Helene Lange Die Frauenbewegung in ihren gegenwärtigen Problemen Vorworte Vorwort zur ersten Auflage Die Ausführungen dieses Bändchens haben es mit den theoretischen Grundlagen, nicht mit den historischen Tatsachen der Frauenbewegung zu tun. Sie sollen in die modernen Probleme der Bewegung einführen und in die Meinungskämpfe, die sich um diese Probleme entsponnen haben. Die Auffassung dieser einzelnen Fragen wird, wenn sie nicht willkürlich und zusammenhanglos bleiben soll, versuchen müssen, sich auf eine Gesamtanschauung von den fundamentalen geistigen und wirtschaftlichen Triebkräften der Frauenbewegung zu gründen. Deshalb habe ich in den beiden ersten Kapiteln versucht, die Linie der wirtschaftlichen und der geistigen Entwicklung nachzuziehen, durch welche Frauenfrage und Frauenbewegung entstanden sind, um dann das Wesen der einzelnen Probleme aus diesen ihren letzten historischen Ursachen zu entwickeln. Eine Zusammenstellung wichtiger und für die verschiedenen Phasen charakteristischer Programme der Frauenbewegung ist dem Buch im Anhang hinzugefügt, um die verschiedenen theoretischen Ausgangspunkte und den gegenwärtigen Stand der Meinungen zu beleuchten. Der Zweck meiner Ausführungen ist, den Außenstehenden den organischen Zusammenhang der modernen Frauenbestrebungen zu zeigen, über die man so leicht, je nach zufälligen Erfahrungen, hier zustimmend, dort verdammend, urteilt, ohne sich zu vergegenwärtigen, daß eine die andere voraussetzt, eine mit der anderen in den gleichen letzten Ursachen zusammenfließt. Den Frauen aber, die im Feuer der Agitation so leicht im Kurs unsicher werden, hier ihre Prinzipien übersteigern, dort Unwesentliches wichtig nehmen, gibt diese Zusammenfassung unserer Bestrebungen in ihren letzten entscheidenden Antrieben und Beweggründen vielleicht eine Anregung zum Ausbau und zur Vertiefung ihrer Meinungen. Von allen sozialen Reformbewegungen, die alte Formen zerstören, um neue zu schaffen, hat die Frauenbewegung wohl am meisten Ursache, ihre Fundamente fest zu gründen. Denn ihre Probleme berühren die grundlegenden sozialen werte im Familien- und Staatsleben, Werte, um die nur von gewissenhaftesten Händen gestritten werden darf. Dieser Festigung der Fundamente, nicht der Propaganda und Agitation, sollen die folgenden Gedankengänge dienen. Sie fassen, sine ira et studio , zusammen, was eine langjährige praktische und Gedankenarbeit in unserer Bewegung mir als ihren eigentlichen objektiven Gehalt gezeigt hat. Vielleicht vermögen sie in einer Zeit, da die Frauenbewegung der Agitation mehr und mehr entraten kann und es vielmehr darauf ankommt, den stark gewordenen Strom in den richtigen Bahnen zu halten, der Sache auf ihre Weise auch praktisch zu nützen. Berlin-Grunewald, im November 1907. Helene Lange   Vorwort zur dritten Auflage Die zweite Auflage dieses Buches erschien 1914 – zu Anfang des Weltkrieges, d.h. zu einer für Bücher dieser Art denkbarst ungünstigen Zeit. Daß die Auflage dennoch bei Ausgang des Krieges vergriffen war, deutet doch auf ein Gefühl des Zusammenhangs der Probleme der Frauenbewegung mit der neu einsetzenden Epoche der Weltentwicklung hin, deren Heranahen man spürte, seitdem fehlt das Buch auf dem Markt. Nicht durch Schuld des Verlags, der wiederholt im Lauf dieser Jahre um die Neuauflage mahnte. Aber es standen ihr allerlei Schwierigkeiten entgegen. Einmal der Mangel einer neuen Berufsstatistik, die für die Beurteilung der wirtschaftlichen Seite der Frauenbewegung die unerläßliche Grundlage ist; man war damals noch optimistisch genug, eine solche in absehbarer Zeit zu erwarten. Dann die Ungeklärtheit in bezug auf manche der behandelten Probleme, so vor allem auf dem Gebiet der Frauenbildung. Auch schien es wünschenswert, die Auswirkung der neuen Frauenrechte wenigstens auf einigen Gebieten praktisch erprobt zu sehen. Und endlich lagen die Folgen des Krieges für die Probleme der Frauenbewegung noch nicht überall deutlich erkennbar vor. Heute ist die ganze Lage in bezug auf diese Punkte wenigstens etwas geklärter. Daß wir auf eine neue Berufsstatistik vorläufig nicht rechnen können, ist sicher; auf die Bedeutung, die der alten immer noch zukommt, ist im ersten Kapitel verwiesen. Die Bildungsverhältnisse scheinen für die nächste Zukunft ziemlich festzuliegen. Über die Wirkungen des Krieges auf die Lage der Frauen kann man ein einigermaßen begründetes Urteil haben, und der Zeitraum wenigstens einer Reichstagsperiode läßt ein vorläufiges Urteil über Art und Richtung des politischen Frauenwillens möglich erscheinen. So mag die kleine Arbeit denn nach gründlicher Umgestaltung aller nicht historischen oder grundsätzlichen Ausführungen abermals hinausziehen. Die Lösung der Probleme, die sie behandelt, liegt immer noch in weiter Ferne; ihre bescheidene Aufgabe soll darin bestehen, sie in ihrer Art und Bedeutung zu kennzeichnen und die Frauen für die Mitarbeit an dieser Lösung zu gewinnen. Berlin, im Mai 1924. Helene Lange Erstes Kapitel Die wirtschaftlichen Ursachen der Frauenbewegung Wir rühren an eines der schwierigsten Probleme der geschichtlichen Betrachtung, wenn wir die Frage aufwerfen, ob die Ursachen und die treibenden Kräfte der Frauenbewegung in wirtschaftlichen Verhältnissen oder in geistigen Entwicklungen, in objektiven gesellschaftlichen Zuständen oder in subjektiven inneren Bedürfnissen, ob sie in oder außer uns liegen. Und diese Frage wird um so schwieriger, wenn wir nicht an sie herantreten mit den theoretischen Voraussetzungen eines Materialismus, der prinzipiell alles auf wirtschaftliche Gründe zurückführt, oder eines Idealismus, dem die Geschichte ausschließlich als der Entwicklungsprozeß von Ideen erscheint. Sie wird um so schwieriger, wenn wir nicht mit dem starren Entweder-Oder einer irgendwie dogmatischen »Geschichtsauffassung« an sie herantreten, sondern die Möglichkeit offen lassen, daß in der Frauenbewegung wirtschaftliche und geistige Ursachen nebeneinander wirken, ohne daß ihre geistigen ganz aus ihren wirtschaftlichen oder ihre wirtschaftlichen ganz aus ihren geistigen Zeiten zu erklären wären. Wenn wir die Entwicklung von Frauenfrage und Frauenbewegung von diesem Gesichtspunkt aus betrachten, so stehen wir vor der schwierigen Frage: einen wie großen Anteil haben in dieser Entwicklung einerseits die wirtschaftlichen, andererseits die geistigen Ursachen? wir können uns den Versuch, diese Frage zu beantworten, um so weniger ersparen, als sie bei einer im Fluß befindlichen Bewegung ja nicht nur eine theoretische, sondern auch eine praktische Bedeutung hat. Denn es handelt sich ja nicht nur darum, vergangene Erscheinungen zu deuten, sondern auch darum, Ziele und Wege für die Fortführung des Gewordenen zu bestimmen. Und je nachdem wir die Bedeutung der wirtschaftlichen Faktoren einerseits, der geistigen andererseits einschätzen, werden wir der Entwicklung der Frauenbewegung andere Richtlinien in die Zukunft hinein vorzeichnen, werden wir die Lösung der Frauenfrage nach verschiedenen Seiten hin suchen. Das zeigt sich deutlich in der vorhandenen Literatur über die Frauenfrage, die gerade in Deutschland umfangreicher als in allen anderen Kulturländern ist. Von einer verschiedenen Bewertung der wirtschaftlichen Ursachen in ihrem Verhältnis und ihren Beziehungen zu den geistigen kommt man auch zu verschiedenen theoretischen Lösungen der in der Frauenfrage beschlossenen Probleme. Und man kann vielleicht die Meinungsverschiedenheiten, die in der Beurteilung der Frauenfrage zutage treten und die in der Frauenbewegung geradezu zur Parteibildung geführt haben, im letzten Grunde darauf zurückzuführen, welche Bedeutung und welches Gewicht innerhalb der verschiedenen Anschauungen den materiellen und den ideellen Ursachen der Frauenbewegung zugeschrieben wird. Ich will versuchen, den Wirkungsbereich dieser zwiefachen, in der Frauenbewegung tätigen Kräfte gegeneinander abzugrenzen, wenn ich dabei mit der Kritik der in der Fachliteratur vorhandenen, bzw. der theoretisch möglichen Anschauungen beginne, so gewinnen wir zugleich einen Überblick über den noch nicht ausgetragenen Meinungskampf. Dabei haben wir uns zunächst mit denen auseinanderzusetzen, die in einer kurzsichtigen Anwendung der materialistischen Geschichtsauffassung in der Frauenbewegung lediglich »den Schatten des Kapitalismus«, ein wirtschaftlich begründetes Phänomen, erblicken. Sie treten von vornherein an die Erklärung der Frauenfrage mit der Meinung heran, daß sich unbedingt für alle ihre Erscheinungen eine wirtschaftliche Ursache finden lassen muß und daß diese Erscheinungen eben noch nicht erklärt sind, solange sie als geistige gelten und zureichende wirtschaftliche Ursachen nicht erkennbar sind. Man muß diesen prinzipiellen Standpunkt verstehen, um dem Gedankengang von Bebels Buch über die Frau Bebel: Die Frau und der Sozialismus. Stuttgart. oder auch Lily Brauns Auffassung der historischen Tatsachen in ihrem Buch über die Frauenfrage Lily Braun: Die Frauenfrage, ihre geschichtliche Entwicklung und ihre wirtschaftliche Zeite. Leipzig 1901. ganz folgen zu können. Für Bebel ist die Frauenfrage im Grunde weiter nichts als eine Folge des Mißverhältnisses zwischen den modernen Produktionsweisen und der noch zu Recht bestehenden Eigentumsordnung. Es handelt sich dabei vor allem um zwei Tatsachen, von denen eine die bürgerliche, die andere die proletarische Frauenfrage begründet. Die bürgerliche Frauenfrage besteht nach ihm darin, daß die Ehe als eine aus längst überwundenen bürgerlichen Eigentumsverhältnissen entstandene Rechtsform ihre Aufgabe nicht mehr erfüllt. Sie schränkt die Frau auf eine Wirkens- und Rechtssphäre ein, die ihr unter den modernen Produktionsverhältnissen keine volle Verwertung ihrer Kraft und keine volle Befriedigung ihrer Glücksbedürfnisse mehr ermöglicht. Denn die Ehe soll heute zugleich der Erhaltung und Vermehrung bürgerlichen Privateigentums dienen; man muß »standesgemäß« und wirtschaftlich vorteilhaft heiraten. Da das aber einer zunehmenden Zahl von Männern gerade derjenigen Stände, die darauf Gewicht legen, unter modernen Verhältnissen nicht oder doch erst spät möglich ist, so sind Tausende von Frauen der bürgerlichen stände von der Erfüllung ihrer natürlichen Bestimmung ausgeschlossen und zugleich Tausende und Millionen von Männern auf außereheliche Befriedigung ihrer Geschlechtsbedürfnisse hingewiesen. Dazu kommt, daß die Familie nicht mehr wirtschaftlich produktiv ist und damit eine Frau, wirtschaftlich betrachtet, ein Luxusgeschöpf ist. Versucht nun aber die Frau, aus der bisher durch die Ehe ihr angewiesenen Wirkenssphäre herauszutreten und produktive Arbeit zu tun, d. h. sich unmittelbar an der volkswirtschaftlichen, der erwerbsmäßigen Gütererzeugung zu beteiligen, wie es die Proletarierin muß, so gerät sie innerhalb der kapitalistischen Wirtschaftsordnung aus dem Regen in die Traufe. Denn unter der Herrschaft des Privatkapitalismus mit seiner natürlichen Tendenz auf Kapitalprofit, auf hohe Verzinsung der industriellen Unternehmungen für den Besitzer, wird die Frau auf dem Arbeitsmarkt ein Objekt der Ausbeutung. Der gewinnsüchtige Kapitalist hat schnell ihre Zwangslage erkannt und schlägt aus dieser Zwangslage in des Wortes eigentlichster Bedeutung »Kapital«. So entsteht die neue, die proletarische Frauenfrage, in der alle die unheilvollen Wirkungen der Frauenarbeit auf das Lohnniveau der männlichen Arbeiter, auf die Familie, auf die Gesundheit der Frau selbst, auf ihre Mutterschaft beschlossen sind. Nur durch den Sozialismus, d. h. durch die Kollektivierung der Produktionsmittel, die Aufhebung des Privatkapitals werden die wirtschaftlichen Schranken der Eheschließung fallen, nur durch den Sozialismus wird die Möglichkeit geschaffen, den Arbeitstag so einschränken zu können, daß auch die Frauenkraft ihm gewachsen ist. Nur durch Sozialisierung der Familie ist es möglich, die Frau als eine wirklich wertvolle Kraft in den Betrieb der Volkswirtschaftlichen Güterproduktion einzustellen. Das Buch von Lily Braun führt den Gedankengang Bebels weiter. Es wendet die materialistische Geschichtsauffassung, oder besser die materialistische Begründung der menschlichen Wertbegriffe direkt auf das Verhältnis der Frau zum Manne und zur Gesellschaft an und stützt seinen Gedankengang auf die Annahme, »die Frau wird nur dann volle soziale Gleichberechtigung mit dem Manne erringen, wenn sie wirtschaftlich von ihm unabhängig ist, wenn sie ebenso wie er erwerbstätig ihren vollen Lebensunterhalt verdienen kann. In der Auffassung der Frauenfrage als einer Erscheinung des Kapitalismus liegt nun eine gewisse Einseitigkeit, die darin besteht, daß man nicht die technische Entwicklung an sich, die unendlich vielfältige moderne Arbeitsteilung, als die Grundlage der Frauenfrage ansieht, sondern den Kapitalismus, d. h. die Eigentumsordnung, die geldwirtschaftliche Seite der modernen wirtschaftlichen Entwicklung, und daß man folglich meint, durch Änderungen der Eigentumsverhältnisse das Problem beseitigen zu können. Es scheint nun aber, daß wir in der Erklärung der Frauenfrage als einer wirtschaftlichen Frage doch noch einen Schritt weiter zurückgehen müssen, und daß die Aufgabe der Anpassung des Frauenlebens an die neuen Produktionsweisen selbst mit der Beseitigung des Privateigentums nicht restlos gelöst werden kann, im Gegenteil, daß das eigentliche Problem auch dann noch bestehen bleibt. Das zu zeigen, wird der Zweck der folgenden Ausführungen sein. Vorher aber muß noch ein anderer Faktor erwähnt werden. Friedrich Naumann setzt in seinem Buche »Neudeutsche Wirtschaftpolitik « neben die technologische Erklärung der Kulturentwicklung die sogenannte »anthropologische« Betrachtung. Das heißt, er sieht in der Bevölkerungs bewegung, insbesondere der Bevölkerungszunahme, den Hauptantrieb für die Umgestaltungen im Leben der Völker. »Die Veränderungen der Menschenwelt gehen von den Kindern aus.« Auch in bezug auf die Frauenfrage kommt eine solche elementare Tatsache der Bevölkerungsbewegung in Betracht, das ist die Tatsache des in allen europäischen Ländern vorhandenen Frauenüberschusses . Wieweit ist die Tatsache des Frauenüberschusses Ursache der Frauenbewegung? Oder – eine wie gewichtige Rolle spielt der Frauenüberschuß in der Reihe der Faktoren, die die Frauenfrage ausmachen? Das haben wir zu allererst zu fragen. Wir beschränken uns hier auf die Feststellung des Zahlenverhältnisses der Geschlechter in Deutschland . Dabei müssen wir aus zwei Gründen von der Berufsstatistik von 1907 ausgehen. Einmal, weil wir die Entstehung der Frauenfrage aus der normalen Bevölkerungsbewegung in Deutschland darzustellen haben, also von dem Stand der Dinge vor dem Kriege ausgehen müssen. Die Zählung von 1907 ist aber – und das ist der zweite Grund, aus dem sie zugrunde gelegt werden muß – nicht nur die letzte vor dem Krieg, sondern auch die letzte, die es überhaupt in Deutschland gegeben hat. Sie hat außerdem den Vorzug, daß sie die Verhältnisse zu einem Zeitpunkt kapitalistischer Entwicklung erfaßt, der schon alle typischen Züge des großindustriellen Deutschland zeigt. Nach dieser Berufszählung von 1907 gab es in Deutschland unter 61 720 529 Einwohnern 31 259 429 Frauen, also einen Überschuß von etwa 4/5 Million. Ob dieser Überschuß an dem Entstehen einer Frauenfrage schuld ist, hängt mit der Frage zusammen, in welchen Altersklassen sich die überzähligen Frauen finden. Bestände z. B. der Frauenüberschuß aus Mädchen, bei denen die Versorgung durch die Eltern noch selbstverständlich und von eigener Erwerbstätigkeit noch nicht die Rede wäre, und verschwände er (etwa durch größere Sterblichkeit der Mädchen) auf den höheren Altersstufen, so entstände keine Frauenfrage. Tatsächlich verteilt sich nun der Frauenüberschuß auf die verschiedenen Altersstufen in folgender Weise:   männlich weiblich unter 14 10 115 119 10 053 517 14–16 1 195 198 1 246 778 16–20 2 354 517 2 370 097 20–25 2 654 736 2 642 344 25–30. 2 467 146 2 445 124 30–40 4 220 293 4 213 857 40–50 3 177 104 3 263 413 50–60 2 167 715 2 437 183 60–70 1 386 701 1 672 056 70 und mehr 719 451 913 176 Es zeigt sich also ein Männerüberschuß auf den Altersstufen unter 14 Jahren, so wie, wenn auch sehr gering, zwischen 20 und 40 Jahren, im Heiratsalter; es zeigt sich ferner ein geringer Frauenüberschuß zwischen 14 und 20 Jahren – also vor dem eigentlichen Heiratsalter, und dann ein sehr erheblicher von 40 Jahren aufwärts. Wenn also schon hieraus erhellt, daß der Frauenüberschuß für das Heiratsproblem an sich nicht sehr stark in Betracht kommen kann, weil im Heiratsalter kein Frauenüberschuß da ist, so wird diese relative Belanglosigkeit des Frauenüberschusses für die Frauenfrage in Deutschland noch verstärkt durch die Tatsache, daß dieser Überschuß sinkende Tendenz zeigt. Er geht zurück, weil die Auswanderung der Männer nachläßt und weil die Lebensdauer der Frauen und Männer sich mehr ausgleicht. An dieser Tendenz konnte wohl auch der Krieg nichts ändern, wenn er auch natürlich vorübergehend einen starken Frauenüberschuß zur Folge hatte, und möglicherweise durch die von ihm geschaffene deutsche Wirtschaftslage die Auswanderung verstärken wird. Mit dem einfachen numerischen Frauenüberschuß als Grund einer Heiratsnot der Mädchen braucht also dauernd nicht gerechnet zu werden. Aber allerdings bedeutet der Frauenüberschuß, sofern er in den höheren Jahrgängen am stärksten ist, ein Versorgungs problem, genauer gesagt: eine Witwen frage. Nun deckt aber die Zahl der im eigentlichen Sinne und aus numerischer Notwendigkeit »überzähligen« Frauen bei weitem nicht die Masse der Frauen, die unverheiratet bleiben. Nach ihrem Familienstand waren von allen Personen über 16 Jahren im deutschen Reich   Männer Frauen ledig 7 321 868 6 624 909 verheiratet 10 967 583 Es sind bei den Männern die Wanderarbeiter mitgezählt, die ihre Frauen im Ausland haben. (Anmerkung zu Seite 7.) 10 821 990 verwitwet und geschieden 861 331 2 512 219 Aus diesen Ziffern tritt das Witwenproblem sehr stark hervor, wie weit die Ledigenziffer zugleich der Ausdruck der Frauenfrage ist, ergibt sich aus dieser Gesamtziffer noch nicht; man muß sie nach Altersstufen zerlegen und die höheren Jahrgänge in Betracht ziehen. Dann zeigt sich: von den über 40 jährigen Männern sind ledig 622 124 " " Frauen " 911 752 von den über 50 jährigen Männern sind ledig 322 785 " " Frauen " 523 825 Es bleiben also in Deutschland, abgesehen von allen denen, die unter 50 Jahren als Ledige sterben, rund 500 000 Frauen ledig gegen 300 000 Männer. Als Gesamtergebnis der Bevölkerungsstatistik in ihrer Bedeutung für die Frauenfrage läßt sich also feststellen: 1. Die absolut überzähligen Frauen haben keinen starken Einfluß auf die Entwicklung der weiblichen Erwerbstätigkeit. 2. Auch die relativ überzähligen, d.h. dauernd außerhalb der Ehe bleibenden Frauen sind nicht so zahlreich, um die Ausdehnung der weiblichen Erwerbstätigkeit zu erklären. Es gab im Jahre 1906 9½ Millionen erwerbstätiger Frauen in Deutschland, es ist also klar, daß diese Zahlen und die in ihr beschlossene Frauenfrage nicht vollständig aus einem für die Frauen ungünstig liegenden Zahlenverhältnis zwischen den Geschlechtern und ungünstigen Heiratsmöglichkeiten erklärt werden können. Der Frauenüberschuß ist ein erschwerender Faktor in der Entstehung der Frauenfrage und natürlich auch eine mittreibende Tatsache in der Frauenbewegung. Aber seine Bedeutung ist relativ gering innerhalb des Gesamtproblems, mit dem wir es zu tun haben. Daß die charakteristischen Züge der modernen Frauenfrage und die Triebkräfte der Frauenbewegung nicht nur »anthropologisch«, das heißt aus der Tatsache von Geburt, Tod und Eheschließung an sich erklärt werden können und daß der ausgedehnten weiblichen Erwerbstätigkeit noch andere Ursachen zugrunde liegen als die Heiratschancen an sich, wird uns ganz deutlich, wenn wir zwei Erscheinungen zum vergleich heranziehen. In den Vereinigten Staaten fehlt etwa eine Million Frauen, und in früheren Jahrzehnten war der Männerüberschuß noch viel größer. Trotzdem ist es das Land der am frühesten einsetzenden, heute am weitesten fortgeschrittenen Umwandlung des Frauenlebens und das Geburtsland der Frauenbewegung. Ein zweiter Beweis gegen eine rein anthropologische Erklärung der modernen Frauenfrage ist die Frauenfrage des Mittelalters. Durch das ganze Mittelalter hindurch gab es einen gegen heute jedenfalls viel größeren Frauenüberschuß, da die männliche Bevölkerung durch Kriege, Seuchen, unmäßiges Leben dauernd in viel stärkerem Maße dezimiert wurde als die Frauen, und da überdies die gegen heute relativ viel größere Zahl von cölibatären Geistlichen und Mönchen die Zahl der Heiratskandidaten noch weiter einschränkte, wie Bücher das alles in seiner Untersuchung über die Frauenfrage im Mittelalter nachweist. Karl Blücher: Die Frauenfrage im Mittelalter. Tübingen 1882. 2. Auflage 1911 Sie ist eine rein anthropologisch, nicht wirtschaftlich begründete Erscheinung, d. h. sie hing lediglich mit der größeren Männersterblichkeit zusammen, wurde, wie die Steuerlisten mittelalterlicher Städte zeigen, bei Seuchen und Kriegsnot akut und nahm ab in friedlichen und gesunden Zeiten. Sie konnte der Natur der Sache nach wieder aufhören, und das ist ja denn auch geschehen, wenn sie vorhanden war, hieß es, die Witwen und Jungfrauen, für die eben keine häusliche Arbeitsstätte zu finden war, durch irgendwelche Veranstaltungen vor Hunger und Elend zu schützen. Soweit das gelang, war die Frauenfrage des Mittelalters gelöst. Für keine Frau existierte eine Frauenfrage, solange sie ein Elternhaus oder das Haus eines Gatten hatte. Ging ihr das erste verloren, ohne daß das Haus eines Verwandten oder eine eigene Familie sich ihr auftat, so ergab sich natürlich das Problem, wie für sie zu sorgen wäre. Bei dieser Versorgung spielte auch selbständige handwerksmäßige Erwerbstätigkeit eine Rolle, wie ja die Frau auch die Mitarbeiterin des Mannes im handwerksmäßigen Betrieb war; aber trat sie ganz ins Erwerbsleben hinaus, so war das gewissermaßen eine persönliche Notwendigkeit, nicht etwa eine von außen, nämlich durch die Organisation der volkswirtschaftlichen Arbeit an sich bedingte. Es wird nun ohne weiteres einleuchten, daß in der modernen Frauenfrage ein ganz anderes Problem vor uns liegt, ein Mißstand, der längst chronisch geworden ist und auf ganz andere Ursachen zurückgeht. Welches sind diese Ursachen? Es erscheint vielleicht manchem überflüssig, sie zu besprechen, weil sie, wie man sagt, auf der Hand liegen. In der Tat ist aber das scheinbar so Einfache doch durchaus nicht so eindeutig, wie es dem flüchtigen Blick erscheint. Wenn nämlich hinter den auch dem konservativsten Munde geläufigen Gemeinplätzen über den Rückgang der Hauswirtschaft usw. eine wirklich ganz scharfe, deutliche Vorstellung von ihrer Tragweite und Bedeutung steckte, so könnte es eigentlich gar keinen Kampf um die Berechtigung der Frauenbewegung mehr geben. Da wir aber faktisch immer noch in diesem Kampf stehen – trotz des äußeren Abschlusses des Rechtskampfes der Frauen –, so scheint doch die endgültige Formel für die historische Notwendigkeit der Frauenbewegung noch nicht festzustehen, wenn wir nämlich sagen: die Frauenfrage entsteht mit der Zerbröcklung der Familienwirtschaft, so ist das vielleicht noch etwas zu eng gefaßt und dürfte nicht für jeden gleich den vollen Umfang und den besonderen Charakter des Vorganges erschöpfen, in dem die moderne Frauenfrage entstand. Und wenn wir wiederum sagen, sie beruht auf der sozialen Differenzierung, der immer mehr verzweigten Arbeitsteilung, so ist das zunächst vielleicht etwas zu weit und unbestimmt. Versuchen wir, den Vorgang, der sich nicht gut mit einem Wort kennzeichnen läßt, zu umschreiben. Das Leben des Kulturmenschen ist im wesentlichen in zwei Kreise zusammengefaßt; einen kleineren: die Familie, und einen größeren: die Gesellschaft. Unser Leben, alles was wir denken und arbeiten, und wiederum was wir an Kulturgütern empfangen und in uns aufnehmen, vollzieht sich zum Teil in dem engen Kreis der Familie, zum Teil in dem weiteren der sozialen Gemeinschaft. Es ist nun eine der wesentlichsten und bedeutungsvollsten Eigenschaften unserer gesamten Kulturentwicklung, daß der kleinere Kreis der Familie an Bedeutung verloren hat gegenüber dem weiteren der sozialen Gemeinschaft, die als industrielle Unternehmung, als Gemeinde, Staat, freiwilliger Verband, der Familie eine Funktion nach der andern entzieht. Man könnte, um sich diese Vorgänge zu verdeutlichen, die Familienwirtschaften sich als eine Reihe von kleinen Inseln denken, von denen das Meer ein Stück nach dem andern abspült, um von diesem abgespülten Erdreich ein neues Land zu bilden, nämlich die Welt des sozialen Lebens, der weiteren sozialen Beziehungen. Das Abbröckeln begann in der Tätigkeitssphäre des Mannes. Es war zunächst sein Leben, das mehr und mehr hinausverlegt wurde auf dieses Neuland. Dann aber ergriff dieser Vorgang auch den Lebenskreis der Frau, nur daß er hier Halt machen mußte bei einem Stück Natur, das wie Urgestein, wie ein unzerstörbarer Kern dieser Insel übrig bleiben muß: das ist die Mutterschaft. Dieses Hinauswandern einer menschlichen Tätigkeit nach der anderen aus dem primitiven Bereich der Familie hinaus in die soziale Gemeinschaft, in der diese einzelnen Tätigkeiten sich spezialisieren, in neue Zusammenhänge miteinander treten, ihr selbständiges, von der Familie unbestimmbares Leben mit eigenen Entwicklungsgesetzen gewinnen, das ist das Grundschema für unsere Kulturentwicklung überhaupt. Innerhalb dieser Entwicklung entsteht die Frauenfrage. Im Prinzip beginnt sie schon in dem Augenblick, als z.B. das Spinnen und Weben aufhörte, die Obliegenheit der Frauenkemenate zu sein und ein selbständiger Beruf auf dem Gebiet der sozialen Güterproduktion wurde, als die Grabschrift jener Römerin »domum servavit, lanam fecit« – sie verwaltete das Haus und spann – in ihrem zweiten Teil einen Zustand der Vergangenheit andeutete, als das Gewandschneiden, das Sticken, das Backen ein Gewerbe wurde. Ein anderer großer Schritt geschieht damit, daß die primitive Einführung in die Arbeitspraxis des Hauses, die in der Urzeit aller Völker das Wesen der Erziehung ausmachte, nicht mehr genügte, und die Schule entstand, die einen Teil der Erziehung aus dem Hause herausnahm, weil die häuslichen Bildungsmöglichkeiten den differenzierten Bedürfnissen, die mit dem Anwachsen des sozialen Lebens in Beruf, Staatswesen und Wissenschaften entstanden, nicht mehr genügen konnten. Ganz langsam hat dieser Vorgang des Hinüberfließens der Lebensfunktionen aus dem engen in den größeren Kreis weiter gewirkt, bis dann plötzlich mit dem technischen Jahrhundert die Bedeutung dieses weiteren Kreises mit reißender Schnelligkeit wuchs und das Leben stromweise aus den kleinen Lebensgemeinschaften in die eine große hineingesogen wurde. Bis dahin hatte die Familie, trotzdem sie immer mehr von ihren produktiven Aufgaben verlor, noch Arbeit genug für alle ihr zur Verfügung stehenden Frauenkräfte. Denn mit der Verfeinerung der Produktionsweisen draußen im gewerblichen Leben wuchsen doch auch die Lebensansprüche der Familie. Die Erhaltung und Pflege all der verfeinerten handwerksmäßig hergestellten Geräte erforderte auch wieder mehr Arbeit im Hause; die Ernährung wird komplizierter – die ehemals stereotypen Mahlzeiten einer mecklenburgischen Bauernfamilie, alle Mittag Graupen mit Schweinefleisch und alle Abende Pflaumen mit Grütze wären selbst in einem ärmlichen großstädtischen Arbeiterhaushalt zu einförmig – die Erziehung, auch wenn sie die Schule zum Teil übernahm, oder vielleicht gerade weil die Schule hinzukam, wurde schwieriger und sozusagen künstlicher und umständlicher. Trotz alledem aber kommt doch einmal der Augenblick, wo die Verkleinerung des Lebenskreises der Frau nicht mehr als Entlastung einer vielfach Überlasteten, sondern als Raub an einem notwendigen Lebensinhalt empfunden wurde. Und nun entsteht für die Frau die Frage, ob es ihr gelingt, sich auch in den sozialen Gemeinschaften mit ihrer Leistung oder mit einem Teil ihrer Leistungen anzusiedeln, oder ob sie auf volle Verwertung ihrer Lebenskraft und Arbeitsleistung in Zukunft verzichten muß. Da entstand die Krisis, die wir mit der modernen Frauenfrage in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts erlebten. Die Krisis kam zum Ausbruch, weil mit der rapiden Entfaltung der Großindustrie ein Bedürfnis nach weiblichen Kräften in der volkswirtschaftlichen Güterproduktion entstand. Die Großindustrie brauchte zu ihrer Entfaltung die Frauenkraft. Wie der Magnetberg das Eisen der Schiffe, so zog sie fühllos und unaufhaltsam an sich heran, was an freier, oder sagen wir besser »wehrloser« Arbeitskraft da war, wenn auch die Familie dabei auseinanderbrach. Schon 1839 waren von der halben Million Fabrikarbeiter, die es in England gab, mehr als die Hälfte Frauen. Und wenn hier die Frauenkraft von der Großindustrie vielfach wie von einem unüberwindlichen Sieger als willenlose, ja widerstrebende Beute mitgerissen, vor sich her gestoßen wird, um fern der häuslichen Heimstätte an irgendeinem vakanten Posten der volkswirtschaftlichen Produktion eingestellt zu werden, so drängten andererseits auch wieder in den oberen Schichten die Scharen von Frauen, deren Arbeitskraft durch die Entlastung der Hauswirtschaft frei wurde, freiwillig hinaus und sammelten sich vor den verschlossenen Toren der höheren Berufe, bis man ihnen hier und da auftat. Es ist nicht die Aufgabe dieser Ausführungen, nun den historischen Verlauf im einzelnen zu verfolgen. Nach der Zählung von 1907 standen wir in Deutschland vor der Tatsache, daß fast die Hälfte der gesamten Lebensjahre aller erwachsenen Frauen in Deutschland der Erwerbstätigkeit, nur wenig über die Hälfte noch der Arbeit in der Familie gehören. Weshalb nennen wir diesen Tatbestand eine Frauen frage? Und welche Konflikte umschließt er? Er umschließt deshalb Konflikte, weil diese Verteilung der Frauenkraft auf Haus und Erwerb, auf familienwirtschaftliche und volkswirtschaftliche Werterzeugung durch das einzelne Frauenleben, durch Millionen von einzelnen Frauenleben einen klaffenden Riß gezogen hat. Die Familie braucht nicht mehr die volle Kraft das ganze Leben hindurch – aber sie kann doch die Frau nicht ganz loslassen, sie bindet sie in wechselndem Grade, bald stärker, bald weniger. Das Dasein der Frau gehört von nun an zwei Systemen an, von denen jedes sein eigenes Leben hat, seine eigenen Zwecke verfolgt, von seinen eignen Gesetzen beherrscht wird. Im Schicksal der Frau steigert sich der Gegensatz zwischen Familieninteressen und Produktionsinteresse zur grellsten Dissonanz; ihr Leben wird der Schauplatz des schärfsten Zusammenstoßes zwischen diesen beiden Tendenzen unserer Kulturentwicklung, wird wirklich, »zweier Zeiten Schlachtgebiet«. Sie ist heute die, die den letzten, den nach unserer Überzeugung unveräußerlichen Kern der Institution der Familie gegen die seelenlosen Gewalten der technischen Entwicklung mit Leib und Leben zu schützen hat. Denn welche Lebensbedeutung die oben erwähnte Verteilung der Frauenkraft auf Haus und Erwerb für die einzelne hat, mag die folgende Zusammenstellung von Ziffern aus dem Jahre 1907 zeigen: In der Altersklasse bis zu 30 Jahren sind von rund 4 Millionen erwerbstätiger Frauen nur eine halbe Million verheiratet. Die große Mehrzahl also der jungen weiblichen Arbeitskräfte gehört ausschließlich einem Gebiet der Volkswirtschaft an. In der Altersgruppe zwischen 30 und 50 Jahren aber wird es ganz anders. Von 2,3 Millionen erwerbstätiger Frauen sind 1,5 Millionen verheiratet, d. h. 66 Prozent. Diese 66 Prozent Frauen müssen also ihre Kraft gleichmäßig auf Haus und Beruf verteilen, sie haben am Tag mehrmals den Schauplatz ihrer Arbeit zu wechseln, Gedanken, Interessen, Kräfte umzuschalten. Auch in den höchsten Altersklassen von 50 Jahren aufwärts sind noch fast die Hälfte der erwerbstätigen Frauen verheiratet, dann aber ein großer Prozentsatz Witwen, die den Weg aus der Familie ins Erwerbsleben zurückmachen mußten. Erwerbslose Haustöchter über 16 Jahre gibt es in ganz Deutschland nur noch etwa 700 000 (nach einer Berechnung von Gertrud Bäumer in dem Buch »Die Frau in Volkswirtschaft und Staatsleben der Gegenwart«, Stuttgart, Deutsche Verlagsanstalt, S. 8 f.). Man sieht aus dieser Zusammenstellung, daß nur für einen ganz kleinen Bruchteil der Frauen das Leben noch ungeteilt im Familienkreis abläuft, und selbst bei diesem kleinen Bruchteil ist dieser Verlauf vielfach nicht mit Sicherheit vorherzusehen. Die Mehrzahl der Frauen hat ein Doppelleben zu führen, muß Hausfrau und Berufsarbeiterin sein, wenn nicht nebeneinander, so doch nacheinander. Und deshalb muß ihr Leben von vornherein auf zwei Möglichkeiten eingestellt werden. Und wenn ein Mädchen aus einem provisorisch ausgeübten Beruf in die Ehe übergeht, so weiß sie damit noch keineswegs, ob sie nicht später wieder in den Beruf zurück muß. So ist es ihr Los, vielleicht einmal, vielleicht aber auch öfter ein angebautes Feld im Stich lassen zu müssen, ehe sie noch die Früchte ernten konnte. Die Folge dieses Dualismus zwischen volkswirtschaftlichem und familienwirtschaftlichem Beruf ist klar. Da, wenn auch nicht zehn, so doch fünf oder vier gegen eins zu wetten ist, daß die Frau mit ihrer Existenz einmal nicht auf die Ernten von dem Felde ihrer beruflichen Arbeit angewiesen sein wird, so pflügt sie dort nicht so tief, so legt sie nicht so viel für Saatkorn an. Und wenn sie die Wette von vier gegen eins verliert, so reicht eben das oberflächlich bestellte Feld nicht aus, um sie zu nähren. Andererseits wirkt natürlich auch umgekehrt eine jahrelange Ausbildung für den Beruf oder eine jahrelange Berufsausübung in mancher Hinsicht beeinträchtigend auf die Fähigkeit zur Mutterschaft. Wenn es einerseits ja auch ganz richtig ist, daß die Disziplin des Berufslebens eine gute Schule der Tatkraft und Selbstzucht ist, die hernach auch der Leiterin des Haushalts und der Erzieherin zugute kommt, so gilt das im ganzen doch nur für die höheren Berufe oder für solche niederen, die den späteren hauswirtschaftlichen Aufgaben nahe stehen. Andererseits aber haben eine ganze Anzahl von Frauenberufen nicht nur die Wirkung, daß sie die Frau körperlich ungeeigneter für die Mutterschaft machen, sondern auch, daß sie seelische Eigenschaften in ihr ausbilden, die ihr später mindestens unnötig oder aber sogar hinderlich sind. Ein Mädchen, das zehn Jahre seines Lebens, und zwar gerade die besten Jugendjahre hindurch täglich acht bis zehn Stunden Lumpen sortiert oder Glühstrümpfe verpackt, wird in dieser Zeit und durch diese Vergangenheit in keiner Weise geeignet, ja häufig genug geradezu innerlich unfähig für die Aufgaben der Mutterschaft. Diese Schwierigkeiten können hier alle nur angedeutet werden, sie werden uns später noch eingehend zu beschäftigen haben. Verschärft wird dieser Konflikt der beiden Wirtschaftskreise, auf die die Frau ihre Kraft verteilen muß, noch durch etwas anderes. Der mächtige Organismus der modernen Güterproduktion, des Güteraustausches, des Verkehrswesens, kurz unseres ganzen volkswirtschaftlichen Lebens hat sich im wesentlichen ohne Frauenkraft entwickelt und ausgestaltet, hat sich in seinen Formen gefestigt, in der Abhängigkeit all seiner Zweige untereinander verankert, ehe die Frau anfing, eine irgendwie ins Gewicht fallende Rolle als volkswirtschaftliche Arbeitskraft zu spielen. Und nun zeigt sich diese ganze Welt der gesellschaftlichen Produktion mit der schauerlichen Unpersönlichkeit ihres Mechanismus, der den einzelnen rücksichtslos zu einer Triebkraft in dem großen Räderwerk macht – nun zeigt sich dieser Organismus zu wenig elastisch, um die Frauenkraft als Frauenkraft sich einverleiben zu können. Wie eine Maschine nach dem Maß von so und so viel Pferdekraft konstruiert ist, so ist diese ganze vielgestaltige Maschine konstruiert nach dem Grundmaß der Manneskraft, die ganz zur Verfügung gestellt werden kann, an die von anderer Seite her keine oder doch nur geringe Ansprüche erhoben werden. Man kann in diesem ungeheuer verzweigten Betriebe kein Rad brauchen, das nur den halben Tag laufen will, keinen Treibriemen von weniger ausdauernder Beschaffenheit. Man kann die Frau nur nach den Maßen der Manneskraft beschäftigen oder gar nicht. Wenigstens ist das bis jetzt noch im großen und ganzen der vorherrschende Zustand, der um so schwerer wiegt, als die Industrie ja gerade diejenigen Frauen aufsaugt, die hauswirtschaftlich durch alle die Errungenschaften der modernen Technik noch am wenigsten entlastet sind. Man darf vielleicht mit Recht sagen, daß die ersten Generationen der modernen Fabrikarbeiterinnen die belastetsten Geschöpfe gewesen sind, die die Kulturgeschichte gekannt hat. Die Einstellung des Mechanismus unserer großen Wirtschaftskreise auf die Leistungen des Mannes hat noch eine andere Seite. Man verlangt nämlich von der Frau nicht nur dem Kraftmaß nach männliche Leistungen, sondern man kennt auch für die Qualität , für die Art ihrer Leistungen keinen eignen Maßstab. Und so bezeichnete das Wort von der »mißbrauchten Frauenkraft«, das Ellen Key geprägt hat, in der Tat eine schmerzliche Wahrheit. Eine in mehr als einer Hinsicht schmerzliche Wahrheit, denn einerseits wird die Unvereinbarkeit der frauenhaft mütterlichen Aufgaben mit den im Beruf an die Frau herantretenden um so größer, je ferner dieses Berufsgebiet der Welt ihrer natürlichen Interessen, ihres weiblichen Empfindens liegt. Dann aber auch kann die Frau gerade dadurch, daß man sie mechanisch und schematisch in den Betrieb der Männerarbeit einstellte, zur Konkurrentin werden. Noch ist die Möglichkeit für differenzierte, aus ihrer Frauenart hervorgehende Arbeitsleistungen auf dem Berufsgebiet der Frau sehr gering. Zu all diesen Konflikten, die das Anwachsen der großen Wirtschaftskreise im Verhältnis zu dem kleinen der Familie für die Frau gebracht hat, kommt nun allerdings erschwerend der Kapitalismus. Halten wir es fest: das eigentlich konstitutive Element der Frauenfrage ist der Kapitalismus nicht. Das ist vielmehr die technische Entwicklung an sich , auch abgesehen von ihrer geldwirtschaftlichen Seite. Die Probleme, die wir bisher erörterten und die alle aus der sachlichen Unvereinbarkeit der beiden Kreise und ihrer Anforderungen im Leben der Frau hervorgehen, würden weiter bestehen, auch bei Ablösung des Privatkapitals durch Kollektivierung der Produktionsmittel. Die mechanische Gesetzmäßigkeit in dem volkswirtschaftlichen Kreise würde dadurch keineswegs biegsamer, und es würden nach wie vor die Umstände bestehen bleiben, deretwegen die beiden Systeme unmöglich aufeinander Rücksicht nehmen und einander angepaßt werden können. Produktionsinteresse und Familieninteresse würden nach wie vor im Leben der Frau in Konflikt geraten. Trotz alledem aber ist es natürlich zuzugeben, daß der Kapitalismus den Konflikt verschärft. Und zwar vor allem nach zwei Seiten hin. Er verschärft die bürgerliche Frauenfrage durch seine Wirkung auf die wirtschaftliche Lage des Mittelstandes. Darauf hat Robert Wilbrandt in seinem kleinen Buch »Die Frauenarbeit ein Problem des Kapitalismus« (B. G. Teubner, Leipzig) ganz richtig hingewiesen. Der Kapitalismus hat, indem er in den höchsten Schichten die großen Vermögen geschaffen hat, es dem gebildeten Mittelstand schwer gemacht, mitzukommen. Es werden ihm Lebensansprüche aufgezwungen, denen er mit seinen wirtschaftlichen Mitteln nicht gewachsen ist. Wer mit den Lebensschicksalen von Lehrerinnen bekannt ist, der weiß, daß hier sehr vielfach die Notwendigkeit für die Tochter, einen Beruf zu ergreifen, damit zusammenhängt, daß für die sogenannten Standespflichten der Söhne zu viel ausgegeben werden muß. Andererseits verringern eben diese an den Mittelstand gestellten Ansprüche die Heiratschancen für die Töchter dieser Kreise. Sie kommen als Heiratskandidatinnen für die Söhne ihrer eigenen Schicht unter solchen Umständen oft nicht in Betracht. Die müssen eben versuchen, sich durch eine reiche Frau die notwendige Grundlage für den Lebensstil zu verschaffen, der von ihnen verlangt wird. Diese repräsentativen Standespflichten haben allerdings nach dem Kriege einen heilsamen Stoß bekommen. Andererseits aber hat sich die Lage dieses gebildeten Mittelstandes doch auch so verschlechtert, daß das Frauenproblem dieser Schicht sich eher noch verschärft hat. Nach einer anderen Seite hin leidet die erwerbstätige Frau im Beruf unter dem Kapitalismus. Durch den Kapitalismus sind die Bedingungen der Selbstbehauptung im wirtschaftlichen Kampfe so beeinflußt, daß nur der organisierte Arbeiter diesen Kampf mit Erfolg auszukämpfen imstande ist. Die geringere Fähigkeit der Frau zu dieser wirtschaftlichen Selbstbehauptung setzt sich ganz mechanisch um in geringere Löhne, die ihre wirtschaftliche Lage niedrig halten und die Frau unter Umständen zu einem dem Kapitalismus willkommenen Ersatz für die kostspielige Männerkraft machen. So glauben wir die Frauenfrage, soweit sie eine wirtschaftliche Frage ist, im wesentlichen gekennzeichnet zu haben. Sie umfaßt eine Reihe von Unterproblemen, die noch im einzelnen zu erörtern sind. Im wesentlichen nämlich die folgenden vier Unterprobleme: Wie gestaltet sich dieser modernen wirtschaftlichen Lage der Frau entsprechend die Frauenbildung? Welchen Einfluß haben die wirtschaftlichen Verhältnisse auf den Familienberuf der Frau? Wie wird durch die weibliche Erwerbstätigkeit die des Mannes beeinflußt? und schließlich: Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Beteiligung der Frau am volkswirtschaftlichen Produktionsprozeß für ihre Teilnahme am Gemeinde- und Staatsleben? Ehe wir in die Erörterung dieser vier Hauptfragen eintreten, haben wir aber die geistige Seite der Frauenfrage, die geistigen Triebkräfte der Frauenbewegung zu erörtern, weil auch von hier aus uns diese vier Fragen entgegentreten, und weil ihre Lösung von hier aus in entscheidender Weise beeinflußt wird. Zweites Kapitel Die geistigen Triebkräfte der Frauenbewegung Wenn man heute herumfragen wollte, was so im allgemeinen unter »Frauenbewegung« verstanden wird, so würde man als Hauptbestandteil jeder Definition vermutlich den Gedanken der Frauen emanzipation finden. Tatsächlich aber ist das keineswegs der ausschlaggebende und wichtigste Begriff im Gedankeninhalt der Frauenbewegung. Liegt doch in diesem Begriff der »Befreiung« im wesentlichen nur das negative Moment, während man, um den Inhalt der Frauenbewegung zu erschöpfen, das positive Element hinzufügen muß; während man doch auch fragen muß, wozu die Frauenbewegung die Frau befreien will. Nehmen wir dieses positive Element mit in die Bedeutung des Begriffs hinein, so würde die Definition etwa so lauten, wie das Programm des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins sie formuliert hat: »Die Frauenbewegung setzt sich das Ziel, den Kultureinfluß der Frau zu voller innerer Entfaltung und freier sozialer Wirksamkeit zu bringen.