Johann Heinrich Pestalozzi Meine Nachforschungen über den Gang der Natur in der Entwicklung des Menschengeschlechts   Nach der letzten Ausgabe vom Jahre 1821   Herausgegeben und mit Anmerkungen versehen von W. J. Ruttmann. Verlegt bei Lorenz Spindler, Nürnberg 1922 Vorwort des Herausgebers. Kaum eine Neuausgabe klassischer Schriften bedarf heute so wenig der Begründung wie die von Pestalozzis »Nachforschungen«. Nicht nur für den Freund Pestalozzischer Denkweise, sondern auch für den geschichtsphilosophisch eingestellten Beobachter erscheint es vorläufig unerklärlich, warum die tiefsinnige, evangelienartige Schrift in Deutschland nur in den »Sämtlichen Werken« zu finden ist. Die allenthalben hörbare Redensart von der »Dunkelheit« der Pestalozzischen Schreibweise ist sicherlich heute im Erleben des europäischen Sturzes hinfällig: ja, es ist vielmehr dem Leser unerfindlich, womit sich die ein Jahrhundert alte Verständnislosigkeit gegenüber den unerhört anschaulichen »Nachforschungen« erklären läßt. Der Herausgeber legte seiner Neuausgabe die Cottaausgabe (von 1821) zu Grunde. Die abweichenden Stellen der Ausgabe von 1797 sind in gesondert zusammengestellten Anmerkungen, deren Zugehörigkeit durch die Zeilenziffern leicht zu bestimmen ist. gegeben. Ein Original von 1797 stellte die Süddeutsche Lehrerbücherei zur Verfügung, wofür hier besonders gedankt wird. Pestalozzi nannte sein kühnes, manchem vielleicht revolutionär erscheinendes Werk in einem Briefe an Fellenberg die Philosophie seiner Politik. Möge es zur geschichtsphilosophischen Schulung unserer Zeitgenossen endlich dienen dürfen! Der Naive im Sinne Schillers bedarf zum Verständnis der reinen Gedanken Pestalozzis keiner Erläuterungen. Der Geschichtsphilosophie des großen Schweizers wird der Herausgeber demnächst eine Einführung widmen. W. J. Ruttmann. Meine Nachforschungen über den Gang in der Entwicklung des Menschengeschlechts. * Stuttgart und Tübingen in der J. G. Cotta'schen Buchhandlung 1821 * Die Ausgabe von 1797 ist mit der Bezeichnung »von dem Verfasser Linhard und Gertrud« in »Zürich bei Heinrich Geßner« erschienen.   Zuschrift an einen edeln Mann, den ich aus Ehrfurcht nicht nenne, der es aber zu fühlen vermag, daß ich ihn, nur ihn im Auge habe. * Herr! Zwei Männer in einem Lande suchten Wahrheit fürs Volk. Der eine hochgeboren, durchwachte seine Nächte und opferte seine Tage dem Lande, in dem er herrschte, Gutes zu tun. Er erreichte sein Ziel. Sein Land war durch seine Weisheit gesegnet. Lob und Ehre krönten sein Haupt. Seine Edeln trauten auf ihn. Und das Volk gehorchte ihm schweigend. Der andere, ein Müdling Pestalozzi erklärt in einer Anmerkung: »Müdling ist ein Provinzialausdruck, der einen Mann bezeichnet, der in irgendeiner Anstrengung seines Lebens ohne Erfolg ermüdet worden. « erreichte sein Ziel nicht; jede seiner Bemühungen scheiterte. Er diente seinem Lande nicht. Unglück, Leiden und Irrtum bogen sein Haupt, sie entrissen seiner Wahrheit jede Kraft und seinem Dasein jeden Einfluß. Die Edeln im Lande kennen ihn nicht und das Volk spottet seiner. Welcher von beiden, meinst du, Herr, hat die Wahrheit fürs Volk wirklich gefunden? Die Welt wird augenblicklich antworten: Der Müdling ist ein Träumer und die Wahrheit ist auf der Seite des Hochgebornen. Aber dieser urteilte nicht also. Da er von dem unabläßlichen Forschen des Müdlings nach Wahrheit fürs Volk hörte, ging er in seine Hütte und fragte ihn Was hast du gesehen? Da erzählte dieser dem Edeln den Gang seines Lebens und der Edle entwickelte jenem den Zustand vieler Verhältnisse, die dieser nicht kannte. Der Müdling ließ dem Edeln Gerechtigkeit widerfahren und der Edle gönnte den Erfahrungen des Müdlings seine Aufmerksamkeit. Stiller Ernst war auf der Stirne von beiden, als sie schieden und auf beider Lippen lagen die Worte: Wir meinten es beide gut. Und wir irrten beide. * Die Widersprüche, die in der menschlichen Natur zu liegen scheinen, wirken vielleicht auf wenige Sterbliche so gewaltsam als auf einen Menschen, dessen Lage und Umstände auf eine seltene Art zusammentrafen die Gefühle eines zwanglosen und ungebogenen Naturlebens mitten durch eine nicht anspruchslose, aber äußerst gehemmte und in einem hohen Grad unbefriedigende Tätigkeit bis an sein nahendes Alter lebhaft zu erhalten. Jetzt sitze ich endend und ermüdet nieder und freue mich wie wohl gekränkt und in meinem Innersten verwundet des Kindersinns, mit dem ich mich selbst frage: Was bin ich und was ist das Menschengeschlecht? Was hab ich getan und was tut das Menschengeschlecht? Ich will wissen, was der Gang meines Lebens, wie es war, aus mir gemacht hat; ich will wissen, was der Gang des Lebens, wie er ist, aus dem Menschengeschlecht macht. Ich will wissen, von was für Fundamenten mein Tun und Lassen und von was für Gesichtspunkten meine wesentlichsten Meinungen eigentlich ausgehen, und unter den Umständen, unter denen ich lebe, eigentlich ausgehen müssen. Ich will wissen, von was für Fundamenten das Tun und Lassen meines Geschlechts und welchen Gesichtspunkten seine wesentlichsten Meinungen eigentlich ausgehen und unter den Umständen, unter denen es lebt, eigentlich ausgehen müssen. Der Gang meiner Untersuchung kann seiner Natur nach keine andere Richtung nehmen als diejenige, die die Natur meiner individuellen Entwicklung selbst gegeben: ich kann also in derselben in keinem Stück von irgendeinem philosophischen Grundsatz ausgehen; ich muß sogar von dem Punkt der Erleuchtung, auf welchem unser Jahrhundert über diesen Gegenstand steht, keine Notiz nehmen. Ich kann und soll hier eigentlich nichts wissen und nichts suchen als die Wahrheit, die in mir selbst liegt, das ist, die einfachen Resultate, zu welchen die Erfahrungen meines Lebens mich hingeführt haben; aber eben darum werden diese Nachforschungen einem großen Teil meines Geschlechts einen ihrer Art und Weise die Sachen dieser Welt anzusehen nahestehenden Aufschluß über ihre wesentlichsten Angelegenheiten erteilen. Vom Throne bis zur Leimhütte nimmt die Geschäftswelt wie ich weder von der Philosophie der Vorzeit noch von derjenigen der Gegenwart irgend eine Kunde; aber das Unrecht der Menschen und ihre Torheiten führen allenthalben eben die Erfahrungen, eben die Gefühle und eben die Leiden herbei, die meiner individuellen Anschauungsart der Dinge die Richtung gegeben, die sie genommen. Ich bin überzeugt, der größte Teil der lebenden Menschen trägt die Fundamente meiner Wahrheit und meiner Irrtümer, mit meinen Gefühlen belebt, in seinem Busen und die Welt im großen steht den Gesichtspunkten nahe, von denen meine wesentlichsten Meinungen eigentlich ausgehen. Ich bin überzeugt, meine Wahrheit ist Volkswahrheit und mein Irrtum ist Volksirrtum. Das Volk spricht freilich die Grundsätze nicht bestimmt so aus wie ich sie jetzt und hier ausspreche, aber auch ich sprach dieselben nicht aus, da sie schon längst zu sichern Gefühlen in mir gereift waren. Ich trug die Frage: Was bin ich? jahrelang schwankend im Busen, bis mir endlich nach langem und langem Suchen folgende Sätze den Faden zu enthalten schienen, an welchem ich den Pfad der Natur in jeder Entwicklung des Menschengeschlechts mit Sicherheit nachspüren und ihn von seinem Anfang an bis zu seiner Vollendung verfolgen könnte. Die Grundlage meiner Nachforschungen. Der Mensch kommt durch die Unbehilflichkeit seines tierischen Zustandes zu Einsichten. Seine Einsichten führen ihn zum Erwerb. Der Erwerb zum Besitzstand. Der Besitzstand zum gesellschaftlichen Zustand. Der gesellschaftliche Zustand zur Macht und zur Ehre. Ehre und Macht zur Unterwerfung, zur Beherrschung. Unterwerfung und Beherrschung zum Adel, zum Dienststand, zur Krone. Alle diese Verhältnisse rufen einen gesetzlichen Rechtszustand herbei. Das gesetzliche Recht ruft der bürgerlichen Freiheit. Der Mangel dieses Rechts führt die Tyrannei und die Sklaverei herbei, d.i. einen Zustand, in welchem die Menschen ohne gegenseitig bildende und bindende Gesetze dennoch gesellschaftlich vereinigt leben. Ich folge dem Gang der Natur von einer anderen Seite. Ich finde in mir selbst ein Wohlwollen, bei dessen Dasein Erwerb, Ehre, Eigentum und Macht mich in meinem Innersten veredeln und durch dessen Mangel alle diese Vorzüge meines gesellschaftlichen Daseins auf Erden mich in meinem Innersten entwürdigen. Ich forsche der Natur dieses Wohlwollens nach und finde dasselbe in seinem Wesen sinnlich und tierisch: aber ich erkenne auch eine Kraft in mir selbst, dasselbe in meinem Innersten zu veredeln und heiße dieses also veredelte Wohlwollen Liebe . Aber auch die Liebe gefahret, durch mein Lechzen nach eigener Behaglichkeit sich in meinem Innersten zu verlieren; wenn dieses geschehen, so finde ich mich in mir selbst verödet und als eine Waise; dann suche ich mich durch die Kraft meines Ahnungsvermögens über die Grenzen alles hier möglichen Forschens und Wissens zu der Quelle meines Daseins zu erheben und bei ihr Handbietung gegen die Verödung meiner selbst in mir selbst und gegen alle Übel und Schwächen meiner Natur zu suchen. Ich frage mich jetzt: Ist die Reihe dieser Vorstellungen richtig? Geht die Natur in der Entwicklung des Menschengeschlechts diesen Weg? und faßte dann jeden Hauptbegriff dieser Sätze einzeln ins Auge.   Die Kenntnisse, das Wissen des Menschen. Der Mensch labet sich an der Quelle seines Wissens mit reinem Wasser und wenn er sich weiter wagt, wenn er die großen Wellen der ewigen Meere durchbricht und über ihre unergründlichen Tiefen daherschwimmt, so erhebt sich sein Herz im schwellenden Busen. Einer trinkt dann auch wohl in der Brandung am Felsengestad giftigen Schaum; einer wagt sich in Untiefen, die er nicht kennt; ein anderer in den Strom, wo er Gebirge mit sich in seinen Schlund reißt; sie gehen in der Kühnheit ihrer Bestrebungen einzeln vielseitig dem Tod entgegen. Aber das Grab der Menschheit, worein unser Geschlecht ungezählt und zu Haufen hineinsinkt, sind die weiten Ebenen, wo eingezwungene Wasser zum stehenden Sumpf werden; du findest in ihrem weiten Raum keine Stelle zum Trinken, keine zum Schwimmen, keine zum Baden, aber du sinkest mit jedem Schritt in ihren unergründlichen Kot. Die menschliche Erkenntnis entspringt aus der Unbehilflichkeit unserer Natur in ihrer tierischen Freiheit, diese führt unser Geschlecht zur Vereinigung seiner Kräfte und der erste Zweck dieser Vereinigung ist die Genüsse des Lebens, die unsere Natur fordert, uns selber leichter, sicherer und befriedigender verschaffen zu können als dieses uns ohne Vereinigung unserer Kräfte mit andern möglich wäre. Der ursprüngliche Zweck des menschlichen Wissens ist seiner Natur nach mit dem Zweck der menschlichen Vereinigung der nämliche; aber es ist nichtsdestoweniger gewiß, daß die gesellschaftliche Menschheit sich durch ihr Wissen immer mehr von diesem Zweck entfernt, daß unsere Kenntnisse immer mehr auf einer schwärmenden Neigung beruhen uns den Kopf mit fremden, uns gar nicht mehr berührenden Gegenständen anzufüllen. Daher eine Menge Menschen mit den ausgebreitetsten Kenntnissen dennoch in ihren wesentlichsten Angelegenheiten handeln, als wenn sie nichts wüßten und verführt durch die Ausartung ihrer Kenntnisse dahin kommen Träumer, Bettler und Schurken zu werden. Gott sprach zum Menschen in Eden: Du sollst die Früchte des Baums der Erkenntnis nicht mit tierischer Roheit an dich reißen, tust du es, so wird deine Erkenntnis eine unversiegliche Quelle des Todes für dich sein, wirst du dich aber, deiner Pflicht getreu, zum ruhigen Beschauen seiner Früchte erheben, so wirst du glücklich leben auf Erden, ich selber will mit dir in deinen Gefilden wohnen. Aber der Tiersinn des Menschen wand sich wie eine Schlange um den Baum der Erkenntnis und sagte zum lüsternen Geschlecht: Warum solltest du sehen, was wahr und gut ist, und nicht mit aller Macht, die in deiner Hand ist, darnach greifen? Da riß seine tierische Begierlichkeit mit weibischer Schwäche die verbotene Frucht von den Aesten des Baums; jetzt war seine Unschuld dahin, die Scham blieb ihm übrig. Er suchte jetzt Feigenblätter gegen die Wahrheit seiner Natur und ein Recht gegen seinen Verführer. – So war es im Anfang und so ist es immer.   Erwerb. Er entspringt wie die Erkenntnis aus der Unbehilflichkeit meines Geschlechts im Verderben seines Naturzustands. Diese führt uns durch die Vereinigung unserer Kräfte zu den unzähligen Mitteln, Künsten, Fertigkeiten, Einrichtungen, Verträgen, Vorkommnissen und Gesetzen, durch welche wir im gesellschaftlichen Zustand den Endzweck zu erzielen suchen, uns untereinander unsere Lebensgenüsse leichter, sicherer und befriedigender machen zu können. Der Erwerb geht also ebenfalls von meiner Selbstsorge aus und soll mich, seiner Natur und seinem Zweck gemäß, einfach und gerade zur Befriedigung meiner selbst in meinen nächsten Verhältnissen hinführen. Das Recht des Erwerbs ruhet daher auf dem Zweck der gesellschaftlichen Vereinigung. Aber der Mensch dehnt im gesellschaftlichen Zustand das Recht des Erwerbs weit über den Zweck dieser Vereinigung aus; darum gibt der gesellschaftliche Zustand dem Menschen auch bald allgemein die verschrobene Richtung, daß er den Zweck desselben nicht erzielt, wohl aber durch die Schwerfälligkeit seiner Anstrengung die wonnevolle Behaglichkeit des Naturlebens in sich selbst auslöscht und die wohlwollende Gemütsstimmung ganz verliert, die das wesentliche Kennzeichen seiner innern Befriedigung und seiner Kraft ist, seine Nebenmenschen in irgend einer Sache durch sich selbst freundlich und froh befriedigen zu können.   Eigentum – Besitzstand. Sein Zweck und sein Recht muß ebenfalls von meiner Selbstsorge ausgehen und mich zur Befriedigung meiner selbst in meinen nächsten Verhältnissen hinführen. Aber der gesellschaftliche Mensch genießt dieses Recht und erkennt diesen Zweck nicht; im Gegenteil, das Eigentum ist in seiner Hand Pandorens Büchse geworden, aus der alle Uebel der Erde entsprungen. Es ist durch die Nahrung, die es der Selbstsucht unserer tierischen Natur gibt, das große Hindernis des gesellschaftlichen Zwecks geworden und hat den Menschen bald allgemein dahin gebracht, daß er dasselbe entweder wie ein beladener Esel auf wundem Rücken herumträgt oder wie ein spielendes Kind als ein nichtiges Ding versplittert. Eine ursprüngliche Rechtmäßigkeit des Besitzstandes oder eine Möglichkeit den ursprünglich rechtmäßigen von dem ursprünglich unrechtmäßigen Besitzstand zu sondern vermag ich mir nicht zu denken. Der Besitzstand ist geheiligt, weil wir gesellschaftlich vereinigt sind und wir sind gesellschaftlich vereinigt, weil der Besitzstand geheiligt ist. Welchen Ursprung er auch immer gehabt habe, das geht uns weiter nichts an, wir müssen ihn respektieren, weil er ist und größtenteils wie er ist oder unsere Bande alle auflösen. Aber wie er gebraucht wird und wie er gebraucht werden dürfe, das geht uns unendlich viel an. Je größer das gesellschaftliche Eigentum, je mehr ist es mit den Rechten vieler anderer, die auf eine nähere oder entferntere Art daran Teil haben, belastet und kann folglich dem Zweck der gesellschaftlichen Vereinigung nur insoweit ein Genüge leisten, als die an demselben teilnehmenden Mitnutznießer derselben, in ihren Rechten gesichert, sich durch dasselbe einen befriedigenden Ersatz ihrer Naturrechte verschaffen können. Die Beschränkung der Nutznießung des Eigentums muß daher nach dem Grade seiner Ausdehnung immer steigen und nach dem Grade seiner Einschränkung muß die Nutznießung immer abnehmen. Die Natur führt uns allgemein auf diese Bahn. Der Mann mit beschränktem Vermögen zieht, mit gleicher Tätigkeit und mit gleichen Kenntnissen, Nutzen aus demselben, dem sich der große Reichtum nie nähern kann. Auch ruhet dieser Grundsatz ganz und gar nicht auf willkürlichen Voraussetzungen, sondern auf der Natur der gesellschaftlichen Rechtmäßigkeit des Besitzstands selber. Wenn dieser nicht als der fortdauernde Genuß aller Folgen meiner bloß tierischen Kraft soll angesehen werden, so muß seine Benutzung notwendig soweit in gesetzliche Schranken gelenkt werden, daß es dem untergeordneten Nutznießer des großen Besitzstands immer möglich bleibt im gesellschaftlichen Zustand durch diese Nutznießung diejenige Befriedigung zu finden, um deren willen er das bürgerliche Joch beruhigt am Halse trägt. Hier schlägt also natürlich die Frage ein: Was ist in einem Staat das Verhältnis der Eigentümer gegen die Nichteigentümer? Der Besitzstand gegen die Menschen, die keinen Teil an der Welt haben? Gehört diesen unseren Mitmenschen, die mit gleichen Naturrechten wie wir geboren uns den Besitzern der Erde mit gleichen Ansprüchen ins Angesicht sehen, gehört diesen Staatsbürgern, die jede Last der gesellschaftlichen Vereinigung siebenfach tragen, keine ihre Natur befriedigende Stellung in unserer Mitte? Fürchtet euch nicht, Besitzer der Erde, es ist hierin wahrlich mehr um Grundsätze als um Almosen, mehr um Rechtsgefühl als um Spitäler, mehr um Selbständigkeit als um Gnaden zu tun. Aber wenn ich frage: Kennt die Welt diesen Grundsatz? Findet der Mensch, der keinen Teil an der Welt hat, in den bestehenden Einrichtungen der Staaten einen wirklichen Ersatz seiner Naturansprüche an das Gemeinrecht der Erde? Oder findet er in denselben sichere Bildung und Mittel sich diesen Ersatz wirklich zu verschaffen? Wenn ich das und dergleichen frage, so kann ich mir nicht verhehlen, das erleuchtete Jahrhundert kennt diesen Grundsatz nicht, je aufgeklärter unsere Zeiten werden, je weniger lassen die Staaten solche Fragen an sich kommen. Unsere Gesetzgebungen haben sich zu einer solchen Höhe geschwungen, daß es ihnen unmöglich ist an die Menschen zu denken. Sie besorgen den Staat und machen alle Kronen glänzend, indessen ist der, so keinen Teil an der Welt hat, zum voraus von ihnen vergessen, man steckt ihn aber unter das Militär oder erlaubt ihm sich selber darunter zu stecken, zu Zeiten macht man für ihn eine Lotterie, darin ein jeder sein Glück mit wenigen Kreuzern probieren kann. Gewiß ist es, daß der große Besitzstand in der Welt nicht einmal in einem realen Verhältnis mit dem kleinen belastet ist und daß man die Reichen ihre Fonds täglich mehr auf eine Art anhäufen läßt, die die Welt mit elenden, tief verdorbenen Menschen voll macht. Auch das ist wahr, wenn die Folgen dieses Volksverderbens sichtbar werden, so wirft man die Schuld auf diejenigen, die verdorben worden sind und nicht auf diejenigen, so sie verdorben haben und immer fortfahren zu Befriedigung ihrer Selbstsucht und ihrer Gelüste tausend Umstände zu veranstalten, einzulenken, durchschlüpfen zu lassen und sogar mit Gewalt zu erzwingen, durch deren Dasein das Volk immer von Schlechtheit zu Schlechtheit, von Verderben zu Verderben, von Niedrigkeit zu Niedrigkeit herabsinken muß. Gewöhnlich sieht die Schwachheit des Volkes nicht, was diesfalls zu seinem Nachteil geschieht und wenn der Fall eintritt, das dennoch zur Sprache kommt, was diesfalls wahr ist, so werfen diese Leute im Gefühl dessen, was sie im Lande dürfen, ein beati possidentes zu ihrer Rechtfertigung hin und schicken die Klagenden mit einem »sie sind selber schuld« und » habeant sibi « vor die Türe.   Gesellschaftlicher Zustand. Bis die Macht das Wort ausspricht, sie wolle, daß der gesellschaftliche Zustand als ein nur auf ihrer List, auf ihrer Gewalt und auf ihrem Glücke ruhender Zustand angesehen werde, nimmt der Mensch allgemein an, sie wolle, daß dieser Zustand als gesellschaftlich rechtmäßig angesehen werde und handelt auf der ganzen Erde wie er ohne diese Voraussetzung nicht handeln würde und nicht handeln könnte. Er legt mit der trägen Gutmütigkeit seiner sinnlichen Natur das Unrecht, aus welchem der Besitzstand und die bestehende Gewalt entsprungen sein mag, allenthalben gerne in ewige Vergessenheit und begnügt sich mit der schwankenden Hoffnung, daß das fernere Beieinanderwohnen der Staatsbürger vor Gewalttätigkeit und Anrecht gesichert werde. Sowohl das Eigentum als der gesellschaftliche Zustand wird durch den Anspruch an Rechtmässigkeit etwas, das er vorher und in seinem Ursprung nicht war. nämlich ein auf einem stillen aber wahren Vertrag ruhender Besitzstand, dessen erste Bedingung ist alles Anrecht ihres Ursprungs zu vergessen, aber dasselbe für die Zukunft unmöglich zu machen. Wenn es also schon wahr ist, daß die Staaten sich nicht durch einen gesellschaftlichen Vertrag gebildet, so ist dennoch auch wahr, daß die Menschen nicht ohne den Geist eines solchen Vertrags in der bürgerlichen Gesellschaft leben und daß Recht und Gerechtigkeit, auf welche alle Staaten ihre Einrichtungen zu gründen sich rühmen, nicht anders sind als ein lautes Anerkennen des allgemeinen Bestehens eines solchen Vertrags, der ihre Verwalter zu dem Wesen desselben, zu Recht und Gerechtigkeit als zu ihrer Pflicht hinlenkt. Indessen sagen die Erfahrungen aller Zeiten, daß der Mann am Platz jeden Verein zwischen sich und seinen Untergebenen zuerst zu seinen Gunsten motivieren, stilisieren, zu Zeiten auch radieren und variieren läßt und dann noch das wenige, was nach allem diesem dem Untergebenen noch dienen könnte, als der Herrschaft lästige Eingriffe erklärt, die als bloße Gnadensachen gar nicht nach dem Buchstaben, sondern nach dem Befinden der Herrschaft erklärt werden müssen. Allenthalben wendet der Mensch im Besitz der Macht alles mögliche an, um ohne wirkliche Anerkennung des gesellschaftlichen Rechts in der bürgerlichen Gesellschaft doch Meister zu sein. Die Ursachen davon liegen so tief in unserer tierischen Natur, daß wir uns darüber gar nicht verwundern sollen. Alles gesellschaftliche Anrecht ist in seinem Wesen immer eine Folge des freien Spielraums, den meine tierische Natur im gesellschaftlichen Zustand gegen den Zweck der gesellschaftlichen Vereinigung findet. Alle Maßregeln der gesellschaftlichen Ordnung sind daher nichts anderes als gesellschaftliche Einrichtungen diesen Spielraum meiner tierischen Natur zugunsten des gesellschaftlichen Zwecks einzuschränken und der gesellschaftliche Vertrag selber ist nichts anders als der sichere Willen gesellschaftlich vereinter Menschen, der diese Einschränkung zugunsten des gesellschaftlichen Zwecks gebietet. Der Geist dieses Vertrags soll mich sichern, das nicht zu entbehren, was ich vermöge meiner Natur im gesellschaftlichen Zustand immer wollen muß und das nicht zu leiden, was ich in demselben nicht wollen kann.   Macht. Die Macht kann dem Vertrauen, das die gutmütige Schwäche meines Geschlechts allenthalben in sie setzt, als Macht nicht entsprechen Wenn ich in ihrem Besitz Löwenkräfte in meinen Gebeinen fühle, was soll mir das Recht der kleinen Tiere und der kindische Wahn, sie haben mich zum Löwen gemacht? Gehen ihre Scharen zugrunde, ich bin der Löwe, meine Zähne und meine Klauen sind mein. Also denke ich im Besitze der Macht nicht, weil ich ein Narr bin oder ein Sonderling oder ein vorzüglich ungerechter Mann, ich denke also, weil ich den Kopf gern in den Lüften trage und am milden Strahl der Sonne gern der Vergangenheit und der Zukunft vergesse. Aber muß sich der Mensch der Macht in diesem Sinne unterwerfen, muß er ihre Ansprüche, die einfache Folge ihrer tierischen Begierlichkeit sind, als solche anerkennen? Er tut es. Soweit die Erde rechtlos ist, hat sie auch den Begriff und die Vorstellung von ihrem Recht verloren. Der Mensch steht in dieser Lage vor dem Bild seines eigenen Rechts wie ein Verschnittener vor dem Bild der Göttin, die er bedient, er hat sie gesehen, denkt an sich selber, schüttelt den Kopf und geht von ihr weg, zu seinem Reistopf. Aber ist eine solche Unterwerfung unter den Tiersinn der Macht Pflicht der Menschen? Als man Jesum Christum dieses fragte, nahm er einen Pfennig und sagte: Wes ist das Bild und die Überschrift? Sollte er mit diesen Worten mehr gesagt haben, als, der Mensch müsse sich vermöge seiner Natur notwendig dem unterwerfen, der Gewalt über ihn hat; sollte er damit mehr gesagt haben, als die Pflicht der Menschen in dieser Lage sei seine Not und was Gott und ihr gutes Herz weiter aus dieser Not heraus zu bringen vermögen? Einmal eine gesellschaftliche Pflicht, das ist, eine Folge des gesellschaftlichen Rechts, kann eine solche Unterwerfung nicht sein. Der Mensch tut in der bürgerlichen Gesellschaft nicht einseitig auf sein Naturrecht Verzicht; die Macht tut es wie der Mensch; wann nun diese ihr Wort bricht und ihrerseits das bluttriefende Recht der Naturverwilderung aufstellt, so tritt sie mit diesem so Schritt unwidersprechlich in den Naturstand und probiert ihre Tierkraft außer allen Schranken des Rechts; was soll dann das Volk, was ist sein unwillkürliches allgemeines Wollen in dieser Lage? Im Innersten seines Gefühls ist sein Vertrag mit der Macht gebrochen, woher soll ihm jetzt das bindende Gefühl seiner Pflicht kommen? Durch was für Mittel muß es in seine Seele hineingebracht werden, die Macht habe nicht bloß Gewalt, sondern auch ein Recht gegen das allgemeine unwillkürliche Naturwollen des Volks? Entweder schüttelt das Volk beim Fühlen des allgemeinen Anrechts wie der Verschnittene den Kopf oder es erwachen in ihm die lebhaften Gefühle der Selbsterhaltung. Ein dritter Fall ist möglich: Ein Mensch, aber nicht ein Volk, höher als sein Geschlecht, entweicht dem Anrecht einer solchen gesellschaftlichen Zerrüttung und stirbt in lauter Verehrung von Pflichten, die höher sind als die gesellschaftlichen, ihnen zum Zeugnis einen Tod, der wenigen Sterblichen zu sterben vergönnt ist. Aber die gesellschaftliche Menschheit ist auf der ganzen Erde fern von dieser Höhe und das gesellschaftliche Recht nimmt von ihr keine Kunde. Das menschliche Geschlecht teilt sich beim Leiden des äußersten Unrechts nur in zwei Teile, entweder greift es nach seinen Erdäpfeln oder nach seiner Keule. Das ist nicht meine, das ist die Meinung meiner Natur, deren hohen ewigen Gang die Meinungen der Zeit weder viel fördern noch viel hindern. Möge deine Gesetzgebung noch so eine trefflich geweißete Wand sein, möge der Tiersinn der Macht sich hinter ihrem Blendwerk auch noch so menschlich gebärden, ewig unterwirft sich der Mensch mit wahrem, freiem Willen nie einer Ordnung, die irgend jemand das Recht gibt ihm in den Verirrungen seines Tiersinns die Haut über die Ohren herabzuziehen. Das Verhältnis der Menschen im Staat gegen einander ist ein bloß tierisches Verhältnis. Der Mensch als Geschlecht, als Volk unterwirft sich dem Staat gar nicht als ein sittliches Wesen; er tritt nichts weniger als deswegen in die bürgerliche Gesellschaft, damit er Gott diene und seinen Nächsten lieben könne. Er tritt in die bürgerliche Gesellschaft seines Lebens froh zu werden und alles das zu genießen, was er als ein sinnliches, tierisches Wesen unumgänglich genießen muß um seine Tage froh und befriedigt auf dieser Erde zu durchleben. Das gesellschaftliche Recht ist daher ganz und gar kein sittliches Recht, sondern eine bloße Modifikation des tierischen. Inzwischen liegt der Macht freilich alles daran, daß ich ein sittlicher Mensch sei und sie nie in den Fall komme, daß mein Tiersinn sich an dem ihrigen reibe. Sie leitet es deswegen auf der ganzen Erde dahin dem Menschengeschlecht das Verhältnis zwischen ihr und dem Volk und zwar einseitig als ein sittliches Verhältnis in die Augen fallen zu machen. Aber die Neigung der Macht sich für ein sittliches Verhältnis auszugeben ändert die wahre Lage ihres Verhältnisses gegen das Volk nicht und wann das Personale der Macht diese Neigung, von innerer Unsittlichkeit gereizt, nur für eigenen Vorteil nähret und sie nur zum Deckmantel ihrer bürgerlichen Gesetzlosigkeit und ihres gesellschaftlichen Unrechts braucht, so tut sie hierin nichts anders als was der Wolf und der Fuchs, wenn sie könnten, auch tun würden um das Schaf und die Henne zu einem unbedingten Zutrauen zu bewegen. Indessen tut die Henne wohl, wenn sie des Nachts auf den Bäumen schläft und das Schaf, wenn es trotz allem, was der Wolf sagt, sich an den Hirten hält. Wahr ist indessen doch auch, wenn die Macht durch persönlichen Edelmut freiwillig oder durch die Weisheit der Gesetze gezwungen in den Schranken einer gesetzlichen Rechtlichkeit feststeht, so ist ihre desfallsige Meinung, wenn sie sich schon auf Irrtum gründet, in diesem Fall dem Staat oft ganz unschädlich, sie kann ihm unter gewissen Umständen sogar vorteilhaft sein. Wenn sie aber, aus welchen Ursachen es auch immer sein mag, dahin versunken ist Volksdummheit und Volkssittlichkeit in ihren Begriffen miteinander zu verwechseln und beide als Polster ihrer tierischen Behaglichkeit und als Mittel anzusehen sich selbst im Besitz jedes gesellschaftlichen Unrechts soweit zu sichern, daß sie weder durch die Kraft der Gesetze noch durch diejenige des Volks im Genuß derselben beeinträchtigt werden, sondern in Sardanapalischer Sorglosigkeit jede noch so unrechtmäßige Handlungsweise ohne irgend eine Art von ihrer Sinnlichkeit unangenehmen Folgen zu gefahren, forthin als rechtmäßig oder wenigstens als sicher behaupten kann. In diesem Fall ist dann aber freilich die sinnliche Neigung der Macht ihr Verhältnis zum Volk diesem als ein sittliches Verhältnis in die Augen fallen zu machen, durchaus nichts anders als ein Ausdruck der Selbstsucht ihres eigenen inneren Verderbens. Indessen wird sie in jedem, so auch in diesem Fall dich allemal mit der Miene der Unschuld fragen: Wie sollte ein Staat bestehen können, dessen Gesetzgebung nicht auf Sittlichkeit gegründet ist? Sie sollte zwar freilich diese Frage nicht tun um den Verirrungen ihres eigenen Tiersinns einen Anstrich zu geben. Aber es begegnet ihr in diesem Fall, was dem Menschen überhaupt begegnet, wenn er seinen Leidenschaften unterliegt. Sie kommt mit sich selbst in Widerspruch und glaubt auf der einen Seite wirklich, der Staat müsse auf Sittlichkeit gegründet sein, auf der andern Seite führt sie ihre Bürger selber zu hundert und hundert Verhältnissen, Umständen und Genüssen, die alle Fundamente der Sittlichkeit in unserm Geschlecht auslöschen und im Gegenteil dem Tiersinn des Volks eine gesellschaftliche Verhärtung, Schlauheit und Verwegenheit erteilen, daß das Zwischenspiel der mitten durch alle diese Umstände angepriesenen Sittlichkeit selbst zu dem frommen Betrug nicht mehr dienen kann, zu dem es eigentlich bestimmt ist. Wenn es also der Macht schon zu verzeihen ist, daß sie das Verhältnis des Volks gegen sich selbst als ein sittliches ansehe und anpreise, so darf ein Gesetzgeber sich von diesem Irrtum nicht täuschen lassen, er darf weder den König noch das Volk sittlich glauben und muß die Rechte und Pflichten aller Stände im Staat also bestimmen, daß der allgemeine Tiersinn unsere Natur bei dem ersten Bürger wie bei dem letzten nicht zum Nachteil der andern in seiner bürgerlichen Lage Nahrung und Begünstigung finde. So sehr also die Macht wünscht, daß ich ein sittlicher Mensch sei, so darf sie es als Macht nicht von mir fordern. Die Macht darf nur insoweit von mir fordern, daß ich ein sittlicher Mensch sei, als sie selbst sittlich, d. i., als sie nicht Macht ist, nicht als Macht handelt. Sie darf es nur insoweit von mir fordern, als sie in der Göttlichkeit ihrer Kraft lebt und wallt, nicht, daß ihr gedient werde, sondern daß sie diene und ihr Leben gebe zur Erlösung für viele. Das ist der Stein in der Krone der Fürsten, der ihr Recht göttlich macht. Wo er glänzt, da kniet das Volk und begehrt kein Recht, aber wo er mangelt und falsch ist, da hat es ein Recht nötig. Die Macht als Macht ist auf der ganzen Erde gesetzlos und die gesetzlose Macht ist wie das Schlagen der Wellen im Sturm, diese vergeht, indem sie eine andere verschlingt. Wer will das Recht dieser Wellen, dieses Verschlingens, dieses Vergehens ansprechen? Herr verzeihe ihnen, denn sie wissen nicht was sie tun!   Ehre. Wenn der Wilde in seine Haut wie in ein hölzernes Brett schneidet, wenn er sich Farben anstreicht, die schlechter sind als er selber, wenn er sich Nase und Ohren durchsticht, damit etwas an ihm hange, das glänzt, so tut er mit allem diesen weniger und macht sich weniger Plage als der Europäer zu gleichem Zweck. Der Schmuckkasten des Otaheiden ist von dem Schmuckkasten des Europäers nicht sehr verschieden und der Beinorden des Südländers ist mit allen Orden unseres Weltteils die nämliche Sache. Allenthalben führt der Trieb zur Auszeichnung den tierischen Menschen dahin, daß er die Schleppe seines Kleides und einen Ring an der Nase mehr achtet als sich selber und für Branntwein, Glaskorallen und Bänder einen jeden totschlägt, der dahin gekommen um Mord und Unterdrückung seines Geschlechts durch Glaskorallen, Branntwein und Orden anzuzetteln und bezahlen zu können.   Unterwerfung. Der Grund der Unterwerfung ist nichts weniger als ein unserm Geschlecht natürlicher Dienstwille; es ist keine Spur eines solchen Willens in unserer tierischen Natur. Der Grund der Unterwerfung ist Selbstsorge. Das gesellschaftliche Recht kann also die Grundsätze der Unterwerfung auf kein anderes Fundament bauen als auf dasjenige, auf welches unsere Natur sie selber gebauet hat. Auch kann die äußere Form, in welcher der unterworfene Mensch den tierischen Trieben seiner Selbsterhaltung und Selbstversorgung entgegenzustreben genötigt ist, das Wesen seines gesellschaftlichen Rechts auf keine Weise verändern. Er soll durch Unterwerfung nichts weniger als den Zweck der gesellschaftlichen Vereinigung, den Ersatz seiner Naturansprüche verlieren, er soll ihn vielmehr durch dieselbe sicher stellen. Er hat als unterworfener Mann vorzüglich Anspruch an eine weise Organisation des bürgerlichen Erwerbs, an gesetzliche Sicherstellung der niederen Rechte, des untergeordneten Eigentums, an gesicherte und allgemeine Volksbildungsanstalten, an Schutz eines jeden, dem Armen möglichen Erwerbs, an gesetzliche Beschränkung der Reichen in jeder gemeinschädlichen Benutzung ihrer Fonds. Eine andere Frage ist: Genießt der unterworfene Mann in den wirklich bestehenden bürgerlichen Einrichtungen sein gesellschaftliches Recht? Oder ist im Gegenteil wahr, daß die Unterwerfung in den Jahrbüchern des Menschengeschlechts allgemein bloß als ein Zwang- und Notstand zum Vorschein kommt, in welchem die Schwäche unseres Geschlechts, von aller Sicherheit des Rechts so viel als gesetzlich ausgeschlossen und in den wesentlichsten Bedürfnissen des Lebens beeinträchtigt, sich in Lagen versetzt sieht, die ihm nicht einmal erlauben sein Leben anders, wenn auch nicht mühsam und elend, doch in seinen ersten Gefühlen gekränkt und durch Rechtlosigkeit und Ehrlosigkeit erniedrigt, zu durchsterben. Eben diese Jahrbücher aber sagen dann auch, daß das Menschengeschlecht unter diesen Umständen allgemein neidisch, tückisch, diebisch, niederträchtig, untreu und verräterisch werde, daß sein Innerstes sich gegen jede größere gesellschaftliche Kraft und gegen einen jeden Menschen, der in einer gesellschaftlich besseren Lage ist, empöre. Die tierische Selbständigkeit, die meine Natur fordert, findet nur in der gesellschaftlichen Selbständigkeit einen befriedigenden Ersatz. Die Grundgefühle meiner tierischen Natur sind alle wider die Unterwerfung, sie stößt in ihrem Wesen an den gewaltsamen Trieb in den Angelegenheiten meiner Selbsterhaltung unabhängig und selbständig zu sein oder wenigstens mich unabhängig und selbständig machen zu können und gegen das mit so vieler Kraft in mir liegende Mißtrauen gegen alles, was diese Selbständigkeit entreißen oder erschweren kann. Das Gefühl meiner rechtlosen, unsichern Lage im gesellschaftlichen Zustand tötet alle Grundlagen des menschlichen Geistes, durch welche die Veredlung der Nation allein möglich gemacht wird. Die Geschlechter der Menschen versinken durch bürgerliche Erniedrigung in jedem Staat in Sümpfe hinab, in denen sich die Schlechtheit der Menschennatur so behaglich befindet als die Frösche in der Fette des Teichs und das Schwein in der Fette der Pfütze. Diese Geschlechter aber erheben sich denn auch durch die gesellschaftliche Selbständigkeit, in welcher sich die bürgerliche Würde entfaltet, zu jeder Kraft und zu jeder Tugend des gesellschaftlichen Zustandes. Daher der Unterschied zwischen dem Edelmut des ungarischen Adels und der Kriecherei des * * * schen und * * * schen; daher der Unterschied zwischen einem gesetzlich gesicherten Handlungsstand und tief erniedrigten, auch reichen Fabrikknechten, zwischen einem ehrenfesten bürgerlichen Arbeitstand und ehrlosem Fabrikgesindel: daher auch bestimmt der Unterschied zwischen den freien Hirtenvölkern in Helvetiens Bergen und den belandvogteten Bewohnern ihrer acker- und weinbautreibenden Talbauern.   Beherrschung. Wesentlich von der Regierung verschieden, ist sie eine bloße Folge des Privateigentums, der Privatbedürfnisse und der Privatrechte. Die Regierung hingegen ist eine bestimmte Folge des allgemeinen Eigentums, der allgemeinen Bedürfnisse und Rechte. Sowohl Beherrschung als Regierung müssen den Grund ihres Rechts beiderseits in dem Zweck der gesellschaftlichen Vereinigung suchen. Die Beherrschung muß ihr Recht mehr als die Regierung auf diesen Zweck, insoferne er durch die Bedürfnisse und Neigungen der Individuen im Staat bestimmt wird, gründen. Die Regierung hingegen muß dasselbe mehr als die Beherrschung auf diesen Zweck, insoferne er durch die Abstraktion der allgemeinen Bedürfnisse und des allgemeinen Willens bestimmt ist, gründen. Es liegen aber sowohl in der Natur der herrschaftlichen als der Regierungsrechte so viele Reize gegen diese beiden Grundgesichtspunkte, daß es unmöglich zu erwarten ist, daß dieselben den Menschen, die im Besitz sowohl der einen als der andern gesellschaftlichen Vorzüge stehen, von selbst auffallen. Sowohl im einen als im andern Fall ist seine ganz tierische Stellung dagegen, er faßt sie also nicht. Es ist nicht möglich, es kann im Besitz großer gesellschaftlicher Kräfte nie mein tierischer Wille sein mich im Gefühl meiner Rechte durch allgemeine oder durch Privatbedürfnisse und Neigungen eingeschränkt und gehemmt zu sehen. Es kann im Besitz der Macht nie mein tierischer Wille sein den Zweck der gesellschaftlichen Vereinigung gegen mich selbst anzuerkennen und im Gefolg dieser Anerkennung nicht anders als gesellschaftlich rechtsmäßig zu regieren. Dieser Wille bestehet in einem jeden Staat nur insoweit, als die Weisheit und Kraft der Gesetzgebung die Ansprüche unserer tierischen Natur in den Teilhabern der gesellschaftlichen Vereinigung allgemein mildert, indem sie die ursprünglich ungesellschaftliche und gesellschaftlich unrechtmäßige Ungleichheit aller gesellschaftlichen Kräfte durch eine mit dem Endzweck der gesellschaftlichen Vereinigung übereinstimmende Organisation des Gebrauchs derselben rechtmäßig zu machen und durch Vorsorge für die Menschenrechte derer, die keinen Teil an der Welt haben, den Geist des gesellschaftlichen Vertrags in ein Geschlecht hineinzubringen sucht, bei welchem die Natur den Hang zu allem gesellschaftlichem Unrecht mit solchem Reiz verwoben. Es ist gewiß, der reine gesellschaftliche Wille besteht in einem jeden Staat nur insoweit, als die Gesetzgebung das ganze Wirrwarr des im namenlosen Chaos des Zufalls wie in Macbeths Kessel gekochten Undings unseres Reichtums und unserer Armut, unserer Rechte und unserer Rechtlosigkeit, unserer Ansprüche und unserer Niederträchtigkeiten in eine solche Ordnung zu bringen sucht, die auch der Schwäche unseres Geschlechts die Möglichkeit offen läßt durch den gesellschaftlichen Zustand wirklich gesellschaftliche Rechte zu erhalten und durch dieselbe unter den Schranken der bürgerlichen Vereinigung wahre Befriedigung zu finden. Freilich geschiehet das alles nicht, unsere Gesetzgebungen lassen der Hexe ihren Kessel und wir leben in dem Unding, das sie uns gekocht hat wie die Frösche im Sumpf, unbesorgt für die, so der Storch frißt. Der alternde Weltteil hat die Grundsätze der wahren gesellschaftlichen Ordnung wie aus dem Gedächtnis verloren. Die Masse des Volks hat keinen Begriff von seinem gesellschaftlichen Recht, also auch keinen gesellschaftlichen Willen und Verkleisterungsmittel unserer bürgerlichen Entmannung sind weder ein Ersatz des mangelnden bürgerlichen Rechts noch ein Fundament einer wahren gesellschaftlichen Ordnung und die Gewaltsordnung, die die Macht nicht für das Menschengeschlecht sondern für ihren Dienst einrichtet, ist noch schlimmer als das Unding, das uns die Hexe gekocht hat. Indessen ist das, was geschieht um deswillen nicht das, was geschehen soll. Der herrschaftliche Stand ist gar nicht durch seinen Ursprung, sondern nur durch das Gesetz rechtmäßig, das Gesetz aber darf den Grund seiner Rechte weder in den Gewaltgelüsten übergroßer Herren noch in den demütigen Niederträchtigkeiten überschwacher Knechte suchen. Es muß ihn in dem Zweck und dem Wesen der gesellschaftlichen Vereinigung suchen. Aber die meisten Staaten tummeln sich in den baroken Formen des Unrechts, dem sie die Gestalt des Rechts und der Ordnung wie dem Esel die Löwenhaut über die Ohren herumziehen. Wenn wir indessen von Herrschafts wegen Genüsse und Rechte fordern, die den Zustand derer, die sich um unser Eigentum bewerben, um unseres größern Vorteils willen abhängig, ehrlos und rechtlos machen, so handelten wir, wenn auch die ganze Welt das gleiche tut, hierin nicht nach den Gesetzen des gesellschaftlichen Rechts, sondern nach denjenigen unserer tierischen Selbstsucht und die Folgen, die diese Handlungsweise dann haben mag, sind in jedem Fall nicht Folgen unserer gesellschaftlichen Rechtlichkeit sondern des Gegenteils.   Gesellschaftliches Recht. Ich sahe unter allen vorstehenden Abschnitten den entscheidenden Einfluß meiner selbstsüchtigen Natur auf das allgemeine Zugrundrichten des gesellschaftlichen Zwecks im gesellschaftlichen Zustand. Die ersten Bedürfnisse der gesellschaftlichen Menschheit rufen deswegen gebietend einer Kraft, die den Vergehungen meiner Selbstsucht in diesem Zustand allgemein und wirksam Einhalt zu tun imstande sei. In dem Gefühl dieser Bedürfnisse liegt der Ursprung aller gesetzlichen Einrichtungen unseres Geschlechts. In der Übereinstimmung dieser Einrichtungen mit dem gesellschaftlichen Zweck liegt das Wesen des gesellschaftlichen Rechts. Im Mangel dieser Übereinstimmung hingegen liegt das Wesen des gesellschaftlichen Unrechts oder die Quelle der Übereinstimmung derselben mit dem Gelüsten derer, die das physische Übergewicht der Gewalt, die in ihrer Hand ist, zum Fundament ihrer gesellschaftlichen Einrichtungen legen und vermöge ihrer Natur nicht anders können als dieses zu tun. Der Mensch kann und will als tierisches Geschöpf nicht anders als selbstsüchtig handeln; er ist in dem freien Spielraum seiner Naturtriebe allenthalben zur Gesetzlosigkeit geneigt und lebt als Tyrann und Sklave nach den gleichen Grundtrieben seiner tierischen Gefühle und wenn er jetzt im öffentlichen Getümmel des Aufruhrs wütet, so schlich er vorher in trügender Staatsruh der Rechtlosigkeit wie ein stilles grundfressendes Wasser einher. Man muß daher das letzte Unglück des Staats nie ohne Rücksicht auf den Einfluß ihres früheren Verderbens ins Auge fassen. Nur Betrüger und Betrogene berühren die Ursachen nicht, wenn von Wirkungen die Rede ist.   Adel. Meine tierische Natur bindet mich durch meine Ehre wie durch mein Gut an mein Kind. Ich muß, vermöge derselben, notwendig es dahin lenken jeden Lebensgenuß, den ich in meine Hand gebracht, in der Hand meines Kindes fortdauernd zu machen. Also liegt Anspruch an erbliche Ehre in dem Grundgefühl meiner tierischen Natur wie der Anspruch an erbliches Eigentum. Der Grad der Kultur und des Bedürfnisses, die wesentliche Eigenheit des Besitzstands, kurz der bestehende Fuß aller Dinge entscheidet an jedem Ort und in jedem Zeitalter über die Schicklichkeit oder Unschicklichkeit eines jeden Mittels unser Geschlecht dem Endzweck der gesellschaftlichen Vereinigung näher zu bringen. Der Adel war in der Feudalform der Vorzeit als der Mittelpunkt des allgemeinen Besitzstands ein Mittel zu diesem Zweck. Es ist wahr, das Mittel fraß den Zweck, der Adel stellte den Fortschritt des Menschengeschlechts still, wie der Priester, er haßte das Recht der Schwächern, insoferne es ihm entgegenstand, wie alle Stärke der Welt das Recht der Schwäche, das ihr entgegensteht, haßt. Er ward selbstsüchtig wie die Reichen und gewalttätig wie die, die Gewalt haben. Aber sein Unrecht lag offen und scheinend vor den Augen der Welt. Es ward ihm selbst zur Last und geriet ihm selbst zum schnellen Verderben, da hingegen das Unrecht der Könige und der Großreichen, in deren Hände das Unrecht, in deren Seelen die Irrtümer des Adels hinübergegangen ihnen nicht so leicht selber zur Last fallen und nicht so leicht zum schnellen Verderben gereichen werden. Die Welt wird große Mühe haben über das Unrecht und die Ungesellschaftlichkeit unserer Souveränitäts- und Finanzanmaßungen das zu gewinnen, was sie über das Unrecht und die Ungesellschaftlichkeit des Feudaleinflusses wirklich gewann. Die Welt, die in der Feudalform der Vorzeit wie in eisernen Banden stillstand, ist jetzt durch die Koalition der Gewaltsrechte des Throns mit allen Schlüpfrigkeiten des Geldeinflußes zu einer Tontine gemacht worden, wo endlich niemand und nichts bleibt, was es ist und was es war. Indessen hat die Handlung, die jetzt aus den Trümmern des Adels und durch die Finanzlücken der Höfe ihr allmächtig gewordenes Haupt emporhebt, nirgends als in England, einen in das Wesen der Regierung eingewobenen großen Geist wie das Feudalsystem der Vorzeit einen solchen hatte. Jetzt ist die Welt in der Hand des Gelds oder vielmehr des Geldmangels und der gefährlichen Nothelfer im Geldmangel, der Hofjuden und diese in der Hand des Volks, das die Schätze der Welt in der Mitte der dürren Ebenen seiner eigenen Volksarmut als Hügel und Berge des Einzelreichtums aufgetürmt. Indessen flattert der allgemeine Besitzstand des Lands, vom Boden losgemacht, wie ein verscheuchter Vogel auf demselben herum. Vor altem garantierte das Landeigentum dem Staat die Treue und Anhänglichkeit des Großreichtums; der Edelmann saß auf seiner Burg wie der Adler auf seinem Nest; seine Burg war auf Felsen gebaut und dadurch an sein Land gekettet. Seit ein paar Jahrhunderten fangen viele Staaten an eine Vorliebe für das herumflatternde Fluggeld der Handlung zu zeigen. Der Wahn ist eingerissen, das Fluggeld trage mehr Zins ein als das angebundene und man sagt auch als Beleg zu der Wahrheit dieser Ansicht: die kleinen Vögel legen mehr Eier als die großen. Und das ist auch bei den Vögeln ganz wahr, die Hühner legen mehr Eier als die Adler; aber dann ist auch wahr, die Handlung umwandelt oft durch Glücksstreiche eierlegende Hühner in hühnerfressende Raubtiere, in Adler, und der Staat muß die Gegenwirkung des Geldeigentums auf das Landeigentum und des Landeigentums auf das Geldeigentum in jedem Fall genau ins Auge fassen, wenn er irgend ein großes Nest im Staat zu gunsten eines andern zerstören will, sei es jetzt um das seine in das Gold der Welt einzufassen oder das Gold der Welt in demselben zu versplittern. Ob die Zeitmacht bei irgend einem Eingriff in Geldangelegenheiten das eine oder das andere bezwecke, das ist gleichviel; auf dem einen und auf dem andern Weg wird das Geld des Weltteils verschwinden und wir werden nach einigen Erfahrungen, die nahe sind, wieder froh sein unser Eigentum wie vor alters an Grund und Boden anzuketten. Wenn man indessen die Formen der Vorzeit für den Geist unserer Tage zu enge findet, so werfe man dennoch kein Mittel, das unser Geschlecht wirklich einmal weiter gebracht hat, mit unbedingter Sorglosigkeit weg. Der Barbar lebt nur unter der willkürlichen Gewalt gesellschaftlich und welche Form der Besitzstand auch immer in einem Staat haben mag, so ist dieses gewiß, wenn der Endzweck der gesellschaftlichen Vereinigung in demselben erzielt werden soll, so muß man dem Bürger in demselben immer einen seinem Eigentum verhältnismäßigen gesetzlichen Wert und Einfluß erteilen. Das Eigentum regiert immer besser als der Mensch. Ich glaube wenigstens, es sei nur durch den Geist von Gesetzen. die diesen Gesichtspunkt zum Fundament haben, möglich den alternden Weltteil vor der gedoppelten Gefahr zu bewahren in allen seinen Abteilungen entweder von den Anmaßungen der Krone verschlungen oder den Anmaßungen des Sanskulottismus zerrissen zu werden. So lebhaft uns auch die Irrtümer und das Anrecht des Adels vor Augen stehen, so sollen wir doch nicht vergessen, daß das Eigentum immer der Fuß unseres gesellschaftlichen Daseins ist und sein muß und daß also der Naturkampf zwischen dem Eigentümer und Nichteigentümer im gesellschaftlichen Zustand ewig nicht aufhören kann. Wir dürfen das alte Heiligtum des Pflugs und seinen ewigen Vorzug vor allem Judenwesen ohne Gefahr für die Pflanzschule aller wahren Staatskräfte, ohne Gefahr für den Mittelstand und den mit der Kraft des Mittelstands innig zusammenhängenden, allgemeinen Wohlstand des Volks nicht aus den Augen verlieren. Man mache einen Unterschied zwischen dem Recht des Adels als Eigentümer und den Anmaßungen dieses Standes, die keinen Grund im Recht des Eigentums haben; man überlaste die letzteren dem Zahn der Zeit, der so kraftvoll an ihrem Irrtum nagt und unterwerfe die ersten den Grundsätzen, ohne welche das Eigentum kein gesellschaftliches Recht sein kann. So scheint mir der Streit gehoben, der, indem er in unsern Tagen ohne Edelmut und ohne großen gesetzgeberischen Geist geführt worden ist, nicht anders konnte als das Wohlwollen des Menschengeschlechts unter einander weit mehr als es gut und nützlich gewesen ist zu stören.   