Der Neue Pitaval Eine Sammlung der interessantesten Criminalgeschichten aller Länder aus älterer und neuerer Zeit Begründet vom Criminaldirector Dr. J. E. Hitzig und Dr. W. Häring (W. Alexis). Fortgesetzt von Dr. A. Bollert. Neue Serie Zweiter Band Vorwort In der langen Reihe von merkwürdigen Criminalfällen, die der »Neue Pitaval« seinen Lesern vorgeführt hat, ist der Proceß: »Karl Friedrich Masch, sein Räuberleben und seine Genossen« einer der merkwürdigsten, und unter der großen Zahl von psychologisch interessanten Verbrechern, die wir im Laufe der Zeit zu schildern Veranlassung hatten, nimmt Karl Friedrich Masch einen hervorragenden Platz ein. Der blutbedeckte Räuber hat, wie in neuester Zeit in civilisirten Ländern kein anderer, jahrelang im Kriege gelebt mit der Obrigkeit und der bürgerlichen Gesellschaft. Er gleicht an Schlauheit und an Grausamkeit den Raubthieren: er lebte wie diese in den Höhlen des Waldes und zog am liebsten des Nachts von dannen, um hier in ein friedliches Haus zu brechen, dort die Brandfackel in ein Gehöft zu werfen und sich in der durch die Feuersbrunst entstandenen Angst und Verwirrung seine Beute zu holen. Bald lauerte er tückisch dem Wanderer auf und jagte ihm aus sicherm Versteck eine Kugel durch den Kopf, bald erzwang er sich mit Gewalt den Eingang in wohlverschlossene Häuser, erschlug die Bewohner, Mann und Weib, alt und jung, plünderte ihre Habe und frevelte noch an den Leichen. Jetzt hatte man ihn aufgescheucht, aber schnell entschlossen verlegte er den Schauplatz seiner Thätigkeit in eine andere Gegend. Seine Verhaftung war nicht das Verdienst der Polizei, sondern seine Trunkenheit und daß er die gewohnte Vorsicht einmal vergaß, wurde die Ursache seines Verderbens. Wir haben versucht, das Bild des furchtbaren Bösewichts vollkommen treu und wahr zu zeichnen. Wenn dennoch Räthsel übrigbleiben, so ist das nicht unsere Schuld. Masch war eben nicht blos ein verruchter Räuber, nicht blos ein verhärteter Mörder. In der Gefangenschaft löste sich allmählich die Eisrinde seines Herzens, und es ist etwas Tröstliches, daß wir auch in dieser Seele rein menschliche, edlere Regungen entdecken, daß auch ein solcher Mensch noch Reue empfinden und versöhnt sterben konnte. Ob er wirklich zuletzt die Wahrheit gesagt, ob er den entsetzlichen Mord in Chursdorf allein verübt und allein sechs Menschen daselbst umgebracht hat, ob die Hand seines Bruders Martin wirklich rein geblieben ist von Blut, das sind Fragen, die für uns auch heute noch nicht völlig entschieden sind. Die Leser mögen sich selbst ein Urtheil bilden, indem sie vergleichen, was der würdige Beichtvater des Delinquenten hervorgehoben hat und was von uns darauf erwidert worden ist.   Benedict Accolti war ein exaltirter Mensch, »ein närrischer Tropf« wie es in den Acten heißt, der den Papst Pius IV. im Jahre 1565 umbringen wollte. Ueber die Verschwörung, die ihrerzeit ein ungeheueres Aufsehen erregte, bringen wir einen Bericht an den Kurfürsten August von Sachsen.   Unter der Ueberschrift »Kaspar Trümpy aus Bern« hat ein dem Herausgeber befreundeter deutscher Jurist den berühmten Proceß wider Dr. Hermann Demme und Sophie Elisabeth Trümpy wegen Giftmords dargestellt. Die beiden Angeschuldigten wurden von den Geschworenen freigesprochen und es erhob sich seinerzeit in der Schweiz ein lebhafter Streit darüber, ob dieser Wahrspruch ein gerechter gewesen sei oder nicht. Die Ansichten sind noch jetzt getheilt. Wir selbst hatten Gelegenheit, in dem verwichenen Sommer an Ort und Stelle mit Fachmännern und mit gebildeten Laien über den Fall zu reden, und überzeugten uns davon, daß namentlich in Bern, wo Dr. Demme gelebt und ein sehr böses Andenken hinterlassen hat, die öffentliche Meinung dahin ging, daß der Angeklagte entweder mit oder ohne Wissen der Frau Trümpy dem Verstorbenen Gift eingegeben habe. Unser bewährter Mitarbeiter kommt zu einem andern Resultat: er hat das Für und das Wider mit der größten Sorgfalt gegeneinander abgewogen, die juristischen und die psychologischen Momente so zusammengestellt, daß sie eine vollendete Schlußkette bilden, und nicht blos behauptet , sondern bewiesen , daß Demme kein Mörder gewesen ist. Von anderer hochachtbarer Seite, in den zu Schwyz erschienenen »Kritischen Briefen«, wird ebenfalls mit stattlichen Gründen für Demme's Unschuld gekämpft, aber doch nicht für seine volle Unschuld. Der Schreiber jener Briefe glaubt vielmehr an einen Selbstmord Trümpy's, und daß Demme ihm dabei geholfen, ihm insbesondere das Gift verschafft habe, mit welchem Trümpy seinem Leben ein Ende machte. Nach unserm Dafürhalten steht so viel fest, daß Demme dem Trümpy das Gift nicht wider dessen Willen gereicht hat. Einmal fehlte es dazu an jedem Motiv und dann würde er bei der Privatsection, die er bald nach dem Tode vornahm, ganz gewiß nicht blos die Schädelhöhle, sondern vor allen Dingen auch den Unterleib geöffnet, die Eingeweide herausgenommen und damit jede Möglichkeit der Entdeckung beseitigt haben. Unser Berichterstatter weist sehr schlagend nach, daß Demme dies ohne alle Schwierigkeiten hätte thun können. Wenn er es dennoch unterließ und es der Chemie gelang, aus den innern Theilen der Leiche Strychnin darzustellen, so muß man daraus allerdings den Schluß ziehen, daß Demme entweder gar nichts von der Vergiftung gewußt, oder doch Trümpy nicht vorsätzlich mit Strychnin gemordet hat. Die andere Frage, ob Demme den Tod Trümpy's gewünscht, ob er Trümpy's Gedanken an Selbstmord mit Freuden begrüßt und genährt hat, möchten wir dagegen bejahen. Wir nehmen an, daß Demme für den heruntergekommenen, dem Trunke und der Lust ergebenen, wüsten Trümpy keine Spur von freundschaftlichem Gefühl, von Mitleid und wahrer Theilnahme besaß. Frau Trümpy und ihre Tochter Flora litten unter der Tyrannei und den Wuthausbrüchen des Vaters, Demme hatte zu der Mutter in einem ehebrecherischen Verhältniß gestanden und auf die Tochter ein Auge geworfen: was war natürlicher, als daß er, um ihrem häuslichen Elend ein Ziel zu setzen, den Wunsch hegte, Trümpy möchte sterben? Wenn dieser selbst, wie er es erwiesenermaßen gegen andere Leute that, auch gegen Demme Lebensüberdruß und Selbstmordsgedanken aussprach, so mochte Demme darüber erfreut sein, und wir können uns wohl denken, daß er in dem schwachen und feigen Trümpy den Entschluß, sein trauriges Dasein zu endigen, allmählich fest gemacht, ihn über die dazu dienlichen Gifte belehrt und ihm entweder das Strychnin selbst übergeben, oder wenigstens ihn nach und nach so weit gebracht hat, daß er den Giftbecher trank. Ein Correspondent der »Luzerner Zeitung« aus Bern hat unsere Darstellung heftig angegriffen und sich nicht entblödet, die Vermuthung zu äußern, daß die ganze Arbeit darauf hinauslaufe, die Ehre Demme's zu retten. Da der anonyme Correspondent nicht einen einzigen Grund gebracht und eine Widerlegung auch nicht einmal versucht, sondern es vorgezogen hat, zu schimpfen, so haben wir uns darauf beschränkt, den Angriff in der »Luzerner Zeitung« zurückzuweisen und zu erklären, daß weder der Herausgeber noch der Verfasser des Aufsatzes mit den betheiligten Familien in irgendeiner Beziehung stehen und daß der letztere völlig objetiv geschrieben hat.   Der »Mord im Criminalgefängniß von Nürnberg« ist ein grausiges Nachtstück aus der alten Reichsstadt und »Die Meuterei auf der Insel du Levant« ist eine noch viel schrecklichere That der Entartung jugendlicher Verbrecher. Der Aufruhr in jener Colonie, welche die Aufgabe hatte, verwahrloste Knaben und verdorbene Jünglinge zu bessern, die kalte Grausamkeit, mit welcher die Rädelsführer der empörten Rotte ihre Genossen dem Flammentode überlieferten, die unerhörte Pflichtvergessenheit und die Feigheit des Jammermannes von Director – das sind freilich traurige, aber doch sehr schlagende Illustrationen zu dem oft und lebhaft besprochenen Thema von der Gesunkenheit dieser verlorenen Jugend und von dem Werthe solcher Besserungsanstalten. Burschen [*typo] dieser Art können eben nur zur Ordnung gebracht werden, wenn sie gehorchen und arbeiten lernen.   