Anselm Ritter von Feuerbach Merkwürdige Verbrechen in aktenmäßiger Darstellung Auszüge Johann Paul Forster oder der zweifache Raubmörder Tat und Tatbestand Zu Nürnberg, in der großen, sehr gangbaren Königsstraße, wohnte im eigenen Haus Christoph Bäumler, ein achtbarer Bürger, der das dort so genannte Geschäft der Großpfragnerei betrieb, das im Handel mit Mehl, Hülsenfrüchten, Kerzen und dergleichen besteht, womit zugleich das Recht einer Branntweinschenke verbunden ist. Er war erst seit einigen Wochen Witwer und hatte nur eine Magd, Anna Katharina Schütz, bei sich, mit der er sein Haus ganz allein bewohnte. Er stand im Ruf eines sehr wohlhabenden Mannes. Bäumler pflegte seinen Laden schon sehr früh, um fünf Uhr, zu öffnen. Es fiel daher am Donnerstag, dem 21. September 1820, den Nachbarn befremdend auf, als morgens sechs Uhr und auch noch später dieser Laden verschlossen blieb. Neugier und Besorgnis versammelte allmählich mehrere Personen vor dem Haus. Man läutete, doch niemand regte sich. Endlich stiegen einige Männer nach erhaltener Polizeierlaubnis auf einer Leiter in das erste Stockwerk ein. Hier fielen ihnen sogleich die weit offenen Türen der Stube und Kammer, ein aus der Kommode herausgezogenes Schubfach, geöffnete Kleiderschränke und andere Erscheinungen in die Augen, die sich beim ersten Blick als Spuren eines Raubes zu erkennen gaben. Man eilte die Treppe hinab in den Laden und sah hier in einer Ecke neben der Haustür den blutigen Leichnam der Bäumlerschen Dienstmagd, Anna Katharina Schütz, auf dem Boden ausgestreckt. Jetzt wurde die Haustür geöffnet. Sobald man in Bäumlers Wohnstube getreten war, fand man auch den Pfragner neben dem Ofen ermordet in seinem Blute liegen. Das Bäumlersche Haus liegt demjenigen, der von dem Frauentor her die Königsstraße herabgeht, zur linken Hand, unweit dem Platz der Lorenzkirche. Von beiden Seiten stößt es an eine Reihe bewohnter Gebäude, meistens Gasthäuser und Läden, rechts an das Gasthaus Zum Goldenen Löwen, das ihm um mehrere Schuhe vorspringt. Dicht neben dieser vorspringenden Wand ist der Eingang in das Bäumlersche Haus. Über eine niedrige Stufe tritt man in den Hausflur, der zugleich als Laden dient. Die Wände sind mit Schränken, Mehlkasten und Gerätschaften besetzt. Die Länge beträgt von dem Eingang bis an das entgegengesetzte Ende, wo eine Tür in den Hof und links die Treppe in das erste Stockwerk führt, etwa 15 Schritte. Ihre Breite ist ungleich, indem sie rechts neben der Haustür in eine vier Schritt tiefe, drei Schritt breite Ecke ausläuft, welche als Teil des Ladens ebenfalls mit Schränken besetzt ist und auf der einen Seite durch die Wand der Bäumlerschen Wohn- und Gaststube, auf der anderen Seite durch die Straßenwand gebildet wird, in der ein breites Bogenfenster sowohl dieser Ladenecke als auch jener Wohnstube, durch ein in diesen Teil des Ladens gehendes Fenster, von außen das Licht zuführt. Ungefähr sechs Schritte vom Eingang in den Laden ist die Tür zu der sehr schmalen, mit Tischen und Bänken für die Branntweingäste besetzten Wohnstube, die nach der vorhin gegebenen Beschreibung auf allen Seiten durch den Laden von der Straße getrennt ist. Die eigentliche Haustür, die sich bei Nacht abschließen läßt, besteht, wie in allen sogenannten Nahrungshäusern der Stadt Nürnberg, aus zwei aneinanderhängenden Flügeln, von denen der vordere über den hinteren zurückgeschlagen werden kann, wo er, damit er nicht zurückfällt, durch eine einfache Vorrichtung an der Wand festgehalten wird. In die Öffnung, die durch das Zurücklegen des vorderen Türflügels auf den immer geschlossen bleibenden hinteren Flügel entsteht, wird bei Tag eine Glastür eingehängt, die dazu dient, dem Laden von der Straße her Licht zuzuführen. Abends zeigt sie durch die Beleuchtung im Innern den Vorübergehenden an, daß der Hausherr noch bereit sei, Käufer zu empfangen. Die Bäumlersche Haustür, hinter deren vorwärts gelegtem vordern Flügel sich ein Mensch ganz bequem vor dem Eintretenden verbergen kann, öffnet sich übrigens nach der linken Seite, der oben bemerkten Ladenecke gegenüber, so daß, wenn sie einem Hereintretenden nur ungefähr zur Hälfte geöffnet wird, derselbe sein Gesicht jener Ladenecke zukehren und daher, falls er von einem hinter der Tür verborgenen Menschen angefallen werden sollte, seine Flucht in derselben Richtung, mithin seitwärts in jene Ecke hinein, nehmen wird. Über der Türöffnung ist in der Wand eine Glocke angebracht, die beim Öffnen der Holz- als auch der Glastür in Bewegung kommt. Diese Beschreibung der Örtlichkeiten, die der Verfasser besichtigte, konnte für den Leser nicht umgangen werden. Ohne sie ist es durchaus nicht möglich, die Art der Begehung dieses zusammengesetzten, ungeheuren Verbrechens zu verstehen und zu begreifen. Sobald die Polizeibehörde dem Stadtgerichte von dem Vorfall Kunde gegeben hatte, begab sich eine Kommission zur Feststellung des Tatbestandes in die Bäumlersche Wohnung. Gleich beim Eintreten in den Hausflur fand man rechts der Tür, in der oben bezeichneten Ladenecke, zwischen zwei Schränken mit Mehl und Salz, den Leichnam der Dienstmagd Schütz mit zerschmettertem Haupt rücklings auf dem Boden. Die Füße, von welchen beide Pantoffel abgestreift waren, lagen der Tür zugekehrt. Ihr Gesicht, die Kleider, der Fußboden waren mit Blut bedeckt und die beiden Schränke, zwischen denen ihr Kopf lag, sowie die Wand der Wohnstube bis in die Höhe von fünfeinhalb Fuß, mehr oder weniger stark damit bespritzt. Hieraus, und da sich an andern Orten des Ladens keine Blutspuren zeigten, ergab sich, daß der Mord der Dienstmagd in dieser Ecke des Ladens angefangen und vollbracht worden sein muß. Nicht weit von dem Leichnam lag auf dem Boden ein kleiner Seitenhaarkamm und in größerer Entfernung, nebst drei Bruchstücken eines anderen Seitenkämmchens, ein großer Haarkamm, wie ihn Frauenzimmer zu tragen pflegen. Im hintersten Teil der Wohnstube fand man zwischen dem Ofen und einem seitwärts stehenden Tischchen, auf dem noch ein Krüglein mit Bier stand, den Großpfragner Bäumler rücklings ausgestreckt auf dem Boden. Sein mit Blut und Wunden bedeckter Kopf lehnte an einen umgestürzten Stuhl. Unter dem Leichnam lagen nebst einer Tabakspfeife verschiedene kleine Münzsorten, die wahrscheinlich aus der mit Blut befleckten Hosentasche, als der Mörder sie umkehrte, um nach Schlüsseln oder Geld zu suchen, herausgefallen waren. Der Fußboden, der Ofen, die Wände ringsumher waren mit Blut bedeckt. Der Stuhl war gleichsam damit getränkt. Die acht bis neun Schuh hohe gewölbte Decke zeigte sogar Spuren hinaufgespritzten Blutes. Durch alle diese Zeichen war augenscheinlich bewiesen, daß dieser Mann, als er mit der Pfeife in der Hand neben seinem Kruge Bier gesessen, von dem Mörder plötzlich mit tödlichen Streichen auf den Kopf überfallen und ohne Gegenwehr zu Boden gestreckt wurde. In der Stube des ersten Stockwerks fand man ein Schubfach der Kommode herausgezogen, in der daranstoßenden Kammer die Türen der beiden Kleiderschränke geöffnet. Alles war in der größten Unordnung. Es waren jedoch noch einige Behälter ungeöffnet. Auch fanden sich in den verschlossenen wie in den geöffneten Behältern noch manche Sachen von Wert: Kleider, Silberzeug, eine goldene Repetieruhr und dergleichen. Die Zimmer im zweiten Stockwerke zeigten sich ganz in ihrem gewöhnlichen Zustand. Am Tatort wurden übrigens unter anderen folgende Gegenstände bemerkt, die für die Untersuchung Bedeutung gewinnen konnten: In dem Wohn- und Wirtsstübchen stand auf der Wirtstafel ein Branntweinglas mit einer Neige roten Branntweins. Daneben fand sich ein zusammengelegtes Taschenmesser, an dem Rücken und an beiden Seiten mit Blut befleckt. Im Laden neben der Stubentür lagen auf einem Mehlkasten zwei noch frische Wecken, die aber bei der Entdeckung des Mordes zunächst der Haustür auf der Erde gelegen hatten. Bei der Verhandlung war der Bäckermeister Stierhof gegenwärtig. Er versicherte, daß diese Wecken am verwichenen Abend um dreiviertel zehn Uhr von Bäumlers Magd bei ihm geholt worden seien. Die Ehefrau des Bäckers, die am folgenden Tag vernommen wurde, erkannte ebenfalls nicht nur die ihr vorgezeigten Wecken für dieselben, welche die verunglückte Magd am Abend des 20. Septembers bei ihr geholt habe, sondern erzählte auch folgendes: »Vorgestern abends gegen dreiviertel zehn Uhr kam die Magd des Großpfragners Bäumler in meinen Laden und verlangte zwei Kreuzerwecken, die ich ihr gab. Doch ich erkannte sie erst im Weggehen und sagte zu ihr: ›Sie ist es also, Nachbarin?‹ Worauf sie ganz mürrisch ›Ja‹ antwortete. Auf meine Frage: ›Habt ihr noch Gäste?‹ erwiderte sie: ›Ja, es sind noch so ein paar Schlacken da.‹ Ich sah nun noch eine Weile zum Fenster hinaus. Totenstille herrschte auf der Straße, und diese fiel mir so sehr auf, daß ich meine Leute darauf aufmerksam machte. Mit dem Schlag neundreiviertel Uhr machte ich meinen Laden zu.« Es durfte nach diesen Aussagen schon jetzt als sehr wahrscheinlich angenommen werden, daß ein Mensch, der noch um dreiviertelzehn Uhr als Gast in Bäumlers Wirtsstube sich aufgehalten, entweder allein oder in Verbindung mit andern diese Mordtaten verübt habe. Ferner war gewiß, daß die Ermordung der Dienstmagd Schütz nicht früher als abends nach dreiviertel zehn Uhr könne geschehen sein. Da ferner die zwei Wecken, die sie zu dieser Zeit von dem Bäcker Stierhof geholt hatte, in dem Laden unweit der Haustür auf dem Boden gefunden wurden, so ist klar, daß sie sogleich bei ihrer Rückkehr in den Hausflur, wo im Schreck die Wecken ihrer Hand entfielen, von ihrem Mörder überfallen, in die Ladenecke getrieben und hier ermordet wurde. Daß zu dem Augenblick ihr Herr bereits ermordet gewesen, ist darum nicht zu bezweifeln, weil, wie der Augenschein zeigte, er, an seinem gewöhnlichen Platz auf dem Hockerl neben dem Ofen mit seiner Pfeife sitzend, erschlagen worden war. Hätte er noch gelebt, als der Mörder seine Dienstmagd überfiel, so würde er aus seiner Stube, durch das Getöse aufgeschreckt, herausgeeilt, wenigstens gewiß nicht auf seinem Stuhl gemächlich sitzen geblieben sein. Es geht hieraus weiter hervor, daß dieser Mord in der Zwischenzeit, vom Weggehen der Schütz zum Bäcker bis zu ihrer Rückkehr, vollbracht worden ist. Die Entfernung des Bäckerladens vom Bäumlerschen Hause beträgt höchstens hundert Schritte, die bequem in eineinhalb Minuten zurückgelegt werden können. Nimmt man auch an, daß die über ihr so spätes Fortschicken sehr verdrießliche Schütz nicht eben sehr lange und schnelle Schritte werde gemacht haben, rechnet man noch einige Zeit für ihren Aufenthalt im Bäckerladen und ihr kurzes Gespräch mit der Bäckersfrau hinzu, so kann aller Wahrscheinlichkeit nach von dem Weggehen der Magd bis zu ihrer Rückkehr nicht mehr als ein Zeitraum von fünf Minuten angenommen werden, in denen der Mord an Bäumler vollbracht und die Ermordung der Schütz angefangen worden ist. Das wird noch durch folgenden merkwürdigen Umstand vollkommen bestätigt: Solange die oben beschriebene Glastür eingehängt war, konnte die Schütz weder bei ihrem Eintreten in den Laden angefallen noch in der Ecke daneben niedergemordet werden; denn es würde dem Mörder nicht nur unmöglich gewesen sein, sich hinter der Glastür zu verbergen, sondern er hätte auch jeden Augenblick besorgen müssen, daß entweder ein Vorübergehender von der Straße her seine Tat beobachtete oder wohl gar irgendein Kunde Bäumlers noch in den Laden komme und ihn bei seinem Mordgeschäft auf frischer Tat ertappe. Um daher die vom Bäcker zurückkommende Schütz sogleich beim Eintritt mörderisch zu empfangen, mußte zuvor die Glastür ausgehängt und der Laden durch die eigentliche Haustür geschlossen sein. Und so war es in der Tat. Während sonst der Bäumlersche Laden bis nachts elf Uhr offen blieb, wurde am Abend des Mordes von dem schräg gegenüber wohnenden Pfragner Rössel, der zufällig um dreiviertel zehn Uhr noch auf die Straße hinaussah, zu seinem großen Befremden bemerkt, daß bereits die Glastür an Bäumlers Laden ausgehängt sei. Daß dies von dem Mörder geschehen, unterliegt keinem Zweifel. Da nun um dreiviertel zehn Uhr die Schütz sich im Bäckerladen befand, und auch um dieselbe Zeit Rössel den Laden Bäumlers schon geschlossen sah, so ist nicht nur anzunehmen, daß der Mörder, nachdem er den Bäumler, kurz nach der Entfernung seiner Magd, niedergestreckt, schnell die Glastür ausgehängt, hinter dem vorgelegten Flügel der eigentlichen Haustür die Magd erwartet, dieser die Tür geöffnet und sie nun sogleich beim Hereintreten überfallen habe, sondern durch jene übereinstimmende Zeitangabe zweier Zeugen ist die Zeit von einigen Minuten vor bis zu einigen Minuten nach dreiviertel zehn Uhr als der Zeitraum für die Ermordung Bäumlers und seiner Magd deutlich genug bezeichnet. Es ist noch zu bemerken, daß bei der gerichtlichen Ortsbesichtigung die Glocke über der Haustür nicht nur umgeschlagen, sondern auch mit einem Papier verstopft gefunden wurde. Es läßt sich nicht einsehen, welchen Grund Bäumler oder seine Magd gehabt haben, die Türglocke am Schellen zu verhindern. Der Mörder aber, der die Schütz erwartete, um ihr die Tür zu öffnen und sie sogleich beim Hereintreten mit Streichen zu empfangen, hatte dazu alle Ursache. Die beim Öffnen der Haustür schellende Glocke hätte leicht einen Nachbar oder einen Vorübergehenden auf den Bäumlerschen Laden gerade im selben Zeitpunkt aufmerksam machen können, wo nahe der Tür die entsetzliche Tat verübt werden sollte. Daß übrigens, nach vollbrachten Mordtaten, sich der Mörder noch wenigstens bis halb elf Uhr zur Vollbringung des Raubes, wahrscheinlich auch zum Waschen und Umkleiden, in Bäumlers Wohnung aufgehalten hat, geht aus der Aussage des Schusters Pühler hervor, der um dieselbe Zeit am Haus vorüberging und im ersten Stockwerk noch Licht sah, während das Fenster über der verschlossenen Ladentür nicht mehr erleuchtet war. Obgleich übrigens Bäumlers Haus rechts und links an bewohnte Häuser stößt, obgleich zwei Wagenwächter nicht weit von jenem Hause die auf der Straße stehenden, bereits beladenen Güterwagen bewachten, obgleich der Mord dieser beiden Unglücklichen noch bei guter Zeit, wo gewiß die wenigsten Menschen schon im Schlaf oder zu Bette lagen, verübt worden war und damals, wie die Bäckermeisterin Stierhof bezeugte, auf der Straße eine Totenstille herrschte, so wurde gleichwohl niemand ausfindig gemacht, der an jenem Abend im Bäumlerschen Haus irgendein Schreien, Poltern oder sonstiges Getöse vernommen hätte. Die mit allen Förmlichkeiten vorgenommene Leichenschau lieferte im wesentlichen folgendes Ergebnis. Der Leichnam der Anna Katharina Schütz, eines dreiundzwanzigjährigen Mädchens von sehr schönem Körperbau und einnehmender Gesichtsbildung, zeigte am Kopf die gewaltigsten Zerstörungen. An der rechten Seite des Gesichts waren alle Fortsätze des Jochbeins abgebrochen und in die Tiefe der Backenhöhle hineingedrückt sowie der Ober- und Unterkiefer samt dem Nasenbein zerschmettert. Am Hinterhaupte fand sich unter mehreren schon äußerlich sichtbaren, sehr großen Wunden »eine wahre Verkettung in die Quere laufender Knochenbrüche«, wie der Gerichtsarzt sich ausdrückt. Nach Abnehmung der Schädeldecke und nachdem man das Haupt von Gehirn entleert hatte, zeigte sich, daß einer der großen Knochenbrüche des Hinterhauptes seinen Verlauf bis in den Grund der Schädelhöhle (basis cranii) genommen hatte, der seiner ganzen Länge nach so gespalten war, daß ein Kind leichte Mühe gehabt haben würde, den Schädel in zwei Stücke auseinanderzulegen. Äußerlich wurden am Hals und zwischen den Brüsten verschiedene Hautschürfungen wahrgenommen, wie auch an den Fingern beider Hände. Bei Öffnung der Brusthöhle aber zeigte sich das Brustbein sowie die zweite und vierte linke Rippe zerbrochen und die dritte Rippe von ihrem Knorpel losgesprengt. Ähnliche schwere Verletzungen fanden sich an dem Leichnam des Christoph Bäumler. Das Stirnbein war zwei Zoll über der Nasenwurzel in elf verschiedene Bruchstücke zersplittert. Von diesem Mittelpunkte der Zerstörung aus verbreitete sich über den ganzen Schädel gleichsam ein Kranz von einzelnen Knochenbrüchen, welche ununterbrochen in den beiden Scheitelbeinen bis in die Nähe der linken Augenhöhle fortlaufend, kurz vor der Rückkehr zum allgemeinen Herde der Zersplitterung des Stirnbeins, in einem Bruche endigten, der ein vier Zoll breites Bruchstück bildete. Im Grund der Schädelhöhle sah man das Keil- und Riechbein zertrümmert. An der linken Gesichtshälfte war das Jochbein aus allen seinen Verbindungen mit den benachbarten Knochen losgesprengt. Der Kinnbackenknochen war zerbrochen. Auf der Brust zeigte sich äußerlich keine Spur einer Verletzung. Aber nach Öffnung der Brusthöhle wurde die dritte und vierte Rippe beider Seiten von ihren mit dem Brustbein sich verbindenden Knorpeln losgetrennt sowie das Brustbein selbst, kurz vor seinem Übergang in den schwertförmigen Knorpel, abgebrochen gefunden. Über die Tödlichkeit der Wunden konnte nicht der mindeste Zweifel obwalten. Über das Werkzeug, mit dem diese Verletzungen zugefügt wurden, äußerten sich die Gerichtsärzte so: Aus der Beschaffenheit der Kopfverletzungen müsse auf eine außerordentlich starke, zerschmetternd wirkende Kraft des verletzenden Werkzeugs sowie auf eine große Gewalt, womit es gehandhabt worden, geschlossen werden. Das verletzende Werkzeug müsse mit einer breiten Fläche aufgefallen sein und an dieser Fläche, wie die vielen kleinen und größeren Hautwunden an den Köpfen beider Leichname zeigten, winklige Ränder gehabt haben. Allen diesen Umständen nach zu schließen, seien daher die großen Zerstörungen an dem Schädel der Ermordeten wahrscheinlich mit dem Rücken einer Holzhacke zugefügt worden. – Was die Verletzungen im Brustkörper der Leichname betrifft, so urteilen die Sachverständigen, daß die nicht durch eine Holzhacke, die zerstörender hätte einwirken müssen, sondern durch eine schwächere, aber anhaltend wirkende Gewalt, vermutlich durch Fußtritte auf die Brust hervorgebracht wurden. – Ob die Hautrisse am Hals, auf der Brust und an den Fingern der Schütz durch einen Fußtritt oder durch die Hand des Mörders verursacht wurden, lasse sich aus dem bloßen Augenschein weder mit Gewißheit noch mit Wahrscheinlichkeit bestimmen.   Spuren des Täters, die sich bald zum höchsten rechtlichen Verdacht erheben Da die oben bemerkte Aussage der Bäckersfrau auf die Vermutung geführt hatte, daß ein Mensch, der noch spät abends sich bei Bäumler als Gast aufgehalten, der Täter sein möge, so wurden alle, die am Abend des Mordes in jenem Wirtsstübchen eingekehrt waren, vor Gericht verhört. Es ergab sich, daß ein unbekannter Mensch schon sehr frühzeitig daselbst eingekehrt, beständig am äußersten Eck des Tisches, bald rauchend, bald aus einem Kelchglase roten Branntwein trinkend, gesessen und nach neun Uhr, als bereits die übrigen Gäste nach Hause gegangen, daselbst noch allein zurückgeblieben ist. In der Beschreibung seiner Person kommen alle darin überein, daß er ein Mensch von etwa 30 bis 32 Jahren gewesen, von dunkler Gesichtsfarbe, schwarzem Haar und Bart, in einen dunklen Überrock gekleidet, mit einem runden, hohen Filzhut auf dem Kopf. Mit Ausnahme eines Zeugen, der sich mit dem Unbekannten über den Hopfenhandel unterhielt und in ihm einen feinen, viel- und wohlredenden Mann gefunden hatte, behaupteten die übrigen, der Mann habe unter seinem tief in das Gesicht gedrückten Hut stets nur auf den Boden gesehen und entweder gar nicht oder selten ein Wort gesprochen. Er gab sich für einen fremden Hopfenhändler aus und äußerte, daß er hier bei Bäumler seinen Kameraden erwarte, einen zweiten Hopfenhändler, der das Schauspiel besucht habe. Die Zeugen erkannten in dem vom Gericht in Beschlag genommenen Kelchglas das gleiche, aus dem der Unbekannte roten Nägleinsbranntwein getrunken habe.   Die Verhaftung Forsters Unterdessen hatte der Stadtmagistrat in rühmlichem Wetteifer mit dem Untersuchungsrichter gegen einen gewissen Paul Forster Verdacht geschöpft. Forster war ein erst seit vier Wochen aus dem Strafarbeitshaus zu Schwabach entlassener Sträfling, der sich mehrere Tage zu verschiedenen Zeiten, kurz vor der Mordtat, in der Nähe des Bäumlerschen Hauses auf verdächtige Weise hatte blicken lassen. Sein Vater, ein bettelarmer Tagelöhner, wohnte mit noch zwei grundliederlichen Töchtern in der Vorstadt St. Johann bei dem Gärtner Thaler in einem Hinterhäuschen. Forster hielt sich dort nicht auf. Er war am Tage nach dem Mord aus St. Johann in der ersten Frühe des Morgens nach Diesbeck, einem Orte des Landgerichts Neustadt an der Aisch, gegangen, wo er sich bei seiner vieljährigen Braut und Beischläferin namens Magaretha Preiß aufhielt. Hier wurde er von einem ihm nachgesandten Polizeisoldaten schon am dritten Tage nach der Tat, also am 23. September, in der Wohnung seiner Beischläferin verhaftet. Bei der Durchsuchung des Stübchens der Preiß fanden sich in einem Eckbehälter zwei Säcke mit Geld. Der eine mit 209 Gulden und 21 Kreuzer, der andere mit 152 Gulden und 17 Kreuzer. Die dreizehnjährige, uneheliche Tochter der Preiß überreichte ein Beutelchen mit einigen Schaumünzen und einem Dukaten, der ihr von Forster am Tage seiner Ankunft zu Diesbeck geschenkt worden war. Als folgenden Tages Forster mit seiner Braut unter der Bedeckung von Gendarmen durch die Stadt Fürth gefahren wurde, erkannte in ihm der Hausknecht Popp des Wirts Kieskalt jenen fremden Mann, der am 21. früh gegen acht oder neun Uhr, in einen dunkelgrauen, tuchenen Überrock gekleidet, von Nürnberg kommend in der Wirtsstube seines Herrn eingekehrt sei und nach ungefähr einer Stunde wieder hinweggegangen wäre. Er sei aber dann, in einen dunkelblauen Überrock gekleidet, wieder zurückgekommen und habe ihm einen braunen Rock, den er unterm Arm trug, zur Aufbewahrung übergeben. Er bemerkte dazu: Popp möge ihn sorgfältig aufheben und ihn ja niemand zeigen. In acht Tagen werde er ihn wieder abholen. Der Hausknecht machte auf der Stelle dem Magistrat zu Fürth die Anzeige von diesem Umstand und überbrachte jenen braunen Rock. Der gehörte wirklich dem Forster und war, wie sich jedoch erst einige Zeit später dem Untersuchungsrichter ergab, an mehreren Stellen sehr stark mit Blut befleckt. In dem dreißigjährigen Forster, mit seinem braunen Gesicht, schwarzen Haar und Bart, waren überdies alle Hauptzüge des unbekannten, unheimlichen Gastes wiederzuerkennen, der am verhängnisvollen Abend des 20. Septembers im Bäumlerschen Stübchen am längsten verweilt und ausgedauert hatte.   Die Rekognition der Leichen und das summarische Verhör Sobald die Gefangenen zu Nürnberg angekommen waren, wurden sie nach gesetzlicher Vorschrift zum Rekognisationsakt in das Bäumlersche Haus geführt, wo im Hausflur beide Leichen mit enthülltem Gesicht, der übrige Körper mit eines jeden blutigen Kleidern zugedeckt, in ihren Särgen, die auf Stühlen standen, ausgestellt lagen. Die Leiche des Bäumler zur rechten, die seiner Magd zur linken Hand, so daß zwischen den Särgen ein Durchgang offen blieb. Paul Forster wurde zuerst herbeigeführt. Ohne die mindeste Veränderung in seinem starren Gesicht trat er wie zu einem gleichgültigen Geschäft in den Hausflur zwischen die beiden Leichen. Er wurde aufgefordert, sie zu betrachten. Er sah sie starren Blickes an, ohne das kleinste Zeichen innerer Bewegung. Er antwortete auf die erste Frage: »Kennt Ihr diesen Leichnam rechts?« »Nein! Ich kenne ihn nicht. Er ist ja ganz entstellt. Ich kenne ihn nicht!« Und auf die zweite Frage, welche der zur Linken stehenden Leiche galt, ebenso: »Nein! Die ist ja aus der Gruft. Die kenne ich nicht.« Als er gefragt wurde, woher er denn wisse, daß sie schon im Grab gelegen, antwortete er, den Blick auf die Leiche der Dienstmagd gewendet, dann auf ihr Gesicht hindeutend: »Weil sie so entstellt ist. Hier! Es ist ja das ganze Gesicht verfallen.« Nachdem ihn der Richter aufgefordert hatte, genau die Stelle zu zeigen, an welcher er sie so sehr entstellt finde, griff er mit der rohesten Gleichgültigkeit an das Haupt des erschlagenen Mädchens, befühlte mit seinen Fingern die Stirn, die eingedrückte Nase und Wange und sagte ganz trocken: »Hier. Da sieht man es ja! Da!« So suchte er bei allen Fragen und Wendungen des Richters, sich hinter das Vorgeben zu verstecken, als sei ihm selbst der bloße Gedanke an eine Ermordung dieser Personen so ganz fremd, daß er in unschuldiger Einfalt und einfältiger Unschuld die mörderischen Wunden der noch frischen Leichen für die Folgen der Verwesung halte. Alle noch so ernstlichen Bemühungen des Untersuchungsrichters, durch diese grauenvolle Szene dem wahrscheinlichen Mörder, der hier zwischen beiden Leichen stand, wenigstens ein Zeichen der Verlegenheit oder der Rührung abzugewinnen, glitten fruchtlos an dieser Eisenseele ab. Nur einmal, auf die Frage: »Wo ist denn der Pfragner, der in dieses Haus gehört?« schien er, doch nur im ersten Augenblick, etwas betroffen. Der Inquirent ging endlich in seinem Eifer so weit, diesem Menschen zu befehlen, er solle die Hände beider Leichen ergreifen und dann sagen, was er dabei fühle? Und ohne Anstand ergriff Forster mit seiner Rechten den Bäumler und mit seiner Linken die Schütz bei ihren starren Händen und sagte: »Ja, die sind kalt. Ach! Die ist auch kalt.« Eine Antwort, durch die sogar ein gewisser Spott über die Frage des Untersuchungsrichters ziemlich klar hervorscheint. So gleichgültig und eiskalt seine Seele bei der ganzen Handlung blieb, so geschmeidig und gleichsam scheinheilig süß war durchaus der Ton seiner Stimme, so bemessen, ruhig und nichts weniger als barsch war auch sein Benehmen. Ganz anders benahm sich bei dieser schauderhaften Gerichtshandlung die Magaretha Preiß. Beim Eintritt in den Bäumlerschen Hausflur zeigte sie sich tief erschüttert. Sie blickte, hierzu aufgefordert, zwar auf die Leiche hin, wandte sich jedoch, von Schauder ergriffen, sogleich wieder mit ihrem ganzen Leibe von ihnen hinweg. Sie verlangte Wasser zu trinken. Dann versicherte sie, daß sie weder die eine noch die andere Person kenne und von der Tat, durch welche diese Menschen so jämmerlich zugerichtet wurden, nicht die mindeste Kenntnis habe. Aus dem Geschrei des Pöbels, der auf dem Wege von Fürth bis nach Nürnberg ihren Wagen zu Tausenden umringt, sie eine Mörderin gescholten, sie mit Fäusten und Stöcken geschlagen und auf jede Weise mißhandelt habe, könne sie wohl annehmen, daß man sie der Teilnahme an einer so entsetzlichen Tat verdächtig halte. Aber Gott werde ihre Unschuld offenbaren. Durch Zeugen werde sie zu beweisen imstande sein, daß sie seit Wochen ihren Aufenthaltsort Diesbeck nicht verlassen hat. Die unzweideutigsten Zeichen des Mitleids mit den Ermordeten sowie des Entsetzens vor solcher Tat, sprachen noch mehr als ihre Tränen und Beteuerungen für das innere Bewußtsein ihrer Unschuld. Späterhin wurde dann auch durch den vollständigsten Beweis des Anderswo (Alibi) dargetan, daß sie an den Mordtaten unschuldig sei. Johann Paul Forster, der nach beendigtem Rekognisationsakt sogleich summarisch vernommen wurde, ist am 22. Januar 1791 geboren und evangelisch-lutherischer Religion. Seine Familie gehörte übrigens, wie mehrere Umstände wahrscheinlich machen, zu einer Sekte von frommen Auserwählten, die wenig arbeiten, aber desto mehr beten, singen und in der Bibel lesen und mit ihrer Frömmigkeit, was sie so nennen, den Himmel für ihre Untugenden bezahlen. Forster, von Jugend auf in der Bibel belesen, war übrigens ein gelernter Gärtner. Er betrieb aber schon seit langer Zeit sein Gewerbe nicht mehr. Vor mehreren Jahren hatte er sich mit der Magaretha Preiß verlobt, die er kennenlernte, als sie bereits einem verheirateten Mann ein uneheliches Kind geboren hatte. Mit leidenschaftlicher Beharrlichkeit hing er an ihr und gab, trotz allen ihm stets von neuem entgegentretenden Hindernissen, den Gedanken nicht auf, sie zu seiner rechtmäßigen Gattin zu machen. Auf seiner Brust trägt er mit roten Buchstaben eingeätzt die Worte: »Mein Herz der Magaretha!« Im Jahre 1807, einige Jahre vor seiner Bekanntschaft mit der Preiß, traf ihn das Los der Konskription. Er wurde dem Infanterieregiment Buttler einverleibt. Er zeigte sich aber als ein schlechter Soldat und wurde seitdem ein noch schlechterer Mensch. Als 1808 sein Regiment das Übungslager bei Fürth bezogen hatte, schlich er in der Nacht aus seinem Zelt durch alle Wachtposten, brachte zu Nürnberg eine fröhliche Nacht mit einer Geliebten Babetta zu und wußte sich in der Frühe des folgenden Tages durch die Vorposten wieder in sein Zelt zurückzuschleichen. Allein noch denselben Morgen wurde er auf der Wachtparade aus dem Glied hervorgerufen und über seine nächtliche Abwesenheit zur Rede gestellt. Er leugnete anfangs. Als er sich jedoch überführt sah, gestand er mit Entschuldigungen sein Vergehen. Auf der Stelle wurden ihm zwanzig Stockstreiche über der Trommel zuerkannt. In einer von ihm selbst im Jahr 1817 verfaßten sogenannten Lebens- und Liebesbeschreibung, die bei seiner Verhaftung mit anderen Papieren in Beschlag genommen wurde, erzählt er umständlich jenes Ereignis, wobei seine Bemerkung: »Er habe bekannt, weil er sich überführt gesehen« einen Grundsatz zu erkennen gab, den er auch in dem gegenwärtigen Prozeß werde zu behaupten suchen. Er machte im Jahre 1809 den Feldzug gegen Österreich mit, war in der Schlacht bei Abensberg und Eckmühl, geriet hier, wie er wenigstens angibt, in Gefangenschaft, entließ sich selbst und kehrte nach Nürnberg zurück. Im Jahre 1810 entfernte er sich willkürlich aus der Kaserne, stellte sich nach achtzehn Tagen wieder und wurde mit Arrest bestraft. In diesem Jahre machte er die Bekanntschaft mit Magaretha Preiß, er erhielt 1811 einen Urlaub auf unbestimmte Zeit, machte auf dem Gute zu Adliz, das Magaretha gepachtet hatte, den Gärtner und Wirt, suchte auf alle Weise seine Entlassung aus dem Militärverbande zu erwirken, um seine Geliebte heiraten zu können, vermochte dieses aber nicht durchzusetzen und wurde endlich im Jahre 1812 wieder unter die Fahne gerufen. Schon während seines Aufenthaltes zu Adliz übte er sich in den Verbrechen gegen das Eigentum. Er entwendete in dem Wirtsgarten zu Adliz einem seiner Gäste einen Regenschirm und einen Schal, wofür er im folgenden Jahr von seinem Regiment bestraft wurde. Daß er aber damals schon noch bei weitem größere Verbrechen begangen haben möge, macht seine Autobiographie wahrscheinlich, in der er erzählt, daß er, während seiner kurzen Wirtschaft zu Adliz, sich so viel erworben, daß er zwei Kapitalien, das eine von 600 Gulden, das andere von 250 Gulden, auf Zinsen habe ausleihen können. Nachdem er aus dem Urlaub wieder zum Regiment einberufen war, desertierte er im Jahre 1813, schweifte elf Wochen lang umher und hielt sich größtenteils in Wäldern auf. Endlich schlich er sich nach St. Johann zu seiner Magaretha, die hier eine kleine Schenkwirtschaft gepachtet hatte. Er wurde aber bald nachher daselbst entdeckt und nun, sowohl wegen seiner Desertion als auch wegen der zu Adliz begangenen Diebstähle, am 14. Juni 1813 zum Gassenlaufen durch 150 Mann achtmal auf und ab und zur Erneuerung einer Kapitulationszeit von sechs Jahren verurteilt. Am gleichen Tag noch, an dem er seine Spießrutenstrafe bestanden hatte, desertierte er von neuem und wurde nochmals dem Prozeß unterworfen. Über ihn erging das kriegsgerichtliche Urteil, daß er wegen wiederholter Desertion schuldig sei, abermals die Spießrutenstrafe, dann eine Kapitulationszeit von noch einmal sechs Jahren zu bestehen. Auch diese Lehre blieb fruchtlos. Im Jahre 1815 unterlag er wiederholt wegen Desertion, Bestechung und Teilnahme an einer Erpressung einem schweren Kriminalprozeß, der jedoch nur damit endigte, daß ihm der erlittene Untersuchungsarrest angerechnet und er schimpflich vom Regiment davongejagt wurde. Von nun an führte er mit Magaretha Preiß ein liederliches Leben. Er arbeitete dann und wann als Tagelöhner, verdiente sich aber durch bequemeres Diebesgewerbe so viel, daß er mit seiner Beischläferin einen unverhältnismäßigen Aufwand zu machen imstande war, bis er im Jahre 1816 wegen mehrerer Diebstähle und eines Einbruchs zur Strafe des Arbeitshauses auf drei Jahre und sechs Monate verurteilt wurde. Aus Rücksicht auf seine während seiner Strafzeit ununterbrochen bewiesene gute Aufführung wurde er, nachdem er drei Viertel seiner Strafzeit überstanden hatte, am 21. August 1820, genau vier Wochen vor den Morden in Nürnberg, aus dem Arbeitshaus zu Schwabach wieder entlassen. Seine geliebte Magaretha mußte mehrmals, teils wegen Desertionsverheimlichung, teils wegen Verdachts der Teilnahme an seinen Diebstählen, das Schicksal seiner Kriminalprozesse teilen. In seinem summarischen Verhör gab er an, daß ihm die Ursache seiner Verhaftung durchaus unbekannt sei. Aber nach dem Geschrei des Straßenpöbels müsse er wohl glauben, daß man ihn wegen Mordes in Verdacht habe. Vom 21. bis 23. September sei er zu Diesbeck gewesen. Wenn etwa die Mordtat früher geschehen sein sollte, so werde er ebensowenig seine Unschuld beweisen können, als jemand imstande sein würde, ihm zu beweisen, daß er die Tat begangen habe. Die ermordeten Personen habe er nie gekannt. Am 18., 19. und 20. September sei er bei Tag in Nürnberg gewesen, um sich hier nach Arbeit umzusehen. Am 20. sei er abends durch das Frauentor nach St. Johann gegangen, habe sich aber, da er in seines Vaters Wohnung wegen des vielen Ungeziefers nicht schlafen hätte mögen, in dem offenen Stadel des Gärtners Thaler auf das Heu gelegt und sei um ein Uhr in der Nacht, als die Leute zum Dreschen geweckt wurden, aufgestanden und hinweggegangen, um sich nach Diesbeck zu begeben. Da sei er am 21. nachmittags vier Uhr angekommen. Seiner Geliebten habe er zwei Säcke mit Geld, die er unterwegs in einem Tuche getragen, zum Aufheben übergeben. Mit diesem Gelde habe es folgende ganz unschuldige Bewandtnis: Als er sich noch im Arbeitshause Schwabach befunden, habe er mit einem Sträfling namens Xaver Beck, einem Bijouteriehändler, der wegen eingegangener Doppelehe verurteilt gewesen, der aber späterhin im Arbeitshause gestorben sei, innige Freundschaft gepflogen. Jener Beck habe ihm entdeckt, daß er an einem gewissen Platze zwischen Fürth und Farnbach eine bedeutende Summe Geldes vergraben habe, wovon er ihm die Hälfte überlassen wolle. Er, Forster, habe nun nach seiner Entlassung an dem bezeichneten Orte nachgesucht und den Schatz wirklich gefunden. Der habe aber nicht, wie der verstorbene Beck vorgegeben, 800-900 Gulden, sondern nur ungefähr 200-250 Gulden betragen. Dieses Geld habe er sogleich, der Sicherheit wegen, in einem Holzstoß vor dem Nürnberger Frauentor versteckt. Als er jedoch am Abend des 20. Septembers aus Nürnberg gegangen, habe er es wieder zu sich genommen und dann am folgenden Tag seiner Braut überbracht. Bei diesem Märchen mußte man es einstweilen bewenden lassen. Unterdessen aber häuften sich schnell, zum Teil ungesucht, Verdachtsgründe auf Verdachtsgründe. Sie zogen sich zu dichten, schwarzen Gewitterwolken über Paul Forster zusammen. Zwei Männer, die nebst anderen am 20. September abends in Bäumlers Gaststübchen gezecht hatten, erkannten in Forster ganz bestimmt den von ihnen bereits beschriebenen, unbekannten, unheimlichen Gast. Andere wagten dieses zwar nicht auf ihren Eid mit voller Gewißheit zu behaupten; was sich daraus erklären läßt, daß sie Forsters Physiognomie nicht im ganzen aufgefaßt oder nicht tief genug sich eingeprägt hatten. Außerdem hatte sich Forster unterdessen seinen damals sehr starken Bart abnehmen und die Kopfhaare schneiden lassen. Ferner erzählte die Magaretha Preiß in ihrem summarischen Verhör, daß Forster am Donnerstag, den 21. zwischen vier und fünf Uhr bei ihr angekommen sei. Er habe statt seines gewöhnlichen braunen Überrocks, in dem er sie einige Tage zuvor verlassen, einen neuen blauen getragen. Über seinen alten Beinkleidern trug er weite, ihr ganz unbekannte von Nanking, und statt seiner schlechten, vorgeschuhten Stiefel hatte er neumodische, gewichste Suwarowstiefel angehabt. In seinen Händen hat er in seinem Schnupftuch Geld getragen, das er alsbald mit dem Bemerken in ihren Schrank gestellt, es gehöre dasselbe nicht ihm, sondern sei ihm zur Bestellung übergeben worden. Aus seiner Beinkleidtasche habe er einen Dukaten und einen Nürnberger Taler herausgenommen und beide ihrer Tochter geschenkt. Sehr ermüdet sei er angekommen, habe Blasen an den Füßen gehabt und sei dann, ganz gegen seine Gewohnheit, äußerst still und nachdenkend gewesen. Sie habe ihn darum befragt. Doch er habe ganz einsilbig erwidert: man könne nicht alle Tage heiter sein. Am folgenden Tag habe er nichts gegessen und sich ebenfalls still und stumm erwiesen. Als am Samstag abends ein Gepolter gehört worden und Männer in die Stube eingetreten sind, um ihn zu verhaften, ist er feuerrot geworden. Auf ihre Frage: »Du hast gewiß etwas angestellt?« hat er weiter nichts erwidert als: »Nein, ich habe gar nichts getan.« Dörr, ein armer Bleistiftmacher, der mit dem alten Forster und dessen beiden Töchtern in demselben Häuschen wohnt, gab vor Gericht an: »Donnerstag, am 21. morgens zwei Uhr, ist Paul Forster vor das Fenster seiner elterlichen Wohnung gekommen und hat seinen Vater herausgerufen. Der ist aber damals schon bei Thaler in der Dreschtenne gewesen. Forsters Schwester Walburga aber, als sie seine Stimme vernommen, hat gerufen: ›Das ist ja mein Bruder Johann!‹ Sie ist dann vom Bette aufgestanden, hat ihren Vater herbeigeholt. Nun haben sich alle drei hinter dem Haus zusammengestellt und ungefähr eineinhalb Stunden lang leise miteinander gesprochen. Am andern Morgen habe Walburga zu seiner (Dörrs) Frau gesagt: ›Mein Bruder Paul ist in das Hopfenblatten nach Langenzenn gegangen. Er hat mir seine Stiefel geschenkt, weil er sich neue gekauft hat. Paul Forster hat seinem Vater, wie er mir selbst (dem Zeugen) erzählt hat, in jener Nacht eine Schuld mit 4 oder 5 Vierundzwanzigern ausbezahlt.‹« Daß Forster übrigens nicht, wie er in seinem summarischen Verhör angegeben, im Thalerischen Heustadel bis ein Uhr nachts geschlafen habe, wurde durch eidliche Aussage des Thaler und seines Sohnes erwiesen. Sie versicherten, daß ihr Stadel immer gegen Abend verschlossen werde. Das befremdende, nächtliche Erscheinen Forsters vor seinem väterlichen Haus schloß sich nahe an die Zeit, in der die Mordtat vorgefallen war. Überdies mußte das lange geheime Gespräch mit Vater und Schwester um so verdächtiger erscheinen, als Walburga, wie die beim Dreschen anwesenden Personen bezeugen, ihren Vater unter einem ganz falschen Vorwande abgerufen hatte. In sehr kurzer Zeit kam man dann auch sogar zur Entdeckung eines Werkzeuges, das kaum noch einen Zweifel übrig ließ, daß Paul Forster sich desselben zur Verübung jenes doppelten Mordes bedient habe. Eine gewisse Margaretha Wölflin, welche mit Forsters Schwestern Umgang pflog, war nämlich am Mittwoch, den 20. September, nachmittags zwischen drei und vier Uhr nach St. Johann gegangen, wo sie Forsters kleine Schwester Katharina in den Kirchhof hineingehen, dann wieder herausgehen und ihre größere Schwester Walburga herbeiholen sah. Walburga ging hierauf in den Kirchhof. Hier stand Paul Forster, sprach leise mit ihr, worauf sie von ihm hinweg in ihre Wohnung ging. Alsbald kam sie mit einer Holzhacke zurück, die sie, als wolle sie dieselbe verbergen, an der Seite unter der Achsel trug. Als die Wölflin sie anredete, was sie denn da unter dem Arm habe, trug sie die Hacke freier, ging damit auf ihren Bruder zu, der unterdessen aus dem Kirchhof herausgekommen war, um seine Schwester zu erwarten, und übergab ihm die Hacke mit der Äußerung: »Höre, du könntest mir einen Gefallen tun, wenn, du die Hacke für mich zum Schleifen in die Stadt trügst.« Forster nahm sie dann nach einigen Zwischenreden und ging damit auf die Stadt zu, nachdem er zuvor der Wölflin, wie sie sich ausdrückte, ein falsches Gesicht gemacht hatte, gerade als wollte er sagen: »Muß denn diese auch da sein?« Am Morgen des folgenden Tages begegnete die Walburga derselben Wölflin und erzählte ihr, daß in vergangener Nacht der Pfragner Bäumler erstochen worden sei. In ihrem Körbchen trug sie die abgewaschenen und abgeriebenen Stiefel ihres Bruders, um sie zu verkaufen. Aber sie konnte keinen Käufer dafür finden. Da zog sie sie nun selbst an und begegnete darin am nächstfolgenden Tag wieder derselben Wölflin, zu welcher sie sagte: »Nun trage ich die Stiefel meines Bruders selbst.« An demselben Tag traf auch Walburga mit einem gewissen Toth zusammen. Dem erzählte sie auch, daß sie ihres Bruders Stiefel von ihm geschenkt bekommen habe und setzte hinzu: »Wenn's gut geht, und es wird nicht mehr lange anstehen, so werde ich auch einen neuen Überrock bekommen.« Sobald die Polizeibehörde, die dem Gericht auf das tätigste in die Hände arbeitete, von jener Hacke Kunde erhalten hatte, veranstaltete sie am 26. September Haussuchung in der Forsterschen Wohnung und fand hier in der hintersten Ecke der Holzlege eine große Holzhacke. Der anwesende Polizeisoldat Kurr versicherte, daß er eben diese Hacke abends zuvor in der Stube der Forsters hinter der Truhe am Ofen, in einen nassen Lumpen gewickelt, gesehen habe. Der Untersuchungsrichter, dem dieses Werkzeug eingehändigt wurde, bemerkte am Stiel, da wo er in das Beil eingefügt ist, rings herum eine Feuchtigkeit von rötlicher Färbung. Margaretha Wölflin erkannte in dieser Holzhacke, an einem Riß im Eisen, genau dieselbe wieder, die Walburga am Tage des Mordes ihrem Bruder eingehändigt und dieser mit sich in die Stadt getragen habe. Der Gerichtsarzt erklärte, schon auf den bloßen Anblick hin: er könne die wahrzunehmende Färbung des Holzes an den beiden Seiten des Hackenstiels, unmittelbar unter der Einkeilung des Beils, für nichts anderes als für halbvertilgte Blutspuren halten. Forsters Schwester Walburga, die nebst der jüngeren, Katharina, verhaftet wurde, bekannte in ihrem ersten summarischen Verhör: Ihr Bruder habe am 20. September nachmittags auf dem Kirchhof die Hacke verlangt, jedoch nur in der erklärten Absicht, einen Einbruch damit begehen zu wollen. In der Nacht darauf zwischen zwei und drei Uhr habe er ihr die abgewaschene Hacke wieder zurückgebracht. Dann hat er ihr seine Stiefel, die ebenfalls ganz abgewaschen gewesen, zum Geschenk gemacht. Er erklärte, er sei mit seinem Einbruch nicht sehr glücklich gewesen und habe nur etwas erbeutet. Späterhin aber, wenn er zu Geld komme, wolle er ihr etwas schicken. Auf sein Verlangen habe sie ihm seinen Vater herbeigeholt, dem er einen Gulden und 38 Kreuzer zurückgezahlt. Das Geld hatte ihm der Vater vor vierzehn Tagen geliehen gehabt. Im zweiten Verhör bekannte sie jedoch zuletzt auf dringenden Vorhalt des Untersuchungsrichters: In jener Nacht habe ihr Bruder zu ihr gesagt: »Ich habe etwas Böses begangen. Habe Großes getan. Ich habe einen ermordet. Hole mir schnell den Vater. Ich gehe aufs Hopfenblatten. Die Stiefel und die Hacke wäschst du ab und hebst sie auf, damit niemand etwas davon erfährt.« An den Stiefeln habe sie große, trockene Flecken wahrgenommen, die beim Waschen sogleich weggegangen und vertrocknetes Blut gewesen sein müssen. In einem späteren Verhör setzt sie noch hinzu: Die seidenen Quasten an beiden Stiefeln seien von Blut ganz zusammengeklebt gewesen. Durch diese und viele andere sich gleichsam nahe aneinanderdrängende Anzeigungen wurde ein beinahe schon zu Forsters Verurteilung hinreichender Beweis zusammengebracht. Es war nicht nur der dunkelbraune Überrock, den Forster am Tage des Mordes getragen und den er zu Fürth dem Hausknecht Popp aufzuheben gegeben hatte, sehr stark mit Blut befleckt gefunden worden, sondern es wurde auch erwiesen, daß er einen guten grauen Überrock, den er über jenem braunen getragen, in Fürth bei einer Jüdin gegen den blauen, in welchem er verhaftet wurde, vertauscht habe. Dieser wieder herbeigeschaffte, graue Überrock hatte dem Pfragner Bäumler gehört und zeigte an seinem weißen Unterfutter ebenfalls bedeutende Blutflecken. Ebenso wurden die Nankingbeinkleider und die Suwarowstiefel, in welchen er von Nürnberg nach Diesbeck gekommen war, von den Handwerksleuten, welche sie selbst verfertigt hatten, für Bäumlers Eigentum erkannt. Das alles und das Geld mit den Geldsäckchen, die niemand anders als dem Bäumler gehört haben konnten, gaben ein unverdächtigeres Zeugnis als die unverdächtigsten Zeugen. So wurden die Untersuchungsakten zum Erkenntnis auf Spezialinquisition dem Obergericht eingesandt.   Das Märchen von den zwei Hopfenhändlern In dieser Lage befand sich die Angelegenheit, als der schlaue Forster dem Untersuchungsrichter mit der Bitte um ein Verhör zuvorkam. Forster hatte in der Einsamkeit seines Gefängnisses Zeit genug gehabt, um zu erwägen, daß eine Menge unverwerflicher Tatsachen, die unmöglich dem Richter verborgen bleiben konnten, laut gegen ihn Zeugnis geben würden. Seinem klaren, an Erfahrungen dieser Art reichen Verstande konnte nicht entgehen, daß, wenn er die bei der Rekognition der Leichen und in seinem ersten Verhöre übernommene Rolle eines von gar nichts wissenden Unschuldigen fortzuspielen versuche, er sich in den bedenklichen Fall setze, immerwährend von Frage zu Frage das Unleugbare leugnen, Schritt vor Schritt gegen neue Tatsachen kämpfen und ihnen ebensooft unterliegen zu müssen. Dadurch hätte er sich, wie ihm einleuchten mußte, in ein ebenso ermüdendes als gefährliches Spiel gewagt, bei dem er leicht von einem Schlupfwinkel in den anderen getrieben und aus jeder seiner Antworten und Erklärungen immer ein neues, ihn enger verstrickendes Netz zusammengewebt werden konnte. Um daher dem bedenklichen Einzelgefecht mit besonderen Anzeigungen ein für allemal zu begegnen und dem Richter die Angriffswaffen, noch ehe er sie gebrauchen konnte, gleichsam mit einem Griff aus der Hand zu winden, entwarf er den Plan zu einer Art Bekenntnis, indem er alle Schuld auf andere hinüberwälzte. Zugleich aber auch viele der schwersten Anzeigungen, die der Richter entweder schon jetzt gegen ihn hatte oder noch im Laufe der Untersuchung bekommen konnte, auf einmal umfaßte, so daß er einzelne Tatsachen, sobald sie ihm späterhin vorgehalten wurden, unbedenklich als wahr einräumen und sich im übrigen bloß auf seine allgemeine Lüge beziehen durfte. Er eröffnete dieses selbsterbetene Verhör treuherzig mit einer Erklärung: »Ich habe den Herrn Richter zu mir bitten lassen, weil ich in meinem ersten Verhör mehrere Unwahrheiten angegeben habe. Ich werde aber jetzt solche Umstände erzählen, wodurch die Mörder an den Tag kommen müssen.« Und nun spann er fast in einem Atem, ohne sich besinnen zu müssen, eine weitschweifige, mit überflüssigen Umständen überladene Erzählung ab, in der er das schützende Märchen einwebte, an dem er während der ganzen folgenden Untersuchung festzuhalten entschlossen war: »Am Montag, dem 18. September, bin ich von Diesbeck nach Langenzenn gegangen. Ich war entschlossen, wegen meiner mißlichen Lage mein Vaterland zu verlassen. Ich wollte in Böhmen Soldat werden. Vor Langenzenn bin ich, traurig den Gedanken an mein Schicksal nachhängend, an der Chaussee gesessen, als zwei Männer, die Hunde bei sich gehabt haben, auf der Landstraße auf mich zugekommen sind. Sie haben mich angeredet und mich über mein Schicksal befragt. Sie haben sich mir, nachdem ich ihnen mein Unglück erzählt, sehr teilnehmend erwiesen. Sie haben mir gesagt, sie seien die Gebrüder Schlemmer, Hopfenhändler aus Hersbeck. Sie hätten reiche Verwandte in Böhmen. Nächstens würden sie eine Hopfenlieferung dahin machen, und sie seien erbötig, mich dorthin mitzunehmen. Vielleicht gelänge es ihnen, mich allenfalls als Hausknecht oder auf andere Art unterzubringen. Morgen oder übermorgen, am Mittwoch, es war der Tag des Mordes, würden sie mit einem Hopfenwagen nach Nürnberg kommen, wo sie einen Vetter hätten, einen Pfragner, unweit der Lorenzkirche. Er hieße Bäumler. Dort sollte ich sie erwarten. Am folgenden Tag, dem 19. September, bin ich dann, statt nach Böhmen, nach Nürnberg gegangen. Unweit der Lorenzkirche bin ich die Straße auf und ab gewandelt. Bei einem Bader habe ich mich dann nach Bäumler erkundigt. Ich habe auch gefragt, wer denn das Weibsbild im Haus sei? Jener hat mir darauf geantwortet, es sei Bäumlers Magd. Bis um sechs Uhr abends habe ich vergebens auf die Gebrüder Schlemmer gewartet. Dann bin ich wieder nach St. Johann gegangen, wo ich mich in Thalers Stadel zum Schlafen niedergelegt habe. Am Mittwoch, dem 20. September, bin ich wieder in der Frühe nach Nürnberg gegangen und habe mich an verschiedenen Orten aufgehalten. Um vier Uhr ist mir der Gedanke gekommen, bevor ich nach Böhmen abreise, will ich wenigstens noch von meinen Schwestern Abschied nehmen. Bei dieser Gelegenheit des Abschieds hat mir meine Schwester Walburga eine Holzhacke gebracht. Sie gab mir den Auftrag, die Hacke in die Stadt mitzunehmen, um sie in die Schleife am Trödelmarkt zu tragen. Von da wollte sie sie dann selbst wieder abholen. Als ich in der Stadt mit dieser Axt zur Schleife gehen wollte, sind mir, gegen fünf Uhr, die beiden Schlemmer begegnet. Sie haben mich beauftragt, einen Brief, der schnell besorgt werden müsse, sogleich für sie auf die Post zu tragen. Sie nahmen meine Holzhacke einstweilen zu sich und wollten am selben Platz meine Zurückkunft erwarten. Als ich nach Besorgung des Briefs wieder zur vorigen Stelle zurückgekommen, waren sie nicht mehr zu treffen gewesen. Ich ging die Straße auf und ab. Vergebens. Sie waren fort und kamen nicht wieder. Da bin ich endlich um sechs Uhr abends in die Bäumlersche Wirtschaft gegangen, wo ich roten Nägleinsbranntwein bestellte. Nachdem ich lange gewartet, und nachdem bereits alle übrigen Gäste fortgegangen, kamen um dreiviertel zehn Uhr endlich die beiden Schlemmer. Bäumler begrüßte sie als Vettern. Einige Zeit nachher aber haben mich die Schlemmer mit dem Auftrag hinweggeschickt, ich solle in der Karolinenstraße auf ihren Wagen, der mit zwei weißen Pferden von Fürth kommen werde, warten. Ich hab das getan. Nach dreiviertel zehn Uhr sind mir endlich die beiden Schlemmer wieder nachgekommen. Der eine der beiden Schlemmer hat ein weißes Paket unter dem Arm getragen. Beide zusammen einen Koffer. Währenddem kam der bezeichnete Wagen herangefahren. Bei dem befanden sich ebenfalls zwei Männer. Die beiden Schlemmer sagten zu ihnen: Sie hätten großes Glück gemacht. Sie hätten das große Los gewonnen. Sie waren sehr lustig, und ich habe mich mit ihnen auf den Wagen setzen müssen. Allein vor dem Tore erklärten sie mir auf einmal: Da sie jetzt ein größeres Glück gemacht, würden sie gar nicht mehr nach Böhmen gehen. Um mir jedoch zu zeigen, wie gut sie es mit mir meinten, wollten sie mir etwas geben, womit ich auch in meinem Vaterlande mich forthelfen könne. Und der eine Schlemmer hat mir das weiße Paket, das er unter dem Arm getragen, als Geschenk eingehändigt. Mit dem Paket und der Holzhacke, die sie mir hier ebenfalls wieder zurückgaben, bin ich nach St. Johann gegangen. Im Thalerschen Garten habe ich das Paket geöffnet. Außer einem Überrock, ein Paar Stiefel und ein Paar Hosen waren außerdem noch drei Säckchen mit Geld darin.« Während dieser Lügengeschichte stand der Verhaftete auf einer Stelle, ohne sich des Stuhles zu bedienen, den ihm sein Richter angeboten hatte. Die Erzählung selbst floß, als habe er sie auswendig gelernt, frisch von seinem Munde. Er blickte dabei seinem Richter frei und offen in die Augen. Als jedoch seine Erzählung geendigt war und er über manche Dinge, worauf er sich nicht vorbereitet hatte, zum Beispiel über Aussehen, Gestalt und Kleidung der beiden Schlemmer, genauere Auskunft geben sollte, zeigte er Verlegenheit, besann sich, sprach langsamer und wich dem forschenden Blicke des Inquirenten aus.   Ist mit Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass die Tat von mehreren oder nur von einem begangen worden sei? Daß die Brüder Schlemmer weder zu Hersbruck noch sonstwo auszukundschaften sein würden, ließ sich erwarten. Daß aber Forster Mithelfer gehabt habe, war nun in jener Erzählung wenigstens verschleiert eingestanden. Dadurch war eine Überzeugung bestätigt, die den Untersuchungsrichter sogleich vom Beginn der Untersuchung an geleitet hatte und deren Wahrheit, wie es jedermann schien, in allen äußeren Erscheinungen der Tat beinahe sichtbar vor allen Augen hingelegt war. Wie konnte, dachte man, ein einziger Mensch in einer ununterbrochenen Handlung, gleichsam mit einem Streich, zwei Menschen ermorden? Wie konnte diese zweifache, so grausame Tat mit einer Hand in so kurzer Zeit ausgeführt werden, und zwar in einer lebhaften Straße, in einem vielbesuchten Laden, zu einer Zeit, wo noch wahrscheinlich die wenigsten Menschen sich zu Bette gelegt hatten? Wie war einem einzigen der Entschluß zu einer so über alle Vorstellung kecken Tat zuzutrauen, deren gefahrloses Gelingen, unter solchen Umständen, selbst die kühnste Einbildungskraft, der tollste Leichtsinn, der kräftigste Mut nicht erwarten durfte? Und wäre es nur mit dem Morden allein getan gewesen! Aber wie mancher Zurüstungen und Nebenhandlungen bedurfte es noch, um nicht in Gefahr zu kommen, auf der Stelle entdeckt, bei der Plünderung im Hause gestört und gleichsam auf frischer Tat des Raubmordes ertappt zu werden! Wie viele Hände erforderte dies? Wie viele gleichzeitig zusammenwirkende, einander unterstützende Kräfte, wenn nicht, während das eine geschah, das andere mißlingen oder versäumt werden sollte! Zu allem diesem kommt noch, daß Forster selbst, als er abends im Bäumlerschen Stübchen saß, mehr als einmal sagte: Er erwarte noch einen Kameraden, einen Hopfenhändler, welcher das Theater besucht habe. Wenige Tage, nachdem Forster in die Fronfeste zu Nürnberg gebracht worden war, am 28. September, bemerkte der in der Nähe aufgestellte Wachtposten gegen elfeinhalb Uhr nachts zwei Mannspersonen, die zu den Fenstern des Gefängnisses, in welchem Forster saß, hinaufblickten. Als sich ihnen die Wache näherte, entfernten sie sich. Vier Wochen später ergab sich ein ähnliches noch auffallenderes Ereignis. Nachts um zweieinviertel Uhr gewahrte die bei der Fronfeste aufgestellte Schildwache am Pegnitzufer, unweit der Brücke, zwei unter einem Baum liegende Männer, die miteinander sprachen. Als ihnen die Schildwache ihr: »Wer da?« zurief, erfolgten, statt aller Antwort, wiederholte Steinwürfe, worauf der Soldat Feuer gab. Die Männer aber liefen davon und entkamen. Was die Vermutung, daß der Raubmord von mehreren müsse begangen worden sein, noch besonders zu bestärken schien, war die Aussage einiger Bekannten Bäumlers, daß Bäumler eine beträchtliche Summe Geldes in seinem Hause vorrätig gehabt habe, weil damals die Zeit des für sein Gewerbe erforderlichen Einkaufs herannahte. Nach dessen Ermordung wurde jedoch im Haus keine Barschaft mehr gefunden, und die Summe, deren man sich bei Forster bemächtigt hatte, betrug nicht viel über 361 Gulden. Alles dieses erklärte sich aber, sobald man voraussetzte, daß Forster in Verbindung mit wenigstens noch einem Miturheber das Verbrechen verübt habe, folglich nur ein Teil der Beute auf ihn gekommen sei. Die Tätigkeit des Untersuchungsgerichts war daher nicht bloß für die Aufsuchung und Begründung der Verdachtsgründe gegen Forster, sondern auch für die Entdeckung seiner Mitschuldigen gleichzeitig in Anspruch genommen. Korrespondenzen nach allen Seiten, Zeugenverhöre auf Zeugenverhöre, Streifen, selbst weite Reisen bis nach Frankfurt am Main, nichts wurde versäumt, sobald es galt, auch nur den Schatten eines Schattens von Verdacht zu verfolgen. Wer irgendeine verdächtige Lebensweise führte, wer mit Forster oder mit seiner Schwester Walburga irgend einmal in einem näheren Verkehr gestanden war, fast alle Sträflinge, mit welchen Forster in der Strafanstalt zu Schwabach Bekanntschaft gemacht hatte und welche entweder vor ihm oder nach ihm aus dem Straforte entlassen wurden, zog man nach und nach in Nachforschung oder in Untersuchung und in Verhaft. Aber aller vereinten Bemühungen der Gerichts- und Polizeibehörden ungeachtet, nachdem alle ordentlichen Wege versucht, alle möglichen Voraussetzungen und Kombinationen erschöpft waren, fand man sich am Ende wieder auf demselben Punkt, auf dem man sich im Anfang befunden hatte. Alle Vermutungen blieben entweder nur in unbestimmter Allgemeinheit oder fielen wieder mit ihrem Grunde in sich selbst zusammen oder wurden, wo sie einmal bestimmte Personen am stärksten zu treffen schienen, durch den umständlichsten, unumstößlichsten Beweis des Anderswo (Alibi) wieder aufgehoben. Unter anderem schien auch ein Hund, der am Tage der Entdeckung des Mordes, auf der Türschwelle des Bäumlerschen Hauses liegend, gefunden und von der Polizei in Beschlag genommen wurde, zur Entdeckung eines Mitschuldigen zu führen. Dieser Hund veranlaßte eine Menge Nachforschungen, Erkundigungen, Zeugenvernehmungen und Rekognitionsakte. Endlich aber meldete sich ein Gastwirt als der Eigentümer. Durch viele Zeugen war erwiesen, daß jener Hund, von Jugend auf ein sogenannter »Kalfakter«, am 19. September in der Irre herumgelaufen sei und, weil er gewöhnlich in den Fleischbänken sich umhertrieb und das Blut liebte, wahrscheinlich von der Witterung frischen Menschenblutes angezogen, sich auf die Schwelle des Bäumlerschen Ladens hingelagert habe. Daß man mit so vielen nach allen Seiten hin gerichteten, von so viel Verstand und Einsicht geleiteten Anstrengungen ganz und gar nichts fand, hat indessen, wenigstens nach unserer innigsten Überzeugung, bloß darin seinen Grund, weil nichts zu finden war. Schon die große Übereinstimmung der an beiden Leichen wahrgenommenen Wunden und Vergewaltigungen macht es im höchsten Grade wahrscheinlich, daß sie mit demselben Werkzeuge, von derselben Hand, mit demselben Kraftaufwand, nach gleichem Verfahren zugefügt worden sind. Eine auffallende Gleichförmigkeit in der Behandlung der beiden Unglücklichen ist, wenn man nicht den wunderlichsten Zufall zu Hilfe nehmen oder sich in den zwei Mördern ebenso viele, ganz übereinstimmend in Bewegung gesetzte Menschenmaschinen denken will, nur aus der Voraussetzung erklärbar, daß die doppelte Mordtat einen und denselben Menschen zum Urheber gehabt habe. Was die Schwierigkeit und die Fährlichkeiten des Unternehmens betrifft, so sind sie fast gar nicht in Anschlag zu bringen bei einer Person, wie wir diesen Forster schon kennen und bald noch besser kennenlernen werden. Ein in jeder Hinsicht gewandter Bösewicht, der mit großer Körperstärke und geübter kräftiger Faust einen an Verstand und Willen nicht minder kräftigen Geist vereinigt, der alles leicht mit einem Blick durchdringt, jede Gelegenheit rasch ergreift, mit starrem, schnell entschlossenem Willen das einmal ins Auge gefaßte Ziel keck verfolgt und bei eben so hellem Kopf als eiskaltem Herzen weder durch Hindernisse in Verlegenheit gesetzt noch durch das Gräßlichste bewegt, geschweige außer Fassung gebracht wird. Je größer, ungeheurer eine Tat, desto einladender ist sie für einen solchen Menschen. Überdies ist der ganze Vorgang sehr wohl erklärbar, ohne daß man dazu der Mitwirkung eines oder mehrerer anderer Genossen oder auch nur der Voraussetzung eines besonderen Heldenmutes des einen Täters bedarf. Daß nur eine und dieselbe Person den doppelten Mord und zugleich den Raub ausgeführt habe, dafür spricht unzweideutig noch der Umstand, daß von Bäumlers Sachen vieles gar nicht entwendet war, was mehrere Mord- und Raubgesellen nicht würden im Stiche gelassen haben. Im ersten Stockwerk, aus dem das Geld mit einigen Kleidungsstücken entwendet worden war, wurden nicht nur in den geöffneten Schränken noch gute Kleider, sondern auch in einem noch ungeöffneten Fach der Kommode mehrere leicht fortzubringende Sachen von Wert zurückgelassen: Silberzeug, mit Silber beschlagene Pfeifen, eine goldene Repetieruhr und ein unerbrochenes Kästchen, in dem sich manches vermuten ließ. Mehrere Verbrecher, die gemordet, um sich durch Raub zu bereichern, würden doch gewiß nicht bloß halbe Arbeit verrichtet haben. Aber Forster, der allein auf seine eigene Kraft angewiesen und mit seiner Zeit zu geizen genötigt war, mußte sich freilich auf das in der Kammer offen liegende Geld und auf ein paar Kleidungsstücke beschränken. Daß Bäumler mehr bares Geld vorrätig gehabt habe, ist eine bloße Vermutung. Zudem ergab sich nach seinem Tode, daß der Ruf ihn bei weitem wohlhabender gemacht hatte, als er es wirklich war.   