« Es handelt sich also darum, der Frau zu einer Anpassung an die modernen sozialen Verhältnisse zu helfen, bei der ihr für sich selbst die größtmögliche Entfaltung ihrer Persönlichkeit und ihres Lebens gewährt ist und die zugleich die Aufgabe erfüllt, von der Frauenkraft den weitgehendsten, zweckmäßigsten, wertvollsten Gebrauch für die Zwecke der Allgemeinheit zu machen. Betrachten wir die Frauenbewegung als Führer, welcher der Frau die aus ihrer augenblicklichen Lage sich ergebenden neuen Lebensideale zeigt, so haben wir zu fragen, wie diese Ideale entstanden sind. Wir haben da unsere Aufmerksamkeit auf zwei einander vielfach berührende, aber doch in ihrem Wesen verschiedenartige geistesgeschichtliche Vorgänge zu richten. Der eine: die Entwicklung des Individuums in der neuzeitlichen Kultur, die Geschichte der Persönlichkeit im modernen Geistesleben; der andere: die Geschichte der Idee der Frauenbewegung selbst. Wir wenden uns zunächst zu dem ersten Vorgang: zur Geschichte des Individuums. Machen wir uns diesen Vorgang im einzelnen klar. Was bedeutet im kulturgeschichtlichen Sinn die »Entstehung des Individuums«, und wie vollzieht sich dieser Prozeß in der Geschichte der deutschen Frau, die wir hier vor allem ins Auge fassen. Georg Simmel nennt in seinem Buch über »Die Philosophie des Geldes« als eine der allgemeingültigsten Normen der soziologischen Entwicklung das Gesetz, daß mit der Entstehung und dem Anwachsen großer sozialer Lebenskreise aus oder neben den kleinen eine Individualisierung und Verselbständigung der einzelnen Glieder dieser Kreise Hand in Hand geht. Er will damit sagen, daß der absolute Zwang, dem bei der familienhaften Arbeitsteilung die ganze Persönlichkeit des einzelnen Gliedes unterworfen werden mußte, für einen stetig wachsenden Teil seines Wesens und seiner Kräfte aufgehoben wird, in dem Maße, als der weitere soziale Lebenskreis die Funktionen der Familie übernimmt. Die Familie, die alle Funktionen zur Erhaltung des Lebens ihrer Glieder selbst leistete, konnte den einzelnen nicht fragen: willst du dies oder jenes tun? Sie legte ihren Gliedern ihre Aufgaben als notwendige , unumgängliche auf. Die soziale Gemeinschaft verfügt über eine größere Zahl von Arbeitskräften, und sie kann deshalb dem einzelnen die Wahl lassen, wo er seine Fähigkeiten verwerten will. In dem Maße als die soziale Gemeinschaft in der Form der Gewerbe, des Handels, der Wissenschaft, der Kirche die Funktionen der Familie übernimmt, gibt sie also dem einzelnen die Freiheit über sich selbst. Ein immer größeres Stück seines Lebens wird ihm nicht mehr ohne sein Zutun durch äußere Notwendigkeiten gestaltet, sondern tritt unter die Herrschaft seiner eigenen Entscheidung. Und je mehr die Macht seines eigenen Willens und der Spielraum seiner eigenen Neigungen wächst, um so mehr wird diese Freiheit ihm bewußt, um so mehr wird sie ihm Bedürfnis und Anspruch. Ein Anspruch, der sich auf den Rest der unerläßlichen allgemeinen Verpflichtungen insofern erstreckt, als der Mensch sie zwar nach wie vor erfüllen will, aber nicht mehr willenlos und ungefragt, sondern indem er ihre Notwendigkeit innerlich selbsttätig bejaht und sich ihr aus eigener Einsicht in die Lebensgesetze des Ganzen beugt. Schmoller nennt nun das schönste Blatt aus der Geschichte dieses großen Umbildungsprozesses der Familie die »sukzessive Erhebung der Frauenstellung«. Auch die Frau hat an diesem Vorgang der Individualisierung teilgenommen, freilich in weitem Abstand hinter dem Manne, da ihre Lage und ihre Aufgaben weit größere Hemmungen boten. Und was wir heute als eigentlichen Kern der Frauenbewegung erkennen, das ist das Streben, diesen Prozeß der Individualisierung zu einem Abschluß zu bringen. Die Erhebung der Frauenstellung, von der Schmoller in diesem Zusammenhange spricht, beruht darauf, daß die Frau aufhört, nur Arbeitskraft zu sein, nur ein Rad in einem Triebwerk, von dem nichts erwartet wird als die Funktionen eines solchen, sondern daß ein Stück ihres Wesens erlöst, gewissermaßen ihr selbst geschenkt, aus gebundener in freie Kraft verwandelt wurde. Dadurch allein wird es möglich, daß die Frau auch zu der Kultur, die sich außerhalb der Familie als Kunst, Gewerbe, Wissenschaft, Gemeinde- und Staatsleben aufbaut, in das Verhältnis einer Teilnehmenden, Empfangenden tritt. Ja mehr als das: in das Verhältnis einer Vermittlerin. Denn wie in wirtschaftlicher Hinsicht die Familie aus der Produktions- zur Konsumtionsgemeinschaft wird, so hat sie auch von dem Augenblick an, wo eine geistige Kultur außerhalb entsteht, die Aufgabe, diese geistigen Produkte dem einzelnen zum Aufbau seines persönlichen Lebens zuzuführen, sie als Mittel persönlicher Kultur zu verwenden. Im Leben der germanischen Völker hat die Frau von jeher für den geistigen Konsum der Familie die entscheidende Rolle gespielt. Sie ist die Hüterin der Güter gewesen, die in Religion und Dichtung, Kunst und Wissenschaft erkämpft und für die Verfeinerung und Erhöhung des persönlichen Lebens jedes einzelnen bereitgestellt wurden. Sie war mit ihrem mehr nach innen gewandten Leben für alle Bildungsgüter zunächst empfänglicher als der Mann. Höchst charakteristisch ist in dieser Hinsicht der Kampf, den Amalasvinth, die Tochter Theoderichs, mit den Vornehmen ihres Volkes zu kämpfen hatte, als sie ihrem Sohn Athalarich von einem römischen Grammatiker eine gelehrte Erziehung geben lassen wollte. Abgeordnete setzten sie von dem Unwillen des Volks in Kenntnis, beriefen sich auf ihren Vater, der keine Gotenkinder in die Schule gehen lassen und sie dadurch furchtsam und weibisch gemacht habe, und verlangten so entschieden schleunige Abschaffung des gelehrten Erziehers, daß Amalasvinth nachgeben mußte – ein Kampf der Geschlechter um die Bedeutung der Bildung mit einer gegen heute seltsamen Vertauschung der Rollen. Auch im späteren Mittelalter galten Kleriker und Weiber als die Hüter des geistigen Lebens, die Kleriker berufsmäßig, die Frauen als »Liebhaber«. Diese Zeit war in der deutschen Geschichte in einer Hinsicht die beste, die die Frauen gehabt haben, die Zeit, die ihnen ihre natürliche Rolle im Kulturleben am leichtesten machte. Und zwar deshalb, weil Wissenschaft, Kunst und Religion noch nicht in dem Maße für den Laien unübersehbar geworden waren wie heute. Alle diese Schöpfungen waren noch wie kleine Bäume, deren Früchte niedrig hingen und ohne Leitern von den Vorübergehenden gepflückt werden konnten. Die Frau, die, wenn sie nicht Nonne war, die Leiter professioneller gelehrter Bildung nicht besaß, konnte doch nach ihnen greifen. Sie konnte, mindestens in den höchsten Ständen von der Notwendigkeit harter Arbeit befreit, in sich selbst und ihrer Umgebung Bedürfnisse pflegen, die dem harten Leben des Mannes gegenüber auf etwas Reineres, Höheres, auf eine Sphäre feineren Genießens, edleren Selbstgefühls gerichtet waren. Vielleicht erklärt sich aus dieser Lage der Dinge zum Teil die schwärmerische Verehrung des Mannes für die Frau, der mittelalterliche Frauendienst. Die Zugänglichkeit der geistigen Welt aber erhielt sich nicht lange. Mit der fortschreitenden Differenzierung der gesellschaftlichen Zusammenhänge, mit der sich immer mehr verzweigenden Arbeitsteilung auf allen Gebieten, der Ausgestaltung der Wissenschaft in einer Unzahl einzelner Disziplinen, mit all diesen Vorgängen verringert sich die Zugänglichkeit der geistigen Kultur für den Laien, persönliche und sachliche Kultur rücken immer weiter auseinander. Die Wissenschaft bekommt ihre eignen objektiven Ziele, denen sie zustrebt, und erst auf immer weiteren Umwegen kehren ihre Resultate wieder zum Menschen zurück. Innerhalb der sachlichen Kultur aber, in der Welt der produktiven geistigen Arbeit, braucht man nur noch Fach menschen, die ihr ganzes Leben den Erfordernissen des Berufs widmen können. Von dieser Form geistiger Betätigung war die Frau, die als Mutter und Hausfrau immer noch eine umfassende Aufgabe hatte, so gut wie ausgeschlossen. So steht jetzt die geistige Kultur vor ihr wie ein Tempel mit verschlossenen Pforten, hinter denen sie Gatten und Söhne verschwinden sieht und aus dem sie zu ihr zurückkehren als andere Menschen, mit anderen Interessen, anderen Wertideen, einem aus anderen Quellen genährten Innenleben, als sie selbst es besitzt. Ihre Rolle als Vermittlerin persönlicher Kultur wird schwerer, denn der Weg zur sachlichen Kultur ist weiter. Es wird eine schwierige Frage, was sich aus diesem ungeheuren, immer vermehrten, anschwellenden Reich der Geisteswelt für die Befriedigung, den Aufbau der Persönlichkeit nutzbar machen läßt. Mit der Zeit der Renaissance beginnen für die Frauen Jahrhunderte eines chronischen Bildungshungers. Sie strecken tastend und fragend die Hände nach diesem und jenem aus, immer wieder rasch an die Mauern eines geistigen Gefängnisses stoßend, immer wieder zurückgeworfen von der Unzugänglichkeit der Güter, von denen der Mann sein Leben speiste. Und immer wieder von der Sehnsucht gepackt, etwas von diesen Schätzen zu besitzen, immer wieder ergriffen von dem Lebensdrang, dem einmal geweckten Glück eines geistigen, innerlichen Seins, das sich entfalten, erweitern und vertiefen, das immer reicher und immer persönlicher werden will. Es kommen wohl Zeiten äußerer Belastung, in denen dieses Bedürfen zurückgedämmt wird, aber es bricht immer wieder durch. Die erste Äußerung der Frauenbewegung ist das Gelüsten nach der Männer Bildung . Es tritt seit der Reformation immer wieder hervor, entweder in der Form der Frage, ob die Frau ihrer Natur nach nicht auch zu gelehrten Studien geeignet sei, oder aber als Forderung. Schon das 17. Jahrhundert, die Zeit des großen Krieges, ist reich an Frauen, die in diesem Sinne um ihre Persönlichkeit, um ihr geistiges Sein kämpften. Von der Gelehrtentochter Anna Maria Schurmann bis zur ersten preußischen Königin Sophie Charlotte eine seltsame Reihe von Frauen, die sich innerhalb des traditionellen Kreises des Frauenwirkens zum geistigen Aushungern verurteilt fühlten, die in Angst um die Lebendigkeit ihres edelsten inneren Besitzes irgendwo den Anschluß an die geistige Kultur ihrer Zeit wiederzugewinnen suchten. Man muß sich dabei gegenwärtig halten, daß die innere Not dieser Frauen durch die allgemeine geistige Unruhe dieser Zeit, die sich in einem titanischen Kampf von Traditionen losrang und den Menschen innerlich auf sich selbst stellte, unendlich verschärft wurde. Daß es sich hier nicht nur um einzelne, gewissermaßen aus der Reihe der übrigen heraustretende Frauen handelt, sondern daß die Frage der Frauenbildung eine allgemeiner empfundene war, das läßt sowohl die Pädagogik der Zeit – also etwa die Forderungen des Comenius, des Grafen Seckendorf u. a. – wie auch die populärwissenschaftliche Literatur erkennen. In einem Buch wie Harsdörffers »Frauenzimmergesprächspiele« haben wir einen Versuch, wieder so etwas wie eine weibliche Kultur zu schaffen, das heißt ein paar bescheidene kleine Kanäle zu graben, um das Wasser des großen Stromes der geistigen Arbeit der Zeit zu ihnen zu leiten. Man erkennt aber auch die Veränderung der Anschauungen über das Verhältnis der Frau zur Kultur seit dem Mittelalter. Jetzt ist man der Ansicht, etwas Ungewöhnliches, Neues, etwas, dessen Berechtigung bewiesen werden muß, zu verlangen, wenn man die Forderung geistiger Bildung für die Frau vertritt. Ja, in einer Zeit, die auf der einen Seite die ungeheuren Ketzereien der ersten umwälzenden naturwissenschaftlichen Entdeckungen hervorbrachte und auf der anderen Seite sich in die härteste, ängstlichste und grausamste Orthodoxie flüchtete, in einer Zeit, die sich zum erstenmal der Gefahr des Wissens bewußt wurde, lag der Gedanke gar zu nahe, ob man nicht die Frau von diesem Felde größter Versuchungen so viel wie irgend möglich zurückhalten müsse. Und deshalb stellte sich den kühnen Forderungen eines Comenius, eines Seckendorf die pedantische Vorsicht des älteren Pietismus gegenüber, der die Frau von der Fahrt in das stürmische Meer der gefährlichen Aufklärung dadurch zurückhalten wollte, daß er ihr womöglich selbst die Kulturmittel des Lesens und Schreibens vorenthalten wollte. Damit aber war ihr nicht geholfen. Sie sah, wie heiß um diese Aufklärung gerungen, wie leidenschaftlich sie bekämpft wurde, wie tief diese Umwandlungen der Menschheit an die Wurzeln ihres geistigen Seins griffen; sie fühlte auch die Mauern ihres Hauses beben in dem Sturm, der draußen tobte. Wie hätte sie in diesem mächtigen Geschehen teilnahmslos zur Seite stehen können? Die Bildungsbewegung unter den Frauen verbreitert sich mit dem Vordringen des Rationalismus. Die moralischen Wochenschriften werden geradezu zu Vorkämpfern der weiblichen Kultur. Eine breite populärwissenschaftliche Literatur versucht, »dem Frauenzimmer« die verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen zu vermitteln, um auch sie »frei durch Vernunft« zu machen. Immerhin hat man bei diesem ganzen Treiben »des gelehrten Frauenzimmers« der Gottschedzeit das Gefühl einer Mode bewegung, die, zwar aus einem tiefen Kulturbedürfnis der Frau geboren, dieses Bedürfnis doch veräußerlichte und in eine ihrem Wesen wenig entsprechende Richtung wies. Diese nüchterne, helle und kühle Verstandesbildung, die so viel mehr auf die äußere Beherrschung der Welt und ihrer Rätsel als in die Tiefe persönlichen Lebens gerichtet war, hatte im Grunde den Frauen nicht viel Positives zu geben, so stark auch die gerade in ihr liegenden Impulse geistiger Selbstverantwortlichkeit waren. Und darum sehen wir die weibliche Persönlichkeit in der deutschen Kultur erst ganz erwachen, als der Funke des geistigen Lebens von diesem kahlen Felde der Aufklärung hinübergetragen wurde in die Welt des Gefühls, des persönlichsten Innenlebens. So ist es in Deutschland die Kultur des 18. Jahrhunderts, die Zeit der großen Verinnerlichung, die sich ganz besonders an die Frauen wandte und ihre geistigen Kräfte weckte. Es kommt wieder, seit dem Mittelalter zum erstenmal, eine Zeit weiblicher Kultur. Sie war möglich, weil sich der Schwerpunkt des geistigen Lebens in die Kunst schob, und weil damit das, was sie bewegte, sich in einer Form ausdrückte, die unmittelbar zur Seele jedes empfänglichen Menschen sprach. Und so ist diese Zeit Wachswetter für die weibliche Individualität. Die Frau konnte an dem Größten, das geschaffen wurde, vollen, unverkürzten Anteil nehmen. Sie sah sich in die Gemeinschaft des geistigen Lebens ganz aufgenommen. Nicht als Empfangende allein, sondern nun auch als Gebende. Denn diese für den Wert des Persönlichen hellsichtigen Generationen fühlten die weibliche Nuance im geistigen Austausch als einen Reiz, einen Reichtum mehr. Die Frau sah sich als geistige Persönlichkeit wieder begehrt und ehrfürchtig geschätzt. So erwacht in ihr selbst stärker und stärker das Gefühl für den Wert dieses ihres Eigenlebens. Man verfolge z. B. das, was in vielen Frauenseelen damals vor sich ging, in einem klassischen Beispiel, nämlich den Bekenntnissen einer schönen Seele in Goethes Wilhelm Meister. Diese Bekenntnisse zeigen in ganz charakteristischer Weise, daß der entscheidende Wille, das höchste Bedürfnis dahin geht, der Entfaltung der Persönlichkeit mit höchstem Ernst zu dienen, den Ansprüchen der inneren sittlichen Natur alles zu opfern und sich die Bedingungen für das Wachstum seiner Seele von der ganzen Welt zu erkämpfen. Dieses Bemühen treibt die schöne Seele in Kämpfe gegen die traditionelle Gebundenheit ihres Familienlebens; sie opfert ihrem persönlichen Lebensziel die uralte Bestimmung des Frauenschicksals, Gattin und Mutter zu sein. »Wollte er meine Überzeugung nicht stören, so war ich die seine; ohne diese Bedingung hätte ich ein Königreich mit ihm ausgeschlagen« – so verteidigt sie, noch ganz unbeeinflußt durch geprägte Emanzipationsforderungen, für die Frau den Anspruch auf selbständige Gestaltung ihres inneren Lebens. Zu solchen inneren Erfahrungen war die deutsche Frau im Lauf der Kulturentwicklung gekommen, in diesen Kampf um ihr erwachtes geistiges Sein trieb sie hinein, als die französische Revolution ihr diese inneren Erfahrungen plötzlich in ein ganz besonderes Licht rückte. Die französische Revolution als die letzte gewaltige Konsequenz der ganzen geistigen Bewegung von der Renaissance an. Denn mit dem Individuum, mit der menschlichen Persönlichkeit gestaltet sich, wie mit dem Kern zugleich die Schale, die individualistische Theorie , gestaltet sich, immer weitere Kreise ziehend, die Doktrin von dem Recht des Individuums gegenüber den von der Gesamtheit, von irgendwelchen äußeren Mächten gesetzten Lebensordnungen. Wir müssen, um die Entstehung der Frauenbewegung als einer geistigen Strömung im Kulturleben zu verstehen, uns das Wesen dieser von der Renaissance bis ins 19. Jahrhundert reichenden emanzipatorischen Entwicklung deutlich machen. Mit dem Wort »emanzipatorisch« ist wirklich der eigentliche Sinn des geschichtlichen Fortschritts in diesen Jahrhunderten bezeichnet. Denn es vollzieht sich in dieser Entwicklung zuerst die innere, dann die äußere Loslösung des Einzelnen von den Institutionen, in die sein Leben gefügt war. Für das Lebensgefühl des mittelalterlichen Menschen gab es diese Trennung von Persönlichkeit und Gesellschaft noch nicht. Er fühlte sich eins mit den Institutionen, die als Kirche, Gemeinde, Staat sein Leben ordneten und ihm die Richtung gaben. Er wehrte sich wohl gelegentlich, wenn ihre Fesseln ihn drückten, aber er war noch nicht fähig zu jener zerstörenden und aufbauenden Kritik, die von der Frage ausging: gibt mir die gesellschaftliche Ordnung Spielraum zur Erfüllung der Aufgaben, zur Steigerung und Entfaltung der Kräfte, die ich als wertvollste erkannt habe, und wie müßte sie beschaffen sein, um mir das zu gewähren? Der einzelne war seiner selbst noch nicht gewiß genug, um sich über die gesellschaftliche Ordnung zu setzen und sie als Mittel zum Zweck, als ein von Menschen geschaffenes und darum menschlicher Kritik unterworfenes Mittel zum Zweck persönlicher Kultur zu erkennen. Dieser Schritt geschah, wie das ja oft genug schon hervorgehoben ist, in der Renaissance. Burckhardt findet für diesen Vorgang die Formel: »Die Entdeckung des Menschen«. Was aber dort in einer Gesellschaft erlesener Menschen auf den Höhen des Lebens so rasch erblühte wie ein südlicher Frühling, konnte sich in breiterem Kreise, in der zäheren Art und den anderen sozialen Bedingungen des Nordens nur langsam gestalten. Dafür aber gewann es eine historische Festigkeit, die Dauer gewährleistete. Die Befreiung des Einzelnen, die Verselbständigung der Persönlichkeit innerhalb des Ganzen beginnt in Deutschland im Zentralpunkt des inneren Lebens, in der Religion, beginnt als Proklamation der Gewissens freiheit in der Reformation. Damit nimmt der Einzelne den Teil seines Geschickes in die Hand, der ihm als der wichtigste, entscheidende erscheint. Aber die Emanzipation in der Kirche wird zu einer Emanzipation von der Kirche. Die Wissenschaft , im Mittelalter an die Kirche gebunden und in ihr beschlossen, rückt, indem sie »weltlich« wird, unter die Herrschaft des einzelnen erkennenden Geistes. Der Gedanke der freien Forschung, der sich seit der Renaissance durch viele Hemmungen, ja Rückschritte hindurch Geltung verschafft, bedeutet im Grunde nichts weiter als die Einsetzung des Individualismus auf dem Gebiet der Wissenschaft und des Denkens . Es fehlt der letzte Schritt, in dem die Konsequenzen dieser inneren Befreiung des Individuums gezogen werden, in dem die Anerkennung des Rechtes der Persönlichkeit im Glauben und Denken ausgedehnt wurde auf das Tun , auf seine äußere Stellung in der Volksgemeinschaft. Dieser Schritt geschah in der französischen Revolution; darin liegt ihre weit über ihre politischen Grenzen hinausreichende kulturgeschichtliche Bedeutung. Einer der Männer des Institut de France , jener von der französischen Revolution geschaffenen Akademie der Sozialwissenschaften, De Tracy, spricht es aus, daß nun die Zeit für die denkende Bewältigung der sozialen Fragen gekommen sei, die Zeit für die Sozialwissenschaft, »welche die für das Glück des Menschen wichtigste Wissenschaft ist und notwendigerweise erst zuletzt entwickelt wird, weil sie das Ergebnis und Produkt aller andern ist«. Die Sozialwissenschaft jener Zeit beginnt mit der Feststellung des Begriffs des Individuums innerhalb der Gesellschaft und umfaßt mit diesem Begriff zugleich eine Reihe von unveräußerlichen Individualrechten , Menschenrechten , die jedem einzelnen zu gewährleisten Zweck der gesellschaftlichen Ordnung sei. Und da sind wir bei der Entstehung des Begriffes angelangt, in dessen Zeichen die Frau zum erstenmal zum vollen Gefühl ihrer Lage innerhalb der Kultur erwachte, wenn wir der souveränen Voraussetzungslosigkeit, mit der die soziologische Kritik damals alle Lebensverhältnisse beleuchtete, ganz nachgehen, wenn wir beobachten, wie sie vor keiner Tradition stehen bleibt, nichts Überkommenes verschont, alles von Grund auf neu zu gestalten sich vermißt, so können wir uns des Staunens darüber nicht erwehren, daß die Frage: wie weit hat eigentlich die Frau an diesen Individualrechten Anteil? überhaupt nicht aufgeworfen wurde, ja daß die soziologische Betrachtung die Frage nach dem Verhältnis der Geschlechter zueinander und im sozialen Zusammenhang kaum streifte. Und doch ist das verständlich. Zunächst deshalb, weil an diesen Beziehungen zwischen Mann und Weib das Instinktleben einen so starken Anteil hatte, das persönliche Empfinden so durchaus entscheidend schien, daß man schwer dazu kam, hier ein Problem für das Denken zu finden. Und vor allem, das praktische Interesse , das ein so starker Antrieb zur Kritik der staatlichen Ordnung gewesen war, das Gefühl der Unbefriedigung, sprach in dem Manne in dieser Frage nicht mit. Er erlebte nicht, was die Frau erlebte: »Er empfand sein Verhältnis zur Frau als so durchaus befriedigend, daß ihm nicht im entferntesten der Gedanke aufsteigen konnte, auch hier sei ein Problem, auch hier etwas, was einer Kritik nach den neu gewonnenen sozial-ethischen Maßstäben nicht standhielt. Und so stellt denn auch Rousseau, als er seinen Staatsbau nach Vernunftprinzipien aufführt, das Verhältnis der Geschlechter einfach unter die Formel: La femme est faite spécialement pour plair à l'homme. Daß diese Formel mit den Grundlagen seiner Gesellschaftstheorie in klaffendem Widerspruch steht, übersieht er. Mit dem Instinkt des Besitzenden hält er seine Prinzipien von diesem Gebiet fern. Nur die Frauen selbst konnten sie auf ihre eigene Stellung in der Gesellschaft anwenden. Denn nur für sie bedeutete das herrschende System, wie für den tiers état im Staat, Druck und Einengung. Von ihrer Seite mußte die Kritik einsetzen. Mary Wollstonecraft tat diesen Schritt mit den Waffen des Jean Jacques selbst. Aus seinen Voraussetzungen zog sie die Schlüsse für ihr eigenes Geschlecht«. Helene Lange : Das Endziel der Frauenbewegung. Berlin 1904, W. Moeser. Indem nun alle Unzulänglichkeiten, alle Konflikte, unter denen die Frau in ihrem Verhältnis zur Kultur litt, in das Licht dieser Theorie von den Menschenrechten traten, verknüpfte sich das Verlangen der Frauen nach weiterem Spielraum für ihre Persönlichkeitsentfaltung mit dem stärksten Pathos der Zeit, dem Gedanken der sozialen Gerechtigkeit . In der Theorie von den unveräußerlichen Naturrechten, die als Recht auf Selbsterhaltung, Recht auf Arbeit, Recht auf Mitbestimmung im Staat oder wie auch immer formuliert wurden, schien auch den Frauen die Erlösung von ihrer besonderen Not gesichert. Natürlich ging das Programm der Menschenrechte über diese Not hinaus, die zunächst nur als eine geistige, auf das persönliche Leben beschränkte, nicht als eine wirtschaftliche und noch nicht als eine politische empfunden wurde. Immerhin aber war diese geistige Not groß genug, um eine innere Bedürftigkeit zu erzeugen, die dem Dogma Gläubige sicherte. So schuf einerseits das vorhandene Bedürfnis die Theorie, daß auch die Frau an den Menschenrechten Anteil haben müsse; andererseits aber schuf nun auch die Theorie weitere Bedürfnisse. Denn wenn die naturrechtlichen Gesellschaftstheorien den Besitz der »Menschenrechte« als Inbegriff der menschlichen Würde hinstellen, so war es natürlich, daß die Frauen aus keinen anderen als diesen sittlichen Motiven heraus die Menschenrechte verlangten. Sie mußten sich degradiert vorkommen, wenn der Kampf um diese Rechte als edelste Pflicht galt. In der Werkstätte dieser Theorien sind alle Waffen jenes ersten Kampfes geschmiedet worden, hier sind die Schlagworte von den Sklavenketten der Frau, von ihrer Hörigkeit und Unterdrückung geprägt, wie die französischen Frauen der Erklärung der Menschenrechte in der französischen Revolution ihre Déclaration des droits de la femme an die Seite stellten, so begründeten 1848 die amerikanischen Frauen ihre Bewegung auf eine Declaration of sentiments , die der Verfassungsurkunde der amerikanischen Republik entsprechen sollte. Vgl. History of Woman Suffrage edited by Elizabeth Cady Stanton, Susan B. Anthony, Matilda Joslin Gage. Rochester N.-Y.,1889, S. 10ff. Siehe Anhang S. 151 und 152. Sie ist der charakteristische Ausdruck jenes voraussetzungslosen Idealismus, der ohne Rücksicht auf geschichtlich gewordene und geschichtlich zu begreifende Verhältnisse seine absoluten Forderungen aufstellt und für ihre Nichterfüllung keine andere Erklärung kennt als bewußte Schuld, bewußten bösen Willen. Wir fragen nun wieder nach der Wirkung dieser von der Revolution geschaffenen Theorie – der ersten, die wirklich als Frauenbewegung bezeichnet werden kann, weil sie alle Lebensbeziehungen der Frau umspannte – in Deutschland. Sie traf dort mit einer dem Allgemeinen, dem Politischen ganz abgewandten, ganz in das persönliche Leben vertieften Geistesrichtung zusammen und prägte sich dementsprechend anders aus als in Frankreich und den Vereinigten Staaten, was war dem Deutschen damals der Staat? Äußere Bewegungsfreiheit galt ihm wenig, innere, d. h. Bewegungsfreiheit im persönlichen Leben, in der Gedankenwelt alles. Die junge Romantik verkündete eine Frauenemanzipation, sie glaubte an die starke Frau, die wie der Mann aus allen Quellen inneren Lebens schöpfte, reich in Bildung und Enthusiasmus; sie predigte die Emanzipation des weiblichen Herzens und des weiblichen Verstandes. Das ist der Sinn von Schleiermachers Katechismus der Vernunft für edle Frauen, während er sich in den Tagebüchern geradezu gegen die politische Freiheit der Frau ausspricht, nicht weil er sie für politisch gefährlich hält, sondern – echt romantisch – weil er fürchtet, sie möchte dabei äußerlicher, durchsichtiger, minder willkürlich und darum minder reizvoll werden.   [Fußnote aus technischen Gründen im Text wiedergegeben. Re] Da dieses ebenso schöne, wie für die Romantik bezeichnende Dokument schwer Zugänglich ist, folge hier der Text: Idee zu einem Katechismus der Vernunft für edle Frauen. Die Zehn Gebote. Du sollst keinen Geliebten haben neben ihm; aber du sollst Freundin sein können, ohne in das Kolorit der Liebe zu spielen und zu kokettieren oder anzubeten. Du sollst dir kein Ideal machen, weder eines Engels im Himmel, noch eines Helden aus einem Gedicht oder Roman, noch eines selbst, geträumten oder phantasierten; sondern du sollst einen Mann lieben wie er ist. Denn sie, die Natur, deine Herrin, ist eine strenge Gottheit, welche die Schwärmerei der Mädchen heimsucht an den Frauen bis ins dritte und vierte Zeitalter ihrer Gefühle. Du sollst von den Heiligtümern der Liebe auch nicht das kleinste mißbrauchen; denn die wird ihr zartes Gefühl verlieren, die ihre Gunst entweiht und sich hingibt für Geschenke und Gaben, oder um nur in Ruhe und Frieden Mutter zu werden, Merke auf den Sabbath deines Herzens, daß du ihn feierst, und wenn sie dich halten, so mache dich frei oder gehe zugrunde. Ehre die Eigentümlichkeit und die Willkür deiner Kinder, auf daß es ihnen wohlergehe und sie kräftig leben auf Erden. Du sollst nicht absichtlich lebendig machen. Du sollst keine Ehe schließen, die gebrochen werden muß. Du sollst nicht geliebt sein wollen, wo du nicht liebst. Du sollst nicht falsch Zeugnis ablegen für die Männer, du sollst ihre Barbarei nicht beschönigen mit Worten und Werken. Laß dich gelüsten nach der Männer Bildung, Kunst, Weisheit und Ehre. Der Glaube. Ich glaube an die unendliche Menschheit, die da war ehe sie die Hülle der Männlichkeit und der Weiblichkeit annahm. Ich glaube, daß ich nicht lebe um zu gehorchen oder um mich zu zerstreuen; sondern um zu sein und zu werden; und ich glaube an die Macht des Willens und der Bildung, mich dem Unendlichen wieder zu nähern, mich aus den Fesseln der Mißbildung zu erlösen und mich von den Schranken des Geschlechtes unabhängig zu machen. Ich glaube an Begeisterung und Tugend, an die Würde der Kunst und den Reiz der Wissenschaft, an Freundschaft der Männer und Liebe zum Vaterlande, an vergangene Größe und künftige Veredlung. Um die politisch-soziale Seite des emanzipatorischen Programms aktuell zu machen, mußte erst die Zeit von 1830–1848 kommen, die dieselbe Aufgabe auch für die Männer erfüllte, mußte erst die wirtschaftliche Frauenfrage die Frau auch äußerlich in die Enge treiben und das Bedürfnis nach einer realen sozialen Macht für die Masse der Frauen schaffen. Seit 1848 wächst die deutsche Frauenbewegung unter Führung von Louise Otto in das Programm der Menschenrechte hinein.   Wie stehen wir heute zu dieser Doktrin? Sie hat ohne Zweifel noch immer eine große Werbekraft. Und sie hat als Panier der Frauenbewegung auch noch insofern eine Bedeutung, als auch heute noch die Emanzipation , die Befreiung von hemmenden Traditionen, die Erweiterung zu eng gewordener Lebensformen einen wesentlichen Teil der Veränderungen ausmacht, die getroffen werden müssen, damit die Frau wieder in die Kultur hineinwächst, teilnehmend und an ihrem Teil schaffend. Es ist deshalb begreiflich, daß die Doktrin von den Menschenrechten auch in der modernen Agitation eine Rolle spielt. Es ist damit gegangen wie mit so manchen Theorien, die, wie man zu sagen pflegt, »unters Fußvolk geraten«. So wie die Aufklärung z. B., ursprünglich ein Evangelium der Besten, sich schließlich, wie Lessing es ausspricht, »einzig und allein auf die Freiheit reduziert, gegen die Religion so viel Sottisen zu Markte zu bringen, als man will«, so wird auch die Forderung der Menschenrechte für die Frau, ursprünglich eine weite und freie, aus vornehmstem sittlichen Empfinden geborene Idee, zu jener platten, gehässigen und philisterhaften Männerfeindlichkeit, die mit dem Ausdruck »Frauenrechtelei« nicht unzutreffend gebrandmarkt wird. Im ganzen aber dürfen wir sagen: die deutsche Frauenbewegung ist über die Frauenrechtelei hinausgewachsen, sie hat für ihre Forderungen einen besseren Stützpunkt gefunden als jene Doktrin, die, so wenig ihre ethische Kraft und Eindringlichkeit zu bestreiten ist, doch von einem überwundenen Staatsbegriff ausgeht und deshalb nur noch bei der Menge eine vorübergehende Wirkung ausüben, aber dem eigentlichen Bestand des modernen Denkens nicht mehr eingefügt werden kann. Dieses Hinauswachsen über die Frauenrechtelei ist auf zwiefachem Wege zustande gekommen: sowohl durch eine von innen kommende Fortbildung der Theorie, als auch durch die Lehren, die aus dem Eindringen der Frau in die nationale Güterproduktion besonders in ihren unteren Schichten gezogen wurden. Der inneren Fortbildung der Theorie kam es zugute, daß die deutsche Frau mit den ganzen Errungenschaften der reichsten Zeit unseres deutschen Geisteslebens, mit der Überlieferung jener feinen Innenkultur, die unsere klassische und romantische Dichtung uns vermittelt hat, ein sicheres und deutliches Gefühl ihrer weiblichen Sonderart in sich ausbildete, ein Gefühl, das sie gewiß oft genug irre leitete und gegen neue Anforderungen verschloß, das aber im Grunde der Maßstab für die Lösung der schwierigen Aufgabe war, in neuen Formen ihre ewig vom Manne unterschiedene weibliche Art und die in ihr beschlossenen Kulturwerte auszuprägen. Die ersten Begründerinnen der deutschen Frauenbewegung, in deren Munde der demokratische Gedanke der Menschenrechte noch seinen vollen Klang und seine historische Berechtigung hatte, Louise Otto und Auguste Schmidt , waren durch diese vornehme geistige Kultur hindurchgegangen. Und wenn es auch ihre Aufgabe sein mußte, den emanzipatorischen Teil des von ihnen vertretenen Programms stark zu betonen, so wußten sie doch, daß der schematische Begriff der Gleichberechtigung der Geschlechter einer positiven Ergänzung bedurfte, daß sie nicht das Endziel, sondern nur das formale Mittel zu dem Zweck sein konnte, etwas von der männlichen Persönlichkeit und ihrem Wirken verschiedenes, nämlich eine spezifisch weiblich geartete Kultur als Einschlag und Ergänzung der männlichen Art auf allen Lebensgebieten zu schaffen. Die gleiche Erfahrung kam aus der Entwicklung der Frauenarbeit . Hier, wo das Dogma der Menschenrechte, in diesem Fall des »Rechtes auf Arbeit«, seine erste Probe zu bestehen hatte, zeigte sich seine Unzulänglichkeit. An dem Beispiel der Fabrikarbeiterin, der niemand dieses Recht auf Arbeit bestritt, und die gerade durch den uneingeschränkten Besitz dieses Rechtes in die schlimmste Sklaverei geriet, die dem Volksganzen alle Werte ihrer Mutterschaft entzog, um sie der Industrie zum Opfer zu bringen, die alles andere eher war als die zu voller, freier und eigenartiger Leistungsfähigkeit entwickelte weibliche Persönlichkeit – in dieser Frau machte die Doktrin der Menschenrechte, machte das nur emanzipatorische Programm Bankerott. In ihr erfaßte die Frauenbewegung in einem eklatanten Beispiel die Wahrheit, daß der Staat eben tatsächlich nicht eine freie Verbindung ganz gleicher Größen ist, sondern ein organisches Gebilde mit einer vielseitigen Arbeitsteilung, dessen Glieder vielfach ineinander greifen, in Abhängigkeitsverhältnisse untereinander treten, die alle Freiheit dem Ganzen gegenüber illusorisch machen können. Man lernte die Frau nicht mehr vor allem nur als ein Individuum, sondern als ein Organ in diesem Volksganzen zu erfassen, ein Organ, das seine besonderen Funktionen zu erfüllen, seine besonderen Aufgaben zu lösen hat. Von dieser Erkenntnis wurden die Forderungen des alten emanzipatorischen Programms neu formuliert. Ich sage, neu formuliert , nicht etwa durch andere ersetzt . Alle modernen Versuche, eine Theorie der Frauenbewegung zu schaffen, ein Programm ihrer Forderungen aufzustellen, gehen von der Tatsache der Differenziertheit der Geschlechter aus und von der Frage, mit der das schon erwähnte Programm des allgemeinen deutschen Frauenvereins einsetzt: Wie ist der Kultureinfluß der Frau zu freier Entfaltung und voller sozialer Wirksamkeit zu bringen? Im Lichte dieser Frage betrachten sie die ganze Veränderung, die in der Stellung der Familie zu den großen Kultursystemen des Staates, der Güterproduktion, des geistigen Schaffens in Kunst und Wissenschaft sich vollzogen hat, und ziehen die Konsequenz: mit der Einschränkung der Familie als Träger kulturellen Lebens ist das Frauenwirken über seine natürliche Kraft eingeengt. Deshalb muß die Frau in anderer Weise als bisher an den großen Kultursystemen beteiligt werden, die ihrerseits als einseitig männliche Schöpfungen ihre Aufgabe nur unzulänglich erfüllen. Daraus ergibt sich die Forderung: Freiheit der Bildung , damit die Frau mit den allgemeinen Kulturmitteln ihre Art entfaltet, sich für ihre Aufgaben tüchtig macht; Freiheit des Berufs , damit sie suchen kann, wo sie außerhalb der Familie ihre brachliegende Kraft in einer ihr angemessenen Form verwertet, und Bewegungsfreiheit im Staatsleben , damit sie dessen Formen im Sinne ihrer Interessen, ihrer spezifischen Wertideen mitbestimmen und dessen Aufgaben im Sinne ihrer Lebensauffassung mit lösen helfen kann. All diese Freiheiten also nicht um ihrer selbst willen, sondern weil sie das Mittel zur Lösung besonderer Kräfte, zur Ermöglichung besonderer Leistungen sind, und das ganze Programm dieser Freiheiten ergänzt durch ein Programm solcher Maßnahmen der Erziehung, des Schutzes, durch welche die Frau nicht nur den Spielraum im sozialen Leben bekommt, sondern auch in den Stand gesetzt wird, diesen Spielraum mit positiven Leistungen zu erfüllen. Drittes Kapitel Die Wirkung des Krieges Die aus den geschilderten wirtschaftlichen Tatsachen und inneren Vorbedingungen hervorgehende Entwicklung der Frauenbewegung wurde unterbrochen durch den gewaltigen Einschnitt des Weltkrieges, der mit seinen Nachwirkungen ganz neue wirtschaftliche Bedingungen und vor allen Dingen eine ganz neue seelische Gesamtlage schuf, wenn auch in der Folge die zurückweichenden Wellen der großen Sturmflut die Ufer der vorher gegebenen wirtschaftlichen und seelischen Tatbestände zum Teil wieder hervortreten ließen, so bedeutete doch das Jahrzehnt nach 1914 für die deutsche Frauenbewegung nicht nur, sondern auch für die der ganzen Welt eine Epoche für sich. Es kann an dieser Stelle nicht versucht werden, die gewaltige Erschütterung darzustellen, die das Volksbewußtsein, das Lebens- und Kulturgefühl der Generation erlitt, über die der Weltkrieg hereinbrach – auch nicht die innere Auseinandersetzung mit den Geschehnissen, zu der sich das Kulturbewußtsein der Frauen gezwungen sah. Denn hier handelt es sich nicht um eine Beschreibung der deutschen Frauenbewegung oder um eine Geschichte der deutschen Frau in dieser Zeit, sondern um gegenwärtige Probleme und ihre Beeinflussung durch den Krieg. Ich spreche daher zunächst von den wirtschaftlichen Wirkungen. Sie zerfallen in zwei große Gruppen: die unmittelbare Wirkung des Krieges selbst, während dessen die Frauen die Ersatzkräfte der heimischen Volkswirtschaft darstellten und auf diese Art in einem nie gedachten Umfang in männliche Arbeitsgebiete hineingedrängt wurden. Diese Phase, wenn sie auch durchaus vorübergehend und fast ohne irgendwelche sichtbaren Folgen blieb, hatte doch zunächst die zwiefache Bedeutung: einmal die Leistungsfähigkeit der Frauen im positiven und negativen Sinn zu erweisen und damit sowohl gewisse Vorurteile niederzulegen wie gewisse Grenzen der weiblichen Leistungsfähigkeit klarzustellen, andererseits aber auch in ihnen selbst weit über die bisherigen Verhältnisse hinaus ein Bewußtsein ihrer Kraft und eine Gewöhnung an wirtschaftliche Selbstverantwortung entstehen zu lassen, die nicht ohne Folgen für die Zukunft bleiben konnten. Es ist leider in Deutschland eine erschöpfende Darstellung der Frauenarbeit in der Kriegswirtschaft bis jetzt nicht gegeben worden. Ob es möglich ist, sie nachträglich aus dem statistischen Material der Kriegswirtschaft noch zu schaffen, ist wohl fraglich, so erwünscht es wäre, daß diese große eigenartige Kraftprobe der deutschen Frauen in einem erschöpfenden Gesamtbild festgehalten würde. Es ist darum nicht möglich, etwa in das Schema der Berufszählung von 1907 die Zahlen einzusetzen, die dem Stande der Frauenarbeit im Jahre 1918 entsprechen. Es muß genügen, um die Bedeutung der Frau in der Kriegswirtschaft oder der Kriegswirtschaft für die Frau zu kennzeichnen, auf folgendes hinzuweisen. Da die Frauen bei der sehr raschen Entleerung der Volkswirtschaft von männlichen Kräften und der ebenso raschen einseitigen Ausweitung der eigentlichen Kriegsindustrien als Nothilfe herangezogen wurden, mußte man versuchen, sie vor allem in ungelernter Arbeit zu beschäftigen. Es hängt mit dieser Tatsache wesentlich zusammen, daß sich aus der Kriegswirtschaft keine Verwurzelung der Frauen auf neuen Arbeitsgebieten ergeben konnte und daß überhaupt die Einstellung der Frauen in die Kriegswirtschaft in verhältnismäßig geringem Umfang auf dem Gebiet der Qualitätsarbeit sich vollziehen konnte. So war die Kriegswirtschaft für die Frauen im ganzen gesehen weniger eine Erprobung höherer qualitativer Befähigungen als eine Leistungsprobe ihrer körperlichen Kraft und ihrer Berufsdisziplin als solcher. Einen Fortschritt zur Lösung der Frauenberufsfrage, so wie sie unter den normalen wirtschaftlichen Verhältnissen eines Industrievolks sich gestaltet, konnte die Kriegswirtschaft unter diesen ihren besonderen Bedingungen nicht bieten. Es war – auf die Masse der in der Kriegswirtschaft beschäftigten Frauen hin gesehen – vielleicht sogar ein Glück, daß die Demobilmachung in dem Bestreben, die Männer in die Volkswirtschaft so schnell wie möglich wieder einzuordnen, die Frauenarbeit sehr radikal wegwischte, denn die Formen, die die Frauenarbeit in der Kriegswirtschaft im allgemeinen angenommen hatte, stellten auf die Dauer einen Raubbau an Frauenkraft in ebenso tiefstehenden wie auch körperlich ungeeigneten Arbeiten dar. Vielleicht sind so gewisse Gefahren abgeschwächt, die in einer Verlängerung kriegswirtschaftlicher Formen der Frauenarbeit bestanden hätten: der starke Druck zur Vermehrung der ungelernten Arbeit auf Kosten der gelernten, um Frauen rasch einstellen zu können, die ungeheure Beschleunigung der Normalisierung und damit der mechanisierten Massenherstellung. Der starke Frauenbedarf der Kriegswirtschaft auf dem Gebiete der ungelernten Arbeit hatte auch insofern den Fortschritt der Frauenarbeit zur Qualität ungünstig beeinflußt, als die Mädchen (wie übrigens die schulentlassenen Knaben auch) infolge der Möglichkeiten früher und hoher Verdienste in ungelernter Arbeit weniger als vorher gelernten Berufen zugeführt wurden. Auf der anderen Seite darf selbstverständlich nicht verkannt werden, daß die Kriegswirtschaft den Frauen auch die Bewährung auf höheren Stufen qualitativer Leistung ermöglicht hat, als sie früher zu erreichen vermochten. Dies gilt in zwei typischen Formen. Die eine ist die Wahrnehmung des Berufs des Ehemanns durch die Frau, vor allen Dingen in der Landwirtschaft. Es ist keine Frage, daß die während des Krieges für Hunderttausende von Gutsbesitzers- und Bauernfrauen bestehende Notwendigkeit, den Betrieb unter schwierigsten Bedingungen selbständig zu leiten, diese Frauen auf die Dauer und unverlierbar auf eine höhere Stufe der Mitarbeit im Betrieb des Mannes gehoben hat. Der starke Aufschwung, den in dieser Zeit und unmittelbar nachher die Organisationen der landwirtschaftlichen Frauen genommen haben, ist ein Beweis dafür. Die andere Form der Förderung weiblicher Berufsarbeit durch die Kriegswirtschaft ist die Betrauung mit höheren Stellungen insbesondere in den Angestelltenberufen, in der Verwaltungstätigkeit von Kommunen, Ämtern, Verbänden. Zahlenmäßig fällt dieses Aufrücken der Frauen zu höherer Arbeit selbstverständlich nicht so sehr ins Gewicht wie grundsätzlich. Und wenn auch die Grundsätze bei der Demobilmachung und der starke Druck der männlichen Berufsorganisationen die Frauen hier – und insbesondere hier – im ganzen schnell und energisch wieder zurückdrängte, so behauptete sich doch ein Teil von ihnen, und so blieb als Gesamtergebnis die Tatsache der Bewährung als solcher. Alles dies läßt sich leider zahlenmäßig nicht belegen, weil wir weder eine Statistik der Kriegswirtschaft noch seitdem eine Berufsstatistik haben, die im Vergleich zu der von 1907 etwa ein Bild der Veränderungen zeigte. Viel einschneidender für die wirtschaftliche Frauenfrage als die Episode der Kriegswirtschaft sind die Veränderungen, die der Krieg in der Volkswirtschaft und in der Bevölkerungszusammensetzung in Deutschland hinterlassen hat. Zunächst in der Wirkung der Kriegsverluste an Männern auf die Heiratsaussichten der Frauen. Deutschland hat einen Kriegsverlust von rund 1 800 000 Toten gehabt. Die Zahl der als Kriegsbeschädigte erwerbsunfähigen oder nachträglich an den Kriegsfolgen zugrunde gegangenen Männer läßt sich genau nicht angeben, schon allein aus dieser Gefallenenziffer ergibt sich einerseits ein großer Witwenüberschuß – und zwar der bis dahin im Rahmen der Frauenfrage nicht existierende Überschuß von jungen Witwen, der ein ganz anderes Frauenproblem sowohl wirtschaftlich wie sozial und seelisch darstellt, als das normale Witwenproblem, andererseits eine starke Verminderung der Heiratsaussichten der Mädchen der entsprechenden Jahrgänge. Man muß hinzunehmen, daß für nahezu alle jugendlichen Kriegsteilnehmer die Berufslaufbahn durch den Krieg so lange und so nachdrücklich unterbrochen worden ist, daß auch darin eine Hinausschiebung der Möglichkeit der Eheschließung und damit eine Verminderung der Heiratsmöglichkeit überhaupt verbunden ist. Die in diesen Tatsachen zum Ausdruck kommende Frauenproblematik erschöpft aber keineswegs die tatsächlichen Beschwerungen der Frauenfrage in Deutschland, die wir als Kriegsfolge erleben. Diese Beschwerungen bestehen insbesondere aus den der deutschen Volkswirtschaft durch den Frieden von Versailles auferlegten Existenzbedingungen. Die unmittelbare Wirkung der Gebietsabtretungen auf die Frauenfrage ist deshalb nicht so erheblich, weil die Industrien dieser Gebiete nur in geringem Maße Frauen beschäftigen. Viel stärker jedoch wird die Frauenfrage berührt durch die allgemeinen Wirkungen der Einschnürung des deutschen Wirtschaftslebens. Die von unseren Feinden in den Vordergrund ihrer Politik gestellte Tatsache, daß es einige Millionen Deutsche zuviel gibt, wird sich im Wirtschaftskampf vorzugsweise gegen die