Dr. Eduard William Pritchard hat eine gewisse Verwandtschaft mit demDr. Demme, nur daß man an seiner Schuld schwerlich zweifeln wird. Er unterscheidet sich von seinen Vorgängern, die einen Platz in unserm Werke gefunden haben, von Dr. Jahn in Dessau, der Coniin, von Dr. Palmer in Rugely in England, der Strychnin, von Dr. de la Pommerais in Paris, der Digitalin anwendete, hauptsächlich dadurch, daß er mit Antimon, einem mineralischen Gift, mordete. Während Jahn, Palmer und de la Pommerais feiner zu Werke gingen und Pflanzengifte wählten, die sich schnell mit dem Blute mischen und überaus schwer zu entdecken sind, machte Dr. Pritchard den Chemikern ihre Aufgabe viel leichter, denn der Brechweinstein war in den Leichen seiner Frau und seiner Schwiegermutter mit geringer Mühe wiederzufinden. Pritchard hat wenigstens den einen Mord, nachdem er verurtheilt war, eingestanden; aber freilich ist damit noch lange nicht alles erklärt und das geheimnißvolle Dunkel, das über dem Feuertode seiner frühern Dienstmagd schwebt, wird niemals aufgehellt werden.   Der Raubmörder Jakob Friedrich Hadopp ist wol nicht unschuldig hingerichtet worden, obgleich er bis zum letzten Athemzuge dabei geblieben ist, daß die Zeugen gegen ihn falsch geschworen hätten. Uebrigens ist der Fall ein neuer Beleg dafür, daß man in Amerika weit weniger scrupulös ist als bei uns. In Deutschland würde sich doch manche Geschworenenbank bedenken, das Schuldig auszusprechen, wenn der Todte nicht einmal identificirt werden könnte, wie hier, wenn sie nur aus Beschreibungen seiner Kleider und seiner Person schließen sollte, daß der Ermordete wirklich der Freund des Angeklagten gewesen. Und ganz gewiß würde kein Fürst ein solches Todesurtheil bestätigen, denn ein Irrthum in der Person bleibt, wenn auch nicht wahrscheinlich, doch auch jetzt noch recht gut denkbar.   Johann Heinrich Furrer , der Mörder seiner Aeltern, der im Jahre 1864 vom Großen Rath in Zürich begnadigt, und Heinrich Götti , der Mörder seiner Kinder, der im Jahre 1865, nachdem der Große Rath in Zürich sein Gnadengesuch verworfen, hingerichtet wurde, sind zwei Verbrecher, die für den Seelenkundigen nicht leicht zu enträthseln sind. Die beiden Processe haben auch ein culturgeschichtliches Interesse, insofern sie die Frage über Beibehaltung oder Abschaffung der Todesstrafe praktisch erläutern.   Arnstadt in Thüringen, im November 1867. Karl Friedrich Masch, sein Räuberleben und seine Genossen (Königreich Preußen) 1856-1864 Mancher unserer Leser wundert sich vielleicht darüber, daß wir in der Ueberschrift von einem Räuberleben in Deutschland aus den letzten Jahren sprechen. Deutschland ist ja, wie man uns täglich versichert, civilisirt, es kommen wol einzelne Raubanfälle vor, aber nirgends existiren organisirte Räuberbanden, wie kann es denn ein Räuberleben geben, was zu beschreiben sich der Mühe lohnte? Italien, wo das Stilet des Meuchelmörders in den Geschicken der Familien und in der Geschichte der Staaten von jeher eine Rolle gespielt hat, und das Brigantenthum unter einer politischen Maske noch jetzt in leider nur zu hoher Blüte steht; Ungarn, wo noch vor wenig Jahren der gefürchtete Rosza Sandor hauste, Griechenland, dessen Regierung die Räuber durch eine Verordnung vom Januar 1866 förmlich klassificirt und auf den Kopf eines Räubers erster Klasse einen Preis von 8000 Drachmen gesetzt hat; die Türkei und ihre Nebenländer, vor allen Montenegro, das Land der Schwarzen Berge und der Czernagorzen, welches treffend ein veredelter Räuberstaat genannt worden ist – das sind die Länder, in denen man etwa noch Helden findet, die, im Zwiespalt mit dem Gesetz, Krieg gegen die bürgerliche Gesellschaft und an der Spitze einer kühnen Schar ein abenteuerliches Leben führen, reich an grausamen, reich an edelherzigen Zügen. Nun freilich, pikante Situationen, romantische Scenen zwischen dem Räuber und seinen Opfern stellen wir nicht in Aussicht, unsere Aufgabe ist, ein treues Bild von einem Menschen zu entwerfen, der in einem christlichen Staate und von christlichen Aeltern geboren, in einer christlichen Schule erzogen und trotzdem so tief gesunken ist, daß er zuletzt dem Raubthiere gleich jahrelang in den Höhlen des Waldes lebte und von dort im Dunkel der Nacht die friedlichen Dörfer und Städte der benachbarten Kreise überfiel. Das Bild ist ein furchtbar düsteres, denn die Hände des entmenschten Räubers triefen von Blut, er hat sich niemals weich und mild, niemals großmüthig oder edel gezeigt, unser Gemälde würde unwahr sein, wenn wir auch nur einen einzigen hellen, freundlichen Zug anbrächten. Es handelt sich diesmal nicht um einen oder mehrere Criminalfälle, sondern um einen Kampf gegen die Menschheit. Der Mann, von dessen grausigen Thaten wir berichten, hat sich zwar hier und da Genossen zugesellt, indeß ist dies nur ausnahmsweise geschehen, seine Mitschuldigen sind Nebenpersonen, die unsere Aufmerksamkeit in weit geringerm Grade auf sich ziehen. Gewöhnlich hat er allein und auf eigene Hand operirt. Wir müssen wie bei der Darstellung eines Feldzugs das Auge bald auf diesen, bald auf jenen Punkt lenken, erst am Schlusse wird die Einheit des Ganzen klar werden. Der Räuber, der in den Annalen des Criminalrechts neuester Zeit eine unerhörte, schreckliche Berühmtheit erlangt hat, heißt Karl Masch , der Schauplatz seiner Verbrechen ist die Neumark, das südliche Pommern, die preußische Hauptstadt und ihre Umgegend. Masch hat mehr als 300 gewaltsame Diebstähle verübt, sechsmal den Feuerbrand in bewohnte Häuser geschleudert, einige zwanzigmal die Mordwaffe geschwungen und zwölf Menschen erschossen, erschlagen und erwürgt!   Im Anfange des Jahres 1856 wurde das pommersche Dorf Dertzow durch mehrere Diebstähle beunruhigt und unter andern auch der Getreideboden des Gutshofes heimgesucht. Die Diebe hatten die eisernen Traillen vor der Bodenluke herausgebrochen und eine bedeutende Quantität Getreide entwendet. Karl Masch, welcher damals im Hause seines Bruders, des Handarbeiters Martin Masch, in Dertzow wohnte, gerieth in den Verdacht, an dem Einbrüche teilgenommen zu haben, er wurde verhaftet und in die Gefängnisse der Kreisgerichtscommission Lippehne eingeliefert. Die Untersuchung zog sich mehrere Wochen hin, dem Gefangenen behagte es nicht in seinem Gewahrsam, und eines Morgens fand man seine Zelle leer. Masch hatte eine Fensterscheibe eingedrückt und war mit der Gewandtheit einer Katze zwischen den Eisenstäben hindurchgeschlüpft. Noch in derselben Nacht wurden aus den Pferdeställen des Gutshofes verschiedene Effecten gestohlen. In der folgenden Nacht ward in dem benachbarten Dorfe Hohenziethen ein Einbruch verübt. Der Dieb schien entweder einen ganz bedeutenden Appetit oder die Absicht gehabt zu haben, sich für die Zukunft mit Lebensmitteln zu versorgen. Er hatte aus der Speisekammer des Herrenhauses mehrere Schinken, gekochtes Fleisch, Braten, Butter und Schmalz geholt. Am Kammerfenster stand noch der Pfahl, mit welchem das eiserne Gitter auseinandergebogen war. Schon in der nächsten Nacht wurden die Einwohner von Dertzow durch ein bedeutend schwereres Verbrechen in Schrecken gesetzt. In einem zum Gutshofe gehörigen Wirtschaftsgebäude brach Feuer aus, die Flammen schlugen lichterloh empor und verbreiteten sich mit rasender Schnelligkeit über die mit Stroh gedeckten Scheunen und Ställe. Als der Feuerruf des Nachtwächters erscholl, war das Unglück nicht mehr abzuwenden, drei Scheunen und mehrere Ställe brannten nieder, es gelang nicht einmal das Vieh zu retten, an Rindvieh allein kamen 50 Stück um, der Schade betrug im ganzen gegen 20000 Thaler. Das Feuer war kurz vor Mitternacht aufgegangen, an einer Stelle des Daches, die im Berufswege von niemand betreten wurde. Es mußte vorsätzlich angelegt sein. Jeder Zweifel darüber schwand, als man früh morgens am hintern Fenster der Inspectorwohmmg ein Pfluggestell angelehnt und dabei einen Sack liegen sah. Offenbar hatte der Brandstifter die Verwirrung auf dem Hofe benutzen wollen, um einen Diebstahl auszuführen, das Hin- und Herlaufen der Leute mochte ihn jedoch bedenklich