Willibald Alexis Der Neue Pitaval – Achtzehnter Band Eine Sammlung der interessantesten Kriminalgeschichten aller Länder aus älterer und neuerer Zeit. 1883 Vorwort. Der Aufsatz »Straßen-, Eisenbahn- und Bankräuber in Amerika« enthält eine Reihe von Culturbildern aus dem Westen der Vereinigten Staaten und charakterisirt die dortigen Zustände. Das Bild wird vervollständigt durch den zweiten Aufsatz: »Die Rinderhirten im Südwesten von Amerika.« Wir dürfen nicht deutschen Maßstab anlegen an amerikanische Verhältnisse, auch nicht an die amerikanische Justiz und das amerikanische Proceßverfahren. In den westlichen Staaten und Territorien ist vieles noch unfertig; neben einer aufblühenden Industrie, fleißigem Ackerbau und einer großartigen Viehzucht Unsicherheit des Lebens und des Eigenthums, Roheit und Gewaltthätigkeit, kleine und große Banden, die sich an kein Gesetz binden und offenen Krieg gegen die Gesellschaft führen. Das Räuberwesen erinnert an das Mittelalter und ist nicht ohne Züge von Heldenmuth und Ritterlichkeit. Die beiden Hauptpersonen Jesse und Frank James sind ungewöhnliche Personen und hätten Bedeutendes leisten können, wenn sie nicht schon in früher Jugend infolge des Bürgerkriegs in die Gemeinschaft von Räubern und Mördern getrieben worden wären. Jesse James ist von seinen Genossen ermordet worden, Frank James hat sich, wie wir erst vor kurzem erfahren haben, selbst gestellt. Der Proceß wider ihn wegen Mordes und Beraubung der Eisenbahn sollte bereits im Januar dieses Jahres verhandelt werden, wurde aber bis zum Mai vertagt. Die Anklage wegen Mordes ist inzwischen zurückgenommen worden und Frank James hat viele gute Freunde. Er empfängt in seinem Gefängniß Besuche, die ihn bewundern und ihm den Hof machen. Sogar der Gouverneur hat in Gesellschaft seiner Frau dem Gefangenen seine Visite abgestattet. Wir hoffen den Verlauf und den Ausgang des Processes später mittheilen zu können, »Ein Lynchgericht« und »Ein sonderbarer Geschworener« sind zwei kleine Beiträge, welche unsere Schilderungen der amerikanischen Justiz vervollständigen. »Der Proceß Nicotera« hat seinerzeit großes Aufsehen in Italien erregt. Nicotera war Minister und ist noch jetzt eine politische Persönlichkeit, die jedermann kennt. Erst kürzlich haben sich die öffentlichen Blätter wieder viel mit ihm beschäftigt. Er wurde unter den Führern der Opposition genannt, welche das Ministerium Depretis stürzen wollten, Nicotera gehört im Parlament der Linken an, hat aber nach unserer Ueberzeugung gegen seine ehemaligen Gefährten, mit denen er im Jahre 1857 den Versuch machte, Neapel zu insurgiren und die Herrschaft der Bourbonen zu stürzen, keinen Verrath begangen. Er ist kein Held, aber auch kein Verräther; aus dem Processe, den er gegen die »Gazzetta d'Italia« wegen des ihn verleumdenden Artikels: »Der Held von Sapri. Autobiographie Giovanni Nicotera's«, anstrengte, ist er mit Recht als Sieger hervorgegangen. »Der Proceß Szedlaczeck« ist ein neuer Beitrag zu der alten Streitfrage: Mord oder Todtschlag? Wir möchten glauben, der Angeklagte habe es seinem sehr geschickten und gewandten Vertheidiger zu verdanken, das er nicht als Mörder zum Tode, sondern als Todtschläger zu fünfzehn Jahren Zuchthaus verurtheilt worden ist. »Eine Lotteriespielerin«, die zur Betrügerin wird, weil sie abergläubisch ist und fremdes Geld im Lotto verspielt, ist in Wien mit drei Jahren schweren Kerkers bestraft worden. Wir halten die von dem Vertheidiger aufgeworfene Frage nach der Zurechnungsfähigkeit für eine sehr zweifelhafte und würden dieselbe nach dem Eindrucke des Referats kaum bejahen können. Ob die Geschworenen im Processe Pokorny richtig geurtheilt haben, ob die Angeklagte ihr Kind erst in einem Bache zu ertränken versucht und später in einem Brunnen wirklich ertränkt hat, müssen unsere Leser selbst entscheiden. Wir tadeln es nicht, daß sie unter dem Eindrucke der sehr bedeutenden Vertheidigungsrede des Professors Zucker in Prag das Nichtschuldig gesprochen haben. Der Proceß wider Marie Köster aus Bremen ist in mehr als einer Beziehung von großem Interesse: wegen der Persönlichkeit der Mörderin, wegen der Grausamkeit und Roheit, mit welcher das schwächliche Mädchen ihre Mutter erschlagen und ihren Vater verdächtigt hat, wegen der Frage nach der Zurechnungsfähigkeit und der Kunst, mit welcher Marie Köster die Aerzte getäuscht hat. Das letzte Stück stellt auf Grund zuverlässiger Quellen und gestützt auf die ersten Autoritäten, insbesondere auf die Untersuchungen des in Leipzig verstorbenen Geheimraths Dr. von Waechter »die Femgerichte und Processe vor den Femgerichten« dar, um die Leser mit diesem merkwürdigen Stück mittelalterlicher Justiz, über welches so viele unrichtige Vorstellungen und Mythen verbreitet sind, bekannt zu machen. Gera, im October 1883. Dr. A. Volkert. Straßen-, Eisenbahn- und Bankräuber in Amerika. Im Westen der Vereinigten Staaten, an den Grenzen der Civilisation, besonders in den Gegenden, wo durch den Bergbau edle Metalle zu Tage gefördert werden, haben sich seit Jahren Hunderte und Tausende von wilden, gesetzlosen Menschen zusammengefunden. Leute, welche mit der Justiz in Conflict gekommen sind, Abenteurer, Glücksjäger, Spieler von Profession, Männer, denen weder das Eigenthum noch das Leben anderer heilig ist, pflegen in großer Anzahl gerade in jene Districte zu gehen, weil dort die Verhältnisse noch ungeordnet sind und die Behörden geringe Autorität besitzen. Der Bürgerkrieg hat im Westen besonders stark gewüthet, das Land verwüstet und die Bevölkerung demoralisirt. Während des Krieges bildeten sich Banden von Guerrillas und Jayhawkers, welche umherzogen und ihre politischen Gegner beraubten und tödteten. Als Friede geschlossen war, verwandelten sich Guerrillas und Jayhawkers in gewöhnliche Räuber- und Mörderbanden. Unter selbstgewählten Führern brandschatzten sie die Städte und Dörfer, plünderten die Banken, überfielen die Eisenbahnzüge und verbreiteten allmählich eine Schreckensherrschaft, die fast schlimmere Zustände erzeugte als vorher der Bürgerkrieg. Einzelne Bandenführer, insbesondere die Brüder Frank und Jesse James, haben eine gewisse Berühmtheit erlangt. Ihr Leben ist so eng verbunden mit dem Räuberwesen im Westen von Nordamerika, daß eine Darstellung desselben zugleich ein anschauliches Bild von den öffentlichen Zuständen des Landes gibt. Frank und Jesse James sind die Söhne des Baptistenpredigers Robert James; der erstere wurde im Jahre 1841 in Kentucky, der letztere im Jahre 1845 in Missouri geboren. Ihr Vater war ein wissenschaftlich gebildeter Mann, dessen Predigten gern gehört wurden. Im Jahre 1849 trennte er sich von seiner Familie, wie seine Nachbarn, bei denen er noch immer in gutem Andenken steht, versichert haben, weil seine Frau ihm das Leben verbitterte. Er ging nach Californien und starb daselbst im Jahre 1851. Die Mutter der beiden Brüder James, eine aus Kentucky stammende Frau von etwa 60 Jahren, bewohnte eine blühende Farm in der Nähe von Kearney, einer Station der Hannibal- und St.-Joseph-Eisenbahn in Missouri, Sie war eine kräftige, starkgebaute Amazone, sechs Fuß groß, kerngesund, klug und muthig. Ihre Gesichtszüge zeigen noch jetzt die Spuren großer Schönheit. An ihren Söhnen hängt sie mit der innigsten Liebe. Auch die grausamen und blutigen Gewaltthaten derselben haben sie darin nicht irregemacht, sie bewundert die Söhne als Helden; und man hat sie nicht ohne Grund mit einer Tigerin verglichen, die sich darüber freut, daß ihre Jungen Tiger sind. Nachdem sie sechs Jahre lang Witwe gewesen war, verheirathete sie sich mit Dr. Reuben Samuels, einem achtbaren Manne, der während des Krieges auf der Seite der Südstaaten gestanden hatte, zum zweiten male. Bis zum Ausbruch des Bürgerkrieges lebten die Gebrüder James bei ihrer Mutter auf der bereits erwähnten Farm. Die Schule besuchten sie selten, sie lagen lieber auf den Pferden, streiften in den Wäldern und auf der Jagd herum und wurden ausgezeichnete Reiter und vortreffliche Schützen. Sie galten für junge Leute von gefälligen Manieren und guten Sitten, waren mäßig, allgemein beliebt, niemand konnte sie leichtfertiger oder gar schlimmer Streiche zeihen. Da brach der Krieg aus. Missouri war zwar ein Sklavenstaat, aber ein großer Theil der Bevölkerung verwarf die Sklaverei und hielt es mit dem Norden. Es entstanden bittere Feindschaften und schroffe Gegensätze. Die beiden Parteien geriethen hart aneinander, es kam zu offener Fehde, und gerade Missouri wurde der Schauplatz des grausamsten Bürgerkriegs. Jede Partei suchte die andere zu vernichten, man bekämpfte sich mit der größten Wuth und Rachgier. Der Krieg wurde geführt von kleinern und größern Banden, die blutdürstig und mordlustig das Land durchzogen. In dieser Schule wuchsen die Gebrüder James heran zu den verwegensten und gefürchtetsten Verbrechern des Westens. Charles William Quantrell hatte eine Guerrillabande von etwa 300 Mann organisirt, die auf der Seite der südlichen Staaten focht. Frank James, damals 20 Jahre alt, meldete sich und wurde aufgenommen, dagegen wies man seinen erst 16jährigen Bruder Jesse als zu jung zurück und verwendete ihn nur zum Dienste eines Spions, Frank zeichnete sich aus durch Muth, Entschlossenheit und Kaltblütigkeit und gewann sehr schnell einen gewissen Einfluß. Die Bande hatte sich Elay und die benachbarten Counties zum Schauplatz ihrer Thaten auserkoren und verbreitete überall, wohin sie kam, großen Schrecken. Dr. Samuels, der Stiefvater der Brüder James, war, wie wir schon erwähnten, ein eingefleischter Secessionist, auch seine Frau sprach ihre Sympathien für die südliche Conföderation offen aus, und nun war auch der älteste Sohn mit den Waffen in der Hand zu den Südstaaten übergegangen. Dadurch hatte die Familie den Haß der Unionsleute auf sich gezogen, und die Unionsmiliz, welche in Kearney und Umgegend stationirt war, beschloß, sich zu rächen. Im Frühling 1862 zogen Unionstruppen in hellen Haufen nach der Farm, ergriffen den Dr. Samuels und eröffneten ihm kurz und bündig, er solle gehängt werden. Ein Strick war zur Hand und Dr. Samuels wurde, ohne daß man ihm gestattete, sich zu rechtfertigen oder zu vertheidigen, an dem Ast eines nahe stehenden Baumes in die Höhe gezogen. In diesem Augenblicke eilte seine Frau herzu, sie durchbrach den Kreis der Mörder, schnitt den Gehängten ab und es gelang ihr, ihn in das Leben zurückzurufen. Voll Bewunderung ihrer Geistesgegenwart und ihres tapfern Sinnes ließ man sie gewähren und begnügte sich damit, ihren Sohn James durchzuprügeln und beim Abzug sie selbst und ihre Tochter mitzunehmen und einige Zeit im Gefängnisse von St.-Joseph einzusperren. Der junge James begab sich vor Wuth schäumend zu der Freischar von Quantrell und wurde auf das Fürwort seines Bruders, obgleich er erst 17 Jahre alt war, diesmal angenommen. Er hatte eine feste Hand, einen sichern, scharfen Blick, niemals fehlte seine Kugel, und reif über seine Jahre, übertraf er in kurzer Zeit fast alle seine Genossen an Klugheit und leider auch an Grausamkeit. Da ihn das Glück in auffallender Weise begünstigte und keine seiner Unternehmungen fehlschlug, stieg sein Ansehen immer höher, und es währte nicht lange, so wählte man ihn bei allen gefährlichen Expeditionen zum Anführer. Die Gebrüder James fanden in Quantrell's Bande Gesinnungsgenossen; die vier Brüder Younger , ein gewisser Jarette, George Shepherd, schlossen mit ihnen und vielen andern so gute Freundschaft, daß sie auch nach dem Kriege ihre Streifzüge gemeinschaftlich fortsetzten. Frank und Jesse James waren dabei, als unter Quantrell's Führung die Stadt Lawrence in Kansas überfallen, geplündert, angezündet und die männliche Einwohnerschaft fast ohne Ausnahme niedergemacht wurde. Jesse James rühmte sich, er habe bei dieser Gelegenheit 36 Menschen erschossen! Noch entsetzlicher war das Massacre von Centralia, einer Station der Wabash-Eisenbahn in Missouri. Die beiden James, Bill Anderson und ihre Gefährten besetzten am 27. September 1864 den unglücklichen Ort und beraubten die Bewohner, dann hielten sie den vom Westen kommenden Eisenbahnzug an und nahmen den Passagieren das Geld und die Uhren ab. Im Zuge befanden sich 32 verwundete Unionssoldaten, die in das Hospital von St.-Louis übergeführt werden sollten. Die Bandenführer befahlen diesen armen wehrlosen Menschen, auszusteigen und sich in einer Linie aufzustellen. Bill Anderson schoß einen nach dem andern nieder, während Frank und Jesse James ihm die geladenen Pistolen reichten! Kaum war die feige Schlächterei vorüber, da marschirte ein Trupp von Iowa-Freiwilligen heran – auch diese wurden das Opfer der nie fehlenden Kugeln der Guerrillas. In der kurzen Zeit von zwei Stunden waren 80 Unionssoldaten auf schändliche Weise ermordet worden! Mit dem Ende des Krieges wurde der Bande der Boden in Missouri zu heiß. Jesse James begab sich mit George Shepherd nach Texas, Frank James folgte Quantrell nach Kentucky. Dort kam es zu einem Gefecht, in welchem Quantrell und seine Leute getödtet wurden. Frank James war einer von den wenigen, welche mit dem Leben davonkamen. Die Gebrüder James waren verschollen, man hörte jahrelang nichts von ihnen, und erst im Frühjahr 1868 traten sie von neuem auf an der Spitze einer verwegenen, gutberittenen Schar, mit welcher sie Banken und Eisenbahnzüge beraubten. Im Frühling 1868 stattete die Räuberbande der Stadt Russelville in Kentucky einen Besuch ab. Am hellen Tage in den Vormittagsstunden stürmten die Räuber das Bankgebäude, nahmen 14000 Dollars aus der Kasse und galopirten mit ihrer Beute davon, ehe noch die durch die scharfgeladenen Revolver in Respect gehaltenen und eingeschüchterten Bewohner recht zur Besinnung gekommen waren. Nach 14 Tagen wurde wenigstens einer von der Bande, George Shepherd, gefangen genommen und, nachdem die Geschworenen das Schuldig gesprochen hatten, zu drei Jahren Zuchthaus verurtheilt. Am 16. December 1869 überfielen die Räuber die Start Gallatin in Missouri. In der dortigen Bank befanden sich ansehnliche Baarvorräthe, denn nach einer reichen Ernte hatten viele Landwirthe das von ihnen gelöste Geld in die Bank getragen, um es dort bis zum Schlusse des alten oder zum Anfang des neuen Jahres liegen zu lassen. Am hellen Tage während der Geschäftsstunden stürmten die beiden James und Coleman Younger mit etwa einem Dutzend Genossen in den Ort und hielten dicht vor dem Bankgebäude. Während die große Mehrzahl auf der Straße blieb und, um Schrecken zu verbreiten, nach allen Seiten die Gewehre abfeuerte, begaben sich drei Räuber in das Haus. Der eine von ihnen blieb als Wache an der Thür stehen, der andere hielt dem Kassirer Sheets eine scharfgeladene Pistole vor die Stirn und drohte, ihn zu erschießen, wenn er einen Laut von sich gäbe, der dritte raffte alles baare Geld zusammen und reichte es denen hinaus, die unter den Fenstern standen. Als die Kasse geleert war, drückte der Räuber, welcher neben dem Kassirer stand, die Pistole ab und zerschmetterte ihm den Kopf. Die Bande ritt von dannen, ihre Spur ging verloren und von dem Gelde sah niemand einen Dollar wieder. Jetzt trat eine längere Pause ein, Frank und Jesse James verweilten mit ihren Genossen an der mexicanischen Grenze, am Rio Grande, und scheinen sich dort auf ehrliche Weise von Viehzucht genährt zu haben. Im Jahre 1870 tauchten sie wieder im Westen auf; sie überrumpelten das Städtchen Corrydon, an der Grenze von Missouri, ganz in derselben Weise wie vorher Gallatin und Russelville, und nahmen aus der Bank daselbst 40000 Dollars mit hinweg. Zufällig wurde gerade ein politisches Meeting gehalten. Die Räuber waren frech genug, mit dem Gelde in der Tasche sich an den Ort der Versammlung zu begeben, Coleman Younger unterbrach den Redner und erklärte mit cynischer Offenheit: er wolle nur mittheilen, daß sie soeben die Bank geplündert hätten. Die Einwohner von Corrydon waren völlig consternirt und wußten im Augenblicke nicht, ob es Ernst oder Scherz war, was sie hörten. Die Räuber aber schlugen ein lautes Gelächter auf, gaben ihren Pferden die Sporen und jagten davon. Nun kam die Bank von Columbia in Kentucky an die Reihe: der Kassirer wurde erschossen, ein zweiter Beamter schwer verwundet, aber nur die geringe Summe von 200 Dollars erbeutet. Im Herbste 1872 fand in Kansas-City im Staate Missouri eine landwirthschaftliche Ausstellung statt. Am Haupttage ritten drei Reiter, die wie Missouri-Farmer gekleidet waren, zum Ausstellungsplatze und hielten an dem Eingangsthore, wo die Kasse aufbewahrt wurde. Der eine von ihnen, Jesse James, stieg vom Pferde, gab die Zügel einem Kameraden, trat an die Billetoffice und redete den Kassirer so an: »Was würden Sie sagen, wenn ich mich Ihnen als Jesse James vorstellte und Sie ersuchte, mir den Blechkasten da oben mit dem Gelde herauszugeben?« »Zur Hölle mit Ihnen«, erwiderte der Kassirer. »Nun wohl, ich bin Jesse James«, rief der Räuber, »den Kasten her ohne weitere Complimente!« Dabei setzte er dem erschrockenen Manne einen Revolver von schwerstem Kaliber auf die Brust. Dieser übergab in seiner Todesangst den Kasten mit 10090 Dollars, der ganzen Einnahme der Ausstellung. Jesse bestieg sein Pferd, die Banditen feuerten ihre Gewehre ab und ritten im Galop von dannen. Einige Tage später ritten zwei Männer, als es schon dunkelte, an die Office der »Kansas-City Times« heran, einer von ihnen bat einen Vorübergehenden, dem Redacteur, Herrn Edwards zu sagen, daß zwei Herren vor der Thür hielten und ihn bitten ließen, herunterzukommen, sie hätten etwas mit ihm zu besprechen. Der Auftrag wurde besorgt, Herr Edwards fand sich ein und wurde empfangen mit den Worten: »Wir sind die Brüder James und wollen Ihnen diese Uhr und Kette verehren, zum Zeichen unsers Dankes dafür, daß Sie uns in Ihrem Blatte anständig behandelt haben.« Jesse überreichte dabei das Geschenk, welches der Redacteur, im höchsten Grade verblüfft, mit den Worten: »Ich danke schön«, annahm. Die Reiter riefen ihm munter zu: »Adieu, altes Haus!« und waren in der nächsten Minute verschwunden. Einige Zeit später wurde ein Angriff auf die Bank von St.-Genevieve in Missouri gemacht. Am Morgen des 26. Mai 1877 begab sich der Kassirer Herr Harries in Begleitung eines Knaben, des Sohnes des Generals Bozier, zum Bankgebäude. Als Harnes die Thür öffnete, standen plötzlich zwei Leute, die kurz vorher an ihm vorübergegangen waren, an seiner Seite und befahlen, zwei Pistolen auf ihn anschlagend, in barschem Tone: »Schließen Sie den Geldschrank sofort auf!« Harries gehorchte, aber der Knabe, auf den die Räuber nicht genau Achtung gegeben hatten, lief davon. Sie schickten ihm eine Kugel nach, die ihn leicht streifte, er rief laut um Hülfe und alarmirte die Bevölkerung. Ein Herr, der gegenüber wohnte, wurde aufmerksam; er trat an das Fenster, sah, was im Bankgebäude vor sich ging, und ergriff ein geladenes Gewehr, um den Räuber niederzuschießen, der Herrn Harries am nächsten stand. Seine Frau fiel ihm indeß in den Arm und bat ihn, das Gewehr nicht abzufeuern, weil sonst der zweite Räuber den Kassirer unfehlbar ermorden würde. Inzwischen hatten sich die Bürger der Stadt mit den Waffen in der Hand versammelt. Sie rückten theils zu Fuße, theils zu Pferde nach der Bank vor, um die Banditen festzunehmen. Diese aber hatten bereits ihren Entschluß gefaßt. Sie nahmen 4000 Dollars in Banknoten an sich, stopften sie in ihre Taschen, warfen andere Papiere, die ihnen nichts nützen konnten, auf die Straße und ritten langsam fort. Als die Bürger ihnen näher kamen, gaben sie Feuer. Das Pferd eines ihrer Verfolger stürzte zu Boden, die andern Pferde wurden unruhig, die vier Räuber, welche die Bank einer Stadt von 2000 Seelen geplündert hatten, waren sehr bald aus den Straßen heraus, und als sie erst das freie Feld gewonnen hatten, sicher vor jeder Verfolgung, denn sie besaßen vortreffliche Pferde, kannten alle Wege und Stege in jener Gegend von der Guerrillazeit her, und Telegraphen gab es damals in diesen Districten noch nicht. Im Juli 1873 unternahm es die Bande zum ersten mal, einen Eisenbahnzug zu berauben. Als ihre Anführer Kunde davon erhielten, daß von Californien eine sehr bedeutende Summe von Geld nach dem Osten mit der Bahn übergeführt werden sollte, wurde beschlossen, sich des Geldes zu bemächtigen. Was galten diesen wilden und rohen Gesellen Menschenleben! Ohne Rücksicht darauf, daß Hunderte von unschuldigen Passagieren, daß Frauen und Kinder getödtet und verstümmelt werden würden, trafen die Banditen alle Vorkehrungen, um die Locomotive entgleisen zu lassen, dadurch ein Eisenbahnunglück herbeizuführen und in der Verwirrung, die dadurch entstehen mußte, den Schatz, auf den es abgesehen war, zu heben. Die ganze Strecke der Chicago-, Rock-Island- und Pacific-Bahn wurde begangen, ein für den Ueberfall geeigneter Punkt ausgesucht und vorsichtigerweise auch für den Fall, daß das Unternehmen fehlschlagen sollte, die Rückzugslinie festgestellt. Als alles verabredet war, begaben sich Frank und Jesse James, vier Brüder Younger und ihre Spießgesellen an den bestimmten Ort. Jeder war mit vier Revolvern bewaffnet, sie zogen einzeln, wie Farmer gekleidet, zu Pferde durch den Norden von Missouri, den Süden von Iowa, dem Flusse Nodoway folgend, nach Caß-County im Staate Iowa und trafen sich an einem einsam gelegenen Platze, einige Meilen von Adair, etwa auf dem halben Wege zwischen Councill-Bluffs und Des Moines. Die Bahn überschreitet daselbst den Turkey-Bach auf einer Brücke und macht eine scharfe Curve, unmittelbar darauf folgt ein Durchstich. Die nächste Ansiedelung ist meilenweit entfernt. Die Räuber hatten sich alle eingefunden, sie zogen die Bolzen aus zwei Schienen und umwandten die letztern mit starkem Drahte, sodaß sie sofort aus ihrer Lage entfernt werden konnten. Es war ein heißer Julitag, der Zug hatte um 5 Uhr nachmittags Councill-Bluffs verlassen und sollte 1/2 9 Uhr abends an der Brücke über den Turkey sein. Es fing an zu dunkeln, in der Natur herrschte tiefer Frieden: auf den nahen Wiesen sah man die Leuchtkäfer schwärmen, von Zeit zu Zeit hörte mau den Schrei eines Nachtvogels, die Pferde stampften unter den Bäumen. Es dauerte nicht lange, da vernahm man das Rollen des Eisenbahnzugs. Er bestand ans fünf Passagier- und zwei Schlafwagen, enthielt die californischen Expreßgüter sowie die Post, ferner eine ansehnliche Menge von Gold- und Silberwaaren und mehrere tausend Dollars in Papiergeld. Der Zug passirte die Brücke und näherte sich dem Durchstich, er lief mit einer Geschwindigkeit von 25 englischen Meilen in der Stunde. Plötzlich sah der Locomotivführer Kafferty, daß sich die Schienen bewegten. Zum Tode erschrocken, rief er dem Feuermann zu: »Herr Gott, die Schienen gerathen in Bewegung.« Er redressirte die Maschine und legte die Luftbremsen an, aber es war zu spät, die Locomotive entgleiste, sie wühlte sich tief in das Erdreich und schlug um, der Locomotivführer wurde herausgeschleudert und lag ohne sichtbare Verletzung todt auf dem Boden. Während die verunglückten Passagiere jammerten und um Hülfe riefen, feuerten die Banditen mit ihren Revolvern in die Wagenfenster und ließen niemand aussteigen. Drei von ihnen, durch Masken unkenntlich gemacht, öffneten die Thür des Expreßwagens und befahlen dem Conducteur, dem Expreßboten und vier andern darin befindlichen Männern den Wagen augenblicklich zu verlassen. Sie wurden hinter den Zug escortirt und etliche von den Räubern hielten mit scharfgeladenen Waffen in der Hand Wache, daß keiner sich entfernte. Der Geldschrank wurde mit Hülfe eines schweren Hammers erbrochen und seines Inhalts beraubt. Nach kaum 10 Minuten war alles vorbei, die Räuber bestiegen ihre Pferde und ritten reichbeladen in schärfstem Trabe in südlicher Richtung fort, die Passagiere erholten sich allmählich von ihrer Angst und der Zug dampfte mit Hülfe einer anderen Maschine, die von der nächsten Station geholt wurde, weiter. Der verwegene Streich erregte großes Aufsehen. Der Gouverneur von Iowa setzte eine Belohnung von 5000 Dollars aus und ordnete eine energische Verfolgung an. Aber alles war vergeblich. Man fand zwar eine Menge von aufgerissenen Briefpacketen auf dem Wege, den die Wegelagerer genommen hatten, von ihnen selbst jedoch entdeckte man keine Spur. Tausende von Menschen besuchten den Schauplatz des Verbrechens, ganz Iowa war in Aufruhr über die neue, in der Geschichte des Eisenbahnwesens unerhörte That, aber die Verbrecher waren verschwunden und ließen sich in Iowa nicht wieder sehen. In Arkansas gibt es heiße Quellen, die als ein wirksames Mittel gegen Rheumatismus, Gicht und Lähmungen gebraucht und jährlich von vielen Hunderten besucht werden. Jetzt führen Eisenbahnen dorthin, im Jahre 1874 aber mußte der letzte Theil des Weges mit Wagen und Pferden zurückgelegt werden. Zu Ende des Januar 1874 fuhr eine von mehrern Beiwagen begleitete, stark besetzte Post den Weg nach Hotsprings, in dessen Nähe die Heilquellen liegen. Fünf Meilen davon entfernt, auf dem Wege nach Malvern, steht ein Wirthshaus, dort pflegen die Kutscher anzuhalten und die Pferde zu tränken. Als die Post diesen Ort eben verlassen hatte, kamen ihr fünf Reiter entgegen, die von den Reisenden für Cavalerieoffiziere gehalten wurden. Sie ritten vorüber, nach einer kurzen halben Stunde holten sie indeß die Post abermals ein. Sie riefen dem Kutscher, der den ersten Wagen führte, zu: »Halt oder du bekommst eine Kugel in den Kopf.« Die Pferde standen, die Reiter umzingelten den Wagen und hielten ihre Gewehre schußfertig in der Hand. Einer von ihnen commandirte: »Schnell aussteigen!« Die Passagiere, es waren nur Herren, gehorchten, bis auf einen einzigen, welcher erwiderte: »Ich bin gelähmt und kann nicht gehen.« »So bleib' sitzen«, antwortete man ihm. Nun mußten sich alle, die ausgestiegen waren, in einem Halbkreise aufstellen, und etliche von den Räubern traten ihnen gegenüber und hielten sie mit Revolvern im Schach. Die folgenden Wagen mußten ebenfalls halten, die Passagiere wurden genöthigt, auszusteigen und zu ihren Leidensgefährten zu treten. Einer von den Banditen, wahrscheinlich der Anführer, durchsuchte die Reisenden einen nach dem andern mit der größten Sorgfalt. Der frühere Gouverneur von Dakota, Herr Burbank, kam zuerst an die Reihe, er mußte sein Reisegeld, 840 Dollars in Gold, eine goldene Uhr und eine Brillantnadel abgeben, dem zweiten, einem Herrn Taylor aus Lowell in Massachusetts, wurden 650 Dollars, einem dritten 160 Dollars abgenommen, so ging es fort, die Beute belief sich auf zusammen 3000 Dollars in baarem Gelde. Hierauf schnitten die Räuber das Expreßpacket auf und bemächtigten sich des darin befindlichen Geldes, öffneten den Postsack und suchten nach registrirten Briefen. Der im Wagen sitzende gelähmte Passagier fragte, an wen er sein Geld abliefern solle, indeß der Anführer sagte zu ihm: »Sei still, wir wollen dein Geld nicht.« Einer von den Räubern war nicht so gut beritten wie seine Kameraden, er musterte die Postpferde und fand eins davon tauglich als Reitpferd, er spannte es aus, legte ihm den Reitsattel auf und überließ es dem Kutscher, dafür das Reitpferd einzuspannen. Hierauf richtete der Räuberhauptmann die Frage an die Passagiere, ob einer von ihnen in der Armee der Südstaaten gedient habe? Ein Herr, Namens Crump, gab nach einigem Zaudern eine bejahende Antwort und nannte auf Befragen sein Regiment, den Oberst desselben und die Gefechte, denen er beigewohnt hatte. Er war nicht wenig erstaunt, als er sofort 50 Dollars und die Uhr, die man ihm genommen hatte, zurückempfing, mit den Worten: »Wir berauben niemand, der für die Conföderation gekämpft hat. Der Norden hat uns in das Verderben gestürzt, er hat uns zu Verbrechern gemacht und soll dafür büßen.« Einer von den Räubern fragte Herrn Taylor, woher er gebürtig sei? Die Antwort lautete: »Von St.-Louis.« »Aha«, rief ein anderer Räuber, »ein Reporter vom › St.-Louis Democrat ‹, dem abscheulichsten Blatte im Westen! Nun reise nur nach Hotsprings, telegraphire dem › Democrat ‹ den Spaß, den wir uns gemacht haben, und grüße den Redacteur schön von mir.« Die Art und Weise, wie die Räuber die Unterhaltung führten, machten dem Gouverneur Bourbank Muth, um die Rückgabe seiner Papiere zu bitten, welche für ihn sehr wichtig, für die Banditen aber völlig werthlos waren. Der Hauptmann setzte sich nieder und fing an die Papiere durchzusehen. Das erste Blatt war ein officielles Document mit einem großen rothen Siegel. Es erregte seinen Argwohn, er commandirte: »Revolver her, ich glaube, er ist ein Detectiv!« Augenblicklich waren vier Revolver auf den Gouverneur gerichtet! Nach einigen Secunden erfolgte die Gegenrede: »Zurück, er ist kein Detectiv, es ist alles in Ordnung.« Er stand auf und gab die Papiere zurück mit den Worten: »Hier haben Sie Ihre Documente, Gouverneur, ich bedauere, Ihnen eine Unbequemlichkeit verursacht zu haben.« Die Passagiere wurden ersucht, ihre Plätze wieder einzunehmen, und die Räuber bestiegen ihre Pferde. Nachdem noch einige Scherzworte gewechselt waren, zog der Hauptmann der Bande den Hut und verabschiedete sich mit einem freundlichen Lächeln, indem er bemerkte: »Die Procession kann sich nun wieder in Bewegung setzen. Wir versichern Ihnen, meine Herren, daß es uns außerordentlich angenehm gewesen ist, Ihre Bekanntschaft zu machen, indeß hoffen wir, daß uns dieses Vergnügen nie wieder zutheil werden wird.« Er winkte mit der Hand, und die Calvalcade setzte sich in Bewegung. Von einer Verfolgung war nicht die Rede. Gad's Hill ist eine einsame Flaggenstation im südlichen Missouri, an der Iron-Mountain-Eisenbahn, sieben Meilen von Piedmont. Sie liegt in einer rauhen, gebirgigen Gegend, Piedmont ist die nächste Telegraphenstation, sodaß man eine geraume Zeit braucht, um von Gad's Hill eine Nachricht weiter zu befördern. Diesen abgelegenen Platz hatten die Räuber zu einem Eisenbahnüberfall ausersehen, der am 31. Januar 1874 ausgeführt wurde. Es war ein schöner Wintertag. Der Texas-Erpreßzug, welcher unter Führung des Conducteurs Alford San-Antonio vormittags verließ, war stark mit Passagieren besetzt. Auch der Geldschrank der Expreßcompagnie mit einer großen Summe baaren Geldes, welches um diese Jahreszeit zur Zahlung für Baumwolle verschickt zu werden pflegt, befand sich im Zuge. Am Nachmittage kamen sieben vorzüglich berittene, schwer bewaffnete Leute in Gab's Hill an und bereiteten alles vor für den Ueberfall. Die zerstreut umherwohnenden Leute wurden unter einen Vorwande in das Stationshaus gerufen und dort zugleich mit dem Stationsvorstande eingesperrt. Die Räuber verschlossen die Fenster und die Thür mit den aus der Schmiede herbeigeholten Werkzeugen. Die Weichen wurden so gestellt, daß der Zug nicht durchlaufen konnte, ohne zu entgleisen, und dann das Haltesignal aufgezogen. An den Flaggenstationen halten die Expreßzüge nur, wenn dieses Signal aufgezogen ist. Mit dem Einbruch der Dämmerung kam der Zug langsam heran. Der Conducteur und der Zugführer sprangen herunter auf den Perron, wurden aber sofort von den Räubern umstellt und mit vorgehaltenen Pistolen gezwungen, ihre Uhren und ihr Geld abzuliefern. Als dies geschehen war, mußten sie sich in das Stationshaus verfügen, welches hinter ihnen wieder zugeschlossen wurde. Es war bis dahin kein Schuß gefallen, allein die Passagiere wußten, daß es sich um ihr Leben handelte, wenn sie den geringsten Widerstand leisteten, deshalb verhielten sie sich ruhig und blieben auf ihren Plätzen sitzen. An jede Wagenthür postierte sich ein Räuber mit scharfgeladenem Revolver, zwei andere stiegen in den Zug und forderten von den Passagieren das Geld und die Werthsachen, die ihnen ohne Widerspruch eingehändigt wurden. Ein Herr, den man ebenso wie alle andern aufforderte, seinen Namen anzugeben, fragte: »Weshalb wollen Sie denn unsere Namen wissen?« »Zum Teufel mit Ihnen, halten Sie das Maul«, lautete die Antwort. »Hier ist mein Geld«, erwiderte der neugierige Passagier, »ich heiße Newell, aber ich möchte doch gar zu gern wissen, weshalb Sie nach unsern Namen fragen.« »Nun, Sie sind ein guter Kerl«, sagte der Räuber, »Sie sollen es erfahren. Wir denken, der abscheuliche Pinkerton« (der Chef der großen Privat-Detectiv-Agentur in Chicago, dessen Beamte von allen Verbrechern gefürchtet werden) »ist unter den Passagieren. Wenn wir ihn bekommen, so schneiden wir ihm das Herz aus dem Leibe heraus.« Zum Glück war Herr Pinkerton nicht im Zuge, die furchtbare Drohung wäre sonst sicher verwirklicht worden, denn die Banditen hatten ihm Rache geschworen. Als die Räuber fertig waren mit ihrer Plünderung, galopirten sie eilig davon. Es wurde von Piedmont eine bewaffnete Schar zur Verfolgung ausgesendet, man fand auch wirklich ihre Spur am Hause einer Frau Cook am Current-River, wo die Bande gefrühstückt hatte, aber es gelang nicht, sie einzuholen. Man erfuhr später, daß sie am 11. Februar dem Städtchen Bentonville in Arkansas einen Besuch abgestattet und daselbst nicht blos aus den Läden Waaren, die ihnen gefielen, sondern auch aus dem Store von Craig und Sohn die Kasse mit 200 Dollars weggenommen und die Ladeninhaber mit dem Tode bedroht hatten. Dieser Raubzug konnte übrigens sehr gefährlich werden für die Räuber, denn in solchen kleinen Grenzorten besteht die Bevölkerung zum größten Theile aus Männern, die Pulver gerochen haben und ihre Revolver und Gewehre nicht zum Spaße führen. Die Banditen mögen dies auch gewußt haben, denn sie sind nur sehr kurze Zeit in Bentonville geblieben, und nachdem sie etliche Läden gebrandschatzt hatten, schleunig davongejagt. Diese rasch aufeinanderfolgenden Räubereien veranlaßten die Behörden zu energischen Maßregeln. Die Eisenbahn- und Expreßcompagnien sahen ein, daß sie sich gegen solche Ueberfälle schützen müßten, und traten mit Herrn Pinkerton in Verbindung, um endlich die verwegenen Räuber aufzuspüren und der verdienten Strafe zuzuführen. Herr Pinkerton schickte einen seiner gewandtesten und muthigsten Beamten, I. W. Wicher, nach Clay-County mit dem Auftrage, den Aufenthalt namentlich der Gebrüder James auszukundschaften, dieselben gefangen zu nehmen und wenn es nicht anders sein könnte, sie zu tödten. Wicher kam, mit Geld reichlich versehen, im März 1874 in Liberty an. Er deponirte sein Geld in der Bank, gab Empfehlungsbriefe an den Bankpräsidenten ab und machte auch dem Sheriff einen Besuch. Hierauf legte er die in der dortigen Gegend übliche Kleidung eines Farmarbeiters an und durchstreifte das Land unter dem Vorwande, Arbeit zu suchen. Unglücklicherweise hatte ein alter Spießgeselle von Jesse James gesehen, daß Wicher zur Bank und zum Sheriff ging und bald darauf als Farmarbeiter den Ort verließ. Er schöpfte Verdacht, setzte Jesse James sofort in Kenntniß, und dieser war augenblicklich entschlossen, den Detectiv unschädlich zu machen. Wicher war auf dem Wege nach einer Farm, er pfiff die Melodie eines Liedes und überlegte seine Pläne. Ein hagerer blonder Mann kam ihm entgegen und rief ihm, ein gespanntes Gewehr in der Hand, »Halt!« zu. Wicher, ein kaltblütiger Mann, spielte den Erstaunten und sagte ruhig: »Guten Abend, was ist denn los?« Aber in diesem Augenblicke standen noch zwei bewaffnete Männer an seiner Seite, und der eine von ihnen, Jesse James in eigener Person, befahl: »Durchsucht ihn!« Man fand in seiner Brusttasche einen schweren Revolver, seine Unterkleider, seine feinen Hände und seine ganze Erscheinung lieferten den Beweis, daß er kein Farmarbeiter war. Er wurde erkannt als einer von Pinkerton's Leuten und ohne weiteres erschossen. Ein anderer Detectiv, Ed. B. Daniels, war nach St.-Clair-County geschickt worden, um die Gebrüder Younger, welche sich daselbst aufhielten, unschädlich zu machen. In seiner Begleitung befanden sich der Captain Lull, der sich Allen nannte, und ein gewisser Boyle. Sie gaben vor, daß sie entlaufenes Rindvieh einfangen wollten. Am 16. März 1874 ritten sie am Hause eines gewissen Snuffer, drei Meilen von Rescue, vorüber. James und John Younger waren in diesem Hause, dessen Eigenthümer mit ihnen verwandt war, anwesend und kamen auf die Vermuthung, daß die Fremden Detectivs sein möchten. Sie warfen sich auf die Pferde, holten sie ein, fragten nach ihren Geschäften und befahlen ihnen, stehen zu bleiben und die Hände hoch zu halten. Dieses Commando geben die Banditen immer, um zu verhüten, daß der Angegriffene sich einer versteckten Waffe bedient. James Younger hatte einen Revolver, John Younger ein doppelläufiges Gewehr in der Hand und einen Revolver in der Tasche. Nach einem kurzen Zwiegespräche verlangten die Banditen, daß Daniels und Lull ihre Waffen wegwerfen sollten, widrigenfalls sie augenblicklich erschossen werden würden. Sie gehorchten, jeder warf einen Revolver zur Erde. Als James Younger sie aufheben wollte und sein Bruder das Gewehr einen Moment sinken ließ, zog Lull einen zweiten Revolver aus der Rocktasche und feuerte. Die Kugel traf und verwundete John Younger schwer am Halse. Derselbe riß voll Wuth sein Gewehr empor und gab einen Schuß auf Lull ab, eine zweite Kugel durchbohrte den Detectiv Daniels, der todt zusammenbrach. Lull dagegen warf sein Pferd herum und sprengte in das nahe Gehölz, John Younger verfolgte ihn, beide feuerten zu wiederholten malen, und endlich stürzten beide todt von den Pferden, Frank und Jesse James, James Younger und seine noch am Leben befindlichen beiden Brüder gewannen die Ueberzeugung, daß sie sich in Missouri nicht mehr halten konnten. Sie wandten sich nach Texas, um dort Viehzucht zu treiben und zugleich ihr Räuberleben fortzusetzen. Am 7. April 1874 fuhren elf Passagiere, acht Herren und drei Damen, mit der Post von San-Antonio nach Austin. Es war schönes Wetter, die Reisenden, unter denen sich ein hoher Würdenträger der Kirche, der Bischof Gregg, und Herr Breckenridge, der Präsident der Nationalbank in San-Antonio, befanden, unterhielten sich lebhaft und waren in der heitersten Stimmung. Als es anfing zu dunkeln, bemerkte der Kutscher mehrere Reiter, die schöne Pferde ritten, und einen leichten Personenwagen. Die Reiter kamen ihm verdächtig vor. Als sie die Post erreicht hatten, gebot einer von ihnen dem Kutscher, er solle halten, der Wagen stand still. In diesem Augenblicke sprang einer von den Passagieren heraus und eilte mit einem Revolver auf den vordersten Reiter zu. Das Pferd scheute einen Moment, indeß der Räuber gab ihm die Sporen, ritt den Mann nieder und versetzte ihm mit dem Kolben der Pistole einen so heftigen Schlag auf den Kopf, daß das Blut hervorschoß und er die Besinnung verlor. Den Damen wurde erlaubt, sitzen zu bleiben, die Herren mußten aussteigen und wurden der Reihe nach visitirt. Die Beute war ansehnlich, bei Herrn Breckenridge zum Beispiel fand man mehr als 1000 Dollars in Gold und Banknoten. Der Bischof that Einsprache mit den Worten: »Sie werden mich doch nicht berauben!« »Mein lieber Herr«, antwortete man ihm, »Sie scheinen noch sehr unerfahren zu sein. Wir werden uns niemals eines Criminialverbrechens wie Raub schuldig machen. Wir nehmen nur Wegezoll, und wenn uns derselbe verweigert wird, zwingen wir die Leute, den Zoll zu zahlen.« Der Bischof unterhandelte weiter, reichte aber einstweilen sein Taschenbuch hin. »Nun Ihre Uhr! Sie müssen vollen Zoll bezahlen.« »Sie werden doch einen Prediger des Evangeliums nicht um ein theueres Andenken bringen?« »Was, Sie sind ein Prediger? Um so mehr müssen Sie die Uhr hergeben! Sie bedürfen keiner goldenen Uhr. Bedecken Sie sich mit einem härenen Gewand, das genügt. Wir sind einfache Christen, und nehmen nur, was wir brauchen.« Der Bischof mußte sich auch von der Uhr trennen. Hierauf wurden die Postsäcke geöffnet und die Werthbriefe herausgenommen. Einer der Banditen wandte sich zu den Damen in der Postkutsche und forderte ihre Portemonnaies. Als ihm eine Dame das ihrige mit zitternder Hand entgegenstreckte, entspann sich folgendes Zwiegespräch: Der Räuber. »Wie viel ist darin?« Die Dame. »Ungefähr 30 Dollars.« Der Räuber. »Wo gehen Sie hin?« Die Dame. »Nach Dallas!« Der Räuber. »Dann behalten Sie es, Sie werden alles gebrauchen«, und zu den andern Damen gewendet: »Behalten Sie ihre Plätze, meine Damen, Sie sollen nicht beunruhigt werden,« Zuletzt wurden die Vorderpferde der Postkutsche, die den Banditen gefielen, abgespannt und für gute Prise erklärt. Die Räuber empfahlen sich mit ihrer Beute, die im ganzen über 7000 Dollars betrug, und die Post fuhr langsam mit ihren zwei Pferden weiter. Als sie endlich am folgenden Tage in Austin eintraf, war die Bande viele Meilen weit entfernt. Einige Zeit darauf wurde ein berüchtigter Desperado, Jim Reed, tödlich verwundet und gefangen genommen. Er bekannte vor seinem Tode, daß er an dem Raubanfalle teilgenommen habe, weigerte sich aber, seine Mitschuldigen zu nennen. Er sagte nur, es seien Leute aus Missouri dabei gewesen. Infolge dessen wurde Clell Miller verhaftet, der verwegene Bursche befreite sich jedoch schon nach etlichen Tagen auf die Weise, daß er bei seiner Vernehmung einen verborgenen Revolver herauszog und mit demselben den Sheriff zwang, seine Gehülfen augenblicklich fortzuschicken und ihm die Thür zu öffnen. Der Sheriff, der den Tod vor Augen sah, gehorchte, und Miller suchte das Weite. Der Tod der beiden Detectivs Wicher und Daniels hatte die sämmtlichen Beamten des Herrn Pinkerton mit großer Erbitterung erfüllt. Sie beschlossen, ihre Kameraden zu rächen, und die Expreß- und Eisenbahn-Compagnien waren bereit, die nöthigen Geldmittel vorzustrecken. William Pinkerton selbst schlug sein Hauptquartier in Kansas-City auf und unterhielt von dort aus in Chiffretelegrammen eine lebhafte Correspondenz mit Chicago, mit Clay-County und verschiedenen Orten in Missouri. Er gewann die Ueberzeugung, daß Frank und Jesse James sich auf der Farm ihres Stiefvaters, des Dr. Samuels, aufhielten, und bereitete nun einen Angriff auf die Farm vor. Am 24. Januar 1875 versammelte sich eine größere Anzahl Detectivs in Clay-County, und am folgenden Tage sollten die Gebrüder James überrumpelt werden. Allein die Chiffretelegramme, deren Ankunft ihnen verrathen worden war, hatten sie argwöhnisch gemacht. Sie stiegen noch am 24. Januar zu Pferde und verließen die dortige Gegend. Die Detectivs wußten nicht, daß die Räuber geflohen waren, sie zogen wohlbewaffnet in der Nacht hin zu der Farm, umstellten das Haus, öffneten die Fenster und warfen mit Oel getränkte, brennende Werchballe hinein, um die Stuben zu erleuchten. Das Haus fing an zu brennen, die Bewohner sprangen erschrocken aus den Betten, die farbige Köchin und die Kinder schrien laut um Hülfe. Dr. Samuels und seine Frau versuchten das Feuer zu löschen und einen größern Brand zu verhüten. Sie versicherten, daß Frank und Jesse James nicht anwesend wären, und baten um Schonung ihrer Lebens und ihres Eigenthums. Aber die Detectivs, wüthend darüber, daß ihnen ihre Beute entgangen war, warfen eine brennende Handgranate in das Haus und richteten dadurch eine furchtbare Zerstörung an. Die Thüren und Fenster wurden zertrümmert, die Wände zerrissen. Ein achtjähriger Knabe lag mit zerschmettertem Kopfe todt am Boden, der Frau Samuels hatte ein Granatsplitter den rechten Arm weggenommen, die andern Glieder der Familie bluteten aus mehr oder minder schweren Wunden, das Haus stand in hellen Flammen. Die Mutter der beiden Brüder James wurde später gefragt, ob ihre Söhne wirklich nicht im Hause gewesen wären? Sie antwortete mit einem gewissen Stolze: »Glauben Sie denn, daß der Ueberfall ungestraft hätte verübt werden können, daß die Detectivs mit dem Leben davongekommen sein würden, wenn Frank und Jesse sich im Hause befunden hätten?« Kurze Zeit nach jenem mißlungenen Versuche, die beiden James zu fangen, wurde einer ihrer Nachbarn, der Farmer Agnew, ermordet. Er hatte einen Eimer voll Wasser geholt und wollte wieder in sein Haus zurückkehren, da durchbohrten ihn drei Kugeln. In der folgenden Nacht kamen drei verlarvte Männer an die Thür seines Nachbars, pochten ihn heraus und sagten zu ihm: »Wir haben Agnew erschossen. Wenn Sie von jemand gefragt werden, so antworten Sie, Detectivs hätten die That verübt.« Man nahm an, Agnew habe den Detectivs Beistand geleistet und sei zur Strafe dafür von den Brüdern James und einem ihrer Genossen meuchlings ermordet worden. Gegen Ende des Jahres 1875 sollte eine große Summe in Gold und Silber auf der Pacificbahn von Colorado nach dem Osten gesendet werden. Die Räuberbande kundschaftete dies aus und beschloß, den Zug bei Muncie in Kansas, einige Meilen von Kansas-City entfernt, zu berauben. Als der Zug anhielt, wurden der Conducteur, der Locomotivführer und der Expreßbote dingfest gemacht und aus dem Geldschranke, den man mit großer Gewalt erbrach, 55000 Dollars genommen. Die Banditen vertheilten die schwere goldene Last unter sich und ritten davon, ohne sich weiter um die Passagiere zu kümmern. Die Frechheit war diesmal eine besonders große, denn das ganze Land ist durchzogen von Eisenbahnen und Telegraphen, aber trotz einer sehr energischen Verfolgung gelang es doch nicht, die Verbrecher zu ergreifen. Einige Wochen später überfielen die beiden James, Coleman Younger, Mc. Daniels und Keen, genannt Hinds, die Bank in Huntington in West-Virginien. Frank James und Mc. Daniels gingen in das Gebäude und nöthigten den Kassirer durch Bedrohungen mit dem Tode, ihnen den Baarvorrath im Betrage von 6000 Dollars einzuhändigen, Ihre Genossen hatten draußen Wache gestanden. Diesmal aber kamen die Räuber nicht so leichten Kaufes davon. Nach Verlauf von kaum zwei Stunden machten sich gegen 100 wohlbewaffnete, gutberittene Männer zu ihrer Verfolgung auf. Sie holten etwa 100 Meilen von Huntington entfernt die Banditen ein, es entspann sich ein Kampf, in welchem Mc. Daniels getödtet und Keen gefangen genommen wurde. Man stellte den letztern vor ein Schwurgericht, er ward schuldig gesprochen und zu 14 Jahren Zuchthaus verurtheilt. Am 4. Juli 1876 begaben sich Coleman Younger, Clell Miller, Pitts und Hobbs Kerry zu Pferde nach California, einem kleinen Orte in Moniteau-County in Missouri, sie vereinigten sich daselbst mit den beiden James, Bob Younger und Bill Caldwell, um einen Zug der Missouri-Pacificbahn zu berauben. Die in der Nähe des Ortes befindliche Laminebrücke war der Sammelplatz. Nachdem die Räuber ihre Pferde in einem nahen Gehölz untergebracht hatten, knebelten Miller und Pitts den an der Brücke stationirten Bahnwärter. Der Mann bat, sie möchten sein Leben schonen, und wurde mit den Worten beruhigt: »Wir werden dir kein Leid zufügen, wir wollen nur das Geld haben, welches der Zug mitbringt.