, wünscht gutsituierte Dame zu heiraten. Alter entsprechend.« Auf diese Weise sammelte er bis zu seiner Verhaftung nicht weniger als 283 »Bräute«. Um diese nicht immer an einem Ort »empfangen« zu müssen, mietete er außer der Villa in Gambais und mehreren Garagen in Clichy und Neuilly als zweites Absteigequartier die Villa »The Lodge« zu Vernouillet, dann eine andere in Gouvieux bei Chantilly – alle entsprechend isoliert gelegen. Ja, mit einer seiner Eroberungen zog er sich sogar auf kurze Zeit in einen entlegenen Winkel der normannischen Küste zurück. – – – Als man Landru verhaftete, entdeckte man bei ihm ein umfangreiches Notizbuch, sein »Hilfsbuch« (aide-memoire), wie er es nannte, voll von merkwürdigen Aufzeichnungen, denen man nachging: So fand man die Frauen verzeichnet, mit denen er verkehrt hatte, bei manchem Namen sah man besondere Zeichen hinzugeschrieben, Ziffern, eine Stundenzahl, manchmal auch ein Kreuz. Man konstatierte, daß gerade diese Frauen seit ihrem Verkehr mit Landru spurlos verschwunden waren. Es waren insgesamt zehn. Dazu kam ein junger Mann, der Sohn einer der »Bräute«, der gemeinsam mit seiner Mutter nach Gambais gegangen war, um nicht wiederzukehren. Das Notizbuch führte diese Frauen teilweise unter irgendeinem Stichwort an, das auf die Betreffende Bezug hatte. Die Liste lautete: Cuchet – A. Idem – Brésil – Crozatier – Havre –Collomb – Babelay – Buisson – Jaume – Pascal – Marchadier. Landru befleißigte sich einer peinlich genauen Buchführung. Bei allen diesen Namen standen genaue Ziffern über die Beträge, die ihm nach dem Verschwinden der Bräute durch den Verkauf ihres Besitzes zugeflossen waren. Er führte dieses unter einer Rubrik – »Rekapitulation« an und verzeichnete genau das Bargeld, den Verkaufsbetrag für Möbel, Kleider, Wertpapier, ja selbst für das Gebiß einer der Vermißten. – Man forschte den einzelnen Fällen nach (die Untersuchung wurde von M. Bonin geleitet) und kam zu folgenden Ergebnissen: 1. Cuchet. – Die Witwe Cuchet , geborene Jamart, Weißnäherin, Mutter eines 17jährigen Sohnes, macht im Jahre 1914 die Bekanntschaft eines M. Diart. Die Näherin, die übrigens von angenehmen Äußeren ist, etwas Vermögen und Möbel besitzt, ist entzückt von dem Geist, den feinen Manieren des Herrn Diart, der sich für einen Industriellen ausgibt. Diart zieht erst zu ihr, dann mietet er mit ihr die Villa in Vernouillet. Mme. Cuchet zieht mit ihrem Sohn André (im Notizbuch »A. Idem« genannt) hinaus und beide verschwinden. Landru erklärt ihren Freunden, daß sie nach England gefahren seien, aber man findet nirgends die Pässe verzeichnet. Als man Landru verhaftet, trägt er die Kravattennadel des André Cuchet. 2. Brésil. – Dies bezieht sich auf Mme. Laborde-Line , aus Buenos-Aires stammend, 46 Jahre alt. Im Mai 1915 gibt sie eine Annonce in die Zeitung, Landru antwortet ihr. Er veranlaßt sie, ihre Geldangelegenheiten entsprechend zu ordnen; am 28. Juni verläßt Mme. Laborde ihre Wohnung – und bleibt für immer verschwunden. 3. Crozatier. – Das ist der Name der Straße, in der Mme. Guillin wohnte. Diese war zwar eine Fünfzigerin, dafür aber besaß sie etwa 20.000 Francs, die ihr ein älterer Herr vermacht hatte, dessen Haushälterin sie war. Sie gelangt in den Kreis Landrus, der ihr erzählt, er habe Aussicht auf eine Konsulstelle in Australien. Sie fährt mit ihm nach Vernouillet – und ist verschwunden. Unter dem 2. August finden wir im Notizbuch als »Eingang« den Schmuck der Witwe verzeichnet. Ebenso zwei Obligationen, die sie bei sich hatte. Dann gelingt es Landru, die Banque de France, in der die Ersparnisse der Mme. Guillin hinterlegt waren, zu täuschen und durch eine Anzahl von Fälschungen deren Wertpapiere in seinen Besitz zu bringen. 4. Havre. – Ungefähr zur gleichen Zeit wie Mme. Guillin hatte er auch die Witwe Héon , gebürtig aus Havre, kennen gelernt. Er veranlaßt sie, ihren beweglichen Besitz zu verkaufen und ihre Ersparnisse zu Geld zu machen. Inzwischen hat er den Schauplatz seiner Tätigkeit gewechselt und sich in einer Villa zu Gambais eingerichtet. Hierher führt er Mme. Héon – und sie verschwindet. Landru setzt im Mai 1916 seine Unternehmungen fort. 5. Collomb. – In der Untergrundbahn macht Landru die Bekanntschaft der Mme. Collomb , Witwe, Maschinschreiberin von Beruf. Seine Beziehungen zu ihr werden intim und er führt sie nach Gambais. Gelegentlich dieser Reise notiert er: »Eine Rückfahrkarte und eine einfache Karte nach Gambais«. Die Rückfahrkarte war für ihn – die einfache für Mme. Collomb, welche nicht mehr zurückkehren sollte. Sie kommt nach Gambais – und verschwindet. Landru eignet sich ihre Ersparnisse, etwa 18.000 Francs an, und versucht, durch fingierte Briefe die Familie der Verschwundenen glauben zu machen, daß diese noch am Leben sei. Ja, er geht so weit, der Familie in einem Paket, welches den Stempel »Nizza« trägt, Blumen mit der Visitenkarte der Mme. Collomb zu senden. Man merkt jedoch, daß die Aufschrift nicht von ihrer Hand herrührt und hört nichts mehr von ihr. 6. Babelay. – Andrée Babelay ist – zum Unterschied von den Vorhergehenden – weder alt, noch Witwe, noch reich. Sie ist 19 Jahre alt und Dienstmädchen bei einer Kartenlegerin. Von Landru begeistert, fährt sie mit ihm am 29. März 1917 nach Gambais, man sieht sie einige Tage im Garten arbeiten und Radfahren lernen – dann verschwindet sie. Landru verzeichnet in seinem Tagebuch bei dem 12. April: »4 Uhr nachmittags«. 7. Buisson. – Mme. Cecile Buisson , verwitwet, Köchin und schon ziemlich ältlich, jedoch Besitzerin von 15.000 Francs. Sie macht die Bekanntschaft Landrus im September 1917. »Ich liebe meinen Sohn, aber Dich noch viel mehr!« schreibt sie an ihn. Sie will auch, daß er ihre Familie kennen lernt und ladet diese nach Gambais ein. Sie selbst kommt ebenfalls nach Gambais, lernt dort Radfahren – und verschwindet. Das Notizbuch vermerkt bei dem 1. September, dem Tag ihres Verschwindens: »10 Uhr 15« und »einkassiert 1.031 Frcs.« Am folgenden Tag versteigert Landru ihre Möbel, läßt seine Frau unter dem Namen Buisson Renten und Wertpapiere von 109 Frcs., die auf diesen Namen erliegen, beheben und holt von der Schneiderin das Kleid, das sich die Verschwundene für ihre bevorstehende Hochzeit bestellt hatte. Die Liste geht weiter. 8. Das Notizbuch verzeichnet: Jaume. – Mme. Jaume , 38 Jahre alt, wohnhaft in der rue de Lyanes, ist fromm. Landru weiß sich auch dem anzupassen – er geht mit ihr in die »Sacré Coeur« beten. Am 24. November 1917 führt er sie nach Gambais, nimmt wieder nur eine einfache Karte für seine Begleiterin – und sie verschwindet. Das Notizbuch verzeichnet am 26. November: »5 Uhr« und »Rekapitulation Lyanes 1.111 Francs«, (Lyanes hieß die Straße, in der Mme. Jaume wohnte.) 9. Weiter. Notizbuch: Pascal. – Mme, Annette Pascal , 33 Jahre alt, geschieden, Schneiderin, lernt Landru durch eine Annonce kennen. Er gewinnt ihr Vertrauen, das Verhältnis dauert durch einige Monate. Sie machen zusammen einen Ausflug nach Gambais, von dem sie begeistert zurückkehrt. Am 4. April 1918 reisen sie nochmals dorthin – und vom folgenden Tag enthält das Notizbuch die Bemerkung: »17 Uhr 15.« – Mme. Pascal blieb verschwunden. Einige Tage später notiert Landru: »Kassenbilanz Pascal 8,85«. Dann verkauft er ihre Möbel, ihre Kleider und – um 15 Frcs. ihr künstliches Gebiß. 10. Nun folgt der Abschluß »Marchadier« des Notizbuches. Marie-Thérèse Marchadier , Besitzerin eines kleinen Hotels, besitzt einige tausend Francs in bar und zwei kleine Seidenpintscher. Sie lernt Landru durch ein Heiratsvermittlungsbüro kennen und erzählt ihren Freundinnen: »Ich habe einen fabelhaften Bräutigam gefunden«. Landru befindet sich in Geldverlegenheiten, er muß sich sogar bei seiner legitimen Frau Geld ausleihen. Mme. Marchadier wird von ihm zum Verkauf ihrer Möbel gedrängt und folgt ihm. Sie machen zusammen einen Ausflug nach Gambais, kehren zurück, dann entschließt sie sich, ganz hinauszuziehen. Sie übersiedelt samt ihren zwei Hunden – und verschwindet. Die Kadaver der beiden Hunde werden später in der Nähe der Villa gefunden. Ebenso die Dokumente aller Verschwundenen, ferner verschiedene Kleidungsstücke und Habseligkeiten aus deren Besitz. Das waren die Tatsachen, die gegen Landru sprachen. Die Untersuchung 31 Monate lang dauerte die Untersuchung. Während dieser Zeit wurde Landru zur populärsten Persönlichkeit Frankreichs. – Die Witzblätter schroteten den Stoff nach Möglichkeit aus, die Zeitungen brachten fortlaufend Berichte über das Verhör etc., Photographien von allem was Landru betraf, waren zu sehen. Daß die Behandlung des Stoffes nicht immer zartfühlend war, ist naheliegend. »Illustration« brachte z. B. eine Karikatur: Ein Kaufmann preist seinen Ofen mit den Worten an: »Kaufen Sie dieses Modell – es ist dasselbe, das Landru benützt hat«. – Ja, sogar ein Gassenhauer »Die Köchin des Landru« beunruhigte Paris. – Er wurde zur mythischen Persönlichkeit. Zweieinhalb Jahre saß er im Gefängnis und während der ganzen Zeit war es nicht möglich, nur das geringste Zugeständnis seiner Schuld zu erlangen. Mit einer unglaublichen Kaltblütigkeit leugnete er alles, wußte für jede noch so belastend scheinende Tatsache eine harmlos klingende Erklärung, die er voll Selbstverständlichkeit vorbrachte. Seine witzigen Antworten machten Paris lachen und nicht nur Paris allein – ein verwundertes, ein staunendes Lachen über die Seltsamkeit dieses Menschen. Angesichts der ungeheuerlichen Anschuldigungen zeigte Landru eine Kaltblütigkeit, für die das Wort »Frechheit« ein viel zu übergeordneter Begriff war. So wenn Landru dem Richter antwortete: »Es ist nicht meine Sache, der Justiz Argumente gegen mich an die Hand zu geben, Das Gericht hat vielmehr mir die Beweise zu liefern, daß ich ein Mörder bin.« Oder wenn der Richter ihm vorhielt: »Sie hielten sich damals (zur Zeit der Vorstrafe 1914) verborgen« und Landru erwidert; »Wenn man polizeilich gesucht wird, gibt man seine Visitekarte nicht im Sicherheitsbüro ab.« Manchmal nahm die Unterhaltung sogar gemütlichere Formen an. So meinte Landru auf den Rat des Untersuchungsrichters, er solle (wegen seines Augenleidens) eine Binde anlegen: »Damit ich der Gerechtigkeit gleiche, die man ja auch mit verbundenen Augen abbildet.« – Während Landru jedoch über die Hauptsache fast kein Wort verlor, vergnügte er sich damit, seinen Wächtern beredt die verschiedenen Unregelmäßigkeiten auseinanderzusetzen, die er im Rechtsweg seines Prozesses zu finden glaubte und disputierte über Kleinigkeiten, über einen undeutlichen Absatz im Akt, über ein schlecht plaziertes Wort. – Zweimal wahrend des Verhörs forderte Landru die Protokollierung einer konkreten Erklärung. Das erstemal im Jahre 1919, als seine Frau und seine Söhne eingesperrt worden waren, da man bei ihnen Gegenstände aus dem Besitz der Ermordeten gefunden hatte. Auch hatte man entdeckt, daß durch eine falsche Unterschrift der Mme. Landru, ihr Gatte imstande war, sich der Wertpapiere einer der Verschwundenen zu bemächtigen. »Meine Frau und meine Kinder waren nichts anderes als Werkzeuge in meiner Hand«, erklärte Landru. »Ich übernehme jede Verantwortung der Taten, welche geschehen sind. Meine Frau und meine Kinder haben sich vor meiner patriarchalischen Autorität gebeugt. Sie wußten nichts von meinem auswärtigen Leben.« Der zweite Protest Landrus war herbeigeführt durch die während der Untersuchung gemachte Entdeckung einer Anzahl Knochen nächst der Villa zu Gambais. Als man ihm davon Mitteilung machte, rief Landru: »Wieso hat man dann das erstemal nach meiner Verhaftung in der Villa zu Gambais eine Durchsuchung vorgenommen, ohne etwas zu finden. Und nun kommt man nochmals einige Wochen später und findet diesmal Knochenreste, von denen ein Teil von Tieren stammend erkannt wird und der Rest von 996 Gramm von menschlichen Skeletten herrühren soll, deren Altersgrad die Sachverständigen nicht einmal feststellen können! Ich bitte Sie, Herr Richter, im Protokoll mein Erstaunen und meinen Protest zu vermerken!« – Dreimal war Landru auf seinen Gesundheitszustand hin untersucht worden. Das erstemal 1904, als er wegen seiner Betrügereien verhaftet wurde. Doktor Vallon gab damals folgendes Gutachten: »Landru, welcher erblich belastet zu sein scheint und auch persönlich pathologisch veranlagt ist, war während der zwei Monate im Gefängnis de la Santé in einem an Lypemanie grenzenden Zustand; er ist noch niedergeschlagen, deprimiert, traurig, leidend. Wir finden hier eine Verbindung von krankhaften Veranlagungen, die seine Verantwortlichkeit vermindern. Dessenungeachtet, kann nicht angenommen werden, daß er die Betrügereien unbewußt begangen hätte, die man ihm vorwirft und daß er dafür nicht verantwortlich wäre. Seine Betrügereien haben übrigens keinen pathologischen Charakter.« – Im Jahre 1906, gelegentlich einer neuerlichen Verhaftung, wird Doktor Dubuisson damit betraut, Landrus Geisteszustand zu prüfen. Am 14. Mai 1906 gibt er folgende Gutachten: »Landru ist ein degenerierter Mensch, welcher vom pathologischen Standpunkt sowohl erblich als auch persönlich belastet ist. Er ist seit mehreren Jahren infolge langandauernder seelischer Qual in einem krankhaften Geisteszustand, der – ohne Wahnsinn zu sein – dessenungeachtet keineswegs normal ist.« Endlich werden nach der letzten Verhaftung Landrus unter Anklage des Mordes die Ärzte Vallon, Roubinovitch und Roques de Fursac von M. Bonin, dem Untersuchungsrichter, beauftragt, ihr Gutachten abzugeben. Dieses, datiert vom 25. Juni 1920, lautet: »Landru leidet an keiner Geisteskrankheit. Infolgedessen muß er als für seine Handlungen verantwortlich betrachtet werden.« – Doch wenn sich Landru auch dem Untersuchungsrichter gegenüber als verschlossen gezeigt hatte, so erwies er sich den drei genannten Sachverständigen gegenüber bereit, ihnen gewisse Erklärungen abzugeben, die er ihnen diktierte und welche dem Gutachten beigelegt wurden. Er sagte: »Ich bin wegen einer ungeheuerlichen Sache angeklagt – ich bin angeklagt, ich weiß nicht wieviele Menschen umgebracht zu haben. So hat man mir unter anderem vorgeworfen, daß Mme. Cuchet verschwunden ist ... Das ist offen gestanden eine Dame, welche sechs Monate, ehe sie mich gekannt hat, Anstalten trifft, Frankreich zu verlassen. Sie gibt ihre Wohnung auf und kommt auf einige Zeit mit mir nach Vernouillet. Hierauf ist sie von dort weggereist, ebenso wie sie von ihrer früheren Wohnung weggefahren ist. Das ist kein Verschwinden, sondern ein Aufenthaltswechsel. Und jetzt fragt man mich, wo ist Mme. Cuchet? Man sagt mir, daß ich verschiedene Maitressen hatte! Welcher Scherz! Sehen Sie doch meinen Kopf an, er ist nicht genug schön für so etwas! Er ist voll von Höckern! Das ist eine so dumme Geschichte, daß sie nicht Stand halten kann. Weil die Polizei die Personen nicht finden kann, deren Namen in meinem Notizbuch eingetragen sind, so schließt sie daraus, daß sie verschwunden sind! Aber ich kann Ihnen noch 15 andere Namen zeigen, 30, 50 auch, wenn Sie wollen, welche ebenso notiert sind und die man finden würde! Nun zählen aber für die Polizei die Namen, die man findet, nicht. Und dann, wer hat die verschwundenen Frauen gesucht? Wer beklagt sich über ihr Verschwinden? Viele dieser Frauen waren mit ihrer Familie zerfallen, sie sind abgereist, ohne ihre Adresse zurückzulassen. Bei der gerichtlichen Untersuchung antworte ich nicht. – Die erste Zeit hindurch habe ich alles gesagt, was ich sagen wollte. Aber was wollen Sie? Weil ich mehrmals verurteilt war, muß ich schuldig sein. Ich, Mörder von 12 Personen, darunter 11 Frauen! Sie machen mich lachen! Nehmen Sie zur Kenntnis, meine Herren, daß ich über 50 Jahre bin, und daß ich bis zum heutigen Tage niemals eine Frau bedroht oder geschlagen habe; ich war niemals gewalttätig, übrigens, warum sollte ich diese Frauen getötet haben? Um sie zu bestehlen – aber sie hatten doch zweimal nichts. Ihre Wertpapiere, das waren russische Renten, das sagt alles. Ihre Möbel? Waren aus weißem Holz. Ich soll sie getötet haben in einem Anteil von Wut? Aber auf alle Fälle kommt man nicht zwölfmal in rasende Wut. Sie sind verschwunden, sagt die Polizei. Aber ist das ganz sicher? Warum verlangt man denn, daß diese Frauen sich in diese polizeiliche und gerichtliche Affaire einmengen sollen? Man möge mich freilassen und ich verpflichte mich, sie zu finden. Wir haben, sie und ich, ein Geheimnis, das zu enthüllen ich nicht das Recht habe und das ich nicht enthüllen werde. Übrigens gilt für mich nur mein Gewissen. Wenn ich schuldig bin, beweisen Sie mir meine Schuld; wenn ich getötet habe, beweisen Sie es! Man sagt, daß man verbrannte Knochen zu Gambais gefunden hat. Ich habe dort unten nur Schweineknochen verbrannt und mit 50 Kilo Kohle war es mir kaum möglich 10 oder 12 Frauen zu verbrennen. Das ist ja alles lächerlich! Und ich denke an die Papiernot, jedesmal, wenn ich den ungeheuren Akt bemerke, der gegen mich durch die gerichtliche Untersuchung aufgehäuft wurde.« Und am Schlusse dieses Interviews fügen die drei Gerichtsärzte hinzu: »Wir haben es für unsere Pflicht gehalten, so getreu als möglich die Mehrzahl der Beweisgründe anzuführen, welche Landru uns gegenüber zu seiner Verteidigung vorgebracht hat. In allen seinen Erklärungen bemerkt man nicht die geringste Spur einer Psychose, einer pathologischen Zwangshandlung, einer Abnahme seiner geistigen Fähigkeiten oder eines Zustandes von Geistesverwirrung. Wir haben außerdem den Geisteszustand Landrus, abgesehen vom kriminalistischen Standpunkte, untersucht und ihn in jeder Hinsicht normal befunden.« – Die Anklage stützte sich auf folgende Ergebnisse der Untersuchung: 1. das Notizbuch und seine belastenden Aufzeichnungen, 2. das festgestellte gleichmäßige Verschwinden der zehn Frauen, und 3. auf die Ergebnisse der in Gambais und Vernouillet vorgenommenen Untersuchungen. Diese waren folgendermaßen: In einer Garage Landrus fand man die Personaldokumente aller Verschwundenen, ebenso Briefe, Photographien, Kleider und verschiedene Gebrauchsgegenstände aus deren Besitz. Ferner entdeckte man die Kadaver der beiden Hunde der Mlle. Marchadier, ebenso den einer Katze, welche von einer anderen »Braut« mitgebracht worden war. Alle diese Tiere waren erdrosselt worden mit Hilfe einer eingefetteten Schnur. Sowohl in Gambais wie in den anderen Wohnungen Landrus fand man eine Menge Schnüre von derselben Beschaffenheit In einem Kehrichthaufen neben dem Schuppen der Villa zu Gambais fand die Polizei unter Asche und Abfällen menschliche Zähne, blutige Kleider und endlich halbverbrannte Knochenreste, Die Sachverständigen erklärten sie für menschliche Knochen. »Das ist falsch«, erklärte der Angeklagte. Zeugen gaben an, daß zu verschiedenen Malen dichter Rauch und starker Lichtschein zur Nachtzeit bei Landrus Haus zu bemerken war. Man hielt ihm vor: »Sie haben die Leichname Ihrer Opfer verbrannt, zumindest ihre Köpfe, nachdem Sie den übrigen Körper entweder durch Vergraben oder durch Versenken losgeworden sind. Neben Gambais gibt es Teiche, bei Vernouillet fließt die Seine.« »Meine Opfer leben«, antwortet Landru spöttisch – »so suchen Sie sie doch!« Und als man von ihm den Beweis verlangt, daß er seine »Freundinnen« nicht getötet habe, erwidert er: »An Ihnen ist es zu beweisen, daß ich sie getötet habe.« – Am 7. November 1919 sollte endlich die Verhandlung beginnen. Als Landrus Verteidiger am Vortag – einem Sonntag – bei seinem Klienten erschien, um sich mit ihm zu besprechen, fand er ihn ruhig wie immer. »Ich erwarte ohne Ungeduld den morgigen Tag«, äußerte sich der Gefangene, »trotz meiner Hast, endlich vor der Justiz zu erscheinen und mich zu erklären.« – – – – – – – – – – Die Verhandlung Der erste Tag. Montag, den 7. November 1919, begann also, von ganz Paris erwartet, die Verhandlung gegen Landru. Schauplatz: der Gerichtssaal zu Versailles. – Präsident: Rat Gilbert , Staatsanwalt: Rat Godefroy . Landru wird von M. de Moro-Giafferi und M. Navières du Tréuil verteidigt. Durch das Los wurden als Geschworene bestimmt: Hauptgeschworene: Die Herren Jacques Martin, Landwirt zu Orcemont als Präsident; Louis Malléville, Angestellter der Stadt Paris, wohnhaft zu Pierrelaye; Cesar Berlin, Rentier in Asnières-sur-Oise; Gaston Pommerei des Varennes, Grundbesitzer in Boissy-le-Sec; Clement Chapron, Landwirt zu Ableiges; Achille Delaroche, Adjunkt des Bürgermeisters in Epinay-Sous-Senart; Louis Chatelard, Unternehmer in Chaville; Fernand Chartier, Landwirt im Plessis; Louis Guérin und Albert Alline, beide Rentiers in Argenteuil; Sebastian Archdeacon, Hausbesitzer in Menucourt; Alfons Pécard, Hausbesitzer in Gif. Ersatzgeschworene: Die Herren Felix Charpentier, Hausbesitzer in Saclais und Victor Taburel, Hausbesitzer in Rueil. Der Saal ist zu klein, um all die Platzsuchenden zu fassen. Schon lange vor Beginn der Verhandlung wartet vor dem Tor des Gebäudes eine geduldige Menge, die voraussichtlich nur zum Teil in den Saale gelangen werden. Man vertreibt sich die Zeit, indem man den kurbelnden Filmoperateuren zusieht oder etwa dem Bänkelsänger lauscht, der das aktuelle Lied »Die Köchin Landrus« zum Besten gibt. Zu Mittag endlich öffnen sich die Pforten des Gerichtsgebäudes. Die Vertreter der französischen wie der ausländischen Presse von Namen sind vollzählig versammelt. Um 12 Uhr 45 tritt der Gerichtshof ein. Ein Heer von Photographen und Zeichnern läßt sich am Fuß der Pulte des Präsidenten und des Staatsanwaltes nieder, um die Miene, die Gebärden Landrus festhalten zu können. Die Geschworenen werden ernannt. Dann wird die Sitzung bis drei Uhr unterbrochen. – – – Der heutige Tag soll außer der Aufrufung der 140 Zeugen und der Verlesung des Anklageaktes nichts bringen. Doch Landru soll endlich vor der Öffentlichkeit erscheinen, diese mythisch gewordene Persönlichkeit, sattsam bekannt aus Karikaturen und Photos, aus den Beschreibungen der Zeitungen – und doch noch nie öffentlich gesehen. Wird er den Beschreibungen gleichen? Wie wird der Eindruck sein, den er bietet? Das Publikum ist ungeduldig – es wartet auf diese Sensation des ersten Tages. – Und dann, ein stillschweigender Ausruf, ein Atmen durch den Saal: »Also das ist Landru!« Landru ist eingetreten. Er trägt einen kleinen drapfarbenen Überzieher. Sein langer schwarzer Bart ist sorgfältig geschnitten. Die Augen von den dichten Wimpern beschattet, blicken lebhaft. Er ist blaß, wie es heißt übernächtig durch ein übrigens belangloses Unwohlsein. – Colette schildert im »Matin« lebendig den Eindruck vom Erscheinen Landrus: »Sein Eintritt ist es und nicht der der roten und schwarzen Roben, der Ernst in diesen kleinen, jeder Majestät entbehrenden Saal bringt, in dem man sich laut unterhält und sich in Erwartung des zögernden Gerichthofes langweilt. Er ist es, der alle Blicke auf sich zieht und sie festhält, er, der hundertmal Photographierte, Karikierte, von allen gekannt, und doch so verschieden von allem, was man von ihm wußte. Das ist der bereits populär gewordene Bart und die Glatze, die buschigen Augenbrauen, wie falsche, aufgeklebte aussehend. Aber dieser magere Mensch trägt in seinem Gesichte etwas Undefinierbares, das uns alle aufmerksam macht – ich möchte fast sagen, ehrerbietig! Hinter mir flüstert eine Frau ohne Hut: »Er sieht wirklich aus wie ein Herr!« Welches Lob! Ein Journalist versichert, daß Landru einen Bart habe »wie ein Apotheker-Präparator«. Ein Zeichner sagt: »Er sieht sehr anständig aus, man möchte glauben, ein Abteilungsvorstand in einem Seidengeschäft!« Über Landru wird die Menge nie ein einstimmiges Urteil abgeben. Der Mann mit den 50 Namen, der Mann der 283 Abenteuer mit Frauen, ist ohne sich zu rühren und bevor er gesprochen hat, ein Proteus. Verführerisch, dieser Verführer? Korrekt, sicher. Faunisch, Verlainisch, wie man ihn beschrieben? Nein, das nicht, weder genial, noch entstellt. Über den mageren Sehnen des Halses ist der Schädel schön und kann Intelligenz ausbrüten, wer weiß, vielleicht sogar Liebe ... Was das Gesicht anbelangt, so frappiert seine offenbare Ähnlichkeit mit dem ehemaligen Deputierten Ceccaldi, dem Ceccaldi von Caillaux, diese Ähnlichkeit geniert für einen Augenblick, dann vergißt man sie. Man vergißt sie, sowie man Landrus Auge gesehen hat. Umsonst suche ich in diesem, tief in der Höhle liegenden Auge menschliche Grausamkeit, denn es ist kein menschliches Auge. Es ist das Auge eines Vogels, der ihm eigentümliche Glanz, seine langdauernde Stetigkeit, wenn Landru gerade vor sich hinsieht. Wenn er aber die Lider zur Hälfte sinken läßt, dann nimmt sein Blick dieselbe Öde, diese unsondierbare Verachtung an, die man im Auge eines eingesperrten Raubtieres sieht. Ich suche noch in den Zügen dieses regelmäßigen Kopfes das Ungeheuer, und finde es nicht. Daß dieses Gesicht erschreckt, kommt daher, daß es, obschon knochig, doch normal, die Menschlichkeit vollkommen nachzuahmen scheint, wie die unbeweglichen Puppen, die in den Auslagen Kleidungsstücke zur Schau stellen. Hat er getötet? Hat er nicht getötet? Wir sind noch nicht nahe daran, es zu wissen. Er hört zu, er scheint wenigstens dem endlosen Anklageakt zuzuhören, der im Ton einer tristen Messe vorgetragen wird. Ich beobachte seinen Atem. Er ist langsam und regelmäßig. Er zieht aus seinem haselnußfarbenen Überzieher Papiere, die er liest und anmerkt und deren Blätter in seiner Hand nicht zittern. »Unheilvoller Bräutigam – beraubt und ermordet – der Mörder der Madame Guillin ...« Landru macht Notizen, aufmerksam und abwesend zugleich, oder läßt ohne Herausforderung seinen Blick über den Saal gehen, diesen Blick, der so viele Opfer verliebt machte. Er läßt merken, daß ihn der Lärm belästigt. Er schneuzt sich gesetzt, faltet sein Taschentuch viereckig, schlägt die Klappe seiner äußeren Tasche zurück. Wie sorgfältig er vorgeht! Hat er getötet? Wenn er getötet hat, so würde ich darauf schwören, daß er es mit der gleichen skribblerischen, ein wenig manieartigen, wunderbaren Sorgfalt gemacht hat, die er auf die Redaktion seiner Akten verwendet. Hat er getötet? Wenn ja, dann hat er es getan, indem er sich ein Liedchen gepfiffen und mit einer Schürze versehen, um Flecken zu vermeiden. Ein sadistischer Herr? Landru? Aber nein, er ist viel undurchdringlicher, wenigstens für uns. Wir können uns wohl zur Not vorstellen, was geile Wut ist, aber wir bleiben stupid vor diesem ruhigen und sanften Mörder, der ein Verzeichnis seiner Opfer führt und sich vielleicht ausgeruht hat, indem er am Fenster lehnte und die Vögel fütterte. Ich glaube, wir werden Landru niemals verstehen, selbst wenn er nicht getötet haben sollte. Seine Gleichmütigkeit gehört wenig dem menschlichen Geschlecht an. Während des Kreuzens der Waffen, des raschen und drohenden Ganges zwischen Meister Moro-Giafferi, der Tigerkatze, deren Klaue glänzt, verletzt und sich dann zurückzieht und dem Generaladvokaten Godefroy, ganz in bärenhafte Schlauheit eingehüllt, schien Landru über ihnen zu träumen, von uns zurückgezogen, vielleicht in eine sehr alte Welt zurückgezogen, in eine Zeit, wo das Blut weder heiliger noch schrecklicher war als Wein oder Milch, eine Zeit, wo der Opferbringende, auf einem rieselnden lauen Steine sitzend, sich vielleicht vergaß und an einer Blume roch ... Würde Landru, wenn er schuldig sein sollte, diesen asiatischen sanften Henkern gleichen? Ich vergaß die »Geldfrage«. Und Meister Moro-Giafferi ist nicht meiner Ansicht. Die Klarheit, das Klassifikations- und Vorgangsgedächtnis seines Klienten entzücken ihn. Gestern rief er im Vestibül aus: »Wenn man ihn freispricht, nehme ich ihn als Sekretär an!« »Angeklagter, stehen Sie auf!« Landru , sehr gerade, mustert den Gerichtshof. Er antwortet kaum, neigt nur ein wenig das Haupt. »Angeklagter passen Sie auf das auf, was Sie hören werden!« Nun beginnt die Vorlesung des langen Anklageaktes. Landru zeigt sich ebenso aufmerksam, als er zu sein versprochen hat. Ruhig, ernsthaft, posiert er wunderbar, ohne einen Blick für die Zeichner, deren Bleistifte auf den Albums knirschen. Er hört dem Gerichtsschreiber zu, der sehr langsam den Anklageakt vorliest. Als es im Anklageakt heißt: »Das war ein gefährlicher rückfälliger Verbrecher, ein Gauner, ein Deportationswürdiger«, richtet Landru einen direkteren Blick auf den Gerichtsaktuar, welcher fortfährt: »Die Untersuchung hat festgestellt, daß Landru mit 283 Frauen in Verbindung gestanden hat.« Lachen im Auditorium. Landru scheint weder empört, noch geschmeichelt. Endlich blättert man, sozusagen, im Taschenbuch Landrus. »Das Anklage-Tagebuch«, »unheilbringende Buchhaltung«, wie mit einem größeren Überfluß an düsteren Bildern der Anklageakt sagt. Landru ist unbeweglich. Nichts bringt ihn dazu, irgendetwas auf seinem blassen Gesichte lesen zu lassen, nicht einmal Sätze wie dieser: »Dies ist die von Landru gewählte Stunde, um sein Opfer verschwinden zu lassen.