Der Neue Pitaval. Eine Sammlung der interessantesten Criminalgeschichten aller Länder aus älterer und neuerer Zeit. Begründet vom Criminaldirector Dr. J. E. Hitzig und Dr. W. Häring (W. Alexis). Fortgesetzt von Dr. A. Vollert. Vorwort. Ueber Hans Kohlhase und die Minckwitz'sche Fehde haben wir im Vorworte nichts zu bemerken, weil die Leser in der Einleitung und in der Darstellung selbst alles finden, was nothwendig ist, um die höchst merkwürdige Persönlichkeit des »frommen und ehrlichen Kaufmanns«, der zu einem gefürchteten Räuber und Landfriedensbrecher wurde, zu verstehen. Die Ermordung des Typographen J. W. Lackner in Reval entrollt ein düsteres Sittengemälde aus der zu Rußland gehörigen Provinz Estland und gibt ein deutliches Bild des dort geltenden Strafprocesses. Auf die psychologische Beurtheilung von Pauline Moltin am Schlüsse des Aufsatzes möchten wir noch ganz besonders hinweisen. Die Hinrichtung der Gebrüder Streicher hat einen so tiefen Eindruck hinterlassen, daß man in Krakau jetzt noch mit Entsetzen davon erzählt. Der Proceß Anna Böckler gehört der neuesten Zeit an. Wir verdanken diesen Beitrag zu unserm Sammelwerke dem Untersuchungsrichter Kreisgerichtsrath Dr. Medem in Greifswald. Er hat es verstanden, aus dem überaus reichen Actenmaterial in einem knappen Rahmen den berühmten Fall treu, vollständig und anschaulich zu schildern. Wenn auch die romantische Fabel von dem Raube des kleinen Mädchens durch Zigeuner schon längst zerstört war und nicht daran gezweifelt werden kann, daß das unglückliche Kind in ihres Vaters Scheune getödtet worden ist, so blieben doch noch viele Räthsel zu lösen. Jedenfalls ist es das Verdienst des Herrn Dr. Medem, durch seine genaue und in jeder Beziehung vortreffliche Arbeit die Lösung dieser Räthsel theils gefunden, theils vorbereitet zu haben. Der Proceß Bazaine , der aus den besten Quellen geschöpft worden ist, hat einen so vorwiegend militärischen Charakter, daß es uns geboten zu sein schien, über die aus juristischer Feder geflossene Darstellung das Urtheil eines militärisch gebildeten Fachmannes einzuholen. Wir wandten uns deshalb an die competenteste Stelle mit der Bitte, uns ein ergänzendes und kritisirendes Nachwort vom militärischen Standpunkte aus zugehen zu lassen. Leider hat diese Bitte nicht gewährt werden können, wir müssen daher, was die militärische Partie anlangt, auf das Werk des Generalstabes über den Feldzug von 1870 nnd 1871 verweisen, in welchem seinerzeit die Einschließung und die Kapitulation von Metz beschrieben werden wird. Dort wird man das Material finden, um gerecht würdigen zu können, was der frühere Marschall Bazaine als Oberbefehlshaber der Rheinarmee gethan und was derselbe unterlassen hat. Auf etliche Irrthümer sind wir erst nach Vollendung des Druckes aufmerksam gemacht worden. Wir berichtigen dieselben am besten, indem wir den betreffenden Wortlaut des uns von einer militärischen Autorität zugegangenen Antwortschreibens mittheilen. Es heißt darin: ››S. 238 wird gesagt: «Bazaine blieb am 16. August Herr des Terrains»; seine Armee behauptete aber keineswegs am Abend des 16. das ganze Terrain, das sie am Morgen eingenommen. ››S. 443 wird von einem «sehr ernstlich gemeinten Durchbruchsversuche Bazaine's am 18. August» gesprochen; das widerspricht selbst den französischen Darstellungen des Kampfes und den Zeugenaussagen im Processe. Im 5. und 6. Hefte des Generalstabswerkes wird das wahre Verhältniß in beiden Fällen auf Grund gewissenhafter Forschung dargestellt. ››S. 443 heißt es: «Ungerecht war es, daß er vor Gericht gestellt wurde, er allein und nicht alle Commandanten der 22 Festungen, die dem Feinde ihre Thore öffneten, nicht alle Oberbefehlshaber der drei Armeen: der von Sedan, die im offenen Felde die Waffen streckte und die Festung übergab, der von Paris, endlich derjenigen, die sich auf schweizer Boden entwaffnen ließ.» ››Dagegen scheint mir zu bemerken, daß die Untersuchung über alle Commandanten und Oberbefehlshaber verhängt worden, daß aber nur Bazaine – wie S. 232, 233 erzählt – gefordert hat, vor ein Kriegsgericht gestellt zu werden, und daß der ihm wohlwollende Thiers die Forderung erfüllen zu müssen glaubte. »Wimpffen war in ganz anderer Lage, er übernahm das Commando, als keine Rettung mehr möglich war, und schloß die Capitulation auf den bestimmten Befehl seines Souveräns ab. ››Clinchant übernahm den Oberbefehl nach dem Selbstmordversuche Bourbaki's, als er nur die Wahl zwischen der Capitulation und dem Uebertritt auf neutrales Gebiet hatte. ››In Paris capitulirte im Grunde le gouvernement de la défense nationale , und die Versammlung in Bordeaux genehmigte die Capitulation wie den Frieden. ››Wer sollte da zur Verantwortung gezogen werden? ››Vollständig stimme ich mit dem Schlußworte überein: «Bazaine ist daran zu Grunde gegangen, daß er, statt zu kämpfen, Politik trieb, eine Politik, die weder ehrlich, noch constequent, noch klar war.»‹‹ Eisenach, im December 1874. Dr. A. Bollert. Hans Kohlhase und die Minckwitz'sche Fehde. 1528-1540. Ein Criminalproceß, der zu Romanen und Dramen den Stoff geliefert hat und zu Volksschriften verarbeitet worden ist, pflegt gewöhnlich ein hohes, rein menschliches Interesse schon in seinem geschichtlichen Verlaufe zu gewähren. Durch die poetische Gestaltung und durch die romanhaften Ausschmückungen wird jedoch in der Regel die zu Grunde liegende historische Wahrheit so verwischt, daß zuletzt nicht viel mehr übrigbleibt als eine Mythe, deren Held im Volksmunde so fortlebt, wie die Dichter ihn geschildert haben. So ist es gewesen vom Bairischen Hiesel hinauf bis zu Don Carlos oder der schottischen Maria. So war es auch mit der Geschichte vom Kohlhas, dem angeblichen Roßkamme, deren erste ausführliche Bearbeitung in das Jahr 1805 fällt und Heinrich von Kleist, den Dichter des »Käthchen von Heilbronn«, zum Verfasser hat. Ludwig Tieck, der Herausgeber von Kleist's Schriften Heinrich von Kleist's ausgewählte Schriften. Herausgegeben von Ludwig Tieck (Bd. 1, Berlin 1846). ), sagt darüber: »Der Erzähler ist von der wirklichen Geschichte, sei es geflissentlich, sei es aus Unkenntniß, merklich abgewichen; auch hat er die Umgebung zu sehr verletzt. Er vergißt, daß Wittenberg Wittenberg führte seit Friedrich dem Streitbaren bis zur Schlacht bei Mühlberg 1547 nur noch den Titel einer Residenz der sächsischen Kurfürsten Ernestinischer Linie, die Hauptresidenz derselben war damals Weimar. und nicht Dresden die Residenz der sächsischen Kurfürsten war. Dresden schildert er uns ganz nach seiner jetzigen Gestalt, und was soll man zu dem Kurfürsten selber sagen, der uns als ein romantischer, verliebter und seltsamer Phantast aufgeführt wird, da es doch nur Friedrich der Weise oder der Standhafte Hierin irrt sich Tieck. Der Rahmen der Geschichte beginnt mit dem 1. Oktober 1532 und endigt mit dem 22. März 1540. Friedrich der Weise war bereits 1525 gestorben. Johann der Beständige, sein Nachfolger, war auch bereits am 16. August 1532 mit Tode abgegangen; es ist daher des letztern Nachfolger, Johann Friedrich der Großmüthige, derjenige sächsische Kurfürst, welcher zur Zeit dieser Begebenheit regierte und handelnd in derselben auftrat. sein können, die in den Umfang dieser Erzählung passen. – Phantasterei und übernatürliches gespenstisches Beiwerk charakterisiren die Erzählung als einen historischen Roman, dessen historische Basis ganz und gar verrückt und unrichtig ist.« Dieses Urtheil scheint uns noch sehr mild. Wir möchten, ohne im übrigen der Erzählung als Roman ihren Werth und ihre Mustergültigkeit bestreiten zu wollen, die Bezeichnung »historisch« gänzlich gestrichen wissen, denn es ist in derselben fast alles und nach jeder Richtung hin falsch und unhistorisch. Und doch ist dieser Roman, dessen Lektüre wir übrigens schon der Vergleichung halber, und um zu sehen, wie zuweilen Geschichte gemacht wird, empfehlen, zur Quelle für alle spätern Dichter und zahlreichen Erzähler, ja selbst für Conversationslexika, und somit auch für das Publikum geworden. Erst einem Historiker der Neuzeit, dem großherzoglich sächsischen Archivrath Dr. C. A. H. Burkhardt in Weimar, ist es vorbehalten gewesen, den wirklichen historischen Kohlhase darzustellen. Der historische Hans Kohlhase und Heinrich von Kleist's Michael Kohlhaas. Nach neu aufgefundenen Quellen dargestellt von Dr.C.A.H. Burkhardt, großherzoglich sächsischem Archivar bei dem Geh. Staatsarchive und gemeinschaftlicher Archivar am sächsischen Ernestinischen Gesammtarchive zu Weimar. (Leipzig, F.E.H. Vogel, 1864.) Die Geschichte des Kohlhase und seines Processes darf aber im »Pitaval« nicht fehlen, denn sie gehört zu den Typen einer hochbewegten Zeit, und, auch des Romanhaften entkleidet und actenmäßig dargestellt, enthält sie des Denk- und Merkwürdigen, ja des Romantischen viel. Wir geben sie selbstverständlich im wesentlichen gestützt auf die ebenbezeichnete Quelle, aber mit denjenigen Erläuterungen, die wir für nothwendig halten, und mit Ergänzungen, die wir zum Theil den Nachweisen des genannten Autors selbst verdanken. Auch ohne specielle Widerlegung ergibt sich daraus, daß in den zahlreichen romanhaften Erzählungen fast alles unwahr ist, sogar bis auf Namen und Herkunft des Helden. In der Zeit, in welcher sich unsere Geschichte abspielt, dehnten sich die Grenzen des Kurstaates Sachsen bis tief hinein in die heutige Provinz Brandenburg; einzelne Spitzen und Exclaven näherten sich bis auf wenige Stunden Wegs den Thoren der Städte Potsdam und Brandenburg; Belitz und Treuenbrietzen waren brandenburgische Grenzstädte. Von Berlin zog sich die große Heerstraße über Potsdam, Treuenbrietzen, Wittenberg, Düben nach Leipzig, dem schon damals weitberühmten und vielbesuchten Handels- und Meßplatze. Man darf aber nicht an die Kunststraßen der heutigen Tage denken, die zum großen Theil erst dem Anfange dieses Jahrhunderts ihre Entstehung verdanken. Für die Heerstraße war eben nur der Platz vorhanden; ein Unterbau oder eine Wegebesserung existirte nicht. Jeder mochte sehen, wie er auf solchen Straßen, die großentheils in tiefeingeschnittenen Hohlwegen bestanden, jedenfalls aber bei schlimmem Wetter grundlos verschlemmt, bei gutem wenigstens mit unendlichem Staub angefüllt waren, fortkommen konnte. Mit besondern Schwierigkeiten war natürlich der Gütertransport verbunden. Nur wenige Stunden Wegs vermochte der mit vier oder sechs Gäulen bespannte Lastwagen täglich zurückzulegen. Monatelang lag solcher Gütertransport auf der Landstraße, und der Kaufmann hatte von Glück zu sagen, wenn die Waaren unversehrt den Ort ihrer Bestimmung erreichten. Abgesehen von den Zöllen und Abgaben, welche die Herren, deren Gebiet sie passirten, in Anspruch nahmen und oft genug gewaltsam erpreßten, lauerten in den Wäldern nicht selten Schnapphähne adelichen und bürgerlichen Geblütes dem Transport auf, um ihn nach Niederwerfung der Führer und Knechte als gute Beute fortzuführen. Reisende aller Art, auch die Kaufleute, machten ihre Reisen bis an die Zähne bewaffnet und großentheils zu Pferd. Zwischen Düben und Delitzsch an der Landstraße lag und liegt heute noch ein Dorf Wellauna, auf dem der Junker Günther von Zaschwitz als Erb-, Lehn- und Gerichtsherr saß. Vor dem Kruge dieses Orts hielt am 1. October 1532 gegen Abend ein Reisender zu Pferd, der einen Truuk begehrte und dann seine Reise der einbrechenden Nacht ungeachtet fortsetzen wollte. Es war ein Mann in den dreißiger Jahren, von gedrungener Gestalt, in der Kleidung vielleicht etwas unansehnlich, aber wohlbewaffnet. Er ritt einen edeln Rappen mit reicher Zäumung, aus dessen Halftern ein Faustrohr mit dem Kolben hervorschaute, und führte noch außerdem einen Rothschimmel, auf dem der Futtersack lag, neben sich her an der Leine. Im Kruge saßen die Bauern beim Abendtrunke. Sie traten neugierig heraus und fragten den Reiter nach Namen, Herkunft und Ziel der Reise; denn der Fremde hatte nicht nur ihre Neugier, sondern noch mehr ihren Verdacht erregt, zumal er nicht im Orte Herberge nehmen, sondern in der Nacht, die keines ehrlichen Menschen Freund ist, weiter reiten wollte. Hans Kohlhase, denn das war der fremde Reiter, war ein Mann von etwas trotziger Art. Er antwortete kurz: »Was geht's euch an?« Die Bauern beriefen sich auf ihres Herrn Junkers Befehl, jeden anzuhalten, der ihnen verdächtig scheine, und verlangten insbesondere Auskunft, woher Kohlhase die Pferde habe, denn deren Besitz erschien ihnen sehr verdächtig. Ein Wort gab das andere, zuletzt beschuldigten sie den Reisenden geradezu des Diebstahls an den Rossen. Das war für Kohlhase zu viel. Wüthend schwang er sich vom Pferde herunter, zerbläute den Bauer, der ihm diese Schmach ins Gesicht geschleudert, mit seinen Fäusten den Kopf, zog dann den Dolch und stürzte auf die Rotte ein, aber – er mußte der Uebermacht weichen, die Bauern bemächtigten sich seiner Pferde, führten sie im Triumph in den Stall des Dorfrichters, und er sah sich, um schwerern Mishandlungen und der Gefangenschaft auszuweichen, genöthigt, zu Fuß die Flucht zu ergreifen. Hans Kohlhase war ein wohlbeleumundeter, ziemlich begüterter, seinem Kurfürsten in Ehren bekannter Kaufmann zu Cölln an der Spree, dem heutigentages der Kaiserstadt vollständig einverleibten Theile Berlins. Er handelte mit Honig, Speck und Heringen, und hatte diese seine Meßgüter unter sicherm Geleite voraus nach Leipzig gehen lassen, um die dasige Messe zu beziehen. Er selbst war allein nachgereist, um unterwegs noch hier und da Geschäfte zu machen, namentlich Forderungen einzuziehen. Er war ein heller Kopf, bewandert und schlagfertig in Rede und Schrift, einige Kenntniß vom Latein gab ihm sogar einen Anstrich von Gelehrsamkeit, sodaß er zu den Gebildeten seiner Zeit zählte. Er eilte zu Fuß nach Leipzig. Sei es nun, daß er infolge der Fußreise dort zu spät ankam, sei es, daß andere Ursachen daran schuld waren, genug, er machte schlechte Geschäfte, mußte seine Waaren um jeden Preis losschlagen und kehrte gegen die Mitte October nach Wellauna zurück, versehen mit einem Schreiben von Hans Blumentrost zu Leipzig, in welchem er als »frommer, ehrlicher Kaufmann von gutem Handel und Gerücht« mit der Bitte an den sächsischen Landvogt empfohlen wurde, dem gekränkten, mit Stock und Banden bedrohten Manne Recht zu verschaffen. Der Junker von Zaschwitz konnte die Auslieferung der weggenommenen Pferde nicht verweigern, stellte aber die Bedingung, daß Kohlhase das Futtergeld für dieselben im Betrage von fünf bis sechs Groschen an seinen Dorfrichter erstatten solle. Dieses Ansinnen wies Kohlhase mit Entschiedenheit zurück. Er verlangte, daß ihm die gewaltsam und unrechtmäßigerweise weggenommenen Gäule kostenfrei zurückgegeben würden, und begab sich, als ihm dies nicht gewährt wurde, mit Zurücklassung der Pferde im hohem Grade aufgebracht in seine Heimat. Ein Unglück kommt aber selten allein, seine Vermögensverhältnisse waren zerrüttet, er vermochte seinen Verbindlichkeiten nicht nachzukommen, sein Credit war erschüttert, und infolge dessen und des Andrängens seiner Gläubiger sah er sich genöthigt, ihnen seine gesammte Habe abzutreten. Daß an diesem Unglücke die Vorfälle in Wellauna einige Schuld trugen, ist wol kaum zu bezweifeln, jedenfalls sah Kohlhase den Junker von Zaschwitz als die alleinige Quelle seines Unfalls an und warf auf diesen seinen ganzen Haß. Er wandte sich mit einer Beschwerde zunächst an seinen Landesherrn, den Kurfürsten Joachim I. (genannt Nestor) von Brandenburg, und durch dessen Vermittlung wurde auf den 13. Mai 1533 ein Gerichtstag in Düben anberaumt. Hier erschienen die Parteien in Person. Es kam aber ein Vergleich nicht zu Stande. Kohlhase forderte Ehrenerklärung in Betreff des ihm schuld gegebenen Diebstahls der Pferde, Erstattung des doppelten Werthes derselben und 150 Gulden Schadenersatz; von Zaschwitz verstand sich zu gar nichts. Er verlangte vielmehr noch 12 Gulden halbjähriges Futtergeld für die Pferde, die inzwischen abgetrieben und bis zum Skelet abgemagert waren. Kohlhase nahm sie, vorbehaltlich seiner Ansprüche und der Klagerhebung im Amte Bitterfeld, auf Zureden des Landvogts um die Taxe von 12 Gulden an. Aber schon tags darauf verendete der Rothschimmel. Im Juli reichte Kohlhase an den Kurfürsten von Sachsen ein Schreiben ein, in welchem er in gemäßigter Sprache sein erlittenes Unrecht vorstellte. Infolge dessen wurden der Landvogt in Wittenberg und Hieronymus Schurf beauftragt, aufs neue Gerichtstage anzuberaumen. Der Junker fand sich indeß nicht ein und bestand auf Bezahlung des Futtergeldes. Er lehnte jede Entschädigung ab und legte dem weitern Vorgehen Kohlhase's gehässige Motive unter. Selbst als Kohlhase auf Zureden des Landvogts seine Entschädigungsforderung bis auf 4 Gulden ermäßigt hatte, weigerte sich der Junker hartnäckig, auch diese geringe Summe zu zahlen. Noch einmal, am 15. Februar 1534, erschien Kohlhase vor dem Landvogte zu Wittenberg, um sich nach dem Stande seiner Angelegenheit zu erkundigen. Als er aber von diesem erfuhr, daß Zaschwitz auf keinen Vergleichsvorschlag eingegangen sei, war das Maß seiner Geduld erschöpft. Er erließ bald darauf seinen berühmten Fehdebrief, datirt vom Tage »Schlag zu«, welcher die ihm angethane Unbill und die Unmöglichkeit schilderte, gegen den Junker Recht zu bekommen, und mit den Worten schloß: »Weil ich nun nichts mehr als meinen Leib und mein Leben vorzusetzen habe, so will sich gebühren, daß ich meine Ehre und meinen Glimpf, wie das einem Ehrliebenden zusteht, zur Nothdurft vertheidige; ich will aller Welt List und Behändigkeit gebrauchen, will sein Gottes und aller Welt Freund, allein Günther von Zaschwitz und dem ganzen Land zu Sachsen abgesagter Feind, wo ich sie bekomme, an Händen und Füßen lähmen, auch rauben und brennen, sie hinwegführen und schätzen, bis mir Günther von Zaschwitz Abtrag thut, und meinen Schaden, so ich allenthalben darüber genommen, zur Billigkeit erstattet.« Dieser Absage- und Fehdebrief wurde schriftlich vervielfältigt und verschiedenen Orten in Kursachsen zugestellt. Wie man sieht, war unserm cöllner Kaufmann nicht allein das Ritual des Faust- und Fehderechts , sondern auch die Befugniß wohlbekannt, vermöge deren auf Grund des Faustrechts Selbsthülfe zum Schutze eines Rechts unter gewissen Formen und Bedingungen Dieses Fehde- oder Faustrecht bestand keineswegs in einem gesetzlich anerkannten Rechte des Stärkern über den Schwächern an sich, obwol es durch den Misbrauch häufig dahin ausartete. In der Zeit, von welcher hier die Rede ist, mußte unter anderm jeder Fehde eine offene Ankündigung derselben (diffidatio) und zwar drei Tage vor dem Beginn vorausgehen. Besonders befriedet und bei der Fehde zu verschonen waren: Geistliche, Kindbetterinnen, schwere Kranke, Pilger, Kaufleute und Fuhrleute mit ihren Waaren und Frachtgütern, der Ackermann außer dem Hause mit seinem Feldgeräthe, sowie er selbst während der Feldgeschäfte, insbesondere aber Kirchen und Kirchhöfe; auch sollte nach den Kirchengesetzen und bei Vermeidung von Kirchenstrafen vier Tage in jeder Woche, von Mittwoch Abend bis Montag früh, jede Fehde ruhen. ausgeübt werden konnte, wenn man durch die Gerichte Hülfe zu erlangen nicht vermochte . Zwar hatte der auf dem Reichstage zu Worms im Jahre 1495 zu Stande gekommene sogenannte Landfrieden verordnet, daß jeder fortan sein Recht nur vor dem Richter suchen solle, und das Fehderecht im ganzen Reiche unter Androhung der Todesstrafe für den Friedensbrecher aufgehoben; allein bis zu der Zeit, in welcher diese Begebenheit sich zugetragen, mußte jenes Reichsgesetz auf den Reichstagen siebenmal bestätigt und eingeschärft werden, weil seiner niemand achtete, weil insonderheit den Gerichten theils die Macht, theils der gute Wille fehlte, einen Rechtsspruch namentlich gegen Mächtige und Vornehme in Vollzug zu setzen, sodaß selbst noch viele Jahre nach Erlaß der Peinlichen Gerichtsordnung Kaiser Karl's V., die in demselben Jahre publicirt wurde, in welchem Kohlhase in Wellauna um seine Pferde kam, namentlich zwischen Reichsunmittelbaren blutige Fehden im Schwange gingen, ohne daß man an eine Bestrafung der Landfriedensbrecher dachte. Die Reichsgesetze waren ihnen gegenüber um so machtloser, als auch die Rechtsanschauung im Volke in dieser Selbsthülfe etwas Strafbares nicht erblickte, bis endlich der Einfluß steigender Cultur und kräftiger Entwicklung der Territorialmacht sowie der richterlichen Unabhängigkeit dem Unwesen nach und nach ein Ende machte. Der Kaufmann Kohlhase hatte also in aller Form des Fehderechts dem Kurstaate Sachsen den Krieg erklärt. Wie ein Lauffeuer verbreitete sich diese Kunde. Aber sie erregte nicht etwa blos ein Lächeln und mitleidiges Achselzucken, sondern Furcht und Schrecken in vielen Orten des Sachsenlandes. Dem Junker namentlich wurde es heiß, denn er wußte, daß Kohlhase's Drohung, ihn mit »Feuerkohle« zu suchen und ihn mit sammt seinem Schlosse zu verbrennen, sehr ernstlich gemeint war. Auch an den Landvogt in Wittenberg war der Fehdebrief gelangt und noch ein besonderes Schreiben dazu, in welchem gesagt wurde, daß der Schreiber »aus seinen Klöppern Pferde machen wolle«. Alles war auf seiner Hut. Die Städte des Sachsenlandes besetzten die Thorthürme mit Spähern, verstärkten die Wachen, hielten die Thore bei Nachtzeit fest verschlossen und ließen keinen Mann, der verdächtig war, einpassiren. Der Landvogt von Wittenberg schickte einen Eilboten nach Berlin, um dem Kurfürsten Joachim des Kohlhasen Unternehmen zu melden und Rechtshülfe zu erbitten, das alles unter Hinweis darauf, daß ja der Kurfürst von Sachsen die Forderung habe untersuchen wollen, und daß die Sache »nur ins Vergessen« gekommen sei. Joachim fertigte den Boten nach fünf Tagen mit der Antwort ab, daß der Kurfürst gegen Kohlhase, weil dieser sein Bürgerrecht aufgegeben, nichts unternehmen könne, daß er zur Rechtshülfe auch nicht verpflichtet sei, weil der Erbeinigungsvertrag seit Johann's des Beständigen Tod nicht beschworen sei. Schließlich trat Joachim fast geradezu auf die Seite des Friedensbrechers, indem er erklärte: »Es ist fast also, wie der Kohlhase schreibt, daß er durch sächsische Justiz um seinen Glauben und ins Verderben gekommen ist.« Man muß sich dabei erinnern, daß Joachim Dieser Kurfürst war es bekanntlich, der dem Raubritterwesen in den Marken mit eiserner Faust ein Ende machte, die Raubritter, wenn sie in seine Hände fielen, ohne Ansehen der Person hinrichten und ihre Raubnester belagern und zerstören ließ. »Jochimken hüte di, wenn wir di kriegen, hängen wir di«, höhnten dafür die märkischen Junker, ohne daß sich der Kurfürst durch diese rachgierige Drohung irremachen ließ. ein erbitterter Gegner Luther's, der Reformation und der Universität Wittenberg war. Aber was hatte die Religion mit Kohlhase und seiner Fehde zu schaffen, und mußte nicht dem gestrengen Kurfürsten dieses gewaltthätige Auftreten Kohlhase's selbst ein Greuel sein? könnte man fragen. Jedenfalls war Joachim's Abneigung gegen die neue Lehre und ihre nachbarlichen Bekenner fürstlichen Geblüts nicht die einzige Triebfeder seiner Parteinahme für den Landfriedensbrecher, und man hat allen Grund, ein Hauptmotiv seines fast schadenfrohen Verhaltens in der sogenannten Minckwitz'schen Fehde zu suchen. Mit dieser hatte es aber folgende Bewandtniß. Der Ritter Nickel von Minckwitz Seine Lebensgeschichte ist ausführlich nach den Quellen dargestellt von Dr. Johannes Falke im 10. Bande des »Archivs f für die sächsische Geschichte« von Dr. Karl von Weber. Wir haben aus dieser Darstellung die nachstehenden Berichte über die Minckwitz'sche Fehde geschöpft. war zu jener Zeit das Haupt eines uralten und wohlbegüterten, noch heute in Sachsen blühenden Adelsgeschlechtes, welchem die Herrschaft Sonnenwalde mit Stadt und Burg in der Niederlausitz und die Stadt und Burg Trebsen bei Grimma im leipziger Kreise gehörten. Er war ein offener, aber unruhiger Kopf, der als Parteigänger, Unterhändler und Kriegsoberst fast bei allen damaligen europäischen Händeln und Wirren seine Hände im Spiel hatte und Abenteuer und Fährlichkeiten der verschiedensten Art bestand. Er war schon in die große Sickingen'sche Fehde gegen den Landgrafen Philipp von Hessen verwickelt, indem er Sickingen mit 1500 Mann zu Hülfe zog, aber gefangen genommen und erst durch Fürsprache seines Landes- und Lehnsherrn, des Herzogs Georg von Sachsen, befreit wurde. In den damaligen Kämpfen zwischen der Pforte, Ungarn und Oesterreich, insbesondere aber in den Wirren und Kämpfen zwischen den beiden Gegenkönigen von Ungarn, Johann von Zapolya und Ferdinand I., König von Böhmen, spielte Nickel als Parteigänger eine bedeutende Rolle. Er war an den Höfen zu Warschau, Paris und Kopenhagen sowie bei dem Kurfürsten von Sachsen, bei den Herzogen von Braunschweig und Baiern und bei andern Reichsfürsten eine angesehene, vielumworbene Persönlichkeit. Er unterhielt zuweilen Söldnerheere in der für die damalige Zeit höchst bedeutenden Stärke bis zu 2000 Mann, oder war wenigstens im Stande, in kurzem solche Truppenmassen anzuwerben, auszurüsten und seinen Parteigenossen zuzuführen. Schon hieraus erhellt, welch bewegtes und merkwürdiges Leben Nickel von Minckwitz geführt hat. Wir können indeß näher nicht darauf eingehen. Für uns handelt es sich nur darum, den Haß des brandenburger Kurfürsten gegen den, beiläufig bemerkt, der lutherischen Lehre sich zuneigenden, vom Kurfürsten von Sachsen beschützten Minckwitz und seine Parteinahme für Kohlhase zu erklären. Deshalb müssen wir der erwähnten Fehde, die nur eine der vielen Episoden in der thatenreichen Geschichte des Ritters von Minckwitz bildet, etwas ausführlicher gedenken. Zu Lebus unweit Frankfurt a. O. existirte damals ein bedeutendes Bisthum mit sehr beträchtlichem Grundbesitz, zu welchem unter anderm auch Amt und Herrschaft Storkow gehörte. Auf dem bischöflichen Stuhle saß Georg von Blumenthal, ein peinlich trotziger geistlicher Würdenträger, über dessen Gewaltthätigkeiten verschiedene seiner Vasallen Klage zu führen hatten. Einer dieser Vasallen, Heinrich Queiß auf Plössin, ein hochbetagter Greis, war mit seinem Schäfer in Streitigkeiten gerathen, infolge deren der letztere sich sogar an seines Gerichtsherrn Familie vergriffen hatte und dann nach Friedersdorf, einem zu dem bischöflichen Amte Storkow gehörigen Dorfe, entflohen war. Hier wurde es ihm bei dem damals schon unter den Bauern herrschenden rebellischen Geiste leicht, sich einen Anhang zu verschaffen, mit dem er in Plössin einfiel, mehrere Häuser niederbrannte und seines Herrn Schafe hinwegtrieb. Auf erhobene Klage erhielt der Amtmann in Storkow von dem Bischof Befehl, dem Queiß die Schafe zurückzugeben und ihm den Schäfer in seine Gerichte auszuliefern. Der Amtmann gehorchte indeß nicht. Inzwischen brachen neue Brände in Plössin aus, und auf erneuerte Klagen wurde obiger Befehl an den Amtmann vom Bischof wiederholt, jedoch abermals ohne Erfolg. Nun wandte sich im Januar 1528 der bedrängte Edelmann an den Landvogt der Niederlausitz, Heinrich Tunckel, und dieser verwendete sich sofort dringend bei dem Bischof, daß er seinem Vasallen Rechtshülfe und Schutz vor dem rachsüchtigen Schäfer gewähre. Das nahm aber der Bischof sehr übel. Er warf dem Queiß vor, daß er dem Landvogt mit Unrecht vorgespiegelt habe, als ob er ihm die Rechtshülfe verweigert habe, und soll deshalb gedroht haben, daß er den Queiß dafür zu züchtigen wissen werde. Eine neue Fürbitte des Landvogts im Februar 1528 hatte nach längerm Zögern die Folge, daß Queiß auf Verfügung des Bischofs sich persönlich nach Friedersdorf begeben solle, um der Aufhebung des Schäfers beizuwohnen, damit sich dieser in seiner Gegenwart vertheidigen könne. Dieses Ansinnen fand Queiß sehr bedenklich und leistete demselben keine Folge, begehrte vielmehr am 7. März die Auslieferung des Schäfers um so dringender, als ihm kurz vorher »neue Brände an seinen Hof gehänget seien«. Und als auch diese Aufforderung erfolglos war, wiederholte er am 26. Mai dasselbe Ansuchen für sich und seine armen ausgebrannten Unterthanen, erhielt jedoch abermals keinen tröstlichen Bescheid, indem der Bischof schrieb: »daß Du allerwege darauf beharrst, daß wir sie (die Verbrecher) ohne Dein zuthätliches Erfordern sollten einnehmen und setzen lassen, wissen wir nicht, ob es uns auch gebühren will; derhalben wollst Du dies thun, so Du es ihnen nicht erlassen willst, mit zuthätlicher Erforderung, wie wir Dir oftmals geschrieben.« Wenn ein zur Fehde Berechtigter zu schwach war, um selbständig ins Feld zu rücken, so verband er sich mit andern mächtigern Rittern, welche sich dann gegenseitig »Reitersdienste«, wie sie es nannten, leisteten, dafür aber selbstverständlich ihren Antheil an der etwaigen Beute in Anspruch nahmen. Queiß hatte sich deshalb um Schutz und Hülfe gegen den Bischof an Nickel von Minckwitz und Otto von Schlieben zu Baruth gewendet. Beide sagten ihm Beistand zu und betrieben nun mit Eifer ihre Rüstungen. Am 5. Juli 1528 ging der Absagebrief des Queiß an den Bischof ab. »Weil er von diesem«, so hieß es darin, »seines erlittenen Schadens, zu dem er ganz unverschuldet und ohne Ursache gekommen, keine Wiedererstattung habe erhalten, noch Recht auf sein vielfältiges Ansuchen erfahren mögen, seine Beschädiger sich aber noch in des Bischofs Landen hielten und mit beschwerlichen Drohworten weiter vernehmen ließen; weil er auch infolge der unrechtlichen Handlung des Bischofs Weib, Haus und Hof mit allen Gütern habe verlassen müssen, so dränge ihn die Noth, auf sein Bestes mit Rath und Hülfe aller seiner Gönner und Freunde, edel und unedel, zu trachten, derhalben er sich kraft dieses Briefes für sich, alle seine Helfer und Helfershelfer, als wären die mit Namen von Wort zu Wort hierin verleibt und angezeigt, der Ehre und Nothdurft nach verwahrt haben wolle, nach des Bischofs Land und Leuten, Gut und Habe zu trachten, in allem, wie des Menschen Sinn oder List gedenken möge, gar nichts ausgeschlossen, der beiden Herrschaften Beskow und Storkow Unterthanen und Verwandte, darnach sich Sr. Fürstl. Gn. möge wissen zu richten.« Drei Tage darauf in den frühen Morgenstunden brach Nickel mit seinem Kriegsvolke von Sonnenwalde auf. Wie stark dasselbe gewesen, wird verschieden berichtet. Jedenfalls hat er an Söldnern zu Fuß und zu Roß weit über 1000 Mann geführt, denn noch unterwegs stießen 350–400 Reiter zu seiner Heeresmacht. Schon früh acht Uhr stand er vor Fürstenwalde, der Residenz des Bischofs. Mit den zu Markt fahrenden Bauern zugleich drang das Kriegsvolk durch die Thore in die Stadt ein. Die Bürger leisteten eine kurze Gegenwehr, streckten aber bald die Waffen. Der Bischof, auf dessen Gefangennehmung es hauptsächlich abgesehen war, hatte Gelegenheit gefunden, sich durch die Flucht zu retten. Schloß und Stadt ergaben sich dem Sieger, der den Bruder des Bischofs Matthias von Blumenthal und die ganze Schloßbesatzung zu Gefangenen machte und gegen eine Schatzung verstrickte. In der Stadt wüthete das Kriegsvolk abscheulich. Die Domkirche, das Rathhaus, die Wohnungen der Domherren und der Bürger, die am Kampfe teilgenommen, ebenso das Schloß, wurden geplündert. Die geraubten Kirchengefäße und Meßgewänder wurden entweiht und zu allerhand Unfug benutzt, selbst die Schuldverschreibungen und Urkunden des Bisthums und Kapitels vernichtet. Heinrich Queiß scheint in Person mit bei dem Zuge gewesen zu sein, denn der Bischof beklagte sich später gerade über ihn, daß er mit seinen, des Bischofs, Leuten also umgegangen, wie es keinem Edelmanne gezieme, sodaß drei oder vier zu Berlin seien, die Haus, Hof und alles, was sie in der Welt gehabt, hätten verlassen müssen, um nur mit ihrem Leibe zu entkommen. Am andern Tage zog Nickel wieder ab. Die geraubten Güter und Kleinodien führte er auf mehrern Wagen nach seinem Schloß Sonnenwalde. Diese schwere Gewaltthat erregte allenthalben die höchste Entrüstung. Kurfürst Joachim, zu dessen Lande die Stadt Fürstenwalde gehörte, zog eine Kriegsmacht zusammen und forderte den Landvogt der Niederlausitz Heinrich Tunckel zur Hülfe und zum Zuzuge auf. Er ersuchte den Herzog Georg von Sachsen, von dem Nickel Sennenwalde zu Lehn trug, den frechen Bruch des Landfriedens zu strafen, dem Bischof und seinen Unterthanen den Schaden zu ersetzen sowie die Gefangenen zu befreien. Herzog Georg bot zu diesem Zwecke wirklich sein Kriegsvolk auf. Der Bischof behauptete, das Recht nie verweigert und keinen Absagebrief erhalten zu haben, und dem Nickel wurde ganz besonders brandenburgischerseits zum Vorwurf gemacht, daß er die Kirchen mit ihren Ornaten und Kleinodien nicht verschont habe, wie doch von alters her in allen öffentlichen Fehden und Kriegen gebräuchlich gewesen sei. Auch König Ferdinand von Böhmen, zu welchem Königreiche damals die beiden Lausitzen gehörten, forderte den Herzog Georg und seinen Landvogt Tunckel auf, das von Minckwitz in der Niederlausitz versammelte Kriegsvolk zu vertreiben. Nickel verantwortete sich zunächst dem Kurfürsten Joachim gegenüber schriftlich, indem er behauptete, er habe dem widerrechtlich und gewaltsam behandelten Heinrich von Queiß auf seine Bitte, wie es Brauch sei beim Adel, auf vorhergehende Warnung einen Reiterdienst geleistet. Schloß, Stadt und Einwohner von Fürstenwalde sei er beflissen gewesen soviel als möglich zu schonen, die Beraubung der Kirchen und ihrer Kleinodien sei wider seinen Befehl geschehen, durch die Brandschatzung habe er Schloß und Stadt vom Feuer errettet, das Geplünderte sei er fleißig bemüht wiederzuerstatten, seine Handlung wisse er ehrlich und unverweislich zu verantworten, er sei auch erbötig, vor ordentlicher Obrigkeit, besonders vor dem Kurfürsten Rede zu stehen, sei diesem, wenn er seine Ungnade abstelle, zu aller Diensterzeigung bereit, werde auch, sobald die Verstrickten sich gelöst und der Bischof dem Queiß seinen Schaden ersetzen und diesem wie allen Verwandten gegen weitere Feindseligkeiten Versicherung thun würde, gegen den Bischof ferner nichts vornehmen. Der Bischof widersprach dem und der Kurfürst ließ den Nickel wissen, daß seiner ungegründeten Antwort und Erbieten nicht stattgegeben werden könne, vielmehr habe es ihm gebührt, vor geschehener böser That bei dem Landesherrn Recht zu suchen, statt auf des Queiß loses und unbegründetes Anzeigen solche Beschädigung vorzunehmen, »das wollten wir dir auf dein Schreiben, darnach zu richten, nicht verhalten«. Der König Ferdinand lud nun unter dem 16. Juli den Nickel bei Verlust Leibes und Gutes vor, binnen funfzehn Tagen in Prag zu erscheinen, um sich zu verantworten, schrieb aber unter dem 21. Juli auch an den Kurfürsten Joachim, er möge zu dem Verhöre Nickel's und fernerer Handlung einige Räthe nach Prag schicken, inzwischen aber sich aller thätlichen Angriffe gegen denselben oder andere, die bei der Handlung gewesen und in den königlichen Landen säßen, enthalten. Nickel erschien aber nicht in Prag, rüstete vielmehr abermals Kriegsvolk aus, um sich gegen einen Angriff auf Sonnenwalde zu schützen. Eine Streifpatrouille des Kurfürsten von 13 Reitern, die auf Nickel und seine Anhänger fahnden sollten, wurde von Otto von Schlieben im Kloster Dobrilugk überfallen, der Anführer derselben erstochen und die ganze Schar gefangen nach Sonnenwalde eingebracht. Von nun an beginnen, um des Landfriedensbrechers habhaft zu werden, eine Menge von Verhandlungen, Unterhandlungen und Verwickelungen, für welche dem der damaligen politischen und socialen Verhältnisse Unkundigen jedes Verständniß abgeht. Zunächst entwickelten die Freunde und Verwandten Nickel's, dessen Gemahlin eine geborene Gräfin Schlick war, zu seinen Gunsten eine außerordentliche Thätigkeit. Lorenz Schlick, Rudolf von Bünau, Hans von Minckwitz, Andreas Pflugk, Hauptmann zu Leipzig, verwendeten sich dringend bei dem Herzog Georg, gegen Sonnenwalde nichts zu unternehmen, da die Gattin und die Brüder Nickel's mit dessen Unternehmung nichts gemein hätten und der Besitz von Sonnenwalde inzwischen auf die Brüder Nickel's übergegangen wäre. Zu entscheidenden Unternehmungen kam es von keiner Seite, wohl aber zur Ernennung von Commissarien und zur Abhaltung erfolgloser Conferenzen und Berathungen. Am eifrigsten drängte und rüstete Kurfürst Joachim, zumal er die Nachricht erhielt, Nickel lagere mit 800 Reitern an der Grenze Lauenburgs, um von da aus einen Einfall ins Brandenburgische zu machen, und unterhalte auch in Magdeburg 200 Pferde und 500 Reiter. Das Erzstift Magdeburg aber stand damals unter dem Kurfürsten Albrecht von Mainz, einem Bruder des Kurfürsten Joachim, und es verbreitete sich das Gerücht, Nickel wolle alle Klöster und Pfaffenhöfe plündern, um mit einem mal reich zu werden. Der Kurfürst erhob gegen Nickel von Minckwitz und seine Helfer, unter denen sich auch der Graf Gebhardt von Mansfeld befand, bei dem kaiserlichen Reichskammergerichte Klage wegen Landfriedensbruches. Darüber beschwerte sich Nickel bei dem Herzog Georg. Er berief sich darauf, daß er nur durch die brandenburgische Streifrotte behindert gewesen sei, sich in Prag zu stellen, daß ihm diese mehrere Diener weggefangen und in das Kloster Dobrilugk gebracht, und daß er jene deshalb als »Landfriedensbrecher« gefangen genommen habe, wobei denn einer erstochen worden sein könne. Immer von neuem drängte der Kurfürst Joachim auf die Bestrafung Nickel's und seines Anhangs, aber jedesmal ohne Erfolg. Er beauftragte nun den Junker Fritz von Bernheim mit dem Commando über die Truppen, welche den Friedensbrecher Nickel von Minckwitz fangen sollten, und die Brandenburger streiften bis hart an die sächsischen Grenzen. Dies aber nahm der Herzog Georg sehr übel und beschwerte sich darüber, daß Bernheim die Straßen um Leipzig unsicher mache, dem leipziger Rathe einen Drohbrief zugeschickt habe, und es wol mehr auf die leipziger Messe und ihre Güter als auf Nickel abgesehen habe. Mittlerweile hatte der letztere in einem Schreiben an den Kurfürsten Joachim allerlei Versprechungen gegeben und auch die Gefangenen freigelassen. Dies hielt ihn indeß nicht ab, in Trebsen neue Werbungen und Rüstungen zu veranstalten, von denen gerüchtweise verlautete, daß sie gegen den Kaiser und den König von Böhmen gerichtet seien. Der Herzog Georg rüstete ebenfalls und verlangte von dem Kurfürsten von Sachsen, Johann, er solle dem Ritter von Minckwitz verbieten, in seinem Lande Kriegsvolk zu sammeln. Der Kurfürst aber begehrte zunächst eine Angabe der Orte, in denen Kriegsvolk geworben würde. Jeder bezog die Rüstungen Nickel's auf sich, und alle waren in Sorge, daß der Ritter in ihr Land einfallen würde. Inzwischen nahm der Proceß beim Reichskammergerichte, vielfach von dem Kurfürsten von Mainz zu Gunsten seines Vasallen des Grafen Mansfeld gehemmt, seinen langsamen Fortgang. Eine Entscheidung war so bald nicht abzusehen. Um sich mit dem Kurfürsten Joachim gütlich auseinanderzusetzen, war auf Nickel's Ansuchen auf den 20. August eine Tagsatzung nach Jüterbogk anberaumt. Hier erschienen die Bevollmächtigten des Kurfürsten Joachim sowie des Kurfürsten Albrecht und des Bischofs von Lebus. Nickel aber und von Queiß erschienen nicht, baten vielmehr schriftlich um weitere Frist und eine neue Tagsatzung. Der Herzog Georg hatte den Befehl ertheilt, daß Nickel, sowie er nach Leipzig komme, verhaftet, aber sofort wieder entlassen werden solle, wenn er an Eidesstatt oder mittels Handschrift angelobe, daß er sich den dritten Tag in der Schöfferei zu Dresden stellen wolle. Bereits am 11. October meldete der Rath zu Leipzig, daß er den Nickel festgenommen nnd ihn gegen das befohlene Gelöbniß wieder entlassen habe, auch stellte sich Nickel ohne Verzug in Dresden und wurde sofort als Gefangener nach Pirna abgeführt. Hier begann nun ein Verhör über die von Herzog Georg ihm vorgelegten Anschuldigungspunkte, insbesondere über den Ueberfall der Stadt Fürstenwalde, über die Einrichtung protestantischen Gottesdienstes auf Sonnenwalde und über die Unterhandlungen mit dem Wojwoden Johann von Ungarn zu einer Zeit, wo dieser König Ferdinand's abgesagter Feind gewesen war. Nickel verantwortete sich schriftlich und ausführlich. Er gedachte des »Ritts« nach Fürstenwalde als auf vielfältiges Klagen und Bitten des vergewaltigten Heinrich von Queiß von ihm unternommen, denn es »habe jeden Christen erbarmen müssen, daß ein Armer vom Adel so gewaltiglich von seinen Gütern, von Haus und Hof sollte gedrungen werden«; die Gewaltthaten in Fürstenwalde seien wider sein Wissen und Willen geschehen, und von dem Wojwoden Johann habe er sich abgewandt, als dieser sich ganz in die Türkenhülfe begeben. Er bat schließlich, ihn mit Rücksicht auf seine für den König Ferdinand geworbenen Reiter und seine eigenen Knechte, die alle auf seinen Bescheid mit schweren Unkosten warten müßten, zu entlassen. Kurfürst Joachim verlangte vom Herzog Georg, daß er Nickel nicht freigeben, oder in der Bürger Hände kommen lassen, sondern einen Tag bestimmen möge, an welchem er, der Kurfürst, durch seine Abgeordneten mit demselben gütlich und peinlich reden könne. Auch König Ferdinand stellte Anfang December 1529 ein gleiches Verlangen; aber Kurfürst Johann verwendete sich auf Bitte der Freunde Nickel's für dessen Entlassung. Herzog Georg wollte für sich allein die Sache zur Entscheidung bringen und vor allem die Herrschaft über Sonnenwalde mit keinem Fremden theilen. Nickel versäumte nicht, dem Herzog Georg alle möglichen Versprechungen und Zugeständnisse zu machen und ihn flehentlich um seine Befreiung anzugehen; er bat ihn für alles, was er wissentlich oder nicht wissentlich gegen ihn verschuldet, um Verzeihung, versprach, sobald der Herzog solches bedürfe, ihm 3 – 400 Reiter zuzuführen, sich in keines andern Dienst zu begeben und das Haus Sonnenwalde, soviel ihm daran noch zustehe, dem Herzog abzutreten. Der Herzog nahm dies bestens an und stellte noch die folgenden Bedingungen. Wenn Nickel von Sonnenwalde abreise, habe er zu hinterlassen, wo man ihn mahnen könne, und sich auf solche Mahnung binnen neun Tagen zu stellen, im übrigen müsse er Bürgen stellen, die sich sämmtlich und sonderlich verpflichten sollten, wenn einer dieser Bedingungen nicht Folge geschehe, dasjenige ohne Einrede zu thun, was und so oft es vom Herzoge ihnen oder ihren Erben auferlegt werde. Nickel und seine Bürgen verpflichteten sich hierzu allenthalben, doch machte schon die Uebergabe des Schlosses Sonnenwalde an den Herzog große Schwierigkeiten, weil sich die Brüder Nickel's in dessen Besitz gesetzt und behaupteten, daß er ihnen seinen Theil gegen Bezahlung seiner Schulden im Betrage von 14000 Thlrn. abgetreten habe. Nach mehrfachen Verhandlungen brachte der Herzog Stadt und Schloß Sonnenwalde endlich in seine Hände. Er ließ jedoch Nickel, der Anfang des Jahres 1529 seiner Haft entlassen worden war, unter den bezeichneten Bedingungen vorläufig im Besitz. Ueber diesen Ausgang und die Befreiung Nickel's war Kurfürst Joachim im höchsten Grade unzufrieden. Es entspann sich darüber zwischen ihm und Herzog Georg eine sehr gereizte Correspondenz, insbesondere deshalb, weil der Herzog die Entschädigung der kurfürstlichen Unterthanen aus Nickel's Lehngute verweigerte. Nickel selbst verweilte auf Sonnenwalde nicht lange, er folgte seinem Hange zu abenteuerlichen Fahrten und dachte nicht mehr an die dem Herzoge gemachten Versprechungen. Dieser hielt sich nun an die Bürgen, die Grafen Albert und Lorenz Schlick, Heinz Pflugk zu Rabenstein, Rudolf von Bünau, Hofmeister, Andreas Pflugk, Amtmann zu Leipzig, Innocentius von Starschedel, Marschall, Heinrich von Könneritz, Hauptmann in Joachimsthal, Hieronymus und Balthasar Ziegler, Günther von Bünau, Lorenz von Schönberg und Christoph von Staupitz, welche ihrerseits vorschützten, daß der Kurfürst Joachim fortwährend auf Nickel streifen lasse, weshalb es ihnen unmöglich sei, denselben zu stellen. Sie baten deshalb um Anberaumung eines Rechtstages und Entlassung aus ihrer Bürgschaft. Der Herzog willfahrte ihnen aber nicht, sondern gab ihnen nur weitere Frist, binnen welcher sie den Ritter Nickel von Minckwitz sistiren sollten. Kurfürst Joachim aber drang auf Verhaftung der Bürgen, bis ihm und dem Bischof von Lebus alle Schäden ersetzt seien. Der Herzog schlug dieses Begehren ab, mit dem Bemerken, daß sich die Bürgen nur ihm gegenüber verpflichtet hätten. Nickel, der sich damals bei dem König Sigismund von Polen in Krakau aufhielt, wurde am 24. October 1530, nachdem er sich persönlich zu stellen verweigert hatte, von dem kaiserlichen Reichskammergerichte zu Speier in die Acht Diese Reichsacht, auch Oberacht, und wenn sie wegen Mordes eintrat, Mordacht genannt, war eine Verrufserklärung, durch welche der Geachtete für fried-, ehr- und rechtlos erklärt wurde. Die Achtsformel, welche nach der brandenburgischen Halsgerichtsordnung im Anfang des 16. Jahrhunderts im Brauche war und im wesentlichen mit allen frühern oder spätern übereinstimmt, lautete: »Als Du mit urtheyle und recht zu der mordacht erteylt worden bist, also nym ich Dein leyb und gut auß dem fride und thu sie in den unfride und künde Dich ehrloß und rechtlos und künde Dich den vögeln frei in den lüften und den vischen in dem wage (Wasser) und sollt auf keiner straßen, noch in keiner muntat, die Keyser und Konig gefreyet haben, niendert friden noch gleyt haben. Und künde alle Deine lehen, die Du hast im herrn ledig und loß und von allem rechte in alles unrecht. Und iß auch allemeniglich erlaubt über Dich, daß niemant an Dir freveln kann noch solle, der Dich angreifft.« Gewöhnlich heißt es auch noch: »ich künde Dein ehlich weib zu einer wissentlichen wittwen und Deine kind zu wissentlichen weysen.« Im wormser Landfrieden von 1521 heißt es: »es soll ihn jeder für unredlich achten; auch alle Verschreibung, Pflicht oder Bündniß ihm zustehend, darauf er Forderung und Zuspruch hat, soll gegen ihn ab und todt seyn.« erklärt und durch den Kammerrichter als Aechter des Reichs ausgerufen. Für die Bürgen begann jetzt eine bedrängte Zeit. Sie mußten auf Herzog Georg's Befehl bald hier, bald dort einreiten und durften sich ohne sein Wissen und Willen nicht entfernen, waren deshalb in ihren Geschäften im höchsten Grade belästigt, und baten Nickel wiederholt schriftlich, daß er sich stellen und sie von ihrer Bürgschaft befreien möge. Der Kaiser beauftragte den Herzog Georg, Nickel's Lehngüter und Herrschaften an sich zu nehmen und ihre Einkünfte jährlich an den Kammerprocurator-Fiscal einliefern zu lassen. Man befürchtete, daß Nickel dem Wojwoden Johann Kriegsvolk gegen König Ferdinand zuführen möchte, es wurden deshalb die Grenzen der Lausitz und Schlesiens besetzt. Dies geschah besonders auf König Ferdinand's Antrieb, weil Nickel von seinen »geschwinden Practiken, die er mit seinen gleichmäßigen Gesellen zum Nachtheil des Königs wie der ganzen Christenheit pflege«, in keiner Weise abstehe, sondern mit Aufrührern und Rädelsführern überall Verbindung unterhalte. Wirklich gelang es auch, einen bedeutenden Waffentransport Nickel's an der Grenze Schlesiens wegzunehmen. Inzwischen hatte Herzog Georg auf den 12. Januar 1531 die Bürgen wieder nach Dresden eingefordert und von ihnen verlangt, daß sie gegen Nickel Scheltbriefe aussenden sollten. Auf dringendes Bitten gab er ihnen abermals Frist bis Donnerstag nach Ostern, und dann wieder bis zum September, wo sie sich, wenn Nickel bis dahin nicht erschienen, wieder einzustellen haben sollten. Inmittels verhandelte Nickel mit König Ferdinand und Herzog Georg schriftlich wegen Gewährung sichern Geleits, worüber Kurfürst Joachim wieder sehr ungehalten war. Aber auf kaiserlichen Befehl wurde der Proceß wider Nickel vor dem Reichskammergerichte sogar sistirt, als der Ritter den Auftrag erhielt, zu Gunsten des Königs Johann von Ungarn mit mehrern deutschen Reichsfürsten und mit dem Könige von Frankreich zu verhandeln. Am 24. September 1531 hatte Nickel in Nürnberg eine geheime Unterredung mit dem bairischen Kanzler Dr. Eck, am 18. October schon traf er wieder in Krakau ein, um bald darauf nach Lübeck zu reisen, wo er in den ersten Tagen des Jahres 1532 eine Zusammenkunft mit Gesandten des Königs von Frankreich haben sollte, die er zu thätigem Eingreifen zu Gunsten des Königs Johann zu bestimmen hoffte. Die Gesandten blieben zwar aus, aber bei einer spätern Zusammenkunft wurde unter Zustimmung der Herzoge von Baiern, die sich zur Tragung der antheiligen Kosten bereit erklärten, vereinbart, daß dänisches Kriegsvolk angeworben und mit einem reisigen Zuge der deutschen Rüstung dem König Johann zu Hülfe gezogen werden sollte. Nach verschiedenen in derselben Absicht von Nickel trotz der über ihm schwebenden Reichsacht betriebenen Verhandlungen bei deutschen Reichsfürsten meldete er am 1. Mai 1532 den Herzogen von Baiern, daß er von König Ferdinand vergleitet und »hoch angesucht« sei, zwischen ihm und König Johann von Ungarn einen Vergleich zu Stande zu bringen, daß ihm dies aber nicht gelungen sei. Dem Herzoge Georg versprach er, sich zu stellen, wenn ihn derselbe zuvor vor ewigem Gefängnis und des Lebens versichert habe. Des Herzogs Amtmann, Johann Spiegel, bemerkte in seinem desfallsigen Berichte, daß Nickel »fast sehr dürre« geworden sei und häßlich aussehe. Die schwer bedrängten und zum öftern Einreiten in Dresden geforderten Bürgen, deren Mahnungen zur Stellung Nickel niemals Folge leistete, schrieben endlich an diesen, daß sie, wenn er sich nicht stelle, ihn als einen Ehrlosen, den kein Adelicher oder Rittermäßiger im Felde neben sich in einem Gliede leiden dürfe, erklären müßten und es ihm besser sei, mit Ehren gestorben zu sein, als mit Schanden zu leben. Die Scheltbriefe der Bürgen wurden gedruckt, vor ihrer Veröffentlichung aber dem Nickel eine letzte Frist zur Stellung gegeben, damit er, »wo er noch einen ehrlichen Blutstropfen im Leibe habe, sich, wie einem Frommen anstehe, halte«. Am 15. Mai mußten sich die Bürgen von neuem stellen. Da Nickel abermals nicht erschien, wurde die Schmähschrift veröffentlicht. Trotz Reichsacht und Schmähbriefe ließ Nickel indeß von seiner Thätigkeit für König Johann nicht ab. Kurfürst Joachim befürchtete von ihm immer noch einen Einfall in die brandenburgischen Lande, und forderte deshalb unter dem 26. August 1532 den Herzog Georg von neuem zu Rüstung und Fahndung auf. Zu Ende des Jahres 1532 war Nickel in Ungarn, er stand in König Johann's Dienste und war von diesem mit Landgütern ausgestattet. In der Mitte des Jahres 1533 trieb er sich wieder, jedenfalls als Agent König Johann's, im Deutschen Reiche umher. Im Jahre 1534 hatte er die Sache König Johann's verlassen und war von König Ferdinand zu Gnaden angenommen worden. Am 21. Februar 1535 stellte dieser einen Paß für den »königlichen Diener Nickel von Minckwitz aus«, daß er zur Wiedereinnahme seiner ihm abgedrungenen Güter in Ungarn eine Anzahl Kriegsvolk zu Roß und Fuß in den königlichen Ländern anwerbe und durch dieselben führe. Nickel zog an der Spitze eines Heerhaufens nach Ungarn, wurde aber von den Leuten König Johann's bei der Belagerung eines der königlichen Schlösser gefangen genommen und konnte nur durch Vermittelung des Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen von dem Wojwoden Laski, jedoch wider Wissen und Willen König Johann's und gegen neue Bürgschaften, seine Freiheit wiedererlangen. Er trat Ende 1535 als Amtmann des Schlosses zu Weida in die Dienste des Kurfürsten von Sachsen und widmete sich hier einige Jahre lang, bis in das Jahr 1539, den mannichfachen ihm von seinem Herrn übertragenen friedlichen Geschäften mit Eifer und Thätigkeit. Schon im Jahre 1536 hatte Nickel sich bemüht, seine Streitsache mit dem Herzog Georg sowie mit dem Kurfürsten Joachim I., oder vielmehr mit dessen Sohn und Nachfolger, dem Kurfürsten Joachim II., auf den nach dem Tode des erstern am 11. Juli 1535 die Kurwürde übergegangen war, beizulegen. Er wurde in diesen Bemühungen von seinen Bürgen wesentlich unterstützt. Nach langen Verhandlungen, die anfangs auf entschiedenen Widerstand stießen, verpflichteten sich die Bürgen, dem Herzog auf Erfordern drei Monate lang auf ihre Kosten und Schäden mit Handpferden einen Reiterdienst zu thun, Nickel gelobte, daß er niemals mehr wider den Herzog und dessen Verwandte und Unterthanen Dienste thun wollte, und leistete am 29. October 1539 dem Herzoge die Urfehde Unter Urfehde oder Urphede versteht man die sonst gebräuchliche, einem Verurtheilten abgenommene feierliche eidliche Versicherung, sich wegen der gegen ihn geführten Untersuchung und zu vollstreckenden Strafe nicht an dem Gericht, dem Ankläger oder den Zeugen rächen zu wollen. Der Bruch der Urfehde war nach Artikel 108 und 176 der Carolina mit der Todesstrafe oder nach Befinden mit dem Abhauen der Hand oder der Finger bedroht. , worauf auch der römische König Ferdinand I. ihm Verzeihung angedeihen ließ. Einen gleich günstigen Ausgang hatten die Verhandlnngen mit Kurfürst Joachim II. Nickel ritt mit seinen Freunden und Verwandten am 20. October 1539 in Berlin ein und bat am 22. October in feierlicher Versammlung den Kurfürsten kniend um Gnade. Gleichzeitig leistete er dem Bischof von Lebus und den einberufenen Abgeordneten der Stände von Brandenburg »demüthiglich und stattlich Abbitte«. Seine Freunde verbürgten sich, daß Nickel die geleistete Urfehde halten werde, und verpflichteten sich dem Kurfürsten auf vier Monate zu einem Reiterdienste mit 200 Pferden auf eigene Kosten. Zum Schluß dieser Feierlichkeit nahm der Kurfürst den Nickel von Minckwitz zu Gnaden an und zog ihn zur Tafel. Von einer Schadloshaltung der arg beschädigten Unterthanen war, wie es scheint, weiter nicht die Rede. Hiermit war die berühmte Minckwitz'sche Fehde beendigt. Die weitern Thaten und Schicksale des Ritters sind für die gegenwärtige Darstellung ohne weiteres Interesse. Es sei nur noch erwähnt, daß die friedliche Bedienstung bei dem Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen ihn nicht lange fesselte, daß er abermals, und zwar zunächst im Dienste seines Herrn, zum Kriegshandwerk griff. Im Jahre 1543 zog er als Kriegshauptmann des Königs Ferdinand von Böhmen mit 400 Reitern wider die Türken, gerieth aber in Differenzen mit dem Könige wegen des rückständigen Soldes und machte Miene, sich aus der Münze zu Sanct-Joachimsthal mit Gewalt das Geld zu holen. Im Jahre 1547 befand er sich abermals im Dienste des Kurfürsten Johann Friedrich, dessen Verwickelungen mit dem Kaiser im Beginnen waren. Später gerieth er mit dem Kurfürsten Moritz in Zwiespalt. Ueber seinen Tod und seine letzten Schicksale liegen keine Nachrichten vor.   Nehmen wir jetzt den Faden unserer Geschichte des Kohlhase wieder auf, die wir im Jahre 1534 abgebrochen haben. Zu dieser Zeit war die Minckwitz'sche Fehde noch keineswegs beigelegt und der Kurfürst Joachim I. zürnte noch immer über seine fruchtlosen Bemühungen, des Landfriedensbrechers habhaft zu werden, und über den Vorschub, der diesem von Sachsen aus geleistet wurde. Unter solchen Umständen hatte er wenig Lust, den sächsischen Aufforderungen zur Hülfe gegen Kohlhase Folge zu geben. Er begnügte sich damit, zu erklären: Kohlhase finde in seinem Lande keinen Beistand und habe weder Schirm noch Geleit, was er thue, das thue er für sich, man möge sehen, wie man seiner in Sachsen habhaft werde. Hier stiegen Angst und Schrecken auf das höchste, denn am 9. April 1534 brannte es in Wittenberg an zwei Enden, am 10. April brach an einem dritten Orte wiederum Feuer aus, und in der Nacht vom 9. zum 10. April ging das Dorf Schützenberg unweit Wittenberg in Flammen auf. Die unablässigen Bemühungen des Landvogts in Wittenberg sowie des Eustachius von Schlieren, eines sächsischen an der Grenze seßhaften Edelmanns, einen Ausgleich zu Stande zu bringen, scheiterten nicht an dem Starrsinn des Kohlhase, sondern an der Weigerung des Kurfürsten von Sachsen, sicheres Geleit zu gewähren, auf welchem Kohlhase unerschütterlich bestand. Man hoffte damals, es würde Kohlhase sehr bald gefangen genommen werden. Als dies aber nicht gelingen wollte, entschloß sich der Kurfürst, dennoch dem Kohlhase sicheres Geleit unter der Bedingung zu geben, daß er ferner von jeder Feindseligkeit absehe und sich eidlich reinige, daß er an den Bränden in Wittenberg keinen Antheil habe. Kohlhase ging hierauf ein, und nun wurde auf den 6. December 1534 ein neuer Rechtstag nach Jüterbogk ausgeschrieben. Am Tage vor dem Termin ritten die sächsischen Richter: der Landvogt Hans Metzsch, als Vorsitzender, mit den Beisitzern Daniel von Feilitzsch, Friedrich Brand von Arnshaug und Mathes Loser, sowie die Parteien in die genannte Stadt ein. Ferner der Kläger Kohlhase mit seinem Anwalt M. Johann Hentzke und seinen Freunden und Familiengliedern: Dr. Lorenz Schreck aus Frankfurt, Johann Kohlhase, Nikolaus Hentzke und Peter Kaldaun aus Berlin, nebst einer großen Anzahl sogenannter Freunde von ziemlich verdächtigem Aussehen; als Beklagte die Lehnserben der Familie von Zaschwitz – denn Günther von Zaschwitz war schon Anfang November mit Tode abgegangen – mit ihrem Anwalte Dr. Scheffel aus Leipzig und dem Vormunde der Kinder Dr. Benedict Pauli, hiernächst Wolf von Saalhausen, Hans Bach und Nickel von Ende. Der Gerichtstag ward öffentlich auf dem Rathhause gehalten. Eine dichtgedrängte Menge umstand die Schranken. Mit einer Lobrede auf den Kurfürsten, der das freie Geleit ertheilt habe, und auf die sächsische Justiz, aber auch mit herben Worten gegen alle muthwilligen Friedensstörer eröffnete der Vorsitzende die Verhandlung. Festen Schrittes trat Kohlhase vor die Schranken, erklärte sich zur Ableistung des Eides bereit und schwor mit vernehmlicher Stimme, während Todtenstille über der Versammlung lagerte, mit erhobener Rechten den Eid: »Ich Hans Kohlhase schwöre zu Gott und dem heiligen Evangelio, daß ich der angelegten Feuer, so sich dieses Jahr zu Wittenberg ereignet haben, keine Schuld, die nicht angelegt noch anlegen lassen, viel weniger das zu thun befohlen, als mir Gott helfe durch Jesum Christum, Amen!« Somit hatte er die gestellte Bedingung erfüllt und die eigentliche Gerichtsverhandlung nahm ihren Anfang. Kohlhase's Anwalt trug auf Ersatz des zugefügten Schadens an, der Anwalt der Beklagten bestritt jede Verbindlichkeit dazu und beantragte Abweisung des Klägers unter der Behauptung, daß mit dem Absterben des von Zaschwitz alle Ansprüche gegen ihn oder dessen Erben völlig erloschen wären. Der Landvogt gab sich große Mühe, den Kläger Kohlhase zur Einbringung förmlicher Klage bei den sächsischen Gerichten zu vermögen, und sagte ihm sogar zu, daß die Anwälte auf öffentliche Kosten bestellt werden sollten. Allein Kohlhase war hierzu nicht zu bewegen. Er entgegnete: »Ich habe nichts als meinen Leib und mein Leben übrig, das will ich daransetzen.« Er bestand auf der sofortigen Vertragung der Sache. Man durfte ihm dies nicht verargen, denn die sächsischen Rechtsgelehrten hatten bereits ausgesprochen, daß er im Wege des förmlichen Processes eine Entschädigung nicht erlangen werde. Nun wurde aus beiden Parteien ein Ausschuß gewählt, der ein gütliches Abkommen zu Stande bringen sollte. Kohlhase forderte vergleichsweise die allerdings für damalige Zeiten unerhörte Summe von 1200 Gulden. Die Gegner boten 300 Gulden, endlich einigten sich die Parteien über eine Entschädigungssumme von 600 Gulden, welche bis Neujahr in Jüterbogk hinterlegt und zur Hälfte von der Witwe, zur andern Hälfte von deren Kindern gezahlt werden sollten. Die sächsischen Räthe brachten diesen Vergleich in eine Urkunde, in welcher Kohlhase feierlich gelobte, die Fehde einzustellen, während die Bauern von Wellauna ihre Diebstahlsbeschuldigung förmlich zurücknahmen. Der Friede schien geschlossen zu sein, und alle gingen friedlich und fröhlich auseinander. Aber es kam anders. Ob die sächsischen Räthe iustruirt waren, für den Vergleich die Genehmigung des Kurfürsten von Sachsen vorzubehalten, ist ungewiß. Sicher aber ist, daß sie den Vergleich nicht unter Vorbehalt der landesherrlichen Genehmigung, sondern definitiv abgeschlossen hatten. Kurze Feit nachher wendete sich die Witwe Sophie von Zaschwitz beschwerend über die ihr auferlegte so hohe Abfindungssumme an den Kurfürsten und stellte vor, daß sie nur 200 Gulden bewilligt habe, alles übrige aber gegen ihre Zustimmung von dem Vormunde der Kinder zugestanden worden sei. Auch der Anwalt der von Zaschwitz'schen Kinder, Dr. Benedikt Pauli, welcher den Vertrag mit abgeschlossen hatte, bat den Kurfürsten daß die armen Waisen mit der Bezahlung des dritten Hundert verschont werden möchten. Diese Bitten und Beschwerden fielen auf günstigen Boden. Der Kurfürst war ungehalten, daß mit einem Landfriedensbrecher überhaupt pactirt worden sei, weil dadurch nur leichtfertigen Leuten, die aus der Fehde einen Gelderwerb machten, Vorschub geleistet werde. Er versagte die Bestätigung des Vertrages und eröffnete seinen Räthen: »Wir hätten uns nicht versehen, daß Ihr Räthe gegen Eure Instruction uns in einen solchen Schimpf und Spott bei den leichtfertigen Leuten gesetzt hättet. Wir befehlen Euch, ohne Verzug dem Kohlhasen zu erkennen zu geben, daß das, was Ihr gehandelt, gegen unsern Befehl geschehen ist«, verbot auch den von Zaschwitz'schen Kindern, den Vertrag zu halten. In ihrem Entschuldigungsschreiben an den Kurfürsten bekannten die Räthe, »als Arme vom Adel wohl zu wissen, mit weß Unterthänigkeit sie seiner Kurfürstl. Gnaden gewandt, wie es ihnen gebüre, Leib und Gut zur Verhütung des Spottes und Schimpfs seiner Gnaden darzusetzen mit der unterthänigsten Bitte, all' ihre Handlung ihrem Unverstande beimessen zu wollen«. Dem Landvogt in Wittenberg fiel die Aufgabe zu, dem Kohlhase von der Entschließung des Kurfürsten Nachricht zu geben. Am 26. December wurde dem Kohlhase in Berlin durch des Landvogts Boten der kurfürstliche Bescheid eröffnet. Mit eisiger Kälte sprach er, nachdem er den Brief gelesen: »Sagt Eurem Landvogt, ich habe die Meinung wohl vernommen!« Wie es dabei in dem Gemüthe des von Grund aus ehrlichen und braven Mannes ausgesehen, welche Kämpfe er mit sich selbst bestanden, wie er kein Mittel unversucht gelassen, um das Aeußerste zu vermeiden, das geht schon daraus hervor, daß er sich noch vor dem jüterbogker Rechtstage brieflich an Dr. Luther in Wittenberg gewandt und ihn um Rath und Beistand in seiner Angelegenheit ersucht hatte. Es kann dies nicht auffallen, da, wie bekannt, der große Reformator damals vielfach von Privatleuten in Privatsachen um Rath und Beistand namentlich zur Schlichtung und Beilegung verdrießlicher Händel und Streitigkeiten angegangen wurde. Der Brief Kohlhase's an Luther ist nicht erhalten, wohl aber der Brief Luther's an Kohlhase, aus welchem der Inhalt des erstern errathen werden kann. Wir geben den Lutherbrief nach dem Abdrucke einer Briefsammlung unter dem Titel: »Etliche schöne Trostschriften des Ehrwürdigen Herrn Doctoris Martini Lutheri , So er an den durchleuchtigsten Fürsten und Herrn, Hertzog Joannes, Churfürsten zu Sachsen, Gottseliger gedechtnis und an andern seine Herrn und gute Freunde gethan, sehr tröstlichen zu lesen. Zu Erffurdt Drückts Wolffgang Sthurmer, Zu dem Bundten Lawen bey St. Paul 1547.« Derselbe lautet vollständig und wörtlich so: »Gnad und Fried in Christo, Mein guter Freundt, es ist mir vorwar ewer unfall leidt gewesen, und noch, das weis Gott. Und were wol zuerst besser gewesen, die Rache nicht fürzunemen, Dieweil dieselbige one beschwerung des gewissens nicht fürgenommen werden mag, Weil sie ein selbsteigene Rache ist, welche von Gott verboten ist. Den. 2. Roma. 12. Die Rache ist mein, Ich wil vergelten, spricht der Herr pp. Und nicht anders sein kan, dann wer sich darein begibt, der mus sich jen die Schantz geben, viel wider Gott und Menschen zu thun. Welches ein christlich gewissen nicht kan billichen. Und ist ja war, das euch ewer schaden und Infamia billich wehe thun sol, Und schüldich seit, dieselbigen zu retten und erhalten, Aber nicht mit sünden oder unrecht. Quod justum est, juste persequeris, Sagt Moises, Unrecht wird durch ander unrecht nicht zurecht bracht. Nun ist selbst Richter und selbst richten gewislich unrecht, Und Gottes zorn lest es nicht ungestrafft. Was ihr mit Recht ausfüren müget, da thut ihr wol, köndt ihr das Recht nicht erlangen, so ist kein ander Radt da, denn unrecht leiden. Und Gott der euch also lest unrecht leiden, hat wol ursach zu euch, Er meinet es auch nicht übel noch böse mit euch, kan euch sölches wol redlich widderstatten, inn einem andern, und seit darum unverlassen. Und was wölt ihr thun, wenn er wol anders wölt straffen, an Weib, Kindt, Leib und Leben? Hie müsset ihr dennoch, so ihr ein Christ sein wölt, sagen: Mein lieber Herre Gott Ich Habs wol verdient, Du bist gerecht, und thust nur allzu wenig, nach meinen Sünden. Und was ist unser aller leiden, gegen seines Sohns unsers Herrn Christi leyden? Dennoch so ihr meines Radts begehrt, (wie ihr schreibet) So radte ich, Nempt friede an, wo er euch werden kan, und leidet lieber am Gut und Ehr schaden, denn das ihr euch weiter solt begeben, inn solch fürnemen, darin ir müstet aller der sünden und büberey auff euch nemen, so euch dienen würden zur Vhede. Die sind doch nicht fromm, und meinen euch mit keinen trewen, süchen ihren nutz. Zuletzt werden sie euch selbst verrathen, so habt ihr denn wol gefischet. Malet jhr ja nicht den Teuffel ober die Thür, und bittet ihn nicht zu Gevattern, Er kömpt dennoch wol, Denn solche gesellen sind des Teuffels gesindlein, Nemen auch gemeiniglich ihr ende nach ihren wercken. Aber euch ist zu bedencken, wie schwerlich ewer gewissen ertragen wil, so ihr wissentlich söllet so viel Leute verderben, da ihr kein Recht zu habt, setzet ihr euch zufrieden, Gott zu ehren. Und lasset euch eweren schaden von Gott zugefüget sein, Und verbeissets umb seinetwillen, So werdet ihr sehen, er wird widerumb euch segnen, und ewer arbeit reichlich belohnen, das euch lieb wird sein, ewer gedult, so ihr getragen habt. Darzu helffe euch Christus unser HErr, Lerer vnd Exempel aller gedult, und helffer in not, Amen. Dinstag nach Nicolai D.i. der 8. December 1534. , Anno 1534. Martinus Luther Doctor.« Wahrscheinlich ist dieser im Geiste echten Christenthums gehaltene vortreffliche und trostvolle, den wirklichen Ausgang der Sache ahnende Brief eher bei Kohlhase eingegangen als die abschlägige Resolution des Kurfürsten. Jedenfalls hat aber dieser Brief eine lange nachhaltende gute Wirkung auf Kohlhase nicht verfehlt. Die sächsischen Länder waren durch den oben mitgetheilten Ausgang der Sache aufs neue in Sorge versetzt. Von Wittenberg aus wurden nach allen Gegenden bewaffnete Rotten zur Fahndung auf Kohlhase ausgesendet, ja der dortige Landvogt versprach sogar demjenigen einen Preis von 100 Thalern, der den Kohlhase gefänglich einbringen würde, und selbst in Berlin und weit außerhalb der Grenzen von Kursachsen wurden insgeheim Leute gedungen, die den gefährlichen Gegner festnehmen und nach Wittenberg führen sollten. Allein Kohlhase verhielt sich, seinem Geschäfte nachgehend, still und ruhig, und obwol im Munde des Volks allerhand Gerüchte über da und dort von ihm verübte Gewaltthaten auftauchten und zu den Ohren des Kurfürsten gelangten, es waren eben doch nur sich nicht bestätigende Gerüchte, über die der Landvogt in Wittenberg seinem Kurfürsten treffend schrieb: »Gründliches kann man nicht erfahren; solche und dergleichen leichtfertige Reden sind zu Wittenberg leider gewöhnlicher als gut Bier!« Es ging auch hierbei wie an allen Orten und zu allen Zeiten; alles, was irgendwo Schauerliches verübt worden oder verübt worden sein sollte, wurde, durch die Fama entstellt und ins Ungeheuerliche vergrößert, dem Kohlhase aufs Kerbholz gesetzt. Erst im März 1535 machte er von sich reden in einer Weise, von der man nicht mehr sagen konnte, daß ihr ein leeres Gerücht zu Grunde läge. In einem Kruge unweit Jüterbogk waren mehrere Bürger von Wittenberg eingekehrt. Kurz nach ihrer Ankunft fuhr ein offener Wagen vor. Es stiegen vier Männer aus, von denen der eine Kohlhase war. Zu welchem Zwecke er dort erschien, ist nicht bekannt; er benutzte aber die Gelegenheit, um die Wittenberger schwer zu ängstigen. Mehrere Tage lang hielt er sie gefangen, keiner durfte ohne seine Bewilligung die Stube verlassen, in ihrer Gegenwart feuerte er Brandgeschosse in den Tisch der Wirthsstube ab, drohte, ihnen die Hände abhauen zu lassen, Katzen mit Pech und Pulver zu polstern, um die Lochauer Heide Die Lochauer oder Annaburger Heide ist ein zwischen Wittenberg und Torgau sich hinziehender sehr bedeutender Waldbezirk, in welchem 1547 Johann Friedrich der Großmüthige von Kaiser Karl V, gefangen genommen wurde. in Brand zu stecken, und das Wild in die Mark zu jagen und dergleichen mehr. Nachdem er sich an ihrer Angst genugsam geweidet, zechte er mit ihnen und entließ sie mit einem Gruße an den wittenberger Bürgermeister, den er in Ermangelung andern Schreibmaterials auf eine Spielkarte Diese Spielkarte, eine grüne Zehn, wird noch heute im sächsischen Ernestinischen Gesammtarchive zu Weimar aufbewahrt. schrieb und in welchem neben einigen mysteriösen Anspielungen unter andern von »Handabhacken« die Rede war. Das Abenteuer im Kruge bei Jüterbogk trägt zwar nur das Gepräge eines rohen Scherzes, den sich Kohlhase machte, allein es hat doch schon seine sehr bedenklichen Seiten, denn die Gesellschaft, mit der er sich umgeben, und das Werkzeug, das er bei sich führte, lassen Schlüsse auf seine Lebensweise, auf das, was er für die Zukunft plante, und darauf ziehen, daß er sich in der Rolle des ringsumher gefürchteten Befehders zu gefallen anfing. Jedenfalls verbreitete jenes Abenteuer neue Schrecken in den Grenzbezirken des sächsischen Kurstaates und hatte neue, aber ebenso erfolglose Anstrengungen der sächsischen Behörden zur Habhaftwerdung des Friedensbrechers und ebenso vergebliche neue Vorstellungen am Hofe des Kurfürsten von Brandenburg zur Folge. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß bei der Ehrenhaftigkeit, welche im Grunde den Kern seines Charakters bildete, Kohlhase nach und nach sich beruhigt haben würde, und daß die ganze Geschichte, was man sagt, eingeschlafen wäre, wie dies ja häufig bei den giftigsten Feindschaften im Privatleben der Fall zu sein pflegt, wenn nicht seine eigenen Verwandten, insbesondere sein Vater, das glimmende und nach und nach verlöschende Feuer immer aufs neue angefacht hätten. Hatte doch, dem Geständnisse Kohlhase's zufolge, sein Vater im Kruge zu Tempelhagen ihm zugerufen: »Wenn's mich anginge, so sollte der Edelmann das stete Uebel bestehen!« Dazu kam, daß er überall bereitwillige Helfershelfer fand, herabgekommenes Gesindel, welches nichts zu verlieren hatte und ihn anstachelte, das erlittene Unrecht zu rächen. Luther's Warnung hatte ihre Kraft verloren. Kohlhase stellte sich an die Spitze von Menschen, die zu jeder Gewaltthat entschlossen waren. Er wurde zum Räuber und Mordbrenner. Unweit Belzig, hart an der brandenburgischen Grenze, lag abgelegen von dem Dorfe Gommig Gommig oder Gommigk, jedenfalls das heutige Gömnick, Regierungsbezirk Potsdam, Kreis Belzig. eine einsame Mühle. In der Nacht vom 26. zum 27. Mai 1535 fiel Kohlhase mit acht Spießgesellen in diese Mühle ein. Der sich wahrscheinlich zur Wehr setzende Müller wurde arg gemishandelt und von Kohlhase mit dem Spieße schwer verwundet, alles Werthvolle wurde geraubt und die Mühle dann in Brand gesteckt. Nicht ein Mann aus den nahe gelegenen Dörfern und Edelhöfen kam zu Hülfe. Man entschuldigte sich später damit, man habe geglaubt, daß es auf märkischem Gebiete, nicht in Sachsen gebrannt habe. Neues Entsetzen in Sachsen, neue Anstrengungen, des Kohlhase habhaft zu werden, neue Vorstellungen am brandenburger Hofe folgten dieser ruchlosen That. Joachim stellte in Abrede, daß Kohlhase der Schuldige sei, verbat sich alle weitern Anträge auf seine Festnehmung und mußte dafür den directen Vorwurf des wittenberger Landvogts hinnehmen, daß er im freundlichen Einvernehmen mit Kohlhase stehe. Aber nicht allein auf märkischem Boden war man im Volke darüber einverstanden, daß Kohlhase in seinem vollen Rechte sei, auch in Sachsen mochten sich, wie es schien, die ausgesandten Streifrotten, sei es aus Furcht vor Kohlhase, sei es im stillen Einverständnisse mit ihm, eben nicht sehr erhitzen; ja ein vom Amtmann zu Belitz zur Streifung auf Kohlhase gestellter Knecht ging zu diesem über. Was half es, daß dieser kurz nach seiner Gefangennahme gerädert wurde, es änderte an der trostlosen Lage und vollständigen Ohnmacht des geängstigten Sachsen nichts. Am 11. Juli 1535 starb Joachim I. Ihm folgte in der Kurwürde sein Sohn Joachim II. (Hektor). Im Herzen protestantisch gesinnt, hatte er auf dem Sterbebette des Vaters schwören müssen, der katholischen Kirche treu zu bleiben, duldete aber die Verbreitung der lutherischen Lehre in seinem Lande. Am 1. November 1539 nahm er selbst den neuen Glauben an, und seinem Beispiele folgte bald darauf der ganze Kurstaat. Man hatte in Sachsen von diesem Regierungswechsel viel gehofft, und geglaubt, daß der neue Kurfürst die Rechtshülfe gegen den Landfriedensbrecher leisten werde. Allein man hatte sich getäuscht. Auch Joachim II., an den sich der wittenberger Landvogt ohne Vorwissen des sächsischen Kurfürsten wegen Festnehmung des Kohlhase wendete, gab eine ausweichende Antwort und schien sonach wenig geneigt, von den Grundsätzen seines Vaters abzuweichen. Wahrscheinlich wirkte auch bei ihm die Erinnerung an die Minckwitz'sche Fehde wenigstens vorerst noch so weit nach, daß ihm die Verlegenheit seines Nachbars nicht unwillkommen war. Da verfiel man in Sachsen von neuem auf die Anberaumung eines Rechtstages. Dem schon erwähnten sächsischen Edeln Eustachius von Schlieben gebührt das Verdienst, alles nur irgend Mögliche aufgeboten zu haben, um denselben zu Stande zu bringen, eine gütliche Beilegung zu vermitteln und dem geängstigten Sachsen endlich die langersehnte Ruhe zu verschaffen. Kohlhase bot willig seine Hand zu einem gütlichen Ausgleich. Er enthielt sich von der Zeit an, wo man mit der Ausschreibung eines neuen Rechtstags umging, jeder Gewaltthat und ging ruhig seinen Geschäften nach. Trotz der Bemühungen des von Schlieben, trotz der wiederholten Erinnerungen des Kohlhase, verging indeß ein Monat nach dem andern, ohne daß der Rechtstag anberaumt wurde. Der Kurfürst von Sachsen selbst zögerte und zauderte, jedenfalls in der immer aufs neue getäuschten Hoffnung, den Kohlhase endlich doch noch in seine Gewalt zu bekommen. Erst als der letztere gegen den November 1536 die heftigsten Drohungen ausstieß, daß er im November ein Spiel anrichten wolle, von dem man singen und sagen solle, nahm man die Verhandlungen wegen eines Rechtstages wieder auf, und es kam endlich um die Mitte des Jahres 1537 ein solcher zu Jüterbogk abermals zu Stande. Allein da man sächsischerseits sich entschieden weigerte, irgendeine Entschädigung zuzugestehen, und Kohlhase ebenso entschieden ablehnte, sich dem sächsischen ordentlichen Gerichte zu unterwerfen, so scheiterte auch dieser Versuch, den Streit zu beendigen. Im Anfange des Jahres 1538 wurde der Kurfürst Joachim II. ersucht, den Kohlhase festnehmen zu lassen und ihn festzuhalten, bis er versprochen habe, den Rechtsweg zu betreten und sich der Entscheidung der Richter zu fügen. Joachim II. schlug es aber ab, seinem Unterthanen das Geleit aufzusagen, und Kohlhase's abermalige Bittschrift um eine Entschädigung wurde von Sachsen nicht berücksichtigt. Von nun an begann Kohlhase ein unstetes, wildes Freibeuterleben. Verbissen in die Idee, daß ihm unrecht geschehen, war das Ziel und der Zweck seines Lebens, in Sachsen zu rauben und zu brennen, nicht um zu rauben und zu brennen, sondern um Rache zu üben und Sachsen zu zwingen, daß ihm endlich sein Recht werde. Er vermeinte, sich in ehrlicher Fehde zu befinden. Er beobachtete gewissenhaft die Formen und Vorschriften des ritterlichen Fehderechts, kümmerte sich aber nicht darum, daß völlig unschuldige Leute schwer geschädigt und in empörender Weise gemishandelt wurden. Die Fehde, die er nun anstiftete, nahm sehr große Dimensionen an und darf einzig in ihrer Art genannt werden. Kohlhase operirte übrigens nicht wie ein Offizier, der eine feste geschlossene Schar befehligt, auch nicht wie ein Räuberhauptmann, der mit einer und derselben Bande bald da, bald dort brandschatzt. Er wählte vielmehr zu jedem Unternehmen eine kleine Anzahl von Genossen, lohnte sie ab und entließ sie, nachdem der Streich gelungen war, und suchte sich zu einem neuen Streifzuge andere Gesellen. Mehr als 35 Mann hat er niemals bei einem seiner Anschläge verwendet. Dieser Taktik vornehmlich ist es zuzuschreiben, daß er sich so lange Zeit zu halten vermochte. Gleich zu Anfang dieses Abschnittes in seinem Leben stellte er dem Kurfürsten von Brandenburg dem von demselben empfangenen Geleitsbrief zurück. Er hat sich nicht darüber ausgesprochen, weshalb er dieses seine Sicherheit im Brandenburgischen garantirende Document aus der Hand gab. War es Stolz oder Scham, oder wollte er sich absichtlich bügellos machen, oder seinem Kurfürsten Verlegenheiten ersparen, wer weiß es? Uebrigens bedurfte er auch dieses Geleitsbriefs im Brandenburgischen nicht. War er doch in der ganzen Mark so sicher wie in Abraham's Schose, und wenn er auch seine Gehülfen nur unter dem Gesindel der verrufensten Gattung auswählte, so fand er doch für seine Person überall, wo er hinkam, freundliche Aufnahme, Hegung und Pflege. Es hätte für eine Schande gegolten, ihn seinen Verfolgern und Feinden zu verrathen oder auszuliefern, und wie sich in der spätern Untersuchung ergab, waren 80 Ortschaften im Brandenburgischen dieser Hegung überführt, und unter der langen Liste der Personen, die ihm Schutz und Unterkommen gewährt, findet man nicht allein Leute geringen Standes, sondern Adeliche, Landrichter, Bürgermeister, Geistliche, Wirthe und Müller zahlreich vertreten. Es ist nicht unsere Absicht, die große Reihe seiner Gewaltthaten und Fehdezüge gegen Sachsen einzeln und erschöpfend zu beschreiben. Es wird genügen, wenn wir die bedeutendsten kurz mittheilen. Auf der Rückreise von der Messe zu Frankfurt a.d.O. mit seiner Frau begriffen gelangte der wittenberger Bürger Georg Reiche mit dem Gefährt, auf welchem er zugleich seine Güter bei sich führte, in der Mittagsstunde des 23. Juli 1538 auf der Landstraße in die Nähe von Jüterbogk. Hier wurden sie von vier Bewaffneten zu Pferd angehalten. Der Anführer derselben – es war Kohlhase – eilte an den Wagen heran, schob der Frau Reiche mit den Worten: »Da habt ihr einen Brief, den bringt mir den Bürgermeister von Wittenberg«, ein Schreiben in den Busen, nahm ihr ihren Schmuck ab und zog ihren Mann vom Wagen herunter. Unterdessen hatten die Knechte Kisten und Kasten aufgesprengt und beraubt, der gefangene Reiche wurde auf ein Pferd festgebunden, der Frau und dem Fuhrmanne das Versprechen abgenommen, von dem Vorgefallenen bis zu ihrer Heimkehr nach Wittenberg niemand eine Mittheilung zu machen und sich auf des Kohlhase Erfordern dahin zu stellen, wohin er es verlange. Die wilde Rotte nahm den Gefangenen, dem man die Augen verband, in die Mitte und entfernte sich in höchster Eile. Drei und einen halben Tag lang ritten sie fast ohne Unterbrechung, bis sie die böhmischen Wälder erreicht hatten. Hier erst gestattete Kohlhase dem Reiche, an seine Angehörigen zu schreiben. Diese ließen es an den dringendsten Vorstellungen und Drohungen nicht fehlen. Kohlhase aber antwortete, daß Reiche doch nur ein »Morgenbrot« für die erlittenen Schäden sei und daß derselbe nicht entlassen werde, bis ihn Sachsen gesühnt und ausgelöst habe. Beinahe bis in die Mitte August schleppte Kohlhase seinen Gefangenen mit sich herum, behandelte ihn aber sonst mit großer Rücksicht und gestattete ihm den brieflichen Verkehr mit den Seinigen. Etliche Briefe von Reiche sind noch erhalten. Er äußert darin, daß nach seiner Ueberzeugung Kohlhase allerdings schwer gekränkt worden sei. Aus den böhmischen Wäldern begab sich unser Held nach der Herrschaft Storkow, wo er sich auf einer auf Grund und Boden der Gebrüder von Birkholz befindlichen Insel eines der dortigen Seen ein Versteck suchte. Dasselbe war den sächsischen Beamten verrathen worden, und angefeuert durch das Versprechen großer Belohnung und die Aussicht auf Beute setzte eine bedeutend überlegene Schar von Bauern nach dem Werder über, um Kohlhase gefangen zu nehmen. Es entspann sich ein hitziges Gefecht, in welchem die Sachsen Sieger blieben. Kohlhase selbst entkam mit genauer Noth, indem er nur halb angekleidet in einen Kahn sprang und das andere Ufer erreichte. Sein Gefangener und ein Knecht, Stephan Meyße mit Namen, fielen in die Hände der Bauern. Letzterer wurde an die zuständigen Gerichte des Bischofs von Lebus abgeliefert, Reiche aber von den Brüdern von Birkholz in Gewahrsam genommen. Man sollte nun meinen, daß für Reiche sofort die Stunde der Befreiung geschlagen hätte und daß er ohne weiteres in seine Heimat entlassen worden wäre. Allein weit gefehlt! Reiche war ja in ehrlicher Fehde Gefangener des Kohlhase geworden, und ohne die Zustimmung des letztern, ihn freizugeben, hielten die von Birkholz mit ihrer adelichen Ehre nicht vereinbar. Sie fürchteten auch wol, daß Kohlhase ihnen dafür den rothen Hahn auf das Dach setzen würde. Alle Bemühungen der sächsischen Beamten nach dieser Richtung hin waren lange Zeit fruchtlos. Als endlich durch Vermittelung des Landvogts der Lausitz der 13. September 1538 zur Auslieferung des armen Gefangenen nach Lübben festgesetzt worden war, weigerten sich die von Birkholz, wegen Unsicherheit der Wege den Transport auszuführen, und später widersetzte sich Reiche selbst dieser Ablieferung, weil er fürchtete, von Kohlhase nochmals aufgehoben zu werden. Wann der unglückliche Reiche seine Freiheit wiedererlangt hat, darüber fehlen weitere Nachrichten. Die sächsischen Beamten strebten eifrig danach, ein peinliches Verhör mit Stephan Meyße anzustellen. Der Bischof von Lebus setzte aber dem allerhand Schwierigkeiten entgegen. Im Andenken an das ihm von Nickel von Minckwitz zugefügte Leid war er nicht sehr geneigt, diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die das Land Sachsen befehdeten. Endlich mußte er jedoch den sächsischen Abgeordneten die peinliche Frage an Meyße gestatten. Mit der Tortur konnte man aber den Knecht von Kohlhase nicht belegen, weil er bei dem Hinablassen in den Thurm fünf Lachter tief hinuntergestürzt war und sich arg beschädigt hatte. Er wurde deshalb ohne weiteres am 20. September 1538 hingerichtet. Im übrigen hatten die von Birkholz wegen des Kohlhase mit Recht Befürchtungen gehegt, denn wenige Tage nach seiner Flucht vom Werder kündigte er ihnen die Fehde an, falls sie seinen widerrechtlich gefangenen Knecht nicht entlassen und den Reiche ihm nicht ausantworten würden. Er bezeichnete ihre That geradezu als unadelich. Während die sächsischen Beamten von der ihnen nach der Gefangennahme des Reiche durch den Kurfürsten Joachim II. ertheilten Erlaubniß, die Verfolgung Kohlhase's auch in das brandenburgische Gebiet fortzusetzen, den ausgedehntesten Gebrauch machten und diejenigen, die sie der Theilnahme an ihres Gegners Raubzügen für verdächtig hielten, entweder gleich an Ort und Stelle judicirten oder nach Wittenberg schleppten, um mit Galgen und Rad gegen sie zu verfahren, steigerte sich der Grimm von Kohlhase immer mehr. Er rächte sich auf kursächsischem Boden für jede solche Hinrichtung durch Brand, Raub und Mord. Es mag sein, daß viele dergleichen Schandthaten, an denen er keinen Theil hatte, auf seine Rechnung gesetzt wurden, allein schon das, was actenmäßig festgestellt ist, genügt, um sich einen Begriff zu machen von dem fanatischen Wüthen dieses Mannes, von dem Schrecken der Bevölkerung und von der Ohnmacht der Staatsgewalt. Zwar wurde von Kursachsen alles nur Mögliche aufgeboten, um der fürchterlichen Geisel des Landes habhaft zu werden, aber die Schlauheit und Verwegenheit auf der einen, Ungeschick und Furcht auf der andern Seite vereitelten den Erfolg aller Anstrengungen. Es ist vorgekommen, daß sich Streifrotten sieben Tage lang an einem Orte, wo Kohlhase gewesen war, einquartierten, in der Erwartung, daß er bald wiederkommen würde, und daß andere in andern Orten den Kohlhase erwarteten, während sie sich inzwischen bei den Bauern um Tagelohn zur Arbeit verdingten. Unter den vielen in dieser Zeit verübten Gewaltthaten ragt die Plünderung des Pfarrdorfs Marzahna, einige Meilen von Wittenberg gelegen, hervor. Am Abend des 7. November 1538 überfiel Kohlhase mit 35 Spießgesellen das friedliche Dorf. Sie drangen in die Häuser ein, in denen es etwas zu rauben gab, wer sich widersetzte, büßte es mit dem Leben. Kohlhase nahm mit eigener Hand den Pfarrer gefangen und legte ihm eine Brandschatzung auf; dann durchrannte er einen ihm besonders verhaßten Geleitsmann, Namens Michael Gahn, den seine Genossen inzwischen ergriffen und vor dem Kruge an einen Baum gebunden hatten, mit dem Spieße. Hierauf ließ er den Pfarrer nebst einigen andern gefangenen Bauern auf Pferde binden, und fort ging es, was die Pferde laufen konnten. Unterwegs wurden die Bauern in den benachbarten Orten gezwungen, die Brücken abzubrechen, und erst nach einigen Stunden machten die Räuber halt, um die Beute zu theilen. Die Gefangenen wurden unter dem Versprechen, sich dahin zu stellen, wohin Kohlhase es bestimmen werde, entlassen. Im Vorbeireiten warfen sie in das unweit Marzahna gelegene Dorf Schmögelsdorf Feuer. Im Scheine des in Flammen stehenden Orts zog die Bande ab. Später, als verschiedene seiner Kameraden gefangen und hingerichtet worden waren, forderte Kohlhase den Pfarrer von Marzahna auf, sich bis Sonntag Cantate 1539 in Sprevenhagen zu stellen. Es heißt in dem Briefe: »Ich hoffe, Ihr werdet Eure Ehre und Euren Glimpf besser bewahren, als der erlogene, ehrlose, meineidige Bösewicht Georg Reiche, wo nicht, so will ich Euch und allen Pfaffen die Hoden ausreißen!« Auch den Bauern in Marzahna setzte er schriftlich einen Termin zur Ablieferung der versprochenen Brandschatzung in des Richters Haus zu Storkow. »Wo Ihr nicht Folge leistet«, schrieb er in dem Briefe, »so schickt Euch die Woche darnach auf kalt Wasser. Und wenn Ihr alle wehrt, es wird Euch nichts helfen!« Der Abt des nahe gelegenen Klosters Zinna hatte verschiedene der Theilnahme an dem Ueberfall von Marzahna verdächtige Burschen aufgreifen lassen, die ohne große Procedur von den sächsischen Richtern justificirt und in der Nähe von Zinna auf einer Anhöhe gerädert wurden. Nach dem Brauche der Zeit wurden die todten Körper auf Räder geflochten und diese auf emporgerichteten Pfählen befestigt, der Kopf aber mit einem großen Nagel oben auf dem Pfahle aufgenagelt. In der Nacht vom 15. zum 16. December 1538 ritt Kohlhase auf die Richtstätte, löste die Gerichteten von den Rädern und ließ diese mit einem angehefteten Zettel mit der Inschrift: Recte judicate, filii hominum! den Berg hinabrollen. Der Zettel wird noch im Sachsen-Ernestinischen Gesammtarchive aufbewahrt. Diese und ähnliche andere Greuel sowie das wiederholte Drängen Sachsens veranlaßten endlich den Kurfürsten Joachim II. zu einem öffentlichen Ausschreiben vom 2. Januar 1539, in welchem die Unterthanen aufgefordert wurden, den Sachsen zur Einbringung Kohlhase's behülflich zu sein. Aber auch dies fruchtete nichts, denn die Bevölkerung im Brandenburgischen stand immer noch auf Kohlhase's Seite und niemand legte Hand an ihn. Frei und öffentlich bewegte er sich in Stadt und Land und wer der hagere und bleiche Mann im weißen Mantel mit dem Federhute war, das war selbst den Kindern auf der Straße kein Geheimniß. Zunächst war also das kurfürstliche Ausschreiben, wenigstens was die Person des Kohlhase betraf, von keiner Wirksamkeit und selbst die Verfolgung und Justificirung seiner Leute auf brandenburgischem Boden war für die sächsischen Beamten ein schweres Stück Arbeit, der sie sich indessen mit großer Ausdauer und selbst mit persönlicher Gefahr für Leib und Leben unterzogen. Unter dem Nachtritt eines Scharfrichters, der sich, beiläufig bemerkt, der Wichtigkeit seiner Person wohl bewußt war und selbst bei Tisch obenansitzen wollte, reisten sie im Lande umher. Wo sie einen Theilnehmer der Kohlhase'schen Raubzüge aufgespürt hatten, da ließen sie sich nieder, eröffneten ihr Gericht, machten kurzen Proceß, sprachen und vollzogen nach angelegter Tortur und unter Anwendung des ganzen schaurigen Apparates der Peinlichen Gerichtsordnung Karl's V. das Todesurtheil meistens durch das Rad, selten durch das Schwert. Häufig wurden sie dabei von dem aufgehetzten wüthenden Pöbel bedroht und beschimpft, oft genug selbst von den Behörden und Geistlichen der Städte in Stich gelassen oder gar feindselig behandelt. Fast nach jeder Execution mußten sie schleunigst ihre Personen in Sicherheit bringen. So befolgte man die Befehle des eigenen Landesherrn und selbst die Behörden verweigerten oft den sächsischen Richtern das Geleite. Kein Wunder, wenn der Pöbel wüthete und tobte, daß man von fremden Gerichten und »Bluthunden« gegeiselt werde. Aus den actenmäßig feststehenden damaligen Executionen der sächsischen Richter greifen wir nur eine einzige heraus, die auch in anderer Beziehung Interesse gewährt und jedenfalls einen Beitrag zur Signatur der Zeit abgibt. Unter den Mitschuldigen Kohlhase's befand sich ein gewisser Paul Pfaff. Er wurde aufgegriffen, sollte nach Mittenwalde gebracht und dort gerichtet werden. Dieser Pfaff war der Bruder der Amme der brandenburgischen Kurfürstin, einer königlich polnischen Prinzessin. Diese bat im Juni 1539 schriftlich den Kurfürsten von Sachsen um Begnadigung des Pfaff und stellte vor, daß ihre Amme sich entsetzen und der säugende Prinz die Folgen tragen werde. Auch von anderer Seite erfolgten Verwendungen, aber Johann Friedrich blieb unerbittlich und verweigerte nicht nur die Begnadigung, sondern schrieb auch ziemlich scharf und bitter an die brandenburgische Kurfürstin zurück, daß er »mit betrübtem Sinne wahrgenommen, wie am Busen solch einer Verwandtschaft Brandenburgs Fürsten großgezogen würden«! Paul Pfaff wurde nach Mittenwalde transportirt. In Trebbin verweigerte der Bürgermeister das Geleit. Umringt von einem wüthenden Pöbel, der verschiedene Versuche machte, den Gefangenen zu befreien, verließ der Transport die Stadt. In Mittenwalde angekommen, wollte der Gefangene nach brandenburgischem Rechte gerichtet sein, auch das Appellationsrecht in Anspruch nehmen. Seine Vorstellungen waren jedoch vergeblich, auf offenem Markte wurde ihm der Kopf vor die Füße gelegt. Die Zahl der auf solche Weise von den sächsischen Richtern, unter denen Michel Widdemann, Anton Scheibe, Schneidewein, Michael von Ende genannt werden, verurtheilten Verbrecher ist nicht genau festgestellt, sie ist aber eine sehr bedeutende, wenn man nur diejenigen Executionen anschlägt, bei denen der Ort des Gerichts und die Namen der Hingerichteten actenmäßig festgestellt sind. Wol mögen unter ihnen manche gewesen sein, bei denen der Beweis der Schuld mehr als zweifelhaft gewesen ist. Was und auf welche Mitschuldigen sie unter der Tortur bekannt, widerriefen sie oft nach überstandener Marter. Und diese Widerrufe trugen nicht wenig dazu bei, daß die Aufregung unter der brandenburgischen Bevölkerung gegen die sächsischen Streifrotten, welche »ihre Saaten verwüsteten, unverdächtige Personen ohne Noth aufgriffen, und überall das Eigenthum verletzten«, immer höher stieg. Im Juni 1539 wendete sich die Ehefrau des Kohlhase, Namens Margarethe, mit ihren drei Kindern Hans, Anna und Margarethe an die Gnade des Kurfürsten von Sachsen, indem sie flehentlich bat: »das unordentliche Fürnehmen ihres Manns unter Wiedererstattung seiner Schäden zu verzeihen, die, welche den Schaden gestiftet, zur Schadloshaltung anzuhalten, während Kohlhase selbst um Verzeihung bitten werde.« Das Gesuch blieb natürlich ohne Erfolg. Kohlhase selbst, dem es noch immer nicht an Zuzug fehlte, fuhr inzwischen in seinem Treiben fort und rächte jede Execution der sächsischen Richter im Brandenburgischen mit einem neuen Raub oder Brand, oder mit der Gefangennahme und Fortschleppung begüterter Leute in Sachsen. Um den Mann und sein Thun richtig beurtheilen zu können, ist es nöthig, nochmals einen kurzen Blick auf das Wesen der Fehde zu werfen. Es wäre wenigstens noch Sinn und Menschenverstand darin gewesen, wenn Kohlhase sich damit begnügt hätte, seinen Gegnern persönlich zu Leibe zu gehen, sie an Hab und Gut zu schädigen und so zur Nachgiebigkeit und zur Erfüllung wirklicher oder vermeintlicher Ansprüche zu zwingen; allein man vergesse nicht, Kohlhase hatte nicht dem Günther von Zaschwitz, sondern dem Lande Sachsen wegen verweigerter Rechtshülfe die Fehde angesagt und hielt es, in Uebereinstimmung mit den damaligen bei Hohen und Niedern noch im Schwange gehenden Anschauungen über das Fehderecht – für völlig rechtmäßig, in diesem Wahn auch Land und Leute, und wenn sie noch so unschuldig an der Sache waren, zu peinigen, zu mishandeln und zu berauben. Von diesem Gesichtspunkte aus muß das Handeln Kohlhase's betrachtet werden, von diesem Gesichtspunkte aus wird auch sein ferneres Verhalten erklärlich. Es war sicher ein entsetzlicher, jeder Logik und Moral Hohn sprechender Wahn, daß er mit Feuer und Schwert ihm gänzlich unbekannte schuldlose Menschen, die ihm nie etwas zu Leide gethan, um Hab und Gut und Leben brachte. Es war eben ein Wahn, wie deren so viele in der Geschichte der Menschheit verzeichnet sind. Es war ein ähnlicher Wahn, der noch Jahrhunderte nach dieser Zeit vernunftbegabte, gelehrte, christliche und sonst menschlich gesinnte Richter beherrschte, wenn sie Tausende von armen unschuldigen Frauen mit innerer Befriedigung, mit Lust und Wohlbehagen, jedenfalls aber in der Ueberzeugung strengster Rechtmäßigkeit als vermeintliche Hexen auf das grausamste peinigen und dann auf dem Scheiterhaufen um verübte, nie existirende Verbrechen büßen ließen. Ob dieser Wahn bei Kohlhase immer vorgehalten hat, um sein Gewissen zu beschwichtigen, wenn in einsamen Stunden die Geister »seiner Erschlagenen«, die Jammergestalten ins Elend gestürzter Männer, Frauen und Kinder ihm vor die Seele traten, erscheint sehr zweifelhaft. Wir haben Grund anzunehmen, daß sein Gewissen öfter erwachte, daß er furchtbare innere Kämpfe bestanden hat, daß ihm das Rauben und Brennen zum Greuel und zum Ekel geworden ist. Wenigstens hat er sich öfter so gegen seine Begleiter geäußert, und nur wenn Haß und Zorn über das schreiende Unrecht, das ihm angethan worden, die Oberhand gewannen und von neuem angefacht wurden durch die Hinrichtungen der sächsischen Beamten, dann vergaß er jede gute Regung, dann schritt er wieder zu neuen Gewaltthaten. Nach und nach fühlte er sich übrigens auch im Brandenburgischen nicht mehr sicher, und wol hauptsächlich um dem verderblichen Einflusse seiner großen Verwandtschaft sich zu entziehen, um dem alten Leben den Rücken zu kehren und ein neues zu beginnen, machte er den zu seinem Unglück vergeblichen Versuch, sich unter verändertem Namen im Braunschweigischen anzusiedeln. Jedenfalls war Kohlhase mit sich selbst in argen Zwiespalt gerathen; der Trotz, mit dem er es unternommen, sich sein Recht unter Daransetzung seines Lebens zu erringen, war gebrochen, und diese Gemüthsstimmung war es, die ihn antrieb, noch einmal und zwar diesmal persönlich an Dr. Luther sich zu wenden. Dieser Besuch, der in die Mitte des Jahres 1539 fällt, hat den Romanschreibern reichen Stoff zu Gemälden über die jedenfalls höchst interessante Scene zwischen beiden Männern gegeben. Alles, was wir darüber mit Sicherheit wissen, besteht nach den Ueberlieferungen des märkischen Chronisten Pater Haft – denn Luther selbst hat darüber in seinen Schriften nichts hinterlassen – in Folgendem: Nur von einem Knecht begleitet und möglichst unkenntlich gemacht, begab sich Kohlhase nach Wittenberg. Mit Einbrechen der Dunkelheit schlich er sich hier ganz allein zum Hause Luther's und begehrte Einlaß. Auf Befragen nach seinem Namen verweigerte er es, denselben sofort zu nennen, bat aber um Gehör unter vier Augen, dann wollte er sich zu erkennen geben. Luther ging in ein abgesondertes Gemach, befahl, den Mann vorzulassen, und trat ihm, von einer Ahnung geleitet, mit den Worten entgegen: »Bist du der Kohlhase?« »Ich bin's, Herr Doctor!« antwortete jener. Nun ließ Luther noch mehrere andere Theologen, höchst wahrscheinlich auch seinen Hausfreund Melanchthon, zu sich entbieten. Bis spät in die Nacht hinein dauerten die Verhandlungen. Luther hat jedenfalls, nachdem Kohlhase seinen ganzen Handel vorgetragen, im Sinne und Geiste seines Briefes vom 8. December 1534 zu ihm gesprochen, aber erschütternd und gewaltig mag die Rede des großen Reformators erklungen sein, nicht mehr mit Milde mahnend und warnend, sondern im tiefen Ernste strafend und züchtigend. Nachdem Kohlhase versprochen hatte, gegen das Land Sachsen nichts mehr unternehmen zu wollen, reichte ihm Luther das heilige Abendmahl und entließ ihn mit der Hoffnung, daß seine Sache, wenn er ihm folge, noch ein gutes Ende nehmen werde. Unerkannt, wie er gekommen, verließ Kohlhase tief in der Nacht die Stadt. Inzwischen nahmen die Executionen gegen Kohlhase's Gefährten im Brandenburgischen ihren Fortgang, ja durch die unablässigen Bemühungen und Vorstellungen einer kursächsischen Gesandtschaft, bestehend aus Bernhard von Mila, Hans von Pack, Wolf von Schönberg und Dr. Goldsteiner, gelang es endlich, den Kurfürsten Joachim II., nicht ohne daß er vorher noch darauf hingewiesen, wie wenig der Kurfürst von Sachsen gegen vornehme Landbeschädiger ausgerichtet habe und wie er dem Kohlhase selbst nicht das ihm gegebene (aber von diesem zurückgegebene) sichere Geleit brechen könne, dahin zu bestimmen, daß nun die brandenburgischen Behörden dem Landfriedensbrecher und denen, die ihm beiständen, den Proceß machen sollten. »Es handelt sich«, schrieb er, »um die Namen, dann wollen wir sie strafen.« Der Kurfürst von Sachsen erließ ein herzliches Dankschreiben an seinen Vetter in Berlin, und die sächsischen Beamten beeilten sich, mit den gewünschten Namen aufzuwarten. Es währte nicht lange, so reichten sie eine Liste von 39 Personen ein, die auf die oder jene Weise gravirt erschienen, darunter zahlreich vertreten die Verwandtschaft Kohlhase's, aber auch Bürgermeister, Geistliche und andere angesehene Personen des Landes. Brandenburg entwickelte von jetzt an in der Aufspürung und Verfolgung dieser Verbrecher und insbesondere derjenigen, die den Kohlhase beherbergt und unterstützt hatten, große Energie. Zuletzt waren es 115 Personen, denen unter Mitwirkung der sächsischen Beamten der Proceß gemacht wurde, darunter sogar Adeliche, Landrichter und andere Standespersonen. Am glimpflichsten verfuhr man mit der Verwandtschaft des Kohlhase, viele andere waren flüchtig, mehrere gestorben. Wir können diese einzelnen Processe nicht weiter verfolgen, und es wird genügen, wenn wir mittheilen, daß allein von der Bande, die Marzahna geplündert hatte, 11 ihr Verbrechen mit ihrem Leben büßten. Nur Kohlhase allein war wie gefeit. Wie von einer unsichtbaren Hand geschützt, entging er für seine Person allen Nachstellungen und Verfolgungen. Er wäre ihnen vielleicht für immer entgangen, wenn er sich nicht eines Verbrechens auf brandenburgischem Boden schuldig gemacht hätte. Kohlhase hat das Wort, welches er in Wittenberg vor Empfang des Sakraments aus Luther's Hand gegeben hatte, gehalten , er hat seitdem nie wieder eine Gewaltthat in Sachsen begangen. Unstet und flüchtig und dem Landfrieden nicht trauend, der schützenden Herberge selbst bei seinen Verwandten beraubt, heute von Gewissensbissen gepeinigt, morgen wieder in Zorn und Wuth über das erlittene Unrecht ausbrechend, nach und nach an einem glücklichen Ausgange seiner Sache und an der immer noch gehofften Entschädigung verzweifelnd, dazu ausgesetzt den Aufstachelungen wüster Gesellen, irrte er ein Bild des Jammers rathlos umher. In solcher Gemüthsstimmung verfiel er den Fallstricken der Verführung eines frühern Gefährten Georg Nagelschmidt , eines entlassenen Soldaten, der in Abenteuern der bedenklichsten Art sein Leben verbracht, Vergehen der mannichfaltigsten Art verübt hatte und sich damals in Berlin selbst in den kurfürstlichen Ställen lungernd umhertrieb. Nagelschmidt benutzte Kohlhase's fixe Idee, Sachsen zu einem ehrenvollen Ausgleich zu zwingen, und redete ihm als dazu passendes Mittel ein, er solle seinen eigenen Landesherrn befehden , um den Kurfürsten von Brandenburg dadurch zu nöthigen, daß er mit ihm gegen Sachsen gemeinschaftliche Sache mache. Man begreift freilich nicht recht, wie Kohlhase darin ein passendes Mittel zur Erreichung des beabsichtigten Zweckes finden konnte, jedenfalls mußte es ihm aber einleuchtend erscheinen, denn er ging auf Nagelschmidt's Vorschlag ein. Beide lauerten dem kurfürstlichen Factor Konrad Dratzieher auf und beraubten ihn eine Meile südlich von Stolpe des Silberschatzes, den er im Dienste seines Kurfürsten aus den mansfeldischen Bergwerken nach Berlin zu bringen im Begriff stand, und versenkten das geraubte Gut unterhalb einer Brücke. Diese Brücke, eine Meile von Teltow gelegen und jetzt durch eine Eisenbahnbrücke ersetzt, erhielt davon den Namen Kohlhasenbrücke , welchen auch der kleine Weiler noch heute führt, der sich später hier ansiedelte. In »Pierer's Universal-Lexikon« und andern ähnlichen Werken, welche den Artikel »Kohlhaas« bisher nach den Dichtungen Kleist's und anderer bearbeitet, mithin in jeder Beziehung verfälscht und unwahr aufgenommen haben, wird ein angeblicher Meierhof Kohlhase's Kohlhaasenbrück genannt. Durch diesen Raub erhielt die öffentliche Meinung in Brandenburg einen plötzlichen Umschwung gegen Kohlhase. Der Kurfürst Joachim II. vermerkte diesen gegen ihn selbst gerichteten Raub seines ehemaligen Schützlings sehr übel. Er bot alles auf, um den nunmehr höchst gefährlichen Fehder festzunehmen, bedrohte jeden, der den Kohlhase bergen würde, durch öffentliche Ausrufer mit der Todesstrafe, und nun spielt sich die Schlußscene dieses Schauerdramas in rascher Folge ab. Ob es, wie der gläubige Chronist meldet, »mit Hülfe des im Rufe eines Schwarzkünstlers stehenden Scharfrichters Hans gelungen ist, den Kohlhase nach Berlin zu locken«, wollen wir dahingestellt sein lassen, genug, die von dem Kurfürsten befohlenen strengen Haussuchungen führten endlich zum Ziele. In dem Hause des Thomas Meißner, unweit der Sanct-Nikolaischule, fand man den berühmten Verbrecher mit seiner Frau in einem Kasten versteckt. Behend sprang er heraus und sagte mit Zuversicht: »Hier bin ich und trage in der Joppen, damit ich büßen und bezahlen kann, was ich mishandelt!