Frauen auswirken. Denn dieses Plus an Menschen sind diejenigen, die von Deutschlands Stellung in der Weltwirtschaft direkt und indirekt gelebt haben – sind die in Industrie, Handel, freien Berufen und öffentlichem Dienst beschäftigten Männer und Frauen. Nicht in der Landwirtschaft wird der bittere Existenzkampf der nächsten Zeit ausgefochten werden, sondern auf dem Boden einer eingeengten, mit hohen Produktionskosten vorbelasteten Industrie und des von ihr und der weltwirtschaftlichen Lage Deutschlands abhängigen Handels. Hier aber ist auch der Standort der wirtschaftlichen Frauenfrage. Die Bedrohung der deutschen Textilindustrie in ihren Exportmöglichkeiten trifft ein Hauptgebiet der industriellen Frauenarbeit. Der schwere weltwirtschaftliche Konkurrenzkampf der deutschen chemischen Industrie ebenso. Insbesondere aber dürfte die Krisis, von der die Erwerbstätigen im Handel und Bankwesen in der nächsten Zeit bedroht sind, die Frauen sehr empfindlich treffen. Es ist keine Frage, wenn auch durch berufsstatistische Feststellungen noch nicht belegbar, daß Handel und Bankgewerbe sich infolge von Kriegswirtschaft und Finanzkrise unverhältnismäßig aufgebläht haben und zurzeit viel mehr Menschen beschäftigen als ihrer dauernden wirtschaftlichen Bedeutung entspricht. Wäre eine Berufsstatistik zurzeit möglich, so würde sie vermutlich zeigen, daß hier das Hauptgebiet der vom Hause gelösten weiblichen Erwerbstätigkeit überhaupt liegt: das Gebiet, in das von unten und von oben her: aus der ausgesprochen proletarischen und aus der Bildungsschicht im engeren sinne des Wortes sich die weiblichen Kräfte vor der Ungunst der Verhältnisse gerettet haben. Diese Ungunst der Verhältnisse in der Bildungsschicht bildet einen weiteren sehr wesentlichen neuen Faktor der Frauenfrage nach dem Kriege, dessen seelische Wirkungen später zu berühren sein werden, über dessen wirtschaftliche hier zur Kennzeichnung der Sachlage noch einige Bemerkungen notwendig sind. Die Frauenfrage ist in gewisser Beziehung stets verbunden gewesen mit einer Verarmung des Mittelstandes. Das arme Mädchen, dessen Vermögenslosigkeit ihr zum Ehehindernis wird und das doch im verwandtschaftlichen Haushalt nicht mehr aufgenommen werden konnte, ist ja in den europäischen Ländern der Typus, in dem sich das Bewußtsein einer Frauenfrage zuerst entwickelte. Der Eintritt in den Beruf löste diese Frage um so besser, je angemessenere Berufsmöglichkeiten sich für diese Mädchen fanden. Heute steht ihnen zwar theoretisch alles offen, praktisch aber fehlt es den Familien der Bildungsschicht an der Möglichkeit, eine längere Berufsausbildung der Mädchen zu bezahlen. Das Rentenvermögen, der wirtschaftliche Rückhalt für den gebildeten Mittelstand, aus dem Berufsausbildung und Eheausstattung der Kinder bestritten wurde, ist so gut wie zerstört. Die Gehälter sind bis an die Grenze des Existenzminimums der kleinen Familie gesunken. In der Verteilung der kleinen Summen, die für die Ausbildung gezahlt werden können, an Söhne und Töchter werden ohne Zweifel durchschnittlich die Söhne bevorzugt. So stehen die Töchter in Gefahr, heute wieder wie ehemals untergeordnete Berufe wählen zu müssen, die schnell zum Erwerb führen, oder unter Entbehrungen und Überanstrengung, die häufig ihre Kraft und ihr Selbstvertrauen erschüttern, sich den höheren Beruf erkämpfen zu müssen. Die Verarmung des Mittelstandes übte zugleich eine sehr bedeutsame und bedrückende Wirkung auf die Lage der Hausfrau. Der gebildete Mittelstand war vor dem Kriege zu einem Grade von Wohlhabenheit gelangt, der der Hausfrau in weitem Maße gestattete, die äußere Arbeit des Haushaltes auf Dienstboten abzuwälzen. In dieser Möglichkeit beruhte zum großen Teil die Grundlage sowohl der feineren Kultur des Hauses wie auch der Freiheit der Frau für die Teilnahme an weiteren geistigen, künstlerischen oder sozialen und politischen Interessen. Jetzt schränken sich die Kulturmöglichkeiten des Hauses auf das soziale Existenzminimum ein; die Hausfrau muß nicht nur einen großen Teil rein körperlicher Arbeit übernehmen, den sie früher anderen überlassen konnte, sondern ihre Mühe vermehrt sich auch durch die Instandhaltung verschleißender Sachen, die nicht ersetzt werden können, durch sehr viel mehr Sorgfalt und Arbeit, die an das Erhalten und Ausbessern gewendet werden muß – noch ganz abgesehen von der qualvollen Episode der Geldentwertung, die die Haushaltsführung zu einem Martyrium von Angst und Hetzerei machte. Es wird vielleicht noch lange dauern, bis die Verhältnisse die Hausfrauen wieder entlasten werden, und bis dahin kann auf jenen Überschuß an Zeit und Kraft, von dem die Frauenbewegung zum Teil lebte, nicht gerechnet werden. Diese Überlastung der Hausfrau stellt ein besonderes Frauenproblem, eine neue Frauenfrage dar, insofern Wohnungsgestaltung, Haushaltungsorganisation, ja letzten Endes die Formen des Familienlebens überhaupt durch diese veränderten Verhältnisse neue Aufgaben stellen. Die Wirkung dieser wirtschaftlichen Kriegsfolgen entfaltet sich nun innerhalb einer von Grund aus umgestalteten seelischen und politisch-sozialen Gesamtlage der Frauen. Die seelische Gesamtlage wird durch zwei Tatsachengruppen gekennzeichnet. Die eine besteht in der ungeheuren Wucht, mit der der Krieg die Frauen aus ihrem Einzelschicksal und der Einkapselung in die Angelegenheiten der Familie in das Gesamtschicksal hineinriß. Die Form, in der sich die Anteilnahme der Frauen an diesem nationalen Schicksal im Weltkriege zeigte, ist durch die vorangegangene Entwicklung der Frauenbewegung deutlich mitbestimmt. Niemals zuvor hatten Frauen mit so starker und selbständiger Initiative in der Organisation des Heimatdienstes mitgearbeitet. Die unmittelbarere Teilnahme an Ereignissen und Leistungen des Krieges wurde gestützt durch die besonderen Anforderungen, die im Heimatdienst an die Mitwirkung jeder einzelnen Frau gestellt wurden und deren Erfüllung gleichfalls organisierte Aufklärung und Unterstützung nötig machte. Andererseits enthüllte der Krieg naturgemäß auch das Maß von Rückständigkeit, das eine breite Masse von Frauen den Ansprüchen an ihre staatsbürgerliche Einstellung und ihren Gemeinsinn entgegensetzte. Die Schwierigkeiten, diese Frauen für eine gemeinwirtschaftlich richtige Haushaltsführung, überhaupt für das »Durchhalten« in jedem Sinne zu gewinnen, enthüllten die Unzulänglichkeit der bisherigen Frauenerziehung und bestätigten zugleich die von der Frauenbewegung immer behauptete Tatsache, daß unter den heutigen Verhältnissen die Frauen mit dem Gemeinschaftsleben fester und unmittelbarer verbunden werden müßten, um ihrer Bestimmung im Ganzen richtig zu dienen. So traten die von der Frauenbewegung geschaffenen Tatsachen eines verstärkten staatsbürgerlichen Bewußtseins eines Teils der Frauen durch den Krieg ebenso stark hervor wie andererseits die von der Frauenbewegung betonte, aber bis dahin verkannte Tatsache einer neuen unmittelbareren Wichtigkeit der Frau für Staat und Volksgemeinschaft. In dieser Hinsicht war der Krieg eine gewaltige Bestätigung der Frauenbewegung und bekehrte manchen Gegner. Gerade die Art, wie in Deutschland der Weltkrieg geführt werden mußte, dessen Entscheidungen ebenso sehr in der Heimat wie an den Fronten lagen, hob die Besonderheit der weiblichen Aufgaben neben den männlichen stark ins Bewußtsein und verhinderte, daß etwa, wie man anfangs wohl erwarten konnte, unter dem Eindruck der militärischen Vaterlandsverteidigung die Bewertung der Frauenleistung, wie bisher immer in Kriegszeiten, zugunsten des Mannes sank. So ist die eigentümliche Tatsache zu verzeichnen, daß in sämtlichen am Kriege beteiligten Ländern schon vor seinem katastrophalen Ende die Frauenbewegung durch den Krieg ihren Zielen näher kam, insofern als den Nationen das Bürgertum der Frau durch die Formen ihrer Mitwirkung im Heimatdienst verständlicher und natürlicher geworden war, und als bei ihnen allen der Widerstand gegen das Frauenstimmrecht der Bereitwilligkeit Platz machte, den Frauen staatsbürgerliche Verantwortungen mit zu übertragen. wenn einerseits das Bürgertum der Frau durch das Kriegserlebnis subjektiv in ungekanntem Maße vertieft wurde und als objektive Notwendigkeit sowohl durch die Leistungen wie durch das Versagen der Frauen hervortrat, so hat doch der Krieg auch noch in anderer Weise die seelische Gesamtlage der Frauen beeinflußt. Das Wort, daß der Krieg als Vater aller Dinge die einen zu Göttern und die anderen zu Sklaven mache, hat sich auch in den moralischen Wirkungen des Krieges auf die Frauen gezeigt. Stärkte er bei den einen die Kraft und die Leistung, erhöhte er das Maß der Verantwortung, weitete er das Einzelschicksal zum Volksschicksal, erzog er in Sturm und Leid die Bürgerin, so hat doch auch auf der anderen Seite sich die demoralisierende Wirkung der Auflösung aller geordneten, gesunden Lebensverhältnisse auch bei den Frauen gezeigt. Gerade in den breiten Volksschichten konnte diese Auflösung der Familie und ihres für die gesamte Gesittung so wesentlichen gegebenen Lebens- und Arbeitsrhythmus nicht ohne entsittlichende Wirkungen bleiben. Die sexuelle Frage ist durch den Krieg in jeder Weise verschärft. Auf der einen Seite durch die Notbehelfe an der Front, auf der anderen Seite durch die Versuchungen in der Heimat. Eheliche Treue lockerte sich vielfach, innere Entfremdung, Reibungen als Folge der erhöhten Selbständigkeit der Frau schufen neue Schwierigkeiten. Besonders aber wuchs die Jugend ohne den Schutz einer festen, gesunden Lebensordnung in ungewöhnlichen, unberechenbaren Verhältnissen auf und entwuchs sehr vielfach viel früher als sonst wirtschaftlich und seelisch der häuslichen Beeinflussung. Die Lockerung der Volksmoral durch die Umkehrung aller Verhältnisse und Begriffe auf wirtschaftlichem Gebiet, die Gewöhnung an eine chronische Gesetzesumgehung im Rahmen der Zwangswirtschaft – das alles kam hinzu, um eine innere Ungebundenheit zu begründen, die das sexuelle Gebiet um so stärker ergriff, als Wohnungsnot, Hunger und Armut den Durst nach Betäubung weckte und zugleich die Voraussetzungen von Eheschließung und Familiengründung nicht vorhanden waren. Wurde am Ende des Krieges die moralische Last des Durchhaltens für die Masse der Bevölkerung zu schwer, so kam dann mit dem katastrophalen Zusammenbruch auch noch die Verzweiflung über die Vergeblichkeit aller Anstrengungen, Opfer und Leiden. Dieser Zusammenbruch in der Revolution schuf eine Stimmung, in der vollends alle traditionellen Hemmungen und Moralbegriffe über Bord geworfen wurden aus Enttäuschung, Verzweiflung und Hoffnungslosigkeit, in der nur noch die zynische Parole: »Darum laßt uns heute leben« als einzig unangreifbare Wahrheit übrig zu bleiben schien. Jeder klarsehende Beobachter weiß, daß die Grundlagen insbesondere der weiblichen Gesittung unter all diesen äußeren und seelischen Wirkungen in hohem Maße gelitten haben, daß die weibliche Jugend in einem früher nicht gekannten Maße bewußt und unbewußt auf dem Gebiet der Sexualmoral Auffassungen huldigt, die bisher den Männern allein vorbehalten waren. Es darf andererseits natürlich nicht verkannt werden, daß auch etwas von den moralischen Impulsen des Krieges in die Nachkriegszeit hinüber gerettet worden ist und daß andererseits in dem Versuch, nach der Revolution zum Wiederaufbau zu kommen, eine Summe starker neuer und schwungvoller sittlicher Kräfte eingesetzt wurde, auch von den Frauen. Es wäre ja merkwürdig gewesen, wenn der Eintritt in das volle Staatsbürgertum nicht mit diesen starken sittlichen Impulsen verbunden gewesen wäre. In allen Schichten und in allen Generationen der Frauen finden wir Keime, Ansätze zur »Erneuerung«, sei es, daß sie aus der Jugendbewegung, sei es daß sie aus den Verantwortungen des neuen Staatsbürgertums oder aus der neuen Energie der im Kriege tausendfach verwundeten Mütterlichkeit hervorgingen. Auch in der Kulturschicht aber sind durch den Krieg, der als ein Zusammenbruch der europäischen Zivilisation empfunden wird, die bisherigen Grundlagen der sittlichen Lebensgestaltung vielfach in Frage gestellt, und es beherrscht die Jugend dieser Schicht ein gärendes Suchen nach von Grund aus erneuerten sittlichen Ideen. Diese gärende Bewegung unterwirft sich auch die Probleme der Geschlechter, ihrer Beziehungen und ihrer Bestimmung. Bis jetzt ohne zu klaren Forderungen gekommen zu sein, aber doch so, daß man sieht, wie die alten Probleme sämtlich wieder neu gestellt werden und neu durchlebt werden müssen. Die Auswirkungen dieser seelischen Gesamtlage und der Bewegung, die sie hervorruft, auf den einzelnen Gebieten der Frauenfrage wird nun in den besonderen Kapiteln weiter zu erörtern sein. In ihrer Gesamtheit darf man diese Lage so kennzeichnen, daß keines der alten Frauenprobleme verschwunden ist, daß sie vielmehr in derselben oder wenig veränderter objektiver Gestalt, wenn auch subjektiv vielfach anders erlebt, erscheinen und ihre Lösung fordern, die durchweg problematischer und schwerer geworden ist. Viertes Kapitel Probleme der Frauenbildung Die Schule bildet den wesentlichen Teil der immerwährenden Arbeit, durch die Kulturgüter in Bildung umgesetzt, oder, um die Formel der früheren Ausführungen wieder aufzunehmen, objektive Kultur in persönliche Kultur verwandelt wird. Gerade das 19. Jahrhundert, das die Verfeinerung der Kulturprodukte durch eine immer ausgebildetere Arbeitsteilung zu einer so schwindelnden Höhe getrieben hat, indem es aber zugleich durch dieselbe ausgebildete Arbeitsteilung den einzelnen Menschen zum mechanischen Werkzeug herabdrückte und dadurch seine persönliche Kultur erschwerte und beeinträchtigte – gerade dieses 19. Jahrhundert hat uns die Wichtigkeit der Aufgabe, die objektiven Kulturwerte in subjektive zu verwandeln, ganz besonders ins Licht gerückt. Die Wichtigkeit der Aufgabe – und zugleich ihre unendlichen Schwierigkeiten. Sie zu überwinden, ist das eigentliche Problem, das Kernproblem der Pädagogik. Die Kulturinhalte, die Erkenntnisse der Wissenschaft, die Leistungen der Technik, die Schöpfungen der Kunst müssen der Entwicklung der Individuen dienstbar gemacht werden, denn ihr Wert beruht schließlich in nichts anderem als in dem persönlichen Leben, das in sie gebannt ist, um aus ihnen heraus gleiches zu schaffen oder zu erwecken. Von diesem Gesichtspunkt aus hat die Pädagogik sich – allerdings auf breiterer Grundlage – die Frage vorzulegen, die Spencer als »die Frage nach dem Verhältniswert der Wissenschaften« formuliert. Sie hat zu fragen einmal: Welche Kulturgebilde (in Wissenschaft, Kunst, Wirtschaft, Politik, Ethik und Religion) bestimmen das Kulturleben in so weitgreifender, entscheidender Weise, daß jeder, der an ihnen keinen Anteil hat, außerhalb des geistigen Zusammenhangs mit seinem Volk und seiner Zeit bleibt, und weiter: Welches sind die unerläßlichen Grundlagen zum Weiterwachsen der nationalen Kultur in der Jugend? und weiter, persönlich gewendet, aus welchen Kulturgütern baut sich unter gegebenen individuellen und sozialen Bedingungen der einzelne Mensch, die Individualität, wesensgemäß auf? Und schließlich: wie ist die auf Grund dieser Fragen sich ergebende Bildungsaufgabe für die Gesamtheit der Nation zu lösen? Es liegt nun auf der Hand, daß diese Fragen um so verwickelter werden, je vielfältiger, differenzierter, bunter der Kulturbesitz eines Volkes ist, je mannigfaltiger die geistigen Richtungen, Ideale, Zielsetzungen sind. In Deutschland kommt zu der Vielgestaltigkeit unseres geistigen Wesens heute die Aufwühlung durch die Zeit, die Traditionen in Zweifel gezogen, Keime getrieben und auf der ganzen Linie eine heftige Auseinandersetzung zwischen Altem und Neuem hervorgerufen hat. Wie stellt sich uns nun in diesem Zusammenhang die Frage der Frauenbildung dar? Ich glaube, wir dürfen nicht anstehen zu behaupten, daß sie ein komplizierteres Problem ist, als die Knabenbildung. In dem Maße komplizierter als die Aufgaben der Frau innerhalb der Kultur vielfältiger sind als die des Mannes, weil sie, wie im ersten und zweiten Kapitel dargestellt ist, heute zwei Lebenskreisen angehört, dem beruflich gegliederten Arbeitsleben, in dem die Leistung des Mannes zum größten Teil liegt, und der Familie, die immer noch ihre Hauptsphäre ist, aber doch schon fast die Hälfte der erwachsenen Frauen in unserem Volke nicht mehr ausschließlich, und viele überhaupt nicht beansprucht. Und da leider noch niemand versteht, den Mädchen, die geboren werden, ein Horoskop zu stellen, in welchem dieser beiden Lebenskreise ihr Dasein ablaufen wird, so müssen sie eben möglichst für beide ausgerüstet werden. Dem Meinungskampf um die Gestaltung der weiblichen Fortbildungsschule – dem Kampf um die Frage, ob ihr Schwergewicht nach der Seite der gewerblichen oder nach der der allgemeinen und hauswirtschaftlichen Bildung gesucht werden müsse – liegt die Tatsache dieser Doppelseitigkeit des Frauenlebens ebenso zugrunde wie den Fragen des Aufbaus der höheren Lehranstalten für Mädchen. Und so ist denn auch, seit man angefangen hat, sich dem Problem der Frauenbildung allgemein etwas ernsthafter zuzuwenden, mit der gleichen Energie für eine vorwiegend realistisch-praktische, wie für eine in erster Linie idealistisch-weibliche Frauenbildung gekämpft worden. Und heute, unter dem schwereren Druck wirtschaftlicher Notwendigkeiten auf der einen und der höher gespannten Forderung seelischer Formung auf der anderen seite klafft dieser Dualismus um so weiter. Man kann sagen, daß an die Notwendigkeit der Berufsbildung der Mädchen überhaupt erst eine wirklich energische Behandlung der Probleme weiblicher Bildung anknüpfte. Die ernsthafte Pädagogik hat von der Reformation bis gegen das Ende des 19. Jahrhunderts sich fast ausschließlich für den Knaben interessiert. Die Mädchenbildung wird in den Erziehungsschriften höchstens als Annex in wenigen Paragraphen abgehandelt, mehr der Vollständigkeit wegen als aus lebhaftem Interesse. Die spezielle pädagogische Literatur über die Mädchenschule brachte keine brauchbaren Lösungen. Sie entsteht ausschließlich auf dem Boden der höheren Mädchenschule und bleibt an Sachlichkeit, an Weite des Horizonts, an Fühlung für die Kulturbedingungen der Zeit weit unter dem Niveau all der Bemühungen, in denen die Gestalt des modernen Knabenschulwesens geschaffen wurde, sie verfiel dem obligaten süßlichen Schulidealismus, der Phrase, der Mumifizierung eines Frauentypus, der – soweit er überhaupt einmal Leben gehabt hatte – der Vergangenheit angehörte und auf dem Boden der modernen Verhältnisse nicht mehr lebensfähig war. Sie ging um die Forderungen der Zeit, die wirtschaftlichen wie die geistigen, in weitem Bogen herum, teils weil sie sie wirklich nicht sah, teils, weil sie sie nicht sehen wollte. Noch im Jahre 1887 behauptete einer der bekanntesten Führer der Mädchenschulpädagogen, daß die Töchterschulfrage mit der Frauenfrage – »sofern gegenwärtig überhaupt noch von einer solchen die Rede ist« – streng genommen gar nichts zu tun hab. Die deutsche höhere Mädchenschule . Geschichte und Entwicklung derselben bis in die neueste Zeit, von Gotthold Kreyenberg. Frankfurt a. M. 1887. S. 23. Diesen Standpunkt hat man so lange wie nur irgend möglich gewahrt, sowohl in der Frauenbildung der unteren Schichten wie auch auf den höheren Stufen hat man bestenfalls auf ein zu offensichtlich gähnendes Loch des alten Kleides einen neuen Flicken geheftet. Erst im Beginn des 20. Jahrhunderts hat die nicht mehr zu übersehende Schwere der wirtschaftlichen Frauenfrage und der unausgesetzte Hinweis der Frauenbewegung auf diese nicht mehr wegzuleugnenden Tatsachen (weniger noch die Einsicht in die geistige Verwandlung der Frau im letzten halben Jahrhundert, die man nicht zugeben mochte) zu den systematischen Reformen im höheren Mädchenschulwesen geführt, die sich auch heute immer noch im Versuchsstadium befinden. In der Gestaltung der Berufsbildung und -vorbereitung für die unteren Schichten sind wir noch weiter zurück. Stellen wir uns, um den Ausgangspunkt für die Kritik des gegenwärtigen Zustandes zu gewinnen, dem Problem, wie es nun einmal liegt, Auge in Auge gegenüber. Erkennen wir an – denn wir müssen das anerkennen – daß die wirtschaftlichen Verhältnisse die Notwendigkeit einer ernsthaften Berufsbildung für die weit überwiegende Mehrzahl der Mädchen mit sich bringen – erkennen wir weiter an, daß an die geistig-sittliche Leistung der Frau in der Familie, an ihre Kraft und Sicherheit als Führerin einer vielfach umdrohten Jugend sehr hohe Ansprüche gestellt werden müssen –, erkennen wir das beides an und fragen wir nach dem Wege, diese Doppelaufgabe der Frauenbildung auf ihren verschiedenen Stufen zu befriedigen. Diese Stufen sind durch den Aufbau der Einheitsschule, wie er sich jetzt auf der Grundlage der Reichsverfassung im allgemeinen gestaltet, auch für die Mädchen mit bestimmt. Es ist die Frage zu beantworten, wie der Artikel 146 der Reichsverfassung in der Mädchenbildung durchzuführen ist: »Das öffentliche Schulwesen ist organisch auszugestalten. Auf einer für alle gemeinsamen Grundschule baut sich das mittlere und höhere Schulwesen auf. Für diesen Aufbau ist die Mannigfaltigkeit der Lebensberufe, für die Aufnahme des Kindes in eine bestimmte Schule sind seine Anlage und Neigung, nicht die wirtschaftliche und gesellschaftliche Stellung oder das Religionsbekenntnis seiner Eltern maßgebend.« Die in diesen Sätzen enthaltenen Aufbauprinzipien werden vervollständigt durch den Artikel 145 von der Volksschule, die mindestens acht Schuljahre haben und an die sich die Fortbildungsschule bis zum 18. Lebensjahre anschließen soll. Die Entwicklung des deutschen Schulwesens hat die durch diese Grundsätze bezeichnete Richtung eingeschlagen, wenn auch die »Einheitsschule« noch keineswegs fertig ist. Danach ergeben sich auch für die Mädchenschulen drei Stufen, die in der Verfassung als Volksschule, mittleres und höheres Schulwesen bezeichnet werden. An jede dieser Stufen schließt sich der Aufbau eines Fachschulzweiges, der in der Verfassung erwähnten »Mannigfaltigkeit der Lebensberufe« entsprechend. So entsteht das Bild: Volksschule und Berufsschule (Fortbildungsschule) – mittleres Schulwesen (zu rechnen bis zur sogenannten »mittleren Reife«) und mittleres Fachschulwesen – höhere Schule (zur Hochschulreife führend) und Hochschule. Es bleibt dabei dem Ausbau überlassen, wie weit mittlere und höhere Schulen auf der Volksschule oder die höheren auf den mittleren aufbauen. Wird dieses Schema auf die Mädchen angewendet, so wird sich zunächst ergeben, daß (so wenig bei den Knaben) eine Berücksichtigung der spezifischen Lebensberufe innerhalb der elementaren, mittleren und höheren Stufe des allgemeinen Schulwesens nicht erfolgen kann. Das beherrschende Problem des Frauenlebens – der Doppelberuf – kommt als Bildungsproblem im wesentlichen erst in dem fachlichen Teil des Schulaufbaus zur Erscheinung. Freilich nicht durchaus. 1. Auch im Rahmen der Mädchenvolksschule wird die Frage der Anpassung des Unterrichts an das Geschlecht, seine Eigenart und seine Aufgaben eine Rolle spielen. Je beweglicher unter dem Einfluß der gegenwärtigen pädagogischen Richtung Erziehung und Unterricht auch in der Volksschule geworden sind, je weniger Bedeutung der Festlegung der Stoffmassen zugebilligt wird, je mehr der Grundsatz der vom Lehrer nur zu leitenden Spontaneität des Kindes selbst sich durchsetzt, um so selbstverständlicher wird der Unterricht bei den Mädchen in der Anpassung an ihre Art einen spezifischen Charakter gewinnen. Das ist nicht nur unbedenklich, sondern auch gesund, wenn die Schule hier der spontanen Einstellung des Kindes selbst folgt, nicht aber eine vorgefaßte Idee weiblicher oder männlicher Art dem Kinde aufzwingt. Indem die Schule heute von dem Arbeitsgedanken beherrscht ist, wird sie auch in der manuellen Betätigung von Mädchen und Knaben den natürlichen Interessen folgen. Vielleicht wird sie auf diese Art – und je unbefangener sie dabei vorgeht, um so besser – überhaupt erst die objektive Grundlage für die Differenzierung des Unterrichts nach dem Geschlecht gewinnen. Sofern es sich um den lehrplanmäßig festgelegten Stoff handelt, wird man innerhalb der Volksschule einen Unterschied zwischen männlichen und weiblichen Lehrplänen höchstens in ganz geringem Maße auf der Oberstufe machen können, selbstverständlich wird der Handarbeitsunterricht weiblich zu gestalten sein; ob daneben in den Oberklassen der Volksschule hauswirtschaftlicher Unterricht eingeführt werden soll, ist eine umstrittene Frage. Sobald die obligatorische Pflichtfortbildungsschule gesichert ist, wird sie kaum mehr umstritten sein, es wird dann selbstverständlich der hauswirtschaftliche Unterricht in die Fortbildungsschule hinausgeschoben werden. Das eigentliche Problem setzt in der Fortbildungsschule (Berufsschule) ein. Vor dem Kriege gab es eine Pflichtfortbildungsschule für Mädchen auf Grund von Gesetz in fünf Staaten, in weiteren fünf Staaten war die obligatorische Einführung der weiblichen Pflichtfortbildungsschule durch Ortsstatut der Gemeinden möglich. In den übrigen fünfzehn deutschen Staaten, unter denen Preußen war, gab es keine landesgesetzlichen Bestimmungen, die zum Besuch der Fortbildungsschule verpflichteten. Durch den Artikel 145 der neuen Reichsverfassung ist die Fortbildungsschule bis zum vollendeten achtzehnten Lebensjahr verpflichtend gemacht. Der Artikel bedarf jedoch noch der Inkraftsetzung durch ein Gesetz, das bis jetzt aus finanziellen Gründen noch nicht hat erlassen werden können. Jedenfalls ist aber durch die Festlegung des Grundsatzes in der Reichsverfassung auch eine grundsätzliche Klärung über die Gestaltung der Fortbildungsschule für Mädchen notwendig geworden. In den an die Verfassung anschließenden pädagogischen Erörterungen hat sich als Name für die Fortbildungsschule allgemein das Wort Pflichtberufsschule durchgesetzt. Bei der Bestimmung ihrer Aufgabe den Mädchen gegenüber muß allerdings eine sorgfältige Abwägung der Bedürfnisse des Doppelberufes der Frau in Haus und Erwerb stattfinden. Da die Pflichtberufsschule nur über einen Teil der Zeit (in der Regel sechs bis acht Stunden wöchentlich) der im übrigen häuslich oder beruflich beschäftigten Mädchen verfügen kann, so ist eine Konzentration ihrer Zielsetzung um so dringlicher. Die Berufsschule soll, wie ihr Name sagt, in erster Linie Berufsschule sein, d. h. sich anschließen an die Berufsarbeit, in der die Mädchen stehen. Aus diesem Grundsatz ergeben sich für die Praxis vier Typen weiblicher Berufsschulen: die hauswirtschaftliche, die landwirtschaftliche, die kaufmännische und die gewerbliche. In der Gestaltung ihrer Lehrpläne muß allerdings von der Einsicht ausgegangen werden, daß das, was die Schule diesen Mädchen zu geben hat, wo immer sie auch arbeiten, in erster Linie ein Stück allgemeiner menschlicher und bürgerlicher Fortbildung sein muß. Das bedeutet, daß einerseits die allgemeinen Fächer einen verhältnismäßig weiten Raum haben müssen, daß andererseits die Spezialfächer in einer Form gegeben werden müssen, bei der nicht die Schulung weiterer technischer Fertigkeiten, sondern die Bildung des Berufsmenschen im Vordergrund steht. Zu den Elementen allgemeiner Bildung rechnet die Pädagogik der Berufsschule heute wohl nahezu durchweg neben der Lebens- und Berufskunde für die Mädchen die Anleitung in allen Arbeiten der Hauswirtschaft. Diese Anleitung verbindet sich je nachdem in der hanswirtschaftlichen oder der gewerblichen Berufsschule mit den beruflichen Aufgaben im engeren Sinne und wird im gleichen Maße intensiver betrieben werden können. Fraglich ist ihr Ausmaß und ihre Zielsetzung da, wo es sich tatsächlich um einen Teil der Allgemeinbildung der Mädchen handelt. Hier ist die Lösung der Frage durch die Einfügung weniger Wochenstunden für die Hauswirtschaft durch die Praxis als minder wertvoll erwiesen worden, wie die Form, die zuerst in Bremen durchgeführt worden ist und heute als vorbildlich angesehen werden kann: eines hauswirtschaftlichen Jahres für alle schulentlassenen Mädchen mit einem viel intensiveren Betrieb der Hauswirtschaft, auf Grund dessen dann für die folgenden Jahre die hauswirtschaftliche Bildung als abgeschlossen angesehen werden kann. Diese Einrichtung hat den Vorteil, die Mädchen noch vor der Entscheidung über einen besonderen Beruf so gründlich in die Hauswirtschaft einzuführen, daß nicht nur die gewonnenen Grundlagen unverlierbar sind, sondern daß auch die Berufswahl selbst unter Umständen durch diese Ausbildung noch zugunsten der Hauswirtschaft bestimmt werden kann.   2. Die zweite Linie im Frauenbildungswesen verbindet die höhere Mädchenschule mit dem mittleren Fachschulwesen. Es wäre also hier die Stelle, um über die Gestaltung der höheren Mädchenschule zu sprechen. Je höher hinauf wir im weiblichen Unterrichtswesen kommen, um so schärfer wird das aus dem Doppelberuf der Frau hervorgehende Bildungsproblem hervortreten. Der erweiterte Lehrgang bietet für die Frage nach dem Verhältniswert der Kulturgüter für die persönliche Lebenserfüllung einen größeren Spielraum, der Formulierung der Bildungsziele zahlreichere Möglichkeiten. In welcher Richtung soll auf der Grundlage des objektiv unerläßlichen Elementarwissens die Bildung der Mädchen ausgebaut und verfeinert werden? Die erste Rücksicht, die maßgebend sein muß, ist die auf die Kulturaufgabe der in der Familie und für die Familie lebenden gebildeten Frau. Im zweiten Kapitel dieser Erörterungen ist schon davon die Rede gewesen, daß diese Aufgaben heute noch neben der wirtschaftlichen Teilung des Familienbetriebes die Pflege des »geistigen Konsums«, der persönlichen Kultur umfassen. In diesem Wirken gibt es nichts Fachmäßiges, Einseitiges, sondern es richtet sich auf alle menschlichen Werte und nimmt alle Zeiten der Persönlichkeit in Anspruch. In seinem Bereich gibt es für alle Kräfte und Fähigkeiten eine Aufgabe, und doch bedeutet all dieses einzelne Können nur etwas, sofern es getragen und geleitet wird von dem Gesamtwert der Persönlichkeit. Es ist ein Instinkt für diese Einzigartigkeit des sogenannten spezifischen Frauenberufs, der zu der Forderung geführt hat, die Frauenbildung müsse sich mit besonderer Hingabe der Pflege und Entfaltung des Innenlebens, der »harmonischen Persönlichkeit« widmen. Dieser Instinkt hat die höhere Mädchenschule auf verhängnisvolle Abwege geführt, einerseits, indem er dazu verleitete, ihr Aufgaben einer intimen Seelenkultur zu stellen, die überhaupt jenseits der Grenzen der Schulerziehung liegen, – andererseits, indem er sie den realen Aufgaben entzog, die sie hätte erfüllen müssen. Die deutsche höhere Mädchenschule hat es sich jahrzehntelang zum Ruhm gerechnet, daß sie »eine harmonische Ausbildung des Verstandes, Gemütes und Willens in religiös-nationalem Sinne und auf realistisch-ästhetischer Grundlage« gewähre. Und sie hat ebenso gemeint, »der Natur und Lebensbestimmung des Weibes« vollkommen angepaßt zu sein. Auf diese zwiefache Grundlage der allgemeinen und der spezifischen Frauenbildung wurde sie von der bekannten Weimarer Versammlung der Mädchenschulpädagogen 1872 gestellt, und in diesem Geist hat sie sich entwickelt. Daß die höhere Mädchenschule mit Problemen, die in den harten Entwicklungskämpfen der höheren Knabenschule als unlösbar erkannt wurden, in einer um zwei oder drei Jahre kürzeren Lehrzeit so spielend leicht fertig wurde, weckt das Mißtrauen, daß es dabei nicht mit rechten Dingen zugehen kann. Und das Mißtrauen ist nur allzu berechtigt. Die Lösung des Rätsels liegt in der Bedingung, an die diese »harmonische Ausbildung« in Theorie und Praxis des Mädchenschulwesens geknüpft wurde. Es soll – um es wieder mit den Worten der Weimarer Denkschrift zu sagen – »die allgemeine Bildungsaufgabe für die weibliche Jugend unter Anerkennung der besonderen Begabung ihres Seelenlebens und unter Wahrung und Förderung ihrer eigentümlichen Bestimmung« verwirklicht werden. So wenig an sich gegen diese Bedingung zu sagen ist, so verflachend, lähmend, verweichlichend wirkte sie in dem Sinne, in dem man sie verstand. Für die Umschreibung der »eigentümlichen Bestimmung« der Frau fand die Weimarer Denkschrift keine anderen als die oft zitierten, für das deutsche Spießbürgertum unvergleichlich charakteristischen Worte, in denen das Ziel weiblicher Bildung darin gesetzt wird: daß »der deutsche Mann nicht durch die geistige Kurzsichtigkeit und Engherzigkeit seiner Frau an dem häuslichen Herde gelangweilt und in seiner Hingabe an höhere Interessen gelähmt werde.« Man würde meinen, hier nur eine mißglückte Formulierung einer an sich guten Meinung zu finden – wie man zur Verteidigung der Weimarer später oft behauptet hat –, wenn nur nicht auch von anderen Zeiten uns diese Auffassung entgegenträte und wenn nicht der durch offizielle Lehrpläne sowohl als durch die Praxis festgelegte Charakter der höheren Mädchenschule an der wörtlichen Bedeutung dieser These keinen Zweifel gelassen hätte. Hat doch auch ein Mann wie Paul de Lagarde in seinem »Programm der konservativen Partei Preußens« behauptet: »Jedes Mädchen lernt nur von dem Manne, den es liebt, und es lernt dasjenige, was, und so viel, wie der geliebte Mann durch seine Liebe als ihn erfreuend haben will.« Ihre Bildung gewinnt also die Ehefrau in der Ehe; »doch auch Schwestern, Töchter, Pflegerinnen werden durch Brüder, Väter, Kranke und Greise zu etwas gemacht, wenn sie diese Männer mit warmen Herzen bedienen.« Und: »ein einziger Mann, der in seiner Pflichttreue und Begeisterung einem Mädchen bekannt wird, das er sogar ignorieren darf, wirkt bildender als alle die getonten und bedruckten Haderfilze Deutschlands zusammen.« Man sieht, genau dasselbe Programm, nur mit noch ausgesprochenerem Geschlechtshochmut vorgetragen. Das Unglück unserer höheren Mädchenschule war, daß ihre Richtung auf Gemütskultur sich verband mit einer Einschätzung der Kulturaufgabe der Frau, die etwa durch das Rousseau-Wort la femme est faite spécialement pour plaire à l'homme zutreffend umschrieben wird. Darum sind in der höheren Mädchenbildung nach drei Zeiten hin ebenso gewichtige als in ihrem Wesen schwer zu fassende und aufzuzeigende Irrtümer begangen. Der erste lag darin, daß man um der harmonischen und abschließenden Bildung willen den Wissensstoff in enzyklopädischer Vollständigkeit auswählen zu müssen glaubte – dafür aber in Anbetracht dessen, daß die Frau ja nur andere Interessen teilen , nicht eigene pflegen sollte, eins andere, minder selbständige, stärker auf Autorität und fremdes Urteil sich stützende Art des Wissenserwerbes duldete, ja dulden mußte , weil eben der Stoffkreis für die Lernzeit und die Reife der Mädchen zu groß war. Dabei hat man gemeint, daß die Frau durch irgendeinen geheimnisvollen Zauber oder durch irgendeinen nur ihr eigentümlichen psychologischen Mechanismus vor dem Geist und Charakter vergiftenden Einfluß der Halbbildung geschützt sei, daß sie ihr geistiges Leben aus fremde Autorität stellen könne, ohne ihre intellektuelle Gewissenhaftigkeit abzustumpfen, daß sie sich an die Aufnahme ungezählter halbverstandener Dinge gewöhnen könne, ohne den Quell ihres eigenen geistigen Lebens zu verschütten, daß sie, mit falschen Wertgewichten ausgerüstet, doch Leichtes und Schweres, Starkes und Schwächliches nachher zu sondern wisse. Man vergaß, daß alles Wissen eigentlich erst dann charakterbildend wird, wenn es, wie Ruskin einmal sagt: »bis an die Schwelle jenes bitteren Tals der Demütigung führt, in welches die weisesten und tapfersten Männer hinabsteigen und bekennen, daß sie immer Kinder sind, die an unbegrenztem Strande Kieselsteine sammeln«. Man mißverstand zweitens das Verhältnis der Unterrichtsstoffe zu der Differenziertheit der männlichen und weiblichen Begabung. Man meinte, das Mädchen innerlich nur dadurch in der richtigen Weise weiter zu bringen, daß man ihm aus den Bildungsstoffen aussuchte, was sich in besonderem Maße für das Gemüt verwerten zu lassen schien, was, wie es in den preußischen Lehrplänen von 1894 heißt: »dem weiblichen Anschauungs- und Empfindungskreise nicht fernliegt.« Damit aber beging man den Fehler, alle Fächer, deren Bildungswert auf anderm Gebiet liegt (wie z. B. Mathematik und Naturwissenschaften), zu vernachlässigen und sowohl subjektiv wertvolle als objektiv wichtige Seiten des menschlichen Geisteslebens aus dem Gesichtskreis der Frau einfach auszuschließen. 5o legte man den Grund zu der bis zur geistigen Fremdheit gehenden Interessenverschiedenheit der Geschlechter. Ein eklatantes Beispiel dieser unsachlichen, verfehlten Verweiblichung des Unterrichts bot in den preußischen Bestimmungen von 1894 die Zielangabe für den Geschichtsunterricht. Für die höheren Knabenschulen heißt dieses Ziel: Kenntnis der Geschichte »im Zusammenhang ihrer Ursachen und Wirkungen und Entwicklung des geschichtlichen Sinns«; in der Mädchenschule dagegen »fällt dem Geschichtsunterricht im Verein mit dem Unterricht in der Religion und im Deutschen die Aufgabe zu, den heranwachsenden Mädchen eine höhere sittliche Auffassung des Lebens zu vermitteln, die Liebe zum Vaterland und zur Menschheit in ihnen fester zu begründen«. Dabei vergaß man, daß eine »Liebe zur Menschheit«, die sich mit dem Einblick in die geschichtlichen Zusammenhänge nicht verträgt, nichts weiter ist, als eine Gefühlsduselei, und daß es nur der Tendenzmache Tür und Tor öffnen heißt, wenn man sie als Ziel setzt. Der dritte Irrtum, dessen Folgen unser Mädchenschulwesen zu tragen hatte, liegt in der Unterschätzung der geistigen Aufgaben der heutigen Familie und des Anteils der Frau an der Lösung dieser Aufgaben. Dieser Anteil beschränkt sich eben nicht auf die Sorge, daß der Mann sich nicht langweilt. Er umfaßt die Verantwortlichkeit für die aufwachsende Generation, ihr körperliches Leben, das heute durch größere Gefahren bedroht ist als in früheren Zeiten, und ihr seelisches Wachstum, das heute dem Erzieher schwierigere, zartere, geistigere Aufgaben stellt als je. Dem Wachstum der Jugend in eine Kultur hinein, die eine immer reichere Fülle von verderblichen oder beglückenden Möglichkeiten umsaßt, den Boden zu bereiten, diese Aufgabe kann nicht von einer Frau erfüllt werden, die geistig nur der Schatten ihres Mannes ist. sie erfordert einen Menschen, der in der Sphäre der modernen Geisteskultur innerlich selbständig geworden ist, der ihre Macht zu bereichern und zu verwirren, zu segnen und zu berauben in sich selbst erlebt und dadurch die Kraft gewonnen hat, geistige Entwicklungskämpfe in ihrer ganzen Tiefe nachzuempfinden. Dazu hatte die bisherige höhere Mädchenschule die Vorbedingungen nicht erfüllt. Noch greifbarer war ihr Versagen als Grundlage einer Berufs ausbildung, als Unterbau des mittleren und höheren Fachschulwesens. Hatte man doch jede Rücksicht auf die wirtschaftlichen Notwendigkeiten des späteren Lebens für die höhere Mädchenschule ausdrücklich abgelehnt. Nicht nur in dem selbstverständlichen Sinne, in dem auch die höhere Knabenschule es ablehnt, sich ihren Lehrstoff nach dem Maßstab der unmittelbaren praktischen Verwertbarkeit zumessen zu lassen, sondern aus einem sentimentalen Konservatismus heraus, der nicht anerkennen wollte , daß die wirtschaftliche Lage der Frau neue Aufgaben stellte, die auf die Mädchenschule zurückwirken mußten. Allerdings war für die Mängel des höheren Mädchenschulwesens nicht allein der Lehrplan, nicht allein die Tendenz verantwortlich zu machen. Viel lag auch an der Unzulänglichkeit des Lehrkörpers. Die erstklassigen Akademiker wenden sich in der Regel den Knabenschulen zu; das ist ein so offenes Geheimnis, war überdies bei der Rückständigkeit des höheren Mädchenschulwesens so selbstverständlich, daß man wirklich aufhören sollte, diese Tatsache mit dem Hinweis auf Ausnahmen zu bestreiten. Die große Zahl seminaristisch gebildeter Leiter und Lehrer, die überaus reformbedürftige Lehrerinnenbildung, die vielfach bestehende Einstellung der höheren Mädchenschule in das Volksschulressort, die fast überall versagende Fürsorge des Staats Im preußischen Etat für 1906 waren 345 900 Mk. für höhere Mädchenschulen ausgesetzt gegen 14 583 957 Mk. für höhere Knabenschulen. und in engem Zusammenhange damit das ganz unverhältnismäßig überwiegende Privatschulwesen: Die Zahl der privaten höheren Mädchenschulen belief sich 1901 in Preußen auf 656 gegen 213 öffentliche (davon nur vier staatliche); in Bayern auf 100 gegen 35 öffentliche. (Lexis, Die höheren Lehranstalten und das Mädchenschulwesen im Deutschen Reich. 