Das Benehmen Forsters in der Spezialinquisition Gegen Paul Forster, seine Schwester Walburga und gegen Magaretha Preiß wurde am 7. November 1820 die Spezialinquisition erkannt. Sie lieferte aber, zweckmäßig durchgeführt, in der Hauptsache kein anderes Ergebnis gegen Forster, als bereits die Generaluntersuchung gewährt hatte. Er hatte dreizehn lange Verhöre zu bestehen, auf eintausenddreihundertdreizehn Fragestücke zu antworten und mußte die Probe zahlloser Konfrontationen aushalten. Aber nichts konnte ihm das mindeste Eingeständnis abgewinnen. Stark und ausdauernd wie sein Körper, der oft fünf bis sechs Stunden lang, während jener Verhöre, auf einer und derselben Stelle unbeweglich aufrecht stand, beharrte sein gewaltiger Geist bei allen Angriffen, ohne zu weichen oder zu wanken, auf demselben Platz, den er ein für allemal zu behaupten sich vorgesetzt hatte. Bereits damals im Arbeitshaus äußerte er mehreren seiner Mitgefangenen gegenüber: »Wenn ich nach wiedererlangter Freiheit von neuem in eine Untersuchung komme, so werde ich beim Leugnen beharren, und wenn meine Zunge schwarz werden und in meinem Munde verfaulen, ich selbst krumm und lahm werden sollte!« In seiner Person vereinigten sich denn auch wirklich alle Gaben, um in einer Untersuchung, wo gleichsam die Wahrheit selbst anklagend und überführend ihm gegenüberstand, jenem Versprechen getreulich Wort zu halten. Ausgerüstet mit einem klaren, scharfsichtigen, schnell fassenden Verstande, bei eiskaltem Gemüte, dessen Ruhe durch keine Leidenschaft, kein Gefühl, keine Gewissensregung gestört wurde, war er ganz der Mann, wie er sein mußte, um durch keine Vorhaltung außer Fassung gebracht zu werden. So gut wie der Richter selbst, hatte er im voraus die ganze Reihe der Überzeugungsmittel, die gegen ihn vorhanden sein mochten, mit Falkenaugen überschaut, in ihrem Zusammenhange erkannt und nach ihrem Gewicht berechnet. An dem Märchen von den beiden Hopfenhändlern hielt er sich festgeklammert, wie der Schiffbrüchige an seinem Brett, das ihn zum sichern Ufer retten soll. In dieser märchenhaften Erzählung, von der er nicht den kleinsten Umstand nachließ, obgleich er selbst mehrmals einräumte, daß zu seinem Unglück niemand an die Wahrheit derselben glauben werde, hatte er sich ein für allemal eine Hintertür geöffnet, durch die er den sprechendsten Tatsachen, den treffendsten Beweismitteln, immer nur mit ein paar Worten, mit einer und derselben Gegenrede, auszuweichen vermochte. Nichts war so stark, daß es ihn hätte erschüttern können. Weder das Vorzeigen der blutbefleckten Kleider oder des Mordbeils noch die Gegenüberstellung mit seiner Schwester Walburga oder anderen Zeugen. Verriet auch manchmal ein flüchtiges Erröten oder Erblassen oder der gesenkte, scheue, dem Richter ausweichende Blick seine Überraschung und Verlegenheit, so wußte er doch auf der Stelle sich seiner Regung zu bemeistern und Ton und Haltung wieder anzunehmen, die seine Aufgabe von ihm zu fordern schien. Besonders als die Hacke in Frage kam, zeigten seine, bei oft wechselnder Gesichtsfarbe, rollenden Augen eine innere Bewegung. Aber seine Stimme blieb fest, und seine Antworten waren abgemessen. Als seine Schwester Walburga ihm gegenübergestellt wurde, erschien er ebenfalls im Anfang betroffen, entfärbte sich dann zuweilen, und seine Hände zitterten. Dennoch behauptete er auch hier seine Herrschaft über sich in so hohem Grade, daß er, während er frech die unleugbarsten Wahrheiten ableugnete, ihr mit festem Blick fortwährend in das Angesicht sah. So glichen während der ganzen Spezialinquisition die vorübergehenden Regungen seines Gemütes entweder nur dem Zusammenfahren eines Wildes, das plötzlich auf die Netze trifft, die ihm gestellt sind, oder dem Ingrimm eines Tigers, der den ihn umringenden Jägern feurige Blicke zuwirft, während er sprungfertig sich die Stelle aussucht, wo er ihre Reihe durchbrechen kann. Wurde ihm von dem Untersuchungsrichter bei solchen Gelegenheiten sein Erröten oder seine Befangenheit vorgehalten, so gab er ihm die ganz richtige Bemerkung zurück: »Ein Unschuldiger kann befangener erscheinen als ein Schuldiger. Der weiß, was er begangen hat, aber ein Unschuldiger weiß, daß er keinen Beweis seiner Unschuld für sich aufbringen kann. Ich sehe wohl ein, daß ich nicht durchkomme, wenn die Schlemmer nicht aufgegriffen werden können. Ich kann daher nichts tun, als Gott bitten, daß er das Herz meiner Richter erleuchte, damit sie Schuld und Unschuld, das Mögliche und Unmögliche unterscheiden. Schuld und Unschuld grenzen nahe aneinander, und ich bin nicht imstande, einen Beweis meiner Unschuld aufzubringen.« Von seiner List, Heuchelei und Verstellungskunst gibt besonders folgende Tatsache einen ganz auffallenden Beweis. Im Verlaufe der Untersuchung wurde ihm unter anderen der Sträfling Johann Wagner wegen gewisser Äußerungen gegenübergestellt, die er, noch während seiner Gefangenschaft im Arbeitshause zu Schwabach, über künftige verbrecherische Pläne getan haben sollte. Am Schluß dieser Konfrontation beschuldigte ihn Wagner, daß er ihm im Arbeitshause seinen seidenen Hosenträger entwendet und bei seiner Entlassung mitgenommen habe. Forster leugnete. Der Untersuchungsrichter ließ sogleich einen Hosenträger, der nebst anderen bei Forster gefundenen Sachen im Gericht verwahrt wurde, zur Stelle bringen. Wagner erkannte ihn für den seinigen. Forster beharrte nichtsdestoweniger beim Leugnen. Allein in der Stille des Gefängnisses bedachte er, daß ihm dieser Umstand trefflich zustatten kommen könne, um seinem Leugnen und Lügen in betreff des Mordes den Schein der Glaubwürdigkeit zu geben. Zwei Tage nachher erbat er sich daher ein Verhör. Er erschien vor seinem Untersuchungsrichter mit niedergesenktem Haupt und Trauer in seinen Mienen. Seine Hände zitterten. Er machte den Eindruck eines von Reue und Scham auf das allertiefste niedergebeugten, ganz zerknirschten, armen Sünders und gestand in einer umständlichen Erzählung, daß er wirklich den »teuflischen Gedanken« ausgeführt habe, dem Mitsträfling Wagner seinen seidenen Hosenträger zu stehlen. Dieses reumütige Bekenntnis sollte nur dazu dienen, seinem Richter die Überzeugung zu geben, daß ein Mensch, dessen zartes Gewissen nicht einmal das Geheimnis eines gestohlenen Hosenträgers zu bewahren vermöge, um so weniger imstande sein kann, einen doppelten Mord zu begehen und die Last eines solchen Bewußtseins in sich allein zu tragen. Daß aller Mut, alle Beharrlichkeit, alle List nicht ausreichen werde, die Evidenz der Wahrheit mit leeren Ausreden und Erdichtungen zu besiegen, mußte ihm wenigstens gegen das Ende der Untersuchung einleuchten, wie er es denn auch mehr als einmal selbst versicherte. Wenn er trotzdem nicht das mindeste zugab, so ist hiervon nicht bloß in der Hoffnung, auf diese Art wenigstens der Todesstrafe zu entgehen, sondern auch in seinem stolzen Selbstgefühl der Grund zu finden. Von den Vorzügen seines Verstandes eingenommen, geizend nach dem Ruhm einer seltenen Seelenstärke, eines alles besiegenden Willens, eines vor nichts erschreckenden Muts, konnte er es nicht über sich gewinnen, seinem Richter die Freude des kleinsten Siegs über seinen Verstand oder über sein Gemüt zu gönnen. Mußte er fallen, so wollte er wenigstens fallen als ein Held. Konnte er dem Schicksal eines Verbrechers nicht entgehen, so rettete er sich wenigstens, wie er es ansah, vor dem schmählichen Bewußtsein eines feigen, seiner Schwäche abgewonnenen Geständnisses. Schauderte es anderen vor ihm und seiner Tat, so durften sie ihn wenigstens nicht verachten, weil er sie zwang, ihn noch in seiner Scheußlichkeit zu bewundern. Ein Verbrechen, wie die Ermordung Bäumlers und seiner Magd, konnte auch ein anderer begehen und war an sich die Tat eines gemeinen Bösewichts. Aber im Kampf mit allen Gefahren der begangenen Tat unerschüttert aufrecht stehen, aller Kunst eines geübten Untersuchungsrichters, aller Wahrheit, allem Augenschein Trotz zu bieten, das Entsetzlichste nicht nur ertragen, sondern auch mit kaltem Blicke betrachten, keine Regung des Mitleids empfinden, nichts der Mahnung eines schuldbewußten Gewissens einräumen und in allem diesem sich immerwährend gleichbleiben, sowohl vor Gericht wie in der gräßlichen Einsamkeit des Gefängnisses, das war es, was ihn hoch über die Schar der gewöhnlichen Missetäter erhob, ihn selbst aus den Schranken der Menschlichkeit hinausrückte. Mit allem diesem mußte er sich freilich als ein Ungeheuer erscheinen. Aber als dieses Ungeheuer fühlte er sich wenigstens groß.   Der vollkommene Beweis der Schuld durch zusammentreffende Anzeigung Obgleich Forster weder der Tat geständig noch derselben unmittelbar durch Zeugen überwiesen war, so trafen gleichwohl alle Bedingungen zusammen, welche das bayerische Strafgesetzbuch Teil II zu §328 zu einem vollständigen Beweise durch übereinstimmende Anzeigungen erfordert.   I. Schon während seiner Gefangenschaft im Strafarbeitshause zu Schwabach, und zwar wenige Wochen vor seiner Entlassung, machte er vielmals in Gegenwart mehrerer Gefangenen Äußerungen, die deutlich zu erkennen gaben, daß er mit einem großen verbrecherischen Plane umgehe. Die Ausführung, wenn er wieder in der Freiheit sich befinde, würde entweder sein Lebensglück dauernd begründen oder ihn auf immer in das Verderben stürzen. Ein Vers, den er im Arbeitshaus an die Wand schrieb: »Bis hierher hat der Herr mir nun geholfen. Er wird mir auch noch an den Galgen helfen« zeigt, mit welchen Gedanken dieser Mensch sich damals selbst im Scherze spielend beschäftigte. Verschiedene Stellen seiner Briefe, die er nicht lange vor seiner Entlassung aus dem Straforte an seine Braut Magaretha und deren Tochter schrieb, dienen, obgleich sie den Hauptgedanken im dunkeln halten, zur Bestätigung jener ganz unzweideutigen mündlichen Erklärungen. Er schrieb unter anderem: »Glaube mir, gute Magaretha, daß mit dem Tag meines Wiedererscheinens unsere Verhältnisse eine ganz andere Wendung nehmen werden. Ich kann Dir nicht sagen, wie, und Du bist trotz Deiner Geschicklichkeit nicht imstande, hineinzusehen. Noch wenige Monate, dann wirst Du davon überzeugt sein.« In einem Brief ohne Datum, doch aus derselben Zeit, an die Tochter der Magaretha Preiß, welcher er hier gelegentlich gar sehr Tugend, Sittlichkeit und das Bücherlesen empfiehlt, kommen folgende Stellen vor: »Ich habe jetzt, wenn ich loskomme, Mittel und Gelegenheit, Dir alle Deine Wünsche in Erfüllung bringen zu können. Mir wird es Freude machen, Dich als meine einzige Tochter der großen Welt zeigen zu können. Ach, gute Maria, daß Du seit drei Jahren es tief empfunden hast, daß Du ohne Vater leben mußtest, will ich Dir herzlich gern glauben. Ich werde Dir aber dafür Dein schönes Leben zu versüßen suchen. Du wirst glücklich sein in einer Stadt, die Dir noch als unmündiges Kind bekannt sein wird. Dort werden wir unsern Feinden Trotz bieten, und dann werden wir die nicht kennen, die jetzt Dich und mich mit Verachtung nicht mehr kennen wollen. Verlasse Dich auf Deinen Vater. Du wirst glücklich sein. Das nächste Vierteljahr wird Dich davon überzeugen.« Was sollen diese geheimnisvollen Reden? Mit welchen Unternehmungen konnte ein verachteter, bettelarmer Arbeitshaussträfling sein und der Seinigen Glück sogleich nach seiner Entlassung in so hohem Grade zu gründen hoffen, daß er seiner Braut mit einer so glänzenden Veränderung ihrer Verhältnisse, deren Tochter mit Erfüllung aller ihrer Wünsche, sogar mit der Aussicht auf die große Welt, schmeicheln durfte?   II. Forster, der mit nur wenig Gulden Verdienst aus dem Strafarbeitshaus entlassen war, sprach sehr bald zu seiner Magaretha von ihrer beiderseitigen nahe bevorstehenden Heirat. Er redete ihr in dunklen Ausdrücken von allerlei Freunden, von Unternehmungen und Geschäften, die sein baldiges Glück machen würden. Er sprach von den Freimaurern, seinen Brüdern, die in der St.-Lorenz-Kirche ihre Versammlungen abhielten. Er gab Reisen vor, welche er zu seinen Freunden oder für dieselben unternehme und schrieb sogar, um Magaretha in ihrem Glauben an die großen, glückbringenden Verbindungen ihres Geliebten zu bestärken, in ihrer Gegenwart einen Brief nach Nürnberg an eine von ihm erdichtete »Freiherrlich von Bünderische Familie zu St. Lorenzen«, in dem von einem »Buchhalter der Philosophie, von Sr. Exzellenz dem Freiherrn von L., Gouverneur der philosophischen Verbindung« und dergleichen die Rede ist. Er selbst will dieses alles seiner Braut nur darum vorgespiegelt haben, um sie zu bestimmen, ihm treu zu bleiben und ihn ferner in seiner Not von dem, was sie besitzt, zu unterstützen. Setzt man aber damit in Verbindung, daß Forster sich an verschiedenen Orten, besonders aber zu Nürnberg, nur beschäftigungslos umhertrieb, so ist nichts anderes zu vermuten, als daß er während dieser Zeit nur nach Gelegenheiten zur Ausführung seines großen Glücksplanes umherspähte. Seine Geliebte, der er, teils aus Besorgnis, teils aus Eitelkeit, das Wahre des Geheimnisses nicht zu entdecken wagte, durch jene Vorspiegelungen sowohl über die Ursache seines Umhertreibens und, wenn seine dunklen Pläne gelingen sollten, sie über die eigentlichen Quellen seiner schnell erworbenen Reichtümer im voraus irrezuleiten und zu beruhigen suchte.   III. Daß Forster vor dem Morde lang und oft in der Königsstraße an dem Bäumlerschen Hause verdächtig vorübergegangen war und zu verschiedenen Zeiten in der Nähe dieses Hauses auf der Lauer gestanden hatte, ist durch Zeugen dargetan. Bereits sechs Tage vor dem Morde sah Barbara Recklein mit ihren beiden Schwestern den Forster in der Königsstraße von nachmittags drei bis abends einhalb sieben Uhr immer vor der Bäumlerschen Wohnung auf und ab gehen. Am 19. September, am Tage vor dem Mord, sah ihn früh um sechs Uhr Johann Hahn, wie er eine gute halbe Stunde lang an der Ecke der Lorenzkirche mit verschlungenen Armen dem Hause Bäumlers gegenüberstand. Um sieben Uhr desselben Morgens wurde er von Margaretha Kühn und Barbara Schelhorn vor dem Bäumlerschen Hause stehend getroffen. Als ihn diese Mädchen auch am Nachmittage an demselben Platze fanden, redeten sie ihn an, was ihn so sehr überraschte, daß er zusammenfuhr, die Augen niederschlug und weiter nichts zu sagen wußte, als er warte da auf einen guten Freund. Von Max Sussenthaler, einem Nachbarn Bäumlers, wird bezeugt, daß er gesehen, wie Forster nachmittags fünfdreiviertel Uhr an der Tür der Lorenzkirche nach dem Bäumlerschen Hause unverwandt hinübergestiert, dann aber, als er sich von dem Zeugen bemerkt glaubte, seinen Blick schnell nach dem Heiligenbild neben der Kirchtür gewendet und hierauf seinen Platz verlassen habe.   IV. Wenige Stunden vor dem verübten Mord setzte sich Forster in den Besitz des Werkzeugs, mit dem, nach Aussage der Sachverständigen, die Ermordung Bäumlers und seiner Magd nicht nur begangen werden konnte, sondern auch aller Wahrscheinlichkeit nach wirklich begangen worden ist.   V. Daß Forster auch nachher in dem Besitz der Hacke geblieben, geht daraus hervor, daß er, noch in derselben Nacht, einige Stunden, nachdem der Doppelmord im Bäumlerschen Hause geschehen war, dieselbe seiner Schwester Walburga wieder zurückgebracht hat. Daß er sie in der Zwischenzeit zum Schleifen gegeben habe, hat er selbst nicht einmal zu behaupten gewagt. Wenn er, um die Hacke aus seinem Besitz hinwegzubringen, die beiden gespenstigen Schlemmer zu Nürnberg erscheinen läßt, die ihm auf der Straße sogleich die Axt abnehmen – man weiß nicht warum? –, dann mit dieser Axt sich entfernen – man weiß nicht wohin? –, hierauf stundenlang mit dieser Axt sich umherschleppen – man weiß nicht wo noch warum und wozu? –, endlich nach neun Uhr mit ihm in Bäumlers Stübchen zusammentreffen, ohne daß man erfährt, ob sie die Axt mitgebracht oder wo sie dieselbe gelassen haben. Erst ganz zuletzt beim Abschied vor dem Tor, nachdem sie ihn reichlich mit Geldsäcken und Sachen beschenkt, auch noch obendrein die erbärmliche Axt sorgfältig wieder zurückgeben, so hat dieses alles ebensoviel Wahrscheinlichkeit für sich, als wenn er erzählt hätte, es sei ihm gerade auf dem Schleiferstege der heilige Sebaldus begegnet und habe ihm, dem frommen Forster, damit er nicht wegen eines inzwischen mit einer Axt verübten Mordes in Verdacht geraten möge, in gutmütiger Vorsicht die Axt aus der Hand genommen und einstweilen, bis zur Rückkehr nach St. Johann, in seinem silbernen Sarge verwahrt.   VI. Die Gegenwart Forsters an dem Ort der Tat und um die Zeit des begangenen Verbrechens ist vollständig erwiesen. Auch ist bereits erörtert, daß die Tat, so wie sie geschehen ist, von einem allein nicht nur habe begangen werden können, sondern auch aller Wahrscheinlichkeit nach begangen worden sei.   VII. Nach dem Artikel 311 Teil II des Strafgesetzbuchs gehört es unter andern zu den gleichzeitigen Anzeigungen, »wenn sich an einer Person oder an den ihr zugehörigen Sachen Spuren finden, welche nicht wohl anders, als aus dem Verbrechen erklärt werden können«, und zwar, nach §318, in besonderer Beziehung auf Mord, Totschlag oder Verwundung, »wenn bald nach der Tat an jemandes Kleidern, Geräten und dergleichen, besonders aber, wenn an den der Person gehörenden Waffen, womit die Verletzung wahrscheinlich geschehen, Blutspuren gefunden werden.« Nun hat Forster noch in der Nacht des Mordes, von Nürnberg kommend, seiner Schwester seine vom Blut notdürftig gereinigten Stiefel zum Geschenk gemacht. Wenn, wie die Ärzte glaublich machen, die in der Brusthöhle beider Leichen gefundenen Verletzungen wahrscheinlich von Fußtritten des Mörders entstanden sind, so mußten wohl die Stiefel desjenigen, der auf den Leichen umhersprang, besonders am Fuße von Blut durchnäßt, gleichsam damit getränkt werden. An dem einen dieser in gerichtliche Verwahrung gebrachten Stiefel fehlte überdies ein Hufeisen, so daß die Nägel hervorragten, woraus ebenfalls die an der Leiche der Dienstmagd, besonders auf ihrer Brust, wahrgenommenen Hautverletzungen am natürlichsten zu erklären sind. Die Hacke zeigte an ihrem Stiele einen rötlichen Streifen, der von dem Richter und dem Gerichtsarzt sogleich für Blut erkannt wurde. Der braune Überrock, den Forster gewöhnlich trug, den er aber am folgenden Tag zu Fürth ablegte, war an vielen Orten, besonders am Kragen, am rechten Ärmel in der ganzen Länge herab vom Ellbogen an und an dem inneren Rand der rechten untern Rockhälfte, stark mit Blutflecken besudelt. Inquisit weiß diese sprechenden Zeichen seiner Tat nicht anders hinwegzuerklären, als daß sein Rock zu Fürth entweder nicht gehörig verwahrt worden sei, oder daß in den Fleischbänken, wo er am 19. September gewesen sein will, das Blut eines geschlachteten Tieres auf ihn herabgeträuft, oder daß ihm vielleicht die beiden Schlemmer, um den Verdacht ihrer Tat auf ihn zu wälzen, dies zum Schabernack getan. Als Forster in der Mordnacht am 21. September nach St. Johann und von da nach Fürth ging, trug er über jenem braunen Überrock noch einen dem Bäumler gehörigen grauen Rock, wie er selbst gesteht. Dieser zu Fürth von ihm verhandelte Überrock zeigte im weißen Futter deutliche Spuren verwischten Blutes, wofür sie selbst von dem Inquisiten anerkannt wurden, will aber gar nicht begreifen können, wie das Blut an diesen Rock gekommen.   VIII. Der Besitz von mehreren Sachen, die teils Gegenstände des begangenen Verbrechens gewesen sind, teils sich zur Zeit der Tat bei dem Beschädigten befunden haben, sind Anzeigungen von größtem Gewicht. Dahin gehört der grautuchene, von Forster aus Nürnberg mitgebrachte und zu Fürth verhandelte Überrock, der Eigentum des Bäumler ist. Gleiches gilt von den Nankingbeinkleidern, die Forster, als er nach Diesbeck kam, über seinen blauen Hosen trug. Der Schneider Ruff erkennt dieselben ebenso wie den Überrock für diejenigen, die er vor einem Jahr dem Bäumler verfertigt hat. Die Suwarowstiefel, worin Forster in der Mordnacht zu St. Johann bei seiner Schwester, dann zu Diesbeck bei seiner Braut erschien und in welchen er verhaftet wurde, waren in der Werkstatt des Schumachers Rieder für Bäumler verfertigt worden. Die beträchtliche Summe Geldes, die sich in Forsters Gewahrsam bei der Magaretha Preiß befunden hatte, würde schon an und für sich für einen sehr dringenden Verdachtsgrund gelten müssen, weil sich bei einem erst vor wenigen Wochen aus dem Strafarbeitshause entlassenen, ganz verdienstlosen Sträfling keine Art des Erwerbs als möglich denken läßt, durch welchen er rechtlicherweise zu dessen Besitz hätte gelangen können. Allein es vereinigen sich damit noch besondere Tatsachen, die keinem Zweifel Raum geben, daß jenes Geld bei Bäumler genommen worden sei; denn unter den von Nürnberg nach Diesbeck mitgebrachten Münzen befanden sich unter anderen zwei Denkmünzen, die eine auf das dritte Jubeljahr der lutherischen Reformation, die andere auf das Teuerungsjahr 1816-1817, die Forster der jungen Preiß zum Geschenk gemacht hatte. Barbara Wappler und Gallus Bergmann bezeugen eidlich, daß sie dem Bäumler eine solche Teuerungsmünze verschafft haben. Die erstgenannte Zeugin versichert ferner, daß Bäumler auch eine evangelische Jubelmünze von ihr erhalten habe. Forster schenkte ferner der jungen Preiß überdies einen Dukaten. Es ist sehr wahrscheinlich, daß Bäumler Dukaten besessen hat, weil die Fabrikantin Griesmeier versichert, sie habe seit neun oder zehn Jahren dem Bäumler als einem ihrer besten Kunden jährlich einen Dukaten zum Geschenk gegeben. Außerdem wurde bei Forster ein lederner Geldbeutel mit 150 Gulden in Beschlag genommen. Darüber, daß dieser Geldbeutel Bäumlers Eigentum gewesen, konnte zwar wegen der Ähnlichkeit desselben mit anderen keine vollständige Gewißheit erlangt werden. Indessen ist durch eidliches Zeugnis mehrerer Personen, welche den Pfragner öfters Geld zählen sahen, wenigstens so viel dargetan, daß derselbe einen ganz ähnlichen Beutel besessen habe. Auch verbreitete der bei Forster gefundene Beutel einen gemischten Öl- und Mehlgeruch.   IX. Mit den bisher zusammengestellten, vorausgehenden und gleichzeitigen Anzeigungen vereinigen sich noch viele Indizien. Daß Forster sich einer schweren Schuld, namentlich der Schuld des in dem Bäumlerschen Hause verübten Raubmordes, bewußt gewesen ist, dafür zeugt der Umstand, daß Forster kurz nach dem vorgefallenen Morde, in tiefer Nacht, sich von Nürnberg entfernte, zu St. Johann seine Schwester Walburga aufweckte, mit dieser eine Weile vor dem Hause flüsterte, schnell seinen Vater herbeirufen ließ, diesem vier Krontaler zum Geschenk machte und sich dann sogleich entfernte. Lauter teils erwiesene, teils selbst eingestandene Umstände, die einerseits aus der Furcht vor der Entdeckung seines Verbrechens, andererseits aus einem kurz vorher gemachten unerlaubten Geldgewinn zu erklären sind.   X. Um eben diese Zeit machte er, gejagt von den Ängsten der noch frischen Bluttat, seiner Schwester Walburga das Bekenntnis: »Ich habe etwas Großes getan. Ich habe gemordet.« Zwar beruht dieser Umstand bloß auf der Aussage seiner mit ihm selbst in Untersuchung befangenen Schwester. Da sie indessen, obgleich Mitinquisitin, sich nicht in dem Falle befindet, durch diese Aussage ihre eigene Schuld ganz oder zum Teil auf ihren Bruder hinüberzuwälzen; denn in Hinsicht der Tat selbst war sie, wie erwiesen, ganz unschuldig, so gilt sie, gemäß Artikel 284 Teil II des Strafgesetzbuchs zwar nicht als vollgültige, doch auch nicht als untüchtige Zeugin.   XI. Endlich sind verschiedene Handlungen erwiesen und von ihm selbst eingestanden, welche höchstwahrscheinlich in keiner anderen Absicht geschehen sind, als die Nachforschungen des Gerichts gegen seine Person irrezuleiten und die Menschen, die ihn zu Nürnberg in der Königsstraße, dann am Abend des Mordes in dem Bäumlerschen Stübchen gesehen hatten, über seine Person zweifelhaft zu machen. So ist es zu erklären, warum sich Forster auf seiner Flucht nach Fürth sogleich einen neuen, blauen Überrock, in welchem ihn also noch niemand gesehen haben konnte, eintauschte und sich daselbst in eine Barbierstube begab, wo er sich die Haare verschneiden und seinen Bart abrasieren ließ. Unrasiert war er am 18. September von Diesbeck hinweggegangen und hatte sich dann zwei volle Tage mit seinem schwarzen starken Bart in Nürnberg umhergetrieben. Daß er nun gerade in der Frühe des Tages nach dem Bäumlerschen Morde sich auf einmal diesen Bart abscheren ließ, macht es wenigstens sehr wahrscheinlich, daß dieses nur darum geschah, um diejenigen Zeugen, die ihn nicht namentlich kannten und bloß mit seinem durch einen wilden schwarzen Bart entstellten, ohnehin braunen Gesicht zu Nürnberg gesehen hatten, hinsichtlich der Identität seiner Person irrezuleiten. So stehen gegen Forster Anzeigungen auf Anzeigungen in solcher Zahl und Stärke, wie sie nur äußerst selten gegen einen Angeschuldigten sich vereinigen. An Gegenanzeigungen der Unschuld fehlt es ihm durchaus. Er selbst wußte nichts dieser Art für sich anzuführen, als nur die leersten, gehaltlosesten Ausflüchte und vor allem das luftige Dunstgewebe seines erfundenen Romans von den zwei unsichtbaren, unerforschlichen Hopfenhändlern.   Das Endurteil Alle Bedingungen, welche der Artikel 328 Teil II des Strafgesetzbuchs zu einer Überweisung durch das Zusammentreffen erwiesener Anzeigungen erfordert, waren sonach vollständig gegen Paul Forster erfüllt. So mußte er, obgleich weder sein Geständnis zu erlangen noch ein unmittelbarer Beweis durch Zeugen vorhanden war, des an dem Pfragner Bäumler und dessen Magd verübten Raubmordes für schuldig erkannt werden. Dieses Schuldausspruchs ungeachtet entging Forster der Todesstrafe, weil der folgende Artikel 330 des Strafgesetzbuches verordnet: »Wenn der Angeschuldigte der Tat bloß durch das Zusammentreffen der Anzeigungen, in Gemäßheit des Artikel 328, überwiesen ist, so kann derselbe zu jeder peinlichen Strafe, selbst zur Kettenstrafe, die Todesstrafe allein ausgenommen, verurteilt werden.« Dieses Gesetz mag nun freilich gegen den Vorwurf der Folgewidrigkeit nicht wohl zu retten sein. Die Art des Beweises kann doch unmöglich die rechtlichen Folgen einer dadurch erwiesenen, nach Gesetz und Richterspruch als erwiesen angenommenen rechtlichen Voraussetzung aufheben oder verändern. Nach §328 begründen Anzeigungen, unter den daselbst aufgestellten Bedingungen, »überzeugende Gewißheit«. Aber nach § 330 kann man, infolge des Artikel 328, hinsichtlich eines Kapitalverbrechens diese rechtlich »überzeugende Gewißheit« gegen sich haben, kann man des Mordes, des Raubmordes, des zweifachen, des hundertfachen Mordes rechtlich überwiesen und dennoch als überwiesener Mörder nicht des Todes schuldig sein. Was in dem Artikel 328 »überzeugende Gewißheit« ist, wird in dem Artikel 330 wieder zu einer Gewißheit, die für keine ganz überzeugende Gewißheit gilt, der man nur so halb zu vertrauen wagt, welcher man aber gleichwohl, woraus eine zweite Inkonsequenz hervorgeht, wieder so gar sehr vertraut, daß sie für hinreichend gehalten wird, einen Menschen zur Kettenstrafe zu verurteilen. Die Kettenstrafe vernichtet das ganze bürgerliche Dasein des Menschen auf ewig, wie die Todesstrafe dessen physisches Dasein. Sie nimmt bürgerliche, eheliche und väterliche Rechte, Ehre, Vermögen, Freiheit, alles, nur nicht das leibliche Leben, das aber für den Verurteilten weiter nichts ist als ein Sklavenleben in Ketten. Ein Beweis der Schuld, der für sicher genug geachtet wird, um darauf diese Kettenstrafe zu erkennen, muß wohl auch stark genug sein für die eigentliche Todesstrafe. Die Gefahr des Irrtums ist in dem einen wie in dem andern Falle gleich groß. Aus dem bürgerlichen Tod gibt es ebensowenig ein Wiederauferstehen zum bürgerlichen Dasein als ein Mittel der Wiederbelebung für den Enthaupteten. Das bayerische Gesetz kennt kein Rechtsmittel, durch welches der bürgerlich tote Kettensträfling, von Rechts wegen, jemals wieder in den vorigen Stand zurückversetzt werden könnte. Mit einem Worte: Der Tod, gleichviel ob bürgerlicher oder leiblicher, ist Tod. Unter Voraussetzungen, wo es der Staat für bedenklich hält, den einen zu verhängen, sollte er sich daher von Rechts wegen auch ein Gewissen darüber machen, den anderen zuzulassen. Unter allen möglichen Fehlern einer Gesetzgebung sind diejenigen die verderblichsten, die nicht bloß gegen die Denkgesetze und gegen Rechtsgrundsätze, sondern auch zugleich gegen die öffentliche Meinung anstoßen, indem sie das allgemeine Rechtsgefühl verletzten. Der zur Kettenstrafe Verurteilte soll vor seiner Abführung zum Strafort und womöglich am Ort des begangenen Verbrechens, mit einer Tafel auf der Brust, auf der das Verbrechen und die zuerkannte Strafe verzeichnet sind, von dem Scharfrichtersknecht in seinen Eisen eine Stunde lang öffentlich ausgestellt werden. Ein aus zusammentreffenden Anzeigungen vollkommen erwiesener Raubmörder gibt daher von seinem Pranger herunter, mit seiner Tafel, auf der in großen Buchstaben: »Kettenstrafe für doppelten Raubmord« zu lesen ist, dem Volk eine ganze Stunde lang die anschauliche Lehre, man könne eines doppelten Raubmordes überwiesen, des gräßlichsten Verbrechens von allen seinen Richtern schuldig erkannt sein, ohne den Tod verdient zu haben! Der gemeine Verstand des Volkes, das den künstlichen Unterschied zwischen den juristischen Beweisarten nicht kennt oder, wenn es ihn kennt, einfältig glaubt: überwiesen sei nichts anderes als überwiesen und schuldig sei immer nicht weniger als schuldig, muß dadurch in seinem Gewissen wie in seiner Meinung an die Gerechtigkeit des Staates und der Unparteilichkeit seiner Richter irre werden. Daß Verbrecher nicht selten ihrer Strafe entgehen, weil dem Richter der Beweis ihrer Schuld entgangen ist, das weiß jeder im Volk. Daß aber ein Mörder, von dem die Justiz selbst in einem furchtbar feierlichen Strafakt öffentlich verkündet, daß sie ihn des Mordes schuldig erkannt habe, trotzdem nicht die durch den Mord verdiente Strafe erleide, und auch dieses nur von Rechts wegen, so etwas wird selbst der Verständigste im Volk nicht zu begreifen und sich zusammenzureimen wissen. In demselben Maße, in dem das Rechtsgefühl des Volkes sich gegen den Bösewicht empört, der als ein schuldig erkannter Raubmörder auf der Schandbühne unter Henkershänden vor ihm steht, in demselben Maße muß sich daher eben dieses Rechtsgefühl gegen ein Urteil auflehnen, dessen Nachsatz mit seinem Vordersatz in so grellem Widerspruch zu stehen scheint. Indessen konnte wider Forster nicht anders als nach dem Gesetz Recht gesprochen werden. So erging über ihn am 22. Juli 1821 das Urteil: »daß Johann Paul Forster des am Großpfragner Bäumler und dessen Magd, Anna Katharina Schütz, zu Nürnberg in der Nacht des 20. September 1820 wiederholt verübten Raubmordes überwiesen und schuldig sei und deshalb zur Kettenstrafe auf Lebenslang verurteilt werde.« Seine Schwester, Walburga Forster, wurde des Verbrechens der Begünstigung des von ihrem Bruder verübten qualifizierten Mordes schuldig erkannt und zur Strafe des Arbeitshauses auf ein Jahr verurteilt. Magaretha Preiß wurde aber als nicht schuldig von aller Strafe freigesprochen.   Forsters Leben und Charakter Paul Forster hat sich nicht bloß in seinen durch Gerichtsakten bekundeten Taten, sondern auch, wie schon beiläufig bemerkt wurde, in einer während seines Aufenthaltes im Strafarbeitshause zu Schwabach verfaßten »abenteuerlichen Lebens- und Liebesbeschreibung« sehr umständlich selbst geschildert. Zwar sind in dieser Autobiographie, die er selbst seinem Untersuchungsrichter bloß als den Roman seines Lebens bezeichnet, Wahrheit, Dichtung und Lüge so sehr durcheinandergemischt, daß es nicht gut möglich ist, zu sagen, wo die eine aufhört und die andere anfängt. Allein in der Art, wie er von sich selber spricht und seine wahren und erlogenen Lebensereignisse darstellt, spiegelt sich getreu das Innere seiner Seele ab. In dem Unternehmen, sein Leben zu beschreiben, liegt schon an und für sich der Beweis, daß sich dieser Sträfling von jeher als eine sehr wichtige Person zu betrachten gewöhnt war. Zwar ist sein Werk, laut der Vorrede, denn auch diese fehlt nicht, zunächst bloß, auf den Fall seines Hinscheidens, zum Vermächtnis für seine teuere Magaretha Preiß bestimmt, jedoch sichtbar mit der Nebenaussicht auf noch manche andere Leser, vielleicht sogar auf das Glück, einen Ehrenplatz in irgendeiner Lesebibliothek einzunehmen. Forster zeigt in seinem Geisteswerk, abgesehen von vielen Verstößen gegen die Rechtschreibung, mancherlei Kenntnisse, eine nicht geringe Verstandesbildung und eine Fertigkeit im Schreiben und Erzählen, wie sie bei Menschen seines Standes nicht gewöhnlich ist. Manche Anekdoten, zum Beispiel die Geschichten seiner ersten Jugendliebelei mit einer elfjährigen Gärtnerstochter Wilhelmine, sein heimliches Davonschleichen aus dem Lager zu Fürth, um seine Babetta in Nürnberg zu besuchen, sind so einfach, klar und lebendig erzählt, daß es nur geringer Änderungen bedürfte, um sie für Erzeugnisse eines geübten Schriftstellers auszugeben. Das meiste ist freilich im schwülstig, aufgedunsenen Stil schlechter Romane verfaßt, aus denen er, nebst Opern- und Liederbüchern, den allergrößten Teil seiner Halbbildung und Verbildung gewonnen hat. An vielen Orten schiebt er in seine Prosa lange Lieder und Gedichte, einige von unseren besten Meistern, ein, die er bei dieser oder jener Gelegenheit gesungen oder gesprochen und, wie fast immer seine lügenhafte Prahlsucht bemerkt, auch selbst verfertigt haben will. Sein Kopf ist ein wahrer Sammelkasten von stehenden Romanphrasen, empfindelnden Sentenzen, idyllischen Bildern, die im Munde eines so furchtbaren, sittlichen Ungeheuers Ekel und Grausen erregen. Dieser Menschtiger, der mit seiner noch von frischem Menschenblute rauchenden Hand ein schönes, unschuldiges Mädchen grausam schlachten konnte, spricht hier von »den abgeschiedenen Seelen, die mit den Lebenden in steter geistiger Berührung bleiben«, von dem »Säuseln des Abendwindes und den schmelzenden Akkorden der Sinne, welche nach seinem Tode seiner geliebten Magaretha sagen würden, daß sein Geist ihr nahe sei«, von seinem »Namen, welcher verhallen werde wie der Nachklang der Gesänge der Liebe in dem Schatten der Gräber«, von dem »Mondesschimmer zwischen gebrochenen Wolken im bleichen Lichte«, von der Pegnitz, »die in Silberstreifen dahinwandelt«, von sich selbst in seinem siebzehnten Jahre als von »einer halb aufgeblühten Rosenknospe am schönsten Frühlingstage«. Wer möchte in folgender Stelle den Mordhelden Forster wiedererkennen? »Ach, für eins preise ich Gott!« sagt er in seiner Vorrede, seine Magaretha apostrophierend, »für eins, daß unser Kind, die erste Frucht unserer Liebe, zu Adliz den Schlaf des Friedens schlummert! Als es mir entrissen wurde, klagte ich den Himmel an, verstand die Führung des Unerforschlichen nicht und murrte über ihn. Jetzt weine ich Tränen der Freude, daß es geborgen ist, und ich breche die Blume des Tales zu frischen Kränzen auf sein Grab. Ach, erinnerst du dich noch, als ich in Langensettelbach auf dem Gottesacker die Blume Vergißmeinnicht auf den kleinen Leichenhügel pflanzte? Damals war mein Herz irre an Gott, und meine Tränen flossen im Ungestüm des Schmerzes. Ich wähnte, der Unglücklichste zu sein. Jetzt verstehe ich alles besser.« Wer in Wahrheit so empfindet, kann nicht morden, und wer so morden kann wie Forster, ist nicht solcher Empfindungen fähig. Ergüsse dieser Art, deren noch viele ähnliche vorkommen, dienen daher bloß als sprechende Beweise seiner bis in das tiefste Innere durch Lüge und Heuchelei verderbten Seele, die sich in der Kunst gefällt, gefühllos die heiligsten Gefühle nachzuäffen und ein eisstarres Gemüt betrüglich mit den geborgten Formen zarter Empfindsamkeit zu umkleiden. Nicht weniger als mit erlogener Sentimentalität stolziert Forster mit erlogenen Grundsätzen und erheuchelter Tugendliebe. Dieser Sträfling konnte doch nicht, als er dieses schrieb, vergessen haben, daß er wegen selbst eingestandener, frecher Diebstähle sich noch im Arbeitshause befindet. Aber er ist gleichwohl unverschämt genug, die Worte niederzuschreiben: »Magaretha, sage es auch unserer Tochter, was die Unschuld der Seele für ein Schild im Unglück sei. Wie sie uns Heldenkraft verleiht, auch das Schwerste zu tragen.« Und man meint einen Philosophen der Stoa vor sich zu haben, wenn man diesen Züchtling sagen hört: »Ich weiß nicht, welcher Heldenmut der größere ist: ob der, welcher seine Leiden mit sich selbst trägt, um anderen Sorge und Kummer zu sparen, oder der, der sich für andere aufopfert, wenn es darum zu tun ist, sie zu retten?« Religion ist seinem Herzen fremd. Seine Aufklärung hat ihn bis zu der Überzeugung erhoben, daß, wie er zu einem anderen Züchtling äußerte, die Religion bloß des Staats und der öffentlichen Ordnung wegen vorhanden sei. Auf ein künftiges Leben setzt er ebensowenig Hoffnung als seine dürre Seele solcher Hoffnung bedarf. Seine höchsten und besten Wünsche gehen nicht über diese Erde und ihre Genüsse hinaus. »Wenn ich ein Gut hätte und ein Frauenzimmer dabei, so wünschte ich mir ewig auf dieser Welt zu bleiben und wollte von einer anderen Welt nichts wissen. Die weisesten Männer und Philosophen, die größten Naturkundigen und Zauberer haben ihre Kunst und Wissenschaft angewandt, ihr Leben zu verlängern. Hätten sie gewußt, daß es ihnen in einem andern Leben besser gehen werde, so hätten sie dieses nicht getan.« Dieses Glaubensbekenntnis legte er noch als Kettensträfling vertraulich in der Seele eines gleichgesinnten Mitgefangenen nieder. Gleichwohl ist er in der Bibel, wie nicht jeder Pfarrer, auf das allerbeste bewandert. Aber Bibelstellen sind ihm nur zu demselben Gebrauch wie die Phrasen der Romane und die Verse von Liebesliedern. Sie dienen ihm bloß, damit zu heucheln und zu prahlen. Wo es daher nur immer, gut oder übel, geschehen kann, werden sie, um mit Bibelbelesenheit Staat zu machen, in seinem Lebens- und Liebesroman oft auf das allerseltsamste eingeflochten. Hat er Heiratsgedanken und will er zuvor noch überlegen, so empfiehlt er sich selbst Jesus Sirach XXV, 27 bis 31, zum Nachlesen. Ist er in Gefangenschaft, so klagt er mit Hiob Kap. 10, 19. Wird er aus der Gefangenschaft wieder entlassen, so ruft er mit Daniel XVI, 22: »Mein Gott hat seinen Engel gesandt, der dem Löwen den Rachen zugehalten hat, daß mir kein Leid geschehe; denn vor ihm bin ich unschuldig erfunden worden, und so habe ich auch wider meinen Herrn König nichts Unrechtes getan.« Als er einst, wie er vorgibt, durch einen Wald mit einem Menschen reiste, der sich ihm als Räuber kundgab, – oder welchen er, wie bei weitem wahrscheinlicher, selbst berauben wollte –, so betete er den 4. Vers des 71. Psalms: »Mein Gott, hilf mir aus der Hand der Gottlosen, aus der Hand des Ungerechten und Tyrannen.« Aber sogleich erinnerte er sich auch II. Moses XXI Vers 23-25: »Kommt dir aber ein Schade, so soll er lassen Seele um Seele, Auge um Auge.« Dann packt er, durch diese Verse in seinem Gewissen beruhigt, den angeblichen Räuber zuvorkommend an. Diesem eilen zwei Männer, angeblich Raubgenossen, zu Hilfe und schlagen auf den frommen Forster unbarmherzig mit Knitteln ein, der unter den Streichen das Lied herbetet: »Mein Gott, ich weiß nicht, wo ich sterbe und welcher Sand mein Grab bedeckt.« Endlich aber gewinnt er, arg zerschlagen, seine Freiheit wieder und kommt nachts in ein Dorf, wo er einen Bauern um Aufnahme bittet, der ihm aber eine unbarmherzige, abschlägige Antwort gibt, worauf er demselben mit aller Gelassenheit das Evangelium Lukae XVI, Vers 19-31, am folgenden Morgen aufzuschlagen und mit Wohlbedacht zu lesen empfiehlt. In allen anderen Dingen ein falscher, lügenhafter Heuchler, ist er nur wahr in seiner unerschütterlichen Anhänglichkeit an seine Magaretha Preiß, die in seinem Lebensroman neben ihm den Rang einer Hauptperson einnimmt. Nicht Zeit, nicht Unglück, nicht Entfernung noch schmähliche Gefangenschaft vermochten sie von ihm oder ihn von ihr zu trennen. Noch in schweren Ketten auf der Festung Lichtenau äußerte er zu einem anderen Züchtling: »Nur eins wünsche ich noch, dann stürbe ich gerne, meine Geliebte noch einmal zu sehen.« In seiner Lebensbeschreibung apostrophiert er sie »seine Gemahlin«, als »edle, unveränderlich treue Seele«, als »das geliebte Weib seiner Jugend«, als ein »frommes, sanftes Herz, die ihn geliebt wie nur Engel lieben«, als die »treue Gefährtin auf dem Wege seines Lebens.« In der Vorrede sehnt er sich nach einem Grab an ihrer Seite: »Ich benetze ihre Haarlocken mit Tränen und küsse sie mit meinen trockenen Lippen«. So unverstellt aber seine Anhänglichkeit für Magaretha sein mag, so kann wenigstens die Form, in der er diese Neigung ausspricht, ebenfalls nur für eine heuchlerische Grimasse gelten, wobei er entweder gar nichts oder etwas ganz anderes empfunden hat, als sie ausdrückt. Seine Leidenschaft für dieses Geschöpf war gewiß nur aus sehr groben, irdischen Stoffen zusammengesetzt und von ganz anderen Vorzügen, als von den Engelstugenden ihres Gegenstandes, entzückt und unterhalten. Rege Sinnlichkeit, mächtige Begierden für das weibliche Geschlecht machen überhaupt einen hervorstechenden Zug seines Wesens aus. Bei nichts verweilt er in seiner Lebensbeschreibung mit größerer Vorliebe und Umständlichkeit als bei seinen Liebschaften. Schon die Überschrift seines Werkes zeigt, daß er in diesen Verhältnissen die höchste Bedeutung, gleichsam Ziel und Bestimmung seines Lebens findet. Schon in seinem zwölften Jahre tritt er in ein Liebesverhältnis mit einem elfjährigen Mädchen, mit dem er manche Gefahren und Abenteuer besteht, bis sie vergessen und dann, nach einiger Zeit, mit Kammermädchen und Köchinnen vertauscht wird, die ihn durch die »Grazie ihres Geistes« fesseln. Weichlichkeit und Wollust wohnen sehr oft mit Grausamkeit und Mordlust in einer Seele vertraulich verschwistert nebeneinander. Was er von seiner frühesten Jugend erzählt, dient in vielen anderen Beziehungen zum Verständnis des Charakters, den er späterhin bei seinen Mordtaten und auch während und nach der Untersuchung bekundet hat. Schon als kleiner Knabe zeichnete er sich, wie er versichert, vor seinem Bruder und anderen seinesgleichen durch sein gesetztes, stilles, sittsames Betragen aus. Während sein Bruder auf der Straße umherlief, mit anderen Knaben spielte oder sich balgte und am Abend manchmal mit zerrissenen Kleidern oder blutigem Kopf nach Hause kam, liebte er es, seine Zeit in einer benachbarten Wirtsstube zuzubringen, wo sich gewöhnlich mehrere Bürger der Stadt zum Lottospiel versammelten. Der kleine Forster sah bescheiden zu und versah dabei allerhand kleine Dienstverrichtungen, welche ihm nicht nur manche Groschen eintrugen, sondern auch »die Achtung der ganzen Gesellschaft« und den Namen »der artige Pausel« (Paul). Ungefähr im achten Jahr seines Alters bezog dann ein pensionierter preußischer Hauptmann, ein gewisser Baron von D., mit seiner Familie das Gartenhaus, in dem Forsters Vater wohnte. Baron von D. hatte zwei Knaben, ungefähr gleichen Alters mit dem jungen Forster, und nun wurde dem artigen Pausel auch noch die Ehre zuteil, sogar mit dem Adel in eine Art von Gemeinschaft zu kommen. Die jungen Barone würdigten ihn ihrer Gesellschaft. Er durfte ihnen nämlich ihr Spielzeug herbeitragen, ihnen von ihren »hohen Eltern« das Butterbrot holen und wußte sich dadurch, daß er ihnen alles tat, höchlichst einzuflüstern, »als wäre er wirklich ihr Bedienter«. Forster wirft sich bei dem Gedanken an diese Ehre so breit in die Brust, als wäre er dadurch selbst zum Baron geworden. »Mein Betragen gefiel ihren hohen Eltern so sehr, daß ich jedesmal über den andern Tag von ihnen wieder eingeladen wurde. Von allen Kameraden meines Standes wurde ich daher nicht nur gleichgültig aufgenommen, sondern sogar verachtet. Selbst mein Bruder Christoph sah mich mit gleichgültigen Augen an und sagte: ›Geh weg von mir! Ich bin dir zu schlecht; denn ich sehe, du willst auch noch ein gnädiger Herr werden, weil du gar nicht mehr mit uns spielst.‹ Ich entschuldigte mich auf die gehörige Art und setzte meine Lebensart fort.« In diesen selbstgefällig entworfenen Zügen, mit denen Forster sich als ein frühreifes, liebenswürdiges, zu größeren Dingen bestimmtes Knäblein darzustellen bemüht, gibt er uns gleichwohl nur das Bild eines jungen, feigen Weichlings, der seinesgleichen ausweicht, weil er ihre Fäuste fürchtet. Ein träger Bube, der aus Scheu vor Anstrengung und Unbequemlichkeiten, statt im Freien jugendliche Kräfte zu üben, in geschäftigem Nichtstun an Schenktischen umherkriecht. Ein frühreifer Heuchler, der durch angenommene Artigkeit, durch glatte, geschmeidige Fügsamkeit seines Betragens sich in fremde Gunst einzuschleichen weiß und in hoffärtiger Niederträchtigkeit die Erlaubnis, einem Paar adeligen Knaben in gemeinen Knechtsdiensten nahen zu dürfen, sich als eine hohe Ehre anrechnet, um auf seinesgleichen mit verachtendem Hochmut herabzusehen. Ein solcher Charakter ist notwendig zugleich mit Tücke verbunden, der sich auch in Forsters Physiognomie ausdrückte. Die untere Hälfte seines schmalen, langen Gesichts stand durch ihre größere Länge gegen die obere in auffallendem Mißverhältnis, was seiner Physiognomie einen abschreckenden, tierischen Ausdruck gab. In seinen starren Zügen war selten oder nie eine Veränderung wahrzunehmen. Selbst diejenigen Personen, die ihm vor seinem Eintritt in den Soldatenstand vorteilhaftes Zeugnis geben, sagen von ihm, daß er, sooft ihm ein Mensch begegnet, immer seine Augen niedergeschlagen habe und niemand fest in das Gesicht habe sehen können. Das Gemisch von Hochmut und Niederträchtigkeit, von Eitelkeit und Gemeinheit sowie das stete Bestreben, über seinen Stand hinauszugehen, um, wenn auch im Schatten der Dienstbarkeit, vom Sonnenschein der vornehmen Welt beleuchtet zu werden, zeigt sich noch weiterhin in jedem Abschnitt seines früheren Lebens. Nachdem er die Schuljahre zurückgelegt hatte, »hielt«, wie er sich ausdrückt, »die gnädige Frau Baronin von D. bei seinen Eltern um die Erlaubnis an, ihn gegen eine hinlängliche Belohnung in ihre Dienste nehmen zu dürfen«. Der Vater willigt ein, und nun ist der junge Forster in seinem Himmel, dessen Seligkeit er mit den brennendsten Farben malt. Er wurde nun nicht mehr »Pausel«, sondern »Johann« gerufen und zur »Belohnung für seine Treue, seinen Fleiß und seine Aufmerksamkeit« in eine hechtgraue Livree gekleidet, »um dadurch in den Stand gesetzt zu werden, gleich anderen Bedienten seine Herrschaft auf Konzerte und Bälle begleiten zu können und sich so vollends in der großen Welt zu unterrichten«. Umständlich beschreibt er das Glück seines ersten Ehrentages. Mit welcher Geschicklichkeit er der gnädigen Frau den Kutschenschlag geöffnet und wieder zugemacht, mit welcher kühnen Gewandtheit er sich sodann auf den Kutschentritt geschwungen, so daß seine Eltern, die dieses sahen, im Schreck dem Kutscher »Halt! Halt!« zuriefen. Eine Unverschämtheit seiner Eltern, die ihn gewaltig geärgert habe. Aber das Glück der Bedientenschaft währte nicht lange. Sei es nun, daß er von der Herrschaft wieder entfernt oder, wie er selbst wenigstens vorgibt, aus Rücksicht auf sein Seelenheil von seinem Vater aus diesem Dienste hinweggenommen wurde, um ihn in einem ehrlichen Handwerk unterzubringen. »Mein Vater«, sagt er, »wollte mir durchaus die Schuhmacherprofession zu erlernen aufbürden; aber mein Hang zu den Herrschaften war zu groß, und ich erklärte, daß ich, wenn man mich dazu zwingen wollte, über die Grenze laufen würde«. Sein Vater ließ ihm endlich die Wahl, und so entschloß er sich zum Erlernen der Gärtnerei, weil er fand, »daß ein Gärtner vielen Umgang mit Herrschaften habe und ihm auf diese Art vielleicht dereinst das Glück werden könne, als gelernter Gärtner und Bedienter angestellt zu werden«. Seine Eitelkeit und die Sucht nach Annäherung an die höheren Stände gab denn wohl auch späterhin die nächste Veranlassung zu seinem Eifer in der Romanleserei, wodurch er das wenige, was noch in seinem Gemüte gerade und gesund sein mochte, vollends verkümmerte, verschraubte, verkrüppelte und sein Kopf mit allerhand verworrenen Vorstellungen von poetischen Glückseligkeiten des menschlichen Lebens sowie von der beneidenswerten Größe berühmter romantischer Helden verschiedener Art ausgefüllt wurde. Wieviel er in der Gärtnerei erlernt, darüber spricht bloß im allgemeinen sein Selbstlob. Doch ist so viel gewiß, daß ihm, wie Zeugen bekunden, bis zu seinem Eintritt in den Soldatenstand nichts Böses nachgesagt werden konnte. Sein Gemeindevorsteher gibt ihm nicht nur das Zeugnis eines stillen und klugen, sondern auch ordentlichen und fleißigen Menschen. Während seiner Lehrzeit will er sich das Zutrauen des Kaufmanns Falke, Eigentümer des seinem Lehrherrn untergebenen Gartens, in dem Grade erworben haben, daß ihm von »Höchstdemselben« nach dem Tode des Lehrherrn die Besorgung des Gartens übertragen wurde, dem er ungefähr zwei Jahre lang mit »vielem Beifall der Gärtnereiverständigen« vorgestanden. Angeblich wurde aber der »gleich einer halbaufgeblühten Rosenknospe« siebzehnjährige Gärtnerjüngling durch die zudringlichen Liebesanträge der mehr als fünfzigjährigen Gärtnerswitwe genötigt, diesen Dienst zu verlassen und den von Tucherischen Garten zu übernehmen, wo eine gewisse Babetta als Köchin diente, »deren körperliche Reize, noch mehr aber die Grazien ihres Geistes, ihn ganz bezauberten«. Schon war dieser Roman seiner Entwicklung nahe, als ihn am 28. Oktober 1807 »die Stimme des Vaterlandes zur Füsil des Militärstandes« rief. Mit dem Soldatenstand, nach dem die Leumundszeugen den Zeitpunkt bestimmen, von dem an Forster sich durch schlechte Streiche ausgezeichnet habe, warf ihm die rauhe Wirklichkeit auf einmal eine lästige Schranke in den Weg, die seinen ganzen Lebensplan verrückte und allen seinen Neigungen Gewalt antat, in die seine verwöhnte, verzärtelte Seele sich durchaus nicht zu fügen Geduld und Mut genug besaß. Schon den Tag seiner Verpflichtung bei dem Bataillon empfand er als den »ersten Tag der Verachtung«; denn seine Babetta gab ihm zu verstehen, daß sie den Umgang mit einem gemeinen Soldaten mit ihrer Ehre nicht verträglich finde. Und als es nun gar zum Exerzieren ging: »Ach, du lieber Himmel!« ruft er aus, »da ging erst mein Elend an! Von früh morgens bis in die sinkende Nacht prügelte mir ein unbarmherziger Unteroffizier den Soldatengeist ein, schwenkte mich wie eine Drahtpuppe links und rechts und machte mich bald so gelenkig und dünn wie ein Windspiel. Kaum gestattete er mir so viel Zeit, daß ich mein trockenes Stück Kommißbrot hinunterwürgen konnte. Wenn ich mich abends auf meinen Strohsack hinstreckte, war ich wie gerädert. Bayerische Prügel und bayerisches Kommißbrot sind das trefflichste Mittel gegen Liebesgedanken! In den ersten Wochen kam mir selten der Gedanke, meine schönste Babetta aufzusuchen, aber wohl zehnmal des Tages geriet ich auf den Gedanken, über die Grenze zu laufen, wenn mich meine Freunde nicht abgehalten hätten. Ich beneidete jeden Schuhflicker um seine goldene Freiheit und taumelte durch die Straßen in der Mittagsstunde wie ein gejagter Hirsch, der sich nach einem frischen Quell umsieht.« Was das Soldatenleben dem Rekruten war, das blieb es ihm fortan: eine unerträgliche Last. Er war ein Weichling und sollte Entbehrungen und Mühseligkeiten ertragen; ein Wollüstling, und sollte, statt im Kämmerchen der Liebsten, auf harter Pritsche in der Kaserne oder auf dem Stroh unter Zelten schlafen; ein feiger Lebenssüchtling, und sollte seine teure Person den Kanonenkugeln gegenüberstellen; ein von sich eingebildeter Tor und sollte einem Korporalstocke gehorchen; ein eitler, hoffärtig niederträchtiger Geck, der, immer von seinesgleichen beneidet, von Vornehmern bemerkt und ausgezeichnet zu werden suchte und nun in seinem blauen Soldatenrocke sich mit Tausenden vermischt, von keinem Menschen beachtet, sogar, nach seinem Gefühl, von anderen verachtet sah. Je unbändiger und anhaltender von nun an seine Neigungen wider das Unvermeidliche ankämpften, desto mehr mußten dieselben, durch die Gewalt der Reibung, zu immer mächtigeren Leidenschaften sich entzünden. Je öfter er die Schranken, die ihn festhielten, zu durchbrechen suchte, und je häufiger er in seinen vergeblichen Bemühungen nur sich selbst verwundete und immer weiter von seinem Ziele zurückschleuderte, desto mehr mußte seine ohnehin starre, kalte Seele in Haß und Erbitterung sich verhärten. Je lebhafter seine heiße Begierde nach Genuß verlangte, welchen ihm ein aufgedrungener Stand hart versagte, desto gleichgültiger wurde er gegen die Mittel, welche ihm für die auferlegten Entbehrungen Ersatz gewährten. Je häufiger er deshalb von Untersuchung zu Untersuchung, von Kerker zu Kerker, von Züchtigung zu Züchtigung geführt wurde, desto mehr mußte die Strafe und die Furcht vor ihr alle Macht an ihm verlieren. Durch seine unter keiner Strenge sich beugende, freche Beharrlichkeit in Verletzung seiner Dienstpflichten ertrotzte er sich endlich, mehreren Richtersprüchen zum Hohne, seine, wenngleich schimpfliche, gleichwohl auch noch sehr erwünschte Entlassung aus dem Soldatenstand. Nun kam er endlich nach langen Jahren, in der harten Probe zahlloser Abenteuer und selbstverschuldeter Widerwärtigkeiten gestählt, in manchen Verbrechen geübt, gleichgültig gegen Ehre und Schande, gegen Strafen unempfindlich, daher um so kühner in Begehung alles dessen, womit man Strafen sich verdient, nach seiner Verabschiedung im Jahre 1815 zum erstenmal wieder in den vollen Besitz seiner Freiheit, die er nun eine ziemlich lange Zeit im Schoß der Trägheit und Wollust verschwelgte. Nachdem er wegen seiner Verbrechen, von denen wohl nur die wenigsten und unbedeutendsten zur Kenntnis der Gerichte gelangten, in das Strafarbeitshaus zu Schwabach gekommen war, blieb ihm auf dieser Hochschule der Verbrechen gewiß nur noch wenig zu lernen, desto mehr aber für die Zukunft zu bedenken übrig. In seinem Gemüt fand er das Bedürfnis, endlich einmal im ruhigen Genuß seiner Magaretha dauernd glücklich zu werden, in seinem Verstande aber die klare Überzeugung, daß einem Sträfling hierzu nur der Weg der Verbrechen offenstehe. Daß mit dem Kleinen und Gemeinen auch nur Kleines und Gemeines zu erlangen sei, hatten ihn seine früheren Untersuchungen gelehrt. Daran mahnte ihn jetzt auf das schmerzlichste seine mehrjährige Strafgefangenschaft. Mit Tugend und Ehre hatte er längst gebrochen. Nur mit Großem war noch Großes zu gewinnen. Nur als Held in Missetaten konnte er noch hoffen, dem Schicksal eine dauernde Gunst abzutragen. Ein Landgut und Magaretha und hierzu ein recht großer Haufen Geldes! Das war noch allein der Preis, um den es sich verlohnte, die Gefahren eines Verbrechens zu bestehen, der aber auch groß genug war, um auf einmal das Höchste daranzusetzen. Voll von seltsamen, wunderbaren Geschichten, von heldengroßen Banditen und glücklich gewordenen Räubern, wie Abellino, von merkwürdigen Verbrechern, die durch Kühnheit oder List der Gerechtigkeit entgangen waren, von berühmten Gefangenen, die doch endlich noch ihre Freiheit wie durch ein Wunder wiedererlangt hatten, wie der Pandur Trenk, von denen er noch in der Strafanstalt Lichtenau sprach, sah er seinen künftigen Lebensplan zugleich in den entzückenden Farben des Romans, sich selbst an der Seite jener Helden, von denen er schon in seinen Büchern gelesen, die er bewundert und um ihren Ruhm beneidet hatte. In diesen Gedanken und mit solchen Entwürfen gerüstet, wartete er ungeduldig auf den Tag seiner Erlösung, den er, was ihm auch wirklich gelang, durch seine ihm zur Gewohnheit gewordene Heuchelei, durch einschmeichelndes, kriechendes Wesen, durch scheinbare Demut, Reue und Besserung sich näher herbeizurücken wußte. So vorbereitet, zu dem Äußersten entschlossen, kehrte er, als entschiedener Feind der Menschheit, frei in die bürgerliche Gesellschaft zurück. Kaum war ein Monat verflossen, so zeichnete er seinen Namen in das Geschichtsbuch großer Verbrechen durch eine Tat, die ebensosehr durch ihre Grausamkeit als durch die Besonnenheit, Tücke und beispiellose Keckheit, womit sie vorbereitet und vollbracht wurde, unter den merkwürdigsten eine der ersten Stellen behauptet. Seine Person ist in ihrer Art ebenso ausgezeichnet als seine Verbrechen. Wie ein aus Eisen gegossener Riese steht er da, mit Blut bedeckt, kalt, in sich verschlossen, unbewegt und unbeweglich, immer einer und derselbe, ebenso verabscheuungswert durch seine aus Tiger- und Schlangennatur zusammengesetzte Gemütsart als bewundernswürdig durch die ungemeine Seelenstärke, womit er schweigend das Geheimnis seiner Schuld standhaft bewahrt und nunmehr, schon eine Reihe von Jahren hindurch, ohne im mindesten irgendeiner Schwäche etwas zuzugestehen, die Leiden der Gefangenschaft, das Elend des bürgerlichen Todes, seine schweren Ketten und die noch größeren Lasten seines Gewissens ertragen hat. Diese unbeugsame Hartnäckigkeit seines starren Willens verliert indessen sehr viel an ihrer Bewunderungswürdigkeit, wenn man erwägt, daß sie in einer großen Unempfindlichkeit des Gemüts und in der Ausdauer eines abgehärteten Körpers eine mächtige Unterstützung findet. Wie er vor seiner Verurteilung beharrlich leugnete, so schweigt er nunmehr jahrelang beharrlich unter seinen Ketten. Beides aus Furcht vor dem Tod, aus Liebe selbst zu dem verächtlichsten, schmählichsten Dasein. Dabei mag er sich in hoffenden Träumen mit der Meinung hinhalten, daß die ihm auferlegte Kettenstrafe doch wohl nichts anderes sei als bloß ein Versuch, ihn noch zum Geständnisse zu bringen und daß er nur schweigend auszuharren brauche, um, wenn er die Obrigkeit müde gemacht, am Ende noch sogar seine Freiheit wieder zu ertrotzen. Was ihn aber gewiß am meisten erhebt und zu mutiger Ausdauer begeistert, sind seine romanhaften, unlauteren Vorstellungen von Heldengröße, die er in seiner Person zur Schau zu stellen sucht und in der er sich nicht bloß über den Troß seiner gemeinen Leidensgenossen, sondern auch über diejenigen, in deren Gewalt er gegeben ist, noch hoch erhaben fühlt. So betrachtet er sich gleichsam unter den Verbrechern wie ein zweiter Prometheus, welcher an Ketten geschmiedet, in der Brust von dem Geier des bösen Gewissens zernagt, gleichwohl noch innerlich frei, mit Hohn selbst dem Vater der Götter trotzt. Als er, ehe ihm im Zuchthaus zu Lichtenau sein einsamer Kerker zubereitet war, noch mit anderen Züchtungen in Gesellschaft verwahrt wurde, äußerte er einem Mitgefangenen, der ihn zum offenen Geständnis seiner Schuld ermahnte: »Nicht schön für einen Mann! Standhaftigkeit ist des Mannes Zierde. Sein Leben soll er nicht sogleich hingeben. Das Leben ist edel, wenn es auch noch so schlecht ist. Glaube mir, Kamerad, sooft ich meine Kette mit meiner Kugel anschaue, fühle ich Stolz und denke, daß, wenn ich einst auf meinem Totenlager liege, noch mein letzter Atemzug in Standhaftigkeit ausgehaucht werden soll. Ich bin schon in meinen früheren Jahren, wenn ich mir einmal etwas vorgenommen habe, standhaft dabei geblieben. Wie gesagt: Standhaftigkeit und Verschwiegenheit zieren den Mann.