« Er war also noch da der Ueberzeugung, daß es sich bei ihm nicht um Leib und Leben handeln, sondern daß er mit einer Geldbuße davonkommen würde. Es wurde über ihn und Georg Nagelschmidt, der inzwischen auch zur Haft gebracht worden war, das peinliche Verhör verhängt, welchem auch Räthe des Kurfürsten von Sachsen beiwohnten. Es war eine blutige Zeit! Kurz vorher war der berliner Bürger Putelitz, in dessen Hause Nagelschmidt, ohne daß der Eigenthümer darum wußte, sich versteckt gehalten hatte, auf offenem Markte mit dem Schwerte vom Leben zum Tode gebracht worden. Das wüthende Volk hatte ihn und seine Frau zum Richtplatze geschleppt. Die Frau sollte begnadigt werden, aber sie wies die Gnade zurück, segnete ihren Mann, küßte ihn, und der Scharfrichter schlug beiden das Haupt ab. Das Urteil gegen Kohlhase und Nagelschmidt lautete dahin, » daß sie mit dem Rade durch Zerstoßung ihrer Glieder vom Leben zum Tode gerichtet und fürder öffentlich darauf geleget werden sollten «. Der 22. März 1540 war der Tag der Hinrichtung. Drei Stunden lang sprach Kohlhase zu der unabsehbaren Volksmenge, die den Richtplatz umstand, und berichtete von dem Hergang seiner Fehde. Hier empfing er noch die Kunde, daß ihm seine Frau unter einem Schuppen unweit des Cöllner Rathhauses zwei todte Kinder geboren habe. Als er in den letzten Augenblicken zum Tode durch das Schwert begnadigt wurde, schlug er diese Gnade aus; auch hier bestimmte Nagelschmidt seinen Willen, indem er meinte, für gleiche Brüder ziemten sich auch gleiche Kappen. Festen Schrittes und oft den Spruch wiederholend: »Nie sah ich einen Gerechten verlassen!« betrat er das Schaffot und erlitt, jedenfalls in der Ueberzeugung, daß ihm unrecht geschehen sei, fest und standhaft den martervollen Tod durch das Rad. Wir haben die Geschichte des Kohlhase nach der von uns bezeichneten vortrefflichen Quelle hier wiedergegeben, um auch im »Pitaval« dem Reiche der Fabel – wie sich der Verfasser im Vorworte zu seiner oben angezogenen Schrift ausdrückt – bei diesem volksthümlich gewordenen Stoffe ein Ende zu machen. Wir gaben sie ohne Schmuck und ohne romanhaftes und phantastisches Beiwerk, ja selbst ohne philosophische oder juristische Reflexionen, zu der sie überreichen Stoff bietet. Wir enthalten uns derselben auch am Schlusse unserer Darstellung und gestatten uns nur noch die Bemerkung, daß, wenn überhaupt nie die nackte That als Grundlage der Beurtheilung und Verurtheilung eines Verbrechers gelten soll, es gerade bei der Beurtheilung der Missethaten, die Kohlhase zur Last fallen, doppelt nöthig ist, die Vorgänge, die Motive und die herrschenden Rechtsanschauungen in Anschlag zu bringen. Daß Kohlhase viel mit sich gekämpft und gerungen, ehe er das Racheschwert zur Hand genommen, das steht unzweifelhaft fest, und wenn er in diesem Kampfe mit sich selbst unterlegen ist, so wird dies dort abgewogen werden, wo der ewige und allgerechte Richter zu Gericht sitzt über die Thaten der Menschen. Wenn man sich aber schließlich fragt: Wer trägt denn ursprünglich und eigentlich die Schuld an dem hochtragischen Schicksale dieses von Haus aus gutgearteten Menschen? so könnte einem wol das fatalistische Philosophem Hugo's in Müllner's »Schuld« (Act IV, Scene 4) einfallen, wenn er auf Ierta's Frage, wie er mächtig gewesen sei, solches zu thun, antwortet: Der Mensch thut nichts. Es waltet Ueber ihm verborgner Rath, Und er muß, wie dieser schaltet. – Thun? das nennst du eine That? O, ich bitt' dich, laß das ruhn! Alles, alles hängt zuletzt Am Real, den meine Mutter Einer Bettlerin verweigert! Man könnte hiernach meinen, daß alles in der Geschichte des Kohlhase von der vorwitzigen Frage jenes Bauers in Wellauna abgehangen habe, wenn uns nicht die Religion darüber belehrte, wie die finstern Gewalten, die des sündigen Menschen Brust durchwogen, zu bannen und zu zähmen sind, wenn uns nicht der Apostel Paulus (Römer 12, 19) gesagt hätte, was Luther schon in seinem Briefe als Mahn- und Warnungswort dem Irrenden und Zweifelnden zugerufen hat: »Rächet euch selber nicht, meine Liebsten, sondern gebet Raum dem Zorn: denn es stehet geschrieben: Die Rache ist mein, ich will vergelten, spricht der Herr !« Die Ermordung des Typographen J. W. Lackner. (Reval.) 1865. Im Jahre 1865 lebte in Reval der Typograph Julius Wilhelm Lackner, 37 Jahre alt und ledigen Standes, als Geschäftsführer der Buch- und Steindruckerei der Lindfors'schen Erben. Er war aus Ostpreußen gebürtig und vor etwa vier Jahren, von Riga kommend, in diese Stellung getreten. Dieselbe brachte ihn in vielfache Beziehungen zu allen Kreisen der städtischen Bevölkerung. Das Lindfors'sche Geschäft ist nicht allein das größte in seiner Art am Orte, sondern es concentrirt sich in ihm auch Verlag, Druck und Expedition der »Revalschen Zeitung«, eines täglich erscheinenden, in der Stadt viel gelesenen Blattes mit ansehnlichem Inseratentheil. Lackner leitete die Expedition des Blattes in Person, pflegte auch die Inserate und sonstigen Bestellungen meist selbst entgegenzunehmen. Hierdurch kam er mit Angehörigen aller Kreise in Berührung. Dem Vereinsleben und den geselligen Freuden zugethan, von umgänglichem, jovialem Wesen und nicht ohne Talente, dabei ein guter Kamerad, – war er bald eine allgemein bekannte und unter den Mitgliedern der verschiedenen Vereine (Turn- und Gesangverein, Feuerwehr u.s.w.) auch beliebte Persönlichkeit. Um so größer und allgemeiner war die Bestürzung, als am Morgen des 22. October 1865 die Schreckenskunde sich in der Stadt verbreitete, daß Lackner in seiner mitten in der Stadt, in der belebtesten Straße, belegenen Wohnung auf gräßliche Art ermordet gefunden worden sei. Der Hausknecht des Lindfors'schen Hauses hatte seinen Principal früh um 6 Uhr wecken wollen, und zu seiner Verwunderung sowol die aus dem Vorhause auf die Straße als auch die aus dem Vorhause in das Comptoir führende Thür offen gefunden. Er überzeugte sich, daß niemand im Comptoir war, stieg die Treppe hinauf und ging, da auch die von der Treppe in das Wohnzimmer des Lackner führende Thür offen stand, durch das Wohnzimmer in das Schlafzimmer, woselbst er seinen Herrn ausgestreckt und regungslos in seinem Blute liegen sah. Die von der Polizei alsbald vorgenommene Localbesichtigung ergab Folgendes Zum Verständniß für die Instruction und Verhandlung dieses Falles diene Folgendes: In Reval, dem Hauptorte der zu Rußland gehörigen Provinz Estland, beiläufig eine Stadt von circa 32000 Einwohnern, ist neben der alten deutschen Stadtverfassung auch noch die alte Gerichtsorganisation und der inquisitorische Proceß in Strafsachen in Geltung. Danach wird die Voruntersuchung vom Polizeiamte bewerkstelligt, welches nach Schluß derselben die betreffenden Acten und Protokolle dem Rathe der Stadt als höchster localer Justizbehörde mittheilt. Der Rath erkennt in seinem vollen Bestande darüber, ob ein gerichtliches Strafverfahren einzuleiten ist, und übergibt demnächst die Sache dem städtischen Niedergerichte, der von zwei Rathsgliedern besetzten Stadtjustizbehörde erster Instanz, zur formellen Untersuchung, während welcher mit dem Angeschuldigten und Zeugen ein artikulirtes Verhör angestellt wird. Nach Schluß der Specialinquisition werden die Acten vom Secretär des Niedergerichts im Plenum des Rathes zur Urtheilsfällung in Vortrag gebracht. Eine schriftliche Vertheidigung ist nicht ausgeschlossen, kommt aber nur ausnahmsweise auf Bitte der Angeschuldigten vor. Die Urtheile des Rathes in Strafsachen erlangen Rechtskraft erst, wenn sie vom Gouvernementsprocureur, einem mit der Controle der Rechtspflege betrauten Staatsbeamten, durchgesehen und unbeanstandet gelassen und vom Chef des Gouvernements als dem Repräsentanten der landesherrlichen Gewalt bestätigt worden sind. Eine Justizreform mit völliger Trennung der Justiz von der Administration, des Anklageverfahrens in wichtigern Sachen, der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit bildet schon lange ein Desiderium der baltischen Provinzen. Wenn bisjetzt trotzdem alles beim alten geblieben ist, so liegt der Grund einzig und allein darin, daß zwischen der Staatsregierung und den Ständen der Provinzen eine Einigung über die einzuführenden Reformen noch nicht hat erzielt werden können. : Das Lindfors'sche Haus liegt an der Langstraße. Durch die Hausthür betritt man das Vorhaus, aus welchem rechts eine Thür in das zu ebener Erde befindliche Comptoir und der Hausthür gegenüber eine Treppe in den ersten Stock führt. Daselbst befindet sich die Wohnung des Lackner. Sie liegt nach dem Hofe und besteht aus einem Wohnzimmer und einem Schlafzimmer, welche durch eine mit einer Portiere verhangene Thür verbunden sind. Die Wohnung hat zwei Eingänge. Der eine führt unmittelbar von der Treppe aus in das Wohnzimmer, der andere gleichfalls von der Treppe aus durch ein dunkles, kaltes Vorzimmer in denjenigen durch Gardinen abgetheilten Raum des Schlafzimmers, woselbst das Bett steht. Aus dem dunkeln, kalten Vorzimmer gelangt man ferner in eine ebenfalls dunkle Ablegekammer und aus dem unabgetheilten Raume des Schlafzimmers in das Privé. In dem nach der Langstraße belegenen Hauptgebäude befindet sich nur eine Wohnung, diejenige des Lackner, die übrigen Räumlichkeiten dieses Hauptgebäudes werden zu Geschäftszwecken benutzt. In einem Nebenhause im Hofe sind zwei Wohnungen, von denen die eine von dem Hausknecht Simon Birkenfeldt und dessen Weibe, die andere von drei Arbeitern im Druckereigeschäft bewohnt wird. Die Leiche des Lackner lag bis auf die Füße, an denen die Stiefel fehlten, vollkommen gekleidet, im Schlafzimmer vor der Gardine, etwa fünf Schritte vom Bette entfernt, auf dem Rücken, mit dem Kopfe der Thür zugekehrt, der linke Arm ausgestreckt, der rechte am Körper anliegend. Es zeigten sich folgende Wunden: 1) Auf der rechten Kopfhälfte am Rande des Haarwuchses zwei parallel verlaufende, einen halben Zoll lange Stichwunden. 2) Eine durch den Hals von dem einen Ohr zum andern durch die Mitte des Kehlkopfes geführte und bis auf die Wirbelsäule in der Höhe des Zwischenknorpels des zweiten und dritten Wirbels gedrungene Schnittwunde. Die Organe der Halsgegend, als: Muskeln, Kehlkopf, Speiseröhre, Nerven und Blutgefäße, bis auf zwei kleine oberflächliche Venen an der linken Grenze des Schnittes, endlich die hintere Wand der rechten Carotis, waren durchgeschnitten. 3) In der Mitte der Halsgegend, 2 Linien unter der großen Halswunde, 5 senkrechte, nur durch die Haut gedrungene, ¾ Zoll lange Stichwunden. 4) Auf der rechten Brusthälfte in der Höhe der Verknorpelungsstelle der zweiten Rippe eine ¾ Zoll lange, senkrechte, durch die Haut und den Brustmuskel gedrungene Stichwunde. 5) Auf der linken Brusthälfte, in der Höhe der zweiten Rippe eine 1½ Zoll lange, von rechts oben nach links unten verlaufende Stichwunde. Bei Oeffnung der Brusthöhle erwies sich, daß dieser Stich die linke Lunge in deren oberm Drittel, ½ Zoll vom vordern scharfen Rande entfernt, und das Herz an der vordern Fläche, ¼ Zoll über der Spitze des linken Ventrikels, an der hintern Fläche aber im obern Drittel des linken Ventrikels, durchbohrt hatte. Die linke Brusthälfte war angefüllt mit 5 Pfund blutiger Flüssigkeit und mit handgroßen geronnenen Blutklumpen. 6) Auf dem linken Rande des Brustbeins eine ¼ Zoll lange Stichwunde und mit derselben correspondirend eine perforirende Wunde im untern Rande des linken Leberlappens. 7) Auf der letzten rechten wahren Rippe eine Hautwunde von ¾ Zoll Länge. 8) In der Nierengegend, 2 Zoll unter dem letzten Rippenknorpel, 1 Zoll von der Bauchlinie entfernt, eine 1 Zoll lange senkrechte Stichwunde, an die sich eine 2 Zoll lange parallel mit den Rippen verlaufende Wunde anschloß. Das von der Medicinalbehörde bestätigte Gutachten des Stadtarztes ging dahin, daß hier Tödtung von fremder Hand vorliege, daß von den zwei absolut letalen Wunden, d. h. der Schnittwunde durch den Hals sowie der Stichwunde durch die Lunge und das Herz, letztere zuerst beigebracht worden sei, weil nach zuerst erfolgter Durchschneidung der Halsorgane und Entleerung der Halsgefäße die große Blutansammlung im Brustkorbe unmöglich gewesen wäre, endlich, daß der Tod nach Beibringung des Herzstoßes augenblicklich erfolgt sei. Aus der Richtung der Wunde folgerte das Gutachten, daß der Mörder an der linken Seite des Ermordeten gestanden und als Waffe ein etwa 1 Fuß langes, am Schaft 1 Zoll breites, spitz zulaufendes, scharfschneidendes Messer gebraucht haben müsse. Unzweifelhaft war es, daß hier ein Raubmord vorlag. Nicht nur wurden an der Leiche Uhr und Ringe vermißt, die der Ermordete zu tragen pflegte, sondern es fehlten auch mehrere seiner Kleidungsstücke und sonstige ihm gehörige Sachen. Ferner waren im Comptoir aus dem Geschäftspult, in dessen oberster Schieblade die Geschäftskasse sich befand, zwei Schächtelchen herausgenommen worden und standen entleert auf dem Schreibtische. Das Aufsehen, welches diese schwere Mordthat erregte, war ein ungeheueres. Die ganze Stadt wünschte nichts sehnlicher, als daß die Schuldigen so schnell als möglich entdeckt und zur Rechenschaft gezogen werden möchten. Die Behörden thaten ihre Schuldigkeit in vollem Maße. Aus der Mitte des Rathes wurde sofort ein erfahrener Criminalist zur Leitung der Voruntersuchung in die Polizei delegirt, und es gelang schon nach wenigen Stunden, die Mörder festzunehmen. Der Weinhändler P. theilte den Polizeibeamten mit, daß zwei Männer am Nachmittage zuvor in den Laden des Kaufmanns A. gekommen wären, und von dem daselbst anwesenden Commis E. einen Dolch gekauft hätten. Mit Hülfe dieses Commis habe er jene beiden Personen ermittelt, sie verweilten in einer Schenke in der Fuhrmannsstraße, in der Nähe des Marktes. Die Polizei begab sich in Begleitung des Weinhändlers P. und des Commis E. ohne Verzug in den bezeichneten Krug und verhaftete daselbst die zwei Käufer des Dolches: Friedrich Schmul, ein übel berüchtigtes, bereits bestraftes Subject, und Julius Weinberg, einen bis dahin unbescholtenen Menschen. Schmul war bekleidet mit einem Paletot aus grobem Tuche, Beinkleidern aus schwarzem Tricot, einer Weste aus demselben Stoffe, einem feinen Hemde mit Manschetten und gefaltetem Vorhemdchen, – darunter mit einer wollenen Jacke und einem kurzen groben Hemde – und mit Stiefeln aus Wichsleder. Das feine Hemde wurde sofort als dem Ermordeten gehörig erkannt an den Manschetten und an dem Vorhemdchen. Die Beinkleider waren dem Schmul viel zu lang, sie gehörten offenbar nicht ihm, sondern einem größern Manne, wie der Ermordete ein solcher gewesen war. An Geld hatte Schmul bei seiner Verhaftung 21 Rubel 10 Kopeken in Banknoten und einiger Scheidemünze bei sich. Bei Weinberg wurde vorgefunden: an Geld 6 einrubelige Reichscreditbillete, 2 harte Rubelstücke, 3 Rubel 95 Kopeken in kleiner Silbermünze, 1 Rubel 50 Kopeken Silber in Anweisungen der revalschen Kaufmannschaft Für den Localverkehr wegen Mangels an Scheidemünze concessionirte Assignationen. , 29 Kopeken in Kupfermünze, ferner eine goldene Taschenuhr nebst goldener Kette und goldenem Schlüssel, 2 Federmesser, 1 Taschenmesser, eine Cigarrenspitze, 1 rothseidenes Taschentuch und 1 Paar goldene Manschettenknöpfe, der eine mit dem eingravirten Namen »Riga«, der andere mit dem eingravirten Datum: »10. April 1861« bezeichnet, zu denen das Gegenstück sich in dem Aermel des Hemdes befand, mit welchem der Ermordete bekleidet war. Ferner wurde dem Weinberg ein ebensolches feines Hemde mit Manschetten und Vorhemdchen wie dem Schmul abgenommen. Es war hiernach keinem Zweifel unterworfen, daß Schmul und Weinberg bei dem Morde betheiligt sein mußten. Man fand aber auch in der Grube des zur Lackner'schen Wohnung gehörigen heimlichen Gemachs ein Paar fettlederne Stiefel, die offenbar dem Schmul gehörten. An dem einen dieser Stiefel war der Schaft mit einem scharfen Instrument aufgeschnitten. Weinberg trat schon beim ersten Verhöre mit dem unumwundenen Bekenntnisse hervor, daß der Mord von ihm, Friedrich Schmul und der verehelichten Pauline Moltin gemeinschaftlich verübt worden sei. Schmul dagegen leugnete hartnäckig. Er wollte das Hemde von Petersburg mitgebracht, die Beinkleider und die Stiefel von Wichsleder auf dem Trödelmarkte gekauft haben. Er leugnete auch dann noch, als seine Aeltern die aus der Grube herbeigeschafften Stiefel als die seinigen bezeichneten, und als in ihrer Wohnung, wohin er in der kritischen Nacht gegen 2 Uhr früh gekommen war, nicht blos verschiedene dem Ermordeten gehörige Gegenstände gefunden wurden, sondern auch ein Dolch mit abgebrochener Spitze. Pauline Moltin, die ebenfalls gefänglich eingezogen wurde, gab zwar zu, Schmul und Weinberg zu kennen, auch den Topographen Lackner wenige Tage zuvor wegen einer Weißnäharbeit besucht zu haben, stellte aber jedes Mitwissen und Mitwirken an dem Morde in Abrede. Sie wollte den ganzen Donnerstag (21. October) zu Hause gewesen und nur abends gegen 9 Uhr einmal ausgegangen sein, um ihrem Manne, der eine auswärtige Wache verrichtete, etwas Geld zu bringen. So stand die Untersuchung am Freitag Abend. Ehe wir über den weitern Verlauf berichten, mag eine kurze Charakteristik der Angeschuldigten Platz finden. Friedrich Schmul, Sohn des Zimmermanns Hans Schmul und dessen Ehefrau Anna, ist geboren in Reval am 23. Juli 1844 und daselbst mit guten Religionskenntnissen im Jahre 1861 confirmirt worden. In der Schule zeigte er ein trotziges, verstocktes, gewaltthätiges Wesen und große Faulheit. Die Aeltern, besonders die Mutter, waren schwach gegen ihren Sohn. Ging es in einer Schule nicht vorwärts mit ihm, so wurde er in eine andere gesetzt, sodaß er im ganzen drei Schulen, zuerst die Volksschule, sodann die russische und schließlich die deutsche Elementarschule besucht hat. Eine natürliche Folge der älterlichen Schwäche und der mangelhaften Erziehung war, wie es in dem Pastoralattestat heißt, Trotz und Ungehorsam gegen die Aeltern und fortwährender Streit mit dem Vater, sodaß der Prediger von der Mutter gebeten wurde, ihren Sohn in dem Confirmandenunterrichte wegen seiner Uebertretungen des vierten Gebotes scharf zu admoniren. Nach beendigter Schulzeit ging Schmul nach Petersburg zu einem Bierbrauer in die Lehre, kehrte aber wegen eines kranken Fingers zu seinen Aeltern nach Reval zurück. Nachdem er geheilt war, reiste er wiederum nach Petersburg, um dort das Buchbinderhandwerk zu erlernen, trat indeß nach kurzem Aufenthalt bei einem dortigen Buchbinder in die Telegraphenschule ein. Er lernte das Signalisiren und wurde auch als Signalist angestellt. Bald darauf quittirte er diese Stelle, nahm einen Dienst bei der Eisenbahn an, kam aber, weil es ihm auch dort nicht gefiel, etwa vor zwei Jahren zu seinen Aeltern zurück. Hier lebte er ohne feste Beschäftigung. Er ist ein notorischer Müßiggänger und in hohem Grade übel beleumundet, auch bereits einmal wegen einfachen Diebstahls mit anderthalbmonatlichem Gefängniß bestraft worden. Julius Weinberg, ein Sohn des Schuhmachers Matthias Weinberg und dessen Ehefrau Helene, ist geboren zu Reval am 21. Juli 1844 und in Petersburg im Jahre 1862 confirmirt worden. Er hatte mit Schmul zusammen die russische Elementarschule besucht und mit ihm auch in Petersburg, wo er das Goldarbeiterhandwerk erlernte, die Verbindung aufrecht erhalten. Im Jahre 1862 kehrte er nach Reval zurück, lebte zuerst bei seiner inzwischen verwitweten und danach mit dem Töpfermeister Adamsohn in eine zweite Ehe getretenen Mutter, arbeitete dann als Goldarbeiter an verschiedenen Stellen und trat im Frühling 1865 als Kellner in der Restauration des Curhauses der Katharinenthalschen Badeanstalt in Reval ein. Seit dem 16. September 1865 war er ohne Arbeit, er wohnte bei seiner Mutter und trieb sich viel mit Schmul umher. Pauline Moltin, Tochter des Müllers Christian Jakobson und dessen Ehefrau Christine, ist geboren auf dem estländischen Rittergute Addinal am 14. Februar 1846; sie besuchte die Elementarschule in der Stadt Wesenberg und wurde mit guten Lese- und ziemlich guten Religionskenntnissen im Jahre 1862 in Reval confirmirt. Ihre Erziehung in sittlicher Beziehung war gänzlich vernachlässigt. Ihren Vater hatte sie im dritten Lebensjahre verloren, die Mutter, eine habituelle Säuferin, überließ ihre kaum fünfzehnjährige Tochter zu Anfang des Jahres 1861 dem Gerbergesellen August Heinrich Moltin zum fleischlichen Gebrauche. Der letztere hatte die Mutter bei der Erziehung unterstützt, offenbar in der Absicht, dereinst sich an dem Mädchen selbst schadlos zu halten. Infolge dieses Umgangs hatte Pauline im Jahre 1861 einen Abortus im revalschen Schloßgefängnisse, wo sie sich wegen Theilnahme an einem von ihrer Mutter begangenen Diebstahl in Haft befand. Durch Urtheil des estländischen Oberlandgerichtes vom 1. September 1861 wurde sie in dringendem Verdacht belassen, um diesen Diebstahl gewußt und wissentlich gestohlenes Gut entgegengenommen zu haben. Gleichzeitig ward wegen des von ihr geführten unzüchtigen Lebenswandels auf Kirchensühne gegen sie erkannt. Bald darauf heirathete sie ihren 20 Jahre ältern Verführer, den schon genannten August Moltin, einen sittlich verkommenen Menschen, der durch das erwähnte Urtheil des Oberlandgerichtes gleichfalls im Verdacht belassen worden war, daß er um den Diebstahl gewußt und ihn begünstigt habe. Ein Urtheil des Rathes vom 23. December 1864 verurtheilte ihn zu sechs Monaten Gefängniß und zur Kirchensühne, weil er seine nachmalige Ehefrau damals, als er sie erzogen und Autorität über sie geübt, zur Unzucht verführt habe, und ferner zu zwei Monaten Gefängniß wegen Diebeshehlerei. Früher im Gerbereigeschäft thätig, führte er schon seit einer Reihe von Jahren ein vagirendes Leben, auf zufälligen Erwerb, namentlich als Vieharzt, ausgehend. Auch nach seiner Verheirathung war er meist abwesend von Reval und trieb sich auf dem Lande umher. Seinem Weibe gab er nur wenig Geldmittel. Sie war demnach darauf angewiesen, sich ihren Unterhalt selbst zu verdienen. Als geschickte Nähterin gelang es ihr auch sich durchzubringen. Nebenbei gab sie sich Männern hin, jedoch nicht gewerbsmäßig und nicht lediglich nur des Gewinnes wegen, auch nicht jedermann. Den Lackner hatte sie vor drei Jahren kennen gelernt, seit jener Zeit besuchte sie ihn häufig, sowol in seiner Wohnung als in seinem Geschäftszimmer, und knüpfte ein intimes Verhältniß mit ihm an, welches bis zu seinem Tode fortgesetzt wurde. Dieses Verhältniß hielt sie jedoch nicht ab, auch mit andern Männern umzugehen. Als Nähterin hatte sie eine gute Kundschaft in den besten Familien der Stadt, sie galt für eine anständige Person und erfreute sich sogar einer gewissen Beliebtheit, eine Folge ihres bescheidenen und äußerlich anständigen Wesens, ihrer Geschicklichkeit und ihres Fleißes. Nicht unerwähnt darf bleiben, daß namentlich die Kinder in den Häusern, in welchen sie verkehrte, ihr wegen ihrer freundlichen und mittheilsamen Art, vielleicht auch ihres angenehmen Aeußern wegen – sie ist mittelgroß, wohl gewachsen und hat ein frisches Gesicht mit nicht unfeinen Zügen – zugethan waren. Charakteristisch für die Richtung, welche ihre Phantasie genommen, ist, daß sich eine Auswahl romantischer Ritter- und Räubergeschichten nebst angefügten Liedern im Bänkelsängerton bei ihr vorfanden, darunter z.B. »Iosepha Antonette Belgy, Anführerin einer weiblichen Räuberbande von Frauen und Mädchen in Ungarn, sowie der furchtbare Ueberfall einer Mühle mit 12 der verwegensten Genossinnen ihrer Bande, die Marter und schreckliche Todesstrafe der Räuberhauptmännin und die Gefangennehmung und Hinrichtung ihrer weiblichen Räuberschar. Eine Geschichte jetziger Zeit, wie noch keine dieser Art geschehen ist«. Ferner »Franz Müller oder muthmaßliche Mörder des Mr. Briggs« u.s.w. Diese Sachen waren in der Officin von Lindfors' Erben gedruckt und wahrscheinlich von Lackner selbst der Pauline Moltin gegeben worden. War durch diese verderbliche Speise ihre Phantasie vielleicht auf die finstern Bahnen gelenkt worden, welche schließlich bis zur Ermordung ihres Geliebten führten? Die Polizeiverwaltung beschloß, sowol Pauline Moltin als Friedrich Schmul angesichts der Leiche durch ihren Beichtvater, den Pastor L., priesterlich verwarnen zu lassen. Zuerst wurde Pauline Moltin vor die Leiche geführt und vom Prediger ermahnt, die Wahrheit zu sagen. Sie blieb dabei, daß sie von dem Morde nichts wisse. Auf die Aufforderung, diese Behauptung dem Todten ins Angesicht zu wiederholen, trat sie näher, sah der Leiche in die offenen Augen und sagte: »Ich bin nicht dabei gewesen.« Ganz anders verhielt sich Schmul. Als er die Leiche erblickte, bedeckte er das Gesicht mit den Händen, wandte sich ab und brach mit dem Ausrufe: »Ich kann den Anblick der Leiche nicht ertragen und will alles gestehen!« in heftiges krampfhaftes Weinen aus. Jetzt wurde Pauline Moltin nochmals vor die Leiche geführt. Schmul und Weinberg erklärten in ihrer Gegenwart: sie alle drei hätten sich zur Verübung des Mordes verabredet und sie sei bei dem Morde zugegen gewesen. Dennoch verharrte sie beim Leugnen. Auch die ernsten Ermahnungen des Geistlichen machten keinen Eindruck, erst auf die eindringlichen Vorstellungen des Instructionsrichters räumte sie ihre Betheiligung ein. Bereits am 3. November konnte die mit großer Umsicht und Sorgfalt geführte Voruntersuchung geschlossen werden, und unmittelbar darauf wurde die Sache der Justizbehörde zur formellen Untersuchung übergeben. Inzwischen war nach Entdeckung der Mörder im Publikum die Aufregung und Spannung einer unbeschreiblichen Entrüstung gewichen. In Wogen bäumte das verletzte Rechtsgefühl sich empor und verlangte, die Dämme der Ordnung und Sitte durchbrechend, in stürmischer, tobender Weise nach Sühnung. Am 22. October, dem Tage nach dem Morde, als die Verbrecher in die Wohnung ihres Opfers zu dem Verhöre vor die Leiche geführt wurden, fand ein Volksauflauf statt. Vornehmlich war die Erbitterung der Menge gegen das entartete Frauenzimmer gerichtet. »Ungeheuere Volksmassen hatten sich«, heißt es in einem Berichte des Localblattes vom genannten Tage, »vor dem Hause der Lindfors'schen Druckerei eingefunden. Als die Uebelthäterin herausgebracht wurde, um in einer Droschke zur Polizei gefahren zu werden, machte sich die Erbitterung des Publikums Luft. Ein allgemeines Wuthgeschrei brach los, es hatte den Anschein, als wolle man die Verbrecherin lynchen. Später gelang es, sich einen Durchgang zu verschaffen. Aber weder gestattete das Publikum, daß die Sünderin fahre, noch, daß sie ihr Gesicht (was sie versuchte), bedeckte. Der Eindruck dieser Scene war ein gewaltiger, und – wir leugnen es nicht – ein erfreulicher. Die Erbitterung, ja die Wuth des Publikums finden in dem unerhörten Charakter der Missethat ihre vollkommenste Rechtfertigung. Eine Stimme, eine Forderung geht jetzt durch die ganze Stadt, die Forderung einer Bestrafung der Uebelthäter, die der Größe des Verbrechens entspricht.« Diese Forderung sollte einen etwas barocken Ausdruck in einem von 184 Einwohnern der verschiedensten Stände – selbst die Juristen waren unter ihnen vertreten – unterzeichneten und dem Rathe am 12. November übergebenen Gesuche erhalten, in welchem mit Rücksicht auf die drei in jüngster Zeit in Reval verübten Raubmorde, namentlich auf das entsetzliche an Lackner vollzogene Verbrechen, darum gebeten wurde, allerhöchsten Orts zu erwirken, daß für den letzterwähnten Fall die Todesstrafe wieder eingeführt und am Orte des begangenen Verbrechens vollzogen werde. Das russische Strafgesetzbuch kennt die Todesstrafe für Privatverbrechen nicht. Die schwersten derselben sind mit Zwangsarbeit für Männer in den Bergwerken, für Frauen in den Fabriken des Staates und, wofern die Zwangsarbeit nicht lebenslänglich, mit nachfolgender Ansiedelung in den entferntesten Gegenden Sibiriens belegt. Von der Verhängung der Todesstrafe kann somit nur die Rede sein, wenn bei Bedrohung der öffentlichen Sicherheit in außergewöhnlichem Grade die Thätigkeit der ordentlichen Gerichte, wie es in einigen Gegenden Rußlands vorgekommen, zeitweilig suspendirt wird und an ihre Stelle Kriegsgerichte treten, die bei der Zumessung der Strafe nicht an die Bestimmungen des Strafgesetzbuches gebunden sind. Vom Rathe abgewiesen, wandten sich die Bittsteller mit ihrem Gesuche an den Civilgouverneur, welcher sich auch bereit finden ließ, es höhern Orts, freilich wie vorauszusehen war, ohne den gewünschten Erfolg, vorzustellen. Die Benennung »barock« für diese Petition rechtfertigt sich im Hinblick darauf, daß die Petenten die Todesstrafe, ohne sich im Princip dafür zu erklären und ihre Wiedereinführung für alle Fälle des Mordes zu beantragen, nur für den einen Lackner'schen Fall angewandt wissen wollten. Höchst bezeichnend aber bleibt dennoch die Thatsache, daß in einer Gegend, wo die Todesstrafe als ordentliche Strafe seit fast einem Jahrhundert nur für die schwersten Staatsverbrechen besteht, wo keiner unter den Lebenden sich mehr des Vollzuges einer Hinrichtung erinnern kann, durch ein unerhörtes Verbrechen plötzlich das Verlangen nach einer Sühne im Sinne des biblischen Wortes: wer Menschenblut vergießt, deß Blut soll wieder vergossen werden, wach gerufen und bis zu einer Aeußerung, wie jene Petition, getrieben wurde. Darf hierin nicht wieder ein Beleg dafür erblickt werden, daß trotz aller Agitation gegen die Todesstrafe dem Rechtsbewußtsein im Volke in gewissen Fällen Befriedigung immer nur durch das Richtbeil verschafft werden kann? Die bei der Voruntersuchung gemachten Geständnisse der Angeschuldigten wurden durch ihre Aussagen bei der formellen Untersuchung bestätigt, in manchen Stücken auch berichtigt und ergänzt. Aus denselben ergibt sich folgendes Bild des tragischen Vorganges. Friedrich Schmul war am Dienstag den 19. October, also zwei Tage vor Verübung des Verbrechens, durch die Schmiedestraße gegangen und hatte daselbst den ihm von früher bekannten August Moltin, den Ehemann der Pauline, getroffen. Dieser hatte ihn angeredet, sie waren zusammen weiter gegangen und hatten sich auf die Barrière gesetzt, welche den Platz vor der Nikolaikirche umgibt. Dort hatte Moltin ihm erzählt, seine Frau kenne einen Mann, der in der Langstraße sein Comptoir habe und allein wohne, bei welchem man daher leicht Geld holen könne. Auf die an diese Mittheilung geknüpfte Aufforderung, zu seiner Frau zu gehen, um von ihr das Nähere zu erfahren, begab sich Schmul am folgenden Tage zu der ihm gleichfalls bekannten Pauline Moltin. Sie nannte ihm auf sein Befragen den Namen Lackner's und fügte hinzu: »Lackner hat wol Geld, aber man kann es ihm nicht so leicht abnehmen, er trägt die Schlüssel immer bei sich. Den muß man erst kalt machen, sonst kriegt man das Geld nicht.« Auf den Einwand Schmul's, man könne ihm ja die Schlüssel mit Gewalt abnehmen und brauche ihn nicht erst kalt zu machen, erwiderte sie, das ginge nicht, man müsse ihn morden, und dazu brauche man einen Gehülfen. Als Gehülfen brachte Schmul hierauf den Julius Weinberg in Vorschlag, mit dem er in letzter Zeit viel verkehrt hatte und dem er, als seinem frühern Schulkameraden, vertrauen zu können meinte. Die Moltin kannte den Weinberg zwar nicht näher, hatte ihn aber früher einmal in Schmul's Gesellschaft bei ihrem Manne gesehen, und stimmte dem Vorschlag, ihn zum Gehülfen des Mordes anzuwerben, bei. Bei dieser ersten Unterredung wurde für die Verübung des Verbrechens noch kein bestimmter Zeitpunkt ins Auge gefaßt, wohl aber abgemacht, daß die Moltin den Lackner, wie schon häufig früher, an einem Abend besuchen und dann, sobald Lackner zum Abendessen von Hause weggegangen sei, die beiden Helfershelfer hereinlassen solle. Am Donnerstag traf Schmul den Weinberg in dem in der Fuhrmannsstraße nahe dem Markte belegenen Kruge. Sie tranken und entfernten sich dann zusammen. Unterwegs setzte Schmul den Weinberg von dem Plane der Ermordung und Beraubung Lackner's in Kenntniß und forderte ihn auf, sich daran zu betheiligen. Dabei berief er sich auf die Mittheilung der Moltin, daß daselbst Geld sein müsse, und redete den Weinberg mit den Worten zu: »Halt mit, verliere nicht deinen Muth, wir sind ja immer zusammen gewesen, trinke auch meinetwegen sieben Korb Bier, ich werde es schon verantworten.« Hierauf sagte Weinberg seine Theilnahme zu und begab sich zurück in den Krug, während Schmul zur Moltin ging und ihr von seinem Gespräche mit Weinberg Mittheilung machte. Jetzt wurde zwischen ihnen verabredet, daß der Mord am selbigen Abend geschehen solle. Die Moltin bestellte die beiden Gefährten auf 10 Uhr in die Langstraße in die Nähe der Lindfors'schen Buchdruckerei und begab sich dann zu Lackner, um ihm, wie es zwischen ihnen üblich war, ihren Besuch für den Abend anzukündigen. Schmul kehrte zurück in den Krug, setzte den Weinberg von der getroffenen Verabredung in Kenntniß und ging dann zusammen mit ihm in seine, Schmul's, Wohnung bei seinen Aeltern vor der Schmiedepforte, wo sie eine Zeit lang verweilten. Alsdann begaben sie sich wieder zurück in die Stadt und kauften in der am Markte belegenen A.'schen Stahlwaarenhandlung für 2 Rubel 50 Kopeken Silber einen dolchartigen Hirschfänger. Nach 9 Uhr finden wir beide in der Langstraße. Sie gingen dort auf und ab, die Moltin gesellte sich zu ihnen und sagte: »es sei noch zu früh, sie müßten warten, bis das Licht im Comptoir ausgelöscht werde und bis Lackner in den Club zum Abendessen gegangen sei.« Einige Zeit darauf sah Weinberg den Lackner in der Gegend des Grünmarktes vorübergehen und die Richtung zum Schwarzenhäupterclub einschlagen. Nunmehr begaben sie sich zum Lindfors'schen Hause. Vor der Thür erwarteten sie die Moltin, welche bei Lackner verweilt hatte, bis dieser soeben in den Club gegangen war. Sie führte ihre beiden Helfershelfer die Treppe hinauf, zunächst in die Schafferei und von dort in das Schlafzimmer, wo Licht angezündet wurde. In der Schafferei stand ein Korb mit Flaschen, von denen Schmul eine mit dem an seinem Taschenmesser befindlichen Korkzieher öffnete. Das darin befindliche Bier ward von ihnen gemeinsam ausgetrunken. Hierauf beriethen sie über die Ausführung des Verbrechens. Anfangs dachten sie daran, den Lackner mit Hülfe von Handtüchern, welche Schmul zu diesem Zweck zusammendrehte, niederzuwerfen, dann aber gingen sie von diesem Plane ab und verabredeten, ihr Opfer im Bette zu ermorden. Zu solchem Behufe hätten sie sich in der Schafferei versteckt halten müssen. Da sie aber bemerkten, daß die vom Schlafzimmer in die Schafferei führende Thür stark in den Angeln knarrte, vereinigten sie sich schließlich auf Schmul's Vorschlag dahin, daß, sobald Lackner aus dem Wohnzimmer ins Schlafzimmer trete, Schmul auf ihn losstürzen und Weinberg ihm mit dem Dolche den Garaus machen solle. Zu diesem Zwecke verbargen Schmul und Weinberg sich beide hinter der Gardine. Die Moltin hatte sich schon halb entkleidet und saß auf dem Bette. So erwarteten sie ihr Opfer. Es wurde unter ihnen fast gar nicht gesprochen. Schmul zitterte vor Angst und hatte sich fest vorgenommen, falls Lackner schon im ersten Zimmer Licht anzünden sollte, nicht auf ihn loszustürzen. Weinberg fing, seiner eigenen Angabe nach, erst an zu zittern, als er Lackner's Tritte hörte. Die Pauline Moltin ertheilte auf Befragen des Gerichts über ihren Seelenzustand während des Wartens auf Lackner die Auskunft, der beabsichtigte Mord habe ihr wol schon leidgethan, sie habe aber nicht davon sprechen mögen. Gegen Mitternacht hörten die Mörder Lackner die Treppe heraufkommen. Er trat durch die Hauptthür ins Wohnzimmer, zündete jedoch kein Licht an, sondern ging ins Schlafzimmer und nahm von dem Leuchter, der auf dem Tische vor der Gardine stand, ein Streichzündhölzchen. Als er es an der Dose strich, bemerkte er, daß die Gardine sich etwas bewegte, er rief im Tone der Verwunderung: »Na nu!« oder »Wer da!« In demselben Augenblicke stürzte Schmul auf ihn los, packte ihn mit der linken Hand beim Kinnbarte und mit der rechten Hand an der Gurgel und warf ihn, indem er ihm ein Bein stellte, mit dem Rufe: »Julius, komme schnell!« zu Boden. Hierauf eilte Weinberg herzu, kniete nieder und versetzte dem Lackner mehrere Stiche in die Brust, beim Mondlichte wohl erkennend, wohin er stieß. Der Unglückliche wehrte sich weder noch gab er einen Laut von sich. Schmul stemmte vor Aufregung zitternd seine Knie auf Lackner's Arme und hielt ihm den Mund zu, sodaß er nicht schreien konnte. Er zuckte nur am ganzen Körper. Als das Zucken nachließ, hörte auch Weinberg mit den Dolchstößen auf, zündete Licht an, wusch den Dolch ab und reinigte seine blutigen Hände. Schmul rief ihm zu: »Sieh zu, ob er ganz kalt ist«, worauf Weinberg nach Schmul's Behauptung dem Lackner noch mehrere Stöße versetzte, während Weinberg nur die Hand der Leiche angefühlt und bemerkt haben will, daß sie ganz kalt war. Hierauf nahm Schmul dem Weinberg den Dolch, von dem die Spitze abgebrochen war, aus der Hand und schnitt dem Lackner den Hals durch. Die Moltin blieb, während ihre beiden Genossen den Mord verübten, hinter der Gardine beim Bett. Erst nachdem das Verbrechen vollbracht war, kam sie hervor. Nach dem Zeugnisse Weinberg's war sie ganz vergnügt, lachte, erzählte, daß Lackner anfangs nicht zum Abendessen habe gehen wollen, daß sie ihn aber dazu überredet habe. Sie selbst hat dies freilich nicht eingeräumt, sondern im Verhör – vermuthlich in der Meinung, dadurch ihre Schuld zu verringern – angegeben, als sie hinausgetreten, habe Weinberg ihr den Dolch in die Hand geben wollen, sie aber habe ihn mit den Worten zurückgewiesen: »Macht was ihr wollt, ich rühre ihn nicht an.« Der Ermordete blieb in derselben Stellung liegen, wie der Tod ihn ereilt hatte. Die Moltin kleidete sich zunächst wieder völlig an, dann zeigte sie dem Schmul und dem Weinberg alles im Zimmer, die Porträts, die Bilder- und Liederbücher, ging darauf zum Kleiderschrank und warf aus demselben ihren Genossen Hemden und Kleider zu, indem sie sagte: »Nehmt, und zieht euch an.« Die beiden Mörder waren inzwischen zur Beraubung der Leiche geschritten. Schmul zog ihr die Stiefel ab und die Ringe von den Fingern. Die Stiefel zog er selbst an, seine eigenen hatte er vorher, um Lärm zu vermeiden, abgelegt, und warf sie nun in den Abtritt. Weinberg nahm der Leiche die Uhr nebst goldener Kette und ein Paar Hemdknöpfe ab und zog aus der Hosentasche das Portemonnaie und die Schlüssel heraus. Aus der Wohnung wurde von den Raubmördern eine ansehnliche Menge von Sachen geraubt. Schmul eignete sich an: drei feine Hemden, einen Rock, ein Paar Beinkleider aus weißem Shirting, einen silbernen Becher, eine kleine Tischuhr mit einem Wecker, ein rothseidenes Taschentuch, ein Abzeichen des revaler Männergesangvereins, ein anderes silbernes Abzeichen in Form einer Lyra. Weinberg nahm ein feines Hemd, ein Paar Beinkleider von schwarzem Tuche und ein Paar Socken, an sich. Pauline Moltin begnügte sich mit 6 Schnupftüchern, 4 Nachthemden, einem Kopfkissenüberzug, 2 Westen und einem Paar Hosen. Den in der Theedose vorräthigen Thee schüttete sie in ihr Taschentuch. Die Verbrecher blieben etwa eine halbe Stunde oben in Lackner's Wohnung, weil sie meinten, es sei noch zu früh, um wegzugehen. Als sie annehmen konnten, daß alle Leute in der Nachbarschaft fest schliefen, begaben sie sich hinunter ins Comptoir. Weinberg nahm das Licht, Schmul die Schlüssel, und die Moltin, die mit allen Räumlichkeiten des Hauses bekannt war, machte die Führerin. Sie bezeichnete den zur Comptoirthür und den zur Kasse gehörigen Schlüssel. Schmul schloß auf; die Moltin zeigte auf ein Pult, in dessen Schieblade das Geld sein müßte. Sie fanden aber nicht mehr als 30 Rubel, die sie zu sich steckten. Die Moltin machte sie aufmerksam auf die Schieblade des Tisches, es wurde in derselben jedoch nicht Geld, sondern nur ein Etui mit einer Brosche und einem Paar Ohrgehänge vorgefunden, welches die Moltin an sich nahm. Weinberg eignete sich im Comptoir noch ein Federmesser, eine Cigarrenspitze und einen Pelz Lackner's an, dann wurde das Licht ausgelöscht, Schmul schloß die Hausthür mit dem Schlüssel, welchen er aus der Wohnung mitgenommen hatte, auf, und die Mörder entfernten sich. Bei der Neugasse bog die Moltin ab, um zu ihrer Wohnung zu gelangen. Ihre beiden Genossen gingen durch die kleine Strandpforte auf die Narosche Straße, spazierten daselbst noch einige Zeit auf und ab, theilten das erbeutete Geld, von welchem jeder 15 Rubel erhielt, und begaben sich alsdann in Schmul's Wohnung. Der Pelz wurde auf dem Boden im Heu versteckt, die übrigen Sachen verwahrte Schmul in der Kommode. Der Schlaf floh den Weinberg, von Unruhe getrieben mahnte er seinen Kameraden zum Aufstehen. Dieser leistete der Mahnung jedoch erst um 8 Uhr Folge. Sie tranken Kaffee und gingen hierauf in den uns bereits bekannten Krug in der Fuhrmannsstraße, wo sie bereits von dem Morde reden hörten. Um 10 Uhr suchten sie den Wachtmeister der Steuerverwaltung auf, von welchem Schmul 1 Rubel Silber auf Rechnung des Rekrutenanmiethegeldes nahm – beide beabsichtigten sich von der Gemeinde zum Eintritt in den Militärdienst für dieselbe anwerben zu lassen, dann fuhren sie in das Kelch'sche Traiteur im Katharinenthal, speisten und tranken daselbst und begaben sich von dort zu Pauline Moltin. Nach Schmul's Aussage entspann sich zwischen ihm und Moltin folgendes Gespräch. Schmul: »Lackner ist heute Nacht ermordet worden.« Moltin: »Da muß ich jetzt wol einen Knüppel mitnehmen, wenn ich auf die Straße gehe.« Schmul: »Dann muß ich also auch einen Knüppel nehmen.« – Moltin: »Du brauchst keinen.« Als Moltin sich auf einen Augenblick entfernte, äußerte seine Frau: »Er weiß schon davon, wenn er euch fragt, wieviel Geld Lackner hatte, so sagt 3½ Rubel; ich habe ihm diese Summe genannt.« Moltin wurde aufgefordert, Schnaps zu holen, lehnte es aber ab, und nun gingen alle drei Männer in den bewußten Krug. Unterwegs sagte Weinberg zu Schmul: »Nun weiß schon ein Vierter davon.« Hart vor dem Kruge bemerkten sie den Commis E., von welchem sie den Dolch gekauft hatten. Sie fürchteten, daß die Sache entdeckt fei, und Weinberg sagte zu Schmul: »Es kommt mir närsch Provinzielle Form für »närrisch«. vor.« Gleich darauf trat der Weinhändler P. in den Krug, um seine Cigarre anzuzünden. Auch das fiel dem Weinberg auf. Er hatte seiner Besorgniß noch nicht Worte gegeben, als die Verhaftung bereits erfolgte. Moltin kehrte nach Hause zurück und war noch daselbst anwesend, als auch seine Frau arretirt wurde. Während Schmul, Weinberg und die verehelichte Moltin bei ihren Geständnissen blieben, behauptete Moltin, er habe von dem beabsichtigten Verbrechen nichts gewußt, und von der Theilnahme seiner Frau an dem Morde erst nach deren Verhaftung erfahren. Das oben referirte Gespräch mit Schmul am Morgen nach dem Verbrechen stellte er in Abrede und gab nur zu, daß er zu einem ihm bekannten Schmied die Aeußerung gethan habe, er müsse jetzt einen Knüppel mitnehmen, wenn er auf die Straße gehe; bei dieser Aeußerung sei Schmul indeß nicht zugegen gewesen. Dieser Behauptung widersprach die bereits mitgetheilte Aussage des Schmul, welcher zufolge Moltin ihn zu seiner Frau geschickt haben sollte, um mit derselben die Angelegenheit wegen der Beraubung des Lackner näher zu besprechen, vor allem aber die Deposition der Pauline Moltin selbst. Nachdem sie nämlich zuerst angegeben hatte, mit ihrem Manne niemals über den Plan der Ermordung und Beraubung Lackner's gesprochen zu haben, änderte sie ihre Aussage in der Folge dahin, daß ihr Mann, welchem so ihr Verhältniß mit Lackner bekannt gewesen sei, zuerst die Idee, ihn zu morden und zu berauben, ausgesprochen, daß er zwar um den Zeitpunkt, wann das Verbrechen verübt werden sollte, nicht gewußt habe, am Morgen nach vollbrachter That aber durch sie selbst davon in Kenntniß gesetzt worden sei. Am 7. Februar fällte der Rath sein Urtheil in dieser Sache, welches dahin ging: 1) Es sind Friedrich Schmul und Julius Weinberg, weil sie nach vorhergegangener Verabredung mit Pauline Moltin sich in räuberischer Absicht in der Wohnung des Lackner in einem Hinterhalte versteckt, von dort aus den Lackner überfallen und ihn ermordet, nach verübtem Morde aber die Kasse, diverse Pretiosen und andere Effecten des Ermordeten sich angeeignet haben, nach Entziehung aller Standesrechte und nach vorgängiger Ausstellung auf dem Schaffot zu schwerer Zwangsarbeit in den Bergwerken und zwar Schmul auf 20 Jahre und Weinberg auf 15 Jahre zu verweisen und nach Ablauf dieser Frist auf Lebenszeit in Sibirien anzusiedeln. 2) Die verehelichte Pauline Moltin ist, weil sie den erwähnten Raubmord mit dem Schmul verabredet, denselben sowie den Weinberg in die Wohnung des Lackner und in den Hinterhalt daselbst geführt und nach verübtem Morde sich diverse dem Ermordeten zugehörige Sachen zugeeignet hat, nach Entziehung aller Standesrechte und nach Ausstellung auf dem Schaffot zu schwerer Zwangsarbeit in Fabriken auf die Zeit von 13 Jahren und 4 Monaten zu verweisen und nach Ablauf dieser Frist auf Lebenszeit in Sibirien anzusiedeln. 3) August Moltin ist in Verdacht zu belassen, daß er um die Beabsichtigung des in Rede stehenden Raubmordes vor Verübung desselben gewußt und ihn nicht verhindert hat, und demgemäß ist seiner Gemeinde anheimzustellen Ein eigenthümliches Institut des russischen Strafrechtes. Den Gemeinden ist es gestattet, sich derjenigen ihrer Mitglieder, welche urtheilsmäßig im Verdachte der Begehung schwerer Verbrechen belassen worden, zu entledigen, indem sie durch Gemeindebeschluß auf ihre Verschickung nach Sibirien erkennen. , binnen zwei Monaten vom Tage der Eröffnung dieses Urtheils von sich aus darüber zu entscheiden, ob sie den Moltin wegen des auf ihm ruhen bleibenden Verdachtes aus ihrer Mitte entfernen will oder nicht. In den Motiven zum Urtheile wird ausgeführt, daß Pauline Moltin und Friedrich Schmul das höchste Strafmaß verdient hätten; erstere, weil sie alle Handlungen beim Vollbringen des von ihr angeregten Verbrechens geleitet, und weil ohne ihre Mitwirkung die Verübung desselben gar nicht möglich gewesen sei, letzterer aber, weil er den Weinberg zur Theilnahme am Morde aufgefordert und offenbar als der Rädelsführer gehandelt habe. Wenn Pauline Moltin nicht ebenfalls zu 20 Jahren Zwangsarbeit verurtheilt worden sei, so habe dies lediglich seinen Grund in ihrer Minderjährigkeit, die eine Herabsetzung der Strafe um den dritten Theil zur gesetzlichen Folge habe. Weinberg sei zwar, da er dem Lackner die tödlichen Wunden zugefügt habe, ebenfalls wegen Mordes zu bestrafen gewesen, aber mit der geringsten Strafe, weil er schon im ersten Verhöre ein reumüthiges Geständnis abgelegt und seine Mitschuldigen genannt habe. August Moltin sei nach dem sehr ungünstigen Pastoralatteste jedes Verbrechens für fähig zu halten, und da die ihn belastenden Aussagen, der seiner Ehefrau und des Schmul, den Stempel der Glaubwürdigkeit an sich trügen, habe derselbe nicht freigesprochen werden können. Das Urtheil erlangte die Rechtskraft und wurde den Inquisiten am 18. Februar 1866 publicirt. Waren schon früher besondere Maßregeln nöthig gewesen, um die Angeschuldigten, insbesondere die Moltin, auf ihren Gängen vom Gefängnisse in das Gerichtslocal vor dem neugierigen Andrange und den Beleidigungen des Publikums zu schützen, so mußten auf dem Wege zur Urtheilspublication und zur Ausstellung auf dem Schaffot die Verbrecher, abgesehen von der Polizeimannschaft zu Fuß und zu Pferde, von einer starken militärischen Escorte umgeben werden. Eine unabsehbare Menge aus allen Schichten der Bevölkerung drängte sich auf diesen letzten Gängen um die Missethäter, unverkennbar eine gewisse Genugthuung darüber empfindend, daß sie noch vor ihrer Abführung der öffentlichen Schande und Verachtung am Pranger preisgegeben wurden. Der Gleichmuth, ja selbst eine gewisse dem äußern Anscheine nach harmlose Fröhlichkeit, welche Pauline auch während des letzten schmählichen Actes bewahrte, während ihre Complicen Scham und Zerknirschung blicken ließen, riefen auch hier Aeußerungen des Misfallens und der Entrüstung hervor. Sie aber blieb von Anfang bis zu Ende sich gleich in ihrer ungestörten Seelenruhe, und selbst die Untersuchungsrichter, die sich die erdenklichste Mühe gegeben hatten, in das Geheimniß dieser verstockten Verbrecherseele einzudringen, mußten zum Schlusse eingestehen, daß sie doch vor einem ungelösten Räthsel ständen. Die Gemeinde Wesenberg, welcher Moltin angehörte, beschloß, als sie in Gemäßheit des Erkenntnisses deshalb gefragt wurde, den August Moltin auszustoßen. Er trat daher ebenfalls die Wanderung nach Sibirien an. Wenden wir uns nunmehr zu den Beweggründen des gräßlichen Verbrechens, dessen Bild wir an uns haben, vorübergehen lassen, so fließen in den Acten die Quellen hier um vieles dürftiger als in Betreff des thatsächlichen Herganges. Der Vermuthung und Combination eröffnet sich der weiteste Spielraum. Es erscheint daher, um den Boden der Wirklichkeit nicht unter den Füßen zu verlieren, doppelt nothwendig, sich zunächst dasjenige zu vergegenwärtigen, was die Acten und mündliche Ueberlieferungen darbieten. Erfahren haben wir bereits, daß Schmul auf Lackner zuerst durch August Moltin aufmerksam gemacht, von diesem an seine Ehefrau wegen der nähern Details eines Planes, bei dessen Ausführung »etwas zu holen sei«, gewiesen sein und von Pauline Moltin den Namen Lackner erfahren haben will, und daß die letztere ihm bemerklich gemacht habe, man müsse den Lackner kalt machen, um seines Geldes habhaft zu werden. Pauline selbst läßt sich hierüber folgendermaßen vernehmen: »Bei seinem ersten Besuche sagte Schmul zu mir: »Es soll bei einem Mann, den du kennst und der in der Langstraße wohnt, etwas zu holen sein.« Ich merkte gleich, daß er nur Lackner meinen könne und sagte ihm daher zuerst nichts. Erst wie er noch einmal davon zu sprechen anfing, sagte ich: »Lackner hat wol Geld, aber man kann es ihm nicht so leicht abnehmen, er trägt die Schlüssel immer bei sich.« Es wurde gleich von Kaltmachen gesprochen, und zwar will ich es gern auf mich nehmen, daß ich zuerst davon gesprochen; wir dachten gar nicht daran, daß wir auch auf andere Weise zu dem Gelde kommen könnten. Das Geld brauchten wir, weil ich von meinem Manne loskommen wollte und Schmul mir versprochen hatte, mich von meinem Manne zu befreien . Schmul wollte nach verübtem Morde nach Petersburg ziehen; erst sollte Lackner und darauf mein Mann ermordet werden und nachdem wollten wir beide Reval verlassen, ich wollte nach Riga ziehen. Mein Wunsch war, daß mein Mann kalt gemacht werden sollte, und nur, damit ich von ihm loskäme, ging ich auf die Idee, Lackner zu ermorden, ein. Ich konnte meinen Mann nicht leiden, er trinkt und ist mir widerlich.« Als ihr vom Gerichte vorgehalten wurde, daß nach Schmul's Behauptung nur im Scherz von der Ermordung ihres Mannes gesprochen worden, die Hauptabsicht aber immer auf die Ermordung Lackner's gerichtet gewesen sei, blieb sie dabei, daß die Ermordung Lackner's nur die Mittel habe darbieten sollen, um nach Beiseiteschaffung ihres Mannes davonziehen zu können. Im ersten gerichtlichen Verhöre fügte sie noch hinzu: »Wir haben nicht ordentlich über die Sache nachgedacht, sonst hätten wir wol eingesehen, daß wir Lackner, auch ohne ihn zu ermorden, hätten bestehlen können. Ich wollte von den Sachen nichts haben, weil die andern aber allerlei Kleider nahmen, eignete ich mir auch diverse Sachen an. Ich wollte, sobald ich von meinem Manne befreit worden, eine Stelle annehmen, ich brauchte also kein Geld. Jetzt, wo ich die Sache genauer bedenke, sehe ich ein, daß wir furchtbar leichtsinnig gehandelt haben.« Und zum Schlusse: »Ich habe die Ermordung des Herrn Lackner nur deshalb geschehen lassen, weil ich so hoffte, von meinem Manne loszukommen. Das ist die reine Wahrheit und dabei werde ich bis an mein Lebensende bleiben, selbst wenn ich auch noch 10 Jahre hindurch über diese Sache befragt werden sollte.« Indessen sollte trotz dieser am 25. November so bestimmt und bündig, ja mit einer gewissen Emphase abgegebenen Erklärung schon am 2. December ein Widerruf erfolgen und zwar gerade in Betreff des Punktes, welcher uns hier beschäftigt. Vom Gerichte auf das ernsteste und eindringlichste zum Bekenntnisse der Wahrheit ermahnt, erwiderte sie, ihr frühern Aussagen seien bis auf Einen Punkt völlig richtig, sie habe wol bisher ihren Mann schonen wollen, jetzt sei es ihr aber mehr darum zu thun, ihr Gewissen völlig freizumachen, ihr Mann habe auch schon vor der That um die Ermordung Lackner's gewußt, er selbst habe mit ihr am Montage vor dem Morde davon gesprochen und namentlich zu ihr gesagt: »Wenn man den Lackner ermordet, so kommt man auf einmal zu viel Geld und kann dann von hier für immer wegziehen.« Er habe gewußt, daß sie mit Lackner ein Verhältniß gehabt, und habe zuerst die Idee von seiner Beraubung und Ermordung ausgesprochen. Daß er an der That theilnehmen wolle, habe er nie gesagt, er habe aber Schmul zu ihr geschickt, und mit dem sei alsdann die Ausführung verabredet worden. In der That sei Lackner nur des Geldes wegen ermordet worden, sie und ihr Mann hätten sich geirrt, indem sie Lackner für viel reicher gehalten. Der Grund, weshalb sie den Schmul und Weinberg am Morgen nach dem Morde überredet habe, ihrem Manne zu sagen, daß bei Lackner nur 3½ Rubel gefunden worden, sei der Wunsch gewesen, ihren Mann zu betrügen. Ihr Mann habe ihr gerathen, nichts einzugestehen, weil sie dann zwar lange werde sitzen müssen, schließlich aber doch freikomme. Da sie von Kindheit an ein hartes Herz habe, so sei es ihr möglich gewesen, alles zu leugnen, die Ermahnungen der Richter jedoch hätten sie schließlich veranlaßt, die Wahrheit zu bekennen . Nach kurzer Pause fuhr die Inquisitin in ihrem Bekenntnisse also fort: »Die von mir bei meinem letzten Verhör erwähnte Ermordung meines Mannes war ein Scherz und nur ganz flüchtig von mir mit Schmul besprochen worden. Wir gingen auf Geld aus; daß bei Lackner so wenig Geld zu finden sei, hatten wir nicht erwartet. Zuerst ging ich auf den Vorschlag, Lackner zu ermorden, nicht ein und sagte zu meinem Manne: »Er ist ein guter Mensch«, wie mein Mann aber den Schmul zu mir schickte, ging ich endlich auf den Plan ein.« Schließlich betheuerte sie eindringlichst, daß sie jetzt alles der Wahrheit gemäß bekannt, und erklärte, es thue ihr sehr leid, neulich so gelogen zu haben; sie habe sich aber geschämt zu sagen, daß sie Lackner ermordet hätten, um Geld zu rauben, deshalb sei es ihr leichter geworden, die zuerst erzählte Geschichte zu erfinden. Auf die Frage endlich, was sie habe beginnen wollen, falls bei Lackner viel Geld gefunden worden wäre, erwiderte sie: »Darüber habe ich eigentlich noch gar nicht nachgedacht. Vielleicht, daß ich meinem Manne einen großen Theil des Geldes gegeben und mich dann von ihm geschieden hätte . Ich habe sehr leichtsinnig gehandelt und daher über nichts genauer nachgedacht; die Folgen des schrecklichen Verbrechens habe ich gar nicht bedacht. Nur des Geldes wegen haben wir den schrecklichen Mord ausgeführt und gar nicht bedacht, daß wir vielleicht auch auf andere Weise hätten zu dem Gelde gelangen können .« Es liegt Grund genug zu der Annahme vor, daß die Verbrecherin in ihrem ersten Verhöre nicht die volle Unwahrheit, in ihrem zweiten nicht die volle Wahrheit gesagt habe. Welches Motiv konnte sie zur Schonung gegen ihren Mann bewegen, gegen den Mann, den sie haßte, der ihr widerlich war, von dem sie auf jede Weise loszukommen trachtete? Scheute sie selbst vor dem Gedanken an einen Mord nicht zurück, um sich von dem Lästigen zu befreien, welcher Grund konnte sie bestimmen, ihre Schuld durch eine Lüge um seinetwillen zu vergrößern? Nach des Mannes eigener Aussage ist seine Ehe mit der Pauline keine glückliche gewesen. Und konnte unter Leuten dieses Schlages überhaupt auch nur von einem leidlichen Verhältnisse die Rede sein? Er in Laster und Verbrechen alt geworden, sie in einer sittlich verpesteten Atmosphäre aufgewachsen und systematisch zur Prostitution und zum Verbrechen erzogen, er nach Befriedigung seiner Lüste an dem kaum zur Reife gelangten Mädchen, ohne Liebe für seine Frau, sie ohne Subsistenzmittel zurücklassend und in vagirender Lebensweise einem unsichern Erwerbe nachgehend, sie verlassen und preisgegeben von ihrem Manne, ganz auf sich selbst angewiesen, der Prostitution theils aus Neigung, theils aus Noth sich hingebend – was hätte sie dazu bewegen sollen, einen solchen Mann zu schonen? Sicher war es die Wahrheit, wenn sie im ersten Verhöre aussagt: »Mir wäre es ganz gleichgültig, ob mein Mann mit bestraft wird, ich kann ihn nicht leiden und würde gewiß nicht zu seinen Gunsten aussagen.« Nichts spricht dafür, daß der Plan zur Ermordung des Lackner von Moltin ausgegangen sei. Mochte er auch wissen, oder doch ahnen, daß Lackner die Gunstbezeigungen seines Weibes mit ihm theilte, über eine verhältnißmäßig so noble Passion, wie die Eifersucht, war er längst hinaus. Von Geldgier war er gewiß nicht frei, möglich auch, daß er Lackner für reich hielt, daß er meinte, dieser sei der rechte Mann, bei dem sich, um in der Sprache Schmul's zu reden, etwas Erkleckliches holen lasse, möglich, ja nach Schmul's Aussage sogar wahrscheinlich, daß er diesem Gedanken Worte gegeben – der Plan der Ermordung Lackner's selbst hat seinen Ursprung in Moltin's Seele nicht. Da Schmul nur als ausführendes Organ uud Weinberg vollends blos als Werkzeug in Betracht kommt, so bleibt als Anstifterin keine andere als Pauline übrig. Es fehlte seinerzeit nicht an Stimmen, welche der Sache eine romantische Färbung geben wollten, indem sie behaupteten, Eifersucht, verschmähte oder verrathene Liebe wären bei der Moltin die Triebfedern zum Verbrechen gewesen. Nach dem Ergebnisse der Untersuchung aber ist diese Annahme unbedingt zurückzuweisen. Keine einzige Aeußerung der Inquisitin weist darauf hin, daß sie Lackner wirklich in Liebe zugethan gewesen ist. Das Aufkeimen einer leidenschaftlichen Liebe zu einem bestimmten Individuum im Herzen einer Hetäre gehört, so selten es auch vorkommen mag, allerdings nicht zu den Unmöglichkeiten. Allein in unserm Falle findet sich keine Spur davon. Vielmehr erwähnt Pauline gelegentlich eines auch ihr zu Ohren gekommenen Gerüchts, daß Lackner noch ein anderes Liebesverhältniß gehabt habe, der Name der betreffenden Person sei ihr aber nicht bekannt gewesen. Sie fügt hinzu, mit Lackner habe sie nie darüber gesprochen, denn eifersüchtig sei sie nicht gewesen. Wären Eifersucht oder der aus verrathener Liebe entspringende Haß die Beweggründe ihres verbrecherischen Handelns gewesen, sie hätte mit diesen Motiven vor den Richtern zu prunken sicherlich nicht unterlassen. Da hiervon in ihren Auslassungen vor Gericht nicht die mindeste Andeutung zu finden ist, da ferner auch sonst es an jeglichem Anhaltspunkte für die in dieser Richtung aufgestellte Hypothese gebricht, so konnte nur die allgemein verbreitete Vorliebe für pikante und romanhafte Episoden in Criminalfällen dazu führen, den Charakter der Verbrecherin mit einem Zuge zu bereichern, der ihm sicherlich ganz fremd war. Haben wir es also mit einem Act leidenschaftlicher Rache nicht zu thun, in welchen geheimen Falten des Herzens sollen wir nach einem Beweggrunde forschen, der zur Erklärung eines so scheußlichen Verbrechens auch nur einigermaßen ausreicht? Gewinnsucht allein war es nicht – sonst hätte sie nicht ihren Genossen alles bei Lackner vorgefundene Geld überlassen. Ebensowenig war es blos der Wunsch, von ihrem Manne befreit zu sein, wozu Geld allerdings kein ungeeignetes Mittel darbot. Hätte sie dieses Ziel verfolgt, ihr keineswegs schwaches Combinationsvermögen hätte ihr sagen müssen, daß sie dasselbe auch ohne die Ermordung Lackner's hätte erreichen können, und einen Mord sucht doch auch der verhärtetste Bösewicht, schon um seiner strafrechtlichen Folgen willen, wenn es irgend angeht, zu vermeiden. Der Wunsch nach völliger Freiheit mag den verbrecherischen Gedanken der Beraubung Lackner's erweckt haben, die Vollendung des Verbrechens selbst in der Art, wie es geschehen, erklärt sich dadurch nicht. Beachten wir vor allem das Naturell der Verbrecherin, ihren Lebensgang und die Mächte, welche während desselben Einfluß auf sie ausgeübt haben. Ihrer eigenen Aussage verdanken wir die Kenntniß von der Thatsache, daß sie »von Kindheit auf ein hartes Herz gehabt«. Die Verhältnisse, welche sie in ihrer Jugend umgaben, waren nicht dazu angethan, dieses harte Herz zu erweichen und mildern Empfindungen zugänglich zu machen. Es war eine von den verderblichsten Miasmen durchwehte Luft tiefster moralischer Versunkenheit, in der sie heranwuchs, deren vergiftendem Einflusse sie von Kindheit an preisgegeben war. Nichts berührte sie, was die bessern Keime in ihrer Seele zu entwickeln und die in ihr vorhandenen bösen Elemente zu besiegen vermocht hätte. Die Mutter, ein auf der tiefsten Stufe sittlicher Verkommenheit stehendes Weib, sah in ihrer Tochter nur einen Gegenstand, dessen Verwerthung ihr die Mittel versprach, dem Laster des Trunks, dem sie nach einem liederlichen Lebenswandel im höchsten Grade ergeben war, nach Gefallen zu fröhnen. Die gefällige äußere Erscheinung der Tochter schien eine ergiebige Quelle für diese Zwecke werden zu sollen. Kaum zur Reife gelangt, wurde sie das Opfer eines wollüstigen Menschen. Ihre frühzeitige Schwangerschaft, die Verwickelung in eine Diebstahlsaffaire, die Niederkunft im Gefängnisse, schließlich die Ehe mit ihrem Verführer – alle diese Umstände bewirkten, daß sie, als sie mit 17 Jahren aus dem Gefängnisse ins Leben trat, gegen jeden sittlich veredelnden Einfluß fast völlig abgestumpft war. Ein Beweis dafür die Fortsetzung ihres unsittlichen Lebenswandels. – Nur ein von Grund aus schlechtes Naturell, verbunden mit den Einwirkungen eines derartigen Lebensganges, vermögen den hohen Grad der Verstocktheit und Herzenshärtigkeit zu erklären, wie er uns in der Vorbereitung und Verübung des Verbrechens sowie in dem spätern Verhalten der Missethäterin in wahrhaft erschreckender Weise entgegentritt. Keine Aufregung, keine Erschütterung ist an ihr zu bemerken, sie bleibt kalt, während die Männer der Leiche nicht in die Augen sehen können. Keine Spur der Reue, nicht einmal der nahe liegende Versuch, Anwandlungen von Reue um ihres eigenen Vortheils willen zu heucheln, im Gegentheil völlige Ruhe, unbekümmerter, geradezu schamloser Gleichmuth, ja eine ganz unerklärliche, gewissermaßen objective Heiterkeit während des ganzen Verlaufes der Untersuchung, als handle es sich nicht um ihre eigene, sondern um die Missethat eines Dritten. Nur wo ihre Eitelkeit empfindlich berührt wird, scheint die Scham einmal aufzuflackern und infolge der verletzten Eitelkeit auch ein gewisses vorübergehendes Bedauern, daß es so elend mit ihrer Sittlichkeit bestellt gewesen sei. »Ich wollte neulich hinfallen«, sagte sie im Verhöre, »wie eine Dame, bei der ich früher genäht habe, mir auf dem Transport ins Gefängniß entgegenkam. Ich habe früher auch mit guten Leuten zu schaffen gehabt, habe auch zu zeiten zur Kirche gehen wollen, mein Mann hielt mich aber immer davon ab.« Nicht Mangel an Einsicht war die Quelle ihres Gleichmuthes, ihrer Sorglosigkeit. Sie war sich im Gegentheil völlig klar über das begangene Unrecht und dessen Strafwürdigkeit, denn ausdrücklich bekannte sie, es sei ihr Wohl bewußt, daß sie sich gegen das fünfte und sechste Gebot schwer versündigt habe. Allein, wenn sie auch ihr Unrecht erkannte, so zeigte sie doch weder ein lebhaftes Bedauern über die von ihr begangene That, noch regte sich in ihr ein Gefühl von Buße. Davon hielten sie ab nicht nur die gänzliche Unempfänglichkeit gegen die Schrecknisse eines aufgestörten Gewissens, ihre bis zur äußersten Grenze getriebene Verstocktheit, sondern – wohl zu merken, ein unerhörter Grad von Leichtsinn . Diese Factoren zusammen waren es, welche offenbar zu einer vollständigen Ertödtung des Gewissens bei der Verbrecherin geführt haben, und in diesem todten Gewissen, in diesem erstorbenen Herzen wird es leichter sein, die verbrecherischen Gedanken aufzuspüren, welche in ihrer Ausbildung zur Verübung des Mordes führten. In der »Actenmäßigen Darstellung merkwürdiger Verbrecher« von Anselm von Feuerbach Bd. 2, VI. Fall: » Katharina Maier , Raubmörderin und vorsätzliche Brandstifterin.« ist ein Fall verzeichnet, in welchem ein liederliches junges Mädchen von 23 Jahren ohne erhebliche Veranlassung einen Raubmord an einer alten Bettlerin begeht, und um die Spuren desselben zu verdecken, das von ihr bewohnte Haus in Brand steckt. In ihrem Charakter finden sich manche der Pauline Moltin verwandte Züge. Sie ist arbeitsam, gutmüthig, von einem starken Hange zur Sinnlichkeit, daher der Prostitution mehr zur Befriedigung ihrer Begierde, als aus Gewinnsucht sich hingebend, dabei aber leichtsinnig, höchst leichtsinnig und von einer Heiterkeit, die sie während der Untersuchung ebenso ungetrübt beibehielt wie die Moltin ihre gute Laune. Das gegen diese Person gefällte Todesurtheil wurde vom Landesherrn in Erwägung, daß diese als ungewöhnlich leichtsinnig geschilderte Verbrecherin weniger aus Bosheit als aus Leichtsinn, Unüberlegtheit und Unbesonnenheit in die ihr zur Schuld liegenden Verbrechen gefallen ist, aus Gnade in Kettenstrafe gemildert. Obgleich nun Feuerbach diese Begnadigung als vollständig unlogisch einer scharfen Kritik unterzieht – denn ein vorsätzliches Verbrechen aus Leichtsinn reime ebenso wenig zusammen als ein fahrlässiges Verbrechen aus Vorsatz oder ein überlegtes Verbrechen aus Unüberlegtheit, ein mit Besonnenheit beschlossener und ausgeführter Mord aus Unbesonnenheit – und entschieden betont, daß der Leichtsinn einer Person ihrem entschiedenen rechtswidrigen Vorsatze nicht zur Entschuldigung oder Milderung der Schuld gereichen könne, so nimmt er andererseits doch nicht Anstand, den übermäßigen Leichtsinn der Katharina Maier als Hauptquelle der von ihr begangenen Verbrechen zu bezeichnen. Manches, was er darüber sagt, ist dem vorliegenden Falle wie angepaßt. »Der Leichtsinnige ist meistens heiter, vergnügt, lustig, weil er, für das gegenwärtig Angenehme vorzüglich gestimmt, weder in der Vergangenheit noch in der Zukunft, mithin ohne Sorgen blos für das Heute lebt. Feindselige Neigungen, Affecte und Leidenschaften, als Haß, Rachsucht, Neid und dergleichen, da sie düsterer, unangenehmer Natur sind, finden in seinem Gemüthe keinen sichern Boden, um in demselben fest einzuwurzeln; wird aber was immer für eine Gemüthsbewegung oder Begierde in ihm geweckt, so wird diese wie ein Wirbelwind ihn fassen und dann, entweder nur Staubwolken aufregend, oder auch wild verheerend schnell vorüberziehen. Geben ihm seine Neigungen und äußere Umstände keinen Anlaß zum Bösen, so ist er bei der in ihm vorherrschenden heitern Stimmung, und weil fremdes Vergnügen angenehm auf ihn selbst zurückwirkt, gegen andere gefällig, zuvorkommend und, zumal weil er die Zukunft nicht bedenkt, wohlthätig, vielleicht bis zur Verschwendung; aber schlägt einmal die Stunde der Versuchung, so ist er im Bösen um so ärger, je mehr sein den Eindrücken der Gegenwart lebhaft hingegebenes Gemüth allen ernsten Betrachtungen, allen Erwägungen der Folgen, allen Abmahnungen des Gewissens und dergleichen entweder leichtfertig vorauseilt oder dieselben muthwillig von sich stößt.« Wer wird nicht durch diese Worte aufs lebhafteste an die Verbrecherin erinnert, die uns im Augenblicke beschäftigt? Ist es nicht ein leuchtender Beweis für die allgemein gültige Wahrheit des von dem großen Criminalisten mit feiner psychologischer Kenntniß gezeichneten Seelenbildes, daß nach mehr als vierzig Jahren in einer Mörderin dieses Bild fast mit Porträtähnlichkeit uns wiederum entgegentritt? Und paßt es nicht Wort für Wort auf unsern Fall, wenn Feuerbach weiter sagt: »An einem Verbrechen aus bösem Vorsatze hat der Charakter des Leichtsinnigen insofern seinen Antheil, als derselbe mit allen abhaltenden Rücksichten schnell fertig wird, eine Missethat gern ebenso leicht nimmt wie eine Gutthat, und über die Schranken des Gewissens, des Rechtes und der Menschlichkeit ebenso kecken Muthes hinwegspringt, wie er auch in gleichgültigern Dingen sich über alles leicht hinwegsetzt, was ihm nun jetzt einmal nicht gefällt.« Gewiß, den größten Antheil an dem verbrecherischen Entschluß, an der Vorbereitung und Ausführung des Mordes hat bei Pauline Moltin ihr schrankenloser Leichtsinn gehabt. Nur ein Leichtsinn allerhöchsten Grades, unterstützt von einer Herzenshärte und Fühllosigkeit ohnegleichen konnte zu der sonst unerklärlichen Wahl eines Mittels führen, dessen Scheußlichkeit in so gar keinem Verhältnisse zu dem erstrebten, geschweige denn dem erreichten Zwecke steht. Aber welches war denn das erstrebte Ziel? Versuchen wir es, dasselbe von den gewonnenen Anhaltspunkten aus zu fixiren. Bei dem intimen Umgange Paulinens mit Lackner konnte ihr nicht entgangen sein, daß das von ihm geleitete Geschäft einen ansehnlichen Umfang hatte. Nahe lag ihr also die Vermuthung, daß in einem solchen Geschäfte viel Geld einlaufen und sich demnach unter Lackner's Verschluß namhafte Summen befinden müßten. Daß solche Combinationen sie beschäftigt haben, erhellt aus dem Raubzuge, den die Verbrecher unter Paulinens Anführung nach vollbrachtem Morde in das Geschäftslocal unternahmen, um die Kasse zu plündern. Wir werden demnach in der Annahme nicht irren, daß Pauline den Lackner im Besitze ansehnlicher Summen wähnte. Ihre Lebenslage unmittelbar vor Verübung des Verbrechens war keine erfreuliche. Von ihrem Manne empfing sie kaum eine Unterstützung, mußte ihm vielmehr hier und da mit kleinen Gaben helfen. Die Fessel, welche ihr das eheliche Verhältnis trotz aller Misachtung desselben von ihrer Seite doch immerhin noch anlegte, war ihr unbequem und mochte ihr im Augenblicke gerade besonders drückend erscheinen, wo der ihr persönlich widerliche Mann nach längerer Abwesenheit zurückgekehrt war und sich ohne bestimmte Beschäftigung, ohne festen Erwerb, bei ihr einquartiert hatte. »Der Leichtsinnige hofft leicht und viel.« Wer weiß, welche Luftgebäude Pauline sich für die Zeit zusammensetzte, wo sie des verhaßten Mannes ledig und, zu keiner Rücksichtnahme mehr gezwungen, ihr Glück in der Welt versuchen konnte. Doch mußte sie sich sagen, daß weder das eine noch das andere, weder die Befreiung von dem Manne, noch ein abenteuernder Zug in die Welt ohne reichliche Geldmittel sich bewerkstelligen lassen würde. Da lag die Ideenverbindung mit den Summen, über welche Lackner nach ihrer Meinung verfügte, nahe. So weit gestaltet sich die Sache ganz natürlich. Ebenso erklärlich wie der Wunsch, sich von dem lästigen Manne zu befreien, ist die Erwägung, daß es zu seiner Zufriedenstellung sowie zur Begründung einer neuen, glänzenden Existenz größerer Mittel bedürfe, die auf gewöhnlichem Wege nicht herbeizuschaffen waren. Wo fanden sich diese Mittel? Sie antwortete sich selbst: bei Lackner. Ihrem Manne mochte sie Andeutungen über die ins Auge gefaßte Geldquelle gemacht, vielleicht ihn auch veranlaßt haben, nach einem Gefährten sich umzuschauen; ihn allein erachtete sie offenbar der zu vollführenden Aufgabe nicht gewachsen. Der Zufall führt ihm Schmul in den Weg, den er als einen verwegenen, den Conflict mit dem Strafgesetz nicht scheuenden Menschen kennt. Er läßt die nöthigen Andeutungen fallen und weist Schmul im übrigen an seine Frau. Durch die Mittheilung an Schmul ist der verbrecherische Plan so weit gediehen, daß es gilt, über die Art und Weise seiner Ausführung zu bestimmen. Es entsteht die Frage, wie sich in den Besitz des erhofften Geldes setzen? Hierbei fällt ein grelles Licht auf die Herzenshärte sowol wie auf den Leichtsinn der Verbrecherin. Hier bewahrheiten sich die oben citirten Worte Feuerbach's: – » Der Leichtsinnige springt über die Schranken des Gewissens, des Rechtes und der Menschlichkeit ebenso kecken Muthes hinweg, wie er auch in gleichgültigern Dingen sich über alles leicht hinweggesetzt, was ihm nun einmal nicht gefällt .« Dem ersten leichten Nachdenken bot sich bei dem sichern Verschlusse des Hauses, des Geschäftslocals und der Kasse selbst Gewalt gegen die Person Lackner's als der sicherste, rascheste und bei dem vertrauten Verhältnisse der Moltin zu ihm auch der bequemste Weg dar. Was kümmerte es sie, ob dabei ein Menschenleben hingeopfert wurde, ob dieses Leben einer Person gehörte, die ihr nahe stand, die ihr vielfache Beweise freundlicher Gesinnung und Theilnahme gegeben, der sie selbst Zuneigung geheuchelt? Sie blieb bei dem einmal gewählten Mittel trotz des von seiten Schmul's erhobenen Einspruchs, weil es raschen und sichern Erfolg verhieß. Wozu erst sich den Kopf zerbrechen und Zeit verlieren, um auf ein Mittel zu sinnen, das ohne Blut zum Ziele führte? Kam es denn auf eine solche Kleinigkeit wie ein Menschenleben an? Mit Grund läßt sich behaupten, daß der Gedanke, durch die Ermordung Lackner's zum Gelde zu gelangen, zuerst in der Unterredung mit Schmul aufgetaucht ist. Die von seiner Seite erhobenen Bedenken waren leicht besiegt, denn offenbar war es ihm Ehrensache – wie ja jeder Verbrecher einen gewissen point d'honneur an irgendeiner verkehrten Stelle seiner Seele zu bewahren pflegt – im verbrecherischen Muthe einem Frauenzimmer nicht nachzustehen. Rasch wie der Entschluß war auch die Ausführung, zu weiterm Ueberlegen war keine Zeit. So fiel Lackner einem unerhörten Leichtsinne zum Opfer, der in seinem Frevelmuthe sogar das Nachdenken darüber für überflüssig hielt, ob nicht die erhofften Schätze auch ohne Opferung eines Menschenlebens zu erlangen seien. Mit dieser Erklärung stimmt auch das Verhalten der Moltin nach dem Verbrechen und während der Untersuchung überein. Ihre Hoffnung wurde getäuscht. Die erwarteten Summen fanden sich nicht vor. Die Beute war vielmehr eine so geringe, daß sie den beiden Männern als Blutlohn überlassen bleiben mußte. Was sollten ihr auch die wenigen Rubel, ihre Pläne konnten mit so geringen Mitteln nicht gefördert werden. Mit der Gutmüthigkeit des Leichtsinns überließ sie ihren Genossen das Geld, mit der Gedankenlosigkeit des Leichtsinns nahm sie, da die andern sich versorgten, auch etwas mit, vergaß sogar nicht, angesichts der blutenden entstellten Leiche den Thee aus der Theedose in ihr Taschentuch zu schütten, nur ganz dem Augenblicke und seinen Eingebungen hingegeben. »Der Leichtsinnige grämt sich nicht, wenn seine Hoffnungen scheitern.« So auch Pauline. Sie klagt und jammert nicht, daß das erstrebte Ziel verfehlt ist, sie zeigt keine Reue über das vergeblich vergossene Blut. In ruhiger Heiterkeit begibt sie sich, ihr Bündel unter dem Arme, nach Hause. Das Geschehene kümmert sie ebenso wenig wie seine etwaigen Folgen. Die eben wiedergegebene Auffassung steht allerdings im Widerspruche zu der von der Moltin im zweiten Verhöre gemachten Aussage. Darin bezeichnete sie ihren Mann als den intellectuellen Urheber, den Anstifter des Verbrechens. In seinem Kopfe sei die Idee von der Beraubung und Ermordung Lackner's entstanden, er habe zuerst dieser Idee Worte geliehen. Diese Aussage charakterisirt sich jedoch als unwahr. In der Zeit zwischen dem ersten und zweiten gerichtlichen Verhöre – sieben Tage – war die Verbrecherin durch fortgesetzte Ueberlegung in der Einsamkeit des Gefängnisses offenbar zu dem ganz richtigen Schlusse gelangt, daß sie durch eine Veränderung ihrer Taktik ihre Lage vielleicht verbessern könne. Im ersten Verhöre hatte sie rückhaltslos die Hauptschuld auf sich genommen und ihren Mann von aller Schuld, ja sogar von der Mitwissenschaft am Verbrechen freigesprochen. In diesem Geständnisse, soweit es ihre eigene Betheiligung betrifft, meinen wir Spuren jenes Leichtsinns wiederzufinden, welcher Lackner so verderblich werden sollte. Es entbehrt dasselbe jeglichen sittlichen Werthes, da es nicht durch Reue dictirt war; ebenso wenig dürfen wir es als ein Ergebniß des Erlahmens der Widerstandskraft gegen die lastende Wucht der gegen sie sich ansammelnden Beweise ansehen, denn, wie schon oft bemerkt, bewahrte sie ihre Ruhe, ihre Kälte und den gefaßten Muth bis zuletzt. Wohl aber manifestirt sich in diesem Geständnisse die ganze Sorglosigkeit eines vollendeten Leichtsinns, welcher, wie alle unangenehmen und bösen Gedanken, so auch den Gedanken an die persönlich verderblichen Folgen eines begangenen Verbrechens sich aus dem Sinne schlägt. Nachdem durch das theilweise Eingeständniß in der Voruntersuchung die schützenden Schranken des Leugnens einmal durchbrochen waren, mochten sie auch ganz fallen. Ins Gefängniß zurückgekehrt, wurde sie durch die Einsamkeit und den Mangel an Beschäftigung fast mit Nothwendigkeit zu dem Ueberschauen und vielleicht auch Ueberdenken ihres Verhaltens in diesem ersten Verhöre geführt. Dabei mußte sich ihr zunächst die Frage aufdrängen: Warum hast du zu deinem eigenen Nachtheile ausgesagt? Ihre nicht geringe Eitelkeit mochte gegen den Gedanken reagiren, daß sie durch ihr ohne zwingenden Grund abgelegtes Geständniß verwerflicher erscheine als ihre Genossen, vor allem aber konnte sie wohl erkennen, daß ihre Schuld im Lichte ihrer eigenen Darstellung ein schlimmeres Ansehen gewinnen und demnach sie auch eine verhältnißmaßig härtere Strafe treffen werde. Diese Erwägungen etwa mögen die Veranlassung zu der Veränderung ihrer Aussage im zweiten Verhöre gewesen sein. Galt ihr Mann als der intellectuelle Urheber und Anstifter des Verbrechens, so erschien ihre Handlungsweise in einem weit mildern Lichte. Sie war alsdann die Verführte, die, den bösen Einflüsterungen ihres Gatten nachgebend, nicht aus eigenem Antriebe zur Verbrecherin geworden war. In dieser für sie augenscheinlich viel vortheilhaftern Position verharrte sie bis ans Ende. Es liegt aber kein Grund vor, ihr Glauben zu schenken. Das von ihr selbst angeführte Motiv für das angebliche Abweichen von ihrer ursprünglichen Darstellung, daß sie nämlich ihren Mann habe schonen wollen, verdient angesichts dessen gar keine Beachtung, daß einmal in ihrem von Haß und Widerwillen erfüllten Verhältnisse zu ihrem Manne durchaus keine Veranlassung zu einer derartigen Rücksichtnahme sich entdecken läßt, und sodann nach allem, was wir von August Moltin wissen, nicht die geringste innere Wahrscheinlichkeit dafür vorliegt, daß er als geistiges Haupt, als Leiter der zum Complot verbundenen Verbrecher den Mordanschlag ausgesonnen habe. Alles spricht vielmehr dafür, daß Moltin seiner Gattin und Schmul gegenüber eine untergeordnete Stellung eingenommen hat und von ihnen nicht einmal würdig erachtet worden ist, in ihre intimsten verbrecherischen Plane eingeweiht zu werden. Wo endlich fände sich, falls die Bezichtigung Moltin's durch seine Ehefrau begründet wäre, die Erklärung dafür, daß Schmul, dessen Bekenntniß nächst demjenigen des Weinberg den meisten Glauben verdient, nicht die gleiche Anklage wider den Moltin erhebt? Mit einem Worte sei schließlich noch des angeblich zwischen Pauline und dem Schmul gleichfalls ventilirten Planes einer nachfolgenden Ermordung des August Moltin erwähnt. In Betreff dieses Punktes hatte die Pauline in ihrem ersten Verhöre ausgesagt, Schmul hätte ihr versprochen, sie von ihrem Manne zu befreien, erst habe Lackner und darauf ihr Mann ermordet werden sollen; bezeichnet aber in ihren spätern Auslassungen die Ermordung ihres Mannes nur als einen Scherz. Hiermit stimmt die Aussage des Schmul überein, welcher auf die Klage der Moltin, daß sie von ihrem Manne nicht loskommen könne, nur im Scherz zu ihr gesagt haben will, er werde ihren Mann in den Brigittenschen Bach werfen. Im Ernst sei über diesen Gegenstand von ihnen nicht geredet und das Gespräch auch gleich abgebrochen worden. Weinberg, über den in Rede stehenden Punkt befragt, hat geantwortet, es sei ihm so erinnerlich, als ob die Moltin, während sie auf Lackner warteten, zu Schmul gesagt habe, sie möchte gern von ihrem Manne getrennt werden. Was Schmul darauf geantwortet, wisse er nicht. Hiernach läßt sich nicht annehmen, daß von der Ermordung Moltin's im Ernst die Rede gewesen ist. Die Unbedachtsamkeit, welche die Aussage der Pauline Moltin im ersten Verhör überhaupt charakterisirt, macht es erklärlich, daß sie kein Gewicht darauf legte, die Bedeutung der zwischen ihr und Schmul über die Beseitigung ihres Mannes gewechselten Worte durch den Zusatz, sie seien nur im Scherz gesprochen worden, auf ihr richtiges Maß zurückführen. Im zweiten Verhöre dagegen, wo es ihr darauf ankam, sich soweit als möglich in der Meinung der Richter zu rehabilitiren, war es natürlich, daß sie nicht unterließ, ihren frühern bezüglichen Depositionen jene Ergänzung hinzuzufügen. Wenn die Anstiftung und Verübung des Verbrechens in Vorstehendem auf den Leichtsinn als eine hervorragende Gemüthseigenschaft der Moltin zurückgeführt worden ist, so hat damit kein die Strafbarkeit der Inquisitin mildernder Umstand ans Licht gezogen werden sollen. Nach dem Maßstabe rechtlicher sowol wie sittlicher Beurtheilung erscheint dieselbe vielmehr erhöht durch das auffallende Misverhältniß des begangenen grauenvollen Verbrechens zu dem unbedeutenden Zwecke, welcher dadurch erreicht werden sollte. »Wer«, um wiederum Feuerbach's Worte zu gebrauchen, »ebenso leicht muthig eine Missethat verübt, als leichtfertig der Beweggrund war, welcher ihn dazu bestimmte, erscheint nicht blos als ein Verbrecher, sondern zugleich als ein Bösewicht. Denn bei diesem hat der rechtswidrige Vorsatz den Charakter einer muthwilligen Bosheit. Er bekundet ein Gemüth, welches für das Gute und Rechte gleichgültig, gegen alles, was in einem Menschen Verbrechen widerredet – sobald es mit den leisesten Gelüsten in Widerspruch geräth, taub und unempfänglich ist, und wenngleich noch so laut die warnenden Geister befehlend, drohend, bittend sich in ihm vernehmen lassen, diesen im frechen Muthwillen kaltblütig den Rücken zukehrt, um, gleichsam nur spielend, weil es ihm nun einmal so gefällt und bequem ist, mit frevelnder Hand zu gewinnen, was kaum der Mühe einer verbrecherischen Arbeit lohnt. Durch solche Gemüthsbeschaffenheit, – welche einerseits die nichtswürdigste Charakterlosigkeit, andererseits die gefährlichste Gleichgültigkeit und Verachtung alles desjenigen in sich schließt, was sonst den Menschen in den Schranken der Pflicht und der äußern Ordnung hält, – wird also die Bosheit eines verbrecherischen Vorsatzes nicht gemildert, sondern gesteigert.« In diesen Worten treten in besonderer Schärfe auch die die Strafbarkeit unserer Inquisitin erhöhenden Momente hervor. Nur diejenige Sorte von Humanität, welche in dem Verbrecher einen Patienten und in der verbrecherischen Handlung nur die Aeußerung eines krankhaften Zustandes erblickt, kann in der Gemüthseigenschaft des Leichtsinns einen Strafmilderungsgrund finden wollen. Der psychologische Nachweis der Motive, von denen Schmul und Weinberg geleitet worden sind, läßt sich am besten an den grenzenlosen Leichtsinn, welcher, verkörpert in der Person der Moltin, der verbrecherischen Action im vorliegenden Falle die charakterische Signatur verleiht, anknüpfen, denn auch diese beiden Verbrecher handelten mit einer Unbedachtsamkeit und Verblendung, wie sie in den Annalen der Criminalistik selten vorkommen wird. Dem raschen Entschlüsse kam die Ausführung an Schnelligkeit gleich. Keiner hat auch nur einen Augenblick ernsthaft überlegt. Schmul läßt seine Einwendungen gegen die geplante Ermordung sofort fallen, als die Moltin entgegnet, es gehe nicht, Lackner die Schlüssel ohne Gewalt abzunehmen, und Weinberg, offenbar ein schwacher, der Ueberredung leicht zugänglicher Mensch, folgt, geschmeichelt durch das seinem Muthe von dem erprobten Kameraden gespendete Zutrauen, ohne Widerstreben der Verleitung zur Theilnahme am Verbrechen. Bei beiden ist ohne Zweifel die Gewinnsucht ein mächtiger Beweggrund gewesen, denn sie wiegten sich in der Hoffnung auf ansehnliche Beute. Die ganz unbegreifliche, in ihrer Roheit an Bestialität grenzende Sorglosigkeit in der Wahl des Mittels dagegen, um zu dem erhofften Ziele zu gelangen, die vollständige Sorglosigkeit, die sich darin bekundet, daß sie nicht einmal versuchten, die Spuren des Verbrechens zu verwischen und durch vorsichtiges Verhalten der Entdeckung zu entgehen, läßt sich nur durch jenen Leichtsinn erklären, den wir als Charakterzug so manchen Verbrechers, insbesondere aber an der Pauline Moltin zu schildern versucht haben. Die Gebrüder Streicher. (Mord – Krakau.) 1817. Ein ungarischer Gutsbesitzer Namens S. war im Frühling des Jahres 1817 nach Krakau gereist, um daselbst verschiedene Geschäfte zu besorgen, kehrte aber in seine Heimat nicht zurück, sondern war spurlos verschwunden. Einige Zeit darauf machte ein gewisser N. bei der Polizei, die eifrig nach dem Verbleiben des Gutsbesitzers forschte, die Anzeige: Er habe denselben am Abend des 24. März in den offenen Laden der Gebrüder Streicher gehen sehen, und in der Absicht, ihn beim Herauskommen um ein Almosen anzusprechen, auf der Straße gewartet. Der S. sei aber im Streicher'schen Hause geblieben. Er habe sich einmal in den Kopf gesetzt gehabt, daß derselbe ihn beschenken werde, und sei deshalb den Abend und die ganze Nacht hindurch vor dem Laden auf- und abgegangen. Mit Anbruch des Tages habe er sich in ein gerade gegenübergelegenes Schenklokal begeben und bis zum Mittag den Laden unausgesetzt beobachtet. Der S. habe, wie er bestimmt versichern und beschwören könne, das Haus bis dahin nicht wieder verlassen. So unwahrscheinlich diese Erzählung klang, so glaubte die Polizei doch, zu weitern Erkundigungen verpflichtet zu sein, und gelangte dabei zu den überraschendsten Resultaten. Der Zeuge hatte die Wahrheit gesagt, der Gutsbesitzer war wirklich in den Laden gegangen und nicht wieder herausgekommen. Die Gebrüder Streicher hatten ein ansehnliches Getreidegeschäft und standen auch zu jenem Landwirth aus Ungarn seit Jahren in kaufmännischen Beziehungen. Allmählich waren sie ihm für das an sie verkaufte Getreide die Summe von 2000 Gulden schuldig geworden und diese Summe auch schuldig geblieben, obschon sie vielfach gemahnt und sogar mit gerichtlicher Klage bedroht worden waren. Allem Vermuthen nach hatte der unbequeme Gläubiger sie bei seinem letzten Besuche wieder an die Zahlung erinnert. Sie räumten das Schuldverhältniß ein, räumten auch ein, daß dasselbe bestanden habe bis zu dem kritischen Tage, da aber, so behaupteten sie, hätten sie die 2000 Gulden bezahlt und der Gutsbesitzer habe sich mit dem Gelde entfernt. Zum Beweise beriefen sie sich auf eine in legaler Form ausgestellte Quittung, die von den Angehörigen des S. als unzweifelhaft von ihm geschrieben und unterschrieben anerkannt wurde. Sie trug das Datum des 24. März, derselbe Tag, an welchem der Zeuge den S. in den Laden hatte eintreten sehen. Aus den Schriftzügen zogen Sachverständige den Schluß, daß der Schreiber mit zitternder Hand die Feder geführt haben müsse. Im weitern Verlauf der Untersuchung ergab sich, daß die Vermögensverhältnisse der Gebrüder Streicher stark zerrüttet waren, und ferner, daß sie am 24. März fast gar keinen Baarvorrath, geschweige 2000 Gulden in Kasse gehabt hatten. Sie wurden, weil dies alles den Verdacht gegen sie bestärkte, verhaftet und gleichzeitig Gerichtsbeamte abgeordnet, um alle Räumlichkeiten ihres Hauses zu untersuchen. Im Keller zeigten sich etliche Ziegel frisch in den Erdboden eingelegt, so als ob dort vor kurzem gegraben worden wäre. Sie wurden herausgenommen und unter denselben entdeckte man eine ziemlich tiefe Grube, in welcher die Leiche des Gutsbesitzers S. lag. Eine tiefe Wunde am Hinterkopfe hatte den Schädel zertrümmert und den Tod ohne Zweifel herbeigeführt. Als man die Angeschuldigten an die Leiche führte, legten sie ein unumwundenes Geständniß ab. Hiernach war der Gutsbesitzer am 24. März zu ihnen in das Comptoir gekommen und hatte peremtorisch Zahlung gefordert. Sie waren beide allein mit ihm und niemand weiter in der Wohnung. Die beiden Brüder verständigten sich sofort durch Zeichen und halblaute Worte, daß der unbequeme Gläubiger auf die Seite geschafft werden müßte. Der jüngere von beiden forderte ihn auf, mit in den Keller zu gehen, dort wollten sie ihm das Geld einhändigen. Er spiegelte ihm vor, daß sie nicht gern im Comptoir eine so bedeutende Summe aufzählen möchten, weil andere Gläubiger dies erfahren und dann ebenfalls ihre Forderungen geltend machen würden. S. war durch diese Erklärung zufrieden gestellt, und alle drei begaben sich in den Keller. Daselbst angelangt verlangten die beiden Brüder, S. solle ihnen zunächst eine Quittung ausstellen. Er weigerte sich dies zu thun, bevor er befriedigt sei. Nun bedrohten sie ihn mit dem Tode und zwangen ihn dadurch, den Empfangsschein niederzuschreiben. Während er damit beschäftigt war, stellte sich der jüngere Bruder, mit einem schweren Beile bewaffnet, hinter ihn und zerschmetterte ihm, in dem Moment, wo er seinen Namen unter die Urkunde gesetzt hatte, mit einem wuchtigen Schlage den Kopf. Tödlich getroffen sank S. zu Boden und wurde im Keller verscharrt. Die Bekenntnisse stimmten in allen Punkten überein, und die Untersuchung konnte daher bald geschlossen werden. Das Urtheil des Criminalgerichts lautete auf Tod durch den Strang für beide Inquisiten. Am 13. August 1817 wurden die Delinquenten zum Richtplatz geführt. Berittene Gensdarmen eröffneten den traurigen Zug, ihnen folgte der ältere Bruder, dann der jüngere, jedem zur Seite ein Kapuziner, eine Abtheilung Soldaten bildeten den Schluß. Der ältere Bruder war augenscheinlich erschöpft bis zum Aeußersten und tief zerknirscht. Er neigte das Haupt und hörte andächtig auf den Zuspruch des Geistlichen. Am Schaffot knickte er zusammen und mußte die Stufen hinaufgetragen werden. Halb ohnmächtig ließ er sich vom Scharfrichter ohne jeden Widerstand die Schlinge um den Hals legen und die Leiter hinaufschieben. Noch ein Moment, und der Leichnam hing zuckend am Galgen. Ganz anders benahm sich der jüngere Bruder. Den Kopf hochaufgerichtet, schritt er fest und trotzig zum Blutgerüst, prüfend schaute er über die Menge und freundlich grüßte er den und jenen Bekannten. Als wenn es zu einem freudigen Feste ginge, sprang er auf die Plattform und sah aufmerksam zu, wie sein Bruder gerichtet wurde. Als er bemerkte, daß sein Kopf schief in der Schlinge hing, sagte er zum Scharfrichter: »Kerl! meinen Bruder hast du gehenkt wie einen Hundsfott, ich bitte mir aus, daß du es bei mir geschickter machst!« Der Scharfrichter erwiderte: »Warte nur, Canaille, ich will dich schon henken, daß du zufrieden sein sollst«, und näherte sich ihm, nachdem die Knechte seine gefesselten Hände losgebunden hatten, mit dem verhängnißvollen Stricke. Der Kapuziner fing nochmals an, in ihn hineinzureden, daß er sich zum Tode bereiten solle, da aber entriß er dem Priester das schwere, messingene Crucifix, stieß ihn mit der Linken herunter vom Gerüst und schlug den Scharfrichter mit dem Crucifix zu Boden. Mit den Worten: » Jetzt bin ich frei!« sprang er herunter. Die Soldaten und die Zuschauer gaben unwillkürlich Raum, und in gewaltigen Sätzen, das Crucifix als gefährliche Waffe schwingend, eilte er von dannen, dem Ufer der Weichsel zu. Er war ein vortrefflicher Schwimmer und hoffte gerettet zu sein, wenn er nur den Fluß zu erreichen vermöchte. Schon war er in der Nähe des Stromes, da stürzte er plötzlich nieder – er hatte sich den linken Fuß verrenkt. Mit Anspannung aller Kräfte raffte er sich auf und machte noch einige Schritte, aber der Fuß versagte den Dienst, er konnte nur noch auf dem rechten Beine weiter hinken. Inzwischen hatte sich die bewaffnete Macht von ihrer Ueberraschung erholt und die Verfolgung begonnen. Wüthend hieb der Delinquent um sich mit dem Crucifix, als die Gensdarmen ihn ergreifen wollten, aber es währte nicht lange, so war er von der Uebermacht überwältigt. Die Scharfrichterknechte schnürten ihm Hände und Füße mit starken Seilen zusammen und transportirten ihn zurück zu dem Galgen, dem er so kühn entronnen war. Der Scharfrichter warf ihm die Schlinge über den Kopf und das Ende des Strickes über den Querbalken des Gerüstes. Obwol er sich wie ein Verzweifelter wehrte, mußte er sich endlich doch ergeben. Sechs Knechte faßten den Strick an und zogen den Delinquenten in die Höhe. In grausiger Weise verzerrten sich seine Gesichtszüge, in gräßlichen Zuckungen bebte sein kräftiger Körper, bis endlich die Seele entflohen und das schreckliche Schauspiel zu Ende war. Anna Böckler. 1872. Es ist noch in unser aller frischester Erinnerung, daß in der zweiten Hälfte des Jahres 1872 die Kunde durch die Zeitungen lief: am 24. Juni sei das 4½jährige Töchterchen des Domänenpachters Böckler, Anna, von dem Gehöfte ihres Vaters in Treuen bei Loitz, Kreis Grimmen (Neuvorpommern) durch Zigeuner geraubt worden. Fast ein ganzes Jahr lang brachten die öffentlichen Blätter die verschiedenartigsten Nachrichten, Vermuthungen, Rathschläge und Prämienausbietungen bezüglich der Wiederauffindung des geraubten Kindes. Eine förmliche Hetzjagd ward hinter den Zigeunern her eröffnet, mehr als ein halbes Hundert von ihnen wurde verhaftet und wochen-, ja monatelang in Haft behalten. Sogar die Landesvertretung befaßte sich mit der traurigen Angelegenheit. Nach und nach aber flossen die Nachrichten über das Kind immer spärlicher, die Hoffnung, es wiederzuerlangen, schwand immer mehr, das Verfahren gegen die Zigeuner mußte endlich eingestellt werden. Das in seinen heiligsten Gefühlen verletzte, in seinen werthvollsten Gütern sich bedroht fühlende Publikum staunte über das grauenhafte Räthsel, daß es trotz aller Anstrengung unsers so vorzüglich organisirten Staates, trotz der bereitesten Hilfe sogar der Nachbarstaaten, trotz der Mitthätigkeit aller Privaten einer ärmlichen, halb rechtlosen Schar von Landstreichern gelungen war, das scheußliche Verbrechen des Menschenraubes mit Erfolg ins Werk zu setzen und sich der Strafe zu entziehen! Nicht geringeres Staunen aber erregte sodann im Sommer 1873 wiederum die neue Nachricht, daß das so lange in den weitesten Fernen vergeblich gesuchte Kind – als Leiche zufällig aufgefunden worden sei in einer Scheune des väterlichen Gutes, nur 45 Fuß von dem Vaterhause entfernt! Und als darauf die deshalb gegen den Dienstjungen Fritz Schütt wegen Mordes geführte Untersuchung gar noch ergab, daß das Kind schon an dem Tage seines Verschwindens ermordet und die Leiche sofort dort, wo sie gefunden wurde, vergraben worden sei, das ganze Verfahren gegen die Zigeuner also auf nichts beruht hatte als auf einem kaum begreiflichen Irrthum: – da mußte man billig fragen, wie ist es möglich gewesen, daß nicht nur die unglücklichen und doch immer noch hoffenden Aeltern, denen man einen solchen Irrthum vielleicht eher verzeihen möchte, und nicht blos das wenig prüfende Publikum, sondern auch die gesammten Staatsbehörden, Gerichte und Polizei, Staatsanwaltschaft und innere Verwaltung, die Ministerien sogar und die Diplomatie sich einlassen konnten auf eine solche wilde Jagd nach einem – Phantasiegebilde! Können die Personen und Behörden, die mit so ungewöhnlichen Mitteln eine so lächerliche Schattenjagd in Scene setzten, können sie dem Vorwurfe einer groben Selbsttäuschung, einer unverantwortlichen Voreingenommenheit entgehen? Eine Apologie der in der Sache thätig gewesenen Beamten ist nicht der Zweck der gegenwärtigen Schrift. Vielleicht wird sie nebenbei auch diesen Erfolg haben. Hervorgegangen ist dieselbe aus dem Gedanken, daß das Publikum den Gang dieser Untersuchung, die von der ganzen gebildeten Welt mit so ungewöhnlicher Theilnahme verfolgt worden ist, in allen seinen Einzelheiten kennen lernen muß. Zwar ist das Schlußdrama öffentlich verhandelt und das Resultat der Hauptverhandlung gegen Schütt durch die Presse in weite Kreise getragen worden. Allein was bisjetzt noch gar nicht, oder doch nur sehr unvollkommen in die Oeffentlichkeit hat dringen können, das ist die Vorgeschichte dieser Untersuchung, das sind die Nachforschungen nach dem, wie man damals annahm, geraubten Kinde. Natürlich! Solange die Nachforschungen noch nach dieser Richtung hin fortgesetzt wurden, durfte amtlich davon nichts verlauten, um die Nachforschungen nicht selbst zu schädigen, – und als die Untersuchung sich nach der andern Richtung hinwandte, verloren nunmehr jene Nachforschungen von selbst ihre materielle Bedeutung und kamen in den Verhandlungen nicht weiter vor. Es darf aber das dort zusammengetragene Material in den Acten nicht vergraben bleiben. Es hat die Wissenschaft ein Recht auf die daraus zu erhoffenden neuen Erfahrungen, und das Publikum hat ein Recht auf die Lösung des vor seinen Augen stehenden Räthsels, und endlich – diejenigen Personen, welche mit Aufbietung aller ihrer Kraft, mit Dahingehen ungemessener Geldopfer, mit den größten Aufregungen des Gemüths bei der Sache betheiligt waren, haben ein Recht darauf, daß das Publikum in den Stand gesetzt werde, über ihr verkehrtes Thun und Mühen ein gerechtes Urtheil zu fällen. Wenn aber der geneigte Leser sich uns anvertrauen will, um zu jenem gerechten Urtheile zu gelangen, so ersuchen wir ihn, sich nicht von vornherein auf den Standpunkt zu stellen, daß ja doch die Arbeit eine vergebliche, daß alle Nachforschungen nach dem geraubten Kinde gegenstandslos gewesen, daß das Kind gar nicht geraubt, sondern ermordet worden sei. Das erkennende Gericht hat diese Überzeugung in der Untersuchung wider Schütt allerdings ausgesprochen, aber die Vertheidigung hat die gegentheilige Ansicht bis zuletzt festgehalten, und es sind sogar noch in der Hauptverhandlung drei Zeugen aufgetreten, welche mit voller Bestimmtheit versicherten: sie hätten die Anna Böckler bei den Zigeunern gesehen. Hatten diese Zeugen sich nicht geirrt, mußte man ihren Angaben Glauben schenken, dann durfte nach der eigenen Ausführung des Gerichts das Schuldig gegen Schütt nicht gesprochen werden.   Wir beginnen unsere Darstellung, bei der wir überall streng an den Acteninhalt uns halten und die Aussagen der vernommenen Personen möglichst wortgetreu wiedergeben werden, mit der Auslassung des Vaters der Anna Böckler zur gerichtlichen Verhandlung vom 8. August 1872, weil dessen Mittheilungen, obwol erst später zu Protokoll verschrieben, doch von Anfang an für sämmtliche Maßregeln die Grundlage gebildet haben: »Am 24. Juni Abends gegen 8 Uhr vermißten wir meine Tochter Anna. Eine sofort angestellte Nachfrage ergab, daß der Dienstjunge Fritz Schütt dieselbe zuletzt etwa gegen 4 Uhr gesehen hatte. Er hatte sie beim Dorfteich getroffen und sie war mit ihm gegangen bis zum Hof, von wo aus sie die Richtung nach dem Wohnhause eingeschlagen hatte, während Fritz Schütt sich nach der Scheune Nr. 4 gewendet. Als wir meine Tochter Anna vermißten, eilten sogleich meine Leute, welche inzwischen vom Felde kamen, sowie auch Leute aus den benachbarten Gassen in den Garten und die nächste Umgebung des Hofes, laut den Namen meiner Tochter rufend, da ich annahm, daß sie verunglückt sei. In dieser Voraussetzung schickte ich auch Leute nach dem Teich in der Brache, auf dem mein Boot mit flachem Boden lag. Dieser Teich wurde bis in die Nacht um 12 Uhr mit Harken und Haken durchsucht, aber keine Spur gefunden. Ebenso wurde noch in derselben Nacht die Scheune Nr. 4, deren Thür am Tage offen gestanden hatte, mit Laternen untersucht, wobei laut der Name meiner Tochter gerufen wurde. Alle übrigen Wirthschaftsräume waren am 24. Juni verschlossen gewesen, mit Ausnahme noch einer Thür des Schafstalles Nr. 2. Der Roggenschlag am Gehöft Nr. VII wurde bis zu dem daranstoßenden Tannengehölz noch in der Nacht unter lautem Rufen nach meiner Tochter untersucht, jedoch nicht systematisch, sondern wie jeder es für am besten hielt, da die Aufregung zu groß war. Mit den Nachforschungen wurde erst gegen 1 Uhr morgens aufgehört. »Am 25. Juni begannen die Nachforschungen mehr systematisch. Ein Theil meiner Leute unter Anleitung meines Wirthschafters oder des Tischlers Häse aus Sassen durchsuchten den ganzen mit Winterkorn besäeten Schlag VII, indem die Leute in einer Entfernung von etwa einer Ruthe nebeneinander gingen. Ein anderer Theil durchsuchte unter Leitung des Statthalters Blohm alle in der Nahe des Hofes liegenden Wasserflächen in der Weise, daß das Boot quer über die Teiche u.s.w. gezogen und von vier in demselben stehenden Leuten mit großen Haken die Gewässer bis auf den Grund durchzogen wurden. Dies ist auch noch wieder an den Tagen des 26. und 27. Juni in derselben Weise wiederholt worden, bis der Fischer Anders aus Loitz dann noch sämmtliche Teiche und Seen der Feldmark Treuen durchsucht hat. Im Laufe des 25. Juni durchsuchte der Küster Schreiber aus Sassen die an meine Feldmark stoßende Forst mit der Schuljugend, was in den nächsten Tagen wiederholt von meinen Leuten unter Führung meines Wirthschafters Blank geschehen ist. »An den folgenden Tagen ist sowol der Roggen im Schlage VII als auch im Schlage IV b in der Weise kreuz und quer durchzogen worden, daß die Leute nur so weit entfernt waren voneinander, daß sie sich die Hände reichen konnten. In derselben Weise wurde der hinter dem Hause liegende Garten und die kleine Weidenplantage hinter demselben, woran der Teich liegt, durchsucht. Auch die Mauern und deren Hecken sowie alle Räumlichkeiten des Hauses und der Wirthschaftsgebäude und die Kathengärten sind auf das sorgfältigste durchsucht worden. Das Sommergetreide hatte nur eine Höhe von etwa 6 Zoll und war darin ein Verunglücken nicht möglich. Die in der Nähe liegenden Teiche und Seen wurden in den folgenden vierzehn Tagen noch täglich, die entfernt liegenden einigemale von außen besichtigt, ob etwa eine Leiche an die Wasseroberfläche gekommen sei. In den nächsten Tagen nach dem 24. Juni ist auch die Feldmark Sassen diesseit des Dorfes bis zu meiner Feldgrenze und den Tannen durch den Wirthschafter Blank mit einer großen Anzahl meiner Leute, welche in geringer Entfernung voneinander gingen, abgesucht worden. Meine Tochter haben wir aber nicht gefunden.