gemacht und bewogen haben, sein Vorhaben aufzugeben. Im Publikum sprach man erst leise, dann immer lauter davon, daß Masch der Verbrecher sei. Der Flüchtling wurde seit seinem Ausbruch ans dem Gefängniß verfolgt, aber nirgends war er gesehen worden. Schon glaubte man, er habe das Weite gesucht und sei auf immer verschwunden, da erschien er eines Tags plötzlich beim Kreisgericht in Soldin und erklärte, in Lippehne habe es ihm nicht gefallen, die Kost sei schlecht und nicht ausreichend gewesen, er wünsche, daß die wider ihn anhängige Untersuchung wegen des Getreidediebstahls in Dertzow hier in Soldin beendigt werde, und stelle sich deshalb freiwillig. Nach wie vor betheuerte er seine völlige Unschuld an jenem Diebstahle und versicherte, daß er auch in der Zwischenzeit nichts Böses begangen habe. Er wollte in Gesellschaft von Handwerksburschen umhergezogen sein und von der Mildthätigkeit der Menschen gelebt haben. Der Mangel an Legitimationspapieren hätte ihn bestimmt, dem lustigen Wanderleben zu entsagen. Masch wurde vom Kreisgericht Soldin an die Kreisgerichtscommission Lippehne, als an die zuständige Behörde, zurückgeliefert und nun mit doppelter Vorsicht bewacht. Einige Tage ertrug er die Gefangenschaft mit Geduld, dann aber erwachte die Sehnsucht nach Freiheit mit desto größerer Heftigkeit, Lippehne war nun einmal nicht der Ort, wo er sich behaglich fühlte, kurz in der Nacht vom 20. zum 21. Mai schwang er sich wieder mit einer wunderbaren Geschmeidigkeit durch das eng vergitterte Fenster und kehrte seitdem nicht mehr aus freiem Antriebe in den Kerker zurück. Dem Gericht entging es natürlich nicht, wie gefährlich Masch der öffentlichen Sicherheit zu werden drohte, es wurden energische Maßregeln getroffen, ihn festzunehmen, man setzte eine Prämie auf seine Wiederergreifung, allein weder in Dertzow noch in den umliegenden Ortschaften war eine Spur von ihm zu entdecken. Man beobachtete seinen Bruder Martin und dessen Treiben auf das genaueste, es zeigte sich jedoch nichts Verdächtiges; man verdoppelte, verdreifachte, ja endlich verzehnfachte man die ursprünglich ausgeworfene Belohnung, dennoch fand sich niemand, der sie verdienen wollte oder konnte. Im Volke glaubte man unerschütterlich fest daran, daß Masch in der Nähe sei und sich mit Hülfe seiner Verwandten verberge, bei jedem neuen Diebstahl wurde sein Name genannt, und leider folgten sich die verwegensten Einbrüche in immer kürzern Zwischenräumen. Nicht blos Hohenziethen uud Dertzow, auch die umliegenden Ortschaften Marienwerder, Cremlin, Kerkow, Eichwerder, Beyersdorf und andere wurden von den unheimlichen Gästen heimgesucht, in Beyersdorf allein zählte man in weniger als zwei Jahren mehr als zwanzig gewaltsame Diebstähle, ja nicht selten geschah es, daß in der Nacht die Feuerzeichen erklangen, eine verruchte Hand hatte die Brandfackel geschwungen, um dann in der allgemeinen Bestürzung desto leichter Beute machen zu können. Allmählich bemächtigte sich der gesammten Bevölkerung des soldiner und pyritzer Kreises ein Gefühl der Unsicherheit, Raub- und Mordgeschichten waren das Tagesgespräch, zu den wirklichen Gefahren kamen eingebildete, einer überbot den andern, hier behauptete man, daß in den Wäldern der Umgegend eine Bande mit einem riesenstarken Hauptmann ihr Wesen treibe, dort setzte man alles auf das Conto des entsprungenen Masch, der mit dem Teufel im Bunde sei und die Kunst verstehe, sich unsichtbar zu machen. Holzarbeiter hatten in der Dämmerung finstere Räubergestalten in der Tiefe des Forstes gesehen, Furchtsame waren ihnen sogar auf den Landstraßen uud in der Mitte der Dörfer begegnet. Im März 1858 erzählte man sich, im Walde bei Pyritz, vier Meilen von Soldin, habe man eine Räuberhohle entdeckt. Die meisten schüttelten ungläubig die Köpfe, sie glaubten ein Märchen zu hören, wie deren damals so viele die Runde machten. Bald stellte sich indeß die Wahrheit des seltsamen Gerüchts heraus. Der Mühlenbesitzer Ebel aus Veversdorf hatte im pyritzer Stadtforst Holz gekauft, in den ersten Tagen des März fuhr er in Begleitung eines Knechtes hinaus, um das Holz wegzufahren. Während der Knecht mit dem Geschirr einen geladenen Wagen nach Hause schaffte, blieb der Müller einstweilen an Ort und Stelle. Er sah sich nach einem Busche um, aus dem er sich einen Spazierstock zurechtschneiden könnte, und kam suchend auf hügeliges, mit jungen Buchen bestandenes Terrain. Am Abhänge eines Hügels, etwa 200 Schritte von dem vielbefahrenen Wege und ebenso viel von dem Heiderande entfernt, bog er das Gesträuch auseinander und bemerkte, daß der Schnee daselbst so glatt gedrückt war, als ob sich Wild gelagert hätte. Um die Sache näher zu untersuchen, arbeitete er sich durch die Aeste hindurch und weiter in das Strauchwerk hinein. Hier sah er einen Haufen Laub ohne alle Schneebedeckung. Der Wind konnte den Schnee an einem so geschützten Platze nicht so vollständig weggeweht haben, das Laub konnte nicht so regelmäßig auf diese eine Stelle gefallen sein. Wer hatte es also zusammengetragen? und zu welchem Zwecke war dies geschehen? Der Müller dachte zunächst daran, daß sich irgendein Thier eine ganz besondere mühsame Arbeit gemacht haben möchte; da er zufällig nichts zu versäumen hatte, wollte er sich noch genauer überzeugen, steckte einen Ast in das Laub und rührte darin herum. Das Laub fiel nicht auseinander, sondern rollte in die Erde hinein wie in einen Trichter. Aha, sagte Ebel vor sich hin, da hat sich ein Dachs oder ein Fuchs eine Höhle gegraben und sie sorgfältig mit Laub zugedeckt. Aber was mußte denn das sein? Nicht weit von dem einen Loch war ja wieder ein anderes, größeres, und der Erdboden klang so sonderbar, wenn er mit dem Fuß stampfte, gerade so, als wenn darunter ein Keller wäre. Der Müller überlegte sich, daß die Löcher unmöglich von Thieren gewühlt sein könnten, denn Thiere bauen ihre Höhlen nicht so, daß Laub und Reisig hineinkollern wie in einen Schornstein. Was er beobachtete, wurde ihm immer unbegreiflicher, er schickte sich an, das Erdloch nochmals mit der größten Aufmerksamkeit zu besichtigen, und bog zu diesem Zwecke die Zweige eines Strauches von neuem auseinander, da fährt plötzlich dicht vor seinem Gesicht ein mindestens sechs Fuß langer, gewichtiger Knittel aus dem Loche empor und gleich darauf taucht der Kopf eines finstern bärtigen Mannes aus der Erde auf. Der Müller bleibt, furchtbar erschrocken, wie angewurzelt stehen und richtet das Auge starr auf den Höhlenbewohner, der vor seinen Blicken der Tiefe entsteigt und drohend auf ihn zukommt. Ebel zieht sich langsam zurück, er lehnt sich mit dem Rücken an einen Baum und faßt den Entschluß, sein Leben so tapfer als möglich zu vertheidigen. Der Fremde zeigt indeß keine Lust, den Kampf zu beginnen, er droht nur mit dem Knittel, dann wendet er sich seitwärts und eilt mit raschen Schritten in den Wald. Der Müller erholt sich allmählich von seinem Schrecken, er begibt sich auf den Rückweg und findet in der Nähe den Förster und mehrere Holzschläger. Als er ihnen sein Abenteuer mittheilt, wird er anfänglich weidlich verspottet. Erzählungen von Erdmenschen, die ihr Reich in der schattigen Unterwelt aufschlagen und sich nur dann und wann dem Menschen zeigen, hatten sie wol an langen Winterabenden in ihrer Jugendzeit gehört, jetzt aber, wo die arbeitsschwiele Hand ein sehr deutlicher Beweis von der harten Wirklichkeit des Lebens war, besaß keiner der Zuhörer Phantasie genug, um an die Gnomen- und Koboldwelt zu denken. Ueberdies sprach ja auch der Mühlenmeister von einem Manne mit stechenden Augen und rauhen Zügen, der einen sechs Fuß langen Knittel geschwungen, das konnte unmöglich einer von jenen schalkhaften Geistern sein, welche die Menschen wol necken, ihnen aber eher Gutes als Böses thun. Als Ebel bei seiner Geschichte blieb und man einsah, daß er nichts weniger beabsichtigte, als etwa den Holzhauern etwas aufzubinden, machten sich alle, mit den wuchtigen Aexten bewaffnet, auf, um die Höhle zu durchsuchen. Man entdeckte Folgendes: Ein Bret, dergestalt mit Erde bedeckt, daß es sich von dem übrigen