« Wirklich behandelt er seine mehr als 30 Pfund schweren Fesseln wie einen Ehrenschmuck. Er reibt und glättet sie in müßigen Stunden, daß sie beinahe wie Silber glänzen. In der ersten Zeit seiner Gefangenschaft zu Lichtenau, wo ihn die ausgezeichnetsten Bösewichter als einen Gegenstand des Staunens in Begeisterung verehrten, ließ er sich noch zuweilen herab, seinen Genossen mit allerhand unterhaltenden Erzählungen von verwunschenen Prinzen und Prinzessinnen, von glücklich gewordenen Räubern und dergleichen die traurigen Abendstunden zu verkürzen. Unerwartet erklärte er ihnen eines Abends: »Meine Herren! Ich erzähle euch von heute an nichts mehr. Künftig werde ich nichts sprechen als: ja, ja, nein, nein. Ich sehe wohl, daß es mit mir übel aussieht und daß ich unter den Schlechtesten noch für den Allerschlechtesten gehalten werde.« Als ihm ein Kamerad die Frage entgegenhielt, ob ihm denn jemand das Reden verboten oder etwas zuwider getan habe, antwortete er: »Mein Geist. Sonst niemand hat mir das Schweigen geraten. Und der hat mir niemals Übles eingegeben.« Er erzählte von nun an nichts mehr und redete nur noch, wo er Antwort zu geben hatte, kurz und einsilbig. So stand er in seinem Dünkel selbst unter den Missetätern vornehm, groß, einzig, von der gemeinen, verächtlichen Masse der übrigen ausgezeichnet. Dieselbe Verschlossenheit und Einsilbigkeit setzt er nunmehr seit Jahren, teils aus Hochmut, teils aus Klugheit, auch in seinem einsamen Kerker fort. Er wünscht nichts, klagt über nichts, nimmt, was man ihm gibt, läßt sich nehmen, was man will, erträgt, was er muß, alles stumm und schweigend, in scheinbarer Gelassenheit. Selbst hartnäckigem Widerstand gegen die Befehle seiner Vorgesetzten weiß er noch den Schein gelassener Unterwürfigkeit zu geben. Eine ihm auferlegte Art von Arbeit dünkte ihm einst zu beschwerlich. Er ließ sie liegen. Darüber zur Rede gesetzt, gab er ruhig die kurze Erklärung, er sei nicht imstande, sie zu verrichten. Es wurde ihm vorgestellt, man werde, wenn er sich nicht füge, genötigt sein, ihn durch Strafe zu zwingen. Gelassen erwiderte er, ihm sei unmöglich, das Unmögliche zu leisten. Übrigens stehe seine Person in seiner Vorgesetzten Gewalt. Gleichgültig bot er nun seinen Rücken der Peitsche dar, hielt, ohne einen Laut von sich zu geben oder mit einem Muskel zu zucken, die empfindlichsten Streiche aus und ging, als wäre nichts vorgefallen, schweigend wieder in seinen Kerker. Seine Arbeit ließ er ebenso ruhig liegen wie vorher. Alle Ermahnungen und wiederholten Züchtigungen blieben ohne Erfolg. So wußte er tatsächlich durch eiserne Beharrlichkeit seine Vorgesetzten zu zwingen, ihm eine andere, besser behagende Arbeit zu geben, die er nun seitdem ordentlich verrichtet. In seinem Kerker liest er gern das Gesangbuch, hört sonntäglich, übrigens ohne das mindeste Zeichen der Teilnahme, die Predigt, genießt gleich anderen Züchtlingen das Abendmahl, zeichnet sich von allen übrigen durch Religionskenntnisse aus und spielt, mit einem doppelten Mord auf der Seele, den in Demut und Geduld sich hingebenden Unglücklichen, der um der Wahrheit willen leidet. Über seine Verbrechen weiß er sorgfältig jeder Erklärung auszuweichen. Wer in ihn zu dringen sucht, wird entweder mit einer höflich ernsten Bitte, ihn mit solchen Reden und Fragen zu verschonen, oder mit rätselhaften Klagen über sein schreckliches Verhängnis abgewiesen, das ihn zwinge, auf ewig ein dunkles Geheimnis zu bewahren, nach dessen Enthüllung seine Unschuld klar wie Sonnenlicht würde scheinen müssen. Wenn es hochkommt, so beginnt er seinen bekannten Schlemmerischen Roman wieder zu erzählen und klagt die Hopfenhändler als die eigentlichen Urheber seines Unglücks an. Daß er übrigens, im Inneren nicht ganz so steinern, als er äußerlich scheint, oft schmerzlich genug die Bisse der Gewissensnatter fühlen und mit dieser sich in Ängsten abkämpfen mag, besonders wenn dann und wann die aufgeregte Einbildungskraft ihm das Bild der beiden Erschlagenen lebhafter als sonst wieder vor die Augen bringt, ist aus manchen Zeichen zu vermuten. Trotz seiner felsenfesten Verstocktheit ringen sich zuweilen tiefe Seufzer aus seiner Brust. Als vor einiger Zeit eine mit seinen Akten genau bekannte Gerichtsperson, die ihn in seinem Kerker besuchte, ihm sehr nachdrücklich seine Verbrechen vorhielt, ihm von den geheimen Lasten auf seiner Seele sprach, die bei weitem noch schwerer zu tragen seien als seine Ketten, ihn sodann durch lebendige Darstellung seiner blutigen Taten gleichsam mitten in die Szene der Greuel wieder zurückversetzte, ihn die beiden armen, unschuldigen Schlachtopfer sehen ließ, wie er eins nach dem andern mit seinem Beile niederschlug und mit seinem Fuß ihre Brust zertrat, daß das aufspringende Blut den unteren Rand seines Kleides befleckte, da flammte plötzlich sein bleiches Angesicht in heller Röte auf, und ein anwesender Dritter wollte Tränen in seinen Augen bemerkt haben. Einige Monate nach diesem Besuch wurde in der Zuchthauskirche die bisher entbehrte Orgel eingeweiht und zugleich das Abendmahl gefeiert. Paul Forster, der sonst immer nur mit eiskalter Gleichgültigkeit den Gottesdienst mitgemacht hatte, zeigte sich diesmal tief in seinem Innern erschüttert. Als er in seinen Ketten, die Kugel in beiden Armen tragend, dem Altar nahte, bebte er an allen Gliedern, zerfloß in Tränen und erfüllte die Halle mit lautem Schluchzen. Ob die ungewohnten, feierlichen Orgeltöne ihm in seinem Gewissen wie ein »Dies irae, dies illa« geklungen? Es war nicht zu ergründen. In sein Gefängnis zurückgekehrt, war er unzugänglich, verschlossen wie zuvor. Franz Salesius Riembauer oder Tartuffe als Mörder Der Priester Franz Salesius Riembauer, bis in das Jahr 1813 Pfarrer zu Nandlstadt (Landgericht Moosburg), war am 27. Januar 1770 im Markte Langquaid (Landgericht Pfaffenberg) geboren. Eines armen Tagelöhners Sohn diente er in seiner Jugend als Hirtenknabe, der aber frühzeitig, bei sehr guten Verstandesanlagen, große Lernbegierde entwickelte und bald den Gedanken faßte, sich den Studien und dem geistlichen Stande zu widmen. Als er dreizehn Jahre alt war, bat er den Pfarrer seines Geburtsortes auf den Knien, ihm den nötigen Vorbereitungsunterricht für die Gymnasialstudien zu erteilen. Er machte bei diesem Geistlichen so schnelle Fortschritte, daß er noch vor Ablauf eines Jahres zur Aufnahme in ein Gymnasium für tüchtig befunden wurde. Was über des Knaben sittliches Betragen zu den Akten erhoben wurde, gereicht nicht so ganz zu seinem Ruhm. Er unterschlug einem Kaplan des Pfarrers 30 Kreuzer, die er im Kegelspiel verlor. Dafür wurde er gehörig gezüchtigt und entlief hierauf nach Regensburg, wo er sich in das dortige Gymnasium aufnehmen ließ. Schon als Hirtenjunge soll er als ein böser Mensch, besonders wegen seiner Diebereien, allgemein bekannt gewesen sein. Das wird jedoch nur von einem Zeugen behauptet, von anderen zwar nicht gerade widersprochen, aber auch nicht bestätigt. Er selbst erzählt von sich, daß er als Knabe einst große Lust in sich verspürt habe, einen anderen Knaben totzuschlagen, um ihn seines Geldes zu berauben. Zu Regensburg verdiente er sich durch sein äußerlich geregeltes Betragen, durch seinen Fleiß und seine Fortschritte das Lob eines hoffnungsvollen Studenten, der einst seiner Kirche und sich selbst viel Ehre machen werde. In der Kirchengeschichte und dem Kirchenrechte erwarb er sich besondere Kenntnisse. Seinen Verstand bildete er durch die Künste der Dialektik, sein Gemüt nach der Kasuistik der Jesuitenmoral. Am tiefsten scheint er sich in P. Benedikt Stattlers Werke vertieft zu haben. Im Jahre 1795 erhielt er zu Regensburg die Priesterweihe und diente dann mehrere Jahre lang als Kaplan, Kooperator und Provisor bei verschiedenen Pfarreien, namentlich zu Heerwahl, Oberglein, Hofkirchen, Hirnheim, Sollach, Pfarrkofen und Pondorf. Um Weihnachten 1805 wurde er in gleicher Eigenschaft nach Pirkwang versetzt, wo er die Filialkirche zu Oberlauterbach, eine durch ihn zuerst in Ruf gebrachte Ortschaft, zu versehen hatte. Er blieb hier über zwei Jahre, bestand im Juni 1807 zu München die Prüfung als Pfarramtskandidat mit großen Ehren, erhielt sodann am 16. März 1808 die Pfarrei zu Priel und wurde zwei Jahre später als Pfarrer nach Nandlstadt versetzt. Seit dem Beginn seiner priesterlichen Laufbahn zeichnete er sich so sehr durch Gaben und Tugenden aus, daß er anderen Geistlichen als Muster vorgehalten wurde. Von kräftig stattlichem Wuchs, vorteilhafter Gesichtsbildung, ernsthaft freundlicher Miene, wortreich und gewandt in Reden, gefällig, einschmeichelnd in seinem ganzen Benehmen, machte schon sein Äußeres eine empfehlende Erscheinung. Seine priesterlichen Verrichtungen übte er mit ebensoviel Pünktlichkeit als Anstand und Würde, und seine Sitten waren so wohl bemessen, daß sie wie lauter Sittlichkeit sich ausnahmen. Die Muße, die ihm sein geistlicher Beruf gestattete, verwandte er, wenigstens bis zu seiner Versetzung nach Pirkwang, wo er durch den Ankauf eines Bauernhofes sich etwas zu sehr in bäuerlichen Geschäften verweltlichte, auf Lesen und Studieren. Den Pfarrherren, denen er als Kaplan beigegeben war, pflegte er, wenn sie seinen wissenschaftlichen Eifer bewunderten, zu bemerken: dieses sei die wahre Bestimmung des Geistlichen, dem es nicht zieme, sich des Weltlichen viel anzunehmen. Seine Predigten waren voll Feuer und Salbung. In und außer der Kirche eiferte er gegen die Ruchlosigkeit der verderbten Welt. In seinen süßen Reden wie in seinem ganzen Benehmen erschien er als ein halb verklärter Frommer, der nur im Vertrauen auf Gott und in der Liebe des Nächsten lebt. Immer verließ er die Kirche mit seitwärts gesenktem Haupt, die halbgeschlossenen Augen auf den Boden geheftet, mit süßlächelndem Mund und gefalteten Händen. Selbst diejenigen, die gegen ihn eine persönliche Abneigung fühlten oder seinem inneren Wesen mißtrauten, rühmen seine priesterlichen Vollkommenheiten und seine ergreifenden Predigergaben. »Er war«, sagte eine gewisse Niedermeyer, »ein gar charmanter Prediger und hätte uns alle bekehrt, wenn er noch länger in Hofkirchen geblieben wäre. Er drückte immer die Augen zu und machte es gar kräftig.« Überdies stand er, wie das Volk von ihm glaubte und er das Volk glauben zu machen verstand, mit der übersinnlichen Welt in näherer, vertraulicher Verbindung. Verstorbene machten ihm aus dem Fegefeuer Besuche auf seinem Zimmer, baten ihn um eine Messe und waren für immer beruhigt, sobald diese gelesen war. Noch während der Messe sah er dann den erlösten Geist, in Gestalt einer weißen Taube, davonfliegen. Es traten ihm auch wohl, wenn er in geistlichem Beruf nachts über Feld ging, die armen Seelen in Gestalt von Lichtchen in den Weg, wahrscheinlich, um seine Benediktion zu erhalten, und hüpften vor ihm nach der Rechten oder Linken, je nachdem er seine geweihten Finger dahin oder dorthin bewegte. Durch alles dieses erwarb er sich einen so hohen Ruf unter der Menge, daß er lange Zeit fast wie ein Heiliger verehrt wurde und viele, wenn er von einem Stuhle aufgestanden war, sich eilig hinzudrängten, um seinen Platz einzunehmen, um so eines kleinen Teils seines heiligen Wesens teilhaftig zu werden. Einige seiner Amtsbrüder wollten freilich in ihm nur einen Heuchler und Pharisäer erkennen. Zu Hirnheim sagte man sich leise ins Ohr, daß der Pfarrer des Orts durch einen Brief seines Amtsbruders zu Hofkirchen, bei welchem Riembauer zuvor Kaplan gewesen war, vor diesem als einem Wolf in Schafskleidern gewarnt worden sei und habe aus diesem Grunde um dessen Versetzung gebeten. Auch teilten nicht alle Beichtkinder den herrschenden Glauben an die fromme Tugend dieses heiligen Mannes. Manche meinten im stillen bei sich selbst, ein Mensch, der zu jedermann so süß schmeichelnd rede und niemand ins Auge sehe, möge doch wohl ein Erzheuchler sein. Der vorsichtige, gute Hausvater Matthäus Steinbauer zum Beispiel, obgleich er sich glücklich schätzte, wenn der junge, fromme geistliche Herr bei ihm einkehrte, glaubte dennoch, zumal wenn derselbe über Nacht bleiben wollte, wegen seiner Töchter, denen immer besondere Aufmerksamkeit erwiesen wurde, wenn nicht gerade notwendige, doch nützliche Vorkehrungen treffen zu müssen. Erst nach einer Reihe von Jahren kamen bei Gelegenheit anderer, bei weitem größerer Entdeckungen, folgende kleine Umstände aus der geheimen Lebensgeschichte dieses Heiligen an den Tag, und man brachte sie laut und öffentlich zur Sprache. Als Kaplan zu Hofkirchen schwängerte er die Pfarrköchin Maria H., die durch seine Vermittlung zu Landshut im Oktober 1801 ihm einen Knaben gebar, der aber bald darauf wieder starb. Während seines Aufenthaltes als Kaplan zu Hirnheim trat er mit der Küchenmagd seines damaligen Pfarrherrn, Anna Maria Eichstädter, in ein vertrauliches Verhältnis und erzeugte mit derselben ein Mädchen, das, am 17. Mai 1803 zu Regensburg geboren, auf einen falschen Namen sowohl des Vaters als der Mutter getauft, vier Jahre nachher die unschuldige Veranlassung des grausamen Todes seiner Mutter geworden ist. Als Kaplan zu Pfarrkofen machte er eine Näherin Walburga R. zur Mutter, die ihm ein Mädchen, Theresia, gebar, das zur Zeit gegenwärtiger Untersuchung ebenfalls noch am Leben war. Überdies ging damals im geheimen das Gerücht, daß auch die Küchenmagd des dortigen Pfarrers sich von dem Kaplan in denselben Umständen befinde. Sein Aufenthalt als Kaplan zu Pondorf bot ihm die unangenehme Gelegenheit, an dem Sittenverfall der Welt und dem Verderbnis der jungen Geistlichkeit Ärgernis nehmen zu müssen; denn einige andere Kapläne erwiesen seines Pfarrers Bäschen eine besondere Aufmerksamkeit, die erwidert zu werden schien. Das bewog ihn, wie er selbst gesteht, sich um seine Versetzung an eine andere Pfarrei zu bewerben. Von da nach Pirkwang versetzt, erwählte er in seinem Filialort Lauterbach die Tochter des sogenannten Thomasbauern, Magdalena Frauenknecht, zu seiner Geliebten. Eine Unglückliche, über die unsere Erzählung sich ebenfalls ausführlich zu verbreiten hat, und von der hier nur einstweilen bemerkt wird, daß sie ihm zu München im Juni 1807 einen Knaben gebar, der jedoch sechs Wochen nachher wieder starb. Endlich, nach dem Tode dieses Mädchens, verband er sich mit seiner letzten Köchin, Anna Weninger, mit welcher er nicht weniger als drei Kinder erzeugte. Seine Beischläferinnen, diejenigen wenigstens, die er sich auf längere Zeit beilegen wollte, pflegte er, teils um ihr Gewissen zu beruhigen, teils um ihrer Treue sich desto besser zu versichern, durch feierliche Handlung, wobei er den Priester und Bräutigam in seiner Person vereinigte, sich als Gattinnen förmlich anzutrauen. Katharina Frauenknecht versichert, daß sie, hinter Riembauers Bette versteckt, der Trauung zwischen ihm und ihrer Schwester Magdalena beigewohnt habe. Sie hörte und sah, wie er hierbei alle bei einer Trauung gewöhnlichen Gebete und Ermahnungen gesprochen, auch einen goldenen Vermählungsring ihrer Schwester an den Finger gesteckt habe. Anna Weninger erzählt dasselbe von ihrer Verbindung mit dem Pfarrer Riembauer. Sie will allerdings nicht mehr wissen, ob der Priesterbräutigam mit seiner Stola bekleidet und bei brennenden Kerzen diese Handlung verrichtet habe. Er selbst leugnet solchen Mißbrauch seines geistlichen Amtes, gesteht jedoch, daß er seine Beischläferinnen feierlich über die gegenseitigen Pflichten der Ehegatten belehrt und ihnen hierauf ein förmliches Versprechen gegeben und abgenommen habe. Nebenbei verdient noch angeführt zu werden, daß Riembauer schon als junger Kaplan in den Häusern, wo er hübsche Mädchen wußte, umherzuschleichen pflegte und deren Eltern zu bewegen suchte, ihm die Jungfräulein zum Dienste künftiger Pfarrköchinnen abzurichten. Nicht minder beeiferte er sich Kindern, die seinem Unterricht anvertraut waren, den Lehrsatz praktisch begreiflich zu machen, daß sich ein Mädchen mit einem Heiligen des Herrn gewisse Sünden wohl erlauben dürfe. Und so gab es andere, ähnliche Dinge, die umgangen werden mögen, da es wohl keines Beweises mehr bedarf, daß Pfarrer Riembauer während seiner ganzen priesterlichen Laufbahn nichts anderes war als ein verkörpertes Beispiel jenes bekannten und beliebten Grundsatzes aller Scheinheiligkeit: »Das Böse jeder Tat liegt nur im bösen Schein. Gibt es Ärgernis, so ist das Auge gut; Und Sünd' ist Sünde nicht, wenn man geheim sie tut.« Tartuffe Ohne Molière gelesen zu haben, verstand sich Pfarrer Riembauer neben der Kunst, im geheimen zu sündigen und dabei vor der Welt als Heiliger zu gelten, zugleich meisterlich auf den Gebrauch jener Mittelchen, durch welche man sich bequem wegen begangener und noch zu begehender Sünden mit dem Himmel gütlich zu vergleichen und abzufinden vermag. Diese Verirrungen der Zärtlichkeit waren nicht seine Sünden, sondern die »Sünden des Zölibats«, und seine Philosophie und theologische Moral lieferten ihm eine ganze Reihe der triftigsten Beweise dafür, daß er in Erzeugung unehelicher Kinder, wodurch er zur Erweiterung des Reiches Gottes wesentlich beitrage, nicht nur nichts Sträfliches, sondern sogar Löbliches, dem Himmel Wohlgefälliges begehe. »Ich überlegte«, das sind seine eigenen Worte, »erstens, daß es nach der Vernunft nicht unerlaubt scheinen könne, ein Kind zu erzeugen; denn eine vernünftige Kreatur, die ewig dauern soll, hervorzubringen, ist etwas Gutes. Dadurch wird der Mensch auf eine sonderbare Weise Gottes Bild, daß er mit ihm zur Hervorbringung eines Menschen beiträgt, wie der heilige Clemens von Alexandrien sagt. Zweitens, auch wider Gottes Anordnung kann es nicht sein, weil dadurch die Zahl der Auserwählten einen Zuwachs erhält. Drittens, auch wider die Kirche nicht, wenn dieser Mensch zu einem rechtschaffenen Christen gebildet wird. Viertens, auch wider den Staat nicht, wenn ein solches Mitglied sittlichen und bürgerlichen Unterricht bekommt und so zu einem guten Staatsbürger und treuen Untertan erzogen und die beteiligte Mutter nicht verlassen wird. Mit diesen Gedanken ging ich öfters um; auch die Kirchengeschichte – (wahrscheinlich schöpfte hier der gelehrte Riembauer vorzugsweise aus demjenigen Teil der Kirchengeschichte, der das Leben eines Sergius III., Johann XII., Innocenz II., Innocenz VIII., Johann XXIII., Alexander VI., Julius II. und anderer solcher Kirchenhelden erzählt) – und Erfahrung unterstützten meine Grundsätze. Und so wurde es meinem Innern leicht, mich zu solchen Zölibatsfehlern hinreißen zu lassen.« Kaplan Riembauer leistete wirklich, wenn nicht aus Pflicht und Zärtlichkeit, doch aus Klugheit und Vorsicht, alles Erforderliche nach besten Kräften, um sowohl seine Kinder zu ernähren als auch ihre Mütter so zufriedenzustellen, daß sie bei gutem Willen und in jener Ruhe blieben, deren er zur Erhaltung des guten Scheins bedurfte. Das Kind der Anna Eichstädter ließ er zu Regensburg auf seine Kosten erziehen und erhielt mit dessen Mutter auch in der Ferne ein freundschaftliches, trauliches Verhältnis. Er blieb mit ihr, die an verschiedenen Orten als Magd oder Kellnerin diente, in Briefwechsel, versah sie mit Geld, Leinwand und Flachs, besuchte sie zuweilen und hielt sie mit der Hoffnung hin, einst, wenn er eine Pfarrei erhalten haben werde, als Köchin mit ihm in dauernder Gesellschaft zu leben. Diese Anna Eichstädter war die Tochter eines Zimmermannes zu Fürth, Landgericht Landshut, eine wohlgebildete, große, starke und breitschultrige Person, unter anderem auch durch zwei Reihen der schönsten Perlenzähne ausgezeichnet. An ihrem sittlichen Charakter war im wesentlichen nichts zu tadeln als ihre allzu große Gefälligkeit gegen das männliche Geschlecht. Sie hatte nicht bloß dem Pfarrer Riembauer, sondern auch anderen Männern außereheliche Kinder geboren. Das vertraute, friedliche Verhältnis zwischen ihr und Riembauer erlitt indessen, ungefähr nach einem Jahr seit dessen Versetzung als Kaplan nach Pirkwang, eine Störung, die zuletzt ihren gräßlichen Tod herbeiführte. Riembauer hatte, wie bereits oben bemerkt worden, zu Pirkwang den Filialort Ober-Lauterbach zu versehen, wo auf dem sogenannten Thomashof die Frauenknechtsche Familie lebte, die in allen ihren Gliedern wegen ihrer friedfertigen, mildtätigen, christlichen Gesinnung und ihres frommen Lebenswandels sich die höchste Achtung und Liebe erworben hatte. Sie bestand, als Riembauer zu Weihnachten im Jahre 1805 dahin versetzt wurde, aus dem alten Vater Frauenknecht, der zwei Jahre nachher starb, dann dessen Ehefrau und zwei Töchtern, von denen die ältere, Magdalena, im Jahre 1788, die jüngere, Katharina, 1796 geboren war. Die ältere Tochter wird von allen Personen, die sie kannten, als ein äußerst frommes, sanftes, stilles, engelsgutes Wesen geschildert, auch, ehe ihr Riembauer näher gekommen war, von fleckenlosem Ruf. Die jüngere, Katharina, damals noch ein Kind, war ebenfalls allgemein als ein wohlerzogenes, redliches und treues Mädchen bekannt. Ihr Verstand war, wie sich späterhin zeigte, frühzeitig ihren Jahren vorausgeeilt. Riembauer warf sehr bald seine lüsternen Augen auf die Frauenknechtsche Familie, sowohl um sich die Tochter Magdalena als auch nebenbei das Vermögen dieser arglosen Menschen zuzueignen. Er gewann das unbedingte Vertrauen dieser Leute nicht bloß durch seine verführerische Scheinheiligkeit und das natürliche Übergewicht seiner Bildung und seines Standes, sondern auch dadurch, daß er, in seinem Verhältnis zu ihnen, sich in rein christlicher Demut, fast ganz der äußeren Ehren seines Standes zu begeben und ihresgleichen zu werden schien. Sooft ihn sein Beruf oder sein Belieben nach Lauterbach führte, und es die Gelegenheit gab, half er der Frauenknechtschen Familie in ihren bäuerlichen Verrichtungen. Er löste die alte Mutter bei ihren Feldarbeiten ab und leistete ihnen zum Erstaunen der Nachbarn freiwillig alle Dienste eines gemeinsten Bauernknechtes. Er, der für alles in seiner theologischen Moral die glänzendsten Rechtfertigungsgründe zu finden wußte, berief sich späterhin, um gelegentlich zu beweisen, daß ein Geistlicher durch Ackern, Dreschen und Pferdestriegeln, durch Heu- und Mistfahren und dergleichen der Würde seines geistlichen Berufs nichts vergebe, ausdrücklich auf die Beschlüsse des Concilium Carthaginense, auf das Zeugnis des heiligen Epiphanius und auf das Beispiel so vieler Bischöfe und Priester der alten Zeit, die, wie die Kirchengeschichte lehrt, ebenfalls die Handarbeit mit dem Predigtamte vereinigt hätten. Als Knecht hatte er sich unter diese arglos gutmütigen Menschen eingeschlichen, um bald darauf der unbeschränkte Herr über sie und ihre Güter zu werden. Ohne Geld zu haben, kaufte er am 12. Dezember 1806 den Frauenknechtschen Eheleuten um einen Preis von 4000 Gulden ihren Thomashof ab, ließ sich betrüglicherweise vom Kaufpreis schon 2000 Gulden als bezahlt quittieren und machte, nach dem bald nachher erfolgten Tode des alten Frauenknecht, dessen Witwe eine falsche Gegenrechnung über 2000 Gulden, die von ihr in gutmütiger Einfalt auch als richtig anerkannt wurde. Nachdem er sich so zum Eigentümer des Thomashofs gemacht hatte, in dem übrigens die Frauenknechtschen wohnen blieben, verlegte er seinen Sitz nach Lauterbach. Hier lebte er nun neben seinen priesterlichen Verrichtungen ganz als Bauer, was ihn bei einigen vornehmen Personen den Ruf eines ehrwürdigen Patriarchen der alten Welt, bei den Landleuten, deren gesunder Sinn hierbei etwas von Unanständigkeit fühlen mochte, den Namen des Thomasbauern verschaffte. Als der trügliche Kaufvertrag über den Thomashof abgeschlossen wurde, hatte die von jenem Patriarchen verführte ältere Tochter Magdalena bereits die ersten Monate ihrer Schwangerschaft überstanden und wurde nun von Riembauer, angeblich um das Kochen zu lernen, eigentlich aber um ihre Schwangerschaft und Niederkunft zu verheimlichen, nach München gesandt. Sechs oder sieben Monate diente sie meist als Magd im Haus des Registrators Y. Dann aber, im Juni 1807, gerade zu derselben Zeit, als Riembauer seine Pfarramtskandidatenprüfung rühmlichst bestand, kam sie mit einem Knaben nieder. Die Kosten dieses Aufenthalts der Magdalena in München, die doch wohl nur in Riembauers Angelegenheiten dort verweilte, brachte der scheinheilige Betrüger späterhin der Witwe Frauenknecht mit 500 Gulden in Aufrechnung, die mit anderen Summen ähnlicher Art von dem schuldigen Kaufschilling für den Thomashof abgerechnet wurden. Während Riembauer wegen seines Kandidatenexamens sich in München aufhielt, kam die Eichstädter, die damals zu Regensburg diente, nach Lauterbach, um ihren alten Freund, der, weil er, in Geldverlegenheiten verwickelt, schon seit geraumer Zeit mit den schuldigen Leistungen für das Kind in Rückstand geblieben war, zur Zahlung zu nötigen. Wahrscheinlich aber wollte sie auch wegen seines neuen Verhältnisses ihn zur Rede stellen und das alte Versprechen, sie als seine Köchin bei sich aufzunehmen, einmal recht ernstlich gegen ihn geltend machen. Als sie im Thomashof, wo sie sich als Base des Kaplans einführte, von der Katharina Frauenknecht vernahm, daß Riembauer verreist sei, verlangte sie den Schlüssel zu seinem Zimmer, der ihr als Base von der alten Frauenknecht nicht verweigert wurde. In Riembauers Zimmer benahm sie sich, als wäre sie die Herrin des Hauses. Sie öffnete alle Behälter und suchte besonders nach Geld, mit dem sie sich bezahlt machen könne. Als sie davon gar nichts fand, schrieb sie ihm einen drohenden Brief, den sie zurückließ, und kehrte, nachdem sie im Thomashof übernachtet hatte, am folgenden Tag unverrichteter Dinge wieder heim nach Regensburg. Nach Riembauers Rückkehr aus München erhielt er von ihr aus Regensburg einen zweiten, ernstlichen Mahnbrief, in dem sie, wenn er nicht seine Schuldigkeit gegen sie erfülle, mit gerichtlicher Anzeige drohte. Kurz darauf ging Riembauer nach Regensburg, suchte die Eichstädter auf, stellte sie für die Gegenwart zufrieden und genoß damals, wie wenigstens gegen ihn behauptet wird, von neuem der alten Vertraulichkeiten. Bei seinem Weggehen begleitete ihn die Eichstädter mit ihrem Kinde bis nach Kumpfmühl und lag ihm unterwegs sehr an, daß er doch sein Verhältnis mit der Frauenknecht aufgeben und sie nicht verstoßen möge. Sie saß mit dem Kind auf dem Rain eines Feldweges und bat ihn flehentlich mit aufgehobenen Händen, er möge sein Wort halten und sie als Köchin zu sich nehmen. Aber der fromme Priester verbot ihr, jemals wieder nach Lauterbach zu kommen. Er hob seinen Stock drohend auf, hieb damit zornig in die Erde und ging seines Weges. Die Eichstädter, die bisher zu Regensburg bei einem Pferdehändler gedient hatte, verdingte sich gegen Ende Oktober des Jahres 1807 bei dem Pfarrer J. O. zu P. Am 1. November traf sie zu P. bei ihrem neuen Dienstherrn ein. Sie erbat und erhielt jedoch von ihm die Erlaubnis, vor dem wirklichen Antritt ihres Dienstes noch Verwandte besuchen zu dürfen. Zum Unterpfand ihres Dienstversprechens ließ sie dem Pfarrer ihre silberne Halskette und andere Sachen von Wert zurück. Auf ihr Verlangen gab er ihr, da es eben regnete, einen grünen, leinenen Regenschirm, auf dessen Handgriff die Buchstaben J. O. eingegraben waren, mit auf die Reise, die sie noch am selben Nachmittag antrat. Aber viele Tage vergingen, und sie kam nicht wieder. Pfarrer O., der Gründe hatte, anzunehmen, daß sie zu Riembauer gegangen sei und sich bei ihm aufhalte, schrieb dem Amtskollegen nach einiger Zeit einen Brief, worin er ihn bat, der Eichstädter zu sagen, sie möge ihm, wenn sie nicht Lust habe, in seinen Dienst zu treten, wenigstens seinen Regenschirm zurückschicken. Riembauer antwortete aber hierauf, er sei außerstande, über die Eichstädter Auskunft zu geben. Er habe weder sie noch des Pfarrers Regenschirm zu Gesicht bekommen. Die Eichstädter wurde, seit sie am 1. November von dem Pfarrer O. weggegangen war, nie wieder gesehen. Sie kam weder nach Regensburg zurück noch sah man sie in ihrem Geburtsorte Fürth. Ihre Verwandten und Freunde erhielten keine Kunde von ihr. Weder über ihren Aufenthalt noch über ihr Leben oder ihren Tod. Man mutmaßte bald, daß sie ertrunken sei, bald, daß sie einem berüchtigten Mörder, der im darauffolgenden Jahr hingerichtet wurde, in die Hände gefallen sei. Und endlich gedachte man ihrer nicht mehr. Einige Monate nach dem Verschwinden der Eichstädter erhielt Riembauer seine Anstellung als Pfarrer zu Priel. Er verkaufte mit Gewinn seinen betrüglich erworbenen Thomashof, und die Mutter Frauenknecht zog nebst ihren Töchtern Magdalena und Katharina mit ihm an den Ort seiner neuen Bestimmung, wo die ältere Tochter alle Obliegenheiten einer jungen Pfarrköchin von nun an besorgte. Aber sie und ihre Mutter wurden beide im folgenden Jahre in derselben Woche krank und starben plötzlich. Die Tochter am 16., die Mutter am 21. Juni 1809. Die jüngere Tochter Katharina war schon vor dem Tode ihrer Mutter und Schwester von dieser Pfarrwirtschaft ausgeschieden, teils wegen Zänkereien mit ihrer Schwester, teils aus entschiedener Abneigung gegen den Pfarrer. Sie lebte anfangs eine Zeitlang bei dessen Bruder zu Nürnberg und ging sodann bei verschiedenen Herrschaften in Dienst. Wohin sie kam, zeigte sie, bei sonst heiterer Laune, zuweilen eine auffallende Beklommenheit und Angst. Die Einsamkeit erweckte ihr Grauen. Am schrecklichsten war es ihr, nachts in einem Bette allein schlafen zu müssen. Es war, als werde sie von furchtbaren Gesichtern heimgesucht. Mit den Jahren nahm diese Unruhe überhand. Irgendein böses Geheimnis schien ihr schwer auf dem Herzen zu liegen. Manchmal sprach sie von einer gewissen Weibsperson, die ihr durchaus nicht aus dem Sinn komme. Sie werde von deren Bild verfolgt, wo sie steht und geht. Einer gewissen Katharina Schmid, mit welcher sie einst zu Regensburg in derselben Kammer schlief, erzählte sie, nachdem sie sich ängstlich in ihr Bett geflüchtet hatte, von einem gräßlichen Mord, der von Pfarrer Riembauer verübt worden sei. Späterhin, als sie zu D. in Diensten stand, vertraute sie dieselbe Geschichte ihrer Dienstfrau an, die ihr den Rat gab, ihr Gewissen einem Geistlichen zu eröffnen. Sie wandte sich zuerst an den Benefiziaten M., dem sie umständlich erzählte, Pfarrer Riembauer, von dem ihre Familie um mehr als 2000 Gulden betrogen, sie selbst ihrer Heimat beraubt worden sei, habe einer Weibsperson, die im November 1807 in Lauterbach zu ihm gekommen sei, mit einem Rasiermesser den Hals abgeschnitten. Hierauf habe er ihre Mutter und die Schwester, weil sie um diese Mordtat gewußt haben, durch Gift aus dem Wege geräumt. Endlich habe er auch sie in seine Gewalt zu bekommen getrachtet, gewiß nur, um sie, die letzte noch lebende Zeugin jener Mordtaten, ebenfalls aus der Welt zu schaffen. Benefiziat M. widerriet ihr eine gerichtliche Anzeige. Er empfahl ihr, den Pfarrer Riembauer, falls er schuldig sei, dem Gerichte Gottes zu überlassen. Er versicherte aber später, daß er insgeheim mehreren Priestern diesen Fall vorgetragen habe. Von denen sei sein Benehmen in dieser Sache vollkommen gebilligt worden. Ein anderer Priester, Kooperator S., dem Katharina späterhin dieselbe Erzählung machte, empfahl ihr gleichfalls Stillschweigen. Er benutzte aber ihre Mitteilung als Gelegenheit, ihr und zugleich dem Pfarrer Riembauer einen guten Dienst zu erweisen, indem er diesem einen namenlosen, lateinischen Brief zukommen ließ, der ihn mit der Entdeckung entsetzlicher Geheimnisse bedrohte, falls er nicht die Bewahrerin derselben, durch die Bezahlung der ihr schuldigen Summen, alsbald zufriedenstelle. Der Kooperator hatte zuvor den Ortspfarrer N.N. über diesen casum conscientiae um Rat gefragt, und dieser will zwar den vorgetragenen Fall zur gerichtlichen Anzeige geeignet erklärt haben, glaubte aber dennoch, daß die edlen Absichten, in denen der Warnungsbrief geschrieben worden, nicht zu verkennen seien. Der Brief lautete, wie ihn späterhin Riembauer selbst noch aus dem Gedächtnis hersagte, wie folgt: »Habeo casum mihi propositum, quem tantummodo tu solvere potes. Vir quidam, quem tu bene noscis, debet alicui personae 3000 florenorum circiter. Si conscientia tua vigilat, solve hoc debitum. Nisi intra quatuor hebdomadas respondeas, horenda patefaciet ista persona. Hannibal ante portas!« Du hast mir einen Fall vorgelegt, den Du selber einigermaßen lösen kannst. Ein gewisser Mann, den Du gut kennst, schuldet irgendeiner Person ungefähr 3000 Gulden. Wenn Dein Gewissen wach ist, löse diese Schuld ein. Wenn Du nicht innerhalb von 40 Tagen antwortest, wird jene Person fürchterliche Dinge offenbaren. Hannibal ist vor den Toren! Endlich machte Katharina Frauenknecht im Jahre 1813, zuerst bei dem Patrimonialgericht Ober-Lauterbach, dann vor dem zu diesem Prozesse besonders beauftragten Landgericht zu Landshut, förmliche gerichtliche Anzeige, die aber erst im folgenden Jahre, nach erlangter Eidesmündigkeit, eidlich von ihr bekräftigt werden konnte. Diese Anzeige lautet im wesentlichen wie folgt: »Als im Sommer 1807 meine Schwester Magdalena zum Kochenlernen, und der geistliche Herr Riembauer, um sein Pfarramtsexamen zu machen, sich in München aufhielten, kam eine Weibsperson von 22 Jahren, großer Statur, sehr hübsch, länglichen Gesichts, von lichtbraunen, langen Haaren, bürgerlich schön gekleidet, mit einer Riegelhaube auf dem Kopf, in unsere Wohnung, als eben meine Mutter auf dem Feld sich befand. Sie gab sich für die Base des Herrn Riembauer aus und verlangte, als ich ihr sagte, daß der bei dem Konkurse in München sei, die Zimmerschlüssel von mir, die ich ihr, als einer weltfremden Person, verweigerte. Sie erhielt sie aber von meiner Mutter, nachdem sie nach Hause gekommen war. Sie ging damit auf das Zimmer des Geistlichen und suchte darin herum, als wäre sie in ihrer eigenen Wohnung. Sie blieb bei uns über Nacht und sagte meiner Mutter, sie habe kein Geld gefunden. Aber an den geistlichen Herrn habe sie deshalb einen Brief geschrieben, den sie in einer versiegelten Schachtel zurückgelassen habe. Ungefähr acht Tage darauf kam der Geistliche von dem Konkursexamen zurück. Ich erzählte ihm den Vorfall, und er sagte darauf, es sei dies eine Base von ihm gewesen, welcher er noch Geld schuldig sei. Im selben Jahre, im November, ich weiß nicht mehr genau den Tag, gegen Abend, nachdem der geistliche Herr eben Rüben von seinem Acker heimgefahren hatte, kam dieselbe Base wieder auf den Thomashof. Meine Schwester war schon mit Riembauer zu Hause. Ich und meine Mutter aber kamen ein wenig später vom Felde zurück. Als wir uns dem Haus nahten, hörten wir im oberen Zimmer des geistlichen Herrn Töne eines Menschen, von denen wir anfangs nicht wußten, ob es ein Weinen oder Lachen ist, das uns aber bald wie ein Gewinsel vorkam. In dem Augenblick, wo wir in unsere Haustenne traten, kam uns meine Schwester weinend von der Treppe herab entgegengelaufen und erzählte hastig, eine fremde Weibsperson, angeblich eine Base, sei soeben zu dem geistlichen Herrn gekommen. Dieser habe sie auf sein Zimmer geführt, habe ihr dann weisgemacht, daß er ihr Bier wolle bringen lassen. Unter diesem Vorwand sei er wieder herabgekommen, habe sein Rasiermesser geholt, sei damit sogleich wieder hinauf. Meine Schwester, die ihm nachgeschlichen, habe durch das Schlüsselloch selbst gesehen, wie er sich alsdann der auf einem Sessel sitzenden Weibsperson genähert, dieselbe beim Hals gefaßt, als wenn er sie küssen wolle, nun aber ihren Kopf nach dem Boden gedrückt und ihr das Messer an die Gurgel gesetzt. Während uns dieses meine Schwester in aller Hast an der Treppe erzählte, hörten wir noch immer das Winseln und die Worte des Geistlichen: ›Nandel, mach Reu und Leid! Du mußt sterben!‹ Und sie wimmerte hierauf: ›Franzel! Tu mir nur das nicht! Laß mir mein Leben! Ich komme dir gewiß nicht mehr um Geld!‹ Meine Mutter und meine Schwester gingen sogleich in die untere Stube. Ich aber sprang aus Neugier zur Treppe hinauf, vor die Tür des Geistlichen und sah durch das Schlüsselloch deutlich, wie Riembauer auf der zu Boden liegenden, noch mit den Füßen zappelnden Weibsperson saß oder kniete und ihr mit beiden Händen Kopf und Hals festhielt. Ich sah das Blut aus ihr hervorrinnen. Nun eilte ich auch hinab in unsere Wohnstube und erzählte meiner jammernden Mutter und Schwester, was ich gesehen. Die waren noch unschlüssig, ob sie Leute zur Hilfe herbeirufen sollten. Als ich sodann wieder in den Hausflur ging, kam der geistliche Herr in seiner gewöhnlichen braunen Jacke und einem weißen Schurz die Treppe herab. Hände und Schurz waren voll Blut. In der Rechten hielt er noch das blutige Rasiermesser. Er legte es auf den kleinen Kasten, der im Hausflur stand. Alsdann begab er sich zu meiner Mutter und Schwester ins Zimmer. Ich horchte an der Tür. Er erzählte ihnen, daß dieses Weibsbild von ihm ein Kind habe. Immer habe sie ihn um Geld gequält, auch jetzt wieder 100 bis 200 Gulden von ihm verlangt. Im Nichtzahlungsfall hätte sie ihn mit der Anzeige bei seiner Obrigkeit bedroht. Da er nicht wisse, wie er so viel Geld aufbringen soll, habe er, um sich von ihr loszumachen, ihr die Gurgel abgeschnitten. Hierauf schlich ich mich aus Neugier in Riembauers Zimmer und sah nun die Person, die schon diesen Sommer in unserem Hause gewesen war, ohne alle Lebenszeichen auf dem Boden in ihrem Blute liegen. Den Hals durchschnitten. Die Haare zerrauft. Halstuch und Korsett zerrissen. Ich schrie und weinte und ließ vor Schrecken das Licht, das ich mitgenommen hatte, auf den Boden fallen. Als ich wieder in das untere Zimmer heruntergekommen war, sah ich den geistlichen Herrn seine blutigen Hände waschen. Ich sagte ihm, daß ich die nämliche Person, die im Sommer dagewesen, auf seinem Zimmer tot habe liegen sehen. Er schmeichelte mir hierauf entsetzlich. Er sagte, ich hätte nicht recht gesehen. Er versprach mir alle mögliche schöne Kleidung und schärfte mir ein, über alles, was ich gesehen und gehört habe, mit niemandem zu sprechen. Meine Mutter jammerte noch immerfort und erklärte wiederholt, daß sie den Vorfall anzeigen werde. Aber Riembauer fiel mehrmals ihr zu Füßen und beschwor sie, ihn doch nicht zu verraten. Als meine Mutter bei ihrer Erklärung beharrte, weil ohnehin das Stillschweigen zu nichts helfen werde, da ja die Nachbarsleute die fremde Weibsperson gesehen, gewiß auch das Getöse gehört haben würden, so äußerte Riembauer, er müsse denn also nun auch sich selbst den Tod antun. Hierauf zog er seinen Rock an, holte aus dem Stadel einen Strick und lief damit dem Walde zu. Meine Mutter und Schwester Magdalena folgten ihm von ferne. Als sie sahen, daß er wirklich Ernst machen wollte, und da sie glaubten, daß das Unglück ärger sei, wenn auch noch der geistliche Herr sich aufhängen würde, so liefen sie zu ihm und hielten ihn durch das Versprechen, nichts entdecken zu wollen, von der Ausführung seines Vorhabens ab. Als er mit meiner Mutter und Schwester wieder nach Hause gekommen war, sprach er in meinem Beisein von einem sicheren Ort, an dem man den Leichnam beerdigen könne. Er wählte dazu das kleine Seitenkämmerchen linker Hand in seinem neuerbauten Stadel. Die Meinigen beruhigte er durch das Versprechen, er selbst wolle die Beerdigung besorgen. Es würde gewiß nichts entdeckt werden, wenn nur das kleine Mädchen – ich war damals erst zwölf Jahre alt – zu keinem Menschen etwas sage. Um Mitternacht zwischen zwölf und ein Uhr tat er eine Kerze in eine Laterne und ging mit einer Grabschaufel in das linke Seitenkämmerchen seines Stadels. Er grub das Loch aus, das er für den Leichnam bestimmt hatte. Nach einiger Zeit hörte ich über mir ein Getöse. Ich machte unsere Stubentür auf. So sah ich ein Kerzenlicht neben dem Keller stehen und sah den Herrn Riembauer selbst, wie er von oben herab den noch völlig bekleideten Leichnam bei den Achseln, so daß der Kopf herunterhing, rückwärts über die Treppe herabschleifte. Es überfiel mich ein Grauen. Ich schloß die Tür und weiß nicht, auf welche Art er den Leichnam in den Stadel hineingebracht hat. Nachher aber ging ich doch dahin. In der offenen Tür stehend, sahen meine Mutter, Schwester und ich, wie der geistliche Herr die Ermordete samt ihren Kleidern schon in dem Loch hatte und sie mit Erde bedeckte. Die Blutflecken vom Hause bis zum Stadel wischte er noch in derselben Nacht hinweg. Haus und Zimmer reinigte er davon erst am folgenden Morgen, und zwar in eigener Person. Zuerst mit kaltem, dann mit heißem Wasser. Doch in seinem Zimmer war das Blut schon eingetrocknet. Das Abwaschen half nichts. Ich mußte ihm daher von unserem nächsten Nachbar, dem blauen Michael, einen Hobel borgen. Mit diesem hobelte er aus den Dielen das Blut hinweg und warf die Späne im untern Zimmer in den Ofen. Am Morgen nach der Ermordung, als ich eben zur Schule ging, sah ich unsern Hund einen blutigen Weibsschuh im Hofe herumzerren. Riembauer, dem ich dieses anzeigte, trug mir auf, ihn in die untere Stube zu tragen. Ich hob ihn, weil es mich grauste, an einem Stecken auf und warf ihn in der Stube auf den Boden. Ich weiß nicht mehr, was damit geschehen ist. Die Nachbarn fragten uns, was das in unserem Haus für ein Lärmen und Weinen gewesen sei. Wir sagten hierauf, wie uns Riembauer zuvor eingeschärft hatte, wir hätten wegen unseres Vaters und der 2000 Gulden geweint, die uns der Herr Riembauer abgedrückt habe, was ohnehin schon offenkundig war. Die Ermordete hatte einen grünen Regenschirm mit in den Thomashof gebracht, der dem Pfarrer zu P. gehörte. Der geistliche Herr behielt ihn und besaß ihn noch, als er Pfarrer zu Priel wurde. Ungefähr 14 Tage nach der Beerdigung der Ermordeten verbreitete sich im Stadel ein abscheulicher Gestank. Die Weibspersonen, die das Getreide ausdroschen, beschwerten sich darüber bei Riembauer, der ihnen antwortete, daß er sich die Ursache davon nicht denken könne. Gleich nachher fügte es sich, daß eine Drescherin, die in das Seitenkämmerchen gegangen war, mit dem Fuße an etwas stieß. Weil es darin dunkel war, rief sie nach Licht, um nachzusehen, weil das Ding, woran sie gestoßen, etwas anderes sein müsse als ein Stein. Riembauer verhinderte das. Schnell eilte er auch sogleich auf sein Zimmer, holte ein Schloß und legte es vor die Tür des Kämmerchens, das zuvor immer offengestanden war. In der Stube erzählte er uns das alles. Er sagte, es sei ein aus dem Grabe hervorragender Fuß der Nandel gewesen. Am Abend desselben Tags trug er daher noch Sand an die Stelle und füllte das Grab besser auf.« Katharina geht nun über zur Geschichte der Krankheit und des plötzlichen Todes ihrer Mutter und der Schwester im Juni 1809, zu der Zeit sie sich selbst im Pfarrhaus befand. Sie war von Regensburg geholt worden, um statt ihrer plötzlich erkrankten Schwester die Küche zu besorgen. Sie behauptete zuversichtlich, Riembauer habe Mutter und Schwester mit Gift aus der Welt geschafft. Sie führte unter anderem zur Rechtfertigung dieses Verdachts an, ihre Mutter wie ihre Schwester habe mit ihm öfters in Streit gelebt. Letzte habe sogar seine Dienste verlassen wollen. Deshalb schwebte der Pfarrer in beständiger Furcht, daß die Tat entdeckt werden könnte. Riembauer hat bei der Krankheit ihrer Mutter und Schwester keinen ordentlichen Arzt beigezogen. Er hat auch keinen Geistlichen zu ihnen gelassen. Ihrer Schwester hat er die Arzneien, die er von einem Bader genommen, immer selbst gereicht, ihr sie sogar wider Willen aufgedrungen. Eines Tages habe sie für die Schwester von dem Bader eine Arznei holen müssen. Die habe der Pfarrer am folgenden Morgen der Magdalena eingegeben. Bald darauf sei diese außer sich gekommen und verschieden. »Der Leichnam meiner Schwester«, so fährt Katharina fort, »war außerordentlich aufgedunsen und voller Brandflecken. Das Blut lief ihr aus Mund und Nase. Der Bader vermutete, sie sei schwanger gewesen. Das nämliche vermuteten auch die Dorfleute und nannten den Pfarrer als Schwängerer. Alle verwunderten sich, daß meine Mutter und Schwester so schnell gestorben waren.« Endlich behauptet Katharina, Riembauer habe mehrmals seine Absicht zu erkennen gegeben, auch noch sie gelegentlich um das Leben zu bringen. So habe ihr einst ihre verstorbene Schwester Magdalena zur Warnung gesagt, Riembauer habe geäußert, er wolle 200 oder 300 Gulden nicht ansehen, wenn jemand die Katharina aus der Welt schaffe; denn, habe er hinzugefügt, das Mädel wird immer größer und verständiger. Am Ende kann man ihr nicht mehr Heiratsgut genug geben, um sie zum Schweigen zu bringen. Nach dem Tode ihrer Schwester habe denn auch der Pfarrer sie nicht von sich lassen wollen und ihr 8000 Gulden zum künftigen Heiratsgut versprochen, wenn sie bei ihm bliebe. Allein nach vier Wochen habe sie sein Haus verlassen, und da er sich ihrer verstorbenen Schwester Geld, Kleider und Briefschaften zugeeignet hatte, habe sie ihm beim Weggehen gesagt: »Herr Pfarrer, ich vergesse auch nicht das Vergangene!« Worauf er erwiderte: »Es wird dich besser treffen als mich. Ich weiß schon, was ich zu sagen habe! Deine Mutter und Schwester sind tot, diese können nicht mehr reden. Die beiden, so werde ich sagen, haben die Weibsperson umgebracht.« Er habe sie auch noch später nicht aus seinen Augen verloren und verschiedentlich danach getrachtet, sie in seinen Dienst oder doch in seine Gewalt zu locken. Aber ihr vorsichtiges Mißtrauen in die wirklichen Absichten Riembauers habe sie gerettet. Die ganze lange Geschichte, wie sie von diesem siebzehnjährigen Mädchen gegen einen in Ansehen stehenden Geistlichen erzählt wurde, war in ihrer Gräßlichkeit zugleich so seltsam, abenteuerlich und ins Ungeheure hinüberspielend, daß man beim ersten Blick geneigt sein mochte, alles eher für die Erfindung einer kranken Einbildungskraft als für eine wirkliche Begebenheit zu halten. Indessen war die Erzählung in sich selbst so zusammenhängend, so umständlich und bestimmt, und die Erzählerin zeigte so viel Verstand, daß diese Anzeige unmöglich auf sich beruhen bleiben konnte. Der Thomashof des Pfarrers, in dem angeblich die Hauptbegebenheit vorgefallen war und wo der Leichnam der Eichstädter begraben sein sollte, war glücklicherweise jetzt in einer dritten Hand und der beschuldigte Pfarrer an einem entfernten Ort angestellt. Es konnten also ohne Aufsehen leicht an Ort und Stelle alle Nachforschungen geschehen, deren Ergebnis sogleich über Gehalt und Bestand jener Aussage entscheiden mußte. Auf Requisition des Landesgerichts Landshut wurde daher alsbald von dem Landgericht Pfaffenberg der Thomashof zu Lauterbach untersucht. Es fand sich hier der von der Denunziantin angezeigte, von Pfarrer Riembauer neugebaute Stadel. Man fand in ihm linker Hand ein Seitenkämmerchen. Man grub dort nach und fand in sehr geringer Tiefe, nebst einem Weiberschuh, ein weibliches Gerippe mit einem Schädel. Beide Kiefer waren voll der schönsten, weißen Zähne. Im Zimmer, das Riembauer früher bewohnt hatte, entdeckte man auf den Dielen des Fußbodens eine Menge unauslöschlicher Flecken, die sogleich für Blutspuren erkannt wurden und die, als man sie mit warmem Wasser befeuchtete, sich in heller Blutröte darstellten. An neun Brettern des Fußbodens waren in verschiedenen Unebenheiten, Vertiefungen und Schnitten deutliche Spuren einer in Tischlerarbeiten ungeübten Hand nicht zu verkennen, die den Versuch gemacht hatte, ähnliche Flecken durch den Hobel hinwegzutilgen. Und der Nachbar des Thomashofs, der von der Denunziantin so benannte blaue Michael, bezeugte, daß vor ungefähr sechs Jahren die Frauenknechtschen bei ihm einen Hobel geborgt hätten. Ehe noch dieses und anderes vollständig zu den Akten genommen war, schon auf die vorläufige Anzeige des Landgerichts Pfaffenberg hin, daß an dem von der Denunziantin bezeichneten Ort ein weibliches Gerippe gefunden worden sei, wurde Riembauer verhaftet und unter Bewachung nach Landshut transportiert. Riembauer war hierüber wenig befremdet. Er schien im voraus darauf gefaßt zu sein. In seinem ersten summarischen Verhör, am 27. Oktober 1813, zeigte er sich auch keineswegs unwissend über die Ursache seiner Verhaftung. Er fing, ohne andere Veranlassung als die vorschriftsmäßige allgemeine Frage, sogleich von der Anna Maria Eichstädter zu erzählen an. Er berichtete, wie er als Kooperator zu Hirnheim mit dieser Person, jedoch in allen Ehren, bekannt geworden sei, wie sie ein besonderes Vertrauen zu ihm gefaßt, ihm 50 Gulden von ihrem Ersparten aufzuheben gegeben und wie sie ihn gebeten habe, sie einst bei sich als Köchin aufzunehmen. Was er ihr auch unter der Bedingung zugesagt habe, wenn sie sich gut aufführen werde. Seit er von Hirnheim hinweggekommen, habe er nichts mehr von dieser Person gehört. Bis zu der Zeit, da er nach Pirkwang versetzt worden. Da habe sie ihn zweimal wegen Abschlagszahlungen von jenen 50 Gulden mit Boten und Briefen beschickt. Im Sommer 1807, als er eben zu München beim Examen gewesen, sei diese Person selbst nach Lauterbach gekommen, um ihn aufzusuchen. Bei dieser Gelegenheit habe sie der Frauenknechtschen Familie zu deren größtem Verdruß erzählt, daß sie das Versprechen habe, bei ihm als Köchin aufgenommen zu werden. »Es war«, so erzählte Riembauer, »gerade an dem Tag, an dem der Herr von Harter beerdigt wurde. Der 3., 4. oder 5. November 1807. Ungefähr 8 Tage nach dem Tode des Thomasbauern, wo ich den Leichengottesdienst gehalten habe, kam ich von Pirkwang nach Oberlauterbach in den Thomashof, den ich gekauft hatte. Es war schon fast Dämmerung. Ich ging sogleich auf mein Zimmer und fand die Tür offen. Sie hatte damals noch kein Schloß. Ich sah auf dem Boden eine Person liegen. Ich meinte, es wäre jemand von den Hausleuten und rief daher laut: ›Was ist das? Was gibt's?‹ Ich erhielt aber keine Antwort; so befühlte ich nun die auf dem Boden liegende Person und fand zu meinem unaussprechlichen Schrecken, daß sie ohne Leben sei. Voll Entsetzen lief ich in die untere Stube, wo ich die Bäuerin Mutter mit ihrer Tochter Magdalena traf. Sie hielten sich aneinander und zitterten wie Espenlaub. Auf meine erste Frage: ›Was ist da oben geschehen?‹ ergriffen mich Mutter und Tochter unter Weinen und Schreien bei meinen beiden Händen und baten mich, von allem zu schweigen. Dann erfuhr ich zu meinem größten Erstaunen, daß die Weibsperson, Anna Maria Eichstädter, die mich schon während meines Aufenthaltes zu München hatte besuchen wollen, diesen Nachmittag wieder in den Thomashof gekommen war und verlangte, auf mein Zimmer gelassen zu werden. Mutter und Tochter sind mit derselben in einen Streit geraten, der so weit führte, daß, nachdem zuerst jene Weibsperson zugestochen oder habe zustechen wollen, Magdalena mein Rasiermesser ergriffen und der Eichstädter in den Hals geschnitten hat. Die Ursache, daß der erbitterte Streit zu solchem Ausbruche gedieh, ist gewesen, daß die Eichstädter geäußert, sie wolle Köchin bei mir werden. Sie hätte hierauf mein Versprechen erhalten, und Mutter und Tochter Frauenknecht müßten jetzt aus dem Hause ziehen. Später zündete ich ein Licht an und erkannte wirklich in der auf meinem Zimmer liegenden Person die Eichstädter. Ich wollte sogleich fort aus dem Thomashof. Ich könnte, sagte ich den Frauenknechtschen, nach einem solchen Auftritte nicht mehr bei ihnen bleiben. Sie aber hielten mich mit beiden Händen und baten unter Weinen und Jammern um alles in der Welt, ich möge nur bleiben, sie wollen mir geben, was ich verlange. Von dem noch nicht bezahlten Kaufschilling für den Thomashof würden sie soviel herablassen als ich wollte. Durch alles das ließ ich mich denn auch endlich halten. Ich schaffte mein in dem oberen Zimmer stehendes Bett in den Hausflur herab und übernachtete unten. Des anderen Morgens ging ich früh von zu Haus weg. Der Leichnam blieb indessen in meinem Zimmer. Als ich gegen Abend wieder auf meine Stube kam, sah ich hier die tote Eichstädter schon auf einer Misttrage liegen. Mutter und Tochter sagten mir, sie wollten sie in dem Seitenkämmerchen des Stadels vergraben. Ich erwiderte ihnen, sie möchten sie hintun, wo sie wollten. Ich könne ihnen nicht helfen. Zwischen 8 und 9 Uhr abends trugen nun Mutter und Tochter den Leichnam auf einer Misttrage in das Stadelkämmerchen und bedeckten ihn mit der hier umherliegenden, bereits ausgegrabenen Erde. Am anderen Morgen besah ich den Platz und fand bloß die lockere Erde über den Leichnam aufgeschüttet. Nachdem ich beide darauf aufmerksam gemacht und ihnen bemerkt hatte, daß, wenn ein Mensch oder Tier in den Stadel komme, die Sache leicht entdeckt werden könne, nahmen sie Sand und Steinbrocken und überdeckten damit die Grabstätte. Einige Nächte schlief ich noch im Hausflur. Nachdem aber mein Zimmer gereinigt worden war, nahm ich in demselben wieder mein voriges Nachtlager.