« Die erste Behörde, bei der Böckler von dem Verschwinden seines Kindes Meldung machte, war das Landrathsamt des grimmer Kreises. Dieses setzte sofort am 25. Juni telegraphisch die Polizeibehörden in Hamburg, Lübeck, Berlin, Bremen, Rostock und nicht minder in umfangreichster Weise die der nähern Umgebung, namentlich die Landrathsämter der benachbarten Kreise, in Kenntniß. Demnächst erschienen (zuerst am 3. Juli, dann am 7. u.s.f.) als Inserate in den verschiedensten Zeitungen und als besondere Plakate öffentliche Bekanntmachungen von dem Vorfalle mit der Anzeige, daß der Vater für die Wiederherbeischaffung seines Kindes eine Prämie von 100 Thlrn. ausgesetzt habe, später, neben der Staatsprämie von 300 Thlrn., weitere 500 Thlr., zuletzt 2000 Thlr. – und für den bloßen Nachweis der Leiche 1000 Thlr. Diese Bekanntmachungen enthielten genaue Beschreibungen, einzelne (zuerst die vom 7. Juli) auch das Porträt der Anna Böckler, außerdem ward letzteres in den Photographenschaukästen vieler Orte, auf den Bahnhöfen und sonst ausgehängt, sodaß das Signalement und die Bekleidnng des kleinen Mädchens bald allgemein bekannt waren. Anna Böckler, die als ein Kind von schüchternem Wesen geschildert wird, hatte kurzgeschnittenes, hellblondes, durch einen Rundkamm zusammengehaltenes Haar, blaue Augen, eine stark hervortretende Stirn und stark gebräunte Gesichtsfarbe; sie trug ein rothbuntes schottisches Kleidchen, schwarze Lederstiefeln und einen braunen, mit schwarzem Sammtband garnirten Strohhut. Als besonderes Kennzeichen war eine Schnittnarbe an der linken Brust angegeben. Die Publicität der Personenbeschreibung und der ganzen Sache sowie die hohen Prämien, die ja freilich entscheidend sein konnten für das Auffinden eines entführten Kindes, waren die Ursache, daß die Untersuchung von vornherein in falsche Bahnen lenkte. Voll Theilnahme für das Unglück der armen Aeltern, angelockt durch die hohen Prämien, fingen gar zu viele Personen an, dem verlorenen kleinen Mädchen nachzuspüren und den Behörden Mittheilungen zu machen, die, weil sie eine zutreffende Beschreibung des Kindes enthielten, nicht sofort als werthlos erkannt werden konnten. Alle diese Nachrichten gingen davon aus, das Kind sei geraubt. Die Möglichkeit, daß Anna Böckler vielleicht auch infolge eines andern Verbrechens verschwunden sein könne, wurde gar nicht in das Auge gefaßt, und die Untersuchung hatte sich zunächst nur damit zu beschäftigen, die verschiedensten Spuren, daß das Kind da und dort gesehen worden sei, zu verfolgen. Schon am 4. Juli meldete sich eine Frauensperson Namens Rohrbeck, welche vorgab, das vermißte Kind in den Händen von Zigeunern gesehen zu haben, denen sie am 28. Juni bei Spantekow (Kreis Demmin) begegnet sei. Andere Zeugen wollten dasselbe am 28. Juni bei einer Zigeunerbande auf der zecheriner Fähre, nach Usedom übersetzend, dann wieder andere am 30. Juni in Pencun ebenfalls unter Zigeunern gesehen haben. Eigentlich verwendbare Spuren jedoch fanden sich erst, als am 8. Juli der Gensdarm G. aus Angermünde, auf einer Dienstreise nach Schwedt a. O. begriffen, erfuhr, daß kurz vorher eine Zigeunerbande das Dorf Telchow (Kreis Angermünde) passirt habe, um sich über Schönow nach Pencun (beide letztern Ortschaften im Kreise Randow, Regierungsbezirk Stettin, gelegen) zu begeben, und daß bei dieser Bande ein kleines, blondes Mädchen sich befinde, welches ganz anders als die übrigen Kinder aussehe und das geraubte Kind wol sein könne. Im Kruge zu Schönow traf er eine Weibsperson Namens Pauline Stanke. Sie gehörte nach ihrer Angabe zu jener Zigeunerbande, hatte sich aber von derselben wegen eines Zwistes getrennt und wollte in Schönow übernachten, weil sie, wie sie sagte, zum Weiterreisen zu müde sei. Die Stanke erzählte, daß ihre Bande nach Lützlow ziehe, bestritt aber, daß dieselbe ein fremdes Kind mit sich führe. Sofort begab sich der Gensdarm auf den Weg nach Lützlow. Er erfuhr jedoch bald, daß die Angaben der Stanke falsch gewesen, daß nämlich die Zigeunerbande nicht nach Lützlow, fondern nach Wartin (ebenfalls im randower Kreise) gezogen sei, und eilte demgemäß nach Wartin. Auffälligerweise traf in Wartin am folgenden Morgen (9. Juli) auch die Pauline Stanke ein, die, obwol sie früher wegen Ermüdung im schönower Kruge übernachten wollte, diesen dennoch gleich nach dem Gensdarmen verlassen hatte. Möglich sogar, daß sie nicht erst am 9., sondern schon am 8. Juli mit den wartiner Zigeunern sich in Verbindung zu setzen gewußt und sie von ihrem Zusammentreffen mit dem Gensdarmen benachrichtigt hatte. Der Gensdarm erreichte Wartin um 10 Uhr abends (am 8. Juli) und fand auch wirklich die von ihm verfolgten Zigeuner, die kurz zuvor, um 6 Uhr abends, dort angekommen waren, im Kruge übernachtend vor. Sofort wurde eine Revision der von ihnen eingenommenen Räumlichkeiten und ihrer beiden Wagen vorgenommen, das blonde Kind aber –- nicht mehr bei ihnen gefunden. Die Bande wurde die Nacht über bewacht und am nächsten Morgen denjenigen Zeugen vorgeführt, die dem Gensdarmen von der Anwesenheit des blonden Kindes Mittheilung gemacht hatten. Alle diese Zeugen bekundeten mit absoluter Bestimmtheit, daß unter den ihnen vorgestellten Zigeunerkindern das blonde Mädchen nicht sei, welches sie tags zuvor gesehen hätten. Insbesondere sagte die königl. Opernsängerin Martha Schwenke: »Gestern, am 8. Juli, zwischen 12 und 1 Uhr etwa, kam ich aus dem schönower Walde von einem Spaziergange und sah in der Nähe des Kruges eine Zigeunerbande lagern. Ich wollte mir die Gesellschaft näher ansehen und ging darauf los. Hier fiel mir ein Wagen auf mit einem schwarzen Plan überzogen und mit Thüren versehen, von denen die eine geöffnet, die andere geschlossen war. Aus der geöffneten Thür wollte zweimal ein hübsches Kind mit hellblauen Augen und kurz abgeschnittenen hellblonden Haaren heraussehen, wurde aber jedesmal von einem kleinen Knaben, der am Wagen stand, zurückgeschlagen und mit alten Sachen überworfen. Als die Bande später abfuhr, hörte ich ein Kind weinen, und erfuhr dann von meiner Cousine Anna, die noch vorher am Wagen gestanden hatte, daß es dieses hübsche blonde Kind gewesen sei. Das Kind mochte etwa drei bis vier Jahre alt sein. Mit der größten Bestimmtheit kann ich behaupten, daß dieses Kind unter der mir, heute 19. Juli, vorgestellten Zigeunerbande nicht vorhanden ist. Den Knaben, der am Wagen stand und das Kind zurückschlug, habe ich in dem sechsjährigen Franz Friedrich Anton Strauß sofort wiedererkannt.« Der Handelsmann Schmul gab zu vernehmen: »Gestern, am 8. Juli, war ich beim Schneider Schröder in Wartin, als eine Zigeunerbande die Straße entlang kam. Bald darauf trat eine alte Zigeunerin zu uns herein und bat um Kleidungsstücke und Geld. Vor der Thür fah ich drei Kinder auf einem Karren sitzen, von denen mir besonders ein Mädchen auffiel, welches ein schottisches Kleid trug und hellblonde kurzabgeschnittene Haare hatte, sodaß ich zu Schröder äußerte: Sieh doch mal, was die für ein nettes Kindchen haben, das sieht gar nicht so aus wie die andern. Das Kind konnte drei bis fünf Jahre alt sein. Ich kann mit Bestimmtheit behaupten, daß ich heute unter den mir vorgestellten Kindern der Bande weder ein Mädchen mit so hellen Haaren, noch mit einem solchen Kleide gesehen habe.« Ganz in Uebereinstimmung mit Schmul ließen sich die vierundzwanzigjährige Wilhelmine Schröder und der siebzehnjährige Schneiderlehrling Karl Meier aus, und in der Folge bestätigten noch neun andere Zeugen: sie hätten am 6. und 7. Juli an verschiedenen Orten, welche die Bande passirte, ein kleines, blondhaariges Mädchen bei den Zigeunern gesehen, dasselbe befinde sich nicht unter den ihnen vorgestellten Kindern und habe anders ausgesehen als diese. Mehrere von diesen Zeugen behaupteten, das Kind habe sehr viel geweint und, während die andern Kinder frei herumgelaufen seien, sich bis zur Ankunft in Wartin stets in dem Wagen mit dem schwarzen Plan befunden; die Zigeuner seien auf dieses Kind ganz besonders aufmerksam gewesen, und hätten es den Blicken der Zeugen zu entziehen gesucht. In Niederlandin z.B. hätten sie unter dem Vorgeben, daß das Pferd bissig sei, niemand an den Wagen herangelassen, bei der Bahnwärterbude hinter Schönow hätten sie den Vorhang vor die Wagenthür gezogen, als das Kind von Zuschauern fixirt worden sei. Aus der von so vielen Zeugen bestätigten Thatsache, daß ein kleines blondes Mädchen vom 6. bis 8. Juli bei der Zigeunerbande gewesen und am 8. Juli in der Zeit von 6 bis 10 Uhr Abends fortgeschafft worden war, sowie ferner daraus, daß ein Zeuge Simdom während der Durchsuchungen durch den Gensdarmen die eine Zigeunerin klagen gehört hatte: »Warum haben wir doch das gethan?« wurde der Schluß gezogen, daß die Zigeuner das Kind geraubt, deshalb es den Blicken der Leute entzogen und endlich, als die Polizei nachforschte, auf die Seite gebracht hätten. War dies richtig, so war auch die Vermuthung gerechtfertigt, daß das Kind identisch sei mit Anna Böckler, denn von dem Raube eines andern Kindes war in jener Zeit nirgends etwas bekannt geworden. Die Vermuthung wurde sozusagen zur Gewißheit, als drei von den erwähnten Zeugen, der Handelsmann Schmul, die Sängerin Martha Schwenke und der Schneiderlehrling Meier nach Vorlegung der Photographie der Anna Böckler erklärten: »Wir erkennen in dem Bilde mit voller Bestimmtheit dasjenige Kind wieder, welches in dem Wagen des Strauß gesessen hat, und am 8. dieses Monats hier in Wartin gewesen ist.« Diese Recognition geschah sofort am 10. Juli, als der Vater der Anna Böckler mit deren Photographie nach Wartin kam, und zwar vor dem Polizeibeamten, von dem bisher die Verhandlungen geführt worden waren. Später haben sämmtliche Zeugen ihre Aussagen zum gerichtlichen Protokoll durchaus bestätigt und beschworen, insbesondere die Sängerin Schwenke und der Schneiderlehrling Meier ihre Recognition, die erstere namentlich hat bei dreimal wiederholter Vernehmung sich dahin ausgelassen, am 18. Juli 1872: »Das Mädchen hatte mit der Photographie die sprechendste Aehnlichkeit, insbesondere waren auch an dem Kinde die Augen ebenso tiefliegend und die Stirn ebenso hervorragend,« Darauf am 30. Juli 1872: »Nach den mir vorgelegten Photographien erkenne ich das Böckler'sche Kind mit der größten Bestimmtheit und zwar so bestimmt, daß ich gar nicht zweifelhaft bin, daß das von mir bei der Bande gesehene Kind und das Böckler'sche ein und dasselbe ist.« Und endlich in der Audienzverhandlung wider Schütt am 6. December 1873: »Ich stand ungefähr zwei Schritte vom Wagen und beobachtete das Kind längere Zeit, konnte dasselbe jedoch nur bis zur Brust sehen, weil es sich im Wagen befand. Von dem Kinde konnte ich überhaupt nichts sehen. Ich dachte mir gleich, daß das Kind irgendwo gestohlen sein müsse, theilte deshalb meinen Verwandten meinen Verdacht gleich mit, wußte auch damals noch nichts von dem Verschwinden der Anna Böckler. Das Kind mochte nach meiner Schätzung drei bis vier Jahre alt sein und hatte weder einen Kamm noch einen Hut auf dem Kopfe. Es zeichnete sich durch seine weiße Gesichtsfarbe, rothe Wangen mit hervorstehenden Knochen, blaue Augen und hellblondes Haar aus, welches dem Kinde verwirrt um den Kopf hing. – Später, als ich von dem Verschwinden der Anna Bückler hörte, trat mir die Scene zu Schönow lebhaft vor die Augen; ich war damals fest überzeugt, daß das von mir gesehene Kind Anna Böckler gewesen ist, und bin auch jetzt nicht zweifelhaft, daß dem so gewesen.« Unter einem Haufen von Kinderphotographien fand die Zeugin die der Anna Böckler sofort mit Sicherheit heraus. Karl Meier erklärte in der Verhandlung: »Im Sommer 1872 war ich in Wartin in der Lehre. Eines Tages kehrte daselbst im Kruge eine Zigeunerbande ein. Abends gegen 9 Uhr ging ich am Kruge vorbei und sah auf dem Hofe des Kruges die Zigeuner mit ihren Kindern. Unter den letztern fiel mir ganz besonders ein Mädchen auf, welches nicht solche dunkle, schmuzige Gesichtsfarbe wie die andern Zigeunerkinder, hellblondes Haar und ein rothcarrirtes Kleid anhatte. Ich habe mir die ganze Truppe ungefähr fünf Minuten lang angesehen und speciell das beschriebene Kind, welches ungefähr 25 Schritte von mir entfernt stand, genau betrachtet. Das Kleid dieses Kindes war fast ganz neu, die Kleider der andern Kinder waren schlecht und schmuzig.« Und nach Vorlegung der Photographie der Anna Böckler: »Das damals von mir gesehene Kind war dieser Photographie, welche mir auch schon bei frühern Vernehmungen vorgelegt ist, so sprechend ähnlich, daß ich glaube annehmen zu müssen, es sei wirklich Anna Böckler gewesen.« Nunmehr begannen auch die Zigeuner selbst, welche anfänglich sämmtlich bestritten hatten, daß das fremde Kind sich bei ihnen befunden habe, dies zuzugeben, und erkannten in der Photographie der Anna Böckler jenes Kind wieder. Zum Verständniß ihrer Auslassung ist zu bemerken, daß die Zigeunerbande auf zwei Wagen reiste, der eine mit einem schwarzen, der andere mit einem weißen Plane überzogen; in dem ersten befand sich die Familie Strauß, in dem zweiten die Familien Hennig-Anton; die letztern hatten zwei Mädchen und zwei Knaben, die Familie Strauß hatte nur vier Knaben. An diese Kinder wandte man sich, als die Erwachsenen jede Wissenschaft von dem verschwundenen Kinde ableugneten, und erhielt von ihnen folgende Auskunft. Der sechsjährige Franz Friedrich Anton erzählte: »Als wir in Schönow waren, habe ich an dem Wagen mit dem schwarzen Plan gestanden, während das Fräulein (Martha Schwenke) etwa drei Schritte von uns entfernt war. In dem Wagen hat ein kleines Mädchen gesessen, das etwas kleiner war als ich, und ein etwas dickeres Gesicht gehabt hat. Es ist wahr, daß ich dieses Kind in Schönow zurückgestoßen habe, während es den Kopf zum Wagen hinaussteckte, und dann alte Kleider darüber gedeckt habe. Daß ich dieses thun sollte, hat mir Straußen seine Frau gesagt. Der andere Junge von Strauß sollte sie zudecken, der that es aber nicht. Später hörte ich, wie das Kind im Wagen geschrien hat. Am Anfange unserer Reise war das Kind noch nicht bei uns u. s. w. Gestern ist es nicht mehr hier gewesen. Wer es fortgeschafft hat, weiß ich nicht. Vorgestern (8. Juli) ging ich mit meiner Schwester und diesem fremden Mädchen hier in Wartin in ein Haus hinein, um Wasser zu trinken. Wir saßen vorher auf einer Karre, und ehe wir da herankamen, hatten wir uns alle drei umfaßt und das fremde Mädchen in die Mitte genommen.« Die fünfjährige Josephine Wilhelmine Auguste Anton: »Wir sind schon viele Wochen auf Reisen. Das fremde Mädchen ist nicht immer bei uns gewesen. Sie war beinahe so groß wie mein Bruder. Ihre Haare waren weißer wie meine Haare. Sie war auch etwas dicker im Gesicht wie ich. Gespielt hat sie gar nicht mit uns. Sie war sehr unartig, weil sie immer weinte. Wie sie heißt, weiß ich nicht. Sie hat immer in dem schwarzen Wagen gesessen. Hier in Wartin ist sie noch gewesen. Sie ging mit mir und meinem Bruder in ein Haus, wo wir uns Wasser geben ließen. Sie ging in der Mitte, wir hatten uns alle drei umfaßt. Vor dem Hause saßen wir auf einer Karre. Später ging das Mädchen mit einer Frau mit schwarzen Haaren von uns fort und kam nicht wieder; ich habe sie nicht wiedergesehen.« Die zehnjährige Johanna Anton: »Mit Strauß sind wir zusammengetroffen, und einige Tage später sah ich ein fremdes Mädchen in dem schwarzen Planwagen sitzen, das mir wegen der hellern Haare auffiel. Sie hatte auch helle Augen. Ich habe das Mädchen hier noch am ersten Tage gesehen, wie sie mit Franz und Josephine in ein Haus hineinging. Als wir schlafen gingen, war das Mädchen nicht mehr da. Gestern und heute (den 9. und 10. Juli) habe ich sie nicht mehr gesehen, auch weiß ich nicht, wo sie geblieben ist.« Von den Insassen des schwarzen Wagens bekundete der siebenjährige Alexander Strauß: »An einem Montage im vorigen Monat, ich glaube, es war am 24. Juni gegen Mittag, waren wir in einem Dorfe bei Grimmen eingekehrt. In diesem Dorfe befand sich ein Herrenhof. Ich und mein Bruder Martin sind nach dem Herrenhofe gegangen, um dort Wasser zu trinken. Nachdem wir uns wieder zu unserm Wagen begeben hatten, kam kurz darauf meine Mutter mit einem fremden Kinde hinzu. Das Kind hatte sie fest an ihre Brust gedrückt. Geschrien hat das Kind nicht. Erst später, als sie sich mit demselben in den Wagen gesetzt hatte, schrie es. Das Kind hatte ein gleiches Kleid wie die mir vorgezeigte Taille (der Anna Böckler) an. Auf der ganzen Tour hierher war das Kind, soviel ich weiß, stets in unserm Wagen. Abends ist meine Mutter mit dem Kinde stets von uns fortgegangen und hat sich dann am andern Morgen erst wieder zu uns herangefunden. In Begleitung meiner Mutter, wenn sie mit dem Kinde fortging, war stets die Josephine Anton. Nicht die fünfjährige Josephine Wilhelmine Auguste Anton ist gemeint, sondern eine andere unverehelichte Josephine Anton. – Am 8. Juli, in der Schummerstunde, als wir schlafen gehen wollten, sah ich, wie meine Mutter das fremde Mädchen in ein Laken gehüllt und vor sich genommen hat. Sie ist dann mit der Josephine Anton zum Dorfe hinausgegangen. Gegen Morgen, als ich bereits aufgewacht und das Pferd gefüttert war, kam meine Mutter mit der Josephine zurück, jedoch ohne das Kind. Wie ich dann später aus den Reden meines Vaters entnommen habe, hat meine Mutter das Kind im blumenberger Walde umgebracht, und zwar in der Art, daß sie ihm die Kehle zugedrückt hat. Die Josephine war zugegen. Mein Vater hat mir auf das strengste verboten, über den Vorfall, namentlich über die Ermordung des Kindes, das Geringste zu sagen.« Als hierauf den Zigeunerkindern die Photographie der Anna Böckler vorgelegt wurde, erklärten sie, ebenso wie die vorher erwähnten Zeugen: »daß sie in dieser Photographie das Kind wiedererkennten, von dem sie gesprochen«. Es darf nicht verschwiegen werden, daß die Aussagen der Zigeunerkinder nicht ganz freiwillige waren. Der Besitzer von Wartin, von B., hatte sich veranlaßt gesehen, einige Zigeunerkinder und später noch andere Mitglieder der Bande durch etliche Hiebe mit der Reitpeitsche zum Sprechen zu bringen. Aber trotzdem mußte man Gewicht legen auf ihre Aussagen, denn sie schienen ja nur zu wiederholen, was von andern Zeugen bereits glaubhaft bekundet war. Die nun folgende Episode berühren wir nur kurz. Herr von B. nahm die beiden durch Alexander Strauß des Mordes bezichtigten Frauenspersonen, die verehelichte Strauß und die unverehelichte Josephine Anton, in der gleichen Weise wie die Zigeunerkinder, nämlich unter Anwendung der Reitpeitsche, ins Verhör und erlangte von beiden Geständnisse. Es sagte zunächst die Josephine Anton: »Eines Tages im vorigen Monat, es kann am 30. Juni gewesen sein, kam ich an den Wagen der Strauß und sah dort ein mir bis dahin ganz unbekanntes Mädchen. Nach der mir vorgelegten Photographie erkenne ich dasselbe ganz bestimmt wieder. Vom 30. bis zur Ankunft in Wartin war das Kind stets in dem Wagen der Strauß. Am 8. Juli kurz vor der Ankunft des Gensdarmen, der uns spät abends visitirte, ist es von der Frau Strauß fortgebracht worden. Ich stand gerade in der Stallthür. Die Frau Strauß forderte mich, als sie mich erblickte, auf, mit ihr zu gehen. Ich that dies und habe ganz genau gesehen, wie die Strauß das Kind mit ihrem Rocke welchen sie aufgenommen hatte, vor sich getragen hat. Bis zum Blumenberger Walde habe ich die Strauß begleitet. Dort angelangt, ging die Strauß etwa 12 Schritte weit allein in den Wald. Ich hatte sie gefragt, was ich in dem Busche machen sollte, und sie hieß mich darauf zurückbleiben. Die Strauß war etwa 10 Minuten fort, da hörte ich das jämmerliche Gewimmer eines Kindes. Obgleich ich ahnen konnte, daß die Strauß das Kind umgebracht hatte, so fragte ich sie, als sie ohne das kleine Mädchen herauskam, dennoch, wo sie das Kind gelassen habe. Sie antwortete darauf: es kümmere mich nichts.« Die verehelichte Rosalie Strauß gab an: »Die von meinem Sohne gemachte Aussage beruht in allen Punkten auf Wahrheit. Dagegen ist die Aussage der Josephine Anton nicht wahrheitsgetreu. – Am 24. Juni befanden wir uns mit unserer Karavane in dem Dorfe Treuen, in welchem ein Herrenhof ist. Ich drehte mich um den Hof herum. Kurz nach dem Mittagessen kam ein kleines Mädchen, welches am herrschaftlichen Zaune spielte, zu mir heran (es ist dasselbe Kind, welches mir hier in der Photographie vorgezeigt ist) und sagte zu mir einige unverständliche Worte. – Da ich kein Mädchen, sondern nur Söhne habe, beschloß ich, mir dieses Mädchen anzueignen. Ich nahm es auf und lief damit nach meinem Wagen, neben welchem Albert Hennig stand. Geschrien hat das Kind nicht. An dem Wagen angelangt, kroch ich sofort mit demselben hinein. – Später, nach einigen Tagen, habe ich meinem Manne von dem Raube des Kindes gesagt und ihm das Kind gezeigt. Hierauf hat er mich gemishandelt, wovon ich die Zeichen noch am Leibe trage. – Am 8. Juli langten wir zuerst in Schönow an, wo uns das Fräulein (Schwenke) besuchte und auch das Kind gesehen hat. Die Aussage des Knaben Franz Friedrich Anton ist richtig. Ich hatte ihm gesagt, er solle das Kind, falls es aus dem Wagen hinaussähe, zurückstoßen und alte Kleider auf dasselbe decken. – Am 8. Juli, als wir uns bereits hier in Wartin befanden, kam nun die Pauline Stanke und erzählte uns, daß wir wegen des Kindes von einem Gensdarmen verfolgt würden. Ich beschloß sogleich, mich des Kindes zu entledigen. Gegen Abend, es konnte nach 9 Uhr sein, entfernte ich mich mit der Josephine Anton und dem Kinde nach dem nächstgelegenen Busch (Blumenberger Walde). Anfänglich trug ich das Kind, später trug es die Josephine. Wir gingen gemeinschaftlich in den Wald etwa 100 Schritte hinein. Dann blieb ich auf Zureden der Anton etwas zurück. Kurz darauf, als die Anton einen Vorsprung von etwa 100 Schritten gewonnen hatte, hörte ich einen jämmerlichen Aufschrei. Hierauf war wieder alles still. Als dann die Josephine Anton zu mir zurückkam, fragte ich sie, obgleich ich sehr gut wußte, daß sie das Kind umgebracht hatte, wo das Kind geblieben sei. Sie erwiderte: es sei todt! – Mit der Bande in Pencun (von der sogleich die Rede sein soll) standen wir insofern in Verbindung, als wir uns auf der Reise stets Nachricht gaben. Am 30. Juni habe ich das Mädchen an diese Bande abgegeben, damit dasselbe nicht etwa bei mir vorgefunden würde. Ich hatte dem Adam (einem Mitgliede der pencuner Bande) gesagt, das Kind sei von mir geraubt worden. Derselbe war erbötig, das Kind zu sich zu nehmen, und hat es mir später, nach einigen Tagen, wieder zurückgegeben.« Nunmehr erklärte auch der achtzehnjährige Albert Hennig , der früher von dem Kinde nichts hatte wissen wollen: »Es ist richtig, daß ich, als die Frau Strauß mit dem Kinde von dem Herrenhofe in Treuen ankam, bereits vor dem Wagen der Strauß, vor welchen das Pferd gespannt war, gestanden und die Zügel gehalten habe. – Das mir hier vorgelegte Bild von Anna Böckler ist dasjenige des Kindes, welches die Strauß in den Wagen gebracht und darin verborgen hat. Auch in Wartin habe ich das Kind am 8. dieses Monats noch gesehen. Wer das Kind später fortgebracht hat, kann ich nicht wissen, da ich bei den Pferden im Stalle zu thun gehabt habe. Dagegen kann ich mit voller Bestimmtheit behaupten, daß die Josephine Anton mit der Frau Strauß stets bei dem Kinde gewesen ist. – Die Zigeunerbande Adam und Genossen ist mir sehr wohl bekannt. Einige Tage vor dem 8. Juli hat diese Bande das Kind an sich genommen und später wieder an uns, namentlich an die Strauß, abgegeben. Diese Bande soll, soviel ich weiß, in Pencun sich aufhalten. Am 8. Juli sah ich, wie die Frau Strauß sich in der Schummerstunde, das Kind in ihrem Rocke tragend, in Begleitung der Josephine entfernte, und zwar nach dem Walde hinaus. Nach längerer Zeit, als sie wieder zurückkamen, hatten sie das Kind nicht mehr bei sich.« Diese Erzählungen der Zigeuner waren, zum Theil wenigstens, erlogen, wie sich bei näherer Untersuchung herausstellte. Als man die Reisetour der Strauß-Anton'schen Bande von Wartin rückwärts verfolgte, stellte sich heraus, daß dieselbe am 24. Juni in Brietzig (Kreis Pyritz), d. h. 25 Meilen von Treuen entfernt, gewesen war, sodaß also Rosalie Strauß den Raub des Kindes so, wie sie und Albert Hennig denselben erzählt hatten, gar nicht ausgeführt haben konnte. Und auch das muß als erlogen angesehen werden, daß die Strauß und die Anton in Wartin ein Kind ermordet haben. Denn ein tagelang fortgesetztes Suchen nach der Leiche des Kindes, bei dem die beiden Weiber fortwährend in ihren Angaben wechselten, bald den Wald, bald irgendein Gewässer angaben, wo die Leiche verborgen worden sei, hat zum Auffinden der Leiche nicht geführt. Das durch die erfolglosen Nachforschungen nach der Leiche in Wartin erlangte, bezüglich der Ermordung rein negative Resultat wurde verhängnißvoll für die Untersuchung wegen Menschenraubes. Nach der damaligen Lage der Sache mußte man als feststehend ansehen, daß Anna Böckler sich am 8. Juli bei der Strauß-Anton'schen Bande befunden hatte. Da sie sich jetzt nicht mehr dort befand und auch nicht ermordet worden war, so blieb nur noch die Annahme übrig, daß Anna Böckler lebendig fortgeschafft worden sei. Für eine solche Annahme boten ja die Aussagen der Rosalie Strauß und des Alexander Strauß schon einen gegründeten Anhalt. Denn danach sollte Anna Böckler schon einmal von ihrer Bande zu der pencuner Bande und von dieser wieder zu der erstern gebracht worden sein. Sogleich, nachdem Rosalie Strauß und Alexander Strauß ihre Aussagen erstattet hatten, begab sich der sie vernehmende Polizeibeamte mit beiden nach Pencun. Hier war am 10. Juli eine andere Zigeunerbande angehalten worden, zu welcher der schon oben erwähnte Handelsmann Adam, die Gymnastiker Remier'sche Familie u. a. gehörten. Mit diesen wurden Rosalie Strauß und Alexander Strauß confrontirt. Rosalie Strauß erklärte: »An die mir hier vorgestellte Christiane Remier habe ich das Kind einige Tage vor dem 30. Juni abgegeben. Sie sollte es ganz behalten und hatte auch versprochen, es zu thun. Später, vor dem 8. Juli, gab sie mir das Kind dennoch zurück.« Alexander Strauß sagte aus: »Ich habe ausdrücklich gesehen, wie die mir hier vorgestellte Christiane Remier das vermißte Kind auf dem Arme getragen hat. Es ist dies vor dem 30. Juni gewesen. – Ferner habe ich gesehen, daß die Remier das Kind von Schönow – wann, weiß ich jedoch nicht genau, wenigstens vermag ich mich nicht mehr auf das Datum zu besinnen – an meine Mutter abgegeben hat.« Bestritten nun auch die Mitglieder der Remier'schen Bande aufs hartnäckigste, mit dem Kinde zu schaffen gehabt zu haben, so bestritten sie doch nicht, was übrigens auch sonst feststand, daß sie am 30. Juni in Pencun gewesen waren. Bezüglich dieses ihres Aufenthaltes bekundeten nun weiter drei Kinder von pencuner Bürgern, die zwölfjährige Helene Jonas, die zehnjährige Anna Rohder und die achtjährige Marie Nürrenberg, nach Vorlegung der Anna Böckler'schen Photographie übereinstimmend: »Am 30. Juni haben wir dasselbe Kind, welches die Photographie vorstellt und welches wir ganz genau wiedererkennen, hier in Pencun gesehen. Wir erkennen es nicht allein mit aller Bestimmtheit nach der uns vorgelegten Photographie, sondern auch an der uns hier vorgelegten Taille – das Kleid war ebenso – und an den Hosen. Wir fragten das Kind, wie es heiße, worauf es uns den Namen Lieschen nannte, weiter aber dürfe sie, wie sie sagte, nichts sagen. Die Anna Remier hatte die Kleine an der Hand, als wir mit ihr sprachen.« Bei der spätern gerichtlichen Vernehmung wiederholten sie diese Aussage und erzählten noch ausführlicher ihr Begegniß mit dem kleinen blonden Mädchen. Namentlich setzte die Marie Nürrenberg, welche zuerst mit ihr zusammengekommen war, hinzu: »das Kind habe sich zuerst nicht Lieschen, sondern Anna genannt, sei dafür aber von der sechsjährigen Anna Remier auf den Mund geschlagen worden.« Diese jugendliche Zeugin gewann dadurch nicht wenig Gewicht, daß diese Aussage von ihr bereits am 30. Juni, als man in Pencun von dem Verschwinden der Anna Böckler noch gar nichts wußte, in gleicher Weise ihrem Vater, einem Handelsmann in Pencun; gegenüber erstattet worden war. Der Vater selbst hatte bemerkt, daß ein Mann, den er als den Handelsmann Mock wiedererkannte, und der auch in Wartin bei der Strauß'schen Bande gesehen wurde, sich am 30. Juni bei der Bande in Pencun befunden hatte, am 10. Juli aber nicht mehr anwesend gewesen war. Es bekundeten aber auch weiter noch der fünfzehnjährige Schlosserlehrling Hermann Endler: »In dem mir vorgezeigten Bilde der Anna Böckler erkenne ich mit aller Bestimmtheit dasjenige Kind wieder, welches ich hier am 30. Juni bei der mir hier vorgestellten Zigeunerbande gesehen habe.« Und die verehelichte Arbeiter Logé: »Mit aller Bestimmtheit vermag ich nach dem Bilde das Kind nicht wiederzuerkennen, nur so viel kann ich mich mit aller Bestimmtheit erinnern, daß dieses Kind, welches die Zigeunerbande am 30. Juni hier hatte, gerade von demselben Stoffe, wie die mir hier vorgelegte Taille, ein Kleid angehabt hat. Das Kind hatte hellblonde, kurz abgeschnittene Haare und ein volles, rundes Gesicht. Ich glaube, daß es dasselbe Kind ist, welches die Photographie vorstellt.« Die drei Remier'schen Kinder, Stephan, neun Jahre, Anna, sechs Jahre und Hermann, drei Jahre, erklärten dem Polizeibeamten gegenüber, der ihnen die Photographie der Anna Böckler vorlegte: »das ist ja Schwester Lieschen!« und gaben an, daß das fremde Mädchen nur einige Tage, namentlich in Pencun, bei ihnen gewesen, jetzt aber wieder fort sei. Sonach durfte man also kaum zweifeln, daß auch die Remier'sche Bande vor kurzem ein Kind bei sich gehabt hatte, welches jetzt fehlte, und daß das Kind Anna Böckler gewesen sei, bestätigte nicht allein die Recognition der Photographie und der Kleider durch die Zeugen, sondern auch der Umstand, daß Remiers zugaben, mit der Strauß und ihrem Sohne vor kurzem zusammengetroffen zu sein. Als man die Reisetouren der beiden Banden rückwärts verfolgte, ergab sich zwar, daß sie sich in der Zeit vom 30. Juni bis zum 6. Juli in ziemlicher Entfernung voneinander bewegt hatten, sodaß Anna Böckler in jenem Zeiträume nicht wohl von der Remier'schen zur Strauß'schen Bande zurückbefördert worden sein konnte. In dem Zeitmoment indeß, in dem wir uns bei unserer Darstellung befinden, am 11. Juli nämlich, konnte von einer solchen klaren Uebersicht nicht die Rede sein; denn man kannte die Reisetouren der beiden Banden noch nicht. Außerdem aber war man ja durchaus nicht gehalten anzunehmen, daß Anna Böckler von Wartin aus wieder zu der pecuner Bande zurückbefördert sein müsse. Viel wahrscheinlicher sogar war das Gegentheil, und es kam gar nicht sowol darauf an, einen Verkehr der wartiner und der pencuner Bande nach dem 8. Juli festzustellen, als vielmehr darauf, die neuen Wege aufzufinden, die irgendein Mitglied der wartiner Bande mit dem Kinde ins Weite, wahrscheinlich zu andern Banden, genommen hatte. Die Ereignisse bei der pencuner Bande schienen ja zu beweisen, daß die verschiedenen Banden untereinander in einem solchen Zusammenhange standen, daß es ihnen möglich war, Kinder verschwinden zu lassen, indem sie dieselben aneinander abgaben. Ja man durfte sogar glauben, die Person, durch welche das Kind von Wartin weiter fortgeschafft worden war, gefunden zu haben. Es bekundete nämlich die vierundzwanzigjährige Ernestine Mätzke, daß sie am 8. Juli von der Bodenluke des wartiner Kruges aus bei der Zigeunerbande außer den demnächst verhafteten vier Männern noch einen fünften gesehen habe, einen Mann, den sie beschrieb als ziemlich groß, von dunkler Gesichtsfarbe, mit schwarzem Backenbart und von stark gekrümmter Haltung. Während die andern Zigeuner die Anwesenheit dieses fünften Mannes bestritten, räumte Rosalie Strauß dieselbe ein und nannte den Mann Rudolf Schröder . In diesem Stadium ungefähr gelangte die Untersuchung aus den Händen der Polizei in die des Gerichts, und zwar in die Hände des Untersuchungsrichters beim Kreisgerichte Stettin, Kreisgerichtsrath von Rönne, weil Wartin, der Ort des ersten Angriffs, in dessen Bezirk belegen ist. Dem Untersuchungsrichter fiel die doppelte Aufgabe zu: einmal die Spur des Kindes nach den bisherigen Anzeichen weiter zu verfolgen, sodann das bereits zusammengetragene Material zu sichten und nach Glaubwürdigkeit und Schlüssigteit zu prüfen. In welcher Weise er sich der zweiten Aufgabe zu entledigen suchte, davon möge zunächst Zeugniß geben sein unterm 3. August an die Kreisgerichtscommission Loitz erlassenes Requisitionsschreiben, welches wir in seinen erheblichen Theilen hier wörtlich wiedergeben. »In der Untersuchung betreffend den anscheinend an dem viereinhalbjährigen Kinde des Domänenpachters Böckler zu Treuen verübten Menschenraub bedarf es einer gerichtlichen Feststellung des objectiven Thatbestandes und insbesondere einer sorgfältigen Erörterung der Frage, ob die Möglichkeit, daß das Kind am Orte des Verschwindens durch irgendeinen Zufall verunglückt sei, für völlig ausgeschlossen zu erachten ist ober nicht. – Die Kreisgerichtscommission ersuchen wir ergebenst, die auf die Erörterung dieser Frage bezüglichen Ermittelungen gefälligst recht schleunig an Ort und Stelle vornehmen zu wollen. »Wir fügen einen Situationsplan des Gutes Treuen bei, und bitten festzustellen, an welchen Orten und in welcher Art ein Verunglücken des Kindes überhaupt möglich gewesen sein könnte, und bitten, diese Stellen auf dem Plane zu vermerken. Sodann wird zu constatiren sein, was geschehen ist, um die volle Ueberzeugung zu gewinnen, daß das Kind nicht in der einen oder andern Art verunglückt ist. Wir bitten, hierüber Herrn Böckler sowie alle von ihm zu bezeichnenden, bei dem Aufsuchen des Kindes thätig gewesenen Zeugen recht eingehend zu vernehmen, wobei wir bemerken u. s. w. (folgen einzelne Notizen über den augenblicklichen Stand der Sache). Es wird sich fragen, ob auch eine Durchsuchung der etwa vorhandenen Mistkuhlen, Kloaken, Brunnen u. s. w. vorgenommen ist, und ob auch die sämmtlichen Räume in den vorhandenen Gebäuden, wo etwa eine Verunglückung des Kindes stattgefunden haben könnte, durchsucht worden sind. »Sodann erscheint es von Wichtigkeit, noch folgende Fragen durch Vernehmung des Herrn Böckler und der sonstigen Auskunftspersonen zu eruiren: 1) Ist anzunehmen, daß das Kind sich verirrt haben könnte? 2) Wann und wodurch ist zuerst die Vermuthung entstanden, daß das Kind geraubt sein könnte? Welches Motiv zu dieser That läßt sich annehmen? Sind etwa in früherer Zeit einmal gegen Böckler von umherreisenden Banden Drohungen ausgestoßen und aus welchen Ursachen? 3) Wie und in welcher Art kann die Entführung des Kindes, welche am hellen Tage stattgefunden haben muß, ausgeführt worden sein? 4) Sind zur Zeit des Verschwindens verdächtige Personen auf dem Gute und in der Nähe desselben und von wem gesehen worden?« Man ersieht aus diesem Schreiben, daß den Untersuchungsrichter der Vorwurf blinder Voreingenommenheit nicht trifft, daß derselbe dem vorsichtigen Zweifel das Ohr nicht nur nicht verschlossen, sondern sogar schon Ausdruck gegeben hat zu einer Zeit, da man noch mit vollem Rechte auf der richtigen Spur zu sein glauben durfte. In Erledigung dieser Requisition wurde zunächst Böckler selbst vernommen. Er erstattete die schon im Eingange mitgetheilte Aussage und beantwortete die speciell hervorgehobenen Fragen wie folgt: »Ich habe auf dem Hofe zwei Pumpen mit Brunnenwasser und zwei Jauchpumpen. Von den erstem ist die eine mit vollständig festem Belage versehen, bei der andern war ein Bret des Belages losgegangen, lag aber noch in seiner frühern Lage. Dieser Brunnen ist von dem Fischer Anders untersucht. Von den beiden Jauchpumpen enthielt die eine nur eine geringe Menge Jauche; der eingemauerte Kufen war übrigens bedeckt. Die zweite Jauchpumpe, deren Belag mit einer Klappe versehen ist, wurde leer gepumpt. Mistkuhlen und Kloaken sind nicht vorhanden, die Abtritte mit kleinen Wagen zur Aufnahme der Exkremente versehen, übrigens auch untersucht. Im Dorfe ist ein Brunnen nicht. »Auf den Boden des Schafstalles Nr. 2 waren kurz vor dem 24. Juni circa 20 Fuder Kleeheu gebracht, und ist auch dieses durch den Schäfer Gahl, wie ich glaube, untersucht worden. »Alle Scheunenräume sind inzwischen von dem darin gewesenen Stroh geräumt worden. »Mein sämmtliches Korn ist inzwischen bis auf einen geringen Rest Sommergetreide abgemäht und eingefahren, und hat sich hierbei keine Spur meines Kindes ergeben. »Daß meine Tochter Anna sich vom Hofe entfernt, dann verirrt haben und in einer entferntem Gegend verunglückt sein sollte, ist nicht anzunehmen, weil sie, von scheuem, ängstlichem Wesen, sich allein nie weit vom Hofe entfernte.« Was den Ursprung des Verdachtes gegen Zigeuner anlangt, so gab Böckler an: »Als die am 24. Juni und den nächstfolgenden Tagen angestellten sorgfältigen Nachforschungen auf der Feldmark Treuen, der benachbarten sassener Feldmark und der angrenzenden Forst ganz erfolglos blieben, stieg bei mir die Vermuthung auf, daß meine Tochter geraubt sein könne. Diese Vermuthung wurde durch folgende Mittheilung bestärkt. Meine Schwester, die Rittergutsbesitzer v. B. auf Guelzow, theilte mir mit, etwa schon am 26. oder 27. Juni, daß in Guelzow am Mittag des 24. Juni mehrere Weiber, welche Seife und künstliche Blumen zum Kauf ausgeboten hätten, gewesen seien. Guelzow ist von Treuen etwa ½ Meile entfernt und führt der Weg dahin durch die königliche Forst. – Am 27. Juni kam der Viehhändler S. aus Greifswald zu mir, um gekaufte Hammel abzunehmen. Hierbei erzählte er mir, daß er am Sonnabend, den 22. Juni, mit einer großen Gesellschaft Zigeuner, welche mehrere Wagen mit sich geführt, von der Insel Rügen über die stahlbroder Fähre nach Pommern gekommen sei. Stahlbrode ist von Treuen etwa 3½ bis 4 Meilen entfernt. – Am Mittwoch, den 3. Juli, wie ich glaube, wurde ein Frauenzimmer mit einem zehn bis elf Jahre alten Knaben zu mir gebracht, welche sich Rohrbeck nannte und mir mittheilte, daß sie, in Buschmühl hinter Demmin, im Kruge von dem Verschwinden meines Kindes gehört habe, und daß ihr hierbei eingefallen sei, sie habe kurz nach dem 24. Juni in der Gegend von Spantekow zwischen Jarmen und Friedland drei Wagen mit Zigeunern getroffen und auf einem dieser Wagen ein blondes Kind bemerkt, welches entschieden nicht zu dieser Bande gehöre, da sie mehrere Mitglieder derselben seit Jahren kenne. Am andern Morgen machte die Rohrbeck dieselbe Aussage auch vor dem Landrathe. »Ein Motiv zum Raube meiner Tochter wüßte ich nicht, als die Aussicht auf eine etwaige Belohnung oder um das Kind an Gaukler und Seiltänzer zu verkaufen. »Drohungen sind von herumziehenden Banden niemals gegen mich ausgestoßen worden, ich bin auch niemals mit Zigeunern in Collision gerathen. »Die Möglichkeit eines unbemerkten Raubes«, fährt er weiter fort, »hat insofern bestanden, als in der Zeit von 4 bis 5 Uhr nachmittags der Hof wenig belebt gewesen ist, sodaß irgendjemand, durch den 4 bis 5 Fuß hohen Roggen gedeckt, sehr Wohl unbemerkt aus der Forst bis an das Gehöft gelangen, das draußen spielende Kind ergreifen, durch Ansichdrücken am Schreien verhindern und mit demselben nach der Forst zurücklaufen konnte. »An verdächtigen Personen sind in der Nähe des Gehöftes am Nachmittag des 24. Juni gesehen worden: 1) Von der Schäferfrau Gahl und der Arbeiterfrau Drews eine Person, welche sich in der Wasserfurche zwischen den Schlägen V und VI hin- und herbewegt haben und schließlich in einer Mergelgrube verschwunden sein soll. 2) Der Tagelöhner Karl Mehardel hat auf dem von Loitz nach Sassen führenden Wege einen ihm unbekannten Mann mit röthlichem Barte, grauem Rock und Hut und einer Wunde auf der Backe getroffen und mit ihm gesprochen; ein ebenso aussehender Mann ist, nach der Mitteilung des Dienstmädchens Karoline Grauholm, am selben Nachmittage beim Wohnhause gewesen und hat von ihr drei Pfennige Almosen erhalten, Essen jedoch, um das er gebeten, nicht, weil die Wirthschafterin nicht gegenwärtig gewesen ist; darauf hat er sich nach einem Nebenhause gewendet, aber niemand anwesend getroffen. Er ist nun ins Dorf gegangen, wo eine Kathenfrau Schult ihn gesehen hat. Später soll dieser Mensch über die Brache des Schlages I bei den Gänsehirten vorbei nach Sassen gegangen sein, hier das Dorf abgebettelt, dann beim Krüger Otto in Sassen übernachtet und sich erst am folgenden Tage von dort entfernt haben.« Auf Grund dieser Aussage, welche von zwanzig andern Zeugen, unter denen namentlich der Fischer Anders eine genaue Beschreibung davon gibt, in wie minutiöser Weise sämmtliche Gewässer der Umgegend durchsucht worden sind, in allen Einzelheiten bestätigt wurde, durfte nunmehr jede andere Möglichkeit des Verschwindens der Anna Böckler, als durch einen Raub, als ausgeschlossen angesehen werden. Allerdings zeichnet sich die Aussage des Vaters in seltenem Grade durch Genauigkeit und Specialität, zwei wesentlichste Kennzeichen innerer Glaubwürdigkeit, aus. Dennoch ist diese Aussage in einem Punkte bedenklich und in einem zweiten widerlegt worden. Es hat nämlich bei der Verhandlung gegen Schütt sich herausgestellt, daß in der Scheune Nr. 4 zwar gesucht worden ist, aber es scheint kein einziger von den Suchenden gerade an der Stelle der Scheune gewesen zu sein, wo später die Leiche gefunden wurde. Sodann war es ein Irrthum des Böckler, wenn er angab, aus allen Scheunen sei das Stroh (sämmtliches Stroh) fortgeschafft worden. Er hatte zwar eine dahin gehende Anordnung erlassen, dieselbe war aber unbefolgt geblieben; namentlich war aus der Scheune Nr. 4 das sogenannte Bodenstroh wenigstens, d. i. Krummstroh, welches ½ Fuß hoch etwa auf dem Boden der Scheune ausgebreitet wird, um das eingescheuerte Getreide gegen Feuchtigkeit zu schützen, nicht entfernt worden. Unter diesem Bodenstroh aber wurde später die Leiche gefunden, und hatte also schon damals gefunden werden müssen, wenn das Bodenstroh weggenommen worden wäre. Hier also schon ist der Punkt, wo die Untersuchung einen falschen Weg eingeschlagen hat. Allein ein Vorwurf trifft dennoch niemand, namentlich nicht die verfolgenden Behörden. Denn das Bodenstroh bildet gleichsam einen Theil des Bodens selbst, wie etwa das Gras auf einem Anger, und die Nachsuchenden hatten daher gerade so viel Veranlassung, das Bodenstroh aufzunehmen, wie etwa die gesammte Feldmark umzugraben, selbst wenn man damals schon nicht an ein Verunglücken des Kindes, sondern an einen Mord gedacht hätte! Es schien also ein ganz besonders wichtiges negatives Resultat gewonnen zu sein, ein Resultat, welches wohl geeignet war, dem Gerichte die Ueberzeugung zu begründen, daß das Kind nicht verunglückt, sondern geraubt sei, und daß in dieser Richtung die Untersuchung fortgeführt werden müsse. Eine Zeit lang schien es auch wirklich, als wenn die Anstrengungen, welche der Untersuchungsrichter machte, um das Kind zu entdecken, von Erfolg gekrönt sein sollten. Es wurde ermittelt, daß ein kleines, blondes Mädchen, welches nach vieler Zeugen Aussage der Photographie der Anna Böckler durchaus entsprach, in den Tagen vom 11. bis 13. Juli sich bei einer am 2. August in Flatow, Regierungsbezirk Marienwerder, verhafteten Grünholz'schen, und sodann am 15. und 16. Juli wieder bei einer andern, am 28. und 29. Juli in der Gegend von Polnisch-Lissa verhafteten Krause-Anton'schen Zigeunerbande befunden habe. Wenn man die Orte, wo sich die wartiner, die flatower und die polnisch-lissaer Zigeunerbande bewegt hatten, mit den den Zigeunern zu Gebote stehenden Communicationsmitteln verglich, so erschien es durchaus nicht unglaublich, daß das geraubte Kind in den angegebenen Zeiten von einer Bande zur andern geschafft worden sein konnte; und man durfte sich eine Zeit lang Glück wünschen, daß es gelungen sei, die »Fluchtlinie« der Verbrecher so genau festzustellen. Wir können es uns jedoch ersparen, die Ergebnisse der Nachforschungen bei den genannten Banden so ausführlich wie die in Wartin zu schildern. Ihr Resultat war schließlich überall nur ein negatives. Das gesuchte Kind kam nirgendwo wieder zum Vorschein und es wiederholten sich im allgemeinen überall die Vorgänge in Wartin. Wir beschränken uns daher auf Folgendes. Die am 2. August in Flatow verhaftete Zigeunerbande, bei welcher insbesondere ein Gymnastiker und ein Musikus Grünholz, zwei Brüder, die Concubine des letztern, Christiane Adler, ein Musikus Franz u. a. sich befanden, war am 12. Juli, also vier Tage, nachdem die wartiner Bande sich des bei ihr befindlich gewesenen Kindes entledigt, in Tarnowke (Kreis Flatow) eingetroffen und hatte daselbst übernachtet, war am folgenden Tage nach Petzin gezogen, hatte sich hier eine Weile aufgehalten, war dann über Klakowo weiter gewandert und endlich am 2. August wieder in Tarnowke eingetroffen. Es haben nun zwei, elf, bezüglich neun Jahre alte, Schulmädchen bekundet: als die Zigeuner das erste mal in Tarnowke eingekehrt wären, hätten sie im Stalle des betreffenden Gasthauses, und zwar unter einer Krippe, ein kleines, blondes Mädchen gesehen, welches geweint habe. In der Photographie der Anna Böckler glaubten sie das Kind wiedererkennen zu können. Als die Bande zum zweiten male nach Tarnowke gekommen sei, habe jenes Kind sich nicht mehr dabei befunden. Ganz wie in Wartin, bestritten auch hier die Zigeuner anfänglich durchaus, ein fremdes Kind bei sich gehabt zu haben. Später jedoch gaben nicht nur die Zigeunerkinder Anton Grünholz, Michael Grünholz und Pauline Franz, sondern auch die Musikus Grünholz'schen Eheleute es zu. Die Angaben aber, welche sie über die Erlangung und den Verbleib des Kindes machten, widersprachen sich untereinander so sehr, standen auch mit andern, sonst ermittelten Umständen in solchem Widerspruch, daß sie als ein Gewebe frecher Lügen gelten mußten. Zuerst traten die beiden Grünholz'schen Knaben mit der Erklärung hervor, der Musikus Grünholz habe das Kind von einem Gute mitgenommen. Während aber Anton angab, es sei dasselbe demnächst in Posen für 2 Thaler verkauft worden, behauptete Michael, das Kind sei dem Musikus Franz und von diesem weiter dem Schauspieler Franz übergeben, der es zu Kunststücken habe anlernen sollen. – Pauline Franz erzählte, daß der Musikus Grünholz das Kind in Gnesen in einem großen reichen Hause abgegeben habe. – Der Musikus Grünholz gab zu vernehmen, daß eines Tages im Sommer, als der Roggen noch grün gewesen, auf dem Wege nach Krojanke (im flatower Kreise) der Musikus Franz mit seiner Familie und einem fremden, der Anna Böckler ähnlichen Kinde zu ihnen gestoßen und mit ihnen bis nach Tarnowke gegangen sei; Franz habe gesagt, er wolle das Kind an jemand zum Auslernen bringen; auch habe derselbe dem Kinde gedroht, ihm den Hals abzuschneiden, wenn es nicht schweige. In Tarnowke hätten sie sich von der Franz'schen Familie wieder getrennt. – Dagegen erklärte dann wiederum die verehelichte Musikus Franz: die ganze Bande sei im Sommer in Pommern gewesen; dort hätte eines Tages der Musikus Grünholz das fremde Kind zu ihnen gebracht und dasselbe sodann in Exin (Regierungsbezirk Bromberg) dem Gymnastiker Grünholz übergeben, der sich später von ihnen getrennt habe. – Michael Grünholz und Pauline Franz behaupteten im Widerspruch mit ihren frühern Angaben: der Musikus Franz habe das Kind von einem Gute in Pommern mitgenommen; der Vater des Kindes habe sie zu Pferde verfolgt, sich aber zurückziehen müssen, weil er von der ganzen Bande mit Todtschlagen bedroht worden sei. Als das kleine Mädchen ihn von weitem erblickt, habe es gerufen: »Das ist mein Papa Böckler!« Später, nach dem 12. Juli, hätten der Musikus Franz und der Musikus Grünholz das Kind in einem Walde bei Plötzmin unweit Tarnowke mit einer Holzschaufel erschlagen und die Leiche vergraben. – Zwei Tage später gab die Pauline Franz an, das Kind sei von den beiden Männern schon in dem Stalle in Tarnowke mit einem hölzernen Stiel erschlagen und beim Kirchhofe vergraben worden, die Christiane Adler habe dem Kinde vorher einen Finger abgeschnitten. – In ähnlicher Weise sagte der Musikus Grünholz, das Kind sei in dem Stalle von dem Musikus Franz und einem gewissen Anton Wiese mit einem hölzernen Stiel erschlagen und bei dem Kirchhofe beerdigt worden. Gleich darauf erklärte er diese Angaben für erlogen. Einen Tag später wiederholte er sie abermals als wahr. Sowol im Walde bei Plötzmin wie bei und auf dem Kirchhofe zu Tarnowke haben unter Führung der genannten Personen die eingehendsten Recherchen und Nachgrabungen stattgefunden, aber von der Leiche des Kindes ist keine Spur ermittelt worden. Die ganze Erzählung von der Ermordung des Kindes scheint ebenso erlogen zu sein, wie es zweifellos die Geschichte von dem Zusammentreffen der Bande mit dem Vater der Anna Böckler ist. Die lissaer Bande anlangend, so bestand dieselbe aus den beiden Familien Anton und Krause, bei der letztern befanden sich die drei Kinder der verwitweten Hammerling. Sie übernachteten am 14. Juli in Langen Guhle, am 15. in Gußwitz, am 16. in Pankowo, trennten sich dann und wurden am 28. und 29. Juli an verschiedenen Orten verhaftet, weil eine erhebliche Zahl von Zeugen aus den Ortschaften, die die Zigeuner passirt hatten, Kinder sowol wie Erwachsene, mit großer Bestimmtheit bekundete, daß, als die Bande jene Ortschaften durchzog, sich bei derselben zwar ebenso viele kleine Mädchen wie bei ihrer Verhaftung, nämlich drei, befunden hätten, daß aber damals von den drei Töchtern der Witwe Hammerling nur die beiden ältesten dagewesen seien, an Stelle des jüngsten dagegen ein anderes, mit dieser nicht identisches Mädchen, etwas größer als jene, von hellerer Gesichtsfarbe, hellerm Haar und gar nicht wie ein Zigeunerkind aussehend. Es sei dies den Zeugen schon damals aufgefallen, obgleich sie von dem Verschwinden der Anna Böckler noch nichts gewußt hätten. Jenes Kind erkannten die Zeugen mit größerer oder geringerer Bestimmtheit in der Photographie der Anna Böckler wieder. – Der einen Zeugin, verehelichten Gastwirth Müller, war es aufgefallen, daß das Kind von den Leuten mit besonderer Sorgfalt behandelt wurde und u. a. Eier zum Kaffee bekam. – Der Gastwirth Müller sah, wie eine zu der Bande gehörige Frauensperson mit dem Kinde Kunststücke zu machen, es auf den Händen zu balanciren versuchte, das Kind aber der Frau ängstlich in die Haare griff und diese von den Versuchen abstehen mußte. – Die dreizehnjährige Ernestine Seiffert hörte, wie das Kind, das auf die Straße gelaufen war, von der Witwe Hammerling zurückgerufen wurde, und darauf in gutem Hochdeutsch erwiderte: »Du denkst wol, ich werde wieder fortlaufen!« Die Hammerling hatte dabei ein Stück Kattun in der Hand, das Kind bat sie um etwas davon, die Hammerling erklärte jedoch, daß sie daraus der Kleinen eine Jacke machen müsse, und das Kind rief: »Ja, warum habt ihr meine guten Sachen verkauft und zerschnitten!« – Der vierzehnjährige Pferdejunge Altmann sah das Kind im Wagen neben einer Frau und hörte, wie dasselbe rief: »Wo ist mein lieber Papa, meine liebe Mama!« Darauf schlug die Frau das Kind in den Rücken, sodaß es weinte. Später, als die Zigeuner verhaftet worden und vorläufig im Keller des Gutshauses untergebracht waren, lauschte Altmann nebst dem neunzehnjährigen Oekonomielehrling Haak an der Kellerthür und beide vernahmen, wie eine der dort verhafteten Frauenspersonen klagte: »Ach, meine armen Kinder! Hätte ich doch das nicht gemacht! Hätte ich es doch lieber aus dem Wege gebracht!« und eine andere: »Allmächtiger, ewiger Gott! Warum habe ich das Kind immer mit fortgebracht! Warum habe ich es nicht lieber gleich getödtet!« Trotz aller dieser doch in der That erheblich verdächtigenden Umstände bestritten die sämmtlichen Mitglieder dieser Bande auf das entschiedenste und bis zuletzt, daß sie ein fremdes Kind bei sich gehabt hätten, und behaupteten, die Anna Marie Hammerling, und keine andere, sei das Kind gewesen, welches die Zeugen gesehen hätten. Dem traten aber wiederum die Zeugen mit der größten Bestimmtheit entgegen, insbesondere erklärte der Obstpachter Ziegler, daß er eine erhebliche Strecke Weges neben dem Wagen mit dem fremden Kinde hingewandert sei und sich dessen Gesicht so genau eingeprägt habe, daß bei ihm eine Verwechselung jenes Kindes mit der kleinen Hammerling ganz undenkbar sei. – Aber irgendetwas Weiteres über den Verbleib des Kindes und seine Identität ist trotz aller Mühe nicht zu ermitteln gewesen. – Daß man den verdächtigen Personen, welche am Tage des Raubes in der Nähe des Hofes gesehen worden waren, nach Möglichkeit nachgespürt hat, bedarf nicht erst der Erwähnung. Jedoch ist es nicht gelungen, ihrer habhaft zu werden. Ebenso wenig hat man es versäumt, die Möglichkeit eines an dem Kinde verübten Unzuchtsverbrechens ins Auge zu fassen. Es sind deshalb umfassende Ermittelungen angestellt worden, jedoch ebenfalls ohne Erfolg. Die Frage, warum nicht schon damals der nachmals ermittelte Mörder Franz Schütt in Verdacht gerathen ist, kann allerdings aufgeworfen werden. Es ist dies ein etwas heikler Punkt, aus den wir bei dem Berichte über die später gegen Schütt eingeleitete Untersuchung zurückkommen werden. Für jetzt sei nur bemerkt, daß der Criminalcommissarius L. aus Berlin, welcher die Nachforschungen an Ort und Stelle leitete, ihm das Zeugniß gab: er mache den Eindruck eines harmlosen Jungen. Als solcher hatte sich Schütt bis dahin in der That gezeigt. Inzwischen widerriefen die in Wartin geständig gewesenen Zigeuner, ins Gefängniß übergeführt, ihre Geständnisse. Die Nachforschungen in Wartin nach der Leiche des Kindes und die Feststellung des Weges, den die Bande bis nach Wartin genommen hatte, bewiesen, daß die frühern Geständnisse zum Theil in der That unwahr gewesen waren. Endlich gelang es trotz aller Mühe und aller hier und dort auftauchenden Anzeichen nicht, den Rudolf Schröder, der das Kind von Wartin fortgebracht haben sollte, aufzufinden. So fiel denn das mit so vielen Mühen und Kosten aufgerichtete Gebäude unter der prüfenden Hand des Untersuchungsrichters Stück für Stück zusammen. Es blieb zuletzt kein einziger positiver Anhalt mehr, die Untersuchung fortzusetzen, und trotz alles noch fortbestehenden Verdachtes sah sich das Gericht genöthigt, wegen Mangels an Beweisen die Untersuchung einzustellen. Am 27. Februar 1873 wurde der letzte der verhafteten Verdächtigen – nach und nach waren 57 Zigeuner verhaftet worden – in Freiheit gesetzt. Man nahm nun an, daß Anna Böckler, wenn nicht nachträglich noch ermordet, jedenfalls in so unerreichbare Ferne, nach Rußland oder Ungarn, entführt, oder aber so tief versteckt sei, daß vorläufig an ein Wiederfinden nicht zu denken war. Man hoffte von der Zeit dermaleinst die Lösung des so ergreifenden wie beschämenden Räthsels, daß die große Opferwilligkeit der trauernden Aeltern, die angespannteste Thätigkeit des Staates nicht im Stande gewesen war, weder durch Gewalt und Zwang, noch durch lockende Belohnung den Räubern ihre Beute zu entreißen. Es verlohnt sich hier wol, über die Anstrengungen, die in diesem ungewöhnlichen Falle gemacht wurden, einen Ueberblick zu geben. Erwähnt ist schon, daß auf die Wiederauffindung des Kindes vom Staate eine Prämie von 300 Thlrn., von dem Vater eine solche von 100 Thlrn., dann von 500 Thlrn., endlich von 2000 Thlrn., und für die Auffindung der Leiche eine Belohnung von 1000 Thlrn. aussetzt wurde. Erwähnt sind die mühevollen Durchforschungen der Gewässer auf der Feldmark Treuen, die von den Suchenden zu Boden getreteneu Saaten. Das ganze Jahr hindurch unterhielt der Vater mit theuerm Gelde Agenten und war selbst, mit Hintansetzung seiner Wirtschaft, fortwährend auf Reisen, um bald hier, bald dort aufgefundene Kinder, die seiner Tochter ähnlich sehen sollten, zu recognosciren, – stets mit neubelebter Hoffnung und mit desto bittererer Enttäuschung! In nicht weniger als zwanzig gewaltigen Actenvolumen, während eines halben Jahres zusammengeschrieben und weit über 3000 Folien (fast lauter enggeschriebene Zeugenvernehmungen, Berichte u. dgl.) enthaltend, liegt der Fleiß der Behörden vor uns aufgespeichert, derjenigen Acten nicht zu gedenken, die bei auswärtigen Polizei- und Gerichtsbehörden beruhen geblieben und nicht hierher gelangt sind. Ueber 300 Telegramme sagen uns, daß man den Werth einer schnellen Correspondenz wohl zu schätzen gewußt hat. Die entstandenen Kosten lassen sich leider nicht genau berechnen, da die Kostenliquidationen sich vielfach nicht bei den Acten befinden, vielfach auch, z. B. die Kosten für Insertionen in Zeitungen, gar nicht liquidirt worden sind. Jedoch mag die Bemerkung nicht uninteressant sein, daß für Photographien, der Anna Böckler sowol als auch von angehaltenen Zigeunern nicht weniger als 89 Thlr. 10 Sgr. 6 Pf. verausgabt worden sind, und, daß die Nachsuchungen nach der Leiche in Wartin einen Kostenaufwand von 96 Thlrn. erfordert haben. So thätig die Justiz, so willig und bereit zu helfen war die Polizei und die gesammte innere Verwaltung. Der Minister des Innern entsandte aus Berlin drei besondere Polizeibeamte, gab die Spalten sämmtlicher Regierungsamtsblätter zu den umfangreichsten Publicationen her; eine allgemeine Landesvisitation sogar wurde in Aussicht genommen, und nur wegen der Unzweckmäßigkeit der Maßregel unterlassen. Statt dessen erging an sämmtliche Landräthe und Amtshauptleute der Monarchie eine dringende Mahnung zur äußersten Vigilanz. Eine ähnliche Verfügung wurde auf Anregung eines Anonymus, anscheinend eines Postbeamten, von seiten des Generalpostamts an sämmtliche Landbriefträger erlassen. Das auswärtige Ministerium endlich setzte sich mit den Regierungen der übrigen deutschen Staaten, Oesterreichs und Rußlands in Verbindung und erhielt nicht blos die bereitwilligste Zusage der Hülfeleistung, sondern diese Regierungen ergriffen auch in der That energische Maßregeln gegen Vagabunden, bei denen man das verlorene Kind vermuthen durfte. Diese übermäßigen Kraftanstrengungen, diese gewaltige Arbeitsleistung, diese Opferwilligkeit und Hülfsbereitschaft aller angegangenen Behörden und Personen, – wahrlich das ist eine hellstrahlende Lichtseite der Untersuchung! Denn wohlgemerkt, es handelte sich nicht etwa um eine besondere staatliche Angelegenheit, nicht etwa um einen Proceß Bazaine, sondern es handelte sich darum, – einem unglücklichen Aelternpaare zu dem verlorenen Töchterchen wieder zu verhelfen! Allein wenn wir auch sagen dürfen, daß der Staat und die Staatsbehörden ihre Schuldigkeit in vollem Maße gethan haben, so wird dadurch doch der peinliche Eindruck nicht verwischt, daß alle diese Anstrengungen vergeblich gewesen, daß dabei nicht blos Geld und Arbeit nutzlos aufgewendet, sondern auch fast 60 Menschen wochen- und monatelang in Haft gehalten worden sind. Man darf deshalb wohl fragen: Sind die verfolgenden Behörden nicht etwa doch zu bereitwillig auf die Annahme eingegangen, daß Anna Böckler geraubt worden sei? Haben sie nicht zu vorschnell, auf einen, bald darauf als unbegründet erwiesenen Verdacht hin, so viele Menschen verhaftet? War es wirklich gerechtfertigt, die höchsten Spitzen der Behörden, die Diplomatie sogar in Mitleidenschaft zu ziehen? vor dem Auslande die Schwächen und Irrthümer unserer Criminalpolizei und Criminaljustiz ohne Noth zu enthüllen? Es ist nicht unseres Amtes, Lob oder Tadel auf die Behörden zu werfen, die in dieser merkwürdigen Untersuchung thätig gewesen sind. Aber das Eine müssen wir betonen: Auch für uns und im gegenwärtigen Augenblicke noch gilt als erwiesen, daß, von der flatower, der lissaer, der pencuner u. a. Banden zu schweigen, bei der wartiner Zigeunerbande am 8. Juli ein blondes Kind vorhanden war, welches in der Zeit von 6 bis 10 Uhr abends spurlos verschwunden ist. An diesem Resultat kann namentlich der Jurist nicht zweifeln, wenn er sich nicht die Grundlage, auf der alle seine Feststellungen ruhen, unter den Füßen fortziehen lassen will, die Berechtigung nämlich, Glauben schenken zu dürfen den Zeugenaussagen, die materiell und formell die Anzeichen der Glaubwürdigkeit an sich tragen. Und diese Anzeichen tragen die Zeugenaussagen, auf welche die obige Annahme sich stützt, in hohem Grade an sich, mag man sie prüfen nach freier, oder nach irgendwelcher formellen Beweistheorie. Geirrt hat also die Untersuchung nur darin, daß sie das in Wartin verschwundene Kind für die Anna Böckler hielt, und vielleicht (!) darin, daß sie annahm, das verschwundene Kind sei ein geraubtes, während das erstere später widerlegt und das letztere bisher nicht erwiesen ist. Die in Scene gesetzte Verfolgung war daher mitnichten eine Jagd nach Schatten; sie hatte ein durchaus reales Ziel, die Wiederauffindung eines wirklich auf unerklärte Weise, fast unter den Händen der Behörden verschwundenen Kindes. Das Räthsel jenes Verschwindens ist auch durch die Auffindung der Leiche Anna Böckler's nicht gelöst. Denn wo jenes Kind, welches die Bande bis zum 8. Juli abends in Wartin bei sich hatte, hingekommen, ob es ermordet oder einer andern Bande übergeben, aus welchen Gründen dies geschehen ist? das sind Fragen, deren Beantwortung wir von der Zukunft erwarten müssen. Wenn dem aber so ist, dann ist es zwar tief zu beklagen, daß alle aufgewendeten Mittel nicht hingereicht haben, den Schleier des Geheimnisses zu lüften, aber durchaus nicht ist es zu tadeln, daß jene Mittel angewendet worden sind, daß Polizei und Gericht sich nicht besonnen haben, fest zuzufassen, wo Verdacht hervortrat, daß sie sich nicht gescheut haben, die gesammten Kräfte des Staates aufzubieten; und nicht beschämend ist es für den Staat, daß er sich erfolglos hat in Thätigkeit setzen lassen, sondern es verdient Lob, daß er es so bereitwillig gethan im Dienste der Justiz! Mit diesen Erwägungen dürfen wir indeß nicht schließen. Denn so tröstlich sie auch sein mögen, – das Wünschenswerthere ist denn doch, daß solche Untersuchungen in Zukunft sich nicht wiederholen. Wir haben also noch zu erörtern: was hat die Wissenschaft aus dieser Untersuchung gelernt? Wie können wir in Zukunft vermeiden, daß solche enorme Kraftanstrengungen vergeblich gemacht werden? Zu unserm Bedauern müssen wir gestehen: die Wissenschaft hat so gut wie keinen Gewinn gehabt. Nichts als die Bestätigung ein paar schon längst bekannter und zwar nicht einmal positiver, sondern lediglich negativer Sätze: 1) daß ohne einen unzweifelhaft feststehenden, objectiven Thatbestand eine Untersuchung schwierig zu führen ist; 2) daß erzwungene Geständnisse keinen Werth haben, und selbst, wenn sie nicht unter dem Einflüsse des Zwanges abgelegt werden, nicht immer Glauben verdienen; 3) daß Recognitionen stets bedenklich sind, namentlich auch Recognitionen nach Photographien. Die im ersten Satze betonte Schwierigkeit kann nicht gehoben werden, wenn es sich, wie beim Menschenraube, um Delicte handelt, deren Thatbestand eben in dem Fortschaffen des corpus delicti besteht. Der zweite Satz ist in aller Munde und bedurfte kaum noch der neuen Bestätigung durch die Affaire in Wartin; – doch zeigt der Vorgang mit der Reitpeitsche, wie wenig durch die theoretische Anerkennung auch die praktische Uebung garantirt wird. Der dritte Satz endlich gehört ganz in das Gebiet der tiefsten psychologischen Speculationen, und seine befriedigende Erledigung ist davon abhängig, ob es der Psychologie gelingen wird, die Relation aufzufinden, welche in der Seele besteht zwischen zwei ähnlichen Wahrnehmungen. Bis dahin aber verzichten zu sollen auf das Beweismittel der Recognition, weil seine Schwächen hier so besonders scharf hervorgetreten sind, – das wäre eine Zumuthung, der die Criminaljustiz Folge zu leisten nicht vermöchte. So also erweist sich der Nutzen, den die Wissenschaft aus dem so umfangreichen Material gezogen hat, so ziemlich gleich Null. Denn was sonst noch von allgemeinerer Bedeutung zu Tage getreten ist, namentlich Beobachtungen über das Leben und Treiben der Zigeuner und Vagabunden, ist so sehr von Lüge und Dunkel umwoben, daß es zur Zeit noch nicht darauf Anspruch machen kann, in den Büchern der Wissenschaft Aufnahme zu finden.   Hiermit könnten wir diesen Abschnitt unserer Darstellung schließen, und müßten es eigentlich; denn der Fall Böckler ist erschöpft. Aber wir würden dann unserer Aufgabe doch nicht vollständig genügen. Mit Recht kann man von uns Auskunft darüber verlangen, welche Bewandtniß es gehabt hat mit den übrigen Anzeichen von der Auffindung der Anna Böckler, die doch so vielfach die Zeitungen füllten, und wie es sich verhält mit den fremden Kindern, die bei den Zigeunern aufgefunden worden sind. Zu unserer eigenen Ueberraschung ist die Ausbeute dieser sozusagen romantischen Seite der Sache eine ganz unerwartet dürftige. Zwar quantitativ ist das Material fast überwältigend, wie aus einer kurzen Uebersicht der Ortschaften, wo überall Anna Böckler gesehen sein sollte, sofort klar werden wird. Aber sachlich zeigten sämmtliche Anzeigen eine nur zu triste Gleichartigkeit. Fort und fort kehren in ihnen dieselben trügerischen Indicien wieder als Beweise für die Identität des Kindes: blonde Haare, blaue Augen, gewölbte Stirn, »gänzlich anderes Aussehen als das der andern Zigeunerkinder«, bessere Kleidung, gesitteteres Wesen, bescheidene Zurückhaltung, namentlich beim Betteln, der Name Anna, den das Kind führt, bald eine besonders zuvorkommende, dann wieder eine besonders rauhe Behandlung von seiten seiner Begleitung, der Ruf nach »Papa« und »Mama«, Weinen und betrübtes Aussehen – das ist es, was sich immer wiederholt: man kennt fast alle Anzeigen, wenn man eine kennt. Fort und fort tragen dabei die Anzeigen schon deshalb den Stempel der Unzuverlässigkeit an sich, weil sie sich meistens beziehen auf Wahrnehmungen, die schon vor mehrern Tagen und Wochen gemacht sein sollen, als man dort von dem Verschwinden der Anna Böckler noch nichts wußte. Fort und fort wird das Kind in der Photographie der Anna Böckler wiedererkannt mit »völliger Bestimmtheit« – und nirgends verdienen diese Recognitionen Glauben. Es würde uns nicht verziehen werden, wenn wir hier irgend vollständig sein wollten. Aber wenn der Leser uns dankbar ist für die gekürzte Darstellung des ermüdenden Materials, so wolle er dabei nicht versäumen, sich recht lebhaft vors Auge zu führen die qualvolle Lage der Aeltern, denen jede sich wiederholende Anzeige nicht Langcweile brachte, sondern den furchtbarsten Wechsel von Hoffnung und Verzweiflung, die aufreibende Thätigkeit des Richters, an dessen Arbeitskraft sie alle die unerhörtesten Anforderungen machten, dem, bei dem lebhaften telegraphischen Verkehr, nicht bei Nacht und nicht bei Tage Ruhe gegönnt ward, dem neben dem Mitleiden mit den unglücklichen Aeltern auch die schwere Verantwortlichkeit für so viele Verhaftungen oblag, und der dann schließlich auch – mit monatelanger Krankheit die übermäßige Anstrengung seiner Kräfte büßen mußte! Nach den in den Acten befindlichen Anzeigen sollte Anna Böckler (außer an den schon erwähnten Orten) gesehen worden sein: Ende Juni: bei Demmin (Pommern), bei Franzburg (Pommern), bei Egeln (Provinz Sachsen). Anfang Juli: in Stettin, bei Gmünd (Würtemberg), in Prechlau (Westpreußen), bei Krojanke (Westpreußen) im Kreise Kottbus. Ferner an speciell genannten Tagen: Am 6. und 7. Juli: im Kreise Mansfeld. Am 8. Juli: bei Garz a. O., bei Schwedt a. O., bei Dümmer (Mecklenburg)! Am 10. Juli: in Boddin (Mecklenburg). Am 11. Juli: in Wyssogotowo (Posen). Am 12. Juli: in Dannenberg auf Usedom, in Kohlfurth (Schlesien). Am 13. Juli: bei Radolfzell (Baden), bei Wiche (Provinz Sachsen). Am 14. Juli: auf der Bahnstrecke Elbing-Bromberg, in Woldyck (Mecklenburg). Am 15. Juli: in Tluczewo (Westpreußen). Mitte Juli: bei Ludwigsburg (Würtemberg), bei Landsberg (Schlesien). Am 16. Juli: in Dziencelitz (Westpreußen). Am 17. Juli: in Königsberg in Preußen. Vom 17. bis 23. Juli: bei Horsens (Dänemark). Am 18. Juli: bei Louisdorf (Schlesien), bei Pölitz (Pommern). Am 19. Juli: in Löcknitz (Pommern), in Wildemann bei Klausthal. Am 21. Juli: bei Neustettin (Pommern), bei Myclowitz (Schlesien), bei Czarnikau (Posen), bei Bramsche (Hannover), bei Jäckheim (Ostpreußen), bei Neuenheim (Baden), bei Gladowken (Ostpreußen), bei Kuttenberg (Böhmen). Am 21. Juli: bei Lötzen (Ostpreußen), bei Alt-Damm (Pommern), bei Obermaßfeld (Meiningen), bei Schwetz a. W. (Westpreußen). Am 22. Juli: bei Neuzelle (bei Frankfurt a. O.), bei Reichenbach und Görlitz, bei Tettnang (Würtemberg). Am 23. Juli: bei Ravensberg (Würtemberg), bei Hedersleben (Provinz Sachsen). Am 24. Juli: bei Grabowke (Schlesien), bei Klein- Katz (Westpreußen). Am 25. Juli: bei Annaberg (Provinz Sachsen), bei Sandhübel (Oesterreichisch-Schlesien). Am 26. Juli: bei Leunenburg (Ostpreußen). Am 27. Juli: bei Groß-Sachsenhausen (Würtemberg). Am 28. Juli: bei Straßburg (Westpreußen), bei Rothenburg a. d. Tauber, bei Wurzen bei Leipzig. Am 30. Juli: bei Ruhland (Provinz Sachsen), bei Weingarten (Würtemberg). Ende Juli: in Antwerpen, bei Cannstatt (Würtemberg). Im Juli und August: an mehreren Orten in Rußland. Anfang August: bei Horn (Nieder-Oesterreich), bei Olterndorf (Hannover), bei Angerburg (Ostpreußen), bei Falkenburg (Regierungsbezirk Potsdam), bei Lezajsk (Galizien), bei Wolfenbüttel, bei Tempelburg (Pommern), bei Rzeptsch (Schlesien). Am 1. August: bei Frankenstein (Schlesien), bei Königszell (Schlesien), bei Göppingen (Würtemberg). Am 2. August: bei Atens (Oldenburg), bei Flettmar (Hannover), bei Mergentheim und Tauberbischofsheim (Würtemberg). Am 4. August: bei Frankfurt a. M. Am 5. August: bei Eybach (Würtemberg). Am 7. August: in Utenroth (Rheinprovinz). Am 8. August: in Holxen (Hannover). Am 9. August: bei Frankenhausen (Schwarzburg - Rudolstadt). Am 11. August: in Broistedt (Braunschweig). Am 12. August: in Donauwörth, in Hammelschein (Schwarzburg - Rudolstadt). Mitte August: in Lieberose (Provinz Brandenburg), in Kralowic (Böhmen), in Alten-Plathow (Kreis Genthin), in Tempelburg (Pommern). Am 15. August: im Kreise Randow. Am 16. August: bei Lichten (Oesterreich-Schlesien). Am 18. August: bei Hersbruch (Baiern). Am 19. August: bei Oldendorf (Regierungsbezirk Minden). Am 29. August: bei Schwarzburg-Rudolstadt. Ende August: bei Altenstein (Ostpreußen), in Thun und Münchenbucksee (Schweiz). Im August und September: an mehreren andern Orten in der Schweiz und im südlichen Baden. Am 4. September: in Salzungen (Meiningen). Am 9. September: bei Nyitra-Zrambokost (Ungarn). Am 10. September: bei Uerdingen (Rheinprovinz). Mitte September: in Bern und Luzern, in Friedrichshagen (Regierungsbezirk Potsdam). Am 19. September: in Havre, in Ischl. Zu Anfang October: in Halle. Am 30. October: bei Neustettin. Anfang November: in Saint-Louis (Nordamerika). Am 11. November: bei Spremhagen (Regierungsbezirk Potsdam). Am 1. November: in Greifenberg (Pommern). Im November sonst noch: in Luckau und in Freistadt (Provinz Brandenburg), in Gruenberg (Schlesien). Im Januar 1873: in Bocina (Kroatien). Im Februar 1873: in Odessa. Und von diesen unzähligen Anzeigen blieb keine einzige ungeprüft, auch wenn sie lautete wie etwa die folgende der Polizeibehörde von Lezajsk (Galizien): »In Lezajsk ist von einer unbekannten Person ein Mädchen zurückgelassen worden. Dieses Mädchen nennt sich selbst Bosia, ist circa vier Jahre alt, behauptet, daß seine Mutter in Pommern gewesen, und die, welche sie zurückgelassen habe, sei ein altes Weib. »Signalement: rundes Gesicht, schwarze Augen, hellblonde Haare, auf der linken Seite Geschwürnarben unweit der Achsel, hat ein gutes Gedächtniß und stammt aus einem polnischen Hause, versteht etwas und ist ungewöhnlich heiter und lebhaft, behauptet auch, daß es mit der sogenannten Eisenbahn gefahren sei.« Selbst eine solche Anzeige erschien nicht von vornherein der Berücksichtigung unwerth. Man zweifelte lieber an der richtigen Beschreibung des gefundenen Kindes, als daß man versäumen mochte, den angebotenen Fingerzeig zu verfolgen. Man ließ sich von dem kleinen Findlinge eine Photographie schicken, die dann freilich sofort ergab, daß derselbe Anna Böckler nicht war, wie er es ja schon der Beschreibung nach nicht sein konnte. Und doch war es keineswegs eine übertriebene Sorgfalt, wenn man auch in den Fällen, wo die Personalbeschreibung nicht stimmte, Nachforschungen anstellte. Man durfte sich nicht einmal zu streng an die angegebenen Erlennungsmerkmale binden, z. B. nicht an die angegebene Kleidung, sondern mußte auch die Möglichkeit mit berücksichtigen, daß das Mädchen in Knabenkleider gesteckt sein könnte. Bisweilen freilich fand man in den Knabenkleidern auch wirklich Knaben. So z. B. in einem Falle, wo die betreffende Polizeibehörde, ihrer Sache gar zu gewiß, eine Bekanntmachung dahin erlassen hatte: »Am 15. Juli ist in Tluszewo (Kreis Neustadt) eine Zigeunerbande eingetroffen, welche anscheinend das dem Domänenpachter Böckler aus Treuen geraubte Töchterchen, Anna, mit sich geführt hat. Die Anna Böckler war mit einem Knabenanzuge bekleidet u. s. w. « In andern Fällen dagegen bestätigte sich die Vermuthung einer Verkleidung. So erwiderte der Förstersfrau S. in Leunenburg (Ostpreußen) eine in dem Kruge einkehrende Zigeunerin, die einen kleinen blonden Knaben bei sich hatte, auf die Frage: »Was sie da für ein hübsches Jungchen habe!« »Das Kind sei kein Knabe, sondern ein Mädchen; es sei in einem fremden Lande ein Kind geraubt, man habe das ihrige für das geraubte gehalten und sie daher (und zwar, wie die Acten allerdings ergeben, bei Bartenstein) in Haft genommen, später aber wieder losgelassen, weil sich herausgestellt habe, daß das Kind das geraubte nicht sei.« – Der Grund der Verkleidung wird hier kein anderer gewesen sein als die Hoffnung, auf diese Weise fernern polizeilichen Belästigungen wegen des eigenen Kindes zu entgehen; in andern Fällen mochte sie freilich gewählt worden sein, um ein wirklich geraubtes Kind zu verheimlichen. Daß übrigens dieselben Personen wegen desselben Kindes wiederholte Verfolgungen zu erleiden hatten, kann eigentlich kaum wundernehmen, und ist auch in der That mehrfach vorgekommen. So wurde in Baiern und Baden eine und dieselbe Bärenführerbande nacheinander von mehrern Orten aus verfolgt, die sie mit einem zwei- und einem siebenjährigen Kinde nach und nach durchzogen hatte. Etwas Aehnliches berichtet die Polizeiverwaltung zu Goslar: »Von den hiesigen Landgensdarmen wurde eine Hausirerfamilie Namens E. aus dem Nassauischen auf der Landstraße angehalten und mir vorgeführt, weil sie in einem der vier mitgeführten Kinder, Namens Anna, eine Aehnlichkeit mit der Photographie der Anna Böckler zu finden meinten, und weil dieselbe bei geschehener Besichtigung eine kleine Narbe auf der linken Brustseite aufzuweisen hatte. Trotz dieses Umstandes und trotz des Zusammentreffens noch der fernern Umstände, daß das Kind auch etwa vier bis fünf Jahre alt sein mag, daß es kurzgeschnittenes, blondes Haar und blaue Augen hat, zeigt dennoch eine kurze Prüfung, daß es die vermißte Anna Böckler nicht ist. – Die Photographie der letztern trifft mit der Anna E. durchaus nicht zu, die Stirnbildung und der Bau des Gesichts sind so wesentlich verschieden, daß eine Täuschung nicht für möglich zu halten ist. Die Narbe auf der linken Brust ist nach Aussage eines zugezogenen Arztes nicht die von einem Schnitt, sondern entweder eine Rißwunde oder eine Blatternarbe. Das Kind besitzt außerdem ein auffallendes Merkmal in einer braunen Warze im Nacken, welche unbedingt den Aeltern bekannt sein mußte, in dem Signalement der Anna Böckler aber fehlt. Das Kind spricht in einem breiten Dialekt, wie er gerade in den untern Volksschichten gehört wird, es bewies entschiedene Zärtlichkeit gegen seine Aeltern, nannte mit vollster Unbefangenheit die Namen des Vaters und seiner Geschwister, und ist ein Kind in blühendster Gesundheit, welche gewiß nicht zu finden wäre, wenn eine sechswöchige Dressur ihm alle jene Aeußerungen hätte zu eigen machen müssen. – Der Vater erscheint vollkommen unverdächtig, er beklagte sich darüber, daß er wegen gleichen Verdachtes nun schon zum dritten mal angehalten werde; er erklärte sich sofort bereit, hier in Goslar so lange zu bleiben, bis er durch Erwirkung eines Geburts- und Taufscheins die Namen und das Alter seiner drei ältesten Kinder (Anna ist die jüngste) nachgewiesen haben würde. Die Mutter erklärte, bei aller sonst dem Kinde bewiesenen Zärtlichkeit, daß sie das Kind dem Domänenpachter Böckler mit Freuden, wenn es verlangt würde, überlassen wolle, da es dort ein besseres Los zu erwarten habe als bei den eigenen Aeltern.« Diese Berichterstattung ist besonders werthvoll wegen der ruhigen, kühlen Beurtheilung der einzelnen Indicien, – leider eine nicht besonders häufige Ausnahme in dieser Untersuchung, bei der, im Publikum wenigstens, von Anfang an gar zu sehr das Herz mitgesprochen hat und – die Gewinnsucht! Zwei Momente, welche gar leicht dazu verführen, daß man bloße Hoffnungen für Gewißheit hält. Einen Fall vorschnellen Urtheils haben wir bereits in dem tluszewoer kennen gelernt; hier noch ein paar andere. Im »Prager Abendblatt« vom 13. August 1872 war zu lesen: » Anna Böckler in Böhmen . Die bisherigen Nachforschungen nach dem Aufenthalte der von einer Zigeunerin geraubten vierjährigen Tochter des Domänenpachters Böckler zu Treuen in Preußen haben zur Gewißheit ergeben, daß die Zigeunerin mit dem Kinde sich in Böhmen herumtreibt. Am 26. Juli erschien nämlich in dem Selcherladen der Frau Swoboda in Kuttenberg eine Zigeunerin, die auf dem Rücken ein beiläufig vier bis fünf ein halb Jahre altes Kind trug, welches sie mit dem Rocke bis zum Halse zugedeckt hatte. Dieses Kind hatte ein dunkles Tuch um den Kopf gewunden und war sehr stark verweint, sodaß die Selcherin gerührt wurde und das Kind näher beobachtete. Als man der Selcherin später die Photographie des geraubten Kindes vorwies, erkannte sie mit voller Bestimmtheit dasselbe auf den ersten Blick wieder. Sonntag, den 28. Juli, stand der Leierkastenmann Wenzel Horececk auf der Straße unweit Lorec. Da kam ein ganz eingehülltes Weib, das ein etwa vierjähriges Kind im Arme trug. Das Kind weinte und rief stets die Worte: »Nach Hause! Nach Hause!« Dem Manne war um das Kind leid, weshalb er dasselbe genau besichtigte und ihm einige Worte böhmisch zuflüsterte, die es jedoch nicht verstand. Als man dem Leierkastenmann die Photographie des Kindes zeigte, rief er: »Das ist dasselbe, welches ich bei der Zigeunerin gesehen, darauf könnte ich schwören!« Am 26. Juli wurde das Kind auch von einem gewissen Alois Slezak zwischen Malin und Sedlec gesehen. Die Zigeunerin befand sich in Begleitung eines Zigeuners und eines andern Mannes. Elfterer drohte von rückwärts dem Weibe fortwährend mit dem Stocke und rief: »No ty si něco vyvedeš!« (»Nun, du wirst dir etwas anstellen!«) Aus allem geht hervor (?), daß die Zigeunerin sich stets der Aufmerksamkeit der Polizeiorgane zu entziehen wußte. Da am 26. Juli in Neuhof ein Pferdemarkt abgehalten wurde und das Weib mit dem Kinde sammt einem Zigeuner und fremden Manne, wahrscheinlich einem Unterstandgeber, diesem Orte zuschreitend gesehen wurde, so läßt sich vermuthen, daß das Kind sich in einer zum Scheine den Pferdehandel betreibenden Zigeunerbande befindet. Die Zigeunerin ist u.s.w.« (Folgt eine Beschreibung derselben.) Die weitern Nachforschungen ergaben kein Resultat. In ähnlich bestimmter Weise brachte »Der Tagesbote aus Böhmen« die Nachricht: »Die langgesuchte Anna Böckler sei nunmehr in Kralowic gefunden. Der Finder solle ein Militärurlauber sein. Derselbe habe aus dem Aufenthalte einer größern Zigeunerbande, die bei Kralowic ein förmliches Lager aufgeschlagen, die Muthmaßung geschöpft, die ihn auch richtig zum erwähnten Ziele geführt. Er habe sich mit zwei Mann in das Lager begeben und in Gesellschaft einer kauernden Zigeunerbande ein Kind, welches nach der Beschreibung auf Anna Böckler hätte schließen lassen, bemerkt. Rasch heranschreitend habe er an das Kind die Frage gerichtet, ob es zu seinem Vater wolle. Mit unbeschreiblicher Freude sei auf diese deutsche Anfrage das Kind in die Arme des Urlaubers gestürzt, und nach einigen Fragen habe ein längerer Zweifel über die Identität der Gefundenen nicht mehr obwalten können. Zwei von den Zigeunern seien festgenommen worden, den übrigen sei es gelungen, zu entfliehen.« Das Bezirksamt zu Kralowic erklärte auf ergangene Anfrage die ganze Nachricht für unbegründet. Ebenso ohne allen thatsächlichen Halt scheint eine Nachricht aus Montjoie zu sein, dahin gehend, daß in Antwerpen ein blondes Mädchen von vier bis fünf Jahren auf der Straße aufgefunden und auf das Polizeibureau gebracht worden sei, wo sich herausgestellt habe, daß dasselbe ein fremdes Kind sei, da es das Flämische nicht verstände. Die Polizei von Antwerpen erklärte die ganze Anzeige für eine Fabel. Fast noch frivoler erscheint eine telegraphische Anzeige aus Meiningen: daß dort ein Kind bei Zigeunern gesehen worden sei, welches, der Anna Böckler gleichend, diese wol sein möge. Sofort wurden die erforderlichen Ermittelungen angestellt und dieselben Zeuginnen, auf deren Mittheilung hin, wie man annehmen muß (genau läßt sich dies aus den Acten nicht ersehen), jenes Telegramm abgelassen worden ist, gaben nunmehr von dem Kinde folgende Beschreibung: »Es habe loses kurzgeschnittenes Haar gehabt und allerdings hübsch hochdeutsch gesprochen; dies sei ihnen zwar aufgefallen, habe sie aber doch nicht zweifeln lassen, daß das Kind zu den Zigeunern gehöre; im Gegentheil habe das Mädchen ganz den Eindruck gemacht, als gehöre es zu den Zigeunern, habe auch nicht vier bis fünf Jahre, sondern sieben bis neun Jahre alt geschienen, habe nicht blonde, sondern dunkle, nach Aussage der einen Zeugin braune,nach der der andern gar schwarze Haare gehabt, und im Gesicht viele Pockennarben.« Es ist bedauerlich, daß in dieser frivolen Weise mit den schmerzlichsten Gefühlen der unglücklichen Aeltern gespielt worden ist, – sollte es auch nur aus Unverstand geschehen sein und nicht aus Begehrlichkeit nach den Prämien, – ganz abgesehen von dem Schaden, den diese Anzeigen dem ruhigen Gange der Untersuchung bringen mußten. Noch schlimmer, wenn sich mit solchem Leichtsinn Feigheit und Indolenz paarten. In Celle läßt sich am 7. August der Gastwirth K. aus M. dahin vernehmen: »Am Freitag voriger Woche sei ein Zigeunertrupp bei Flethmar eingetroffen, bestehend aus drei Männern, zwei Frauen und zwei Kindern, welche bei ihm Logis genommen. Bei ihnen sei ein kleines etwa viereinhalbjähriges Mädchen gewesen mit blauen Augen und durchfetteten, daher dunkel aussehenden Haaren, welches offenbar nicht zu ihnen gehört habe, sehr eingeschüchtert gewesen und sehr streng behandelt, namentlich viel geschlagen worden sei. Das kleine Kindchen sei stets bei einer der Frauen gewesen und von dieser überwacht worden. Am Sonntage habe er in der Zeitung Näheres über das Abhandenkommen der Anna Böckler gelesen und nun sei in ihm der Verdacht entstanden, daß das Mädchen Anna Böckler sei. Er habe Gelegenheit gesucht, das Kind allein zu sprechen, allein man habe dies stets zu verhindern gewußt, obschon er gar nichts von seinem Verdachte geäußert. Endlich aber sei es ihm dennoch gelungen, dem Kinde sich zu nähern, und als er gefragt: ›\>Wie heißt du denn?\<\&lsaquo; habe das Kind scheu nach der Zigeunerin sehend mit weinerlicher Stimme gesagt: »Das weiß ich nicht.« Als er ihm leise zugeflüstert: »Heißt du Anna?« habe das Kind erwidert: »Anna Böckler«.« Diese Anzeige erstattete K. erst, nachdem die Zigeuner seinen Krug verlassen hatten. Er war nicht muthig genug gewesen, sie nach der Herkunft des Kindes zu fragen und anzuhalten, weil er, wie er sagt, »den Spectakel nicht in seinem Hause habe haben wollen«!! Selbstverständlich wurde sofort mit aller Eile den Zigeunern nachgesetzt; und als man sie erreichte, erwies das Kind sich – als das sechsjährige etwas verzogene Großkind des Bandenführers, das, wenn vielleicht auch streng gehalten, sich selbst über strenge Behandlung nicht beklagte, ganz anders aussah wie Anna Böckler und urkundlich als das Kind legitimirt wurde, für welches man es ausgab. Nunmehr erklärte der Zeuge sogar, daß das Kind sich nicht Anna Böckler, sondern nur Anna genannt, und daß er seine frühere Angabe nur aus Unbedachtsamkeit (!) gemacht habe. – Die meisten Kinder, die man bei Zigeunern anhielt, wurden von diesen als ihre eigenen Kinder, resp. die von Verwandten legitimirt, welche, wie es ja überall vorkommt, »ein wenig aus der Art geschlagen« waren bezüglich der Haare, der Augen u. dgl. In der großen Mehrzahl von Fällen freilich sind die Zigeunerbanden und die Kinder, auf welche die Anzeigen sich bezogen, nicht aufzufinden gewesen, und bezüglich dieser Fälle schwebt ziemliches Dunkel über den betreffenden Vorfällen. Vom Kaufen und Verkaufen von Kindern ist in den Acten mehrfach die Rede. Die Bürstenmacher D.'schen Eheleute in Lissa z.B. erzählen von ihrer Tochter, daß dieselbe ihr uneheliches zweijähriges Kind an die Kr.'sche Künstlerfamilie habe verkaufen wollen, daß aber sie, die Großältern, das Kind zu sich genommen und so das Geschäft hintertrieben hätten. Diese Künstlerfamilie habe schon früher ein Kind von einer Waschfrau gekauft, welches sich noch bei der Gesellschaft befinde. Ein Schlossergeselle Reinhold E. in Halle gibt sogar den Preis – lO Thaler – an, für den eine ihm bekannte Zigeunerfamilie ein etwa fünf Jahre altes Mädchen gekauft habe. Die Schaubudenbesitzerin Witwe T. aus Hannover theilt mit, daß sie von dem Director einer Akrobatengesellschaft aus Arabien ersucht worden sei, ihm doch ein Kind von vier bis fünf Jahren zur Ausbildung als Seiltänzer zu verschaffen, am liebsten hätte er einen Knaben, wenn es aber nicht anders wäre, so nähme er auch ein Mädchen. Dem dreizehnjährigen Albert Oertel in Mansfeld ward auf seine neugierige Frage, wo die andern Kinder seien, die früher sich bei dem Zigeunertrupp befunden, von einem Zigeuner die Antwort gegeben: »Sie hätten dieselben an Schauspieler verkauft.« Eine andere Zigeunerin sagte aus: der Vater des Kindes, welches sie bei sich führte, habe nach dem Tode seiner Frau ihr das Kind »geschenkt«. – Ob aber alle diese Mittheilungen auf Wahrheit beruhen oder auf renommistischer Schwindelei? und ob unter Kauf und Schenkung hier die strengen civilrechtlichen Geschäfte zu verstehen sind, oder vielleicht nur etwas der Lehre und Pflege Analoges, – vermögen wir nicht zu entscheiden. Ebenso wenig, ob es richtig ist, daß, wie ein Lehrer B. aus Danzig mittheilt, in Rußland von den Zigeunern gar vielfach kleine Kinder gekauft und verkauft, vertauscht und eingetauscht werden, und daß zu diesem Zwecke im Juli und August bei Riga sogar ein eigenes Bettlerfest, »Hungerkummer« genannt, jährlich abgehalten werde. Zum Schluß noch zwei Fälle, die in sprechender Weise von dem Wechsel zwischen Hoffnung und Verzweiflung in dem Herzen der betheiligten Personen ein Bild geben. Vor dem Landrathsamte zu Frankenhausen erklärte am 13. August der Handschuhfabrikant W., eine, wie es im Protokoll heißt, als zuverlässig, wahrheitsliebend und glaubwürdig bekannte Persönlichkeit: »Am vergangenen Freitag, den 9. August, reiste ich nach Berlin. In Roßla hatte ich die Bahn kaum bestiegen, als ich auch gleich zwei Persönlichkeiten bemerkte, eine weibliche und eine männliche, die ein Kind von etwa drei bis vier Jahren bei sich führten. Das Kind hatte kurzgeschnittenes Haar und große blaue Augen. Von der Sonne war es zwar tüchtig mitgenommen, es contrastirte aber immerhin noch sehr merklich gegen den dunkeln Teint der anscheinenden Aeltern. Eingedenk des abhanden gekommenen Böckler'schen Kindes beobachtete ich die erwähnten Personen. Dabei fiel mir auf, daß das Kind stets scheu bald die Frau, bald den Mann ansah, ohne diese auch nur Ein mal mit ›Vater‹ oder ›Mutter‹ anzureden. Es verlangte auf der ganzen Tour bis nach Berlin weder Essen noch Trinken. Die anscheinenden Aeltern selbst sprachen fast gar nicht miteinander. Das ganze Verhalten des Kindes sagte mir, daß es nicht das eigene Kind derjenigen sein könne, welche es begleiteten. Auch im Falle eines Verwandtschaftsverhältnisses würde das Verhalten ein anderes gewesen sein. Die in mir aufsteigende Vermuthung, das Kind sei vielleicht die gesuchte Anna Böckler, drängte sich mir immer mehr auf, und ich faßte den Entschluß, auf einer der folgenden Stationen einem Gensdarmen Mittheilung zu machen. Meine Bemühungen, eines solchen ansichtig zu werden, waren indeß vergeblich. In Wittenberg kam mir der allenthalben sichtbare Anschlag, das Böckler'sche Kind betreffend und das demselben angefügte Bildniß, nach welchem das Kind das rechte Aermchen mit gestrecktem Zeigefinger in die Höhe hält, zu Gesicht. Auch das mir auffällige Kind im Wagen erhob sehr häufig den rechten Arm und zeigte mit dem ersten Finger. Alle diese Umstände bestärkten mich in meiner Vermuthung, sodaß ich mich sehr aufgeregt fühlte und in diesem Zustande, wie ich gestehen muß, ängstlich und befangen, ja, förmlich rath- und thatlos wurde. Zu den Mitreisenden, zufällig lauter jüngere Mädchen, sagte ich: es sei doch eigenthümlich, daß man das Böckler'sche Kind noch immer nicht wieder aufgefunden habe. Dabei beobachtete ich die das Kind begleitenden anscheinenden Aeltern. Ich bemerkte, daß besonders auf die Frau meine Aeußerung einen tiefen Eindruck machte. Sie wechselte die Farbe und ihre Augen wurden größer. Sie wollte sogar den Wagen verlassen, wovon sie nur durch die Bemerkung des Mannes, daß das Signal zum Abgang des Zuges gegeben sei, abgehalten wurde. Bald nachher verbarg sie das Kind unter ihrem Umschlagetuch oder ihrer langen Mantille (ich habe in meiner damaligen Aufregung nicht einmal recht gesehen, was sie trug) und entzog es auf diese Weise meinen fernern Beobachtungen. Das Kind wurde nur zuweilen unruhig, und ich bemerkte, daß es durch Anstoßen bald von seiten der Frau, bald von seiten des Mannes in Ruhe erhalten wurde. Dies Anstoßen geschah stets in fast unbemerkbarer Weise, was mir wiederum ein neuer Verdachtsgrund war. – Da ich keine Gelegenheit fand, von meinen Wahrnehmungen Mittheilung zu machen, beschloß ich, diese Leute beim Aussteigen nicht aus den Augen zu verlieren. Am Abend des 9. August in Berlin auf dem Anhaltischen Bahnhofe angekommen, behielt ich sie fortwährend im Auge; allein noch ehe ich einen Polizisten finden konnte, waren sie mir aus dem Gesichtskreise gekommen. Etwa eine Stunde später, um 8 Uhr, theilte ich alles, was ich wahrgenommen hatte, einem Geschäftsfreunde mit. Diefer machte mir wegen meines unklugen Verhaltens mit Recht die bittersten Vorwürfe.« – Von dem Institut der Bahnpolizei will Zeuge keine Kenntnitz gehabt haben u.s.w. (Folgen Signalements der betreffenden Persönlichkeiten.) Bei Vorlegung der Anna Böckler'schen Photographie erklärt Zeuge, »beschwören zu wollen, daß die Photographie die des von ihm gesehenen Kindes sei«. Auf diese Mittheilung hin stellte der Criminalcommissarius v.D. aus Berlin sofort die umfassendsten Recherchen an und ermittelte schließlich, daß die von dem Zeugen W. beschriebenen Personen wahrscheinlich – die Gutsbesitzer W.'schen Eheleute aus P. gewesen seien, die am 9. Juli mit ihren Kindern nach Lippspringe reisten. Die Etikette dieses Fascikels, auf der der Untersuchungsrichter, wie auch sonst, den Stand der Sache kurz zu vermerken pflegte, zeigt zuerst die hoffnungsreiche Bemerkung »Identisch!«, dann ist dieselbe in »Zweifelhaft« umgeändert und endlich in das verzweifelnde »Wahrscheinlich nicht identisch«. Drei vielsagende Worte! Noch beweglicher ist der folgende Fall: Am 30. December 1872 wurden in Tharow bei Neustettin eine Manns- und eine Frauensperson angehalten mit einem kleinen Mädchen, welches große Aehnlichkeit zeigte mit der Photographie der Anna Böckler, allerdings aber die diese kennzeichnende Schnittnarbe auf der Brust nicht an sich trug. Der Mann und die Frau, die sich für Eheleute und für die Aeltern der Kleinen ausgaben, sich aber ziemlich verdächtig benahmen, wurden in Haft genommen. Das Kind, von Ungeziefer starrend und sichtlich schwer krank, nahm der Gymnasialdirector Dr. Lehmann zu Neustettin in sein Haus. Hier wurde es gereinigt und zu Bett gebracht. Dabei schrie es, wie Director Lehmann erzählt, unaufhörlich nach seiner »Mama«, klagte auch die ganze Nacht hindurch und zwar in Ausdrücken, wie man sie bei Kindern von Landstreichern sonst nicht hört. Am nächsten Morgen begann die Kleine zu spielen, mit Puppen namentlich, die sie so geschickt aus- und anzog, daß man annehmen mußte, sie habe sich damit vielfach beschäftigt, kannte auch allerlei anderes Spielzeug, und zeigte namentlich beim Essen eine so reizende Sauberkeit, daß man sich der Meinung nicht verschließen konnte, sie sei aus guter Familie. Sofort wurde dem Domänenpachter Böckler Nachricht von dem Vorfall gegeben. Am Tage darauf kam er nach Neustettin. Auch ihn ergriff die Aehnlichkeit des Kindes mit seiner Anna, und als die Kleine von seiner auf dem Rande des Bettes ruhenden Hand den Siegelring abzog und denselben auf ihre beiden kleinen Finger steckte, brach er in die Worte aus: »Das hat meine Kleine wol hundertmal so gemacht!« Er war so sehr voll Hoffnung, daß er der fehlenden Narbe wegen erst noch an seine Frau telegraphirte, und erst, als er die Antwort erhielt, dass die Narbe noch ganz kurz vor dem Verschwinden Anna's bemerkt worden sei, gab er die Hoffnung auf, sein Kind wiedergefunden zu haben. Inzwischen legitimirten sich die Begleiter des Kindes, zwar nicht als das, wofür sie sich anfänglich ausgegeben, aber doch in genügender Weise, er als Arbeiter aus einer Maschinenfabrik, sie als die ihrem Manne fortgelaufene Ehefrau eines Schlächtermeisters, und wurden der Haft entlassen. Nunmehr kam die Frau, die das Kind für das ihrige ausgab, um dasselbe wieder abzuholen. An sein Bettchen geführt, rief sie unter Tränen: »Ach, es stirbt!