« Hierauf wurden die Schienen gelockert und die rothen Laternen des Wächters als Haltesignal aufgezogen. Der Zug hielt und war augenblicklich von den Räubern umgeben. Die Passagiere durften nicht aussteigen, dem Expreßboten wurden die Schlüssel zum Geldschränke abgefordert und das Geld, welches man fand, in einen Sack gethan und in den nahen Wald getragen. Die Räuber theilten, als der Zug weiter gefahren war, ihre in 20000 Dollars bestehende Beute und ritten die ganze Nacht hindurch, was die Pferde laufen wollten, um so bald als möglich ein sicheres Versteck zu finden. Der Telegraph verbreitete die Nachricht von diesem Eisenbahnraube nach allen Richtungen und schon am anderen Morgen setzte eine zahlreiche Mannschaft der Bande nach. Aber nirgends entdeckte man ihre Spur, und erst nach mehrern Monaten wurde wenigstens einer von den Banditen, Hobbs Kerry, festgenommen. Er hatte in der ersten Nacht sein Pferd fast zu Tode geritten, es dann laufen lassen und war mit dem Antheil seiner Beute zu Fuße fortgewandert. Uebermüthig durch den Besitz einer großen Summe Geldes, hatte er flott gelebt und in der Trunkenheit Aeußerungen gethan, die ihn verriethen. Als er verhaftet wurde, fand man bei ihm nur noch 20 Dollars, alles übrige war bereits vergeudet. Er gestand seine Theilnahme an dem Verbrechen zu und nannte auch seine Mitschuldigen. Das Schwurgericht erkannte auf eine Strafe von sieben Jahren Zuchthaus, die Kerry in Jefferson verbüßt. Von den Gebrüdern James erhielt er in der Strafanstalt Briefe, in denen ihm angekündigt wurde, er habe durch seinen Verrath den Tod verwirkt und müsse sterben, sobald er aus dem Zuchthause entlassen werde. Die Räuberbande hielt sich in Missouri nicht mehr für sicher und suchte sich Minnesota als ein neues Feld für ihre Operationen aus. Bill Chadwell, ein flüchtiger Pferdedieb aus diesem Territorium, der sich ihr seit kurzem angeschlossen hatte, machte den Vorschlag, die Northfield-Bank in Minnesota zu berauben. Frank und Jesse James, Coleman, Bob und James Younger, Charley Pitts, Clell Miller und Bill Chadwell fanden sich in der Umgegend von Northfield ein und erkundigten sich unter dem Vorgeben, daß sie sich ankaufen wollten, nach dem Preise verschiedener Landgüter und Grundstücke. Sie machten den Eindruck ordentlicher Leute und waren mit Geld gut versehen. Sie ritten vortreffliche Pferde, lehnten aber alle Anträge, dieselben zu vertauschen oder zu verkaufen, ab und gaben zu verstehen, sie wollten lieber selbst noch mehr Pferde kaufen. Am 7. September 1876 ritten drei von den Banditen nach Northfield. Sie aßen zu Mittag in einem Restaurant und unterhielten sich mit den andern Gästen über die nächsten Wahlen und andere Gegenstände. Nach Tische begaben sie sich in die Hauptgeschäftsstraße, banden ihre Pferde in der Nähe des Bankgebäudes an und gingen lebhaft miteinander sprechend hinein. Gleichzeitig sprengten von der andern Seite kommend fünf Reiter durch die Straße, sie schossen ihre Revolver ab und trieben die Leute, die auf der Straße waren, in die Häuser. In der Bank befanden sich der Kassirer Haywood, sein Assistent Bunker und ein Clerk, Namens Wilcox. Die drei Räuber traten an sie heran, der eine von ihnen, Bob Younger, setzte dem Kassirer das Messer an die Kehle und gebot ihm, das Gewölbe aufzuschließen, die beiden andern hielten dem Assistenten und dem Clerk ihre gespannten Pistolen entgegen. Haywood weigerte sich, das Gewölbe zu öffnen, er rang mit Younger und versuchte, ihn zwischen die äußere und die innere Thür des Gewölbes zu drängen, und dort einzuschließen. Bunker benutzte den Moment, wo die Räuber ihre Aufmerksamkeit auf Haywood richteten, um durch eine Hinterthür zu entwischen und schlug Lärm. Inzwischen hatte sich auch vor dem Bankgebäude ein Gefecht entsponnen. Dr. Henry Wheeler, der gegenüber wohnte, sah, was vorging, er ergriff eine Büchse, feuerte und Charley Pitts lag todt an der Erde. Die Kugel hatte ihm das Herz durchbohrt. Zwei andere Bürger, Manning und Joe Hyde, eilten mit Gewehren herbei, der erstere erschoß ein Pferd der Räuber und verwundete sodann den Räuber Chadwell so schwer, daß er nach wenigen Minuten den Geist aufgab, der letztere brachte Frank James eine Wunde bei. Die Lage wurde kritisch, die Räuber mußten an den Rückzug denken. Bob Younger versuchte es nochmals, den Kassirer Haywood zur Herausgabe des Geldes zu bewegen. Er drohte ihm den augenblicklichen Tod und ritzte ihm mit dem Messer die Kehle. Aber der brave, pflichttreue Mann blieb bei seiner Weigerung. Bob Younger mochte einsehen, daß der todte Kassirer ihm das Combinationsschloß erst recht nicht aufschließen würde, vielleicht scheute er sich auch, wieder Blut zu vergießen, genug er ließ von ihm ab, sprang über den Tisch und stürzte hinaus. Der muthige Haywood sollte indeß dennoch sterben, einer von den beiden im Gebäude noch anwesenden Räubern drückte die Pistole ab, und der Kassirer stürzte, durch den Kopf geschossen, todt nieder. Von den Banditen waren noch sechs am Leben, sie ergriffen die Flucht und ritten spornstreichs davon. Die Bürger verfolgten sie mit ihren Kugeln, und eine derselben zerschmetterte Bob Younger den Elnbogen des rechten Armes. Der Gouverneur setzte auf den Kopf jedes Räubers einen Preis von 600 Dollars. Infolge dessen strömten von allen Seiten Männer zusammen, welche die hohe Prämie verdienen wollten. Es begann nun eine wilde Jagd. Die Räuber hatten zwar einen Vorsprung, aber der Telegraph meldete nach allen Richtungen, was geschehen war, und überall machten sich muthige Leute, namentlich die mit den Wegen genau bekannten Jäger auf, um sie zu fangen. Die Banditen wagten es nicht, einen größern Ort zu berühren, sie fanden keine Nahrung mehr für ihre Pferde, und beschlossen endlich, die Flucht zu Fuße fortzusetzen. Nach etlichen Tagen ergriffen sie einen gewissen Danning, der gedungen war, ihnen nachzugehen und auszukundschaften, wo sie übernachten würden. Die Meinungen waren getheilt: es wurde vorgeschlagen, ihn aufzuhängen oder ihn an einen Baum zu binden und seinem Schicksale zu überlassen. Danning bat flehentlich um sein Leben, und diesmal siegte das Mitleid, man nahm ihm einen Eid ab, daß er nichts verrathen werde, und ließ ihn ziehen. Aber Danning hatte nichts Eiligeres zu thun, als sofort anzugeben, was ihm passirt war und wo er die Banditen getroffen hatte. Nun wurde die Verfolgung mit neuer Energie aufgenommen. Die Flüchtlinge wurden von einem Orte zum andern getrieben, kaum hatten sie sich irgendwo niedergelassen, um auszuruhen, so wurden sie wieder aufgescheucht. Sie nährten sich kümmerlich von Mais und Wassermelonen. Jeden auffallenden Ton, jeden Pfiff einer Maschine hielten sie für ein Signal. Todmüde, hungerig und abgehetzt berathschlagten sie eines Nachts, am Blue-Earth-Fluß lagernd, was sie thun sollten, um sich zu retten. Sie waren fünf Tage fast ununterbrochen auf dem Marsche gewesen und hatten sich nicht ein einziges mal satt gegessen. Ihre Kräfte waren erschöpft, ihre Füße geschwollen, Bob Jounger konnte sich infolge des starken Blutverlustes kaum aufrecht erhalten. Die Brüder James, welche die ungeheuern Anstrengungen am besten ertragen hatten, schlugen, um die Verfolgung zu erschweren, eine Theilung vor, sie wollten sich westlich wenden, die andern sollten nach Süden oder nach Osten hin ihren Weg nehmen. Alle waren einverstanden. Die drei Gebrüder Solinger und Clell Miller hatten sich in einem sumpfigen Walde bei Madelia versteckt, allein der Sheriff von Sioux-City erhielt Kunde hiervon. Am 21. September 1876 wurde das Gehölz von 150 Mann umzingelt und das Dickicht, in welchem man die Räuber vermuthete, mit Kugeln überschüttet. Das Feuer wurde nur schwach erwidert und hörte bald ganz auf. Als man das Gehölz durchsuchte, fand man die drei Gebrüder Younger kampfunfähig und Clell Miller todt auf dem Boden liegend. Coleman Younger blutete aus sieben Wunden, Maines Jonnger war durch das Kinn, Bob Younger durch den Arm geschossen. Die Wunden wurden nothdürftig verbunden und die drei Gefangenen nach Madelia gebracht. Dort übergab man sie dem Arzte. Sie genasen zwar, aber alle drei blieben Krüppel; alle drei wurden vor das Schwurgericht gestellt, schuldig gesprochen, zu lebenslänglichem Zuchthause verurtheilt und in die Strafanstalt von Minnesota eingeliefert. Wir haben bereits früher hervorgehoben, daß Frank und Jesse James durch die politischen Kämpfe auf die Bahn des Verbrechens getrieben worden sind, und wollen an dieser Stelle hinzufügen, daß auch die Gebrüder Younger dieselbe Entschuldigung für sich anführen können. Ihr Vater, der Colonel Henry Washington Younger, war in Kentucky geboren, aber lange vor dem Kriege nach Missouri gezogen und hatte sich dort zu einem wohlhabenden und geachteten Bürger emporgearbeitet. Er selbst gehörte zur Unionspartei, sein ältester Sohn Coleman dagegen sympathisirte mit den Südstaaten und trat in die von Duantrell geführte Guerrillaschar ein, die für den Süden focht. Dafür rächten sich die Jayhawkers an seinem Vater. Sie ermordeten und beraubten ihn auf der Landstraße in der Nähe von Independence. Coleman Jounger nahm Urlaub von Ouantrell und schwur an der Leiche seines Vaters den Mördern Rache. Auf dem Rückwege nach Kansas stieß er in Begleitung mehrerer Kameraden auf sechs Jayhawkers, die ohne weiteres niedergemacht wurden. Erbittert hierdurch überfielen Unionsleute das Haus der Witwe Younger und zwangen sie, es mit eigener Hand anzuzünden und sich mit ihren Kindern in eine Hütte zu flüchten. Nun verließ auch der zweite Sohn, James Younger, kaum 18 Jahre alt, die Heimat und ging zu den Guerrillas des Südens. Er wurde gefangen genommen und in das Gefängniß nach Alton geschickt. Erst im Jahre 1866 wurde er wieder frei. Er baute sich ein Haus im westlichen Missouri und trieb Landwirthschaft, aber seine politischen Gegner verfolgten ihn auch dorthin. Die Ernte wurde ihm weggenommen und sein Haus niedergebrannt. Coleman Younger ging, nachdem der Krieg beendigt war, mit 15 Gefährten nach Mexico und von da nach Californien, wo er bis zum Jahre 1866 blieb. Dann kehrte er zurück nach Missouri und fing an, mit seiner Mutter und zwei jüngern Brüdern, John 16 und Robert 13 Jahre alt, die Felder seines Vaters zu bewirthschaften. Allein die Missourimiliz und etliche Jayhawkers aus Kansas, die keinen frühern Guerrilla in Missouri dulden wollten, vertrieben die Familie von Haus und Hof und hetzten sie von einem Ort zum andern. Als die Mutter gestorben war, vereinigten sich die vier Brüder Jounger mit gleichgesinnten Genossen und fingen nun das Räuberleben an, welches wir oben geschildert haben. Frank und Jesse James waren glücklicher als ihre Kameraden. Sie gelangten unter großen Entbehrungen und Mühsalen endlich an die Grenze von Nebraska. Dort waren die Rächer dicht hinter ihnen, aber schnell entschlossen sprangen sie einen steilen Abhang hinunter, warfen sich in den dort fließenden Strom und ließen sich auf Baumstämmen eine Meile weit forttreiben, dann kletterten sie am andern Ufer in die Höhe und erreichten den Wald. In einer Ansiedelung verschafften sie sich andere Kleider und frische Pferde und kamen endlich nach Texas. Hier waren sie in Sicherheit. Sie fingen ein neues Leben an, trieben Viehzucht und hatten sehr bald Gelegenheit, ihren Mitbürgern gute Dienste gegen die mexicanischen Räuber zu leisten. Unter der Führung des berüchtigten Bustenado hatte nämlich eine mexicanische Bande den Rio Grande überschritten und nicht blos die daselbst weidenden Heerden fortgetrieben, sondern auch die Tochter eines Schotten Namens Gordon, ein schönes 17 jähriges Mädchen, gewaltsam entführt. Der 70jährige Gordon und die weißen Ansiedler beschlossen, den Mexikanern die Beute wieder abzunehmen, und die Brüder James stellten sich an ihre Spitze. Freilich waren es nur 8 Mann, und Bustenado's Bande zählte 30 Köpfe. Am dritten Tage hatte man die Mexicaner eingeholt. Die letztern waren bereits über den Rio Grande gegangen, sie lagerten in der Nähe des Flusses, und freuten sich, daß der kecke Streich so gut gelungen war. Durch ein Gebüsch verdeckt, kam die kleine Schar bis auf Pistolenschußweite heran, dann wurde das Signal zum Angriff gegeben. Im vollen Galop sprengten die Amerikaner, die Zügel zwischen den Zähnen, in jeder Hand einen Revolver, in die Mitte der Räuber und eröffneten ein heftiges Feuer. Die Hälfte der Banditen wurde sofort erschossen, die andere Hälfte, ihr Hauptmann voran, sprang auf die Pferde und suchte ihr Heil in der Flucht. Bustenado zog ein Pistol und gab einen Schuß ab auf seine Gefangene, die zwar nicht getroffen wurde, aber vor Schreck in Ohnmacht fiel. Jesse James schoß und streckte den Anführer nieder, die Mexicaner wurden bis auf sechs Mann, die sich durch die Flucht retteten, getödtet. Der Sieg war ein vollständiger, Gordon kehrte mit seiner Tochter fröhlich über den Rio Grande nach Texas zurück, und die Heerden wurden ihren Eigenthümern zurückgegeben. Frank und Jesse James hatten sich Achtung und Ansehen unter ihren Nachbarn erworben. Sie kamen vorwärts und kein Mensch wußte von ihrer Vergangenheit. Aber der friedliche Beruf als Viehzüchter und Viehhändler befriedigte sie nicht. Gewöhnt an das wilde Räuberleben mit seinen Gefahren und Kämpfen, mit seinen Aufregungen und Abenteuern, wurde ihnen ihr friedliches Gewerbe immer unerträglicher. Frank James besaß infolge der schweren Verwundung in Northfield und weil er sich einer Operation hatte unterwerfen müssen, die frühere Elasticität nicht mehr und mußte deshalb vorerst in Texas bleiben. Jesse James hingegen kehrte im Herbst 1879 nach seinem alten Jagdgründe in Clay-County zurück und wurde wiederum Räuberhauptmann. Zu seiner Bande gehörten: Ed. Miller, ein Bruder von Clell Miller, Jim Cummings, der Pferdedieb, Tucker Baasham, Will Byan, Dick Little und drei junge Farmerssöhne, die er angeworben hatte. Der erste Schlag galt der Chicago- und Alton-Bahn in Kansas. Die Ernte war eine außerordentlich reiche gewesen, auch die Bergwerke in Colorado hatten einen bedeutenden Ertrag geliefert, die nach Osten gehenden Züge pflegten große Geldsummen und ansehnliche Mengen von Gold- und Silberbarren zu führen. Die Räuber beschlossen, in Glendale, einer kleinen Haltestation, einen Eisenbahnzug zu berauben. Abends nach 7 Uhr pflegten sich die Bewohner von Glendale in dem einzigen Kaufladen des Oertchens, in welchem sich auch die Postoffice befand, zu versammeln und den 7½ Uhr ankommenden Zug zu erwarten. Eines Tages im Anfang des October 1879 kamen ein Dutzend maskirte Männer zu Pferde angeritten. Sie hielten, mit Büchsen und Revolvern bewaffnet, vor dem Laden und ließen niemand herein oder heraus. Gleich darauf schwenkten mehrere Reiter ab nach dem Stationshause, einer ging hinein und sagte zu dem Telegraphisten: »Ich möchte ein Telegramm nach Chicago aufgeben.« Der Beamte antwortete: »Sehr Wohl, mein Herr«, und machte sich fertig, die Depesche zu expediren. Er wurde jedoch mit den Worten: »Sie sind mein Gefangener«, zurückgerissen und gebunden, die Räuber zerstörten die Telegraphenleitung, öffneten die Weichen und wälzten schwere Steine auf die Schienen. Hierauf wurden alle Bewohner des Ortes in das Frachthaus gesperrt und das Stationshaus visitirt. Im obern Stocke befand sich die Mutter des Telegraphisten und der Bahnbeamte Bridges. Dem letztern wurde die Uhr abgenommen und die Signallaterne hervorgeholt. Als der Zug einlief, sprangen zwei Räuber auf die Locomotive und knebelten deren Führer, an jeden Wagen stellten sich zwei Banditen, der Anführer befahl dem Expressboten Grimes, den Expresswagen zu öffnen. Grimes hatte sich verbarrikadirt. Hierauf wurde die Thür mit bereit gehaltenen Aexten und Schmiedehämmern zertrümmert, Jesse James drang ein und rief: »Ergebt Euch, die Schlüssel her!« »Wozu?« entgegnete der Erpreßbote. Als Antwort erhielt er einen heftigen Schlag mit dem Pistolenkolben ins Gesicht, sodaß er blutüberströmt zurücktaumelte. »Die Schlüssel her! Ihr habt Geld von Colorado, das müssen wir haben«, befahl James nochmals. Jetzt reichte ihm Grimes die Schlüssel und der Geldschrank wurde geplündert. Die Banditen erbeuteten die ansehnliche Summe von 30000 Dollars, sie waren aber trotzdem unzufrieden, denn sie hatten auf wenigstens 200000 Dollars gehofft. In den Passagierwagen gab es eine Scene des Schreckens und der Verwirrung. Die Reisenden versteckten ihr Geld, ihre Uhren und Schmucksachen in alle Winkel, in die Sitzkissen, die Spucknäpfe, unter die Bänke und machten sich auf das Schlimmste gefaßt. Ihre Angst war jedoch umsonst. Sie wurden, weil die Räuber keine Zeit verlieren wollten, nicht behelligt. Der Räuberhauptmann übergab dem Boten Grimes ein an das »Kanas-City-Journal« gerichtetes, aus Blue Springs in Missouri datirtes Telegramm mit dem Auftrage, dasselbe von der nächsten Station abzusenden. Es lautete: »Wir sind Leute, mit denen nicht gut Kirschen essen ist. Diejenigen, welche mit uns anbinden, dürfen sich auf einen heißen Empfang gefaßt machen.« Unterzeichnet war das Schriftstück: »Frank James, Jesse James, Jack Bishop, Jim Connors, Cool Carter und drei andere.« Die Räuber zogen lachend und pfeifend ab, die im Frachthaus eingeschlossenen Gefangenen wurden befreit und der Zug dampfte weiter. Der Telegraph meldete, was geschehen war, die Behörden und die Bürgerschaft thaten ihr Möglichstes. Es wurde eine Belohnung von 40000 Dollars ausgeschrieben, und schon am nächsten Morgen brach eine kleine gut berittene Schar auf, um die Bande einzufangen. Aber es fehlte jede Spur, die Räuber waren verschwunden und alles Suchen blieb ohne Erfolg. Der Marschall Ligget kam auf den Gedanken, einen Mann Namens Shepperd als Spion zu engagiren, Er war der Bruder des berüchtigten Räubers George Shepperd, früher Guerrilla und Desperado gewesen, muthig, gewandt und hatte vor Jahren ein feindliches Rencontre mit Jesse James gehabt. Er erklärte sich bereit, den gefährlichen Auftrag zu übernehmen, und beschloß, zum Schein Mitglied der Bande zu werden, sie zu beobachten und im rechten Moment der Polizei zu überliefern. Es gelang ihm, Jesse James und seine Genossen aufzuspüren und er wurde von ihnen angeworben. Aber Jesse James traute ihm nicht und stellte ihn auf die Probe. Er schickte ihn und Ed. Miller nach Galena, um auszukundschaften, ob man die dortige Bank berauben könne. Miller hatte den geheimen Auftrag, seinen Begleiter auf Schritt und Tritt zu überwachen. Shepperd ging in die Falle. In Galena angelangt, telegraphirte er an den Marschall Ligget und ließ den Beamten der Bank eine Warnung zukommen. Miller gewann die Ueberzeugung, daß sie von ihm verrathen werden sollten, er ritt unter einem Vorwande allein in das Lager zurück und meldete Jesse James, wie die Sachen ständen. Man wurde einig, den Verräther zu ermorden. Als Shepperd am folgenden Tage zurückkehrte, sah er schon von weitem, daß die Leute ihre Pferde bestiegen und ihm entgegenritten. Er sah sich vor und machte sich schußfertig. Jesse James feuerte, als er nahe genug war, aber diesmal fehlte die Kugel. Shepperd zielte mit Bedacht und Jesse stürzte in den Hals getroffen zur Erde. In voller Wuth gaben mehrere Räuber ihren Pferden die Sporen und sprengten hinter Shepperd drein, der im Galop davongeritten war. Er wurde durch das linke Bein geschossen, aber er setzte trotzdem seine Flucht fort, erreichte das nächste Dorf und war gerettet. Der lebensgefährlich verwundete Bandenführer wurde von seinen Genossen in ein einsames Haus getragen und von einem Arzte in Joplin, den man mit verbundenen Augen auf Umwegen zu ihm führte und fürstlich bezahlte, behandelt. Allmählich besserte sich sein Zustand und im Januar 1880 konnte er nach Texas gebracht werden. Dort verweilte er wiederum über ein Jahr und führte das Leben eines ehrlichen Mannes und friedlichen Bürgers. Wir wollen an dieser Stelle bemerken, daß beide Brüder James verheirathet sind. Frank schloß 1875 die Ehe mit Miß Annie Ralston, deren Vater in Jackson, acht Meilen von Kansas-City, wohnt, sie soll ein schönes, kluges Mädchen gewesen sein und sich in Frank James verliebt haben, weil sein abenteuerliches Leben und seine große Tapferkeit ihr imponirten. Jesse James nahm im Jahre 1874 seine Cousine Jerelda Mimns zur Frau. Sie war Lehrerin an einer öffentlichen Schule und wurde mit Jesse im Hause seiner Mutter näher bekannt. Beide Ehen sollen glücklich, die Männer ihren Frauen in großer Liebe zugethan, die Frauen ihren Männern treu und gehorsam sein. Die Frauen haben jede Gemeinschaft mit ihren Aeltern und Verwandten aufgegeben, sie theilten Noth und Gefahren mit ihren Männern, die von ihnen als Helden verehrt wurden. Es sei gestattet, eine kurze Geschichte zu erzählen, welche die Stimmung der Bevölkerung charakterisirt und beweist, wie groß die Angst vor den Brüdern James war. In der Nähe der Farm des Herrn Ralston, des Schwiegervaters von Frank James, lebte ein alter Farmer, William Nolan, der viel von den Brüdern James gehört, aber dieselben noch niemals gesehen hatte. An einem schönen Sommerabend, als die Dunkelheit hereinbrach, hielt ein junger Mann, der ein sehr schönes Pferd ritt, vor Nolan's Hause, er klagte, daß er sehr müde sei, und fragte, ob er wol ein Nachtlager und Futter für sein Pferd erhalten könne. Nolan bejahte seine Frage mit dem Bemerken, daß er freilich fürliebnehmen müsse, denn das Haus sei klein und eng. Der Fremde stieg ab und »als er«, so erzählte Nolan später seinen Nachbarn, »sein Pferd in den Stall führte, fiel es mir auf, daß er außerordentlich besorgt um das Thier war und den Platz, wo es untergebracht werden sollte, mit großer Sorgfalt untersuchte. Wir gingen in das Haus und er legte ab. Meine Frau und ich sahen, daß er schwer bewaffnet war. Wir erschraken und hatten beide den Gedanken, wir möchten wol einen recht gefährlichen Menschen, vielleicht gar einen Räuber beherbergen. Meine Frau flog im Hause umher, um das Beste auf den Tisch zu bringen, was wir vorräthig hatten. Unser Gast setzte sich zum Essen nieder, zog aber seine Pistolen heraus und legte sie neben sich auf den Tisch. Herr Gott, dachte ich, was wird das werden! Meine Frau war durch und durch nervös und schlich umher, als ob sie sich in einem Pulvermagazin befände. Während des Essens fragte mich der Unbekannte: ›Kennen Sie die Brüder James?‹ ›Gottlob, nein‹, erwiderte ich, ›ich habe aber viel von ihnen gehört; man sagt, daß sie sich in dieser Gegend gar nicht mehr sehen lassen.‹ Das schien dem Menschen sehr zu gefallen, denn er schmunzelte freundlich. Der einzige Ort in unserm kleinen Hause, den wir dem Fremden zum Schlafen anweisen konnten, war der Boden über dem Zimmer, in welchem wir schliefen. Der Weg dahin ging eine Leiter hinauf zu einer Luke in der Decke der Stube. Es war für uns eine gefährliche Position, ich faßte mir daher ein Herz und sagte zu ihm: ›Fremder, Sie sind mein Gast, aber ich kenne Sie nicht. Sie mögen so sanft wie ein Lamm sein, aber ich kann es nicht wissen. Sie werden da oben schlafen‹, fuhr ich fort, nach dem Loch in der Decke zeigend, ›meine Frau und ich aber hier unten. Sollten Sie in der Nacht die Leiter nöthig haben, um herunterzukommen, so rufen Sie mir zu. Ich will keine Gefahr laufen. Sehen Sie das Gewehr, welches in der Ecke steht? Ich werde es mit Rehposten laden und die ganze Nacht hindurch neben mir am Bette haben. Ich sage Ihnen das nur, um jedem Misverständniß vorzubeugen.‹ Der Mensch lachte mir ins Gesicht und meinte, er sei so müde, daß er gut schlafen und mich vor dem Morgen sicher nicht stören würde. Dann stieg er die Leiter hinauf. »Als er oben war, sahen wir uns bedenklich an, meine Fran flüsterte mir zu: ›Ich glaube, das ist Jesse James!‹ ›Das glaube ich auch‹, erwiderte ich leise. »Ehe wir zu Bett gingen, lud ich mein Gewehr und that dies recht geräuschvoll, sodaß der Unbekannte es hören mußte. Ich kann mir wohl denken, daß er darüber gelacht hat, aber mir war es durchaus nicht lächerlich zu Muthe. Um 10 Uhr gingen wir zu Bett. Wir haben jedoch die ganze Nacht kein Auge zugethan. Ich hielt fortwährend das Gewehr schußfertig im Arm und hob es, wenn der Wind an den Fenstern rüttelte oder sonst ein Geräusch entstand, in die Höhe, um den Menschen niederzuschießen, sobald er Miene machte, aus der Luke herunterzusteigen. Meine arme Frau klammerte sich fest an mich an und redete immer von blutigen Mordthaten. Um 4 Uhr stand meine Frau auf, um das Frühstück zu bereiten. Ich blieb einstweilen im Bett sitzen und bewachte die Luke. Als das Frühstück fertig war, rief ich unserm unheimlichen Gaste zu. Er stieg ganz vergnügt herunter, ließ es sich schmecken und fragte uns dann, was er schuldig sei. Es ist im Westen, wenn man bei einem Farmer Unterkunft gefunden hat, ganz gewöhnlich, dafür zu bezahlen oder doch Bezahlung anzubieten. Ich sagte ihm, das ich nichts von ihm annehmen würde. Er bedankte sich, bestieg sein Pferd und ritt fort. Meine Frau fand in dem Bett, in welchem er geschlafen hatte, eine Fünfdollarnote. Ich weiß nicht, ob er dieselbe absichtlich hineingelegt oder verloren hat. Aber das weiß ich, daß wir uns halbtodt geängstigt haben. Nach allen Beschreibungen ist unser Gast kein anderer gewesen als Jesse James.« Am 7. September 1881 wurde wiederum ein Eisenbahnzug auf der Chicago-Alton-Bahn einige Meilen von Independence und nahe bei Glendale beraubt. Man hat in Zweifel gezogen, daß Jesse James dabei gewesen sei, aber mehrere Passagiere haben gehört, daß der Anführer Jesse genannt wurde, andere haben den Räuber, welcher das Commando hatte und, der einzige von allen, keine Maske trug, genau beschrieben und ihre Beschreibung stimmt mit seiner Persönlichkeit überein. Es ist auch Jesse James, der keine Furcht kannte, zuzutrauen, daß er es verschmähte, sein Gesicht hinter einer Larve zu verbergen, und man wird deshalb schwerlich irren, wenn man annimmt, daß er im September 1881 wiederum das alte Handwerk angefangen und auch diesen Eisenbahn-Überfall geleitet hat. Die Bande bestand aus 16 Mann, die den von Independence kommenden Zug erwarteten. Sie schwangen eine rothe Laterne, das Zeichen, daß es gefährlich sei, weiter zu fahren. Der Locomotivführer sah das Signal und brachte den Zug durch das Anlegen der Bremsen zum Stehen. In demselben Moment war er umringt von maskirten Männern, welche die Gewehre auf ihn anlegten und ihm befahlen, den Kohlenhammer zu holen und die Thür des Expreßwagens einzuschlagen. Er gehorchte, der Expreßbote wurde mit einem Gewehrkolben niedergeschlagen und die Plünderung begann. Während dies geschah, erinnerte sich der Conducteur Hagebaker daran, daß in einigen Minuten ein Güterzug, den er überholt hatte, auf demselben Gleise ankommen und unfehlbar auf den Expreßzug stoßen und denselben zertrümmern würde. Die Gefahr war groß und der Untergang vieler Menschenleben gewiß, wenn nicht vorgebeugt wurde. Hagebaker sprang herunter, benachrichtigte den Bremsenwärter Burton und beide liefen, was sie laufen konnten, dem Güterzuge entgegen. Die Räuber wußten nicht, was das zu bedeuten hatte, sie verfolgten die beiden Männer und schickten ihnen mehrere Kugeln nach, die jedoch glücklicherweise nicht trafen. Hagebaker und Burton erreichten den Zug und brachten ihn zum Stehen, sodaß durch ihren Muth und ihre Geistesgegenwart ein großes Unglück verhütet wurde. Inzwischen hatten die Banditen die Passagiere visitirt und beraubt. Sechs Räuber gingen, die Revolver in der Hand, von einem Wagen zum andern, zwei durchsuchten die Passagiere auf der rechten, zwei die auf der linken Seite und warfen Geld und Uhren und Ringe in einen Sack, den ein Räuber trug. Sie gingen dabei sehr gründlich zu Werke, griffen selbst in die Taschen und zogen den Leuten die Ringe ab. Frauen, die nur wenig hatten, wurde nichts weggenommen und niemand ein Leid zugefügt. Auch bei diesem Ueberfalle kamen komische Scenen vor. Mancher hatte versucht, seine Baarschaft zu verstecken, und wurde ausgelacht, wenn man das Versteck entdeckte. Ein Herr trug 200 Dollars bei sich, er wickelte 185 Dollars sorgfältig ein und verbarg sie in einer geheimen Tasche, 15 Dollars, die er opfern wollte, that er in eine andere Tasche. Als aber die Reihe an ihn kam, war er so bestürzt, daß er die Taschen verwechselte und das Packet mit 185 Dollars abgab. Der Locomotivführer theilte den Räubern mit, daß die Locomotive kein Wasser mehr habe und nicht weiter fahren könne. Es wurde ihm gestattet, Wasser einzunehmen. Als dies geschehen war, reichte ihm der Räuberhauptmann die Hand und sagte zu ihm: »Adieu! Das war das letzte mal, daß Ihr den Jesse James gesehen habt.« Der Gouverneur ordnete mit großer Energie die Verfolgung der Räuber an, und schon am folgenden Tage wurden fünf derselben gefänglich eingebracht: Sam und Creed Chapman, die Söhne eines in der Nähe wohnenden achtbaren Farmers, denen niemand ein solches Verbrechen zugetraut hätte, John Vaud, ein Mensch, der sich ohne Arbeit herumtrieb und schon lange in schlechtem Rufe stand, Andy Byan, der Bruder des berüchtigten Räubers Bill Byan, und John Burgler, der Sohn des von einem Pöbelhaufen im Jahre 1867 bei einem Auflaufe vor dem Gefängnisse in Independence ermordeten Burgler. Einige Tage später wurden Charles Fish, J. W. Bradfield und ein gewisser Clark verhaftet. Bradfield war wegen Fälschung zu mehrjähriger Zuchthausstrafe verurtheilt, hatte auch einen Theil der Strafe verbüßt, war aber dann aus der Missouri-Penitentiary entflohen. Creed Chapman, John Land und John Bugler wurden in den Anklagestand versetzt, vor die Jury gestellt, schuldig gesprochen und mit Zuchthaus belegt, die andern mußten wegen mangelnder Beweise freigesprochen werden. Am 22. September 1881 wurde ein Eisenbahnzug auf der Iron-Mountain-Eisenbahn beraubt. Der Ueberfall ist einzig in seiner Art, er wurde von drei blutjungen Menschen ausgeführt. Die sämmtlichen Bahnbedienten und alle auf dem Zuge befindlichen Männer ließen sich von den halbwüchsigen Burschen so einschüchtern, daß sie nicht den mindesten Widerstand leisteten, vielmehr ohne weiteres zitternd und bebend alles hergaben, was sie an Geld und Wertsachen besaßen. Der Zug verließ um 8 Uhr abends die Station Texarca; dieselbe liegt auf der Grenze von Arkansas und Texas, sie wird in der Mitte durch eine breite Straße getheilt und gehört halb zu dem erstern, halb zu dem letztern Staate. An der Station Hope stiegen drei junge Menschen ein, entrichteten das tarifmäßige Fahrgeld und nahmen Platz. Zwischen Prescott und Kennett sprangen sie auf und befahlen dem Conducteur Whitside, indem sie ihm ihre Pistolen auf die Brust setzten, den Zug halten zu lassen. Der Conducteur zog in der äußersten Bestürzung so heftig am Signalstricke, daß derselbe riß. Der Zug hielt, die jugendlichen Räuber zwangen den Conducteur mit vorgehaltenen Gewehren, sie durch den Zug zu begleiten, dann nahmen sie den Passagieren das Geld ab. Als sie in den Expreßwagen kamen und die Oeffnung des Geldschrankes begehrten, machte der Expreßbote Miene, sich zu weigern, der Conducteur aber, auf den noch immer die Pistolen gerichtet waren, flehte ihn an: »Thu es, thu es, sonst bin ich verloren.« Der Bote reichte die Schlüssel hin, und die Banditen raubten die Summe von 15000 Dollars. Sie verließen den Zug, feuerten noch einige Schüsse auf den Locomotivführer ab und waren nach etlichen Minuten verschwunden. Die Eisenbahnkompagnie setzte eine Prämie von 5000 Dollars, der Gouverneur eine solche von 500 Dollars auf den Kopf jeden Räubers. Am nächsten Tage schon brach eine berittene Schar auf, um die Banditen zu fangen, und diesmal war der Erfolg vollständig. Einer von den Räubern wurde in Texas, die beiden andern wurden im Indianerterritorium ergriffen und von den Geschworenen für schuldig erklärt. Das Erkenntniß lautete für jeden auf 70 Jahre Zuchthaus. Sie wurden in die Penitentiary von Little-Rock abgeführt. Einer von ihnen, P. I. Sullivan, der sich Delancey nannte, wurde in der Strafanstalt, infolge eines Briefes seiner Aeltern, den er daselbst erhielt, schon nach einigen Wochen so krank, daß der Gefängnißarzt zu Rathe gezogen werden mußte. Ein bestimmtes Leiden konnte nicht nachgewiesen werden, aber der Gefangene, dessen Puls 140 Schläge in der Minute zählte, und der sehr matt und hinfällig war, machte dem Arzt einen bedenklichen Eindruck. Er ließ ihn in das Hospital bringen, dort wurde er sorgsam gepflegt und es schien auch, als ob er sich erholen würde. Aber bald darauf wurde es mit ihm schlimmer als zuvor. Er vergoß Ströme von Thränen, Scham, Reue, Gewissensbisse trieben ihn zur Verzweiflung, die Kräfte sanken von Tag zu Tag, er konnte nicht mehr stehen und gehen und lag in den gräßlichsten Seelenqualen auf seinem Bett. Zum Arzte sagte er: »Die Schatten werden immer dunkler, die Nacht erdrückt mich mit ihrer Finsterniß. Ein einziges Verbrechen, hierauf das Zuchthaus und dann den Tod! Mein Vater hat viele Jahre hindurch das Evangelium gepredigt und vielemal seine Hände über meinem Haupte gefaltet und gebetet. Nun ist er alt und ich habe Schande über seine grauen Haare gebracht. Und meine arme liebe Mutter! Ach, wenn ich nur ein einziges mal ihre Stimme hören könnte. Ich bin todt für sie, sie könnte zu mir kommen, aber sie kommt nicht.« Der Kranke fing an zu phantasiren, seine Gedanken verwirrten sich und es währte nicht lange, da berührte ihn der Todesengel, er starb an gebrochenem Herzen. Wie aber war es gekommen, daß aus dem hoffnungsvollen Sohne rechtschaffener Aeltern ein Verbrecher wurde? Er wurde ein Opfer jener Schandliteratur, der » Dime-Novels «, welche das wilde Jäger- und Räuberleben im Westen von Amerika an den Grenzen der Civilisation in bunten Farben schildert, die gesetzlosen, verwegenen Männer, die daselbst ihr Wesen treiben, zu Helden stempelt, die Phantasie der jugendlichen Leute erhitzt und schon zahlreiche Knaben und Jünglinge verführt hat, das Vaterhaus zu verlassen und ein abenteuerndes, romantisches Leben zu beginnen, welches gewöhnlich mit dem Zuchthaus oder Schaffot endigt. Die schrecklichen Bilder und Träume, welche den Kranken vor seinem Ableben peinigten, bewiesen, daß auch er an dieser schändlichen Presse zu Grunde gegangen ist. Der Proceß wider die drei jungen Räuber hatte noch ein Nachspiel. Zwei von ihnen waren, wie wir erwähnten, im Indianerterritorium festgenommen worden. Hoddlestone, Bolvines, Moore und Dollahode hatten sie eingefangen und bei ihnen 9000 Dollars baares Geld gefunden, die von dem Eisenbahnraube herrührten. Hoddlestone schlug seinen Kameraden vor, sie wollten diese Geldsumme als gute Beute unter sich theilen und den Behörden nichts davon sagen. Der Vorschlag wurde angenommen und die Theilung vollzogen. Sie transportirten die Gefangenen vor den Gouverneur und ließen sich die ausgesetzten Prämien auszahlen. Das Stillschweigen der Räuber hatten sie dadurch erkauft, daß sie mit einem heiligen Eide sich verpflichteten, ihnen, wenn sie zu Zuchthaus verurtheilt würden, zur Flucht aus der Strafanstalt behülflich zu sein und an ihre Familien je 100 Dollars jährlich zu entrichten. Während der Gerichtsverhandlung schlug einem der Betheiligten das Gewissen. Er ging zum Superintendenten der Iron-Mountain-Eisenbahn und erzählte ihm den Hergang. Nun wurde eine Untersuchung eingeleitet und die Summe von 9000 Dollars wieder zur Stelle geschafft. Ob und welche Strafe die betrügerischen Häscher empfangen haben, wissen wir nicht. Wir erzählen nun noch einen Raubanfall in dem weit über den Westen hinaus am Stillen Meere liegenden Staate Californien. Am 7. November 1881 bewegte sich die zwischen Sokora und Milton fahrende Postkutsche in der Nähe der Garibaldi-Grube einen ziemlich steilen Abhang hinunter. Auf dieser nicht ungefährlichen Stelle wurde sie von vier vermummten Männern angehalten, der Kutscher und die beiden männlichen Passagiere wurden gezwungen auszusteigen und die Hände in die Höhe zu halten. Die beiden Frauen, die sich im Wagen befanden, durften sitzen bleiben und wurden nicht belästigt. Der Anführer der Räuber erbrach die Expreßkiste und entnahm derselben die Summe von 4000 Dollars. Um die Passagiere schien man sich nicht weiter kümmern zu wollen, aber einer von ihnen, ein Kaufmann Mandruff aus Sokora, hatte das Unglück, die Aufmerksamkeit der Banditen dadurch auf sich zu lenken, daß er ein Packet heimlich in den Frühstückskober fallen ließ. Man entriß ihm den Kober und siehe da, ein Beutel mit Goldstaub im Werthe von etwa 600 Dollars lag darin. Ein Räuber nahm ihn heraus mit den Worten: »Ah, da ist ja auch etwas zum Frühstück und wir sind bei gutem Appetit.« Es verging geraume Zeit, ehe die Beute gehörig verpackt und vertheilt war, der Kutscher rief ungeduldig: »Um Himmels willen macht doch, daß ihr fertig werdet, damit ich den Zug nicht versäume.« Der Räuberhauptmann erwiderte: »Ich bin jetzt fertig, du kannst nun weiter fahren, aber erst sage mir noch genau, wie viel Uhr es ist?« Der Postillon zog seine Taschenuhr heraus und gab die gewünschte Auskunft: »Danke, Freund, danke, fahre zu und glückliche Reise!« antwortete der gemüthliche Räuber und war im nächsten Augenblicke verschwunden. Wir kehren zurück zu Jesse James, der sich im November 1881 in St.-Joseph, der drittgrößten Stadt von Missouri, unter dem Namen Thomas Howard niedergelassen hatte und mit seiner Frau und zwei Kindern, einem Knaben und einem Mädchen, eine auf einein Hügel gelegene Cottage bewohnte. Seine Mitbürger wußten nicht, daß der gefürchtete Räuberhauptmann unter ihnen verweilte. Zwei junge Leute, die Mitglieder seiner Bande gewesen waren, Robert und Charles Ford, hielten sich als Gäste in seinem Hause auf. Jesse blieb in der Regel den Tag über daheim, abends pflegte er nach dem Eisenbahndepot zu gehen und die Zeitungen zu holen, die er eifrig las. Er führte ein zurückgezogenes Leben, niemand achtete auf ihn und seine Familie. Am 3. April 1882 wurde wie gewöhnlich das Frühstück gemeinschaftlich genommen, dann besorgten die drei Männer die in dem dicht neben dem Hause befindlichen Stalle stehenden Pferde und begaben sich wieder in die Wohnstube. Jesse James, dem es warm geworden war, zog den Rock und die Weste aus, warf die Kleider auf das Bett, schnallte den Gürtel ab, in welchem zwei Revolver staken, und legte dieselben neben sich. Hierauf ergriff er einen Federwedel und stieg auf einen Stuhl, um einige an der Wand hängende Bilder abzusäubern. Er kehrte den Gebrüdern Ford den Rücken zu. Diesen Augenblick benutzten die letztern, um ihn meuchlings zu ermorden. Sie machten ihre Revolver schußfertig, stellten sich hinter Jesse und zielten. Er hatte vermuthlich eine ihrer Bewegungen gehört und war im Begriffe, sich umzuwenden, da krachte der Schuß aus der Waffe von Robert Ford, deren Mündung nur vier Fuß von seinem Hinterkopfe entfernt war. Die Kugel drang in die Basis des Schädels ein und ging über dem linken Auge zur Stirn wieder heraus. Ohne einen Laut von sich zu geben, stürzte Jesse vom Stuhle rückwärts herunter und war todt. Das Mordgewehr, einen Colt'schen Revolver mit Perlmuttergriff, hatte er erst wenige Tage zuvor seinem Mörder zum Geschenk gemacht. Frau James war in der Küche beschäftigt, als sie den Schuß fallen hörte, sie eilte erschrocken in die Stube und fand daselbst ihren Mann in seinem Blute liegend. Robert und Charles Ford begaben sich, die Revolver in der Hand, in die Telegraphenoffice und telegraphirten dem Gouverneur Crittenden in Kansas-City, dem Polizeichef Craig daselbst und dem Sheriff Timberlake in Clay-County, daß sie Jesse James erschossen hätten. Sodann gingen sie auf die Polizei und ließen sich festnehmen. Die Nachricht, daß der gefürchtete Räuber, welcher so viele Jahre ungestraft im Staate Missouri Eisenbahnen, Posten und Banken geplündert und Leben und Eigenthum der Bürger bedroht hatte, getödtet war, erregte das größte Aufsehen. In den Straßen standen die Leute in Gruppen beisammen und besprachen das Ereigniß des Tages. Allgemein freute man sich darüber, daß das Land von dieser Geißel befreit war, aber ebenso allgemein war die Entrüstung, als man erfuhr, daß die Gebrüder Ford im Auftrage der Staatsbehörden den Mord verübt hatten. Robert Ford sprach sich unmittelbar nach der That über seine Bekanntschaft mit Jesse James gegen den Berichterstatter einer Zeitung so aus: »Ich lernte Jesse vor drei Jahren kennen, er kam damals öfter in die Farm meines ältesten Bruders. Im November 1881 zog er nach St.-Joseph und lebte dort unter dem Namen Thomas Howard. Mein Bruder und ich kannten fast alle, die zu seiner Bande gehörten. Wir standen mit ihm in einem freundschaftlichen Verhältniß, haben aber niemals an einem seiner Raubzüge theilgenommen. Viele seiner Genossen waren gefangen, getödtet, von ihm weggegangen, und er hoffte, wir würden uns von ihm werben lassen. Vor einiger Zeit kam er nach City-County und besuchte seine Mutter, die in Kearney, 40 Meilen von Kansas-City, entfernt wohnt. Dort trafen wir mit ihm zusammen und versprachen ihm, uns seiner Bande anschließen zu wollen. Er nahm uns mit nach St.-Joseph und wir wohnten daselbst bei ihm. Unser Versprechen war nicht ernstlich gemeint, wir standen vielmehr mit der Geheimpolizei in Verbindung und waren entschlossen, den Preis von 10000 Dollars zu gewinnen, den der Gouverneur Crittenden auf seinen Kopf gesetzt hatte. Jesse James ahnte nichts davon, daß wir ein falsches Spiel mit ihm trieben, und hielt uns für seine besten zuverlässigen Freunde. Er war stets auf seiner Hut und ging nie ohne Waffen aus. Wir wußten, daß wir ihn lebend nicht fangen würden, und kamen überein, ihn zu tödten. Dazu benutzten wir die Gelegenheit, als Jesse zum ersten mal seinen Revolver ablegte und auf den Stuhl stieg, um Bilder abzustäuben.« Der Kapitän E. Ford, ein Bruder der beiden Mörder, äußerte sich gegen einen andern Zeitungsberichterstatter folgendermaßen: »Ich bin schon seit dem Herbste vorigen Jahres hinter Jesse James hergewesen und habe meinen Brüdern zugeredet, daß wir gemeinschaftlich ihn beiseiteschaffen wollten, denn er hatte uns den Tod gedroht. Meine Brüder kannten seinen Aufenthalt, wir suchten ihn mehreremal in unser Haus zu locken, um ihn daselbst entweder gefangen zu nehmen oder umzubringen, James kam auch zweimal zu uns, allein zufällig war ich nicht anwesend, deshalb konnte unser Plan nicht ausgeführt werden. James hätte uns alle drei getödtet, wenn meine Brüder ihm nicht zuvorgekommen wären.« Nachdem der Polizeichef Craig in Kansas-City das an ihn gerichtete Telegramm empfangen hatte, machte er sich in Begleitung einer Anzahl von bewaffneten Polizeidienern auf, um die Leiche des Räubers in Empfang zu nehmen und um die Mörder gegen etwaige Angriffe von James' Freunden zu schützen. Man schritt zum Coroner's Inquest, der Todte wurde als Jesse James von seinen Angehörigen und von mehrern Zeugen anerkannt. Der Polizeichef Craig sagte aus: »Ich kenne die Gebrüder Ford, Robert Ford assistirte dem Sheriff Timberlake und mir, Beamter der Polizei war er zwar nicht, aber er handelte gemäß den ihm von uns ertheilten Instructionen. Charles Ford dagegen hat keinen Auftrag von mir gehabt, Jesse James lebendig oder todt in die Hände der Polizei zu liefern.« Der Sheriff Timberlake, der ebenfalls zugegen war, erklärte: »Ich bin mit Jesse James bekannt gewesen und habe ihn im Jahre 1870 zum letzten mal gesehen. Charles Ford ist von mir ausdrücklich ermächtigt worden, seinem Bruder Robert bei der Ermordung von James Beistand zu leisten.« Der entseelte Körper des Räubers wurde in einen kostbaren Sarg gelegt, mit einem Extrazuge, dem viele seiner Freunde das Geleit gaben, zu seiner Mutter nach Kearney übergeführt und in der Office des Dr. Samuels ausgestellt. In der dortigen Baptistenkirche fand die Todtenfeier statt, der Prediger der Baptistengemeinde, deren eifriges Mitglied James gewesen war, hielt die Leichenrede in Gegenwart einer großen Menge von Menschen. Bei der Beerdigung befanden sich der Sheriff Timberlake und ein Glied der Familie Ford mit unter denen, welche das Baartuch hielten. Einige Tage später wurde in St.-Joseph das Mobiliar, welches Jesse James hinterlassen hatte, verauctionirt. Das Publikum riß sich um einzelne Stücke und bezahlte Preise, die den wirklichen Werth weit überstiegen. So wurden bezahlt: sechs alte Rohrstühle das Stück mit 2 Dollars, der Stuhl, auf welchem James die tödliche Kugel empfangen hatte, mit 5 Dollars, eine alte Reisetasche mit 21 Dollars, ein alter verrosteter Revolver mit 17 Dollars, ein altes Taschenmesser mit 4½ Dollars. Zwei Reitpferde erwarb ein Speculant für einen sehr hohen Kaufpreis und ließ sie nach St.-Louis schaffen, um sie dort wieder mit Gewinn loszuschlagen. Aber die Pferde mußten sorgfältig bewacht werden, denn es wurde versucht, die Mähnen und die Schwänze abzuschneiden, um sie als Andenken zu behalten. Robert und Charles Ford wurden in Haft gehalten, bis ihr Proceß zur Verhandlung kam. Ein Zeitungsreporter besuchte sie im Gefängniß und dabei entspann sich das folgende Gespräch. »Ich sage Ihnen«, nahm Charles Ford das Wort, »es hat nur Einen Jesse James gegeben. Er hatte sich zum Räuberfürsten aufgeschwungen, zu einem Befehlshaber, der in jedem Augenblick ein Mitglied der Bande, welches ihm den Gehorsam verweigerte, niedergeschossen haben würde. Er übte die höchste Autorität aus und erkannte keinen als ebenbürtig an. Was Jesse sagte, war Befehl und geschah.« – »Er war also ein rechter Räuberhauptmann?« – fragte der Reporter. Robert Ford erwiderte: »Er regierte mit einer eisernen Ruthe und ich halte es auch für durchaus nöthig, daß alle, die zu einer solchen Bande gehören, den Anführer fürchten und ihm unbedingt gehorchen.« Am 17. April 1882 standen die beiden Fords vor den Schranken des Gerichts im Kreisgericht zu St.-Joseph. Zunächst wurde die Anklageschrift verlesen, dann richtete der Präsident an Robert Ford die Frage, ob er sich des Mordes schuldig oder nichtschuldig bekenne. Der Angeklagte erhob sich, warf dem Polizeichef Craig einen verständnisvollen Blick zu, rief mit lauter Stimme »Schuldig« und setzte sich spöttisch lächelnd wieder auf seinen Platz. Charles Ford folgte dem Beispiel seines Bruders, und der Richter verkündigte, ohne daß irgendeine weitere Verhandlung stattfand, das Urtheil: »Ein jeder von euch soll am 19. Mai 1882 nach einem passenden Orte geführt und am Halse aufgehängt werden, bis er todt ist.« Die Verurtheilten wurden in ihr Gefängniß zurückgeführt, aber bereits nach einigen Stunden vom Gouverneur begnadigt und in Freiheit gesetzt. Der Gouverneur hatte es offenbar sehr eilig mit der Begnadigung, denn er wollte ursprünglich begnadigen, ohne die Gerichtsverhandlung abzuwarten. Erst als der Oberstaatsanwalt auf seine Anfrage erklärte, daß dies unzulässig sei, wurde die Komödie vor dem Kreisgericht aufgeführt und unmittelbar nachdem das Urtheil gefällt war, der Gnadenbrief abgeschickt. Ueber die dem Mord vorausgegangenen Verhandlungen zwischen dem Gouverneur und den Mördern hat sich der erstere so ausgesprochen: »Am 19. Februar d. J. trat eine schwarzgekleidete Dame in meine Office und schloß die Thür zu, die ich gewöhnlich offen stehen habe. Als ich ihre Frage, ob ich der Gouverneur sei, bejaht hatte, richtete sie die weitere Frage an mich: was mit den Eisenbahnräubern, die sich freiwillig stellten, geschehen würde? Ich erwiderte ihr: »Sie sind mir nicht bekannt, ich muß Ihnen aber sagen, daß Frank und Jesse James, wenn Sie etwa in deren Auftrage kommen, keine Gnade finden werden.« Darauf gab sie sich als eine Schwester der Gebrüder Ford zu erkennen. Ich erklärte: »Wenn Ihre Brüder oder andere Mitglieder der Bande sich freiwillig und mit dem ehrlichen Willen stellen, dem Staat bei der Aufrechterhaltung der Gesetze Hülfe zu leisten, bin ich bereit, alles, was in meiner Macht liegt, für sie zu thun.« Drei Tage später meldete sich Robert Ford bei mir, und versicherte, er wolle nicht mehr weiter leben wie bisher und die Verbindung mit Jesse James um jeden Preis lösen. Ich schickte ihn hierauf zum Sheriff, um mit diesem das Weitere zu besprechen. Was er mit demselben abgemacht hat, weiß ich nicht genau, aber so viel weiß ich, daß er mit der Erklärung weggegangen ist: binnen 14 Tagen werde alles zu Ende sein. Entweder er habe Jesse James erschossen, oder dieser habe ihn erschossen.« Die Frage, ob denn die Gebrüder Ford ordentliche Detectivs im Dienste des Staates gewesen wären? beantwortete der Gouverneur dahin: »Nein, durchaus nicht. Ich habe indeß zu Robert Ford gesagt, den auf Jesse James Kopf gesetzten Preis von 10000 Dollars würde ich zahlen, möchte der Räuber lebendig oder todt geliefert werden.« Als Robert Ford das Gefängniß verlassen hatte, verhaftete ihn der Sheriff Trigg von Ray-County von neuem unter der Anklage, zusammen mit Dick Little, auch einem Mitgliede der Bande von Jesse James, einen gewissen Wood Hite ermordet zu haben. Der Gouverneur hatte ihn nur wegen des an Jesse James verübten Mordes, aber nicht wegen der von ihm etwa sonst noch begangenen Verbrechen begnadigt. Er wurde also wiederum gefangen gesetzt, und wenn er in dem neuen Processe abermals verurtheilt werden sollte, wird schwerlich Gnade für Recht ergehen. Denn die öffentliche Stimme hat sich sehr bitter über das Verfahren des Gouverneurs ausgelassen und hart getadelt, daß kraft seiner Autorität Jesse James von einem Meuchelmörder aus Habsucht umgebracht worden ist. Am 28. Mai kam die Sache sogar in der gesetzgebenden Versammlung des Staates Missouri zur Sprache, und der Gouverneur erlitt eine empfindliche Niederlage. Zwei Anträge, welche eine Billigung dessen enthielten, was der Gouverneur mit Robert Ford verhandelt hatte, lagen vor, aber der Sprecher wies sie ab. Es wurde Berufung gegen diese Entscheidung eingelegt, indeß die Mehrheit der Abgeordneten, 80 Demokraten, stimmte dem Sprecher bei, die der republikanischen Partei angehörigen Mitglieder und die Greenbackers Greenbacker werden die Mitglieder einer kleinen politischen Partei genannt, deren Bestreben auf Vermehrung des Regierungs-Papiergeldes gerichtet ist. Dieser Parteiname rührt daher, daß das Papiergeld eine grüne Rückseite (a green back) hat. blieben in der Minderheit. Jesse James hatte schwere Verbrechen begangen, geraubt, geplündert und gemordet, die Bevölkerung von Missouri fürchtete ihn und seine Bande, aber er war ein muthiger Mann, oft verwegen bis zur Tollkühnheit, gelegentlich auch großmüthig, niemals grausam, und diese Eigenschaften hatten ihm in verschiedenen Kreisen Sympathien erworben. Er wurde nicht selten in St.-Louis, auch in Neuyork gesehen und doch nicht verrathen, ja er soll sogar, nach der Versicherung eines angesehenen Journals, bei der Chicago-Convention unter dem Namen Johnson als Delegirter des Staates Mississippi zugegen gewesen sein. Zum Schlusse theilen wir einen interessanten und charakteristischen Brief von ihm an einen Beamten aus dem Jahre 1875 mit. Der Brief, welchen der Adressat nach James' Tode veröffentlicht hat, lautet so: Aufenthalt, Mai 25. 1875. Confidentiell. An ... Werther Freund. Ihr lieber Brief vom 21. d. M. gelangte gestern früh in die Hände der Frau ..., die ihn mir sogleich zukommen ließ, und da ich eben eine Gelegenheit nach Kansas-City habe, so eile ich, Ihnen zu antworten. Sie sagen, Sie seien über meinen Aufenthaltsort höchlich erstaunt gewesen, da Sie mich in Texas oder Mexico glaubten; ich bin aber gewöhnlich da, wo man mich nicht vermuthet. Sie fragen, warum, wenn ich unschuldig bin, ich nicht offen hervortrete? Da Sie ein verständiger Mann sind, so bitte ich Sie, über die Sachlage ein wenig nachzudenken. Ich glaube wol, daß Gouverneur Hardin mir einen unparteiischen Proceß gewähren würde, wenn es in seiner Macht stände; aber erwägen Sie, wieviel über mich gelogen worden ist, und wie ich verfolgt worden bin. Das öffentliche Vorurtheil ist so stark, daß es vielleicht an hunderttausend Dollars kosten möchte, wollte ich mich gegen alle ungerechten Anklagen vertheidigen. Ich bin aber arm und kann die erforderlichen Mittel nicht auftreiben. Erwägen Sie ferner, daß der Staat Iowa, wenn man mich in Missouri entließe, meine Auslieferung verlangen würde. In diesem radicalen Staate hätte der Pöbel gewiß sehr bald ein Lynchgericht an mir vollzogen. Sie rathen mir, das Land zu verlassen. Wenn ich mich für schuldig hielte, so würde ich diesem Rathe folgen, aus den Vereinigten Staaten auswandern und nie wieder zurückkehren. Aber ich bin nicht schuldig; ich will in meinem Vaterlande bleiben und für mein Recht kämpfen, auch wenn ich in dem Kampfe untergehen sollte. Freund ..., denken Sie ruhig hierüber nach, und ich bin überzeugt, daß Sie mir recht geben werden. Die Zeitungen haben, wie Ihnen bekannt ist, Tausende von Lügen über mich verbreitet, aber mein Gewissen ist rein, und ich hoffe zuversichtlich, trotz aller Verleumdungen meine Unschuld klar darzuthun. Es gibt andere Leute in Missouri, welche auf das Conto der Brüder James und Younger geraubt haben, und mein Bestreben geht dahin, sie vor Gericht zu stellen. Wir werden der Welt beweisen, daß wir an diesen Räubereien schuldlos sind, und den Flecken tilgen, der auf unserer Ehre und unserm Namen liegt. Ich bin, im Vertrauen gesagt, jetzt in Unterhandlung mit Gouverneur Hardin, und ich hoffe, es wird mir gelingen, jene Schurken zu entlarven. Seit einem Monat habe ich mehrere Geheimpolizisten in Thätigkeit, nicht Chicago-Detectivs, sondern ehrliche Missourier. Sie sind hinter den Räubern her, welche auf den Namen der Gebrüder James und Younger Missouri gebrandschatzt haben. Diese Leute sind nun aufgespürt, und es kommt nur darauf an, sie festzumachen. Sie werden sich hierüber wundern, aber es ist so und ich will es Ihnen beweisen. Clell Miller, Tom Mc. Danniel, Wm. Mc. Danniel, Jack Kene und Sol Reed haben am 8. December 1874 den Muncie-Kansaszug beraubt. Wm. Mc. Danniel sitzt. Die andern vier beraubten kürzlich den Store in Henry-County. Daran ist kein Zweifel, denn ich habe einen sichern Mann auf ihrer Fährte und ich weiß, daß sie des Muncie-Raubes überführt werden können. Auf die Gefangennahme eines jeden von ihnen ist ein Preis von 3500 Dollars gefetzt. Diesen Preis will ich nicht verdienen, mir ist es nur darum zu thun, festzustellen, wer jene Räubereien verübt hat. Ich will den Leuten zeigen, was es heißt, auf meinen Namen hin rauben, sie werden meiner Rache nicht entgehen, Gouverneur Hardin weiß vollkommen Bescheid, er ist hinter ihnen her. Vom Gouverneur habe ich soeben einen Brief erhalten. Wenn Reed und Kene nicht sehr vorsichtig sind, so werden sie sehr bald festsitzen, und ebenso auch Miller und Mc. Danniel, die jetzt wahrscheinlich im Clay-County sind. Dort können sie leicht fest genommen oder getödtet werden; Miller aber möchte ich lebend gefangen sehen; ich glaube, daß er alles sagen wird, was er weiß. Wenn die Schurken in Clay-County sind, so können Sie dieselben festmachen, wenn Sie thun, was ich sage. Nehmen Sie zehn oder fünfzehn entschlossene, mit Gewehren bewaffnete Männer und umstellen Sie früh bei Tagesanbruch das Haus von Mose Miller und das Haus der Foxes und lassen Sie auch den Waldstreifen durchsuchen, der zwischen den Häusern von Mose Miller und der Besitzung der Frau Arnolds liegt. Wahrscheinlich werden die Räuber in diesem Walde sein. Durchsuchen Sie auch Kendley's Haus. Das wird Sie in Erstaunen setzen, denn Kendley ist hart hinter mir und meinem Bruder Frank hergewesen, er hat aber zu derselben Zeit Pferdediebe beherbergt. Wenn Sie die Räuber gefangen nehmen wollen, so lassen sie Kendley nichts davon wissen, denn er würde sie warnen. Am besten werden Sie thun, wenn Sie Ihre Mannschaft aus den Counties Liberty und Kearney nehmen und niemand wissen lassen, um was es sich handelt. Wenn ich an Ihrer Stelle wäre, so würde ich, vertrauenswürdige Leute damit beauftragen, die Häuser der Foxes, Mose Miller's und Kendley's zu überwachen und, wenn sie zum Frühstück oder Mittag ins Haus gehen, die Gewehre schußfertig zu halten. Mir liegt daran, daß die Leute festgenommen werden, denn es ärgert mich, daß sie rauben und daß ihre Schuld auf mich fällt. Ich weiß gewiß, daß Clell Miller bei der Beraubung des Store in Henry-County seines Vaters graue Stute geritten hat. Wenn Sie die graue Stute finden, so können Sie sicher sein, daß Clell Miller auch da herum ist. Daß Clell und diese Stute bei der Affaire in Henry-County gewesen sind, kann bewiesen werden. Die Stute ist auf dem rechten Auge blind. Ermitteln Sie, ob die Stute zu Hause ist, dann benachrichtigen Sie den Sheriff von Henry-County, damit er jemand hinschickt, um das Pferd zu recognosciren, und lassen Sie sich einen Haftbefehl gegen Clell ausstellen, dessen Gefangennahme Ihnen 3500 Dollars einbringen wird. Am besten werden Sie thun, vorher nach Kansas-City zu gehen, mit Fred. Mitchell, dem Anwalt von Wells Fargo \& Comp., Rücksprache zu nehmen und sich die Belohnung für die Gefangennahme von Miller und Mc. Danniel's schriftlich zusichern zu lassen. Lassen Sie Mitchell aber nicht wissen, daß Sie von mir gehört haben. Nur dem Gouverneur Hardin dürfen Sie sagen, daß ich Ihnen diesen Rath ertheilt habe. Wie gesagt, ihm können Sie es sagen, aber keinem andern. Die Freunde von Wm. Mc. Danniel haben versucht, mich und James O. Hinde in die Muncie-Räubereien zu verwickeln, und deshalb liegt mir daran, daß die Wahrheit an den Tag kommt. Sie erinnern sich, daß die Zeitungen berichteten, sowol bei dem Muncie-Eisenbahnüberfall als auch bei der Beraubung des Store in Henry-County sei ein kleiner Mann thätig gewesen. Das ist Sol Reed. Nun noch ein Wort. Wissen Sie, daß ... den Geheimpolizisten eingeredet hat. Sie seien mit den Räubern im Bunde? Es ist so. Ich habe unter den Detectivs ein paar gute Freunde, welche mich stets sehr genau unterrichten, sodaß ich stets weiß, was im Winde ist. Pinkerton hat Mißtrauen gegen jedermann, er ahnt aber dennoch nicht, wer meine Freunde sind. Meine besten Freunde geben sich, um mir zu dienen, den Anschein, meine schlimmsten Feinde zu sein, und gerade darin liegt das Geheimniß, daß jeder Anschlag auf mich mislingt. Ich mache übrigens keinem Beamten einen Vorwurf daraus, daß er seine Pflicht thut. Wenn Sie mich für schuldig halten und auch verfolgen, so achte ich Sie deshalb. Sie müssen ja die Verbrecher festzunehmen suchen. Aber ich gebe Ihnen die heilige Versicherung, Frank und Jesse James stören den Frieden von Clay-County nicht. Wenn Sie die obengenannten Personen verhaftet haben, werden in Missouri keine Raubanfälle mehr vorkommen. Ich habe Ihnen sehr ausführlich geschrieben, und binde Ihnen nochmals auf die Seele, außer dem Gouverneur Hardin niemand wissen zu lassen, daß ich Ihnen diese Mittheilungen gemacht habe. Verbrennen Sie diesen Brief. Ich werde mich bemühen, Ihnen weitere Nachrichten zu geben. Durch an mich gerichtete Briefe kann ich nicht verrathen werden, denn alle diese Briefe gehen durch mehrere Hände, ehe ich sie erhalte. Bitte, schreiben Sie mir sofort, und lassen Sie mich wissen, was Sie über das, was ich Ihnen geschrieben habe, denken; ..., der elende Kerl, bringt alle die lügenhaften Zeitungsberichte über Clay-County in Verbindung mit den Brüdern James. Er fürchtet uns, deshalb verbreitet er solche Lügen, aber ich werde mit ihm abrechnen. Adressiren Sie wieder an Mrs. Mc. Bride, die alle Briefe an mich sofort befördern wird. Daß Sie und die Ihrigen noch lange und glücklich leben mögen, ist das Gebet Ihres aufrichtigen Freundes I. W. James. Noch einmal: Verbrennen Sie diesen Brief und gehen Sie mit sich selbst zu Rathe. Sobald ich Neues über die Ihnen von mir genannten Räuber erfahre, werde ich es Ihnen mittheilen; aber thun Sie nichts gegen Miller, ehe Sie Ihrer Sache sicher sind. Nach dem Ueberfall im Hause meiner Mutter haßte ich Sie, aber nach reiflichem Nachdenken habe ich die Ueberzeugung gewonnen, daß Sie nicht anders handeln konnten, und jetzt hege ich keine unfreundlichen Gefühle mehr gegen Sie. Die Räuberbande, deren Anführer Jesse James war, existirt nicht mehr, recapituliren wir, was aus ihren Mitgliedern geworden ist. Jim Reed wurde nach dem Postraube zwischen San-Antonio und Austin tödlich verwundet und starb bald darauf. Mc. Danniels fiel von den Kugeln derer getroffen, welche die Räuber nach dem Ueberfall der Bank von Huntington verfolgten; Keen gerieth bei derselben Gelegenheit in Gefangenschaft und wurde zu Zuchthausstrafe verurtheilt. Sol Reed hat dem Räuberleben entsagt, er lebt als Farmer in Clay-County und erfreut sich des Vertrauens und der Achtung seiner Mitbürger. William Danniels wurde in Kansas-City wegen schnellen Fahrens verhaftet. Man fand bei ihm 1000 Dollars, forschte weiter nach und entdeckte, daß er einer der Eisenbahnräuber war, und transportirte ihn nach Lawrence in das dortige Gefängniß. Er entsprang, wurde aber bald darauf von einem Farmer erschossen. Dick Little verrieth seinen Kameraden Clarence Hite, der infolge dessen mit 25 Jahren Zuchthaus belegt wurde, und ermordete später zusammen mit Robert Ford seinen Freund Wood Hite. Er ist deshalb in Untersuchung und wird vor das Schwurgericht gestellt werden. Hobbs Kerry ist nach der Beraubung der Missouri-Pacificbahn festgenommen und in das Zuchthaus geschickt worden. Bill Berry wurde in Mexico im Staate Missouri bei Gelegenheit eines Sheriff-Aufgebotes erschossen, Charles Pitts und Chadwell fielen bei dem Kampfe zwischen den Räubern und der Bürgerschaft in Northfield, Clell Miller wurde bei Madelia von den Kugeln der Polizei-Mannschaft niedergestreckt. Joe Collias und Bill Heffren hatten auf ihrer Flucht Boffalo in Kansas erreicht. Dort holte sie eine Miliztruppe der Vereinigten Staaten ein. Es entspann sich ein kurzes Gefecht und die beiden Räuber blieben auf dem Platze. Arkansaw Johnson wurde in Denton in Texas, San Baß in Round Rock in Texas, Hy. Collins in Sterman in Texas niedergeschossen. Bill Collins traf an der nördlichen Grenze der Vereinigten Staaten mit dem Deputy-Marshal Anderson zusammen. Beide feuerten zu gleicher Zeit und erschossen einander. Pipe, Herndon, Jeff, Hite, Tucker Bashan, Bill Ryan sind wegen Beraubung der Post und der Eisenbahn verurtheilt worden, die ersten beiden zu 99 Jahren, die andern drei zu 25 Jahren Zuchthaus. John Younger wurde vom Kapitän Lull erschossen, seine drei Brüder hat das Zuchthaus in Minnesota aufgenommen. Jesse James ist von der meuchelmörderischen Kugel Robert Ford's gefallen, welcher letztere sich vor Gericht wegen der Ermordung von Wood Hite zu verantworten haben wird. Sechs Räuber erwarten in Independence in Missouri den Spruch der Geschworenen. Ein einziger von den Banditen, Arthur Mc. Coy, ist eines natürlichen Todes gestorben. Frank James endlich, der, wie wir berichtet haben, in Northfield verwundet worden war, lebte bis vor kurzem unangefochten in Texas als Viehzüchter. Nach der Ermordung von Jesse James verbreitete sich das Gerücht, er werde nach Missouri zurückkehren und furchtbare Rache nehmen an allen denjenigen, die an dem Tode seines Bruders mittelbar oder unmittelbar teilgenommen hätten. Diese Gerüchte wurden bestätigt durch einen Brief, den Frank James am 29. April 1882 von Greenwood in Alabama an das » Courier-Journal « in Louisville in Kentucky richtete. Er schrieb in diesem Briefe wörtlich Folgendes: »Ich weiß, das Publikum hält mich für todt, ich bin aber nicht todt, sondern am Leben erhalten geblieben, um den vorzeitigen Tod meines Bruders Jesse zu rächen. Vor drei Wochen verließ ich ihn in St.