« Dies ist in der Hauptsache seine Erzählung, durch die er glaublich zu machen versuchte, er habe nur aus Mitleid mit den Tätern, deren Herz er ohnehin als Priester geleitet, und weil das von ihnen tief bereute Verbrechen ohnehin nicht mehr habe ungeschehen gemacht werden können, den ganzen entsetzlichen Vorfall auf eigene Gefahr in seinem priesterlichen Gewissen verwahrt. Riembauer befolgte, wie man sieht, die große, hohe Politik der Verbrecher, die im Gegensatz der kleinen und gemeinen, die ohne Unterschied alles ableugnen, auf dem Grundsatz beruht, alle Tatsachen, für die Beweise vorhanden sind, zuvorkommend einzuräumen, sie aber, so gut als möglich, in einen solchen Zusammenhang zu bringen, daß sie als wahr angenommen werden können, ohne daß darum zugleich die Schuld des Bekennenden als wahr angenommen zu werden braucht. Nach dieser Methode begleitet Riembauer die gegen ihn vorgebrachte Anzeige, deren Inhalt er sich im voraus denken konnte, beinahe Schritt für Schritt und erzählt, nur mit einigen dazwischengeworfenen Abweichungen, den ganzen Vorgang geradeso, wie ihn Katharina erzählt hat, allerdings mit dem einzigen Hauptunterschied, daß er die Personen vertauscht. Seine verstorbene Magdalena und deren Mutter führt er als die Verbrecher auf, und er übernimmt dagegen die Rolle der Zuschauerin Katharina für sich. Was er getan, hat er nur gesehen. Was Magdalena und ihre Mutter vor ihm verheimlichten, hat er ihretwegen aus christlicher Liebe verschwiegen. Allein die Mordgeschichte im Thomashof, die mit allen Hauptumständen von dem Beschuldigten selbst zugestanden war, mußte durch die entgegengesetzte Verschiebung der Personen aus einer bloß romanhaften Begebenheit zu einer handgreiflichen Albernheit werden. Wie ließ sich, um nur das eine zu erwähnen, von einer sanften, gutmütigen, von Riembauer selbst so benannten weiblichen Engelsseele eine solche Tat auch nur als möglich denken? Wo waren die ungewöhnlichen Umstände, die außerordentlichen Veranlassungen und Antriebe, die es nur einigermaßen begreiflich gemacht hätten, wie diese engelgute Magdalena sich auf einmal in eine mordsüchtige Megäre, das furchtsame, ängstlich schüchterne Mädchen, wie sie ebenfalls geschildert wird, in ein kühnes, unerschrockenes Mannweib verwandelt habe? Die Eichstädter war von Körper groß, stark, breitschultrig und von kräftigem Muskelbau. Magdalena hingegen klein, mager, schmächtig und schwächlich. Wer faßt die Möglichkeit, daß die Schwache der Starken die Gurgel abgeschnitten habe? Man müßte es denn für denkbar halten, diese habe, ohne sich zu regen, ihrer Gegnerin willig den Hals dargeboten und so lange stillegehalten, bis diese mit ihrer Arbeit fertig geworden? Mit einem Rasiermesser, einer Waffe, nach der ohnehin kaum jemals eine Frauenhand gegriffen hat, läßt sich auch wohl im Streit und im offenen Kampf, von welchem Riembauer in seiner Erzählung spricht, der Gegner vielleicht hier und da verwunden. Es gehört aber zu den fast unmöglichen Dingen, einem Menschen, der die Freiheit seiner Bewegungen hat und von dieser Freiheit zu offener Gegenwehr Gebrauch macht, die Gurgel damit zu durchschneiden. Dadurch, daß Riembauer den Mord der Eichstädter ganz in der Art, wie er zur Anzeige gekommen war, in seiner ersten Vernehmung zugestand, die eigene Schuld aber nur durch Ausführung solcher Umstände von sich ablehnte, unter der jener zugestandene Mord gleichwohl nicht nur aus mannigfaltigen Gründen im allerhöchsten Grade unwahrscheinlich, sondern auch größtenteils nach allbekannter Erfahrung ganz unmöglich war, dadurch hatte er nun selbst die gegen ihn erhobene Anschuldigung in allen ihren Hauptpunkten bestätigt und die Wahrheit zwar nicht gestanden, aber wenigstens indirekt eingeräumt. Für das Bewußtsein seiner Schuld lieferte überdies noch zu allem Überfluß sein Benehmen als Gefangener die unzweideutigsten, zum Teil urkundlichen Beweise. Er begann sogleich an seinen Wächtern ein förmliches Bestechungssystem in Wirksamkeit zu setzen. An viele Personen seiner Bekanntschaft schrieb er weitläufige Briefe, in denen er ihnen auf das umständlichste angab, wie sie, aufgefordert oder unaufgefordert, für ihn Zeugnis geben sollten. Vor allen Dingen, daß und unter welchen Umständen die verstorbene Magdalena Frauenknecht sich selbst anderen als Urheberin jenes Mordes an der Eichstädterin entdeckt habe. In einem Brief an Pfarrer K. sucht er ihn zur Ausstellung eines solchen Zeugnisses durch folgende Gründe zu bewegen: »1. wegen unserer Bruderliebe, 2. wegen der guten Anna Weninger, seiner Köchin, 3. wegen meiner Freunde, die um mich betrübt sind, 4. wegen der Geistlichkeit, auf die es einen Schatten wirft, 5. wegen der Gläubigen, die sich ärgern.« Der Anna Weninger schärfte er überdies noch besonders ein, ja den grünen Regenschirm schleunigst auf die Seite zu schaffen. Einige dieser Briefe gelangten wirklich an ihre Adresse, wie der Brief an die Weninger. Die tat alles pünktlich, um dem Auftrage ihres Herrn bestens zu genügen. Jedoch ohne den gewünschten Erfolg. Riembauer ging sogar in frecher Unbesonnenheit so weit, durch Bestechung zur Einsicht der Untersuchungsakten, wenigstens zur genauen Kenntnis ihres Inhaltes, zu gelangen. Es wurde ein vergeblicher Versuch. Sobald aber der Gefangene aus dem Wechsel seiner Wächter und nach der Versetzung in ein anderes Gefängnis die Überzeugung geschöpft hatte, daß seine Briefe in die Hände der Untersuchungsrichter gefallen waren, glaubte er die Schlüsse, die aus verändertem Benehmen gegen ihn gemacht werden möchten, dadurch zu entkräftigen, daß er zuvorkommend seinem Richter erklärte, er habe ihm eine Entdeckung zu machen. Es sei ihm das Unglück begegnet, daß er aus Melancholie in vorübergehenden Wahnsinn verfallen sei. In diesem Zustand habe er, ohne Verstand und Willen, Briefe geschrieben, die vielleicht geradeso aussehen möchten, als wenn er seines Verstandes und Willens mächtig gewesen sei. Dabei bemühte er sich, seinem Richter nach irgendeines Jesuiten Logik oder Metaphysik den Unterschied zwischen einem menschlichen sensus externus, internus und intimus auseinanderzusetzen und dann an jenen Bestechungen und Briefen zu zeigen, daß er damals zwar noch den sensus externus und internus beisammen gehabt, aber des sensus intimus, auf welchen alles ankomme, ganz und gar ermangelt habe. Der Gehaltlosigkeit und Ungereimtheit seiner ersten Erzählung ungeachtet, blieb sie vier ganze Jahre hindurch das Thema, das er in nicht weniger als neunundneunzig Verhören, zahllosen Gegenüberstellungen nicht mit eingerechnet, zwar in manchen einzelnen Absätzen variierte, im ganzen aber immer wiederholte: Daß er der Mörder der Eichstädter nicht sei. Daß diese nicht am 2., sondern am 3. November ermordet worden. Daß es Magdalena Frauenknecht gewesen, die aus Eifersucht und Zorn jener Person im Streit den Hals durchschnitten habe. Daß ihm selbst hierbei nichts zur Last liege, als höchstens ein Irrtum des Verstandes, indem ihn seine Christenliebe und vermeintliche Priesterpflicht verleitet habe, die unmenschliche Tat der Magdalena zu verheimlichen. Dieses blieben die stehenden Wahrheiten, von denen er nicht abgehen zu können versicherte. »Wenn man mir auch, wie dem heiligen Bartholomäus, die Haut über den Kopf ziehe! Wahrheiten, die ich, wenn ich auf dem Schafott stehe, tausend Teufel hinter mir, mit meinem letzten Hauch noch in die Welt hinausrufen werde.« In den meisten Verhören zeigte er die ruhige Gelassenheit eines Dulders. Er pflegte die richterlichen Fragen mit süßem Lächeln zu beantworten. Sprach sich zuweilen das erheuchelte Gefühl schwer beleidigter Unschuld und Ehre in heftigen Worten und Gebärden aus, so stimmte er sich, in plötzlichem Absprung, sogleich wieder zum milden Ton der Sanftmut herab und bat in demütiger Geschmeidigkeit um Verzeihung wegen seiner »Wärme«, die bei einem Menschen begreiflich sei, der die evidentesten Wahrheiten immer widersprochen sehe und einem »waffenlosen Schaf gleiche, das von bissigen Hunden angefallen werde«. Zuweilen versuchte er seinen Richter, wenn dieser scharf in ihn drang, durch angenommenen Kanzelton einzuschüchtern. Zuweilen brach er über die unerhörten Lügen, »welche der Teufel gegen ihn erfunden«, in helles Gelächter aus. Ein andermal zwang er sich zu einem greinenden Ton und weinerlichen Gesicht, das sich jedoch vergebens um Tränen abmühte. Alle Anstrengungen des Richters, den Verstand seines Inquisiten durch Vorhaltung der vielen Unwahrscheinlichkeiten und Ungereimtheiten des erzählten Märchens zu überwältigen, wurden an dessen Unverschämtheit und dialektischen Künsten zuschanden. Für jede Schwierigkeit hatte er ein Mittel in Bereitschaft. Kein Widerspruch war so grell, für den er nicht irgendeine ausgleichende Hypothese schon vorrätig gehabt. Kein Ding so unwahrscheinlich oder unmöglich, das er nicht, nach Lehrsätzen seiner Psychologie und Metaphysik, als sehr wahrscheinlich und leicht möglich vorzudemonstrieren wenigstens versucht hätte. Hielt man ihm vor, wie ganz unglaublich es sei, daß Magdalena, die er selbst als ein durch Herzensgüte, Sanftheit und Milde ausgezeichnetes Wesen schilderte, eine solche Greueltat solle begangen haben, so ließ er sich über die Macht der Eifersucht und des Zorns überhaupt und der Leidenschaft des weiblichen Geschlechts insbesonders aus, aufgrund deren die Magdalena in bloßer Übereilung, ohne recht zu wissen, was sie tue, ohne Mitwirkung ihres eigentlichen Willens, solche Tat gar wohl habe begehen können. Machte man ihn auf die physische Unmöglichkeit der Tat, so wie sie von ihm angegeben worden, aufmerksam, so half er sich mit aller Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit, daß die alte Mutter Frauenknecht ihrer Tochter Beistand geleistet habe. Er zeigte sogar mit lächelnder Miene auf das anschaulichste an seinem eigenen Halse, indem er dazu seine Halsbinde abstreifte, wie die ganze Operation sehr leicht und schnell habe verrichtet werden können. Gegen den sehr starken Zweifel, wie unter jeder Voraussetzung eine ungeübte, schwache Mädchenhand mit einem Rasiermesser einen Menschenhals so tief zu durchschneiden imstande sei, holte er aus dem Schatz seiner Metaphysik die Lehre von einem gewissen motus primo primus, welcher, sowie einmal das Messer nur angesetzt gewesen, sogleich in der Hand zu wirken angefangen und ihr eine mehr als gewöhnliche Kraft nach einer bestimmten Richtung hin verliehen habe. Daß er alles Denkbare, daß er Wahrheit und Lügen aufbot, um die junge Denunziantin Katharina verdächtig zu machen und ihre Aussage womöglich zu entkräftigen, versteht sich ohnehin. Aber auch die Aussage vieler Zeugen, zu deren Vernehmung schon sein erstes Verhör, noch mehr aber die folgenden häufig Veranlassung gegeben hatten, und die ihn zwar, nicht was die Tat selbst, doch die mit ihr zusammenhängenden Umstände betrifft, der offenbaren Unwahrheit überführten, waren nur selten imstande, ihn wankend zu machen oder zur Zurücknahme einer Behauptung zu bewegen. Bei seiner Gegenüberstellung mit Zeugen ließ er sich immer sehr deutlich anmerken, wie er wünsche, daß sie aussagen möchten. Er suchte sie durch Erregung des Mitleids oder der Gefühle der Ehrfurcht für seinen heiligen Stand zu gewinnen oder durch salbungsvollen Predigerton niederzuwerfen. Durch treuherzig beredte Auseinandersetzung der vielen Möglichkeiten, wie ein Mensch aus Gebrechlichkeit des Verstandes, Täuschung der Sinne, Schwäche und Untreue des Gedächtnisses offenbar Falsches mit dem besten Gewissen gleichwohl für wahr halten könne, versuchte er die Zeugen zu verwirren und in ihren Aussagen wankend zu machen. Gelangen ihm diese Künste nicht, so zieh er die Zeugen entweder des plumpen Irrtums oder der frechen Lüge. Im pathetischen Ton verschwor er sich bei allen Personen der Gottheit und bei allen Heiligen, daß er wahr gesprochen habe. In heiligem Zorn rief er über die menschliche Verruchtheit alle Strafen des gerechten Himmels auf ihr Haupt herab. Als er einst über einen gewissen Punkt von den Zeugen sich bis zur Evidenz der Unwahrheit überführt erkennen mußte, rief er mit funkelnden Augen: »Quis contra torrentem? Wenn dreißigtausend Menschen dastehen und sagen, der Teufel sei weiß, so werde ich doch allzeit behaupten, der Teufel ist schwarz, so wie ich mein Unschuldigsein auch behaupten muß.« Zuweilen, doch höchst selten, besann er sich auch wohl eines anderen und gestand zu, was er viele Monate lang allen Beweisen zum Hohn hartnäckig verteidigt hatte. Aber dann war es nach seiner Versicherung immer nur entweder ein durch Melancholie bewirkter Mangel an dem sensus intimus oder eine unschuldige Verwirrung seiner Ideen oder eine unwillkürliche, durch associatio idearum veranlaßte Täuschung, die alle Schuld an seinen früheren unwahren Aussagen trug, die dann aber auf der Stelle durch andere ebenso unwahre Behauptungen ersetzt wurden. Unerschöpflich war seine Heuchelei in Formeln, mit denen er gelegentlich den Glauben an seine Unschuld seinem Richter einzuschmeicheln versuchte. Er versicherte treuherzig: »Mein Gemüt gleicht einer Taube ohne Galle. Ich wünsche Euch nur einen Zauberspiegel, in dem Ihr die Reinheit meiner Seele zu lesen vermögt. Von jeher habe ich mich als der gutmütigste Mensch erwiesen. Wie mag man mich solch einer Greueltat verdächtig halten! Cum nemo repente fiat pessimus. Es schaudert mein Herz bei einer solchen Beschuldigung. Um zu begreifen, wie unwahrscheinlich sie ist, bitte ich nur einmal meinen priesterlichen Charakter zu erwägen. Ich hab ja gewußt, daß erstens der Priester durch Mord sogleich irregularis werde, zweitens excommunicationem majorem ipso facto illatam inkurriere, drittens, daß David die Todschuld des Urias teuer gebüßt hat und nicht mehr würdig gewesen ist, den Tempelbau zu beginnen. Wie wäre es nun möglich, daß ich Gott, Seele und Seligkeit, ewige und zeitliche Strafgerichte hintansetzend, mit Händen, die noch von unschuldigem Blute rauchten, in das Heiligtum des Herrn habe hineingreifen, die Geheimnisse der Religion habe ausspenden und mich so von Abgrund zu Abgrund stürzen können?!« Da diesem verstockten Heuchler weder durch Ermahnungen noch durch Gründe, noch durch Beweise beizukommen war, so versuchte es der Untersuchungsrichter, durch erregte Einbildungskraft einen Weg zu seinem Gemüt zu finden. Schon hatte die Untersuchung zwei volle Jahre gedauert, und dieser geistliche Inquisit hatte bereits mehr als achtzig Verhöre erfolglos bestanden, als der Untersuchungsrichter am Allerseelentag 1815, am gleichen Tag, an dem vor acht Jahren der Mord war begonnen worden, ein neues Verhör anordnete. Das achtundachtzigste. Es begann um vier Uhr nachmittags und war darauf berechnet, sowohl seinen Verstand durch die Masse der wider ihn stehenden Überzeugungsgründe von der Vergeblichkeit seines Leugnens zu überführen als auch sein Gemüt durch Ermahnungen und Erinnerungen mächtiger als sonst anzuregen. Er aber blieb wie immer unbewegt. Und so war es endlich zwölf Uhr mitternachts geworden, als der Untersuchungsrichter, nachdem er ihm nochmals eindringlich zum Herzen gesprochen hatte, plötzlich ein Tuch aufhob, unter dem ein Totenkopf auf einem schwarzen Kissen lag. »Dies da«, sprach der Untersuchungsrichter, »ist der Schädel der Anna Eichstädter, deutlich erkennbar an beiden Kiefern voll der schönsten Zähne.« Riembauer erhob sich augenblicklich von seinem Stuhl, riß seine großen Augen weit auf, starrte den Richter an, lächelte dann wie gewöhnlich, trat rasch ungefähr drei Schritte weit auf die Seite, um nicht dem Schädel in die gleichsam drohenden Augenhöhlen sehen zu müssen, faßte sich aber bald wieder und sprach, zweimal von der Seite her auf denselben hindeutend: »Mein Gewissen ist ruhig! Dieser Totenkopf hier, könnte er reden, würde sagen: ›Riembauer ist mein Freund. Er war nicht mein Mörder!‹ – Ich brauche nicht Luft zu schöpfen. Aber es schmerzt mich, daß ich so sehr Verdächtigungen ausgesetzt werde, daß mir so viel zur Last gelegt werden soll. Morgen jährt es sich, als ich von Pirkwang zurückkehrte, wie diesen Totenkopf hier, so damals den ganzen Körper tot auf meinem Zimmer liegend fand. Als Staatsbürger bedarf ich immer der Gnade seiner Majestät. Aber als Verbrecher bedarf ich derselben nicht.« Nach Verlesung und Unterzeichnung des Protokolls führte ihn der Untersuchungsrichter nochmals zu dem Schädel und hielt ihm denselben mit Ermahnungen vor die Augen. Inquisit verriet zwar inneren Kampf bei diesem Anblicke, blieb aber fortwährend bei seinem heuchlerischen Lächeln und sagte auch jetzt wieder in feierlichem Tone zu dem Schädel: »Oh, wenn du sprechen könntest, so würdest du meine Wahrheit bestätigen!« Zweimal wurden die Akten dem Appellationsgericht zum Spruch eingesendet. Ebensooft gingen sie zur Ergänzung wieder zurück, ohne in der Hauptsache ein entsprechendes Ergebnis zu liefern. Endlich wurden sie, nachdem sie zu einer Masse von zweiundvierzig Foliobänden aufgeschwollen waren, am 21. Oktober 1816 von neuem zum Spruch eingesandt. Im folgenden Jahre, am 1. Oktober 1817, wurde mit Erstattung des Hauptvortrags der Anfang gemacht. Dieser Vortrag hatte bereits die achte Sitzung beschäftigt, als am 14. Oktober die Fortsetzung durch einen Bericht des Landgerichts Landshut unterbrochen wurde, dem das Protokoll eines Verhörs beigefügt war, um das der Inquisit selbst gebeten hatte. In diesem erklärte er: »Ich habe tiefer nachgedacht. Auch den Heiligen Geist habe ich um volle Erinnerung angebetet. Da ist es mir immerfort klarer geworden, daß ich mich in einer meiner früheren Aussagen geirrt habe.« Er nahm nun den seit vier Jahren behaupteten Satz, daß die Eichstädter von Magdalena Frauenknecht ermordet worden sei, in der Art wieder zurück, daß er bekundete, eines Tages von Frau W. gehört zu haben, eine gewisse Katharina Schmid habe dieser gesagt, es sei ihr von Magdalena Frauenknecht erzählt worden, nicht sie, sondern ganz allein ihre Mutter habe die Eichstädter ermordet. Diese durchaus neue Wendung veranlaßte den Gerichtshof, den Vortrag auszusetzen und weitere Vernehmungen anzuordnen. Am 20. November desselben Jahres wurde zu Landshut ein Jude namens Lammfromm wegen Mordes hingerichtet. Riembauer sah von seinem Gefängnisse aus, wie er zum Tode geführt wurde. Von der Standhaftigkeit, Ruhe und Heiterkeit, mit der dieser Mensch seinem blutigen Ende entgegenging, war er seltsam betroffen. Als er bald nachher seine Verwunderung darüber äußerte, wie doch dieser Mörder zu solcher Freudigkeit im Sterben gekommen sei, berichtete man ihm, wie es sich auch wirklich verhielt. Lammfromm sei erst von dem Augenblicke an, wo er durch aufrichtiges Geständnis sich mit seinem Gewissen ausgesöhnt, in solche beseligende Gemütsstimmung versetzt worden, die ihn dann bis in seinen Tod nicht mehr verlassen habe. Von nun an wurde unser christlicher Priester unruhiger, ängstlicher als je. Er aß und trank wenig und ließ am 26. November durch den Gefangenenwärter wieder um ein Verhör bitten, weil er glaube, an einer bedeutenden Gewissenskrankheit zu leiden, die ihm vielleicht eine aufrichtige Beichte entfernen könne. In diesem Verhör, es war das hundertste, fiel er sogleich auf die Knie, bat um Beendigung seines Prozesses, sprach von Lebenssattheit, erzählte von allerhand Phantasmen, wie er zuweilen vor seinem Gefängnis von bekannten und unbekannten Personen Besuch erhalte, wie er schon seit drei Nächten, nach dem Ave-Maria-Läuten, eine dumpfe, schauerliche Trauertrommel höre und dergleichen. Allein die aufrichtige Beichte wollte noch nicht sogleich über seine Lippen. Als ihm der Untersuchungsrichter bemerkte, er habe die Ursache seiner Gemütszerrüttung bloß in seiner eigenen Schuld zu suchen, erwiderte er: »Nur die schlaflosen Nächte sind die Ursachen meiner Ermattung. Die Geschichte selbst habe ich erzählt, wie ich sie weiß und wie sie ist.« Der Untersuchungsrichter durchging nochmals mit ihm alle Unwahrheiten in seinen Angaben, alle Unwahrscheinlichkeiten, Ungereimtheiten und Widersprüche. Er hielt ihm sein höchst auffallendes, kleinlautes, verwirrtes Benehmen vor und schloß mit der Bemerkung, sein Gefühl scheine tief ergriffen. Er möge doch durch ein freimütiges Geständnis endlich einmal leichteren Atem zu gewinnen suchen. Nun erst brach Inquisit in die Worte aus: »Ja! Ich fühle mich im Innersten ergriffen. Ich fühle, daß meine Gesundheit sich mit jedem Tag verschlechtert, und Sie, Herr Kommissar, haben recht, wenn Sie sagen, daß ich nichts Besseres tun kann, als ein reumütiges Geständnis abzulegen. Bevor ich aber zu diesem entscheidenden Punkt übergehe, bitte ich vor allem um den Schutz der allerhöchsten Regierung für meine unschuldigen Kinder und für meine letzte Köchin Anna Weninger. – Und nun vernehmen sie mein aufrichtiges Geständnis: Die Katharina hat in vielen Punkten die Unwahrheit gesprochen, aber in der Hauptsache doch die Wahrheit; denn ich bin es, der die Anna Eichstädter um das Leben gebracht hat.« Die Geschichte des Verbrechens, wie sie von dem Inquisiten selbst bekannt und in noch dreizehn Verhören teils wiederholt, teils berichtigt und ergänzt wurde, ist folgende: Seitdem die Eichstädter ihn ständig bestürmt, schon jetzt als seine Köchin aufgenommen zu werden, und ihn mit Drohungen geängstigt hatte, ging in ihm mehr und mehr die Besorgnis auf, daß er durch die leidenschaftlich unbesonnene Zudringlichkeit dieser Person in die Gefahr gesetzt sei, vor aller Welt entlarvt, durch öffentlichen Skandal um Ehre und guten Namen gebracht, von seinen Vorgesetzten als ein Unwürdiger erkannt und dadurch zum wenigsten der Aussicht auf jede Beförderung beraubt zu werden. »Bei meiner Zusammenkunft mit der Eichstädter zu Regensburg«, sagt Riembauer, »erklärte sie mir, daß sie mich nicht lassen könne und durchaus zu mir wolle. Ich stellte ihr alles mögliche vor, indem ich ihr bemerkte, daß ich sie unmöglich jemals zu mir nehmen könne. Aber sie ließ nicht nach. Meine Ehre, mein Stand, mein öffentlicher Kredit, alles was mir heilig und teuer sein muß, war durch die Ankunft der Eichstädter in Oberlauterbach bedroht. Ich dachte nun, was tust du, wenn sie dennoch kommt? Da fiel mir der Grundsatz des Pater Benedikt Stattler in dessen Ethica Christiana Die Ethica Christiana ist ein antichristliches Werk, das, bis zu vier dicken Bänden angeschwollen, 1789 erschien und von scholastisch-kasuistischem Wuste strotzt. ein.« Nach diesem Grundsatz ist es erlaubt, einem anderen das Leben zu nehmen, wenn man seine eigene Ehre und seinen guten Ruf nicht anders zu retten vermag; denn die Ehre ist ein noch höheres Gut als das Leben, und gegen den, der unsere Ehre angreift, muß uns gleiches Recht der Notwehr zustehen wie gegen einen Räuber. Ich dachte nun über diesen Grundsatz des Pastor Benedikt Stattler nach, fand ihn ganz auf mein Verhältnis passend und machte mir ein dictamen practicum daraus. Meine Ehre, dachte ich mir, geht durch diese böse Person, wenn sie nach Lauterbach kommt und ihre Drohungen wahr macht, verloren. Ich werde vom Konsistorium lahmgesetzt. Mein Vermögen ist in dem nämlichen Augenblicke auch verloren. Ich bin verrufen in der Diözese. Zuerst war alles nur Idee, und ich dachte noch nicht an die Art und Weise der Ausführung.« So war der November 1807 erschienen. Riembauer hatte der Eichstädter 36 Gulden als Kostgeld für ihr Kind zu bezahlen. Der Zahlungstermin war aber schon vorüber, und Riembauer, der sich damals in Geldverlegenheit befand, Handwerksleuten ihren Lohn schuldig bleiben mußte, sogar irgendwo einige Gulden zu borgen sich genötigt gesehen hatte, befand sich außerstande, seine Gläubigerin beizeiten zu befriedigen. Er mußte jetzt, wie er sagt, jeden Augenblick erwarten, daß sie entweder selbst nach Lauterbach komme oder einen Boten schicke, um das Geld abzuholen. Es war am Allerseelentag, als Riembauer gegen Abend in Begleitung der Magdalena Frauenknecht mit Rüben vom Felde nach Hause fuhr und, sobald er in dem Thomashof angekommen war, eine Weibsperson, die er, zu seinem größten Schrecken, für die Eichstädter erkannte, in das Wohngebäude hineingehen sah. Er traf sie in der unteren Stube und führte sie nach einer kurzen Unterredung mit sich die Treppe hinauf. »Ich wollte sie anfangs auf dem oberen Boden verstecken, damit Magdalena sie nicht zu Gesicht bekomme. Aber es war schon zu finster, und ich kehrte mitten auf dem Wege um. Ich muß gestehen, daß ich damals für einen Augenblick die Absicht hatte, sie über die Stufen der Treppe herabzuwerfen. Allein, ich weiß selbst heute noch nicht, warum es nicht geschah. Ich war voll Schrecken, und vielleicht mag ich mir gedacht haben, sie könne sich durch den Fall nur etwas zerbrechen, und dann wäre das Übel noch ärger.« Als er mit ihr auf sein Zimmer gekommen war, soll ihm die Eichstädter erklärt haben, sie sei jetzt hier, um ein für allemal zu erfahren, woran sie sei. Er solle sie als seine Köchin zu sich nehmen und die Magdalena entfernen. Inquisit erzählt nun umständlich, wie er sie zu beruhigen gesucht, ihr seine Verhältnisse zu den Frauenknechtschen und die Unmöglichkeit der Gewährung ihres Verlangens vorgestellt habe. Sie aber habe sich durchaus nicht zufriedengegeben. Nun verließ er sie eine Weile unter dem Vorwande, Bier für sie herbeiholen zu lassen, ging in die untere Stube, wo, wie er gegen allen Zusammenhang behauptet, die Magdalena ihn zur Ermordung der Eichstädter aufforderte, nahm ein Brotmesser und sein Rasiermesser zu sich und ging damit wieder zur Eichstädter hinauf. Hier, sagt Riembauer, habe nun die Eichstädter von neuem zu toben angefangen und ihr Begehren mit der Drohung wiederholt, daß sie im Weigerungsfall ihn bei der Ortsobrigkeit und bei seinem Konsistorium verklagen und überall sagen wolle, was für ein Mensch er sei. In dieser fürchterlichen Lage sei ihm von neuem der Pater Stattlerische Grundsatz eingefallen. Zuerst habe er daher das Brotmesser ergriffen, mit diesem auf die rechte Seite ihres Halses zugestoßen, aber zu großen Widerstand empfunden und das Messer, weil es zu stumpf gewesen, wieder fallen lassen. Hierauf habe er ihr, die sich zu wehren gesucht, während er sie von hinten bei dem Halse festgehalten, unversehens auf den Kopf geschlagen, die Finger in den Mund gesteckt und sie zu erdrosseln versucht. Währenddem habe er ihr zugerufen, sie möge Reue und Leid machen, denn sie müsse sterben; worauf sie ihn flehentlich um ihr Leben gebeten. »Nun nahm ich das Rasiermesser aus der Tasche, brachte, die Eichstädter rücklings umarmend, mit der rechten Hand die Schneide an ihren Hals und half mit den Fingerspitzen der linken Hand das Messer in die Gurgel einzudrücken. Ich merkte gleich an ihrem Schluchzen, daß ich einen starken Einschnitt gemacht habe und ließ das Messer fallen. Sie stand noch zwischen drei und vier Minuten ganz frei da, und ich sprach während diesen zu ihr: ›Mariandel, ich bitte dich und Gott um Verzeihung! Du wolltest es selbst so. Bitte zu Gott um Verzeihung deiner Sünden, und ich gebe dir die Absolution.‹ Ich gab ihr solche auch in diesem casu necessitatis. Jetzt sank sie um, als wenn ihr die Knie brechen wollten. Ich nahm sie rückling unter die beiden Arme und ließ sie sanft auf den Boden nieder, damit sie nicht falle. Als sie auf dem Boden lag, sprach ich ihr noch ein paar Minuten geistliche Trostgründe zu. Sie fing mit ihren Füßen zu zappeln an, bis ihre letzten Lebensgeister entflohen waren.« Nachdem er von dem Mord in das untere Zimmer zu den Frauenknechtschen gekommen war, denen er zu schweigen befahl, und wo er später seine blutigen Hände wusch, hörte er auf einmal wieder in der oberen Stube ein Zappeln und Trampeln. »Eines von den Frauenknechtschen«, erzählt Inquisit weiter, »rief: ›Jesus Maria, die wird wieder lebendig!‹ Hierauf eilte ich mit dem festen Entschlusse, die Eichstädter keineswegs mehr lebendig werden zu lassen, weil sich die Folgen ihres Fortlebens nach dieser Katastrophe mir noch schrecklicher darstellen mußten. Und so ging ich nochmals über die Eichstädter und drehte ihr ihre Halsbinde enger zusammen, teils um ihren Tod zu befördern, teils aber auch ihre Leiden abzukürzen. Ob sie sich aber dort noch bewegte, kann ich nicht mit Bestimmtheit sagen.« Im fortwährenden Widerspruch gegen Katharinens Aussagen behauptet er, daß der Leichnam nicht in derselben Nacht, sondern, nachdem er den ganzen folgenden Tag auf seinem Zimmer gelegen, erst in der Nacht vom dritten auf den vierten November in dem Seitenkämmerchen des Stadels begraben worden sei. Er habe zwar selbst das Loch gegraben, aber Magdalena Frauenknecht und ihre Mutter hätten ihm geholfen, den Körper auf einer Misttrage von dem oberen Zimmer bis in den Stadel zu schaffen und hier zu beerdigen. Über diese Begräbnisszene müssen wir noch einige Merkwürdigkeiten aus Riembauers eigenem Munde hören: »Das von mir für den Leichnam gegrabene Loch schien zu kurz und zu seicht, weshalb der Kopf und die Arme, die in einer bittenden Stellung steif geworden waren, noch weit aus der Bedeckung mit Sand hervorragten. Ich trat daher auf den Kopf und auf die Mitte des Leichnams mit beiden Füßen und ging mit aller Gewalt meines Körpers auf demselben umher, wobei ich im Leib der Toten ein Knurren vernahm. Und nun bedeckte ich ihn mit Sand. Erst einige Zeit nachher warf ich auch noch Ziegelbrocken über das Loch. Vermutlich geschah dies, nachdem einer meiner Drescher, der in das Kämmerchen gegangen war, sich an die noch hervorragenden Hände gestoßen hatte. Auch ich war schon mit meinen Füßen daran gestoßen. Im Frühjahr trug ich mit Magdalena den von dem Bausand zurückgebliebenen groben Rest in die Kammer, wodurch die Grube eingeebnet wurde.« Schließlich gesteht er, daß bei dem Herabtragen der toten Eichstädter einer ihrer Schuhe herabgefallen sei. Den habe er zerhackt und auf den Düngerhaufen geworfen. Weiter gibt er zu, sich die silberne Florschnalle der Ermordeten, ihren Geldbeutel mit ungefähr zwei Gulden sowie den dem Pfarrer O. gehörenden Regenschirm zu eigen gemacht zu haben. Dann habe er die Blutflecken teils durch Aufwaschen mit warmem Wasser, teils durch Abhobeln der Bretter zu vertilgen gesucht. »Sonst weiß ich«, fährt er in einem seiner Verhöre fort, »über die traurige Geschichte nichts mehr anzuführen als meinen Jammer und mein stilles Leid, und daß ich öfters für die Eichstädter Messen appliziert habe.« Diese Redensart zeigt klar genug, welche würdige Vorstellung dieser Priester mit dieser seiner Kirche so heiligen Handlung verband. Er spricht davon nicht anders als wie der Handwerker von seiner Hände Arbeit oder vielmehr wie ein Bader von angelegten Senfpflastern. Selbst nachdem er die Tat mit allen Hauptumständen eingestanden hatte, zeigt er keine eigentliche Reue. Vielmehr sucht er alle Künste jesuitischer Dialektik hervor, um seinen Mord bald zu rechtfertigen, bald zu entschuldigen. Einmal versuchte er zu behaupten, seine Hände seien durch Schrecken, Furcht und Fassungslosigkeit regiert worden. Nur auf diese Art sei der Einschnitt geschehen, ohne daß die Vernunft dabei eine Stimme gehabt habe. Als ihm hierauf bemerkt wurde, daß das Vorgeben eines willenlosen Handelns mit seinem Entschuldigungsgrund, nach einem Stattlerischen Grundsatz gehandelt zu haben, in offenbarem Widerspruch stehe, erwiderte er: »Der Stattlerische Grundsatz schläferte meine Vernunft ein, und die Schrecken und das Zusammendrängen aller Ansichten der Gegenwart und Zukunft und der innerliche Schauer, von diesem Grundsatze Gebrauch machen zu müssen, erlauben mir anzunehmen, daß alle weiteren Handlungen aus bloßem Mechanismus geschehen sind. Anfangs war freilich meine Vernunft vollkommen dabei. Aber sie ließ nach, wie der Stattlerische Grundsatz die Oberhand gewann und nun Schrecken und Furcht und die Aussicht auf die Zukunft dazwischen traten.« Ein andermal macht er von dem bekannten, trefflichen Lehrsatz der Jesuitenmoral, nach welchem das Mittel durch den Zweck geheiligt wird, auf sich selbst eine umständliche Nutzanwendung, indem er zu zeigen sucht, daß er nur zu edlen und guten Zwecken gehandelt habe, folglich könne seine Tat unmöglich ein Verbrechen sein! »Ich hatte keine andere Absicht, als den öffentlichen Skandal zu verhüten, den vielen Sünden und Übeln vorzubeugen, die aus dem Ärgernisse des Volkes hätten entstehen müssen, die Achtung gegen meinen ehrwürdigen Stand und die Ehre des Klerus aufrechtzuerhalten. Hätte ich bei dem Volke nicht in so hohem Ansehen gestanden, so hätte ich mir eine Diffamation eher gefallen lassen können. So aber konnte ich voraussehen, daß die Entdeckung meiner Gebrechen eine Menge Übel zur Folge haben werde. Nun würden sich die Menschen mancherlei Sünden erlauben. Manche würden nicht mehr an Gott geglaubt, andere dieses und jenes nicht mehr für so hoch und heilig geachtet haben. Da ich nun meine Absicht auf keine andere Weise als durch Hinwegräumung der Eichstädter zu erreichen wußte, so räumte ich sie hinweg. Diese Hinwegräumung war nur das Mittel zur Erreichung meines guten Endzwecks. Ich kann daher unmöglich glauben, daß meine Absicht ein Verbrechen sei, indem ich nur meinen öffentlichen Kredit sowie die Achtung des Klerus zu erhalten und den Skandal zu vermeiden suchte.« Riembauer, der nun solchergestalt bloß ad majorem Dei gloriam gemordet zu haben versichert, hat auch, wie er mehrmals wiederholt, nicht um seinetwillen, sondern bloß um öffentliches Ärgernis zu verhüten und die Ehre des Klerus in seiner Person aufrechtzuerhalten, folglich ebenfalls nur ad majorem Dei gloriam, vier Jahre lang sein Verbrechen geleugnet. »Nur deswegen«, sagt er, »schmachtete ich so viele Jahre im Kerker und gestand mein Verbrechen nicht. Nachdem ich es aber als eine Bestimmung Gottes einsehen gelernt habe, daß meine Tat von mir selbst entdeckt werden solle, so gestand ich sie ein.« Diese mit Jesuitenmoral geschminkte Lasterseele ist bis auf ihren Kern so voll sittlicher Fäulnis, daß sie sogar ihre Verstellungskunst und Heuchelei als ein von dem Staate zu berücksichtigendes Verdienst ganz naiv anzurühmen, nicht das mindeste Bedenken findet. »Meinen Lebenswandel«, sagt unter anderem Tartuffe Riembauer, »habe ich rein eingestanden. Ich glaube aber auch deswegen Schonung zu verdienen, weil ich meine Handlungen so einrichtete, daß sie keinesfalls öffentliches Ärgernis gaben.« Hinsichtlich der dem Pfarrer Riembauer angeschuldigten Vergiftung der Magdalena Frauenknecht und ihrer Mutter war wohl so viel gewiß, daß beide im Juni 1809 plötzlich erkrankten und nach einem kurzen Krankenlager, die Tochter nach drei, die Mutter nach acht Tagen, angeblich am Nervenfieber starben. Allein nähere Anzeigen einer Vergiftung konnten nicht erhoben werden. Die Totenfrau wollte an den Leichen bloß die gewöhnlichen Totenflecken bemerkt haben. Zwar wurden auch bereits am 17. Dezember 1813 auf dem Kirchhofe zu Priel, mit Zuziehung ausgezeichneter Sachverständiger, die beiden Leichen ausgegraben. Es zeigten sich sogar an ihnen einige auffallende Erscheinungen. So fand man das Gehirn der Magdalena Frauenknecht bloß eingeschrumpft und beinahe so wohl erhalten wie an einer frischen Leiche. Auch war das Muskelfleisch in der Bauchhöhle in eine zähe, bastartige, noch faserige Masse, wie an einer Mumie, verschrumpft. Doch mittels chemischer Untersuchung des kleinen Restes der Eingeweide war keine Spur von Gift aufzufinden. Obgleich Hofrat W. die an Magdalenens Leiche beobachteten, äußeren Erscheinungen einigermaßen für bedenklich hielt, so lautet doch das Ergebnis seines Gutachtens, daß beide Personen höchstwahrscheinlich nicht an Gift, sondern durch den Mangel an gehöriger Pflege und Wartung sowie hinreichender ärztlicher Hilfe an ihren auf andere Art zugezogenen Krankheiten gestorben seien. Entscheidender noch sprach sich das Medizinalkollegium aus. Beide Personen seien am Nervenfieber gestorben, das damals in der ganzen Donaugegend geherrscht, woran zu derselben Zeit fünfzehn Personen in der Pfarrgemeinde Priel krank gelegen. Magdalena und ihre Mutter seien wahrscheinlich von einem kranken österreichischen Soldaten angesteckt worden, der aus Mitleid in den Pfarrhof aufgenommen und von Magdalena verpflegt worden war. Riembauer selbst leugnet jede Schuld an dem Tode dieser Personen. Die Untersuchung erstreckte sich noch auf andere Gegenstände. Riembauer bekannte mit zuvorkommender Bereitwilligkeit, bloß um dem Richter, wie er sich ausdrückt, »einen Beweis seiner Aufrichtigkeit zu geben«, daß er zu Hofkirchen, als er seine damalige Geliebte, Maria H., für schwanger gehalten, sich eine Arznei verschafft habe, in der Absicht, derselben die Frucht abzutreiben. Desgleichen bekannte er unaufgefordert, seiner letzten Köchin Anna Weninger in gleicher Absicht einen Aufguß von Blättern des Säbenbaums, und zwar mit Erfolg, wie er glaubt, zu trinken gegeben zu haben. Dabei beruhigte er ihr Gewissen durch die Erinnerung, daß nach den Bestimmungen des kanonischen Rechts in den ersten Monaten der Schwangerschaft noch kein foetus animatus vorhanden sei. Nur um seine Aufrichtigkeit zu beweisen und um nebenbei den Satz zu erläutern, daß Gedankensünden keine Verbrechen seien, erzählt er, im einhundertundsiebten Verhör, daß, nachdem ihm einst der Wirt zu Grafentraubach auf sein Begehren ein Darlehen verweigert, ihm beim Fortgehen, als er schon mitten im Dorfe gewesen und er sich noch einmal umgesehen, der Gedanke gekommen sei, jenem Wirt sein Haus niederzubrennen. In gleicher Absicht und mit gleicher Unbefangenheit erzählte er im einhundertundneunten Verhör von seinem schon oben erwähnten jugendlichen Einfall, einen anderen Knaben zu töten und zu berauben. Im einhundertundzwölften gibt er noch den Umstand zum besten, daß er einmal, um einen ihm verhaßten Menschen aus der Welt zu schaffen, seine Gebete zu Gott auf dessen Tod gerichtet habe, worauf derselbe, wahrscheinlich durch die Macht des Gebetes, auch wirklich gestorben sei. Von den angeschuldigten oder vom Inquisiten selbst bekannten strafbaren und schlechten Handlungen blieb jedoch nur der zu Lauterbach an Maria Eichstädter begangene Mord als Hauptgegenstand richterlicher Entscheidung übrig. Solange Riembauer nicht gestanden hatte, mußte die ganze Stärke der Untersuchung auf die Ausmittelung und den Beweis von Anzeigungen gerichtet sein, um auf diesem Wege einen zusammengesetzten Beweis gegen ihn zu begründen. Dadurch wurde die Untersuchung auf so vielen Um- und Nebenwegen umhergeführt, die hauptsächlich die ungewöhnliche Dauer dieses Prozesses und jene erstaunliche Aktenmasse zur Folge hatte. Erst das Geständnis des Inquisiten löste auf einmal alle Schwierigkeiten und veränderte den ganzen Standpunkt rechtlicher Beurteilung. Das Strafgesetzbuch Art. 269, § 2 verlangt zum vollen Beweis des Tatbestandes durch eignes Bekenntnis, daß der Angeschuldigte entweder schon sonst als Verbrecher berüchtigt oder vermöge besonderer, hinreichend erwiesener Umstände als eine Person zu betrachten sei, zu der man sich des eingestandenen Verbrechens wohl versehen kann. Der Gesetzgeber öffnete durch diese, wie uns scheint, ganz überflüssige und unpassende Bestimmung ein weites Tor zur Rettung einer Menge von Verbrechern. Denn bei sehr vielen, die sogar in die schwersten Verbrechen verfallen, zeigt weder ihr früheres Leben noch ihr Benehmen unter den Augen des Untersuchungsrichters, daß sie vermöge ihrer Grundsätze, ihrer Sinnesart, ihrer Begierden und Leidenschaften überhaupt eines Verbrechens, und nun auch gerade dieses Verbrechens, gar wohl fähig seien. Wie mancher begeht die gröblichsten Missetaten, bei dem alle, die ihn von jeher kannten, selbst die Richter, indem sie ihm das Verdammungsurteil sprechen, befremdet sagen müssen: »Wer hätte das von dem erwartet!« Warum soll aber ein Verbrecher bloß darum gegen die ordentliche Strafe bevorrechtet sein, weil er, seinen sonst an den Tag gelegten Gemütseigenschaften zuwider, zum erstenmal das Verbrechen begangen oder Gewandtheit, Verstellungskunst und Glück genug gehabt hat, den Unrat eines lasterhaften, in Greueln versunkenen Gemüts entweder mit dem Goldfirnis der Tugend zu überziehen oder denselben vor seinen Mitbürgern und späterhin selbst vor seinem Richter so zu verstecken, daß nichts Erhebliches zu den Akten kommt, womit die Behauptung gegen ihn gerechtfertigt werden kann, er selbst sei wirklich so schlecht oder so abscheulich wie seine Tat? Was hat der sittliche Charakter des Täters mit dem Tatbestande zu tun? Was gewinnt oder verliert dadurch, gerade hinsichtlich dieses Beweisgegenstandes, die Beweiskraft eines aus anderen Gründen und in jeder andern Beziehung vollkommen rechtsgültigen Bekenntnisses? In dem vorliegenden Fall ging jedoch, wenigstens unseres Dafürhaltens, auch jene sonst ziemlich schwer zu erfüllende Bedingung, nach allen ihren Erfordernissen, ja noch weit über diese hinaus, auf das vollkommenste in Erfüllung. Zwar gehört Riembauer nicht zu den Personen, die als Verbrecher, nämlich wegen anderer Handlungen gleicher oder ähnlicher Art als derjenigen, die den Gegenstand der Untersuchung ausmacht, bereits berüchtigt sind. Riembauer galt vielmehr vor aller Welt als ein frommer Geistlicher. Seine Laster wurden durch eigene Heuchelei und List und, wo allenfalls hier und da etwas Arges durchscheinen wollte; von anderen mit dem Mantel christlicher und amtsbrüderlicher Liebe zugedeckt. Dagegen ist seine ganze Lebens- und Prozeßgeschichte aus einer langen Reihe nicht bloß »hinreichend«, sondern vollkommen »erwiesener Umstände« zusammengesetzt, vermöge der er als eine Person zu betrachten ist, »zu der man sich des eingestandenen Verbrechens wohl versehen kann«. Es wäre gewiß höchste Beschränktheit, anzunehmen, als müsse, gemäß dieser Bestimmung, in dem Inquisiten, wenn von einem Diebstahl die Rede ist, ein besonderer Diebstahl, bei einer Brandstiftung eine eigentümliche Neigung zum Brandlegen oder bei einem Mord die Mordlust und dergleichen nachgewiesen werden. Jede Gemütseigenschaft eines Menschen, vermöge der er zu pflicht- und rechtswidrigen Handlungen besonders geneigt oder zum Widerstand gegen zufällig in ihm angeregte Begierden vorzüglich unaufgelegt, schwach oder unfähig erscheint, machen ihn zu einer Person, deren man sich eines Verbrechens wohl versehen mag. Von einem Menschen, der überhaupt einen sittlich verderbten, bösartigen Charakter bekundet, von einem herz- und gefühllosen, tückischen Knecht seiner Sinne, von einem Ruchlosen, in dem die Stelle der Religion und des Gewissens Grundsätze vertreten, nach denen das Verbrechen entschuldigt und das Laster eine Tugend ist, von einem solchen läßt sich nach allem, was die Erfahrung lehrt, mit hoher Wahrscheinlichkeit voraussehen, daß er, sobald ihn eine Leidenschaft oder ein Bedürfnis mit eigener Gewalt anfaßt, jedes Verbrechen, dessen er zu ihrer Befriedigung bedarf, ohne großen Anstand begehen werde. Wer die Gesetze der Religion, an welche er selbst glaubt, mit leichter Seele überspringt, wird mit den Gesetzen der Menschen noch weniger Umstände machen. Und wer sein eigenes Gewissen nicht scheut, wird um so weniger fremde Rechte scheuen, da er sie nur insofern achten kann, als er sie in seinem Gewissen findet. Von einem Jähzornigen darf man Totschlag und Körperverletzungen, von einem liederlichen Faulenzer Verbrechen gegen das Eigentum und von einem Schurken, nach Zeit und Umständen, jedes Verbrechen erwarten. Aber Zeit und Umstände, nämlich die besonderen Verhältnisse, Veranlassungen, Bedrängnisse oder Gelüste sind es, die immer noch hinzukommen müssen, damit ein Mensch, mit den vollkommensten Anlagen, positiven und negativen, zu Verbrechen, auch zum wirklichen Verbrecher werde. Das Urteil über die Frage, ob jemand, in besonderer Beziehung auf ein gegenwärtiges Verbrechen, für eine Person zu halten sei, von der man sich dieser Tat versehen kann, wird daher erst dann fest begründet sein, wenn sich nachweisen läßt, daß der Verbrecher sich in Verhältnissen befunden hat und ihretwegen solche Veranlassungen und Beweggründe zur Begehung des Verbrechens gehabt habe, die wegen ihrer Übereinstimmung mit seiner Gemütsart es vollkommen erklären, warum er so gehandelt habe, wie er wirklich gehandelt hat. Dieser Riembauer erscheint nach den erwiesenen Tatsachen als ein lasterhafter Mensch im Priesterrocke, der seine innere Unwürdigkeit und die Unsittlichkeit seines Treibens hinter dem einstudierten Betrug erlogener Frömmigkeit und Tugend verbirgt. Der die Scheinheiligkeit als Mittel zur bequemeren Befriedigung seiner Lüste und seine Religion zur Heiligung oder Beschönigung alles desjenigen gebraucht, was eben diese Religion verdammt. Nicht ein Laster allein, auch nicht die Scheinheiligkeit für sich allein, aber die Scheinheiligkeit als Deckmantel und Werkzeug des Lasters ist Folge und rückwirkende Ursache eines nichtswürdigen, schändlichen Gemütes, dem Sinn und Gefühl für das Gute und Rechte abgestorben und dem nichts mehr von all demjenigen, was den Menschen vom Bösen abhält, ehrwürdig und heilig ist. Für die Scheinheiligkeit, die hier in unserem Mordpriester dargestellt ist, fehlt es in unsrer Sprache am bezeichnenden Wort, dessen auch die französische Sprache so lange entbehrte, bis Molière den allgemeinen Begriff in der Person des Herrn Tartuffe zur Anschauung gebracht hatte. »Le fripon, qui se sert du manteau de la religion; c'est un tartufe. C'est un vrai tartufe«, sagt Voltaire in seinem Dictionnaire philosophique. Wer Religion, Tugend und Gewissen als eine Schauspielerrolle zur Aufgabe seines Lebens macht, um desto bequemer das Gegenteil von dem zu sein, was er scheinen will, hat eben dadurch in seinem Innern von Religion und Gewissen, und zwar mit Verachtung, sich losgesagt und ist als ein ruchloser Mensch ohne Religion und Gewissen schon dadurch allein jedes Bubenstücks, jeder Schandtat, jedes Greuels fähig. Er kann nichts Gutes, nichts Edles, nichts Heiliges achten, da er dieses alles zum Mittel des abscheulichsten Betrugs mißbraucht und Religion und Tugend bis zu dem Grade herabwürdigt, daß sie ihm sogar als Werkzeuge des Lasters dienen müssen. Was man dem Schlechtesten dienstbar macht, hat man zu achten aufgehört und ist unserem Willen kein Gesetz, keine Schranke mehr. Ein Maskenkleid schätzt man nur zur Maskerade. Tartuffe, der seine Lasterhaftigkeit in dem Domino der Heiligkeit einhergehen läßt, muß, so gewiß er heimlich der Dummköpfe spottet, die sich dadurch betrügen lassen, ebenso gewiß alle die Dinge verlachen, durch deren Schein die Dummköpfe von ihm betrogen werden. Der lasterhafte, fromme Heuchler und Tugendlügner ist überdies nicht nur bis in das Innerste der Seele ein falsches Doppelwesen, ohne alle Redlichkeit und Wahrheit, sondern auch bei der Notwendigkeit, stets gegen sich selbst und andere auf der Lauer zu stehen und immerwährend mit dem guten Schein zu betrügen, eine trockene, rechnende Verstandesnatur, an deren Kälte zuletzt alle Liebe, Freundschaft, Teilnahme, Mitleid und wie sonst die edleren menschlichen Gefühle heißen mögen, in Hartherzigkeit und Fühllosigkeit erstarren müssen. Dabei ist zu bedenken, daß der Zwang, den die Maske, die er anderer Menschen wegen trägt, fortwährend seiner Natur antut, nicht verfehlen kann, sein Gemüt mit einem guten Vorrat von Tücke, Bitterkeit, Bosheit und, wenn nicht geradezu Menschenhaß, doch menschenfeindlicher Stimmung zu vergiften. Wer als scheinheiliger Schelm anfängt, ist daher nach allem diesem auf dem geradesten Weg, sobald die Gelegenheit es gibt, als Bösewicht zu endigen.   Da nun der Tatbestand nach allen gesetzlichen Voraussetzungen zur rechtlichen Gewißheit gebracht, auch kein gesetzlich mildernder Umstand vorhanden ist, kann die ordentliche Strafe zur Anwendung kommen. Da auf Mord nach Art. 146, Teil 1 des Strafgesetzbuches die Todesstrafe steht, so hatte, unseres Dafürhaltens dieser Verbrecher von Rechtswegen die Todesstrafe verdient. Jedoch wurde in erster Instanz am 4. April 1818 erkannt: »daß Franz Sales Riembauer des Mordes schuldig und mit Festungsstrafe des zweiten Grades auf unbestimmte Zeit zu bestrafen sei.« Es vertritt dieser Grad der Festungsstrafe bei Personen aus dem höheren und gebildeten Ständen die Stelle des Zuchthauses sowie die Festungsstrafe ersten Grades die Stelle der Kettenstrafe. Der entscheidende Grund für dieses Strafmaß lautet: »Die ordentliche Strafe kann nicht eintreten, weil in dem Tatbestand die Leichenöffnung mangelt.« Der Leichnam der Eichstädter hatte über sechs Jahre in feuchtem Boden begraben gelegen. Daher war von ihm nichts als das Gerippe, und selbst dies nicht ganz vollständig, übriggeblieben. So mußte begreiflicherweise eine förmliche Obduktion der Leiche unmöglich sein. »Und weiter, da der Charakter des Beschuldigten nach den früheren Erfahrungen nicht nach seinem eigenen späteren Bekenntnissen und dem Tatbestande über die jetzt untersuchten Handlungen zu beurteilen ist.« Das am 1. August 1818 gesprochene Erkenntnis zweiter Instanz verschärfte die zuerkannte Strafe, stimmt aber im übrigen in der Hauptsache mit dem vorigen überein, in dem es ausspricht: »daß Franz Sales Riembauer des Verbrechens des Mordes für schuldig zu erklären und mit Festungsstrafe des ersten Grades zu bestrafen sei.« Der Entscheidungsgrund, warum Riembauer auch in zweiter Instanz mit der Todesstrafe verschont wurde, trifft im wesentlichen mit dem des ersten Erkenntnisses überein. Zwar heißt es in den Entscheidungsgründen: »Riembauers Leumund wird, wenngleich seine Predigten, seine Religiosität und sein früherer Amtseifer sehr gerühmt wurden, im ganzen als schlecht bezeichnet sowie denn seine große Liebe zum weiblichen Geschlecht, die vielen Schwängerungsfälle, seine Heuchelei und Sucht, bei großer Immoralität dennoch vor den Augen der Welt als moralisch und heilig zu erscheinen, die Geschichte des Kaufs des Thomashofs, dann seine Grundsätze über Notwehr und den Wert des menschlichen Lebens den Charakter eines Geistlichen unstreitig als schlecht zu beurkunden.« Dessen ungeachtet wird ein Mangel am Tatbestand darum als vorhanden angenommen, »weil Riembauer sonst als Verbrecher nicht berüchtigt und nicht aus dem Geständnisse des Inquisiten selbst, sondern anderswoher erhellender Umstände mit Bestimmtheit als eine Person zu betrachten ist, zu der man sich eines Mordes versehen kann«. Zur Rechtfertigung unserer oben entwickelten Meinung erlauben wir uns nur noch folgende Bemerkungen: Das Geständnis über die Tat selbst, hinsichtlich welcher gefragt wird, ob sie dem Charakter des Angeschuldigten zuzutrauen sei, kann allerdings bei Beantwortung dieser Frage nicht mit in Erwägung kommen. Daß aber von dem abzuurteilenden und eingestandenen Verbrechen verschiedene andere innere und äußere Tatsachen, aus welchen der Charakter des Angeschuldigten zu beurteilen ist, nicht durch Geständnis sollten vollkommen erwiesen, nicht einmal hinreichend erwiesen werden können, will dem Verfasser nicht einleuchten. Das Gesetz verlangt »hinreichend erwiesene« Umstände. Zu den Beweismitteln rechnet aber das Strafgesetzbuch überhaupt das Bekenntnis, die eigene Aussage des Angeschuldigten. Und nirgends findet sich eine gesetzliche Bestimmung, die dem Bekenntnis, womit noch bei weitem wichtigere Dinge, die Tathandlung selbst, der rechtswidrige Vorsatz, der Vorbedacht und dergleichen vollkommen erwiesen werden, die Beweiskraft gerade nur über diejenigen Umstände abspräche, aus welchen der sittliche Charakter des Angeschuldigten im allgemeinen und in besonderer Beziehung auf das jetzt zu bestrafende Verbrechen beurteilt werden kann. Auch ein gesetzgebender Grund ist dafür gar nicht denkbar. Daß daher Riembauer, um andere nicht auf Bekenntnissen beruhende Tatumstände hier zu übergehen, schon als Knabe Mordgedanken, als Priester Brandstiftergedanken gehabt, daß er einen Menschen aus Rache durch Beten zu morden, Kinder abzutreiben versucht und sich aus Pater Stattlers christlicher Sittenlehre einen den Mord heiligenden, allgemeinen Grundsatz ausgezogen hat, sind unseres Dafürhaltens als nicht zu bezweifelnde, durch die eigene Aussage des Inquisiten vollständig erwiesene Umstände zu betrachten, die, da sie nicht Teile des Hauptbekenntnisses sind, für die zu beantwortende Frage die allerbündigsten Entscheidungsgründe darbieten. Ob übrigens ein Mensch, von dem man weiter nichts weiß als die eben bemerkten Tatsachen, nicht eines Mordes für fähig gehalten werden müsse, zumal unter Umständen, auf die der Stattlersche Grundsatz vollkommen seine Anwendung fand, ist eine Frage, auf die weder ein Gesetzbuch noch die Rechtswissenschaft, sondern allein die Seelenkunde und Menschenkenntnis die Antwort geben. Anna Margaretha Zwanziger oder Die deutsche Brinvillier Maria Margaretha Marquisin von Brinvillier, geborene von Aubray, die am 17. Juli 1676 zu Paris enthauptet und verbrannt wurde. Die Geschichte ihrer Giftmischereien hat viele Gelehrte damaliger und späterer Zeit beschäftigt. Auch François Gayot de Pitaval zeichnete den Prozeß in seinen »Causes célèbres et intéressantes« auf. Eine geborene Nürnbergerin, die sich Nannette Schönleben geborene Steinacker nannte, eine bereits gegen das 50. Jahr vorgerückte Witwe, hielt sich im Jahre 1807 zu Pegnitz im Bayreuther Oberland auf, wo sie sich vom Stricken ernährte und sich durch ihr Betragen allgemeine Zuneigung erwarb. Ihrem guten Ruf verdankte sie es, daß sie von dem Justizamtmann Wolfgang Glaser, der damals zu Kasendorf und von seiner Gattin getrennt lebte, am 25. März 1808 als Haushälterin in Dienst genommen wurde. Wenige Monate nachher vereinigte sich Glaser wieder mit seiner Gattin, die seit ihrer Trennung zu Augsburg bei ihren Verwandten gelebt hatte. Allein diese gesunde, kräftige Frau wurde nicht lange nach ihrer Rückkehr plötzlich von heftigem Erbrechen und Diarrhöe befallen. Sie starb am 26. August, vier Wochen nach jener Wiedervereinigung mit ihrem Ehemann. Hierauf verließ die Schönleben die Dienste Glasers und wurde bereits am 25. September desselben Jahres von dem noch unverheirateten Justizamtmann Grohmann zu Sanspareil als Haushälterin aufgenommen. Dieser, obgleich erst 38 Jahre alt und von starkem, vollsaftigem Körperbau, war ein kränkelnder Mann. Er litt schon seit mehreren Jahren an Gicht und mußte öfters das Bett hüten, wobei sich die Schönleben immer als äußerst sorgsame Krankenpflegerin erwies. Im Frühling des Jahres 1809 erkrankte er jedoch heftiger, und zwar unter Erscheinungen, die sich bei früheren Krankheitsanfällen nicht gezeigt hatten. Außer heftigem Erbrechen, Schmerzen in den Gedärmen, wiederholten Stuhlgängen und äußerst trockener Haut, zeigten sich eine Entzündung des Schlundes, außerordentliche Schwächen, unauslöschlicher Durst und pelzige Gefühle in den Gliedern. Er starb am 8. Mai, nach elftägiger Krankheit. Seine Haushälterin, die auch in dieser letzten Krankheit ihn auf das sorgfältigste verpflegt, ihm jedesmal das Bett gemacht, ihm die Arzneien selbst gereicht hatte, zeigte sich über diesen Verlust untröstlich. Daß der schon so lang kränkelnde Grohmann nur eines natürlichen Todes gestorben sei, galt für eine ausgemachte Sache. Niemand, selbst nicht die Ärzte, ahnten auch nur die Möglichkeit des Gegenteils. Die Schönleben war nun wieder außer Dienst. Allein der Ruf ausgezeichneter Geschicklichkeit sowie ihre Menschenfreundlichkeit, Dienstgefälligkeit und Aufmerksamkeit als Krankenpflegerin verschafften ihr sogleich ein neues Unterkommen. Die Gattin des Kammeramtmanns Gebhard sah ihrer baldigen Niederkunft entgegen und ersuchte die jetzt dienstlose Schönleben, ihr als Haushälterin und Wärterin in dem Wochenbette beizustehen. Gegen jedermann gefällig und dienstfertig, ließ sie sich dazu willig finden und hielt sich seit dem Tage der Niederkunft in dem Gebhardschen Hause auf. Sie besorgte das Hauswesen und betreute die Wöchnerin und das Kind. Die Niederkunft war am 13. Mai 1809 erfolgt. Mutter und Kind befanden sich wohl. Allein am dritten Tage des Wochenbettes erkrankte die Wöchnerin. Die Anfälle wurden von Tag zu Tag heftiger. Nach gewaltigem Erbrechen, großer Unruhe, qualvoller innerer Hitze, außerordentlicher Entzündung des Schlundes und nachdem die Kranke nachts zuvor in der Angst ihrer Schmerzen ausgerufen hatte: »Um Gottes willen! Ihr habt mir Gift gegeben!« starb sie am 20. Mai, sieben Tage nach ihrer Niederkunft. Da die Gebhardin von jeher schwächlicher Lebensbeschaffenheit und überdies im Wochenbette gestorben war, so schöpfte auch bei ihrem Tode niemand einen Argwohn. Ihre Leiche wurde, wie die der Glaserin und des Grohmann, ohne weiteres begraben. Der nun verwitwete Kammeramtmann Gebhard, in Verlegenheit um sein Hauswesen und um das Wochenkind, welches ihm die Verstorbene hinterlassen hatte, glaubte nichts Besseres tun zu können, als die Schönleben nunmehr als seine Haushälterin fest anzunehmen. Mehrere Personen suchten ihn zwar hierüber bedenklich zu machen: »Diese Schönleben, wohin sie auch kommt, sie bringt den Tod mit sich ins Haus.« »Nun sind schon in ganz kurzer Zeit drei junge Personen, bei denen die Schönleben in Diensten gewesen, hintereinander gestorben.« Niemand sprach das jedoch als eine Beschuldigung aus. Diese Warnungen waren nicht mehr als dunkle Ahnungen oder abergläubige Besorgnis eines unheilbringenden, sympathetischen Einflusses jener Person auf diejenigen Menschen, denen sie beständig nahe ist. Das überaus gefällige Betragen, der Anschein von Gottesfurcht, Rechtschaffenheit, Demut und Menschenfreundlichkeit dieser Schönleben, schützte sie überdies gegen jeden möglichen Verdacht. Und so blieb sie mehrere Monate bei Gebhard als Haushälterin, unangefochten und unverdächtigt. Einige Monate später ereigneten sich, während ihres Aufenthaltes im Gebhardschen Haus, noch andere Vorfälle, die jedoch ebenfalls lange unbeachtet blieben. Am 25. August 1809 speisten der Handlungsdiener Beck und die Witwe des Sekretärs Alberti bei Gebhard zu Mittag. Nach Tisch wurden beide von heftigem Erbrechen, Leibschmerzen und Zuckungen befallen, die bis in die Nacht andauerten. Um dieselbe Zeit, gegen Ende August, gab die Schönleben dem Boten des Kammeramts, Rosenhauer, ein Glas Weißwein zu trinken. Bald darauf mußte er sich erbrechen, wurde von innerlicher Hitze und Reißen im Magen gequält und war genötigt, sich ins Bett zu legen. An demselben Tage ließ die Schönleben den 19jährigen Laufburschen des Rosenhauer, Johann Kraus, mit sich in den Keller gehen, wo sie ihm ein Glas Branntwein reichte. Als er davon einen Schluck getrunken hatte, sah er im Glas einen fremden, weißen Körper. Er trank daher nicht weiter, wurde aber dennoch von Übelkeit befallen. Eine der Mägde des Gebhard, Barbara Waldmann, mit der die Schönleben verschiedentlich unbedeutende Zänkereien gehabt hatte, war ebenfalls in der letzten Woche des August nach dem Genuß einer Tasse Kaffee krank geworden und hatte sich vom Morgen bis zum Abend fast jede halbe Stunde erbrechen müssen. Die auffallendste Begebenheit ereignete sich bald nachher. Gebhard vergnügte sich am 1. September mit einer Gesellschaft auf der Kegelbahn. Er ließ sich dahin einige Krüge Bier aus seinem Keller bringen. Sowohl er als alle übrigen Personen, die von diesem Bier getrunken hatten, fünf an der Zahl, wurden kurz danach von Übelkeit, Erbrechen und empfindlichen Leibschmerzen ergriffen. Einige, unter diesen Gebhard, bedurften sogar ärztlicher Hilfe. Erst dieses Ereignis, denn die früheren waren unbekannt oder unbeachtet geblieben, erregte Verdacht und Unwillen gegen die Schönleben. Am folgenden Tag kündigte ihr Gebhard. Er tat es weniger aus eigenem Antrieb als auf das ernstliche Zureden eines Freundes, der auf dem Kegelplatz miterkrankte. Er entließ sie, nahm ihr sämtliche Schlüssel ab und enthob sie der Aufsicht über sein Hauswesen. Aber sie eines Verbrechens zu beschuldigen, wagte Gebhard nicht. Er gab ihr ein schriftliches Zeugnis, das unter anderem die »Treue und Bravheit ihres Betragens« rühmte. Es war ihm genug, wenn nur dieses rätselhafte, unheilbringende Wesen sein Haus verlasse. Auf den folgenden Tag war ihre Abreise aus Sanspareil nach Bayreuth festgesetzt. Sie zeigte sich zwar über ihre plötzliche Entlassung befremdet, war im übrigen aber immer artig und besonders am Vorabend vor ihrer Abreise ungemein geschäftig. So trug sie unter anderem, was sonst nie ihre Verrichtung war, das Salzfaß aus der Küche und füllte es aus der Salztonne, die in Gebhards Schlafkammer stand, von neuem auf. Als die Magd Barbara Waldmann sie deshalb ansprach, antwortete sie scherzend: »Das muß so sein. Die Leute, die weggehen, müssen das Salzfaß füllen, damit das zurückbleibende Gesinde desto länger den Dienst behält.