« Das Kind erwachte und jauchzte bei ihrem Anblick. Darauf ging das Weib, tat sich mit einem andern Landstreicher zusammen und ließ sich nicht wieder blicken. Die Kleine blieb in ihrer neuen Heimat, – erlag aber in wenigen Wochen der Abzehrung, an der sie schon krankte, als sie angehalten wurde. Bis zuletzt bewahrte sie die an ihr so auffällige Sauberkeit. Sie war auch bald zutraulich geworden und spielte ganz allerliebst. Wenn man sie aber fragte, wie sie heiße, so zog es wie ein Schatten über ihr Gesicht, sie wurde still und verschlossen, und ging dahin, ohne daß es auch nur ein einziges mal gelungen wäre, sie zur Angabe eines Namens zu vermögen. Wenden wir uns nunmehr zu dem endlichen Abschlusse, den die Angelegenheit erhalten, so geschieht dies in der That nicht ohne eine gewisse Befriedigung. Statt des Unbestimmten und Vagen in objectiver und subjectiver Beziehung finden wir hier von Anfang an einen festen und sichern objectiven Thatbestand. Immer enger begrenzt sich die subjective Thäterschaft, und nach einer Beweisführung, die, wenn sie auch fast überall nur direct (künstlich, apagogisch, auf Wahrscheinlichkeit beruhend) und schwierig war, schlagender doch selten vorgekommen sein mag, schließt die Untersuchung am 6. December 1873 ab mit einem Urtheil, dessen Motive nicht in dem geheimnißvollen Dunkel des Geschworenenverdicts versteckt bleiben, sondern bis aufs kleinste Moment der öffentlichen Kritik preisgegeben werden können und vor ihr bestehen. Die Sache wurde nämlich nicht vor dem Schwurgerichte, sondern vor der Abtheilung für Vergehen des Kreisgerichts zu Greifswald verhandelt, weil der Angeklagte zur Zeit der That noch nicht 18 Jahre alt war. Die Competenz der Abtheilung gründet sich auf §.1, §.57, §.212 des Reichs-Strafgesetzbuches in Verbindung mit Art. IV des preußischen Gesetzes vom 22. Mai 1852, an dessen mit Rücksicht auf §.43 des preußischen Strafgesetzbuches vom 14. April 1851 auf 16 Jahre bestimmter Altersgrenze durch §.57 cit. die Altersgrenze von 18 Jahren getreten ist. Nach dem Urtheil, welches doch nicht alle Zweifel des Publikums hob, tritt der Angeklagte selbst hervor mit einer Erklärung, die sich, vom Geständniß kaum unterscheidet, - und in höherer Instanz wird das gefällte Urtheil bestätigt. Dazu der Angeschuldigte eine Persönlichkeit vom höchsten psychologischen Interesse! und nicht unwichtige Ergebnisse für die Wissenschaft! das alles sind wol Umstände, welche den Criminalisten mit Befriedigung erfüllen können. Aber nicht blos der kalte Jurist urtheilt so über den interessanten Criminalfall, - auch die Aeltern und die mit ihnen gelitten, athmeten freier auf, als die Leiche ihres Töchterchens gefunden war. Denn nicht nur war die Hoffnung, das Kind lebend wiederzuerlangen, bereits auf ein Minimum herabgesunken, sondern es war auch diese geringe Hoffnung nur zu sehr schon verbittert durch die Besorgniß, wie inzwischen das Kind gequält, mit welchen verderblichen Eindrücken die Seele des kleinen unschuldigen Mädchens erfüllt sein mochte in der unsaubern Umgebung. Die Gewißheit des harten Verlustes war weniger herbe als die quälende Hoffnung des Wiederfindens! – Zum Verständniß des Folgenden diene nachstehende kurze Beschreibung der Localität. Auf der Domäne Treuen liegt zwischen den ihn umgebenden Kathenwohnungen der Dorfteich, in dem, von andern wirthschaftlichen Zwecken abgesehen, insbesondere Bandweiden zum Decken der Strohdächer eingeweicht und außerdem die jungen Enten gewartet werden, weshalb bei ihm der Lieblingsaufenthalt der Kinder ist. Kaum 60 Schritte von dem Teiche entfernt liegt das Wirthschaftsgehöft der Domäne; an der östlichen Seite, dem Teiche zunächst, das Wohnhaus, hinter demselben der herrschaftliche Garten; vor dem Hause, nach Westen zu, dehnt sich das Gehöft aus, besetzt mit einer Anzahl von Gebäuden. Insbesondere liegt hier rechts vom Wohnhause und diesem zunächst der Rindvieh- und Pferdestall, und vor diesem der Dunghof, auf den im Sommer am Nachmittage zwischen 4 und 4½ Uhr die Kühe getrieben und gemolken wurden. In derselben Flucht mit dem Vieh- und Pferdestall, 45 Fuß vom Wohnhause entfernt, liegt die Scheune Nr. 4, in welcher, wie wir gleich des nähern berichten werden, die Leiche der Anna Böckler gefunden worden ist. Dieselbe enthielt zwei Dreschtennen. Die eine, nach dem Wohnhause zu belegen, werden wir mit a, die andere, nach dem Felde zu belegen, werden wir mit b bezeichnen. Zwischen den Tennen und an beiden Enden der Scheune befinden sich drei Scheunenfächer zum Aufbewahren des Getreides, sogenannte Tasse. Von diesen ist das Fach am westlichen Ende der Scheune nach dem Felde zu dasjenige, in welchem die Leiche lag; wir werden dieses Fach mit x bezeichnen. Auf der Scheune wurde am Tage des Verschwindens der Anna Böckler das Dach reparirt, und zwar auf der Hofseite nach dem Wohnhause zu, also etwa über der Tenne a. Die Arbeit wurde besorgt durch den Dachdecker Güse. Der siebzehnjährige Fritz Schütt war als Handlanger dabei thätig. Dabei war die Scheune von Getreide völlig leer. In den Scheunenfächern lag 6 Zoll hoch das sogenannte Bodenstroh. In dem Fach x lag außerdem ein Haufen Stroh an der Wand nach dem Hofe zu, und etwas Heu an der Wand nach der Tenne d zu; auf dem übrigen Raume, insbesondere in der nordwestlichen Ecke, lag nichts weiter als Bodenstroh. Nach dem Verschwinden der Anna Böckler wurde die Ernte 1872 zum Theil in diese Scheune eingefahren, insbesondere das Fach x mit Roggengarben gefüllt. Die Zeit, wann dies geschehen, läßt sich auf den Tag genau nicht bestimmen, jedoch muß es nach dem Zeugnisse des Domänenpachters Böckler, des Wirthschafters Blank und noch anderer Gutsleute Mitte Juli gewesen sein. – In der darauffolgenden Zeit wurde die eingescheuerte Ernte in der Scheune ausgedroschen, und so waren insbesondere auch am Morgen des 3. Juni 1873 die Kathenleute Meyer, Gebrüder Mehardel und Jürgen in derselben mit Dreschen beschäftigt. Der letztere begab sich, um ein dort stehen gebliebenes Geräth zu holen, nach dem Fach x und erblickte in der nordwestlichen Ecke desselben das Bodenstroh ein wenig aufgekratzt, und in dem aufgekratzten Loche – einen Kinderschädel. Erschrocken bleibt er eine Weile stehen, unschlüssig, was zu thun sei. Erst auf den Ruf seiner Gefährten ermannt er sich, kommt aus dem Fach heraus, theilt den andern seine Wahrnehmung mit, führt sie nach der Stelle hin und läßt auch sie das Entsetzliche sehen. Die Drescher benachrichtigen den Domänenpachter Böckler, derselbe setzt das Gericht in Kenntniß und dieses nimmt unter Zuziehung der erforderlichen medicinischen Sachverständigen den objectiven Thatbestand auf: Unter dem fortgeräumten Bodenstroh in einer oberflächlichen, 34 Centimeter tiefen, 97 Centimeter langen Grube etwa 6 Zoll hoch mit Erde bedeckt fand man eine Kindesleiche in gekrümmter Lage, die selbst so noch 112 Centimeter maß, also länger war als die Grube, und mit dem Kopf und den Füßen über die Grube herausragte. Der Kopf war von der Haut und den übrigen Weichtheilen fast gänzlich entblößt, skeletirt, bis auf eine kleine Stelle, wo sich noch ein Büschel hellblonder Haare befand. Dazu war der Kopf von dem Rumpfe gänzlich getrennt. Auch die Hände waren von den Armen und der rechte Fuß war von dem Unterschenkel losgelöst, offenbar durch Ratten oder Iltisse, welche die Leiche benagt und einzelne Theile davon, Knöchelchen der Hände und Füße, sogar ganz fortgeschleppt hatten. Soweit die Leiche von der Erde bedeckt gewesen war, zeigte sie sich nicht sowol verwest als vielmehr vertrocknet, mumificirt. Die Weichtheile, Sehnen, Muskeln, Haut, welche die einzelnen Glieder miteinander verbanden, waren so brüchig geworden, daß die Glieder abbrachen und abfielen, sowie man sie zu bewegen, z.B. auszustrecken versuchte. Diese Leiche war die der am 24. Juni 1872 verschwundenen Anna Böckler. Zwar die Leiche selbst gab hierüber nur insofern Auskunft, als ihre Größenverhältnisse die des verschwundenen Kindes waren, und ferner insofern, als das Haar nach Farbe und Lange mit dem der Anna Böckler übereinstimmte. Weitere Erkennungszeichen trug die Leiche nicht mehr an sich. Dagegen bot die Bekleidung, ein roth-, blau- und grüncarrirtes sogenanntes schottisches Kleid, dessen Taille an dem Rocke mittels weißer Knöpfe befestigt war, darunter ein wattirter Unterrock von brauner Farbe mit hellern punktirten Streifen, sodann ein weißwollener Unterrock mit daran befestigtem Leibchen und unter diesem ein feinleinenes Hemde, ferner baumwollene Unterhöschen und an den Füßen weißbaumwollene Strümpfe mit Gummistrumpfbändern, sowie neue lederne Schnürstiefel, endlich ein zerbrochner Rundkamm und ein brauner, mit schwarzem Sammtband garnirter Strohhut, alles nach Entfernung der nur lose anhaltenden Erde noch ziemlich unverändert, die unzweifelhaftesten Recognitionsmerkmale. Das Böckler'sche Ehepaar sowol wie die Schneiderin Johanna Behrendt, welche letztere die Kleider, und der Schuhmacher Friedrich Ziegler, welcher die Lederstiefeln gefertigt, erkannten die Kleidungsstücke in ihrer Gesammtheit und in allen einzelnen Theilen mit völliger Bestimmtheit als diejenigen wieder, welche Anna Böckler bei ihrem Verschwinden getragen hatte. – Der Befund bezüglich der Leiche und der Kleidungsstücke, in Verbindung mit der festgestellten Identität, gab nun ferner Aufschluß darüber, wann die Leiche an den Ort gekommen war, wo man sie aufgefunden hatte. Die Mumificirung der Leiche, an Stelle der sonst eintretenden Verwesung, hat nach dem Gutachten der Sachverständigen darin ihren Grund, daß die Leiche längere Zeit von der atmosphärischen Luft abgesperrt gewesen ist. Dieselbe konnte hier recht gut eintreten, weil die Leiche bald nach dem Vergraben mit Getreidegarben bedeckt worden war. Auch ist die Abgeschlossenheit eines Scheunenraumes schon an sich geeignet, den Proceß der Mumificirung, statt der Verwesung, zu begünstigen. In einen solchen Zustand hätte die Leiche nun zwar unter ähnlichen Verhältnissen auch an einem andern Orte als gerade in der Scheune gelangt sein können. Allein bei der geringen Festigkeit, welche die die einzelnen Glieder noch verbindenden Weichtheile zeigten, war ein Transport der Leiche nicht wohl denkbar. Schon dadurch aber wird die Annahme ausgeschlossen, daß die Leiche erst nach Entleerung des Scheunenfaches im Sommer 1873 an ihren Fundort gebracht worden sein könnte. Die Leiche muß vielmehr dahin gelangt sein, bevor im Jahre 1872 das Fach mit den Erntefrüchten dieses Jahres gefüllt wurde, oder mit andern Worten: die Leiche muß in der Zeit vom 24. Juni bis zur Roggenernte, die in der zweiten Hälfte des Juli stattfand, in jenes Fach geschafft worden sein. Die Zeit läßt sich übrigens noch viel genauer begrenzen, fast auf die Stunde genau! Um 4 bis 4½ Uhr nachmittags, um die Zeit nämlich, da die Kühe heimgetrieben wurden, ist Anna Böckler zum letzten mal gesehen worden und zwar bei dem Teiche von den Entenhirtinnen Friederike Mehardel und Friederike Hinz. Um 8 Uhr abends wurde sie von den Aeltern vermißt, und sofort begannen jene fieberhaft unruhigen, minutiös genauen, privaten und polizeilichen Recherchen, die wir im Eingange geschildert haben. Wäre das Kind am 24. Juni an einen andern Ort gebracht und später, sei es lebendig, sei es als Leiche, von dort aus in die Scheune geschafft worden, so würde dies bemerkt worden sein von den das Land durchstreifenden Gensdarmen, von den die Feldmark von Treuen von früh bis tief in die Nacht durchsuchenden Gutsleuten. Zu einer Zeit, wo die Aufmerksamkeit und die Nachforschungen nach dem Kinde unter den nach dem Kindesräuber spähenden Bewohnern der Umgegend die allerangestrengtesten waren, hätte der Räuber oder Mörder es ganz gewiß nicht riskirt, sich mit der Leiche oder gar dem lebendigen Kinde in das Böckler'sche Gehöft zu begeben und sie dort zu vergraben, bezüglich das Kind in der Scheune erst zu morden und dann zu verscharren. Eher denkbar wäre, daß die Zigeuner später, als die Aufregung nachgelassen hatte, und man das Kind nicht mehr in der Nähe, sondern in der Ferne suchte, die Leiche zurückgebracht und sie da verborgen hätten, wo man sie nun gewiß am wenigsten vermuthete. Allein auch diese Annahme ist ausgeschlossen, denn von der zweiten Hälfte des Juli an war das Fach mit Getreide angefüllt und folglich ein Vergraben der Leiche unter dem Bodenstroh nicht möglich. Das Kind kann aber auch aus noch einem andern Grunde nicht nach dem 24. Juni in die Scheune gebracht worden sein. Es trug alle diejenigen Kleidungsstücke, mit denen es bei seinem Verschwinden bekleidet gewesen war. Diese Kleider befanden sich noch in demselben Zustande wie am 24. Juni. Sie waren angeknöpft und zugebunden wie damals. Kein einziges zeigte eine Spur, daß es nachher noch getragen worden sei. Besonders deutlich trat dies an den Schuhen hervor. Anna Böckler hatte die Schuhe, welche sie am 24. Juni trug, kaum ein- oder zweimal angehabt. Die Schuhe der Leiche waren ebenfalls fast neu, insbesondere waren die Kanten der Sohlen noch so scharf, wie sie es nur bei neuen Schuhen sind. In wenigen Tagen schon stoßen sich, wie der Schuhmacher Ziegler bekundet, diese scharfen Kanten ab. Aus dem Zustande der aufgefundenen Schuhe folgert er mit Zuverlässigkeit, daß das Kind dieselben länger als ein bis zwei Tage nicht getragen haben könne. Daraus ergibt sich denn weiter der Schluß: daß das Kind am 24. Juni 1872 in der Zeit bis 8 Uhr abends in die Grube gelegt worden ist, und zwar in den Kleidern, die es damals trug. Dieser Schluß läßt sich ablehnen nur dann, wenn man annehmen will, daß man dem Kinde, dessen man sich am 24. Juni bemächtigt, die Kleider und Schuhe ausgezogen, diese sorgfältigst verwahrt und sie erst zum Zwecke der Beerdigung dem Kinde wieder angezogen habe und zwar unter genauer Beobachtung der Art und Weise des frühern Anzuges. Daß eine solche Annahme unstatthaft ist, bedarf keines Beweises. Von der Vertheidigung wurde, wie gleich hervorgehoben werden mag, in der Untersuchung wider Schütt daran festgehalten, daß Anna Böckler von Zigeunern geraubt, späterhin getödtet und in der Scheune vergraben worden sei, und geltend gemacht: Trotz aller dagegen angeführten Gründe sei die Einbringung der Leiche in jene Scheune nach dem 24. Juni so ganz absolut unmöglich doch nicht gewesen, die Zigeuner aber hätten ein besonderes Interesse gehabt, die Leiche des von ihnen geraubten und getödteten Kindes gerade in der Scheune von Treuen zu verbergen; denn dadurch hätten sie den Verdacht auf die eigenen Gutsleute von Treuen laden und von sich selbst am weitesten abwenden können. Hiergegen ist indeß, abgesehen von dem, was schon oben gesagt wurde, zu bemerken: Wenn man auch den Zigeunern ein so überfeines Raffinement zutrauen wollte, so lag es doch in der That näher, die Leiche irgendwo anders auf der treuener Feldmark niederzulegen, sie in irgendein Gewässer zu werfen u.dgl., als den allergefährlichsten Weg über den Gutshof zu wählen. Von der Feldseite her hatte die Scheune nicht einmal offene Zugänge, und von einem etwaigen Einbruch ist nicht das Geringste bemerkt worden. Zudem aber wäre es gerade gegen das Interesse der verfolgten und verhafteten Zigeuner gewesen, die Leiche so zu verstecken, daß sie erst nach Jahresfrist gefunden werden konnte. Ihrem Zwecke hätte es mehr entsprochen, sie an irgendeinen Ort zu schaffen, wo ihr baldiges Auffinden der Verfolgung der Zigeuner ein schnelles Ziel setzen mußte. Stärkere Bedenken gegen unsere Annahme, daß Anna Vöckler noch am 24. Juni in jenes Scheunenfach als Leiche gekommen ist, erregen zwei andere Umstände. Einmal der Umstand, daß die Leiche, trotz der sofort angestellten Nachsuchung, erst nach Verlauf eines Jahres aufgefunden worden ist, und sodann die Aussagen derjenigen Zeugen, welche die Anna Böckler noch nach dem 24. Juni bei Zigeunern gesehen haben wollen. Allein der erstere Umstand war von Bedeutung doch nur so lange, als man glauben durfte, die Nachsuchungen seien auch in jener Scheune und zwar auch in dem betreffenden Scheunenfache so genau vorgenommen worden, daß man die Leiche, wenn sie daselbst vergraben gewesen wäre, hätte entdecken müssen. Nun ist aber das Bodenstroh, welches den Leichnam verbarg, wie wir schon früher erwähnt haben, gar nicht entfernt worden. Sodann bekunden sämmtliche Personen, welche am 24. Juni und an den folgenden Tagen sich mit dem Suchen nach dem verschwundenen Kinde beschäftigt haben, daß sie, nur von der Annahme eines Unglücksfalles ausgehend und daran gar nicht denkend, daß das Kind als Leiche unter dem Bodenstroh vergraben sein könne, ihre Aufmerksamkeit vornehmlich auf die in der Scheune lagernden Stroh- und Heuhaufen gerichtet, diese sorgfältig auseinandergeworfen, die übrigen Theile aber nur obenhin betrachtet haben, und von diesen wiederum am oberflächlichsten gerade die Stelle, wo die Leiche lag, weil hier die Möglichkeit eines Verunglückens, eines Herabstürzens aus der Höhe etwa, absolut nicht abzusehen war. In solcher Weise ist die Scheune am 24. Juni abends und an den folgenden Tagen wiederholt durchsucht, und hieraus ist von der Vertheidigung wiederum der Einwurf hergenommen worden, daß, wenn auch nicht am 24. Juni, so doch an den folgenden Tagen die Leiche sich durch den Verwesungsgeruch hätte kundgeben müssen. Allein die medicinischen Sachverständigen haben versichert, daß Leichen, welche vertrocknet, mumificirt werben, statt zu verwesen, nur sehr geringen Geruch verbreiten, und es ist weiter sehr nahe liegend, daß auch dieser unbedeutende Geruch noch weitaus übertroffen worden ist von dem dumpfen Geruch, welcher, wie in entleerten Scheunen stets, so, nach der Aussage sämmtlicher Zeugen, auch in dieser Scheune geherrscht hat. Dem gegenüber ist es denn auch von nur geringem Gewicht, wenn, was übrigens nicht einmal mit Gewißheit festgestellt ist, ein Jagdhund die Suchenden bis in das hintere Scheunenfach begleitet haben sollte. Daß später, als die Ernte eingescheuert wurde, nicht irgendein Scheunenarbeiter auf die Leiche getreten, und dadurch von deren Vorhandensein Kunde erhalten hat, ist sehr erklärlich, wenn man erwägt, daß das halbfußhohe Bodenstroh etwaige Unebenheiten des Bodens und also auch die durch die Leiche etwa hervorgebrachten Unebenheiten ausglich. Das Einlegen der Garben auf den Boden, Welches nach der Angabe verschiedener Zeugen mit großer Eile und Schnelligkeit geschieht, läßt überdies eine genaue Beobachtung nicht einmal zu. Der gewichtigste Einwand gegen unsere Behauptung, daß Anna Böckler am 24. Juni als Leiche in die Scheune gebracht worden ist, beruht auf dem Zeugnisse derjenigen Personen, welche die Anna Böckler bei den Zigeunern gesehen haben wollen. Wenn auch den Recognitionen einer ganzen Anzahl von Zeugen nur geringe Bedeutung beigelegt werden kann, weil man bei ihnen von vornherein eine Selbsttäuschung für sehr wohl möglich halten muß, so ist doch nicht in Abrede zu stellen, daß die Opernsängerin Martha Schwenke, sowol nach ihrem Bildungsgrade als nach ihrer Befähigung, Physiognomien aufzufassen, eine Persönlichkeit ist, deren Zeugniß Beachtung zu schenken man sich nicht entbrechen kann. Diese Zeugin nun, ebenso wie der Zeuge Schneiderlehrling Karl Meyer, haben, wie wir schon erzählt haben, an ihrer Angabe festgehalten, daß das von ihnen in Schönow, beziehungsweise Wartin gesehene Kind der Anna Böckler'schen Photographie durchaus entsprochen habe und sie »annehmen müßten«, beziehungsweise »nicht zweifelhaft seien«, das Kind sei Anna Böckler gewesen. Es meldete sich sogar noch eine dritte Zeugin, die siebzehnjährige Wilhelmine Rohde, welche in der Audienzverhandlung am 5. December 1873 aussagte: sie habe im Jahre 1872 im Dienste bei einem Schauspielbesitzer Henkel Pommern durchstrichen, und dann wörtlich fortfuhr: »Wir haben die im vorigen Jahre verschwundene Anna Böckler bei uns gehabt. Eines Tages im Sommer vorigen Jahres ging Henkel mit Minna (einem zweiten bei Henkel beschäftigten Mädchen) auf dem Wege von Loitz auf einige Stunden von uns fort und brachte dann ein kleines Kind im Alter von vier bis fünf Jahren mit, welches eine blasse Gesichtsfarbe, ein rothes schottisches Kleid, braune Zeugstiefeln, weiße wollene Strümpfe, dunkelblaue Augen, keinen Kamm und einen weißen Hut hatte. Wir zogen mit dem Kinde einige Wochen umher, wo? weiß ich nicht, und hat Henkel das Kind zusammen mit der Minna an dem Orte, wo er es früher geholt, wieder fortgebracht. »Im Juni vorigen Jahres wurde das Kind geholt und im Juli wieder zurückgebracht. – Ich habe das Kind öfters angezogen und gewaschen und dann gefragt, wie es heiße. Dann sagte das Kind: ›Anna Böckler.‹« Was nun zunächst diese letzte Zeugin anlangt, so braucht man nur diese Aussage zu lesen, um sich zu überzeugen, daß dieselbe erfunden ist. Richtig nämlich und zu den Acten längst bekannt ist es, daß im Sommer 1872 sich bei Henkel ein Kind wie das von der Rohde beschriebene befunden hat. Dies benutzt die Zeugin, um nach ihrer (unvollkommenen!) Kenntniß der Sache ihre Wissenschaft der schwebenden Untersuchung anzupassen. Aber schon ihre Personalbeschreibung zeigt, daß sie nicht von Anna Böckler, sondern von jenem andern Kinde spricht, wegen dessen Henkel schon damals angehalten worden war, wegen dessen er sich aber durchaus auszuweisen vermocht hatte. Es bedarf hiernach kaum uoch der Hinweisung darauf, daß die Zeugin trotz ihrer Jugend, – sie ist erst siebzehn Jahre alt, – eine Person von der erschrecklichsten sittlichen Verkommenheit ist, um das Urtheil des Richters gerechtfertigt erscheinen zu lassen, der auf dieses Zeugniß ganz und gar nichts gegeben, ja die Zeugin nicht einmal mit dem Eide belegt hat, weil dieser bei ihrer Gewissenlosigkeit nur gar zu leicht zum Meineide geworden wäre. Dürfen wir nun aber auch das Rohde'sche Zeugniß außer Betracht lassen, so bleiben doch noch die Zeugnisse der Martha Schwenke und des Karl Meyer übrig, die in ganz directem Widerspruch zu der Annahme stehen, daß Anna Böckler schon am 24. Juni in der Scheune vergraben worden ist, und wir können die letztere nicht für erwiesen ausgeben, wenn es nicht gelingt, die erstern zu beseitigen. Dafür, daß die Zeugen wissentlich die Unwahrheit gesagt hätten, liegt nicht der geringste Grund vor, vielmehr ist davon auszugehen, daß beide völlig gewissenhaft, das heißt nach ihrem besten Wissen und Gewissen ausgesagt haben. Aber auch mit der einfachen Verweisung auf den Erfahrungssatz, daß Recognitionen stets nicht unbedenklich sind, und der Behauptung, daß Martha Schwenke und Karl Meyer sich täuschen müßten, kommen wir nicht aus. Denn, so richtig jener Erfahrungssatz ist, so sehr haben wir doch vorliegend uns über denselben hinweggesetzt, indem wir die Recognitionen der Anna Böckler'schen Leiche und ihrer Kleider durch andere Zeugen gerade zum Ausgangspunkt unserer ganzen Deduction genommen haben. – Ist es nun nicht inconsequent, in dem einen Falle die Recognition des todten Kindes für glaubwürdig zu erklären, und in dem andern die des lebenden zu verwerfen? Gelten denn die Bedenken gegen Recognitionen nur in dem einen Falle und in dem andern nicht? Keineswegs! Die letztere Recognition ist von den allgemeinen Bedenken gegen dieses Wahrheitsmittel ebenso wenig eximirt als die frühere, aber sie unterliegt denselben nicht in gleichem Maße, sondern in einem viel geringern. Recognosciren, Wiedererkennen bezeichnet einen psychologischen Proccß, der darauf beruht, daß jede sinnliche Wahrnehmung in der Seele einen Rest, ein Erinnerungsbild, zurückläßt, und daß, während dieses Erinnerungsbild noch in der Seele besteht, eine neue Wahrnehmung gemacht wird, die in der Seele einen Eindruck hervorbringt, welcher mit jenem Erinnerungsbilde übereinstimmt. Aus dieser Uebereinstimmung an sich folgt aber noch nicht die Identität des früher und des jetzt wahrgenommenen Objects. Denn die Erinnerungsbilder in der Seele unterliegen gewissen mit dem Zeitverlaufe in Beziehung stehenden Veränderungen, und die Uebereinstimmung eines Wahrnehmungsbildes mit einem Erinnerungsbilde kann somit nicht nur dadurch hervorgebracht werden, daß die Wahrnehmungsobjecte identisch sind, sondern auch dadurch, daß das Erinnerungsbild sich verändert hat, und, obgleich von einem andern Object herstammend, seinerseits dem spätern Wahrnehmuugsbilde ähnlich geworden ist. Ob nun die in der That bestehende Uebereinstimmung zweier solcher Bilder auf dem einen oder dem andern beruht, auf der Identität der Objecte, oder auf der inzwischen eingetretenen Veränderung des Erinnerungsbildes, das kommt dem Menschen so ohne weiteres, von selbst, nicht zum Bewußtsein, sondern nur, wenn er von den mit den Erinnerungsbildern vorgehenden Veränderungen, sei es durch Studium der Psychologie, sei es durch einfache Beobachtung, Kenntniß hat. Wem solche Kenntniß fehlt, wer es nicht weiß, daß seine Erinnerungsbilder mit der Zeit Veränderungen erleiden, der kann sich auf keine Weise dem entziehen, aus der Uebereinstimmung eines jetzigen Wahrnehmungsbildes mit einem frühern Erinnerungsbilde auf die Identität des jetzt und des früher wahrgenommenen Objects zu schließen. Daher die sonst sehr auffällige, nun aber durchaus erklärliche Erscheinung, daß, je weniger psychologisch jemand vorgebildet ist, um so apodiktischer ist er bei seinen Recognitionen, sodaß es bei Zeugen von geringerer Bildung oft nur mit der größten Mühe gelingt, ihnen auch nur die Möglichkeit eines Irrthums klar zu machen, und sie zu überzeugen, daß die von ihnen mit Vorliebe gebrauchten Ausdrücke unzweifelhafter Gewißheit nicht am Platze seien. In einen andern Fehler verfällt oft derjenige, der zwar im allgemeinen das Vorkommen von Veränderungen in seinen Erinnerungsbildern erfahren hat, aber die Gesetze, nach denen die Erinnerungsbilder entstehen und sich verändern, nicht kennt. Hier begegnet man oft einer übergroßen Aengstlichkeit im Ausdruck, der Zeuge vermag es nicht, sich zu den Ausdrücken der Gewißheit zu erheben, sondern bleibt lieber bei den unbestimmtern des Glaubens und Meinens stehen. Durchaus nichts Neues ist es daher, daß der Richter sich an die von dem recogniscirenden Zeugen gebrauchten Ausdrücke nicht binden darf, sondern lediglich nach den für die Phänomene der Erinnerung bestehenden Gesetzen prüfen muß, inwiefern Übereinstimmung zwischen dem Erinnerungsbilde und dem Wahrnehmungsbilde obwalten kann, beziehungsweise, welche Veränderungen das erstere inzwischen erlitten haben muß. Diese Gesetze nun sind, zum Theil wenigstens, bekannt. Zunächst weist die mathematische Psychologie nach, daß, selbst wenn es ein und dasselbe Object ist, was in den verschiedenen Zeitmomenten wahrgenommen wird, das von der frühern Wahrnehmung zurückgebliebene Erinnerungsbild und das neue Wahrnehmungsbild vollständig nie einander gleich sein können; denn sofort, nachdem die sinnliche Wahrnehmung aufgehört hat, beginnt das Erinnerungsbild sich zu verändern. Diese Veränderung steht in geradem Verhältnisse zu der ablaufenden Zeit, und besteht vornehmlich darin, daß das Bild an Stärke und Genauigkeit abnimmt, d.h. die genauern, kleinern Merkmale verschwinden je mehr und mehr, und das ganze Bild leistet immer weniger Widerstand den andern von außen herzukommenden schädlichen Einflüssen. Es sind dies diejenigen Phänomene, die man im allgemeinen mit dem Ausdrucke »Vergessen« bezeichnet. Das Vergessen tritt aber weniger schnell und weniger schädlich ein, je stärker das Erinnerungsbild von Anfang an war. Und diese Stärke hängt zunächst ab von der Stärke der Einwirkung auf die Sinnesorgane bei der Wahrnehmung und von der Dauer dieser Einwirkung, mag dieselbe eine ununterbrochene sein, oder eine intermittirende. Auch alles dieses ist nichts Neues. Die unbefangene Beobachtung lehrt ganz dasselbe. Es ist eine allbekannte Thatsache, daß man länger und sicherer behält, was man längere Zeit hindurch und öfter wiederholt wahrgenommen. Die Heranziehung der Mathematik wäre insofern entbehrlich gewesen. Sie ist aber von Gewicht, um darzuthun, daß jene Gesetze keine Ausnahme gestatten, ebenso wenig wie die Ergebnisse der Mathematik auf andern Gebieten. Solche Ausnahmen zu statuiren pflegt man nämlich nur zu leicht geneigt zu sein, wenn man beobachtet, daß viele Erinnerungen, die der Jugend z.B., ungleich fester haften als die des Alters, daß man Bilder erregter Augenblicke viel fester und sicherer behält als die aus ruhigern, weniger bewegten Zeiten. Bis zum Tode, sagt man, verfolgt den Mörder der letzte Angstschrei seines Opfers; niemals vergißt, wer mit seinem Angreifer Auge in Auge ums Leben gerungen, dessen Blick und Antlitz; und alltäglich ist die Erfahrung, daß tiefer sich der Erinnerung einprägt, was man mit regem Interesse betrachtet, als was man nur obenhin angesehen hat. Alles dies mag unbestritten richtig sein, – es erschüttert aber unsere obigen Sätze ganz und gar nicht. Die hervorgehobenen besondern Fälle finden ihre zutreffende Erklärung fast sämmtlich in dem Kapitel von der Aufmerksamkeit, zum Theil läuft dabei viel Selbsttäuschung mit unter. Mit den obigen allgemeinen Sätzen haben sie ganz und gar nichts zu thun. Die mathematische Psychologie beweist aber auch noch einen andern, der unmittelbaren Beobachtung nicht so offen liegenden Satz, den nämlich, daß die Erinnerungsbilder mit der Zeit einander immer ähnlicher werden, und demnach bei schon anfangs bestehender Ähnlichkeit schließlich in Eins zusammenfließen können. Dabei kommt denn aber, wenn beide Bilder von ungleicher Stärke sind, das stärkere mehr zur Geltung als das schwächere, und das Gesammtbild trägt mehr das Ansehen des erstern als des letztern, d.h. es setzt sich geradezu das stärkere Bild an die Stelle des schwächern. Auch hierfür liegen genügende Beobachtungsfälle vor. Nehme ich z.B. eine größere Anzahl von gleichgekleideten Menschen (uniformirte Soldaten etwa) wahr, so unterscheiden sich diese trotz der gleichen Kleidung nach ihren Gesichtern und sonstigem Aeußern doch noch so vollkommen, daß es mir sehr wohl gelingt, während ich sie vor mir habe, sie voneinander zu unterscheiden, also etwa jeden einzelnen bei seinem richtigen Namen zu nennen. Ist aber mein Verkehr mit ihnen nur ein kurzer gewesen, so werde ich nach einiger Zeit nur in seltenen Fällen und bei besonderer Begabung im Stande sein, jene einzeln voneinander zu unterscheiden, oder sie aus einer größern Zahl ebenso gekleideter Menschen herauszufinden. Nur etwa, daß der eine einen Bart getragen, der andere nicht, dieser helles Haar gehabt, jener dunkles, dieser eine freundliche Miene und jener eine finstere, wird mir im Gedächtniß geblieben sein. Die in diesen gröbsten Unterscheidungsmerkmalen gleichen Gesichter aber – sind in Eins zusammengeflossen, und ich bin auch bei dem besten Willen und bei vollkommener Kenntniß von diesen naturgemäß sich vollziehenden Veränderungen meiner Erinnerung geradezu nicht mehr im Stande, eine jener Personen mit Sicherheit wiederzuerkennen, es besteht eben an Stelle der mehrern nur noch ein einziges Erinnerungsbild in meiner Seele als gemeinsamer Rest der verschiedenen Wahrnehmungen. Und denken wir ferner an den Fall, da uns irgendeine Melodie erst richtig und dann fortgesetzt in irgendwelcher Weise abgeändert vorgespielt wird, sodaß wir schließlich – bei nicht besonders treuem Musikgedächtniß namentlich – die Melodie, wie sie früher war, nicht mehr wiederfinden können, immer wieder in die falsche Melodie fallen, so haben wir ein alltägliches Beispiel davon, wie die eine Erinnerung beim Zusammenfließen mit einer andern sich an deren Stelle zu setzen, die andere zu verfälschen vermag. Wenden wir nun diese Sätze auf den vorliegenden Fall an, so ergibt sich daraus Folgendes: Das Erinnerungsbild von dem Kinde, welches die Zeugin Schwenke am 8. Juli 1872 in Wartin gesehen, war bei ihr am 6. December 1873 weniger genau als am 30. Juli 1872, an diesem Tage weniger genau als am 18. Juli, und am genauesten am Tage ihrer ersten Vernehmung, am 10. Juli. Wenn die Zeugin daher, diesem Entwicklungsgange zuwider, bei den spätern Vernehmungen stärkere Ausdrücke der Ueberzeugung gebraucht als bei den frühern, nämlich am 18. Juli nur sagt: »Das Mädchen hatte mit der Photographie die sprechendste Aehnlichkeit« Der wiederum stärkere Ausdruck in der (polizeilichen) Verhandlung vom 10. Juli: Die Zeugin erkenne mit voller Bestimmtheit das Kind u.s.w. ist wol ohne weitere Begründung für einfach ungeschickt gewählt zu erachten. , dann am 30. Juli: »Nach der mir vorgelegten Photographie erkenne ich das Böckler'sche Kind mit der größten Bestimmtheit und zwar so bestimmt, daß ich gar nicht zweifelhaft bin, daß das von mir bei der Bande gesehene Kind und das Böckler'sche Kind ein und dasselbe ist«, und endlich in der Audienz am 6. December 1873 sich derselben Ausdrücke bedient, so mögen wir immerhin zugeben, daß die Zeugin von dem, was sie sprach, selbst fest überzeugt war und keine wissentliche Unwahrheit sagte, – dann befand sie sich aber eben in einer, vielleicht nicht unverzeihlichen, Selbsttäuschung; denn die Steigerung der Gewißheit, welche in ihren Worten enthalten ist, – ist eine Unmöglichkeit. Von diesem Gesichtspunkte aus verliert ihre Recognition schon von selbst sehr erheblich an Gewicht. Denn die von ihr als materielle Gründe für die Identität des Kindes angegebenen Merkmale, »die tiefliegenden Augen und die hervorragende Stirn«, sind Merkmale der meisten, ja fast aller Kindergesichter. Dazu kommt, daß sie das Kind im Strauß'schen Wagen unter sehr ungünstigen Umständen gesehen hat, nämlich einmal nicht in ganzer Figur, sondern nur sein Gesicht, und sodann nur eine nach Minuten, höchstens nach Viertelstunden zu bemessende Zeit hindurch. Diese dem Entstehen eines genauen und festen Erinnerungsbildes nicht günstigen Umstände werden auch nicht durch das von der Zeugin betonte Interesse an dem Kinde aufgewogen; denn für dieses Interesse liegen keine besondern Gründe vor, als etwa die der künstlerischen Wißbegier und des allgemeinen Mitleids mit dem anscheinend gemishandelten Kinde. Sonach muß angenommen werden, daß das Erinnerungsbild der Zeugin von dem von ihr gesehenen Kinde von Anfang an kein besonders genaues, sicheres und festes war, und es entspricht dem wirklichen Zustande ihrer Erinnerung einzig ihre (vorsichtige!) Auslassung vom 18. Juli, – die andern alle nicht. Zwar hat sie in der Audienzverhandlung, auf den Wechsel ihrer Aussagen aufmerksam gemacht, denselben dadurch zu erklären gemeint, daß ihr erst nur unvollkommene, später bessere Bilder des Kindes vorgelegt seien. Allein wenn dem so gewesen, so widerlegt durch diese Angabe die Zeugin sich selbst, denn die bessere Photographie mußte eher einen dem bestehenden Erinnerungsbilde ähnlichen Eindruck hervorbringen als die weniger guten, und nicht umgekehrt. Zu beachten ist ferner der sehr bedeutsame Umstand, daß ein unmittelbares Wiedererkennen selbstverständlich nur dann stattfinden kann, wenn es ein und derselbe Gegenstand ist, welcher das eine und das andere mal wahrgenommen wird. Hier hat dies nicht stattgefunden. Sondern das eine mal war es das Gesicht des Kindes selbst, das andere mal ein Bild von demselben, welches wahrgenommen wurde. Das ist kein unmittelbares, natürliches Wiedererkennen mehr, sondern ein höchst künstliches, durch verschiedene besondere psychologische Processe vermitteltes. Es fehlt leider noch viel, daß diese Processe bekannt wären, aber so viel steht theoretisch und empirisch fest, daß in einem solchen Falle der Wiederwahrnehmung eine Selbsttäuschung noch viel leichter möglich ist. Der Umstand, daß die Zeugin in der Audienz sich durch die Vermischung der Anna Böckler'schen Photographie mit andern Kinderphotographien nicht irritiren ließ, sondern mit großer Bestimmtheit die richtige herauserkannte, ist ersichtlich von keiner Bedeutung. Denn, wie sie selbst sagte, hatte sie die Photographie der Anna Böckler so vielfach in Händen gehabt und besehen, daß sie dieselbe nicht wohl verkennen konnte. Aber dieses vielfache Besehen eben hatte, indem es das Erinnerungsbild bezüglich der Photographie befestigte, das Erinnerungsbild des in Wartin gesehenen Kindes schädigend beeinflußt: beide Bilder waren als ähnliche in Eins zusammengeflossen und dabei hatte sich das Bild der Photographie an die Stelle des Bildes von dem Kinde selbst gesetzt, – ohne daß die Zeugin sich dessen bewußt zu werden brauchte, aber so, daß sie schließlich gar nicht mehr im Stande war, beide voneinander zu trennen. Man sieht, daß man durchaus nicht zu dem Auskunftsmittel zu greifen braucht, der Zeugin Schwenke, beziehungsweise dem Zeugen Meyer, für welchen das Gesagte ganz ebenso, wenn nicht in noch höherm Maße gilt, unvorsichtige Selbsttäuschung, noch weniger Beeinflussung durch ihre künstlerische Phantasie, am allerwenigsten bewußte Unwahrheit vorzuwerfen, sondern nur diejenige Entwickelung und den Weg, den eine jede Erinnerung nehmen muß, zu beachten hat, um zu dem Schlusse zu gelangen, daß diese Zeugen nicht glaubwürdig, zum wenigsten nicht so glaubwürdig sind wie die andern Zeugen, welche die Leiche der Anna Böckler und ihre Kleider recognoscirt haben. Die Aeltern von Anna Böckler und deren sonstige Umgebung hatten das Kind, dessen Größe und Haar noch an der Leiche zu erkennen waren, und seine Kleider nicht blos ein einziges mal, sondern sehr oft vor Augen gehabt; die Schneiderin Johanna Behrendt hatte die Kleidungsstücke, der Schuhmacher Friedrich Ziegler hatte die Schuhe selbst verfertigt. Es ist aber eine durch vielfache Erfahrung bestätigte Beobachtung, daß Handwerker ihre Arbeit mit größter Sicherheit wiederzuerkennen vermögen. Das Erinnerungsbild dieser Zeugen war also an sich schon ein viel sichereres und festeres als das der Zeugen Schwenke und Meyer. Dann aber wurden ihnen zur Recognition nicht blos Bilder von den zu recognoscirenden Gegenständen, sondern diese selbst vorgelegt, eine Täuschung war also viel weniger leicht möglich als bei den Zeugen, denen man nicht das Kind vorstellte, sondern eine Photographie zur Recognition vorlegte. Es war demnach nicht ein vages Meinen und Dafürhalten, sondern die denkbar sicherste Grundlage, auf welcher fußend der Richter die Recognition der Zeugen Schwenke und Meyer verwarf, und den gegentheiligen Zeugen Glauben schenkte, folglich aber an der auf den objectiven Befund gestützten Ansicht festhielt, daß die Leiche der Anna Böckler bereits am 24. Juni 1872 zwischen 4 und 4½ Uhr nachmittags bis 8 Uhr abends in die Scheune gekommen sei. – Nicht weniger genau wie über die Zeit ist ferner die Auskunft, welche der objective Befund über die Art und Weise gibt, wie die Leiche dorthin gelangt, sowie, ob es durch Zufall geschehen sein kann oder nicht. Die Leiche war nicht nur von dem Bodenstroh, sondern auch, etwa 6 Zoll hoch, mit Erde bedeckt. Sie war für die Grube, in der sie sich befand, zu lang, deshalb lag sie gekrümmt in derselben, in sie hineingezwängt. Dies schon schließt die Annahme aus, daß die Leiche zufällig in die Grube gerathen sein sollte. Als die Leiche und die lose Erde aus der Grube entfernt worden waren, ergab sich, daß die Grube glatte Seitenwände und scharfe Ränder hatte. Hierdurch wurde die Annahme ausgeschlossen, daß ein Thier die Leiche in die Erde verscharrt habe. Es war vielmehr dadurch mit absoluter Sicherheit bewiesen, daß die Hand eines Menschen mit Hülfe eines Instruments das Grab gegraben hatte. Anna Böckler konnte aber auch nicht, wie man im Juni 1872 bei dem Suchen nach dem verschwundenen Kinde glaubte, durch Herabstürzen von irgendeinem erhöhten Punkte, z.B. einer Leiter oder einem Bodenraume, den Tod gefunden haben, und sie konnte auch nicht erschlagen worden sein, denn nirgends zeigte sich irgendein Knochenbruch. Nur eine einzige Annahme blieb übrig, die nämlich, daß Erstickung die Todesursache gewesen war. Wenn aber die Leiche der erstickten Anna Böckler von einem Menschen vergraben worden war, so mußte dieser Mensch ein Interesse an dem Verbergen der Leiche gehabt haben. Und dieses Interesse konnte, da jeglicher Anhalt für irgendeine andere Vermuthung fehlt, nur darin bestehen, daß jener Mensch den Tod des Kindes verschuldet, daß er den Tod desselben entweder vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt hatte. – So viel über den objectiven Thatbestand. Wir wenden uns nun zum subjectiven Thatbestande, zur Ermittelung der Person des Thäters. Da richtet sich denn der Verdacht sofort unmittelbar auf den Angeklagten Fritz Schütt. Niemand hatte in der fraglichen Scheune sich so oft und so viel aufzuhalten wie er, niemand als er hatte gerade in der kritischen Zeit in der Scheune zu thun. Wenn er nicht selbst der Thäter war, so hätte er doch die That wahrnehmen müssen, er aber sagt uns nicht, daß er Zeuge der That gewesen sei oder den Thäter bemerkt habe. Wir haben schon erwähnt, daß am 24. Juni 1872 der Dachdecker Güse damit beschäftigt war, das Dach der Scheune Nr. 4 zu decken. Schütt war ihm als Handlanger (Zupfleger) beigegeben, und hatte als solcher das Deckmaterial (das Stroh und die Weiden) auf das Dach zu tragen, die Weiden von dem Dorfteich, wo sie eingeweicht waren, heranzuholen und dieselben nebst dem Stroh (Schöfe) für den Gebrauch des Dachdeckers vorzurichten. Er besorgte diese Arbeit theils neben der Scheune, theils in der Scheune, und zwar auf der Scheunendiele a, deren Thür nach dem Hofe zu geöffnet stand. Alle andern Thüren der Scheune waren geschlossen. Hiernach ist es nicht wohl möglich, daß er, wenn das Kind von jemand anders in der Scheune ermordet worden wäre, dies nicht gesehen haben sollte. Ja es ist schon ein Beweis gegen ihn, daß er Anna Böckler, die doch um diese Zeit, wo er in und neben der Scheune arbeitete, ermordet worden ist, nicht bemerkt haben will. Die That ist auch nicht das Werk eines Augenblickes gewesen und nicht ohne jedes Geräusch vollbracht worden; der Mörder hat das Grab herrichten und die Leiche verscharren müssen. Das alles aber konnte nicht vor sich gehen, ohne daß Schütt es wahrgenommen hätte. Die Gutsleute waren an jenem Nachmittage nicht auf dem Hofe, sondern im Felde beschäftigt. Nur der Dachdecker Güse, dann eine kurze Zeit lang der Pferdefütterer Drews und ein fremder Bettler sind damals mit ihm zugleich anwesend gewesen. Güse ist ein Mann von 57 Jahren, der sich eines sehr guten Rufes erfreut und völlig unverdächtig ist. Er ist aber auch sowol von Schütt als auch von andern Zeugen fortwährend, und insbesondere in der Zeit, wo Anna Böckler verschwunden ist, die kurze Pause abgerechnet, wo er zum Vespern fortgegangen war, oben auf dem Dache gesehen worden. Den fremden Bettler hat die Zeugin Grauholm auf dem Hofe getroffen, aber sie hat auch wahrgenommen, daß er sich vom Hofe wieder entfernte, und es kann derselbe daher mit dem Kinde in der Scheune nicht zu thun gehabt haben. Wer dieser Bettler gewesen, hat nicht ermittelt werden können. Der Verdacht fiel auf einen Bäckergesellen Namens Böckner, ein wegen Unzuchtsverbrechen berüchtigtes Subject, welches sich damals in der Gegend von Treuen herumgetrieben hatte. Allein es wurde festgestellt, daß Böckner am 24. Juni von 2 bis 9 Uhr abends sinnlos betrunken in einem Gasthause von Loitz gelegen hatte. Der Pferdefütterer Drews endlich, der hin und wieder aus der Scheune Krummstroh für die Pferde zu holen hatte, ist an jenem Nachmittage nur etwa eine Viertelstunde auf dem Hofe gewesen. – Er brachte eine Fuhre Grünfutter dorthin und fuhr, nachdem er den Pferden das Futter vorgeworfen, mit einem Milchwagen wieder fort. Er hatte also zur Verübung der That gar nicht einmal Zeit; auch war der Hof, als er sich daselbst befand, schon nicht mehr so einsam wie vorher, weil inzwischen die Kühe heimgetrieben waren und auf dem Hofe gemolken wurden. Demnach können weder Güse, noch Drews, noch der fremde Bettler Hand an Anna Böckler gelegt haben. Andere Personen außer ihnen und Schütt sind nicht zugegen gewesen, also muß man schließen, daß er, der am Orte der That war und Zeit und Gelegenheit hatte, schuldig ist am Tode des Kindes. Der Angeklagte ist aber auch derjenige Mensch, mit welchem Anna Böckler zuletzt zusammen gesehen worden ist. Am Nachmittage des 24. Juni kurz vor 4 Uhr war die kleine Anna ihrer Mutter in die Speisekammer gefolgt und hatte derselben ein Butterbrot und zwei Eier abgeschmeichelt, um damit nach dem Ententeiche, ihrem Lieblingsaufenthalte, zu gehen, und – zur Mutter nicht mehr zurückzukehren. Am Teiche spielte sie mit den kleinen Entenhirtinnen Friederike Mehardel und Friederike Hinz, theilte ihnen mit von ihrem Reichthum und verweilte dort, bis Schütt herzukam, um aus dem Teiche Bandweiden zu holen. Schütt blieb einige Zeit bei den Kindern und nahm Weiden aus dem Wasser heraus. Als er kurz vor dem Heimtreiben der Kühe nach dem Hofe zurückging, schloß Anna sich ihm an, weil er ihr ein Vogelnest zu zeigen versprochen hatte. Friederike Mehardel und Friederike Hinz haben beide bis in die Nähe des Hofes mit ihren Blicken verfolgt. Danach ist Anna Böckler von niemand mehr lebend gesehen worden. Freilich hat auch niemand gesehen, daß sie mit Schütt in die Scheune gegangen ist. Dies aber ist kein Beweis für die Unschuld des Angeklagten. Der Dachdecker Güse wäre zunächst derjenige, der es hätte wahrnehmen können, denn er arbeitete gerade auf der nach dem Hofe zu belegenen Seite des Scheunendaches und konnte von hier den Hof sehr wohl überschauen. Indessen war es, wie er sagt, nicht seine Gewohnheit, während der Arbeit sich viel umzusehen. Auch verschiedene weibliche Dienstboten waren auf dem Gehöft beschäftigt, aber sie hatten ihre Arbeit hauptsächlich im Innern der Gebäude zu verrichten. Die Tagelöhnerinnen Gahl und Drews endlich, die am Vormittage dem Schütt geholfen hatten, das Dachstroh (die Schöfe) zuzubereiten, arbeiteten am Nachmittage im Garten hinter dem Schafstalle. Dies alles wußte Schütt, und er konnte daher wohl hoffen, unbemerkt mit Anna über den Hof nach der Scheune zu kommen. Allein es ist gar nicht einmal nothwendig, davon auszugehen, daß Schütt mit der kleinen Anna verstohlen in die Scheune geschlichen ist und dabei geflissentlich es vermieden hat, von irgendeinem Menschen erblickt zu werden. Vielleicht war es eine wunderbare Fügung, daß beide von niemand auf diesem Gange gesehen worden sind. Vielleicht hat Schütt erst in der Scheune den Entschluß gefaßt, dasjenige Verbrechen an dem Kinde zu verüben, welches ihn sodann weiter führte zum Morde. Der Angeklagte war der Spielgefährte der Anna Böckler, er pflegte sie und ihre Brüder mit dem Ponyfuhrwerke zu fahren, er brachte ihr junge Vögel, zeigte ihr Vogelnester – kurz die Aeltern hielten es für ganz unbedenklich, daß er mit ihrem Töchterchen da und dorthin ging. Es hat deshalb nichts Auffallendes, wenn sie auch am 24. Juni ihn begleitete und ihm, um ein Nest zu sehen, in die Scheune folgte. Diesen letztern Umstand hat er allerdings hartnäckig in Abrede gestellt, aber alles, was wir über sein Thun und Treiben an jenem Nachmittage und über seinen Verkehr mit dem Kinde berichtet haben, eingeräumt. Darauf, daß er den Umgang mit Anna weniger intim schilderte als die Zeugen, kommt ebenso wenig etwas an als darauf, daß nach seiner Behauptung das kleine Mädchen, nach Aussage der Rieke Mehardel er selbst die Sprache auf ein Vogelnest, welches er ihr zeigen wolle, gebracht hat. Schütt gibt an: Er habe kein Vogelnest gewußt und nur im Scherze versprochen, der Anna ein solches zu zeigen. Kurz vor dem Eintritt in das Gehöft habe er ihr gesagt, daß er nur einen Scherz gemacht, darauf hin sei sie von ihm weggegangen, entweder nach dem Garten oder nach dem Schafstalle zu, genau habe er dies nicht gesehen. Was nun den Verlauf der That selbst und die Motive anlangt, welche den Angeklagten Schütt zu derselben getrieben haben, so wird es genügen, wenn wir mit wenigen Worten wiedergeben, wie der erkennende Richter sich die Sache gedacht hat. Danach hat Schütt die Anna Böckler in die Scheune gelockt und sie daselbst geschlechtlich zu misbrauchen versucht. Das Kind hat geschrien, oder sonst seine Absicht kundgegeben, Schütt bei den Aeltern zu verklagen. Um den Folgen dieser Anklage zu entgehen, hat Schutt ihr Mund und Nase oder die Kehle zugehalten, sie getödtet und die Leiche sofort verscharrt. Wir hoffen, uns den Dank der Leser zu verdienen, wenn wir auf diese Partie der Untersuchung, die vor Gericht des weitläufigsten, namentlich unter Zuziehung von Sachverständigen aller einschlagenden Disciplinen – Medicin, Chemie, Mikroskopie – erörtert worden ist, nicht näher eingehen. Wir bemerken nur noch dies: dafür, daß der Angeklagte das Kind gemisbraucht oder zu misbrauchen versucht hat, ist zwar kein directer Beweis erbracht worden, aber es hat die Untersuchung auch durchaus nichts ergeben, was dieser Annahme entgegenstände. Schütt ist sowol nach seiner körperlichen Entwickelung als auch nach seinen Antecedentien ein Mensch, dem man ein Unzuchtsverbrechen wohl zutrauen könnte. Die Frage, ob Schütt das kleine Mädchen nur fahrlässig und nicht mit Vorsatz und Ueberlegung getödtet habe, ist vom Gericht eingehend erwogen und unter Beirath der Sachverständigen verneint worden. Es wurde angenommen, daß die an dem Kinde verübten verbrecherischen Handlungen, insbesondere das Erwürgen, welches nach sachverständigem Gutachten vielleicht nicht mehr als eine halbe Minute erforderte, nur kurze Zeit in Anspruch genommen haben, daß Schütt sodann, was ja keine Schwierigkeiten machen konnte, eine Schaufel oder ein ähnliches Werkzeug geholt und die Leiche in jener entferntesten Ecke der Scheune vergraben hat. Zeit genug hatte er jedenfalls dazu, da er von 4½ bis 8 Uhr unbeobachtet war. Hätte denn aber, so wird man fragen, das verbrecherische Thun des Angeklagten, welches doch einiges Geräusch verursachen mußte, von dem Dachdecker Güse nicht bemerkt werden müssen? Er saß auf dem Dache, sollte er gar nichts davon wahrgenommen haben, daß unmittelbar unter ihm das Kind unter den Händen Schütt's sein Leben aushauchte? Darauf ist zu erwidern, daß Güse in nicht geringem Maße harthörig ist und sich nur um seine Arbeit kümmerte. Diese aber verhinderte ihn, in das Innere der Scheune zu sehen, weil beim Dachdecken das Stroh des Deckenden Kopf überragt. Zudem befand er sich auf der östlichen Seite der Scheune, das Verbrechen aber wurde in der entlegensten Ecke der westlichen Seite vollbracht. – Schütt war auf dem Hofe, als das Kind vermißt wurde und die Nachsuchungen begannen. Er hat mitgesucht, aber niemand, obwol er noch ein ganzes Vierteljahr, bis zum 27. October auf dem Gute und also der Herrschaft und den Dienstleuten unter den Augen blieb, ist eingefallen, den Verdacht auf ihn zu werfen. Er hat sich mit keiner Miene verrathen. Wem dies auffallen solle, der wolle eingedenk sein, daß damals kein Mensch an einen Mord innerhalb des Gehöftes dachte, daß auch niemand den Mörder unter dem Gesinde suchte. Um Fritz Schütt hat sich in jenen Stunden und Tagen der Angst und des Suchens keiner bekümmert, auch sein Aussehen und Gebaren hat keiner beobachtet. Es ist deshalb auch später in der Untersuchung wider ihn nicht möglich gewesen, durch Zeugen genau festzustellen, wo er an jenem Nachmittage und Abend sich aufgehalten und was er getrieben hat. Nur einzelne charakteristische Wahrnehmungen, auf die wir gleich kommen werden, sind gemacht worden. Angeklagter selbst sagt, er sei um 4½ Uhr wie gewöhnlich mit Güse nach der Leutestube zum Vespern und dann wieder an die Arbeit gegangen. Güse kann darüber keine sichere Auskunft ertheilen. Dagegen bezeugt die Frau des Pferdefütterers Drews eine für die Ueberführung des Schütt sehr schwer in die Wagschale fallende Thatsache. Am Tage nach dem Verschwinden des Kindes hat sie auf der Scheunendiele, auf welcher der Angeklagte arbeitete, eine Schaufel stehen sehen. Dieselbe gehörte nicht dorthin, sie frug deshalb: was die Schaufel solle? Schütt antwortete: »er habe sie ein bischen gebraucht.« Später habe sie die Schaufel nicht mehr gesehen, sie müsse fortgeschafft worden sein. Früher habe sie auf den Vorfall nicht geachtet, erst jetzt sei er ihr wieder eingefallen. Der Schlächter Cachulla erzählt: Er sei am 24. Juni 1872 nach Treuen gekommen, um dort von ihm gekauftes Vieh in Empfang zu nehmen. Als er sich im Pferdestalle mit seinen Pferden beschäftigt habe, sei Schütt eingetreten und habe sich, ohne ihm Guten Tag zu bieten, in eine Kammer neben dem Stalle begeben und die Thür hinter sich zugezogen, jedoch nicht so vollständig, daß er ihn dort nicht hätte beobachten können. In der Kammer habe Schütt so gethan, als ob er etwas suche, indeß, wie ihm geschienen, keinen bestimmten Zweck gehabt, da er bald dies, bald jenes in die Hand genommen und wieder fortgelegt habe. Nachdem er etwa eine Viertelstunde in der Kammer verweilt, habe er sich in eine zweite Kammer begeben und sich daselbst ebenso zwecklos beschäftigt. Es sei ihm, dem Zeugen, zwar auffällig gewesen, daß Schütt an dem allgemeinen Jammer und Suchen auf dem Hofe so geringen Antheil genommen, jedoch habe er damals darauf kein Gewicht gelegt. Erst als er von der Ermordung der Anna Böckler gehört, sei ihm der Gedanke gekommen, Schutt möge wol im Bewußtsein einer Schuld an dem Tode des Kindes von den übrigen sich zurückgezogen und die Einsamkeit gesucht haben. Jetzt erst fiel es auch dem Handelsmann Krüger auf, daß etwa vierzehn Tage nach dem Verschwinden der Anna Böckler Schütt bei einem gelegentlichen Gespräch geäußert hatte: »Das Kind werden sie im Leben nicht wiederkriegen, das werden sie wol so verwahrt haben!« Auf seine Frage: die Aeltern seien wol sehr bedrübt? war Schutt die Antwort schuldig geblieben. Der Handelsmann Oom frug den Angeklagten im Herbste 1872: Herr Böckler ist wol wieder fort, um seine Tochter zu holen? Schutt erwiderte: »Ja hin sind sie, aber die kriegen sie in ihrem Leben nicht wieder.« Es sind diese Aeußerungen an und für sich gewiß von keiner Bedeutung, aber in Verbindung mit dem, was sonst bewiesen ist, darf man wol den Schluß ziehen, daß der Angeklagte, weil er am besten wußte, wohin das Kind gekommen war, mit so großer Bestimmtheit erklärte: die Aeltern würden es niemals wiedersehen. Es ist eine bekannte criminalistische Erfahrung, daß der Schuldige sich durch unvorsichtiges Reden über sein Verbrechen besonders dann leicht verräth, wenn die Furcht vor der Entdeckung collidirt mit dem Triebe des Besserwissenwollens, der einer der stärksten im Menschen ist. Aber noch deutlicher prägt sich das Schuldbewußtsein des Angeklagten aus in seinem Verhalten nach dem Auffinden der Leiche. Am 27. October 1872 zog er fort von Treuen nach Plestlin, in den Dienst des Statthalters Mandelkow. Als er am 3. Juni 1873 mit der Mandelkow'schen Familie beim Abendessen saß, fing Mandelkow plötzlich an: »Na, Fritz, ihr habt doch nicht gut gesucht; nun haben sie die Leiche der Anna Böckler im Scheunenfache gefunden.« Auf dieses Wort hin verfärbte sich Schütt, legte den Löffel nieder, sah aus dem Fenster und erwiderte nichts. Auf Mandelkow's Frage: wie groß Anna gewesen, entgegnete er blos: »O, sehr groß war sie nicht!« sprach aber auch da nichts weiter und zeigte keine Eßlust mehr. Als er bald darauf hinausging, fragten sich die Mandelkow'schen Eheleute, was dies Benehmen wol zu bedeuten habe. Am Tage nachher wurde Schütt durch einen Gensdarmen nach Treuen transportirt und zwar mit gebundenen Händen. Man stellte ihm die Leiche der Anna Böckler vor und brachte ihn dann nach Plestlin zurück. Der Statthalter Mandelkow frug ihn: »Na Fritz, was wollten die Leute von dir?« Schütt antwortete: »Sie wollten mich abhören, ob ich die kleine Anna Böckler nicht gesehen hätte.« Mandelkow entgegnete: »Na Fritz, wenn du da nur nichts mit zu thun hast! Dann kriegen sie dich doch!« und Schütt entgegnete: »Ich habe damit nichts zu thun, ich habe ihr nichts gethan, ich weiß nichts davon.« Mandelkow fuhr fort: »Ja, Fritz, du sahst gestern doch so verstört aus!« und Schütt antwortete: »Das that ich nur so!« In der nächsten Zeit war der sonst muntere und kecke Schütt merklich stiller und ging auch des Abends nicht so viel aus wie früher. Als er aber, weil man ihn beobachten wollte, auf freiem Fuße blieb und von der Untersuchung nichts hörte, wurde er munter und unbefangen wie früher. Nur wollen mehrere Zeugen bemerkt haben, daß er nicht gern über das Thema sprach, welches doch in aller Leute Munde war. Allerdings ein auffallendes Moment gegenüber der alltäglichen Beobachtung, daß besonders junge Menschen sich gern wichtig machen und deshalb zum Erzählen drängen, wenn sie von einem Vorfalle, der das allgemeine Interesse erregt, mehr wissen als andere. Und Schütt wußte mehr als jeder andere, denn er war zuletzt mit Anna Böckler vor deren Verschwinden zusammen gewesen. Einige Tage nach dem ersten Verhöre hielt ihm der Schützenwirth Voß vor: »Er wolle unschuldig sein und habe sich doch die Hände binden lassen?« Schütt entgegnete: »Mir sollen sie nichts können«, und stellte schließlich das Binden der Hände ganz in Abrede, weil er, wie er in der mündlichen Verhandlung erklärte, dem Voß, da er nichts gethan habe, die Wahrheit nicht habe sagen wollen. Einige Zeit später ward er vor den Criminalcommissarius L. nach Loitz beschieden, dort, weil er den Weg zu Fuß gemacht hatte, mit Bier und Butterbrot bewirthet und dann eine Strecke Weges zu Wagen zurückgeschickt. Auf dieser Rückfahrt knüpfte der Kutscher Wolff ein Gespräch mit ihm an und meinte: Es müsse doch ein starker Verdacht auf ihm ruhen, sonst würde man ihm doch nicht die Hände gebunden haben; zwei Jahre könne er sich wol vermuthen. Hierauf erwiderte Schütt: »Ja, das wisse er wohl, zwei Jahre bekomme er so wie so; wenn er dann aber loskäme, dann würde er seinen Lohn für zwei Jahre fordern und außerdem 10 Thaler für das Binden der Hände.« – »Der berliner Herr«, erzählte er weiter, »der ihm sehr klug zu sein scheine, habe ihm im Gasthofe Bier geben lassen, davon habe er auch anderthalb Glas getrunken; dann habe ihm der Herr auch Wein geben lassen, es sei aber etwas (Gelbes!) Wie sich bei der mündlichen Verhandlung herausstellte, hatte er ein Gefäß mit Mostrich für ein Glas Wein gehalten. zwischen gewesen. Der Herr habe ihn wahrscheinlich betrunken machen wollen; betrunken lasse er sich nicht machen; wenn sie ihn betrunken gemacht hätten, dann hätten sie in Treuen was zu hören bekommen! Was er ihnen da erzählt haben würde!« Kurz vor seiner Verhaftung sprach der Tagelöhner Ellwitz mit ihm über seine letzte Vernehmung in Loitz und sagte: »Na Schütt, sie haben dich wol wieder scharf vorgehabt!« Schütt erwiderte hierauf in leisem brummenden Tone: »Ja, sie dachten wol, ich würde was sagen, aber ich bin auch so klug, ich werde mich hüten!« Auf alle diese Vorfälle und Gespräche, die von ganz unverdächtigen Zeugen bekundet werden, will Schütt sich entweder nicht mehr besinnen können, oder bestreitet sie ganz und gar. Nur das Gespräch mit Mandelkow am 3. Juni, das mit dem Gastwirth Voß und das mit dem Kutscher Wolfs räumt er ein. In Betreff des Gesprächs mit Mandelkow antwortete er auf die Frage, ob es wahr sei, daß er sich bei der Mittheilung von dem Auffinden der Leiche verfärbt habe: »Das kann ich nicht wissen! Ich kann mir selbst nicht in das Gesicht sehen.« In Bezug auf das Gespräch mit Wolff äußerte er, mit der Hand auf den vor ihm stehenden Criminalcommissarius zeigend, »Ja, das habe ich gesagt! Und das ist auch wahr! Das ist auch ein sehr kluger Herr!« »Ick kenn mi sülwst nich in't Gesicht kieken!« – »Ja, dat hew ick seggt! Un dat is ok wohr! Dat is ock'n sihr klauken Herrn!« Diese Bemerkung reizte das Publikum zum Lachen, und mit dem Publikum lachte auch der Angeklagte. Der Angeklagte spricht, wie die meisten Zeugen, nur plattdeutsch. Wir mußten aber ihre Aussagen in der Uebersetzung geben, wenn der Eindruck der Verhandlung für einen großen Theil der Leser nicht verfälscht, nämlich eine Gemüthlichleit und Komik in die Sache hineingetragen werden sollte, welche unser gemüthliches Plattdeutsch unwillkürlich mit sich führt, – für denjenigen namentlich, der unter einer hochdeutschen Bevölkerung sich bewegt. Ja wollten wir die Verhandlungen ganz genau darstellen, so müßten wir nicht bloß den Angeklagten und die Zeugen, sondern auch den Vorsitzungen im plattdeutschen Dialekt sprechen lassen, zu dem er nur zu oft greifen mußte, um sich den Zeugen, den ländlichen zumal, verständlich zu machen; selbst Eide werden so geschworen. Eine solche Darstellung würde dann freilich sehr den Eindruck machen, als sei sie Fritz Reuter entnommen. In Pommern ist das Plattdeutschreden des Vorsitzenden etwas so Nothwendiges, Natürliches, sich von selbst Verstehendes, daß die niederdeutsche Verhandlung ihren ernsten und würdigen Charakter um des gemüthlichen Dialekts willen keinen Augenblick einbüßt. Wir können übrigens diese Gelegenheit nicht vorübergehen lassen, ohne den wahrhaft übermäßigen Kraftanstrengungen des Spruchgerichts bei dieser Verhandlung ein Wort zu widmen. Das Gericht hat am 4. December von 9 Uhr morgens bis 4 1/2 Uhr nachmittags mit einer Pause von 10 Minuten, am 5. December von 9 Uhr morgens bis 9 1/2 Uhr abends mit einer Pause von 2 Stunden und am 6. December von 9 Uhr morgens bis 8 Uhr abends mit einer einzigen Pause von nur 5 Minuten getagt! Es sind das Leistungen, wie sie einem Geschworenengericht niemals zugemuthet werden dürften. Ein Schwurgericht mit seinem schwerfälligen Apparate würde gewiß die doppelte Zeit zur Erledigung des Falles gebraucht haben. Daß auch am letzten Tage nach ununterbrochener zehnstündiger Verhandlung das Gericht nicht gewillt war, die Sitzung abzukürzen, davon gab seine zweistündige Schlußberathung Zeugniß. Auch der Staatsanwaltschaft und der Vertheidigung darf das Lob nicht vorenthalten werden, daß sie ebenso willig und bereit wie das Gericht waren, die Mühsal der anstrengenden Sitzung zu tragen, um in stundenlangen Plaidoyers das Für und Wider der Schuld sorgfältig zu erörtern. Aber vor allen genannt muß werden der Vorsitzende in dieser denkwürdigen Untersuchung, der Kreisgerichtsrath Meinck, dem die Vernehmung von 49 Zeugen und Sachverständigen oblag, der die Hauptlast der ganzen Verhandlung zu tragen hatte, und der, als nach Beendigung der Schlußberathung die übrigen Betheiligten sich aufs Zuhören beschränken durften, in zweistündiger Auseinandersetzung die Gründe des Spruches darlegte. Auf Grund der von uns berichteten Thatsachen und Beweise gründete das Gericht das Urtheil: daß der Angeklagte Schütt am 24. Juni die Anna Böckler mit Vorsatz und Ueberlegung getödtet habe und deshalb wegen Mordes nach §.212 verbunden mit §.57 des Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich mit der gesetzlichen höchsten Strafe, nämlich mit 15 Jahren Gefängniß, zu belegen sei. Für diejenigen Leser, denen die Milde dieses Spruches auffallend ist, bemerken wir, daß nach dem Reichs-Strafgesetzbuche jugendliche Personen, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, auch wegen eines todeswürdigen Verbrechen nur zu 15 Jahren Gefängniß verurtheilt werden können. – Wir müssen mm den Versuch machen, eine psychologische Erklärung zu finden für die schreckliche That, deren der Angeklagte schuldig gesprochen worden ist, und deshalb seine Persönlichkeit näher in das Auge fassen. Fritz Karl Martin Schütt ist am 11. März 1856 zu Loitz geboren, ein Sohn der Tagelöhner Schütt'schen Eheleute, von denen nur der Vater noch lebt. Er hat in Loitz die Schule besucht, schreiben, lesen und rechnen gelernt, ist evangelisch eingesegnet und hat nach seiner Einsegnung in Loitz, Sassen, Treuen, zuletzt in Altplestlin als Dienstjunge, beziehungsweise Hofgänger gedient. Jetzt stellt er sich dar als ein für sein Alter mittelgroßer Junge, der in der Entwicklung zum Manne steht, etwas schmächtig und blaß, von nicht unangenehmen Gesichtszügen, mit klugen geweckten Augen. Wenn er spricht, wird er ziemlich lebhaft, sonst sitzt er ruhig auf der Anklagebank und verfolgt den Gang der Verhandlung mit sichtlicher Spannung, ohne durch die lange Dauer ermüdet zu werden. In seinen Antworten ist er so präcis und genau, wie man es bei Personen seines Alters und seiner Bildung nur selten findet. Er faßt schnell auf und hat offenbar einen guten Verstand. Er weint nicht, er klagt nicht, er ergeht sich nicht in Unschuldsbetheuerungen und macht nicht viel Worte. Seine Haltung und seine Züge bleiben unverändert. Sein Aeußeres scheint keinen Schluß auf Schuldbewußtsein zu rechtfertigen. Denn solch ein ruhiges Verhalten wird im allgemeinen als Kennzeichen eines guten und nicht eines bösen Gewissens gedeutet werden dürfen, weil nur das erstere auch dem äußern Menschen die natürliche Ruhe gibt, das letztere in Unruhe irgendwelcher Art, sei es Zerknirschung oder Trotz sich äußert. Je jünger der Mensch ist, um so weniger wird er in der Regel im Stande sein, die natürliche Mimik zu beherrschen, denn die Beherrschung des Gefühles und damit auch der ganzen Haltung in einer so lange Zeit andauernden Verhandlung ist eine Kunst, die gewöhnlich nur der ergraute Verbrecher erlernt hat. Demnach müßte man also aus der Ruhe Schütt's auf seine Unschuld schließen. Allein eine nähere Erwägung führt denn doch zu einem andern Resultat. Wie konnte, muß man billig fragen, ein so junger Mensch so ruhig bleiben, als er so gräßlicher Thaten beschuldigt wurde? Wie war es möglich, daß er nicht erschüttert wurde, als er den Jammer der Aeltern sah und die rührende Schilderung von den letzten Augenblicken des armen Kindes mit anhörte? Kaum einer von den Zuhörern blieb dabei unbewegt, nur Schütt, den die Sache so nahe anging, schien unempfindlich zu sein, und doch ist er weder blöden Sinnes, noch fehlt ihm die Fähigkeit, diese furchtbaren Eindrücke und Scenen zu begreifen. Steht es aber so, dann muß seine Ruhe eine erkünsteltete gewesen sein, dann muß man aus derselben auf eine ungewöhnliche Willensenergie und planmäßiges Verhalten schließen, dann muß man glauben, daß er die unschuldige Miene absichtlich angenommen hat, um die Richter zu täuschen. In ähnlicher Weise, wie die Haltung des Angeklagten durch die zu große Ruhe verdächtig wird, wird es seine vorsichtige Vertheidigung durch ihre zu große Vorsicht. Mit seinem Instinct fühlte er bei jeder an ihn gestellten Frage heraus, ob dieselbe für ihn verfänglich sei oder nicht, und richtete danach seine Antwort ein. Auf die Frage, »ob er sich schuldig bekenne«, antwortete er mit einem einfachen: »Nein! ich habe ihr nichts gethan!« Unverfängliche Fragen beantwortete er in voller Übereinstimmung mit den Zeugen. Auf verfängliche Fragen dagegen antwortete er meistentheils mit einem: »Das weiß ich nicht! – Das weiß ich nicht mehr! – Dessen entsinne ich mich nicht mehr!« Zum directen Bestreiten ließ er sich nur selten herbei und eigentlich nur dann, wenn er sah, daß der gefährliche Umstand nur von solchen Zeugen, zum Beispiel den jugendlichen, unvereidigt vernommenen Entenhirtinnen, bekundet wurde, denen er sich gewachsen fühlte, denen er nicht mehr Glaubwürdigkeit zutraute als sich selbst. Endlich wird noch Folgendes zu erwägen sein: Keine ausgedehntere, auch noch so ernste Verhandlung pflegt ganz und gar der komischen Zwischenfälle zu entbehren, mögen dieselben durch eine auffällige Aeußerung der Zeugen, durch irgendein Misverständniß oder sonst etwas veranlaßt werden. In fast jeder Verhandlung kommt es daher vor, daß auch einmal gelacht wird, wenn auch nicht von den Richtern, so doch vom Publikum. Auch in der hier fraglichen Verhandlung ist einigemal gelacht worden und die Glocke des Präsidenten hat hier und da in Bewegung gesetzt werden müssen. Und wenn das Publikum lachte, so – lachte auch der Angeklagte mit! Ja sogar, als der Vorsitzende bei der Publication des Urtheils die auffälligen Aeußeruugen des Angeklagten wiederholte, um dadurch seine Frechheit und Rücksichtslosigkeit zu illustriren, und das Publikum wiederum lachte, – lachte Fritz Schütt wiederum mit! Welche Schlüsse lassen sich nun daraus ziehen, wenn der Angeklagte auf der Anklagebank, ja, nach der Verurtheilung zu einer fünfzehnjährigen Freiheitsstrafe lacht? Im allgemeinen darf es als ein Erfahrungssatz gelten, daß zum Lachen ein gewisser und zwar nicht geringer Grad von Gemüthsruhe gehört. Mehr noch als Schmerz, Zorn und andere Affecte, verhindert die Furcht das Lachen. Wenn nun der Angeklagte vor dem Urtheilsspruche lacht, so darf hieraus geschlossen werden, entweder, daß er sich nicht fürchtet bestraft zu werden, d.h., daß er sich durchaus unschuldig fühlt, und mit Gewißheit auf seine Freisprechung hofft, oder aber, daß er die Strafe, die er erwartet, nicht fürchtet, d.h. für kein Uebel hält. Wenn der Angeklagte nach gesprochenem Schuldig lacht, so bleibt nur die letztere Annahme übrig; – oder endlich in beiden Fällen die, daß er nicht begreift, was ihm möglicherweise bevorsteht, beziehungsweise was ihm eröffnet worden ist. Fritz Schütt aber hielt die schwere Freiheitsstrafe, die ihn traf, für ein Uebel und war sogar der Meinung, daß er in das Zuchthaus gebracht und daselbst in Ketten und Banden gelegt werden würde; auch war er einsichtig genug, um der Verhandlung zu folgen, und hatte das Urtheil wohl verstanden. So reichen also diese Versuche, sein Lachen zu erklären, nicht aus. Anders stellt sich die Sache, sobald man berücksichtigt, daß Fritz Schütt nicht von sich selbst lachte, sondern nur mit dem Publikum mitlachte. Alles Lachen stellt sich, wenn es nicht erkünstelt ist, – und das schien es in unserm Falle nicht zu sein, – als ein krampfartiger Zustand dar, analog dem Gähnen, Husten, Erröthen, Erbleichen. Unbewußt und oft unwiderstehlich verzieht sich das Gesicht zur lächelnden, lachenden Miene und gerathen das Zwerchfell und die Muskeln des Brustkorbes in jenen Erregungszustand, der die Exspirationsbewegungen des Lachens hervorbringt. Nun ist es eine sehr bekannte Erfahrung, daß krampfartige Zustände auf die Umgebung ansteckend wirken. Geradezu gefahrdrohend ist es, Kindern den Anblick Epilepsiekranker zu gestatten, und jedermann weiß, wie äußerst schwer es ist, eigenes Gähnen zu unterdrücken, wenn man andere gähnen sieht. Aehnlich ist es auch mit dem Lachen, es steckt an wie das Gähnen, – wenn auch nicht in demselben Maße. Gewöhnlich läßt man sich davon recht gern anstecken, weil das Lachen eine angenehme Empfindung ist, man bemerkt es deshalb nicht so leicht wie beim Gähnen, daß man unfreiwillig gelacht hat. Trotzdem daß es so ist, gehört doch auch zum Mitlachen eine Gemüthsstimmmig, welche der des Lachenden ähnlich ist. Dieselbe braucht nicht gerade eine fröhliche, allein sie darf nicht eine solche sein, daß der dem Lachen entgegengesetzte Gefühlsreiz stärker ist als der Lachreiz. Wer selbst ausgelacht wird, pflegt nicht mitzulachen, und wer auf dem Wege nach dem Zuchthause zu Ketten und Eisen zu sein glaubt, den wird man nur selten lachen oder auch nur mit andern mitlachen sehen. Wenn aber ein Angeklagter in solcher Lage dennoch lacht, so geht daraus eben hervor, daß der augenblickliche Lachreiz stärker ist als die dem Lachen entgegengesetzte Stimmung, als die Traurigkeit, die den mit so schwerer Strafe Bedrohten naturgemäß befällt. Erwägen wir dies, dann wird das Lachen des Fritz Schütt aus einem Entlastungsmoment zu einem bedeutsamen Belastungsmoment! Denn es ergibt sich daraus, daß Schütt ein Mensch ist, der sich von den Impulsen des Augenblicks beherrschen läßt, der Gegenwart und Zukunft vergißt über dem Reize, den der Moment auf ihn übt. Der Angeklagte, der sogar nach Publication des Strafurtheils zum Lachen sich hat hinreißen lassen können, ist ein Mensch, dem man auch zutrauen darf, daß ihn die augenblickliche Sinnenlust zum Unzuchtsverbrechen und die unmittelbar darauf ihn überfallende Furcht vor Strafe zum Morde Ob die That als Mord, Tödtung mit Vorsatz und Ueberlegung, oder als Todtschlag, Tödtung mit Vorsatz, aber nicht mit Ueberlegung, zu qualificiren sei, war eigentlich mit die schwierigste Frage. Wir müssen es uns aber versagen, auf diese Frage, deren Schwerpunkt in der Definition der beiden Begriffe »Ueberlegung« und »Vorsatz« liegt, hier näher einzugehen. Denn diese Definition läßt sich nicht mit wenigen Worten geben, sondern es bedarf dazu sehr eingehender Auseinandersetzungen psychologischen und sprachlichen Inhalts, zu denen es hier an Raum fehlen würde. Wie das Erkenntniß des Appellationsgerichts es angesehen hat, werden wir später miltheilen. hingerissen hat. Daß Schütt sich leiten läßt von der Stimmung des Augenblicks, beweisen übrigens auch zwei Vorfälle aus früherer Zeit. Als den Grund seines Wegzuges von Treuen gibt er an: er habe sich mit dem Kutscher Hinz, dem er als Kutscherjunge beigegeben war, nicht vertragen können. Er räumt ein, daß er eines Tages, als Hinz ihn tadelte – (Schütt freilich sagt: ihn stieß) – weil er die Pferde nicht gehörig putzte, den Hinz mit der scharfen Pferdestriegel ins Gesicht geschlagen hat, sodaß Hinz stark blutete und die Spuren der Mishandlung noch längere Zeit an sich trug. Ein anderes mal neckte er sich mit dem Hofgänger Riebnitz. Er wurde zur Erde geworfen, erhob sich und warf seinem davoneilenden Gegner eine Dungforke nach, die, weil Riebnitz auswich, neben ihm vorbei in einen Pfosten fuhr, in welchen sie 1 Zoll tief eindrang. Der Angeklagte bringt die alberne Entschuldigung vor, die Forke sei ihm aus der Hand geflogen, den Vorfall an sich bestreitet er nicht. Schütt ist, wie man hiernach annehmen muß, ein jähzorniger Mensch, und es war eine Täuschung, wenn in der frühern Untersuchung der Criminalcommissarius L. ihm das Zeugniß gab, er mache den Eindruck eines guten harmlosen Jungen. Es war dabei äußerliche Ruhe für Harmlosigkeit genommen, und Gutmüthigkeit verwechselt mit Phlegma. Als phlegmatisch, namentlich dem Arbeiten gegenüber, wird er jetzt von verschiedenen Personen, z.B. dem Wirthschafter Blank, dem Kutscher Hinz, dem Domänenpächter Böckler geschildert. Phlegma aber findet sich bekanntlich sehr häufig neben Jähzorn. Und jähzornig nennen den Angeklagten jetzt auch die Zeugen Hinz, Blank u.a. Nur für das oberflächliche Urtheil ist es auffällig, daß mit dieser ganz anders als früher lautenden Charakteristik die Zeugen erst jetzt hervorgetreten sind. Denn es ist eine sehr allgemeine Erfahrung, daß es in der Regel erst eines besondern Anlasses bedarf, wenn jemand ungünstige Ansichten über einen andern äußern soll. Wir nennen es Klatschsucht und Verleumdungssucht, wenn ohne Beruf über Dritte absprechende, nachtheilige Urtheile geäußert werden. Wenn aber eine Veranlassung vorliegt wie hier, so pflegen die Zeugen sich zu finden und mit der Sprache herauszugehen. Auffällig dagegen ist es in der That, daß trotz der Verstellungskunst und Lügenhaftigkeit, die Schütt gleich nach der That und die ganze spätere Zeit hindurch, zuletzt noch vor Gericht bewiesen hat, diese Charakterzüge vorher von niemand beobachtet wurden. Als der Lüge und Heuchelei ergeben, als der Verstellung kundig, hat er im Kreise seiner Umgebung nicht gegolten. Wir können dies nur so erklären, daß er in seinen bisherigen Dienstverhältnissen, insbesondere den andern Dienstleuten und Kameraden gegenüber keine Versuchung gehabt hat, zu lügen und sich zu verstellen. Vielleicht aber sind auch die Beobachtungen derer, die mit ihm verkehrt haben, sehr unvollkommen gewesen. Von einem andern Gesichtspunkte ans könnte es vielleicht auffällig gefunden werden, daß in dieser Untersuchung der neuerlich so beliebt gewordene Einwand der Unzurechnungsfähigkeit wegen Störung der Geistesthätigkeit (§. 51 des Reichs-Strafgesetzbuches) nicht erhoben ist; denn das ist ja wol ziemlich unzweifelhaft, daß in der Seele des Angeklagten nicht alles so steht, wie es soll, und unzweifelhaft würde die psychiatrische Untersuchung ergeben haben, daß eine besonders hochgradige Gefühlsrohheit, ein bedeutendes Ueberwiegen der egoistischen Gefühle über die altruistischen bei ihm zu Tage getreten, daß sein Geist unterlegen ist zu starken Trieben. Allein, um einen Inculpaten ins Irrenhaus statt vor den Strafrichter zu weisen, erfordert der citirte §. 51 nicht blos eine Störung der Geistesthätigkeit im allgemeinen, sondern eine »krankhafte« Störung und eine solche, »durch welche die freie Willensbestimmung des Inculpaten ausgeschlossen wird«. Für die Annahme einer solchen »krankhaften« Geistesstörung aber, – so unbestimmt dieser Ausdruck auch immerhin sein mag, – ist bei Schütt nichts hervorgetreten, wenigstens nicht mehr als bei jedem Verbrecher, der von seinen Trieben sich beherrschen läßt und Gewaltthaten verübt – aus Schwäche, und daß diese Schwäche, diese Widerstandslosigkeit gegenüber seinen Gefühlen bei Schütt keine unüberwindliche ist, beweist zur Genüge seine erkünstelte Ruhe nach der That sowol im allgemeinen wie namentlich während der Gerichtssitzung, welche deutlich zeigte, daß er seine Gefühle sehr Wohl im Zaume zu halten weiß, – wenn er nur will. Der Angeklagte hörte die Publication des Urtheils an, ohne eine Spur von Erregung zu verrathen. Gleichmüthig und ruhig entfernte er sich aus dem Gerichtssaale. Eine Aufforderung des Criminalcommissarius L., jetzt doch seine That einzugestehen, wies er mit den Worten: »Ik kann nicks seggen, ik hebb nicks dahn!« barsch zurück. In der darauf folgenden Nacht scheint er ein wenig andern Sinnes geworden zu sein. Denn am Morgen (Sonntags) hörte der Gefangenwärter F. bei seinem Rundgange durchs Gefängniß, wie Schütt mit einem andern Gefangenen in einer Nebenzelle ein Gespräch anzuknüpfen versuchte, um sich zu informiren über das Leben im Zuchthause, wohin er abgeführt zu werden glaubte. Der Gefangenwärter trat in die Zelle des Schütt ein, nahm das Gespräch mit ihm auf und erfuhr von ihm, daß er der Meinung war, im Zuchthause würden die Gefangenen eingeschlossen und angeschlossen gehalten. Er belehrte ihn über seinen Irrthum, und machte ihn dabei insbesondere darauf aufmerksam, daß er ja gar nicht zu Zuchthaus, sondern zu Gefängniß verurtheilt sei und seine Strafe deshalb im Gefängniß zu Greifswald verbüßen werde, sobald das Erkenntniß rechtskräftig geworden sei. Infolge dieser Eröffnung gerieth Schütt in starke Erregung, er wurde roth, die Thränen traten ihm in die Augen, und nach einer kleinen Weile fragte er, ob er seine Strafe nicht sogleich antreten könne. Er wurde bedeutet, für diesen Fall müsse er erst zu Protokoll erklären, daß er sich bei seiner Verurtheilung beruhigen und ein Rechtsmittel nicht einlegen wolle, und daß er sich zur Abgabe dieser Erklärung am folgenden Tage vorführen lassen möge. Am Montag (den 8. December) ließ Schütt sich denn auch wirklich vorführen und erklärte, obwol er über die Bedeutung dieser Erklärung und ebenso über die Befugniß, seine Sache noch durch zwei höhere Instanzen zu verfolgen, von dem mit ihm verhandelnden Secretär eingehend belehrt wurde, zum gerichtlichen Protokoll wörtlich: »Ich beruhige mich bei dem gegen mich unterm 6. December dieses Jahres ergangenen Strafurtheil, und bitte, die mir zuerkannte fünfzehnjährige Gefängnißstrafe sofort antreten zu dürfen. Ich sehe, ich komme von der Strafe nicht ab, und will sie deshalb sobald wie möglich abmachen.« Auf diese Erklärung hin wurde sofort die Umwandlung der bisherigen Untersuchungshaft in Strafhaft verfügt. Am 15. December aber erschien der Vater des Angeklagten auf dem Gericht und verlangte mit seinem Sohne zu sprechen. Das Gespräch zwischen beiden wurde zum gerichtlichen Protokoll registrirt und lautet wie folgt: Vater: Na, Fritz, du hast dich bei dem Erkenntniß beruhigt und deine Strafe angetreten? Fritz Schütt: Ja, das hab' ich gethan. Vater: Dein Vertheidiger aber meint, du mußt noch appelliren; und ich meine das auch. Morgen ist die Zeit um. Fritz Schütt: Na, dann meinetwegen auch! Dann kann die Appellation vor sich gehen! Darauf erklärte Fritz Schütt: »Ich habe mich anders bedacht, nehme meine Erklärung, mich bei dem gegen mich ergangenen Straferkenntniß zu beruhigen, hiermit zurück, appellire gegen das Erkenntniß vom 6. December und bitte die Acten dem Appellationsgerichte einzusenden.« Und auf die Frage, warum er sich denn früher bei dem Erkenntnisse beruhigt habe, erwidert er: »er habe dies gethan, um seine Strafe in etwas zu erleichtern.« Die Appellation wurde nunmehr durch den Vertheidiger gerechtfertigt und am 17. März 1874 vor dem Appellationsgerichte zu Greifswald verhandelt. In der Zwischenzeit bis dahin wie auch bei der zweitinstanzlichen Verhandlung zeigte Schütt dieselbe Ruhe wie vorher; nur ein einziges mal frug er bei dem Gefängnispersonal an, ob denn seine Sache nicht bald zur Entscheidung komme. Das Appellationsgericht vertagte am 17. März die Publication der Entscheidung bis zum 18. März und bestätigte an diesem Tage das erste Erkenntniß, indem es die Ausführungen des ersten Richters zur Begründung desselben billigte, und bezüglich der rechtlichen Qualification der That insbesondere sich dahin ausließ: Für die Annahme einer fahrlässigen Tödtung oder einer vorsätzlichen Körperverletzung mit tödlichem Erfolge fehle jeglicher Anhalt; so sei also nur anzunehmen, daß der Angeklagte das Kind mit Vorsatz getödtet, und fraglich könne nur sein, ob er es auch mit Ueberlegung gethan. Von dieser letztern könne da nicht die Rede sein, wo eine gesteigerte Gemüthsaufregung, die zum Handeln fortreiße, die Ruhe und Besonnenheit, das zur völligen Willensfreiheit des Menschen nöthige Gleichgewicht im Innern aufhebe, gleichviel wodurch die Affection entstanden. Andererseits werde das Vorhandensein der Ueberlegung dadurch noch nicht ausgeschlossen, daß der gefaßte Entschluß sofort zur Ausführung gebracht werde. Dies letztere werde im vorliegenden Falle wol geschehen sein; denn dafür, daß die Tödtung eine bereits früher geplante, liege nicht das mindeste vor. Aber andererseits liege auch dafür nicht das mindeste vor, sei sogar geradezu als völlig unglaublich zu bezeichnen, daß das Kind durch Worte oder Handlungen den Angeklagten in eine solche gesteigerte Gemüthsaufregung gebracht haben sollte, die ihn zu einem unüberlegten Angriff auf das Leben des Kindes hätte veranlassen können. In Aufregung möge der Angeklagte sich bei Begehung des Unzuchtsverbrechens befunden haben. Nach Begehung desselben habe der reflectirende Verstand ihn die Folgen seiner That überlegen lassen, der in Erfindung eines hülfebringenden Mittels berechnend ein zu erstrebendes Ziel ihm vorstellte und den Entschluß zur Tödtung in ihm reifen machte. Freilich sei Eile nöthig gewesen. Das in seiner Begleitung zuletzt gesehene Kind hätte bald vermißt, bei ihm in der Scheune gesucht werden können. Darum schnell ans Werk, an das der Tödtung sowol wie das der Beseitigung der Leiche! Schnell ist aus einer nahe liegenden Geschirrkammer eine Schaufel geholt und damit in der Scheune unter dem Bodenstroh ein Loch gegraben, gerade tief genug, daß darin die Leiche gut verborgen werden konnte, aber nicht tiefer, weil das zu viel Zeit erfordert hätte. Der Leiche werden auch der Hut und der Kamm mit in die Erde gegeben, und nachdem das Bodenstroh wieder geebnet und so vorläufig jegliche Spur des Verbrechens beseitigt worden, – erscheint der Angeklagte in der Leutestube beim Vesper, und niemand sieht ihm an, was er gethan! – Das sei ein Benehmen, das das Bild der besonnenen, vorsichtigen, wohlüberlegten Ausführung eines den Zwecken entsprechenden Planes Widerspiegle! Nirgends zeige auch sein späteres Verhalten, daß er die That im Affect verübt. Von dem Schrecken, der Reue, die den Todtschläger, nachdem die That vollbracht, die Wuth verraucht, zu erfassen pflege, ihn zur Erleichterung seines Gewissens zu Geständnissen dränge, finde sich beim Angeklagten keine Spur, nicht einmal Theilnahme für das verschwundene Kind, für die in Angst und Sorgen suchenden Aeltern; kaum um den Schein zu bewahren, betheilige er sich bei dem Nachsuchen, und bis zum letzten Augenblick halte er fest am kecken Leugnen. Schütt hörte auch die Publication dieses Erkenntnisses und die von dem Vorsitzenden (Präsidenten Dr. Albrecht) daran geknüpften trefflichen Worte väterlicher Ermahnung mit Gleichmuth an, indeß zeigte sich an dem Hin- und Herbewegen der Füße und Hände, die er nicht ruhig zu halten vermochte, daß er innerlich stark erregt war. Sein Vater hatte der Verhandlung am Tage zuvor im Zuschauerräume beigewohnt, bei der Verkündigung des Strafurtheils aber war er nicht zugegen. Ob unaufschiebbare Geschäfte ihn verhindert hatten, zu bleiben, bis der Spruch über seinen Sohn gefällt war, oder ob er nicht Theilnahme genug besaß, um dem Angeklagten noch einen zweiten Tag zu widmen, wir wissen es nicht. Auch späterhin hat keiner der Angehörigen sich um den Verurtheilten bekümmert, oder auch nur den Versuch gemacht, Verkehr mit ihm anzuknüpfen. In das Gefängniß zurückgekehrt, benahm sich Schütt ebenso ruhig wie vor der Hauptverhandlung. Es schien, als wenn die langwierige Freiheitsstrafe, welche gegen ihn rechtskräftig erkannt war, gar keinen Eindruck auf ihn machte. Sein Verhalten gibt zu einer Klage keine Veranlassung, nur hat ihm der Gefangenwärter wiederholt verbieten müssen, daß er in seiner Zelle laut pfeift und dadurch die Hausordnung stört. Die ihm aufgetragenen Arbeiten verrichtet Schütt willig und ohne Widerspruch zu erheben, er murrt nicht über sein Geschick und hat nur die eine Bitte ausgesprochen, ihn aus der Einzelhaft zu entlassen, welche die Direction des Gefängnisses bei der Eigenthümlichkeit des Falles über ihn zu verhängen für angemessen erachtet hat. Der Anstaltsgeistliche hat den Gefangenen wiederholt besucht uud sich gleich von vornherein auf den Standpunkt gestellt, daß Schütt der Mörder der Anna Böckler und mit Recht verurtheilt worden sei. Trotzdem daß Schütt wußte, der Geistliche halte ihn für schuldig, war er doch zugänglich für dessen Zuspruch. Unmittelbar nach der Verhandlung erster Instanz schien er in besonderm Grade empfänglich zu sein und nahm alles freundlich an, was ihm von dem Diener des göttlichen Wortes gesagt wurde. Der letztere hoffte, daß der Gefangene in sich gehen, ein offenes, reumüthiges Geständniß ablegen würde, und war höchlich erstaunt, als er hörte, daß Schütt nicht gestanden, sondern das Rechtsmittel der Appellation eingewendet habe. Von diesem Zeitpunkte an ist der Gefangene ein anderer geworden. Er hört die von der Annahme seiner Schuld ausgehenden Ermahnungen nicht mehr geduldig und stillschweigend an, sondern antwortet mit lebhaften trotzigen Betheuerungen seiner Unschuld. Dabei verharrt er noch jetzt. Zwar hat er nie etwas davon verlauten lassen, daß er das zweitinstanzliche Urtheil mit dem Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde anfechten wolle, niemals hat er sich direct darüber beschwert, daß er unschuldig verurtheilt worden sei, niemals hat er sich über sein Schicksal beklagt, aber so oft er aufgefordert wird, zu bekennen und sein Gewissen zu entlasten, bekommt man von ihm die Antwort: »Ik kann niks seggen! Ik hebb niks dahn!« In der letzten Zeit klingt jedoch diese Antwort bei weitem nicht mehr so keck und so zuversichtlich wie früher. Schütt ist mehr in sich gekehrt, er scheint ernster, ja sogar gebeugt zu sein. Vielleicht darf man doch hoffen, daß er sich mit der Zeit entschließt zu sprechen und durch einen wahrheitsgetreuen Bericht das Dunkel aufzuhellen, welches über dem Verschwinden von Anna Böckler und dem Wiederauffinden der Leiche auch jetzt noch liegt. Marschall Bazaine. Metz 1870 – Trianon 1873. »Als nach dem Kriege von 1866 ein Kampf zwischen Norddeutschland und Frankreich wahrscheinlich geworden war«, so beginnt die nachher näher zu erwähnende Anklageschrift des Generals Rivière, »sann der Marschall Niel, abgesehen von andern vorbereitenden Maßregeln, darüber nach, wie angesichts dieser ernsten Möglichkeit unsere Streitkräfte zusammengesetzt und vertheilt werden müßten. Schließlich entwarf er den Plan, drei Heere zu bilden, zwei in erster Linie in Lothringen und im Elsaß, ein drittes in Reserve bei Châlons. Außerdem sollten zwei getrennte Truppenkörper zu Belfort und Lyon gesammelt werden; sie waren bestimmt, der Kern neuer Reserven zu sein. Nach der Ansicht des Marschalls sollte der Oberbefehl über die drei Armeen den Marschällen Bazaine, MacMahon und Canrobert anvertraut werden.« Bazaine war also von vornherein zu einem Obercommando bestimmt, und zwar vom Marschall Niel, vielleicht dem bedeutendsten Organisator auf dem Gebiete des Heerwesens, den Frankreich seit langer Zeit besessen hat. »Leider«, fährt die Anklage fort, »gab man im Augenblicke der Mobilmachung diese weisen Plane auf, vertheilte die Armee in langgestreckter Front an der Grenze, und konnte sogar infolge der Verwirrung, welche in dem kritischen Zeitpunkte des Ueberganges vom Frieden zum Kriege eintrat, der Verzögerungen, welche die Einberufung der Reservemannschaften und die Anordnung des Verwaltungswesens erlitt, und welche man wohl hätte voraussehen sollen, und der Ungewißheit über die Plane des Feindes die Zusammenziehuug der Corps nicht rechtzeitig bewirken; der Feind überraschte uns, ehe sie beendet waren. So wurden wir, die wir die Herausforderer gewesen waren , überfallen!« Am 15. Juli 1870 wurde Bazaine zum Commandeur des 3. Armeecorps ernannt und gleichzeitig bestimmt, daß bis zum Eintreffen des Kaisers auch das 4. Corps – General Ladmirault – das 5. – General de Failly – und das 2. – General Frossard – unter Bazaine's Befehl stehen sollten. Am 16. Juli wurden seinem Commando alle an der nordöstlichen Grenze versammelten Corps unterstellt, jedoch immer nur bis zum Eintreffen des Kaisers, der sich den Oberbefehl vorbehalten hatte. Der Kaiser traf am 28. Juli zu Metz ein, Bazaine führte also bis auf weiteres nur den Oberbefehl über das 3. Corps, und mußte am 2. August mit zwei Divisionen die Unternehmung gegen Saarbrücken, diese glänzendste aller Waffenthaten, stützen, bei welcher es vier französischen Infanterieregimentern, einem Chasseurregiment, einem Bataillon Jäger und sechs Batterien, mit 20000 Mann in Reserve, nach vierstündigem Kampfe gelang, sechs Compagnien preußischer Infanterie, vier Geschütze und eine Hand voll Cavalerie zum ruhigen, unbehelligten Rückzuge zu bewegen. Freilich fochten die Franzosen auch unter den Augen ihres Kaisers und seines heldenmüthigen Söhnleins! General Rivière erwähnt dieses großen Ereignisses nur mit den etwas kühlen Worten »Eine am 2. August zu Saarbrücken vom 2. Corps bewerkstelligte Recognoscirung hatte nichts Genaueres über die feindlichen Stellungen ergeben.« Am 5. August wurden das 2., 3. und 4. Corps unter Bazaine's Befehl gestellt und am 6. August bei Spicheren gründlich geschlagen. Am 12. August wurde der Marschall zum Oberbefehlshaber der gesammten Rheinarmee, welche den Rhein erst unter sicherer deutscher Escorte wiedersehen sollte, ernannt; die Einzelheiten der nun folgenden kriegerischen Vorgänge werden später zu erwähnen sein, jetzt mag es genügen, daran zu erinnern, daß die Rheinarmee trotz tapferer Kämpfe in und um Metz stehen blieb, immer fester, immer enger von den deutschen Truppen eingeschlossen, bis endlich am 27. October der Telegraph durch ganz Deutschland die frohe Nachricht verkündete: Diesen Morgen hat die Armee Bazaine's und die Festung Metz capitulirt. 150000 Gefangene, incl. 20000 Blessirte und Kranke. Heute Nachmittag wird die Armee und Garnison das Gewehr strecken. Das ist eins der wichtigsten Ereignisse in diesem Moment. Dank der Vorsehung! Wilhelm. Und es war in der That ein hochwichtiges Ereigniß, hochwichtig nach drei Richtungen hin. Die größte, stärkste Festung Frankreichs kam in deutsche Hände, die beste, organisirteste und erprobteste Armee des Feindes war kriegsgefangen, und die großen deutschen Heermassen, welche so lange an Metz gebannt waren, wurden frei und konnten gegen die neugebildeten französischen Armeen, welche hier und da in nicht ungefährlicher Stärke und kühn genug aufgetreten waren, auch einige vorübergehende Erfolge erzielt hatten, verwendet werden. Die Franzosen fühlten dies nur zu gut. »Als die Uebergabe bekannt wurde«, so berichtet der metzer Correspondeut der londoner »Daily News«, »wurde das Volk wüthend. Die Nationalgardisten verweigerten die Uebergabe der Waffen, und am 29. October nachmittags erschien ein Dragonerrittmeister an der Spitze eines Haufens von Soldaten, welche schwuren, eher zu sterben als zu weichen, während Albert Colignon, der Redacteur der ultrademokratischen Zeitung ›Journal de Metz‹, auf einem weißen Rosse umhersprengte, ein Pistol abschoß und sie aufforderte, auszubrechen und den Sieg oder den Tod zu suchen, um der drohenden Schmach zu entgehen. Die Thüren der Kathedrale wurden erbrochen und fast die ganze Nacht hindurch die Sturmglocken geläutet. Als General Coffinières erschien, wurden drei Pistolenschüsse auf ihn abgefeuert. Endlich zerstreute er mit Hülfe zweier Linienregimenter den Pöbel, aber das Geschrei der Wuth, der Entrüstung, des Schreckens dauerte die ganze Nacht hindurch. Ehrbare Frauen rannten in den Straßen umher, rauften ihr Haar und schrien wild: ›Was soll aus unsern Kindern werden?‹ Soldaten, betrunken und nüchtern, wankten in unregelmäßigen Gruppen umher, ohne Mützen, mit zerbrochenen Säbeln, heulend, schluchzend, weinend wie Kinder. ›O armes Metz, einst die stolzeste unter den Städten! welches Unglück, welches unerhörte Ereigniß! Wir sind verkauft, alles ist verloren, es ist aus mit Frankreich!‹« Und als Bazaine tags darauf die Reise nach Wilhelmshöhe antrat, da zerschlugen in Ars, wie derselbe Berichterstatter mittheilt, Weiber mit den Fäusten die Fenster seines Wagens und riefen: »Verräther, Schuft, Betrüger! wo sind unsere Männer, die du verrathen hast? gib uns unsere Kinder zurück, die du verkauft hast!« Ja, sie würden den Marschall gelyncht haben ohne die Dazwischenkunft der deutschen Gensdarmen. Ganz ähnliche Scenen ereigneten sich in Paris, als dort die Trauerbotschaft bekannt wurde, und fast hätte schon damals die Commune sich zur Herrin der Stadt gemacht. Das war schlimm, aber nichts Ungewöhnliches unter einem so leicht erregbaren Volke, und um so eher zu entschuldigen, als die »Regierung der nationalen Vertheidigung« bis zum letzten Augenblick phantastische Siegesberichte, glänzende Schilderungen der Heldenthaten Bazaine's in Umlauf gesetzt hatte. Schlimmer war, daß nun dieselbe Regierung ohne Prüfung, lediglich auf Grund von Muthmaßungen und leeren Gerüchten, sich zur Stimmführerin des sinnlosen Geschreies über Verrath hergab. Am 29. October veröffentlichte sie eine Proclamation, welche zum Widerstande bis aufs Aeußerste aufforderte und folgendermaßen begann: Franzosen! Erhebet euere Seelen und euere Entschließungen auf die Höhe der erschrecklichen Gefahren, welche über das Vaterland hereinbrechen; es hängt von uns ab, das Unglück zu ermüden und der Welt zu zeigen, was ein großes Volk ist, welches nicht untergehen will und dessen Wuth sich inmitten der Schicksalsschläge nur steigert. Metz hat capitulirt!!! Der General, auf welchen Frankreich, selbst nach der Expedition von Mexico, rechnete, nimmt dem schwer gefährdeten Vaterlande mehr als hunderttausend Vertheidiger. Bazaine hat Verrath geübt , er hat sich zum Werkzeuge des Mannes von Sedan gemacht und zum Mitschuldigen der Eroberer, und mit Verachtung der Ehre der Armee, über welche er die Obhut hatte, hat er, selbst ohne eine letzte Anstrengung zu versuchen, hundertundzwanzigtausend Kämpfer, zwanzigtausend Verwundete, seine Gewehre, seine Kanonen, seine Fahnen und die stärkste Citadelle Frankreichs, Metz, bis auf ihn jungfräulich rein von aller fremden Besudelung, den Fremden überliefert. Ein solches Verbrechen steht selbst über den Strafen der Gerechtigkeit; und jetzt, Franzosen, messet die Tiefen des Abgrundes, in welchen euch das Kaiserthum gestürzt hat. Zwanzig Jahre lang hat Frankreich diese corrumpirende Gewalt ertragen, die in ihm alle Quellen der Größe und des Lebens versiegen machte. Das Heer Frankreichs, seines nationalen Charakters beraubt, ohne es zu wissen ein Werkzeug der Regierung und der Knechtschaft geworden, ist trotz des Heldenmuthes der Soldaten durch den Verrath der Anführer in den Unfällen des Vaterlandes vernichtet worden; in weniger als zwei Monaten sind zweimalhundertundzwanzigtausend Mann dem Feinde ausgeliefert worden. Unheilvolles Nachspiel zu dem militärischen Handstreiche vom December! Der Aufruf schloß mit den Worten: Es lebe Frankreich, es lebe die einige, untheilbare Republik! Die Mitglieder der Regierung. Crémieux . Glais-Bizoin . Gambetta . Hiermit war dem wüsten Geschrei über Verrath gewissermaßen eine officielle Berechtigung zutheil geworden, das Urtheil über Bazaine war gesprochen, Frankreich war nicht besiegt, wie könnte es auch je besiegt werden! nein, es war verkauft, verrathen, und die wenigen Stimmen, welche andere Ansichten aussprachen, verhallten wie die des Predigers in der Wüste. Buloy schrieb in der »Revue des deux Mondes« vom 15. März 1871: »Sprechen wir es aus, so grausam es ist. Dieses Unglück Frankreichs, das wir nicht vorausgesehen haben, ist nicht das Werk des Zufalls; dieser Sieg der Feinde ist der Triumph der Ordnung, der Disciplin, der Folgerichtigkeit des Denkens, der Wissenschaft, der Methode über die Verwirrung, den Leichtsinn, den Mangel an Disciplin, die Selbstüberschätzung und die Untüchtigkeit!« Niemand glaubte ihm. Als aber Trochu gleichzeitig das Volk belehrte, daß er die Deutschen unfehlbar besiegt haben würde, wenn sie nur gewagt hätten, ihm statt der Artillerie die Infanterie entgegenzustellen, und daß Chanzy's Armee einige zwanzig Siege erfochten habe, fand er begeisterte Zustimmung, er, der während der Belagerung von Paris mit seinem unfehlbaren, aber nie zur Ausführung gediehenen »Plan« fast zur komischen Person geworden war.   Wie in Preußen nach dem unheilvollen Kriege von 1806–7, wie in Oesterreich nach den Niederlagen von 1866, wurde auch in Frankreich nach beendetem Kriege eine Commission eingesetzt »zur Untersuchung der Capitulationen uud sonstigen Ereignisse des letzten Krieges«; so war die Aufgabe der in Preußen ernannten bezeichnet worden. Die französische fand ein noch reicheres Feld vor sich, als die preußische gefunden hatte: zweiundzwanzig Festungen hatten dem Feinde ihre Thore geöffnet, drei Armeen die Waffen gestreckt, eine war auf neutrales Gebiet übergetreten. Diese Commission faßte in ihrer Sitzung vom 12. April 1872 folgenden Beschluß: In Erwägung, daß der Marschall Bazaine durch seine Depeschen vom 19. und 20. August 1870 bewirkt hat, daß der Marschall Mac-Mahon von Rheims über die Maas ging, um der Armee von Metz zu Hülfe zu kommen, daß die Ausfallsversuche vom 26. und 31. August nicht als hinreichend ernst betrachtet werden können, um eine der Armee von Châlons Nutzen bringende Ablenkung zu bewirken, nimmt die Commission an, daß Marschall Bazaine für die Unfälle dieser Armee großentheils verantwortlich ist. Die Commission ist der Ansicht, daß der Marschall Bazaine den Verlust einer Armee von 150000 Mann und der Festung Metz verursacht hat, daß die volle Verantwortlichkeit hierfür ihm allein zur Last fällt, und daß er als Oberbefehlshaber nicht gethan hat, was Pflicht und Ehre ihm geboten. Die Commission tadelt den Marschall, weil er Beziehungen zum Feinde unterhalten hat, welche zu einer in der Geschichte beispiellosen Kapitulation geführt haben. Wenn die Commission in den bisher erörterten Fällen von Capitulation stets die Festungscommandanten getadelt hat, welche, zur Uebergabe gezwungen, ihr Kriegsmaterial vor Unterzeichnung der Capitulation nicht zerstört und dadurch dem Feinde Hülfsmittel in die Hand gegeben haben, von denen er im Verlaufe des Krieges umfassenden Gebrauch gemacht hat, so verdient der Marschall Bazaine diesen Tadel mit noch größerem Rechte. Die Commission tadelt ihn, weil er die Clausel der Capitulation angenommen hat, welche den Offizieren gestattete, gegen ihr schriftliches Ehrenwort, während des Krieges nicht mehr gegen Deutschland zu dienen, in ihre Heimat zurückzukehren. Die Commission tadelt ihn, weil er nicht in Gemäßheit des Art. 257 des Decrets vom 13. October 1863 dafür gesorgt hat, daß in der Capitulation das Los seiner Soldaten verbessert uud für die Verwundeten uud Kranken alle nur zu erlangenden Ausnahmebestimmungen stipulirt wurden. Endlich tadelt ihn die Commission, weil er dem Feinde die Fahnen, welche er hätte vernichten können und sollen, überliefert, uud so die Demüthiguug tapferer Soldaten, deren Ehre zu hüten seine Pflicht war, auf die Spitze getrieben hat. Bazaine hatte von vornherein verlangt und verlangte, sobald dieser Ausspruch bekannt geworden war, noch dringender, vor ein Kriegsgericht gestellt zu werden. Thiers war dagegen; er nannte den Proceß, dessen Einleitung auch die von den Journalen aller Schattirungen aufgehetzte öffentliche Meinung von ihm verlangte, »ein Unglück für Frankreich, eine neue Schmach«, aber er mußte nachgeben. Durch Beschluß vom 7. Mai 1872 wurde die Untersuchung eröffnet. Bazaine stellte sich am 15. Mai zu Versailles als Untersuchungsgefangener und blieb unter strenger Bewachung in Hausarrest; im September bezog er die für ihn im Schlosse Trianon eingerichteten Gemächer. Der General de Rivière wurde beauftragt, den gesetzlich vorgeschriebenen Bericht über die Ergebnisse der Voruntersuchung abzustatten, und reichte am 6. März 1873 den schon oben erwähnten »Bericht über den Proceß des Herrn Marschalls Bazaine«, die eigentliche Anklageschrift, ein. Auf 276 enggedruckten Octavseiten enthält dieselbe eine Zusammenstellung aller den Marschall irgend belastenden Thatsachen und Aussagen. Welches war im wesentlichen ihre Tendenz? Dieselbe, welche dem ganzen Processe zu Grunde lag. »Die Tendenz des Processes« – so sagt ein namhafter deutscher Militärschriftsteller, der General von Witzleben Beiheft zum »Militär-Wochenblatt«, herausgegeben von von Witzleben, Generallieutenant z. D. (1874, zweites Heft). – »ist darauf gerichtet, in Bazaine einen Sündenbock zu bestellen, auf welchen die Schuld der Nation und aller Einzelnen abgewälzt wird, um dadurch die Bedeutung der erlittenen Niederlagen in dem Bewußtsein der Nation und in den Augen Europas abzuschwächen.« Er findet diesen Gedanken unumwunden ausgesprochen in der »République française«, dem Organe Gambetta's, in welcher es wörtlich heißt: Für Preußen und für Frankreich ist es von Wichtigkeit, zu erfahren, ob der definitive Erfolg des Feldzuges den klugen Dispositionen des Generalstabes des Herrn von Moltke oder den mehr oder weniger geheimnißvollen Combinationen des Herrn von Bismarck und seinem Einvernehmen mit dem Oberbefehlshaber der Armee von Metz zuzuschreiben ist – ein inhaltsschweres Problem, welches je nach seiner Lösung diesem traurigen Feldzuge von Metz ein ganz anderes Ansehen und der tapfern französischen Armee ihren ganzen Ruf, ihr ganzes Uebergewicht wiedergeben wird, denn es ist niemals eine Schande gewesen, dem Verrathe zu erliegen. Dem Verrathe! Das war es; man brauchte einen Verräther, und obschon die ganze Voruntersuchung auch nicht den leisesten Anhalt für die Annahme, daß Bazaine Verrath geübt habe, dargeboten, obschon selbst de Rivière, ungeachtet der maßlosen Gehässigkeit seines Berichts, dieses Wort nicht auszusprechen gewagt hat, so war doch die Gruppirung der Thatsachen, die ganze Färbung der Darstellung eine solche, daß sie selbst bei Unbefangenen mindestens den Verdacht des Verrathes zn erwecken berechnet war – und wie viel Unbefangene zählt das französische Publikum? Nach de Rivière's Bericht hat Bazaine, etwa außer Wörth und Weißenburg, so ziemlich alles Unglück des Krieges auf dem Gewissen. Die Schlacht bei Forbach ging verloren, weil er den General Frossard ohne Unterstützung ließ. Mac-Mahon wurde bei Sedan geschlagen, der Kaiser gefangen und Wimpffen mußte capituliren, weil Bazaine, nachdem er den Marsch Mac-Mahon's veranlaßt, nicht von Metz durchbrach, um ihm zu Hülfe zu eilen. Die Loirearmee konnte Paris nicht nach den Planen des großen Strategen Gambetta entsetzen, weil Bazaine gerade im rechten Augenblicke capitulirte, um Prinz Friedrich Karl's Armee freizumachen. Und dies alles zu beweisen, ist die Tendenz des Berichtes. Abgesehen aber hiervon und von der daraus sich ergebenden durchweg parteiischen Färbung ist der Bericht ein Meisterwerk anschaulicher Schilderung und übersichtlicher Darstellung, und hat noch eine zur Zeit in Frankreich fast allein dastehende Eigenthümlichleit: der Verfasser spricht von den Deutschen in durchaus anständigen Ausdrücken, und beschuldigt sie nicht einmal, Pianos und Pendulen gestohlen zu haben. »Auf den Denkmälern, welche Deutschland seinen Siegern errichten wird, wird die Nachwelt lesen: 1870, d. h. Krieg auf Tod und Leben gegen die Civilisation. O edles Deutschland, welcher Schandfleck für dich, dieser Ruhm! der Deutsche tödtet Frankreich, seine Schwester, seine Tochter, er erwürgt sie, er vernichtet sie, und was das Schlimmste ist, er bestiehlt sie. Jeder Offizier dieses schönen Heeres, des Stolzes des neuen Preußenreichs, ist ein Industrieller von der Heerstraße, der Pianos und Pendulen einpackt und sie seiner zärtlichen Familie zuschickt.« George Sand , in der »Revue des deux Mondes« vom 15. März 1871. Der Gang der Darstellung ist in Kürze folgender: Nach dem Verluste der Schlacht bei Forbach – ein Anklagepunkt, den der Staatsanwalt später fallen ließ – beschloß der Kaiser, dem diese Trauerpost mit der von den Niederlagen bei Wörth und Weißenburg gleichzeitig zuging, den Rückzug über Metz und Verdun auf Châlons, um dem Sieger den Weg nach Paris zu verlegen. Natürlich wurde dieser Rückzugsplan von mannichfachen Erwägungen durchkreuzt. Es war in der That hart, nachdem man den Krieg hervorgerufen hatte, nach den ersten Feindseligkeiten bis ins Herz des Landes zurückzuweichen. Die Armee setzte sich am 7. August in Marsch gegen Metz; am 8. wurde der Plan infolge der von Ollivier mitgetheilten Vorstellungen des Conseil der Minister über die politischen Gefahren solchen Rückzuges aufgegeben und ein neuer gefaßt. Das 2., 3., 4. Corps und die Garde sollten, auf Metz gestützt, die Armee Friedrich Karl's aufhalten, Mac-Mahon und de Failly nicht über Nancy hinausgehen, Canrobert in Paris eine neue Armee bilden. Am 9. Aufstellung des 2., 3., 4. Corps und der Garde an der Ried und Seille. Am 10. Nachricht von der Kaiserin, wonach die beiden deutschen Heere sich vereinigt hätten, Befehl des Kaisers an Canrobert, von Châlons aus mit der Marineinfanterie zu ihm zu stoßen. Depesche des Generalstabs: »Der Kaiser hofft in wenigen Tagen zum Angriff vorzugehen.