Kronrecht. In seinem Ursprung schwankend zwischen den Gefühlen des Privatrechts oder vielmehr der Privatanmaßungen in dem Besitz der unverhältnismäßigen gesellschaftlichen Kräfte und den Ansprüchen des öffentlichen Rechts und des öffentlichen Bedürfnisses. Einzig durch seine Übereinstimmung mit dem gesellschaftlichen Zweck und dem gesellschaftlichen Recht gesellschaftlich und nur insoweit rechtsmäßig. In der Hand der Individuen als solche ist es bloße tierische Kraft und insoweit in seinen Wirkungen nicht bloß wie das Eigentum, die Macht und die Ehre allgemeine Nahrung unseres tierischen Sinns und aller Verirrungen, zu welchen dieser Sinn uns alle hinführt. sondern die bestimmte höchste Stufe, das bestimmte non plus ultra aller möglichen Attentate gegen alle Fundamente gesellschaftlicher Wahrheit und des gesellschaftlichen Rechts. Könige können Anbetung verdienen, aber es ist gleich wahr: der Begriff des Kronrechts, als ein allgemeiner Begriff, erregt beim sinnlichen, selbstsüchtigen Menschen eben die Gefühle, welche die Wörter Freiheit und Gleichheit bei den französischen Sanskulotten erregt haben.   Freiheit. Unser Geschlecht hat eine allgemeine und starke Neigung in dem Genuß seiner Lebensansprüche unabhängig und selbständig zu sein. Naturfreiheit ist Genuß dieser Selbständigkeit in vollem Leben meiner tierischen Kraft. Bürgerliche Freiheit ist Ersatz der Naturfreiheit, Besitz gesellschaftlicher Selbständigkeit. Das Recht der Naturfreiheit ruhet auf dem allgemeinen unwillkürlichen und unwandelbaren Gefühl des Bedürfnisses meiner Selbständigkeit im Naturstand. Das Recht der bürgerlichen Freiheit ruhet auf dem eben so allgemeinen Gefühl des Bedürfnisses eines Ersatzes dieser Naturfreiheit im gesellschaftlichen Zustand. Der tierische Reiz dieses Gefühls ist eine einfache Folge der Eigenheiten der Tierart meines Geschlechts. Ich bin vermöge desselben kein trauliches kraftloses Haustier, das unter den Füßen eines stärkeren ruhig gaukelt und frißt; im Gegenteil, ich gehöre vielmehr zu den gewaltsamen, unruhigen, die Sicherheit selbst dem Genuß vorziehenden Raub- und Waldtieren. Es ist freilich auch wahr, meine Neigung zur Selbständigkeit wird durch meine Trägheit und mein Hang zur Sicherstellung meines Rechts durch denjenigen zum Genuß in mir selbst geschwächt und es ist unstreitig, man kann mich durch sichern Sinnengenuß unter allen Umständen zum schwächlicheren Haustier umbilden, aber von Natur bin ich kein solches, ich will ja immer lieber herrschen als dienen. Das Mittel zwischen Herrschen, Dienen, Selbständigkeit, ist Bedürfnis meiner Natur. Das Herrschen ist Bedürfnis überwiegender tierischer Kräfte oder wenigstens der Einbildung davon. Das Dienen ist Bedürfnis verlorener oder geschwächter tierischer Kräfte oder wenigstens der Einbildung davon. Auch gemäßigte tierische Kraft spricht in ihrem gesunden Zustand Selbständigkeit an. Dieser Anspruch ist in meinem Geschlecht eine unwillkürliche Folge der Unverdorbenheit meines Bluts und des freien Spiels meiner Säfte in Hirn und Herz. Ich verlange sie, weil dieses Herz in mir wie in einem Mann schlägt, weil dieses Hirn nicht vom Schlage getroffen in einem ohnmächtigen, bettlägrigen Kopf stockt, ich verlange sie, weil mein Blut in Jünglingsfarbe meinen Geist in jeder Ader frei und ohne Gift nährt. Also beschaffen, muß ich sie verlangen, weil ich bin, was ich bin und ich höre auf zu sein, was ich im gesunden tierischen Zustand notwendig bin. wenn ich aufhöre tierische Selbständigkeit zu verlangen. Im bürgerlichen Leben ist alles Tun und Lassen des gesellschaftlichen Menschen ein ewiges Haschen nach Selbständigkeit, freilich ein ohnmächtiges und fast immer mit der Kränkung des Fehlgreifens gebrandmarktes Haschen. Es läßt sich gar nicht leugnen, es gelingt ihm in diesem Zustand selten von Gesetzen abzuhängen, die auf dem Recht ruhen, das in seiner Brust schlägt und das er sich selber gegeben. Bald hängt er allgemein von der Willkür der Gewalt, die immer nur darnach trachtet unser Geschlecht auf den Ruinen seiner zertrümmerten Selbständigkeit, als ein neugeschaffenes, menschheitsloses und menschheitsleeres Wesen bloß zu regieren, demselben alle Kraft und alles Recht seiner Natur zu rauben und dann, wenn dieses geschehen, in ihm die also erniedrigte Menschheit zu beglücken und zu begnaden. Armes Geschlecht, das höchste Ziel deiner Gesetzgebung geht dahin dich entwürdigt zu füttern und der alternde Weltteil lobt seine Weisheit, wenn du von diesem Futter nur fett wirst!   Tyrannei. Tyrannei ist Kränkung meiner Selbständigkeit ohne und wider den gesellschaftlichen Zweck. Es gibt eine barbarische und eine zivilisierte Tyrannei. Unter der barbarischen blute, unter der zivilisierten schmachte ich: ihr Wesen ist in beiden Fällen das nämliche, Gebrauch der Macht ohne Respekt für ihre Bestandteile und ohne Rücksicht auf ihren Zweck. Sie ruhet allgemein auf dem Tiersinn meiner Natur, der im Vollgefühl unverhältnismäßiger Kräfte nicht anders kann als die Schwäche meines Geschlechts zu erniedrigen und mißbrauchen. Sie ist nichts anderes als die Unterdrückung des bürgerlichen Rechts durch die Naturfreiheit der Macht. Wer diese Unterdrückung leiden muß, ist Sklave. Wer sie nicht leiden muß, ist frei. Wer sie leiden macht, ist Tyrann. Wer sie leiden machen kann, kann Tyrann sein. Wer das nicht kann, kann nicht Tyrann sein. Völker, deren Fürsten nicht Tyrannen sein können, haben ein Recht. Völker, deren Fürsten Tyrannen sein können, haben kein Recht. Fürsten, die Tyrannen sein können und nicht sind, sind Engel oder Schatten. Der Anspruch an Tyrannei ist nicht Bosheit, er ist Menschennatur. Nur der Schafskopf spricht sie nicht an, wenn er kann. Der wahrhaft Reine, Tugendhafte freilich auch nicht, aber es ist von reiner Tugend nicht die Rede, wenn man vom gesellschaftlichen Recht und von der öffentlichen Einrichtung des bürgerlichen Verhältnisses als solchen spricht.   Aufruhr. Das Wimmern des Menschengeschlechts unter dem Druck des gesellschaftlichen Unrechts und der gesetzlosen Gewalt ist nicht Aufruhr. Auch lauter Tadel der öffentlichen Unordnung ist an sich nicht Aufruhr. Das Streben des Menschengeschlechts die Maßregeln der öffentlichen Ordnung und des gesellschaftlichen Rechts, wo sie mangeln, einzuführen und wo sie geschwächt sind, zu stärken, dieses Streben liegt im Innersten meiner unentwürdigten Natur. Jedes Volk, dem es mangelt, ist in tiefe, niedere Schlechtheit versenkt worden. Hin bist du, Name Vaterland, wenn dieses Streben in der Brust deiner Bürger tot ist! Deine entwürdigten Söhne sind nicht mehr Staatsbürger, sie sind in der Erniedrigung eines verdorbenen Staatsdiensts als Bürger zugrunde gegangen und als Menschen ist jede gute Kraft, die sie noch zu besitzen vermögen, außer allem Einfluß auf den Volkssegen, auf das Wohl des Vaterlandes geworfen, folglich für sie als Bürger zu einer toten Kraft geworden. Selbst du. meine Menschlichkeit, bist hin, wenn ich ohne Interesse für das öffentliche Recht und ohne Abneigung gegen das öffentliche Unrecht und gegen seine Quelle, die willkürliche Gewalt, in der bürgerlichen Gesellschaft lebe. Aber wie kann man das Interesse für die Angelegenheiten des Vaterlandes bei den Individuen im Land also lebhaft werden lassen und dabei den Staat aus jeden Fall vor Aufruhr sicher stellen? Also fragt ein Zeitalter, das nie einfach und geradehin recht tun, aber sich bei allem Nichtrechttun selber bestens gesichert wissen will. Ich weiß auf diese Frage, wie sie gestellt ist, keine Antwort. Ich weiß gegen die Ausartung keiner einzigen menschlichen Kraft und keiner einzigen menschlichen Tugend auf jeden Fall Mittel. Aber das weiß ich doch, daß keine Kraft und keine Tugend in meiner Seele deswegen ausgelöscht werden soll, damit sie nicht ausarten könne und daß die lebendige Anhänglichkeit des Bürgers an das Recht seines Landes eben so wenig zu einer Kraftlosigkeit, in der sie gar kein gesellschaftliches Übel mehr veranlassen könne, versenkt werden darf. Gewiß ist wenigstens, um dem Aufruhr vorzubeugen, muß ich doch nicht die menschliche Seele ändern, daß sie zu allen Phantasien der Willkür und zu allem Unflat der Rechtlosigkeit passe. Wenn aber eine Regierung aus Gründen, die sie nicht protokolliert, die Grundfrage des bürgerlichen Rechts und der bürgerlichen Selbständigkeit nicht mehr will oder nicht mehr darf an sich kommen lassen, dann bleibt gegen den Aufruhr, das ist, gegen die beim Volke unter diesen Umständen notwendig erwachenden lebhaften Gefühle von der Unsicherheit und Unrechtmäßigkeit ihrer Lage, freilich kein Mittel übrig, als der Gebrauch physischer Kraft ratio ultima regum und dieses wirket dann auch so viel sicherer, wenn man im Fall ist mit ganz verstockter Stille zu Werke zu gehen; das aber weiß ich freilich dann auch nicht, wie dieses auf jeden Fall möglich ist ohne das Volk noch schlechter zu machen, als es durch den Aufruhr selber kaum hätte werden können. Wenn ich indessen schon zweifle, ob die Lage der Umstände, unter denen der Mensch zum Giftmischen geneigt werden kann, denen vorzuziehen sei, durch die wir gereizt werden mit Kains Keule zu morden, so billige ich das Totschlagen mit der Keule so wenig als das Giftmischen. Und wenn ich schon zweifle, ob das Volk durch den Aufruhr schlechter werde, als durch politische Täuschung, so billige ich den Aufruhr sowenig, als die falsche Gewalttätigkeit der Staatskunst. Das Verderben des gesellschaftlichen Zustandes führet uns offenbar zu zwei Extremen, die unser Geschlecht auf ungleichen Wegen, aber beiderseits gleich zugrunde richten und diese sind Ruchlosigkeit und Erschlaffung. Wir dürfen aber um der Gefahren willen, welche die Ruchlosigkeit und ihr äußerstes Verderben, der Aufruhr, über unser Geschlecht verhängt, diejenigen nicht verkennen, welche die bürgerliche Erschlaffung im gesellschaftlichen Zustand veranlaßt. Und wenn auch mein Zeitalter, durch Umstände verführt, der letzten allgemein das Wort redet oder wenigstens über sie hinschlüpft wie über glühendes Eisen, ich werde es nie tun. Sie ist gänzlicher Mangel des Glaubens an bürgerliche Tugend, gänzliche Gleichgiltigkeit für das Wesen des gesellschaftlichen Rechts. Wer durch sie entwürdigt ist, verachtet sich selber und hasset den, der es nicht tut. Wenn vom Recht die Rede ist. so spricht er: Wir haben ja zu essen und zu trinken und schöne Häuser; wenn vom Volk die Rede ist, so fragt er: Was ist das? Das Menschengeschlecht, meint er, sei die Geldkiste, Freiheit alles, was sie einträgt, und alles, was wohltut, Sklaverei, alles was kostet und alles, was wehtut. Mein Geschlecht verbindet in diesem Zustand die ekelhafteste Großsprecherei mit der tiefsten Niederträchtigkeit. Belastet mit Fluch des bürgerlichen Jochs, ohne bürgerliche Kraft, entblößt von irgend einem stärkeren Gefühl einer befriedigenden Selbständigkeit, tanzt es dann, den Ring an der Nase, ums Brot, bückt sich, kniet und purzelt vor dem Mann, der es diesen Diensttanz mit dem Prügel in der Hand gelehrt hat. Der Mensch trägt in diesem Zustand nicht einmal die Kraft und die Ruhe des stärkeren Viehs in seiner Brust, das Herzklopfen des Schwächsten wird dann sein Teil. Von jedem Reiz gelockt und von jeder Drohung geschreckt, meint er dann, alles, was er tut, sei Sünde und tut doch alles, was er meint, das Sünde sei. Er ist ohne Wohlwollen gegen sein eigen Geschlecht; wenn von der Not seiner Kinder die Rede ist, so sagt er, sorgen sie auch, ich habe auch müssen sorgen und eben so wenig rühret ihn die Nachwelt, sein Geschlecht und sein Volk. Die Frage ob der Mensch durch eine solche Erschlaffung nicht schlechter werden könne als durch den Aufruhr, ist also, so Gott will, keine verfängliche Frage.   Staatsrecht. Es ahndete mir jetzt alle Wonne des Lebens scheitere an den öffentlichen Einrichtungen des gesellschaftlichen Zustandes; ich mußte mich fragen: Was ist das Staatsrecht? Aber unwillkürlich stand mir Goethes Lied vor der Seele: Edel sei der Mensch, hilfreich und gut! Denn das allein unterscheidet ihn von allen Wesen, die wir kennen. Heil den unbekannten höhern Wesen, die wir ahnen! Ihnen gleiche der Mensch; sein Beispiel lehr' uns jene glauben. Nach ewigen ehrnen großen Gesetzen müssen wir alle unseres Daseins Kreise vollenden. Nur allein der Mensch vermag das Unmögliche, er unterscheidet, wählet und richtet, er kann dem Augenblick Dauer verleihen. Denn unfühlend ist die Natur. Es leuchtet die Sonne über Bös' und Gute und dem Verbrecher glänzen wie dem Besten der Mond und die Sterne. Er allein darf den Guten lohnen, den Bösen strafen, heilen und retten, alles Irrende, Schweifende nützlich verbinden. Wind und Ströme, Donner und Hagel rauschen ihren Weg und ergreifen vorübereilend einen um den andern. Und wir verehren die Unsterblichen als wären sie Menschen, täten im Großen, was der Beste im Kleinen tut oder möchte. Auch das Glück tappt unter die Menge, faßt bald des Knaben lockige Unschuld, bald auch den kahlen schuldigen Scheitel. Der edle Mensch sei hilfreich und gut, unermüdet schaff' er das Nützliche, Rechte, sei uns ein Vorbild jener geahneten Wesen! Warum steht dieses Bild meiner Natur vor meiner Seele, wenn ich mich frage: Was ist das Staatsrecht? Ist es, weil wir alle nach ewig ehernen, großen Gesetzen unseres Daseins Kreise vollenden, also kein Recht, folglich auch kein Staatsrecht statt hat? Oder ist es, weil jedes Recht meines Geschlechts, folglich auch das Staatsrecht, wesentlich dahin wirken soll, das, was den Menschen von allen Wesen, die wir kennen, unterscheidet, in ihm seiner möglichsten Entwicklung näher zu bringen? Unstreitig würde die Staatskunst, wenn sie sich die Entwicklung der menschlichen Kräfte als ihre Bestimmung vorsetzte, mehr leisten als die Welt bis jetzt von ihr empfangen zu haben scheint. Aber kann sie sich diesen Zweck vorsetzen, würde sie durch Anerkennung derselben in der Hand der Gewalt, in der sie immer sein muß, dadurch das Menschengeschlecht nicht mehr verhunzen, als selbiges durch alle Not und den unsäglichen Drang, zu welchen es ihre Fundament- und Rechtlosigkeit seit einem Jahrhundert hingeführt hat, wirklich verhunzt worden ist? Aber ich wollte mit dieser Frage: Was ist das Staatsrecht? eigentlich nicht so viel wissen: sie war eine bloße Folge der Ahnung: Alle wahre, alle gegründete, alle meine Ruhe sichernde Wonne des Lebens scheitere an den öffentlichen Einrichtungen des gesellschaftlichen Zustands und wollte in Verbindung mit den Gefühlen, welche die Gegenstände, die ich bis jetzt ins Auge faßte, in mir rege gemacht, eigentlich so viel sagen: Ist die Staatskunst gesellschaftlich rechtsmäßig, wenn der Mensch in und zu ihrem Dienst durch sein Wissen und seine Kenntnisse zum Träumer, zum Schurken und zum Bettler gemacht wird, wenn das Eigentum in seiner Hand, vorzüglich durch ihre Einmischung in und zu ihrem Dienst zu Pandorens Büchse wird, aus der alle Abel sich über die Erde verbreiten? Hat sie ein Recht gegen das allgemeine unwillkürliche Naturwollen des Volks und gegen den Geist des gesellschaftlichen Vertrags. der auf diesem Naturwollen ruht? Hat sie ein Recht, den gesellschaftlichen Zustand auf die List, die Gewalt und den Betrug der Macht zu gründen? Ist sie gesellschaftlich rechtmäßig, wenn sie selber die Auswahl der Bürger durch die Verirrungen der Ehre bis dahin entmenschlicht, daß diese ihr eigen Geschlecht auf den Wink eines jeden totschlagen, der soweit gekommen, über Glas-Korallen, Branntwein, Likör, Edelsteine und Ordensbänder disponieren zu können? Darf sie meinem Geschlecht durch Unterwerfung den Ersatz seiner Naturansprüche entreißen und für den herrschenden Stand diesen Ersatz in Genüsse verwandeln, die ihn zu aller Sinnlichkeit und zu aller Gewalttätigkeit des Naturlebens herabwürdigen müssen? Darf sie die Unverdorbenheit meines Bluts und das freie Spiel meiner Säfte in Hirn und Herz mir zu Grunde richten und wider meinen Willen und Wider mein Recht mich dahin bringen, daß dieses Herz in mir nicht mehr wie in einem Manne schlägt, daß dieses Hirn wie vom Schlage getroffen in meinem ohnmächtigen Kopf stockt und mein Blut in Todesfarbe umwandelt in jeder Ader vergiftet dahin fliehe? Ist sie gesellschaftlich rechtmäßig, wenn sie mein Geschlecht dahin erniedrigt sich selber als ein bloßes Mittel den Tiersinn der Macht zu befriedigen und allmählich zu verfeinern anzusehen? Ist sie gesellschaftlich rechtmäßig, wenn sie mein Geschlecht durch Rechtlosigkeit und Ehrlosigkeit zum Gesindel macht und zur Erhaltung der Staatsruhe die Leiber und Seelen der Menschen dahin entnervt, daß sie zu allen Phantasien der willkürlichen Gewalt und zu allem Unflat der Rechtlosigkeit passen? Hat sie ein Recht das Ebenmaß der bürgerlichen Stände auszuheben, welches bestehen muß, wenn die Menschen nicht in einem ewigen Krieg miteinander sich selber auffressen oder zu einer solchen bürgerlichen Erschlaffung versinken sollen, daß es denn selber einem Dück d' Alba keine Freude machen könnte. dasselbe noch ferner zu drücken? Ist sie gesellschaftlich rechtmäßig, wenn sie die Privatangelegenheiten ihrer Günstlinge, die Ausschweifungen der Staatsehre, die Staatshoffart. die Staatseitelkeit und die Staatsgemächlichkeit eine Richtung nehmen läßt, die, indem sie bei dem Personale der Menschen, die auf die Sitten des Landes den größten Einfluß haben, Anmaßungen, Bedürfnisse und Gelüste erzeugt, die, da sie mit dem wirklichen Fundament des Staats kein Verhältnis haben, dahin wirken müssen, der arbeitenden und erwerbenden Klasse der Bürger die Gewohnheiten, Sitten und Lebensart und selber den bürgerlichen Spielraum zu rauben, der wesentlich ist sie im Stand zu erhalten, die gesellschaftlichen Rechte und Vorzüge, die sie von ihren Vätern geerbt, ihren Kindern nicht als ein bloßes Schattenwerk sondern wirklich zu hinterlassen? Ich gehe weiter. –   Wohlwollen. Harmlose Behaglichkeit ist die Mutter meines bloß tierischen Wohlwollens. Du findest dasselbe beim unmündigen Kind und beim behaglichen Wilden wie beim Hirten, der seine Weiden nicht verzinset und mit seinem Nachbarn nicht market, du findest es allenthalben, wo der Sinnengenuß des Menschen erquickend und leicht ist. Aber sowie es Anstrengung erfordert, sowie er durch Sorgen und Angst unterbrochen, sowie er durch Gefahr und Kränkung begleitet ist. sowie meine tierische Natur keine harmlose Befriedigung mehr findet, also mindert sich dieses Wohlwollen in derselben. So wie das Kind das Übel empfindet, sowie es weint, sowie es leidet und mangelt, also mindert sich bei ihm diese tierische Quelle seines Wohlwollens, seine Harmlosigkeit. Also auch beim Wilden, sowie ihm die Behaglichkeit mangelt, sowie seine Sonne nicht mild ist, sowie er sich des vergangenen Übels erinnert, das Zukünftige fürchtet und vom Gegenwärtigen leidet, also mindert sich sein Wohlwollen. Da wo seine Haut vom Frost erstarrt und er beschneites Moos mit seinem magern Rentier teilt, da wird er falsch und hart wie der Bauer, der den unbezahlten Pflug auf rohem Land treibt und der mühselig lebende Bürger. Auch der Hirt, wenn er hinter magerm Vieh auf dürren Heiden flucht und jeden Zuber Milch hinter Schloß und Riegel verwahrt, ist ohne dieses Wohlwollen. Es verliert sich allenthalben da, wo der Sinnengenuß meiner Natur für mein Geschlecht mühsam ist und Anstrengung fordert und dieses ist bald auf der ganzen weiten Erde der Fall, nur selten gönnt ein ewiger Frühling den flötenden Hirten einen immerwährenden Scherz mit seinen Herden und mit seinem Geschlecht. Aber es ist für den gesellschaftlichen Menschen wirklich gut, daß es so ist, das Menschengeschlecht bildet sich durch eben die Hemmungen, durch welche sein tierisches Wohlwollen verloren geht und es ist für diese Ausbildung wesentlich wichtig, daß der Boden, den er baut, Geld kostet. Er soll sich freuen, wenn er für Weib und Kind Milch bekommt von der Kuh, die nicht sein ist und Brot von dem Acker, den er für einen fremden Mann baut. Dennoch ist behagliche Wonne das allgemeine Ziel meines tierischen und meines gesellschaftlichen Daseins auf Erden. Alle Kunst des Eigentums ist nichts anderes als das Streben meines Geschlechts die Behaglichkeit der ganzen Erde auf den Fleck zusammenzubringen, auf dem ein jeder lebt. Alle Kunst des Staats ist nichts anders als das Streben meines Geschlechts die Behaglichkeit der ganzen Erde auf den Fleck zusammenzubringen auf welchem die Menschen leben, für die er wirklich sorgt, seien diese jetzt, welche sie wollen, seien es nur seine Lieblinge oder auch die Notleidenden unter den Seinigen, seien es wenige Auserwählte oder alle, die ein Recht auf seine Vorsorge haben. Alle Kunst des Staats ist in jedem Fall nichts anders als die Folge des Strebens meines Geschlechts die Behaglichkeit der ganzen Erde auf den Fleck zusammenzubringen, auf dem diejenigen leben, für die er wirklich sorgt. Der Mensch setzt so wie es ihm gelingt sich selbst in eben die Lage, in welcher der harmlose Südländer die Gutmütigkeit mit sich ins Grab trägt, die die belasteten Völker nur mit sich auf die Welt bringen und der Staat tut, insoweit er seine Bürger in eine harmlose Lage setzt, in Rücksicht auf diejenigen, die er also setzt, die nämliche Sache. Das Wohlwollen der Paläste ist daher im allgemeinen nichts anderes als die Wirkung einer solchen Südseeluft und einer solchen Südseefülle. Zürnet nicht, gute Töchter von Menschen, deren Amtleute hart sind, wenn ich die Liebe zu eurem Papagei und zu eurer Tante für nichts anders erkläre. Wenn ihr mitten in Genüssen, die auf dem Unrecht vollendeter Staatsverhärtung ruhen, wie die schuldlosen Südländerinnen empfindet, so ist euer Wohlwollen nichts anders als der Selbstbetrug der tierischen Neigung zur harmlosen Behaglichkeit, die auch den rohesten Mann dahin bringt, daß es ihm lieb ist, wenn ohne seinen Abbruch andere Leute auch essen, trinken und schlafen können. Diese Neigung zur Behaglichkeit ist die allgemeine Triebfeder unseres tierischen Daseins. Du dankest ihr deine Betriebsamkeit, aber wenn du aus Unbetriebsamkeit verfaulest, so geschieht es aus gleicher Neigung. Um ihretwillen bist du barmherzig, aber auch um ihretwillen zerfleischest du unser Geschlecht. Um ihretwillen frohnest du der Meinung des Volks, aber auch um ihretwillen höhnest du das Urteil deines Geschlechts. Um ihretwillen bauest du der Ehre Altäre und um ihretwillen gründest du den Sitz der Throne auf die Ehrlosigkeit des Menschengeschlechts. Um ihretwillen erscheinst du unter deinem Geschlecht gern als gepriesene Mutter der Gnaden, aber auch um ihretwillen zertrittst du das Recht deines Geschlechts. Sie ist es, die zum Heldensinn der Freiheit erhebt, aber sie ist es auch, was dich jedes Joch der Knechtschaft zu ertragen gewöhnt.   Liebe. Wenn der Mensch in aller Gedankenlosigkeit seiner sinnlichen Natur sein Dasein an der Sonne verträumt und in allem Nebel seines Tiersinns mit seinem schweifenden, irrenden Wissen weit von sich weg fliegt, die Not der Seinen bricht ihm doch das Herz, er wirft die Afterkrone seines Wissens zu ihren Füßen und liegt seiner Wirtschaft ob, ihr Leben zu retten. Wenn vom ewigen Reiben des Eigentums seine Hand hart wird wie ein Stahl, wie der Fuß des schwerfälligen Tiers, das Sinnengefühl seiner tierischen Teilnehmung erhält ihm dennoch das Herz noch weich. Der Mann, der an seinem Pult für die Ordnung eines Kreuzers unerbittlich ist, gibt dem Elenden unter seiner Türe ungezähltes Geld. Wenn du im Besitz der Macht mit unermeßlichem Tiersinn den Nacken der Völker unter deinem Fuß fühlst, dieser Sinnengenuß hält dich zurück, daß du mit deiner Ferse weniger hart auftrittst auf den Nacken der liegenden Völker. Und wenn dir der Atem fast stille steht vor dem Gefühle der Ehre und du das Blut und den Hohn der Unschuld nicht achtest, damit ein Weichling dir lächle und tausend Narren deinen Namen nennen, dieses Sinnengefühl bringt dich zu dir selber, daß das Lächeln des Schwächlings dir den Mord der Unschuld und den Hohn des Elends weniger vergütet und die tausende, die deinen Namen kennen, dir nicht mehr wert sind, um ihretwillen mit dir selber im Streit und ein Schurke zu sein vor deinem eigenen innern Richter. Das tut die Liebe in der Hülle des tierischen Wohlwollens, aus dem sie entkeimt. Noch ist sie nicht Liebe! Sie ist es nur, wenn sie sich zum Göttersinn einer zuverlässigen Treue zu erheben vermag. Aber wo findest du diesen Göttersinn der zuverlässigen Treue? Ich habe sie auf Erden gesucht und nirgend anders gefunden als gepfropft auf Gehorsam und Furcht. Zeitalter! Ich danke es dir nicht, auch ich warf in deinen Fluten Zwang und Furcht als ein lästiges Gewand weg wie deine Jünglinge alle. Die Nachwelt wird sie wieder suchen, die heilige Furcht und den frommen Gehorsam, auf dem so menschliche Früchte gedeihen. Sie weilen nicht ewig auf dem Stamm, dem sie entkeimten. Wenn dem Menschen auf Weisheit gegründete Furcht und auf Liebe ruhender Gehorsam zur zweiten Natur geworden, so finden die gereiften Früchte an dem Stamm, dem sie entkeimet, keine Nahrung mehr und das große Werk, das der Mensch in sich selbst erschafft, seine zuverlässige Treue, wird dann frei. So allgemein das tierische Wohlwollen, so selten ist die Liebe. Wo du sie suchst, da findest du Untreue und wo du einen Menschen treu glaubst, da findest du ihn kraftlos. Aber der Trug des Wohlwollens und die Lügen seiner Schwächen sind noch verachtungswürdiger als die Kraft des lieblosen Mannes. Die Armseligkeit des tierischen Wohlwollens untergräbt alle Fundamente des gesellschaftlichen Lebens, seine Schwäche ist gedankenlos und fahrlässig, jeder Erwerb entschlüpft der ohnmächtigen Hand, die es mit der ganzen Welt wohlmeint. Undank überlebt den armseligen Mann, dieser hat von jeher das gedankenlose Wohlwollen mit Verachtung bezahlt; auch endet der Mensch diese Laufbahn so oft damit, daß er entweder ein Narr wird oder ein Menschenfeind. Selber die Macht geht durch den Trug dieses Wohlwollens zugrunde, sie kann nicht anders, ihr Wesen ruht auf kraftvoller Erhaltung ihrer tierischen Stellung. Auf die Liebe macht sie zwar selten Anspruch, aber ihre Neigung zur Behaglichkeit reizt sie zuweilen auch dem Sinnengenuß des harmlosen Wohlwollens zu gelüsten, dann verdirbt sie sich selber; ebenso die Ehre. Schande ist die ewige Gefährtin aller bloß tierischen Harmlosigkeit.   Religion. Das kühnste Wagstück deiner Natur, o unbegreiflicher Mensch, die Erhebung deines Ahndungsvermögens über die Grenzen alles hier möglichen Forschens und Wissens, auch dieses ist in seinem Ursprung ein Kind deiner tierischen Neigung zur Behaglichkeit. Kronen und Szepter, den Göttern gleich werden, sitzen auf Thronen, weder hungern noch dürsten, weder Frost noch Hitze dulden, mit erwünschten Leuten schmausen, alle diese Bilder zeigen, daß sie aus dem Hirn deiner nach Harmlosigkeit schmachtenden Natur entsprungen sind. Aber sei mir auch in aller Schwäche deines Ursprungs, sei mir auch im Lallen deiner kindlichen Selbstsucht ehrwürdig, göttliche, weit angebetete Mutter meines Geschlechts. Wenn ich dich in der Hülle deines Entstehens für tierisch erkläre, so setze ich das Ziel deiner Vollendung gar nicht in die Grenzen der Hülle deines Entstehens. Ich achte das Innere deines Wesens für göttlich wie das innere Wesen meiner Natur; aber wie dieses in meinem tierischen Leib ruhet und aus dem Moder seines Todes entkeimt, so entkeimst und wallest auch du in meinem tierischen Leib und in dem Moder seines Todes. Wenn der Mensch einen Baum oder eine Blume pflanzet, so gräbt er die Erde um, er legt Mist an die Wurzeln und deckt sie wieder mit Erde. Was tut er mit allem diesem für das innere Wesen des Baums und der Blume? Der Stoff, durch den sich jeder Keim entwickelt, ist in der ganzen Natur unendlich geringer an Wert als der Keim selber. Darum seid meine Richter, ihr freundlichen Guten, die ihr in der Weihe des himmlischen Funkens göttlicher lebet als unser Geschlecht! Seid meine Richter! Verdunkle ich damit der Sonne Licht, wenn ich sage, alle Wärme der Erde entkeimt aus dem Boden dieser Erde oder wenn ich sage, der Säugling müsse nach tierischen Gesetzen entwöhnt werden, behaupte ich damit, es gebe gar kein sittliches Gesetz in meiner Natur? Nenne es Abtötung, nenne es Wiedergeburt, dieses kühne Wagstück deiner Natur, diesen salto mortale außer dich selbst, insofern du nur sinnliche Natur bist. Es ist die höchste Anstrengung deines ganzen Wesens den Geist herrschen zu machen über das Fleisch, eine in meiner Natur lebende bessere Kraft, die selbst mein tierisches Wesen entflammt gegen mich selbst und meine Hand aufhebt zu einem unbegreiflichen Kampf. Der Mensch findet in seiner Natur keine Beruhigung, bis er das Recht seiner tierischen Sinnlichkeit in sich selbst verdammt hat, gegen sich selbst und gegen sein ganzes Geschlecht. Aber er scheint die Kraft nicht zu besitzen diesem Bedürfnis seines Wesens ein Genüge zu leisten. Die ganze Macht seiner ganzen tierischen Natur sträubt sich gegen diesen ihr so schrecklichen Schritt. Aber er setzt die Kraft seines Willens der Macht seiner Natur entgegen. Er will einen Gott fürchten, damit er recht tun könne; er will einen Gott fürchten, damit der Tiersinn seiner Natur, den er an sich selber verachtet, ihn nicht länger in seinem Innersten entwürdige. Er fühlt, was er in dieser Rücksicht kann und macht sich nun das, was er kann, zum Gesetz dessen, was er soll. Diesem Gesetz, das er sich selber gibt, unterworfen, unterscheidet er sich vor allen Wesen, die wir kennen. Ihm allein mangelt Schuldlosigkeit des Instinkts, durch dessen Genuß das Vieh beruhigt auf dem Punkt bleibt, den dieser ihm anweist. Er allein vermag es nicht auf diesem Punkt stehen zu bleiben, er muß sich entweder über denselben erheben oder unter denselben versinken. Er hat eine Kraft, getrennt von Instinkt, Überlegung und Gedanken in sich selbst wollen zu lassen, auch gegen den Instinkt. Er hat eine Kraft in sich selbst den Gedanken herrschen zu lassen über den Instinkt. Er kann aber im Gebrauche dieser Kraft von dem gedoppelten Gesichtspunkt, entweder dessen, was er soll oder dessen, was er gelüstet, ausgehen. Wenn er im Gebrauch derselben von dem letzten ausgeht, so führt sie ihn dahin, ohne alle Aufmerksamkeit auf den Trug und das Anrecht seiner tierischen Natur zu handeln, sie führt ihn auf die Höhe des Tempels, zeigt ihm alle Reiche der Welt und lispelt ihm zu: das alles ist dein, wenn du nur willst. Dann lebt der Mensch im Glauben an das Wort seiner tierischen Selbstsucht, unter seinem Geschlecht ein Verderber. Sein Auge glüht gegen den Mann, der sein will, was er ist, auf seiner Lippe ist Hohn gegen die Wahrheit und gegen das Recht seines Geschlechts, er liebt die Trägheit, die Gewalttätigkeit, die Galeeren, die Monopole, die Schikane, den Eigensinn und die gesellschaftliche Kraft des Eigensinns, die willkürliche Gewalt. Wenn er aber im Gebrauch dieser Kraft von dem ausgeht, was er soll, so führt sie ihn zu einer Gemütsstimmung, in der der Trug und das Unrecht, die Trägheit, die Gewalttätigkeit, die Galeeren, die Schikane, die Monopole, der Eigensinn und die willkürliche Gewalt von ihm verachtet werden, in der er tief fühlend, mit der ganzen Fülle seines Wesens strebend nach dem Besten, Edelsten, das er zu erkennen vermag, nur innere Vollkommenheit sucht und nichts anderes. Und es ist in der Weihe dieses Strebens, daß er seine Traumkraft über die Grenzen der sinnlichen Wahrnehmung erhebe, damit er finde das Bild eines Gottes, das ihm Kraft gebe gegen den Tiersinn seiner Natur. Sollte der Mensch dieses nicht tun, sollte er die Handbietung seiner sinnlichen Natur, sollte er sein Ahndungsvermögen über die Grenzen alles hier möglichen Wissens nicht benützen? Sollte er der Wahrheit um der Wahrheit und dem Recht um des Rechts willen getreu sein? Fordere das nicht von ihm, bis er's kann und denke nicht, daß er's könne, solange er ein Tier ist und eben so wenig, daß er anders als tierisch dahin gebracht werden könne ein Mensch sein zu wollen. Störe also das Werk deiner Natur, die tierische Einlenkung in das Gebiet der Sittlichkeit, nicht durch die Anmaßungen deines Tiersinns selber. Hätte der Mensch die sinnliche Ahndung einer Hoffnung über das Grab nicht, so wäre Recht und Wahrheit von der Erde verbannt, es würde sich's dem tierischen Menschen um der Seifenblase einer nichtigen Meinung willen nicht lohnen sich aus Wahrheit und Recht wie er solche in diesem Zustand zu erkennen vermöchte, vieles zu machen. Also sei mir heilig, kühnstes Wagestück meiner Natur. Erhebung meiner Traumkraft über ihre tierischen Grenzen, du erhältst die Schamröte im Leibe meines Todes, du erzeugst die Tränen des reuenden Sünders, des kämpfenden Beters mächtige Kraft, des hohen Dulders sich opfernden Sinn, der Demut nie ermüdete Weisheit und der Selbstverleugnung menschenändernde Tugend. Holde Mutter meines Geschlechts, wenn der Schwindelgeist meiner Natur sich in seinem Wissen und Nichtwissen blähet, ich kniee vor deinem Altar und der Dunst meines Kopfs weicht vor meiner Ahnung, wenn die bleierne Last meines nichtigen Daseins mich Himmel und Erde und mich selber vergessen macht, ich kniee vor deinem Altar und vergesse Himmel und Erde und mich selber nicht mehr. Wenn das Joch des Eigentums meinen Nacken beugt und ich im Wühlen seines Kots gegen die Wahrheit kalt und gegen das Recht hart werde, wenn auch die Liebe durch mein Lechzen nach eigener Behaglichkeit dahingeht und mir jetzt sogar auch die armselige Kraft des tierischen Wohlwollens in meinem Innersten mangelt, wenn nun mein Auge zum Schutz meiner Höhle glühet wie das Auge des Tigers, wenn im Sinnengenuß der Eitelkeit mir der Atem fast stillsteht vor dem tiefen Gefühl der Ehre und ich im Besitz der Macht die Menschen, die mich umschwärmen, wie das Licht trauliche Mücken verbrenne, kurz, wenn ich in den Verirrungen des Wissens, der Macht, der Ehre und selber der Liebe auch den letzten Funken der Menschlichkeit in meinem Innersten verloren, wenn Nacht und Tod mich umgibt und selber das Leben keinen Wert für mich hat, weil ich seiner nicht wert bin; was ist Wahrheit und was ist Recht für mich in diesem Zustand? Es sind Worte, die noch im Trugsinn meines Tiersinns glänzen wie die Sterne am Himmel. Aber sie leiten weder mein Gehen noch mein Stehen, weder mein Liegen noch mein Aufstehen. Ohne der Gottesfurcht sinnliche Handbietung ist Wahrheit und Recht meinem Geschlecht nur Täuschung und Schein. Entwürdige ich damit das Heiligtum meiner Natur? Ich meine, nein! Wie bei der Treue und dem frommen Gehorsam die Früchte der Gottesfurcht nicht mehr an dem Stamm, dem sie entkeimen, angeheftet bleiben; Engel tragen sie dann in heiligen Händen. Alles Äußere der Religion ist innigst mit meiner tierischen Natur verwoben. Ihr Wesen allein ist göttlich. Ihr Äußeres ist nur gottesdienstlich. Ihr Wesen aber ist nichts anderes als das innere Urteil meiner selbst von der Wahrheit und dem Wesen meiner selbst. Es ist nichts anderes als der göttliche Funke meiner Natur und meiner Kraft mich selbst in mir selbst zu richten, zu verdammen und loszusprechen. Das Äußere der Religion ist jede in die Sinne fallende Wartung und Pflege dieses Funkens. Die Wahrheit der Religion ist die Übereinstimmung dieser Wartung mit ihrem Wesen. Offenbarung: jede Führung zu irgend einer Wartung dieses Funkens, die sich meiner Vorstellungskraft, als von höheren Wesen herrührend, dargetan hat. Glaube: eine auf reiner Neigung zu innerer Vervollkommnung ruhende Vorliebe für die Wahrheit von Geschichten. Meinungen und Lebensregeln, die sich meiner Vorstellungskraft als von höheren Wesen herrührend dargetan haben. Andacht: jede an solche Geschichten, Meinungen, Lebensregeln angekettete Erhebung meiner Seele, die zum Zweck hat den Reiz meiner tierischen Sinnlichkeit durch die Kraft dieser Vorstellungen zu schwächen. Alle äußeren Folgen der Erhebung meiner Traumkraft über ihre tierischen Grenzen, Gebet, Andacht. Glauben usw. sind an sich nicht göttlich, sondern nur gottesdienstlich und vermöge ihres Ursprungs mit sinnlichen Vorstellungen und tierischen Begierden innigst verwoben, also in ihrem Wesen allgemeine Nahrung meines tierischen Sinns und aller Verirrungen, zu welchen dieser Sinn uns alle hinführt. Deswegen auch die Erfahrungen aller Zeiten und aller Weltteile laut sagen, die Religionen gäben dem Menschengeschlecht allgemein die verschobene Richtung, daß ihre Wirkungen wie die Wirkungen des Eigentums, der Macht und der Ehre in den Jahrbüchern der Welt fast immer nur als schaudernde Denkmäler unseres kalten, selbstsüchtigen und blutdürstigen Tiersinns und aller List, alles Betrugs und aller Windbeutelei derselben zum Vorschein kommen. Es ist nichts anders möglich, wo immer dein Geist, ehe er vom innern Wesen der Religion geheiligt ist. an irgend einem Bild deiner Traumkraft verweilet, da findest du im Bild deines Gottes das Bild deiner selbst. Bist du dann dumm, dein Gott lohnt die Dummheit mit dem ewigen Leben und den Menschenverstand mit der ewigen Verdammnis. Bist du ein Tyrann, dein Gott kennt keine Tugend als Untertänigkeit und seine Engel bücken sich vor seinem Thron wie deine Sklaven vor dir. Bist du gefräßig, du legest die Fette der Stiere auf den Altar deines Gottes und deine Knechte machen das Recht deines Bratens zur * * * des Menschengeschlechts. Verschobener Menschenverstand macht sich dann zum Lehrer des Volks. Es ist diesem dann nicht genug, daß man bloß unwissend sei: bloße Unwissenheit läßt dem Menschensinn noch Spielraum. Es erfordert dann Hörsäle, Akademien, Edikte, Seminare und militärische Gewalt, den verworfenen Menschenverstand gehörig sicher und allgemein zu verschieben. Die Guillotine des Wahns wird dann notwendig. Menschenfresser braten dir dann dein Herz und skalpieren dir deinen innern Schädel. Beklage dich nicht, ohne das könnte die Macht die Welt nicht mit den Priestern teilen und dein König könnte nicht an einen Gott glauben, der die Wahrheit so schwachköpfig fürchtet und das Recht so starrköpfig hasset wie er. Ohne das würde die Menschheit ihr großes Verderben nicht auf den Thronen vergöttern und den vergötterten Elenden noch edler und reiner finden als seinen obersten Priester, dessen Vestalin dem Schönsten aller Schönen an einem schmutzigen Kreuz liebäugelt und dessen Mönche die ersten Grundsätze des gesellschaftlichen Rechts für Verbrechen der beleidigten Majestät erklären. Bild des Menschen, wie es sich meiner Individualität vor Augen stellt. Ich sehe den Menschen in seiner Höhle, er wandelt in derselben als ein Raub jeder Naturkraft dahin, das stärkere Tier zerreißt ihn, das schwächere vergiftet ihn, die Sonne trocknet seine Quelle auf, der Regen füllt seine Höhle mit Schlamm, Flüsse durchfressen den Damm seiner Wohnung und er findet in sandigen Ebenen sein Grab, die Glut der Winde wehet ihn blind, das Gift der Sümpfe raubt ihm seinen Atem und wenn er drei Tage keinen Fisch und keine Ratte findet, so stirbt er. Dennoch erhält er unter allen Himmelsstrichen sein Dasein und siegt allenthalben über alle Übel der Erde. Sein Leichtsinn ist unaussprechlich, wo ihm nichts mangelt, da schläft er, wo er nichts fürchtet, da sonnet er sich, wo er sich nicht sonnet, da geht er auf Raub aus. Allenthalben trieft er von dem Blut seines Geschlechts, er schützt seine Höhle wie ein Tiger und tötet sein eigen Geschlecht, er spricht die Grenzen der Erde als sein an, er tut unter der Sonne. was er will. Er kennt kein Recht, er kennt keinen Herrn; sein Wille ist sein einziges Gesetz und von der Sünde fragt er: Was ist sie? Aber wie sehr sie ihn auch reizt, die bluttriefende Freiheit der Erde, er kann sie nicht tragen, er erschlafft unter dem sonnigen Palmbaum; wo er Überfluß findet, da tötet ihn eine Mücke, wo er Mangel leidet, da tötet ihn selber sein Ingrimm. In allen Lagen sehnet er sich nach einem bessern Recht als nach dem Recht seiner Keule. In allen Lagen wird er müde des Kriegs mit seinem Geschlecht, in allen Lagen sehnet er sich nach der Vereinigung mit den Menschen, die er mordet. Aber trotzend und furchtsam wagt er unter dem eisernen Norden jahrtausende den Schritt nicht, gefroren wie seine Erde ist ihm sein Herz in seinem Busen erstarrt, ehe er ein Mensch ist und unter der glühenden Sonne verzehrt sich sein Hirn, in der Wut ob dem Unrecht und ob dem Elend wieder, ehe er ein Mensch ist. Auch unter dem mildesten Himmel fürchtet er sein eigen Geschlecht. fliehet vor dem Mann, der jenseits des Gebirgs lebt und tötet den Fremden, vor dessen Volk er sich fürchtet. Dennoch bietet er seinem Geschlecht unter einen solchen Himmel früher die Hände. In der Harmonie der höchsten tierischen Befriedigung ist größere Ruhe in seinem Geist, als wo die Natur ihn erschöpft und leicht preisgibt. Schüchtern, aber nicht wild, geht er unter einem milden Himmel aus seiner Höhle, ein Stein ist ihm zu schwer, ein Ast ist ihm zu hoch, er fühlt: wenn noch ein Mensch bei mir wäre, ich höbe den Stein, ich pflückte den Ast; jetzt sieht er einen Mann neben dem Stein, unter dem Ast; es drängt ihn ein Gefühl wie der Hunger und der mächtige Durst; er muß zu dem Manne neben dem Stein und unter dem Ast; jetzt steht er neben dem Mann, in seinem Auge strahlt ein Blick, der noch nie darin strahlte, es ist der Gedanke, wir können uns dienen; im Auge des Nachbars strahlt der nämliche Blick, ihre Busen wallen, sie fühlen, was sie noch nie fühlten: ihre Hände schlingen sich ineinander, sie heben den Stein, sie pflücken den Ast; jetzt lachen sie ein Lachen, das sie noch nie lachten, sie fühlen, was sie vereinigt vermögen. Sie genießen ihre Erkenntnis, ihre Kraft wächst mit ihrer Erkenntnis, ihr Genuß mit ihrer Kraft, die Zeichen ihrer Vereinigung vermehren sich, der Laut ihres Mundes wird Sprache. Sie reden. Jetzt ist es geschehen. Wie das Meer am Felsengestade, also findet die bluttriefende Freiheit meines Geschlechts am Wort des Menschen ihr Ziel. Denn öde war sie und wüste, ehe der Hauch seines Mundes, ehe das Wort des Menschen über die Erde schwebte. Aber mit dem Hauch seines Mundes baut der Mensch seinen Weltteil und mit seinem Wort bauet er sich selber. Er ist stumm, er ist ein Vieh. Er redet, er ist ein Mensch geworden. Unkunde und Mißtrauen, Mangel und Furcht verlieren jetzt ihre entsetzliche Allmacht und ihr grimmiges Allrecht. Der Mensch erkennt jetzt in seinem Wort den Grund seines Rechts und den Grund seiner Pflicht. Er hat jetzt der bluttriefenden Freiheit seiner Natur entsagt, gegen sich selbst und gegen sein ganzes Geschlecht. Er ist durch sein Wort Mensch geworden, dem Gesetz unterworfen, das in ihm selbst liegt und das er sich selber gegeben. Darum macht er auch alles aus seinem Wort, er will, daß es ewiglich lebe, er gräbt es in steinerne Tafeln, er gießt es in ewiges Erz und Barden preisen in hohen Gesängen das Recht, das er sich selber gegeben und das sein Recht ist und keines andern. Aber wie? Die Freiheit meiner Natur war also bluttriefend, ehe sie ein Recht kannte, ich war ein Vieh, ehe ich redete? Unkunde und Mißtrauen gingen auf dieser Erde der Liebe dem Zutrauen, der Erkenntnis vor wie Dorn und Disteln der angebauten und gedüngten Feldfrucht und ein grimmiges Tierrecht befleckte die Erde, ehe Menschentreue und Menschenrechte sie wieder mit ihren Opfern versöhnte? Also ist es nicht wahr, daß der Urmensch friedlich lebte auf Erden, es ist nicht wahr, daß er die Erde ohne Gewalt, ohne Unrecht und ohne Blut verteilt hat; es ist nicht wahr, daß der Ursprung des