-Joseph, kurze Zeit vorher, ehe er von zwei Schurken ermordet wurde, und kehrte dann in meine Heimat zurück. Vor der Abreise warnte ich Jesse vor Robert und Charles Ford und sagte ihm, sie wären gemein genug, um etwas gegen ihn zu unternehmen. Er glaubte mir aber nicht. Morgen fahre ich nach Kansas-City. Ich treffe dort ein, ehe dieser Brief veröffentlicht ist, und werde mit mehrern Freunden, die mir Beistand leisten wollen, verabreden, was nun geschehen soll. Die Familie Ford und etliche ihrer Helfershelfer werden ihre Strafe erhalten. Ich weiß, wo ich sie finden werde. Die Zeitungen haben über Jesse und mich harte Urtheile gefällt, aber unsere Verbrechen sind vergrößert und übertrieben worden. Man legt uns vieles zur Last, woran wir nicht gedacht haben. Unsere Mitbürger wissen, daß wir unschuldig geächtet, von Haus und Hof gejagt, wie wilde Thiere gehetzt und endlich dazu getrieben worden sind, uns zu vertheidigen und uns gegen unsere Verfolger zu schützen. Wer den wirklichen Sachverhalt kennt, wird uns nicht verdammen. Wir haben geraubt, aber wir haben nicht gestohlen, wir haben getödtet, aber wir haben nicht gemordet. Als Sie, Herr Walterson, Soldat waren, nahmen Sie die Lebensmittel weg, wenn Sie dieselben brauchten. Nennen Sie das stehlen? Gewiß nicht. Wir haben nichts anderes gethan. Wir konnten nach Beendigung des Krieges nicht in unserer Heimat bleiben. Waren wir verpflichtet, den Hungertod zu sterben? Nein. Wir mußten uns selbst helfen. Das Leben gilt mehr als das Gesetz, und jeder vernünftige Mensch darf das Gesetz übertreten, um sein Leben zu reiten. Die Brüder James haben fourragirt wie die Soldaten der Armee, weil sie dazu gezwungen waren. »Sie denken vielleicht, wenn Sie diese Zeilen erhalten, daß Sie getäuscht werden sollen, daß der Schreiber derselben nicht Frank James ist. Aber Sie können sich darauf verlassen, ich bin noch am Leben und schicke dieses Schreiben an Sie, weil das » Courier-Journal « keine Verleumdungen über uns gebracht hat. Binnen drei Monaten wird der Tod meines Bruders gerächt sein, dann werden Sie sich davon überzeugt haben, daß dieser Brief von mir herrührt. »Ich hatte gehofft, ich könnte mein Leben in der Stille und fern von Missouri beschließen; aber der Tod meines Bruders fordert Sühne, und ich wünsche deshalb, durch Ihre Zeitung kundzugeben, daß ich an den satanischen Feiglingen, welche die gräßlichste That der modernen Zeit verübt haben, furchtbare Rache nehmen werde. Achtungsvoll Frank James.« Die Rinderhirten im Südwesten von Nordamerika 1883 Wir haben das Räuberwesen in den westlichen Unionsstaaten geschildert und wollen nun auch einer andern Klasse von wilden, gesetzlosen Menschen gedenken, welche den Südwesten der Vereinigten Staaten unsicher machen und nach und nach zu einer Geisel und Landplage geworden sind. Es sind dies die Rinderhirten, die Cowboys im Territorium Arizona, deren gewaltthätiges Treiben in den ersten Monaten des Jahres 1882 so gefährlich wurde, daß der Gouverneur des Territoriums in Washington militärische Hülfe gegen sie erbitten mußte. In den südwestlichen Staaten und Territorien gibt es viele Meilen weit sich erstreckende, mit üppigem Grase bestandene Weiden, auf denen Rindvieh- und Schafzucht im größten Maßstabe getrieben wird. In Texas, Colorado, Neumexico und Arizona findet man Ranchos, in denen 10–20000 Stück Rindvieh gehalten werden. Für die Heerden, die in kleinen Abtheilungen weiden und von einem Platze zum andern ziehen, ist eine bedeutende Anzahl von Hirten nothwendig. Diese Rinderhirten heißen Outlaws, Geächtete, sie bestehen aus jungen Leuten, welche in ihrer Heimat mit dem Gesetz in Conflict gerathen und in jene noch uncivilisirten Gegenden gegangen sind, wo sie ein ungebundenes, abenteuerliches Leben führen können. Sie gelten allgemein für faul, verwegen, bösartig und dem Trunke ergeben. Vor dem Eigenthum und dem Leben anderer Menschen haben sie nicht den mindesten Respect. Um jeder Witterung Trotz bieten zu können, kleiden sich die Cowboys in Hirschleder, auf dem Kopfe tragen sie einen breitkrämpigen Hut, der die Ohren und das Genick schützt und durch ein starkes Band unter dem Kinn festgehalten wird. Im Gürtel stecken zwei schußfertige Revolver von schwerem Kaliber, im Schafte des rechten Stiefels hat ein dolchartiges Messer seinen Platz. Selten erreicht ein solcher Hirt ein Alter über 30 Jahre. Gewöhnlich stirbt er vorher eines gewaltsamen Todes oder gibt seinen Beruf auf und wird Eisenbahn- oder Posträuber von Profession. In den Ranchos findet man junge Leute aus allen Staaten der Union, es find der Regel nach geborene Amerikaner, welche die verschiedensten Beweggründe in das gefährliche Leben hineingetrieben haben. Man findet unter ihnen fast alle Stände vertreten. Die Heerden sind ihrer Aufsicht und Obhut anvertraut, sie leben unter und mit ihnen, kaum besser als das liebe Vieh. Sie kochen sich selbst, sie sind ihre eigenen Schneider und Schuster, sie curiren sich selbst und halten in jedem Jahre ein- oder zweimal Wäsche, d.h. sie ziehen, wenn sie an einen Fluß kommen und das Wetter freundlich ist, ihr einziges Hemd aus, waschen und flicken es und ziehen es wieder an, sobald es trocken geworden ist. Wenn die Zeit der Verkäufe da ist, treiben sie die Thiere zur nächsten Eisenbahnstation und sorgen dafür, daß sie verladen und forttransportirt werden. Dieses Geschäft ist keineswegs gefahrlos, die Hirten sind inmitten ihrer aus vielen Hunderten von Thieren bestehenden Heerden in beständiger Gefahr niedergetreten oder gespießt zu werden, und müssen große Geistesgegenwart und Gewandtheit besitzen, um die Heerden vollzählig an dem bestimmten Orte zur rechten Zeit abzuliefern. Ist dieses Geschäft besorgt, so sieht man die Cowboys in den Grenzorten von Nebraska, Kansas und Colorado, Sie pflegen dort ungeheuere Quantitäten von schlechtem Whisky zu trinken und ein zügelloses Leben zu führen. Abends stürmen sie halbberauscht in die Tanzsäle, schießen mit ihren Revolvern die Lichter und Lampen aus, nehmen die Mädchen in die Arme und walzen mit ihnen herum. Am Morgen, wenn sie müde sind vom Tanzen, fangen sie in der Regel an zu raufen, und selten geht es ohne Blutvergießen ab, denn sie sind stets bereit, ihre Waffen zu gebrauchen. Bei solchen Gelegenheiten halten die Cowboys fest zusammen, und niemals wagt es die Polizei, sie zu verhaften. Es kommt nicht selten vor, daß eine solche wilde Schar beschließt, einen Ort zu überfallen. In Scharen von 20 und 30 Manu reiten sie unter Geschrei die Straßen auf und nieder, wer sich am Fenster zeigt, wird zum Ziel ihrer Kugeln genommen. Finden sie einen Laden oder ein Haus offen, so dringen sie ein und nehmen mit, was ihnen gefällt. Dann versammeln sie sich in einem Trinkhause, aus welchem sich die etwa anwesenden Gäste so schnell wie möglich entfernen, und fangen an zu trinken, zu singen und sich auf ihre Manier zu vergnügen. Gewöhnlich wagen es die Einwohner des Ortes nicht, Widerstand zu leisten, indeß kommt es doch vor, daß sie sich bewaffnen, und wie es zu Anfang des Jahres 1882 in Coldwell in Kansas geschehen ist, die Bande mit den Waffen in der Hand vertreiben. Besonders gefährlich sind die Cowboys von Arizona. Kein wilder Indianer schätzt das Leben eines Menschen geringer als sie. Wenn sie als Hirten ihr Brot nicht mehr verdienen, ziehen sie im Lande umher und rauben und morden, wo sich die Gelegenheit darbietet. Wer ihnen begegnet, wird überfallen und ausgeplündert. Der Schrecken, den sie verbreiten, ist größer, als die Furcht vor einem Angriff der Indianer je gewesen ist. Sie üben über die Ansiedler einen unerhörten Terrorismus aus und niemand wagt es, eins ihrer zahlreichen Verbrechen zur Anzeige zu bringen oder sich zu rächen für eine ihm widerfahrene Unbill. Auch die Zeitungen gehen äußerst vorsichtig zu Werke, die Redacteure wissen recht gut, daß sie ihres Lebens nicht mehr sicher sein würden, wenn sie die Schandthaten der Cowboys mit den rechten Namen bezeichneten. Die Presse in den Grenzstaaten hütet sich sogar, das Wort »Mord« zu gebrauchen, denn die Mörder nehmen dies übel und sind jeden Augenblick bereit, eine Beleidigung durch ihre Kugeln zu rächen. Wenn über einen Mord berichtet wird, so geschieht es etwa in folgender Weise: »Schwarzfuß schoß gestern Abend den Jim Brown auf Carry's Farm nieder. Es wurden mehrere Kugeln gewechselt, aber niemand weiter verletzt.« Der Cowboy ist in jenen Gegenden der eigentliche Freiherr, dem kein Mensch etwas abzuschlagen wagt. Kürzlich lud ein solcher Raufbold einen Fremden, den er nie in seinem Leben gesehen hatte, ein: » Take a drink « (Trinken Sie). »Danke, nein«, war die Antwort. »Nun nimm das, verdammter Hund!« rief der Cowboy und zerschmetterte dem Manne den Kopf mit einem Schusse aus dem Revolver. Ein anderer Rinderhirt ließ sich in einer Ansiedelung eine Büchse mit Pökelfleisch geben, setzte sich auf die Straße und begann zu essen. Einen in der Nähe stehenden Mann lud er ein, ihm Gesellschaft zu leisten, und als derselbe ablehnte, legte er die Hand an den Revolver und sagte in barschem unwilligem Tone: »Aber Ihr sollt essen,« Nun kam der so brutal zu Gast geladene Mann näher und aß mit. Sein Wirth nöthigte ihn immer mehr und amüsirte sich köstlich über den Spaß, den er sich gemacht hatte. Ein dritter trat um die Mittagszeit in ein Hotel und setzte sich einem jungen Menschen, den er dort zufällig traf, gegenüber. Er fing an, ihn zu hänseln, nahm ihm die Teller und die Schüsseln mit den Speisen weg und setzte sie auf die Erde. Als der junge Mann remonstrirte und sich diese Unziemlichkeiten verbat, gerieth der Cowboy in Wuth, nahm den Revolver und schoß ihn todt. Derartige Vorfälle sind in Arizona alltägliche Ereignisse. Die Territorialregierung ist durchaus unfähig, mit dem Gesindel fertig zu werden und Leben und Eigenthum der Bürger zu schützen. In einzelnen Fällen hat die Bevölkerung sich selbst geholfen und die Cowboys mit blutigen Köpfen in die Flucht geschlagen, aber aus vielen andern Orten sind die Einwohner nach Utah und Colorado ausgewandert, weil sie es in Arizona nicht mehr aushalten können. Wenn nicht durch die militärische Gewalt mit eiserner Hand Ordnung geschafft und Arizona von diesen wilden Banden gesäubert wird, werden Ackerbau, Viehzucht und Gewerbe in diesem Territorium niemals zur Blüte kommen. Der Proceß Nicotera. ( Florenz. – Verleumdung. ) 1876. 1877. Das politische Leben des jungen Königreichs Italien ist reich an aufregenden Vorgängen und großen Skandalen. Zu den letztern gehört der Preßproceß des vormaligen Ministers des Innern und jetzigen Abgeordneten Baron Giovanni Nicotera gegen den Redacteur der in Florenz erscheinenden » Gazetta d'Italia «, Sebastiano Visconti, wegen verleumderischer Beleidigung. Der Proceß war eine Folge der Krisis vom 18. März 1876, infolge deren die alte Consorteria die lange behauptete Herrschaft verlor und einem Ministerium der Linken Platz machte. Die erste öffentliche Verhandlung fand am 17. November 1876 statt, das Urtheil wurde erst am 26. Januar 1877 gesprochen. Um den Proceß zu verstehen, ist es nothwendig, einige Worte über die Entwickelung der beiden großen politischen Parteien zu sagen, die sich in Italien bekämpfen. Schon im piemontesischen Parlament 1849-59 gab es die Partei der Rechten, die aus monarchisch und conservativ gesinnten Männern bestand und die Freiheit Italiens auf möglichst legalem Wege mit Hülfe der Diplomatie, durch Bündnisse und nöthigenfalls durch Krieg unter Führung des Königs Victor Emanuel durchsetzen wollte. Ihr gegenüber stand die Partei der Linken, die Liberalen aller Schattirungen, einschließlich der ausgesprochenen Republikaner, welche ebenfalls ein einheitliches Italien erstrebte, aber nicht wählerisch war in den Mitteln und Wegen zu diesem Ziele. Die Linke sympathisirte wenigstens zum Theil auch mit der Revolution und hatte nichts dagegen einzuwenden, wenn das Königthum zusammenbräche und auf seinen Trümmern die Republik erstünde. Diese Zustände änderten sich, als das Königreich Italien begründet worden war. Die parlamentarische Rechte, durch Abgeordnete aus Venetien, der Lombardei und Mittelitalien verstärkt, verlor natürlich ihren specifisch piemontesischen Charakter, zugleich aber verschwand das eigentlich monarchisch-conservative Element fast ganz aus der italienischen Kammer. Die Rechte wurde die officielle Regierungspartei ohne republikanische und revolutionäre Neigungen, ihr politisches Glaubensbekenntniß aber war kaum weniger liberal als das der Linken, die sich namentlich durch Deputirte aus den neapolitanischen Provinzen verstärkte. Das italienische Wahlgesetz legt die Entscheidung bei den Abgeordnetenwahlen in die Hände der Mittelklassen, die in Mittel- und Süditalien hauptsächlich aus Pächtern und Güterverwaltern auf dem platten Lande, aus Geschäftsleuten aller Art, Agenten und Advocaten in den Städten bestehen. Sie fördern und helfen sich gegenseitig und beherrschen noch jetzt die Wahlen. Diese weitverzweigte, auf Interessengemeinschaft gegründete Association ist unter dem Namen »Comorra« allgemein bekannt. Die Comorra hat sich in fast allen kleinern Orten der Gemeindeverwaltung bemächtigt und es verstanden, dieselbe für ihre Zwecke dienstbar zu machen. Sie hat bei den politischen Wahlen in sehr vielen Districten ihre Candidaten regelmäßig durchgebracht und ihr Einfluß wuchs, seit es Nicotera und seinen Freunden gelang, innerhalb der Partei eine feste Organisation und Disciplin herzustellen. Man behauptet, Nicotera, obwol er weder für einen glücklichen Redner, noch für einen ausgezeichneten parlamentarischen Arbeiter, noch für einen ungewöhnlich kenntnißreichen Mann gilt, sei durch die Comorra in die Höhe gekommen. Er trat in nahe Beziehungen zu Sella, einem der ersten Staatsmänner Italiens, den der König 1876 mit der Bildung eines neuen Ministeriums beauftragte, und wurde Minister des Innern, wie man sagt, weil seine politischen Freunde aus Besorgniß vor einer strengen und gerechten Regierung, die dem Treiben der Comorra ein Ende gemacht haben würde, consequent mit der von Rattazzi und nach seinem Tode von Depretis geführten Linken gegen die aus der Rechten hervorgegangenen Ministerien gestimmt hatten und weil die 170 neapolitanischen Deputirten für ihn einen Ministerposten forderten, ja sogar mit Opposition gegen das neue Ministerium drohten, wenn Nicotera nicht in dasselbe aufgenommen werde. Im Archiv des Ministeriums fand Nicotera Notizen darüber, daß der Graf Cantelli, sein Vorgänger, an die in Florenz erscheinende » Gazzetta d'Italia «, das damals einflußreichste Blatt der Consorteria, nicht unbeträchtliche Geldsummen hatte auszahlen lassen. Er sah dies als eine verwerfliche Preßcorruption an und äußerte bei einem politischen Banket in Turin im August 1876: Ein großes florentiner Blatt habe vom Grafen Cantelli eine monatliche Subvention im Betrage von 5000 Lire (Francs) erhalten. Hiermit konnte nur die d'Italia « gemeint sein, der Redacteur Carlo Pancrazi remonstrirte alsbald in der entschiedensten Weise gegen diese Anschuldigung, die er eine offenbare Lüge nannte, da die » Gazzetta d'Italia « von dem Grafen Cantelli nie auch nur die geringste Subvention empfangen habe. Gleichzeitig forderte Pancrazi den Minister Nicotera direct auf, jene in Turin gethane Aeußerung zurückzunehmen oder zu erklären, daß er nicht die »Gazzetta d'Italia« gemeint habe. Nicotera that weder das eine noch das andere. Am 5. November 1876 sollten im Königreich Italien die Abgeordnetenwahlen stattfinden. Das Ministerium wünschte eine gefügigere Kammer, und Nicotera hatte nichts versäumt, um der Regierungspartei die Majorität zu verschaffen. Da erschien am 2. November in der » Gazzetta d'Italia « ein gegen ihn gerichteter Aufsatz: »Der Held von Sapri. Autobiographie Giovanni Nicotera's.« Dieser umfangreiche Artikel enthielt eine ausführliche und actenmäßige Darstellung der Expedition von Sapri und des von der bourbonischen Regierung gegen die Theilnehmer angestrengten Strafprocesses. Es wurde referirt: »Am 25. Juni 1857 gingen ein paar hundert vorwiegend neapolitanische Patrioten unter Anführung Pisacane's in Genua an Bord des Dampfers Cagliari, um das auf ihrer Heimat lastende Joch der Bourbonen zu brechen. Sie landeten in der Nacht vom 28. auf den 29. Juni im Hafen von Sapri in Calabrien, fanden aber dort die gehoffte Unterstützung nicht und unterlagen am 1. Juli in einem Zusammenstoße mit einer starken Abtheilung königlicher Truppen in Sanza. Die meisten fielen, der Rest ward ins Gefängniß geworfen. "Unter den letztern befand sich Nicotera. In seinem ersten Verhör am 2. Juli 1857 gab er an, er habe das Land von der bourbonischen Tyrannei befreien wollen, von seinen Gefährten habe er nur den gefallenen Pisacane gekannt, wer den Dampfer gemiethet, wisse er nicht, ebenso wenig, wer Waffen und Munition geliefert habe«. »In einer schriftlichen Erklärung vom 3. Juli dagegen ließ sich Nicotera dahin vernehmen: In Frankreich bestehe eine vielverzweigte, mächtige Verschwörung zum Zwecke des Sturzes der bourbonischen Regierung in Neapel. Näheres darüber werde er erst mittheilen, wenn sein Urtheil gesprochen sei, damit man nicht glaube, er habe so gehandelt, um gelinder gestraft zu werden. Er enthülle diese Verschwörung, weil er sein Vaterland vor ewiger Schande bewahren wolle, und werde zu seiner Zeit reden, nicht um seine politische Ueberzeugung zu verleugnen, nicht um für seine Handlungen Verzeihung zu erhalten, sondern weil er nicht als Theilnehmer eines Unternehmens erscheinen wolle, welches er in tiefster Seele verabscheue. Schon im Vorjahre habe er im Diritto eine Erklärung gegen diese Verschwörung veröffentlicht, und jetzt sei er in das Königreich Neapel gekommen, um eine Revolution herbeizuführen, das Gewebe der muratistischen Verschwörer zu zerstören und zugleich seinen eigenen politischen Ansichten zum Triumph zu verhelfen«. »Das Protokoll vom 2. Juli hatte Nicotera nicht unterschreiben können, weil er an der Hand verwundet war; die Erklärung vom 3. Juli war von ihm bereits unterzeichnet«. »In dem nächsten Verhör, welches am 9. Juli mit ihm zu Salerno aufgenommen ward, erzählte Nicotera dem Oberstaatsanwalt Pacifico, es bestünden drei der neapolitanischen Regierung feindliche Parteien. Die erste, die piemontesische, sei schwach und deshalb nicht zu fürchten; die zweite, die muratistische Partei, sei durch ihren Rückhalt in Frankreich und durch ihre Verbindungen im Neapolitanischen mächtig. Sie wolle den Prinzen Lucian Murat auf den Thron beider Sicilien erheben und zu diesem Zwecke würden demnächst mit stillschweigender Genehmigung der französischen Regierung drei französisch-polnische Legionen je 1000 Mann stark an der neapolitanischen Küste ausgeschifft werden. Den Absichten der muratistischen Verschwörung diametral entgegengesetzt seien die der nationalen Revolutionspartei, welcher er selbst und Pisacane angehörten. Ihre Schilderhebung sei hauptsächlich deshalb so beschleunigt worden, um der muratistischen Verschwörung zuvorzukommen. »Dieser allgemeinen Erörterung ließ Nicotera eine sehr ins Einzelne gehende Erzählung der Geschichte der Expedition von Savri von der Landung bis zu seiner Gefangennahme folgen, aus welcher drei Punkte besonders hervorgehoben zu werden verdienen. »Einmal legte Nicotera das Geständniß ab, daß der Schlüssel zum Verständniß gewisser bei dem im Gefecht gefallenen Pisacane gefundenen chiffrirten Briefe in einem Buche enthalten sei, das Pisacane allezeit bei sich getragen habe. (Dieses Buch ermittelte der Untersuchungsrichter sofort und benutzte es zur Entzifferung aller auf die Verschwörung Bezug habenden Papiere.) »Weiterhin nennt Nicotera den Baron Gallotta von Sapri mit den Verschworenen einverstanden, und schließlich theilt er dem Untersuchungsrichter die Personalbeschreibung zweier junger Männer aus Padula mit, die mit den Verschwörern gemeinsame Sache gemacht hätten. »Auch dieses Protokoll trägt die Unterschrift Nicotera's. »Sämmtliche in dem incriminirten Artikel der » Gazzetta d'Italia « enthaltenen Documente sind ihrem vollständigen Wortlaute nach abgedruckt.« Hierauf erzählt das genannte Blatt: Während der Untersuchungshaft habe von den Angeklagten einzig und allein Nicotera sich einer rücksichtsvollen Behandlung von seiten der Behörden zu erfreuen gehabt. Ihm sei viel mehr Freiheit gelassen worden als allen seinen Mitgefangenen, selbst der wegen seiner Härte und Grausamkeit berüchtigte Intendant der Provinz Talerno, Ajossa, sei nach Nicotera's eigener Angabe gegen ihn allein mild und nachsichtig gewesen. Unter diesen Umständen sei es nicht zu verwundern, wenn die am 7. December 1857 bei der öffentlichen Verhandlung des Processes gegen die Theilnehmer an der Schilderhebung von Tapri verlesene Anklageschrift sich hauptsächlich auf die Enthüllungen Nicotera's gestützt und insbesondere seine zur Entdeckung führende Angabe zum Ausgangspunkt genommen habe. »Nach diesen Erörterungen«, so schließt der Artikel der » Gazzetta d'Italia «, »können wir nunmehr fragen: Welchen Antheil hatte Giovanni Nicotera an dem Proceß und an der Expedition von Sapri? War er der Held? Oder war er Verräther? Wir überlassen dem Leser die Antwort!« Nicotera war zum Tode verurtheilt, aber dann zu lebenslänglichem Gefängniß begnadigt worden. Er war mit der doppelten Glorie des Revolutionärs und des politischen Märtyrers in die parlamentarische Laufbahn eingetreten, hatte sich zum Chef der großen Gruppe von neapolitanischen Abgeordneten auf der Linken des Hauses und endlich zum Minister des Innern aufgeschwungen. Die » Gazzetta d'Italia « hatte die Veröffentlichung für ihn höchst compromittirender Documente in Aussicht gestellt, falls er nicht die Ehre des Blattes durch eine ausdrückliche Erklärung wiederherstelle. Nicotera hatte das nicht gethan. Darauf war in der » Gazzetta d'Italia « der von uns erwähnte Artikel erschienen – es blieb Nicotera nichts übrig, als gegen den verantwortlichen Geranten Sebastiano Visconti wegen Verleumdung Klage zu erheben. Die öffentlichen Verhandlungen in dieser Sache begannen mit der Sitzung des Stadtgerichts Florenz am 17. November 1876. Der Kläger Nicotera ließ sich vertreten durch die Advocaten Luciani, Rossi, Puccioni, Vastarini-Cresi, Pessina, Berio, Villa, Crispi und fünf Anwälte aus seinem Wahlkreise Salerno. Für den Beklagten erschienen die Advocaten Andreozzi, Martini, Lopez, Minucci, Bottari, Pampaloni, Marcotti und De Notter. Da einige zur Sache bezügliche Urkunden erst am Morgen eingetroffen waren, beschloß der Gerichtshof auf Antrag Andreozzi's und mit Zustimmung des Staatsanwalts, die Angelegenheit bis zum 1. December zu vertagen. Der zweiten Tagfahrt am 1. December unter dem Vorsitze des Cavaliere Bousi und in Anwesenheit des Staatsanwalts Cavaliere De Arcagne wohnten 24 Anwälte bei, dagegen waren einige vorgeladene Zeugen ausgeblieben, darunter Ajossa, Pacifico und Petruccelli della Gattina. Der Saal war zum Erdrücken voll, während die Galerien mit Ausnahme der Journalistenloge fast leer standen. Nachdem die Anklageschrift, die Klage Nicotera's und der incriminirte Artikel verlesen worden waren, begann das Zeugenverhör. Wir heben die wichtigsten Aussagen heraus. Domenico Carelli , Appellrath in Neapel, war in dem Processe gegen die Gefangenen bei Sapri Officialvertheidiger von 20 Angeklagten. Er erinnerte sich eines Schriftstücks, in welchem Nicotera seine sämmtlichen Genossen für unschuldig erklärt, und weiß nichts davon, daß Nicotera über die Dechiffrirung gewisser Urkunden irgendetwas mitgetheilt habe. Vincenzo Cappone , Advocat in Salerno, hat ebenfalls im Processe Sapri vertheidigt. Er deponirt: Nicotera habe gegen die Dechiffrirung des Generalprocurators protestirt, keine Enthüllungen zum Schaden seiner Mitangeklagten gemacht, vielmehr großmüthig fremde Schuld auf sich genommen. Sein College, der Advocat Giovacchino Brajom aus Salerno, bestätigt dies und fügt hinzu: Nicotera sei vom Generalprocurator Pacifico in öffentlicher Sitzung beschimpft worden und habe das Anerbieten des Gefängnißwärters, ihm zur Freiheit zu verhelfen, mit den Worten abgelehnt: »Solange meine Gefährten im Kerker sind, theile ich ihr Geschick.« Ein dritter Advocat in Salerno, Giovanni Trani , erzählt den Conflict zwischen Nicotera und Pacifico, der darüber ausbrach, daß Pacifico dem Angeklagten verwehrte, einen Protest zu verlesen, in welchem er alle Schuld an der Dechiffrirung von Documenten von sich ablehnte. Auch dieser Zeuge versicherte, Nicotera habe durch seine Aussage niemand belastet, sondern alle Schuld auf sich genommen. Diego Tajani , Advocat in Neapel, war von Nicotera in dem frühern Processe zum Vertheidiger gewählt worden. Er sagt aus: »Die bourbonische Polizei that ihr Möglichstes, um die Ehre der Angeklagten in den Staub zu ziehen. Sie behauptete, einer derselben habe den Schlüssel zu den chiffrirten Papieren verrathen. Das war indeß eine grobe Unwahrheit. Der Generalprocurator Pacifico hat mir selbst gesagt, er sei hinter das Geheimniß gekommen. Der Gefängnißintendant Ajossa hat sogar dem Präsidenten des Gerichtshofes Dalia die Zumuthung gemacht, Nicotera heimlich auszuforschen, ist aber von diesem Ehrenmanne scharf zurückgewiesen worden. Nicotera wurde zum Tode verurtheilt, und ich fand mich veranlaßt, ein Gnadengesuch einzureichen. Pacifico hatte mir zu verstehen gegeben, die Regierung werde aus politischen Gründen das Urtheil nicht vollstrecken lassen. Ein Mitglied des Appellationsgerichts bestätigte diese Ansicht, und ich setzte Nicotera und seine Mitgefangenen hiervon in Kenntniß. Gleichwol wurden die Vorbereitungen für die Hinrichtung getroffen. Ich begab mich deshalb mit den andern Vertheidigern nach Quisisana zum Könige. Wir baten um Gnade, erhielten aber keine bestimmte Antwort. Wir eilten zum Justizminister und erfuhren dort, daß die Begnadigung bereits beschlossen sei. Der Gerichtshofspräsident Dalia redete hierauf Nicotera zu, er möge doch bei der Publication der Begnadigung in öffentlicher Sitzung ein Hoch auf den König ausbringen. Nicotera aber lehnte dies ab, als mit seiner Ehre nicht vereinbar. Nicotera war ein braver Patriot, aber ein herzlich schlechter Verschwörer. »Was die beiden jungen Leute aus Padula anlangt, so sind dieselben auf Grund ihrer eigenen sie gravirenden Aussagen verhaftet, aber zur Freude Nicotera's bald wieder entlassen worden.« Der Zeuge Antonio de Meo , auch einer von den Vertheidigern im Processe Sapri: »Den Schlüssel zu der Chiffreschrift hat, wie man behauptete, ein Individuum, welches später unter den Tausend von Marsala gewesen ist, an den Generalprocurator verrathen. Die beiden Paduleser sind, wie viele andere, verhaftet worden, weil man ihre Sympathien für die Sache der Freiheit kannte.« Zeuge Alfonso della Corte , jetzt Sprachlehrer in Salerno, vormals im Cabinet des Intendanten Ajossa: »Nicotera hat in den Verhören die Wahrheit nicht sagen wollen, nie Namen genannt und allezeit nur sich, nicht andere angeklagt. Ja er hat sogar auf die Frage, wer auf einen Polizeioffizier mit dem Revolver losgegangen sei, sich selbst genannt, während es doch der Kapitän des Dampfers Cagliari gewesen war.« Besonders interessante Einzelheiten über die Haft und den Proceß Nicotera's theilte Zeuge Alfonso Condò , vormals Cabinetschef Ajossa's, mit: »Nicotera hat erklärt, er sei ein Feind der bourbonischen Regierung, aber auch der muratistischen Umtriebe, und nur aus diesem Grunde sage er, was er von letztern wisse. Was die Affaire von Sapri selbst anlangt, so hat er in Bezug darauf eine unerschütterliche Festigkeit bewiesen. Auf die Frage nach dem Schlüssel zum Dechiffriren der bei Pisacane's Leichnam gefundenen chiffrirten Papiere erwiderte Nicotera, den einen habe Pisacane besessen, den andern das Comité in Neapel. Die Namen der Mitglieder dieses Comité hat er um keinen Preis genannt. Nicotera war bei seiner Verhaftung ganz ohne Geld, man benachrichtigte seinen Vater hiervon amtlich, und dieser hat eine größere Summe in Dukaten oder Piastern geschickt, welche der Intendant Nicotera nach und nach zukommen ließ.« Zeuge Nicola Fabrizi aus Modena, in Rom wohnhaft: »Nicotera hat alle Mitglieder des Revolutionscomité in Neapel gekannt und ist in alle Einzelheiten der Unternehmung eingeweiht gewesen. Seine Enthüllungen über die muratistische Verschwörung hatten keinen andern Zweck als den, der Polizei Furcht einzujagen und sie von der richtigen Spur abzulenken. Ein gedrucktes Buch, das den Schlüssel zur Chiffreschrift enthielt, hat nicht existirt.« Nach den Aussagen des Zeugen Marchese Rodolfo Colonna aus Neapel, vormaligen Geniecommandanten von Trapani, befand sich Nicotera in der Strafanstalt deshalb von seinen Mitgefangenen räumlich getrennt, weil diese zu Zwangsarbeit, er aber zu Kerkerstrafe verurtheilt war; Nicotera's Gefängniß ist schlechter gewesen als das seiner Kameraden. Der Zeuge Abele Damiani von Marsala schildert Nicotera's Gefängniß in Santa-Caterina als ein abscheuliches enges und so niedriges Loch, daß ein Mann von gewöhnlicher Statur darin nicht aufrecht stehen konnte, er fügt hinzu, in dem dieses Gefängnißlocal durchfließenden faulen und schlammigen Wasser hat Nicotera sich eines Tages ersäufen wollen. Eine Besserung seiner Lage erfolgte erst, als er in den Bagno von San-Giacomo gebracht wurde, dort wurde er behandelt wie die übrigen Galerensträflinge. Zeuge Nicola Botta kennt Nicotera vom Bagno in San-Giacomo her, wo er mit ihm zugleich wegen eines politischen Verbrechens eine Strafe zu verbüßen hatte. Er schildert die Leiden Nicotera's und der andern Gefangenen mit den lebendigsten Farben. Auf Befragen erzählt der Zeuge, er habe vor drei Tagen beim Frühstück im Cafe di Roma in Rom aus dem Munde De Cerbi's gehört, vor einiger Zeit hätten ihm, dem Redacteur des » Piccolo « von Neapel, drei Herren, Namens Capitelli, Spirito und Pascarola, denselben Artikel, der dann in der »Gazzetta d'Italia« erschienen sei, für sein Blatt angeboten, er habe sie aber mit Entrüstung abgewiesen. Der Advocat Spirito erklärt dies für eine Unwahrheit. Es entspinnt sich eine sehr heftige Discussion zwischen ihm und den Anwälten Nicotera's, und die Sitzung wird unter großem Lärm geschlossen. In der folgenden Sitzung, am 4. December, wurde das Zeugenverhör fortgesetzt. Der erste Zeuge, Teodoro Pateras aus Neapel, sagt: »Ich war Mitglied der Comités von Neapel, Genua und Malta und habe die Vorbereitungen zu dem unglücklichen Unternehmen von Sapri geleitet. Nicotera hat im Laufe des Processes alles gethan, um die Aufmerksamkeit des Gerichts von dem wirklichen Chiffreschlüssel abzuleiten. Er sprach von einem diesen Schlüssel enthaltenden Buche, welches aber gar nicht existirte. Der Schlüssel, die Fattura Campioni, ist erst später ermittelt und vom Generalprocurator zur Entzifferung der Namen benutzt worden.« Eine große Menge anderer Zeugen, welche an der Expedition von Sapri teilgenommen haben und mit gefangen gesetzt worden sind, rühmen das Verhalten Nicotera's und erklären, sein Patriotismus sei über jeden Zweifel erhaben gewesen. Der eine nennt ihn einen wahren Helden; ein anderer erzählt, er habe den Tod nicht gefürchtet, sondern dem Henker, der den Galgen für ihn aufrichten sollte, einen Thaler geschenkt; ein dritter berichtet, es sei lediglich das Verdienst Nicotera's gewesen, daß der Chiffreschlüssel erst so spät entdeckt worden sei, er habe das Todesurtheil völlig kaltblütig mit angehört und den Schreiber, der dasselbe verlesen, sogar beschenkt. Ein vierter Hauptzeuge berichtet: »Bei dem Schiffskoch der Cagliari wurde ein Portefeuille mit der Ueberschrift G. N. gefunden, welches anscheinend unbeschriebene Blätter enthielt. Auf diesen Blättern standen mit sympathetischer Tinte geschrieben die Namen der Häupter der Verschworenen und der Chiffreschlüssel. Dabei lag ein schwarzes Pulver, Pottasche, mittels dessen die Schrift sichtbar gemacht wurde. Der Intendant fragte Nicotera, was denn das für ein Pulver sei; er antwortete: Gift, welches er mitgenommen habe, um sich zu tödten, wenn die Expedition mislänge. Ajossa warf das Pulver zum Fenster hinaus, und die Gefahr der Entdeckung war durch Nicotera's Geistesgegenwart beseitigt.« Auch am folgenden Tage, 5. December, trat eine Reihe von Zeugen auf, welche zu Gunsten Nicotera's aussagten: Ajossa habe sich die größte Mühe gegeben, ihn auszuforschen, aber Nicotera sei standhaft geblieben, habe nichts verrathen und sogar wiederholt erklärt, er werde eine Begnadigung nur annehmen, wenn auch seine Genossen begnadigt würden. Hierauf folgte das Verhör der von dem Beklagten benannten Zeugen. Der Kaufmann Enrico Napoli aus Neapel hat Kenntniß davon erhalten, daß Nicotera des Nachts öfter aus seinem Gefängniß in einem Wagen des Intendanten Ajossa abgeholt, in die Wohnung des letztern gebracht worden und daselbst längere Zeit geblieben ist. Natürlich fiel dies auf und es wurde darüber gesprochen, daß Nicotera, um sich zu retten, zum Verräther geworden sei. Der Advocat Valerio Beneventano aus Neapel berichtet: Nicotera solle den Schmeicheleien Ajossa's zugänglich gewesen sein, und nicht blos seine Mitschuldigen compromittirt, sondern auch durch unvorsichtige Aeußerungen die Verhaftung anderer Personen veranlaßt haben. Der Appellrath Francesco Catapano in Neapel wurde nach der Katastrophe von Sapri, er weiß nicht aus welchem Grunde, verhaftet und 19 Monate lang gefangen gehalten. Als er infolge einer allgemeinen Amnestie in Freiheit gesetzt wurde, hieß es, Nicotera habe denuncirt. Nachdem Garibaldi ihn im September 1861 zum Polizeiminister ernannt hatte, benutzte er auf den Wunsch vieler Freunde seine Stellung dazu, das Archiv zu durchforschen, er fand aber keine Beweise dafür, daß Nicotera sich irgendetwas zu Schulden gebracht habe. Er hält ihn nicht für einen Verräther, sondern glaubt, die Polizei habe das Gerücht ausgesprengt, um die Liberalen untereinander mit Mistrauen zu erfüllen. Auf Befragen des Vertheidigers Spirito gibt der Zeuge weiter an: »In meiner amtlichen Stellung habe ich Petruccelli Della Gattina gestattet, im Polizeiarchiv zu arbeiten und Auszüge aus den Acten zu machen. Eines Tages kam ein Archivbediensteter ganz erschrocken zu mir und zeigte an: während Petruccelli im Archiv gearbeitet habe, sei ein Herr auf ihn losgegangen, habe mit ihm Streit angefangen und ihn zuletzt blutig geschlagen. Ich ging hinunter und traf Petruccelli in großer Aufregung. Er theilte mir mit, jener Herr sei Nicotera gewesen, wahrscheinlich fürchte er sich vor den Nachforschungen im Archiv. Ich hatte keinen Grund, diese Annahme für richtig zu halten, denn das Archiv gab keinen Aufschluß über Nicotera's Verkehr mit der Polizei. Aber allerdings glaubten viele Leute an Nicotera's Verrath.« Der Zeuge Teodoro Coltrau aus Neapel ist einer von diesen Leuten. Er versichert, die Liberalen hätten allgemein und öffentlich Nicotera beschuldigt, er habe Enthüllungen gemacht und zwar in der Wohnung des Intendanten Ajossa, wohin man ihn zu wiederholten malen abends gebracht habe. Auch in diplomatischen Kreisen sei man von dem Verrathe Nicotera's unterrichtet gewesen, Giuseppe Fanelli, ein Mitglied des Comité von Neapel, habe im Jahre 1860 ein starkes Rencontre mit Nicotera in einer der belebtesten Straßen von Neapel gehabt und ihn dabei geradezu einen Spion genannt. Der Zeuge Fabrizi widerspricht diesem zuletzt erwähnten Umstande und erklärt, die Differenzen zwischen Nicotera und Fanelli hätten mit Politik nichts zu thun gehabt und seien unter seiner Mitwirkung beigelegt worden. In der Sitzung vom 7. December führte der Advocat Spirito Beschwerde darüber, daß es nicht möglich wäre, Zutritt zu den Archiven in Neapel zu bekommen und die dort befindlichen Acten einzusehen. Ein großer Theil der Acten sei übrigens nach Rom geschafft und etliche Fascikel seien unvollständig. Er beantragte die Vorlegung der vollständigen Acten zur Einsicht an die Vertheidiger. Der Advocat Puccioni verwahrte sich namens seines Clienten Nicotera gegen den Vorwurf der Beseitigung von archivalischen Urkunden und schloß sich dem Antrage auf Vorlegung der Acten an. Der Staatsanwalt widersprach und der Gerichtshof lehnte den Antrag ab. Noch an demselben Tage ersuchte der Minister Nicotera den Präsidenten des Gerichtshofs in Florenz und seinen Anwalt Puccioni telegraphisch, den Vertheidigern der »Gazzetta d'Italia« mitzutheilen: obgleich der Gerichtshof ihren Antrag zurückgewiesen habe, gestatte er ihnen doch, alle Archive ohne irgendwelche Ausnahme durchzusehen und alle Acten sich vorlegen zu lassen. In der Sitzung vom 9. December wurde weiter im Auftrage Nicotera's bekannt gemacht, die sämmtlichen Acten seien im Archiv von Florenz niedergelegt und könnten daselbst eingesehen werden. Auch wurde constatirt, daß die einzelnen Actenfascikel vollständig vorhanden waren, daß also keine einzelnen Blätter darin fehlten. Nach längern Verhandlungen gelangten die Aussagen verschiedener Zeugen, die nicht persönlich erschienen, sondern in Salerno vernommen worden waren, zur Verlesung. Petruccelli hatte sich so vernehmen lassen: »Ich habe im Archiv zu Neapel Nachforschungen über die Umtriebe der Mazzinisten angestellt, aber irgendetwas für Nicotera Nachtheiliges nicht gefunden. Dagegen ist es richtig, daß Nicotera mich überfallen und gemishandelt hat. Es geschah dies, weil ich in einem Journal einen Artikel gegen die Mazzinisten veröffentlicht hatte. Zwei Tage später haben wir uns duellirt. Ich habe alle Documente über die Expedition von Sapri durchgelesen und würde unbedingt, wenn dadurch Nicotera compromittirt worden wäre, meine Entdeckung publicirt haben. Aber ich muß erklären, daß in den Acten kein Material, was ich verwerthen konnte, vorhanden war.« Francesco Pacifico , einer der wichtigsten Zeugen, gab an: »Ich habe den Artikel der »Gazetta d'Italia« gelesen, kann aber jetzt nach 20 Jahren nicht mehr sagen, ob die darin vorgebrachten Thatsachen wahr sind oder nicht. Als damaliger Untersuchungsrichter und Staatsanwalt muß ich auf Ehre und Gewissen behaupten, daß die Haltung Nicotera's eine feste und würdige gewesen ist. Er hat mir keinerlei Enthüllungen gemacht, außer denen, die in den Verhören niedergelegt sind, namentlich nicht in Bezug auf die zu den Untersuchungsacten genommenen Papiere. Die Papiere, die in der Anklage erwähnt sind, habe ich ohne fremde Beihülfe interpretirt. Ich habe das erste Verhör mit Nicotera am 9. Juli 1857 aufgenommen, die Entzifferung der vorgefundenen Papiere ist mir aber im September desselben Jahres gelungen, nachdem mir verschiedene Verhöre aus Lecce und Salerno übermittelt worden waren. Nicotera hat nur ausgesagt, daß die ihm im Verhör vorgelegten Papiere Pisacane gehört hätten. Anstatt seine Gefährten anzuklagen, hat er sich immer Mühe gegeben, Herrn Stitzia, den Commandanten des Cagliari, die Mannschaft desselben und überhaupt alle seine Gefährten als schuldlos darzustellen.« Auf die Frage, ob er für den Fall, daß ein Todesurtheil gefällt würde, den Auftrag erhalten habe, mit dem Vollzug nicht vorzugehen, gibt Pacifico an: »Wenn ich nicht irre, hatte ich schon ein paar Monate vor der Urtheilsfällung für diesen Fall den Auftrag erhalten, augenblicklich unter Einsendung des Urtheils Bericht zu erstatten und bezüglich des Vollzugs höhere Befehle abzuwarten. »Uebrigens habe ich die Begnadigung der Verurtheilten nicht beantragt, dieselbe aber für wahrscheinlich gehalten, weil bereits viel Blut geflossen, weil die englische Schiffsmannschaft des Cagliari in Freiheit gesetzt worden war, und weil das System bestand, politische Verbrecher nur dann hinzurichten, wenn sie zugleich ein gemeines Verbrechen begangen haben.« Der »Times«-Correspondent, Henry Wreford , aus Bristol in England gebürtig, hat den Verlauf des Processes genau verfolgt. Nach seiner Versicherung hat sich Nicotera als ein Mann von Ehre und Muth benommen. So oft einer der Mitangeschuldigten durch die Aussage eines Zeugen belastet wurde, erhob er sich und nahm ohne Rücksicht darauf, daß er seine eigene Lage dadurch verschlimmerte, die Schuld auf sich. Mr. Wreford hat geglaubt, das Todesurtheil werde vollzogen werden. Ob der englische Gesandte Lord Lyons sich beim König für die Begnadigung verwendet habe, weiß er nicht. Domenico Dalia, der Präsident des Gerichtshofs in dem Processe von Sapri, gibt Nicotera ebenfalls das Zeugniß, daß er sich als ein Mann von großer Charakterstärke und Selbstverleugnung gezeigt habe. Er hat früher nie etwas davon gehört, daß Nicotera Mitschuldige denuncirt habe, wohl aber hat sich Nicotera bestimmt geweigert, nach Publication des die Begnadigung enthaltenden Rescripts dem Könige ein Hoch auszubringen. Wir übergehen die Aussagen einer Reihe von Zeugen, die in den nächsten Sitzungen vernommen wurden, weil dieselben unerheblich sind, und wenden uns zu den Angaben des Advocaten Alfonso Origlio von Salerno , die so lauteten: »Der Expedition von Sapri lag ein erhabener und heiliger Zweck zu Grunde. Durch eine offene Schilderhebung sollten die Umtriebe des Muratismus ein für allemal unschädlich gemacht werden. Diese Expedition war der Angelpunkt jener Bestrebungen, die später zur Einigung von Italien führten. Ohne diese Schilderhebung würde Murat an der Küste von Neapel gelandet sein und mit der Hülfe und Unterstützung des Kaisers Napoleon sich auf den Thron des Königreichs beider Sicilien geschwungen haben. »Pisacane und seine Gefährten waren im Anfange glücklich, sie überrumpelten das Fort Ponza, befreiten die Gefangenen daselbst, bewaffneten sie und verstärkten dadurch die Mannschaft des Cagliari. In Sapri landend hofften sie auf bewaffneten Zuzug aus dem Lande, aber diese Hoffnung wurde nicht erfüllt. Sie schlugen nun den Weg in die nahen Berge ein und bei Sanza kam es zu dem für sie unglücklichen Treffen mit den königlichen Truppen. Pisacane und ein großer Theil seiner Leute wurden niedergemacht. Nicotera, der einen Schuß in die Hand erhielt und durch Kolbenschläge am Kopfe verwundet wurde, wollte sich voll Verzweiflung über das mislungene Unternehmen erdolchen, wurde aber daran verhindert, gefangen genommen und in ein Kloster gebracht, wo man ihn mit Speise und Trank erquickte und ihm etliche Kleider gab, um seine Blöße zu decken. Halbnackt, erschöpft und verwundet, wurde er wie ein gemeiner Verbrecher nach Salerno transportirt. Er war der Vornehmste unter den Gefangenen, sein Muth und seine Entschlossenheit stärkten seine Leidensgefährten, seine Freundlichkeit und Jovialität gewannen ihm sogar die Herzen seiner Kerkermeister. Auf dem Wege von dem Gefängniß zu der Kaserne San-Dominico, in welcher das Gericht seine Sitzungen hielt, wurden ihm Huldigungen dargebracht. Die Damen warfen ihm von den Balkons Blumen zu, bis die Offiziere der Escorte dies verboten. Vor Gericht erregte er die Bewunderung aller durch seine Standhaftigkeit, seine Unerschrockenheit und Schlagfertigkeit. Die Behauptung des Generalprocurators, die Freischar sei an das Land gestiegen, um Raub, Plünderung und Brandstiftung zu verüben, wies er entrüstet zurück, und auch das Todesurtheil änderte nichts in seiner Stimmung. Er veranstaltete im Gefängniß ein Fest, bei welchem die ganze Nacht fröhlich geplaudert wurde. Seine Begnadigung erfolgte auf die sehr dringende Verwendung der englischen Regierung. Um Demonstrationen zu verhindern, wurde Nicotera nachts aus Salerno forttransportirt, um in den Bagno abgeführt zu werden, aber trotzdem bildeten Hunderte auf der Straße vor der Porta Annunziata Spalier und begrüßten ihn mit Acclamationen. Der Intendant Ajossa, ein Landsmann Nicotera's und mit dessen Familie befreundet, gab sich anfänglich Mühe, ihn zu Geständnissen und Enthüllungen zu bewegen, Nicotera aber nahm alle Schuld auf sich und den todten Pisacane und verrieth nichts.« Am 4. Januar 1877 begann das Plaidoyer. Der Staatsprocurator beschränkte sich darauf, den Anklageact zu verlesen und seinen Antrag auf Verurtheilung des Angeklagten Visconti kurz zu begründen. Hierauf erhielt der klägerische Anwalt, Advocat Francesco Alario , das Wort. Er bekämpfte in einer dreiviertelstündigen blumenreichen Rede den gegen seinen Clienten erhobenen Vorwurf des Verraths. Was er sprach, war eine Lobeshymne auf Nicotera und nicht eine juristische Beleuchtung des vorliegenden Rechtsfalles. Viel bedeutender war das Plaidoyer des ebenfalls für den Kläger auftretenden Advocaten Piero Puccioni . »Ich will«, hob er an, »weder von Politik reden, noch von der politischen Thätigkeit Nicotera's, dessen langjährige Freundschaft ich mir zur Ehre schätze, denn darum handelt es sich nicht, sondern die Frage ist die, ob Nicotera gegen die Grundgesetze der Moral gefehlt, ob er etwas gethan hat, was ihm zur Unehre gereicht. Die Verhandlungen des gegenwärtigen Processes sollen darthun, ob die › Gazzetta d'Italia ‹ in gutem Glauben meinen Clienten öffentlich als Denuncianten und Verräther gebrandmarkt hat, ob sie in gutem Glauben gewesen ist, als sie versicherte, Nicotera, ein zweiter Judas Ischarioth, habe seine Bundesgenossen an die schrecklichste Polizei unsers Jahrhunderts verkauft, an die Polizei der bourbonischen Regierung, zu deren Sturz er ausgezogen war. Wenn der Mann, welcher für die Unabhängigkeit Italiens sein Blut auf dem Schlachtfelde von Sanza vergoß, dies gethan hätte, so hätte er zwar kein Strafgesetz verletzt, aber Handlungen begangen, welche ihm die allgemeine Verachtung zuziehen mußten. Der Artikel ›Der Held von Sapri, Autobiographie von Giovanni Nicotera‹, welcher am 2. November 1876 in dem genannten Journal erschien, hat begreiflicherweise ungeheueres Aufsehen erregt. Es hatte fast den Anschein, als ob Nicotera selbst seine Erlebnisse bei jener Expedition erzählte. Die erste Periode umfaßte die Vorgänge bis zum Gefecht bei Salerno, die zweite berichtete über die Verhandlungen vor dem Gerichtshofe, die dritte Periode beschäftigte sich mit dem Schicksal der Verurtheilten und ihrer Behandlung in den Kerkern von Santa-Caterina. Beigefügt waren Urkunden, die Nicotera selbst verfaßt hatte. In welcher Absicht erfolgte diese Veröffentlichung? Die › Gazzetta d'Italia ‹ beantwortet diese Frage dahin: Sie habe angesichts der Parlamentswahlen das italienische Volk darüber aufklären wollen, was für ein Mann Nicotera sei, und deshalb einige Verhöre aus dem Proceß von Salerno mitgetheilt. »Durch diese Documente habe sie darthun wollen, daß Nicotera den Baron Gallotti verrathen, zwei Einwohner von Padula, welche den Insurgenten den Weg gewiesen, denuncirt, und dem Generalprocurator Pacifico den Schlüssel zur Chiffreschrift, in der die Namen der Hauptverschworenen verzeichnet waren, geliefert habe. Ferner tadelt die › Gazzetta ‹ das Verhalten Nicotera's wählend der Untersuchung und der Verhandlungen vor dem Gerichtshofe in Salerno. Anlangend die Frage bezüglich des Barons Gallotti, so lautet die Stelle im Verhör vom 9. Juli wörtlich: »Als wir in der Nacht vom 28. auf den 29. bei Sapri ans Land gestiegen waren, fanden wir die vom Comité in Neapel Pisacane in Aussicht gestellten 100 oder 200 Mann Unterstützung nicht vor, dennoch machten wir uns auf den Weg nach Fortino, um die Richtung von Ponza zu gewinnen, nachdem wir nach dem Baron Gallotti gefragt hatten.» »Daran knüpft die › Gazzetta d'Italia ‹ die Bemerkung: »Da haben wir ein der Wuth der bourbonischen Regierung mit der größten Geschicklichkeit denuncirtes armes Opfer!» »Der Name des Barons Gallotti ist aber nicht von Nicotera zuerst, sondern schon wiederholt von Zeugen genannt und überdies in zwei Papieren erwähnt worden, die man bei der Leiche Pisacane's gefunden hatte. »In dem ersten dieser Papiere, das von Pisacane's Hand geschrieben und mit › Condizioni generali ‹, d.h. allgemeine Voraussetzungen, überschrieben war, kommt nachfolgende Stelle vor: »In Sapri – Matteo Giordano, Schneider und andere. Das ist die gewünschte Persönlichkeit. Italien für die Italiener und die Italiener für Italien. In Sapri nach Baron Gallotti fragen.