« Am 10. neue Nachrichten über die bedeutende Ueberlegenheit des Feindes, am 11. Rückzug bis unter die Kanonen der auf dem rechten Moselufer belegenen Forts von Metz. Am 11. besucht Frau Marschallin Bazaine Herrn von Kératry zu Paris; sie ist nach ihrer Angabe von ihrem Gatten beauftragt, zu erklären, daß die Gegenwart des Kaisers die Operationen des Heeres hemme, daß ihr Gatte die Verantwortlichkeit für dieselben ablehne und zurücktreten werde. Sie hat später versichert, diesen Schritt ohne jeden Auftrag ihres Gatten gethan zu haben. Gleichviel, Herr von Kératry begab sich mit den Herren Jules Favre und Picard zu dem Kriegsminister, theilte diesem mit, was er gehört, und am 12. überträgt der Kaiser Bazaine den Oberbefehl über die Rheinarmce und die Corps, welche sich bei Châlons unter Mac-Mahon sammelten, mit der Anweisung, den Rückmarsch auf Châlons fortzusetzen. »Unter welchen Verhältnissen übernahmen Sie den Oberbefehl? Wurde Kriegsrath gehalten? Kannten Sie die allgemeine Lage und die vom rechten Flügel der Rheinarmee innegehabten Stellungen?« So wurde Bazaine in der Voruntersuchung gefragt, uud er entgegnete: »Ich erhielt meine Ernennung am 12. nachmittags, ich machte dem Kaiser sofort bemerklich, daß es ältere und dem Oberbefehl in der augenblicklichen schwierigen Lage mehr gewachsene Marschälle gebe, als ich es sei. Es war nicht die Rede von irgendwelcher Einzelheit des Dienstes, noch von den fernern Planen, noch vom Rückzuge des 1., 5., 7. Corps, noch von den Nachrichten, die man vom Feinde hatte. Der Chef des Generalstabes (Leboeuf), der zugegen war, theilte mir darüber ebenso wenig mit. Es war bei dieser Zusammenkunft auch von der Truppenzusammenziehung bei Châlons nicht die Rede, und die auf diese Bewegung bezüglichen Befehle, welche dem Marschall Mac-Mahon zugestellt sind, muß der Generalstab ihm zugestellt haben, ich wußte nichts davon.« Nun sollte der Uebergang über die Mosel und Seille stattfinden. General Coffinières, seit dem 7. August Gouverneur von Metz, hatte über jeden der Flüsse drei Brücken schlagen lassen, die aber in der Nacht vom 12. zum 13. vom Hochwasser abgerissen wurden. Trotz des Drängens des Kaisers wartete Bazaine auf die Wiederherstellung der Brücken, statt seinen Uebergang auf den vorhandenen drei festen Brücken vom 13. früh an zu bewerkstelligen. Endlich, als er dies am 14. befohlen und der größte Theil der Armee die Brücken passirt hat, greift der Feind die Nachhut an. Schlacht bei Borny, glänzender Sieg. »Er hob den Muth unsers Heeres, aber er» verzögerte unsern Marsch, und da man Metz verlassen wollte, war es wichtiger, Zeit, als eine Schlacht zu gewinnen.« In der That benutzte der Feind diese Zeit, um auf den oberhalb Metz belegenen und auffallenderweise nicht gesprengten Brücken die Mosel und Seille zu passiren, Bazaine zu umgehen und ihm die Rückzugslinie zu verlegen, was um so leichter war, als er den Rückzug, statt auf vier vorhandenen Straßen, nur auf zweien angeordnet hatte, die sich erst bei Gravelotte voneinander abzweigen; Recognoscirungen fanden nicht statt, und so ging denn der Marsch nur sehr langsam vor sich. Am 16. früh verließ der Kaiser Metz, um sich voraus nach Châlons zu begeben. Bazaine sistirte einstweilen den Weitermarsch, bis das 3. und 4. Corps vollständig gesammelt sein würden. Im Laufe des Vormittags wurde die Cavaleriedivision Forton und das zweite Corps bei Rezonville überfallen, da Bazaine dem General Frossard nicht speciellen Befehl zur Absuchung der an seine Stellung anstoßenden Schluchten ertheilt, sondern nur ganz allgemein tägliche Recognoscirungen vorgeschrieben hatte. Daß der Oberbefehlshaber womöglich den Gang der einzelnen Schleichpatrouillen regeln soll, ist nach deutschen Begriffen etwas viel verlangt! »Wir erkennen an, daß in dem kritischen Moment dieses plötzlichen Ueberfalls die Kaltblütigkeit und Unerschrockenheit des Marschalls über jedes Lob erhaben waren. In kurzer Zeit bereiteten seine weisen Anordnungen, nachdem sie den schon erlittenen Schaden wieder gut gemacht hatten, den Erfolg des Tages vor, den der Eintritt des 4. Corps in die Schlachtlinie endgültig sicherte.« Bazaine blieb Herr des Terrains; »in den nacheinander engagirt gewesenen feindlichen Corps mußte große Verwirrung herrschen«, und er hätte sie also entweder angreifen und auf das Moselufer zurückwerfen, oder schleunigst in der Richtung nach Briey abmarschiren können. »Jede Zögerung mußte verderblich sein, denn sie gestattete dem Feinde, sich auf der Rückzugslinie des Heeres festzusetzen. Dies war der entscheidende Moment des Feldzuges.« Er that keins von beidem, sondern berichtete abends 4 Uhr an den Kaiser, er müsse sich wegen Mangels an Munition und Lebensmitteln zurückziehen. Es war jedoch genug von beidem vorhanden und er hat später behauptet, der wahre Grund zum Zurückgehen sei gewesen, daß die einzelnen Corps zu sehr durcheinandergerathen seien uud er erst die Ordnung habe wiederherstellen müssen. Er ging aber nicht, wie er anfangs beschlossen, bis unter die Kanonen der Forts Saint-Quentin und Plappeville, sondern nur bis in die Linie Rozérieulles – Saint-Privat zurück. Hier wird er am 18. August angegriffen und sein rechter Flügel unter Canrobert wird geschlagen. Letzterer hatte wiederholt um Unterstützung und besonders um Munition gebeten, beides jedoch theils nicht genügend, theils zu spät erhalten. »Es ist klar, daß man einem General nicht daraus, daß er eine Schlacht verliert, ein Verbrechen machen darf. Wenn man aber sieht, wie der Marschall Bazaine ungeachtet wiederholter und immer dringenderer Bitten des Marschalls Canrobert keinen Befehl ertheilt und ihn ohne die geringste Unterstützung vernichten läßt, wie sollte man da nicht von ihm Rechenschaft für seine strafbare Unthätigkeit, für das unnütz vergossene Blut, für die unsern Waffen zugefügte Niederlage, das Vorspiel des schließlichen Mißgeschicks, fordern? Warum bleibt er fern von dem Schauplatze der größten Schlacht neuerer Zeiten, während der König von Preußen, wie der Marschall selbst an den Kaiser berichtete, den Angriff in Person leitet?« »Aergern Sie sich nicht«, so sagte Bazaine zu den Generalstabsoffizieren des geworfenen 4. und 6. Corps, »die Bewegung sollte morgen früh gemacht werden, jetzt machen Sie sie zwölf Stunden früher.« Er führte die Armee in die Stellung Vigneulles-Lassy zurück. Am 20. August veröffentlichte er, jedoch anonym, eine Note im metzer »Courrier de la Moselle«. Es heißt darin: »Eins der Heere Frankreichs ist jetzt um Metz in den Stellungen, welche der Marschall infolge der Schlacht vom 18. bestimmt hat, concentrirt. Mau kann sagen, daß der Plan, den der Feind am 18. verfolgte, im ganzen gescheitert ist. Indem das Heer des Marschalls sich fest um Metz hält, bietet es den strategischen und politischen Notwendigkeiten die Stirn.« »Welches«, so fährt der Bericht fort, »konnten diese Nothwendigkeiten sein, da doch die Armee von Metz Befehl hatte, nach Châlons zu gehen, um Paris zu decken? Hatte Herr Bazaine einen Zweck im Auge, der außerhalb der Ausführung dieses Befehls lag? Die Erzählung der Ereignisse vom 12. bis 18. August zeigt diesen Zweck in unwiderstehlicher Klarheit. Herr Bazaine hat Metz nicht verlassen wollen . »Wenn er nun aber Metz nicht verlassen wollte, warum, so fragt man sich, ohne eine haltbare Antwort finden zu können, warum hat er dann die unnütze Schlacht vom 18. nicht vermieden, welche seinem Heere so viel Blut gekostet, die Anhäufung der Verwundeten in der Festung Metz in gefährlichstem Grade gesteigert und den Muth der Truppen erschüttert hat?« Herr von Witzleben schreibt die von Bazaine auch nach seiner Ansicht begangenen Fehler dem Umstande zu, daß er glaubte, der Feind wolle ihn von Metz abdrängen, während derselbe ihn gerade dahin zurückwerfen wollte. In welcher Verbindung stand nun Bazaine mit der seinem Befehle unterstellten Armee Mac-Mahon's zu Châlons? Gleich nach den ersten Unfällen hatte man beschlossen, zu Châlons neue Streitkräfte zu sammeln. Am 17. wurde in einem unter dem Vorsitze des Kaisers gehaltenen Kriegsrathe beschlossen, die dort schon versammelten Truppen unter Mac-Mahon's Oberbefehl nach Paris marschiren zu lassen. Noch am selben Tage bat der Kriegsminister, Graf Palikao, den Kaiser, diesen Gedanken aufzugeben und statt dessen die Armee, welche in drei Tagen (am 21.) marschfertig sein müßte, nach Norden zu dirigiren, von wo sie Bazaine die Hand reichen könnte; er fügte hinzu, daß die Kaiserin derselben Ansicht sei. Der Kaiser telegraphirte am 18. früh zurück: »Ich füge mich Ihrer Meinung.« Am selben Morgen traf ein von Bazaine entsendeter Offizier, Major Magnan, in Châlons ein und meldete dem Kaiser, Bazaine beabsichtige nach wie vor, nach Verdun zurückzugehen. Magnan reiste unmittelbar darauf wieder ab. »Augenscheinlich sollte dieser höhere Offizier das Geheimniß der neuen Entschlüsse des Kaisers und dessen Instructionen dem Marschall überbringen. Die Instructionen beschränkten sich zwar, wie Magnan sagt, darauf, daß dem Marschall freie Hand in Betreff der Personalveränderungen in den höchsten Stellen seiner Armee zugestanden wurde. Seine Aussage enthält aber so viel Irrthümer, daß man daraus schließen muß, daß seine Erinnerungen äußerst verwirrt sind.« Am 20., mittags, erhielt Mac-Mahon die Nachricht, daß die Spitzen der feindlichen Armee nur noch etwa eine halbe Meile vom Lager entfernt seien. Am 21. früh Abmarsch nach Rheims, wo Stellung genommen wird; Mac-Mahon faßt den Beschluß, nach Paris zu rücken, da er glaubt, er werde Bazaine nicht mehr helfen können. Am 22. früh wird der Abmarsch angeordnet, als um 10 Uhr morgens eine Depesche Bazaine's, datirt vom 19. abends, eingeht, in welcher es heißt: »Ich beabsichtige noch immer die Richtung nach Norden einzuschlagen und dann über Montmédy auf der Straße von Saint-Menehould nach Châlons herabzurücken, wenn sie nicht stark besetzt ist; in diesem Falle werde ich über Sedan und selbst über Mézières gehen, um nach Châlons zu gelangen.« Nun telegraphirt Mac-Mahon, dessen Plan vom Ministerium, und, wie er glaubt , auch vom Kaiser gebilligt worden war, an den Kriegsminister, unter diesen Umständen werde er nicht nach Paris, sondern über die Aisne (nach Osten) marschiren, und der Minister stimmt wiederum ein. Magnan, welcher Bazaine über alles hätte unterrichten können, ist inzwischen nur bis Diedenhofen gelangt und hat sich am 19., da er erfahren, daß der Weg von da nach Metz gesperrt sei, nach Montmédy begeben; es sind aber verschiedene Personen noch am 20. unangefochten nach Metz gelangt, und da Klugheit Abgesehen wol von der »Verworrenheit seiner Erinnerungen«. und Muth des Majors Magnan über jeden Zweifel erhaben sind, so kann man nur annehmen, daß der Marschall, um freier Herr seiner Entschlüsse zu bleiben, ihm aufgegeben hat, nicht wieder zu ihm zu stoßen. »Die Untersuchung würde vielleicht Scheu getragen haben, eine solche Vermuthung aufzustellen, wenn nicht in ihrem Verlaufe festgestellt wäre, daß Bazaine ganz augenfällig die Gewohnheit hat, falsche Ausreden zu gebrauchen, um die Verantwortlichkeit von sich abzuwälzen.« In Montmédy werden aber vom 19. bis 25. Vorbereitungen für die dort erwartete Vereinigung beider Heere getroffen. Inzwischen hat Bazaine am 20. abends eine Depesche folgenden Inhalts an Mac-Mahon erlassen: »Ich habe bei Metz Stellung nehmen müssen, um den Soldaten Ruhe zu gönnen und sie wieder mit Munition und Lebensmitteln zu versehen. Der Feind verstärkt sich immer mehr um mich, uud ich werde höchst wahrscheinlich, um zu Ihnen zu stoßen, die Linie der nördlichen Festungen einschlagen und Sie von meinem Marsche benachrichtigen , wenn ich ihn anders unternehmen kann, ohne die Armee zu gefährden.« Diese Depesche wird von einer Frau von Ars nach Diedenhofen, von da durch den Polizeibeamten Guyard nach Longwy befördert; Guyard übergibt sie den Polizeiagenten Rabatte und Miés, welche sofort Abschrift der Depesche an den Obersten Stoffel zu Rheims telegraphiren; sie treffen dann am 26. im Hauptquartier zu Rethel ein und übergeben dort dem Obersten das Original der Depesche. Weder Abschrift noch Original ist von Stoffel jemals seinem unmittelbaren Vorgesetzten Mac-Mahon mitgetheilt worden. »Unzweifelhaft hatte er Befehle in dieser Richtung erhalten! Aber von wem? Wer vermag das zu sagen?« Freilich hat Mac-Mahon erklärt, er würde, auch wenn er die Depesche erhalten hätte, seinen Marsch nach der Maas doch wahrscheinlich fortgesetzt, und, dort angelangt, überlegt haben, was weiter zu thun sei. Andererseits wurden verschiedene Depeschen, welche Bazaine von dem Marsche Mac-Mahon's benachrichtigen sollten, expedirt, und nach den Aussagen der Obersten Lewal und von Andlau steht fest, daß er eine derselben am 23. erhalten, obschon er dies in Abrede stellt. Am 25. trifft Bazaine die Vorbereitungen zu einem am 26., diesmal auf dem rechten Moselufer, zu unternehmenden Durchbruche. Die Avantgarde des 3. Corps besetzte Neuilly, Roisseville, Colombey, und alles erwartete das Signal zum Beginn des Kampfes; statt dessen berief Bazaine einen Kriegsrath, in welchem General Soleille sich etwa dahin ausspricht: Paris sei stark befestigt und werde sich wol selbst helfen; die Rheinarmee sei berufen, eine ungeheuere Rolle zu spielen, und diese bisher nur kriegerische Rolle werde sicher eine politische werden. Wenn alles schlecht ginge, so würde die Anwesenheit der Armee in Metz wahrscheinlich doch Lothringen für Frankreich retten. Außerdem sei man mit Munition schlecht versehen und würde sich bei einem Durchbruchsversuche wehrlos zwischen den deutschen Heeren befinden »welche uns hetzen würden wie eine Meute Hunde einen Hirsch«. Man könne auch von Metz aus dem Feinde vielen Schaden zufügen. Er stimmt also gegen den Durchbruch. General Frossard ist derselben Meinung. »Im Heere herrscht eine Art von Erschöpfung, um nicht zu sagen Entmuthigung, welche leicht zu erkennen ist. Wenn man auf gutes Glück losmarschirte, würde man nach der ersten Schlacht, selbst wenn sie glücklich wäre, nicht mehr auf dasselbe rechnen können, ein Fehlschlag aber würde das Heer völlig auflösen.« Die Generale Canrobert, Ladmirault, Bourbaki, Coffinières sind derselben Meinung; Leboeuf erklärt: »Die Rheinarmee intact erhalten ist der größte Dienst, den man dem Lande leisten kann. Aber wovon soll sie leben?« Hiernach waren alle einig, einen Durchbruch nicht zu versuchen; Bazaine hatte ihnen aber nicht mitgetheilt, daß Mac-Mahon auf dem Marsche sei, und die Generale Soleille und Coffinières, die dies wußten, hatten es gleichfalls verschwiegen. Am 27. expedirte Bazaine eine Depesche folgenden Inhalts an Mac-Mahon: »Unsere Verbindungen sind abgeschnitten, aber schwach, wir können durchbrechen, wann wir wollen, und erwarten Sie.« Ein Zeuge versichert, diese Depesche dem Marschall Mac-Mahon am 29. behändigt, dieser aber freilich, sie nie erhalten zu haben. Dagegen erhielt Bazaine am 29. eine Depesche von Turnier, dem Commandanten von Diedenhofen: »General Ducrot commandirt Corps von Mac-Mahon, er muß sich heute 27. zu Stenay auf dem linken Flügel des Heeres befinden, General Douay rechts, über der Maas. Sich bereit halten auf den ersten Kanonenschuß zu marschiren.« Darauf ertheilt er die nöthigen Befehle, um die am 26. unterbrochene Bewegung am 30. wieder aufzunehmen, widerruft sie ohne ersichtlichen Grund und führt erst am 31. vormittags die Armee wieder aufs rechte Moselufer; etwa um 2 Uhr ist sie versammelt, da kommt ihm der Einfall, auf der Straße von Sainte-Barbe eine schwere Batterie aufzuführen. Die Geschütze werden aus dem Fort Saint-Julien genommen, eine Verschanzung zu ihrer Deckung wird aufgeworfen, endlich, um 4 Uhr nachmittags wird das Signal zum Angriff gegeben. Nach hartem Kampfe werden Neuilly und Roisseville genommen, eben hat man Servigny erreicht, als die Nacht dem Kampfe ein Ende macht. Unsere Truppen übernachten in den gewonnenen Stellungen. Am nächsten Morgen, 1. September, Fortsetzung des Kampfes. Da läßt Bazaine den Commandanten des 3., 4., 6. Corps folgende Ordre zugehen: »Je nach den Dispositionen, welche der Feind vor uns getroffen, müssen wir die gestern unternommene Operation fortsetzen, welche 1) uns in den Besitz von Sainte-Barbe bringen, 2) unsern Marsch in der Richtung auf Bethinville erleichtern soll. Andernfalls wird es nöthig sein, in Ihren Positionen standzuhalten, uns dort fortificatorisch einzurichten und dann heute Abend nach Saint-Julien und Queuneu zurückzukehren. Lassen Sie mich durch den Ueberbringer wissen, wie es vor Ihrer Front aussieht.« »Eine solche Ordre war nur zu bezeichnend, und konnte nur zu einer Rückzugsbewegung führen. Diese fand statt, sie ging in guter Ordnung vor sich, und am Nachmittag war die Armee wieder in ihren Quartieren. Der französische General Deligny schreibt über diesen Rückzug, den Bazaine nicht befohlen hatte: »In der That befahl niemand den Rückzug; er fand statt, weil die Truppen einsahen, daß man nichts oder nichts Gutes that und daß man sich nicht mit ihnen beschäftigte; sie zogen sich ruhig zurück, wie auf allgemeine Verabredung. Alle Offiziere der Truppen, alle befragten Generale antworteten unabänderlich: wir haben uns zurückgezogen, weil wir sahen, daß alles zurückging.« In diesem Augenblick erlag Mac-Mahon, der durch alle Gefahren seinem Chef zu Hülfe geeilt war, den vereinten Anstrengungen der feindlichen Heere.« Hiermit schließt der erste Theil des Berichtes. Der zweite Theil umfaßt »die Periode der Einschließung bis zum 7. October«. Nach einigen Bemerkungen über den Zustand der Festungswerke und Verschanzungen heißt es unter der Überschrift »Thätige Rolle, welche die in dem verschanzten Lager zurückgehaltene Armee hätte spielen müssen«: »Man hätte, wie in dem Kriegsrathe vom 26. August erwähnt worden, Schlag auf Schlag große Ausfälle unternehmen, den Feind ohne Unterlaß beunruhigen, ihm durch nächtliche, wenn auch nur simulirte Angriffe alle Ruhe rauben, mit Einem Wort ihn so ermüden müssen, daß die Fortdauer der Einschließung unmöglich geworden wäre. »Die Lage der Festung in der Nähe der einzigen Eisenbahn, mittels deren die eingedrungenen Heere sich auf Deutschland stützten, bildete eine drohende Gefahr für den Feind. Man hätte davon Nutzen ziehen müssen, um dessen Hauptoperationslinie zu zerstören. – So hätte der Marschall der Erlöser seines Vaterlandes werden können, während er unstreitig eins der Hauptwerkzeuge zu seinem Falle gewesen ist.« Es folgen Vorwürfe über die Belassung der Fremden, selbst der Deutschen, in der Festung, über die mangelhaften Anordnungen behufs der Verproviantirung, über die Zulassung von 20000 Flüchtlingen aus der Umgegend. Dann wird die Erzählung wieder aufgenommen. Am 31. August und 1. September erwartete der Marschall stündlich, wie er sagt, den Kanonendonner der anrückenden Armee Mac-Mahon's zu hören; die andauernde Stille aber und die raschen Bewegungen des Feindes, die nichts weniger als Unruhe verriethen, erweckten in ihm die Befürchtung, daß der Marsch dieses Heeres irgendwie verzögert worden sei. Am 4. September erfuhr ein als Parlamentär abgesandter Offizier von einem preußischen Generalstabsoffizier von der Capitulation von Sedan und der Gefangennahme des Kaisers. Am 10. wurden diese Nachrichten durch einen ausgewechselten Offizier, am 11. durch ein in die Festung gelangtes Exemplar der »Kreuzzeitung« bestätigt. Bazaine berief die Corps- und Divisionsgenerale in sein Hauptquartier, theilte ihnen mit, was sich ereignet, und erklärte, angesichts dieser Unglücksfälle müsse man auf große Kämpfe verzichten und sich, um die Truppen munter zu halten, auf kleine Operationen je nach dem Ermessen der Corpsführer beschränken. »So müsse man die Befehle der Regierung erwarten.« Auf Befragen hat der Marschall erklärt, wenn er diese letzte Aeußerung, deren er sich nicht erinnere, gethan habe, so habe er die »Regierung der nationalen Vertheidigung« gemeint. Am 12. September versuchte der Gesandtschaftssecretär Debains, unter falschem Namen durch die preußischen Linien zu kommen, und verlebte den Tag, da er auf die Genehmigung des Prinzen Friedrich Karl warten mußte, in Gesellschaft hessischer Offiziere. Er mußte nach Metz zurückkehren uud arbeitete am 13. einen vertraulichen Bericht für den Marschall aus, in dem er ihm mittheilte, was er in Erfahrung gebracht. Das Résumé desselben lautete: »600000 Deutsche auf französischem Gebiet. Keine reguläre Armee mehr in Frankreich, außer etwa der von Metz. Keine muthige Begeisterung für die nationale Sache in den besetzten Provinzen. Völlige Einheit der Deutschen für den Triumph ihrer Sache. Jede Erörterung über die Staatsform Deutschlands bis nach Beendigung des Krieges vertagt. Keine Aussicht auf bewaffnete Intervention Oesterreichs. Oesterreich und Rußland für den Frieden wirkend, aber ohne bisher Preußen annehmbare Grundlagen eines solchen bezeichnet zu haben. Große Anstrengungen des feindlichen Heeres gegen Paris. Die Belagerung von Metz in 6–8 Tagen, nach Eintreffen schweren Geschützes, bevorstehend.« Gegen die Bestimmung des Decrets von 1863, wonach der Commandant einer belagerten Festung gegen alle ihm vom Feinde zugehenden Nachrichten taub bleiben muß, am wenigsten aber sie verbreiten darf, theilte Bazaine allen Corpscommandanten Abschrift dieses Berichts mit. Bald darauf traf er bei Besichtigung der Vorposten mit einem ihm ganz unbekannten Offizier zusammen. Er äußerte: »Das Spiel ist für diesmal verloren. Man sollte Frieden schließen, um sich zu erholen, und in zwei Jahren wieder anfangen.« Ein andermal äußerte er, ein Bombardement werde aus dem schon mit Verwundeten überfüllten Metz eine wahre Nekropole (Todtenstadt) machen. »Wir beschränken uns darauf, die Wichtigkeit dieser beunruhigenden Worte festzustellen. Jeder Commentar ist überflüssig.« Am 14. September erhielt der Marschall durch einen Flüchtling von Sedan einige französische Zeitungen. Darauf erließ er folgenden Tagesbefehl: An die Rheinarmee. Nach zwei französischen Zeitungen vom 7. und 10. September ist der Kaiser Napoleon seit der Schlacht bei Sedan in Deutschland kriegsgefangen, und da sowol die Kaiserin als der kaiserliche Prinz am 4. September Paris verlassen haben, hat sich dort eine ausübende Gewalt unter dem Titel einer Regierung der nationalen Vertheidigung gebildet. Ihre Mitglieder sind (folgen die Namen). Generale, Offiziere und Soldaten der Rheinarmee! Unsere militärischen Verpflichtungen gegen das gefährdete Vaterland bleiben dieselben. Fahren wir fort, ihm mit Hingebung und mit derselben Thatkraft zu dienen, indem wir sein Gebiet gegen die schlechten Leidenschaften vertheidigen. Ich bin überzeugt, daß euer Geist, wie ihr schon so oft bewiesen habt, auf der Höhe aller Ereignisse bleiben wird, und daß ihr euch neue Ansprüche auf den Dank und die Bewunderung Frankreichs erwerben werdet. Hauptquartier Baun Saint-Martin, 16. September 1870. An demselben Tage schreibt er an Coffinières, als in metzer Blättern Schmähartikel gegen die gefallene Regierung erschienen sind: »Man darf nie das Unglück beleidigen und in den Augen der Soldaten diejenigen lächerlich machen lassen, denen wir bis vor kurzem gehorcht haben.« Am 16. übergibt er zwei Kürassieren eine Depesche an den Kriegsminister; gleich darauf läßt er auf den Ernennungen das kaiserliche Wappen und die auf die kaiserliche Regierung bezüglichen Worte aus. Alles spricht von entschiedener Hingabe an die neue Regierung, obschon er sich bei seiner Vernehmung auf das ernsteste hiergegen verwahrt hat. »Ich betrachtete« – sagt er – »die Regierung der nationalen Vertheidigung als eine thatsächliche Executivgewalt, welche sich an die Organisation des Widerstandes knüpfte, aber nicht als eine politische Regierung, da die Regentschaft immer noch zu Recht bestand. So konnten wir, meiner Ansicht nach, fortfahren, bei der Vertheidigung des Landes mitzuwirken, ohne daß der Eid, der uns an die kaiserliche Dynastie band, aufgehoben oder auch nur abgeschwächt worden wäre.« Mit dieser Erklärung stimmt es freilich nicht, wenn er in den metzer Zeitungen Aufrufe der pariser Regierung abdrucken ließ, worin Stellen vorkamen wie folgende: »Die Macht lag am Boden; was mit einem Attentat begonnen hatte, endete mit einer Desertion. Wir haben nur das unfähigen Händen entglittene Steuerruder wieder ergriffen.« Oder: »Die pariser Bevölkerung hat den Sturz Napoleon's III. und seiner Dynastie nicht ausgesprochen, sie hat nur im Namen des Rechtes und der Gerechtigkeit davon Act genommen!« Bazaine hatte sich aber, schon bevor er den obigen Befehl erließ, mit dem Feinde in Verbindung gesetzt. Er selbst sagt in seiner Vertheidigungsschrift: »Die Nachricht von der Bildung der Regierung der nationalen Vertheidigung und der Verkündigung der Republik in Paris war uns durch einen Gefangenen zugegangen, welcher aus Ars entwichen war. Die Kunde von diesen Ereignissen machte einen peinlichen Eindruck auf das Heer. Man glaubte an eine Täuschung seitens des Feindes, um den Geist des Heeres zu untergraben, und Generale, Offiziere und Soldaten wiesen den Gedanken als unwahrscheinlich zurück, daß eine Revolution ausgebrochen sein sollte, während der Feind auf französischem Boden stand. Unsere militärische Ehrenhaftigkeit konnte nicht glauben, daß der Ehrgeiz der Führer einer politischen Partei fähig gewesen sei, die heiligsten Interessen des Vaterlandes zu opfern, um zu der ersehnten Macht zu gelangen. Da ich nun keine amtliche Bestätigung der Einsetzung der neuen ausübenden Gewalt erhielt, schrieb ich an den Prinzen Friedrich Karl, um ihn freimüthig nach der Bedeutung und Wichtigkeit der angeblich vorgefallenen Ereignisse zu fragen.« Also – sagt der Bericht – weil der Marschall glaubt, die Nachrichten könnten auf Täuschung seitens des Feindes beruhen, wendet er sich an den Feind, um deren Richtigkeit festzustellen! Der Prinz antwortete am 17. in einem vom 16. datirten Schreiben, bestätigt die Capitulation von Sedan und die Gefangenschaft des Kaisers, sagt dann: »Zwei Tage nach der Capitulation erfolgte leider in Paris ein Umsturz, welcher ohne Blutvergießen die Republik an die Stelle der Regentschaft setzte«, fügt hinzu, daß diese Republik bisher weder allgemein in Frankreich noch von den andern Mächten anerkannt worden sei, und schließt: »Uebrigens werden Ew. Excellenz mich bereit und ermächtigt finden, Ihnen alle Ihnen wünschenswerthen Mittheilungen zu machen.« Wie war der Marschall dazu gekommen, sich in Verbindungen mit dem Feinde einzulassen? Am 11. September erschien zu Rheims im dortigen » Indépendant « ein »Communiqué« der deutschen Regierung des Inhalts: Man möge nicht glauben, daß, weil dieselbe in dem von den Deutschen besetzten Rheims die Proclamation der Republik und den Abdruck der Erlasse derselben in den dortigen Zeitungen geduldet, sie nun auch dieselbe irgendwie anerkenne. Für sie gebe es immer noch nur die Regierung des Kaisers. Sie werde gern bereit sein, über den Frieden zu unterhandeln, aber mit wem solle sie ihn schließen? »Die deutschen Regierungen würden mit dem Kaiser Napoleon unterhandeln können, dessen Regierung bisher anerkannt ist, oder mit der von ihm eingesetzten Regentschaft. Sie würden auch mit dem Marschall Bazaine verhandeln können, welcher den Oberbefehl vom Kaiser erhalten hat. Es ist aber unmöglich zu begreifen, mit welchem Rechte sie mit einer Behörde unterhandeln könnten, welche bisher lediglich einen Theil der Linken des frühern Corps législatif vertritt.« Durch diese Erklärung erhielt der Marschall eine Stellung von höchster Wichtigkeit, denn da der Kaiser gefangen, die Kaiserin im Auslande war, war er allein in der Lage, unterhandeln zu können. Er behauptet, von dieser Erklärung erst am 22. September Kenntniß erhalten zu haben. Nachweislich hat er aber schon vorher vielfach mit preußischen Parlamentären verkehrt, und jedenfalls äußerte Herr von Bismarck schon am 19. September bei seiner Unterredung mit Jules Favre zu Ferrières: »Da wir von Metz sprechen, möchte ich Ihnen doch bemerklich machen, daß Bazaine Ihnen nicht angehört. Ich habe gute Gründe anzunehmen, daß er dem Kaiser treu bleibt und daß er Ihnen folglich den Gehorsam verweigern wird.« »So« – folgert der Bericht – »macht Herr von Bismarck, indem er den Marschall wissen läßt, daß die deutsche Regierung beabsichtige, mit ihm in Unterhandlung zu treten, aus einem General einen Unterhändler, lähmt das von ihm befehligte Heer, verlängert die ergebnißlosen Besprechungen und erwartet ohne Schwertstreich den noch unbekannten Augenblick, in welchem der Hunger dieses Heer feiner Gnade preisgeben wird.« Nun folgt eine der seltsamsten Episoden, der im Bericht sehr ausführlich vorgetragene »incident Régnier«. Am 23. September überbrachte ein deutscher Parlamentär dem Vorpostencommandanten Arnous-Riviere einen Brief an Bazaine; etwa zwanzig Schritte hinter ihm zeigte sich ein Fußgänger in bürgerlicher Kleidung, ein an einem Spazierstock befestigtes weißes Taschentuch schwenkend. Der Parlamentär wollte sich empfehlen. »Wer ist der Mann?« fragte ihn Herr Arnous-Riviére. »Ich weiß nicht«, entgegnete jener, und verschwand. Darauf kam der Unbekannte selber, versicherte, einen Auftrag an Bazaine zu haben, und verlangte, sofort zu ihm geführt zu werden. Hauptmann Garcin, der hiermit beauftragt wurde, fragte, wie er ihn dem Marschall anmelden solle. »Melden Sie den Abgesandten von Hastings.« In Metz wußte damals noch niemand, daß die Kaiserin dort ihren Wohnsitz aufgeschlagen habe. Garcin that – nach seiner Aussage – wie ihm geheißen; Bazaine behauptet, ihm sei »ein kaiserlicher Kurier« gemeldet worden. Was nun in Bazaine's Cabinet verhandelt worden, darüber weichen dessen und Régnier's Aussagen – denn so hieß der räthselhafte Fremde – erheblich voneinander ab. Régnier – darüber sind beide einig – erklärte, er komme aus Ferrières, habe dort eine Audienz bei Herrn von Bismarck gehabt, den er gefragt habe, ob er vielleicht sofort mit der kaiserlichen Regierung Frieden schließen wolle, zeigte eine Photographie der Wohnung der Kaiserin zu Hastings vor, unter welche der Prinz einige zärtliche Worte an seinen Vater geschrieben hatte, und gab an, schriftliche Vollmachten nicht zu besitzen, weil man so wichtige Documente nicht den bei einer Reise möglichen Unfällen auszusetzen gewagt habe. Régnier sagte aber noch, so behauptet Bazaine: er komme im Auftrage der Kaiserin mit Bismarck's Genehmigung – Régnier bestreitet dies. Régnier schlug darauf vor, General Bourbaki oder Canrobert solle sich nach England begeben, um sich der Kaiserin zur Verfügung zu stellen. Es sei, so äußerte er weiter, sehr zu bedauern, daß nicht nach Sedan Frieden geschlossen worden; die Armee von Metz sei die einzige, welche für den Fall der Unterhandlungen Deutschland für die Erfüllung der zu übernehmenden Verpflichtungen Bürgschaft leisten könne, wenn sie freie Hand hätte; Deutschland werde aber unzweifelhaft Metz als Pfand verlangen. Bazaine entgegnete: Gewiß würde er, wenn er mit Waffen und Bagage ausrücken könnte, die Ordnung im Innern aufrecht erhalten und den Bedingungen eines etwaigen Friedensvertrages Geltung verschaffen, von der Festung Metz könne aber nicht die Rede sein, da deren vom Kaiser ernannter Gouverneur unter dessen unmittelbarem Befehl stehe. »Das Ganze«, sagt Bazaine, »war eine einfache Unterhaltung, der ich nur wenig Werth beilegte, weil Herr Régnier keine Vollmachten aufweisen konnte.« Régnier bekundet weiter, er habe Bazaine mitgetheilt, daß nach Bismarck's Ansicht Jules Favre der Armee von Metz sicher zu sein glaube, und Bazaine habe entgegnet, die Armee stehe keineswegs zur Verfügung Jules Favre's; Bazaine erinnert sich der Worte nicht genau, vermuthet aber, daß er entgegnet habe, Jules Favre könne nicht wissen, was in Metz vorgehe, da sie nicht in amtlichem Verkehr miteinander ständen, und das Heer sei vor allem das Heer Frankreichs, durch seinen Eid an die kaiserliche Dynastie gebunden. Nach Régnier's Aussage machte ihm Bazaine sehr genaue Angaben über den Bestand der Vorräthe in Metz und erklärte, er würde sich nur mit Noth bis zum 18. October halten können. Bazaine versichert, auf derartige Einzelheiten nicht eingegangen zu sein. Régnier erklärt ferner, Bazaine habe sich bereit erklärt, einen Vertrag zu unterzeichnen, wonach sein Heer mit kriegerischen Ehren ausrücken und sich in ein für neutral zu erklärendes Gebiet Frankreichs zurückziehen sollte, mit der Bedingung, während des Krieges nicht mehr gegen Deutschlaud zu fechten. Bazaine sagt, er würde nie in Bedingungen gewilligt haben, welche die nationale Vertheidigung gespalten hätten. Schließlich bat Régnier Bazaine, auf der Photographie von Hastings seinen Namen neben den des Prinzen zu setzen, was dieser, wie er sagt ohne viel dabei zu denken, that. Am nächsten Morgen kehrte Régnier nach Corny – innerhalb der deutschen Linien – zurück und fand hier nach seiner Angabe ein Telegramm des Grafen Bismarck, wonach dieser in die Abreise eines Generals aus Metz willigte. Er verabredete nun mit General von Stiehle, daß dieser General mit einigen luxemburgischen Aerzten, welche aus der Festung in die Heimat entlassen werden sollten, reisen solle, damit das Geheimniß bewahrt bleibe, und begab sich wieder nach Metz, wo er mit Bazaine, Bourbaki und Oberst Boyer eine ganz ähnliche Unterhaltung führte als tags zuvor, ihnen auch auseinandersetzte, daß die Deutschen nie mit der pariser Regierung, wohl aber mit der Kaiserin unterhandeln und in diesem Falle weniger lästige Forderungen stellen würden, und schließlich Bourbaki veranlaßte, sofort nach England abzureisen. Derselbe stellte nur die Bedingung, daß sein Posten nicht anderweit besetzt, und die unter seinem Befehl stehende Garde bis zu seiner Rückkehr nicht ins Gefecht gebracht werde. Mit ihm verschwand Régnier und ließ fortan in Metz nichts mehr von sich hören. Dagegen erhielt Bazaine am 29. September eine Depesche aus Ferrières, ohne Unterschrift, folgenden Inhalts: »Wird Marschall Bazaine in Betreff der Uebergabe der vor Metz stehenden Armee die von Herrn Régnier innerhalb der ihm vom Herrn Marschall zu ertheilenden Instructionen festzustellenden Bedingungen annehmen?« Der Marschall antwortete dem Chef des Generalstabes des Prinzen Friedrich Karl, General von Stiehle, er könne nur eine Capitulation annehmen, welche ihm die kriegerischen Ehren gewähre und in welche die Festung Metz nicht mit einbegriffen werde. Hierauf erfolgte keine Antwort. Wer war Herr Régnier? Ein Mann von 49 Jahren, der eine sehr mittelmäßige Schulbildung genossen, es aber dennoch bis zum Bachelier gebracht D.i. nach deutschen Begriffen etwa das Abiturientenexamen gemacht hatte. , dann etwas Medicin und etwas die Rechte studirt, sich eine Zeit lang auf den Magnetismus gelegt und 1848 eine sehr komische Rolle gespielt hatte, dann als junger Ehemann nach Algier gegangen war, wo er als Hülfschirurg angestellt wurde, sodann, nach Frankreich zurückgekehrt, die Ausbeutung eines Steinbruchs betrieben und endlich in England durch eine zweite Heirath sein Glück gemacht hatte; ein schlauer, dreister Mensch von gemeinem Benehmen, der sich für einen tiefen Politiker hielt und eine Menge Broschüren geschrieben hat. Wie kam er dazu, sich in die Ereignisse zu mischen? Durch eine Monomanie getrieben, wie Zeiten der Unruhe und der Revolution sie leicht mit sich führen Herr Régnier hatte jedenfalls genau ebenso viel Befugniß, sich aus eigener Machtvollkommenheit zum Diplomaten zu machen, als Herr Gambetta, die Leitung des Staates zn übernehmen. , oder war er einfach ein Intrignant, der ein Gewerbe aus seinen Unterhandlungen machte? Das ist schwer zu entscheiden. Festgestellt ist, daß er am 13. September in Hastings war und sich der Kaiserin aufzudrängen versuchte, und am 20. in Ferrières, wo er bei Bismarck Audienz hatte und ihm eine Photographie überbrachte, welche dieser Jules Favre zeigte; sie stellte ein Seebad vor, und darunter stand geschrieben: »Dies ist die Ansicht von Hastings, welches ich für meinen guten Louis ausgewählt habe. Eugenie.« Am 26. taucht er in Bar-le-Duc auf und zeigt dort eine Photographie von Wilhelmshöhe mit einigen von Napoleon daruntergeschriebenen Worten; dann in London, wo er am 28. Audienz bei dem Prinzen Napoleon hat; dann wieder in Kassel, wo er kriegsgefangene französische Offiziere in politische Umtriebe zu verwickeln sucht; in Brüssel, in Versailles, wo er als Mitredacteur des » Moniteur prussien « eine Reihe von Artikeln unter dem Namen Jean Bonhomme veröffentlicht; dann wieder in Brüssel, zur Zeit des Waffenstillstandes. Hier trifft er General Boyer, dem er mittheilt, er begebe sich nach Versailles, um für eine Restauration der kaiserlichen Dynastie zu wirken. Endlich sieht ihn ein Bekannter am 18. Februar in Versailles; »ich weiß nicht«, sagt er, »ob Bismarck mich heute abreisen lassen wird«. Bourbaki erfuhr in Hastings, daß die Kaiserin der Sache völlig fremd sei, und wurde bei seiner Rückkehr nicht wieder nach Metz hineingelassen. So endete der incident Régnier , welcher dem Berichterstatter wieder zwei schwere Anklagepunkte gegen Bazaine liefert: Erstens, daß er einem hergelaufenen Abenteurer ohne Vollmachten, der, wie er wußte, mit dem Feinde in Verbindung stand, ein wichtiges, folgenschweres Geheimniß verrieth, indem er ihm Mittheilungen über den Bestand der Lebensmittel für Menschen und Pferde machte, ja ihm den muthmaßlichen Endtermin, bis zu dem er sich nur halten könne, den 18. October, benannte. Bazaine bestreitet dies zwar. Gegen ihn spricht aber, daß in dem letzten ihm am 21. September von der Intendantur erstatteten Berichte in der That der 18. October als dieser Termin bezeichnet war. Zweitens, daß er sich in Unterhandlungen einlassen, ja sich sogar verpflichten wollte, »die Bedingungen des mit dem Feinde zu schließenden Vertrages zur Geltung zu bringen«, d.h. im Nothfalle Gewalt gegen die vaterländischen Heere zu gebrauchen, und dies in dem Augenblicke, da er aus den von ihm selbst veröffentlichten Proclamationen ersehen hatte, daß die neue Regierung einen Krieg bis aufs Aeußerste beabsichtige, daß Paris sich drei Monate halten könne, daß in einer Nationalversammlung die Stimme des Volkes zur Geltung kommen werde. »Wäre dies nicht eher der Zeitpunkt gewesen, sich durch die energischsten Entschlüsse den Bestrebungen der Nation anzuschließen? Hätte er den Agenten, der ihm vorschlug, zu unterhandeln, statt zu kämpfen, nicht, statt ihn anzuhören, vor ein Kriegsgericht stellen sollen?« Bis zum 20. September herrschte, wie im Berichte nun weiter ausgeführt wird, vollständige Unthätigkeit in Bazaine's Heerlager, dann wurden einzelne kleine Ausfälle ohne jede einheitliche Leitung gemacht. Mit der Regierung der nationalen Vertheidigung setzte sich Bazaine zuerst durch eine Depesche vom 15. September in Verbindung, in welcher er seine Lage kurz schilderte und um Nachrichten und Instructionen bat. Es ist jedoch nicht festgestellt, ob diese Depesche ihren Bestimmungsort erreicht hat. Ein Duplicat derselben sendet er am 25. September ab; auch dieses ist verloren gegangen. Endlich übergibt er – der Bericht greift hier der Zeitfolge vor – am 21. October sechs verschiedenen Kundschaftern je eine Ausfertigung folgender Depesche: »Wiederholt habe ich Leute abgesandt, um nach Paris und Tours Nachrichten von der Armee von Metz zu überbringen. Seitdem hat sich unsere Lage nur verschlimmert, und ich habe niemals die geringste Mittheilung von Paris noch von Tours erhalten. Es wäre dringend wünschenswerth, zu wissen, was in Paris vorgeht, denn in kurzem wird der Hunger mich zu entscheidenden Entschließungen im Interesse Frankreichs und dieser Armee zwingen.« Diese Depesche gerieth in Gambetta's Hände, aber sie war leider chiffrirt, und die Regierung besaß den Schlüssel nicht! Es war im September leicht, von außen her mit Metz in Verbindung zu treten, der Marschall hat aber weder von den ihm angebotenen Diensten verschiedener Kundschafter noch von den aus Metz abgelassenen Ballons Gebrauch gemacht. Die Regierung ihrerseits hat alles Mögliche gethan, um Bazaine Nachrichten zugehen zu lassen und von ihm Kunde zu erhalten. Insbesondere ist er benachrichtigt worden, daß in Longwy, Diedenhofen und andern festen Plätzen des Nordens große Vorräthe für sein Heer lagerten; aber auch dies hat ihn nicht zu einer entscheidenden Anstrengung bewogen. Der dritte Theil des Berichts endlich schildert die Capitulation und was derselben vorausging. Régnier hatte, wie er behauptet, dem Marschall versprochen, ihm bis zum 30. September Antwort zukommen zu lassen. Der Unterintendant Gaffiot bekundet, daß er am 28. September den Marschall darauf aufmerksam machte, daß die Futtervorräthe zu Ende gingen; Bazaine fragte Boyer, wann wol voraussichtlich »der Internationale« zurückkehren werde, und befahl dann Gaffiot, allen Pferden am 1. October zwei Tagesrationen Hafer zu geben. Am 3. October erhielt die Armee Befehl, sich mit Lebensmitteln auf vier Tage zu versehen, und am 5. alle Kranken aus den Feldlazarethen nach Metz zu schaffen. Bazaine behauptet, unter dem »Internationalen« Bourbaki verstanden zu haben; da jedoch Boyer schon von Régnier erfahren hatte, daß Bourbaki nicht zurückkehren würde, konnte nur Régnier gemeint sein. Die von ihm getroffenen Maßregeln bezweckten aber nicht einen Ausfall, sondern einen mit Genehmigung des Feindes zu veranstaltenden Ausmarsch. Inzwischen mußte er aus Bismarck's und der Kaiserin Stillschweigen wol entnehmen, daß die Verhandlungen gescheitert seien. »In diesem Augenblicke hätte er noch auf den rechten Weg zurückkehren können. Alles gebot ihm, sich mit der Regierung der nationalen Vertheidiguug in Verbindung zu setzen; er mußte den Zusammentritt der Nationalversammlung unmittelbar bevorstehend glauben, denn die Vertagung der Wahlen wurde in der Provinz erst am 10. October bekannt. Die Nationalversammlung hätte in dieser großen Krisis allein das Recht gehabt, über den Frieden und dessen Bedingungen Beschluß zu fassen. Wenn wir nun den Marschall die Initiative zu neuen Verhandlungen ergreifen sehen – wie sollen wir dies Verhalten anders erklären als aus den Berechnungen des selbstsüchtigsten persönlichen Interesses? Der Artikel des ›Indépendant‹ von Rheims hatte ihm eine große politische Stellung dem Feinde gegenüber angewiesen; diese Stellung wollte er nicht verlieren.« Am 7. Oktober berichtete der Festungscommandant, General Coffinières, daß die Vorräthe fast erschöpft seien. Der Marschall theilte dies allen Corpscommandanten mit und forderte sie auf, schriftlich ihre Meinung über die Lage auszusprechen. An demselben Tage ordnete er eine Unternehmung zur Herbeischaffung von Vorräthen an, welche in verschiedenen Orten der Umgegend lagern sollten. Er hat später behauptet, noch bei dieser Gelegenheit einen Durchbruch beabsichtigt zu haben, der aber, da einzelne Corps ihre Aufgaben nicht vollständig erfüllt hätten, nicht habe unternommen werden können. »Die Schlacht vom 7. October beweist, was der Marschall von dem Muthe seiner Truppen hätte erreichen können, wenn er nur an ihn appellirt hätte. – Ungeachtet der ungünstigsten Bedingungen trieb das tapfere Heer den Feind vor sich her, bis es Befehl erhielt, in das Lager zurückzukehren. Das Heer war also einer großen Anstrengung fähig. Hätte es die feindlichen Linien durchbrechen und das Innere Frankreichs gewinnen können? Man kann hierüber nur Vermuthungen aufstellen, aber wäre der Erfolg auch zweifelhaft gewesen, es hätte versucht werden müssen, denn einige Tage später war das Heer durch den Verlust der Pferde und durch Entbehrungen ohnmächtig geworden und nicht nur jede Aussicht auf Erfolg, sondern auch jede Möglichkeit eines ehrenvollen Kampfes war verschwunden.« Am 10. October berief der Marschall einen Kriegsrath, ohne daß er jedoch den versammelten Generalen Mittheilung von den bereits gescheiterten Versuchen zu Unterhandlungen gemacht hätte. Es wurde einstimmig beschlossen: 1) solange als möglich bei Metz auszuhalten; 2) keine Unternehmungen mehr in der Umgebung der Festung zu machen, da dieselben voraussichtlich erfolglos sein würden; 3) in spätestens 48 Stunden Unterhandlungen mit dem Feinde zu eröffnen, um eine ehrenvolle und für alle annehmbare Convention abzuschließen; 4) falls der Feind Bedingungen stellen sollte, welche mit unserer Ehre und dem militärischen Pflichtgefühl unvereinbar wären, zu versuchen, mit Waffengewalt durchzubrechen. Der vierte Beschluß wurde gefaßt, nachdem Coffinières' Antrag, zuvor noch einmal das Glück der Waffen zu versuchen, mit Stimmenmehrheit verworfen worden war. Demgemäß begab sich dann am 12. October Boyer nach Versailles, wo ihm, nach seinem Berichte, Bismarck mittheilte, viele Städte im Norden würden den deutschen Truppen keinen Widerstand leisten, andere sie fast freudig begrüßen, Rouen sei ohne Schwertstreich genommen, im Süden herrsche völlige Anarchie u.s.w., ihm aber gleichzeitig verschiedene französische Zeitungen gab, die natürlich von alledem nichts enthielten, und schließlich folgende Bedingungen stellte: Man solle 1) versichern, daß die Rheinarmee der Regierung der Kaiserin treu bleiben werde, 2) eine Kundgebung des Heeres herbeiführen, wodurch es bezeugte, daß es der Kaiserin folgen werde, 3) die Unterschrift der Kaiserin zu den Friedenspräliminarien beschaffen. Wenn diese Bedingungen erfüllt würden, solle der Rheinarmee freier Abzug mit Waffen und Kriegsmaterial zugestanden werden. Boyer kehrt nach Metz zurück; er berichtet, was er von dem Kanzler erfahren haben will, »es ist aber unglaublich, daß Herr von Bismarck ihm jene Mittheilungen gemacht hat, denn abgesehen davon, daß auch die Schlauheit ihre Grenzen hat, wie kann man glauben, daß Herr von Bismarck sich in dieser Weise ausgedrückt haben sollte, während er dem General französische Zeitungen gab, welche weit davon entfernt waren, diese Nachrichten zu bestätigen? Man muß also nothgedrungen annehmen, daß der General dieselben mindestens entstellt hat. Dies aber zugegeben, kann man dann glauben, daß der letztere dem Kriegsrath gegenüber aus freien Stücken, ohne Genehmigung des Marschalls, eine solche Haltung angenommen habe? Nicht für einen Augenblick ist diese Annahme haltbar. Die Untersuchung hat ergeben, daß der Vorpostencommandant Arnous-Rivière dem General Boyer bei dessen Ankunft bei den Vorposten einen Brief zu übergeben hatte«. Es wurde nämlich am 18. October abermals Kriegsrath gehalten, in welchem Boyer Bericht über seine Sendung erstattete. Die anwesenden Generale erklären, sich noch immer durch den dem Kaiser geleisteten Eid für gebunden zu halten, zweifeln aber, ob das Heer, wenn es Metz einmal verlassen habe, ihnen folgen werde; über die zweite Bedingung wird keine Discussion eröffnet, da es nur der Kaiserin zustehe, über die Zweckmäßigkeit eines solchen Schrittes zu urtheilen; in Betreff der dritten ist man darüber einig, daß der Marschall keinen Auftrag der Regentin, über den Frieden zu unterhandeln, annehmen werde, da seine Aufgabe eine lediglich militärische sei. Sodann wird darüber verhandelt, ob das Heer sich jenen Anforderungen noch entziehen könne. Alle sind einig, daß jeder Durchbruchsversuch höchst wahrscheinlich scheitern werde. Einzelne wollen ihn dennoch versuchen, z.B. Leboeuf als »eine ruhmvolle Thorheit«. Endlich wird beschlossen, Boyer nach Hastings zur Kaiserin zu senden. Er reist am 19. früh ab. Am 24. erhielt Bazaine durch den Prinzen Friedrich Karl ein Telegramm Bismarck's, worin es heißt: »General Boyer wünscht, daß ich Ihnen folgendes Telegramm mittheile: ›Die Kaiserin, welche ich gesehen habe, wird die größten Anstrengungen zu Gunsten der Armee von Metz machen, welche der Gegenstand ihrer tiefen Besorgniß ist und mit der sie sich fortwährend beschäftigt.‹« Darauf erklärt aber der Kanzler, da keine der gestellten Bedingungen erfüllt sei, und die ihm von Hastings aus gemachten Anerbietungen völlig unannehmbar seien, sehe er keine Möglichkeit zu weitern politischen Unterhandlungen. »Da die Unterhandlungen gescheitert waren, so war jetzt der Augenblick gekommen; um jenen letzten Kampf zu wagen Hier scheint General de Rivière völlig zu vergessen, daß er selbst erklärt hat, wenige Tage nach dem 7. sei das Heer völlig ohnmächtig und nicht nur ein siegreicher, sondern auch ein ehrenvoller Kampf unmöglich gewesen. , welchen alle Mitglieder des Kriegsgerichts vom 10. October für unerläßlich zur Rettung der Waffenehre gehalten hatten.« Freilich hätte dazu der Geist des Heeres auf seiner Höhe erhalten worden sein müssen, der Marschall hatte aber alles gethan, um dasselbe zu entmuthigen, indem er die von Boyer überbrachten Nachrichten, sowie eine noch dazu sehr übertriebene Darstellung der vom Feinde zur Abwehr jedes Ausfalles aufgeworfenen Verschanzungen den Soldaten bekannt zu machen befohlen hatte, obschon das Decret von 1863 ausdrücklich befiehlt: »Der Oberbefehlshaber einer Festung muß gegen die Nachrichten, welche der Feind ihm zukommen läßt, taub bleiben, und darf seinen Muth und den der Besatzung nicht durch die Ereignisse erschüttern lassen.« Die Presse wurde von ihm in demselben Sinne beeinflußt. Günstige Nachrichten, Artikel, welche sich gegen jede Capitulation aussprachen oder nachzuweisen suchten, daß die Lage noch keineswegs verzweifelt sei, durften so wenig aufgenommen werden als eine Widerlegung der Boyer'schen Nachrichten, während andererseits diese sowie alle Nachrichten über die Stärke und die Erfolge des Feindes auf Befehl des Marschalls veröffentlicht werden mußten. Wenn es aber jetzt zu spät war, zu kämpfen, so war wenigstens noch Zeit, den größten Theil des Kriegsmaterials zu vernichten. In dem am 24. gehaltenen Kriegsrathe war auch hiervon die Rede, ein Mitglied erklärte aber, »es werde würdiger sein, sich nicht auf Zerstörungen einzulassen, welche ernste Unordnungen veranlassen könnten«, und man ließ die Frage fallen; dagegen wurde beschlossen, General Changarnier solle dem Prinzen Friedrich Karl folgende Bedingungen anbieten: Zunächst: die Armee und das von ihr besetzte Gebiet solle für neutral erklärt, ein Waffenstillstand mit Genehmigung der Verproviantirung geschlossen und die Landesvertretung aufgefordert werden, Friedensverhandlungen anzuknüpfen. Wenn dies nicht gewählt würde: Internirung des Heeres auf irgendeinem Theile des französischen Gebietes. Endlich, wenn auch dies nicht zu erlangen wäre: Sendung des Heeres nach Algier. »Es ist schwer zu glauben, daß Bazaine auch nur einen Augenblick die Annahme dieser Anerbietungen gehofft hätte«, und in der That wurde Changarnier zwar äußerst höflich empfangen, aber alle seine Vorschläge lehnte man auf das bestimmteste ab. Jetzt mußte auf alle Bedingungen hin capitulirt werden. Schon am 13. waren die Vorräthe der Intendantur erschöpft, und man mußte sich an die städtischen Behörden wenden, um wenigstens etwas Getreide zum Unterhalt der Truppen zu erlangen; gleichzeitig hatte der Marschall die Bildung eines »Ausschusses zur Ueberwachung der Proviantvorräthe« befohlen. »Es konnte wol kaum ernst gemeint sein, daß dieser bis dahin für überflüssig gehaltene Ausschuß in dem Augenblick gebildet wurde, als er nur noch leere Magazine zu überwachen vorfand.« Am 24. zeigte der Intendant Lebrun an, daß er den Truppen nur noch etwas Reis und für einen Tag Kaffee geben könne; danach schien es nicht möglich, den Widerstand länger fortzusetzen, und General Cissey wurde am 25. beauftragt, sich in das feindliche Hauptquartier zu begeben, um zu fragen, welches die Bedingungen einer die Festung nicht mit umfassenden Capitulation sein würden. Er erhielt den Bescheid, daß die Bedingungen dieselben seien als die dem Heere Mac-Mahon's auferlegten, und daß das Schicksal der Festung von dem des Heeres nicht getrennt werden könne. Ein am 26. abgehaltener Kriegsrath beschloß, diese Bedingungen, obschon sie für äußerst hart gehalten wurden, doch im allgemeinen anzunehmen, und noch an demselben Tage begab sich General Jarras mit den Oberstlieutenants Fay und Samuel nach Frascati, wo das Hauptquartier des Prinzen sich befand, um den Vertrag abzuschließen. Vor ihrer Abreise meldete der Intendant dem Marschall, daß er noch Brot für drei bis vier Tage gefunden habe; der Marschall schien hierauf kein Gewicht zu legen, sondern ließ seine Bevollmächtigten ohne Aufenthalt abreisen. »Und es wäre doch seine Pflicht gewesen, auch diesen Aufschub zu benutzen, da man nur auf Grund der Erschöpfung der Vorräthe beschlossen hatte, die Unterhandlungen zu eröffnen. Diese Hast war um so strafbarer, als das Reglement jedem Festungscommandanten vorschreibt, bis zum Alleräußersten standzuhalten und nie aus den Augen zu verlieren, daß davon, ob die Uebergabe einer Festung einen Tag früher oder später erfolgt, das Wohl des Vaterlandes abhängen kann. Es scheint, als hätte der Gesetzgeber in diesem Satze die Ereignisse, wie sie sich jetzt entwickeln sollten, vorausgesehen. In der That begann in diesem Augenblicke die Loirearmee ihre Unternehmungen und trat jenen Vormarsch in der Richtung auf Paris an, der nur durch die Ankunft der Truppen des Prinzen Friedrich Karl gehemmt wurde. Ju diesem Augenblicke hatten auch Herr Thiers uud die Regierung der nationalen Vertheidigung Unterhandlungen angeknüpft; man weiß, daß dieselben, bereits ganz nahe am Ziele, nur infolge der in Paris durch die Capitulation von Metz hervorgerufenen Emeute scheiterten. Danach kann man ermessen, welches die Folgen einer Verlängerung des Widerstandes um einige Tage hätten sein können!« Die Verhandlungen zwischen den Generalen von Stiehle und Jarras begannen damit, daß ersterer seine Vollmachten vorzeigte, während letzterer die seinigen nicht mitgebracht hatte; er zweifelt aber nicht, daß dessenungeachtet seine Unterschrift schon an diesem Tage angenommen sein würde, denn, sagt er, es war leicht zu erkennen, daß der Feind Eile hatte, zum Abschluß zu gelangen. Einige Punkte blieben an diesem Tage jedoch noch streitig; französischerseits verlangte man, daß den Offizieren die Degen belassen würden, und Ausmarsch mit kriegerischen Ehren, d.i. Vorbeimarsch unter Waffen vor dem Sieger, bevor die Waffen gestreckt werden. Jarras kehrte nach Metz zurück und erstattete dem Marschall Bericht, worauf dieser wiederholt und bestimmt erklärte, daß er die kriegerischen Ehren acceptire, aber den Vorbeimarsch verweigere. Hierbei blieb er auch stehen, obschon ihm bemerkt wurde, daß beides unzertrennlich sei. Im Laufe des 27. theilte General von Stiehle mit, der König willige in den Ausmarsch mit kriegerischen Ehren, und wolle denjenigen Offizieren, welche sich auf Ehrenwort verpflichten würden, während des Krieges nicht mehr gegen Deutschland zu kämpfen, die Degen belassen. Am Abend des 27. fanden die Schlußverhandlungen statt, bei welchen der General von Stiehle über die Ablehnung des tags zuvor so entschieden gewünschten Vorbeimarsches sehr verwundert war. Außerdem hatte der Marschall dem General Jarras befohlen, zu erklären, daß es in Frankreich üblich sei, nach einer Revolution die den Truppen von der gestürzten Regierung verliehenen Fahnen zu zerstören, und daß demgemäß einige Fahnen verbrannt worden seien. Jarras sprach seinen Zweifel darüber aus, ob der Prinz dies wol glauben würde, und stieß allerdings auf den entschiedensten, wenn auch in höflicher Form geäußerten Unglauben. Es wurde also bestimmt, daß alle Fahnen, die noch vorhanden seien, abgeliefert werden müßten. Mit den Fahnen aber hatte es folgende Bewandtniß: Am 26. theilte der Marschall den Corpscommandanten die Feindlichen Bedingungen mit. »Und die Fahnen?« fragte General Desvaux. »Richtig!« entgegnete der Marschall, und befahl laut, alle Fahnen in das Zeughaus zu schaffen, wo sie verbrannt werden sollten. Die Zeugenaussagen schwanken indessen über diesen Punkt; andere der Anwesenden, z. B. Leboeuf, Ladmirault und Frossard, wollen davon nichts gehört haben, während General Soleille nach verschiedenen Widersprüchen erklärt hat, der Marschall habe ihm mündlich Befehl ertheilt, die Fahnen ins Zeughaus schaffen und dort verbrennen zu lassen. Auch den Truppen wurde ausdrücklich eröffnet, daß die Fahnen verbrannt werden sollten, der Zeughauscommandant, Oberst Girels, erhielt dagegen von Soleille Befehl, die Fahnen sorgfältig aufzubewahren. Einzelne Truppentheile vernichteten dessenungeachtet, theils aus eigenem Antriebe, theils auf Befehl ihrer Vorgesetzten, ihre Fahnen und Adler, die andern wurden abgeliefert und, 53 an der Zahl, dem Feinde übergeben. »Hätte der Marschall die Fahnen verbrennen lassen wollen, so würde er dies dem Zeughausdirector befohlen haben. Es gab noch ein einfacheres Mittel: die Sorge hierfür den Corpsführern zu überlassen. Ein Wort hätte genügt, und die Fahnen der französischen Armee wären nicht nach Berlin gekommen. Dies Wort hat der Marschall nicht gesprochen, und so trägt die Anklage kein Bedenken zu erklären, daß der Marschall in diesem traurigen Falle gegen Pflicht und Ehre gehandelt hat.« Am 28. wurde die abgeschlossene Capitulation im Kriegsrathe vorgetragen und genehmigt. »So endete die Rheinarmee, ein Opfer der ehrgeizigen Plane ihres Führers; so wurde die Festung Metz mit in ihren Fall hinabgerissen, während sie, sich selbst überlassen, dem Feinde bis zum Waffenstillstande hätte Widerstand leisten können. So wurde Lothringen preußisch. Der Feldzug von Metz, dessen Anfänge durch eine Reihe für beide Heere gleich ehrenvoller Schlachten gekennzeichnet sind, wurde nach dem 1. September durch einen unterirdischen Kampf fortgesetzt. Was die Kraft edel begonnen hatte, wurde von der List beendet.« – Auch in Betreff der Capitulationsbedingungen macht der Berichterstatter dem Marschall noch verschiedene Vorwürfe, sucht dann nachzuweisen, daß er durch zweckmäßigere Vertheilung der Lebensmittel den Widerstand bis zum 29. November, ja bis zum 1. Januar hätte verlängern können, und schließt mit einer Zusammenstellung der einzelnen Anklagepunkte, die jedoch hier übergangen werden kann, da sie nur eine Wiederholung der Behauptungen des Berichts enthält, auch nicht zur Grundlage der Verhandlungen gedient hat.   Dies war die Anklage, gegen welche sich Marschall Bazaine in dem zum Gerichtssaal umgeschaffenen Lustschlosse zu Trianon im Parke von Versailles zu verantworten hatte. General von Witzleben hat mit Recht darauf aufmerksam gemacht, mit welcher Kunst dieselbe darauf berechnet war, bei keiner politischen Partei anzustoßen. Die Radicalen, sagt er, sahen mit Genugthuung, daß die Verfolgung Bazaine's ganz im Geiste der Proclamation Gambetta's fortgesetzt, und daß alles vermieden wurde, was das Gouvernement vom 4. September irgendwie compromittiren konnte; die Republikaner aller Schattirungen und die Legitimisten haßten in Bazaine ohnehin einen gefährlichen politischen Gegner; die Bonapartisten, Bazaine's Parteigenossen, wurden dadurch gewonnen, daß die Anklage sich nicht nur von jedem Angriffe gegen die gestürzte kaiserliche Regierung fern hielt, sondern sogar die Rechtfertigung derselben unternahm, indem sie alle Schuld des Kaisers und der Regentschaft auf Bazaine's Schultern lud und den Patriotismus der verbannten Kaiserin offen verherrlichte. Die Orléanisten endlich wurden mehr als zufrieden gestellt durch die Ernennung des Herzogs von Aumale zum Präsidenten des Kriegsgerichtes. Man muß übrigens zugeben, daß die Wahl eine glückliche war; der Herzog hat sich seiner Aufgabe mit großer Sicherheit und Gewandtheit erledigt, und wenn er nach deutschen Begriffen bisweilen die Pflicht der Unparteilichkeit nicht so streng beobachtet hat, als dem Leiter einer so wichtigen Verhandlung geziemt, so ist er darin nur einem in Frankreich von Fachjuristen nur zu oft gegebenen Beispiele gefolgt. Die Rolle des Staatsanwalts hatte als Regierungscommissar General Pourcet übernommen, der, während des Krieges von Algier nach Frankreich berufen, ein Commando in der Loirearmee geführt hatte. Beisitzer waren die Generale de la Motterouge, ebenfalls von der Loirearmee, de Chabaud-Latour, während des Krieges Befehlshaber des Geniecorps in Paris, Tripier, ebenfalls mit einem Commando in Paris betraut und nachher wackerer Kämpfer gegen die Commune, Princeteau, früher in ägyptischen Diensten, bei dem Kampfe gegen die Commune Artilleriechef der versailler Armee, Martineau-Deschenez und Ressayon von der Loirearmee. Als Vertheidiger fungirte der allen Lesern des »Pitaval« aus dem Traupmann'schen Processe, aber auch aus den schmachvollen Processen wegen Ermordung deutscher Soldaten wohlbekannte Lachaud. Der Angeklagte, Marschall Franz Achilles Bazaine, ist 1811 zu Versailles geboren. Von seinen Aeltern zum Kaufmann bestimmt, fand er an den Anfangsgründen dieses Berufes so wenig Behagen, daß er sich 1831 als gemeiner Soldat bei den Chasseurs d'Orléans anwerben ließ, mit denen er wenige Tage später nach Algier eingeschifft wurde. Er zeichnete sich vor Konstantine und bei andern Gelegenheiten aus, avancirte bald zum Lieutenant, trat als Hauptmann zur Fremdenlegion über und kämpfte dann eine Zeit lang im Heere der Königin Christine gegen die Karlisten. Im Jahre 1841 diente er abermals mit Auszeichnung in Algier unter dem Befehle des Herzogs von Aumale, verheirathete sich 1848 zum ersten mal, wurde Oberst und Brigadegeneral, half Sewastopol erobern und kehrte als Divisionsgeneral zurück, um später den unglücklichen Kaiser Maximilian nach Mexico zu begleiten, woselbst er zum Marschall ernannt wurde, und, inzwischen Witwer geworden, eine reiche Creolin heirathete. Daß seine dortige Haltung eine höchst zweideutige war, daß er den Kaiser schließlich in der traurigsten Lage verließ, ist bekannt; ob ihm aber die Schuld zur Last fällt, oder ob er nur Napeleon's Befehlen folgte, ist noch nicht aufgeklärt. In Frankreich hörte man seitdem nicht viel von ihm, doch war er, wie oben erwähnt ist, für den Fall eines Krieges von vornherein zu wichtigen Commandos bestimmt. Den Eindruck seiner Persönlichkeit schildert ein deutscher Berichterstatter Paul d'Albrest, »Salon« für 1874, Heft 3. folgendermaßen: Dem Gesicht nach ein stets knurrender Bulldog von massivem Bau, breit geschultert, klein, untersetzt, wohlbeleibt, ist die Gestalt des angeklagten Marschalls nicht leicht zu skizziren. Wenn man ihn vor seinem kleinen Tischchen sitzen sieht, auf den Arm des rothen Fauteuils zurückgelehnt, oder die Brille auf der Nase die Papiere durchstöbernd, so muß man eine gute Weile nachdenken, ehe man den richtigen Ausdruck dieser Physiognomie wahrnimmt. Auf den ersten Blick zwar gleicht er einem behäbigen, ziemlich bornirten, aber mit sich selbst und seinem Lose zufriedenen Bürger, der für die Sache, welche sich hier abwickelt, nur das beschränkte Interesse eines Zuschauers bekundet. Beobachtet man aber mit Aufmerksamkeit die kleinen glitzernden Augen, sucht man jeden Strahl, den sie werfen, zu analysiren, weiß man die Bedeutung jeder der nervösen Geberden, deren sich Bazaine besonders anfangs nicht zu erwehren wußte, abzuschätzen, so wird die Vermuthung auftauchen, daß diese phlegmatisch-olympische Haltung eiue bloße Maske ist, und daß, wenn der Angeklagte seinen innern Trieben nachgeben würde, an stürmischen Zwischenfällen und aufregenden Scenen kein Mangel wäre. Am 6. October 1873, mittags 1 Uhr, rief der dienstthuende Sergeant zum ersten mal sein »Dedout, le Conseil!« durch den Saal. Man hörte vor der Thür das Commando der Wachthabenden: Portez armes! – »Présentez armes!« dann trat das Kriegsgericht in den Saal, alle Mitglieder in voller Uniform, als letzter der Präsident, Herzog von Aumale, Inhaber des ältesten Generalpatents. Gleichzeitig erschien durch eine andere Thür, in Begleitung seines Adjutanten, des Obersten Vilette, und von einem Offizier escortirt, der Marschall Bazaine, ebenfalls in der Marschallsuniform und mit allen seinen Orden geschmückt. Der Präsident und er verneigten sich leicht voreinander; ersterer erklärte die Sitzung für eröffnet. Die Zeugen wurden aufgerufen und meldeten sich; es waren Namen unter ihnen, bei deren Nennung das zahlreiche, großenteils vornehme Publikum in Aufregung gerieth: Rouher, Leboeuf, Stoffel u. a.; General Soleille ließ sich krank melden, Régnier erschien, ein alter Herr mit schneeweißem Haar, aber jugendlich blitzenden Augen, der allgemeine Aufmerksamkeit erregte. Dann wurden tagelang Schriftstücke verlesen, so Rivière's Bericht, der Beschluß des Kriegsministers, durch welchen der Marschall vor das Kriegsgericht verwiesen wurde, eine vom Angeklagten eingereichte Verteidigungsschrift (Mémoire justificatif), und erst am 13. October begann die Vernehmung Bazaine's. Zuver aber erklärte Aumale, daß er bei dem Verhöre des Angeklagten wie der Zeugen folgende Eintheiluug beobachten werde: 1) Ueberuahme des Oberbefehls; 2) militärische Operationen vom 13. bis 19. August; 3) Verbindungen mit dem Kaiser, der Regierung, dem Marschall Mac-Mahon u. a.; 4) militärische Operationen bis zum 1. September; 5) Vertheidigung und Verproviantirung von Metz; 6) Vorfälle und Maßregeln während des Septembers; 7) Verbindungen mit der Regierung der nationalen Vertheidigung; 8) letzte Unterhandlungen; 9) Capitulation. »Kraft meiner discretionären Gewalt«, setzt er aber hinzu, »behalte ich mir vor, geeignetenfalls davon insoweit abzuweichen, als es mir nöthig scheinen sollte, um meinen Zweck, den einzigen, den ich verfolge und verfolgen muß, zu erreichen, nämlich die Erforschung der Wahrheit.« Er bedeutet den Marschall durch eine Handbewegung, daß er sitzen bleiben möge, und das Verhör beginnt. »Herr Marschall«, so hebt der Präsident an, »Sie sind durch Befehl vom 12. August zum Oberbefehlshaber der Rheinarmee ernannt worden. Von diesem Zeitpunkte an beginnt Ihre Verantwortlichkeit, ich beabsichtige daher auch nur von da ab auf die Ereignisse näher einzugehen.« Doch schickt er einige Fragen voraus, um die Sachlage vor diesem Tage klar zu stellen. Aus denselben und den Antworten Bazaine's ergibt sich, daß die Aufstellung, welche die Armee am 5. August genommen, den Zweck hatte, die Offensive zu ergreifen. Ueber den 6. August (Spicheren) wird Stillschweigen beobachtet. Am 7. war nur von einer Concentration der unter des Marschalls Befehl gestellten 2., 3., 4. Corps und der Garde um Metz, aber noch nicht von Châlons die Rede. Am 9. kam der Kaiser in Bazaine's Hauptquartier nach Faulquemont, Bazaine rieth zu einem Rückzuge des ganzen Heeres auf Nancy, der Kaiser lehnte dies aber ab, um Paris nicht zu entblößen, und gab Befehl, das Heer solle sich auf eine Defensivschlacht vorbereiten. Am 10. wurde befohlen, die Bazaine'schen Corps sollten sich unter die Kanonen von Queuleu und Saint-Julien zurückziehen; dies geschah. Am 12. wurde Bazaine der Oberbefehl übertragen. Er versichert, allen etwa dahin abzielenden Schritten völlig fremd gewesen zu sein und den Kaiser sofort darauf aufmerksam gemacht zu haben, daß noch ältere Marschälle vorhanden seien. »Marschall Canrobert hatte aber die Güte mir zu sagen, meine Ernennung werde von der öffentlichen Meinung und von der der Armee gefordert; ich dankte ihm herzlich und nahm den Oberbefehl an.« Gegen die Ernennung des Generals Jarras zum Chef seines Generalstabes hatte Bazaine keine Einwendungen zu machen. Dem zum Commandanten von Metz ernannten General Coffinières hatte der Kaiser befohlen, Brücken über die Mosel und Seille schlagen zu lassen; Bazaine befahl nun den Uebergang, indem er im allgemeinen die Richtung angab, die Ausführung im Einzelnen aber den Corpsführern überließ. Inzwischen erfuhr er, daß der Feind eine Schwenkung mache, und hoffte, die Offensive ergreifen, den Feind über die Nied zurückwerfen und womöglich nach Frouard gelangen zu können. Er schrieb dies am 13. abends 9 Uhr dem Kaiser, erhielt aber um 11 Uhr den Befehl, unter allen Umständen den Uebergang zu bewerkstelligen, der denn auch am 14. stattfand. »Das Heer« – sagt Aumale – »war schon auf dem linken Ufer, nur ein Theil des 4., das 3. und Gardecorps standen noch bei Borny, als der Feind angriff. Sie begaben sich sofort auf den Kampfplatz und ertheilten Ihre Befehle. Ein Granatsplitter zerschlug Ihre Epaulette, Sie achteten die Contusion nicht. Der Kampf war glänzend für unsere Waffen; der Feind mußte sich am Abend auf allen Seiten zurückziehen.« »Aber«, bemerkt der Marschall, »der Kampf hatte den Uebergang um mindestens 12 Stunden verzögert, ohne denselben wäre er am 14. vollendet worden; wenn einzelne Divisionen wegen Verstopfung der Wege nicht an den ihnen angewiesenen Punkten eintreffen konnten, so hatten ihre Führer Fehler begangen. Die Haltung der Truppen bei Borny war vortrefflich, sie waren nur etwas zu leidenschaftlich und verschwendeten zu viel Munition. Noch am 14. abends gab der Kaiser Befehl, einen Theil des Trains zu entlassen, der uns sehr behindert hatte.« Am 16. früh ließ er Bazaine rufen und eröffnete ihm, er beabsichtige, unverweilt den Rückzug nach Châlons fortzusetzen; er stieg zu Gravelotte zu Wagen und fuhr unter Bedeckung der Gardecavalerie ab. »Haben Sie ihm Ihren Plan mitgetheilt?« »Wir waren schon darüber einig geworden, was zu thun sei. Ich sollte mich auf Verdun dirigiren, aber wohl zu bemerken! unter der Voraussicht, daß ich vielleicht auch genöthigt werden könnte, bei Metz zu bleiben, dies könne sich nur nach den Umständen entscheiden. Wir glaubten am 16. früh nicht von so beträchtlichen Streitkräften angegriffen zu werden; man glaubte nur etwa 30000 Mann vor sich zu haben.« Es folgen einige schmeichelhafte Bemerkungen über die Haltung des Angeklagten in der Schlacht vom 16.: »Selbst in dem Augenblicke angegriffen, als Sie von der Höhe von Rezonville das Schlachtfeld übersahen, zeigten Sie ihre gewohnte Tapferkeit. Sie wurden von feindlicher Cavalerie umringt und mußten den Degen zur Hand nehmen?« »Das waren braunschweiger Husaren!« »Glauben Sie nicht, daß es am 16. abends möglich gewesen wäre, Mars-la-Tour und Vionville wieder einzunehmen? Sie hatten gute Resultate erzielt; weshalb zogen Sie die Division Montaudon zurück und schoben sie auf Ihren rechten Flügel?« – »Weil ich den Feind von dieser Seite her fürchtete.« »Glaubten Sie, daß das Endergebniß dieses Tages gewesen sei, Ihnen fortan den Weg nach Verdun zu sperren?« »Auf der Straße über Etain, ja, auf den andern nicht.« »Hielten Sie es am 17. morgens nicht für möglich, die festen Stellungen zu nehmen, die der Feind auf dem Wege aufgeworfen hatte?« – »Nein, Herr Präsident, nein! Wir waren nicht genug in Ordnung. Wir mußten unsere Schlachtlinien, unsere taktische Einheit wiederherstellen.« »Wäre es Ihnen nicht möglich gewesen, den Marsch nach Verdun von andern Punkten aus fortzusetzen?« »Nein, das Terrain war schwierig, und der Feind würde uns unter für uns ungünstigen Bedingungen angegriffen haben.« »Konnten Sie dann nicht wenigstens Ihre Stellungen vom 16. verbessern und verschanzen?« »Ich dachte wol daran, aber das Terrain ist ungefähr, wissen Sie, wie das in Afrika; man sieht die Stellungen nicht recht, und es war schwer für uns, dort zu manövriren.« Nach einigen Erörterungen über Munitions- und Proviantverhältnisse und über die Vorzüge der von Bazaine anfangs gewählten Aufstellung Vigueulles-Lassy, über welche er eine Abhandlung eines Stabsoffiziers verliest, die er aber schließlich gegen eine andere – Rozérieulles-Saint-Privat – vertauschte, bemerkt der Präsident, die gewählte Stellung lasse nicht auf die Absicht, Metz zu verlassen, schließen, und geht dann zur Schlacht vom 18. über, in Betreff deren Bazaine den Vorwurf, Canrobert nicht ausreichend unterstützt zu haben, im wesentlichen damit zurückzuweisen sucht, daß Bourbaki, Commandeur der in Reserve stehenden Garden und ein äußerst begabter Offizier, selbst hätte wissen müssen, was zu thun sei. Er wiederholt dann, daß er durchaus nicht den ausdrücklichen und bestimmten Befehl gehabt habe, um jeden Preis nach Verdun zu marschiren; alles hätte sich nach den Umständen richten sollen. »Der Kaiser hatte mir sogar ausdrücklich anempfohlen, keine Wagstücke zu unternehmen, mich nicht an der Mosel entlang zu schieben und mich keinem Unfalle auszusetzen. Gewiß wußte der Kaiser, daß ich, wenn ich nicht auf Verdun marschiren könnte, auf Briey und nach Norden marschiren würde, aber immer nur unter günstigen Bedingungen. Da ich diese noch nicht finden konnte, wollte ich das deutsche Heer vor Metz festhalten, bis die militärische Lage mir erlauben würde, insgeheim meinen Marsch wieder zu beginnen.« »Glauben Sie, Herr Marschall, daß es Ihnen am 19. August, dem Tage nach Saint-Privat, möglich gewesen wäre, die Zugänge der Höhen des linken Ufers zu halten, indem Sie die Stellung von Blémont eingenommen hätten?« »Diesen Plan mußte ich für den Augenblick aufgeben. Wir hatten keine Cadres mehr. Das Heer hatte sich gut und ruhmvoll geschlagen, es hatte dem Feinde ungeheuere Verluste beigebracht, es hatte aber auch selbst gelitten. Mehr als 12000 Mann waren außer Gefecht gesetzt. Ich hatte Regimenter, die von einem Hauptmann geführt wurden. Ich glaube, es wäre mir unmöglich gewesen, sogleich etwas zu unternehmen, ehe die Cadres wiederhergestellt waren.« Mit außerordentlicher Gründlichkeit wird der dritte Theil – Communication mit dem Kaiser, Mac-Mahon u. a. – behandelt. Zuerst erwähnt der Präsident eine telegraphische Depesche vom 17., an den Kriegsminister, welche ganz kurz von den Schlachten von Borny und von Rezonville spricht. »War dies die erste, welche Sie nach der Schlacht von Rezonville abgesandt haben?« Der Marschall hat am 16. abends einen andern Bericht durch den Gesandtschaftssecretär Debains an den Kaiser geschickt. »In letzterm, nicht aber im Telegramm, war von dem Mangel an Lebensmitteln und Munition die Rede. Warum nicht im Telegramm?« Der Marschall hat im Augenblick der Absendung nicht daran gedacht; »übrigens habe ich nie von absolutem Mangel gesprochen; ich sprach von einem gewissen Mangel der Festung, nicht des Heeres«. Am 17. fragt ein Adjutant des Kaisers durch Telegramm bei Coffinières an: »Haben Sie Nachrichten vom Heere? schicken Sie sie sofort an Se. Majestät!« Bazaine antwortet umgehend in längerer Depesche, in welcher es unter anderm heißt: »Ich denke mich übermorgen in mehr nördlicher Richtung wieder in Marsch zu setzen, über die linke Flanke der Stellung von Haudioncourt, falls der Feind die Straße nach Verdun uns verlegt hätte.« »Glauben Sie nicht, Herr Marschall, daß man hiernach glauben mußte. Sie würden auf Briey marschiren?« – »Das war auch meine Absicht, aber man muß die Depeschen zu deuten wissen. Im Kriege gibt es nichts Bestimmtes.« Gleichzeitig telegraphirt Coffinières an den Kaiser: »Gestern sehr ernstes Gefecht bei Gravelotte, wir haben gesiegt, aber unsere Verluste sind sehr groß. Der Marschall hat sich bei Metz zusammengezogen und lagert auf den Höhen von Plappeville. Wir bitten um Zwieback und Pulver. Metz ist beinahe eingeschlossen.« Bazaine hatte keine Kenntniß von dieser Depesche, welche seine Ansicht auch nur unvollständig wiedergibt. Sie beunruhigte aber den Kaiser sehr; er telegraphirte sofort an Bazaine: »Sagen Sie mir die Wahrheit über die Lage.« Dieser antwortet, er werde ihm seinen Adjutanten Magnan senden; er hielt dies für sicherer als ein Telegramm; der Kaiser wußte nach seiner Ansicht genau, wie es mit Munition und Lebensmitteln stand, und wollte nur »die taktische Wahrheit« wissen. Magnan überbrachte dem Kaiser einen Bericht, in welchem es unter anderm wieder heißt: »Wenn es möglich ist, breche ich in zwei Tagen wieder auf und werde über Briey marschiren«; beigefügt war ein ziemlich trüber Bericht des Generals Soleille über den Munitionsmangel. Ehe derselbe aber verlesen wurde, erbat sich Marschall Mac-Mahon das Wort und las eine ihm vom Kaiser zugestellte Depesche aus – Konstantinopel vor, in welcher dem Kaiser mitgetheilt wird, die deutsche Armee beabsichtige, auf Châlons zu marschiren, und gewisse Mächte erwarteten nur einen französischen Sieg, um sich sofort für Frankreich zu erklären. Diese Note findet sich nicht in den Acten, bemerkt der Präsident; Bazaine entgegnet, sie sei mit einem Namen unterzeichnet, den er nicht zu veröffentlichen wünsche, und der Kaiser habe sie für besonders wichtig gehalten. Sie wurde darauf unter Geheimhaltung des Namens zu den Acten genommen. Es folgt eine Depesche vom 19. August, in welchem Bazaine über die Schlacht von Saint-Privat berichtet und hinzufügt: »Ich beabsichtige nach wie vor, die Richtung nach Norden einzuschlagen und mich dann über Montmédy auf die Straße nach Saint-Menehould und Châlons herabzuziehen, wenn sie nicht stark besetzt ist; in diesem Falle werde ich über Sedan und selbst Mézieres marschiren, um Châlons zu erreichen.« »Ich hatte in der That diese Absicht«, bemerkt der Marschall, »Magnan sollte dies auch dem Kaiser mittheilen, aber ich wartete auf Instructionen, man hat wol Plane und Gedanken, aber man steht nicht allein da, um sie durchzuführen, man muß mit dem Feinde rechnen, bei der Ausführung ist man stets zu zweien!« Die Frage, ob Magnan auch dem Marschall Mac-Mahon schriftliche Befehle zu überbringen hatte, verneint Bazaine: »Der Marschall stand unter meinem Befehl, und dies war eine große Ehre für mich, aber er war zu entfernt von meinen Operationen, nnd ich kannte die seinigen zu wenig, als daß ich ihm bestimmte Bewegungen hätte vorschreiben können.« Mac-Mahon seinerseits hatte verschiedene Depeschen an Bazaine gerichtet, eine am 14.: »Ich bin mit allen meinen Truppen in Neufchâteau; meine Artillerie und meine Reserve sind auf dem Marsche nach Châlons.« Diese behauptet der Marschall nie erhalten zu haben. Dann zwei am 16. und eine am 18; in letzterer zeigt er an, daß er in Châlons eingetroffen sei. Am 18. nachmittags benachrichtigt ihn Bazaine, daß sein Marsch auf Verdun durch die Schlachten vom 14. und 16. aufgehalten sei und er sich zunächst nördlich von Metz halten und dort verproviantiren müsse. Am 20. erhält er eine Depesche Mac-Mahon's: »Wenn Sie, wie ich glaube, in nächster Zeit zum Rückzüge gezwungen sein werden, so weiß ich bei der Entfernung zwischen uns nicht, wie ich Ihnen zu Hülfe kommen soll, ohne Paris zu entblößen. Wenn Sie anderer Meinung sind, so lassen Sie mich es wissen.« Dazwischen die Frage: ob der Marschall dem Adjutanten Magnan den bestimmten Befehl ertheilt hatte, sofort nach Erfüllung seines Auftrages zurückzukehren, um ihm Nachrichten über den Kaiser und Mac-Mahon zu überbringen. Ja, er hatte ihm dies befohlen. »Da aber wieder hierauf die Rede kommt«, erklärt der Marschall, »muß ich bemerken, daß ich mich darüber wunderte, daß kein Offizier aus dem Lager von Châlons zu mir geschickt wurde; man hätte mir, nachdem Magnan dort eingetroffen war, durch einen Adjutanten oder Generalstabsoffizier Nachrichten zukommen lassen sollen; ich glaubte deshalb, daß man die Bewegungen, welche ich angedeutet, aber noch nicht bestimmt beschlossen hatte, nicht für besonders dringlich halte.« Am 18. August erhielt der Marschall eine Depesche aus Châlons: »Major Magnan reist nach Rheims und Diedenhofen ab. Er wird heute Abend eintreffen.« Er sandte darauf einen Befehl an das Telegraphenbureau: »In Diedenhofen anzufragen, was in der Umgegend vorgeht. Genaue Erkundigungen einzuziehen!« Er that dies, wie er sagt, besonders um Nachricht von Magnan zu erhalten; auf die Frage, wie er es sich erkläre, daß Magnan nicht nach dem damals noch leicht erreichbaren Metz habe gelangen können, entgegnete er: »Er wird ja selbst hierüber vernommen werden.« Keinenfalls erhielt er irgendwelche Nachricht von Magnan, auch nicht vom Obersten Turnier, dem Kommandanten von Diedenhofen, obgleich dieser mit Coffinières correspondirte. Am 20. sandte er durch den Polizeiagenten Flahaut drei Depeschen ab. 1) An den Kaiser: »Meine Truppen haben noch immer dieselben Stellungen inne. Der Feind scheint Batterien zu errichten, um die Einschließung zu befestigen. Er erhält fortwährend Verstärkungen. Wir haben in der Festung über 16000 Verwundete.« 2) An den Kriegsminister: »Wir liegen unter Metz, und ergänzen unsere Vorräthe an Lebensmitteln und Munition. Der Feind wird immer stärker und scheint anzufangen uns einzuschließen. Ich schreibe an den Kaiser, der Ihnen meinen Brief mittheilen wird. Ich habe eine Depesche von Mac-Mahon erhalten und ihm geantwortet, was ich in einigen Tagen thun zn können glaube.« 3) An Mac-Mahon: »Ich habe bei Metz Stellung nehmen müssen, um den Soldaten Ruhe zu gönnen und sie wieder mit Lebensmitteln und Munition zu versehen. Der Feind verstärkt sich immer mehr um mich, und ich werde wahrscheinlich, um mich mit Ihnen zu vereinigen, die Linie der nördlichen Festungen einschlagen, und Sie von meinem Abmarsch benachrichtigen, wenn ich ihn anders unternehmen kann, ohne das Heer zu gefährden .« Der Präsident findet diese drei Depeschen erheblich verschieden voneinander. »Gegen den Kaiser erwähnen Sie nur das Anwachsen der feindlichen Streitkräfte und der Einschließung. Gegen den Minister nehmen Sie Bezug auf den Bericht vom 19. an den Kaiser, in welchem von dem Marsche nach Norden und Montmédy die Rede war. Mac-Mahon sagen Sie, daß Sie ihn von Ihrem Abmarsche benachrichtigen werden. Wie erklären Sie diese Abweichungen, Herr Marschall? Ich muß hierbei verweilen; dieser Punkt ist um so wichtiger, als durch ein vielleicht im Laufe der Verhandlungen aufzuklärendes Zusammentreffen von Umständen Mac-Mahon von dieser dritten einen so wesentlichen Vorbehalt enthaltenden Depesche niemals Kenntniß erhalten hat. Wie konnten Sie es unterlassen, diesen Vorbehalt auch in die andern Depeschen aufzunehmen?« »Dem Kaiser und dem Minister hatte ich keinen Befehl zu ertheilen, der Marschall Mac-Mahon stand unter meinen Befehlen. Jenen ließ ich Nachrichten zukommen, mit diesem hatte ich mich zu verabreden.« Der Präsident findet es auffallend, daß er einen so wichtigen Vorbehalt nicht der Sicherheit halber in verschiedenen Depeschen dem Marschall Mac-Mahon mitgetheilt hat, und kommt dann auf den gleichzeitig in Metz erschienenen Artikel des »Courrier de la Moselle«, in welchem von einem längern Aufenthalte der Rheinarmee bei Metz die Rede war. Der Angeklagte versichert, diesem Artikel völlig fremd zu sein und damals durchaus nicht daran gedacht zu haben, dort bleiben zu müssen. Zwei Depeschen an den Kaiser, vom 21. und 22., enthalten nichts von Marschplanen, in der zweiten klagt der Marschall über Munitionsmangel. Am 22. erhielt er jedoch einen Bericht des Generals Soleille: »Ich freue mich. Ihnen eröffnen zu können, daß es glücklich gelungen ist, uns wieder vollständig mit Munition zu versehen, u. s. w.« »Wie halten Sie es für möglich, diese beruhigende Nachricht mit der, welche Sie dem Kaiser zugehen ließen, zu vereinigen?« »Ich habe dem General wegen seines ersten übertriebenen Berichtes einen Verweis ertheilt.« Am 23. erläßt der Marschall folgende Depesche an den Kaiser: »Die neuesten Erkundigungen ergeben eine Bewegung des Gros der feindlichen Streitkräfte; es sollen danach hier nur auf beiden Ufern der Mosel die Armeen des Prinzen Friedrich Karl und des Generals Steinmetz bleiben. Augenzeugen versichern, Brückentrains zwischen Ars und Gravelotte gesehen zu haben. Wenn diese Nachrichten sich bestätigen, so werde ich den früher angekündigten Marsch über die nördlichen Festungen antreten können. Unsere Batterien sind reorganisirt und wieder mit Munition versehen, die Infanterie ebenso. »Die Armirung der Festung Metz ist beinahe vollendet, und ich werde zwei Divisionen dort lassen, denn die Arbeiten von Saint-Julien und Queuleu sind noch lange nicht fertig.« »Geht hieraus nicht hervor, daß Sie sich zum Abmarsch vorbereiteten?« »Ja, Herr Präsident!« »Hatten Sie keine Nachricht erhalten, daß Mac-Mahon sich schon auf dem Marsche befand?« »Nein!« »Keine Depesche?« »Nein!« »Auch nicht eine, die in eine Cigarrette gewickelt war?« »Auch nicht!« »Die Untersuchung wird hierüber Näheres ergeben. Am selben Tage, 23., traf in Diedenhofen eine chiffrirte Depesche an Sie ein. Sie war von Mac-Mahon, er benachrichtigte Sie darin von seinem Marsche und bat Sie, demgemäß zu handeln.« »Ich habe sie nicht am 23. von Diedenhofen, sondern am 30. über Verdun erhalten.« Der Angeklagte soll nun darüber Auskunft geben, weshalb ihm der Oberst Turnier diese Depesche nicht zugestellt hat, obgleich er ihm andere wichtige Nachrichten am 29. durch den Agenten Flahaut zukommen ließ. Er vermuthet, Turnier werde dies vergeblich versucht haben. »Am 27. vertraut Turnier dem Staatsanwalt Lallemand aus Saargemünd eine Botschaft von Ihnen, an Mac-Mahon oder an irgendeinen beliebigen andern General, an. Wissen Sie etwas von dieser Botschaft?« »Auch nicht das mindeste; erst in der Untersuchung habe ich davon gehört. Die Form des Briefes ist übrigens eine ganz ungewöhnliche, Herr Präsident, man braucht ihn nur zu lesen!« Auf den vierten Theil des Verhörs übergehend, fragt der Präsident, ob Bazaine nichts habe thun können, um die Verbindung mit Diedenhofen wiederherzustellen, ob er nicht vor dem 25. schon habe Cavalerierecognoscirungen anordnen, ob er nicht den Feind am Bau der Eisenbahn zwischen Rémilly und Pont-à-Mousson habe hindern können. Der Marschall verneint alle diese Fragen; letzteres würde bei der Entfernung dieser Bahn unnütz gewesen sein, denn was man etwa an einem Tage zerstört hätte, hätte der Feind bis zum folgenden wiederhergestellt. Am 25. gab der Marschall detaillirte Ordres für den 26. aus, welche die Absicht des Abmarsches erkennen lassen. »Sie hatten 130000 Mann zur Verfügung?« »Nein, Herr Präsident, gewiß höchstens 100000.« »Aber es wurden doch 150000 verpflegt?« »Ja, aber man muß stets ein halb Nichtcombattanten (non-valeurs) nen.« »An diesem Tage hatte Prinz Friedrich Karl 200000 Mann und 600 Geschütze zur Verfügung. Sie mußten diesen Bestand kennen und wissen, daß der größte Theil dieses Heeres sich auf dem linken Ufer befand. Auf dem rechten standen nur einige gegen Malroy und Ars detachirte Corps und ein leicht zu durchbrechender kreisförmiger Cordon. Welches war nun Ihr Plan?« »Ich wollte bis Sainte-Barbe gelangen, dann einen Flankenmarsch an der Mosel entlang machen und auf Diedenhofen marschiren.« Den Brückentrain nahm er nicht mit, weil er die von den Deutschen geschlagenen Brücken zu benutzen gedachte, und die Garde und die Reserve ließ er auf dem linken Ufer, um Stopfungen zu vermelden; sie sollten dann parallel mit den Bewegungen auf dem rechten Ufer vorrücken. »Erinnern Sie sich nicht, an jenem Tage einzelnen Offizieren gesagt zu haben, Sie beabsichtigten nicht, die Armee wirklich in Marsch zu setzen?« »Nein, Herr Präsident!« »Die Bewegung, welche Sie am 25. befohlen hatten, begann erst am 26. nachmittags 3 Uhr. Die Vorhut des 3. Corps besetzte ohne Schwertstreich Neuilly, Noisseville, Colombey. Der Feind entwickelte wenig Streitkräfte, die ganze Armee erwartete nur das Signal zum Angriff; da gaben Sie Befehl, sie nach Metz zurückzuführen. Weshalb dieser Entschluß, oder wenn Sie wollen, weshalb die Zusammenberufung des Kriegsrathes, in welchem dieser Beschluß gefaßt werden sollte?« »Der Vorstoß auf dem rechten Ufer hatte ergeben, daß der Feind dort nur schwach war. Er mußte folglich auf dem linken Ufer um so stärker sein, und ich fürchtete, einen so wichtigen strategischen Punkt, wie Metz, ohne genügende Deckung zu lassen. Weder die Mittheilung des Generals Soleille, daß wir nur für einen Schlachttag Munition hätten, noch der Wunsch Coffinières', daß wir bei Metz bleiben möchten, hatten Einfluß auf diesen Entschluß. Von einem Kriegsrathe war auch nicht die Rede; es handelte sich nur darum, die Ansichten der Generale zu hören. Außerdem verbot der strömende Regen, der durchweichte Boden jede Bewegung. Ich hätte meine Bewegungen gern fortgesetzt, wenn die Gelegenheit günstig gewesen wäre, aber ich hatte keine Nachrichten von außen, und die Gelegenheit war nicht günstig; so mußte ich denn darauf verzichten. Es schien mir unter diesen Umständen, als nützte die Armee dem Lande am meisten, indem sie vor Metz blieb und ein beträchtliches feindliches Heer dort festhielt.« »Gut. Wenn Sie aber hiervon überzeugt waren, hätten Sie dies dann nicht dem Kaiser offen erklären müssen?« »Ich muß immer wieder daran erinnern, daß ich keinen bestimmten Plan haben konnte. Es ist ja ganz klar, daß ich Metz verlassen haben würde, wenn ich nicht auf ernste Hindernisse gestoßen wäre, aber im allgemeinen hatte der Kaiser so gut als ich anerkannt, daß es, abgesehen von besondern Umständen, zweckmäßig sei, das verschanzte Lager nicht zu verlassen und die feindliche Linie mit einem wohlorganisirten Heere von 100000 Mann zu bedrohen. Der Kaiser hatte diesen Gedanken getheilt und ihn besonders in einer Depesche vom 8. oder 9. August ausgesprochen. – Hätte ich am 16. und 18. thatsächlich und vollständig gesiegt, so hätte ich in der That meinen Rückzug nach Verdun fortgesetzt, aber es war mir nicht gelungen, die beträchtlichen Streitkräfte des Feindes zurückzuwerfen, und ich mußte folglich eine abwartende Stellung einnehmen.« »Haben Sie in der Berathung mit den Generalen, am 26., etwas von Mac-Mahon's Bewegungen erwähnt?« »Soviel mir erinnerlich, habe ich gesagt, daß Mac-Mahon ein Heer bei Châlons zusammenziehe; da ich nicht mehr wußte, konnte ich nicht mehr sagen.« »Selbst hiervon ist im Protokoll nichts erwähnt.« »Ein Protokoll ist gar nicht geführt worden. Das Schriftstück, welches so genannt wird, ist nichts als eine Sammlung nachträglich gemachter Notizen.« Am 29. erhielt Bazaine eine Depesche Turnier's: »General Ducrot commandirt Corps von Mac-Mahon; er muß heute 27. in Stenay auf dem linken Flügel der Armee sein, General Douay rechts an der Maas. Sich bereit halten, auf den ersten Kanonenschuß zu marschiren.« Er beschloß also, sich marschbereit zu machen, gab am 30. Befehle, wieder in dieselben Stellungen zu rücken als am 26., »weil die Truppen diese schon kannten«, erhielt darauf am 30. eine Depesche Mac-Mahon's: »– Marschire in der Richtung auf Montmédy, werde übermorgen an der Aisne sein und nach den Umständen verfahren, um Ihnen zu Hülfe zu kommen«, legte den Mittheilungen, welche ihm der Ueberbringer derselben über den Marsch des Feindes und die Colonnen, auf welche er gestoßen, wenig Werth bei, theilte beide Depeschen am 31. den auf dem Schlachtfelde versammelten Generalen mit, und ließ nachmittags 4 Uhr den Angriff beginnen. Er hatte das rechte Ufer gewählt, um die feindlichen Truppen auf dasselbe hinüberzuziehen, und das linke für Mac-Mahon freizumachen. Die Truppen nahmen Noisseville und Neuilly und übernachteten auf dem gewonnenen Terrain. »Glauben Sie, daß man, nachdem man Servigny genommen hatte, den Feind hätte hindern können, es wiederzuerobern?« »Gewiß, mit etwas mehr Ordnung und Wachsamkeit.« »Warum haben Sie nicht versucht, es wiederzunehmen?« »Ich glaubte mich nicht weiter entfernen zu dürfen, da ich annahm, der Marsch Mac-Mahon's sei schwieriger, als ich nach jener Depesche gedacht hatte.« Aus demselben Grunde gab Bazaine auch am 1. September jede weitere Bewegung auf. »Ich habe jetzt einige Fragen in Betreff der Festung Metz an Sie zu richten«, fährt der Herzog von Aumale nun fort, und Bazaine beantwortet diese Fragen im wesentlichen dahin, daß er dem Präfecten des Departements Befehl gegeben habe, die Nationalgarde zu organisiren, und am 23. die Vollendung der Arbeiten an den Forts und der Armirung der Festung anbefohlen, den nach dem Reglement zu bildenden »Vertheidigungsrath« erst am 13. October zusammenberufen, und die Entfernung der Fremden angeordnet habe, daß hierbei aber nicht streng genug verfahren worden sei; daß er nicht berechnet habe, wie lange die Vorräthe reichen könnten, wenn sie nur zur Verpflegung der Festung, und wie lange dagegen, wenn sie auch für die seiner Armee dienen müßten; daß man die 20–25000 Landleute, welche mit bedeutenden Vorräthen in die Festung geflüchtet seien, nicht habe zurückweisen können, und daß er die Rationirung nicht angeordnet habe, da dies Sache des Festungscommandanten gewesen sei. Der Präsident weist aus dem Reglement nach, daß der Oberbefehlshaber, in dessen Commandobezirk sich eine Festung befindet, die für deren Sicherheit nothwendigen Maßregeln zu treffen hat, und folgert daraus, daß er dieselben nicht nur anzuordnen, sondern auch die Ausführung zu überwachen habe; dann fragt er weiter: »An welchem Tage und wie erfuhren Sie die Capitulation von Sedan?« »Am 2. September erzählte mir ein Arzt von der Nationalgarde von der Schlacht von Beaumont und dem wahrscheinlich bevorstehenden Unglück. Erst am 10. September erhielt ich die Bestätigung dieser Gerüchte.« »Niemand kannte besser als Sie, Herr Marschall, die Organisation der französischen Armee. Sie wußten, daß Ihr Heer aus 63 Regimentern Infanterie, 13 Jägerbataillonen, 27 Cavalerieregimentern bestand. Sie wußten, daß das 1., 5., 7. Corps und der Theil des 6. Corps, welche die Armee von Châlons bildeten, aus 41 Regimentern Infanterie, 11 Jägerbataillonen, 28 Regimentern Cavalerie bestand. Sie wußten, daß letztere Armee bei Sedan unterlegen war. Sie konnten also berechnen, daß außer der Armee von Metz Frankreich dem Feinde nur noch 15 Regimenter Infanterie und 8 Regimenter Cavalerie gegenüberstellen konnte, 4 Regimenter Seesoldaten und 2 Regimenter Cavalerie mitgerechnet, von denen Sie nicht wissen konnten, daß sie auch zur Armee von Châlons gehört hatten. Außer diesen regulären Truppen gab es nur noch Rekruten in den Depots, und eine junge, kaum im Entstehen begriffene Mobilgarde. Haben Sie in diesem Augenblicke nicht bedacht, Herr Marschall, daß Sie auf eine Ihnen zu Hülfe kommende Armee nicht mehr rechnen durften, oder wenigstens, daß dieselbe erst nach langer Zeit eintreffen könne? Sie haben mehrmals, so auch in Ihrem Buche: «Die Rheinarmee» den Satz aufgestellt, daß eine Armee in der Lage der Ihrigen, wie stark sie auch sei, die Einschließung nicht durchbrechen könne, wenn nicht eine Diversion zu ihren Gunsten gemacht werde. Es ist nicht meines Amtes, mit Ihnen hierüber zu streiten. Ich habe auch die Rolle nicht zu erörtern, welche Sie seit dem 26. August Ihrem Heere angewiesen hatten: bei Metz zu bleiben, die Vertheidigung der Festung zu sichern, die Organisation der Vertheidigung im Innern zu erleichtern, indem Sie die feindlichen Streitkräfte dort festhielten. Das Gericht wird zu prüfen haben, ob Sie das Recht und die Pflicht hatten, die Rheinarmee so in Unbeweglichkeit zu erhalten. Wenn dies aber Ihre Ansicht war: mußten Sie dann nicht mehr als je Ihre Anstrengungen verdoppeln, um das concentrische Feuer des Feindes von der Festung fern zn halten, seine Arbeiten zu zerstören, den Umkreis der Einschließung zu erweitern, endlich alles zur Verproviantirung zu versuchen? Welche Maßregeln haben Sie im September in dieser Richtung getroffen?« »In der ganzen ersten Hälfte des September war das Wetter schlecht, es war den Truppen unmöglich zu operiren. In der zweiten Hälfte haben wir sieben oder acht Versuche gemacht, unsere Vorräthe zu vermehren, und haben nicht wenig hereingeschafft, aber ich konnte nicht so handeln, wie ich gewünscht hätte. Man darf nicht vergessen, daß wir stets 16–17000 Kranke in den Lazarethen hatten; ich mußte die Truppen schonen. Große Schlachten wären in unserer Lage nicht geeignet gewesen, den Muth des Heeres zu beleben.« Der Marschall erklärt dann, daß er es am zweckmäßigsten gefunden habe, immer einzelne Corps operiren zu lassen, und es nicht möglich gewesen sei, seine Verschanzungen weiter vorzuschieben. Befragt, wann und wie er zuerst von den Ereignissen in Paris nach Sedan, von der Proklamation der Republik und der Bildung der Regierung der nationalen Vertheidigung erfahren habe, entgegnet er, daß ihm am 11. September ein aus der Gefangenschaft zurückgekehrter Hauptmann, Lejoindre, Mittheilungen hierüber gemacht habe, daß dieser aber zu aufgeregt gewesen sei, um zuverlässig zu sein, und daß dann am 12. der Major Samuel, der als Parlamentär wegen des Austausches von Verwundeten im feindlichen Lager gewesen sei, ihm eine von einem Generalstabsoffizier erhaltene Nummer der »Kreuzzeitung« mitgebracht habe. Diese habe er übersetzen lassen und die Nachricht dann den Corpsführern ohne weitere Erörterungen, nur mit der Erklärung mitgetheilt, man müsse auf die Befehle der Regierung warten; er selbst habe damals beabsichtigt, seinen Abschied einzureichen. Am 16. erließ er dann den oben mitgetheilten Armeebefehl, in welchem der Präsident die Anspielung auf die Vertheidigung der öffentlichen Ordnung unangemessen findet: »Sie wußten ja gar nicht, ob dieselbe bedroht sei, während Sie nur zu genau wußten, daß sich 400000 Fremde auf französischem Gebiete befanden!« »Der Aufstand in Paris war schon eine Drohung«, erwidert der Marschall, erkennt dann an, den Prinzen Friedrich Karl um Nachrichten gebeten, und versichert, bis zum 23. September, abgesehen von einer Verhandlung über die Auslieferung eines Verwundeten, in keinem weitern Verkehr mit dem Prinzen gestanden zu haben. Befragt, wie er jene Anfrage mit dem Reglement in Einklang bringen wolle, entgegnet er: »Ich betrachtete mich nicht wie einen in die Mauern eingeschlossenen Festungscommandanten; infolge der Revolution hatte sich meine Lage geändert.« Dagegen hatte der im Rivièreschen Bericht erwähnte Artikel des »Indépendant rémois«, wie er behauptet, auf ihn keinen Eindruck gemacht; er erhielt ihn von einem Stabsoffizier, legte ihm aber keine Bedeutung bei. Ueber den nun verhandelten Régnier'schen Unterhandlungsversuch ergibt Bazaine's Verhör wenig Neues. Bazaine stellt in Abrede, daß er, wie Régnier bekundet zu haben scheint, diesem erzählt hätte, er habe zweimal an den Prinzen Friedrich Karl geschrieben und in dem einen Briefe angefragt, ob die deutsche Regierung noch die kaiserliche Regierung anerkenne, und er habe aus der Antwort des Prinzen entnommen, daß dieselbe nur mit der kaiserlichen Regierung unterhandeln würde; er bestreitet ferner wiederholt, Herrn Régnier irgendwelche Mittheilung über die voraussichtliche Dauer der Proviantvorräthe gemacht zu haben. Er hielt sich für berechtigt, sich mit der Kaiserin in Verbindung zu setzen, welche nach seiner Ansicht noch immer Regentin war, und rechnete zuversichtlich darauf, daß Bourbaki zwischen ihr und den Deutschen einen Waffenstillstand vermitteln und dann nach Metz zurückkehren werde. »Welche Versuche haben Sie gemacht, Herr Marschall, um sich mit der Regierung der nationalen Vertheidigung in Verbindung zu setzen?« fragt jetzt der Präsident, indem er auf den siebenten Theil des Verhörs übergeht, und erwähnt sodann selbst die oben angeführte Depesche vom 15. September: »Es ist dringend nothwendig, daß das Heer erfahre, was in Paris und Frankreich vorgeht. Wir haben keine Verbindungen nach außen, und durch die uns vom Feinde zurückgegebenen Gefangenen wie durch den Feind selbst werden die seltsamsten und beunruhigendsten Gerüchte verbreitet. Es ist wichtig für uns, Nachrichten und Instructionen zu erhalten. Wir sind von beträchtlichen Streitkräften umschlossen, welche wir nach zwei unfruchtbaren Schlachten am 31. August und 1. September vergeblich zu durchbrechen versucht haben.« »Sie kannten also die Existenz der Regierung der nationalen Vertheidigung?« »Ja, aus den Zeitungen. Ich that, was ich konnte. Ich sandte Herrn« (der Name fehlt in dem Sitzungsbericht der »Gazette des tribunaux«) »ab, welcher durchzudringen versucht hat. Es werden Zeugen auftreten, welche bestätigen werden, daß ich wiederholt derartige Versuche gemacht habe. Seit dem 15. habe ich Depeschen an das Kriegsministerium abgesandt.« »Dann haben Sie am 21. October eine zweite (oben mitgetheilte) Depesche abgesandt, welche am 26. nach Tours gelangte, aber dort nicht dechiffrirt werden konnte. Von andern findet sich nichts in den Acten; die Zeugen werden hierüber vernommen werden. Am 24. September aber bot sich Ihnen ein vortreffliches Mittel, sich mit der Regierung in Verbindung zu setzen; Sie konnten den General Bourbaki hiermit beauftragen. Haben Sie dies gethan?« »Nein. Da er sich zur Kaiserin begab, so kam es mir darauf an zu erfahren, was die Kaiserin antworten und welche Beschlüsse sie fassen würde. Die Kaiserin repräsentirte für uns noch immer die gesetzmäßige Oberherrschaft. Uebrigens brauchte ich dem General Bourbaki keine Instructionen zu ertheilen; er war intelligent genug, um selbständig zu handeln. Unsere Lage hatte zwei Seiten. Gewiß hatten wir stets dieselbe Hingebung an das Vaterland, aber gleichzeitig erkannten wir immer nur die kaiserliche Regierung an.« »Da Sie dem General versprochen hatten, die Garde während seiner Abwesenheit nicht zu militärischen Operationen zu verwenden, mußten Sie auf seine schnelle Rückkehr rechnen. Glauben Sie nicht, daß Sie ihn hätten beauftragen müssen, Ihnen Nachrichten von außen zu überbringen?« »Es wäre schwierig gewesen, ihm zu sagen: Sie haben das oder jenes zu thun. Dies mußte sich nach dem Wege, den er einschlug, und nach dem Gange der Ereignisse richten.« »Welche Mittheilungen haben Sie von der Regierung der nationalen Vertheidigung erhalten?« »Keine!« »Sie haben also die Depesche, welche Oberst Turnier am 18. von der Regierung erhalten hat und an Sie abgesandt haben will, nicht erhalten?« »Nein!« »In Ihrem Armeebefehl vom 16. September bezeichnen Sie die Regierung der nationalen Vertheidigung als eine Executivgewalt. Sie erfuhren nachher, daß sie am 16. September die Wählerschaften auf den 10. October zusammenberief, um eine Nationalversammlung wählen zu lassen?« »Nein, mein Herr, das habe ich nicht gewußt.« »Aber am 7. October hat doch der ›Courrier de la Moselle‹ die Verordnungen abgedruckt?