Boden durch nichts unterschied, verschloß die unterirdische Behausung. Ein mannsbreiter Gang führte sechs Fuß senkrecht in die Tiefe. Das Bret war mit einem kleinen Loche versehen, durch welches man von unten Hindurchgreifen und den Deckel je nach Bedürfniß abheben oder auch mit demselben die Höhle schließen konnte. An den Eingang stieß seitwärts ein Gang von ungefähr fünf Fuß Höhe, hier war mit Hülfe von Eisenstücken ein förmlicher Kamin angelegt. Das Loch, welches der Müller wahrgenommen hatte, als er das Laub durchsuchte, bildete den Abzugskanal für den Rauch, die Mündung des Kamins. Hinter dem ebenerwähnten Gange lag der Raum, der als Wohnzimmer diente. Die Höhle war sieben Fuß lang, sieben Fuß breit, fünf Fuß hoch und allem Anschein nach schon lange Zeit bewohnt, denn man fand alle möglichen Geräthschaften, die für die Besorgung des Haushalts nothwendig sind. Außerdem lagen daselbst in buntem Wirrwarr eine Menge offenbar entwendeter Sachen: Kleidungsstücke, Wäsche, ein Dolch, ein Beil, ein Hammer, ein Bund Schlüssel und verschiedene Brechwerkzeuge. Die Bauart zeugte von dem Geschick des Erbauers. Er hatte die Seitenwände des Ganges und die Höhle selbst durch starke Balken gestützt, die Wände sorgfältig mit Lehm ausgestrichen, und alle Zwischenräume durch Laub und andere Stoffe verstopft. Auf den Balken waren Querhölzer angebracht, welche die Decke, eine etwa zwei Fuß hohe Erdschicht, trugen. Die nach außen gekehrte Seite der Decke war der Erdoberfläche völlig gleich und mit jungen Buchenstämmen bepflanzt. Auch das geübte Auge des Jägers konnte nicht auf den Gedanken kommen, daß unter den Bäumen eine menschliche Wohnung sei, so künstlich war sie versteckt. In die Pfosten der Höhle hatte Masch Nägel und Pflöcke eingeschlagen, an denen er seine Garderobe und seine Vorräthe: Speck, Schinken und Würste, aufhing, als Stuhl diente ihm ein behauener Klotz, als Tisch ein an der Wand befestigtes Bret, eine Vertiefung an der einen Seite war sein Weinkeller, als Liebhaber und Kenner edler Sorten sorgte er dafür, daß ihm ein guter Rothwein, feuriger Rheinwein und Champagner nicht ausgingen. Auf der andern Seite sah man eine Schicht junger Birkenreiser übereinandergelegt und darauf trockenes Heu ausgebreitet. Die Reiser schützten vor der vom Boden nach oben dringenden Feuchtigkeit und gaben dem Lager jene Elasticität, die dem Ruhenden so angenehm ist. Wie die Gerippe und Ueberreste verspeister Thiere den Horst eines Geiers kennzeichnen, so kamen beim Nachgraben auch hier eine Masse Knochen zu Tage, die von Schweinen, Hammeln, Gänsen und andern Hausthieren herrührten. Der Förster, welcher die Durchsuchung leitete, sandte ungesäumt Botschaft an die Behörde und setzte mit so vielen Personen, als er in der Eile zusammenbringen konnte, dem flüchtig gewordenen Masch nach. Man verstärkte die Gensdarmerie, bot die nächsten Gemeinden auf und durchforschte die Wälder, aber vergeblich, der Höhlenbewohner war von neuem spurlos verschwunden. Seine Behausung ward zerstört und der dort zusammengeschleppte Raub an das Gericht abgeliefert. Es ergab sich, daß man die Früchte von zahllosen Diebstählen in verschiedenen Dörfern vor sich hatte, aber freilich war, was man gefunden, nur ein sehr unvollständiges Register von der Thätigkeit des Räubers. Die Bestohlenen wurden ermittelt, der Dieb war auf und davon, er kam, einmal vertrieben, nie mehr zurück in die pyritzer Höhle.   Wir führen unsere Leser nun in den an den soldiner grenzenden landsberger Kreis, in das Dorf Wormsfelde. Eines Tages im Monat April 1858 begab sich die von dort gebürtige Tagelöhnersfrau Buchholz nach dem nahen See, um Wäsche zu reinigen. Sie ging auf einem in den See hineingebauten Bretersteig bis ans Ende und schöpfte Wasser. Kaum hatte sie ihre Arbeit angefangen, da erblickte sie vor sich im Wasser den Leichnam eines Weibes. Schnell rief sie die Nachbarn herbei, der entseelte Körper wurde ans Land gebracht und die erforderliche Anzeige erstattet. Die Verstorbene war eine Witwe Namens Wall aus dem Dorfe Altenfließ. Man erfuhr, daß sie weder Angehörige noch einen festen Wohnort gehabt, und sich seit Jahren bettelnd herumgetrieben habe. Noch wenige Tage zuvor hatte sie im Kruge von Wormsfelde Branntwein gekauft, das Nachtlager war ihr daselbst verweigert worden. Bei der gerichtlichen Leichenschau zeigten sich am Halse rothgefärbte, blutrünstige Stellen, am Kinn und am Unterkiefer unbedeutende Wundflecken. Die unerheblichen Verletzungen konnte sich die Witwe Wall recht gut bei Lebzeiten selbst zugefügt haben, Spuren eines gewaltsamen Todes waren weiter nicht vorhanden, auch erschien es im höchsten Grade unwahrscheinlich, daß ein dritter sich an einer Landstreicherin, bei welcher nichts zu finden war, vergriffen haben sollte. Man nahm daher allgemein an, daß die alleinstehende alte Frau in einer Anwandlung von Lebensüberdruß sich selbst in den See gestürzt und dort das nasse Grab aufgesucht habe. Auffallend war nur daß Eine, daß man in einem Backofen unweit des Sees noch etliche der Witwe Wall zugehörige Kleider und eine Branntweinflasche fand. Eine Obduction wurde nicht für nöthig gehalten, sondern der Leichnam ohne weiteres der Erde übergeben. Die Sache war hiermit abgemacht und nach wenigen Wochen vergessen. Im Anfange des Monats August 1858 erzählte man sich in den zum soldiner Kreise gehörigen Dorfe Albertinenburg, das Stubenmädchen des Gutsbesitzers Neumann, Henriette Fehlhaber, sei auf eine völlig unerklärliche Weise ganz plötzlich gestorben. Noch am Abend des 5. Aug. war die blühende, erst zweiundzwanzigjährige Jungfer frisch und gesund gewesen und um die Mitternachtsstunde in ihre parterre gelegene Schlafstube gegangen, um sich zu Bett zu legen. Die Herrschaft war verreist, deshalb schlief die andere Magd, Sophie Schimmel, nicht wie gewöhnlich mit ihr zusammen, sondern in den obern Räumen des Hauses. Als die Fehlhaber am andern Morgen nicht aufstand, wollte die Schimmel sie wecken. Sie öffnete die Schlafkammer, wich aber entsetzt zurück, denn das gebrochene Auge einer Leiche starrte ihr entgegen. Während sie sanft schlief, hatte der Tod ein junges Leben dahingerafft. Der Mund, der noch am Tage zuvor so munter gescherzt, war auf immer verstummt, sie fand einen kalten, entseelten Körper. Die Verstorbene war nicht ohne Kampf aus dem Leben gegangen, denn sie lag entblößt, mit emporgerichteten Knien im Bett, die Decke war bis an das untere Ende der Bettstelle zurückgeschoben, am Kehlkopfe und an den Armen bemerkte man mit Blut unterlaufene Stellen. Allein kein Mensch hatte einen Schrei gehört, das vergitterte Fenster war unbeschädigt, nicht die geringste Kleinigkeit wurde vermißt. Das alles sprach gegen die ohnehin kaum glaubliche Annahme, daß ein Mörder in dem bewohnten, gut verwahrten Hause sein schreckliches Gewerbe verrichtet habe. Der herbeigerufene Arzt untersuchte die Leiche und kam zu dem Resultat, »das Mädchen sei infolge eines Schlaganfalls gestorben, welcher ihr das Genick abgestoßen habe«. Er gab die Erlaubniß zur Beerdigung, die in Blankensee wohnenden Aeltern wurden von dem bittern Verlust, der sie betroffen, in Kenntniß gesetzt, sie kamen nach Albertinenburg, nahmen die todte Hülle ihres Kindes in Empfang und betteten sie, tief betrübt, in das kühle Grab. Wir verlassen nun die Neumark für eine kurze Zeit und begeben uns auf die Landstraße, die von Berlin nach Freienwalde führt. Der Fuhrmann Wattrow war von Neutornow mit einem Fuder Heu nach Berlin gefahren, er hatte das Heu verkauft und machte sich am 10. Sept. 1858 auf den Rückweg. Bis Werneuchen, wo er im Kruge rastete, fuhr er in Gesellschaft, von dort brach er abends um 10 Uhr allein auf und befand sich in der zwölften Stunde zwischen Tiefensee und Heckelberg. Die Chaussee geht hier etwas bergab, zu beiden Seiten ist Wald. Der leichte Wagen rollte auf der glatt gefahrenen Straße so gleichmäßig fort, und die Pferde trabten so lustig vorwärts, daß ihr müder Herr die Augen schloß und sich sorglos dem Schlummer überließ. Auf einmal wird er rauh geweckt, er hat die Empfindung, als ob er einen