« »Was hat die ›Gazzett‹ gethan? Sie hat die ›Condizioni generali‹ abgedruckt, die angeführte Stelle aber absichtlich und böswillig weggelassen. »Ferner ist bei der Leiche Pisacane's ein Notizbuch gefunden worden, in welchem stand: ›Giovanni Gallotti in Fortino.‹ Auch davon schweigt die » Gazzetta . »Auf Seite 451 des 10. Bandes der Acten des Justizministeriums von Neapel findet sich die Bemerkung von der Hand des Generalprocurators Pacifico, der die Anklage gegen die Aufständischen von Sapri vertrat, daß Baron Gallotti auf Grund der bei Pisacane's Leiche in Beschlag genommenen ›Condizioni generali‹ und dessen Notizbuch verhaftet worden ist. Von Nicotera war dabei mit keiner Silbe die Rede, folglich hat seine Aussage keinen Einfluß auf die Verhaftung gehabt. »Ferner ergibt sich aus dem Urtheile des großen Gerichtshofes vom 21. December 1858 über eine Anzahl von Angeschuldigten, welche mit der Expedition von Sapri gar nichts zu schaffen hatten, daß Gallotti nicht als Theilnehmer an der Verschwörung von Savri in Untersuchung gezogen worden ist. In diesem Urtheile heißt es ausdrücklich, daß nichts gegen Gallotti vorliege als jene Vermerkung in den › Condizioni generali ‹ und im Notizbuch Pisacane's. »Nicotera hat Gallotti nicht nur nicht verrathen, sondern alles darangesetzt, um die Wolke zu zertheilen, die sich über seinem Haupt drohend zusammenzog. »Wie glaubwürdige Zeugen ausgesagt haben, ist am 28. Juni ein junger blonder Mann, einer der Söhne des Barons Giovanni Gallotti, zu den Aufständischen nach Sapri gekommen und hat ihnen Succurs versprochen. Nicotera schickte deshalb nach seiner Ankunft in Fortino einen Brief an den Baron Gallotti und ließ ihm durch ein Mitglied der Truppe sagen, er möge ja nicht daheim bleiben. Am Morgen des 30. Juni fanden sich zwei Angehörige der Familie Gallotti bei Pisacane ein und sagten ihm Verstärkung zu. Der eine, wieder jener junge blonde Mann, forderte die Aufständischen auf, nach Padula zu marschiren. »Ueber alle diese Dinge hat Nicotera geschwiegen und dadurch ohne Zweifel den Baron Gallotti gerettet. »Was die beiden Padulesen anlangt, so hat Nicotera im Verhör vom 9. Juli ausgesagt: »›Als Pisacane und seine Gefährten auf ihrem Marsche in Torraca angelangt waren, kamen ihnen zwei Leute aus Padula entgegen, deren Namen ich vergessen habe. Einer derselben war von großer Statur, hatte kastanienbraunes Haar, einen dünnen Bart und stand im Alter von etwa 28 Jahren. Der andere war klein, hatte ebenfalls kastanienbraunes Haar, einen schwachen Bart und mochte 32 Jahre zählen. Sie begleiteten uns bis Padula. Dort erhielten wir keine Unterstützung, und jene beiden jungen Leute sowie noch zwei oder drei andere Padulesen riethen uns, wir sollten die Stadt verlassen, weil in Sala eine starke Abtheilung Militär stände.‹ »Durch diese Aussagen hat Nicotera das Gericht auf eine falsche Spur geführt, denn die Acten beweisen, daß Pisacane und seine Genossen nach ihrem Einzuge in Padula in einem dem Don Antonio Romano gehörigen Palast Quartier erhalten haben, daß man ihnen dort Munition gab und für den folgenden Tag Waffen versprach. Don Antonio Romano und noch ein anderer Einwohner verkehrten in Padula mit ihnen. Aber das Signalement derselben steht im Widerspruche mit der Beschreibung, die Nicotera von den beiden jungen Leuten gemacht hat. Don Antonio ist ein alter Mann mit langem grauem Barte und der andere ist ein Handwerker, der nur einen Nasenflügel hatte, gewesen. Man sieht also klar und deutlich, daß Nicotera absichtlich ein falsches Signalement gegeben hatte, um diejenigen zu retten, die in Padula sich ihnen angeschlossen und sie unterstützt hatten. »Alle Paduleser, die verhaftet worden sind, wurden verhaftet infolge der Rapporte der Gensdarmerie, aber nicht infolge der Aussage Nicotera's. »Ich komme zu der von der › Gazzeta d'Italia ‹ erhobenen Anschuldigung, daß Nicotera das Geheimniß der Chiffreschrift verrathen habe. Mein Client hat im Verhör vom 9. Juli 1857 angegeben: ›Der Brief Nr. 13 ist von dem nämlichen Comité (in Neapel) geschrieben, aber in Chiffren, welche man nicht enträthseln kann, wenn man nicht eine Abschrift des ›Controlbuches‹ vor Augen hat, deren eine Pisacane und deren andere der Präsident des gedachten Comité besessen hat. Auch das numerirte Alphabet reicht zur Entzifferung der Chiffren aus.‹ »Dazu bemerkt die › Gazetta d'Italia ‹: ›Es kann niemand die Bedeutung dieser Enthüllungen entgehen, durch welche Nicotera dem Generalprocurator das Mittel zur Entzifferung der Geheimschrift an die Hand gegeben hatte, denn man brauchte nur von dem bei Pisacane gefundenen Buche Gebrauch zu machen; somit hat Nicotera dem Generalprocurator alle Fäden der Verschwörung in die Hand gelegt.‹ »Diese Schlußfolgerung ist jedoch falsch. Nicotera hat das Geheimniß der Chiffreschrift nicht verrathen, das beweisen die Acten des Justizministeriums und die Zeugenaussagen in dem Processe. »Man spricht von Schriftstücken, die entziffert und in der Anklageschrift benutzt worden sein sollen, und sagt, Nicotera habe dem Generalprocurator den Schlüssel dazu gegeben. Davon kann jedoch aus dem einfachen Grunde keine Rede sein, weil das ›Controlbuch‹, von dem Nicotera in seinem Verhör spricht, gar nicht existirt hat. »Der Schlüssel zur Geheimschrift ist mit dem Visum und der Bestätigung des Secretärs des Generalprocurators vom 19. October 1857 zu den Acten gebracht worden, und Pacifico hätte sicher nicht geschwiegen, wenn er den Schlüssel von Nicotera erhalten hätte, vielmehr gewiß erwähnt, daß Nicotera ihm den Schlüssel gegeben habe. »Die › Gazzetta ‹, die alle Proceßacten, somit auch das Schriftstück vom 19. October 1857 kannte, hat folglich wider besseres Wissen behauptet, Nicotera habe den Schlüssel zur Geheimschrift verrathen. »In der öffentlichen Verhandlung des Processes zu Salerno hat Nicotera mit edler Entrüstung den Verdacht, daß er den Chiffreschlüssel verrathen habe, zurückgewiesen, und sogar einen scharfen Protest gegen den Generalprocurator Pacifico aufgesetzt. Er durfte den Protest nicht vorlesen, aber der Präsident des Gerichts ließ einen Auszug daraus zu dem Sitzungsprotokoll vom 30. Januar nehmen. Warum hat die › Gazetta d'Italia ‹ dies verschwiegen? Doch wol nur deshalb, weil dadurch die Anklage des Verrathes widerlegt worden wäre. »Auch in der Sitzung vom 17. März wurde über die Geheimschrift verhandelt. Der Generalprocurator Pacifico wollte das Abecedarium verlesen, dessen er sich zur Entzifferung der Geheimschrift bedient hatte. Nicotera's Vertheidiger Tajani widersprach und erklärte, mit dem Abecedarium könne man die Chiffreschrift nicht enträthseln. Was der Generalprocurator auf diese Weise entziffere, habe keinen Anspruch auf Glaubwürdigkeit. »Als Pacifico trotzdem auf der Verlesung bestand, hat der Gerichtshof dieselbe zwar gestattet, aber ausdrücklich erklärt, das Abecedarium sei lediglich ein Versuch des Generalprocurators, die Chiffren zu lesen, den der Gerichtshof nach seinem Werthe zu würdigen sich vorbehalte. »Nach Ausweis der Acten des Justizministeriums hat Pacifico zwei Tage nach dem ersten Verhör mit Nicotera Abschriften aller Papiere und Briefe sowie die › Condizioni generali ‹ eingeschickt und in dem Bericht gesagt: ›Es ist nicht gelungen, den Schlüssel zu diesem hochwichtigen Document ( Condizioni generali ) zu finden, das Aufschlüsse über die Organisation der Verschworenen und die Namen der Häupter derselben geben würde.‹ »Die Acten des Justizministeriums enthalten einen weitern Bericht Pacifico's vom 12. September des Inhalts: ›Es ist mir infolge einer ›providentiellen Inspiration‹ gelungen, ein Alphabet zusammenzustellen, mittels dessen ich hinter den Inhalt der Geheimschrift gekommen bin.« »In der › Opinione ‹ vom 11. März 1858 findet sich der Protest abgedruckt, den Nicotera gegen die Anschuldigung des Verrathes der Geheimschrift vor dem Gerichtshofe verlesen wollte, daran wurde die Bemerkung geknüpft: ›Die Leser werden sich noch daran erinnern, daß die neapolitanische Regierung das Gerücht verbreitete und durch die in ihrem Sold stehende Presse verbreiten ließ, Giovanni Nicotera habe ein volles Geständniß abgelegt. Zu solcher Erbärmlichkeit ließen sich ein Untersuchungsrichter und ein Generalprocurator herbei, sie behaupteten, sie besäßen den Schlüssel zu einer Geheimschrift, während sie aus derselben nur herauslasen, was ihnen gutdünkte und in ihren Kram paßte.‹ »Pacifico hat nach den Acten am 12. April 1858 wieder einen Bericht an den Justizminister erstattet, daß er zwar die Geheimschrift entziffert, aber in den bezüglichen Papieren lauter Namen gefunden habe, welche der Polizei längst bekannt gewesen seien. »Die Geheimschrift ließ Pacifico auch später keine Ruhe; am 3. December 1858 beauftragte er zwei Kalligraphen, dieselbe zu entziffern. Schon am nächsten Tage hatten sie den Auftrag erfüllt, vermuthlich war auch über sie eine providentielle Inspiration gekommen, nur schade, daß der Gerichtshof auch mit ihrer Erklärung der Chiffren nichts zu schaffen haben wollte. »Bei den Acten des Justizministeriums liegt ein Bericht, in welchem der Präsident Dalia dem König Franz II. im Hinblick auf die Ungewißheit des Ausganges der Sache und die große politische Aufregung den Rath ertheilt, die 300 Angeschuldigten zu amnestiren. Die von Pacifico aufgestellte Deutung der Geheimschrift wird von Dalia ›mehr ingeniös als wahr‹ genannt. »Der Justizminister hat auf Pacifico's Entdeckung ebenso wenig Werth gelegt, denn auch er hat beim König die Amnestirung der im Proceß von Salerno Angeklagten beantragt. »Daß Nicotera den Schlüssel zur Geheimschrift nicht verrathen hat, geht endlich auch aus den Vernehmungen der Zeugen Fabrizj, Tajani, Magnone, Pateras u. a. klar hervor. Sie behaupteten alle, daß er das Geheimniß nicht nur gewissenhaft bewahrt, sondern auch daß er mit großer Schlauheit den Untersuchungsrichter von der rechten Spur abgelenkt hat. Unter den Papieren Pisacane's befand sich der Chiffreschlüssel, die Fattura Campioni , das sogenannte Controlbuch war eine Erfindung Nicotera's und existirte nicht. »Nicotera hat die Namen aller Verschworenen gekannt, das steht fest. Wie ist es dann, wenn er zum Verräther geworden ist, zu erklären, daß die Polizei nicht die richtigen Leute, sondern fast lauter unbeteiligte unschuldige Personen verhaftet hat? Hätte Nicotera zum Verräther werden wollen, so brauchte er ja nur, als der Intendant Ajossa das schwarze Pulver fand, zu sagen, daß mit Hülfe desselben die mit sympathetischer Tinte geschriebene Schrift lesbar werde. Er hat aber das Pulver als ein Gift bezeichnet und dadurch erreicht, daß es zum Fenster hinausgeworfen wurde. Nicotera hat nicht einmal einen Theilnehmer der muratistischen Verschwörung, die ihm doch in der Seele verhaßt war, namentlich genannt, sondern nur ganz allgemein von der Sache gesprochen, sodaß keinem von den in Neapel lebenden Muratisten ein Nachtheil daraus erwachsen ist. »Unsere Gegner fragen, wie wir es erklären wollen, daß einige Tage nach dem Verhör Nicotera's zahlreiche Verhaftungen vorgenommen worden sind. Diese Frage ist leicht zu beantworten. Zwei Tage später als Nicotera wurden fünf aus Ponza befreite Sträflinge vernommen, die Enthüllungen machten. Sie gaben an, es seien 40000 Ducati nach Neapel geschickt worden, um daselbst eine Revolution in Scene zu setzen; gleichzeitig sollten Aufstände in Sicilien, in Livorno, in Genua und in den Abruzzen ausbrechen, der Sergeant Iossa in Neapel habe sich verbindlich gemacht, die Kaserne der Schweizer an der Piazza Sant'-Apostoli in die Luft zu sprengen. »Wer kann sich darüber wundern, daß auf Grund dieser Aussagen die Polizei eine Menge ihr politisch verdächtiger Personen festnahm? »Man hat das Motiv für die angebliche Verrätherei Nicotera's in den ihm zutheil gewordenen Vergünstigungen der bourbonischen Regierung gefunden. Aber was waren denn dies für Vergünstigungen? Etwa der Verkehr mit Ajossa, der ihn doch nur zu sich kommen ließ und ihn artig behandelte, weil er ihn ausforschen wollte? Oder die Kleider, die man ihm gab? Er kam ja aber in Salerno ganz abgerissen an, da mußte man ihn doch kleiden. Uebrigens hat er die Kleider bei Heller und Pfennig bezahlt. Man hat gesagt, er sei nicht in die Todtenkapelle gebracht worden wie andere zum Tode verurtheilte Verbrecher. Allein er ist mit seinen Gefährten in diese Kapelle transportirt und es sind alle Vorbereitungen zur Hinrichtung getroffen worden. »Allerdings hat man ihn und seine gleich ihm zu lebenslänglicher Kettenstrafe begnadigten Genossen auf ausdrücklichen Befehl des Königs ohne Fesseln nach Sicilien in den Bagno escortirt, allein sie haben gegen diese Bevorzugung protestirt, und ihre Begnadigung ist lediglich deshalb erfolgt, weil der König politische Verbrecher, die nicht zugleich ein gemeines Verbrechen begangen hatten, niemals hinrichten ließ. »War es vielleicht eine Belohnung des Verrathes, daß man Nicotera fünf Monate lang in dem scheußlichen Gefängniß von Santa-Caterina schmachten ließ? »Sogar das verurtheilende Erkenntniß des Gerichtshofs von Salerno hat seinen Muth lobend anerkannt und hervorgehoben, daß er bereitwillig die Hauptschuld auf sich genommen habe. »Seine Mitgefangenen haben ihn abgöttisch verehrt und ihm als ihrem Helfer und Tröster die größte Dankbarkeit bezeigt. Alle, die den Verhandlungen beiwohnten, rühmen sein Verhalten im Kerker und vor Gericht. »Wie reimt sich damit zusammen, daß er seine Genossen verrathen haben soll? Wie kann es nach Verlauf von 20 Jahren ein Zeitungsschreiber wagen, ihn einen Verräther zu nennen? Nein, dieser Vorwurf ist wider besseres Wissen erhoben worden, es liegt eine strafbare Verleumdung vor, denn es sind Urkunden bruchstückweise und in einer Auswahl, welche berechnet war, veröffentlicht worden, und die Sache wird dadurch nicht besser, daß am Schlüsse des von Verleumdungen strotzenden Artikels der Leser aufgefordert wird, selbst zu entscheiden, ob Nicotera ein Held sei oder ein Verräther. »Man hat zur Entschuldigung angeführt, der Artikel sei unmittelbar vor den Parlamentswahlen erschienen, und in politischen Kämpfen sei jede Waffe statthaft, um einen Candidaten zu charakterisiren. Allein auch in politischen Kämpfen ist die Waffe der Verleumdung nicht erlaubt. »Man hat das Gerücht verbreitet, im vorliegenden Processe sei von hoher Stelle, vermuthlich von der Regierung, ein Druck auf das Gericht geübt worden. Nun, die Herrn Richter werden uns bestätigen, daß das nicht geschehen ist. »Man sagt, Nicotera habe einen großen Fehler begangen: ein Minister dürfe nicht als Kläger gegen eine Zeitung auftreten. Erst müsse er sein Amt niederlegen, dann dürfe er klagen. Indeß Nicotera ist nicht der erste klagende Minister. Graf Cavour hat gegen die ›Maga‹ in Genua, Graf Cambray-Digny gegen die › Italia ‹ in Florenz und den › Dovere ‹ in Genua eine Klage angestellt und in beiden Fällen ist die Verurtheilung der Verklagten erfolgt, ohne daß man das Gericht der Parteilichkeit geziehen hat. Wohin käme man denn auch mit einer solchen Theorie? Dann genügte ja ein einziger verleumderischer Artikel, um einen von der Krone berufenen, vom Parlament mit vollem Vertrauen aufgenommenen Minister zum Rücktritt zu zwingen und ein ganzes Ministerium in die Luft zu sprengen. So weit gehen denn doch die Befugnisse der Presse nicht. »Indem Nicotera auf seinem Posten blieb und klagte, hat er dem Gericht, welches zwischen ihm und Visconti entscheiden soll, einen Beweis seiner hohen Achtung gegeben. Das Gericht mag urtheilen, ob die Anschuldigungen der › Gazzetta d'Italia ‹ begründet oder unbegründet sind, ob Nicotera ein Verräther ist oder nicht. Wir erwarten kein Urtheil, welches die republikanischen Thaten Nicotera's verherrlicht, sondern nur ein Urtheil, welches ausspricht, daß Nicotera vor 20 Jahren seiner Pflicht nicht untreu geworden ist und gegen die Gesetze der Moral nicht gefehlt hat. Ein solches Urtheil wird, wie wir hoffen, im Namen des König-Ehrenmannes von dem unabhängigen Gericht gefällt werden.« Nachdem der Vorsitzende am 5. Januar 1877 die Sitzung eröffnet hatte, ertheilte er dem Staatsprocurator das Wort, der sich seiner Aufgabe in folgender Weise entledigte: »Nicht gegen Sebastiano Visconti, einen einfachen Gewerbsmann, ist der gegenwärtige Proceß angestrengt, sondern gegen die Maßlosigkeit der politischen Presse Italiens, die vor Gericht von dem armen verantwortlichen Geranten repräsentirt wird, der als Sündenbock der › Gazzetta d'Italia ‹ auftritt. »Allerdings hat Italien ernste, ehrenhafte und anständige Journale aufzuweisen, die auch in der Polemik die Achtung vor sich selbst und dem Publikum zu wahren wissen, aber die Zahl derselben ist unglücklicherweise gering und wird inmitten der politischen Kämpfe noch täglich geringer. Unendlich groß dagegen ist die Zahl derjenigen, denen nichts heilig ist, die nichts achten, die alles angreifen: Personen, Principien und Institutionen. »Wol glauben manche, die Presse habe ihr Correctiv in sich selber und ihr zu Liebe wiederhole sich die alte Geschichte von der Lanze des Achilles, die zugleich verwunde und die Wunden heile. Aber solche Theorien sind hier am unrechten Platze. Wo es keine vollständig umfassende Verantwortlichkeit gibt, da gibt es auch keine Freiheit. »Andere dagegen ertheilen dem Angegriffenen den Rath, die Angriffe einer gehässigen Presse mit Verachtung zu strafen. Wer Lust dazu hat, kann diesen Rath befolgen. Wenn aber der Angegriffene die Hülfe des Gesetzes anruft, dann sollen die Gerichte mit Strenge, Unparteilichkeit und ohne Ansehen der Person gegen die Schuldigen vorgehen und die Presse zu ihrer Pflicht zurückführen, denn die Würde und das Ansehen der Presse sind auch die Würde und das Ansehen des ganzen Landes. »Meine Aufgabe ist eine vierfache: »Ich habe darzuthun, daß die incriminirte Publication alle Merkmale der Verleumdung von Privatpersonen in sich trägt; »ich habe nachzuweisen, daß der › Gazzetta d'Italia ‹ von ihr versuchte Wahrheitsbeweis gänzlich mislungen ist; »ich habe die Einrede der bona fides , d.h. den Einwand, in gutem Glauben gehandelt zu haben, zu widerlegen, und »zu untersuchen, in welcher Absicht die Publication erfolgt ist. »Ich bestreite nicht, daß die Veröffentlichung von Documenten erlaubt und daß jeder Journalist befugt ist, solche Documente zu kritisiren. Aber die von der › Gazzetta d'Italia ‹ publicirten Urkunden sind künstlich von den Acten abgelöst worden und die Commentare dazu sind nicht Auslegungen, sondern Zusätze, die in perfider Absicht gemacht worden sind. »Der Artikel legt dem Baron Nicotera verschiedene Thatsachen zur Last, und jede derselben ist unmoralisch und unehrenhaft; darin liegt der Thatbestand der Verleumdung, denn das Endresultat der Publikation kann man in die Worte zusammenfassen: »›Nicotera, du hast den Namen eines Helden usurpirt; du hast in der Absicht, dein Leben zu retten und vielleicht auch deine Freiheit, über deine Unglücksgenossen Enthüllungen gemacht, die geeignet waren, ihr Haupt unter die Hand des Henkers zu liefern. Du bist ein feiler Denunciant, der mit ihrem Blute seine Haut in Sicherheit brachte.‹ »Man hat eingewendet, Nicotera sei ein Staatsmann und müsse sich deshalb eine Censur durch die Presse gefallen lassen. Allein in diesem Falle ist nicht der Minister, sondern der Privatmann Nicotera angegriffen und zwar wegen der von ihm vor vielen Jahren begangenen Handlungen. Ich sehe in dem Kläger nur den Staatsbürger und mache zwischen ihm und jedem andern Manne, der verleumdet worden ist, keinen Unterschied.« Der Staatsprocurator geht nun auf die einzelnen Punkte ein und weist nach, daß Nicotera durch seine Aussagen niemand comprommittirt, sondern die Nachforschungen von der richtigen Spur abgelenkt und viele gerettet hat. Die Zeugenaussagen im Processe seien zwar mit Vorsicht aufzunehmen, weil mehrere Zeugen sich durch die Wärme ihrer politischen Empfindungen hätten fortreißen lassen, aber sie seien doch im allgemeinen sehr günstig für Nicotera. Er bespricht die Anschuldigung, daß Nicotera's Aussage den Baron Gallotti in das Unglück gestürzt habe, und widerlegt dieselbe, indem er der » Gazzetta d'Italia den Vorwurf macht, ein einziges Verhörsprotokoll aus dem Zusammenhange herausgerissen zu haben. Die beiden Padulesen, so deducirt er, sollten nach der » Gazzetta d'Italia « verhaftet, recognoscirt und in Criminaluntersuchung gezogen worden sein, während doch die Untersuchung nachgewiesen habe, daß den von Nicotera beschriebenen beiden jungen Männern aus Padula kein Haar gekrümmt worden sei. Die » Gazzetta d'Italia « habe den alten Proceß aufgewärmt, gefälscht, verändert und dann erzählt, sie bringe echte Documente zum Abdruck und commentire dieselben mit publicistischer Loyalität. Der Generalprocurator führt aus, Nicotera habe den Schlüssel der Chiffreschrift nicht verrathen. Die Erklärung der Chiffren sei lediglich dem Scharfsinne Pacifico's gelungen, die Acten bewiesen dies, und dennoch habe die » Gazzetta d'Italia « unter Verschweigung der wichtigsten Urkunden vorgespiegelt, Nicotera habe dieses Geheimniß enthüllt. Daß die Publication in gutem Glauben geschehen sei, müsse er bestreiten, denn es seien die Urkunden tendenziös ausgewählt und zusammengestellt worden. »Wie kann man jemand vorwerfen, er habe sich verkauft, wenn er als Lohn dafür zum Tode verurtheilt und zur Galere begnadigt worden ist?« Der Staatsprocurator schloß: »Die › Gazzetta d'Italia ‹ ist nach meiner Ansicht davon überzeugt gewesen, daß sie Unwahres mittheilte und Wahres verheimlichte, als sie die Autobiographie veröffentlichte. Sie hat die Acten von Salerno geplündert in verbrecherischer Absicht, nämlich in der Absicht, ihrem politischen Gegner, dem Minister Nicotera, die Ehre abzuschneiden und ihn der öffentlichen Verachtung preiszugeben. »Die bevorstehenden Wahlen sind kein Entschuldigungsgrund, denn das Gesetz wird nicht aufgehoben, wenn die Wahlagitation beginnt, und es ist zu keiner Zeit erlaubt, den guten Ruf eines Staatsbürgers durch böswillige Verleumdungen zu untergraben. An den gegen Nicotera erhobenen Anschuldigungen ist kein einziges wahres Wort, deshalb muß der Angeklagte Visconti verurtheilt werden. Allerdings hat er, der Gerant der Zeitung, keine Ahnung gehabt von dem Unheil, welches andere unter seinem Namen anstifteten, deshalb wird man eine geringe Strafe verhängen dürfen. Aber die Verurtheilung muß erfolgen, damit ein Exempel statuirt und die Presse gewarnt wird. Ich beantrage deshalb, wider Visconti eine Gefängnißstrafe von 2 Monaten und eine Geldstrafe von 1500 Lire auszusprechen.« Nach dem Staatsprocurator nahm der Advocat Daniele Martini für den Beklagten das Wort. Wir heben aus seiner Rede nur einige Stellen heraus. »Es thut mir leid«, sagte er, »dem ehrenwerthen Herrn Nicotera die Lorberkrone, die er sich wie Napoleon selbst auf das Haupt gesetzt hat, herabreißen zu müssen. Giovanni Nicotera ist nicht der eherne Koloß, der mit Verachtung auf die Kränkungen herabschaut, welche die › Gazzetta d'Italia ‹ ihm zugefügt hat. Er ist ein Götze auf thönernen Füßen, der zusammenstürzt, wenn man an seiner Basis rüttelt. »Warum ist Nicotera über den Artikel in der Zeitung in so gewaltigen Zorn gerathen? Ja wer kann das wissen! Ein Sprichwort sagt: ›Wen es juckt, der kratze sich.‹ »Die › Gazzetta hat vielleicht nicht mitten in das Schwarze getroffen, aber ihre Kugel hat nahe genug dabei in die Scheibe geschlagen. »Der Kläger hat sich nicht gescheut, seine hohe amtliche Stellung zu den unstatthaftesten Eingriffen in den Gang der Verhandlungen zu benutzen, aber der Gerichtshof wird sich diesen Pressionen entziehen und den Beklagten Sebastiano Visconti von Strafe und Schuld freisprechen. »Nicotera hat den Streit angefangen und der › Gazzetta d'Italia ‹ vorgeworfen, sie habe von der vorigen Regierung Subsidien erhalten. Daraus erklärt sich ihr Vorgehen gegen ihn. Sie hat sich niemals an jemand verkauft. Uebrigens ist es gar nicht so schlimm, was gegen Nicotera gesagt worden ist. Nicotera hat nicht in böser Meinung denuncirt, sondern nur seine eigene Haut in Sicherheit bringen wollen.« In der Sitzung vom 9. Januar wurde die inzwischen eingelaufene Aussage des vormaligen neapolitanischen Arbeitenministers Baron Luigi Ajossa verlesen. Sie lautet: »Anfang April 1857, während ich die Stelle des Intendanten der Provinz Salerno bekleidete, ist ein Individuum, dessen Namen ich nicht mehr weiß, zu mir gekommen und hat mir mitgetheilt, das Revolutionscomité in Neapel, dessen Mitglieder mir unbekannt waren, habe eine Verschwörung gegen die bourbonische Regierung in Scene gesetzt, es sei eine Landung an der Küste von Sapri beabsichtigt, der Mittelpunkt der Revolution sei Potenza in der Basilicata, dort wohne das Haupt der Rebellen, ein Mensch mit dem Beinamen Giliberti da Sassonara. Derselbe habe jedoch in der kritischen Stunde die ihm übertragene Rolle abgelehnt, weil er sich zu compromittiren fürchtete, und es sei an seine Stelle ein gewisser Sant'-Elmo von Padula getreten. »Ich begab mich darauf hin sofort nach Neapel, um dem Polizeidirector Bianchini hiervon Nachricht zu geben und mit ihm über die zu ergreifenden Maßregeln zu berathen. Es wurde beschlossen, durch einen Ministerialbeamten ein Memorandum über diesen Gegenstand ausarbeiten zu lassen und es dem Könige zu unterbreiten. »Auf Befehl des Königs habe ich am folgenden Tage mündlichen Bericht erstattet und von Sr. Majestät unbeschränkte Vollmacht und zugleich den Befehl erhalten, ihm fort und fort über den Stand der Dinge Nachricht zu geben. »Nach der Landung in Sapri bin ich in dieser Angelegenheit nicht mehr beim Könige gewesen. »Als Mann von Ehre muß ich gegen die Behauptung der › Gazzetta Verwahrung einlegen, ich sei mit Baron Nicotera übereingekommen, einen Theil seiner Aussagen und namentlich jene, welche ihm in vorwürfiger Sache nachtheilig werden könnten, zu unterdrücken. Nicotera hat mir nie Enthüllungen gemacht, welche seinen Unglücksgefährten hätten Schaden bringen können. »Der Verlauf des Putsches von Sapri, der 111 Personen das Leben kostete, ist allen bekannt. Unter den Ueberlebenden hat sich auch Nicotera befunden. Er wurde mir abgerissen und entkräftet vorgeführt und hatte an der rechten Hand eine Schußwunde, in der noch die Kugel stak. Die Wunde drohte in Brand überzugehen. Von Mitleid ergriffen, habe ich Nicotera aus Humanität alle Dienste erwiesen, welche mit meiner amtlichen Stellung vereinbar waren. »Trotzdem hat sich Nicotera auf alle an ihn gerichteten Fragen kein Wort entschlüpfen lassen, welches einen Dritten auch nur im entferntesten hätte compromittiren können. »Von angeblichen Enthüllungen Nicotera's mir gegenüber habe ich erst vor drei Jahren sprechen hören und sofort erklärt, es sei kein wahres Wort daran. »Auf die Fragen, ob er die Mitglieder des Comité in Neapel kenne und ob in Genua ein solches bestehe, hat Nicotera mit »Nein« geantwortet. »Bei der Leiche Pisacane's fand man ein Controlbuch in Chiffren; Nicotera, aufgefordert, darüber Aufschluß zu geben, erklärte, er sei dazu außer Stande, weil man zum Lesen der Chiffren des Registers bedürfe, welches beim Comité in Neapel liege. »Kurz und gut, das Benehmen Nicotera's in jenem Processe war das eines Mannes von eisernem Charakter. »Während er halb nackt und von allen Mitteln entblößt im Kerker lag, hat er mich brieflich um Geld gebeten und zugleich einen Brief an seinen Vater beigelegt. Ich habe ihm darauf 60 Ducati gesendet und diese Summe nach wenigen Tagen durch Nicotera's Vater zurückerstattet erhalten. Von diesem Gelde sind ihm durch den Gefängnißwärter Savastano Kleider beschafft worden, deren er dringendst bedurfte. Daß er sich mit dieser Bitte an mich wendete, war nach den damals bestehenden Vorschriften ganz correct.« Auf die seitens des klägerischen Vertreters gestellte Frage, ob Nicotera außergerichtliche Enthüllungen gemacht und dabei die Mitglieder des Comité von Neapel und insbesondere die Namen der Herren Pateras, De Mata und Albini sowie eines gewissen Rizzo genannt habe, deponirte der Zeuge: »Solche Enthüllungen hat mir Nicotera nicht gemacht. Den Namen Pateras habe ich zum ersten mal durch die »Gazzetta« vernommen. Albini hat meines Wissens nie zum Comité von Neapel gehört, aber den Verkehr zwischen diesem Comité und den Aufständischen von Salerno und Potenza, den Herren Giliberti und Sant'-Elmo vermittelt. Den Namen De Mata's habe ich, soviel ich mich erinnere, in den Papieren und im Notizbuche des getödteten Pisacane gelesen; De Mata ist wegen unzureichender Belastungsgründe von der Anklagekammer in Freiheit gesetzt worden, übrigens schon vor der Affaire von Sapri als Conspirator bekannt gewesen. Was endlich Rizzo anlangt, so ist das ein Mensch aus den untersten Schichten des Volkes. Er war niemals Mitglied eines revolutionären Comité, wurde mir aber vor der Landung bei Sapri von einem meiner Beamten als Verschwörer genannt.« Auf Befragen des klägerischen Vertreters: »Nicotera hat mit mir nie darüber gesprochen, daß er beabsichtige, dem Könige persönlich über die Mitglieder des Revolutionscomité Enthüllungen zu machen; übrigens hätte er auch keine Audienz erhalten.« Auf die weitere Frage, ob der Zeuge Nicotera dem Könige etwa zu besonderer Berücksichtigung empfohlen habe? erklärte Ajossa: »Eines Tages wurde ich in einer andern Angelegenheit zum Könige berufen, und habe diese Gelegenheit benutzt, um sämmtliche Angeschuldigte von Sapri der königlichen Gnade zu empfehlen. Der König hat nichts darauf erwidert, aber in der That Gnade für Recht ergehen lassen. »Ich selbst habe Nicotera gerade so behandelt wie die andern politisch Angeklagten auch, nämlich so human, als es die Umstände gestatteten.« Endlich gibt der Zeuge noch an: »Es wurde bei der Verhaftung Nicotera's ein unbeschriebenes Notizbuch in Beschlag genommen, aber von einem schwarzen Pulver, was als Gift bezeichnet worden sei, weiß ich nichts. »Vor der Landung bei Sapri habe ich Nicotera nicht gekannt, auch nicht von ihm sprechen hören. Zwischen unsern Familien haben keine freundschaftlichen Beziehungen bestanden.« Der Vertheidiger Advocat De Notter , welcher hierauf das Wort erhielt, behauptete, es liege kein Delict vor, denn der incriminirte Artikel enthalte keine Verleumdung. Die »Gazzetta d'Italia« habe lediglich von einem Rechte Gebrauch gemacht, welches jeder Zeitung durch die Freiheit der Presse gewährleistet sei; sie habe nicht den Privatmann, sondern den Minister und zur Zeit eines Wahlkampfes angegriffen. Das Land müsse wissen, wer es regiere, und nur das habe die »Gazzetta« dem Lande zu wissen thun wollen. Wenn versichert werde, die Enthüllungen Nicotera's hätten keine Folgen gehabt, so ändere diese Thatsache nichts an deren Natur und Charakter. Das Protokoll über das Verhör Nicotera's habe die Zeitung so publicirt, wie es in den Acten sich befinde und von Nicotera unterschrieben worden sei. Die »Gazzetta« könne sich bei dessen Würdigung geirrt haben, das Document als solches aber sei als ein authentisches anerkannt. Gerüchte über Enthüllungen seien umgelaufen, und darum könne von einer durch die » Gazzetta « begangenen Verleumdung nicht die Rede sein. Die folgenden fünf Redner, insgesammt Anwälte des Beklagten, führen ein und dasselbe Thema aus: die Klage sei ein Attentat auf die Freiheit der Presse, der letztern müsse man besonders zur Zeit der Wahlen den größten Spielraum lassen. Die » Gazzetta d'Italia « habe nichts weiter gethan, als Actenstücke publicirt und daran ihre Betrachtungen geknüpft. Sie habe das ihr anvertraute Amt des öffentlichen Censors geübt, dem auch die Minister unterworfen wären. Advocat Marcotti nannte die Confiscation der Zeitung, in welcher die Autobiographie stand, eine ungesetzliche Handlung und wurde vom Präsidenten dreimal unterbrochen. Der Staatsprocurator fand in seiner Rede eine Beleidigung des Gerichts und bat, ihm das Wort zu entziehen. Marcotti ließ sich indeß nicht irremachen. Er schilderte, wie die Regierung und die Nicotera ergebenen Blätter vorgegangen wären, wurde wieder unterbrochen und setzte sich nun mit dem Bemerken, er sei außer Stande, das ungleiche Duell fortzusetzen. Zu Anfang der folgenden Sitzung am 11. Januar plaidirte Visconti's Anwalt, der Advocat Minucci . Er äußerte: »Der Proceß trägt unleugbar einen politischen Charakter. Der Minister des Innern hat auf der Bank der Civilpartei Platz genommen und bekämpft die hinter dem Geranten der » Gazzetta d'Italia « stehende politische Partei. Auch der Staatsprocurator will nicht den Privatmann, sondern den Minister Nicotera schützen. »Die am 18. März 1876 von der Regierung verdrängte Partei hat ihren Journalen Mäßigung empfohlen, aber die ›Gazzetta d'Italia‹ hat es für ihre Pflicht gehalten, Nicotera zu bekämpfen, weil sie glaubt, daß sein Regiment dem Lande schädlich ist. Inzwischen hat er die Kammer aufgelöst, Beamte versetzt und abgesetzt.« Der Präsident unterbricht den Redner: »er könne nicht dulden, daß man den Minister vor Gericht kritisire.« Minucci . »Ich habe mir Mühe gegeben, den Ordnungsruf zu vermeiden, aber ich muß doch erläutern dürfen, weshalb die Publication der »Autobiographie« in der »Gazzetta« erfolgt ist. Wenn der Präsident mich hindert zu sprechen, so muß ich dagegen Protest einlegen. »Nicotera hat seine politischen Gegner mit allen Mitteln bekämpft, und die › Gazzetta d'Italia ‹ ihrerseits hat es für die Pflicht und Schuldigkeit der Presse gehalten, dem entgegenzutreten. Sie hat die Zeitungen aus der Zeit des Processes von Salerno durchgelesen, da ist der Verdacht in ihr aufgestiegen, Nicotera habe Enthüllungen gemacht, und dieser Verdacht ist nach Einsicht der Acten zur Gewißheit geworden. Die Staatsbehörde selbst stellt nicht in Abrede, daß Enthüllungen gemacht worden sind, sie zieht daraus nur andere Schlüsse. Aber wenn auch die Folgerungen der » Gazzetta d'Italia « unrichtig sein sollten, so muß Visconti doch freigesprochen werden. »Man bedenke, daß Nicotera dem Journal vorgeworfen hat, es habe sich erkaufen lassen. Da ist es gewiß ein hoher Grad von Mäßigung, wenn der provocirte Theil seinerseits nur den Privatmann und nicht den Minister Nicotera angegriffen hat. Andere Zeitungen haben die Staatsmänner Italiens ungestraft Missethäter genannt, und im Vergleich mit dem, was sie gesagt haben, ist die Autobiographie eine recht glimpfliche.« Der Advocat Andreozzi , ebenfalls ein Vertheidiger des Beklagten, erzählt zunächst die Geschichte von der Landung in Sapri und dem unglücklichen Ausgange der Expedition. Er sucht darzuthun, daß Nicotera, indem er in seinen Verhören von einem Comité in Neapel gesprochen, die Regierung auf die richtige Spur geführt habe, daß eben doch durch seine mindestens unvorsichtigen Aeußerungen der Baron Gallotti und die Padulesen in die Untersuchung verwickelt worden seien, und daß er den Weg zur Entzifferung der Chiffreschrift gewiesen habe. Er schließt mit den Worten: »Die › Gazzetta d'Italia ‹ hat lediglich echte Documente veröffentlicht und daran die Frage geknüpft, war Nicotera ein Held oder ein Verräther? Das ist kein Verbrechen. Nicotera besitzt große edle Eigenschaften, aber wir rathen ihm, nicht auf dem Namen eines Helden von Sapri zu bestehen. Dieser Name gebührt ihm nicht. Er trachte lieber danach, in Rom ein Held zu werden. Das Klügste wäre es, wenn er die unglückselige Klage zurücknähme, denn man wird, wenn er als Sieger aus dem Processe hervorgeht, sagen: ›Sein Ministerportefeuille ist so schwer in die Wagschale der Justiz gefallen wie das Schwert des Brennus.‹« Hierauf plaidirte der Advocat Andrea de Leo für den Kläger. Er macht es sich zur Aufgabe, den Beweis zu führen, daß die » Gazzetta d'Italia ‹ nicht in gutem Glauben gehandelt habe. Die Hauptstelle seiner Rede ist folgende: »Schon die Eingangsworte des incriminirten Artikels sind beleidigender Natur. Nicotera wird ein gemeiner Tollkopf genannt; es wird von einer Nationalvertretung gesprochen, die nach seinem Ebenbilde gemacht sei. Es heißt dort, Nicotera's Organe in der Presse seien Verbreiter officieller Lügen, gestohlener Briefe und öffentlicher Obscönitäten, er selbst sei ein wunderlicher Alchymist der Wahlen, unter seinem Regiment gebe es einen offenen Markt für Gewissen, Wahlzettel und Stimmen. Wer in solchem Tone redet, und solche Injurien ausstößt, der hat nicht lediglich die Absicht, die öffentliche Meinung aufzuklären und Geschichte zu schreiben, sondern will persönlich eines Mannes Ehre angreifen und die öffentliche Meinung des Landes gegen ihn aufreizen. Nach einer solchen Einleitung kann man sich nicht wundern, wenn die Acten des Processes von Salerno präparirt worden sind, um den Minister Nicotera als einen Verräther an den Pranger zu stellen.« Der Advocat suchte dies zu begründen, bringt aber nichts Neues vor, sodaß wir zu dem Vortrage seines Collegen, des klägerischen Anwaltes Luciani , übergehen können. Derselbe läßt sich in die folgenden kurzen Sätze zusammenfassen: »Der Vorwurf, daß Nicotera seine Stellung als Minister benutzt habe, um auf den Proceß einzuwirken, ist grundlos. Nur einmal hat er den Minister herausgekehrt, damals, als er im Interesse der Vertheidigung die Acten des Processes und die der Ministerien der Justiz und des Innern nach Salerno schaffen ließ, damit die Vertheidiger davon Einsicht nehmen und das Material zu Gunsten des Angeklagten benutzen könnten. Im Sitzungssaale ist nicht der Minister Nicotera, der in Rom wohnt, erschienen, sondern der Mann, welcher sein Mut für das Vaterland verspritzt hat, der zum Tode verurtheilt worden ist und, weil er für die Freiheit und Einigung Italiens kämpfte, in den schrecklichen Kerkern von Santa-Caterina geschmachtet hat. Nicht der Minister, der Verurtheilte von Salerno, wendet sich an das Gericht, mit der Bitte, ihm Genugthuung zu gewähren.« In ähnlicher Weise sprachen sechs klägerische Anwälte, die in überschwenglicher Weise die Gesinnung, den Muth und die Tugenden ihres Clienten preisen und die Politik in das Plaidoyer hereinziehen. Der eine versichert: »Die Schatten der Märtyrer der italienischen Freiheit und Europa erwarten mit Spannung den Spruch des Gerichts.« Der andere sagt: »Die Verschwörungen Mazzini's und das Blut der italienischen Patrioten haben die Freiheit und die Unabhängigkeit Italiens zur Reife gebracht, und unter den Patrioten nehmen die Helden von Sapri nicht die letzte Stelle ein. Nicotera ist einer dieser Helden gewesen, er hat tapfer gefochten, das beweisen die Wunden am Kopfe und an der rechten Hand, die er davongetragen hat.« Ein dritter ruft aus: »Ich bin im Namen von Calabrien erschienen, welches der Märtyrer der Expedition von Sapri eingedenk ist, und habe Nicotera meine Dienste angeboten, weil er stets in den Kämpfen für die Freiheit Italiens im Vordertreffen gestanden hat. Der verleumderische Artikel der › Gazzetta d'Italia ‹ hat die Folge gehabt, daß Italien in Hunderten von Adressen und Telegrammen Nicotera sein Bedauern und sein Vertrauen ausgesprochen hat.« Ein vierter erklärt im tiefsten Brustton, nachdem er Nicotera bis in den Himmel erhoben hat: »Die Vertheidiger der › Gazzetta d'Italia ‹ profaniren, weil sie ihre Sache nicht anders aufrecht erhalten können, die Geschichte Italiens.« Ein fünfter schildert in drastischer Weise, wie Nicotera im Juli 1857 halbnackt, mit Ketten belastet, blutüberströmt von rohen Schergen durch die Straßen von Salerno in das Gefängniß geschleppt worden ist, aber dennoch bald darauf heldenmüthig vor den Schranken des Blutgerichts gestanden und ohne mit den Wimpern zu zucken das Todesurtheil angehört hat. Daran schließt er die Frage: »Wer, der dieses Schauspiel mit angesehen hat, hätte es für möglich gehalten, daß derselbe Giovanni Nicotera 20 Jahre später von einer italienischen Zeitung beschuldigt werden könnte, seine Freunde und Gefährten der bourbonischen Regierung denuncirt, die Sache der Freiheit und des Vaterlandes verrathen zu haben?« Am feurigsten war die Rede des Advocaten Vastarini-Cresi , die wir ausführlicher mittheilen müssen. Nach einer kurzen Erwiderung auf das Plaidoyer des Advocaten Andreozzi fährt er fort: »Nach der Publication der Autobiographie kramte Garibaldi unter den Papieren, die sich auf die Expedition von Sapri bezogen, und fand dabei eine goldene Medaille, der König hatte sie für denjenigen bestimmt, welcher Pisacane und seine Gefährten todt oder lebendig in die Hände der Obrigkeit lieferten. Garibaldi schickte die Medaille an Nicotera zum Andenken an jene Tage und um ihm für die über ihn verbreiteten Verleumdungen eine Genugthuung zu geben. Ja, wenn es sich um eine klerikale Verschwörung handelte, die Rom für den Papst wiedergewinnen wollte, so würde Nicotera nicht einen Augenblick zögern, dieselbe anzuzeigen. Im Processe von Salerno aber, der gegen die Märtyrer für die Freiheit Italiens geführt wurde, hat er keine Enthüllungen gemacht. Nachdem die gemäßigte Partei vom Ruder verdrängt worden ist, hat die › Gazzetta d'Italia ‹ rundweg erklärt, sie sehe in Nicotera einen Mann, der seinem Vaterlande Unglück bringe. Und da will man behaupten, die Partei der › Gazzetta ‹ habe nichts davon gewußt, während doch eins ihrer Mitglieder unter den Vertheidigern des Artikels sich befindet, der Anlaß zur gegenwärtigen Untersuchung gegeben hat.« (Der Präsident ruft den Redner zur Ordnung, und der Advocat Lopez protestirt gegen diese Beschuldigung.) »Man hat die Kammer aufgelöst, Präfecten versetzt und Bürgermeister abgesetzt, so wird von jener Seite behauptet.« (Wiederholte Unterbrechung durch den Präsidenten.) »Das soll die gemäßigte Partei gereizt haben. Aber ich erinnere daran, daß das Haupt derselben vierzehn Tage vor dem Erscheinen der incriminirten Artikel in einer Ansprache an die Wähler sich der persönlichen Freundschaft Nicotera's gerühmt hat. Wie ist es da möglich, daß derselbe Nicotera diese Partei beleidigt hat? »Hat Nicotera die › Gazetta d'Italia ‹ durch seinen Vorwurf der Subvention beleidigt, so ist das noch keine Provocation, die eine Verleumdung rechtfertigt. Wie kann man überhaupt behaupten, Nicotera habe die Verleumdung provocirt?« (Zu den Vertheidigern des Beklagten gewendet:) »Wir sagen euch, noch ist es Zeit, erklärt, daß diese Worte euerm Collegen im Eifer der Rede entschlüpft find« (Advocat Lopez verlangt das Wort.) »und ihr beweist dem Lande, Sebastiane Visconti und der › Gazetta d'Italia ‹ einen Dienst. Präsident . Sie scheinen mir von der Sache allzu weit abzuweichen. Sie haben Skandal in Aussicht gestellt, und ich muß Ihnen im voraus erklären, daß ich es dazu nicht kommen lassen werde. Advocat Vastarini-Cresi . Nein, Herr Präsident; wie Sie sehen, ist meine Sprache ruhig und versöhnlich. Ich erwarte nur die Antwort des geehrten gegnerischen Anwalts und hoffe, daß sie ein weiteres Eingehen auf diesen Gegenstand überflüssig machen wird. Advocat Lopez erklärt, er und seine Collegen würden, weil sie heute nicht vollzählig seien, morgen antworten. Präsident . Morgen oder ein andermal, aber nur nicht hier. Hierher gehören solche Streitigkeiten nicht. Advocat Lopez . Man hat uns im Sitzungssaale herausgefordert. Sie haben das geschehen lassen, und darum müssen wir im Sitzungssaale auf die Herausforderung antworten dürfen. (Lärm im Zuhörerraum.) Der Präsident droht, den Saal räumen zu lassen. Advocat Vastarini- erklärt sich einverstanden damit, daß seine Gegner erst am nächsten Tage antworten. (Lauter Beifall im Saale. Ordnungsruf des Präsidenten.) Advocat Lopez . Es ist Unwahrheit, Lüge, Verleumdung, was der Advocat Vastarini-Cresi gesagt, und was der Minister des Innern gesagt hat. (Lärm und Misfallensäußerungen im Zuhörerraum. Drohung des Präsidenten, den Saal räumen zu lassen.) Der Staatsprocurator erhebt sich und verlangt, der Präsident solle dafür sorgen, daß man bei der Sache bliebe, und jedem, der sich dagegen verfehle, das Wort entziehen. Advocat Vastarini-Cresi . Die gegnerischen Anwälte haben gesagt, nicht der Privatmann Giovanni Nicotera, sondern der Minister des Königs sei ein Verräther. (Bewegung. Lärm.) Und dann haben sie uns noch gerathen, wir sollten klug sein. Man wirft uns vor, wir hätten die Würde der Toga compromittirt, während gerade wir diese Würde wahren wollen. Das Publikum mag urtheilen, ob das unparteiisch ist. (Sensation, Lärm.) Die Gegner haben uns aufs äußerste gereizt und wiederholt Nicotera und seine Vertreter für Verleumder erklärt. (Bravo! Lärm und Bewegung.) Advocat Lopez . Ich protestire, Präsident . Stille! Stille! Advocat Bastarini-Cresi . Zieht euch nur selber an den Haaren. Advocat Lopez . Seid ihr – Advocat Bastarini-Cresi . Man zeiht uns der Lüge; wohlan denn (zieht einige Papiere aus der Tasche). Präsident . Um des Himmels willen, Herr Advocat, halten Sie ein! Advocat Lopez . Nur heraus damit! (Lärm im Saal.) Advocat Bastarini-Cresi . Gut, da sind vier Briefe des Grafen Lantelli an den Präfecten von Florenz– Präsident . Halten Sie ein, Herr Advocat; ich entziehe Ihnen das Wort. (Bewegung im Saal.) Advocat Bastarini-Cresi – welche verfügen – (Der Lärm ruht.) Präsident . Herr Advocat, ich entziehe Ihnen das Wort. Advocat Bastarini-Cresi – dem Redacteur der » Gazetta d'Italia Gelder auszuzahlen. (Bravo! Lärm.) Advocat Lopez protestirt. Der Präsident bedeckt sich und verläßt mit dem Gerichtshof den Saal, den er zu räumen befiehlt. Nachdem der Saal geräumt ist, kehrt der Gerichtshof zurück, und der Präsident gebietet Ruhe. Lopez verlangt, daß die vier Briefe zu den Gerichtsacten genommen werden. Die Sitzung wird geschlossen. Vor dem Gerichtsgebäude wartet eine Volksmenge auf Bastarini-Cresi und begrüßt ihn mit: »Nicotera hoch! Nieder mit der » Gazetta d'Italia! « Bei Beginn der Sitzung vom 16. Januar ermahnt der Präsident vor allem zur Ruhe. Der klägerische Advocat Pessina spricht sein Bedauern über die Vorgänge vom Tage zuvor aus und schließt daran im Namen seiner Collegen die Bitte, es möchten die in der Hitze der Discussion gefallenen verletzenden Worte vergeben werden. Advocat Lopez dankt für diese Erklärung und nimmt davon in seiner Collegen Namen Act. Er fügt hinzu: »Leider ist es vor dem Gerichtslocale zu Gewaltthätigkeiten gekommen und die Aufregung im Publikum dauert fort. Ich bitte aus diesem Grunde und ferner deshalb, weil es noch ungewiß ist, ob die Vertheidiger des Angeklagten auf ihrem Platze bleiben werden, die Sitzung zu vertagen. Dem Antrage wird entsprochen. Eine Menge Menschen folgt den Vertheidigern der » Gazetta d'Italia «, als sie das Gerichtslocal verlassen, in nicht gerade freundlicher Stimmung. Sie gehen über die Piazza dei Signori und begeben sich in das Tribunal unter den Uffizien, wo die Polizei die Menge zurückweist. Die Aufregung in der Stadt dauerte fort. Nachmittags wurde der Mitarbeiter der » Gazetta d'Italia ‹«, Giannelli, auf der Straße mishandelt, und der Advocat Bastarini-Cresi von einem jungen Hülfsarbeiter des Advocaten Andreozzi überfallen. Die ihm zugedachte Ohrfeige traf indeß seine Braut, Fräulein Pessina, die er am Arme führte. Andreozzi entließ den jungen Mann sofort aus seinen Diensten. Am folgenden Tage wurde Nicotera in der Kammer interpellirt, weil sein Generalsecretär La Cava durch ein Telegramm alle Präfecten des Königreichs angewiesen hatte, die » Gazzetta « in keinem Bureau mehr zuzulassen. Er gab die unglückliche Antwort: »Es sei dies im Interesse der öffentlichen Moral geschehen.« In derselben Sitzung des Parlaments erklärte Minghetti, die Summe, welche Cantelli an den Redacteur der » Gazetta d'Italia « geschickt habe, seien keine Subsidien, sondern für einen andern Zweck bestimmte Gelder gewesen. Cantelli sei ein Ehrenmann, sein Wort dürfe nicht in Zweifel gezogen werden. In der Sitzung vom 17. Januar nahm der klägerische Anwalt Professor Pessina das Wort. Interessant ist die unter den Papieren Pisacane's gefundene Erklärung von 20 Verschworenen, welche von ihm verlesen wird. Dieselbe lautet: »Wir haben geschworen, uns des Dampfers Cagliari zu bemächtigen, uns deshalb als Passagiere eingeschifft, aber, zwei Stunden von Genua entfernt, zu den Waffen gegriffen und den Kapitän und die Schiffsequipage gezwungen, uns das Schiff zu überlassen. Wenn die Revolution mislingt, werden wir zu sterben wissen.« Er sucht auf Grund vieler Documente aus den Proceßacten zu beweisen, daß Nicotera in allen Stücken loyal gehandelt habe gegen seine Kameraden. Charakteristisch ist folgender Passus: »Man nennt Nicotera einen Abtrünnigen, der sich einstmals geweigert habe, dem König ein Hoch auszubringen, und dann doch hundert- und aber hundertmal gerufen habe: ›Es lebe der König!‹ »Es sind Monarchisten, die ihm diesen Vorwurf machen. Aber sie vergessen dabei, daß die Republik das Ideal der Jugend ist, und daß gar viele, welche für die Republik schwärmten, sich der Monarchie in die Arme geworfen haben. Warum sollte Nicotera nicht dasselbe thun, was auch Garibaldi gethan hat? »Wenn ein Republikaner zu der Einsicht kommt, daß zwischen der Republik und der Volksmonarchie nur in der Form und im Namen ein Unterschied besteht, darf er dann nicht dem Banner des Hauses Savoyen folgen? Haben die Monarchisten ein Recht, einen solchen Mann charakterlos und abtrünnig zu nennen? »Giovanni Nicotera verlangt nicht danach, als ein Held anerkannt zu werden. Er will nur ein loyaler Patriot sein, der auf die Zukunft seines Vaterlandes vertraut und demselben nach Kräften dient. Die Krone des Helden mag man ihm entreißen, die Krone des Märtyrers, der für Italien geblutet hat, wird man ihm lassen müssen. »Die Freiheit ist für das moralische Leben so unentbehrlich wie die Luft für das Leben des Menschen. Aber die Freiheit besteht nicht darin, daß man ungestraft beleidigen darf. Ohne Gerechtigkeit gibt es keine Freiheit. Die Freiheit ist weder schön noch heilig, wenn der Misbrauch derselben, das Verbrechen, von der Gesellschaft nicht mit Strafe belegt wird.