Meins und des Deins in meinem Gefühle der Billigkeit und des Rechts zu suchen ist. Es ist im Gegenteil wahr, das Menschengeschlecht teilte die Erde, ehe es sich aus ihr vereinigte, der Mensch riß an sich, ehe er etwas hatte, er frevelte, ehe er arbeitete, er richtete zugrunde, ehe er etwas hervorbrachte, er unterdrückte, ehe er versorgte, er mordete, ehe er antwortete, der Hauch seines Mundes atmete Wortbruch, ehe der Laut eines Worts, auf seiner Junge gebildet, ein Recht verlangte. Ich war tierisch verdorben, ehe ich menschlich gebildet wurde, die Zeit meiner tierischen Unschuld ging wie ein Augenblick vorüber, mein tierisches Verderben war plötzlich da und dauerte lange und ich schmiegte mich nur durch das Elend seiner Folgen gebeugt, ins Joch des bildenden gesellschaftlichen Lebens. Aber es ist geschehen, aller Kot der Erde hat nun seinen Herrn, rühre ihn nicht an, wenn er nicht dein ist; der Vogel in der Luft und der Fisch im Wasser hat seinen Meister; wenn du schon dürstest, wälze den Stein nicht von der Quelle, die nicht dein ist; wenn du schon hungerst, reiß keine Frucht von dem Baum, brich keine Ähre ab vom Halme, erlege das Wild nicht, das dir aufstößt. Sie werden dich hängen, – schaudere nicht, du hast dich selber dem Gesetz unterworfen und die Erde wäre wüste geblieben, ein Wohnsitz der Tiere und dein Geschlecht das unbehilflichste in der ganzen Wildnis, wenn du es nicht getan hättest. Aber du hast es getan, nun wird deine Höhle ein Haus dein Haus trennt dich von der Erde, bindet dich an das deinige und das deinige vereinigt dich wieder mit deinem ganzen Geschlecht. Du bist jetzt Eigentümer; du dehnest deine Sorge aus über Geliebte und Mitarbeiter, du sorgest über dein Grab hinaus, dein Sohn ist dein Erbe, dein Bruder schützt deine Witwe und dein Freund erzieht dein unmündiges Kind. Was hast du verloren? Du findest auf Millionen Wegen Mittel, durch Anstrengung, Ordnung und Kenntnisse mit der Würde des Rechts, das du dir selber gegeben, menschlich zu benützen, was du tierisch ungenutzt ließest. Aus unübersehbaren Heiden wachsen im freien Gemisch namenlose Pflanzen; du tötest sie alle und bauest auf den unabsehbaren Heiden ein nützliches Korn. Du schlägst die Krone der Berge und bauest auf ihren Hügeln einen einzigen Strauch. Du türmest dein Geschlecht aufeinander wie Wind und Welle nichtigen Sand. Völker wohnen aufeinander wie Heringe in einer Bucht und Ameisen auf einem handbreiten Haufen. Du schließest Nationen mit einem Riegel ein, am Morgen öffnet sich ein Tor und eine Welt durchwallet die Erde, du sprichst zu dem Abgrund: reiß du den Sand, der Jahrtausende dein Eigentum war. nicht ferner vom Ufer. Du pflanzest das Wasserrohr in dürren Heiden und die Sonnenröte des Krapps in der Tiefe der Sümpfe. Du missest die Kreise der Sterne und irrst in dem Schatten der Welten in tausend Jahren um keine Stunde. Einer bauet eine Strecke des Landes, auf der hunderte wohnen könnten, ein anderer nährt sich auf einem Raum, der kaum etwas größer ist als seine Grabstätte. Ein Mann redet ein Wort und die Erzeugnisse der Weltteile wechseln sich wie die Erzeugnisse nachbarlicher Gärten. Ein Handzug mangelt und tausende zittern für ihr Leben, das Brot der Menge hängt an diesem Handzug. Der Mensch ist ein hohes Wunder im chaotischen Dunkel der unerforschten Natur. In einem ewigen Wechsel tötet er sein Glück durch den Anspruch an sein Recht und sein Recht durch den Anspruch an sein Glück. So geht er elend und rechtlos dahin und trägt die Schuld seiner Erschöpfung in sich selbst. Auf der Richtstätte blutet ein Weib, edler und größer als das Geschlecht, unter dem sie lebte. In der Verbannung suhlt sich ein Bettler höher als sein König, der ihm sagte: Weich du! und ihn nicht hörte. Ein entwürdigter Mann nähret Menschenverachtung in seinem Busen, trotzet dem Irrtum und reizt den Verleumder, daß er noch mehr auf ihn schmähe. Der Hohn seines Stolzes entwürdigt ihn selber und macht des Verleumders Lügen in seinem Innersten zur Wahrheit. Indessen weint die jungfräuliche Röte eines betenden Weibs über ein kränkendes Wort, das ihren Lippen entschlüpft, sie schlägt ihre Augen nieder vor dem Mann, den weder die Wohnstube noch das Blut an sie bindet. Ein angebetetes Weib dienet in dunkler Vergessenheit einem verworfenen Mann und die Bosheit des Elenden vermag nicht die Ruhe ihrer Lippen zu wandeln. – Was ist das? Völker verzeihen einem Mann, der die Gefühle der Menschlichkeit in den Einwohnern des Landes auslöscht wie sie in ihm ausgelöscht sind, sie verzeihen einem Mann, der ihre Söhne dem Tod weihet und ihre Töchter der Entehrung, einem Mann, der die Rechte ihrer Städte und ihrer Dörfer der Büberei preisgab, einem Mann, der das Vaterland zu einer Wüste, ihre Häuser zu Brandstätten und ihre Gärten zu Einöden gemacht hat. Hier folgen Nationen wie gehörnte Stiere einem Kinde, das sie an einem Zwirnsfaden führt und verspritzen ihr Blut für jeden Einfall des unmündigen Kinds oder seiner Amme. Hier ersticken Völker in der windigen Leerheit der Macht wie Mücken im luftleeren Raum, dort ersticken sie im Überfluß ihrer eigenen Kraft wie Bienen im überfließenden Honig. Ein Mann wird ein Narr und redet Unsinn wie ihn die Erde noch nie gehört hat. Völker fallen vor ihm auf die Knie, bauen ihm Altäre und werden fromm, gehorsam, arbeitsam und menschlich bei der Anbetung eines Kalbs oder Teufels. Legionen Buben lauern in den Wohnungen der Gerechtigkeit wie hungrige Katzen vor den Löchern der Mäuse und mein Geschlecht wird in Jahrhunderten nicht müde sich von ihnen fressen zu lassen. Aber wie will ich den Faden finden, von dem dieses Gewinde von Elend und Wohlstand, von Weisheit und Torheit, von Wahnsinn und großer Erhebung des Geistes ausgeht? Der Mensch ist schon in seiner Höhle nicht gleich, unter dem Dach, hinter Riegel und Wänden wächst diese Ungleichheit mächtig und wenn er zu hunderten und tausenden zusammensteht, so ist er gezwungen, ob er will oder nicht will, er muß zu dem Starken sagen: sei du mein Schild, zu dem Listigen: sei du mein Führer und zu dem Reichen: sei du mein Erhalter. Das ist der Ursprung der Macht, der tief in unserer Natur liegt und sich aus das wesentliche Bedürfnis der Entwicklung des ganzen Geschlechts gründet. Aber freilich auch wie der Strom, der innert Gesetzen, die Dämme und Schleusten ihm auflegen. Länder wässert und segnet, aber wenn er Dämme und Schleusten zerreißend außer seine Ufer tritt, diese Gegenden auch wieder verheert. Die Macht und alle ihre Folgen sind heilig, wenn der Mann, der sie in der Hand hat, das Recht seines Geschlechts anerkennt und ihm treu ist. Es ist nicht die Macht, es ist der Mensch, der sie in seiner Hand hat oder frevelnd den Mann irrleitet, in dessen Hand sie gelegt ist. Der Mensch ist schuld an dem Verderben unseres Geschlechts. Die Macht und alle ihre Folgen sind in der Hand des Mannes heilig und segnend, der dem Gesetz seines Geschlechts, das in seiner Brust schlägt, getreu ist. solange sein Wort ein biederes Wort ist und seine Treue unbeweglich wie die unbeweglichen Sterne. Aber wenn der Mensch sich nicht zum Göttersinn der Treue zu erheben vermag, wenn sein Wort ein Rohr ist, das der Wind bewegt, wenn er sich im Besitz der Macht nicht höher fühlt als das Geschlecht, dessen Recht in seiner Hand ist, wenn er untreu ist wie der Mensch, dessen Schwäche auch ihm zu Leib geht, so zertrümmert er mit der Kraft, die in seiner Hand liegt, das Recht des Menschengeschlechts, das aber nicht sein Recht ist und düngt mit dem Blut der Menschen, denen er nicht Wort hält und kein Recht läßt, die Erde, die er verwüstet. Aber auch im Kampf der Lügen und des Unrechts bildet sich unser Geschlecht und erhebt sich zum Gefühl jeder Würde und zum Besitz jeder Kraft, die in seiner Natur liegt. Also gehe ruhig im Kampf der Wahrheit und des Rechts, zittere nicht bei dem Siege der Lügen, lerne den Unwert des Tiersinns deines Geschlechts nur desto tiefer kennen, je mehr er über Recht und Wahrheit gewinnt und wenn du in den Banden der Rechtlosigkeit gefangen liegst wie eine Mücke in den Banden der mordenden Spinne, so lerne zu sterben, damit du Mensch bleiben und deinem Geschlecht dienen könnest. Es ist geschehen, in der Weihe der Tierkraft, die die entheiligte Macht angebetet, ist der Erdkreis verwildert. Die sinnlose Untreue der Macht hat die Gefühle der Selbsterhaltung unter der verdorbenen Menge rege gemacht, jetzt greift das rasende Volk der schuldigen Macht an die Kehle. Alle Stricke sind ausgelöst, die vormals die Macht bannten, daß sie bei dem Sirenengesang aller Reize zur Untreue und zum Wortbruch nicht so leicht ihren guten Sinn und Denk verlieren konnte. Das Elend des alternden Weltteils ist unabsehbar. Nach ewigen, ehernen, unwandelbaren Gesetzen lenkt sich das sterbliche Wesen immer zum Übergewicht seines Tiersinns und seiner Tierkraft und ewig sagt der Mensch, der mächtig und tierisch zugleich ist, zu der Schwäche seines Geschlechts: du bist um meinetwillen da und spielt dann über die gereihten Scharen derselben wie über gereihte Saiten des Hackbretts, was achtet er das Springen der Saiten, es sind ja nur Saiten; soviel Männer im Land sind, soviel hat er ja Saiten, soviel ihrer zerspringen, soviel wirft er weg und so viel er wegwirft, soviel spannt er wieder über sein löcherichtes klimperndes Brett, es sind ja nur Saiten! Ha, es sind Menschen! und sie werden in der namenlosen Erniedrigung eines rechtlosen Diensts wie die Pfoten an den Klauen des Bären, sie wissen gar nicht, was das murrende Tier will, das auf ihren Vieren steht, aber sie klammern sich fest in die Eingeweide eines jeden, gegen den es brummet. Ha, es sind Menschen! und ihr Geschlecht wird in der Erniedrigung eines solchen Diensts wieder, was es vorher war, ehe es die Macht aus dem Nichts rief und zu der Stärke seines Geschlechts sagte, sei du mein Schild und mein König! Wenn die Macht einmal zur Untreue versunken und das Unrecht des Wortbruchs mit kaltem Geschwätz zu übertünchen gelernt hat, so ist das Recht des Menschengeschlechts von der Erde gewichen. Sie sagt dann zu der Schwäche ihres Geschlechts: Das ist mein Gesetz, dem mußt du gehorchen, ich verkaufe dich dem königlichen Volk, das mir Geld gibt für dein Leben und für dein Sterben, rühre die Trommel und juble dem königlichen Volk, das für die Menschen so viel zahlt. Heil ihm dem hohen Geschlecht, das bei den Königen anfragt: wie teuer ist das Menschengeschlecht heil? heil ihm und Jubel und Dank, es leitet seine Goldbäche in den Schoß der Männer feiltragenden Könige, damit sie auf ihren Thronen gesichert der Männer bedürftigen Insel unser Geschlecht forthin feiltragen und der alternde Weltteil bleibe, was er ist, ein morsches und seinem Zusammenstürzen unaufhaltsam entgegeneilendes großes Gebäude, daß er bleibe, was er ist, rechtlos, entzweit, unbehelflich und unbeholfen und kein Volk auf Erden werde, was das königliche ist. das die Meere beherrschet und das feste Land gängelt. Es ist geschehen, in der Weihe der Tierkraft, die die entheiligte Macht angebetet, ist der Erdkreis verwildert. Wenn du einen Stein findest, der an der Sonne glänzt, so spricht dein Gewaltiger: du und deine Kinder sollen wohnen in der ewigen Nacht, dein Lebelang sollst du unter der Erde suchen den glänzenden Stein. In der Tiefe der Erden, in der schaurichten Nacht ewiger Dünste vergißt die Unrecht leidende Mutter der ewig mangelnden Sonne und des nie gesehenen Tageslichtes, sie lobet den Herrn, der ihr Brot sendet in die Gewölbe der Nacht, sie danket ihm in der tötenden Luft, die sie atmet, für ein Glas stärkenden Trank, sie drückt den sterbenden Erben ihrer kurzen Tage, den sie kaum siehet, mit innerer Wonne an ihr Herz und freuet sich in täglicher Pflichtreue des Steins, den sie findet und ihn hinaufsendet dem Herrn, der die Sonne stehet und alle Wonne des Tages genießet. Ist sie nicht ein Engel in den Gewölben der Nacht? Aber das Menschengeschlecht ist nicht dieser Engel. An den Ketten der Macht, die kein Recht kennt gegen sich selber, sinkt der Mensch wieder zu aller Unbehilflichkeit und zu aller Gefühllosigkeit seines verdorbenen Naturstands hinab, dann nähert sich die Auflösung der Staaten durch das Allgemeinwerden der innern Gefühle des Sanskulottismus. Ehe dieses geschehen, werden die Könige auf ihren Thronen hart wie die eiserne Eiche, tiefes Entsetzen umgibt ihre Kronen wie die tote Natur in den Abgründen strauchloser Gebirge, ehelose Mönche und freudelose Hagestolze werden dann die letzten Stützen der Staaten, bis auch diese sinken und die Völker sich im Elend der Anarchie, zu dem sie durch den Mutwillen der Rechtlosigkeit gebildet und erzogen worden, auslösen wie die Leichname der Menschen im Grab. Die Staaten blühen und verderben wie der Mensch, sie sind nichts als der Mensch selber wie er öffentlich blühet und öffentlich verdirbt, wie er vereinigt seine Kraft braucht zu seinem Wohl und zu seinem Verderben. Ich will zur Vollendung des Bilds der Menschen einige Züge der nahenden Auslösung der Staaten entwerfen. Die öffentliche Verwaltung spricht dann dem Geist aller Verfassungen Hohn, unter denen die Menschen ein selbständiges, von der willkürlichen Gewalt nicht gekränktes, vom Gesetz wider die Macht geschütztes Leben führen könnten. Das Gefühl des Volks wird dann in der Nutzung seines Eigentums, in seinem häuslichen Leben, in der rechtlichen Verwaltung seiner Dorf- und Stadtbefugnisse ohne Not, wider Recht und wider die Übung väterlicher Sitten gekränkt. Allenthalben wird dann das Mittel über den Zweck, der Schein über das Wesen, die Gewalt über die Treue, die List über die Rechtschaffenheit, die Glückseligkeit über das Recht, Empfindelei über die Vernunft, Kunst über die Wahrheit und der Dienst über das Verdienst erhoben. In dieser Richtung der menschlichen Gefühle wird dann der Rang notwendig der einzige Maßstab der Achtung und die Menschen erscheinen in diesem Zeitpunkt allgemein ohne schlichte Menschenstellung, ohne schlichten Menschensinn, zugeschnitten für eine Dienstform, für einen Dienstlärm und für einen Dienstglanz, der wider die Natur ist und der inneren Veredlung meines Geschlechts unübersteigliche Hindernisse in den Weg legt. Die schlüpfrige Sittlichkeit reicher, behaglicher Menschen vereinigt sich dann mit den Ansprüchen der Macht, die erwerbenden Stände, in dem Fall, wo sie den Anmaßungen des Reichtums und der Gewalt im Wege stehen, allemal für Gesindel zu taxieren und in dem Fall, wo sie diesen Anmaßungen nicht im Wege stehen, sie als Maschinen zu gebrauchen. Das Glück des Lebens und Wallens auf Erden wird dann in die Kunst des Aufwartens auf Erden verwandelt und die Selbstkraft des Volks, die nach einem dauernden rechtlichen Wohlstand strebt, geht dann in den trügenden Schimmer einer fundamentlosen Beruhigung, in die Trugruhe der bürgerlichen Gleichgiltigkeit hinüber, die bei den größten Gefahren und bei den unglücklichsten Zufällen des Vaterlands kein Trostwort mehr im Mund hat als: es ist nun einmal so, was wollen wir machen? – Das Volk aber, das denn also von der Macht verlassen, dieses Todeswort seiner Entkräftigung ausspricht, verläßt dann die Macht auch und sie, die Macht, die dann also vom Volk verlassen dasteht und tief fühlt, daß das heilige Band, das Menschen wirklich bindet, aus ihrer Hand gefallen, sieht sich dann genötigt, das Volk mit heillosen Verkünstlungsmitteln, taliter qualiter zusammenzuhalten und sich mit schwerer Belastung des in sich selbst entkräfteten Volks zum Schein zu geben, was sie durch gebildete und gesicherte Volkskraft zum Segen desselben in der Wahrheit und mit heiligem Recht in der Hand haben würde. Es ist nicht anders möglich. So wie die innere Kraft des Menschen sich selber und seinem Geschlecht wahrhaft selbständig und rechtlich zu helfen aufgelöst wird, so tritt dann das öffentliche Bedürfnis ein die Welt durch einen unverhältnismäßig großen Dienststand in den Scheinzustand der Kraft zu erheben, den sie aber auch nur da wirklich hat, wo die Individuen im Staat sich in einem hohen Grad allgemein selbst helfen können. Jede unnatürliche und unverhältnismäßige Erhöhung des Dienststands führt natürlich einen ebenso unnatürlichen Zustand des Dienstgeists und seines esprit du corps herbei. Auch hat sie ihrer Natur nach hinwieder eine unnatürliche Verhärtung der Anstöße und Reibungen der verschiedenen Dienstarten im Land zur Folge, die denn wie vieles andere die Belebung und Benützung der Schlechtheit aller Individuen im Staat zum Dienst seines Verderbens zur Folge haben und zur Folge haben müssen. Forschest du in der Geschichte oder blickst du nur mit offenem Aug auf das hin, was um dich geschieht, so wirst du allenthalben finden, wo der Dienststand unnatürlich vergrößert, da ist er auch unnatürlich verdorben und wo er unnatürlich verdorben, da ist sein esprit du corps auch unnatürlich verhärtet. Es kann nicht anders sein. Der Boden des reinen, gegenseitigen Wohlwollens und des nur aus der Erhaltung dieses Wohlwollens hervorgehenden gegenseitigen Vertrauens ist unter diesen Umständen ganz eingetreten und der Urzustand der menschlichen Natur, sein sinnliches Wohlwollen ist denn ganz der Unnatur unserer verdorbenen Kunst dargeworfen. Denn aber ist auch die Welt zum Theater der unglaublichsten Bizarrerieen geworden. Beamte, die an Ort und Stelle zu Strickreutern tauglich wären, sind denn noch in einem hohen Grad gewandt und imstand alles Verderben, das ihre Derbheit und ihre Arglist über das Land bringt, mit der Larve einer heiligen Sorge für das Wohl des Menschengeschlechts zu bedecken und Offiziere, die imstand wären auf dem Theater die Rolle der schwächsten Mädchen zu spielen, machen sich unter diesen Umständen gar nichts daraus über die Mannskraft und über die Mittel sie im Heer allgemein einzuführen öffentliche Vorlesungen zu halten. Doch ich will das Bild der Armseligkeit, wohin das äußerste der Verkünstlung der öffentlichen Einrichtungen unseren Weltteil hinführen könnte, nicht weiter ausführen. Ich bemerke nur noch dieses: Wo immer das äußerste dieses Verkünstlungsverderbens in einem Staat nähert, da wird denn auch das Mark des Lands, der Mittelstand, allgemein verunglimpft, hintangesetzt und gedrückt, dann aber schleicht sich auch das Mißvergnügen in die Herzen von Menschen, die die einzigen im Lande sind, durch die es noch möglich wäre die alte bürgerliche Tugend wieder zu beleben und den ersten Quellen des Verderbens im Lande wahrhaft Einhalt zu tun. Indessen wird Wahrheit und Recht in diesem Zeitpunkt nicht sogleich mit Gewalt, beides wird aber durch Arglist und durch sogenannte Sitte (Etikette) erstickt. Es schleicht dann eine Philosophie des Anrechts und der Lüge im Gewand des Anstands, der Weisheit und der Ordnung umher. Die Verführerin eilt der unbefangenen Gutmütigkeit als die Unschuld selber in die Arme; sie erscheint allenthalben mit dem Anstrich des Edelmuts, der Rechtlosigkeit und der Tugend; selber ihre Bedächtigkeit hat gefallenden Anstand. Wo du auch immer hinsiehst, sie stellt alles um dich her in Schatten. Du mußt sie lieben, bis du ihre Politik berührst. Tust du das, rührst du in den Kot. den sie vor dir verbergen will, so fällst du plötzlich außer ihre Gnaden und sie fallen fast ebenso plötzlich außer die Unbefangenheit ihres artigen Anstands. Sie verlieren denn sehr oft ihre ganze contenence und der Fall ist nicht selten, daß bei einer solchen Gelegenheit ihr Anstand, ihre Würde, ihr Edelmut und selber ihre Vernunft starr wird und stillsteht wie der Fuß eines Pferdes, das, wie die Bauern sagen, an einem Ort, wo es nicht richtig, ein Gespenst widdert. Ich will einige Züge ihres Benehmens in diesem Zeitpunkt entwerfen. Wenn du von den Freiheiten deines Stands, deiner Stadt mit der Unschuld deiner Ahnen mit ihr redest, so wird sie die Grundsätze, die auf der Natur der menschlichen Seele ruhen, als exzentrisch und wenn sie auf Vernunftschlüssen ruhen, als idealistisch verwerfen. Wenn du deine Gesichtspunkte auf Geschichte und Erfahrung gründest, so wird sie dir sagen. Geschichte und Erfahrung passen nicht auf deinen Fall und wenn sie nicht ableugnen kann, daß sie darauf passen, so wird sie dir einwenden, deine Grundsätze streiten mit den höheren Gesichtspunkten der Philosophie und der Staatskunst und wohl auch, wenn du ein Mensch darnach bist, der Religion. Also wird sie mit dir aber nur reden, wenn du als ein Fremder und ohne ein Interesse gegen ihr Anrecht vor ihr stehst; wenn du aber als auf irgend eine Art von ihrer Amtsstelle abhänglich vor ihr erscheinst, so ist ihr Benehmen ganz anders. Dich entfernende Hoheit strahlt dann auf ihrer Stirne, glühender Argwohn in ihren Augen und drückende Verbissenheit herrscht auf ihrer Lippe. Wenn du an sie ein Recht begehrst, so hast du Unrecht, weil du unverschämte Ansprüche machst, du bist undankbar, weil du klagst, frech, weil du bittest. Sie wird deine ernste Sorge für das Wohl des Landes für bübische Einmischung in Sachen, die dich nichts angehen, erklären, weises Forschen nach den Fundamenten des gesellschaftlichen Rechts mit oberflächlichem Geschwätz über Sachen, die du nicht verstehst und bescheidene Behauptung des gesellschaftlichen Rechts mit der unruhigen Zudringlichkeit einer gesetzlosen Neuerungssucht verwechseln. Jede Besorgnis für das Recht des Volks wird sie dir als Gespensterseherei und jede Aufmerksamkeit auf das Benehmen der Macht, wo nicht als Klubistentand, doch als Mißtrauen in ihre Güte aufnehmen, sie wird die Ruhe der Regierung mit der Ruhe des Staats und deine Pflicht gegen den letztern mit deinen Attentionen gegen den ersten verwechseln. Wenn du es wagst der Ehrfurcht zu nahe zu treten, mit der sie für die Palliative ihrer Staatskunst Anbetung fordert, so wird sie dich, wo nicht des Sanskulottismus, doch sicher einer gefährlichen Neigung zu Grundsätzen, die zu demselben führen, comme il faut bezichtigen, ebenso, wenn du den Aristokratismus auf Grundsätzen gebaut wissen willst, die mit der Menschennatur und mit dem Zweck der gesellschaftlichen Vereinigung übereinstimmen, so entgehest du ihrer Nachrede, daß du ein Demokrat bist, unmöglich. Freund der Wahrheit, denke nicht, daß es in diesem Zeitpunkt anders sein könne, die politischen Halbköpfe und Viertelsherzen desselben vermögen es nicht irgend eine einfache Wahrheit und noch weniger den ganzen Sinn eines einfachen Mannes zu ertragen. Sie vermögen es nicht einmal die Festigkeit eines einzigen Grundsatzes als desjenigen des Macchiavellismus oder vielmehr ihres Halbmacchiavellismus zu ertragen. Wahrheit und Recht ist in ihren Köpfen allgemein den Bedürfnissen ihrer Routine und allen Elendigkeiten diese Routine in alle Ewigkeit zu erhalten untergeordnet. Selbst die Religion ist in ihrer Hand nichts anderes als ein elendes Dienstmittel ihrer Schiefköpfigkeit und ihrer Herzlosigkeit und ein Lückenbüßer ihrer elenden Polizei und ihrer Staatsmängel. Eine jede Seele sei untertan der obrigkeitlichen Gewalt, dieser wahre Ausdruck der Gesinnungen der Unschuld und Rechtschaffenheit, diesen reinen Sinn Jesu Christi, der seinem Vater und aller Ordnung der Welt gehorsam war bis zum Tode des Kreuzes, diese hohe Lehre der Sittlichkeit wird dann außer Verbindung mit dem wesentlichen Geist des Christentums dahin gemißbraucht, die Massa der gesellschaftlichen Menschheit als solche zu bereden, daß sie gegen die Willkür der Macht kein gesellschaftliches Recht habe. Die Stelle: Fürchte dich nicht vor denen, die nur den Leib töten können, wird dann nimmermehr dahin erklärt, als ob du auch in Behauptung deines bürgerlichen Rechts als ein standhafter Mann zu handeln und der Wahrheit gegen jedes Unrecht Zeugnis zu geben schuldig und befugt seiest. Sie werden dir nicht sagen, daß du auch als Bürger Gott mehr gehorsamen müßtest als den Menschen. Sie werden dir nicht einmal das Benehmen Jesu Christi gegen die geistlichen und weltlichen Vorgesetzten seines Landes als ein Beispiel eines wahrhaft christlichen Betragens gegen heuchlerische und gewalttätige Landesbeamte anpreisen. Die Priester stehen in diesem Zeitpunkt in jedem Streit der Macht gegen das Volk auf der Seite der ersten und sie können nicht anders, sie stehen in ihrem Dienst, sie essen in demselben denn immer ganz das Brot der Macht und nicht mehr das Brot des Volks und was man auch immer mit vieler Höflichkeit dagegen einzuwenden beliebt, so bleibt, solange die Welt steht, das Sprichwort: wes Brot ich esse, des Lied ich singe, bei allen Menschen wahr, die gerne essen. Wir müssen es ihnen also auf jeden Fall verzeihen, aber wir müssen es auf jeden Fall auch wissen: Ihr Benehmen ist dem Wesen des gesellschaftlichen Rechts umso gefährlicher, wenn sie in den Augenblicken, in denen sie zur Untergrabung deiner gesellschaftlichen Kraft alles mögliche beitragen, zugleich Menschlichkeit und Mitleiden für dich predigen. Das non plus ultra ihrer Kunst, das Recht, das ihrem Unrecht im Weg steht, der Massa des Volks selber als Unrecht in die Augen fallen zu machen, besteht in ihrer Manier, die ersten Fragen des gesellschaftlichen Rechts, das Interesse für die Freiheit selber und die einfachen, aber ersten Gesichtspunkte unseres Forschens über diesen Gegenstand unsern reichen, behaglichen und unsern nach Behaglichkeit schmachtenden armen und armseligen Zeitmenschen ganz aus den Augen zu rücken, ihnen diese Gesichtspunkte als für ihre Glückseligkeit unbedeutend und sogar für ihre Sittlichkeit gefährlich in die Augen fallen zu machen und dabei den ansehnlichen unter ihnen den Anteil, den sie an dem göttlichen Recht der Macht selber haben, zu relevieren und den Hoffahrtskitzel, den sie also in ihnen verstärken, durch den Wonnegenuß der Gnade und des Mitleids zu verfeinern, auch tiefen Argwohn und Unwillen gegen jeden Mann rege zu machen, der es wagt, ihr ruchloses Auslöschen der bürgerlichen Tugend durch den Trug einer wahrheitleeren Sittlichkeit und ihr Verscharren des Rechts in die Mistgrube der Gnade für das zu erklären, was es wirklich ist. Wenn du in diesem Zeitpunkt Gutes tust oder wenigstens das tust, was deine Väter Gutes tun hießen, wenn du die Grundsätze der gesellschaftlichen Ordnung wider den Tiersinn der Macht ins Licht setzest und auf das Recht und die gute Ordnung deiner Väter dringest und gegen die Mißbräuche der Macht eiferst, so fürchte dich, denn sie trägt in diesem Zeitpunkt das Schwert zur Beschützung ihrer eigenen tierischen Selbstsucht. Tust du aber Böses oder wenigstens das, was deine Väter Böses tun hießen und hilfest du ihr dann die Menschheit entadeln, den rechtlichen Freiheitssinn in einem das Innerste der menschlichen Natur entwürdigenden tierischen Dienstsinn umzuwandeln, so wirst du Lob von derselben haben, denn sie ist in diesem Zeitpunkt ein Diener ihrer eignen Selbstsucht. Übergang zu dem Wesentlichen meines Buchs. Ich hätte also das Bild der Menschen und mit ihm das Bild der nahenden Auflösung der Staaten vollendet. Es ist mir ganz Wahrheit, d. h., es steht meiner Individualität so und nicht anders vor Augen. Es trägt darum auch das Gepräge, das die Natur meiner individuellen Entwicklung selbst gegeben und steht folglich mit der ganzen Einseitigkeit da, mit welcher einige Gegenstände der Welt im Gang meines Lebens mit vielem Reiz verwoben, andere mit vielem Ekel umhüllt, einige mit großen Erfahrungen belegt, andere von dem Schatten der Erfahrungslosigkeit verdunkelt, vor meinen Augen erscheinen. Es soll also sein. Mein Bild vom Menschen soll wie mein Buch nichts sein als die Wahrheit, die in mir selbst liegt, sonst wäre sie ein Gewebe von Lügen wider mich selbst und wider meinen Zweck. Ich ging jetzt weiter und fragte mich: Aber warum ist es also? Warum geht mein Geschlecht im Jammer der Rechtlosigkeit und im Elend innerer Entwürdigung dahin, indessen einzelne Menschen sich zu einer merklichen Höhe bürgerlichen Wohlstands und sittlichen Veredlung erheben? Hier muß ich Licht finden oder der Eindruck, den der Gang meines Lebens auf mich gemacht hat, bleibt bis an mein Grab ein Chaos vor meinen Augen. Soviel sah ich bald: die Umstände machen den Menschen, aber ich sah eben so bald: der Mensch macht die Umstände, er hat eine Kraft in sich selbst selbige vielfältig nach seinem Willen zu lenken. Sowie er dieses tut, nimmt er selbst Anteil an der Bildung seiner selbst und an dem Einfluß der Umstände, die auf ihn wirken. Ich suchte jetzt dieses Gemisch von Zufall und Freiheit, welches das Geschick meines Daseins auf Erde zu sein scheint, mir selbst näher zu entwickeln und fragte mich zuerst: Wie bin ich das, was ich wirklich bin, geworden? Wie kommt der Mensch dahin, daß er wirklich ist, was er ist? Ich fragte mich: Geht auch ein Kind, wenn es nicht dazu gezogen und angehalten wird, am Morgen früh an seine Arbeit und macht ruhig und zufrieden sein Tagewerk, bis die Sonne sich neiget und die müden Glieder sich nach Ruhe sehnen und der Bauer, wenn er sonst hätte, was er wollte, würde er den Tag hinüber und das Jahr hindurch in Holz und Feld schwitzen und frieren wie er's jetzt tut? Also auch der Kaufmann und der Handwerker, würden auch diese den Tag über und das Jahr durch also an ihrem Pult und an ihrer Werkbank angeschlossen sitzen, wenn sie nicht sämtlich von Jugend auf mit Zwang dahingebracht worden wären in tausend Dingen anders zu empfinden, zu denken und zu handeln als der Mensch ohne Zwang und Gewalt auf der ganzen Erde sonst allgemein empfindet, denkt und handelt? Ich müßte mir antworten: Alle diese Leute würden, wenn sie sonst hätten, was sie wollten, dies alles nicht tun, im Gegenteil, sie würden in diesem Fall nur dahin trachten, ihrer Ruhe zu pflegen, ihren Freuden nachzujagen, sich um niemand als um sich selber zu bekümmern und ihre Tage ohne Mühseligkeit und ohne Leiden und ohne Anstrengung zu durchleben suchen. Also ist der Mensch, was er ist, durch den Zwang und die Mühe, durch die er dahin gebracht wird in seinen wesentlichsten Angelegenheiten anders zu empfinden, zu denken und zu handeln, als er ohne Zwang und Mühe empfinden, denken und handeln würde. Es ist aber offenbar, wenn der gesellschaftliche Mensch sich ohne diesen Zwang selbst überlassen würde, so würden alle Bande der Welt aufgelöst und namenloses Elend würde wie ein Engel des Todes über der zerrütteten Erde schweben. Indessen muß ich mich dennoch, vermöge der ersten Grundgefühle meiner Natur, in dieser Lage notwendig fragen: Muß ich also nicht mein Recht und mein Glück dahin geben, damit die Welt in einer Ordnung bleibe, von der ich im Grunde nicht weiß, ob sie gut oder böse ist? Aber ich kann es bei mir selbst nicht verhüten, daß ich wirklich nicht zu wissen verlange, ob die Ordnung der Welt, durch die ich bin, was ich bin, gut oder böse sei. Ich kann mich unmöglich überreden, daß die Zwanglosigkeit, die meine Natur begehrt, für mein Geschlecht gut sein könnte, indem sie mich unwidersprechlich dahinführen würde alles das zu versäumen, wodurch ich allein dahin gelangen kann, also zu leben, daß mich mein Weib lieben, daß mich mein Sohn ehren, daß mir mein Freund trauen, daß der Arme mich segnen und mein Land mir Dank haben können. Wenn ich denn aber alles dieses weiß, höre ich dann um so deswillen auf die zwanglose Freiheit meiner tierischen Natur mit der ganzen Gewaltsamkeit meiner ersten tierischen Triebe zu fordern? Ich muß wieder antworten: Nichts weniger! Ich kann auf der einen Seite freilich die Folgen selber nicht tragen, die es aus mich hat, wenn ich den tierischen Trieben meiner Natur gegen meine Überzeugung unterliege. Auf der andern Seite ist der Grad der Sinnengewalt, dem ich unterliege, meiner Natur wesentlich. Ich kann die Grundgefühle meiner tierischen Natur nicht unentkräftet in meinem Busen tragen ohne mich selig zu fühlen, wenn ich am milden Strahl der Sonne, der Vergangenheit und der Zukunft vergessend, meine Augenblicke träumend durchlebe. Ich kann nicht mit den Tieren des Feldes Ähnlichkeit haben, die ich habe, ohne meine Hand mit unbeschränkter Freiheit auszustrecken nach der Frucht des Felds und des Weinstocks. Ich kann nicht sein, wer ich bin und den Vorrat meiner Höhle gern und willig mit einem Mann teilen, der mir nicht half sie zu sammeln. Und doch muß ich das und tausend Dinge, die dem gleich sind, als Bauer und Bürger, Handwerker usw. nicht bloß können sondern auch wollen. Und wenn ich mich denn frage: Warum bin ich so Bürger, Bauer, Handwerker usw., warum will ich nicht lieber bloß Mensch sein? so finde ich, ich genieße in allen diesen Verhältnissen Vorteile, die ich mir außer denselben nicht verschaffen kann und die meine tierische Natur auch für den ganzen Wert ihrer tierischen Zwanglosigkeit nicht geneigt ist fahren zu lassen. Es ist also mitten in den Einschränkungen meiner gesellschaftlichen Bildung dennoch mein tierischer Vorteil, folglich auch mein tierischer Wille, daß die Verhältnisse fortdauern, ohne deren Dasein ich die Vorteile derselben nicht genießen könnte. Wenn also schon die Grundlage meiner gesellschaftlichen Bildung wesentlich eine auf tierischen Zwang gegründete Einschränkung meiner Naturfreiheit und ihrer ganzen Wonne ist, so ist es gleich wahr, die Erfahrungen meines Lebens führen mich immer mit sicherm Schritt dahin den Folgen meines tierischen Zwangs durch meinen Willen selber Dauer zu verleihen. Unwissend und ohne Kunde dessen, was ich, durch Zufall und Erfahrung geleitet, aus mir selber machen werde und ebenso ohne vorzügliche Sorgfalt für das, was die Kunst meines Geschlechts aus mir machen möchte, setzte mich die Natur mit einer vorzüglichen Kraft auf die Erde mein tierisches Dasein allenthalben durch mich selbst, ohne Zutun der Kunst meines Geschlechts, sicher stellen zu können. In der Einfachheit dieser ursprünglichen Grundkraft meiner Natur, in meinem Instinkt liegt das Wesen meines gesunden tierischen Empfindens, Denkens und Handelns. Sobald ich aber mehr sein will oder mehr sein muß, als die Natur allgemein aus meinem Geschlecht gemacht hat, so muß ich mich zum Herrn über den einfachen Führer meines ungekünstelten und ungebildeten Daseins auf Erden emporheben. Die Natur kann das nicht für mich tun. Sie kann mich nicht mit dem Gesetz ihrer Allmacht zwingen, daß ich den Kopf nicht in den Lüften trage, daß ich nicht gern so am milden Strahl der Sonne der Vergangenheit und der Zukunft vergesse, ebensowenig, daß ich ohne mein Zutun und wider meinen Willen ein guter Schneider, ein guter Schuhmacher werde. Wenn sie das könnte und täte, so wäre ich nicht Mensch, die ganze Grundlage, durch die ich mich selber dazu machen muß, mangelte mir dann. Sie konnte ebenso wenig den Grad der tierischen Kraft, den der Mensch in der Unbehilflichkeit der ungebauten Erde unter allen Himmelsstrichen nötig hat, zu der Schwäche erniedrigen, daß es einem jeden Scherenschleifer und einem jeden Fürsten immer gar leicht sein müßte sich bei allem Eigensinne vor aller Sorge, aller Not und aller Schande zu bewahren. Auch das Dasein unseres Geschlechts würde in Gefahr gesetzt, wenn die Verirrungen unserer Selbstsucht im gesellschaftlichen Leben nicht in den starken Gefühlen unserer Selbsterhaltung ein Gegengewicht fänden. Das ist so wahr, daß selbst die Dorfschulzen die Welt schon zur Wüste gemacht hätten, wenn die Gewaltsamkeit, mit der sie in den Rauchwinkeln ihrer Schenkstuben sich einer Allgewalt anmassen, nicht in der Stärke der ersten Grundgefühle unserer Natur ein allgemeines und sicheres Gegengewicht finden würde. Was die Schulzen mit den Schenkstuben, das probieren Könige mit dem Szepter, Eroberer mit dem Schwert, Pinsel mit Schwatzen, Pfaffen mit Klöstern, Edelleute mit Schlössern, Obrigkeiten mit Kammern, kurz ein jeder mit der Eigenheit der physischen Kraft, die in seiner Hand ist. Das Unrecht der Welt endet daher allenthalben nur durch Gewalt. Tierischer Unsinn weichet keinem Recht und gesellschaftlicher Unsinn ist nichts anderes als gesellschaftlich versteckter und gesellschaftlich organisierter tierischer Unsinn. Sollte um deswillen Wahrheit und Recht meinem Geschlechte gar nichts sein? Sollte es unbedingt wahr sein, daß alle Vorfälle des Lebens für dasselbe allgemein nur Zauberauftritte seien, die ihm den inneren Unterschied aller Dinge mit einem undurchdringlichen Nebel umhüllen? Nein, auch dieses ist nicht so; wenn schon Wahrheit und Recht dem Menschen nicht von selbst in die Hand fallen, so ist es um deswillen doch nicht wahr, daß er Wahrheit und Recht gar nicht in seine Hand bringen kann. Nein, das Modewort unserer Zeit: Was nutzt alles Forschen nach Wahrheit und Recht, es kommt doch nichts dabei heraus – ist nicht Wahrheit, es ist nur ein Stoßseufzer unserer Verlegenheit und unserer Abneigung gegen Wahrheit und Recht, insofern sie uns nicht dienet. Auch wenn wir uns nur ein wenig umsehen, wer von jeher die Leute gewesen, die dieses Modewort unserer Zeit am meisten im Munde geführt haben und noch heute im Munde führen, so zeigt es sich allgemein, daß die meisten von ihnen sicher ihren Tisch ändern müßten, wenn man von dem, was sie notieren, einregistrieren, kontrollieren, ausfertigen, besiegeln, beloben, befehlen, und predigen, etwas in der Nähe untersuchen dürfte, ob es weiß oder schwarz ist. Aber solche Menschen sind insoweit alle zu den Lügen ihres Tiersinns eigen gestempelt. Ihre Stimme entscheidet deswegen in Rücksicht auf die Kraft des Menschengeschlechts für Wahrheit und Recht gar nichts. Wir kennen ihr Lirumlarum, wir wissen, was ihr Dudeldumdei will. Ehrliche Leute rufen so wenig in den Haufen: Ihr seid alle Narren, als: Ihr seid alle Kanaillen. Aber das Menschengeschlecht ist in Sachen, die seinen Tisch ändern könnten, nicht ehrlich, selten ist es der Mensch. In Rücksicht auf die Kraft des Menschengeschlechts für Wahrheit und Recht ist soviel wahr: Wir sehen alle Tage Leute, die jeden Vorfall des Lebens, der sie nahe berührt, mit offenen, ruhigen Sinnen, wie er wirklich ist, ins Auge fassen. Wir sehen aber freilich auch solche, die täglich in den wesentlichsten Angelegenheiten ihres Lebens wie im Rausch handeln und mit zerstreuten Sinnen und mit einem unruhigen, zerrütteten Innern beinahe alles, was weiß ist, wirklich für schwarz und was schwarz ist, wirklich für weiß ansehen. Aber die einen sind sowenig allgemein mit ihrem offnen Kopf als die andern mit ihrem Brett vor der Stirne auf die Welt gekommen. Wahrheit und Recht ist für unser Geschlecht, insofern es bloß tierisch handelt, bloß physische Kraft ist, freilich gar nichts. Wahrheit und Recht ist ihm nur etwas, insofern es sich etwas daraus macht, insofern es nicht bloß tierisch handelt, nicht bloß physische Kraft ist. Die Frage, warum mein Geschlecht also im Jammer der Rechtlosigkeit und im Elend innerer Zerrüttung dahingehe, indessen einzelne Menschen sich zu einer merklichen Höhe bürgerlicher Glückseligkeit und innerer Veredlung erheben, schien mir jetzt sich also aufzulösen: Der Mensch ist rechtlos und zerrüttet, weil er sich aus Wahrheit und Recht nichts macht. Aber er findet Wahrheit, wenn er Wahrheit sucht. Er hat ein Recht, wenn er eines will. Der Mensch ist also durch seinen Willen sehend, aber auch durch seinen Willen blind. Er ist durch seinen Willen frei und durch seinen Willen Sklave. Er ist durch seinen Willen redlich und durch seinen Willen ein Schurke. Dieser Gesichtspunkt veranlaßte folgendes Gespräch: Die Immergleichheit der menschlichen Verirrungen. Er . Hat der Mensch den festen und reinen Willen, durch den er zur Wahrheit und zum Recht zu gelangen vermag, wenn er empfindet, denkt und handelt, wie er ohne allen Zwang und Gewalt immer tut. Ich . Das ist nicht möglich. Er . Warum? Ich : Weil er in diesem Fall in seinem Empfinden, Denken und Handeln ganz von dem Punkt ausgeht, auf welchen mein Geschlecht in wirklicher Unempfänglichkeit für Wahrheit und Recht bloß tierisch dahingeht. Er . Wohin muß aber diese Beschaffenheit meiner selbst mich in allen Verhältnissen des gesellschaftlichen Lebens hinführen? Ich . Zur Untreue am gesellschaftlichen Recht. Er . Worin besteht diese Untreue? Ich . In der Unredlichkeit die Entsagung des Rechts, der bluttriefenden Freiheit der Naturverwilderung nur zu heucheln, im Grund aber mitten in der bürgerlichen Gesellschaft das gewalttätige, blutdürstige Raubtier zu bleiben, das der Mensch im tierischen Verderben seiner Naturverwilderung im Walde ist. Er . Wie äußert der Mensch diese Untreue auf dem Thron? Ich . Durch Neigung zur Tyrannei. Er . Gesteht aber der Mensch auf dem Thron diese Neigung zur Tyrannei? Ich . Nichts weniger. Er . Wie heißt er dieselbe? Ich . Festigkeit in der Erhaltung seiner hoheitlichen, seiner Souveränitäts-, seiner Kronrechte und wie die hohen Namen alle heißen. Er . Wie äußert der Mensch diese Untreue unter dem Strohdach? Ich . Durch Neigung zur Anarchie, zur Standesauflösung, zum Sanskulottismus. Er . Aber gesteht er unter dem Strohdach seine Neigung zur Anarchie und zur Standesauflösung? Ich . Nichts weniger. Er . Wie heißt er dieselbe? Ich . Sorgfalt für Menschenrechte, für Freiheit, für Gleichheit und wie die schönen Namen alle heißen. Er . Wie äußert der Patrizier diese Untreue am gesellschaftlichen Recht? Ich . Durch Neigung zur Oligarchie. Er . Gesteht aber der Patrizier diese Neigung zur Oligarchie? Ich . Nichts weniger. Er . Wie heißt er dieselbe? Ich . Neigung zur Aristokratie. Er . Und wenn das böse Leben der Oligarchie den zum Blendwerk dargeworfenen Namen Aristokratie auch bei der blinden Menge gebrandmarkt hat, wie heißt er dann seine Untreue am gesellschaftlichen Recht? Ich . Wie es kommt, bald landesherrliche Sorgfalt, landesherrliche Treue. Er . Wie äußert der Edelmann diese Untreue am gesellschaftlichen Recht? Ich . Durch Verfeinerung aller Heillosigkeiten unter dem Strohdach, durch Wild- und Jagdverschwendung und durch Tracasserien seiner Amtleute mit seinen Wirtshäusern, Mühlen, mit seinem Maß und Gewicht, kurz mit allen Eigenheiten der amtlichen Manier in Behandlung der herrschaftlichen Einkünfte. Er . Gesteht aber der Edelmann in diesem Fall, daß er ein so heilloser Mensch ist wie ein verdorbener Bauer? Ich . Nichtsweniger! Er . Wie heißt er seine Heillosigkeit? Ich . Standesmäßige Aufführung. Er . Gesteht aber sein Amtmann diese Untreue an gesellschaftlichem Recht? Ich . Gott behüte! Er . Wie redet von derselben? Ich . Als von seiner großen Treue und Sorgfalt in der Verwaltung der herrschaftlichen Gefälle, die sich alle auf heitere, klare Rechte, auf vormundschaftliche Rechte, auf Schirmrechte, auf Lehensrechte, Kanzleirechte, Zollrechte, Wegerechte, Zehentrechte. Fronrechte, Lieferungsrechte, Jagdrechte, Fischrechte, Weidrechte usw. gründen und alle vollkommen in der Ordnung seien, daß auch kein Mensch im geringsten dran zu zweifeln habe. Er . Und der Kaufmann und der Handwerker, wie äußern diese ihre Neigung zum gesellschaftlichen Unrecht? Ich . Durch Vorliebe zu Monopolien. Er . Was ist ein Monopol? Ich . Ich denke soviel, als eine Bemächtigung irgend eine Sache mit gesellschaftlich unrechtmäßiger Beschränkung seiner Nebenmenschen benützen zu dürfen. Er . Also wäre ein Monopolist so ziemlich ein in der bürgerlichen Gesellschaft privilegiertes Naturtier? Ich . Ich denke nicht viel anders. Er . Und die Cyklopen, die mit ihrer Keule zu Tod schlugen, was in der Nähe ihrer Höhlen zu weiden wagte, wären also die ersten Monopolisten? Ich . Ja! Aber doch privilegierten diese dennoch sich selber und waren also in ihrer eigenen Sache selber Richter, die neuern gehen doch nicht so völlig via facti zu werke, sie lassen wohl auch ganz nahe an ihrem Wege leben, was lebet und mögen zu Zeiten, wann sie bei guter Laune sind, es noch gar wohl leiden, wann sich etwa ein braver Mann bei ihnen um ein Stück Brot meldet, das macht doch einen großen Unterschied zwischen ihnen und den einäugigen Menschenfressern. Er . Es macht einen Unterschied, aber wir wollen ihn nicht so genau entwickeln. Wie äußert sich die Untreue an dem gesellschaftlichen Recht bei dem Gelehrten? Ich . Durch Streit und Zank, vorzüglich aber durch das Hungergewäsch ihrer unbehelflichen Seelen. Er . Wie heißen sie ihren Streit und Zank? Ich . Eifer für Wahrheit und Recht. Er . Und das Hungergewäsch ihrer unbehelflichen Seelen? Ich . Geistesprodukt. Er . Und die Geistlichen, wie äußern diese ihre Untreue am gesellschaftlichen Recht? Ich . Durch Schlaf- und Herrschsucht, durch Einmischung und durch ihre alleruntertänigste Untertänigkeit. Er . Wie heißen sie ihre Schlafsucht? Ich . Ruhe in Gott. Er . Und ihre Herrschsucht? Ich . Königliches Priestertum. Er . Und ihre Einmischung? Ich . Heilige Pflichttreue. Er . Und ihre alleruntertänigste Untertänigkeit? Ich . Nachfolge eines Mannes, der zwar freilich der Ordnung der Welt bis in den Tod gehorsam war, aber seinen Rücken dennoch nie vor Unrecht, Anmaßungen und Heuchelei bog. Er . Sind aber diese Anmaßungen der Untreue unseres Geschlechts an Wahrheit und Recht allgemein etwas anders als Folgen des Übergewichts unserer tierischen Neigung mitten in der bürgerlichen Gesellschaft also zu leben, wie der Mensch ohne allen Zwang und Gewalt im Wald lebt? Ich . Sie sind allgemein nichts anderes als Folgen der Heillosigkeit im Gebrauch jeder gesellschaftlichen Kraft zu diesem Zweck; daher ist die Neigung des Königs zur Tyrannei und die Neigung des Bauern zur Anarchie in ihrem Wesen die nämliche Sache, daher spricht der Oligarch und der Sanskulott aus einem Munde, daher sind die Heillosigkeiten des adeligen Landlebens bloße Verfeinerungen der Heillosigkeiten unter dem Strohdach und ebenso die Tracasserien des Amtmanns mit den Tracasserien des Geistlichen und hinwieder die monopolischen Großsprechereien der Kaufleute mit den monopolischen Gewalttätigkeiten und den Innungsarmseligkeiten der gelehrten Republik eine und eben dieselbe Sache. Erste Darlegung meines wesentlichsten Gesichtspunkts. Es ward mir immer heiterer: Der Mensch oder vielmehr ich selbst stelle mir Wahrheit und Recht wesentlich ungleich vor, wenn ich empfinde, denke und handle, wie der Mensch ohne Zwang und Gewalt immer empfindet, denkt und handelt oder wenn ich empfinde, denke und handle, wie der Mensch durch die Kunst und den Zwang des bürgerlichen Lebens zu empfinden, zu denken und zu handeln lernt. Oder endlich, wenn ich empfinde, denke und handle wie ich soll, wenn ich meine innere Unabhängigkeit von meiner tierischen Begierlichkeit und von meinen gesellschaftlichen Ansprüchen als das Fundament meines Urteils über Wahrheit und Recht anerkenne. Es schien mir heller: Wahrheit und Recht kommen mir in einem ungleichen Licht vor, wenn ich meinen Instinkt oder wenn ich meine bürgerlichen Anmaßungen oder wenn ich die Übereinstimmung mit dem Edelsten, Besten, das ich zu erkennen vermag, in mir selbst zum Fundament meines Urteils über Wahrheit und Recht anerkenne. Ich glaube jetzt, ich müßte den Aufschluß der Widersprüche, die in meiner Natur zu liegen scheinen, in diesem wesentlichsten Unterschied der Vorstellungsart von Wahrheit und Recht, deren meine Natur fähig ist, suchen.   