1904.) das alles waren weitere, in hohem Grade erschwerende Momente für die Ausgestaltung der Mädchenschule zu einer wirklich höheren Schule. Es soll natürlich durchaus nicht bestritten werden, daß dabei in manchen Fächern Gutes und den Anforderungen an eine höhere Schule Entsprechendes geleistet wurde. Tüchtige Persönlichkeiten können sich immer durchsetzen, auch wo die Institutionen mangelhaft sind. Die Tatsache aber bleibt, daß bei allen tüchtigen Einzelleistungen im Rahmen des falschen Systems dieses System selbst doch gerichtet war, daß die schulentlassenen Mädchen, auch wenn sie bei dem feinsinnigsten Lehrer hervorragende Literaturstunden gehabt hatten, auch wenn ihre fremdsprachliche Bildung vielfach über die der Knaben hinausging, mit ihrer Mädchenschulbildung als Ganzes nichts anzufangen wußten, daß sie weder die Vorbedingungen für eine tüchtige Fachbildung mitbrachten, noch die geistige Schulung, die der zukünftigen Mutter dieser Lebenskreise so dringend nötig ist. So lagen die Dinge, als man sich zur systematischen Reform der höheren Frauenbildung – zuerst in Preußen, dann nacheinander in Sachsen, Bayern, Hessen usw., entschloß. Von welchen Grundsätzen ging man dabei aus? Die meisten Kulturnationen haben sich einmal vor diese Frage gestellt gesehen. Und sie haben sie durchweg in der gleichen Weise beantwortet, indem sie den Mädchen, entweder allein oder in gemeinsamem Unterricht, die Knabenbildung zugänglich gemacht haben. Sie haben sich dabei instinktiv oder bewußt von dem Gedanken leiten lassen, daß der Aufbau der männlichen oder weiblichen Psyche von dieser selbst nach in ihr liegenden Gesetzen besorgt werde; wie an der gleichen körperlichen Nahrung der Knabe zum Mann, das Mädchen zum Weibe erwächst, so geschieht das auch auf geistigem Gebiet. Und die Differenzierung der Methode wird sich ohne Zwang, ohne komplizierte pädagogische Vorschriften, die immer nur zu Übertreibungen veranlassen, einmal durch die Zusammensetzung des Lehrkörpers (Überwiegen des männlichen Einflusses beim Knaben, des weiblichen beim Mädchen), andererseits durch die natürliche Anpassung an das von den Schülern bezeigte Interesse von selbst in dem wünschenswerten Grade ergeben. Auch bei uns hat man – bei aller grundsätzlichen Abneigung dagegen – nicht vermeiden können, sich den Formen der höheren Knabenschulen zu nähern. Ihrer ganzen sozialen Bestimmung nach war die höhere Mädchenschule das weibliche Korrelat der Realschule, wollte man ihre Aufgabe im allgemeinsten Sinne umschreiben, so ließ sie sich kaum anders formulieren als durch den Begriff der »bürgerlichen Bildung« Paulsen: Das moderne Bildungswesen. Band 1, Abt. 1 des Werkes: Die Kultur der Gegenwart, Seite 54 ff. Leipzig, B. G. Teubner. mit dem Friedrich Paulsen einmal den Inhalt der Realschulbildung bezeichnet. Die stärkere Einstellung auf das Berufsleben erschien als eine unumgängliche Notwendigkeit – der eigentliche Anlaß aller Reformen überhaupt, wenn dadurch eine Verstärkung der realistischen Bildungselemente gegenüber den ästhetisch-sentimentalen gefordert wurde, so erscheint die gleiche Tendenz auch als eine allgemeine pädagogische, die auf stärkere Betonung der formalen Verstandesbildung und größere Sachlichkeit hinausging. So entstand als Rumpf des höheren weiblichen Bildungswesens überall eine zehnklassige Schule (in Preußen Lyzeum genannt), die sich lehrplanmäßig von der alten höheren Mädchenschule vor allem durch Vermehrung der Rechenstunden, Einführung der Mathematik, Verstärkung der Naturwissenschaften unterschied. In der Methode wurde modernen sachlichen Gesichtspunkten besser Rechnung getragen und die oben gekennzeichnete Beziehung auf die Weiblichkeit ziemlich energisch beseitigt. Gleichzeitig wurde durch die Forderung, daß der Unterricht zu einem großen Prozentsatz von akademischen Lehrkräften erteilt werden solle, die höhere Mädchenschule zur höheren Schule im eigentlichen Sinne gestempelt. Als nach dem Kriege die Umgestaltung des höheren Schulwesens im Sinne der Einheitsschule in Fluß kam, berührte sie zunächst diejenigen Schultypen, die bis zur mittleren Reife führten, verhältnismäßig wenig. Zwar entstand durch den Typus der Aufbauschule eine Veränderung des Unterbaus insofern, als nunmehr nach siebenjährigem Besuch der Volksschule der Eintritt in das höhere Schulwesen möglich gemacht wurde. Jedoch wird an dem Typus der zur mittleren Reife führenden höheren Lehranstalten dadurch nichts geändert. Man darf vielleicht sagen, daß im Gegenteil die Bedeutung dieses Typus sich insofern noch befestigte, als die Ansicht an Boden gewann, daß zur mittleren Reife zweckmäßiger eine in sich abgeschlossene Anstalt als ein Bruchstück einer höheren Schule führte. Es kam hinzu, daß bei dem Wegfall der Berechtigung zum Einjährigendienst die Frage der mittleren Reife in ein anderes Licht rückte, insofern, als nun ohne Rücksicht auf diese mehr in äußeren Gründen beruhende Berechtigung der Abschluß dieser mittleren Stufe des höheren Schulwesens mehr aus sachlichen und pädagogischen Erwägungen gestaltet werden konnte. Für das Lyzeum entstand damit die doppelte Aufgabe, einmal eine solche in sich abgeschlossene eigengesetzliche Anstalt mit dem Ziel der mittleren Reife zu sein, andererseits aber doch noch einen Weg nach oben hin zu erschließen, ohne daß durch diese Fortsetzung das Lyzeum an sich zum Fragment einer weiterführenden Bildung gemacht wurde. Diese Frage, die auch für die Realschule der Knaben eine Rolle spielte, verschärfte sich für die Mädchen dadurch, daß die Zahl der ihnen zur Verfügung stehenden Bildungsanstalten so viel geringer war, und man darum noch mehr darauf Bedacht nehmen mußte, daß die gleiche Anstalt verschiedenen Bedürfnissen dienen konnte. Diese Möglichkeit ist für das Lyzeum in der doppelten Form gegeben, daß es einerseits als Realschule mit dem Aufbau der Oberrealschule, andererseits als Teil einer deutschen Oberschule gestaltet wird, jener noch näher zu besprechenden neuen Form der höheren Schule, die nach dem Kriege als vierter Typus neben die drei bestehenden getreten ist. In jedem Fall besteht kein Anlaß zur besonderen und von dem Typus der Knabenschule abweichenden Gestaltung der Mädchenschule der mittleren Stufe, jedenfalls nicht in der Festlegung besonderer Programme und vor allen Dingen nicht in der Verlängerung der Schuldauer. Es ist daran zu erinnern, daß das Lyzeum, im Gegensatz zur Realschule, einen zehnjährigen statt eines neunjährigen Aufbaus umfaßt. Nachdem durch die Einführung der Grundschule der Unterbau vier Jahre statt der drei Jahre der früheren Vorschule beträgt, entsteht die Frage, ob darauf für die Mädchen ein siebenjähriger neben dem sechsjährigen der Knaben sich erheben sollte. Diese Frage ist nachdrücklich zu verneinen, seltsamerweise haben sich Ärzte dazu bereit gefunden, diese Verlängerung im gesundheitlichen Interesse der Mädchen zu befürworten, indem sie die Möglichkeit größerer Schonung der Mädchen durch eine Ausdehnung der Pensen auf einen längeren Zeitraum betonten. Als ob nicht die Länge der Schulzeit an sich, deren Anstrengungen durch Streckung der Pensen keineswegs schon ohne weiteres vermindert werden, gerade für die Mädchen neben der wirtschaftlichen auch eine gesundheitliche Belastung darstellte, die gar nicht zu rechtfertigen ist. Wer Erfahrung hat, weiß, daß es für 16 bis 17 jährige Mädchen, die nicht studieren wollen, höchste Zeit ist, daß sie von der Schulbank weg und in eine vielseitigere körperliche Betätigung hineinkommen, will man dafür bei den drängenden Anforderungen der Berufsbildung überhaupt die Zeit gewinnen, so ist gar nicht daran zu denken, den Mädchen bis zur mittleren Reife elf Jahre Schulbesuch zuzumuten. Im inneren Betrieb der Schulen gilt für die Frage der Anpassung an die weibliche Eigenart das gleiche wie für die Volksschule: sie wird sich am gesündesten ohne vorgefaßte Schablonen vollziehen, indem die spontane Interessenrichtung der Mädchen selbst feinfühlig erfaßt und in Unterricht und Schulleben ihr die Wege der »Selbstverwirklichung« freigelegt werden. Diese Aufgabe fordert keine Auswahl von Stoffen nach einer festgelegten weiblichen Interessensphäre, sie vollzieht sich in einer viel innerlicheren und intuitiveren Form, und zwar selbstverständlich nur dann, wenn Frauen den maßgebenden Einfluß auf den Geist der weiblichen Erziehungsgemeinschaft haben. Das Gleiche gilt natürlich auch für die Volksschulen. In dieser Frage jedoch ist die Praxis den großen grundsätzlichen Errungenschaften der Verfassung nur sehr unzulänglich gefolgt. Die Beteiligung der Frauen an der Leitung des höheren Schulwesens ist trotz Revolution und weiblicher Gleichberechtigung in den letzten Jahren nur sehr wenig gewachsen, vielfach sogar zurückgegangen. Der verschärfte Konkurrenzkampf der Geschlechter angesichts eingeschränkter Verwendungsmöglichkeiten hat sich hemmend einer Entwicklung in den Weg gestellt, für die der Impuls ohne Zweifel in der Verfassung liegt. Gerade die Schule hat an einem verhängnisvollen Überschuß von nicht verwertbaren Kräften, insbesondere infolge des Einströmens der Flüchtlingslehrer nach Deutschland, gelitten. Der Existenzkampf hat bei der Besetzung von Stellen viel zu sehr das Versorgungsprinzip an Stelle des pädagogischen in den Vordergrund geschoben, und mit der politischen Reaktion ist der alte Kampf gegen die Frau in einem Vorgesetztenverhältnis zum Manne wieder scharf und mit allen Symptomen der alten Philisterhaftigkeit entbrannt. Andererseits ist die Zahl der Privatschulen – das eigentliche Feld weiblicher Gestaltung der höheren Schule – unter dem Druck der wirtschaftlichen Verhältnisse sehr stark zurückgegangen. Damit schränkt sich der Spielraum für ein wesentliches Stück weiblichen Einflusses bei den höheren Schulen in steigendem Maße ein, so daß die Bilanz im ganzen ohne Zweifel kein Vordringen, sondern einen Rückschritt darstellt, es sei denn, daß man der Zulassung der Frauen zur Leitung einiger großer öffentlicher Schulen eine besondere prinzipielle Bedeutung zugesteht.   3. Wenn schon in der Gestaltung des Mittelbaus der höheren Mädchenbildung (des Lyzeums) der klare Weg erst sehr allmählich gefunden wurde, so ist auf der höchsten Stufe – in der Vorbereitung auf die Hochschule – noch unsicherer experimentiert worden. Zunächst lag auf der Hand, daß – die Notwendigkeit der Anstalten zugegeben, die Mädchen zur Universität vorbereiten – die Vorbereitung die drei Formen der bestehenden höheren Lehranstalten für Knaben annehmen mußte. Es lag kein sachlicher Grund vor, der Universität, die an der ungleichartigen Vorbildung ihrer Schüler an sich schwer zu tragen hat, in der Studentin einen vierten Vorbildungstypus zuzuführen. Sogar wenn man die Rücksichtnahme auf die weibliche Eigenart prinzipiell zugestand, ein Punkt, über den noch zu reden sein wird, war doch zu sagen, daß Mädchen, die auf der Universität und im Beruf den gleichen Anforderungen zu genügen hatten wie die jungen Männer, auch imstande sein mußten, die in langer pädagogischer Arbeit dafür fixierten Ziele der Vorbereitung zu erreichen. Das einzige Moment, das für den Aufbau der Universitätsvorbereitung bei den Mädchen eine etwas andere Rolle spielt als bei den Knaben, besteht darin, daß es wünschenswert ist, die Entscheidung über den Bildungsweg des Mädchens nicht schon nach den Vorschuljahren treffen zu müssen. (Sachlich gilt natürlich dasselbe bei den Knaben; wenn man von einem zehnjährigen Mädchen noch nicht sagen kann, ob es für den Erwerb der Maturität geeignet ist, so kann man es bei dem gleichaltrigen Knaben ebensowenig – aber andererseits sprechen alle Gründe dafür, die Auslese für die höheren Berufe bei den Mädchen strenger und sorgfältiger zu treffen als sie leider gewohnheitsmäßig bei den Knaben vor sich geht, wo die Berufswahl so oft nicht eine Begabungs-, sondern eine Standessache ist.) Die konkrete Gestalt, die aus all diesen Gründen die höheren Lehranstalten für die Mädchen gewinnen mußten, war Gymnasium, Realgymnasium oder Oberrealschule nach Reformsystem, d. h. mit dem gemeinsamen sechs- oder siebenklassigen Unterbau. So schien zunächst eine einfache, sachgemäße Lösung der Frage der weiblichen Universitätsvorbildung gewährleistet. Aber sowohl theoretische wie praktische Erwägungen führten dazu, neben diesen noch andere Lösungen zu versuchen, deren gemeinsame Eigentümlichkeit darin bestand, daß die Vorbereitung auf die Universität erst nach Abschluß des Lyzeums einsetzte. Die preußische Regierung ging hier voran, indem sie den bestehenden höheren Lehrerinnenseminaren das Recht gab, ihre Schülerinnen als vollberechtigte Studentinnen der philosophischen Fakultät auf die Universität zu schicken, mit dem Ziel der Prüfung für das höhere Lehramt – den numerisch umfassendsten der höheren Frauenberufe. Das war der erste Schritt dazu, neben den gegebenen Formen der männlichen eine »spezifisch weibliche« Vorbildung für die Universität einzuschieben. Der zweite war die Einführung des Namens »Oberlyzeum« für dieses Seminar und der dritte die Erweiterung der Studienberechtigungen des Oberlyzeums dadurch, daß seinen Schülerinnen auf Grund einer Nachprüfung das Recht zum Studium auch in den anderen Fakultäten gegeben wurde (Erlaß von 11. Oktober 1913). Das Oberlyzeum ist eine auf das Lyzeum aufbauende Anstalt mit drei wissenschaftlichen und einer pädagogischen Klasse und dient seiner ursprünglichen Bestimmung nach der Vorbereitung von Lehrerinnen für Mittel- und Unterstufe der höheren Mädchenschule und für die Mittelschule. Es hat keinen Unterricht in den alten Sprachen und erreicht in Mathematik und Naturwissenschaften nicht ganz das Pensum des humanistischen Gymnasiums. Da neben etwa 40 Studienanstalten, die neu begründet wurden, etwa 124 Oberlyzeen eine begrenzte Universitätsberechtigung erhielten, so blieb die tatsächliche Normalvorbildungsanstalt der Mädchen für die Universität sachlich unzulänglich. Vorbereitungsanstalten in Form des Aufbaus schufen ferner Sachsen und Hessen. Neben den rein praktischen Erwägungen, die für diese Form in Preußen ausschlaggebend waren (eine in ihrer alten Bestimmung zum Untergang verurteilte Anstalt durch neue Aufgaben und Berechtigungen – möglicherweise mit dem Ziel späterer Umgestaltung – zu erhalten), hat hier auch der Gedanke mitgespielt, eine »spezifisch weibliche« Vorbereitung zur Universität zu schaffen, wie zweifelhaft allerdings die Grundlagen für den weiblichen Charakter dieser Anstalten waren, ergab sich schon daraus, daß man, jedesmal mit der Begründung der besonderen Berücksichtigung weiblicher Bedürfnisse, den einen dieser Aufbauanstalten mehr humanistischen, den anderen mehr realistischen Typus gab. Das preußische Oberlyzeum mußte durch die Entwicklung des höheren Schulwesens nach dem Kriege in eine vernichtende Krisis hineingeraten. Sie bestand darin, daß der Lehrberuf überfüllt erschien und infolgedessen eine Anstalt, die Lehrerinnen ausbildete und andererseits nur für den höheren Lehrberuf den Zugang zur Universität erschloß, keine Anziehungskraft mehr haben konnte. So rächte sich nun, daß man im Verhältnis zu dem Bedarf viel zu viel Oberlyzeen hatte errichten lassen, wo eine zur Hochschulreife aller Fakultäten führende Anstalt sich hätte halten können, mußte das unzulängliche Oberlyzeum aus Mangel an Besuch eingehen. Andererseits hat die innere und äußere Entwicklung des höheren Schulwesens nach dem Kriege die Frage der Mädchenbildung mannigfach berührt. Zunächst äußerlich durch die Armut von Staat und Volk. Die Parole der »Planwirtschaft«, d. h. der Zusammenlegung und Einschränkung von höheren Schulen ergriff das eben im Aufbau begriffene höhere Schulwesen der Mädchen in um so höherem Maße, als unter dem Eindruck der wirtschaftlichen Krisis zunächst ein starker Rückgang des Universitätsstudiums der Frauen eintrat. Der gebildete Mittelstand, der an sich kaum noch die Mittel hatte, seine Kinder studieren zu lassen, brachte das Opfer des Verzichts im ganzen für die Mädchen leichter als für die Knaben, und unter dem Eindruck einer gewissen Panik, die vorübergehend die Frage der Berufswahl der weiblichen Jugend beherrschte, entleerten sich auch die Studienanstalten. Andererseits führte die Planwirtschaft dazu, das letzte Bollwerk gegen den gemeinsamen Unterricht der Geschlechter, das in Preußen immer noch sehr stark war, zu zerbrechen. Es sind bis zum Abschluß des Jahres 1922 in der Tat in Preußen etwa 2000 Mädchen in höhere Knabenschulen eingetreten. Nicht immer war das ein Fortschritt der Frauenbewegung; vielfach gab man die bestehende Mädchenschule preis, um mit ihren Schülerinnen die Knabenschulen erhalten zu können. Immerhin erschlossen sich durch die Erschütterung des Prinzips der Geschlechtertrennung für die Mädchen Bildungsmöglichkeiten, die ihnen bis dahin nicht zugänglich waren. Die Konsequenz einer entsprechenden Berücksichtigung weiblicher Kräfte im Lehrkörper, die von den Frauen stets mit Recht gefordert worden ist, hat man dabei nicht gezogen. Aber in der Folge bedeutsamer sind die Einwirkungen aus der inneren Ausgestaltung des höheren Schulwesens, die, von verschiedenen Ausgangspunkten aus, nach dem Kriege einsetzte. Sofern der Ausbau der Einheitsschule nach Artikel 146 Absatz 1 der Reichsverfassung eine Umgestaltung des höheren Schulwesens vorsieht, ist allerdings reichsgesetzlich bisher nur die Festlegung der vierjährigen Grundschule erfolgt: wie sie insofern auf den Aufbau der höheren Mädchenschule zurückwirkt, ist bereits erwähnt. Im weiteren Ausbau des höheren Schulwesens ist bisher für das Reich einheitlich nur noch eine Möglichkeit geschaffen, die von den Ländern in verschiedenem Ausmaß ausgenutzt wird: die sogenannte Aufbauschule . Sie ist eine sechsklassige höhere Schule, die, auf siebenjährigem Besuch der Volksschule aufbauend, zur Universität führt und, entsprechend der darüber abgeschlossenen Vereinbarung der Länder, für jeden beliebigen Typus errichtet werden kann. Soweit Aufbauschulen bisher eingerichtet sind, ist ein Unterschied des Lehrplans für Mädchen und Knaben nicht gemacht. Im übrigen ist der Ausbau der höheren Schule nach Artikel 146 der Reichsverfassung gesetzlich bisher nur in Thüringen erfolgt, und zwar nach dem Prinzip der vollkommenen Gleichstellung von Mädchen- und Knabenbildung, für die Sonderformen – in der Art der alten Studienanstalten für Mädchen – nicht mehr vorgesehen sind. Auch die preußischen »Richtlinien und Grundsätze für die Ausgestaltung der höheren Schule« sehen von organisatorischen Sonderformen für Mädchen ab (mit einer noch zu erörternden Ausnahme). Die innere Umgestaltung der Schule infolge der Revolution läßt, so wenig sie noch bestimmte Gestalt gewonnen hat, doch ihre Ausgangspunkte klar erkennen: die Betonung des Arbeits gedankens, damit der größeren Spontaneität der Schüler und – innerhalb der Typen der höheren Schulen – einer größeren Beweglichkeit des Studiums auf der Oberstufe. Damit ist der inneren – statt der schematischen – Anpassung an die Geschlechtseigenart zweifellos ein größerer Spielraum gegeben. Als neuer Typus der höheren Schule ist nun außerdem die deutsche Oberschule geschaffen. Ihre Bestimmung liegt in der Übermittlung einer humanistischen Bildung auf deutscher Grundlage. Sie soll ein »deutsches Gymnasium« sein, in dem die kulturkundlichen Fächer: Deutsch, Geschichte, Philosophie, Kunstbetrachtung als innere Einheit und Mittelpunkt die Schüler in die staatlichen, philosophischen, religiösen und künstlerischen Gebilde des deutschen Geistes einführen. Daneben sollen zwei fremde Sprachen getrieben werden, von denen eine Latein sein kann. Diese deutsche Oberschule, für die ausführliche Lehrpläne in Preußen bereits erschienen sind, hat allerdings die Diskussion über ihre Hochschulberechtigung noch nicht allenthalben siegreich bestanden. Es ist aber keine Frage, daß sie im Lauf der Zeit anerkannt werden wird. Sie hat ohne Zweifel alle die Werte, die ehemals dem Oberlyzeum zugesprochen wurden, aber in bestimmterer und konsequenterer Form: sie ist der deutsche Typus der höheren Schule. Eine Notwendigkeit, neben ihr das Oberlyzeum fortbestehen zu lassen, besteht danach – man mag über sie als zur Hochschule führende Anstalt denken wie man will – tatsächlich nicht, trotzdem sie von Philologenkreisen noch behauptet wurde. Die preußische Regierung wird daher auch ihre Oberlyzeen in deutsche Oberschulen oder Oberrealschulen überführen. Damit – und das ist das Wesentliche – ist die Phase der »spezifischen Mädchenbildung«, des verhängnisvollen »vierten Weges« für Frauen im Rahmen der zur Universität führenden Anstalten insofern zu Ende, als man von schematisch weiblichen Lehrplänen zu gemeinsamen kommt, innerhalb deren dann durch Einsatz der spontanen Beteiligung der Schüler selbst der Differenzierung als einer inneren Spielraum gelassen wird. Die Frauen werden allerdings auf eines zu achten haben: daß nicht etwa, was ziemlich nahe liegt, die deutsche Oberschule jetzt als der weibliche Typ für die Vorbereitung Zur Universität erklärt wird, sondern die anderen Wege entsprechend vertreten sind. Ist nun der Verzicht auf die im Aufbau weibliche Form der höheren Bildung zu bedauern? Man wird das um so weniger heute tun können, nachdem in einer allgemeinen Reform sichtbare Mängel der höheren Knabenschulen überwunden und damit die Bedenken gegen die Nachahmung von anfechtbaren Bildungssystemen fortgeräumt werden. Allerdings wird die Bildung der Frau ihren spezifischen , ihren hausfraulichen und Mutterberuf mit ins Auge zu fassen haben. Aber das Spezifische gehört nicht in die Zeit der allgemeinen Schulbildung. Die Frage, wie dieser Forderung zu begegnen sei, wäre jetzt noch zu beantworten. Denn offenbar genügt die Bildung bis zur mittleren Reife noch nicht als Grundlage, von der aus das Mädchen sich selbst zu der Teilnahme an der geistigen Kultur der Zeit heraufarbeiten kann, von der doch ihre Bedeutung für das innere Leben der Familie abhängt. Sie bietet nicht die abschließende Bildung, mit deren Hilfe die Frau ihren Anteil an den Kulturaufgaben der Familie leisten kann. Mindestens nicht in den geistig führenden Kreisen, durch welche die Bewegungen der Zeit am reichsten, vielgestaltigsten hindurchfluten, die das Geistesleben vor allem zu tragen berufen sind. Dem 15- oder 16jährigen Mädchen, das eine Realschule durchgemacht hat, ist die Schule noch etwas schuldig. Können die vorhandenen Typen der höheren Lehranstalten diese Schuld einlösen? Diese Frage ist so wenig mit einem bedingungslosen Nein wie mit einem bedingungslosen Ja zu beantworten. Zwei Umstände machen das Urteil schwankend, der eine nach der einen, der andere nach der entgegengesetzten Seite. Zunächst spricht die ganze bisherige Entwicklung der höheren Mädchenschule, die mit einem Fiasko des Prinzips einer besonderen, von der Knabenbildung fundamental unterschiedenen Mädchenbildung endet, sehr gewichtig für das unterschiedslose Ineinanderaufgehen von Mädchen- und Knabenbildung . Man hat bisher mit der Konstruktion spezifisch »weiblicher« Bildungsgänge kein Glück gehabt. Die Annahme, daß die Bildungsgüter an sich nach Männlichkeit oder Weiblichkeit schaffenden Qualitäten ausgewählt werden könnten, und daß die Frau durch die Teilnahme an der Männerbildung männlich werden würde, ist ein dilettantischer Aberglaube. Im Gegenteil, soweit eine organische seelische Differenziertheit der Geschlechter besteht, wird sie sich um so deutlicher und bewußter aussprechen, um so feiner entwickeln, je reicher das Material gemeinsamen objektiven Bildungsbesitzes ist, an dem sie sich entfalten kann. Also die Gefahr, die geistigen Geschlechtsunterschiede zu verwischen, brauchen wir nicht zu fürchten. Etwas anderes aber ist die Tatsache, daß die Lehrgänge der höheren Knabenschulen nicht ausschließlich Elemente allgemeiner Bildung enthalten, sondern daß besonders auf ihrer Oberstufe die Interessen der Universitäten und technischen Hochschulen, deren Vorstufe sie sind, auf sie einwirken, sie erfüllen mit den Aufgaben der unmittelbaren Vorbereitung für die höheren Bildungsanstalten zugleich die weitere wichtige Mission, das Schülermaterial für diese höheren wissenschaftlichen Studien durchzusieben. Trotzdem wäre es unrichtig zu behaupten, daß sie darum einen für die spätere Frau und Mutter der gebildeten Kreise ungeeigneten oder gar verderblichen Bildungsgang böten. Jede in sich geschlossene Bildung, jede Art konsequenter geistiger Disziplin bietet eben nicht nur für diejenigen Lehrstoffe etwas, die sie gerade umfaßt, sondern bedeutet eine Entfaltung der geistigen Kräfte, die dann auch befähigt, sich selbständig auf anderen, vielleicht ganz fernliegenden Gebieten heimisch zu machen. Und ein junges Mädchen, das die Zeit nach der Schule mit der Aneignung einer solchen Bildung in geordnetem, strenge Pflichterfüllung verlangenden Lehrgang ausfüllte, wird es sicherlich ernster mit der speziellen Vorbereitung auf ihren Pflichtenkreis als Hausfrau und mit diesem selbst nehmen, als wenn sie die wichtigsten Jugendjahre den sogenannten gesellschaftlichen Verpflichtungen widmet, das heißt in der Hauptsache vertändelt und vertanzt. Immerhin wird es stets eine große Anzahl von Mädchen der gebildeten Stände geben, deren Veranlagung in der vorwiegend intellektualistischen Bildung einer höheren Schule nicht zu ihrem Rechte kommt. Daraus zu schließen, daß man sich dann um ihre Bildung nicht zu kümmern habe, daß man sie als Drohnen ihrem Schicksal überlassen sollte, erscheint mir durchaus falsch. Der Einfluß gerade der Kreise, denen diese Mädchen angehören, ist sehr groß und kann sehr verhängnisvoll werden, wenn wir sie weiter freien Kursen, Pensionen oder dem ungeregelten Autodidaktentum überlassen. Der auch hier vorhandene Bildungs- und Tätigkeitshunger muß auf die rechte Nahrung gerichtet werden. Die freiere Bildung, die wir für die höhere Mädchenschule durchaus ablehnen mußten, kann hier, die sichere Grundlage des Lyzeums vorausgesetzt, in ihrer spezifischen Richtung auf die Frauentätigkeit nicht nur unbeschadet, sondern zum entschiedenen Vorteil für Haus und Gemeinschaft mit Nachdruck einsetzen, sie wird alle die Forderungen ins Auge zu fassen haben, die das Leben heute an jede gebildete Frau stellt, insbesondere aber an die Frau, die in der Familie wirkt und aus der Familie heraus Fühlung gewinnen und behalten soll mit all den Aufgaben, die jetzt von der Gemeinschaft auch an sie gestellt werden. Dadurch wird diese Bildung – die selbstverständlich in ihren einzelnen Gruppen wahlfrei sein muß – im wesentlichen nach drei Richtungen hin bestimmt: sie muß eine wissenschaftliche Fortbildung ins Auge fassen; sie muß den häuslichen Beruf der Frau in verschiedener Hinsicht berücksichtigen und eine Einführung in die für die soziale Hilfsarbeit der Frau maßgebenden Disziplinen gewähren. Der »Frauenschule«, die in den Bestimmungen der preußischen Regierung diesen Zwecken entsprechen sollte, ist – obwohl die Regierung die Begründung zahlreicher Frauenschulen durch die Bestimmung erzwang, daß keine Studienanstalt errichtet werden durfte, wo nicht schon eine Frauenschule bestand – nur in seltenen Fällen ein Erfolg beschieden gewesen. Es ist nur selten geglückt, die jungen Mädchen länger als ein Jahr festzuhalten. Und selbst in diesem einen Jahr ist eine geschlossene Arbeit öfter Ideal geblieben als Wirklichkeit geworden. Woran lag das? In der Hauptsache sicherlich an der Ziellosigkeit, die der Frauenschule von Anfang an durch die unvernünftige Zahl ihrer Fächer zum Verhängnis wurde. Um Schülerinnen anzulocken und allen Bedürfnissen etwas zu bieten, verzichtete man auf Einheitlichkeit, und stellte aus dem Fächerkatalog der Bestimmungen ein Programm zusammen, das an Buntheit der alten Selekta nicht das Geringste nachgab – im Gegenteil. Aber zu der Bereitwilligkeit, mit der hier dem Publikum und seinen vagen wünschen nachgegeben wurde, stand der Erfolg im umgekehrten Verhältnis. Es zeigte sich, daß eine beliebige Zusammenstellung von Fächern noch keine Schule ist. Man stellte damit die Schule auf die Bedürfnisse des unzuverlässigsten Teils der für sie in Betracht kommenden Mädchen ein: solche Haustöchter, die weder aus äußeren Gründen, noch aus eigenem Drang, zu einer einigermaßen zielklaren Bildung strebten, sondern ihre Zeit mit »Anregungen« auszufüllen suchten. Nach dem Kriege und durch die Not des Mittelstandes schrumpfte ihre Zahl dann naturgemäß auch erheblich zusammen. Die nicht durch den Druck von Berechtigungen gefestigte Frauenschule bedurfte wie keine andere Anstalt der schöpferischen pädagogischen Initiative. Sie hatte als disziplinschaffenden Faktor nur die Geschlossenheit, mit der sie um ihr eigenes Ziel konzentriert war. Sie hätte – ihrer besonderen Aufgabe entsprechend – von Frauen geschaffen werden müssen, ja nur von ihnen geschaffen werden können. Dazu war aber nur sehr wenig Gelegenheit. Die Privatschule konnte, der Mittel wegen, die solche erste Versuche mit der Frauenschule erforderten, hier nicht viel tun. Die öffentliche Schule steht unter männlicher Leitung. So lagen die Versuche zum allergrößten Teil in den Händen von Direktoren, die kaum ein spontanes Interesse für sie aufbringen konnten und in der Organisation von Koch- und Säuglingspflegekursen keine sehr glückliche Rolle spielten. Tatsächlich ist aus der Frauenschule nur dort etwas Einheitliches geworden, wo Frauen die Möglichkeit hatten, ihr Gestalt zu geben. Es kam aber – den Mißerfolg der Frauenschule besiegelnd – noch etwas anderes hinzu, was man nicht vorausgesehen hatte. Hatte die Frauenschule für solche Schülerinnen, die keinen aufrichtigen Arbeitswillen mitbrachten, keine Mittel, ihn zu erzwingen, so genügte sie, wie sich herausstellte, den wirklich Bildungsdurstigen nicht, eben wegen ihrer ziellosen Vielseitigkeit. Es zeigte sich, daß ihre besten Schülerinnen, nachdem sie ein Jahr lang ihre »allgemeine« Bildung fortgeführt hatten, immer das Bedürfnis nach fachmäßiger gründlicher Beschäftigung mit einer Sache empfanden. Ein junger Mensch hat in diesem Alter den natürlichen Drang über das bloße Aufnehmen und Lernen hinaus nach der Leistung, und sucht eine Bildung, die ihn zu irgendeinem Tun und Können befähigt. Das war ein innerer Grund, aus dem die meisten Frauenschulen ihrem zweiten Jahreskurs irgendein praktisches Ziel gaben. (Ein äußerer bestand schon vorher darin, daß viele Direktoren mit der Frauenschule nichts anzufangen wußten.) Darin lag allerdings die Gefahr, daß man, um die Frauenschule aus dem vielseitigen Dilettantismus herauszuheben, die Berufsvorbildung dilettantisch macht: Wenn z.B. durch den Besuch der Frauenschule ein Jahr der technischen Ausbildung als Handarbeitslehrerin erspart wird, so bekommt dadurch die Frauenschule zwar festere Ziele, es ist aber die Frage, ob das in ihren Rahmen verlegte Stück Berufsausbildung so viel bedeuten kann, wie die einer reinen Fachschule. Tut sie das, so ist eben die Frauenschule nicht mehr das, was sie ursprünglich sein sollte, sondern sie ist in eine Fachschule verwandelt. Es gibt aber Berufsvorbildungen, die sich organisch mit der Frauenschule verbinden lassen, z. B. die der Kindergärtnerin. Nur ist natürlich sorgfältig abzuwägen, wieviel Berufsausbildung die Frauenschule leisten kann, ohne ihr Wesen aufzugeben und die strenge fachlicher Anforderungen zu gefährden. So hat sich die Frauenschule in jeder Hinsicht in der Weise befestigt, daß sie der Unterbau solcher Berufsbildungsgänge geworden ist, die auf spezifische Frauenberufe bereiten: hauswirtschaftliche, pädagogische, pflegerische, soziale. Als solche wird sie ein unentbehrliches Glied des weiblichen Bildungswesens werden, das, auf der Schwelle von allgemeiner und Fachbildung stehend, in seiner Einordnung jedenfalls in eine engere Verbindung mit diesem weiblichen Fachschulwesen gebracht werden muß. Denn hier – wo es Kindergärten und Krippen, hauswirtschaftliche Lehranstalten und Werkstätten gibt – findet sie eine organischere Einordnung denn als Annex eines (noch dazu männlich geleiteten!) Lyzeums. An der Frauenschule ist es am greifbarsten – auch für die oberflächliche Betrachtung – wie sehr die weibliche Bildung im Grund Sache der Frau ist. Die tiefer dringende Kritik muß diese Wahrheit durch jedes Stück Entwicklung der Frauenbildung für alle ihre Zweige bestätigt finden. Nicht zum wenigsten hat die Entwicklung der letzten Jahre bewiesen, daß die Erfüllung dieser Forderung erst der Schlußstein einer wirklichen Reform des Mädchenschulwesens sein würde. Sicherlich ist die Beteiligung beider Geschlechter am Unterricht der Mädchen das Gesunde und Richtige – so gut wie sie es im Knabenunterricht sein würde. Aber entscheidend muß für die Bildung ihres Geschlechts die Frau sein. Es ist widersinnig, daß Bildungsziele, die von den Frauen aufgestellt, durch die Frauenbewegung vertreten und erkämpft sind, schließlich unter Männerleitung in die Praxis eingeführt werden, ja daß die weibliche Jugend zu ihnen zum Teil von Männern hingeführt wird, die ihnen mit aller Schärfe widerstrebt haben und ihnen auch jetzt innerlich noch widerstreben. Mit besonderem Nachdruck ist die Forderung weiblicher Leitung darum auch für die Vorbereitungsanstalten zur Universität zu stellen. Hier muß sich ebenso wie an den guten höheren Lehranstalten der Knaben eine feste geistige Tradition bilden, die dem Streben der Schülerinnen auch über die Schule hinaus für die Universität die Richtung gibt. Gerade weil die häusliche Erziehung der höheren Töchter bei uns ihnen oft nicht die notwendige Sicherheit für das Universitätsleben gibt, wird ein starker Korpsgeist, ein von der Schule her zu schaffender Takt, der den richtigen Maßstab für die Benutzung der späteren Freiheit gibt, unerläßlich sein. (Der Schwierigkeiten, die die Studienzeit für die Mädchen auch dann noch bietet, ist am Schluß des Kapitels noch besonders gedacht.) Die hier liegenden – vielleicht für die ganze Entwicklung des Frauenstudiums sehr entscheidenden Imponderabilien haben zunächst bei den Schulbehörden kaum, seit der Revolution im ganzen etwas mehr Verständnis gefunden. Man hat in einigen staatlichen Schulverwaltungen weibliche Referenten eingestellt und einigen – staatlichen und städtischen – öffentlichen Schulen weibliche Leitung gegeben. Damit ist aber allerdings nicht einmal der Rückgang ausgeglichen, den durch die Einschränkung der Privatschule infolge der wirtschaftlichen Notlage ein Gebiet fraulich gestalteten Erziehungswesens gefunden hat. Selbstverständlich hat sich auch gegenüber dem Eintritt der Frau in die Verwaltung und die Leitung des öffentlichen Mädchenschulwesens der alte Kampf der Männer gegen die weibliche Leitung, der sich besonders an der in der preußischen Konferenz von 1906 von der Behörde aufgeworfenen Frage entzündet hatte, ob nicht die Leitung der Mädchenbildung in weitgehendem Maße in die Hand von Frauen zu legen sei, neu belebt, und die alten den Konkurrenz- und Machtkampf unwahrhaftig verschleiernden psychologischen, physiologischen und pädagogischen Argumente sind wieder ausgegraben worden (vgl. insbesondere Deutsches Philologenblatt vom 7. Juni 1922, sogenannte Festschrift zum Preußischen Philologentag in Hildesheim S. 251, ff.). Das wird auf die Dauer die Durchsetzung der an sich entscheidenden Bedingung einer organischen Gestaltung der Frauenbildung nicht verhindern: daß sie ihre innere Form, ihre unwillkürliche Prägung, ihren seelischen Gesamtcharakter durch die Frau selbst erhalte, und daß die Mädchenschule in der gleichen Weise von Frauen bestimmt, geleitet und beaufsichtigt werde, wie das für den Mann bei der Knabenschule ganz selbstverständlich erscheint. Diese Forderung wird von den Frauenorganisationen und den Vertreterinnen der Frauen in den gesetzgebenden Körperschaften wieder und wieder bis zu ihrer Erfüllung gestellt werden müssen. Denn daran hängt die Durchführung der Grundidee der ganzen Frauenbewegung.   Es ist nun zum Schluß noch die Frage zu beantworten, wie weit die Aufgaben der Mädchenbildung, abgesehen von den Frauenschulen, auf dem Wege des gemeinsamen Unterrichts gelöst werden sollten. Es ist begreiflich, daß, so lange die Mädchenbildung noch seitens der öffentlichen Körperschaften eine so unverantwortliche Vernachlässigung erfuhr und sich mit so unendlichen Schwierigkeiten aus der falschen Richtung einer sentimentalen »Verweiblichung« zurückzukämpfen bemühte, die Forderung des gemeinsamen Unterrichts der Geschlechter von unten bis oben hin eine Prinzipienforderung der Frauenbewegung werden mußte. Aber auch ganz objektiv betrachtet lassen sich für die Forderung gemeinsamen Unterrichts praktische und ideelle Gründe anführen, deren Stichhaltigkeit bisher noch durch keinerlei Erfahrungen erschüttert worden ist. Den praktischen Gründen verdankt der gemeinsame Unterricht der Geschlechter bisher in erster Linie seine starke Verbreitung. Er empfiehlt sich ohne Zweifel überall da, wo getrennte Anstalten wegen zu geringer Frequenzziffern unverhältnismäßig große Kosten verursachen würden. Es lassen sich die mannigfachsten Verhältnisse denken, unter denen die Aufhebung der Trennung der Geschlechter eine organisatorische und pekuniäre Erleichterung des Schulbetriebs mit sich bringen könnte. Daß man aus diesen planwirtschaftlichen Gründen auch in Preußen zur Zulassung der Mädchen in Knabenschulen gekommen ist, wurde schon erwähnt. Der zweite große Vorteil läge darin, daß wir dann nicht mehr in den Budgets der Staaten und Städte mit einem gesonderten Mädchenschuletat zu rechnen hätten. Dieser Etat wird, wie die Dinge nun einmal liegen, naturgemäß immer in Gefahr stehen, zugunsten der Knabenschulen verkürzt zu werden, um so mehr, je größer der äußere Druck zur Sparsamkeit ist. Eine andere Gruppe von Faktoren, die für gemeinsamen Unterricht sprechen, sind die ideellen. Es wäre fraglos für das spätere Verhältnis der Geschlechter zueinander von starkem Einfluß, wenn schon die Schule ihnen Gelegenheit gäbe, sich auf rein geistigem Gebiete zu finden und aneinander zu messen. Bei der bisherigen Trennung ist der Knabe nicht gewohnt, bei dem Mädchen die Kameradschaft in geistigen Interessen zu suchen. Er betrachtet diese Welt als eine ihm besonders vorbehaltene, und wenn er nach geistiger Fühlung mit der Frau verlangt, so hindert doch nur zu oft eine in der getrennten Bildung begründete innere Fremdheit der Geschlechter, daß sie einander auf solchen Gebieten finden. Auch die Studentinnen auf unseren deutschen Universitäten haben darunter zu leiden, daß sie einerseits zu wenig von dem Wesen der geistigen Interessen des Mannes wissen, um seiner Art zu arbeiten volles Verständnis entgegenzubringen, und daß andererseits der Mann ihre innere Stellung zur geistigen Welt zu wenig verstehen gelernt hat, um ihren spezifischen Anschauungen mit Achtung und Interesse gegenüberzutreten. Bei all diesen Vorzügen dürfen allerdings auch die Bedenken nicht unterschätzt werden. Eine Grundbedingung für die Einführung der gemeinsamen Schule wäre natürlich die Gleichberechtigung von Lehrerinnen und Lehrern: denn wir dürften selbst um den Preis des gemeinsamen Unterrichts die Forderung nicht aufgeben, daß das Mädchen in seiner inneren Entwicklung durch die Frau geleitet werde. Ein weiteres Bedenken scheint in der von der Jugendkunde festgestellten und wohl nicht zu bezweifelnden Tatsache zu bestehen, daß sowohl die körperliche als die seelische Entwicklung bei den Mädchen einen andern Rhythmus aufweist als bei den Knaben. Die Mädchen sind zu einer Zeit schonungsbedürftig, in der Knaben es nicht zu sein pflegen; sie entwickeln sich zu einer Zeit seelisch sehr rasch, in der die Entwicklung der Knaben eine starke Verlangsamung aufzuweisen pflegt. Bei gemeinsamem Unterricht kann sich die Schule naturgemäß nicht anpassen. Das wird allerdings kräftigen und selbständigen Naturen gegenüber kein Unglück sein. Tatsächlich hat sich auch ein Zurückbleiben der Mädchen wie überhaupt eine unüberwindliche Erschwerung des gemeinsamen Unterrichts durch diese Verschiedenheit des Entwicklungsrhythmus nicht gezeigt, wahrscheinlich weil in den Vollanstalten vor allem die befähigteren Mädchen Aufnahme suchen, die durch ihre Begabung auf Universitätsstudium und höhere Berufe hingewiesen sind. Diese durch die natürlichen Umstände herbeigeführte Auswahl sichern ministerielle Bestimmungen wie die, daß nur solche Mädchen in die Vollanstalten aufgenommen werden, die ihre Aufnahmeprüfung mit »Gut« bestehen, daß die Mädchen, die das Klassenziel nicht erreichen, von der Schule verwiesen werden können usw. Unter diesen Umständen ist das Schülerinnenmaterial der badischen höheren Lehranstalten so gut, daß man sogar zu der Maßnahme gekommen ist, die Rangordnung nicht mehr für Knaben und Mädchen durcheinander zu machen, sondern jedes Geschlecht für sich zu rangieren, damit nicht das Selbstvertrauen der Knaben dadurch erschüttert wird, daß die Mädchen zu der oberen Hälfte der Klasse gehören. Wenn, wie diese Beispiele und ebenso auch die Erfahrungen anderer Staaten, z. B. Dänemark, zeigen, für körperlich und geistig leistungsfähige Mädchen sich Schwierigkeiten aus dem gemeinsamen Unterricht nicht ergeben, so könnten doch bei zarteren, seelisch empfindlicheren und körperlich abhängigeren Kindern Hemmungen entstehen, mit denen die Vorzüge des gemeinsamen Unterrichts zu teuer bezahlt würden. Auf der 13. Generalversammlung des Allgemeinen Deutschen Lehrerinnenvereins in Posen (1913) wurden die folgenden, von Gertrud Bäumer aufgestellten und in einem Vortrag S. Verhandlungen der 13. Generalversammlung des Allg. Deutschen Lehrerinnenvereins. B.G. Teubner 1913. Der Vortrag ist unter dem Titel: »Der gemeinsame Unterricht der Geschlechter« auch in einer Separatausgabe in dem gleichen Verlag erschienen. eingehend begründeten Forderungen angenommen. a) Als Ergänzung der nach Geschlechtern differenzierten Schuleinrichtungen ist der gemeinsame Unterricht in Volksschule, Mittelschule und höheren Lehranstalten unerläßlich. b) Als Prinzip bedarf der gemeinsame Unterricht noch der praktischen Erprobung. Es wäre daher im pädagogischen Interesse wünschenswert, daß außer der Zulassung einzelner Mädchen zu Knabenlehranstalten Versuche mit der Einrichtung eigener, ganz auf dem Grundsatz des gemeinsamen Unterrichts aufgebauter Schulen unter gleicher Beteiligung von Männern und Frauen an Unterricht und Leitung gemacht würden. Wenn man also auch nicht so weit gehen wird, den gemeinsamen Unterricht als die absolut beste und darum einzig wünschenswerte Form der Mädchenbildung anzusehen, so ist er doch für die Lösung der Frauenbildungsfrage in Deutschland neben dem höheren Mädchenschulwesen eine unumgängliche Notwendigkeit. Und zwar sowohl aus praktischen Gründen, als auch um des ideellen Wertes eines Bildungsganges willen, der von Anfang an auf die Gemeinsamkeit der geistigen Arbeit der Geschlechter eingestellt ist.   