« (Lebhafter Beifall der Vertheidiger beider Proceßparteien und des Publikums.) Am 19. Januar hält der Advocat Lopez eine lange Rede, in welcher er für die Wahrheit der von der » Gazzetta « behaupteten Thatsachen eintritt. Er findet von Heroismus keine Spur in dem Benehmen Nicotera's, der durch seine Aussagen im Processe die bourbonische Regierung günstig für sich habe stimmen wollen. In ganz ähnlicher Weise, nur noch ausführlicher und unter Bezugnahme auf die Berichte der deutschen und französischen Blätter über den jetzt in der Verhandlung begriffenen Proceß, greift der Advocat Spirito den Charakter und auch die Wahrhaftigkeit Nicotera's an, und fordert die Freisprechung des Angeklagten. Hierauf folgen wieder zwei Advocaten des Klägers, und das Redetournier wird, ohne daß von irgendeiner Seite wirklich neue wesentliche, thatsächliche oder juristische Momente vorgebracht werden, fortgesetzt, bis zum 26. Januar 1877. Da endlich ist das ermüdende und zuletzt langweilige Plaidoyer zu Ende. Das Gericht zieht sich zurück und verkündigt nach mehrstündiger Berathung das Urtheil. Sebastiane Visconti , der verantwortliche Gerant der » Gazzetta d'Italia «, wird der Verleumdung des Ministers Nicotera durch die Presse für schuldig erklärt, und auf Grund der Artikel 28 und 49 des Gesetzes vom 26. März 1848 und der Artikel 568 und 569 des Strafgesetzbuchs zu einer Gefängnißstrafe von zwei Monaten und zu einer Geldstrafe von 1500 Lire sowie zur Tragung sämmtlicher Kosten verurtheilt. Der Proceß Szedlaczeck. ( Vatermord. – Budapest. ) 1880–1881. Am 5. October 1880 um 8 Uhr morgens wurden die Bewohner der Schiffmannsgasse, einer der belebtesten Gassen von Budapest, durch das Angstgeschrei einer Frauensperson erschreckt, die händeringend fort und fort rief: »Hülfe! Hülfe! ein Sohn ermordet seinen Vater.« Sofort versammelte sich eine größere Menschenmenge und drang in das mit einem Hof umgebene vierstöckige Haus, aus welchem die Hülferufe kamen. Im Hofe begegneten sie einem jungen Manne von etwa 30 Jahren. Er trat verstört aus der auf der linken Seite liegenden Wohnung, sah sich scheu um und warf ein von Blut triefendes Messer zu Boden. Gleich darauf erschien ein hageres, im höchsten Grade aufgeregtes Weib und rief auf den jungen Mann zeigend: »Das ist der Mörder! Das ist der Mörder!« Die muthigsten unter den anwesenden Leuten gingen auf ihn zu und stellten ihn zur Rede. Er sagte: »Heute ist er todt, morgen ich! Das habe ich gewollt, nun werde ich auch sterben.« Auf das Weib deutend: »Jetzt schreit sie und sie ist daran schuld, daß ich ihn umgebracht habe. Ihr Glück, daß sie nicht dabei gewesen ist, sonst wäre es ihr ebenso ergangen.« Ein Polizeibeamter nahm den jungen Menschen fest, band ihm, was er sich ruhig gefallen ließ, die Hände und führte ihn auf das nächste Polizeibureau. Hierauf wurde die Thür zu der Wohnung, die der Schauplatz des Verbrechens war, geöffnet. Man gelangte in eine Küche, in welcher sich ein Küchentisch, zwei Stühle, eine Ruhestätte aus Bretern und ein Sparherd befand. Von der Küche führte eine Thür in ein ziemlich großes Zimmer, in welchem zwei Betten standen. Auf dem Boden der Küche lag ein großer, stark und kräftig gebauter Mann von 50 bis 60 Jahren in einer Blutlache. Er röchelte leise im letzten Todeskampfe. Als man ihn aufhob und auf eins von den Betten in dem anstoßenden Zimmer legte, hauchte er den letzten Athemzug aus. Es war der Hausmeister Johann Szedlaczeck , sein leiblicher Sohn Wenzel hatte ihn durch acht Messerstiche getödtet. Wenzel Szedlaczeck wohnte getrennt von seinem Vater und pflegte ihn nur aufzusuchen, wenn er Geld von ihm haben wollte. Am Tage vor der That trafen Vater und Sohn im Hause eines nahen Verwandten zusammen, der Sohn forderte 30 Gulden, um sich einen Winterrock anzuschaffen. Der Vater, der mit seiner Hände Arbeit sich, seine Frau und zwei kleinere Kinder ernähren mußte, schlug die Forderung rundweg ab und entfernte sich, um nicht weiter belästigt zu werden. Der Sohn, der gehört hatte, daß sein Vater in einer Buchdruckerei eine Anstellung erhalten sollte, rief ihm nach: »Ich schwöre, daß mein Vater in die Buchdruckerei nicht eintreten wird.« Am nächsten Morgen kam Wenzel Szedlaczeck in die Wohnung seines Vaters und wiederholte seine Forderung. Der Vater schlug sie abermals ab, machte ihm Vorwürfe über seinen liederlichen Lebenswandel und sagte zuletzt: »Du schuftiger Kerl, mit deinen Beinen werde ich noch Nüsse aufknacken.« Wüthend darüber zog Wenzel ein langes Messer heraus und stieß es dem wehrlosen Manne achtmal bis an das Heft in den Leib, sodaß er todt zusammenbrach. Der Ermordete hatte mit seiner Frau in zweiter Ehe drei Kinder, Mädchen im Alter von elf, acht und fünf Jahren gezeugt. Sein Sohn Wenzel war aus der ersten Ehe hervorgegangen, er lebte schon seit Jahren mit seinen Aeltern und Stiefschwestern in bitterer Feindschaft. Das Gutachten des Arztes, welcher die Obduction der Leiche vornahm, ging dahin: Johann Szedlaczeck ist größer und stärker gebaut als sein Sohn. Er war dem letztern an Körperkraft auf jeden Fall weit überlegen. Daraus ist zu schließen, daß schon die erste Stichwunde eine gefährliche gewesen ist und den Widerstand des stärkern Mannes gebrochen hat. Dies ist um so gewisser anzunehmen, weil keine Spuren eines Handgemenges vorhanden sind. Die Stiche sind so geführt worden, daß Vater und Sohn sich von Angesicht zu Angesicht gegenübergestanden haben. Wahrscheinlich ist zunächst durch einen Stich in den Unterleib die Leber getroffen worden, die einen 7 cm langen Wundkanal aufweist. Die auf der Brust wahrnehmbaren Wunden haben Lunge, Herz und Herzbeutel verletzt, es ist von oben nach unten gestochen worden, vermuthlich hat der Mörder auf seinem an der Erde liegenden Opfer gekniet und rasch hintereinander ihm das Messer in die Brust gestoßen. Wenzel Szedlaczeck wurde auf der Polizei einem kurzen Verhör unterworfen, in welchem er eingestand, er sei zu seinem Vater gegangen in der Absicht, erst ihn, dann sich zu tödten, und habe diesen Vorsatz auch ausgeführt. Der Verbrecher wurde dem Gericht übergeben und die Criminaluntersuchung schloß damit, daß er wegen Mordes in den Anklagestand versetzt wurde. Am 3. Februar 1881 fand die Verhandlung des Processes vor einem aus drei Richtern bestehenden Collegium unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten Kriszt in Budapest statt. Die Anklage vertrat der Staatsanwalt Kossutányi, die Verteidigung hatte der Advocat Dr. Wellisz übernommen. Früh um 9 Uhr wurde der Angeklagte von zwei bewaffneten Gerichtsdienern mit aufgepflanztem Bajonnet in den Saal geführt. Er wirft verlegene unstete Blicke auf das sehr zahlreich versammelte Publikum und bricht hierauf in einen längere Zeit anhaltenden Weinkrampf aus. Nachdem er sich gefaßt hat, gibt er zu vernehmen: »Ich bin gebürtig aus Budapest, 31 Jahre alt, bekenne mich zur römisch-katholischen Kirche, bin ledigen Standes, von Profession Schuhmacher, besitze kein Vermögen und kann weder lesen noch schreiben.« Präsident. Erzählen Sie, wie Sie auf den Gedanken gekommen sind, Ihren Vater umzubringen. Angeklagter. Ich habe meinen Vater im Zorn und in der Erbitterung getödtet. Er kannte meine drückende Lage, dennoch aber wies er mich barsch ab, so oft ich mich mit der Bitte um Hülfe an ihn wandte. Ich hätte ihn nicht um Unterstützung angegangen, hätte ich nicht seine guten Vermögensverhältnisse gekannt. Er wußte, daß ich ohne Arbeit und in Noth war, trotzdem zog er seine Hand von mir ab. Mit dem Gedanken, ihn zu tödten, habe ich mich vor der That nicht beschäftigt. Als ich in der Nacht unmittelbar vor der That nach Hause kam, war ich wüthend über die Hartherzigkeit meines Vaters, aber an einen Mord habe ich nicht gedacht. Präsident. Warum nahmen Sie dann das Messer zu sich? Angeklagter. Ich haderte mit dem Schicksal; ich war mit mir selbst zerfallen, denn ich mußte mir sagen, daß mich das Unglück verfolgte, eine düstere Zukunft eröffnete sich mir und es verging mir die Lust zum Leben. In jener Nacht beschäftigte ich mich mehr denn je mit Selbstmordgedanken, ein Plan jagte den andern in meinem fieberhaften Gehirn, und obwol ich keinen festhielt, war ich mir doch bewußt, daß es aus meiner Lage keine andere Befreiung gebe als den Selbstmord. Zu diesem Behufe nahm ich das Messer zu mir. Ich dachte auch daran, ob es vielleicht besser wäre, erst meinen Vater zu tödten und dann an mich selbst Hand zu legen, aber dieser Gedanke beschäftigte mein unruhiges Gehirn nur einen einzigen Moment, ich wies ihn zurück und war am andern Morgen zu dem Entschluß gekommen, mir das Leben zu nehmen. Präsident. Was thaten Sie am Morgen? Angeklagter. Ich hatte meine Seelenruhe wiedergewonnen, wie einer, der mit sich vollständig im Reinen ist. Wie ich schon erwähnte, holte ich ein Messer hervor, es ist dasselbe, welches ich bei Ausübung meines Handwerkes zum Kratzen des Leders zu brauchen pflegte, schliff es, steckte es zu mir, trank für 3 Kreuzer Branntwein und verließ meine Wohnung um 6¼ Uhr morgens. Präsident. Wohin beabsichtigten Sie zu gehen; den Selbstmord hätten Sie ja auch zu Hause ausführen können? Angeklagter. Ich wollte mich auf dem Gottesacker entleiben, darum ging ich in die Sommergasse und Kerepeserstraße entlang, bis ich in die Nähe des Zollhauses kam. Präsident. Unterwegs haben Sie wieder Branntwein getrunken und Cigarren gekauft, ist das wahr? Angeklagter. Ja wohl, ich trank wieder für 3 Kreuzer Branntwein und kaufte mir Cigarren. Ich, der ich mich um die Welt ohnehin nicht mehr kümmerte, that dies, weil ich den Muth zur Ausführung meines einmal gefaßten Entschlusses dadurch zu erhöhen glaubte. Präsident. Was war der Grund, daß Sie Ihre Selbstmordgedanken dennoch aufgaben? Angeklagter. Als ich fast am Zollhause angelangt war, sah ich einen Pferdebahnarbeiter; dieser Mann war viel schlechter gekleidet als ich, ja beinahe nur in Lumpen gehüllt und dennoch verrichtete er seine schwere Arbeit frohen Muthes. Der Anblick rührte mich; ich empfand ein Gefühl der Beschämung; ich ging in mich und nahm mir vor, von nun ab auch von dem Ertrage meiner Hände Arbeit zu leben, komme was da wolle! Ich schlug mir die Selbstmordgedanken aus dem Kopfe und kehrte um. Präsident. Wohin beabsichtigten Sie nun zu gehen? Angeklagter. Eine Weile ging ich auf und ab, dann kehrte ich in dem an der Ecke der Akaziengasse gelegenen Kaffeeschank ein und trank einen Kaffee. Es fiel mir ein, daß es vielleicht doch gut wäre, wenn ich meinen Vater nochmals um Unterstützung bäte. Ich hoffte, er würde sich erbitten lassen, und lenkte meine Schritte nach seiner Wohnung. Präsident. Wie kommt es, daß Sie, als Sie den Entschluß gefaßt hatten, sich durch Ihrer Hände Arbeit zu nähren, nicht nach Erwerb und Arbeit suchten, sondern wieder ein Almosen von Ihrem Vater heischen wollten? Angeklagter. Es wäre freilich besser gewesen, wenn ich mich gleich nach Arbeit umgesehen hätte, ich wollte vorerst eine kleine Unterstützung von meinem Vater verlangen. Präsident. Unterwegs zu Ihrem Vater haben Sie noch anderswo verweilt? Geben Sie an, wo? Angeklagter. In der Schiffmannsgasse in der Nähe der Wohnung meines Vaters ist ein Wirthshaus, dort kehrte ich ein und verzehrte ein Gulyás (mit Paprika stark gewürztes Zwiebelfleisch), ein Brot und ein halbes Seidel Wein. Präsident. Sie haben in der Zeit von morgens 6¼ bis 7½ Uhr zweimal Branntwein getrunken und zweimal gefrühstückt und beklagen sich doch über materielle Noth; wie erklären Sie das? Angeklagter. Ich hatte den Abend vorher nichts genossen, und war deshalb am Morgen sehr hungerig, zu essen pflege ich übrigens ziemlich viel. Präsident. Lebt denn der Tagelöhner, den Sie sich zum Muster genommen haben, auch so flott? Angeklagter (schwermüthig). Der hat vielleicht keine so traurige Jugend hinter sich, er genoß die Wohlthaten des älterlichen Hauses vielleicht länger als ich. Präsident. Wen fanden Sie, als Sie in die Wohnung Ihres Vaters kamen? Angeklagter. Meinen Vater, meine Stiefmutter und meine kleine, fünfjährige Stiefschwester. Mein Vater kleidete sich gerade an, seine Frau reinigte just sein Beinkleid, dann ging sie hinaus, um den Hof zu fegen. Als ich eintrat, wünschte ich meinem Vater einen Guten Morgen und setzte mich auf einen Stuhl. Ich wollte ihn nicht gleich mit meiner Bitte belästigen, darum fragte ich erst, wohin er gehen wolle. Er antwortete mir, daß er für seinen Hausherrn Brennholz zu bestellen habe. Präsident. Erzählen Sie ausführlich, was Sie zu Ihrer blutigen That veranlaßte und wie dieselbe vor sich gegangen ist. Angeklagter . Nachdem sich meine Stiefmutter in den Hof entfernt hatte, bat ich meinen Vater, da er doch in der letzten Zeit viel Geld verdient habe, er möchte mir die Summe von 30 Gulden schenken, die ich sehr nothwendig bedurfte. Mein Vater wurde zornig, schalt heftig, fuhr mit geballten Fäusten auf mich los und sagte: »Du schuftiger Kerl! du hast mich unglücklich gemacht, ich werde mit deinen Beinen noch Nüsse aufschlagen.« Da erfaßte mich eine unbändige Wuth, mein Auge verfinsterte sich, die blutige Gestalt meiner armen, durch meinen Vater getödteten Mutter schwebte mir vor, ich riß mein Messer heraus und stach meinen Vater in den Leib. Präsident. In welcher Richtung stachen Sie nach Ihrem Vater, und wie viele Stiche haben Sie ihm versetzt? Angeklagter. Ich stand meinem Vater gegenüber, als ich nach ihm stach; ich glaube, daß der erste Stich seitwärts in den Oberkörper gedrungen ist. Wie viele Stiche ich ihm versetzt habe, vermag ich nicht zu sagen, ich glaube drei oder vier, wenn aber das ärztliche Gutachten noch mehrere angibt, so rühren dieselben sicherlich auch von mir her. Ich glaube bemerkt zu haben, daß der erste Stich tödlich war, aber ich weiß es nicht, denn ich bin damals total blind gewesen. Präsident. Als Ihr Vater zusammenstürzte, knieten Sie auf ihn und stachen in dieser Stellung noch mehreremal nach ihm, das beweist, daß Sie trotz Ihrer thierischen Wuth wußten, was Sie thaten. Angeklagter. Ich stelle entschieden in Abrede, daß ich auf meinen Vater gekniet und ihn, als er bereits zu Boden gefallen war, noch berührt habe. Ich habe ihm alle Stiche beigebracht, als wir einander gegenüberstanden. Präsident. Leugnen Sie noch immer, daß Sie die That mit Vorbedacht und in mörderischer Absicht begangen haben? Angeklagter. Ja, ich habe keine solche Absicht gehabt. Präsident. Sie haben bei der Polizei diese Absicht bekannt (der Präsident verliest das hierüber aufgenommene Protokoll), was sagen Sie dazu? Angeklagter. Ich muß entschieden in Abrede stellen, bei der Polizei eine solche Aeußerung gethan zu haben; von Vorbedacht kann schon aus dem Grunde keine Rede sein, weil ich mich mit dem Gedanken eines Mordes gar nicht beschäftigt habe. Als ich bei der Polizei verhört wurde, befand ich mich noch immer in der größten Aufregung und achtete kaum auf die an mich gerichteten Fragen; was ich dort zur Antwort gegeben habe, darauf kann ich mich nicht mehr besinnen, das Eine aber weiß ich, daß ich auch dort erklärt habe, das Messer sei von mir mitgenommen worden, um mir selbst das Leben zu nehmen. Präsident. Sie haben auch vor dem Untersuchungsrichter bekannt, daß Sie, als Ihr Vater die beleidigenden Worte ausgestoßen hatte, im Zorne den Entschluß gefaßt haben, ihn zu tödten. Angeklagter. Ich habe ein solches Geständniß nicht abgelegt. Der Präsident verliest das vor dem Untersuchungsrichter abgelegte Geständniß. Angeklagter. Wie dem auch sei, ich habe den Entschluß nicht gefaßt, meinen Vater zu tödten. Präsident. Aber Sie mußten sich doch etwas dabei denken, als Sie das Messer aus der Tasche hervorholten? Angeklagter. Ich dachte gar nichts, von Wuth übermannt, war ich unfähig zu denken. Präsident. Was geschah nach vollbrachter That? Angeklagter. Als ich wahrnahm, daß mein Vater in einigen Minuten den Geist aufgeben würde, ergriff mich ein Grauen vor meiner That. Ich warf das Messer aus der Küche, deren Thür offen stand, in den Hof. Meine Stiefmutter kam herbei und sah, was geschehen war, sie stieß einen markerschütternden Schrei aus und lief auf die Gasse. Ich sah, daß sich viele neugierige Leute im Hofe zusammenscharten, schloß die Küche zu, verließ die Wohnung und wurde verhaftet. Präsident. Sie sollen Ihrer Stiefmutter gedroht und vor der versammelten Menschenmenge geäußert haben, Sie hätten Ihren Vater mit Vorbedacht getödtet und Ihrer Stiefmutter das gleiche Schicksal zugedacht. Angeklagter. Das stelle ich entschieden in Abrede; meiner Stiefmutter habe ich nicht gedroht und gegen niemand davon gesprochen, daß ich die Absicht gehabt hätte, meinen Vater zu tödten. Der gaffenden Menge habe ich nur zugerufen: »Ihr werdet die ganze Sache schon aus den Zeitungen erfahren.« Präsident. Wer war in der Küche zugegen, als Sie die Stiche nach Ihrem Vater führten? Angeklagter. Einige Schritte von uns entfernt stand meine kleine fünfjährige Stiefschwester, die zu weinen anfing, als ich stach. Infolge ihres Weinens kam meine Stiefmutter herein, stieß, wie ich schon gesagt habe, einen Schrei aus und lief davon. Präsident. Vertheidigte sich Ihr Vater gegen Ihren Angriff? Angeklagter. Nein, denn der erste Stich, den ich nach ihm führte, war tödlich und machte ihn wehrlos. Präsident. In der Untersuchung haben Sie angegeben, daß Sie das Messer, mit welchem Sie Ihren Vater tödteten, schon acht Tage vor der That geschliffen hätten? Angeklagter. Acht Tage vorher habe ich die Spitze und am Tage der That habe ich die Schneide des Messers geschliffen. Präsident. Erzählen Sie, wann und wo Sie vor der That das letzte mal mit Ihrem Vater zusammengetroffen sind. Angeklagter. Ich glaube, es war Anfang October oder Ende September, als mein Vater nach längerer Abwesenheit aus der Provinz in die Hauptstadt zurückkehrte. Er war den Sommer über mit Drescharbeiten beschäftigt, den Winter dagegen blieb er gewöhnlich in der Hauptstadt und half seiner Frau die Hausmeistergeschäfte besorgen. Am 3. October, eines Sonntags, wollte ich ihn besuchen, fand ihn aber nicht zu Hause. Den nächsten Tag ging ich um 5 Uhr nachmittags ins alte Lloydgebäude zu meiner Tante, der Frau Joseph Brezina , zu Besuch und traf hier mit meinem Vater zusammen. Ich grüßte ihn, und wechselte einen Händedruck mit ihm. Als mein Onkel die Stube verlassen hatte und ich mit ihm und der Tante allein war, bat ich ihn um 30 Gulden, damit ich mir Winterkleider kaufen könnte. Er schlug mein Begehren rundweg ab und sagte mir, daß er selbst kein Geld habe und täglich dennoch für sich und seine Familie einen Gulden zur Bestreitung der nöthigsten Lebensmittel bedürfe. Die Weigerung meines Vaters kränkte mich um so mehr, als er vor seiner letzten Abreise aus Budapest mir den Betrag von 20 Gulden versprochen hatte. Mein Vater ging bald darauf weg und ich entfernte mich ebenfalls, Präsident. Hatten Sie in der Wohnung Ihrer Tante einen Streit mit Ihrem Vater? Angeklagter. Nicht im mindesten. Als sich mein Vater entfernt hatte, bat ich meinen Onkel J. Brezina, er möchte doch ein gutes Wort für mich einlegen, daß mein Vater mir das Geld gebe. Mein Onkel schlug es mir ab, weil er sich nicht einmischen wollte, und ich leugne nicht, daß ich dadurch erbittert wurde. Präsident. In Ihrem Verhör bei der Polizei haben Sie angegeben, daß Sie sich am Nachmittag vor Ihrer blutigen That mit Ihrem Vater in der Wohnung Ihres Onkels Brezina gezankt, und daß Sie ihn am folgenden Morgen aufgesucht hätten, um sich mit ihm zu versöhnen? Angeklagter. Wie ich schon erwähnt habe, befand ich mich bei der Polizei in der größten Aufregung; ich gebe zu, die mir vom Herrn Präsidenten vorgehaltenen Aeußerungen bei der Polizei wirklich gethan zu haben, sie entsprechen aber nicht der Wahrheit, denn ich betone es nochmals, ich habe mich bei meinem Onkel Brezina mit meinem Vater nicht gezankt. Präsident. Auf diesen Punkt Ihrer Verantwortung werde ich später bei dem Verhör Ihres Onkels Brezina noch zurückkommen, jetzt will ich Ihnen nur noch vorhalten, daß Sie nach der Aussage Ihres Onkels unter drohenden Aeußerungen seine Wohnung verlassen haben. Das beweist doch wol zur Genüge, daß zwischen Ihnen und Ihrem Vater etwas vorgegangen sein muß. Der Angeklagte stellt auch dies in Abrede. Präsident. Wohin gingen Sie, nachdem Sie sich aus der Wohnung Ihres Onkels entfernt hatten? Angeklagter. Ich ging in ein Wirthshaus und habe dort getrunken und Karten gespielt; vor Mitternacht ging ich nach Hause. Präsident. Seit wann und weshalb hassen Sie Ihren Vater? Angeklagter . Ich habe meinen Vater nicht gehaßt, obwol ich einen ebenso traurigen als schrecklichen Grund dazu gehabt hätte; aber er haßte mich, denn ich habe ihn bei der Polizei angegeben! Präsident . Aus welchem Grunde? Angeklagter . In meiner frühesten Jugend trieb mein Vater das Schlosserhandwerk in der Leopoldstadt (einem vornehmen Stadttheile von Budapest), er kam jedoch nicht vorwärts und war gezwungen, seine bisherige Wohnung und Wirtschaft aufzugeben. Wir zogen nach Alt-Ofen, wo mein Vater auf der dortigen Schiffswerfte eine Anstellung als Handarbeiter erhielt. Dort lebten wir bis zum Jahre 1857 oder 1858, dann wurde mein Vater gefänglich eingezogen und zu einer längern Kerkerstrafe verurtheilt. Präsident . Erzählen Sie uns ausführlich, wie sich das zutrug. Angeklagter . Mein Vater war mit dem kümmerlichen Leben des einfachen Arbeiters nicht zufrieden, er wollte, weil es nicht anders ging, auf verbotenen Wegen zu Reichthum gelangen, und verübte mehrfache Diebstähle. Meine Mutter, die eine sanftmüthige von Grund aus ehrenhafte Frau war, machte meinem Vater deshalb Vorwürfe. Sie konnte das Treiben nicht länger mit ansehen. Als mein Vater eines Tages Dietriche und andere Instrumente zu sich nahm und sich rüstete, wiederum einen Diebstahl zu begehen, schickte mich meine Mutter auf die Polizei mit dem Auftrage, Anzeige zu machen. Ich war ein sieben- oder achtjähriger Knabe und gehorchte, ohne die Tragweite dieses Schrittes zu überlegen. Die Polizei nahm eine Haussuchung vor und mein Vater wurde zu zweijährigem Kerker verurtheilt. Dieses Ereigniß war ein Wendepunkt in meinem Leben, denn von da an verfolgte mein Vater meine Mutter und mich mit unauslöschlichem Hasse. Meine Mutter zog mit mir nach Wien. Hier lebten wir bis zum Jahre 1862, dann zogen meine Aeltern wieder zusammen. Aber mein Vater rächte sich dafür, daß er zwei Jahre hatte gefangen sitzen müssen. Es gab jeden Tag die heftigsten Auftritte. Endlich leitete meine Mutter den Scheidungsproceß ein, sie wurden zu einem Termin vorgeladen, verließen das Gerichtsgebäude in großer Erregung und setzten den Streit auf der Straße fort. Plötzlich hob mein Vater einen Stein auf und warf ihn meiner Mutter an den Kopf, daß sie niederstürzte und nach dreiwöchentlicher Krankheit starb. Mein Vater wurde wegen dieser That wiederum mit längerer Freiheitsstrafe belegt. Präsident . Welche Erziehung haben Sie genossen? Sind Sie in die Schule gegangen? Angeklagter . Bevor mein Vater das erste mal verhaftet wurde, ging ich zu Alt-Ofen in die erste Klasse der Elementarschule. Als wir aber wegen der Verurtheilung meines Vaters nach Wien gezogen waren, wurde der Schulunterricht unterbrochen und nicht wieder aufgenommen. Ich habe kaum lesen gelernt und alles wieder vergessen, was ich gelernt habe. Vom Jahre 1862 bis 1865 habe ich bei dem Schuhmacher Franz Bauer in Budapest in der Lehre gestanden und von da an bis zum Jahre 1874, wo ich selbst Meister geworden bin, in verschiedenen Werkstätten gearbeitet. Präsident . Haben Sie nie die Sonntagsschule besucht? Angeklagter . Nein. Präsident . Erzählen Sie, was nach dem Tode Ihrer Mutter geschehen ist. Angeklagter . Mein Vater hat sich auch nach dem Tode meiner Mutter nicht viel um mich gekümmert, und als er sich zum zweiten mal verehelicht hatte, vernachlässigte, ich möchte sagen, verstieß er mich gänzlich. Er konnte es mir nicht verzeihen, daß ich sein Angeber gewesen war. Aus diesem Grunde hat er zu mir nie ein freundliches Wort gesprochen, sondern mich hart und grausam behandelt. Als ich erwachsen war, habe ich jahrelang nicht mit ihm verkehrt. Präsident . Haben Sie von Ihrem Vater Geldunterstützungen erhalten? Angeklagter . Mein Vater hat mir niemals Geld gegeben, nur als ich Meister wurde, hat er mir, aber nicht aus eigenem Antriebe, sondern auf das Drängen meiner Großmutter, das mir von dem Vermögen meiner Mutter zukommende Erbtheil in drei Raten zu 60, 100 und 95 Gulden eingehändigt. Präsident . Es ist erwiesen; daß Sie fortwährend Arbeit hatten und Geld verdienten, wie kommt es daher, daß Sie trotzdem die Hülfe Ihres Vaters so oft erbeten haben? Angeklagter . Es ist wahr, daß ich fortwährend gearbeitet und Geld verdient habe, aber mein Verdienst wurde durch die Tagesbedürfnisse aufgezehrt, sodaß ich nicht einen Heller sparen konnte. Präsident . Wie ist Ihr Verhältniß und Ihr Verkehr mit Ihrem Vater und seiner Familie in der letzten Zeit gewesen? Angeklagter . Vor etwa drei Jahren erborgte ich von meiner Stiefmutter 60 Kreuzer. Mein Vater verlangte die Rückzahlung dieses kleinen Betrags. Als ich erwiderte, daß ich diese 60 Kreuzer nicht ihm, sondern seiner Frau schuldig sei, entstand ein heftiger Wortstreit, der damit endigte, daß mein Vater mir in der rohesten Weise die Thür wies. Zwei Jahre lang betrat ich seine Schwelle nicht; endlich vor Jahresfrist söhnten wir uns wieder aus, aber der Verkehr wurde weder lebhaft noch freundlich zwischen uns; wir sahen uns nur sehr selten. Präsident . Es kommt vor, daß Sie Ihren Verdienst im Kartenspiel verloren haben, was sagen Sie dazu? Angeklagter . Ich leugne nicht, daß ich das Kartenspiel liebe, es ist aber entschieden unwahr, daß ich mein Geld im Kartenspiel vergeudet hätte. Präsident . Wie waren Ihre Beziehungen zu Ihrer Stiefmutter? Angeklagter . Um meine Stiefmutter habe ich mich nicht bekümmert. Sie hat den Haß meines Vaters gegen mich geschürt, die zwischen uns bestehende Kluft erweitert und meinem Vater abgeredet, mich mit Geld zu unterstützen. Sie war eben eine Stiefmutter, und hat als solche an mir gehandelt. Gehaßt habe ich sie nicht, obgleich sie es reichlich um mich verdient hätte. Wir haben im Vorstehenden das Verhör des Angeklagten in seinen wesentlichen Zügen nach authentischen Aufzeichnungen wiedergegeben, ohne Bemerkungen einzuflechten und ohne auf die Widersprüche hinzuweisen, deren der Angeklagte sich schuldig gemacht hat. Wir wissen jetzt, warum der Vater seinem Sohne unmittelbar vor der ruchlosen That zuruft: »Du schuftiger Kerl, du hast mich unglücklich gemacht.« Wir wissen nun, warum dem Angeklagten bei Verübung des Verbrechens die blutige Gestalt seiner Mutter vorschwebte. Der Angeklagte vertheidigte sich in ruhiger, intelligenter, bis zum Schlusse seines Verhörs nicht unsympathischer Weise. Das Bild, welches er von seiner trostlosen traurigen Jugend aufrollte, brachte eine tiefe mächtige Wirkung auf alle Anwesende hervor. Die zahlreichen Zuhörer athmeten, wie von einem Drucke befreit, auf, weil hierdurch das furchtbare Verbrechen wenigstens einigermaßen erklärt wurde. Dramatisch noch bewegter war das nun folgende Verhör der Stiefmutter des Angeschuldigten. Juliana Szedlaczeck, geb. Pohl, aus Dunaföldvär gebürtig, 48 Jahre alt, römisch-katholisch, ist eine bleiche, hagere hochgewachsene Person, deren rechtes Auge die Sehkraft verloren hat. Sie erscheint in tiefer Trauer, beugt bei ihrem Eintritt in den Saal den Oberkörper nach vorn, hebt die Hände empor, um ihren Abscheu vor dem Stiefsohn auszudrücken, und ruft in den Saal hinein: »Wo ist der Mörder? ich will ihn nicht sehen, ich will ihn nicht sehen!« Ihr kleines fünfjähriges Töchterchen, welches sie an der Hand führt, schmiegt sich furchtsam an die Mutter. Der Präsident ermahnt sie, sich zu fassen, und fragt: »Wann wurden Sie mit Ihrem verstorbenen Manne bekannt und wann sind Sie seine Gattin geworden?« Zeugin. Mit meinem Manne wurde ich im Sommer des Jahres 1864 bekannt. Er war damals in der pester Waldmühle als Arbeiter beschäftigt. Seine gesetzlich angetraute Gattin wurde ich am 24. April 1865. Aus dieser Ehe stammen vier Mädchen, von denen eins gestorben ist, die drei andern sind noch am Leben. Der Angeklagte ist der Sohn meines Gatten aus dessen erster Ehe. Er wohnte nicht bei uns, sondern im Hause des Meisters, bei welchem er als Schuhmacherlehrling lernte. Mein Mann war zu jener Zeit Maschinist und hatte guten Erwerb. Lange Zeit hindurch bestand zwischen Vater und Sohn nicht die geringste Mishelligkeit; der letztere kam regelmäßig jede Woche oder längstens jede zweite Woche auf Besuch und verkehrte gern mit seinem Vater. Ich habe den Angeklagten wie mein eigenes Kind betrachtet und behandelt. Mein Mann war es, der, als Wenzel Gesell wurde, die damit verbundenen bedeutenden Kosten aus seinen Mitteln bestritt, und als der Angeklagte Meister wurde, erhielt er von meinem Gatten sogar die Summe von 260 Gulden. Außerdem nahm er die Hülfe seines Vaters noch oft in Anspruch, und dieser erachtete es auch für seine Pflicht, ihn nach seinen besten Kräften zu unterstützen. Die erwähnte Summe von 260 Gulden bekam der Angeklagte nicht auf einmal, weil mein Mann die Befürchtung hegte, daß der Angeklagte das Geld rasch vergeuden würde, was denn auch geschehen ist. In der letzten Zeit verdiente er immer weniger, und verlangte fast jedesmal, wenn er uns besuchte, Geld. Er reiste meinem Manne sogar auf das Land nach und gewöhnlich erreichte er auch seinen Zweck. Erhielt er eine abschlägige Antwort, so fing er Streit an und ging in Unfrieden fort. Präsident. Welches Betragen legte der Angeklagte Ihnen gegenüber an den Tag? Zeugin. Mir gegenüber war er stets kalt, unfreundlich und lieblos, obwol ich ihm dazu nie Veranlassung gegeben habe. Er glaubte, ich sei daran schuld, daß sein Vater ihn mitunter mit leeren Händen abziehen ließ. In Wahrheit verhielt ich mich aber ganz neutral. Mein Stiefsohn ließ es oft an der schuldigen Achtung fehlen und nahm sogar öfter eine drohende Haltung gegen mich an. Eines Tages erschien er in der Abwesenheit meines Mannes und fragte, wo sein Vater wäre. Ich gab ihm die verlangte Auskunft, da gerieth er in heftigen Zorn, forderte von mir Geld und stieß Beleidigungen aus, als ich sein Verlangen abwies. Ein andermal suchte er uns auf dem Lande auf, wo mein Mann als Drescharbeiter beschäftigt war. Er wollte wieder Geld haben. Mein Mann bot ihm 5 Gulden an. Diese Summe wies er als zu gering zurück und schimpfte mich deshalb aus, ja er drohte sogar, daß ich von seiner Hand sterben würde. Präsident . Wie war das Verhältnis zwischen Vater und Sohn in der letzten Zeit? Zeugin . Gespannt und schlecht. Der Angeklagte gab seinem Vater niemals einen Beweis von kindlicher Ehrerbietung und Liebe. Er besuchte ihn weder an seinem Namenstage noch an seinem Geburtstage, erkundigte sich nie nach seinem Befinden. Er wollte immer nur Geld haben und wurde wüthend, wenn er keins bekam. Mein Mann hat ihm sogar verboten, über seine Schwelle zu kommen. Vor Ostern vorigen Jahres wollte er heirathen und verlangte zu diesem Behufe 100 Gulden von seinem Vater. Es kam wieder zu einer heftigen Scene und er ging fort mit den Worten: »Wenn ich bis Ostern die 100 Gulden nicht habe, müßt ihr alle es mit dem Leben büßen.« Die Zeugin erzählt weiter, daß sogar davon die Rede gewesen ist, den Angeklagten in ihre häusliche Gemeinschaft aufzunehmen, daß er aber nicht gewollt hat. Dann schildert sie, was sich an dem verhängnißvollen 5. October zugetragen hat: »Als ich zwischen 7 und 8 Uhr früh nach Beendigung meiner Geschäfte als Hausmeisterin in unsere Wohnung zurückkehrte, fand ich meinen Stiefsohn im Gespräch mit meinem Manne begriffen. Ich freute mich darüber, denn sie unterhielten sich, wie es mir schien, freundlich miteinander. Ich konnte nicht in der Stube bleiben, weil ich den Hof zu fegen hatte. Nach etwa einer Viertelstunde hörte ich Lärm, so, als wenn Männer auf den Boden der Wohnstube mit den Füßen stampften. Ich eilte in die Küche und dann in die Stube. Ich sah, daß Vater und Sohn sich umschlungen hielten und auf der Erde lagen. Wer oben lag, konnte ich nicht erkennen. Der eine stieß mit den Füßen um sich, und eine Waschschüssel, die in der Nähe stand, stürzte herunter, dann sah ich, daß der Angeklagte ein langes blutiges Messer aus der Hüfte meines Mannes zog. Ich stieß einen lauten Schrei aus, lief in den Hof und auf die Gasse und rief um Hülfe. Es geschah alles in viel kürzerer Zeit, als ich zum Erzählen brauche.« Präsident . Warum kamen Sie nicht selbst Ihrem Manne zu Hülfe? Zeugin . Ich sah, daß mein Beistand nutzlos war, und dachte daran, daß der Angeklagte mehreremal gedroht hatte, auch mich zu tödten. Präsident . In welcher Lage befand sich Ihr Mann, als sie ihn auf dem Boden erblickten? Zeugin . Er lag auf der linken Seite, nach der Küchenthür zu. Sein Sohn kniete auf ihm, mit dem einen Bein auf dem Kopf, mit dem andern auf dem Bauche. Mit der linken Hand hob er die rechte Hand seines Vaters in die Höhe, und preßte sie an die Kante des Tisches. Meine kleine fünfjährige Tochter hat mir erzählt, ihr Stiefbruder habe die Thür nach der Küche zugeschlossen und die Vorhänge zugezogen, dann aber Geld gefordert. Der Vater habe ihn abgewiesen und nun sei ihr Stiefbruder wüthend geworden und habe mit den Worten »Du mußt sterben!« ein Messer gezogen und seinen Vater, der gerade den Ueberzieher anlegen wollte, um auszugehen, in die Seite gestochen. Präsident . Haben Sie selbst, ehe Sie das Stampfen der Füße vernahmen, einen Wortwechsel gehört? Zeugin . Nein. Ich hätte es im Hofe hören müssen, wenn sie laut miteinander gesprochen hätten. Präsident . Wie erklären Sie sich das mehrfach erwähnte Fußstampfen, auf welches Sie im Hofe aufmerksam wurden? Zeugin . Nach meiner Ueberzeugung rührte das Fußstampfen von den Füßen meines Gatten und denen des Angeklagten her. Nachdem der letztere seinen Vater gestochen hatte, wird sich mein Gatte, der ein kräftiger Mann war, trotzdem seine linke Hand eine Verkrüppelung zeigte, vertheidigt und mit dem Angeklagten gerungen haben. Präsident . Haben Sie Hülferufe vernommen? Zeugin . Nein, mein Mann hat auch sicherlich nicht um Hülfe gerufen. Meine bei der Mordthat anwesende kleine Tochter Katharine hat sich unter dem Eindrucke der bestialischen That des Angeklagten nicht getraut, einen Laut von sich zu geben. Präsident (zum Angeklagten). Sie haben die Aussagen der Zeugin, welche von der Ihrigen sehr wesentlich abweichen, soeben vernommen, was haben Sie hierauf zu bemerken? Angeklagter . All das, was meine Stiefmutter über das Verhältnis zwischen meinem Vater und ihr einerseits und mir andererseits erzählt hat, ist nichts als eine leere Fabel. Der Angeklagte stellt entschieden in Abrede, sich mit seinem Vater und der Zeugin auch nur ein einziges mal überworfen, ihnen gegenüber beleidigende Ausdrücke gebraucht, oder gar Drohungen ausgestoßen, und von seinem Vater mehrfache Geldunterstützungen verlangt und erhalten zu haben. Sein Vater und seine Stiefmutter haben ihn nie auch nur zu einem Mittagsmahl geladen, geschweige ihn zu sich ins Haus aufnehmen wollen. Er leugnet, die Küchenthür verschlossen und die Vorhänge zugezogen zu haben; es ist nach seiner Versicherung nicht wahr, daß er auf seinem Vater gekniet hat. Die Zeugin wurde, während der Angeklagte sprach, immer aufgeregter, sie fiel ihm ins Wort und rief: »Er lügt in seinem Elende«, und die Hände zum Schwur ausstreckend: »Bei Christus schwöre ich, er ist der Mörder.« Aufgefordert, ihre Schadensansprüche geltend zu machen, erwiderte sie: »Ich und meine Kinder haben alles verloren, der Angeklagte besitzt nichts, ich will von ihm nichts haben.« Das Verhör der Stiefmutter des Angeklagten war der dramatische Höhepunkt der Verhandlung. Sie verstand es, das Mitleid der Versammlung zu wecken, aber freilich fühlte man heraus, daß sie übertrieb und um jeden Preis die Verurtheilung ihres Stiefsohnes herbeiführen wollte. Der Präsident fand sich bewogen, an ihr fünfjähriges Töchterchen, welches nicht von ihrer Seite wich, etliche Fragen zu richten. Nach längerm Zögern, und erst nachdem ihre Mutter ihr zugeredet hatte, erzählte sie mit leiser Stimme: »Als der Vater von der Küche ins Zimmer ging, hat der Mörder die Küchenthür geschlossen, und als mein Vater wieder in die Küche zurückkam, fragte ihn der Mörder, ob er Brennholz kaufen gehe? Worauf der Vater mit ›Ja‹ antwortete. Gleich darauf hat der Mörder Geld verlangt, was der Vater verweigert hat; dann hat der Mörder dem Vater gesagt: ›Sie werden gleich sterben‹, dann zankte ihn der Vater aus, worauf der Mörder sein Messer hervorholte und es in den Vater stach; ich wollte den Vater aufmerksam machen, daß er Acht gebe, aber es war schon zu spät. Als der Vater auf die Erde fiel, sah ich, wie der Mörder auf ihm kniete und ihm noch Stiche versetzte; die Küchenthür hat die Mutter geöffnet, und da bin ich hinausgelaufen. Ich habe das alles mit meinen eigenen Augen wol nicht gesehen, denn ich war sehr erschrocken; ich weiß es nur nach der Erzählung der Mutter; sie sagte mir, daß ich so antworten soll, wenn man mich fragen wird.« Die eben erwähnte Aeußerung veranlaßte den Präsidenten, die Vernehmung des offenbar von der Mutter instruirten Kindes zu schließen. Die nächste Zeugin, Frau Leo Gewürz , hat einen großen Lärm gehört. Der Angeklagte stand vor der Küchenthür, als sie in den Hof trat, und rief: »Heute ist er todt, morgen bin ich es.« Zu der Stiefmutter gewendet: »Ihr Glück, daß Sie nicht dabei waren, sonst wären Sie auch todt.« Mehrere andere Zeugen bestätigen diese Angaben und fügen hinzu, der Angeklagte habe ein blutiges Messer in der Hand gehabt und es im Hofe weggeworfen, er habe erklärt, sein Zweck sei erreicht, er werde nicht entfliehen. Er habe seine Gründe gehabt, und man werde dieselben schon aus den Zeitungen erfahren. Seine Stiefmutter schreie jetzt, und doch sei sie schuld daran, daß er seinen Vater umgebracht habe. Sehr belastend war die Aussage des Polizeiwachtmanns Weiß, welcher ihn verhaftete. Wenzel Szedlaczeck hat sich, ohne den geringsten Widerstand zu leisten, binden lassen und theilte dem Weiß mit: Er sei schon seit vier Jahren mit seinem Vater uneinig gewesen und habe mit ihm mehrfach Streit gehabt. Schon längst habe er beschlossen, sich zu rächen, und das Verlangen nach Rache habe ihn so gepeinigt, daß er nicht mehr habe arbeiten können. Sein Vater sei ein großer Vagabund gewesen, der seine Vaterpflichten nicht erfüllt habe. »Ich hatte Grund, ihn zu tödten, denn er wollte mich tödten. Ich habe ihn aus Rache getödtet.« Der Zeuge Szozil , bei welchem der Angeklagte in den letzten 1½ Jahren gewohnt hatte, gab ihm ein schlechtes Zeugniß: »Er verdiente gewöhnlich 6-8 Gulden in der Woche, hätte aber viel mehr verdienen können, wenn er fleißiger gewesen wäre. Am Montage arbeitete er nie, am Dienstage selten, nach Tische schlief er täglich mehrere Stunden. Hatte er Geld, so kam er nicht nach Hause, bis der letzte Kreuzer verthan war. Er saß lange in den Wirthshäusern, aß und trank gut und spielte Karte. Er ließ sich oft Vorschuß geben. Er war nichts weniger als liebenswürdig, in sich gekehrt, verschlossen, schweigsam, in der letzten Zeit so mürrisch, unzufrieden und mit sich selbst zerfallen, daß ich auf dem Punkte stand, ihn zu entlassen.« Frau Joseph Brezina , die Schwester des Verstorbenen, schilderte die Familienverhältnisse als sehr traurige. Die erste Ehe ihres Bruders ist eine unglückliche gewesen. Der Vater hat sich schon damals nur wenig, und nach der zweiten Heirath gar nicht mehr um seinen Sohn bekümmert. Der letztere beklagte sich darüber oft bei seiner Tante und sagte ihr, seine Augen seien schlecht, deshalb könne er nicht viel arbeiten. Am Tage vor der That sind Vater und Sohn in ihrer Wohnung zusammengekommen und haben Streit miteinander gehabt, weil der Sohn Geld forderte. Ueber den Verlauf dieses Streites kann jedoch die Zeugin nichts angeben, weil sie dabei nicht zugegen gewesen ist. Joseph Brezina , der nun vorgerufen wird, berichtet: »Sowol mein Schwager als sein Sohn besuchten mich öfter. Einer beklagte sich über den andern, der Sohn über den Vater, weil ihm dieser kein Geld geben wollte. Er äußerte schon vor mehrern Jahren, er würde sich eine Pistole kaufen und sich erschießen. Noch schlimmer wurde es, als mein Schwager zum zweiten mal heirathete. Der Angeklagte, der bis dahin ein fleißiger Bursche war, wurde auf Antrieb seiner Stiefmutter aus dem Vaterhause verstoßen. »Am Tage vor der Katastrophe haben Vater und Sohn in meiner Wohnung einen Streit gehabt. Ich war indeß nicht zugegen, als der Streit begann, und habe nur noch gehört, daß der Angeklagte sagte: ›Ich schwöre meinem Vater zu, daß er die Druckerei nicht betreten wird.‹ Was er damit meinte, darüber äußerte er sich nicht.« Die Großmutter des Angeklagten, eine 84jährige Beamtenwitwe, bestätigt, ihr Enkel sei bis zum 16. Lebensjahre ordentlich und arbeitsam gewesen, aber als er das väterliche Haus verlassen mußte, in liederliche Gesellschaft gerathen. Ebenso sagt ein Kamerad von ihm aus, daß er erst vom 16. oder 17. Lebensjahre an mürrisch und unverträglich im Umgange geworden sei. Nach einer längern Verhandlung über die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten, die damit abschließt, daß der anwesende Gerichtsarzt ihn für geistig gesund erklärt, und nachdem die Zeugen mit Ausnahme der Witwe Szedlaczeck vereidigt worden sind, erhält der Staatsanwalt das Wort. Er beginnt: »Ich erhebe gegen Wenzel Szedlaczeck die Anklage wegen Mordes, begangen an dem eigenen Vater, und beantrage, ihn auf Grund von §. 278 des Strafgesetzbuchs zum Tode durch den Strang, zum Verluste der politischen Rechte, und zum Ersatz der Kosten zu verurtheilen.« Er beschreibt die von dem Angeklagten begangene That und hebt die Momente hervor, welche dafür sprechen, daß der Angeklagte absichtlich und vorbedacht gehandelt habe. »Die Scene am Tage vorher, in der Wohnung Brezina's, der Streit und der Schwur, daß sein Vater die Druckerei nicht wieder betreten solle, beweisen, daß er den Mord vorher beschlossen hat. Schon am Abend zuvor, und auch am andern Morgen hat er sich Muth getrunken. Wer vermöchte die Stürme zu schildern, die in der Seele dieses Mannes getobt haben, ehe er zu dem schrecklichen Entschluß kam! Seine Behauptung, er habe sich selbst ermorden wollen, verdient keinen Glauben. Warum hat er denn diese Absicht nicht in seiner Wohnung, wo er von keinem Menschen gestört wurde, ausgeführt? Er brauchte doch deshalb nicht erst auszugehen. Warum nahm er, wenn er nicht morden wollte, das scharfe, frischgeschliffene Messer mit in die Wohnung seines Vaters? Die Weigerung des letztern, ihm Geld zu geben, konnte ihn nicht in Zorn und leidenschaftliche Aufwallung versetzen, denn sein Vater hatte solche Bitten schon oft abgeschlagen, und auch diesmal kam ihm die Zurückweisung sicher nicht unerwartet. Hätte er die That begangen ohne vorhergegangene Ueberlegung in einem augenblicklichen Zorne, so hätte er sicher nur einmal gestochen. Statt dessen hat er seinem Opfer eine große Menge von Stichen versetzt.« Hierauf erhob sich der Vertheidiger und sprach: »Jede rechtswidrige That wird als Product einer speciellen Lebenslage, welche vom Gesetz nicht vorgesehen werden kann, verübt, und daher kommt es, daß jedes Verbrechen eine Individualität ist, daß es, um mit Carrara zu sprechen, ein juristisches Wesen ist, dem selbstständig Leben eigen ist. »Wenzel Szedlaczeck hat die schrecklichste der Thaten verübt, er hat seinen Erzeuger des Lebens beraubt. »Im Namen der Vernunft fordert das Gesetz, im Namen des Herzens unsere Gefühle die Sühne einer solchen That; wir alle wünschen gerechte Sühne; die Staatsanwaltschaft fordert im Namen der Gerechtigkeit den Tod. Möge dem Angeklagten sein Recht werden, das ist auch der Vertheigung sehnlichster Wunsch! Aber dieser Wunsch beruht auf andern Voraussetzungen, und führt mich zu andern Resultaten als die Anklage. »Hoher Gerichtshof! Auch die That des Angeklagten ist eine Individualität, und darum müssen wir alles in Betracht ziehen, was den Thäter und die That näher angeht, was mit den Umständen und Verhältnissen des Thäters verknüpft ist, denn nur so wird es gelingen, den wirklichen, den gerechten Maßstab für die That zu finden. »Ein unfreundliches Geschick hat die gütige, aber oft grausame Mutter Natur dem Angeklagten beschieden. Dieses Los hat ihn zum Kinde von Aeltern gemacht, welche unter dem peinlichen Joche einer unglücklichen Ehe schmachteten. Nicht der flüchtige Strahl eines innigen Gefühls, nicht der mildernde Balsam eines freundlichen Wortes linderten das Unerträgliche dieser zur Sklaverei entarteten Ehe. Ja nicht einmal der Zuwachs der Familie an Kindern konnte die abgrundtief wurzelnde gegenseitige Abneigung mildern; und so geschah es, daß diese Aeltern ihre Kinder nicht als Segen der gütigen Natur, nicht als werthvolles Band des nur zu losen Bündnisses, sondern als unerträgliche Bürde des Lebens betrachteten, welche die Hoffnung, einander los zu werden, nur noch zweifelhafter machte. Ungeliebt wuchs das einzige am Leben gebliebene Kind dieser unglücklichen Ehe, Wenzel, auf. Seine erste Jugend wurde nicht erwärmt und nicht beschienen von dem wohlthuenden Lichte der aufopferndsten und selbstlosesten Liebe, von der Aelternliebe. »Diese gegenseitige Abneigung, dieser Haß zwischen Vater und Mutter, welchen Einfluß mußten sie haben auf die Entwickelung des Geistes und des Gemüthes des Kindes! Für ein Kind, welches in solcher Umgebung lebt, gibt es nur ein Asyl, für einen solchen Mangel der Erziehung gibt es nur eine Correctur: die Schule. Der Angeklagte besuchte die Schule im Alter von 6-7 Jahren, aber nur ein kurzes Jahr hindurch. Natürlich war dieser kurze Zeitraum nicht im Stande, die mangelnde Erziehung auszugleichen und in dem Knaben die Empfänglichkeit für alles, was gut und schön und edel ist, zu wecken und zu pflegen. Wenzel verließ die Schule, ehe er Lesen und Schreiben gelernt hatte. Eines Tages schickte die Mutter das Kind zur Polizei mit dem Befehl, den eigenen Vater anzuzeigen, weil er Vorbereitungen getroffen hatte, einzubrechen und zu stehlen. Die Polizei verhaftete den Johann Szedlaczeck, und das Landesgericht verurtheilte ihn zu schwerer Kerkerstrafe. »Der siebenjährige Knabe, als Denunciant seines eigenen Vaters, die Mutter und Gattin als geistige Urheberin dieser Denunciation, das ist es, was den Charakter und die Zukunft des Knaben zu Grunde gerichtet hat. Durch diese That wurde die Mutter zur Mitschuldigen ihres Sohnes an dem an ihrem Gatten jetzt verübten Verbrechen. Sie verließ ihren bisherigen Aufenthaltsort, zog mit ihrem Sohn nach Wien und blieb daselbst bis zum Jahre 1862. Dann kehrte sie zurück nach Pest und zog wieder zusammen mit ihrem aus der Strafanstalt entlassenen Mann. Die Ehe war unglücklicher als zuvor, denn der Gatte vergaß es niemals, daß seine Frau ihn verrathen hatte. Es kam zu heftigen Streitigkeiten. Einmal, als die Frau ihm Vorwürfe machte wegen seines leichtsinnigen Lebens, hob er einen Stein auf und traf sie so unglücklich an die Schläfe, daß sie erkrankte und drei Wochen darauf starb. »Das Weib überliefert ihren verbrecherischen Gatten der strafenden Gerechtigkeit, der Mann rächt sich und tödtet die ihm verhaßte Gattin. Der Sohn sieht in seinem Vater den Dieb und den Mörder. Hoher Gerichtshof! Wenn wir diese traurigen Familienverhältnisse betrachten, dürfen wir wohl behaupten, daß die Gefühle der Ehrfurcht und der Liebe zum Vater erstickt werden mußten, daß sich das Kind zu einem rohen gewaltthätigen Menschen entwickeln mußte. Aber noch mehr! Der Vater verheirathet sich im Jahre 1865 zum zweiten mal, und eine Stiefmutter zieht ein, sie verschärft die Spannung zwischen Vater und Sohn, entfremdet die Gemüther noch mehr, und treibt endlich den Sohn aus dem Hause. »Die Natur hat das Weib mit großen Vorzügen ausgestattet, die es hoch über den Mann erheben, aber als ein Gegenbild hat sie die Stiefmutter geschaffen. Während die Mutter opferwillig, liebevoll und ohne Selbstsucht ist, ist die Stiefmutter egoistisch, grausam und herzlos. In Ehrfurcht beuge ich mich vor den Schmerzen dieses Weibes, welches ihren Mann, den Vater ihrer Kinder, verloren hat, aber ich scheue mich nicht, in diesem feierlichen Augenblick auszusprechen: Es ist doch ein stiefmütterliches Schicksal gewesen, welches dem Angeklagten eine solche Stiefmutter gegeben hat, eine Stiefmutter, die ihrer fünfjährigen Tochter ein Gemisch von Wahrheit und Lüge in den Mund gelegt hat, damit der Stiefsohn dem Henker gewiß überliefert werde. Der Vater und die Stiefmutter, die den Sohn verstoßen haben, tragen die Schuld, daß aus dem bis zum 15. Lebensjahre fleißigen und braven Knaben ein arbeitsscheues Subject, ein Trunkenbold und Spieler geworden ist. Aber noch mehr! Nehmen wir an, die Seele des Angeklagten wäre nicht schon in früher Jugend durch die schlimmsten Eindrücke und Einflüsse vergiftet worden, er hätte vielmehr die sorgfältigste Erziehung genossen, dennoch wäre er kein anderer geworden. Die Erziehung kann viel erreichen, aber allmächtig ist sie nicht, sie ist beschränkt durch die von der Natur den Menschen angeborenen Eigenschaften und Fähigkeiten. Niemand kann sich über die Grenzen seiner Organisation erheben, niemand kann mehr als seine individuelle Anlage zur Entwicklung bringen. Treffend bemerkt deshalb ein englischer Gelehrter, es sei unmöglich, den Menschen zu lehren, daß er fliege wie ein Vogel oder sehe wie ein Adler. Jeder muß das geistige Erbtheil mitnehmen, welches er von seinen Vorfahren empfangen hat. Aehnliches erzeugt Aehnliches, das ist ein Naturgesetz. Es ist ein unumstößliches Gesetz, daß die Sünden der Väter heimgesucht werden an den Kindern bis ins dritte und vierte Glied. Der Angeklagte ist der Sohn eines Verbrechers und mit den verbrecherischen Anlagen und Neigungen seines Vaters geboren worden. Wenn ich auch nach dem von dem Gerichtsarzte erstatteten Gutachten an seiner juristischen Zurechnungsfähigkeit nicht zweifeln darf, so glaube ich doch sagen zu dürfen, daß durch seine angeerbten Neigungen, seine mangelhafte Erziehung und seine traurige Jugend die moralische Zurechnungsfähigkeit zum Theil aufgehoben worden ist. Ein Mensch, der eine solche Vergangenheit hat, ist sich des heiligen Bandes zwischen Vater und Sohn nicht bewußt gewesen, er hat in ihm nicht den besten Freund, sondern den Mann gesehen, der seine Vaterpflicht gegen ihn nicht erfüllte. Im Herbste vorigen Jahres befand er sich in drückender Lage. Der Winter stand vor der Thür, er besaß keine Kleider, seine Augen wurden schwach, sein Verdienst war gering. Er sah vor sich den Hunger und das Elend. Ich kann es wohl begreifen, daß er sich mit Selbstmordgedanken trug, daß er das Messer für sich und nicht für seinen Vater geschärft hat, und ausgegangen ist, um sich auf dem Friedhofe zu tödten. Der natürliche Trieb zum Leben mag ihn bewogen haben, von seinem Vorhaben abzustehen. Er ging zu seinem Vater und bat ihn um Geld. Dieser wies ihn schroff ab und sagte zu ihm: ›Du Schurke, ich werde mit deinen Beinen noch Nüsse knacken.‹ Der Angeklagte ist ein heftiger, jähzorniger Mensch, er hat sogar einmal seine Geliebte bei Gelegenheit eines Streites mit der Axt auf den Kopf geschlagen, sodaß sie von Blut übergossen zusammengebrochen ist. Es ist wohl glaublich, daß er durch die Zurückweisung und jene höhnischen Worte in Wuth gerathen ist, das Messer gezogen und seinen Vater erstochen hat. Seine That ist entsprungen aus einer jähen leidenschaftlichen Aufwallung, und nicht die Folge eines vorher gefaßten Entschlusses, eines überlegten Planes. »Auf das Geständniß in dem ersten polizeilichen Verhör darf man kein sonderliches Gewicht legen. Abgesehen davon, daß der Angeklagte es widerrufen hat, ist es verworren und voll innerer Widersprüche. Unmittelbar nach einer solchen That, mit dem Blute des Opfers noch befleckt, hat es dem Angeklagten an der nöthigen Ruhe und Klarheit gefehlt, und er hat sicher die Tragweite dessen, was er gesagt hat, und was niedergeschrieben worden ist, nicht überlegt. »Die Angaben der Stiefmutter, welche allerdings auf einen überlegten Mord hinweisen, sind nicht glaubwürdig, nicht blos deshalb, weil sie wegen der Größe des Verlustes, den sie erlitten hat, unfähig ist, ein objectives Zeugniß abzulegen, sondern auch deshalb, weil sie übertrieben hat und durch andere Zeugen widerlegt worden ist. Sie behauptet, die Küchenthür sei von dem Angeklagten verhängt worden, damit er unbeachtet den Mord habe ausführen können. Aber zwei Zeugen haben, als sie an die Thür kamen, durch die Fensterscheiben den todten Mann auf dem Boden liegen sehen. Es ist ja richtig, der Angeklagte hat früher schon Streit mit seinem Vater gehabt und vielleicht auch Drohungen ausgestoßen. Aber wer jemals mit Leuten aus diesen Gesellschaftskreisen verkehrt hat, der weiß, daß solche Scenen oft vorkommen, ohne ernstere Folgen zu haben. Im Zorn wird wol ein böses Wort gesprochen, aber der Zorn verfliegt, und das Wort wird nicht zur bösen That. Wenn er zu seinem Vater gesagt hat, er werde nicht wieder in die Druckerei zurückkehren, so ist das nichts anderes gewesen als eine alberne Rede. Hätte er wirklich schon vorher den Entschluß gefaßt, ihn zu ermorden, so würde er dies doch nicht angekündigt und dadurch seinen Vater gewarnt haben. »Die Aeußerungen nach der That im Hofe sind ohne alle Bedeutung. Der Angeklagte hatte damals die Herrschaft über sich selbst verloren, er hat in der größten Aufregung sinnloses und verworrenes Zeug geredet. Der Mann, der vor uns steht, hat in seiner Jugend schon das Verbrechen gesehen und ist, umgeben von den Verbrechen, die sein Vater beging, aufgewachsen. Er hat die Neigung zum Verbrechen, die fürchterliche Macht der Leidenschaften als Erbe mit auf die Welt gebracht. Personen und Verhältnisse haben so viel an ihm verbrochen, daß dadurch sein Verbrechen vorbereitet worden ist. »Im Namen der Gerechtigkeit bitte ich Sie, den Angeklagten nicht des Mordes , sondern der vorsätzlichen Tödtung schuldig zu sprechen.