heftigen Schlag auf den Nacken bekommt, gleichzeitig ziehen die Pferde scharf an und gehen mit dem Wagen in schnellem Laufe davon. Der Fuhrmann greift mit der Hand nach dem Genick, er fühlt einen starken Schmerz, die Hand ist blutig. Er weiß zwar nicht, auf welche Weise er verwundet worden, aber die Unruhe seiner klugen Thiere belehrt ihn, daß er das Schlimmste zu befürchten hat. Er läßt ihnen die Zügel schießen und hofft, binnen kurzer Frist ein Dorf zu erreichen. Plötzlich wird seine Lage kritischer als zuvor, eins der beiden Vorderräder hält die stürmische Fahrt nicht aus, es schwankt und hängt bald darauf nur noch lose an der Achse. Der Fuhrmann erschrickt, er wagt es nicht, anzuhalten und das Rad zu befestigen, wenn der Wagen nur noch eine Viertelstunde Zeit in so rasender Eile vorwärts fliegt, so ist er gerettet, er spornt die willigen Rosse zu neuen Anstrengungen an, aber nach wenig Secunden rollt das Rad in eine Schlucht neben der Chaussee, der Wagen wird mühsam an drei Rädern eine Strecke fortgeschleift, dann bleiben die Pferde stehen. Wattrow faßt sich ein Herz, birgt sein Geld in den Schaft des Stiefels und geht, einen tüchtigen Stock in der nervigen Faust, scharf nach rechts und nach links blickend, zurück, das verlorene Rad zu suchen. Er findet es nicht, sieht indeß auch nichts von dem Räuber, der ihn im Schlafe gestört. Langsam schleppen die Pferde den Wagen bis nach Lauenburg. Nachdem der Fuhrmann für die treuen Thiere gesorgt hat, untersucht er die eigene Wunde und ist nicht wenig erstaunt, als er statt eines Schlages eine Menge von Schußwunden entdeckt. Jetzt erst erkennt er die Größe der überstandenen Gefahr, er hat es mit einem zur frechsten Gewaltthat entschlossenen Menschen zn thun gehabt, sein Glück war gewesen, daß er dem nächtlichen Wegelagerer nicht zum zweiten mal beim Suchen des Rades begegnete; vermuthlich hatte derselbe den Angriff aufgegeben, als der Wagen so rasch aus seinen Blicken schwand, und war in das Dunkel des Waldes zurückgekehrt. Der Schuß würde den Fuhrmann unbedingt getödtet haben, wenn nicht der dickgefütterte hochaufgeschlagene Mantelkragen die Kraft gebrochen und den Kopf geschützt hätte. Eine beträchtliche Anzahl von Rehposten und Schrotkörnern saß im Rock und in der Weste, man zählte im Genick und im Rücken 18 Wunden. Die Bleistücke wurden herausgenommen, Wattrow mußte sich dem Arzte anvertrauen und konnte sich erst nach vier Wochen von seinem Krankenlager erheben und sein Gewerbe fortsetzen. Der Meuchelmörder blieb trotz aller Nachforschungen unentdeckt. Vier Wochen später hörte man von einem ganz ähnlichen, nur noch weit frechern Ueberfall im soldiner Kreise. Zwischen Bernstein und Dölitz, unweit der pommerschen Grenze, ist eine Chausseegeldhebestelle, welche damals ein gewisser Schmidt verwaltete, ein ehemaliger Soldat, der 1848 im Kriege gegen Dänemark ein Bein verloren hatte. In der Nacht vom 7. zum 8. Oct. 1858 lag Schmidt zusammen mit seinem vierjährigen Kinde im Bett und schlief, in einem zweiten Bett ruhte seine Ehefrau. Eben hatte es 12 Uhr geschlagen, da krachte ein Schuß, die Fenster klirrten, die drei Schläfer fuhren in die Höhe, Schmidt sank mit einem Schrei zurück, er fühlte, daß er getroffen war. Noch hatte sich der Pulverdampf nicht verzogen, als am Fenster das Gesicht eines Mannes sichtbar wurde. Die erschrockenen Eheleute glaubten, daß jetzt der Mörder herannahe, und befahlen ihre Seelen Gott; doch siehe, der Mann winkte ihnen freundlich zu und gab sich als einen Briefträger aus Bernstein zu erkennen, der einen expressen Brief nach dem jagower Forsthaus zu tragen hatte. Auf dem Wege dorthin mußte er an dem Chausseehause vorüber, etwa 100 Schritt davon entfernt sah er das Aufflammen des Pulvers und hörte den Knall eines entladenen Gewehrs. Anfänglich fürchtete er, der Schuß habe ihm gegolten, er war indeß unverletzt und lief nun nach dem Chausseehause hin, dem Orte zu, wo der Schuß gefallen war. Hier bemerkte er die dunkeln Umrisse eines Menschen, der vom Hause weg flüchtigen Schrittes dem Felde zueilte. Ein Fenster des Hauses war durch das im Zimmer brennende Licht erleuchtet gewesen, man konnte es daher von außen überschauen und nicht blos die Betten, sondern auch die Lage der dort schlafenden Personen erkennen. Der Mörder hatte, um sicher zu zielen, eine Art von Schießstand errichtet, nämlich mehrere von einem Anbau des Hauses losgerissene Breter über den Chausseegraben gelegt, auf dieselben einen Karren gestellt und diesen wieder mit Bretern bedeckt. Von dem improvisirten Gerüste aus wurde es ihm möglich, das auserkorene Opfer genau aufs Korn zu nehmen; der unheimliche Schütze hätte unfehlbar seinen Angriff erneuert und seinen Zweck, sich die Chausseegeldkasse anzueignen, erreicht, wäre er nicht von dem Briefträger verscheucht worden. Das Bett, in welchem Schmidt und sein Kind lagen, schwamm im Blute, das Kind war jedoch nicht verwundet, der Vater hatte es mit dem eigenen Leibe gedeckt. Dem unglücklichen Manne war die ganze aus Rehposten und Schrotkörnern bestehende Ladung in die eine Seite gedrungen. Er mußte sich einer schmerzhaften Operation unterwerfen und wurde monatelang auf das Siechbett hingestreckt. Endlich schlossen sich die 14 Schußwunden, Schmidt wurde wieder gesund, allein sein Wohlstand war durch die Kosten der langwierigen Krankheit hart beschädigt. Die Gerichte und die Polizei begannen ihre Thätigkeit schon am Morgen nach der blutigen That, es wurden etliche Personen eingezogen, andere scharf inquirirt, aber der Verdacht bestätigte sich nicht, die Untersuchung mußte eingestellt werden. Im nächsten Monat, also im November 1858, beging der Förster Topp aus Marienbrück sein Revier und traf bei dieser Gelegenheit im tankow-wildenower Forst einen verwildert aussehenden Menschen, der, im Gebüsche versteckt, auf der kalten Erde sich ein Lager zurechtgemacht hatte und fest schlief. Die Beschaffenheit der Lagerstätte deutete darauf hin, daß sie nicht zum augenblicklichen vorübergehenden Gebrauche bestimmt war. Der Förster sah sich den Mann an, der in so tiefem Schlafe lag, als wenn er nachholen wollte, was er in mehrern Nächten versäumt. Ein Freund der Natur, der im Sommer aus Liebhaberei im Walde sein Domicil aufschlägt, um sich von den Vögeln einsingen und von den rauschenden Zweigen in den Schlummer wiegen zu lassen, konnte es nicht sein, denn die Bäume waren fast kahl, die gefiederte Schar hatte ihre Wanderung nach dem warmen Süden längst angetreten, ein rauher Nordost Pfiff durch den Forst. Topp faßte den Schläfer an und rief ihm zu: »Hollah, aufstehen!« Der Fremde dehnte sich, warf sich auf die andere Seite und schnarchte weiter. Nun griff der Forstmann derber an und rüttelte ihn so kräftig, daß er erwachte. Er warf dem Störenfried einen bösen Blick zu, dann sprang er bestürzt in die Höhe. Topp eröffnete ihm, es sei nothwendig, daß seine Persönlichkeit festgestellt werde, deshalb solle er ihm folgen. Der Unbekannte erklärte sich dazu ohne Zögern bereit, nahm einen ihm zur Seite liegenden Sack über die Achsel und schritt anscheinend gleichgültig einige Minuten neben dem Förster einher, dann aber warf er den Sack von sich und sprang leichtfüßig in das Dickicht. Topp mußte es sehr bald aufgeben, den Flüchtling einzuholen, er hob den Sack, der eine ziemlich vollständige Sammlung von Diebsinstrumenten: Brecheisen, Bohrer, Sägen, Meißel, Dietriche u. dgl. enthielt, auf und lieferte denselben an das Kreisgericht in Landsberg a. d. W. ab. Diese Behörde erließ eine öffentliche Bekanntmachung und theilte darin die Begegnung des Försters mit; es meldete sich jedoch niemand, der über die genau signalisirte verdächtige Mannsperson Auskunft gab. Die kurz vor der Entdeckung der phritzer Höhle hart gebrandschatzten Districte des soldiner und des phritzer Kreises hatten sich seitdem einer fast ungestörten Ruhe erfreut, und das Vertrauen war nach und nach zurückgekehrt. In den letzten Monaten des Jahres 1858 und zu Anfang des folgenden Jahres nahmen indeß die Verbrechen gegen das Eigenthum von neuem überhand. Ein Einbruch folgte auf den