« Die Anklage betont die eingehenden, von Landru getroffenen Vorsichtsmaßregeln nach jedem vorausgesetzten Verbrechen »um gefährlichen Nachforschungen vorzubeugen«. Während man nun die Angelegenheit André Babeley berührt, hat Landru seine Brille aufgesetzt, seine spezielle Brille, die er verlangte, und studiert mit Beharrlichkeit die Zeugenliste. Ein leichtes Gemurmel folgt der Verlesung eines Briefes der Mme. Buisson an Landru: »Ich liebe wohl meinen Sohn, aber Dich noch viel mehr.« Der letzte Name, der sich in den Notizen Landrus vorfindet, ist »Marchadier«, »Inhaberin möblierter Zimmer, sehnte sie sich vielleicht nach dem Leben der Galanterie, welches sie in der Provinz geführt hatte«. Kurz, sie langweilte sich, als sie Louis Guillet, alias Landru, begegnete, »welcher es versteht, den Frauen Liebe einzuflößen«. Ein diskretes Lachen geht durch die Zuhörerschaft. Es wird aber lauter, als man hört: »Als Kunde in das Haus der rue Saint-Jaques eingetreten, verläßt es Landru als Verlobter«. Im ganzen sollen die 11 Morde, deren man Landru beschuldigt, ihm einen Betrag von Frcs. 35.642.50 eingetragen haben. – – – Wir werden neuerdings nach Gambais versetzt, wo zahlreiche Zeugen aus den Kaminen der Villa dichte Rauchwolken aufsteigen sahen. Ein Fleischer von Gambais sah des Nachts sich die Fenster der Küche röten. Dann sah man Landru ein unförmliches Paket in den Sumpf von Bruyéres werfen. Endlich haben Versuche bewiesen, daß es möglich sei, in der Küche des Landru 50 Kilo Fleisch zu Asche zu machen. Der Rat Gilbert wiederholt, ohne sich auf Einzelheiten einzulassen, die Liste der Landru vorgeworfenen Verbrechen und kleineren Delikte. Es sind 26 Anklagen, von welchen einige auf Kapitalverbrechen lauten. Landru setzt sich ruhig wieder nieder. Man schreitet zu dem Zeugenaufruf. Er ergeht zunächst an Mme. Fauchet , die Schwester der verschwundenen Pascal . Sie tritt als Zivilpartei auf und wird durch M. Lagasse vertreten, der den Aufruf beantwortet. Der Verteidiger Landrus, Moro-Giafferi, äußert sein Erstaunen, Legasse erwidert lebhaft. Der Präsident beruhigt die beiden. Der Zeugenaufruf wird fortgesetzt, man ruft Fernande Segrel auf, Landru wendet nicht einmal den Kopf seiner letzten lebenden Freundin halber. Eine kleine Blondine, ganz schwarz gekleidet, wobei die Seide der drapfarbenen Strümpfe sich von dem dunklen Samt der kleinen Schuhe abhebt. Aber Landru sieht sie nicht! Der Präsident Gilbert gibt den Zeugen Urlaub für den 8. November und ladet für den 9. November die Zeugen in der Sache Cuchet, für den 10. diejenigen in der Sache Laborde-Line vor. Staatsanwalt: Es liegt mir daran, ohne in so später Stunde einen Zwischenfall schaffen zu wollen, mich über ein außergerichtliches Vorkommnis auszusprechen.« Nun erzählt M. Godefroy, daß der Verteidiger Landrus ihm eine Person von auffallender Ähnlichkeit mit einer der Verschwundenen angegeben habe. Überdies habe diese Dame Aufregung gezeigt, als man vor ihr von der Affäre Landru sprach. Es handelt sich um eine Mme. Desirée Guillin. Guillin ist tatsächlich der Name einer der Bräute Landrus und Desirée Landrus Vorname. Trotzdem ist festgestellt worden, daß sie mit der verschwundenen Frau Guillin nicht identisch ist. Dabei hat sie dem Polizeikommissär gestanden, daß sie durch den kleinen Anzeiger mit Landru in Verbindung getreten war und mit ihm korrespondiert hatte. Trotz dieser Ähnlichkeit handelt es sich um eine der Sache ganz fernstehende Person. Da es spät wird, hält es der Präsident für angezeigt, die Verhandlung zu verschieben, aber Landru verlangt das Wort: »Während der drei Jahre, die die Untersuchung gedauert hat, und während ich in der strengsten Verwahrung gehalten worden bin, ist es doch nicht gelungen, gegen mich tatsächliche Beweise zu sammeln. Auf alle meine Fragen hat man nur mit zweideutigen Worten geantwortet. Ich beteure meine Unschuld!« Nachdem er die Brille in ihr Etui gesteckt und seine Akten unter den Arm genommen hat, verläßt Landru mit seinen Wächtern den Saal. Der erste Verhandlungstag ist zu Ende. Der Präsident: Rat Gilbert. Der zweite Tag. (Die ersten Betrügereien, die Vorstrafen, die »Bräute«.) (8. November.) Diesmal ist der Zuschauerraum nicht so voll wie am ersten Tag. Landru wird bald hereingeführt. Der Beginn der Verhandlung verzögert sich jedoch, da die Verteidiger noch nicht anwesend sind. Sie wurden durch einen Autounfall zurückgehalten und treffen um 13 Uhr 10 ein. Der Gerichtshof erscheint, in Vertretung des Mr. Lacasse nimmt Mr. Fauconnet Platz. Das Verhör Landrus beginnt. Zunächst die Aufzählung seiner Betrügereien und seiner Verurteilungen. Ganz ruhig hört Landru der Vorlesung zu. Präsident : »Ihre Eltern waren sehr anständige Arbeitsleute. Ihr Vater, der Mechaniker war, hat sich stets die Achtung seiner Arbeitgeber zu erwerben gewußt. Im Jahre 1909 ziehen sich Ihre Eltern nach Agen zurück, Frau Landru stirbt im Jahre 1912, während der Sohn eine Verurteilung im Gefängnis von Loos abbüßt. Am 26. August selben Jahres tötet sich Landrus Vater im Boulogner Wäldchen. – Die Kindheit Landrus? Er war ein guter Schüler und ein ausgezeichneter Chorknabe, er wurde Unterdiakonus –«. Landru : »Nur auf kurze Zeit!« Präsident : »Nun, Sie gehörten aber doch der Kirche an, und vielleicht ist es dieser untergeordneten Kirchenstellung zuzuschreiben, daß Sie sich diese Sanftmut angeeignet haben, die man an Ihnen bemerkt. Aber Ihre Jugend wurde bald durch profanere Wirklichkeiten beunruhigt« Nun folgt die Geschichte der Liebesabenteuer und der Ehe Landrus. Dann rückt Landru ein und kehrt vom Regiment mit dem Rang eines Quartiermeisters zurück. Nach dieser Rückkehr vom Militärdienst wechselt Landru sehr oft seine Beschäftigung. Auf die verschiedenen Fragen des Präsidenten antwortet Landru: »Es stimmt schon«, und mit noch behutsamerer Stimme, noch weicher, sagt er bei der Besprechung des Verschwindens einer Kaution: »Dies beweist die Unzulänglichkeit der Nachforschungen der Polizei, selbst in dem, was mich betrifft. Ich war es, der gegen meinen Arbeitgeber, Herrn Rimbaut, Klage geführt hatte.« Darauf bemerkt der Präsident, warum Landru der Untersuchung nicht alle Grundlagen für eine genaue Forschung gegeben habe. Landru : »Es kommt nicht mir zu, die Polizei und das Gericht zu informieren. Man klagt mich sogar verschiedener Taten an, die mir die sogenannten Opfer niemals vorgeworfen haben.« Wir sehen Landru als Angestellten der Immobiliar-Garantie, bei einem M. Henry, der nicht aufzufinden gewesen. Er übt verschiedene zweifelhafte Beschäftigungen aus. Das gibt Grund zu einem Streit zwischen dem Präsidenten und Landru, »der es nie begreifen konnte, daß man einem Angeklagten eine Vergangenheit vorwerfe, für die er bereits seine Strafe abgebüßt habe«. Landru : »Man sagt mir: Sie haben bezahlt, Sie sind mir aber etwas schuldig geblieben.« Der Präsident bemüht sich nun, nachzuweisen, daß der Geist des Landru von heute auch schon Herrschaft über den Landru von 1900 hatte. Schon damals betrügt er die Leute, macht von Inseraten Gebrauch, wird bereits verurteilt und »übt sich ein«. Landru : »Wenn die Geschichte gelingt, ist man ein Genie, wenn sie schief geht, ist man ein Schuft, ein Elender, wie Viktor Hugo sagt.« Und auf eine Feststellung des Präsidenten bezüglich des Vorlebens erwidert Landru: »Ich bin glücklich, Herr Präsident, daß Sie anerkennen, daß es niemals die Polizei war, die mich festgenommen hat. Ich selbst bin mit den ›Opfern‹ zum Kommissär gegangen.« Nach einem bisweilen stürmischen Vorleben gelangt man zu seiner ersten Heiratsschwindelei am 15. April 1909 in Lille. Die hievon Betroffene, eine Mme. Isoré , lebt und soll als Zeugin einvernommen werden. Der Präsident bezweifelt eine Aussage des Landru bezüglich dieser Affäre. Der Mann von Gambais, mit ausgestrecktem Arm, mit offener Hand, seine sonderbaren mageren Finger bewegend, ruft aus: »Wenn ich sagen würde, ich habe 12 Frauen ermordet, dann würden Sie mir aufs Wort glauben«. Für einen Augenblick unterbrochen, wird die Verhandlung um 15 Uhr 20 wieder aufgenommen, um zu den Bräuten Landrus und zu der Verhaftung Guillet-Dupont-Frémyets, das heißt Landrus, zu gelangen. Wieder wird das unheilvolle Notizbuch durchblättert. Stehend, rasch, aber kühl, macht sich Landru auf einem Block Notizen. Die bekannten Tatsachen werden verlesen. Der Richter fragt: »Haben Sie über diese allgemeinen Tatsachen besondere Erläuterungen zu geben?« Landru : »Nein.« Frage : »Wollen Sie angeben, was diese Liste bedeutet?« Landru : »Herr Präsident, ich habe zu wiederholten Malen Gelegenheit gehabt, die allereinfachsten Erklärungen für dieselbe zu geben.« Frage : »Ich glaubte, daß Sie dies gerade verweigert hätten.« »Das ist«, so erklärt Landru, »die Liste eines Geschäftsmannes, der sich die Namen von Kunden notiert, mit denen er Geschäfte gemacht hat oder noch machen könnte. Sie sehen zum Beispiel hier Worte, die keine Namen sind, Brasilien, Crozatier.« Präsident : »Und Havre?« Landru : »Das hatte ich vergessen. Nun, dies sind Anmerkungen betreffs möglicher Geschäfte, der Auswahl von Möbeln etc. Eine ganz belanglose Liste, der man viel zu viel Wichtigkeit beigelegt hat. Die Inspektoren auf der Jagd nach einer Lärm machenden Affäre haben darin einen Kapitalbeweis sehen wollen. Die Idee der Mordtaten ist von der Polizei lanziert worden. Die Polizei ist von dem Gedanken an die 11 Namen der Liste nicht los gekommen. Was darin nicht vorkommt, hört auf, ein Wort des Evangeliums zu sein.« Und er bemüht sich, es zu beweisen, wobei er die Schwäche gewisser Zeugenaussagen der Untersuchung unterstreicht. Was hieran schwach erscheint, bildet den Angriffspunkt der Verteidigung Landrus. Man beschuldigte ihn der Ermordung einer Frau Benoit. Landru : Es ist doch so wie so bereits ein anderer gekommen, der die Verantwortung übernommen hat. Man kannte in Gambais seinerzeit eine Dame und zwei kleine Mädchen, die man nicht wiedergesehen hat. Warum klagt man mich nicht auch dieser neuen Verbrechen an? Das sind Namen, die nicht auf dem Notizblatt waren.« Staatsanwalt : »Ihre Erklärungen haben Sie außerhalb des Falles gestellt. Aber für die 11 in dem Notizbuch verzeichneten Opfer fehlen sie.« Landru will nun eine Erklärung liefern: »Es war seine Idee, seit 1914 Möbel zu kaufen, um die Heime des Nordens, die der vordringende Feind gewiß zerstören würde, zu ersetzen. Um billig Möbel zu erstehen, will er diese von älteren, alleinstehenden Frauen erwerben und vermengt dabei die Geschicklichkeit des guten Geschäftsmannes mit der Kenntnis der Frauenpsyche. Kurz, der Kaufmann Landru ist bereit, die Rolle des Bräutigams zu spielen, um dadurch die Empfindlichkeit der »Kundinnen zu schonen, die sich genierten«. Präsident : »Bestätigt Ihre Korrespondenz mit diesen Frauen Ihre Erklärung? Das wird man eben sehen.« Man spricht von den Inseraten. Landru stellt gutmütig, wohlwollend einiges in Abrede und hält einen Vortrag über »dieses System elastischer Reklame, welches die guten Sitten nicht verletzt.« Bezüglich seiner Heiratsangebote meint er: »Ich schreibe für die Öffentlichkeit«, und ein wenig später, bei der Erwähnung eines Briefentwurfes, der durch seine Zärtlichkeit kompromittierend ist, sagt er: »Viele Autoren schreiben, aber nur wenige Werke erscheinen«. Die erste Zeugin, Mme. Isoré , wird vernommen. Ihre seinerzeitige Verbindung mit Landru (alias Paul Morel) ergab eine finanzielle Idylle, welche Landru schließlich die in Loos verbüßten drei Jahre eintrug. Präsident : »War das eine Geschäftssache?« Landru : »Die Sache geht auf 10 Jahre zurück und ist durch Urteilsspruch erledigt.« Nun kommt die Reihe an den Polizeikommissär Dautel und den Inspektor Belin , welche über die Umstände aussagen sollen, unter welchen sie zur Festnahme Landrus gelangten. Die Einvernahme des Inspektors Belin verursacht einen ziemlich heftigen Zwischenfall. Infolge mangelnder Präzision der von dem Inspektor gewählten Ausdrücke, bestreitet Landru einzelne Details: »Wie denn hätten Sie mich während der Durchsuchung der Wohnung im Wagen gelassen? Dann wäre ich Ihnen ja durchgegangen.« Hierauf stellt auch M. Moro-Giafferi die Widersprüche in der Aussage des Zeugen fest, was eine Debatte zwischen der Verteidigung und dem Ankläger hervorruft. Auch Landru mischt sich hinein: » Und ich beschuldige diesen Mann, mich unberechtigter Weise festgenommen zu haben, ohne Auftrag und unter einem Vorwand .« Staatsanwalt : »Wir werden sehen, wie weit Ihre Frechheit geht!« Moro-Giafferi : »Gehen Sie nicht zu weit, Herr General- Advokat, es würde sehr schwierig sein, sich so zu verständigen!« Und der peinliche Konflikt zwischen der hitzigen Verteidigung und der donnernden Anklage geht aufs Neue an. Moro-Giafferi : »Ich werde dem Herrn General-Advokaten nicht gestatten, eine Zeugenaussage zu gewinnen.« Staatsanwalt : »Und ich werde Ihnen nicht erlauben, zu sagen, daß ich versuche, eine Zeugenaussage zu gewinnen.« Moro-Giafferi droht, sich zurückzuziehen; Das Ganze spielt sich mit unbeschreiblichem Lärm ab. Der Präsident unterbricht: »Wir werden morgen die Fehler untersuchen, die Sie der Anklage zur Last legen« und hebt die Sitzung auf. Der Staatsanwalt: Rat Godefroy. Der dritte Verhandlungstag. (Der Fall Cuchet.) (9. November.) Der Tag ist dem Fall der Mme. Cuchet gewidmet. Ihre Möbel sind im Justizgebäude ausgestellt, armselige Möbel, übereinandergehäufte Matrazen, eine Menge von Dingen, welche viel Platz einnehmen und die Anwesenden behindern. Man fragt sich unwillkürlich: Dieses Mobiliar soll den Tod einer Frau wert gewesen sein? Landru wirft nicht einen Blick auf all diese Dinge. Die Anklage beschäftigt sich mit den ersten Beziehungen Landrus zu Mme. Cuchet. Er trifft sie das erstemal im Luxembourger Garten. Hat er ihr die Heirat versprochen? Landru macht darauf aufmerksam, daß dies nicht möglich sei. Denn André Cuchet, der Sohn, war gelegentlich einer Fahrrad-Reparatur in die Garage Malakoff gekommen, deren Direktor Diart, recte Landru, damals war, und hatte erfahren, daß dieser Direktor verheiratet war und Familie besaß. Präsident : »Mme. Cuchet hat aber mit einer Madame Bazire über Ihre Verlobung mit Raimond Diart gesprochen.« Landru : »Um welche Zeit war das?« Und Landru leugnet. Der Präsident bedrängt ihn mit Fragen. Landru antwortet: »Wir entfernen uns von den Tatsachen.« Präsident : »Geben Sie zu, daß Mme. Cuchet Ihre Geliebte war?« Landru (betont): »Nein, mein Herr – niemals.« Und er verwahrt sich dagegen, daß seine »Flammen« automatisch auch seine Geliebten geworden seien. Präsident : »Wovon lebten Sie mit Mme. Cuchet?« Landru : »Aus meinen eigenen Mitteln.« Präsident : »Und wo verzeichneten Sie das?« Landru : »In meiner Tasche.« Präsident : »Ich bin überrascht, daß ein so pedantischer Mensch wie Sie, nicht über seine Einnahmen und Ausgaben Buch geführt haben soll.« Landru : »Ah – ja – in meinen Notizbüchern! Um später die Polizei dadurch zu unterrichten!« Der Präsident bemerkt, daß andere Aufzeichnungen vorhanden seien, aus denen die Polizei tatsächlich Nutzen ziehen konnte, und fährt fort: »Haben Sie M. Friedmann, dem Schwager der Madame Cuchet gesagt, daß Sie in Tonkin gedient hatten?« Landru antwortet nicht direkt. Der Präsident bemerkt: »Es wäre nur eine Lüge mehr.« Landru: »Ich denke, daß die Herren Geschworenen mich noch bei keiner Lüge in flagranti ertappt haben, und ich hoffe, dies auch so fortzusetzen.« Man lacht. Hierauf disputiert man eifrig über den Ursprung der Gelder, welche Landru besaß, als er Mme. Cuchet in seiner Wohnung de la Chaussée empfing. Landru verteidigt sich, indem er sich darauf beruft, daß dies eine gerichtete Sache sei und er wegen Mißbrauch von Geldern bereits verurteilt worden sei. Die Gründe, aus welchen Landru-Diart La Chaussée verlassen haben will, sind nicht stichhaltig. Man vernimmt diesbezüglich Zeugen. Präsident : »Sie haben wohl selbst die Villa in Vernouillet gemietet?« Landru : »Die Höflichkeit erforderte, daß ich diese Wege Madame Cuchet ersparte.« Präsident : »Aber haben Sie nicht der Besitzerin Mme. Ondry gesagt, daß Sie mit Ihrer Frau dort wohnen wollten, einer Schneiderin, die sich vor ihrer Abreise nach Amerika noch ausruhen wolle?« Landru : »Es muß hier eine Verwirrung vorliegen. Jedermann sagte: Die Witwe Cuchet, nun – eine Witwe hat doch keinen Gatten.« Er war in Vernouillet nur der Wohnungsnehmer der Madame Cuchet. Präsident : »Welche waren diese geheimen Vereinbarungen, die Sie, wie Sie zugeben, mit Mme. Cuchet gehabt haben?« Landru : »Wir kommen wieder zu dem, was ich schon bei der Einvernahme nicht sagen wollte. Wir haben nichts gegen die guten Sitten und das Gesetz verstoßen. Das ist die individuelle Freiheit, denke ich!« Präsident : »Sie verweigern immer wieder die Antwort«. Landru : »Aber sicherlich«. Präsident : »Die Herren Geschworenen werden darüber zu urteilen wissen, um so mehr, wenn sie sehen werden, wie das ganze Habe der Madame Cuchet in Ihre Hände kam.« Die Antwort Landrus scheint matt, er scheint den Boden verloren zu haben. Aber nichts weist darauf hin, daß er entmutigt ist, er setzt seine Argumente fort, spitzfindig sogar, als man z. B. von der Abtretung einer Versicherungsprämie an M. Pelletier sprach, die auf den Namen André Cuchet ausgestellt war. Landru : »Als die Kriegserklärung kam, hatte Mme. Cuchet keine Arbeit. Ihre Lage in der vorgehenden Saison war unglücklich. Was den Sohn anbetrifft, war seine Situation eine sehr bescheidene. Seit August 1914 arbeitslos, erhielt er von mir Geschenke und bot mir aus Dankbarkeit eine Reißfeder an. Später bat er mich aus demselben Grunde, diese Polizze anzunehmen.« Als der Präsident seiner Verwunderung Ausdruck gibt, meint de Moro-Giafferi: »In solchen Fällen gibt es keinen Kontrakt.« Präsident : »Warum hat André Cuchet nicht selbst die Polizze abgetreten, anstatt Sie zu einer Fälschung zu veranlassen?« Landru : »Anfangs des Krieges war die Realisierung der Polizze sehr schwierig. Er vertraute sie mir an. Ich gab ihm eine gewisse Summe, bevor ich noch das Dokument verkauft habe. –« Nun spricht man über die Sorgfalt, welche Landru angewendet hat, um seiner Umgebung die »Abreise« der Mme. Cuchet und ihres Sohnes Andre zur »englischen Armee« glauben zu machen. Die Zeugenaussagen widersprechen Landru, doch dieser meint: » Ich schreibe diese Irrtümer der Zeit zu und nicht dem schlechten Willen der Zeugen. « – Überdies gibt er zu, eine Communal-Obligation für 361 Francs verkauft zu haben, welche Mme. Cuchet gehörte. Dies, um die Minderwertigkeit der Summe zu bezeichnen. Präsident : Ließen Sie sich einen Paß auf den Namen Cuchet ausstellen, um sich nach Chantilly zu begeben? Landru : Ja, Herr Präsident! Präsident: Kurz, Sie lassen sich einen falschen Schein auf den Namen Cuchet ausstellen und Sie unterschreiben Cuchet, um sich die Werte anzueignen, die der Mme. Cuchet und dem André Cuchet gehörten. »Sich aneignen«, dies kommt Landru etwas stark vor. Präsident: »Was ist aus der goldenen Uhr von Mme. Cuchet geworden? Haben Sie diese Ihrer Frau gegeben?« Landru: »Das ist möglich.« Andere Juwelen wurden der Freundin eines Sohnes Landrus angeboten. Landru leugnet es keineswegs, so natürlich findet er diese Sache. Nun gelangt man zum Mobiliar. Landru, welcher »diese Möbel in seiner Garage von Neuilly deponiert hatte«, meint: »Ich bestreite keineswegs, daß dieses Mobiliar zu einer gewissen Zeit Eigentum der Mme. Cuchet war.« Man findet auch andere Sachen in der Garage. Alle Papiere der Cuchet und Francs 29.95. Dies scheint sehr verdächtig. Landru aber behält nur die armselige Zahl in seinem Gedächtnis und spricht verächtlich: »29 Francs 95!« – Mme. Cuchet hätte sich also nach England begeben, ihr Sohn sei eingerückt und so konnten sie sich ihrer Identitätspapiere entledigen. Landru meint, daß Papiere, wenn sie auch ehrlichen Leuten nützlich sind, doch manchmal gefährlich sein können. »So z. B. mir, wenn ich unter dem Namen Landru gereist wäre.« Man lacht. Präsident: »Hatten diese Personen Gründe, sich zu verstecken? Wurden Sie von ihnen ins Vertrauen gezogen?« Landru: »Sie verlangen, daß ich Ihnen von gewissen Personen sprechen soll?« Präsident: »Mit denen Sie eine gewisse Zeit gelebt haben.« Staatsanwalt: »Bei der Untersuchung haben Sie versprochen, während der Hauptverhandlung Licht in die Sache zu bringen.« Landru: »Ich habe das gesagt?« Staatsanwalt: »Sie beharren dabei, über die Vereinbarungen Cuchets zu schweigen? Sehen Sie die Wichtigkeit der Frage ein? Kurz, wollen Sie antworten?« Landru: »Nein, mein Herr!« Staatsanwalt: Sie sind ein Ehrenmann (un galant homme) und müssen schweigen, selbst wenn Ihr Kopf dabei im Spiele ist!« Landru (mit starker Stimme:) »Ja, Herr Präsident!« Mme. Bazire ist die erste Zeugin, welche nach der Unterbrechung der Verhandlung verhört wird. Bedrückt leistet sie den Eid, vor sich den umgestürzten Tisch, um sich die sechs Sessel des Speisezimmers der Mme. Cuchet. Mme. Bazire ist eine schüchterne Zeugin. Landru, der ihr von Madame Cuchet vorgestellt wurde, machte ihr den Eindruck eines gut erzogenen Mannes. Präsident : »Zu welcher Zeit haben Sie an Mme. Cuchet nach Vernouillet jene Briefe geschrieben, die ohne Antwort geblieben sind? Im Jahre 1915? Wurden Ihnen diese Briefe zurückgestellt?« Zeugin : »Nein, niemals.« Verteidiger : »Glauben Sie, daß Mme. Cuchet Gründe zum Verschwinden hatte?« Zeugin : » O nein.« Mme. Cuchet hatte Mme. Bazire von ihrer Reise nach Chaussée Mitteilung gemacht. Niemals hatte sie von Landru anders, als von ihrem Verlobten gesprochen. Landru stellt eine unerwartete Frage: »Hatte Mme. Cuchet einen sehr stolzen Charakter?« Zeugin : »Ja, sehr stolz und verschlossen.« Präsident : »Kennen Sie den Zeugen?« Zeugin : »Es war vor sieben oder acht Jahren, ich kann es nicht genau sagen.« De Moro-Giafferi : »Äußerte sich Mme. Cuchet, daß sie ihren Sohn nach England schicken wolle.« Zeugin : »Meines Wissens nicht.« De Moro-Giafferi und der Ankläger möchten nacheinander die Vermögenslage der Mme. Cuchet genau feststellen. De Moro-Giafferi : »Haben Sie nicht gesagt, daß ihre Verhältnisse bescheiden waren?« Zeugin : »Allerdings. Mr. Bazire lieh 1000 Francs an Mme. Cuchet.« Nun folgt M. Folvary . Er hat Mme. Cuchet beschäftigt. Sie vertraute ihm die bedrängte Lage an, in welcher sich Landru-Diart befand, welcher angeblich seinen Militärpaß verloren hatte. M. Folvary erbot sich, ihn an einen befreundeten Oberst zu empfehlen. Landru ließ das liebenswürdige Angebot abweisen. Frage : »Teilte Ihnen Mme. Cuchet ihren Wunsch mit, nach dem Ausland abzureisen?« Zeuge : »Nein, niemals. Auch ihr Sohn nicht, der gedrängt wurde, seiner militärischen Pflicht nachzukommen. Ich bin überzeugt, daß, wenn Mme. Cuchet im Ausland gelebt hätte, sie mir geschrieben hätte.« Frage : »Glaubten Sie an die Aufrichtigkeit der Mme. Cuchet, als sie von der Heirat mit Diart sprach?« Zeuge : »Sie war unfähig, zu lügen.« Landru macht keinerlei Bemerkungen. Sein Verteidiger besteht darauf, daß der Zeuge eine frühere Aussage wiederhole, nach der André widerwillig den Vorschlag seiner Mutter annahm, die Ihn zwecks Beendigung seiner Studien nach England senden wollte. De Moro-Giafferi : »Mme. Cuchet hat Ihnen wohl gesagt, daß ihr Verlobter Ingenieur war?« Zeuge : »Jawohl!« De Moro-Giafferi : »Die Herren Geschworenen werden sich daran erinnern, daß Mme. Cuchet ihn als Postangestellten vorstellte.« M. Friedmann , Schwager der Mme. Cuchet, welcher in Begleitung seiner Frau zuerst den Besitz seiner Schwägerin in der Garage erkannte, wird von der Verteidigung nicht beachtet. Auch Landru steht gleichgültig beiseite. Mme. Friedmann sagt aus, daß ihr Mme. Cuchet Diart-Landru als liebenswürdigen Mann bezeichnet hat, immer bereit, ihr Blumen und Bonbons anzubieten. Ferner erinnert sie sich, zu ihrer Schwester gesagt zu haben: Mir gefällt er nicht. »Du hast unrecht, antwortete mir meine Schwester. Er ist so distinguiert. Er trägt so diskret sein violettes Band! Wie ein Mann von Welt!« Plötzlich wird die Zeugin verwirrt. Landru wendet sich zu einem Gendarm: »Geben Sie einen Sessel!« Mme. Friedmann spricht jetzt, ohne sich verwirren zu lassen, auch nicht durch irgendwelches respektloses Lachen. Präsident: »Wenn Ihre Schwester noch am Leben wäre ...« Zeugin: »O, Herr Präsident, sie würde schreiben.« Frage: »Sprach sie davon, ins Ausland zu reisen?« Zeugin: »Nur sechs Monate nach Gagny, das ist alles, was sie ertragen konnte.« Frage: »War sie die Geliebte Landrus?« Zeugin: »Das ist wohl möglich.« Mme. Friedmann erkennt endlich das spärliche Mobiliar. Landru: »Worauf stützen Sie Ihre Überzeugung, daß ich Ihre Schwester ermordet habe?« Zeugin: »Wäre meine Schwester noch am Leben, wären ihre Sachen nicht hier.« Landru: »Aber worauf ...« Zeugin: »Meine Schwester wäre hier, um nicht einen Mann anklagen zu lassen, welchen sie so sehr liebte. Sie hatte Herz, meine Schwester.« De Moro-Giafferi: »Sie haben von einem Traum gesprochen?« Zeugin: »Ja, ich habe meine ermordete Schwester im Traume gesehen und habe mit ihr gesprochen. Ich habe sie am nächsten Tage wieder mit abgeschnittener Kehle gesehen. Ich habe meinen Traum dem Polizeiagenten anvertraut.« De Moro-Giafferi: »Niemals dem Untersuchungsrichter?« Zeugin: »Herrn Bonin nicht – ich schwöre es, Herr Präsident!« Hierauf wird die Sitzung aufgehoben. Der vierte Tag. Das Mobiliar der Mme. Cuchet bildet noch immer den Mittelpunkt des Gerichtssaales, in neuer Anordnung und um einen Empireschreibtisch vermehrt, welcher Mme. Laborde-Line gehört hatte. An den Schranken lehnt das eiserne Gestell eines Bettes. Als erste Zeugin wird Schwester Valentine, barmherzige Schwester zu Nevers, aufgerufen. Sie glaubt, daß Frau Cuchet, ihre Freundin, das Doppelleben Diart-Landrus und seine Familienverhältnisse erst entdeckt habe, als ihr Schwager, M. Friedmann, das Militär-Soldbuch des Landru gefunden. Von den aus jener Zeit aufgefundenen 3000 Francs glaubt sie, daß diese Landrus Eigentum wären. ihr folgt M. Germain . Er ist der Schwager des verstorbenen M. Cuchet. Er sagt aus: »Frau Cuchet hatte die Absicht, André nach England zu senden, aber weder sie noch mein Neffe hätten uns ohne Nachrichten gelassen.« Er weiß weiter nichts Wesentliches auszusagen. Die nächste Zeugin, Mme. Pelletier , Hausbesorgerin von Mme. Cuchet, Wohnhaus in der Faubourg-Saint-Denis. Die erste Zeugin übrigens, die von Landru als »Monsieur Landru« spricht. Sie schildert ihre Mieterin als ernst, arbeitsam und anständig. Frau Cuchet habe ihr von der Bewerbung des M. Diart erzählt, auch davon, daß er André eine Stelle verschaffen würde. Präsident: »Was hat Ihnen Mme. Cuchet nach ihrer Rückkehr aus Chaussée gesagt? Hat sie von gewissen Entdeckungen gesprochen?« Zeugin: »Nein, ich habe nichts erfahren. Sie weinte, aber ohne den Grund ihres Kummers anzugeben. M. Diart kam nicht mehr zu uns.« Frage: »Kam er später wieder?« Zeugin: »Ja, mit zwei kleinen Mädchen.« De Moro-Giafferi: »Wissen Sie das bestimmt?« Zeugin: »Ja, ganz sicher.« Mme. Cuchet kündigte im August 1914 für Oktober, zog aber erst im Dezember aus. Landru half ihr mit seinem Rollwägelchen beim Umzug, der nach Vernouillet stattfinden sollte. Zum erstenmal stellt ein Geschworener, M. Maleville Fragen: Trug Mme. Cuchet Ohrgehänge? Von welchem Wert? Trug sie diese auch an den letzten Tagen, da sie Mme. Pelletier sah? – Der Verteidiger läßt die Zeugin wiederholen, daß Mme. Cuchet Weisung gab, über ihren neuen Aufenthalt keine Auskunft zu geben. Mme. Morin ist die Mutter eines Freundes des André Cuchet. Präsident: »Landru, haben Sie zu Mme. Morin gesagt, daß Mme. Cuchet und ihr Sohn in England wären.« Landru: »Es sind sieben Jahre her – ich leugne nichts, denn ich erinnere mich nicht.« Mme. Beity-Szisz vermietet die Garage von Neuilly an Landru, der sich Cuchet nannte. Sie bezeugt dies. M. Holy ist Bevollmächtigter der Bank Rebondont, wo Landru unter dem Namen Cuchet die Obligationen veräußerte. Nun erscheint der Polizei-Brigadier Riboulet . Landru hört genauer zu. Riboulet äußert sich präzis. Präsident: »Haben Sie wegen des Verschwindens der Madame Cuchet nachgeforscht?« Zeuge: »Recherchen bei den Schiffahrtsgesellschaften, wie bei den französischen und englischen Paßbüros haben nicht die geringste Spur der Mme. Cuchet und ihres Sohnes ergeben.« Der Obmann der Geschworenen : »Haben sich keine Spuren über die Abreise der Mme. Cuchet und Andrés von Vernouillet ergeben?« Zeuge: »Bezüglich der Papiere keine weitere Spur. Die Nachforschungen blieben ergebnislos.