« Der Staatsanwalt verzichtete auf die Replik, das Gericht zog sich zurück und verkündigte nach einstündiger Berathung das Urtheil, durch welches Wenzel Szedlaczeck wegen vorsätzlicher Tödtung zu 15 Jahren Zuchthaus und zum Verlust der politischen Rechte verurtheilt wurde. Wenzel Szedlaczeck ist, nachdem der Oberste Gerichtshof das Erkenntniß bestätigt hatte, zur Verbüßung seiner Strafe in das Zuchthaus eingeliefert worden. Ein Lynchgericht. (Nordamerika.) 1882. In der Nacht vom 23. zum 24. April 1882 wurde in Greensburg, dem Hauptorte von Decatur-County im Staate Indiana, ein Lynchgericht vollzogen, dem auch die entschiedensten Gegner der Volksjustiz eine gewisse Berechtigung nicht absprechen werden, denn es entsprang aus dem Zorn und der Entrüstung darüber, daß Richter, Anwälte und Geschworene zusammengewirkt hatten, um einen Mörder von der verdienten Strafe zu befreien und Recht und Gerechtigkeit unter die Füße zu treten. Ein ziemlich wohlhabender Farmer in jenem County, Namens Oskar M. Garrett, stand seit langer Zeit in einem schlimmen Rufe. Schon vor etlichen Jahren hatte er den Farmer Arnold erschossen, er war zwar vor Gericht gestellt, aber von der Jury für nichtschuldig erklärt worden. Mit der Schwester des ermordeten Arnold, der Gattin des allgemein geachteten Farmers John M. Walton, unterhielt Garrett, der selbst eine Frau und mehrere Kinder hatte, ein ehebrecherisches Verhältniß, und die ehrlose Frau schämte sich nicht einmal, mit dem Mörder ihres Bruders zu leben. Am Abend des 9. Januar 1882 stand John M. Walton in seiner Stube am Fenster und las die Zeitung, da fiel ein Schuß und Walton brach todt zusammen. Die allgemeine Annahme war, daß Garrett und Frau Walton durch den aus Ungarn stammenden Aron Frazier, der von ihnen schon seit geraumer Zeit als Liebesbote benutzt wurde, den unbequemen Ehemann beiseite hatten schaffen lassen. Frazier wurde verhaftet und bekannte: »Garrett hat mich gedungen und mir 700 Dollars versprochen, wenn ich den Farmer Walton umbrächte. Die Hälfte des Blutgeldes sollte von ihm, die andere Hälfte von Frau Walton gezahlt werden. Ich habe den tödlichen Schuß abgefeuert und mich zu dem Meuchelmorde bestimmen lassen, weil ich eine große Familie zu ernähren habe, und folglich nothwendig das Geld brauchte, und ferner dadurch, daß Garrett mich mit dem Tode bedrohte, wenn ich nicht thäte, was er von mir verlangte.« Infolge dieses Geständnisses wurden Garrett und Frau Walton zur Haft gebracht. Auf dem Wege in das Gefängniß zog Garrett einen Revolver heraus und schoß sich in den Kopf. Er brachte sich indeß nur eine leichte Wunde bei, die schon nach 14 Tagen wieder geheilt war. Die Grandjury von Decatur-County erhob die Anklage wegen Mordes gegen die drei Angeschuldigten. Der Proceß wider Garrett wurde zuerst aufgerufen, sein Anwalt stellte vor, es sei nicht möglich, in Decatur-County eine unparteiische Jury zusammenzubringen, weil die Erbitterung zu groß sei und alle Welt gegen seinen Clienten Vorurtheile habe. Das Gericht stimmte ihm bei und beschloß die Verlegung des Processes nach dem benachbarten Jennings-County. In Vernon fand die Verhandlung statt, und trotz der klaren Beweise seiner Schuld, trotz der allgemeinen Ueberzeugung, daß Garrett den Mord angestiftet habe, gelang es der Vertheidigung, die Geschworenen irrezuführen. Die »zwölf guten Männer«, wie sie in Amerika genannt werden, sprachen den Angeklagten frei, und er kehrte zurück auf seine Farm. Bald darauf gerieth er in den Verdacht der Brandstiftung, er ward abermals festgenommen, in das Gefängniß nach Greensburg transportirt, und bekannte sich schuldig. Er sagte, er habe das Nachbarhaus angezündet, weil dessen Bewohner ihm feindlich gesinnt wären und zu viel über gewisse Dinge wüßten. Inzwischen hatten die Anwälte der Frau Walton, die noch gefangen gehalten wurde und ihrem Processe entgegensah, alles aufgeboten, um gegen eine hohe Caution ihre Freilassung durchzusetzen. Der Richter Bonner in Greensburg wies indeß alle Anträge ab, indem er an dem sehr verständigen Grundsatze festhielt, daß Bürgschaft für einen des Mordes Angeklagten nicht statthaft sei. Gegen seine Entscheidung wurde Berufung eingelegt, und das Appellationsgericht erkannte nach kurzer Berathung, daß Frau Walton gegen eine Caution von 10000 Dollars in Freiheit zu setzen sei. Die Bürgerschaft, welche schon durch das Verdict der Jury über Garrett sehr erregt war, gerieth in eine unbeschreibliche Wuth. Frau Walton, die mit dem Mörder ihres Bruders gebuhlt und mit Garrett zusammen ihren Ehemann durch einen Meuchelmörder hatte erschießen lassen, sollte der Gerechtigkeit zum Hohne für eine Summe Geldes freigelassen werden! Das war denn doch zu stark. Das Volk beschloß, sich selbst Recht zu verschaffen und zunächst den ehebrecherischen Mörder und Brandstifter Garrett zu lynchen. In der Nacht vom 23. zum 24. April 1882 stürmte eine bewaffnete Schar das Gefängniß und erbrach die Zelle, in welcher Garrett sich befand. Der letztere erkannte die Größe der Gefahr, er wehrte sich tapfer und schlug mit einem Stuhle einen der Angreifer zu Boden, aber er wurde überwältigt, hinausgeschleppt und an einem in der Nähe stehenden Baum aufgeknüpft. Der Schließer des Gefängnisses mußte mit ansehen, wie der Gefangene starb. An dem Leichnam wurde ein Zettel befestigt mit dem lateinischen Sprichwort: »Fiat justitia. pereat mundus.« Darüber stand in englischer Sprache: »Gone to meet Jesse. Decatur sends greetings to Jennings.« »Garrett ist zu Jesse gegangen. Decatur-County sendet an Jennings-County« (von dort war Garrett freigesprochen worden) »seinen Gruß.« Unmittelbar nach der Hinrichtung zerstreuten sich die Rächer, die ganze Sache hatte nur zehn Minuten Zeit erfordert, und der Sheriff erfuhr erst davon, als alles vorüber war. Was aus dem Processe wider Frau Walton und Frazier geworden ist, wissen wir nicht. Ein sonderbarer Geschworener. (Nordamerika.) 1882. Am 5. April 1882 sollte in Neuyork ein Proceß vor dem Schwurgericht verhandelt werden. Als Ankläger trat ein gewisser Baumgarten auf, der Angeklagte war ein Mann Namens Joseph David. Dittenhöfer, der Anwalt des letztern, wurde kurz vor dem Beginn der Verhandlung durch eine eilige Sache genöthigt, sich in seine Office zu begeben, und beauftragte seinen Schreiber, ihn durch das Telephon zu benachrichtigen, sobald der Fall aufgerufen würde. Dies geschah, Dittenhöfer kehrte zurück, war aber sehr erstaunt, als er seinen Clienten nicht mehr auf dem für ihn bestimmten Platze antraf; der Schreiber suchte ihn vergeblich im Zuschauerraum und im Zeugenzimmer, endlich entdeckte er ihn auf der Bank der Geschworenen. David hatte zufällig auf der Geschworenenliste gestanden, war ausgelost worden und saß nun mit in der Reihe der Urtheilsgeschworenen. Dittenhöfer, dem dies begreiflicherweise äußerst komisch vorkam, lachte laut auf und beantragte die Vertagung. Der Anwalt des Anklägers widersprach und erklärte, sich darauf in keinem Fall einlassen zu wollen. »Nun«, erwiderte Dittenhöfer, »Sie werden doch wol zustimmen müssen, denn der Angeklagte sitzt ja auf der Bank der Geschworenen.« Richter, Anwälte, Geschworene und Zuhörer brachen in ein schallendes Gelächter aus. Als die Ruhe wiederhergestellt und David aufgefordert wurde, sich darüber auszusprechen, wie er unter die Geschworenen gekommen sei, antwortete er: »Er sei ausgelost worden und habe seinen Sitz ohne Bedenken eingenommen, denn er kenne den Fall sehr genau, und sei doch viel besser im Stande, darüber zu urtheilen, als andere, die nichts davon wüßten.« Das Gericht theilte diese Ansicht natürlich nicht, David mußte seinen Platz räumen, und die Verhandlung wurde vertagt. Eine Lotteriespielerin. (Wien.) 1883. Das Budget der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder des österreichischen Kaiserstaates weist unter den ordentlichen Einnahmen des Finanzministeriums auf: Lotto 20 222 000 Gulden, und unter den Ausgaben 12 462 000 Gulden. Da die Regie beträchtlich ist, so sagen diese Ziffern, daß der Staat von den Einsätzen, welche meistens die arbeitenden Klassen machen, 8 Millionen profitirt. Eine Statistik der Verbrechen, die in dem Lottospiel ihre Quelle haben, existirt begreiflicherweise nicht, und so müssen wir uns damit begnügen, aus den unzähligen Fällen dieser Art einen herauszugreifen, weil gerade dieser recht drastisch illustrirt, welche Folgen das Lotto hat. Am 17. Mai 1883 stand vor einem Vierrichtercolleg zu Wien die 45jährige unbescholtene Elisabeth K. unter der Anklage, ihrem Vetter Joseph K. Werthpapiere für 9000 Gulden, und einer 80jährigen armen Verwandten deren ganze Habe von 2700 Gulden unterschlagen zu haben. Von allen diesen Summen wurde bei der Angeklagten nichts gefunden, blos fünf Päcke mit Loszetteln gaben Zeugniß davon, wohin das Geld gewandert war. Elisabeth K. wurde in der Untersuchung auf ihren Geisteszustand geprüft und von den Gerichtsärzten für zurechnungsfähig erklärt. Ueber ihre persönlichen Verhältnisse gibt sie an, sie lebe vom Zimmervermiethen, habe von ihrem Vater 3000 Gulden geerbt, diese Summe aber und das Geld ihrer beiden Verwandten seit fünf Jahren in die Lotterie gegeben. Präsident . Können Sie für die Gelder Ihrer Verwandten Ersatz leisten? Angeklagte . O ja. Präsident . Wie? Angeklagte . Der Joseph K. muß sich nur seiner Sache annehmen, das Lotto ist kein Betrug, was man setzt, bekommt man wieder, er muß weiter setzen. Präsident . Sie haben aber das Gegentheil erfahren. Angeklagte . O nein, das Lottoamt ist das aufrichtigste auf der Welt, es hat mir oft viel Geld ausbezahlt, ich lasse nichts aufs Lotto kommen, ich bin der Lotterie noch jetzt nicht feind. Präsident . Aber das Geld des Joseph K. ist doch weg? Angeklagte . Das ist so. (Vertraulich:) Wenn Sie mich freilassen, so bekommt er alles. Er muß den 27er einschreiben, dann bekommt er sein ganzes Geld, im prager Zug kommen alle Nummern heraus. Hätte er mich nicht einsperren lassen, so würde ich ihm übrigens schon jetzt alles zurückgegeben haben. Präsident . Haben Sie vielleicht gewonnen, und konnten Sie den Gewinn wegen Ihrer Verhaftung nicht beheben? Angeklagte . Nein, aber beim Lotto ist das so: Sechs Monate verfolgt einen das Unglück, dann wendet es sich. Präsident . Warum hörten Sie nicht auf zu spielen, als Sie sahen, daß das Geld des Joseph K. abnahm, statt sich zu vermehren? Angeklagte (heftig). Das wäre eine Schlamperei gewesen, ich werde doch einen Blutsverwandten nicht schädigen und seine Sache im Stiche lassen. Uebrigens hat mich mein Cousin nur einsperren lassen, weil er glaubt, daß ich sein Geld durchgebracht habe. Hätte er gewußt, daß es im Kaiserlichen Amt liegt, dann wäre er gewiß beruhigt gewesen. Vertheidiger Dr. Edmund Benedikt . Wodurch kamen Sie auf den Gedanken, in der Lotterie zu spielen? Angeklagte . Mein Vater war bei Hof (nebenbei bemerkt war er Praterwegwärter, eine Art Straßenkehrer, aber seine Tochter sprach stets mit offenbar ungekünsteltem Stolze von dieser Stellung); er ist vor fünf Jahren gestorben, gleich darauf starb der Vater des Kaisers. Der kommt nun einmal zu mir, nimmt den Hut ab und sagt, ich soll ins Lotto setzen, das ist dafür eingerichtet, daß die armen Leute zu Geld kommen. Und weil mich mein Cousin erbarmt hat, so habe ich auch für ihn gesetzt. Dr. Benedikt . Sie wollen wol sagen, daß Sie das geträumt haben? Angeklagte . Ja, was einem träumt, ist wahr, und dann hat er ja den Hut vor mir abgenommen. Dr. Benedikt . Sie glauben, daß das Geld auf dem Lottoamt liegt? Angeklagte . Gewiß, erst neulich habe ich im Traum einen Bogen Papier mit drei Unterschriften gesehen, darauf stand: »Das Lottoamt ist kein Betrug, es will den Leuten das Geld nicht nehmen.« Die drei Unterschriften bedeuten, daß dreimal ausbezahlt wird. Der Zeuge Joseph K., ein alter Kutscher, hat die Ersparnisse einer 40jährigen Dienstzeit eingebüßt. Noch vor anderthalb Jahren ist sein Geld in der Verwahrung der Angeklagten gewesen, die er lange Zeit hindurch damit betraut hatte, die Coupons für ihn einzukassiren. Die Angeklagte fährt den Zeugen an, er sei schuld am ganzen Unglück, er habe sie im Moment einsperren lassen, wo alles herausgekommen sein würde, das Lottoamt sei gerecht, es behalte den Leuten nichts zurück. Der Staatsanwalt von Edeskoty beantragt Bestrafung nach dem Satz von 1-5 Jahren Kerkers, obschon er anerkennt, daß der Lottoteufel die Angeklagte besessen und halb willenlos dem Verderben zugetrieben habe. Dr. Benedikt sagt im wesentlichen: »In der Angeklagten tritt uns eine Verquickung von Spielwuth und geistiger Beschränktheit entgegen, die an der strafrechtlichen Verantwortlichkeit zweifeln läßt, wenn auch die Gerichtsärzte diesen Wahn in keine Kategorie der Geisteskrankheiten unterzubringen wußten. »Die Angeklagte konnte, irregeführt durch die staatliche Einsetzung des Lotto, in ihrer Handlungsweise kein Verbrechen erblicken, sie glaubte fest daran, das ›Kaiserliche Lotto‹ müsse den armen Leuten auch das wiedergeben, was sie eingesetzt haben: sie hatte nicht die Absicht, fremdes Geld vorzuenthalten, aus Mitgefühl setzte sie auch für ihre Verwandten. »Der Richter muß hier den Strafausschließungsgrund des Irrthums in den Thatsachen annehmen, unbekümmert um das Gutachten der Aerzte, welches sich auf einen, ganz andern Gebiete bewegt. »Die Institution zu kritisiren, welcher nicht blos Elisabeth K., sondern auch ihre armen Verwandten zum Opfer gefallen sind, wäre vor dem Gerichtshof überflüssig, die Angeklagte ist ja doch nur eine aus der wohlbekannten Schar jener Unglücklichen, die alljährlich mit ihrer vernichteten Existenz vor Gericht Zeugniß geben wider die Einnahmepost von rein acht Millionen, die im Budget unter dem Titel ›Lotto‹ prangt. »Die Angeklagte, deren außergewöhnliche geistige Beschränktheit schon dem Untersuchungsrichter auffiel, ist dem Irrthum verfallen, das Lotto sei ein ›gerechtes, aufrichtiges‹ Amt, ein Irrthum, um den man sie fast beneiden könnte, so viel Herzenseinfalt steckt darin. In diesem Irrthum, im schlichten Vertrauen auf eine staatliche Einrichtung handelte sie ohne Bewußtsein davon, daß sie fremdes Eigenthum gefährde. Da der Dolus fehlt, so ist sie freizusprechen.« Das Urtheil lautete auf drei Jahre schweren mit Fasten verschärften Kerkers. Als Elisabeth K. abgeführt wurde, bat sie ihren Vertheidiger, er möge den 27er setzen. Der Proceß Pokorny. (Mord. – Prag.) 1880-1881. Am 24. October 1880, einem schönen Herbsttage, zogen viele Einwohner von Prag hinaus nach dem nahen freundlichen Michle, wo damals die Nachkirchweih, die sogenannte junge Kirmeß, abgehalten wurde. Auch die ledige, 30 Jahre alte Kohlenhändlerin Anna Pokorny und ihr zehnjähriger unehelicher Sohn Wenzel befanden sich unter der Menge, die sich dorthin begab. In der Nähe von Michle fließt ein schmuziger Bach, der gewöhnlich fast wasserleer, zu zeiten aber ziemlich reißend ist. Viele der umliegenden Fabriken führen ihre Abfälle in diesen »der stinkende Botitsch« genannten Bach ab. Einige Dienstmädchen, der Telegrapheningenieur Lier und mehrere andere Personen sahen an jenem Tage eine Frauensperson am Ufer des Botitsch und hörten, daß ein bis an die Hüften in dem Bache stehender Knabe um Hülfe rief. Das Weib kümmerte sich indeß nicht um den Jungen, ein Dienstmädchen zog ihn heraus, er rief: »Mutter, Mutter, warum thun Sie mir das?« und ergriff die Flucht. Die Frau eilte ihm nach und schrie: »Wenzel, Wenzel, was läufst du?« Der abgehetzte und durchnäßte Knabe wurde von ihr eingeholt, sie nahm ihn auf den Rücken und entfernte sich mit ihm in der Richtung gegen Pankratz, ein Dorf in der Nähe von Michle: andere Augenzeugen erzählen den Vorfall ebenso, nur behaupten sie, der Knabe habe die Frauensperson nicht Mutter , sondern Muhme genannt. Einige Mädchen wollen gesehen haben, daß das Weib den Knaben in das Wasser gestoßen hat. Eine Zeugin versichert sogar, sie habe seinen Kopf unter das Wasser getaucht. Gleichwol fiel es niemand ein, die Polizei von der Sache in Kenntniß zu setzen. Am 17. November 1880 bemerkte ein Einwohner von Pankratz, daß in dem neben der dortigen Abdeckerei befindlichen Brunnen ein menschlicher Körper lag. Zwei Arbeiter stiegen hinunter und brachten die Leiche eines etwa zehnjährigen Knaben herauf. Der Brunnen wurde gereinigt, auf dem Boden lag eine Mütze, in deren Futter man einen großen Stein fand. Die Leiche war bereits ziemlich stark in Verwesung übergegangen. Am Hinterhaupte zeigte sich eine klaffende Wunde, die jedoch nach dem Gutachten des Gerichtsarztes den Tod nicht herbeigeführt haben konnte. Der Knabe war ertrunken oder ertränkt worden. Die nun ohne Verzug eingeleitete Criminaluntersuchung ergab folgende Resultate. Der Einwohner Franz Pokorny in Michle erkannte in der Leiche seinen zehnjährigen Enkel Wenzel, das uneheliche Kind seiner Tochter Anna. Am 24. October hatte er den Knaben zu seiner Mutter, welche in Prag in der Goldarbeitergasse ein kleines Kohlengeschäft betrieb, geschickt, ihn aber seitdem nicht wieder gesehen. Anna Pokorny gab an: »Mein Sohn hat mich am 24. October vormittags besucht und ist bis 2 Uhr nachmittags bei mir geblieben. Dann ging ich mit ihm in die Heinrichsgasse und kaufte daselbst für meine Schwester, die an einen gewissen Tenkrát verheirathet ist, 2 Pfund Zucker und ½ Pfund Kaffee. Diese Waaren und 3 Gulden gab ich dem Wenzel, um sie seiner in Pankratz wohnenden Tante zu bringen. Ich habe ihn nicht wieder zu Gesicht bekommen. Mein Vater, bei dem er wohnte, theilte mir zwar mit, er sei nicht nach Hause gekommen, und von meiner Schwester Tenkrát hörte ich, daß er ihr weder die Waaren noch das Geld gebracht habe, aber ich hielt es nicht für nöthig, eine Anzeige zu machen, weil ich dachte, der Junge hätte einen schlechten Streich ausgeführt und würde schon wiederkommen!« Einige Tage nach diesem ersten Verhör erschien der Gärtner Kantorsky bei dem wrsowitzer Gemeindearzte Dr. Wit und theilte ihm mit: Seine Schwägerin Anna Pokorny sei ganz durchnäßt und in einer ungeheuern Aufregung zu ihm gekommen und liege nun bewußtlos und in Krämpfen in seinem Hause. Dr. Wit ging mit in seine Wohnung. Die Pokorny saß auf einem Stuhl und geberdete sich so, als könnte sie sich kaum rühren. Der Arzt, welcher an der Kranken nichts Absonderliches bemerkte, ordnete vorerst an, sie möge die nassen Kleider ablegen und sich mit trockener Wäsche bekleidet zu Bette begeben. Die Pokorny verweigerte dies anfänglich, indem sie behauptete, gelähmt zu sein. Als der Arzt aber auf seinem Verlangen bestand, fügte sie sich. Auf seine Frage: »Was ist Ihnen eigentlich geschehen? Wie und wo sind Sie ins Wasser gerathen?« gab sie zur Antwort: »Ich fiel vom Stege in den Bach.« »Lügen Sie nicht! Ich will es Ihnen sagen«, erwiderte der Arzt, »Sie sind ins Wasser gesprungen. Ihr böses Gewissen hat Sie verfolgt und Sie haben deshalb beschlossen, sich zu entleiben. Um diesen Vorsatz auszuführen, sind Sie irgendwo ins Wasser gestiegen, als Ihnen aber das Wasser bis an den Hals ging und die Situation gefährlich wurde, krochen Sie wieder heraus und suchten Ihre Schwester auf. Das ist die ganze Geschichte.« Die Kranke sah den rücksichtslosen Doctor mit stierem Auge an, dann drehte sie sich im Bette um und sprach keine Silbe mehr. Die Pokorny verfiel in eine schwere Krankheit, sie lag im Delirium, gräßliche Bilder und Phantasien quälten sie wochenlang. Als sie endlich wieder genas, war sie stumm. Am 18. Februar 1881 wurde sie zum ersten mal mit Hülfe eines Taubstummenlehrers vernommen. Sie leugnete auf das entschiedenste, sich an dem Leben ihres Kindes vergriffen zu haben, und blieb dabei, sie habe von ihrem Wenzel am 24. October 1880 in der Heinrichsgasse Abschied genommen und ihn von da ab nicht wieder gesehen. Die Verdachtsgründe wurden indeß immer gewichtiger, insbesondere stellte sich heraus, daß sie ein starkes Interesse daran gehabt hatte, den Knaben beiseitezuschaffen. Sie war mit dem Zimmergesellen Wesely verlobt, hatte ihm aber verheimlicht, daß sie zwei uneheliche Kinder besaß, den Knaben Wenzel und ein Mädchen. Der erstere lebte im Hause seines Großvaters, das letztere befand sich in Pflege in einem benachbarten Dorfe. Wesely hörte von dritten Personen, daß seine Verlobte bereits zwei Kinder habe, und erklärte, wenn das wahr wäre, würde er sie nicht heirathen. Man schloß daraus, daß sie um des Bräutigams willen den Knaben umgebracht, nämlich zuerst ihn in dem Botitsch zu ertränken versucht, und sodann in dem Brunnen wirklich ertränkt habe. Nach dem Schlusse der Voruntersuchung wurde wider sie von der Staatsanwaltschaft Anklage, erstens wegen versuchten, und zweitens wegen vollendeten Mordes erhoben. Im Mai 1881 fand die Verhandlung vor dem Schwurgericht in Prag statt. Wir haben derselben beigewohnt und berichten nunmehr über das Drama, welches sich im Gerichtssaale abspielte. Den Vorsitz führte mit gewohnter Umsicht der Landesgerichtsrath Roztoczil , die Anklage vertrat der Chef der Staatsanwaltschaft, Oberlandesgerichtsrath Rapp , die Verteidigung hatte der berühmteste prager Vertheidiger Professor Dr. Zucker übernommen. Als Dolmetsch wurde der Director des prager Taubstummeninstituts P. Kmoch beigezogen. Nach Aufnahme der Personalien wendete sich der Präsident zu der Angeklagten mit den Worten: »Sie haben sich um Ihre Kinder wenig gekümmert. Obwol Sie in der Lage waren, sie ernähren und erziehen zu können, ließen sie dieselben bei fremden Leuten. Es ist festgestellt, daß Sie den verstorbenen Wenzel nicht besonders lieb gehabt haben. Was sind Sie doch für eine Mutter! Ihr Töchterchen Wilhelmine zählt schon fünf Jahre und Sie haben es seit seiner Geburt nicht gesehen! (Die Angeklagte weint.) Jetzt weinen Sie nicht, Sie hätten früher weinen sollen!« Hierauf hält ihr der Präsident alle Verdachtsgründe vor, welche die Anklage gegen sie anführt: die Angeklagte schüttelt verneinend das Haupt. Präsident . Leugnen Sie nicht! Sie haben den Knaben nach Pankratz geführt, dort lockten Sie ihn zum Brunnen und stürzten ihn im abendlichen Dunkel, als niemand in der Nähe war und kein sterbliches Auge Sie sehen konnte in die Tiefe hinab. Das thaten Sie an Ihrem eigenen Kinde. Die Angeklagte hebt ihre Hand wie zum Schwure empor und weint bitterlich. Als sie die Kleider des Verstorbenen sieht, schluchzt sie laut. Hierauf wurden die Sachverständigen und die Zeugen vernommen. Der Gerichtsarzt Professor Dr. Maschka erwidert auf die Frage, ob die Angeklagte wirklich stumm sei oder simulire: »Die Angeklagte hat infolge einer Lähmung die Sprache verloren! Ich habe ihr die Zunge wiederholt durchstochen, habe in dieselbe öfter einen starken elektrischen Strom geleitet, ohne eine Reaction zu bemerken. Sie ist, und da verräth sich der Simulant in der Regel, zu wiederholten malen plötzlich aus dem Schlafe geweckt worden, aber immer stumm geblieben und auch jetzt noch stumm.« Präsident . Ist Aussicht vorhanden, daß sie jemals ihre Sprache wiedererlangt? Dr. Maschka . Das ist schwer zu entscheiden. Es ist möglich, aber es müßte ein gleich plötzlicher und starker Affect wie jener, der ihr Nervensystem zerstört hat, auf sie einwirken und die Störung heben. Auf Befehl des Präsidenten traten die Verwandten vor. Bei ihrem Anblick fiel die Angeklagte mit einem unartikulirten Schrei bewußtlos zu Boden, und es dauert geraume Zeit, ehe sie sich so weit erholt hatte, daß die Verhandlung fortgesetzt werden konnte. Die Zeugen machten von ihrem Rechte, die Vernehmlassung abzulehnen, Gebrauch, nur der Vater legte Zeugniß ab und suchte augenscheinlich seine Tochter zu entlasten. Er sagte, Wenzel sei ein braver Junge gewesen, seine Mutter habe ihn sehr lieb gehabt und sich besonders über die guten Censuren gefreut, die er aus der Schule mit nach Hause brachte. Sie habe mütterlich für ihn gesorgt und sich selbst große Entbehrungen auferlegt, um ihm die nothwendigen Kleider zu schaffen. Die betreffenden Polizeibeamten sprachen sich über das Auffinden der Leiche aus, der Abdecker Noschwera, welcher den Leichnam im Brunnen zuerst bemerkt hatte, gab an: Er habe mit den Seinigen immer aus jenem Brunnen Wasser geholt. Es war hell und klar, geruchlos und wohlschmeckend. Präsident . Hatten Sie nach dem Genusse des Wassers keine Uebelkeiten? Zeuge . Nein! Erst nachdem wir erfahren hatten, daß wir einen ganzen Monat hindurch ein Wasser getrunken hatten, in welchem ein menschlicher Leichnam seiner Verwesung entgegenging, wurde ich sammt meiner Familie krank. Ewig schade um das gute Wasser! Ich mag es nicht mehr und die Meinigen auch nicht. Der Vertheidiger Dr. Zucker beantragt hierauf die Einvernahme der Gerichtschemiker, weil es von Wichtigkeit sei, zu erfahren, ob ein Wasser, in welchem volle vier Wochen eine Leiche gelegen habe, genießbar bleiben könne. Dem Antrage wurde stattgegeben. Der Hauptbelastungszeuge ist der Knabe J. Malina . Er erzählt: »Ich habe im October eine etwa dreißigjährige Frau am Ufer des Botitschbaches dahinschreiten sehen. Sie trug einen grauen Anzug, neben ihr ging ein Knabe von etwa zehn Jahren. Er war rothhaarig und sommersprossig. Auf einmal hielt das Weib an und stieß den Knaben rückwärts in den Bach hinein. Er fiel kopfüber herab, erhob sich aber rasch wieder, und rief: »Mutter, Mutter, lassen Sie mich, warum wollen Sie mir das thun?« Da kamen zwei fremde Mädchen hinzu, der Knabe wurde aus dem Wasser gezogen, und das Weib ging mit ihm in der Richtung nach Pankratz.« Zeuge erkennt in der Angeklagten mit aller Entschiedenheit die fragliche Person wieder. Die Angeklagte schüttelt mit dem Kopfe und macht durch Zeichen bemerklich, daß sie jene Frau nicht gewesen sei. Das Dienstmädchen Kotrba ging am 24. October mit ihrer Freundin Tschimelik in das michler Gasthaus beim Stradal zur Tanzmusik. Als sie in die Nähe der Stelle kamen, wo am Ufer des Baches Botitsch vier zusammengewachsene Bäume stehen, sahen sie im Wasser ein Weib und einen Knaben. Der Junge war ganz durchnäßt und zitterte am ganzen Leibe. Die Tschimelik reichte ihm die Hand und zog ihn heraus. Präsident . In der Voruntersuchung gaben Sie an, das Weib habe den Kopf des Knaben unter das Wasser gedrückt. Sahen Sie das? Zeugin . Ich sah dies nicht, glaube es aber, weil die Haare des Jungen vom Wasser trieften. Präsident . Sie glauben es also nur? Was sagte der Knabe, und was sagte die Frau? Zeugin . Der Junge rief: »Ich bitte euch, helft!« Die Frau aber erzählte, er sei einem vom Winde hin- und hergetriebenen Papier nachgerannt und hierbei in den Bach gefallen. Präsident . Nannte er die Frau Mutter? Zeugin . Das kann ich nicht sagen. Ich weiß nur so viel, daß jenes Weib sagte, der Junge sei der Sohn ihrer Schwester. Präsident . Wie hoch stand das Wasser damals im Bache? Zeugin . Etwas über die Knöcheln. (!!) (Das ist unglaublich, denn einen zehnjährigen Knaben kann man in ein einige Zoll hohes Wasser nicht untertauchen.) Votant (Beisitzer) Landesgerichtsrath Kirschbaum . Was dachten Sie sich, als Sie einen um Hülfe rufenden Knaben neben einem erwachsenen Weibe im Wasser sahen? Der Vorfall mußte Sie doch bedenklich machen. Zeugin . Wir haben gar nichts gedacht! Landesgerichtsrath Kirschbaum . Welch eigenthümliche Leute seid ihr! Was geht uns der Bube an? Was schert es uns, wenn ein Menschenleben zu Grunde geht! Ihr dachtet nur an Tanz und Musik. Die Zeugin vermag die Angeklagte nicht als die Frau, welche sie damals gesehen hat, zu recognosciren. Der sechzehnjährige Schuhmachergehülfe Franz Solezal war mit seinem Freunde Schwab ausgegangen, um Gras für seine Kaninchen zu holen. Als sie zum Botitschbache kamen, sahen sie in der Nähe der vier Bäume ein Weib mit einem Knaben im Wasser stehen. Zwei herbeigeeilte Mädchen halfen dem Jungen aufs Trockene. Er war ganz erstarrt und sah blöde vor sich hin. In einem weißen Tuche trug er Kuchen. Das Weib sagte, er habe ein Papier haschen wollen, und sei dabei in den Bach gefallen. Er erkennt die Angeklagte nicht wieder. Der Telegraphenbeamte Lier ging am 24. October im Nuslerthale spazieren. Da kam ihm ein zehnjähriger Knabe entgegengelaufen, der jammerte und rief: »Um Gottes willen, rettet mich!« Hinter ihm her lief ein Weib. Ich dachte, daß der Junge unfolgsam gewesen sei und vor einem Schilling davonlauf, und sagte zu ihm: »Nun so mach, daß du fortkommst, damit dich die Mutter nicht erwischt!« Der Junge lief quer über die Wiese. Als ihm aber das Weib zurief: »Wenzel, was läufst du? bleibe stehn!« stand er wie angewurzelt. Das Weib schien mir eine dämonische Gewalt über ihn zu haben. Präsident . Nannte er sie Mutter? Zeuge . Nein. Präsident . Würden Sie die Frau wiedererkennen? Zeuge . Auf keinen Fall. Die Gerichtschemiker Professor Lerch und Dr. Krell gaben das vom Vertheidiger gewünschte Gutachten über das Wasser dahin ab: Von einer Fäulniß der Leiche in dem Brunnen kann im gegenwärtigen Falle nicht die Rede sein. Die Organismen quellen im Wasser auf und schälen sich, es ist dies der sogenannte Macerationsproceß. Bei demselben entwickeln sich, besonders wenn das Wasser kalt ist, verhältnißmäßig wenig Gase, und diese Gase, Schwefelwasserstoff und Kohlenstoff, bleiben, weil sie specifisch schwerer sind, am Boden, sodaß die obern Wasserschichten nur wenig inficirt werden. Es ist daher möglich, daß die Leiche des Knaben vier Wochen im Brunnen gelegen hat, ohne daß das Wasser einen erheblich schlechtern Geschmack hatte. Der Gemeindearzt von Wrschowitz Dr. Mat Wit deponirt: »Eines Tages kam der Gärtner Kantorsky zu mir und ersuchte mich zu ihm zu kommen; seine Schwägerin Anna Pokorny befinde sich in einem jämmerlichen Zustande. Unterwegs erzählte er, sie sei ganz durchnäßt, und werde von heftigem Froste geschüttelt, er glaube, daß sie in selbstmörderischer Absicht ins Wasser gesprungen sei. Ich fand die Kranke bei vollem Bewußtsein; auf meine Frage, wo sie so naß geworden, gab sie an, sie sei von einem schmalen Stege in den Bach gefallen. Ich sah sie darauf fest an und sagte mit Ernst und zugleich mit scharfer Betonung: ›Lügen Sie nicht. Sie sind selbst ins Wasser gesprungen! Ihr böses Gewissen trieb Sie zum Selbstmord.‹ Darauf wandte sie mir den Rücken zu und redete kein Wort weiter.« Dr. Salmon . »Man rief mich zur Pokorny, als sie von ihrem Schwager in ihre Wohnung in der Goldarbeitergasse transportirt worden war. Ich versuchte wiederholt, sie zum Reden zu bewegen, aber immer umsonst. Einmal erhob sie sich im Bette, wies auf die gegenüberliegende Wand und rief ganz deutlich: »Sehen Sie denn nicht jenen schwarzen Mann?« Tags darauf brachte sie nur noch mit vieler Mühe die Worte heraus: »Ach mir thut alles, alles weh!« Als ihr Zustand besorgnißerregender wurde, ließ ich sie ins allgemeine Krankenhaus überführen. Eine ganze Reihe von Schulknaben, welche den ihnen aus der Schule bekannten Wenzel Pokorny am 24. October in Begleitung eines Weibes im Nusler Thale gesehen hatten, traten einer nach dem andern vor die Schranken des Gerichts und wurden abgehört. Ihre Aussagen stimmten nicht überein, der eine erzählte den Vorfall am Botitschbache so, der andere anders. Der Eindruck dieser jugendlichen Zeugen war ein höchst ungünstiger, sie waren einig nur in dem Verlangen, für ihr Zeugniß so schnell als möglich die gesetzlichen Gebühren zu erhalten. Der Lehrer Wenzel Plitzka schildert den verstorbenen Wenzel Pokorny als fleißigen, braven Schüler. In der letzten Zeit blieb er aber mit einigen Aufgaben im Rückstande, weil ihm niemand Feder und Tinte kaufen wollte. Darauf hin hat er selbst ihm einige Kreuzer gegeben. Der Spengler Joseph Dolezal ist mit der Angeklagten, welche mit seiner Ehefrau in einem Hause gedient hat, schon lange bekannt. Er wußte, daß sie zwei außereheliche Kinder besaß. Den Knaben hatte sie gern, sie zahlte ihrem Vater für ihn willig die Kost und bestritt alles, was er brauchte. Präsident . Was that sie, als sie den Tod des Knaben erfuhr? Zeuge . Sie weinte bitterlich. »So lange habe ich mich auf den Jungen geschunden«, sagte sie, »und nun, wo er mir bald hätte behülflich sein können, haben sie ihn mir erschlagen.« Sie lud uns zum Begräbniß ein, welchem wir an ihrer Seite auch beiwohnten. Präsident . Hatte sie nicht eine Bekanntschaft? Zeuge . Sie wurde auf meiner Hochzeit mit dem Zimmermann Wesely bekannt; wie weit sie mitsammen gekommen sind, weiß ich nicht. Präsident . Hat sich nicht einer von ihren Verwandten an Sie wegen einer günstigen Zeugenaussage gewendet? Zeuge . Ihr Vater verlangte von mir, ich sollte Wesely zu der Aussage bestimmen, daß die Pokorny an dem Tage, an welchem der Knabe vermißt wurde, mit ihm zu Hause gewesen sei. Er bot mir dafür zwei Gulden. Ich wies das Geld zurück und sagte: »Wenn es nicht wahr ist, dann darf Wesely es nicht behaupten, denn man wird ihn in Eid nehmen.« Da warf er den Kopf zurück und meinte: »Heutzutage ein Eid!« Die Gerichtsärzte wurden mit Bezug auf das Gutachten der Chemiker über die Inficirung des Brunnenwassers nochmals vernommen. Sie traten demselben bei. Auf die Frage, ob ein zehnjähriger Knabe, der an jener Stelle in den Botitschbach gestoßen wurde, darin ertrinken könnte, erwiderten sie: Ein zehnjähriger Junge wird sich aus dem nicht besonders tiefen Wasser leicht herausarbeiten; etwas anderes ist es aber, wenn er längere Zeit unter das Wasser getaucht wird. Der Zimmergeselle Wesely gibt zu, mit der Pokorny bekannt gewesen zu sein. Er hat aber die Bekanntschaft aufgegeben. Präsident . Warum? Zeuge . Warum? Darum! Präsident . Das ist eine curiose Antwort. Sie müssen doch einen Grund dazu gehabt haben, um die Bekanntschaft aufzugeben. Wollten Sie die Pokorny nicht heirathen? Zeuge . Davon war nie die Rede. Präsident . Und doch waren Sie bei ihren Aeltern auf der Kirchweih? Zeuge . Ei du mein Gott! das hat doch mit der Freierei nichts zu thun. Präsident . Wußten Sie, daß die Pokorny Kinder habe? Zeuge . Ich erfuhr es von der Dolezal, doch war mir dies ganz gleichgültig. Präsident . Gleichgültig? Sie haben es ihr ja vorgeworfen. Zeuge . Das geschah nur im Scherz. Präsident . Und warum wollten Sie die Pokorny nicht heirathen? Zeuge . Wenn man sich schon zu einem solchen Schritt entschließt, da erheirathet man doch auch gern etwas. Bei der Pokorny war aber nichts zu holen. Präsident . Es heißt, daß Sie ihr 100 Gulden in ihr Geschäft leihen wollten. Zeuge . Fiel mir nicht im Traume ein. Woher hätte ich auch 100 Gulden nehmen sollen? Das Beweisverfahren wurde geschlossen und der Präsident legte den Geschworenen zwei Fragen vor: ob die Angeklagte schuldig sei a) des versuchten Mordes, dadurch begangen, daß sie ihren Sohn Wenzel in den Botitschbach stieß, um ihn zu ertränken, und b) des vollendeten Mordes, dadurch begangen, daß sie denselben in Pankratz in den Brunnen warf und dort ertränkte. Der Staatsanwalt Oberlandesgerichtsrath Rapp faßte alle Belastungsmomente zusammen, er machte geltend, daß die Angeklagte ein Alibi nicht zu beweisen vermocht habe, recapitulirte die durch Zeugen festgestellten Vorgänge am Botitschbache, hob hervor, daß man sie auch nachher noch mit ihrem Sohne in der Weinberggemeinde auf dem Wege nach Pankratz gesehen habe, und daß sie von Gewissensangst getrieben in das Wasser gesprungen sei, um ihrem Leben ein Ende zu machen. Er verlangte im Namen des verletzten Gesetzes Genugthuung und beantragte das Schuldig auszusprechen. Nach dem Staatsanwalt nimmt Professor Zucker für die Verteidigung das Wort und spricht: »Ich gestehe, daß mir in meiner Praxis noch kein Fall vorgekommen ist, der auf der einen Seite so räthselhaft und gräßlich, und auf der andern Seite so rührend und interessant ist. Sehen Sie die Angeklagte, schauen Sie sich dieses Gesicht gut an und denken Sie an ihr Benehmen während der vier Tage, an denen sie die Tortur einer des Mordes angeklagten, vor dem Gerichtshofe stehenden Person über sich ergehen lassen mußte; vergleichen Sie dann den Eindruck, welchen Anna Pokorny auf Sie gemacht hat, mit der Behauptung des öffentlichen Anklägers, welcher Ihnen die Worte zurief: »Dieses Weib hat eine That begangen, welche auf der Stufenleiter der Verbrechen eine Stelle einnimmt, die an die Hölle selbst reicht, sie ermordete ihr eigenes Kind!« Meine Herren, zwei Nächte dachte ich nach und erwog den gegenwärtigen Fall nach allen Seiten. »Schuldig oder nichtschuldig«, fragte ich mich ebenso beharrlich wie Hamlet, und, meine Herren, ich bin mir die Antwort bisjetzt schuldig geblieben. Ich weiß nur, daß es eine ganze Reihe von Momenten gibt, die entschieden zu Gunsten meiner Clientin sprechen, solche Momente, welche geeignet erscheinen, die sämmtlichen Fundamente, auf welchen die Anklage aufgebaut ist, zu erschüttern. Meine Pflicht nun erheischt es, diese Momente anzuführen und aus denselben den Beweis zu liefern, daß die Schuld der Anna Pokorny ganz und gar nicht erwiesen ist. Ich will meine Aufgabe in zwei Theile trennen, im ersten die Behauptung des geehrten Herrn Staatsanwalts welcher von der Schuld meiner Clientin überzeugt ist, bekämpfen, und im zweiten den Nachweis liefern, daß Anna Pokorny weder des vollbrachten noch des versuchten Mordes schuldig gesprochen werden kann. ›Eine ganze Reihe von Burschen‹, so heißt es in der Anklage, ›hat in der Anna Pokorny jenes Weib erkannt, welches Wenzel Pokorny im Botitschbache zu ertränken versuchte.‹ Einige Jungen haben tatsächlich so ausgesagt, aber ebenso viele haben die Angeklagte nicht wiedererkannt. Gegenüber der Zeugenschaft von Kindern, denen es, wie es scheint, hauptsächlich um die paar Kreuzer Zeugengebühr zu thun war, welche sie ›für den Weg‹ verlangten, keinesfalls aber um die absolute Wahrheit, stelle ich die Zeugenschaft von Männern und erwachsenen Personen. Ich führe den Telegrapheningenieur Lier, die Dienstmädchen Kotrba und Tschimelik an, welche beide die Angeklagte nicht wiedererkannten. Die Tschimelik hat sogar unter Eid ausgesagt, jenes Weib sei magerer und größer gewesen. Meine Herren, magerer, sagte die Zeugin, sehen Sie die Angeklagte an, sie ist nicht mager, und Sie werden mir zugeben, daß man im Krankenhause und im Gefängnisse nicht fett zu werden pflegt. Das aber müßte der Fall sein, wenn die Angeklagte vor ihrer Krankheit und Verhaftung magerer gewesen wäre. Kurz, das Frauenzimmer vom Botitschbache ist für uns ein unenthülltes Räthsel. »Die Angeklagte hat auch kein Motiv für ihre That gehabt, Sie hatte vielmehr allen Grund zu wünschen, daß der Knabe am Leben blieb. War doch die Hoffnung, daß er sie bald würde unterstützen können, bei dem guten Charakter des Kindes eine wohlberechtigte. Auch ihr Verhalten, als sie erfuhr, daß man die Leiche ihres Kindes gefunden habe, war ein ganz natürliches. Sie weinte und klagte, übertrieb aber ihren Schmerz nicht, was sie gewiß gethan hätte, wenn sie schuldig gewesen wäre. Nach der Art der auf niedrigerer Bildungsstufe stehenden Leute that ihr das auf den Knaben verwendete Geld mehr leid, als der Knabe selbst. Die Anklage sagt, die Pokorny vermöge ihr Alibi nicht darzuthun. Wenn sie die Mörderin wäre, nun dann würde sie sich nach einem Alibibeweis wol umgesehen, oder wenigstens einen solchen versucht haben. Daß sie durch Selbstmord enden wollte, als sie in Verdacht gerieth, ihren Sohn ermordet zu haben, scheint mir bei einer hysterischen, an Krämpfen leidenden Person sehr natürlich zu sein.« Professor Zucker schloß mit folgenden Worten: »Meine Herren, ich mache Sie nochmals auf das gutmüthige, fast dumme Gesicht der Angeklagten aufmerksam und frage Sie: Sieht so die Hyäne aus, die ihre eigenen Jungen würgt? Und eine Hyäne müßte meine Clientin sein, wenn sie das gethan hätte, was man ihr zur Last legt. Verfolgen Sie dieselbe auf dem Schreckenswege durch das Nusler Thal bis zu dem verhängnißvollen Brunnen in Pankratz. Drei Stunden, drei volle Stunden hätte sie sich mit ihrem Kinde herumzerren müssen! Stellen Sie sich eine Furie aus dem mythischen Alterthum vor mit Schlangenhaaren und Höllenaugen, ich behaupte, selbst eine solche Furie wäre nicht im Stande gewesen, das zu thun, was dieses Weib gethan haben soll. Ein Weib kann nicht drei Stunden lang an ihrem Kinde herummorden. Man kann es begreifen, daß ein Mörder einen Menschen mit etlichen Schlägen tödtet, aber, ich wiederhole es, eine Mutter kann nicht drei Stunden lang, und zwar an ihrem eigenen um Hülfe flehenden und jammernden Kinde herummorden; das, meine Herren, ist eine so abscheuliche, so gräßliche That, daß es mich kalt überläuft, wenn ich nur daran denke. Das ist unmöglich! Das Pochen meines Herzens sagt es mir, daß ich meine Schuldigkeit gethan habe, indem ich als Fürsprecher für die Angeklagte aufgetreten bin. In Ihrer Hand, meine Herren, liegt die Entscheidung. Sind Sie von der Schuld der Anna Pokorny überzeugt, dann bejahen Sie die Ihnen gestellten Fragen, steht aber Ihre Ueberzeugung nicht fest, dann antworten Sie: Nein!« Der Präsident gab ein in jeder Beziehung objectives und klares Résumé und belehrte die Geschworenen über ihre Pflicht. Nach ziemlich langer Berathung kehrten die Geschworenen in den Gerichtssaal zurück und verkündigten ihr Verdict: Die erste Frage war mit 5 gegen 7 Stimmen, die zweite Frage mit 11 gegen 1 Stimme verneint worden. Auf Grund dieses Wahrspruchs wurde, da zu einer Verurtheilung nach österreichischem Gesetze wenigstens eine Zweidrittel-Majorität (also 8 Stimmen) nöthig ist, Anna Pokorny von dem ihr zur Last gelegten Verbrechen frei und ledig gesprochen und sofort auf freien Fuß gesetzt . Weinend dankte sie ihren Richtern und kehrte an der Seite ihrer Verwandten zurück in das Leben, ein gebrochenes, ihrer Sprache beraubtes Weib! Ob ihr durch den Spruch der Geschworenen auch die innere Ruhe wiedergegeben ist, wollen wir dahingestellt sein lassen. Im Publikum machte sich vielfach die Ansicht geltend, es hätte die auf Mordversuch gerichtete Frage bejaht, die Frage auf vollendeten Mord aber verneint werden sollen. Wir können dieser Ansicht nicht beitreten. Waren die Geschworenen nicht überzeugt davon, daß die Angeklagte ihren Sohn in den Brunnen bei Pankratz geworfen habe, dann konnten sie auch kaum annehmen, daß sie den Knaben im Nusler Thale habe ermorden wollen. Denn alles, was im Nusler Thale vorfiel, war die Vorbereitung zu der That in Pankratz. Hat Anna Pokorny die letztere nicht begangen, dann ist sie auch nicht diejenige Weibsperson gewesen, welche den Knaben in den Botitsch gestoßen hat, um ihn umzubringen. Eine ganz andere Frage ist es, ob nicht in beiden Richtungen nach allem, was bewiesen war, das Schuldig hatte ausgesprochen werden sollen. Allein die Geschworenen haben darüber keine Rechenschaft zu geben, sie sind nur Gott und ihrem Gewissen verantwortlich. Eine Kritik des Verdicts ist deshalb nutzlos. Anna Pokorny soll der Meldung eines prager Blattes zufolge kurze Zeit nach ihrer Freilassung von einer auf sie fallenden Thür an den Kopf getroffen worden sein und infolge des erlittenen Schreckens ihre Sprache wieder erhalten haben. Sie wiederholt nun, so wird berichtet, jedermann, sie sei wirklich unschuldig, und hoffe zuversichtlich, daß sich die Sache doch noch durch Auffindung jenes Weibes, welches der Knabe Mutter oder Muhme genannt haben soll, aufklären werde. Ob sich die Meldung in Betreff der wiedergewonnenen Sprache bestätigt hat, ist uns nicht bekannt geworden. Marie Köster. (Bremen. – Mord.) 1882. 1883. In der westlichen Vorstadt der Freien Stadt Bremen befindet sich an dem untern Laufe des die Stadt durchströmenden Weserstroms eine Reihe großer industrieller Etablissements, Petroleumraffinerien, Reismühlen, Eisengießereien u.s.w., unter denen sich besonders die Anlagen der Actiengesellschaft, die sich mit Maschinenbau und Bau eiserner Schiffe befaßt, sowie die Reparaturwerkstatt des Norddeutschen Lloyd durch ihren Umfang und das ansehnliche Personal, das dort tägliche Beschäftigung findet, auszeichnen. Parallel mit dem Flußlaufe in einiger Entfernung von diesen Industrieetablissements erstreckt sich eine langgedehnte Straße, die, zu beiden Seiten eines frühern Schutzdeiches erbaut, sich an der Stadt und in der Richtung nach dem nahen Dorfe Gröplingen hinzieht und den Namen Gröplingerdeich führt. Die Bewohnerschaft dieser Straße rekrutirt sich größtentheils aus den in den nahegelegenen Etablissements beschäftigten Arbeitern. Man findet hier keine Paläste und keinen Reichthum, sondern fast durchgängig sogenannte kleine Leute, welche hier eine billige und zugleich von ihrer Arbeitsstätte nicht allzu ferne Wohnung finden. Diese Straße wurde am 9. Juni 1882 der Schauplatz eines grauenhaften Verbrechens. Ein junges Mädchen von kaum zwanzig Jahren, eine anscheinend harmlose Näherin, erschlug ihre Mutter mit einem Beile, um sich in den Besitz von Geldsummen zu setzen, die sich in den Händen der letztern befanden. Die That wurde mit kaltblütiger Ueberlegung und zugleich mit unmenschlicher Wildheit verübt, und das Empörendste fast bei dem ganzen Hergange war, daß die Mörderin den Verdacht der That planmäßig auf ihren Vater zu lenken und die nachforschenden Behörden auf diese Fährte zu leiten versuchte. Glücklicherweise ohne Erfolg. Das am Gröplingerdeich Nr. 30 belegene Wohnhaus besteht aus zwei gesonderten Familienwohnungen; die zu ebener Erde belegenen Räumlichkeiten wurden von einem Zimmermann Appel mit Familie bewohnt, die obere Etage, bestehend aus drei Zimmern, Küche und Flur, von den Eheleuten Köster. Der Ehemann Köster, der früher als Weichensteller im Eisenbahndienst gestanden hatte, war im Jahre 1882 schon seit geraumer Zeit bei der Actiengesellschaft Weser in ständiger Arbeit. Die Frau desselben, eine geborene Hinners, betrieb kein selbständiges Gewerbe. In dieser Ehe wurden drei Kinder geboren, von denen jedoch nur zwei jetzt erwachsene Mädchen am Leben geblieben sind. Die jüngere von diesen, Namens Rebekka, war nach beendigter Schulzeit in Dienst getreten und befand sich als Magd in der Stadt, die ältere, Marie, hatte gleichfalls eine Zeit lang gedient, dann längere Zeit hindurch mit den Vettern zusammen gewohnt, zu der hier in Frage kommenden Zeit aus weiter unten noch zu besprechenden Ursachen das älterliche Haus verlassen und eine eigene Wohnung in der Nähe bei einem Korbmacher Mattfeldt bezogen; sie suchte durch Näharbeiten sich ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Ueber die Vermögensverhältnisse der Köster'schen Eheleute wußte man Genaueres nicht, der Verdienst des Mannes war ausreichend, um davon ein auskömmliches bescheidenes Leben zu führen, aber nicht derart, um davon bedeutende Sparpfennige zurückzulegen. In der Nachbarschaft war man allgemein davon überzeugt, daß ein besonderes Vermögen bei den Kösters nicht vorhanden sei, um so mehr, als es die Ehefrau Köster selbst nicht an häufigen Klagen über Noth fehlen ließ und bei passenden Gelegenheiten sich Unterstützungen an Geld und Lebensmitteln zu verschaffen wußte. Im übrigen waren die Köster'schen Eheleute von der Nachbarschaft wohl gelitten und gut angesehen, und wenn man auch hier und da dem Ehemann den Vorwurf machte, daß er dem Genusse von Spirituosen mehr als gut zugethan sei, so ging doch dieser Vorwurf nicht so weit, daß man ihm das Prädicat eines Säufers beilegte, denn niemand hatte, wie nachher von den Zeugen übereinstimmend und als entscheidendes Merkmal angegeben wurde, ihn je auf der Straße liegen sehen, oder beobachtet, daß er mittels fremder Hülfe nach Hause geschafft worden wäre. Und wenn es auch wohl bekannt war, daß er in angetrunkenem Zustande sich Frau und Kindern gegenüber roher Ausdrücke und Schimpfworte bediente, so wußte doch niemand zu bezeugen, daß er sich je zu Handgreiflichkeiten habe hinreißen lassen. Köster trank eben, wie es bei der überwiegenden Mehrzahl der Fabrikarbeiter der Fall zu sein pflegt, bald weniger, bald mehr, und auch wol zuweilen etwas zu viel, ohne seine Arbeit darüber zu vernachlässigen. Die Ehefrau Köster galt für arbeitsam, haushälterisch und sparsam, ja für geizig, mit Mann und Kindern in Frieden lebend. Ueber den Ruf der jüngsten Tochter Rebekka ergaben die Acten nur Vortheilhaftes, bezüglich der Tochter Marie aber gingen die Ansichten des Publikums in mancher Beziehung weit auseinander; die einen hielten sie für einfach, harmlos und gut gesittet, während andere der Meinung waren, daß dies mehr äußerer Schein, und Marie eine geschickte Heuchlerin sei. Aber die letztern waren weitaus in der Minderzahl, nach dem vorwiegenden Urtheil des Publikums war Marie Köster ein fleißiges, ordentliches und gesittetes Mädchen, das sich keinerlei Extravaganzen erlaubte, sehr häuslich war, nie zum Tanze ging, keine Liebschaften hatte u.s.w. Einer schweren Gesetzesübertretung hat sie wol niemand für fähig gehalten. Und gerade diese Marie sollte alle diese guten Meinungen, die man von ihr hegte, durch eine That sondergleichen zu Schanden machen. Im Laufe des Winters 1881/82 war die Ehefrau Köster durch Krankheiten mehrfach ans Haus gefesselt, und im Frühjahr trat ein ziemlich heftiger acuter Gelenkrheumatismus auf. Der Tochter Marie, welche im älterlichen Hause wohnte, lag natürlich die Pflege ihrer kranken Mutter ob, sie war tagsüber ständig mit ihr allein im Hause und hatte auch wol von den bei solchen Krankheiten unausbleiblichen Launen und Misstimmungen der Mutter zu leiden. Schon während der Dauer der Krankheit hatte Marie, auf kurze Zeit ihre Kindespflichten außer Augen setzend, das älterliche Haus verlassen, und nach Ostern 1882, als die eigentliche Krankheit gehoben war, hatte sie definitiv den Entschluß gefaßt, sich von den Aeltern zu trennen und ein selbständiges Leben zu führen. Dieser Entschluß wurde denn auch alsbald von ihr ausgeführt. Sie miethete bei einem Korbmacher Mattfeldt, dessen Ehefrau ihr bekannt war, eine Stube, machte zum Zwecke der Einrichtung dieser Stube verschiedene Anschaffungen von Mobilien und kaufte auch eine Nähmaschine auf monatliche Abzahlung, um als Näherin selbständig ihr Brot zu verdienen. Diese Ankäufe wurden zum Theil baar von ihr bezahlt, theilweise jedoch auch auf Credit geschlossen. Auf an sie gerichtete Anfragen, woher sie die Mittel zu solchen Anschaffungen nehme, hatte sie verschiedene Antworten gegeben, bald sollten es ersparte Miethlohngelder sein, bald Gaben ihrer frühern Herrschaften, bald noch andere Quellen. So verkehrte Marie Köster während einiger Zeit seltener im älterlichen Hause, bis im Anfang Juni 1882 das heftigere Wiederauftreten der Krankheit der Mutter sie wieder an das Krankenbett derselben als Pflegerin rief. Sie verweilte wiederum ganze Tage im älterlichen Hause und besorgte dort den gesammten Haushalt. Durch sie bestand der einzige Verkehr der Mutter mit der Außenwelt, und von ihr zogen auch teilnehmende Bekannte Erkundigungen ein über das Ergehen der Erkrankten, und dies geschah vielleicht um so häufiger, da nach der Auskunft, die Marie Köster zu ertheilen pflegte, der Krankheitszustand der Mutter ein sehr gefahrdrohender war, bei dem man in jedem Augenblick auf das Eintreten des Schlimmsten gefaßt sein mußte, während doch in der That der wirkliche Krankheitszustand der Mutter zu augenblicklichen Befürchtungen keinen Anlaß bot. Seit Montag, 5. Juni, hatte Marie Köster täglich im Hause ihrer Aeltern sich aufgehalten. An dem folgenden Freitag, 9. Juli, hatte sie morgens gegen 9½ Uhr die Wohnung verlassen, um für ihre Mutter bei einem benachbarten Metzger etwas Wurst zum Frühstück einzukaufen, und war noch auf diesem Gange mit einer ihr bekannten Frau Schomburg zusammengetroffen, der sie nähere Mittheilungen über den angeblichen gefahrdrohenden Zustand ihrer Mutter gemacht hatte, Von der Zeit ihrer Rückkehr an bis gegen 11½ Uhr war Marie allein mit ihrer Mutter in der Wohnung gewesen. Im Hause hatte sich anfänglich noch die Ehefrau Appel befunden, doch auch diese hatte im Laufe des Vormittags die Wohnung verlassen, sodaß außer Mutter und Tochter niemand dort anwesend war. Gegen 11½ Uhr verließ auch Marie Köster das Haus und begab sich zu einem Schuhmachermeister de Vries, holte in seinem Hause ein Paar ihr gehörige Schuhe ab und bestellte denselben gleichzeitig im Auftrage ihrer Mutter, er möge zu ihr kommen, um ihr Maß zu einem Paar neuer Schuhe zu nehmen. Sie ersuchte zunächst den Schuhmachermeister sofort mit ihr zu kommen, was derselbe jedoch wegen anderweitiger Beschäftigung ablehnte. Nach Zahlung der Reparaturkosten machte sich Marie Köster auf den Rückweg nach Hause; unterwegs sprach sie jedoch bei einer befreundeten Nachbarin, einer Frau Harves, vor und forderte dieselbe auf, doch ja ihre kranke Mutter im Laufe des Nachmittags zu besuchen, und ging von dort zu dem gleichfalls benachbarten Krämer Schäfer, woselbst sie für fünf Pfennige Zwieback zu einer Brotsuppe kaufte, und die Ehefrau des Krämers, welche ihrer kranken Mutter eine Suppe zum Mittag versprochen hatte, bat, diese Suppe doch nicht vor 1½ Uhr zu schicken, da dann erst ihr Vater wieder zur Arbeit das Haus verlassen hätte. Endlich kehrte sie dann in die älterliche Wohnung zurück. Wenige Momente darauf sah man sie schreiend und lamentirend auf die Straße zurückkehren und in das Haus der Frau Harves laufen, wobei sie ausrief: »Meine Mutter ist todt, meine Mutter ist ermordet.