Daß für die Hochschulen von einem getrennten Unterricht der Geschlechter in keiner Weise die Rede sein darf, ist so selbstverständlich, daß es nicht besonders betont zu werden braucht. Aber es kann nicht gesagt werden, daß die Frage des Frauenstudiums durch die unbeschränkte Zulassung der Frauen zu den Hochschulen und die grundsätzliche Zulassung der Frauen zur Dozentur, die ihre (freilich noch sehr begrenzte) praktische Zulassung zur Folge hatte, vollkommen gelöst sei. Im Gegenteil – die tiefere Problematik des Frauenstudiums hat sich erst in dem Maße enthüllt, als die äußere Einbürgerung der Studentinnen an den Universitäten zum Abschluß kam. Und zwar in verschiedener Hinsicht. Zunächst, weil in der »Durchschnittstudentin«, die nicht mehr Pionierin war, sondern für die alle die durchschnittlichen sozialen und individuellen Beweggründe zum Studium genau so vorhanden waren wie für den Mann, erst die Anpassungsfrage – der Frau an die Hochschule und der Hochschule an die Frau – in ihrer eigentlichsten Form auftauchte. Die ersten Generationen, die auf Widerstände gefaßt waren, deren Strebsamkeit ebenso selbstverständlich war wie ihre Freude am Studium, die sich selbst unter einer scharfen Probe der Bewährung fühlten, sie boten und fanden die Probleme nicht, die sich später herausstellten. Marianne Weber hat dies in einem Aufsatz vom Typenwandel der studierenden Frau dargestellt, der allerdings bei den Studentinnen auch viel Widerspruch gefunden hat. Es handelt sich um zwei Fragen: das Verhältnis der Frau zur Wissenschaft – und die persönliche Bildung, die die Frau als Typus des akademischen Menschen an der Universität erfährt. Es ist hier nicht die Möglichkeit, beides eingehend zu behandeln. Nur einige Hauptpunkte lassen sich andeuten. Die Frage nach dem Verhältnis der Frau zur Wissenschaft ist, nachdem die ersten Generationen von Akademikerinnen sie im Wege des mutigen Versuchs angefaßt hatten, von den folgenden zum Teil in die Sphäre der Problematik gerückt. Die Ursache zu dieser Auseinandersetzung lag einerseits in dem Was? und Wie? der wissenschaftlichen Frauenarbeit selbst, aus dem die Frage nach der größeren oder geringeren Eignung der Frau für die verschiedenen Forschungsgebiete von selbst herauswuchs. Auf kulturwissenschaftlichem Gebiet vertiefte sich diese Frage zu der prinzipielleren, ob und wie weit die Frau aus ihrer Natur eine andere, besondere Art und Zielsetzung wissenschaftlicher Arbeit entfalte, aus der sich dann die weitere ergab, ob nicht Systematik, Fragestellung, Wertungen der Geisteswissenschaften einseitig von männlichem Geist geprägt und dadurch der Frau in mancher Hinsicht wesensfremd seien. Daraus ergab sich dann das Suchen nach den weiblichen Sonderaufgaben in der Wissenschaft. Verstärkt wurde diese Problematik durch die Anzweiflung der Wissenschaft als Kulturform überhaupt, die in einer dem »Intellektualismus« abgewendeten jungen Generation sich ausbreitete. Das alles schuf eine gewisse Unruhe und Unsicherheit unter den Studentinnen, in der sich viel einfache Unfähigkeit, Versagen von schlechthin Ungeeigneten mit einer tieferen und ernsteren Auseinandersetzung verband. In dieser tieferen Auseinandersetzung wird eine Entscheidung nur durch die Entwicklung des Frauenstudiums und der weiblichen Wissenschaft selbst herbeigeführt werden, und zwar nur durch die selbständigen, reiferen und schöpferischen Leistungen. Für die studierenden Frauen ist allerdings als Problem ihres Studiums die Frage erschwert durch die Tatsache, daß sie bisher nur oder doch fast nur Männer zu Lehrern haben. Und an dieser Tatsache, die ihnen die Möglichkeit, an einer weiblichen Führung in die Wissenschaft sich das Problem zu klären, verschließt, liegt zugleich die Schwere der zweiten Frage: ihrer Bildung zur Akademikerin. Sie ist die weit wesentlichere. Man darf ja vielleicht sagen, daß die Universitäten die Formung des Menschen überhaupt mehr und mehr vernachlässigt, und vergessen haben, daß sie an der künftigen Führerschaft der Nation noch andere Aufgaben als die der Einführung in die Wissenschaft zu erfüllen hätten. Für die jungen Männer hat eine gewisse Tradition noch halbwegs, wenn auch mit dem Verfall des Verbindungswesens zunehmend weniger, diese Erziehung geleistet. Auch für sie ist hier eine sehr schädliche Lücke. Für die Mädchen ist überhaupt nichts da, was ihnen hilft, die Einzelheiten ihrer wissenschaftlichen Fachbildung zu einer universitas persönlicher Bildung zu verbinden. Die äußere Gestaltung des Studienlebens, die isolierte Budenexistenz, um die sich kein Mensch kümmert und die heute proletarisiert und ganz kulturlos ist, ist weniger denn je dazu geeignet, das Moment persönlicher Bildung von außen hinzubringen. Die Fühlung zwischen Hochschullehrern und Studentenschaft ist denkbar gering. Für die Studentin fehlt die Verbindung zur Frau fast ganz. Kein Wunder, wenn sie, im tieferen Sinne »unerzogen«, unter Umständen auch haltlos und ohne Verantwortung lebt. Das weibliche Verbindungswesen, so wertvoll und gesund es vielfach ist, kann hier kein Ersatz sein. Vielfach ist das Elternhaus der einzige Halt; aber dann bleibt die Studentin »Haustochter«, ohne jene besondere Bildung zur Selbständigkeit und zur Gesellschaft, die ihr die Universitätszeit geben müßte. Hier liegt ein ganz und gar ungelöstes, kaum gesehenes Problem, seine Inangriffnahme setzt die Frau im Lehrkörper der Universität voraus, aber allerdings sie nicht nur als Dozentin, sondern als Führerin, die über die persönliche Verantwortung hinaus auch die Einrichtungen schaffen hilft, in denen sich die weibliche Form des akademischen Lebens entfalten kann. Fünftes Kapitel Die Stellung der Frauenbewegung zu Ehe und Familie Von den beiden großen soziologischen Kernfragen der Frauenbewegung – die Einordnung der Frau in das Erwerbsleben und die Gestaltung ihres Familienberufs auf der Grundlage der neuen Bedingungen – stellen wir die zweite in den Vordergrund, um damit zugleich zum Ausdruck zu bringen, daß die Mutterschaftsbestimmung der Frau der Grundmaßstab ist, nach dem ihre Verwendbarkeit auf dem Arbeitsmarkt beurteilt und, soweit möglich, reguliert werden sollte. Dabei handelt es sich wieder um zwei Teilfragen; erstens: um den tatsächlichen Inhalt des neuen, dualistisch gespaltenen Frauenlebens und die Auseinandersetzung seiner beiden Bestandteile, Familienberuf und Erwerbsberuf, miteinander, und zweitens: um die Frage der Stellung der Frau innerhalb der Familie, die Frage, ob und in welcher Form der Umbildungsprozeß der Familie, indem er den Typus der Frau veränderte und ihre Kulturleistungen zum Teil auf ein anderes Feld hinüberschob, auch ihre ethischen und rechtlichen Ansprüche innerhalb der Familie, ihre Beziehungen zum Mann und zu ihren Kindern berührte. Diese Erwägungen umfassen naturgemäß sowohl die gesetzliche Regelung der Beziehungen zwischen der Frau und der Familie, wie auch jenes ganze Gewebe von ungeschriebenen sittlichen und sozialen Gesetzen, nach denen sich das Verhalten der Geschlechter in ihren innerlichsten und persönlichsten Beziehungen zueinander bestimmt. Wenn wir der Entstehung dieser Probleme in ihrer heutigen Gestalt nachgehen, so sehen wir wieder ihre geistigen Voraussetzungen früher erscheinen als ihre wirtschaftlichen Bestimmungsgründe. Es entsteht zuerst eine neue Auffassung von dem Verhältnis der Geschlechter, von der Art der Einordnung der Frau in die Familie, die unmittelbar mit den geistesgeschichtlichen Vorgängen zusammenhängt, die im zweiten Kapitel als »Entwicklung des Individuums« und »Entwicklung der emanzipatorischen Doktrin« gekennzeichnet sind. Selbstverständlich sprechen auch hier wirtschaftliche Vorgänge mit, aber im Bewußtsein derjenigen Generationen, die das Eheproblem vom Gesichtspunkt der Frau aus zuerst bewußt und reflektierend aufgriffen, spielte die Erkenntnis der wirtschaftlichen Umwandlungen noch gar keine Rolle, konnte sie zeitlich noch gar keine Rolle spielen, vielmehr bietet sich das Eheproblem der Kritik zuerst als ein rein sittliches, als ein Problem des persönlichen inneren Lebens, nicht etwa als ein wirtschaftlich soziales. In welcher Weise sehen wir nun durch den geschichtlichen Vorgang, den wir als Entwicklung der weiblichen Individualität bezeichnet haben, die Auffassung des sexuellen Lebens sich umgestalten? Zunächst ist ohne Zweifel die Entstehung und Befestigung der Einehe ein Stück dieses Prozesses. Sie ist, wie Marianne Weber in ihrem ausgezeichneten Buch » Ehefrau und Mutter in der Rechtsentwicklung « Z.C.B. Mohr, Tübingen 1907. überzeugend darlegt, ein Sieg der Frau über die polygamen Instinkte des Mannes. Dieser Sieg, durch die Ehegesetze der Griechen und Römer verwirklicht, setzt immerhin ein gewisses Gewicht ihrer Persönlichkeit voraus, auch wenn die Monogamie zunächst nur eine rechtliche Institution war, die neben sich verantwortungslosen Geschlechtsverkehr gestattete, und wenn sie auch als sittliche Forderung nur für die Frau galt. Die Minderwertung der Frau kommt nach wie vor darin zum Ausdruck, daß der Mann zwar von ihr unbedingte Treue verlangte, aber gar nicht daran dachte, seinerseits ihr die gleiche Achtung und Rücksicht zu gewähren. Der Individualismus aller modernen Weltanschauungen, der Stoa und dann vorzüglich auch des Christentums, demzufolge jede einzelne Seele unter dem Maßstabe der Sittlichkeit gleichwertig und zu gleichen Pflichten und Ansprüchen berufen ist, konnte nicht verfehlen, auf diese Auffassung des Verhältnisses der Geschlechter einzuwirken. Man wird aber behaupten dürfen: stärker noch wirkte die geistige Befreiung, die Entwicklung der Persönlichkeit in der Frau selbst. Ohne diese Entwicklung hätte die bloße Lehre , daß vor Gott »nicht Mann noch Weib« sei, sich nicht in moralisch-rechtliche Forderungen umgesetzt. Man hätte sich mit dem »vor Gott« zufrieden gegeben und im irdisch-menschlichen Dasein alles beim Alten gelassen. Denn man kann in der Geistesgeschichte immer wieder sehen, wie ganz naheliegende praktisch-sittliche Konsequenzen aus allgemein angenommenen Anschauungen nicht gezogen werden, aus dem Instinkt heraus, daß das dadurch geforderte Opfer zu schwer sein würde. So sind, wie schon erwähnt wurde, die Vertreter der Menschenrechte erstaunlich lange um die Frage herumgegangen, was ihr Prinzip für die soziale Stellung der Frau bedeute, und so sind auch heute noch ganz allgemein anerkannte Grundsätze unseres gesamten sittlichen Handelns und Empfindens ohne Einfluß auf die Beurteilung der doppelten Moral. Stärker und gewichtiger als neue Theorien ist also das unmerklich wachsende Persönlichkeitsgefühl der Frau, das unbewußt dem Liebesleben andere Gesetze aufzwingen möchte und die Theorie ergreift und benützt , um sich daran zu halten. Das ist der eine Faktor, der den »zwischen den Geschlechtern anhängigen ewigen Prozeß« (Hebbel) beeinflußt: die Frau, die ihren Persönlichkeitswert empfinden gelernt hat, kann sich nicht mehr damit zufrieden geben, Mittel zum Zweck zu sein, kann das Defizit an persönlicher Achtung schwer ertragen, das naturgemäß da vorhanden ist, wo ihr nicht die gleiche Treue gehalten wird, die man von ihr verlangt. Sie fühlt die Spannung zwischen dem Liebesideal, das man für sie aufstellt und das sie auch aus ihrem tiefsten Empfinden heraus freudig ergreift, und der Sexualethik des Mannes, in der die Norm, deren Erfüllung für sie selbstverständlich ist, bis zum Indifferenzpunkt heruntergeschraubt wird. Mit dieser Kritik der Frau an der doppelten Moral verknüpft sich die soziale und ethische Beurteilung jenes Ersatzes, den sich der Mann für die von ihm selbst als notwendig erkannte Beschränkung seiner erotischen Freiheit durch die Ehe geschaffen hatte – der Prostitution. Mit Recht hat Rosa Mayreder in ihrem neuen Buch »Geschlecht und Kultur« betont, daß die Frauenbewegung aus ihrem Ethos heraus zu einer scharfen und klaren Stellungnahme gegen die Prostitution kommen mußte, weil sie die vollkommenste Ausschaltung des entscheidenden Prinzips der Frauenbewegung: der Verwirklichung der Persönlichkeitsidee für die Frau ist. Überdies mußte die Frau in dem Augenblick, wo sie zu dem Gefühl der Solidarität ihres Geschlechts erwacht war, einsehen, daß die Hebung ihrer Stellung in der Familie erkauft wurde dadurch, daß eine Schar von Frauen um ebensoviel unter das Niveau persönlicher Achtung herabgedrückt wurde, als sie selbst darüber hinausstieg. Sie mußte empfinden, daß die Nichtachtung, die sexuelle Hörigkeit der Frau, eigentlich gar nicht beseitigt, sondern nur mit ihren Konsequenzen auf eine andere Schicht von Frauen abgeschoben worden war. Ein anderer, aus dem eigentlichen und ursprünglichen Ethos der Frauenbewegung hervorgehender Impuls richtet sich gegen den Patriarchalismus der Ehe. Die Rechtsordnung der Ehe stellt die Frau fast allgemein unter eine Bevormundung, die heute zu ihrer Urteilsfähigkeit und zu ihrem Willen zur Selbstbestimmung in keinem Verhältnis mehr steht und sich durch nichts anderes mehr begründen läßt, als durch das traditionelle Ansehen der » patria potestas «. Das ist, in großen Zügen skizziert, die Wirkung der Frauenbewegung auf die Anschauungen über Liebesleben und Ehe. Neben dieser im Gedankenkreis der Frauenbewegung entstehenden »sexuellen Frage«, neben diesen aus ihrem ethischen Gehalt geprägten Forderungen an das Sexualleben und die Rechtsordnung der Ehe entsteht aber nun, von ganz anderen Motiven ausgehend, eine Bewegung, die sich gleichfalls kritisch gegen die Ehe richtet und umgestaltend auf das Sexualleben wirken will. An die Stelle des ethischen Individualismus, von dem die Frauenbewegung in ihrer Kritik der Ehe ausging, setzt diese Bewegung den Individualismus schlechthin , in dem Sinne eines Rechtes auf eine Lebenserfüllung, die allen Seiten der menschlichen Persönlichkeit, den sinnlichen so gut wie den geistigen, Genüge leisten soll. Die Überwindung der doppelten Moral wird in dieser Bewegung darin gesucht, daß man für die Frau die gleiche erotische Freiheit verlangt, die sich der Mann zugesteht. Auch für die Entstehung dieser Forderung haben die äußeren wirtschaftlichen Verhältnisse zunächst noch nicht mitgesprochen. Der Gedanke, daß die Frau die gleiche erotische Freiheit besitzen sollte wie der Mann, erscheint vielmehr, in erster Linie von Männern geprägt, im Zusammenhang der aristokratischen Moral der deutschen Romantik, als ein Anspruch des Vollmenschen gegenüber dem Philister, als ein Recht der unverantwortlichen genialen Persönlichkeit, der eben um ihres Wertes willen mehr gestattet sein soll als dem Durchschnitt. Es ist mehr ein historischer Zufall als eine innere Notwendigkeit, daß die Entstehung der emanzipatorischen feministischen Doktrin in der französischen Revolution mit dieser Strömung nach dem Ausleben der genialen Persönlichkeit zusammentraf und sich ihr als Mittel der Selbstrechtfertigung darbot. Diese Verbindung finden wir bei Friedrich Schlegel, der, von dem frauenrechtlerischen Radikalismus der französischen Revolution ergriffen, in der »Lucinde« aus der romantischen Forderung der genialen Lebenserfüllung ein Programm machte, das der Frau das gleiche Recht erotischen Sichauslebens zugestand wie dem Manne. Im jungen Deutschland lebte dann diese Moral weiter in der Theorie von der » femme libre «, dem freien Weibe, so genannt nicht sowohl um der sozialen und politischen als in erster Linie um der erotischen Freiheit willen, die man für sie forderte. Schon seit der Wende des Jahrhunderts haben Naturalismus und Neuromantik in gleichem Maße, wenn auch in verschiedener Weise, dazu geführt, die Erotik abermals zu betonen. Aus Ursachen, die zu erörtern hier zu weit führen würde, ist die Welle der elementaren menschlichen Instinkte einmal wieder gestiegen, und die erotische Befriedigung nimmt im Begriff des modernen Menschen von Glück und Lebenserfüllung einen sehr großen Raum ein. Diese Reaktion auf eine Zeit nüchterner, aber ethisch kräftigerer Lebensanschauungen hat sich nun in einer nach innen und außen verwirrenden Weise mit der Frauenbewegung verquickt. Es kam da Inneres und Äußeres zusammen, selbstverständlich liegt ein schweres soziales Problem in der Tatsache, daß eine erhebliche Zahl von Frauen nicht zur Ehe gelangen und von der Lebenserfüllung in Liebe und Mutterschaft ausgeschlossen sind. Die moderne Sexualwissenschaft hatte die Tendenz, die Erotik in stärkerem Maße als Lebenszentrum schlechthin hinzustellen und in dem Verzicht eine Verkümmerung der Gesamtpersönlichkeit zu sehen. Der Krieg hatte auf diesem Gebiet einen ungeheuren Einfluß, sowohl in den unnatürlichen Zuständen für das Sexualleben, die er schuf, wie auch in der Rückwirkung allgemeiner Erregung, Verrohung und Auflösung auf die Formen der Erotik. Die bürgerliche Gesittung, sofern mehr äußere Gewohnheit als tiefere Motive sie aufrecht erhielt, verfiel mit der Auflösung der äußeren Lebensordnung. Dieser Verfall hat vielleicht sein stärkstes Symptom darin, daß die Frauen in größerer Zahl und unbedenklicher als je zuvor einen Teil der sexuellen Freiheit des Mannes als Lebensrecht in Anspruch nahmen. Nicht prinzipiell, aber tatsächlich. Und daß sie weniger als je geneigt waren, Normen anzuerkennen, die sie von einer Seite weiblicher Lebenserfüllung ausschlossen. Als soziale Erscheinung gesehen, äußerte sich diese Entwicklung darin, daß sexuelle Ungebundenheit der Mädchen bis weiter in die Kreise auch des eigentlichen Bürgertums um sich griff und dort – wenigstens in den Großstädten – eine traditionelle Gesittung angriff. Diese Verhältnisse, so wenig sie unter dem Einfluß bewußter neuer Lebensnormen entstanden waren, zwangen doch weiter zur Auseinandersetzung mit den grundsätzlichen Fragen der Sexualmoral und belebten die Diskussion wieder, die, wie erwähnt, schon seit der Wende des zwanzigsten Jahrhunderts die Kreise der Frauenbewegung beschäftigt hatte. Es handelt sich um die Frage, ob die Ehe, die, an ökonomische Bedingungen geknüpft und mit einem starken Gewicht sozialer Verantwortlichkeit belastet, nicht allen zugänglich ist, die einzig anerkannte Norm sexueller Beziehungen bleiben könne. Die Ehe in ihrer heutigen legitimen Gestalt, so argumentieren die Vertreter einer »Neuen Ethik«, Zwingt nur einen Teil des Geschlechtsverkehrs in soziale Formen – sie hat die Prostitution neben sich, die der Zügellosigkeit um so viel mehr Raum gibt, je strenger die Ehe sich als einzig einwandfreie Geschlechtsverbindung zu behaupten trachtet. Wäre es nicht besser – so fragt man – für unser moralisches Urteil und unsere rechtlichen Institutionen, von dieser Tatsache zu lernen und Beziehungen zu sanktionieren, die, ohne die Rechtsform der Ehe annehmen zu können, doch himmelhoch über der Prostitution stehen? Denn die auf Lebenszeit geschlossene Ehe sei auch in psychologischer Hinsicht ein schwer erträglicher Zwang. Mit der Erstarkung der Persönlichkeit, mit der Differenzierung der Individualitäten entwickeln sich in wachsendem Maße Beziehungen und Verhältnisse, die in irgendwelcher Weise über die für die Gattung gesetzten Ordnungen hinauswachsen. Je entwickelter aber die Menschen in seelischer Hinsicht werden, je subtiler ihre Ansprüche aneinander, um so schwerer wird es für sie, sich dem Prinzip der Dauerehe zu unterwerfen, und es in ihrem Zusammenleben ohne unerträgliche Einbußen auf der einen oder anderen Seite, ohne Degradierung der ehelichen Gemeinschaft selbst, zu verwirklichen. Ist es nicht möglich, so fragt man wieder, der seelischen Reizbarkeit des modernen Menschen durch eine Lockerung dieses Zwanges entgegenzukommen? Zu diesen psychologischen fügt man wirtschaftliche Argumente. Durch die Veränderung der Berufsverhältnisse sei für den Mann bestimmter Gesellschaftskreise die Möglichkeit der Familiengründung in ein so hohes Alter hinaufgerückt, daß er zur Zeit stärkster erotischer Bedürfnisse auf eine ungesunde Askese oder auf die Prostitution angewiesen sei, während die Mädchen derselben Schicht in ungesund hohem Prozentsatz Zur Ehelosigkeit verurteilt wären, ein Argument, das durch die Todesernte des Krieges unter den jungen Männern zeitweise an Gewicht sehr gewonnen hat. Andererseits stützt man sich auf die wirtschaftliche Entwicklung, um die Entbehrlichkeit einer auf Dauer begründeten, dem wirtschaftlichen Schutz der Frau und der Kinder dienenden Familiengemeinschaft zu erhärten. Die voll erwerbstätige Frau bedarf dieses Schutzes allerdings in weit geringerem Maße, ja sie könnte unter Umständen auch die Erhaltung der Kinder auf sich nehmen, und tut das ja oft genug. Damit ist ihre wirtschaftliche Gebundenheit in den Familienkreis tatsächlich aufgehoben. Unter der Voraussetzung, daß die allgemeine Durchführung außerhäuslicher Erwerbsarbeit der Ehefrau diese Emanzipation vollständig machen wird, hatten Bebel und seine Anhänger eine freiere Gestaltung der Ehe im Zusammenhange jener Sozialisierung der Familie gefordert, bei der die Frau gleich dem Manne berufstätig und die Haushaltführung und Kinderwartung genossenschaftlich sein wird. Wir kommen auf die Kritik dieser Theorie noch im Zusammenhang des Problems »Beruf und Mutterschaft« zurück. Sie muß hier nur erwähnt werden, weil sie nach Ansicht ihrer Vertreter ein Mittel zur Lösung der sexuellen Frage darstellt; es kann aber gleich dazu erwähnt werden, daß die Kriegserfahrungen die Annahme, die Frau könne normalerweise Kindererziehung, Haushalt und eine selbständige Erwerbsarbeit vereinigen, als utopisch erwiesen haben. Vergleichen wir diese Gedankenreihen mit denen, die sich aus den geistigen Grundlagen der Frauenbewegung ergeben! Ein solcher Vergleich kommt einer Kritik der »neuen Ethik« aus dem Prinzip der Frauenbewegung heraus gleich. Denn den Ausgangspunkt für die Frauenbewegung bildet das Festhalten an der Dauerehe als der einzigen rechtlichen und sittlichen Norm des Geschlechtslebens . Fühlt sich die Frau heute in ihrer ganzen »Befreiung«, in ihrem Persönlichkeitwerden, getragen von einer Kulturentwicklung, die der Linie wachsender Individualisierung alles Menschentums folgt, so kann ihr auch das Kulturideal des Geschlechtslebens nur sein: Durchgeistigung und Individualisierung bis zu der Höhe, auf der es an das Korrelat einer die ganze Persönlichkeit ergreifenden seelischen Gemeinschaft geknüpft ist. Steigende Individualisierung bedeutet steigende Unterwerfung animalischer Triebe unter das Geistige. Die Einsicht, daß es sich hier, auf dem Gebiet des Sexuallebens, um einen zentralen Kampf handelt, bei dem in gewisser Weise alle Kräfte geistig-sittlichen Fortschritts mit den Naturgewalten im Menschen ringen, diese Einsicht entfernt uns gleich weit von einem pharisäischen Richten über das, was heute ist, von jeder Illusion über die Größe des Schrittes, den eine Generation nach diesem Ziel hin tun kann, wie auch von jeder Laxheit dem Ziel selbst gegenüber. Eine solche Laxheit aber liegt in der gesellschaftlichen und rechtlichen Anerkennung des Surrogats der »freien Verhältnisse«. Man meint, durch sie die Prostitution einschränken zu können, die man immer gern als die naturnotwendige Kehrseite strenger Begriffe von der Unerschütterlichkeit der legitimen Ehe hinzustellen pflegt. Man sieht den ethischen Wert solcher Verhältnisse gegenüber der Prostitution darin, daß hier nicht jene unglückselige und das erotische Empfinden für immer vergiftende Ausscheidung des seelischen Elements aus der sexuellen Sphäre stattfindet. Das »Verhältnis« sei auf seelische Anziehung, auf eine Seele und Sinne verschmelzende Leidenschaft aufgebaut. Versucht man aber sich eine Leidenschaft psychologisch zu definieren, die ihrer eignen Dauer nicht traut und – um sich selbst den Rückzug offen zu halten – für den Menschen, dessen Hingabe sie verlangt, keine Verantwortungen übernehmen möchte, so erscheint ihr seelischer Feingehalt doch recht dürftig. Und es wird fraglich, ob man dieser Leidenschaft ein Recht über einen andern Menschen, ein Recht auf sozial folgenschwere Handlungen zugestehen darf, und ob die allgemeine und a priori gewährte Sanktion solcher »Verhältnisse« als ein sittlicher Fortschritt zu bewerten wäre. Wenn man bedenkt, daß es ja doch schon heute lediglich eine Frage der Geldmittel ist, ob ein Mann mit der Prostitution vorlieb nimmt oder sich eine Maitresse leisten kann, so wird man geneigt sein, anzunehmen, daß eine Sanktion der freien Verhältnisse eher das bisher noch von der Ehe behauptete Gebiet angreifen, als der Prostitution Terrain abgewinnen wird. Die Geschichte bestätigt diese Vermutung durchaus. Sie zeigt, daß niemals die Laxheit illegitimen Beziehungen gegenüber einen Rückgang der Prostitution bewirkt hat, sondern gerade das Gegenteil. Sie zeigt, daß die menschliche Gesellschaft nun einmal gewisser unverrückbarer einfacher sittlicher Gesetze bedarf, die der Willkür des einzelnen Schranken setzen, wenn sie nicht in Unkultur zurücksinken soll, und daß immer gerade die Rohesten und Brutalsten, die, die nicht mit gemeint waren, den stärksten Vorteil aus solchen Herabminderungen der sittlichen Forderungen ziehen. Und diese Tatsache legt der Frauenbewegung die Frage nahe: was hat die Frau von einer Sanktion freier Verhältnisse zu erwarten? Positiv vielleicht das eine: die Aussicht, daß die Zahl der Frauen sich vermindert, die heute auf erotische Befriedigung verzichten müssen. Es gibt Männer und Frauen, die diesen Gewinn so hoch einschätzen, daß sie ihm zuliebe manches Bedenken in Kauf nehmen würden, und es gibt Frauen, die es sich leichter denken, den Lebenskampf für sich und ein Kind eventuell allein auf sich zu nehmen, als überhaupt auf Liebe und Mutterschaft zu verzichten. Von dieser Seite her wird es gern als kleinliche und spießbürgerliche Berechnung gebrandmarkt, daß die Frau ihre Hingabe an die Sicherheit dauernder Lebensgemeinschaft knüpft. Und doch liegt gerade hierin ein Moment seelischer Kultur, der natürliche Ausdruck für die unlösliche Bindung des Sinnlichen an das Seelische und der höchste Beweis für die Herrschaft des persönlichen Moments in der Liebeswahl. Es ist eben nicht jene höchstpersönliche, von dem ganzen Wesen getragene große Liebe, die nach der »Zeitehe« verlangt, sondern wie es einmal Fr. W. Förster genannt hat, die »kleine Passion, der Sinnenrausch, die Lust am Wechsel, die vergängliche Leidenschaft, der treulose Egoismus«. Wo all solchen Stimmungen ein Recht auf Erfüllung und Befriedigung gegeben wird, da ist es, im ganzen betrachtet, naturgemäß immer die Frau, auf welche die Lasten fallen; rein äußerlich, weil sie die Lasten der Mutterschaft zu tragen hat, aber auch innerlich, um all der psychologischen Momente willen, die man als ihre »monogame Veranlagung« etwas allzu summarisch und naturalistisch zusammenfaßt. Das eigentliche Kriterium aller Vorschläge zur Umgestaltung der Ehe wird aber selbstverständlich durch die Frage nach dem Schicksal des Kindes in die Wagschale geworfen. Die Beurteilung der Ehe nach dem Maße der Lebenserfüllung, die sie den Gatten gewährt, ist eben an sich einseitig , ja verfehlt, denn ihren sittlichen und kulturellen Zweck erfüllt sie erst, indem sie der jungen Generation sowohl materielle Versorgung als auch die geistige Atmosphäre bietet, in der sie in die jeweilige Kultur hineinwächst. Wie steht es in dieser Hinsicht mit dem sozialen Wert freier Verhältnisse? Wer trägt – vorausgesetzt, daß es sich nicht nur um folgenlosen Geschlechtsverkehr handeln soll (womit jede ethische und soziale Diskutierbarkeit des Vorschlags überhaupt fiele) die Verantwortung für die Kinder? Wenn darauf geantwortet wird, wie das gewöhnlich geschieht: selbstverständlich die Eltern, so erhebt sich die weitere Frage, wie Recht und Sitte diesen Kindern sichern soll, was es den ehelichen sichert, ohne zu einer Bindung für die Eltern zu kommen, die der bürgerlichen Ehe von heute gerade in den Punkten, die als eine zu starke Beeinträchtigung der erotischen Freiheit angesehen werden, so ähnlich sieht wie ein Ei dem andern. Was zunächst die Rücksicht auf die materielle Sicherung des Kindes angeht, so wäre es nur in bemittelten Schichten denkbar, eine ausreichende wirtschaftliche Versorgung zu erreichen ohne die Voraussetzung einer durch Mann und Frau begründeten, bis zur Volljährigkeit des Kindes aufrecht erhaltenen Familiengemeinschaft. Die Möglichkeit, Zeitehen einzugehen und für die daraus stammenden Kinder einzutreten, würde ökonomische Grenzen haben – wie die Vielweiberei im Orient. Es ist aber mehr als wahrscheinlich, daß die einmal mir einer Gloriole umwundene Leidenschaft es für unter ihrer Würde hält, sich nach diesen ökonomischen Grenzen zu richten, und so würde voraussichtlich die Jagd der Vormundschaftsgerichte nach den verpflichteten Vätern bzw. Müttern gegen heute an Erfolglosigkeit ins Ungemessene steigen. Dazu käme die vollständige oder partielle Heimatlosigkeit, zu der Kinder aus solchen Zeitehen verurteilt wären; es wäre ein Wunder und ein Zeichen übernormaler Lebenstüchtigkeit, wenn sie wertvolle Glieder der Gesellschaft würden. In den Akten unserer öffentlichen Armenpflege figurieren Tausende und Abertausende von eheverlassenen Frauen, die unterstützt werden müssen. Geschieht das schon am grünen Holz – unter der immerhin doch vorhandenen gesetzlichen Möglichkeit, die Versorgung der Familie durch den Mann zu erzwingen , was würde erst geschehen, welchen Umfang würde die Not der Frau und des Kindes annehmen, wenn wir die Möglichkeiten eines solchen Zwanges verringerten! Es hat ja auch bis jetzt noch niemand behaupten wollen, daß das Verantwortungsgefühl der unehelichen Väter den Kindern gegenüber durchschnittlich höher sei als das der Ehemänner. Solange die Familie noch wie heute der Träger der höchsten moralischen und wirtschaftlichen Verantwortung für die junge Generation ist, muß die Frauenbewegung bestrebt sein, sie zu erhalten und zu festigen. Sie muß als Anwalt der Frau und des Kindes aufs schärfste gegen das Recht protestieren, um persönlicher Befriedigung, persönlichen Genusses willen sich der mit der Ehe verbundenen Verantwortung zu entziehen. Ernsthaft diskutierbar wäre eine solche ohne Rücksicht auf das Kind normierte Ehe nur, wenn sie sich an die Bedingung einer sozialistischen Gesellschaftsordnung knüpfte, in der der Staat Vater und Mutter von der Verantwortung für das Kind überhaupt befreite und diese Fürsorge auf sich nähme. Das ist sine utopische Vorstellung, mit deren Kritik man sich zunächst kaum zu befassen braucht, sonst könnte man – wie das z. B. Herbert Spencer tut – auf die kulturgeschichtliche Tatsache hinweisen, daß zu allen Zeiten und unter allen Lebensformen die Fürsorge für den Nachwuchs den Eltern aufgelegt ist, und daß gerade auf den höchsten Stufen diese Fürsorge am intensivsten und hingebendsten zu sein pflegt, so daß es sich fragt, ob durch den Gedanken der Staatserziehung nicht ein primäres psychologisches Gesetz übersehen wird. Die Frauenbewegung, innerhalb deren die Frau zur Selbstbesinnung über die ihr zugewiesenen Kulturaufgaben kommt, kann den Hebel nur an einem Punkt ansetzen. Sie wird in der Verstärkung der sittlichen und sozialen Position der Frau , die dem Kulturideal der Einschränkung des Geschlechtsverkehrs auf die Einehe biologisch näher steht als der Mann, das Mittel zur Lösung der sexuellen Frage sehen, das in ihre Hand gelegt ist. Und wenn die Frau die Macht, die sie im Fortschritt der geistigen Entwicklung gewinnt, nicht an der entscheidenden stelle wieder preisgeben will, so darf sie sich auf sexualethischem Gebiet nicht der männlichen Ungebundenheit beugen oder gar selbst überlassen, sondern sie muß den hier maßgeblichen Ordnungen ihre Form aufprägen, die sie vor allem bestimmen muß aus ihrer Verantwortung als Mutter heraus. In diesem Zusammenhange erhebt die Frauenbewegung die Forderung, daß aus den gesetzlichen Institutionen alle Spuren einer sexuellen »Hörigkeit« der Frau beseitigt werden, alle Bestimmungen des Eherechts, durch die dem Manne als Mann eine Macht über die Frau zugestanden wird, und alle Bestimmungen, durch die der Staat selbst die doppelte Moral sanktioniert. Eine solche Sanktion der doppelten Moral findet die Frau in der bisherigen Stellung des Staates der Prostitution gegenüber. Die ethische Formel für diese Stellung ist offensichtlich und unbestreitbar diese: Der Staat tritt mit dem ganzen Apparat seiner Schutzmaßregeln für die Männer ein, die die Prostitution benutzen; er stellt ihnen seine Dienste dafür zur Verfügung, er übernimmt dabei besondere Aufgaben eines positiven Schutzes, fast als wenn es sich um mehr als die Verfolgung persönlicher Zwecke, als wenn es sich um ein wünschenswertes und im allgemeinen Interesse liegendes Verhalten handelte. Und all diese Maßnahmen dienen zugleich dazu, die Tage der Prostituierten zu verschlimmern, sie nachdrücklicher aus der menschlichen Gesellschaft auszuscheiden und fester an ihr Gewerbe zu ketten. Diese sittliche Unhaltbarkeit der Reglementierung ist, wie gesagt, unbestreitbar. Man kann um ihrer angeblichen »hygienischen« Bedeutung willen ihre ethische Anfechtbarkeit in den Kauf nehmen wollen, aber man muß dann wenigstens ehrlich zugeben, daß der Staat mit der Reglementierung seinen Charakter als Rechtsstaat verleugnet, und zwar auf Kosten der Frau. Seit der Revolution hat sich hier ein bemerkenswerter Wandel in der Stellung des Staates vollzogen. Das Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten, das den letzten Reichstag beschäftigte und leider infolge eines Einspruchs des Reichsrats an einem unwesentlichen Punkt nicht verabschiedet wurde, brach mit dem Prinzip der Reglementierung, hob den sie begründenden § 361, 6 des Reichsstrafgesetzbuches auf und ersetzte ihn durch Maßnahmen zum Schutze des öffentlichen Anstandes und der Jugend gegen die moralische Infektionsquelle der Prostitution. Aber es bleibt abzuwarten, ob der neue Reichstag (von 1924) das Gesetz wieder aufnimmt. Eine andere quasi Sanktion der doppelten Moral liegt zweifellos in der heutigen Rechtsstellung der unehelichen Mutter und ihres Kindes, in der Mehrbelastung der Mutter gegenüber dem Vater. Das Recht wurzelt hier einerseits in der vulgären Moral, die immer geneigt ist, in ihr Urteil nicht die Motive allein, sondern die rein äußeren und zufälligen Konsequenzen einer Tat hineinzunehmen und auf den ihre Steine zu werfen, an dem sich eine Handlung am härtesten rächt. Stärker als solche Elemente materialistischer Gesinnung sind in den Anschauungen über die uneheliche Mutter noch die Überreste der geschlechtlichen Hörigkeit der Frau und der Herrenmoral des Mannes. Damit, daß wir diese Rückstände aus unserem Urteil über die uneheliche Mutter ausscheiden, kommen wir natürlich keineswegs zu jener sentimentalen Verherrlichung der unehelichen Mutterschaft, in die heute das berechtigte soziale Mitgefühl so oft umschlägt. Eine Schuld , über die im einzelnen Fall zu richten wir natürlich nicht berufen sind, trägt die uneheliche Mutter dem Kinde gegenüber, für das in den seltensten Fällen in vollwertiger Weise materiell und seelisch gesorgt werden kann, und eine Schuld natürlich auch gegenüber der Institution der Ehe, die als ein Kulturgut von jedem zur sozialen Gemeinschaft Gehörenden gestützt werden muß. Freilich, in jeder Beziehung trifft diese Schuld den Mann auch, und in der ersten sogar schwerer, da er die soziale Verantwortung für seinen Schritt nicht etwa nicht übernehmen kann , sondern einfach nicht übernehmen will . Diese gerechte Abwägung der moralischen Verantwortlichkeit läßt das deutsche Familienrecht vermissen, indem es dem Vater eine Unterhaltspflicht nur nach dem Stande der Mutter auferlegt, die in der Praxis dann auch zumeist noch sehr niedrig bemessen wird. Im Verhältnis zu dem, was die Frau an dem Kinde zu tun verpflichtet ist, bedeutet die Alimentationspflicht ohne Zweifel die ungleich geringere Last – ganz abgesehen davon, daß diese geringere Last dann auch noch auf die viel kräftigeren Schultern fällt, häufig genug ja auf die eines reichen Mannes. Aber auch in anderen Punkten, insbesondere in der Befreiung des Vaters von jeder Verpflichtung für das Kind, wenn die Mutter mit mehreren Männern Verkehr gehabt hat, verrät die Regelung der Rechtsstellung des unehelichen Kindes noch stark das Bestreben, den Mann möglichst zu entlasten. Auch hier ist heute damit zu rechnen, daß Deutschland bald dem Beispiel anderer, insbesondere der nordischen Staaten folgen und zu einer Neuregelung kommen wird. Das Prinzip dieser Neuregelung ist in der Verfassung (im Artikel 525) bereits festgelegt, der unter dem Einfluß der weiblichen Abgeordneten in der verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung den Wortlaut erhielt: »Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche, seelische und gesellschaftliche Entwicklung zu schaffen wie den ehelichen Kindern.« Vor allem aber fordert die Frau, die dem Patriarchalismus innerlich entwachsen ist, eine Umgestaltung der Ehe, die ihrem Persönlichkeitsgefühl gerecht wird. Es ist allerdings eine durch die Erfahrung aller Kulturländer bestätigte Tatsache, daß die Rechtsordnung der Ehe für die tatsächliche Gestaltung des Verhältnisses der Ehegatten zueinander eine relativ geringe Bedeutung hat. Die Stellung z. B., die der Amerikaner seiner Frau innerhalb der Familie zugesteht, hat ihren Ausdruck im Ehegesetz bei weitem nicht gefunden, und auch in England haben die eigentümlichsten, aus puritanischen Zeiten stammenden gesetzlichen Vorschriften über die Abhängigkeit der Frau vom Manne bestanden neben einem durchgehend über dieses durch das Gesetz gegebene Niveau sich erhebenden sozialen Ansehen der Frau. Aber diese Tatsache, daß in der persönlichsten und engsten Gemeinschaft, in die Menschen miteinander treten können, die Rechtsordnung durch die in den Persönlichkeiten selbst liegenden Bedingungen mannigfach verwischt wird, diese Tatsache darf uns doch von der Forderung nicht abdrängen, daß die Rechtsordnung in der Ehe dem Rechtsbewußtsein genüge und sich nicht als ein Mittel darstellen darf, die ethische Entwicklung zurückzuhalten. Gegen diese Forderung verstößt unser deutsches Familienrecht, indem es trotz der Zugeständnisse, die es dem veränderten wirtschaftlichen Grundriß der Hauswirtschaft und des Frauenlebens macht, doch im Prinzip am Patriarchalismus festhält. Die Ehegatten stehen weder in bezug auf ihre persönlichen Angelegenheiten, noch den Kindern gegenüber als gleichberechtigte freie Persönlichkeiten nebeneinander, sondern das Entscheidungsrecht der Frau ist in all diesen Beziehungen dem des Mannes nachgestellt. Ganz besonders empfindlich berührt die Herleitung dieser Autorität des Mannes aus seiner Rolle als »Ernährer« der Familie. Denn einmal ist die Frau nicht nur zur Beschaffung des Familienunterhalts mit verpflichtet – wenn auch erst an zweiter Stelle – sondern auch zur Mitarbeit im Beruf des Mannes, wo eine solche Mitarbeit möglich und üblich ist. Auf den Ertrag der gemeinsamen Arbeit aber gewinnt sie dadurch keinen Anspruch. Andererseits aber legt ihr das Gesetz ausdrücklich die Pflicht zur Leitung des Hauswesens auf und entzieht ihr dadurch die Möglichkeit eigenen Erwerbs, mindestens in dem Umfange, in dem diese häusliche Pflicht sie in Anspruch nimmt. Je mehr Frauen vor der Ehe einem Beruf nachgegangen sind und sich dadurch imstande fühlen, ihrerseits auch »Ernährer« der Familie in dem früher ausschließlich dem Manne zugesprochenen Sinne sein zu können, um so unsicherer wird die Begründung der patriarchalischen Autorität auf die Eigenschaften des Mannes als Ernährer. Es wird sich auf Grund dieser neuen wirtschaftlichen Stellung der Frau mit Recht das Bewußtsein verbreiten, daß ihr aus dem Verzicht auf eigenen Erwerb um der Übernahme der häuslichen Pflichten willen ein Unterhaltsanspruch an den Mann erwächst, ohne daß sie ihre Selbständigkeit mit in den Kauf geben müßte. Wir werden auf die tatsächliche Bedeutung dieses Anspruchs noch einmal im Zusammenhange des Problems: Beruf und Mutterschaft zurückkommen. An dieser Stelle sei dem modernen Empfinden nur noch einmal mit den treffenden Worten Ausdruck gegeben, die Marianne Weber in ihrem Buch »Ehefrau und Mutter in der Rechtsentwicklung« dafür gefunden hat. »Alle diejenigen, welche die Erhaltung der Familie und der Familienerziehung für kulturnotwendig halten, sollten deshalb darauf hinwirken, daß jene widerwärtig-banausische Ideenverbindung zwischen dem Herrenrecht des Mannes – ›der ihm zukommenden Stellung‹ – und einer primären Unterhaltungspflicht, zufolge deren ihm als ›Ernährer‹ der Frau, d. h. als Gelderwerber, ein Anspruch auf ihre persönliche Unterordnung zugesprochen wird, durch die Idee der im Interesse eines gesunden Familienlebens notwendigen Pflichten- und Arbeitsteilung zwischen den Gatten und ihrer vollkommenen Kameradschaftlichkeit verdrängt wird.« (S. 427) Diese Kameradschaftlichkeit, bei der die Entscheidungen über gemeinsame Angelegenheiten durch gegenseitige Verständigung und nicht ein für allemal durch Auslöschen des Willens der Frau zustande kommen, kann auch allein den geistigen Ansprüchen aller der Frauen genügen, die heute das weibliche Kulturniveau tatsächlich repräsentieren. Sowohl die äußere Selbständigkeit, die heute normalerweise jede Frau als berufstätiger Mensch vor der Ehe besessen hat, wie auch die innere Entwicklung der Frau hat sie der Rolle entwachsen lassen, die ihr der Patriarchalismus zuweist. Und insofern das Gesetz dazu hilft, den Mann – und die Frau – über diese Tatsache zu täuschen, insofern wird es die Entwicklung der Ehe zu dieser neuen, in der allgemeinen Kultur gegebenen Phase aufhalten . Erst die Beseitigung jeder Form von Hörigkeit in dem Verhältnis von Mann und Frau wird die Atmosphäre schaffen, in der ein reineres und gesunderes Sexualleben gedeihen kann. Die Frauen können nicht anders als von dieser Seite aus die Lösung der sexuellen Frage an ihrem Teil in Angriff nehmen. Nicht nur um ihre eigene Lage zu verbessern; das Verlangen nach höherer Achtung für ihr eigenes Eheideal entspringt vielmehr der festen Überzeugung, daß die Familie nach wie vor die Stätte ist, wo die Wurzeln unserer Kultur liegen. Sie kann es aber nur bleiben und immer mehr werden, wenn einerseits der Mann durch seine Anschauungen und sein Verhalten auf sexuellem Gebiet sie mehr stützt als bisher und wenn andererseits die Frau sich ihrer persönlichen Würde als Hüterin des Hauses in immer feinerem und höherem Sinne bewußt wird. Die neue deutsche Reichsverfassung hat sich auf diesen Boden gestellt in ihrem Artikel 119, der lautet: »Die Ehe steht als Grundlage des Familienlebens und der Erhaltung und Vermehrung der Nation unter dem besonderen Schutz der Verfassung. Diese beruht auf der Gleichberechtigung der beiden Geschlechter. Die Reinerhaltung, Gesundung und soziale Förderung der Familie ist Aufgabe des Staats und der Gemeinden. Kinderreiche Familien haben Anspruch auf ausgleichende Fürsorge. Die Mutterschaft hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge des Staats.