« Der Geschworene M. Alline fragt: »Warum nimmt Landru für seine verschiedenen Geschäftsoperationen den Namen der Madame Cuchet an, deren Geliebter gewesen zu sein er leugnet. Landru : »Das ist ganz einfach. Nachdem ich aus Mangel an Delikatesse verfolgt wurde, brauchte ich einen Namen, um mich zu verbergen. Naturgemäß nahm ich den jener Person an, die mit mir zusammen unter einem Dach wohnte.« Der Obmann der Geschworenen : »Warum hat Landru nicht den Namen Raymond Diart beibehalten, unter welchen ihn Mme. Cuchet kennen gelernt hatte?« Landru : »Ich glaubte, so besser vor Nachforschungen geschützt zu sein. Die Leute am Land sind nämlich außerordentlich neugierig und mißtrauisch.« (Heiterkeit.) M. Alline : »Der Angeklagte hat beim Verhör geäußert, daß Mietangelegenheiten Sache des Mannes seien. Dabei leugnet er die wilde Ehe und war auch nicht der Gatte. Wozu also?« Landru : »Ich habe dies getan, um hier durch meine Tätigkeit behilflich zu sein.« Laborde-Line Nun folgt der Fall Laborde-Line. Nach dem Tode ihres Mannes bringt Frau Laborde-Line ihren Sohn in den P. T. T. unter und siedelt sich im Jahre 1911 in Paris an. Im Juni 1914 muß der Sohn, der geheiratet hatte, nach Nancy und läßt in Paris Frau und Mutter zurück. Er wird nach Paris einberufen, sodann nach Troyes beordert und kündigt die Pariser Wohnung. Mme. Laborde-Line ist von ihren Kindern getrennt. Sie gibt eine Annonce in die Zeitung, um eine Stellung zu suchen. Landru war, wie man weiß, eifriger Leser dieser kleinen Anzeigen. Er wird gefragt, wie er die Bekanntschaft dieser Frau gemacht habe. Landru : »Ich habe an Madame Laborde-Line geschrieben, um ihr einen Vorschlag zu machen, nachdem ich voraussetzte, daß sie geneigt sein würde, ihr ganzes Mobiliar oder einen Teil desselben zu verkaufen. Sie setzte mir in wenigen Worten ihre Lage auseinander. Einige Möbel waren ihr Eigentum. Ich trug ihr an, diese für sie aufzubewahren, bis sie sich entschließen würde, sie zu verkaufen, und zwar gegen entsprechende Aufbewahrungsgebühr.« Er erklärt neuerlich sein System des Kaufes von bescheidenen Möbeln, welche für die befreiten Gebiete bestimmt seien. Seine langsame Rede ist ebenso liebenswürdig kaufmännisch wie am ersten Tage. Aber er wechselt den Ton: »Wir hätten nicht die Zeit gehabt, selbst die kleinste Idylle zu beginnen, wenn ich mit Frau Laborde-Line nur vom 25. Mai bis 26. Juni 1915 in Beziehungen gestanden bin. So hat mich auch die wachsame Hausbesorgerin bloß zwei- oder dreimal gesehen.« Aber die »Verschwundene« hatte ihrer Hausbesorgerin Heiratspläne anvertraut. Landru : »Man kann hier eine kleine Studie der weiblichen Psyche machen. Eine Frau sagt nicht gerne, daß sie ihre Wohnung aufläßt, weil sie sich geniert. Darum hat auch Laborde-Line ihrer Hausbesorgerin gesagt, daß sie in Anbetracht ihrer Heirat mit mir ihre Papiere aus Argentinien, woher sie stammte, kommen lassen würde. Meine Bemerkung wird auch für die späteren Fälle Anwendung finden.« Präsident : »Kurz, lebten Sie in gemeinsamen Haushalt?« Landru (kategorisch): »Nie und niemals.« Landru will Mme. Laborde-Line nicht geraten haben, ihre Wertpapiere abzuheben. Er habe mit ihr keine Spazierfahrten im Automobil gemacht. Landru : »Mein Wagen war damals gebrochen und meine Situation ein wenig außerhalb des Gesetzes stehend. Dies erlaubte mir nicht, einen Passierschein, der damals schwer zu erhalten war, zu verlangen.« Präsident : »Die Hausbesorgerin erklärt, daß Sie bei der Rückfahrt Blumen mitgebracht haben.« Landru : »Hat die Hausbesorgerin das Automobil gesehen? Es ist möglich, daß Mme. Laborde-Line nach Vernouillet gekommen ist, aber mit der Bahn.« Frage : »Hat Mme. Laborde-Line nicht ihr Mobiliar in der Möbelaufbewahrungsanstalt in der rue Mouffletard unterbringen müssen, weil die Villa in Vernouillet mit Möbeln gut versehen, ja sogar überfüllt war?« Landru : »Oh, das waren Nebenräume. Mme. Laborde-Line hatte keinen bestimmten Plan, da sie ja die Zukunft nicht wußte.« Frage : »Wie erklären Sie es, daß die Hausbesorgerinnen der beiden ersten Verschwundenen dieselbe Instruktion erhalten haben, Besucher fern zu halten?« Landru : »Die Gleichheit der Situation erklärt das Zusammentreffen.« Frage : »Wie erklären Sie die Anwesenheit der Mme. Laborde- Line in der Villa Vernouillet?« Landru : »Wie? Daraus, daß eine Frau im Garten einer Villa Blumen pflückt, dann den Garten bestellt, geht schon hervor, daß sie auch die Villa bewohnt hat?« Präsident : »Wo war demnach Mme. Laborde-Line?« Landru : »Ich brauche doch ihr Privatleben nicht zu kennen.« Präsident : »Sie wollen nichts wissen?« Landru (die Worte hervorhebend): »Ich habe es nicht zu wissen. Ich bin ein Möbelhändler. Lassen Sie mich über meine Situation nicht hinausgehen!« Das Publikum amüsiert sich laut. Landru : »Ich bin seit drei Jahren eingeschlossen. Ich kann nichts rekonstruieren. Ich habe keine Dokumente. Auch kann ich nicht antworten, mein Gedächtnis ist einer zu harten Prüfung unterworfen.« Bezüglich der Wertpapiere gibt Landru zu, sie veräußert zu haben. Wegen des Mobiliars aus der Rue Mouffletard ist seine Erinnerung noch unsicher. Landru : »Jeder Missetäter, der eine sträfliche Tat begeht, läßt die Beweise verschwinden. Ich habe viele Möbel aufbewahrt, da ich ein reines Gewissen habe.« Präsident : »Ja, aber es genügt, daß man Sie bittet, zum Kommissariat von Neuilly zu kommen, damit Sie sich drücken, die Möbel in der Garage lassend.« Der Präsident befragt Landru wegen des verdächtigen Besitzes von Gegenständen und Dokumenten. Er antwortet, daß es sich hier um ein »ihm heiliges, anvertrautes Gut« handle. Allerdings spricht er bald wieder von seinen »Handels-Operationen«, Doch warum sind nirgends Inventuraufnahmen und andere Belege, wie Quittungen etc., zu finden? Landru : »Man belegt mir alles mit Beschlag und man verlangt von mir Belegstücke.« Staatsanwalt : »Warum haben Sie nichts von Ihren kaufmännischen Vorstellungen dem Untersuchungsrichter gesagt?« Landru : » Wir haben uns nicht gut vertragen .« Dieser Ausspruch ruft Gelächter hervor. Staatsanwalt : »Es handelt sich um das Leben eines Mannes.« Landru : »Weil er eine vorgefaßte Meinung über meine Schuld hatte, habe ich während einer gewissen Zeit geschwiegen.« Nun wird die Geschichte seiner Streitigkeiten mit M. Bonin berührt. Wie er erwähnt, daß ein Spaßmacher, anläßlich der Wahlen, den Namen Landru für den von Bonin setzte, lacht der Saal sehr laut. Landru : »Es gibt nichts, worüber zu lachen wäre. Ich verteidige meinen Kopf.« Staatsanwalt (nachdem er verschiedene Fragen gestellt hat): »Warum weigern Sie sich, nicht alles über Ihre Beziehungen zu diesen Frauen zu sagen, nachdem ich es Ihnen gestern gesagt habe und heute wiederhole, daß Ihr Kopf auf dem Spiele steht?« Landru : »Warum ich nicht will? Ich habe mit Frauen Geschäfte gemacht. Das übrige geht mich nichts an. (Seine Worte betonend:) Das Privatleben geht weder das Gericht, noch die Polizei etwas an.« Die erste Zeugin wird vorgerufen, die Hausbesorgerin der Madame Laborde-Line, Mme. Tréhorel . Die Zeugin erhielt die vertrauliche Mitteilung von Mme. Laborde-Line, daß sie nahe daran sei, sich zu verheiraten. Sie hat am Tage des Ausflugs nach Vernouille das Automobil nicht gesehen. Sie lag damals zu Bett. Frage : »Und die Uebersiedlung?« Zeugin : »Sie sandte ihre Möbel an die Möbelaufbewahrungsanstalt, um in die Nähe von Mantes zu reisen.« Frage : »War Landru beim Auszug anwesend?« Zeugin : »Ja, um 16 Uhr entfernten sich beide zusammen. Meine Mieterin sagte mir bei der Abreise: ›Heben Sie meine Briefe auf, öffnen Sie sie und ich werde Ihnen schreiben, um Ihnen meine Adresse mitzuteilen. Ich werde Sie einladen.‹ Ich habe sie nicht wiedergesehen.« Präsident : »Erkennt die Zeugin den Angeklagten?« Zeugin : »Versteht sich.« Nach einer Frage des Verteidigers an diese Zeugin wird der Sohn der Mme. Laborde-Line aufgerufen. Präsident : »Von welcher Zeit datiert Ihre letzte briefliche Verbindung mit Ihrer Mutter?« Zeuge : »Vom Mai 1915, ein rekommandierter Brief.« Mme. Laborde-Line verschwand im Juni. De Moro-Giafferi hebt die Wichtigkeit dieser Antwort hervor, denn Frau Laborde-Line hat nicht geantwortet. Aber der Staatsanwalt antwortet schnell, daß »man« Interesse haben konnte, die Mutter dem Sohne zu entfremden. de Moro-Giafferi : »Wenn Frau Laborde-Line aufgehört hat, all den Ihrigen zu antworten, scheint es wohl, daß sie dies selbst so gewollt hat.« Zeuge : »Vorausgesetzt, daß sie ihre eigenen Briefe nicht jemandem anvertraut hat, der ein Interesse daran hatte, sie nicht an ihr Ziel gelangen zu lassen.« Der Verteidiger bekämpft eifrig diese Behauptung. Nach wieder eingetretener Ruhe sagt der Brigadier Riboulet über seine Nachforschungen in dieser Angelegenheit aus. Verschiedene kurze Zeugenaussagen werden verlesen, dann wird die Sitzung abgebrochen. * Ebenso wie im Laufe der Untersuchung eine Mme. Guillin aufgetaucht war, die sich dann nachträglich zwar als eine der 283 Bräute, jedoch nicht eine der verschwundenen, herausstellte, kam nunmehr das Gerücht auf, daß eine Mme. Jaume entdeckt worden sei, bekanntlich ebenfalls der Name einer der Vermißten. Diese Mme. Jaume hielt sich bis vor kurzem in Vitré auf, wohin sie vor etwa zwei Jahren gekommen war. Sie führte hier ein ziemlich geheimnisvolles Leben und verschwand in dem Moment, da die Verhandlung zu Versailles begann. Auf diese Umstände aufmerksam gemacht, hat die Polizei ihre diesbezüglichen Nachforschungen aufgenommen. Der fünfte Tag. (Der Fall Guillin.) (11. November.) Die Möbel der Mme. Cuchet sind verschwunden. Nur ihr Tisch ist zurückgeblieben und darauf liegen die dürftigen Habseligkeiten der Mme. Guillin – armselige Kleidungsstücke, gehäkelte Spitzen, einige Servietten, eine Perücke. Die Verhandlung wird eröffnet. Präsident : »Der dritte Name, welchen Ihr Notizbuch enthält, ist der von Crozatier. Gestehen Sie, daß es sich um Mme. Guillin handelt?« Landru neigt den Kopf zum Zeichen seiner Zustimmung. Der Rat Gilbert entwirft die Lebensbeschreibung dieser dritten Verschwundenen, die ohne Schönheit, ohne primitivste Kultur war, aber eitel und von Größenwahn beherrscht. Auch diesmal hatten die kleinen Anzeigen Mme. Guillin und den Möbelhändler in Verbindung gebracht. Der Präsident ladet Landru ein, den Zweck anzugeben, den er mit der Anknüpfung von Beziehungen zu Mme. Guillin verfolgte. Landru kann nun in seine Verantwortung keine Abwechslung bringen. Es handelt sich immer um ein durch wohlgemeinte Heiratsversprechungen annehmlich gemachtes kommerzielles System. Landru wiederholt es, sichtlich ein wenig ermüdet, immer wieder zu sagen, was ihm für die heute verlangte Rechtfertigung so wenig wertvoll erscheint. Präsident : »Sie haben sich Mme. Guillin mit der Angabe vorgestellt, daß Sie auf den Posten eines Konsuls in Australien abgehen sollen.« Landru : »Wenigstens hat sie sich das eingebildet.« Eines Tages sah Mme. Guillin in Vernouillet durch das Schlüsselloch eines verschlossenen Zimmers und bemerkte Frauenkleider und Stiefletten. »Kleiner Schelm«, rief Landru, der sie überraschte; und er erklärte ihr, daß diese Sachen seiner verstorbenen Mutter gehörten. Landru : »Man hat so viel über diese unglückselige Affäre geschrieben, daß man endlich zwischen Fabel und Tatsache unterscheiden müßte.« Die Tatsache leugnend, fügte er hinzu: »Herr Präsident, Sie haben meine Ordnungsliebe anerkannt und ich danke Ihnen dafür. Ich würde doch die fraglichen Sachen in einen Koffer verpackt haben.« Ferner besteht noch immer die Frage, ob die Verschwundene berechtigt war, ihre Heirat ihren Freunden und Bekannten anzukündigen? Und Landru antwortet ungehalten: »Man verheiratet sich nicht auf diese Weise!« An welchem Tag fuhr er mit Mme. Guillin nach Vernouillet. Das Gedächtnis Landrus ist wunderbar schwach. Trotzdem hat man festgestellt, daß die Fahrt am 2. August 1915 unternommen wurde. Landru gibt dies nicht gerne zu. Präsident : »Wenn nur kommerzielle Beziehungen zwischen Ihnen und Mme. Guillin herrschten, warum hat sie sich in Vernouillet eingerichtet?« Landru : »Was für eine Einrichtung? Sie hatte ihre Wohnung in der Rue Crozatier beibehalten.« Präsident : »Wohin sie niemals wieder zurückgekommen ist.« Landru (schweigt). Präsident (dringend): »Wohin sie niemals wieder zurückgekommen ist.« Rat Gilbert hält Landru vor, daß die Aufkündigungen und Scheinübersiedlungen nur Manöver waren. Landru ist von diesem Ausdruck unangenehm berührt. Er meint: »Oh! Dann macht alle Welt Scheinmanöver.« »Haben Sie die Möbel der Guillin am 15. Oktober 1915 fortbringen lassen?« »Es ist richtig!« läßt sich Landru bedächtig vernehmen. Präsident : »Wo war damals Mme. Guillin?« Landru : »Ich kann darüber nichts sagen!« Der Staatsanwalt lächelt kaum merklich. Landru : »Man hat Mme. Guillin nicht aufgefunden, Landru dagegen schon. Aber es hat eine Zeit gegeben, wo man auch Landru nicht fand. Ebenso ist dies jetzt eine Frage der Zeit. In drei Jahren werden Sie vielleicht Mme. Guillin finden.« – Darüber bricht der Saal in Heiterkeit aus. Präsident : »Landru, wie erklären Sie es, daß man in Ihrem Besitze Wertsachen und Mobilien, Kleider und falsche Haare gefunden hat, und zwar in der Rue Maurice, Gegenstände, die Mme. Guillin gehörten.« Landru : »Ich habe es Ihnen schon gesagt.« Präsident : »Ja, Sie hatten alles gekauft, selbst die Haare.« Landru : »Wenn man etwas en bloc kauft, nimmt man sich nicht die Mühe, jede Lade zu öffnen.« Präsident : »Und sie wollen natürlich nichts sagen. Das Privatleben geht uns nichts an!« Landru macht eine Geste des wohlerzogenen Mannes, der sich darüber ärgert, dag man ihn eines häßlichen Streiches verdächtigt. Staatsanwalt : »Also Sie berufen sich abermals auf Ihr schlechtes Gedächtnis?« Landru : »Leider! Ich glaube, es ist nichts mehr aus ihm herauszuholen.« Staatsanwalt : »Schließlich, die von Ihnen gemachten Notizen über Titres beziehen sich immer auf solche der Verschwundenen?« Landru (naiv): »Ist dies eine Frage, die Sie mir stellen?« Staatsanwalt : »Gewiß. Diese Angaben, sage ich, beziehen sich auf Namen, die ich die »verhängnisvolle Liste« nenne. Erklären Sie es.« Und der Staatsanwalt erinnert Landru daran, daß das Geheimnis einer Frau den Kopf eines Mannes kosten könne. Mit rauher, trockener, scharfer Beredsamkeit ruft der Ankläger es ihm ins Gedächtnis. Mit einer Raschheit, die in die zwei ihm zur Seite befindlichen Soldaten Leben brachte, springt Landru jählings auf und ruft heftig: »Nein, ich habe nichts zu sagen! Ich werde niemals etwas sagen. Sie haben von meinem Kopfe gesprochen, ich bedaure, Ihnen nur den einen anbieten zu können!« Diese heftige Erklärung verursacht im Zuhörerraum eine gewisse Aufregung. M. de Moro-Giafferi interveniert: »Es handelt sich nicht darum, einen Angeklagten mit dem Verlust seines Kopfes zu bedrohen. Zuerst müssen Beweise vorliegen. Wie immer auch die Haltung meines Klienten sei, die Herren Geschworenen werden begreifen, daß sie zu prüfen haben, ob man ihnen genügende Beweise vorgelegt hat, um den einzigen Kopf, welchen mein Klient besitzt, fallen zu lassen.« Bei der Wiederaufnahme der Verhöres wird Mme. Leyrat vernommen. Dies ist eine Nachbarin, die von ihrem Balkon aus das Innere der Wohnung von Mme. Guillin beobachten konnte. Sie erkannte Landru. Außerdem hatte ihr die Guillin Geheimnisse anvertraut. So zum Beispiel: »Er hat ihr ein schönes Nachthemd geschenkt«. Die Zeugin wußte auch, daß ihre Nachbarin in Vernouillet durch das Schlüsselloch geblickt und die famosen Stiefletten bemerkt hatte. Präsident : »Hat Sie Ihnen gesagt, daß ihr Zukünftiger ihre Schmucksachen verkaufen soll?« Zeugin : »Möglicherweise.« Präsident : »Wollte sie ihre Möbel verkaufen?« Zeugin : »Oh nein, sie legte großen Wert auf dieselben.« Unter den traurigen corpora delicti erkennt die Zeugin die Sachen der Mme. Guillin. Hierauf kommt Mme. Pauline Semaret an die Reihe. Sie war die Schneiderin der dritten Verlobten. Man kommt wieder auf die corpora delicti zurück. Die Schneiderin erkennt darunter ihre Arbeiten. Mme. Lebrun ist Hausmeisterin im Hause Rue Crozatier 35, wo Mme. Guillin nicht wieder erschien. Die Zeugin wußte von den Projekten der Heirat und der Reise nach Australien, wo Landru »Konsul war«. Der »Konsul« hatte das Mobiliar fortführen lassen. Mme. Rigaud wurde von der Heirat ihrer Freundin Madame Guillin mit dem »Konsul aus Australien« benachrichtigt. Sie erzählt anschaulich die Merkwürdigkeiten der Verschwundenen und erwähnt deren Ausspruch: »Der Herr Konsul ist sehr reich und sehr gut«. Jedoch: »Er will, sagte sie, daß ich alles verkaufe, was ich besitze«. Mme. Coquet ist eine geborene Angèle Guillin. Sie ist die Tochter der Verschwundenen. Ihre Aussagen bringen keine Aufklärung. Sie hatte keine Nachrichten von ihrer Mutter, seit dem Brief vom 2. August, von dem sie kürzlich sprach. Mr. Coquet, Taglöhner, bestätigt die Aussage seiner Frau. M. Rigault , Sachverständiger im Schriftfach, sagt aus: »Er hat die Verkaufsordre der Titres der Mme. Guillin an die Bank von Frankreich untersucht. Der Experte ist der Meinung, daß die Unterschrift auf dieser Verkaufsordre, sowie der Text von der Hand Landrus herrührt. Bei Landru hat der Endbuchstabe »n« gesuchtere Krümmungen, als in der Originalschrift der Mme. Guillin. Er erklärt ausführlich; Landru horcht auf, die buschigen Brauen zusammengezogen, und behauptet nochmals, daß die Unterschrift der Guillin von ihm nicht gefälscht worden sei. Dann sagt der Verteidiger, ohne die Ironie zu sehr zu betonen, zu Herrn Rigault: »Führen Sie uns doch in Ihre komplizierte Kunst ein«. Nun setzen der Staatsanwalt, M. de Moro-Giafferi und der Experte Rigault den zwölf Volksgeschworenen die widersprechenden Fakten auseinander. M. de Moro-Giafferi argumentiert mit Beredsamkeit, geht von einem zum andern. Zurückgekommen, ruft er: »Gott schütze Sie vor Entscheidungen, die auf Schlußfolgerungen der ehrenwerten Schriftsachverständigen beruhen!« M. Lesbazeilles war Bevollmächtigter des Bankhauses, in dem Landru, welcher der Umstände wegen zum »Georg Petit, Architekt,« geworden war, die Titres der Mme. Guillin verkaufte. Wenig Zeugen wurden von Landru so aufmerksam gehört, wie dieser. Präsident : »Hat er Ihnen seine Adresse gegeben?« Zeuge : »Seit einer Krankheit bin ich ein wenig vergeßlich.« Frage : »Sind Sie bei diesem Kunden gewesen?« Zeuge : »Nein, niemals.« Frage : »Haben Sie eine unterfertigte Vollmacht gehabt?« Zeuge : »Ja, Herr Präsident! Von Mme. Guillin unterzeichnet, Schwägerin des M. Georg Petit, die wegen einer Krankheit nicht selbst verkaufen konnte.« Frage : »Ist Mme. Guillin nicht in die Bank gekommen und hat in Ihrer Gegenwart die Unterschrift abgegeben.« Zeuge : »Nein, Herr Präsident.« Frage : »Was machten Sie mit dem Betrage des Verkaufes, den 3000 Francs? Sie haben ihn an die Adresse getragen, wo sich Mme. Guillin befand?« Der Zeuge hat jedoch Haus wie Ort vergessen. Er glaubt, versichern zu können, daß er keine »Dame« gesehen habe. Landru ist diesmal in der Lage, das Gedächtnis des anderen aufzufrischen. Er legt besonderes Gewicht darauf, daß die Vollmacht im Hause 45 Avenue des Ternes (Wohnung Petit) in Gegenwart der Madame Guillin ausgestellt wurde, de Moro-Giafferi verliest hierauf die Aussage des Zeugen im Untersuchungsverhör. In diesem Verhör beschreibt der Zeuge das Appartement, er sah dort eine Dame, die er nicht für Mme. Guillin halten konnte, da er wußte, daß die Schwägerin des M. Petit krank sei. Die Antworten des M. Lesbazeilles bringen noch mehr Konfusion in die Sache. Der Verteidiger erreichte, daß eine neue Untersuchung des Domiziles von Landru, Avenue des Ternes vorgenommen wird. Hierauf lieferte Landru Angaben, die ermöglichen sollten, die Wohnung zu erkennen, wie er sagte, die Wohnung der Mme. Guillin. Hierauf wird die Verhandlung geschlossen. Der sechste Tag. (12. November.) Auf dem Tisch der Mme. Cuchet liegen noch die ärmlichen Habseligkeiten der Mme. Guillin, in deren Angelegenheit noch einige Zeugen vernommen werden sollen. Dann steht der Fall Héon auf der Tagesordnung. Die Photographen wollen Landru aufnehmen. »M. Landru, bitte ein wenig nach links!« – »Aber sehr gerne, meine Herren!« antwortet Landru und setzt sich zurecht. Da einer der Geschworenen den Zug versäumt hat, erscheint der Gerichtshof erst um 13 Uhr 10. Als erster Zeuge wird M. Talan in Angelegenheit Guillin aufgerufen. Der Zeuge, Schmied von Beruf, hat beim Transport der Möbel in die Garage in der Rue Etex geholfen. Mme. Pages ist Portiersfrau des Hauses in der Avenue Mac-Mahon, wo Landru ein Zimmer im Namen der Mme. Guillin mietete. Doch hat Mme. Pages niemals diese Dame gesehen. Landru antwortet, daß zu dieser Zeit Mme. Guillin es vorzog, in der Avenue des Ternes 45 zu wohnen, in jener Wohnung, von welcher gestern gegen Ende der Verhandlung soviel gesprochen worden ist. Es ist schwierig, zu erfahren, ob Landru in der Avenue Mac-Mahon oder in der Rue Crozatier (wo Mme. Guillin nicht wieder erschien) die Zuschriften der Banque de France erhalten hat. Landru leugnet wie gewöhnlich, aber höflich wie immer. Es folgt die Aussage des Brigadiers Riboulet, ohne daß dies Landrus Interesse erweckt. Er scheint aus einem Traum zu erwachen, als ihn der Vorsitzende fragt, ob er etwas zu bemerken habe. Man kommt auf die Uebersiedlung nach Gambais zu sprechen. Vorsitzender : »Landru, erklären Sie uns jetzt, weshalb Sie die Villa Lodge in Vernouillet verlassen haben! Sie haben uns gesagt, daß die Nachbarn zu neugierig waren. Nun, waren etwa die Mauern in Vernouillet nach ihrer Meinung nicht hoch genug, nachdem Sie doch so gerne von den Mauern des privaten Lebens sprechen?« Nein! Landru fand das Leben in Gambais weniger beschwerlich und viel praktischer. Er konnte sich dort ein Atelier einrichten (tat es aber nicht). Schließlich, in Vernouillet war es dunkel, im Erdgeschoß konnte man kaum am hellen Tag den Hut finden. Beiläufig erzählt Landru seinem Richter von der Durchreise seiner Familie nach Gournay und Ezy. Zu diesem Zeitpunkt wandert Landru von einer Wohnung zur andern. Bald ist er Frémyet, bald Georges Petit. Der Rat Gilbert entwirft ein Bild von Gambais. Die Pläne und Photographien werden den Geschworenen übergeben. Unter dem Namen Raoul Dupont hatte Landru hier die Villa »Tric« gemietet. Präsident : »Ah, Landru, Sie sind entschieden der Fregoli der falschen Namen, wie Sie auch der Fregoli der Wohnungen sind.« Darauf erwidert Landru gutmütig: »Dieser Namenswechsel liegt doch zweifellos im Vorteil eines unglücklichen Kaufmannes, dessen Geschäfte beharrlich zu verhindern sich die Polizei in den Kopf gesetzt hat. Übrigens hatte ich beim häufigen Wechseln des Namens die gute Aussicht, der Polizei besser auf die Spur zu kommen. Das ist doch eine Frage des gesunden Menschenverstandes.« Dies ruft solch ein Gelächter im Publikum hervor, daß der Vorsitzende zur Ruhe verweisen muß und daran erinnert, daß solche Kundgebungen nicht gestattet seien. Nun kommt Landru auf einen besonders interessanten Punkt zu sprechen: »Es gab in der Villa nichts, womit man kochen konnte. Kein Kochen, kein Heizen war möglich.« Präsident : »Ich werde das anmerken.« Landru : »Ich appelliere nochmals an den gesunden Menschenverstand. Die Villa hatte viele Risse und Sprünge und die Anklage wundert sich, daß ich mich bemühte, mir die Mittel für Beheizung und für die Zubereitung der täglichen Mahlzeiten zu verschaffen. Ich ließ in die Villa »Tric« 300 Kilo Kohle führen, alles in allem. Ein einziger Sack wurde in die Küche gebracht. Das übrige in den Schuppen, von wo man mir eine beträchtliche Menge entwendete. Ich brauche wohl nicht anzuführen, weshalb ich es unterlassen habe, darüber bei der Polizei Anzeige zu machen.« Der nächste Zeuge, M. Tric , bedauert, daß er die Villa in Gambais solch einem Mieter überlassen hat, sagt aber aus, daß der Mieter »M. Raymond Dupont aus Rouen« pünktlich in seinen Zahlungen war. Nach ihrer Erbauung wurde die Villa von M. Tric selbst bewohnt, dann von M. Baton, dem unmittelbaren Vorgänger des Dupont-Landru. Moro-Giafferi : »Hat M. Baton in der Gegend gearbeitet?« Zeuge : »Jawohl, mein Herr!« Präsident (zur Frage des M. de Moro-Giafferi): »War Landru, als er zu mieten kam, von einer Frau begleitet?« Zeuge : »Ich habe ihn immer nur allein gesehen.« Fall Héon. Nun kommt der Fall Héon , im Notizbuch mit »Havre« bezeichnet. Landru sagt, daß es nicht seine Annonce war, auf die Frau Héon aufmerksam wurde, sondern im Gegenteil, daß er es war, er, der immer aufmerksame und seiner Methode getreue Kaufmann, welcher die Annonce dieser Dame bemerkte. Geboren in Havre 1860, führte Mme. Héon als Witwe einen nicht gerade tadellosen Lebenswandel. Gegen 1902 verließ sie Havre, um sich in Paris niederzulassen, später in Seine-sur-Oise, begleitet von ihrem Liebhaber, welcher in Ermont starb. Einzelheiten aus ihrem Leben werden vom Vorsitzenden bekanntgegeben: Die Witwe hatte verschiedene legitime und uneheliche Kinder, unter diesen eine Tochter, welche beim Tode Gaudoins, des Geliebten ihrer Mutter, mit dem Tschechen Kovalsky zusammen zog. Dieser ließ sich zum Militär anwerben und wurde 1915 in den Reihen der Fremdenlegion getötet. Schließlich blieb Mme. Héon allein zurück, nachdem sie ihren Mann, ihren Geliebten, ihre Tochter und den Geliebten ihrer Tochter verloren hatte. Präsident (zu Landru): »Unter welchem Namen haben Sie sich ihr vorgestellt?« Landru : »Ich glaube unter dem Namen Petit.« Präsident : »Das stimmt. Geben Sie zu, vom Heiraten gesprochen zu haben?« Landru : »Wir sprachen zuerst von Möbeln.« Frage : »Haben Sie sich als Heiratswerber benommen?« Landru : »Ich habe mich bemüht, liebenswürdig zu sein, um eine Klientin zu bekommen.« Mme. Héon erzählte ihren Nachbarn in Ermont von ihrem großen Glück, daß sie bald mit einem Gentleman in Tunis leben werde. Zwei Einrichtungen waren zu verkaufen, die in Paris (bei der verstorbenen Tochter, der Geliebten des Kovalsky) und die in Ermont. Um die Möbeln von Ermont fortzuführen, hat Landru, welcher dies nicht bestreitet, zum Ausgleiche einen Rückstand von 260 Francs bezahlt. Landru, welcher leugnet, bei der Wegführung der Möbel Beistand geleistet zu haben, soll sagen, ob er Frau Héon wiedergesehen hat. Landru : »Gestatten Sie mir, nicht zu antworten. Niemals wird das Privatleben in diesem Punkte respektiert.« Präsident : »Landru, was für Gründe hatten denn alle diese Frauen, zu verschwinden, die Welt zu fliehen?« Landru : »Man sollte doch den Grund der Anklage selbst erörtern.« Präsident : »Dazu sind wir ja da.« Landru : »Ich komme auf meine Bitte zurück, welche ich seit drei Jahren anzubringen suche: Sie klagen mich des Mordes an, beweisen sie ihn.« Präsident : »Sie wollen nichts aussagen?« Landru : »Ich will nichts sagen.« In dem Heft Landrus hat man bei dem Namen Héon Zahlen gefunden, welche die Resultate der Möbelverkäufe anzugeben scheinen. Nach Landru handelt es sich hier nur um eine Vorausbezahlung. Er leugnet, Frau Héon nach Gambais geführt zu haben, aber was bedeutet dann die Anmerkung über eine Hin- und Rückfahrkarte nach Garancières über Gambais, wenn er behauptet, sich dorthin mit dem Fahrrad begeben zu haben? Landru : »Es war eine Anmerkung für die Zukunft über den Tarif von 3 Frcs. und 2 Frcs. 40 « Alle Papiere und Dokumente der Familie Héon wurden in der Garage wieder aufgefunden. Ebenso wie die der früheren Frauen. Darauf weiß Landru nichts zu antworten. Staatsanwalt : »Ist nicht mit Recht zu behaupten, daß Sie diesen Frauen den Verlobungsroman und die entfernten Stellungen suggeriert haben? Es war immer dieselbe Geschichte, die alle diese Frauen ihren Bekannten erzählten.« Landru antwortet ungenau. Staatsanwalt : »Sie waren liebenswürdig und zärtlich.« Landru : »Ja, aber es kam die Stunde, wo ich – vor allem ein guter Kaufmann – meine zehn Prozent beanspruchte.« Frage : »Es ist eine seltsam berührende Sache, Landru, Sie, den Zärtlichen, so hart von den Frauen sprechen zu hören!« Landru ist erstaunt, er neigt seinen Oberkörper, beugt seinen kahlen Schädel und legt an sein linkes Ohr eine Hand als Schallfänger. Da sich der Verteidiger erhebt, kommt ihm der Staatsanwalt zuvor und erklärt, daß die Stunde der Diskussion noch nicht gekommen ist. Die Verhandlung wird auf kurze Zeit unterbrochen. Bei der Wiederaufnahme erhebt sich M. de Moro-Giafferi. Von den wichtigen und so verschiedenen Briefen, die der beredsame Verteidiger jeden Tag erhält, hat er speziell einen zurückbehalten. Er rührt von einer Person her, welche behauptet, zwei der verschwundenen Frauen gekannt zu haben. Diese Person möchte beim Werke der Gerechtigkeit mitarbeiten, wünscht aber vorläufig noch ungenannt zu bleiben. – Man geht zum Zeugenverhör über. Mle. Dalois erinnert sich nur, daß Mme. Héon durch Annoncen Landru kennen gelernt hat, welcher »während acht Tage jeden Tag kam.