« Die Harves schaffte die Marie Köster zunächst in ihr Wohnzimmer, dieselbe fuhr zu jammern fort und rief dabei unter anderm auch aus: »Das hat gewiß der Vater gethan. Erst gestern Abend hat er gesagt: wenn die Mutter nur erst verreckt wäre, und nun ist es schon so weit.« Durch das laute Geschrei der Köster wurden andere Nachbarn aufmerksam gemacht und herbeigelockt, um nähere Erkundigungen nach der Ursache desselben einzuziehen, und eine der Nachbarinnen, die beherzter war als die übrigen, eine Frau Strauch, ging auf allgemeine Aufforderung in die Köster'sche Wohnung, um genauer zu erforschen, was vorgefallen sei. Sie fand in der Schlafstube, auf dem Fußboden vor dem Bette liegend, den auf das schrecklichste zugerichteten Leichnam der Ehefrau Köster. Auch sie verließ erschreckt die schauerliche Stätte und theilte ihre Wahrnehmungen den unten Versammelten mit; unter ihnen befand sich ein gerade passirender Briefträger. Derselbe betrat die Köster'sche Wohnung und fand dort das soeben Gehörte bestätigt. Er bedeckte die entblößt daliegende Leiche mit einem Tuche und verschloß vorsichtig den fraglichen Raum. Gleichzeitig hatte sich auch der bereits erwähnte Krämer Schäfer auf das nächstgelegene Polizeibureau begeben und dort Anzeige erstattet. Ein Polizeibeamter wurde von dort sofort zur Bewachung der Localitäten abgesandt, und nach kurzer Frist fanden sich auch höhere Polizeibeamte sowie der gleichzeitig benachrichtigte Staatsanwalt Dr. Rapp an Ort und Stelle ein. Der sofort aufgenommene Thatbestand und die angestellten Nachforschungen hatten zunächst folgende Resultate: Im Schlafzimmer der Köster'schen Eheleute, welches nach dem Hofe zu gelegen ist, fand man in einer großen Blutlache auf dem Fußboden vor der Bettstelle die Leiche der Ehefrau Köster auf dem Rücken liegend. Bekleidet war die Leiche nur mit einem Hemde, einer wollenen Unterjacke und einer kattunenen Nachtjacke; die Elnbogengelenke waren mit flanellenen Binden, sogenannten Gichtbinden, umwickelt. An der Leiche zeigten sich bei der nähern Besichtigung nachfolgende Verletzungen: eine große klaffende Wunde von 5¼ cm Länge und 2¼ cm Breite am linken Oberschenkel; der Zeigefinger der linken Hand war an der Wurzel durch einen Hieb gebrochen, und das Endglied des Mittelfingers derselben Hand von hinten nach vorn gespalten. Das Gesicht der Leiche war durch eine große Anzahl tiefer klaffender Wunden entstellt, der Mund durch einen Schnitt nach beiden Seiten hin aufgeschlitzt, Oberlippe und Nase aufgespalten, und das rechte Augenlid losgetrennt. Desgleichen zeigten sich an den Schläfen und auf der Stirn eine Reihe scharfer bis auf den Knochen eindringender Schnittwunden, und endlich am Hinterkopfe eine tiefe Wunde, welche den Schädelknochen zerstört und das Gehirn freigelegt hatte. Das Bett, neben welchem die Leiche lag und das sie zweifellos vorher innegehabt hatte, war vollständig in Unordnung, die darin befindlichen Kissen und Tücher mit zahlreichen Blutflecken beschmuzt. Auch an der Wand, am Kopfende der Bettstelle, sah man angespritzte Blutflecken, und in großer Anzahl fanden sich solche an den Füßen und an der Seitenfläche eines Tisches und eines Schrankes, welche der Bettstelle gegenüberstanden, sowie an der Seitenwand der Bettstelle selbst. Neben der Leiche und zum Theil unter derselben lag eine anscheinend aus dem Bette herausgefallene Bettdecke, und auf dieser Decke ein kleines stark mit Blut beflecktes Beil, auf dem bereits erwähnten Tisch aber ein großes, gleichfalls stark mit Blut bedecktes Küchenmesser. Die Lage der Leiche im Zimmer war derart, daß beim Oeffnen der vom Flur hereinführenden Thür nur die nackten Beine sichtbar waren, der übrige Theil des Körpers aber dem in der Thür Stehenden durch die Bettstelle verdeckt war. Es zeigten sich bei der 20 Minuten nach 12 Uhr stattfindenden ersten Untersuchung noch Spuren von Lebenswärme an dem Leichnam, auch war das auf dem Fußboden befindliche Blut noch nicht vollständig geronnen. Die weitere Untersuchung der Wohnungsräumlichkeiten ergab in der neben dem Schlafzimmer befindlichen Küche an weiteren Spuren: Auf dem Gossensteine zwei umgestülpte Waschgefäße, ein blechernes und eins von Steingut, und auf dem Rande des letztern einen anscheinend von Blut herrührenden, erbsengroßen Flecken, auf dem Gossensteine selbst aber einen weitern Blutflecken auf der freien Fläche desselben und einen ebensolchen auf der Stelle, wo der Rand des Blechgefäßes auf demselben gestanden hatte. Weitere Anzeichen ergaben sich in der Wohnung nicht. Die nächsten Nachforschungen richteten sich gegen den Ehemann der Ermordeten. Die Aeußerungen der Marie Köster über ihren Vater und der gegen diesen ausgesprochene Verdacht waren natürlich zur Kunde der Behörden gekommen, welche zunächst diese Spur aufnahmen. Aber zweifellos ergaben die in dieser Richtung angestellten Ermittelungen, daß Köster sich rechtzeitig morgens 6 Uhr auf seiner Arbeitsstätte eingefunden hatte, und seit der Zeit bis gegen 12 Uhr mittags, d. h. bis zu dem Augenblick, wo ihm die Nachricht der Ermordung seiner Frau überbracht wurde, ununterbrochen dort anwesend geblieben war, daß also bei dem Befund der Leiche und nach Maßgabe der sonstigen Ermittelungen die Annahme einer Thäterschaft seitens des Ehemannes absolut auszuschließen sei. Man schritt demnach zur speciellern Vernehmung der Marie Köster selbst: sie war zuletzt bei der Ermordeten gewesen, und sie hatte zuerst die vollbrachte That entdeckt. Sie wurde zu ihrer Vernehmung aus der Wohnung der Ehefrau Harves, in welcher sie sich bis dahin aufgehalten, herbeigeholt und gab über ihre Erlebnisse im Laufe des Vormittags Folgendes an: Sie befinde sich bereits seit Donnerstag Abend in der älterlichen Wohnung, da sie ihre Mutter, welche wiederum kränker geworden, auch zur Nachtzeit nicht habe ohne Pflege lassen wollen. Von ihrem Ausbleiben für die Nacht habe sie ihrem Miethsherrn Anzeige gemacht. Während der Nacht habe sie mit der Mutter zusammen in deren Bette geschlafen, während der Vater in der angrenzenden Wohnstube auf einem Sofa liegend die Nacht zugebracht habe. Letzterer habe sich morgens gegen 5 Uhr erhoben, habe ihr Anerbieten, ihm Kaffee zu kochen, abgelehnt und sich selbst sein Frühstück bereitet, indem er sich Brot in Bier gebrockt und dies verzehrt habe; dann sei er auf die Arbeit gegangen. Sie selbst habe das Bett wieder aufgesucht, habe noch kurze Zeit geschlafen, sei dann gegen 6½ Uhr aber definitiv aufgestanden und habe sich an die Besorgung der häuslichen Angelegenheiten gemacht. Gegen 9½ Uhr sei sie im Auftrage der Mutter zum Metzger gegangen, um Wurst zum Frühstück zu holen, und habe bei ihrer Rückkehr von dort ihre Mutter im Aufstehen begriffen gefunden. Auf ihr Zureden habe sich die Mutter aber wieder niedergelegt und sei dann von ihr im Bette gewaschen und gekämmt worden, dabei habe die Mutter wiederholt über heftige Schmerzen in den Gliedern und im Kopfe geklagt, und zu ihr, wie überhaupt mehrfach in letzter Zeit geäußert: sie möge sich nur darauf vorbereiten, daß sie sie plötzlich einmal irgendwo todt finde. Ungeachtet solcher Selbstmordgedanken, denn als solche habe sie die Aeußerungen der Mutter aufgefaßt, habe dieselbe ihr den Auftrag ertheilt, und auch auf dessen Ausführung bestanden, daß sie zum Schuhmacher gehen solle, um denselben ins Haus zu bestellen zum Maßnehmen zu einem neuen Paar Schuhe, sie (die Mutter) wolle ausgehen. Diesem anhaltenden Dringen habe sie denn endlich nachgegeben, und habe sich auf den Weg zum Schuhmacher gemacht, nachdem sie vorab ihre Mutter sorgfältig im Bette zurechtgelegt und zugedeckt habe. Bei dem Schuhmachermeister de Vries habe sie dann die Bestellung der Mutter ausgerichtet, auch gleichzeitig ein Paar ihr gehörige Schuhe, welche derselbe zur Reparatur gehabt, dort abgefordert, erhalten und bezahlt, und sei dann nach Hause zurückgekehrt, habe jedoch unterwegs bei ihrer Nachbarin Frau Harves eingesprochen, der sie von dem wunderlichen Einfalle der Mutter wegen der neuen Schuhe erzählt und auch ihre reparirten Schuhe gezeigt habe. Von dort sei sie dann in das von ihren Aeltern bewohnte Haus zurückgekehrt, sei zunächst auf den Hofplatz gegangen, und von dort die Treppe hinauf zu der Wohnung. Hier sei ihr sofort aufgefallen, daß die Thür zur Schlafkammer halb offen gestanden, während sie dieselbe doch beim Verlassen des Hauses eingeklinkt habe, doch sei sie ohne weitere Besorgnisse näher getreten und habe nun sofort die nackten Beine der Mutter neben der Bettstelle auf der Erde erblickt. Erschreckt von diesem Anblick, habe sie nun sogleich ein Unglück geahnt, sei, ohne weiter vorzudringen und ohne den Körper der Mutter gesehen zu haben, zurückgetreten, aus dem Hause geflohen und zu der Frau Harves gelaufen. Derselben habe sie mitgetheilt, daß mit ihrer Mutter irgendetwas passirt sei, dieselbe liege an dem Bette am Fußboden. Bei ihrem Fortgang zum Schuhmacher sei niemand im Hause anwesend gewesen, denn von den Bewohnern der Unteretage habe der Ehemann Appel bereits früh morgens das Haus verlassen und auch die Ehefrau sei im Laufe des Vormittags, nachdem sie ihre Räumlichkeiten verschlossen, fortgegangen; ob in ihrer Abwesenheit jemand das Haus betreten, darüber könne sie nichts sagen. Sie sei dann im Hause der Frau Harves geblieben, und da es dieser an Muth gefehlt, in die Wohnung ihrer Mutter zu gehen, so habe man die herbeigekommene Frau Strauch aufgefordert, nähere Nachforschungen anzustellen. Diese sei dann auch ins Haus gegangen, habe die Leiche der Mutter in der beschriebenen Art vorgefunden und dann weitere Mittheilungen davon gemacht. So weit die erste Aussage der Marie Köster, die in allen Theilen mit den übrigen Ermittelungen und Wahrnehmungen übereinstimmte. Nachforschungen nach etwa verdächtigen Persönlichkeiten, Bummlern oder Bettlern, die sich in der Nahe gezeigt hätten und möglicherweise das Haus betreten und den Mord verübt haben könnten, blieben gänzlich resultatlos. Man hatte nur den entseelten Leichnam und die beiden Mordinstrumente, Beil und Messer, die von dem Köster'schen Ehemann sowie von Marie Köster als zum Haushalt gehörig anerkannt wurden, und weiter fehlte es anscheinend an jeder Handhabe, welche auf die Fährte des Thäters hätte leiten können; denn daß die Tochter selbst, das kleine, schwächliche und furchtsame Mädchen, ihre Hand in der vorliegenden gräßlichen Weise an ihre Mutter gelegt haben könne, das war an sich zu unwahrscheinlich, und kein Grund und Veranlassung für solche Annahme aufzufinden. Aber Marie Köster trug die stummen Ankläger ihrer Unthat unbewußt noch mit sich am Leibe umher, das von ihr frevelhaft vergossene Blut sollte wider sie zeugen. Das scharfsichtige Auge des Polizeibeamten entdeckte schon bei dieser ersten Vernehmung unter dem Kinn der Marie Köster auf dem weißen Halskragen derselben einen rundlichen Blutflecken, und dadurch aufmerksam gemacht, untersuchte er nun die ganze Kleidung derselben genauer. Dabei fand er auf dem rechten Aermel des Kleides in der Nähe der Hand und auf dem Unterfutter des Aermels mehrere verwischte Blutflecken. Eine genauere Untersuchung der schwarzen Jacke, welche Marie Köster auf ihrem Gange zu dem Schuhmacher de Vries angehabt, die sie aber in der Wohnung der Frau Harves abgelegt hatte, ergab nicht blos auf beiden Aermeln derselben zahlreiche größere Blutflecken, die wie abgewischt aussahen, sondern es war auch die ganze Vorderseite der Jacke mit zahlreichen Blutspritzen übersäet. Marie Köster wurde aufgefordert, das Vorhandensein dieser Blutflecken aufzuklären, und schon jetzt verwickelte sie sich in offenbare Widersprüche, indem sie aussagte »sie habe sich beim Anblick der ermordeten Mutter fast auf dieselbe gestürzt«, während sie doch nach ihrer ursprünglichen Angabe nur die entblößten Beine des Leichnams gesehen, und sich darauf sofort erschreckt zurückgezogen hatte. Darauf hingewiesen, erklärte sie sodann, die Blutflecke würden wol davon herrühren, daß sie in der Aufregung sich heftig auf der Hand gekratzt, bis dieselbe geblutet habe. Allerdings zeigte nun ihre Hand solche Kratzwunden, aber keineswegs in dem Maße, um die große Anzahl der aufgefundenen Blutflecke erklären zu können. Zudem wurde auch noch durch die Aussage der Ehefrau Harves sofort festgestellt, daß Marie Köster sich diese Kratzwunden erst beigebracht habe, nachdem sie bereits auf das Vorhandensein der Blutflecke aufmerksam gemacht sei und ihr Fragen über deren Ursprung vorgelegt worden seien. Dem anwesenden Staatsanwalt erschienen diese Verdachtsmomente schwerwiegend genug, um darauf hin die Inhaftnahme der Marie Köster anzuordnen; sie wurde vorläufig unter die Aufsicht eines Polizeibeamten gestellt, der mit ihr in dem Zimmer verblieb, in welchem sich auch der Leichnam befand. Durch eine weitere Vernehmung der Ehefrau Harves wurde dann noch Folgendes festgestellt. Dieselbe gab an, daß Marie Köster bald nach der Entdeckung der Mordthat, während sie anscheinend zerschlagen und ohnmächtig bei ihr auf dem Sofa gelegen, ihr gegenüber den Wunsch ausgesprochen habe, »sie wünsche sehr in den Besitz der von ihrer Mutter verwahrten Sparkassenbücher zu gelangen, damit dieselben nicht in die Hände des Vaters kämen, da derselbe sonst doch den Inhalt derselben im Trunke vergeuden werde, Frau Harves solle ihr dazu behülflich sein«, sie (Frau Harves) habe aber jede solche Beihülfe abgelehnt. Ueber diese Angaben näher befragt, erklärte Marie Köster, daß ihre Mutter drei Sparkassenbücher in Verwahrsam gehabt, von denen eins ihr Eigenthum sei, eins Eigenthum der Mutter, während das dritte der Schwester gehöre. Als Aufbewahrungsort der Sparkassenbücher bezeichnete sie einen auf dem Boden befindlichen Koffer, zu welchem der Schlüssel sich an dem Bettpfosten am Kopfende des Bettes befinden müsse. Diese Angabe über den Aufbewahrungsort des Kofferschlüssels hat Marie Köster später aus nicht ganz aufgeklärten Gründen als von ihr nicht abgegeben hingestellt und hartnäckig abgeleugnet. Thatsächlich entnahm der Polizist den fraglichen Schlüssel von der angegebenen Stelle, begab sich mit Marie Köster auf den Boden, um nach den Sparkassenbüchern zu forschen. Der Inhalt des Koffers war wild durcheinandergeworfen, wie infolge einer eiligen Untersuchung, die Sparkassenbücher wurden nicht darin gefunden, wohl aber ein kleiner Beutel mit 140 Reichsmark in Gold. Marie Köster äußerte darauf, daß sich die Sparkassenbücher möglicherweise unten in der Kommode ihres Vaters finden würden, und in der That entnahm sie nach kurzem Nachsuchen aus einem der Auszüge dieser Kommode drei in Leinwand eingeschlagene Sparkassenbücher mit Einlagen von je 750, 750 und 60 Mark, welche sie als die von ihr erwähnten Bücher bezeichnete. Wie diese Bücher in die Kommode gekommen sind, ist trotz vielfacher Nachfragen später nie aufgeklärt worden, Marie Köster selbst will nichts davon wissen. Welcher Art die Gedanken gewesen sind, welche den Kopf der Marie Köster durchzogen, wie sie nun unter der Bewachung des Polizeiwachtmeisters Bitter (dem der Auftrag geworden war, zu verhindern, daß sich die Verhaftete nicht etwa auf die Leiche der Ermordeten stürze, wie sie es bereits einmal in Gegenwart des Staatsanwalts versucht hatte, damit nicht die an ihrer Kleidung vorhandenen Blutflecken verändert würden), allein mit ihrem Opfer an der Stelle des Mordes sich befand, dafür geben uns die spätern Aussagen dieses Beamten interessante Aufklärung, lassen uns aber auch gleichzeitig ein Bild in die tiefe moralische Verkommenheit der Mörderin thun. Wir entnehmen diesen Depositionen darüber wörtlich Nachstehendes: »Die Angeschuldigte seufzte und stöhnte in einem fort schwer, sodaß sie auf mich den Eindruck machte, als habe sie etwas auf dem Herzen. »Dazwischen rief sie wol: ›Ach Mutter, Mutter!‹ verfolgte auch einmal mit den Augen die an den Wänden befindlichen Blutspritzer. Sie fragte mich, ob ich Kinder hätte, und als ich das bejahte, ob ich wol glaube, daß ein Kind seine Mutter umbringen könnte. Ich erwiderte ›Nein‹, indessen sei es schon dagewesen. Hierauf fragte sie mich, ob sie beten dürfe, und als ich dies gestattet hatte, kniete sie an ihrem Sitze nieder, faltete die Hände, und sah gen Himmel. Sie sagte: ›Du lieber Gott im Himmel, du kennst ja mich, und kennst ja Mutter, gib doch, daß der Thäter entdeckt wird, errette mich aus meiner Noth.‹ Das war der ganze Inhalt des Gebetes, der indessen mehrfach wiederholt wurde. »Nach einiger Zeit forderte ich sie auf, das laute Beten einzustellen, sie könne leise weiter beten, worauf sie ›Amen‹ sagte und aufhörte mit Beten. »Die an mich gerichtete Frage, ob ich wol glaube, daß ein Kind seine Mutter umbringen könne, erfolgte erst nach dem Gebete. Ich sagte hierauf zu ihr, ich sähe ihr an, daß sie etwas auf dem Herzen habe, sie möge doch damit herauskommen, sie brauche ja nicht die Mutter vorsätzlich getödtet zu haben; sie erwiderte indessen: ›Ach nein, Herr Bitter.‹ »Sie saß nun wieder still, ab und zu stöhnend. Einmal sagte sie: ›Ach, Herr Bitter, stecken Sie doch Licht an, ich kann ja Mutter nicht mehr sehen.‹ Es war indessen erst gegen 3 Uhr, was ich ihr mittheilte.« Man sieht, wie in der Verhafteten die Befürchtungen vor der Entdeckung ihrer Unthat aufsteigen, und wie sie sich durch die gestellten Fragen sowie durch ihr ganzes Benehmen selbst immer verdächtiger macht, wie sie aber andererseits durch die frivole Gebetskomödie noch die Täuschungen aufrecht zu erhalten sucht, und auch den ihr nahegelegten Gedanken eines modificirten Geständnisses noch ablehnt. Aber die Macht der empfangenen schauerlichen Eindrücke waren doch zu überwältigend für die Mörderin. Die Kraft und der Muth, die grausige That selbst zu vollbringen, hatten ihr nicht versagt, aber die Kraft, nach vollbrachter That das Bewußtsein derselben mit sich herumzutragen, ohne sich durch ein offenes Geständniß zu erleichtern, fand sie nach der ersten im Gefängniß zugebrachten Nacht nicht mehr. Sie wurde am Abend des Tages in das Osterthorsgefängniß der Stadt eingeliefert, und bereits am folgenden Morgen ließ sie sich so weit zu Geständnissen bereit finden, daß sie zugab, der tödliche Streich gegen ihre Mutter sei von ihrer Hand ausgeführt. Bevor wir auf die umfassenden Geständnisse der Mörderin näher eingehen, müssen wir uns zunächst genauer mit ihrer bisherigen Lebensgeschichte, mit ihrem Bildungsstande und ihrer äußern körperlichen Erscheinung bekannt machen. Marie Köster ist am 9. December 1860 in dem kleinen hannoverischen Orte Achim geboren, woselbst ihr Vater damals als Bahnhofsarbeiter beschäftigt war. Von dort ist sie im Jahre 1867 mit ihren Aeltern nach Burg-Lesum und weiter im Jahre 1871 nach Bremen gekommen und hat zunächst die Dorfschule in Grembke, einem bremischen Dorfe, besucht und dann die Stephanikirchspielschule zu Bremen, ist auch in Bremen im Jahre 1875 im Dom confirmirt worden. Ueber ihr Betragen während der Schulzeit und über ihre Leistungen liegt ein Schulzeugnißbuch vor, welches darüber Aufschluß gibt, obschon Marie Köster zum Zweck der Täuschung der Aeltern in demselben eingestandenermaßen eine Reihe von Fälschungen vorgenommen hat. Nach diesen Zeugnissen ist sie in ihren Leistungen nicht über das gewöhnliche Durchschnittsmaß hinausgekommen, andererseits liegen aber auch keinerlei Anzeigen dafür vor, daß bei ihr irgendwelche böse oder auffallende Charaktereigenschaften bemerklich geworden seien. Vom Jahre 1875 an bis zum Jahre 1879 hat Marie Köster theilweise als Näherin und Kindermädchen in der Stadt im Dienst gestanden, theilweise sich im älterlichen Hause aufgehalten und ihren Unterhalt durch Näharbeiten zu verdienen gesucht. Die Urtheile ihrer Dienstherrschaften aus dieser Periode lauten im wesentlichen günstig für sie, ihr wird Zuverlässigkeit, Willigkeit und Aufmerksamkeit nachgerühmt, und nur eine ihrer Herrschaften legt ihr geringe Unregelmäßigkeiten zur Last, die von ihr als begründet anerkannt werden. Der Religion hat sie ziemlich gleichgültig gegenübergestanden, wenigstens hat sie während dieses ganzen Zeitraums den Gottesdienst nur ein einziges mal besucht, bei Gelegenheit der Confirmation ihrer jüngern Schwester Rebekka. Um Weihnacht 1879 that sich für Marie Köster, die ständig von ihrer Mutter zur Thätigkeit und zum Gelderwerb angetrieben wurde, eine neue Erwerbsquelle auf. Sie kam als Arbeiterin in die Druckerei der Methodistengemeinde zu Bremen, und an den Eintritt in diesen Dienst knüpft sich eine Reihe von Vorgängen, die für die Erkenntniß ihres geistigen Lebens nicht ohne Erheblichkeit sind. In dem Arbeitssaale der Druckerei wurde nämlich bei den nicht der Methodistengemeinde Angehörigen angefragt, ob nicht einer oder der andere geneigt sei, sich auf Probe den Gebetsstunden anzuschließen. Sie folgte in Gemeinschaft mit noch mehrern ihrer Mitarbeiterinnen dieser Aufforderung, und wenn sie auch, wie sie später ausgesagt, anfänglich mit einer Freundin über die wunderlichen Gebräuche und Gebete lachte, so änderte sich dies bald; der wahrhaft religiöse Sinn dieser Gemeindemitglieder, ihr Ernst im Gebet und ihr ganzes Auftreten scheint tiefern Eindruck gemacht zu haben, Marie Köster wurde eifrige Besucherin der Gebetsversammlungen und trat endlich auch formell zu der Methodistengemeinde über, und zwar ohne Einwilligung, vielmehr anscheinend wider den Willen der Aeltern. Während bis zu dieser Zeit der Gesundheitszustand von Marie Köster im allgemeinen ein normaler, ungestörter geblieben war, sehen wir zu dieser Periode und bereits einige Zeit vor dieser neuen Beschäftigung eine Aenderung darin eintreten. Sie wurde von krampfartigen Zufällen geplagt, die sich in größern oder kleinern Zwischenräumen wiederholten und die Hinzuziehung ärztlichen Beistandes nöthig machten. Da derselbe aber anscheinend ohne den gewünschten Erfolg blieb, so beschlossen ihre neuen Glaubensgenossen, sich ihrer leidenden Schwester anzunehmen, und sandten dieselbe auf ihre Kosten zur Erholung und Kräftigung aufs Land. Sie wurde bei einem gleichfalls zu den Methodisten gehörigen Buchbinder Lohmann in Riede, in der Nähe des hannoverischen Städtchens Syke, in Pension gegeben. Während dieses Landaufenthalts scheinen die Krampfanfälle ihren Höhepunkt erreicht zu haben, sie traten fast täglich ein, waren langdauernd und von großer Heftigkeit, sodaß auch hier die ärztliche Hülfe des Kreisphysikus Dr. Fortheim zu Syke in Anspruch genommen wurde. Aus dieser Zeit liegen uns interessante Aufzeichnungen der Marie Köster vor, ein Tagebuch, aus welchem wir einiges anzuführen nicht unterlassen wollen. Sie ergeben einen Einblick in ihren allgemeinen Bildungsgrad und in ihre damalige durch ihren Uebertritt zu den Methodisten beeinflußte Gemüthsstimmung. Sie schreibt unter anderm: »Sonntag, den 21. August. – Wie herrlich und köstlich ist es auch, wenn man weiß und es in sich fühlt, begnadigt und ein Kind des Höchsten zu sein. Und mein Gebet war auch in dieser Nacht, meinem Vater im Himmel so recht zu trauen, und so recht stille zu sein vor ihm, daß er sein Werk so recht in mir haben möchte, denn andere Zuflucht habe ich keine, zagend hoffe ich nur auf ihn. Amen.« »Sonntag, den 28. August. – Heute sind meine liebe Mutter und Schwester bei mir gewesen, welche sich recht freuten, daß ich etwas besser aussähe, als wie ich von ihnen fortging. Wir verlebten einen schönen Tag zusammen, aber wieviel glücklicher würde ich sein, wenn ich sie erst als Vater, Mutter und Schwester im Herrn begrüßen kann. Wieviel würde ich hingeben können, wenn sie doch ihre alte sündliche Natur und Wesen ablegen thäten, und sich von dem Herrn Jesu regieren ließen, um als neue Creaturen auch dem Herrn Lob und Preis und Dank und Anbetung bringen zu können in Christo Jesu unserm Heiland.« »Dienstag, den 30. August. – Der Herr, der mir dies alles schickt« (im Vorhergehenden hatte sie über ihr Kranksein und ihre schweren Leiden gesprochen) »wird mich dennoch nicht verlassen und versäumen. Er gab mir auch heute Kraft, alles ruhig zu tragen. Nur zum Abend wurde es mir schwer, recht stille zu sein, denn mein Herz wurde verzagt und fing an bitter zu murren, aber der Herr bleibt doch treu, auch wenn wir untreu werden, und das mußte ich diesen Abend so deutlich erfahren, darum muß ich auch immer wieder bitten: Herr, gib mir doch ein stilles und gehorsames Herz, das nur nach deinem Willen leben will. Ich habe aber auch die Hoffnung, der Herr hört mein schwaches Gebet in Gnaden an u. s. w.« »Mittwoch, den 1. September. – Wie freundlich und liebevoll doch der Herr ist gegen uns arme unwürdige Geschöpfe. Wenn doch alle Menschen so recht vertraut sein könnten mit ihrem Heiland, der sich doch der völligen Liebe hingibt für die Menschheit, daß wir doch auch allesammt so recht vollkommen würden in der Liebe gegen Gott und den Nebenmenschen; aber leider bin auch ich noch oft so sehr unliebenswürdig, wie manchmal habe ich Groll auf dieses und jenes; daß ich doch alles von mir thun könnte, und mich der rechten Liebe befleißigen.« Aus einem gleichfalls von Riede aus an eine Freundin und neue Glaubensgenossin geschriebenen Brief entnehmen wir noch folgende Worte: »Nun, liebe Bertha, kannst du dir denken, daß es mir manchen Kampf kostet alles ruhig zu ertragen, wie manchmal, wenn mich die Schmerzen so sehr drückten, daß ich den Herrn bat, mich doch loszumachen von allen Banden der Erde, und mich dorthin zu bringen, wo keine Schmerzensthränen mehr geweint werden. Und wie so oft bei schlaflosen Nächten, hatte ich einen Kampf aufzunehmen mit dem Satan, welcher so gern mich von dem Herrn losreißen wollte. Was habe ich da für Gedanken gehabt, o Bertha, Bertha, bitte doch auch den Herrn für mich, daß er mir auch dieses vergeben möge. Und ich weiß und glaube, wenn wir aufrichtig bitten darum, er wird auch dieses mir vergeben.« Man wird diesen Herzensergießungen den Stempel der Wahrhaftigkeit und der innern Ueberzeugung nicht absprechen können. Nach mehrwöchentlichem Landaufenthalt erfolgte die Rückkehr in die Stadt zu der verlassenen Beschäftigung. Es zeigte sich jedoch bald, daß die gehegten Hoffnungen auf Besserung des Krankheitszustandes sich nicht verwirklichten, sodaß Marie Köster wegen wiederholten neuen Auftretens der Krampfanfälle ihre Stellung in der Methodistendruckerei aufgeben mußte. Auf Anordnung des Arztes kam sie nun, am 28. September 1880, in die öffentliche Krankenanstalt der Stadt und wurde, nach einer vorliegenden Bescheinigung des dirigirenden Arztes, dort bis zum 10. November an Epilepsie verpflegt. Nach der Entlassung kehrte sie ins älterliche Haus zurück und wandte sich wieder ihrer frühern Beschäftigung als Nähterin zu. Ein Versuch des Sommers 1881, einen gemeinschaftlichen Haushalt mit einer Freundin und Arbeitsgenossin Henriette Mattfeldt im Hause ihrer Aeltern zu führen, wurde nach kurzer Dauer wieder aufgegeben, anscheinend in Veranlassung von Zwistigkeiten und Uneinigkeiten, deren Urheberin Marie Köster gewesen ist. Ihr Verdienst während dieser Zeit ist wol nur ein kärglicher gewesen, Unterstützung von seiten der Mutter scheint gänzlich gefehlt zu haben, sodaß Marie Köster genöthigt war, ihre geringen Ersparnisse im Betrage von circa 30 Mark in der Wirtschaftsführung zuzusetzen. Die Krampfanfälle wiederholten sich, wenn auch seltener, doch immer von Zeit zu Zeit; den letzten Anfall vor der Ermordung der Mutter hat sie im Frühjahr 1882 gegen Ostern gehabt. Der Winter 1881/82 brachte dann die schwere Erkrankung der Mutter und für Marie Köster das gleich schwere Amt einer Krankenpflegerin, dem sie sich bis zum Frühjahr 1882 unterzog. Aus dieser Zeit liegen uns verschiedene Aeußerungen der Marie Köster vor, aus denen hervorzugehen scheint, daß sie der Ansicht gewesen, die Krankheit ihrer Mutter würde zum Tode führen. Als im Frühjahr die Besserung sich merklich einstellte, verließ Marie Köster wiederum das älterliche Haus, um, wie bereits oben erwähnt, eine separate Wohnung bei dem Korbmacher Mattfeldt zu beziehen. Die Gründe für diese Trennung sind unserer Ansicht nach nicht genügend aufgehellt, einzelne Angaben der Marie Köster selbst über diese Frage werden wir bei ihren Geständnissen finden. Die äußere Erscheinung der Marie Köster bietet nichts Auffallendes. Sie ist von kleiner, zierlicher Gestalt und von schwächlichem Aussehen, sonst aber normal gebildet. Ihre Gesichtszüge sind nicht unschön. Reiches braunes Haar umschließt ihr ovales Gesicht. Sehen wir nun, wie die Marie Köster, deren Lebenslauf wir bis zum Tage der Mordthat kurz geschildert haben, sich über diese That selbst und über die Beweggründe, die sie dazu gebracht haben, ausspricht. Schon oben erwähnten wir, daß bereits am Tage nach der Mordthat die Mörderin sich zu Geständnissen herbeiließ. Welche Gründe es gewesen, durch die sie sich dazu bewegen ließ, das entzieht sich unserer Erkenntniß; nehmen wir zur Ehre der Menschheit an, daß es so ist, wie sie selbst es angibt, daß die Erinnerung an ihre grausige That, das Bild der zerfleischten Mutter, die Reue und die quälende Mahnung des Gewissens sie dazu getrieben haben, sich die auf ihr ruhende Last in etwas durch ein Geständniß zu erleichtern, und daß nicht sonstige Verstandesüberlegungen dies verursacht haben. Für diese Annahme spricht doch wol, daß, wenn auch schwerwiegende Verdachtsmomente in den unaufgeklärten Blutflecken auf ihrer Kleidung gegen sie vorlagen, dieselben doch kaum hinreichend gewesen wären, sie ohne ihre Geständnisse eines Mordes zu überführen. Aber dieser Gewissensdrang war doch nicht derart, daß sie nun auch sofort mit der unbeschränkten Wahrheit zu Tage trat. Nur allmählich gelang es den inquirirenden Persönlichkeiten und besonders der Umsicht und Gewandtheit des Untersuchungsrichters, aus der Beschuldigten alle für die Beurtheilung der That wesentlichen Momente hervorzuholen und die Beweggründe zu derselben klar zu legen, und wenn wir sagen können, daß auf diese Weise über die That selbst und über die Motive zu derselben durch die Untersuchung schließlich vollständige Klarheit gebracht ist, so ist es uns andererseits doch ebenso unzweifelhaft, daß Marie Köster bis zuletzt in einzelnen, unwesentlichen und nebensächlichen Punkten nicht die volle Wahrheit gesagt hat. Es ist das ja aber eine in der Criminalpraxis häufig beobachtete Erscheinung, daß Verbrecher, die sonst in allen Theilen geständig sind, es hartnäckig verweigern, einzelne ihnen vielleicht relevant erscheinende Thatsachen einzuräumen, auch wenn ihnen neben der Unglaubwürdigkeit ihres Vorbringens klar gemacht ist, daß das für sie zu erwartende Endergebniß in keiner Weise von dem noch bestrittenen Punkte abhängt. Es ist überflüssig, die Mörderin auf die einzelnen Stationen ihres Geständnisses zu begleiten, es mag genügen anzuführen, daß sie zunächst versuchte, die That als die Folge eines Zwistes und sich selbst als im Stande der Nothwehr befindlich darzustellen, daß sie dann, dies aufgebend, den Todtschlag und endlich das Planmäßige und Wohlbedachte ihres Unternehmens einräumte, sowie daß sie, die Motive zur That betreffend, nur sehr allmählich dahin gebracht werden konnte einzuräumen, daß sie schon vorab ihre Mutter bestohlen hatte, und daß neben der Habgier auch der Wunsch, sich vor einer eventuellen Entdeckung dieser Diebstähle zu sichern, ihr das Mordbeil in die Hand gedrückt hat. Lassen wir Marie Köster die Entstehung des Entschlusses zur That, ihre Vorbereitungen und die Ausführung derselben, wie sie sich nach Schluß der Untersuchung darstellt, unter Weglassung alles Nebensächlichen selbst erzählen. Sie sagt: »Im Frühjahr dieses Jahres hatte ich den festen Entschluß gefaßt, das älterliche Haus zu verlassen und allein zu wohnen. Ich hoffte, mir meinen Lebensunterhalt durch Näharbeit verdienen und auch die Kosten meiner Wohnung bestreiten zu können, und so wollte ich auf diese Weise mancherlei häuslichen Unannehmlichkeiten aus dem Wege gehen. Ich wurde nämlich von meinen Aeltern häufig des Abends, wenn ich spät von der Arbeit nach Hause kam, ausgeschlossen, was mir sehr ärgerlich war. Und dann war mein Vater ein Trinker, und hatte im angetrunkenen Zustande sich unsittliche Angriffe gegen mich erlaubt. Meine Aeltern waren mit meinen Plänen zwar nicht einverstanden, zumal der Vater nicht, aber sie legten doch der Ausführung derselben schließlich keine Hindernisse in den Weg. So miethete ich denn ein Zimmer beim Korbmacher Mattfeldt. Zur Ausstattung des Zimmers besaß ich bereits einzelne Mobiliargegenstände, aber es mußte doch auch manches Fehlende dazu angeschafft werden, wozu ich nicht im Stande war, da mir die erforderlichen Mittel fehlten. Da geschah es nun eines Tages im April dieses Jahres, daß meine Mutter mir den Auftrag ertheilte, aus der im Wohnzimmer befindlichen Kommode den zu dem auf dem Boden befindlichen Koffer gehörigen Schlüssel zu nehmen und aus diesem Koffer ein Betttuch für sie zu holen. Bei dieser Gelegenheit fand ich zufällig in dem Koffer zwischen den Leinsachen verborgen ein Packet, worin sich drei Sparkassenbücher befanden; auf zwei derselben waren je 750 Mark belegt, auf das dritte eine Summe von 60 Mark. Die Existenz dieses letzten Sparkassenbuches mit 60 Mark Einlage war mir bekannt, es gehörte meiner Schwester Rebekka, von den beiden andern wußte ich aber gar nichts, und auch niemand in unserer Familie sonst hatte Kenntniß davon, daß die Mutter im Besitze solcher Werthobjecte war. Da es mein Wunsch war, mir meine Zimmereinrichtungen zu verschaffen, beschloß ich, diese Gelegenheit zu benutzen. Ich nahm die gefundenen Sparkassenbücher an mich, verbarg dieselben und erhob bald darauf auf eins derselben den Betrag von 75 Mark. Den Kofferschlüssel legte ich nicht wieder in die Kommode, sondern verbarg denselben im Ofen, um ungehindert mich desselben wieder bedienen zu können, wenn ich nach ausreichender Benutzung der Sparkassenbücher dieselben wieder an ihren Aufbewahrungsort in dem Koffer zurückbringen wollte. Die erhobenen 75 Mark verwendete ich nun zu verschiedenen Ankäufen, und erhob ferner im Anfang Mai weitere 25 Mark auf dasselbe Buch, da ich mit der ersten Summe nicht ausgereicht hatte. Dann habe ich die sämmtlichen Sparkassenbücher bei passender Gelegenheit wieder in den Koffer, und nun auch den Kofferschlüssel wieder in die Kommode gelegt. Ich wurde hierzu veranlaßt, da meine Mutter anfing zeitweilig das Bett zu verlassen und im Zimmer umherzugehen, und ich befürchten mußte, daß sie das Fehlen des Kofferschlüssels an seinem gewohnten Platze bemerken würde. Selbstverständlich wußte meine Mutter nichts davon, daß ich denselben bisher anderweitig niedergelegt und daß ich die fraglichen Gelder erhoben hatte. »Aber auch die weitern 25 Mark waren bald verausgabt, und ich hatte mich durch Anschaffungen in Schulden gestürzt. Das Bewußtsein dieser Schulden quälte mich sehr, wennschon meine Gläubiger keineswegs drängten. Zu den Sparkassenbüchern konnte ich jedoch unbemerkt nicht wieder gelangen, da meine Mutter es jedenfalls bemerkt haben würde, wenn ich den Kofferschlüssel aus der Kommode geholt hätte. Ich versuchte deshalb zunächst in Güte von meiner Mutter Geld zu erhalten, und zwar zu der Zeit, als ich wieder ständig tagsüber bei ihr zur Pflege war. Wie ich glaube, habe ich bereits am 2. oder 3. Juni directe Bitten um Geld an meine Mutter gerichtet, jedenfalls aber spätestens am Montag, den 5. und am Dienstag, den 6. Juni. Leider zeigte sich meine Mutter gegen alle solche Bitten taub, und ich fing nun an ernstlich darüber nachzudenken, wie ich mich auch wider ihren Willen aufs neue in den Besitz der Bücher bringen könnte. Nicht etwa daß ich beabsichtigte, mir dieselben ganz anzueignen, ich wollte nur so viel Geld noch auf dieselben erheben, wie ich zur Abbezahlung meiner Schulden nöthig hatte. Als ich mit solchen Erwägungen am Dienstag Abend im Bette lag, kam mir der Gedanke, meine Mutter aus dem Wege zu schaffen, sie zu tödten, da mir kein anderer Ausweg einfiel. Ich dachte zunächst daran, dies durch Gift zu bewerkstelligen, stand jedoch bald wieder davon ab, da ich Mittel und Wege, mir Gift zu verschaffen, nicht kannte, und resolvirte mich damals zunächst noch auf irgendeine andere Weise meine Absichten auf die Sparkassenbücher zu verwirklichen. Am Mittwoch Morgen fand ich meine Mutter wieder kränker und im Bette liegend, und benutzte diese Gelegenheit nun, während ich den häuslichen Geschäften nachging, in der Kommode nach dem Kofferschlüssel zu suchen. Der Schlüssel befand sich aber nicht mehr in der Kommode, und ich wußte auch nicht, wo meine Mutter denselben aufbewahrte. Die Sparkassenbücher selbst lagen zu jener Zeit aber auch nicht in der Kommode, wo sie ja nach dem Morde aufgefunden sind, und weiß ich auch nicht anzugeben, wie dieselben dorthin gekommen sind. So war dieser Versuch fehlgeschlagen, und aufs neue kehrten meine Gedanken zu dem Plane zurück, die Mutter ums Leben zu bringen und mich dann der Bücher zu bemächtigen, ohne daß ich jedoch jetzt schon genauer über die Art und Weise der Ausführung nachdachte, und dieser Plan verließ mich auch während der ganzen nun folgenden Nacht von Mittwoch auf Donnerstag nicht, die ich fast schlaflos zubrachte. Am Donnerstag Morgen theilte ich meinen Miethsleuten Mattfeldt einiges über die Krankheit meiner Mutter mit, schilderte ihren Zustand als bedenklich und ging dann in die älterliche Wohnung. Meine Mutter fand ich im Bette liegend, und ich besorgte in gewohnter Weise die häuslichen Angelegenheiten. Während ich damit in der Küche beschäftigt war, fiel mein Auge zufällig auf unser an der Anrichte hängendes Beil, und bei diesem Anblick stieg auch unmittelbar der Gedanke in mir auf, mich desselben zur Erreichung meines Zieles zu bedienen. Dieser Gedanke hat mich auch nicht wieder verlassen, und bereits im Laufe des Nachmittags ging ich mit dem Beil in der Hand in die Schlafstube, um zur That zu schreiten. Ich hielt dabei das Beil so hinter mir, daß meine Mutter dasselbe nicht sofort erblicken konnte. Aber es kam jetzt noch nicht zur Ausführung. Mir fehlte der Muth dazu, und das Gute in mir kämpfte noch gegen meine bösen Absichten. Ich legte das Beil, als ich zu meiner Mutter trat, bei dem Bette nieder und nahm es später wieder mit mir in die Küche. Dreimal habe ich auf diese Weise im Laufe des Nachmittags mich dem Bette meiner Mutter genähert, dreimal ohne zur That zu gelangen, aber auch ohne von meinem Vorhaben abzustehen. Der Tag verging und ich wandte nun meine Hoffnungen und Gedanken auf die kommende Nacht, darauf rechnend, daß sich während derselben die Gelegenheit zur That bieten werde. Ich ging deshalb gegen Abend nach meiner Wohnung und benachrichtigte meine Miethsleute davon, daß ich während der Nacht ausbleiben würde, da der Krankheitszustand meiner Mutter sich verschlimmert habe und sie nicht ohne Pflege bleiben könne. Der Vater schlief wie gewöhnlich, wie er es schon während der ganzen Woche gethan, im Wohnzimmer auf dem Sofa, war auch meistentheils so betrunken, daß er das Zeug nicht mehr vom Leibe ziehen konnte; ich legte mich zu meiner Mutter ins Bett. Das Beil hatte ich diesmal nicht mit ins Zimmer gebracht, sondern dasselbe in der Küche gelassen. Aber auch die Nacht verstrich resultatlos, ich habe während derselben nur kurze Zeit gewacht und mochte nichts riskiren. Gegen 5 Uhr erweckte meine Mutter mich, hieß mich aufstehen und den Vater fragen, ob ich ihm Kaffee kochen und Frühstück bereiten sollte, was derselbe aber ablehnte. Infolge dessen legte ich mich wieder zu der Mutter ins Bett und habe noch kurze Zeit geschlafen. Der Gedanke an die beabsichtigte Ermordung meiner Mutter verließ mich während der Nacht keinen Augenblick, und mein Entschluß wurde immer fester. Der Vater hatte gegen 5½ Uhr das Haus verlassen, um zur Arbeit zu gehen, etwas vor 7 Uhr stand ich wieder auf, machte für uns den Morgenkaffee, den wir zusammen getrunken haben, und habe dann meine Mutter im Bette gewaschen und in Ordnung gemacht. Bei dieser Gelegenheit wandte ich mich nochmals mit Bitten um Geld an meine Mutter, und hätte sie damals denselben willfahrt und mir das zur Bezahlung meiner Schulden erforderliche Geld gegeben, so wäre ich sicher von meinen Mordgedanken abgestanden; aber leider verweigerte sie mir auch jetzt ihre Beihülfe. Später ging ich dann auf Geheiß meiner Mutter zum Schlächter, um Wurst zum Frühstück zu kaufen. Auf dem Wege dorthin sprach mich eine Frau Schomburg an, die ich aus meinem Verkehr mit der Methodistengemeinde kannte, und erkundigte sich nach dem Ergehen meiner Mutter, worauf ich ihr dann eine solche Auskunft ertheilte, daß sie annehmen mußte, es gehe mit meiner Mutter zum Tode, was sie auch, wie ich aus ihren Reden entnahm, that. Nach Hause zurückgekehrt, richtete ich dann das Frühstück her und räumte nach Beendigung desselben das Zimmer wieder auf, schälte Kartoffeln und setzte die Suppe ans Feuer. Alles dies verrichtete ich halb unbewußt, und nicht etwa um jeden Verdacht wegen der beabsichtigten That von mir abzulenken, daran dachte ich nicht; von meiner bösen Absicht gepackt, war ich wie im Traum. »Inzwischen war es 11 Uhr geworden, die Mitbewohnerin des Hauses, Frau Appel, hatte das Haus verlassen, wir waren ganz allein, und nun glaubte ich den rechten Augenblick gekommen. Ich ging in die Küche, bemächtigte mich des Beils und kehrte damit in die Schlafstube zurück. Meine Mutter saß im Bett, den Kopf in die rechte Hand gestützt, und sah vor sich nieder, hat auch das Beil, wie ich glaube, nicht gesehen. Ich trat näher, stellte mich neben sie, erhob das in der rechten Hand gehaltene Beil und führte nun nach ihrem Kopfe einen Schlag mit demselben von solcher Heftigkeit, daß das Beil gleich im Kopfe stecken blieb. Meine Mutter sank ohne einen Laut von sich zu geben zurück, ich aber, da ich das Blut aufspritzen sah, schloß die Augen. Als ich dieselben dann wieder öffnete, sah ich, daß meine Mutter, die den Versuch gemacht haben muß, sich aufzurichten, aus dem Bette stürzte. Das Beil fiel dabei aus dem Kopfe heraus, und ich griff nach demselben und schlug nun damit blindlings auf die Mutter los. Wohin und wie oft ich sie getroffen, davon kann ich nichts sagen. Meine Mutter gab auch während dieses keinen Laut von sich, faßte nur einmal mit den Händen nach mir und sagte dabei: ›Marie ist es nicht‹, was mich veranlaßte, noch einigemal zuzuschlagen. Meine Mutter hat sich nicht wieder vom Fußboden erhoben, machte aber einmal einen vergeblichen Versuch dazu. Auch mit einem Messer, welches noch vom Frühstück her auf dem Tische lag, habe ich wiederholt nach ihr geschlagen. Wie ich nun kein Lebenszeichen mehr bemerkte und glaubte, daß meine Mutter todt sei, warf ich das Messer, das ich noch in der Hand hatte, fort, ging in die Küche und wusch dort meine von Blut nicht stark beschmuzten Hände in einer zinnernen Schale auf dem Gossenstein, goß auch das blutige Wasser sofort weg. Auf meinen Kleidungsstücken bemerkte ich nur einige wenige Blutflecken, die ich mit der Hand abwischte. Ich setzte, nachdem ich dies beendet, meinen Hut auf und verließ das Haus. Gesehen hat mich niemand.« Die Köster schildert dann ihren Gang und ihre Besorgungen bei dem Schuhmacher de Vries, ihren Besuch bei der Nachbarin Harves sowie die bereits oben angeführte Einladung, ihre Mutter doch aufzusuchen. Ebenso auch ihren Gang zum Krämer Schäfer und ihre dort ausgerichtete Bestellung wegen Zusendung der versprochenen Suppe, und fährt dann fort: »Jetzt ging ich nach Hause, zunächst auf den Hof und dann nach oben in die Küche. Ich legte hier die geholten Schuhe und die Zwiebäcke nieder und öffnete dann vorsichtig die Thür zur Kammer, in der die Leiche lag. Die Lage derselben war unverändert, und als ich mich davon überzeugt, fing ich nun an zu schreien, lief aus dem Hause auf die Straße und von dort zur Frau Harves und sagte dort zunächst, meine Mutter sei todt, und dann auch, sie sei ermordet. In Bezug auf die Täterschaft habe ich nichts weiter geäußert als die Worte: ›Ob wol Vater zu Hause gewesen ist.‹ Ich will aber nicht leugnen, daß ich dadurch einen Verdacht auf meinen Vater lenken wollte, da er mit meiner Mutter in Unfrieden gelebt hatte. Nach den Sparkassenbüchern oder nach dem Schlüssel zum Koffer habe ich nach der Ermordung meiner Mutter nicht mehr gesucht. Ich war von den Eindrücken, die meine eigene That auf mich gemacht hatte, zu sehr überwältigt, um an etwas anderes zu denken. Erst nachdem ich einige Zeit bei der Frau Harves mich aufgehalten, wurde ich wieder so weit gefaßt, um auch daran denken zu können, und sagte nun zu derselben, sie möge doch Sorge dafür tragen, daß mein Vater nicht in den Besitz der Sparkassenbücher käme, ich befürchtete sonst, er würde das Geld doch nur verprassen.