« Die Gesetzgebung wird sich der Aufgabe, das Familienrecht im Geiste dieses Artikels umzugestalten, nicht mehr lange entziehen können. Sechstes Kapitel Beruf und Mutterschaft Das zweite, im Anfang des vorigen Kapitels genannte Hauptproblem der Frau, das sich aus dem neuen Zuschnitt des wirtschaftlichen Lebens ergibt, ist die Verbindung des Familienberufs mit dem Erwerbsberuf, das Problem, das in den beiden Worten Beruf und Mutterschaft beschlossen ist. Nicht so sehr in der Verbindung: Beruf und Ehe. Denn die eigentliche Schwierigkeit entsteht erst, wenn man das Recht des Kindes mit seinem vollen Gewicht, seiner ganzen sozialen Bedeutung, in das Berufsleben, in die Berufspflichten der Frau hineinstellt. Wenn nun diese Frage, die natürlich schon bei der Erörterung der wirtschaftlichen und geistigen Triebkräfte der Frauenbewegung gestreift werden mußte, von der auch schon im Zusammenhange mit den Fragen der Frauenbildung die Rede war und die schließlich die wirtschaftliche Grundlage für die innerhalb der Frauenfrage entstehenden Konflikte der Liebe und Ehe bildet, hier noch besonders ins Auge gefaßt wird, so geschieht das, weil einerseits ihre Bedeutung und Tragweite nur auf diese Weise übersehen werden kann und weil sie ferner eine Reihe von praktischen Aufgaben umfaßt, die in anderem Zusammenhang nicht richtig beleuchtet werden können. Aber ehe wir in die Tiefe dieses Problems eindringen, müssen wir uns seinen Umfang, seine Breite abgrenzen. Denn der Konflikt Mutterschaft und Beruf gestaltet sich in den verschiedenen Berufsschichten verschieden. Es gibt Schichten, die noch jenseits davon liegen. Das sind die alten Formen familienhaften Berufsbetriebes, bei denen die Frau einen Platz in der Erwerbsarbeit des Mannes einnimmt: die Landwirtschaft, das Handwerk, der Kleinhandel. Hier gehen Hauswirtschaft und Beruf ineinander über oder stehen doch so dicht beieinander, daß eine tüchtige Frau beides übersieht. Schlecht und recht. Man richtet sich eben ein. Aber auch hier besteht der Konflikt, und es gibt Umstände, die ihn gerade jetzt verschärfen, speziell in der Landwirtschaft. Die Bäuerin vor allem beginnt, bei zunehmender Abwanderung des ländlichen Gesindes und der eigenen Söhne und Töchter in die Stadt, unter der Überlastung zu leiden, die mit der Bewältigung zweier Lebenskreise für sie verbunden ist. Schwerer aber als hier, wo nicht im Beruf an sich, sondern nur in besonderen augenblicklichen Mißständen die Schwierigkeiten liegen, ist das Problem in jenen Erwerbsgebieten, bei denen Haus und Arbeitsstätte so durchaus getrennt sind, daß Mutterschaft und Beruf zwei verschiedene Lebenszentren werden, die sozusagen nur durch Personalunion miteinander in Beziehung treten! Hier entstehen Konflikte, die um so schwerer sind, je starrer, unbiegsamer, mechanisch gefestigter die Formen sind, denen sich die Erwerbsarbeit der Frau einzufügen hat. Eine solche Starrheit der Arbeitsformen kennzeichnet aber den modernen Großbetrieb. Und nun zu dem Problem selbst. Es ist schon bei der Erörterung der wirtschaftlichen Seite der Frauenfrage die wirtschaftliche Konstellation gestreift worden, die aus dem Doppelberuf der Frau entsteht. Wir vergegenwärtigen uns noch einmal ihre Hauptzüge und betrachten zunächst den Doppelberuf vom Standpunkt der erwerbstätigen Frau. Die Verflechtung des Berufslebens der Frau mit Ehe und Mutterschaft mag die verschiedensten Formen annehmen: sie mag ein Nacheinander sein, mag sich als eine vorübergehende, kürzere oder längere Unterbrechung des Berufs durch die Ehe darstellen oder als ein unausgesetztes mühsames Nebeneinander, immer ist die Wirkung der Inanspruchnahme der Frau durch Ehe und Mutterschaft auf die Lage der Frau als Berufsarbeiterin schwerwiegend und bedeutsam. Das beginnt, wie wir schon gesehen haben, bei der Frage der Berufsausbildung . Die Heiratschance führt nicht nur dem tatsächlichen Maße ihrer Bedeutung entsprechend, sondern wegen der menschlichen Hoffnungsseligkeit auch noch weit darüber hinaus zur Vernachlässigung der Berufsausbildung des Mädchens. So sehr man auch im Hinblick auf die Unsicherheit der Zukunft den Eltern zur moralischen Pflicht machen kann, ihren Töchtern eine vollwertige Berufsausbildung zu geben, so ist dieser rein moralische Zwang im allgemeinen nicht stark genug, um die Erwägung zu entkräften, daß eben doch tatsächlich die Rentabilität des in weiblicher Berufsausbildung angelegten Kapitals unsicher ist. Von diesem Ausgangspunkte unzulänglicher Berufs ausbildung gehen dann nach verschiedenen Seiten hin Wirkungen auf die Arbeitsleistung der Frau aus, deren Gewicht, man kann sagen, fast lawinenartig anschwillt. Die Leistungen, schon infolge geringwertiger Ausbildung auf einem niedrigen Niveau des fachlichen Könnens, sind auch deshalb von relativ geringer Qualität, weil eben die Frau ihre Berufstätigkeit nur als Episode ansieht und deshalb ihre Kraft nicht in dem Maße auf den Beruf konzentriert, wie einer, der von ihm seinen ganzen Lebensinhalt erwartet, dem der Beruf der ausschlaggebende Faktor äußerer Lebensgestaltung, das wesentliche Mittel sozialer Erfolge, die eigentliche Sphäre seines Schaffens, seiner Wesensbetätigung ist. Aber auch eine Frau, die ihrem Beruf anders gegenüberstehen möchte , findet sich nicht nur durch die Mängel ihrer Ausbildung, sondern auch durch den ganzen äußeren Zuschnitt der beruflichen Verhältnisse gehemmt. Weil die Mehrzahl der erwerbstätigen Frauen nur vorübergehend, d. h. während eines Zeitraumes von zehn Jahren höchstens dem Beruf angehört, so nehmen die Frauenberufe als solche episodischen Charakter an. Es entwickelt sich innerhalb derselben kein, oder ein unvollkommenes System von Aufstiegsmöglichkeiten. Die meisten Frauenberufe zeigen eine spärliche und nach oben hin kurz abgebrochene Skala von aufsteigenden Posten, die einem ganz dem Beruf gewidmeten Können nicht genug Spielraum bietet. Man denke etwa an die Beschäftigung von Frauen im Post- und Telegraphendienst, die – trotz der grundsätzlichen Anerkennung der Gleichberechtigung der Frauen auch in den Beamtenberufen durch die Verfassung – auch in der Republik zwar einige, aber doch nur geringe Erweiterung erfahren hat. Die Frauen, die in dem Beruf bleiben, sind deshalb in den allermeisten Fällen gezwungen, auf einer Stufe auszuhalten, die unterhalb der Grenze ihrer Fähigkeiten bleibt, und auch das drückt natürlich wieder auf die Berufsfreudigkeit und das Berufsinteresse. Ein drittes Problem birgt die Wirkung des Doppelberufs der Frau auf die Löhne. Auch hier erzeugt eine Ursache immer sine weitere noch gewichtigere. Das Gesetz der Lohnbildung, das man als den »gesellschaftlichen Charakter des Arbeitslohns« bezeichnet, zwingt auch die Fähigeren auf das Lohnniveau herunter, das den geringen Leistungen des Durchschnitts entspricht. Die Ehefrauenarbeit wiederum, als eine meist im Nebenberuf geleistete, nicht durch das Bedürfnis nach Erwerb des vollen Unterhalts bestimmte, wirkt drückend auf die Arbeit der unverheirateten Frauen. Die Tatsache, daß vorwiegend jugendliche Arbeiterinnen dem Beruf angehören, erschwert das Zustandekommen der Berufsorganisation, die meist von reiferen Kräften getragen wird und ohne solche sich nicht entwickeln kann. Die älteren Arbeiterinnen, die dieses reifere Element hinzubringen können, sind in zu großem Prozentsatz durch Ehe und Mutterschaft in Anspruch genommen, um für die Entwicklung des korporativen Lebens noch viel bedeuten zu können. Das vierte Problem schließlich, das in wirtschaftlicher Hinsicht aus dem Doppelberuf der Frau erwächst, ist die Versorgungsfrage vor allem für die große Menge von Frauen, die zwar einmal im Berufe gestanden haben, ihm aber durch die Ehe so durchaus entzogen sind, daß sie ihn als versorgungsbedürftige Witwen nicht wieder ergreifen können. Und alle diese das wirtschaftliche Niveau der Frauenarbeit herabdrückenden Tatsachen wirken zusammen wieder nach der Richtung, den Ehefrauen ihren Mutterberuf neben dem Erwerbsberuf zu erschweren. Da die Frauenarbeit schlecht bezahlt wird, da sie in weitem Umfange ungelernte Arbeit ist, da die Frau wegen ihrer geringen Fähigkeit zur Organisation auch nur geringen Einfluß auf die Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen ausüben kann, so sind die Ehefrauen, wenn sie überhaupt zur Arbeit gezwungen sind, zu lang andauernder, anstrengender und ihrem häuslichen Pflichtenkreis in keiner Weise angepaßter Arbeit genötigt. Denn dieser ganze vielfach ineinander verankerte und verflochtene Komplex wirtschaftlicher Schwierigkeiten hat nun gewissermaßen als Innenseite ein ebenso vielseitig verschlungenes Gewebe von psychologischen Konflikten. Mutterschaft und Beruf sind nicht nur im äußeren Leben, sondern auch in der Seele der Frau einander bekämpfende Interessensphären. Sie stehen wie zwei Mühlen am Bach ihrer Lebenskraft, der meist nur imstande ist, eine von ihnen im vollen Betriebe zu erhalten, so daß nun immer eine der andern das Wasser fortnimmt. Es können im Rahmen dieser Erörterung alle diese feinen Vorgänge des Aufsaugens der Kräfte, die der einen Lebenssphäre gehören müßten, durch die andere nur angedeutet werden. Die Konflikte sind natürlich am quälendsten, wo es sich um ein unmittelbares Nebeneinander von Beruf und Mutterschaft in den breiten unteren Bevölkerungsschichten handelt. Die Arbeiterin trifft der Zwiespalt zwischen Familien- und Produktionsinteresse auch in seinen seelischen Konsequenzen am härtesten. Er sprengt den geschlossenen Ring ihres Lebens und macht sie drinnen und draußen heimatlos. Denn der Beruf kann hier aus all den schon erörterten Gründen für die Frau nicht werden, was er für den Mann ist, der Kern, von dem aus sich sein Leben innerlich und äußerlich organisch zusammenfaßt, regelt und gestaltet. Und doch nimmt er so viel von ihrer Zeit und Kraft, daß der Rest nicht ausreicht, um den Familienberuf und die Mutterschaft mit der Eingabe und inneren Anteilnahme zu umfassen, die allein ihre Glücksquellen erschließt. Was diese Zerspaltung der Kraft auf lauter halbe Leistungen bedeutet, empfindet die Arbeiterin selbst vielleicht nur dumpf; dem Unabwendbaren gegenüber verstummt die Kritik. Aber dem Sozialpolitiker enthüllt sich die Abstumpfung und innere Verödung, zu der diese Formlosigkeit ihres Daseins sie verurteilt, die Entwurzelung des Innenlebens, die fast einer Degeneration gleichkommt und die durch ihre Wirkung auf das Familienleben fortzeugend Böses gebären muß. Es ist hier nicht der Raum, diese Wirkungen auf Haushalt und Kinder eingehend zu schildern. Sie sind ja oft beschrieben und bekannt genug: Säuglingssterblichkeit, Kinderverwahrlosung, Alkoholismus der Männer usw. Ob der Geburtenrückgang dazu zu rechnen ist, erscheint allerdings zweifelhaft. Die Tatsache, daß er am stärksten in den Schichten ist, in denen die Ehefrauenarbeit nicht üblich ist, in der gehobenen Arbeiter- und in der kleinbürgerlichen Beamtenklasse, deutet darauf hin, daß jedenfalls die Hauptursachen des Geburtenrückganges wo anders zu suchen sind als in der Erwerbsarbeit der Ehefrauen, die vielfach erst notwendige Folge einer großen Kinderzahl ist. Steigen wir zu höheren Stufen der Berufserfüllung auf, so verliert das Problem Beruf und Mutterschaft allerdings etwas von seinem sozialen, seinem Massen charakter und deshalb von seiner wirtschaftlichen Fatalität. Einmal sind hier die Bildungsgänge so festgelegt, daß sie dem Ansturm des Dilettantismus und der Halbheit Widerstand leisten; die Ärztin kann eben nicht wie die Handelsangestellte für ihren Beruf sich pressen lassen. Andererseits sind die Formen der Berufsausübung nicht so stereotyp wie da, wo – wie bei der Fabrikarbeiterin – Hunderte vom gleichen großen Organismus zur Ableistung einer eng begrenzten bestimmten Arbeit eingegliedert werden. Der Frau, die irgendeinen höheren Beruf, etwa den der Ärztin, der Lehrerin, der Künstlerin, erwählt hat, stehen immer Möglichkeiten offen, ihn in irgendeiner eingeschränkten, ihren Lebensverhältnissen angepaßten Form während der Ehe weiter zu führen. Für sie gilt nicht das starre Entweder-Oder, – entweder ein voller Beruf oder gar keiner –, das über dem Schicksal der Arbeiterin steht, von den in Deutschland praktizierenden Ärztinnen z. B. sind eine beträchtliche Zahl Ehefrauen und Mütter. Aber innere Konflikte (selbst wenn sich die äußeren hier überwinden lassen) gibt es auch hier. Um so mehr, je stärker die Frau innerlich durch ihren Beruf gebunden ist. Eine Frau, die zu eigentlich schöpferischem Wirken auf irgendeinem Gebiet geistiger Arbeit emporgedrungen ist, wird darin gerade Schwierigkeiten finden, den Vorrat von Aufopferung, von Bereitwilligkeit für die Ansprüche anderer in sich aufzubringen, der von den Aufgaben der Mutterschaft nun einmal unbedingt gefordert wird. Die Erhebungen von Adele Gerhard und Helene Simon über Mutterschaft und geistige Arbeit Verlag von Georg Reimer, Berlin bieten dafür eine Reihe von Zeugnissen – neben mannigfachen Beweisen freilich, daß elastische, besonders kräftige Frauen ihren Doppelberuf im vollsten Sinne bewältigen, was natürlich auch bei diesen Ausführungen als Vorbehalt immer hinzuzudenken ist. Zu diesen Schwierigkeiten, die nach und nach den Vertreterinnen der Frauenbewegung zum Bewußtsein kamen, als Massen von Frauen in die Erwerbsarbeit eintraten, kommt nun noch die aus dem ganzen Ethos der Frauenbewegung hervorgehende Lebensforderung unbeschränkter persönlicher Entfaltung, der Freiheit zu eigener Lebensgestaltung und zur unbedingten Selbstbestimmung. Im Lichte der materialistischen Geschichtsauffassung erscheint diese Möglichkeit der Selbstbestimmung nur gewährleistet durch ökonomische Selbständigkeit, d. h. durch die Unabhängigkeit der Frau von dem Verdienste des Mannes. Von Lily Braun, A. a. O. der Amerikanerin Mrs. Perkins-Stetson » Women and Economics «. Deutsch von Marie Stritt: »Mann und Weib«. Leipzig, Heinrich Minden. u. a. ist das Prinzip aufgestellt worden, daß diese sogenannte sexual-ökonomische Abhängigkeit der Frau nicht nur die Ursache einer ganzen Reihe von ethischen und sozialen Mißständen, sondern auch vor allem das stärkste und auf keine Weise zu umgehende Hindernis der sozialen und moralischen Gleichberechtigung der Frau sei. Die prinzipielle Forderung, daß jene Abhängigkeit beseitigt werde, kommt also dazu, um das Problem Berufsarbeit und Mutterschaft innerhalb der Frauenbewegung zu verschärfen. Es gibt nun zwei radikale Lösungen, die als die beiden Extreme in einer langen Reihe von Möglichkeiten der Vereinigung von Beruf und Mutterschaft einander gegenüberstehen. Die eine: die der Trennung von Beruf und Ehe; die andere: die der prinzipiellen Vereinigung beider. Mit der ersten Lösung werden wir schneller fertig, als mit der zweiten, aus dem einfachen Grunde, weil die gekennzeichnete wirtschaftliche und geistige Entwicklung im Frauenleben diese Lösung heute nicht mehr gestattet. Und zwar sowohl aus wirtschaftlichen als aus inneren Gründen – wegen unabänderlicher konkreter Tatsachen wie aus grundsätzlichen Erwägungen. Daß die Ehefrauenarbeit unter den herrschenden wirtschaftlichen Zuständen für viele Familien eine einfache Existenzfrage ist, steht außer jedem Zweifel. Ebenso wie die Tatsache, daß sie gerade da zugenommen hat, wo sie ihre schwersten Probleme hat: in der Großindustrie. Und beinahe ebenso zweifellos steht es fest, daß die Zunahme der Ehefrauenarbeit eine allgemeine, internationale Erscheinung ist. Und selbst wenn nicht anzunehmen ist, daß dieser Prozeß grenzenlos weitergehen wird, selbst wenn Anzeichen, z. B. in England, dafür sprechen, daß der Anteil der Frau an der industriellen Arbeit überhaupt seinen Sättigungspunkt hat, von dem an er nicht mehr steigt, bleibt das gegenwärtige Problem umfassend genug. Die wirtschaftliche Lage Deutschlands nach dem Kriege hat das Problem als solches kaum verändert – um so weniger, als heute noch nicht übersehen werden kann, ob wir im bisherigen Umfang Industrieland bleiben und für die noch zu uns gehörigen Volksmassen Arbeit haben, und welche Umgestaltungen die bisherige Berufsschichtung erfahren wird. In den Krisen der Arbeitslosigkeit, die wir durchgemacht haben, die aber doch immer relativ kurzfristig gewesen sind, ist natürlich die Tendenz der Einschränkung der Ehefrauenarbeit aufgetaucht. Sie ist während der Geltung von Demobilmachungsvorschriften bis ins Jahr 1923 hinein geradezu Prinzip gewesen. Andererseits aber hat ihre privatwirtschaftliche Lage viele Ehefrauen zur Erwerbsarbeit direkt genötigt . Insbesondere haben junge Ehen gar nicht anders begründet werden können, als auf der gemeinsamen Arbeit von Mann und Frau. Für die Frauen bedeutete allerdings der Doppelberuf in dieser Zeit eine besondere Belastung wegen der unendlichen Schwierigkeit der Haushaltsführung unter der Herrschaft von Inflation und Lebensmittelknappheit zugleich. Darum werden allerdings auch die Erfahrungen dieser Zeit für die Gestaltung des Problems unter normalen Verhältnissen nicht typisch sein. Unter normalen Verhältnissen wird man vielmehr sagen können, daß der Familienberuf der Frau in den breitesten Schichten nicht mehr einen für ein ganzes Leben und eine volle Kraft ausreichenden Lebensinhalt geben kann. Wer das, was unsere Urgroßmütter im Eheberuf geleistet haben, nach seinem vollen Werte einschätzt, der kann nicht wünschen, daß für alles, was seitdem an Aufgaben innerhalb des Hauses weggefallen ist, gar kein Äquivalent eintrete. Lassen sich für die Frauen Arbeitsformen schaffen, die dem Familienberuf angepaßt werden können (Halbtagsschichten u. dgl.), so kann der Beruf eine gesunde und heilsame Verwertung von Kräften sein, die von der Familie nicht mehr voll beansprucht werden. Neben dem Interesse der Frau spricht möglicherweise auch das Interesse der Produktion selbst mit, die die Frauenkraft heute nicht mehr entbehren kann. Dieses Produktionsinteresse wird natürlich je nach lokalen Verhältnissen eine größere oder geringere Rolle spielen. In Gegenden, die aus geographischen und technischen Gründen auf eine Frauenkräfte erfordernde Industrie angewiesen sind, wird es sich sehr entschieden, an anderen Orten kaum bemerkbar machen. Im ganzen aber liegt es in der Natur der ökonomischen Entwicklung, daß sie die Kraft, die sie an einer Stelle frei macht, an einer anderen verwenden muß, eine Notwendigkeit, die ja auch ebenso stark im Interesse der Entwicklung der Rasse liegt. Der radikalen Forderung, alle berufsmäßige Frauenarbeit einzudämmen und die Frau ganz an die Aufgaben der Familie zurückzugeben, steht nun das Ideal prinzipieller Vereinigung von Beruf und Mutterschaft gegenüber. Und zwar in der Form einer zu ökonomischer Selbständigkeit befähigenden vollen Berufstätigkeit der verheirateten Frau. Man erhofft die Verwirklichung dieses Ideals von der Kombination verschiedener sozialer Einrichtungen. Erstens, als der unerläßlichen Grundlage, von einer allgemeinen Verkürzung der Arbeitszeit auf ein Maß, das der Frau ermöglicht, mit dem Manne zu konkurrieren, ohne ihren spezifischen Familienaufgaben zuviel Zeit zu nehmen. Allerdings erscheint es zurzeit als eine vollkommen utopische Vorstellung, daß die »gesellschaftlich notwendige« Arbeitszeit in einem Umfange eingeschränkt wird, der so erheblich unter dem Kraftmaß des Mannes bleibt, daß er sich dem Kraftmaß der doppelt in Anspruch genommenen Frau anpaßt. – Als zweite Vorbedingung zur Vereinigung von Beruf und Mutterschaft wird die Hausgenossenschaft vorgeschlagen, oder, wenn man von der genossenschaftlichen Betriebsform als einem nicht unbedingt notwendigen Erfordernis absieht, die Hausgemeinschaft, auf alle Fälle aber eine Einrichtung des hauswirtschaftlichen Betriebes, durch die seine Funktionen von Fachkräften für viele Familien zugleich ausgeführt werden können und durch die auf diese Weise die Frau von der gesamten mit der Haushaltsführung verbundenen Arbeitsleistung befreit werden kann. Diesen beiden Voraussetzungen, nämlich der Erleichterung des Berufs auf der einen Seite, der Ablösung der Haushaltspflichten auf der andern, müßte nun aber noch eine dritte hinzugefügt werden, durch welche der Frau auch in der Zeit, in der sie durch die Mutterschaft physisch unfähig zur Berufsarbeit gemacht wird, die ökonomische Selbständigkeit gesichert wird, das wäre eine ausgedehnte Mutterschaftsrente . Um wirtschaftlich durchaus unabhängig vom Manne zu sein, müßte die Frau in der Zeit vor der Geburt des Kindes und in der Zeit, wo das Kind physisch ihrer bedarf, als Staatsrentnerin von der Notwendigkeit des eigenen Erwerbs befreit werden können. Die Wartung der älteren Kinder würde dann, wie die Haushaltsführung, von geschulten Kräften übernommen und für viele Familien gleichzeitig besorgt. In einer solchen Umgestaltung der jetzigen Familie läge nach Ansicht derer, die sie vertreten, auch die Lösung des sittlichen Problems, insofern, als durch die ökonomische Selbständigkeit der Frau die Möglichkeit zu frühen Ehen gegeben wäre, und überhaupt der Zwang zur Aufrechterhaltung der Dauerehe, der von dem Interesse des Kindes ausging, sich lockern würde. Für die Betrachtung der Frage unter den heutigen Verhältnissen erscheinen noch mehr als früher diese Pläne als sozialistische Utopien, die kaum mehr einer ernsthaften Diskussion bedürfen. Von einer Mutterschaftsrente, die für fünf bis acht Jahre die Frau von der Notwendigkeit der Erwerbsarbeit entlastet, konnte eine Zeit des Wohlstandes und Aufstiegs vor dem Kriege träumen – auch nur träumen ; heute ist die widersprechende Wirklichkeit dazu viel zu drastisch. Aber auch die Einrichtung der Hausgenossenschaften unter gänzlicher Entlastung der Frau von Haushalt und Kinderwartung scheint unter privatwirtschaftlichen Verhältnissen nicht denkbar. Sowohl Henriette Fürth wie auch Marianne Weber haben in einer Kritik dieses Plans unwiderleglich nachgewiesen, daß eine solche Einrichtung unter den gegenwärtigen Verhältnissen der einzelnen Familie weit mehr kosten würde als die Erwerbstätigkeit der Frau einbringt. Hier würde also schließlich auch der Staat zu Hilfe kommen müssen, und die Frau würde erst dann für die Erwerbsarbeit vollkommen frei werden, wenn der Staat die Versorgung und Erziehung der heranwachsenden Generation der Familie ganz und gar abnähme. Überdies scheint es an einer lebendigen Tendenz zur Auflösung des Einzelhaushaltes ganz zu fehlen. Die Erfahrungen bei der Fürsorge für die Volksernährung während des Krieges haben gezeigt, daß bei allen Schwierigkeiten des Privathaushalts die große Mehrheit der Bevölkerung doch auf die bequeme Massenspeisung, soweit es nur irgend möglich war, verzichtete, um sich den Einzelhaushalt zu erhalten, wenn hier die theoretische Plänemacherei nicht tatsächlich auf unüberwindliche Instinktwiderstände stieße, so wäre nicht begreiflich, warum sich bei hundertjähriger Frauen-Industriearbeit (in England) nicht schon genossenschaftliche Haushaltungsformen durchgesetzt hätten. Man kann aber eher im Gegenteil eine wachsende Neigung zum Einzelhaushalt feststellen. Und diese Tatsache legt die Frage doppelt nahe: wäre eine solche Auflösung der Hauswirtschaft im Kulturinteresse der Frau zu wünschen? Für die Beantwortung dieser Frage müssen wir vor allen Dingen den mechanischen Charakter des weitaus größten Prozentsatzes möglicher Erwerbstätigkeit in Betracht ziehen. Die Forderung, alle Frauen voll berufstätig der erwerbsmäßigen Gütererzeugung einzugliedern, läßt sich nur in der Weise erfüllen, daß den weitaus größten Scharen Verrichtungen zufallen, deren »lebenerhöhende« Macht, deren Wirkung auf die innere Regsamkeit gering ist. Gering auf alle Fälle, verglichen mit den Lebenselementen, die in einer als Kulturberuf erfaßten und ausgeübten Mutterschaft liegen, wir müssen uns klar machen, daß die Frau, die wir während ihres ganzen Lebens zur Erwerbstätigkeit bestimmen, dadurch mit hineingezogen wird in jenen großen Prozeß der Spezialisierung der Arbeit, in dem die Arbeit ihren Persönlichkeitswert ganz oder zum Teil verliert und sich in eine Unzahl Einzelverrichtungen eines von keinem zu übersehenden großen Prozesses auflöst. Ohne Frage wird dadurch die Frau einer unpersönlicheren, einseitigeren und an inneren Werten ärmeren Form der Lebenserfüllung ausgeliefert. Man muß, um die ganze Tragweite dieser Tatsache zu übersehen, doch auch noch die technische Möglichkeit in Betracht ziehen, daß innerhalb aller menschlichen Arbeitsleistungen der Gegensatz zwischen Erfindung und mechanischer Ausführung noch immer größer werden wird, d. h., daß die menschliche Arbeit in immer komplizierterer Organisation auf der einen Seite wachsende geistige Beherrschung, auf der anderen Seite aber zunehmend geistlose mechanische Ausführung entwickeln wird. Wäre schon dadurch im Frauenleben Spezialisierung an die Stelle von Individualisierung gesetzt, so würde der Verlust an individuellen Werten noch größer werden durch die Form der künftigen Kindererziehung. Es ist wohl im letzten Grunde eine Frage des ganz persönlichen Wertgefühls, ob man in einer Organisation der Gesellschaft, in der die Möglichkeiten ganz vertrauter persönlicher Beziehungen zwischen den Menschen so viel geringer sein werden, einen Kulturfortschritt sehen will. Allgemeingültig läßt sich aber doch vielleicht sagen, daß die Produktivität der Menschen oder wenigstens eine gewisse Form der Produktivität, die nämlich, die Persönliches schafft, in dem Maße zurückgeht, als die Menschen aus einfachen und innigen Beziehungen zur Familie, zum Besitz, zur Heimat, in kompliziertere und um ebenso viel äußerlichere hineingeführt werden. In Zustände, in denen ihre natürliche Zugehörigkeit zu irgendeinem kleineren oder größeren Kreis ersetzt wird durch ein Auf-sich-selbst-gestelltsein, das zugleich eine gewisse Isolierung des inneren Lebens mit sich bringt. Nun sind ja freilich die modernen großstädtischen Wohn- und Arbeitsverhältnisse augenblicklich noch so beschaffen, daß auf ihrem Boden in weiten Schichten der Bevölkerung keine Familienkultur, auch bei der inneren Neigung dazu, mehr erwachsen kann. Und man kann sich angesichts solcher Zustände billig fragen, ob nicht schließlich der Verzicht auf den Familienzusammenhang, der keiner mehr ist, doch sowohl für das Menschentum der Frau wie auch für die moralische Erziehung der heranwachsenden Generation vorzuziehen wäre. Aber man darf sich eben durch die augenblicklichen und vielleicht vorübergehenden Mängel einer Institution nicht über deren kulturelle Bedeutung an sich täuschen lassen; es gilt, die Entwicklungsmöglichkeiten an sich gegeneinander abzuwägen. Es gilt, der Funktion, die die Familie ihrer Natur nach ausüben könnte , durch soziale Reformen wieder zu freier Entfaltung zu verhelfen. Ziehen wir schließlich auch noch die von der materialistischen Betrachtung aufgebrachte Doktrin in Betracht, daß die Frau unter keiner Bedingung ein persönlich freies und innerhalb der sozialen Gemeinschaft selbständiges Wesen werden kann, wenn nicht, wie man sich ausdrückt, die »Sklavenketten« ihrer materiellen Abhängigkeit vom Manne zerbrochen werden. Es ist fraglos, daß diese »sexual-ökonomische« Lage der Frau, wie auch z. B. John Stuart Mill sehr stark hervorhebt, zugleich eine innere Abhängigkeit im persönlichen Leben und eine mindere Einschätzung innerhalb der sozialen Gemeinschaft zur Folge haben kann. Der Mann wird sich wahrscheinlich immer als Ernährer der Familie fühlen, solange er für die Beschaffung der häuslichen Bedürfnisse zu sorgen, das Geld oder auch nur den größeren Teil des Geldes zu geben hat. Immerhin muß man sich klar machen, daß diese Vorstellung erst im Zusammenhange mit der Geldwirtschaft überhaupt entstehen konnte. In all den bäuerlichen Verhältnissen, in denen Geld überhaupt eine geringe Rolle spielt und die zur Erhaltung der Familie notwendige Arbeit nicht so streng in die weibliche und die männliche Sphäre sich zerlegt wie etwa beim Industriearbeiter, wird der Gedanke, daß ausschließlich der Mann der Ernährer der Familie sei, überhaupt nicht entstehen können. Diese Vorstellung ist lediglich die Wirkung des Tauschmittels Geld. Weil die für einen fremden Arbeitgeber geleistete Arbeit des Mannes in vollem Umfange in Geld umgesetzt wird, die Arbeit der Frau aber, insofern sie im Hause liegt, unentlohnt bleibt, wird die Frau als wirtschaftlich abhängig vom Manne empfunden. Hat man sich einmal klar gemacht, daß nur diese Umlaufsform des Arbeitsertrages an der Vorstellung der wirtschaftlichen Abhängigkeit der Frau schuld ist, so erscheint es als durchaus möglich, den Wert der hauswirtschaftlichen Leistungen der Frau in das allgemeine Bewußtsein zu erheben, auch wenn sie keinen Preis auf dem Arbeitsmarkt erhalten. Hier kommt gerade die Tatsache, daß die Frau heute auch außer häusliche Erwerbsarbeit leisten muß, der Einschätzung ihrer häuslichen Arbeitsleistung zu Hilfe. Es ist ein Gesetz der Wertbildung, der wirtschaftlichen sowohl als in gewissem Grade auch der geistigen, daß die Dinge erst dann schätzungsfähig werden, wenn man sie mit andern vergleichen kann. Und so kann man wohl sagen, daß die hauswirtschaftliche Arbeitsleistung der Frau erst dadurch in ihrer ganzen Bedeutung erkennbar geworden ist, daß die moderne industrielle Entwicklung die Gesellschaft einmal gezwungen hat, zu erproben, wie weit diese Arbeit sich reduzieren läßt, wie weit sie entbehrt werden kann. Und innerhalb der Grenzen, die auf diese Weise gefunden wurden, vollzog sich gewissermaßen die Materialisierung des Wertes der Mutterschaft und des Hausfrauenberufes; sie ist jetzt etwas wirtschaftlich schätzbares geworden. Damit ist aber auch die Grundlage dafür geschaffen, die Vorstellung der ökonomischen Unselbständigkeit der Frau zu zerstören und, wie wir nachher sehen werden, rechtliche Institutionen zu schaffen, die dieser veränderten Auffassung Rechnung tragen. Als ökonomisch abhängig kann eben doch schließlich in tieferem Sinne nur der angesehen werden, der für den Unterhalt, den er empfängt, kein gesellschaftlich vollwertiges Arbeitsquantum leistet. Die Frau aber kann nicht so betrachtet werden, wenn sie eine volle Lebensaufgabe erfüllt, die sich ja, wie die Dinge augenblicklich liegen, noch aus zwei Bestandteilen, der Arbeit in der Familie und der im Erwerb zusammensetzen wird. Und damit kommen wir nun dazu, die Diagonale aus den beiden Richtungen zu ziehen, in denen man die Lösung des im Doppelberuf der Frau beschlossenen Problems gesucht hat. Es scheint eine radikale Lösung sowohl im Sinne des ausschließlichen Familienberufs wie im Sinne voller, lebenslänglicher, dem Quantum nach »männlicher« Erwerbsarbeit für jetzt ausgeschlossen und damit die Notwendigkeit gegeben, einen Ausgleich dieser zwei Formen für die soziale Verwertung der Frauenkraft zu suchen. Dieser Ausgleich wird in Wirklichkeit tausend verschiedene Gestalten annehmen. Er wird im persönlichen Leben der einzelnen Frau das Zentralproblem ihrer Lebensgestaltung sein, die Frage, von deren Beantwortung ihr Glück oder Unglück abhängt. Beseitigen läßt sich dieser Konflikt aus dem Leben der Frau durch allgemeine Maßnahmen nicht . Es bleibt nichts weiter übrig, als ihn durch solche sozialen Institutionen zu erleichtern, die einerseits der Frau die Ausrüstung für ein befriedigendes Dasein auf dem Arbeitsmarkt gewähren, andererseits, ohne ihre Berufsfreiheit einzuengen, ihre Mutterschaft so weit schützen, als sie selbst bei der heutigen Lage des Arbeitskampfes dazu nicht imstande ist. Der Maßstab, nach dem sich die Grenzen der beruflichen Betätigung einerseits, der Inanspruchnahme durch Familie und Mutterschaft andererseits regulieren müßten, muß in dem Kulturwert der einen oder der anderen Wirkensweise gesucht werden. Es darf nicht in der Berufsarbeit das schlechthin Wünschenswerte deshalb gesehen werden, weil sie das Mittel ökonomischer Freiheit ist, sondern zu erstreben ist diejenige Form der Verwertung der Frauenkraft, durch welche ein Maximum von wertvollen Leistungen zu erreichen ist. Wertvoll im Sinne wirklicher Kultur ist aber das Differenzierte, Individualisierte, Spezifische. Die Möglichkeit zu solchen Leistungen kann natürlich für die einzelne Frau sowohl im Beruf wie in der Ausübung der Mutterschaft liegen. In den unteren Berufsschichten mit ihrer vorwiegend mechanischen und undifferenzierten Arbeit wird im ganzen der Familienberuf mehr Möglichkeiten zu persönlich wertvollem und deshalb auch persönlich befriedigendem Wirken bieten als die Erwerbsarbeit. Hier also wird im allgemeinen die Erwerbsarbeit nur in dem Maße wünschenswert sein, als sie neben dem Eheberuf, ohne seine volle Erfüllung zu beeinträchtigen, bestehen kann. Das entspricht auch durchaus dem Empfinden der Arbeiterinnen selbst, von denen die besseren Elemente den Wunsch haben, gegen die Überlastung durch die »Außenarbeit« besser geschützt zu sein. Die praktische Richtlinie, die sich daraus ergibt, wäre, bei voller Freiheit und Fürsorge für das Berufsleben der Frau, durch wirtschaftliche Reformen und gesetzliche Maßnahmen Zustände zu schaffen, die der Arbeiterin nicht ein größeres Maß von Erwerbsarbeit aufzwingen, als sie im Interesse ihrer Mutterschaft zu leisten fähig ist. Hierher gehören natürlich vor allem die Fragen des Wöchnerinnenschutzes, hierher gehört die Ausgestaltung der Krankenversicherung, die Witwen- und Waisenversicherung, sowie, wie schon erwähnt, auf dem Gebiete der Frauenbildung die Einführung hauswirtschaftlicher Belehrung in Volks- und Fortbildungsschulen. Hierher gehört die ganze komplizierte Frage der Halbtagsschicht. Stillstuben in Fabriken (wie sie in Italien obligatorisch sind), Stillprämien, Milchverteilung usw. müßten in erweitertem Maßstabe der Mutter auch nach der gesetzlichen Schonzeit die Pflege ihres Kindes erleichtern, die Einführung aller technischen Erleichterungen in die Arbeiterwohnung ihre Familienaufgaben möglichst von überflüssigem materiellen Kraftaufwand entlasten. Hier alles einzelne aufzuführen ist nicht möglich und nicht notwendig. Staat, Kommune und private Wohlfahrtsarbeit haben hierzu schon gemeinsam Anfänge geschaffen: der Wohnungsreform, Säuglings- und Jugendfürsorge usw., deren Ausbau das Los der arbeitenden Mutter erleichtern muß, ohne ihr – das muß Maß und Richtschnur bleiben – ihren Familienberuf zu entleeren. Außerhalb der durch alle diese Maßnahmen zu beeinflussenden Arbeitsschichten liegt dann aber noch das bis jetzt ziemlich kleine Gebiet der eigentlichen höheren Frauenberufe: von der Lehrerin bis zu künstlerischen, literarischen, wissenschaftlichen Berufsausübungen. Hier kann von außen her relativ wenig geschehen, um den Konflikt zwischen Beruf und Ehe zu erleichtern. Die Lösung wird mehr eine Aufgabe der einzelnen, und sie kann ihr auch eher überlassen werden. Denn die wirtschaftliche Lage in diesen Berufsschichten wird meist so sein, daß durch die Berufsarbeit der Mutter nicht das unbedingt Notwendige in der Pflege der Kinder gefährdet wird, weil die Mutter sich in dieser Hinsicht durch andere Kräfte entlasten kann. Und was die eigentlich erziehliche Fürsorge betrifft, so ersetzt die Atmosphäre des Hauses, die größere Geborgenheit durch die Umgebung manches, was in anderen Schichten nur durch die Aufmerksamkeit der Mutter geleistet werden kann. So wird es denkbar, daß eine berufstätige Frau unter Umständen für die Entwicklung ihrer Kinder wohltätiger wirkt als eine ängstliche Mustermama, die unausgesetzt an ihnen »erzieht«. Ein soziales Problem im eigentlichen Sinne bietet aber auch innerhalb dieser Berufe die Stellung der Beamtinnen zu Ehe und Mutterschaft. Der Artikel 128 der Reichsverfassung hat bestimmt, daß »alle Ausnahmebestimmungen gegen weibliche Beamte beseitigt werden«. Als solche Ausnahmebestimmung ist vor allen Dingen der in den meisten Staaten und Verwaltungen herrschende Grundsatz verstanden, daß die Beamtin im Fall ihrer Verheiratung aus dem Beruf ausscheiden muß . Auf Grund der Verfassung war also nun allgemein die Möglichkeit geschaffen, den Beruf in der Ehe beizubehalten. Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten brachten es mit sich, daß von dieser Möglichkeit ein verhältnismäßig weitgehender Gebrauch gemacht wurde. Insbesondere in den Verwaltungszweigen der Post und Eisenbahn, aber auch im Lehrberuf gingen zahlreiche Beamtinnen unter Beibehaltung ihres Amtes eine Ehe ein. Daß sie im Amt blieben, war zweifellos zum größeren Teil auf die wirtschaftlichen Gründe zurückzuführen. Der Verdienst des Mannes reichte nicht zum Lebensunterhalt für zwei, oder doch dann nicht, wenn noch Hausrat beschafft oder Angehörige erhalten werden mußten. Bei einem Teil dieser Frauen – insbesondere bei den Lehrerinnen – wird auch die Anhänglichkeit an den Beruf mitgesprochen haben. Vielfach war das Verbleiben im Beruf sicher nur als Provisorium gedacht – bis ein richtiger Haushalt begründet werden konnte (der oft aus Wohnungsmangel nicht möglich war), bis Kinder kamen, bis gewisse wirtschaftliche Verpflichtungen abgedeckt waren. Die Erfahrungen über die Möglichkeit der Vereinigung von Beruf und Ehe lassen sich nur so weit statistisch erfassen, als die Frage nach der Berufsleistung in Betracht kommt. Sie waren verschieden, für die Lehrerinnen günstiger als für die Postbeamtinnen, aber doch im ganzen mehr negativ als positiv. Ungeheuerliche Versäumnisziffern im Dienst wurden insbesondere bei den Postbeamtinnen festgestellt. Bei ihrer Beurteilung wird man allerdings die abnormen Verhältnisse der Jahre berücksichtigen müssen, in denen sie gemacht sind: allgemeiner Niedergang der Berufsdisziplin, allgemeine Herabsetzung der Leistungsfähigkeit und ungeheure Erschwerung der Hauswirtschaft. So lassen diese Erfahrungen sicher keinen Schluß auf normale Zeiten und Umstände zu und machen eine eingehende grundsätzliche Prüfung der Frage keineswegs überflüssig. Leider ist jedoch aus einem gleichfalls zeitgebundenen und zufälligen Grunde das Experiment zunächst nahezu abgebrochen. Die notwendige Verminderung des Beamtenkörpers aus Ersparnisgründen hat zunächst zur Entlassung der meisten verheirateten Beamtinnen geführt. Nach der Verordnung der Reichsregierung sollten wirtschaftlich gesicherte Beamte vor wirtschaftlich nicht versorgten entlassen werden, und die verheirateten Beamtinnen wurden als in der Regel »versorgt« angesehen. Form und Bedingungen dieser Entlassung stehen zweifellos im Widerspruch mit der Verfassung und werden sich auf die Dauer nicht aufrecht erhalten lassen. Um so eher bedarf die Frage einer objektiven Prüfung. Für die Vereinigung des Berufs mit der Ehe werden folgende Gründe angeführt: 1. die wirtschaftlichen Vorteile aus dem Zuschuß der Frau zum Familieneinkommen; 2. die Verwendung der durch die Ehe keinesfalls vollbesetzten Arbeitskraft der Frau in dem einmal gelernten Beruf; 3. umgekehrt die Befreiung der berufstätigen Frau von dem sogenannten »Zölibat« und 4. schließlich die Bereicherung der Berufsarbeit der Frau durch alle die Erfahrungen und Interessen, die ihr die Mutterschaft vermittelt. Was ist zu diesen vier Gründen zu sagen? Was die wirtschaftliche Seite betrifft, so ist es im allgemeinen sicher nicht wünschenswert, daß als Norm die wirtschaftliche Existenz einer Familie auf den Zuschuß der erwerbenden Frau mit begründet wird. Eine Ehe, bei der die Frau miterwerben muß, ist, volkswirtschaftlich betrachtet, ein Symptom ungesund niedriger Entlohnung des Mannes, und es ist immer bedenklich, solche Unzulänglichkeiten im einzelnen Fall durch die Mitarbeit der Frau minder empfindlich zu machen. Es handelt sich also im volkswirtschaftlichen Interesse immer nur um den Vorteil, daß die Frau ein an sich genügendes Familieneinkommen durch ihre Berufsarbeit erhöht. An diesem Vorteil hätte freilich die Allgemeinheit nur dann ein Interesse, wenn mit Hilfe eines erhöhten Einkommens eine größere Zahl von gut ausgebildeten Kindern von dieser Familie ins Leben gestellt würde. Eine hohe Kinderzahl aber schließt naturgemäß und notwendig die volle amtliche Berufsarbeit der Frau aus. In Deutschland ist die Zeit praktischer Erfahrungen mit der verheirateten Beamtin zu kurz, als daß sich über ihre Kinder etwas Endgültiges feststellen ließe. In Österreich hatten nach einer früheren Statistik von den verheirateten Lehrerinnen (17 % der gesamten Lehrerinnen) fast zwei Fünftel gar keine Kinder und über zwei Fünftel nur ein oder zwei Kinder, so daß nur noch ganz einzelne als Mütter von mehr als zwei Kindern übrig bleiben. Ideelle Gründe, deretwegen man die Vereinigung des Beamtinnenberufs mit Ehe und Mutterschaft wünscht, können eigentlich nur bei den Lehrerinnen in Frage kommen. Man könnte vielleicht sagen, daß die Lehrerin mit den Erfahrungen der Mutter den vollkommeneren Typ der Erzieherin darstelle. Verwirklichen aber würde diesen Idealtyp nur eine ganz kleine Zahl besonders leistungsfähiger Frauen, weil eben das, was er in sich vereinigen soll, das Kraftmaß des Durchschnitts übersteigt. Der Lehrerinnenberuf ist in seiner heutigen Struktur ein voller – der Mutter- und Hausfrauenberuf mindestens noch ein Zweidrittel-Lebensberuf. Beides zusammen gibt mehr, als von einem Menschen bewältigt werden kann. Davon ist nun einmal nichts abzustreichen. Die Frau, die beides vereinigen will, hat Kompromisse zu schließen. Und ob dieses Kompromiß in der Mehrzahl der Fälle etwas persönlich und sozial wünschenswerteres ergibt, als die glatte Entscheidung nach der einen oder anderen Seite – das ist fraglich. Es gibt selbstverständlich Frauen, für die der Verzicht auf Ehe und Mutterschaft nicht ohne eine empfindliche Einbuße an Lebensenergie und Lebensfreude und damit an beruflicher Leistungsfähigkeit geschieht, für die ein Kompromiß die glücklichere Lösung wäre. Im Interesse dieser Frauen und der Ausnahmenaturen, die wirklich einem Doppelberuf gewachsen wären, muß gefordert werden, daß nicht ein für allemal das Verbleiben der verheirateten Lehrerin im öffentlichen Schuldienst ausgeschlossen wird . An der Aufrechterhaltung des Artikels 128 der Reichsverfassung hat auch die Lehrerinnenschaft als solche ein Interesse, da der Ausschluß der verheirateten Lehrerin aus dem öffentlichen Schuldienst einen ungerechtfertigten staatlichen Eingriff in die private Sphäre bedeutet. Der Staat hat für nichts weiter zu sorgen, als daß das Interesse der Schule durch die Verheiratung der Lehrerin nicht leide, das heißt, daß sie in der Schule ihre Pflicht voll erfüllt. Es ist gerechtfertigt, wenn er sich die Möglichkeit offen hält, eine Lehrerin, die durch Mutterschaft und Familienberuf ihre Pflicht unzulänglich erfüllt, im Disziplinarwege zu entlassen. Das wäre aber auch alles, was zur Sicherheit der Schule notwendig wäre. Daß nun umgekehrt die Schule von der verheirateten Lehrerin im allgemeinen einen großen Gewinn zu erwarten habe, wie man oft behaupten will, dafür lassen sich kaum Beweise erbringen. Das Einzige, worin sich in Ländern, in denen man mit der Arbeit verheirateter Lehrerinnen Erfahrungen gemacht hat, eine gewisse Überlegenheit der verheirateten über die unverheiratete Lehrerin gezeigt hat, ist der Umgang mit ganz kleinen Kindern in Kleinkinderschulen und Bewahranstalten. Im Schulunterricht, so wird berichtet, sei kein Unterschied, und man ziehe hier die sonst unbelastete, unverheiratete Lehrerin vor, die ihr ganzes natürliches Interesse am Kinde der Schule zuwende. Zum Schluß haben wir nun noch eine Forderung zu erörtern, die für das Problem Beruf und Ehe in allen Schichten gleichmäßig gilt: Das ist die Forderung einer Umgestaltung der Rechtsstellung der Frau in der Ehe, die ihr auch im Familienberuf eine gewisse ökonomische Selbständigkeit sichert. Es müßte der Frau rechtlich ein bestimmter Prozentsatz des Einkommens ihres Mannes zu freier Verfügung gestellt werden. Der Vorschlag ist nicht so ungeheuerlich, wie er manchem auf den ersten Blick erscheinen mag, wenn man bedenkt, daß ja auch schon heute in der Unterhaltspflicht des Mannes und in der Schlüsselgewalt der Frau die Ansätze zu solcher relativen ökonomischen Selbständigkeit liegen. Diese Bestimmungen müßten eine Form bekommen, durch welche die Frau, vor Willkür und Laune sichergestellt, die ihr zustehende Summe nicht als eine jedesmalige persönliche Gunst, sondern als ein anerkanntes Recht in Anspruch nehmen könnte. Nur durch eine derartige Bestimmung wird man, wie die Dinge heute liegen, verhindern können, daß die ökonomische Selbständigkeit der Ehefrau durch außerhäusliche Erwerbsarbeit immer weiteren Frauenkreisen zu einem unter allen Umständen anzustrebenden Ideal wird. Alle diese hier kurz angedeuteten sozialpolitischen, rechtlichen, pädagogischen Maßnahmen können den Dualismus aus dem Leben der Frau, den Dualismus von Beruf und Ehe, nun freilich nicht mechanisch entfernen. Sie können nur verhindern, daß der Frau die Form, die der Konflikt im einzelnen Fall annimmt, von außen her aufgedrängt wird, durch schrankenlose industrielle Ausbeutung, durch ihre wirtschaftliche Abhängigkeit, durch ihre mangelhafte Bildung. Und sie können dazu helfen, daß die Frau, wenn sie die innere Kraft besitzt, doch auch die äußere Möglichkeit hat, aus ihrem Leben auf die eine oder die andere Weise etwas Ganzes zu machen. Siebentes Kapitel Die Konkurrenz der Geschlechter Ist die Vereinigung von Beruf und Mutterschaft die wichtigste und schwierigste innere, so ist die bedeutsamste äußere Frauenfrage die der richtigen Verwertung der erwerbsbedürftigen Frauen in der Volkswirtschaft. Und auf dieser Seite der Frauenfrage liegt, zugleich als ihr wundester Punkt, das Problem der Konkurrenz der Geschlechter. Im allgemeinen Bewußtsein scheint die Sache sehr einfach. Die Frauen verdrängen die Männer. Sie besetzen Stellen, die einen Mann, d. h. eine Familie, ernähren könnten. Darin liegt eine Gefahr für das Volkswohl. Wenn daher die Frauenarbeit unvermeidlich ist – so heißt es – muß man sie auf solche Gebiete schieben, wo diese Gefahr zu vermeiden ist, d. h. entweder die sogenannten weiblichen, die der Mann unter keinen Umständen besetzen wird, oder die unbegehrten, niedrig bewerteten. Der Mann als Kandidat einträglicher Berufe hat immer vor der Frau den Vorzug, daß er eine Familie erhalten kann, daß also seine Einnahme im größeren Interesse des Volkswohls verwendet werden wird. Diesem Gedankengang kann man immer begegnen, wer ihn ausspricht, pflegt ihn für durchschlagend und unwiderleglich zu halten. In Wirklichkeit aber sind in diesen wenigen Sätzen, die ihre Herkunft von dem Interessensstandpunkt sich bedroht glaubender männlicher Berufsschichten deutlich verraten, eine Fülle von Tatsachen als selbstverständlich vorausgesetzt, die erst nachgewiesen, es sind darin Werturteile ausgesprochen, die auf ihre Begründung untersucht werden müßten. Für das Urteil über Wert und Unwert, Recht und Unrecht des Anspruchs auf irgendwelche Berufsgebiete gibt es drei Ausgangspunkte. Der erste wäre das einfache Recht eines einzelnen Menschen, seine Kraft zu verwerten, wo er will und kann. Den zweiten bildete die Frage nach der Berufsleistung – nur der Wert der Leistung , so würde es von diesem Ausgangspunkt heißen, entscheidet darüber, ob dieser oder jener in seinem Beruf gut aufgehoben ist. Der dritte wäre die Frage nach der Verwertung des Einkommens und dem Nutzen, der daraus der Gesamtheit erwächst. Die Berufsfrage also muß beurteilt werden vom persönlichen Interesse des Individuums, vom sachlichen des Berufs, vom sozialen der Volkserhaltung. Aber ehe wir von diesen drei Gesichtspunkten aus die weibliche Berufstätigkeit im Rahmen des Gemeinschaftslebens bewerten, vergegenwärtigen wir uns die volkswirtschaftlichen Tatsachen . Erwächst in der Tat aus der Erweiterung der Frauenarbeit dem Manne eine Konkurrenz? Bei der vorhin gekennzeichneten laienhaften, aber sehr verbreiteten Auffassung der Konkurrenzfrage steht bewußt oder unbewußt im Hintergrunde die folgende Vorstellung: Es gibt nur eine bestimmte, gegebene Zahl von Arbeitsplätzen in der Volkswirtschaft. In dem Maße als Frauen diese Plätze einnehmen, werden Männer »verdrängt«. Diese Vorstellung ist ausgesprochen unmodern. Sie zieht letzten Endes ihre Nahrung aus längst vorübergegangenen Wirtschaftsformen. Ganz allgemein gesprochen ist in der Zeit der Weltwirtschaft jedes nationale Wirtschaftsleben ausdehnbar. Unsere Industrie arbeitet nicht nur für nationale Bedürfnisse, sie kann in dem Maße mehr Kräfte beschäftigen, als sie den Weltmarkt erobert. Man kann auch umgekehrt sagen; sie kann in dem Maße den Weltmarkt erobern, als ihr Kräfte zur Verfügung stehen. Ähnlich liegt es im Handel. Und wenn die moderne Entwicklung uns bei all diesen Fragen an das »größere Deutschland« denken lehrt, das Deutschland, das durch Handel und Gewerbe sein wirtschaftliches Dasein jenseits der eigenen Grenzen über die Erde erstreckt, so können wir es an sich nicht als ein Unglück betrachten, wenn durch verschärfte Konkurrenz in der Heimat die unternehmenderen, tüchtigeren Kräfte auch in anderen Berufen gezwungen würden, dem deutschen Geist in der Welt draußen eine Stätte zu bereiten. Die Konkurrenz der Geschlechter ist ein vollkommen anderes Problem in einer stagnierenden oder begrenzten als in einer sich erweiternden, ausdehnungsfähigen Volkswirtschaft. Nun liegt allerdings die Frage heute, unter der Nachwirkung des Krieges und der Geltung des Friedens von Versailles, viel schwieriger als in der Zeit, da die weltwirtschaftliche Ausdehnung Deutschlands unbegrenzt zu sein schien. Heute ist es nicht in dem Grade wie damals nur eine Frage der Intelligenz und des Fleißes, ob das deutsche Volk seinen wirtschaftlichen Spielraum auszudehnen imstande ist; heute setzt die Vorbelastung der deutschen Wirtschaft, die Verkürzung Deutschlands um notwendige Rohstoffe und vieles andere den Erfolgen des deutschen Fleißes engere Grenzen. Daß sie starr und unausdehnbar seien, wird gleichwohl nicht behauptet werden können. Aber zurzeit wird der Gesichtspunkt der Volkserhaltung allerdings bei der Beurteilung des Problems der Geschlechterkonkurrenz eine größere Bedeutung beanspruchen dürfen als bei anderer, günstigerer Wirtschaftslage. Aber besteht tatsächlich eine solche Konkurrenz? Die Frage ist nicht allgemein und summarisch, sie ist nur für die einzelne Schicht gesondert zu betrachten. In großen Zügen gekennzeichnet, ist die Sachlage