« De Moro-Giafferi : »Frau Héon hat Ihnen doch gesagt, daß sie ihre Möbel verkaufe?« Zeugin : »Ja und daß sie sehr froh darüber wäre, sich nicht damit befassen zu müssen.« Mme. Lesueur , 76 Jahre alt, ist Hausbesitzerin in Ermont. Mme. Héon war ihre Mieterin und damals unter dem Namen ihres Geliebten Gaudoin bekannt. Landru beglich am 30. September 1915 die Jahresmiete, um die Möbel wegführen zu können. »Mme. Héon war sehr froh, sich zu verheiraten und nach Brasilien zu kommen. Sie wollte mir Ansichtskarten schicken. Ich habe nichts bekommen.« Weitere Zeuginnen erkennen in Landru den Bräutigam ihrer Nachbarin in Ermont, der Mme. Héon. Einer Zeugin übergab Mme. Héon eine kleine Hündin, »denn sie würde für längere Zeit abwesend sein.« Die Hälfte dieser Zeuginnen versichern, daß Mme. Héon sie bat, nicht ihre Adresse in der Rue de Rennes 165 bekanntzugeben. Der Zeuge Jules Serviées, Möbelhändler, erklärt: »Dieser Mann ist mir nicht unbekannt.« Zeuge hat durch seinen Angestellten an Mme. Héon eine Summe von 820 Francs ausbezahlen lassen. Moro-Giafferi : »Das Geld wurde von Frau Héon selbst in Empfang genommen, sie stellte auch eine Quittung aus.« Schließlich wird noch der Brigadier Riboulet verhört. Riboulet : »Es stand im Notizbuch: ›Gezahlt Ternes‹.« Moro-Giafferi : »Darüber sagte hauptsächlich M. Lesbazeilles aus.« M. Lesbazeilles wird morgen wieder erscheinen. Alle Zeugen in der Angelegenheit Héon sind verhört worden, die von den Schweizer Behörden übersandten Nebenaussagen wurden verlesen. Um 17 Uhr wird die Sitzung abgebrochen. Der siebente Tag. (Der Fall Collomb.) (Montag, 14. November.) Am Tisch der Mme. Cuchet liegen diesmal verschiedene Kleidungsstücke und Spitzen von neuerem Aussehen und besserem Geschmack als die des Vortages. Das Verhör beginnt. Es handelt sich um das Verschwinden der Mme. Collomb. Unzweifelhaft einnehmender als die anderen Bräute und von einer weniger notdürftigen Bildung war sie die Witwe eines Kaufmannes aus Guatemala. Nach Frankreich zurückgekehrt, wurde sie bei einer Versicherungsgesellschaft angestellt, arbeitete regelmäßig und hatte genügende Ersparnisse gemacht, um sich bei einer Bank ein Konto über Frcs. 8000 eröffnen zu lassen. Ihre Aufführung war keine ganz einwandfreie, sie hatte einen Liebhaber namens Bernard, der sie jedoch auch nicht glücklicher machte als früher ihr Gatte Colomb. Da erschien Landru. Sie lernte ihn durch eine der kleinen Anzeigen kennen, die von Landru eingeschaltet wurden. Landru : »Es war die gleiche Geschichte wie die der Mme. Gullin.« Präsident : »Mme. Colomb, welche 44 Jahre alt war, gab sich in der Annonce für 39 aus.« Landru : » Ich hätte das nicht bekanntgegeben .« Man lacht sehr laut, der Präsident rügt dies. Landru, der nicht genügend ausgeruht scheint, antwortet ausweichend auf einige Detailfragen, indem er sich wieder einmal auf die Überanstrengung seines Gedächtnisses beruft. Präsident : »Haben Sie nicht eine Wohnung in der rue de Chateaudun im Jahre 1916 gemietet?« Landru : »O nein, das war viel später.« Präsident : »Sie verwechseln die Dinge.« Die Hausbesorgerin hat festgestellt, daß es wohl im Jahre 1916 war, und zwar unter dem Namen Frémyet. Landru : »Der Name ist richtig.« Präsident : »Und das übrige auch. Welches Ziel verfolgten Sie?« Landru : »Wie in den anderen Fällen wollte sie Mobiliar veräußern und ich konnte ein Geschäft machen.« Präsident : »Sie verfolgten somit ein geschäftliches Ziel?« Landru : »Gewiß, und Sie werden den Gleichlaut der Annonce mit derjenigen, welche Mme. Guillin interessierte, feststellen können.« Der Präsident hebt hervor, daß auch hier bei diesem Möbelhandel ein Heiratsroman mitspielt; Mme. Collomb ebenso wie die anderen, kündigt ihren Bekannten ihre Heirat an. Landru läßt nicht locker. Er ersucht den Präsidenten, »ihn nicht von der Sache abzulenken«. Er versichert sogar, daß die Zeugen aussagen werden, daß niemals ernsthaft von einer Heirat die Rede war. Präsident : »Sprechen wir genau. Ist sie niemals ihre Maitresse gewesen?« Landru : »Keineswegs. Es war niemals die Rede davon.« Frage : »Sie kam nach Gambais?« Landru : »Das stimmt. Mme. Collomb war eine gebildete Dame, sogar literarisch gebildet, es war natürlich, sie einzuladen. Es geht daraus keineswegs hervor, daß sie deshalb meine Maitresse gewesen sein muß.« Präsident : »Sie hat wohl in Gambais geschlafen?« Landru : »Ah, das würde mich sehr überraschen.« Präsident : »Brachten Sie der Mme. Collomb oft Blumen?« Landru : »Wenn Mme. Collomb Blumen bekommen hat, hat es sich nicht um den Möbelhändler Landru gehandelt, sondern um eine Person, der ich nicht nachzuforschen habe.« Präsident : »Hat Mme. Collomb niemals in der rue Chateaudun geschlafen?« Landru : »Niemals.« Präsident : »Die Hausbesorgerin behauptet das Gegenteil, sie sagt, daß oftmals eine Frau gekommen sei, in welcher sie die Mme. Collomb erkennt.« – (Landru schweigt.) – – Frage : »Wie konnte die Mme. Collomb dem Direktor der Versicherungsgesellschaft mitteilen, daß sie sich nach dem Süden zurückziehen wolle?« Landru : »Genau gesprochen, hat sie also nicht gesagt, daß sie sich zu verheiraten gedenke.« Am 26. Dezember 1916 hatte Mme. Collomb ihren Freunden angekündigt, daß sie nach Gambais reisen werde und versprochen, von ihrer Reise zu erzählen.« Präsident : »Sind Sie an diesem Tage mit ihr nach Gambais abgereist?« Landru : »ich kann mich nicht genau erinnern.« Präsident : »Nun wohl, man findet in Ihrem Notizbuch die Angabe über den Kauf eines einfachen Billettes und eines Tour-Retourbilletes nach Houdan, der Bahnstation von Gambais.« Landru : »Wenn ich nach den Aufzeichnungen meines Notizbuches, welches Sie und nicht ich besitzen, in dieser Weise gehandelt habe, so konnte ich eben ohne besonders unhöflich zu sein, für Mme. Collomb kein Tour- und Retourbillett lösen.« Das bekundet eine gewisse moralische Eleganz, welche der Saal nicht ohne Beifallsgemurmel vorübergehen läßt. Präsident : »Sie haben vor dem Untersuchungsrichter anders ausgesagt. Sie behaupten, Mme. Collomb am 27. Dezember in Gambais zurückgelassen zu haben. Was ist aus ihr geworden?« Landru : »Sie ist zurückgefahren.« Frage : »An welchem Tag?« Landru : (schweigt). Frage : »Sie sagten, daß sie am 3. Jänner von Gambais zurückkehren sollte.« Landru : »Ich weiß es nicht. Mme. Collomb war vielleicht dort. Wie hätte ich voraussehen sollen, daß ein Tag kommen würde, an welchem man so minuziöse Fragen an mich stellen würde?« Frage : »Haben Sie sie wiedergesehen?« Landru beantwortet diese Frage nicht. Präsident : »Wohlan, die Anklage behauptet, daß der 27. Dezember der fatale Tag des Verschwindens der Mme. Collomb sei. Nun, in Ihrem Notizbuch findet sich unter dem Datum des 27. Dezember die Zahl 4 notiert, die sich auf eine Stunde zu beziehen scheint.« Landru : »Das ist eine mnemotechnische Angabe, über die ich mich jetzt nicht mehr erinnere.« Da man wieder vom Notizbuch zu sprechen beginnt, ruft Landru aus: »So oft man in meinem Notizbuch oben rechts in der Ecke eine Ziffer findet, behauptet die Anklage, daß es sich um einen Mord handle. Ah!« Er legt in diesen Ausruf seine ganze Entrüstung. Der anfänglichen Frage nähertretend, bestätigt der Angeklagte, daß zur Zeit des 27. Dezembers seine Rolle als Möbelhändler bereits beendigt war und er infolgedessen keinen Grund mehr gehabt habe, sich mit seiner Klientin, Mme. Collomb, zu beschäftigen. Präsident : »Ihre Erklärungen sind nicht immer sehr einfach.« Landru : »Das heißt, man will sie nicht als einfache Art auffassen.« Mme. Collomb wohnte 15 rue Rodier. Nun, Landru war dort, um die Gasrechnung und diejenige der Wäscherin zu begleichen. Ein Brief der Mme. Collomb hat Landru dazu eingeladen, aber wer weiß, ob dieser vorgebliche Brief nicht von der Hand Landrus war. Aus dieser Diskussion kann man keine Aufklärung ziehen. Hierauf handelt es sich um den Einkauf einer Flasche Likör in einem Laden der rue Montemartre, einem Laden, der einer Freundin der Mme. Collomb gehörte. Die Anklage findet es sonderbar, daß es notwendig gewesen sei, die Flasche Likör bei Rückgabe der leeren Flaschen durch einen Soldaten bezahlen zu lassen, der, wie es sich später herausstellte, der älteste Sohn Landrus war. Man wundert sich, warum Mme. Collomb nicht selbst diese Angelegenheit mit ihrer Freundin geordnet habe. Ebenso hat man festgestellt, daß der Sohn Landrus die Blumen aus Nizza dem Ehepaar Pellat überbracht hat. Mme. Pellat (geborene Moreau) ist die Schwester der Mme. Collomb. Die Ursprungsetikette war grob nachgeahmt. Eine Karte der Mme. Collomb war der Sendung beigegeben. Präsident : »Wenn diese Blumen von Nizza geschickt worden wären, hätte man Sie nicht damit betraut, sie der Mme. Moreau zu übermitteln.« Landru : »Über diese Zeit kann ich nichts mehr sagen.« Auf die Frage des Präsidenten, aus welchem Grund Madame Collomb, wie die anderen Frauen, verschwunden sein könnte, antwortet er: »Sie ist fortgegangen, weil sie selbst es wollte«. Frage : »Sie verweigern es, sich zu erklären?« Landru : »Unter allen Umständen.« Er erwähnt, daß man ihn in diesem Falle nicht der Unterschlagung von Geldern beschuldige. Präsident : »Wir werden dahin gelangen.« Auf eine diesbezügliche Frage gibt Landru nach längerem Schweigen über sein Notizbuch ganz allgemein gehaltene Erklärungen, die auf keine der Fragen genaue Antwort geben. In seinem Notizbuch bedeute »Metall Nr. 1« Gold und »Metall Nr. 2« Silber. Außerdem wiederholt er, daß sein Notizbuch kein Kassabuch sei und setzt hinzu: »Ich machte meine Eintragungen in das Notizbuch nur flüchtig«. Die Zuhörer lächeln über das Bonmot. Präsident : »Mme. Collomb hatte ein Barvermögen von 8000 Francs angekündigt. Von 1915 an verkauft sie ihre Papiere und macht keine Wiedereinlage. Man fragt sie, ob nicht Sie es waren, der damals Mme. Collomb beraten hatte?« Landru : »Mme. Collomb war genügend erfahren, sie war ja unter anderem Kassiererin gewesen, um auf meine Ratschläge verzichten zu können.« Präsident : »Ja, aber sie beginnt ihr Guthaben im August 1916 zurückzuziehen und Ende Dezember verbleibt bloß eine Resteinlage von 345 Frcs., die nach diesem Tage niemand mehr abhebt. Sie befindet sich zur Stunde noch in der Agentur AE des Comptoirs d'Eskompte.« – – – Der Präsident erwähnt nun Mme. Landru als eine »unschuldige Frau, die ihrem Gatten gehorcht«. Landru scheint indigniert. de Moro-Giafferi : »Sie müssen zugeben, daß Landru bewegt erscheint, wenn es sich um seine Frau handelt, mit welcher er auf gutem Fuße steht. Übrigens liebte er seine Frau sehr.« Staatsanwalt : »Er hat so viele andere geliebt! Ihr Klient hat viel geliebt, Maitre de Moro-Giafferi!« de Moro-Giafferi : »Deshalb wird ihm auch viel vergeben werden.« In der Garage der rue Maurice befand sich eine große Anzahl Gegenstände und Kleidungsstücke, die der Mme. Collomb gehörten, ebenso – »wie gewöhnlich«, sagt der Präsident – alle Dokumente der Verschwundenen. Präsident : »Alle diese Frauen, mit denen Sie bloß in Geschäftsverbindungen standen, verschwinden und übergeben Ihnen »als geheiligtes Depot« ihre Papiere. Die Herren Geschworenen werden sicherlich mit Begierde Ihren Erklärungen entgegensehen!« Landru : »Ich habe mich mit dem Mobiliar befaßt, das war mein Recht, die Papiere habe ich respektiert.« Präsident : »Die Herren Geschworenen werden dies einzuschätzen wissen.« Die Sitzung wird auf kurze Zeit unterbrochen. Nach Wiederaufnahme kehrt man zur Angelegenheit Collomb zurück. Mme. Schobert ist eine Kollegin der Verschwundenen, die oft gesehen hat, daß ihre Kameradin im Büro Blumen bekam, die von ihrem Bräutigam stammten. Seit dem 4. Dezember 1916 hat sie von Mme. Collomb nichts mehr gehört, die ihr hätte schreiben sollen. Die Zeugin gibt folgende Details an: Mme. Collomb hatte eine kleine illegitime Tochter aus ihrem Zusammenleben mit M. Bernard. Das Kind soll sich in San-Remo befinden. Man hatte es einer religiösen Kusine anvertraut. Möglicherweise befindet es sich noch in Marseille, dem früheren Wohnort der Mme. Collomb. de Moro-Giafferi : »Niemals haben sich Spuren gefunden, weder von diesem Kind, noch von seinem Vater Bernard, noch auch von der Kusine, der dieses Kind anvertraut wurde. Ich betone diese Ungenauigkeit. M. Bernard ist bereits eine Mythe ...« Zeugin : »Ich habe ihn gesehen.« de Moro-Giafferi : »Sie haben ihn gesehen? Dann sind es also nur die vorgeblichen Bräute Landrus, die man nicht wiederfinden kann. – Bekam Mme. Collomb nicht Blumen von einem Beamten, der aus Guatemala stammte?« Zeugin : »Ja, von einem Beamten des Münzamtes, der sie früher oftmals besucht hatte.« de Moro-Giafferi : »Wenn wir auch nicht den Liebhaber, noch auch das kleine Mädchen finden können, so werden wir doch wenigstens den Ursprung der Blumen entdecken.« Neuerlich wird die Angelegenheit Collomb zurückgestellt, um wieder zur Affäre Guillin zu gelangen. M. Lesbazeilles wird vernommen, der ehemalige Bevollmächtigte des Bankhauses Mayer, wo Landru die Aktien der Madame Guillin verkaufte. Mit einem gewissen Wohlwollen erinnert der Staatsanwalt den Zeugen an seine verwirrten Aussagen von Freitag. M. Lesbazeilles antwortet, daß eine Folge von verschiedenen Trauerfällen, unter denen er kürzlich zu leiden hatte, sein Gedächtnis erschüttert hat. Hat er Mme. Guillin jemals gesehen? Das ist die Frage, die man von neuem an den Zeugen stellt. Das Gedächtnis des M. Lesbazeilles ist noch immer unsicher. de Moro-Giafferi : »Sie müssen wissen, daß man glaubt, abermals die Spur Landrus bei einer Dame in dieser Avenue de Ternes 45 gefunden zu haben, und zwar auf Grund Ihrer Angaben, dem Untersuchungsrichter gegenüber. Sie haben es gesagt, haben Sie es erfunden?« Zeuge : »Ich gehe öfters in derlei Wohnungen und sehe viel dergleichen. Ich erinnere mich nur dunkel.« de Moro-Giafferi : »Es dreht sich nicht um eine dunkle Erinnerung. Können Sie von den Herren Geschworenen bekräftigen, daß Sie wahr gesprochen haben?« Zeuge : »Herr Advokat, versetzen Sie sich an meine Stelle.« de Moro-Giafferi : »Ah nein, es wäre grausam, die Bewegung des Zeugen noch zu verlängern. Es gibt Stillschweigen, die beredter sind, als Zugeständnisse.« 15. Jänner 1917. Mme. Pellat , geborene Moreau, Schwester der Verschwundenen bekam aus dem Süden den Korb Blumen geschickt, von welchem gesprochen wurde. Unter den Blumen befanden sich zwei Karten, eine von Mme. Collomb, die andere trug die Anfangsbuchstaben J. C. (J. Cuchet). Zeugin : »Ich glaube, daß zu dieser Zeit meine Schwester bereits gestorben war, denn sie, die mich so sehr liebte, hätte mir sicherlich nicht Blumen aus dem Süden mit nichts als einer einfachen Karte geschickt.« Diese Zeugin, in tiefe Trauer gekleidet, erzählt von den Schritten, die sie unternommen habe und erklärt die Bedingungen, derentwegen sie die Klage erhoben habe. Präsident : »Sie sind sicher, daß es Landru selbst war, der von der Heirat sprach?« Zeugin : »Es besteht gar kein Zweifel.« Präsident : »Glauben Sie, daß wenn Ihre Schwester am Leben wäre, Sie Ihnen hätte Nachricht zukommen lassen?« Zeugin : »Oh, sie war für mich ja eine zweite Mutter.« Frage : »Hat sie vor Ihnen verlauten lassen, daß sie mit Landru lebte?« Zeugin : »Nein, aber ich bin mir darüber im Klaren. Frage : »Dutzten sie sich? Erinnern Sie sich nicht ... zweifelten Sie diesbezüglich?« Zeugin : »Keineswegs.« – M. Pommeret des Varennes (4. Geschworener): »Schien es, als ob die Postsendung geöffnet worden wäre?« Zeugin : »Nein, sie war intakt.« de Moro-Giafferi : »Verkaufte Mme. Collomb nicht einen Gegenstand, als sie fortging?« Zeugin : »Sehr wohl, einen tragbaren Ofen.« Sie erzählt, daß sie sich oftmals in großer Aufregung befand. Sie litt darunter, die Schwester gänzlich unter dem Einfluß ihres Bräutigams Landru zu sehen, einen Einfluß, den sie für unheilvoll hielt. Zu dieser Zeit kündigte Mme. Collomb ihre Abreise nach dem Süden an. Staatsanwalt : »War es bestimmt der 25. Dezember 1916, als Ihre Mutter und Sie Ihre unglückliche Schwester sahen?« Zeugin : »Ja.« Frage : »Sie hat Ihnen gesagt, daß die Hochzeit im Mai 1917 stattfinden wird?« Zeugin : »Jawohl.« Frage : »Ist Ihnen die Höhe ihrer Ersparnisse bekannt?« Zeugin : »8000 Francs, die im Credit Lyonnais deponiert waren.« de Moro-Giafferi : »Hatte Ihre Schwester nicht irgendwelche Beziehungen in San-Remo?« Zeugin : »Ich weiß es nicht.« de Moro-Giafferi : »Die Herren Geschworenen werden begreifen, wie unangenehm und wie peinlich es mir ist, auf diesem Punkt zu beharren.« – Nun erscheint Mme. Moreau , die Mutter der Verschwundenen, in den Schranken. Als Braut hatte Mme. Collomb sechs Monate Brautzeit verlangt, um überlegen zu können. Sie hatte über die Tatsache, daß der Name Frémyet falsch sei, eine ziemlich naive Erklärung gegeben. Präsident : »Haben Sie Kenntnis von einer vorhergegangenen Liaison?« Zeugin : »Sie hat mir niemals davon gesprochen.« Staatsanwalt : »Als sie Ihnen sagte, daß ihr Bräutigam häufig Geld von ihr entlieh, hat sie Ihnen dann nicht auch gesagt, daß er manchmal plötzlich Geld besaß?« Zeugin : »Ja, sie sprach mir davon.« Frage : »Als Sie sie das letztemal sahen, zeigte sie Ihnen da ihre baldige Rückkehr an?« Zeugin : »Ja, sie hatte nicht die geringste Ursache, uns zu fliehen. (Mit fester Stimme): Sie ist ermordet worden! Sie wurde zwischen dem 26. und 27. Dezember 1916 ermordet.« Landru, die Augen halb geschlossen, scheint mit den Gedanken irgendwo weit vom Gerichtssaal zu weilen. Auf Verlangen des Verteidigers, richtet der Präsident folgende Fragen an die Zeugin: »Wenn Ihre Tochter eine Liaison im Süden gehabt hatte, nehmen Sie an, daß es möglich gewesen wäre, daß Sie Ihnen, aus Respekt vor Ihnen, davon nicht gesprochen hätte?« Zeugin : »Sie hätte mir allerdings hierüber aus Respekt nichts gesagt.« de Moro-Giafferi : »Sprach Ihnen Mme. Collomb von M. Bernard, von San-Remo? Nein? Wohlan, sie verbarg Ihnen einen wichtigen Teil ihres Lebens.« Ein Freund der Familie Moreau, M. Garmont , kann die Existenz des M. Bernard bestätigen, dessen Existenz die Polizei bestreitet. Aber wo befindet sich die natürliche Tochter der Mme. Collomb? In San-Remo? In einem Kloster von Marseille? Die Frage bleibt vorläufig unbeantwortet. Die Sitzung wird geschlossen. Der achte Tag. (Der Fall Babelay.) (15. November.) Heute kommt der Fall Babelay zur Sprache. Der Zuschauerraum ist gedrängt voll, angesichts der dramatischen Entwicklung, die sich mit jedem neuen Tag des Prozesses steigert. Während die bisherigen »Bräute« Landrus alle »Damen in einem gewissen Alter« waren, wie sich der Präsident ausdrückt, macht Andrée Babelay eine entschiedene Ausnahme von dieser Regel. 19 Jahre alt, Dienstmädchen bei einer Kartenaufschlägerin, hat sie eine kleine Liaison mit einem Soldaten. Eines Tages trifft sie auf Landru, »wie das Rotkäppchen auf den Wolf« meint Rat Gilbert. Von einem ersten Rendezvous kommt die Kleine, die übrigens Landru für einen Mann von 35 hielt, verspätet nach Hause; sie wird von ihrer Herrin, der Hellseherin, gescholten. Als Antwort kündigt sie dieser ihren Austritt an und eilt, um sich in die Arme ihres »monsieur Guillet« zu werfen. Währenddem erwartet die Mutter Andrées, die zum zweitenmal verheiratete Mme. Collin, vergeblich ihre Tochter, an dem Ort, den sie für ihre Zusammenkünfte bestimmt hatten. Dies ereignete sich am 11. März 1917; Landru hatte damals eine Wohnung in der rue Maubeuge unter dem Namen Guillet gemietet. Das Notizbuch enthält unter anderem eine detaillierte Rechnung der Spesen, welche den Aufenthalt in der rue Maubeuge und nachher in Gambais, und zwar den Aufenthalt Landrus und des Mädchens umfassen, die für die Nichte des M. Guillet galt. Landru erwähnt: »Kindlich, wie sie ja noch war, äußerte Andrée den Wunsch, aufs Land zu fahren.« Tatsächlich notiert er am 29. März den Preis für ein einfaches Billet und den Preis für ein Tour- und Retourbillet. Landru : »Aus einer sehr einfachen Ursache.« Präsident : »Geben Sie noch immer dieselbe an.« Landru : »Man sucht immer etwas Verdächtiges, um zu beschuldigen, während die Wahrheit doch so einfach ist. Andrée begann sich nicht wohl zu fühlen. Es war schönes Wetter. Ich nahm ein einfaches Billet für sie, um Frl. Babelay die gute Luft genießen zu lassen.« Der Aufenthalt derjenigen, die von Landru »Andrée« genannt wurde und die ihn »Lulu« (Lucien Guillet) rief, indem sie ihn für ihren Vater ausgab, zu Gambais ist nicht zu bestreiten. Zeugen bestätigen, daß sie das Mädchen sahen, so z.B., als sie auf dem Rad durch das Dorf fuhr. Landru behauptet, daß sein Aufenthalt in Gambais am 12. April nicht möglich gewesen sei. Man hatte ihm aus seinem Hangar Kohle gestohlen und er mußte Holz kaufen gehen. Präsident : »Nun wohl – war Andrée Babelay am 12. April in Gambais?« Landru : »Es ist schade, daß man das Stellungsvermittlungsbüro, wo sie sich einschreiben hatte lassen, nicht auffinden kann.« Präsident : »Wir finden unter dem Datum des 12. April wieder die Ziffer 4 und den Buchstaben H. wie in der Affaire Collomb. Was bedeutet dieses Zeichen? Das gleiche, was wir auch bei den anderen Verbrechen herausgefunden haben.« Landru : »Aber das behauptet die Anklage. Es handelt sich hier um die Stunde der Post, die von Gambais noch Houdan geht.« Präsident : »Was ist aus Andrée Babelay seither geworden? Unter dem 11. April befindet sich in Ihrem Notizbuch die Aufzeichnung über Fleischankäufe.« Landru : »Was beweist, daß es sich hier um einen Fleischer in Paris handelt, viel eher als um einen Fleischer in Gambais.« Präsident : »Sie sagen, daß die Einkäufe in Paris gemacht wurden?« Landru : »Wir suchen die Wahrheit, Herr Präsident.« (Allgemeines Gelächter.) Präsident : »Sie hatten Fräulein Babelay in die rue Maubeuge zurückgeführt.« Landru : »Vorher.« Präsident : »Was ist aus ihr geworden?« Landru : »Sie ist in das Stellenvermittlungsbüro zurückgekehrt.« Frage : »In welches?« Landru : »In dasselbe, in dem sie Mme. Vidal fand.« Frage : »Wie kommt es, daß sie weder ihre Kleidungsstücke, noch ihre Photographie im rumänischen Kostüm, auf welche sie so große Stücke hielt, holen kam und all das, was in Ihrer Garage gefunden wurde, ihr Geburtszeugnis, ihre Zeugnisse, das schwarze Büchelchen, das ihre Schwester angefertigt hatte?« Landru : »Andrée wollte nicht, daß ihre persönlichen Dokumente dritten Personen bekannt würden.« Landru spricht von Babelay als »Andrée«, »dieses Kind«, »dieses kleine Mädchen.« Also, »diese kleine Andrée« hatte den Einfall dieses »geheiligten Depots«, als sie zufällig einmal eine große Anzahl von Akten im Besitze Landrus sah. Diese waren in einem kleinen Koffer eingesperrt. (Bewegung.) Präsident : »Sagen Sie, Landru – Es handelt sich diesmal nicht mehr um ein Möbelgeschäft?« Landru : »Hm – einige Möbelstücke ...« Staatsanwalt : »Ach was, es war nichts da. Es war eine Unglückliche.« Landru : »Ganz gewiß.« Staatsanwalt : »Schweigen Sie doch.« Landru : »Man tötet nicht um einiger Franken willen.« Präsident : »Nicht im Hinblick auf eine Bereicherung konnten Sie Andrée Babelay töten, aber der Staatsanwalt wird vielleicht die Neugier des jungen Mädchens im Auge behalten, die sie früher auch erwähnt haben und die ihr zum Unglücke werden konnte. Und endlich, wieso fanden sich alle ihre Papiere, die ihr doch nützlich sein konnten, eine Stelle zu bekommen, in Ihrem Besitz?« Landru : »Sie hatte ja wieder einen Platz.« Präsident : »Bekamen Sie Nachricht von ihr?« Landru ist nicht sicher. Er vermutet. Er kann nichts zugestehen. Wortwechsel zwischen dem Angeklagten, der, die Augen halb geschlossen, mit gestrecktem Halse und mit flach auf dem Holze der Loge aufgestemmten Händen dasteht, und dem Chef der Geschworenen, welcher ihn fragt, aus welchem Grunde er ein junges Mädchen, die er als anständig bezeichnet, bei sich einführt? Landru : »Ich tat ein gutes Werk.« Präsident : »Aber sie war doch untergebracht. Nichts in ihrer Situation war begründend für Ihre Anteilnahme.« Staatsanwalt : »Ich füge hinzu ...« Landru : »Aber ...« Staatsanwalt : »... Gestatten Sie, Landru. Ich füge hinzu, daß Sie ihrer Hausbesorgerin angezeigt hatten, daß ihre junge Nichte ankommen würde.« Landru : »Sie war sehr wenig befriedigt von ihrem Platze. Sie war niedergeschlagen, weil ihre Mutter ihr den Verkehr mit ihrem Freund, dem Soldaten, verboten hatte.« Die Beschuldigungen werden schärfer. Landru setzt ihnen eine seiner ständigen Wiederholungen entgegen: »Man darf nichts verwechseln!« Gleich darauf einlenkend, meint er: »Das ist richtig.« Der Obmann der Geschworenen kann nicht annehmen, daß Landru, als er sich von der kleinen Babelay trennte, ihre Adresse nicht verlangt hätte. Staatsanwalt : »Sie gaben ihr eine sehr ausgedehnte Gastfreundschaft.« Landru : »Oh, ein Zimmer von 2 Meter 50 Ausdehnung.« Staatsanwalt : »Andrée Babelay hat die Papiere der Anderen in der Kassette gefunden. Mme. Cuchet war auch indiskret ... Landru, ist das nicht der Grund, warum sie gestorben ist?« Landru : »Ah, daß sie endlich darauf kommen. Nehmen Sie an, daß ich darauf gewartet hätte?« Staatsanwalt : »Sie mußten die Familie auf den Gedanken des Verschwindens vorbereiten. Ich greife außerdem die Frage des Herrn Vorsitzenden auf.« Landru : »Wollen Sie mir meinerseits gestatten, zu fragen, wieso die Polizei und der Untersuchungsrichter das Stellenbüro nicht auffinden konnten?« Staatsanwalt : »Das Stellenbüro? Das sollen Sie uns doch angeben. Wollen Sie einem Ihrer Richter antworten, wenn Sie mir schon nicht antworten wollen, der ich die Beweise beizubringen habe. Sie schweigen? Das ist sehr schwerwiegend, Landru!« – Nun erscheint Mme. Collin, Schneiderin, die Mutter der Verschwundenen. Sie ist in tiefer Trauer. Mme. Collin : »Sicherlich, meine Tochter ist nicht mehr am Leben.« Landru schweigt. Zeugin : »Ich möchte eine Frage stellen. Wo hat er meine Tochter getroffen?« Präsident : »Sie kam, sagt er, von Ihnen. Sie war betrübt. Er beherbergte sie. Hatten Sie ihr nicht Ihre Türe verschlossen?« Zeugin : »Ich hatte für sie die allergrößte Nachsicht. Überdies wäre sie schon ihrer kleinen Schwester wegen wieder gekommen. Andrée wurde ermordet.« Landru sieht die Zeugin nicht mehr an. Nächste Zeugin, Mme. Alexandrine Vidal , Dienstgeberin der Andrée Babelay, von Beruf Hellseherin, »Kartenaufschlägerin«. Leider – schrieben die Pariser Zeitungen – hatte sie es übersehen, die Karten oder den Kaffeesatz rechtzeitig über das Schicksal der armen Andrée zu befragen. Sie erzählt stockend, was sie über die Affaire weiß. Man muß Sie mit Fragen bestürmen. Von ihren Karten getrennt, verliert Mme. Vidal ihre Beredsamkeit. Zeugin : »Andrée Babelay schilderte Landru als einen ›Herrn von 35 Jahren.‹« Präsident : »Um wieviel Uhr kam sie am 11. März nach Hause?« Zeugin : »Um 8 Uhr. Sie hatte mir zwei oder drei Tage vorher von der Begegnung gesprochen. Am 11. März kündigte sie mir ihren Austritt für den nächsten Morgen an. Ein Herr hatte ihr die Tasche geliehen, welche sie trug.« Nun sagt der Brigadier Riboulet über diesen Fall aus. Landru zwinkert mit den Augenlidern, während er ihm zuhört. Man vernimmt keine neuen Tatsachen. Landru setzt seine Brillen auf, entfaltet seine Aufzeichnungen und ruht sich aus. Staatsanwalt : »Mme. Collomb hatte ehemals einen Freund, der Bernard hieß. Wurden Nachforschungen angestellt?« Riboulet : »M. Bernard sollte Weinhändler in Paris gewesen sein; man findet davon keine Spur. Was die Tochter anbelangt, angeblich Obsthändlerin in Poissy, haben wir vergeblich unter allen Obsthändlerinnen von Poissy nachgeforscht. Man kommt zur Vermutung, ob Bernard nicht ein Vorname gewesen sein kann.« Staatsanwalt : »Haben Sie nicht nach einem kleinen Mädchen geforscht, Bernadette, geboren in Marseille, welches der Oberin eines Klosters in San-Remo anvertraut war?« Riboulet : »Man hat nichts gefunden trotz einer Nachforschung bei der Notariatskammer, da ja das Kind eine kleine Mitgabe bekommen haben sollte.« Man kommt wieder auf das Haus 45, Avenue des Ternes. de Moro-Giafferi ; »Die Hausbesorgerin ist gestorben. Haben Sie Kenntnis von einem Sohne, der die Behausung bewohnt?« Zeuge : »Nein.« de Moro-Giafferi : »Nun wohl! – Dieser Sohn der Hausbesorgerin nennt sich Isaac Cappelle – und wir kommen zu einer etwas unerwarteten Komik – dieser Cappelle ist Brigadier des Sicherheitsdienstes und Direktor des gerichtlichen Identitätsbüros. Es bleibt nichts übrig, als daraus entsprechende Schlüsse zu ziehen.« Zeuge : »Er ist nicht Direktor.« – Nun verhört man Mme. Faucher , Hausbesorgerin in der rue de Maubeuge. Sie hat festgestellt, daß Andrée Babelay mehrere Nächte bei ihrem Mieter zugebracht hat. Sie ist unsicher, zaudert; aufgefordert, präzise Angaben zu machen, antwortet sie: »Nach meiner Ansicht.