« Am Morgen ihrer Abreise bezeigte sie noch beiden Dienstmägden, der Hazin und der Waldmann, ihr besonderes Wohlwollen, indem sie jeder eine Tasse Kaffee reichte, zu dem sie Zucker aus einem Papierchen tat. Schon stand der Wagen vor der Tür, als sie das zwanzig Wochen alte Kind des Gebhard noch einmal auf ihre Arme nahm, ihr liebes Fritzchen, wie sie das Kind nannte, gab ihm ein in Milch getauchtes Biskuit zu essen, auch von derselben Milch zu trinken, um sich dann unter Liebkosungen von ihm zu trennen. Sie stieg in den Wagen, der sie nach Bayreuth bringen sollte. Gebhard war noch so gefällig gewesen, ihr diesen Mietwagen zu bezahlen, sie vor ihrer Abreise mit Schokolade zu bewirten und mit einem Kronentaler zu beschenken. Kaum aber war eine halbe Stunde nach ihrer Abreise verflossen, so wurde das Kind von gewaltigem Erbrechen befallen und schwer krank. Auch die beiden Mägde, die von dem Kaffee getrunken hatten, mußten einige Stunden nachher sich heftig übergeben. Nun erst ging in dem Gebhardschen Hause ein Licht über diese schwarzen Taten auf. Gebhard wurde durch seine Mägde von der Geschäftigkeit der Schönleben mit dem Salze unterrichtet. Er ließ das Salzfaß in der Küche von einem Apotheker untersuchen. Der fand das Salz stark mit Arsenik vermischt. Auch in der großen Salztonne fanden sich später bei der gerichtlichen Untersuchung auf drei Pfund Salz 30 Gran Arsenik. Zu diesen Tatsachen kam noch zu allem Überfluß die bisher unbeachtet gebliebene Kunde von dem Erkranken mehrerer Personen, die auch bei Glaser und Grohmann, zur Zeit als die Schönleben in ihrem Dienste stand, nach dort genossenen Speisen oder Getränken plötzlich erkrankt waren. Schließlich entdeckte man sogar, daß es selbst mit dem Namen Nannette Schönleben geborene Steinacker nicht seine Richtigkeit hat. Diese Person war zwar eine geborene Schönleben, doch jetzt die Witwe des Notarius Zwanziger zu Nürnberg. Der Name Steinacker war der ihres verstorbenen Stiefvaters. Ungeachtet all dieser Tatsachen erhob unbegreiflicherweise der Kammeramtmann Gebhard erst drei Tage später gerichtliche Anzeige bei dem Kriminalsenat der damaligen Regierung zu Bayreuth. Die Untersuchung wurde dem damaligen Stadtgerichtsdirektor Brater zu Kulmbach übertragen. Er verfügte sich sogleich an Ort und Stelle. In kurzer Zeit wurden die Anzeigen zahlreicher Giftmischereien nicht nur bestätigt, sondern auch noch bedeutend vermehrt. Der wichtigste Gegenstand der Generaluntersuchung war die Erforschung der Todesart, der in so kurzer Zeit und unerwartet nacheinander verstorbenen drei Personen. Am 23. Oktober wurde zuerst der Leichnam der Justizamtmännin Glaser ausgegraben. Auffallend zeigten sich an demselben alle jene merkwürdigen äußeren Erscheinungen, die in neueren Zeiten als eigentümliche Kennzeichen der Arsenikvergiftung betrachtet werden dürfen. Wiewohl der Leichnam bereits seit vierzehn Monaten im Grabe gelegen hatte, waren nur verhältnismäßig geringe Spuren der Verwesung wahrzunehmen. Die ganze Oberfläche des Körpers schien gleichsam zu einer Mumie erhärtet zu sein, und die Haut hatte, nach weggenommenem Schimmel, eine dem Mahagoniholz ähnliche, braune Farbe. Diese mumienartige, dabei elastische Härte zeichnete sich besonders bei den vollen Brüsten aus. Der Unterleib war etwas ausgedehnt und gab, wenn man mit einem Stocke daraufschlug, einen hohlen, dumpfen Laut von sich. Die Bauchbedeckungen sowie die Bauchmuskeln waren in eine gleichförmige, speck- oder käseartige Masse verwandelt. Als am folgenden Tage auch die Leichname der seit beinahe sechs Monaten begrabenen Gebhardin und des Grohmann ausgegraben waren, zeigte jener dieselben auffallenden Erscheinungen wie der Körper der Glaserin. An dem Leichnam des Grohmann war die Fäulnis bereits weiter vorgeschritten. Die lederartige Verhärtung und Elastizität der Bauchbedeckungen, die Mahagonifarbe der Haut, die Verwandlung der Muskeln in einen speckartigen Stoff fand sich aber auch bei ihm. Nach sorgfältiger chemischer Untersuchung der Eingeweide der Gebhardin und der Glaserin entdeckte man noch überdies Arsenik selbst. Hierdurch, sowie durch den Verlauf der Krankheit und viele andere Umstände, wurde das ärztliche Gutachten begründet, dessen Ergebnis dahin lautete, daß mit Gewißheit anzunehmen, beide Personen seien an einer Vergiftung durch Arsenik verstorben. Da jedoch bei Grohmann die chemische Untersuchung der Eingeweide zu keiner Entdeckung des Giftes selbst führte, bestand das Ergebnis dieses Gutachtens darin, daß sich mit Gewißheit eine Arsenikvergiftung nicht nachweisen lasse, sondern nur mit Wahrscheinlichkeit angenommen werden könne. Die Schönleben oder vielmehr Zwanziger, wie sie von nun an heißen soll, fühlte sich indessen, nichts Schlimmes ahnend, in vollkommener Sicherheit. Bei ihrer Abreise hatte sie einen Brief an Gebhard zurückgelassen, worin sie ihm Vorwürfe wegen des Undanks machte, womit er ihre Sorgfalt gegen ihn, ihre Liebe und Zärtlichkeit gegen das von ihr geliebte Kind belohnt habe. »Wenn«, so heißt es mit Empfindsamkeit in dem Brief, »Ihr Kind nicht ruhig sein will, dann wird Ihnen mein Schutzgeist zurufen: Warum nahmst du ihr das Liebste, das Kind, hinweg? Fragen Sie nach einer Zeit von sechs Wochen nach mir, dann werden sie hören: Sie ist nicht mehr! Und dann wehe Ihrem Herzen. Dann wird es brechen! Wehe dem, der mich bei Ihnen verleumdet hat!« Hierauf wünscht sie ihm Gottes Lohn für alles, was er ihr Gutes getan, bittet um seine fortdauernde Freundschaft und gibt ihm die Versicherung, ihm alle 14 Tage zu schreiben. Sie hielt auch treulich Wort. Aus Bayreuth schrieb sie, wo sie mit dreister Unverschämtheit sich sogar bei der Mutter der verstorbenen Gebhard, wie eine Freundin der Familie, einlogierte. Auch aus Nürnberg, wohin sie sich, nach vierwöchentlichem Aufenthalt zu Bayreuth, begeben hatte, erließ sie mehrere Sendschreiben an Gebhard, in denen sie ihm von ihrem Befinden, von der guten Aufnahme, die ihr überall zuteil werde, von ihren Aussichten auf neue Dienste Nachricht gab. »Ich empfehle mich der fortdauernden Gnade meines verehrungswürdigen Herrn, bekümmere mich um mein liebes kleines Fritzchen, erkundige mich nach seinem Wohlbefinden und sende ihm zärtliche Küsse. Ich hoffe auf nichts Geringeres, als wieder von Ihnen zurückberufen zu werden.« Sie hatte bei ihren Briefen keine andere Absicht, als ihm diesen Gedanken einer Rückkehr so oft als möglich auf verschiedene Weise nahezulegen. Ebenso freigebig war sie mit ihren Briefen gegen andere Personen. So schrieb sie, unter anderem, auch an den Justizamtmann Glaser und trug ihm von neuem als Haushälterin ihre willigen Dienste an. Als sie aber zu Bayreuth wie zu Nürnberg vergebens auf ein Zurückrufen gewartet hatte, reiste sie nach Mainbernheim in Franken, um hier bei ihrem Schwiegersohn, einem Buchbinder namens Sauer, Aufnahme zu finden. Doch der war unterdessen von ihrer Tochter, die wegen Diebstahl und Betrügereien zum Zuchthause verurteilt worden war, durch förmliche Scheidung getrennt worden. Am selben Tage, an dem seine ehemalige Schwiegermutter bei ihm einkehrte, feierte er gerade seine zweite Hochzeit. Dieses unangenehme Zusammentreffen veranlaßte ihre baldige Rückkehr von Mainbernheim nach Nürnberg. Hier aber waren bereits die Ersuchungsschreiben zu ihrer Verhaftung eingetroffen. Kaum hatte sie am 18. Oktober 1809 ihre Vaterstadt wieder betreten, als sie von der Gerechtigkeit ergriffen wurde. Bei ihrer Durchsuchung fand man in ihrer Tasche drei Päckchen, die über Wesen und Gewerbe dieser Person keinen Zweifel ließen. Es waren zwei Päckchen mit Mückenstein und eins mit Arsenik. Wir übergehen hier einstweilen die Erzählung der früheren Lebensverhältnisse dieser Verbrecherin, über die sie sich in ihren ersten Verhören, zu Nürnberg, dann zu Kulmbach, nur bruchstückweise oder in sehr allgemeinen Umrissen erklärt hat. Ebensowenig wäre es dem Zwecke dieser Darstellung gemäß, den langen Gang der Untersuchung zu verfolgen, da es doch unmöglich sein würde, die Verschmitztheit, Hinterlist und Gewandtheit, womit dieselbe Verbrecherin lange Zeit durch alle noch so eindringenden Fragen und Vorhaltungen sich hindurchzuwinden verstand, in einer nur allgemeinen Beschreibung zur Anschauung zu bringen. Es ist nur zu bemerken, daß die Zwanziger vom 19. Oktober 1809 bis zum 16. April 1810 alle Anschuldigungen, die die Giftmischung betrafen, im Leugnen verharrte. Erst am letzten Verhörtag, als sie, in der Meinung, alles gegen sie Vorhandene sei schon erschöpft, ganz unbesorgt vor ihrem Untersuchungsrichter erschien und der das Verhör mit der ihr höchst unerwarteten Vorhaltung eröffnete, man habe den bereits 14 Monate im Grabe gelegenen Leichnam der Justizamtmännin Glaser wieder ausgegraben, man habe durch genaue Untersuchung die Gewißheit erlangt, daß diese Person an einer Arsenikvergiftung gestorben sei und daß alle Umstände den dringendsten Verdacht ergäben, sie habe der Glaser das Gift beigebracht, erst jetzt, und nachdem der Untersuchungsrichter zwei Stunden lang diese Vorstellungen in verschiedenen Gestalten wiederholt und eindringlich gemacht hatte, erst jetzt brach, zwar nicht ihr Herz, aber ihr Mut. Nachdem sie anfangs noch, unter Weinen and Händeringen, ihre Unschuld von neuem beteuert, dann in mancherlei verwirrten, abgebrochenen, unzusammenhängenden Sätzen, die in sichtbarer Angst blitzschnell hintereinander ausgestoßen wurden, dem eindringenden Richter auszuweichen oder denselben zu verwirren versucht hatte, legte sie endlich ein noch sehr umschleiertes und mit einer schweren Verleumdung durchwehtes Bekenntnis ab. Ja, sie habe der Justizamtmännin Glaser zweimal Gift gegeben. Kaum war dieses Bekenntnis von ihren Lippen, so stürzte sie wie vom Blitz getroffen zu Boden, wälzte sich in heftigen Zuckungen umher, so daß sie aus dem Gerichtszimmer getragen werden mußte. Die Vergiftungen und Giftmorde, deren die Zwanziger teils geständig, teils im hohen, der Überweisung nahen Grade verdächtig geworden, bilden drei verschiedene Serien.   Die Verbrechen im Glaserschen Dienst Justizamtmann Glaser, ein Mann in den Fünfzigern, lebte bereits mehrere Jahre nicht durch seine Schuld von seiner Ehegattin getrennt, als er die Zwanziger auf Empfehlung seines eigenen Sohnes in seine Dienste nahm. Sie wußte sich mit anschmiegender Zudringlichkeit nur allzubald in das Vertrauen ihres Herrn einzuschleichen und sich mit ihm auf einen gewissen Fuß der Gleichheit zu stellen. Nicht lange war sie in seinem Dienste, als sie, mit einer ganz besonderen Geschäftigkeit, die Aussöhnung beider Ehegatten, zum Teil sogar ohne Glasers Wissen, zu betreiben anfing. Nicht genug, daß sie ihren Herrn durch alle Künste ihrer Überredungsgabe zur Wiederaufnahme seiner Gattin zu bewegen suchte, sie knüpfte überdies einen anfangs geheimen Briefwechsel mit der bei ihrem Bruder lebenden Gattin an. Sie schrieb an Freunde der Glaserschen Familie, um diese zur Teilnahme an dem Versöhnungsgeschäft zu gewinnen. Sie erließ sogar deshalb ein Schreiben an den benachbarten katholischen Pfarrer Merz zu Holfeld und legte, sie, die Protestantin, ihrem Briefe einen Vierundzwanziger bei, damit für den glücklichen Erfolg ihres Unternehmens eine Messe gelesen werde. Und ihr Unternehmen hatte wirklich Erfolg. Die Glaserin ließ sich überreden, zu ihrem Manne zurückzukehren. Glaser, durch die Zwanziger vollkommen versöhnt, war bereit, die lang von ihm Getrennte wieder als Gattin aufzunehmen. Jene reiste unter schweren, finsteren Ahnungen ab. Wenige Tage, bevor sie in Kasendorf ankam, schrieb sie an ihre Verwandten: »Ich melde Euch, daß nächsten Mittwoch eine Aussöhnung zwischen mir und meinem Manne statthat. Wie mir ist, kann ich Euch nicht sagen. Fürchterlich tobt es in mir. Ob vielleicht mir etwas ahnet? Ich bin wie verwirrt.« Als Glaser seine Frau zu Holfeld abholte und mit ihr nach Kasendorf zurückkehrte, war auf Veranlassung der Versöhnerin den versöhnten Gatten ein glänzender Empfang bereitet. Ganz Kasendorf war in Bewegung. Der Fußboden des Hauses war mit Blumen bestreut, Wände und Türen zierten Gewinde von Blumen. An das mit Kränzen geschmückte Ehebett war ein zierliches Papier geheftet, mit dem Vers: Der Witwe Hand / Knüpft dieses Band. Die Versöhnerin hatte ihn gedichtet und mit eigener Hand kunstvoll geschrieben. Die geheime Absicht, die ihrem ebenso unberufen als eifrig betriebenen Aussöhnungsgeschäfte zum Grund lag, kann keinen Augenblick zweifelhaft sein. Die fünfzigjährige, häßliche, mit einem ekelhaften Leibschaden behaftete Zwanziger hatte ihre Augen auf Glaser geworfen. Sie erwartete, falls er Witwer werden sollte, daß er sie heirate. Sie hoffte, was sie selbst als Beweggrund ihres Mordes vor Gericht eingestand, sich endlich noch in ihrem Alter ein ruhiges Leben zu bereiten. Diese Versorgung sollte ihr der Tod der Glaserin verschaffen. Ohne Zweifel wurde schon die fromme Rolle einer Friedensstifterin nur in der tückischen Absicht übernommen, die Entfernte in ihre Gewalt zu locken. Als die Glaserin endlich gekommen war, wurde das in der Freude des Gelingens mit Kränzen geschmückte Opfer gestreichelt und geliebkost, um es bald desto sicherer zu schlachten. Kaum war die Frau einige Wochen im Hause ihres Mannes, der sie mit aller Aufmerksamkeit und mit wahrer Liebe behandelte, als die Zwanziger mit der Ausführung ihres Planes begann. Am 13. oder 14. August schüttete sie Mückenstein, wie sie behauptet, nur ein halbes Löffelchen voll, in den am Feuer stehenden Tee und stellte ihn der Justizamtmännin vor. Diese trank. Ihr wurde übel. Sie mußte sich einigemal erbrechen. Allein diese Gabe tat doch noch nicht die rechte Wirkung. »Als ich«, bekennt die Verbrecherin, »der Glaser den Mückenstein in den Tee gab, dachte ich: du willst dir doch ein ruhiges Alter machen. Wenn ihr das Gift diesmal nicht hilft, so gibst du es ihr öfter.« Um sich eines besseren Erfolges zu versichern, goß sie einige Tage nachher nachmittags zwischen 4 bis 5 Uhr, einen gehäuften Eßlöffel voll aufgelösten Mückenstein in eine Tasse Kaffee. Sie rief die Glaser ins Zimmer, um sie zum Trinken einzuladen. Die Glaser trank und trank ihren schnellen Tod. Nachts erkrankte sie unter heftigem Erbrechen und Schmerzen in den Eingeweiden. Die Krankheit nahm unter immer bedenklicheren Symptomen zu. Am 10. Tag nachher war sie eine Leiche. »Als ich«, sagt die Zwanziger, »das Gift in die Tasse goß und das dicke Zeug sah, dachte ich gleich: Herr Jesus, die muß gewiß sterben!« Es darf für die Charakteristik dieser Person der bedeutende Zug nicht unbemerkt bleiben, daß sie durch ihr Bekenntnis nicht bloß sich selbst beschuldigt, sondern auch den Justizamtmann Glaser in gleiche Schuld zu verwickeln versucht hat. Er selbst sollte sie zur Ermordung seiner Gattin angestiftet, sollte um die Teevergiftung gewußt, sollte ihr bei der Kaffeevergiftung den Mückenstein mit den Worten gereicht haben: »Da, geben Sie es ihr. Um das Luder ist es nicht schade!« Wirklich hatte auch diese Aussage zur Folge, daß Glaser gefangengenommen und in die Untersuchung mit verwickelt wurde. Die hatte jedoch die Entdeckung seiner vollkommenen Unschuld zum Ergebnis. Ungefähr eine Woche vor der ersten Vergiftung der Justizamtmännin hatte sich im Glaserschen Hause ein anderer Vorfall ereignet, der ebenfalls mit schwerem Verdacht die Zwanziger belastet. Der Amtmann Wagenholz, seine Frau und sein Sohn besuchten die Glaserschen Eheleute und nahmen bei ihnen das Abendessen ein. Bald nach genossenem Mahle wurden Glaser, dessen Gattin, Wagenholz und dessen Sohn von Übelkeit und Erbrechen befallen. Am folgenden Tag wurden von der Zwanziger die übriggebliebenen Speisen dem Jungen des Nachtwächters Harbach überlassen. Auch dieser mußte sich vielmal heftig erbrechen, so daß er genötigt war, das Bett aufzusuchen. War das nur ein Probestück, womit diese Verbrecherin sich vorläufig zu üben, die Kraft und Wirkung ihres Mückensteins zu erproben und sich hierdurch auf das Größere vorzubereiten suchte? So, wie die Brinvillier, nach Pitavals Erzählung, mit ihrer Kunst, ehe sie diese gegen ihren Vater, ihren Bruder und ihre Schwester gebrauchte, zuvor an Armen und Kranken im Hospital, denen sie vergifteten Zwieback reichen ließ, sowie an ihrer Kammerfrau mit einem vergifteten Stück Schinken, die geeigneten Versuche anstellte. Die Zwanziger leugnete jede Schuld, benutzte aber wiederum die Gelegenheit, auf Glaser neuerlichen Verdacht zu werfen: »Er ist, wie der Satan, auf die Wagenholzschen Eheleute erbost. Gleich damals habe ich mir gedacht, daß er wohl etwas in die Speisen getan haben möge. Ich selbst bin damals ebenfalls sehr krank geworden.«   Im Grohmannschen Hause, in das sie, nach dem Tode der Glaser, am 25. September desselben Jahres aufgenommen wurde, standen ihr vor allem die beiden Gerichtsdienerburschen, Lorenz und Johann Dorsch, die mit ihr dem Justizamtmann Grohmann häusliche Dienste leisteten, durch Neid und Eifersucht im Wege. Außerdem wurde sie, wie sie behauptete, beständig von den beiden geärgert und gefoppt. Auch war es ihr zum Verdruß, daß die jungen Leute sich mitunter am Bier gütlich taten. »Ich beschloß daher«, bekennt die Inquisitin, »ihnen den Appetit zu verderben. Ich nahm vier Krüge Bier und vermischte zwei davon mit Mückenstein. In die beiden anderen tat ich eine etwas größere Portion Mäusegift. Von diesen Krügen wollte ich ihnen nach und nach vorsetzen, damit sie sich erbrechen müßten. Meine Absicht war jedoch nicht, sie zu töten, sondern ich wollte sie nur krank machen. Ich stellte ihnen einen dieser vergifteten Krüge vor. Sie tranken daraus. Aber sie tranken nur wenig, weil ihnen das Bier nicht schmeckte. Dann bedienten sie sich eines unvermischten Kruges, der dabeistand.« Die Brüder Dorsch empfanden daher nach dem Genuß jenes Trankes nicht die mindeste nachteilige Folge. Auch blieb es bei diesem ersten Versuch. Wahrscheinlich haben jene Menschen es nur dem Umstand zu verdanken, daß die Aufmerksamkeit und Tätigkeit dieser Verbrecherin sich bald einem bei weitem wichtigeren Gegenstand zuwandte, der kurz darauf den Tod des Grohmann zur Folge hatte und das ganze Verhältnis löste. Im Frühjahr 1809 besuchte der Amtmann Christoph Hofmann aus Wiesenfels den damals krank zu Bett liegenden Grohmann. Jenem wurden einige Gläser Bier zu trinken gegeben. Er weiß aber nicht mehr von wem, nur daß sie ihm matt und widerlich vorkamen. Ohne langes Verweilen verfügte er sich zum Kammeramtmann Gebhard. Kaum war er bei diesem angekommen, als ihn große Übelkeit überfiel. Er mußte die freie Luft suchen und übergab sich sehr stark. Die Inquisitin leugnet die absichtliche Vergiftung. Die Krüge, die für Lorenz und Johann Dorsch vergiftet wurden, seien von ihr, ohne bezeichnet zu werden, in das Gewölbe zu dem übrigen Bier gestellt worden, wo sie dann die vergifteten Krüge von den unvergifteten nicht mehr habe unterscheiden können. »Daher kann es denn sehr wohl sein«, fährt die Inquisitin fort, »daß der Amtmann zufällig von dem vergifteten Bier getrunken hat. Meine Absicht war es jedoch nie, ihn auch nur zum Erbrechen zu reizen. Denn Herr Hofmann war mir als ein sehr solider und rechtschaffener Mann, der nebst seiner Frau mir immer Achtung erwies, viel zu lieb.« Daß der Justizamtmann Grohmann an Gift gestorben, ist zwar nicht zur juridischen Gewißheit erhoben, aber nach den ungewöhnlichen Erscheinungen seiner letzten Krankheit, nach den an seiner wiederausgegrabenen Leiche wahrgenommenen Kennzeichen einer Arsenikvergiftung, selbst nach dem Ergebnisse des gerichtsärztlichen Gutachtens, nicht bloß als möglich, sondern auch als wahrscheinlich anzunehmen. Daß die Zwanziger Urheberin dieser Vergiftung gewesen, dafür spricht ebenfalls eine der Gewißheit nahe kommende Wahrscheinlichkeit. Von einer Person, die schon an der Glaserin den Giftmord vollzogen hatte, die täglich mit Gift verderblichen Umgang pflegte, die einen Vorrat vergifteten Getränks in dem Grohmannschen Hause in Bereitschaft und davon bereits gegen zwei Menschen Gebrauch gemacht hatte, von einer solchen Person läßt sich auch diese Tat als eine ihr ganz gewöhnliche Handlung erwarten. Sie war überdies beständig um ihren gichtkranken Herrn, machte sich stets mit ihm zu schaffen und suchte andere Personen, die ihn bedienen wollten, zu verdrängen. Sie war sehr ungehalten, wenn andere ihm Arzeneien reichen wollten. Diese Vermutungen werden noch unterstützt durch ihr übertriebenes Benehmen nach Grohmanns Tod. Ihr Heulen und Schreien, womit sie am ersten Tage das Haus erfüllte, ließ sie besonders dann ertönen, wenn eine fremde Person ins Sterbezimmer trat. Auch liegen die Beweggründe, die sie zur Ermordung bestimmen konnten, sehr nahe. Grohmann, so kränklich er war, ging mit der Absicht um, sich zu verheiraten. Es war nicht mehr zweifelhaft, daß die Braut die Tochter des benachbarten Justizamtmanns Herrgott sein sollte. Um diese Heiratsangelegenheiten und Brautwerbungen Grohmanns bekümmerte sich die Zwanziger mit lästiger, ängstlicher Zudringlichkeit und gab auf verschiedene Weise zu erkennen, wie sehr dessen Verheiratung ihren Absichten und Wünschen entgegen sei. Alle Briefe, die kamen oder gingen, wurden von ihr bewacht, belauert und neugierig ausgespäht. Grohmann äußerte einst der Amtmännin Schell gegenüber, daß er durchaus nicht mehr mit seiner Haushälterin zufrieden sei. »Bei einem jeden Brief, den ich erhalte, vermutet sie einen Heiratsantrag. Sie, so alt sie ist, bildet sich wohl gar ein, ich werde sie selbst noch heiraten.« Desgleichen bezeugt Johann Dorsch: »Sooft ich in das Haus kam und mich nach dem Befinden des Amtmanns erkundigte, hieß es jedesmal: ›Der Mann ist immer krank und will doch heiraten.‹« Auf ähnliche Weise äußerte sie sich gegen Grohmanns eigene Schwester: »Die zukünftige Braut ihres Bruders ist an ein lustiges Leben gewöhnt. Sie wird sich in das einsame, stille Sanspareil nimmermehr finden. Sie wird auch wenig Lust haben, immer mit der Klistierspritze umherzugehen.« Endlich verbreitete sich in dem Grohmannschen Haus die Sage, der Amtmann sei bereits mit der Tochter des Herrgott öffentlich aufgeboten. In acht Tagen werde die Ankunft der Braut erwartet. Da wurden nun das Gemüt und die Zunge der Zwanziger in ganz besondere Bewegung versetzt. Gerade um diese Zeit erkrankte aber Grohmann unter ungewöhnlichen Erscheinungen und starb wenige Tage nachher. All diese Tatsachen und der Charakter dieser Person begründen folgende höchstwahrscheinliche Erklärung. Sie, die in keines Mannes Dienste trat, ohne auf ihn als ihren künftigen Bräutigam ihre Rechnung zu machen, schmeichelte sich auch bei Grohmann mit ähnlichen Gedanken. Als sie sich nun endlich, trotz aller ihrer Heucheleien und Dienstfertigkeiten, womit sie in dessen Liebesgunst sich einzuschmeicheln suchte, in ihrer Einbildung betrogen fand, so war Haß gegen ihren Herrn, der ihre Hoffnung vereitelt hatte, Neid gegen die junge Braut, der sie das Glück mißgönnte, das sie für sich begehrt hatte, Grimm gegen beide, deren Verbindung, wie sie voraussah, den Verlust ihres Dienstes zur Folge haben mußte, alles dieses war bei einem solchen Geschöpf mehr als hinreichender Beweggrund zu dem Entschluß, Grohmann durch dessen Ermordung zu bestrafen, der hoffenden Braut ihren Bräutigam zu entreißen und auf solche Weise ihren Verdruß an beiden zu rächen. Die mildeste Vermutung ist, daß sie ihm das Gift in der Absicht beigebracht, um den Mann fortwährend krank zu halten, ihn dadurch an der Vollziehung einer Heirat zu hindern und, indem sie ihm als Krankenwärterin sich notwendig machte, sich der Fortdauer ihres Dienstes bei ihm zu versichern. Sie selbst leugnet übrigens jede absichtliche Vergiftung Grohmanns, wenngleich sie einräumt, daß er, ohne ihre Absicht, von dem vergifteten Bier getrunken haben könne, das sie für die Dorschburschen im Vorrat gehabt habe. »Grohmann war mir viel zu schätzbar, als daß ich ihm absichtlich hätte schaden mögen. Er war mein alles. Den Bissen, den er aß, den aß ich auch. Er war mein bester Freund und hat mich niemals gekränkt, so daß ich an ihm nichts zu rächen Ursache gehabt hätte.« Mag der an eine gesetzliche Beweislehre gebundene Richter hier das Vorhandensein einer absichtlichen Vergiftung rechtlich bezweifeln, der freie Verstand wird sich schwerlich der Überzeugung zu erwehren imstande sein. Wie ungereimt ist nicht auch die Erklärung, womit sie die Schuld vorsätzlicher Vergiftung von sich hinwegzudeuten versucht! Grohmann ist »ihr alles, ihr bester Freund«. Und dennoch läßt sie einen Krug vergifteten Biers vor seinen Augen stehen. Dennoch weiß sie, daß im Gewölbe vergiftete Krüge mit unvergifteten vermischt sind und setzt, unbekümmert um jede Folge, ihren kranken, dabei so sehr geschätzten »besten Freund, ihr alles«, in die nahe Gefahr, aus vergifteten Krügen seinen Tod zu trinken! Als ihr der ausgegrabene Leichnam der Gebhard auf dem Kirchhofe vorgezeigt worden war, berührte sie dessen rechte Hand mit den Worten: »Friede sei mit deiner Asche! Ich wollte, ich läge auch bei dir, dann wäre ich meine Leiden los!« Hierauf wurde sie auch zum Grabhügel Grohmanns geführt. »Ja«, sprach sie, »hier ist die Grabstätte des Justizamtmanns Grohmann! An diesem und der Gebhard ihrem Tod habe ich keinen Teil.« Die Gebhard war aber, wie sie selbst späterhin nicht leugnen konnte, von ihr wirklich durch Gift getötet worden. War sie daher an Grohmanns Tod ebenso unschuldig wie an dem der Gebhard, so läßt sich jene Beteuerung an seinem Grabe sogar als ein jesuitisch verschleiertes, halb spöttisches Geständnis der Ermordung annehmen.   Im Gebhardschen Hause, wo sie als Wärterin und Aushelferin eintrat, eilte sie, womöglich noch rascheren Schrittes, auf dem Weg der Verbrechen voran. Kaum war sie vier Tage im Hause, als sie die Wöchnerin sich zum Gegenstand ihrer dunklen Kunst ersah. »Weil die Gebhard«, so behauptet die Inquisitin, »sich sehr ärgerlich zeigte, mich sehr schnöde behandelte, mir wegen angeblich verwahrlosten Hauswesens Vorwürfe machte, faßte ich den Entschluß, ihr Gift beizubringen. Am Mittwoch vor ihrem Tode ging ich in das Gewölbe, wo ich zwei Krüge Bier vergiftete, indem ich den einen mit Mückenstein, soviel ich zwischen den beiden Fingern meiner rechten Hand fassen konnte, den zweiten mit einer noch stärkeren Dosis Mäusegift vermischte. Aus dem ersten wurde desselben Tags ein gläserner Krug gefüllt und der Wöchnerin vorgesetzt. Diese labte sich daran. Gebhard selbst reichte mehr als einmal seiner Gattin von dem vergifteten Trank. Am zweiten Tag nachher, vor ihrem Tode, wurde der zweite, stärker vergiftete Krug zu Hilfe genommen, von welchem die Kranke jedoch nur wenig getrunken hat. Nicht zum Sterben gab ich ihr das Gift, sondern um sie durch das dadurch verursachte Erbrechen zu plagen, weil sie mich auch so geplagt hat. Ich wußte ja, daß ihr das Bier nicht schaden werde. Könnte ich überzeugt sein, daß die Gebhard durch meine Schuld gestorben sei, so hätte ich mich zu ihr in das Grab gelegt. Früher war sie mir jederzeit gut. Sie war meine beste Freundin und stand mir bei mit Rat und Tat. Stets betrug sie sich freundschaftlich gegen mich und lobte mich, wo sie hinkam. Wir waren wie ein paar Schwestern, kamen oft zusammen und besprachen uns über ökonomische Dinge.« Die alle Grenzen menschlicher Verdorbenheit überschreitende Tücke und Falschheit, die sich in diesem Bekenntnis ausspricht, wird dem Psychologen ebensowenig entgehen als dem Rechtsgelehrten die auffallende Parallele zwischen den eben angeführten Äußerungen und denjenigen, deren sich diese Person bei Grohmann bediente. Ihre »beste Freundin«, »ihre Schwester«, ihre »Helferin mit Rat und Tat« vergiftet sie absichtlich. Ihren »besten Freund«, »ihr alles«, wie könnte sie Grohmann absichtlich haben vergiften wollen, da er doch ihr »bester Freund, ihr alles« war? Daß die Behauptung dieser Verbrecherin, der Gebhard das Gift nicht in tödlicher Absicht gegeben zu haben, nicht mehr ist als eine beschönigende Lüge, wird niemand bezweifeln. Denn wollte sie nicht den Tod, warum steigerte sie den Grad der Vergiftung? Warum reichte sie, nachdem der erste Krug genossen war, der bereits gefährlich Kranken das noch stärker vergiftete Bier? Auch die vorgebliche Absicht, sich bloß wegen der Ärgerlichkeit, Empfindlichkeit und schnöden Behandlung der Wöchnerin rächen zu wollen, stimmt mit allen aktenmäßig erwiesenen Tatsachen nicht überein. Aus vielen Zeugenaussagen, sogar aus mehreren Stellen der in ihrer Kommode gefundenen Briefe, geht zur Gewißheit hervor, daß sie, wie auf Glaser und Grohmann, auch auf Gebhard ihre Gedanken und Wünsche gerichtet hatte. Fehlte es ihr gleich an jedem Grund, der sie zu irgendeiner Hoffnung auf eine Heirat mit Gebhard berechtigte, so durfte sie sich doch wenigstens mit der Möglichkeit schmeicheln, daß sie, falls er Witwer geworden, durch seine Hand vielleicht ihre Versorgung erhalten könne. Ehe sie aber nur zu hoffen anfangen durfte, mußte Gebhards Ehe getrennt sein. Dies war genug für sie, um die Wöchnerin durch Gift aus dem Wege zu räumen. Gegen Ende des Monats August speisten der Handlungsdiener Beck und die Sekretärswitwe Alberti bei Gebhard zu Mittag und wurden vergiftet. Die Zwanziger bekennt sich dieses Verbrechens schuldig. Beck habe sie zuweilen geneckt und gefoppt. Sie habe ihm daher mit Mäusegift vermischtes Bier zu trinken gegeben, und zwar aus demselben Krug, der seit der Vergiftung der Gebhard noch zur Hälfte übriggeblieben sei und den sie nur frisch aufgefüllt habe. Ihn zu töten sei nicht in ihren Sinn gekommen, sondern sie wollte ihn nur krank machen, um ihn für seine Neckereien zu bestrafen. »Ich habe, ich muß es nur sagen, meinen Spaß dabei gehabt, wenn die Leute, die mich so quälten, sich erbrechen mußten.« Daß auch die Alberti von demselben vergifteten Bier einige Gläser getrunken habe, räumt sie ein. Es sei jedoch ohne ihre Absicht geschehen. Sie selbst habe ihr vom Biertrinken abgeraten, und als sie trotzdem davon getrunken und hierauf von heftigem Erbrechen befallen worden sei, habe sie ihr Hoffmannsche Tropfen gereicht und ihr Kaffee machen lassen. Den Amtsboten Rosenhauer mit Wein vergiftet zu haben, leugnet sie. Dagegen bekennt sie eine Vergiftung desselben durch Bier. Dieser Rosenhauer war ihr, wie sie sagt, zuwider; er machte ihr zuweilen Verdruß und Klatschereien. Einige Tage vor oder nach dem Vorfalle mit Beck habe sie ihm daher von dem vergifteten Bier eingeschenkt, um ihn zu züchtigen. Sie habe bloß den Bodensatz in demselben alten Kruge, der noch seit der Gebhardschen Vergiftung übrig gewesen, von neuem aufgefüllt. Was die angeschuldigte Vergiftung des Rosenhauerschen Laufburschen, Johann Kraus, durch Branntwein betrifft, so leugnet sie ebenfalls nicht die Tat, aber das angegebene Mittel. »Es gibt einem ja der gesunde Menschenverstand ein, daß man in so hellem Getränk wie Branntwein, worin jedes Fäserchen zu sehen sei, niemanden vergiften könne. Aber da Kraus immer so grob gewesen, habe ich ihm einmal ein kleines Glas vergiftetes Bier gegeben, auf daß er sich erbrechen müsse.« Damit steht jedoch der Umstand in klarem Widerspruche, daß Kraus nach dem Genusse des ihm von der Zwanziger gereichten Branntweins, worin er auch einen fremden Körper wahrgenommen, erkrankt ist und daß er, nach seiner Versicherung, öfter Bier von der Zwanziger erhalten habe, ohne sich jemals nachher übergeben zu müssen. Es ist erwiesen, daß am 1. September der Kammeramtmann Gebhard, der Justizamtsverweser Beck, ferner dessen Bruder, der Handlungsdiener Beck, dann der Bürgermeister Petz und der Schreiber Scherber, die auf dem Kegelplatze versammelt waren, plötzlich an einer Arsenikvergiftung erkrankten, und zwar nach dem Genusse von Bier, welches die Zwanziger, auf Verlangen ihres Herrn, aus seinem Keller der Gesellschaft geschickt hatte. Die Zwanziger leugnet beharrlich jede verbrecherische Absicht. So es nach ihrem eigenen Geständnis ihr »Spaß machte«, wenn die von ihr vergifteten Leute sich mit Erbrechen abquälten, konnte sie es wohl auch einmal recht spaßhaft finden, einer ganzen Kegelgesellschaft ihre Lust zu verderben und sich, wäre es auch nur in der Phantasie, an ihren Schmerzen, an ihrem Würgen, Krümmen und Gesichterschneiden zu erlustigen. Wenig Glauben verdient die Inquisitin, wenn sie vorgibt, daß immer nur die beiden vergifteten Krüge mit ihrem alten Bodensatz alles in allem gewirkt haben. Wenn dem so wäre, so müßten diese zwei Krüge mit dem bekannten Ölkrüglein der Witwe in der Bibel etwas gemein gehabt haben. Aus diesen Krügen vergiftete sich erst die Gebhard, hierauf trank davon, nach ihrem Geständnisse, der Beck, dann die Alberti mehrere Gläser, worauf beide heftig erkrankten; ferner Rosenhauer, hierauf Kraus, endlich fünf Personen einer Kegelgesellschaft, die insgesamt krank wurden und noch tage- und wochenlang die Folgen des Giftes in ihrem Körper spürten. Zu einer wahrscheinlicheren Erklärung leitet folgender Umstand: Am Abend vor ihrem Weggehen aus dem Gebhardschen Hause, als ihr bereits die Schlüssel abgenommen worden waren, ging sie mit dem Schreiber Scherber in das Gewölbe, um diesem zu zeigen, wozu es des Zeigens eben nicht sehr bedurfte, nämlich wo die Lichter aufbewahrt würden. Als Scherber mit den Lichtern wieder herausging, nahm sie ein Töpfchen zu sich mit den Worten: »Ich will dieses Töpfchen mitnehmen. Es steht schon lange da.« Dies brachte sie dann der Hausmagd mit dem Auftrag, es auszuwaschen. Bei der Reinigung entdeckte die Magd einen weißen, zähen Schaum, ungefähr in der Dicke eines Messerrückens, auf dem Boden des Töpfchens. Es war also aller Wahrscheinlichkeit nach nichts anderes als ein Giftbehälter, aus dem sie, sooft sie dessen bedurfte, sich ihre Vorräte vergifteten Biers bereitete. Sowenig sie die absichtliche Vergiftung der Kegelgesellschaft zugibt, bekennt sie hingegen die Vergiftung des Salzfasses in der Küche am Vorabend ihres Abzugs aus dem Gebhardschen Hause. »Ich muß gestehen, daß ich am Abend vor meinem Weggang das Salzfaß, das in der Küche gebraucht wird, allerdings mit Arsenik vermischt habe, damit bei meinem Abgang alle, die im Hause blieben, etwas kriegten und ich der Magd einen Verdruß zuziehe. Ich nahm aus meiner Tasche, worin ich das Gift hatte, eine Prise Mäusegift, ging damit von meiner Schlafstube in die Küche, nahm das Salzfaß mit in die Gesindestube, rührte, indem ich einen Scherz machte, das Salz dreimal um und ließ in dasselbe das Arsenik fallen.« Nun hatte sich aber auch die Salztonne, die noch einen bedeutenden Vorrat von Salz enthielt, stark mit Arsenik vermischt befunden, und aus dieser Salztonne war von der Zwanziger selbst das Salzfaß in der Küche aufgefüllt worden. Es ist daher durchaus kein Grund vorhanden zu zweifeln, daß sie es war, die auch den Salzvorrat in der Tonne mit Arsenik vermischt hat. Dennoch behauptet sie, gleichsam der Wahrheit selbst in das Angesicht lügend, ihre Unschuld. »Ich kann mir es nicht anders denken, als daß mehrere Menschen auf mein Unglück losgearbeitet und mir dieses angetan haben.« Was endlich das sechs Monate alte Gebhardsche Wochenkind, das »liebe Fritzchen«, betrifft, dem sie zum Abschied unter Liebkosungen in Biskuit und Milch Arsenik gegeben zu haben beschuldigt ist, so bekennt sie sich dieser Tat wenigstens in ihren Hauptumständen schuldig. In Biskuit habe sie dem Kinde nichts beigebracht, aber in eine Kaffeetasse voll Milch habe sie »ein klein wenig Mückenstein« getan und habe von dieser Milch dem Kind einige Kaffeelöffelchen zu trinken gegeben. Das übrige aber, weil sie wahrgenommen, daß der Mückenstein noch nicht ganz aufgelöst gewesen, habe sie hinweggegossen. Ihre Absicht sei dabei nicht gewesen, »dem Leben des Kindes zu schaden, sondern nur um es unruhig zu machen, damit Gebhard bewogen werde, sie zur Beruhigung seines Kindes von Bayreuth wieder zurückzurufen, wo sie sich deshalb vier Wochen lang aufgehalten habe«. Es mag rätselhaft scheinen, warum diese Verbrecherin, die selbst wissen mußte, daß sie durch ihre abgelegten Geständnisse mehr als hinreichenden Grund zu einem Todesurteil gegeben hatte, alle ihre großen Missetaten immer wenigstens bis auf einen gewissen Punkt zu verkleinern und zu beschönigen, andere von weit minderer Bedeutung, ohne allen Schein und Glaubwürdigkeit, ganz von sich abzulehnen bemüht gewesen ist. Entweder suchte sie dadurch einer geschärften Todesstrafe durch das Rad zu entgehen, oder es war dieser verdrehten, falschen Menschennatur ganz unmöglich, einmal aufrichtig zu sein, ohne zugleich zu betrügen, eine Wahrheit zu sagen, ohne dieser wenigstens eine Lüge zur Gesellschaft mitzugeben. Anna Margaretha Zwanziger hatte, als sie in die Gewalt der Gerechtigkeit fiel, bereits das 50. Jahr erreicht. Sie war klein von Wuchs, hager, schief und verwachsen. Ihr bleiches, mageres Gesicht, in das Alter und Leidenschaft bereits tiefe Furchen gegraben hatten, verriet auch nicht einen Zug ehemaliger Schönheit. Aus ihren Augen blickten Gehässigkeit und Neid. Ernst lag beständig auf ihrer Stirn, während ihr Mund zu freundlichem Lächeln sich verzog. Ihr Betragen war über und über Höflichkeit, kriechende Untertänigkeit, schmeichelndes Schöntun. Wollüstig und gefallsüchtig von Jugend auf, vermochten selbst Alter und Häßlichkeit nichts über ihre Ansprüche auf das männliche Geschlecht. Noch im Gefängnisse, und als sie bereits ihrem Todesurteil entgegensah, spielte ihre Einbildungskraft mit den Erinnerungen an die Blütezeit ihrer Jahre. Ihrem Untersuchungsrichter, welcher durch Ernst und Milde sich ihr besonderes Zutrauen erworben hatte, machte sie, als er sie im Gefängnis besuchte, die Erinnerung, er möge doch ja nicht das Bild der Zwanziger, wie sie gewesen, sich vorstellen nach dem Aussehen der Zwanziger, wie sie ihm jetzt erscheine; denn sonst sei sie schön gewesen, sehr schön. Sie war am 7. August 1760 zu Nürnberg geboren, und zwar, zu böser Vorbedeutung, wie sie selbst bemerkt, im Gasthause zum schwarzen Kreuz, das ihrem Vater gehörte. Er vererbte seiner Tochter seinen Namen Schönleben, ein Name, der ihr im entgegengesetzten Sinn bezeichnend wurde. Der Vater starb anderthalb Jahre nach ihrer Geburt. In ihrem fünften Lebensjahr verlor sie, nebst ihrem einzigen Bruder, auch ihre Mutter. Die fünfjährige Waise wurde zuerst bei einer alten Jungfer zu Nürnberg in Kost gegeben. Dann kam sie nach Feucht zu einer Tante, die ihr, wie sie selbst sagt, eine zweite Mutter gewesen ist. Nach ungefähr zwei Jahren kam sie zurück nach Nürnberg zu einer verwitweten Pfarrersfrau. Zuletzt, in ihrem 10. Jahr, wurde sie von ihrem Vormund, einem wohlhabenden Kaufmann, in sein Haus genommen. Nebst gehörigem Religionsunterricht erhielt sie eine gute Erziehung und lernte, außer weiblichen Arbeiten, worin sie eine große Geschicklichkeit erlangte, Lesen, Schreiben, Rechnen sowie die Anfangsgründe der französischen Sprache. Ihr Vormund, dessen Augapfel sie gewesen sein will, sparte nichts an ihr und hielt sie zum Fleiß, zur Ordnung und zu gefälligen Sitten an. Bei zarter Kindheit, von Ort zu Ort, aus einer Hand in die andere geworfen, zersplittert gleichsam ihr Jugendleben, und ihre Erziehung ermangelte der Stetigkeit und Übereinstimmung. Kaum hatte sie das 15. Jahr zurückgelegt, als ihr Vormund ihr den damaligen Furier, nachher Notarius Zwanziger, zum Bräutigam bestimmte. Sie liebte diesen Mann nicht, der bereits das 30. Jahr überschritten hatte. Sie wich ihm und seinen Anträgen und Bewerbungen aus. Doch siegten endlich die Überredungen ihres Vormunds. Im 19. Jahr wurde sie Zwanzigers Gattin. An einen Mann gebunden, den sie »fürchtete wie das Kind die Rute«, ungewohnt des beschränkten Stillebens, das gegen das heitere, geräuschvolle Treiben im Hause des Vormunds einen unangenehmen Abstand bildete, von ihrem Manne, der entweder seinem Beruf oder dem Trunke nachging, meistens der Einsamkeit überlassen, suchte sie anfangs den Verdruß der Langeweile mit Lesen zu töten. »Mein erstes Buch, das ich las, waren Werthers Leiden. Dies Buch machte gleich so großen Eindruck auf mich, daß ich immer weinen mußte. Hätte ich eine Pistole gehabt, so hätte ich mich auch erschossen. Hierauf las ich Pamela und Emilia Galotti.« Mit der romanhaften Schwärmerei ist, zumal in halbgebildeten oder von Natur zur Kälte hinneigenden Gemütern, sehr nahe die Empfindelei verwandt, die durch das nicht Empfundene, bloß als empfunden Vorgestellte, den inneren Sinn gleichsam zwangsweise kitzelt, in welcher der Mensch bloße Grimassen von Empfindungen als wirklich sich selbst und anderen aufzulügen sucht. Dadurch vergiftet er sich, sobald ihm dieses habituell geworden, den Quell der gewissesten Wahrheit, nämlich das Gefühl, bis in dessen innerste Tiefen, für immer. Verstellung, Lügenhaftigkeit, Falschheit, Tücke und was allem diesem anhängt, das sind die Saaten, die sehr leicht, alsdann üppig aber wuchernd, in einer Seele aufgehen, der es zur Gewohnheit geworden ist, mit ihren eigenen Gefühlen gleichsam Fälscherei zu treiben. Überdies ersticken die wahren Gefühle unter den erlogenen. So ist es erklärbar, warum sich die Empfindelei mit der entschiedensten Gefühllosigkeit und Starrheit des Gemüts, sogar mit Grausamkeit sehr wohl verträgt. Die stillen Genüsse der Empfindsamkeit wurden übrigens bald durch die ihrer Natur mehr zusagenden Vergnügungen rauschender Zerstreuung ersetzt, nachdem das Vormundschaftsamt ihrem Mann das Vermögen der inzwischen volljährig gewordenen Gattin ausgeliefert hatte. Der wußte es zu nichts Besserem zu verwenden, als sich damit lustige Tage und Abende zu verschaffen, an denen er, wie billig, seine Ehehälfte teilnehmen ließ. Es wurden Gäste geladen, musikalische Gesellschaften veranstaltet, Spazierfahrten unternommen, Bälle und Redouten besucht. In wenigen Jahren war unter Schwelgereien, Lachen und Lieben das Vermögen zerronnen, und statt der schwärmenden Freuden zogen Not und Hunger ins Haus. Sie hatte ihrem Mann zwei Kinder geboren, die sie ernähren mußte. Ihr Mann, ein Trunkenbold, der am Tag oft seine zehn Flaschen Wein vertrug, verlangte in das Wirtshaus und war ebenso ungehalten, wenn es hierzu an Geld gebrach, als gefällig und nachsichtig, sobald es hieran nicht fehlte. Die Verehrerin der Pamela, welche bei Werthers Leiden geweint hatte, machte daher nur ihre Person zur Ware. »Doch besaß ich«, so sagte sie, »immer genug Delikatesse, mich nur zu Standespersonen zu halten, die stillschwiegen. Denn das Prinzip ist mir von Jugend auf eingeprägt, mich nur zu Personen zu halten, die mein Glück machen könnten. So hatte ich denn auch der Liebe das Glück zu danken, daß ich von edlen Männern viel unterstützt wurde.« Nach Verlauf von ungefähr zwei Jahren ging durch eine Uhrenlotterie, zu der Zwanziger den Plan ausgedacht hatte, ein neuer Glückstern über beiden Ehegatten auf. Mit dem Wohlstand kehrte auch das Wohlleben zurück. Und was man bisher für Geld aus Not getrieben, wurde jetzt aus Liebe und Gewohnheit fortgetan. Ein sehr ernsthaftes, ärgerliches und kostspieliges Verhältnis der Gattin mit einem Leutnant veranlaßte einen heftigen Ehestreit. Sie verließ ihren Mann, begab sich zur Schwester ihres Liebhabers nach Wien, kehrte von da, auf Vorstellung ihres Mannes, wieder nach Nürnberg zurück, klagte jedoch nun, von ihrem Liebhaber angereizt, auf Ehescheidung und wurde, nach kurzem Prozesse, von ihrem Manne wirklich geschieden. Doch kaum war das Scheidungsurteil erfolgt, als sie sich sogleich am Tage nach dessen Verkündung mit ihrem Mann in der Laurenzi-Kirche zum zweitenmal trauen ließ. Seit dieser Zeit lebte sie, bis an dessen Tod, wenigstens nach ihrer eigenen Versicherung, in ganz zufriedener, glücklicher Ehe. Sie habe zuletzt, fügt sie hinzu, sogar Zuneigung zu ihm gewonnen; denn sie habe bei mehreren Gelegenheiten wahrgenommen, daß er »sehr edel gedacht und ein sehr empfindsames Herz gehabt habe«. Am 21. Januar 1796, im achtzehnten Jahr seiner Ehe, machte Zwanziger durch seinen nach sehr kurzem Krankenlager erfolgten Tod seine Gattin zur Witwe. Der Verdacht, den schnellen Tod ihres Gatten ebenfalls durch Gift bewirkt zu haben, wurde durch eine Untersuchung nicht bestätigt. Seit diesem Todesfall wird das Leben der Zwanziger ein Gewirr von Unglücksfällen, Torheiten, Lastern und zum Teil schon vor den späteren Ereignissen im Bayreuther Land von Verbrechen. Das elterliche Vermögen war verzehrt. Die Quelle des Einkommens versiegt. Nur 400 Gulden vermochte sie noch zusammenzubringen. Mit diesen begab sie sich nach Wien, angeblich um sich daselbst von der Zuckerbäckerei zu ernähren. Als dies mißlang, diente sie als Haushälterin in verschiedenen angesehenen Häusern. Dann geriet sie mit einem Schreiber von der ungarischen Kanzlei, »welcher von sehr gutem Gemüt war«, in zu enge Vertraulichkeit, gebar ihm ein uneheliches Kind, tat es in das Findelhaus, wo es bald nachher starb. Nach anderthalbjähriger Abwesenheit kehrte sie wieder nach Nürnberg zurück. Anfangs wollte sie sich in ihrer Vaterstadt nicht länger aufhalten. Eines Tages jedoch machte ihr der Freiherr von W. seinen Besuch, versprach ihr seinen Schutz und trug ihr seine »Freundschaft und Liebe« an. Sie merkte, nach ihrer Versicherung, an allem, daß sie in diesem Freiherrn einen sehr edlen Mann vor sich habe und mietete sich daher in einem besonderen Zimmer ein. Hier wurde sie von ihrem Beschützer wie »eine Freundin von einem Freunde« besucht, erhielt von ihm Unterstützung und Geld, wurde aber, was wohl nur die gutmütigste Leichtgläubigkeit ihr zu glauben geneigt sein dürfte, mit allen ihrer Tugend gefährlichen Zumutungen von ihm verschont und »zu allem Guten geleitet«. Nebenbei schafft sie sich noch einen Verdienst mit Puppenmachen. Drei Monate mochte dieses Verhältnis gedauert haben, als ihr der Antrag wurde, bei dem Minister-Residenten von K. zu Frankfurt als Haushälterin in Dienst zu treten. Ihr edler Beschützer zu Nürnberg war großmütig genug, sie an ihrem Glück nicht zu hindern. Mit 100 Gulden von ihm beschenkt, reiste sie nach Frankfurt ab. Allein hier wurde sie nach zwei bis drei Monaten, teils wegen Unreinlichkeit, teils weil sie der Küche nicht gehörig vorzustehen wußte, aus dem Dienst wieder entlassen. Sie selbst behauptet freilich, anderthalb Jahre in diesem Dienst gewesen zu sein, und weiß eine Menge anderer Ursachen ihrer Dienstentlassung zusammenzufinden. Aus dem Haus dieser Herrschaft entfernt, bezog sie zu Frankfurt anfangs ein Monatszimmer bei einem Friseur. Dann verdingte sie sich als Kindswärterin bei einer Gesellschaft englischer Reiter. Sie entlief ihnen acht Tage später, als diese Gesellschaft sich eben auf der Reise nach Bamberg befand, und kehrte wieder nach Frankfurt zu jenem Friseur zurück. Endlich wurde sie nur für kurze Zeit und mehr aus Mitleid von einem Kaufmann als Kindsmagd aufgenommen. Das geschah alles im Zeitraum von wenigen Monaten. So viele Unglücksfälle auf einen Schlag, verbunden mit dem unausstehlichen Gedanken, von einer gebietenden Hausfrau bis zur gemeinen Kindsmagd herabgekommen zu sein, wirkten so heftig auf ihr Gemüt, daß sie sich wie eine Irrsinnige betrug. Vom Weinen ging sie zum Lachen, vom Lachen zum Beten über. Lachend vernahm sie die Befehle ihrer Herrschaft und ging gehorchend ab an das Geschäft, um es nicht zu verrichten. In ihrer äußersten Not hatte sie sich indessen wieder an ihren edlen Freund, den Freiherrn von W., nach Nürnberg gewendet, der sich ihr wirklich von neuem als Beschützer anbot. Bei ihrer Ankunft in Nürnberg wurde sie von ihm auf das herzlichste empfangen. »Aber zu meinem Erstaunen«, so erzählt sie mit einem handgreiflichen Anachronismus, »zu meinem Erstaunen habe ich von jetzt an eine große Veränderung in seinen Sitten wahrgenommen. Er, ein verheirateter Mann, ist auf einmal freier und immer zudringlicher geworden. Er hat sehr leichtsinnige Grundsätze geäußert. Und endlich hat er seine Würde so ganz und gar vergessen, daß ich zuletzt von ihm in die Hoffnung versetzt worden bin, von neuem Mutter zu werden.« Sobald aber der Freund von dieser Hoffnung erfuhr, zeigte er sich auffallend kälter als bisher. Seine Besuche wurden seltener und kürzer, und nur zu bald erhielt sie die entsetzliche Gewißheit, daß er unterdes eine in Deutschland bekannte Schauspielerin, die sich damals zu Nürnberg aufhielt, weit lieber besuche als sie selbst. Nicht genug, daß der Schreck über diese Neuigkeit sogleich eine angebliche Fehlgeburt zur Folge hatte, am folgenden Tag ließ sie sich von ihren Hausleuten ein Aderlaß-Eisen bringen, zerritzte sich damit die Adern beider Arme, wurde jedoch, wie sie angibt, an Vollbringung ihres Vorhabens gehindert und konnte leider nicht mehr als eine Kaffeeschale voll Blut herausbringen. Der Hausherr eilte sogleich zum Freiherrn von W., machte ihn mit dem Vorfall bekannt, zeigte ihm auch das mörderische Aderlaß-Eisen und bewog ihn, am folgenden Tag seinen weiblichen Werther zu besuchen. Freiherr von W. erschien. Aber nicht etwa als ein Reuiger. Er lachte die Närrin aus, obgleich ihm die Kaffeeschale mit Blut vorsichtig unter die Augen gestellt war, und kehrte ihr, nach heftigen Vorwürfen von ihrer Seite, den Rücken, um sie niemals wiederzusehen. In glühender Rache packte sie sogleich die Briefe ihres Liebhabers zusammen und sandte sie dessen Gemahlin zu. Dann aber ging sie an die Pegnitz, um ihr Leben zu enden. Sie sprang auch in den Fluß. Allein zwei in der Nähe beschäftigte Fischer brachten sie alsbald, ohne allen Schaden, bloß mit durchnäßten Kleidern, wieder an das Ufer. Geschwind wurden trockene Kleider herbeigeholt. Die nassen aber wurden als stumme Zeugen des zweiten Mordversuchs zum Freiherrn von W. getragen. Der entließ jedoch das Dienstmädchen, das diese Sachen überbrachte, mit 25 Gulden und mit dem guten Rat, ihre Gebieterin möge sich unverzüglich und so weit als möglich von Nürnberg entfernen. Die reiste denn auch, ohne in ihre Wohnung zurückzukehren, noch in derselben Nacht nach Regensburg ab. Was es mit diesem zweifachen Selbstmordversuch für eine Bewandtnis hatte, daß das Blut nur gelassen wurde, um nicht zu verbluten, und der Sprung in das Wasser getan wurde, um wieder herausgezogen zu werden, ist nach allen Umständen mehr als wahrscheinlich. Indessen schreibt sie dem treulosen und hartherzigen Benehmen ihres Beschützers einen großen Teil ihrer Erbitterung gegen das Menschengeschlecht zur Last. »Was mein Herz so böse gemacht hat?« sagt sie in einem ihrer Verhöre. »Herr von W. ist daran schuld. Als ich mir damals in Nürnberg die Adern aufgeschnitten hatte und er mein Blut sah, da lachte er nur. Und als ich ihm vorhielt, daß er schon einmal ein Mädchen unglücklich gemacht habe, das mit ihrem von ihm erzeugten Kind ins Wasser gesprungen sei, da lachte er wieder. Schrecklich war mir dabei zumute. Und sooft ich nachher etwas Böses tat, dachte ich bei mir selbst: Mit dir hat kein Mensch Mitleid gehabt. So habe denn auch kein Mitleid, wenn andere unglücklich sind.« Von Regensburg, wo sie ein Wundfieber bekam und drei Wochen sich aufzuhalten genötigt war, führte sie ihr Geschick, unter mancherlei Bedrängnissen, über Wien wieder nach Nürnberg, von da nach Thüringen und Weimar in das Haus des Kammerherrn von S. als Dienstmagd. Nach ihrer Erzählung war aber in diesem Hause der Dienst für jedes Gesinde schwer und wenig lohnend. Daher beschloß sie nach sechs Wochen, ohne Aufkündigung fortzugehen, sich jedoch zugleich »eine Entschädigung« mitzunehmen. »Mein Vorsatz gelang herrlich! Die Herrschaft saß bei der Tafel, und es hieß, ich solle mit dem Kind spielen, damit es kein Geschrei gebe. Ich ging also mit dem Kind in das schöne Zimmer. Dort stand ein rundes Tischchen mit einer Schublade. Hierin war nicht nur ein Ring. Auch Perlen und Steine, Ohrringe und dergleichen Kostbarkeiten lagen darin. Wo man solche Sachen, dachte ich, den Kindern zum Spiele läßt, achtet man nicht darauf, sonst würde man sie besser verwahren. Eben spielte das Kind mit dem Ring, der in einer Kapsel lag, und warf ihn hin und her. Das Kind selbst gab ihn mir dann in die Hand. Ich öffnete die Kapsel. Der Ring fiel mir in die Augen. Da war mir, als stehe jemand neben mir und spräche: Behalte ihn! Ich folgte der Eingebung, schläferte das Kind ein und ging, während noch die Herrschaften bei Tafel saßen, vom Hause fort und hinweg aus der Stadt.