andern, der zweite immer dreister als der vorhergegangene. Heute tauchte der Unhold im Norden, morgen im Süden auf. Die Art und Weise, wie er sich den Weg bahnte, war fast stets dieselbe, überall brach er durch die festesten Verschlüsse und raubte im Dunkel der Nacht. Keine Eisenstange war fest, kein Schloß sicher genug, man erkannte, daß man es nicht blos mit einem entschlossenen, sondern auch mit einem überaus starken Bösewicht zu thun hatte. Er plünderte die Orte Warsin, Klorin, Plönzig, Garz, Brietzig, Lettnin, Craatzen, Alt-Mellenthin, Cremlin, Marienaue, Naulin, Rohrsdorf, Loist, Köselitz, Batow und fand sich abermals auf dem Schauplatze seiner frühern Thaten in Dertzow und in Hohenziethen ein. Auf seinen weitern Ausflügen stahl er in Adamsdorf, Giesenbrügge, Görlsdorf und in Stölpchen bei Bärwalde. Im Frühling 1859 wurden umfassende energische Maßregeln angeordnet, um den zur Landplage gewordenen Räuber endlich zu fangen. Das Militär in Soldin und in Phritz bekam den Befehl, zu manövriren, das zwischen beiden Städten liegende Terrain ward auf mehrere Meilen in die Runde durchsucht, unter Zuziehung der Gemeinden die Waldung durchforscht, an verschiedenen verdächtigen Stellen nahm man zu derselben Stunde Haussuchungen vor. Und dennoch war alle Mühe umsonst, von dem berüchtigten Masch und seinen etwaigen Helfershelfern fand man auch diesmal keine Spur. Schon gab man sich der Hoffnung hin, daß die Geisel des Landes doch vielleicht verjagt sein möchte, als die Kunde erscholl, im königsberger Kreise, in der Nahe von Bärwalde, sei ein gräßlicher Mord verübt worden, den kein anderer als Masch begangen haben könne. Am Ausgange des Dorfes Stölpchen, an der nach Mohrin führenden Straße, liegt die dem Gutsherrn gehörige Krugwirthschaft. Das Schankgewerbe brachte nicht viel Gewinn, denn Fremde pflegten sich nicht lange aufzuhalten, insbesondere nur selten über Nacht zu bleiben. Die Haupteinnahmequelle waren die Gäste aus dem Orte selbst, die den Krug besuchten. Der Pachtzins betrug 60 Thlr. für das Jahr. Das Haus stand mit der Giebelseite au der Straße, es war gemäß der Gewohnheit jener Gegend an der Vorderseite mit einem Ueberbau versehen, indem mehrere freistehende Balken den vorgebauten Dachstock trugen. Dieser Ueberbau, ein vor den Regengüssen geschützter Raum, heißt in der Volkssprache Löwing, bei ungünstigem Wetter fanden die Fuhrleute ein Obdach daselbst, in der heißen Jahreszeit war der Platz von allen gesucht, die kühl sitzen wollten. Machen wir uns nun mit den Localitäten im Innern bekannt, soweit es zum Verständniß des Folgenden nöthig ist. Das Haus wird links von der Straße von dem Garten umschlossen, rechts sind Wirthschaftsräume und Stallungen, die Rückseite stößt an das freie Feld. Wenn man vom Löwing durch die Hausthür eintritt, so gelangt man in den Hausflur, von da führt zur Linken eine Thür in die Schenkstube, an diese stößt die Schlafstube, die erste hat zwei Fenster, eins nach dem Garten, das andere nach dem Felde zu, die letztere ist einfensterig. Die Schlafkammer wird durch eine Thür mit der Wohnstube verbunden, die Fenster von beiden sind dem Felde zugekehrt, aus der Wohnstube kommt man in die Häckselkammer; diese, eine Küche, eine finstere Vorrathskammer und eine Polterkammer nehmen die rechte Seite des Hauses ein. Vom Felde aus führt eine Hinterthür direct in die Häckselkammer, von hier passirt man einen Durchgang, der zugleich den Feuerungsraum enthält, und befindet sich dann in der Hausflur. Im Jahre 1860 hatten die Brandt'schen Eheleute den Krug gepachtet, sie waren erst seit kurzem veiheirathet, Frau Brandt erwartete ihr erstes Kind. Am 9. Sept. ging der Meier Zimmermann aus Stölpchen, ein Bekannter von Brandt, der den Krug öfter besuchte und im Hause genau Bescheid wußte, morgens zwischen 5 und 6 Uhr nach dem bärwalder Holze. Vom Felde aus sah er, daß die Hinterthür offen war. Da er wußte, daß die Krügersleute erst ziemlich spät aufzustehen pflegten, daß sie Dienstboten nicht hielten und einkehrende Fremde fast nie dort nächtigten, fiel ihm dies auf, um so mehr, da er sich erinnerte, daß schon früher ein Dieb durch das Fenster der Hinterstube eingestiegen sein sollte. Er ging näher heran und fand seinen Verdacht bestätigt. Das Fenster der Häckselkammer war erbrochen, eine Menge Geräthe lagen zerstreut herum, es schien, als wenn der Dieb sich einen erhöhten Tritt zurechtgemacht hatte, um dann bequemer als vom Boden aus eindringen zu können. Zimmermann rief, an der Hinterthür stehen bleibend, mit lauter Stimme: »Brandt!« Keine Antwort erfolgte, nur ein Hund fing im Innern des Hauses an zu bellen. Vielleicht war der Krüger in einem Stalle beschäftigt, Zimmermann rief in die Ställe hinein, alles blieb stumm. Nun ging er um das Haus herum und bemerkte, daß die hölzernen Traillen, welche das Küchenfenster verwahrten, zerbrochen waren. Unter dem Löwing lehnte eine Bank am Fenster der Polterkammer, dieses Fenster war vollständig herausgenommen, die Hauptthür weit geöffnet. In immer größerer Spannung begab sich Zimmermann in die Schenkstube und rief noch lauter: »Brandt! Brandt!« Die schauerliche Stille wurde durch nichts unterbrochen. Jetzt ahnte ihm, daß hier etwas Schreckliches vorgegangen sei, mit zitternder Hand berührte er den Drücker zur Thür der Schlafstube. Die Thür ließ sich nicht ohne weiteres öffnen, weil sich ein schwerer Gegenstand dagegenstemmte. Sie wich dem stärkern Druck, und das erste, was Zimmermann erblickte, war der auf dem Boden liegende mit Blut bedeckte Körper seines Freundes. Die junge Frau lehnte todt am Bett, der Oberleib war über die Bettstelle zurückgebogen, mit den Füßen stand sie auf den Dielen. Dem Meier rieselte es eisig durch die Adern, als er die beiden Leichen sah, entsetzt floh er von der Stätte des Mordes und berichtete athemlos im Dorfe die grausige Blutthat. Die muthigsten Männerherzen erbebten, denn solch ein verwegener Anfall war unerhört. Schon nach wenigen Stunden erschienen die Gerichtspersonen aus Bärwalde und nahmen die gesetzlich vorgeschriebene Besichtigung vor. Die beiden Eheleute waren erschlagen worden, man fand die Schädel zertrümmert, am Halse klafften breite Wunden. Die Haupthaare starrten, mit Blut getränkt, wirr durcheinander, die Betten und die Dielen unter den Bettstellen schwammen im Blute. An einem Fäßchen lehnte ein blutiges Beil, an welchem noch die blonden Haare von dem Haupte der Frau Brandt klebten. Das Beil gehörte dem ermordeten Brandt, es wurde gewöhnlich im Küchenraume, niemals in der Schlafkammer aufbewahrt. Der Mörder hatte es jedenfalls in der Küche mitgenommen, und dann mit der Rückseite die Köpfe der beiden Schläfer zerschmettert; was das Beil nicht ganz gethan, das hatte das Messer, mit dem er die Kehlen durchschnitten, vollendet. Daß ein Raubmord in Frage war, lehrte der Augenschein, die Kommodenkästen waren durchwühlt, Kleider und Wäsche herausgerissen, Papiere umhergestreut, mehrere Schränke aufgeschlossen. Es fehlte eine silberne Taschenuhr und der größte Theil des baaren Geldes, allerdings waren noch einige Groschen in einer Tasche, die an der Thür hing, aber diese mochte der Mörder übersehen haben, die Summe von 24 Thlrn., die der Krugwirth vor wenigen Tagen für verkauftes Getreide gelöst hatte, war geraubt. Die allgemeine Meinung ging dahin, daß der Mörder im Hause bekannt gewesen sein müsse. Er war nicht den kürzesten Weg durch die Fenster der Schenkstube oder der Schlafstube gegangen, sondern zuerst auf der andern Seite des Hauses durch das Fenster der Häckselkammer eingestiegen. Von hier konnte er in die Küche zu dem Beil kommen, dessen er sich zunächst bemächtigen wollte. Zufällig war der Durchgang zur Küche abgesperrt, der Räuber schritt deshalb zu dem umständlichern Erbrechen des Küchenfensters, konnte aber wieder nicht in den Hausflur gelangen, weil die Thür dorthin verschlossen war. Nun brach er an einer dritten Stelle ein, vom Löwing aus in die Polterkammer, von hier erreichte er ohne Schwierigkeit den Hausflur und konnte nun, mit dem Beil bewaffnet, zu seinem Werke schreiten. Die Ansichten, ob einer