« – »Ja, man kann sich aber auf die Zeitungen nicht verlassen. Eine amtliche Mittheilung habe ich nie erhalten, den ›Courrier de la Moselle‹ las ich nicht einmal. – Wir erhielten täglich deutsche Zeitungen, welche oberflächlich und verworren von diesen Ereignissen sprachen, und konnten die uns aus feindlichen Zeitungen zugehenden Nachrichten unmöglich für sicher halten.« »Sie hatten also mehr Nachrichten von außen, als wir glaubten. Wenn Sie denselben nicht Glauben geschenkt, wenn Sie ihnen gemistraut haben, so hatten Sie recht; Sie befolgten in diesem Falle sehr genau unsere alten, weisen, nützlichen und in ihrem Ausdruck sogar beredten militärischen Vorschriften.« »Außerdem glaubte ich, man werde uns nicht so in Unwissenheit lassen, wie die Regierung vom 4. September es gethan hat. Wäre eine Nationalversammlung einberufen worden, so wären wir davon sicher auf andere Weise unterrichtet worden, als geschehen ist.« Der Marschall erklärt, daß keiner der Sendboten, welche die Regierung mit der Nachricht von großen in den Festungen auf seiner Marschlinie aufgehäuften Vorräthen au ihn geschickt hat, zu ihm gelangt ist, erinnert sich namentlich nicht eines zu diesem Zweck nach Metz gekommenen und dort in ein Infanterieregiment eingetretenen Herrn Risse, auch nicht, daß er zur Zeit der Operation gegen Ladonchamps mehrern Offizieren gesagt hätte, er wolle nach Diedenhofen marschiren, um sich dort wieder zu verproviantiren, und ebenso wenig, daß er am 2. October den Polizeiagenten Flahaut beauftragt hätte, dem Commandanten Turnier etwas von einem derartigen in den nächsten Tagen auszuführenden Plane zu melden. Daß Vorräthe in den Festungen lagerten, wußte er seit August, und einen Marsch auf Diedenhofen beabsichtigte er in der That zu versuchen. »Wie verträgt sich dieser Plan mit Ihrer Theorie über die Schwierigkeiten eines Marsches unter dem concentrischen Feuer des Feindes und mit der andern von Ihnen ausgesprochenen Versicherung, daß nach Sedan jeder Versuch, das Schlachtfeld zu behaupten, unmöglich geworden sei und das Heer sich nach zwei Marschtagen aufgelöst haben würde.« »Erstens treibt der Hunger den Wolf aus dem Walde, und wenn ich hätte aufbrechen können, so würde ich es nicht unterlassen haben. Was ferner die von mir aufgestellte allgemeine Theorie betrifft, auf welche Sie anspielen, so ist das ein bloßer Gedanke, den ich nachträglich ausgesprochen habe, der mir aber keinenfalls die Hände gebunden hatte und mich nie gehindert haben würde, alles zu thun, was möglich gewesen wäre.« Der Präsident deutet an, Bazaine habe vielleicht, da eben die Régnier'schen Unterhandlungen schwebten, erwartet, wenig Widerstand zu finden. Bazaine protestirt entschieden hiergegen, und erinnert an die am 22., 23., 27. September und 1., 2., 6., 7. October stattgehabten Gefechte. Von den von Jules Favre zu Ferrières angeknüpften Verhandlungen will er nur gerüchtweise und ganz Unbestimmtes, von Verhandlungen mit den neutralen Mächten aber durch einen Bericht des Herrn Debains erfahren haben. Wenn er auch nichts Bestimmtes hierüber wußte, meint der Präsident, hätte er doch daraus entnehmen können, daß in nächster Zeit Unterhandlungen bevorständen. Nun sei aber bekanntlich unter Umständen, wie die damaligen, das sicherste, ja das einzige Mittel, eine solche Unterhandlung zu günstigem Abschlusse zu bringen, daß die Festungen solange als irgend möglich Widerstand leisteten. Ob es nun nicht möglich gewesen wäre, die damaligen Operationen mit mehr Ernst, Nachdruck und Ausdauer zu führen? Die Gefechte bei Thieulles, Peltre, Ladonchamps, Bellevue seien doch bei aller Tapferkeit, welche die Truppen und ihr Führer an den Tag gelegt, bloße Fourragirungen, Handstreiche, und für jenen Zweck nicht energisch genug gewesen. Der Marschall erklärt, es sei bei der Stärke des deutschen Heeres, der großen Zahl Verwundeter und Kranker, der schlechten Verpflegung der Truppen, der mangelhaften Bespannung der Artillerie nicht möglich gewesen, mehr zu leisten. Der Präsident verlangt eine bestimmtere Antwort auf die Frage: ob jene Operationen in ihrer Gesammtheit wol das Höchste gewesen seien, was eine solche Armee unter solchen Umständen im Laufe zweier Monate zu leisten vermocht hätte. Der Marschall entgegnet: Ich wollte keine großen Schlachten wagen, welche uns leicht hätten völlig vernichten können. Hätte man nicht einen Monat verloren, bevor man die nationalen Streitkräfte organisirte, so hätte man eine entscheidende Bewegung machen können. Ich habe gethan, was ich thun zu können glaubte.« Das nun folgende lange Verhör über die Anknüpfung der Unterhandlungen, zunächst mit Régnier, bietet wenig von Interesse, außer etwa einer Aeußerung des Marschalls auf die Frage des Präsidenten, ob er als Heerführer sich denn zum Abschlusse solcher Verträge berechtigt gehalten habe: »Meine Lage war, sozusagen, eine ohne Beispiel. Ich hatte keine Regierung mehr, ich war, sozusagen, meine eigene Regierung. Ich hatte nur noch meinem Gewissen zu folgen.« »Hätten Sie, Herr Marschall, in dieser Lage nicht zu der unbedingtesten Befolgung der militärischen Vorschriften Ihre Zuflucht nehmen sollen?« »Gewiß müssen diese Vorschriften unbedingt befolgt werden, wenn die Regierung eine unbedingte, regelmäßige, vom Lande anerkannte ist. Hier aber hatte die Regierung aufgehört zu bestehen.« »Frankreich bestand immer!« Einmal scheint der Marschall an einen Vertragsvorschlag gedacht zu haben, wonach sein Heer fortan neutral bleiben sollte, unter der Bedingung, daß ein gleichgroßer Theil des deutschen Heeres sich fortan des Kampfes enthielte. Wichtig für die Veurtheilung seiner Auffassung der Sachlage ist aber die Instruction, welche er dem am 12. October in das feindliche Hauptquartier nach Versailles gesendeten General Boyer mitgab. Sie lautet: In dem Augenblicke, da die Gesellschaft durch die von einer leidenschaftlichen Partei, deren Bestrebungen nicht zu der von den Gutgesinnten gewünschten Lösung führen können, angenommenen Haltung bedroht wird, zieht der Marschall und Oberbefehlshaber der Rheinarmee, erfüllt von dem Verlangen, sein Vaterland zu retten, und zwar vor seinen eigenen Ausschreitungen zn retten, sein Gewissen zu Rathe und fragt sich, ob das seinem Befehle unterstellte Heer nicht dazu bestimmt ist, das Palladium der Gesellschaft zu werden. Die militärische Frage ist entschieden, die deutschen Heere haben gesiegt, und Se. Majestät der König von Preußen dürfte kein großes Gewicht auf den unfruchtbaren Triumph legen, den es ihm gewähren würde, wenn er die einzige Streitmacht auflöste, welche heute noch im Stande ist, der Anarchie in unserm unglücklichen Vaterlande Herrin zu werden, und Frankreich und Europa die Ruhe zu sichern, deren sie nach so heftigen Erschütterungen bedürfen. Die Einmischung eines fremden, selbst eines siegreichen Heeres in die Angelegenheiten eines so reizbaren Landes als Frankreich, und einer so empfindlichen Hauptstadt als Paris, könnte ihren Zweck verfehlen, die Gemüther maßlos erregen und unberechenbares Unglück herbeiführen. Das Auftreten eines noch vollständig geschlossenen, von gutem Geiste erfüllten französischen Heeres, welches nach ehrlichem Kampfe gegen das deutsche Heer das Bewußtsein hat, die Achtung seiner Gegner errungen zu haben, würde unter den gegenwärtigen Umständen mit ungeheuerer Wucht in die Wagschale fallen. Dasselbe würde die Ordnung wiederherstellen und die Gesellschaft beschützen, deren Interessen die des gesammten Europas sind. Es würde durch die Wirkung dieses Auftretens Preußen eine Bürgschaft für die Erfüllung seiner jetzt zu stellenden Forderungen gewähren, und endlich zum Zustandekommen einer regelmäßigen gesetzlichen Obergewalt beitragen, mit welcher Beziehungen jeder Art naturgemäß und ohne Erschütterungen wieder augeknüpft werden könnten. Bann Saint-Martin, 10. October. Der Präsident fragt, ob er nicht bedacht habe, daß ihn dies dahin hätte führen können, an der Seite des Feindes gegen Franzosen zu kämpfen. Etwas Derartiges würde er nie gethan haben, versichert der Marschall. Es werden demnächst die Gutachten verlesen, welche die einzelnen Corpsführer auf Bazaine's Aufforderung vom 7. October erstattet hatten. Marschall Canrobert erklärt: Seine Divisionsgenerale hätten sich dahin ausgesprochen, daß man unterhandeln müsse; man habe Ausmarsch mit Waffen und Bagage unter der Bedingung, während eines Zeitraumes von höchstens einem Jahre nicht gegen Deutschland zu kämpfen, zu verlangen. Werde dies nicht zugestanden, so seien sie entschlossen, die preußischen Linien zu durchbrechen, es koste was es wolle. Er selbst halte letzteres für unmöglich, 1) wegen der numerischen Uebermacht des Feindes und der Stärke seiner Stellungen; 2) wegen der Erschöpfung der Reit- und Zugpferde; 3) weil selbst im Falle des Gelingens eines Durchbruchs die Verluste zu bedeutend und die übrigbleibenden * Truppen in zu bedenklichem Zustande sein würden; 4) weil ihr Abmarsch von Metz sofort die feindliche Armee gegen Paris disponibel machen würde. Er schlägt vor, die Capitulation bis zur äußersten Erschöpfung der Vorräthe hinauszuschieben, und wenn dann unannehmbare Bedingungen gestellt werden sollten, mit den Waffen in der Hand zu sterben. Marschall Leboeuf: Man müsse das Waffenglück noch einmal auf die Probe stellen, indem die ganze Armee vereint an einem Punkte durchzubrechen versuche. »Bisjetzt« – heißt es in dem Bericht – »leidet der Soldat keinerlei Entbehrung, er wird sogar besser verpflegt als in der Garnison. Dank dieser Ernährung, der Sorge der Anführer und der Vorsorge der Militärverwaltung sind die Kräfte und die Gesundheit der Soldaten im besten Stande.« General Ladmirault: Cavalerie-, Artillerie- uud Trainpferde seien in schlechtestem Zustande. Die Infanterie zeige Disciplin und Muth und wäre einer großen Anstrengung fähig, »die Mannschaften aber, welche auf sehr beschränkte Verpflegung reducirt sind, würden nicht mehr schnelle Märsche machen können«. Wie dem aber auch sei, sie würden bereit sein, die von Sr. Excellenz zu fassenden Beschlüsse auszuführen. General Frossard: Der Durchbruch könnte vielleicht am ersten Tage gelingen. Der Weitermarsch am zweiten, dritten Tage würde unübersteigliche Schwierigkeiten haben. Auch würde die Festung sich nach dem Abmärsche nicht halten können. Man muß unter ehrenvollen Bedingungen capituliren, d. h. Abmarsch mit Waffen und Bagage fordern. Die Armee würde dann im Stande sein, überall einzuschreiten, wo die gesellschaftliche Ordnung bedroht wäre. General Desvaux: Die Capitulation solange als möglich hinausschieben, dann unter ehrenvollen Bedingungen capituliren oder fechtend fallen. General Coffinières: Der Abmarsch der Armee würde wahrscheinlich deren Untergang, sicher den Fall der Festung zur Folge haben. Mit oder ohne Kampf aber kann sich Festung und Heer nicht länger als bis zum 19. October halten. Die Generale Deligny und Picard: Die Verhandlungen müssen schleunigst eröffnet werden, um für den Fall unannehmbarer Bedingungen den Versuch, gewaltsam durchzubrechen, nicht zu lange hinauszuschieben. Darauf wurde am 10. October Kriegsrath gehalten. Der Präsident wirft dem Marschall vor, daß er den versammelten Generalen weder von seinen Verhandlungen mit Régnier, noch von Bourbaki's Sendung Mittheilung gemacht habe, obgleich ihre Beschlüsse vielleicht anders ausgefallen wären, wenn sie vom Scheitern dieser Unterhandlungen Kenntniß gehabt hätten. Bazaine entgegnet, Bourbaki's Abreise sei allen, die Régnier's einzelnen bekannt gewesen, übrigens habe diese Angelegenheit einen zu wenig ernsten Charakter gehabt, als daß er weitere Mittheilungen für nöthig gehalten habe. An demselben 10. October ließ der Marschall in den metzer Zeitungen Folgendes bekannt machen: Um den trügerischen Nachrichten zu begegnen, welche in der Stadt verbreitet sind, beschränkt sich der Marschall-Oberbefehlshaber, welcher keine Nachricht von glücklichen Waffenthaten vor Paris erhalten hat, darauf, die Bestätigung dieser Nachrichten zu wünschen. – Er benutzt diese Gelegenheit, um zu versichern, daß er seit der Einschließung von der Regierung auch nicht die geringste Mittheilung erhalten hat, aller Versuche ungeachtet, welche er gemacht hat, um Verbindungen mit ihr anzuknüpfen. Was aber auch geschehen möge, Ein Gedanke muß jetzt alle Gemüther beschäftigen, die Vertheidigung des Vaterlandes, Ein Ruf aus jeder Brust erschallen: Es lebe Frankreich! »Nachdem dies verlesen worden«, fährt der Präsident fort, »muß ich Sie fragen, Herr Marschall, ob alle Ihre Schritte einzig und allein durch das Gefühl geleitet worden sind, welches Ihnen jene edeln Worte dictirt hat, ob alle Ihre Handlungen wirklich nur Einen Grundgedanken, Ein Ziel gehabt haben, die Ehre des Heeres und das Wohl des Vaterlandes? »Ja, Herr Präsident. Alle meine Maßnahmen, alle meine Handlungen geschahen zur Ehre des Heeres, zum Wohle des Vaterlandes!« »Soeben sind die Instructionen, welche Sie dem General Boyer mitgegeben haben, verlesen worden. Finden Sie nicht, daß ein Vertrag, der auf Grund dieser Instructionen geschlossen worden wäre, einen mehr politischen als militärischen Charakter gehabt haben würde?« »In diesem Falle würde ich ihn nicht angenommen, oder der Regierung der Regentschaft oder der Nationalversammlung vorgelegt haben.« »Glauben Sie, daß der Wortlaut dieser Instruction mit den vier Punkten im Einklang steht, welche in dem Beschlüsse des Kriegsrathes vom 10. October festgestellt wurden: 1) Metz solange als möglich zu halten; 2) keine Operationen in der Umgegend der Festung mehr vorzunehmen; 3) binnen spätestens 48 Stunden Unterhandlungen anzuknüpfen; 4) falls der Feind uns unehrenhafte Bedingungen auferlegen wollte, einen Durchbruch mit bewaffneter Hand zu versuchen?« »Nein, aber ich bitte zu bemerken, daß ich Herrn Boyer ermahnt habe, auf der Hut zu sein gegen die an ihn etwa gestellten Forderungen. Bei seiner Rückkehr würde ich dem Kriegsrathe das Ergebniß seiner Unterhandlungen mitgetheilt haben. Ebenso würde ich nichts gethan haben, ohne das Land zu befragen.« »Also kannten Sie die Lage hinreichend, um solchen Entschluß zu fassen?« »Aus Zeitungen und Vorpostengesprächen waren mir Gerüchte zu Ohren gekommen. Ich habe loyal und gewissenhaft gehandelt. Meine Lage war ohne Beispiel in der Geschichte; unter einer regelrechten, gesetzlichen Regierung hätte ich mich nie zu solchen Schritten herbeigelassen.« »General Boyer kehrte am 17. October von Versailles nach Metz zurück. Blieb Ihnen wirklich, wenn Sie bis dahin noch gehofft hatten, einen militärischen Vertrag schließen zu können, noch ein Schimmer von Hoffnung, daß die Deutschen Ihnen den Abzug mit Waffen und Bagage gestatten würden?« »Ja, Herr Präsident. General Boyer kam mit der festen Ueberzeugung zurück, daß man unter diesen Bedingungen Frieden schließen könnte.« »Hat er Ihnen nicht eine der ersten Erklärungen Herrn von Bismarck's mitgetheilt: ›Ich muß vornweg bemerken, daß der König Ihnen keine andern Bedingungen bewilligen wird als die von Sedan?‹« Bazaine erinnert sich dessen nicht, hält es aber für möglich, daß Boyer dies im Kriegsrathe gesagt hat. Der Schluß des Protokolls über die Sitzung des Kriegsrathes vom 18. October wird verlesen. Er lautet: Man erörtert nun die Frage, ob die Unterhandlungen zu dem Zwecke fortgesetzt werden sollen, um zu einer ehrenvollen militärischen Convention zu gelangen, dadurch würde die Möglichkeit gegeben sein, zur Gründung einer Regierung beizutragen, mit welcher die deutschen Regierungen unterhandeln könnten. General Soleille, General Desvaux, General Ladmirault, General Changarnier und Marschall Canrobert bejahen, General Coffinières und Marschall Leboeuf verneinen. Demgemäß wird General Boyer sich nach Hastings begeben, um zu sehen, ob es möglich ist, einen Vertrag unter den oben angegebenen Bedingungen zu erlangen. Er wird ferner der Kaiserin die Lage der Armee schildern, und wenn es nicht möglich ist, eine befriedigende Lösung zu finden, Ihre Majestät um einen Brief bitten, durch welchen sie das Heer des dem Kaiser geleisteten Eides entbindet und ihm die Freiheit des Handelns wiedergibt. Der Präsident macht darauf aufmerksam, daß dieser Schritt zwecklos gewesen sei, da die von Herrn von Bismarck gestellte Bedingung einer Erklärung des Heeres zu Gunsten der Kaiserin nicht erfüllt worden sei. Bazaine erwidert: »Das hatte ich nicht zu prüfen. Hätte die Kaiserin vermittelnd eintreten können, so waren die Schwierigkeiten beseitigt worden. Ich glaubte, die Ankunft der Kaiserin in Metz würde alle Schwierigkeiten beseitigen können.« In Betreff des Eides bemerkt der Präsident: »Der militärische Eid beruht auf alten Überlieferungen; wir haben ihn vom römischen Heere überkommen. Seit 1848 ist der mündlich von allen Heeresangehörigen zu leistende Fahneneid fortgefallen. Nach der Verfassung von 1852 unterzeichnen die Offiziere nur eine Formel, die schärfer gefaßt ist als der frühere Fahneneid; der Gehorsam gegen die Gesetze ist darin nicht besonders hervorgehoben; meinen Sie aber nicht, Herr Marschall, daß er in den Worten: ›Ich schwöre Gehorsam der Verfassung‹, enthalten ist?« Der Marschall neigt bejahend das Haupt. »Da Sie aber schon seit September von Capitulation gesprochen haben, muß ich Sie darauf aufmerksam machen, daß unsere französischen Gesetze und Verordnungen nur eine Art von Capitulation, die der Festungen, und auch diese nur unter ganz bestimmten Bedingungen kennen.« »Ich hatte bereits die Ehre, Ihnen bemerklich zu machen, Herr Präsident, daß mein Brief keine Bedeutung hatte; er war nicht officiell.« Der Brief vom 29. September an General von Stiehle. »Ich muß Ihnen ferner ins Gedächtnis; zurückrufen, welche Vorsicht, welche Zurückhaltung unser Armeereglement allen Heerführern und Festungscommandanten in Betreff ihrer Verbindungen mit dem Feinde vorschreibt.« »In gewöhnlichen Zeiten, ja, aber unsere Lage war eine außergewöhnliche. Keine Mittheilung von der kaiserlichen Regierung, keine von der Regentschaft, keine von der Regierung der nationalen Vertheidigung! Die Regeln passen nicht für alle Fälle. Sie passen für geordnete Zeitverhältnisse, das waren aber die unsern nicht.« Der Präsident fragt schließlich, ob Bazaine irgendein Gesetz kenne, welches einem Heerführer, wie wichtig auch sein Commando sei oder welche Dienste er geleistet habe, das Recht gebe, solche Unterhandlungen anzuknüpfen, wie er sie mit Régnier angeknüpft habe. »Nein, Herr Präsident«, entgegnet der Marschall. »Noch einmal, unter geregelten Verhältnissen würde ich es nicht gethan haben. Mein Brief hatte nichts zu bedeuten. Wir haben gethan, was wir konnten. Wir haben bis zum letzten Bissen Brot in Metz ausgehalten!« Es folgt die Geschichte der Capitulation selbst, deren Verlauf in dem Rivière'schen Berichte dargestellt ist. General Changarnier's Anerbietungen waren höflich, aber entschieden abgelehnt worden, General de Cissey überbrachte die Nachricht, daß die Bedingungen diejenigen der Capitulation von Sedan sein würden. Der Präsident fragt: ob der Marschall nicht in diesem Augenblicke noch einmal überlegt habe, ob nicht noch ein Ausfall auf jede Gefahr hin versucht werden müsse. Ja, entgegnet der Marschall, er habe wol daran gedacht, auch mit seinen Generalen darüber berathen, man habe den Gedanken aber als unausführbar aufgegeben. »Haben Sie in den letzten Tagen Nachrichten und Erklärungen verbreitet, welche nachtheilig auf den Geist der Truppen wirken und einen schädlichen Einfluß äußern konnten?« – »Nein!« – »Glauben Sie insbesondere, daß der auf Ihren Befehl zusammengestellte Bericht, in welchem mit Behagen die Streitkräfte des Feindes, die Wichtigkeit seiner Schanzarbeiten, die Anzahl seiner Mannschaften aufgezählt waren, nicht ohne Ihre Absicht diesen Erfolg haben konnte?« »Ich hatte den Bericht zum entgegengesetzten Zwecke fertigen lassen, und zwar zu einer Zeit, wo es möglich schien, Gelegenheit zu einem Durchbruche zu finden. Ich wollte, daß jeder wisse, was er zu thun und welche Hindernisse er zu überwinden habe. Es war dies eine reine Dienstangelegenheit; der Bericht war schon vor einiger Zeit entworfen worden.« »Wurde er nicht den metzer Zeitungen mitgetheilt?« »Keinenfalls bin ich es gewesen, der die Mittheilung befohlen hat!« »Meldete Ihnen nicht am 26. October der Intendant von Metz, daß man noch für drei bis vier Tage Lebensmittel entdeckt habe, und glaubten Sie nicht, dieser Meldung Rechnung tragen und die Frist benutzen zu müssen?« »Das war am 26. und würde uns bis zum 29. geholfen haben. Wir hatten für die Spitäler zu sorgen, das konnte uns nichts nützen!« Die Capitulation wurde unter den bekannten Bedingungen abgeschlossen. Auf den Vorwurf, gegen die Bestimmungen des Reglements das Schicksal der Mannschaften von dem der Offiziere getrennt zu haben, entgegnet der Marschall, dies sei nur eine vorläufige, im dienstlichen Interesse getroffene Maßregel gewesen, und alle Offiziere seien den Soldaten in die Gefangenschaft gefolgt. Auf den fernern Vorwurf, daß er nicht vor der Uebergabe die Festungswerke und das Kriegsmaterial soviel als möglich habe zerstören lassen, erwidert er, er habe nicht geglaubt, daß die Folgen des Krieges so grausam sein würden, nicht geahnt, daß Metz von Frankreich losgerissen werden würde, und von diesem Gesichtspunkt aus geglaubt, durch solche Zerstörungen gegen das Interesse Frankreichs zu handeln. Auch habe er es vor den Verhandlungen nicht gekonnt, weil er sich sonst wehrlos gemacht haben würde, nach deren Beginn aber es für unehrenhaft gehalten. Endlich würde sich der Feind dafür schwer gerächt haben. Der Präsident fragt, welche Rache der Feind wol noch hätte üben sollen, da die auferlegten Bedingungen doch den äußersten Grad von Härte erreicht hätten. Die Stadt würde darunter zu leiden gehabt haben, erwidert der Marschall; man würde sie wie eine erstürmte Festung behandelt haben. »Sie meinen, Herr Marschall, nach heutigem Kriegsbrauche würde eine erstürmte Stadt der Plünderung preisgegeben werden? Sie glauben, Metz würde geplündert worden sein?« »Wahrscheinlich!« »Das kommt heutzutage nicht vor!« »Ich weiß nicht! Ich glaube, Beispiele sind dagewesen!« Schließlich wird die Fahnenfrage ausführlich erörtert; der Marschall entgegnet auf die schwungvolle Anfrage des Präsidenten: was er gethan habe, um zu verhindern, daß diese ruhmvollen Wahrzeichen des Vaterlandes in deutsche Hände fielen: er habe in der Conferenz vom 26. mit lauter Stimme Befehl ertheilt, sie zu verbrennen, General Soleille hätte das Nöthige veranlassen müssen, er selbst habe sich darauf verlassen, daß es geschehen würde, bis es dann nach Unterzeichnung der Capitulation allerdings zu spät dazu gewesen sei, und er nunmehr am 28. die Aufbewahrung habe befehlen müssen. Uebrigens habe er, wie schon erwähnt, geglaubt, bei dem Friedensschlusse würden Festung, Waffen und Fahnen wieder an Frankreich zurückgegeben werden, wie dies 1814 und 1815 geschehen sei. Zum Schlusse befragt, ob er noch etwas anzuführen habe, beklagt er sich, daß er in der Voruntersuchung nur sehr kurz und oberflächlich vernommen worden sei, und der Verfasser der Anklage das Material zu derselben hauptsächlich aus einem Werke des Obersten von Andlau vom Generalstabe über die Belagerung von Metz geschöpft habe, in welchem er auf die gehässigste Weise angegriffen worden sei. »Wenn aber die Zeit die Gemüther beruhigt haben wird, dann wird die Geschichte die traurigen Ereignisse unparteiischer würdigen, in welche wir verflochten waren. – Noch ein Wort: die Untersuchungscommission hat nie erklärt, daß ich gegen die Ehre gefehlt hätte. Sie hat nur –« »Herr Marschall, wir können jetzt auf dies Thema nicht eingehen. Später werden Sie und Ihr Vertheidiger volle Freiheit haben, dem Kriegsgerichte alles vorzutragen, was Sie zu Ihren Gunsten anführen zu können glauben. Jetzt aber verhandeln wir nur über Thatfragen.« »Wenn Sie erlauben, werde ich einen Brief vorlesen, den ich vom Kaiser erhalten habe, als wir in Deutschland kriegsgefangen waren.« Er liest mit bewegter Stimme einen kurzen Brief vor, in welchem folgende Stellen vorkommen: »Lieber Marschall, es ist mir ein wahrer Trost in meinem Unglück, Sie mir nahe zu wissen. – Wir begreifen nicht, wie man solche Anklagen gegen Sie zu erheben vermocht hat.« »Dieser Brief«, fügt er mit noch tieferer Bewegung hinzu, »beweist, daß der Kaiser nie an meiner Treue gezweifelt hat!« Hierauf richtet der Specialcommissarius der Regierung, General Pourcet Es sei gestattet, denselben in Zukunft, der Kürze und der Verständlichkeit halber, als Staatsanwalt zu bezeichnen, da er die Functionen eines solchen zu versehen hatte. , noch einige Fragen an den Marschall. Ob er sich einer ihm angeblich am 7. September zugegangenen, in einem deutschen Werke erwähnten Depesche des Prinzen Friedrich Karl, betreffend die Auswechselung von Gefangenen, erinnere? – Nein! – Er hat am 27. September einen Brief an seine Gemahlin geschrieben und ihn nach Tours adressirt. Woher wußte er, daß sie dort wohnte? – Zuerst las er in der deutschen »Börsen-Zeitung«, daß sie Paris verlassen habe. Später erfuhr er von einem Offizier, dessen Namen er augenblicklich nicht anzugeben vermag und dessen Mutter in Tours wohnt, daß sie in dieser Stadt, im Kloster, sich aufhalte. – Schließlich soll er einige Widersprüche zwischen seinen Angaben im Verhör und denen in seinem sogenannten »Mémoires justificatif« aufklären. Er erklärt, dasselbe habe durchaus keine amtliche Bedeutung, da er es lediglich aus dem Gedächtnisse verfaßt habe; die Archive der Armee habe man ihm nicht zur Verfügung gestellt. Hiermit schloß am 18. October das Verhör des Angeschuldigten, und es begannen die Zeugenvernehmungen.   Den langen Reigen eröffnet Marschall Leboeuf , weiland Kriegsminister, der die Gesetzgebende Versammlung vor Ausbruch des Krieges mit der berühmten Versicherung: »nous sommes archiprêts«, beruhigt und auf die Frage, worin denn diese »Erzbereitschaft« bestehe, erklärt hatte, man werde, möge der Krieg auch noch so lange dauern, keinen Gamaschenknopf zu kaufen haben. Bei Beginn des Krieges wurde er Chef des Generalstabes, welchen Posten er jedoch bald niederlegte; am 14. August übernahm er an Stelle des bei Borny schwer verwundeten Generals Decaen das Commando des 3. Corps. Als Kriegsminister hatte er viel unter den Sünden seiner Vorgänger zu leiden, als Generalstabschef scheint er nicht viel Ersprießliches geleistet zu haben, als Corpscommandant aber am rechten Platze gewesen zu sein. Die Verantwortlichkeit Bazaine's beginnt nach seiner Angabe erst am 13. August früh, da er dann erst das Commando über die damals aus 178690 Mann und 39500 Pferden bestehende Rheinarmee übernehmen konnte. Der Kaiser selbst theilte dem Zeugen mit, daß Bazaine Einwendungen gegen seine Ernennung erhoben und insbesondere darauf aufmerksam gemacht habe, daß Canrobert und Mac-Mahon ältere Marschälle seien als er. Canrobert war aber der erste, der erklärte, er werde sich glücklich schätzen, unter einem solchen Führer zu dienen. Der Kaiser gab ihm damals keine Befehle und machte ihm keine Mittheilungen über die Lage im allgemeinen, sondern wies ihn an die Chefs der verschiedenen Dienstzweige, und ernannte gleichzeitig Jarras zum Chef seines Generalstabes. Jarras machte gleichfalls einige Einwendungen, indem er diesen Posten für äußerst schwierig erklärte, er äußerte aber keine Abneigung gegen Bazaine, und dieser hatte nichts gegen die Ernennung zu erinnern. Der Kaiser theilte dem Zeugen am 13. mit, Bazaine habe die Absicht, die Offensive zu ergreifen; Leboeuf war stets dieser Ansicht gewesen und freute sich sehr, dieselbe von einem so hervorragenden Heerführer getheilt zu sehen. Indessen gab der Kaiser aus strategischen Rücksichten diesen Plan bald wieder auf und ordnete den Rückzug nach Châlons an, »ich kann aber nicht behaupten, daß seine Befehle bestimmt gewesen wären; er theilte mir das Project dieses Rückzugs eben nur als Project mit, welches ich keineswegs vollkommen billigte«. Auf die Frage: ob die Corpsführer vor dem 13. August Befehle direct aus dem Hauptquartier erhielten, erinnert sich der Zeuge nur zweier Fälle. In der Nacht vom 6. zum 7. August wollte der Kaiser, nachdem er von der Niederlage bei Forbach erfahren hatte, die Offensive ergreifen, und die Bewegungen hatten bereits begonnen, als er Kenntniß von dem excentrischen Rückzuge Frossard's auf Saargemünd erhielt. Nunmehr entschloß er sich zu der Concentration bei Metz, und diesen Befehl mußte ich Bazaine mittheilen. Der andere Fall betraf den General Frossard. Daß die Brücken nicht gesprengt wurden, war nach Leboeuf's Ansicht vollkommen richtig, da sich auf beiden Ufern Theile der französischen Armee befanden; auch kreuzten sich damals noch stets verschiedene Pläne, bald offensiver Natur, bald zum Rückzuge. »Hätten wir die Offensive ergreifen wollen, so wäre es sogar gut gewesen, wenn der Feind über diese Brücken vorgedrungen wäre; man hätte ihn dann von seinen Verbindungen abschneiden können.« Auf Befragen des Vertheidigers: Bazaine wußte, daß er ursprünglich zu einem bedeutenden Commando bestimmt war; der Plan, drei Armeen zu bilden, wurde aus Gründen der äußern Politik aufgegeben und er erhielt zunächst untergeordnete Commandos. Es wäre natürlich gewesen, wenn er sich dadurch unangenehm berührt gefunden hätte, er hat aber nie irgendetwas Derartiges merken lassen. Daß er, direct oder indirect, Schritte gethan haben soll, um das Commando über die Rheinarmee zu erhalten, davon hat Zeuge, als er noch Chef des Generalstabs war, nie sprechen hören. »Ich traf am 26. Juli in Metz ein; der Marschall hatte die Festung verlassen müssen, um sein Corps nach Bouley zu führen. Man hat es seltsam gefunden, daß er nicht in Metz geblieben war, um die Befehle des Chefs des Generalstabes entgegenzunehmen; dies war der Grund seiner Abwesenheit, und mit Unrecht hat die Böswilligkeit des Publikums diesem Zufall eine gehässige Deutung gegeben.« Bazaine bestätigt dies selbst, und versichert, mit Leboeuf stets auf dem besten Fuße gestanden zu haben. Es folgt General Lebrun , weiland Adjutant des Generalstabs, ein kleiner schmächtiger Herr mit struppigem grauem Bart, sehr lebhaft und anscheinend nicht sehr klar. Er erfuhr am 12., daß Bazaine das Commando erhalten; die vom Generalstabe für den Rückzug getroffenen Vorkehrungen waren durchaus ungenügend, der Rückzug begann zu spät, es waren nicht genug Brücken geschlagen, der Generalstab hatte auch keine speciellen Befehle hierzu gegeben, sondern nur den allgemeinen Befehl, deren soviel als möglich zu schlagen. Klar ergibt sich aus der Aussage dieses Zeugen nur, daß er ungeachtet seiner Stellung im Generalstabe doch so gut als nichts von dem wußte, was vorging. Als ihm bedeutet wird, er könne sich zurückziehen, erklärte er: »Ich möchte zuvor noch an Sie, Herr Präsident, eine Frage richten.« »Das ist die verkehrte Welt, aber meinetwegen! Worauf bezieht sich Ihre Frage?« »Auf die Bewegung vom 14. August.« »Sie wünschen hierüber etwas zu bekunden?« »Ja, als Zeuge.« »Wir haben darüber noch viele andere Zeugen zu vernehmen. Wenn der Herr Vertheidiger aber wünscht –« Vertheidiger: »Ich wünsche nichts, Herr Präsident, aber es scheint dem Herrn General Freude zu machen, und ich will ihn nicht hindern.« Der Präsident sieht sich schließlich genöthigt, den hartnäckigen Zeugen sehr ernst und unter lebhafter Theilnahme der Zuhörerschaft zur Ruhe zu verweisen. General Jarras , der nun vernommen wird, war zweiter Generalstabsadjutant, als er zum Chef des Bazaine'schen Generalstabes ernannt wurde. Er hatte bis dahin mit dem Marschall im besten Einvernehmen gestanden, und hatte, als er sich nach längerm Weigern entschlossen, seine neue Stellung zu übernehmen, auf das Wohlwollen des Marschalls gerechnet, welches ihm dieselbe erleichtern würde. Er sah sich getäuscht, der Marschall hielt ihn sich fern, er erfuhr von den wichtigsten Maßregeln nichts, oder doch erst im letzten Augenblicke, und als er seinem Chef einmal hierüber Vorstellungen machte, entgegnete dieser, er pflege es mit der Verwendung der Offiziere zu halten, wie es ihm gut scheine. Der Zeuge macht hierbei so entschieden Front gegen den Angeklagten und mißt denselben mit so zornigen Blicken, daß der Präsident denselben auffordern muß, seine Ansprache an den Gerichtshof zu richten; der Angeklagte entgegnet ganz ruhig, er habe durchaus kein Mistrauen gegen den General gehegt, aber er gestehe »daß unsere Charaktere nicht sympathisirten«, d. h. wol zu deutsch, daß er ihn nicht leiden konnte. Jarras zählt, um nachzuweisen, daß die Schuld nicht an ihm gelegen habe, die Corpsführer auf, bei denen er früher als Generalstabschef fungirt hat, Pélissier, Mac-Mahon, Vaillant, Canrobert; der Präsident findet aber, daß dies nicht zur Sache gehöre. Die Aussage des Generals Coffinièresy bietet nichts von Interesse, außer etwa daß die Brücken über Mosel und Seille am 14. morgens fertig waren. Ihm folgt Graf de Kératry , zur Zeit Literat, einst Bazaine's Ordonnanzoffizier in Mexico, nach dem 4. September Mitglied der Regierung der nationalen Vertheidigung und Polizeipräfect von Paris: »Eines Tages vor dem 4. September, gegen 8 Uhr morgens, erwies Fran Marschallin Bazaine meiner Frau und mir die Ehre, uns zu besuchen. Sie sagte: sie komme im Auftrage ihres Gemahls; die Anwesenheit des Kaisers bei dem Heere gefährde den Ausgang des Krieges, ihr Gemahl wolle zurücktreten, wenn der Kaiser den Oberbefehl behalte, und sie bat mich, diese Thatsachen den Herren Mitgliedern der Minorität bekannt zu machen. Ich that dies in einer Sitzung der Linken, und wir beschlossen, Schritte bei dem Kriegsminister Grafen Palikao zu thun, um die Ernennung Bazaine's zum Oberbefehlshaber und die Abberufung des Kaisers »Que l'Empereur fût rappelé.« Ein souveräner Monarch, den seine Minister »abzuberufen« gedenken, wird wol stets dem Ende seiner Laufbahn nahe sein. zu bewirken, obgleich dem erstern Mexicos halber einige Mitglieder nicht gewogen waren. Graf Palikao, zu welchem Jules Favre, Picard und ich uns begeben hatten, kündigten uns an, daß der Oberbefehl in der That dem Marschall anvertraut werden solle, und zeigte uns auf der Karte den Weg, auf welchem Mac-Mahon der Armee von Metz entgegenmarschire.« Auf Befragen erklärt der Zeuge, daß er dem Kriegsminister von dem Besuche der Frau Bazaine nichts gesagt, wohl aber mit seinen Collegen Jules Favre und Picard davon gesprochen habe. Der Vertheidiger macht ihn darauf aufmerksam, daß er in der Voruntersuchung das Gegentheil behauptet habe. Er erklärt seine jetzige Aussage für richtig und fährt fort: »Nachdem meine Aussage vor der Untersuchungscommission bekannt geworden war, suchte mich die Frau Marschallin, begleitet vom Obersten Billette, in Marseille auf und erklärte, daß ihr Gemahl ihr nie einen derartigen Auftrag an mich gegeben, daß sie mir auch nie etwas Aehnliches eröffnet und daß sie uns damals nur einen freundschaftlichen Besuch gemacht habe. Ich entgegnete, an ersterm werde nach der Versicherung des Herrn Marschalls niemand zweifeln, letztere Angabe aber müsse ich aufrecht erhalten. Freundschaftliche Beziehungen bestanden schon seit 18 Monaten nicht mehr zwischen uns, weil ich der Opposition angehörte; acht Tage vor dem Besuche hatte ich von der Tribüne aus die Absetzung Napoleon's beantragt; auch hatte die Frau Marschallin, welche in das Zimmer meiner Gattin geführt worden war, gebeten, mich allein sprechen zu dürfen.« Der Angeklagte versichert, daß diese Angaben ihn höchlichst überrascht haben, der Vertheidiger führt an, daß Frau Bazaine stets auf das entschiedenste gegen dieselben protestirt habe, und der Präsident läßt eine schriftliche Erklärung derselben in diesem Sinne verlesen; Graf Kératry bleibt aber bei seinen Behauptungen stehen. Jules Favre : »Seit dem Beginne des Krieges war ich bestürzt über die Gefahren, in welche die Unzulänglichkeit des Oberbefehls Frankreich stürzte. Ich erklärte auf das bestimmteste, wir müßten nothwendig unterliegen, wenn dem nicht abgeholfen werde. Es ist ganz natürlich, daß meine Freunde und ich zu diesem Zeitpunkte glaubten, das Wohl des Landes verlange, daß der Oberbefehl nicht in unfähigen Händen bleibe.« Er stellte deshalb das Verlangen an den Kriegsminister, daß der Kaiser abberufen und Bazaine zum Oberbefehlshaber ernannt werde. Bazaine war aber nach seiner Ueberzeugung diesem Schritte völlig fremd, und Herr von Kératy theilte nur mit, daß die Frau Marschallin bei einem Besuche gelegentlich geäußert habe, ihr Gatte würde aus Rücksicht auf das allgemeine Wohl den Oberbefehl wol annehmen. Darauf wird der General Cousin de Montauban, Graf von Palikao , vernommen, welcher bestätigt, daß Herr von Kératry ihm den erwähnten Vorschlag gemacht, aber von einem Auftrage des Marschalls oder seiner Gattin nicht gesprochen habe. »Ich habe schon vor längerer Zeit an Frau Bazaine geschrieben, daß die von Herrn von Kératry vor dem Untersuchungsgericht abgegebene Aussage unwahr sei.« Die Sitzung schließt unter allgemeiner großer Erregung. In der nächsten erklärt Der Fabrikbesitzer Schneider auf das entschiedenste, daß er überzeugt sei, Bazaine habe seinerseits nichts gethan, um mit dem Oberbefehle betraut zu werden. »Ich habe bei Ausbruch des Krieges mit vielen hochgestellten Personen gesprochen, aber keiner hat sich bescheidener und vorsichtiger über die Gefahren des Unternehmens geäußert als der Marschall; es scheint mir unbegreiflich, daß derselbe Mann später, als die Lage schon so bedenklich geworden war, nach dem Oberbefehle gestrebt haben sollte.« Auch der zunächst vernommene Zeuge Rouher versichert, daß er nicht anders wisse, als daß der Marschall einfach einem ihm gewordenen Befehle Folge geleistet habe. Der Vorsitzende geht nun zum zweiten Theile des Verhörs, betreffend die Ereignisse vom 12. bis 19. August, über; zuerst tritt Der Marschall Canrobert auf, ein kleiner, dicker, alter Herr mit weißem Haar, ungarisch gedrehtem Schnurrbart und äußerst beweglichem Antlitz. Er schildert mit epischer Breite, aber nicht ohne einen gewissen Humor die Thaten seines Corps am 16. und 18. Er hatte am 14. ungefährdet die Mosel passirt, am 15. sein Corps bis Gravelotte geführt und Befehl erhalten, sich bereit zu halten, am 16. früh 4½ Uhr weiter zu marschiren. Um 4½ Uhr war das 6. Corps marschfertig, es wurde 5, 6, 7 Uhr, kein Marschbefehl kam, er wollte eben um weitere Ordre bitten lassen, als ein Generalstabsoffizier ihm den Befehl brachte, sein Lager wieder zu beziehen und die Truppen Kaffee kochen zu lassen. Plötzlich sieht er Reiter in der Ferne: es ist die Cavalerie der Avantgarde, welche sich schleunigst auf das 2. und 6. Corps zurückzieht. Die Schlacht beginnt; Bazaine erscheint, »er hatte die Ordnung auf unserm linken Flügel wiederhergestellt. Er blieb im schärfsten Gefecht und zeigte wie immer unvergleichlichen Muth; ja ich sagte sogar, der Platz des Oberbefehlshabers sei nicht in solchem Schlachtgetümmel. Um 8 Uhr zog sich der Feind zurück. Hatte er uns besiegt? Nein. General Menschikow hat gesagt, der Sieg gehöre demjenigen an, der seine Todten begraben könne. Wir waren auf dem Schlachtfelde, wir haben unsere Todten begraben, wir haben dort bivuakirt, wir hatten folglich gesiegt«. Es kann nicht die Aufgabe dieser Darstellung sein, alle die zahlreichen größern ober geringern Abweichungen von der Wahrheit, welche sich in den Zeugenaussagen finden, zu berichtigen. Für diesen Fall aber sei bemerkt: daß die angreifenden Deutschen Colombey, La Planchette, Lauvallier, Neuilly, die Höhen von Mey genommen hatten und behaupteten, auch dort bis gegen Morgen bivuakirten, daß der Feind dagegen die Mitte seiner Hauptstellung, Borny und Bellecroix, behauptete und während der Nacht freiwillig räumte. Allen Boden außerhalb der Schußweite der Forts hatten die Franzosen also verloren, trotz Canrobert's Logik und Napoleon's Glückwunsch an Bazaine: »Vous avez ropule charme.« In der Schlacht von Saint-Privat begann es ihm bald an Munition zu fehlen. Er ließ dies um 2 Uhr nachmittags dem Marschall melden, welcher versprach, ihm Munition und außerdem General Bourbaki mit der Garde zu Hülfe zu schicken, es kam aber nichts, und abends um 7 Uhr mußte er sich, wenn auch, wie er ausdrücklich bemerkt, langsamen Schrittes zurückziehen. »Glauben Sie, daß es am 17. möglich gewesen wäre, Mars-la-Tour und Vionville wiederzunehmen?« »Ich glaube, man hätte sie nicht aufgeben dürfen. – Man hat die Rückzugsmaßregeln des Marschalls viel getadelt, aber die Kritik ist leicht, die Kunst ist schwer!« »Glauben Sie, daß man am 17., nach der Schlacht von Rezonville, Aussicht gehabt hätte, den Feind zu schlagen, wenn man ihn angegriffen hätte?« »Das ist bedenklich« (nach längerm Nachdenken:) – »ich glaube es, aber ich bin dessen nicht gewiß. Ich glaube es wäre möglich gewesen, zu marschiren, bin aber weit entfernt, dies bestimmt zu behaupten. Es gab auch Gründe, vorsichtig zu sein. Als ich z. B. am 18. meine Front abritt, sah ich wohl, daß es etwas gab, daß die Leute nicht das Gesicht machten, das sie sonst immer auf dem Schlachtfelde machen. Ich fragte sie. Wir haben Hunger, sagten sie, wir haben nichts zu essen, und das war richtig. Man hatte sie für den 14., 15., 16., 17., 18. verproviantirt, aber Sie wissen, wie es der Soldat im Felde macht; sie hatten einen Tag vorweg gegessen. Außerdem hatten sie vom Durst gelitten; es gab zu Saint-Privat kein Wasser. Ich wiederhole: die Fortsetzung unsers Marsches, unter Zurückwerfung des Feindes, wäre schwierig gewesen; ich glaube, sie war möglich, ohne dies jedoch behaupten zu wollen.« Ebenso vorsichtig beantwortet er die Frage, ob man, wenn der Feind am 17. zurückgeschlagen worden wäre, für den 18. einen Flankenangriff hätte befürchten müssen. Leboeuf tritt wieder auf, um Bericht über die Theilnahme seines Corps an diesen Schlachten zu erstatten. Am 16. will er etwa 1000 Meter Terrain gewonnen haben; nach der Schlacht erhielt er den Befehl zum Rückzuge. Am 17. mußte er dem Marschall melden, daß ihm die Lebensmittel zu fehlen begannen; am 18. behauptete er seine Stellungen. »Es wäre nicht unmöglich gewesen, Mars-la-Tour wiederzunehmen, die Preußen zurückzuwerfen und den Marsch fortzusetzen, aber es hätte viel Verwegenheit dazu gehört, eine solche Bewegung zu befehlen, und Verwegenheit ist eine Eigenschaft, welche man von einem Oberbefehlshaber, der für die Armee verantwortlich ist, nicht immer verlangen darf. Im Felde ist es schwerer Krieg zu führen als im Zimmer auf der Landkarte.« General Ladmirault ist am 14., 16., 18. im Gefecht gewesen. Befragt, ob man am 17. hätte angreifen können, entgegnet er: ich würde mich nicht bedacht haben, es zu thun; es hätte fehlschlagen können, aber ich hätte es versucht, wenn ich den Oberbefehl gehabt hatte. Die Folgen eines Sieges wären ungeheuer gewesen. General Bourbaki : »Ich hatte die Ehre, den Herrn Marschall am 14. und 16. zu sehen. Man kann sich unmöglich einen tapferern und im Feuer ruhigern General denken. Dies war sogar unbequem für uns, denn der Marschall war so muthig, daß wir, seine Generale, nie wußten, wo wir ihn treffen sollten.« Am 18. ließ ihm der Marschall sagen, er lasse ihm freie Hand. Eine Bitte Canrobert's um Unterstützung ist ihm nicht zugegangen. Er glaubt, man hätte am 15. weiter marschiren können. General Frossard weiß nichts Erhebliches zu bekunden, bittet aber, eine Bemerkung machen zu dürfen. Er hat gehört, daß in dem Berichte behauptet wird, er habe dem Marschall in Betreff der Schlacht bei Forbach Vorwürfe gemacht, und wünscht öffentlich zu erklären, daß er dies nie gethan hat. General Soleille , General der Artillerie der Rheinarmee, kann krankheitshalber nicht erscheinen; seine Aussage wird verlesen. Danach besaß die Festung ausreichende Munition, von derjenigen aber, welche für die Armee bestimmt war, war ein Theil nach dem 8. August der Armee Mac-Mahon's zugesandt worden; der große Munitionspark, der zu Toul gebildet werden sollte, kam nie zu Stande, die Verbindungen mit dem Innern waren durch die Zerstörung der Eisenbahn bei Frouard unterbrochen. So mußten die Corps Anleihen beieinander machen, und die Reserveartillerie hat nie die ihr normalmäßig zustehenden Munitionsvorräthe besessen. Daher die Schwierigkeiten und Verlegenheiten, mit denen man seit Beginn des Krieges zu kämpfen hatte. Dies lag weniger an einem Mangel an Vorsorge bei den Vorbereitungen zum Kriege und am Mangel an Hülfsquellen, als an der überwältigenden Schnelligkeit, mit welcher die Preußen ihr Einrücken und die Einschließung von Metz bewerkstelligt hatten, und welche so groß war, daß es unmöglich wurde, die im Innern vorhandenen Hülfsmittel an der Grenze zu concentriren. Am Abend des 16. August ließ Soleille aus freien Stücken und ohne vorherigen Auftrag Bazaine's diesem durch den Obersten Vasse de Saint-Quen melden, daß die Truppen ein Viertel bis ein Drittel ihrer Munition verschossen hätten und daß es zweckmäßig sein würde, noch in der Nacht aus Metz neue Vorräthe zu beschaffen. Einen Bericht an den Kaiser hat er am 17. abends nicht abgefaßt; er war weder gelaunt noch fähig dies zu thun, denn er war von preußischer Cavalerie überritten worden und lag, stark gequetscht, auf seinem Bette, hat auch überhaupt nach dem 12. August nicht mehr an den Kaiser berichtet. Wenn Bazaine in seinem Berichte vom 17. von einem Soleille'schen Berichte über den Mangel an Munition spricht, so kann darunter nur eine am 17. von ihm an den Marschall gerichtete Note gemeint sein. Oberst Basse de Saint-Quen bestätigt im wesentlichen die Angaben Soleille's. Ob derselbe am 16. und am 17. Depeschen in Betreff der Verproviantirung von Verdun erhalten und ob er dem Marschall dieselben zugestellt hat, weiß er nicht. Vier zwölfpfündige Batterien und sechs Fußbatterien kamen am 18. nicht ins Gefecht. General Lebrun spricht nochmals sein Mißfallen über die zum Uebergange der Truppen über die Mosel getroffenen Anordnungen aus. Wem er aber die Schuld zur Last legen will, ob dem Generalstabe des Kaisers, ob dem General Coffinières, der vom Kaiser Befehle erhalten hatte, ob Bazaine oder ob dessen Generalstabe, scheint ihm selbst nicht recht klar zu sein. Civilingenieur Jaumez , Eisenbahnbeamter Renault und Herr Matthieu haben beim Herannahen des Feindes an Novéant, wo sie sich damals aufhielten, am 12. und 13. August, mehrmals in Metz telegraphisch angefragt, ob die Brücke von Novéant nicht abgebrochen werden solle, aber nur zur Antwort erhalten: restez tranquilles! oder noch kürzer: compris. Wer die Depeschen erhalten und wer sie beantwortet hat, wissen sie nicht. Am 16. schlugen die Deutschen bei Novéant noch zwei Brücken, eine Bock- und eine Schiffbrücke. Sie schienen besorgt; ein Offizier sagte zu Matthieu: wenn die französische Armee einen Vorstoß macht, sind wir verloren. Herr Scal, Inspector der Ostbahn , wurde am 3. September zu Bazaine berufen, welcher ihn fragte, welche Brücke auf dem Wege nach Diedenhofen praktikabel sei. Scal entgegnete, die geeignetste würde die von Longeville sein, doch seien zwei Bogen derselben gesprengt. Der Marschall fragte darauf Coffinières, wie lange deren Wiederherstellung dauern würde. Dieser verlangte drei Wochen Zeit; Scal und ein Freund desselben machten sich anheischig, sie durch Sandschüttungen in drei Tagen wieder gangbar zu machen; Coffinières sagte ihnen, auch er habe hieran gedacht, der Marschall wolle aber darauf nicht eingehen. Am 22. August schlug Scal dem Marschall vor, bedeutende Proviantvorräthe des Feindes, welche in Waggons verladen auf dem Bahnhofe von Rémilly unweit Metz standen, zu nehmen; die Wegnahme war nach seiner Ansicht äußerst leicht, wenn man, rechts und links von Cavalerie gedeckt, einfach mit Locomotiven hinführe und den Zug abholte. Herr von Witzleben spricht seine Verwunderung aus, daß das Gericht so unsinnige Plane ruhig anhörte. Dieser Plan erinnert allerdings an die während des Krieges auch hierzulande von eifrigen Bier-Strategen zahlreich ausgeheckten äußerst genialen Kriegsplane, nur daß diese doch, soviel wenigstens bekannt, Moltke nicht unterbreitet worden sind. Der Marschall erklärte, dies sei unnütz. Mit diesen Vorräthen aber hätte die Armee sich 31 Tage länger halten können. Der Angeklagte erklärt, leider habe der Feind diese Vorräthe sehr sorgfältig bewacht, und man würde sich dort nur blutige Köpfe geholt und einige tausend Verwundete mehr nach Metz gebracht haben; ein weiteres Ergebniß würde der Versuch nicht gehabt haben. Ingenieurhauptmann Boyenval erhielt den Befehl, die Sprengung der Brücke von Ars vorzubereiten. Die Minen waren geladen, als aber der Feind sich näherte, verweigerte Coffinières die Erlaubniß zur Sprengung. Ingenieurhauptmann Compagnons sprengte auf Befehl des Majors Sars, welcher seinerseits mündlichen Befehl von Bazaine erhalten zu haben angab, die Brücke von Longeville. Einige Zeit nachher fragte ihn der Marschall, ob es leicht sein würde, sie wiederherzustellen. Er glaubte, dies in 36 Stunden bewerkstelligen zu können. Coffinières erinnert sich nicht, am 12. August vom Generalstabe den Befehl zur Sprengung der Brücke von Pont-à-Mousson erhalten zu haben, auch nicht daß ihm von Novéant aus Meldungen über das Herannahen des Feindes gemacht worden wären. Die Genehmigung zur Sprengung der Brücke von Ars konnte er nicht ertheilen; dies war Sache des Oberbefehlshabers. Von der Sprengung der Brücke von Longeville erfuhr er erst, nachdem sie erfolgt war. Er hat auch, nachdem der Rückzug fast beschlossen war, nicht auf die Nothwendigkeit aufmerksam gemacht, die stromaufwärts belegenen Brücken zu sprengen; dies wäre nach seiner Ansicht ein Verstoß gegen die Subordination gewesen, und aus demselben Grunde hat er, wie er auf die Frage eines Beisitzers erwidert, weder sich darum bekümmert, ob die Brücken an geeigneten Stellen geschlagen wurden, noch dem Oberbefehlshaber die sieben verschiedenen Wege nachgewiesen, welche sämmtlich auf die Höhen des linken Ufers führten; er würde ja dann die Leitung der Operation übernommen haben, die ihm doch nicht zustand. Artilleriehauptmann Sars hörte am 15. August früh Kanonenschüsse aus der Richtung von Longeville und meldete dies dem Marschall; dieser wurde unruhig, besonders weil der Kaiser noch in Longeville war, und befahl, die dortige Brücke zu sprengen. Ein anderes mal, als er den Marschall sah, beklagte sich dieser über die Verlegenheiten, welche ihm die Unentschlossenheit des Kaisers bereite. Der Kaiser wollte den Brückentrain mitnehmen, um über die Maas zu setzen. Der Marschall äußerte: »Wenn ich freie Hand hätte, ginge ich nicht über die Maas.« Gründe hierfür gab er nicht an. Intendant Wolff hat Vorräthe in Verdun und auf den Höhen zwischen Metz und Verdun aufgehäuft, welche für beide Heere, das von Bazaine und das von Mac-Mahon, wenn sie sich dort vereinigt hätten, ausgereicht haben würden. Er weiß, daß in Montmédy dasselbe geschehen ist. Am 16. August früh wies ihn der Marschall an, sich nach Verdun zu begeben, und sprach von einer beabsichtigten Demonstration gegen Pont-à-Mousson. Oberstlieutenant Fay , vom Generalstabe, befand sich am 18. August während der Schlacht von Saint-Privat bei dem Marschall zu Plappeville. Erst abends erfuhr man, daß der rechte Flügel geschlagen war. Daß ein Transport Lebensmittel zu Gravelotte zurückgeblieben und verbrannt worden war, erfuhr man gleichfalls erst später, der Generalstab erhielt keine Nachricht von dem, was auf den Höhen vorging, und auch vom Kanonendonner hörte man nichts. Erst als der Marschall Generalstabsoffiziere nach allen Seiten auf Erkundigungen ausgeschickt hatte, erfuhr man vom Gefecht. Oberst Sars : Bazaine befahl ihm am Abend des 16. August, den General Soleille mit Ausfertigung eines Befehls zu beauftragen, wonach alle Wagen, welche Verwundete nach Metz brächten, sobald dort ihre »kostbare Last« Die Phrase fällt natürlich dem Präsidenten zur Last. Bazaine scheint in diesem Artikel wenig zu leisten. abgeladen wäre, Munition aufladen und den Truppen zuführen sollten. Soleille expedirte diesen Befehl, und der Marschall unterzeichnete ihn. Oberst Basse de Saint-Quen erinnert sich dessen zwar nicht, und in den Befehlbüchern findet sich keine solche Ordre, Sars bleibt aber bei seiner Aussage, obschon der Präsident ihm alle möglichen Befehle vorhält, mit denen er diesen verwechselt haben könnte, und auch General Jarras glaubt sich dieses Befehles zu erinnern; ebenso glaubt Major Fix , dem General Coffinières eine derartige Ordre überbracht zu haben. Am Abend nach der Schlacht von Rezonville, so bekundet dieser Zeuge weiter, gab der Marschall zu unserer aller Betrübniß den Befehl zum Rückzuge auf Metz, wendete sich aber dabei an uns Stabsoffiziere und sagte: »Uebrigens, meine Herren, wenn einer von Ihnen etwas Besseres weiß, so bin ich bereit, es auszuführen. Man muß sich auf Metz zurückziehen, um das Heer zu retten.« Niemand antwortete; ich gestehe, daß es mir auf der Zunge schwebte zu entgegnen: »Herr Marschall, lassen Sie Patronen aus Metz kommen und die Schlacht morgen früh wieder beginnen«; man spricht aber nicht in solchen Augenblicken. Major Becker verließ mit dem Kaiser am 16. Metz und blieb in Verdun. Am 17. traf ein Handlungsreisender dort ein und erzählte von einem bei Metz erfochtenen gewaltigen Siege; die Bevölkerung gerieth in Enthusiasmus, man erwartete jeden Augenblick die Ankunft des Heeres von Metz und Zeuge erhielt Befehl, Lagerplätze in der Umgegend der Stadt aufzusuchen. Während man aber noch vom Siege schwärmte, stieß schon eine Gensdarmeriepatrouille im freien Felde auf einige feindliche Ulanen. Die Thatsache war sehr bedeutsam, sie bewies, daß jene Nachrichten mindestens übertrieben waren. Am 19. erhielt Zeuge ein Commando nach Montmédy in Verproviantirungsangelegenheiten, und sah unterwegs ebenfalls Ulanen; die Lebensmittel waren bereits nach Longuyon geschafft. – Der Kaiser hatte Befehl gegeben, über die Maas zu gehen. Bazaine : Der Zeuge sollte dort Lagerplätze aufsuchen, man glaubte also, daß die Armee dort bleiben werde. Als der Zeuge Metz verließ, erwartete man noch keine Schlacht; der Marsch auf Verdun war beschlossen, aber man hätte drei Tage gebraucht, um ihn auszuführen. Wir konnten nur unter guten taktischen Verhältnissen nach Verdun rücken, wir mußten einen Fuß auf der Maas, den andern auf der Mosel haben. Benoist , Maire von Verdun , empfing am 16. den Kaiser auf dem Bahnhofe; er schien betrübt und unruhig, schwere Sorgen schienen ihn zu bedrücken. Er sagte: »Marschall Bazaine folgt mir, er wird in Conflans übernachten und morgen mit seinem Heere hier sein.« Der Maire erwähnte die großen dort aufgehäuften Vorräthe und fragte, ob Verdun etwa eine Einschließung zu befürchten habe. Nein, erwiderte der Kaiser, Bazaine wird Verdun wieder verlassen und alles mitnehmen, was er hier vorfindet. Er setzte hinzu: »Ich gehe nach Paris, dort werde ich ein neues Heer bilden und wieder die Offensive ergreifen.« Es wurden Karten geholt und der Kaiser und sein Stab studirten die Stellungen bei Verdun. »Ich und meine Adjuncten kannten aber die Gegend besser als die Herren vom Generalstabe, und zeigten ihnen die besten Punkte, besonders zum Brückenschlagen.« Lewal, Oberst vom Generalstabe , erhielt am 17. abends von Bazaine den Befehl, eine große Recognoscirung vorzunehmen, konnte am 18. aber erst um 11½ aufbrechen, da die andern dazu befehligten Offiziere zu spät am Rendezvous eintrafen. Als er an die Stellungen des 3. Corps kam, begann die Schlacht, die er von den Höhen von Amanvillers übersehen konnte. Die andern Offiziere kehrten zurück, er ersuchte sie, dem Marschall zu melden, was sie gesehen, ritt noch bis Woippy und dann nach Plappeville; während er sich dort ein frisches Pferd satteln ließ, wollte er dem General Jarras Bericht erstatten, dieser wollte aber nichts hören, sondern wies ihn an, schleunigst den Marschall aufzusuchen, den er bei Saint-Quentin antraf. Am Abende wurden dann zu Plappeville die Befehle in Betreff der am nächsten Morgen einzunehmenden Stellungen expedirt. Präsident : Welchen Charakter hatte die Recognoscirung? Wurden die Stellungen bei Metz von dem Gesichtspunkte aus geprüft und gewählt, als sollten sie im Falle eines Fehlschlages, einer unglücklichen Schlacht das Heer aufnehmen, oder mehr als regelrecht und abgesehen von jedem Verlaufe der Schlacht zu beziehende Stellungen? Zeuge : Ich glaube, der Marschall suchte die Stellungen für alle Fälle, um im voraus auf alle leider immerhin möglichen Ereignisse vorbereitet zu sein, mit Einem Wort, aus Vorsicht. Präsident : Er hat Ihnen von seiner Absicht, die Truppen zurückzuziehen, nichts mitgetheilt? Zeuge : Nein. Präsident : Hat er Ihnen die Stellung von Bemout und von Woippy bezeichnet? Zeuge : Ich glaube, ja! Präsident : Bewies die Wahl dieser Stellungen nicht eher, daß er die Absicht hatte, sich auf Metz zurückzuziehen, als daß er bestrebt gewesen wäre, die Aufgänge der Höhen, welche nach Briey führen, zu beherrschen und sich offen zu halten, und daß er den Vormarsch auf Briey vorläufig aufgab? Zeuge : Gewiß! Hauptmann Yung ritt am 18. mit dem Marschall. Ein Weg war auf einen Augenblick von Bauern, Soldaten und Fuhrwerken vollgestopft, unter den Leuten brach eine Art von Panique aus und sie flohen ungeordnet zurück. Da wendete sich Bazaine zu dem Zeugen und sagte: »Was soll man mit solchen Truppen anfangen?« Hauptmann de Chalus wurde am 18. von Canrobert von Saint-Privat aus zu Bazaine geschickt, um Munition und eine Division Infanterie zu erbitten, fand ihn zu Plappeville, und er sagte: »Kommen Sie mit, ich werde eine Division Garde schicken.« In diesem Augenblick kam aber ein General vom 6. Corps, und er gab den Befehl nicht. Zeuge mußte sich also damit begnügen, dem Marschall Canrobert Munition zuzuführen. Major de Beaumont : Bourbaki hatte mir am 18. nachmittags befohlen, festzustellen, ob der Feind etwa von der Mosel her vorrücke. Dies war nicht der Fall. Auf dem Rückwege traf ich den Marschall, dem ich meldete, was ich gesehen. Er sagte: Da Sie zu Bourbaki zurückkehren, sagen Sie ihm, er solle mit der ganzen Garde zurückkommen (rentrer) und seine Cantonnements wieder beziehen, er brauche Canrobert nicht mehr zu unterstützen. Ich fand diesen Befehl so ernst, ich sah dessen Wichtigkeit so wohl ein und er überraschte mich dergestalt, daß ich fürchtete, falsch verstanden zu haben, und den Marschall bat, ihn zu wiederholen. Er wiederholte ihn und setzte hinzu: Nun ja, der Tag ist zu Ende, die Preußen haben uns auf die Probe stellen wollen, jetzt ist es vorbei! – Ich kam gegen sechs Uhr wieder zu Bourbaki. »Wer hat dem Marschall Canrobert den Theil des Befehls überbracht, der ihn betraf, nämlich daß er nicht auf die Garde rechnen dürfe?« »Er hat ihn nicht erhalten. Als ich zu Bourbaki kam, sah ich, wie ernst die Sache war; er hatte bereits begonnen vorzurücken, und ich habe ihm deshalb von dem Befehle nichts gesagt.« Konnte Bazaine nicht wieder sagen: Was soll man mit solchen Offizieren anfangen? Bazaine behauptet, der Zeuge irre, er habe nicht gesagt, Bourbaki solle zurückgehen, rentrer, sondern bleiben, rester, nämlich auf dem Schlachtfelde; derselbe stand damals bei Gros-Chêne. Hauptmann de Mornay-Soult de Dalmatie war am 18. als Ordonnanzoffizier bei Bazaine. »Wir trafen den Hauptmann de Beaumont. Wohin, Hauptmann? fragte der Marschall. Ich kehre zum General Bourbaki zurück, entgegnete jener. Gut, sagte der Marschall, sagen Sie ihm, er solle sich mit Canrobert in Verbindung setzen, und solle ihm bestellen, er möge dort bleiben und vor allem sich nicht leichtsinnig engagiren. Man hörte in diesem Augenblicke schlecht, da Geschütze vorüberfuhren, und der Hauptmann äußerte, er habe nicht recht verstanden. Ich hatte soeben begonnen, ihm die Worte des Marschalls zu wiederholen, als dieser mich unterbrach und sie selbst wiederholte. Ich reichte dem Hauptmann die Hand, und da ich fürchtete, er habe noch nicht recht verstanden, sagte ich ihm den Inhalt des Befehles, den er seinem General überbringen solle, noch einmal, d. h. er solle auf dem Schlachtfelde bleiben, solle sich mit Canrobert in Verbindung setzen, und solle sich vor allem nicht leichtsinnig engagiren. Ich betonte das » vor allem «, weil Bourbaki sich gerade am Morgen beklagt hatte, daß die Reserve nicht immer verwendet werden könne. Herr von Beaumont verließ uns; ich rief ihm zu: ›Viel Glück!‹ Dies Wort beweist schon, daß er nach meiner Ansicht ins Feuer ging und daß der Marschall von rester, nicht von rentrer gesprochen hatte.« Bei einer Confrontation dieses Zeugen mit de Beaumont bleibt jeder bei seiner Angabe stehen, das gewöhnliche Ergebniß solcher Confrontationen. Hauptmann de Mornay fährt fort: »Am 16. hatte ich gerade einen Befehl ausrichten müssen, als die braunschweiger Husaren angriffen. Ich konnte den Marschall, der in die Attake gerathen war, lange nicht wiederfinden, endlich sagte mir ein Jägeroffizier, derselbe habe ihm eben einen Befehl ertheilt. Freudig bewegt über diese gute Nachricht, da ich soeben noch für das Leben des Marschalls gefürchtet hatte, fragte ich General Jarras, den ich in Rezonville traf, ob er nicht wieder zum Marschall stoßen wolle. Er gab mir eine Antwort, die mich äußerst betroffen machte. ›Das ist Ihre Sache, Herr Ordonnanzoffizier!‹ entgegnete er. Höchst überrascht wendete ich mich an die andern Offiziere vom Generalstabe. ›Kommen Sie nicht mit, meine Herren?‹ fragte ich. ›Nein‹, antworteten sie, ›der Herr Chef des Generalstabes bleibt ja hier!‹« Der Präsident fragt, ob der Marschall in dem Augenblicke, da er den Degen ziehen mußte, nicht von den Offizieren des Generalstabes umgeben war. Der Zeuge verneint dies; sie waren 100–200 Meter zurückgeblieben. Er erzählt dann weiter: »Als ich abends mit dem Marschall nach Gravelotte zurückkehrte, wurden wir auf der Straße plötzlich von einer Schar Soldaten aller Waffengattungen, Landleuten und Wagenführern umringt, welche die Flucht ergriffen hatten. Ich eilte ihnen voraus und rief ihnen zu: »Was gibt es denn? warum lauft ihr? da lohnt es sich auch gerade, gesiegt zu haben!« Als ich wieder zum Marschall kam, sagte er, von gesiegt haben hätte ich nicht sprechen sollen, wir hätten nicht vollständig gesiegt, da wir uns den Weg nicht hatten freimachen können!« Hauptmann Lacale , Ordonnanzoffizier Bourbaki's, traf am 18. etwa um 4 Uhr nachmittags den Marschall, der ihn kannte und ihn fragte: »Wollen Sie den General wieder aufsuchen?« Ich bejahte; darauf sagte er: »Es ist nicht nöthig, die Garde bezieht wieder ihre Bivuaks.« Hauptmann de Sancy , der mit Lacale zusammengewesen zu sein scheint, hörte den Marschall sagen: »Alles steht gut. Wir sind in unsern Stellungen sehr heftig angegriffen worden, haben sie aber behauptet. Der Tag ist so gut als beendet.« Hauptmann Latour-du-Pin war Adjutant Ladmirault's und bat am 18. Bourbaki um Unterstützung, welche dieser, ohne sich jedoch auf Befehle des Marschalls zu beziehen, verweigerte. Gleichzeitig verlangte Canrobert mit gleich wenig Erfolg Unterstützung. Abends 9 Uhr kam der Zeuge in das Hauptquartier und meldete dem Marschall, das Corps habe seine Stellungen gehalten, die Schlacht sei nicht verloren und man brauche nur am nächsten Morgen wieder anzufangen. »Als ob es sich darum handelte!« sagte der Marschall. »Wir sollten morgen früh abrücken, wir werden heut Abend abrücken, dies ist alles.« Darunter verstand er den Rückmarsch unter die Kanonen von Metz. Bei Beginn der nächsten Sitzung wird Herr Régnier als Zeuge aufgerufen, ist aber nicht erschienen. Major Caffarel vom Generalstabe mußte am 18. auf Canrobert's Befehl dem Marschall Bazaine melden, daß das 6. Corps zwar Saint-Privat noch halte, aber von sehr überlegenen Streitkräften angegriffen werde. Als er am 29. October dies Corps dem Feinde übergab, unterhielt er sich mit deutschen Offizieren über diese Schlacht, und erfuhr, daß dem 6. Corps mit seinen 60 Geschützen drei feindliche Corps mit 260 Geschützen gegenübergestanden. Abends hatte er dem Marschall zu melden, daß Canrobert Saint-Privat habe räumen müssen, und sprach seinen Schmerz über diesen Rückzug aus. Der Marschall schien gleichfalls betrübt, entgegnete aber: »Trösten Sie sich, Herr Major, die Bewegung, welche Sie heut Abend machen, hätten Sie morgen früh doch machen müssen, die Preußen werden sich also nicht rühmen können, Sie zurückgeworfen zu haben.« Es folgt eine ganze Reihe von Zeugen, deren Aussagen sich auf die Schlacht bei Forbach beziehen; der Staatsanwalt erklärt zwar deren Vernehmung für überflüssig, da die Anklage nur die Thatsachen zum Gegenstande habe, welche sich ereignet, nachdem der Marschall das Obercommando übernommen; der Vertheidiger macht aber mit Recht geltend, daß der Riviere'sche Bericht dem Marschall auch sein Verhalten in Betreff jener Schlacht zum Vorwurf mache, und der Präsident ordnet an, daß die Vernehmung, um die Vertheidigung in keiner Art zu beschränken, erfolgen solle. Sie ergibt, daß Bazaine in der That alles gethan hat, was in seinen Kräften stand, um Frossard zu unterstützen, daß seine Befehle aber theils den Generalen nicht zugekommen, theils nicht ausgeführt worden sind, wie denn Frossard selbst sich wiederholt zu Gunsten des Marschalls ausspricht. Hauptmann de Locmaria bekundet, daß am 10. August Ladmirault dem Marschall melden ließ, sein ganzes Corps sei zwar bereits auf dem linken Ufer, es habe sich aber tags zuvor geschlagen und sei ermüdet, er bitte also um einen Tag Ruhe, bevor er weiter marschire. »Nein«, entgegnete der Marschall, »ich bedauere sehr, aber wir müssen in vier Tagen in Verdun sein. Die Leute sollen Rationen für vier Tage im Brotbeutel mitnehmen. Wir müssen vorwärts!« General Arnaudeau , auf die Frage des Vertheidigers, ob nach der Schlacht von Rezonville, am 16. abends oder 17. früh, der weitere Vormarsch möglich gewesen wäre: »Die Landleute benachrichtigten uns, daß die Preußen über Gorze auf die Höhen gerückt seien. Obgleich zurückgedrängt, waren sie doch nicht geworfen. Ich würde es für unvorsichtig, wenn nicht für unmöglich gehalten haben, vorzurücken, ehe man nicht in einer großen Schlacht die deutsche Armee vernichtet und die Preußen in die Mosel geworfen hätte.« Staatsanwalt : Wäre aber diese Schlacht nicht möglich gewesen? Der Zeuge : Ja, das ist eine andere Frage. Nur der Oberbefehlshaber, dem alle Nachrichten zugegangen waren, konnte beurtheilen, ob man dem Feinde eine solche Schlacht liefern konnte. Major Vanson überbrachte am 15. dem General Ladmirault den Befehl Bazaine's, sofort mit dem 4. Corps aufzubrechen; es sollte über Doncourt marschiren. Der General bemerkte, seine Truppen seien vom Marsch und dem Gefecht des vergangenen Tages zu ermüdet, er könne nicht marschiren. Der Major berief sich auf den Befehl, Ladmirault entgegnete: »Antworten Sie dem Marschall, daß ich den Abmarsch heut nicht für möglich halte. Er kennt den General Ladmirault, er weiß, ob ich Infanterie zu führen verstehe. Sagen Sie ihm, ich halte den Abmarsch für unmöglich, und er wird Ihnen glauben.« Major de France wurde am 16. morgens vom Marschall zu den Commandanten des 2. und 6. Corps geschickt, um Erkundigungen über ihre Lage und besonders über ihre Verpflegung einzuziehen. Frossard und Canrobert waren zu Rezonville. Canrobert erklärte: das 6. Corps hat für den 16. kein Fleisch, kaum Zwieback, weder Zucker, noch Reis, noch Kaffee. Frossard: Wir haben kaum Zwieback genug für den 16., und fast nichts anderes. Der Marschall war sehr unzufrieden, als ihm dies gemeldet wurde, und ließ sofort die Intendantur davon benachrichtigen. General Dubreuil schildert einen Angriff, den seine Kürassiere am 16. auf preußische Infanterie gemacht haben. »Der Marschall, der, wie immer, kaltblütig mitten im Granatfeuer hielt, gab mir den Befehl zum Angriff, die Kürassiere griffen tapfer an, wurden aber von einem mörderischen Feuer empfangen und geworfen. Das Regiment verlor bei diesem Angriff 22 Offiziere, 24 Unteroffiziere, 220 Mann, über 250 Pferde. Seine Ueberbleibsel sammelten sich sofort wieder, und es folgte nun der Angriff der braunschweiger Husaren, in den der Marschall mit verwickelt wurde. Bazaine : Ich habe den Zeugen hauptsächlich laden lassen, um die glänzende Haltung unserer Kürassiere festzustellen, die sich geopfert haben, um den Vormarsch der feindlichen Infanterie aufzuhalten. Präsident : Das Kriegsgericht hat mit Interesse den Bericht des Generals vernommen. General Montarby sah am 16., abends 7½ Uhr, eine Schar von Flüchtigen aller Regimenter, bunt durcheinander, aus Rezonville kommen. In Gravelotte wurde mindestens bis Mitternacht zum Sammeln geblasen. General de Gondrecourt schildert »eine garstige Verwechselung« am Abende des 16., wo französische Cavalerie einander niederhieb, weil die Lanciers fast dieselbe Uniform trugen als die deutschen Ulanen, und antwortet dann auf die Frage des Vertheidigers, ob es am 16. abends möglich gewesen wäre, Mars-la-Tour zu nehmen: »Meiner Ansicht nach unmöglich! Unsere Pferde waren weder gefüttert noch getränkt, die Leute hatten nichts als einen kleinen Bissen aus freier Faust gegessen.« Vertheidiger : Wäre der Vormarsch am 17. möglich gewesen? Zeuge : »Meine persönliche Meinung ist folgende: Am 17. vorzugehen, wäre nach allen strategischen Grundsätzen, die ich aus meinen Studien entnommen habe, ganz verkehrt gewesen. Wenn wir am 17. vormarschirt wären, ohne uns zuvor der Armee des Prinzen Friedrich Karl zu entledigen, welche 240000 Mann, d. i. doppelt so stark war als wir, und mit der Wahrscheinlichkeit, vor uns die Armee des Kronprinzen von Preußen und rechts die des Kronprinzen von Sachsen zu finden, so wäre dies, ich wiederhole es, ein Fehler gewesen. Vielleicht hätte die Schule Condé's es gethan, die Turenne's aber sicher nicht. Unter diesen Umständen hätte viel Verwegenheit und Verachtung aller Regeln dazu gehört, es zu versuchen. Major Guioth wurde am 18. morgens von Bazaine geschickt, um zu fragen, ob die Verpflegung der Corps geregelt sei. Leboeuf erklärte, die Lebensmittel seien sehr knapp, die Munition ziemlich vollständig. Am Abend beauftragte ihn Frossard, dem Marschall zu melden, sein Corps habe sehr gelitten, und wenn alsbald ein neues Gefecht stattfinden sollte, so könnten die Offiziere, besonders in zwei Divisionen, für ihre Leute nicht mehr einstehen. Die Verhandlungen gehen jetzt auf die Verbindungen Bazaine's mit der Außenwelt über. Der Telegraphendirector de la Vasselais berichtet über die telegraphischen Verbindungen, in welchen Metz bei Beginn des Krieges stand, die aber am 19. August abends sämmtlich abgeschnitten waren. Er bot Coffinières an, man solle versuchen, die Verbindung mit Diedenhofen wiederherzustellen, was dieser jedoch ablehnte. Am 20. erhielt er noch durch Boten eine Depesche Mac-Mahon's vom 19. August und zwei andere an den Marschall und an General Soleille, später hat er keine mehr erhalten. Die Förster Braidy und Fissabre schlichen sich am 19. mit Depeschen aus Verdun glücklich durch die preußischen Linien, wurden auch einmal verhaftet, gaben sich aber für Arbeiter aus, die in Metz Arbeit suchen wollten, wurden wieder entlassen, und Braidy gelangte bis zu Bazaine, der ihm 50 Frs. gab; am 20. erhielten sie von ihm Depeschen nach Verdun, die sie wieder glücklich durchschmuggelten. Der Förster Scalabrino erhielt am 17. August zu Verdun eine Depesche, welche er dem ersten General, den er treffen würde, übergeben sollte. Er gelangte nach manchen Fährlichkeiten am 18. früh nach Saint-Privat und wurde von Canrobert, den er dort traf, zu Bazaine nach Plappeville geschickt, der ihn nach Verschiedenem fragte. Abends bat er, ihm eine Antwort mitzugeben, erhielt aber weder Depesche noch Nachtquartier und mußte in einem Stalle schlafen. Am andern Morgen ließ ihm der Marschall sagen, er habe keine Depesche für ihn, und er schlich sich mit Braidy und Fissabre abermals durch. Am 22. machte er noch einen Versuch, eine Depesche von Verdun nach Metz zu bringen, konnte aber nicht durchkommen. Der Förster Guillemin schmuggelte am 20. die Depesche des Intendanten Wolff ein, worin dieser dem Marschall anzeigte, daß in Diedenhofen Proviantvorräthe angehäuft seien. Der Marschall sagte, als er sie gelesen hatte: Zu spät! Wieder nach Verdun zu kommen, gelang dem Zeugen nicht. Zwischendurch bekundet der Intendant de Prévas , daß ihm schon am 17. August Bazaine eröffnete, er werde den Weg nach Norden einschlagen, und ihn anwies, als Centralpunkt für die Verpflegungsangelegenheiten Longuyon zu betrachten; der Intendant Wolff hat auf Grund dieser Mittheilung auf der Linie von Metz bis Mézieres Vorräthe aufgehäuft, welche am 29. August etwa 800000 Rationen betrugen; dagegen behauptet der Generalintendant Uhrich , erst am 23. erfahren zu haben, daß jene nördliche Linie verproviantirt werden solle. Es folgen wieder verschiedene Zeugen über Depeschensendungen. Unterpräfect Aubanel erfuhr in Montmédy vom Major Magnan, daß derselbe eine Depesche für Bazaine habe, aber nicht zu ihm gelangen könne; es wurde ein Bote mit dieser Depesche abgesandt, welcher bei seiner Rückkehr meldete, er habe zwar auch nicht durchdringen können, die Depesche habe aber der Marschall dennoch erhalten. Major Reboul schickte am 22. August von Montmédy eine Depesche Mac-Mahon's an Bazaine; sie wurde in vier Exemplaren je einem Boten anvertraut, von denen einer gar nicht abging, einer bis Longwy und zwei bis Diedenhofen gelangten, wo sie die Depesche an den Commanbanten Turnier abgeliefert haben wollten; am 26. kamen sie nach Montmédy zurück. Bahnhofsinspector Thomas will am 22. eine Depesche Mac-Mahon's zur Weiterbeförderung an Bazaine erhalten haben; früher hatte er den 20. angegeben; der Präsident äußert, ihm scheine »mehr Erfindung als Irrthum« vorzuliegen. Förster Fays und Bahnbeamter Lagneau wollten die Magnan'sche Depesche von Diedenhofen nach Metz bringen. Turnier sagte ihnen, das sei nicht nöthig, er sei in steter Verbindung mit dem Marschall, und theile ihm alles mit, was er erfahren solle. Sie übergaben ihm also die Depesche. Herr André versuchte, einen Brief Magnan's über Diedenhofen hinaus nach Metz zu bringen, wurde aber von den Preußen gefangen genommen. Dagegen gelang es noch am 20., nachdem die Bahn schon zerstört war, dem Literaten Renon, Mitglied einer Hülfsgesellschaft für Verwundete, ungefährdet von dort nach Metz zu kommen, freilich unter dem Schutze der Genfer Binde. Ein Zeuge, Guillaume Alexis , bekundet, daß ihm am 20. August der Major Magnan zu Montmédy eine Depesche an Bazaine anvertraut hat, daß es ihm aber nicht gelungen ist, sich durchzuschleichen. Staatsanwalt Serot und Schiffslieutenant Rogués erzählen, wie letzterer mit einem Briefe, wie er behauptet, der Kaiserin an Bazaine, wie Serot angibt, der Kaiserin an den General Bourbaki oder dessen Gattin, am 22. in Rethel eintraf, vergeblich nach Metz zu kommen versuchte und am 25. in Rethel als verdächtig verhaftet wurde, Friedensrichter Guiot und Hauptmann Vasseur berichten gleichfalls von vergeblichen Versuchen, nach Metz zu gelangen, und der Präsident läßt schließlich die tags zuvor vernommenen Förster Braidy, Scalabrino, Fissabre und Guillemin nochmals vortreten, um ihnen den Dank des Gerichtshofes für ihre patriotische Hingebung auszusprechen, »eine Hingebung, welche um so bewunderungswerther war, als Sie allein sich deren nicht bewußt zu sein schienen. Ich schätze mich glücklich, Ihnen die Glückwünsche des Kriegsgerichts auszusprechen!« Allgemeine Rührung; die Förster, welche den Schauer von Phrasen in militärisch kaltblütiger Haltung über sich haben ergehen lassen, steigen »strahlenden Antlitzes von der Estrade herab, und zeigen durch ihre Haltung, daß sie stolz auf die ihnen zutheil gewordene wohlverdiente Huldigung sind«, bei welcher sich das zahlreiche Publikum durch »zustimmendes Gemurmel« betheiligt hat. Gleich darauf tritt der Major (jetzt Oberst) Magnan unter allgemeiner Spannung auf; man wird sich erinnern, daß der Rivière'sche Bericht ihm zur Last legt, nicht wieder zu Bazaine zurückgekehrt zu sein, weil dieser es ihm verboten habe, während er dies sehr wohl vermocht hätte. Magnan bekundet: »Am 17. abends befahl mir der Marschall, mich nach Châlons zu begeben und bei dem Kaiser einen Auftrag auszurichten. Ich reiste sofort ab, traf am 18. früh dort ein und überreichte dem Kaiser meine Depeschen, nämlich einen Brief des Marschalls, einen bei der Leiche eines preußischen Offiziers gefundenen Armeebefehl, einen Bericht des Generals Soleille über die Bestände des Arsenals von Metz, in welchem derselbe nur 1,800000 Patronen gefunden zu haben erklärte. Ich berichtete dem Kaiser ferner über die Schlacht vom 16., und daß dieselbe ruhmvoll für unsere Waffen, aber erfolglos gewesen sei, daß der Feind immer noch die Höhen besetzt halte, daß die südliche Straße nach Verdun uns durch die Besetzung von Mars-la-Tour gesperrt sei und daß man nordwärts werde marschiren müssen, wobei der Marschall Briey als Zielpunkt betrachte, was jedoch von den Umständen abhängen werde. Ich bat den Kaiser schließlich, dem Marschall Vollmacht zu Beförderungen und Personalveränderungen zu ertheilen, wie dieser mir aufgetragen hatte. Nach einem deutschen Berichte wünschte der Marschall besonders, General Jarras durch General Cissey ersetzen zu dürfen. Der Kaiser erklärte, daß ihm dies völlig freistehe und daß er Bazaine's Plane durchweg billige, ihm aber dringend anempfehle, sich nur mit äußerster Vorsicht in Bewegung zu setzen und alles zu vermeiden, was zum Untergange des Heeres führen könnte, auf welchem die militärische Zukunft und das Heil Frankreichs, beruhe. Darauf suchte ich den Marschall Mac Mahon auf, der seine Hoffnung ans baldige Vereinigung beider Heere aussprach. Er sprach dann von seiner Armee, die noch nicht besonders tüchtig war; er zeigte mir im Vorübergehen ein Regiment, welches zum ersten mal zum Scheibenschießen ging. Wir waren vom Kaiser zum Frühstück befohlen. Nach dem Frühstück fragte ich ihn und den Marschall, ob sie mir nicht noch weitere Befehle mitgeben wollten. Sie verneinten dies. Dies, meine Herren, war meine ganze Sendung.« Er erwähnt dann, daß das Telegramm, durch welches seine Abreise gemeldet wurde, ohne alle Bedeutung war und lediglich auf seinen Wuusch vom kaiserlichen Secretär Pietri abgelassen wurde, daß er in Charleville nicht zu Mittag aß, weil er sicher darauf rechnete, dies in Metz zu können, daß er um 9 Uhr abends in Hayanges ankam und dort erfuhr, daß die Bahn abgeschnitten sei und daß er deshalb nach Charleville zurückfuhr, von wo aus er sofort dem Kriegsminister seinen Aufenthalt meldete, und folgenden Tages nach Diedenhofen gelangte. Dort wurde ihm wieder mitgetheilt, daß man nicht nach Metz gelangen könne. Er begab sich nach Carignan und suchte einen Boten nach Metz zu erlangen. Es meldeten sich deren viele, vom besten Willen beseelt, aber ebenso unverständig. Einer wollte sich als Ulane verkleiden, verstand aber kein Wort deutsch. Ein anderer forderte 100000 Frs. Er fand endlich Förster, Zollbeamte, gewandte Männer, aber keinem gelang es durchzukommen. Am 29. September erfuhr er von Bourbaki's Reise, traf mit ihm in Belgien zusammen, sah nach den ihm von diesen gemachten Mittheilungen ein, daß für ihn in Metz nichts mehr zu thun sei, und stellte sich der Regierung der nationalen Vertheidigung zur Verfügung. »Ich habe in der Loire- und in der Nordarmee gedient, und darf, ohne der Ueberhebung geziehen zu werden, sagen, daß ich mir die Epauletten, die ich trage, erkämpft habe. Ich Protestire gegen gewisse Verdächtigungen, die der Bericht gegen mich angedeutet hat.« Präsident : Die Klarheit und Genauigkeit Ihrer Aussage sind die beste Antwort, welche Sie, Herr Oberst, hierauf geben konnten. Nach einigen unbedeutenden Zeugen erscheint Herr Flahaut , ein Bote, welchem Turnier am 28. August eine chiffrirte Depesche an Bazaine übergab. Er umgab sie mit einer Kautschuklösung und verschluckte sie, wurde von den Preußen, natürlich ohne Erfolg, durchsucht, kam glücklich nach Plappeville, entledigte sich seiner Depesche auf natürlichstem Wege, und hatte den Kummer, baß man sie nicht annehmen wollte, sondern ihm mittheilte, man habe dasselbe schon von einem andern Boten erfahren, und sie ungelesen verbrannte. Am 4. September übergab ihm Bazaine eine Depesche, es gelang ihm aber nicht, sich durchzuschleichen. Theilnehmer dieser Expedition und mit derselben Depesche betraut, die er auch ebenso verborgen hatte, war Herr Marchal , dieser hatte aber die Depesche schon unterwegs »evacuirt«, trug sie seitdem im Munde bei sich, und übergab sie dem Marschall, welcher ihn belobte. Der Präsident spricht ihm die Anerkennung des Kriegsgerichts aus. Frau Imbert aus Metz, eine resolute Dame von 29 Jahren, gelangte am 21. August glücklich zu Wagen von Metz nach Diedenhofen, wohin sie eine Depesche zu überbringen hatte. Turnier, dem sie dieselbe am 22. früh übergab, wies sie an, zu warten, da sie eine Depesche nach Metz zurückbefördern solle. Sie wartete bis Mittag, endlich suchte sie Turnier auf und fand ihn in einem Café. »Donnerwetter, ich hatte Sie vergessen!« rief er aus. Sie kam aber nicht mehr nach Metz zurück, sondern mußte umkehren und in Diedenhofen bleiben. Die Zollwächter Hiegel und Simon erhielten am 22. von Reboul, dem Commandanten von Montmédy, Depeschen für Bazaine, für deren Ablieferung ihnen 1000 Frs. versprochen wurden. Sie übergaben dieselben am 23. Turnier, der die Weiterbeförderung übernahm; ebendasselbe that ein dritter am 22. von Reboul abgesandter Bote, Mobilgardist Syndic , nachdem er bis in die Nähe von Metz gelangt war, ohne sich weiter durchschleichen zu können. Der Maire Lagosse aus Longuyon wurde, da er sich für jede beliebige Dienstleistung zur Verfügung gestellt hatte, am 25. nach Vouziers berufen, wo ihm General Ducrot einen Zettel des Inhalts: »Vertrauen! Tausend Grüße! General Ducrot.« aushändigte und ihn sodann die bekannte Depesche an Bazaiue: »Mac-Mahon kommt mit 120000 Mann. General Ducrot führt sein Corps. Die Armee wird am 27. zu Stenay sein. Halten Sie sich bereit, auf den ersten Kanonenschuß aufzubrechen«, auswendig lernen ließ. Er sagte ihm dabei, daß diese Nachricht von der größten Wichtigkeit sei, da man von Bazaine und dessen Planen nichts wisse, und daß Bazaine sie durchaus erhalten müsse; Geld »spiele dabei gar keine Rolle«. Lagosse kam nach manchen Fährlichkeiten am 27. zu Turnier, welcher sich die Depesche von ihm dictiren ließ und ihm versprach, sie durch drei sichere Boten, von denen doch mindestens einer ankommen werde, zu befördern. Am nächsten Morgen schickte er ihn zu Mac Mahon mit dein Auftrage, diesem zu sagen, daß er seit dein 22. keine Nachrichten von Bazaine habe. Der Staatsanwalt Lallement aus Saargemünd wurde am 27. von Turnier beauftragt, eine angeblich äußerst wichtige Depesche an die Armee von Châlons zu überbringen. Er übergab sie, ohne ihren Inhalt zu kennen, am 29. zu Sedan dem General Beurmann. Unterwegs, auf der Eisenbahn zwischen Luxemburg und Sedan, fuhr er mit einem Jesuiten zusammen, welcher erzählte, er komme geradesweges aus Metz; als Geistlicher und Belgier habe er vom Prinzen Friedrich Karl einen Passirschein erhalten. Zum Beweise zeigte er einen an Frau Marschallin Bazaine adressirten Brief vor, den er zur Post zu geben versprochen habe. Der Maschinenheizer Miech will eine Depesche unter vielen Gefahren nach Metz und von dort nach Diedenhofen gebracht haben, erinnert sich aber der Daten nicht, und seine Aussage steht mit denen verschiedener seiner Verwandten, bei denen er Unterkommen gefunden haben will, und mit seinen in der Voruntersuchung gemachten Angaben in bedenklichem Widerspruch. Endlich erscheint der Oberst a.D., weiland Festungscommandant Turnier , unter allgemeiner Aufmerksamkeit, die er aber gründlich täuscht; er beklagt sich über die schwache und unbrauchbare Garnison, welche man ihm belassen, erzählt, daß ihm verboten worden sei, die Mobilgarde mit alten Flinten zu bewaffnen, da man ihm neue aus Paris schicken werde, daß aber wol die Feinde, jedoch nicht die Flinten gekommen seien, und versichert, weder Misbrauch mit den geheimen Fonds getrieben, noch in irgendwelcher geheimnißvollen Beziehung zu Magnan gestanden zu haben. Sonst aber sind seine Erinnerungen gänzlich verworren; er hat viel Boten geschickt, weiß aber nicht recht wann und an wen, und selbst der Staatsanwalt verzichtet schließlich darauf, etwas Neues von ihm zu erfahren. Doch erklärt Turnier wiederholt, alles gethan zu haben, was Pflicht und Diensteifer nur geboten. Darauf soll General Coffinières über die Verbindungen zwischen der Festung und der Außenwelt Auskunft geben, sucht sich aber zunächst wegen der von ihm zur Beerdigung der Gefallenen gewährten Waffenruhe zu rechtfertigen. Sodann gibt er an, daß er am 18. an den Kriegsminister geschrieben und Pulver und Brot erbeten, sowie daß er am 20. einen Brief Turnier's, wonach der Kaiser durchaus Nachrichten haben wollte, erhalten und beantwortet hat, erinnert sich aber nicht, am 17. an den Kaiser telegraphirt und in der Depesche gesagt zu haben, Metz sei beinahe eingeschlossen. Am 20. August wurden ihm mehrere Briefe Turnier's überbracht, unter andern einer, welcher Nachrichten über Magnan enthielt; da der Ueberbringer gleichzeitig Depeschen für den Marschall hatte, schickte er ihn zu diesem, kann aber nicht behaupten, daß er selbst dem Marschall irgendwelche Mittheilung hiervon gemacht hätte. In einem von ihm geführten Tagebuche findet sich die Notiz: »22. August werden die Corpschefs nach Ban Saint-Martin berufen. Es findet eine Versammlung statt. Man sagte dort, Major Magnan sei zum Kaiser geschickt und die Armee Mac-Mahon's sei auf dem Marsche nach Metz.« So erwartete man also am 22. August zu Metz die Ankunft Mac-Mahon's? fragt der Präsident. Das war meine Ansicht, erwidert der Zeuge. Ich trug meine Ansichten und die vorgefallnen Thatsachen ein, manchmal abends, manchmal einen oder zwei Tage nachher. Daß am 19. die Telegraphenverbindung auf kurze Zeit wiederhergestellt war, glaubt er dem Marschall gemeldet zu haben; auf den Vorschlag des Telegraphendirectors, die Verbindung durch ein in die Mosel zu versenkendes Kabel wiederherzustellen, ist er nicht eingegangen, weil weder er noch seines Wissens jener 30 Kilometer Kabel besaß. Wichtiger als diese Aussage ist die des Obersten Lewal . Er erhielt am 23. August, nachmittags 3–4 Uhr, im Hauptquartier eine Depesche, welche er sofort dem Marschall einhändigte; als er sich entfernen wollte, fagte dieser: »Warten Sie, wir wollen sehen, was es ist.« Er rollte die in Cigarettenform gewickelte Depesche auf und las sie vor. Sie enthielt die Nachricht, daß Mac-Mahon in der Richtung nach Metz auf dem Marsche sei. Der Zeuge erkannte sofort, daß Mac-Mahon's Heer Gefahr laufe, von der Armee des Kronprinzen von Sachsen in der Front, von der des Kronprinzen von Preußen in der Flanke angegriffen zu werden, und rief: Ah, Herr Marschall, wir müssen sofort aufbrechen. Sofort, das wäre sehr schnell, das können wir nicht, entgegnete dieser, Lewal verbesserte sich: ich meine morgen früh. Auch dies, meinte der Marschall, sei unmöglich. Dann wenigstens übermorgen! Nein, entgegnete der Marschall abermals, wir brauchen wenigstens zwei Tage. Er empfahl darauf dem Zeugen Stillschweigen über das Gehörte. Aus verschiedenen Umständen, insbesondere aus der Unterhaltung und aus den Planen, welche sich hieran knüpften, schließt Lewal mit voller Bestimmtheit, daß diese Depesche nicht etwa am 29., sondern, wie er bekundet, am 23. eingegangen ist. Chiffrirt war sie nicht; woher sie war, weiß Zeuge nicht, und des Wortlauts erinnert er sich nur insofern, daß die Worte »Maas« oder »l'Aisne« vielleicht auch »Stenay« darin vorkamen. Ob es also die angeblich am 29. eingetroffene: »General Ducrot commandirt Corps von Mac-Mahon, u. s. w.«, oder die angeblich am 30. eingetroffene: »Ihre Depesche vom 19. erhalten. Marschire in der Richtung von Montmédy. Werde übermorgen an der Aisne sein, wo nach Umständen handeln werde, um Ihnen zu Hülfe zu kommen«, oder endlich eine dritte, unbekannte war, weiß Zeuge nicht, doch war die zweiterwähnte chiffrirt, Bazaine hätte sie also nicht ohne weiteres vorlesen können. Der Angeklagte wird zum ersten mal hitzig. »Ich versichere, daß die Depesche, von welcher der Oberst spricht, nicht am 23. angekommen ist. Ich bin nicht gewohnt, meinen Untergebenen so ausführliche Eröffnungen zu machen. Warum hat der Oberst nicht in der Conferenz am 26. von dieser Depesche gesprochen? Sie (zum Zeugen) verschieben eine Thatsache und bringen Sie inmitten ganz anderer Umstände und Zeitpunkte unter!« Auch der Vertheidiger wird so lebhaft, daß er sich ein »doucement, maître Lachaud« des Präsidenten zuzieht. Oberst Andlau , der auf Befragen des Vertheidigers zugibt, der Verfasser eines gegen Bazaine äußerst gehässigen Buches: »Metz, campagne et négotiations«, und der Schreiber eines noch gehässigern, angeblich durch eine »schreckliche Indiscretion« in den Zeitungen veröffentlichten Briefes zu sein, bekundet, daß er am 27. mit Lewal über »die traurige Promenade vom 26. August«, d. i. über den Ausfall, zu dem alles schon ausgerückt war und der dann abbestellt wurde, sprach, und daß dieser sagte: »Lieber Freund, die Sache ist noch trauriger, als Sie denken, denn wir wußten, daß Mac-Mahon's Armee uns entgegenmarschirte.« Er erzählte darauf, daß der Marschall am 23. jene Depesche erhalten und infolge dessen den Ausfall angeordnet, und daß er ihm beim Abschiede gesagt habe: »Glauben Sie mir, Herr Marschall, je eher, je besser!« Allerdings sagten aber auch am 31. die Adjutanten, es sei eine Depesche Mac-Mahon's angekommen. Hauptmann Mornay-Soult versichert, Bazaine habe die Depesche: »Ihre Depesche vom 19. erhalten, u. s. w.«, erst am 30. erhalten, er selbst habe sie dechiffrirt. Die andere: »Ducrot commandirt Corps von Mac-Mahon, u. s. w.«, sei am 29. abends in zwei Exemplaren von Marchal und Flahaut überbracht worden. Ersterer hatte sie in der Hand, letzterer sie noch nicht »evacuirt«. Sie war nicht chiffrirt. Der Zeuge hat in der Voruntersuchung von einer am 23. eingegangenen Depesche gesprochen; dies war eine auf irrigen Voraussetzungen beruhende Vermuthung. Der Präsident macht ihm bemerklich, daß man als Zeuge nicht Vermuthungen zu bekunden habe, und fragt dann, ob er sich überzeugt habe, daß die Flahaut'sche Depesche nur ein Duplicat der Marchal'schen gewesen sei; er hatte sie ohne weiteres ins Feuer geworfen. Zeuge : Es war ein Duplicat, ich wußte es. Ich übernehme die Verantwortlichkeit. Ich gestehe, daß sie dermaßen stank – Präsident : Unter diesen Umständen hätten Sie den Widerwillen doch überwinden und eine so wichtige Thatsache feststellen sollen. Ein anderer Zeuge, Kapitän d'Aiglau , bekundet, daß die auf die Bagage bei dem Ausfall am 26. bezüglichen Befehle am 23. nachmittags 4 Uhr gegeben sind, und Lieutenant Mouth von den Franctireurs fand, als er sich am 22. oder 23. nach Metz durchgeschlichen hatte, vor der Thür des Marschalls eine Gruppe von Offizieren und in ihrer Mitte einen ziemlich großen Mann; er hörte sagen: »Der hat soeben eine Depesche von Mac-Mahon gebracht, der uns entgegenkommt.« Die nun folgenden Debatten beziehen sich auf die Depesche Bazaine's vom 20. August an Mac-Mahon: »Ich habe bei Metz Stellung nehmen müssen; ich werde wahrscheinlich, um zu Ihnen zu stoßen, die nördliche Festungslinie innehalten und Sie von meinem Abmarsch benachrichtigen , wenn ich ihn unternehmen kann, ohne die Armee zu gefährden.« Nur zwischendurch werden noch einige Zeugen aus Metz, »Zeugen, welche von fern her und aus einem für den Augenblick nicht französischen Lande kommen«, vernommen, und bekunden, daß es ihnen gelungen ist, sich während der Belagerung durch die preußischen Linien zu schleichen. Commandant Turnier erinnert sich, die gedachte Depesche durch Frau Imbert erhalten und mehrere Abschriften davon genommen, auch dieselben sichern Personen zur Weiterbeförderung an Mac-Mahon übergeben zu haben; ob darunter Herr Guyard war, weiß er nicht. Polizeiagent Guyard brachte diese Depesche mit einigen andern nach Longwy, wo er sie am 22. den Agenten Rabasse und Miés übergab. Diese begaben sich sofort zum Bahnhof und ließen den Inhalt der Depeschen unter der Adresse des Obersten Stoffel nach Rheims telegraphiren, mit dem Bemerken, daß sie die Originale selbst überbringen würden. Telegraphendirector Amiot versichert, daß die Depesche auch wirklich über Paris nach Rheims expedirt und dort eingetroffen ist. Sodann wird eine Aussage des Marschalls Mac-Mahon , Präsidenten der Republik, welchen Aumale in seiner Wohnung hat vernehmen lassen, verlesen. Er erklärt: die eine Depesche Bazaine's, datirt vom 19. August, eine Schilderung der Schlacht vom 18. enthaltend und mit dem Schluß: »Ich beabsichtige noch immer, die Richtung nach Norden einzuschlagen und dann über Montmédy auf der Straße von Sainte-Menehould nach Châlons herabzurücken, wenn sie nicht stark besetzt ist; in diesem Falle werde ich über Sedan und selbst über Mézières gehen, um nach Châlons zu gelangen«, habe er am 22., 10½ Uhr früh, erhalten und sei dadurch veranlaßt worden, den Marsch nach Paris aufzugeben und den Befehl zum Aufbruch nach Montmédy zu ertheilen. Später habe keine Depesche von Bazaine, und insbesondere nicht die obenerwähnte: »Ich werde Sie von meinem Abmarsche benachrichtigen –« erhalten. »Ich erinnere mich nicht, diese Depesche erhalten zu haben; es scheint mir unmöglich, daß ich sie vergessen haben sollte, wenn ich sie empfangen hätte, da sie mir gestattet haben würde, den Marsch der Armee nach Osten einzustellen.« Darauf schildern Rabasse und Miés , beide schon als Agenten der Geheimpolizei mit einem gewissen mysteriösen Nimbus umgeben, wie sie die Originale der Depeschen in Mac-Mahon's Hauptquartier gebracht haben. Dasselbe befand sich damals zu Rethel und sie langten in der Nacht vom 24. zum 25. August dort an. Mit Mühe gelingt es ihnen, Eintritt in den Gasthof zu erhalten, in welchem der Marschall übernachtet, mit noch mehr Mühe, einen Offizier zu wecken, der sie auf ihre Nachricht, sie seien Ueberbringer wichtiger Depeschen, an das Schlafgemach eines andern Offiziers führt und diesen weckt. Er öffnet die Thür: »Was gibt es?« »Depeschen von Bazaine«, entgegnet Miés, und übergibt dem Offizier, als welchen beide mit voller Bestimmtheit nachher den ersten Adjutanten und Vertrauten Mac-Mahon's, den Obersten d'Abzac, wiedererkannt haben, die Depeschen, welche Rabasse inzwischen aus der Tasche gezogen hat. Der Offizier sieht sie flüchtig durch. »Ach, das wissen wir ja schon seit zwei Tagen!« Darauf tritt er in sein Zimmer zurück und schließt die Thür. Oberst d'Abzac , eine imposante kriegerische Erscheinung, wird vorgerufen. Er kennt die beiden Agenten nicht, erinnert sich nicht, sie je gesehen oder gar Depeschen von ihnen empfangen zu haben, aber sie bleiben auf das entschiedenste bei ihrer Aussage. Der Offizier aber, welcher sie zu d'Abzac geführt hat, kann nicht vernommen werden, denn wie die sofort angestellten Ermittelungen ergaben, befindet er sich augenblicklich in Ostindien. »So bleibt diese dramatische Scene ohne Entwickelung und ohne Schluß«, sagt ein deutscher Berichterstatter. Die gewünschte Entwickelung sollte auch durch die Vernehmung Stoffel 's nicht herbeigeführt werden, wenn dieselbe auch zu einer andern dramatischen Scene führte. Ein unbarmherziges Verhör war es, dem der Oberst unterworfen wurde, und schlecht genug hat er es bestanden. Wie schon erwähnt, war er mit der Organisation des Kundschafterdienstes betraut. Er erzählt, daß er die eingehenden Depeschen nie selbst geöffnet, sondern stets dem Marschall ausgehändigt, daß er die beiden Agenten aus Paris verschrieben uud ihnen 20–25000 Frs. versprochen habe, wenn es ihnen gelänge, nach Metz zu Bazaine zu kommen und Nachricht von ihm zu bringen; daß sie bald telegraphirt hätten, dies sei ihnen nicht gelungen, und daß sie darauf am 22. August durch Telegramm zurückberufen worden seien. Er sah sie darauf am 26. zu Rethel, und seitdem hat er sie nicht wiedergesehen. Damit schließt seine Aussage, und beginnen die Fragen des Präsidenten. Er hat ihnen, so antwortet er, nicht gesagt, daß sie nach Longwy gehen sollten; er weiß nicht, ob er ihnen auf ihre Depesche, wonach sie nichts ausrichten könnten, geantwortet hat; er weiß nicht, ob er oder irgendein anderer ihnen telegraphirt hat, sie sollten zurückkommen; er würde nie auf die Adresse dieser Depesche »agents télégraphiques de l'état-major« gekommen sein; er weiß nicht, wann sie die Depesche erhalten, auch nicht wer ihm gesagt hat, daß dieselbe abgesandt sei, noch woher man die richtige Adresse »Longwy« wußte. »Wenn man die schrecklichen Ereignisse von 1870 durchlebt hat, so bleibt nur eine verworrene Erinnerung an alle Einzelheiten zurück.« Außer Mac-Mahon und ihm hatte niemand das Recht, im Namen des Marschalls zu telegraphiren. »Sie haben nichts von einer zu Rheims eingetroffenen, von diesen beiden Agenten abgesandten Depesche gehört?« »Nicht das mindeste!« »Die an den Obersten Stoffel adressirte Depesche ist Ihnen nicht behändigt worden?« »Nein!« »Auch nicht einem andern Offizier in Ihrem Namen? Sie wissen nichts von einer Depesche der Agenten, außer von der, worin sie anzeigten, daß sie nichts ausgerichtet, und von der Sie weder Ort noch Datum wissen? Wissen Sie, an welchem Tage die Agenten zurückgekommen sind?« »Meine Erinnerungen waren nicht genau; erst aus dem Bericht habe ich gesehen, daß es am 26. war.« »Erinnern Sie sich an Ihre Unterredung mit ihnen?« »Durchaus nicht!« »Rabasse und Miés haben Ihnen Schriftstücke vorgelegt?« »Ich sprach mit ihnen und sie gaben mir ein Bündel Papiere und einen Brief; ohne zu wissen, um was es sich handle, besah ich den Brief. Es war eine Empfehlung für einen Herrn Guyard. Ich sagte ihnen, der Marschall habe jetzt nicht Zeit, sich damit zu beschäftigen. Die andern Papiere habe ich nicht einmal angesehen, ich weiß nicht, was ich damit gemacht habe. Ich legte sie in meine Cantine, und bei Sedan ist mir alles genommen worden!« Was ihm die Agenten gesagt, ob sie von Bazaine und Coffinières gesprochen, wie es gekommen, daß er die Papiere nachher völlig vergessen, weiß er nicht, trotz allen Fragens, und ob er die am 22. abends 9½, von Rheims eingetroffene Depesche dem Marschall behändigt hat, ebensowenig. Er rechtfertigt sich schließlich, daß er den Agenten nicht 2OOOO Frs. ausgezahlt, weil sie nach seiner Ansicht nichts geleistet, und als der Präsident ihn anweist, abzutreten, sagt er: »Erlauben Sie mir ein Wort, Herr Präsident? Ich weiß, daß ich als Zeuge erscheine, und werde als solcher stets Hochachtung vor dem Gericht beweisen, aber ich möchte mich einen Augenblick in eine andere Lage versetzen.« »Ein Zeuge darf nicht plaidiren.« »Ich werde aber angeklagt, eine Depesche unterdrückt zu haben!« »Vor dem Kriegsgerichte sind Sie nicht angeklagt. Wenn eine solche Anklage gegen Sie vorliegt, wovon ich nichts weiß, so protestiren Sie auf andere Weise dagegen!« »Ich beabsichtige nicht, den Bericht anzugreifen. Was den Berichterstatter betrifft, so theile ich die Gefühle der ganzen Armee –« »Die Debatte kann hierauf nicht eingehen!« »Das Kriegsgericht wird mir doch gestatten, mich gegen eine Beleidigung und Verleumdung zu vertheidigen! Der Berichterstatter hat die Armee verleumdet. Ich empfinde gegen ihn nur die tiefste Verachtung!« Der ganze Wortwechsel wird rasch und erregt geführt; auf die nochmalige entschiedene Aufforderung Aumale's verläßt der Zeuge langsam den Saal, nachdem er sich vor dem Gerichte und dem Angeklagten verneigt hat. Darauf werden Rabasse und Miés nochmals einzeln vernommen, und zwar, wie anerkannt werden muß, äußerst ernst und eingehend. Der Präsident macht sie darauf aufmerksam, daß sie von ihrem ersten Zusammentreffen mit d'Abzac früher nichts erwähnt haben. Auf ihre Bemerkung, dies sei ihnen erst wieder eingefallen, nachdem sie sich miteinander besprochen, erinnert er sie daran, daß es verwerflich sei, wenn Zeugen miteinander über ihre Aussagen sprächen, um sie in Einklang zu bringen, und fragt, ob etwa dies eine üble Angewohnheit der Polizeiagenten sei, was sie vielleicht nicht ganz wahrheitsgemäß verneinen. Er spricht sein Erstaunen aus, daß sie die für den Obersten Stoffrl bestimmten Depeschen einem fremden Offizier, Herrn d'Abzac, zum Lesen überlassen, und als Miés einmal auf eine etwas bedenkliche Frage entgegnet: Ich habe nicht recht verstanden, äußert er: »Ich soll wol die Frage wiederholen, damit Sie Zeit haben, die Antwort zu überlegen? Den Kunstgriff kenne ich!« Sie geben aber überall ziemlich befriedigende Auskunft und bekunden schließlich übereinstimmend, daß sie am 26. früh den Obersten Stoffel beim Kaffee getroffen, daß er ihnen die Depeschen abgenommen, sie durchgesehen, sein Messer daraufgelegt und gesagt hat: »Das sind die Depeschen, welche wir erhalten haben«; darauf zahlte er jedem 250 Frs. Die Sitzung wird hierauf unterbrochen, die Pause dauert aber weit länger als gewöhnlich, und nachdem endlich nach fast einer Stunde der Gerichtshof wieder eingetreten ist, wird Oberst Stoffel wieder vor die Schranken gerufen. Tiefe Stille; endlich beginnt der Präsident: »Oberst Stoffel, als ich Ihnen nach Beendigung Ihrer Aussage das Wort entzog, haben mehrere Mitglieder des Gerichtshofes Worte von Ihnen zu hören geglaubt, welche ich nicht verstanden habe, nämlich: ›Was den Berichterstatter betrifft, so theile ich die Gefühle der ganzen Armee, und empfinde gegen ihn nur die tiefste Verachtung.