« Mit diesem zierlich zusammengefügten Diebstahlsroman, welcher die Tat der augenblicklichen Verblendung, der unbewachten Eingebung eines bösen Geistes zuschreibt, stimmt nun freilich die prosaische Aussage der bestohlenen Herrschaft durchaus nicht zusammen. Nach dieser Aussage befand sich der gestohlene, mit edlen Steinen besetzte Ring in einem verschlossenen Schreibschrank, zu welchem der Schlüssel in dem Arbeitskörbchen der Dame des Hauses zu liegen pflegte. Aus Weimar glücklich mit ihrer Beute entkommen, suchte die Zwanziger ihre Zuflucht zu Mainbernheim bei ihrem Schwiegersohn, dem Buchbinder Sauer, der ihre Tochter Anna Margareta geheiratet hatte. Kaum aber war sie drei Tage in dem Hause ihres Schwiegersohns, als dem ein Zeitungsblatt in die Hand fiel, worauf zu lesen stand, daß seine Schwiegermutter, wegen des entwendeten Brillantringes, von Weimar aus mit Steckbriefen verfolgt wurde. Der Schwiegersohn wies eine solche Schwiegermutter sogleich aus seiner Wohnung. Noch am gleichen Tag reiste sie nach Würzburg ab. Hier hatte sie die Unverschämtheit, an den von ihr bestohlenen Herrn nach Weimar zu schreiben und ihm darüber Vorwürfe zu machen, daß er durch jene öffentliche Ausschreibung sie ins Unglück gebracht habe. Freilich fuhr jener Steckbrief, wie ein Blitzstrahl, zerstörend durch ihr Leben. Ihr Name war auf einmal ehrlos. Sie selbst geächtet. Ihre Person bürgerlich vernichtet. Um noch unter den Menschen geduldet zu werden, mußte sie gleichsam aufhören, sie selbst zu sein. Von nun an vertauschte sie den Namen Zwanziger mit ihrem Geburtsnamen Schönleben. Nachdem sie sich unter diesem Namen eine Zeitlang durch verschiedene Orte des Frankenlandes umhergetrieben, bald hier, bald da, meistens bei den höheren oder gebildeten Ständen ein kurzes Unterkommen gefunden hatte, gelang es ihr, in dem oberpfälzischen Städtchen Neumarkt sich eine Art Versorgung zu verschaffen. Sie trat als Lehrerin junger Mädchen in weiblichen Handarbeiten auf, erhielt viele Lehrstunden, verdiente noch manches mit eigenen Arbeiten und erwarb sich, was ihr die dortige Obrigkeit bezeugte, durch ihren Fleiß wie durch ihre gute anständige Aufführung die allgemeine Zufriedenheit. Allein ihr Schicksal, vielmehr ihr unruhiges, mit sich selbst zerfallenes Gemüt, ließ ihr nirgends eine bleibende Stätte. Zu ihrem Unglück hielt sich einst der alte General N. N. aus München zu Neumarkt auf. Die bejahrte Witwe wußte noch des bejahrten Herrn Gelüste auf sich zu lenken. Er ließ sich bis zur engsten Vertraulichkeit mit ihr herab und machte ihr gelegentlich das Versprechen, für sie sorgen zu wollen. Da erwachte in ihr die Erinnerung an die schöne Vergangenheit, wo die »vornehmen, edlen Männer« ihre Beschützer waren. Das Vergangene, meinte sie, wolle sich nun in ihrem Alter wieder erneuern, und schon zog sie in ihren Gedanken und Träumen, als unterhaltene Freundin einer Exzellenz, in München ein. Diesen Hoffnungen glaubte sie, wie sie versichert, sich um so zutraulicher überlassen zu dürfen, »als sie immer gehört habe, daß die Katholiken sehr Wort zu halten pflegten«. Der General verließ Neumarkt. Sie schrieb ihm, erhielt aber keine Antwort. Sie meldete ihm einige Zeit nachher ihre Schwangerschaft. Es wurde ihr aber, statt anderer Antwort, bloß eine geringe Summe Geldes, zur Beruhigung für immer, durch einen Pfarrer überantwortet. Hierdurch noch nicht entmutigt, verließ sie Neumarkt, wo sie ein ganzes Jahr lang Ruhe und Unterkommen gefunden hatte, und zog nach München, um sich Seiner Exzellenz persönlich vorzustellen. Doch sie wurde nicht vorgelassen. Aus dem Gasthaus, in dem sie logierte, richtete sie ein Schreiben an ihren hohen Gönner, erhielt aber von einem Bedienten, nebst einem kleinen Reisegeld, die mündliche Weisung, seinen gnädigen Herrn ein für allemal nicht mehr mit ihren tollen Zudringlichkeiten zu belästigen. Genötigt, München zu verlassen, zog sie noch an manchen Orten hin und her, bis sie endlich von ihrem Verhängnis im Jahre 1807 nach Pegnitz und von da nach Kasendorf und Sanspareil, auf den Schauplatz ihrer großen Missetaten, geführt wurde. Fast zwanzig Jahre lang von Ort zu Ort umhergejagt, beinahe schon 50 Jahre alt und noch immer ein Fremdling auf dieser Erde, ohne Vaterland und Heimat, vor der Welt entehrt, bloß durch einen Namenstrug unter den Menschen geduldet, suchte sie endlich angstvoll nach Ruhe, nach einer bleibenden Stätte, nach einer sicheren Versorgung. Und als Herrin, wie ehemals, nicht mehr als verachtete Magd, wie jetzt! Immer nur andern, nie sich selbst angehören. Nie befehlen, immer nur von andern Befehle empfangen oder befürchten. Immer kriechen und schmeicheln, bloß um als Magd zu gefallen. Fortwährend dazu verdammt, mit freundlich erzwungener Miene, den Menschen schön zu tun, welche sie gleichwohl nur hassen konnte. Abhängig, untertänig, bei dem erzürnten Gefühle lebhafter Erinnerung an die vergangenen Zeiten eigener Herrschaft, voll alter Ansprüche auf das gefällige Zuvorkommen und die äußere Achtung anderer, und doch so oft geneckt, verspottet, verachtet, über die Achseln angesehen, das war mehr, als eine solche Seele länger zu ertragen vermochte. Rettung mußte ihr werden aus einer solchen Lage! Oder, wenn nicht Rettung, wenigstens Ersatz dafür! Aber aus dem Labyrinth ihres verworrenen Lebens führte kein gewöhnlicher Weg zur Freiheit. Überall Abgründe, die den Ausgang wehrten. Innerhalb der Schranken bürgerlicher Ordnung nirgendwo ein ausweichendes, sicheres Mittel der Hilfe! – Doch da entdeckt sich ihr endlich das Geheimnis einer still verborgenen Macht, die sie sich nur dienstbar zu machen braucht, um über alle Berge und Abgründe leichten Fußes hinüberzuschreiten und jenseits der lästigen Schranken beengender Verhältnisse, den Gesetzen des bürgerlichen Lebens entrückt, sogar über die Menschheit selbst hinausgehoben, mit unsichtbarer Gewalt nach eigener Willkür frei zu herrschen. Diese geheimnisvolle Macht war - Gift. Wann zuerst ihr jene Entdeckung geworden? Aus welcher Veranlassung? Ob auf einmal oder nach und nach? Ob sie sich jemals eines Planes im ganzen deutlich bewußt gewesen oder ob sich dieser nur allmählich fortschreitend aus den Tiefen ihres finsteren Gemüts entwickelt hat? Hierauf ist keine entscheidende Antwort möglich, weil diese ein ganz unumwundenes, offenherziges Bekenntnis voraussetzen würde, wie es die Verbrecherin niemals abgelegt hat. Überhaupt verläßt uns ihr Bekenntnis fast überall, wo es den geheimen Triebfedern ihres Handelns gilt. Doch liegt dieses Handeln selbst so klar und in so mannigfaltigen Erscheinungen vor unseren Augen, daß es uns das Geheimnis seiner verborgenen Quellen fast mit ebenso großer Sicherheit enthüllt, als das offenste Bekenntnis zu tun vermöchte. So viel geht ganz einleuchtend aus der Handlungsweise dieser Verbrecherin hervor, daß es die höchste Einseitigkeit sein würde, bei ihr, wie sonst bei gewöhnlichen Verbrechern, irgendeine einzelne Leidenschaft, diese oder jene bestimmte besondere Absicht, der Erklärung ihres verbrecherischen Treibens im allgemeinen zum Grund legen zu wollen. Was sie mit dem Gift befreundete, war überhaupt nur das frohe Gefühl unwiderstehlicher Macht, die ihren tückischen Stolz kitzelnde Freude, eine Kraft zu besitzen, womit sie jede Beschränkung nach Gefallen umwerfen, jeden Zweck erreichen, jede Neigung befriedigen und, indem sie damit über das Wohl und Dasein anderer Menschen gebot, gleichsam in die Pläne des Schicksals zerstörend eingreifen und dieses nach ihrem Gefallen lenken konnte. Gift war ihr das magische Zepter, womit sie unsichtbar diejenigen beherrschte, welchen sie sichtbar dienen mußte. Gift vertrat bei ihr die Stelle eines Zauberstabes, womit sie das goldene Tor ihrer letzten Hoffnungen für sich öffnete. Es gewährte ihr, die Schmach ihrer Dienstbarkeit an den verhaßten Menschen zu rächen, das Bewußtsein furchtbarer Erhabenheit, gleichsam als eine feindliche Gottheit, wie ein Engel des Todes und der Qualen, unter dem widerlichen Geschlecht umherzuwandeln und mit geheimer Kraft hier Tod, dort Schmerz und Krankheit auszuteilen. Gift strafte jede wirkliche oder vermeintliche Kränkung. Gift züchtigte für jede kleine Neckerei. Gift wehrte unangenehmen Gästen das Wiederkommen. Mit Gift störte man die beneideten Freuden geselliger Vereine. Gift gewährte mitunter in den lächerlichen Gebärden der Vergifteten eine lustige Unterhaltung. Gift gab Gelegenheit, sich den davon Erkrankten nachher in Wort und Tat, durch geheuchelte Teilnahme zu empfehlen. Gift war das Mittel, Unschuldige in Verdacht zu bringen und verhaßtem Mitgesinde bei seiner Herrschaft Verdruß zu bereiten. Gift machte Kinder schreien und ließ die Väter glauben, jene schrien aus Sehnsucht nach der geliebten Wärterin. Schmeichelte ihr die Hoffnung mit der Aussicht auf die Heirat eines noch verheirateten Mannes, so durfte sie nur wollen, und die Weiber stiegen in das Grab, um die Männer ihr als Witwer zu hinterlassen. Mißgönnte ihr Geschlechtsneid der Braut ihren Bräutigam, so wurden umsonst Ringe gewechselt und Aufgebote veranstaltet; denn ihr liebes Gift kam beizeiten dem Hochzeitsfeste zuvor. Giftmischen und Giftgeben wurden sonach für sie ein gewöhnliches Geschäft, ausgeübt zum Scherz wie zum Ernst, zuletzt mit Leidenschaft betrieben, nicht bloß um seiner Folgen willen, sondern um seiner selbst willen, aus Liebe zum Gift, aus bloßer Freude am reinen Tun an und für sich. Wie man alles liebgewinnt, womit man lange umgeht, und am liebsten hat, was uns am treuesten dient, so hatte zuletzt zwischen ihr und dem Gift gleichsam die Liebe ein unzertrennliches Band geknüpft. Gift erschien ihr als ihr letzter treuester Freund, zu dem sie sich überall unwiderstehlich hingezogen fühlte und von dem sie nicht mehr lassen konnte. Gift war ihr beständiger Gefährte. Mit Gift in der Tasche wurde sie von der Gerechtigkeit ergriffen, und nach mehrmonatlicher Gefangenschaft erschien ihr einst der lang entbehrte Anblick des Arseniks wie das frohe, tröstende Wiedersehen eines lang entfernten Geliebten. Als ihr zu Kulmbach das bei ihr gefundene Arsenik zur Anerkennung vorgelegt wurde, war es, nach der Bemerkung des Untersuchungsrichters, als wenn sie vor Freude zitterte. Mit Augen, die vor Entzücken strahlten, starrte sie auf das weiße Pulver hin. Sie schien es wie ein Wesen zu betrachten, das sie mit ihren Armen umfangen und an ihre Brust drücken möchte. Diese leidenschaftliche Liebe ist mit ein Erklärungsgrund, warum sie, die das Entsetzlichste bekannt und den Tod auf dem Schafott bereits vor Augen hatte, dennoch in ihren schriftlichen Selbstbekenntnissen von ihren Taten immer nur wie von »geringen Vergehungen« sprechen, die Menschen, welche sie, so »geringer Vergehungen« wegen, in das Verderben gebracht hätten, der Ungerechtigkeit beschuldigen, ja sogar noch ihre »allzu große Religiosität« rühmen konnte, welche von jeher die letzte Quelle ihres Mißgeschicks gewesen sei. Das Gewohnte verliert für uns alles Auffallende. Auch die auffallendste Schändlichkeit und was unser treuester Freund getan, sind wir geneigt, um des Täters willen, immer zu entschuldigen oder für löblich zu halten. Am 7. Juli 1811 erkannte das Appellationsgericht des Mainkreises zu Bamberg, daß die Anna Margaretha Zwanziger »mit dem Schwerte vom Leben zum Tode gerichtet und sodann ihr Körper auf das Rad gelegt werden soll«. Das Urteil wurde vom Königlichen Appellationsgerichte am 16. August bestätigt. Ohne sichtbare Gemütsbewegung vernahm sie den Inhalt des Todesurteils und unterzeichnete das über die Urteilsverkündigung aufgenommene Protokoll mit fester Hand. Mit der vollkommensten Ruhe durchlebte sie auch die drei Tage, die ihr noch zu leben vergönnt waren. Ihrem Untersuchungsrichter gestand sie, ihr Tod sei für die Menschen ein Glück; denn es würde ihr nicht möglich gewesen sein, ihre Giftmischereien zu unterlassen. Am Tage vor ihrer Hinrichtung schrieb sie noch, in Gegenwart des Inquirenten, einen sehr ruhig gehaltenen Abschiedsbrief an eine ihrer Gevatterinnen zu Nürnberg. Sie dankt ihr darin für erwiesene Freundschaft, bittet um ihre Verzeihung und Teilnahme, trägt ihr noch Grüße an andere Personen auf und schließt mit den Worten: »Ich muß enden. Die Stunde schlägt bald, so meine Leiden aufhören werden. Beten sie alle für mich. Der 17. September ist der Tag meines Todes, wo ich von Gott erhalte, was meine Taten mit sich bringen. Nun höre ich auf zu sein für diese Welt!« Ihrem Untersuchungsrichter suchte sie sich durch einen seltsamen Antrag für seine ihr bewiesene Menschlichkeit erkenntlich zu erweisen. Sie bat ihn, ihr zu erlauben, nach ihrem Tod ihm als Geist zu erscheinen, um ihm in ihrer Person einen handgreiflichen Beweis von der Unsterblichkeit der Seelen vor die Augen zu stellen. Auch am Tage der Hinrichtung blieb sie sich gleich. Vor dem hochnotpeinlichen Gerichte hörte sie mit größter Gelassenheit und ohne Tränen der öffentlichen Verkündigung des Urteils zu. Nur aus Scham vor der unermeßlichen Volksmasse hielt sie, während des Vorlesens, das Schnupftuch vor ihr Gesicht. Als der Stab über sie gebrochen war, nahm sie von den Richtern und Henkern, wie von einer gewöhnlichen Gesellschaft, mit zierlicher Verneigung einen höflichen Abschied. Zur Vervollständigung der Charakteristik dieser Person dient noch der Umstand, daß ihr von dem Untersuchungsrichter, kurz vor ihrer Hinrichtung, auf ihr Gewissen zugeredet wurde, die Unschuld des Justizamtmanns Glaser zu bekennen. Allein sie beharrte standhaft bei der verleumderischen Beschuldigung seiner Teilnahme an ihrem ersten Morde. Mit dieser letzten Lüge auf der Seele legte sie ihr schuldbeschwertes Haupt unter des Scharfrichters Schwert. Joseph Auermann oder Tadelloser Mensch und Bürger und zuletzt doch ein Mörder Der Mensch, der von dem Hofgerichte Neuburg zur Strafe des Schwerts verurteilt worden ist, gehört in die Reihe derjenigen Verbrecher, die wegen ihrer Tat mehr als Unglückliche zu bemitleiden denn als Missetäter zu verabscheuen sind. Unser moralisches Gefühl will sie in Schutz nehmen, wenngleich die strenge Gerechtigkeit sie als schuldige Opfer fordert. Die Akten zeigen hier einen rechtlichen und allgemein geachteten Bürger, der im Drange zusammentreffender Umstände unerwartet in ein grausames Verbrechen fällt, das mit seinem erprobten Charakter, mit seinem ganzen bisher geführten Leben, mit allen seinen Neigungen, Leidenschaften und Gesinnungen in grellem Widerspruch zu stehen scheint. Joseph Auermann ist katholischer Religion, 36 Jahre alt, in dem Städtchen Beilngries gebürtig, wo sein schon vor acht Jahren verstorbener Vater als Bäckermeister lebte. Auch er selbst nährte sich anfangs vom Bäckerhandwerk, gab es aber nachher auf und übernahm eine Ziegelhütte, die mit den dazugehörigen Grundstücken sein Vermögen ausmacht, das an Wert ungefähr 4000 Gulden beträgt, worauf aber 2000 Gulden Schulden haften. Seit zehn Jahren ist er verheiratet, und in dieser Ehe erzeugte er vier Kinder, wovon noch zwei am Leben sind. Ein Mädchen von zehn Jahren und ein Knabe von einem Jahr. Auermann, weit entfernt, je von der Obrigkeit eine Strafe erlitten oder verdient zu haben, stand wegen seiner unbedingten Rechtlichkeit in allgemeiner Achtung. Alle abgehörten Zeugen, Mitbürger, Nachbarn, das Hausgesinde stimmen in folgender Charakterschilderung miteinander überein: Er war ein durch und durch ehrlicher und rechtlicher Bürger. Mit rastlosem Fleiß suchte er seine Familie redlich zu ernähren und seine Geschäfte vorwärtszubringen. Er spielte nicht, trank wenig, war guttätig gegen Arme, bezeigte sich freundlich, zuvorkommend und dienstfertig gegen jedermann. Der Religion war er treu ergeben. Nicht bloß ihren Gebräuchen, sondern ihr selbst in Gesinnung und Tat. Nie suchte er Händel. Er war durchaus friedfertig, nachgebend und zu aufbrausendem Zorne nicht im mindesten geneigt. Beleidigungen wußte er zu ertragen und zu verzeihen. Spöttische Neckereien über sich pflegte er mit gutmütiger Laune anzuhören und wohl selbst zu belachen. Es war das gewöhnliche Zeichen seines höchsten Zorns, wenn er zu sprechen aufhörte. Sein Gesinde lobte ihn wegen seiner Gutherzigkeit und Milde. Mit dem Knechte Pögel, eben dem Menschen, an welchem er zuletzt zum Mörder wurde, lebte er nach Aussage eines Zeugen wie ein Vater mit seinem Kinde. Als ihm einst dieser Pögel einige Sachen veruntreut hatte, blieb er dennoch friedfertig und liebreich gegen ihn, wie zuvor. Auch als Ehemann war er musterhaft. Seine Ehefrau gibt ihm, nach zehnjähriger Ehe das Zeugnis, nie einen Streit mit ihm gehabt zu haben. Bei solchen Eigenschaften durfte ein Zeuge, der ihn neunzehn Jahre lang als Nachbar kannte, mit Recht von ihm sagen: »Ich habe in meinem Leben keinen braveren Mann gekannt.« Seinem Knechte Pögel war er teils an rückständigem Gesindelohn, teils an Geld, das er von ihm geliehen, die Summe von 400 Gulden schuldig. Pögel kam aus seinem Dienste, kaufte in Dietfurt ein bürgerliches Anwesen und brauchte zur Bezahlung des Kaufschillings diese Summe. Da Pögel auf Bezahlung klagte, wurde dem Auermann durch richterliches Dekret vom 29. November 1806 auferlegt, dem Konrad Pögel das schuldige Kapital nebst Zinsen binnen vier Wochen bei Vermeidung der Exekution zu zahlen. Auermann machte sogleich Anstalten, diese Summe, die er nicht vorrätig hatte, als Darlehen aufzubringen. Er ging an vielen Orten zu manchen Personen. Er sparte weder Versprechungen noch Bitten. Aber seine Mühe war umsonst. Ein Stadtpfarrer wies ihn mit Hohnlächeln und beißenden Reden ab. Viele wollten, andere konnten ihm nicht helfen. Zu einer gewissen Johanna Baur kam er in diesem Anliegen zu verschiedenen Zeiten dreimal. Als auch beim dritten Male wieder dieselbe Absage ihm zuteil wurde, schlug er die Hände mit dem Ausruf zusammen: »Um Gotteswillen! Was fang ich an? Ich bekomme die Exekution. Ich bin doch ein angesehener Mann. Ich schäme mich.« Dennoch ermüdete er nicht. Am 18. Dezember begab er sich zu einem gewissen Schermer, bat auch bei diesem wehmütig dringend um Hilfe. Er mußte aber, wie bei den übrigen, ohne Geld und ohne sicheres Versprechen, mit Tränen in den Augen, fortgehen. Seine Schwiegermutter hatte an vielen Orten Geld ausstehen. Sie erlaubte ihm, durch Einforderung der rückständigen Zinsen oder Aufkündigung einzelner Kapitalien die nötige Summe zusammenzubringen. Er lief bei mehr als zwölf Personen umher und brachte auch von diesen nur leere Hände oder unsichere Versprechungen zurück. Am 19. Dezember, vierzehn Tage vor Ablauf der Frist, kam endlich Pögel von Dietfurt zu ihm in das Haus. Mit Ungestüm forderte er das schuldige Geld und erklärte, nicht eher aus dem Hause zu weichen, bis er die Schuldsumme erhalten habe. Wirklich quartierte er sich gleichsam zur Exekution ein, drängte sich an den Tisch der Auermannschen Eheleute und blieb eigenmächtig selbst über Nacht im Hause, wo er in der Ziegelstube sein Nachtlager nahm. Sein Betragen gegen den unglücklichen Schuldner war nun eine ununterbrochene grobe Beleidigung. Bei jeder Gelegenheit nannte er ihn einen Betrüger oder Spitzbuben. Durch die friedlichsten Gegenreden, es sei ja der Termin noch nicht gekommen, er werde sein Geld schon erhalten, ließ er sich nicht zum Schweigen bringen. Selbst das Gesinde wurde über Pögel erbittert und bemitleidete den Herrn. Die Dienstmagd Mentl sagt aus: Pögel habe sein Geld nie anders, als mit beleidigenden Vorwürfen gefordert und immer wiederholt: »Alle Leute sagen, ich bekäme mein Geld nicht. Du kommst auf die Gant. Du kommst dein Lebtag nicht mehr auf! Alle Leute sagen es.« So habe er sich fast bei jeder Mahlzeit betragen und sooft er des Herrn ansichtig geworden. Der habe sich fast nicht mehr getraut, in seine eigene Stube zu gehen. Dieselbe Zeugin erklärte an einem andern Ort, sie habe während dem dreitägigen Aufenthalt des Pögel oft gesehen und gehört, wie dieser ihren Dienstherrn um das schuldige Geld gepeiniget und mit so tief schneidenden Worten beleidigt habe, daß mancher jähzornige Mensch vielleicht schon auf eine einzige solche Rede ihn erschlagen haben würde. Über dieses unverschämte Benehmen des Pögel ist unter allen Zeugen nur ein und dieselbe Stimme. Am 21. Dezember, an einem Sonntag, setzte Pögel fast mit noch größerem Ungestüm als zuvor sein Unwesen fort. Er drang bei Tisch und nach dem Essen mit mancherlei zudringlichen und beleidigenden Reden von neuem in den unglücklichen Schuldner, nannte ihn einen schlechten Mann und Spitzbuben, der ihm sein Geld nicht schaffe und schrie, indem er mit den Händen auf seine Beinkleider schlug: »Das Geld muß herbei! Und solle es vom Firmament herunterkommen!« Da brach dem Auermann die Geduld. Er eilte mit weinenden Augen aus dem Hause fort, weil er die Qual dieser Vorwürfe nicht länger auszuhalten vermochte, und um nochmals zu versuchen, ob er nicht durch Herbeischaffen des Geldes sich von seinem Quälgeiste befreien könnte. »Jetzt kann ich aber nicht mehr bleiben, wie der Sakrament mich plagt!« sprach er im Vorübergehen zu seiner Magd, als er zum Hause hinausging. Von seinem Fenster aus hatte er beim Weggehen einen seiner Brüder, der auf einer benachbarten Ortschaft ansässig ist, in das Städtchen hineinreiten sehen. Auch andere seiner Bekannten waren aus der umliegenden Gegend an diesem Nachmittag in Beilngries anzutreffen. Er hoffte daher noch von dem einen oder dem andern Hilfe oder wenigstens hilfreichen Rat zu erlangen. Den ganzen Nachmittag brachte er auch wieder damit hin, zu finden, was er bisher vergebens gesucht hatte. Allein sein Bruder war nicht imstande, ihn zu unterstützen. Die Bekannten, welche er ansprach, oder andere, an die ihn seine Bekannten empfahlen, waren es ebensowenig oder behaupteten, es zu sein. Da die Personen, von denen er seine Rettung erwartete, in verschiedenen Schenken aufgesucht werden mußten und er immer von dem einen zu dem andern gewiesen wurde, so brachte er diesen ganzen Nachmittag und einen Teil des Abends in Wirtshäusern zu und nahm über die Grenzen seiner bisherigen Gewohnheit vielerlei Getränke zu sich. In der Regel pflegte er nur zwei bis drei und höchstens fünf halbe Maß Bier zu trinken. An diesem Nachmittage bis ungefähr halb acht Uhr hatte er, nach seiner Berechnung, bei verschiedenen Bräuern im ganzen vierzehn halbe Maß zu sich genommen. Mag von dieser Zahl einiges abgerechnet werden müssen, so darf man sie gemäß den Aussagen der Wirte selbst und anderer Zeugen wohl nicht geringer als auf zehn halbe Maß oder Seidel herabsetzen. Wenn man nun bedenkt, daß Auermann so viel zu trinken gar nicht gewohnt war, daß er vielerlei Bier durcheinander zu sich genommen, daß gerade damals sein Gemüt von frischem Ärger gereizt, von ängstlichen Sorgen, von Furcht und Hoffnung leidenschaftlich bewegt und zerrüttet war, so hat seine Behauptung, daß er zuletzt berauscht geworden, allerdings sehr hohe Wahrscheinlichkeit für sich, wenngleich von allen abgehörten Zeugen kein einziger Trunkenheit an ihm bemerkt haben will. Dieser Zustand äußert sich nicht bei allen Menschen auf gleiche Weise und ist bei vielen, zumal bei Temperamenten, wie das des Inquisiten, kaum bemerkbar. Abends um halb acht Uhr begab er sich endlich aus dem Wirtshaus des sogenannten Walthierer, dem letzten, der an diesem unglücklichen Nachmittag von ihm besuchten Wirtshäuser, auf den Weg nach Hause. Und dieses war der Weg zu seinem Verbrechen. Sein Bekenntnis ist folgendes: Im Nachhausegehen beschäftigte ihn der traurige Gedanke an seine unglückliche Lage, an die Beleidigungen, die er von Pögel schon ertragen und an die neuen Kränkungen, denen er entgegengehe. »Da ergriff mich der Groll«, sagte er, »und ich dachte, wenn der Pögel noch zu Hause ist und mich wieder um das Geld quält, wozu er in meinem Hause kein Recht hat, zumal die Zahlungszeit noch nicht vorüber ist, so erschlage ich ihn. Er ist nicht mehr wert.« Mit diesem Gedanken kam er vor sein Haus. Er sah Licht und merkte, daß seine Leute noch wach seien. Er bedachte, wenn er jetzt schon hineingehe und an Pögel allenfalls seinen Vorsatz ausführe, so würde der Lärm und das Getöse seine Tat entdecken. Er stieg also auf seinen Ziegelboden, legte sich auf das Stroh und schlief ungefähr bis um halb zehn Uhr. Beim Erwachen stand ihm sein Elend wieder vor der Seele mit allen Leidenschaften und Empfindungen, die sein Herz wider den unerträglichen Gläubiger empört hatten. Mit ihm selbst war auch sein Entschluß aus dem Schlaf erwacht. »Ich stieg jetzt«, dieses sind seine eignen Worte, »mit dem vollen Vorsatz in das Haus hinunter, den Pögel, wenn er noch da sei und mich wieder tribuliere und schikaniere, zu schlagen, wenn ich ihn auch totschlage.« Doch setzte er gleich erläuternd hinzu: »Ich habe den vollen Vorsatz gehabt, ihn zu erschlagen.« Als er an seinem Haus anpochte, wurde ihm die Tür von diesem Pögel geöffnet. Der war schon halb ausgezogen und hatte sich in der Ziegelstube in seine Bettstatt auf das Stroh zum Schlaf hingelegt. Auermann ging mit ihm hinein, nahm aus der Ofenröhre die Suppe, die ihm seine Frau übriggelassen hatte und setzte sich zum Essen nieder. Kaum war dies geschehen, so fing Pögel wieder zu mahnen und zu drängen an. Auermann vergalt diese Reden mit dem Vorwurf der in seinem Dienst begangenen Treulosigkeiten und Diebereien. Daraus entstand ein Wortwechsel, der damit endigte, daß jener ein bei der Hand liegendes Spanscheit in die Rechte nahm, den Pögel mit der Linken zu Boden warf und ihm hierauf durch wiederholte gewaltige Schläge den Hirnschädel zerschmetterte, bis er unter den Streichen den Geist aufgab. Als dies vollbracht war, legte er den Leichnam in die mit Stroh gefüllte Bettstatt, steckte ihn mit dem Kopf bis an den Unterteil des Leibes in einen Sack, um die Verblutung in die Stube zu verhindern, und schleppte ihn dann auf den Ziegelboden hinaus, wo er ihn mit dessen Kleidern unter das Stroh verbarg. Nun vertilgte er emsig die Blutspuren. Um zwölf Uhr ging er zu seiner Frau in das Bett hinauf. Am folgenden Morgen ließ er seinen Bruder Johann Auermann zu sich kommen. Ihm entdeckte er unter Wehklagen die unglückliche Tat und beredete ihn, in der Ziegelhütte ein Grab zu machen. Beide Brüder begruben hier die Leiche. Am selben Morgen entdeckte er auch seiner Frau den begangenen Mord. Auch dem Gesinde blieb er nicht lange verborgen. Das plötzliche Verschwinden des Pögel, verschiedene Blutspuren im Stroh, widersprechende, verdächtige Reden und Handlungen ihres Herrn verrieten ihnen bald sein schreckliches Geheimnis. Die Dienstmagd Mentl rief ihn endlich am 26. Dezember, das war fünf Tage nach der Tat, mit seinem Knechte Eckerlein in eine Stube auf die Seite. Sie hielt ihm ihren Verdacht wegen der Ermordung des Pögel vor. Er gestand beiden sein Verbrechen. Doch schwiegen diese anfangs, um nicht an ihrem Herren zu Verrätern zu werden. Von Gewissensangst getrieben und auf den Rat seiner Dienstboten, beschloß er endlich, sich selbst dem Gericht anzugeben. Er ging in dieser Absicht am 28. Dezember in das Haus des Landrichters. Beim Eintreten stand die Braut des Erschlagenen vor ihm. Ein unerwarteter Anblick, der so tief in sein Gewissen schlug, daß er bestürzt, ohne ein Wort zu reden, mit wild herumirrendem Blick, schnell wieder umkehrte und zur Tür hinauseilte. Diese Tatsache gründet sich teils auf sein eigenes Bekenntnis, teils auf das Zeugnis der Katharina Kind, der Braut des Erschlagenen. Am gleichen Tag kam die gerichtliche Angabe des Knechts Eckerlein seiner Selbstanzeige zuvor. Daraufhin wurde die Untersuchung beschlossen und der Inquisist noch in derselben Nacht in Haft genommen. Gleich in seinem ersten Verhör gestand er den Todschlag. Er behauptete nur, daß erst bei dem Wortwechsel in der Ziegelstube der Gedanke einer Mißhandlung des Pögel in ihm aufgestiegen sei, und daß er ihn in Notwehr, weil er mit einem Messer auf ihn zugekommen sei, erschlagen habe. Allein beim dritten Verhör widerrief er dies Vorgeben als Unwahrheit und bekannte die Tat, wie sie oben erzählt worden ist, wobei er auch in den folgenden Verhören beharrte. Am 30. Dezember wurde die Leiche an dem von dem Inquisiten bezeichneten Orte ausgegraben. Alle Anwesenden erkannten in dem Leichnam den Pögel. Die gerichtliche Besichtigung und die Sektion wurden am folgenden Tag vorgenommen. Alle Verwundungen zeigten sich am Kopf. Das Hinterhaupt war ganz zerschmettert, so daß an einigen Stellen selbst das Gehirn vordrang. Das Gutachten des Landgerichtsphysikus fiel dahin aus, daß diese Wunden absolut tödlich gewesen seien. Die Tatsachen selbst sind in allen wesentlichen Punkten so klar und unbezweifelt hergestellt, daß alle weitere Erörterung überflüssig sein würde. Ebensowenig ist an der Zurechnung zur Strafe überhaupt oder an dem Vorsatz zur Tötung zu zweifeln. Der letztere ist wiederholt eingestanden, die erstere leuchtet aus dem ganzen Vorgang hervor. Denn die Trunkenheit des Delinquenten war bei weitem nicht in dem Grad, daß sie die Zurechnung ausschließt. Auermann überlegte, urteilte richtig, handelte verständig und den Umständen ganz gemäß. Er wußte sich fast aller Einzelheiten, Tatsachen, selbst seiner Gedanken, Gefühle und Entschlüsse klar und bestimmt zu erinnern. Die Bestimmung der Strafe mußte aus dem gemeinen Recht geschöpft werden, weil in dem ehemals eichstättischen Ort Beilngries der bayerische Kriminalkodex keine Gültigkeit hatte. Die peinliche Gerichtsordnung Karls V. macht eine wesentliche Unterscheidung zwischen Mord und Todschlag. Unter Todschlag wird eine Entleibung verstanden, die ohne vorhergehende Überlegung, in plötzlicher Aufwallung des Zorns beschlossen und auf der Stelle ausgeführt worden ist. Unter Mord hingegen versteht man eine Entleibung, die mit Überlegung beschlossen oder im Zustand der Überlegung ausgeführt wurde. Dem Todschlag wird die Strafe des Schwerts, dem Mord die Strafe des Rads angedroht. Erwägt man, daß die unmittelbare Veranlassung zur tödlichen Handlung des Auermann die vorhergegangenen Beleidigungen des Pögel gewesen sind, daß im Zank und unter wechselseitigen bitteren Vorwürfen das erste beste Holzscheit ergriffen und damit die Entleibung ausgeführt wurde, so scheint allerdings der leichtere Fall eines Todschlags vorhanden zu sein. Allein eine im Affekt ausgeführte Tötung ist darum noch kein Totschlag »aus Jäheit und Hitze des Zorns«. Auermann hatte auf den Fall, wenn ihn Pögel wegen der Schuld von neuem ängstige, dessen Tötung schon vorher beschlossen. Auf dem Weg nach Haus stand schon dieser Vorsatz in ihm fest. Damit er bei dessen Ausführung nicht gestört oder entdeckt werde, begab er sich, als er noch Licht bemerkte, nicht gleich in seine Wohnung, er wollte erst den Schlaf seiner Hausgenossen abwarten. Bei seinem Erwachen auf der Ziegelscheune wurde der Vorsatz, mit dem er sich niedergelegt hatte, von neuem gefaßt und bestätigt. Mit diesem Vorsatz, den Pögel in dem vorausgesetzten, wahrscheinlichen Falle zu töten, stieg er von der Ziegelscheune zur Wohnung hinab. Dieses alles bezeichnet deutlich genug die überlegte Tötung, also den Mord. Dürfte man annehmen, daß diese Entleibung in der Absicht beschlossen worden sei, um sich dadurch von der Schuld selbst zu befreien, so wäre Inquisit sogar ein Raubmörder zu nennen. Allein dafür liefert weder das Bekenntnis des Inquisiten noch sonst eine Quelle die erforderlichen Tatsachen. Auermann, sonst ein verständiger Mensch, mußte auch wissen, daß dieser Absicht der Erfolg nicht entsprechen könne, weil die Summe, die dem Pögel nicht bezahlt werden konnte, dessen Erben bezahlt werden mußte. Als eigentliche Triebfeder zu diesem Entschluß gibt er den erwachenden Groll gegen den Ermordeten an. Eine Behauptung, die höchste psychologische Wahrscheinlichkeit für sich hat. Schon drei Tage lang hatte er unausgesetzt die gröbsten Beleidigungen von Pögel ertragen. Geängstigt und verfolgt von dessen beschimpfenden Kränkungen konnte er nur mit Angst seine Wohnstube betreten, nicht ohne Furcht und Ärger an seinen eignen Tisch sich niedersetzen. Der Schmerz neuer Kränkungen trieb ihn am Nachmittag des 21. Dezembers aus seiner Wohnung und zu neuen Versuchen, Geld aufzubringen. Und nun, als er abends vom Bier erhitzt, durch neues Mißlingen seiner Geldbewerbungen gefoltert, in dem Nachgefühl der frischen Beleidigungen, mit leeren Händen, der Qual neuer Beleidigungen entgegenging, was ist begreiflicher, als daß die ganze Erbitterung seines zerrütteten Gemüts sich auf den Urheber aller dieser Leiden wälzte. Der lang verhaltene Groll, verbunden mit der angstvollen Verlegenheit über den herannahenden Zahlungstermin, vereinigte sich schnell in dem Entschluß, den unbarmherzigen Gläubiger, wenn er von neuem seine Martern anfange, aus dem Wege zu räumen. Fassen wir dieses in deutliche Begriffe zusammen, so waren teils Rache, teils die Absicht, sich durch den Tod des Pögel von dem peinigenden Gefühl seiner Gegenwart, seiner beleidigenden Vorwürfe und seines stürmischen Andringens zu befreien, die nächsten Beweggründe seiner Tat. Das Urteil des Hofgerichts ist dem strengen Rechte gemäß. Die zuerkannte Strafe des Schwertes ist sogar gelinder als die gesetzliche, weil auf Mord die Strafe des Rades steht und keine Milderungsgründe vorhanden sind, die den Richter bemächtigen, von der Strafe des Gesetzes abzuweichen. Allein, wenngleich ein Richter, der Mund des Gesetzes, die Todesstrafe nicht abzuwenden vermochte, so waren doch die erheblichsten Gründe vorhanden, die die Gnade des Oberherrn bestimmen konnten, das Schwert der Gerechtigkeit zurückzuhalten. Den Unvollkommenheiten der Gesetze in ihrer Anwendung nachzuhelfen, das Mißverständnis zwischen der gesetzlichen Strafe und der Strafbarkeit eines einzelnen Übertreters, zwischen der unbeugsamen Strenge des unwandelbaren, allgemeinen Gesetzes und der wandelbaren Veränderlichkeit des individuellen Verschuldens, mit Weisheit auszugleichen und so die Gerechtigkeit mit der Billigkeit zu versöhnen, diese Macht ist mit dem Rechte der Begnadigung in die Hände des Oberherrn gelegt. Die Strafbarkeit Auermanns erscheint wegen des Zusammentreffens mannigfaltiger ungewöhnlicher Umstände tief herabgesetzt, so daß sie außer allem Verhältnisse mit der Todesstrafe zu stehen scheint. Auermann gehört nicht in die Klasse solcher Verbrecher, deren verderbtes Gemüt aus innerem Antrieb, aus innen wohnenden gefährlichen Neigungen und Leidenschaften das Verbrechen sucht. Er wurde durch den heftigen Drang unverschuldeter Zufälle bei einem zerrütteten Gemütszustand aus dem rechtlichsten Mann zu einem Übeltäter. Dieses alles geht aus dem Zusammenhange folgender Gründe klar hervor: Sein ganzes Leben stellt ihn nicht nur tadellos, sondern selbst achtungswürdig dar, als einen Mann, der allen Bürgern an Rechtlichkeit als Muster vorgehalten werden durfte. Keine einzige schlechte oder gefahrdrohende Neigung und Leidenschaft offenbarte sein früheres Leben, weder in Worten noch in Taten. Nicht Jähzorn noch Rachsucht, nicht Habsucht und Eigennutz, Leichtfertigkeit oder Trägheit beflecken das Bild seines Charakters, soweit der durch die einstimmigen Aussagen bewährter Zeugen dargestellt worden ist. Nur die Weichheit seines Gemüts, zuwenig Kraft im Wollen, zuwenig Mut im Entschließen, das sind die Quellen seines Verbrechens und seines eigenen Verderbens. Der Erschlagene hatte sich auf die unrechtmäßigste Weise gegen ihn benommen, hat sich in sein Haus und an seinen Tisch gedrängt und durch die schnödesten Beleidigungen eine Forderung zu erpressen gesucht, deren Zahlungstermin noch nicht einmal gekommen war. Der Haß und die Erbitterung Auermanns war daher durch Pögels eigne Schuld, durch die ihm zur Last fallende Verletzung des Hausrechts, durch widerrechtliche Ehrenkränkungen veranlaßt. Haß und Erbitterung waren also gerecht oder doch menschlich zu entschuldigen. Versetzt man sich anschaulich in die Lage, worin dieser Mann, der schon am 11. Dezember halb verzweifelnd die Hände rang, sich am 21. befunden hat, und hält man sie mit seinem Charakter, sowie seine Tat mit allem, was ihr vorausging, vergleichend zusammen, so darf mit höchster Wahrscheinlichkeit behauptet werden, daß sein Verbrechen in der Verwirrung eines an Verzweiflung grenzenden Gemütszustandes beschlossen und vollzogen worden ist. An diesem unglücklichen Tag stürmte alles auf ihn zusammen, was selbst das festeste Gemüt erschüttern, das seinige aber, worin Weichheit und Schwäche am wenigsten zu verkennen sind, völlig zusammendrücken und in kleinmütiger Verzweiflung gleichsam auflösen mußte. An diesem Tage hatten die Kränkungen des Pögel das Äußerste erreicht. Die unerträgliche Schmach, die ihn aus seinem Hause fortgetrieben, immer wiederholte und immer von neuem vereitelte Hoffnungen, Geld zu bekommen, das empörte Gefühl der Ehre, die an der unbarmherzigen Härte seines Gläubigers auf einmal scheitern sollte, die Furcht vor neuen Beleidigungen und die Verbitterung über die vergangenen, das alles gährte und kämpfte in seiner zerrütteten Seele durcheinander, als sie den Gedanken ergriff, ihre Schmerzen an deren verhaßtem Urheber blutig zu rächen. Hierzu kam Erhitzung durch Trunk, welche ihm zwar nicht Überlegung und Bewußtsein entzog, aber jenen zerrüttenden Gedanken und Gefühlen nur um so größere Lebendigkeit, Klarheit und Kraft verleihen mußte. Er beharrt darauf, daß er nach dem Erwachen aus dem kurzen, anderthalbstündigen Schlaf sich noch berauscht gefühlt und sogar noch die mörderische Handlung im Taumel des Rausches vollbracht hat. Erst mit dem Augenblick, da Pögel als Leiche vor ihm gelegen, sei der Rausch verflogen. Eine Behauptung, die zuviel psychologische Wahrheit für sich hat, als daß sie ganz erdichtet sein könnte. Auf dem Rückweg nach seiner Wohnung, wo der Vorsatz der Entleibung des Pögels zuerst in ihm entstand, kam auch ein Vorfall ihm in das Gedächtnis, der sein Verbrechen sogar mit der Meinung des Rechts zu begünstigen schien. Er erinnerte sich, wie einst ein Mensch, der wegen verletztem Hausrecht von dem Hausherrn derb geschlagen worden war, auf seine Klage nicht nur keine Genugtuung bekam, sondern auch von einem öffentlichen Beamten mit der Erläuterung beschieden worden ist, daß er es hätte haben müssen, wenn ihn der andere totgeschlagen hätte. Auermann nahm diese Äußerung in zu buchstäblichem oder zu ausgedehntem Sinne und suchte sich die Meinung aufzureden, sich mit Pögel in gleichem Falle zu befinden. Jener Schluß war allerdings ein sophistisches Kunststück der Eigenliebe, die sein Herz zu bestechen und dessen edlere Neigungen für sich zu gewinnen suchte. Aber dieser Umstand, der um so glaubwürdiger ist, da er mit verschiedenen ähnlichen Äußerungen, die dem Inquisiten bald nach der Tat gegen sein Gesinde entfielen, sehr zusammenstimmt, beweist wenigstens so viel, wie sehr dieser Auermann ein Neuling in verbrecherischen Gedanken war. Er konnte dem Verbrechen gleichsam noch nicht ins Auge sehen und vermochte es noch nicht in seiner wahren Gestalt zu ertragen. Er mußte es erst mit dem Mantel des scheinbaren Rechts umhüllen, ehe er sich ihm zu ergeben den Mut finden konnte. Und selbst da noch hielt sein Vorsatz das Verbrechen in einer gewissen Entfernung von sich ab. Er beschloß nicht geradezu die Entleibung des Pögel. Er schob die Wirksamkeit und die Ausführung seines Vorsatzes zögernd auf die Bedingung hinaus, wenn Pögel seine Forderungen auf kränkende Art wiederholen würde. Die Tat wäre wahrscheinlich unterblieben, hätte nicht Pögel sogleich diese Bedingung wahr gemacht und den Willen zur Ausführung jenes Entschlusses gleichsam herausgefordert. Mit allem Vorhergehenden stimmt das Benehmen des Auermann nach vollbrachter Tat zusammen. Die Gewissensangst, die ihn sogleich ergriff, das Geständnis, das er seinem Gesinde ablegte, der schwere Gang in des Landrichters Haus, um sich selbst der Gerechtigkeit zu überliefern, sein umständliches, reumütiges Bekenntnis, in dem er gleich im ersten Verhör sich der Tat schuldig gab. Nach diesen Erwägungen wurde vom Staatsministerium der Antrag gestellt, »daß seine Königliche Majestät geruhen möchten, gegen Auermann Gnade für Recht ergehen zu lassen, denselben mit der Todesstrafe zu verschonen, und zu gestatten, daß eine außerordentliche Strafe wider ihn erkannt werde«. Jacob Thalreuter oder Jugendbosheit und Greiseneinfalt Die Baron von Stromwalterischen Ehegatten zu Ansbach hatten einen Pflegesohn namens Thalreuter. Vielen war er nur als der junge Baron Jacques von Rescher bekannt. Dieser 15jährige Bube zeichnete sich, besonders im Jahre 1825, durch unbeschäftigtes Umhertreiben, liederliches Wirtshausleben und die tollste Geldverschwendung aus. Beständig wurde nach den benachbarten Städten und Städtchen in Gesellschaft geritten oder gefahren, und die ganze Lustpartie immer von Thalreuter, dem bei solchen Gelegenheiten die Rocktaschen von Haufen Geldes klangen, mit freigebiger Hand bestritten. In den Gasthäusern wurden Bekannte wie Fremde auf seine Kosten schwelgerisch bewirtet, und das Geld, nach dem Ausdruck eines Zeugen, mit vollen Händen unter die Leute geworfen. Die allerteuersten Weine, Champagner, Madeira, Tokayer und dergleichen, wurden nicht nur bei der Tafel getrunken, sondern auch, wenn es dem läppischen Übermute des so betitelten jungen Barons gefiel, den Bauernburschen oder Fuhrknechten eingeschüttet, auf die Erde gegossen oder die Bouteillen wurden an Wagenrädern zerschlagen. Einmal wurden sogar mehr als ein Dutzend Flaschen in einen dem Wirtshaus nahen Teich versenkt. Zeugen haben bekundet, daß er die Räder seines Mietwagens mit Kölnischem Wasser angefeuchtet. Zu seinen Wirtshausbelustigungen gehörte es mitunter, die ausgesuchtesten Speisen auf die Straße zu werfen, sogar ganze Schinken vom Fenster auf die Straßenjungen herabzuschnitzeln und Zuckerwerk oder Geld unter sie auszustreuen, um sich an ihren Balgereien zu ergötzen. Abends wurde, den Gästen zur Belustigung, manchmal ein kostbares Feuerwerk abgebrannt. Lohnkutscher, Gastwirte, Kaufleute und Galanteriewarenhändler hatten an ihm ihren besten Kunden. Bei dem Galanteriewarenhändler Stang, der an den verschwenderischen Lustpartien Thalreuters teilzunehmen pflegte, hatte er in einem einzigen Jahre für 600-700 Gulden Waren, darunter für 50 Gulden Kölnisches Wasser, gekauft. Wer einigermaßen mit ihm in nähere Berührung kam, wurde mit Geschenken erfreut. Der Musikfreund mit Cremoneser Geigen, Jagdliebhaber mit teuren Jagdgewehren, Raucher mit silberbeschlagenen Tabakspfeifen, deren er, wie von ihm selbst angegeben wird, nach und nach wohl für 250 Gulden verschenkte. Dem einen ließ er Röcke, Mäntel, Kappen machen, dem andern Pferdegeschirr, einen dritten beschenkte er mit allerlei Hausrat und dergleichen. Bei dieser Lebensweise konnte es auch an anderem Unfug nicht fehlen. In einem benachbarten Städtchen geriet er im April 1825 in Raufhandel und kam wegen Körperverletzung in Untersuchung. Er wurde aber wegen Mangels an Beweis entlassen. Zwei Monate nachher kam er, nebst mehreren Mitschuldigen, wegen Wilddiebstahls wieder in Untersuchung. Der Umgang dieses Menschen war übrigens so gemein wie seine Aufführung. Fast alle, mit denen er sich umhertrieb, gehörten zu der niederen, ungebildeten Volksklasse. Der einzige Mann aus dem achtbaren Bürgerstande war der schon oben genannte Galanteriewarenhändler Stang, den wir noch oft nennen müssen. Thalreuter machte hin und wieder nicht unbedeutende Schulden. Die standen gleichwohl mit seiner beispiellosen Verschwendung in keinem Verhältnis. Jene Schulden hatten auch nicht etwa in Darlehen ihren Ursprung, sondern sie bestanden meistens aus noch nicht bezahlten Wirtshausrechnungen und dem schuldigen Lohn für Mietwagen. Es war daher jedermann einleuchtend, daß die großen Summen baren Geldes, die Thalreuter nach allen Seiten wegstreute, aus anderen ergiebigeren Quellen geschöpft werden mußten. Am meisten fiel es auf, daß der alte 67jährige Baron Stromwalter und dessen 59jährige Ehehälfte, die sich keineswegs in sehr blühenden Vermögensumständen befanden, nicht nur um das Benehmen ihres Pflegesohns wußten, sondern es auch zu begünstigen schienen. Wenn man ihnen, von dieser oder jener Seite her, über dessen unerhörte Geldverschwendungen Nachricht zubrachte, wiesen sie jede Warnung durch rätselhafte Hindeutungen auf gewisse, diesen Knaben betreffende Geheimnisse mit vornehmer Unbesorgtheit von der Hand. Als der Händler Stang, in dessen Umgang sich Thalreuter erst seit kurzem gedrängt hatte, bei Gelegenheit einer ausgedehnten Spazierfahrt zuerst dessen ungemessenen Geldaufwand bemerkte, hielt er sich verpflichtet, der alten Baronin davon Nachricht zu erteilen. Allein die gab ihm ungefähr folgendes zur Antwort: »Der Aufwand meines Jacques wird nur so lange befremdend erscheinen, als noch das Geheimnis über seine Geburt und seinen Stand beobachtet werden muß. Soviel darf ich aber wohl schon jetzt verraten, daß er von sehr hohen Eltern abstammt und mehr Vermögen hat, als er, seiner großen Ausgaben ungeachtet, zu verzehren imstande ist. Er steht jetzt in den jugendlichen Flegeljahren und man muß seine Lebhaftigkeit gewähren lassen, bis sie von selbst ausgetobt hat. Übrigens freut es mich, daß mein Jacques, der bisher nur Bauernjungen und Lohnkutscher zum Umgang gehabt, nunmehr in Ihnen, Herr Stang, einen so guten Gesellschafter und Führer erhalten hat.« Stang hatte jetzt alle Ursache, sich der guten Kundschaft zu freuen, die sein Galanterieladen an diesem verkappten, jungen Prinzen gewonnen hatte; denn auf nichts weniger als einen Fürstensohn hatte jene Erklärung deutlich genug hingedeutet. Auch konnte nun Stang, außer in seinem Ehrgefühl, keinen besondern Anstand finden, dann und wann Geschenke, die zuweilen mit Gegengeschenken ausgeglichen wurden, von einer reichen, hohen Person anzunehmen und ihr auch bei ihren Lustpartien Gesellschaft zu leisten. Zwischen Thalreuter und Stang knüpfte sich ein ununterbrochener Verkehr an. Jener kam täglich in Stangs Laden oder in dessen Wohnung, und dieser besuchte nicht selten den Thalreuter im Haus seiner Pflegeeltern, die auch ihm, ihres Lieblings wegen, volles freundschaftliches Vertrauen zuwandten. Die Aufführung Thalreuters konnte nicht verfehlen, selbst die Beachtung der städtischen Obrigkeit auf sich zu ziehen. Allein diese vermochte nicht mehr zu tun, als zuzusehen und die Entwicklung abzuwarten, nachdem auch ihr von den Pflegeeltern unter der Hand eine Erklärung gegeben worden war, derjenigen ähnlich, welche Stang von ihnen erhalten hatte. Wer übrigens jenen Thalreuter und dessen Benehmen sah, wollte nicht recht begreifen, wie hinter diesem tölpelhaften, läppischen, ungeschliffenen Buben, mit seinem ganz gemeinen, ausdruckslosen Gesicht, ein Fürstensohn versteckt sein könne. Stang, der einmal zugegen war, als Thalreuter beim Mittagessen seiner Pflegemutter befahl, ihm seinen auf den Boden gefallenen Löffel wieder aufzuheben, worauf diese, nach wiederholtem Befehl, alsbald willig Gehorsam leistete, konnte sich in seiner Entrüstung über diesen Vorfall nicht enthalten, der Baronin freimütig zu äußern: »Ihr Pflegesohn scheint eher der Junge eines Holzhackers, als der Sohn eines Fürsten zu sein.« Allein die zärtliche Pflegemama sowie der gutmütige Pflegepapa ließen sich nicht durch solche Bemerkungen stören. Sie glaubten zu wissen, woran sie waren, und vertrösteten jeden Zweifler auf die nahe bevorstehende Zeit, wo das Rätsel sich lösen werde. Es löste sich denn auch sehr bald, aber leider zu ihrem Entsetzen. Thalreuter war dem Lohnkutscher Block an rückständigem Fuhrlohn nach und nach 70 Gulden schuldig geworden. Er hatte ihm versprochen, am Schlusse des Jahres Zahlung zu leisten. Darum suchte Block am 29. oder 30. Dezember seinen Schuldner in einem Wirtshause auf und mahnte ihn an die Erfüllung seines Versprechens. Thalreuter, der bei solchen Gelegenheiten sich sogleich aus dem Gedränge zu helfen wußte, zog einen Wechsel aus der Tasche, den er dem Gläubiger vorzeigte und dazu bemerkte: »Dies ist ein auf mich lautender Wechsel des Advokaten Dr. Schroll über 450 Gulden. Ich kann ihn sogleich bei Gericht bezahlt erhalten und sodann von dieser Summe unfehlbar die schuldige Zahlung leisten.« Der Lohnkutscher Block, der in dem vorgezeigten Papier nicht nur die Wechselform, sondern auch in der Unterschrift ganz deutlich den Namen des angeblichen Ausstellers erkannt hatte, schöpfte Verdacht und setzte Dr. Schroll davon in Kenntnis. Dieser erschien am 5. Januar 1826 vor dem Stadtgericht mit der Erklärung, daß er nie mit Thalreuter in irgendeinem Verkehr gestanden, am wenigsten jemals ihm einen Wechsel ausgestellt habe, und daß mithin eine Fälschung vorwalten müsse, auf deren Untersuchung er den Antrag stelle. Diese, gehörig erhobene und durch eidliche Vernehmungen bestätigte Anzeige hatte zuerst eine Haussuchung und am 11. Januar die provisorische Verhaftung Thalreuters zur Folge. Schon in der Frühe des folgenden Tags eilte die Frau von Stromwalter auf das Stadtgericht und bat um baldige Entlassung ihres Pflegesohnes. »Zwar,« sagte sie, »hat er sich an ihr verschiedener Veruntreuungen schuldig gemacht, die sich leicht auf die Summe von 700 Gulden belaufen dürfen. Allein, ich habe ihm diese Vergehen schon längst verziehen. Ich will zwar durchaus nicht, daß er deshalb zur Verantwortung gezogen wird.« Zugleich erklärte sie, für jeden Schaden und Nachteil, den er allenfalls einem Dritten zugefügt haben möchte, mit ihrem ganzen Vermögen haften zu wollen. »Ich habe bereits 700 Gulden für ihn bezahlt. Ich erbiete mich, auch seine neuen Schulden, die sich noch auf einige 100 Gulden belaufen, ohne Widerrede zu tilgen. Das Geschehene bitte ich daher als nicht geschehen zu betrachten.« Doch die Staunen erregenden Bekenntnisse, die Thalreuter sogleich in seinem summarischen Verhör abgelegt hatte, bewogen einige Tage nachher zuerst die Baronin, dann ihren Gemahl, einen ganz anderen Ton anzustimmen. Sie stellten sich als Unglückliche dar, die erst durch ihren Sturz in einen tiefen Abgrund, an dessen Rand sie eine Weile geschlafen, aus ihren Träumen erwachen. »Wir haben,« dies war der kurze Inhalt ihrer Erklärung, »bisher nicht anders geglaubt, als daß Thalreuter ein Sohn des regierenden Herzogs ist. Nun aber hat er selbst gestanden, daß wir durch seine falschen Vorspiegelungen auf das schändlichste hintergangen wurden. Von ihm, den wir wie unser eigenes Kind erzogen, sind wir um Ehre, Hab und Gut betrogen und an den Bettelstab gebracht. Wir begeben uns daher aller unserer pflegeelterlichen Pflichten und überlassen ihn dem Gericht und seinem verdienten Schicksal.« Jacques Thalreuter, katholischer Religion, war der uneheliche Sohn des Obristleutnants von Rescher und der Tochter eines Zollbeamten, Barbara Thalreuter. Am 10. September 1809 wurde er zu Landshut geboren und von seinem Vater anerkannt. Noch in demselben Jahre starb seine Mutter. Als er drei Jahre alt war, mußte auch der Vater ihn verlassen, um den russischen Feldzug mitzumachen. Der alte, damals schon pensionierte Stadtgerichts-Assessor, Baron von Stromwalter, war des Vaters Freund, und nahm sich mit Erlaubnis seiner Gemahlin des verlassenen Kleinen an. So kam Thalreuter schon als Kind in diese Familie, von der er, nachdem sein Vater in Rußland geblieben war, wie ein leiblicher Sohn betrachtet und behandelt wurde, obgleich Baron von Stromwalter von seiner Frau noch zwei Kinder am Leben hatte. Eine verheiratete Tochter und einen Sohn, der zur Zeit dieser Untersuchung als Leutnant in Königlichen Diensten stand. Im Hause Stromwalter war die Frau Baronin das allein gebietende Oberhaupt. Der Gemahl, ein gutmütiger, schwacher, geistig beschränkter Mann, gehörte zu dem dienenden, leidenden Teile der Hausgenossenschaft. Er wußte von nichts, als was ihm die Gemahlin zu wissen erlaubte. Er wurde zu keinem Geschäfte beigezogen, außer wo es allenfalls, um einer Form zu genügen, der Mitunterschrift seines Namens bedurfte, die dann, wie sich versteht, niemals verweigert wurde. Die Frau Baronin verfügte ausschließlich über alle Hausangelegenheiten sowie über die Verwaltung des Vermögens, das ohnehin fast ganz ihr gehörte. Es bestand, außer der sehr unbedeutenden Pension ihres Mannes, aus Kapitalien von ungefähr 11 000 Gulden, weiter aus einem kleinen Landgut, Schwaig genannt, und einigen Grundzinsen und Zehntrechten, wovon aber mehrere Schulden in Abzug kamen. Wie wenig man den alten Baron in seinem Haus als eine eigentliche Person betrachtete, ergibt sich schon daraus, daß Briefe an seine Adresse von der Gemahlin geöffnet und beantwortet wurden. Diese pflegte denn auch ihren Gemahl, wenn sie von ihm zu einem Dritten sprach, nicht anders als verächtlich, kalt mit den Worten »der Assessor« zu bezeichnen. Die Baronin faßte frühzeitig für den lebhaften Knaben eine unbegreifliche Affenliebe. Die Mama ergötzte sich an den liebenswürdigen Schelmereien des losen Knaben. Ungezogenheiten galten für Artigkeiten, Bubenstücke für unschuldige Kindereien, und die, dem jugendlichen Alter so natürliche, aber wird sie nicht durch strenge Zucht bei Zeiten gebändigt, für das Gemüt grundverderbliche Lügenhaftigkeit wurde als Ausbruch eines begabten, früh heranreifenden Genies gefällig aufgenommen. Die Pflegeeltern wohnten bis in die letzten Jahre auf ihrem Landgute Schwaig. Bauernjungen und Bauernknechte waren daher des Knaben einzige Spielgenossen. So hatte der verzärtelte, verhätschelte Bube nichts vor Augen als das alltägliche Beispiel pöbelhafter Roheit, unedler Sitten und gemeiner Denkungsart. Die Pflegemutter schickte ihn in die katholische Schule, wo er sich still und fleißig soll erwiesen haben. Späterhin erhielt er, zum Soldatenstande bestimmt, wenigstens nach der Versicherung seiner Pflegeeltern, Unterricht in der französischen Sprache, im Zeichnen und in der Mathematik. Allein, nach aktenmäßigen Tatsachen zeigt sich an diesem Menschen auch nicht der leichteste Anflug wissenschaftlicher Bildung und edler Kenntnisse oder Fertigkeiten. Er schreibt eine schlechte Hand, macht die gröbsten Fehler wider die Rechtschreibung, und der Stil seiner Aufsätze ist der eines unbeholfenen Anfängers. Was indessen bei einem Knaben von 15 bis 16 Jahren billig die Richter in Verwunderung setzte, war, nebst bedeutenden Geschäftskenntnissen hinsichtlich der meisten Gegenstände des Geld- und Handelsverkehrs, ein unerschöpflich reiches Talent in Erfindung der mannigfaltigsten, höchst verwickelten, bis zur kleinsten Einzelheit durchgeführten, auf das glaubwürdigste zusammengesetzten Lügen, verbunden mit einem umfassenden, äußerst treuen Gedächtnisse, der unentbehrlichen Grundlage des Lügentalents, wenn sich dasselbe im Leben zur Erreichung bestimmter Zwecke geltend machen will. Je mehr der Knabe zum Jünglingsalter heranreifte, desto mehr befestigte er sich in der Herrschaft über diejenigen, die ihm von Jugend auf nur zu Gefallen gelebt und seinem Willen gedient hatten. Mit der Pflegemutter lebte er auf dem Fuße höchster Vertraulichkeit, übrigens von seiner Seite aus ohne Achtung, ohne Liebe und ohne Dankbarkeit. Er hielt zu ihr, als zu derjenigen Person im Haus, die allein über die Mittel zu gebieten hatte, deren er zur Befriedigung seiner Gelüste bedurfte. Denn die Mama ließ es an nichts fehlen, was nur immer dienen mochte, ihren Liebling zu erfreuen. Für seine Ausflüge und Lustpartien wurde ebenso gern ihre Kasse geöffnet, als wenn es galt, Schulden für ihn zu bezahlen oder mutwillig gestifteten Schaden zu vergüten. Für ihn war nichts im Hause verschlossen, kein Zimmer, kein Behältnis. Selbst zu dem Schrank, in dem die Baronin ihre Gelder verwahrte, hatte dieser Junge vollkommen freie Hand. So wurde er durch blinde Affenliebe der Pflegemutter unumschränkter Herr ihrer Person und ihres Vermögens. »Er machte«, wie sich ein Zeuge ausdrückt, »mit der Baronin, was er nur wollte. Bald im Guten, bald durch Grobheiten. Sie ließ sich stets ungeahndet alles gefallen. Wenn gewisse, ganz unglaubliche Andeutungen auf ein geheimeres Verhältnis zwischen ihr, der 59 jährigen Pflegemutter und ihm, dem 15 jährigen Pflegesohn nicht bloß auf bösartiger Vermutung beruhen, mußte sie sich allerdings alles gefallen lassen. Seinen Pflegevater nannte er niemals anders als mit Schimpfnamen. Er überhäufte ihn in meiner Gegenwart mit den herabwürdigendsten Schmähungen. Er mißhandelte ihn sogar mit Schlägen, wie ich es gesehen habe. Auf dem Gute zu Schwaig sperrte er ihn einst in den Taubenschlag. Dann rief er alle Bauernjungen des Dorfes herbei. Er gab vor, ihnen eine ganz neue Art girrender Tauber zeigen zu wollen. Ein andermal trieb er seine Verruchtheit so weit, ihn in einen Schweinestall zu stecken und ihn der ganzen Dorfjugend als Schweinseber vorzustellen.« Thalreuter bediente sich der Freiheiten, die ihm die zärtliche Mama verstattete, nicht bloß dazu, auf ihre Kosten bedeutende Schulden zu machen, die gern bezahlt wurden, sondern sie auf das ärgste zu bestehlen. Er schleppte ihr eine Menge Sachen heimlich aus dem Hause. Überdies entwendete er aus ihrem Schreibschrank, dessen Schlüssel ihm zugänglich war, von einem für umgesetzte Staatspapiere eingenommenen baren Geldvorrat von 4000 Gulden nach und nach in kurzen Zwischenräumen die beträchtliche Summe von nicht weniger als 700 Gulden. Als Mama diesen bedeutenden Abgang endlich bemerkte, ließ sie dem lieben Pflegling anfangs, so gut sie konnte, ihren ganzen Unwillen fühlen. Bald jedoch verzieh sie ihm diesen kleinen Jugendstreich. Vermutlich gebrauchte sie fortan nur die Vorsicht, ihren Büroschlüssel besser als bisher zu verwahren. Dieser Umstand, wahrscheinlicher jedoch die Überlegung, daß er mit Diebereien immer nur verhältnismäßig kleine Geldsümmchen auf einmal erwerben könne, gab ihm den Gedanken an einen größeren und zugleich lustigeren Plan, vermöge dessen seine Pflegeeltern dahin gebracht würden, ihm von freien Stücken bedeutende Summen zur Verfügung zu stellen, und so nach und nach ihr ganzes Vermögen für seine Verschwendungen auszuliefern. Im Anfang des Sommers 1825 ließ Thalreuter gegenüber seinen Pflegeeltern erst ziemlich dunkle, dann verständlichere Worte über seine Geburt fallen, die ihn zu etwas ganz anderem gemacht habe, als er äußerlich scheine. Sein neugieriger Pflegevater wurde kurzweg mit der Erklärung abgefertigt, er, Thalreuter, sei eines Grafen Sohn. Der Mama hingegen schloß er in einer vertraulichen Stunde die innere Schatzkammer seines großen Geheimnisses auf. Unter Freudentränen machte er ihr die Entdeckung, daß er ein Sohn des regierenden Herzogs sei. Seinem Vater sei früher ein Sohn durch Gift aus der Welt geschafft worden. Damit dies aber nicht auch bei ihm geschehe, habe ihn der Herzog gleich nach seiner Geburt auf die Seite gebracht und den Obristleutnant von Rescher, einen seiner vertrautesten Günstlinge, dazu ausersehen, die Erziehung seines zweiten Sohnes zu übernehmen. Darum habe sich von Rescher selbst für seinen Vater ausgegeben und das tiefste Geheimnis beobachten müssen. Dabei erzählte er noch vieles andere mit der größten Umständlichkeit. Er sprach von einem Grafen von Rosenthal und mit besonderer Rührung von einem angeblichen Obristleutnant von Hautbing. Der sei einer in das Geheimnis eingeweihten herzoglichen Günstlinge. Der ist es, der ihn auch mit seiner wahren Abstammung bekannt gemacht habe. So unglaublich die ganze Erzählung war und die mit allem, was die Stromwalter von Thalreuter wußten, und worüber sie vollkommen beweisende Urkunden in Händen hatte, in dem grellsten Widerspruche stand, so entsprach gleichwohl dieser Roman allzusehr der Eitelkeit dieser greisen Schwachköpfe und dem Wunsch nach einer Verbesserung ihrer beschränkten Vermögensverhältnisse, als daß sie nicht die bereitwilligste Geneigtheit in sich gefunden hätten, recht bald von der Wahrheit des Vorgebens überzeugt zu werden. Hieran ließ es denn auch die Erfindungsgabe Thalreuters nicht fehlen. Es kamen von Zeit zu Zeit Briefe, die Thalreuter selbst überbrachte. Bald waren sie von dem angeblichen Herrn von Hautbing, bald von dem angeblichen, durchlauchtigen Vater, dem Herzog selbst. Entweder waren sie an den Herrn oder an die Frau von Stromwalter gerichtet. Da wurde bald für die pflegeelterliche Sorgfalt gedankt, bald wurden 10 000 Dukaten nebst anderen goldenen Bergen zur Belohnung versprochen, bald die nahe Ankunft Sr. Durchlaucht gemeldet, welche dann ihren lieben Jacques den guten Pflegeeltern entführen werde. Das eine Mal kündigte Herr von Hautbing Geldsendungen an. Das andere Mal wurden glaubwürdige Entschuldigungen angeführt, warum die Geldsendung noch nicht habe eintreffen können. Sie werde aber nächstens erfolgen. Alle diese Briefe, deren wohl 20 allein von Sr. Durchlaucht eintrafen, waren so schlechte Papierwische, so unleserlich gekritzelt, daß selbst ein Schulknabe die plumpe Fälschung auf den ersten Blick hätte erkennen müssen. Allein die Unleserlichkeit dieser Schreiben verschaffte dem jungen Thalreuter den Vorteil, daß er dieselben seinen neugierigen Pflegeeltern immer selbst vorlesen mußte, wodurch er Gelegenheit bekam, jeden allenfalls aufblitzenden Zweifelsfunken durch seine Anmerkungen auf der Stelle niederzutreten. Nicht lange, so erschien auch Thalreuter mit einem kostbaren Geschenk, im Namen seines herzoglichen Vaters, für die liebe Pflegemama. Es waren sechs Gehänge schöner, großer Perlen, die nicht sowohl als Putz, als wegen ihres vermutlichen Wertes, der von Geldverlegenheit schon damals hart bedrängten Frau von Stromwalter sehr zustatten kamen. An der Untersuchung ihrer Echtheit durch Sachverständige wußte Thalreuter sowohl seine Pflegeeltern, als auch die Personen, die sie in Versatz zu nehmen bereit waren, besonders durch das Vorgeben zu verhindern, daß solch ein Verfahren seinen Herrn Vater auf das schwerste beleidigen müsse. Jener Schmuck hatte wirklich das Ansehen orientalischer Perlen. Er wurde bei verschiedenen Personen für mehrere 100 Gulden zum Pfand eingesetzt. Was erst durch gegenwärtige, peinliche Untersuchung entdeckt wurde, nämlich, daß Thalreuter die Kette mit gestohlenem Geld in Stangs Galanterieladen, die Schnur um 1 Gulden 30 Kreuzer erkauft hatte, blieb den hintergangenen Tröpfen fortwährend ein Geheimnis. Ein kleines Schmuckkästchen mit Ohrenringen, ebenfalls ein angebliches Geschenk des Herzogs und gleichfalls mit Stromwalterischem Gelde im Galanterieladen gekauft, hätte den Glauben an die Durchlauchtigkeit des Pflegesohnes noch mehr bestärken müssen, wenn jener Glaube nicht ohnehin schon felsenfest gestanden hätte. Thalreuters unerschöpfliches Lügengenie wußte überdies die Leichtgläubigkeit der beiden Alten durch stets neue Erfindungen im Taumel zu erhalten. Bald zeigte er ihnen das Gemälde eines mit Orden gezierten Offiziers als Bildnis des Herzogs vor, bald brachte er Landschaftsgemälde in das Haus, von denen er versicherte, dies seien die Landgüter, die der Herzog seinen Pflegeeltern zur Belohnung gekauft habe. Als eines Tages Mama nach Hause kam, eilte ihr Thalreuter mit den Worten entgegen: »Fatal, daß weder du noch der Assessor zu Haus gewesen. Denn endlich habe ich meinen durchlauchtigen Vater gesehen. Er ist mit vier Pferden angefahren gekommen. Er hat euch zu sprechen gewünscht. Aber er konnte nicht länger warten. Er ist genötigt gewesen, sogleich wieder abzureisen.« Ein andermal meldete Thalreuter dem alten Herrn von Stromwalter: Herr von Hautbing, der im Gasthaus zum Schwanen logiere, wünsche ihn diesen Abend zu sprechen. Zugleich übergab er demselben ein Billet, worin Baron Stromwalter von Herrn von Hautbing auf eine Boutaille Champagner freundschaftlich eingeladen wurde. Der arme Alte glaubte nichts besseres zu tun, als sich in seine Gala zu werfen, um den Abgesandten des Herzogs seine schuldige Ehrfurcht zu bezeugen. Aber noch hatte die bestimmte Stunde nicht geschlagen, als Thalreuter, angeblich aus dem Schwanen, unter vielen Empfehlungen und Entschuldigungen, die Nachricht brachte: »Herr von Hautbing hat schleunigst in wichtigen Geschäften wieder abreisen müssen.