Nähere Bestimmung dieses wesentlichen Gesichtspunkts. Ich nahm also an, der Mensch oder vielmehr ich selbst stelle mir die Welt auf drei verschiedene Arten vor und deswegen sei die Vorstellung von Wahrheit und Recht in mir selbst im Gefolge dieser dreifachen Gesichtspunkte wesentlich verschieden. Ich erschaffe mir durch einen jeden derselben in mir selbst eine für denselben aufschließend passende Vorstellung von Wahrheit und Recht. Also habe ich in mir selbst eine tierische Wahrheit, d. i., ich habe in mir selbst eine Kraft alle Dinge dieser Welt als ein für mich selbst bestehendes Tier anzusehen. Ich habe eine gesellschaftliche Wahrheit, d. i., ich habe eine Kraft alle Dinge dieser Welt als ein mit seinem Nebenmenschen in Vertrag und Verkommnis stehendes Geschöpf anzusehen. Ich habe eine sittliche Wahrheit, d. i., ich habe eine Kraft alle Dinge dieser Welt unabhängig von meinen tierischen Bedürfnissen und von meinen gesellschaftlichen Verhältnissen gänzlich nur in dem Gesichtspunkt, was selbige zu meiner inneren Veredelung beitragen, ins Auge zu fassen. Also habe ich hinwieder ein tierisches Recht, d. i., es entspringt aus der Art und Weise, wie ich alle Dinge dieser Welt als ein für mich selbst bestehendes Tier ansehe, ein allgemeines, unwillkürliches und einfaches Bedürfnis auf dieselben zufolge dieses Gesichtspunkts einen tierischen Anspruch zu machen. Ich habe ein gesellschaftliches Recht, d. i., es entspringt aus der Art und Weise, wie ich alle Dinge dieser Welt als ein in Verkommnissen und Vertrag stehendes Geschöpf ansehe, ein allgemeines, unwillkürliches und einfaches Gefühl, wie ich auf alle diese Dinge, im Gefolg dieses Gesichtspunkts, Ansprüche machen darf und Ansprüche machen soll. Ich habe ein sittliches Recht, d. i., es entspringt aus der Art und Weise, wie ich alle Dinge dieser Welt unabhängig von meinen tierischen Bedürfnissen und gesellschaftlichen Verhältnissen ins Auge fasse, ein allgemeines, unwillkürliches und einfaches Gefühl, daß ich alle diese Dinge gänzlich nur nach dem Maßstab ihres Einflusses auf meine innere Veredelung begehren oder verwerfen soll. So wie meine Vorstellungen von Wahrheit und Recht in mir selbst eine Folge meines tierischen Instinkts oder meiner gesellschaftlichen Ansprüche oder meiner sittlichen Kraft sind, also bin ich in mir selbst ein dreifach verschiedenes, ein tierisches, ein gesellschaftliches und ein sittliches Wesen und ebenso finde ich in diesem dreifachen Unterschied meiner selbst gegen mich selbst, gegen andere und gegen alles, was ist, den Grund, warum ich mir bei gewissen Ansprüchen, die ich in mir selbst nähre, vorstelle, sie gründen sich auf ein Naturrecht, bei andern, sie gründen sich auf ein gesellschaftliches und wieder bei andern, sie gründen sich auf ein sittliches Recht. Und die Frage: Was ist Naturrecht? Was ist gesellschaftliches Recht? Was ist sittliches Recht? schien mir jetzt nichts anders sagen zu wollen als: Was macht die dreifach verschiedene Vorstellungsart von Wahrheit und Recht, deren meine Natur fähig ist, in jedem Fall aus mir selber? Was bin ich, wenn die Welt meiner sinnlichen Begierlichkeit ohne Rücksicht auf den gesellschaftlichen Zustand ins Auge fällt? Was bin ich, wenn die Welt meiner sinnlichen Begierlichkeit mit Rücksicht auf diesen Zustand ins Auge fällt? Was bin ich, wenn selbige mir bloß in Rücksicht auf meine innere Veredelung ins Auge fällt? Ich nahm also für wahr an, der erste Zustand sei der Naturstand, der zweite der gesellschaftliche und dritte der sittliche und faßte nun den Menschen in diesen dreifachen verschiedenen Gesichtspunkten ins Auge.   Was bin ich im Naturstand? Die Art, wie die Welt, mir, wenn ich mir dieselbe mitten in der bürgerlichen Gesellschaft lebend, als ein vor mich selbst bestehendes Tier vorstelle, ist gar nicht die nämliche mit derjenigen, wie ich mir dieselbe im wirklichen Naturstand meines Geschlechts vorstellen kann und vorstellen muß. Naturstand im wahren Sinne des Worts ist der höchste Grad tierischer Unverdorbenheit. Der Mensch in diesem Zustand ist ein reines Kind seines Instinkts, der ihn einfach und harmlos zu jedem Sinnengenuß hinführt. Voll Wohlwollen liebt er seine Gazelle, seine Marmotte, sein Weib, sein Kind, seinen Hund, sein Pferd, er weiß nicht was Gott und was Sünde ist, einen Teufel fürchtet er nicht, Licht, Wald und Flur sind ihm heilig, wie sie Gott schuf, die aufgebrochene Erde ist ihm ein Fluch, er wechselt seine Stunden zwischen Schlaf und Sinnengenuß; Trunkenheit des Geistes, Leerheit des Kopfes und das Versinken in taumelndes Träumen ist ihm Wonne des Lebens; er liebt Spiel, Wein, Mädchen und Märchen; den fremden Mann führet er in seine Hütte und fragt ihn, nachdem er gegessen und getrunken, woher er komme und wie es in seinem Land gehe; für den morgenden Tag steht er dir heute nicht vom Stuhl auf, er gibt seine einzige Kuh für gläserne Korallen und das Leben des künftigen Jahrs kauft er dir nicht für die Pfeife Tabak, die er im Munde hat. So lebt er auf der ganzen Erde, wenn er ohne Anstrengung Sinnengenuß und ohne Sorgen Sicherheit findet. Aber wir nennen ihn doch noch Naturmensch, wenn er seinen Sinnengenuß längst mit Anstrengung und seine Sicherheit längst mit Sorgen erkauft hat. Er wirft jetzt den Wurfspieß, mit dem so er den Feind tötet, zur täglichen Übung an die Wand, er achtet seinen Bogen höher als Weib und Kind, wir nennen ihn doch noch Naturmensch. Jünglinge versammeln sich hinter ihm in Reihen, er führt sie zum Streit an, wir nennen ihn doch noch Naturmensch. Jetzt ist in seinem Busen kein Wohlwollen mehr, sein Weib ist seine Sklavin, der schwächere Mann sein Knecht; wir heißen ihn doch noch Naturmensch. Wer ihm im Wege steht, den tötet er, wer ihm ausweicht, der muß ihm dienen; wir heißen ihn doch noch Naturmensch. Er kennt jetzt die unsterblichen Götter, aber er sagt mit dem Cyklopen, wir sind besser als sie; wir nennen ihn doch noch Naturmensch. Die Welt, die ihn umgibt, zittert vor seiner Stirne, sein Wille ist seines Nachbars Gesetz, er behauptet ihn mit Geißel, mit Schwert, mit bindenden Stricken, er jagt das genossene Weib und den erzeugten Sohn aus seiner Höhle; noch nennen wir den Barbaren Naturmensch. Jetzt ist ihm Berg und Flur nicht mehr heilig wie sie Gott schuf, die aufgebrochene Erde kein Fluch mehr; soweit er den schwächern Mann fliehen gemacht, nimmt er die Erde in Anspruch, d. h. er nimmt sie zuerst ganz und teilt dann, was ihm weder zum Nutzen, noch zur Lust dienet, zu Lehen und um Zins aus. Jetzt nennen wir ihn nicht mehr Naturmensch, wenn der Ochs am Pfluge geht und der Mensch um des Zinses willen, den er von der Erde, die er baut, zahlen muß, von der Sonne aufsteht, so sagen wir: er ist in den gesellschaftlichen Zustand hinüber gegangen. Er geht zwar nicht einzig auf diesem Wege in denselben hinüber; wenn in Asiens fetten Weiden die Stämme der unbefleckten Hirten sich mehren, so markten sie ihre Weiden oft friedlich, bauen den milden Boden zufrieden und einig, werden arm und reich, kennen Eigentum und Recht ohne die Gewaltsverhärtung unserer Zeit; sie gehorchen dem Mann, der die Vorwelt gesehen; oft lehren auch Sänger das träge Geschlecht Arbeit und Fleiß und sich fürchten vor dem heiligen Blut. Immer enden wir in unsern Begriffen den Naturstand erst da, wo der Zustand unseres Geschlechts in einem hohen Grad verwickelt und mühselig zu werden anfängt. Bis auf diesen Punkt nennen wir den Menschen in unendlich verschiedenen Abstufungen seines Daseins immer Naturmensch. Aber wir teilen ihn in diesen Abstufungen in den verdorbenen und unverdorbenen Naturmenschen. Solange er einfach und harmlos an der Hand des Instinkts leichten Sinnengenuß findet, nennen wir ihn einen unverdorbenen Naturmenschen; wenn er aber diesen Sinnengenuß nicht mehr sorgenlos und leicht findet und dadurch seine Harmlosigkeit und sein tierisches Wohlwollen dahingeht, so heißen wir ihn einen verdorbenen Naturmenschen. Aber wir setzen die Grenzen der Unverdorbenheit des Naturmenschen zu weit und bestimmen den Anfang seines Verderbens nicht richtig; wir nennen ihn noch lange Naturmensch, wenn die Art und Weise wie die Welt seiner tierischen Begierlichkeit ins Auge fällt, schon längst durch Rücksichten auf den gesellschaftlichen Zustand bestimmt sind. In allen Epochen seines tierischen Verderbens, bis an die Grenzen der gänzlichen Unterjochung seines Instinkts unter anerkannte und ausgesprochene Gesetze des gesellschaftlichen Zustandes bis an die Grenzen, wo Könige, Gesetze, Schwert und Beruf ihm den Instinkt bis an seine Wurzel auslöschen, bis an die Grenzen, in welchen er der vollendeten Schiefheit und Verhärtung des gesellschaftlichen Zustands unterliegt, nennen wir ihn immer Naturmensch. Aber worin besteht denn die Unverdorbenheit des Naturmenschen, von was für einem Punkt seines Daseins geht sie aus? und was ist ihr Wesen? Sie geht unstreitig von der Behaglichkeit aus, die allgemein aus der leichten Befriedigung unserer Wünsche, die ohne Anstrengung, ohne Schmerz, ohne Abhängigkeit von irgend einer unsichern Sache und von irgend einem unsichern Willen Platz hat, entspringt. Aber ist ein solcher Zustand unseres Geschlechts denkbar? Lebten die Menschen jemals in gänzlicher Unkunde des Übels? – ohne Besorgnisse, ohne Mißtrauen, ohne Abhängigkeit von irgend einer unsichern Sache, von irgend einem fremden Willen? Diese Frage ist die nämliche mit derjenigen: Gibt es einen Zeitpunkt, in welchem der Kinderzustand des Menschen ganz rein ist? Das ist, in welchem das Kind ohne Kenntnis des Übels, des Schmerzes, des Hungers, also ganz ohne Leiden, ohne Besorgnisse. ohne Mißtrauen und ohne Abhängigkeits- und Unsicherheitsgefühl in der Welt lebte? Allerdings gibt es einen solchen Zustand, es ist der Augenblick. in welchem das Kind auf die Welt kommt. Aber so wie dieser Augenblick da ist, so ist er vorüber. Beim ersten weinenden Laut ist der Punkt schon überschritten, von dem die tierische Harmlosigkeit des Kindes eigentlich ausgeht. Von diesem ersten Laut an entfernt sich das Kind mit jedem Gefühl eines unbefriedigten Bedürfnisses, eines unerfüllten Wunsches, eines jeden Schmerzes immer weiter von diesem Punkt ins Unendliche. So wie seine Erfahrungen wachsen, kommt es in Proportionen. die sich immer verdoppeln, von dem Punkt weg, von dem die Reinheit seiner Unschuld eigentlich ausgeht. Also der Mensch wie er aus der Hand der Natur kommt ist er ganz Unschuld und es scheint unstreitig, die innere Reinheit seiner Natur und die wirkliche Unverdorbenheit derselben geht von dem Punkt dieser Unschuld aus, den wir freilich an ihm nur ahnen, aber nicht kennen. Sie waren bei ihm wie beim Kinde in dem Augenblick da, da es ganz ohne Kunde des Übels lebte; so wie sie da war, ging sie vorüber; mit der Erkenntnis des ersten Irrtums, der ersten Täuschung war der Punkt schon überschritten, von dem die Unverdorbenheit seiner Natur eigentlich ausgeht. Von diesem Augenblick an entfernt sich der Mensch wie das Kind mit jedem Irrtum, mit jeder Täuschung immer weiter von diesem Punkt bis ins Unendliche. So wie seine Erfahrungen wachsen, so wie er das vergangene Übel kennt, das zukünftige fürchtet und vom gegenwärtigen leidet, also kommt er in Proportionen, die sich immer verdoppeln, von dem Punkt weg, auf dem die Unverdorbenheit seiner Natur eigentlich ruhet. Unser tierisches Verderben entspringt aus allem dem, was dem guten Zustand unseres tierischen Daseins entgegensteht. Wir sind aber als Tiermenschen nicht bloß dann verdorben, wenn wir einen Höcker haben und lahm sind, sondern auch, wenn wir die Fähigkeit verloren haben in Sachen, die unser tierisches Wohlsein betreffen, als Tiermenschen richtig zu urteilen, als solche uns kraftvoll und konsequent zu helfen und als solche unsere Tage beruhigt und wonnevoll zu verträumen. Das tierische Verderben unserer Natur fängt also von dem Punkt an, wo der Takt unserer tierischen Natur, der Instinkt und die Saite unserer tierischen Harmonie, unser tierisches Wohlwollen anfängt in uns kraftlos und unsicher zu werden. Die Unverdorbenheit meiner tierischen Natur wäre folglich das Befinden meiner selbst in dem Zeitpunkt, in welchem weder mein Instinkt, noch mein Wohlwollen in mir angefangen hatten ihre Kraft zu verlieren. Ich habe eine Art Bewußtsein des wirklichen Daseins eines solchen Zeitpunkts. Ich besitze eine Fähigkeit mich selbst im Genuß der vollen Kraft meines Instinkts und der ganzen Reinheit meines Wohlwollens zu denken, wie ich mich, wenn ich einen Arm oder ein Bein im Mutterleib verloren hätte, dennoch im Besitz dieses Gliedes denken könnte. Durch diese Fähigkeit erzeuge ich in mir selbst das Bild der Unschuld, die ich verloren, d. i. eine Vorstellung von der Beschaffenheit meiner selbst außer meinem Verderben. Diese Unschuld aber fällt mir in einem gedoppelten Gesichtspunkt ins Auge. Im ersten wie ich beschaffen sein würde, wenn der Eindruck des Übels gar nicht auf mich gewirkt hätte. Im andern wie ich beschaffen sein würde, wenn der Eindruck des Übels wieder in mir ausgelöscht wäre. Wenn ich dann mit dem letzten Gesichtspunkt die Kraft verbinde zu streben nach dem Edelsten, Besten, das ich erkenne und das ich suchen soll, so wird dieses Bild der Unschuld in mir das Ziel der Vollkommenheit, wornach ich strebe, das ist das Fundament meines sittlichen Zustands. Aber niemals kann es das Fundament meines gesellschaftlichen Rechts sein. Es läßt sich an dem Punkt, von welchem die Unverdorbenheit des Naturstands eigentlich ausgeht, so wenig ein Begriff eines Rechts anknüpfen, als an denjenigen, von welchem die Harmlosigkeit des Kinderstandes eigentlich ausgeht. Ohne Bewußtsein des Unrechts kommt der Begriff des Rechts und ohne Leiden des Unrechts das Gefühl des Rechts nicht in meine Seele. Daher ist jeder Rechtsbegriff ein gesellschaftlicher Begriff und jedes Rechtsgefühl ein gesellschaftliches Gefühl und also der Begriff eines Naturrechts rein genommen nichts anders als eine Täuschung. Da sich aber das gesellschaftliche Gefühl des Rechts wirklich an die äußersten uns bekannten Grenzen, von denen der Zustand unser selbst, den wir Naturmensch heißen, ausgeht, anschließt, so heißen wir jeden Begriff des gesellschaftlichen Rechts, insofern wir ihn als diesen Grenzen nahestehend anerkennen, ein Naturrecht. Dieses Naturrecht aber ist nichts anders als eine einfache Folge des Gefühls, daß die Einrichtungen, Vorkommnisse und Verträge des gesellschaftlichen Lebens alle auf Regeln und Grundsätzen ruhen sollen, die mit unserer unverdorbenen Natur, d. i. mit uns selbst, insofern das tierische Wohlwollen unserer Natur noch nicht in uns selbst zugrunde gerichtet, übereinstimmend sind. Wir wollen nämlich, daß der Mittelbegriff zwischen jeder Forderung und jeder Schuldigkeit, d. i. unsere Vorstellung von Recht und Pflicht, auf Gründen ruhen, die dem Edelsten, Besten, das wir zu erkennen vermögen, nicht widersprechen. Dieser Wille in uns selbst ist also die Quelle dessen, was wir Naturrecht heißen. Aber das Naturrecht oder vielmehr die gesellschaftlichen Begriffe, die wir Naturrecht heißen, sind gar nicht die Quelle dieses Willens. Es liegt von diesem Recht im unentwickelten tierischen Menschen bestimmt und allgemein gar nichts als der Trieb zur Selbsterhaltung. Die Art und Weise aber wie dieser Trieb unser Geschlecht durch seine Erfahrungen zu Gefühlen und Neigungen hinführt, die mit dem, was wir Naturrecht heißen, gänzlich übereinstimmen, ist diese: Vermöge dieses stärksten aller meiner Triebe empört sich das Innerste meiner Natur gegen alles, von dem ich zu erkennen vermag, daß selbiges mittelbar oder unmittelbar meinem tierischen Wohlstand und meinem tierischen Dasein Gefahr und Nachteil bringen könnte. Dadurch lerne ich die mich in dieser Welt umgebenden Gefahren kennen. Unzweideutige Erfahrungen überzeugen mich, daß mein Geschlecht im gesellschaftlichen Zustand fähig ist auf eine solche Art gegen mich zu handeln wie ich nach dem tierischen Wohlwollen, wovon wenigstens immer noch eine Regung in meiner Brust bleibt, mich nicht fähig glaube gegen meine Nebenmenschen handeln zu können. Dadurch führt meine Sehnsucht mich ganz einfach und notwendig auf den Begriff, es wäre gut, daß keiner von dem andern eine feindselige Handlungsweise zu befahren hätte. Ich kann nicht anders, wenn ich den getöteten Mann vor meiner Türe sehe, so führt mich meine Selbstsucht bei seinem Anblick selber und unwillkürlich und notwendig auf den Gedanken, die Menschen könnten mich töten, wie sie ihn getötet haben. Dieser Gedanke ruft einen zweiten: es wäre gut, daß keiner getötet würde, ich nicht und er nicht und dieser in Verbindung mit dem tierischen Wohlwollen bringt dann notwendig die Gemütsstimmung hervor, in welcher der Mensch alsdann durch seine Selbstsucht selber das gesellschaftliche Gebot: Du sollst nicht töten, erschafft. Er hebt es aber eben durch diese Selbstsucht augenblicklich wieder auf, sobald er mit den starken Gefühlen seiner wahren oder geglaubten Selbsterhaltung in Streit kommt. Gewiß ist dieses Gebot so wenig als jeder Begriff des von uns so geheißenen Naturrechts ganz und gar keine Folge eines von den Grundgefühlen unserer tierischen Selbsterhaltung unabhängigen und selbstständigen in uns liegenden Gefühls von irgend einem Recht. Der Trieb der Selbsterhaltung ist wesentlich individuell; ohne gesellschaftliche Erfahrungen ist er von dem Gefühl der Teilnehmung, sowie von dem Begriff von Recht und Anrecht gänzlich entblößt, er wird aber teilnehmend, insofern gesellschaftliche Erfahrungen ihn durch Vereinigung der Gefühle unserer Selbstsucht und unseres Wohlwollens teilnehmend machen. Der Begriff eines Naturrechts kommt also offenbar als eine Folge von Gefahren zum Vorschein, von denen beunruhiget wir den Mangel eines Rechts in der Welt zugleich aber auch eine Kraft in uns selbst zu erkennen vermögen, ein solches durch unseren Willen zu erschaffen. Eben dieses ist auch vom gesellschaftlichen Vertrag wahr. Ursprünglich liegt von demselben in uns selbst nichts als eine Kraft zu empfinden, daß kein solcher Vertrag in der Natur ist, daß wir aber eine Kraft besitzen einen solchen durch unseren Willen in die Natur hineinzubringen. Das Gefühl des Anrechtleidens ist der Boden, aus dem der Begriff des Rechts im menschlichen Geist entkeimt. Deswegen ist die individuelle Beschaffenheit dieses Gefühls für den Menschen von der ersten Wichtigkeit, seine Wahrheits- und Rechtsempfänglichkeit ist gänzlich eine Folge der Unverdorbenheit oder vielmehr des guten Zustands dieses Gefühls. Wenn die Eindrücke des Unrechtleidens sich in meinem Innersten mit Wohlwollen und mit einem Bestreben der Vollkommenheit verbinden, so erzeugen sie in mir reine Begriffe von Wahrheit und Recht, ich kann dann nicht anders, ich biete meinem Geschlecht freundlich die Hände. Wenn dieses aber nicht ist, wenn mein Gefühl bei dem Unrechtleiden in meinem Innersten ohne Wohlwollen tobet und mit keinem Streben nach innerer Veredelung verbunden ist, so erzeugt mein leisestes Ahnen, daß mir Anrecht geschehen könnte, jede Greueltat, deren meine Natur fähig ist. Der tierische sowie der gesellschaftliche Mensch erlaubt sich alles Unrecht, damit ihm nicht Unrecht geschehen könne. Auch die Repräsentation der Gesellschaft, der Regierung, tut so das nämliche, sie ist im Augenblick gewaltsam und grausam, wenn sie fürchtet Unrecht zu leiden. Die gesellschaftliche Bildung als solche schützt das Innere meines Wesens nicht vor den einfachen Folgen meiner tierischen Selbstsucht. Nur als sittliches Wesen vermag ich mich selbst durch meinen Willen dahin zu erheben, lieber unrecht zu leiden als unrecht zu tun. Als tierisches Wesen verhärtet mich die entfernteste Ahnung des Unrechtleidens. Als solches verwildere ich beim wirklichen Unrechtleiden; als sittliches Wesen werde ich durch die Ahndung und durch das Leiden des Unrechts weise und sanft.   Was bin ich im gesellschaftlichen Zustand? Der gesellschaftliche Zustand besteht wesentlich in Einschränkungen des Naturstandes. Aber der Mensch schränkt die Wonne dieses Standes nicht ein, bis er muß und er muß es nicht bis er in diesem Stand tief verdorben und sein tierisches Wohlwollen in demselben dahin ist. Er tritt also, in seinen Grundlagen verhärtet, als ein verdorbener Naturmensch in den gesellschaftlichen Zustand. Er hat auch beim Übergang in denselben den bestimmten Zweck die Folgen, die sein tierisches Verderben auf seine tierische Glückseligkeit hat, zu mildern und sich durch die Schranken dieses Zustands sicher zu stellen, die Bedürfnisse seiner tierischen Natur sich leichter, sicherer, befriedigender zu verschaffen als er selbige bei der Vorstellungsart, die ihm in diesem Zustand möglich ist, sich in der Freiheit des Naturlebens verschaffen könnte. Auch braucht der Mensch im gesellschaftlichen Zustand zur Erreichung seines Zwecks keine andern Mittel als diejenigen, die er im Naturzustand zur Befriedigung seines Instinkts auch gebraucht hat, tierische Kraft. Aber diese Kraft ist durch sein tierisches Verderben, schon ehe er in diesen Zustand getreten, geschwächt und die Maßregeln der gesellschaftlichen Ordnung sind nichts weniger als dazu gemacht diese Kraft wieder herzustellen, im Gegenteil sie zernichten in ihrem Wesen die harmlose Behaglichkeit des Naturstandes, sie zerstören die Sorglosigkeit seines Allrechts, sie binden unser Dasein an einen schwerfälligen Verdienst und an ein mühseliges Leben, selbst indem sie unsere Genüsse vervielfältigen, erhöhen sie unsere Lasten und erheben Ungleichheiten, die wir im Naturstand kaum achten, zu den bittersten Gefühlen. Das alles hat auf den Zweck, um deswillen der Mensch in die bürgerliche Gesellschaft tritt, den entscheidenden Einfluß, daß er denselben durch diesen Schritt nicht erhält. Einfacher Genuß ist das Teil des Naturstandes. Hoffen und Harren ist das Teil des gesellschaftlichen Lebens. Es kann nicht anders sein. Die ganze Stellung des gesellschaftlichen Lebens ruhet auf Vorstellungen von Sachen, die im Grund eigentlich nicht da sind, das ist, sie ist Repräsentation: Eigentum, Erwerb, Beruf, Obrigkeit, Gesetze sind alles künstliche Mittel meine tierische Natur beim Mangel tierischer Freiheit dennoch zu befriedigen. Eigentum ist Repräsentation meiner Naturkraft zu meiner Erhaltung, Gesetz, Obrigkeit Repräsentation meiner Naturkraft zu meiner Beschützung. Was dem Wilden seine Keule, das ist dem Schneider seine Nadel, dem Schreiber seine Feder, dem Kaufmann seine Kniffe, dem Bauer seine Herde, dem Edelmann sein Land, dem König seine Krone. Aber welch ein Unterschied zwischen dem tierischen Genuß, wenn ich sorgenlos zwischen ewigen Gewürzen lebe und wenn ich um ein halbes Prozent mit einem Juden keife oder meinem Amtmann hundert Bauern für das künftige Jahr für einige hundert Gulden höher versteigere. Welch ein Unterschied zwischen dem Genuß, wenn ich froh und stark jeden Tag sicher mein Wild finde und sorgenlos durch Berg und Tal reite, einen Mann zu jagen, der einen Mantel hat, den ich brauchen kann und aller Last der Jahrskonto, der Danksagungsadressen und selber der Rathausstellen und der ehrbaren Reinlichkeit! Der Naturmensch weiß nicht, was er durch diesen Übergang verliert. Dieser Schritt ist für ihn vollends die Wirkung einer Täuschung. Er sucht tierischen Genuß und verliert in dieser Rücksicht unendlich. Die Unbehaglichkeit, die er flieht, wird das Fundament des Lebens, in das er sich stürzt. Er will die Wonne des verlorenen Naturlebens wieder herstellen, dafür wird der eine ein Schneider, der andere gelehrt, einer treibt dafür Esel über den Berg, ein anderer Bauern in den Wald, einer putzt dafür dem andern den Bart, einer sucht diese Wonne mit dem Kopfe, ein anderer mit dem Herzen, einer mit Künsten gegen den Kopf, ein anderer mit Künsten gegen das Herz. Schon in diesem Unterschied liegen unsägliche Quellen der Unbehaglichkeit unseres Geschlechts. Der Gelehrte hat von dem Scheitel bis zu den Füßen einen schwerfälligen Leib, der Schmied einen Arm, der stärker ist als seine beiden Füße, der Schneider wackelt, wenn er geht und der Ackerbauer hat einen Schritt wie der Ochs, mit dem er pflügt. Ob der Mensch will oder ob er nicht will, er ist im Joch des gesellschaftlichen Lebens gezwungen das Glied am Leib und Kräfte der Seele, auf die ihm sein Brot und sein Haarpuder im gesellschaftlichen Zustand angewiesen sind, vorzugsweise und zum Nachteil aller seiner übrigen Glieder und Kräfte zu gebrauchen. Das geht soweit, daß viele Regenten sich auf solche Fundamente Register machen lassen, aus welchen zu ersehen, was für Subjekte aus ihren Untertanen als vorzüglich gute Ohren, als vorzüglich gute Mundstücke, als vorzüglich gute Schreibmaschinen als vorzüglich gute Blasbälge usw. zu gebrauchen sind. Zwar ist dann freilich auch gar oft so ein Brauchstück einer solchen Duodezmenschlichkeit an seinen übrigen Organen ganz lahm, dieses aber achtet man im gewöhnlichen Dienstleben unsers alternden Weltteils denn weiter auch gar nichts. Diese Nichtachtung kann freilich auch Folgen auf die Grundkräfte unserer Natur haben, indem wir gezwungen werden aus unserer Nase, aus unserm Mund, unsern Ohren und wohl auch aus unserm Hammer, aus unserm Ellenstab, aus unserm Wappen und aus unserer Krone alles in allem zu machen. Die allgemeine Schiefheit der Menschen in allen bürgerlichen Verhältnissen und ihre allgemeine Verhärtung im gesellschaftlichen Zustand ist eine Folge der innern Verstümmelung der Naturkräfte unseres Geschlechts in diesem Stand. Aus ihr entspringen die besonderen Gefühle des esprit du corps in allen Verhältnissen, die Patriziergefühle, die adeligen Gefühle, die Staats- und Ratsmännergefühle und mit ihnen alle Arten bürgerlicher Anmaßungen, mit welchen der Mensch seine tierische Stellung im gesellschaftlichen Zustand wie der Tiger seine Höhle beschützt. Diese Verirrungen gehen denn aber in hart und tief verkünstelten Klein- und Großstaaten oft auch sehr weit. Guter Ausburger nicht bloß fürstlich, sondern auch republikanisch beherrschter Staaten, wirf einen, offenen die Geschichte deines Lands nicht bloß zu seiner Schein- und Trugehre verkünstelnden Blick auf die Tatsachen, die hierüber Licht geben können und antworte: Was haben sie und nicht selber Ratsherren kleiner Städte sich gegen Männer im Land erlaubt, die etwa gegen ihre Mitbürger die Äußerung wagten, sie seien ihnen, den Ratsherrn, und niemand in der Welt schuldig, in Sachen, die wider Gott, wider das Vaterland und wider das Heil des Menschengeschlechts sein könnten, einen unbedingt blinden Gehorsam schuldig oder gar jeder von diesen Herren sollte in jedem Fall an Leib und Seele nüchtern sein, wenn er dazu berufen wird auf seinem Stuhl über das Gut und Blut seiner Mitbürger abzusprechen. Doch selber zünftige Schneider sind nicht immer an Leib und Seele nüchtern, wenn es darum zu tun ist über das Recht eines Mitschneiders, das dem ihrigen Eintrag tun könnte, zunftförmlich abzusprechen. Es ist in der Welt alles gleich. Die Menschlichkeit eines Ratsherrn ist in Dingen, die mit der Selbstsucht seiner bürgerlichen Stellung in Streit kommen könnte, nicht kleiner als die Menschlichkeit des Schneiders im gleichen Fall. Der Vorsatz, die Ansprüche meiner tierischen Natur im gesellschaftlichen Zustand durch jede Kraft, die ich in meine Hand bringe und durch jedes Raffinement, dessen meine Arglist fähig ist, gegen jedermänniglich zu behaupten, ruhet auf dem allgemeinen Zweck, um dessenwillen der Mensch in die bürgerliche Gesellschaft tritt und diesem Zweck ist jeder getreu, ich, der Schneider, der König und alle, ein jeder nach seiner Lage und nach seiner Kraft. Je größer diese Kraft, je größer ist auch der Reiz meiner tierischen Selbstsucht zu gewaltsamer Beschützung meiner tierischen Anmaßung. Daher die Übel des gesellschaftlichen Zustands immer in dem Grad steigen als unverhältnismäßig tierische Kräfte in demselben freien Spielraum finden. Mein Geschlecht ist als tierisches Wesen ins Auge gefaßt, allgemein nur bei einem gewissen Maß physischer Kräfte fähig, nicht Barbar und nur bei einem gewissen Maß gesellschaftlicher Kräfte nicht Tyrann zu werden, d.i. sein wahres Verhältnis gegen seine Mitmenschen nicht zu verkennen. Es ist schon an sich selbst wahr, daß das Wesen des gesellschaftlichen Zustands das tierische Wohlwollen meiner Natur in mir schwächt, wenn dann noch zu diesem allgemeinen Grundübel dieses Zustands ein großes Uebergewicht gesellschaftlicher Kräfte mitten in diesem Zustand einen ungezähmten Spielraum findet, wer kann die menschliche Natur kennen und glauben, daß es in der Welt anders aussehen sollte als es wirklich darin aussieht. Der gesellschaftliche Zustand ist in seinem Wesen eine Fortsetzung des Krieges aller gegen alle, der im Verderben des Naturstandes anfängt und im gesellschaftlichen nur die Form ändert, aber um deswillen nicht mit weniger Leidenschaft geführt wird, im Gegenteil, der Mensch führt ihn in diesem Zustand mit der ganzen Schiefheit und Härte seiner verstümmelten und unbefriedigten Natur. Der gesellschaftliche Mensch als solcher sitzt auf dem Blut seines Instinkts und auf dem Grabe seines Wohlwollens wie ein Mörder auf dem Blut seines Erschlagenen; sei er gewesen, wer er wolle, der Leichnam des Getöteten hat für ihn keinen Wert mehr, er zählt auf ihm seinen gefundenen Beutel. Also sorgt der gesellschaftliche Held auf dem Leichnam des Instinkts für das gesellschaftliche Wohl und berechnet auf dem Grab des tierischen Wohlwollens die Finanzen des Staats. Der tierische Heldensinn des gesellschaftlichen Lebens muß es hassen, wenn nur noch ein Schatten dieses Wohlwollens in den Fundamenten der bürgerlichen Einrichtungen spukt. Er bauet die ganze Ordnung der Welt auf psychologische Mittel, Wohlwollen und Zutrauen im Gang der Geschäfte außer Einfluß zu setzen und wenn man konsequent ist und den Grundsatz von der Schädlichkeit des Wohlwollens und Zutrauens in den öffentlichen Angelegenheiten ebenso gegen die Macht als wahr annimmt wie man sie gegen das Volk als wahr erkennt, so ist man vollkommen in der Ordnung. Die Regel gründet sich auf das unausweichliche Verderben, das der gesellschaftliche Zustand über unsere tierische Natur verhängt. Aber sie ist Volkswahrheit wie Regierungswahrheit; sie lebt im Gefühl der beherrschten Menge wie im Gefühl der herrschenden Macht, deswegen ist auch die ihr widersprechende Regel: das Volk muß Zutrauen haben, ohne Zutrauen kann kein Volk bestehen, ohne die weise, rechtliche und menschliche Einschränkung, die auch im entgegengesetzten Fall statt hat, nicht wahr. Denn es läßt sich auch ohne eine weise, rechtliche und menschliche Einschränkung durchaus nicht behaupten, die Regierung müsse Zutrauen haben, ohne Zutrauen könne keine Regierung bestehen. Es ist bei einer gut organisierten Regierung freilich wesentlich, daß das Volk zum Personale der Regierung Zutrauen habe; aber das ist für die Erreichung des gesellschaftlichen Zwecks auch wesentlich, daß das Volk zu dem Gesetz Zutrauen haben könne, das zwischen ihm und diesem Personale um sein Recht gegen dasselbe zu sichern dasteht oder wenigstens dastehen sollte. Aber die Selbstsucht der Menschen am Platz sucht natürlich immer alles auf, was ihre Lage gemächlicher, einträglicher und einflußvoller machen kann. Die allgemeine Seligpreisung dieses Zutrauens in unseren Tagen ist eigentlich nichts anders als ein Verkleisterungsmittel des wesentlichen Übels unseres hinfälligen Zustandes und ein Bonmot der Selbstsucht unserer comme il faut Klubisten, das gegen Vernunft und Erfahrung ebenso wie gegen die ersten Fundamente des gesellschaftlichen Rechts gleich streitet, es ist nichts anders als eine Folge des Versinkens der gesellschaftlichen Menschheit in den Sumpf der Rechtlosigkeit. Es kommt aber aus diesem elenden Erschleichen gerade so viel heraus als wenn ein Vater seine Kinder testamentlich dahin anweisen dürfte von ihrem lieben ältesten Bruder ohne weitere Untersuchung und ohne weiteres Recht als ihr Erbteil so viel anzunehmen als dieser ihnen herauszugeben sich in seinem Gewissen verpflichtet finden würde, mit dem Zusatz, er werde nach seiner erprobten Redlichkeit nicht ermangeln hierin gegen sie also zu handeln wie er es vor Gott, seinem Richter, dem er hierüber allein Rechenschaft zu geben habe, und vor seinem verstorbenen Vater, der hierüber mit ihm bestimmte Abrede getroffen, werde verantworten können. Das Personale der edelmütigsten Regierung steht in seinem Naturgefühl dem Volke nicht näher als liebe Geschwister einem ältesten sonst redlichen Bruder. Als Privattugend sind Zutrauen und Wohlwollen ewig der liebliche Schatten der Unschuld, die wir verloren. Aber mein Geschlecht als solches kann nichts weniger als auf Unschuld Ansprüche machen und wenn es im gesellschaftlichen Zustand umwölkt von ihrem Schatten einhergeht, so wandelt es in den Labyrinthen des Trugs, mit denen der Boden der gesellschaftlichen Erde bedeckt ist. Es ist unstreitig, Zutrauen und Wohlwollen ist eine Inkonsequenz gegen das Wesen des gesellschaftlichen Zustands und wenn die Sicherheit irgend einer bürgerlichen Einrichtung darauf gebauet wird, so wird die menschliche Tugend eine öffentliche Narrheit. Freilich ist es wahr, wenn das Volk rechtlos ist, so ist das heitere Denken über diesen Gegenstand ihm und der öffentlichen Ruhe gefährlich. Wenn es aber nicht rechtlos ist, sondern ein Recht hat und Formen des Rechts, die es schützen, so darf es denn auch über diesen Punkt heiter denken. Das gesellschaftliche Recht sichert den Fortschritt der menschlichen Veredelung ebenso allgemein als ihn Rechtlosigkeit allgemein stille stellt. Daher nimmt immer in dem Grad, als die Rechtlosigkeit in einem Lande groß ist, auch die sittliche Abstumpfung zu. Ein rechtloses Volk muß durch die Loslassung der Arglist und des Geizes und durch alle Verirrungen des Drucks und des Schimmers, des Genusses und des Mangels, der Freundlichkeit und des Schreckens, der Empfindlichkeit und der Unempfindlichkeit, der Dummheit zurückgezäumt und dahin gebracht werden selber zu empfinden wie elend es wäre, wenn es so wie es ist ein Recht kannte, ein Recht hätte und einem Recht anhänglich wäre. Also wird dann freilich durch die Erschaffung einer abgestumpften Entmannung und einer niedergedrückten Kraftlosigkeit das Zutrauen zu einer jeden Regierung oder vielmehr ein schafmäßiges Sichüberlassen an dieselbige dem Volk ein wesentliches Bedürfnis, denn wahres Zutrauen hat in diesem Fall nicht Platz; dieses kettet sich nur an Recht und Sicherheit und läßt sich bei Rechtlosigkeit und Erschlaffung nicht denken. Die Macht als solche irrt sich über diesen Punkt nie und sie denkt auf der ganzen Erde allenthalben sehr heiter über die Torheit des Zutrauens in jeder öffentlichen Angelegenheit. Mißtrauen ist im Charakter der Macht; auch steht sie ohne diesen Zug in ihrem Standesgeist nicht leicht auf sicherm Boden; doch ist es gut, wenn sie täglich im Mantel des Wohlwollens umhergeht und es ist Segen fürs Land, wenn sie diesen Mantel gern und mit Würde trägt; indessen spielt die verdorbene Macht das Tragen dieses Mantels so wie es der Edelmut der Macht nie zu tun vermag. Es ist auch natürlich, die verdorbene Macht hat ihn nötig sich mit ihm zu bedecken. Das Volk kann ohne Empörung die Rechtlosigkeit der Macht nicht bis auf ihre Schamteile entblößt vor seinen Augen sehen; darum ist auch das höchste Verderben der Macht genötigt, in gewissen Augenblicken von dem äußern Schein des Wohlwollens ob sie gleich sein Wesen tief in ihrem Innern verachtet einen in die Augen fallenden schimmernden Gebrauch zu machen. Ein zweiter Fall, in dem sie in der Hülle des Wohlwollens und Zutrauens erscheint, ist dieser: Sie vergißt zu Zeiten in der Behaglichkeit ihrer Schäferstunden, daß sie Macht ist und nimmt im Taumel solcher Wonnetage den Sinnengenuß des tierischen Wohlwollens mit wie ihre Geige, ihre Maitresse, ihre Trommeln und den ganzen Quark ihres menschlichen Spiels. Indessen glaubt sie freilich in diesem Fall nie, daß ihr Wohlwollen zu diesem Quark gehöre. Der tierisch sinnliche Mensch weiß es nie an sich selber, wenn er aus Selbstsucht handelt; die tierisch sinnliche Macht ebensowenig. 2s Beide dichten sich in allem ihrem Tun edlere Beweggründe an als die, die sie wirklich darin leiten und beide sind in diesem Zustand unfähig, das Verderben der Reize zu erkennen, welche die Ansprüche an die Gegenstände ihrer Leidenschaft in ihrem Innersten beleben. Daher glaubt die Macht auch in jedem Fall, sie hasse das Recht des Volks nicht, sondern nur seinen Mißverstand und seinen Mißbrauch und auch diesen nicht um ihrer selbst, sondern um des öffentlichen Wohls willen und wenn sie auch noch so empört über deinen Anspruch mit dir im Streit ist, so wird sie dir immer antworten, sie begehre für sich nichts, sie wolle gern jedermann alle Freiheit uns alles Recht lassen, das ein jeder immer wünschen könne, wenn es nur möglich wäre, aber sie sieht in jedem solchen Fall immer die schrecklichsten Gefahren, die es haben müsse, wenn man Gefahren genug hätte auch nur daran zu gedenken, den Wünschen des Volks nachzugeben und irgend ein Gefühl des Bedürfnisses einer wirklichen bürgerlichen Selbstständigkeit in ihm rege werden zu lassen oder ihm auch nur einen Schatten einer ihm gesetzlich sichernden Rechtsform zu gestatten. Diese Sprache aber zu verstehen, muß du darauf achten, wie sie sich benimmt, wenn die Sache ihres Diensts Schritte fordert, deren Kühnheit und deren Gesetzlosigkeit das Land allerdings in Gefahr bringen könnte. In diesem Fall wirst du sie immer aus bloß mögliche Gefahren keine Rücksicht nehmen, sondern vielmehr ihre Gelüste immer standhaft durchsetzen sehen. Aber hingegen, wo sie bestimmt das Gegenteil von dem wünscht, was sie diplomatisch als ihren Willen und als ihre Meinung beurkundet, da handelt sie denn freilich gar nicht selten mit einer Großmutterängstlichkeit, die sich zu ihrem Backenbart und zu ihrer Stirne gar nicht schickt. Sie sieht in diesem Falle immer Gespenster, an die sie in ihren Schäferstunden gar nicht glaubt, die sie aber in den Stunden ihrer Sorgen immer gern für das Volk in den Kalender setzt, sie wird auch in unsern Tagen in dem Bedürfnis den Glauben an die Gespenster durch den Kalender zu befördern trefflich bedient. Die Kunst der Diplomatie und ihrer Kanzleien hat sich im Greisenalter des Weltteils mit der Kunst der Gelehrten, der Volksschriftsteller, der Kalendermacher vereinigt, die öffentliche Angelegenheit des Menschengeschlechts allgemein zugunsten der Macht in ein trügendes Licht zu setzen. Unsere Väter verstunden es kaum ihr bestes Recht zur Schau zu tragen, wie jetzt ein gemeiner Sekretär das schreiendste Unrecht seiner Stelle als ihr hohes Recht und ihre große Gnade zur Schau zu tragen, Fertigkeit hat. Aber diese Sekretär-, Kalendermacher- und Schriftstellerfertigkeiten, insofern sie also die Wahrheit und das Recht der leidenden Menge mit einem Nebel umhüllen und das Anrecht der Gewalt in ein trügendes, schimmerndes Licht setzen und der Nationen Verblendung gegen sich selbst, sind alles Folgen der traurigen Wahrheit, daß die Verwirrung unserer alternden Staatskünste das Wesen unsers guten menschlichen Daseins verschlungen habe und Sittlichkeit, häusliche Kraft und gesetzliches Recht allgemein dem glänzenden Elend der öffentlichen Staatsscheinordnung unterliegen müssen. Sie sind alle Folgen der hieraus entstehenden bürgerlichen Entmannung aller Stände, der Aufhebung des Gleichgewichts aller innern Kräfte des Staats, sie sind Folgen der traurigen Wahrheit, daß wir nur öffentliche Menschen geworden sind und keine Privatmenschen mehr sein können. Durch sie haben wir den süßen Namen Vaterland verloren und sind Staatsbürger geworden. Durch sie haben wir die gemäßigte Stimmung des obrigkeitlichen Ansehens verloren, und ihr die kitzelnden Anmaßungen der Souveränitätsrechte unterschieben gelernt; durch sie ist der Heldensinn des Kabinettsgeistes, der dem letzten Nachfolger Ludwig XIV. sein Schicksal bereitete, bis in die Ratsstuben der reichsstädtischen Ehrbarkeit gedrungen und hat den Mann am Platz, auch in Verfassungen, die mit der französischen Monarchie gar keine Ähnlichkeit haben, dahin gebracht mit der ganzen Staatskunst ihrer Kabinettskrümmungen und ihrer Kabinettsgewalttätigkeiten regieren zu wollen und die Individuen im Staat bloß als Kopf, Nummer, Gewehr, kurz als ein totes Verhältnis eines nur als Masse existierenden Wesens anzusehen. Es ist aber für Europa wichtig, daß seine à la Louis XIV. Existenz oder vielmehr das Affenspiel ihrer armseligen und allgemeinen Nachahmung endlich sein Ziel finde und der Mensch im Vaterlande allgemein wieder vor sich selbst und vor seiner Obrigkeit als er selbst erscheinen dürfe. Ich will einige Züge der Schwäche und der Gesetzlosigkeit, zu welchen das Heldensystem eines solchen Hoheits- und Kabinettsgeists die tierischen Neigungen der Gewalthaber in unserm Weltteil so vielseitig hingelenkt haben, entwerfen und selbige mit den Gesinnungen und dem Betragen einer wahrhaft gesetzlichen Gemütsstimmung und einer wahrhaft rechtlichen Handlungsweise des gemäßigten bürgerlichen Regierungsansehens in Vergleichung setzen. Die Gesetzlose Gewalt glaubt, sie sei selber das Gesetz, sie wähnt, Gesetz und Recht liege in ihr, wie die Eier in den Hühnern. Was der Untertan im Schweiß seines Angesichts verdient und was ihm Gott in seiner Gnade gibt, das meint sie seien alles ihre Eier. Wenn sie den Wohlstand im Lande siehet, so spricht sie, die Hand auf den Wanst: Ich habe ihn mit Schmerzen geboren und wenn es übel im Lande geht, so sagt sie, den Zeigefinger über die Nase: Die gottlosen Leute, ich habe treulich gewarnt, aber wer vermag etwas wider den, der im Himmel regiert. Das gesellschaftliche Recht nicht also. Wenn es schon im Lande gut geht, so glaubt es doch nicht, daß es darum übel gehen müsse, wenn die Macht schon nicht über die Gesetze erhoben und das Recht des Volks schon nicht in der Hand der Willkür wäre. Es meint gar nicht, daß der gute Zustand des Menschengeschlechts auf das gedoppelte Elend des Dienstsbrots und Gnadenbrots gebauet werden müsse. Es erkennet, daß derselbe auf den Verdienst des selbständigen Mannes und auf die Kraft und Wahrheit eines gesicherten gesellschaftlichen Rechts gebauet werden soll. Der Kabinettsgeist der französischen Politik oder die willkürliche Gewalt hingegen will das Menschengeschlecht nur am Diensttisch sehen, nur mit Gnadenbrot füttern. Die Macht ist desnahen auch in ihrer höchsten Spannung für die Erhaltung des behaglichen Lustlebens ihrer Willkür, solange sie auf ihrem Thron das ihr entgegenstehende Recht als ein Schemel zu ihren Füßen liegen siehet, von Herzen gern eine hochgeschmückte, angebetete Mutter der Gnaden; aber sie wird dadurch nichts weniger als ein Vater irgend eines gesetzlichen Rechts. Sie hasset das Recht bis auf seinen Namen. Wenn die Spur eines solchen Anspruchs auf dem Wege ist, du kennst die Mutter der Gnade nicht mehr, sie steht denn unter ihren Kindern wie die Engländer in Indien. Sie kennt dann die Kinder nicht mehr, sie sieht denn nur Volk und im Volk den Feind ihres Tiersinns, der ihr nicht für die Welt geschweige für das dumme Zeug, das das Volksrecht heißt, feil ist. Das gesellschaftliche Recht macht Treue und Wahrheit zur gegenseitigen Pflicht aller gesellschaftlich vereinigten Menschen. Der Heldensinn der französischen Staatskünste meint freilich auch, alles sei ihm Treue und Wahrheit schuldig, er aber niemand. Das gesellschaftliche Recht weiß, daß aller Menschen Augen sehen, aller Menschen Ohren hören und aller Menschen Köpfe denken sollen, nach ihrer Kraft und nach ihrer Notdurft. Das gesellschaftliche Anrecht hingegen meint, seine Augen sehen für alle, seine Ohren hören für alle und sein Schädel denke für alle. Das gesellschaftliche Recht gründet die Selbständigkeit des Staats auf die Selbständigkeit des Bürgers und den Reichtum des Staats auf den sichern Wohlstand der Individuen. Über die gesetzlose Gewalt gründet die Selbständigkeit des Staats aus den willenlosen Gehorsam eines rechtlosen Volks und den Nationalreichtum auf die Leichtigkeit der Eingriffe in die Tasche der Bürger. Ein solcher Reichtum aber ist dann auch hors de loi und eine solche Selbständigkeit hors de foi . Das gesellschaftliche Verderben kennt kein Ganzes als in den Individuen und keine gesellschaftliche Vollkommenheit des Ganzen die auf das gesellschaftliche Verderben der Individuen gegründet ist. Aber auf dem Schleichwege der Usurpation wittert man überall Gräber und fürchtet, wann von der gesellschaftlichen Selbständigkeit der Individuen die Rede ist, nichts so sehr als einen offenen Rat. Das gesellschaftliche Recht kennt die Schwäche und das Verderben der Grundkräfte unserer tierischen Natur im gesellschaftlichen Zustand und schont denselben wie ein Mensch seine Eingeweide, wenn er weiß, daß sie krank sind, aber das gesellschaftliche Anrecht weiß nichts von dieser Schonung, es ist ihm gar nichts daran gelegen, daß die Eingeweide des Volks gesund seien. Im Gegenteil, es fürchtet das Mark in den Gebeinen des Mannes und findet im Geruch der Verwesung des Volks die Sicherheit ihres Dienstes. Das gesellschaftliche Recht erkennt in der Macht den Mittelpunkt aller physischen, d. i. aller tierischen Kraft, folglich auch aller tierischen Leidenschaft und gibt deswegen die heiligen Worte: schuldig oder unschuldig so wenig als das Gut und das Blut des Volks in die Hand ihrer ungezähmten und unbeschränkten Willkür, es erkennt den Anspruch der Macht an willkürliche Gewalt als eine unzweideutige und psychologisch notwendige Folge des freien Spiels ihres Tiersinns und unterwirft das Recht des Volks in keinem Fall der Selbstsucht und dem Selbstbetrug ihres Verderbens. Der allgemeine Grund des gesellschaftlichen Zustands und vorzüglich der individuellen Gefühle meines Geschlechts im Besitz unverhältnismäßiger gesellschaftlicher Kräfte fordern diese Vorsicht unumgänglich. Die Macht läßt es freilich nie an sich kommen, daß sie im Fall sie begehrt und in jedem Anspruch ex plenitudine potestatis wie der h. Vater