‹ Ich frage Sie, Oberst, ob Sie diese Worte gesprochen haben, und wenn dem so ist, ob Sie dieselben, falls sie Ihnen entfahren sein sollten, aufrecht erhalten oder zurücknehmen wollen?« »Ich habe so gesagt!« »Nehmen Sie diese Worte zurück?« »Ich kann sie nur aufrecht erhalten!« »Sie nehmen sie nicht zurück?« »Das kann ich nicht!« Der Präsident verliest zwei Artikel des Militär-Strafgesetzbuches, wonach in solchem Falle das Kriegsgericht sofort entscheiden und eine Beamtenbeleidigung mit Gefängniß von zwei bis fünf Jahren ahnden kann, und dictirt dem Gerichtsschreiber jene Worte mit dem Nachsatze zu Protokoll: »Vom Präsidenten aufgefordert, diese Worte zurückzunehmen oder zu erklären, äußert er, daß er dieselben aufrecht erhalte.« Von einer Aufforderung zu einer Erklärung will der Oberst nichts gehört haben. Er gibt dieselbe etwa dahin: Er sei kein Kind mehr und wisse sehr wohl, daß er ungerechterweise beschuldigt werde, eine Depesche unterdrückt zu haben. Seine Ehre sei angegriffen, er sei verleumdet worden und habe in sehr begreiflicher Aufregung gesprochen. Der Präsident dictirt: »Zeuge gibt Erklärungen, welche nicht genügend erscheinen.« »Ist dies correct? Haben Sie etwas über die Fassung des Protokolls zu sagen? Wünschen Sie dieselbe geändert?« »Ich habe keinen Wunsch auszudrücken!« Der Vertheidiger Bazaine's, Herr Lachaud, ergreift das Wort, obgleich der Präsident ihm bemerklich macht, daß ihn dieser Vorfall nichts angehe, und bittet Herrn Stoffel, in sich zu gehen und jene Worte zurückzunehmen. Stoffel entgegnet: »Ich habe es stets als eine Kinderei betrachtet –« »Um Kindereien handelt es sich hier nicht. Nehmen Sie Ihre Worte zurück?« unterbricht ihn der Präsident. Nach noch längerm Hin- und Herreden bleibt der Oberst dabei stehen, er könne nichts zurücknehmen. Nachdem der Telegraphendirector Amiot nochmals erklärt hat, die fragliche Depesche am 22. August von Longwy mit Stoffel's Adresse expedirt, Miés, ihm das Original behändigt zu haben, wird er abermals vorgerufen. Auf nochmalige kurze, präcise Fragen erklärt er wiederum, das Telegramm nicht erhalten, die ihm von Miés übergebenen Papiere nicht gelesen zu haben. Darauf erhebt sich der Staatsanwalt : »Sie haben die Aussagen der Zeugen gehört. Daraus ergibt sich zur Genüge, daß der Zeuge Depeschen, welche für den Marschall Mac-Mahon bestimmt waren, vorsätzlich unterschlagen hat. Wir behalten uns vor, deshalb gegen ihn einzuschreiten, und bitten das Kriegsgericht, hiervon Act zu nehmen.« Dies geschieht, nachdem der Vertheidiger noch bemerkt hat: »Ich habe gegen diesen Vorbehalt nichts einzuwenden. Nur eine Bemerkung möchte ich mir erlauben: Man darf vom Gedächtniß der Menschen nicht mehr verlangen, als es leisten kann. Ich hatte es mir vorgenommen, nichts über diesen so ernsten Zwischenfall zu sagen, aber ich kann mich nicht enthalten, zu fragen: Ist denn Oberst Stoffel der einzige, der etwas vergessen hat? Wenn ein Mangel an Gedächtniß ein Fehler ist, so müssen Sie gleichmäßig gegen alle diejenigen einschreiten, welche einige Gedächtnißschwächen gezeigt haben!« – Wenig Tage darauf wurde der Oberst Stoffel von einem andern Kriegsgericht wegen Beleidigung des Generals Rivière, unter Annahme mildernder Umstände, zu dreimonatlicher Haft verurtheilt; die gegen ihn wegen Unterschlagung der Depesche geführte Untersuchung hat nicht hinreichendes Material zu einer Anklage ergeben. Ganz neuerdings hat die pariser » Liberté « behauptet, dies sei dennoch der Fall gewesen, das Strafverfahren stehe nahe bevor; man habe sogar ermittelt, daß andere Personen Abschrift der von Stoffel dem Marschall Mac-Mahon vorenthaltenen Depesche erhalten hätten. Der am folgenden Sitzungstage zuerst vernommene Zeuge ist der letzte Kriegsminister des Kaiserreichs, General von Palikao . Den Plan, von Châlons nicht nach Paris, sondern nach Metz zu marschiren, nimmt er als seine Erfindung in Anspruch, doch schwankte lange die Wage zwischen beiden Marschrichtungen, und am 21. August war der Marsch nach Paris fest beschlossen, als Mac-Mahon die Depesche Bazaine's erhielt, wonach dieser nordwärts ausbrechen wollte, und nun sofort nach Montmédy aufbrach. Nach Palikao's Ueberzeugung wäre die Vereinigung beider Heere die Rettung Frankreichs gewesen; dies bewies die Bestürzung der Deutschen, als sie Mac-Mahon's Marschrichtung erfuhren. Ein preußischer höherer Offizier schrieb an seine Frau: »Soeben erhalte ich Befehl zum Abmarsch nach der Marne, die französische Armee hat uns umgangen, verfluchter Krieg!« Und in Sedan äußerte ein bairischer Oberst: »Sie haben uns schön Furcht gemacht, wir glaubten uns umgangen!« »Und« – sagt der Zeuge – »so mögen denn jene Stubenstrategen, die Hunderttausende auf dem Papiere manövriren lassen, aber nie vier Mann im Felde geführt haben, sagen was sie wollen, ich glaube doch, daß mein Plan gut war.« Mac-Mahon hatte einen bedeutenden Vorsprung vor der deutschen Armee, aber leider wurde sein Marsch durch verschiedene Umstände verzögert, sonst hätte er Bazaine von seiner Ankunft benachrichtigen, dieser hätte auf den Kanonendonner losmarschiren und die beiden vereinigten Heere hätten die schon bei Gravelotte geschlagenen Preußen in die Mosel werfen können und müssen. Die Depesche Bazaine's an Mac-Mahon: – »Ich werde Sie von meinem Abmarsch benachrichtigen u. s. w.«, hat Palikao aus Longwy erhalten, aber natürlich Mac-Mahon nichts davon mitgetheilt, weil er voraussetzen mußte, daß dieser sie selbst erhalten habe. Der Bahnhofsinspector Sabatier bot dem Major Magnan, als dieser in Diedenhofen ankam, an, ihn auf einer Locomotive nach Metz zu befördern; die Maschine war bereit und die Bahn in kürzester Frist wiederhergestellt, denn noch selbigen Tages kam ein Zug aus Metz. Auch zu Fuß oder zu Wagen konnte man damals noch ohne besondere Gefahr passiren. Der Schneider Marcherez beförderte am 24. August drei Briefe aus Metz nach Verdun, welche ihm Jarras übergeben hatte: einen an den Kaiser, einen an Frau von Jarras, einen an Frau Bazaine. General Guérin, welchem er am 27. diese Briefe übergab, befahl sofort einem Ordonnanzoffizier, sich nach Stenay zu begeben, wo er Mac-Mahon treffen werde, und händigte dem muthigen Schneider eine Depesche für Bazaine ein, welche er als höchst wichtig bezeichnete. Ein Stabsoffizier fragte ihn, ob er etwas von der Stellung der beiden Heere bei Metz wisse. O ja, entgegnete er, die französischen Truppen, welche die Anhöhen besetzt hatten, haben sich nach Metz zurückgezogen und der Feind hat jetzt die Höhen besetzt. Der Offizier schlug mit der Faust auf den Tisch: Das ist unmöglich! Entschuldigen Sie, Herr Lieutenant, entgegnete der Zeuge, ich weiß es, und weiß, was ich sage! Er kam endlich am 30. nach Ban Saint-Martin und übergab dem Marschall seine Depesche, empfing die besten Glückwünsche und hörte, wie derselbe zu den Offizieren sagte: »Ausgezeichnete Nachrichten, so gut als vier Divisionen!« Jarras aber sagte im Hinausgehen, seinen Spazierstock kriegslustig schwingend: »Na endlich! wie wollen wir sie verhauen (les schlaguer)! wir wollen ihnen eins versetzen!« »So gibt es Neuigkeiten?« fragte ein Oberst. »Gewiß«, rief Jarras, »und welche, die ein Armeecorps werth sind!« Der Vortrag macht des Redners Glück. Der wackere Schneider hatte nicht nur die gesammte Zuhörerschaft in fortwährender Heiterkeit erhalten, und erhielt vom Präsidenten nicht nur die übliche Anerkennung seines Patriotismus, sondern der letztere schloß sogar mit den Worten: »Außerdem danke ich dem Zeugen für seine Aussage. Wenn deren Form auch naiv war, so wäre es doch sehr wünschenswerth, daß alle, die hier vernommen werden, sich ebenso klar und genau ausdrückten!« Und das Publikum murmelte Beifall. Einige andere Zeugen sind glücklich nach Metz gelangt, andere haben umkehren müssen. Präsident Darnis aus Metz sprach nach der Schlacht von Servignv (also wol nach dem 31.) mit Bazaine, der sich beklagte, nichts von Mac-Mahon erfahren zu haben, und dem Zeugen dann eine Depesche zeigte, wonach die Armee Mac-Mahon's nicht weit und der Kaiser in den Ardennen war. »Wir waren nahe daran zu siegen!« fügte er hinzu. Der Zeuge erlaubte sich einige Bemerkungen über die Langsamkeit des Ausfalls und darüber, daß man nach einer so glänzenden Waffenthat Servigny aufgegeben habe; der Marschall erwiderte nur: »Ich glaubte selbst, daß wir zum Ziele gelangen würden!« General Melcion d'Arc erhielt am 29. von Herrn Lallemand eine Depesche, welche äußerst wichtig war und welche er sofort dem General Beurmann zustellte; er weiß aber von deren Inhalt nicht mehr, als daß sie Nachrichten von Bazaine enthielt. General Beurmann , der inzwischen verstorben ist, hat in der Voruntersuchung erklärt, daß er sich dieser Depesche nicht mehr erinnere. Der Spinnereibesitzer Hulme aber empfing am 29. eine Depesche von Beurmann mit dem Auftrage, sie schleunigst an Mac-Mahon zu befördern. Er wußte sich ein Pferd zu verschaffen, wäre bei Autrecourt beinahe den Preußen in die Arme geritten, kam aber plötzlich zu Raucourt an und überreichte seine Depesche dem Kaiser, der ihn damit an Mac-Mahon verwies. Er händigte sie diesem ein; derselbe las sie und fragte dann nach den Wegen nach Montmédy. Zeuge hat die Depesche auch gelesen; sie schloß mit den Worten: »Wir sind eingeschlossen, aber nur schwach, und können durchbrechen, wenn wir wollen.« Mac-Mahon seinerseits hat freilich in der Voruntersuchung wieder erklärt, sich dieser Depesche durchaus nicht zu erinnern, doch werden Hulme's Aussagen fast in allen Einzelheiten durch andere Zeugen bestätigt.   Die nun folgende Gruppe von Zeugen soll über die Ereignisse zwischen dem 19. August und 1. September Auskunft geben. General Coffinières bekundet nichts Neues, nur bestreitet er die Angabe Bazaine's in dessen Buch »Die Rheinarmee«, daß er am 26. erklärt hätte, Metz könne sich nur noch ganz kurze Zeit halten. General Soleille 's Aussage wird verlesen. Danach erklärte er zwar am 22. die Armee für genügend mit Munition versehen, und in der That wäre die Bewegung, die man damals beabsichtigte, über Briey, mit 84000 Schuß für die Artillerie möglich gewesen, aber über Thionville, Longwy und die Ardennen zu marschiren war mit diesem Bestände nicht möglich; Napoleon I. verlangte für des Geschütz 400 Schuß, und es waren kaum die Hälfte hiervon vorräthig, obschon jetzt die Artillerie noch viel stärker in Anspruch genommen wird als damals. Marschall Canrobert beschreibt, wie er am 26. früh aus seiner guten Stellung bei Woippy über die Mosel rückte; um 9½ Uhr war der Uebergang vollendet. Als aber die Truppen die Höhen des rechten Ufers hinanmarschirten, brach ein schreckliches Unwetter los, bei welchem die Franzosen im Nachtheil waren, da der Wind ihnen entgegenwehte. Die Commandeure wurden nach Grimont zur Berathung befohlen und waren darüber einig, daß der beabsichtigte Vormarsch verschoben werden müsse, obschon Canrobert, wie jetzt alle Generale, erklärt, ein unüberwindliches Hinderniß sei dieser Sturm doch eigentlich nicht gewesen. Der Marschall theilte ihnen aber außerdem mit, daß Coffinières gemeldet habe, Metz sei in sehr unvollkommenem Vertheidigungszustande, Soleille, die Artillerie habe nur noch für eine Schlacht Munition, und darauf hin wurde beschlossen, unter allen Umständen vorläufig bei Metz zu bleiben und von dort aus fortwährend kleinere Schläge gegen den Feind zu führen. Von Mac-Mahon's Armee war nicht die Rede, niemand glaubte, daß sie schon organisirt sei. Einige Tage darauf sagte Lewal dem Zeugen, Bazaine habe damals schon gewußt, daß Mac-Mahon auf dem Marsche nach Metz sei. Das machen Sie einem andern weis, erwiderte Canrobert, und fragte später, in Kassel, einmal Bazaine hiernach, der ruhig, aber entschieden erklärte, am 26. gar nichts von Mac-Mahon gewußt zu haben. Am 30. kam Befehl, dieselben Stellungen wieder einzunehmen; am 3l. theilte Bazaine den Corpsführern mit, daß Mac-Mahon anrücke, und appellirte an die Entschlossenheit eines jeden von ihnen: man müsse nothwendig durchbrechen. Die Schilderung der Schlacht bietet nichts Neues; am Mittag des 1. September erfolgte der Befehl zum Rückzüge. Marschall Leboeuf macht eine Ausnahme von der großen Mehrzahl der übrigen Zeugen. Er hat am 31. gesiegt, hat Roisy und Roisseville trotz tapferer Gegenwehr genommen und sich auch Servignys auf kurze Zeit bemächtigt, ist jedoch wieder hinausgeworfen worden und erkennt offen an, daß er am 1. besiegt worden und erst Roisseville räumen, dann um 10½ den Rückzug antreten mußte. Er spricht ferner wiederholt und entschieden die Ueberzeugung aus, daß es Bazaine an diesen Tagen voller Ernst mit seinem Durchbruchsversuche war, bedauert aber gleichzeitig, daß man ihm das Commando der beiden räumlich so weit getrennten Armeen übergeben habe; diese Aufgabe sei eine zu kolossale gewesen. Wenn jede für sich und ohne Rücksicht auf die andere operirt hätte, würden bessere Ergebnisse erzielt worden sein. Munition war nach seiner Meinung genug vorhanden, für die Artillerie für 3–4, für die Infanterie für 7–8 Schlachten, obschon in den ersten Schlachten der Infanterist auf französischer Seite durchschnittlich 15–16, auf deutscher 7 Patronen verschossen hatte. Frossard bringt nichts Neues. Daß die Bewegung am 26. aufgegeben wurde, war schlimm, denn als man am 31. dieselben Stellungen wieder einnahm, hatte der Feind alle bedrohten Punkte verschanzt. Das Wetter war freilich sehr ungünstig, aber »der Regen fiel doch am Ende für alle Welt«! Der Ingenieur vom Platz und die Commandanten der einzelnen Forts werden sehr ausführlich über die Widerstandsfähigkeit von Festung und Forts vernommen; sie geben hierüber eine Menge technischer Einzelheiten; das Gesammtergebniß läßt sich dahin zusammenfassen, daß die Werke bei Beginn des Krieges sehr viel zu wünschen übrigließen, schließlich aber doch in vertheidigungsfähigen Zustand gebracht waren. Ebenso wenig interessant sind die detaillirten Mittheilungen verschiedener Offiziere über die Munitionsvorräthe und deren Vertheilung, doch ergibt sich daraus, daß ein wirklicher Munitionsmangel wol nicht vorhanden war. Dann tritt Herr Champigneulles, Glasmaler und Photograph aus Metz, auf, welcher behauptet, es seien stets genügende Lebensmittelvorräthe in Metz vorhanden gewesen, sie seien nur schlecht vertheilt worden; es sei notorisch, daß nach der Besetzung von Metz die Preußen sechs Monate lang Massen von Speck verkauft haben. Der Marschall stand in Verbindung mit dem Feinde; Beweis: ein Brief, den die Frau des Zeugen an ihre Verwandten im Elsaß schrieb, ist dort durch Vermittelung des Bazaine'schen Generalstabs und mit dem Siegel der Commandantur dort eingetroffen. Herr Girard, ein sehr geschickter Metallarbeiter, erbot sich, Munition zu fabriciren. Ein General erklärte ihm, dazu müsse man auf der Polytechnischen Schule gewesen sein. Nach der Capitulation besah sich Herr Champigneulles die vielgerühmten Schanzarbeiten der Deutschen, sie schienen ihm aber sehr unbedeutend und schlecht angelegt. Der Zeuge hatte am 22. September einen Brief an den Marschall geschrieben, den er ursprünglich in 200000 Exemplaren verbreiten lassen wollte; kluge Leute riethen ihm, dies lieber zu unterlassen, und er hat nur einzelne Exemplare vertheilt. Derselbe enthält die schätzbarsten Ermahnungen und Nachschlage: »Die deutsche Armee ist um die Hälfte zusammengeschmolzen; wenn Sie wollen, Herr Marschall, so können Sie jedes Corps derselben einzeln vernichten, natürlich indem Sie Maßregeln treffen, so rasch damit fertig zu werden, daß sie einander nicht zu Hülfe kommen können.« Metz als Operationsbasis behalten, die Viaducte von Fontoy, die Tunnel von Liverdun, die Arbeiten bei Remilly zerstören, Metz neu verproviantiren, die deutsche Armee zwingen, von ihrer Operationsbasis abgeschnitten den Winter in Frankreich zuzubringen, würde unfehlbar deren Untergang und den von ganz Deutschland herbeiführen. – Es ist verzeihlich, wenn ein Stratege von dieser Bedeutung gereizt wird, wenn seine Rathschläge nicht angenommen werden, und der patriotische Glasmaler hatte seinem Herzen denn auch zunächst durch eine sehr bösartige Broschüre Luft gemacht, aber auch seine Zeugenaussage trug noch den Ausdruck gerechtfertigter Entrüstung. Jarras hat keinerlei Maßregeln angeordnet, welche auf die Vertheidigung Bezug gehabt hätten, er hatte nicht das Recht hierzu. Welche Befehle Bazaine gegeben, dessen erinnert er sich nicht mehr, doch hat derselbe die Ausweisung der Fremden und der unnützen Esser angeordnet, seine Befehle sind nur nicht befolgt worden. Coffinières behauptet, daß er alles gethan habe, was die Reglements für die Vertheidigung fester Plätze vorschreiben, und daß Festung und Forts am 15. und noch mehr am 26. August vollkommen vertheidigungsfähig waren. Oberstlieutenant von Villenoisy : Es wäre leicht gewesen, vorgeschobene Werke zu errichten; die von den Preußen aufgeführten Arbeiten waren nicht von Bedeutung, auch hatten dieselben schwere Verluste erlitten, sie hatten sogar Posten verlassen müssen, und wer die preußische Disciplin kennt, kann daraus entnehmen, wie schwierig ihre Lage gewesen sein muß. Man hätte also jedenfalls etwas unternehmen können. Der Zeuge erkennt schließlich an, daß er eine Petition an die Nationalversammlung um strafrechtliche Verfolgung Bazaine's verfaßt hat, er behauptet, dadurch eine strenge, religiöse Pflicht erfüllt zu haben. Der Intendant de Cevilly erklärt, ohne die Armee hätte Metz Lebensmittel für acht Monate gehabt; das Recht zu requiriren sei der Intendantur bei Beginn des Krieges vom Kaiser nicht verliehen worden, sonst hätte man besser vorsorgen können. Es wäre übrigens nicht möglich gewesen, sich auch nur einen Tag länger zu halten, als man gethan hat. Intendant Mony , der an der Spitze des Verpflegungswesens stand, bekundet: Vom 11. August ab seien alle Verbindungen abgeschnitten und nur der Weg über die Ardennen noch offen gewesen; die Verproviantirung sei durch die Stopfungen auf allen Straßen und die Kleinheit des Bahnhofs sehr erschwert worden. Am 19. habe man für 41 Tage Brot und für 25 Tage Wein gehabt; an Fleisch habe es gefehlt und nach der Schlacht bei Servigny (1. September) habe man angefangen Pferdefleisch zu essen; dies habe der Marschall unter der Bedingung gestattet, daß man erst die Pferde der Stadt verzehre, ehe die der Armee an die Reihe kämen. Zeuge entnimmt daraus, daß der Marschall seine Cavalerie unversehrt erhalten wollte. Am 7. September hatte man noch für 29 Tage Brot und für 7 Tage Hafer, und fing am 13. an, die Rationen herabzusetzen und die Pferde mit Getreide zu füttern. Am 28. fragt der Marschall: ob er am 1. October Hafer für 2 Tage erhalten könne. Man schloß daraus, daß er die Festung verlassen wolle; der Hafer wurde geschafft, aber da bis zum 7. nichts vorfiel, anderweit verwendet. Bei der Uebergabe hatte man noch 300 Ctr. Mehl, gerade genug für die Kranken und Verwundeten. Speck war noch vorhanden. General Laveaucoupet erhielt am 14. August Befehl, mit seiner Division in Metz einzurücken. Dieselbe wurde zur Besetzung der Wälle und der Forts verwendet, und stand folglich unter dem Festungscommandanten Coffinières. Der Zeuge hatte nichts zu thun und suchte sich in der Krankenpflege, dem Verpflegungswesen und sonst nützlich zu machen; in seinen Mußestunden studirte er das Reglement, und überzeugte sich, daß vieles nicht geschehen war, was darin vorgeschrieben war. Als er Coffinières vorschlug, einen Vertheidigungsrath zu bilden, erklärte dieser, er wisse selbst, was er zu thun habe. Am 13. October erhielt er einen Brief Bazaine's, worin dieser ihn in den Vertheidigungsrath berief. Er lehnte die Theilnahme daran ab, weil er nach dem Reglement als bloßer Divisionsgeneral nicht dazu berechtigt war, und weil er die Verantwortlichkeit für alle Unterlassungssünden, die er wahrgenommen, nicht übernehmen wollte. Am 14. October eröffnete ihm Bazaine, er beabsichtige, ihn statt Coffinières zum Platzcommandanten zu ernennen. Anfangs sehr erfreut, merkte er bald, daß er nur die Polizei in Metz handhaben solle, und sagte dem Marschall »ohne Umschweife«: »Die Unordnung in Metz hat ihren Höhepunkt erreicht. Sie sind unbeliebt, man verabscheut Sie, Ihr Name wird von den Zeitungen in den Koth gezogen, und ich würde außer Stande sein etwas zu nützen.« Zwei Mitglieder des frühern Gemeinderaths von Metz, Proste und Bouteiller , schildern unter allgemeiner Rührung die Leiden der Bevölkerung von Metz auf der einen, ihren Patriotismus auf der andern Seite. Die Einschließung kam zu rasch, sagt Herr Proste; man konnte sich nicht verproviantiren, man konnte nur berechnen, was man vorräthig hatte. Am 12. September sagte Bazaine zum Maire von Metz: »Meine Stellung ist mir aufgedrängt worden, ich kann sie nicht aufgeben, ohne die Dynastie zu gefährden.« »Die Erklärung: die Armee werde uns nicht verlassen, wurde nicht günstig aufgenommen.« Um dieselbe Zeit erklärte Coffinières, daß das Bombardement nahe bevorstehe. Im October begann man von Capitulation, von Restauration des Kaiserreichs zu sprechen. Alle möglichen falschen und beunruhigenden Nachrichten wurden verbreitet. Das Mistrauen gegen den Marschall war allgemein. Wir hatten ihm eine Adresse überreicht, in welcher wir uns bereit erklärten, alles zu erdulden, wenn wir nur nicht der Kaufpreis des Friedens sein sollten. Ach, das Wort war prophetisch, wir sind in der That der Kaufpreis des Friedens gewesen.« »Unsere Seelenleiden waren größer als unsere körperlichen«, sagt Herr Bouteiller. »Die Bevölkerung fand sich in alles, selbst in den Genuß von Pferdefleisch. Der Gesundheitszustand war traurig, Kummer und Aufregung verschlimmerten die Krankheiten, Typhus, Ruhr, und Pocken richteten furchtbare Verheerungen an, die kleinen Kinder hatten keine Milch mehr zu trinken, aber die Hingebung und Vaterlandsliebe der Bevölkerung waren bewunderungswerth. Wir verlangten, daß man ohne Schonung über uns verfüge, wenn nur die französische Fahne nicht aufhöre über unsern Häuptern zu wehen.« Wenn diese Zeugen mehr elegisch gestimmt waren, so sind die folgenden um so hitziger. Der frühere Municipalrath Baudin beginnt seine Aussage mit den Worten: »Marschall Bazaine hat vorgegeben, nur aus Mangel an Lebensmitteln capitulirt zu haben!« Der Präsident bittet ihn, ruhig bei der Sache zu bleiben. Nun versichert der Zeuge, in der so äußerst fruchtbaren Umgegend von Metz seien Lebensmittel in großer Menge vorhanden gewesen, Bazaine habe nur nichts zur Verproviantirung der Armee und der Festung gethan. Man hätte sich nur an den Handel und an die Landwirthe der Umgegend zu wenden brauchen; haben sich doch die Einwohner mit leichter Mühe 20000 Ctr. Mehl verschafft. Der Zeuge sucht durch Zahlen zu beweisen, daß Metz sich bis zum 15. November hätte halten können, wenn man sofort die nöthigen Maßregeln getroffen; man habe aber im Gegentheil die Lebensmittel verschleudert. Nicht einmal aus den vielen im Schußbereiche der Forts belegenen Dörfer habe man Lebensmittel beschafft, sondern auf unerklärliche Weise den Feind sich den Forts nähern lassen. »Ich bin nicht Soldat, aber es springt in die Augen, daß man schreckliche Fehler gemacht hat. Ich habe nachgewiesen, daß in Borny, Ladonchamps u. a. 35000 Ctr. Lebensmittel zu haben seien, man hat aber mit einer Armee von 150000 Mann nicht gewagt, sie zu holen; erst am 27. September machte man einen schüchternen Versuch hierzu, ohne ein Mehreres mitzubringen als etwa auf die Bajonnete gespießtes Federvieh. In Summa: Ich fasse meine Aussage in vier Worte zusammen, die Vertheidigung war eine unwürdige Posse, die Politik allein hat dabei eine Rolle gespielt, der Einfluß militärischer Erwägungen war gleich Null!« Der Präsident ersucht den Zeugen, der immer leidenschaftlicher geworden ist, sich nicht zu Urtheilen hinreißen zu lassen. Zeuge bittet um Entschuldigung, wenn er sich zu sehr habe hinreißen lassen; »wenn man gewisse Dinge gesehen hat, bleibt man nicht Herr seiner selbst«! Er setzt darauf noch längere Zeit hindurch auseinander, was alles hätte geschehen sollen und müssen, und der Vertheidiger erklärt schließlich: »Ich hätte wol mehrere Fragen an den Zeugen zu richten, aber sein Schmerz ist zu natürlich, als daß ich ihn nicht achten sollte, und ich habe es mir zur Pflicht gemacht, an ihn und seine Landsleute keine Fragen zu richten.« Herr Magnin , früher Vorsteher des Landwirthschaftlichen Vereins zu Metz, kritisirt ebenfalls auf das schärfste die Unterlassung geeigneter Maßregeln zur Verproviantirung, und erzählt, wie Coffinières eines Tages im Gemeinderath erklärt habe: die Armee werde abziehen, aber dann werde Metz wol bombardirt werden. Man entgegnete ihm, man werde auch das ans Patriotismus ertragen, darauf sagte er: »Ah! Sie haben also Patriotismus! Sie!« Allgemeine Regung des Unwillens unter den Zuhörern. Der Zeuge spricht dann sehr geringschätzig von den von den Preußen aufgeführten als so schrecklich geschilderten Schanzarbeiten, und erzählt von mehrern Personen, welche mit leichter Mühe nach Metz hinein- und wieder hinausgelangt sind. Zeuge Viauson , früher Maire von Plappeville, hat gesehen, wie die Ulanen im Schußbereiche des Forts Lebensmittel fortführten. Kaufmann Vilgrain begab sich am 9. October zum Marschall, um ihm Vorschläge in Betreff der Verproviantirung zu machen. Er wurde nicht vorgelassen und ein junger Offizier sagte ihm bei dieser Gelegenheit, es sei doch nichts mehr zu machen. Die Soldaten wollten nicht mehr marschiren. Einige Tage später wurde er zum Marschall beschieden, der sich bitter über einen anonymen Schmähbrief beklagte, welchen er erhalten, und ihn dann fragte, wie viel Lebensmittel denn in der Stadt noch vorhanden seien. Zeuge meinte, mit der gewöhnlichen Nahrung werde man noch bis 24. oder 25. reichen; wenn man sich dann entschließe, die Stiefelsohlen zu essen, könne man sich vielleicht noch bis 27. oder 28. halten. Die Aeußerung jenes jungen Lieutenants stammte unzweifelhaft nicht von ihm selbst, er sprach nur ein gegebenes Losungswort nach. »Wenn wir unsere Gefühle in Betreff gewisser Namen nicht verhehlen können, so werden wir doch auch diejenigen an den Tag legen, welche wir für jene tapfern Soldaten, jenes tapfere Heer empfinden, welches einen seiner würdigen Führer verdient, und wenn es ihn gehabt hätte, uns vor so vielen Demüthigungen bewahrt haben würde, die wir erlitten haben.« Dem Militärgeistlichen Dumolard sagte am 22. August der General Mamchee zu Metz: sie seien gefangen wie in einer Mausefalle, und hätten nur noch für anderthalb Schlachttage Munition. Dr. Grellois , Oberarzt von Metz, versichert, daß Bazaine und Coffinières sich sehr besorgt um die Verwundeten und Kranken gezeigt haben. Wären noch mehr Verwundete eingebracht worden, so hätten sie weder Unterkommen noch Pflege gefunden, und er ist überzeugt, daß diese Rücksicht den Marschall von weitern Ausfällen zurückhielt. Lebensmittel waren nicht mehr vorhanden; von Speck kann man nicht leben, er ersetzt das Fleisch, aber nicht das Brot. Dr. Moffre war Oberarzt in Metz und mußte dem Marschall täglich über deu Gesundheitszustand der Festung Bericht erstatten. Der Angeklagte : Man hat behauptet, ich hätte die Verwundeten nicht besucht; ich bin zu ihnen gegangen, so oft ich es für nöthig hielt, es gab aber 20 Lazarethe und 20 Hospitäler, die ich unmöglich alle zugleich besuchen konnte. Dr. Moffre ist einmal mit ihm in einem Feldlazareth zusammengetroffen; er ging durch die einzelnen Zelte und am Abend ließ er Decken für die Kranken schicken. Der Zeuge hat bei einer frühern Vernehmung erklärt, der Marschall habe nichts gethan, um den kriegerischen Geist seiner Soldaten anzuregen. Er erklärt, er habe den Marschall nach Kassel in die Gefangenschaft begleitet und sei nach seiner Rückkehr verhaftet worden; man habe ihm, den »Moniteur« in der Hand, die seltsamsten Fragen vorgelegt, z. B. nach den Steinbrüchen von Jaumont, in welche die preußische Armee geworfen sein sollte, und er könne in der That nicht für das, was er in dieser Situation gesagt habe, verantwortlich gemacht werden. Der frühere Präfect Odent bekundet, daß die von andern Zeugen als so bedeutend geschilderten Vorräthe der Umgegend von Metz gerade 1870 äußerst gering waren. Die Nationalgarde war schon am 22. September vollständig organisirt. Am 13. September erschien eine vom Zeugen verfaßte, von Coffinières mitunterzeichnete Proclamation, in welcher es hieß: »Die Armee wird uns nicht verlassen, sie wird bleiben, um dem Feinde, der uns umringt, die Stirn zu bieten und der Regierung die Mittel zu gewähren, Frankreich zu retten.« Der Maire von Ars, André , sah am 22. August einen Bauern, der eine Depesche des Kriegsministers nach Metz einschmuggeln sollte, weiß aber nicht, ob derselbe je angekommen ist. Am 14. September schickte er den Unteroffizier Pennetier mit einer Depesche und einigen Zeitungen nach Metz, gab ihm auch die berühmte Erklärung Jules Favre's mit: »Keinen Zoll von unserm Gebiet, keinen Stein von unsern Festungen« (Zischen im Zuhörerraum). Später beförderte er durch die Wasserleitung von Gorze öfters Zeitungen nach Metz. Der Verkehr zwischen Ars und dem Innern von Frankreich hatte keine Schwierigkeiten, da die Deutschen, schon um Ars verproviantiren zu lassen, viele Passirscheine ausstellten. Pennetier versichert, Depesche und Zeitungen an Bazaine abgegeben und demselben Bericht über die Schlacht bei Sedan, welche er mitgemacht hatte, sowie über Stellungen und Schanzarbeiten der Deutschen erstattet zu haben. Gasdirector Servier zu Metz bot am 3. September demjenigen, der ihm eine neue pariser Zeitung verschaffen würde, 1000 Frs. Elf Personen meldeten sich zu dem Unternehmen, er hat aber keinen von ihnen wiedergesehen. Literat Meyer redigirte zu Metz den »Indépendant de la Moselle«. Die Zeitung hatte die Censur des Generals Coffinières zu bestehen; ein Artikel, in welchem er die Hoffnung aussprach, das Wort Capitulation, welches jedem die Schamröthe ins Gesicht treiben müsse, werde nicht wieder gehört werden, wurde gestrichen, dagegen stellte ihm die Commandantur einen andern zum Abdruck zu, in welchem dieselbe erklärte, man werde hoffentlich aufhören alle Operationen der Armee zu kritisiren und den Irrthum fahren lassen, als seien die feindlichen Linien leicht zu durchbrechen; und einige Zeit später einen andern, wonach preußische Gefangene bestätigt hätten, daß die Einschließungsarmee sehr stark sei. Als Zeuge versuchte, die schlimmen Nachrichten Boyer's und Debain's zu dementiren, wurde der Artikel gestrichen und ein Adjutant Bazaine's äußerte: »Was wollen Sie? Die Truppen halten nicht mehr stand.« Wenige Tage vor der Capitulation wurde die Nachricht von dem Siege bei Orleans gestrichen. Er druckte den Artikel des Militär-Strafgesetzbuchs ab, wonach jeder Truppenführer, der im freien Felde capitulirt, und jeder Festungscommandant, welcher capitulirt, ehe Bresche geschossen und gestürmt ist, mit dem Tode bestraft wird, schilderte auch Carnot's Vertheidigung von Antwerpen, Masséna's Vertheidigung von Genua, »es hat aber nichts geholfen«! Bei dem Gastwirth Bauzin zu Ars lagen preußische Offiziere in Quartier; einer derselben theilte ihm eines Tages mit, er werde abmarschiren. »Sie geben Metz auf?« fragte der Zeuge. »Metz können wir haben, wenn wir wollen.« »Aber die Forts?« »Wenn Sie die Forts haben, so haben wir dafür Bazaine.« Major Samuel wurde, da er fertig deutsch sprach, häufig zu Parlamentärdiensten verwendet; »man begab sich dann mit einer großen Weißen Fahne vor die Linien und ließ ein bestimmtes Signal blasen, was nicht hinderte, daß man fast immer von beiden Seiten Feuer bekam; erst gegen das Ende hörte dies auf«. Zeuge erhielt am 11. September von einem deutschen Offizier ein Exemplar der »Kreuzzeitung« über die pariser Ereignisse und theilte sie Bazaine mit; die »Katastrophe von Sedan, wie die Preußen selbst sie nannten«, kannte er schon durch Gefangene, nicht aber die von Paris. Régnier hat der Zeuge nicht gesehen, Bazaine sprach aber nach dessen Abreise die Befürchtung aus, derselbe möge ihn wol betrogen haben, und erklärte, er habe ganz vergessen, ihn nach irgendwelcher Legitimation zu fragen. Ein Spion, Namens Hölty, wurde zum Tode verurtheilt, Zeuge bat den General Jarras, die Execution aufzuschieben, damit er denselben über die Organisation der deutschen Spionage vernehmen und nöthigenfalls verwenden könne, denn »die besten Spione sind die doppelten, das sind die besten«. Jarras aber ließ ihn sofort erschießen, um ein Exempel zu statuiren. Die Aussage des Redacteurs Réau vom »Courrier de Meurthe et Moselle« stimmt mit der seines Collegen Meyer vollständig überein. Als Bourbaki abgereist war, bot man Changarnier das Commando über die Nationalgarde an. Er nahm dies Anerbieten sehr kühl auf und erklärte, er werde dann die Jäger bei Ladonchamps, welche täglich schwere Verluste erlitten, von einem Bataillon Nationalgarde ablösen lassen. Die Abgeordneten der Nationalgarde erklärten: Nicht nur ein Bataillon, sondern die ganze Nationalgarde werde diesen Posten wünschen. Gegen den Oberstlieutenant Beaulieu äußerte der Marschall gelegentlich einmal, man habe den Krieg begonnen, ohne dazu gerüstet zu sein, und sollte Frieden schließen und nach zwei Jahren wieder anfangen. Dem Bureauchef Dehau ließ Bazaine am 15. September die Proclamation der Regierung der nationalen Vertheidigung zugehen. Der Zeuge fragte an, ob fortan in den Offizierspatenten das Wort »Kaiser« und »kaiserlich« sowie das kaiserliche Wappen fortfallen solle. Der Marschall bejahte dies, führte aber das Wappen schon am 17. wieder ein. Es folgt nun eine ganze Reihe hervorragender Persönlichkeiten, welche theils zum ersten mal auftreten, theils zwar schon früher vernommen worden sind, jetzt aber über die Ereignisse vom 1. September bis 8. October und vor allem über den Régnier'schen »incident« Auskunft geben sollen. Die militärischen Operationen waren während dieser Zeit ohne Bedeutung; sie beschränkten sich auf ziemlich schüchterne Verproviantirungsversuche von französischer, auf nicht besonders ernst gemeinte Fühler und Vorstöße von deutscher Seite. Zuerst tritt Marschall Leboeuf wieder auf. Am 12. September, so bekundet er, ließ Bazaine die Corpsführer ins Hauptquartier zusammenrufen und theilte ihnen die traurigen Nachrichten mit, welche er erhalten. Diese Ereignisse, fügte er hinzu, bringen das Heer in eine schwierige Lage und machen neue Bestimmungen nöthig. Ich glaube nicht, daß es wohlgethan wäre, einen Ausfall zu wagen, wir müssen uns auf kleinere Operationen beschränken, um den Feind zu ermüden. Diese Worte wurden mit tiefster Betrübniß und ohne jede Einwendung hingenommen. Es verbreitete sich bald im Lager das Gerücht von einem nahen Waffenstillstande, und infolge dessen herrschte auf den Vorposten tiefe Stille; Bazaine aber befahl die strengste Handhabung des Vorpostendienstes, es sollte auf alles geschossen werden, was sich zeigte, und dies geschah denn auch. Am 28. erstattete Leboeuf dem Marschall Meldung über ein Gefecht und fragte darauf, welche Bewandtniß es mit Bourbaki's Sendung habe. Bazaine entgegnete, das sei vielleicht eine Gelegenheit, zum Frieden zu gelangen, die Kaiserin wolle darüber berathen, wenn sie die Friedenspräliminarien genehmigt haben würde, sollten sie der Nationalversammlung vorgelegt werden. Ich glaubte aber nicht an den Erfolg, sagt der Zeuge, weil ich überzeugt war, daß der Feind Gebietsabtretungen verlangen werde. Bazaine fügte aber hinzu: »Unsere militärische Lage ist dadurch nicht geändert; fahren wir fort, unsere Pflicht zu thun.« Der Präsident fragt, ob es nicht zweckmäßiger gewesen wäre, statt kleiner, vereinzelter Operationen größere mit der ganzen Armee vorzunehmen. Leboeuf lehnt es zuerst höflich ab, ein Urtheil über die Maßnahmen seines Vorgesetzten abzugeben, erklärt aber dann, daß dies nach seiner Ansicht wol möglich gewesen sei. Er glaubt ganz entschieden, daß der Marschall zu wiederholten malen sehr ernstlich beabsichtigt habe durchzubrechen, und erklärt, die Verschanzungen, welche man angelegt, beweisen durchaus nicht das Gegentheil, »sie waren dringend nothwendig, damit unsere Soldaten schlafen konnten, denn sie wurden allnächtlich vom Feinde beunruhigt«. Die von Debains überbrachten Nachrichten hat der Marschall nur den Corpsführern vorlesen lassen, veröffentlicht worden sind sie nicht, man fand aber bei Gefangenen und Gefallenen Zeitungen in Menge. Die Nachrichten haben keinen merklichen Einfluß auf den Geist der Truppen geübt. »Eins aber muß ich sagen, was vielleicht viel Anstoß geben wird. Nach der Sendung Bourbaki's beschäftigten sich die Truppen sehr viel mit ihrer Lage und viele Offiziere betrachteten diese Sendung mit Befriedigung; sie hofften, daß dadurch ein für Heer und Land ehrenvoller Frieden zu Stande kommen könne.« General Ladmirault bestätigt, daß man die vom Marschall mitgetheilten Nachrichten großentheils schon vorher kannte. General Frossard : »Man hat viel von der Leichtigkeit des Verkehrs mit der Außenwelt gesprochen. Ich habe oft versucht, Unteroffiziere und Gemeine auszuschicken, zwei der Schlauesten sind von den Preußen gefangen genommen worden, die andern sind unverrichteter Sache zurückgekehrt.« Der Marschall sprach oft sein Bedauern aus, daß er keine Mittheilungen »von dem, was man die Regierung der nationalen Vertheidigung nennt« erhielt; er betrachtete sich als geopfert, und war gekränkt hierüber, hat dies aber nie ausgesprochen. Auf die Frage des Staatsanwaltes, ob der Geist unter den Truppen bis zuletzt ein guter gewesen, entgegnete der Zeuge: »Ende September hatte der Geist nicht gelitten, aber der Körper. Die armen Leute! sie hatten nichts zu essen und waren allen Unbilden des Wetters ausgesetzt!« General Desvaux schickte einmal auf Befehl des Marschalls zwei Kürassiere mit einer Botschaft an die Regierung nach Tours: »Ich habe verschiedene Boten ausgeschickt, aber keine Nachricht erhalten; die traurigsten Gerüchte im Umlauf.« Diese Depesche ist zum Ziele gelangt. Canrobert versichert ebenfalls, die aufgeführten Werke seien durchaus nicht derartig gewesen, daß man daraus auf die Absicht des Marschalls, vor Metz zu bleiben, habe schließen dürfen, im Gegentheil seien sie nach seiner Ueberzeugung nur aufgeführt, um die Vertheidigung von Metz auch nach dem Abzüge der Armee zu ermöglichen, und den Abzug beabsichtigte Bazaine bis zur Schlacht bei Sedan; dieses Unglück aber war sehr geeignet, Einfluß auf alle Pläne zu haben, und nachdem man erfahren, daß die Armee von Sedan vernichtet sei, mußte man die Angriffsplane wol aufgeben. Am 23. oder 24. September wurde Canrobert zu Bazaine berufen; derselbe erwartete ihn im Garten und fragte ihn, ob er einen höhern Beamten des Hofstaats der Kaiserin, Namens Régnier, kenne. Canrobert verneinte dies, und lehnte die ihm dann angetragene Sendung ab. Er sah darauf Régnier im Zimmer des Marschalls. Derselbe schwatzte über alles Mögliche, nur nicht über Politik, und misfiel dem alten Haudegen außerordentlich, »er sah gemein aus und hatte eine unangenehme Dreistigkeit«. – »Man sagt«, schließt der Zeuge, »er habe ein Buch geschrieben und darin sei auch von mir die Rede. Ich habe es nicht gelesen, wenn er aber etwas anderes erzählt hat, so hat er gelogen.« Bourbaki beginnt seine Erzählung mit den Worten: »Vor allem muß man sich unsern Zustand am 24. September vergegenwärtigen. Die Pferde der Cavalerie waren großentheils zur Ernährung der Menschen verwendet worden, und die nicht geschlachtet wurden, fielen vor Hunger. Es herrschte allgemein großes Elend. Wir waren machtlos; ich bin überzeugt, daß kein Pferd mehr im Stande gewesen wäre, einen halben Tagemarsch zu machen. Außerdem hatten wir jede Hoffnung auf Hülfe verloren. Dijon war besetzt, unsere Braven darauf angewiesen, entweder zu capituliren oder eine letzte Kraftanstrengung mit sehr zweifelhaftem Erfolge zu machen.« Er wurde zu Bazaine berufen. Nach Régnier's Vorspiegelungen schien ihm seine Reise im Interesse des Heeres wie des Landes geboten, er reiste also ab. Die Kaiserin sagte ihm, daß Régnier allerdings bei ihr gewesen sei, daß sie ihn aber nicht empfangen habe. Er schilderte ihr die Lage; sie war tief betrübt über die Leiden des Heeres, sagte aber, sie werde mit niemand unterhandeln, um die Schritte der Regierung der nationalen Vertheidigung nicht zu durchkreuzen. Bourbaki bat sie nur, ihm zur Rückkehr nach Metz behülflich zu sein. Sie ließ auch an Lord Granville schreiben, und dieser telegraphirte an Bourbaki, daß Prinz Friedrich Karl selbst ihm den Wiedereingang erleichtern wolle. Von Luxemburg aus schrieb Bourbaki am 6. October an den Kriegsminister Gambetta und eröffnete ihm, das Heer werde zu Grunde gehen, wenn nicht Frieden geschlossen würde; als Antwort erhielt er den Befehl, nach Tours zu kommen. Er begab sich dorthin und setzte den Mitgliedern der Regierung auseinander, wie unnütz all ihr Thun sei: »Ich sagte, ich sei ein Mann vom Fach; gewiß ist, daß ich sie nicht überzeugt habe. Ich wendete mich an Lord Lyons, Fürst Metternich und Chevalier Nigra, erinnerte sie, wie hochherzig wir uns, besonders in Rußland England gegenüber, gezeigt, und die drei Diplomaten versprachen mir, bei Herrn von Bismarck Schritte zu Gunsten eines Waffenstillstandes zu thun, ich bin auch überzeugt, daß sie Wort gehalten haben. Das ist alles. Dann habe ich eine Armee organisirt.« Nachdem ihm der Präsident einiges Schmeichelhafte über sein Verhalten gesagt, erklärt er noch auf Befragen, er würde ganz sicher nach Metz zurückgekehrt sein, wenn er nicht nach Tours befohlen worden wäre. »Der Zeuge Régnier« wird wieder aufgerufen, erscheint aber zur großen Enttäuschung des Publikums nicht; weniger enttäuscht dürfte der Präsident gewesen sein, denn Herr Régnier hatte ihm bereits vor mehrern Tagen angezeigt, er werde nicht erscheinen, da er gehört habe, er solle verhaftet werden. Wenn man ihm aber die Zusicherung gebe, daß er nur im Falle erwiesenen Landesverraths zur Haft gebracht werden würde, so werde er sich stellen. Seine in der Voruntersuchung abgegebene Aussage wird verlesen, ergibt aber nichts Neues, ebenso wenig ist die nun folgende Aussage Coffinières ' von Interesse. Die Nachricht von Sedan war, wie er bekundet, schon am 3. September durch Mitglieder des »Internationalen Hülfsvereins« nach Metz gebracht und am 7. und 9. durch ausgewechselte Gefangene bestätigt worden. »Die Preußen wählten stets solche Gefangene zum Auswechseln, die Zeugen der Ereignisse gewesen waren, welche sie uns wissen lassen wollten.« Die mehrerwähnte Proclamation, in der es hieß: »die Armee wird uns nicht verlassen«, war von Coffinières ohne Bazaine's Mitwirkung abgefaßt worden. Herr von Kératry hat als Regierungsmitglied die verschiedensten Versuche gemacht, sich mit Metz in Verbindung zu setzen, aber ohne Erfolg. Major Lamey gehörte dem Hofstaate der Kaiserin an und befand sich mit ihr in Hastings. Am 14. September wurde ihm gemeldet, ein Franzose bitte um eine Audienz bei der Kaiserin. Er ließ denselben eintreten; es war Régnier, welcher etwa Folgendes sagte: »Die Kaiserin ist infolge einer Revolution der Regierung entsetzt worden; sie muß eine Proclamation erlassen und die Kammern einberufen. Die Preußen wollen die Regierung der natiotionalen Vertheidigung nicht anerkennen. Wenn die Kaiserin vom französischen Gebiete verbannt wird, so mag sie sich auf die Flotte zurückziehen und von dort aus ihre Befehle dictiren.« Lamey bemerkte, diese Handlungsweise entspreche den Ansichten der Kaiserin durchaus nicht, dieselbe wolle der Regierung der nationalen Vertheidignng kein Hinderniß in den Weg legen. »Gut«, entgegnete Régnier, »dann werde ich nach Wilhelmshöhe gehen, bei dem Kaiser werde ich energischere Männer finden. Dazu bedarf ich aber eines Passes. Ich habe Ansichten von Hastings gekauft, und wenn der Prinz seine Unterschrift auf eine derselben setzen will, so werde ich mich damit bei dem Kaiser einführen.« Lamey weigerte sich, dies dem Prinzen vorzuschlagen, und begab sich zur Kaiserin; diese Zeit benutzte Régnier, einen zufällig anwesenden Freund Lamey's zu bereden, daß er ihm die Unterschrift des Prinzen verschaffe. Der Prinz erklärte, er sei bereit, einem patriotischen Franzosen seine Unterschrift zu geben, und schrieb auf die Photographie: »Lieber Vater, ich glaube, daß Du Dich freuen wirst, eine Ansicht unsers Wohnhauses zu sehen.« Régnier setzte es durch seine Hartnäckigkeit durch, daß die Kaiserin ihn vorließ; er schilderte die Lage in ziemlich verworrener Weise, die Kaiserin entgegnete ihm aber: »Ich weiß nicht, wer Sie sind, und habe kein Vertrauen zu Ihnen; übrigens würde es in der gegenwärtigen Lage Frankreichs ein Verbrechen sein, im dynastischen Interesse Spaltungen hervorzurufen.« Als die Kaiserin von der Photographie erfuhr, telegraphirte sie an ihren Gemahl, es werde sich ein Individuum mit einer Photographie bei ihm einführen, habe aber keinen Auftrag, irgendwie für sie aufzutreten. Nach einigen Tagen antwortete der Kaiser durch die Post. Es hieß in dem Briefe: »Dein Individuum kommt nicht.« Die Angelegenheit war vergessen, als am 27. Bourbaki eintraf. Lamey fragte: was gibt es? Hat Metz sich ergeben? Bourbaki erbleichte und sagte: »Man hat mich betrogen!« Lamey versichert, es sei nicht wahr, daß die Kaiserin Régnier die Photographie mit der Unterschrift: »Dies ist die Ansicht von Hastings, welche ich für meinen guten Louis gewählt habe. Eugenie«, gegeben habe. Derselbe schrieb nachher noch fünf- bis sechsmal an die Kaiserin, erhielt aber keine Antwort. »Ich muß noch bemerken«, schließt der Zeuge, »daß Régnier mir Mittheilungen gemacht hat, und daß ich, auf Pflicht und Gewissen, nicht sicher bin, dieselben wortgetreu wiederzugeben. Ungefähr aber lauteten sie so: ›Ich kann Ihnen sagen, daß der Marschall nur noch bis zum 18. und wenn er die Rationen beschränkt, bis zum 22. October Lebensmittel hat. Ich kenne seine Lage besser als irgendein anderer.‹« Darauf berichtet Herr Soulié über die Persönlichkeit Régnier's: schon vor etwa zehn Jahren habe sich derselbe ihm einmal als alter Schulfreund vorgestellt und ihn an vergessene Jugendgeschichten erinnert. »Ehrlich gesagt, ich habe ihn nicht wiedererkannt.« Am 18. Februar 1871 besuchte er den Zeugen wieder und derselbe erkannte ihn abermals nicht. »Ich bin Régnier, Sie haben sich meiner nicht erinnert, ein Tag wird kommen, da Sie mich nicht mehr vergessen werden. Am Tage ihrer Beerdigung werden Sie sich unserer Jugendfreundschaft erinnern, und ich werde dabei sein!« Der Zeuge sagt nicht, ob er dies ganz verstanden hat. Schließlich gab ihm sein vergessener Freund ein Exemplar seiner im October 1870 gedruckten Broschüre: »Merkwürdigerweise hatte er beinahe vorausgesehen, daß Bourbaki sich vor den Kopf schießen werde. Dieser Mensch weiß nicht, was er thut, und ich wundere mich nicht über die Unbefangenheit, mit der er die tollsten Streiche begeht. Er ist einer von denen, denen ihr unabhängiges Vermögen erlaubt, eine Menge Dinge zu treiben, und die davon reichlich Gebrauch machen; dabei hat er einen etwas intriguanten Charakter.« Herr Pozzo di Borgo erzählt, daß Régnier im November 1870 zu Metz mit seinen Thaten renommirte, Hauptmann Yung , daß er im November zu Kassel von der Wiedereinsetzung Napoleon's schwärmte. Der Schneidermeister Modéré wurde am 26. September zu Bazaine bestellt, um ihm Civilkleider anzumessen. Als er fertig war, sagte ihm der Marschall, er solle zu Boyer gehen, der seiner auch bedürfe. Boyer ließ sich gleichfalls Civilkleider anmessen: »Wenn wir bei den Preußen vormarschiren müssen«, sagte er, »so will ich es wenigstens nicht in Uniform thun.« Modéré sah den Marschall bald wieder und sprach mit ihm über die Lage; »ich sagte ihm, er sei unsere einzige Hoffnung, und wenn wir nur erst aus dieser Klemme befreit wären, so würden, Sieg und Ruhm wieder bei uns einkehren«. »Das ist nicht so leicht«, entgegnete der Marschall und fragte: »was er schuldig sei«. Es folgen einige Klatschgeschichten. Zur Witwe Gilbert in Straßburg sagte ein preußischer Offizier am Tage nach der Capitulation (28. September): am 19. October werden wir in Paris sein, und Bazaine mit uns; Bazaine ist ein Verräther! und ein andermal: Bazaine, Napoleon und andere Generale müßten erschossen werden! Die Witwe Royer scheint dieser Unterhaltung beigewohnt zu haben, oder hat eine ganz gleiche geführt, und zum Maire von Bar-le-Duc sagte ein preußischer Offizier, Bazaine werde noch in Frankreich von sich reden machen, er liebe die Millionen. »Auf solche Niederträchtigkeiten habe ich nichts zu erwidern«, bemerkte der Angeklagte. Dann tritt Jules Favre auf, der bekannte Advocat, Redner und Staatsmann. »Das Kriegsgericht weiß«, beginnt er, »daß ich mich am 18. September zu Ferrières befunden und dort mit Herrn von Bismarck conferirt habe. Eine zweite Besprechung fand am 19. September statt, welche von Bismarck, sozusagen, damit eröffnete, daß er mir eine Photographie von Hastings mit der bekannten Unterschrift der Kaiserin Eugenie zeigte; auf meine Frage erklärte er, es sei dies eine Art von Paß, deren sich ein Unbekannter bedient habe. ›So wollen Sie also das Kaiserthum wiederherstellen; ich hatte recht, als ich Ihnen dies gestern sagte?‹ Er entgegnete: Diese innern Angelegenheiten interessirten ihn gar nicht, er wolle nur mit einer dauerhaften Regierung Frieden schließen; die Person, die ihm jene Karte überbracht habe, sei ohne jede Bedeutung, er werde sie auch nicht mit dem Kaiser in Verbindung treten lassen, denn Deutschland sei demselben auch Schutz gegen Zudringliche schuldig, und die Sache sei so wenig ernsthaft, daß er den Unbekannten habe ablaufen lassen. Später habe Bismarck ihn gefragt: ›Sind sie denn völlig sicher, daß Bazaine Ihnen gehorchen wird?‹ Auf seine Erwiderung, es sei unmöglich, daß ein solcher Heerführer seine Pflicht verletzen und der bestehenden Regierung, welches auch ihr Ursprung sein möge, untreu werde, habe Bismarck entgegnet: ›Sie haben unrecht, ich habe Gründe zu glauben, daß Bazaine Ihnen nicht angehört.‹« Der Angeklagte : Ich protestire gegen diesen Bericht. Ich habe nie meine Pflicht als Soldat von dem Interesse Frankreichs geschieden! Jules Favre : Ich habe die Wahrheit gesagt; mein Urtheil hat nur die Bedeutung einer persönlichen Ansicht. Abermals wird der Zeuge Régnier aufgerufen, und abermals erscheint er nicht. Gegen ihn wird zunächst eine Geldstrafe von 100 Frs. festgesetzt, sodann beantragt der Staatsanwalt: In Erwägung, daß genügende Anzeigen vorliegen, daß Herr Régnier sich im September 1870 schuldig gemacht habe: 1) Einverständnisse mit dem Feinde unterhalten zu haben, um dessen Unternehmungen zu begünstigen; 2) sich in die französischen Linien eingeschlichen zu haben, um dort Geheimnisse und Plane zu erlauschen und sie dem Feinde zu verrathen; 3) dem Feinde Nachrichten und Documente verschafft zu haben, welche den Operationen des französischen Heeres schaden konnten: davon Act zu nehmen, daß der Staatsanwalt sich die Verfolgung gegen denselben vorbehalte. Dies geschah; auch Herr Régnier scheint aber hiervon Act genommen zu haben, denn er weilt nach den neuesten Nachrichten in London. Nachdem darauf ein Ingenieur, Herr Combier , über die Wiederherstellung der Brücke von Longeville Auskunft gegeben und erklärt hat, in drei Tagen lasse sich wol ein Laufsteg für Fußgänger, aber nicht eine Eisenbahnbrücke wiederherstellen, am wenigsten im feindlichen Feuer, gibt der General Leflô , einst französischer Gesandter in Rußland, und 1870 eine Zeit lang Kriegsminister, Auskunft über die Versuche, mit Bazaine in Verbindung zu treten: »Ich hatte 10–15000 Frs. geboten, wenn jemand nach Metz ginge und mir von dort Nachrichten zurückbrächte; viele haben sich gemeldet, ich habe aber nichts mehr von ihnen gehört, sie müssen gefangen genommen oder erschossen worden sein.« Am 13. oder 14. September benachrichtigte ihn Herr von Kératry, daß er einen ganz sichern Boten ausfindig gemacht habe. Leflô gab ihm einen Brief mit, in welchem er Bazaine von den Ereignissen, der politischen und militärischen Lage, und dem Entschlusse, Paris bis auf das Aeußerste zu vertheidigen, Nachricht gab, und äußerte, man dürfe jetzt nur Ein Ziel, die Organisation des Kampfes; anstreben. Er bat ihn, sich dieser patriotischen Bewegung anzuschließen. »Erlauben Sie mir hier eine Bemerkung. Es könnte überraschen, daß der Minister, welcher das Recht hat, zu befehlen, von Bitten spricht, aber ich hegte bereits unbestimmte Besorgnisse und hielt es für klüger, so zu verfahren. Ich that dies nicht allein aus Hochachtung vor der Würde des Marschalls, sondern ich dachte auch, es sei zweckmäßiger, an das Herz des Soldaten und des Bürgers zu appelliren.« Derselbe Bote nahm auch einen Brief der Frau Marschallin an ihren Gatten mit. »Ich habe keinen bestimmten Beweis dafür, daß der Marschall meinen Brief erhalten hat. Hat er aber den seiner Gemahlin erhalten, so muß er auch den meinigen erhalten haben, denn beide wurden zusammen abgesandt.« Spätere Versuche, eine Verbindung herzustellen, sind stets fehlgeschlagen. Der Angeklagte : Aus einer deutschen Zeitung, nicht aus jenem Briefe, den ich nie erhalten, habe ich gesehen, daß meine Gattin in Tours angelangt war. Hätte ich Befehle erhalten, so hätte ich sie auch ausgeführt. Jetzt folgte eine der spannendsten Episoden des langen Dramas, die Vernehmung Gambetta's, des kühnen Advocaten, der am 10. October 1870 Paris im Luftballon verlassen hatte, um von Tours aus als Kriegsminister und Minister des Innern an die Spitze der Regierung der nationalen Vertheidigung zu treten, der Generale ein- und absetzte, Kriegspläne entwarf und verwarf, der nicht müde wurde, den Krieg bis aufs Messer zu predigen, und schließlich zähneknirschend erdulden mußte, daß man über ihn hinweg zu Paris Frieden schloß und ihm das Misgeschick der Loirearmee, der Nordarmee, der Armee Bourbaki's zur Last legte, und daß Thiers ihn als fou furieux , als wahnsinnigen Thoren brandmarkte, dem aber doch niemand eine glühende Vaterlandsliebe, eine rastlose Energie abzusprechen vermag. Léon Gambetta wird eingeführt. Die Menge ist so erregt, daß die Sitzung thatsächlich während einiger Minuten suspendirt ist. Präsident : Welche Maßregeln ergriffen Sie in Ihrer Eigenschaft als Mitglied der Regierung, um sich mit der Rheinarmee in Verbindung zu setzen? Gambetta : Vom ersten Tage an versuchte die Regierung der Nationalvertheidigung zu Paris, sich mit Metz in Verbindung zu setzen; wir beauftragten den Polizeipräfecten, Leute aufzusuchen, um der Rheinarmee und ihrem Obercommandanten das mitzutheilen, was in Paris vorgegangen war. Unserer Ansicht nach war diese Armee eine der größten Hülfsquellen Frankreichs. Die Regierung theilte in diesem Augenblick das absolute Vertrauen des Landes in die Talente und den Patriotismus des Obercommandanten der Rheinarmee. Man kannte den Werth der metzer Armee. Frankreich hatte selten eine so mächtige. Der erste Gedanke der Regierung war deshalb auch, diese Armee von den stattgehabten Ereignissen in Kenntniß zu setzen. Eine ganze Armee war gefangen worden, der Kaiser war im Auslande. In diesem Augenblicke ertönte im ganzen Lande nur Ein Ruf, nämlich der, aufs äußerste Widerstand zu leisten. Dieser Widerstand mußte zwei Stützpunkte haben: die metzer Armee und die neuen Streitkräfte, welche man bilden konnte. Die Regierung des Stadthauses hatte nur Einen Gedanken: Frankreich zu vertheidigen. Dieser Gedanke wurde in mehrern Depeschen ausgedrückt, welche wir durch ausgewählte Boten absandten. Ich habe ein Exemplar dieser Depeschen bewahrt. Man kann dasselbe vorlesen. Der Kriegsminister war seinerseits beauftragt, militärische Nachrichten nach Metz gelangen zu lassen. Ich machte den Marschall Bazaine mit dem Charakter der Revolution, dem Entschluß des Landes, bis aufs Aeußerste zu kämpfen, dem Vertrauen, welches wir in seine Festigkeit und seine Vaterlandsliebe setzten, bekannt. Bis zum 10. October, dem Tage, wo ich Paris verließ, habe ich unsere Versuche nur erneuern können. Ich weiß nicht, ob sie gelungen sind. Man hat gesagt, daß sie nicht gelangen. Nach dem 10. October war meine erste Sorge, mich mit der Armee von Metz in Verbindung zu setzen, über deren Schicksal wir nichts wußten; aber alle Nachrichten aus dem Auslande sprachen von der Vertheidigung der Festung. Man sagte, daß fast täglich Kämpfe stattfänden. Bis zum letzten Tage veröffentlichten wir, was wir erfuhren. So erklärt sich der Widerspruch zwischen den Nachrichten, welche wir mittheilten, und dem Schreck, welchen wir empfanden, als wir die ganze Wahrheit hörten. Seit dem 12. September hatte die Regierung die Präfecten aller Grenzdepartements beauftragt, Nachrichten nach Metz gelangen zu lassen. Herr Tachard, französischer Gesandter in Brüssel, schickte über Luxemburg Boten nach Metz. Er sandte Agenten ab, um die Armee zu benachrichtigen, daß Millionen von Rationen auf den Straßen über Montmédy aufgespeichert seien. Bis zum letzten Augenblick wiederholten wir diese Versuche. Warum gelangen sie nicht? Es ist hier nicht der Ort für mich, es zu sagen. Am Vorabende des tragischen Ereignisses, als düstere Gerüchte sich verbreiteten, telegraphirte ich dem General Bourbaki: »Tours, 26. October. Das Interesse Frankreichs erheischt es, den Marschall Bazaine zu benachrichtigen, daß Frankreich gerettet werden kann, wenn er noch standhält.« Aber als ich diese Depesche abgesandt, erhielten wir die traurigsten Nachrichten über die Lage von Metz. Herr Tissot, französischer Gesandter in London, schickte uns am 27. eine herzzerreißende Mittheilung, welche uns keinen Zweifel mehr ließ. Sie bewies klar und deutlich das Vorhandensein von Unterhandlungen mit dem Feinde, nicht allein auf militärischer, sondern auch auf politischer Grundlage. Sie gab genau die bereits im September nach Versailles gebrachten Vorschläge an. Wir hatten vor unsern Augen das Bild eines mit dem Feinde abgekarteten politischen Unternehmens, und wir stießen einen Schrei der Entrüstung aus, der, obgleich er lebhaft war, für mich doch der Ausdruck der Wahrheit bleibt. (Erregung.) Präsident : Sie spielen auf eine Proclamation an, über die ich hier keine Bemerkungen zu machen habe. Ich wünschte indeß zu wissen, auf welche Thatsachen Sie sich stützten, um das Auftreten des Obercommandanten in der Weise zu beurtheilen, wie Sie es gethan? Gambetta : Lesen Sie die Depeschen des Herrn Tissot vom 26. und 27. October. Sie befinden sich auf dem Ministerium des Aeußern. Sie werden darin die Darstellung der Verhandlungen des Marschalls Bazaine und des Generals Boyer mit dem Feinde finden. Die drei Abgesandten des Marschalls bestärkten uns in unserer Ueberzeugung. Wir erhielten den Schlüssel zu ihren Depeschen erst später. Der eine war der Träger von Mittheilungen der ernstesten Art, welche von den später in Tours angekommenen Offizieren nicht in Abrede gestellt wurden. Wir zeigten ihnen diese Berichte. Keiner erklärte sie für unrichtig. Was unserer Ueberzeugung eine officielle Bekräftigung gab, waren die Einzelheiten, die wir später von London und Paris erhielten. Sie werden übrigens Herrn Tachard vernehmen. Ich habe keinen Zweifel über die Schuld eines Befehlshabers, der unterhandelte, anstatt zu kämpfen. Staatsanwalt : Im August 1871 veröffentlichten Sie das Schreiben eines Offiziers der Rheinarmee? Gambetta : Ja! Es war ein Brief des Generals Frossard. Ich kann ihn mittheilen. In demselben befindet sich die Phrase: »Man hat uns in Metz auf unwürdige Weise getäuscht, als man uns Frankreich als der Anarchie preisgegeben darstellte.« Vertheidiger Lachaud : Als Herr Gambetta im October Bourbaki sah, welche Auskunft gab ihm da derselbe über die Lage der Armee von Metz und die Möglichkeit, noch ferner standzuhalten? Gambetta : Ich sah Bourbaki den 14. oder 15. October. Der General sprach von seiner Entmuthigung und sagte mir: »Wenn wirkliche Soldaten nichts zu thun vermochten, so ist nichts mehr zu machen.« Ich antwortete ihm: »General! Wenn man im Lande Männer von Muth hat, so kämpft man.« Er sprach davon, daß es keine Cadres mehr gebe, und beklagte sich, daß man am Tage nach der Schlacht von Gravelotte den Kampf nicht wieder aufgenommen habe. Er sagte mir, daß die Armee von Metz sich keine 14 Tage halten könne. Aber bald erhob er sich und sagte: »Wohlan! wir werden den Kampf fortsetzen.« Er verlangte von mir ein Commando im Norden, um einen Marsch nach Sedan zu machen. Später sah ich ihn wieder. Die Entmuthigung hatte ihn wieder erfaßt. Man hatte unwürdigen Verdacht auf ihn geworfen. Ich glaube, daß die bittere Reue, seine Garde verlassen zu haben, der Wunsch, seinen militärischen Ruhm nicht zu compromittiren, auf ihn Einfluß ausübten und ihn jenes »Diable au corps« beraubten, welcher ihn zum glänzendsten Divisionsgeneral der französischen Armee machte. Von ihm kann man sagen: »Ehre dem unglücklichen Muthe.« Vertheidiger : Das ist keine Antwort auf meine Frage. Ich darf jetzt nicht auf Erörterungen eingehen, ich frage: Was hat Bourbaki gesagt? Hat er gesagt, es müsse schleunigst Waffenstillstand geschlossen werden, man müsse die einzelnen Tage zählen? Gambetta : Ich hatte darauf schon zuvor geantwortet. Von Waffenstillstand war nicht die Rede. Zwischen Bourbaki und mir wurde nur davon gesprochen, daß die Armee bis zum Ende, noch vierzehn Tage, aushalten werde. Er verwahrt sich schließlich gegen die in der Behauptung, daß Bourbaki sich für Waffenstillstand oder Frieden ausgesprochen habe, liegende Verdächtigung; Lachaud entgegnet: »Wir werden Wichtiges zu erörtern haben; wenn ich von Herrn Gambetta zu sprechen genöthigt sein werde, so wird das, was ich dann zu sagen habe, sehr einfach sein, ich werde dann alles sagen, was ich sagen will, und zwar deutlich genug, um mich aller Welt verständlich zu machen! Major Guyhot führte etwa am 15. September einen Boten aus Metz bis durch die Vorposten; demselben hatte der Marschall zwei Briefe mitgegeben, einen an die Regierung und einen an seine Gemahlin; Guyhot glaubt sich zu erinnern, daß dieser letzte Brief nach Tours adressirt war, der Bote selbst aber, Magnin , hat sich von Kameraden die Adresse vorlesen lassen und behauptet, daß sie nach Versailles gelautet habe; er wurde von den Preußen gefangen genommen und wäre fast erschossen worden. Hauptmann Laferté erhielt Ende October einen Brief von seiner Mutter aus Tours, worin diese ihm unter anderm mittheilte, daß Bazaine's Gemahlin sich dort in einem Kloster aufhalte. Er theilte dies dem Marschall mit; dieser dankte und äußerte, das sei die erste Nachricht, welche er von seiner Frau erhalte; er habe sie in Spanien vermuthet. Der Matrose Donzella brachte am 18. September eine Depesche Kératry's an Bazaine bis Diedenhofen und erbot sich, wenn ihm Turnier einen Führer in die nächste Umgegend mitgebe, die Depesche schwimmend nach Metz zu befördern. Turnier erklärte dies für unmöglich, versprach ihm, die Depesche anderweit zu befördern, und sandte ihn mit einer andern Depesche an die Regierung, welche, wie er sagte, durch Luftballon aus Metz gekommen war, nach Tours. Turnier erinnert sich wie gewöhnlich des ganzen Vorganges nicht, nur das bestreitet er entschieden, daß er je eine Ballondepesche mit politischen Nachrichten aus Metz erhalten habe. Intendant Richard und Oberst Massaroli berichten über die Ansammlung von Proviantvorräthen für die Bazaine'sche Armee in Diedenhofen und Longwy, wissen aber nicht, ob Bazaine jemals hiervon benachrichtigt worden ist. Frau Antermet , Kunstreiterin, erhielt am 8. September zu Metz einen Brief Bazaine's an seine Gemahlin zur Beförderung. Um sie durch die deutschen Linien zu schmuggeln, ertheilte man ihr eine Ausweisungsordre. Sie wurde nach dem deutschen Hauptquartier gebracht, und da sie nicht merken ließ, daß sie deutsch verstehe, hörte sie, wie ein Offizier äußerte: »Wenn ich ihr traute, gäbe ich ihr eine Bestellung an Bazaine mit.« Sie wurde darauf zurückgeschickt, nachdem man einige deutsche Worte auf die Ausweisungsordre geschrieben und ein Offizier ihr aufgetragen hatte, Bazaine zu sagen: Wenn er eine Unterredung wünsche, so möge er auf der Straße über Ars nach Corny kommen, es werde ihm nichts geschehen. Als sie Bazaine Bericht erstattete, sagte dieser: »Sie haben mehr Ehre gehabt als ich, Sie haben mit dem Prinzen Friedrich Karl gesprochen.« Er fügte hinzu: »Sie wollen gern capituliren, aber ich habe noch für einen, wenn nicht für zwei Monate Lebensmittel.« Der deutsche Vermerk auf der Ordre besagte nur, daß derartige Schriftstücke nicht mehr respectirt würden. Zwei Kürassiere, Henri und Marc , berichten über ihre Heldenthaten; sie wollen mit einer Depesche aus Metz gefangen genommen und zum Tode verurtheilt, aber durch einen Kamin entkommen und so wieder nach Metz gelangt sein, nachdem sie zuvor auf einer Brücke eine preußische Schildwache ins Wasser geworfen. Darauf tritt Bazaine's Bruder, Ingenieur Dominique Bazaine , auf, dem der Präsident eröffnet, daß er zwar seiner Verwandtschaft halber nicht als Zeuge vernommen, jedoch »zur Aufklärung der Sache« gehört werden solle. Frau Marschallin Bazaine hat gegen Ende October beschlossen, vom Könige von Preußen die Erlaubniß zu erbitten, sich nach Metz zu ihrem Gatten zu begeben, obschon ihre Entbindung nahe bevorstand. Er richtete in ihrem Auftrage und mit Wissen des Grafen Chaudordy, damals Minister des Aeußern, und Gambetta's ein Gesuch an Bismarck, welches Thiers corrigirt hatte. Thiers eröffnete ihm bei dieser Gelegenheit, daß er eine sehr ernste Katastrophe voraussehe und nur hoffe, daß Bazaine sich noch acht bis zehn Tage halte, da dann vielleicht durch die Bemühungen der neutralen Großmächte ein Waffenstillstand zu Stande kommen würde. Am 23. oder 24. October erhielt aber Gambetta eine Depesche Bazaine's, worin ihm dieser eröffnete, die Armee habe nur noch für zwei Tage Lebensmittel; der Kundschafter, welcher sie überbracht hatte, theilte ihm auch mündlich noch Näheres mit. Ein anderer gleichzeitig eingegangener Bericht war in Chiffren geschrieben, deren Schlüssel man in Paris vergessen hatte. Jedenfalls wußte aber Gambetta besser als irgendein anderer, wie es um Metz stand; er wußte, daß die Armee ihre Pferde geschlachtet und nichts mehr zu leben hatte, er hatte Bourbaki gesehen und gesprochen, der Kundschafter hatte ihn von allem unterrichtet und selbst die Kaiserin hatte eine Depesche deshalb an ihn gerichtet. Gambetta schrieb nun an Bazaine, die Regierung werde sich bemühen, einen Waffenstillstand zu erlangen, er gab sich also keinen Täuschungen mehr hin; dessenungeachtet wurde jene Proclamation erlassen, welche die Acht über den Marschall aussprach, ohne auch nur mit einem Worte der Leiden der Rheinarmee und ihrer glorreichen Waffenthaten zu gedenken. Der erste von Gambetta selbst gefertigte Entwurf wurde nicht angenommen, dann redigirte Cremieux einen andern, der von allen Regierungsmitgliedern unterzeichnet wurde, »nur der Admiral Fourichon darf es sich zur Ehre rechnen, seinen Namen nicht unterschrieben zu haben«. – »Ich war in Verzweiflung; hätte ich eine Pistole gehabt, so hätte ich mich auf der Stelle erschossen. Ich fragte Gambetta: Wie kann man so von einem Heere sprechen, zu dessen Unterstützung man nichts gethan hat?« »Das konnte ich nicht«, entgegnete er; »ich wünschte, er hätte den Boden des Vaterlandes mit Leichen bedeckt.« »Aber Sie wußten doch, daß jenes Heer nur noch ein großer Kirchhof war?« – »Ich mußte meine Familie jetzt gegen die Ausbrüche der Leidenschaft in Sicherheit bringen, welche von Verleumdern gegen Männer aufgestachelt worden waren, die ihrem Vaterlande vierzig Jahre lang mit dem größten Muthe, der größten Hingebung gedient hatten!« Herr Bazaine, der mit tiefer Bewegung gesprochen hat, dankt dem Kriegsgericht, daß es ihm Gehör geschenkt, und tritt ab. Im Zuhörerraum herrscht heftige, lange anhaltende Aufregung »deren Natur schwer zu erkennen war«, sagt der Berichterstatter der »Gazette des Tribunaux«. General Schmitz, Generalstabschef Trochu's, berichtet über Magnan's Aufenthalt in Paris und erzählt, daß derselbe plötzlich von dort abgereist sei, weil, wie er angegeben, im belgischen Lager zu Beverloo ein Kundschafter Bazaine's mit einer wichtigen Depesche auf ihn warte; Magnan selbst erklärt, er wisse nicht mehr, was diese Depesche enthalten habe, keinenfalls aber sei sie von Bazaine gewesen. Dem Major Maujeon hat Bazaine einmal mitgetheilt, er unternehme die kleinen Operationen hauptsächlich zur Beruhigung der Civilbevölkerung von Metz, welche sich über die Unthätigkeit der Armee gewundert habe. Dann werden eine Anzahl Entlastungszeugen vernommen. Dr. Lefort bekundet, der Gesundheitszustand von Metz sei äußerst traurig gewesen, der Marschall aber habe den Verwundeten und Kranken alle mögliche Sorgfalt gewidmet. Hauptmann Waldijo ist längere Zeit Kriegsgefangener gewesen und hat die deutschen Offiziere stets mit höchster Achtung von Bazaine sprechen hören; sie sagten wol gelegentlich: Wir haben Bazaine, er thut uns nichts mehr, das sollte aber nur heißen: Wir halten ihn fest, Metz muß sich ergeben. »Wer gehört hat, wie sie auch gelegentlich beim Glase riefen: Heiliger Gambetta, bitte für uns! der weiß, was er von solchen Redensarten zu halten hat.« Hauptmann de Mornay-Soult und verschiedene andere Offiziere, am energischsten General de Place versichern, daß Bazaine nie über die preußischen Vorposten hinausgegangen sei und nachts nie sein Quartier verlassen habe; der letztere erklärt dies für unmöglich, auch würde es in einer halben Stunde allgemein bekannt geworden sein. Er hat wol später dergleichen gehört, dies aber stets für lächerliche Volksmärchen gehalten. Der Brief, welchen Arnous-Riviere dem General Boyer aushändigte, stammte nicht vom Marschall, sondern von de Placè, welcher Boyer gebeten hatte, seiner Familie Nachrichten zukommen zu lassen, und sehr erstaunt war, als er später erfuhr, daß man diesem Briefe irgendwelche Wichtigkeit beigelegt habe. Der Präsident erklärt, nunmehr zu den Zeugen der achten, vorletzten, Gruppe übergehen zu wollen, und beginnt mit dem Arbeiter, frühern Militärsträfling und Deserteur Paquin aus Moulielles-Metz, welcher den Marschall Bazaine zweimal, am 7. und 22. September, die preußischen Vorposten passiren sah. Der Rentier Meyer aus Metz sah am 11. September in Frascati drei Reiter ankommen. Sie hielten an, einer sagte: Herr Marschall, hier müssen wir absteigen; sie stiegen ab, eine Ordonnanz nahm die Pferde in Empfang und Meyer hörte einen Wagen abfahren. Rentier Fournier aus Nancy ließ sich im November 1870 im Schlosse Corcy, in welchem Prinz Friedrich Karl residirt hatte, umherführen; ein Diener zeigte ihm ein Zimmer mit dem Bemerken: »Hier hat der Prinz den Marschall Bazaine empfangen, er hat ihm nicht sonderlich viel Ehre erwiesen und ihn nur bis an die Thür begleitet.« Dem Zollbeamten Dallet haben Artilleristen erzählt, sie hätten öfters den Marschall die deutschen Vorpostenlinien passiren sehen und sich gewundert, was er bei den Preußen zu thun haben könne. Der Feldhüter Housseille sah am 18. October den Marschall, begleitet von deutschen und französischen Reitern, in einen schwarzen Mantel gehüllt, mit gestickter Uniformsmütze, bei Schloß Corcy vorfahren. Der Kammerdiener Straff sah eines Tages im October zu Corcy einen Mann in einen Wagen steigen, von dem ihm ein anderer sagte, es sei Bazaine. Er war maskirt, d.h. auf Befragen: Er trug ein Cache-nez und die Augen waren ihm verbunden. Bildhauer Guépratte sah den Marschall am 25. oder 26. September, nachts, Trompeter und weiße Fahne voran, über die Brücke von Moulins-les-Metz zu den Preußen reiten. »Die Franctireurs haben den Trompeter auch blasen hören.« Wachtmeister Delamarre war bei Saint- Privat auf Vorposten und hielt einen in der Nacht aus Metz kommenden Wagen an. Der Kutscher rief: »Wir sind nicht gewohnt, angehalten zu werden.« Der Zeuge leuchtete mit einem Zündholz in den Wagen, es saßen zwei Männer darin, an denen er nichts Uniformartiges entdecken konnte, aber in diesem Augenblicke hieb der Kutscher auf die Pferde, Herr Delamarre flog seitwärts zu Boden, der Wagen fuhr von dannen, und ob ihn die nachgesandten Kugeln getroffen haben, weiß der Zeuge nicht. Aus dem Gebiete der »lächerlichen Volksmärchen« führt der nächste Zeuge, General Boyer , wieder in das der höhern Politik, doch bietet seine Aussage nichts Neues. Bei der am 10. October gehaltenen Zusammenkunft der Corpsführer erklärten alle, bis auf einen, die revolutionäre Regierung nicht anerkennen, sondern ihrem dem Kaiser geleisteten Eide treu bleiben zu wollen. Während er am 27. October in Chislehurst mit der Kaiserin verhandelte, erhielt diese einen Brief aus Tours vom 24. Darin wurde ihr mitgetheilt, daß die Loirearmee nicht kaiserlich gesinnt sei, daß sie schon einige Bedeutung erlangt habe, und die Kaiserin wurde ausdrücklich gebeten, der nationalen Begeisterung nicht in den Weg zu treten und die Unterhandlungen in Betreff der Armee von Metz abzubrechen. Sie antwortete umgehend, diesen Nachrichten gegenüber wolle sie ihren liebsten Hoffnungen entsagen, um die Vertheidigung nicht zu hemmen, man müsse sich aber beeilen, denn die Capitulation von Metz sei nach Stunden vorauszuberechnen. Dem Zeugen war von deutscher Seite mitgetheilt worden, man werde, wenn man mit der Regentschaft unterhandle, mildere Anforderungen stellen als einer andern Regierung gegenüber. Sonst wiederholt der Zeuge im wesentlichen nur, was in dem Riviere'schen Bericht über seine Sendungen gesagt ist. Als er zum Schlusse bemerkt, daß er stets, Bismarck gegenüber, als Capitulationsbedingung »die kriegerischen Ehren« verlangt habe, fragt der Staatsanwalt, was man darunter verstanden habe; unter Umständen könne diese Bedingung doch sehr hart sein. Der Vertheidiger entgegnet, es sei ja unbestritten, daß dies den Ausmarsch mit Waffen und Gepäck bedeute. Ja, entgegnet der Präsident, es frage sich nur, bis zu welchem Punkte man dieselben behalten dürfe. Dem Maire von Versailles, Rameau , eröffnete Bismarck am 21. October, er irre, wenn er glaube, daß Napoleon III. keinen Anhang mehr im Lande habe, die Armee sei noch für ihn und General Boyer habe soeben Friedensunterhandlungen in seinem Namen angeknüpft. Auch werde sich Metz bald ergeben, und dann werde man noch 200000 Mann mehr zur Verfügung haben. Dann folgt der frühere Gesandte in Brüssel, Herr Tachard , jetzt Gutsbesitzer im Ober-Elsaß: »Ehe ich meine Aussage beginne, will ich mich unter den Schutz einer einzigen Persönlichkeit, meines Vaters, stellen!« Das Publikum geräth in ein verzeihliches Erstaunen, welches in lebhafte Heiterkeit übergeht, als der Zeuge gelegentlich erwähnt: »Ich liebe meine Frau sehr; sie ist zwar eine Deutsche, aber ich habe sie schon vor funfzehn Jahren geheirathet.« Er schildert dann, wie Bourbaki mit seiner Gattin zu ihm nach Brüssel kam. »Ich wiederholte ihm stets: ›Gehen Sie, schlagen Sie, geben Sie mir den Elsaß wieder.‹ Er war entmuthigt, er hatte den Kopf verloren. ›Soll ich bei Gambetta Dienste nehmen?‹ In diesem Augenblicke war Frau Bourbaki schön vor Begeisterung, und sie ist doch eigentlich nicht schön, die Frau Bourbaki –« Das Publikum lacht von neuem. »Ich lache nicht! ich begreife nicht, wie man vor einem Elsasser lachen kann!« Stürmische Heiterkeit, die der Präsident endlich beruhigt. »Frau Bourbaki also rief: ›Bourbaki, wenn man deinen Namen trägt, so läßt man sich an der Spitze von sechshundert Mann tödten, aber man verreckt nicht in seinem Bette!‹ Darauf hin ging er; das ist die reine Wahrheit.« Dann kommt er auf Régnier zu sprechen, der auch ihn in Brüssel besucht hat. Mittheilungen von Interesse hat ihm derselbe nicht gemacht; er kam ihm vor »wie ein komischer Macchiavelli oder ein philiströser Vitrelles, sein Lebenslauf ist der eines politischen Seiltänzers. Mit Einem Wort, er machte mir den Eindruck eines Narren, der in einem Charivari, in welchem alle Welt falsch spielt, auch eine Note abgibt«. Frau Marschallin Bazaine sagte ihm eines Tages: »Das größte Unglück für meinen Mann ist jetzt fort, ich meine den General Boyer. Auf dem Schlachtfelde ist mein Mann ein Löwe, weil er da seinem Herzen folgt, aber wenn General Boyer da ist, dann ist es anders, und dann« – Nun, dann, gnädige Frau –? »Dann wäre es besser, daß diese Herrschaft nicht stattfände.« Ich photographire, Herr Präsident! »Eines Tages kam ein großer Mann in Fra Diavolo- Tracht zu mir. Es war Herr Arnous-Rivière. Alle, die ihm nahe gekommen waren, sagten, es sei ein Polizeispion (mouchard). Von hundert Offizieren, die nach der Capitulation zu mir gekommen sind, haben alle, bis auf drei oder vier, von Verrath gesprochen.« Nach dieser angenehmen Unterbrechung der Eintönigkeit des Verfahrens versichert wieder Herr Lapérière , er habe von deutschen Offizieren die Worte gehört: »Wir haben Bazaine für uns«, und Dr. Grandjean hatte einen preußischen Ingenieurmajor im Quartier, der sich stets, wenn ein Ausfall stattfand, ehe er ausrückte, das Mittagessen auf eine bestimmte Stunde bestellte und stets zu rechter Zeit eintraf. Die preußischen Schanzarbeiten hielt Zeuge nicht für bedenklich; »man hat von einem dreifachen erzenen Gürtel gesprochen, aber es gab nichts Derartiges«. Ein deutscher Oberst sagte eines Tages: »Bazaine ist eine Canaille, er hat uns mehr Menschen getödtet, als verabredet war.« Es handelt sich nunmehr um die Berathungen vom 10. und 18. October. Canrobert sagt: »Bei dem Kriegsrath vom 10. October wußten wir nicht, wie es mit den Lebensmitteln im allgemeinen stehe; unsere reichten etwa noch 10 Tage, und es ist ein Wunder, daß wir bis zum 27. ausgehalten haben. Wenn man abergläubisch wäre, so könnte man glauben, der Himmel sei gegen uns gewesen, denn der Regen hat während des ganzen Octobers nicht einen Tag lang aufgehört. Unsere unglücklichen Soldaten standen bis an die Knie im Koth. Auf jenem Morastboden war alles ein Brei; der Soldat war sehr unglücklich unter den kleinen Zelten, welche Sie, Herr Präsident, in Afrika gesehen haben; die Leute lagen auf der Erde und aßen, um sich zu erhalten, Pferdefleisch. Pferdefleisch ist gerade nicht schlecht, aber wenn es von magern Pferden stammt, und man kein Salz dazu hat, erzeugt es die heftigsten Magenleiden; man möge die Aerzte fragen, ob sie nicht, wenn sie einen armen Teufel secirten, am Magen gleich sahen, ob er zur Armee von Metz gehört habe. Unter diesen Umständen glaubten wir, es sei unsere Pflicht, um das Heer zu retten, einen Vertrag zu schließen; ich betone dies Wort, weil niemand an eine Capitulation dachte, und man, wenn kein ehrenvoller Vertrag bewilligt wurde, sein Leben theuer hätte verkaufen können.« »Boyer wurde nach Versailles geschickt, kehrte am 17. wieder, erstattete den bekannten Bericht, und es wurde anderweit Kriegsrath gehalten.« »Von sieben Stimmen waren sechs dafür, unsere Bemühungen fortzusetzen, um zu einem ehrenvollen Vertrage zu gelangen, der uns gestattete, dies sterbende Frankreich zu retten, für welches man jetzt in extremis einen Arzt suchen mußte; Boyer hatte uns gesagt, dieser Arzt sei die Kaiserin, die einzige Regierung, mit welcher der Feind unterhandeln wollte, die einzige rettende Planke. Es regnete fortwährend, unsere Soldaten starben dahin; es hätte noch ein anderes Mittel gegeben, nämlich das Schwert zu ziehen, aber wir fragten uns aufs Gewissen, ob die militärische Ehre uns gestatte, unsere Soldaten wie Schafe zur Schlachtbank zu führen, um sie hinschlachten zu lassen, und ob Wir nicht, ohne materiellen Nutzen für das Vaterland, den Preußen, welche uns nie in augenfälliger Art geschlagen hatten (denn ich wiederhole, sie haben uns keine Fahne, kein Geschütz genommen), Gelegenheit gäben, uns in einem scheinbaren Siege Fahnen und Kanonen zu nehmen. Alle, die dort waren, waren tapfere Männer, der Stolz des Vaterlandes. Es gab, wie immer, verschiedene Ansichten. Diejenigen, welche nicht in die Lage eingeweiht waren, und auch andere, sagten, man müsse ausharren; ich will glauben, daß dies in der That ihre Meinung war; uns alle beseelte ein glühender Patriotismus, ein außerordentliches Pflichtgefühl, aber schließlich gab es doch auch einige, die um so heftiger nach einem Ausfall schrien, je fester sie überzeugt waren, daß man keinen machen würde .« Der Staatsanwalt fragt, ob der Zeuge nicht die von Boyer mitgebrachten Zeitungen erhalten habe. Ja, entgegnet Canrobert, ich habe deren zwei gelesen und daraus wol gesehen, daß man sich nicht auf alles verlassen könne, was im Kriegsrathe vorgetragen war, aber was darin stand, war auch eben nicht erfreulich! Nach dieser Aussage bietet die ebenso ausführliche Leboeuf's wenig Neues. Er erkennt an, daß der Aus- fall, den er noch am 10. für eine »ruhmvolle Thorheit« erklärt hatte, am 18. keinen weitern Erfolg gehabt haben würde, als an Stelle von 20000 Verwundeten, welche schon in Metz lagen, deren 50000 zu liefern. Auch Ladmirault führt nichts von Interesse an. Frossard scheint der Vater des Gedankens gewesen zu sein, für die Armee den Abmarsch nach einem für neutral zu erklärenden Gebiete zu verlangen. Er behauptet, dies sei schon oft vorgekommen, und führt das Beispiel von Mainz an, dessen Besatzung 1793 unter der Bedingung, sich auf ein anderes Gebiet Frankreichs zurückzuziehen und nicht gegen die Alliirten zu kämpfen, freien Abmarsch erhielt, sich nach der Vendée begab und dort den Aufruhr niederwarf. »Hätte die Armee von Metz nicht eine ähnliche Aufgabe erfüllen können? Hätte man sie nicht dazu verwenden können, die so schwer gestörte sociale Ordnung wiederherzustellen? Dies war die Rolle, die man ihr anweisen konnte, und es war keine politische Rolle, die man sie spielen lassen wollte!« Der Präsident: Sie haben von der Capitulation von Mainz gesprochen; ich will Ihnen nur Eins bemerklich machen. Die Besatzung von Mainz hat erst nach einer langen, ruhmvollen Belagerung capitulirt, und sie war nicht das einzige Heer Frankreichs! Frossard berichtet, daß er Boyer einen Brief an die Kaiserin mitgegeben, in welchem er diese bat, einen Vertrag in dem angegebenen Sinne zu Stande zu bringen, »ein Schritt, der von dem Lehrer ihres Sohnes wol nichts Auffallendes haben konnte«. Er hat erst während seiner Gefangenschaft Antwort erhalten. Die Kaiserin schrieb ihm, man habe ihre Unterschrift zu Friedensverhandlungen in blanco verlangt, und darauf einzugehen habe ihr die Ehre verboten. Er erwähnt dann schließlich des von ihm während der Gefangenschaft geschriebenen Briefes und citirt eine Stelle daraus: »Von allen Offizieren waren diejenigen, welche die schwersten Anklagen gegen ihre Vorgesetzten erhoben haben, die, welche den meisten Grund gehabt hätten, mit sich selbst unzufrieden zu sein.« Auch die Aussage des Generals Desvaux bietet wenig von Interesse. Als der obengedachte Plan erörtert wurde, sagte Bazaine: »Die Armee hat mit der Politik nichts zu thun; sie ist nur die Schildwache, welche an der Thür der Versammlungen wacht, um die Freiheit ihrer Berathungen zu sichern.« Boyer hat ausdrücklich erklärt, Bismarck werde keine andern Bedingungen zugestehen als die von Sedan. Coffinières erinnert sich wieder nicht an die Einzelheiten, nach welchen er gefragt wird. Auf die Frage, wann er eine bestimmte Unterhandlung mit dem Obersten Villenoisy geführt, entgegnet er: »Ich entsinne mich des Datums nicht; es war in der That kein besonderes Ergebniß, wenn man den Obersten de Villenoisy sah.« Der damals dreiundsiebzigjährige General Changarnier hatte sich als Freiwilliger der Rheinarmee angeschlossen und übernahm am 24. aus Patriotismus das traurige Amt, mit dem Prinzen Friedrich Karl Unterhandlungen anzuknüpfen. »Er empfing mich mit einer Höflichkeit, die ich elegant nennen möchte; er hatte mir seine Adjutanten entgegengeschickt und antwortete mir in Ausdrücken, welche bewiesen, welche Hochachtung er vor der Rheinarmee empfand.« Changarnier suchte ihm den Zustand des Heeres möglichst günstig zu schildern; der Prinz führte ihn an ein Fenster: »Sehen Sie jenen Wagenzug auf der Eisenbahn? Das sind Lebensmittel für Ihre ausgehungerte Armee!« Der Ausgang der Verhandlung ist bekannt. Changarnier sah den Prinzen über seine eigene Bewegung tief gerührt »Einen Augenblick standen ihm Thränen in den Augen, er machte mir aber keine Hoffnungen.« Die Aussage Rouher's , der als Entlastungszeuge geladen ist, ist nicht von Bedeutung. Schließlich wird der Oberstlieutenant Villette , welcher dem Marschall und Herrn Lachaud gewissermaßen als militärischer Sachverständiger zur Seite steht, »der Aufklärung halber« über einige Abweichungen zwischen dem von ihm redigirten Protokoll der Conferenz vom 26. und der gleichfalls von ihm verfertigten Reinschrift desselben vernommen, erklärt die letztere für die richtigere und macht darauf aufmerksam, daß er den Entwurf wol vernichtet haben würde, wenn er beabsichtigt hätte, die Wahrheit zu entstellen. Dann folgen endlich die Zeugen des neunten und letzten Abschnitts, welcher die Capitulation selbst betrifft. Auch sie bekunden wenig Neues. General Jarras gibt an, der König habe sich deshalb anfangs geweigert, den Offizieren die Degen zu belassen, weil ein höherer Offizier das bei Sedan gegebene Ehrenwort gebrochen habe. Er erwähnt wiederholt, mit welcher Achtung die preußischen höhern Offiziere von der Rheinarmee gesprochen. Ueber die Fahnenangelegenheit gibt seine Aussage wenig Licht; aus eigener Wissenschaft kann er nur bekunden, daß der Marschall ein Circularschreiben an die Corpsführer erlassen habe, wonach sie die Fahnen in das Zeughaus schicken sollten, wo dieselben verbrannt werden würden, und daß der Marschall ihm befahl, den Entwurf dieses Schreibens aus den Acten zu entfernen, weil die Archive in Feindeshand fallen könnten und ihm daran liege, daß der Prinz keine Kenntniß von diesem Befehle erhalte. An die Fabel, daß die Fahnen nach jeder Revolution verbrannt zu werden pflegten, hatte der Prinz bekanntlich nicht geglaubt. General von Stiehle hatte erklärt, besondere Bedingungen über die Behandlung der Kriegsgefangenen in das Protokoll aufzunehmen sei nicht nöthig, aber Lebensmittel und Stroh für dieselben versprochen; Zeuge glaubt auch, daß, wenn dies nicht alles gehalten worden, es nicht absichtlich, sondern im Drange der Umstände vergessen worden ist. Der Präsident ist übrigens mit seinem Verhalten bei der Capitulation nicht sonderlich zufrieden und gibt dies unverhohlen zu erkennen. Major Samuel befand sich am 26., abends 5 Uhr, bei Bazaine, dem er verschiedene deutsche Zeitungsartikel übersetzte. Plötzlich trat der Intendant Lebrun ein und sagte: »Herr Marschall, gute Nachrichten! Ich habe noch für vier Tage Lebensmittel!« Gleich darauf ward der Zeuge zum General Jarras berufen und fuhr mit diesem nach Frascati. Nachdem die Artikel der Capitulation verlesen waren, zeigte General von Stiehle seine Vollmacht vor, Jarras hatte die seine aber nicht bei sich: wäre dies der Fall gewesen, so wäre wahrscheinlich sofort unterzeichnet worden. Während die Zusammenkunft für den nächsten Tag verabredet wurde, sagte Samuel, der Lebrun'schen Mittheilung eingedenk: »Herr General, bestimmen Sie keine Stunde!« Dies geschah aber doch, und am 27. abends erfolgte die Unterzeichnung. Bei dieser Gelegenheit erklärte Jarras, er sei von Bazaine beauftragt, dem General von Stiehle mitzutheilen, daß im Falle eines Regierungswechsels die Fahnen verbrannt zu werden pflegten und daß es infolge dessen nicht viele Fahnen in Metz gebe. »Nein, Herr General«, erwiderte von Stiehle, »das kann ich nicht zugeben, jedenfalls gehören diejenigen uns, welche nicht vernichtet worden sind.« Canrobert : Nachdem Changarnier und de Cissey aus dem deutschen Hauptquartier zurückgekehrt waren, waren wir alle einig, daß wir nicht mehr im Stande wären, unser Leben theuer zu verkaufen. Wir mußten capituliren. O weshalb ist keinem die Eingebung geworden, die Erklärung vorzuschlagen: »Vom Hunger besiegt, von Seuchen decimirt, zerbrechen wir unsere Waffen, nun thut, was ihr wollt!« Am 27. erhielten die Corpsführer einen Befehl, gezeichnet: Soleille, wonach die Fahnen ins Zeughaus geschafft werden sollten. Bald darauf erschien ein zweiter vom Marschall gezeichneter Befehl desselben Inhalts, aber mit dem Zusatze: wo sie werden verbrannt werden. Sie hielten dies für würdiger, als wenn die einzelnen Truppentheile sie zerrissen hätten, und führten den Befehl aus. Von einer Vernichtung des übrigen Materials war nie ernstlich die Rede; man glaubte, es werde inventarisirt und nach dem Frieden zurückgegeben werden. Bazaine bestand bis zuletzt, aber vergeblich, darauf, das Geschick der Festung von dem des Heeres zu trennen. Leboeuf, Frossard, Devreux bekunden dasselbe. Erst am 28., nach Unterzeichnung der Capitulation, erfuhren sie, daß die Fahnen nicht verbrannt worden waren, was nun allerdings nicht mehr möglich war. Coffinieres theilt mit, daß erst in der Berathung vom 24. der Beschluß gefaßt wurde, das Schicksal der Festung nicht von dem des Heeres zu trennen; bis dahin war diese Frage immer noch unentschieden geblieben. Der Präsident erwähnt das Sitzungsprotokoll vom 26., in welchem es heißt: »Der Commandant bemerkt, daß Metz, sich selbst überlassen, bis zum 5. November ausdauern könne, und daß er in Anbetracht des besondern Eides, den er als Festungscommandant geleistet, die Festung nicht übergeben könne.« Coffinieres glaubt nicht, daß er etwas Aehnliches geäußert, zumal er einen solchen besondern Eid nie geleistet. Er stellte dem Zeughausdirector am 37. abends einen Befehl zu, in dem es hieß: die Adler werden nach dem Zeughause gebracht werden, und der Zeughausdirector wird sie in Empfang nehmen. Der Präsident fragt, wie er diesen Befehl verstanden habe. »Ich hatte ihn nur zu übersenden, nicht zu deuten«, entgegnet der Zeuge; er hat seiner Angabe nach geglaubt, die Fahnen würden verbrannt werden, wozu es freilich eines besondern Befehls bedurft hätte. Die Aussage des Generals Soleille , der noch immer krank ist Er ist gegen Ende December 1873 gestorben. , wird verlesen. Ihm ertheilte der Marschall am 26. den Befehl, die Fahnen nach dem Zeughause bringen zu lassen, wo sie verbrannt werden sollten. Er theilte diesen Befehl den Corpsführern mit, welche sich theilweise weigerten, dem Folge zu leisten. Wie er nun darauf gekommen ist, dem Zeughausdirector gleichzeitig den Befehl zur Aufbewahrung der Fahnen zugehen zu lassen, weiß er nicht, doch vermuthet er, auch dies werde ihm wol befohlen worden sein. Oberst Nugues sagt: »Am 27. October, während General Jarras abwesend war, brachte eine Ordonnanz mir einen Brief, wonach man aus Versehen vergessen hatte, in einem vorher abgeschickten Befehle zu erwähnen, daß die nach dem Zeughause gebrachten Fahnen verbrannt werden würden. Diese Mittheilung und deren Form befremdeten mich; ich suchte den Herrn Marschall auf und machte ihm bemerklich, daß es vielleicht gut sein würde, einen neuen Befehl zu erlassen. Er erkannte dies an und erließ einen Befehl, wonach die Fahnen in Bagagewagen nach dem Zeughause geschafft werden sollten. Es ist möglich, daß ich gesagt habe, es sei schwierig, dies in der Nacht zu bewerkstelligen, und daß ich vorgeschlagen habe, es bis zum nächsten Morgen zu verschieben. Der Marschall befahl mir, den General Coffinières von dem erlassenen Befehle zu benachrichtigen, und behielt sich vor, dem General Soleille unmittelbar Befehl zukommen zu lassen. Erst am Morgen sah ich den General Jarras, der mir sehr erstaunt sagte: «Der Befehl ist gegen die Capitulation, die ich soeben unterzeichnet habe.« Major de France erhielt vom General Jarras Befehl, die Ordre, wonach die Fahnen verbrannt werden sollten, aus dem Correspondenzregister zu entfernen. Die Aussagen verschiedener Generale, welche dem Befehle nicht Folge geleistet, sondern ihre Fahnen zerrissen oder verbrannt haben, werden mit außerordentlichen Beifallsbezeigungen belohnt. Ganz besonders erhebend aber wurde es, als General Laveaucoupet dasselbe berichtet und dann fortfährt: »Mehrere meiner Kameraden waren nicht so glücklich; ihre Fahnen sind in Berlin, ein trauriges Siegeszeichen, denn wenn wir auch dem Feinde nur Eine Fahne genommen haben, so haben wir sie doch genommen, wie die Franzosen sie zu nehmen verstehen, im Granatfeuer, und von einem Sieger, von dem man sagen kann, daß er sich auf den Schlachtfeldern mehr Feinde gemacht, als er Opfer gefällt hat!« Etwas klarer als diese Tirade ist die Aussage des Generals Lapasset . Er erzählt kurz, daß er die Fahne des 3. Lancierregiments verbrannt hat, und fährt fort: »Ich habe meiner Aussage noch etwas hinzuzufügen. Am 22. ahnte ich, was geschehen würde, und hatte beschlossen, mir mit meiner Brigade einen Weg zu bahnen. Ehe ich aber das Leben von 5000 Tapfern aufs Spiel setzte, wollte ich die Absichten des Oberbefehlshabers kennen lernen. Ich ging zum Herrn Marschall, der mich mit gewohntem Wohlwollen empfing. Er schien meine Gedanken zu errathen, denn er sagte: ›Hören Sie, Lapasset, keinen tollen Streich! Vertrauen Sie mir!‹ In diesem Augenblicke trat Marschall Canrobert ein, und ich wollte mich entfernen. Der Marschall Bazaine sagte: ›Bleiben Sie, Lapasset, Sie stören uns nicht!‹ Dann nahm er eine Karte und wendete sich an Canrobert: ›Ich bin in der äußersten Verlegenheit; keine Nachricht von Boyer, keine von der Kaiserin, wir haben nichts mehr zu leben, wir müssen ausbrechen. Sie, Marschall, nehmen den rechten Flügel, Leboeuf den linken, ich werde mit der Kaisergarde und der gemischten Brigade Lapasset das Centrum bilden und Ihnen beiden im Nothfalle zu Hülfe kommen. Wir dürfen aber nur auf unsere Beine rechnen, müssen den Tag 60 Kilometer zurücklegen, und was fällt, bleibt liegen; wir müssen die Richtung nach Château-Salins einschlagen.‹ Diese Worte entsprachen meinen Ansichten so sehr, daß ich meiner Aufregung nicht Herr werden konnte. Ach, Herr Marschall, rief ich, wie schön ist Ihr Beschluß! Wenn wir besiegt werden, so soll wenigstens die Nachwelt den Hut abnehmen, wenn sie unserer gedenkt. ›Nein‹, entgegnete der Marschall, ›wir werden nicht besiegt werden, wir werden uns mitten durch sie durchschlagen. Ich brauche Ihnen, meine Herren, nicht erst Stillschweigen anzubefehlen. Erwarten Sie meine Befehle.‹ Die Befehle sollten am nächsten Montag ergehen – das Gericht weiß, was an diesem Montag geschah!« Herr Buisson aus Moulins-lès-Metz, in dessen Hause nach irgendeinem Mythus Bazaine eine Conferenz mit dem Prinzen Friedrich Karl abgehalten haben sollte, versichert, daß ersterer oft, letzterer niemals bei ihm gewesen sei. Oberst de Villenoisy berichtet, daß bei der Uebergabe so schreckliche Scenen vorgekommen seien, daß ihm eine sehr glaubwürdige Dame erzählt habe, ihre Tochter sei vor Entsetzen darüber gestorben; General Henri fand, als er die Uebergabe des Materials und dessen Inventarisirung zu leiten hatte, daß man in den Capitulationsbedingungen die Franctireurs vergessen hatte, und erlangte glücklich, daß man sie als Mitglieder der metzer Nationalgarde behandelte und laufen ließ; er klagt, daß die Preußen die Munitionswagen ihm unter den Händen fortnahmen, noch ehe sie inventarisirt waren, um sie zur Belagerung von Montmédy zu verwenden; Oberst Raymond bekundet, daß er bis znr Uebergabe an den Festungswerken arbeiten ließ, um die Soldaten zu beschäftigen, und daß eine Zerstörung des Materials nicht ausführbar gewesen wäre, ohne die gefährlichste Aufregung unter der in den letzten Tagen ohnehin schwierigen Bevölkerung hervorzurufen. General Bonneau de Martroy hat einen Theil der Archive verborgen und nach der Uebergabe verkleidet auf einem Gemüsekarren abgeholt; noch einige Generale schildern, wie sie die Fahnen verbrannt haben, und damit schließt endlich, am 1. December, die Zeugenvernehmung.   Die französischen Staatsanwälte pflegen sich nie, und am wenigsten in causes célèbres, durch ruhige, objective Darstellung der Sachlage, durch unparteiische Würdigung auch der zu Gunsten des Angeklagten sprechenden Momente auszuzeichnen, sie führen gern alle Künste der Rhetorik ins Gefecht, wenn es eine schwache Anklage zu halten gibt, sie ziehen Schlüsse aus Thatsachen, welche ebenso gut der entgegengesetzten Deutung fähig wären, sie lieben es, ihre Vermuthungen den Geschworenen als Gewißheit hinzustellen und weitere Folgerungen darauf zu gründen, bis jene vergessen haben, auf wie schwankendem Grunde der ganze Bau ruht. Niemals aber hat ein Staatsanwalt von Beruf in allen diesen kleinen Künsten mehr geleistet als der Dilettant auf diesem Gebiete, Regierungscommissar General Pourcet; nie sind mit dreisterer Stirn Vermuthungen als erwiesene Wahrheiten, Möglichkeiten als feststehende Thatsachen in Umlauf gesetzt worden, nie hat man alle zu Gunsten eines Angeschuldigten sprechenden Umstände mit unbefangenerm Achselzucken beiseitegeschoben, als dieser improvisirte »Vertreter des öffentlichen Ministeriums« gethan hat. »Ein Marschall von Frankreich steht vor Ihnen, angeklagt, seine Pflichten als Oberbefehlshaber nicht erfüllt und 150000 Mann und einen Waffenplatz ersten Ranges dem Feinde ausgeliefert zu haben. »Frankreich erwartet Ihr Urtheil. »Es will wissen, ob ein Oberbefehlshaber seine Pflicht verletzt, ob er gegen die Reglements und Gesetze verstoßen, ob er unredlich gehandelt, ob er seinen Generalen stets die Unterstützung, die er ihnen schuldig war, gewährt, ob er heimlich verbotene Verbindungen mit dem Feinde angeknüpft, ob er sich unter dem Einflüsse verwerflicher Vorurtheile von den Grundsätzen der Ehre entfernt hat, welche die Sicherheit des Landes, die Kraft und den Ruhm der Heere ausmachen. »Es will endlich wissen, ob die Handlungen des Oberbefehlshabers der Rheinarmee nichts zu den auf den andern Kriegsschauplätzen erlittenen Unglücksfällen beigetragen haben, oder ob im Gegentheil sein Verhalten auf die gesammte Kriegführung von 1870 unheilvoll eingewirkt hat. »Zu einem schrecklichen Amte berufen, mußte ich mich der mir angewiesenen Aufgabe unterziehen, und will heute nach gewissenhafter Untersuchung, nach feierlicher Verhandlung vor Ihnen erklären, daß die gegen den Marschall Bazaine erhobenen Anklagen völlig begründet sind und die strenge Anwendung des Gesetzes gegen ihn fordern.« Zunächst spricht General Pourcet dem tapfern Heere seine Anerkennung aus: »Gott allein entscheidet das Los der Schlachten und der Völker. Frankreich ist nach so vielen Siegen einem jähen Wechsel des Schicksals nicht entgangen. Nachdem es die Welt so oft und noch vor kurzem durch den Glanz seiner Siege geblendet, hat es sie jetzt durch die Größe seines Unglücks in Erstaunen gesetzt. »Ich habe nicht zu prüfen, mit wie bedauerlicher Leichtfertigkeit die kaiserliche Regierung das Land in einen schrecklichen Krieg gestürzt hat, ohne die Mittel zu dessen Durchführung vorbereitet zu haben.« Dies und die Unzulänglichkeit des Oberbefehls führten die Unglücksfälle herbei, welche mit einem schmerzlichen Friedensschlüsse endeten. Die Capitulation von Metz aber war es schließlich ganz besonders, welche diesen grausamen Frieden unvermeidlich machte. Infolge dieses Ereignisses erhob der Hauptdelegirte der Regierung vom 4. September gegen den Marschall Bazaine öffentlich die Anklage des Verraths. »Gewiß stand es ihm zu, dem Schmerze der Nation in energischen Worten Ausdruck zu verleihen. Die Aufregung des ersten Augenblicks, der Mangel genauer Nachrichten erklären die Bitterkeit der Vorwürfe, die dem Feldherrn gemacht wurden, welcher der Vertheidigung des Landes einen so schrecklichen Streich versetzt hatte, aber es hieß weit über das Ziel hinausgehen, wenn man alle Führer dieses unglücklichen Heeres in die Anschuldigung mit hineinzog.« Sie hatten muthig und mit Aufopferung gekämpft bis zum letzten Augenblick; Beweis die 2152 gefallenen oder verwundeten Offiziere, unter denen 26 Generale. Schon im December 1870 ernannte der Kriegsminister die Untersuchungscommission, welche die Capitulation von Metz zuerst prüfen sollte. Die Fortdauer des Krieges aber und die traurigen Ereignisse, welche demselben 1871 folgten, bewirkten, daß dieselbe erst im April 1872 zusammentreten konnte. Nachdem sie einstimmig das Verhalten Bazaine's für tadelnswerth erklärt hatte, ordnete der Minister die Untersuchung an. Die Bestimmungen des Militär-Strafgesetzbuches, auf welche die Anklage sich gründet, sind folgende: Art. 209. Ein Festungscommandant, welcher, nachdem er auf Beschluß einer Untersuchungscommission vor Gericht gestellt worden ist, schuldig befunden wird, mit dem Feinde capitulirt und die ihm anvertraute Festung übergeben zu haben, ohne vorher alle ihm zu Gebote stehenden Vertheidigungsmittel erschöpft und ohne alles gethan zu haben, was ihm Pflicht und Ehre geboten, wird mit dem Tode und Degradation bestraft. Art. 210. Ein General oder Befehlshaber einer bewaffneten Truppe, welcher im offenen Felde capitulirt, wird bestraft: 1) wenn die Capitulation das Ergebniß hatte, daß seine Truppe die Waffen streckte, oder wenn er, ehe er mündlich oder schriftlich in Unterhandlung trat, nicht alles gethan hat, was Pflicht und Ehre ihm geboten, mit dem Tode und Degradation; 2) in allen andern Fällen mit Absetzung. Die Anklage wirft dem Marschall vor: 1) mit dem Feinde capitulirt und Metz übergeben zu haben, bevor er alle Mittel zur Vertheidigung, die ihm zu Gebote standen, erschöpft hatte, und ohne alles gethan zu haben, was ihm Pflicht und Ehre geboten; 2) eine Capitulation im offenen Felde abgeschlossen zu haben, infolge deren seine Armee die Waffen strecken mußte; 3) bevor er Unterhandlungen anknüpfte, nicht alles gethan zu haben, was Pflicht und Ehre geboten. Der Staatsanwalt läßt zuerst den frühern militärischen Verdiensten Bazaine's sowie seiner persönlichen Tapferkeit alle Anerkennung zutheil werden. Indem er dessen Laufbahn kurz skizzirt, bemerkt er: »Vielleicht ist sein langer Aufenthalt in Algier, seine Vertrautheit mit den krummen Pfaden arabischer Politik nicht ohne Gefahr für ihn gewesen.