« So luftig und durchsichtig auch dieser Lügenbau für jedes halbgesunde Auge sein mochte, so diente er doch den Stromwalterischen Ehegatten gegenüber als ein fester Grund, auf welchem Thalreuter mit dem glücklichsten Erfolg weiter fortbaute. Es war ihm nicht genug, daß er als verkappter Prinz womöglich mit noch mehr Nachsicht und Ergebenheit behandelt und noch freigebiger in seinen Ausschweifungen unterstützt wurde. Bald nachdem er das Herzogsspiel angefangen hatte, welches fast ebenso schnell gewonnen als begonnen war, machte er seinen Pflegeeltern, insbesondere der Mama, geheimnisvoll und unter dem Siegel tiefster Verschwiegenheit, die Eröffnung: die von Wallerische Familie, ein sehr bekanntes, angesehenes und reiches Haus der Stadt, beabsichtige eine eheliche Verbindung zwischen Fräulein von Waller und dem Leutnant von Stromwalter. Die Sache sei schon sehr weit gediehen. Das Verlöbnis sei bereits geschlossen. Bald werde alles ins reine kommen. Herr von Waller, der in derselben Stadt lebte, hatte nun zwar ebensowenig gegen Herrn und Frau von Stromwalter, als der Sohn gegen seine Eltern jemals das mindeste geäußert, was auch nur von ferne auf einen Gedanken an eine solche Heirat hätte gedeutet werden können. Beide Familien standen von jeher fern voneinander. Sie waren sich beinahe völlig fremd. Die von Wallerische Familie hatte, als Thalreuter diese Neuigkeit auskramte, auch nicht den kleinsten Schritt zu irgendeiner, wenn auch nur gleichgültigen Annäherung getan. Allein Thalreuter versicherte, das sei eben das Seltsame bei diesem Handel. Wenn daraus etwas werden solle, müsse das Ganze ebenso behandelt werden, als wenn nichts daran sei. Papa und Mama sollten, dies sei ja der Plan des Herrn von Waller, mit dieser Verbindung überrascht werden. Die einfältigen Alten glaubten an diese Lügen um so mehr, als bald der Herzog, bald Herr von Hautbing in ihren von Thalreuter geschmiedeten Briefen nicht verfehlten, dem Herrn von Stromwalter oder seiner Gemahlin zu der vorteilhaften Verbindung zwischen ihrem Sohn und Fräulein von Waller Glück zu wünschen. Nun war Thalreuter an seinem Ziel. Der Mama wurde bald die Eröffnung gemacht, für ihren Sohn, den Herrn Leutnant, müsse nunmehr die Heiratskaution im Betrag von 10 000 Gulden bei der Militärkasse hinterlegt werden. Sein Herr Vater, der Herzog, werde den größten Teil dieser Summe übernehmen und erwarte von den Eltern nur den kleinen Betrag von einigen tausend Gulden. Thalreuter sei beauftragt, die Gelder in Empfang zu nehmen und das Nötige zu besorgen. Unbedenklich wurden dem Buben von der über die nahe bevorstehende Heirat ihres Sohnes wunderseligen Mama 2700 Gulden zum Zweck der Heiratskaution eingehändigt. Die wurden dann auf die oben beschriebene Weise mit vollen Händen verschwendet und verpraßt. Nicht lange nachher meldete Thalreuter: Leutnant von Stromwalter habe das Unglück gehabt, wegen demagogischer Umtriebe in Verhaft genommen worden zu sein. Seine Entlassung aus dem Gefängnis sei nur durch Stellung einer Kaution von 1000 Gulden zu erwirken. Und, ohne sich zu besinnen, übergab die betrübte, geängstigte Mama dem Prinzen nochmals 1000 Gulden, um ihren Sohn aus der Gefangenschaft zu erlösen. Bald darauf brachte er die Nachricht, der junge Leutnant von Stromwalter befinde sich in den drückendsten Geldverlegenheiten. Es sei augenblickliche Hilfe nötig. Und die zärtliche Mutter verkaufte eiligst ein Sofa, einen Schreibtisch und mehrere Sessel, um die erforderliche Summe dem Thalreuter einzuhändigen. Ein neues, noch weit ernstlicheres Bedrängnis des Leutnant, an welchem, wurde es nicht so schnell als möglich gehoben, das schon nahe zum Ziel vorgerückte Heiratsgeschäft auf einmal scheitern konnte, setzte die Mutter in Angst und ihre Kasse von neuem in Besteuerung. Ein Mädchen, das sich, nach Thalreuters Versicherung, von dem Leutnant in guter Hoffnung befand, mußte, damit der von Wallerischen Familie nichts davon zu Ohren komme, durch genügende Entschädigung schleunigst zufrieden gestellt werden. Auch diese Erfindung trug unserem Thalreuter mehrere 100 Gulden ein. Ein andermal wurde Geld erpreßt unter dem Vorwand, daß ein Hochzeitschmuck für des Sohnes Braut angeschafft werden müsse. Des Leutnants vorgebliche Heirat diente sogar zum Mittel, seinen Pflegeeltern mancherlei Hausrat, Sessel, Kanapee, Tisch, Schrank, das zur Hauseinrichtung der jungen Brautleute bestimmt sein sollte, fortzuschaffen und, wie sich versteht, für eigene Rechnung zu verkaufen. Man wird fragen, ob denn nicht dem einen oder anderen der von Stromwalterischen Eheleute einmal der Gedanke gekommen sei, der von Wallerischen Familie einen Besuch zu machen, um bei dieser wenigstens leise, bezüglich jener Heirat, zu sondieren? Der alte Herr von Stromwalter machte wirklich einmal Miene, als wolle er deshalb Herrn von Waller besuchen. Allein Thalreuter bot seine ganze Beredsamkeit dagegen auf und wußte die Gefahren, womit ein solcher Schritt den ganzen Heiratsplan bedrohe, so nachdrücklich auszumalen, daß der schwachsinnige Alte sein Vorhaben wieder aufgab und sich von nun dem Wort und der weisen Vorsicht seines Pflegesohnes mit blindem Vertrauen fügte. Stand denn aber der Sohn so ganz außer allem Verkehr mit seinen Eltern, daß diesen niemals einfiel, jenem über seine Heirat ein Wörtchen zu schreiben oder eine kleine Frage vorzulegen? Mußten denn nicht die Eltern dringenden Verdacht schöpfen, wenn der Sohn in seinen Briefen über so viele wichtige Dinge, über seine bevorstehende Heirat, seine zu bestellende oder schon bestellte Heiratsauktion, seine Gefangenschaft, seine Schwängerungsgeschichte, seine Geldbedrängnisse, über die ihm zugesendeten Gelder kein, auch nur andeutendes Wörtchen fallen ließ? Thalreuter sorgte auch dafür. Er unterschlug Briefe der Eltern an den Sohn und des Sohnes an die Eltern. Er schrieb, im Namen und Auftrag der Mutter, seiner Absicht entsprechende Briefe an ihn, deren Inhalt von ihr, ohne daß sie dieselben zuvor gelesen hätte, durch Beifügung einiger Zeilen von ihrer Hand bekräftigt wurde. Ein Brief des Leutnants, der seiner Mutter das bis zu ihm gedrungene Gerücht von Thalreuters unerhörten Verschwendungen warnend meldete und in dem er sie bat, ihm über die Wahrheit oder Unwahrheit jenes Gerüchts Nachricht zu geben, war, trotz Thalreuters Vorsicht, in seiner Gegenwart der Frau von Stromwalter überreicht worden. Kaum erkannte der des Sohnes Handschrift, so riß er den Brief der Mutter hinweg. Im Auftrag der Mutter schickte er nun eine Antwort, die darin bestand, daß er, unter höhnenden Vorwürfen wegen der Warnung, das Märchen seiner hohen Geburt auch dem Sohn eröffnete. Frau von Stromwalter, die gleichwohl diesen Brief nicht lesen durfte, fügte die Worte bei: »Dies sagt Deine Dich liebende, staunende Mutter. Sie freut sich, in Gesellschaft von Jacques Vater bald nach dort zu kommen, wo sie ihren lieben Sohn umarmen kann.« So war nun auch der Sohn mit Hilfe seiner eigenen Mutter betrogen. Thalreuter verfehlte nicht, ihn durch mehrere, von Zeit zu Zeit an ihn erlassene Briefe in gutem Glauben und in stets gespannter Erwartung zu erhalten. Einer der kürzesten Briefe mag hier als Probe der Denkweise und Schreibart dieses frühreifen Bösewichts dienen:   »Durch ein Schreiben meines Herrn Vaters erhielt ich sogleich den Auftrag an meinen Pflegebruder, dem Herrn Leutnant von Stromwalter, zu melden, daß binnen drei Wochen Ihre Frau Mutter nebst meinem Vater zu Ihnen kommt, um vor Euer Gnaden seine Aufwartung zu machen. Mir hinterließ er den Auftrag zu erforschen, was Sie sich als ein Geschenk wünschen für die vielen Unterstützungen des im Hause habenden elenden Purschen. Doch keine Ringe wählen sich Euer Gnaden nicht, da solche so erfolchen werden. Er selbst sagte nicht, daß ich schreiben soll, sondern bloß erforschen soll. Die Mutter laßt Euer Gnaden grüßen, sowie der untertänigste Pursche bald um Nachricht bittet. Der elende Pursche empfiehlt sich dero Gnade. von Rescher.«   Die gewaltigen Ausgaben, die Verschwendungen und Betrügereien Thalreuters notwendig machten, wurden von der Pflegemutter bald durch den Verkauf von Staatspapieren, bald durch aufgenommene Darlehen, bald durch Vertrödlung oder Versatz von Schmuck und Hausrat bestritten. Außerdem übte Thalreuter folgende Methode, sich, gleichsam nur zum Spaß, auf Kosten seiner Pflegeeltern bedeutende Summen zu verschaffen. Er legte ihnen einen Zettel vor, dessen Schrift er mit seiner Hand oder mit einem Buch verdeckte, und erbat sich von ihnen ihre gefällige Unterschrift nebst Beidrückung ihres Siegels. Es sei dies nur ein kleiner Scherz. Er bedürfe der Namensunterschrift unter diesem Papierchen, um der Mama oder dem Papa oder beiden eine recht große Freude im Stillen zu bereiten. Und hierauf wurden ohne weiteres die vorgelegten Papiere unterschrieben und besiegelt. Es waren dieses aber, wie erst die gegenwärtige peinliche Untersuchung ergab, Wechsel über 50 oder 64, 200 oder 275 Gulden, deren Auszahlung sich Thalreuter alsbald zu verschaffen wußte. In dem Stromwalterischen Hause gab es überdies von allen nicht niet- und nagelfesten Dingen keines, das nicht, so bald es dem Pflegesohn anstand, entweder heimlich durch Diebstahl oder offen mittelst Betrugs, auf die Seite geschafft und entweder verkauft oder verschenkt worden wäre. Hausrat aller Art, Sessel und Schreibtische, Silbergeschirr, Kupfersachen, zinnerne Schüsseln und Teller, Glaswaren, Kleider und Bettstücke, Bilder, Uhren, Dosen, Perspektive, Kessel, Wärmflaschen bis auf eine Mäusefalle, werden in dem, von ihm selbst zu den Akten diktierten, langen Verzeichnis entwendeter oder betrüglich weggeschaffter Sachen aufgeführt. Wollte er jemand mit der alten Cremoneser Geige seines Pflegevaters ein Geschenk machen, so war es der Obristleutnant von Hautbing, der darauf zu spielen wünschte. Hatte er auf eine kupferne Wärmflasche sein Auge geworfen, so litt Fräulein von Waller an heftigen Krämpfen. Der geheimen Braut des Sohns mußte dieselbe zur schleunigen Hilfe verabfolgt werden. Nachdem er auf solche Weise seine Pflegeeltern bereits um ihr Geld gebracht hatte, wurde auch noch ihr unbewegliches Gut von ihm in den Wind geschleudert. Seine Pflegemutter beredete er, ihr kleines Landgut Schwaig zu veräußern. Er gab vor, der Kauf werde nur zum Schein geschlossen werden. Hinter dem Kaufliebhaber sei Herr von Waller als wahrer Käufer versteckt, der Schwaig seinem Fräulein Tochter als Heiratsgut mitzugeben beschlossen habe. Der Verkauf kam wirklich zustande. Von den wenigen 1000 Gulden Kaufgeld, ging das allermeiste für Bezahlung von Schulden drauf. Und von dem der Verkäuferin übrigbleibenden Restchen, nahm Thalreuter 650 Gulden für sich, angeblich um dem Leutnant von Stromwalter abermals aus einer Verlegenheit zu helfen. Noch besaß die alte Pflegemutter ein Zehntrecht, einige Erbzinsrechte und dergleichen. Auch diese wurden bald nachher verkauft. Die wenigen 100 Gulden, die nach Abzug der Schulden in die Hände der Verkäuferin kamen, wurden dem Thalreuter ebenfalls überliefert. Die oft wiederkehrende Notwendigkeit, Geld zu borgen oder auf Pfänder zu leihen, zeigte fühlbar den bereits hilflosen Zustand. Allein Thalreuter, gleich einem Finanzminister, der liebe und getreue Landstände durch ein künstliches Budget zu beruhigen hat, versicherte seiner Pflegemama, daß ihr Vermögen nie in schönerer Blüte gestanden als eben jetzt. Er lieferte auch dafür den anschaulichsten Beweis. Er entwarf ihr ein genaues Verzeichnis ihrer Besitztümer, in dem unter andern das schon verkaufte Gut Schwaig sowie die von dem Herzog versprochenen 10 000 Dukaten unter den baren Aktiven mit vorkamen, und woraus sich am Schluß klar ergab, daß das Stromwalterische Vermögen noch auf etwas mehr als 70 000 Gulden zu berechnen sei. Eine Entdeckung, die der guten Mama zur größten Beruhigung und Freude gereichte. Den letzten und wohl den ärgsten Streich spielte der undankbare Bösewicht seinen unglücklichen Pflegeeltern, indem er ihnen bloß auf sein Wort glauben machte, sein durchlauchtiger Herr Vater habe nunmehr ein Palais gekauft, das den von Stromwalterischen für ihre Lebenszeit zur unentgeltlichen Bewohnung eingeräumt sei. Ohne sich nach diesem Palais ein wenig umzusehen, kündigten die kindischen Alten, in der Freude ihres Herzens, sogleich ihre Mietwohnung im voraus auf und sahen der bevorstehenden Lichtmesse, wo der Knoten sich auf einmal zu ihrem Glücke lösen werde, mit heiterer Sehnsucht entgegen. Unterdessen besorgte Thalreuter, der nun durch diese Lüge seine Pflegeeltern sogar um ihr Obdach betrogen hatte, einstweilen einen Teil des Auszugs, unter dem Vorgeben, das Palais vorderhand mit einigem Hausrat auszustatten. Er ließ von den wenigen noch übrigen Möbeln ein mit gelber Seide bezogenes Sofa und sechs dazu gehörige Stühle aus dem Hause forttragen, die dann alsbald, wie wir dem Leser kaum noch zu sagen brauchen, in der Bude eines Trödlers den Ort ihrer Bestimmung fanden. Erst einige Tage nach Thalreuters Verhaftung fiel, wie bereits oben angehört, den betörten Alten die Zauberbinde der Verblendung von den Augen. Indessen blitzte noch immer, selbst bis zum Schluß der Untersuchung, von Zeit zu Zeit die Hoffnung in ihnen auf, daß die fühlbare Wirklichkeit am Ende doch vielleicht nur eine Täuschung sein möge, und daß der Herzog endlich doch noch als ein Deus ex machina unvermutet erscheinen könne, um sein Söhnchen aus der Gefangenschaft und sie selbst aus ihrer Not zu erlösen. Thalreuter gestand mit der gleichmütigsten Offenheit, aber ohne Reue, wie ohne Teilnahme an dem Schicksal seiner durch ihn in das Verderben gestürzten, alten Pflegeeltern sowohl die Verfertigung des falschen Wechsels auf Dr. Schroll und eines, jedoch nicht zum Zweck der Auszahlung geschriebenen, falschen Bankscheins über 450 Gulden, sondern auch die lange Reihe zahlloser Entwendungen, Unterschlagungen und Betrügereien, die er alle an seinen Pflegeeltern ausgeübt hatte. Der Betrag der zuletzt ausgeführten Verbrechen konnte nicht genau ausgemittelt werden. Thalreuter, so vortrefflich sich sonst sein Gedächtnis zeigte, hatte begreiflicherweise über seine einzelnen Geschäfte nicht Buch und Rechnung gehalten. Der alte Herr von Stromwalter wußte über die Angelegenheiten seines Hausstandes gar keine Auskunft zu geben und berief sich auf das bessere Wissen seiner Gemahlin. Diese Gemahlin aber, die ihrem Jacques alles blindlings preisgegeben hatte, vermochte sich ebenfalls nur auf ihr schwaches Gedächtnis ganz im allgemeinen zu beziehen. Indessen kann der Betrag dessen, was Thalreuter ungefähr binnen eines Jahres durch Diebstahl, Unterschlagung oder Betrug an sich brachte, auf die Summe zwischen 6000 bis 8000 Gulden angeschlagen werden. Das Gewebe so vieler mannigfaltig zusammengesetzter, so lange Zeit und mit solchem Erfolg durchgeführter Betrügereien, wie sie Thalreuter schon in seinem ersten Verhöre eingestanden hatte, schien für einen 15jährigen Knaben, zwei bejahrten Leuten von Stand und Bildung gegenüber, eine allzu schwere Aufgabe, als daß sie ihm ganz allein zugetraut werden konnte. Alles, namentlich das Herzogsmärchen, die Hochzeitsfabel, die vielen Briefe, der falsche Wechsel, das alles deutete auf Anstifter, Ratgeber, Gehilfen und andere Teilnehmer. Thalreuter kam denn auch, mit derselben scheinbaren Offenheit, womit er seine eigenen Verbrechen bekannte, in diesem Punkte allen Fragen des Untersuchungsrichters bereitwilligst zuvor. Der Galanteriewarenhändler Stand, so versicherte er, sei der Anstifter und Genosse aller seiner Verbrechen. Dieser habe ihm zur Fertigung der falschen Urkunden die Anleitung gegeben. Den falschen Bankschein habe Stang diktiert und mit dem königlichen Siegel versehen. Zu allen Betrügereien an seinen Pflegeeltern habe Stang den Plan entworfen und an deren Ausführung mitgewirkt. So sei er einst mit Orden geziert, in einer glänzenden Uniform, bei seinen Pflegeeltern erschienen und habe sich für einen Abgesandten seines angeblichen Vaters ausgegeben. Ein beträchtlicher Teil des durch Betrug gewonnenen Geldes sei diesem Stang zugewendet worden, der dafür Waren gekauft und dadurch sein Handelsgeschäft bedeutend erweitert habe. Auch seien ihm viele seinen Pflegeeltern entwendeten oder mit List abgenommenen Sachen zugute gekommen. Aber mit diesen Beschuldigungen war es noch nicht genug. Stang wurde als ein berufsmäßiger Betrüger und Fälscher geschildert, als ein Mensch, der mit der Verfertigung falscher Wechsel, falscher Frankfurter Lotterielose, Staatspapiere und der gleichen ein förmliches Gewerbe treibe. Überdies halte er auch, mit falscher Münzprobe versehene, scheinbare Silberwaren für echt in seinem Laden feil. Alles dies wurde nicht etwa bloß im allgemeinen angegeben, sondern in weitläufigen Erzählungen mit einer Menge bestimmter Tatsachen belegt. So wurde eine lange Reihe von Stang verfertigter falscher Wechsel aufgeführt, und bei jedem der angebliche Aussteller, das Haus, worauf er ausgestellt, der Ort wo, die Person an welche und die Zeit wann er ausgestellt oder verhandelt worden, genau bezeichnet und alles dies zum Teil noch mit so manchen Nebenumständen begleitet, daß man eher an dem Leuchten des Sonnenlichts als an der Wahrheit dieser Angaben hätte zweifeln mögen. In jedem neuen Verhör wurden diese Anklagen, so wie angeblich das Gedächtnis Thalreuters nach und nach immer mehr erwachte, entweder mit neuen Tatsachen verstärkt oder mit neuen Beschuldigungen vermehrt. Unter anderm versicherte sogar Thalreuter, Stang habe, um der versiegenden Quelle des von Stromwalterischen Geldes einen ergiebigen Zufluß zu verschaffen, den Plan entworfen, den reichen Bruder der Frau von Stromwalter mit Gift aus der Welt zu schaffen. Stang habe schon das Gift hierzu bereitet. Er verwahre dasselbe an einem bestimmten Ort in der Flasche. Stang, verheiratet, Vater einiger Kinder, gehörte nicht so eigentlich zu den Personen, deren man sich solcher Taten wohl versehen kann. Er nährte sich ehrlich, wie seine Mitbürger nicht anders wußten, von seinem Geschäft als Galanteriewarenhändler, das durch Sparsamkeit, Fleiß und Geschicklichkeit einen ansehnlichen Umfang gewonnen hatte und hinreichte, ihm und seiner Familie anständigen Unterhalt zu gewähren. Allein auf seinem früheren Leben, vor Einrichtung des Galanterieladens, der erst seit einigen Jahren bestand, lagen einige bedenkliche Schatten. Anfangs war er Schneider. Dann trat er als Bedienter in den Dienst eines Kaufmanns, der ihn nach einiger Zeit wieder entließ und ihm nur ein ziemlich zweideutiges Sittenzeugnis geben konnte. Darauf reiste er als sogenannter mechanischer Künstler oder Taschenspieler im Lande umher. Aktenmäßig und stadtkundig war es, daß Thalreuter mit Stang in täglichem Umgang gelebt, dieser an den Schwelgereien jenes nicht geringen Anteil genommen und in dem Hause des von Stromwalter ebenfalls gewissermaßen den Herrn gespielt hatte. Da es nun überdies ganz unmöglich schien, daß ein 15jähriger Bube alles oben Erzählte bloß aus seinem eigenen Kopfe geschöpft und ganz auf seine eigene Hand, ohne fremde Mitwirkung, ausgeführt habe, so waren in der Anzeige des, wenn nicht reumütig, doch offenherzig bekennenden Schuldigen, hinreichende Gründe gegeben, um diesen Stang der Mitschuld in hohem Grade verdächtig zu halten und in Verhaft zu nehmen. Die Beschuldigungen Thalreuters trafen nicht nur diesen. In die ausführliche Erzählung der Verbrechen Stangs wurden zugleich viele andere Personen als Haupt- oder Nebenteilnehmer mit eingeflochten. Ein gewisser, sehr wohlhabender Handelsjude Wolofiz wurde als wissentlicher Abnehmer der von Stang verfertigten falschen Wechsel, unter Anführung vieler besonderer Umstände, auf höchst glaubwürdige Weise bezeichnet. Ebenso ein Gastwirt Brechtal, der in alle verbrecherischen Geheimnisse Stangs innigst eingeweiht, zum Zweck des Umsatzes falscher Wechsel, als Offizier verkleidet, Reisen gemacht habe. Beide, besonders aber den Brechtal, in dessen übel berufenem Wirtshause Thalreuter oft verkehrte, beschuldigte er zugleich der Begünstigung seiner an den Pflegeeltern begangenen Diebstähle und Betrügereien. Von den verbrecherisch erworbenen Geldern habe er dem Wolofiz ein Pferd gekauft und ein Faß Wein in den Keller geschafft. Im Innern dieses Weinfasses hänge ein kleines, wasserdichtes Fäßchen, in dem Brechtal die falschen Wechsel Stangs heimlich aufbewahre. Nächst Stang wurden daher auch Wolofiz und Brechtal provisorisch verhaftet. Überdies wurden noch vier andere Personen durch Thalreuters Beschuldigungen wenigstens mit Verdacht beschwert. Teils zur Herstellung des Tatbestandes so mannigfaltiger Verbrechen, teils um diejenigen Sachen, welche als Stromwalterisches Eigentum von Thalreuter bezeichnet waren, einstweilen in Sicherheit zu bringen, wurde bei den verhafteten Personen, mit Zuziehung des Hauptinquisiten, Haussuchungen angestellt und, besonders bei Stang, vielmals wiederholt; denn dem Denunzianten fiel in seinem Gefängnisse, so oft eine solche Haussuchung beendigt war, immer noch etwas Neues ein. Bei diesen gerichtlichen Handlungen machte es sich Thalreuter zum Hauptgeschäft, dem Gerichte diejenigen Sachen zu bezeichnen, die seinen Pflegeeltern gehören, von ihrem Geld angeschafft oder Gegenstände, Werkzeuge und Beweise einer Fälschung sein sollten. Jede Haussuchung führte den Inquisiten immer zur Entdeckung neuer Dinge solcher Art und überlastete endlich das Gericht mit ganzen Ladungen von Effekten, für die im Depositengewölbe der Raum zu eng wurde. Aus Stangs Haushalt ließ er silberne Löffel, Zinn, Kupfer, Gläser, Flaschen und Büchsen, Servietten und Stiefel, aus dessen Laden alle Sorten Galanteriewaren, von den angeblich verfälschten Silbersachen und anderen wertvollen Gegenständen, wie Uhren, Spitzen, Schnallen, Perspektiven, bis auf Lorgnetten, Damen-Ridiküls, Schminkdöschen, Schönheitswasser, wohlriechende Pomade und Seife in gerichtliche Verwahrung nehmen. Nicht viel besser erging es dem Gastwirt Brechtal, dem er nicht nur eine Flinte und ein Paar von demselben neu verfertigte Wasserstiefel – denn Brechtal war zugleich Schuhmachermeister - hinwegnehmen, sondern auch sein Pferd aus dem Stall, allen seinen Wein aus dem Keller wegführen ließ. Während diese Haussuchungen im Gange waren, entdeckte eines Tages der Gefangenenwärter, als Thalreuter sein Gefängnis wechseln sollte, in dessen Strohsack Geld im Betrag von etwas über 17 Gulden. Inquisit hierüber gerichtlich vorgenommen, bekannte, eine Haussuchung bei Stang habe ihm die Gelegenheit verschafft, dieses Geld aus dessen Schreibpult zu entwenden. Auf die Frage, wie dies möglich gewesen, da die Gerichtskommission ihn doch stets im Auge behalten habe, erwiderte er: Es sei allerdings unter den Augen der Kommission, aber mit Hilfe eines Taschenspielerkunststücks geschehen, das er von Stang selbst gelernt habe. Bei genauer Erforschung der von Thalreuter gegen Stang und andere angezeigten Verbrechen, wurden sehr bald einige derselben als ganz falsch befunden. Ein bei Stang in Beschlag genommenes, angeblich verfälschtes Lotterielos wurde zu Frankfurt am Main als echt anerkannt. Mehrere der angeblich umgesetzten, falschen Wechsel wurden nirgends präsentiert. Von anderen war ausgemittelt worden, daß die fremden Häuser, auf welche sie ausgestellt sein sollten, der Handelswelt völlig unbekannt waren. Als ihm dieses in seinem 12. ordentlichen Verhöre vorgehalten wurde, nahm er nicht nur einen Teil seiner gegen Stang angebrachten Beschuldigungen als unwahr zurück, sondern erklärte auch alles, was er gegen den verhafteten Juden Wolofiz und gegen noch vier andere, größtenteils achtbare Personen vorgebracht hatte, für bare Verleumdung. Die Beweggründe dieser frechen Verleumdung waren seiner Angabe nach verschieden. Der eine hatte bei Gelegenheit einer Schlägerei seinen Haß gegen sich erregt. Ein anderer hatte ihn einmal beschimpft. Von einem Dritten war ihm, wegen seiner Aufführung, hinter seinem Rücken Böses nachgeredet worden. Ein Vierter hatte ihn einst wegen seines schlechten Reitens ausgelacht. Stang und Brechtal kamen indessen nicht so wohlfeil aus dem Handel. Fast jeder Schritt der weiteren Nachforschung deckte zwar dem Gericht neue Unwahrheiten auf, besonders hinsichtlich des Stang. So wurden alle angeblich unechten Silberwaren für ganz echt befunden. Viele angeblich der Frau von Stromwalter gehörende Sachen wurden von dieser entweder als solche nicht anerkannt oder erwiesen sich als altes Besitztum Stangs und seiner Familie. In Brechtals Weinfaß entdeckte sich nichts von dem kleinen, geheimen Fäßchen, und die bei Stang gefundenen Fläschchen und Büchschen, die das Gift verwahren sollten, das dem Bruder der von Stromwalter zugedacht, enthielten unschuldiges Nelken- oder Jasminöl. Gleichwohl aber nahm Thalreuter in jedem Verhör immer nur soviel von seinen Beschuldigungen, zumal gegen Stang, zurück, als er infolge der Beweise, welche ihn der Lüge überführten, zurückzunehmen genötigt war. Erklärte er auch bald dieses, bald jenes für einen unwahren, von ihm ersonnenen Zusatz, so hielt er doch in einer langen Reihe von Verhören noch immer so viel von seinen Beschuldigungen aufrecht, als hinreichend gewesen wäre, seinen Freudengenossen Stang auf mehrere Jahre in das Zucht- oder Arbeitshaus zu bringen. Erst im 21. ordentlichen Verhör erklärte er alle von ihm, auch die gegen Stang erhobenen Anklagen für reine Erdichtungen, die er aus Rache ersonnen habe. Dem Stang nämlich habe er es nicht verzeihen können, daß er seine jugendliche Unerfahrenheit mißbraucht, ihn in seinen Ausschweifungen unterstützt, seine Sinne im beständigen Taumel erhalten, ihm den Umgang mit liederlichen Dirnen verschafft und ihn so nicht nur um seine Unschuld gebracht sondern auch eine ekelhafte, schmerzliche Krankheit ihm zugezogen habe. Allein diese Entschuldigung seiner Verleumdung war selbst wieder Verleumdung. Im 26. Verhör sah er sich bewogen, auch diese Beschuldigung zurückzunehmen und zu erklären, er habe keinen anderen Beweggrund gehabt, Stang in eine peinliche Untersuchung zu verwickeln, als nur den, weil ihm derselbe seine Galanteriewaren allzu teuer aufgerechnet habe. Zu seiner Verleumdung gegen Brechtal führte er ebenfalls keinen andern Beweggrund an, als den, daß der Wirt ihm zuweilen die Zeche mit doppelter Kreide angeschrieben hat. Und so war es nun endlich zur vollkommensten Gewißheit gebracht, daß dieser junge Bösewicht bei allem, was ihm über seine alten Pflegeeltern zu ihrem Verderben gelungen war, keine anderen Helfer gehabt habe, als sein eigenes Genie, nebst der Schwäche und leichtgläubigen Einfalt seiner Pflegeeltern. Es war aber auch klar, daß sogar das peinliche Gericht für ihn nur ein veränderter Übungsplatz seiner unergründlichen Bosheit, sowie seiner instinktartigen Diebs- und Lügennatur gewesen sei. Die durch jene Verleumdungen unschuldig in Untersuchung gezogenen Personen wurden sämtlich, zum Teil schon ehe der Prozeß gegen Thalreuter selbst beendigt war, von dem Gerichtshofe freigesprochen. Er selbst aber wurde am 26. September 1826 wegen Fälschungen von Privaturkunden, wegen Diebstahls, Unterschlagung und fortgesetzten Betrugs, endlich wegen gerichtlicher Verleumdung, jedoch nur mit Rücksicht auf sein jugendliches Alter, zu achtjährigem Arbeitshause verurteilt. Zugleich wurde diese Strafe dahin verschärft, daß der Verurteilte am Tage seines Eintritts in die Strafanstalt mit 25 Rutenstreichen zu züchtigen, ihm auch jährlich 14 Tage hindurch die Kost in der Art, daß ihm warme Speise nur jeden dritten Tag gereicht werde, zu schmälern sei. Zugleich wurde dem Untergericht der Befehl erteilt, die geeigneten Einleitungen zu treffen, daß diesem noch so jungen Verbrecher in der Strafanstalt fleißig der erforderliche Unterricht erteilt und für dessen sittlich religiöse Bildung soviel wie möglich Sorge getragen werde. Thalreuter sollte, zum Glück der bürgerlichen Gesellschaft und zu seinem eigenen, das Ende seiner Strafzeit nicht erleben. Er starb im Jahre 1828 im Strafarbeitshause zu München. Andreas Bichel oder der Mädchenschlächter Im Sommer des Jahres 1806 verließ Barbara Reisinger, Tochter des Tagelöhners Peter Reisinger zu Loisenried, ihre Eltern, um eine Dienstherrschaft zu suchen, und - verschwand. Keine Nachricht über Aufenthalt und Schicksal dieses Mädchens kam wieder in ihr elterliches Haus. Im Anfang des Jahres 1808 ereignete sich derselbe Fall mit einem anderen jungen Mädchen, der Katharina Seidel zu Regendorf. Sie ging eines Morgens von ihrem Haus hinweg, um sich bei einem gewissen Andreas Bichel aus einem sogenannten Erdspiegel wahrsagen zu lassen. Sie kehrte aber nicht wieder zu ihren Schwestern heim, die sich vergebens bei diesem Bichel nach der Verlorenen erkundigten. Lange blieb das Verschwinden dieser Mädchen und jeder Verdacht einer Missetat der Obrigkeit verborgen. Die Eltern der Reisinger trösteten sich mit eitlen Hoffnungen, und die Schwestern der Seidel beklagten im stillen ihren Verlust. Zwar hörten die zurückgelassenen Schwestern da und dort, Bichels Eheweib verkaufe Kleidungsstücke von ihrer Katharina. Aber sie beachteten dieses zu wenig. Sie begnügten sich, zu Bichel selbst zu gehen und bei ihm wegen ihrer vermißten Schwester nachzufragen. Ihre arglose Unbefangenheit, ihre gutmütige Einfalt nahmen seine leeren Ausflüchte lange für Wahrheit. Endlich gab ein Zufall den ersten Anlaß zu gerichtlicher Untersuchung. Die jüngere Schwester der vermißten Katharina Seidel mit dem Vornamen Walburga kam zufällig in die Werkstätte des Schneiders zu Regendorf und fand da einige Stücke Barchent von dem Rock ihrer Schwester. Jener sollte daraus dem Andreas Bichel eine Weste machen. Diese Entdeckung war zu auffallend. Walburga Seidel machte hiervon am 19. Mai 1808 dem Landgericht zu Burglengenfeld eine Anzeige. Sie erzählte: Vor ungefähr dreizehn Wochen, während ihrer Abwesenheit, habe Andreas Bichel morgens um halb acht Uhr eine Weibsperson in das Haus ihrer Schwestern geschickt und die Katharina unter dem Vorwande zu sich rufen lassen, es sei jemand bei ihm, der sie sprechen wolle. Katharina sei auch zu ihm gegangen, aber gleich wieder zurückgekommen. Ihrer älteren Schwester Therese habe sie dann erzählt: Bichel wolle sie in einen Erdspiegel sehen lassen, worin sie ihr künftiges Schicksal lesen werde. Hierzu müsse sie aber so viele Kleider mitbringen, um sich dreimal umkleiden zu können. Das sei nötig. Und diese Kleider müßten hübsch fein und gut sein, die besten, die sie besitze. Katharina habe nun ihre Kleider zusammengepackt und sei zu Bichel geeilt. Aber seit diesem Augenblick ist sie nicht wieder erschienen. Gleich am zweiten oder dritten Tag nach ihrem Verschwinden habe die ältere Schwester, Therese, den Bichel, den sie zu Haus bei verschlossenen Türen angetroffen, wegen der Katharina zur Rede gestellt. Dieser habe ihr, ganz im Widerspruch mit dem, was er andern Leuten geäußert, nur zur Antwort gegeben, er wisse nichts von der abwesenden Katharina. Sie sei mit eben der Mannsperson davongegangen, auf deren Verlangen er sie in sein Haus bestellt habe. Dasselbe habe Bichel ihr selbst und ihrer Schwester vor acht Tagen auf wiederholte Anfrage geäußert. Übrigens sei gleich nach dem Verschwinden ihrer Schwester im ganzen Dorf die Rede gegangen, daß Bichel schon vor längerer Zeit auch eine Base von ihm in den Erdspiegel habe sehen lassen, die dann ebenfalls verschwunden sei. Deren Kleider wurden von Bichel mit der Bemerkung verkauft, sie bedürfe dieser Kleider nicht mehr. Sie sei gnädige Frau geworden, sie trage nun lange, französische Kleider. Das Gericht begab sich sogleich am folgenden Tag selbst nach Regendorf, um die nötige Haussuchung bei Andreas Bichel zu veranstalten, seine Gefangennahme zu bewirken und an Ort und Stelle Erkundigungen einzuziehen. Bei der Ankunft des Gerichts war Bichel im Wald. Man sandte zwei Gerichtsdiener ab, um ihn gefangenzunehmen. Unterdessen wurde seine Frau im Hause bewacht, während das Gericht im Amtshause die ältere Schwester der Seidel, die Theresia, vernahm. Die bestätigte mit noch größerer Ausführlichkeit die Anzeige ihrer Schwester und gab zum Protokoll ein umständliches Verzeichnis aller Kleidungsstücke, welche die verschwundene Katharina in das Bichelsche Haus mitgenommen hatte. Auch bestimmte sie den 15. Februar desselben Jahres als den Tag, an dem ihre Schwester verschwunden sei. Noch war die Vernehmung der Theresia Seidel nicht beendigt, als der Gerichtsdiener ein baumwollenes Tüchelchen vor Gericht brachte, das Bichel bei seiner Gefangennahme bei sich hatte und das er erst sehr ängstlich zu verbergen und dann wegzuwerfen bemüht gewesen war. Kaum erblickte Theresia Seidel dieses Tuch, so rief sie: »Jesus Maria! Das ist das Tüchelchen meiner Schwester Katharina!« Sie besichtigte es genauer und erkannte es wiederholt dafür. Sogleich wurde Bichel ins Verhör genommen. Der gab vor, über die Ursache seiner Verhaftung nicht das mindeste zu wissen. Das Tüchelchen wollte er auf dem Trödelmakt in Regensburg gekauft haben. Den Barchent, den er dem Schneider für eine Weste gegeben, habe er von einer ihm ganz unbekannten Krämerin erstanden. Er leugnete jede nähere Bekanntschaft mit den Seidelschen Schwestern. Von der Katharina wollte er weiter nichts wissen, als daß ein ihm ganz unbekannter, junger Mann sie zu sich bestellt habe und daß sie wahrscheinlich mit diesem davongegangen sei. Er habe auch gehört, daß die Seidel zu Landshut in langen Kleidern gesehen worden sei. Allein sein ganzes Benehmen, seine ausweichenden, unwahrscheinlichen oder zu voreiligen Antworten, sein Stottern, seine Betroffenheit, sein bald erblassendes, bald in helle Röte aufflammendes Gesicht verrieten nur zu deutlich die noch verborgene Schuld. Insbesondere wurde er feuerrot, als man ihn fragte, ob er keinen Erdspiegel habe? Er leugnete aber gleichwohl, irgend etwas davon zu wissen. Nur einmal, etwa vor einem Jahre, da sei ein Mann mit einem Kropf und mit aufgeschwollenem Kinn in sein Haus gekommen. Der habe da den jungen Mädchen in einem Guckkasten Männer gezeigt. Das Landrichteramt durchsuchte Bichels Wohnung und fand in der Stube eine Kiste mit verschiedenen Kleidungsstücken. Noch andere wurden auf dem Boden entdeckt, die der Gerichtsdiener Ziegler beim ersten Blick als Eigentum der Katharina Seidel erkannte. Bichels Eheweib wollte von den Sachen auf dem Boden durchaus nichts wissen. Die Kleider in der Kiste, so behauptete sie, habe sie zum Teil von ihrem Ehemann bekommen, der sie wiederum von dem Vater der ebenfalls vermißten Barbara Reisinger erhalten. Walburga und Theresia Seidel erkannten, unabhängig voneinander, viele der gefundenen Kleider für das Eigentum ihrer Schwester Katharina, andere für das Eigentum der Barbara Reisinger. Durch mehrere Zeugen wurde noch überdies dargetan, daß das Bichelsche Eheweib verschiedene Kleidungsstücke der beiden verschwundenen Mädchen teils feilgeboten, teils selbst getragen habe; weiter wurde bekannt, daß Bichel auch noch andere Mädchen unter dem Vorwande, ihnen die Zukunft zu weissagen, zu sich zu locken versucht habe, so wie er die vermißte Seidel am Tage ihres Verschwindens zu sich bestellte. Am selben Tage wurde sie nachmittags um zwei Uhr mit einem Päckchen in der Gegend des Bichelschen Hauses gesehen. Alles das deutete auf ein großes, schreckliches Geheimnis. Aber noch immer fehlte es an dem Wesentlichsten, nämlich an dem Tatbestand des Verbrechens. Daß Katharina Seidel verschwunden, war gewiß. Daß Barbara Reisinger verschwunden, nicht minder. Daß ein Verbrechen zugrunde liegen müsse, daran war ebenfalls kein Zweifel. Aber welches Verbrechen? Entführung? Totschlag? Mord? Nirgends war hier eine sichere Spur zu finden. Überall gab es nur schwankende Mutmaßung. Die Leichname waren nicht zu entdecken. In Bichels Wohnung gab es nirgends Blutflecken oder andere Überreste einer gewaltsamen Tat. Die Entdeckung war einem Hunde vorbehalten. Sooft der Gerichtsdiener mit seinem Hund an dem Bichelschen Hause vorüberging, sprang dieser auf den Holzschuppen zu und blieb spürend stehen, so daß er mehrmals abgerufen werden mußte. Da wurde man aufmerksam. Sein Herr schöpfte Verdacht. Er nahm einige Männer des Orts mit sich, um in und neben dem Schuppen nachzugraben. Kaum war in der hintern Ecke, wo Streu dicht zusammengedrückt auf einem Haufen lag, die Erde aufgegraben, so fand man verschiedene Knochen und hierauf anderthalb Schuh tief den Unterleib eines menschlichen Körpers mit verfaulten Fetzen braunen Kattuns. Oberhalb des Schuppens neben einer Kalkgrube lagen viele Holzscheite, und als auch diese weggeräumt waren, wurde in geringer Tiefe ein halbverfaulter Kopf mit dem oberen Körper gefunden. Der Gerichtsdiener vermutete sogleich auf die Barbara Reisinger. In einiger Entfernung von da fand sich bei weiterem Nachgraben ein zweiter menschlicher Körper. Der Unterleib war von dem Oberleib getrennt. Der Gerichtsdiener und die anwesenden Zeugen erkannten sogleich an den Gesichtszügen wie an den tombakenen Ohrringen die Katharina Seidel. Diese Überreste, mit Ausnahme des oberen Körpers der Reisinger, den Fäulnis und heftiger Übelgeruch aus der Grube zu nehmen nicht gestatteten, wurden von dem Gerichtsdiener sorgsam in die Stube geschafft und hier von vier Personen bewacht. Eben sollte Andreas Bichel zum zweitenmal vernommen werden, als die Nachricht von dieser wichtigen Entdeckung dem Gericht gemeldet wurde. Es begab sich daher sogleich mit dem Landgerichtsphysikus und zwei Wundärzten nach Regendorf in das Bichelsche Haus. Man besah hier zuvörderst die Grube, worin der erste Unterkörper entdeckt worden war und hierauf den noch unausgegrabenen Körperteil, neben dem der halbverfaulte Kopf gelegen. Man erkannte in ihm einen weiblichen Oberleib. Noch deutlich sah man in der geöffneten Brust den verfaulten Herzklumpen. Die oberen Gliedmaßen lagen lose und zerstreut in der Grube umher. Bei der Untersuchung aller übrigen vorgefundenen Körperstücke ergab sich folgendes: Der zuerst gefundene Unterleib wurde an der Schweifung der Beine und an dem Beckenknochen für einen weiblichen Unterkörper erkannt. Die Füße waren oberhalb der Kniegelenke abgehackt. Der Kopf, der zu diesem Körper gehörte, war in seinen Zügen durch Fäulnis unkenntlich entstellt. Zeichen der Gewalttätigkeit fanden sich an dem Schädel nicht. Übrigens hatte er noch alle Zähne, und man sah, daß er mit sehr langen, schwarzbraunen Haaren bekleidet gewesen war. Der Landgerichtsphysikus erklärte in seinem später übergebenen, umständlichen Gutachten, daß, nach allen Umständen zu schließen, die vorhin bemerkten Teile wahrscheinlich zu einem und demselben weiblichen Körper gehörten. Den Kopf des zweiten Körpers bedeckten noch schöne kastanienbraune Haare. In den Ohren waren gelbmetallene Ringe. Bei dem rechten Schlafbein gegen die Stirne zu und am Hinterhaupt fanden sich große, mit Blut unterlaufene Stellen, doch ohne Verletzung der Knochen. Im Halse, links neben dem Kehlkopfe, war ein Stich von ein Zoll Tiefe und 5/4 Zoll Breite, der aber weder die Blut- und Drosselschlagader, noch die Luftröhre verletzt hatte. Die Brust war der ganzen Länge nach mitten durch das Brustbein geöffnet. Lunge und Herz lagen darin noch unverletzt. Den Sachverständigen kam sogleich die Vermutung, diese Öffnung der Brust müsse mit einem Messer durch Aufschlagen eines Hammers geschehen sein. An den Bruststücken hingen noch die Arme herab, blau und mit Blut unterlaufen, doch ebenfalls ohne Knochenverletzung. Unter den Rippen waren die Rückenwirbel durchhauen und so der untere Leib von dem obern getrennt und in einen braunroten Rock gewickelt. Als dieser hinweggezogen war, fand man beide Füße über dem Kniegelenke abgehauen. Zwischen den Schenkeln den einen Fuß und oberhalb neben dem linken Schenkel den andern. Von den Baucheingeweiden war nichts zu finden. Erst später entdeckte man sie, besonders Magen und Netz, in der Dungstätte. Über diesen zweiten Körper bemerkt der Landgerichtsphysikus in seinem Gutachten, es lasse sich nicht bestimmt behaupten, daß die Person vor dem Aufschneiden tot oder nur tödlich verletzt gewesen sei. Habe sie einen Schlag auf den Kopf bekommen, so kann eine Hirnerschütterung möglich, vielleicht eine augenblickliche Betäubung die Folge gewesen sein. Aber auf der Stelle habe sie davon nicht sterben können. Anzunehmen, daß sie erdrosselt wurde, dazu sei kein Grund vorhanden. Daß sie an dem Stich in den Hals gestorben, sei ebenfalls nicht glaublich, weil kein Gefäß verletzt worden sei. Es müsse daher die eigentliche Todesursache in der gewaltsamen Öffnung und Zerstückelung des Körpers gesucht werden. Der zum Protokoll vernommene Gerichtsdiener und die fünf Männer, die bei dem Ausgraben der Leichen zugegen gewesen waren, erkannten endlich in dem zweiten Körper die Katharina Seidel. Ihre beiden Schwestern erkannten die Ohrringe und noch vier silberne Knöpfe, die in dem Bichelschen Haus gefunden wurden. Aus Humanität verschonte man jedoch die Schwestern mit der Anerkennung des Leichnams selbst, die bei den vorhandenen übrigen Beweisen zwecklose Grausamkeit gewesen sein würde. Jetzt wurde Bichel zum zweitenmal verhört. Er begann mit der Erklärung, nunmehr die Wahrheit sagen zu wollen. Aber seine erste Antwort war ein neues langes Märchen. Danach sollte die Katharina Seidel von fremden Leuten in seinem Hause getötet worden sein. Doch schon bei der folgenden Frage nahm er die Behauptung selbst wieder zurück und näherte sich der Wahrheit. Unter der Versicherung, er wolle nicht mehr verstockt sein und gern alles erzählen, wenn man ihn nur mit Strafe verschonen wolle, bekannte er, die Katharina mit einem Scheit Holz in einem Wortwechsel aus Zorn totgeschlagen zu haben. So kam er fast bei jeder Frage zu einer neuen Lüge, und nach jeder neuen Lüge zum Bekenntnisse einer neuen Wahrheit, die jedoch wieder mit Unwahrheiten vermischt und durch Ausflüchte beschönigt war. Endlich, bei fortgesetztem Bemühen, nicht das mindeste, selbst nicht das gleichgültigste gutwillig zu bekennen, fügte sich das Resultat zusammen, daß er die Seidel, nur um ihre Kleider zu besitzen, absichtlich ermordet, dann zerhackt und vergraben habe. Als sich nun auch die Untersuchung auf den in seinem Hause gefundenen zweiten Körper lenkte, erblaßte er. Er zitterte, errötete wieder, leugnete aber keck, von diesem Körper irgend etwas zu wissen. Er wollte sich bloß erinnern, daß einmal eine weitläufige Base von ihm, die in Loisenried geboren, deren Vater daselbst Tagelöhner sei, und sich Barbara nenne, ihren Zunamen wisse er nicht, bei dem Wirte Schwarzfischer zu Regendorf als Kellnerin gedient habe. Unlängst habe er sie wieder in Regensburg gesehen. Einige Kleidungsstücke derselben seien ihm im verwichenen Jahr von ihr teils als Geschenk, teils zum Verkauf gegeben worden. Während dieses ganzen Verhörs, das 91 Fragestücke enthielt, bewährte sich der Inquisit standhaft als entschlossener Bösewicht. Seinen Blick auf den Boden geheftet, zeigte er bei jeder treffenden Frage nur den innern Kampf zwischen Bosheit und Verlegenheit, bei jeder Antwort, die einen neuen Umstand einräumte, innerlichen Grimm über die Wahrheit, welche die Gewalt der wider ihn zeugenden Tatsachen seinem Munde widerwillig entriß. Keine Träne kam aus seinem Auge, nicht die mindeste Reue aus seinem Herzen. Das Gericht erinnerte sich glücklicherweise einer Stelle der Königlichen Verordnung vom 7. Juli 1806, die von der Abschaffung der Tortur handelt, die aber unter andern im § 21 verordnet, daß der Inquisit an Ort und Stelle geführt, ihm bei Mordtaten der Leichnam zur Anerkennung vorgelegt, auch, sofern dieses tunlich sei, sogleich in Gegenwart des Leichnams ein Verhör vorgenommen werden solle. Man transportierte daher den Bichel unter Bewachung nach Regendorf. Erst wurde er in der Amtsstube vorgeführt. Schon bei seinem Eintritt überwältigte ihn der Gedanke, daß er nun am Orte seiner Verbrechen sei. Er kam der Ohnmacht nahe. Man mußte ihm Wasser zur Erquickung reichen. Der Landrichter redete ihm verständig und mit Herzlichkeit zu: »Du bist jetzt in deinem Wohnort, in der Nähe deines Hauses und deiner Verbrechen. Bekenne hier sogleich die volle reine Wahrheit! Man wird dich in dein Haus führen. Du wirst die Leichname selbst sehen.« Aber noch war sein Wille stärker als das mächtige Gefühl, das selbst seinen Körper bis zur Ohnmacht überwältigt hatte. Er blieb fest bei der Behauptung, von dem zweiten, angeblich in seinem Hause gefundenen Leichnam nichts zu wissen. Nun wurde er in seine Wohnung geführt. In der Stube lagen auf Brettern die beiden Leichname, jeder so gut als möglich, zusammengefügt. Man führte ihn zum ersten der Barbara Reisinger. Er bebte an allen Gliedern. Seine Gesichtsmuskeln zuckten. Er forderte wieder Wasser zur Labung. Auf die Frage, ob er den Leichnam kenne, antwortete er: »Nein! Ich habe noch keine Leiche gesehen, die im Grabe gelegen hat.« Man führte ihn zum zweiten Körper. Jetzt vermag er sich nicht mehr aufrecht zu halten. Er sinkt auf einen Stuhl. Dann erkennt er in diesem zweiten Körper die Katharina Seidel: »Ich erkenne sie an den Händen und an der Öffnung des Leibes.« Man hielt ihm seine Bestürzung bei dem ersten Leichnam vor. »Ich zitterte nur vor den Leuten«, war seine Antwort. »Wer wird auch bei solchen Auftritten nicht zittern!« Und er beharrte weiter auf seiner vorgeblichen Unwissenheit. Indessen war der Eindruck jener Szene nicht verloren. In der Einsamkeit des Gefängnisses, unter den Schreckbildern der erregten Einbildungskraft, konnte er ihm nicht mehr widerstehen. Zwei Tage nachher verlangte Bichel selbst ein Verhör und bekannte sich auch des Mordes an der Barbara Reisinger schuldig. Er leugnete jedoch, wie bei dem Morde der Seidel, alle Teilnahme, ja sogar alles Mitwissen seines Weibes vor oder nach der Tat, auf das standhafteste. Nachdem der Inquisit mehrmals verhört und alle Umstände dieser Mordtaten sowohl durch sein Bekenntnis wie durch Zeugenaussagen so genau als möglich in Gewißheit gesetzt worden war, geschah die Einsendung der Akten an das Königliche Appellationsgericht Neuburg, das in der Hauptsache am 4. Februar 1809 das Urteil gesprochen hat: »Andreas Bichel ist von Regendorf auf die Richtstatt zu schleifen, ohne vorgängigen Gnadenstoß von unten auf lebendig zu rädern und dessen Leichnam auf das Rad zu legen.« Das Urteil wurde hierauf samt den Akten zum Königlichen Oberappellationsgericht als zweiter Revisionsinstanz eingesandt, von dort in der Hauptsache bestätigt und alsdann zur allerhöchsten Stelle weitergeleitet. Andreas Bichel, katholischer Religion, 48 Jahre alt, ist zu Wetterfeld gebürtig, wo sein Vater Tagelöhner war, der wie seine Mutter nicht mehr am Leben ist. Er heiratete zu Regendorf, wo er als Häusler wohnhaft ist und ein Wohnhaus von 200 Gulden besitzt. Mit seiner Frau hatte er keine Kinder gezeugt. Doch lebte er stets mit ihr im Frieden. Beide waren wie füreinander geschaffen. Sie schienen Geschwister zu sein. So sagen die Zeugen. Auch war im übrigen sein Ruf eben nicht der allerschlimmste. Was man in ihm als Fehler erkannte, schien sogar durch verschiedene, wenigstens nicht negative Tugenden gewissermaßen aufgewogen. Er war weder der Völlerei noch dem Spiel, noch der Zänkerei ergeben. Auch zeichnete er sich sogar durch seine Religiosität vorteilhaft aus, durch jene äußerliche, versteht sich, die auch mit den schlechtesten Sitten und dem bösartigsten Willen verträglich ist. Er besuchte regelmäßig den Gottesdienst. Dagegen ergab er sich der Dieberei, zwar nicht im großen, doch im kleinen. Besonders gefährdete er die Feldfrüchte seiner Nachbarn, wie wenigstens im Ort die allgemeine Rede ging. An dem Wirte Schwarzfischer, bei dem er drei Jahre als Tagelöhner gearbeitet, beging er eine Menge kleiner Mausereien von Erdäpfeln, Rüben und dergleichen, die ihm jener nachsah, bis er ihn endlich, nachdem er durch jene Nachsicht so dreist geworden, seinem Herrn das Heu vom Boden herab zu stehlen, aus seinem Hause zu jagen genötigt war. Schon diese wenigen Züge sind bedeutend genug, um an ihnen einen habsüchtigen, niederträchtigen Charakter zu erkennen, der bloß zu feig ist, um sich an größeres zu wagen, der zwar nicht das Verbrechen selbst, sondern nur die Gefahren des Verbrechens scheut. Selbst die Friedfertigkeit gegen sein Weib, die Verträglichkeit mit seinen Nachbarn läßt sich, wenn man seine späteren Handlungen damit vergleicht, nicht aus der Gutmütigkeit seines Charakters, sondern nur aus einer feigen, weibischen Gemütsart erklären, die auch das Schlimme gern hingehen läßt, um nur nicht zu handeln, die nicht, beleidigt um nicht beleidigt zu werden, die Beleidigungen erträgt, weil sie zu furchtsam ist, sie zu rächen, die aber dann um so gräßlicher losbricht, wenn sie in sicherer Heimlichkeit Macht und Gelegenheit gefunden hat. Feigheit ist stets mit Tücke verbunden und der Grausamkeit aufs innigste verwandt. In eines Feigen Gemüt sammelt sich, um mich so auszudrücken, ein Vorrat von Haß, Ingrimm und Tücke, der durch seine Verschlossenheit genährt und nur durch niederträchtige Furcht bewacht, in zerstörendem Übermut hervorbricht, wo die Gelegenheit sich zu entschädigen erschienen ist. Selbst der Unschuldige, sobald er nur zugleich der Schwache, der Ohnmächtige ist, erscheint ihm bei Gelegenheit als ein erwünschtes Opfer, an dem er sich seines niedergehaltenen, gedemütigten Selbstgefühls einmal wieder freuend, die lang verhaltene Begierde labt. Wie alt und wahr ist nicht die Bemerkung, daß der niederträchtigste Sklave, sobald er zum Herrn geworden, der fürchterlichste der Tyrannen ist! Ein anderer unverkennbarer Zug in dem Charakter dieses Verbrechers ist kleinliche Habsucht, die nach geringem Gewinn gierig umherschleicht, weil ihr zum größern der Mut gebricht. Seine Zurückgezogenheit, seine Nüchternheit, seine Entfernung von Spiel und Trunk erscheinen mir nur als Folgen dieses Charakterzuges, mithin nicht als Tugenden, sondern nur als Äußerungen eines weit größeren Lasters. Geiz und kleinliche Habsucht sind an sich schon, wo nicht mit eigentlicher Grausamkeit, doch mit Härte verbunden. Solche Begierden wurzeln meistens in starren Gemütern ohne Affekt und Gefühl, in kalten Naturen, denen es an menschlicher Lebenswärme gebricht, und die daher in den kleinen Mittelpunkt ihrer Selbstheit zurückgezogen, wie die Spinne verständig ihre Netze weben, worin sie arglistig auf ihren Vorteil lauern. Gesellt sich zu solcher Gefühllosigkeit, zu solcher Härte, Habgier und Feigheit, auch noch Roheit des Geistes, Mangel an Erziehung und Bildung, wohl gar ein beschränkter immer nur auf den einmal gefaßten Punkt stumpf hinstierenden Verstand, dann hat das Gemüt die Vollendung erreicht, durch die es der Verbrechen eines Bichel fähig wird. Ein Mensch solcher Gemütsart wird keine Tat vollbringen, welche Kraft, Mut oder Kühnheit fordert. Er wird keinen Raub, nicht einmal durch Einbruch oder Einsteigen einen Diebstahl wagen. Aber so, wie die Veranlassung dazu ist, wird er einen heimlichen Brand anlegen oder durch Gift hinrichten oder einen Schlafenden ermorden, ein Mädchen betrüglich zu sich locken, ihre schwachen Kräfte noch durch List wehrlos machen und dann, wäre es auch nur um ihre Kleider oder einige Groschen zu erhaschen, mit kaltem Blute schlachten. Das letzte tat Bichel. Der erste Mord dieser Art, von dem die Akten erzählen – denn ob er überhaupt der erste war, darf man bei einem solchen Menschen wohl bezweifeln – wurde bald nach Michaelis im Jahre 1806 an der Barbara Reisinger von Loisenried begangen. Diese hielt sich, nachdem sie außer Dienst gekommen, bei ihren Eltern auf, ging aber gegen Michaelis von da hinweg, um einen neuen Dienst zu suchen. Sie begab sich deswegen nach Regendorf zu Andreas Bichel, der ihr einen Dienst verschaffen sollte. Sie traf ihn zu Haus mit seinem Weibe und äußerte ihm ihren Wunsch. Gerade jetzt, sagte er, wisse er ihr keinen schicklichen Platz. Sie erwiderte ihm, daß sie sich dann nach Regensburg an eine Zubringerin wenden wolle. Während dieser und ähnlicher Reden entfernte sich, wie Bichel selbst erzählt, seine Frau und ging auf ein anderes Dorf zur Arbeit, von wo sie den ganzen Tag nicht nach Hause kam. So blieb er mit Barbara Reisinger allein. Da kam ihm der Gedanke, sich ihre Kleider anzueignen und darum sie selbst zu ermorden. Zwar hatte sie nichts bei sich, als was sie eben am Leibe trug. Aber ihre übrigen guten Kleider hatte ihr Vater in Verwahrung. Da er die Bekanntschaft seiner Kinder mit Bichel wußte, da er auch wußte, daß seine Tochter zu Bichel gegangen, um sich durch ihn einen Dienst zu verschaffen, so war nichts leichter, als sich nach ihrem Tode dieser Kleider unter schicklichem Vorwand zu bemächtigen. Bichel lenkte daher das Gespräch mit der Reisinger auf die Wahrsagerei und besonders auf einen Erdspiegel, den er zu besitzen vorgab, worin jedes Mädchen seine Zukunft sehen könne. Den Geliebten, den künftigen Mann, die Treue oder Untreue des Geliebten und anderes, was das weibliche Herz so gern zu wissen verlangt. Die Neugier kam also seinem Plane willig und schnell entgegen. Das Mädchen wollte gar zu gern in den wahrsagenden Spiegel sehen. Bichel ging von ihr hinaus, wickelte ein Brett in ein weißes Tuch und kam mit diesem angeblich verdeckten, Erdspiegel und einem kleinen, schlechten Krämerperspektiv, mit einer sogenannten »Gucke« in die Stube zurück. Beides legte er auf den Tisch mit der Bemerkung, sie dürfe ja nichts von diesen Heiligtümern berühren. Um außer aller Versuchung zu sein, darnach zu greifen, müsse sie sich die Augen verbinden und die Hände auf den Rücken schnüren lassen. Die Betörte war zu allem bereit. Bichel band ihr ein Tuch um die Augen und schnürte ihr Hände zusammen. Kaum war so das Schlachtopfer bereitet, stach er ihr mit einem starken Messer in den Hals, worauf sie, wie er wenigstens sagt, nur noch einen Seufzer tat und niedersank. Sogleich öffnete er ihr den Leib, zerhackte ihn, um ihn leichter verbergen zu können und vergrub ihn dann in die Gruben um und neben seinem Schuppen, wo man die Leichname fand. Die mit Blut überschwemmte Stube reinigte er mit Wasser und streute Sand und Staub darauf, um die Flecken zu verbergen. Seine Frau, die abends nach ihrer Rückkehr die große Nässe wahrnahm, wurde mit der Bemerkung abgefertigt, daß er Wasser verschüttet habe. Weder seine innere Ruhe noch sein äußeres Betragen ward durch diese Tat im mindesten gestört oder verändert. Er verrichtete seine Geschäfte nach wie vor und überlegte kaltblütig, wie er nun zum Gewinn seiner Mühe kommen könne. In den Weihnachtsfeiertagen machte er sich nach Loisenried auf, um von dort die Kleider der Ermordeten abzuholen. Auf dem Weg dahin begegnete ihm der Vater der Ermordeten, der nach Regendorf gehen wollte, um sich nach seiner Tochter zu erkundigen. »Nun! Wie ist's? Auch wieder keine Kleider?« rief sogleich Bichel dem Vater der Ermordeten zu. »Ich habe dir schon so viele Boten gesandt, mir die Kleider deiner Tochter zu schicken. Sie ist mit einem Gesandten fort, ist verheiratet und hat mit ihrem Manne etwas zu verwalten. Sie gab mir den Auftrag, ihre Kleider in Empfang zu nehmen und sie ihr nachzuschicken.« Vater Reisinger behauptete, keine Botschaft erhalten zu haben. »Nun denn! Da ich einmal auf dem Wege bin, so gehe ich gleich selbst mit dir und hole sie ab.« Dies geschieht. Die Mutter packt alle zurückgelassenen Kleider ihrer Tochter sorgfältig zusammen und übergibt sie dem Bichel. Der Vater selbst begleitet noch den Mörder seines Kindes eine lange Strecke bis zu einem gewissen Wirtshaus und trägt für ihn bis dahin gutmütig und arglos die Beute. Später erfährt der Vater, daß Bichel Kleidungsstücke seiner Tochter verkaufe. Dreimal geht er nach Regensburg, um sich nach seiner Tochter zu erkundigen, ohne jedoch das mindeste über sie zu erfahren. Endlich geht er zu Bichel nach Regendorf. Er stellt ihn zur Rede, schilt ihn einen schlechten Mann. Aber dieser weist ihn unter Drohungen von sich hinweg und erklärt ihm, er habe sich um seine Tochter, die ein gutes Brot gefunden, weiter nicht mehr zu bekümmern. Nur aus der Unwissenheit und grenzenlosen Einfalt der Eltern sowie anderer Personen, denen so viele verdächtige Umstände bekannt waren, läßt sich erklären, warum der ganze Vorfall so lange Zeit dem Gericht ein Geheimnis geblieben ist. Bichel suchte indessen neue Quellen für ähnlichen Gewinn. Die erste Tat war so leicht vollbracht, so sicher belohnt, daß der Gedanke, sich ein Gewerbe daraus zu schaffen, ganz natürlich in einem solchen Gemüt entstehen mußte. Wer einmal mit überdachter Absicht das Unmenschliche begangen hat, bleibt, wenn der Endzweck fortdauert oder die Veranlassung wiederkehrt, gewiß bei dem erstenmal nicht stehen. Er hat die gräßliche Gestalt der ungeheuern Tat in der Nähe schon betrachtet. Er ist damit bekannt und vertraut geworden. Hat diese Gorgone ihn beim erstenmal nicht versteinert, so wird sie gewiß beim zweitenmal kaum noch einen leichten Schauder in ihm erregen. Bichel schlich jetzt weiter umher, um noch andere Mädchen, durch Aberglauben betört, unter sein Messer zu bringen. An wie vielen er seine List versucht, ist nicht ganz ausgemittelt. Von mehreren ist es aktenmäßig. So wendete er sich um Weihnachten 1807 an ein 21jähriges Mädchen, namens Graber, und lenkte sogleich das Gespräch auf ihren abwesenden Geliebten und ob sie lange nichts von ihm gehört, keinen Brief von ihm erhalten habe? Als sie nein sagte, antwortete er: »Nun, wenn du niemand etwas sagst, so komm zu mir. Ich will dich sodann in einen Spiegel sehen lassen. Darin wirst du sehen, ob dein Liebhaber noch lebt oder gestorben ist. Um das aber zu sehen, muß man an einem Schnürchen ziehen, das so heilig ist, daß man es nur mit einem Tuch berühren darf.