ex plenitudine sanctitatis , daß das Volk sie für parteiisch anerkenne und gebärdet sich allemal, wenn dieses gegen ihre himmelreine Unschuld und Unparteilichkeit einen Zweifel zu äußern wagt, wie auch seine Heiligkeit es getan haben, da einst ihre Söhne, unsere Väter an seine allerheiligsten Unschuld und an seiner unbezweifelten Unparteilichkeit zu zweifeln anfingen. Indessen fanden sie doch damals wie wir jetzt, der Papst und die Macht spreche in diesem Falle in ihrer eigenen Sache und die menschliche Natur zeuge laut wider den Spruch ihrer beiderseitigen Selbstsucht. Wer sagt, daß er unparteiisch Ansprüche mache, der sagt, daß er gelüste, ohne daß er wolle und das können die Menschen nicht, die wir kennen, darum glauben wir es der Macht nicht, so heilig beide es uns auch zusichern. Jede Macht kennt den Grund der Hartgläubigkeit des Menschengeschlechts über diesen Gegenstand ganz wohl. Sie hat desnahen auch in ihrer Verlegenheit, in der sie sich befindet, keine größere Angelegenheit als das Zutrauen des Volks an ihre Weisheit und Güte, vorzüglich aber an den Reichtum ihrer Gnadenfülle in dem Grad zu befördern als sie durch die Umstände der Zeit dahin getrieben wird, um der nun einmal bestehenden Ordnung willen und von der Sorge der Selbsterhaltung gedrängt nun für einmal widerrechtlich und gewaltsam handeln zu müssen. Sowie sie durch Betrachtungen dieser Art ihre Zeremonienexistenz auf die Spitze gestellt und dadurch sich in Verlegenheit sieht, wird sie dann auch vermöge ihrer Natur immer lebhafter und tätiger im Geist der alten französischen Politik alle Wahrheit und alles Recht, das ihrer Selbstsucht entgegensteht, unwirksam zu machen und besonders alle Formen zu entkräften zu suchen, durch welche ihre Vorfahren gesetzlich gezwungen worden die Worte schuldig oder unschuldig in dem Munde der anspruchlosen Unparteilichkeit zu lassen. Der alte Überrest dieser alle Staatskunst zu Grund richtenden Staatsmännerkunst vermag es nicht anders. Aber das gesellschaftliche Recht, der echte Magistraturgeist, der echte ständische, der echte Parlaments-, der echte deutsche Regierungsgeist erhebt sich über diese Schwächen dieser alten französischen Selbstsucht. Er sieht in den gesetzlichen Zwangsmitteln gegen seine Willkür ebensowohl als in den gesetzlichen Zwangsmitteln gegen die Begierlichkeit des Volks die Sicherheit seiner rechtlichen Stellung und die Sicherheit der rechtlichen Stellung des Volks. Er erkennt daher den Anspruch des Volks an Selbständigkeit in seinem Recht als einen wesentlichen Teil einer wirklich rechtmäßigen gesellschaftlichen Verfassung und sucht im Gefolg dieser Ueberzeugung in jedem Fall demselben mit heiliger Sorgfalt die Rechte und Freiheiten und alle pacta conventa aufrecht zu erhalten, die von frommen ernsten Vätern zur Sicherheit eines gesegneten und löblich gefreiten Zustandes ihrer Nachkommen in Urkunden verfaßt und bestimmt waren Jahrhunderte dazustehen als ein reiner gesellschaftlicher Wille gegen alles Unrecht und gegen alle Mummereien der Macht. Und wenn es auch im Lauf der Zeiten geschieht, daß der Buchstabe solcher Urkunden dem Volke wirklich unnütz und sogar schädlich werden könnte, so forschet das gesellschaftliche Recht mit treuem offenen Ernst dem Geist und dem Wesen dieser Urkunden nach und trachtet den Grad der Ehrenfestigkeit, der Selbstständigkeit und des unkränkbaren rechtlich gesicherten Zustandes, den diese Urkunden für das Volk ansprechen, demselben auch dennoch zu erhalten, wenn der Buchstabe der Urkunde der Macht auch wirklich Gelegenheit und Entschuldigungsgründe an die Hand geben würde auch das Wesen dieser Rechte mit ihrer veralterten Form unter den Tisch schlüpfen zu lassen. Ich will mit der Aeußerung nichts weniger als die Wahrheit entkräften, daß die Reize diesen Grundsätzen entgegen zu handeln vorzüglich in unseren Tagen sehr groß sind, wo Recht und Gesetz aus der ganzen Weite unseres Weltteils das wesentliche ihrer Kraft, den tierischen Reiz, selbige handhaben zu wollen so vielseitig verloren haben. Ich gestehe sogar, auch wo das Staatsgebäude in seinen innern Teilen noch nicht so morsch ist, als die meisten europäischen, kommt die menschliche Natur dem gesellschaftlichen Recht dennoch immer in die Quere. Der Mann am Platz hat immer gegen seine Mitbürger Kräfte in seiner Hand, deren Maß nicht sorgfältig genug mit den Kräften seiner Mitbürger abgemessen ist und der Besitz unverhältnismäßiger gesellschaftlicher Kräfte hat indessen in jedem Fall auf unser Geschlecht die entscheidende Wirkung, daß er gesellschaftlich unrechtmäßige Gelüste und Ansprüche und zugleich mit ihnen die Täuschung in unserem Innersten erzeugt, daß diese Gelüste und Ansprüche gesellschaftlich rechtmäßig seien. Also in den Fundamenten unseres Rechts, durch unsere Selbstzucht getäuscht, kommen wir im Besitz der Macht immer leichter dahin altfranzösisch und nicht altdeutsch regieren zu wollen und werden durch die Gutmütigkeit unserer Schwäche und den Reichtum unserer Zeit in unserer Politik bis zur Bizarrerie inkonsequent, wohltätig und tyrannisch, raubsüchtig und barmherzig, blutdürstig und milde, billig und ungerecht, liebreich und mörderisch, alles durcheinander, je nachdem die Zeit und die Stunde. Wir vergeben nämlich von dem, was wir selber für unser Recht erklären oder einmal dafür erklärt haben, nie nichts und beschützen jede unverhältnismäßige tierische Kraft, die im gesellschaftlichen Zustande in unserer Hand ist, mit aller Gewaltsamkeit und mit aller List, deren unsere tierische Natur fähig ist, verbinden aber mit aller dieser staatsbürgerlichen Verhärtung dennoch, wo wir nur immer können, das tierische Wohlwollen, das beim Besitz großer tierischer Kräfte vorzügliche Reize für unsere ebenso gemächliche als stolze, ebenso träge als kühne, ebenso matt sinnliche als blutdürstige Natur hat. Der Cyklop streichelt die Widder und Schafe, die er melkt und schlachtet und wenn der europäische Feudalherr das gerichtlich an seine Erdscholle angeschriebene Volk zu solchen Widdern und Schafen erniedrigt hat, so verbindet, wo er nicht selber, doch etwa seine Frau oder eine Tante, das ernste Beharren auf allen, auch den kleinsten solcher Rechte, zuzeiten mit einer Christenmilde gegen die Unglücklichsten unter ihren rechtlosen Leuten, die von den Lehrern und Predigern der Nachbarschaft von allen Kanzeln als unübertreffliche Muster der höchsten menschlichen Tugend angepriesen wird. Unsere tierische Natur vermag es nicht, im Besitz unverhältnismäßiger gesellschaftlicher Kräfte, ihr wahres Verhältnis gegen unsere Mitmenschen nicht zu mißkennen. Solche Kräfte löschen das Gefühl unserer Personalschwäche und die dieser Schwäche angemessene Mäßigung unserer tierischen Ansprüche in unserem Innern aus. Das ist wahr, vom großen König bis auf den niedrigsten Büttel, der im Namen des Staats als ein Unmensch mit trotziger Gebärde zu dem Unglücklichen kommt, der die drückenden Auflagen nicht erschwingen kann und ihm sein kümmerliches tägliches Brot wegnimmt. Der Mensch ist beim vollen Leben der tierischen Grundgefühle seiner Natur unfähig gesellschaftlich gut, das ist gesellschaftlich rechtlich zu regieren. Er wird es nur durch die Kraft der Gesetze, die ihm im Besitz unverhältnismäßiger gesellschaftlicher Kräfte in die Schranken des gesellschaftlichen Rechts hinein nötigen. Das Bedürfnis dieser Einschränkung ist im gesellschaftlichen Zustand um so wesentlicher, da die Ansprüche auf den Besitzstand in demselben im Innersten unserer Natur durch eben die Gefühle belebt werden, die die Ansprüche des einfachen Tierrechts und der einfachen Tierkraft zum Verderben des Naturstandes beleben. Allenthalben spricht der Mensch im bürgerlichen Leben das Monopolium der Harmlosigkeit an. Lebe er in der sorglosen Kraft des Löwen oder als ein um seine Nahrung bekümmerter Wolf oder habe er vor Alter und vor Gram den Wolf und den Tiger abgelegt und geruhe jetzt sich als ein geladener Esel durch die Welt zu schleppen, in allen Fällen spricht er für sich selbst ein Recht an, das wie das Bild der Ewigkeit von ihm selbst ausgeht und in ihn selbst zurückkehrt. Der Mensch gehet, entweder durch tierische Unbehilflichkeit gezwungen oder durch den Besitz überwiegender Kräfte gereizt, freiwillig in den gesellschaftlichen Zustand hinüber. Im ersten Fall erscheint er in demselben furchtsam, kriechend, hinterlistig und niederträchtig. Im andern Fall kalt, anmaßlich, nach Gewalt lüstern und wo er hierin Widerstand findet, trotzend, gewalttätig, blutdürstend und grausam. Dennoch erscheint er, mitten in aller dieser Verschiedenheit, welche die zwei Grundquellen des gesellschaftlichen Zustandes über ihn verhängen, in demselben wesentlich als das nämliche Geschöpf, welches er im einfachen ersten Verderben des Naturstandes schon anfing zu werden. Alle seine gesellschaftlichen Angewöhnungen vermögen es nicht die Neigungen seiner ursprünglichen bloß tierischen Entwicklung in ihm auszulöschen. Auch da, wo König und Schwert, Gesetz und Beruf, den Instinkt bis an die Wurzeln auszulöschen scheinen, auch da liebt der Mensch seine Marmotte, seine Gazelle, sein Kind, seinen Hund und sein Pferd. Leerheit des Geistes und das Versinken in taumelndes Träumen ist ihm Wonne des Lebens und er liebt alles, was neu ist und alles, was glänzt. Dem Fuchsjäger im Bergschloß ist Wald und Flur heilig, wie sie sein Gott schuf, die aufgeworfene Erde ein Fluch. Der Kaufmann führt den fremden Mann in sein Haus und fragt ihn, nachdem er gegessen und getrunken, wie es in seinem Lande geht. In jedem Stand und in jedem Alter findest du Leute, die dir für den morgenden Tag heute nicht vom Stuhl aufstehen und das Glück eines künftigen Jahres nicht mit einer Pfeife Tabak kaufen, die sie eben im Munde haben. Auch königliche Kunst ist nicht imstande dem wesentlichen Geist des Naturlebens eine andere Richtung zu geben als diejenige, die er im mühseligen Kot des sklavischen Bauernlebens und in der freien Gaukelpfütze des Gauner- und Bettlerlebens auch nimmt. Der Mensch wird durch alle Vorteile und durch alle Nachteile des gesellschaftlichen Zustands genau auf eben die Art modifiziert wie ihn die Vorteile oder Nachteile des Natureinflusses selber modifizieren. Der Reichtum macht ihn schlapp wie der Genuß der schwelgenden Natur. Monopolien und übel kalkulierte Standesrechte machen ihn barbarisch wie die Riesenkraft, und die Mühseligkeit in der Wohnstube beugt seinen Nacken wie die Mühseligkeit in Grüften und Höhlen und wenn er im Besitz des Reichtums und der Macht gewaltsamer erscheint als in Abhängigkeit und Armut, so ist dieser Unterschied nicht wesentlich; ein lahmer Affe und eine sterbende Katze nähren in ihrem Innersten eben die Gefühle, die diese Tiere in ihrem gesunden Zustande beleben. Die Grundlagen der menschlichen Natur bleiben in allen Verhältnissen des gesellschaftlichen Lebens immer die nämlichen. Der Mensch als Geschlecht ist nur tierisch und als tierisch sich immer gleich. Deswegen ist auch die Selbständigkeit, auf die der Mensch im gesellschaftlichen Leben Ansprüche macht, allgemein mit der ganzen Lebhaftigkeit seiner tierischen Naturgefühle belebt. Das gesellschaftliche Recht sondert zwar freilich die Ansprüche meiner tierischen Natur von denjenigen meiner gesellschaftlichen Rechtlichkeit, aber meine Natur sondert sie nicht und sowie die so Kraft der Gesetzgebung meine Natur nicht bändigt, so verschlingt unsere tierische Selbstsucht allenthalben unsere gesellschaftliche Rechtlichkeit und führt uns mit starker Hand dahin in allen Verhältnissen den Begriff unserer bürgerlichen Selbständigkeit an die selbstsüchtigen Gefühle unserer besonderen Lagen anzuketten. Dadurch aber verengern wir unser Herz gegen alle wirkliche gesellschaftliche Wahrheit und gegen alles wirkliche gesellschaftliche Recht und werfen mitten unter den rasendsten Ansprüchen an die ausschweifendsten gesellschaftlichen Genüsse das Fundament des gesellschaftlichen Rechts, die gesetzliche Selbständigkeit des Bürgers, allgemein als ein nichtiges Zeug weg. Sie ist uns mit dieser Stimmung allgemein für jeden Sinnengenuß feil; der Arme gibt sie für sein Brot, der Reiche für Spielwerk. das noch weniger als Brot wert ist. Der Mann am Platz verhandelt sie in seinem Stimmengewerb, der Pfaff opfert sie seiner Kutte und im Streit der Macht und des Rechts hilft das Volk immer der ersteren gegen das letztere und schlägt für wenige Kreuzer des Tags im Dienst der Macht den rechtlichen Mann im Lande tot, sobald diese nur pfeift oder trompetet. Naturfreiheit und gesellschaftliches Recht sind in unserm Geschlecht ewig im Kampf. Der Aufrührer und der König, der Edelmann und der Jud, der Patrizier und der Leibeigene streben alle nach den Monopolien der Naturfreiheit für sich und gegen alle andere. Daher ruht das gesellschaftliche Recht und mit ihm die bürgerliche Selbständigkeit wesentlich aus einer die individuellen Ansprüche unserer tierischen Natur allgemein hemmenden Anordnung der Berufsbildung des bürgerlichen Menschen, diese aber aus der Kunst der innersten Gefühle meiner tierischen Natur zu gunsten des gesellschaftlichen Rechts und der gesellschaftlichen Ordnung umzustimmen und zu verstümmeln. Die Kunst dieser Verstümmelung aber ruhet ganz auf den Gesetzen meiner tierischen Täuschung. Der Tiersinn deiner Natur muß es nicht ahnen, daß du ihn schwächst, er muß glauben, du gebest ihm, was du ihm nur läßt, er muß nicht wissen, was du ihm nimmst; er muß dir nicht zuschreiben, was du ihn leiden machst; er muß das selber wünschen, wozu du ihn hinlenkst und das, was du ihm zur andern Natur machest, kaum von dem unterscheiden, was in seiner ersten schon da war. Anstrengung, Lebensordnung, das schlicht Wandeln im ewig gleichen Berufspfad, muß ihm werden, was ihm sein Instinkt war. Er muß es nicht ausstehen können, il faut qu'il se désole . wenn er außer dem Gleis seiner bürgerlichen Beschränkung wandelt. Jeder Lebensgenuß muß in seiner getäuschten Vorstellung am Verdienst hangen wie die Blüte am Baum und er muß gewohnt werden den ganzen Sommer seines Lebens ruhig aus die Früchte seiner Arbeit zu warten, wie der Bauer seinen Sommer über auf das Reifen seiner Früchte wartet. So und nicht anders machst du den Menschen zum Bürger. Es ist nicht leicht: die blutende Wunde, die du seinem Tiersinn beibringest; muß beinahe heil sein, ehe er weiß, was links und rechts ist; wartest du, bis alle Gefühle seiner tierischen Sehnsucht und seines Trotzes in vollem Leben dastehen, mit dieser Täuschung, so hast du den einzigen sichern Zeitpunkt dieser Täuschung ungenützt vorbeigehen lassen und mußt dann unter Martern und Qualen zum Tode bringen, was du mit einem leichten Hauch hättest auslöschen können. Und wenn du dann nach den Gesetzen deiner sittlichen Natur zu diesem Ziel kommen willst, so wirst du dieses nicht anders als mit unendlicher Mühe höchst unsicher erreichen. Tausendmal werden dich Mißmut und Not zu den Gesetzen deiner tierischen Natur zurücklenken, aber nur selten wird es nicht zu spät sein. Diese Verstümmelung beim Menschen, der zum vollen Leben seiner tierischen Kraft gereifet, ist beinahe nicht mehr möglich, ohne daß sie ein Gift in seinem Innersten erzeuge, das selten anders als mit dem Tode seiner Menschlichkeit endet. Vollendest du sie aber durch eine weise, menschliche Täuschung, ehe der Mensch weiß, was links und rechts ist, so bauet dann die Kraft seiner tierischen Natur selber ihr Werk auf das Fundament deiner vollendeten Kunst. Die Grundwahrheit der tierischen Natur, das ist, die Ansprüche meiner unverstümmelten tierischen Kraft, verschwinden dann im Menschen, soweit du ihm tierische Vorstellungen, die dieser Grundwahrheit seiner Natur entgegen stehen, unterschoben hast. Dann geht der Mensch im Joch des bürgerlichen Lebens einher, ohne die Wonne des Naturstands gekannt zu haben und ist durch seine Täuschung befriedigt und imstande sich selber mitten durch alle Beschwerlichkeiten des bürgerlichen Lebens einen ihm befriedigenden Ersatz des nicht gekannten und nicht genossenen Naturstandes zu verschassen und die bildende Kraft des gesellschaftlichen Zustandes mit allen ihren Vorteilen zu genießen ohne durch das Bewußtsein des verlorenen Naturstands und seiner Reize sich immerwährend gequält und unglücklich zu fühlen. Sein Verstand ist gebildet; er erkennt in demselben einen sichereren Führer seines Lebens als seinen Instinkt, jedes Werk seiner Hände machet ihm Freude; was ihn schwer dünkt, befriedigt ihn höher, seine Lasten sind Sorgen für die, so er liebt; die Ruhe seines Alters ist sicher; sein Wille wirkt über sein Grab. Er schließt sein Eigentum mit einem Riegel und die Welt hat kein Recht gegen diesen Riegel. Aber du hast ihn getäuscht. Was kannst du dafür, daß du ihn so verstümmeln mußtest? Solltest du ihn durch deine Verstümmelung rasend machen, damit er nicht getäuscht werde? Oder solltest du ihn gar nicht verstümmeln? Könnte er da sein und leben im gesellschaftlichen Zustand ohne diese Verstümmelung? Es ist nicht möglich, es bleibt keine Frage übrig als diese: Muß sie nach den Gesetzen meiner tierischen oder nach denjenigen meiner sittlichen Natur erzielet werden? Erzielet muß sie sein oder der Mensch wird kein gesellschaftliches Geschöpf und lebt in der bürgerlichen Gesellschaft als ein elender, verdorbener unbrauchbarer Naturmensch. Aber wird der Mensch durch die Folgen dieser Verstümmelung vollendet? Wird er durch die Folgen seiner bürgerlichen Bildung und seines gesellschaftlichen Rechts in seinem Innersten beruhigt? Befriedigt auch der beste gesellschaftliche Zustand mein Geschlecht zuverlässig? Wenn ich in einem Stand und Beruf alles bin, was ich darin werden kann, wenn mein Glück durch mein Recht gesichert würde und ich selbst dahin gelangte, wo so wenige Sterbliche gelangen, daß die Art und Weise wie ich als Bürger die Welt ansehe, mit derjenigen wie sie mein Richter ins Auge faßt die nämliche ist: selbst wenn ich den Irrtum und Tiersinn der Macht, unter der ich stehe, vom Gesetz wie den meinigen beschränkt sehe und in jedem Streit meines unparteiischen Rechts sicher bin, kurz, wenn ich im vollen Sinn des Worts Bürger bin und das Wort meiner Väter, das im Munde ihrer Söhne erstickt und durch mein Leben entweihet wurde, wenn das Wort meiner Väter: Freiheit – Freiheit – wieder laut schallen würde im Mund glücklicher, ungekränkter, rechtlicher Menschen, wäre ich dann in meinem Innersten befriedigt? Ich sollte es denken, aber es ist nicht wahr, der Traum ist verschwunden, der mein Leben verschlang; das gesellschaftliche Recht befriedigt mich nicht, der gesellschaftliche Zustand vollendet mich nicht; ich vermag es so wenig auf dem Punkt meiner bürgerlichen Ausbildung beruhigt stehen zu bleiben, als auf demjenigen des bloß tierischen Sinnengenusses, ich bin in jedem Fall durch seine Ausbildung verstümmelt, Mißtrauen, Schiefheit und Unruhe ist in meine Seele gekommen, die kein gesellschaftliches Recht je ganz auslöscht. Ich lebe als Tiermensch vollends unbefriedigt im gesellschaftlichen Zustand, der Genuß des Rechts ist für mein tierisches Wesen nur Schein. Für dieses ist mir die volle Kraft meines Instinkts und seiner unbeschränkten Freiheit wirkliches Recht. Dieses mangelt mir im bürgerlichen Leben ganz, ich finde mich deswegen in meinen tierischen Ansprüchen am Ende einer jeden bürgerlichen Laufbahn immer betrogen. Der gesellschaftliche Zustand weckt in jedem Verhältnis Bedürfnisse, die er nicht befriedigt und Neigungen, die er wieder erstickt. Er löset das Fundament meiner tierischen Harmlosigkeit, die Harmonie meiner tierischen Kräfte in meinem Innersten auf und untergräbt dadurch das Fundament meiner tierischen Glückseligkeit in seinem Wesen. Ich gäbe Reichtum und Ehre, könnte ich diese tierische Harmonie und das Wohlwollen meiner selbst wieder herstellen. Ich kann es nicht. Der Staat gehet zu Grunde, wenn es da ist und ich gehe zu Grunde wenn es mangelt. Freiheit! Freiheit! auch du bist ein Kind dieser geopferten Harmonie meiner tierischen Kräfte, auch du ruhest auf tiefem Verderben meiner Natur und auf dem ganzen Verlust meines Instinkts und meines Wohlwollens.   [Die folgende Fußnote ist aus technischen Gründen im Text wiedergegeben. Re] Auch der reinste gesellschaftliche Freiheitsbegriff, insofern er nur gesellschaftlich ist, ist bloß an sich ein Regulativ meines tierischen Verderbens und ruhet als solcher ganz auf dem Egoismus dieses Verderbens. Sein Recht ist aber an sich weniger als reines Recht und seine Mittel an sich selbst sind und müssen wie die Mittel der Macht insoweit bloße tierische Gewalttätigkeit sein. Auch wirst du sie nie anders finden, das aber ändert ihren bürgerlichen Wert nicht, der gesellschaftliche Zustand ist in seinem Wesen ein Gewaltzustand und die Gewalt des gesellschaftlichen Rechts ist bei allem seinem Verderben und bei allem seinem Nachstehen hinter der gewaltlosen Moralität dennoch unendlich mehr wert als die Gewalt der Rechtlosigkeit. Indessen ist es gleich wahr, ein konsequentes Freiheitsregiment und ein konsequentes Despotenregiment grenzen in den Gewaltmitteln aneinander. Darum aber erscheint die bürgerliche Freiheit auf Erden nie rein, ich sage noch mehr, Freiheit, bloß gesellschaftlich kalkuliert, ist für unser Geschlecht ein unmöglicher Zustand, auch erschien sie auf Erden noch nie in aller Blöße ihrer inneren Wahrheit. Wie sie wirklich in der Welt erscheinet, ist sie wie alle wirklichen Formen der gesellschaftlichen Ordnung nirgends ein Werk eines reinen Kalküls, sondern immer ein Resultat des Gemisches meiner tierischen, gesellschaftlichen und sittlichen Zwecke, nur ein Werk des Zufalls und die bürgerliche Freiheit, wie sie wirklich in der Welt ist, also diejenige, von der ich allein rede, ist wie alle wirklichen Formen der gesellschaftlichen Ordnung nirgends ein Werk der reinen Vernunft, sondern allenthalben ein Werk des Zufalls und meistenteils die Wirkung von Augenblicken, die das freie Spiel der individuellen Gelüste der Menge gegen die individuellen Anmaßungen derer, die vor der Freiheitsepoche Meister im Lande waren, begünstigen. Der Royalismus, der Aristokratismus und der Demokratismus sind deswegen in ihrem Ursprung sowohl als in ihren Wirkungen auf die Gemütsstimmung und inneren Endzwecke der Gewalthaber ein und eben dieselbe Sache. Allenthalben lenken sie die Inhaber der Macht dahin ihre individuellen Ansprüche an die Freiheit des Naturlebens so hoch zu spannen als möglich und den schwächern Mann im Lande zu zwingen zu ihren Gunsten eben diesen Ansprüchen zu entsagen. Der innere Zweck des Royalismus ist also Naturfreiheit des Königs, seiner Familie und seines Dienstpersonals. Der innere Zweck der Aristokratie ist Naturfreiheit der Senatoren, ihrer Familien und ihres Dienstpersonals. Der innere Zweck der Demokratie ist dem Schein nach Naturfreiheit der Menge, bewirkt und erhalten durch die Dienstleistungen der Demagogen, in der Wahrheit aber Naturfreiheit der Demagogen, bewirkt und erhalten durch die Dienstleistungen der Menge. Volksfreiheit, wie sie in der Welt als Staatsform zum Vorschein kam, ist beinahe fast ohne Ausnahme eine Folge der aufgeschreckten Volkskraft gegen die Ansprüche der Macht. Demokratismus ist als Regierungsform nicht Freiheit sondern Regierungsform und wird daher bei den Teilhabern der öffentlichen Macht mit eben dem Gefühl belebt, die dem reinen Recht des Menschengeschlechts auf den Thronen, in den Rathäusern, in den Klöstern und selber in den Fabrikstuben allenthalben in den Weg stehen. Die Folgen, die das Gefühl des tierischen Übergewichts über meine Nebenmenschen auf das Verderben meiner gesellschaftlichen Rechtlichkeit haben, sind im Demokratismus, im Royalismus und im Aristokratismus die nämliche Sache. Allenthalben endet der physische Gewalthaber, sein Name heiße, wie er wolle, seine Maßregeln zur Beschützung seiner individuellen Ansprüche, wenn er diese in Gefahr glaubt, mit dem Schreckenssystem und mildert sein Schreckenssystem wieder durch Inkonsequenzen gegen seine Grundsätze. Die von Gott befreiten Staaten erliegen unter dieser menschlichen Schwäche, wie die von Gott in seinem ewigen Rat zur Regierung der Völker bestimmten Fürstensöhne und Töchter. Jede Regierungsform stehet vermöge ihres Wesens immer schwankend zwischen den selbsüchtigen Ansprüchen unserer tierischen Natur und der Reinheit der öffentlichen Bedürfnisse und des öffentlichen Willens. Alle Regierungen taugen deswegen nur insoweit etwas als sie dem reinen Willen des öffentlichen Bedürfnisses ein sicheres Übergewicht über die tierischen Ansprüche der Macht, in wessen Hand sie sich auch immer befinden mag, verschaffen. Auch wird die Freiheit, oder welches ebenso viel ist, der wirkliche Genuß des gesellschaftlichen Rechts, dem Menschengeschlecht nur durch die Kraft von Gesetzen, die den Privategoismus der Gewalthaber in jedem Staat mit Weisheit und Kraft im Zaum zu halten instand sind, versichert. Die Möglichkeit dieses zu tun, oder welches eben so viel ist. das physische Übergewicht des gesellschaftlichen Rechts gegen die physische Kraft gesellschaftlich unrechtmäßiger Ansprüche wird freilich fast immer nur im öffentlichen Getümmel erzeugt. Es ist nichts anders möglich, die tierische Kraft des gesellschaftlichen Unrechts weicht dem gesellschaftlichen Recht nie, bis sie muß, das ist bis sie tierisch dazu gezwungen wird. Also ist die Geburtsstunde der Freiheit auf der ganzen Erde Mord und Gewalt. Aber solange diese dauert, ist die Freiheit freilich noch nicht da. So wie sie wirklich da ist, erscheint sie immer als die erste Feindin der bürgerlichen Verwirrung, unter welcher sie erzeugt worden. Aber ebenso erscheint sie wie sie wirklich ist als eine erklärte Feindin der vermummten List und der trügenden Ansprüche, der sich so heißenden väterlichen Gewalt, mit denen der Tiersinn der Macht immer die ersten Schritte seiner wesentlichen unväterlichen Ansprüche umhüllet.   Wärest du rein auf Erden, lebte man deinen Grundsätzen ganz konsequent, du wärest erschrecklich, ich würde mich vor dir fürchten wie vor einem Gespenst. Aber wo du auch bist, da bist du nirgends rein aus Erden, nirgends in deinen Grundsätzen ganz konsequent. Alle Folgen der bürgerlichen Freiheit beleben das tierische Wohlwollen wieder, aus dessen Grabstätte ihre Mutter, das gesellschaftliche Recht, gebauet ist. Allenthalben kommst du zu deinem Verderben mit allen Reizen dieses Wohlwollens belebt zum Vorschein. Allenthalben wirst du durch eben die Vorstellungen belebt, durch welche das sittliche Recht, das dem Wesen deiner Härte den Tod droht, in mir erzeugt wird. Es ist meine Bestimmung, daß ich mich aus den Punkt meiner gesellschaftlichen Ausbildung so wenig vollendet glaube als aus demjenigen des bloßen Sinnengenusses. Die Lücke, die meine gesellschaftliche Verstümmelung in meine tierische Natur hineingebracht hat, fordert gebietend eine Ausfüllung und hier ist es, wo sich die gesellschaftliche Kraft meiner Natur an die sittliche anschließt. Die höchste Zierde meines tierischen Daseins, die Reinheit meines Instinkts und das auf demselben ruhende tierische Wohlwollen muh dahingehen, um der höchsten Würde meiner Natur, so dem freien menschlichen Willen und der auf demselben ruhenden sittlichen Kraft meiner Natur, Platz zu machen. Der Mensch muh auf den Trümmern seines Instinkts durch die Anstrengung seiner verdorbenen Tierkraft die Erfahrungen sammeln, die ihn von dem Irrtum und dem Unwert seiner tierischen Natur allgemein überzeugen und dadurch zur Anerkennung des sittlichen Rechts hinführen. In diesem Zustand, von beiden Seiten gedrängt, ein unbefriedigtes Opfer meiner Selbstsucht und meiner Schwäche, entspringt in meinem Innersten ein neues Bedürfnis, dessen Befriedigung mich zur Anerkennung der Pflicht hinführt, alles Verderben meiner tierischen Natur und meiner gesellschaftlichen Verhärtung in mir selbst auszulöschen und zu vertilgen. Erhaben stehest du in diesem Augenblick vor mir, du meine Natur, die ich jammernd beweinte! Auf den Trümmern meiner selbst lächle ich dir wieder und aus dem Schutt ihrer Ruinen baue ich mich selbst wieder auf zu einem bessern Leben. Auf dem Grab meines tierischen Wohlwollens hebt das gesellschaftliche Recht stolz und stark sein hartes Haupt empor und baut auf dem Grabe meiner geschwächten, liegenden tierischen Kraft sich selbst einen hohen Altar; aber die Göttin, die in meiner Natur thronte, ehe das gesellschaftliche Recht auf der Welt war, lacht meines vermessenen Tuns. Von jedem Opfer auf seinem Altar flieht ein Balsam auf das Grab meiner geschwächt liegenden, aber noch lebenden Kraft, die dann von diesen Opfern selber gestärkt zu einem neuen Leben wieder erwacht. Es ist in der Wahrheit nicht anders: Das gesellschaftliche Recht tritt mit aller Härte seines Wesens das geschwächte Wohlwollen meines verdorbenen Tiersinns vollends in Staub und bauet auf das Fundament meiner zugrund gerichteten Instinkte sein Werk ohne Rücksicht auf die geschwächten Kräfte meiner Natur; diese aber, die in meinem Innersten thronten, ehe das gesellschaftliche Recht auf der Welt war, stärken sich durch alle Folgen der bürgerlichen Ordnung in meinem Innersten wieder und erheben mich mitten im Anschein meines tiefsten tierischen Verderbens zu der Kraft, mich selbst wieder herzustellen in meinem Verderben.   Zusatz zu diesem Abschnitt. Der gute Zustand meiner tierischen Natur ruhet wesentlich auf der Harmonie meiner tierischen Kraft mit meinen tierischen Begierden. Ich bin daher in meinem unverdorbenen tierischen Zustand ein freundliches, gutmütiges und wohlwollendes Geschöpf. Sobald ich dieses nicht mehr bin, bin ich nicht mehr tierisch unverdorben. Ebenso ruht die wirkliche Freiheit meiner Natur auf dieser Harmonie meiner Kraft und meiner Begierde. Es mangelt mir daher die wirkliche Freiheit meiner Natur immer in dem Grad als ich tierisch verdorben bin oder als ich um dieses Verderbens aufhören muß ein friedliches, teilnehmendes und gutmütiges Geschöpf zu sein. Jede Notwendigkeit irgend eine tierische Kraft unverhältnismäßig und erschöpfend anzustrengen ist Quelle und Folge meines tierischen Verderbens und des daraus entspringenden Verlusts der wirklichen Freiheit meiner Natur. Schon das Gefühl des Bedürfnisses der Vereinigung fremder Kräfte mit den meinigen, schon dieses Gefühl ist Zeuge des Zurückstehens meiner tierischen Kraft gegen meine tierische Begierde. Sowie ich anderer bedarf und sowie andere meiner bedürfen, ist das Fundament der wirklichen Freiheit meiner Natur schon untergraben. Der Mensch ist daher im gesellschaftlichen Zustand der Beschaffenheit seiner selbst, die der wirklichen Freiheit seiner Natur wesentlich ist, nicht teilhaftig. Der gesellschaftliche Zustand kann in seinem Wesen nicht als ein freier, er muß wesentlich als ein rechtlicher Zustand angesehen werden. Das, was wir in diesem Zustand Freiheit heißen, ist eigentlich nichts weniger als Freiheit, es ist nichts weniger als reine Folge der Harmonie meiner Kraft mit meinen Begierden, nichts weniger als eine Folge von Umständen, Lagen und Verhältnissen, durch die ich an sich ein friedliches, gutmütiges und wohlwollendes Geschöpf werden kann. Würde das, was wir in diesem Zustand Freiheit heißen, die wirkliche Freiheit meiner Natur sein, so würde sie mich freilich an sich selbst friedlich, gutmütig, und teilnehmend machen, sie könnte nicht anders, sie würde auf der ungestörten Harmonie meiner Kraft mit meinen Begierden ruhen. Aber das, was wir in diesem Zustand Freiheit heißen, ruht gar nicht auf dieser Harmonie und hat an sich nicht diese Wirkung. Die Grundstimmung der gesellschaftlichen Menschen als solchen ist wesentlich selbstsüchtig. Der gesellschaftliche Zustand als solcher ist wesentlich vom Gefühl der Teilnehmung entblößt. Der gesellschaftliche Mensch als solcher ist weder teilnehmend noch gerecht. Er wird weder das eine noch das andere durch den tierischen individuellen Zweck seiner Gesellschaftlichkeit. Die Freiheit, die der Mensch im gesellschaftlichen Zustand zu genießen imstande ist, ist nichts anderes als gesellschaftlicher Spielraum, sich für die Ansprüche und Genießungen der wirklichen Freiheit seiner Natur einen befriedigenden Ersatz verschaffen zu können. Die Mittel zu diesem Zweck sind Erwerb, Eigentum und Verdienst. Alle diese Mittel aber sind als solche in ihrem Wesen von dem selbstsuchtlosen Gefühl der wirklichen Teilnehmung und des anmaßungslosen Wohlwollens gänzlich entblößt. Die Kunst der Gesellschaft und nicht ihr Zweck macht den Menschen gerecht und teilnehmend, ebenso ist es auch die Kunst der Freiheit und nicht ihr ursprünglicher Zweck, was beim Bürger Gemeingeist und Rechtlichkeit erzeugt. Die Kunst der Gesellschaft ist aber offenbar nicht eine einfache Folge ihres Zwecks, sondern im Gegenteil eine Folge der Verirrungen, zu welchen der individuelle Zweck des gesellschaftlichen Menschen ihn in diesem Zustand allgemein hinführt. Ebenso ist die Kunst des Eigentums, des Erwerbs und Verdiensts nichts weniger als eine Folge der Rechtlichkeit meines Geschlechts, sondern im Gegenteil der Verirrungen, zu welchen Erwerb, Eigentum und Verdienst den Menschen durch die ersten Gefühle seiner Natur, das ist, durch das Wesen der wirklichen Freiheit seiner Natur allgemein hinreißen. Sowie es die ganze Weisheit einer tief wirkenden Gesetzgebung erfordert beim gesellschaftlichen Menschen die Gefühle seiner verdorbenen Selbstsucht mit denjenigen seines abgeschwächten Wohlwollens zu vereinigen und ihm mitten in dem Verderben dieses Zustandes in einer freundlichen gutmütigen und wohlwollenden Stimmung zu erhalten, so fordert es eben diese Weisheit einer auf Erwerb, Eigentum und Verdienst tiefwirkenden Gesetzgebung um den Menschen durch den Besitz bürgerlicher Rechte und Freiheiten zum Gemeingeist, zur Rechtlichkeit und zur Teilnehmung zu erheben. Sowie die Gesetzgebung die Gefühle meiner Selbstsucht und meines Wohlwollens im gesellschaftlichen Zustand in mir vereinigt, also ist sie in mir eine Quelle dieses Gemeingeistes, dieser Rechtlichkeit und dieser bürgerlichen Teilnahme. So wie sie diese Gefühle in mir trennt, also ist sie in mir Quelle meiner tierischen Verhärtung gegen Rechtlichkeit, Gemeingeist und bürgerliche Teilnahme. Wenn wir also fragen inwieweit und wie befördert das, was wir bürgerliche Freiheit heißen, Gemeingeist, Rechtlichkeit und bürgerliche Teilnahme, so fragen wir, inwieweit und wie vereinigt das, was wir Freiheit heißen, die Gefühle unserer Selbstsucht mit denjenigen unseres Wohlwollens. Es erhellet aber aus der Natur des menschlichen Geistes, daß dieses ganz und gar nicht durch Freiheit oder die Belebung des individuellen Einflusses der Bürger auf die Verwaltung des Staats, wohl aber durch ein weises Anketten der Sicherheit des Verdienstes und des Rechts an alles, was den Herzen der Individuen im Staat lieb und wert ist, erzielt wird. Selbstsucht und Wohlwollen vereinigen sich nicht durch die Gewaltsamkeit des Berufslebens, nicht durch die Härte der öffentlichen Verwaltung, nicht durch den Dienst des Herrschens, nicht durch das Getümmel des öffentlichen Eifers, nicht durch den Ruf zu den Waffen, noch weniger zum schrecklichen Aufstand. Freiheit als eifrige mißtrauische Selbsterhalterin einer gesetzlich schwankenden Staatskraft trennt das Wohlwollen von meiner Selbstsucht und gibt mir dadurch als Bürger zwar tierische und gesellschaftliche Kraft, aber schwächt dabei in mir selbst als Mensch das Fundament der Harmonie meiner mit mir selbst. Freiheit, die an Haus und Hof, an Weib und Kind, an Freund und Nachbar und an das Vaterland kettet, die an Haus und Hof, an Weib und Kind, an Dorf und Stadt väterlich handelt und vermöge der Kraft weiser Gesetze nicht anders kann und nicht anders will als väterlich handeln, diese Freiheit ruhet auf der Vereinigung der Gefühle meiner Selbstsucht mit denjenigen meines Wohlwollens und gibt mir als Bürger menschliche Kraft, indem sie die Fundamente der Harmonie mit mir selbst nähret und stärket. Rechte, Privilegien, Freiheiten machen mich daher immer nur insoweit teilnehmend und gerecht als sie die Gefühle meiner Selbstsucht und meines Wohlwollens in mir vereinigen; insofern sie dieses aber nicht tun, insofern sie nur die Kraft des tierischen Selbstgenusses in den Individuen der bürgerlichen Gesellschaft stärken, insofern machen sie auch allem Gefühl des Gemeingeistes, der Teilnahme, des Rechts und des Wohlwollens ein Ende und führen unser Geschlecht mit Kronen auf den Häuptern und mit Innungspapieren in den Händen zum gleichen Unrecht der bürgerlichen Verhärtung. Also im Innersten entwürdigt, lebt die tierische Macht nirgend wohl, nirgend befriedigt, nirgend sich frei fühlend als im Schoß der Schmeichelei und der sorglosen Sicherheit ihrer Gewalt. Aber die privilegierten Bürger haben auch ihre Heloten und die Einwohner vieler Freistaaten teilen sich eben wie die Einwohner vieler Königreiche in rechtlose Leute und in privilegierte Nutznießer der Rechtlosigkeit des Volks. Es ist wenig auf wirkliche Vereinigung der Gefühle der Selbstsucht und des Wohlwollens gegründete Freiheit auf Erden. Das Gleichgewicht der Gewalten, worauf man die Freiheit gründen will, ist nicht möglich; es endet immer mit dem Übergewicht der größeren physischen Kraft, also kann das Recht der gesellschaftlichen Menschheit nicht auf demselben ruhen. Die Vereinigung des Wohlwollens mit der Selbstsucht ist nur durch das Übergewicht des Wohlwollens möglich, also muß die bürgerliche Freiheit wesentlich auf dem Übergewicht des gesellschaftlichen Wohlwollens, das ist, gesetzlich gesicherten und allgemeinen Veredelungsmitteln unseres Geschlechts ruhen. Die Harmonie meiner tierischen Kraft mit meinen tierischen Begierden ist im gesellschaftlichen Zustand ganz eine Folge der unterjochten tierischen Begierde unter das veredelte Wohlwollen meiner Natur. Indessen ist freilich ebenso gewiß, es läßt sich kein bürgerliches Recht denken, das ganz auf dieser Harmonie ruhet. Es läßt sich kein gesellschaftlicher Zustand denken, in welchem der Bürger als solcher ganz ein friedliches, gutmütiges und wohlwollendes Geschöpf sein könnte. Der Mangel an gänzlicher Harmonie meiner Kraft mit meiner Begierde ist eine unausweichliche Folge der Grundschwäche meiner tierischen Natur und der auf derselben ruhenden Neigung zu immerwährender Vergrößerung meiner tierischen Kraft. Das bürgerliche Recht schwanket daher immer zwischen dieser Neigung und der Reinheit des öffentlichen Willens, zwischen dem Endzweck der gesellschaftlichen Vereinigung und dem Egoismus aller Bürger. Es ist auch nicht möglich diesen sich millionenfach durchkreuzenden individuellen Egoismus in irgend ein Gleichgewicht zu bringen. Alle Privilegien einzelner Menschen und einzelner Stände im Staat sind in ihrem Wesen physische Befriedigung der individuellen Bedürfnisse und Gelüste dieser Menschen und dieser Stände. Wenn die Freiheit eines Staats auf nichts anders als auf einer Sammlung sich als durchkreuzender individueller Befriedigungen ruht, so ist sie insoweit nichts anders als ein Resultat sich durchkreuzender kleiner und großer Monopolien und Gewalts- oder Kronrechte. Insoweit sind die bürgerlichen Handwerksrechte nichts anders als solche Monopolien und Gewaltsrechte. Jeder privilegierte Fabrikant, Handwerker und Krämer ist also ein bloß sinnliches und ein bloß sinnlich bürgerliches Wesen eben wie der privilegierte Erbherr Freiheit halber für den Staat das nämliche Wesen. Alle Privilegien dieser Menschen und Stände zeugen nicht von der Freiheit des Staats, wohl aber vom Durchkreuzen unverhältnismäßiger Rechte in demselben. Sie trennen alle die Gefühle der Selbstsucht und des Wohlwollens, sie sind daher der reinen Entwicklung der Gefühle der Billigkeit, des Rechts, des Gemeingeistes und des Wohlwollens und also der inneren Veredlung unseres Geschlechts wesentlich entgegen, sie erschweren allgemein den Endzweck, uns durch den gesellschaftlichen Zustand in den wesentlichsten Bedürfnissen unserer Natur zu befriedigen und uns mitten im gesellschaftlichen Zustand als friedliche, wohlwollende und teilnehmende Geschöpfe zu erhalten. Befördert aber die Aufhebung dieser Privilegien diesen Zweck? Ja, wenn es möglich ist sie durch den Edelmut einer sich allgemein nähernden Mäßigung aller Stände zu erzielen. Nein, wenn dieses nicht möglich ist und die Selbstsucht der Individuen ohne Rücksicht auf Gerechtigkeit und ohne Wohlwollen darauf Ansprüche macht. Was ich von der Aufhebung des Adels sagte, das sage ich jetzt allgemein: »Man mache einen Unterschied zwischen dem Recht des Adels als Eigentümer und den Anmaßungen dieses Standes, die keinen Grund im Eigentum haben, man überlasse die letzteren dem Wurm der Zeit, der so kräftig an ihrem Irrtum nagt, und stütze die ersteren, ohne welche kein Besitzstand, kein gesellschaftliches Recht sein kann.« Ich füge hinzu: Man mäßige die Härte, die allen öffentlichen Gewalten wesentlich ist, mit gesetzlicher Anerkennung der Sicherheitsmittel des allgemeinen Wohlwollens oder des Übergewichts der Veredelungsmittel unserer Natur über alle Gewalt. Freilich muß mein Geschlecht einfältiger oder weiser sein als es in der letzten Hälfte unseres Jahrhunderts nicht ist um für so etwas, auch beim auffallendsten Bedürfnis einen Sinn zu haben. Indessen ist es gleich wahr, die mehr oder mindere Näherung zum Übergewicht des Rechts über die Gewalt des Wohlwollens über die Selbstsucht, der Teilnehmung über die Gierigkeit, ist der einzige wahre Maßstab, der mehr oder minder großen Freiheit, die sich in einem Staat wirklich findet. So sehr indessen der Individualitätsegoismus der Freiheitspatente der wirklichen Veredlung des Menschengeschlechts im Wege steht, so tut er dieses doch noch weit weniger als die Allmachtsträume der Souveränitätsansprüche und des Sanskulottismus. Daher ist die Festhaltung der Privilegien in einem Lande der Freiheit des Menschengeschlechts dennoch unendlich dienlicher als die Gleichmachung derselben zu Gunsten der Naturfreiheit, der Kronen oder derjenigen der Menge. Die Gleichmachung der gesellschaftlichen Menschheit durch irgend eine Organisation, welche die Naturgelüste unserer sinnlichen Selbstsucht unbeschränkt reizen und unbeschränkt befriedigen soll, ist in jedem Fall das äußerste Hindernis der gesellschaftlichen Zwecke und aller möglichen Veredelungsmittel unseres Geschlechts. Auch sind die Folgen dieses Fundamentalanstoßens gegen das gesellschaftliche Recht die nämlichen wie wenn die Ansprüche an die Loslassung und Befriedigung des tierischen Instinkts für einen, für viele, für alle und ebenso, wenn sie durch die Dragoner der Krone oder durch die Pikenmänner der Anarchie erzwungen werden oder erzwungen werden sollen.   