Friedrich Rückert 1788 – 1866 Der fehlende Schöppe Zu Ebern hält man Hochgericht über Leben und Blut; zwölf Stühle sind zugericht für die zwölf Schöppen gut. Elfe sind gekommen, han ihre Stühl' eingenommen. Der zwölfte Stuhl bleibt unberührt, niemand drauf sitzen darf; denn der Schöppe, dem er gehört, ist aus Abermannsdorf; aber Abermannsdorf ist versunken, sein Schöpp' hält Gericht bei den Unken. Da reitet von den elfen ein Bote hinaus zu Roß, der den fehlenden zwölften herein laden muß. Der Bot' b'hält's Roß am Zügel, den linken Fuß im Bügel. Mit dem rechten Fuß dreimal stampft er auf den Grund, und den Schöppen dreimal ruft er mit lautem Mund: »Zu Ebern ist Schöppengericht, Schöppe, säume dich nicht!« Da wird es unter der Erde laut von furchtbarem Getos. Der Bot' nicht vor- noch rückwärts schaut, sondern springt auf sein Roß; und muß schnell fort sich machen, sonst verschlingt ihn der Erde Rachen.