allein oder ob zwei Personen die That verübt, waren getheilt. Merkwürdigerweise zeigte die durchsuchte Wäsche keine Blutflecke, diese hätten aber vorhanden sein müssen, wenn dieselbe Hand, die das Beil schwang, dann auch die Wäschstücke angefaßt hätte. Der Körper des Mannes war, wie wir wissen, vollständig, der der Frau zur Hälfte aus dem Bett gezogen, die Betten und das Bettstroh aufgewühlt. Ohne mit Blut besudelt zu werden, konnte der Mörder dies nicht gethan haben, und dennoch waren die bunt durcheinandergeworfenen Sachen völlig rein. Hatte etwa der eine die Opfer abgeschlachtet, während der andere die Beute auswählte? In jedem Falle war nur Ein Beil benutzt worden, denn die sämmtlichen Schlagwunden zeigten die gleichen Dimensionen und rührten von demselben Instrument her. Ein Kampf hatte nicht stattgefunden, namentlich hatte der Krüger den Todesstreich im Bett, und nicht etwa außerhalb des letzteren, empfangen, wie sich daraus ergab, daß im Bett, aber nicht auf dem Fußboden, wo der Leichnam lag, eine Blutlache gefunden wurde. Waren es zwei Räuber, so mußte man annehmen, daß sie schon die Rollen vorher unter sich getheilt, und daß nur einer den Brandt'schen Eheleuten mit Beil und Messer den Garaus gemacht hatte. In der Regel wurde im Brandt'schen Hause eine Oellampe gebrannt, nur in ganz seltenen Fällen, wenn ein Tanzvergnügen oder sonst eine Festlichkeit stattfand, brannten Lichter, und zwar billige Talglichter. In der Mordnacht dagegen war ein Stearinlicht gebrannt worden, und der Mörder hatte dieses Licht in der Hand gehalten, denn auf den Dielen und dem Beile hafteten kleine weiße Perlchen und Scheiben, die offenbar bei dem hastigen Hin- und Herbewegen des Lichtes heruntergetröpfelt waren. Vorsichtig wurde die Stearinmasse, die sehr bald zu eiuem kostbaren Beweismittel werden sollte, abgelöst und in gerichtliche Verwahrung genommen. In der That gelang es, die Person desjenigen zu ermitteln, welcher das verrätherische Stearinlicht entweder selbst in den Krug gebracht oder doch dem Mörder zur Ausführung des Mordes zugestellt hatte. Es war kein anderer gewesen als Karl Ludwig Liebig , der leibliche Bruder der verehelichten Brandt. Ihn bezeichnete die Volksstimme sofort als den Thäter, er war mit allen Oertlichkeiten genau vertraut und ihm vor allen mußte es ein Leichtes sein, den wachsamen, an ihn besonders anhänglichen Hund zu beschwichtigen. Liebig ist 1832 in Steinbeck bei Wriezen a. O. geboren und der Sohn eines Ackerwirths, der später nach Bärwalde übersiedelte und daselbst eine Wirthschaft übernahm. Der Knabe ging in Steinbeck und in Wriezen zur Schule, nach seiner Confirmation wurde er zu einem Schmied in Bärwalde in die Lehre gebracht. Er war roh und hart wie das Eisen, welches er hämmerte, und gab schon frühzeitig Beweise eines leidenschaftlichen, jähzornigen Charakters. Seiner Schwester Marie versetzte er gelegentlich mit dem Messer einen Stich, daß sie zeitlebens eine Narbe davontrug, seinen lahmen Bruder mishandelte er so unbarmherzig, daß das Blut aus mehrern Wunden floß. Der Zunge ließ er rücksichtslos freies Spiel, er war frech in Reden, verstand es aber, hinter Geschwätz seine wahren Gedanken zu verbergen. Sein schwacher Gliederbau und seine geringe Körperkraft ließen ihn zum Schmiedehandwerk nicht recht tauglich erscheinen, er hatte auch überhaupt keine Lust zur Arbeit und brachte es zu nichts Rechtem. Als Geselle blieb er nicht lange bei einem Meister, sondern kehrte dem Hammer und dem Amboß gewöhnlich schnell den Rücken und half dem Vater in der Wirthschaft. Höchst willkommen war es ihm, als seine Aeltern den Krug in Stölpchen pachteten. Im Kruge sitzen, mit den Gästen plaudern und trinken, das behagte ihm weit besser, als im Schweiße seines Angesichts vor den Schmiedebälgen hantieren. Er blieb in Stölpchen und knüpfte ein Liebesverhältniß mit Helene Brandt, der Tochter des Kirchenlandpachters Brandt, an. Ihr Vater wollte jedoch von dem Herumtreiber, den er einen liederlichen Taugenichts nannte, nichts wissen und verbot dem Mädchen jeden Verkehr mit ihm. Dies war um so empfindlicher für Liebig, als seine Angehörigen bald darauf in sehr freundschaftliche Beziehungen zu der Brandt'schen Familie dadurch traten, daß der junge Martin Brandt sich um Emilie Liebig bewarb und sich mit ihr verlobte. Der Groll des verschmähten Freiers stieg, je wahrscheinlicher es wurde, daß Martin Brandt und nicht er die Krugwirthschaft vom Vater erhalten würde. Der alte Liebig starb und setzte im Testament Emilie zur Erbin ein, ihre Geschwister hatte sie mit baarem Gelde abzufinden. Bis zur Erbtheilung führte Karl Liebig das Regiment, dann aber kam der Bräutigam seiner Schwester, die Hochzeit wurde gefeiert und dem Bruder die Thür gewiesen. Hatte er schon vorher gedroht: »Meine Schwester hat mich betrogen, aber ich räche mich an ihr«, und: »Wenn die beiden sich verheirathen, so schneide ich ihnen den Hals ab«, so war er nun noch mehr erbittert. Er stattete zwar etlichemal einen Besuch im Krug ab, kam aber immer seltener. Den jungen Pachtersleuten wurde Geld gestohlen, der Verdacht fiel auf Liebig, es entstand ein Wortwechsel, der mit Tätlichkeiten endigte, Martin Brandt warf seinen Schwager zur Thür hinaus. Liebig gab in der Folge seinen Beruf als Schmied auf und zog nach Alt-Blessin. Er heirathete die Witwe Wegner, die ihm drei Kinder zubrachte, und nährte sich kümmerlich vom Tagelohn. Sein Erbtheil, welches gegen 100 Thlr. betrug, hatte er bald zugesetzt; seine und seiner Familie Lage wurde immer trauriger. Am Morgen des 9. Sept. verließ er das Haus und kehrte erst nach mehrern Stunden zurück. Die Nachricht von dem Morde im Kruge nahm er gleichgültig auf. Er sprach mit seiner Frau über die Kränkungen, die er von Schwager und Schwester erfahren, hin und her, endlich schickte er sich an, selbst nach Stölpchen zu gehen. Unterwegs begegnete er etlichen Leuten, die von der blutigen That redeten. Er sagte zu ihnen, es sei ihm so bange zu Muthe, als wenn er seinem Unglück entgegenliefe, sein Benehmen machte den Eindruck der größten Unruhe und Hast. In Stölpchen angekommen, geberdete er sich noch auffälliger. Er warf nur einen einzigen flüchtigen Blick auf die Leichen, dann wandte er sich ab und schluchzte laut, indeß bemerkte man, daß er keine Thräne hervorbrachte. Zwei Tage später äußerte er zu seinem Dienstherrn, dem Gutsbesitzer Mießling: »Es wäre leicht möglich, daß er nicht wieder zur Arbeit käme«, und antwortete auf dessen Frage nach dem Grunde: »Die Leute halten mich für den Mörder, und wenn mich das Gericht auch dafür hält, dann ist es gewiß, daß ich nicht wiederkomme.« Mießling verwies ihn auf den reuigen Schächer, der einst neben dem Erlöser am Kreuze starb, und ermahnte ihn, vor allem auf sein Seelenheil bedacht zu sein und zu bekennen, wenn er sich schuldbewußt fühle. Liebig hörte aufmerksam zu, dann brach er verzagt in die Worte aus: »Nein, nein, ich sterbe den Tod, den die gestorben, selig kann ich nicht werden.« In diesem Augenblick kam ein dritter herbei, und sofort rief er wie umgewandelt: »Wenn ich es gewesen bin, dann soll mich die liebe Sonne nicht mehr bescheinen!