« – Nun kommt ein junges Mädchen, Denise Héon, 15 Jahre alt, und ziemlich ängstlich. Auch ihre Angaben sind ungenau. Ihre Mutter, Mme. Héon, Wächterin des Friedhofes, nahe der Villa Tric, sagt aus, daß sie Andrée Babelay oftmals im Garten sah, desgleichen auch andere Frauen, die mit Gartenarbeit beschäftigt waren. M. Lecocq , Jagdwächter, hat auf der Straße »den Angeklagten mit einer jungen Frauensperson« spazierengehen gesehen; er sah sie in der Nachbarschaft des Teiches von Bruyères. Um 16 Uhr wird die Sitzung aufgehoben. Der neunte Tag. (Der Fall Buisson.) (16. November.) Das Material über diesen Fall ist sehr umfangreich. Die Tatsachen werden nochmals aufgezählt. Es kommt zu einigen Debatten. Der Staatsanwalt erklärt: »Wie er getötet hat, ich weiß es nicht! Aber die vielen Zahlen, Aufzeichnungen und Zeichen werden mir beweisen helfen, daß diese Hand gemordet hat!« Der Verteidiger erwidert: »Ich werde Beweise fordern, die Sie nie werden erbringen können.« Landru berichtigt einen Passus aus dem Akt Buisson. Es ergeben sich alle möglichen Widersprüche. Der Bericht, welchen der Rat Gilbert über Landrus Begegnung mit Frau Buisson erstattet, vermag dessen Aufmerksamkeit nicht zu fesseln; nichtsdestoweniger hört man zeitweise seine zustimmende Äußerung: »das stimmt«. Eine Zeitungsannonce sollte Landru mit Mme. Buisson zusammenführen, der typischen »tüchtigen Hausfrau« mäßig hübsch und doch der Romantik zugänglich. Außerdem besaß sie, seitdem ihr Sohn im Felde war, die Summe von 14.000 Francs. Sie wohnte im 13. Bezirk, rue de Banquier 45. Hier unterbricht Landru hastig den Präsidenten. Er will nur ausdrücklich betont wissen, daß man bei keiner einzigen der Frauen, zu denen er Beziehungen unterhalten hat, einen Brief von seiner Hand gefunden hat. Gewiß nicht, bemerkt der Vorsitzende, aber dafür hat man bei Ihnen die belastenden Antworten gefunden, welche die verschiedenen Opfer mit Namen unterzeichnet haben. Mme. Buisson schrieb an ihn: »Ich werde eine gute brave Frau sein! Ich sagte Ihnen, daß ich 10-12.000 Francs besitze, denn ich wollte Sie nicht täuschen, da ja Papiere fallen können. In Wirklichkeit besitze ich aber 14.000 Franken.« Wie will Landru beweisen, daß er vor Frau Buisson nur als Geschäftsmann und nicht als Bräutigam aufgetreten ist? Landru: »Ich habe mich darüber ein für allemal geäußert.« Präsident: »Ich werde jede Gelegenheit ergreifen, Sie zur Wiederholung zu veranlassen. Also, war das eine List?« Landru: »Oh! eine List! Der Ausdruck ist wohl zu kräftig!« Präsident: »Sie sollen als Flüchtling aus dem Norden aufgetreten sein? Wahrscheinlich, um Mitleid einzuflössen?« Landru: »Ich kann mich nicht erinnern.« Präsident: »Sonst haben Sie ein besseres Gedächtnis.« Landru : »Gewiß, aber bei den Zeugen verwirren sich manchesmal die Erinnerungen.« Mme. Lacoste und Paulet geben bestimmt an, daß zwischen ihrer Schwester und Herrn Frémyet-Landru ein Verlöbnis bestanden habe. Beiden waren von seinen guten und sympathischen Manieren sehr eingenommen. Landru: »Das war nur die gebräuchliche Höflichkeit.« Präsident: »Das hat schon zur Verlobungskomödie gehört.« Landru: »Ach nein!« Landru ist auch mit dem unehelichen Sohn der Frau Buisson, Herrn Lavie, einem Kriegsbeschädigten, in Verkehr getreten. Ist das wohl Sitte bei einer einfachen Geschäftsverbindung? Landru reagiert gar nicht darauf. Präsident: »Waren Sie der Geliebte der Frau Buisson?« Landru (sarkastisch): »Auf diese Frage war ich schon lange vorbereitet.« (Heiterkeit.) Präsident: «War sie jemals Ihre Geliebte?« Landru: »Niemals. Unsere Beziehungen waren rein platonischer Natur. Wir verkehrten zusammen wie Bruder und Schwester.« Präsident: »Zugegeben, was sagen Sie zu dem mit Buisson unterschriebenen Brief?« Derselbe wird verlesen und man hört: »Mein Liebster! Oh, wie gern wäre ich allein mit Dir ... wohl liebe ich meinen Sohn, aber Dich noch viel mehr.« Der Herr Rat Gilbert bemerkt dazu: »Das scheint wohl für eine Schwester nicht ganz glaubhaft.« Landru, der sich jedoch nicht verblüffen läßt, führt verschiedene Einzelheiten an: zwei Zimmer, zwei Betten ... etc. Nichtsdestoweniger ist es merkwürdig, daß dieser einfache Möbelhändler zu einer Intimität kommt, welche eine solche Korrespondenz zeitigt. Landru: »Wenn Sie erst die Briefe der Kriegspatinnen hören könnten!« Präsident: »Bitte, Landru, lassen Sie alle Vergleiche. Lassen wir die Poilus mit ihren Patinnen.« Mme. Buisson war unerwartet Boulevard Ney, 113, übersiedelt und Landru war ihr dahin gefolgt. Die Hausbewohnerinnen schätzten dieses Ehepaar sehr hoch und ganz besonders den bärtigen Herrn, der sogar schon »Herr Cuchet de Frémyet « hieß. Am 17. August sprach Mme. Buisson, die von Gambais zurückkam, mit ihrer Schneiderin, Mme. Detienne, bei der sie ein Kleid bestellt hatte. Es war das letztemal, daß Mme. Detienne sie sah. Präsident: »War Frau Buisson denn am 19. August in Gambais?« Landru: »Ich habe eine einfache und eine Hin- und Rückfahrkarte genommen.« Präsident: »Ich wollte Sie gerade darnach fragen.« Landru: »Ich kenne nämlich das System der Anklage schon.« Präsident: »Es ist das Ihrige.« Landru: »Ich erwarte Ihre Beweise.« Präsident: »Zur Sache.« Landru: »Frau Buisson wohnte seit mehr als einem Monate in Gambais. Sie hatte ihren kleinen Neffen, den Sohn der Mme. Paulet, mitgenommen. Am 19., als sie zurückkehrte, besorgte ich ihr eine einfache Karte, weil sie nicht mehr zurückzufahren brauchte.« Präsident: »Geben Sie zu, in Ihrem Hefte die Frau Buisson mit Nummer sieben bezeichnet zu haben? Das ist schon Ihre Gewohnheit. Nummer eins ist Ihre Frau. Später wird Ihre Geliebte, Frl. Segret, Nummer sieben.« Landru: »Die Anklage legt diese Zahlen in ihrem Sinne aus.« – Seinen Akt in Händen, verfolgt Landru eine verwickelte finanzielle Auseinandersetzung; kleine Anleihen und Rückzahlungen, kleine Beträge, welche Nummer 7 gehören (Frau Buisson). Am 1. September findet man folgende Eintragung: »X. H. 15.« Zugleich verschwindet Frau Buisson. Präsident: »Was ist mit ihr geschehen?« Landru: »Was mit ihr geschehen ist? Nun, sie ist in Gambais geblieben.« Frage: »Bis zu welchem Tage?« Landru: »Ungefähr zehn Tage.« Frage: »Ja, aber Ihr Geld nimmt überraschend schnell zu. Von 88 Francs 30 sind Sie plötzlich bei 1.031 angelangt?« Und der Präsident gibt seine Erklärungen zu dieser plötzlichen Vergrößerung des Kapitals. Frage: »Handelt es sich wie bei einer anderen Angelegenheit um eine Schadloshaltung?« Landru: »Ich bin nach Paris zurückgekehrt und da sind mir 1000 Francs, die man mir schuldete, zurückgezahlt worden.« Frage : »Von wem?« Landru : »Von einer Kunde.« Der Rat Gilbert ist jedoch noch nicht überzeugt und nimmt deshalb die rätselhaften Aufzeichnungen einzeln vor: 10 Uhr 15; Zahl 4, Zahl 7. Man hat nachgeforscht. Es verkehrt um diese Zeit weder ein Zug, noch die Post. Präsident : »Der Herr Untersuchungsrichter teilt mit, daß das Taschenbuch Ihnen übergeben worden ist und daß Sie genug Zeit halten, es eingehend durchzulesen und doch geben Sie keine Erklärung ab. Noch einmal, jetzt ist für Sie eine bedeutsame Viertelstunde.« Landru kann sich nicht erinnern. Hat er das vorgebliche Hochzeitskleid bezahlt? Hatte Mme. Buisson ihn damit beauftragt? Landru : »Das stimmt.« Frage : »Haben Sie am Boulevard Ney gekündigt?« Landru : »Ich habe die Kündigung nur aufgesetzt, unterzeichnet wurde dieselbe von Mme. Buisson, was nicht ganz dasselbe ist.« Der Sachverständige gibt das Gutachten ab, daß die Unterschrift gefälscht ist. Präsident : »Hat man Sie dem Sachverständigen gegenübergestellt?« Landru : » Ich habe nicht den Vorzug gehabt .« Das Publikum bricht in stürmische Heiterkeit aus. Der Vorsitzende droht, den Saal räumen zu lassen, worauf Ruhe eintritt. Landru : »Ich helfe Ihnen, die Wahrheit zu entdecken.« Präsident : »Gut. – Nur möchte ich gern, daß Sie mir jedesmal dabei helfen, wenn ich Sie frage.« Landru : »So oft es mir eben möglich sein wird.« Was ist nach der Kündigung mit den Möbeln geschehen? Der größte Teil derselben wurde an Ort und Stelle an eine gewisse Mme. Franck verkauft. Der Rest wurde von seinem Sohne Maurice Landru in die Garage in der rue Maurice geschafft. Präsident : »Haben Sie diese Verkäufe notiert?« Landru : »Die Eintragungen befinden sich im Heft.« Nun erklärt Landru, Mme. Buisson Geld geliehen zu haben. Frage : »Warum hat sie sich an Sie gewendet?« Landru : »Weil sie Papiere hatte, wie man sie eben alleinstehenden und unwissenden Frauen andreht. Sie waren nur wenig wert.« Präsident : »Wie haben Sie sich zur Familie Buisson gestellt?« Landru : »Im September habe ich Mlle. Lacoste, die nach Gambais gekommen war, einige Male besucht und sie eingeladen, mit uns zu frühstücken.« Frage : »Ist am 30. September Frl. Lacoste gegenüber auch der Neffe Lavie erwähnt worden?« Zu diesem Zeitpunkt hat Landru Mlle. Lacoste besucht und ihr mitgeteilt, daß M. Lavie sich an Frau Buisson gewendet hatte, sie möge ihm das für ein Geschäft nötige Geld geben. Landru : »Nein. Der Brief war an Frl. Lacoste gerichtet. Ich habe 250 Francs aus meiner Tasche genommen und gesagt: ›Schicken Sie das Gaston, damit er tun kann, was notwendig ist.‹ Übrigens wird man ja auch Mlle. Lacoste darüber verhören.« Frage : »Haben Sie nicht gesagt, daß Sie die 250 Francs im Auftrage der Mme. Buisson überbringen?« Landru : »Ich habe sie ja gar nicht gebracht, da ich sie bei mir hatte.« Es wird von Zeugen bestätigt, daß der Freund der Mme. Buisson ihr geraten habe, ihr Geld anderwärts anzulegen. Aber Landru gibt nur zu, daß er seiner »Klientin« geraten habe, ihr Geld näher von der Wohnung anzulegen. Wie dem auch sei wurden die Papiere eines nach dem anderen unter der Unterschrift Frémyet von Landru verkauft, welcher darüber in seinem Heft Buch geführt hat. Landru : »Auch das war über Auftrag der Mme. Buisson, mit der ich eine Verrechnung hatte.« Die Realisierung eines Papieres mit dem Nominalwerte von 103 Francs gestaltete sich etwas schwieriger und es bedurfte dabei der Intervention der Frau Landru. Präsident : »Warum haben Sie nicht an Stelle Ihrer Frau, die Sie zu einer Fälschung veranlaßt haben, die Mme. Buisson mitgenommen. Sie wußten ja, wo sie sich aufhielt.« Landru : »Sie konnte nicht kommen, da sie zu dieser Zeit nicht in Paris war.« Er fügt noch folgende charakteristische Äußerung hinzu: »Sie, Herr Vorsitzender, wissen, wie wenig ich vom Gesetze halte. Leider. Für mich gibt es eine Fälschung nur, wenn eine Schädigungsabsicht vorliegt. So aber habe ich geglaubt, ein leicht verzeihliches Unrecht zu begehen.« Präsident : »Darüber werden die Herren Geschworenen zu urteilen haben. Das ist Ihre Ansicht, aber nicht die meine.« Landru : » Ihrige, Herr Präsident, dürfte jedenfalls auch viel für sich haben .« (Heiterkeit.) M. Jacques Martin (Obmann der Geschworenen): »Warum hat Landru nicht die Mme. Buisson behalten, wenn er einem Zeugen gesagt hat, daß ein Ersatz für sie schwer zu finden wäre?« Landru : »Warum? Weil ich doch gar kein Recht auf sie hatte. Sie war für mich gleichzeitig Freundin, Schwester und Gefährtin.« M. Louis Chatelard (Geschworener): »Warum hat denn Mme. Buisson, die doch nach dem Süden gereist ist, ihren Koffer nicht mitgenommen?« Landru : »Im Kriege waren ja zu große Transportschwierigkeiten zu überwinden.« Staatsanwalt : »Vor einem Augenblick haben Sie von ›anderen Klienten‹ gesprochen, mit denen Sie regelmäßig Geschäfte gemacht haben.« Landru : »Jawohl, und da ich auf Ihre Frage gefaßt war, habe ich mich entsprechend vorbereitet.« Staatsanwalt : »Das ist wirklich sehr interessant. Warum haben Sie denn bei der Voruntersuchung nicht gesprochen? Sie sind wirklich zu intelligent.« Landru : »Ach nein! Sie beurteilen mich viel zu nachsichtig.« de Moro-Giafferi : »Glauben Sie mir, Landru, die Geduld des Herrn Staatsanwaltes hat auch Grenzen.« Landru : »Oh, ich weiß wohl, daß unter den Samtpfoten die Krallen verborgen sind.« Während Landru seine Dokumente zusammenlegt, hat sich M. de Moro-Giafferi erhoben und die Debatte beginnend, richtet er an den Ankläger die Frage, ob der Staatsanwalt mittels seiner Fragen auf Grund der eingetragenen Stunden und Ziffern die Morde, welche man Landru zur Last legt, zu beweisen gedenkt. Nun ja, der Staatsanwalt hat verschiedene Erklärungen zusammengetragen, von welchen er Gebrauch machen wird. Der erste der aufgerufenen Zeugen ist Herr Knoblocq , Hausmeister, Boulevard Ney. Er sagt nichts von Bedeutung aus. Mme. Marie Osty sagt aus, daß Frémyet-Landru, rue du Banquier, sich für einen Ingenieur aus Lille ausgegeben hatte. Er sandte Blumen und Kuchen. Landru : »Waren denn die Kuchen, die ich geschickt habe, nicht eingepackt?« Präsident : »Landru, Sie haben früher gesagt, daß Mme. Buisson in der Provinz eine Kantine für die Amerikaner leiten sollte.« Landru : »Ich wollte schon auf diesen heiklen Punkt kommen, Sie wissen ja, was das Privatleben betrifft, muß ich schweigen ...« Gleichgültig hört Landru, der mit einem neuen Akt in grünem Einband beschäftigt ist, die Aussage des Herrn Paulet , Schwagers der Mme. Buisson. – Landru hatte sich dem Zeugen unter glänzenden Vorspiegelungen vorgestellt: Ingenieur, Kapitalist, Reserveoffizier ... Nun erscheint Mlle. Lacoste, die bekanntlich den ersten Anstoß zur Verhaftung Landrus gegeben hat. Sie hat im Jahre 1916 Landru gekannt. Frage : »Hatte Mme. Buisson die Villa gesehen?« Zeugin : »Ja. Sie sagte, daß sie prächtig eingerichtet sei. Später kehrte sie in die Stadt zurück und sagte mir: ›Er hat die Möbel verkauft.‹ Sie schien nicht mehr gewillt, ihre Einrichtung zu veräußern. Meine Schwester schien mir enttäuscht zu sein.« Frage : »Was sagte Landru, wenn er Ihrer Schwester kleine Schmuckgegenstände zum Geschenk machte?« Zeugin : »Er sagte, daß die Gegenstände seiner Mutter gehört hätten.« Frage : »War Ihre Schwester seine Geliebte?« Zeugin : »Sie hat ihn als ihren Gatten angesehen.« Nach Gambais eingeladen, blieb Mlle. Lacoste eine Woche dort zu Gast. Während ihrer Anwesenheit war Landru zweimal abwesend. Später nach dem Tode der Mme. Paulet war von einer Reise quer durch Frankreich die Rede. Frage : »Hat nicht vor Landru zwischen Ihnen und Ihrer Schwester ein Zerwürfnis stattgefunden?« Zeugin : »Ja, aber wir hatten uns versöhnt.« Frage : »Ist es richtig, daß Sie am 17. August 1917 als Sie vom Friedhofe zurückkehrten, wo Sie am Grabe der Mme. Paulet Blumen niedergelegt hatten, Ihre Schwester zum letztenmal gesehen haben?« Zeugin : »]a, Herr Präsident.« Sie erhielt noch einen Brief und das war alles. Dagegen hatte sie Landru wiedergesehen und war mit Recht beunruhigt, ihn ohne ihre Schwester zu sehen. Er gab ihr ausführliche Erklärungen, doch war ihre Unruhe nicht mehr einzuschläfern, obwohl sie zuerst im Stillen ihrer Schwester den Vorwurf gemacht hatte, von ihr vernachlässigt zu werden. Ihre Nachforschungen blieben vollkommen resultatlos. Sie konnte von der Idee nicht loskommen, daß ihre Schwester ein Opfer eines Verbrechens geworden. Zeugin : »Ich war nie länger als acht Tage ohne Nachricht von meiner Schwester.« Präsident : »Deren Sohn wurde im Kriege verwundet und ist jetzt vollkommen blind. Hat auch er nie von seiner Mutter gehört?« Zeugin : »Nein, Herr Vorsitzender.« Jetzt werden der Zeugin ziemlich unscheinbare Schmucksachen vorgelegt, die sie erkennt. Der Schriftsachverständige M. Rigault nimmt neben M. Moro-Giafferi Platz. Der Rat Gilbert gesellt sich zu den Beiden und der Kündigungsbrief vom Boulevard Ney wird genau betrachtet. Ist die Unterschrift die der Mme. Buisson oder des Landru? Obwohl der Sachverständige annimmt, daß sie gefälscht ist, kann er es doch nicht einwandfrei feststellen. Landru, der die einzige an Mme. Simon gerichtete Karte mit »Buisson« unterschrieben hat, hört zu, ohne mit der Wimper zu zucken. – Schließlich wird die Sitzung aufgehoben. Der zehnte Tag. (Fall Jaume.) (17. November.) Der Saal ist womöglich noch mehr überfüllt wie gestern. Der Sicherheitsdienst ist verstärkt worden. Landru erzählt über den Verkehr mit seinen »Klientinnen«: Nie habe ich einer von ihnen gesagt: »Was wünschen Sie zu verkaufen?« sondern immer nur: »Was wünschen Sie zu behalten?« – Der Fall Jaume kommt zur Sprache. Mme. Jaume wurde im Jahre 1878 zu Nimes geboren. Sie wurde streng religiös erzogen. Ihre Familie (Barthélemy) war mit ihrer Heirat nicht einverstanden. Zudem geriet das Ehepaar zufolge ungenügender Mittel in Not. Der Gatte wurde bald wegen verschiedener »Unregelmäßigkeiten« verfolgt und daher war seine Frau über Landrus Vorgehen nicht so sehr überrascht. Als Landru auftauchte, befand sich M. Jaume auf der Flucht. Der Bewohner der Villa Tric sah mit Kennerblick, daß ihm hier eine sichere Beute zufallen würde. In Landrus Buch findet sich der Vermerk: »Jaume, Berthélemy, Lyanes und Chine«. Mme. Jaume wohnte in der rue de Lyanes und arbeitete in der rue de Chine. Man vermutet, da Landru sich darüber nicht geäußert hat, daß ein Heiratsvermittler ihn mit seiner neuen »Braut« oder »Klientin«, je nachdem man der Anklage oder Landru Glauben schenken will, zusammengeführt hat. Am 11. März 1917 liest man die Eintragung: »Barthélemy métro Martin-Nadaud, 30 Centimes«. Am 11. März dürfte also die Zusammenkunft stattgefunden haben. Landru : »Das ist sehr unwahrscheinlich. Der 11. März? Ich kann mich daran nicht erinnern, und Sie wissen ganz gut, Herr Präsident, daß ich nichts behaupte, was ich nicht auch beweisen kann.« Weiter schrieb er: »26, rue de Chine, Barthélemy. Sieht jünger aus, als sie ist ... Provinzlerisch, lebt getrennt von ihrem Gatten, mit dem sie rein freundschaftlich gelebt hat, fromme Katholikin, fürchtet die Scheidung« etc. Rat Gilbert gibt zu, daß das Gedächtnis Landrus zeitweilig versagen konnte, nachdem dieser zuviel zu bedenken hatte und findet es auch begreiflich, daß er zu einem bestimmten Zeitpunkt die Eroberung der Frau Jaume vernachlässigen mußte, da er damals beim Krankenbett der Mme. Paulet, Schwester der Mme. Buisson, zu finden war. Aber nein! antwortete Landru. Dabei ist doch weiter nichts. Mme. Jaume konnte sich damals nicht entschließen, ihre Möbel zu verkaufen, da sie Angst hatte, betrogen zu werden. Präsident : »Haben Sie denn nicht mit Mme. Jaume von einem Eheprojekt gesprochen, sobald Ihre Ehe geschieden sein würde?« Landru : »Frau Jaume war unentschlossen, da sie religiöse Skrupel hatte.« Präsident : »Sie sprachen ihr von Möbeln und sie sprach Ihnen von Heirat.« Landru : »Das waren zwei verschiedene Gespräche. Wenn sie von ihrer eigenen Heirat sprach, stimmte ich ihr bei. Sprach sie dagegen von einer Heirat zwischen uns Beiden ...« (Heiterkeit.) Präsident : »Landru, all die Frauen haben von Ehe gesprochen. Wenn Sie diesbezüglich leugnen, so müßte zwischen allen diesen ein Einverständnis bestanden haben, was doch unmöglich sein dürfte.« Landru : »Mir gegenüber haben sie dergleichen nie geäußert.« Im September 1917 reiste Landru zum erstenmale mit Mme. Jaume nach Gambais. Das Frühstück kostete 8,50 Francs. Landru hat es so notiert. Er ist entrüstet, wie man ihm vorhält, daß er Mme. Jaume überredet hat, in Gambais zu übernachten. Doch gibt die Anklage zu, daß sie nicht seine Geliebte war. Er kam, sprach, wurde erhört und Frau Jaume übersiedelte wie die anderen es getan hatten, verließ die Wohnung von »Lyanes«. Frage : »Wohin ging sie, nachdem sie Gambais verlassen hatte?« Landru : »Ich weiß es nicht. Man beschuldigt mich. Es ist Sache der Anklage, gegen mich Beweise zu erbringen.« Präsident : »Ich bestehe auf Beantwortung dieser Frage.« Landru : »Sie kam nur für einige Tage nach Gambais.« Frage: »Vorher hatte sie kein Zimmer genommen?« Landru: »Wahrscheinlich ja, da sie nicht mit mir gelebt hat.« Präsident: »Wollen Sie es nicht sagen?« Landru: »Nehmen wir an, daß ich es nicht sagen kann, so geht es schneller.« Kurzum, am 24. November 1917 übersiedelte Mme. Jaume und ihre Möbel wurden in der Garage der rue Maurice eingestellt. Landru erinnert sich nicht mehr an den Preis, den er dafür bezahlt hat. Darauf folgt ein kurzes Verhör mit Landru, welches seine »zweite Kasse«, die sogenannte »Reservekasse« betrifft. Eigentlich handelt es sich um nichts als seine Tasche. Über seine »Spezialkasse« pflegte Landru nicht tägliche Aufzeichnungen einzutragen. Am 28. November kehrte er laut Eintragung von Gambais über Houdan zurück. Reiste er allein nach Paris? Präsident: »Sie behaupten, daß die Jaume sich einige Tage in Gambais aufhielt. Zugegeben. Nun steht im Buche: 26. November, 5 Uhr. Ich ziehe keine Schlußfolgerungen aus diesen Angaben der Stunden. Von diesem Tage an jedoch blieb Mme. Jaume verschwunden.« Landru: »Im Gegenteil. Man hat sie nach dem 26. November wieder gesehen. Drei Zeugen werden es, wie ich hoffe, bei Gericht bestätigen können.« Er wiederholt sein Ersuchen, man möge ihm außerhalb der Verhandlungen sein Buch lassen. Präsident: »Man hat es Ihnen gelegentlich der Voruntersuchung gegeben und doch haben Sie keine Auskunft zu geben gewußt.« Landru hat folgendermaßen eingetragen: »Rekapitulation Lyanes, 274.60«. Der Staatsanwalt drängt ihn, sich zu äußern, aber Landru hat es jetzt weniger eilig, sein Buch zu Rate zu ziehen, das man ihm ausgefolgt hat. Endlich sagt er: »Das ist doch ganz klar. Mme. Jaume hatte ihren Arbeitgeber M. Masson, Spielzeugfabrikanten, verlassen. Sie verdiente sehr wenig und hatte Schulden in der Nachbarschaft. Das Geld wurde ihr für die täglichen Ausgaben zu wenig. Ich habe ihr dafür ungefähr 250 Francs vorgestreckt.« Präsident: »Ist auch eingetragen, daß Sie ihr diesen Betrag geliehen haben?« Diese Frage wird überhaupt nicht mehr beantwortet. Dagegen ruft er etwas später mit sonorer Stimme: »Oh, welchen Kummer bereitet es mir, so keinen Glauben zu finden.« Man hat bei der Untersuchung die Eintragung »5 Francs für ein Zimmer« belastend ausgelegt. Landru: »Das hätte doch nur ein Hotelzimmer sein können. Ich hätte also eine Frau bei mir haben müssen. Dabei war es nur eine Luftkammer für mein Rad.« Darauf verlangte er wieder sein Buch, »das er seit drei Jahren nicht mehr gehabt hat.« Moro-Giafferi ergreift das Wort, um dem Vorsitzenden vorzuhalten, wie wichtig es ist, dem Angeklagten sein Buch, wäre es auch nur für zwei Stunden, zu überlassen. Am 30. November hat Landru unter dem Namen Frémyet der Bank Alle ??? für 1.383 Francs Wertpapiere, die der Frau Jaume gehörten, verkauft. Ebenso hat er über den Besitz Buisson verfügt. Landru: »Stimmt vollkommen.« Es taucht die Frage auf: Weshalb hat denn Frau Jaume ihre Papiere nicht selbst verkauft? Landru verfällt wieder in seine Gemeinplätze: »Ganz richtig ... das ist wahr ... zweifellos.« Landru will den Eindruck hervorrufen, als hätte Mme. Jaume nach dem 26. November noch gelebt. Sie hatte mit Rücksicht auf die Ehescheidung Rechtsbeistand in Anspruch genommen. Am 26. Dezember erhielt der Rechtsanwalt diesbezüglich einen günstigen Bescheid. Mme. Jaume hat jedoch mit ihm keine Besprechungen mehr abgehalten. Ebensowenig sah man sie mehr bei den Damen Lhérault welchen die Scheidungsdokumente anvertraut worden waren. Man hat bei Landru verschiedene Gegenstände, die der Mme. Jaume gehören, gefunden so ein Mieder, Photographien, Spitzen, Wertpapiere und – neunte Wiederholung derselben Tatsache –. ihre gesamten Personaldokumente. Landru : »Ich sage nichts darauf, weil ich kein Recht dazu habe, ich bestätige es nur, um Klarheit in die Angelegenheit zu bringen.« Sowohl der Vorsitzende wie der Staatsanwalt bestürmen ihn mit Fragen, aber vergeblich. Plötzlich gibt er eine sensationelle Erklärung ab, die das Publikum alarmiert. »Ich suche um einen Aufschub von 24 Stunden an, Herr Staatsanwalt da ich Ihnen den Aufenthaltsort einer der Verschwundenen sagen will«. Ohne sich irgendwie beirren zu lassen kommt der Staatsanwalt auf das zurück, was er für die Hauptsache hält: Die Stundenangaben belasten Sie schwer und was die in Ihrem Buche eingetragenen 274 Francs betrifft, sage ich: Landru hat sich in den Besitz dieser Summe gesetzt die er der Leiche der von ihm ermordeten Frau Jaume abgenommen hat. M. CoIumeau , der Vertrauensmann der Frau Jaume hat sie, nachdem sie wegen ihrer Ehescheidung seinen Rechtsbeistand in Anspruch genommen hatte, vergeblich erwartet. Dies war am 26. Dezember 1917. Die 76jährige Mme. Geoffroy war durch neun Jahre Hausmeisterin des Hauses in der rue du Lyanes. Ihre Mieterin hatte ihr anvertraut, daß »ein sehr sympathischer Herr« sie heiraten wolle. Als Mme. Jaume anfangs November die rue des Lyanes verließ, bat sie, man möge ihre Korrespondenzen in die rue de la Chine an Mlle. Lhérault adressieren. Zwei Briefe wurden entsprechend von Frau Geoffroy weiterbefördert. Mme. Labure , Tochter der vorigen Zeugin, äußerte einiges Befremden darüber, daß eine Person, »die so einfach wie Mme. Jaume war, sich von Landru hatte beschwatzen lassen.« Man verzichtet auf die Aussage der Mme. Galette , Leiterin eines Heiratsbüros. Mme. Jaume hatte sie gebeten, ihr eine Verbindung zu verschaffen, die womöglich legitim sein sollte. Nacheinander sagen die Damen Eugenie und Louise Lhérault Freundinnen der Verschwundenen aus. Eugenie Lhérault schildert »Landru am Land und Landru in der Stadt«, wie sie es von der Vermißten gehört hatte. »Er hat so drollige Gewohnheiten«, sagte sie zu mir, »er sammelt das abgefallene Laub.« Da fragte ich sie, ob sie ihn heiraten würde. »Ja«, sagte sie zu mir, »er ist aber ein großer Stubenhocker« und bevor die Zeugin abgeht, meint sie: »Ich werde Ihnen etwas sagen, Herr Präsident: Nachdem die Frau Jaume nicht da ist, befindet sie sich an einem Ort von dem es keine Rückkehr mehr gibt ...« Die Sitzung wird aufgehoben. Der elfte Tag. (Fall Pascal.) (18. November.) Auf dem Tische der Mme. Cuchet liegen diesmal einige Nippessachen und – eine Perücke. Die Sitzung wird eröffnet. Landru erhält das Wort. Über einige Punkte seiner Buchführung befragt, erbittet er zunächst das Notizbuch zur Einsicht. Er erhält es und erwähnt bei dieser Gelegenheit: »Schließlich habe ich meine Buchführung doch nicht zu dem Zwecke eingerichtet, um daraufhin eines Tages den Geschworenen Antwort zu stehen.« Später erklärt er: »Man hat Mme. Héon umsonst gesucht. – Nun – sie wohnt in der Nähe ihres früheren Logis, im Hotel du Mans in der rue de Rennes. Das ist die Erklärung, die Landru tags vorher angekündigt hat. Staatsanwalt : »Das ist sehr interessant, Landru. – Es wird untersucht werden. – Es ist interessanter als Sie glauben.« – Nun kommt man zum Fall Pascal. Mme. Pascal, 33 Jahre alt, hatte während des Krieges verschiedene Liebhaber unter den »Poilus«, welche Kriegspatinnen suchten. Durch eine Anzeige, die Landru einschalten ließ, kam er in Verbindung mit ihr, die damals in Belleville Villa Stendhal wohnte. Die Bekanntschaft war rasch geschlossen. Präsident : »War sie Ihre Geliebte?« Landru : »Ich schweige.« In sein Notizbuch hat Landru eingetragen: Schneiderin, dunkel, jugendliches Aussehen. Landru will davon nichts hören, auch nicht von den Heiratsplänen, – von nichts als von seinem Handel mit Möbeln. Mme. Pascal besaß sonst nichts. Zu jener Zeit wohnte Landru (für Pascal – Lucien Forest) in der rue de Maubeuge unter dem Namen Guillet. Mme. Pascal hatte ihrer alten Freundin, Mme. Carbonel, erzählt, daß Landru sie eines Abends in der Villa Stendhal ihre Haare auflösen ließ und sie schweigend starr ansah. Wollte er sie vielleicht hypnotisieren? (NB. trug Mme. Pascal eine Perücke.) Landru : »Von dieser Erzählung erfuhr ich überhaupt erst im Gefängnis.« Er fügte hinzu, daß Mme. Pascal des öfteren »die Wahrheit durcheinanderbrachte«. Der Präsident gibt zu, daß sie hysterisch gewesen sein konnte. Im April zog Mme. Pascal zu Landru nach Gambais. »Da es sich im April am Land angenehm leben läßt«, bemerkt dieser. Nunmehr ging Landru an die »rituelle« Übersiedlung. Mit einem Handwagen, unter Beihilfe seines Sohnes Charles, wurde sie durchgeführt. Die Einrichtung zu Gambais fand am 4. April 1918 statt. Auch diesmal sind unter diesem Tag eine einfache und eine Tour-Retour-Fahrkarte verzeichnet. Landru : »Man macht mir Anstände wegen dieses Retourbilletts. Dabei gibt aber die Anklage selbst zu, daß Mme. Pascal sich ständig am Land einrichten wollte.« Am 4. April begleitete Mme. Carbonel ihre Freundin zum Bahnhof. Mme. Pascal hatte ihre Lieblingskatze mitgenommen. Aus dem Waggon noch versicherte sie ihre Freundin: Ich werde dir schreiben. Die Anklage konstatiert, daß die Verschwundene weder ihrer Freundin, noch ihrer Hausbesorgerin ihre neue Adresse zurückließ. Präsident : »Es ist so, als ob alle diese Frauen unter einem gewissen Einfluß gehandelt hätten, als sie so hartnäckig ihre neue Adresse geheim hielten. – Landru, Sie sind am 6. April nach Paris zurückgekehrt?