diese: In der Landwirtschaft besteht überhaupt keine Konkurrenz. Wo sich die Frauenarbeit vermehrt – die Zahl der Landarbeiterinnen z. B. hat in Deutschland gegenüber der der Landarbeiter zugenommen –, haben die Frauen nur Plätze bezogen, für die sich keine Männer fanden. Der chronische Mangel an landwirtschaftlichen Arbeitskräften läßt ein Konkurrenzproblem überhaupt nicht entstehen. Schon heute, so kurz nach dem Kriege, beschäftigt die deutsche Landwirtschaft wieder ausländische Arbeitskräfte. In der Großindustrie dagegen, deren Vielgestaltigkeit einer zusammenfassenden Darstellung des Problems spottet, gibt es diese Konkurrenz in verschiedensten Formen. Einmal unmittelbar und im eigentlichsten Sinne: daß nämlich Frauen neben den Männern die gleiche Arbeit tun wie diese. Dieser Fall ist aber nicht so sehr häufig. Andererseits so, daß Frauen die Männer im eigentlichsten Sinne »verdrängen«, insofern technische Veränderungen eingeführt werden, durch welche der gelernte Arbeiter entbehrlich wird und der ungelernte – unter Umständen also die Frau – ihn ersetzen kann. Allerdings kann man sagen, daß solche Verwandlung von gelernter in ungelernte Arbeit eine allgemeine Entwicklungstendenz der Industrie ist und ebensogut wie die ungelernte Frau auch den ungelernten Mann an die Stelle des gelernten schiebt. Aber sicher ist wohl, daß das Angebot der Frauenkräfte diese technischen Veränderungen begünstigt und erleichtert, und daß der Krieg, der ja die technische Entwicklung geradezu zwang, die Industrie möglichst auf ungelernter Frauenarbeit aufzubauen, diese Tendenz sehr beschleunigt hat. Im Handwerk hat sich eine ziemlich glatte Arbeitsteilung entwickelt. Den Frauen fallen bestimmte Zweige der Schneiderei, Putzmacherei, Wäschenäherei, Stickerei als vorwiegend »weibliche« Handwerke zu. Von einer Konkurrenz im eigentlichen Sinne läßt sich vielleicht im Friseurhandwerk sprechen. In den Mittelstandsberufen wird die Konkurrenz der Frauen durchgehender und schärfer empfunden. Die Berufsorganisation der Handelsangestellten behauptet dauernd eine Verdrängung und eine Herabsetzung der Gehälter durch die Frauen. Tatsächlich liegt auch hier die Sache so, daß die Entstehung gering bezahlter Posten im Handelsgewerbe aus der modernen Organisation des Handels hervorgeht. Die durchgeführte Arbeitsteilung des Großbetriebes hat zahlreiche untergeordnete Posten geschaffen, die nicht mehr nur Durchgangs-, sondern Dauerstellungen sind, aber ihrem Wesen nach keine hohe Bezahlung erfahren können. Diese Entwicklung, die sich ohne Zweifel auch ohne weibliches Arbeitsangebot hätte vollziehen müssen, ist durch die vorhandenen weiblichen Kräfte erleichtert und beschleunigt. Die Ausdehnung der Frauenarbeit im Handelsgewerbe ist eine Erscheinung von internationaler Tragweite. Überall hat dieselbe Entwicklung des Handelsgewerbes zur Frauenarbeit geführt. Eine Schädigung der Männer durch die Frauenarbeit liegt hier insofern vor, als einerseits durch das vorhandene Angebot weiblicher Kräfte die Schaffung gering bezahlter unterer Angestelltengruppen erleichtert wurde und als andererseits das Vorhandensein der weiblichen Kräfte eine aufsteigende Lohnbewegung der männlichen Angestellten in gewissem Maße erschwert. In wie hohem Grade, läßt sich nicht objektiv schätzen. Wie weit im Lehrberuf die Vermehrung der weiblichen Lehrkräfte als »Konkurrenz« aufzufassen ist, hängt zunächst äußerlich von dem jeweiligen Angebot der männlichen Kandidaten ab. Die Fortschritte des Volksschulwesens verbunden mit der Zunahme der Bevölkerung hatten vor dem Kriege das Bedürfnis nach Lehrkräften ungemein gesteigert. Tatsächlich ist in der Bewegung von Angebot und Nachfrage im Lehrberuf der Volksschule Lehrermangel häufiger gewesen als ein Überangebot. Von einer Männer verdrängenden Konkurrenz der Frau konnte bis dahin also überhaupt nur in sehr eingeschränktem Maße die Rede sein. Etwas anders liegt es im höheren Lehrberuf. Allerdings schwankt das Verhältnis von Bedarf und Bewerbern auch hier stark. Im ganzen herrscht wohl ein Überangebot von Kräften vor. Dieses chronische Überangebot ist aber auch den höheren Berufen ohne Frauenkonkurrenz eigentümlich, es kam auch im höheren Lehrberuf vor, ehe er den Frauen zugänglich war. Zurzeit besteht in Deutschland ein Überangebot, das im wesentlichen auf den Rückstrom der Lehrkräfte aus abgetretenen Gebieten und auf die Verminderung der Geburtenzahl im Kriege zurückzuführen ist und durch die Notwendigkeit zur Verminderung der staatlichen Beamten aus Ersparnisgründen verschärft wird. Aber das ist eine vorübergehende Erscheinung, die möglicherweise, da auch das Studium zurückgeht, schon sehr bald anderen Verhältnissen Platz macht. In den anderen wissenschaftlichen Berufen sind bisher die Ziffern der Frauen zu klein, um bereits eine Konkurrenzgefahr zu bedeuten. Ernstlich wird man von der zukünftigen Möglichkeit einer solchen nur noch im ärztlichen Beruf sprechen können, wo allerdings bei ganz freiem Wettbewerb die Frau die Aussichten des Mannes unter Umständen verschlechtert. Dies sind die Tatsachen. Beurteilen wir sie nach dem aufgestellten dreifachen Maßstab. Das erste Argument – die einfache Gerechtigkeit, die jedem gestatten mußte, seine Kräfte wo und wie immer zu verwerten – ist die Waffe, nach der die Frauen selbst zuerst gegriffen haben, um die Forderung der Berufsfreiheit zu verteidigen. Daß »die Frau zu jeder Arbeit berechtigt ist, zu der sie fähig ist«, war eine Grundforderung der Frauenbewegung in ihren allerersten Anfängen. Daß der Hunger den Frauen ebenso weh tut wie den Männern, daß das Streben nach Ausbildung und höchstmöglicher Verwertung ihrer Kraft ihnen ebenso natürlich ist und die Unterdrückung dieses Strebens sie ebenso unglücklich macht, ist unbestreitbar. Aber dieses Argument der formalen Gerechtigkeit könnte doch höchstens zu dem Schluß führen, daß man die weibliche Konkurrenz nicht durch Ausschluß der Frauen von bestimmten Berufen abstellen darf, daß man im Namen der Gerechtigkeit den Frauen gestatten muß, mit den Männern zu konkurrieren, selbst wenn damit bestimmte Mißstände verbunden sind. Über die Frage, ob diese Konkurrenz nützlich oder schädlich, ein Segen oder ein Übel sei, erhalten wir von diesem Standpunkt keine Antwort. Und darum genügt dieses Argument nicht, um die Frage in jedem Sinne zu lösen. Unser zweiter Gesichtspunkt ist das Interesse des Berufes . Nur von hier aus gesehen würde es einfach heißen: diejenige Verteilung männlicher und weiblicher Kräfte über das gesamte Erwerbsgebiet ist die beste, bei der jeder da arbeitet, wo er der Geeignetere ist. Dieser Maßstab ist allerdings nicht auf jedes Gebiet anwendbar. Es gibt in Industrie und Handel zahllose Arbeiten, die von Männern und Frauen gleich gut gemacht werden können, d. h. die weder so viel Kraft erfordern, um eine Überlegenheit des Mannes zu begründen, noch qualitativ die Möglichkeit zur Ausprägung weiblicher Vorzüge geben. Auf alle solche ist der Maßstab der größeren Eignung des Geschlechts nicht anwendbar. Sie umfassen aber eine sehr große Zahl, vielleicht die größere Hälfte aller weiblichen Berufstätigen. Die Möglichkeit, den Berufsweg der Frau aus ihrer besonderen weiblichen Eigenart zu begründen, entsteht im allgemeinen erst dort, wo das Wort Qualitätsarbeit anwendbar ist. Zwar bringen auch für manche Formen ungelernter Arbeit die Frauen gewisse Vorzüge mit, z. B. die kleineren und weicheren Hände; sie können an sich, physisch, ganz abgesehen von Ausbildung und erworbener Fähigkeit, als Werkzeug mancher beruflicher Verrichtungen geeigneter sein – z. B. durch ihre Stimmlage für das Telephon. Aber die praktische Bedeutung dieser Differenzierung ist nicht so weitreichend, wie das zuweilen angenommen wird. Vielmehr kommt dieser Gesichtspunkt erst eigentlich zur Geltung in solchen Berufen, in denen sich überhaupt persönliche Anlagen in ihrer seelischen Vielgestaltigkeit ausprägen können. Dazu gehört zunächst das weibliche Handwerk. Ernstlich hat ja auch noch niemand bestritten, daß Schneiderei, Putzmacherei, Stickerei usw. Frauengebiete sind, die Frauen als Arbeitskraft erfordern . Aber in eben dem Sinne wären es auch noch andere, die bisher nicht in derselben Einstimmigkeit für weiblich gehalten werden. In Wohnungskunst, Schmuckindustrie, Kunstgewerbe im weitesten Sinne besteht ohne Zweifel die Möglichkeit, mehr Reichtum der Erfindung, der Formen, eine feinere und mannigfaltigere Durchbildung des künstlerischen Ausdrucks dadurch zu erreichen, daß die technisch genügend geschulte, bis zur künstlerischen Selbständigkeit durchgebildete Frau neben dem Mann arbeitet. Wo diese Möglichkeit besteht, liegt die weibliche Konkurrenz ohne Zweifel im Interesse der sachlichen Leistung. Dabei kommt neben der spezifisch weiblichen Nuance, um die hier die Masse der handwerklich künstlerischen Erzeugnisse reicher wird, auch der rein individuelle Beitrag der einzelnen Frau zur Qualitätshöhe ihres Berufs hinzu. Jede Frau, die auf einer mittleren und höheren Leistungsstufe ihres Gewerbes steht, ist für die Volkswirtschaft wertvoller als diejenigen Kollegen, die nicht über die unteren Grade hinauskommen. Unter der Voraussetzung also, daß sich im Wettbewerb die fähigeren Kräfte gegen die unfähigeren durchsetzen, kann die Beteiligung der Frauen an diesem Kampf nur im Interesse des Berufes liegen. In noch höherem Maße kommen beide Werte der Frauenarbeit, der spezifisch weibliche und die individuelle Qualität, für die geistigen Berufe in Betracht: das Lehramt, den ärztlichen, die sozialen Berufe. Hier fordert die Sache an vielen Stellen unbedingt die Frau, und sie zurückweisen, um den Männern eine leichtere Versorgung zu sichern, hieße das Werk der Erziehung oder der sozialen Arbeit schädigen, hieße den Objekten und Kunden dieser Berufe die Befriedigung eines Bedürfnisses versagen, das sie zum Teil lebhaft empfinden. Daß die Frauen sich in vielen Fällen lieber an die Ärztin wenden als an den Arzt, ist ein Gewicht mehr in der Wagschale der sachlichen Notwendigkeit der Frauenarbeit, die außerdem durch die allgemeine Eignung der Frau für bestimmte Seiten des Berufs und durch die besondere, individuelle Tüchtigkeit der einzelnen überragenden Frau beschwert wird. Daß im Lehrberuf, besonders in der Mädchenbildung, die Frau unentbehrlich ist – in demselben Maße unentbehrlich wie die Mutter als Erzieherin in der Familie –, hat man zwar in Deutschland ziemlich spät angefangen einzusehen, es ist darum doch eine Tatsache, daß sie hier geradezu an erster stelle stehen muß. Und sicher ist damit der Kreis der Aufgaben noch nicht geschlossen, die in einem besonderen Sinne die Frau verlangen. Für den weiblichen Rechtsanwalt sprechen ähnliche Gründe des seelischen Bedürfnisses wie für die Ärztin. In dem großen, erst entstehenden Gebiet der öffentlichen Wohlfahrtspflege ist die weibliche Kraft schlechthin notwendig und setzt sich in der sozialpflegerischen Seite des Berufes, kaum ernstlich angefochten, von selbst durch. Auch für manche Aufgaben der Wissenschaft bringt sie besondere Voraussetzungen mit, die dem Manne fehlen. Immer kommt dazu dann noch das Interesse der ganz individuellen Auslese. Da – ganz abgesehen von der Weiblichkeit – die Frauen überdurchschnittliche Kräfte zu all solchen Berufen nachweislich stellen können und gestellt haben, ist es wünschenswert, daß die Berufsauslese sich auch aus ihrem Kreise rekrutiert. Aber selbstverständlich auch nur aus diesem Grunde . Das Prinzip der Auslese, das der geeigneten Frau gegenüber dem ungeeigneten Manne den Vorzug bei der Berufsbesetzung geben soll, bedeutet natürlich auch, daß man den Frauen nicht nur deshalb irgendeinen Beruf erschließen soll, weil sie versorgungsbedürftig sind. Ursprünglich war das die Anschauung. Man verdachte z. B. dem wirtschaftlich gesicherten Mädchen die Ausübung eines Berufes, weil sie damit denen, die es »nötig hatten«, »das Brot wegnahm«. Das ist dieselbe Einseitigkeit der Berufsbewertung, durch die man stets den Mann der Frau voranstellen will, weil er als Familienerhalter die gute Stelle »nötig hat«. Soll aber z. B. ein pädagogisch oder künstlerisch hoch befähigtes Mädchen von einem Beruf abstehen, um einem talentlosen aber bedürftigen Platz zu machen? Im Interesse der Berufe und ihres Niveaus kann die Lösung des Konkurrenzproblems nur heißen: Auslese der Geeigneten. Und umgekehrt: eine Berufsauslese nach dem Maßstab der Erwerbsbedürftigkeit statt der Fähigkeit kann nur verhängnisvoll auf die Gesamtleistung wirken. Dies muß gerade heute betont werden, wo die Verhältnisse eine starke Versuchung zu einseitiger Betrachtung der Arbeitsverteilung unter dem Gesichtspunkt der Erwerbsbedürftigkeit enthalten. Es ist allerdings unvermeidlich, daß dieser Maßstab mit dem dritten, der Verwendung des Einkommens, kollidieren muß. Für die Gesamtheit fällt es selbstverständlich ins Gewicht, ob das für die Berufsleistung gezahlte Geld wieder der Erhaltung von Kindern dient. Es ist sicher, daß der familienerhaltende Berufsmensch der Gesamtheit auf Zwiefache weise dient, durch seine Arbeit und durch die Verwendung seines Einkommens, und daß die zweite Form des Dienstes an Gemeinschaftswert nicht unter der ersten steht. Unter diesem Gesichtspunkt erst wird das Konkurrenzproblem zum Problem . Es ist an sich ohne weiteres zuzugeben, daß – gleiche Geeignetheit vorausgesetzt – die Gesamtheit ein größeres Interesse daran hat, einen familienerhaltenden als einen unverheirateten Berufsarbeiter an irgendeiner Stelle des Wirtschaftslebens zu sehen, und daß die Frau, sofern ihr Einkommen nur ihr allein zugute kommt, weniger wünschenswert sein kann als der Familienvater. Aber es ist in Betracht zu ziehen, daß auch die alleinstehende Frau durch die Fürsorge für Eltern und Geschwister in der großen Mehrzahl der Fälle Familienerhalterin ist. Schon indem sie als junges Mädchen die Eltern von der Fürsorge für ihre Person entlastet, macht sie Mittel frei für jüngere Geschwister, für die Ausbildung der Brüder. Untersuchungen über die persönlichen Verhältnisse von Arbeiterinnen und kaufmännischen Angestellten haben immer wieder bestätigt, daß die Mädchen ihren Lohn in die allgemeine Familienkasse fließen lassen. In den mittleren und höheren Frauenberufen ist es durchaus das Übliche, daß die unverheiratete erwerbende Frau die Fürsorge für alternde Eltern übernimmt und dadurch den Bruder für eigene Familiengründung frei macht. Genaue statistische Unterlagen dafür lassen sich nicht beibringen. Aber die tägliche Erfahrung zeigt jedem, daß auch das Einkommen der Frau in überwiegendem Maße nicht rein als Individualeinkommen verbraucht, sondern der Familienerhaltung dienstbar gemacht wird. Dieser Tatsache läßt sich nun in den öffentlichen Berufen durchaus Rechnung tragen, wenn der Staat seine Besoldungsgrundsätze danach einrichtet. Gedacht ist in diesem Fall, daß zunächst die Leistung als solche bezahlt wird, und zwar die gleiche Leistung bei Mann und Frau gleich. Damit ist dann ausgeschlossen, daß die Frau den Mann durch ihre Billigkeit aussticht. Durch Zuschüsse, insbesondere Kinderzulagen, oder Abzüge, die von den Unverheirateten erhoben werden, sollte dann den Verschiedenheiten der Belastung Rechnung getragen werden, die den Alleinstehenden von dem, der für Angehörige zu sorgen hat, unterscheiden. Tatsächlich hat ja in den letzten Jahren bei der Knappheit der gesamten Existenzbedingungen das Prinzip des »Soziallohns« in der Besoldung sich mehr und mehr durchgesetzt. Zugleich hat die Gleichstellung der unverheirateten Frau mit dem unverheirateten Mann gewisse Fortschritte gemacht, ohne sich allerdings schon durchgesetzt zu haben. Im Unterrichtswesen ist vielmehr letzthin wieder ein Rückschritt zu verzeichnen, insofern der Grundsatz, daß alle Frauen 10 % weniger Gehalt bekommen als unter gleichen Verhältnissen ihre männlichen Kollegen, wieder allgemein gilt. Die Besoldung nach dem Prinzip des Soziallohns wird in der Privatwirtschaft, in den gewerblichen und kaufmännischen Berufen aber stets durch andere wirtschaftliche Gesichtspunkte durchkreuzt werden. Hier also kann unter Umständen in der Bewertung der Frauenarbeit dem Aktivum ihres Leistungswertes ein Passivum in der Ausnutzung ihres Einkommens gegenüber stehen bleiben, und es gilt beide gegeneinander abzuwägen. Aber wiederum muß betont werden, daß diese Entweder-Oder-Fälle nicht so sehr zahlreich sind, weil 1. die erwerbsfähigen verheirateten Frauen auch Familienerhalter sind, weil 2. auch von den unverheirateten viele ihr Einkommen nicht für sich allein verwenden; weil 3., wie gezeigt worden ist, unsere Volkswirtschaft auch heute noch die unverheiratete Frau verwerten kann, ohne daß dadurch Männer verdrängt und von den ihrem Können entsprechenden Berufen abgeschnitten werden; weil 4. die Mehrzahl dieser Frauen nicht in direkter Konkurrenz mit Männern auf genau den gleichen Gebieten stehen, und weil 5. immer noch sehr wenige Frauen dauernd im Beruf bleiben, die meisten also in jugendlichem Alter an Stellen arbeiten, auf denen auch der Mann sich noch gar nicht verheiraten würde. Eine bedenklichere Wirkung als durch die »Verdrängung« von Männern – von der, wie gezeigt, in erheblichem Umfang und bedenklichem Sinne kaum die Rede sein kann – kann die weibliche Konkurrenz haben, indem sie lohndrückend wirkt. Dies kann auf dreifache Weise geschehen: 1. indem die Frau genau die gleiche Arbeit billiger anbietet; 2. indem sie durch ihr Angebot von billiger ungelernter Arbeit technische Umwandlungen lohnend erscheinen läßt, durch welche gelernte Arbeit mechanisiert und durch ungelernte ersetzbar wird; 3. indem sie durch ihre Erwerbsarbeit (hauptsächlich als Ehefrau) dahin wirkt, daß bei der Lohnbemessung für den Arbeiter mit dem Beitrag der Frau für den Familienbedarf gerechnet wird. Dies ist z. B. in Textilgegenden mit viel Frauenarbeit der Fall. Wie ist diesen Gefahren zu begegnen? – Sicherlich nicht durch die Methoden der früheren Zeit, die den Frauen möglichst die ordentlichen Ausbildungswege verschloß und damit ein Proletariat Halbgelernter schuf. Wenn auch dadurch den einzelnen Fähigen, die im Beruf bleiben, der Aufstieg und der erfolgreiche Wettbewerb mit den Männern erschwert wird, so ist doch das Angebot dieser halbgelernten Mädchen, die für jedes Gehalt arbeiten, weil ihr Beruf ihnen als Übergangsstadium gilt, viel gefährlicher als die Konkurrenz der wenigen, die dauernd im Beruf bleiben und in höhere Stellen aufrücken. Sofern früher manche Berufsorganisationen diese Taktik einschlugen, war sie mehr von dem eigentlichen Berufs neid diktiert, der der Frau vor allem den höheren Posten mißgönnt, als von dem wahren Interesse des Berufs. Vielmehr wird – im ganzen genommen – der zweite Ausgangspunkt, von dem wir das Konkurrenzproblem betrachteten, der Leistungswelt, der sicherste für alle Maßnahmen sein, um die Gefahren der Frauenkonkurrenz für die Gesamtheit zu vermeiden oder doch auf ein möglichst geringes Maß einzuschränken. Wenn es klar ist, daß ein so starkes Kräfteangebot wie das der Frauen in der gegenwärtigen Volkswirtschaft nicht einfach en bagatelle behandelt werden kann, sondern zu bestmöglicher Verwertung im Ganzen geführt werden muß, so liegen auch alle Möglichkeiten einer gesunden Differenzierung auf der Linie möglichster Steigerung und Durchbildung der weiblichen Berufsleistungen. Im wesentlichen erst bei der Qualitätsleistung, so sahen wir, entstehen die Möglichkeiten einer Arbeitsteilung auf der Grundlage der Sonderanlagen, der spezifischen Art der Geschlechter, einer Arbeitsteilung, bei der sie einander möglichst wenig ins Gehege kommen, sondern sich ergänzen. Also nicht die Frauenarbeit durch Vernachlässigung und Gewalt im Stadium der undifferenzierten Gelegenheitsarbeit festhalten, sondern sie durch alle Ausbildungsmöglichkeiten vor allem in den aussichtsvollen weiblichen Berufen zu der Höhe bringen, auf der sie einen Qualitätswert für das Ganze darstellt. Das bedeutet in allen Berufen, in denen Frauen und Männer arbeiten, die gleiche Ausbildung für Mann und Frau, um eine Auslese der Tüchtigsten und die Ausmerzung der Unfähigen durch die gleichen Mittel zu erreichen. Auf dem gleichen Wege kann auch allein die Frau in dem Grade zum Berufsmenschen gemacht werden, daß ihre Gefährlichkeit als Lohndrückerin des Mannes sich abschwächt. Nur die Berufsorganisation, bei gleichem Berufsgebiet womöglich die gemeinsame mit dem Manne, ist imstande, die Nachgiebigkeit der Frau gegen die Unterbietungsversuche zu besiegen. Wenn nicht nur ein so geringer Teil unserer Industriearbeiterinnen organisiert wäre, so würde ihre Gefahr für das Niveau der Männerlöhne sich sehr vermindern. Jahrzehnte hindurch hat die Frauenarbeit unter dem Zeichen des Notbehelfs gestanden. Weil man den Frauen keine Ausbildungsmöglichkeiten schuf, sind so weibliche Berufe wie die Erziehung der Mädchen Männerberufe geworden, ehe die Frauen beginnen konnten, sie zurückzuerobern. Denn hier haben nicht Frauen Männer verdrängt, sondern Männer Frauen. Und dies Beispiel läßt die Erörterung des Konkurrenzproblems in den Gedankengang unserer beiden ersten Kapitel einmünden: es kommt darauf an, außerhalb der Familie mit ihrer natürlichen Arbeitsteilung wieder eine Arbeitsteilung zu schaffen, bei der die Frau den Kultureinfluß, den sie ehemals besaß, auf dem veränderten Gebiet wieder gewinnen kann. Auch als die Familie noch die ganze Produktion umfaßte, hat es gemeinsame Arbeit von Mann und Frau gegeben, daneben solche, die nur der Mann, und solche, die nur die Frau tat. Diesen Zustand in der Volkswirtschaft wieder herzustellen, ist durch alle Krisen hindurch die einzig mögliche Lösung des Konkurrenzproblems. Achtes Kapitel Die Stellung der Frau in Gesellschaft und Staat Die Frauenbewegung und der moderne Staat sind miteinander gewachsen. Die erste Formulierung fand die Idee der Frauenbewegung im Rahmen der naturrechtlichen Staatstheorien, mit deren Hilfe man die mittelalterlichen Gesellschaftsformen zertrümmerte; ihre ersten praktischen Programme prägte die demokratische Bewegung der vierziger Jahre. Es hängt mit diesem theoretischen Ursprung der Frauenbewegung zusammen, daß sie gleich als ein geschlossenes System sozialer und politischer Forderungen auftrat. Man übertrug den Gedanken der allen gemeinsamen unveräußerlichen Menschenrechte auf die Frau und wandte die ganze Reihe der aus diesem Gedanken abgeleiteten Forderungen auch auf ihre Beziehungen zum Staat, auf ihre bürgerliche Stellung an. In dem einen Gedanken, daß auch sie der »Menschenrechte« teilhaftig werden müsse, lag das ganze Programm von der Erwerbs- und Bildungsfreiheit bis zum vollen staatlichen Bürgerrecht fertig vor. Ja, wie für den Mann dieses Bürgerrecht, das Recht, die Gesetze, denen er sich fügen mußte, auch mit zu schaffen, sofort als die tatsächliche Gewähr aller übrigen Rechte in den Mittelpunkt des Interesses trat, so wurde auch der Blick der Frau in diesem Gedankengang von vornherein auf das Bürgerrecht als die Zitadelle gerichtet, deren Besetzung erst die Eroberung der Festung gewiß macht. Wo nun die allgemeinen politischen Strömungen geeignet waren, den Gedanken des Frauenstimmrechts sofort in sich aufzunehmen, da knüpft der politische Emanzipationskampf der Frau direkt an die Naturrechtslehre praktisch an und bewahrt dauernd die Spuren seiner theoretischen Abstammung in der Art der Kampfmittel. In der Frauenstimmrechtsbewegung der Union argumentierte man ausschließlich mit den »Menschenrechten«. Auf dem europäischen Kontinent aber starb die aus dem Boden der Menschenrechte keimende Idee der Bürgerinnenrechte sehr schnell ab. In Frankreich, wo die unerbittliche Logik des Systems, aus dem die französische Revolution sich nährte, zuerst in den kühnen Gedanken der vollberechtigten Citoyenne auslief, stieß dieser Gedanke auf das romanische Frauenideal, mit dem er unvereinbar war. In England wurde er nur von der Staatswissenschaft aufgenommen und machte die ganze Umwandlung der Naturrechtslehre von Bentham bis John Stuart Mill mit durch, ohne doch zunächst eine praktische Bedeutung zu gewinnen. In Deutschland hat die Theorie der »Menschenrechte« erst in der demokratischen Bewegung von 1848 politische Kraft entfaltet. Auch hier lebt der Gedanke der politischen Emanzipation der Frau wieder auf – er wurde schon auf dem Hambacher Fest enthusiastisch vertreten – und zündete unter den von der politischen Bewegung ergriffenen Frauen. Aber die Reaktion fegte ihn hinweg und besiegelte die politische Unmündigkeit der Frau mit jenem famosen Paragraphen des preußischen Vereinsrechts, wonach »Frauenspersonen«; wie Schüler und Lehrlinge, nicht einmal politischen Vereinen angehören durften. Überall mußte die Frauenbewegung die theoretisch vorweggenommenen Endziele zunächst im Stich lassen, um die Aufgaben zu ergreifen, die ihr von anderswo her, aus der Wirklichkeit und dem Leben selbst aufgedrängt wurden. Unterdessen wurde der naturrechtliche Staatsgedanke unter dem Druck politischer und wirtschaftlicher Entwicklung sowohl wie unter dem Einfluß neuer wissenschaftlicher Anschauungen verändert und verdrängt. Die Auffassung von dem Staat als einer Gemeinschaft gleicher Individuen, deren rechtliches Verhältnis zueinander unabhängig von allen nationalen Verschiedenheiten aus der allgemeinen menschlichen Natur mit Hilfe der Vernunft abgeleitet werden kann, diese Auffassung machte mit dem Erwachen des historischen Sinns jener anderen Platz, nach der der Staat als eine aus den wirtschaftlichen und geistigen Kulturbedingungen eines Volkes organisch erwachsene Form anzusehen ist, die nicht absoluten Wert hat, sondern im Verhältnis zu jenen tatsächlichen Kulturbedingungen beurteilt werden muß. Innerhalb dieser neuen Anschauungen stand natürlich der Gedanke des Frauenstimmrechts, der Gedanke einer Berechtigung der Frau zur Mitregelung öffentlicher Angelegenheiten zunächst einfach in der Luft. Es fehlte, was man die »geschichtlichen Vorbedingungen« nannte, die organische Verbindung zwischen dem traditionellen Wirkungskreise der Frau und jenen öffentlich-rechtlichen Funktionen, die man ihr im Namen ihrer »Menschenrechte« auferlegen wollte. Das Stimmrecht erschien als ein künstliches Pfropfreis auf dem Organismus der Aufgaben, die ihr innerhalb der gesellschaftlichen Arbeitsteilung zufielen. Was sollte die Frau, die als Hüterin der Familienkultur ihre Kraft dem Haushalt und der Kinderpflege, ihr Interesse dem Persönlichen, dem Wachstum der einzelnen Seele schenkte, mit einem Recht, das sie zugleich dem ganzen Anprall der kämpfenden politischen Mächte aussetzte und für das in gewissem Sinne die Devise gilt, die auf italienische Degenklingen graviert wird: »Ich nütze nur dem Starken«? Wie war es denkbar, daß ihr Auge, nur gewöhnt, in die Nähe zu sehen, die Dimensionen des politischen Horizontes richtig abschätzte? Wenn der Gedanke der bürgerlichen Gleichberechtigung der Frau in dem neuen politischen Gedankenkreis einwurzeln sollte, so mußte er aus den tatsächlichen Verhältnissen des Frauenlebens begründbar sein. Die Fragestellung mußte also lauten: Liegen in der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Frau, liegen in dem Wirkungskreis, der ihr durch den Stand der Kultur zugewiesen ist, die Bedingungen für ihren Eintritt in volle Bürgerrechte? – und weiter: Geht die Entwicklungstendenz dahin, diese Bedingungen zu verstärken oder abzuschwächen? Als die beiden ersten Auflagen dieses Buches geschrieben wurden (1907 und 1914) bedeutete diese Fragestellung zugleich Begründung und Bejahung dieses noch unerreichten, scheinbar noch fernen Zieles. Jetzt, nachdem in Deutschland die staatsbürgerliche Gleichberechtigung der Frau verwirklicht ist, heißt es von den gleichen Gesichtspunkten aus den Weg beleuchten, der zum Frauenstimmrecht führte. Wir erinnern uns der beiden Linien, die wir in den beiden ersten Kapiteln für die Umwandlung des Frauenlebens gezogen haben und deren eine die Umbildung ihrer wirtschaftlichen Sphäre, deren andere die Entwicklung ihres geistig-sittlichen Lebens kennzeichnete, und betrachten die an diesen Linien sich aufreihenden Tatsachen unter dem Gesichtspunkt, wie weit sie die Umgestaltung der öffentlichen Rechtsstellung der Frau vorbereiteten und herbeiführen mußten. Nach der Berufszählung von 1907 war der dritte Teil aller erwerbstätigen Bürger des Deutschen Reichs Frauen . Mit dieser starken Beteiligung der Frauen am Erwerbsleben wuchs ihr Interesse an bürgerlichen Rechten, weil sie als Lohnarbeiterinnen in ganz anderer Weise von der politischen Macht abhängig wurden. Abhängig in ihren elementarsten wirtschaftlichen Interessen. Denn sie konkurrierten mit Männern, für die dieses politische Recht das wirksamste Kampfmittel in der Gestaltung ihrer Berufsverhältnisse geworden ist, die wirtschaftlich vorwärtskamen, weil sie Wähler waren und man dem Druck ihrer politischen Macht nachgab, ja zuvorkam. Und sie waren nicht nur die Konkurrenten, sondern auch die Mitarbeiter des Mannes in den gleichen Arbeitszweigen, und konnten so durch ihre politische Ohnmacht auch zu einem Hemmnis für die Männer werden. Bei dem gesellschaftlichen Charakter der modernen Arbeit sind eben wirtschaftliche und politische Macht, wirtschaftliche und politische Abhängigkeit so vielfach ineinander verankert und miteinander verflochten, daß eine von der anderen in unübersehbarer Weise bedingt wird. Aber es ist noch eine andere Linie, die von der Berufsarbeiterin zur Bürgerin hinüberleitet. Dadurch, daß die große Mehrzahl der Frauen während einer kürzeren oder längeren Zeit dem Berufsleben angehört hat, ist sie allerdings für das politische Leben in anderer Weise diszipliniert. Sie hat damit den objektiven gesellschaftlichen Mächten Auge in Auge gegenübergestanden, die Abhängigkeit des einzelnen von dem Ablauf des wirtschaftlichen Lebens am eigenen Leibe erfahren; sie hat sehen können, wie sich gemeinsame und persönliche Interessen zu einer sozialen Macht verdichten und auf diese Weise Berücksichtigung erzwingen. Sie ist in dem unmittelbaren Kontakt mit dem gesellschaftlichen Leben ein zoon politicon , ein politisches Wesen, geworden, und hat Anschauungen und Bildungselemente in sich aufgenommen, die mit ihrer Persönlichkeit unverlierbar verschmelzen. Es ist zweifellos, daß sich der Frauentypus von hier aus mehr und mehr veränderte und mit ihm die traditionellen Begriffe von dem, wie die Frau sein soll , die heute vielfach das Werden dieses neuen Typus noch hemmen und verschleiern. In gleicher Richtung wie diese Reihe wirtschaftlicher Tatsachen wirkte eine andere Seite der modernen »Vergesellschaftung«. Diese Vergesellschaftung nämlich ergriff ja doch nicht nur die Produktion . Sie verbreitete sich über alle Seiten des geistigen und sozialen Lebens und machte überall aus dem Handeln von Mensch zu Mensch ein Handeln von vielen für viele. Es braucht nur an die ungeheure Ausdehnung des ganzen Armenpflege- und Fürsorgewesens, an Volksbildungsbestrebungen und Sanitätspflege, an die Entwicklung des öffentlichen Schulwesens, an den Eingriff des Staates in die Regelung der industriellen Arbeit, an den Ausbau des Versicherungswesens erinnert zu werden. Auf allen Gebieten tritt an die Stelle der vollen persönlichen Verantwortung des einzelnen für sich und einige wenige andere die gemeinsame Verantwortung vieler für viele. Überall vollzieht sich eine Zusammenfassung all der Leistungen, die sich früher vereinzelt in der privaten Lebenssphäre abspielten, durch öffentliche Körperschaften. Alles wird »gemeindlich« oder »staatlich«. Damit aber verwischt sich die Grenze zwischen Familieninteressen und öffentlichen Interessen, zwischen persönlichen und allgemeinen Angelegenheiten. Das Leben des einzelnen Menschen wird in immer stärkerem Maße von außen her, von zentralen Stellen aus bestimmt. Es ist schon oft und leidenschaftlich betont worden, wie groß die Gefahr der Mechanisierung und Schematisierung dabei ist, wieviel persönliche Bedürfnisse, persönliche Einsichten und Strebungen dabei ausgelöscht und unterdrückt werden. Und je stärker man diesen Verlust empfand, um so mehr hat man sich bemüht, in der organisierten gemeinsamen Befriedigung gemeinsamer materieller und geistiger Bedürfnisse das Besondere, Individuelle, Persönliche wieder zur Geltung kommen zu lassen. Individuelle Erziehung, individuelle Armenpflege, Heimatkunst, individualisierende Handhabung der industriellen Gesetzgebung, das sind die Schlagworte. Dieses Bemühen kann aber naturgemäß nur dann Erfolg haben, wenn dafür gesorgt ist, daß an allen leitenden Stellen die möglichen Verschiedenheiten der Bedürfnisse und Ansichten auch zu Wort – nicht nur zu Wort, sondern zu Einfluß kommen. Hier entstand in dem modernen Denken über Staat und Gesellschaft die breiteste Fuge, in die der Gedanke einer öffentlichen Mission der Frau eingetrieben werden konnte. Denn bei dieser alles ergreifenden »Verstaatlichung« und »Vergemeindlichung« wird eben auch so manches Stück aus dem natürlichen Wirkungskreise der Frau »verstaatlicht« – so manches Stück Muttersorge und hausfraulichen Wirkens. Man braucht nur an die öffentliche Sanitäts- und Wohnungspflege, an die öffentliche Säuglingsfürsorge, das Erziehungswesen, die Armenpflege zu denken. Das alles sind selbst im konservativsten Sinne des Wortes Frauen angelegenheiten. Und das wird im Wesen dadurch nicht anders, daß die Technik, die äußeren Formen und Mittel, mit denen alle diese Bedürfnisse befriedigt werden, sich verändern. Im Gegenteil: gerade weil in dieser Umwandlung der Formen die Gefahr der Lebensentfremdung, der Entseelung liegt, durfte diese Gefahr nicht dadurch vermehrt werden, daß man aus allen diesen Frauenangelegenheiten Männerangelegenheiten machte. Ruskin, der wahrlich kein Frauenrechtler war, hält die Trennung der Lebenssphären für unorganisch, nach der des Mannes Pflichten lediglich öffentlicher, der Frauen Pflichten lediglich häuslicher Natur sein sollen. Der Mann habe ebensowohl Pflichten nach innen, Weib und Kind gegenüber, wie nach außen. Das gilt auch umgekehrt von der Frau. Wie der Mann als Staatsangehöriger für Erhaltung, Förderung und Verteidigung seines Landes eintreten muß, so hat die Frau als Staatsangehörige für Behagen, Ordnung und Ausschmückung im Staate Sorge zu tragen. Wie innerhalb, so muß sie auch außerhalb der Tür ihres Hauses – wie Ruskin das in dem schönen Bilderreichtum seiner Sprache ausdrückt – »Mittelpunkt der Ordnung, Balsam des Trostes und Spiegel der Schönheit sein«. Ruskin schwebt hier eine Arbeitsteilung vor, die nicht die Sphären gegeneinander abgrenzt, sondern innerhalb der gleichen Sphäre, des gleichen Spielraums sich aus der Verschiedenheit des Wesens organisch entfaltet. Und diese Arbeitsteilung muß die der Zukunft sein, wollte man die neuen, mehr sozialen Formen, in die das Kulturleben aus den alten, mehr familienhaften hineinströmt, den ganzen seelischen Reichtum, die ganze Fülle und Mannigfaltigkeit der Kräfte und Impulse mitnehmen, die jene alten Formen bewahrten, so durfte man den Wirkungskreis der Frau in diesem Wandel der Formen nicht einkapseln wollen. Auch im Interesse der Familie selbst nicht. Man hat wohl gesagt – und das ist auf den ersten Blick ganz einleuchtend –, gerade weil unsere Kultur durch ihren immer stärker sich ausprägenden Massencharakter so viel Gefühlswerte, so viel Intimes, Unrationales zu verlieren droht, muß man die Frau vor dieser Zermalmung des persönlichen zu schützen suchen, damit in der Familie die Quellbildung des persönlichen Lebens rein und frisch bleibt. Das ist unpsychologischer Mystizismus. Man hat nur auf die Sphäre Einfluß, die man beherrscht, und man kann eine Aufgabe nur erfüllen, die man übersieht. Die Frau kann die kraftvolle Prägerin persönlicher Lebenselemente nur sein, wenn ihr die Bedeutung dieses Persönlichen gerade aus dem Gegensatz zu der harten Objektivität, den mechanischen Notwendigkeiten des sozialen Geschehens bewußt wird. Sonst wird sie eben »persönlich« in jener kleinlichen, egoistischen und philisterhaften Art so mancher guten Hausfrauen, deren Wesen sich lähmend und einengend auf das geistige Leben der Familie legt und den Glauben an ihre Kulturbedeutung zum Wahn macht. Diese Gedankenreihe, aus der sich das geistige Interesse der Frau an der Mitwirkung im gesamten öffentlichen Leben entwickelte, schloß eine praktisch-politische Erwägung ab. Die Frauenbewegung selbst war der sprechendste historische Beweis dafür, daß die Frau ohne politische Macht ins Hintertreffen kommt in einem Staatswesen, wo die letzte Entscheidung im Spiel der Kräfte sich immer deutlicher auf das politische Gebiet hinüberschob. Denn sie entstand im letzten Grunde – in ihrer modernen, nicht in der alten durch die »Menschenrechte« gegebenen Form – doch nur, weil die wirtschaftlichen, sozialen, pädagogischen Institutionen nicht mit der Umwandlung des Frauenlebens Schritt hielten, weil die Frauen überall, in der Erziehung, im Beruf, im Familienrecht, in der sozialen Bewegungsfreiheit vom Staat im Stich gelassen wurden. Der Grund war natürlich nicht böser Wille – wie es das naive feministische Glaubensbekenntnis der amerikanischen Frauen annimmt –, sondern ein Organisationsfehler des modernen Staates, der die Frauen von der Interessenvertretung ausschloß und doch nur durch Interessenvertretung in Bewegung gesetzt werden konnte, so daß nun alle Forderungen, die die Frauen aus ihrer Lage heraus aussprachen, sozusagen in einen »rechtsleeren Raum« fielen. Diese Tatsache und Erfahrung, nicht das Pathos des alten Menschenrechtsgedankens, gab der Frauenstimmrechtsbewegung aller Länder ihr eigentliches Feuer. Es brannte um so heller, je entwickelter in den Frauen eines Landes das politische Rechtsbewußtsein war, und je mehr die Unzugänglichkeit des Staates gegenüber dieser Tatsache zur Erbitterung reizte. Es ist kein Wunder, wenn nach einem fast ein halbes Jahrhundert währenden Stimmrechtskampf der Frauen in England es geradezu zu revolutionären Ausbrüchen kam. Wenn so die soziale und politische Entwicklung die realen Bedingungen mehr und mehr geschaffen hatte, unter denen die politische Gleichberechtigung der Frau denkbar, ja notwendig wurde, so trat bei ihrer Verwirklichung je nach den politischen Verhältnissen, der wirtschaftlichen Struktur und den sozialen Bedingungen die eine oder die andere Grundlage des Frauenstimmrechts stärker hervor. In den ausgesprochen demokratischen Ländern, wie insbesondere in den Vereinigten Staaten, haben die alten Theorien von den Menschenrechten den Erfolg der Frauenstimmrechtsbewegnng zweifellos in hohem Maße herbeigeführt. Die amerikanischen Vorkämpferinnen für das Frauenstimmrecht haben unerschüttert und voll beinahe religiöser Überzeugungskraft sich auf das Prinzip der Gerechtigkeit berufen, dessen Durchsetzung sie als nationalethische Pflicht und religiöse Mission empfanden. Eine praktische Grundlage erhält diese Berufung auf die Gerechtigkeit überall da, wo Zensuswahlrechte bestehen. Hier haben die Frauen sich naturgemäß auf den Zusammenhang: Stimmrecht und Steuern gestützt. Um so mehr, als in den alten, auf Besitzvertretung beruhenden politischen Rechten z. B. der Ständevertretung in Frankreich vor der Revolution, die Frauen das Stimmrecht besaßen. Der königliche Erlaß vom 24. Januar 1789 stellte ausdrücklich fest, daß Frauen und Mädchen, jedenfalls diejenigen der »Frauen-Kapitel und Gemeinschaften« und die, welche zu den besitzenden »Kirchen- und Ordens-Körperschaften beiderlei Geschlechts« gehörten, bei den Wahlen mitwirken durften, und § 20 bestimmt: »Die Frauen mit selbständigem Besitz, Mädchen und Witwen, ebenso die Minderjährigen von Adel – vorausgesetzt, daß besagte Frauen, Mädchen und Minderjährige Lehnsgüter besitzen – können sich durch Bevollmächtigte aus dem Adel vertreten lassen.« Es war daher ganz logisch, wenn sich die amerikanischen Frauen unter Berufung auf den Zusammenhang von Steuern und Wahlrecht zur Verweigerung der Steuern berechtigt fühlten; die Führerin der amerikanischen Stimmrechtsbewegung, Susan B. Anthony, hat bis zu ihrem Tode ihre Steuern nur unter Protest bezahlt. Auch in England hat dieser Zusammenhang zwischen Steuerpflicht und Stimmrecht eine große Rolle in der praktischen Agitation gespielt, sowohl für die verschiedenen Formen der Gemeindewahlrechte, wie für das politische Wahlrecht. Doch tritt in der Erwägung der Frage jene Ableitung aus der modernen sozialen Arbeitsteilung gegenüber den politischen Rechtsgründen mehr in den Vordergrund. Und das entspricht den Gesichtspunkten, die auch bei uns in Deutschland für die Frage des Frauenstimmrechts ausschlaggebend geworden sind. Denn in dem Zusammenhang, in dem wir die Entwicklung der Frauenbewegung hier betrachtet haben, fällt das Schwergewicht nicht auf den Besitz des Rechts um des Rechtes willen, sondern auf die Beteiligung der Frau an der ganzen Arbeit, die sich hier außerhalb der Familie aufbaut. Insofern sinkt der Besitz des Rechtes zu einem Mittel herab; zu einem Mittel, der Kultur bei ihrer Umwandlung in neue Formen das weibliche Element in vollem Umfang zu erhalten und die Frau davor zu schützen, daß ihre Wirkenssphäre entleert, ihr Lebensinhalt verkümmert wird, daß ihre Interessen, die in einem auf Interessenvertretung begründeten Gemeinwesen ohne Träger bleiben, zurückgeschoben und damit ihre Anlagen und Möglichkeiten in der Entfaltung gehemmt werden. Aus diesem Gedankengang ergaben sich für die Verwirklichung des Frauenstimmrechts zwei Möglichkeiten, die etwa in der Fragestellung angedeutet sind: Sollte man den Frauen die Mitwirkung in Staat, Gemeinde und wirtschaftspolitischer Interessenvertretung nur insofern geben, als Frauenangelegenheiten im eigentlichen Sinne des Wortes in Betracht kamen, oder sollte man die Frauen zu voller Mitarbeit zulassen in der Erwägung, daß Art und Ziele ihrer Mitarbeit auf gemeinsamen Gebieten von selbst die richtige Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern ergeben würde? Der Gang der Entwicklung hat mehr und mehr von dem ersten zum zweiten Standpunkt geführt. Man hat überall die Frauen zunächst für solche Gebiete herangezogen, bei denen man ein natürliches Interesse bei ihnen voraussetzte und bei denen ein Zusammenhang mit ihrem natürlichen Lebenskreis bestand: Wohlfahrtspflege, Gesundheitsfürsorge, Schulwesen und dergleichen Gebiete. Es ist aber nirgends bei dieser Begrenzung geblieben, und zwar deshalb nicht, weil sich sehr bald gezeigt hat, daß die Trennung öffentlicher Aufgaben in eine männliche und eine weibliche Sphäre sich in dieser Form nicht durchführen läßt – aber auch deshalb, weil solche Teilwahlrechte bei den Frauen nicht das Maß von Gewöhnung an öffentliche Verantwortungen zu erziehen vermochten, das diesen Teilwahlrechten erst einen Sinn gegeben hätte. Das zeigte sich insbesondere im Rahmen der sozialpolitischen Interessenvertretung. Die Beteiligung der Frauen an Krankenkassenwahlen und dergleichen blieb verhältnismäßig gering, weil in der Begrenztheit der Bedeutung dieser Wahlen kein ausreichender Impuls für die Ausübung des Wahlrechts lag. In der Linie der Entwicklung vom Naheliegenden zum Größeren und Ferneren lag dann die Gewährung des Gemeindewahlrechtes an die Frauen. Man kann sagen, daß in solchen Ländern, in denen Teilwahlrechte verfassungsgemäß bestanden: z. B. Wahlrechte für Schulkommissionen, Armenverwaltung u. dgl. der typische Weg der war: Teilwahlrechte, Gemeindewahlrecht, Staatswahlrecht. Dies ist der Weg in den Vereinigten Staaten, in England, in den skandinavischen Ländern. Man kann diesen Ablauf der Entwicklung aus folgenden Tatsachen ablesen: Die Frauen besaßen bis zum Jahre 1913 das aktive Wahlrecht für die Gemeindevertretung in 7 australischen, 10 nordamerikanischen Staaten, in den 7 Provinzen und in 3 Territorien Kanadas, in Britisch-Honduras, in (außer Deutschland) 11 europäischen Staaten. (Von Asien und Afrika sei hier abgesehen.) In 9 von diesen 38 Staaten war das kommunale Frauenwahlrecht seit 1900 eingeführt. Die Frauen besaßen das passive Wahlrecht für die Gemeindevertretung in 18 Staaten, einem australischen, 10 nordamerikanischen, 7 europäischen. In 13 von diesen 18 Staaten war das Wählbarkeitsrecht der Frauen seit 1900 eingeführt. Die Frauen besaßen das aktive Wahlrecht für die Gesetzgebung in 19 Staaten, 7 australischen (außerdem zum Föderationsparlament ), 10 nordamerikanischen, 2 europäischen. Von diesen Staaten hatten 13 das Frauenstimmrecht seit 1900 eingeführt. Das passive Wahlrecht für die gesetzgebenden Körperschaften war den Frauen in 10 nordamerikanischen und 2 europäischen Staaten gewährt, außerdem für das Unterhaus eines australischen Staates und für das australische Föderationsparlament. 