« Er erwähnt sodann Masséna's zu Genua, der freien Abzug mit Waffen und Gepäck, mit fliegenden Fahnen erlangte, indem er drohte, sonst mit seinen 8000 halbverhungerten Soldaten auszubrechen und bis zum letzten Mann zu kämpfen; Brenier zu Almeida, der sich, nachdem er alles Material zerstört und die Wälle gesprengt hatte, mit 1500 Mann durchschlug, und citirt endlich den Art. 235 des Decrets vom 13. October 1863, wonach kein Festungscommandant je vergessen soll, daß er ein Bollwerk des Staates vertheidigt und daß das Heil des Vaterlandes davon abhängen kann, ob eine Festung sich einen Tag länger hält oder nicht; »er darf ferner nicht vergessen, daß die militärischen Gesetze den Festungscommandanten mit dem Tode bestrafen, welcher capitulirt, ohne den Feind zu langsamen, allmählichen Belagerungsarbeiten gezwungen und wenigstens einen Sturm durch eine praktikable Bresche abgeschlagen zu haben«. Metz aber ist nicht angegriffen worden und konnte es auch nicht werden, weil das Heer eine lebende Mauer um dasselbe bildete; Bazaine hätte also die die Festung einschließende Armee durch fortwährende Angriffe ermüden und so schließlich durchbrechen müssen. Indem er »in verhängnißvoller Unthätigkeit« verharrte, hat er nicht nur die Mittel zur Vertheidigung nicht erschöpft, sondern nicht einmal ernstlich Gebrauch davon gemacht. In Betreff des ersten Anklagepunktes hält der Staatsanwalt seine Schuld hiermit für erwiesen. In Betreff des zweiten – Capitulation im freien Felde – führt er zunächst verschiedene Beispiele aus der Geschichte an und gibt dann eine vollständige Entstehungsgeschichte des Art. 210. Derselbe ist einem Decret Napoleon's I. vom 1. Mai 1812 entnommen. Bei den Debatten über dieses Gesetz sagte der Kaiser: »Was soll nun aber ein Feldherr thun, der von überlegenen Streitkräften eingeschlossen ist? Wir können nur mit dem alten Horaz antworten: eine außerordentliche Lage fordert einen außerordentlichen Entschluß. Je hartnäckiger sein Widerstand ist, desto größere Aussicht hat er, Unterstützung zu erhalten oder durchzubrechen. Wie viele Dinge, die unmöglich schienen, sind von Männern vollbracht worden, welche keine andere Aussicht mehr hatten als den Tod! Je mehr Widerstand man leistet, desto mehr Mannschaften tödtet man dem Feinde und desto weniger hat er am folgenden Tage, um sie gegen die andern Armeecorps zu führen.« Die Erklärer des Militär-Strafgesetzbuchs erkennen indessen an, daß nach der Entstehungsgeschichte des Gesetzes anzunehmen ist, daß auch hier zunächst eine Untersuchungscommission das Verhalten des Feldherrn zu prüfen habe. Dies ist geschehen. Bazaine hat im offenen Felde capitulirt, die Commission hat gegen ihn entschieden, folglich ist auch in Betreff dieses Punktes seine Schuld erwiesen. Ist nun die Verurtheilung des Marschalls hiernach unausbleiblich, so könnte es fast überflüssig scheinen, noch den dritten Anklagepunkt zu prüfen, nämlich ob er vor der Capitulation gethan hat, was ihm Pflicht und Ehre geboten, »wir haben aber nicht das Recht, uns diesem schwierigsten Theile unserer Aufgabe zu entziehen«. Der Staatsanwalt erörtert nun Bazaine's ganzes Verhalten vom Tage der Uebernahme des Commandos an; seine Ausführungen wiederholten im wesentlichen die Angaben des Rivière'schen Berichtes, und es wird genügen, einzelne Punkte hervorzuheben. War der Marschall dem Drucke, der auf den Kaiser geübt worden, um ihn zur Uebergabe des Commandos an Bazaine zu bewegen, in der That ganz fremd geblieben? Man darf dies wol bezweifeln, wenn man sich des von der Frau Marschallin bei Frau von Kératry gethanen Schrittes erinnert. Die Lebhaftigkeit, mit welcher der Marschall die Beweggründe dieses Schrittes bestreitet, die seltsame Reise der Frau Marschallin, um Herrn von Kératry zum Widerruf seiner ersten Aussage zu bewegen, sind, wenigstens für das öffentliche Ministerium, ein Beweis für das Interesse, welches man hat, den wahren Charakter jenes Besuchs zu entstellen. Die Verzögerung des Uebergangs über die Mosel, die unpraktischen Anordnungen am linken Ufer, welche zur Stopfung der Straßen führten, werden erwähnt und dabei anerkannt, daß – außer dem Angeklagten – auch der Generalstab seine Pflicht nicht gethan; Jarras hätte sich nicht so, wie nach seiner Angabe geschehen, beiseiteschieben lassen dürfen. General Soleille wird wegen seiner übereilten Meldung in Betreff des Munitionsmangels streng getadelt und daraus, daß Bazaine nicht entweder am 16. seinen angeblichen Sieg weiter verfolgte oder doch, was vielleicht besser gewesen wäre, am 17. den Feind in die Schluchten von Gorze und von da in die Mosel warf, geschlossen, daß er gar nicht die Absicht hatte, Metz zu verlassen. Dies soll auch aus der von Lewal auf seinen Befehl ausgeführten Recognoscirung folgen. Dann werden ihm seine Unthätigkeit in der Schlacht vom 18., der er fast ganz fern geblieben, vorgeworfen, seine Dispositionen, soweit er deren getroffen, getadelt, und vor allem hervorgehoben, daß er Canrobert ohne Unterstützung gelassen. Der Umstand, daß er nur seinem linken Flügel, der eine fast uneinnehmbare Stellung innehatte, seine Aufmerksamkeit zuwendete, beweist, daß er nur fürchtete, von Metz abgedrängt zu werden; daß er Bourbaki befehlen ließ, zu » rentrer «, nicht zu » rester «, gilt als festgestellt und die Aussage von de Mornay-Soult für wenig glaubwürdig. Mit besonderer Bitterkeit wird erwähnt, wie er bei dem Anblicke einiger flüchtiger Nachzügler und Trainsoldaten ausgerufen: »Was soll man mit solchen Truppen anfangen!« während gleichzeitig der König von Preußen, der das feindliche Heer in Person befehligte, laut seine Bewunderung über die heroische Tapferkeit seiner Gegner ausgesprochen habe. Den Befehl zum Rückzuge gab der Marschall, ehe er noch wußte, daß sein rechter Flügel geworfen war. Wenn er nun den Plan gefaßt hatte, den ihm vom Kaiser seiner Angabe nach nicht einmal bestimmt anbefohlenen Marsch nach Verdun aufzugeben, so hätte er wenigstens den Kaiser und Mac-Mahon hiervon benachrichtigen müssen. Aber auch durch Magnan ließ er sie hierüber nicht aufklären. Daß Magnan absichtlich nicht zurückgekehrt, obschon er es bei seiner Umsicht und Entschlossenheit wohl gekonnt hätte, wird als ebenso erwiesen angenommen, als daß Bazaine die Depesche, welche ihn vom Marsche Mac-Mahon's benachrichtigte, am 23. und nicht am 29. erhalten. Wenn er deren Inhalt aber den Mitgliedern der berathenden Versammlung am 26. mitgetheilt hätte, so wären deren Beschlüsse ganz anders ausgefallen. Aber während er dem Minister meldete, er könne wegen Munitionsmangels und der Stärke der feindlichen Verschanzungen nicht durchbrechen, ließ er gleichzeitig Mac-Mahon, der Wahrheit gemäß, wissen, daß er nur schwach eingeschlossen sei und jeden Augenblick durchbrechen könne. Zwar bestreitet er, diese Depesche abgesandt, und Mac-Mahon erinnert sich nicht, sie empfangen zu haben, aber es ist durch Zeugen, besonders Herrn Hulme, erwiesen, daß dieser sie dem Marschall überbracht hat; sie war zwar nicht unterschrieben, aber wenn Turnier nicht gewußt hätte, daß sie von Bazaine herrührte, würde er sie doch nicht abgesandt haben. Die am 26. begonnene, aber wieder abbestellte Operation wurde am 31. wieder aufgenommen, angeblich infolge der von Turnier übersandten Depesche: »General Ducrot commandirt Corps von Mac-Mahon –« u.s.w. Diese Depesche war Turnier am 27. zugegangen. Aber die Depesche vom 22., in welcher Mac-Mahon seinen Marsch gegen Osten ankündigte, hatte Turnier schon vier Tage früher erhalten. Diese gab er den Kundschaftern, welchen er jene Depesche anvertraute, nicht mit. Daraus folgt, daß er sie schon früher abgeschickt und die Gewißheit erlangt hatte, daß sie angekommen sei, ein neuer Beweis dafür, daß Bazaine früher, als er eingesteht, vom Marsche Mac-Mahon's unterrichtet war. Der Kampf wurde am 31. erst um 4 Uhr begonnen. Bei Sonnenuntergang hatte die Armee überall gesiegt, der Marschall sich selbst mit gewohnter Tapferkeit an die Spitze eines Regiments gestellt; aber die Nacht machte dem Kampfe ein Ende, als es gerade nur noch einer letzten Anstrengung bedurft hätte, um die feindlichen Linien zu durchbrechen, und man mußte auf Flintenschußweite vor dem Feinde liegen bleiben, der im Besitz von Sainte-Barbe, dem Schlüssel der Stellung, geblieben war, lediglich weil man den Kampf zu spät begonnen hatte. Während der Nacht nahm der Feind Servigny, griff tags darauf, erheblich verstärkt, von neuem an, und Bazaine erließ den bekannten vertraulichen Befehl an die Corpsführer: je nach den Dispositionen des Feindes die Bewegung fortzusetzen oder sich zu halten und abends unter die Kanonen von Saint-Quentin und Queuleu zurückzugehen. Auch hieraus folgt, daß es ihm nicht Ernst war, durchzubrechen. Es folgen Erörterungen über die Einwirkung Bazaine's auf die Presse von Metz, über sein Streben, eine politische Rolle zu spielen, und über die Régnier'schen Verhandlungen. Es wird behauptet, daß die von ihm für den 4. October gegebenen Befehle sicher erkennen ließen, daß er nicht einen gewaltsamen Durchbruch beabsichtigte, sondern mit der Genehmigung des Feindes auszurücken hoffte. Auch der Ausfall vom 7. October soll nicht ernstlich gemeint gewesen sein. Vielleicht wollte er beweisen, daß die Truppen nicht mehr kampffähig seien; dies mislang ihm, denn sie warfen den Feind überall, aber auf seinen Befehl mußten sie in ihre Stellungen zurückkehren. Dann sucht die Anklage zu beweisen, daß Bazaine sich, wenn er gewollt hätte, sehr wohl mit der Regierung der nationalen Vertheidigung hätte in Verbindung setzen können, daß er aber gerade seine angebliche Isolirung als Vorwand benutzen wollte, Unterhandlungen anzuknüpfen. In Betreff der Unterhandlungen und der mit den andern Generalen gepflogenen Berathungen, bei welchen er den Stand der Dinge verschwiegen und die er nur zu dem Zwecke abgehalten haben soll, um die Verantwortlichkeit von sich ab auf ihre Schultern zu wälzen, endlich der Capitulation selbst, der Ueberlieferung des Materials, welches er die Pflicht gehabt hätte zerstören zu lassen, des verweigerten Vorbeimarsches, der Fahnenangelegenheit wiederholt der Staatsanwalt im wesentlichen nur, wenn auch theilweise in höchst schwungvoller Rede, die Behauptungen und Vorwürfe des Rivière'schen Berichts, ohne neue Gesichtspunkte aufzustellen, und schließt endlich mit dem Antrage: den Angeklagten in Betreff aller drei Anklagepunkte für schuldig zu erklären und die bezüglichen Strafbestimmungen gegen ihn zur Anwendung zu bringen. Der Vortrag hatte vier Sitzungstage in Anspruch genommen.   Am 7. December erhielt endlich Bazaine's Vertheidiger, der berühmte Lachaud, das Wort. Fast alle Berichterstatter sind darüber einig, daß seine Rede bei weitem nicht auf der Höhe seiner sonstigen Leistungen gestanden, daß er wesentliche Punkte mit Stillschweigen übergangen, unwesentliche viel zu breit behandelt und viel überflüssiges Pathos entwickelt hat, welches auf gewöhnliche Geschworene vielleicht Eindruck gemacht hätte, bei den alten Generalen aber nicht angebracht war. »Ist der ruhmreichste unserer Soldaten ein Verräther? Hat der Marschall Bazaine gegen Pflicht und Ehre gefrevelt?« »Die Anklage verlangt, daß Sie dies erklären, daß Sie allem unsern Unglück noch diese Schmach hinzufügen. Hat denn Frankreich noch nicht genug durch schreckliche Unfälle gelitten? Ist es nicht genug an dem Verluste jener so theuern Provinzen, welche ein mitleidsloser Sieger uns so grausam entrissen hat? Mußten wir nach drei Jahren noch das Schauspiel unserer innern Zwietracht geben und unsern Feinden beweisen, daß wir nur unter Haß und Zorn zu leben wissen? »Mannhafte Völker hegen keinen beleidigenden Verdacht gegen die Feldherren, welche, zu ihrer Vertheidigung berufen, der Uebermacht erlegen sind. Sie beschuldigen ihre unglücklichen Generale nicht des Verraths. Die schwachen Völker dagegen suchen stets ein Opfer, und wenn sie dies dahingeschlachtet, scheint ihr Schmerz ihnen nicht mehr so bitter. »Ich werde mich dieser patriotischen Schwäche meines Vaterlandes nie fügen. Die Wunden Frankreichs sind tief und grausam, aber Frankreich lebt noch. Lassen Sie uns doch muthig und entschlossen eingestehen, daß wir unglücklich gewesen sind! Möchten wir hierzu Kraft genug besitzen, möchten wir endlich aufhören, uns an kleinlichen Kämpfen mit unfruchtbaren Erinnerungen an die Vergangenheit aufzuregen, und uns auf die Zukunft vorbereiten!« Lachaud klagt dann über die unerhörte Erbitterung, die sich in dem Berichte Rivière's, in dem Plaidoyer Pourcet's ausgesprochen. Er schildert die glänzende militärische Laufbahn Bazaine's, protestirt mit beredten Worten gegen die Andeutung, als habe er in Algier sich an »die krummen Pfade arabischer Politik« gewöhnt, und verliest zwei sehr anerkennende Briefe Cavaignac's und Mac-Mahon's aus jener Zeit, sowie einen Pélissier's, der ihm von Sewastopol aus zu der Einnahme von Kinburn Glück wünscht. Dann geht er auf Bäzaine's Dienstleistungen in Mexico über, in Betreff deren er auf das unwürdigste verleumdet worden sei. »Er soll sich dort bereichert haben; ja, er hat dort ein großes Glück, eine reizende Frau gefunden, dies ist der einzige Schatz, um den er sich bereichert hat.« Lachaud verliest verschiedene anerkennende Schreiben, welche der unglückliche Kaiser Maximilian, die Kaiserin Charlotte, Napoleon und Marschall Niel an Bazaine gerichtet, und fährt dann fort: »1870 wurde Preußen der Krieg erklärt, dieser Krieg, den das Land wollte und von allen Seiten mit großem Geschrei begehrte. Heute, nachdem wir besiegt worden, ist es leicht, gegen diesen Krieg zu protestiren, der 1870 nothwendig, unvermeidlich war; hat man etwa zufällig die Kundgebungen in Paris und den Provinzen, hat man vergessen, daß seit Sadowa die Opposition der Regierung ihre Schwäche, ihre Haltung Preußen gegenüber zum Vorwurf machte? Ueberall fanden Kundgebungen statt, welche die Regierung mit fortrissen. Zahlreich sind die, welche gesagt haben, daß dieser Krieg ein Fehler war, nur zwei kenne ich, die es auf der Tribüne gesagt haben, die andern haben sich mit thörichter Zuversicht hineingestürzt. Mau muß anzuerkennen wissen, daß das Nationalgefühl diesen Krieg forderte.« Die Behauptung, daß der Marschall mit den ihm anfangs ertheilten untergeordneten Commandos unzufrieden gewesen, wird durch die Aussage Leboeuf's, die, daß seine Gattin Schritte gethan, um ihm zum Oberbefehle zu verhelfen, durch die Aussagen Jules Favre's und Palikao's widerlegt. »Die Frau Marschallin hat sich nach Marseille begeben, um Herrn von Kératry zu bewegen, eine Erklärung zurückzunehmen, welche sie als unwahr kannte: wie würde, wenn sie diese Reise nicht gemacht hätte, ihr Stillschweigen gegen den Marschall ausgebeutet worden sein!« »Der Marschall übernimmt den Oberbefehl, es folgen Tage des Ruhms und der Ehre für unsere Waffen, dann folgt die Einschließung, man schlägt sich, man kämpft. Eines Tages bricht die Hungersnoth aus, da sieht der Oberbefehlshaber, der für so viele Menschenleben verantwortlich ist, ein, daß er seine Soldaten nicht unnütz abschlachten lassen kann; gab es doch nur noch diese einzige Armee, welche dem Vaterlande übrigblieb. Ein Zeuge hat gesagt, man hätte eine letzte Anstrengung machen müssen, dies wäre eine glorreiche Thorheit gewesen. Und wenn nun jene 150000 Mann bei dieser glorreichen Thorheit zu Grunde gegangen wären, wer hätte dann die Commune besiegt? Wie stände es jetzt mit uns? Die Barbarei würde jetzt in Frankreich herrschen! Danken wir Gott für die Erhaltung dieser Truppen, welche die Gesellschaft gerettet haben! »Man sagt, der Marschall habe den Kaiser verrathen, und dann, er habe Frankreich zu Gunsten des Kaisers verrathen, ein für mich unlösbarer Widerspruch. Hören Sie, wie der Kaiser über diesen Verrath denkt.« Lachaud verliest zwei in sehr wohlwollenden Ausdrücken abgefaßte Schreiben des Kaisers, aus Kassel und Chislehurst, und geht dann zu dem Beweise über, daß Bazaine selbst nach der Capitulation stets darauf gedrungen hat, vor ein Kriegsgericht gestellt zu werden; er verliest ein Telegramm Gambetta's an Crémieux vom 25. December 1870: »Wer hat eine Untersuchungscommission gegen Bazaine eingesetzt? Ich bin nicht befragt worden und widerspreche ausdrücklich; ich bitte damit sofort innezuhalten. Sofort zu beantworten!« »So sprechen die Diktatoren«, setzt Lachaud zur Erheiterung des Publikums hinzu, führt dann einige Aeußerungen Trochu's, Thiers', Canrobert's an, welche die Verleumdungen beklagen, die gegen Bazaine erhoben worden, und geht zu dem berüchtigten Briefe des Obersten d'Andlau über, welcher am 22. December 1870 in der »Indépendance belge«« erschien und worin von dem Marschall geradezu erklärt wird, »er wollte seine Schande zum Schemel seiner Größe, unsere Schmach zur Grundlage seiner Dictatur machen«, »er gab seine Waffen, seine Geschütze, seine Fahnen hin, um seine Kasse und sein Silberzeug zu retten«, und Aehnliches. Andlau erzählt dann, wie sich ein Complot gebildet habe, um den Marschall zu zwingen, entweder zu marschiren oder abzudanken, wie aber kein Divisionsgeneral Muth genug gehabt habe, sich an die Spitze dieser Bewegung zu stellen. »Jetzt« – so schließt Andlau – »jetzt verstehe ich beinahe das Gemetzel von 1792, die Schrecken der Revolution, und ich habe aufs tiefste bedauert, daß in Metz nicht jene Conventscommissare von damals erschienen, welche die Köpfe der Generale fallen ließen, sodaß denselben keine andere Wahl blieb als zu siegen oder zu sterben.« Andlau hat behauptet, er habe den Brief nicht für die Oeffentlichkeit bestimmt; dann hat er seine Correspondenten schlecht gewählt. Lachaud erwähnt ein Buch: »Metz, campagnes et capitulation«, welches ebenso gehässigen Inhalts ist, und gegen welches sich Changarnier in der Nationalversammlung sehr entschieden ausgesprochen; endlich kommt er auf Herrn von Villenoisy zu sprechen, der im Kriege nichts gethan, sondern denselben, obschon Offizier und Lehrer an der Kriegsschule zu Metz, doch nur »en amateur« mitgemacht und wegen Veröffentlichung einer an den Kriegsminister 1871 gerichteten Denunciation gegen Bazaine vierzehn Tage Arrest erhalten hat. Dies waren diejenigen, welche die Führerschaft bei dem Verleumdungskampfe gegen Bazaine übernommen haben! Der Marsch nach Verdun war nicht unbedingt befohlen. Auch kann ein Oberbefehlshaber, wie Napoleon I. anerkannt hat, nie durch solche Befehle gebunden werden. Die Schlacht von Borny wird kurz erwähnt und der von allen Generalen gerühmten Tapferkeit Bazaine's gedacht: »Die Verräther aber lassen sich gewöhnlich nicht tödten.« Die Berichte Bazaine's über die Schlacht vom 16. waren vollkommen richtig; wenn Soleille's Bericht über den Munitionsmangel übertrieben war, so trifft den Marschall keine Schuld, und ebenso wenig dafür, daß Magnan nicht zurückkehrte. Man hat gesagt, Bazaine habe ihm dies verboten; wäre es nicht einfacher gewesen, ihn gar nicht abzuschicken? In Betreff der Frage: ob der Kampf am 17. wieder aufgenommen werden konnte, wird Gondrecourt's Ausspruch, vor allem aber das geflügelte Wort Leboeuf's citirt: »Auf dem Schlachtfelde sind die Feldzüge bisweilen schwierig, im Zimmer mit der Karte vor sich und keine Feinde gegenüber machen sie sich viel leichter.« Bazaine's Verhalten in der Schlacht vom 18. wird als untadelhaft dargestellt. Dann folgen Erörterungen über Mac-Mahon's Depesche vom 22.: »Ich werde morgen in der Richtung nach Montmédy aufbrechen.« Lachaud sucht zu beweisen, daß Lewal sich irrt, wenn er behauptet, dieselbe sei am 23. angekommen; vorzugsweise legt er darauf Gewicht, daß diese Depesche erwiesenermaßen chiffrirt war, und daß Bazaine sie also Lewal nicht ohne weiteres vorgelesen haben kann, und darauf, daß Lewal früher stets angegeben hat, in der Depesche sei das Wort Stenay vorgekommen, welches nicht in dieser Depesche, wohl aber in der »Ducrot commandirt Corps u. s. w.«, welche am 29. anlangte, steht. Räthselhaft ist das Verschwinden der Bazaine'schen Depesche an Mac-Mahon: »Ich werde Sie von meinem Marsche benachrichtigen.« Wenn aber Stoffel sie unterschlagen haben sollte, so kann dies doch Bazaine nicht zur Last fallen? Die dritte: »Wir können durchbrechen, wenn wir wollen«, ist nicht von Bazaine erlassen. »Die Anklage behauptet dies zwar, aber andererseits sagt dieselbe Anklage, der Marschall habe es vermieden, sich mit der Armee von Châlons in Verbindung zu setzen. Ja, meine Herren, das ist einer der zahlreichen Widersprüche der Anklage; ich werde sie nicht alle aufdecken, fürchten Sie das nicht, ich hätte sonst zu viel zu thun!« Auch hat Mac-Mahon diese Depesche nie erhalten. Daß der Marschall am 26. Kriegsrath hielt, war natürlich; freilich lag es ihm allein ob, Beschlüsse zu fassen; »aber wer von solchen Generalen berathen ist, wie er es war, und wer dann ihren Rathschlägen nicht folgen, wer so thöricht eitel sein sollte, nur seine eigenen Pläne zu verfolgen, der wäre nicht würdig, freie Männer zu leiten und ein Heer Frankreichs zu befehligen. Die Anfrage Bazaine's an den Prinzen Friedrich Karl erklärt Lachaud für völlig gerechtfertigt, hebt dann hervor, daß Bazaine in der Periode vom 25. August bis 8. October 47 Befehle, in Betreff der Operationen von Peltre, Ladonchamp, Colombey, Servigny u. a. erlassen habe und daß man ihm also nicht Unthätigkeit vorwerfen dürfe; berührt den durch die Aerzte widerlegten Vorwurf, daß der Marschall sich nicht um die Verwundeten bekümmert habe, und geht zu den Verhandlungen mit Régnier über. »Régnier war ein Abenteurer, ein Spion, – ich weiß nicht was; vielleicht wäre er ein großer Mann gewesen, wenn es ihm gelungen wäre, dem Kriege ein Ende zu machen.« Keinenfalls hat der Vorfall etwas in der Lage des Heeres geändert. Und warum hätte der Marschall, dessen Armee Hungers zu sterben begann, nicht ihn als Mittel benutzen sollen, möglicherweise einen ehrenvollen Frieden zu schließen? Marschall Leboeuf hat erklärt, daß viele Offiziere über Bourbaki's Abreise erfreut waren, in der Hoffnung, daß sie dadurch in ehrenvoller Weise aus ihrer schrecklichen Lage befreit werden würden. Dann schildert der Vertheidiger die Schwierigkeiten, welche sich jeder Verbindung zwischen Bazaine und der Nationalregierung entgegengestellt, wenn es auch hin und wieder einem Kundschafter gelungen sei, sich durchzuschleichen, erwähnt einen Ausspruch Trochu's gleich nach der Capitulation: Metz mußte fallen, da man ihm nicht zu Hülfe kam, und fährt fort: »Herr Gambetta kannte die Zustände in Metz besser als irgendein anderer. Ich will darauf antworten, was er hier gesagt hat, als er von Verdächtigungen sprach, die, gottlob, nicht zu meinen Gewohnheiten gehören. Die Politik hat mein Herz nicht geschädigt, und ich erinnere mich der langjährigen Freundschaft zwischen mir und Herrn Gambetta. Ich habe ihn stets gegen die erbitterten Angriffe, die er erfahren, vertheidigt; ich glaube, daß er viel Unheil gestiftet hat, aber er besaß eine glühende Vaterlandsliebe, er war kein gemeiner Ehrgeiziger, das wird ihn vor der Geschichte entschuldigen. Aber lassen wir das jetzt; sehen wir, was sich in Tours begab. »Bis zum letzten Augenblicke fand man dort nicht beredte Worte genug, um den Marschall zu preisen, man sprach von nichts als von seinen Siegen, er war der ruhmreiche Bazaine, dessen glänzende Waffenthaten bis zum Ueberdruß gefeiert wurden. Sie haben die edeln, schmerzlichen Worte seines Bruders gehört, welcher mit erlebt, was zu Tours vorging; die Regierung wußte sehr wohl, daß der Marschall seine Pflicht that; sie wird von der verzweifelten Lage seines Heeres benachrichtigt. General Bourbaki sagt, als er nach Tours kommt, in welchem Zustande sich das Heer von Metz befinde, wie nutzlos die Anstrengungen der Regierung seien, den Widerstand fortzusetzen; er sagt ihnen, daß Heere sich nicht improvisiren lassen, daß sie das Unglück Frankreichs nur vergrößern würden, da sie schmachvoll geschlagen werden würden, daß es nur ein Heer gebe, das von Metz, daß man sich aber beeilen müsse. Seit dem 15. October war Herr Gambetta überzeugt, daß die Armee von Metz sich in der schrecklichsten Lage befinde; Bourbaki hatte es gesagt, man hatte es nicht geglaubt, und diese von der Regierung verlorenen zehn Tage führten die Capitulation herbei. Ja, diese Männer werden vor der Geschichte strenge Rechenschaft abzulegen haben; während sie die Wahrheit kannten, wagten sie in ihrem politischen Nothstande die Ihnen bekannte Proclamation zu veröffentlichen; die Herren Crémieur, Gambetta, Glais-Bizoin riefen Frankreich zu: Bazaine ist ein Verräther! Nach diesem Aufrufe gab es nicht einen General, der sich bei dieser Capitulation nicht mit Schmach bedeckt hätte; nicht allein Marschall Bazaine hatte Verrath geübt, sondern alle Marschälle, alle Generale. Und doch wußte Herr Gambetta seit vierzehn Tagen, daß nichts mehr zu hoffen, daß Metz verloren war!« Lachaud führt dann aus einem Buche Jules Favre's eine Stelle an, wonach Thiers berichtet hätte, der König von Preußen sei anfänglich einem ziemlich günstigen Friedensschlusse nicht abgeneigt gewesen, seine Stimmung sei aber plötzlich umgeschlagen, und Bismarck habe erklärt, der König sei über jenen Aufruf, in welchem seiner Ansicht nach der einzige Offizier, der tapfer seine Pflicht gethan, verleumdet worden sei, höchst erzürnt gewesen. Er fährt fort: »Der König von Preußen ist unser Feind, aber er ist Soldat, und als solcher zürnt er über die Verleumdung des Marschalls. Diese Entrüstung des Königs von Preußen hätte ich gern im Herzen des Herrn Commissars der Regierung gefunden. »In seiner Rede kam ein Satz vor, den ich gern nicht gehört,hätte, den ich aber nicht unbeantwortet lassen kann. Er lautete: ›Gewiß, es stand Herrn Gambetta zu, der Entrüstung der Nation in energischen Worten Ausdruck zu verleihen.‹ »O! der Herr Regierungscommissar findet also, daß Gambetta befugt war, solche Dinge einem Marschall von Frankreich zu sagen! Aber wohin sind wir denn gekommen? Großer Gott! es genügt also, sich die Macht anzumaßen, um über alles abzuurtheilen, was es Großes und Edles in unserm Vaterlande gibt! (Lange, lebhafte Bewegung und einzelne Beifallsbezeigungen im Zuhörerraum.) Eine solche Proclamation wird ein unauslöschlicher Schandfleck sein! Aber nein, es genügt dem Herrn Commissar, daß Herr Gambetta nach drei Jahren sich verbessert, um von ihm zu sagen: »Wir schätzen uns glücklich, gesehen zu haben, daß der Verfasser jenes Aufrufs den Argwohn zerstreut hat, den er über den Charakter unserer tapfern Generale geäußert zu haben schien.» Argwohn! Der Herr Commissar hat uns an so gemäßigte Ausdrücke nicht gewöhnt. Ja! ein Mensch darf von unsern Marschällen sagen: Das sind Verräther! und dann kann er nach drei Jahren kommen und den Argwohn zerstreuen, den diese gehässigen Worte erzeugt haben, und man wird sich glücklich schätzen, das unangenehme Mißverständniß in dieser Weise aufgeklärt zu sehen! »Was mich betrifft, der ich nicht General bin, ich halte dies für eine Niederträchtigkeit, und würde mich glücklich geschätzt haben, nicht der erste zu sein, der dies sagte!« Lachaud geiselt dann mit bittern Hohne »die ehrlosen, schmuzigen Klatschgeschichten« über Zusammenkünfte des Marschalls mit dem Feinde, über angebliche Aeußerungen deutscher Offiziere u. a. »Diese Aussagen sind so albern, diese Zeugnisse so unsinnig, daß das öffentliche Ministerium selbst erklärt hat: ›Ich glaube nicht daran‹, und der Herr Commissar hat gesagt: ›Ich werde mich dabei nicht aufhalten.‹ Wie! man schleudert solche Worte in die ganze Welt hinaus, man sagt: Der Marschall Bazaine ist an dem und dem Tage zu der und der Stunde ins feindliche Hauptquartier gegangen; man läßt dies durch drei, vier Zeugen wiederholen, und wenn man dies traurige Schauspiel gegeben hat, so ruft die Anklage: Ich glaube nicht daran! O, Herr Commissar, wenn Sie nicht daran glauben, so hätten Sie diese Menschen nicht als Zeugen auftreten lassen dürfen! »Als ich hörte, wie der tapfere General Changarnier von den feindlichen Generalen sprach, als ich von ihm lernte, wie man die Feinde achten muß, wenn sie es verdienen, da glaubte ich, meine Herren, daß die Stimme des Prinzen Friedrich Karl das Recht habe, hier gehört zu werden. »Nun wohl, meine Herren, Folgendes habe ich von ihm erhalten: ›Ich erkläre durch gegenwärtiges Schreiben, daß Herr Marschall Bazaine während der Belagerung von Metz niemals in mein Hauptquartier zu Corny gekommen ist. Ich habe Herrn Marschall Bazaine am Abende des 29. October, in dem Augenblicke, als er nach der Capitulation Metz verlassen hatte, zum ersten mal gesehen. Berlin, 28. September 1873. Friedrich Karl, Prinz von Preußen, Generalfeldmarschall.« »Und vor kurzem habe ich abermals einen Brief erhalten, vom 6. December datirt, um den ich nicht gebeten hatte, den mir der Prinz aus freiem Antriebe und von einem edeln Gefühle getrieben zugesandt hat. Er lautet: »Ich erkläre, daß ich die vollkommenste Hochachtung vor der Rheinarmee und dem Marschall Bazaine hege, besonders um der Energie willen, welche der letztere an den Tag gelegt hat, um die Rheinarmee solange als möglich einer unvermeidlichen Capitulation zu entziehen. Friedrich Karl, Prinz von Preußen, Generalfeldmarschall.« »Nun, diejenigen, welche behaupten, man habe das Recht, bei seinem Feinde die niedrigste Gesinnung vorauszusetzen, mögen es sagen; sie mögen auftreten und sagen, es sei ein Mitschuldiger Bazaine's, der dies geschrieben habe. Ich meinerseits behaupte, daß es überall Ehre gibt, und daß, wenn Prinz Friedrich Karl aus freien Stücken solche Thatsachen bestätigt, dies eine Handlung ist, die ihm und dem Marschall Ehre macht!« Lachaud erklärt dann, daß auch die Einwohner von Metz in ihrem Schmerze häufig ungerecht gegen den Marschall gewesen seien; er weist aus einem Buche des verurtheilten Communemitgliedes Rossel nach, daß unter Bürgern und Offizieren eine Verschwörung gegen Bazaine bestand, daß man von Haftbefehlen gegen ihn, Leboeuf und Frossard sprach, welche das »Vertheidigungscomité« in der Rolle von Delegirten der Regierung der nationalen Vertheidigung erlassen wollte, daß der greise Changarnier, als ihm der Oberbefehl von den Verschworenen angeboten wurde, erwiderte: »Unselige, verlangen Sie, daß ich meine weißen Haare schände?« und daß somit der Marschall mit allen nur denkbaren Schwierigkeiten zu kämpfen hatte. Die Berathung vom 10. October, die Sendung Boyer's wird erörtert; beiläufig spricht Lachaud sein Bedauern aus, daß der Regierungscommissar nicht von der erhabenen Selbstverleugnung der Kaiserin gesprochen habe, was nur ein dem Unglück gebührender Act der Gerechtigkeit gewesen wäre. Er behauptet unter Berufung auf das Zeugniß der Generale, daß schließlich kein anderer Ausweg gewesen wäre, als auf die vom Feinde aufrecht erhaltenen Bedingungen einzugehen. »Die beredten Worte des Herrn Regierungscommissars könnten in manchen Gemüthern den Wahn erzeugen, als wäre die Hinopferung der Armee der Capitulation vorzuziehen gewesen, als hätte die Ehre der Fahne durch diese Hekatombe gewonnen. Aber wenn ein Oberbefehlshaber kaltblütig und ohne Nutzen seine Soldaten abschlachten läßt, so sage ich: er ist ein Mörder!« Das Kriegsmaterial durfte nicht zerstört werden. Erstens konnte man bis zum letzten Augenblick nicht wissen, ob man es nicht noch brauchen werde, zweitens war dies gegen allen Kriegsgebrauch. Beweis die Capitulation von Calais 1558, von Carmagnolles 1691, von Saragossa 1809, von Baida und Tortosa 1810, überall fand man bedeutende Vorräthe an Waffen, Munition und Geschützen. Der Vorbeimarsch vor dem Feinde ist die schrecklichste Demüthigung, welche eine tapfere Armee erfahren kann: man denke, 100000 Mann vor dem Prinzen Friedrich Karl vorübermarschirend, die Marschälle Frankreichs ihn mit dem Degen salutirend, wer sollte bei dieser Vorstellung nicht erröthen! Man hat behauptet, die Capitulation habe zwei Tage hinausgeschoben werden müssen. Was hätte man dabei gewonnen? den Hungertod für eine Anzahl Unglücklicher, sonst nichts! Dann wird die Fahnenfrage erörtert. General de Cissey, welcher in seiner Eigenschaft als Kriegsminister nicht vernommen worden ist, hat schriftlich erklärt, er erinnere sich mit voller Bestimmtheit, daß Bazaine den Befehl zum Verbrennen der Fahnen gegeben habe; General Soleille hat nach langem Zögern, nach manchen Widersprüchen und ausweichenden Antworten anerkennen müssen, daß Bazaine ihm befohlen, die Fahnen nach dem Arsenal schaffen und dort verbrennen zu lassen, und was Soleille bewogen haben kann, Gegenbefehl zu geben, dem Obersten Girels zu schreiben, die Fahnen sollten aufbewahrt werden, ist unerklärlich, den Marschall aber trifft hierüber keine Schuld. Es folgt eine Erörterung darüber, ob die Capitulation als im offenen Felde, en rase campagne, abgeschlossen zu betrachten sei. Lachaud verneint dies natürlich. Er schildert die Verschanzungen des deutschen Heeres, welche einen dreifachen Ring bildeten, er zählt dessen Stärke auf: »Am 15. October, es ist schrecklich, aber es war so, bestand dasselbe aus 184 Bataillonen, 96 Schwadronen, 692 Geschützen, worunter 50 Belagerungsgeschütze, 23 Pionniercompagnien. Das war das seindliche Heer vor Metz, gedeckt durch Verschanzungen, welche augenblicklich ein solches Hinderniß bildeten, daß von einer Capitulation im offenen Felde schon deshalb nicht die Rede sein kann. Ebenso hatte sich aber die französische Armee verschanzt; eine Armee im verschanzten Lager aber ist keine Armee im offenen Felde. Dies ist auch amtlich anerkannt worden, denn die Ernennungen, welche ein General im offenen Felde vornimmt, sind ungültig, die er als Festungscommandant vornimmt, gültig, und alle von Bazaine vorgenommenen sind von den vom Minister eingesetzten Specialcommissionen gültig befunden worden.« Nachdem Lachaud erklärt, er hoffe ausreichend erwiesen zu haben, daß Bazaine, bevor er capitulirt, alles gethan, was Pflicht und Ehre geboten, behauptet er unter Hinweis auf den gänzlichen Mangel an Lebensmitteln, daß auch die Mittel zur Vertheidigung völlig erschöpft gewesen seien, und schließt: »Die Geschichte wird sagen, daß Bazaine ein großer Feldherr war, treu, ehrenhaft, voller Hingebung; die ganze Welt sagt es schon jetzt. Wird die Geschichte hinzufügen müssen, daß man eine solche Hingebung mit dem Tode, und was das Schrecklichste ist, mit Entehrung belohnt hat? Nein, Sie werden nicht den Spruch fällen, den das öffentliche Ministerium von Ihnen verlangt, Ihre Ehre als Soldaten, Ihre Liebe zu Frankreich verbieten es Ihnen. Ich will Sie nur noch daran erinnern, was aus den Anklagen wegen Hochverrats wird, wenn Leidenschaft und Zorn, welche sie herbeigeführt haben, erloschen sind. Sie wissen, was die Urtheile der Gegenwart dann für die Nachwelt bedeuten! Das ist das Verhängniß, welches über allen politischen Processen waltet, daß der Verbrecher von heute morgen zum Helden werden kann, und daß man ihm auf seiner Richtstätte später ein Standbild errichtet.« Es folgt noch ein erbittertes Wortgefecht zwischen Anklage und Vertheidigung, dann wird Bazaine selbst gefragt, ob er noch etwas zu seiner Vertheidigung anzuführen habe. Er erhebt sich: »Auf meiner Brust trage ich die Worte: Ehre und Vaterland! Ich bin diesem edeln Spruche während der zweiundvierzig Jahre, während deren ich dem Vaterlande treu gedient habe, niemals untreu geworden, weder zu Metz noch anderswo, das schwöre ich bei Christus!« Präsident : Das Gericht zieht sich zur Berathung zurück.   Um 4 Uhr 35 Minuten nachmittags war das Gericht abgetreten und hatte alsbald eine Abtheilung Gensdarmerie im Saale Posto gefaßt. Der Marschall war von dem Major Thiriet hinausgeleitet worden, um vor dem Gerichte nicht mehr zu erscheinen. In dem dichtgedrängten Zuhörerraum verließ niemand seinen Platz; alles stritt auf das lebhafteste über den Ausfall des Urtels. Endlich, nach vier langen Stunden, um 8 Uhr 35 Minuten, ertönte zum letzten mal das »Debout, le Conseil!« des dienstthuenden Feldwebels. Die Richter treten in den Saal, wo sie sich bedeckten Hauptes an ihre Plätze stellen. Tiefe Stille; nur noch ein kurzes Commando, die Gensdarmen und alle Wachen präsentiren das Gewehr, der Präsident entblößt auf einen Augenblick das Haupt: »Im Namen Frankreichs!« dann bedeckt er sich wieder und liest: »Geschehen heute am 10. December 1873, vor dem ersten Kriegsgericht der ersten Division, nach gesetzmäßiger Berathung bei verschlossenen Thüren. Der Vorsitzende hat folgende Fragen gestellt: 1) Ist Marschall Bazaine schuldig, am 28. October 1870 an der Spitze eines Heeres in offenem Felde eine Capitulation unterzeichnet zu haben? 2) War das Ergebniß dieser Capitulation, daß dieses Heer die Waffen strecken mußte? 3) Hat Marschall Bazaine mündlich oder schriftlich mit dem Feinde unterhandelt, ohne zuvor alles gethan zu haben, was ihm Pflicht und Ehre geboten? 4) Ist Marschall Bazaine schuld, am 28. October 1870 mit dem Feinde capitulirt und die Festung Metz, über welche er den Oberbefehl hatte, übergeben zu haben, ohne vorher alle Mittel der Vertheidigung, welche ihm zu Gebote standen, erschöpft und ohne alles gethan zu haben, was ihm Pflicht und Ehre geboten? Nachdem einzeln abgestimmt worden, und zwar von dem dem Grade nach jüngsten Richter zuerst, vom Vorsitzenden zuletzt, erklärt das Kriegsgericht: Auf die erste Frage: Ja, einstimmig. Auf die zweite Frage: Ja, einstimmig. Auf die dritte Frage: Ja, einstimmig. Auf die vierte Frage: Ja, einstimmig. Hiernach und in Anbetracht der Anträge des Specialcommissars der Regierung hat der Vorsitzende den Text des Gesetzes verlesen und noch einmal in der obenerwähnten Form über die Anwendung der Strafe abstimmen lassen. »Infolge dessen und angesichts der Artikel 210 und 209 des Militär-Strafgesetzbuches, welche also lauten: (Folgen die oben schon mitgeteilten Artikel) Verurtheilt das Gericht François Achille Bazaine, Marschall von Frankreich, einstimmig zum Tode und zur Degradation. Angesichts ferner des Artikels 138 des Militär-Strafgesetzbuches, welcher also lautet: ›Wenn der Verurtheilte Mitglied des Ordens der Ehrenlegion oder Inhaber der Militärmedaille ist, so erklärt das Gericht in den vom Gesetze vorhergesehenen Fällen, daß er aufhört, Mitglied der Ehrenlegion oder Inhaber der Militärmedaille zu sein‹, erklärt das Gericht, daß François Achille Bazaine aufhört, der Ehrenlegion anzugehören und Inhaber der Militärmedaille zu sein, Verurtheilt ihn außerdem nach Artikel 139 zu den Proceßkosten, und beauftragt den Specialcommissar der Regierung, gegenwärtiges Urteil in seiner Gegenwart dem Verurtheilten vor der ins Gewehr getretenen Wache vorlesen zu lassen und ihn zu benachrichtigen, daß das Gesetz ihm 24 Stunden zur Einlegung der Revision bewilligt. Die Sitzung ist geschlossen!« Die Mitglieder des Gerichts entfernen sich, die Zuhörer verlassen erst nach längerer Zeit sichtlich ergriffen und in tiefstem Schweigen den Saal. Bazaine unterhielt sich indessen in einem benachbarten Salon ruhig mit den Seinigen, und als sein Freund und ehemaliger Adjutant Billette schreckensbleich eintrat und ihm ins Ohr flüsterte: »Zum Tode!« äußerte er nur: »Was wollen Sie? ein politischer Proceß mußte so enden!« dann plauderte er weiter, bis ein Unteroffizier ihm meldete, daß man ihn in einem andern Salon erwarte. Er folgte dem Unteroffizier dorthin; ein Wachtcommando von zehn Mann, von einem Lieutenant befehligt, stand dort bereits aufmarschirt und präsentirte das Gewehr, während der Gerichtsschreiber Alla im Beisein des Generals Pourcet das Urtel verlas. Als er geendet, sagte der Marschall ruhig: »Gut, wenn es Ihnen gefällig ist, mich erschießen zu lassen, ich bin bereit.« Pourcet eröffnete ihm, daß er 24 Stunden Zeit habe, Berufung einzulegen. »Ach so!« erwiderte er, »und von wann läuft diese Frist?« Von heute Nacht zwölf Uhr! – »Gut, ist das alles?« Pourcet verneigte sich, Bazaine grüßte ihn höflich, begab sich wieder in seine Gemächer, speiste mit bestem Appetit, unterhielt sich mit seiner Familie und seinen Freunden bis Mitternacht, und begab sich dann zur Ruhe. Tags darauf richtete er folgendes Schreiben an Lachaud: Mein theuerer, muthiger Vertheidiger! Vor der letzten Stunde will ich Ihnen noch von ganzem Herzen für die heldenmüthigen Anstrengungen danken, welche Sie zu Gunsten meiner Sache gemacht haben. Wenn die Laute der erhabensten Beredsamkeit, welche Sie aus dem Gefiihle der Wahrheit und aus der Hingebung Ihres edeln Herzens geschöpft haben, meine Richter nicht überzeugen konnten, so war dies nur, weil sie überhaupt nicht überzeugt werden konnten, denn Ihre bewundernswerthe Rede hat mehr geleistet, als menschliche Anstrengung vermag. Ich lege nicht Berufung ein. Ich will nicht vor aller Welt das Schauspiel eines so schmerzlichen Kampfes erneuern, und bitte Sie, keinen Schritt zn meinen Gunsten zu thun. Nicht mehr von den Menschen fordere ich ein Urtheil, sondern von der Zeit, von der Besänftigung der Leidenschaften hoffe ich meine Rechtfertigung. Fest und entschlossen, stark durch mein Gewissen, welches mir nichts vorwirft, erwarte ich die Vollstreckung des Urtheils. Triatton-sous-Bois, 11. December 1873. Marschall Bazaine. Durch die Zeitungen ging noch eine Aeußerung, die der Marschall an demselben Tage gethan haben soll. Er unterhielt sich mit seinen Freunden über alles Mögliche, nur nicht über seinen Proceß, und als bei einem Gespräch über die Neubildung des Heeres zufällig Gambetta's Name genannt wurde, fragte jemand, ob er diesen nicht auf das tiefste hasse. »Hassen? Bewahre!« entgegnete Bazaine, »ein Kind, welches beißen will, haßt man nicht, sondern faßt es höchstens an den Ohren. Uebrigens stehe ich noch hoch in seiner Schuld, denn nur einmal hat er mich Verräther genannt, bis dahin war ich ihm stets Bazaine der Held, der unüberwindliche, der siegesgewohnte Bazaine. Sie sehen aber aus meinem Processe, daß es heutzutage ungefährlicher ist, Advocat, als Marschall von Frankreich zu sein.« Inzwischen aber hatten, gleich nach der Publication des Urtels, die sämmtlichen Richter folgendes Gnadengesuch an den Kriegsminister unterzeichnet: Herr Minister! Das Kriegsgericht hat sein Urteil gegen den Marschall Bazaine gesprochen. Als Geschworene haben wir die uns gestellten Fragen entschieden, indem wir nur die Stimme unsers Gewissens hörten. Wir wollen auf die lange Debatte, welche uns aufgeklärt hat, nicht zurückkommen. Gott allein sind wir für die Gründe unsers Spruches Rechenschaft schuldig. Als Richter mußten wir ein unbeugsames Gesetz zur Anwendung bringen, welches keinen mildernden Umstand für ein Verbrechen gegen die militärische Pflicht zuläßt. Diese Umstände aber, welche in unserm Verdict anzurufen das Gesetz uns untersagte, haben wir das Recht, Ihnen zu bezeichnen. Wir wollen Sie daran erinnern, daß der Marschall Bazaine das Commando der Rheinarmee inmitten unerhörter Schwierigkeiten übernommen und geübt hat, daß er weder für den unglücklichen Beginn des Feldzugs noch für die Wahl der Operationslinien verantwortlich ist. Wir wollen Sie daran erinnern, daß er sich im Feuer stets als der Alte bewährte, daß bei Borny, bei Gravelotte, bei Noisseville niemand ihn an Tapferkeit übertroffen, und daß er am 16. Augnst durch die Festigkeit seiner Haltung das Centrum seiner Schlachtlinie behauptete. Bedenken Sie die Laufbahn des Mannes, der im Jahre 1831 als Freiwilliger in die Armee getreten war, zählen Sie die Feldzüge, die Verwundungen, die Waffenthaten, welche ihm den Marschallsstab eingetragen haben! Gedenken Sie seiner langen Haft! Gedenken Sie der Qual jener zwei Monate, während deren er täglich über seine Ehre streiten hören mußte, und Sie werden sich mit uns vereinigen, um den Präsidenten der Republik zu bitten, daß er das von uns gefällte Urtel nicht vollstrecken lasse. Empfangen Sie, Herr Minister, die Versicherung unserer Hochachtung: Heinrich von Orléans, Präsident. General von Lamotterouge. General Baron Chabaud Latour. General J. Tripier. General Princeteau. General Ressayre. General von Malroy, Richter. Mac-Mahon soll von vornherein geäußert haben, er werde die Vollstreckung des Todesurteils nicht gestatten. Als ihm gemeldet wurde, daß Bazaine weder ein Rechtsmittel einlegen noch um Begnadigung bitten wolle, äußerte er: »Ich würde es ebenso machen.« Als ihm nun schon am 11. das Gnadengesuch des Kriegsgerichts vorgelegt wurde, gewährte er dasselbe sofort, indem er die Todesstrafe in zwanzigjährige Einschließung umwandelte, und die Vornahme des Actes der Degradation, Abreißen der Epauletten vor versammeltem Kriegsvolk, untersagte, deren Wirkungen aber, Verlust des Grades und der Uniform, Unfähigkeit im Heere zu dienen, Verlust der Orden und der Pension, bestehen ließ. Der Adjutant, der dem Verurtheilten noch im Laufe der Nacht diese Ordre überbrachte, fand ihn in tiefem Schlafe. Als er geweckt und ihm die Begnadigung bekannt gemacht worden war, sagte er: »So! ich glaubte ich sollte zum Erschießen abgeführt werden«, streckte sich dann wieder auf sein Lager und schlief ruhig weiter. Am folgenden Tage aber schrieb er an den Präsidenten der Republik: Trianon-sous-Bois, 12. December 1873. Herr Marschall! Sie haben sich der Zeit erinnert, da wir Einer neben dem Andern dem Vaterlande dienten. Ich fürchte, daß Ihr Herz die Staatsraison besiegte. Ich wäre ohne Bedauern gestorben, denn das Gnadengesuch, welches meine Richter Ihnen vorgelegt haben, stellt meine Ehre wieder her. Genehmigen Sie, Herr Marschall, die Versicherung meiner Hochachtung. Bazaine. Unweit der ligurischen Küste, dem Cap de la Croisette gegenüber, welches den Golf de la Napoule bei Cannes von der Bucht von Antibes scheidet, erheben sich die Iles de Lèrius, eine kleine Gruppe felsiger Eilande, aus dem Meere. Die größte derselben ist die Insel Sainte-Marguerite, hoch emporragend, in ihrem östlichen Theile mit schönen Laub- und Nadelholzwaldungen bedeckt. In alten Zeiten soll dort eine Stadt, Namens Vergoanum, gestanden haben. Plinius erwähnt derselben aber schon mit dem Zusatze, daß sie längst zerstört sei. Später wurde dort ein Mönchskloster gegründet, dessen Insassen gegen die Angriffe der Seeräuber und Sarazenen ein festes Castell errichteten und oft muthig vertheidigten. Richelieu ließ auf der Nordküste der Insel ein Fort erbauen, welches später von Bauban erweitert und verstärkt wurde, und schon manchem zu unfreiwilligem Aufenthalte gedient hat; seine berühmtesten Insassen waren der räthselhafte »Mann mit der eisernen Maske«, später der Satiriker Lagrange-Chancel, welcher den Ahnherrn aller Gründer, den Schotten Law, und dessen Beschützer, den Regenten Philipp von Orléans, in seinen Gedichten etwas zu treu geschildert hatte, endlich 1814 der Bischof von Gent, Fürst Moritz von Broglie. Am 25. December 1873 führte ein geschlossener Wagen Bazaine mit seinem ältesten Sohne und dem Obersten Billette von Trianon nach Villeneuve-l'Etang; der Tag der Abreise war zur Vermeidung aller Kundgebungen sorgfältig geheimgehalten worden. Von dort brachte ein Extrazug den Verurtheilten nach Antibes; hier lag ein Dampfaviso bereit, der ihn ohne Verzug nach seinem Bestimmungsorte, Sainte-Marguerite, übersetzte. Und hier büßt nun der tapfere Soldat, mittelmäßige Feldherr und schlechte Politiker in anscheinend nicht allzu strenger Festungshaft für seine eigenen Sünden, für die seines Kaisers und seines Vaterlandes. In Frankreich wurde die Verurtheiluug Bazaine's fast allenthalben mit grausamer Freude begrüßt, und nicht nur unter dem Pöbel wurde der Wunsch ausgesprochen, die Hinrichtung auf ein Jahr zu verschieben, damit sie in dem wiedereroberten Metz vorgenommen werden könne. Mit der Begnadigung war man natürlich nicht einverstanden, namentlich weil man sich sagen mußte, daß der Mann, den die Richter in dem von ihnen allen unterzeichneten Gnadengesuche geschildert, nicht gerade wie ein »Verräther« im gewöhnlichen Sinne des Wortes aussehe. Darüber, daß es mit dem erschlichenen Siegesruhm der Deutschen nun für alle Zeiten ein Ende habe, daß die Welt sich alsbald überzeugen werde, daß die Franzosen auch diesmal sowenig als sonst jemals besiegt worden, sondern nur der List und dem Verrathe, wie bei ihrer ritterlichen Geradheit und Offenheit zu entschuldigen, unterlegen seien, herrschte unter ihnen kein Zweifel mehr. Gambetta's »République française« schrieb: »Durch die Verurteilung Bazaine's ist das nationale Gewissen von einer großen Last befreit, die Armee hat nichts gethan, was gegen Pflicht und Ehre stritte, sie geht gereinigt aus dem Proceß hervor«; ein nanziger Blatt »Le Progrès d'Est«, schrieb: »Wenn Bazaine schuldig ist, so ist es Frankreich nicht«, und das »Mémorial des Vosges« zu Epinal erklärte: »Der Tod Bazaine's wird uns weder Metz und Straßburg wiedergeben, noch unsere verhungerten Soldaten, noch unsere fünf Milliarden, aber er gibt uns das Vertrauen zurück und vor allem die legitime Hoffnung auf die nationale Revanche. Die Verurtheilung Bazaine's ist überdies eine Demüthigung Preußens und eine Rechtfertigung der Regierung der nationalen Verteidigung.« Damit waren aber die klerikalen Zeitungen nicht einverstanden, und noch weniger die bonapartistischen. Der klerikale »Univers« schrieb: »Die ›République française‹ triumphirt zu früh über das gefällte Verdict. Zwar verspricht ihr dieses des Marschalls Blut, es rechtfertigt aber nicht die Gesammthaltung Gambetta's, und die Proclamation dieses traurigen Farceurs gegen den Marschall und seine Offiziere ist und bleibt eine Infamie.« Herr Paul de Cassagnac aber begann einen Leitartikel in dem bonapartistischen »Pays« mit den Worten: »Der Marschall Bazaine ist zum Tode verurtheilt. Wie schmerzlich auch unsere Ueberraschung sein mag, wir werden schweigen und uns mit Achtung vor dem Urtheil verneigen«, und schloß folgendermaßen: »Nun denn, dieser Proceß ist ein großes Unglück für die französische Armee, ein großes Unglück an und für sich, mochte er nun mit einer Verurtheilung oder mit einer Freisprechung endigen. Und all dieser Jammer, alle diese Schande, alle die patriotischen Demüthigungen, welche ein jeder von uns im Laufe des Processes herunterwürgen mußte, ja auch das Blut, welches fließen wird, muß auf das Haupt jenes Elenden zurückfallen, jener Memme, jenes Gambetta, der niemals den Feind gesehen, niemals sein Leben eingesetzt, sich niemals in Gefahr begeben, der Frankreich zu Grunde gerichtet und uns ausgesogen und der mit seinen Proklamationen die öffentliche Meinung aufgehetzt und diesen traurigen Proceß nothwendig gemacht hat, einen Proceß, traurig für Frankreich, traurig für die Armee, traurig für die Richter selbst und traurig für den Angeklagten.« Auch die Hoffnung, daß das Ausland die verlorene Ueberzeugung von der Unüberwindlichkeit der französischen Nation wiedergewinnen werde, schlug fehl. Ob Bazaine schuldig sei, ob er mehr hätte leisten können und sollen, darüber waren die Meinungen getheilt, daß aber seine Ausbruchsversuche, namentlich die vom 16. und 18. August und 31. August sehr ernstlich gemeint waren und ungeachtet aller deutscherseits nie unterschätzter Tapferkeit seiner Truppen nur durch die Ueberlegenheit des deutschen Heeres zurückgeschlagen worden sind, ist, soviel bekannt, von den franzosenfreundlichsten Zeitungen des Auslandes nie bestritten worden. War das Verfahren gegen Bazaine, war das gegen ihn gefällte Urteil ein gerechtes? Ungerecht war vor allem, daß er vor Gericht gestellt wurde, er allein, und nicht alle die Commandanten der zweiundzwanzig französischen Festungen, welche unsern Heeren 1870 und 1871 die Thore geöffnet haben, nicht alle die Oberbefehlshaber der drei Armeen: der von Sedan, die im offenen Felde die Waffen streckte und die Festung übergab, der von Paris, endlich derjenigen, welche sich auf schweizer Boden entwaffnen ließ. Ungerecht und bis zur Albernheit unwürdig war das Verfahren, welches das öffentliche Ministerium beobachtete und der Präsident duldete. Daß Bazaine capitulirt hatte, stand fest, ja jeder Schritt, den er in dieser Richtung gethan, lag offenkundig da, daß man aber nun Weiber über hingeworfene Aeußerungen deutscher Offiziere, die sie noch dazu höchstens halb oder gar nicht verstanden hatten, metzer Spießbürger und desertirte Soldaten über die einfältigsten Klatschgeschichten von räthselhaften Zusammenkünften im Schlosse Corny und anderswo, Eisenbahnbeamte und andere Strategen gleichen Ranges, deren Rettungs- und Schlachtplane Bazaine zu ihrer Kränkung nicht ausgeführt hatte, über das, was der letztere hätte thun sollen und nicht thun sollen, vernahm, das hatte nicht mehr den Zweck, den Angeklagten zu überführen, sondern ihn in den Augen des Publikums anzuschwärzen. Und was soll man von den Argumenten sagen, welche Herr de Rivière und Herr Pourcet theils offen, theils in leichtverständlichen Andeutungen ins Feld geführt haben? Magnan kehrte nicht zurück, er hätte aber zurückkehren können, folglich hat Bazaine ihn angewiesen, nicht zurückzukehren. Stoffel erhielt eine wichtige Depesche, er lieferte sie nicht ab, folglich wird ihm wol Bazaine dies verboten haben. Bazaine bestreitet, um den Besuch seiner Gattin bei von Keratrh gewußt zu haben uud seine Gattin reist nach Marseille, um den letztern zu bewegen, seine nach ihrer Versicherung (und den Aussagen der andern Zeugen) falsche Angabe zurückzunehmen, folglich hat man ein Interesse, den wahren Charakter dieses Besuchs zu entstellen. Turnier übersendet eine nicht unterzeichnete Depesche an Mac- Mahon, behauptet wenigstens Herr Hulme, Turnier weiß nichts davon, Mac-Mahon auch nicht, aber wenn Turnier nicht gewußt hätte, daß sie von Bazaine war, so würde er sie doch nicht abgeschickt haben. Turnier gibt einigen Emissaren eine Depesche an Bazaine, eine andere, vier Tage früher erhaltene gibt er ihnen nicht, folglich muß er sie schon früher abgeschickt und Bazaine sie schon früher erhalten haben.– Genug dieser Beispiele, die sich ins Unendliche vermehren ließen. Wer aber zu solchen Beweisen seine Zuflucht nimmt, der richtet sich, nicht den Angeklagten. Das Urteil aber konnte nicht anders ausfallen. Daß Bazaine capitulirt und daß sein Heer infolge dessen die Waffen gestreckt hat, steht fest. Diese Capitulation war aber auch eine im freien Felde. Das Gesetz kennt nur zwei Arten von Capitulation, die einer Festung und die en rase campagne. Es ist von vornherein nicht anzunehmen, daß irgendeine Art von Capitulation mit Stillschweigen übergangen und somit straflos gelassen werden sollte, man geht daher nicht zu weit, wenn man annimmt, daß jede Capitulation, die nicht der einen Art angehört, nothwendig der andern angehören, daß also jede, die nicht eine Festung betrifft, eine im freien Felde sein muß. Sehr unglücklich ist eine Anführung Lachaud's. Er erwähnt ganz richtig, daß das Gesetz aus einem Decret Napoleon's I. hervorgegangen ist, und führt dann eine Erklärung Napoleon's an, wonach derselbe unter einer Capitulation im freien Felde beispielsweise die einer Armee oder eines Theiles einer solchen verstand, welche, durch Zufall (accidentellement) in einem Gehölz oder einem Kirchhof eingeschlossen, wenn es zum Kampfe Mann an Mann kommt, die Waffen strecken. Ein Gehölz, ein Kirchhof sind nicht freies Feld im gewöhnlichen Sinne; es sind dies gedeckte Stellungen, und dennoch soll das Gesetz hier Anwendung finden. Wurde ja doch auch Bazaine's Lage dadurch, daß er sich in einem verschanzten Lager befand und auf die Festung stützen konnte, lediglich eine günstigere, als sie ohne diese Umstände gewesen sein würde. Daß er verschanzte Stellungen vor sich hatte, welche er mit bewaffneter Hand stürmen mußte, ändert in der Sache auch nichts; von Witzleben, der dieselbe Ansicht vertritt, sagt ganz richtig: »Wenn die Rheinarmee zum Angriffe gegen die Cernirungsarmee schritt, so fand sie zwar vorbereitete Vertheidigungsstellen zu überwinden, aber sie kämpfte dann doch im freien Felde.« Für die Capitulation im freien Felde mit Streckung der Waffen kennt aber das Gesetz nur eine Strafe, den Tod. Selbst die Hoffnungslosigkeit des Versuchs, die Einschließung zu durchbrechen, hat das Gesetz nicht als Strafmilderungsgrund anerkannt. Männer, sagt Napoleon, die keine andere Aussicht haben als den Tod, haben oft unmöglich Scheinendes vollbracht, und je mehr Widerstand man leistet, desto mehr Mannschaften tödtet man dem Feinde. Der Commandant einer Festung kann den Feind nicht hindern, ihn einzuschließen; außerhalb einer Festung darf sich ein Befehlshaber nicht einschließen lassen, und ist es ihm dennoch durch einen unglücklichen Zufall widerfahren, so darf er doch unter keinen Umständen capituliren, sondern muß durchbrechen oder fechtend fallen, nachdem er dem Feinde soviel Schaden als möglich zugefügt hat. Dies ist unzweifelhaft der Sinn des Gesetzes. Das deutsche Militär-Strafgesetzbuch vom 20. Juni 1872 hat ganz ähnliche Bestimmungen. Diesen Durchbruchsversuch war er aber auch der Festung Metz schuldig. Das mehrerwähnte Reglement »über den Dienst in festen Plätzen« sagt in §. 255: »Der Commandant darf nicht vergessen, daß die militärischen Gesetze zum Tode und zur Degradation den Commandanten verurtheilen, welcher capitulirt, ohne den Feind gezwungen zu haben, die langsamen, allmählichen Belagerungsarbeiten durchzumachen, und bevor er nicht wenigstens einen durch gangbare Breschen auf die Hauptfestung unternommenen Sturm zurückgeschlagen hat.« Von dem allen war nichts geschehen, es war dies auch nicht möglich, da die Rheinarmee die Festung gegen den förmlichen Angriff schützte. Dafür schwächte sie aber auch die Vertheidigungsfähigkeit des Platzes, indem sie dessen Lebensmittel um mehrere Monate kürzte. Der Platz war, wenn auch nicht von vornherein, so doch jedenfalls von Mitte September ab in vertheidigungsfähigem Zustande, Bazaine hätte also schon im Interesse des möglichst langen Widerstandes von Metz sich mit der Armee von der Festung trennen müssen; er hatte dies ja schon am 31. August beabsichtigt, denn daß sein damaliger Durchbruchsversuch ernst gemeint war, haben die besten seiner Generale anerkannt, und derselbe scheiterte nur an der Ueberlegenheit der deutschen Heeresleitung und der unleugbar größern militärischen Durchbildung und Tüchtigkeit der deutschen Truppen. Dadurch hätte er den Feind »zu den langsamen, allmählichen Belagerungsarbeiten« gezwungen. Keinenfalls aber wird man sagen können, daß er im Laufe des Septembers alle Vertheidigungsmittel erschöpft hätte, die ihm zu Gebote standen. Selbst ein warmer Vertheidiger Bazaine's, der Generallieutenant z.D. von Hannecken, machte ihm schon vor Beginn des Kriegsgerichts seine Unthätigleit zum Vorwurf. »Marschall Bazaine und die Capitulation von Metz, von H. von Hannecken, K. Preuß. Generallieutenant z.D. (besonderer Abdruck aus der ›Allgemeinen Militär-Zeitung‹).« (Darmstadt und Leipzig, Zernin, 1872). Er sagt, in den großartigen Schlachten um Metz sei die französische Armee nur auf Metz zurückgedrängt worden, eine eigentliche Niederlage habe sie nicht erlitten und es habe sich jetzt im wesentlichen darum gehandelt, dem Heere das Selbstvertrauen und das Vertrauen in die obere Leitung wiederzugeben, den Soldaten beizubringen, daß ihnen die nöthige Ruhe und Kaltblütigkeit im Gefecht fehle, deren sie den Deutschen gegenüber bedürften. Das beste Mittel hierzu wären stets wiederholte kleine Gefechte gewesen, die aber unter der beständigen Leitung oder doch Controle des Marschalls hätten stattfinden müssen; statt dessen habe er sich von dem persönlichen Verkehr mit den Truppen so fern gehalten, wie wol kein Oberbefehlshaber unter ähnlichen Umständen gethan haben würde. Von Hannecken fährt dann fort: Wenn dann durch wiederholte kleine Ausfälle, zu denen aber immer ganze Truppentheile, etwa Divisionen, aber nicht, wie es zum Theil geschah, freiwillige Abteilungen zu verwenden gewesen wären, sich der Geist der Armee gestärkt hätte, dann hätte der letzte entscheidende Versuch zum Durchbruch gemacht werden müssen. Die vorhandenen Vorräthe an Lebensmitteln ließen genau die Zeit berechnen, bis zu welcher die Armee noch gut und vollständig verpflegt werden konnte. Wahrscheinlich würden bis zum Anfang October die Vorräthe dazu ausgereicht haben. In dieser Zeit war also der letzte große Ausfall mit der ganzen Armee zu unternehmen, das Durchschlagen zu versuchen. Selbst wenn das Resultat das möglichst ungünstige gewesen wäre: unglücklicher als die Capitulation konnte es nicht sein. Nur wäre die Entscheidung einige Wochen früher erfolgt, und damit die deutsche, sehr überlegene Armee um dieselbe Zeit früher für die Verwendung zum Kriege freigeworden. Aber doch wol nicht die ganze, denn die Belagerung von Metz hätte doch, mochte die Entscheidung fallen wie sie wollte, schwerlich aufgegeben werden können. Generallieutenant von Witzleben erklärt ebenfalls, unter voller Anerkennung der Schwierigkeiten, die es für eine Armee von 150000 Mann haben mußte, sich durch eine Armee von 200000 Mann durchzuschlagen, und die nach seiner überzeugenden Ausführung weit größer sind, als wenn es gilt, mit 3000 Mann eine Blokadearmee von 25000 Mann zu durchbrechen, daß Bazaine wenigstens von dem Augenblicke an, wo er einsah, daß alle Verhandlungen an dem unbeugsamen Willen des Feindes scheiterten, thätig in den Gang der Ereignisse hätte eingreifen müssen. Von Witzleben sagt: Diese Krisis fiel in die ersten Tage des Octobers. So groß die Schwierigkeiten und Gefahren eines Durchbruchsversuches auch sein mochten, in ihm lag jetzt die einzige Chance für die Rettung der Armee. Bazaine kam auch jetzt nicht zu klarer Einsicht und energischem Handeln. Nach mehrtägigem Schwanken erstarb seine Thatkraft in dem partiellen Ausfallsgefechte von Ladonchamps (7.October). Und weiterhin: Wir sind hiernach außer Stande zu sagen, daß Bazaine alles gethan hat, was Pflicht und Ehre geboten, um der Notwendigkeit zu entgehen, dem Feinde die Festung auszuliefern. Wenn wir auch nicht die außerordentlichen Schwierigkeiten der Lage verkennen, in welcher sich Bazaine befand, und welche ihm auf eine nachsichtige Beurtheilung in der Geschichte vollen Anspruch geben, so können wir doch, angesichts der Bestimmungen des französischen Militär-Strafgesetzbuches, seine Verurtheilnng durch das Kriegsgericht, nachdem er einmal vor ein solches gestellt war, nicht verwerfen. Schuldig also war er vor dem Gesetz. Daß er ein Verräther gewesen, daß er aus niedrigen, eigennützigen Beweggründen zum Nachtheile seines Vaterlandes gehandelt, hat ihm nicht einmal General Rivière in seinem Berichte, nicht einmal General Pourcet in seiner Anklage vorzuwerfen gewagt. Daß er ein tapferer Soldat, daß er vom unbeugsamsten, kaltblütigsten Muthe beseelt war, erkennen alle an, die ihn im Kugelregen gesehen haben. Einen Vorwurf aber kann er nicht zurückweisen: er trieb Politik, statt zu kämpfen, und seine Politik war weder ehrlich, noch consequent, noch klar. Nicht ehrlich, denn er erkannte die Regierung der nationalen Vertheidigung an, er ließ ihre Aufrufe bekannt machen und erklärte, den Beschlüssen einer Nationalversammlung Folge leisten zu wollen, und gleichzeitig knüpfte er mit der Kaiserin Unterhandlungen an und erklärte, dem Kaiser treu bleiben zu wollen. Nicht consequent, denn am 15. September betrachtete er sich nicht mehr als kaiserlichen Feldherrn und befahl, aus den Ernennungsdecreten und Ehrenlegionsdiplomen den kaiserlichen Namen und das Wappen des Kaisers fortzulassen, und wenige Tage darauf befahl er, beides wieder anzubringen. Nicht klar, denn er wollte nach dem Friedensschlusse mit seinem Heere den Staat retten, er wollte dafür sorgen, daß die vom Feinde auferlegten Bedingungen erfüllt würden, und auf die sehr sachgemäße Frage des Präsidenten: Ob er nicht bedacht habe, daß er dann an der Seite des Feindes gegen Franzosen zu kämpfen gehabt haben würde, hat er nur die Antwort: Das würde ich nie gethan haben. Und daran, daß er statt zn kämpfen, Politik trieb, eine Politik, die weder ehrlich, noch consequent, noch klar war, ist er zu Grunde gegangen. Nachtrag. Die vorstehende Darstellung hatte die Presse noch nicht verlassen, als am 11. August 1874 der Telegraph die Nachricht brachte, daß weder die Naturschönheiten der Insel Marguerite noch die Vauban'schen Mauern ihres Fort den Marschall Bazaine dauernd festzuhalten vermocht hatten. Am 10. August fand der Gefängnißdirector Marchi das Gefängniß Bazaine's leer, am 17. August war derselbe in der erfreulichen Lage, mit seinem tapfern Gegner, dem General von Kummer, dessen Division den Ausfall vom 7. October 1870 so wacker zurückgeschlagen hatte, in Köln Höflichkeitsbesuche wechseln zu können, und wir wissen zwar nicht, wo er in diesem Augenblicke weilt, jedenfalls aber ist er ein freier Mann. In Frankreich zweifelte anfangs niemand, daß er mit geheimer Bewilligung Mac-Mahon's die Insel verlassen habe. Bald aber brachten die Zeitungen Berichte über seine Flucht, welche etwas romantisch gefärbt zu sein schienen. Danach hätte seine Gattin seit langer Zeit versucht, ihn zur Flucht zu bewegen, er habe aber in der Hoffnung, daß seine Haft gelindert werden würde, jeden Versuch abgelehnt. Endlich habe sie eine Audienz bei Mac-Mahon nachgesucht, um denselben um Erleichterungen des strengen Gefängnißreglements zu Gunsten ihres Gemahls zu bitten. Der Präsident der Republik habe jedoch jedes derartige Ansuchen zurückgewiesen, und nunmehr habe sie an Bazaine geschrieben, sie sei von dem Erfolg ihrer Audienz »parfaitement« befriedigt. Dies sei – da alle Briefe geöffnet wurden – das verabredete Wort gewesen, aus welchem der Gefangene gesehen, daß er nichts zu hoffen habe, und darauf hin habe er sich zur Flucht entschlossen. Von seinem Salon aus – so wurde weiter aus authentischen Quellen berichtet – mußte der Gefangene, welchem drei Zimmer und eine kleine mit einer Mauer umgebene Terrasse zur Verfügung standen, um auf die letztere zu gelangen, eine auf beiden Seiten von einer Mauer begrenzte kleine Brücke überschreiten; auf einer dieser Seitenmauern stand eine Schildwache, konnte aber die Brücke nicht übersehen, weil sie zum Schutze gegen die Sonne mit einem Zeltdache überspannt war. Auf der Terrasse, zu welcher ven der Brücke einige Stufen hinabführten, hatte der Marschall einen kleinen Garten angelegt, und in diesem entdeckte er eines Tages eine verschüttete Gosse, welche in früherer Zeit durch den Felsen gebrochen worden war, um dem Regenwasser Abfluß zu verschaffen. Allmählich gelang es ihm, die Gosse zu räumen. An dem zur Flucht bestimmten, mit seiner Gattin durch Briefe, die mit Sympathetischer Tinte geschrieben waren, verabredeten Abende bewog er den Gefängnißdirector Marchi, der ihn sonst stets von der Terrasse in den Salon geleitete, ihn am Fuße der zu der Brücke führenden Treppe zu verlassen. Der Posten hörte ihn die Thür öffnen und schließen; daß er nicht eintrat, sondern über die Mauer hinabsprang, wurde durch das Zeltdach verdeckt, und so gelangte er, während die Thür von außen von einem Wärter verschlossen wurde, glücklich auf die Terrasse und an die Gosse, in welcher er eine Strickleiter verborgen hatte. Diese ließ er nun hinab, nachdem er sie an eine quer vor die Gosse gelegte Eisenstange befestigt, sich aber mit einem Gürtel, wie ihn die Steiger der Feuerwehr tragen, umgürtet hatte, dessen Haken ihn an den Knoten des Seiles festhielt. Nun begann die Niederfahrt, den 80 Fuß hohen Felsen hinab. Ein Licht flammte unten auf: es zeigte ihm, wo seine Gattin mit einem Boote auf ihn warte. Er antwortete, indem er ein Streichholz anzündete. Vom Sturm fast an den Klippen zerschmettert, erreichte er endlich das Ende des Seiles, sprang hinab und erreichte schwimmend das Boot. In diesem befanden sich seine Gattin und deren Neffe, ein Mexicaner, Don Alvarez de Rull. Die Marschallin hatte schon am 3. August in Genua einen Vergnügungsdampfer, den »Baron Ricasoli«, gemiethet, der zu ihrer ausschließlichen Verfügung stand und in der bestimmten Nacht im Golf von Juan anlegen mußte. Sie und ihr Neffe ließen sich in La-Croisette ans Land setzen, angeblich um aus einer benachbarten Villa einen Diener abzuholen. Dort mietheten sie ein Boot, und mit diesem ruderten sie beide allein an den Fuß des Fort, wo sie den Marschall aufnahmen, dann kehrten sie in das Boot des Dampfers zurück, welches sie am Ufer erwartete, und landeten tags darauf in Genua. Frau Bazaine behauptete in einem am 16. August aus Spaa an den französischen Minister des Innern, General Chabaud-Latour, gerichteten Briefe, keine Mitschuldigen gehabt zu haben. Dasselbe erklärte Bazaine selbst in einem Briefe aus Köln. Niemand glaubte daran, außer etwa der Redacteur des ultramontanen »Univers«, welcher das Gelingen der Flucht hauptsächlich einem geweihten Scapulier und einem Stück des Gewandes der Heiligen Jungfrau zuschrieb, das Bazaine um den Hals getragen. Der Oberst Villette, welcher Bazaine's Gefangenschaft aus freien Stücken getheilt und am Montag Morgen, nachdem seine Flucht bekannt geworden, die Insel verlassen hatte, wurde bald darauf in Marseille verhaftet, und die von General Lewal und den Justizbehörden geführten Untersuchungen ließen es immer unwahrscheinlicher erscheinen, daß Bazaine weder Mitwisser noch Helfershelfer gehabt habe. Wie man erfuhr, sprach General Lewal die Ueberzeugung aus, daß der Flüchtling das Fort auf dem bequemsten Wege durch irgendeine Pforte verlassen habe und auf einer Treppe an den Strand hinab gelangt sei. Dieser Ansicht schloß sich jedoch die Staatsanwaltschaft nicht an; der Staatsanwalt zu Grasse erhob vor dem dortigen Zuchtpolizeigericht Anklage: 1) gegen Alvarez Rull (flüchtig), 2) gegen Villettte, 3) gegen Bazaine's Diener Barreau, 4) gegen den frühern Hauptmann Doineau: die Flucht Bazaine's befördert zu haben, und gegen den Gefängnißdirector Marchi und vier Unterbeamten, dieselbe durch Nachlässigkeit erleichtert zu haben. Die Verhandlungen, welche am 14. September zu Grasse begannen, boten wenig Interesse. Die erste Erzählung über die Art des Entweichens scheint im wesentlichen richtig zu sein. Daß es für einen kräftigen Mann möglich war, an dem vorgefundenen Seile Hinabzugelangen, wies ein junger Offizier nach, welcher daran ohne sonderliche Mühe in sechs Minuten hinabkletterte. Das Seil war theils aus Stricken, mit denen Bazaine's Koffer geschnürt waren, theils aus den zu einer Schaukel seiner Kinder, welche früher seine Haft getheilt hatten, gehörigen Stricken gefertigt. Die Zeugen behaupteten, Bazaine sei nicht geschickt genug gewesen, das Seil hieraus zu fertigen, wohl aber Villette. Ferner wurde die Eisenstange, an welcher Bazaine angeblich das Seil befestigt hatte, nicht vorgefunden; dasselbe schien anderweit befestigt und von jemand gehalten worden zu sein, und dies konnte, wie der Staatsanwalt behauptete, nur Villette gethan haben, für den die Terrasse auch zugänglich war. Marchi behauptete, Bazaine habe sein Ehrenwort gegeben, nicht zu entweichen, und Villette, bei keinem Fluchtversuche behülflich zu sein, was dieser entschieden bestreitet. Doineau, der als Chef eines der berüchtigten »Bureaux Arabes« wegen Raubmordes zum Tode verurtheilt, von Napoleon aber begnadigt worden war, erkennt an, Botschaften zwischen Bazaine und seiner Gattin vermittelt, bestreitet aber, deren Inhalt gekannt zu haben. Barreau wird beschuldigt, bei der Anfertigung des Seils geholfen zu haben. Die Angaben in Betreff des gemietheten Dampfers wie überhaupt der Betheiligung der Frau Bazaine und des Don Alvarez erwiesen sich als richtig. Schließlich werden ungeachtet einer äußerst schwungvollen Vertheidigungsrede Lachaud's Villette, Rull und Gefängnißwärter Plantin – letzterer anscheinend wegen vernachlässigter Aufsicht – zu sechsmonatlichem, Doineau zu zweimonatlichem, Kerkermeister Gigoux zu einmonatlichem Gefängniß verurtheilt, die andern Angeklagten freigesprochen. Eins wird man wol als festgestellt annehmen dürfen: daß die Entweichung nicht, wie man anfangs glaubte, im Einverständnisse mit der Regierung stattgefunden hat. Wer alles darum gewußt und dabei geholfen, scheint zweifelhaft, die Flucht aber in der That in der geschickten und waghalsigen Weise, wie hier beschrieben worden, ausgeführt und die Aufopferung und der Muth der Frau Bazaine über alles Lob erhaben zu sein. Inzwischen aber hatte Bazaine seinem Herzen durch einen Brief, den er am 6. September von Lüttich aus an den Eigenthümer des » New-York Herald «, Herrn Bannet, gerichtet und anscheinend gleichzeitig deutschen und englischen Zeitungen zur Verfügung gestellt hatte, Luft gemacht. Er enthält die vernichtendste Kritik des gegen ihn beobachteten Verfahrens nicht nur, sondern des ganzen Krieges, er enthält alles, was der alte Haudegen zu seiner Vertheidigung anzuführen vermag, aber er veranlaßt uns nicht, das am Schlusse der Darstellung des Processes über ihn gefällte Urtheil zurückzunehmen. Mit diesem Briefe wollen wir von unsern Lesern scheiden. Er lautet: Die Unparteilichkeit, die Ihr geehrtes Blatt bezüglich der schweren Schicksale, die ich vor kurzem durchzumachen hatte, an den Tag legte, und die Beweise gütiger Theilnahme, die mir von Ihren Vertretern in Europa zutheil wurden, veranlassen mich, Ihnen öffentlich zu danken. Die englische, russische und amerikanische Presse ließen sich im allgemeinen nicht irreführen in ihrem Urtheil über das fürchterliche Drama, in dem, zunächst dem Kaiser Napoleon, ich am meisten gelitten habe. Mit Ausnahme der » Times «, deren vollendete Selbstsucht sattsam bekannt ist und deren deutsche Neigungen schon am ersten Tage des Krieges zu Tage traten, kann ich die englischen Zeitungen nur loben. Die russische Presse, für deren Gesinnungen ich aufrichtig dankbar bin, brachte mir oft willkommenen Trost. Unter den amerikanischen Journalen schließlich fand ich Vertheidiger und unparteiische Beurtheiler, ohne daß, soviel mir bekannt, ein einziges derselben mich systematisch angegriffen hätte, wie dies anderwärts geschehen ist. Als ich vor kurzem durch Köln reiste, besuchten mich viele Amerikaner, um mich ihrer Theilnahme zu versichern. Unter ihnen Offiziere des großen Secessionskrieges, die mir die Hand drücken wollten. General Sherman hatte dies schon in Versailles gethan. Ich liebe öffentliche Kundgebungen nicht, mein Charakter als Soldat sträubt sich dagegen, aber ich muß gestehen, daß das Benehmen jener Amerikaner bei dieser Gelegenheit mich tief gerührt hat. Ich ersah daraus, daß Ihre Landsleute nicht gleich den meinigen Republikaner von gestern sind, und daß nordamerikanische Bürger nicht, gleich französischen Demagogen, der Ansicht huldigen, daß der höchste Act von Vaterlandsliebe in der Schmähung besiegter Soldaten bestehe. Es wurde als eine kluge Politik angesehen, mich zum Sühnopfer der Armee und der Nation zu machen; man beschuldigte mich aller begangenen Fehler und Schwächen, aller Sünden Israels, und ich wurde als Opfer dargebracht. Mich bewegt nicht der Wunsch, hier Klage zu führen gegen meine Verurtheilung, die einzig dasteht wegen ihrer Regelwidrigkeit und Formlosigkeit, eine Verurtheilung, die nichtig ist schon wegen der Zusammensetzung des Tribunals, das sie aussprach. Ein altes Gesetz, dessen Ursprung in die Nacht der Zeiten sich verliert, schreibt vor, daß jedweder Angeklagte durch seinesgleichen gerichtet werden sollte. Mir wurde diese Bürgschaft geweigert: an der Spitze derer, die mich richteten, stand ein Divisionsgeneral, ein Prinz von Geblüt, den die zweite Republik von 1848 ans den Reihen des Heeres gestrichen hatte, der gezwungen worden war, sich von da bis 1871 in das Privatleben zurückzuziehen, der niemals wichtige militärische Operationen als Oberbefehlshaber geleitet hatte und, soweit sich aus dem Gegentheile ein Schluß ziehen läßt, in unsern Augen keine andere militärische Berechtigung besaß als die, der Sohn seines Vaters, des Königs Louis Phi-* lipp und, dank seiner Geburt, seit seinem Alter von 22 Jahren ein Oberst gewesen zu sein. Ich hoffe nicht mehr, daß mir rasch Gerechtigkeit widerfahren werde. Mir waren nur zwei Stützen beschieden, deren hohe Stellung, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit mich in dem langen Kampfe aufrecht hielten gegen alle jene, die da glaubten, daß sie mich opfern oder meine Opferung gestatten müßten, um den Parteigeist und den Volkszorn zu versöhnen. Diese zwei Stützen waren Kaiser Napoleon III. und Herr Thiers. Jener ist todt, der zweite wurde gestürzt und durch meinen frühern Kameraden, den Marschall Mac Mahon, ersetzt. Nur zu bald fehlten mir diese beiden Stützen. Jählings wurde ich in den schrecklichen Wirbel der Ereignisse hineingestoßen, der mich verschlang an dem unheilvollen Tage, als das Commando der Rheinarmee mir aufgebürdet wurde – ein Commando, das ich, wie männiglich bekannt, niemals angestrebt, das von andern zum Glück für sie dazumal entweder aufgegeben oder vermieden werden konnte; zu dem aber ich, dessen erinnere ich mich ganz gut, durch die öffentliche Meinung in Uebereinstimmung mit der des Kaisers erkoren wurde. Endlich war alles vorbei. Ich hatte den Kelch bis zur Neige geleert, und von Rechts wegen steht mir nicht einmal eine Klage darüber zu, da mein Herr, der Kaiser, selber Thron und Leben einbüßte, Frankreich drei seiner Departements verlor. Genützt hat diese fürchterliche Katastrophe nur den Deutschen und denen, die fern vom Schlachtfelde blieben, um die Leidenschaften des Volkes desto besser anzustacheln, um aus dessen Verlusten desto bessern Nutzen ziehen zu können. Die Commune selber gewann nichts dabei. Allerdings wurde ihr Gelelegenheit geboten, sich Waffen zu verschaffen und militärisch zu organisiren, aber ihrem Eintagssiege folgte die vollständigste Niederlage auf dem Fuße nach. Wol könnte ich, den alten Römern gleich, sagen, daß Gerechtigkeit blos ein Name sei, doch ziehe ich, gleich dem Kaiser, vor, alles der Zeit und der Geschichte anheimzustellen. Nicht einmal aus der Haft wäre ich entflohen, hätte mein früherer Kamerad Mac-Mahon, den die Laune des Schicksals auf die höchste Machtstufe erhob, während man mir sogar meine bürgerlichen Rechte entzog, die Strenge meiner Gefangenschaft gemildert. Im Verlaufe meines Processes hätte ich gegen Mac-Mahon dieselben Waffen gebrauchen können, die gegen mich gebraucht worden waren. Ich hätte zu meiner Vertheidigung anführen können, daß Mac-Mahon sich im Elsaß überraschen und schlagen ließ, ohne mehr als andere die gegen ihn im Anzuge begriffene Uebermacht in Rechnung gezogen zu haben; daß er den Rückzug angetreten, ohne eine Vertheidiguug der Vogesen anzustreben, ohne den Feind auch nur einen Tag in deren Défilés festzuhalten, ohne die Eisenbahnen zu benutzen, und schließlich, daß er den Elsaß zu hastig geräumt habe, ohne, wie besondere Vorschriften es erheischten, in den befestigten Plätzen dieser Provinz hinreichend starke Besatzungen für eine lange und kräftige Vertheidigung zurückzulassen; daß er sich auf Châlons zurückgezogen statt hinter meinen Rücken, ohne auf das 5. und 7. Corps und auf die Vertheidigungslinie der Seille Rücksicht zu nehmen, wodurch meine rechte Flanke entblößt und überflügelt wurde, trotz der ihm zugemittelten Ordre, sich nicht über Nancy hinaus zurückzuziehen; daß durch seine Unkenntniß über die Stärke und die Bewegungen des Feindes, durch seine Anmaßung, blind eine Schlacht anzunehmen, durch seine Unklugheit, den Ruf aller seiner gestählten afrikanischen Truppen auf das Ergebniß eines einzigen Streiches zu wagen, durch seine persönliche Tapferkeit, die ihn verleitete, Soldaten- statt Befehlshaberdienste zu leisten: daß durch alle diese Fehler er als eine der ersten Ursachen unserer Niederlagen angesehen werden könnte. Die eine Anerkennung aber wird man mir widerfahren lassen: daß ich dem Beispiele des Kaisers folgend niemals jemand angeklagt und in keiner Weise getrachtet habe, meine Verantwortlichkeit andern zuzuwälzen. Trotzdem war ich Zeuge vieler Fehler, Schwächen, Misgriffe, Versäumnisse, Zögerungen und Verworrenheiten; wenn irgendeiner zu Klagen und Recriminationen berechtigt war, dann war es gewiß ich. Mac-Mahon war bei Sedan ebenso unglücklich als ich bei Metz, Trochu und Ducrot bei Paris, Bourbaki und Clinchant im Osten. Das vergaß er, als er Präsident der Republik wurde, und ich bedauere es nicht, da sein Mangel an Gedächtniß mir die nöthige Energie zur Flucht verschaffte und ich nun frei bin. Nur um Ein Ding beneide ich Mac-Mahon: um die Wunde, die er vor Sedan empfing und die ihm gestattete, sein Commando in ehrenhafter Weise einem andern, oder richtiger gesagt, mehrern andern zu übergeben; denn in jener unglücksvollen Schlacht commandirten drei Oberbefehlshaber nacheinander, trotzdem unsere Truppen nie zuvor einer guten Führung in höherm Maße bedurften, insofern als sie gegen eine doppelte Uebermacht ankämpfen mußten und die beiden vereinigten deutschen Heere durch Feldmarschall von Moltke geführt wurden. Der General, welcher die Capitulation von Sedan unterzeichnete, wünschte die Verantwortlichkeit auf den Kaiser zu schieben, der sie großmüthig übernahm. Wie sehr hätte ich jene preußische Kugel, die bei Borny platzend einen Theil meiner Epaulette zerriß, gesegnet, wenn sie, statt mir eine Contusion einzubringen, doch wenigstens mein Schulterblatt zertrümmert hätte! In diesem Falle hätte ich mein Commando gleichfalls einem andern übergeben können! Wie schlecht berathen war ich, daß ich das Heer nicht verlassen wollte, um mit einigen Cavaleristen zu entwischen! In diesem Falle hätte ich wie General Trochu das Capituliien einem andern überlassen können. Weshalb besaß ich nicht, wie General Bourbaki, die moralische Schwäche, im Selbstmord eine Vertheidigung gegen meine Ankläger zu suchen? Ich weiß nicht recht, was besiegten Generalen im nächsten Kriege geschehen wird, aber alles stimmt mich zu der Annahme, daß sie, gleich türkischen Paschas, sich vermittels einer ad hoc ihnen zugesandten Schnur werden erwürgen, oder gleich japanischen Adelichen werden den Bauch aufschlitzen müssen. Nicht jeder wird, wie General Trochu, die Geistesstärke besitzen, sich ohne Einsprache die Abzeichen seiner Würde durch Barrikadenführer abnehmen zu lassen. Andererseits steht der militärische Selbstmord noch nicht in unserm Sittengesetze, und nicht alle, die ihn wünschen, werden blos verwundet. Marschall Leboeuf, der frühere kaiserliche Kriegsminister, blieb freiwillig unter meinem Commando, nachdem er zu spät unsere vollständige Schwäche erkannt und sich dafür selber als den in erster Linie Verantwortlichen getadelt hatte. Zehnmal stürzte er sich ins Feuer, suchte den Tod, forderte ihn inmitten der größten Gefahr heraus und betete, daß er ihn ereilen möge, während sein Stab um ihn durch Geschosse niedergemäht wurde, ohne daß sie ihn auch nur geritzt hätten. Weit entfernt, irgendjemand anzuschuldigen, halte ich dafür, daß jeder sein Möglichstes that. Meine Landsleute, die an das Verzeichnen von Siegen gewöhnt waren, glaubten aufrichtig, daß sie nicht geschlagen werden könnten. In diesem Punkte waren sie durch den Feldzug in der Krim und, stärker noch, durch den in Italien verwöhnt worden. Zudem hatte man in Frankreich unsere afrikanischen Siege überschätzt. Unsere Niederlagen erklären sich aus der numerischen Ueberlegenheit des Feindes und den Mängeln unserer eigenen Organisation. Wären Mac-Mahon und ich in der Lage gewesen, den deutschen Truppen gleich tüchtige und taktisch geschulte Leute entgegenzuführen, dann hätten wir unter gleichen Chancen fechten können, trotz der Begabung des Feldmarschalls von Moltke und der Ueberlegenheit der preußischen Geschosse. Ich grolle niemand, nicht einmal dem Herzoge von Aumale, der mein Urtheil fällte. Ich bin nur der Meinung, daß es von seiner Seite kaum anständig war, sich bei dieser Gelegenheit in den Vordergrund zu stellen, um einen Marschall von Frankreich von meinem Kaliber zu richten. Dieser junge Soldat zählt in seiner Laufbahn blos eine einzige Waffenthat. Vermittels eines kühnen und geschickten Marsches überrumpelte er das Lager Abd-el-Kader's und schleppte die Frauen und Heerden des Emirs davon. Diese That aber und der Umstand, daß er einige Monate in Algier zugebracht, genügen nicht zur Heranbildung eines Soldaten oder zum Verständnisse der militärischen Handlungen eines Obercommandanten der kaiserlichen Garde. Man könnte mir entgegenhalten, daß der Herzog von Aumale schmerzliches Bedauern fühle, weil es ihm, als einem Verbannten, nicht gestattet gewesen sei, an unsern ruhmreichen Feldzügen theilzunehmen; worauf ich jedoch einfach erwidern würde, daß seine Verbannung sowol wie seine lange Unthätigkeit Thatsachen sind, und ferner, daß er, wie Mac-Mahon, um ein Commando gegen die Commune hätte ansuchen können, dies jedoch aus Sorge für seine zukünftige Popularität unterlassen habe. Dennoch hätten dazumal seine Pflichten als Soldat nicht minder wie seine Interessen als Conservativer ihn zur Bekämpfung dieser Demagogen vermögen sollen. Solchergestalt hätte er zum ersten male eine europäische Campagne mitmachen und bis zu einem gewissen Grade die traurigen Erinnerungen an die Haltung seiner Vorfahren in unsern Revolutionen abschwächen können. Statt dessen kehrte er lieber zum activen Dienst zurück, indem er den Vorsitz bei dem gegen mich einberufenen Kriegsgerichte übernahm. Alles, was ich dem Herzoge wünsche, ist, daß er nicht gezwungen werde, den Oberbefehl einer gegen von Moltke und deutsche Uebermacht gesandten Armee zu übernehmen, am wenigsten unter so beklagenswerthen Umständen als ich, d. h. mit einer erst in Bildung begriffenen Armee, die sich durch die Führer noch nicht recht handhaben ließ, deren Ausrüstung noch nicht vollständig und deren rechter Flügel schon gänzlich aufgerollt war; in solcher Verfassung oft gegen die doppelte deutsche Uebermacht ankämpfen zu müssen und schließlich in eine Festung, in ein verschanztes Lager eingeschlossen zu werden, deren Werke und Ausrüstung noch nicht vollendet waren; alles dies, während obendrein die legale Landesregierung, welche von Europa anerkannt und durch die er mit dem Commando betraut worden war, hinter seinem Rücken gestürzt worden ist. Weil dies mir passirte, möchte ich es dem Herzoge von Aumale nicht wünschen, diesem »jungen Soldaten«, der Krieg hätte führen und lange Zeit commandiren müssen, bevor er den Anspruch erheben durfte, daß man seinen nominellen Generalstitel ernst nehmen solle. Man hat mir politische Parteinahme zum Vorwurf gemacht. Wenn ich denn wirklich schuldig bin, dann geschah sie gegen meinen Willen, weil die Männer der Revolution es vor mir thaten und damit Tag für Tag hinter meinem Rücken fortfuhren. Ich war eingedenk, daß ich meinen Eid dem Kaiser, seiner Familie und der neuerdings durch das Volksvotum bestätigten kaiserlichen Verfassung geleistet hatte. Wenn es politische Betheiligung gescholten werden darf, daß ich daran dachte, mein Commando vom Kaiser erhalten zu haben, nicht aber von jener aufrührerischen, ungesetzlichen und dictatorischen Regierung, die der ältere Bruder der Commune war und den Broschürenschreiber Rochefort unter ihren Mitgliedern zählte; daß ich empört war gegen eine Faction, die aus unsern Niederlagen Nutzen herausschlagen wollte, in Abwesenheit des Kaisers und der Armee in den Gesetzgebenden Körper einbrach, die Volksvertreter verjagte, alles in Beschlag nahm, sich mit Litzen herausputzte und Soldat spielte, statt die wirklichen Kräfte des Landes behufs Durchführung praktischer, vernünftiger und gemeinsamer Maßregeln zu organisiren; daß ich die Ueberzeugung gewann, wie wenig der Kaiser von Rußland, der einzige, der etwas für uns hätte thun können, zu Gambetta und dem in Tours eingenisteten politischen Gelichter jemals freundliche Beziehungen Pflegen werde; wie wenig Victor Emanuel sich zu einem Zuge über die Alpen beeilen werde, um den Herren Glais-Bizoin und Crémieux den Dank heimzuzahlen, den er seit Magenta und Solferino dem Kaiser Napoleon schuldete, – wenn schließlich politische Betheiligung gescholten werden darf, daß ich nach dem ersten pariser Aufstande die Commune voraussah, dann allerdings bekenne ich mich ihrer schuldig. Das Sonderbare dabei ist nur, daß dieselben Leute, die mir daraus ein Verbrechen machen, genau dasselbe thaten, ohne dazu durch die Nation ermächtigt zu sein, während ich unter den Mauern von Metz verblieb, und daß sie sich in den Aufstand des 4. September eingemischt haben. Als das Absonderlichste in meinem Processe erscheint mir aber weder die Zusammensetzung des Tribunals noch der Umstand, daß ich überhaupt angeklagt wurde, sondern das richterliche Urtheil. Das Kriegsgericht fand Mittel, mich gleichzeitig zu verdammen und freizusprechen. An demselben Tage, an dem das Urtheil gefällt worden war, wurde es wieder umgestoßen. Das Gericht degradirte mich und dankte mir, erklärte mich in Einem Athem schuldig und unschuldig, todeswürdig und der Verzeihung werth, nannte mich einen Verbrecher, einen Helden und war schließlich gütig genug, mir meine Ehre zu lassen. Entweder war ich schuldig oder nicht. Im erstern Falle hätte, wofern die Richter von meiner Schuld überzeugt gewesen wären, die Todesstrafe in ihren Augen noch immer nicht als streng genug erscheinen sollen. Statt dessen erbaten sie für mich eiligst Pardon von dem, der während des Krieges mein Untergebener war, und erklärten in einem ewig denkwürdigen Schreiben, »daß Marschall Bazaine das Commando unter unerhörten Schwierigkeiten übernahm..., daß er sich im Feuer jederzeit aussetzte, daß ihn in persönlicher Tapferkeit niemand übertraf« u.dgl.m. Offenbar wußten die Richter nicht, was sie thun sollten. Ihre Pflicht verlangte von ihnen Anwendung eines drakonischen Gesetzes, welches von Leuten gefordert wurde, die einen Fall wie den meinigen nimmer vorherzusehen vermochten; dagegen sagte ihr Gewissen ihnen, daß ich nicht schuldig sei. Auch außer dem Abschluß gab es bei dieser Anklage absonderliche Dinge. Ihr zufolge konnte ich weder auf Verrath noch auf Verschwörung angeklagt werden: deshalb gebrauchte man den Vorwand, daß ich meiner Soldatenpflicht nicht Genüge geleistet habe. Dergestalt wurde nach drei Jahren durch Untergeordnete und Untergebene das Verhalten eines Heerführers beurtheilt, der seine Truppen so lange erhalten und seine Stellungen so lange behauptet hat, als ihm ein Bissen Brot zur Verfügung stand, während das umliegende Land gemäß den officiellen Zeugenaussagen der Heeresintendanten bis zum Aeußersten ausgesogen wurde. Wol gibt es, wie ich weiß, Advocaten, welche behaupten, daß Armeen zum Sterben geschaffen seien (Crémieux' Aeußerung in Tours), aber das Gewissen eines Heerführers verbietet ihm, die ihm anvertrauten Soldaten nutzlos hinzuopfern, und dieses Gewissen wiegt schwerer als bloßer Wortschwall. Nach Unterzeichnung des Friedens fühlten alle, groß und klein, Soldaten und Generale, Royalisten und Republikaner, das Bedürfniß in sich, ihre Wuth gegen irgendjemand loszulassen. Ein Opfer, wurde gesucht. Der entthronte Kaiser befand sich weit vom Schusse, so fiel die Wahl denn auf meine Person. Die albernsten Anschuldigungen wurden gegen mich laut. Nicht allein sollte ich Frankreich für preußisches Gold verkauft und die Republik verrathen, sondern mich auch gegen das Empire verschworen haben. In diesen gemeinsamen Verdächtigungen zeichneten sich ganz besonders die Deputirten und Journalisten aus, welche vor Ausbruch des Krieges die Beurlaubung der ganzen Armee uud Entwaffnung verlangt hatten und ganz Frankreich zum Aufstande aufgefordert hätten, wenn der Kaiser auch nur den Versuch gewagt hätte, das System der preußischen Armeeorganisation einzuführen, wie sie jetzt vollständig angenommen ist. Allerorten, selbst unter der Umgebung des Kaisers, begegnete ich wirklichem oder geheucheltem Hasse. Jeder verleumdete mich dem Monarchen. Seine Freunde, Diener und Blätter riethen ihm, mich der Volksrache zu überlassen und selber den Glauben zu nähren, daß ich die Schuld alles Unglücks gewesen. Zum Lohne für solche Handlung wurden ihm die verschiedensten Vortheile angeboten; der Kaiser aber – ich gestehe es freudig und dankbar –, der wohl wußte, wem er trauen durfte, und von jeher mit Recht Vertrauen in meine Loyalität gesetzt hatte, fand es nicht für recht, mich im Stiche zu lassen. Auch dem Herrn Thiers bin ich Dank schuldig dafür, daß er wagte mich zu vertheidigen, wie er früher bei meiner Rückkehr aus Mexico gethan und dadurch seine Popularität aufs Spiel gesetzt hat. Wäre er am 24. Mai vorigen Jahres nicht gestürzt worden, dann hätte er ohne Zweifel eine Lösung ausgedacht, um diesen unbilligen Proceß zu verhüten. Aber das Unglück verfolgte mich so sehr, daß die Monarchisten, die Hebel meiner Vernichtung triumphirten. Statt die wahren Ursachen der Niederlagen zuzugestehen, dünkte es sie gerathener, die Schuld an dem Verluste von Elsaß und Metz auf mich zu wälzen. In Wahrheit war Elsaß schon in den ersten Tagen nach der Schlacht von Reichshofen und dem übereilten Rückzuge der mit seiner Vertheidiguug betrauten Armee für Frankreich verloren. Metz aber ging verloren, weil unter dem Vorwande der Vaterlandsliebe und um die Erinnerung an die Revolution zu vernichten, Narren und Abenteurer, die ihre eigene Person nie einer Gefahr aussetzten, es für angezeigt erachteten, einen unsinnigen Kampf zu verlängern, durch Vorschiebung zusammengeraffter, schlecht bewaffneter und schlechter noch ausgerüsteter Rekruten, denen es an der hinreichenden Anzahl von Offizieren fehlte, gegenüber 800000 wunderbar ausgerüsteten und befehligten deutschen Soldaten, von denen Frankreich überschwemmt war. Meine Anwesenheit in Metz wurde nicht einmal zu einem Versuche ehrenhafter Friedensunterhandlungen benutzt, wogegen man mich bis zum letzten Bissen Brot verkommen ließ. Selbst nach meinem Unglücke hätte Metz vielleicht noch gerettet werden können, wenn Thiers, der einzige, der dazumal bei Verstand geblieben war, mit Friedensvorschlägen ausgesandt worden wäre. Hätte man damals auf seinen weisen Rath gehört, wir wären mit dem Verluste des Elsaß und der Milliarden davongekommen. Immerhin traurige Opfer, deren Vermeidung jedoch nicht mehr möglich war. Man hätte sich die Lehre bei zeiten zu Herzen nehmen sollen, dann stände Frankreich heute schon wieder auf den Füßen. Statt dessen setzten sie den Kampf fort, um die Dictatur aufrecht zu halten und Frankreich an der Constituirung einer definitiven Regierung zu hindern. Ich kann nimmermehr zugeben, daß diese Verrückten die Hoffnung besessen haben sollen, die feindlichen Armeen vermittels der unorganisirten schwächlichen Truppentheile zu erdrücken, die Frankreich zu jener Zeit besaß. Paris ging natürlich verloren, dazu der Osten, die Linie der Loire und viele Festungen, eine Schlappe folgte auf die andere, und als sie dem Feinde keinen Widerstand mehr leisten konnten, waren sie seiner Gnade preisgegeben. Deutschland befand sich in der Lage, die Bedingungen zu dictiren, und Frankreich gezwungen, sie anzunehmen. Um krankhaften Leidenschaften zu schmeicheln und die Armee zu brandmarken, wurde behauptet, daß durch den letzten äußersten Widerstand zum mindesten die Nationalehre gerettet worden sei. Auch dies ist eine Unwahrheit, aus der Kapital geschlagen wurde und ein Vorurtheil sich herausgebildet hat. Durch die Rheinarmee wurde die Nationalehre gerettet, lange bevor die Demagogen daran gedacht hatten. In einem einzigen Tage brachte meine Armee den Deutschen schwerere Verluste bei, als sämmtliche in Paris angesammelten Truppen binnen vier Monaten vermochten. Ich verlor den dritten Theil meiner effectiven Mannschaft durch Pulver und Blei, hatte in den Ambulancen von Metz nicht weniger denn 25000 Verwundete. Die Cadres litten am ärgsten, und nachdem ein Regiment von drei Bataillonen seine sämmtlichen Oberoffiziere verloren hatte, blieb es unter dem Commando eines Kapitäns. Bei Sedan waren 14000 unserer Truppen gefallen, bevor die Schlacht verloren gegeben wurde. Mac-Mahon und ich hatten zuweilen Unglück, machten uns aber niemals lächerlich, und meines Wissens hat kein deutscher General viel gelacht, wenn er mir im Kampfe gegenüberstand. Wenn irgendetwas den Verlust der Nationalehre hätte herbeiführen können, dann war es das Schauspiel von Paris und Tours. Ersteres durch seine innern Zerwürfnisse angesichts des Feindes, seine Angriffe auf das Hôtel-de-Ville, seine Regierungsalbernheiten, seine Kundgebungen durch eine anmaßende und lärmende Miliz, das Blut und die Barrikaden in seinen Straßen und seine schließliche vollständige Hülflosigkeit. Das zweite durch seine Dictatur der Zufälligkeiten, seine Reden, Beschwörungen, militärischen Ansprüche, seine gar zu komische Strategie, seine schmählichen Contracte für Rüstungsgegenstände und seine Ankäufe unbrauchbarer Waffen, seine Verschleuderung aller Kräfte, seine ohnmächtigen Hülfsmittel, die das Land leider zu rasch bereit war, den Dictatoren zur Verfügung zu stellen! Ich bin ein alter Soldat, der nichts von Politik versteht. Ich habe Feldzüge mitgemacht, aber keine Reden gehalten, und lasse mich nicht, gleich vielen andern, durch hochklingende Worte fangen. Ein Mitglied jener Abenteurerregierung – wenn ich nicht irre, war es Jules Favre – gab mir im Namen seiner Collegen eines Tages den Beinamen »unser Ruhmgekrönter«. Offenbar geschah dies, um mir zu schmeicheln; aber ich gestehe, daß er seine Wirkung auf mich verfehlte. Bald nachher beliebte sein College, Herr Gambetta, mich in entgegengesetztem Sinne zu charakterisiren. Er erklärte mich zum Hochverräther und befahl, mich als den schlimmsten aller Verbrecher zu betrachten. Die großen Phrasen Gambetta's machten auf mich nicht mehr Eindruck als die Schmeicheleien seines Freundes und Collegen Jules Favre. Die öffentliche Meinung täuschte sich über mich genau so wie nach der mexicanischen Expedition. Im allgemeinen wurde nicht zugestanden, daß ich Mexico auf Geheiß meiner Regierung verlassen habe. Dem Kaiser blieb die Wahl zwischen der Räumung Mexicos und der Möglichkeit eines Conflicts mit den Vereinigten Staaten. Um diese zu vermeiden, ertheilte er die Ordre zn meiner Heimkehr. Wurde mir doch sogar der Tod des Kaisers Max zum Vorwurf gemacht, und geschieht dies mitunter noch bis auf den heutigen Tag! In Amerika müssen alle diese Umstände richtig gewürdigt worden sein. Kaiser Max, welcher aus hier fern liegenden Gründen nicht nach Oesterreich zurückzukehren wünschte, wollte sich nicht gleichzeitig mit meinen Truppen einschiffen. Er gestand jedoch zu, daß Kaiser Napoleon nicht im Stande wäre, ihn gegen den Willen der Vereinigten Staaten und der öffentlichen Meinung Frankreichs zu halten, welche letztere einer Occupation Mexicos mit jedem Tage ungünstiger wurde. Statt den Rathschlägen meiner gereiften Erfahrung zu gehorchen, warf er sich in das Innere des Landes, woselbst er mit seinen besten Generalen wenige Monate nach der Abfahrt meiner letzten Soldaten eines ehrenhaften Todes starb. Dies ist die Wahrheit, und möge jeder seine eigene Verantwortlichkeit tragen! Ich könnte mich für manche bittere Angriffe mit dem Gedanken trösten, daß Ihr unsterblicher Washington auch nicht gänzlich gefeit war gegen Beleidigungen der Gattung, die gegen mich geschleudert wurden, und daß sein Freund Lafayette noch fürchterlichere Prüfungen als ich durchzumachen hatte. Letzterer erlebte die Hinrichtung seines Souveräns, Ludwig's XVI. Seine eigenen Truppen klagten ihn an und weigerten ihm den Gehorsam. Um einem Urtheile, wie es mir beschieden war, zu entgehen, sah er sich zur Flucht in das Lager des Feindes, unter die Soldaten des Kaisers von Deutschland, gezwungen. Gott sei Dank, ich war minder unglücklich als der große Patriot! Ich bin nichts weniger denn reich, dennoch besitze ich außer meiner Freiheit unschätzbare Reichthümer. Ich habe zur Lebensgefährtin eine amerikanische Frau, welche mir die größten Beweise von Hingebung gegeben hat, die sich einer Frau zumuthen lassen. Ich habe Kinder, die ich anbete, einen vortrefflichen Bruder, der mir Muth einflößte, wenn ich dessen bedurfte, und einige Freunde, die so treu wie je zu mir stehen. Meine Lage ist demnach keine verzweifelte. Ich beklage mich selber nicht, wünsche ebenso wenig von andern beklagt zu werden. Wenn es sein muß, will ich einem Ihrer Landsleute, dem berühmten General Lee, dem Besiegten von Richmond, nachahmen und in der Arbeit Mittel zur Erhaltung meiner Familie suchen. Ich lasse mich nicht durch das Schicksal beugen und habe meine niedrige Abkunft nicht vergessen. Ich war gemeiner Soldat, trug Tornister und Muskete und fühle mich durch Arbeit weder eingeschüchtert noch erniedrigt. Noch sehe ich meine Soldatenlaufbahn nicht als abgeschlossen an, noch fühle ich mich voll Kraft nnd Gesundheit. Ich habe noch Pflichten zu erfüllen, und ich werde sie erfüllen, wenn der Augenblick gekommen sein wird. Dann wird das Schicksal, welches zuletzt so grausam gegen mich gewesen, mir ohne Zweifel das letzte Lächeln gönnen, das es alten Soldaten so oft gewährt. Genehmigen Sie u.s.w. Marschall Bazaine.