« Landru : »Das stimmt.« Präsident : »Von Mme. Pascal hat man nichts mehr gehört. Hingegen liest man im Notizbuch unter dem 5. April: »17 Uhr 15«. Wollen Sie diesmal die Stundenangabe erklären?« Landru : »Nun gut, ich werde ein Alibi oder eine plausible Erklärung zu finden wissen. Allerdings erinnere ich mich nicht mehr genau, um die Sache zu erklären. Aber wenn Sie an diesem Tag ›17 Uhr 15‹ finden, so werden Sie am folgenden Sonntag ›44,70‹ verzeichnet sehen.« Weder der Präsident, noch der Staatsanwalt finden diese Bemerkung. M. Lagasse : »Es gibt doch gar kein ›44 Uhr‹.« Landru (heftig): »Es handelt sich hier doch gar nicht um Stunden!« Präsident : »Aber ich bitte Sie, Maitre –«. Landru liefert keine Erklärung. Frage : »Was wurde aus Mme. Pascal?« Landru : »Sie blieb in Gambais.« Präsident : »Und ruht vielleicht noch dort im Schweigen ... des Todes!« Landru : »Nein, nein! Suchen wir nur keine Tragik. Da ich es bin, der ich meine Unschuld beweisen muß, so will ich so gut sein, Ihnen zu sagen, daß Mme. Pascal nach Paris am 12. oder 13. April zurückgekehrt ist. Am 18. kommt sie wieder nach Gambais. Im Notizbuch finden Sie die genauen Aufzeichnungen. Demnach hat also Mme. Pascal, die Sie bereits am 5. April sterben ließen, am 18. noch die Energie zur Reise nach Gambais gehabt.« – Der Präsident, seine Heftigkeit beherrschend, treibt Landru durch verschiedene Fragen in die Enge. Er erklärt weiter: »Die Anklage findet noch neue Beweise in drei Briefen der Mme. Pascal.« Der erste kündigt einen geplanten Besuch bei Mme. Carbonel an. »Ich und meine Katze«, schreibt sie, »befinden uns in der Fremde, zu Gambais«. Der zweite Brief wurde bei Landru gefunden. Er ist vom 5. April datiert, zeigt einen zweiten Besuch an und teilt mit: »Mein Kätzchen ist artig«. Als ihre Adresse gibt sie an: »Villa Guillet zu Boulay bei Bazinville«. Frage : »Sollte man nicht annehmen, daß dieser Brief abgesandt wurde, um die Angelegenheit zu verschleiern? Wozu diese falsche Adresse?« Landru : »Mme. Pascal hatte eine besonders starke Phantasie. Sie kann diese falsche Adresse nach meinen Angaben gemacht haben, weil es ihr eben so gefiel.« Präsident : »Der dritte Brief war an Mme. Fauchet. Das Datum ist vielfach überschrieben. Nach Feststellung des Schriftsachverständigen wurde das erste Datum ›4. April‹ zunächst in ›5‹, dann in ›15‹ umgewandelt. Schließlich wurde der ›19.‹ daraus. Die letzte Zahl stammt nach Aussage des Sachverständigen von Landru. Wollten Sie vielleicht glauben machen, daß Mme. Pascal am 19. in Gambais war? Geben Sie zu, die Ziffern überschrieben zu haben?« Landru (gezwungen lachend): »Oh, keineswegs. – Über das Aussehen einer einzigen Ziffer will mich ein Sachverständiger aburteilen. Mme. Pascal ging am ursprünglichen Datum des Briefes nicht zur Post. Bei ihrer zweiten Reise bemerkte sie wohl ihre Vergeßlichkeit und besserte das Datum aus. Das ist meine Auffassung.« – Am 10. April kam Landru allein in die Villa nach Gambais zurück. In seinem Buch liest man: »Kassenbilanz Pascal 8,85, was bedeutet das?« Landru (niedergeschlagen): »Wozu immer diese lästigen Beschuldigungen! Es wäre so einfach, diesen Aufzeichnungen ihren kaufmännischen Wert zu lassen.« Nochmals gefragt, erwidert er, er habe eben eine Verrechnung mit Mme. Pascal gehabt. Frage : »Haben Sie nicht fast sofort das Mobiliar der Mme. Pascal verkauft, das Sie aus der rue Maurice weggeschafft hatten?« Landru : »Ich erinnere mich nicht. Ich antworte genau.« Frage : »Unter dem 4. Juni 1918 trugen Sie in Ihr Notizbuch den Verkauf eines goldenen Gebisses ein, anschließend an Ihre Verkäufe vom Mai. – Mme. Pascal trug ein Gebiß.« Landru : »Der Akt spricht doch sogar von zwei Gebissen. Nach dem Pseudoverschwinden der Mme. Pascal stürzt man sich auf diese Aufzeichnung. Nun –« Und er erklärt, daß das Gebiß von seinem Vater stammte. Frage : »Verkauften Sie nicht auch einen Ring?« Landru : »Nichts als einen Platinring aus einem Automotor.« Mme. Pascal hatte verschiedene Gegenstände versetzt. Die Pfandscheine wurden später von einem Unbekannten ausgelöst. Ferner hat man ein Billett der Verschwundenen mit dem Vermerk: »Bitte, meine Schwester zu verständigen, falls mir etwas zustoßen sollte«, bei Landru gefunden. Präsident : »Das ist das Geschick der Familienpapiere aller Klientinnen dieses sonderbaren Möbelhändlers. Warum kann Landru nicht genau antworten?« Landru : »Ah, bitte, Herr Präsident, hier muß ich Sie unterbrechen! Ich kann nicht antworten. Aber sie alle sind dorthin, wohin sie ihre Bestimmung gerufen hat. So wie Mme. Guillin nach der Avenue de Ternes. Sie machen mich zum moralischen Vormund dieser Frauen. Ich kann nicht antworten, wenn Sie mich noch so oft fragen: Wo sind sie nachher gewesen.« Präsident : »Aber das ›Ihnen heilige Depot‹, wie Sie sagen, mußte doch zurückverlangt werden!« Landru : »Ich will nicht antworten« – Nachdem der Vorsitzende sein Verhör beendet hat, stellt der Staatsanwalt eine schwierige Frage: Am 10. April besitzt Landru 6 Francs 25. Am 11. kassiert er in Gambais 8 Fr. 85 ein. Von wem? Von Mme. Pascal als Abrechnung, da er für sie in Paris 15 Francs für Rückstände gezahlt hat. Demnach hat er also am 10. mehr als 6 Fr. 25 besessen? Der Verteidiger fragt etwas verwirrt: Worum handelt es sich da? Der Staatsanwalt wiederholt und forscht weiter. Landru entschuldigt sich, daß er hier einen Einkauf von Artischocken erwähnen müsse. Er lenkt von der Hauptsache ab. Staatsanwalt : »Nach der Rückkehr der Mme. Pascal am 18. April –« Landru : »Ich wäre eigentlich nicht verpflichtet gewesen, Sie auf die andere Angelegenheit nochmals aufmerksam zu machen.« Staatsanwalt : »Auf Mme. Héon? – Ich habe davon bereits mittags erfahren.« Landru : »Und warum haben Sie nicht darauf geachtet?« Staatsanwalt : »Landru, glauben Sie, wenn ich etwas gefunden hätte, das für Sie günstig ist, daß ich dies nicht dem Gerichtshof mitgeteilt hätte.« Mme. Koeßler ist die Hausbesorgerin der Villa Stendhal. Sie weiß, das Mme. Pascal einen Herrn Lucien Forest heiraten wollte, nachdem sie ihr geringes Mobiliar verkauft hatte. Am Tage des Umzuges sah die Zeugin Mme. Pascal mit zwei Koffern wegfahren, später hat sie diese nicht wieder gesehen. »Sie wollte mir schreiben. Ihre Adresse hat sie mir nicht gegeben.« Nach einigen weiteren Aussagen und einem Zwischenfall – eine Zeugin ruft dem Angeklagten »Landru, der Mörder« zu, worüber sich der Verteidiger aufregt – beschreibt eine Zeugin das Gebiß der Mme. Pascal. Die nächste, Mme. Marie Brissot , Nachbarin der Pascal, half beim Umzug. Die Pascal war nicht dabei. M. Lagasse : »Wer brachte Ihnen einen Brief für Mme. Carbonel?« Zeugin : »Landru.« M. Lagasse : »Wer hat Ihnen angekündigt, daß Mme. Pascal Sie besuchen werde?« Zeugin : »Landru.« M. Lagasse : »Die Herren Geschworenen mögen sich daran erinnern.« Nun folgt Mme. Carbonel . Es ergibt sich ein kurzes Zwischenspiel, da die Zeugin über den Präsidenten gekränkt ist, der sie unterbrochen hat. Schließlich erzählt sie und kommt auch zur Episode der »Fascination« und der aufgelösten Haare. Die Aussage ist ziemlich verworren. Landru blickt seinen Verteidiger an. Es ergibt sich jedoch keine weitere Debatte und die Sitzung wird geschlossen. – Man ging sofort der Angabe Landrus bezüglich der Mme. Héon nach und fand Folgendes: In dem angegebenen Hotel du Mans hatte auf der Durchreise in der Nacht vom 6. auf den 7. Oktober 1915 tatsächlich eine Mme. Madeleine Eon gewohnt, nach ihrer Angabe 32 Jahre alt, geboren in Rennes. Ist sie mit Mme. Berthe Héon aus Havre identisch? Aber wenn sie es ist, warum hält sie sich seit 6 Jahren verborgen? Der Verteidiger hat ferner dem Vorsitzenden einen Brief aus London übergeben, in welchem ein M. Ensel mitteilt, er habe vor etwa einem Jahre in einem Café in Buenos Aires eine Frau getroffen, die erzählte, sie habe mit Landru zusammen gelebt. Der Schreiber dieses Briefes erbietet sich, als Zeuge in dem Prozeß aufzutreten. Der zwölfte Tag. (Marchadier.) (19. November.) Diesmal erblickt man im Gerichtssaale die Wohnungseinrichtung der Mlle. Marchadier, die entschieden reichlicher ausgestattet war als die der vorhergehenden Verschollenen. Mlle. Marchadier hatte eine ziemlich bewegte Vergangenheit hinter sich, als sie Landru kennen lernte. – Nachdem sie lange Zeit von »Galanterie gelebt hatte«, wie sich die Anklage ausdrückte, oder, wie die Zeitungen schrieben, »ihr Leben der Nächstenliebe gewidmet hatte«, zog sie sich zur Ruhe zurück und vermietete nun ihrerseits Zimmer an galante Damen. Landru bekam ihre Möbel zu Gesicht, als er sie zufällig in ihrem »Pavillon« in der rue Saint-Jacgues aufsuchte. Frage : »Zu welchem Zweck traten Sie mit der Marchadier in Verbindung?« Landru : »Ich war auf der Suche nach einem geeigneten Lokal für eine Auto-Radiatoren-Herstellung.« Präsident : »Nicht einmal hier haben Sie es unterlassen, sich als Bräutigam vorzustellen. Sie haben das wohl schon aus Gewohnheit getan.« Landru : »Nun, vielleicht wollte ich eine psychologische Studie betreiben.« (Heiterkeit.) Präsident : »Am 1. Jänner 1919 schrieb sie Ihnen: ›Ich habe mir Ihren Vorschlag überlegt. Ich verlange nichts sehnlicher, als auf dem Lande zu leben. Das war seit langem mein Traum. Meine Verhältnisse haben es mir bisher nicht erlaubt.‹« Landru : »Von einer Heirat zwischen uns war aber nie die Rede. Sie sehen, daß sie schreibt: ›Ich möchte auf dem Lande leben‹. Sie schreibt nicht: ›Ich möchte da mit Ihnen zusammenleben‹.« Landru und Fräulein Marchadier, die einen Teil ihrer Möbel um 2000 Franken verkauft, den anderen Teil für das Landhaus aufbewahrt hatte, richten sich am 9. Juni in der Villa zu Gambais ein. Der Schaffner des Stellwagens an der Bahnstation bemerkte, daß Landru zwei Kohlensäcke auflud. Seine Begleiterin bringt ihre zwei Hunde und noch den einer Freundin mit. Vier Tage später, am 13. Juni, ist Fräulein Marchadier auf Nimmerwiedersehen verschwunden. Landru, der noch tags zuvor von einem Schuster in Gambais 12 Francs borgen mußte, verfügt am 14. Juni über Geld. Er kann, wie sein Notizbuch ergibt, den Mietzins für die Villa, für seine Pariser Wohnung und für seine Garage bezahlen. Landru behauptet, daß er mit seinem Geld bezahlt hat, dem »Geld aus seiner Reserve«. Präsident : »Mit Fräulein Marchadier sind auch die drei Hunde verschwunden oder vielmehr, man hat die Skelette der Tiere im Garten der Villa gefunden.« Landru : »Mlle. Marchadier beauftragte mich, die Hunde zu töten. Die Erhaltung der Tiere war für ihre Mittel zu kostspielig; dazu kam noch die erhöhte neue Hundesteuer.« Präsident : »Daß sie ihre zwei Hunde, obzwar sie sehr an ihnen hing, hatte töten lassen, mag noch hingehen. Aber der dritte, der gar nicht ihr gehörte?« Landru : »Sie hatte beschlossen, sich aller drei zu entledigen. Mehr weiß ich nicht.« Präsident : »Was ist aus Fräulein Marchadier geworden?« Landru : »Sie stellen mir immer dieselbe Frage.« Präsident : »Ich bin dazu verpflichtet.« – Landru : »Außer Mlle. Marchadier, die von dem Kutscher Berg in der Villa Tric erblickt wurde, ist keine der Verschollenen jemals von irgend jemand gesehen worden. Es ist nicht weiter erstaunlich, daß die Anklage nichts von ihrer Rückkehr weiß, da sie ja auch keine Zeugen für die Ankunft hat.« – Präsident : »Wollen Sie sagen, daß Mlle. Marchadier in Gambais geblieben ist?« Landru : »Ohne Zweifel.« Präsident : »Und war Sie noch dort, als Sie nach Gambais zurückkehrten?« (Landru schweigt.) Frage : »Wie erklären Sie den plötzlichen Abbruch jeden Briefwechsels Ihrer Klientinnen?« Landru : »Der größte Teil davon konnte kaum schreiben. Ich habe oft in Gambais für dieselben ihre Briefe erledigen müssen. Ist es da zu verwundern, daß ihre Angehörigen oder Freunde nichts mehr von ihnen zu hören bekommen haben von dem Augenblicke an, da ich ihnen nicht mehr als gutwilliger Sekretär Dienste leistete?« Der Staatsanwalt spricht von Landrus finanziell bedrängter Lage. Landru : »Diese Bedrängnis bestand nur in den Zahlen meines Notizbuches.« Man erwähnt, ob Landru nicht eine Aufstellung der kommerziellen Transaktionen mit »seinen Klienten« vorlegen könne. Moro-Giafferi : »Ich würde es ihm verbieten. Wie soll ein Gefangener Buchhaltungsexpertisen beistellen ohne Buchhaltungsbelege?« Nach einigen Debatten zwischen Verteidigung und Anklage wird die Sitzung unterbrochen. – Bei Wiederaufnahme kommt die Affäre Pascal wieder aufs Tapet, die vorgestern unterbrochen worden war. Brigadier Riboulet sagt aus. Riboulet : »Landru verkauft immer Möbel, kauft aber nie solche.« Landru protestiert und will darauf antworten: »Es handle sich um Notizen, die der Zeuge gar zu wörtlich auffasse, ohne den Sinn derselben ganz zu verstehen«. Er spricht nun über den Ankauf der Einrichtung einer Klientin, die nicht verschollen ist. Es ist auch in diesem Fall nur der Verkaufspreis und nicht der Ankaufspreis verzeichnet. Es handelt sich um die Einrichtung der Mme. Gaudin. Die Verteidigung behauptet, daß der Angeklagte nicht vom Ertrag seiner Möbeltransaktionen seinen Lebensunterhalt bestritten hat. Staatsanwalt : »Wovon lebte er denn?« – Es entsteht eine lebhafte Debatte zwischen dem Verteidiger und M. Lagasse, ja es kommt so weit, daß de Moro-Giafferi droht, sich zurückzuziehen. Nachdem sich der Lärm gelegt hat, erscheint der Schriftsachverständige M. Rigault. Er demonstriert an einer großen schwarzen Tafel, warum die »19« im Briefe der Mme. Guillin nicht von ihrer Hand, sondern von der Landrus herrühren müsse. Es kommt neuerdings zu einer erregten Debatte zwischen Ankläger und Verteidiger. Schließlich zieht sich M. de Moro-Giafferi wirklich zurück und auch sein Sekretär, M. Navières du Treuil, will infolge einer Äußerung des M. Lagasse das gleiche tun. Das ganze spielt sich unter kolossalem Lärm ab. Dazu bemerkt Landru: » Unter solchen Umständen möchte ich am liebsten auch weggehen .« – Die Sitzung wird auf fünf Minuten unterbrochen. Bei ihrer Wiederaufnahme ist die Verteidigung wieder auf ihrem Platz. Der Präsident klärt in einigen Worten den Zwischenfall auf, dann wird das Verhör des M. Fouchet und seiner Tochter auf Montag vertagt und die Sitzung aufgehoben. Der dreizehnte Tag. (21. November.) Die Zuschauermenge nimmt noch immer zu. Es herrscht ein derartiges Gedränge, eine derartige Luft im Gerichtssaal, daß fünf Frauen während der Verhandlung ohnmächtig wurden. Übrigens waren diese, wieder zu sich gebracht, nicht dazu zu bewegen, den Saal zu verlassen und ein wenig ins Freie zu gehen. Mit Beginn der Verhandlung erhebt sich der Staatsanwalt Godefroy. Er erinnert daran, daß Landru vorigen Freitag sein Versprechen gehalten hat. Er fügt hinzu, daß Überprüfungen der Aussage gemacht wurden. Das Hotel du Mans besteht wirklich, aber Besitzer und Leiter haben dort häufig gewechselt. Dennoch hat man das Polizeibuch über die Zeit, die eventuell Frau Héon dort verbringen konnte (4. Vierteljahr 1915) wiedergefunden. Aber weder unter dem Namen Héon, noch unter dem Namen Petit (in dieser Zeit ließ sich Landru Georges Petit nennen) hat man etwas vermerkt gefunden. Staatsanwalt : »Ich glaube, daß Sie die Wahrheit gesprochen haben, Landru. Ich glaube, daß Frau Héon in einem Hotel der rue de Rennes gewohnt hat. Aber in welchem? In jenem, das Sie uns bezeichnet haben, Landru, oder in einem anderen in der Nähe des Bahnhofes Montparnasse? – – Ich ersuche den Gerichtshof, einen Zeugen zu vernehmen. Glauben' Sie, Landru, daß die Toten nie aus dem Grabe auferstehen?« Landru : »Ich habe das nie behauptet.« Staatsanwalt : »Es ereignet sich, daß Lebende die Wortführer der Toten werden.« – Anwalt de Naviére du Treuil stellt fest, daß eine Frau namens Eon einige Nächte in der rue de Rennes verbrachte. Die Anklage antwortet, daß diese Frau Eon, die vom 6. bis 7. Oktober 1915 im Hotel du Mans lebte, mit der Verschwundenen nicht identisch sei. Landru hat darüber noch etwas auszusagen. Landru : »Hat man unter dem Namen Goudouin (der Name ihres früheren Geliebten, unter dem sie sich oft ausgab) nach Frau Héon geforscht?« Der Präsident erwähnt, daß über Frau Héon, die am 6. Oktober verschwunden, sich am 8. November in dem Notizbuch noch Vermerkungen vorfänden. – Eine unerwartete Zeugin wird hereingeführt. Es ist Frau Auger aus Saint Maudé. Zeugin : »Im Jahre 1913 verkehrte ich mit Frau Héon und ihrer Tochter, Frau Kowalski. Ich verkehrte mit ihr auch als Frau Goudouin. Sie teilte mir ihre Verlobung mit M. Petit mit und fragte mich damals nach der Adresse eines Möbelhändlers, da sie ihre Möbel vor ihrer Abreise nach Tunis verkaufen wollte. Später schrieb sie mir aus einem Hotel in der rue de Rennes neben dem Bahnhof Montparnasse und endlich am 8. November lud sie mich in ihre neue Wohnung, 45 Avenue des Ternes. (Bewegung.) Hier teilte sie mir mit, daß sie glücklich sei, mit M. Petit zusammenleben zu können. Nachdem sie der Ingenieur nicht so schnell, wie sie erhoffte, heiraten könnte, entschloß sie sich, mit M. Petit in der Rue de Ternes in freier Ehe zu leben. Herr Petit trat ein. Sie stellte mich als Freundin ihrer verstorbenen Tochter vor und sie umarmten sich. Frau Goudouin gab mir eine Goldkette zur Erinnerung an ihre verstorbene Tochter. Dann weinte sie, als sie ihrer verstorbenen Tochter gedachte und dann sagte sie mir, sie käme erst in drei Jahren zurück. Herr Petit tröstete sie mit den Worten: › Man lebt nicht mit den Toten ‹. Ich versprach meiner Freundin, das Grab ihrer Tochter zu pflegen. Meine Freundin sagte, daß sie mir schreiben würde. Ich bekam aber keine Nachricht von ihr.« Die Zeugin sagte mit solcher Klarheit aus, daß sie großen Eindruck erzielt. Präsident : »Also es war nicht Frau Guillin, sondern Frau Héon, die in der Avenue des Ternes wohnte?« Landru antwortet, daß Zeugin die einzige ist, die eine derartige Behauptung aufstellt. Präsident : »Erkennen Sie die Zeugin?« Landru : »Nicht im geringsten. Ohne ihre Wahrheitsliebe zu bezweifeln, will ich bemerken, daß inzwischen sieben Jahre verflossen sind und daß in dieser Zeit Erinnerungen verblassen können.« Präsident : »Mme. Auger, erkennen Sie den Angeklagten?« Zeugin: »Natürlich. Mme. Goudouin sollte den nächsten Tag nach Gambais abreisen.« de Moro-Giafferi: »Also das Wort Gambais ist gefallen?« Zeugin: »Ja, sie sollte aus Gambais ein Korallenhalsband zurückschicken. Ihre Koffer waren schon für Tunis gepackt. Ihren Besitz habe sie von ihrer Schwester bekommen, er hatte einen Wert von 40.000 Francs.« Präsident: »War es sicher in der Avenue des Ternes, wo Sie Landru gesehen haben?« Zeugin: »Ja. Ich wußte, daß es sich um eine Untermietung handelte.« Staatsanwalt: »Und haben Sie das Grab der Frau Kowalski besucht? Haben Sie bemerkt, daß es nicht mehr gepflegt war?« Zeugin: »Ja, Herr Staatsanwalt.« de Moro-Giafferi: »Ich nehme als feststehend an, daß die aufrichtige Zeugin in der Avenue de Ternes war. Gut. Während der Untersuchung hat die Polizei niemals die Wohnung in der Avenue de Ternes eruieren können, trotz der Existenz des Hausmeistersohnes, der Brigadier im Justizdienst ist. Die Aussage beweist also gegen die Polizei, daß Landru in der Avenue de Ternes gewohnt hat, wo ein anderer Zeuge auch Frau Guillin gesehen hat. – – – Nun wird zum Fall Pascal übergegangen. Mme. Fauchet, geborene Pascal, Schwester der Verschwundenen, wird vernommen. Frau Fauchet erzählt in kurzen Worten die Geschichte der Verlobung ihrer Schwester. Als sie von der Abwesenheit Landrus erzählt, gibt sie hiefür die Erklärung ihrer Schwester an, daß »der in Betracht kommende Herr« zur Kartoffelernte nach St. Quentin gefahren sei. Mit Bezug auf das Verschwinden ihrer Schwester meint Frau Fauchet: »Sie wäre ohne mich vor Sehnsucht vergangen«. Die Zeugin sorgte schon mit 13 Jahren für ihre Schwester und war »Mama« für Frau Pascal. Nun wird die Tochter dieser Zeugin, Marie Jeanne Fauchet, vernommen. Sie ist 24 Jahre alt. Sie lernte diesen »Herrn« im Dezember 1916 bei ihrer Tante kennen. »Ich habe ihm nichts vorzuwerfen. Er war sehr anständig und immer, wie es sich gehört. Als meine Tante krank wurde, pflegte er sie sehr gut. Ich habe nichts gegen ihn auszusagen.« Über das Leben des M. Lucien, der auch M. Berzieux hieß, weiß sie nichts Genaues. Man kannte nicht seinen wahren Aufenthaltsort. Auf eine eindringliche Frage des Anwaltes de Moro-Giafferi antwortet Marie Jeanne Fauchet: »Es war nie von einer Reise nach Gambais die Rede«. – »Das würde die formelle Aussage der Mme. Koeßler, der Hausmeisterin der Villa Stendhal, einer der wichtigsten Zeuginnen der Anklage, zunichte machen«, ruft lebhaft der Verteidiger aus. – Bevor sie den Gerichtssaal verließ, meint Mlle. Fauchet noch: »Wenn meine Tante leben würde, würde sie unbedingt schreiben, und wenn sie es mit ihrem Blut tun müßte! – – – Man geht zum Fall Marchadier über. Während der erste Zeuge, M. Moret , hereingeführt wird, verwahrt sich der Anwalt Lagasse dagegen, daß »man eine Frau beschmutzt, die ermordet wurde«. M. Morel sagt aus. Durch ihn, der Agent ist, ist Landru mit der Marchardier, der »schönen Mithése«, die ihren Pavillon in der rue St. Jacques aufgeben wollte, in Verbindung getreten. Er hatte der Mlle. Marchadier einige »Käufer« vorgestellt. Mlle. Poilot , eine Freundin der Marchadier, spricht lange über den Lieblingshund, den sie ihr anvertraute und den Landru erwürgt hat. Zeugin: »Sie sagte mir, daß sie den Ort ihres Aufenthaltes nicht nennen könne. Das war ein Geheimnis.« Der Präsident fordert Landru auf, über den dreifachen Mord an den Hunden zu berichten. Präsident: »Welches Mittel haben Sie angewendet?« Landru, welcher noch auf eine andere Frage antwortet, zwingt den Präsidenten, seine Frage dreimal zu wiederholen. Landru: »Ich hatte kein Gift und keine Waffe, ich habe sie, ohne viel Umstände zu machen, aufgehängt.« Landru und sein Verteidiger betonen, daß durch die Aussage der Mlle. Poilot klargestellt wird, daß »Mithése« an dem Abend desselben Tages, an welchem sie in der Villa war, von dort zurückkehrte. Nach einer Pause sagte Mlle. Poilot aus, daß sie noch immer Mlle. Marchadier erwarte. Nun wird Mlle. Fernande Segret vorgeführt. Von Schluchzen geschüttelt, wird sie schließlich ohnmächtig und muß aus dem Saale geführt werden. – – – Mme. Le Gallo hat der »schönen Mithése« im Jahre 1913 3600 Francs geborgt, die sie ihr noch im Jahre 1916 schuldete. Staatsanwalt : »Was verstehen Sie unter dem Ausspruch: ›Sie hatte die Heiratsmanie‹.« Zeugin : »So oft sie einen Freund hatte, glaubte sie, er würde sie heiraten.« – Jetzt wird der Polizeiinspektor Bélin, der Landru am 13. April 1919 verhaftet hat, vorgeführt. Er hat über die Auffindung der drei Hundeleichen auszusagen. Nach einigen Einwürfen des Verteidigers und nachdem noch der Brigadier Riboulet – zum vorletztenmal – ausgesagt hat, wird die Sitzung geschlossen. Der vierzehnte Tag. (22. November.) Die verschiedenen Effekten der Verschwundenen haben jenem Gegenstand Platz gemacht, der in diesem Prozeß eine so große Rolle spielt – dem Küchenherd Landrus. Er steht in der Mitte des Gerichtssaales. – Von heute an wird M. Surcouf als Anwalt der Verwandten der Mme. Cuchet sprechen. – Nunmehr sollten nach den verschwundenen die noch lebenden Bräute Landrus vernommen werden. Es handelt sich hier um zwei Frauen, doch die eine von ihnen, Mme. Falque , liegt zur Zeit schwer erkrankt in einem Sanatorium. Die zweite ist Mlle. Fernande Segret, dieselbe, die am Vortage ohnmächtig wurde und nicht vernommen werden konnte. Mlle. Segret ist eine junge hübsche Pariserin. Sie war es, die seinerzeit bei der Verhaftung Landrus in seiner Wohnung anwesend war. Sie hat im »Le Journal« die Geschichte ihres Zusammenlebens mit Landru geschildert. In den letzten Kapiteln erzählt sie, wie eines Tages mehrere Männer in die gemeinsame Wohnung eintraten und dem heftig um sich schlagenden Landru Handschellen anlegten. Es waren Polizeiagenten. Sie konnte ihre Bestürzung nicht verbergen. Einer der Agenten rief ihr zu: »Bemitleiden Sie ihn nicht, der Mann hat vier Morde auf dem Gewissen.« (In jenem Anfangsstadium waren die anderen Fälle noch nicht bekannt.) Es wird die Zeugenaussage der Mme. Falque verlesen. Landru protestiert gegen die Behauptung, daß er die Wertsachen der Zeugin zu Geld machen wollte. Welcher Art waren seine Beziehungen zu Mme. Falque? Landru : »Rein kaufmännische – ich glaube, es handelte sich um ein Geschäft mit Saccharin.« Die Zeugin hat Landru ein Darlehen von 900 Francs gewährt. Landru : »Diesen Betrag habe ich ihr zurückgezahlt, indem ich sie an dem Saccharingeschäft beteiligte und ihr als ihren Anteil 1300 Francs einhändigte.« Präsident : »Davon findet sich in Ihrem Notizbuch keine Spur. Dagegen ersieht man, daß Sie ihr 500 Franken, die wohl eine Abschlagszahlung auf jene 900 Franken waren, einen Monat später – am 15. Jänner 1918 – zukommen ließen. Aus welchen Mitteln haben Sie diese Rückzahlung geleistet?« Während Landru nachsinnt, ruft der Staatsanwalt aus: »Sie haben mit dem Gelde der Mlle. Marchadier bezahlt, die am 13. Jänner verschwunden ist.« Landru : »Ich protestiere energisch. Welchen Beweis haben Sie, daß Frl. Marchadier verschwunden ist?« Staatsanwalt : »Ich werde ihn führen, wenn der Augenblick gekommen sein wird.« Landru wollte später weitere 3000 Francs von Mme. Falque ausleihen. Zeugin sagte aus: »Ich hatte Gelegenheit, die Villa in Gambais zu sehen, die mir sehr mittelmäßig möbliert vorkam. Als mir Landru den Küchenherd zeigte, sagte er: »Der Herd hat einen guten Zug. Man kann da drinnen verbrennen, was man will.« Das Begehren Landrus, ihm 3000 Franken zu leihen, lehnte ich ab, da die wenigen Garantien, die ich verlangte, nicht geleistet, ja selbst die Identitätspapiere mir nicht vorgelegt werden konnten. Nach dieser Begegnung brach ich vollständig mit Landru.« Präsident (zum Angeklagten): »Was haben Sie hierauf zu antworten?« Landru : »Was die Ziffern betrifft, bleibe ich bei dem, was ich soeben gesagt habe. Betreffs der Geschichte mit dem Küchenherd, will ich bloß bemerken, daß es nicht einen Hausbesorger in Paris gibt, der einer Partei, die eine Wohnung, um sie zu mieten, besichtigt, nicht sagen würde: »Das ist ein guter Ofen, der einen guten Zug hat, man kann da alles verbrennen.« Die Anklage hat diesen Belanglosigkeiten eine ganz falsche Deutung gegeben, und ich überlasse ihr die Verantwortung dafür.« Nun wird Mlle. Segret aufgerufen. Sie tritt an die Schranken. Das Publikum wird unruhig. Präsident : »Ich erinnere das Auditorium daran, daß wir uns nicht im Theater befinden. – (zur Zeugin): Was sind Sie von Beruf?« Zeugin : »Lyrische Künstlerin.« Landru betrachtet sie starr. Sie ist der erste Zeuge, für den er wirkliches Interesse zeigt. Die Anklage nimmt an, daß er sie wirklich geliebt hat. Mlle. Segret sagt aus: Sie lernte Landru in einem Geschäft kennen. Er folgte ihr und erbat ein Rendezvous, in seinem Benehmen übrigens durchaus zart und respektvoll. Am nächsten Tag waren sie zusammen im Boulogner Wäldchen. Sie fuhren zusammen am See Kahn. Die Zeugin, die damals kein festes Engagement besaß, gestattete Landru, sie wiederzusehen. Er nannte sich M. Lucien Guillet, Industrieller aus Rocroi, wo Fernande Segret niemals gewesen. Landru benahm sich stets respektvoll, durchaus als Kavalier. Zuerst verkehrten sie nur kameradschaftlich. Gegen Ende Juli 1917 bat Landru das Mädchen, zu ihr zu ziehen. Sie hatte damals »großen Kummer wegen ihres ersten Verlobten«. Dieser war Soldat und in Kriegsgefangenschaft. Auf ihre Briefe gab er ihr abweisende Antworten. Nun gab sie endlich dem »Angeklagten« nach. »Dem Angeklagten« – Landru scheint durch dieses Wort getroffen. Doch weiter. Fernande stellte M. Guillet ihrer Mutter als Bräutigam vor und er durfte ins Haus kommen. Er wollte so bald wie möglich heiraten. Fernande besaß keinen Centime. 1918. Landru verzögert die Hochzeit mit der Begründung, daß seine Papiere während des ersten feindlichen Einmarsches verloren gingen. Nun erkundigte sich die Familie Segret beim Bürgermeister von Rocroit und erfuhr, daß er einen Industriellen Guillet aus Rocroi nicht kenne. Fernande war darüber sehr betrübt. Präsident : »Wie dem auch sei, fand die Verlobung statt?« Zeugin : »Ja, im Mai. Wir waren dann in der rue Rochechourt.« Fernande Segret, welche sich, etwas müde, niedergelassen hat, erklärt ihre Aussage: Wir waren eines Tages in der komischen Oper. Er kaufte mir Blumen, nahm eine Loge und ich glaube, es war an jenem Abend, als er mir den Verlobungsring anbot. – Präsident : »Was geschah nach dem Waffenstillstand?« Zeugin : »Er sagte mir: »Der Krieg endigt wirklich zu schnell für mich!