« Er fügte hinzu, sie müsse ihr schönstes Kleid mitbringen und ein besonders gutes Hemd. Sie versprach zu kommen, hielt aber nicht Wort. Bichel schickte noch wenige Tage vor seiner Gefangennehmung eine Weibsperson zu ihr, um ihr Kommen zu beschleunigen. Unter gleichem Vorwand suchte er eine gewisse Juliana Daweck mit Kleidern in sein Haus zu locken und wiederholte an ihr mehrmals seine Versuche und sein eindringliches Zureden. Auch Margaretha Heimberger hatte er sich zu gleichen Zwecken als Schlachtopfer auserlesen. Aber alle diese Mädchen wurden teils durch ihren Unglauben an die Gaben des Wunderspiegels, teils durch eine heimliche Furcht vor Bichel, teils durch glücklichen Zufall gerettet. Doch nichts von diesem allen rettete die unglückliche Katharina Seidel, deren Mord zwar nicht seinem Willen und seinen Versuchen, doch seinen Taten ein Ziel gesetzt hat. Schon dreiviertel Jahr vorher, als er einst mit der Seidel zusammen aus Regensburg kam, waren ihm ihre schönen Kleider in die Augen gefallen. Sogleich faßte er den Entschluß zu ihrem Mord und leitete die Ausführung ein. Er fing ein Gespräch mit ihr an, rühmte die Tugenden seines Erdspiegels und bestellte sie zu sich. Warum sie nicht sogleich, sondern erst dreiviertel Jahr später zu ihm gekommen ist, darüber schweigen die Akten. Jetzt aber sei es mir erlaubt, den Inquisiten selbst redend einzuführen. Seine eigenen Worte und Wendungen sind zu bedeutend und bezeichnend, als daß sie verlorengehen dürften. »Am Tage der Ermordung«, so spricht er, »habe ich die Katharina zu mir rufen lassen und ihr, als sie zu mir gekommen, gesagt: ›weil ich allein bin, so will ich dich in den Erdspiegel sehen lassen. Geh also nach Haus und bringe deine Kleider mit. Die besten und schönsten, damit du dich mehrmals umziehen kannst.‹ Wie sie späterhin zu mir kam in ihren Alltagsfetzen und in dem Fürtuch ihre Kleider brachte, so habe ich ein Stückchen Brett in ein weißes Tüchelchen getan und ein Perspektiv auf den Tisch hingelegt und ihr verboten, den Spiegel anzurühren. Ich habe ihr nachher mit einem Bindfaden, womit man das Papier zusammenzubinden pflegt, die Hände zusammengeschnürt. Es war derselbe, den ich früher bei der Reisinger gebrauchte. Ich habe ihr auch die Augen mit einem Tuch verbunden. Dann habe ich ihr mit dem Messer, das ich schon in Bereitschaft hatte, in den Hals gestochen, daß das Blut herausgeflossen ist. Da habe ich nun auch sehen wollen, wie sie inwendig aussieht und habe daher einen Spanschnitzer genommen, ihn auf das Brustblatt gesetzt und mit einem Schuhflickerhammer daraufgeklopft. Und so habe ich ihr die Brust geöffnet und mit einem Messer die fleischigen Teile des Leibes durchschnitten. Gleich nach dem Stich in den Hals schritt ich zu der Öffnung. Wenn einer noch so geschwind beten kann, so kann er doch nicht in so kurzer Zeit ein Rosenkranzgesetzel oder zehn Ave Maria beten, als ich die Brust und den übrigen Körper geöffnet habe. Dann habe ich mir diese Person zugerichtet, wie der Metzger das Vieh. Den Körper habe ich mit einem Beil voneinander gehackt, so wie ich ihn für das Loch brauchen konnte, das ich vorbereitet. Ich kann sagen, daß ich während des Öffnens so begierig war, daß ich zitterte und mir ein Stück herausgeschnitten und gegessen habe. Nachdem die Seidel den ersten Stich empfangen, hat sie noch einen Schrei und sechs bis sieben Seufzer getan und wollte sich wehren und schlug mit den Händen. Da ich sie gleich nach dem Stich so schnell geöffnet, so wäre es möglich, daß sie noch gelebt, als ich sie aufschnitt. Den zerhackten Leib räumte ich bei gut versperrten Türen auf die Seite und vergrub ihn. Die Gedärme tat ich in einen großen Topf, worin man den Schweinen das Futter einsiedet und verdeckte sie in der Dunggrube. Das blutige Hemd und das Gewand der Seidel habe ich zweimal ausgewaschen und vor meiner Frau zu verbergen gesucht. Wie eine Katze ihre Jungen habe ich diese Sachen von einem Platz auf den andern versteckt. Die übrigen blutigen Sachen habe ich in einen Ofen getan und verbrannt. Die einzige Ursache der Ermordung der Reisinger und der Seidel waren ihre Kleider. Ich muß selbst sagen, daß ich es eigentlich nicht notwendig gehabt habe. Mir war aber gerade so, als wenn jemand neben mir stünde und mir sagte: ›tue es und kaufe dafür Getreide‹ und mir die Gedanken eingäbe: ›du kriegst was. Du kannst dir was machen lassen. Und es kommt auch nicht auf.‹« Daß Bichel auch wollüstige Absichten auf die unglücklichen Mädchen gehabt oder an ihnen befriedigt habe, wurde zwar auf wiederholtes Befragen stets von ihm geleugnet. Aber seine Neugier nach der inneren Beschaffenheit eines weiblichen Körpers, seine Gierigkeit nach dem Genusse des noch rauchenden Fleisches der Ermordeten, jene bis zum Zittern gesteigerte Lust, endlich die allgemeine Erfahrung, wie genau Wollust und Blutdurst miteinander verbunden sind, all dies macht es im höchsten Grade wahrscheinlich, daß die Geschlechtslust, wenigstens verborgen, auf den Entschluß des Mordes und auf die Art seiner Ausführung mitgewirkt habe. Eine juridische Entwicklung über die Gewißheit der Tat und des Täters wäre hier am unrechten Orte. Zwei Justizhöfe haben einstimmig hierüber entschieden. Daß das Gesetz einem solchen Verbrecher die geschärfte Todesstrafe androhe, ist bekannt. Und was zur psychologischen Beurteilung dieses Falles gehört, ist in der Erzählung selbst enthalten, die zugleich die Beantwortung der Frage, ob dieser Inquisit aus Gnade mit der Todesstrafe verschont werden dürfe völlig überflüssig macht. Wenn dieser Bösewicht den Tod der Gerechtigkeit nicht stirbt, wer sollte dann noch den Tod verdienen können! Gleichwohl finde ich mich bestimmt, auf Milderung der wider Andreas Bichel richterlich erkannten Strafe des Rades von unten, in die einfache Strafe der Enthauptung zu verwandeln. Nicht aus Schonung des Verbrechers, dessen schweres Verschulden das äußerste Maß aller Strafbarkeit erreichte, aber auf die sittliche Würde des Staates, welcher es nicht gemäß ist, durch Grausamkeit der Strafen mit der Grausamkeit und Abscheulichkeit eines Missetäters gleichsam wetteifern zu wollen. Johann Pürner oder Beispiel einer Tötung in höchster Trunkenheit Andreas Schweiger, ein Mann von einigen 30 Jahren, lebte zu Erlangen als kleiner Grundbesitzer und nährte sich mit seiner 54jährigen Frau Johanna vom Landbau. Neben dem Häuschen, das er bewohnte, befindet sich ein Stall und über diesem ein Heuboden, in welchen man, von der Straße aus, mittels einer elf Sprossen hohen Leiter gelangt. Hier schlief sein Knecht Johann Pürner und, wenn seine alte Ehefrau Johanna ihre Zanksucht ihn allzuhart empfinden ließ, pflegte er wohl auch selbst in diesem Winkel den häuslichen Frieden, wenigstens bei Nacht, aufzusuchen und auf dem Heu neben seinem Knecht zu schlafen. Aus solcher Veranlassung hatte er sich denn, wie am Samstag, so am Sonntag, den 3. August 1828 auf seinen Stallboden zurückgezogen und zum Schlafen gebettet. An diesem Sonntag, nachts zwischen zehn und elf Uhr, stürzte Johanna Schweiger laut schreiend auf die Straße und rief die Nachbarn mit der Nachricht herbei: ihr Mann sei tot! Soeben sei er von dem Knecht auf dem Heuboden erstochen worden! Es entstand alsbald ein großer Zusammenlauf und mehrere Männer stiegen eiligst zu dem Heuboden hinauf. Sie fanden hier, wie sie späterhin eidlich bezeugten, den Andreas Schweiger in seinem Blute tot auf dem Rücken liegen. Dicht neben dem Leichnam, Gesicht gegen Gesicht gekehrt, bewegungslos, mit Blut befleckt, fanden sie den Drescherknecht Johann Pürner, den sie anfänglich ebenfalls für tot hielten. Doch es zeigte sich bald, daß er nur in tiefem Schlaf lag. Man versuchte ihn durch Rütteln aufzuwecken, allein vergebens. Bei Gelegenheit dieser Erweckungsversuche wurde man auf ein Messer aufmerksam, das aus der Hosentasche des Schlafenden hervorsah. Als man das Messer hervorzog, war es von der Spitze bis zum Heft dick mit Blut überzogen. Pürner blieb, der ihn umlärmenden Menschen ungeachtet, in derselben Lage neben dem Leichnam in seinem Todesschlafe bis mittags zwölf Uhr, als die Polizeikommission erschien. Durch vieles Rütteln und Schütteln und Stoßen wurde er nun einigermaßen, wo nicht ermuntert, doch erweckt. Er gähnte, stieß unverständliche Töne aus, dehnte und streckte sich, spreizte die Arme auseinander, ballte die Faust und gab auf alle Fragen nichts weiter zur Antwort, als: »Lassen Sie mich oder...!« Zwei Gendarmen gelang es endlich, ihn von seinem Lager aufzurichten. Doch er konnte auf keine Weise zum ordentlichen Gehen oder Stehen gebracht werden. Um ihn vom Boden herabzuschaffen, war man genötigt, ihn bei den Füßen auf die Leiter zu ziehen, von der er herabgeschleift wurde. Einer der Anwesenden hatte ihn von hinten beim Rockkragen gepackt, ein anderer hielt ihn bei den Füßen, andere faßten ihn an beiden Armen. Am Fuße der Leiter wurde er nochmals genau besichtigt. Man leuchtete ihm mit einem Licht unter die Augen. Aber sie blieben geschlossen. Als man seine beiden Hände zu besichtigen verlangte, zeigte er sie freiwillig vor. Sie waren voll Blut. Die beiden Gendarmen, die ihn nun in das Polizeigefängnis zu bringen hatten, bezeugen, daß er sehr betrunken gewesen und daß er zusammengestürzt sein würde, wenn sie ihn nicht gehalten hätten. Unterwegs habe er kein Wort gesprochen und sich mehrmals übergeben. Die Stiege des Gefängnisses mußte er hinaufgetragen werden, weil er unvermögend gewesen sei, die Stufen zu gehen. Im Gefängnis wurde er auf Stroh gelegt. Dann regte er sich nicht mehr. »Er lag«, so sagt ein Zeuge, »wie tot da.« Bei der weiteren Besichtigung fand man nicht bloß die Hände blutig, sondern auch seinen ganzen Kittel, unten wie am oberen Teil, den rechten Ärmel, die Weste und das Hemd. Alles war stark mit Blut befleckt. An dem entkleideten Leichnam fielen fünf Verletzungen in die Augen. Vor allem aber eine etwas schräg laufende Wunde mit scharfen, auseinanderklaffenden Rändern auf der linken Seite der Brust, die, wie sich nach Öffnung der Brusthöhle ergab, in die rechte Herzkammer eingedrungen war und überdies den Hohlvenensack durchbohrt hatte. In diese Wunde, die sich als allgemein und unmittelbar tödlich darstellte, paßte genau das dem Pürner abgenommene Messer, das von diesem selbst späterhin als sein Eigentum anerkannt wurde. Außerdem zeigten sich noch eine zwei Zoll lange, sieben Linien tiefe Schnittwunde am Kinn, eine drei Zoll lange Schnittwunde am linken Vorderarm, eine vier Linien lange, die Hautbedeckung nicht durchdringende Querstichwunde an der linken Seite des Unterleibs und eine oberflächliche Stichwunde am linken Oberschenkel, die aber als nicht gefährlich erkannt wurden. Die fast allgemeine Stimme des Volkes war sogleich mit einem Endurteil zur Hand. Pürner wäre ganz unschuldig; denn wie hätte er, der so schwer betrunken in tiefem Schlaf neben dem Leichnam gefunden wurde, solche Tat begehen können? Alle Schuld fiel allein auf die alte, bösartige Ehefrau des Getöteten, die, eine zweite Lady Macbeth im Kleinen, nur die Szene mit den Kämmerlingen an jenem Bauernburschen nachgespielt hatte. Sie, in der Absicht ihren Ehemann zu ermorden, hatte die Zeit abgewartet, bis der, betrunken wie sein Knecht, den Rausch ausschlief. Nun erstieg die Furie den Heuboden, nahm dem schlafenden Knecht das Messer aus der Tasche, erstach damit ihren Gatten, besudelte den daneben Schlafenden mit des Ermordeten Blut, steckte tückisch das blutige Messer wieder in die Tasche des Knechtes zurück und hatte jetzt nicht bloß einen Gattenmord vollbracht, sondern auch den Verdacht von sich hinweg auf einen Unschuldigen gewälzt. So lautete das Urteil des Publikums, samt dessen wesentlichen Entscheidungsgründen. Wirklich ergab die Untersuchung verschiedenes, was dieses Urteil wenigstens im allgemeinen zu bekräftigen schien. Alle Zeugen schilderten die Johanna Schweiger als eine bösartige Frau, die ihren ungemein sanften, gutmütigen und fleißigen Mann vielfältig mißhandelt habe. Polizeiakten bewiesen, daß sie voriges Jahr wegen tätlicher, verletzender Mißhandlungen, die sie in Verbindung mit ihren beiden Töchtern aus früheren Ehen an ihrem Ehemann verübt, mit zweitägigem Polizeigefängnis bestraft worden sei. Gerade in der Woche vor der Tat hatte sie mit den gröbsten Vorwürfen und Schimpfworten ihren Mann aus dem Hause gejagt. Er sah sich veranlaßt, anderswo als Taglöhner zu arbeiten. Sie soll damals zu ihm gesagt haben: »Wenn er nur hin, tot wäre. Es sind schon drei andere Männer für mich da!« Noch am Tag vor seinem Tod klagte Schweiger bitterlich einem Polizeisoldaten sein häusliches Unglück. Er sagte ihm unter anderem: »Ich kann nicht mehr dort hausen. Ich werde auf die Polizei gehen und meine Frau verklagen, daß sie mir mein Eingebrachtes herausgebe. Sie schneidet mir täglich das Brot vor und gibt mir nur wöchentlich fünf Kreuzer zum Tabak. An ein Biergeld darf ich gar nicht denken. Das muß ich mir besonders verdienen. Ich gehe jetzt nach Haus und schlafe auf dem Boden.« Was den Verdacht noch verstärkte, war die gegen ihren Charakter und ihr früheres Betragen seltsam abstechende Zärtlichkeit, die dieses Weib bei der Rekognition des Leichnams zu erkennen gab. Weinend und schluchzend stürzte sie über ihn her, küßte ihn und rief: »Ja! Das ist mein Mann! Ach Gott, das ist mein guter Mann! Wer hat denn das getan? Er hat ja gar eine Schnittwunde am Kinn! Habe ich doch immer so gut mit ihm gehaust! Wir haben so fleißig miteinander gearbeitet!« Bei dieser Gelegenheit bemerkte das Gericht an ihrem linken Hemdärmel einen bereits vertrockneten Blutflecken. Auf Befragen behauptete sie, er sei durch das Bluten ihrer Nase entstanden. In dem summarischen Verhör änderte sie diese Aussage. Nunmehr behauptete sie, ein gewisser Rausch, welcher in ihrem Stadel gedroschen, habe am verwichenen Donnerstag aus der Nase geblutet. Sie habe Wasser herbeigeholt, damit er davon schnupfe. Bei dieser Gelegenheit sei er ihr nahe gekommen und habe sie mit seinem Blute besudelt. Diese Erklärung stimmte aber mit der Aussage des Rausch nicht überein. Der gab zwar zu, daß er häufig an Nasenbluten leide, auch zu der bemerkten Zeit war er von diesem Übel befallen worden, er widersprach aber, daß ihm die Schweiger Wasser gebracht habe. Durch sein Nasenbluten, setzte er hinzu, seien die im Stadel gelegenen Strohbänder blutig geworden, bei deren Hinwegtragen sich die Schweiger möglicherweise befleckt haben könne. Das sei jedoch nicht von ihm bemerkt worden. Den Vorfall selbst erzählt die Johanna Schweiger folgendermaßen: »Mein Ehemann ist am 3. August abends um sechs Uhr ziemlich betrunken nach Hause gekommen. Er hat sich, obgleich ich ihn hierzu aufgefordert, nicht in das Bett legen wollen, sondern ist, ungefähr um sieben Uhr auf den Heuboden gegangen, um dort die Nacht zuzubringen. Nach acht Uhr habe ich mich zu Bette gelegt. Ich bin auch bald eingeschlafen. Gegen zehn Uhr ist die Magd in die Stube gekommen, hat mich aus dem Schlafe geweckt und gesagt: ›Über dem Stall ist ein gewaltiger Lärm. Da schlagen sie einander tot! Der Stimme nach zu urteilen ist Johann Pürner auf dem Stallboden.‹ Ich bin nun sogleich aufgestanden und mit der Magd auf die Straße gesprungen. Dann bin ich auf die Leiter gestiegen, bin aber kaum über zwei oder drei Stufen hinaufgekommen. Pürner hat auf mein Schreien: was es da gäbe? vom Boden herab mir entgegengeschrien: ›Kanaille! Wenn du heraufgehst, ersteche ich dich!‹ Auf diese Drohung bin ich gleich wieder zurück, habe nach einer Laterne gesucht und Lärm gemacht. Darauf kamen mehrere Leute. Die stiegen zum Boden hinauf. Ich selbst bin weder die Leiter ganz hinaufgestiegen noch bin ich in den Boden hineingekommen. Meinen Mann hab ich nur von der Leiter aus noch röcheln hören. Gesehen habe ich ihn nicht. Den Drescher auch nicht.« In dieser Erzählung zeigt sich Johanna Schweiger auf ziemlich bedenkliche Weise mit der Wahrheit in offenem Widerspruch. Sie behauptet wiederholt, zwar auf die Leiter gestiegen, nicht aber in den Boden selbst hineingekommen zu sein. Dagegen liegen Zeugnisse vor, die das Gegenteil, wenn nicht vollkommen juridisch erweisen, doch zur höchsten Wahrscheinlichkeit bringen. Indessen sind dies eben die Zeugnisse, die ihr in der Hauptsache zum Vorteil sprechen und allen Verdacht von ihr hinweg ganz allein auf den Drescher Pürner hinüberwenden. Die Magd der Schweiger, Barbara Sämann, noch nicht volle 17 Jahre alt, daher nicht eidesfähig, übrigens in jeder anderen Beziehung vollkommen glaubwürdig, erzählt: »Mein Dienstherr kam am Sonntag abends um fünf Uhr betrunken nach Haus. Er ist auf der Leiter in den Stallboden gestiegen, um zu schlafen. Um halb neun Uhr legten auch wir, ich und meine Dienstfrau, uns schlafen. Nachdem ich ein paar Stunden mochte geschlafen haben, wurde ich plötzlich durch Lärm auf dem Boden über dem Stall aufgeschreckt. Da ich gerade unten neben dem Stall schlafe, so konnte ich alles deutlich vernehmen. Da hörte ich nun den Drescher Johann Pürner deutlich sprechen und vernahm, wie er zum Schweiger sagte: ›Von meiner Ecke gehst du weg, oder ich ersteche dich!‹ Worauf Schweiger antwortete: ›Stich immer zu!‹ Das Geschrei zwischen beiden wurde immer stärker. Ich stand daher auf und weckte die Dienstfrau. Wir beide sprangen alsdann auf die Straße, und die Frau stieg geschwind die Leiter hinauf und rief ihrem Manne zu: ›Andres! Andres! Gib mir doch Antwort!‹ Alsbald tat sie einen Schrei und rief aus: ›Herr Jesus! Du hast mir ja meinen Mann erstochen!‹ Der Drescher Pürner antwortete aber: ›Nein! Nein! Es ist nicht der Herr, sondern der Wörlein!‹ Jetzt eilte die Frau wieder die Leiter herunter und befahl mir, ein Licht zu machen. Dieses tat ich und nun liefen wir beide zum Schlosser Bauer. Meine Dienstfrau sagte ihm, daß ihr Mann erstochen worden sei. Auf ihr entsetzliches Schreien und Wehklagen eilten denn auch viele Leute herbei und bestiegen den Stallboden.« Mit diesem Zeugnis stimmt die eidliche Aussage der Friseursfrau Christine Arnold, die in einem Seitenstübchen des Schweigerschen Hauses wohnt, sehr genau zusammen. Sie sagt: »Sonntag, den 3. August, abends gegen sechs Uhr, sah ich den Schweiger nach Hause kommen und hörte ihn mit seiner Frau sprechen. Um zehn Uhr legte ich mich zu Bett und mochte kaum eine Viertelstunde geschlafen haben, als ich an meiner Tür ein Klopfen hörte. Ich stand auf, sah auf die Straße. Da war die Schweiger und ihre Magd. Die erste machte ein großes Geschrei und stieg auf die in den Boden über den Stall führende Leiter. Als sie auf dem Boden war, schrie sie: ›Herr Jesus! Er wird doch meinen Mann nicht erstochen haben!‹ Zugleich aber rief eine Mannesstimme: ›Still doch, sonst steche ich Sie tot!‹ Nun stieg die Schweiger wieder die Leiter herab und rief mit lauter Stimme: ›Er ist tot!‹ Worauf bald mehrere Leute herbeigekommen sind. Die von mir gehörte Mannesstimme schien mir die des Bauernburschen gewesen zu sein, der bei den Schweigerschen Eheleuten gearbeitet hat. Für gewiß kann ich es jedoch nicht behaupten.« In einer weiteren Vernehmung fügte sie noch bei: »Als ich, nach geöffnetem Fensterladen, die Schweigerin und ihre Magd sah, hörte ich zugleich vom Stallboden herab eine klägliche Stimme, wie wenn ein Mann um Hilfe gerufen hätte. Nun sah ich die Schweiger auf die Leiter steigen, weiß aber nicht, ob sie ganz hinauf und in den Boden hineingekommen ist. Doch glaube ich es, weil ich von ihr die Worte gehört habe: ›Was gibt's denn? Er wird doch meinen Mann nicht erstochen haben?‹« Nach diesen beiden übereinstimmenden Zeugenaussagen war wohl nicht mehr zu bezweifeln, daß die Johanna Schweiger weder die Tötung ihres Mannes könne vollbracht haben noch bei der Vollbringung zugegen gewesen sei. Alle Anzeigungen und Zeugnisse gingen nunmehr wider den Drescher Johann Pürner als alleinigen Urheber der Tat. Außer ihm und Schweiger schlief in jener Nacht niemand auf dem Boden. Ein gewisser liederlicher Bursche, namens Wörlein, hatte zwar seit mehreren Wochen ebenfalls in einem Winkel des Heubodens seine Schlafstelle. Allein in der Nacht des 3. August war er nicht hinaufgekommen, wie in den Akten auf das vollkommenste erwiesen vorliegt. Die junge Sämann hatte deutlich Pürners Stimme erkannt, als dem Schweiger mit dem Erstechen gedroht und dessen Ehefrau, auf ihren Jammerschrei: »Herr Jesus! Du hast mir ja meinen Mann erstochen!« mit der Antwort begegnet wurde: »Nein! Nein! Es ist nicht der Herr, sondern der Wörlein!« Auch die zweite Zeugin, Christine Arnold, glaubte Pürners Stimme zu hören. Und nun endlich die wie in Blut gebadeten Hände, die mit Blut bedeckten Kleider, das in Blut getauchte Messer! Diese starken, übereinstimmenden Spuren konnten doch nur an demjenigen sich zeigen, der mit eigner Hand das Blutwerk verrichtet hatte. Zu all dem kam noch das Zeugnis des Polizeigefangenenwärters Schuster über eine Äußerung Pürners am zweiten Tag nach seiner Verhaftung, die gewissermaßen für ein außergerichtliches Geständnis gelten kann und worin, wie sich späterhin bis zur Evidenz zeigen wird, die Lösung des Rätsels enthalten ist, wie Pürner, obgleich Täter, neben der noch frischen Leiche, in aller Ruhe der Unschuld, fest eingeschlafen gefunden werden konnte. Jener Gefangenenwärter traf nämlich am 5. August seinen Gefangenen in Tränen und tiefer Betrübnis. Er fragte ihn um die Ursache. Da erwiderte Pürner: »Wie bin ich denn in dieses Unglück gekommen? Der Wörlein hat mich in den Felsenkeller mitgenommen. Da habe ich einen Rausch bekommen. Ich glaubte, er läge auf dem Schweigerschen Boden an meinem Platze und, weil er lausig ist, wollte ich ihn weghaben. Und weil er nicht hinweg ging, drohte ich, ihn zu erstechen. Ich wußte nicht, daß es der Schweiger war, sondern glaubte, es wäre der Wörlein.« Pürner meint hier denselben Wörlein, der, wie wir oben bemerkten, auf dem gleichen Boden, jedoch entfernt von jenem, zu schlafen pflegte. Das Untersuchungsgericht wurde übrigens durch den Augenschein überzeugt, daß der Wörlein allerdings viel Ungeziefer mit sich trug. Johann Pürner, zur Zeit der Tat 29 Jahre alt, evangelischer Religion, ist der Sohn eines armen Tagelöhners, ohne Erziehung und nährt sich als Dienstknecht bei Bauersleuten. Sein Ruf ist nicht der beste. Er wird von den Leumundszeugen als faul und dem Trunke ergeben geschildert. Doch von strafbaren Handlungen ist nichts gegen ihn bekannt, nur daß er im Jahre 1826 eines Diebstahls verdächtig wurde. Erst seit acht Tagen vor der Tötung Schweigers war er in dessen Dienst als Drescherknecht aufgenommen, ohne daß, während dieser Zeit, irgend etwas sich ereignet hätte, was in ihm eine feindselige Leidenschaft oder Stimmung gegen seinen Dienstherrn hätte erwecken können. Am Sonntag, den 3. August, nachmittags gegen vier Uhr, ging er zum Bier in einem sogenannten Felsenkeller. Dort traf er mit dem Wörlein zusammen und blieb dort mit diesem bis nachts zwischen neun und zehn Uhr. Er trank während dieser Zeit, nach Aussage eines aufwartenden Brauknechts, mehr Bier als Wörlein. Der hatte zwei bis drei Maß getrunken. Pürner war diesen ganzen Nachmittag sehr lustig. Er schrie und sang und verließ endlich, wie sich Wörlein ausdrückte, mit »einem ziemlich starken Rausch«, nach Aussage von drei anderen Zeugen, »etwas betrunken«, das Wirtshaus. Auf dem Weg nach Haus verließ ihn Wörlein. Um zehn Uhr fanden die Polizeisoldaten, Schuster und Weber, als sie durch die Stadt Patrouille machten, den Pürner vor dem Stadtgerichtsgebäude auf einem Stein sitzen. Auf ihre Frage, was er da mache, erfolgte keine Antwort. Er schlief. Man rüttelte ihn, und nun sagte er schlaftrunken: »Ich muß nur noch mein Bier austrinken, dann gehe ich fort.« Als ihm klar gemacht wurde, daß er hier nicht im Wirtshaus, sondern auf der Straße sitze, und daß er sich nach Hause begeben müsse, fragte er: »Wo ist denn mein Bruder Meisel?« So hieß sein voriger Dienstherr. Man sagte ihm, daß Bruder Meisel auch nicht da sei. Da rief er: »So hat der Kerl mich sitzen lassen!« Auf die Fragen, wo er her sei, wie er heiße, gab er eine richtige Antwort. Er wäre vielleicht sitzen geblieben und von neuem eingeschlafen, wenn ihn nicht beide Polizeidiener bei den Armen vom Steine aufgehoben und ihm befohlen hätten, nach Hause zu gehen. Er taumelte hierauf eine Weile und wankte dann seines Wegs dahin. Beide Zeugen bemerken: »Pürner war betrunken. Doch er konnte noch fortgehen. An der Sprache hat man ihm nichts angemerkt.« Eine Viertelstunde nach zehn Uhr treffen wir ihn wieder im Wirtshause »Zum goldenen Brunnen.« Ob er aber daselbst nochmals Bier getrunken, konnte nicht ausgemittelt werden. Er scheint nicht in die Wirtsstube gekommen zu sein, sondern nur in der Haustenne sich aufgehalten zu haben, um zu fragen, wo er die Wohnung seines Herrn zu suchen habe. Einer der Anwesenden, bei denen er sich nach der Schweigerschen Wohnung erkundigte, sagt von ihm, er sei in der Haustenne hin und hergewankt und ziemlich betrunken gewesen. Ein anderer Zeuge, welcher ihn damals sah, nennt ihn sehr betrunken. Kurz darauf finden wir ihn abermals auf der Straße, um nach Hause zu gehen. Aber er hat die Richtung verloren. Er weiß nicht, wo das Haus seines Dienstherrn zu finden ist und sieht sich genötigt, die ihm Begegnenden von neuem zu fragen, wo die Schweigersche Wohnung sei. Einer begleitete ihn eine Strecke, bis an das Eck der Straße, an deren Ende sich das Schweigersche Haus befindet. Diese Zeugen bemerkten übereinstimmend, Pürner habe einen unsichern Schritt geführt, sei von einer Seite auf die andere getaumelt und habe die Füße nicht mehr aufheben können. Doch an der Sprache habe man ihm den Rausch nicht angemerkt. Nachdem er so durch Fragen und Zurechtweisungen endlich das Schweigersche Haus gefunden hatte, stieg er auf der Leiter in den Stallboden, um sich schlafen zu legen. Hier auf seinem Platz fand er schon einen Menschen liegen. Unmittelbar nachher geschah die Tat. Pürner selbst leugnet sie in allen seinen Verhören. Er benimmt sich aber bei diesem Leugnen derartig und gesteht am Ende wieder so viel zu, daß man, zumal bei so vielen andern zusammentreffenden, höchstdringenden Verdachtsgründen, über ihn als Täter keinen Augenblick mehr im Zweifel sein kann. Ehe wir uns aber eine gründliche Beantwortung der Frage zutrauen dürfen, wie die Tat wohl geschehen sein möge, aus welchen Veranlassungen oder Beweggründen, ob Pürner in zurechnungsfähigem oder nicht zurechnungsfähigem Zustande gehandelt habe, müssen wir zuvörderst den Inquisiten selbst hören. Im summarischen Verhör antwortet er auf die Frage, ob ihm die Ursache seiner Verhaftung bekannt sei: »Die Leute sagen halt, ich hätte den Schweiger erstochen. Aber davon weiß ich nichts. Ich bin gestern betrunken gewesen und kann gar nicht sagen, was gestern geschehen ist.« Auf eine folgende Frage, will er sich nur noch erinnern, daß er mit Wörlein im Keller gewesen, sich betrunken und seine Zeche bezahlt habe. Im ersten ordentlichen Verhör weiß er schon mehr zu sagen und traut sich bis zu einem gewissen Punkt eine so klare Erinnerung des Vorgefallenen zu, daß er nunmehr bestimmt zu behaupten wagt, den Schweiger nicht erstochen zu haben. »Ich habe«, sagt er, »am Nachmittag und Abend des 3. August zuerst außerhalb des Kellers eine Maß, dann in demselben noch zwei Maß braunes Bier getrunken. Man war da sehr vergnügt. Es wurde gesungen, und ich habe mitgesungen. Gegen zehn Uhr entfernte ich mich mit Wörlein, der mich auf der Straße verließ. Daraufhin ich allein nach Haus gegangen. Unterwegs aber habe ich mehrere Leute um den Weg nach dem Schweigerschen Hause fragen müssen, und um zehn Uhr habe ich es erreicht. Ich bin sogleich auf die am Stallboden angelehnte Leiter gestiegen, um mich auf dem Boden an dem nämlichen Platz aufs Stroh zu legen, wo ich immer geschlafen habe. Gleich beim Hineinsteigen stieß ich plötzlich an einen Menschen, der schon dalag. Ich mußte doch wissen, wer das sei. Ich fragte ihn darum, erhielt aber keine Antwort. Da fing ich an, an ihm herumzureißen. Er gab noch keine Antwort. Ich fragte nun noch einmal, wer da sei? Endlich erhielt er mit dumpfer Stimme zur Antwort: ›Ich!‹ Jetzt erkannte ich meinen Herrn. Ich sagte zu ihm: ›Er ist es, Andres?‹. Da erhielt ich ganz leise die Antwort: ›Ja!‹ Hierauf legte ich mich neben ihn hin. Kaum lag ich einige Minuten da, so hörte ich die Schweigerin vor mir sprechen: ›Herr Jesus! Was ist denn mit meinem Mann geschehen! Der ist ja ganz kalt!‹ Es überwältigte mich aber der Schlaf. Es fielen mir die Augen zu, und ich weiß nicht mehr, was hierauf geschehen ist. Dem Schweiger habe ich nichts getan. Ich weiß wohl, daß meine Hände und Kleider blutig gewesen, aber dies war ganz natürlich, weil ich neben dem Schweiger gelegen bin. Einen Rausch habe ich damals gehabt, und deswegen bin ich so geschwind eingeschlafen. Aber einen so starken Rausch hatte ich nicht, daß ich nicht wissen könnte, was ich getan. Ich war damals so gescheit wie jetzt. Aber es sind mir denn doch sogleich die Augen zugefallen. Die Schweigerin habe ich, da es finster war, nicht gesehen, sondern nur sprechen hören. Ich weiß nicht, wie sie so plötzlich auf den Boden gekommen. Möglich ist es, daß sie schon vor mir dagewesen. Als sie fragte: ›Ist denn mein Mann tot?‹ antwortete ich: ›Ei, beileibe nicht!‹ Es war mir aber gerade so, als wenn ich nicht hätte reden können.« Das zweite ordentliche Verhör lieferte kein anderes Ergebnis als das erste, außer daß er nunmehr seinem Herrn eine ganz andere Antwort in den Mund legte: »Ich fragte den Unbekannten: ›Wer ist da? Wer liegt auf meinem Platz?‹ Er gab mir keine Antwort. Ich sagte darauf: ›Gehst weg von meiner Ecken!‹« Inquisit schrie die Sätze sehr heftig und laut und zuckte dabei mit seiner rechten geballten Faust, gleichsam als vergegenwärtige er sich die Handlung. »Auf jene Anrede hin sagte der andere: ›Ich mag nicht.‹ Worauf ich mich, weil ich nun den Schweiger erkannte, neben ihn hinlegte. Ich glaubte anfangs, es möchte der Wörlein auf meinem Platze liegen. Getan habe ich dem Schweiger nichts.« Im dritten Verhör beharrte er nicht nur hartnäckig bei seinem Leugnen, sondern versuchte auch den Verdacht der Tat auf die Ehefrau des Getöteten zu wälzen. Es ist merkwürdig zu sehen, wie behutsame Schritte er macht, um fast ganz allmählich diese Beschuldigung herbeizuführen. Über seinen Zustand in der Nacht vom 3. August befragt, antwortete er: »Noch nie war mir so wie damals. Wenn ich sonst einen Rausch gehabt habe und habe zwei Stunden geruht, so habe ich wieder mit jedem um die Wette laufen können. Aber diesmal war mir halt so närrisch, als wenn ich tot gewesen wäre. Ich weiß übrigens alles, was mit mir geschehen ist. Nur hab' ich nicht recht sehen können. Im Kopfe hat es mir gefehlt. Die Augen hat's mir immer zugedrückt. Die Leiter habe ich nicht selbst herabsteigen können. Sie haben mich von dem Platz, wo ich gelegen, hinweggezogen und über die Leiter hinabgeschleift. Es war mir gerade so, wie wenn ich selbst tot gewesen wäre.« Auf die Frage, warum er gerade damals in einen solchen Zustand verfallen sei, antwortete er: »Das weiß ich halt auch nicht. Hat die Schweiger mich schon so abgerackert oder wie es gegangen ist, ich weiß es nicht.« »Hat dir denn die Schweiger etwas getan?« »Das weiß ich halt auch nicht. Sie ist halt ein böses Luder und kann einem allerlei angetan haben. Wie sie auf den Boden kam, habe ich schon nicht mehr reden können. Sie ist halt eine Hexe. Sie muß ihrem Manne etwas angetan haben, weil er nicht mehr geredet hat, als ich auf den Boden kam. Ich habe ihm nichts getan.« Der Richter fragte ihn: »Wer soll dem Schweiger die Wunde zugefügt haben, wenn nicht du?« Hierauf erklärte Pürner in verschiedenen Antworten: »Es muß halt die Schweigerin ihren Mann verwundet haben. Daß sie es getan hat, kann ich nicht beweisen. Ich aber habe es nicht getan; denn wenn ich es getan hätte, so müßte ich es doch wissen. Die Schweigerin ist auf dem Boden gewesen und kann mir das Messer aus meiner Tasche herausgezogen haben. Sie konnte mir es auch nachher wieder in die Tasche hineinstecken. Wenn ich es getan hätte, so müßte ich es ja wissen. Denn ich habe ja den Schweiger und auch seine Frau sprechen hören.« Das vierte und letzte Verhör ergab anfangs nichts als eine vielfach in verschiedenen Redensarten und Beteuerungen ausgeprägte Wiederholung des Satzes: ich habe dem Schweiger nichts getan; denn sonst müßte ich es ja wissen. Endlich aber gelang es doch dem Untersuchungsrichter, wiewohl mit Mühe, ihm wenigstens noch folgendes Zugeständnis abzugewinnen. »Ich muß gestehen, daß ich auch noch zu dem Schweiger gesagt habe: ›Wenn du nicht hinweggehst, so ersteche ich dich.‹ Ich glaubte anfangs; es läge der Wörlein auf meinem Platz. Auf den war die Drohung gemünzt; denn es hat mich geärgert, daß er sich auf meinen Platz gelegt und im Nachhausegehen vom Keller sich von mir entfernt hatte. Hätte ich gleich anfangs gewußt, daß es der Schweiger sei, so hätte ich ihn ruhig liegen lassen. Sobald ich aber zur Antwort erhalten hatte: ›Ich mag nicht!‹ erkannte ich an der Stimme den Schweiger und legte mich nun gleich ruhig neben ihn nieder.« Mehr war nicht aus ihm herauszubringen. Die bündigsten Vorhaltungen hatten keinen andern Erfolg als die wiederholte Versicherung, er habe den Schweiger zwar mit dem Erstechen bedroht, aber die Drohung nicht ausgeführt. Wie der demungeachtet erstochen worden, das wisse er nicht. Nur davon sei er überzeugt, daß er es nicht getan, weil er dieses sonst wissen müßte. Nach eingeholtem ärztlichem Gutachten über den Gemütszustand des Inquisiten und nach geführter schriftlicher Verteidigung wurden die Akten am 22. Oktober zum Spruch eingesandt. Daß der Inquisit von dem Vorfall in der Nacht des 3. August allerdings noch Erinnerung gehabt habe, daß er folglich auch bei der Tat selbst nicht im bewußtlosen Zustand gewesen sein konnte, geht aus der Vergleichung seiner ordentlichen Verhöre deutlich genug hervor. Er weiß, wie er nach Hause gekommen, wie er die Leiter hinaufgestiegen, wie er einen Menschen, von dem er geglaubt, daß es der mit Ungeziefer bedeckte Wörlein sei, schon auf seinem Platze gefunden und demselben geboten habe, sich zu entfernen, wie er an demselben herumgerissen, als er keine Antwort erhalten, ihn mit Erstechen bedroht habe; hierauf endlich die Ehefrau des Getöteten auf den Boden gekommen sei, welche ausgerufen: »Herr Jesus! Mein Mann ist erstochen!« Wer sich alles dessen erinnert, wer von dem, was der Tötung Schweigers unmittelbar vorausging und was ihr unmittelbar folgte, das Bewußtsein hat, der muß auch wissen, was zwischen diesen beiden einander so naheliegenden Momenten vorgefallen ist, weil es ganz unmöglich ist anzunehmen, Pürner sei während des ganzen Ereignisses bis zur Drohung mit dem Erstechen bei Bewußtsein, dann aber während der Ausführung der Tat ohne Bewußtsein und demungeachtet sogleich nach vollbrachter Tat wieder bei Bewußtsein gewesen. Selbst das ist nicht zu bezweifeln, daß sich Pürner seinem Richter gegenüber als ein schuldbewußter Verbrecher zeigt. Sein Zurückhalten mit der Wahrheit, seine Lügen und Widersprüche, seine erst nach und nach ihm abgewonnenen Zugeständnisse über vorausgehende und nachfolgende Umstände, endlich sein beharrliches Leugnen der Haupthandlung, hinsichtlich welcher er gleichwohl, zwar keinen juridischen, doch den vollständigen historischen Beweis gegen sich hat und deren er sich so gewiß erinnern muß, als er des übrigen sich erinnert, all dieses verrät ganz deutlich einen Menschen, der versucht, der Strafe für eine verschuldete, böse Tat zu entgehen. Alles dessen ungeachtet sind wir der scheinbar höchst paradoxen Überzeugung, daß Pürner, wie auch von seinen Richtern erkannt worden, im unzurechnungsfähigen Zustand des Rausches getötet habe. Wie stark Pürner schon bei seinem Weggehen aus dieser Wirtschaft berauscht war, können wir dahingestellt sein lassen. Daß aber dieser Rausch zunehmen mußte, als Inquisit aus den Dünsten des Bierkellers in die freie Luft und vom Sitzen zum Gehen gekommen war, hat die bekanntesten Erfahrungen für sich. Sein Erinnerungsvermögen war bis zu dem Grade geschwächt, daß er seine Wohnung nicht mehr zu finden wußte, und von Besinnung hatte er nur noch so viel, als er brauchte, um sich mit Hilfe anderer Menschen endlich zurechtzufinden. Daß man an seiner Sprache die Trunkenheit nicht bemerkte, steht damit nicht im Widerspruch. Die Berauschung, selbst einen und desselben Grades, äußert sich nach Verschiedenheit der Personen und Umstände, in sehr verschiedenen Wirkungen. Um auf der Bühne einen Betrunkenen vollkommen zu klarer Anschauung darzustellen, werden nicht bloß Füße, sondern auch Hände, Arme, Kopf und Zunge des Schauspielers trunken erscheinen müssen. In der Wirklichkeit aber werden gewiß schon jedem Menschenbeobachter Betrunkene vorgekommen sein, deren Sprachorgane noch geläufig fortgingen, während schon längst die Füße und Augen ihren ordentlichen Dienst versagten. Oder man sah solche, die noch ziemlich rüstig einherschritten, während ihre schwere Zunge nur noch unverständliche Töne lallte. Daß der arg betrunkene Pürner über die elf Sprossen hohe Leiter in den Stallboden hineinsteigen konnte, ist ebenfalls nicht zu verwundern. Das Aufsteigen auf einer bekannten Leiter, wo der Körper sich vorwärts bequem anlehnt und die Hände den Füßen forthelfen, ist eine noch bei weitem leichtere Verrichtung als das Gehen, zu der es ebensowenig einer besonderen körperlichen Gewandtheit als vorzüglicher Geistesgegenwart und Umsicht, sondern nur der auf den einzelnen Gegenstand beschränkten, durch das bloße Fühlen und Tasten geleiteten Besinnung bedarf. Mancher, dessen Rausch sich in gänzliche Bewußtlosigkeit auflöst, hat noch einige Augenblicke zuvor seine Kleider ausgezogen und an den rechten Ort gehörig zusammengelegt oder sonst eine ihm gewohnte Verrichtung getan. Unsern Pürner, den wir unmittelbar vor der Tat im Zustande des Rausches sehen, finden wir nun nach der Tat, neben der kaum erkalteten Leiche in tiefem Todesschlaf versunken, aus dem er weder durch Lärmen noch durch Rütteln zu erwecken ist. Er blieb in starrer Unbewegtheit wenigstens anderthalb Stunden liegen, als wäre er selbst zur Leiche geworden, bis es den, gewiß nicht sanften, Ermunterungsversuchen zweier Gendarmen gelingt, ihn einigermaßen zu sich selbst und auf die Füße zu bringen. Aber da stellt er sich sogleich allen Anwesenden als ein viehisch Besoffener dar. Ehe er seinen Rausch ausgeschlafen, war nichts mit ihm anzufangen. Um den Beweis uns leicht zu machen, daß Pürner im nichtzurechnungsfähigen Zustand des Rausches die Tötung Schweigers vollbracht habe, hätten wir bloß die Lehre Hoffbauers von der »Trunkenheit und deren Einfluß auf den menschlichen Körper« auf den vorliegenden Fall in Anwendung zu bringen. Nach dieser Lehre folgt der sogenannte Todesschlaf unmittelbar auf den dritten höchsten Grad des Rausches. Das ist ein Zustand, der, wie sich Hoffbauer ausdrückt, »als eine mit Wahnsinn verbundene Tollheit zu betrachten ist«. Hiermit stimmt auch Henke in seinen »Abhandlungen aus dem Gebiet der gerichtlichen Medizin« überein. Nur daß er den Todesschlaf als den dritten Grad des Rausches bezeichnet, der einer vollendeten Trunkenheit als zweitem Grad unmittelbar nachfolgt. »In diesen Zuständen der vollendeten Trunkenheit«, sagt Henke, »ist Selbstbewußtsein, Freiheit und Vernunft durchaus gestört und aufgehoben, wenn auch der Mensch noch so weit seiner Sinne Meister ist, um eine gewaltsame Tat zu vollbringen und dazu die sich darbietenden Mittel zweckmäßig zu gebrauchen weiß. Wo aber das Selbstbewußtsein aufgehoben ist, Vernunftgebrauch und Freiheit der Selbstbestimmung fehlen, da kann von Zurechnung gesetzwidriger Handlungen nicht die Rede sein.« Da nun Pürner in dem völlig sinn- und bewußtlosen Zustande gefunden wurde, der als Nachwirkung der vollendeten Trunkenheit eintritt, so würde, die allgemeine Richtigkeit dieser Lehre vorausgesetzt, ohne weiteres folgen, daß er sich während der Tötung Schweigers in dem alle Zurechnung aufhebenden Grade der Trunkenheit müsse befunden haben. Allein, die Hoffbauersche Lehre dürfte, sofern sie allgemeine Regeln aufzustellen unternimmt, wie in vielen andern Punkten, so auch in diesem, sehr oft mit der Erfahrung in offenem Widerspruche sich befinden. Nicht immer geht dem todähnlichen Schlaf, in dem die durch Überreizung erschöpfte Natur ausruht, um neue Kräfte zu sammeln, der von Hoffbauer bezeichnete dritte Grad der Trunkenheit voraus. Unrichtig ist insbesondere die im allgemeinen hingesprochene Behauptung, daß die Trunkenheit, selbst wenn sie den höchsten Punkt erreicht hat, von dem herab ein Mensch unmittelbar, oft augenblicklich in Bewußtlosigkeit und starre Bewegungslosigkeit versinkt, sich als Wahnsinn oder wahnsinnige Tollheit oder als sonst ein Zustand aufgehobener Zurechnungsfähigkeit darstellte. Es gibt, wie die Erfahrung beweist, Menschen, die, langsamer oder schneller, alle Grade des Rausches durchmachen, ohne auch nur einen Augenblick vom Verstand zu kommen. Während ihre Sinne betrunken sind, ihr Körper alle Folgen des höchsten Rausches empfindet, bleiben sie bei vollem Bewußtsein ihres Zustandes, ihrer selbst noch in dem Grade mächtig, daß sie sich mit ängstlicher Vorsicht innerhalb der Grenzlinie der Sittlichkeit und des Anstoßes halten. Sie wissen sogar mit übermächtiger Seelenstärke selbst noch ihren Körper zu bemeistern. Aber, sobald der Zwang äußerer Rücksichten aufhört, können sie in demselben Augenblick, wie vom Blitze getroffen, bewußtlos dem Todesschlaf in die Arme stürzen. Es wäre daher möglich, obwohl bei einem so rohen, ungebildeten Menschen äußerst unwahrscheinlich, daß Pürner, im höchsten Grade betrunken, noch bis nahe an die Grenze der Bewußtlosigkeit seines Geistes so weit mächtig geblieben wäre, daß er wohl gewußt hätte, von welcher rechtlichen und sittlichen Eigenschaft die Handlung sei, die er an Schweiger verübe, und daß erst nach vollbrachter Tat, vielleicht infolge der gewaltigen Aufregung und Erschöpfung aller seiner Kräfte, plötzlich der Schlaf ihn überwältigt habe. Allein die nähere Betrachtung des Falles gibt die Gewißheit des Gegenteils. Daß ein Mensch, von dem erwiesen, daß er wenige Minuten vor einer Tat schwer berauscht gewesen und kurz nach derselben im Zustand vollkommener Bewußtlosigkeit schlafend gefunden worden sei, schon an und für sich sehr starke Gründe der Wahrscheinlichkeit eines nicht zurechnungsfähigen Zustandes für sich habe, ist wohl von selbst einleuchtend. Das wird aber im gegenwärtigen Fall noch im besondern dadurch bestärkt, daß sich durchaus keine Veranlassung, kein Beweggrund auffinden läßt, wodurch sonst unser Inquisit zur Tötung seines Herrn hätte bestimmt werden können. Daß Pürner, schon ehe er nachts auf den Stallboden gekommen, an ein solches Verbrechen gedacht habe, dazu ist auch nicht der entfernteste Schein vorhanden. Ein Ereignis auf dem Stallboden, welches erst hier einen Menschen von gesunder Seele hätte zu einem Mord oder Totschlag verleiten können, ist ebenfalls nicht zu ersinnen. Schweiger, mit dem Pürner ohnehin in bestem Vernehmen lebte, lag selbst betrunken schon auf seinem Heu im Schlaf. Er gab also seinem heimkehrenden Knechte gewiß keinen Anlaß zu einem Streit. Wenn aber Inquisit den ruhig Liegenden bloß darum mit dem Messer überfiel, weil er nach seinem Verlangen nicht vom Platze wich, und wenn er dann, nach vollbrachtem Werk, sich gleichwohl neben denselben Menschen zum Schlaf niederlegte, den er, um nicht neben ihm liegen zu müssen, getötet hatte, so erscheint die ganze Handlung als eine Ungereimtheit, dergleichen weder dem Verstande noch einem Affekt oder einer Leidenschaft in ihrem regelmäßigen Verlauf für sich allein zugetraut werden kann. Pürner war freilich, als er den Schweiger tötete, nicht nur seiner selbst, sondern seiner Handlung als einer Tötung sich bewußt. Das beweisen seine Reden gegen die Ehefrau des Getöteten, und das beweist insbesondere der Umstand, daß er dem Ausrufe der letzten: »Herr Jesus! Er hat ja meinen Mann erstochen!« mit der Antwort begegnete: »Nein! Es ist nicht der Herr, sondern der Wörlein!« Dadurch allein ist noch nicht die Hauptfrage beantwortet, ob sich auch der Inquisit dieser Tötung als eines Verbrechens bewußt gewesen sei? Ob er dieser Eigenschaft seiner Handlung sich habe bewußt werden können? Daß Inquisit, als er tötete, sich der rechtlichen und sittlichen Eigenschaft seiner Tat zu jener Zeit nicht bewußt gewesen, daß er etwas Gleichgültiges verrichtet zu haben glaubte, das entweder ganz in der Ordnung geschehen oder wenigstens nicht viel mehr auf sich habe als allenfalls eine Ohrfeige, ein Rippenstoß oder ein Fußtritt, hat schon darum hohe Wahrscheinlichkeit für sich, weil er sich unmittelbar nach vollbrachtem Werk neben den Leichnam schlafen legte, so daß er kurz nachher mit allen sichtbaren Zeichen der verübten Tötung neben der Leiche gefunden werden mußte. Wußte Inquisit, was er tat, das »was« auf die rechtliche Natur der Handlung bezogen, so wußte er auch, daß er als Mörder oder Totschläger die schwersten Strafen verwirkt habe. Bei solchem Bewußtsein, verbunden mit der Gewißheit, daß man bereits entdeckt ist, legt man sich nicht ruhig auf das Lager, um, wie vorauszusehen ist, in der nächsten Viertelstunde von der Obrigkeit als Täter, zugleich mit den augenscheinlichen Beweisen der Tat ergriffen zu werden. Dagegen ist auch nicht einzuwenden, Pürner könne ja, nach solcher erschöpfenden Anstrengung, plötzlich vom Trunkschlaf übermannt und dadurch an dem Versuch zur Flucht verhindert worden sein. Nach der Analogie anderer Erfahrungen ist vielmehr als höchstwahrscheinlich anzunehmen, daß die Schrecknisse der vollbrachten, blutigen Tat, die Furcht vor der dadurch verwirkten Strafe, die Angst über die ganz nahe bevorstehende Ergreifung seiner Person, den Taumel des Rausches überwunden und den Täter, wenn nicht ganz ernüchtert, doch so weit bei wachem Bewußtsein erhalten haben würden, daß er wenigstens irgendeinen Versuch zur Flucht oder zur Entfernung der Spuren des begangenen Verbrechens zu unternehmen imstande gewesen wäre. Den sprechendsten Beweis seiner Unbefangenheit gibt endlich noch der Umstand, daß er der Ehefrau des Getöteten, die ihn fast noch bei der Tat selbst überrascht, ganz unbedenklich die geschehene Tötung zugesteht, ihr aber treuherzig die Beruhigung gibt, nicht ihr Mann sei es, sondern nur der Wörlein. Denn daß Tötung Tötung sei, sie möge den Wörlein oder den Schweiger betroffen haben und ein Irrtum in der Person weder einem Mörder noch einem Totschläger zur Entschuldigung gereiche, das hätte diesem rohen Bauernburschen ganz gewiß eingeleuchtet, wenn er überhaupt einer rechtlichen Beurteilung seines Handelns fähig gewesen wäre. Die herrschende Lehre, wenn sie in ihrer Anwendung sich getreu bleiben will, hat unser Pürner offenbar gegen sich. Gibt es keine andere Art des die Zurechnung aufhebenden Rausches, außer derjenigen, welche die bisherige Psychologie und psychische medicina forensis kennt, muß der höchste Grad des Rausches entweder das Selbstbewußtsein ausgelöscht oder vorübergehenden Wahnsinn und Tollheit erzeugt haben, um den Betrunkenen zu entschuldigen, so hätte unser Inquisit wohl unstreitig verurteilt werden müssen. Denn er hatte nicht nur, wie gezeigt worden, nebst dem Bewußtsein seiner physischen Handlung, das Bewußtsein seiner selbst, sondern es fehlt auch an allen bestimmten Tatsachen, aus denen auf das Dasein von Delirien geschlossen werden könne. Es ist jedoch weder ein Sinnenwahn noch ein Phantasma der fiebernden Einbildungskraft zu entdecken. Es ist weiter nichts als ein Irrtum, der in der Dunkelheit selbst dem vernünftigsten, nüchternsten Menschen hätte begegnen können und dem von Bierdünsten benebelten Pürner um so leichter begegnen mußte, da er weit mehr Gründe hatte, den Wörlein an seinem Platz zu vermuten als seinen Herrn. Jener Wörlein hatte ihm überdies kurz vorher einen bösen Streich gespielt. Er hatte, anstatt den Trunkenen nach Hause zu begleiten, ihn auf freier Straße sich selbst überlassen. Nichts war daher natürlicher, als daß Pürner, da er einen Menschen schon auf seiner Schlafstelle fand, an niemand andern dachte als an Wörlein. Er mußte glauben, daß der sich von seiner Seite hinweggeschlichen habe, um früher nach Hause zu kommen und seinen Platz einzunehmen. In der Verwechslung Schweigers mit Wörlein ist daher ebenfalls keine Anzeige von eigentlicher Geistesverwirrung zu erkennen. Allein die folgende Betrachtung wird uns leicht das Rätsel lösen, wie ein Betrunkener, ohne Wahnsinn oder Tollheit, mit Bewußtsein, sogar in gewisser Beziehung mit Verstand handeln und gleichwohl in einem nicht zurechnungsfähigen Zustande sich befinden könne. Die nächste Wirkung, in der sich gleich bei ihrem Beginn die Trunkenheit äußert, ist eine eigentümliche Erregung und Erhöhung des Sinnenlebens. Der Mensch wird von dem Gefühl allgemeiner Behaglichkeit umfangen. Für sinnliche Eindrücke wird er besonders empfänglich. Von den ihn umgebenden Erscheinungen mächtiger als sonst angezogen, gibt er sich der äußeren Gegenwart hin, der sich seine Seele mit allen ihren Vorstellungen, Empfindungen und Gefühlen zuwendet. Der Trunkselige lebt für heute. Vergangenheit und Zukunft treten ihm in neblige Ferne zurück. Wenn er sie herbeizieht, um sich mit ihnen zu beschäftigen, so geschieht es nur, um sie in die Farben der Gegenwart zu kleiden. Was ihn nicht von außen anregt, ist seinem Geist fern. Wenn etwas anderes vorübergehend seine Teilnahme auf sich zieht, so steht es entweder mit dem nun eben gegenwärtig Vorhandenen in naher Verbindung oder wurde ihm auf irgend andere Weise nahegebracht. Im Anschaulichen sich bewegend, vom Einzelnen und Besonderen, wie der Moment es bringt, ergriffen und fortgezogen, wird er immer weniger empfänglich für alles, was er in der Allgemeinheit des Gedankens fassen und mit dem Begriffe festhalten soll. Soweit ihn das Gegenwärtige, Vorhandene dazu anregt, wird wohl auch sogar dasjenige, was ganz allein der unsichtbaren Welt der Vernunft oder des Verstandes angehört, seine Seele teilnehmend berühren, vielleicht auch lebendig erfüllen, jedoch nur insofern, als er es zugleich mit sich in den Kreis seines Sinneslebens herabziehen, das Geistige verkörpern, die Gedanken in Anschauungen, die Begriffe in Bilder verwandeln kann. Daß der Trunkene sich gewöhnlich heiteren Vorstellungen überläßt und selbst seine bekümmerte Brust ihre Last nicht fühlt, daß er, nach dem bekannten Wort: in vino veritas, sonst behutsam und verschlossen, nunmehr im Handeln unverstellt und unbesorgt, sein Inneres hingibt, daß der sonst Feige bis zur Kühnheit sich erhebt, der feierlich Ernste, seiner sonst ängstlich bewahrten Würde nicht achtend, in leichtfertigem Mutwillen oder gemeiner Lustigkeit sich vielleicht dem Gespötte preisgibt, daß der vorsichtig berechnende, verständige Mann sich in Unbesonnenheiten verirrt, die er, sobald die Dünste verflogen, nach Jahren noch bereut, all diese und viele andere alltägliche Erscheinungen haben ihren Grund einzig in der vorherrschenden, anziehenden Macht des sinnlich Gegenwärtigen. Das Gemüt wird von der Erinnerung des Vergangenen wie von der Erwägung des Zukünftigen abgezogen. Zugleich wird es aber von dem eindringenden Farbenschimmer der Außenwelt alles dasjenige, was über oder unter der Oberfläche der angeschauten, empfundenen Wirklichkeit liegt und nicht mit den Sinnen wahrgenommen, sondern nur mit Begriffen erfaßt werden kann, nicht der sinnlichen Natur zu dienen, sondern sie zu regeln und zu beherrschen bestimmt ist, mehr und mehr überstrahlt. Mit allem diesem ist nun freilich bei weitem noch nicht die Zurechnung ausgeschlossen. Aber je mehr die Trunkenheit zunimmt, desto mehr wird der Geist von der Gegenwart und den Erscheinungen, die sie ihm von außen bietet, angezogen. In desto weiterer Ferne treten Vergangenheit und Zukunft vor ihm zurück. Desto enger wird der Zeitraum, den er mit einem Blick zu umspannen vermag. Um so beschränkter wird sein Gesichtskreis zur gleichzeitigen Auffassung verschiedener vor seinen eigenen Sinnen, selbst innerhalb kurzer Zeit nach einander vorübergegangener Erscheinungen, bis er endlich, von dem Wirbel der Gegenwart verschlungen, gleichsam nur noch als Teil eines Zeittropfens lebt. Mit der Erinnerung ist die Vorstellung von dem Vergangenen wie von dem Zukünftigen erloschen. In seinem Bewußtsein findet er weder ein »Ehemals« noch ein »Dereinst«, weder ein »Heute« noch ein »Morgen«, nur noch ein kleines dürftiges »Jetzt«. Er weiß nicht, daß er kurz vorher schon war. Er ahnt nicht, daß er bald nachher noch sein wird. Er fühlt sein Dasein, wie ein Tier, das nur noch in dem gegenwärtigen Augenblick, der schon im nächstfolgenden wieder der Vergangenheit angehört. Während er ganz den Sinnen, ihren Vorstellungen, Eindrücken und Anregungen anheimgefallen ist, sind zugleich die Sterne sittlicher und rechtlicher Ordnung tief unter seinem engen Horizonte untergegangen. Kein Strahl von ihnen kann seine Seele mehr erreichen. Pflicht und Recht sind daher nunmehr nicht etwa bloß aus seiner Achtung, sondern ganz aus seinem Bewußtsein gekommen. Er kann sie nicht achten, weil er sie nicht mehr hat. Er hat sie nicht mehr, weil er sie nirgendwo mehr in seinem Innern findet. Er findet sie hier nicht mehr, weil er der Welt, der sie angehören, entrückt und in einen Kreis gebannt ist, in dem nichts ihn erreicht, als nur dasjenige, womit die nächste Gegenwart von außen seine Sinne berührt. In diesem Zustand, in der der Mensch mit den Tieren so ziemlich auf einer Linie steht, ist das Bewußtsein keineswegs aufgehoben. Es ist aber beschränkt auf das wenige, das in dem engen Raume einer, um mich so auszudrücken, kaum spannenlangen Gegenwart Platz findet, auf ein Zeitpünktchen, das, während alles, was außerhalb desselben der Vergangenheit oder der Zukunft angehört, in dicker Finsternis vergraben liegt, noch ganz allein mehr oder minder erleuchtet vor seiner Seele steht. Innerhalb dieses Kreises hat er Wahrnehmungen, Vorstellungen und Empfindungen. Aber was er wahrnimmt und sich vorstellt, ist jedesmal nur ein aus dem Zusammenhang der Dinge losgerissenes Bruchstück. Was er empfindet, ist nur der Eindruck einer ihn berührenden, augenblicklichen, einzelnen Erscheinung. Und was jene Vorstellungen, diese Empfindungen in ihm aufregen, das allein wird Bestimmungsgrund seines Begehrens und Wollens. Sein Wollen und Handeln ein blindes, tierisches, weil sein Geist nichts mehr auffaßt, als das, was ihm vor den Füßen liegt, in die Augen fällt oder in die Ohren schallt, weil nicht nur die sittliche Welt mit ihren Geboten, sondern auch die sinnliche, bis auf das kleine, abgeschlossene Fleckchen, welches noch von ihr in seinen Gesichtskreis fällt, in ihm untergegangen ist. Er stellt sich daher, wenn er handelt, zwar sein Tun als dasjenige vor, was es bezogen auf dessen nächsten Zweck sein soll und ist, allein nicht nur ohne alle mögliche Beziehung auf Begriffe der Sittlichkeit und des Rechts, sondern auch außer allem Zusammenhang mit ihren Folgen, soweit diese nur einigermaßen über die nächste, unmittelbare Wirkung der Tat hinausgehen. Ohne wirklicher Blödsinn zu sein, hat doch ein solcher Zustand wenigstens in seinen Äußerungen und Folgen die allerengste Verwandtschaft damit. So läßt sich nun vollkommen erklären, wie Pürner, ohne sich in Wahnsinn oder Tollheit zu befinden, den vermeintlichen Wörlein, der nicht von seinem Platze wich, diesen hartnäckig behauptete und verteidigte, endlich in tierischem Zorn mit seinem Messer tödlich überfallen. Er konnte das mit Bewußtsein, wenngleich ohne alles Schuldbewußtsein begehen. Am folgenden Tag erinnerte er sich dann, zumal er sich selbst im Gefängnis, seine Hände und Kleider voll Blut, seinen Herrn ermordet sah, des wachenden Traums der vorigen Nacht. Und jetzt, doch jetzt erst machte er mit Schrecken die Entdeckung, daß seine Hände eine Tat vollbracht, für die man sein Blut fordern werde, und die er leugnen müsse, um nicht eine Strafe zu erleiden, die er wenigstens mit seinem Willen nicht verdient habe. Der wesentliche Inhalt des gerichtsärztlichen Gutachtens war folgender: »Pürner ist, gemäß der mit ihm vorgenommenen Untersuchung, ohne äußere Gebrechen und bis auf einen Hautausschlag vollkommen gesund. Seiner Äußerung nach habe er öfters einen Rausch, wozu es bei ihm keiner großen Menge Bieres bedürfe. Er sei während der Trunkenheit immer lustig und nicht zum Zorn geneigt, verfalle hinterher jedesmal in einen totenähnlichen Schlaf, sei sich aber in seiner letzten Trunkenheit alles Vorgefallenen deutlich bewußt gewesen. Aus der Unterredung mit ihm hat sich ergeben, daß er zwar nicht dumm sei, vielmehr einen gesunden natürlichen Verstand besitzt, aber gleich andern seines Standes, auf einer sehr niedrigen Stufe geistiger und sittlicher Bildung steht. Unter den vorwaltenden Umständen hat Pürner von den drei Maß Bier, das er an jenem Sonntag getrunken, gar wohl berauscht werden können. Im Kellerhaus hat sich derselbe noch im ersten Grade der Trunkenheit befunden, in dem der Mensch noch vollkommen bei Verstand, aber in aufgereizterem Zustand als gewöhnlich ist. Auf seinem Weg in die Stadt hat jedoch die Berauschung zugenommen und ist bald in den zweiten Grad übergegangen. In diesem Zustand mag Pürner wahrscheinlich auf dem Stallboden mit dem Schweiger, den er für Wörlein gehalten, in das Handgemenge geraten sein und nun, in blindem Jähzorn, demselben zuerst mehrere nicht tödliche Stiche, dann aber, durch dessen mutmaßliche Gegenwehr noch mehr gereizt, ihm den Stich in das Herz versetzt haben. Nach diesem Vorfalle ist die dritte Periode der Berauschung eingetreten, in der als Nachwirkung Schlafsucht, Betäubung, zuweilen selbst Schlagfluß folgt. Hiernach ist mit Gewißheit anzunehmen, daß Pürner außerstande war, die Folgen seiner Handlung einzusehen und wegen des hohen Grades seiner Verstandesverwirrung, seiner Willensfreiheit und Selbstbestimmung nicht mächtig gewesen sei.« Wenngleich diese Darstellung der Sache den höheren wissenschaftlichen Forderungen nicht eben genügte und gar manche Fragen unbeantwortet ließ, so konnte wenigstens das Ergebnis des Gutachtens keinem erheblichen Zweifel unterliegen. Und da der Artikel 334, Teil II des Strafgesetzbuches die Lossprechung eines Angeschuldigten schon dann befiehlt »wenn eine die Strafbarkeit aufhebende Einrede, obgleich nicht vollständig erwiesen, jedoch bis zur Wahrscheinlichkeit gebracht ist«, im gegenwärtigen Falle aber viele übereinstimmende Tatsachen erwiesen vorlagen, die, selbst abgesehen von dem gerichtsärztlichen Gutachten, zum allerwenigsten die hohe Wahrscheinlichkeit begründeten, daß Pürner infolge höchster Trunkenheit sich gemäß Artikel 121, Teil I des Strafgesetzbuches, in einem Gemütszustande befunden, worin er sich, wenngleich seiner Handlung, doch nicht »ihrer Strafbarkeit« bewußt gewesen, so mußte Inquisit durch Erkenntnis vom 18. November 1828 für nicht schuldig erklärt und von der Strafe freigesprochen werden.