Was bin ich im sittlichen Zustande? Ich besitze eine Kraft in mir selbst alle Dinge dieser Welt mir selbst, unabhängig von meiner tierischen Begierlichkeit und von meinen gesellschaftlichen Verhältnissen gänzlich nur im Gesichtspunkt, was sie zu meiner innerlichen Veredlung beitragen vorzustellen und dieselben nur in diesem Gesichtspunkte zu verlangen oder zu verwerfen. Diese Kraft ist im Innersten meiner Natur selbstständig; ihr Wesen ist auf keine Weise eine Folge irgend einer andern Kraft meiner Natur. Sie ist, weil ich bin und ich bin, weil sie ist. Sie entspringt aus dem mir wesentlich einwohnenden Gefühl: Ich vervollkommne mich selbst, wenn ich mir das, was ich soll, zum Gesetz dessen mache, was ich will. Meine tierische Natur kennt diese Kraft nicht. Als tierisches Geschöpf vermag ich in mir selbst nichts gegen mein eigenes tierisches Wesen; als solches kann ich mir nicht vorstellen, daß ich mich durch irgend etwas auf Gefahr meines tierischen Wohlbefindens und meiner tierischen Selbsterhaltung vervollkommnen könne. Als gesellschaftliches Geschöpf kann ich dieses ebensowenig. Das Zugrundegehen der Verhältnisse und Lagen, die ein Volk als die Fundamente seines Wohlstandes, als die Fundamente des Segens seiner gesellschaftlichen Verhältnisse ansieht, ist in den Augen des Volks in jedem Fall das Zugrundgehen des Staats und dieses ist jedem Volk, das noch Volk ist, das Schrecklichste, das es sich zu denken vermag und dem es sich mit aller seiner Kraft und selbst auch in aller seiner Ohnmacht noch entgegensträubt. Aber ebenso ist auch das Zugrundegehen der Verhältnisse, Lagen, Vorteile und Genießungen, die jeder einzelne im Volk, sei er groß oder klein, mächtig oder gewaltlos, wahr oder falsch, als die Fundamente seines individuellen Wohlstands und als die Fundamente seiner häuslichen Befriedigung ansieht, das Schrecklichste, das jeder Bürger individualiter sich zu denken vermag und wogegen er sich auch individualiter mit aller seiner Kraft und auch in aller seiner Ohnmacht entgegensträubt. Man kann und muß sich aber auch nicht verhehlen, wenn sich das Urteil und die Sorge über die Gefahr des Zugrundegehens des Staats in einer einzelnen Klasse der Bürger mit ausgezeichnet sinnlicher Belebung ausspricht, so ist, wo nicht ganz gewiß, doch wenigstens in zehn Fällen gegen einen, die in diesem Stand wahr oder falsch geahnte Gefährdung der Vorteile und Lagen, die derselbe im Staat besonders genießt, die Hauptursache seiner diesfälligen sich ausgezeichnet unterscheidenden Belebung. Der Bürger als solcher faßt weder das Blühen noch das Zugrundegehen des Staats überwägend in sittlicher Hinsicht ins Auge. Der Mensch bedarf der Sittlichkeit als gesellschaftliches Geschöpf sowenig als er selbiger als tierisches Geschöpf fähig ist. Wir können im gesellschaftlichen Zustand ganz füglich ohne Sittlichkeit untereinander leben, einander Gutes tun, einander willfahren, Recht und Gerechtigkeit unter einander handhaben, ohne alle Sittlichkeit. Die Sittlichkeit ist ganz individuell, sie besteht nicht unter zweien. Kein Mensch kann für mich fühlen: Ich bin. Kein Mensch kann für mich fühlen: Ich bin sittlich. Wir müssen gesellschaftlich, ganz ohne Glauben an gegenseitige Sittlichkeit untereinander leben, aber mitten durch diesen Anglauben bildet sich ihr Bedürfnis in meinem Innersten und erhebt mich zu dem Gefühl, daß es in meiner Hand ist mich selbst zu einem edlern Geschöpf zu machen als Natur und Geschlecht mich als bloß tierisches und gesellschaftliches Geschöpf zu machen imstande sind. Sinnengenuß, gesellschaftliches Recht und Sittlichkeit scheinen sich gegen einander zu verhalten wie Kinderjahre, Jünglingsjahre und Männeralter. Als Kind bin ich meiner tierischen Unverdorbenheit am meisten nahe, aber eben darum auch am meisten tierisch. Die Zwecke dieses Zustandes sind alle einfach; Sinnengenuß ist mein alles, aber ich vergehe durch den Irrtum meiner Lust wie durch die Wahrheit meines Schmerzes. Ich muß deswegen einer Kraft entgegenstreben, durch die ich die Übel, beider, meiner Lust und meines Schmerzes, in meine Hand zu bringen vermag und ich suche diese Kraft in dem Mittelzustand zwischen meiner Kinderlust und meinem Mannsrecht in meinem Lehrlingsstand. In diesem Stande verliere ich allen Reiz meiner Kindertage und genieße ebensowenig die Freiheit und das Recht meines Mannesalters. Der Mann, dem mich mein Vater anvertraut, zwingt mich mit seinem Meisterrecht, dem Recht meiner Natur für einen Zweck zu entsagen, um den sich meine Selbstsucht im Grunde weniger bekümmert als um den gegenwärtigen Augenblick. In meiner jetzigen Lage ist kein Recht. Ich bin jetzt ein Geschöpf des Verkommnisses und des Vertrages, ich muß alles in dem Bezug des Verhältnisses gegen meinen Meister ins Auge fassen. Die Hoffnung meines künftigen Genusses von etwas, das man vielleicht aus mir macht und vielleicht auch nicht, diese Hoffnung muß in diesem Zeitpunkt der Ersatz der Freiheit und des Rechts sein, das ich in demselben beiderseits vermisse. Es ist aber nicht möglich, daß der Traum dieser Hoffnung meine tierische Natur wirklich befriedigen kann: Es strebt daher ein jeder Lehrling mit seiner ganzen Kraft einer Lage loszuwerden, die ihn vielmehr zu seiner Bestimmung als zu seinem Zwecke hinführt. Das Glück und die Sicherheit meines künftigen Lebens hängt aber ganz von der gegenseitigen Wahrheit und gegenseitigen Treue in diesem Verhältnis ab und dieses fordert von meiner Seite standhafte Entsagung meiner Naturfreiheit und festen Gehorsam gegen alle Einschränkungen meiner Lehrlingsjahre. Indessen geht diese Zeit wirklich vorüber, der Zustand meines Verkommnisses hat ein Ende wie der des bloßen Sinnengenusses. Nun wirklich Meister, sehe ich jetzt alle Dinge in dem Gesichtspunkt ihres Einflusses auf mich selbst und auf den ganzen Zweck meines Lebens an und es ist offenbar: Freiheit, Selbständigkeit und eigenes Recht ist für mein Dasein das ausschließende Eigentum dieses Zeitpunktes. Die zwei vorhergehenden Arten, alle Dinge dieser Welt anzusehen, sind augenscheinlich Folgen meiner Unwissenheit, meiner Kraftlosigkeit und eines bestimmten Mangels an Selbständigkeit und eigenem Recht, sie gründen sich also in ihrem Wesen auf Schein und nicht auf Wahrheit, auf Mangel von Recht und nicht auf Recht und dennoch ist es wahr, daß ich nur durch den Traum ihrer Täuschung und durch das Joch ihrer Rechtlosigkeit zu meiner jetzigen Meisterwahrheit und zu meinem jetzigen Meisterrecht zu gelangen vermochte. Ohne die Täuschung meiner Kinderjahre und ohne die Rechtlosigkeit meiner Lehrlingsjahre mangelte mir der Drang der Anstrengung und die Kraft der Treue, ohne die der Mensch zu keiner Selbständigkeit in der Wahrheit und in dem Recht sich zu erheben vermag. Am zu diesen beiden Grundkräften meiner gesellschaftlichen und meiner sittlichen Ausbildung zu gelangen, mußte ich notwendig die Täuschung meiner Unwissenheit und die Hemmung meiner Rechtlosigkeit in diesem Zeitpunkt für Wahrheit und Recht ansehen, sonst lebte ich jetzt ungebildet und verwirrt, nicht Mann, nicht Kind, nicht Lehrling, nicht Meister, ich stürbe dahin wie eine Frucht, die der Wind in ihrer zarten Blüte verletzt. Da aber Zwang und Täuschung dieses Unglück in mir verhütet, so ist auch wahr, daß die Eindrücke der Täuschung und der Rechtlosigkeit meiner Kinder- und Lehrlingsjahre nicht in mir verschwinden bis an mein Grab, deswegen auch meine Meisterwahrheit nie unabhängig von dieser Täuschung, folglich nie reine Wahrheit sein kann. Alles, was von dem dreifachen Verhältnis des Kindes, des Lehrlings und des Mannes wahr ist, das ist es auch von den Verhältnissen meiner tierischen, meiner gesellschaftlichen und meiner sittlichen Natur. In meinem tierischen Zustand fasse ich ebenso alle Dinge nach dem einfachen Ausdruck des Sinnengenusses ins Auge, ich vergehe wieder durch den Irrtum meiner Lust wie durch die Wahrheit meines Schmerzes, ich muß wieder einer Kraft entgegenstreben, durch die ich die Übel beider, meiner Lust und meines Schmerzes, in meine Hand zu bringen vermag, ich finde diese Kraft wieder in einem Mittelzustand zwischen meinem tierischen und meinem sittlichen Dasein im gesellschaftlichen Zustand. Ich verliere in demselben wieder allen Reiz meiner tierischen Freiheit und genieße darin ebensowenig die ganze Kraft der vollendeten Selbständigkeit, deren meine sittliche Natur fähig ist. Ich bin jetzt ein Geschöpf des Verkommnisses. Der Staat, in den mich mein Schicksal hineingeworfen, zwingt mich mit seinem Meisterrecht dem Recht meiner Natur für einen Zweck zu entsagen, um den sich meine Selbstzucht ebenfalls weniger bekümmert als um den gegenwärtigen Augenblick. Indessen hängt alle Sicherheit und alles Glück meines Lebens an der gegenseitigen Wahrheit und an der gegenseitigen Treue in dem Verhältnis zwischen mir und dem Staat ab und dieser fordert von meiner Seite standhafte Entsagung meiner Naturfreiheit und feste Unterwerfung unter alle Beschränkungen meiner bürgerlichen Verhältnisse. Es sind auch hier wie in den Lehrlingsjahren täuschende Hoffnungen von Dingen, zu denen ich vielleicht zu gelangen vermag und vielleicht nicht, was mir in diesem Zustand Ersatz der Ansprüche meines Naturrechts und meiner Naturfreiheit sein sollte. Ich lebe daher wieder wesentlich unbefriedigt in demselben und sehne mich von einer Lage loszuwerden, in der Recht und Gesetz mich wie ein harter Meister den Lehrling mehr zu meiner Bestimmung als zu meinem Zweck hinführt. Aber ich soll derselben so wenig loswerden als jener, bis ich in ihrem Erdulden zu einer höheren Selbständigkeit gereifet, bis ich durch die Erfahrungen derselben von dem Trug und dem Unwert des tierischen Verderbens, auf welchem der gesellschaftliche Zustand als solcher ruht, ganz überzeugt dahin gelange alle Dinge dieser Welt im Gesichtspunkte ihres Einflusses auf meine innere Veredelung ins Auge zu fassen. Wenn ich aber den Sinnengenuß meiner tierischen Natur und das Joch meines gesellschaftlichen Zustands für täuschend und unecht angesehen hätte, ehe ich durch ihre Erfahrungen zur Anerkennung des sittlichen Rechts gereift wäre, so lebte ich wieder ungebildet und verwirrt, nicht Bürger, nicht Wilder, nicht glücklich, nicht rechtlich, nicht sittlich, weder durch Sinnengenuß noch durch Wahrheit, weder durch Rechtlichkeit noch durch Weisheit befriedigt. Wenn aber Zwang und Täuschung dieses Unglück in mir verhütet, so ist hinwieder gleich wahr, daß ihre Eindrücke nicht in mir verschwinden bis in mein Grab, daß ich also so lange nicht rein sittlich, das ist, ganz unabhängig von meiner tierischen Natur und von meinen gesellschaftlichen Verhältnissen zu empfinden, zu denken und zu handeln vermag. Reine Sittlichkeit streitet gegen die Wahrheit meiner Natur, in welcher die tierischen, die gesellschaftlichen und die sittlichen Kräfte nicht getrennt, sondern innigst miteinander verwoben erscheinen. So wie ich die Folgen nicht tragen könnte, die es auf mich haben würde, wenn ich alle Dinge dieser Welt bloß als ein für mich selbst bestehendes Tier oder bloß als ein in bürgerlichen Verhältnissen stehendes Wesen ins Auge fassen würde, ebenso wenig könnte ich die Folgen tragen, die es auf mich haben müßte, wenn ich selbige einzig und ausschließend in dem Gesichtspunkt, was sie zu meiner innern Veredlung beitragen und von meiner tierischen Natur und von meinen gesellschaftlichen Verhältnissen unabhängig ins Auge fassen wollte. Ein solches Insaugefassen würde mich reizen, beides, die tierische und die gesellschaftliche Kraft meiner Natur, sowie alle Formen des gesellschaftlichen Zustandes zu vernachlässigen und so das Fundament des Mittelstandes zu untergraben, durch dessen Drang und Erfahrungen ich allein zur Anerkennung der wahren und das Ganze meiner Natur und meiner Verhältnisse umfassenden und vervollkommenden Sittlichkeit zu gelangen vermag. Der Anspruch an eine ganz reine Sittlichkeit würde mich dahin bringen mich der verlorenen Unschuld meiner Natur näher zu glauben als ich im Verderben des gesellschaftlichen Zustands ihr nahe sein kann; sie würde mich mitten in den Leiden und den Hemmungen meines tierischen Verderbens dennoch in den Traum der Unkunde des Übels einwiegen und zu aller Sorglosigkeit des Lebens hinlenken. Sorget nicht für euer Leben, würde mich eine solche Sittlichkeit lehren, noch was ihr essen oder was ihr trinken wollet. Sie würde die Bande des Eigentums wegwerfen: Verkaufe, was du hast. Die Bande des Bluts würden vor ihren Augen verschwinden: Weib, was gehest du mich an? Wer sind meine Brüder und meine Schwestern? Sie würde ihr Recht nur in der Kraft der Unschuld suchen: Habe ich unrecht geredet? Sie würde unser ganzes Dasein an diese Unschuld anketten: Wenn ihr nicht werdet wie diese Kinder ... Sie würde auf die Menschennatur bauen als auf einen Felsen: Seid gerecht, würde sie sagen und die Menschen werden es nicht ausstehen können ungerecht zu sein, wenn sie sehen werden eure guten Werke. Sie würde gegen das Unrecht keine tierische Gewalt versuchen: Stecke dein Schwert in die Scheide. Sie würde in Knechtsgestalt einhergehen: die Füchse haben Gruben und die Vögel haben Nester, aber sie fände nichts, wohin sie mit Sicherheit und Recht ihr Haupt hinlegen könnte. Ganze Reinheit der Sittlichkeit muß notwendig auf den Punkt hinführen, von dem sie ausgeht und dieser ist offenbar meine Unschuld, das ist, ich selbst ohne Kunde des Übels, des Lasters und der Gefahr. Tierisches Wohlwollen, sorgenlose Ruhe, Abscheu vor dem Blut, Glauben an das Lächeln der Menschen, diese Merkmale der Unverdorbenheit meiner Natur sind auch die ersten Kennzeichen, an denen ich die Beschaffenheit meines Geistes, von welcher meine Sittlichkeit ausgeht, wie in ihrer Knospe, ehe sich noch ihre Blüte entfaltet, zu erkennen vermag. Und wenn ich dann diese Beschaffenheit meines Geistes wieder bis an die äußersten Grenzen meiner sittlichen Vollendung verfolge, so finde ich aus den äußersten Punkten, auf denen ich die Vollendung der gereiften Früchte der Sittlichkeit zu erkennen vermag, eben diese Heiterkeit einer unumwölkten Stirne, eben diesen Frieden der Seele, eben diesen Abscheu vor dem Blut und eben diese Neigung zum Glauben an das Lächeln des Menschen. Aber in der Mitte zwischen meiner tierischen Unschuld und meiner sittlichen Vollendung stehet eine Welt, die weder die Unschuld der unentwickelten Knospe noch diejenige ihrer gereiften Früchte zu ertragen vermag. Ein Geschlecht, das ebenso unvermögend ist in der Unschuld seiner tierischen Natur sich zu beruhigen als in vollendeter sittlicher Reinheit auf Erden zu leben. Der Unschuld unbeflecktes Eigentum ist nicht das Teil des sterblichen Mannes, er hat sie beim ersten weinenden Laut an dem Schoß seiner Mutter verloren und stirbt, ehe er sie in seiner Brust wieder hergestellt hat. Es sieht sie an den beiden Grenzen seines Daseins und lebt in ihrer Mitte, umhergetrieben vom Sturm seiner Schuld. Also sieht ein Schiffer in Süden und Norden eine glänzende Stelle hinter den Wolken, indessen er auf seinem Schiff vom Sturm des Meeres und des Himmels bis zum Versinken herumgetrieben wird. Könnte ich das Wesen meiner Schuld und meines Verderbens entwickeln, so würde ich das Wesen der Unschuld erkennen. In den Wolken, die den Himmel der Harmlosigkeit meines tierischen Wohlwollens umhüllen, entkeimt das Verderben meiner schwachen Natur, das im gesellschaftlichen Zustand die letzten Spuren der geahndeten Schönheit der Unschuld zerrüttet, aber in eben demselben entkeimet meine Kraft mich selbst wieder herzustellen aus meinem Verderben. Brennende Gebirge verwüsten die unbeschreibliche Schönheit einer umherliegenden Gegend, aber wenn der grause Berg, seines Wütens müde, wieder still ist, so geht der Mensch aus seiner Höhle hervor und verwendet sein Leben sein verbranntes Haus wieder aufzubauen und Feld und Flur von der grausen Verheerung zu reinigen; also der Mensch, wenn er im schuldvollen Leben sich verschüttet sieht wie ein überworfenes Gebirg, so geht er aus seiner Höhle und verwendet sein Leben sich selbst wieder zu reinigen von den greulichen Folgen seines tierischen Verderbens. Da ist es, wo ich auf den Trümmern meiner selbst meiner Natur wieder lächle und auf dem Schutt ihrer Ruinen mich selbst wieder aufbaue zu einem bessern Leben. Wir kennen von der Sittlichkeit unserer Natur eigentlich wenig außer dieser Arbeit an unserm verschütteten Selbst. Im Leib dieses Todes wallet die Sittlichkeit nur umwölkt von den Schatten, die ihren Ursprung umhüllen bis ans Grab. Die Sittlichkeit ist daher, vermöge ihrer Natur, nichts weniger als an reine Begriffe von Recht und Wahrheit gebunden. In seine Sphäre gebannt, kennt der Mensch allgemein nur die positiven Gegenstände, die ihm nach den unwillkürlichen Eindrücken seiner tierischen Anschauungsweise als wahr oder als falsch vorkommen; die Richtigkeit und Unrichtigkeit dieser Begriffe kann also unmöglich das Fundament meiner Sittlichkeit sein. Im Gegenteil, es ist immer unabhängig von dieser Richtigkeit oder Unrichtigkeit jede Handlung sittlich, die ein ernstes Bestreben von aller Täuschung meiner tierischen Natur los zu werden auf eine solche Art zum Grund hat, das dieselbige ohne die Anstrengung eines treuen, den tierischen Trieben meiner Natur entgegenstehenden Willens mir nicht möglich gewesen wäre. Meine Sittlichkeit ist eigentlich nichts anders als die Art und Weise, wie ich den reinen Willen mich zu veredeln oder in der gemeinen Sprache recht zu tun an das bestimmte Maß meiner Erkenntnis und an den bestimmten Zustand meiner Verhältnisse ankette und als Vater, als Sohn, als Obrigkeit, als Untertan, als freier Mann, als Sklave mir reine und aufrichtige Mühe gebe, in allen diesen Verhältnissen nicht sowohl meinen eigenen Nutzen und meine eigene Befriedigung als den Nutzen und die Befriedigung aller derjenigen zu suchen, denen ich nach meiner Überzeugung sowohl Obsorge, Pflege, Schutz und Recht als auch Gehorsam, Treue, Dankbarkeit und Ergebenheit schuldig bin. Je näher die Natur mein tierisches Dasein an einen sittlichen Gegenstand ankettet, von je mehreren Punkten mich sein tierisches Wohl wie sein tierisches Weh berührt, je mehr finde ich in demselben Reize, Beweggründe und Mittel zur Sittlichkeit. Je mehr die Natur mein tierisches Dasein von einem sittlichen Gegenstand entfernt, je weniger solche Reize, Beweggründe und Mittel zur Sittlichkeit finde ich in demselben. Daher die gesellschaftlichen Pflichten meiner Sittlichkeit immer in dem Grad begünstigen, als sie von Gegenständen herrühren, die meiner Individualität tierisch nahe stehen. Und hinwieder reizen die gesellschaftlichen Pflichten meine Natur immer in dem Grad zur Unsittlichkeit als die Beweggründe zu denselben von Gegenständen herrühren, die von meiner Individualität tierisch entfernt stehen. Rein sittlich sind für mich nur diejenigen Beweggründe zur Pflicht, die meiner Individualität ganz eigen sind. Jeder Beweggrund zur Pflicht, den ich mit andern teile, ist es nicht, er hat im Gegenteil insoweit für mich immer Reize zur Unsittlichkeit, das ist zur Unaufmerksamkeit auf den Trug meiner tierischen Natur und das Unrecht meiner gesellschaftlichen Verhärtung in seinem Wesen. Je größer die Zahl derer ist, mit denen ich meine Pflicht teile, je stärker und vielfältiger sind die Reize zur Unsittlichkeit, die mit dieser Pflicht verbunden sind. Hinwieder je weiter die Gegenstände, von denen sich meine Pflicht herschreibt, von meiner Individualität entfernt stehen, desto stärker wirken die Reize zur Unsittlichkeit, die damit verbunden sind, auf meine Natur. Alles, was ich als Glied eines Korps, einer Gemeinde, noch mehr, was ich als Glied einer Innung, einer Fraktion zu fordern habe, das entmenschlicht immer mehr oder weniger. Entmenschlicht, ich sollte sagen entsittlicht, da aber dieses Wort ganz ungewöhnlich ist, bediene ich mich des andern und will damit sagen, es verhärtet mich gegen das Wesen meiner wirklichen Menschlichkeit, meiner sittlichen Veredelung. Je größer das Korps, die Gemeinde, die Innung oder Fraktion, von der sich mein Recht und meine Pflicht herschreibt, je größer ist auch die Gefahr meiner Entmenschlichung, das ist, meiner gesellschaftlichen Verhärtung gegen alle Ansprüche der Sittlichkeit auf diese Pflicht und auf dieses Recht. Das ist so wahr, daß mit dem Tage, an welchem die Welt einem einzigen Herrn unterworfen sein würde, alle tierischen Reize der Sittlichkeit von der Erde verschwinden würden. Und eine Koalition vieler Mächte, Diese Stelle, bis in die Mitte des künftigen Blatts, scheint mit der einfachen Rücksichtslosigkeit dieser Bögen zu kontrastieren, aber ich bitte zu bemerken, daß sie 1797 also gedruckt worden. welche zum Endzweck haben würde, die bürgerlichen Grundsätze eines ganzen Weltteils den Bedürfnissen ihres Dienstes und dem Gelüsten ihrer Selbstsucht mit Gewalt entsprechend zu erhalten, müßte ihrer Natur nach, in Rücksicht auf die Stillstellung unseres Geschlechts, im Gebrauch aller möglichen Mittel seiner Veredlung, beinahe mit der Unterwerfung des Weltteils unter einen einzigen Herrn, ein und dieselbe Wirkung hervorbringen. Sollte indessen Europa auch nicht einmal fühlen dürfen, daß es eine solche Unterwerfung aller bürgerlichen Meinung unter die vereinigten Dragoner des Weltteils zu befürchten hat, wenn * * * noch lange im Fall bleiben wird, das gigantische Projekt forthin zu bezahlen und sollte eine solche Gefahr nicht dir und mir zurufen: kaufe keinen * * * Faden, und keine * * * Schnalle u. d. m., bis dieses Reich wieder für sich selbst sorgt und aufhört aus Sorgfalt für die Sicherstellung seines Monopols mit der Humanität des Weltteils ein Spiel zu treiben, wodurch es entweder sich selbst mit dem Weltteil in Barbarei stürzen oder den Letzten dahin bringen muß, wohin es J * * * gebracht hat. Diese Stelle kontrastiert mit dem einfachen Gang meines Buches, ich vermochte es aber doch nicht sie durchzustreichen. Man muß die Gefahr des Einflusses tierisch von unserer Individualität entfernt stehender Gegenstände auf unsere Sittlichkeit richtig zu beurteilen, die Natur der Mittel, durch welche der gesellschaftliche Zustand den Menschen seiner Veredlung näher bringt, fest in den Augen halten. Aus diesem Gesichtspunkt müssen wir auch beurteilen, wohin es unsern Weltteil führen konnte, wenn wir uns um der Macht willen gegen die Annahme aller ihr mißfallenden Meinungen würden verhärten müssen wie der Aberglauben in dunkelsten Zeiten um des Molochdienstes willen sich gegen die Wahrheit verhärten mußte. Das gesellschaftliche Leben ist ganz eine Folge des Bedürfnisses einer allgemeinen und gegenseitigen Teilnehmung und in seinem Wesen eine Kette von Vorstellungen, die die Gefühle meiner Selbstsucht und diejenigen meines Wohlwollens in einem ewigen Wechsel bald vereinigen, bald voneinander trennen. Sowie sie das erste bewirken, veredeln und sowie sie das zweite bewirken, verhärten sie uns. Der gesellschaftliche Zustand ist deswegen immer in dem Grad ein Mittel zu unserer wirklichen Veredlung, als sich die Rechte und Pflichten desselben von sittlichen Gegenständen herschreiben, die unserer Individualität tierisch nahe stehen. Er trägt hingegen immer eben also den Samen unsers sittlichen Zugrundegehens wieder in dem Grad in sich selbst, als die Pflichten und Rechte dieses Zustandes im Innersten unserer Gefühle von sittlichen Gegenständen belebt werden, die von unserer Individualität tierisch entfernt sind. Ebenso wahr ist, wir genießen die wesentlichsten Veredlungsmittel unserer Natur im gesellschaftlichen Zustand immer in dem Grad und wir müssen uns in demselben gegen die Wahrheit und das Recht immer in dem Grad weniger verhärten, als die Pflichten, die uns in diesem Zustand obliegen und die Rechte, die wir in demselben ansprechen, von solchen uns tierisch und sinnlich nahe stehenden sittlichen Gegenständen herrühren und belebt werden. Daher hat auch Sittlichkeit im gesellschaftlichen Menschen immer in dem Grad statt als die Gesetze und Sitten eines Landes sich rein und fest an diesen Maßstab der gesellschaftlichen Veredlung, den uns die Natur selbst anweist, anketten. Daher ist auch Sittlichkeit des gesellschaftlichen Menschen immer nur in dem Grade reiner, als die Gesetze und Sitten eines Landes sich rein und fest an diesen Maßstab, den uns die Natur anweist, anketten. Dieser Gesichtspunkt herrscht vorzüglich in einer Zeitschrift, woraus ich folgende Stelle aushebe: »Ich glaubte zuverlässig, ihr suchet durch Freiheit nichts anderes als einen ehrenfesten, beruhigten, gesicherten und ungekränkten häuslichen Zustand; ich dacht nichts anders als ihr suchtet durch sie Mittel eure Armen besser zu versorgen, eure Waisen besser zu erziehen und euch selbst allgemein den Bedürfnissen eures erhöhten Wohlstandes angemessen und übereinstimmend hinzurichten um das Glück des Lebens, das ihr wirklich genießet, mit Sicherheit und Ehre euren Kindern und Kindeskindern hinterlassen zu können.« »Ich glaubte zuverlässig, euer Eifer und euer Unwille gegen Unrecht und Unterdrückung gehe wesentlich und vorzüglich gegen Umstände und Lagen, die euch auf irgend eine Art an solchen menschenfreundlichen, vaterländischen und frommen Endzwecken hinderlich sein könnten.« »Meine Vaterlands- und meine Freiheitsliebe nahm deswegen voll Zutrauen und Unschuld oft selber an diesem Unwillen teil; ich sah freilich, die ersten Hindernisse eurer Wünsche und die ersten Quellen des Zurückstehens in vielen wahren Bedürfnissen liegen in eurer Mitte«. »Das ist aber allgemein das Schicksal des gesellschaftlichen Menschen, sein größtes Verderben gehet immer von seinen nächsten Verhältnissen aus und sein größtes Übel entquillt immer in ihm selber. Daher ist die Kraft der Vaterlands- und der Freiheitsliebe immer in dem Grad stark und sicher, als sie in jedem Ort vorzüglich gegen die Übel gerichtet wird, die an diesem Ort selber entquellen; auch kann der Mensch durch feste Kraft gegen die einzelnen Übel, die seine Brüder, seine Nachbarn und seine Dorfgenossen an seiner Seite leiden, am vorzüglichsten dahin wirken den Grad der Freiheit, den ein Land genießt, zu erhöhen.« »Ich hätte daher, wenn Lage und Umstände mich begünstigt hätten, unter euch gesucht, diese einzelne Kraft der Menschen gegen einzelne Übel des Landes an einem jeden Ort zu verstärken.« »Ich hätte eure Wohltätigkeit zu Erziehungsanstalten, eure Ehrliebe zu Verfeinerung eurer Sitten, eurer Gefühle und zur Ausdehnung eurer Kenntnisse, ich hätte eure Vaterlandsliebe zu Verbindungen eingelenkt, die den Wohlstand eines jeden einzelnen Dorfs auf seinen obersten Gipfel zu bringen und auf die späteste Nachwelt sicher zu stellen, geschickt gewesen wären; ich hätte getrachtet, euren Unwillen gegen Unrecht und Unterdrückung auf jede Art auf die Umstände hinzulenken, durch welche in euern Dörfern selber die Unschuld gekränkt, die Schwäche hintangesetzt und der Verlassene unterdrückt wird.« »Freunde, wenn Lage und Umstände mich begünstigt hätten, so hätte ich euer Glück und den großen Vorzug, den ihr vor dem bürgerlichen jetzt so gesunkenen Handwerkerstand genießet, Anmerkung. Die ganze Stelle ist beim Ausbruch der schweizerischen Revolution in einer Flugschrift eingerückt gewesen, die an das Züricher Landvolk, besonders an seine Seegegend, gerichtet war, woselbst das Volk durch das Gewerbsmonopol, das sich die Hauptstadt des Kantons vermöge und in Kraft ihrer Innungs- und Zunftrechte selbst gab, sich sehr beeinträchtigt fühlte. in seiner ganzen Ausdehnung fühlen gelehrt, nicht euch still zu stellen auf dem Punkt, auf dem ihr stehet, sondern um diesen Punkt richtig zu kennen, zu schätzen und in seiner ganzen Ausdehnung zu benützen.« »Ich hätte den Endzweck, das wesentliche eurer Wünsche zu begünstigen, unter euch auf den Grundsatz gebaut, daß ein Land, dessen Einwohner allgemein wirtschaftlich gut stehen, das Fundament der wahren bürgerlichen Freiheit unter sich selbst mit einer Sicherheit gelegt hat, die keine Gesetzgebung einem verschwenderischen, eitlen, unruhigen, nach fremden unbekannten Lagen lüsternen und sein Hauswesen vernachlässigenden Volk je erteilen kann.« »Ich hätte den Geist der Wirtschaft und der Ersparnisse in alle, vorzüglich aber in die unteren Klassen eurer Einwohner zu bringen und Ehrliebe und wirtschaftliche Zwecke auch der ärmsten Jugend eurer Dörfer einzuflößen gesucht.« »Ich hätte den Lauf eurer alles Maß übersteigenden Bevölkerung zwar nicht zu hemmen, aber euch auf die Folgen aufmerksam zu machen gesucht, die eine augenblickliche Stockung der Gewerbsamkeit auf euch haben konnte.« »Ihr müßt es wissen, euer wirtschaftlicher Zustand ist gespannt, ihr bedürft zehnfach verstärkter Vorsehungsanstalten gegen Gegenden, wo Bevölkerung und Landeigentum noch in einem natürlichen Verhältnisse gegen einander stehen; aber euer Wohlstand und eure Hilfquellen sichern euch genugsam gegen diese Gefahren.« »Europa hat kein Land, das euch gleich kommt, wenn ihr eure Vaterlandsliebe dahin erhebet, den Wohlstand eurer Dörfer allgemein und nach Grundsätzen zu sichern wie ihr könnet und wie ihr sollt, wenn ihr die wahre Freiheit des Landes mit Taten der Rechtschaffenheit in ihren Fundamenten gründen und eurem Vaterland zeigen wollt, daß ihr den ehrenfesten Zustand, dem ihr entgegenstrebt nicht bloß als reiche Leute, die ihr einzeln seid, genießen wollet, sondern als Glieder von euren Gemeinden, in euren Dörfern, soviel möglich allgemein machen und auf Kind und Kindeskind zu erhalten sucht.« Die tierische Näherung sittlicher Gegenstände und die Vereinigung der Gefühle meiner Selbstsucht und meines Wohlwollens, zu welcher diese Näherung den gesellschaftlichen Menschen hinlenkt, macht mich zwar an sich nicht sittlich; ich werde gänzlich nur durch mich selbst, durch meine eigne Kraft sittlich. Diese Harmonie meiner Selbstzucht mit meinem Wohlwollens ist an sich selbst nichts anders als eine sinnliche tierische Einlenkung zu der Gemütsstimmung, in welcher die Sittlichkeit, das ist. das Übergewicht meines gereinigten und erhöhten Wohlwollens über meine Selbstsucht meiner Natur möglich wird. Die Religion ist die höchste meiner Natur mögliche Kraft dieser Einlenkung: aber auch das Äußerste, was sie zur Begünstigung der Harmonie meiner Selbstzucht und meines Wohlwollens als solche zu tun vermag, macht den gesellschaftlichen Menschen als solchen an sich selbst nicht sittlich. So wenig als alles, was der Staat zur Erhaltung des Gleichgewichts seiner Selbstsucht und seines Wohlwollens versucht, vermag er durch alles, was er äußerlich und bürgerlich auf die Masse der gesellschaftlichen Vereinigung einwirkt, sie; die bürgerliche Gesellschaft oder welches gleich viel ist, den gesellschaftlichen Menschen als solchen sittlich zu machen. Das Gleichgewicht des Wohlwollens und der Selbstsucht ist im gesellschaftlichen Zustand nicht einmal möglich. Das, was wir in demselben dieses Gleichgewicht heißen, ist in seinem Wesen Einlenkung und Näherung zu der Gemütsstimmung, die dieses Gleichgewicht wesentlich aufhebt, indem sie gänzlich auf dem Übergewicht des Wohlwollens und der Selbstsucht ruhet. Auch wird mein Geschlecht immer nur durch dieses Übergewicht sittlich, indem ich durch die Freiheit meines Willens die Grundlage der Harmonie meiner tierischen Natur selbst aufhebe und mich selbst mit allen Ansprüchen meiner tierischen Selbstsucht der Freiheit meines Willens und seines gereinigten Wohlwollens unterwerfe. Solange dieses nicht geschehen, so nähern und trennen sich Naturansprüche und Sittlichkeit in mir selbst gegenseitig durch das schwankende Übergewicht meiner Selbstsucht und meines Wohlwollens. Daher sind auch häusliche und bürgerliche Pflichten, die offenbar auf den Fundamenten meiner tierischen Selbstsucht ruhen, insoweit keine sittlichen Pflichten. Sie können als solche geradezu meiner Sittlichkeit entgegenstehen und mich in meinem Innersten gegen alles Gefühl meiner wahren Veredlung verhärten, auch tun sie dieses immer, sobald sie meine Sehnsucht zum Nachteil der Freiheit meines Willens und seines Wohlwollens nähren und stärken. Das Wesen des gesellschaftlichen Zustands hebt die Harmonie meiner tierischen Natur ganz auf, daher ist das Rechtsgefühl, das diesem Zustand als solchem zu Grund liegt, allgemein selbstsüchtig. mißtrauisch und gewaltsam und erzeugt als solches notwendig eine Gemütsstimmung beim gesellschaftlichen Menschen, die derjenigen, die seiner sittlichen Veredlung zu Grund liegen muß, geradezu entgegenstehet: daher ist die Zwischenkunft einer weisen, nicht bloß in den Schranken der tierischen Kraftwirkung stehen bleibenden. sondern höher und nach der innern Veredlung unserer Natur hinstrebenden Gesetzgebung im gesellschaftlichen Zustand wesentlich notwendig, um das gänzliche Unterliegen meiner Natur unter mein tierisches Kraftgefühl und unter meine tierische Trägheit in diesem Zustande zu verhüten und mir mitten in seinem Verderben dennoch eine Gemütsstimmung zu erhalten, die mir als Individuum um meiner wesentlich höheren menschlichen Bestimmung willen, d. h. um durch den gesellschaftlichen Zustand meiner wirklichen Veredlung entgegenstreben zu können. Je mehr daher eine Gesetzgebung in einem Land die Bande des Bluts im Gefühl der Bürger als heilige Bande stärkt und ihnen den Boden der Wohnstube als einen heiligen Boden ins Auge fallen macht und ans Herz kettet, je mehr sie die wohlwollenden Verhältnisse aller sich physisch nahe stehenden Menschen belebt, je mehr sie der sinnlichen Selbstsucht der öffentlichen Macht einen störenden Einfluß in das Heiligtum des häuslichen Lebens der Bürger erschwert und den Einfluß aller Staatshärte auf die Trennung sich nähe stehender Menschen vermindert und je mehr die Begriffe der Zeit, die Ruhe der Umstände und die Mäßigung der öffentlichen Bedürfnisse eine Staatsverwaltung anspruchslos machen, desto mehr wird die Gemütsstimmung der Bürger, die ihrer innern Veredelung wesentlich ist, in einem Lande begünstigt. Im Gegenteil, je anspruchsvoller der Staat ist, je mehr er durch den Geist der Zeit und die Gewalt der Umstände genötigt ist, die Bande des Bluts und die wohlwollenden Verhältnisse aller sich nahestehenden Menschen zu trennen und den Landeinwohner auch in seiner Wohnstube, auch an der Seite seiner Braut, an der Wiege seines Säuglings und selber in der Gebetsstunde, in der er mit den Seinigen vor Gott kniet, suhlen zu machen, daß alles Heiligtum seines menschlichen Daseins der Kunsthärte eines Staats untergeordnet ist. der dasselbe nicht achtet, desto mehr und desto gewaltsamer wird auch die Gemütsstimmung der Bürger, die ihrer innern Veredelung wesentlich ist. untergraben. Es ist wahr, je mehr, je vielseitiger der Bürger in der Lage ist täglich zu fühlen, daß ihm die nötigen Mittel das Heilige seiner Verhältnisse gegen jeden Eingriff des Anheiligen und die ewigen, von Gott gegebenen Fundamente alles wahren Menschensegens sich und den Seinigen zu schützen und zu schirmen, je sicherer ist unter diesen Umständen die Wahrheit, daß in diesen Verhältnissen die ersten und ewigen Fundamente des sittlichen Lebens der Bürger, ich möchte sagen, auf Tod und Leben angegriffen sind und sie individualiter gleichsam mit Gewalt von allem dem abgelenkt werden, wodurch sie dem wahren sittlichen Segen unseres Geschlechts wirklich nahe gebracht werden könnten und sollten. Die Nationalsittlichkeit ist desnahen immer eine Folge der mehr oder minder gesetzgeberischen Weisheit, die Gewalt dem Recht und die Selbstsucht dem Wohlwollen unterzuordnen. Hinwieder ist die Nationalunsittlichkeit immer eine Folge der gesetzgeberischen Verirrung, diesen Gesichtspunkt im Regieren der Bürger aus den Augen zu setzen. Kraft und Begierde in ihrer Mitte ein ungleiches Spiel treiben zu lassen und Zutrauen und Wohlwollen sowohl durch die Erschöpfung einer allzu gehemmten als durch die Leichtfertigkeit einer allzu privilegierten Selbstsucht verschwinden zu machen. Nach gleichen Gesichtspunkten wirkt die Pflicht, die ich mir bloß durch mein Urteil, durch meine Meinung, durch meine Grundsätze auflege, auf die Entwicklung der ersten Grundlagen meiner Sittlichkeit nicht auf die nämliche Weise wie diejenige, die mir durch den Eindruck von Gegenständen, die meiner Individualität sinnlich und tierisch nahestehen, ans Herz geht. Alles, was ich als Demokrat, als Aristokrat, kurz als Teilnehmer irgend eines gesellschaftlichen Rechtsgrundsatzes für meine Pflicht achte, befördert meine Sittlichkeit nicht auf die Weise und nicht in dem Grade als das, was ich mir im Gefolg meines Naturverhältnisses zu irgend einem mir sinnlich nahe stehenden Gegenstand als meine Pflicht vorstelle. Selbst die Vorstellung der Vaterpflicht begünstigt die sinnlichen Grundlagen der Sittlichkeit eines Mannes, der von seinem Kind ferne ist, nicht in dem Grad, wie das Lächeln und die Tränen seines in der Wiege vor seinen Augen liegenden Säuglings: ebenso begünstigt die Teilnahme an Vaterlandsnot und Vaterlandsfreuden die Grundlage meiner Sittlichkeit mehr als irgend eine Vorstellung von meiner Vaterlandspflicht sie begünstigen konnte, keine auch noch so reinen Regierungsgrundsätze bewahren das menschliche Herz vor der gesellschaftlichen Verhärtung, wenn es nicht durch das sinnliche Nahestehen reiner gesellschaftlicher Freuden oder drückender gesellschaftlicher Leiden menschlich erhalten wird. Die gesellschaftlichen Pflichten begünstigen meine Sittlichkeit immer vorzüglich in dem Grad, als die Beweggründe zu denselben nicht bloß als Folge des Rechts und der Gewalt der gesellschaftlichen Verhältnisse, nicht bloß als König, Korporal, Schulze usw., – sondern vielmehr als Folge der einfachen wohlwollenden Verhältnisse meiner Natur als Mensch, der für mich nicht Korporal, nicht Schulz und nicht König, sondern Mensch ist – auf mich wirken. Aber die selbstsüchtige Fratze der Staatskunst, die Staatsmännerkunst. setzt dieses alles aus den Augen und verengert dem Mann am Platz täglich den Spielraum unter seinen Mitbürgern als Mensch gegen Mensch stehen zu können. So weit sie dieses tut und das Menschengeschlecht von aller Härte ihrer wahrheits-, recht- und menschlichkeitslosen Staatskünstelei und der aus ihrer Täuschung so natürlich hervorgehenden Staatstrunkenheit unterwirft, insoweit entfernt sie auch selbst die Möglichkeit von der Erde, unser Geschlecht durch den gesellschaftlichen Zustand seiner Bestimmung näher zu bringen. In unsern Zeiten hat die Kunst das Menschengeschlecht also unbedingt der physischen Staatskraft und allen Verirrungen ihrer tierischen Selbstsucht unterzuordnen niemand mit mehr Konsequenz und Psychologie betrieben als F* * *, niemand mit mehr Ostentation und Inkonsequenz als I* * *.niemand mit mehr Schlauheit als K* * * niemand mit mehr Spielerkühnheit und gesellschaftlicher Verhärtung als P* * *. Aber wer will die Zahl derer nennen, die dieses mit namenloser Personalschwäche betreiben und wer will sagen, was aus diesem Gewirr der Schwäche und Kraft für die äußerste Entwürdigung unseres Weltteils endlich herauskommen wird? Das Wesen meines Buchs. Wenn ich nun zurückschlage und mich frage: Wo bin ich an dem Faden, an dem ich den Gang der Natur in der Entwicklung des Menschengeschlechts verfolgte, endlich hingekommen? so finde ich in folgenden Sätzen das wesentliche Resultat meiner Nachforschungen: Meine Natur vermag es nicht auf dem Punkt des bloßen Sinnengenusses stehen zu bleiben, ich muß vermöge meines Wesens diesen Sinnengenuß zum Mittel meines Strebens und der Zwecke, worauf dieses Streben ruhet, machen. Daraus entstehen Verhältnisse, die ohne dieses Streben nicht in der Natur wären, die ich aber durch dasselbe und also durch meinen Willen in die Natur hineinbringe. So wie dieses geschehen, höre ich auf das einfache Wesen zu lein, das ich aus der Hand der Natur in die Welt kam. Ich kann nicht mehr als dieses einfache Wesen empfinden, denken und handeln. Ich muß jetzt übereinstimmend sowohl mit den Verhältnissen Handeln, die ich selbst in die Welt hineingebracht als auch mit mir, insofern ich mich durch diese Verhältnisse verändert habe. Ich werde selbst Welt und die Welt wird durch mich Welt; ich, ungesondert von ihr, bin ein Werk der Welt, sie, ungesondert von mir, ist mein Werk. Aber ich habe eine Kraft in mir mich von der Welt und die Welt von mir zu sondern, durch diese Kraft werde ich ein Werk meiner selbst. Ich fühle mich also auf eine dreifache Art in der Welt:   I. Als Werk der Natur. Als solches bin ich ein Werk der Notwendigkeit, das gleiche tierische Wesen, das nach Jahrtausenden kein Haar auf seinem Haupt und keine auch die leiseste Neigung seines Wesens in sich selbst auszulöschen vermöchte. Als solches lenkt mich die Natur ohne Kunde der Verhältnisse, die ich selber erschaffen, als lebte ich im schuldlosen tierischen Zustande mit dem Gesetz ihrer Allmacht zum Sinnengenuß hin, wie der Adler zum Aas, das Schwein in die Pfütze, den Ochsen auf die Tristen, die Ziege auf den Felsen und den Hasen unter die Staude.   II. Als Werk meines Geschlechts, als Werk der Welt. Als solches bin ich ein Tropfen, der von der Spitze der Alpen in einen Bach fällt. Unsichtbar, ein nichtiges Wesen, falle ich belastet mit dem Staub seines Mooses von meinem Felsen, glänze bald in silbernen Strahlen der Sonne, fliehe bald im Dunkel der Höhlen, stehe hier im reinen Wasser der Seen, dort im Kot der Sümpfe gleich still, falle aus Sümpfen und Seen dann wieder ins Treiben der Flüsse und schwimme in der Gewalt ihrer Wogen bald hell, bald trüb, bald sanftwallend, bald wirbelsprudelnd, bald zwischen reinen Gefilden, bald zwischen stinkenden Stätten, bald zwischen gräßlichen Ufern dahin, bis ich in den ewigen Meeren des Todes meine Auflösung finde.   III. Als Werk meiner selbst. Als solches grabe ich mich selbst in mich selbst, ein unveränderliches Werk, keine Welle spült mich von meinem Felsen und keine Zeit löscht die Spur meines Werks aus, das ich als sittliches Wesen in mir selber vollende. Wenn brennende Klüfte den Moder der Meere trocknen und aus ihren Tiefen Berge auftürmen, so graben sie also die vergängliche Schnecke und den faulenden Fisch in die werdenden Steine, keine Welle spült jetzt die ewigen Tiere weg und keine Zeit löscht ihre Spur in dem festen Stein aus. Also bin ein Werk der Natur. Ein Werk meines Geschlechts. Und ein Werk meiner selbst. Diese drei Verschiedenheiten meiner selbst aber sind nichts anderes als einfache und notwendige Folgen der drei verschiedenen Arten alle Dinge dieser Welt anzusehen, deren meine Natur fähig ist. Als Werk der Natur fühle ich mich in der Welt frei zu tun, was mich gelüstet und berechtigt zu tun, was mir dient. Als Werk meines Geschlechts fühle ich mich in der Welt als durch Verhältnisse und Verträge gebunden zu tun und zu leiden, was diese Verhältnisse mir zur Pflicht machen. Als Werk meiner selbst fühle ich mich unabhängig von der Selbstsucht meiner tierischen Natur und meiner gesellschaftlichen Verhältnisse! gleich berechtigt und gleich verpflichtet zu tun, was mich heiligt und meine Umgebungen segnet. Ich habe daher als Werk der Natur eine tierische, als Werk des Geschlechts eine gesellschaftliche und als Werk meiner selbst eine sittliche Vorstellung von der Welt, ihrer Wahrheit und ihrem Recht, sowie von ihrer Täuschung und ihrem Anrecht. Mein Instinkt macht mich zum Werk der Natur; der gesellschaftliche Zustand zum Werk meines Geschlechts und mein Gewissen zum Werk meiner selbst. Als Werk der Natur besitze ich physische Kraft, Tierkraft und Tiergewandtheit für tierische Ansprachen. Als Werk meines Geschlechts besitze ich gesellschaftliche Kraft, Gemeinkraft, Geschicklichkeit und Gewandtheit für mein gesellschaftliches Recht. Als Werk der Natur sträube ich mich gegen das Werk meines Geschlechts und gegen das Werk meiner selbst, das ist: Ich habe als solches kein Gewissen und erkenne als solches kein Recht. Als Werk meiner selbst erhebe ich mich selbst über den Irrtum und das Anrecht meiner selbst, insofern ich ein Werk der Natur und ein Werk des Geschlechts bin, das ist, ich erkenne durch die Kraft meines Gewissens das Anrecht meiner tierischen Natur und meiner gesellschaftlichen Verhärtung. Als Werk des Geschlechts stehe ich schwankend und von beiden Seiten gedrängt zwischen dem Werk meiner Natur und dem Werk meiner selbst, das ist, im gesellschaftlichen Zustand als solchen mangelt mir sowohl die Reinheit meines tierischen Wohlwollens als diejenige meines unverhärteten Gewissens. Durch das Werk meiner selbst bin ich sittliche Kraft, Tugend. Als reines Werk der Natur, als tierisches Geschöpf, bin ich in meinem unverdorbenen Zustand ein friedliches, gutmütiges und wohlwollendes Wesen. Meine Kraft steht in diesem Zustande mit meiner Begierde im Gleichgewicht, ich lebe in demselben in völliger Harmonie mit mir selbst. Mein Wohlwollen ist mit meiner Selbstsucht innigst vereinigt, ich kenne in diesem Zustand selbst die Schwäche meiner Natur nicht. Aber ich finde mein Geschlecht nirgend in diesem Zustand; das erste Leiden eines Übels von meinesgleichen hebt ihn auf. Ich finde dasselbe auf der ganzen Erde allenthalben außer das Gleichgewicht seiner Kräfte geworfen, mehr und minder mißtrauisch, gewaltsam, verwegen und kleinlaut und nur insoweit wohlwollend als es sich durch dieses Wohlwollen in der Befriedigung seiner Begierden, die mit seiner Kraft nicht mehr in Harmonie stehen, nicht zurückgesetzt glaubt. Als Werk des Geschlechts, als gesellschaftlicher Mensch, als Bürger lebe ich in vollkommener Anerkennung des Mißverhältnisses meiner tierischen Kraft mit meiner tierischen Begierde, folglich ohne Harmonie meiner Selbstsucht mit meiner Begierde, aber ich will durch eben diesen Zustand die Harmonie in mir selbst wieder herstellen. Die ganze Kunst desselben ist ein beständiges Streben nach diesem Zweck, aber freilich ein mit tausendfältigen Fehlgriffen gebrandmarktes Streben. Nur als Werk meiner selbst vermag ich die Harmonie meiner selbst mit mir selbst wieder herzustellen. Ich erkenne als solches, daß kein tierisches Gleichgewicht zwischen meiner Kraft und meiner Begierde in mir selbst, wie ich wirklich bin, haltbar ist, daß meine Sehnsucht und mein Wohlwollen im gesellschaftlichen Menschen wesentlich nicht harmonisch existieren kann, daß ich in diesem Zustande aushören müsse, selbstsüchtig unwohlwollend um wohlwollend unselbstsüchtig existieren zu können. Also komme ich als Werk meiner selbst durch meinen Willen dahin auf den Ruinen der zertrümmerten tierischen Harmonie meiner selbst das Wohlwollen meiner Natur auf die Unterjochung meiner Selbstsucht unter meine sittliche Kraft zu gründen und also mitten im Verderben eines Zustandes, der meine Selbstsucht wesentlich verhärtet, mich selbst dennoch wieder zu dem friedlichen, gutmütigen und wohlwollenden Geschöpf zu machen, das ich als Werk der Natur nicht bleiben und als Werk des Geschlechts nicht werden kann. Als Werk der Natur, als Tier, bin ich vollendet und spüre in diesem Zustand als solchen nicht einmal, daß ich als Mensch unvollendet bin. Als Werk meines Geschlechts strebe ich auf einem Weg nach Vollendung meiner Natur, auf welchem diese nicht erreichbar ist. Als Werk meiner selbst strebe ich durch Belebung des Göttlichen und Ewigen, das in meiner Natur liegt, auf einem Weg nach meiner Vollendung, den meine tierische Natur nicht kennt und mein gesellschaftliches Verhältnis als solches nicht sucht und nicht bedarf. Die Natur hat ihr Werk ganz getan, also tue auch du das deine. Erkenne dich selbst und baue das Werk deiner Veredlung auf inniges Bewußtsein deiner tierischen Natur, aber auch mit vollem Bewußtsein deiner inneren Kraft mitten in den Banden des Fleisches göttlich zu leben. Wer du auch bist, du wirst auf diesem Wege Mittel finden deine Natur mit dir selbst in Übereinstimmung zu bringen. Willst du aber dein Werk nur halb tun, da die Natur ihres ganz getan hat? Willst du auf der Zwischenstufe deines tierischen und deines sittlichen Daseins, auf welcher die Vollendung deiner selbst nicht möglich ist, stehen bleiben, so verwundere dich dann nicht, daß du ein Schneider, ein Schuhmacher, ein Scherenschleifer und ein Fürst so bleibst und kein Mensch wirst. Verwundere dich dann nicht, daß dein Leben ein Kampf ist ohne Sieg und daß du nicht einmal das wirst, was die Natur ohne Dein Zutun aus dir gemacht hat, sondern gar viel weniger, ein bürgerlicher Halbmensch. Einige Resultate meines wesentlichsten Gesichtspunkts. Der gute Zustand meiner selbst als Werk der Natur, ruhet auf dem vollen Leben meines Instinkts. Der gute Zustand meiner selbst als Werk des Geschlechts ruhet auf der Kraft meines tierischen Gedankens gegen meinen Instinkt oder vielmehr aus der Kraft meines durch diesen Gedanken erhöhten und gebildeten Tiersinns. Der gute Zustand meiner selbst als Werk meiner selbst ruhet auf der Reinheit und Stärke meines Willens, die Kraft meines Gedankens nicht zur Verfeinerung meines Tiersinns sondern zur Veredlung meiner selbst gegen meinen Tiersinn zu gebrauchen. Ich erhalte mich selbst als Werk der Natur in dem besten Zustand, in welchem ich als solches zu leben vermag, durch tierische Kraft. Ich erhalte mich als Werk des Geschlechts in dem besten Zustand, in welchem ich als solches zu leben vermag, durch gesellschaftliche Kraft. Ich erhebe mich als Werk meiner selbst durch meine sittliche Kraft zu der höchsten Würde, deren meine Natur fähig ist. Die Unschuld meiner Natur thronet an den Grenzen aller dieser Beschaffenheiten meiner selbst. Auf der ersten Stufe meines Daseins stehe ich ihrem Bilde am meisten aber in kindlicher Schwäche und nur träumend nahe. Durch mein tierisches Verderben entferne ich mich von ihr ins Unendliche. Im gesellschaftlichen Zustand verstärkt sich auf der einen Seite mein tierisches Verderben durch die rohe Härte der Gewalts- und Massaformen desselben, auf der andern Seite bringt mich derselbe durch die höhere Sicherung meines häuslichen Verhältnisses durch Treue und Glauben, die dieser Zustand, wenn auch nur gesellschaftlich begründet, von dieser Seite dem tierischen Wohlwollen meiner unverdorbenen Natur wieder näher. Durch Sittlichkeit erhebe ich mich zu der obersten Höhe, zu der sich meine Natur nach ihrer Vollendung strebend zur Kindesunschuld empor, zu der göttliche Kräfte und göttliche Gnaden meine Natur fähig machen. Erziehung und Gesetzgebung müssen diesem Gang der