« Diese Worte machten mir einen seltsamen Eindruck.« –. Die Zeugin erleidet einen Schwächeanfall. Man reicht ihr ein Flacon Essig. Fernande bricht in Schluchzen aus und ruft: »Ich ersticke, ich ersticke, ich kann nicht mehr!« Die Sitzung wird aufgehoben. Nachdem ein junger Arzt sich um Fernande Segret bemüht hat, kann diese ihre Aussagen fortsetzen: Landru erklärte mir jenen Satz, der mich so erschreckte, folgendermaßen: »Fernande, die Gefangenen sind zurückgekommen. Der Ihrige auch! Er ist jünger als ich und Jugend braucht Jugend.« Ich hatte tatsächlich eine Unterredung mit meinem Verlobten. – Der junge Mann wollte alles vergessen und war bereit, Fernande zu heiraten. Landru willigte in eine vollständige Entsagung ein. Trotzdem imponierte er Fernande mehr, sie brach mit dem jungen Mann. »Seit jenem Abend blieb ich in der rue Rochechourt.« Präsident: »Wollen Sie den Herren Geschworenen von Ihrem Aufenthalt in der Villa berichten?« Zeugin: »Ich war dort sechs- oder siebenmal. Mein Eindruck war ein ausgezeichneter. Die Villa war jedoch kaum möbliert. Er erklärte mir, es sei dies genügend für ein Absteigequartier. Ich liebte die Ruhe dieses Ortes. Er sagte mir nicht, daß er die Villa besaß, aber zur Zeit des Bombardements bemerkte er, daß er sie verkaufen wolle.« Frage: »Haben Sie nichts Verdächtiges bemerkt? Die Gegenwart von Jagdgewehren, Revolvern, Patronen im oberen Stock?« Zeugin: »O ja, ich glaube einen Karabiner gesehen zu haben.« Frage: »Landru hat uns nämlich gesagt, daß er gezwungen war, die Hunde des Frl. Marchadier aufzuhängen, da er keine Waffe besaß.« Zeugin: »Darauf kann ich nichts sagen.« Fernande Segret, beunruhigt vom Fragen, meint, daß sie niemals etwas Abnormales bemerkt habe, weder Rauch noch Gerüche, noch sonst etwas. Frage: »Wovon schien Landru zu leben?« Zeugin: »Vielleicht von einigen Möbelgeschäften, aber hauptsächlich von seiner Automobilgarage, wo ich den jungen Lehrling (Charles Landru) habe arbeiten sehen.« Frage: »Haben Sie ihm als Sekretärin geholfen? Was wissen Sie von seinen besonderen Geschäften?« Die Zeugin, deren Aussagen Landru aufmerksam folgt, spricht von der Miete einer zweiten Garage, sowie einem neuen Radiator, welcher eine Umwälzung in der Automobilindustrie hervorrufen sollte. Frage: »Auf wieviel können Sie die Summe schätzen, welche er Ihnen zur Verfügung stellte?« Zeugin: »Ich gab nur aus, was der bescheidene Haushalt erforderte.« Frage: »Wissen Sie, ob die Zahl 7 des Notizbuches Sie bezeichnete.« Zeugin: »Ich wußte nichts von diesem Notizbuch vor der Gefangennahme.« Frage: »Sie haben von Landru gesagt, er sei leidenschaftlich, aber normal?« Zeugin: »Oh, ganz normal!« Moro-Giafferi stellt der Zeugin verschiedene Fragen. Wie Fernande Segret aussagt, hat sie auf dem Kochherd Speisen zubereitet. Moro-Giafferi: »Haben Sie dort Knochen gesehen? Ah, Herr Staatsanwalt, hier beginnt der Prozeß Landru. Gemäß der Beschuldigung, mußten Knochen dort gewesen sein. Sie waren nicht dort. Gut.« – Nun sagen die Psychiater aus. Der Doktor Vallon hat Landru untersucht. Er stellt ihn an die Grenze des Wahnsinns, ohne daß Landru sie überschreitet. Seine Verantwortlichkeit ist nicht absolut anzunehmen. Der Angeklagte hat den Beweis einer sonderbaren intellektuellen Tätigkeit erbracht. Seine vererbten Eigenschaften sind mittelmäßig, aber die erbliche Belastung hat nichts Verhängnisvolles an sich. Zu verschiedenen Zeiten seines Lebens wurde Landru von Attacken teilweiser Paralyse heimgesucht. Trotzdem kann nicht angenommen werden, daß Landru seine Taten unbewußt begangen habe. Die Lypemanie, der er sich nähert, läßt ihn trotz allem als Betrüger und wissentlichen Fälscher erscheinen. Der Doktor Rogues de Furcos ist derselben Meinung wie Doktor Vallon. Er hat keine Spur von Psychose bei dem Angeklagten gefunden. Was Dr. Roubinovich anbelangt, so sieht er in Landru »ein obscures Individuum ohne jede geheime Krankheit«. Er hat ihn zu verschiedenen Malen untersucht, zur Zeit seiner vorhergehenden Verhaftungen von 1904 und 1906. »Ein normaler Mensch, der jedoch einiger Nachsicht bedarf.« Im Jahre 1919 wurde der Arzt jedoch frappiert von seiner Geistesgegenwart. Als Irrenarzt ist er überrascht gewesen über die Exaktheit von dessen Gedächtnis. Landru scheint ihm außerdem als ein »unvergleichlicher Causeur.« Der Angeklagte scheint geschmeichelt, daß man seine Konversationsgabe so wertet. Er sagt, als der Sachverständige schweigt: »Ich danke den Herren Sachverständigen für ihre Feststellung, denn die Verbrechen, die man mir vorwirft, sind so ungeheuer, daß sie nur von einem Entarteten verübt werden können. Nun, wenn ich geistig gesund bin, konnte ich sie nicht begangen haben.« Verteidiger : »Und mir fällt es nicht ein, auf Wahnsinn zu plädieren!« Ein Geschworener (zu Dr. Roubinovich): »Ist Landru imstande, jemandem seinen Willen aufzuzwingen, ihn gewissermaßen zu hypnotisieren?« Der Psychiater : »Vielleicht, wenn er es mit hysterischen Frauen zu tun hatte. Aber Landru ist vor allem ein Charmeur und hat dadurch das Vertrauen seiner zahlreichen Bräute zu erringen und zu fesseln vermocht.« Nach einigen kleineren Debatten kommt der Brigadier Riboulet noch einmal zu Wort, um mitzuteilen, was er bezüglich der Hilfsquellen des Angeklagten konstatiert habe. Er bringt verschiedene Schlußfolgerungen vor, über die der Verteidiger debattiert. Nachdem noch der Staatsanwalt dem Brigadier den Dank der Öffentlichkeit für seine Bemühungen ausgesprochen hat, wird die Sitzung als beendet erklärt. Der fünfzehnte Tag. (23. November.) In der Mitte des Gerichtssaales sieht man nichts als den Kochherd, mit Stricken eingeschnürt, die man bei den Vorführungen durchschneiden muß. Der Vorsitzende kommt sogleich zur Sache. Wie sind die Verbrechen ausgeführt worden? Präsident : »Die Anklage gesteht offen ein, daß sie keine bestimmten Verdachtsgründe hat und auf Mutmaßungen angewiesen ist.« Landru : »Und weshalb denn?« Schußwaffen? Man hat welche bei Landru gesehen. Er gibt an, daß er Schießübungen vorgenommen hat. Fernande Segret wurde vom Feldwächter Lecoq gesehen, wie sie Waffen reinigt. Landru stellt nicht in Abrede, daß er einen Karabiner und einen Revolver in Gambais hatte, aber er hätte dieselben schnell nach Paris zurückgebracht. Gift? Erhängen? Man hat auf Gift geschlossen, weil man in seinem Besitz ein Werk über die »großen Giftmischerinnen« gefunden hat. Landru : »Man tötet nicht mit einem Buche.« Dagegen hat man im Untergeschoß Phiolen gefunden, welche chemische Substanzen enthalten haben. Was das Erwürgen der Hunde betrifft, so habe Landru dies für die »sanfteste Todesart« erklärt. »Oh!« widerspricht Landru. Sei dem wie immer, wenn die Anklage auch glaubt, wiederholen zu müssen, daß ihr jede Grundlage fehlt, ob Landru erschossen, vergiftet oder erhängt haben sollte, in allen Fällen hat er seine Opfer verbrannt. Präsident : »Das sind keine Hypothesen. Wir werden die Zeugen hören, welche durch den starken Rauch belästigt wurden.« Landru : »Was bedeutet überhaupt starker Rauch und der in der Nacht bemerkte Lichtschimmer? Was auch die Zeugen sagen mögen, ich bleibe dabei, daß es unmöglich war, etwas zu sehen. Dagegen spricht schon die allgemeine Lage.« Präsident : »Welchen Grund hätten sie wohl, vor Gericht falsch auszusagen?« Landru : »Weil am Lande viel geklatscht wird.« Ein anderer Zeuge will den Lärm eines Automobil gehört haben, welches beim Teich von Bruyére hielt, in den ein Paket geworfen wurde. Landru : »Den Zeugen möchte ich wohl hören.« Präsident : »Dazu werden Sie Gelegenheit finden.« Landru : »Es ist wirklich auffallend, daß man keine der Verschwundenen wiedergefunden hat, nicht einmal die Hälfte einer derselben.« Und die Knochenreste, die man in Gambais gefunden hat? Es sind, wie die Anklage sagt, verbrannte Menschenknochen. Auf eine skeptische Bemerkung Landrus sagt der Vorsitzende, es sei nicht üblich, daß der Angeklagte den Experimenten beiwohnt. Präsident : »Die Untersuchung hat ergeben, daß in der Asche sich ein beunruhigendes Quantum Kalk gefunden hat. Natürlich haben die Sachverständigen nicht feststellen können, daß es sich um weibliche Gebeine handelt. Aber man hat in diesen Überresten auch Schnallen, Strumpfbänder, Haarnadeln, Druckknöpfe etc. gefunden.« Landru : »Das alles hat sich in einer Schachtel mit Abfällen gefunden, die man ins Feuer gesteckt hat.« Frage : »Sie hatten die Gewohnheit, Abfälle zu verbrennen? Auch Strumpfbänder? Auch Schnallen?« Landru : »Oh, ich habe nicht lange gewählt.« Hierauf teilt der Verteidiger mit, daß sein Klient nach der Untersuchung eine Eingabe gemacht habe, in welcher er dagegen Einspruch erhebt, daß man ihn vor dem Verhör niemals davon in Kenntnis gesetzt hat, daß Knochen, Blutspuren, schneidende Instrumente etc. gefunden wurden, sowie daß man ihn von allen ohne seine Gegenwart vorgenommenen Versuchen nie verständigt hat. Der erste Zeuge wird vorgeführt. Landru hebt die Arme protestierend zum Himmel empor, wie er die Zeugenaussage der Frau Corbin , aus Vernouillet anhört. Sie klagt über die übelriechenden Dämpfe, welche in dicken Schwaden aus dem Rauchfang des Mieters der Villa Lodge aufstiegen. Es lag übrigens gegen denselben Spionageverdacht vor. Frage : »Haben Sie Unrat verbrannt?« Landru : »Ich weiß nicht ..., der Zeuge sagt ›während des Sommers‹. Das ist unbestimmt. Bevor ich übersiedelt bin, habe ich Unrat verbrannt.« M. Mercier ist Feldwächter in Vernouillet. Er ist benachrichtigt worden, daß vom Dache Landrus Rauch aufsteige. Aus persönlicher Wahrnehmung weiß er nichts. M. Navieres du Treuil : »Sie haben dort eine Untersuchung vorgenommen? Wer hat Sie empfangen?« H. Mercier : »Eine Dame.« M. Navieres du Treuil : »Eine Dame? Ich danke Ihnen.« Das heißt also, daß der Rauch zu einer Zeit aufstieg, wo jedenfalls die Landrus Villa bewohnende Dame am Leben war. – Landru richtet sich auf. Zeugenaussagen von Dienstboten und Bauern. Dieselben sagen aus, daß Landru die Besitzung »des Bois« kaufen wollte, welche einen Landherd besitzt. Landru : »Einen Landherd. Einen solchen gab es ja auch in Vernouillet und den hat man demoliert, um dort etwas besonderes zu finden. Dabei hat man nichts gefunden, als Spinngewebe.« Zur Zeugenaussage der Mlle. Guillerot , welche »über die Mauer des Gartens« geblickt hat, meint Landru, daß er einen alten Koffer und Putztücher von Maschinen verbrannt hatte. »Natürlich duftet das nicht nach Rosen!« Die Aussagen werden von Moro-Giafferi unterbrochen, der sich auf ein Sachverständigengutachten stützt, welches sagt: »Der Geruch bei der Verbrennung von Fleisch ist kein ausgesprochener.« Auch stützt er sich auf verschiedene Zufälligkeiten. So hat man im November 1917 gleichfalls einen penetranten Geruch gespürt, ohne daß jemand verschwunden wäre. An die Zeugen von Vernouillet schließen sich die von Gambais. Hat Mme. Lecocq auf eine Entfernung von 1200 Meter »den charakteristischen Geruch menschlichen Fleisches unterscheiden können?« Das ist zweifelhaft, meint der Verteidiger, und fügt hinzu, daß dieser Geruch – und sollte das Drama auch weniger düster werden – kein andrer war, als der von »gebackenen Kottelettes«. Der Fleischhauer von Gambais sagt von Landru aus, daß dieser das »Original« genannt wurde. Nach ihm sagt Mme. Mauguin aus. Sie erklärt, daß sie auf dem Teiche von Bruyéres ein Paket von sonderbarer Form habe schwimmen sehen. Erst hatte sie es für einen Ertrunkenen gehalten. Landru : »Hat die Zeugin gewußt, daß derjenige, welcher einen Ertrunkenen zur Anzeige bringt, eine Prämie erhält?« Moro-Giafferi : »Sie haben einen Ertrunkenen gesehen und haben nicht die Anzeige erstattet?« Zeugin : »Ich hatte an einige junge Leute gedacht, die sich vor einigen Jahren ertränkt hatten. In diesem Jahre wurde in der Gegend niemand vermißt.« Diese Tatsachen haben sich im Jahre 1918 abgespielt. Nach kurzer Unterbrechung wird die Sitzung wieder aufgenommen. In welchem Jahre haben diverse Zeugen auf dem Teiche einen Gegenstand schwimmen sehen, welcher verfaultes Fleisch zu sein schien, was auch am Geruche wahrnehmbar war? War es 1917 oder 1918? Das soll aus den Aussagen bei der Untersuchung hervorgehen. Der Kommissär der berittenen Polizei von Gambais, Dautel, kann endlich das Ergebnis der am Tage nach der Verhaftung erfolgten Einvernahme Landrus mitteilen. Die Nachforschungen haben am 13. April begonnen. Der Zeuge gibt vorerst eine sehr genaue Schilderung der Örtlichkeit. Dann beschreibt er, wie er in der Stadt und der Umgebung gesucht hat und kommt auf die zweite Untersuchung am Tage des großen Lokalaugenscheines zu sprechen. Es handelt sich um die Auffindung von Knochenresten »und anderen weiblichen Gegenständen« in der Asche. Im Teiche von Bruyéres, auf dem 3 Meter hoch Schlamm steht, so wie im Teiche von Neuf hat Herr Dautel Nachforschungen anstellen lassen, war jedoch im voraus von der Ergebnislosigkeit derselben überzeugt. Am 13. April erkennt Herr Dautel noch den mit C. L. gezeichneten Koffer, der Celine Lacoste, Schwester des ersten Opfers Frau Buisson, gehört. – Beim zweiten Lokalaugenschein fand der Zeuge Knochenreste in der Asche. Er übergab dieselben dem Dr. Paul, welcher an der Untersuchung teilnahm. Frage : »Sie haben die Knochen in die Hand genommen?« Zeuge : »Ja, um sie dann nach vollendeter Untersuchung den Vertretern der Gerechtigkeit zu geben.« Moro-Giafferi : »Haben Sie nach dem 13. April die Siegel anlegen lassen, M. Dautel?« Zeuge : »Nein.« Moro-Giafferi : »Beim zweiten Lokalaugenschein findet man sie vor. Wann sind sie angelegt worden? – Ich werde darauf zurückkommen. Das ist der wichtigste Punkt in der ganzen Sache.« M. Dautel : »Aber was! Was bedeuten diese Siegel schon?« Moro-Giafferi : »Verzeihen Sie, wenn ich meinem Befremden Ausdruck gebe, wenn ich einen Polizeikommissär fragen höre, was Gerichtssiegel für einen Wert haben. Aber tatsächlich hat man die Siegel erst angelegt, nachdem ungefähr 150 Personen ungehinderten Zutritt, zwischen dem 13. bis 25. April, zur Villa hatten. Schließlich verlangt der Verteidiger die Vorladung der vier Arbeiter, die an den Nachforschungen teilgenommen haben. Die Verhandlung wird vertagt. Der sechzehnte Tag. (Die wissenschaftlichen Gutachten.) (24. November.) Auf dem Tisch des Gerichtssaales liegen die Beweisstücke des Tages: eine Anzahl kleiner Schachteln aus schwarzer Pappe. Auf den Schachteln sind folgende Aufschriften: »Schädelknochen (Schädel und Gesicht); Gliedmaßen (untere) Knochen aus Vernouillet, mit Spuren von Säge und Knochensäge; Knochen, deren Ursprung nicht nachweisbar ist (in einer großen Kiste enthalten). Ferner, vom Feuer beschädigt: Schnallen, Druckknöpfe, Strumpfbandschnallen etc. Es sind auch Teile einer Säge dabei. Item: eine große Kiste, enthaltend Asche, die unter dem Hangar in Gambais gefunden wurde. Der erste an dem Tage der wissenschaftlichen Gutachten vorgerufene Zeuge ist Beyle , Chef der Abteilung für Agnoszierung. Der Zeuge hat diese Asche teils im Küchenherde, teils unter dem welken Laub beim Hangar zusammengesucht, teils von jungem Gras bedeckt, gefunden. Unter dieser Asche konstatiert man bis zu 5 Prozent Knochenasche. Herr Beyle verbreitet sich nunmehr über die wissenschaftliche Methode, welche die meisten Anhaltspunkte und Sicherheiten bieten. Hierauf folgt der Bericht über die Verbrennungsversuche, welche mit dem Kochherde vorgenommen wurden (1919 Juni). Man stellt fest, »daß fettes Fleisch ein ausgezeichnetes Brennmittel ergibt. Die Verbrennung eines Kopfes bis zu Asche erfordert dreiviertel Stunden«. – Was das gestockte Blut am Fußboden des Kellers betrifft, so glaubt man, daß dasselbe weder von einem Menschen noch von einem Hunde herrührt. – Und die Schnallen, Druckknöpfe etc.? Herr Beyle begnügt sich damit, ihre Auffindung festzustellen. Landru : »Der Sachverständige spricht von weiblichen Gegenständen. Nun hat man auch andere Gegenstände gefunden, und zwar Knöpfe. Der Knopf ist aber als Toilettegegenstand geschlechtslos.« Im übrigen hat er verbrannt, was ihm in die Hand gekommen ist, wie Fichtenzapfen, Kastanien etc. Schließlich sagt er: »Ich habe in Gambais Austern gegessen (Heiterkeit). Ich habe die Schalen verbrannt. Hat sich nicht daraus ein Quantum Kalkphosphat ergeben?« Präsident : Kurzum, Sie geben also zu, die Asche dorthin gebracht zu haben, wo der Sachverständige sie gefunden hat?« Landru : »Ich gebe gar nichts zu.« Er hat von allem ein wenig verbrannt, aber die Asche kann auch »von einer anderen Verbrennung herrühren«. Landru : »Ich werde wirklich nicht 150 Meter gehen, um eine Asche fortzutragen, die bei der Pumpe zu halten nützlich ist, da ja Asche beim Waschen von Wäsche gute Dienste leistet.« M. Kling , Direktor des städtischen Laboratoriums folgt auf Herrn Beyle, nach ihm M. Kohn-Abrest , Direktor des toxikologischen Laboratoriums der Polizeipräfektur, die obige Aussage bestätigen. Dann wird die Sitzung unterbrochen. Bei Wiederaufnahme erscheint der Gerichtsarzt Dr. Paul . Mit großer Ausführlichkeit und Genauigkeit sagt er über die gerichtlichen Untersuchungen aus, an denen er bekanntlich in Gambais teilgenommen hat. Dr. Paul war bei der Untersuchung in Gambais am 29. April anwesend. Man hatte in einem Haufen von Abfällen Knochensplitter gefunden und ihm übergeben. Er konstatierte sofort das Vorhandensein von menschlichen Schädelknochen. Auch in der Asche des Ofens fand man Knochenfragmente, im Rost unter der Asche einen linken Mittelfußknochen. Da die Fragmente teilweise sehr klein waren, zog Dr. Paul zur Beratung Professor Anthony und Sauvais heran. Man hatte zunächst 4 Kilogramm 176 Gramm Knochenstücke vorliegen. Davon war ein Teil offensichtlich tierischen Ursprungs, ein Teil fraglich. Der Rest von 1 kg 95 gr. waren ausgesprochen menschliche Knochen. Nun war die Frage, von wieviel Leichen die Knochen stammen konnten. Man hat drei festgestellt, da einzelne Teile unter den Knochen waren, die nur einfach oder zweifach bei einem Menschen vorkommen können. Man fand z. B. sechs Felsenbeine. Da jedes Skelett nur zwei solche besitzt, mußten drei Leichen in Frage kommen. Schädelknochen waren insgesamt im Gewicht von 996 Gramm vorhanden. Da ein Schädel des erwachsenen Menschen 400 Gramm wiegt, kamen drei Schädel in Frage. Insgesamt hat man nach Beseitigung der Überreste verschiedener Tiere (Spitzmäuse, Maulwürfe, Hühner etc.) ungefähr 256 menschliche Knochenteile gefunden. Darunter befinden sich 11 Schädelpartien (Vorderteile), 8 Bruchstücke der oberen Teile von Wirbelsäulen, 4 Vorderarme, 65 von Händen und Handgelenken, 21 von Füßen, 47 Zähne oder Teile von solchen. – Dr. Paul erklärt weiter, daß der Beckenknochen für die Gerichtsärzte das einzige Mittel ist, das Geschlecht eines Verstorbenen bei der Untersuchung festzustellen. »Einen solchen Beckenknochen haben wir überhaupt nicht gefunden. Daher kann ich trotz der halben Gewißheit nicht wissenschaftlich einwandfrei sagen, ob wir es mit Überresten von Männern oder Frauen zu tun haben. – Die Zähne? Mit deren Hilfe haben wir erkannt, daß wir es mit einem jungen Individuum mit guten und einem älteren mit schadhaften Zähnen zu tun haben. – Das Alter? Unmöglich zu bestimmen! Andererseits pflegt man selten an einem Skelett die Spuren eines Verbrechens nachzuweisen. Erstickung? Erdrosselung? Vergiftung? Es läßt sich an den Knochen absolut nichts Bestimmtes nachweisen. Die Knochen sind nur in der Absicht zu zerstören, so unregelmäßig zugerichtet worden. Schnitte, Hackenschläge, Spuren von einer Säge lassen die Vermutung, es handle sich um anatomische Studien, ohne weiteres verwerfen. Präsident : »Landru, im Juli 1916, im Februar 1917 und am 6. März 1918 finden sich in Ihrem Einschreibbuche Eintragungen über den Ankauf von Sägeklingen. Erkennen Sie diesen Einkauf für richtig an?« Landru : »Ich stelle ihn gar nicht in Abrede. Ich habe ihn für meinen Betrieb gebraucht.« Diese Antwort löst heftige Bewegung aus und wie Landru seinem Verteidiger eine »schriftliche Mitteilung« machen will, ermahnt der Vorsitzende ihn, gleich und ohne Zögern zu sprechen. Landru : »Diese Einkäufe stehen mit notwendigen Reparaturen an der Villa im Zusammenhang: Ich habe, wie der terminus technicus lautet »im Fluge gesägt«. Dabei ist die Säge zerbrochen. Übrigens werden sich am Tor der Villa noch die Spuren der Ausbesserungsarbeiten nachweisen lassen.« Staatsanwalt : »Man hat nirgend Blutspuren gefunden, auch nicht auf den Kleidern des Angeklagten. Wundert Sie das?« Dr. Paul : »Auch bei Fehlen von Blutspuren hat man nicht das Recht, einfach zu sagen, daß keine Zerstückelung stattgefunden hat. Man braucht Kleider nur schnell abzuwaschen ...« Moro-Giafferi : »Sind die Knochenstücke, welche Sie unentwegt für menschliche halten, mit der Säge zersägt worden?« Dr. Paul : »Nein!« Moro-Giafferi : »Das ist Landrus Antwort auf die Frage wegen der Metallsäge.« Der Staatsanwalt richtet an Dr. Paul die Frage, ob es nicht möglich sei, daß infolge einer teuflischen Machination gegen Landru diese Überreste nach Gambais gebracht worden seien. Ob er sich erinnere, daß der Verteidiger sich über die verspätete Anlegung der Siegel sehr aufgehalten habe, während der Kommissär Dautel deren Zweckmäßigkeit vollständig leugne? Dr. Paul meint darauf, daß diese Möglichkeit die ganz von der Hand zu weisende Mithilfe eines Arztes zur Voraussetzung hätte; dieser aber hätte die Beckenknochen nicht vergessen, welches das weibliche Geschlecht in unwiderleglicher Weise feststelle. – Die Sitzung wird abgebrochen, morgen werden die Gutachten fortgesetzt. – – – – – – – – – – Vor einigen Tagen hatte Rat Gilbert mitgeteilt, daß er von einem gewissen J. Delange aus Gelsenkirchen in Westfalen die Verständigung erhalten habe, daß dieser im Jahre 1918 einen jungen, etwa 20jährigen Mann namens André Cuchet gekannt habe. Der siebzehnte Tag. (Weitere Gutachten.) (25. November.) Der Prozeß nähert sich seinem Ende. Der Zuschauerraum ist vollgepfropft wie immer. Sogar der chinesische Botschafter ist anwesend, ebenso der persische Thronfolger. Die Verhandlung beginnt. Der erste Zeuge ist Professor Anthony vom naturhistorischen Museum. Sein Gutachten bestätigt in den meisten Punkten dasjenige des Gerichtsarztes. Der Vorsitzende Gilbert ordnet sodann an, daß die in den Schachteln enthaltenen Gebeine dem Zeugen, den Geschworenen und dem Angeklagten vorgelegt werden sollen. Landru ruft aus: »Das ist das erstemal, daß man mir diese Beweisstücke zeigt! Bei einer so schweren Beschuldigung das erstemal!« In diesem Moment ruft M. Lagasse: »Nun, Landru, sehen Sie Ihre Opfer an!« Darauf entsteht heftiger Lärm. Der Vorsitzende legt sich ins Mittel und es gelingt ihm, die Ruhe wieder herzustellen. Landru (sich erhebend): »Ich wiederhole, daß die Überreste auf dem Hangar gefunden wurden, der von allen Seiten frei zugänglich ist und nicht einmal durch Sie geschützt wurde.« Nach Prof. Anthony wird Professor der Zahnheilkunde Sauvais aufgerufen. Die Schlußfolgerungen, zu denen er nach den fortgesetzten Untersuchungen gelangte, bestätigen, daß die Zähne und Zahnbruchstücke (47), welche unter der Asche im Küchenherde von Gambais gefunden wurden, nicht nach der Extraktion verbrannt wurden. Diese Schlußfolgerungen bestätigen die Richtigkeit der Anklage. Sie überzeugen die Geschworenen, daß der Angeklagte nicht die Zähne, sondern die Kiefer, in denen die Zähne sich befanden, verbrannt hat. Dr. Sauvais schließt: »Es handelt sich unwiderleglich um drei verschiedene Individuen.« Auf das Fehlen von Blutflecken zurückkommend, frägt der Staatsanwalt: »Wie ist denn die Blutung bei einer Leiche?« Doktor Paul erklärt daraufhin, daß, während beim lebendigen Körper das Blut herausgeschleudert wird, es bei einer Leiche einfach dem Körper entströmt. Nun kommen die ersten von der Verteidigung angeführten Zeugen. Mr. Armand Robert, Landwirt in Gambais, Stadtrat, hat das Amt eines Bürgermeisters inne gehabt. Er hat der Abnahme der Siegel beigewohnt. Mr. Lambert hat von einem gewissen »Herrn Dupont« im Jahre 1918 die Villa Tric in Untermiete bekommen. Wo ist aber der Schlüssel der Villa Tric? Dieser fehlt! Mr. Lambert hat ihn zuerst seinem Jagdhüter, dann seinem Kutscher übergeben, der aber verrückt geworden ist. Moro-Giafferi : »So, die Schlüssel hat man also einem Individuum übergeben, welches den Verstand verloren hat! Meine Herren Geschworenen, wenn Sie Veranlassung haben werden, über die seltsamen Vorgänge in der Villa Gambais zu sprechen, werden Sie dessen wohl eingedenk sein, daß man – einem Verrückten – die Schlüssel übergeben hat.« Schluß der Einvernahmen. Die Verhandlung wird um 15 Uhr 30 abgebrochen. Der achtzehnte Tag. (Die Zivilparteien.) (26. November.) Der Tag gehört den Zivilparteien. Das Wort ergreift zuerst M.  Surcouf , der die Interessen der Eheleute Friedmann, Schwester und Schwager der Frau Cuchet, der ersten Verschollenen, vertritt. M. Surcouf versucht zuerst den guten Ruf der Frau Cuchet wieder herzustellen, der durch die Argumente der Anklage und die Behelfe der Verteidigung angegriffen wurde. Er entwirft ein Bild von Landru, indem er ihn als Berufslügner darstellt, der die Lüge nur zur Vorbereitung des Verbrechens und nachher zu dessen Verbergen benötigt. Landru scheint an dieser Rede nur das entfernteste Interesse zu nehmen. Nun spricht M. Lagasse : »Die Geschworenen haben sie gehört, diese Schwester, welche nach ihrer Schwester fragt, diese »kleine Mama«, welche ihre »Tochter« verlangt. Und sie wissen heute, daß diese Schwester, diese Tochter ermordet wurde – ermordet von Landru.« – Jetzt spricht der Redner von den Theaterrevuen, in denen Landru vorkam, über den sich niemand empörte, und von dem man in gewissen Couloirs sagte: »Eh! eh! Zweihundertdreiundachtzig Frauen«. Niemand bedauerte die Opfer, sie wurden vielmehr manchmal beneidet.« M. Lagasse      M. Surcouf Diese Worte erwecken einiges Gemurmel. Schnell setzt der Advokat hinzu: »Man beneidete sie, da man nicht die ganze Wahrheit kannte.« – Er fährt fort: »Wenn eine einzige von diesen Frauen, wenn der 17-jährige Jüngling noch leben würde, nach drei Jahren, die der Fall Landru nun dauert, nach diesen vierzehn Tagen, in denen der Inhalt dieser Debatten in die entlegensten Orten berichtet wurde, hätte nicht mindestens eines dieser Opfer dem Rufe geantwortet?« M. Lagasse erkennt das System der »Mauer des Privatlebens« nicht an. Er will an das Schweigen des »Ehrenmannes« nicht glauben. »Komödie niedrigster Sorte! Zynismus! Verstellung eines fünfmal verurteilten und schon vor der endgültigen Sühne stehenden Verbrechers! – Was machte Landru mit seinen Opfern? Wie tötete er sie? Der Herr Staatsanwalt wird es Ihnen sagen.« Landru macht sich Notizen. M. Lagasse gerät immer mehr in Feuer: Er steht vor den Geschworenen. »Er hat sie getötet, der elende Schurke! Aber wie? Durch Gift? Durch Erwürgen? Im Schlaf? Hat sie lange gelitten? Hat sie gerufen? Das ist die Frage, gestellt von derjenigen, welche die arme Verstorbene beweint ... Ich habe geendigt. Ich habe den Ausdruck des Schmerzes der Frau Fauchet, Schwester der ermordeten Frau Pascal übermittelt. Der Herr Staatsanwalt wird Ihnen von den »Opfern« sprechen, im Namen der Gesellschaft, die er verkörpert. Ich wollte einfach eines der Opfer verteidigen. Auf meine Seele und Gewissen behaupte ich, daß Landru die Frau Pascal ermordet hat. Ich erwarte mit Vertrauen Ihr Urteil. Meine Herren Geschworenen, Sie werden ohne Angst, ohne Schwachheit verurteilen können; das schwarze Kleid, das ich trage, ist Ihnen Garantie gegen jeden Zweifel.« M. Lagasse hat geendigt. Sie Sitzung ist aufgehoben. Der neunzehnte Tag. (Rede des Staatsanwaltes.) (Montag, 28. November.) Die dritte Woche des Prozesses beginnt – der Schlußakt. Dort, wo in den Vorwochen die Möbeln der Vermißten aufgestapelt waren, stehen nun ebenfalls Bänke für die Zuhörer, bis auf das letzte Plätzchen besetzt. Sofort nach Eröffnung der Verhandlung erhebt sich der Staatsanwalt Godefroy und beginnt seine Rede, unbedingte Verdammnis für Landru fordernd: »War denn solch eine Reihe von Verbrechen in unserer Zeit möglich? Die wiederholten Missetaten von Landru schienen so unglaubwürdig, daß man sie nicht immer für wahr hielt, und der Spott dem Gerichte nicht erspart blieb. Ja, man meinte sogar, ob dieser Prozeß nicht ein politisches Manöver sei zu dem Zwecke »die Aufmerksamkeit der Bürger von Verhandlungen eines Friedensvertrages abzulenken, welcher vielleicht nicht den Erwartungen der Mitwirkenden an einem glänzenden Sieg entsprach.