8 von diesen Staaten hatten das Frauenwahlrecht seit 1900 eingeführt. Natürlich wird dieser Normalverlauf durch andere mitentscheidende Umstände mannigfach durchkreuzt. Eines der wesentlichsten Momente besteht darin, daß es vielfach außer dem modernen demokratischen, an die Person geknüpften Wahlrecht ein älteres, an den Besitz geknüpftes gab, dem zufolge z. B. in Deutschland die Frauen in den Landgemeindeordnungen zum Teil schon seit Jahrhunderten ein Wahlrecht besaßen, wenn sie es auch vielfach durch männliche Vertreter ausüben lassen mußten. Dies Nebeneinander des alten Vertretungsgedankens, der im ganzen den Frauen günstiger war, weil hier nicht das Geschlecht, sondern der Besitz Grundlage des Wahlrechts war, und des neuen demokratischen Wahlrechtes, hat in der Entwicklung des Frauenstimmrechts mannigfach Mischformen alter und neuer Rechte geschaffen. Auch sonst haben zum Teil außerordentliche Umstände den Normalverlauf allmählicher Erweiterung des Frauenstimmrechtes verschoben. Das größte Beispiel dafür ist Deutschland selbst, wo nach ziemlich schwachen und bedeutungslosen praktischen Anfängen eine große politische Welle die Frauenbewegung in einem einheitlichen Aufschwung ans Ziel trug. Ähnlich, wenn auch nicht so schnell und fundamental umgestaltend hat sich die Wirkung des Krieges auf das Frauenstimmrecht, wie schon erwähnt ist, in anderen beteiligten Ländern, insbesondere in England und den Vereinigten Staaten, kürzlich auch in Italien, gezeigt. Die überraschende Größe dieses Schrittes ist doch nicht ohne innere Vorbereitung und Begründung, die sie nicht so erstaunlich erscheinen läßt wie den äußeren Abstand zwischen den kleinen praktischen Anfängen und der vollen Verwirklichung. In Deutschland lag diese Vorbereitung, abgesehen von der Ausdehnung der Frauenbewegung, in der Mitwirkung der Frauen in den politischen Parteien. Sie hatte schon vor dem Kriege in irgendeiner Form in allen Parteien eingesetzt, am lebhaftesten und zwanglosesten in der Sozialdemokratie, die ja auch die konsequenteste und entschlossenste politische Vorkämpferin des Frauenstimmrechts war. Die Mitarbeit in den Parteien war doch der direkteste und deutlichste Ausdruck des werdenden Staatsbürgertums der Frauen. Bis 1908 verboten die Vereinsgesetze der meisten deutschen Bundesstaaten den Frauen die Beteiligung an politischen Vereinen. Als 1908 das Reichsvereinsgesetz kam, wurde die politische Organisation der Frauen in allen Parteien verhältnismäßig rasch durchgeführt. Durch die freiwillige Arbeit für politische Ideale, durch ein spontanes Interesse am politischen Leben bezeugten die Frauen den Grad ihres staatsbürgerlichen Bewußtseins und schufen sie sich die Bedingungen für die Verwirklichung ihrer politischen Rechte. Immerhin ergriff doch auch diese Form der Vorbereitung nur einen verhältnismäßig kleinen Teil. Die große Mehrzahl der deutschen Frauen empfing 1919 das Wahlrecht, ohne es bewußt und überzeugt erstrebt zu haben. Die Frage, ob dieser große Schritt der Entwicklung ein organischer ist, kann also nicht aus dem Maß seiner Vorbereitung, sondern muß aus der Art seines Erfolges, aus dem Maß der Anpassung der Frauen an ihre neue Verantwortung beantwortet werden. Damit sind im Grunde zwei Fragen an die Bewährung des Frauenstimmrechtes gestellt. Die eine nach dem Grade des politischen Interesses und der Art der politischen Betätigung der Frauen an sich; die andere nach der Art, wie die Frauen das Stimmrecht als Frauen ausgeübt haben – als Mittel eines spezifischen politischen Willens, als Instrument einer weiblichen Politik. Die Grundtatsache zur Beantwortung der ersten Frage ist die Wahlbeteiligung der Frauen an sich. Sie hat bei den zahlreichen Wahlen einerseits für das Parlament des Reiches, andererseits für die Länder und Gemeinden selbstverständlich geschwankt nach der größeren oder geringeren Lebendigkeit der jeweils maßgebenden politischen Impulse. Ein grundsätzlicher Unterschied zwischen dem Interesse der Frauen für die großen politischen Wahlen einerseits oder für die Gemeindewahlen andererseits läßt sich dabei nicht feststellen. Es ist z. B. die Beteiligung bei den sächsischen Gemeinderatswahlen des Januar 1924 stärker gewesen als bei manchen Landtagswahlen. Nimmt man als wesentlichen Beweis für den Grad der politischen Lebendigkeit der Frauen die Reichstagswahlen, so muß allerdings in Betracht gezogen werden, daß die ersten Wahlen zur Nationalversammlung nach der Revolution noch im Zeichen ganz besonderer Verhältnisse standen. Das Heer war doch erst zum Teil demobilisiert, insbesondere waren die Kriegsgefangenen noch nicht zurückgegeben. Daraus erklärt sich einerseits das Übergewicht der weiblichen wahlberechtigten an sich, andererseits die Tatsache einer stärkeren Wahlbeteiligung der Frauen als der Männer in den jüngeren Altersstufen. Nach der Wahlstatistik (Vierteljahrsheft zur Statistik des Deutschen Reichs, 28. Jahrgang, 1. Ergänzungsheft) waren von den wahlberechtigten 46 % Männer und 54 % Frauen. Die Wahlbeteiligung der Frauen entsprach im ganzen der der Männer; dagegen wiesen die wahlberechtigten Frauen unter 25 Jahren eine weit stärkere Wahlbeteiligung auf als die gleichaltrigen wahlberechtigten Männer, von je 100 Männern im Alter von 21, bis 25 Jahren wählten 70,5 %, von den Frauen 80,9 %. Die über 25 Jahre alten Männer beteiligten sich mit 84,8, die über 25 Jahre alten Frauen mit 82,6 %. Sieht man die Wahlkreise in bezug auf ihre mehr städtische oder mehr ländliche Zusammensetzung an, so ergibt sich kein durchgehender Unterschied der Wahlbeteiligung. In manchen wesentlich ländlichen Wahlbezirken ist die Beteiligung der Frauen besonders hoch gewesen, z. B. in Mecklenburg. In anderen, z. B. Bayern geringer. Die Frage, welche Parteien von den Frauen bevorzugt worden sind, läßt sich nur in Stichproben beantworten. Im allgemeinen sind die weiblichen Stimmen als solche nicht besonders kenntlich gemacht (etwa durch besondere Urnen oder andersfarbige Wahlzettel). Das ist nur an einzelnen Guten und bei einzelnen Wahlen geschehen. Dabei hat sich aber einheitlich das Bild ergeben, daß die Frauen in größerer Zahl für die Rechtsparteien gestimmt haben. Die Zahl der auf die Parteien entfallenden weiblichen Stimmen nimmt fast in allen Fällen, in denen Stichproben gemacht sind, von rechts nach links ab, wobei allerdings das Zentrum mit der stärksten weiblichen Stimmenzahl eine besondere Stellung einnimmt. Als Gründe für diese politische Stellungnahme der Frauen ist folgendes zu beachten: an unpolitischen Umständen Zweifellos der große Prozentsatz unverheirateter junger Männer in der Arbeiterschaft, dem ein gleicher Prozentsatz von Arbeiterinnen nicht gegenübersteht. Diese Männer pflegen die radikalen Elemente der sozialistischen Parteien Zu sein und daraus erklärt sich zum Teil, daß die Frauen bei den Kommunisten einen auffallend geringen Anteil aufweisen. Dazu kommt aber zweifellos die Abneigung der Frau gegen revolutionäre Parteien und ihr zäheres Festhalten an der Tradition – d. h. in diesem Fall an der politischen Vorherrschaft des Bürgertums, eine Anhänglichkeit, die zweifellos dadurch noch verstärkt wird, daß sie sich mit religiösen und kulturpolitischen Tendenzen konservativer Art verbindet. Als ein Moment politischer Unreife wird außerdem die Vorherrschaft gesellschaftlicher Rücksichten für die politische Stellungnahme mitsprechen. Jedenfalls zeigt die Verteilung der Frauen über die Parteien das eine sehr klar, daß sie keineswegs durchweg blindlings mit den Männern ihrer Familie gewählt, sondern ihre Entscheidung zum Teil durchaus selbständig getroffen haben, und zwar gerade auch in der Arbeiterschicht, wo die Wahlen im allgemeinen unter besonders starkem klassenpolitischen Zwang zu stehen pflegen. Für die zweite Frage, in welchem Maße die Frauen durch ihr Frauenwahlrecht bewußt eine Vertretung ihres Geschlechts gesucht haben, kommen drei Momente in Betracht: wie weit hat die weibliche Wählerschaft eigene Frauenforderungen im Wahlkampf und bei den Parteien zur Geltung gebracht? wie weit hat sie auf weibliche Abgeordnete gedrängt? und schließlich die wichtigste Frage: wie weit haben die weiblichen Abgeordneten in den Parlamenten die Politik ihres Geschlechts gemacht? Das erste Moment würde in ruhigeren Zeiten wahrscheinlich stärker zur Geltung gekommen sein als unter den politischen Verhältnissen, von denen die Stimmungen der letzten Jahre beherrscht waren. Bei allen Wahlen, die bisher stattfanden, traten naturgemäß große gemeinsame nationalpolitische oder auch innenpolitische Parolen so in den Vordergrund, daß die Frauen ihre eigenen Angelegenheiten diesen allgemeinen großen Fragen in weitem Maße nachstellten und unterordneten. Es war außerdem begreiflich, daß bei den großen Massen der Frauen, die der Frauenbewegung nicht angehört hatten, zunächst die politische Partei, der sie sich anschlössen, den Inhalt ihres politischen Denkens einseitig bestimmte, und Faß sie Politik und Parteipolitik vollkommen gleichsetzten. Es kam hinzu, daß die Parteien von sich aus im werben um die weiblichen Wähler den Frauen alles zusicherten, was sie nur irgend verlangen konnten, so daß es kaum nötig schien, das noch besonders zu betonen. So war es ausschließlich die eigentliche Frauenbewegung: der Bund Deutscher Frauenvereine, die weiblichen Berufsorganisationen, die Hausfrauenvereine, die weibliche Programmforderungen im Wahlkampf geltend machten. Innerhalb der Parteien wurden solche Forderungen naturgemäß insbesondere da geltend gemacht, wo aktive weibliche Parteimitglieder aus der Frauenbewegung hervorgegangen waren. Deutlicher bekundet sich der spezifische politische Wille der Frauen wohl bei der Durchsetzung weiblicher Kandidaturen. Die Zahl der weiblichen Abgeordneten wird der deutlichste Ausdruck der tatsächlichen politischen Macht der Frauen sein. In die Nationalversammlung waren 37 Frauen unter 423 Abgeordneten gewählt. In den Reichstag wurden am 6. Juni 1920 36  Frauen unter 469 Abgeordneten gewählt. Im Laufe der Sitzungsperiode pflegen weibliche Abgeordnete nachzurücken, da man ihnen häufig den Platz unmittelbar hinter dem unbedingt sicheren Sitz gibt. Diese Zahlen sind selbstverständlich nicht hoch, wenn man sie im Verhältnis zur weiblichen Wählerschaft betrachtet, die mehr als die Hälfte der gesamten Wählerschaft ausmacht. Sie sind aber doch dann relativ günstig, wenn sie als Beginn einer weiteren Entwicklung angesehen werden dürfen. Vergleicht man die Erfolge des Frauenstimmrechts im Ausland mit Rücksicht auf die weiblichen Kandidaturen, so erscheinen die deutschen Ziffern hoch. Die englischen Frauen haben erst bei den dritten Wahlen seit Einführung des Frauenstimmrechts acht Kandidaten durchgebracht. Die Frage ist eben, ob diese Ziffern ein im ersten Frühling des Frauenstimmrechts gewährtes höchstes Zugeständnis sind, oder ob es den Frauen gelingen wird, die im ersten Ansturm geschlagene Bresche nicht nur zu behaupten, sondern zu erweitern. Zunächst sieht es freilich nicht danach aus. Durch die Wahlen vom 4. Mai 1924 sind nur 28 Frauen (auf 472 Abgeordnete) in den Reichstag gekommen – ein Rückgang, der allerdings wesentlich mit den allgemeinen Verlusten der Parteien zusammenhängt, in denen die prozentual meisten Frauen waren (vor allem der Sozialdemokratie) und mit dem Zuwachs derer, die der politischen Betätigung der Frauen zurückhaltender oder ganz ablehnend (völkische Freiheitspartei) gegenüber standen. Aber auch wenn man diese besonderen Umstände der parteipolitischen Konstellation in Rechnung stellt, bleibt doch noch ein Verlust auf der einen Leite und ein Nichtgewinn auf der andern bestehen, in dem ein deutliches Symptom der Reaktion gegen die Frauen gesehen werden muß. Diese mag vorübergehend sein, aber sie wird erhöhter Anspannung der Frauen zu ihrer Überwindung bedürfen (vgl. dazu den Aufsatz im Juniheft der »Frau«, 1924, Berlin, F. A. Herbig Verlag). Die Bedeutung dieser Erscheinung leitet über zu dem dritten und wichtigsten Moment: die Bewährung des Frauenstimmrechts durch die politische Arbeit der weiblichen Abgeordneten. Hier ist es nun nicht leicht, ein Urteil zu fällen. Die folgenden Umstände müssen berücksichtigt werden: die Frauen mußten selbstverständlich im parlamentarischen Betrieb erst sicher werden, ehe sie die Möglichkeit besonderen Hervortretens hatten, wenn die Betätigung im Parlament sich gliedern läßt in die der politischen Führer und der Techniker für Fachfragen, so war es im ganzen genommen für die Frauen in dieser ersten Phase kaum möglich, als Führer aufzutreten. Denn die Führung hatten schon aus äußeren Gründen in allen Parteien trotz der Revolution die alten, geübten Parlamentarier, und sie setzte ja auch in der Zeit so schwerer Entscheidungen ein so hohes Maß rein politischer Erfahrung und Übersicht voraus, daß aus diesem Grunde die Führung von selbst »erprobten« Politikern zufiel. Immerhin kann man sagen, daß die Frauen in verhältnismäßig großem Prozentsatz sich eine gewisse Autorität in ihren Fraktionen zu erwerben gewußt haben, kraft deren sie politische Entscheidungen von allgemeinerer Bedeutung beeinflußten. Das Maß, in dem das der Fall war, tritt allerdings nach außen hin nicht hervor, ebensowenig wie auch etwa eine eigene Stellungnahme der Frauen zu großen politischen Entscheidungen nach außen hin hervortreten kann, weil sie durch den Fraktionszwang gebunden sind. Es ist vielleicht bezeichnend, daß in der Stellung zum Frieden von Versailles sämtliche Frauen in allen Parteien mit Ausnahme der Unabhängigen Sozialdemokratie für die Ablehnung waren und sie sich in den Parteien, die schließlich zustimmten, nur dem Fraktionszwang beugten. Als Fachtechniker im Parlament haben die Frauen zweifellos ein anerkennenswertes Maß praktischer Arbeit geleistet. Es liegt vorzugsweise auf dem Gebiet der Kulturpolitik, Wohlfahrtspflege, Sozialpolitik, Berufspolitik und Rechtspflege. Die deutsche Reichsverfassung trägt in ihren Grundrechten deutlicher als irgendeine Verfassung der Welt den Stempel weiblicher Mitwirkung. Sie bot zugleich die Grundlage für gesetzgeberische Aufgaben: Umgestaltung des Familienrechtes, des Strafrechtes, der weiblichen Berufsrechte im Sinne der Frauenbewegung; darüber hinaus aber Verwirklichung einer Kultur- und Wohlfahrtspolitik, die den Menschen , und damit das Seelische und Lebendige, über die wirtschaftlichen Interessen, die Sachgüter und die Organisation stellten. [Fußnote aus technischen Gründen im Text wiedergegeben. Re] Die folgenden Artikel der Reichsverfassung sind dafür bezeichnend: Artikel 17. Jedes Land muß eine freistaatliche Verfassung haben. Die Volksvertretung muß in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl von allen reichsdeutschen Männern und Frauen nach den Grundsätzen der Verhältniszahl gewählt werden. Artikel 22. Die Abgeordneten des Reichstags werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl von den über zwanzig Jahrs alten Männern und Frauen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Artikel 109. Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich. Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten. Artikel 119. Die Ehe steht als Grundlage des Familienlebens und der Erhaltung und Vermehrung der Nation unter dem besonderen Schutz der Verfassung. Sie beruht auf der Gleichberechtigung der beiden Geschlechter. Die Reinerhaltung, Gesundung und soziale Förderung der Familie ist Aufgabe des Staats und der Gemeinden. Kinderreiche Familien haben Anspruch auf ausgleichende Fürsorge. Die Mutterschaft hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge des Staats. Artikel 120. Die Erziehung des Nachwuchses zur leiblichen, seelischen und gesellschaftlichen Tüchtigkeit ist oberste Pflicht und natürliches Recht der Eltern, über deren Betätigung die staatliche Gemeinschaft wacht. Artikel 121. Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche, seelische und gesellschaftliche Entwicklung zu schaffen wie den ehelichen Kindern. Artikel 128. Alle Staatsbürger ohne Unterschied sind nach Maßgabe der Gesetze und entsprechend ihrer Befähigung und ihren Leistungen zu öffentlichen Ämtern zuzulassen. Alle Ausnahmebestimmungen gegen weibliche Beamte werden beseitigt. Dazu § 4 des Reichswahlgesetzes: Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag fünfundzwanzig Jahre alt und seit mindestens einem Jahre Reichsangehöriger ist. Trotzdem Nationalversammlung und Reichstag ebenso wie die Parlamente der Länder in ihrer Arbeit unter dem ungeheuren Druck der außenpolitischen Lage und der inneren Zerrüttung standen, ist es den Frauen gelungen, die aufbauenden Gedanken und den in der Verfassung niedergelegten Zukunftsglauben in einigen Gesetzen zu verwirklichen, deren Förderung oder Verabschiedung insbesondere ihrer Zähigkeit zu danken ist. Dahin gehört das Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten, das schließlich leider durch einen Einspruch des Reichsrats vor Abschluß der Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet wurde, und insbesondere das Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt. Die Umgestaltung des Familienrechts ist aus dem vorbereitenden Stadium noch nicht herausgekommen. Ziemlich mühelos hat sich jedoch im übrigen der Ausbau der staatsbürgerlichen Gleichberechtigung der Frau auf der Grundlage der Verfassung durch die Frauen vollziehen lassen, insbesondere durch die Zulassung der Frauen zum Laien- und Berufsrichtertum. Keineswegs kann die bisherige parlamentarische Tätigkeit der Frauen (über die, soweit sie sich in Nationalversammlung und im Reichstag vollzog, zwei Schriften von Regine Deutsch im einzelnen berichten: »Die politische Tat der Frau« und »Parlamentarische Frauenarbeit«, beide im Verlag von Friedrich Andreas Perthes A.-G. Gotha) schon als ausreichende Grundlage für die Möglichkeiten des Frauenstimmrechts und die endgültige Auswirkung des weiblichen Staatsbürgertums gelten. Je klarer man ermißt, welche fundamentale Umwälzung es grundsätzlich bedeutet, wenn zum erstenmal in der uns bekannten Geschichte der Menschheit die Frauen den Staat mitgestalten, um so klarer muß man sich darüber werden, daß nicht einige Jahre schon als eine irgendwie endgültige Probe angesehen werden können, daß nicht in einigen Jahren schon die Frauen die Formen gefunden haben können, in denen sie ans ihrem Wesen und ihrer Natur heraus Staat und Gesellschaft mitbestimmend gestalten, vorläufig bieten sich ihnen nur Formen der politischen Arbeit, die durch den Mann geprägt, durch seine politischen Instinkte bestimmt sind, wie weit dies auch die Formen für die Entfaltung weiblicher Mitarbeit an den Ordnungen des Gemeinschaftslebens sein werden, steht vollkommen dahin. Hier läßt sich nichts vorweg entscheiden und nichts vorher festlegen. Es kommt alles darauf an, ob die Frauen auf ihrem neuen Wege, auf dem ihnen möglicherweise auch noch Krisen und Rückschläge nicht erspart bleiben werden, die Sicherheit bewahren und erwerben, sich selbst treu zu bleiben, sich nicht in naturfremde und darum auf die Länge unfruchtbare Betätigung einzwängen zu lassen, sondern ihre eigene organische und lebendige Form zu suchen. Und so ist die Frauenbewegung mit der Verwirklichung des Frauenstimmrechts keineswegs zu Ende. In gewissem Sinne beginnt sie erst – nämlich nun erst im äußeren Besitz aller Möglichkeiten und in der freien Verfügung über den gesamten Schauplatz der Kultur. Denn diese Gewährung der gleichen rechtlichen Möglichkeiten gewährleistet an sich noch keineswegs die tatsächliche freie Auswirkung der Frau. Daß dem nicht so ist, daß vorläufig nur eine formale, eine papierne Lösung erreicht ist, wird schon heute deutlich. Denn schon setzt überall, auch bei den Parteien, die als Konsequenz ihres Systems die Gleichberechtigung der Geschlechter zum Programmpunkt gemacht hatten, die Tendenz zur Zurückdrängung der Frauen ein, die sich übrigens von Anfang an in ihrer Fernhaltung von einflußreichen, leitenden Stellen kenntlich machte. Ganz abgesehen von dem natürlichen männlichen Egoismus und Machtwillen, der darin hervortritt, ist zuzugeben, daß die gegenwärtige Konstruktion der Welt, die auf Machtinstinkten beruht, weit mehr Raum für die Eigenart des Mannes bietet, der sie geschaffen, ja daß sie in ihrer gegenwärtigen Struktur nur unter seiner Herrschaft weiterbestehen kann. Eben hier aber setzt ja die Frauenbewegung, in ihrem tiefsten Sinne erfaßt, ein: sie will aus der Welt des Mannes eine Welt schaffen, die das Gepräge beider Geschlechter trägt, eine Welt, in der die Frau nicht nur formale Gleichberechtigung hat, sondern in der eine sittliche und soziale Gesamtanschauung herrscht, die ihren Maßstäben die gleiche Geltung zugesteht wie denen des Mannes. Erst wenn das durchgeführt ist, steht die Frauenbewegung an ihrem Ziel. Von hier aus ergibt sich ein Rückblick auf den Weg, der in diesem Buch gekennzeichnet ist, und die Zusammenfassung seines Inhalts unter einem grundsätzlichen Gesichtspunkt. Es hat die Frauenbewegung gezeichnet, wie sie, dunkel oder klar erfaßt, von dem Bewußtsein einer Sonderausgabe der Frau im Kulturleben getrieben wurde. An allerlei Hilfskonstruktionen, wie sie die »Menschenrechte«, die humanistische Persönlichkeitsidee, der romantische Subjektivismus darstellen, suchte und fand sie einen äußeren Halt, bis sie für die intuitiv erfaßte leitende Idee: Weiblichkeit als Kulturform, tastend und vielfach in die Irre gehend, schließlich die entsprechende Form fand. Bis ihr die klare Erkenntnis von der wesentlichsten Aufgabe kam, die die Frauen im Staatsorganismus zu erfüllen haben. Die Erkenntnis nämlich, daß es nicht nur auf die Freiheit der Arbeit, der Berufswahl, auf die Beteiligung an der Bewältigung der äußeren Maschinerie des Staatslebens, kurz auf den Anteil der Frau an den bisherigen männlichen Vorrechten ankommt, nicht nur auf die praktische Durchführung des Gedankens, daß Frauen viele als männlich abgestempelte Berufe und Gebiete ebenso gut ausfüllen können als Männer, sondern auf die positive eigenartige Leistung, die die Frauen, und nur sie, zur Gestaltung der Kulturwelt beitragen können. Nur diese besondere Leistung wird, einmal durchgesetzt und anerkannt, den Frauen dauernd ihren Platz im öffentlichen Leben sichern können; nicht »Ritterlichkeit« oder konsequente Systematik, sondern einzig und allein die Bedeutung für das Gemeinschaftsleben, für die sie den Beweis zum größten Teil noch zu erbringen haben. Wo die Grundlagen zu dieser eigenartigen, durch keinen Mann zu ersetzenden Leistung zu finden sind, liegt auf der Hand. Die besonderen weiblichen Aufgaben im Gemeinschaftsleben müssen aus dem erwachsen, was aus dem tiefen mütterlichen Urgrund der Frau immer wieder herausquillt: aus ihrem innerlichsten Gefühlsanteil am Leben , an seiner Entfaltung und glückhaften Entwicklung, an seiner Bewahrung in Reinheit und Schönheit. Dieses Gefühl, das den Gegenpol bildet zum Sachinteresse des Mannes, zu seiner sowohl abstrakter als realer bestimmten Richtung, muß, wie es sich in engster persönlicher Berührung als die tiefste, ausschlaggebende Triebkraft der Frau erwiesen hat, auch im Gemeinschaftsleben seine Sphäre ausfüllen dürfen. Und es gibt kaum ein Gebiet des öffentlichen Lebens, das nicht in diesem Sinne des Einflusses der Frau bedürfte; weite Gebiete aber, wo sie nicht nur helfend und ergänzend, sondern bestimmend und leitend wirken müßte, wenn die jetzige Erstarrung sich in Leben umsetzen soll. Wir sind noch weit davon entfernt, nicht nur, daß die Männer, sondern auch, daß alle Frauen diese Tatsachen mit der zwingenden Klarheit erkennen, die unwiderstehlich zum Handeln treibt. Sehr viele Frauen sind der Periode der bloßen Nachahmung männlicher Handlungsweisen und Methoden noch nicht entwachsen; sie laufen nach Naumanns treffendem Ausdruck noch »im Schematismus des Männerdenkens« umher und fallen damit für die Aufgabe einer Gestaltung »weiblicher Kultur« aus. Wenn auch die Zeit im allgemeinen vorüber ist, in der die Frauen »den sklavischen Ehrgeiz« hatten, zu schreiben wie ein Mann, vielleicht sogar durch männliche Pseudonyme zu erkennen gaben, »daß sie von dem eigentlich Originellen und spezifisch Bedeutsamen, das sie als Frau leisten können, keine Ahnung haben« (Simmel), so trifft doch gerade diese Ahnungslosigkeit immer noch in hohem Grade zu. Unser verfehltes weibliches Erziehungssystem, durch das die Mädchen gerade im Entwicklungsalter in ihrem naiv weiblichen Empfinden, ihrer Denk- und Gefühlsrichtung, ihrer ganzen Einstellung zu ihrer Umwelt ihnen selbst unbewußt unmerklich aber sicher abgelenkt werden, die ganz einseitig männlich bestimmte Richtung ihrer Studienjahre lassen viele erst auf Umwegen und unter schwerem Zeitverlust zur Besinnung auf ihre Eigenart kommen, um so mehr als sie ihnen von klein auf in einem Zerrbild gezeigt wurde und sie so um das unbekümmerte Selbstvertrauen gekommen sind, das dem eigenen Urteil die erste Stimme zuerkennt. Da liegt – darauf sei auch in diesem Zusammenhang nochmals hingewiesen – die Grundbedeutung der Forderung, daß die Frauen das Mädchenschulwesen ebenso selbständig gestalten, leiten, beaufsichtigen müssen, wie die Männer das Knabenschulwesen. Erst ein zu vollem Bewußtsein seiner Eigenart und der damit zusammenhängenden Kulturaufgabe gelangtes Frauengeschlecht wird imstande sein, diese dann auch voll durchzuführen, vorausgesetzt, daß es ihm gelingt, auch den Mann von der Notwendigkeit und Möglichkeit einer so bewirkten Umgestaltung des Gemeinschaftslebens zu überzeugen. Das wird nicht eben leicht sein. Bis jetzt ist ihm diese Frage kaum als Denkproblem erschienen – und das wäre, in Deutschland wenigstens, der Anfang. Der einzige Philosoph, der die Frage einer besonderen »weiblichen Kultur« Zuerst erschienen im »Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik«, XXXIII. Band, I. Heft, Tübingen, J. C. B. Mohr, 1911. Dann in »Philosophische Kultur«, Leipzig 1911. einer wirklichen Untersuchung unterzogen hat, ist Georg Simmel, und er hat aus seiner Untersuchung nicht einmal die uns ganz unausweichlich scheinende Folgerung gezogen. Immerhin sind die von ihm aufgestellten Prämissen bedeutungsvoll genug, um sie hier zu zitieren und zum Ausgangspunkt weiterer Folgerungen zu machen. Simmel geht davon aus, daß die Kultur der Menschheit auch ihrem reinen Sachgehalt nach sozusagen nichts Geschlechtsloses ist, sondern mit Ausnahme ganz weniger Gebiete ist unsere objektive Kultur durchaus männlich. Und der Kern der ganzen Frauenfrage, der Drehpunkt des Verhältnisses zwischen der Frauenbewegung und der objektiven Kultur ist die Frage, ob die Frauen diese vermehren – d. h. etwas leisten können, was die Männer nicht können . In den Lücken, die die männliche Leistung läßt, kann eine originale weibliche Leistung erwachsen. Sehr richtig empfindet Simmel schon die Berufstätigkeit des weiblichen Arztes, des weiblichen Geschichtsforschers als andersartig, daher auch als ein Mittel einer qualitativen Mehrung der entsprechenden Kulturgebiete. Aber das einzige große, objektive Gebilde, bei dem nach Simmels Darlegung die Frau im großen Sinne kulturschöpferisch gewesen ist, ist das Haus . »Es gibt«, so führt er ans, »wenigstens innerhalb der entwickelteren europäischen Kultur – kein Interesse, keinen Gewinn oder Verlust äußerer oder innerer Art, kein von den Individuen irgend berührtes Gebiet, das nicht, mit allen anderen zusammen, in die Synthese des Hauses einströmte, keines, das nicht irgendwie in ihm abgelagert wäre. Dies nun zustande gebracht zu haben, ist die große Kulturleistung der Frau. Hier ist ein objektives Gebilde, dessen Eigenart mit nichts anderem verglichen werden kann, durch die besonderen Fähigkeiten und Interessen, Gefühlsweise und Intellektualität der Frau, durch die ganze Rhythmik ihres Wesens geprägt worden.« Das steht ihm historisch fest. Nun handelt es sich ihm darum, die Zukunftsmöglichkeiten zu ermessen, die darüber hinaus für eine objektiv weibliche Kultur bestehen, d. h. »für die Produktion solcher Inhalte, die die Männer prinzipiell als solche nicht leisten können. Führte die neu erstrebte Bewegungsfreiheit der Frau zu einer Objektivation des weiblichen Wesens , wie die bisherige Kultur eine solche des männlichen Wesens ist, so wäre damit freilich ein neuer Weltteil der Kultur entdeckt. Nicht ein ›selbständiges Menschentum‹, das man von einem anderen Standpunkt aus als das Ideal der Frauenbewegung bezeichnet hat, sondern ein ›selbständiges Weibtum‹ kann uns hier als ein solches Ideal gelten.« Er erkennt dabei an, daß zur Herauslösung eines solchen Ideals zunächst die volle Beseitigung aller äußeren Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern Vorbedingung ist, ehe »die neue Synthese: eine objektive Kultur, die mit der Nuance des Weiblichen bereichert ist«, sich bilden kann; seltsamerweise zieht er aber aus seinen eigenen Prämissen nicht die Folgerungen, die die Frauenbewegung längst intuitiv gezogen, wenn auch nicht immer theoretisch festgelegt hatte. Diese Folgerungen scheinen ganz unausweichlich, wenn wir – und das müssen wir – die durchgängige Einheitlichkeit des weiblichen Seins zugeben, so müssen aus dem Grunde, aus dem die erste Kulturtat der Frau erwachsen ist, auch die objektiven Werte erwachsen, die sie dem Gemeinschaftsleben zu bieten hat. Und wenn es im Haufe ihre geistige Mütterlichkeit, ihr Interesse am Ganzen des Lebens war, die sie schöpferisch werden ließ, so ist das Gleiche für das Berufs- und Gemeinschaftsleben zu erwarten, wenn sie dafür Spielraum erhält, wenn sie in die große Gesellschaftsordnung noch einmal alle die Kräfte einführen darf, die den geistig-sittlichen Untergrund der Familie gebildet haben. Vgl. dazu: »Steht die Frauenbewegung am Ziel oder am Anfang?« und »Phasen des weiblichen Kulturbewußtseins« von Helene Lange. F. A. Herbig Verlag, Berlin W 35. Und in der Tat hat die bisherige Auswirkung des Frauenstimmrechts, soweit sich darin ein spezifischer politischer Wille der Frauen kundgibt, diesen Gedankengang bestätigt. Für die Tätigkeit unserer deutschen weiblichen Abgeordneten ist das schon nachgewiesen; im Ausland, wo man ja zum Teil schon auf eine relativ lange parlamentarische Frauentätigkeit zurückblicken kann, ist es gleichfalls von dem Augenblick an nachweisbar, der den Frauen das Stimmrecht brachte. Man kann vielleicht alle Schritte und Initiativen, die von weiblichen Parlamentsmitgliedern oder weiblichen Wählern oder weiblichen Stadtverordneten im Ausland ausgegangen sind, als Ausdruck einer gemeinsamen Idee oder eines einheitlich gerichteten Willens auffassen: Die mütterliche Politik verlangt, daß der Staat der Familie hilft, ihre verschiedenen Aufgaben, der Erziehung, der Gesundheitspflege, der Ernährung usw. usw. zu erfüllen. Die mütterliche Politik bekämpft alles, was diese Mühe und Sorge der Familie für alle diese Dinge hindert und hemmt und erschwert. Die weiblichen Volksvertreter und die politischen Frauen des Auslandes haben natürlich je nach Parteistellung sich für alles mit eingesetzt, was von allgemeinen politischen Zielen da war. Sie haben aber ein paar große Gebiete für ihr eigenstes Feld gehalten, und das ist: Kinderschutz und Erziehung, Volksernährung, Mutterfürsorge. Die Frauen haben sich dafür eingesetzt, daß nicht die Industrie mit ihrer gewerblichen Kinderarbeit, der Alkohol- und Tabak-Handel mit ihrer Versuchung, gefährliche Vergnügungen wie die Spielbanken, und die legalisierte männliche Genußsucht die Mühe der Mütter um Gesundheit und sittliche Kraft ihrer Kinder immer wieder vereitelt. Die amerikanischen Frauen haben für die Einschränkung der Kinderarbeit, für das Alkoholverbot, für die Schließung der Spielbanken und Spielhallen, für die Erhöhung des Schutzalters der Mädchen gearbeitet. Ferner ist die ärztliche Untersuchung von Schulkindern, die Einrichtung von Kindergärten, die Organisation der Fürsorgebestrebungen für die verlassene und verwahrloste Jugend unter lebhafter Beteiligung, zum Teil auf Initiative der Frauen eingeführt. Ebenso energisch arbeiten sie für die öffentliche Gesundheitspflege. Sie setzten sich für Sanitätsinspektion in Wohnungen, Nahrungsmittelgewerben usw. ein. Sie führten hygienischen Unterricht in die Schulen ein, und manche von den vorbildlichen rassehygienischen Maßnahmen der Vereinigten Staaten (Anzeigepflicht bei venerischen Krankheiten) sind auf ihre Initiative zurückzuführen. Das alles sind Einzelbeispiele aus der Politik der Mütter, die man beliebig vermehren könnte, und die im kleinen und großen illustrieren. Allenthalben, auch in den europäischen Staaten und australischen Staaten benutzten die Frauen die erlangte Macht, um endlich einmal eine ordentliche Regelung des Hebammenwesens von Staats wegen durchzusetzen. Auffallend ist, wie in der gesetzgeberischen Mitwirkung der Frauen als Objekt die Mutter eine viel größere Rolle spielt als die Interessen der erwerbstätigen Frauen. Wo die Masse der Frauen durch das Stimmrecht auf die Gesetzgebung Einfluß gewinnt, da sind eben doch die Mütter in der Majorität, und die großen allgemeinen Fraueninteressen, nicht etwa die der einzelnen Berufsgruppen, stehen im Vordergrund. Und zwar setzt das Frauenstimmrecht das Mutter- und Hausfraueninteresse nicht nur direkt und unmittelbar in politische Macht um, auch in einem mittelbaren und weiteren Sinne ist die selbständige Staatsbürgerin die Vertreterin des Mütterlichen in der Gesetzgebung. Denn die Frauen sind die eigentlichen Vertreterinnen des sozialen Gedankens und aller Forderungen, die sich daraus entwickeln. Der soziale Mittlerdienst aller Bildungsfragen und der Sozialpolitik ist das, was ihnen am nächsten liegt, denn beides dient unmittelbar der Pflege des Menschen , nicht der bloßen Sache , der Güteranhäufung und Verwaltung. Vielleicht kann man geradezu sagen: die große Bestimmung, die allerletzte und zentralste Mission des weiblichen Staatsbürgertums ist es, jenen Grundsatz zur Geltung zu bringen, den Ruskin in das Wort faßt: »Es gibt keinen größeren Reichtum als das Leben .« Und man kann sagen: keine Zeit hat das Gegengewicht dieses Gedankens nötiger gehabt als die unsere. Keine ist so sehr in Gefahr gewesen, die objektiven Mächte: den Staat, den Handel, die Technik, den Verkehr zum Selbstzweck zu machen, dem die Menschen als Mittel und Werkzeuge untergeordnet werden. Keine Zeit hat es nötiger, die großartige Frage der Bibel: ob nicht das Leben mehr sei als seine Mittel, wieder besser zu beherzigen. Wenn ein politischer Frauenwille entsteht, wirklich aus dem Wesen der Frauen selbst heraus als selbständige Kraft, so wird er der Träger dieses Gedankens sein. Anhang (zu Seite 29.) » Declaration of sentiments «, aufgestellt von der Versammlung amerikanischer Frauen in Seneca Falls (N.Y.) am 19. und 20. Juli 1848. Da die History of Woman Suffrage , die diese Erklärung bringt, in Deutschland kaum zugänglich ist, folgt hier der wesentlichste Teil in der Übersetzung. Die Einleitung geht von zwei grundlegenden Voraussetzungen aus: daß alle Männer und Frauen gleich geschaffen und vom Schöpfer mit gewissen unveräußerlichen Rechten begabt sind, zu denen Leben, Freiheit und das Streben nach Glück gehören; daß zur Sicherung dieser Rechte Regierungen eingesetzt werden, die den Rechtsgrund ihrer Macht aus der Zustimmung der Regierten ableiten und denen der Gehorsam versagt werden darf, wenn sie ihren Zweck nicht mehr erfüllen. Dieses Recht ist für die Frauen nach langem geduldigen Leiden unter dem Despotismus des Männerstaats zur Pflicht geworden. Ihre Anklagen gegen diesen Despotismus werden dann, wie folgt, zusammengestellt: »Die Geschichte der Menschheit ist eine Geschichte wiederholter Schädigungen und Übergriffe von seiten des Mannes gegenüber der Frau, die zum unmittelbaren Zweck die Begründung einer Tyrannei über sie haben. Um dies zu beweisen, sollen die Tatsachen einer unvoreingenommenen Welt unterbreitet werden. Er hat ihr niemals erlaubt, ihren unveräußerlichen Anspruch auf das politische Stimmrecht auszuüben. Er hat sie gezwungen, sich Gesetzen zu unterwerfen, bei deren Abfassung sie keine Stimme hatte. Er hat ihr Rechte vorenthalten, die man den unwissendsten und entartetsten Männern, Einheimischen und Fremden, gewährt. Indem er sie des vornehmsten Rechts eines Bürgers, des Wahlrechts, beraubte, und sie so ohne Vertretung in den gesetzgebenden Körperschaften ließ, hat er sie auf allen Seiten unterdrückt. Er hat die verheiratete Frau, vom Standpunkt des Gesetzes aus, bürgerlich tot gemacht. Er hat ihr alles Eigentumsrecht genommen, sogar auf den selbstverdienten Lohn. Er hat sie moralisch zu einem unverantwortlichen Wesen gemacht, da sie viele Verbrechen ungestraft tun kann, vorausgesetzt, daß sie sie in Gegenwart ihres Mannes tut, In dem Heiratsvertrag ist sie gezwungen, ihrem Manne Gehorsam zu versprechen, der in jeder Beziehung zu ihrem Herrn wird, indem das Gesetz ihm das Recht gibt, sie ihrer Freiheit zu berauben und Züchtigung auszuüben. Er hat die Ehescheidungsgesetze in bezug auf die Scheidungsgründe und in bezug darauf, wem im Falle der Trennung die Kinder zugesprochen werden sollen, so gestaltet, daß dabei das Glück der Frau ganz außer acht gelassen wird, da das Gesetz in allen Fällen von der falschen Voraussetzung der Überlegenheit des Mannes ausgeht und alle Macht in seine Hände gelegt wird. Während er sie als verheiratete Frau aller Rechte beraubt, besteuert er sie, wenn sie unverheiratet ist und Eigentum besitzt, um eine Regierung zu unterstützen, die sie nur anerkennt, wenn ihr Vermögen nutzbar gemacht werden kann. Er hat fast alle einträglichen Berufe monopolisiert, und in denen, die sie ausüben darf, erhält sie nur eine kärgliche Bezahlung. Er verschließt ihr alle Wege zu Reichtum und Auszeichnung, von denen er meint, daß sie ihm zukommen. Als Lehrer der Theologie, der Medizin und des Rechts ist sie unbekannt. Er hat ihr die Gelegenheit versagt, sich eine gründliche Bildung anzueignen, indem er ihr alle höheren Schulen verschloß. Er gesteht ihr in der Kirche wie im Staat nur eine untergeordnete Stellung zu, indem er sich bei ihrem Ausschluß vom geistlichen Amt und, mit einigen Ausnahmen, von aller öffentlichen Teilnahme in kirchlichen Angelegenheiten auf apostolische Autorität beruft. Er hat die öffentlichen Moralanschauungen verwirrt, indem er der Welt ein verschiedenes Sittengesetz für Mann und Frau gab, durch welches moralische Verfehlungen, die die Frauen gesellschaftlich unmöglich machen, bei dem Mann nicht nur geduldet, sondern sogar für ziemlich belanglos gehalten werden. Er hat sich das Vorrecht Jehovahs selbst angemaßt, indem er für sich das Recht in Anspruch nimmt, ihre Lebenssphäre zu bestimmen, während das doch Sache ihres Gewissens und ihres Gottes ist. Er hat sich in jeder weise bemüht, ihr Vertrauen in ihre eigene Kraft zu zerstören, ihre Selbstachtung zu verringern und sie willig zu machen, ein abhängiges und unwürdiges Leben zu führen. Nun, angesichts dieser gänzlichen Knechtung der einen Hälfte unseres Volkes, ihrer sozialen und religiösen Erniedrigung – angesichts der oben erwähnten ungerechten Gesetze, und weil die Frauen sich beleidigt, unterdrückt und betrügerischer Weise ihrer heiligsten Rechte beraubt fühlen, bestehen wir darauf, daß sie sofort zu allen Rechten und Privilegien zugelassen werden, die ihnen als Bürger der Vereinigten Staaten gehören. Indem wir dieses große Werk beginnen, sehen wir kein geringes Maß von Mißdeutungen, Mißverständnissen und Lächerlichkeit voraus, aber wir werden jedes Mittel, das in unsere Macht gegeben ist, gebrauchen, um unser Ziel zu erreichen.« Literatur »Literatur« aus technischen Gründen am Ende des Buches plaziert. Re. I. Allgemein orientierend: Handbuch der Frauenbewegung , herausgegeben von Helene Lange und Gertrud Bäumer : W. Moeser Buchhdlg. Berlin, 1901-1906. 1. Teil: Die Geschichte der Frauenbewegung in den Kulturländern. 2. Teil: Frauenbewegung und soziale Frauentätigkeit in Deutschland nach Einzelgebieten. 3. Teil: Der Stand der Frauenbildung in den Kulturländern. 4. Teil: Die deutsche Frau im Beruf. 5. Teil: Die deutsche Frau im Beruf. Praktische Ratschläge zur Berufswahl. 3. Aufl. 1912. Gertrud Bäumer , Die Frau in Volkswirtschaft und Staatsleben der Gegenwart. Deutsche Verlagsanstalt, Stuttgart und Berlin 1914. Helene Lange , Lebenserinnerungen. F. A. Herbig, Berlin W 35 1920. Das Jahrbuch der Frauenbewegung, herausgegeben vom Bunde deutscher Frauenvereine. B. G. Teubner, Leipzig. II. Zu den einzelnen Kapiteln: Erstes Kapitel: August Bebel , Die Frau und der Sozialismus. Dietz, Stuttgart. Elisabeth Gnauck-Kühne , Die deutsche Frau um die Jahrhundertwende. Otto Liebmann, Berlin. 2. Auflage 1907. Robert Wilbrandt , Die Frauenfrage, ein Problem des Kapitalismus. B. G. Teubner, Leipzig 1906. Lily Braun , Die Frauenfrage. S. Hirzel, Leipzig 1901. Helene Simon , Der Anteil der Frau an der deutschen Industrie. Gustav Fischer, Jena 1910. Gertraud Wolf , Der Frauenerwerb in den Hauptkulturstaaten. C. H. Becksche Verlagsbuchhandlung München 1916. Agnes von Zahn-Harnack , Die arbeitende Frau. Ferdinand Hirt, Breslau 1924 (auch zu Kap. 3 u. 4). Zweites Kapitel: Gertrud Bäumer , Die Frau und das geistige Leben. Amelang, Leipzig 1911. Rosa Mayreder , Zur Kritik der Weiblichkeit. Eugen Diederichs, Jena 1906. Geschlecht und Kultur. Im gleichen Verlag 1923. Marianne Weber , Frauenfragen und Frauengedanken. J. C. B. Mohr, Tübingen 1919. Drittes Kapitel: Hilde Oppenheimer u. Hilde Radomski , Die Probleme der Frauenarbeit in der Übergangswirtschaft. J. Bensheimer, Mannheim 1918. Dr. Marie Elisabeth Lüders , Die Entwicklung der gewerblichen Frauenarbeit im Kriege. Duncker \& Humblot, München u. Leipzig 1920. Viertes Kapitel: Lexis , Das Unterrichtswesen im Deutschen Reiche. Ascher, Berlin 1904. Alice Salomon , was wir uns und anderen schuldig sind. Leipzig 1912 (Zur sozialen Frauenbildung.) Marie Elisabeth Lüders , Die Fortbildung und Ausbildung der im Gewerbe tätigen weiblichen Personen. München 1912. Die Zeitschriften: » Die Frau «, F. A. Herbig, Berlin W 35. A. D. L. V. Deutsche Lehrerinnen-Zeitung. F. A. Herbig, Berlin W 35 (früher: »Die Lehrerin«, B. G. Teubner Leipzig). Dr. Otto Boelitz , Der Aufbau des preußischen Bildungswesens nach der Staatsumwälzung. Quelle \& Meyer, Leipzig 1924. Fünftes Kapitel: Marianne Weber , Ehefrau und Mutter in der Rechtsentwicklung. J. C. B. Mohr, Tübingen 1907. Frauenbewegung und Sexualethik . Eugen Salzer, Heilbronn 1909. Marie Luise Enckendorff , Realität und Gesetzlichkeit im Geschlechtsleben. Duncker \& Humblot, Leipzig 1910. Sechstes Kapitel: Adele Gerhard und Helene Simon , Mutterschaft und geistige Arbeit, G. Reimer, Berlin 1901. Rose Otto , Fabrikarbeit verheirateter Frauen, Cotta Nachf., Stuttgart 1910. Alice Salomon , Mutterschutz und Mutterschaftsversicherung. Duncker\& Humblot, Leipzig 1908. Siebentes Kapitel: Valentin Sittel , Die Frau im Handelsgewerbe, Leipzig 1911. Dora Landé , Die Frau in der Maschinenindustrie. Duncker \& Humblot, Leipzig 1912. Achtes Kapitel: Jenny Apolant , Stellung und Mitarbeit der Frau in der Gemeinde. 2. Aufl. B. G. Teubner, Leipzig 1913. Ika Freudenberg , Die Frau und die Kultur des öffentlichen Lebens. Amelang, Leipzig 1911. Frauenstimmrecht in der Praxis. Herausgegeben vom Weltbund für Frauenstimmrecht. Heinrich Minden, Dresden und Leipzig 1913. Regine Deutsch , Die politische Tat der Frau. Aus der Nationalversammlung. Friedrich Andreas Perthes A.-G. Gotha. Parlamentarische Frauenarbeit. Im gleichen Verlag. 2. Auflage 1924. Georg Simmel , Weibliche Kultur. (In »Philosophische Kultur«.) Leipzig 1911.