Natur folgen. Sie müssen ihm das tierische Wohlwollen durch das häusliche Leben zu einem menschlichen Wohlwollen umwandeln und selbiges durch die Treue und den Glauben, die der gesellschaftliche Zustand anspricht, mitten in der Gewaltsamkeit, mit welcher der gesellschaftliche Zustand auf das Verderben dieses Zustands einwirkt, dasselbe dennoch zu erhalten suchen. Sie müssen ihn endlich durch Selbstverleugnung zu der Kraft emporheben, durch die er allein imstande ist das Wesen der Unschuld in sich selbst wieder herzustellen und sich selbst durch seine sittliche Kraft wieder zu dem friedlichen gutmütigen und wohlwollenden Geschöpf zu machen, das er in der Unverdorbenheit seines tierischen Zustandes auch ist. Fortsetzung dieser Resultate. Ich erscheine im gesellschaftlichen Zustand als solchem immer als ein verwirrtes, verdorbenes Mittelding zwischen meiner tierischen Schuldlosigkeit und meiner sittlichen Reinheit. Ich will auf der einen Seite in demselben jeden tierischen Lebensgenuß, den ich in meine Hand zu bringen vermag, mir selbst mit aller Kraft sicher stellen. Auf der andern Seite will ich freilich auch, daß die Einrichtungen und Verkommnisse dieses Zustandes auf Regeln und Grundsätzen ruhen sollen, die dem Edelsten, das ich zu erkennen vermag, nicht widersprechen. Aber mein Zweck selber und meine tierische Natur, in welcher dieser Zweck mit der ganzen Kraft meiner stärksten Triebe belebt ist, setzt diesem Edelsten, Besten, das ich zu erkennen vermag, in diesem Zustande als solchem unabänderliche Grenzen, indem mein Wille edelmütig und rechtlich zu handeln in demselben immer dem tierischen Bedürfnis der Selbsterhaltung in meiner Lage als untergeordnet erscheint. Ich bin daher als Bürger immer aller Wahrheit und allem Recht entgegen, insofern es mir auch nur möglich scheint, daß die Sicherheit der wesentlichsten Vorteile meiner gesellschaftlichen Stellung durch dieselbe in Gefahr gesetzt werden könnte. Die Repräsentation der Masse, die gesellschaftliche Gewalt, handelt hierin völlig wie die Individuen der Masse. Sie erscheint in jedem Fall, wo das Wesen ihrer gesellschaftlichen Stellung in Gefahr zu sein scheint, immer wie der Mensch fest entschlossen selbige mit jedem Mittel, das die Vorsehung m ihre Hand gelegt, gegen jedermänniglich zu beschützen und zu erhalten. Sie ist als Gewalt, insofern sie nicht mehr ist, eben wie der Bürger, insofern er nicht mehr ist, unfähig, edelmütig und menschlich zu handeln, sobald sie glaubt, daß eine solche Handlungsweise mit den Vorrechten, in deren Besitz sie sich nun einmal befindet, nicht bestehen könne. Als gesellschaftlicher Mensch tue ich in allen Verhältnissen immer alles Anrecht, damit mir nicht Anrecht geschehen könne. Die sanften Gefühle meines Wohlwollens, die mir im beruhigten tierischen Zustande so natürlich sind, verlieren sich augenblicklich in mir, wenn die Sicherheit des Fortgenusses sinnlicher Reize, die mir nun einmal zu Bedürfnissen geworden sind, in Gefahr zu sein scheint. Das ist vom Demokraten wahr wie vom Aristokraten, vom Könige wie vom Schneider, vom Schneider wie vom Gelehrten und vom Gelehrten wie vom Bauer. Die gesellschaftliche Menschheit tanzet den Zwischentanz ihrer tierischen Roheit und ihrer sittlichen Veredlung allenthalben auf die nämliche Weise. Sie singt allenthalben ihr altes Lied: Mundus vult decipi, ergo decipistur . Der König kennt keine Wahrheit gegen sein Kronrecht, der Schneider keine gegen sein Nadelrecht, der Patrizier keine gegen sein Geschlechtsrecht, der Pfaff keine gegen seine Kuttenrechte, mach' ihn so vernünftig, so schlau, so gewandt, so pfiffig als du immer willst, er wird vernünftig, schlau, gewandt und pfiffig werden, aber immer überwägend für seine Kutte und für sein Kuttenrecht. Darum findet auch jeder Weise und jeder Narr, wo er immer hinkommt, es gehe daselbst wie da, wo er zu Haus ist. Allenthalben erscheint der gesellschaftliche Mensch, insofern er nicht mehr ist, als dem Werk seiner Natur unterliegend und das Recht seines Geschlechts nicht anerkennend. Übereinstimmung meiner wesentlichsten Grundsätze mit den einfachen Gesichtspunkten, die mir beim ersten Insaugefassen meines Gegenstandes auffielen. Hiermit nähert sich mein Buch seiner Vollendung. Die Widersprüche, die in meiner Natur zu liegen scheinen, finden in der dreifach verschiedenen Art alle Dinge dieser Welt anzusehen, deren meine Natur fähig ist, allgemein ihren Aufschluß. Sie sind alle in ihrem Wesen einfache und in der Art wie sie wirklich in mir erscheinen mehr oder minder verwickelte Folgen dieser inneren Verschiedenheit meiner Anschauungsart aller Dinge und der mir im gesellschaftlichen Zustand wesentlich einwohnenden und durch denselben millionenfach genährten und befestigten Neigung auf der Stufe meiner gesellschaftlichen Ausbildung stehen zu bleiben und mich bei der Art und Weise, wie die Gegenstände dieser Welt im Verderben dieses Zustands meiner Selbstsucht in die Augen fallen, zu beruhigen. Diese Widersprüche sind nichts anderes als das Schwanken meiner selbst zwischen mir selbst als Werk der Natur und als Werk meiner selbst, zwischen meinen tierischen Ansprüchen und dem Recht meines Gewissens. Der gesellschaftliche Mensch lebt und schwebt als solcher ganz in diesem Schwanken und die Gewaltsamkeit, mit der die Menschen das Glück und di« Ruhe ihres Geschlechts allgemein untergraben, ruhet gänzlich auf der tierischen Neigung, auf dem Punkt der Ausbildung, auf welchem die Vollendung ihres Selbst nicht möglich ist, sich vollendet zu glauben und auf den Stufen dieser gesellschaftlichen Ausbildung stehen zu bleiben. Der Mensch muß vermöge seiner Natur immer entweder unter diesen Punkt seiner Ausbildung versinken oder sich über denselben erheben, das ist, er muß als Werk des Geschlechts entweder dem Werk seiner Natur unterliegen oder sich über sich selbst als Werk des Geschlechts erheben. Und er rettet sich daher nur dadurch von dem Unglück mitten im gesellschaftlichen Zustand dem ganzen Verderben seiner tierischen Natur zu unterliegen, wenn er als Wert seines Geschlechts in sich selbst geht und in sich selbst eine Kraft sucht, sowohl gegen das Anrecht seiner gesellschaftlichen Verhärtung als gegen d«n Irrtum seiner tierischen Natur, das ist, er rettet sich im gesellschaftlichen Zustand nur als Werk seiner selbst vom Unterliegen als Werk des Geschlechts unter sich selbst als verdorbenes Werk der Natur. Da er aber als Werk seiner selbst nichts anders ist als sein inneres Urteil von der Wahrheit und dem Wesen seiner selbst, so ist es klar, er rettet sich nur durch eine Gemütsstimmung, die mit derjenigen, auf welcher das Wesen der Religion ruhet, die nämliche ist, von der Gefahr im gesellschaftlichen Zustand gegen das Verderben seiner tierischen Natur wesentlich kraftlos zu erscheinen und findet nur durch eine solche Gemütsstimmung wirkliche Mittel, die Widersprüche, die in seiner Natur zu liegen scheinen, in sich selbst aufzulösen und unwirksam zu machen. Ich finde mich also hier wieder vollends auf dem Punkt, auf welchem ich im Abschnitt Religion stand. »Der Mensch findet in seiner Natur keine Beruhigung bis er das Recht seiner tierischen Sinnlichkeit in sich selbst verdammt hat gegen sich selbst und gegen sein ganzes Geschlecht«. »Aber er scheint die Kraft nicht zu besitzen diesem Bedürfnis seines Wesens ein Genüge zu leisten! »Die ganze Macht seiner tierischen Natur sträubt sich gegen diesen ihm so schrecklichen Schritt, aber er setzt die Macht seines Willens der Macht seiner Natur entgegen.« »Er will einen Gott fürchten, damit er nach dem innersten Urteil seiner selbst für sich selbst recht tun könne.« »Er fühlt, was er kann und macht sich das, was er kann, zum Gesetz, dessen, was er will. Diesem Gesetz, das er sich selbst gab, unterworfen, unterscheidet er sich vor allen Wesen, die wir kennen.« »Ihm allein mangelt die Schuldlosigkeit des Instinkts, durch dessen Genuß das Vieh beruhigt auf dem Punkte steht, den dieser ihm anweist.« »Er allein vermag es nicht auf diesem Punkt stehen zu bleiben, er muß entweder unter denselben versinken oder sich über denselben erheben.«   Ich gehe weiter zu sehen, wie weit die einfachen Gesichtspunkte, die mir beim ersten Anblick meines Gegenstandes ins Auge fielen, mit den wesentlichsten Resultaten meiner Nachforschungen übereinstimmen. Die Frage: Kommt der Mensch in dem nichtigen Lauf seines Daseins auf Erden dahin, daß ihm die einzelnen Vorfälle des Lebens nicht Zauberauftritte sind, die ihm allen inneren Unterschied der Dinge wie mit einem ewigen Nebel umhüllen? Diese Frage beantwortet sich jetzt ganz einfach: Als Werk der Natur kommt er nicht dahin, als solches verträumt er seine Tage: Leerheit des Geistes, Trunkenheit der Sinnen, und taumelndes Träumen ist ihm Wonne des Lebens. Als Werk des Geschlechts kommt er insoweit dahin, als er als solches sich selbst als Werk der Natur nicht unterliegt. Als Werk seiner selbst ist er Herr über sich selbst und über allen Zauber seiner tierischen Natur. Die Untreue am gesellschaftlichen Recht, die den König zu tyrannischen, den Patrizier zu oligarchischen, den Edelmann zu standesmäßigen, den Kaufmann zu monopolischen, den Reichen zu schimmernden, den Armen zu kotfarbigen, den Geistlichen zu sich einmischenden, den Gelehrten zu sonderbaren, den Amtmann zu einträglichen und den Bürger zu zunftmäßigen und engherzigen Heillosigkeiten hinführt, ist allgemein nichts anders als das einfache Benehmen meiner selbst beim Unterliegen als Werk des Geschlechts unter mich selbst als ein verdorbenes Werk der Natur und das allgemeine Umtaufen dieser Heillosigkeiten in die hohen Namen: Souveränitätsrechte, Aristokratie, landesväterliche Sorgfalt, Menschenrechte, Freiheit, standesmäßige Aufführung, Liebe zur Wahrheit, Geistesprodukt, königliches Priestertum usw. sind alle wieder nichts anderes als einfache Folgen der Täuschung, mit welcher das verdorbene Werk meiner Natur sein Spiel mit mir treibt und mich über mein ganzes Tun und Lassen in mir selbst in den tiefsten Selbstbetrug hineinstürzt. Mein Bild des Menschen, von dem Punkt an, wo er aus seiner Höhle herausgeht, bis auf denjenigen, wo er das Verderben der gesellschaftlichen Verirrungen vollends bis an seine Grenze durchlaufen, nun am Abgrund dieses Verderbens da steht, wo alle Völker ihrer Auflösung, dem Ende ihrer Verwilderung und ihrer Abschwächung entgegengehen; mein Bild ist nichts anderes als die Darlegung des endlichen Zustands zu dem das Unterliegen meines Geschlechts unter die Ansprüche seiner tierischen Natur im gesellschaftlichen Zustand dasselbe immer hinführt, es ist nichts anderes als der Nachhall des Zustands, zu dem der dreifache Unterschied meiner selbst mich im Kriege meiner selbst mit mir selbst hinführt, wenn ich mich nicht durch meine sittliche Kraft über die sinnlichen Ansprüche meiner tierischen Natur und meiner gesellschaftlichen Verhärtung erhebe. Als Werk meiner Natur gehe ich, ein Raub jeder Naturkraft, dahin und siege dennoch über alle Übel der Erde. Als Werk meines Geschlechts sehne ich mich nach der Vereinigung mit Menschen, die ich morde; als solches erkenne ich in meinem Wort den Grund meines Rechts und meiner Pflicht, ich mache daher alles aus demselben, ich will, daß es ewiglich lebe, ich grabe es in steinerne Tafeln und gieße es in ewiges Erz. Als Werk seines Geschlechts baue der Mensch seinen Weltteil. Als Werk seiner selbst bauet er sich selber als solcher weint die jungfreuliche Röte des pflichttreuen Weibes über ein kränkendes Wort, das ihren Lippen entschlüpft, als solches dient sie in dunkler Vergessenheit einem verworfenen Mann, dessen Bosheit die Ruhe ihrer Lippen nicht zu wandeln vermag. Die Kennzeichen der nahenden Auflösung der Staaten sind nichts anders als einfache Folgen des Unterliegens der Masse des Volks und ihrer Repräsentation, der bürgerlichen Gewalt, als Werk des Geschlechts unter sich selbst als Werk der Natur. Allenthalben erkennt in einem solchen Zeitpunkt das Volk und die Repräsentation des Volks, die Obrigkeit, kein gesellschaftliches Recht gegen sich selbst. Allenthalben mangelt in demselben dem Menschengeschlecht und seiner Repräsentation reine gesellschaftliche Kraft und die Gefahr, die dem Staat in demselben drohet, ist nichts anders als das Vergehen desselben durch die Auflösung des Rechts meines Geschlechts und die Freilassung der Individuen und ihres verwilderten Instinkts gegen dieses Recht. Goethens Lied sagt nichts anders, als der Mensch als Werk der Natur sei unfühlend und tappe wie das Glück blind unter die Gegenstände, die seine Sinnen berühren. Als Werk des Geschlechts vermöge er das Unmögliche, er unterscheide, er richte, er könne dem Augenblick Dauer verleihen.   Kenntnis und Wissen. Die Quelle der Erkenntnis, an der sich der Mensch mit reinem Wasser labet, ist Unschuld. Aber er lebt im gesellschaftlichen Zustand nichts weniger als in der Unschuld. Das Wissen meiner Natur verwebt sich in diesem Zustand mit dem Wissen meines Geschlechts: darum trinke ich als Werk der Natur im gesellschaftlichen Zustand nach Kenntnissen haschend bald am Gestad wütender Ufer giftigen Schaum, wage mich bald in Untiefen die ich nicht kenne, bald in den Strom, wo er Gebirge mit sich in den Schlund reiht, schweife ungefesselt von Verhältnissen, deren Recht ich nicht anerkenne, zwar ermüdet von vielerlei Wissen, aber dennoch mitten im Forschen ein Liebhaber des taumelnden Träumens und der Leerheit des Geists, mit fremdem Wissen belastet, unwissend in den Notwendigkeiten des Lebens, ungeschickt zu jeder Pflicht und unpassend in jedes Verhältnis, durch mein Wissen selber mein eigener Verderber und ein elendes Werk meines Geschlechts an dem Gestade des Irrtums und des Anrechts herum: freilich als Werk meines Geschlechts ohne meine Schuld. Beides, das unnatürliche Treiben unseres Wissens durch Akademien, Hörsäle und Schulstuben, deren Einfluß mit den Bedürfnissen der Wohnstube und dem Zustand des Haussegens eines jeden im Mißverhältnis und selber im Widerspruch steht, und hinwieder das unnatürliche Hemmen der Ausbreitung des Segens guter Wahrheits- und Rechtskenntnisse durch Regierungsmaßregeln und Machtansprüche die keine Rücksicht auf die Fundamente des Haussegens im Volk und seines Wohnstubenteils nehmen, beides, dieses unnatürliche Betreiben des Unnütz- und Vielwissens und dieses unnatürliche Hemmen des Gut- und Notwissens, macht das Wissen des Volks im alternden Weltteil bald zum eitlen Luftgebild der Traumsucht unserer kranken Einbildungskraft, bald zum stinkenden Sumpf, worin wir in unserem kranken Tiersinn versunken. In ihren Wolken thront die Guillotine des Wahns und hinter ihren Nebeln bergen sich Menschenfresser. Fällst du ihnen in die Hände, sie braten dir dein Herz und skalpieren dir im Innern deinen Schädel. Du bist als Werk der Natur unwissend. Als Werk des Geschlechts ist es noch eine Frage, ob du dich durch dein Wissen allgemein in dem Grad gesellschaftlich besser setzest als du dich durch dasselbe tierisch verdirbst. Soviel ist gewiß: Tierisch ins Auge gefaßt, ist unter der Sonne kaum ein elenderes Geschöpf als ein lesender, studierender Mensch und gesellschaftlich ins Auge gefaßt, ist er fast immer eine ziemliche Zweideutigkeit. Der Mensch geht als gesellschaftlicher Mensch in seinem Wissen selten einfach und rein von seiner Selbstsorge aus und kettet dasselbe selten an die Bedürfnisse seiner nächsten Verhältnisse; darum unterliegt er mit seinem schweifenden Wissen so allgemein dem Verderben seiner tierischen Natur. Aber als Werk seiner selbst, das ist, wenn sein Wissen nicht von dem ausgeht, was er gelüstet, sondern von dem, was er soll, kann er dann durch sein Wissen sich selber veredeln und sein Geschlecht beglücken? Darum sprach Gott in Eden zu dir: Dein Wissen werde ein Werk deiner selbst, es werde nie ein Werk deines sinnlichen Verderbens und deines im Kot der Erde sich mit Schlangengewandtheit herumtreibenden Tiersinns im gesellschaftlichen Zustand.   Erwerb. Als Werk der Natur erkenne ich keinen. Tierische Unschuld erwirbt nicht. Als Werk meines Geschlechts nimmt der Erwerb eine ungleiche Richtung, wenn ich den Zweck und das Recht der gesellschaftlichen Vereinigung anerkenne oder wenn ich ihn nicht anerkenne. Im ersten Fall gehet der Anspruch auf sein Recht bei mir von einer in mir selbst in gesellschaftlich rechtmäßige Schranken eingelenkten Selbstsorge aus und führt mich innerhalb dieser Schranken zur Befriedigung meiner selbst in meinen nächsten Verhältnissen. Im andern Fall mache ich auf ein Erwerbsrecht Anspruch, das ganz auf der Freiheit meiner tierischen Selbstsucht ruhet und erscheine in der bürgerlichen Gesellschaft ohne gesellschaftliche Kraft gegen mich selbst ohne einen in gesellschaftliche Schranken eingelenkten gesellschaftlichen Willen, den tierischen Gefühlen meiner verdorbenen Natur, das ist mir selbst als Werk der Natur, unterliegend. Ich will diese Beschaffenheit meiner selbst, die Schwerfälligkeit der Wiederholungen zu vermeiden, in den künftigen Abschnitten nur mit den Worten »dem Werk der Natur unterliegend« bezeichnen.   Eigentum und Besitzstand. Als Werk der Natur kenne ich keinen, tierische Unschuld besitzt nichts. Dem Werk der Natur unterliegend, suche ich im Besitz des Eigentums mein Recht weiter auszudehnen als es der Zweck gesellschaftlicher Vereinigung zu erlauben vermag: es kümmert mich in diesem Zustand meiner selbst gar nichts die Lasten der mir durch mein Eigentum untergeordneten Menschen ohne Rücksicht auf wesentliche Befriedigung, die den Bewerbern des gesellschaftlichen Eigentums wie den Eigentümern gebührt, zu erhöhen. Es ist mir in diesem Zustand meiner selbst nicht genug, daß die mir untergeordneten Nutznießer meines Eigentums, das ursprüngliche Anrecht des Besitzstandes gut und recht sein lassen, ich will noch, daß sie im Gebrauch derselben eben die tierische Freiheit gestatten, durch die das Eigentum in der Welt fast allgemein seinen Ursprung erhalten. Wenn ich daher das Recht meines Geschlechts anerkennend, das größere Eigentum mit der Notdurft des kleinern belaste, so belaste ich, dem Werk der Natur unterliegend, des kleineren Eigentum mit den Gelüsten des größern. Hinwieder, wenn ich, das Recht meines Geschlechts anerkennend, den Menschen, die keinen Teil an der Welt haben, keinen sie befriedigenden Ersatz ihrer Naturrechte zu geben suche, so verweigere ich ihnen dem Werk der Natur unterliegend ihr gesellschaftliches Recht. Als Werk meines Geschlechts und sein Recht anerkennend, ist Eigentum und Besitzstand die Grundsäule des gesellschaftlichen Zustands und der Kräfte, die unser Geschlecht entwickeln und bilden. Dem Werk der Natur unterliegend ist es aber Pandorens Büchse, aus der alle Übel der Erde entsprungen. Als Werk meiner selbst erkenne ich den Besitzstand eines jeden; in meiner Hand aber, mir selber ist er so viel als nicht Besitzstand, sondern vielmehr ein Mittel, auch auf Gefahr meines Rechts und meiner Benützung mich zu veredeln und mein Geschlecht zu beglücken.   Recht. Das Recht meines Instinkts ist in seinem Wesen nichts anders als ein Gefühl meines tierischen Bedürfnisses und meiner tierischen Kraft selbige befriedigen zu können. Das gesellschaftliche Recht ist in seinem Wesen ein Gefühl meiner gesellschaftlichen Bedürfnisse und meiner gesellschaftlichen Kraft selbige befriedigen zu können. Das Recht der Besitznehmung ist in seinem Wesen eine einfache Folge meines Instinkts ohne Rücksicht auf irgend eine Pflicht. Eigentum, Gesetz, Kultur, gesellschaftlicher Zustand sind in ihrem Wesen nichts anders als einfache Folgen der Besitznehmung, das ist, des selbstsüchtigen Gebrauchs meiner tierischen Kraft ohne Rücksicht auf Recht oder Pflicht. Der Besitzstand und mit ihm der gesellschaftliche Zustand ruhet also auf dem einfachen tierischen Gefühl alle Mittel der Selbsterhaltung benutzen zu dürfen und der tierischen Kraft selbige benutzen zu können. Daher ist auch der Anspruch an die freie Benützung der Erde meiner tierischen Natur wesentlich; sie hat als solche keine Kraft in sich selbst, diesen Anspruch für sich selbst oder für ihr Geschlecht jemals zu veräußern. Das tierische Gefühl des Anrechts einer solchen Veräußerung bleibt daher in uns, solange wir hungern, dürsten und frieren. Es hat in den ersten Bedürfnissen unserer Natur sowie in ihren ersten Grundgefühlen seine unaustilgbare Kraft. Also wäre die Ungleichheit der Güter und alle Folgen der verteilten Erde an sich selbst ein positives Unrecht gegen unsere tierische Natur? Das ist gewiß, aber sollte um deswillen die Erde nicht geteilt sein? und die Ungleichheit der Güter nicht statt finden? Das folgt nicht. Unsere tierische Natur bewerkstelligt diese Verteilung vermöge eben der Grundgefühle, die uns hernach vermögen über das zu klagen, was wir selbst getan haben und augenblicklich wieder tun würden, wenn es noch nicht geschehen wäre. Diese Verteilung ist eine unausweichliche Folge unseres tierischen Verderbens, ein Übel, das der Kampf unserer tierischen Kraft und unserer tierischen Ohnmacht vollendet, ehe wir zu wissen vermögen, ob ein Recht in der Welt ist oder ob eines darinnen sein soll. Sie ist eine einfache Folge der Ungleichheit meiner physischen Kraft, die Ohnmacht unserer Natur muß jeder größeren Kraft weichen. Der Mensch muß vermöge dieser Natur notwendig der Kraft des Stärkeren, der List des Schlauern und den Hilfsmitteln des Glücklichem unterliegen und hiemit ist die Erde via facti geteilt. Indessen ist es immer eine Torheit, daß wir die Noteinrichtungen unseres tierischen Verderbens an sich selbst ein Recht heißen und Begriffe von so geheißenen unveräußerlichen Naturrechten auf das Fundament offenbar rechtloser tierischer Gewalttätigkelten gründen. Wir müssen den Besitzstand sicher respektieren, aber nicht darum, weil die ersten Besitznehmer ein Recht hatten, sondern weil der Mensch tierisch und rechtlos Besitz nimmt und Besitz nehmen muß und weil wir die Folgen dieses tierisch eingelenkten und tierisch vollendeten Naturschritts weder durch ein gesellschaftliches noch durch ein sittliches Recht aufheben können und aufheben wollen.   Gesellschaftlicher Zustand. Als Werk der Natur erkenne ich keinen, tierische Unschuld ist pflichtlos ungefesselt und unbestimmt, dem Werk der Natur unterliegend will ich demselben leben wie im Stande der Wildheit. Ich hasse Gesetz und Recht, das mich einschnürt zu einer Wespengestalt. Also beschaffen, will ich nicht, daß der gesellschaftliche Zustand, soweit ich darin wirke, anspreche und wandle, ein Recht habe; aber soweit jeder andere darin wirkt, anspricht und wandelt, soweit möchte ich denn freilich gern, daß er einem strengen Recht und einem harten Gesetz unterworfen wäre. Wenn mein Geschlecht gutmütig und träge meiner tierischen Kraft weicht und sein gesellschaftliches Recht leicht und ohne Mühe in meine Hände kommt wie die Frösche in den Schnabel des Storches, so trage ich es, dem Werk der Natur unterliegend, mit mir in den Lüften herum, wohin es mir beliebt, oder verschlinge es mit meinen Lieblingen in meinem Nest. Ich muß im gesellschaftlichen Zustand dem Werk der Natur unterliegend beim Besitz unverhältnismäßiger Kräfte notwendig dahin kommen das Recht meines Geschlechts nichts zu achten, im Gegenteil alles das zu untergraben, zu schwächen, zu zernichten und aufzulösen, was immer die von mir gekränkten und mißbrauchten Menschen dahin bringen könnte in gesetzlicher Selbständigkeit Sicherheit gegen den Unfug und das Unrecht meiner Ansprüche zu suchen.   Macht. Als Werk der Natur erkenne ich wohl die Gewalt der Macht, aber nicht ihr Recht. Dem Werk der Natur unterliegend, lasse ich im Besitz der Macht die Frage nicht an mich kommen, was ich dem Volke schuldig sei, ich gebe ihm aus Gnade, was es braucht, sich in Rechtlosigkeit und Ehrlosigkeit eingewiegt, einen guten Tag zu machen. Als solches verberge ich mich immer gegen den Anspruch des Volks auf irgend ein Recht entweder hinter mein Militär oder hinter meine Gnadenlügen oder hinter meine Schreckenswahrheit. Aber das Recht meines Geschlechts anerkennend, weiß ich, daß ich im Besitz der Macht, Gesetz und Recht und bindende Stricke gegen den Sirenengesang meines Tiersinns notwendig habe, eben wie das Volk. Als Werk meines Geschlechts soll ich im Besitz der Macht freilich kein Recht zur Gesetzlosigkeit suchen. Aber nur als Werk meiner selbst will ich keins suchen.   Ehre. Als Werk der Natur kenne ich die Ehre nicht. Tierische Unschuld lebt in einer namenlosen Ehrlosigkeit; aber im tierischen Verderben des gesellschaftlichen Zustands bringt mich die Liebe zur Auszeichnung, die den Verirrungen des Ehrtriebs zum Grund liegt, dahin, daß ich in meine Haut wie in ein hölzernes Brett schneide, daß ich Nasen und Ohren durchsteche, daß ich die Schleppe meines Kleides höher achte als mich selber und für einen jeden Beinorden und für jeden Kreuzorden das Menschengeschlecht totschlage. Als Werk meines Geschlechts und sein Recht anerkennend, gibt sie mir Kraft gegen mich selbst und nährt in mir Gefühle, die mich durch Achtung meiner selbst gegen mich selbst, gegen mein Geschlecht und dadurch zur Anerkennung des sittlichen Rechts hinführen.   Unterwerfung. Als Werk der Natur kenne ich keine; tierische Unschuld und Unterwerfung nebeneinander gehören ins Reich der Träume, wo der Wolf und das Lamm nebeneinander auf einer Wiese weiden. Dem Werk der Natur unterliegend, sträube ich mich gegen ihr Recht und gegen ihr Unrecht. Das Recht meines Geschlechts anerkennend, sträube ich mich nur gegen ihr Unrecht; ich will nämlich in dieser Beschaffenheit meiner selbst, daß die Unterwerfung gesellschaftlich rechtmäßig sei. Dem Werk der Natur unterliegend, erkenne ich die Pflicht der Unterwerfung gar nicht. Das Recht meines Geschlechts anerkennend, soll ich die Pflicht der Unterwerfung anerkennen. Als Werk meiner selbst will ich sie anerkennen. Im ersteren Falle verwildere ich durch den Zwang der Unterwerfung. Im anderen durch das Unrecht der Unterjochung. Im dritten erhebe ich mich durch mich selbst über alle Gefahr durch irgend einen Irrtum und durch irgend ein Anrecht des gesellschaftlichen Zustands in mir zu verwildern. Im ersten Fall empört sich mein Innerstes darüber, daß meine Lebensgenüsse und Lebensansprüche von irgend einer fremden Kraft abhängen. Im zweiten, daß selbige ohne gesellschaftliches Recht von einer fremden Kraft abhängen. Im dritten suche ich mitten in allem Anrecht der Gesetzlosigkeit mich selbst zu veredeln und meinem Geschlecht nützlich zu sein. Im ersten Fall greife ich das Recht des Eigentums an, im zweiten das Unrecht seines Gebrauchs, im dritten suche ich den Zweck des Eigentums auch mitten im Chaos seines gesetzlosen, ungesellschaftlichen, unrechtmäßigen Gebrauchs mir selbst und meinem Geschlecht durch Weisheit und Mäßigung sicher zu stellen. Wenn ich im ersten Fall tierische Selbständigkeit, im zweiten einen befriedigenden Ersatz derselben fordere, so gebe ich mir im dritten Falle mehr als dieses alles, indem ich mein Eigentum und sein Recht dahin benutze, den Hungrigen zu speisen, den Durstigen zu tränken, den Nackenden zu bekleiden, den Gefangenen, wo es erlaubt ist, zu besuchen, mein Weib, mein Kind, meinen Freund, den Sohn des Armen, der mir dient, zwischen den Wänden meines Hauses von dem tierischen und gesellschaftlichen Verderben der Welt zu sondern und, indem ich sie an das Heil meiner Wohnstube kette, zu veredeln und zu segnen. Aber also über das Recht meines Geschlechts durch mich selber erhaben, vergebe ich dennoch meinem Geschlecht als solchem gar nichts, ich trenne die innere Hoheit meiner Sittlichkeit von allen Verhältnissen, in denen die Menschen gesellschaftlich gegeneinander stehen; ich weiß, daß diese Verhältnisse nicht auf Sittlichkeit gegründet sein können; ich weiß, daß wenn nur zwei Menschen zusammenstehen, um sittlich zu sein, sicher eine Lüge zwischen ihnen den Bund trennt. Selbst ein sittliches Wesen, erkenne ich dennoch kein Land, keine Stadt, kein Dorf für sittlich, und fordere als solches, auch selbst in gesellschaftlichen Verbindungen lebend, dennoch von keinem Dorf, von keinem Land, von keiner Stadt Sittlichkeit als gesellschaftliche Pflicht. Ich weiß in dieser Beschaffenheit meiner selbst, daß das gesellschaftliche Recht eine bloße Modifikation des tierischen Rechts ist und halte deswegen Sittlichkeit, Zutrauen, Dankbarkeit usw. insofern selbige als Werk der Masse oder Repräsentation der Masse zum Vorschein kommen, für nichts anders als für einen frommen Betrug.   Beherrschung. Als Werk der Natur erkenne ich sie nicht; tierische Unschuld beherrscht nicht Dem Werk der Natur unterliegend, finde ich im Besitz der Macht einen unauslöschlichen Reiz, die Menschen, deren Lebensgenüsse von mir abhängen, als bloße Mittel zur Befriedigung meines Tiersinns anzusehen. In diesem Falle kann es nie mein Wille sein, nach den Grundsätzen eines wirklich gesellschaftlichen Vertrags und dessen Recht selbst unterworfen zu herrschen, so wenig als den Menschen, die keinen Teil an der Welt haben, mit Beschränkung meiner eigenen großen Kräfte einen befriedigenden Ersatz ihres Naturrechts zu verschaffen. Aber das Recht meines Geschlechts anerkennend und dem Werk meiner Natur nicht unterliegend, setze ich die Grenzen meines gesellschaftlichen Rechts weder bis an die Gewaltsgelüste übergroßer Herren noch bis an die Erschlaffungsdemütigkeiten überschwacher Knechte. Als Werk meiner selbst, als sittliches Wesen will ich nicht herrschen.. Meine sinnliche Neigung zum Herrschen ist in diesem Fall der höhern Ansicht des Lebens, die sich im Brudersinn des Menschengeschlechts ausspricht, untergeordnet. Aber indem ich als sittliches Wesen die Herrschaft zwar nicht als mein Recht anspreche, benutze ich diese diesfalls bestehende Ordnung der Welt zum Segen meiner Umgebungen.   Adel. Tierische Unschuld kennt ihn nicht; er ist als Folge des Eigentums, eben wie dieses, ein Werk meines tierischen Verderbens und als solches ein Gelüsten, allen Abmaßungen und allem Unrecht dieses Verderbens unterliegend; und insofern er ein Recht fordert, die die Lebensgenüsse und den ganzen Zustand der seinem höhern Besitzstand unterworfenen Menschen prekär, ehrlos und rechtlos macht, ist er Werk des Geschlechts, dem Werk der Natur unterliegend, und insoweit gesellschaftlich unrechtmäßig. Aber innerhalb gesetzlicher Schranken, die verhüten, daß der Zustand, der sein Eigentum bearbeitenden Menschen nicht prekär, ehrlos und rechtlos werde, Werk des Geschlechts und sein Recht anerkennend, ist er gesellschaftlich rechtmäßig. Ein Edler oder vielmehr ein Territorialeigentümer, der diese Rechtschaffenheit gegen die sein Eigentum bearbeitende Menschen tatsächlich und freiwillig beurkundet, ist ein das Recht seines Standes durch Sittlichkeit erhöhender Edler.   Handlung. Als Werk der Natur kenne ich keine; tierische Unschuld handelt nicht. Sie kommt zwar schon an den Grenzen ihres goldenen Alters dahin das Überflüssige, das in ihrer Hand ist, gegen etwas, was ihr besser dient, zu vertauschen; aber das, was wir handeln, Handlung und Handelsstand nennen, kennt sie durchaus nicht. Gewerb und Handlung ist ein Kunstzustand eines weit vorgerückten gesellschaftlichen Raffinements. Der Kaufmann, der die von ihm abhängenden Arbeiter als bloße in seiner Hand befindliche Mittel zur Bearbeitung seines Fonds ansieht, ist ein Werk des Geschlechts, dem Werk der Natur unterliegend. Der Kaufmann, der durch den Zwang der Gesetze genötigt wird, seine Arbeiter als selbständige einen befriedigenden Ersatz ihrer Naturansprüche mit gleichem Recht fordernde Geschöpfe anzusehen, ist ein Werk des Geschlechts, das dessen Recht anerkennt. Der Kaufmann, der ohne Zwang der Gesetze sie also ansieht, ist ein sittlicher Mann. Also ist Handlung mit monopolisch erblichen Rechten gesellschaftlich unrechtmäßig wie der Adel mit gleichen Ansprüchen. Handlung mit Gebräuchen, Gewohnheiten und Anmaßungen, welche den Zustand der von ihrem hohen Besitzstand abhängigen Menschen prekär, ehrlos und rechtlos machen, ist insoweit gesellschaftlich unrechtmäßig wie der Adel mit gleichen Gewohnheiten und Anmaßungen. Handlung, innerhalb gesetzmäßiger Schranken, die dieses verhüten, ist gesellschaftlich rechtmäßig wie der Adel innerhalb gleicher Schranken.   Kronrecht. Tierische Unschuld weiß nicht, was dieses Recht ist; die Natur kennt keine Krone. Der Kamm auf dem Kopf der Schlange ist so wenig eine Krone als der auf dem Kopf eines Hahns. Als Anspruch auf den unbedingten Gebrauch der Staatskräfte und als Stand der erblichen Willkür ist es ein Werk des Geschlechts, dem Werk der Natur unterliegend und das Recht des Geschlechts nicht anerkennend und ist insoweit gesellschaftlich rechtmäßig wie alles, was in diesem Zustand das Recht und den Zweck der gesellschaftlichen Vereinigung gegen sich selbst nicht anerkennet. Innerhalb solcher Schranken, die vermögend sind, die gesellschaftliche Menschheit vor dem Gebrauch der Staatsmacht gegen das Recht und den Zweck der gesellschaftlichen Vereinigung zu verhüten, ist es gesellschaftlich rechtmäßig, wie alles, was die Bande der Gesellschaft untereinander vereinigt und sichert. Der König, der ohne Zwang der Gesetze das gesellschaftliche Recht gegen sich selber erkennt, dieser König wird angebetet werden, wenn er erscheint; aber jeder König ist Mensch jeder Zeitkönig ist Zeitmensch; er hat schwer sich über seine Zeit zu erheben und im Wirr-Warr der Gesetzlosigkeit seiner Tage mehr als gesetzlich, rein rechtlich und zwar freiwillig reinrechtlich zu handeln. Der sinnliche Mensch in Königshöhen ist noch mehr als der Mensch im Schwulst des Reichtums an den Irrtum und das Unrecht der Welt gekettet und der göttliche Herzenskenner hat schon von dem Mann, der nur an Reichtum gekettet, ausgesprochen: Es ist schwer, daß ein Reicher in das Reich der rücksichtslosen Wahrheit und der selbstsuchtlosen Liebe, in das Reich Gottes eingehe.   Gesetzliches Recht. Dem Werk der Natur unterliegend, will ich keines; als solches bin ich ein Sanskulott, gesetzlos, herrenlos und rechtlos. Ich will auch als solches nichts anderes sein. Mein Geschlecht wird nur durch den Zwang und die Zucht des Gesetzes zur Anerkennung des Rechts gebracht. Ohne Zwang wird es in allen Verhältnissen des gesellschaftlichen Lebens dem Endzweck der gesellschaftlichen Vereinigung bei jedem Vorteil, den es dadurch erhaschen kann, ungetreu.   Freiheit. Als Werk der Natur mache ich Anspruch auf tierische Freiheit. Als Werk meines Geschlechts auf bürgerliche. Als Werk meiner selbst auf sittliche. Der tierische Anspruch an Freiheit ist ursprünglich nicht gewalttätig. Tierische Unschuld kennt keine Gewalttätigkeit. Sobald dieser Anspruch gewalttätig ist. ist er eine Folge des tierischen Verderbens, folglich ein Werk des Geschlechts, gesellschaftlich. Als solcher ist er entweder dem Werk der Natur unterliegend, Sanskulottismus oder das Recht meines Geschlechts anerkennend, rechtlich. In beiden Fällen spreche ich die Freiheit mit der ganzen Gewaltsamkeit meiner tierischen Natur an. Als sittliches Wesen suche ich dem tierischen dieses Anspruchs in mir selbst diejenigen Grenzen zu setzen, die das Wesen der Sittlichkeit ihm unabänderlich setzt. Tyrannei ist Naturleben im Besitz der Macht, Sklaverei tierisches Dulden dieses Lebens, Aufruhr tierisches Widerstreben gegen dasselbe. Dem Werk der Natur unterliegend, bin ich immer entweder Tyrann oder Sklave oder Aufrührer. Das Recht meines Geschlechts anerkennend, soll ich keines von allen sein. Als Werk meiner selbst will ich keines von beiden sein. Im ersten Fall überlasse ich mich im Besitz der Macht den tierischen Reizen der Trägheit, der Gewalttätigkeit, der Windbeutelei und Gedankenlosigkeit, die einfache Folgen des freien Spiels meiner tierischen Selbstsucht sind. Der Macht selbst unterworfen aber trage ich in diesem Fall das gesellschaftliche Unrecht ihrer tierischen Selbstsucht mit der Gleichgültigkeit meiner tierischen Entkräftung und suche soviel mir möglich selbst an den Sinnlichkeitsgenüssen ihres Verderbens teil zu bekommen! oder ich neige mich wie sie zur gesetzlosen Gewalttätigkeit hin, suche mit eben so verdorbenem Tiersinn das Unrecht, das sie mir tut, über ihren Kopf zu bringen und setze zum Dienst meiner sinnlichen Gelüste die Ruhe, das Recht und das Glück des Lands aufs Spiel wie sie ebenso das alles in ihrem Verderben darauf gesetzt hat. Im zweiten Fall soll ich das alles nicht tun. Ich soll weder Tyrann noch Sklav noch Aufrührer sein. Im dritten will ich es nicht tun, als sittliches Wesen will ich weder Tyrann noch Sklav noch Aufrührer sein.   Aufruhr. Es ist ein einfaches Benehmen meiner tierischen Natur beim allgemeinen Fühlen oder auch beim allgemeinen Glauben des öffentlichen Unrechtleidens, Freilassung meines verdorbenen, verwilderten Instinkts beim Naturempfinden der Unerträglichkeit irgend einer gesellschaftlichen Lage. Also ist auch Tyrannerei einfaches Benehmen meiner tierischen Natur beim individuellen Gefühl des Übergewichts meiner tierischen oder gesellschaftlichen Kraft über die tierischen und gesellschaftlichen Kräfte meiner Nebenmenschen, Freilassung meines verdorbenen, verwilderten Instinkts beim Naturempfinden der Möglichkeit mein tierisches Wohl durch Unterjochung meines Geschlechts zu vergrößern. Hinwieder ist Sklaverei das schiefe und falsche Benehmen meiner tierischen Entmannung beim Naturempfinden der Erträglichkeit, wohl auch der Behaglichkeit einer gesellschaftlich rechtlosen Lage, die Unterdrückung meines verdorbenen geschwächten Instinkts beim Fühlen des Mangels physischer und gesellschaftlicher Kraft, mein tierisches Wohl durch Widersetzung gegen physische Gewalt, unter der ich stehe, zu befördern. Mit dem Aufruhr ist die Neigung zum Freilassen meines verdorbenen verwilderten Instinkts wesentlich verbunden. Diese Neigung aber lebt allgemein im erniedrigten rechtlosen Menschen, daher steht der Sklav immer an den Grenzen des Aufruhrs. Auch bestehet die Kraft der Tyrannen wesentlich in der Kunst die Vorstellung von der Unerträglichkeit einer rechtlosen Lage meinem Geschlecht aus seiner Einbildungskraft zu entfernen und ihm dagegen Vorstellungen von Glückseligkeit und sinnlichen Genüssen zu unterschieben. Branntwein, Komödienhäuser, Gassengaukeleien, Knechtsfreuden, Mädchentaumel, Spürhundslohn, Verrätersold, ferner zweckmäßige Leitung des Bontons und des Dienstglanzes, ebenso katechetische Auseinandersetzung und volkstümliche Lobreden der heiligen und unnachläßlichen Vorbereitungsmittel zur Blindheit im Gehorsam sind alles vortreffliche Mittel zu diesem Zweck und wenn das Verderben der öffentlichen Macht solchen Mitteln auch nur ein wenig Ehre antut und den Glauben an die Vorteile der öffentlichen Blindheit der Bürger auch nur mit ein wenig Mäßigung begünstiget, so findet sie immer unzähliche Mittel die Völker ohne Gefahr des Aufruhrs zu ermüden, d. i., durch tierische Übung an die Unterjochung so zu gewöhnen, daß die Gefühle der Unerträglichkeit ihrer Lage bei ihnen nicht rege werden, bis sie alles, was dem kraftvollen an Leib und Seele gefunden Mann unerträglich ist und unerträglich sein muß, nun in der Kraftlosigkeit ihrer Entmannung erträglich finden und erträglich finden müssen, weil ihnen in sittlicher, geistiger und physischer Hinsicht die Kräfte mangeln, die unumgänglich erfordert werden, wo immer von einem Volk auch nur geahnt werden darf, daß es imstand sei, sich gegen irgend eine Art von Unrechtleiden würdig und mit Erfolg zu schützen.   Der Aufruhr ist nie recht. Die Freilassung des verwilderten Instinkts schließt jeden Begriff eines Rechts aus. Aber es ist gleich wahr, das Volk hat in Masse beim allgemeinen Fühlen des gesellschaftlichen Anrechts nie einen anderen Willen als zum Aufruhr und es kann vermöge seiner Natur als Volk, als Masse, in diesem Fall keinen andern haben. Auch ist es eben um deswillen am Aufruhr höchst selten schuld, d. h., der Grund, warum das Gefühl der gesellschaftlichen Rechtlichkeit in den Individuen der Masse verschwindet, liegt höchst selten in Umständen und Lagen, an deren Dasein diese Individuen als schuldtragende Ursachen können angesehen werden. Ebenso wird es gar oft mit sehr viel Unrecht für den Aufruhr bestraft, d. h., es wird gar oft für die einfachen Folgen von Lagen und Umständen, in denen der Mensch als Bürger keinen andern Willen haben kann, als zum Widerstand gegen die wahren und vermuteten Ursachen seines Zustands, gestraft, als ob diese Ursachen nicht dagewesen wären und als ob sie ihrer Natur nach anders auf die Masse des Volks hätten wirken können als sie wirklich getan haben; ferner als ob sie nicht hätten verhütet werden sollen, ehe sie diese Wirkung gehabt haben und endlich, ob sie nicht in ihrem Keim, und zwar an ganz andern Menschen hätten bestraft werden sollen als an denjenigen, die dem bösen Wachstum ihres Verderbens endlich unterlegen. Die Herrenknechte, die die Schlüssel, mit denen man das Volk aufzieht und still stellt, in den Händen haben, sind gewöhnlich allein schuld, wenn seine Glocke in den Tagen der Landesverwirrung ihren guten Ton verliert, falsch schlägt und falsch läutet und diese sind es, die man nach meiner Meinung vor dem Aufruhr vorzüglich im Zaum halten und nach demselben vorzüglich bestrafen sollte. Aber die Selbstsucht der Macht ist im Fall öffentlicher Gärungen immer auf die Bereitwilligkeit derber und arglistiger Menschen ängstlich aufmerksam und für die armselige Augenblickswirkung trügender Palliative schwachmütig dankbar, sie kommt deswegen auf diesem Wege natürlich immer auch dahin, Menschen, die ich wegen vorzüglichem Einflusses auf die Fundamentalquellen des Aufruhrs und namentlich wegen des Einflusses ihrer Derbheit und ihrer Arglist auf die Auslöschung der rechtlichen Gemütsstimmung der Landeseinwohner vorzüglich bestrafen würbe, wegen vorzüglichen Dienstleistungen und Landestreue zu belohnen, ohne jedoch den kitzlichen Punkt, was sie eigentlich Landestreue heißen, gar zu heiter zu machen. Soviel ist gewiß, alles, was die gesellschaftliche Rechtlichkeit im Volk auslöscht, das ist immer die eigentliche und ursprüngliche Quelle des Aufruhrs. Wer also in einem jeden Staat die meisten Sachen tut, durch die sich die gesellschaftliche Rechtlichkeit im Volk auslöscht, der ist es auch, der in demselben den Samen des Aufruhrs aussät und ich denke, der ihn am meisten aussät, ist auch meistens Schuld, wenn er aufgeht. Ebenso, wer Umstände, Lagen in einem Lande einlenkt und beschützt, die dem Rechte des Volks seine reine Kraft nehmen, hinwieder wer Verhältnisse in einem Land ewig und allgemein erhalten wissen will, die den erleuchteten eben wie den redlichen Mann im Land empören, der bereitet den Aufruhr. Man muß freilich oft Menschenalter zurückgehen um den ersten Säemann dieses letzten Übels der Staaten zu entdecken und die erste Quelle zu finden, durch welche ein Volk nach und nach dahin gebracht worden ist, endlich in seiner Lage und in seinem Herzen gleich große Reize zum Aufruhr zu finden und zu der Stimmung zu gelangen, in welcher es dann die Staatsoberhäupter und das Gesetz für Spinnengewebe, das Recht für Betrug, die Ordnung für Unrecht und die Staatsdiener selbst mittelbar oder unmittelbar für Diebe an seiner Tür achtet und dahin kommt, die Vorteile von Glück und Ruhe zu mißkennen und sie als ein nichtiges Ding mit dir auf die Karten zu setzen. Wenn das Volk einmal dahin gebracht ist, so hat denn Wahrheit und Recht keine Wirkung mehr auf dasselbe und kann in dieser Stimmung keine haben. Wenn du ihm denn schon predigest, es habe kein Recht zum Aufruhr, deine weisen aber für dasselbe zu späte und zur Unzeit kommende Sprüche sind ihm denn ein Gallimathias, von dem es nichts versteht und nicht ahnet, als daß du um deiner Sorgen und um deines Anrechts willen ihm leere Worte hinwerfest und hinwerfen müßest. Die menschliche Matur vermag es nicht anders, sie muß durch Rechtlosigkeit am Ende in dieser Stimmung versinken. Wenn du deinem Nachbar sein Haus anzündest und er dir hernach deine Bäume umhauet, sich wieder ein neues zu bauen, was meinest du, was er dabei denke, wann du ihm zurufest: Halt! halt! Nachbar! Du hast kein Recht zu diesen Bäumen. Wenn die Macht das Volk rechtlos gemacht hat, so ist kein Gefühl des Rechts mehr in seiner Brust und in diesem Fall wirkt das Gefühl des Unrechtleidens auf die Individuen desselben als auf Geschöpfe, die den Zaum der Rechtlichkeit nicht mehr in ihrem Munde haben. Die Folgen sind klar: Rechtlosigkeit und Zaumlosigkeit gehen immer gepaaret und der Zaum des Truges und des Schreckenssystems, den man dem Volk dann anzulegen versucht, ist eine stählerne Kette, die dir am ersten zerspringt, wann du sie am stärksten an dich zu ziehen genötigt bist. Daß sich doch Europa nicht länger blende! Seine Kunst zu herrschen nähret den Sanskulottismus und seine Kunst zu zäumen die Zaumlosigkeit im innersten Busen der Menschen. Es macht mit seinem Herrschen und zäumen das Volk in seinem Innersten lieblos, treulos, verwegen, stolz, erbittert, ehrlos und wann es einmal auf dies ein Punkt ist, so braucht es dann nur einen Augenblick der Staatsschwäche und der Staatsnot, so hast du kein Vaterland mehr und dein blendender Kunstzaum ist dann ein Spinnengewebe, mit dem du kein Kind mehr hältst und wäre er dann nur das; er ist dann eine feurige Rute, mit der du den zaumlosen Gaul am Rande eines Abgrundes aufs Blut peitschest. Du willst das Volk in deinem Dienst zu einer leidenden Rechtlosigkeit erniedrigen, aber es hat im Wesen seiner Natur die gleichen Zwecke, wie du, es lenkt vermöge seiner ersten Triebe dahin, den luftigen weiten Rock der Rechtlosigkeit zu wenden und ihn in seinem eigenen Dienst und dir zum Trotz anzuziehen. Der rechtliche Mann im Lande sieht die Gefahr dieser Wendung, sobald sie sich nähert und dringet sie zu verhüten auf die Sicherstellung des gesellschaftlichen Rechts der Bürger aus allen Ständen. Aber die Macht, die als solche im gesellschaftlichen Zustand immer dem Verderben ihrer tierischen Raturansprüche oder welches ebensoviel ist sich selbst als Werk der Natur unterliegt und das Gesindel, insoferne es das Werk einer solchen Macht ist, vereinigen sich da in diesem Fall gar oft den Wunsch der Landesrechtlichkeit zu hintertreiben. »Lieber gehe der Staat zugrunde, als daß die Frage an uns komme, wie weit das Mißvergnügen des Volks in seiner Rechtlosigkeit seinen Grund habe und wie weit ihm etwa durch Gesetze vorgebeugt werden könnte, die dem Tiersinn der Willkür und seiner gleich verderblichen Gnadenfülle und Gnadenlosigkeit Einhalt tun könnten!