« Wieso hat Landru während so langer Zeit seine Verbrechen ausführen können? Das ist eine Folge des großen Dramas, welches unser Vaterland durchgemacht hat, eine Folge dieser Plage, die der Krieg gewesen ist. Der Dienstbetrieb war desorganisiert und unsere Polizeiagenten hatten genug damit zu tun, innere und äußere Feinde zu verfolgen. Ein so gescheiter, so hinterlistiger Verbrecher wie es Landru war, wußte furchtbare Konsequenzen zu ziehen aus dieser außergewöhnlichen Lage.« Landru macht keine Notizen mehr. Staatsanwalt Godefroy erreicht eine ungewöhnliche Heftigkeit, bittet das Volksgericht ihn als dreizehnten Geschworenen zu betrachten und entwirft ein Bild Landrus: »Er stürzt von Fall zu Fall und 1914 wird er ausgewiesen, nachdem er mehr als siebzehn Jahre Kerker auf sich hatte.« Zuletzt war Landru im Gefängnis von Loos. Der Staatsanwalt entwirft eine düstere Schilderung dieser Gefangenenhäuser. »Somit mußte der ausgewiesene Landru, wollte er nicht nochmals die in Loos durchgemachten Leiden erleben, zu Verbrechen gelangen, welche, wie die Mörder denken, keine Beweise hinterlassen.« Der Staatsanwalt kommt nochmals auf den Roman der Bräute. »Er wußte sie zu faszinieren.« Godefroy rekapituliert. Dann wendet er sich zu Landru: »Es gab einmal einen berühmten Mörder Pranzini, welcher beschuldigt war, eine galante Frau getötet zu haben. Man hatte gesehen, daß er von ihrer Wohnung herausging. Um Aufklärung gefragt, antwortete er: ›Die Ehre einer Dame der Gesellschaft ist im Spiel‹. Nun, Sie, Landru, Sie sagen, daß Sie nicht einmal der Geliebte dieser Unglücklichen waren, nur Käufer ihrer Möbel. Was veranlaßt Sie also, zu schweigen? – Ah! Landru wußte arme Geschöpfe zu finden, vielleicht amoralische, aber nicht antipathische; arme Geschöpfe, welche durch Schicksalsprüfungen leichtgläubig geworden waren. Wer hat denn von ihnen mit Verachtung gesprochen? Sicher nicht die Polizeiberichte, sondern Landru selbst, wie es ihm die Anklage schon während der Verhandlungen vorgeworfen hat.« Dann entwirft der Ankläger ein Bild von Landru, wie er vor dem Leichnam seines Opfers kniet, um es zu berauben, und er ruft aus: »Die Legende von dem gutmütigen Landru ist nun, hoffe ich, zerstört! Vor Ihnen steht ein Ungeheuer, dem Mitleid und menschliche Gefühle unzugänglich sind. Es bleibt mir nur übrig, von Ihnen die Abschaffung dieses verdorbenen Gliedes der menschlichen Gesellschaft zu verlangen.« Die Sitzung wird unterbrochen. Nach Wiederaufnahme fährt der Staatsanwalt mit seiner Auseinandersetzung fort: »Wie soll man zugeben, daß so viele Frauen, wenn sie nicht tot sind, ein so vollkommenes Schweigen bewahren, und wie zugeben, daß der junge Cuchet seiner Vergangenheit und Heimat untreu werden kann. Landru hat gesagt, dies seien keine Beweise. – – Kann man danach noch zweifeln? – – Frau Cuchet, die wohlhabend lebte, soll sie mit ihrem früheren Leben gebrochen haben, einfach, um Landru ihre Möbel zu geben? Nein. Sie wurde durch Landru fasziniert und hat den Kopf verloren. Dann bespricht der Ankläger die Eintragungen des Notizbuches, welche den so oft wiederholten Kauf einer Tour-Retour-Fahrkarte und einer einfachen Fahrkarte betreffen. Eine der bedrückendsten Tatsachen. Die Anklage hat noch andere Rätsel zu entziffern, zum Beispiel die Zahl 4 am Kopfe einer Seite. Vier Uhr nachmittags! Es ist die Stunde, da eine Unglückliche ihre Leichtgläubigkeit mit dem Leben bezahlt hat. Man wird nie mehr von ihr etwas hören. Die Stundenangabe kann verschieden sein, aber immer folgt das Verschwinden der schicksalsschweren Notiz, dann die Eintragung der Einnahmen. Mein verehrter Gegner de Moro-Giafferi hat mich gefragt, ob ich diese Notierungen benützen wolle. Eine einzige Zahl würde nichtssagend sein. Aber ihre Wiederholung, ist das nicht ein direkter Beweis? Ich habe gesucht. Fahrpläne studiert. Diese Zahlen entsprechen keinem Zug, keinem Stellwagen. Also ist die Stunde diejenige des Verbrechens. Warum führte Landru seine Opfer, die einen nach Vernouillet, die anderen nach Gambais? Sie machen eine erste Reise. Nach der zweiten sieht man sie nicht mehr. Das ist das Unbekannte, das ist das Rätsel! – Der Staatsanwalt wird morgen fortsetzen. Der zwanzigste Tag. (Schluß der Rede des Staatsanwaltes. Beginn des Plaidoyers de Moro-Giafferi.) (29. November.) Bei Beginn der Sitzung nimmt der Staatsanwalt seine gestern unterbrochene Anklagerede wieder auf. Er führt an, daß Landru das Vermögen aller seiner »Bräute« übernommen hat, daß er also nicht bloß der Käufer ihrer Möbel war, wie er angibt. – Wie konnte er ferner die verschiedenen Schmucksachen der Verschwundenen besitzen, wieso ihre Familienpapiere, ohne die doch eine weitere Existenz für die Frauen zumindestens sehr schwierig gewesen wäre, umsomehr als solche zur Zeit des Krieges besonders nötig waren. Wie kommen all die Habseligkeiten in die Garage des Landru – Dinge, deren Besitz seinerzeit für Landru wertlos, nun niederschmetternd für ihn ist. Wie kommt das Geschenk, das Andrée Babelay von ihrer Schwester erhielt und das ihr so teuer war, in die Hände Landrus. Wieso die Dokumente der Mme. Jaume, die sie für ihre Scheidung benötigte. Wieso z. B. die Zuckerkarte der Mlle. Marchadier? – Und auch die Kadaver, die man im Garten von Gambais fand, klagen Landru an, der zuerst nur zugab, die Katze der Mme. Pascal getötet zu haben, und erst nach dem Entdecken der toten Hunde auch hierüber eine unwahrscheinliche Erklärung abgab. Bei dieser Gelegenheit hat Landru über die »sanfteste Todesart« gesprochen, die er ihnen habe zukommen lassen. Wen hat er damit in Wirklichkeit gemeint? Weiter erwähnt der Ankläger den Kochherd Landrus und seine teuflische Küche und fährt fort: »Gewiß werden die realen Beweise immer fehlen. Man wird nicht sagen können, wie Landru seine Opfer getötet hat, aber man hat menschliche Überreste am Tatort vorgefunden. Der sichere unanfechtbare wissenschaftliche Beweis ist dafür erbracht worden. – Es war der 29. April, nach der zweiten Expedition, als die Aufmerksamkeit auf einen großen Haufen von Asche gerichtet wurde und auf Überreste, die menschliche Knochen sein konnten. Sie wurden als solche festgestellt. Von einem Beinhaus konnten sie nicht herrühren, da ein solches nie an der Stelle der Villa gestanden ist. Der Dorffriedhof ist etwa 100 Meter weit entfernt. Überreste einer anatomischen Untersuchung? Herr Doktor Paul hat Ihnen gesagt, daß das unmöglich ist. – – Man will darin nur einen weiteren Schritt in den Machinationen gegen Landru erblicken. Ich weiß nicht, was der Herr Verteidiger sich dabei vorstellt. Er wird wohl sein ganzes großes Talent nötig haben, um einen derartigen Standpunkt zu verteidigen. Männer der Wissenschaft haben im Vorhinein die Voraussetzung der Verteidigung zunichte gemacht. – Was nun das in der Nacht bemerkte Licht, den verdächtigen Rauch anbelangt, so hat es die Schwäche einiger Zeugen bewirkt, daß diese Argumente einen geringeren Eindruck auf die Zuhörer gemacht haben. – Warum hätte Landru seine Opfer verbrennen sollen? Zweifellos, um auf diese Weise die Spur seiner Verbrechen am besten zu vertilgen. – – Landru hat sich der Keulen und Sägen bedient, um die Leichname seiner Opfer zu zerlegen. Haben Sie noch den geringsten Zweifel, meine Herren Geschworenen, über den Ursprung dieser Gebeine? Wir sind keine Wissenschaftler, wir haben nicht das Recht, über die Beweise der Sachverständigen hinwegzugehen.« Der Staatsanwalt spricht dann über den wiederholt in großer Anzahl erfolgten Ankauf von Metallsägen und fährt fort: Sie werden Ihren Beschluß fassen, meine Herren Geschworenen. Sie sind der mächtigste Richter. Sie werden urteilen, ob ich unrecht habe, wenn ich vorgebe, daß diese Sägeteile von der Zerstückelung der Opfer herrühren. Man hat kein Menschenblut in Gambais gefunden. Aber auch das ist kein Beweis, denn man kann es entfernen. Meine Herren Geschworenen, ich habe Ihnen gezeigt, daß der Angeklagte allein Interesse daran haben konnte, die Unglücklichen verschwinden zu lassen. Ich habe die tiefe Überzeugung, daß Landru der Mörder der zehn Frauen und des unglücklichen jungen Mannes gewesen ist, in deren Namen ich Gerechtigkeit fordere. – Diese greulichen Verbrechen haben bei ihrer Verkündigung ein unbeschreibliches Entsetzen hervorgerufen. Elfmal hat Landru grausam, wild und unversöhnlich gemordet – ein elffacher Mörder. Er hat diese Geschöpfe beraubt, er hat ihnen ihr kostbarstes Gut, das Leben, entrissen. Welches Schicksal werden Sie diesem Manne auferlegen, der solches verüben konnte? Ich habe eine harte Pflicht auszuüben, denn es gibt keine grausamere Pflicht, als andere Menschen, mächtige Richter, die sie sind, aufzufordern, über ein Leben zu verfügen. Ich habe bei dem Gedanken gelitten, daß Menschen andere Menschen richten sollen. Und ich sage Ihnen mit dem ganzen Ernst, dessen ich fähig bin, ich fürchte keinen Justizirrtum. Es ist der formelle Wahrspruch, ohne mildernde Umstände, es ist die höchste Züchtigung, es ist der Tod, den ich für Henri Desiré Landru verlange, den Mörder von Vernouillet und Gambais. – – Er hat kein Mitleid mit seinen elf Opfern gehabt. Warum wollen Sie Erbarmen zeigen? Man muß die Guillotine aufrichten, wenn es zur Verteidigung der Gesetze und der Gesellschaft notwendig ist. In einer Zeit, da solche Verbrechen noch begangen werden, darf man nicht zögern, den Mörder von elf menschlichen Geschöpfen, die er getötet und beraubt hat, ohne Furcht, ohne Schwäche, zu strafen.« – – Die Sitzung wird unterbrochen. Nach Wiederaufnahme wird das Wort dem Verteidiger gegeben. M. de Moro-Giafferi, der, wie er sagt, nicht darauf rechnete, vor dem nächsten Tage zu Wort zu kommen. Er betont zunächst, daß das Gesetz dem Angeklagten das Recht verleihe, zu schweigen. Er fährt fort: »Herr Staatsanwalt, ich weiß, was Sie verlangen. Und ich, der ich Sie kenne, muß Sie bedauern. Glauben Sie wirklich, daß hier kein Justizirrtum möglich ist. Sind nicht alle ihre Vorgänger schuldig, deren Namen sich unter jenen Todesurteilen befanden, die erst nach dem Tod als Unrecht erkannt wurden. Es gibt nur ein Mittel zur Wahrheit zu gelangen, nämlich das, immer wieder zu zweifeln, wenn man glaubt, sich bereits zu ihr durchgerungen zu haben. – – Wenn Sie den Tod verlangen, verlangen Sie den Tod und eine Seele. – Ich kann bis jetzt noch nicht den endgültigen Rechtsspruch wissen. Aber merken Sie es, Herr Staatsanwalt, wenn auch die Geschworenen der Verantwortung entkommen können, Sie können es nicht. Ich verlange, meine Herren Geschworenen, ihr Eingeständnis, das über alle diese Verbrechen des Mannes, den ich verteidige, kein Beweis erbracht werden konnte. – Man hat bis jetzt nur Anschuldigungen gehört, aber der Beweis? Ich habe ihn bisher nicht gesehen. Der öffentliche Ankläger verlangt von Ihnen, Verbrechen zu bestrafen, über die er, wie er zugibt, nichts Genaues weiß.« Nun prüft der Verteidiger die verschiedenen Belege der Anklage, Dinge, die nur durch die Beredsamkeit der Anklage miteinander in Verbindung gebracht werden konnten. Nirgends sieht der Verteidiger einen einzigen wirklichen Beweis. Man will strafen, weil Landru nicht gesprochen hat. Die Anklage verlangt das Schaffott, dieses Überbleibsel der französischen Revolution. Man sagt: ›Rede oder du wirst gestraft. Sonst bist du nicht nur Landru, der Mörder, sondern auch Landru, der Hingerichtete!‹ Warum? Nur weil er geschwiegen hat? Das Gesetz gesteht aber auch das Recht zu, zu schweigen.« Nun entwickelt der Verteidiger die von ihm aufgestellte juridische Existenz der Verschwundenen. Er erklärt verschiedene Gründe, derentwegen sich die Frauen verborgen halten könnten. Wer kann ihnen schließlich verbieten, ihren Besitz zu veräußern und sich wegzubegeben. Und der Verteidiger schließt nach weiteren Ausführungen: Meine Herren Geschworenen, Sie sind Franzosen. Wenn Sie auch das Gesetz achten, so werden Sie doch, wenn man von Ihnen einen Kopf verlangt, im Grunde ihres Gewissens »Nein« antworten. Der Verteidiger wird morgen enden. Die Sitzung wird aufgehoben. * Neuerdings sind verschiedene Gerüchte über den Fall aufgetaucht. Zunächst waren bei Biévre, wo Landru ebenfalls längere Zeit gewohnt hatte, in einem Teich angeblich Leichenteile schwimmen gesehen worden. Der Teich wurde abgelassen, man fand allerdings Knochen im Sumpf, die jedoch tierischen Ursprungs waren. Ferner wurde der Angabe des M. Delange nachgegangen, der bekanntlich mit André Cuchet im Jahre 1918 zusammengetroffen sein will. Delange war diesbezüglich interveniert worden und erklärte seine Aussage als unbedingt richtig. Dieser André Cuchet habe seinerzeit erzählt, daß er seine Mutter, die mit einem sogenannten Ingenieur zusammenlebte, an der Nase herumgeführt hätte. Cuchet soll nicht in Gelsenkirchen gelebt haben. Er wäre Deserteur gewesen und aus diesem Grunde hätte er sich versteckt gehalten. Als man M. Delange eine Photographie des Verschwundenen zeigt, kann er keine genaue Auskunft über die Identität geben. Der einundzwanzigste Tag. (Schluß der Verteidigungsrede. – Das Urteil.} (30. November.) Der Tag des Abschlusses dieses Prozesses ist gekommen. Im Gerichtssaal bietet sich ein ganz unglaubliches Schauspiel – eine Bewegung, eine Aufregung des Publikums, wie sie noch selten gesehen wurde. Es kommt zeitweise außer Rand und Band, soweit, daß der Staatsanwalt, blaß, außer sich, voll Empörung in den Saal ruft: »Bagage! – Was sind Sie denn? – Wo kommen Sie her? – Feiglinge! – Gemeine Leute, die vergessen, daß hier ein Mensch zum Tode verurteilt wird!« – – Als sich in Paris die Nachricht verbreitet hatte, daß an diesem Abend das Urteil bestimmt gefällt werde, fand ab 11 Uhr ein wahnsinniger Andrang gegen Versailles statt. Alle Züge waren überfüllt. Der Ordnungsdienst war vermehrt worden. An diesem Tag sah man das eleganteste Publikum des Prozesses, nichts als Zobel, Maulwurfsmäntel, Perlenkolliers. – Nach Eröffnung der Sitzung hatte zunächst der Verteidiger das Wort erhalten, um seine Rede fortsetzen zu können. Er kommt nochmals auf die juridischen Mängel der Anklage zurück. Man kann – sagt das Gesetz – einen Mord nur dann als Tatsache betrachten, wenn die Leiche des Ermordeten vorliegt. Aber wo ist sie, diese Leiche, oder vielmehr, wo sind sie, da man Landru so vieler Morde beschuldigt? Dann spricht der Verteidiger gegen die »dogmatische Sicherheit«, die ärgste »Feindin des menschlichen Verstandes«. Das ist diejenige der Experten. Moro-Giafferi bringt einige Anekdoten und erinnert an die Expertise, die einstmals beim Fund eines kleinen Skeletts am Meeresufer auf den Mord eines zweieinhalbjährigen Mädchens schloß. Einige Tage später wurde die Polizei von ihrem Irrtum überzeugt, nachdem der Maler Aimé Morot ihr von dem Tode – seines kleinen Affen Mitteilung machte! Auf diesem Umweg kommt der Verteidiger auf die Prüfung der Asche von Gambais zu sprechen. Man hat versucht, aus der Gattung dieser Asche einen Beweis zu ziehen und der Experte hat nicht den naheliegenden Gedanken gehabt, auch die Asche, die nach Verbrennung der unter dem Verdecke befindlichen Blätter und Zweige entstanden wäre, zu analysieren. Aber die Zeugenaussagen? Mich bekümmert nicht Mangel an Aufrichtigkeit bei den Zeugen, sondern ihre übertriebene Überzeugung. – – In Gambais findet man Tierknochen und andere, von denen man behaupten will, es seien menschliche Knochen. Da sind ihre Leichen, sagt die Anklage. Moro-Giafferi kommt nicht zu denselben Schlüssen wie die Sachverständigen. Werden Sie noch immer mit dem Staatsanwalt glauben, daß es unmöglich war, in die Villa zu gelangen? Man kann nur solche Dinge einem Menschen vorhalten, die man tatsächlich konstatiert hat. Man kann nur dann einen Mann gerecht beurteilen, wenn man sich bemüht zu vergessen, wer er ist! Die Vergangenheit von Landru beweist nicht, daß er Mörder in Vernouillet und in Gambais gewesen ist. Es handelt sich um die ganze menschliche Freiheit. Sie können ihn nur verurteilen auf Grund des Beweisverfahrens. Und dieses Verfahren, die Ehrung des Gesetzes zwingt sie, es zu unterlassen. – Die Villa Landru ist 250 Meter von einer makabren Ablagerungsstelle am Ende des Friedhofes entfernt. Ich scheue zu sehr die theatralische Aufmachung, um Ihnen hier die zwei Bein-Knochen, die mein Kollege dort gefunden hat, zu zeigen. (Erregung.) – – Die Sitzung wird unterbrochen. Nach Wiederaufnahme kommt der Verteidiger auf die Zeugenaussagen zu sprechen. Meine Herren, Sie kennen die rätselhafte Psychologie von Landru. Sie ist verzwickt. Landru ist ein vorsichtiger, nachdenklicher Mann. Er ist vielleicht verrückt, aber jedenfalls intelligent. Also! Wenn dieser Mann den hellen Tag ausgewählt haben soll, um zum Beispiel mitten in seinem Garten eine in einem Koffer befindliche Leiche zu verbrennen – dann mache ich meine Mappe zu und sage Ihnen: Tun Sie Ihre Pflicht! Ein Zeuge hat bei den Fenstern der Villa am 18. Januar Licht gesehen bei »stockfinsterer Nacht«. Man findet aber in den astronomischen und meteorologischen Berichten, daß die Nacht des 18. Januar prachtvoll klar war. Nicht ein Beweis, nicht ein juridisches Argument, welches Ihnen erlauben würde, von der Annahme zur Sicherheit überzugehen. Es gibt nichts! ... nichts! ... Endlich spricht man von dem Notizbuch Landrus. Das Notizbuch enthält nicht nur keine Beweise der Schuld, es enthält bis zu einem gewissen Grade den Beweis einer relativen Schuldlosigkeit. Die Prüfung dieses Buches, selbstverständlich nach einer derjenigen von Riboulet entgegengesetzten Methode würde beweisen, daß Landru nie länger als 24 Stunden in Gambais weilte. Deshalb nimmt er also immer für sich eine Tour- und Retour-Fahrkarte. Nun kommt der Verteidiger auf Einzelheiten zu sprechen und gelangt so zu – wenigstens für die Anklage – unerwarteten Folgerungen. Die verschiedenen Daten, welche als diejenigen der Verbrechen angesehen werden, – können sie nicht andere Geschäfte betreffen, nachdem bekanntlich Landru hunderte von Berufen hatte, von denen er einige nicht eingestehen konnte. An einem bestimmten Tag findet man in dem Notizbuch das Wort »Colis« (Gepäckstück). Dieses Wort hat in dem Dialekt der niedrigsten Händler einen gemeinen Sinn. Der Verteidiger behauptet, daß zu diesem Datum Landru eine der vermeintlich Verschollenen als »Gepäckstück« abgesandt habe. Landru hat nicht getötet. Seine Psychologie ist nicht die eines Mörders. Er hat nicht getötet und er hat nicht verbrannt! Moro-Giafferi appelliert an die Aussage Riboulets, der nichts Anormales in der Kohlenversorgung der Villa in Gambais sehen konnte. Lassen Sie mich Ihnen eine Frage stellen. So wenig Sie auch an Kriminalfälle gewöhnt sind, kennen Sie nicht diesen Typus des Angeklagten, der Personaldokumente gesammelt hat? Ich kenne ihn. Was bedeutet diese Sammlung von Personaldokumenten? Es bedeutet, daß er sie behielt, weil er sie für ich weiß nicht welches Handwerk brauchte, oder versprochen hatte, sie zurückzugeben, und es ist nichts da, um dieser Vermutung zu widersprechen. Ich werde leise sprechen, um eine notwendige Derbheit zu sagen: Die Personaldokumente sind die Mittel der »Fleischhändler«. Ich bin sicher, daß in diesem Moment Landru mich vom ganzen Herzen haßt. – – Es gibt Sachen, die Sie nicht wissen können und die Sie wohl kennen müssen. Wissen Sie, daß in dem weiten Amerika, von dem in dem Notizbuch so oft die Rede ist, die Altersfrage in solchen Fällen vielleicht nicht von derselben Wichtigkeit ist wie in Europa? ... Prostituierte? Vielleicht in öffentlichen Häusern, fern von hier – ist das nicht vielleicht das Schicksal der »Bräute«? M. Lagasse : »Das ist schauderhaft.« Der Verteidiger: Habe ich diese Menge gerufen? Geschlossene Türen wären mir angenehmer gewesen. Alle Verschwundenen hatten mit ihren Familien gebrochen, alle wollen wegfahren, alle träumen von langen Reisen. Das Gesetz über den Frauenhandel ist dazu da, diese Art von unglücklich Verlassenen zu schützen. Sie lassen ihre Papiere, weil man ihnen eingeredet hat, daß sie ihren Namen ändern müssen. Wenn das, was ich befürchte, wahr ist, werden wir, wenn man auf die Spur dieser Frauen kommt, erfahren, warum sie heute schweigen? Es gibt deren drei, wahrscheinlich vier, von denen die Namen im Notizbuch erscheinen, die man aber nicht identifizieren kann. Wenn sie die Absenderinnen der »Gepäckstücke« sein sollten, am Tag, welchen Sie für den des Mordes halten, und wenn diese Stunden, 4 Uhr zum Beispiel, Rendez-vous-Stunden wären, was ist dann mit Landru! Alles ist Rätsel im Leben dieses unglücklichen Gauners, von dem das Glück sich abwendet. Geben Sie acht vor dem nicht Widergutzumachendem! Ich weiß nicht, welch' Angstgefühl in Ihnen sein kann. Als ich vorhin versuchte, den unbequemen Gast, den man verjagt und der immer wiederkommt, fernzuhalten, glauben Sie mir, ich habe es auch zur Beruhigung meiner Seele getan. Wie widerstandsfähig Ihre Kraft sein müßte, wenn Sie morgen den Geist Landrus abzuwehren hätten, der Ihnen sagen würde: »Ich habe nicht getötet!« Bedenken Sie, meine Herren, daß man am Rande Ihres Urteils diese furchtbaren Worte schreiben könnte: »Sie haben den Tod gegeben und hatten sich geirrt«. Der Vorsitzende: »Landru, haben Sie etwas zu sagen?« Landru erhebt sich, blaß: Ich habe eine Erklärung abzugeben. Gestern beschuldigte man mich aller Verbrechen und aller Fehler, aber der Herr Staatsanwalt hat mir doch eine Tugend zuerkannt, die des Vaters und Gatten. Auf den Kopf der Meinigen schwöre ich, daß ich niemanden getötet habe . Landru hat diese Worte mit bewegter Stimme ausgesprochen. Dann werden die achtundvierzig Fragen, die dem Geschworenengericht vorgelegt werden, verlesen. Diese Fragen können folgendermaßen zusammengefaßt werden: Für die verschwundenen Frauen und den verschwundenen André Cuchet: Ist Landru schuldig, ihnen mit Vorbedacht den Tod gegeben zu haben? Hat ferner ein Diebstahl stattgefunden? Alle anderen Fragen betreffen Fälschungen und Benützung der Fälschungen. Auf diese letzteren Fragen bittet de Moro-Giafferi die Geschworenen, um dem nicht wieder Gutzumachenden auszuweichen, mit »Ja« zu antworten, weil dies ein Urteil von 20 Jahren Zwangsarbeit bedingen würde, was für den 52-jährigen Angeklagten eine lebenslängliche Strafe bedeuten würde.–- Die Geschworenen kehren in den Saal zurück. Sie haben entschieden: Für Frau Cuchet: Für Mord, Vorsatz, Absicht und Ausführung des Diebstahls, lautet die Antwort »Ja«. Für André Cuchet, für die Frauen Laborde, Guillin, Héon, Collomb, ebenfalls »Ja« auf die vier Fragen. Für Frl. Babelay »Ja« für den Mord, »Nein« für die Absicht und Ausführung des Diebstahls. Für die Frauen Buisson, Jaume und Frl. Marchadier »Ja« auf die vier Fragen. Man bejaht daher alle Fragen, außer den Fragen 27 und 28. Der Verteidiger tritt in Verbindung mit den Volksrichtern, und nachdem ihnen ihre Stellung unbekannt ist, bestätigt ihnen der Staatsanwalt Godefroy ihr Recht, miteinander zu sprechen. Sie sind eigentümlich blaß. Nachher, während das Gericht berät, haben sie einstimmig ein Begnadigungsgesuch unterschrieben. Frau Fauchet und Frau Friedmann, die Zivilparteien, durch Surcouf und Lagasse vertreten, haben mit den zwölf Geschworenen das Begnadigungsgesuch unterschrieben. Um 21 Uhr 25 tritt das Gericht wieder zusammen. Nach der Verlesung der Antwort der Geschworenen wird der Saal ganz still. Es ist 21 Uhr 28. Es wird angeordnet, den Angeklagten hereinzuführen. Die kleine Tür öffnet sich. De Moro-Giafferi erhebt sich, um Landru entgegenzukommen, der sofort seinen Platz einnimmt. Stehend, den Kopf gerade dem Gerichtsschreiber zugewendet, rührt sich der Angeklagte nicht. Während der ganzen Verlesung, die Hände auf der Rampe haltend, bewahrt er seine kolossale Kaltblütigkeit. Der Vorsitzende sagt: »Das Wort gehört dem Verteidiger.« De Moro-Giafferi überläßt es der Zivilpartei, Herrn Lagasse, welcher die Rückerstattung der Gegenstände und 1 Franc Schadenersatz verlangt. Die Reihe ist an den Angeklagten. »Haben Sie nichts zu erklären?« fragt der Vorsitzende. »Nichts, Herr Präsident.« Nach Verlesung der Paragraphen des Strafgesetzes wird das Todesurteil gefällt. Landru erhebt sich und ohne Zittern in der Stimme ruft er einfach aus: » Ich habe nur eines zu sagen: Das Gericht hat sich geirrt. Ich habe nie jemanden getötet .« Im Moment, wo das Gericht sich zur Beratung versammeln wollte, versuchte der Mitarbeiter von de Moro-Giafferi, de Navière du Treuil, Landru zu bewegen, ein Begnadigungsgesuch zu unterschreiben. Mit einer eisigen Stärke antwortete der Mann von Gambais: »Nie verlangt ein Mann wie ich Gnade oder Mitleid.« Der Prozeß Landru ist zu Ende. Das Ende Landrus. Die erste Zeit nach dem Abschluß des Prozesses war Landru in seinem Gefängnis tief deprimiert. Er sprach wenig und betonte seine Unschuld. Der Gefängnisarzt konstatierte eine schwere Nervenzerrüttung. Sein Verteidiger besuchte ihn und brachte ihm die Nichtigkeitsbeschwerde zur Unterschrift, die an die Justizbehörde weitergeleitet wurde. Der Beschwerde wurde nicht stattgegeben. Fast drei Monate blieb Landru noch in Haft. Ende Februar sollte seine Hinrichtung stattfinden. Doch war die öffentliche Meinung entschieden für seine Begnadigung. Er erhielt öfters den Besuch seiner Familie. Zu seinen Söhnen sagte er: »Ihr dürft nicht weinen. Sagt meiner Frau, daß ich ein Opfer der Verhältnisse bin. Ich habe keines dieser Verbrechen begangen.« Der 25. Februar kam, der für die Hinrichtung bestimmte Tag. Am 23. Februar empfing der Präsident der Republik M. de Moro-Giafferi, der ein Gnadengesuch für Landru vorlegte. Das Gesuch wurde abgelehnt. – Landru schlief die letzte Zeit wenig. Er aß jedoch mit gutem Appetit, machte sogar Witze. Am Nachmittag des Vortages der Hinrichtung empfing er den Friseur des Gefängnisses und trug ihm auf, ihm den Bart besonders sorgfältig zu stutzen, damit er »noch ein letztes Mal den Damen gefallen könne«. Als der Friseur zufällig bemerkte, daß Landrus Brille zu schwach sei, meinte dieser mit Bezug auf die Guillotine: »Das ist egal – Deibler wird mir bald andere Brillen antragen«. – Ab drei Uhr morgens sperrte ein Militärkordon den Platz mit der Guillotine ab. Seit dem vorangehenden Nachmittag wurden die Züge zum Schauplatz der Enthauptung von Neugierigen gestürmt, die vielfach unter freiem Himmel nächtigten. Doch werden nur wenige Zuschauer zugelassen. Ein Urteil über diese erlaubte Bestialität, sich den Tod eines Menschen zum Schauspiel zu machen, erübrigt sich. – Die Stunde ist gekommen. Als eine Viertelstunde vor der Exekution die Vertreter der Staatsanwaltschaft und des Gerichtes sowie Landrus Verteidiger, der Gefängnisgeistliche und der Scharfrichter Deibler die Zelle des Verurteilten betreten, ist Landru wach. Er steht sofort auf und erklärt mit fester Stimme: »Ich stehe zu Ihrer Verfügung, meine Herren«. Der Vertreter des Generalstaatsanwaltes fragte Landru, ob er vor seinem Ende eine Erklärung abzugeben wünsche. »Mit wem habe ich die Ehre zu sprechen?«, fragt Landru. Als er hört, daß es der Staatsanwalt selbst sei, der sein Bekenntnis wünsche, erwiderte Landru: »Ich wundere mich darüber, daß die Gesetze in dieser Stunde, der letzten, die mir gehört, eine solche Frage erlauben. Ich habe stets erklärt, daß ich unschuldig bin, und habe nichts weiter zu sagen.« – Den Geistlichen zu sprechen, lehnt Landru ab, nicht mit zynischen Worten, sondern mit höflichem Dank für den guten Willen des Abbés. Auch das Gläschen Kognak und die Zigaretten, die ihm nach traditionellem Brauch angeboten werden, läßt er zurück. »Wir wollen die großen Herren nicht warten lassen«, meint Landru mit einem traurigen Lächeln. – – – Er schreitet zum Schaffott, leichenblaß, aber völlig gefaßt. Seinem Verteidiger, der ihn ein letztes Mal umarmt, ruft er zu: »Dank, Meister«. Der Advokat drückt ihm die Hand. Man hört laut über den Platz: »Auf Wiedersehen.« Die Gehilfen Deiblers, des Scharfrichters, nehmen ihn in Empfang, das Beil fällt – Landru ist gewesen. – – – Erschüttert wendet sich der Abbé zu den Gerichtspersonen. »Das war ein sehr ungewöhnlicher Mensch. Was gab ihm diesen unglaublichen Mut?« – »L'Humanité« schrieb: »Landru wurde an diesem Morgen gerichtet. Ein Verbrechen also ist sicher!« – Vor seinem Tod hatte Landru einen Brief an den Staatsanwalt geschrieben, Worte ohne Zorn, im Tone ironischer Überlegenheit, mit einem gewissen Gefühl des Mitleids sogar für die menschlichen Schwächen des Staatsanwaltes, der unter allen Umständen recht behalten mußte. Er versucht zu beweisen, auf welch unsicherer Grundlage die Anklage ruhte. – Und er schließt: »Ich war ruhig, Sie waren erschüttert. Ich sterbe mit ruhiger und schuldloser Seele. Ihnen wünsche ich mit der Versicherung meiner Hochachtung, daß Ihre Seele eben so ruhig bleiben möge.« – So starb Landru, sein Geheimnis mit sich ins Grab nehmend. * Sämtliche Abbildungen nach dem »Matin«. Druck der Zaunrith'schen Buchdruckerei in Salzburg.