« So weit die Aussagen der Marie Köster über die That selbst und über ihre Beweggründe. Ein wunderliches Gemisch von Wahrem und Unwahrem durcheinander. Die peinlich genaue Detailschilderung der grausigen That von dem ersten Erblicken des Mordinstruments an bis zum blinden, wahnsinnigen Schlußgemetzel, die scharfe Beobachtung der einzelnen Bewegungen ihres Opfers, wie denn unter anderm das berichtete Ausstrecken der Hände der Getödteten gegen die Mörderin seine Bestätigung in den Wunden an der Hand und den zerschmetterten Fingern findet, und daneben eine Reihe von Unwahrscheinlichkeiten und offenbaren Unwahrheiten, deren Grund zu erkennen wir kaum im Stande sind. Schon ihre Angaben über die Gründe zum Verlassen der älterlichen Wohnung sind mindestens ungenügend, und ihr vielfaches Geldfordern von der Mutter unwahrscheinlich, denn durch Gewährung ihrer Bitte konnte sie ja nur die Entdeckung der bereits gemachten Diebstähle beschleunigen. Weshalb ihr Ableugnen ihrer Kenntniß von dem Aufbewahrungsort des Kofferschlüssels, der für jedermann sichtlich an einem langen hellen Bande am Bettpfosten gehangen, und den sie später auch dem Polizisten auf Anfrage sofort richtig nachgewiesen hat? Wie vor allem erklärt sich das Auffinden der Sparkassenbücher in der Kommode, da die Mörderin selbst sie doch in den Koffer zurückgelegt haben will, und wie der auffällige unordentliche Zustand des durchwühlten Koffers? Marie Köster will nichts davon wissen, und doch ist sie es, die den recherchirenden Polizeibeamten auf die Kommode des Vaters als den wahrscheinlichen Aufenthaltsort hinweist, nachdem sie mit ihm den Koffer vergeblich durchsucht, sie ist es auch, welche ohne weiteres Nachsuchen die Bücher aus der Kommode entnimmt. Daß die Ermordete selbst vor ihrem sichern Ende diese Ortsveränderung der Bücher vorgenommen, dafür spricht nichts, dagegen aber die Thatsache, daß anscheinend der Diebstahl an den Büchern von ihr nicht entdeckt war, was sonst zweifellos geschehen sein würde. Alle Wahrscheinlichkeiten dagegen sprechen dafür, daß die Mörderin selbst nach der That diese Platzveränderung bewirkt hat, um ihre Raubobjecte später näher zur Hand zu haben, wenn man nicht geradezu annehmen will, daß auch hier noch eine unaufgeklärte diabolische Absicht im Hintergrunde liegt, die Absicht nämlich, den von ihr angeregten Verdacht gegen ihren Vater dadurch zu bestätigen und zu bekräftigen, daß die Sparkassenbücher nach dem Tode der Mutter gerade in seiner Kommode (denn als des Vaters Kommode wird dieselbe bezeichnet) aufgefunden werden sollten, und somit auch ein vernünftiges Motiv, das den Vater zur That bewogen haben könnte, künstlich anzudeuten. Auch der Zustand des Koffers erklärt sich leicht, wenn man sich der letzten Ansicht zuneigt. Am auffallendsten tritt die Unwahrhaftigkeit der Mörderin endlich zu Tage in ihren Angaben über ihre Empfindungen nach der That. Sie, die den Mordplan vorher sorgfältig entworfen und denselben nach mehrmaligen vergeblichen Versuchen kaltblütig ausgeführt hat; die noch in der Nacht vor der That mit ihrem Opfer in einem Bette gelegen und darin geschlafen hat; die ferner nach der That den ganzen schauspielerischen Apparat in Bewegung setzte, um den Verdacht auf falsche Spuren zu leiten; die anscheinend harmlose Beschäftigungen unternimmt bei Schuhmacher und Krämer und Besuche macht bei einer Nachbarin, alles ohne daß diese Personen ihr Benehmen besonders auffällig finden; die dann auch die angebliche Entdeckung der Mordthat theatralisch ins Werk setzt – sie wagt es noch zu behaupten, daß sie während ihres Aufenthalts bei der Frau Harves von dem Eindrucke ihrer That überwältigt und ohne Gedanken gewesen sei, und erst nach, und nach sich erholend auch wieder mit ihrem Denken auf die Sparkassenbücher zurückgekommen sei und die Frau Harves nun erst aufgefordert habe, ihr zur Sicherung derselben behülflich zu sein. Nein, wir thun ihr zweifellos kein Unrecht, wenn wir ihr von alledem nichts glauben. Marie Köster hat sicher ihr Ziel keinen Augenblick aus den Augen verloren. Alles, was sie vornahm, hatte seine besondern Zwecke, und wie sie sich am Tage der That als gewandte Heuchlerin und Schauspielerin gezeigt hat, so kann sie sich von dieser Sucht auch in der Untersuchung nicht freimachen, und setzt neben ihrem sonstigen offenen Geständniß über die That ihre schauspielerischen Künste in Nebendingen bewußt fort. In thatsächlicher Beziehung war mit dem umfassenden Geständnisse der Marie Köster das anfängliche Dunkel, das über der Mordthat schwebte, genügend aufgeklärt. Sie war die Thäterin und sie war auch die alleinige Thäterin, denn keinerlei Anzeichen wiesen auf Theilnahme oder Gehülfen, die sie bei der That gehabt haben konnte, hin. Es war aber nun noch eine andere nicht minder wichtige Frage zur Entscheidung zu bringen, die Frage nach der rechtlichen Verantwortlichkeit für die That. Dieselbe war an sich so schaurig und so grauenhaft, und das angewandte Mittel stand anscheinend so wenig in angemessenem Verhältnisse zu dem beabsichtigten Zwecke, daß dies allein schon es zweifelhaft erscheinen lassen konnte, ob das menschliche Wesen, das zur Erreichung solcher Zwecke zu solchem Mittel greifen konnte, in ungestörtem Besitze aller geistigen Potenzen gewesen sei. Zu diesem aus der Sache selbst sich ergebenden Erwägungsmoment gesellte sich aber noch ein weiteres auf dem körperlichen und gesundheitlichen Zustande der Thäterin beruhendes, was zu doppelt sorgfältigen Nachforschungen anregen mußte. Marie Köster litt an Krämpfen, also an Zufällen, welche in ihrem gewöhnlichen Auftreten mit wenigstens zeitweiliger Aufhebung der Geistesfunctionen verbunden zu sein pflegen. Sie selbst hatte bei der Vernehmung über ihre persönlichen Verhältnisse auf diese Krankheitserscheinungen aufmerksam gemacht, ohne jedoch behauptet zu haben, daß dieselben auf ihre Entschließungen und auf ihre That von irgendwelchem Einfluß gewesen seien. Genauere Feststellungen waren um so nothwendiger, da die Mörderin auch bei der ersten Vernehmung an der Leiche der Mutter im Nebenzimmer und dann später bei ihrer Vorführung zur Identificirung des Leichnams vor der Obduction von krampfhaften Zuckungen befallen wurde, von denen sie aber bald nachher einräumte, daß dieselben von ihr simulirt seien. Dadurch war naturgemäß der Verdacht entstanden, daß auch ihre sonstigen Angaben über ihren Krankheitszustand auf Unwahrheit beruhten, und somit die ganze behauptete Krankheitserscheinung gemacht und damit irrelevant sei für die Beurtheilung ihres Geisteszustandes. Wir müssen daher auf das in dieser Beziehung, soweit es die Zeit vor der That betrifft, Ermittelte etwas näher eingehen und sowol ihre eigenen Angaben als auch die Aussagen der vernommenen Zeugen ins Auge fassen. Wir haben bereits oben erwähnt, daß die Köster wegen ihrer Krampfanfälle mehrfach in ärztlicher Behandlung gewesen war, und daß sie auch derselben Krankheit wegen eine Zeit lang im öffentlichen Krankenhause zu Bremen verpflegt wurde. Ueber ihr Temperament gibt sie an, daß sie wol ziemlich heftigen Gemüthes sei, leicht aufbrause, aber doch nie an sich die Bemerkung gemacht habe, doch sich zeitweilig bei ihr unwiderstehliche krankhafte Triebe geltend gemacht hätten. Ueber die Krampfanfälle berichtet sie, daß dieselben meistentheils durch Schmerzen und Druck in der Magengegend eingeleitet würden. Von dort seien die Schmerzen dann langsam nach oben gestiegen, und wenn sie in die Nähe der Brust gekommen, so habe sie das Bewußtsein verloren. Zuweilen sei nicht vollständige Bewußtlosigkeit eingetreten, sodaß sie noch habe wahrnehmen können, was in ihrer Umgebung vorgegangen sei. Sie stellt aufs entschiedenste in Abrede, daß sie die Krämpfe regelmäßig, oder auch nur in einzelnen Fällen simulirt habe. Der letzte Krampfanfall sei ungefähr acht Tage vor Ostern 1882 eingetreten, seitdem nicht wieder. Wir wollen hierbei gleich die Bemerkung anfügen, daß auch während der achtmonatlichen Untersuchungshaft sich diese Krankheitserscheinungen nicht gezeigt haben. Aus den Aussagen der behandelnden Aerzte ergibt sich wenig Relevantes, dieselben haben meistens ihre Hülfe erst nach beendigtem Anfall leisten können und sind nicht Augenzeugen der Erscheinungen selbst gewesen, auch der dirigirende Arzt der Krankenanstalt kann aus eigener Anschauung nichts darüber berichten. Nur eine interessante Ausnahme liegt uns in den Depositionen des Dr. Fortheim zu Syke vor, der die Marie Köster während ihres Landaufenthalts in Riede behandelte und zufällig bei einem Anfall selbst anwesend sein konnte. Dieser behauptet mit Bestimmtheit, daß der von ihm beobachtete Fall ein fingirter gewesen sei, und begründet seine Ansicht bei weiterer Vernehmung auch sachverständig aus den einzelnen von ihm wahrgenommenen Thatsachen, hat auch diese Ansicht später in der Hauptverhandlung festgehalten. Seine Darstellung ist so prägnant, daß wir sie in den Haupttheilen wörtlich mittheilen müssen. Er sagt: »Als ich das Krankenzimmer betrat, in welchem die Köster im Bette lag, fand ich das Zimmer angefüllt mit Weibern, welche die unglückliche Kranke aufs lebhafteste bedauerten. Bis auf drei oder vier wurden sämmtliche Anwesende von mir entfernt. Die Kranke selber hatte weder erhöhte Hauttemperatur noch beschleunigten Puls, ihre Pupillen reagirten gegen Lichtreiz in normaler Weise; sie ächzte und stöhnte, schlug in auffallender Weise mit den Händen um sich, riß und zerrte an der Bettdecke, welche sie mit den Zähnen zu zerreißen suchte. Nachdem ich das Gebaren eine Zeit lang beobachtet hatte, wandte ich mich von der angeblich Kranken ab und zu der Frau des Arbeiters Lehmann, welcher ich verschiedene Fragen über den Zustand der Köster vorlegte, behielt aber dieselbe scharf im Auge. Nach kurzer Zeit hörten bei dieser alle Lamentationen, alle forcirten Bewegungen, kurz alle oben geschilderten Symptome auf, und nach einer weitern Weile mischte sie sich unaufgefordert in das Gespräch. Ich trat wieder an das Bett und konnte einen vollständig normalen Zustand constatiren, konnte es auch nicht unterlassen, die Bettdecke aufzuheben und der Köster eins auf ihre posteriora zu appliciren. Gegen die im Zimmer Anwesenden äußerte ich sofort, daß ich jenen Zustand für Verstellung hielte, und bin heutigentags noch derselben Ansicht.« Eine Reihe von nicht sachverständigen Zeugen, in deren Gegenwart die Köster von den Krampfanfällen befallen wurde, schildern die dabei sich zeigenden Symptome im allgemeinen übereinstimmend, und wollen wir deshalb nur einzelne der Aussagen hier reproduciren. Die Ehefrau des Korbmachers Mattfeldt, bei welcher Marie Köster seit Ostern 1882 wohnte, sagt: »In diesem Winter hatte die Angeschuldigte einmal Krämpfe. Zuerst fing sie an immerfort zu schlucken. Sie legte sich auf eine Bank, und stellten sich dann die Krämpfe ein. Sie lachte unter Zucken ihrer Glieder, als sie aufwachte, wußte sie von nichts.« Dieselbe Zeugin sprach auch noch über Aeußerungen der Marie Köster, welche geeignet waren, ihren Vater einer Gewaltthat gegen seine Frau verdächtig zu machen, die wir hier gleichzeitig anfügen: »Marie Köster hat auch in den letzten Tagen geäußert, der Vater hätte gesagt, er wolle, wenn er wieder nach Hause käme, daß seine Frau und Marie zum Teufel wären. Ich denke mir, daß sie damals diese Aeußerungen deshalb gemacht hat, um den Verdacht auf den Vater zu lenken. Sie hat auch mal gesagt und zwar den letzten oder vorletzten Abend, sie bleibe immer so lange bei der Mutter, bis der Vater eingeschlafen sei, sie sei bange, daß er der Mutter etwas thue.« Die bereits oben erwähnte Frau Schomburg schildert einen in der Druckerei der Methodistengemeinde vorgekommenen Krampfanfall: »Die Krämpfe fingen damit an, daß sie lachte, dann griff sie um sich, bekam Zuckungen und sprach dummes Zeug. Sie geberdete sich so dabei, daß mehrere Männer sie kaum zwingen konnten. Der herbeigerufene Arzt ordnete die Ueberführung in die Krankenanstalt an. Die Krämpfe ließen einigemal nach, traten aber nach kurzer Pause wieder ein, sie dauerten von 1½ Uhr nachmittags bis zum Abend.« Der Arbeiter Lohmann endlich, bei welchem Marie Köster ihren Sommeraufenthalt hatte, schildert das von ihm Wahrgenommene folgendermaßen: »Die Krämpfe fingen stets mit fürchterlichem Lachen an, dann griff sie mit den Händen um sich, später verfiel sie in Schlaf. Auffällig war mir, daß, wenn ich sie schalt, sich die Krämpfe besserten. Auch ist der Krampf, als Dr. Fortheim bei unserm Fenster vorbeikam, verschwunden. Ich habe auch den Krampfanfall gesehen, von dem Frau Schomburg berichtete, nach meiner Ueberzeugung kann dies keine Verstellung gewesen sein.« Anderweitige Vernehmungen ergaben ähnliche Depositionen. Das so gesammelte Actenmaterial wurde nun gerichtsseitig dem Gerichtsarzt zugestellt und derselbe beauftragt, auf Grund der actenmäßigen Feststellung sowie auf Grund seiner directen Beobachtungen und Untersuchungen an der Verhafteten ein motivirtes Gutachten über den Geisteszustand der Köster abzugeben, und zwar von zwei verschiedenen Gesichtspunkten aus. Zunächst sollte die Frage beantwortet werden, ob die Angeklagte überall für zurechnungsfähig zu halten oder zur Zeit der That in einem Zustande von Bewußtlosigkeit oder krankhafter Störung der Geistesthätigkeit, durch welchen die freie Willensbestimmung ausgeschlossen werde, sich befunden habe. Ferner aber sollte der Gerichtsarzt im Falle der Bejahung der Frage nach der Zurechnungsfähigkeit sich auch gleichzeitig darüber äußern, ob sich bei der Angeklagten ein die Zurechnungsfähigkeit mindernder Geisteszustand nachweisen lasse. Diesen letzten Punkt schon jetzt mit zur Entscheidung zu bringen, sah sich das Gericht deshalb veranlaßt, weil im Falle einer Verurtheilung der Angeklagten wegen Mordes zum Tode die Beantwortung derselben von Wichtigkeit wurde für die oberste Staatsbehörde, welche sich dann darüber auszusprechen hatte, ob sie von ihrem Begnadigungsrecht Gebrauch machen wollte. Auf den Antrag des Gerichtsarztes wurden sodann zunächst noch Ermittelungen angestellt über die körperlichen und geistigen Zustände der Ascendenten der Beschuldigten, welche als Resultat ergaben, daß so wenig in der väterlichen wie in der mütterlichen Verwandtschaft sich Fälle von Geistesstörungen oder erbliche zu solchen disponirende körperliche oder geistige Eigentümlichkeiten, lasterhafte oder verbrecherische Neigungen nachweisen ließen. Als besondere Merkmale wurden nur hervorgehoben, daß der Vater dem Genusse geistiger Getränke ergeben war, und zwar in dem Umfange, wie wir es bereits oben erwähnt haben, und daß sich in der mütterlichen Familie in einzelnen Fällen ein übertriebener fast krankhafter Erwerbstrieb und Geiz nachweisen ließ, verbunden mit der Sucht, das Erworbene vor aller Menschen Augen geheimzuhalten. Eine Cousine der Angeklagten hatte unter anderm von der Armenverwaltung zu Bremen Armenunterstützungen im Betrage von gegen 1000 Mark im Laufe der Zeit zu erschwindeln verstanden, obwol sie bei der Sparkasse ein Vermögen von circa 1000 Mark liegen hatte, und war dieserhalb auch gerichtlich verfolgt und mit einer einjährigen Gefängnißstrafe belegt worden; und auch bei der Ermordeten selbst war ja dieser Trieb deutlich erkennbar, sie hatte wie der Drache auf ihren Schätzen gesessen, auch nach Unterstützungen gestrebt, und niemand im Hause, nicht einmal der Ehemann hatte Kunde gehabt von ihren Werthobjecten, von denen übrigens in keiner Weise hat festgestellt werden können, wie sie in den Besitz der Ermordeten gelangt sind. Verschiedene Indicien weisen sogar darauf hin, daß der Erwerb dieser Gelder ein unredlicher gewesen sei. Aus dem demnächst eingereichten Gutachten interessirt uns zunächst der Ausspruch des Sachverständigen über die Krämpfe, welcher dahin lautete, daß eine Simulation nach allen Ermittelungen vollständig ausgeschlossen erscheine. Er folgert dies aus der im allgemeinen übereinstimmenden Schilderung der einzelnen Paroxysmen, aus der ungewöhnlichen und nur bei Krampfanfällen stattfindenden Kraftentwickelung und vor allem auch aus der Schilderung der Angeklagten über die Vorempfindungen bei der Annäherung der Paroxysmen, der Aura, welche in dieser Form dem Publikum nicht allgemein bekannt seien, und daher von Simulanten nicht so ihrem wirklichen Wesen nach könnten erfunden und geschildert werden. Endlich aber leiten auch die allgemeinen körperlichen Zustände den Sachverständigen zu der Annahme, daß die Krampfanfälle wirklich echt gewesen. Er bezeichnet diese Krampfanfälle näher als hysterisch-epileptische, die auf dem Boden jener beim weiblichen Geschlecht so weit verbreiteten Neurose, die unter dem Namen »Hysterie« bekannt ist, erwachsen seien; weist sodann aber in sehr gründlicher Darlegung nach, daß sich nirgends weder aus dem Vorleben der Angeklagten noch aus der Zeit ihrer Haft Nachweise dafür erbringen ließen, daß die allerdings vorhandene Hysterie zu einem solchen pathologischen Zustande geführt habe, den man als hysterische Form des moralischen Blödsinns bezeichnen könne, in welchem ohne hervorstechende Störung des Intellects ein durchaus irrationelles, unsittliches Treiben sich entwickele. Die Periode der Krämpfe, die sich nach der That nie wieder eingestellt hätten, sei als eine Pubertätsneurose zu bezeichnen, die mit der allmählich sich vollziehenden mehr und mehr normalen Entwickelung des Geschlechtslebens von selbst immer weiter in den Hintergrund getreten sei, und wenn auch nachtheilige Wirkungen dieser Krankheit auf körperliche und geistige Constitution der Angeschuldigten nicht in Abrede gestellt werden könnten, so nähmen dieselben doch niemals eine pathologische Beschaffenheit an, bewahrten immer die Natur von Charakterfehlern. Das Resultat seiner anderweitigen Beobachtungen faßt dann der Sachverständige in folgendem Urtheil zusammen: »Von Schwachsinn kann bei der nicht unbegabten, geistig regsamen und energischen Angeschuldigten nicht die Rede sein. Andere Processe, als raisonnirender Irrsinn, moralischer Irrsinn und ähnliche Zustände, in dem Kranke bei scheinbar erhaltener Intelligenz willenlos einem ganz verkehrten, unvernünftigen, unsittlichen Treiben anheimfallen, sind entschieden in Abrede zu stellen. Die Angeschuldigte kennt das Sittengesetz und die Strafbarkeit ihrer Handlung. Die Reue und die Gewissensqual, welche sie zur Schau trägt, ist echt und enthält auch, wenn simulirt, das Geständniß der vollen Verantwortung für die That. Die Reue, welche einem gepeinigten Gewissen entspringt, legt ein Zeugniß für die Willensfreiheit ab, mit der früher gehandelt war. Bewußtlose, Wahnsinnige u.s.w. können keine Reue fühlen und fühlen sie in der That nicht. Aber das Gewicht einer gräßlichen ungeheuern Verantwortung, welches die Seele der Angeschuldigten in den Staub drückt, und welches ihr nur durch den Gedanken einigermaßen erträglich wird, daß diese Qual ein Theil der verdienten Strafe sei, dieser Zustand einer Hölle auf Erden überwältigt unsern Abscheu und fordert mit Gewalt das menschliche Mitleid mit einer auf alle Fälle hier unten Verlorenen heraus. Die Reue bringt diese Allerunglücklichste, die sich gewaltsam von der Menschheit losgerissen hatte, uns wieder menschlich näher. Aber wie in ihr eine Macht der Versöhnung liegt, so spricht sie auf der andern Seite das ernste Urtheil: die Angeschuldigte trägt die Verantwortung, deren sie sich so lebendig bewußt ist.« Mit diesem Ergebniß der sachverständigen Begutachtung war die für die richterliche Beurtheilung der That entscheidende Frage gelöst, da es bei dem Verbrechen des Mordes, das keine mildernden Umstände kennt, auf den größern oder geringern Umfang der Zurechnungsfähigkeit nicht ankommt. Aus der negativen Beweisführung, daß alle Kriterien einer geistigen Unfreiheit fehlen, mußte mit Nothwendigkeit der Schluß auf die volle Willensfreiheit der Angeschuldigten bei der That gezogen werden. Auch der Sachverständige entzog sich diesem Schlusse nicht, wenn er auch den Vorbehalt beifügte, daß der positive und directe Nachweis der Willensfreiheit bei irgendwelcher That eines Menschen unmöglich sei. Aber die Aufgabe des Sachverständigen war, wie wir oben gesehen, noch eine weitere. Während wir nun erwarten durften, daß das Gutachten uns darüber Aufklärungen bringen würde, ob etwa die That der Mörderin aus irgendwelchen Gründen milder anzusehen sei, geht der Sachverständige einen andern Weg und beleuchtet noch von andern Gesichtspunkten die von ihm bereits genügend beantwortete Frage nach der Willensfreiheit, und kommt da zu Resultaten, die mit dem Vorstehenden in unserer Ansicht nach unlösbarem Widerspruche stehen. Aus einer Reihe von Tatsachen wird anscheinend nachgewiesen, daß der erkannte Krankheitszustand der Angeschuldigten nicht nur wie vorher ausgeführt mit nachtheiligen Folgen für die Constitution derselben an sich verbunden gewesen sei, sondern daß überall der Keim zu dieser Krankheit schon von der Geburt an in ihrem Körper geruht habe und auf ihre allseitige leibliche und geistige Entwicklung von jeher beeinflussend gewesen sei. Der Sachverständige findet als das Resultat dieser Beobachtungen in der Angeklagten die Momente einer körperlichen und geistigen Degeneration, und beschränkt aus diesem Grunde sein ursprüngliches Urtheil betreffs der Zurechnungsfähigkeit und Willensfreiheit der Angeschuldigten vor und während der That dahin: »daß Merkmale einer aufgehobenen Willensfreiheit oder Bewußtlosigkeit bei der Angeklagten nicht haben ermittelt werden können, wenn auch thatsächliche Gründe dafür sprächen, jene Freiheit sei in einem nicht genauer erkennbaren Maße beschränkt gewesen. « Wir müssen auf diese Ausführungen noch etwas näher eingehen, sowol des allgemeinen Interesses wegen, das solche Frage nach einer erblichen Belastung überall darbietet, als auch deswegen, weil der Staatsanwalt infolge dieses Schlußergebnisses sich veranlaßt sah, ein Obergutachten einzuholen, bevor er den Fall vor das Geschworenengericht brachte. Im Laufe der Exploration der Angeschuldigten waren dem Sachverständigen neben den von ihm als echt erachteten Krampfanfällen eine Reihe weiterer körperlicher und geistiger Abnormitäten bemerkbar geworden. Er führt als solche an: eine Asymmetrie der Schädelbildung, indem die linkere Schädelhälfte kleiner sei als die rechte; eine zeitweise auftretende Ungleichheit der Pupillen, eine verkümmerte Körperentwickelung und verspätete Geschlechtsreife, und endlich eine krankhafte Erregbarkeit und Gemüthsreizbarkeit. Alle diese Symptome zusammengenommen weisen nach seiner Ansicht auf einen gemeinsamen Ursprung hin, und lassen ihn in der Angeschuldigten eine von ererbten Krankheitszuständen Belastete, eine zwar nicht Geistesgestörte, doch zu geistigen Störungen Disponirte erkennen. Die Quellen für diese Disposition erkennt er einmal in dem gierigen, rücksichtslosen Erwerbs- und Spartrieb der Mutter, der auch bei andern Mitgliedern der mütterlichen Familie nachgewiesen war, und andererseits in dem Laster des Trunks, dem sich der Vater ergeben. Der Sachverständige fährt dann fort: »Aus dem Umstande, daß viele dieser erblich und organisch belasteten Individuen den Anforderungen des Lebens für gewöhnlich zu genügen vermögen, und daß vielleicht nur dem Eingeweihten oder bei besondern Anlässen die Stigmata ihrer krankhaft angelegten Constitution erkennbar werden, darf man nicht schließen, daß diese keinen Einfluß auf ihre ganze Lebensführung, ihr Fühlen, Wollen und Denken hätte. Im Gegentheil ist dieser ihrem Wesen schon bei der Zeugung angelegte Hemmschuh der Entwickelung und des Strebens ohne Unterbrechung in Wirksamkeit, wenn letztere auch nicht immer augenfällig ist. Es ist als ausgemacht anzusehen, daß sie unausgesetzt unter dem Einfluß jener krankhaften Potenzen handeln und leiden. Das Unbegreifliche, Excentrische, Regellose in ihrem Wesen, die scheinbare Gleichgültigkeit und Reactionslosigkeit gegen sittliche Motive, entspringen einer Fülle krankhafter Sensationen, die der Gesunde weder nachfühlen noch würdigen kann. Daher die ungerechte Beurtheilung, unter welcher solche Unglückliche im gewöhnlichen Leben immer zu leiden haben. Es gibt zahllose Abstufungen solcher Zustände, und während bei den höhern Graden auch der Laie trotz der scheinbar ungestörten Intelligenz bald auf den Verdacht irgendeiner geistigen Störung geräth, wird den im geringern Maße Belasteten wol immer, aber mit Unrecht, die ganze Verantwortungslast für ihre Verkehrtheiten aufgewälzt. Es ist dies eins der dunkelsten Kapitel aus dem ganzen Gebiete zweifelhafter Geisteszustände. Die Abschätzung der Werthe im Leben und der Welt kann eine schwer erkennbare Abweichung vom Urtheile der großen Majorität erleiden und das ganze Streben wird ein anomales. Die Betonung der Vorstellungen durch das Gefühl erfährt eine krankhafte Verstärkung, und die Persönlichkeit ist verheerenden Stürmen übermäßiger Erregungen ausgesetzt, die sich in scheinbar motivlosen Handlungen entladen und Spott oder Entrüstung erregen. »Wenn wir uns diese so wichtigen, aber in das Bewußtsein der Gebildeten noch wenig eingedrungenen Thatsachen gebührend vergegenwärtigen, wie niemand unterlassen sollte, der zur Beurtheilung fremder Handlungen berufen ist, so gelangen wir für die vorliegende Sache zu folgendem Ergebnisse: Ueber das Vorleben der mit degenerativen Merkmalen gezeichneten Angeschuldigten sind wir nur lückenhaft und durch ungebildete Laien unterrichtet. Während der Zeit einer sachverständigen Beobachtung stand sie unter dem Druck eines furchtbaren Ereignisses und unter der Last eines einzigen, ungeheuern Schuldgefühls, dazu als Gefangene. Sie befand sich also unter den denkbar ungünstigsten Bedingungen für die spontane Entfaltung ihrer psychischen Individualität, welche im Gegentheil durch diese Ausnahmelage zum größten Theil gehemmt und gelähmt wurde. Das gewonnene Beobachtungsmaterial läßt daher an Vollständigkeit und Zuverlässigkeit immer noch zu wünschen übrig. Wenn trotzdem eine Reihe von Thatsachen verbürgt ist, aus denen die neuropathische oder gar psychopathische Constitution der Angeschuldigten mit Evidenz hervorgeht, so dürfen wir annehmen, daß eine früher angestellte sachverständige Beobachtung deren noch mehrere, und damit den Beweis erbracht haben würde, daß der Einfluß der Krankheitspotenzen auf ihr Thun und Lassen ein noch bedeutenderer gewesen ist, als wir jetzt erkennen können. Wir werden also zu dem Anerkenntniß gezwungen, daß die Angeschuldigte auch zur Zeit der That nicht mit voller Willensfreiheit gehandelt hat , daß ihre freie Selbstbestimmung durch jene Einflüsse zwar nicht aufgehoben, aber mehr als uns erkennbar beschränkt gewesen ist. Den Grad dieser Einschränkung näher zu bestimmen ist unmöglich. Bei einer Analyse ihres Zustandes zur Zeit der angeschuldigten That, wir wiederholen es, vermissen wir keins der Merkmale, welche als Kriterien freier Selbstbestimmung gelten. Ja dieselben treten uns in einer solchen Vollständigkeit und Klarheit entgegen, daß wir für jene Zeit weder ihre Willensfreiheit noch ihr Bewußtsein als aufgehoben ansehen dürfen. Zu gleicher Zeit aber auch stand die Angeschuldigte unter dem Einflusse pathologischer Zustände, denen ihr Antheil an ihren Entschließungen niemals abgesprochen werden kann, wenn dieselben auch weder die einzigen noch die maßgebenden waren.« Mochte auch dieses Gutachten an sich, bei der Bejahung der Zurechnungsfähigkeit der Angeschuldigten, als ausreichend angesehen werden können, um die Sache vor dem Schwurgericht zur Aburtheilung zu bringen, so war es doch andererseits bei der Wichtigkeit des Falles, bei der Schwere des Verbrechens aufs dringendste geboten, vorab den Versuch zu machen, die durch das Gutachten angeregten Zweifelspunkte und die in demselben enthaltenen Widersprüche durch anderweitige Begutachtung von weitern Sachverständigen zu beseitigen. Der Staatsanwalt leitete das hierzu Erforderliche ein und beantragte, ein Obergutachten von dem Gesundheitsrathe des bremischen Staates der obersten fachmännisch besetzten Medicinalbehörde einzuholen und demselben speciell nachstehende Fragen zur Beantwortung vorzulegen: Ist anzunehmen mit mehr oder weniger Wahrscheinlichkeit, daß die Angeschuldigte an wirklichen Krämpfen nie gelitten, sondern solche simulirt hat? Ist eine aus den Erbfehlern ihrer Aeltern herzuleitende Degeneration bei der Angeschuldigten vorhanden oder nachweisbar? Hat solche ihre Willensfreiheit beschränkt? Ist die Angeschuldigte zu ihren Handlungen bei Ausführung des Mordes durch krankhafte in ihrer Constitution begründete Reize mit bestimmt worden? Diesem Antrage wurde stattgegeben. Der Gesundheitsrath wurde zur Erstattung eines Obergutachtens aufgefordert, und derselbe kam dieser Aufforderung durch Einreichung eines motivirten Gutachtens Anfang December 1882 nach. So interessant nun auch die eingehenden Erörterungen des Gutachtens zu Frage 1 sind, zumal durch die genaue Darstellung des rätselhaften Krankheitszustandes der Hysterie, und doppelt interessant für den Criminalisten, der sich so häufig in der Lage sieht, den fingirten Krampfanfällen der Verbrecher gegenüber die Simulation nachzuweisen, so müssen wir uns hier doch darauf beschränken, einfach das Schlußresultat betreffs dieser Frage wiederzugeben. Dasselbe lautet übereinstimmend mit dem Gutachten des Gerichtsarztes: »Daß, soweit überhaupt ohne eigene Beobachtung nach dem Studium der in den Acten beschriebenen Krämpfe ein solches positiv möglich ist, mit größter Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, daß die Angeschuldigte wirklich an Krämpfen gelitten hat, und zwar an hysterischen oder, wenn man den höhern Grad von Bewußtlosigkeit als erwiesen annimmt, an hystero-epileptischen. Dabei muß zugegeben werden, daß nach Art solcher Kranken vielfach bewußte Uebertreibung einzelner Symptome, ja nachgewiesenermaßen einigemal vollständige Fingirung der Krämpfe stattgefunden hat.« Zwecks einer Beantwortung der zweiten Frage waren zunächst die Erbfehler der Aeltern, d.h. solche Eigenschaften und Fehler ihrer Aeltern nachzuweisen, welche geeignet sein konnten, durch erblichen Einfluß bei der Tochter körperliche oder geistige Abnormitäten zu erzeugen. Zu dem Zwecke wurden zunächst weitere Ermittelungen über die behauptete Trunkfälligkeit des Vaters angestellt, zumal darüber, ob solche schon zur Zeit der Geburt der Angeschuldigten und in welchem Grade sie vorhanden gewesen. Aus den Resultaten dieser Ermittelungen schlossen die Sachverständigen des Gesundheitsrathes, daß diesem Moment für Entscheidung der Frage keine Wichtigkeit beizumessen sei. Ebenso verneinen sie die Frage, ob der nachgewiesene Geiz, die Habsucht bei der Mutter und Mitgliedern der mütterlichen Familie im speciellen Falle eine Grundlage für die Vererbung psychischer Defecte abgeben könne, wie ja auch der Gerichtsarzt nicht das Vorhandensein einer moralischen Verkümmerung behauptet hat, und verneinen damit überall das Vorhandensein einer erblichen Belastung nach der geistigen Seite hin. Zu der Besprechung der angeblich entdeckten körperlichen Abnormitäten übergehend, geben sie uns die genauen Maße des Schädels der Angeklagten, die bis auf kleine Differenzen mit den von Virchow als Durchschnittsmaß für das weibliche Geschlecht festgestellten Maßen übereinstimmten, und stellen die behauptete Ungleichmäßigkeit der beiden Schädel-Hälften als nicht auffindbar in Abrede. Andererseits erkennen sie die behauptete Anomalie an den Augen als vorhanden an, halten sich aber bei dieser einzigen nachweisbaren Anomalie und bei dem Mangel jeglichen Nachweises eines Zusammenhanges derselben mit den angeblichen Fehlern der Aeltern nicht für berechtigt, hieraus die Diagnose einer schon bestehenden tiefern cerebralen Verminderung zu stellen, ohne an sich die Bedeutsamkeit dieses Moments zu verkennen, auf welche sie bei Behandlung der Frage 4 noch zurückkommen. Nach alledem wird die Frage 2 von den Sachverständigen des Gesundheitsrathes mit einem unbedingten »Nein« beantwortet, und damit die Frage 3 hinfällig. Bei einem Eingehen auf Frage 4 prüfen die Sachverständigen ihrerseits die Zurechnungsfähigkeit der Angeschuldigten an sich und stimmen dem Gerichtsarzt bei, daß die Angeschuldigte zur Zeit der That sich nicht in einem solchen Zustande befunden habe, durch welchen ihre freie Selbstbestimmung ausgeschlossen wurde, bestreiten aber, daß »tatsächliche Gründe dafür sprächen, jene Freiheit sei in einem nicht genau erkennbaren Maße beschränkt gewesen«. Die Beweisgründe, welche der Gerichtsarzt dafür aus der angeblichen erblichen Belastung der Angeklagten entnehme, seien hinfällig bei dem Nichtvorhandensein solcher erblichen Belastung, es bleibe also nur zu untersuchen, ob der auch von ihnen anerkannte hysterische oder hystero-epileptische Zustand der Angeklagten zu solcher Annahme berechtige. Die Sachverständigen führen aus, wie eine Beeinträchtigung des Willens, ein Untergehen des gesammten Gefühlslebens in der Hingabe an die krankhaften Empfindungen sich nur bei den höhern Graden dieser Krankheit zeigen, und fahren dann fort: »Es gehört also in solchen Fällen der Nachweis dazu, daß nicht nur einzelne hysterische Anfälle vorhanden sind, sondern daß auch in der Zwischenzeit der Zustand der Erkrankten die geschilderten charakteristischen Merkmale zeigte, – Um aber anzunehmen, daß die Angeklagte sich zur Zeit der That in einem so hochgradig hysterischen Zustande befunden habe, daß ihre freie Willensbestimmung gelitten habe, auch ohne daß sie geisteskrank war, dafür fehlen uns die dafür erforderlichen Kriterien. Die Aeußerungen der Hysterie beschränken sich bei der Angeklagten lediglich auf die Krampfanfälle. In den Intervallen zwischen diesen zeigen sich keine hysterischen Symptome, und das ist sehr bezeichnend; auch in der Schilderung ihres Wesens vermissen wir die hervorstechenden Eigenthümlichkeiten Hysterischer. Es kommt noch hinzu, daß die Krampfanfälle mit der Regelung der Menstruation immer seltener wurden, daß sie vom November 1880 bis Ostern 1882 nur wenigemal eingetreten sind, und zwar zuletzt Anfang März, also drei Monate vor dem Morde. Es muß daraus unbedingt auf eine Besserung, wenn nicht Heilung der Krankheit, die sich bei der Angeschuldigten im wesentlichen als eine Folge gestörter Pubertätsentwickelung darstellte, geschlossen werden, was um so einleuchtender wird, wenn wir sehen, daß selbst im Gefängniß unter Verhältnissen, welche sonst die Nervosität hochgradig begünstigen müssen, keine Symptome derselben hervorgetreten sind. – So haben wir also gezeigt, daß sich außer den Krampfanfällen kein Einfluß der Hysterie auf das gesammte Empfindungsleben und indirect auf den freien Willen der Angeschuldigten auffinden läßt, und somit fehlt auch hier jeder directe Nachweis desselben auf die freie Selbstbestimmung zur Zeit der That. – Wir müssen zugeben, daß bei der Angeschuldigten eine neuropathische Constitution vorhanden ist, welche sich nicht allein in einer allgemeinen größern Reizbarkeit, sondern in einer directen Nervenkrankheit, der Hysterie zeigte, damit ist zugleich an sich das Vorhandensein krankhafter, in ihrer Constitution begründeter Reize eingeräumt. Wir haben nichts auffinden können, was auf eine directe Einwirkung derselben auf die freie Selbstbestimmung der Angeschuldigten hinführen könnte, aber dürfen wir so weit gehen, eine solche deshalb als absolut nicht vorhanden auszuschließen? Diese Frage müssen wir mit ›Nein‹ beantworten. – Bei dem Auftreten von Geisteskrankheiten sind Laien meistens geneigt, solche als eine unvermittelt im Leben der Betroffenen hereingebrochene Katastrophe aufzufassen, während sachverständige Prüfung dahin führt, Momente aufzufinden, welche bereits lange vorher in der Constitution oder im Gebaren der anscheinend Gesunden auf den Keim der heranschleichenden Krankheit hinweisen. Oft gelingt aber selbst dem Fachmann der Nachweis im Vorleben der betreffenden Individuen nur schwer und ungenügend, sei es, daß überhaupt nur vereinzelte und vorübergehende pathologische Symptome sich gezeigt haben, sei es daß außerhalb der Irrenanstalt keine maßgebende Beobachtung stattgefunden hatte. Manchmal leitet dann erst nachträglich das Studium des Kranken und seiner psychischen Eigenthümlichkeiten auf eine richtige Würdigung seines Wesens in frühern Zeiten, indem an der Hand bestimmt gewonnener neuer Gesichtspunkte sich doch noch hie und da Spuren abnormen Geistes- oder Gemüthslebens entdecken lassen. Aehnliche Fälle haben sich in der That nicht so selten bei Verbrechern ereignet, welche zur Zeit ihres Vergehens vollkommen frei zu sein schienen, dann geisteskrank wurden, und nur bei genauester Beobachtung und Analyse der Erscheinungen den begründeten Verdacht erwecken mußten, daß ihr Geistesleben bereits zur Zeit der That nicht ein völlig normales gewesen, und ihre freie Selbstbestimmung nicht zweifellos, vielmehr nach großer Wahrscheinlichkeit in einem damals nicht deutlich nachweisbaren, also auch nicht erkennbaren Maße, beschränkt gewesen sei. Als ein Moment, das in ähnlichen Fällen von allen Psychiatern aus dem Vorleben der Geisteskranken als disponirend hervorgehoben wird, ist allerdings unter anderm auch die neuropathische Constitution anerkannt; man legt Werth auf früher aufgetretene Krampfzustände. So wenig die Hysterie an sich als Geisteskrankheit bezeichnet werden kann, so fällt sie doch bei solchen Erwägungen ins Gewicht. Halten wir das fest, so müssen wir, um zu dem concreten Fall der Angeschuldigten zurückzukehren, uns jetzt eines Symptoms erinnern, welches sehr auffällig und keine Erklärung durch die voraufgegangenen Krankheitserscheinungen gefunden hat: der Ungleichheit der beiden Pupillen. Wenn nun auch diese für uns nicht beweisend erschienen, um daraus auf erbliche Degeneration zu schließen, so haben wir doch dieselbe als ein Zeichen kennen gelernt, welches oft frühzeitig auf die mögliche Entwickelung schwerer Leiden der Centralorgane des Nervensystems, beziehentlich einer Geisteskrankheit hindeutet, und deswegen Verdacht erwecken muß. Die neuropathische Constitution der Angeklagten und die charakteristische Erweiterung der einen Pupille müssen, wenn wir auch nicht im Stande waren, aus derselben stringente Folgerungen für einen beschränkenden Einfluß auf die Willensfreiheit zu ziehen, doch in so weit vorsichtig machen, daß wir die Möglichkeit eines solchen zugeben, auch ohne daß derselbe uns bisjetzt erkennbar war. Wir stellen damit weder eine vage Conjectur auf, noch verirren wir uns in das dunkle Gebiet der Frage nach dem freien Willen des Menschen überhaupt, sondern wir tragen der allgemeinen Erfahrung Rechnung, daß bei pathologischen Zuständen der angegebenen Art gewisse Wirkungen auf die freie Selbstbestimmung der Individuen vorhanden sein können, welche wir im Augenblicke nicht mit völliger Sicherheit abschätzen können, namentlich dann nicht, wenn keine sachverständige Beobachtung unter den normalen Bedingungen des Gebens vorliegt. Wir dürfen deshalb die Möglichkeit einer betonten Disposition zu psychisch abnormen Zuständen und darin begründeter Beschränkung der Willensfreiheit zugeben, jedoch keinenfalls behaupten, daß sie zur Zeit der That vorhanden gewesen sei. »Demzufolge müssen wir die vierte Frage dahin beantworten: »Daß zwar das Studium der Acten und die Untersuchung der Angeschuldigten die Mitwirkung solcher Reize in Beziehung auf die Begehung der That in keiner Weise ergeben haben, daß damit jedoch die Möglichkeit des Vorhandengewesenseins solcher Einflüsse, besonders in Anbetracht der nachgewiesenen neuropathischen Constitution und der Innervationsstörung im linken Auge, nicht mit voller Bestimmtheit verneint werden kann. Keinenfalls war jedoch die freie Willensbestimmung der Angeklagten bei Vorbereitung und bei Begebung der That ausgeschlossen,« Nach Eingang dieses erschöpfenden Gutachtens wurde die Voruntersuchung wieder geschlossen. Ein Antrag des bestellten Vertheidigers, zwecks weiterer Feststellung des Geisteszustandes der Angeschuldigten dieselbe zeitweilig in einer Irrenanstalt unterzubringen und dieselbe dort beobachten zu lassen, wurde von der Anklagekammer abgelehnt, die Sache zur Schlußverhandlung an das Schwurgericht verwiesen und Termin zur Hauptverhandlung auf den 8. Februar 1883 anberaumt. Trotzdem, daß bereits volle acht Monate seit Begehung der That verstrichen waren, war dennoch die Aufregung in der Bevölkerung eine überaus große. Schon eine Stunde vor der Verhandlung sammelten sich große Menschenmengen vor dem Gefangenhause und vor der alten Börse, in welcher sich der Schwurgerichtssitzungssaal befindet. Nur unter Schwierigkeiten und unter polizeilicher Assistenz gelang es, mit der Droschke, in welcher die Angeschuldigte nach dem Gerichtslocal geführt wurde, vor die Eingangsthür zu gelangen. Der Pöbel schrie und lärmte, versuchte mehrfach die Droschke anzuhalten, und hier und dort wurden selbst frevelhafte Aufforderungen zur Lynchjustiz laut. Mit verzerrten und entstellten Zügen verließ die Angeschuldigte das Gefährt und wurde auf den Corridor geleitet, und mag hier wol schon einen Vorgeschmack des ihrer harrenden Todesurtheils durchgekostet haben. Bei Beginn der Verhandlung hatte sie sich bereits wieder einigermaßen gefaßt und nahm ruhig mit niedergeschlagenen Augen ihren Platz auf der Bank für Angeklagte ein. Die Hauptverhandlung, zu der nicht weniger als 50 Zeugen und 5 Sachverständige geladen waren, ergab in der Sache selbst nichts Neues. Marie Köster blieb durchweg bei den Aussagen, die sie in der Voruntersuchung gemacht, antwortete klar und bestimmt, wenn auch oft mit leiser und kaum vernehmlicher Stimme auf alle an sie gerichteten Fragen, und verfolgte den Gang der Verhandlung selbst mit gespannter Aufmerksamkeit. Nur bei einzelnen sie besonders moralisch belastenden Fragen, so bei der Anfrage nach der Aussage des Polizisten Bitter über die Gebetskomödie an der Leiche der Mutter, und bei einzelnen Fragen über die Verdächtigung ihres Vaters schwieg sie gänzlich. Die Zurechnungsfähigkeit der Angeklagten wurde von allen Sachverständigen auf das bestimmteste bejaht, ein weiteres Gutachten derselben über eine eventuelle Abminderung der Willensfreiheit infolge krankhafter körperlicher Zustände, welches von seiten der Vertheidigung gefordert wurde, schnitt der Präsident des Schwurgerichts ab, da es nicht darauf ankomme für die Schuldfrage, in welchem Umfange die freie Willensbestimmung der Angeklagten vor und bei der That vorhanden gewesen, noch ob sie durch bestimmte Umstände beeinflußt sei, sondern nur darauf, ob sie überall als vorhanden nachgewiesen sei. Weitere Erörterungen könnten nur von Einfluß sein auf eine eventuelle Abänderung einer erkannten Strafe, nicht für die Schuldfrage selbst, da das Strafgesetzbuch bei dem Verbrechen des Mordes mildernde Umstände nicht kenne; natürlich stehe es den Sachverständigen frei, innerhalb dieser Grenzen auch auf Nebenumstände einzugehen, soweit sie es zur Beantwortung der Hauptfrage für dienlich erachteten. Aus dem Gutachten des Gerichtsarztes heben wir noch hervor, daß nach seiner Ansicht, wenn man auch annehmen wolle, daß sämmtliche Krampfanfälle simulirt gewesen seien, dadurch doch seine Diagnose betreffs der vorhandenen Hysterie nicht berührt wurde. Die Neigung zu lügen, zu betrügen und zu simuliren sei nicht blos Charakterfehler, sondern auch Symptom einer vorhandenen Hysterie. Derartige Kranke erheuchelten häufig derartige Anfälle, nur um sich interessant zu machen. Die Simulation sei demnach kein Beweis gegen das Vorhandensein der Krankheit an sich. Am 9. Februar fanden die Plaidoyers des Staatsanwalts und des Vertheidigers statt, welcher letztere es nach Lage der Sache auch vollständig aufgegeben hatte, auf Unzurechnungsfähigkeit zu plaidiren. Gegen 6 Uhr abends zogen sich die Geschworenen nach der ertheilten Rechtsbelehrung durch den Präsidenten zurück. Die einzige an sie gerichtete Frage lautete: »Ist die angeschuldigte Marie Katharine Köster schuldig, zu Bremen am 8. Juni 1882 ihre leibliche Mutter vorsätzlich getödtet und die Tödtung mit Ueberlegung ausgeführt zu haben?« Bereits nach dreiviertelstündiger Berathung kehrten sie in den Sitzungssaal zurück und verkündeten ihren Spruch. Derselbe lautete auf »Schuldig«. Zugleich erklärte der Obmann der Geschworenen zu Protokoll: »es sei einstimmig von den Geschworenen beschlossen, die Angeklagte der Gnade des Senats zu empfehlen«. Der Staatsanwalt stellte darauf hin den Antrag, die Todesstrafe über die Angeschuldigte auszusprechen, und diese selbst, die das Verdict und den Strafantrag anscheinend gefaßt angehört hatte, erklärte auf Befragen: »Es sei jetzt ihr lange gehegter, sehnlichster Wunsch erfüllt, sie hoffe mit ihrem Leben in etwas die schreckliche That wieder sühnen zu können.« Nach kurzer Berathung verkündete sodann der Präsident des Schwurgerichtshofes das Unheil, welches der Angeschuldigten das Leben absprach. Die zahlreiche Menschenmenge, die dauernd den Verhandlungen beigewohnt hatte, verstummte vor der Majestät des Todesurtheils, und ohne die Unruhen und Tumulte, die bei der Hinführung der Angeklagten stattgefunden hatten, konnte die jetzt Verurtheilte in ihr Gefängnis; zurückgeführt werden. Mannichfache Vermuthungen sind im Publikum aufgestellt worden, welches die Gründe seien, durch die die Geschworenen sich veranlaßt gesehen, die Verurtheilte der Gnade des Senats zu empfehlen. Sie selbst haben ihre Motive hierzu nicht weiter kenntlich gemacht, und nach Lage der Sache, bei dem offensichtlichen Fehlen aller Milderungsgründe, dürfte es ihnen auch wol schwierig geworden sein, solche genauer zu detailliren. Es werden bei den Geschworenen eben mehrere Factoren zusammengewirkt haben. Einmal vielleicht eine principielle Gegnerschaft gegen die Zulässigkeit der Todesstrafe. Seit Anfang der dreißiger Jahre dieses Jahrhunderts, seit der Hinrichtung der Giftmischerin Gesche Margarethe Gottfried, hatte man in Bremen keine Hinrichtung mehr gesehen, war überall kein Todesurtheil mehr gefällt worden. Durch eine lange Reihe von Jahren hindurch war überall die Anwendung der Todesstrafe gesetzlich außer Kraft gesetzt, und erst durch die Gesetzgebung des Deutschen Reiches auch für Bremen dieselbe als ordentliches Strafmittel wieder eingeführt worden, ohne daß bislang Fälle vorgekommen waren, in denen sie auch factisch hätte zur Anwendung gebracht werden können. Endlich mag auch die Anempfehlung der Geschworenen auf den Wunsch zurückzuführen sein, die logischen Folgen ihres Wahrspruches, die Vollstreckung der Todesstrafe, und damit ihre Verantwortlichkeit, theilweise von sich abzuwälzen und sie der regierenden Behörde zuzuweisen. Um so gespannter war man nach alledem auf die Entscheidung des Senats; ließ er dem Rechte freien Lauf, oder machte er von seinem Gnadenrechte Gebrauch. Die Entscheidung ließ lange auf sich warten, erst am 30. März erfolgte der Bescheid, daß die erkannte Todesstrafe im Wege der Gnade in eine lebenslängliche Zuchthausstrafe zu verwandeln sei. Auch jetzt wieder besprach man im Publikum wie in der Presse lebhaft die etwaige Begründung dieses Beschlusses. Welche Erwägungen im einzelnen nun zu demselben geführt haben, entzieht sich naturgemäß unserer Kenntniß, und nachstehende Ausführungen beruhen daher auf mehr oder minder wahrscheinlichen Vermuthungen. Zunächst darf das Eine wol von vornherein mit Bestimmtheit behauptet werden, daß ähnliche unbestimmte Gefühle, durch die die Geschworenen zu ihrer Empfehlung veranlaßt worden sind, bei der Entscheidung des Senats ebenso wenig mitgewirkt haben wie das unmotivirte Gesuch der Geschworenen selbst, legislatorische Bedenken gegen die Zulässigkeit der Todesstrafe, obwol wir wissen, daß auch im Senat es an einzelnen Gegnern gegen die Todesstrafe nicht fehlt, haben zweifellos keinen Einfluß gehabt bei der Entscheidung. Der Senat hat eben seinerseits eine selbständige Prüfung alles vorliegenden Materials vorgenommen, und wir wissen, daß er neben einem Gutachten des Schwurgerichts und des Staatsanwalts auch den Mitgliedern des Gesundheitsraths, die als Sachverständige fungirt hatten, nochmals Gelegenheit gegeben hat, sich über den Geisteszustand der Verurtheilten, im Hinblick auf ihre erneuten Beobachtungen in der Hauptverhandlung, und angesichts der Frage einer eventuellen Begnadigung, zu äußern. Es ist uns gestattet worden, Einsicht in das Gutachten zu nehmen, und führen wir aus demselben noch Nachstehendes an: »Die namentlich durch die häufigen Krampfanfälle der Köster mit Sicherheit indicirte Hysterie müsse nach der Zeugenaussage in der Hauptverhandlung in noch sicherer Weise, als es nach den Ergebnissen der Voruntersuchung der Fall gewesen ist, von Einfluß gewesen sein auf das ganze Verhalten der Mörderin zur Zeit der That. Es stehe fest, daß sie unter der Einwirkung krankhafter Reize gestanden habe, die eine nothwendige Begleiterscheinung der Hysterie waren. Diese Krankheit beeinflußt die davon Befallenen in nachtheiliger Weise, namentlich in der Richtung der Steigerung des Egoismus, der Hintansetzung der Interessen anderer, der Abstumpfung gemüthlicher Regungen, der Unwahrheit, Neigung zu Simulationen, aber auch der Verstimmungen, leidenschaftlicher Affecte, grundloser Antipathien gegen andere u.dgl.m. Es wird sodann an der Hand der Zeugenaussagen des nähern nachgewiesen, daß einige wesentliche von diesen Charakterveränderungen an der in hohem Grade mit Hysterie behaftet gewesenen Köster mit großer Wahrscheinlichkeit sich als vorhanden ergaben, und daß denselben zweifellos ein Milderungsgrund bei Beurtheilung der That zu entnehmen sei. Es wird ferner hervorgehoben, daß die mannichfachen Angaben der Verurtheilten gegen Nachbarn und Freunde über böse Zustände im Aelternhause, üble Behandlung, üble Zumuthungen, die ihr dort widerfahren, mit den Aussagen der Zeugen über deren Wahrnehmungen nicht in Einklang zu bringen seien. Berücksichtige man aber die gemachten Erfahrungen über den Charakter der Hysterischen, daß namentlich bei ihnen infolge ihrer Reizbarkeit leicht ganz grundlose Antipathien gegen bestimmte Personen entstehen; ferner daß die Phantasie meist krankhaft gesteigert sei, sodaß lebhafte Vorstellungen in Sinnestäuschungen sich verwandeln, oder die Kranken wenigstens Phantasie von Wirklichkeit, besonders bei der Reproduction, nicht zu unterscheiden vermögen, so kann man sich einem Zweifel nicht verschließen, daß die Darstellung des Verhaltens zu ihren Aeltern als Product der krankhaften Phantasie der Köster, oder wenigstens als ein Gemisch von Wirklichkeit und Phantasie, als krankhafte Übertreibung ganz einfacher Vorkommnisse anzusehen sei. Dem widerspreche nicht, daß die Köster zur Zeit der That nicht geisteskrank gewesen sei; solche einzelne zur Zeit der Höhe ihrer Hysterie gewonnene irrige Vorstellungen könnten fortbestehen, nachdem die andern Symptome der Krankheit zurückgetreten seien. Sollte aber die Verurtheilte wirklich infolge krankhafter Vorgänge zu einer ganz falschen Auffassung ihres Verhältnisses gekommen sein, und sollte infolge von krankhafter Gemüthsabstumpfung, infolge von Illusionen, vielleicht Hallucinationen das Gefühl der Liebe zu ihrer Mutter in Gleichgültigkeit, das Gefühl der Liebe zum Vater geradezu in Haß sich verwandelt haben, so wird die Beurtheilung der That eine andere werden, sie wird eine mildere sein müssen, da ein wesentliches erschwerendes Moment in einem andern Lichte erscheint. »Man wird der Verurtheilten in einem gewissen Grade verminderte Zurechnungsfähigkeit zuerkennen müssen, da einzelne wichtige ethische Gefühle, die sonst bei jedem geistig Gesunden vorausgesetzt werden müssen, und die Verbrecherin vom Begehen der That hätten zurückhalten können, krankhaft alterirt waren. Die Frage, ob die freie Willensbestimmung ausgeschlossen war, wird nicht dadurch berührt, sie wird mit derselben Bestimmtheit wie früher verneint werden müssen.« Ob neben diesem neuesten Gutachten noch weitere Momente vorgelegen haben, aus denen dem Senat die Strafumwandlung gerechtfertigt erschien, ist uns unbekannt. Daß auch diese Ausführungen der Sachverständigen nicht über alle Anfechtung erhaben sind, wer wollte das leugnen! Aber die bloße Thatsache, daß tüchtige, urtheilsfähige, vom Staate zur Entscheidung solcher Fragen berufene Aerzte aus wissenschaftlichen Gründen für Milderungsgründe plaidiren, ist von zweifellosem Gewicht, und wir werden wol nicht fehlgehen, wenn wir annehmen, daß aus diesen Erwägungen hauptsächlich die Entscheidung des Senats hervorgegangen ist. Marie Köster wurde unmittelbar nach dieser Entscheidung in das Zuchthaus der Strafanstalt zu Oslebshausen übergeführt, welches sie nach menschlichem Ermessen nicht wieder lebend verlassen wird. Im Zuchthause hat sich die Mörderin zu weitern Aufklärungen bereit finden lassen, und wir sind durch zuverlässige Quellen in den Stand gesetzt, einiges davon mitzutheilen. In einer umfassenden Skizze hat dieselbe ein Bild ihres Lebens entworfen und zu zeigen versucht, wie sie im Laufe ihrer Jugendjahre allmählich immer tiefer in Sündenverfall gerathen und endlich zu der fluchwürdigen That gekommen ist. Das ganze Schriftstück ist in einem ähnlichen schwülstigen Stil abgefaßt wie die bereits mitgeteilten Tagebuchsauszüge. Ueber die That selbst erfahren wir nichts Neues. Die Mörderin schildert sie mit großer Breite und Umständlichkeit, unterbrochen durch Selbstanklagen und Verwünschungen, die einen höchst unangenehmen abstoßenden Eindruck machen, und wol schwerlich einem wahren innern Herzensbedürfniß entsprechen. Es ist ihr auch jetzt noch an dem äußern Schein, an dem Eindruck, den sie macht, sichtlich viel gelegen. Betreffs der Vorgeschichte weicht die Darstellung in einzelnen Punkten wesentlich von ihren frühern Aussagen ab, ohne doch die oben berührten wirklich unaufgeklärten Punkte dadurch verständlicher zu machen. Es ist ohne Interesse, auf diese Abweichungen näher einzugehen, um so mehr, da es ja, bei unserer jetzigen Kenntniß von dem unwahren Charakter der Mörderin, höchst zweifelhaft bleibt, ob sie diesmal wirklich die Wahrheit sagt, oder nur neue Erfindungen vorbringt. Um so beachtenswerther sind aber diese Aufzeichnungen in den Theilen, die das Vorleben der Mörderin betreffen. Sie räumt jetzt offen und unumwunden ein, daß die Krampfanfälle ohne Unterschied von ihr simulirt sind. Sie schildert sich selbst als von jeher der Lüge und der Unwahrheit sehr zugethan. Bereits zu ihrer Schulzeit hat sie durch unwahres Vorschützen von Krankheit sich vom Schulbesuch und von der Arbeit freizumachen verstanden, und auch später in ihren Dienstjahren hat sie unter gleichem Vorwande unangenehme Arbeiten von sich abzuwehren gesucht. Bei einer solchen Gelegenheit, als sie eine Ohnmacht fingirte, um sich von der Arbeit am Waschtroge zu befreien, ist ihr zu Ohren gekommen, daß ihr derzeitiger Dienstherr ihren Krankheitszustand als »Krämpfe« bezeichnet hat, und seit der Zeit hat sie sich darauf verlegt, solche Zustände oftmals bei passenden Gelegenheiten hervorzubringen. Sie schildert selbst, wie sie zeitweilig von einer wahren Leidenschaft befallen gewesen, solche Krampfanfälle darzustellen, zumal während ihres Landaufenthalts in Riede. Den erwähnten Anfall in der Methodistendruckerei schildert die Köster folgendermaßen: »Ich wurde von einer Mitarbeiterin plötzlich erschreckt, daß ich ganz schlecht zu Muthe wurde, und jetzt war auch mit Blitzesschnelle der Gedanke wieder da, Krämpfe zu haben. Es wurde dann mit einer solchen Kraft von mir ausgeführt, daß ich selbst den Arzt zu täuschen vermochte, welcher dringend rieth, mich nach dem Krankenhause zu schaffen. Ich kam den Abend noch sehr spät hin, und war den ersten Tag meines Dortseins noch sehr erschöpft von all den Anstrengungen, die ich gemacht hatte bei meiner Verstellung.« Die Köster hat auch dem Dirigenten der Strafanstalt versichert, daß sie die Krämpfe nie wieder bekommen würde, und hat endlich auf Befragen unumwunden eingeräumt, daß sie aus den eingehenden Befragungen der Aerzte in Bezug auf die Krämpfe, und auf ihre ganze geistige und körperliche Konstitution sehr wohl entnommen habe, daß von ihrem Festhalten an der Unwahrheit betreffend die Krämpfe vielleicht ihr Leben abhänge, und daß sie deshalb die Simulation nicht eingeräumt habe. Auch über ihr Rieder Tagebuch befragt, räumt die Köster ein, daß die Aufzeichnungen darin keineswegs ihrer derzeitigen Seelenstimmung entsprochen hätten, sie habe davon in ihrem Innern nichts empfunden. Sie habe sich bei ihrem Uebertritt zur Methodistengemeinde wol vorgenommen, sich zu bessern, aber ohne nachhaltigen Erfolg. Ob die Entscheidung des Senats zu Gunsten der Köster ausgefallen wäre, wenn sie diese offenen Geständnisse bereits vor der Umwandlung der gegen sie erkannten Strafe abgelegt hätte, ist wol mehr als unwahrscheinlich. Für uns stellt sich die Sache so, daß es in vorliegendem Falle einer Verbrecherin gelungen ist, während einer langwierigen Untersuchung und darüber hinaus eine wesentliche Täuschung mit Erfolg durchzuführen und ihr schuldvolles Haupt durch fortgesetzten Lug und Trug dem Richtschwert der Gerechtigkeit zu entziehen.