« Also spricht der Heldensinn der Staatskünstler in Süden und Norden. Über der Mensch beugt sich unter den Geist dieser Rede nur, wo er blind ist und wo er muß. Er nährt im bodenlosen Elend der Rechtlosigkeit allenthalben eben die Gefühle, die in der gesetzlosen Macht diese Grundsätze erzeugen und faßt gegen sie eben wie sie gegen ihn seine tierischen Ansprüche mit der ganzen Gierigkeit seines tierischen Verderbens ins Auge. Das Benehmen ihrer Gesetzlosigkeit kränkt ihn immer umso mehr, je deutlicher er es einsiehet, was sie eigentlich will. Wann der Mensch einsiehet, daß er durch sie rechtlos ist, so macht es ihm keine Freude mehr für sie rechtlich zu sein. Ebenso, wenn er einsiehet, daß das gesellschaftliche Recht für ihn keine Kraft hat, so bekümmert er sich nicht drum, ob es für einen andern Kraft habe, er nähret also unter diesen Umständen immer Gefühle, die ihn dahin lenken, wenn der Fall da ist, im Strom der Empörung mitzuschwimmen und in der Tierprobe, wer der stärkste im Lande sei, seine Rolle mitzuspielen. Nur als Werk seiner selbst, nur als sittliches Wesen lenkt sich der Mensch in dieser Lage nicht zum Aufruhr. Und wann die Empörung dann doch ausbricht, so wird dieser feststehen zwischen dem Unrecht der Macht und dem Toben des Volks, seiner Wahrheit getreu, aber keiner Partei. Es wird nichts nützen. Die Macht wird zu ihm sagen: Du mußt nur so reden, wenn du willst, daß wir alles, was wir nun einmal besitzen, verlieren. Und das Volk hinwieder: Du muht nur so reden, wenn du willst, daß wir von allem dem, was uns von Gott und Rechtswegen gehört, nichts erhalten. Also wird er in der Mitte stehen zwischen Menschen, die seine Wahrheit aus beiden Seiten nicht wollen und da leicht ein Opfer seiner Gutmütigkeit werden, durch die Leidenschaften der einen wie der andern.   Staatsrecht. Tanz ein Werk meines Geschlechts. In seinem Zweck tierisch, in seinen Mitteln vernünftig, ein Geschöpf der Masse ohne den Geist der Individualität und ohne ihre Gefühle, folglich in seinem Wesen ohne Sittlichkeit, dennoch aber dem Recht meines Geschlechts unterworfen; in seinen Folgen Quelle der bürgerlichen Ordnung und in der Hand der Individuen fähig durch sich selber sich über sich selbst und über das Wesen seiner ursprünglichen Natur zu erheben. Aber die Gewaltsordnung, die wir nicht einmal Tyrannenrecht nennen können, ist nichts anders als eine Folge des Erliegens des Staatsrechts unter das tierische Verderben der Staatsmänner. Der Mensch, als Bürger, kennt die Sittlichkeit nicht, folglich ist sie nie Pflicht des Staatsmanns als eines solchen, aber wenn er durch innere Veredlung seiner Individualität als Mensch seiner Bestimmung näher kommt, so wird er dadurch unfähig als Staatsmann auf den Punkt der bloßen tierischen Kraftwirkung, auf der die ganze äußere Form des Staats eigentlich ruhet, beschränkt zu bleiben, er wird als Mensch in sich selbst genötiget, für das Menschengeschlecht mehr zu sein als er als Staatsmann eigentlich dafür sein soll. Er wird als solcher unwillkürlich durch sich selbst genötiget seine Staatskunst den Grundsätzen, die ihm als Werk seiner selbst für das Menschengeschlecht die wichtigsten sein müssen, näher zu bringen. Er ist als sittliches Wesen in sich selbst unfähig, das für den Vorteil des Staats zu erkennen, was auf die Zerstörung der ersten Grundsätze der inneren Veredelung unserer Natur gebaut ist. Er ist als solches unfähig irgend etwas als Nachteil für den Staat anzusehen, was wesentlich geschehen muß, wenn dem Fortschritt der inneren Veredelung seines Geschlechts nicht immer und ewig von Staatswegen unübersteigliche Hindernisse in den Weg gelegt werden sollen. Also ist es gleich wahr: Der Staatsmann als solcher kennt keine Sittlichkeit, aber wenn er ein sittlicher Mensch ist, so kann er dennoch in der Verwaltung des Staats nicht innerhalb der Grenzen der gesellschaftlichen Verhärtung stehen bleiben, auf welche der Staat als solcher gegründet ist.   Tierisches Wohlwollen. Reiner Sinnengenuß deiner höchsten tierischen Befriedigung, Gefühl des Einklangs ihrer harmonisch tönenden Saiten, Werk der Natur, ewig und unveränderlich, meine Natur selber in der Wonne ihrer Harmlosigkeit ruhend. Als Werk der Natur verderbt sich dieses Wohlwollen durch den gesellschaftlichen Zustand. Aber in der Kraft dieses Zustandes entkeimt aus der Hülle seines Vergehens das Werk meines Geschlechts, die Liebe. Dieses erhebt sich durch Treue zum Werk meiner selbst und entwickelt als solches die mein Wesen in meinem Innersten vollendende Selbstverleugnung.   Liebe. Das Werk meiner Natur, der Einklang ihrer harmonisch tönenden Saiten, mein tierisches Wohlwollen, ist beim Sinnengenuß meiner tierischen Befriedigung allgemein. Die Liebe wählt sich den kleinen Ort, auf den sie scheinen will, alles übrige steht bei ihr im Schatten. Sie ruhet als Werk meines Geschlechts auf meiner Kraft dem Augenblick Dauer zu verleihen. Ohne diese Kraft erstickt sie im Verderben des tierischen Wohlwollens, aus dem sie entkeimt. Wie ich auch meinen Sohn liebe: wenn mein Leben seiner Wirtschaft schadet, das Band ist zerrissen. Wie ich auch mein Weib liebe: wenn ihr Leben um meinetwillen mühselig wird, das Band ist zerrissen. Auch wie du dein Vaterland liebst: wenn die bürgerliche Geschicklichkeit und bürgerliche Kraft mangelt, so ist kein Band zwischen dir und ihm, das nicht schnell reißt. Das ist freilich alles ganz anders, wenn die Liebe ein Werk deiner selbst ist, dann weint dein Sohn ob deiner zerrütteten Wirtschaft und dem Weib ob deinem Elend mehr als ob dem ihrigen. Das Unglück gibt deiner Selbstverleugnung Kraft und du gewinnst in deiner Liebe durch dein Elend. Aber die Welt kennt deine Liebe nicht, insofern sie ein Werk deiner selbst ist, sie will nur durch deine bürgerliche Kraft und deine bürgerliche Geschicklichkeit von deiner Liebe, sie danket dir nur, insofern du ein Werk des Geschlechts bist, für das Werk deiner Natur dein tierisches Wohlwollen; ohne bürgerliche Kraft ist dieses Wohlwollen in der Welt eine Armseligkeit, mit der du dir selbst und andern zur Last fällst, zu glücklich, wenn du die Verachtung der Welt nicht fühlst, bis du ihrer wert bist.   Religion. Als reines Werk der Natur hat mein Geschlecht keine; tierische Unschuld opfert nicht, betet nicht, segnet und fluchet nicht. Als Werk meiner verdorbenen Natur ist die Religion Irrtum. Als Werk meines Geschlechts, als Werk des Staats ist sie Betrug. Nur als Werk meiner selbst ist sie Wahrheit. Als Werk der Natur in ihrem ersten Verderben ist sie eine Gefährtin meiner Blindheit auf dieser Stufe meines tierischen Daseins, meiner ängstlichen und immer betrogenen Selbstsucht in diesem Zustand. Als solches ist sie ganz Aberglauben, Ihr Gott ist die Natur selber, insofern sie schauerlich, unerklärlich und wunderbar vor meinen Augen steht. Meine Götter und meine Teufel sind in diesem Zustand meiner selbst, Bilder der toten und schrecklichen Natur. Als Werk meines Geschlechts ist sie ratgebend, helfend, kunsterfindend, als solches benutzt sie die Religion der Natur mit allem Verderben ihrer gesellschaftlichen Irrtümer und Ansprüche, dadurch aber wird sie nach den Bedürfnissen, Umständen und Vorteilen eines jeden Staats leicht selbstsüchtig, feindselig, rachgierig, gewalttätig und betrügerisch. Ihre Götter sind alle eifrige Götter und ihre Teufel alle eifrige Teufel. Je schauerlicher ein Naturgott, je größer ist er. Je eifriger ein Nationalgott, je größer ist er. Als Werk meines Geschlechts ist die Religion Diener der Verhältnisse, die ich selber erschaffen, Dienerin des Mittelpunkts dieser Verhältnisse der Staatsmacht. Als solche ist sie Mutter königlicher Mönchsmummereien und mönchischer Königsmummereien, selten Dienerin des gesellschaftlichen Rechts, allgemeine Hebamme des Anrechts der Macht, mit der Glorie des Heiligtums um das Gesicht der Selbstsucht strahlt sie Bann und schwingt das Schwert über das Haupt derer, die dem Heidensinn lügenhafter Offenbarungen und prophetisch seinsollender Aufschlüsse aus der Geisterwelt so wie dem Judensinn Glauben Liebe, Wahrheits- und rechtloser Worterklärungen und Wortanwendungen der wahren Offenbarung nicht im Gehorsam des Glaubens unbedingte Anhänglichkeit, d. i. göttliche Verehrung zu erweisen, sich blindlings geneigt zeigen. Als Werk meines Geschlechts ist die Religion wilde Natur im unnatürlichen Treibhaus zur Kunst, mit dem Zwang der Macht und der Kraft der Heuchelei in ihrer Hand. Verwerfe ich damit die Religion, insofern sie ein Werk meines Geschlechts ist? Sowenig ich sie als Werk der Natur verwerfe. Als solches ist sie eins unausweichliche Folge meiner tierischen Beschränkung und der Eindrücke, die die Natur auf dieser Stufe meines Daseins auf mich machen muß und als Werk meines Geschlechts ist sie hinwieder eine Folge meiner gesellschaftlichen Beschränkung und eine Quelle alles Trugs und alles Anrechts, das sie als solche über das Menschengeschlecht verhängt. Nur als Werk meiner selbst, nur als innere Wahrheit meiner selbst erhebt mich die Religion über den Trug und das Anrecht ihrer tierischen Beschränkung und ihrer gesellschaftlichen Verhärtung. Indessen bedarf der Mensch als Werk der Natur und als Werk des Geschlechts sinnlicher, tierischer Beweggründe, Reize und Mittel, um sich auch nur von ferne den Vorhöfen der Religion und einer Gemütsstimmung zu nähern, welche das Wesen der Religion voraussetzt. Ich bin auf dieser Stufe meines Daseins nur insoweit einer Näherung zum Wesen der wahren Religion fähig. Als Werk der Natur finde ich diese sinnliche Einlenkung zur Religion in dem Irrtum des Aberglaubens. Als Werk des Geschlechts finde ich dieselbe im Selbstbetrug des Eiferglaubens und in den Verhärtungstäuschungen und Ansprüchen des Sektengeistes. Also ist auf Irrtum gegründeter Aberglauben, auf Betrug gegründeter Eiferglauben und mit beschränkter Verhärtung verbundener Sektengeist dein Menschengeschlecht in verschiedenen Stufen, seines Daseins dennoch wesentlich dienlich. Wie der Mensch die Täuschung des Sinnengenusses und den Zwang der Lehrlingsjahre bedarf, also bedarf er auch die Täuschung des Aberglaubens und den Zwang des Eiferglaubens, bis Anstrengung, Treue und Gewalt über sich selbst ihm zur andern Natur geworden und die gereiften Früchte seiner Sittlichkeit an dem Stamm, an dem sie entkeimten, keine Nahrung mehr finden und keine Nahrung mehr brauchen. Ich erkenne also die Schonung der Nationalreligion als die Pflicht aller gesellschaftlich vereinigten Menschen, aber ich erkenne zugleich die Grenzen dieser Schonung. Der Mensch muß die Nationalreligion um der wahren Religion willen schonen. Er muß das Anrecht des Mittels um der Wichtigkeit des Zwecks willen tragen. Aber er darf nicht den Zweck zu Grund richten, damit sich das Mittel erhalte. Sowie ein Meister den Lehrling täuschen darf, damit er ein guter Meister werde, aber nicht damit er durch seine Täuschung entkräftet, für sein Leben von dem Meister, der ihn also betrogen, abhänglich werde. Hinwieder wie der Staat die Naturfreiheit des Bürgers beschränken darf, damit er ihn dadurch gesellschaftlich frei, aber nicht damit er ihn bürgerlich ehrlos und rechtlos machen könne. Also darf die Nationalreligion den Menschen durch Zwang oder Täuschung zu der Gemütsstimmung hinlenken, die das Wesen der Religion ist, aber sie darf ihn nicht durch Zwang oder Täuschung von dieser Stimmung ablenken. Der Mensch muß also den Irrtum der Naturreligion und den Betrug der Staatsreligion respektieren, insoweit durch dieselbe tiefe Gemütstimmung erzeugt und erhalten wird, er muß sie aber nicht respektieren, insofern das Gegenteil dadurch erzeugt wird. Die Natur führt den Menschen selber auf diesen Pfad, sie gab ihm eine Kraft, jede Religion in sich selbst zum Werk seiner selbst zu machen. Kennt er den Irrtum seiner Naturreligion und den Betrug seiner Staatsreligion nicht, so ist er insoweit unfähig in irgend einer andern Form als in dieser die sinnliche Handbietung zu genießen, die das Gottesdienstliche der Religion dem Menschen in tausend Gestalten gegen die Quelle seiner Sinnlichkeit anbietet. Kennt er aber den Irrtum des Aberglaubens und den Betrug des Eiferglaubens oder der Staatsreligion und sieht, daß selbige dem Wesen der wahren Religion oder der inneren Veredlung seines Geschlechts wirklich im Wege steht, so darf er nicht nur sein Geschlecht auf das Verderben einer solchen Religionsform aufmerksam machen, sondern er ist es noch zu tun schuldig; freilich aber auf eine Weise, die dem Wesen der Religion nicht etwa mehr schadet als der Irrtum, den er dem Volk aufdeckt; indessen ist die Religion, insofern sie wirkliche und wahre Religion ist, wie die Sittlichkeit, gänzlich nur die Sache des einzelnen Menschen, ihre Wahrheit geht den Staat eigentlich nichts an, als nur insofern er schuldig ist das Recht der Individuen, ihrer Überzeugung auf jeden Fall getreu zu sein, zu beschützen und zu erhalten. Die Religionsvorkehrungen im Staat sind deswegen an sich selbst und in ihrem Wesen nicht Vorkehrungen des Staats, sondern Vorkehrungen der Individuen, die das Recht ihrer Überzeugung getreu zu sein in demselben mit Freiheit ausüben sollen und wollen. Der rechtliche Staat oder das gesellschaftliche Recht begehrt auch nichts mehr, wohl aber das gesellschaftliche Anrecht, die willkürliche Gewalt. Diese gönnt dem Menschengeschlecht die Freiheit des Gewissens so wenig als die Sicherheit des Brotes und des Atems. Sie kann nicht, sie hat immer ein überwiegendes Interesse dafür, daß das Volk sich niemals von dem Geist der Barbarei entferne, in welchem es ihm allein möglich ist die tierische Willkür der Macht als das Fundament irgend einer für das Menschengeschlecht schicklichen Regierungsform zu erkennen. Darum strebt sie auch allenthalben dahin, veralterte Religionsformen lange über die Zeit hinaus zu erhalten, in welcher diese Formen mit dem ganzen Zustand der Völker harmonisch, wirklich geschickt waren, dieselben dem Wesen der Religion und ihrer innern Veredlung in dem Grad näher zu rücken, als sie selbige jetzo von demselben entfernen. Aber wenn dieses Näherrücken zur innern Veredlung der Völker von dem Aberglauben und dem Eiferglauben gehindert wird, so wird selbiges durch den Unglauben soviel als ganz unmöglich gemacht. Dieser ist gänzlicher Mangel des Gefühls, doch die Erkenntnis der Irrtümer meiner tierischen Natur und des Anrechts meiner gesellschaftlichen Verhärtung, sowie das Dasein psychologischer Mittel, diese Erkenntnis in mir lebendig zu Erhalten meinem Geschlecht wesentlich notwendig seien. Er ist, wie er jetzt erscheint, tiefes Versinken in sinnlichgedankenlose Sorglosigkeit und führt daher das Menschengeschlecht noch weit mehr als der Aberglauben und der Eiferglauben von der Gemütsstimmung ab, die das Wesen der Sittlichkeit und der auf derselben ruhenden inneren Veredelung unseres Geschlechts ausmacht. Er ist Sorglosigkeit des Naturstandes, mitten in dem verfeinerten Genuß aller gesellschaftlichen Verbrechen. Es ist daher etwas ganz anderes, wenn die tierische Unschuld nicht weiß, was Gott und was Sünde ist, als wenn ein, ich möchte fast sagen, schwarz verkünstelter, großstädtisch gebildeter Bürger in der Fülle der Anmaßung seines Vielwissens oder gar seines Allwissens es ausspricht: Es ist kein Gott und die Sünde ist nichts. Die tierische Unschuld tut um ihrer Religionslosigkeit willen niemand nichts böses und verliert um ihretwillen weder die Harmlosigkeit noch das Wohlwollen ihrer Natur. Aber der Bürger, der Gott leugnet, erklärt sich dadurch, daß er mitten in der bürgerlichen Gesellschaft die Freiheit seines Instinkts anspreche und diesen als den sichern Führer seines Lebens erkenne, damit aber stellt er jede Kraft, die die innere Veredlung seiner selbst, sowie die Sicherheit seiner gesellschaftlichen Ausbildung möglich macht, in sich selbst still. Ein solcher Unglauben setzt eine Gemütsstimmung voraus, die für alle Empfänglichkeit von Wahrheit und Recht eben das ist, was ein Acker, in den weder Pflug noch Samen gekommen, für die Hoffnung der Ernte, sein Zustand schließt sogar die Möglichkeit derselben ganz aus. Aberglaube und Eiferglauben sind hingegen in dieser Rücksicht, was ein schlecht bearbeiteter und unordentlich gesäter Acker. Sein Zustand schließt die Möglichkeit der Ernte nicht aus, sie beschränkt nur die Hoffnung derselben. Ganz anders ist der Fall, wenn der Aberglauben beim Unglauben im Dienste steht und bloß eine Staatsmanipulation zu Gunsten der Macht wider das Volk ist. Ein solcher Aberglauben ist denn freilich nicht mehr bloß einem schlecht bearbeiteten, er ist einem Acker zu vergleichen, in den der Satan in einer bösen Stunde seiner hohen Gewalt Disteln, Nesseln und Schierling gesät. Ein solcher manipulierter Aberglauben ist denn freilich das non plus ultra alles götzendienstlichen Verderbens. Die Religion muß die Sache der Sittlichkeit sein, als Sache der Macht ist sie in ihrem Wesen nicht Religion und das Finanzgeschrei der durch ihre philosophischen Irrtümer und durch ihre politischen Gewalttätigkeiten bankrott gewordenen Staatskünstler, daß wir wieder zu Religiosität zurückgestimmt werden müssen, dieses Finanzgeschrei einer Staatskunst, die, nachdem sie das Menschengeschlecht auf das äußerste gebracht hat, sich nun auch selber auf diesem äußersten findet, wird uns, so wie es ist, weder zur Religion noch zur Sittlichkeit noch irgend wohin bringen. Wir sind durch die Gewaltsamkeit und das Naturleben ihrer Selbstsucht selber aller Empfänglichkeit für ihre Großmütterkünste beraubt worden und wären nun, wenn wir auch wollten, nicht mehr imstande an diesem Seil, das sie uns selber verächtlich gemacht haben, für sie forthin zu tanzen und für sie fürderhin Brot zu verdienen. – Ich lenke wieder in meine Bahn. Als Werk der Natur in ihrer Unschuld kenne ich Gott nicht. Als Werk der Natur in ihrem Verderben diene ich ihm, berauscht von meiner sinnlichen Natur, mit Furcht und gittern einen unwürdigen Dienst. Als Werk meines Geschlechts eifere ich für das Gesetz meines Gottes wie ein tapferer, aber die Welt nur in seinen Mauern kennender Schildbürger für das Recht seiner Munizipalstadt. Als Werk meiner selbst ist meine Religion ebenso unberauscht von meiner Sinnlichkeit als frei von jeder Schildbürgerhärte, als solches strebe ich in der vollen Kraft meines sittlichen Wesens nach dem Edelsten, das ich zu erkennen vermag. Als Werk der Natur, oder vielmehr als Werk meines tierischen Verderbens führt mich die Religion zum Beten mit den Lippen, zum Singen mit der Kehle, zum Opfern, zum Zaubern und zum Fluchen. Als Werk meines Geschlechts oder meines gesellschaftlichen Verderbens führt sie mich gegen die Ungläubigen in Streit. Als Werk meiner selbst führt sie mich zur innern Veredlung meiner selbst. Die Religion ist mir selbst ein Werk der Natur, ein Werk des Geschlechts und ein Werk meiner selbst, so wie ich in mir selbst ein Werk der Natur, ein Werk des Geschlechts oder ein Werk meiner selbst bin. Göttlich ist die Religion einem jeden Menschen nur insoweit, als sie in ihm selbst ein Werk seiner selbst ist, insoweit sie in ihm ein Werk seines tierischen und gesellschaftlichen Verderbens ist, insoweit sie nur gottesdienstlich; sie wird aber, indem sie sich, sei es jetzt im Naturzustand oder im gesellschaftlichen, mit den sinnlichen Neigungen und Begierden unserer tierischen Natur innig verwebt, dadurch eigentlich und wesentlich götzendienstlich. Die Religionsform ist in jedem Fall nur das äußere Kleid der religiösen Erscheinung der Masse unseres Geschlechts; desnahen ist auch diejenige Religionsform die beste, die durch ihr Wesen das Innere, Göttliche der Religion am meisten belebt, in ihrer äußern Erscheinung aber, zwar genugsam gottesdienstlich, aber nicht durch sinnliches Blendwerk das Volk vom Wesentlichen der innern Kraft und Erhebung der Religion zu den Verirrungen des Götzendiensts und des Aberglaubens hinlenken könnte. In jedem Fall ist für jeden Staat und für jedes Volk diejenige Religionsform die beste, die mit dem Grad der Kultur, auf dem dieser Staat und dieses Volk steht, in Übereinstimmung, dennoch auch durch Sinnlichkeit ihrer äußern Erscheinung kraftvoll dahin wirkt, den Geist der Individuen in allen Ständen herrschen zu machen über das Fleisch. Das ist ein aufrichtiges Opfer auf dem Altar Jesu Christi, aber ich muß ihm beifügen: Der Irrtum und das Unrecht der Juden und der Griechen mußte der Lehre Jesu Christi vorhergehen, um die Menschen für sie empfänglich zu machen. Das Christentum ist ganz Sittlichkeit; darum auch ganz die Sache der Individualität des einzelnen Menschen. Es ist auf keine Weise das Werk meines Geschlechts, auf keine Weise eine Staatsreligion oder ein Staatsmittel zu irgend einem Gewaltszweck. Wenn es das wäre, so müßte es in Eiferglauben ausarten und blind werden gegen das Anrecht des Staats und gegen allen Betrug derer, die es für ihren Vorteil achten, die bürgerlichen und religiösen Irrtümer der Völker bis in alle Ewigkeit aufrecht zu erhalten. Darum haben wir auch als Staaten, als Nationen noch kein Christentum und werden und sollen als Nationen keines haben. Die Nationalreligionen, die den Fischerring und das Kreuz zu den Staats- und Standesinsignien erwählt haben, diese Christentümer sind nicht die Lehre Jesu. Alles Äußere des Christentums, Hostie, Taufe, Priesterweihe, Prozessionen, Gelübde, sind wie das Kreuz und der Fischerring Folgen der Religion, insofern sie nur ein Werk der Natur und ein Werk des Geschlechts ist. Das wirkliche Christentum scheint immer noch durch eben das Anrecht und durch eben die Irrtümer verdrängt zu werden, die ihm bei seinem Ursprung im Wege standen. Es scheint, die Welt sei durch die Nationalunchristlichkeiten unserer Nationalchristentümer auf eben den Punkt gekommen, auf den sie durch die Nationalausartung der Juden und Griechen gebracht worden ist, ehe ein Galiläer die Massa des Volks durch den Glauben an seine göttliche Lehre bald allgemein aus dem Routinezustand ihres sinnlichen Verderbens der heiligen Kraft ihrer inneren Selbständigkeit wieder nahe brachte. Glauben vermochte es – Glauben vermag es noch heute. – Es sind dem Glauben alle Dinge möglich, aber heute vermag er es, wo er es immer vermag, nur an der Seite von Wahrheit und Recht, nur durch Wahrheit und Recht. – Aber was ist   Wahrheit und Recht? Beides, Wahrheit und Recht, sind für mein Geschlecht nur Täuschung und Schein, insofern er bloß tierisch handelt, bloß physische Kraft ist. Der freie menschliche Wille, das ist, die Kraft meiner innern Natur mich durch eigenes Streben von dem Irrtum und dem Anrecht meiner tierischen Natur loszumachen, ist also für den Menschen die einzige Quelle seiner wirklichen Wahrheit und seines wirklichen Rechts. Als Werk der Natur habe ich diesen reinen Willen gar nicht, weder in meiner tierischen Unschuld noch in meinem tierischen Verderben. Ich erliege als Werk der Natur in jedem Falle der Gewaltsamkeit meines Instinkts, dessen Wesen der Empfänglichkeit meiner Natur für Wahrheit, und Recht geradezu entgegensteht. Als Werk des Geschlechts habe ich diesen Willen ebensowenig. Der gesellschaftliche Zustand ist eine bloße Modifikation des Naturzustandes. Bürgerliche Anmassungen treten in demselben an die Stelle des Instinkts, diese ruhen aber eben wie er auf tierischen Bedürfnissen und tierischen Zwecken, die der Reinheit aller Wahrheit und alles Rechts nicht weniger als er selber entgegenstehen. Wahrheit und Recht sind daher für mein Geschlecht unzweideutig das ausschließende Eigentum seiner Sittlichkeit. Aber ich habe als tierisches Wesen eine Kraft in mir selbst, entblößt von aller wirklichen Wahrheit und von allem wirklichen Recht, mir als Wahrheit und als Recht vorzustellen, was meinen tierischen Sinn in der Zwanglosigkeit seiner tierischen Verwilderung und der Gewaltsamkeit seiner bürgerlichen Verhärtung als Wahrheit und Recht vorkommt. Zufolge der dreifach verschiedenen Art, mir alle Dinge dieser Welt vorzustellen, welcher meine Natur fähig ist, kann ich nicht anders. Das Faustrecht, der Macchiavellismus, die willkürliche Gewalt, der Sanskulottismus, und der Terrorismus ist mir Wahrheit und Recht, wenn ich mich für nichts anders als für ein tierisches Wesen erkenne und mich und mein Geschlecht bestimmt glaube auf dieser Stufe meines Daseins stehen zu bleiben. Das gesellschaftliche Recht ist mir Wahrheit, wenn ich mich selbst als Geschlecht und verbunden mit meinem Geschlecht fähig und bestimmt glaube das Recht meines Geschlechts, das nicht in meiner Natur liegt, von dem ich aber fühle, daß ich es durch meinen Willen in die Natur hinein, bringen könne, wirklich in dasselbige hineinzubringen. Das sittliche Recht ist mir Wahrheit, wenn ich mich selbst als Individuum und getrennt von meinem Geschlecht fähig und bestimmt glaube, das Recht meiner selbst, das nicht in meiner Natur liegt, von dem ich aber fühle, daß ich es durch meinen Willen in meine Natur hineinzubringen vermag, wirklich in dieselbe hinein zu bringen. Ich kann als Tier oder als Bürger oder als sittlicher Mensch leben, ich kann die Heerstraße der tierischen Verwilderung betreten, ich kann in den Schranken des gesellschaftlichen Rechts bürgerliche Selbstständigkeit behaupten und endlich mich zur Anerkennung alles Irrtums meine tierischen Natur und alles Anrechts meiner gesellschaftlichen Verhärtung emporheben. Aber nur im letzen Fall ist Wahrheit und Recht das Teil meines Geschlechts und es ist hinwieder gänzlich nur durch Sittlichkeit möglich die Widersprüche, die in meiner Natur zu liegen scheinen, verschwinden zu machen. Ach sie verschwinden so selten – Wahrheit und Recht sind so selten das Teil meines Geschlechts, es erhebt sich so selten dahin die erste zu wollen und das zweite zu verdienen. Er geht lieber allenthalben irrend und rechtlos dahin als, sich über sich selbst zu einer wirklichen Veredlung seiner Natur zu erheben. Von den Reizen seiner tierischen Natur hingerissen und von den Genüssen seiner gesellschaftlichen Vorzüge verhärtet, ist es meiner Natur in allen Verhältnissen des Lebens großer tierischer Selbstgenuß, täglich fortzuschwimmen im Meer der Sinnlichkeit und des Selbstbetrugs, der schweifenden Einbildungskraft ihr physisches Übergewicht über die Vernunft ruhig zu lassen und das Unterliegen meiner selbst als Werk des Geschlechts unter mich selbst als Werk der Natur nicht zu ahnden. Mein Geschlecht wiegt sich in allen Lagen gern in diesen Schlaf ein, der in Rücksicht auf Wahrheit und Recht und wirkliche Veredlung sein Tod ist und der sich mir beim ersten ins Augfassen meiner Gesichtspunkte darstellte: »Voll Wohlwollen liebt er seine Gazelle, seine Marmotte, sein Weib, sein Pferd, seinen Hund, er weiß nicht, was Gott und was Sünde ist, einen Teufel fürchtet er leicht. Wald und Flur ist ihm heilig, wie sie Gott schuf, die aufgebrochene Erde ein Fluch; er wechselt seine Stunden zwischen Schlaf und Sinnengenuß, Trunkenheit des Geistes, Leerheit des Kopfes und das Versinken in taumelndes Träumen ist ihm Wonne des Lebens, er liebt Spiel, Tanz, Wein, Mädchen und Märchen, den fremden Mann führt er in seine Hütte und fragt ihn, nachdem er gegessen und getrunken, woher er komme und wie es in seinem Lande gehe. Für den morgenden Tag steht er dir heute nicht vom Stuhl auf und kauft dir das Leben des künftigen Jahres nicht mit der Pfeife Tabak, die er im Munde hat.« Und im Bild des Menschen: »Sein Leichtsinn ist unaussprechlich; wo ihm nichts mangelt, da schläft er, wo er nichts fürchtet, da sonnt er sich und wo er sich nicht sonnet, da gehet er auf den Raub aus, allenthalben trieft er vom Blut seines Geschlechts, er schützt seine Höhle wie ein Tiger und tut unter der Sonne, was er will, er kennt kein Recht und keinen Herrn und von der Sünde frägt er: Was ist sie? Allenthalben sträubt sich mein Geschlecht mit der ganzen Kraft seiner tierischen Grundanlagen dagegen aus diesem Schlaf zu erwachen. Noch ist das Bild meiner bürgerlichen Verhärtung gegen Wahrheit und Recht nicht vollendet. Die Gewaltsamkeit, die dem gesellschaftlichen Zustand wesentlich ist, führt den Menschen in diesem Zustand zu einer Verhärtung, zu der er in der Unschuld des Naturlebens und in seinem anmaßungslosen Sinnengenuß nicht hingeführt wird. Was bei diesem Schlaf seiner Unschuld ist, das wird beim andern taumelndes Wachen eines berauschten Mannes, der Mensch verficht im gesellschaftlichen Zustand die Ansprüche seiner tierischen Natur mit der ganzen Fieberstärke seines Rausches und die unschuldige Handlungsweise seines unentwickelten tierischen Zustandes wird durch tierische Ausbildung im gesellschaftlichen zur Untreue und zum Verbrechen – Sie kann nicht anders. Der Egoismus der gesellschaftlichen Kräfte ruhet in seinem Wesen auf innerer Verhärtung gegen das tierische Wohlwollen meiner Natur und führt daher in seinen Folgen unausweichlich zur Untreue am gesellschaftlichen Recht. Dadurch erscheint er in seinem Wesen als Quelle aller bürgerlichen Verbrechen und es ist also ganz heiter, wie der Mensch im gesellschaftlichen Zustand durch die Beibehaltung seines Instinkts mit sich selbst nicht bloß in Widerspruch kommt, sondern gänzlich der Härte und Gewaltsamkeit unterliegen muß, mit der er, als Naturmensch in diesem Zustand lebend, heute Sinnengenuß für sein Recht und morgen sein Recht für Sinnengenuß dahingibt, heute das Wohlwollen seiner Natur verachtet und morgen sich ihm unbedingt überläßt, mit der er in einem ewigen Wechsel heute Treue fordert und morgen sein Wort bricht, heute Recht und Vertrag für heilig erklärt und morgen sie als unbedeutend und durch seinen Willen kraftlos unter den Tisch wirft. Die Vorstellungen von Recht und Pflicht wirbeln in diesem Zustande nur leidenschaftlich in seiner zerrütteten Einbildungskraft und haben weder in seinem Kopf noch in seinem Herzen einen reinen Gehalt, Ich finde mich hier noch einmal auf dem Punkt wie oben. »Die Widersprüche, die in meiner Natur zu liegen scheinen, sowie der Mangel von Wahrheit und Recht, dem mein Geschlecht im gesellschaftlichen Zustand als solchem unterliegt und unterliegen muß, sind beides Folgen meiner sinnlichen tierischen Neigung; auf einem Punkt der Ausbildung, auf dem ich nur ein Werk meines Geschlechts und nicht ein Werk meiner selbst bin, stehen zu bleiben und mich auf diesen Punkt, auf dem die innere Veredlung meiner selbst nicht erzielt werden kann, vollendet zu glauben;« daraus folgt nun ganz einfach   das endliche Resultat meines Buchs. Der Mensch ist nur insoweit fähig, die Widersprüche, die in seiner Natur zu liegen scheinen, in sich selbst aufzuheben und die Folgen derselben, die ihn im gesellschaftlichen Zustand so vielseitig drücken, zu mildern, als er einsieht, daß dieser Zustand, sich selbst allein überlassen, der inneren Veredlung der Menschennatur wesentlich entgegensteht und als er seine Ansprüche als bloße Ansprüche seiner tierischen Natur erkennt und selbe insoweit verdammt. gegen sich selbst und gegen sein ganzes Geschlecht. Der Grundsatz: Menschenwohl und Menschenrecht ruhet ganz aus der Unterordnung meiner tierischen und meiner gesellschaftlichen Ansprüche unter meinen sittlichen Willen, ist bloß eine verschiedene Art, das obige Resultat meines Buchs auszudrücken. Menschenwohl und Menschenrecht ruht wesentlich auf der Unterordnung meiner selbst als Werk der Natur und als Werk des Geschlechts unter mich selbst, als Werk meiner selbst auf der Unterordnung meiner selbst als Tier und Bürger unter mich selbst, als Mensch. Menschenwohl und Menschenrecht fordert daher ebenso bestimmt die Unterordnung der öffentlichen Willkür, die nichts anderes ist als die Vereinigung der tierischen Ansprüche der Masse mit den Privatgelüsten derer, die die physische Kraft, die Ansprüche der Masse geltend zu machen, in ihrer Hand haben, unter die wesentlichen Mittel, mein Geschlecht mitten im Verderben des gesellschaftlichen Zustands für Wahrheit und Recht dennoch empfänglich zu erhalten und ihm dadurch seiner ursprünglichen Beschaffenheit, das ist, einer friedlichen, gutmütigen und wohlwollenden Gemütsstimmung wieder näher zu bringen. Ich schließe mein Buch mit diesem Gesichtspunkt. Mein Zweck ist vollendet, ich habe, soviel als ich es zu tun vermochte, in mir selbst erforscht, was der Gang meines Lebens, wie er war. aus mir gemacht hat und dadurch zu erforschen gesucht, was der Gang des Lebens, wie er ist, aus dem Menschengeschlecht macht. Ich habe, soviel als ich es zu tun vermochte, in mir selbst Ausschluß gesucht, von welchen Fundamenten mein Tun und Lassen und von welchen Gesichtspunkten meine wesentlichsten Meinungen eigentlich ausgehen. Ich habe, soviel als ich es zu tun vermochte, in mir selbst Ausschluß gesucht, von welchen Fundamenten das Tun und Lassen meines Geschlechts und von welchen Gesichtspunkten seine wesentlichsten Meinungen eigentlich ausgehen. Männer meines Zeitalters, nehmet diesen Beitrag der Eindrücke, den die letzte Hälfte dieses Jahrhunderts auf die Wahrheitsliebe, aus die Menschenliebe und aus die Freiheitsliebe eines Mannes gemacht hat, dessen Lagen und Umstände auf eine seltene Art zusammentrafen, die Gefühle eines zwanglosen und ungebogenen Naturlebens mitten durch eine gehemmte und unbefriedigte Tätigkeit bis an sein nahendes Alter lebhaft zu erhalten, für das auf, was er ist und sein soll. Und wenn ihr auf gebahntern Wegen in der Erkenntnis der Wahrheit und des Rechts weiter gekommen seid, als ich auf den dornigen Pfaden meines Lebens und in einem gänzlichen Mangel des Gebrauchs aller Heilmittel der wissenschaftlichen Ausbildung, so gönnet meinem graben Sinn, gönnet meiner Offenheit dennoch eure Aufmerksamkeit und meinem Irrtum eure Widerlegung. Würdiget selbst meine Anmaßung, der Hause der lebenden Menschen trage die Fundamente meiner Wahrheit und meiner Irrtümer mit gleichen Gefühlen belebt, wie ich, in seinem Busen, würdiget selbst diese Anmaßung, wenn sie unrichtig ist eurer Widerlegung. Anmerkung. Diese Bitte ist nicht erhört worden. Es hat beinahe niemand von dem Dasein dieser Nachforschungen, die schon vor mehr als zwanzig Jahren im Publikum erschienen, Notiz genommen. Dieses Stillschweigen meiner Zeitgenossen ist mir aber nichts weniger als gleichgültig. Edle meines Zeitalters! Ich wiederhole meine Bitte: Würdigt die Ansicht dieser Bögen und würdigt selbst meine Anmaßung, daß der große Haufen der lebenden Zeitmenschen die Ansicht dieser Bögen mit mir geteilt haben und noch mit mir teilen, eurer Prüfung und wenn sie unrichtig sind, eurer Widerlegung. – Meine Ansichten gehen ins Leben und ich erkläre sie, wenn sie unrichtig sind, selber zwar nicht für gefährlich, aber dennoch einer volkstümlichen Widerlegung im höchsten Grade bedürftig. Ich habe den Gang meines Lebens für mein Geschlecht redlich und ernst zu benutzen gesucht, ich werde jede Belehrung redlich und ernst zu benützen trachten und fasse zum Beschluß die drei Gesichtspunkte: Was bin ich als Werk der Natur? Was bin ich als Werk meines Geschlechts? Was bin ich als Werk meiner selbst? noch einmal ins Auge.   Was bin ich als Werk der Natur? Ist es wahr, daß ich als solches außer meinem Sinnengenuß weder Wahrheit noch Recht kenne und deswegen in den wesentlichsten Verhältnissen des gesellschaftlichen Zustands als solches, als ein elendes, unbrauchbares, verächtliches und verachtetes Geschöpf erscheine; ist es wahr, daß ich als solches in diesem Zustande durch mein Wissen selber zum Schurken. Bettler und Träumer versinke, daß ich im Besitze der Ehre die Menschen, die mich umschwärmen, wie das Licht trauliche Mücken verbrenne, daß ich im Besitz der Macht den unterworfenen Mann auch rechtlos mache usw.? Das alles ist wahr, ich bin als Werk der Natur physische Kraft. Tier, als solches ein Werk der Notwendigkeit, ewig unveränderlich das gleiche tierische Wesen, das nach Jahrtausenden kein Haar auf seinem Haupt und keine, auch die leisesten seiner Triebe auszulöschen vermochte. Ich bin als Werk der Natur ein reiner aber ein roher und harter Marmor, tief in den Felsen meiner Tierart eingeschichtet; aber dennoch mit einer Kraft begabt, als Geschlecht und in Verbindung mit ihm und als Individuum außer Verbindung mit ihm, mich von meinem Felsen loszumachen und von meinem Geschlecht als Geschlecht und von mir selbst als Individualität bearbeitet zu werden. Meine tierische Natur ist dieser gedoppelten Bearbeitung meiner selbst gleich entgegen. Aber die Welt bliebe eine Wüste ohne die erste und ich selbst das elendste Geschöpf dieser Wüste ohne die zweite, darum lechzet mein Geschlecht allgemein nach den Genüssen, die Folgen dieser Bearbeitung meiner selbst sind, während meine tierische Natur derselben mit aller ihrer Gewaltsamkeit entgegen strebt. Ich muß mich als Werk meiner selbst durch mich selbst zu jeder Vervollkommnung erheben, der meine Natur fähig ist. Ich muß mich als Werk der Welt paffend machen für eine jede Ecke der Welt, in die mich mein Los wirft. Als Werk der Natur passe ich in keine Ecke der Welt und findet mich die Welt also, ob durch meine Schuld oder durch die Schuld eines andern, das fragt sie mich nicht; genug, findet sie mich also, so zerschlägt sie mich wie der Maurer einen unbrauchbaren Stein mit seinem eisernen Hammer und braucht mich zum Lückenfüller zwischen die schlechtesten Brocken. Das ist das Schicksal des Naturmenschen im gesellschaftlichen Zustand, es kann ihn in demselben kein besseres treffen. In den Bau der Welt taugt nur der abgeschliffene Stein.   Was bin ich als Werk meines Geschlechts? Ist es wahr, daß ich als solches schwankend stehe zwischen dem Werk meiner Natur und dem Werk meiner selbst? Ist es wahr, daß ich als solches keinen festen Standpunkt finde, weder für meine tierische Befriedigung noch für meine sittliche Veredlung? Wahr, daß ich in meinen Grundlagen verhärtet als ein verdorbener Naturmensch in die bürgerliche Gesellschaft trete? Daß dieser Zustand ganz auf der Verstümmelung meiner tierischen Natur ruhet und daß mir in diesem Zustand als solchem beides, die Harmonie meiner tierischen Kraft und diejenige meiner sittlichen Veredlung gleich mangelt: daß ich in diesem Duodezzustand meiner selbst meine Menschlichkeit, bald meinem Fürfell, bald meiner Nadel, bald meiner Hausfarbe. bald meiner Kutte, bald meiner Krone aufopfere und aufopfern müsse? Das alles ist wahr, ich vermag so wenig auf dem Punkt meiner gesellschaftlichen Ausbildung stehen zu bleiben, als auf demjenigen des bloßen Sinnengenusses. Ich muß im gesellschaftlichen Zustand tief unter die Behaglichkeit des befriedigten tierischen Naturlebens versinken oder mich hoch über das Verderben seiner gesellschaftlichen Verhärtung emporheben. Ich muß entweder im Verderben der gesellschaftlichen Verhärtung meine Menschlichkeit verlieren oder in demselben auf den Trümmern meines Instinkts die Erfahrungen sammeln, die mich von allem Anrecht seiner Verhärtung überzeugen und auf dieser Bahn zu Anerkennung des sittlichen Rechts hinführen.   Was bin ich als Werk meiner selbst? Ist es wahr, daß Naturzustand, bürgerliche Bildung und Sittlichkeit sich gegen einander verhalten wie Kinderzustand, Lehrlingsjahre und Männeralter? Wahr, daß ich ohne den Irrtum meines Sinnengenusses und ohne das Anrecht meiner gesellschaftlichen Ansprüche nicht zu der Gemütsstimmung gelangen würde, die die Sittlichkeit voraussetzt? Ist es wahr, daß Wahrheit und Recht das ausschließende Eigentum dieser Gemütsstimmung sind? Wahr, daß sie ganz ausschließend die Sache des Individuums ist, daß Sittlichkeit unter zweien als Sache dieser zweien nicht zu bestehen vermag, daß der Naturstand sie nicht erkennt und der gesellschaftliche nicht auf ihr ruhet? Wahr, daß die tierische Nähe und Ferne sittlicher Gegenstände die bestimmte Natureinlenkung zur wahren Sittlichkeit ist? Wahr, daß die bürgerliche Pflicht als solche mich nicht sittlich machet? Wahr, daß alles, was ich als Zunft, als Masse schuldig bin, in sich selbst Reize zur Unsittlichkeit für mich hat? Das ist alles wahr! Die Sittlichkeit ist beim Individuum innigst mit seiner tierischen Natur und seinen gesellschaftlichen Verhältnissen verbunden. In ihrem Wesen aber ruhet sie ganz auf der Freiheit meines Willens, das ist, auf der Beschaffenheit meiner selbst, durch die ich mich selbst in mir selbst unabhängig von meiner tierischen Begierlichkeit fühle. Als sittliches Wesen wandle ich ausschließlich der Vollendung meiner selbst entgegen und werde als solches ausschließend fähig, die Widersprüche, die in meiner Natur zu liegen scheinen, in mir selbst auszulöschen.   Tausende gehen, als Werk der Natur, im Verderben des Sinnengenusses dahin und wollen nichts mehr. Zehntausende erliegen unter der Last ihrer Nadel, ihres Hammers, ihrer Elle und ihrer Krone und wollen nichts mehr. Ich kenne einen Menschen, der mehr wollte, in ihm lag die Wonne der Unschuld und ein Glauben an die Menschen, den wenige Sterbliche kennen, sein Herz war zur Freundschaft geschaffen, Liebe war seine Natur und Treu seine innigste Neigung. Aber er war kein Werk der Welt, er paßte in keine Ecke derselben. Und die Welt, die ihn also fand und nicht fragte, ob durch seine Schuld oder durch die eines andern, zerschlug ihn mit ihrem eisernen Hammer wie die Maurer einen unbrauchbaren Stein zum Lückenfüllen zwischen den schlechten Brocken. Noch zerschlagen glaubte er an das Menschengeschlecht mehr als an sich selber, setzte sich einen Zweck vor und lernte unter blutigen Leiden für diesen Zweck, was wenige Sterbliche können Allgemein brauchbar konnte er nicht mehr werden und er wollte es auch nicht: aber für seinen Zweck wurde er es mehr als irgend einer; er erwartete jetzt Gerechtigkeit von dem Geschlecht, das er noch immer harmlos liebte. Er erhielt sie nicht. Leute, die sich zu seinen Richtern auswarfen ohne ein einziges Verhör, beharrten auf dem Zeugnis, er sei allgemein und unbedingt unbrauchbar. Das war das Sandkorn auf der stehenden Wage seines Elends. Er ist nicht mehr, du kennst ihn nicht mehr: was von ihm übrig ist, sind zerrüttete Spuren seines zertretenen Daseins. Er fiel; so fällt eine Frucht, wenn der Nordwind sie in ihrer Blüte verletzt und nagende Würmer ihre Eingeweide zerfressen, unreif vom Baum. Wanderer, weihe ihr eine Zähre, sie neigt noch im Fallen ihr Haupt gegen den Stamm, an dessen Ästen sie ihren Sommer durchkrankte und lispelte dem Horchenden hörbar: »Ich will dennoch auch in meinem Vergehen seine Wurzeln noch stärken.« Wanderer, schone der liegenden sich auflösenden Frucht und laß den letzten Staub ihres Vergehens die Wurzeln des Baums noch stärken, an dessen Ästen sie ihren Sommer durchkrankte. Anmerkung. Ich muß zu der Stelle, mit der ich diese Bögen 1797 geschlossen, noch hinzusetzen: Der Mann, der damals dieses Klagelied angestimmt, lebt noch und die Leiden, über die er klagte, dauerten in verschiedenen Gestalten noch lange fort; aber sie sind ihm zum hohen Segen geworden und er schreitet jetzt erheitert wie er es nie mehr hoffen zu dürfen glaubte dem Ziel seiner Lebensbestrebungen entgegen. Anhang. 1. Abweichungen der Ausgabe von 1797. Vorbemerkung des Herausgebers. Von den beiden Ausgaben wurde von Hunziker im Jahre 1886 in einer Ausgabe des Pestalozzistübchens die 1. vorgezogen und auch Seyffarth, der verdienstvolle Herausgeber von Pestalozzis sämtlichen Werken, gibt ihr den Vorzug. Nachdem aber die 2. Ausgabe in der von Pestalozzi selbst veranstalteten Sammlung seiner sämtlichen Schriften (sog. Cotta-Ausgabe, der die »Nachforschungen« enthaltende Band VII) an vielen Stelle umfangreichere Auslegungen enthält, halte ich die letzte Ausgabe von Pestalozzis Hand als die maßgebende. Freilich ist sie mit zahlreichen Fehlern behaftet, die aber teilweise erklärt werden können. Die Drucklegung der Cotta-Ausgabe war jedenfalls erschwert durch Pestalozzis Art und vielleicht vor allem durch seine Handschrift. Wie unsere Anmerkungen im Folgenden öfters andeuten, sind die der 1. Auflage beigegebenen » Corrigenda und addenda « vielfach gar nicht berücksichtigt. In der Interpunktion konnte ich mich nicht an feste Regeln der in den Ausgaben zu beobachtenden Art halten, nachdem eine förmliche Durchforschung der Pestalozzischen Schriften nach der philologischen Seite hin noch völlig fehlt. Der Stil Pestalozzis mag manchem Leser am Beginne seltsam erscheinen, man muß sich in ihn hineinlesen wie etwa in den Kantschen; aber nach kurzer, wenn auch eindringlicher Übung erstehen einem seine Schönheiten. Scheinbar wiederholt sich Pestalozzi sowohl in seinen Analysen wie auch in der Synthese seiner Geschichtstheorie. Dem tiefer eindringenden Leser wird nicht entgehen, daß es sich stets um Erweiterungen handelt, die aber dem flüchtigen Leser als eitle Wiederholungen erscheinen mögen. Das Buch muß bis zur letzten Zeile gelesen werden, wenn man den Sinn der ersten verstehen will.   [Anmerkungen aus technischen Gründen nicht mit aufgenommen. Re]   2. Büchernachweis für das Studium. Von den »Sämtlichen Werken« Pestalozzis bestehen drei Ausgaben: 1. Die sogen. Cottasche Ausgabe (13 Bände, 1819–1826): 2. Die sogen. Brandenburger Ausgabe (20 Bände, 1–18 1369–1873, 19/20 1893 erschienen) 3. Die sogen. Liegnitzer Ausgabe (12 Bände, 1899–1902). Für biographische Studien kommen außer den ersten Bänden der Liegnitzer Ausgabe vor allem in Betracht: H. Morf , Zur Biographie Pestalozzis. Ein Beitrag zur Geschichte der Volkserziehung, 4 Teile. Winterthur 1868–1889. A. Heubaum , I. Heinrich Pestalozzi. Berlin 1910. 2. Aufl. 1920. Wilhelm Schäfer , Lebenstag eines Menschenfreundes. Roman. München 1919. Paul Natorp . Joh. Heinr. Pestalozzi. Band XXIII von Grehlers Klassikern der Pädagogik. Langensalza 19VS. Die philosophische Theorie Pestalozzis ist behandelt bei Morf I. S. 144 ff. bei Heubaum S. 170 ff., Natorp S. 193 ff. Eine freie Bearbeitung von »Pestalozzis Sozialphilosophie« versuchte A. Buchenau auf Grund der »Nachforschungen« (Leipzig 1919). Die klassische Darstellung der Philosophie Pestalozzis überhaupt ist gegeben in Natorps Schrift »Der Idealismus Pestalozzis« (Leipzig 1919). Eine bis zum Jahre 1903 reichende »Pestalozzi-Bibliographie« (Schriften und Briefe P. nach der Zeitfolge, Schriften und Aufsätze über ihn nach Inhalt und Zeitfolge) bietet August Israel in Bd. XXV–XXVIII der Monumenta Germaniae Paedagogiga (Berlin 1903/04). Die spätere Literatur ist verzeichnet in den Berichten der Gesellschaft für deutsche Erziehungs- und Schulgeschichte, neuerdings in der »Zeitschrift für Geschichte der Erziehung und des Unterrichts.«