« Wirklich sah er die Sonne nur noch wenige Stunden als freier Mann. Er wurde verhaftet. Sein ingrimmiger Haß gegen die Geschwister, seine genaue Bekanntschaft mit den Oertlichkeiten und die Anhänglichkeit des Hundes an seine Person machten ihn verdächtig. Es wurde eine Haussuchung in seiner Wohnung angeordnet und ein Stemmeisen gefunden, welches in die Eindrücke an den Fenstern der Häckselkammer und der Küche paßte. Kurz darauf kam ein Umstand zu Tage, der noch entscheidender für seine Ueberführung werden sollte. Sein dreizehnjähriger Stiefsohn Fritz hatte im Auftrage des Vaters von der Handelsfrau Töpfer ein Fünfdreierlicht verlangt. Die Töpfer besaß dergleichen nicht und bot ihm eins für einen Groschen an. Der Knabe nahm es indeß nicht und ging in den Laden des Kaufmanns Pätsch, wo er ein Stearinlicht für 1 Sgr. 3 Pf. erhielt. Drei Tage später kam er wieder und sagte, wenn man behaupte, er habe hier ein solches Licht geholt, so sei das eine Lüge. Vor Gericht räumte er erst nach vielfachem Leugnen den Ankauf des Lichtes ein, dann widerrief er, gestand es aber nochmals zu und entschuldigte sich damit, sein Stiefvater habe ihm mit körperlicher Züchtigung gedroht, wenn er davon etwas verlauten lasse. Die Stearinmasse der von dem Kaufmann Pätsch geführten Lichter wurde von Sachverständigen untersucht und mit derjenigen verglichen, die in der Brandt'schen Schlafstube abgetröpfelt war. Die Masse stimmte vollkommen überein, während in den Bestandtheilen des nicht aus einem und demselben Erzeugungsproceß hervorgegangenen Stearins sehr leicht merkliche Unterschiede wahrnehmbar sind. Die verehelichte Liebig bestritt, daß ein derartiges Licht gekauft worden sei, sie gab an, in ihrem Hause würden nie Lichter gebrannt, sie besäßen nicht einmal einen Leuchter. Nach dem Aufenthalt ihres Mannes in der Mordnacht gefragt, versicherte sie, sie habe fest geschlafen und wisse nur so viel, daß ihr Gatte des Morgens, als sie noch im Bette gelegen habe, aufgestanden sei und sich entfernt habe. Die andern Hausbewohner konnten keine Auskunft geben, jedoch war es recht wohl möglich, daß Liebig, da die Hausthür nicht verschlossen gehalten wurde, ohne Geräusch hinausgegangen war. Die verehelichte Liebig gestand übrigens gegen Privatpersonen zu, ihr Mann könne allerdings aufgestanden und eine Zeit lang auswärts gewesen sein. Dem einen Nachbar sagte sie gesprächsweise: »Wenn ihr Mann der Mörder sei, müsse er einen Mitschuldigen haben«, sie stellte also seine Betheiligung nicht direct und unbedingt in Abrede. Der Witwe Klepsch erzählte sie: »Ihr Mann habe weiter nichts gethan, als sich durch den Jungen ein Stearinlicht holen lassen, in der Nacht sei er mit dem Lichte fortgegangen.« Endlich bekannte sie einem Polizeibeamten, »daß ihr Sohn eines Abends vor dem Morde ein Stearinlicht gebracht und es vor ihren Mann hin auf den Tisch gelegt habe«. Der Angeschuldigte setzte allen Verdachtsgründen das consequenteste Leugnen entgegen. Er bestritt, daß er mit seinem Schwager und seiner Schwester jemals in Feindschaft gelebt habe, daß er auf dem Wege nach Stölpchen ängstlich und unruhig gewesen sei, er wollte von dem Gespräche mit Mießling und von dem verrätherischen Lichte nichts wissen. Vom Gefängnisse aus machte er den Versuch, sich mit seiner Frau in Verbindung zu setzen, er schrieb ihr einen Brief, der in die Hand des Gerichts kam, und forderte sie darin auf, den Fritz zu überreden, daß er den Ankauf des Lichts widerrufen sollte. Da er einfältig genug war zu glauben, er könne seine Richter und die Gefängnißbeamten täuschen, spielte er den Frommen. Er sprach in biblischen Ausdrücken und brachte Phrasen an, die Bruchstücke von dem waren, was er in der Kirche gehört und behalten hatte. Nicht schlau und gewandt genug, seine Rolle durchzuführen, machte er sich durch seine Frommthuerei nur noch verdächtiger. Von Geduld, Demuth, Feindesliebe, Selbstverleugnung und allen echten Kennzeichen eines wahrhaft frommen Herzens bemerkte man bei ihm nichts, er blieb derselbe starrsinnige freche Leugner, der er vorher gewesen war, lehnte sich auf gegen die Gefängnißordnung und brach häufig in förmliche Wuthanfälle aus, zwischendurch faltete er die Hände, sagte lange Gebete her und citirte Bibelsprüche und Liederverse. Der Heiligenschein, den er um sich zu verbreiten bestrebt war, glich einem durchlöcherten Mantel, überall blickten Bosheit und Tücke hindurch. Man kann es kaum listig, man muß es schlechthin unverschämt nennen, wenn er schließlich mit einer kindischen Fabel hervortrat, die seine Unschuld beweisen sollte und dafür Glauben verlangte. Er behauptete, Gott habe ihm in nächtlichen Visionen die Mörder, an deren Stelle er unschuldig im Gefängniß schmachte, offenbart. Ihm hatte geträumt, so gab er an, er wäre Brandt, und Emilie, seine Schwester, wäre seine Frau gewesen, sie hätten beide im Bett gelegen und geschlafen, durch ein Geräusch aufgeweckt, habe er Personen aus dem Kreise seiner Bekannten, die er mit Namen nannte, in die Schlafstube treten sehen. Sie hätten auf ihn und auf seine Frau blutgierige Blicke gerichtet, ihre langen Messer an einem Feuerstahl gewetzt und sich über sie gebeugt, um sie beide abzuschlachten. Schon sei das Messer gegen ihn gezückt gewesen, da habe er sich aufgerichtet, es ergriffen, sich aber die Hand so aufgeschlitzt, daß ein rother Blutstrahl hoch aufgesprungen sei. Der jähe Schmerz habe ihn aufgeweckt. Er blieb steif und fest dabei, die Männer, welche ihm im Traume erschienen wären, müßten die Mörder sein, und forderte alles Ernstes, das Gericht solle sie einkerkern und ihn freilassen. Das gleisnerische Benehmen des Inculpaten bestärkte alle, die davon hörten, in dem Glauben an seine Schuld, und man erwartete mit Bestimmtheit, daß er demnächst unter der Anklage des Mordes vor die Geschworenen gestellt werden würde. Da trat plötzlich die Hauptperson in unserm Drama hervor und betheuerte: »Ich allein habe den Mord verübt, niemand hat mir beigestanden, das Licht, bei dessen Scheine Brandt und seine Frau ihr Leben aushauchten, habe ich selbst an Ort und Stelle gebracht.« Wir werden später hören, daß Liebig's Hoffnung, dieses Geständniß werde die Thür seines Kerkers öffnen, umsonst war, und daß er trotzdem als der Gehülfe des Mörders erkannt und verurtheilt wurde; jetzt thun wir vorerst einen Schritt zurück und müssen von neuen Mordthaten des Menschen berichten, der noch immer in jener Gegend hauste, dessen Blutdurst noch lange nicht gestillt war. Karoline Hipperling, die Tochter eines Tagelöhners in Adamsdorf bei Soldin, stand mit einem jungen Burschen Namens Karl Friedrich Behling in einem zärtlichen Verhältnis. Behling diente auf einem eine Viertelmeile entfernten Gute als Knecht, besuchte aber seine Verlobte regelmäßig jeden Sonntag, die Aeltern des Mädchens hatten dagegen nichts einzuwenden, und es entspann sich sehr bald ein nur allzu vertraulicher Verkehr. Die Braut gebar infolge dessen ein Kind, und der Bräutigam konnte vorläufig nicht daran denken, den eigenen häuslichen Herd zu gründen, denn er war erst 20 Jahre alt und hatte seiner Militärpflicht noch nicht genügt. Im Herbst 1860 wurde er als Soldat ausgehoben und erhielt den Befehl, sich am 18. Oct. mit den übrigen Rekruten in Soldin zu stellen, um dem Garnisonsorte zugeführt zu werden. Die letzten Wochen vorher waren eine schwere trübe Zeit für seine Geliebte, die nun den Vater ihres Kindes von sich lassen mußte und die Hochzeit in ungewisse Ferne gerückt sah. Sie überhäufte ihren Verlobten mit Beweisen ihrer Liebe, beide versicherten einander, daß sie sich treu bleiben würden, und als die Abschiedsstunde nahte, gab sie ihm das Geleite nach Soldin. Die Aeltern warteten vergeblich auf die Rückkehr ihrer Tochter; als die Nacht hereinbrach und sie noch immer nicht zu Hause war, trösteten sie sich mit dem Gedanken, sie werde auf Zureden Behling's oder aus eigenem Antrieb in Soldin geblieben sein, und erst nach dem Abmarsch der militärpflichtigen Mannschaft, der am 19. Oct. in der Frühe stattfinden sollte, den Heimweg antreten. Allein auch am Morgen des 19. Oct. stellte sie sich nicht ein und noch im Laufe des Tages erzählten Einwohner aus Adamsdorf, daß sie die Unglückliche seitwärts neben der Chaussee in einem Graben liegend gefunden hätten, sie war todt, der Mörder hatte sie überfallen, erwürgt und beiseitegeschleppt. Unterhalb des einen Ohres bemerkte man einen auffallenden Flecken, von dort aus lief um den Hals ein gerötheter Streifen. Der Nacken war hochroth gefärbt. Die Aerzte begutachteten, der Tod sei durch Erstickung unter Hinzutritt eines Blutschlags erfolgt. In Betreff der Lage des Körpers ist zu erwähnen, daß die Leiche bis zu den Knien herauf entblößt war; an der Kleidung konnte man keine Spur eines vorausgegangenen Kampfes wahrnehmen, auch schien nichts geraubt zu sein. Das baare Geld, was sie besessen, lag unversehrt in ihrer Lade, es fehlte von allen den Sachen, die sie mitgenommen, nicht ein einziges Stück. Ueberhaupt war es nicht wahrscheinlich, daß ein Räuber das einfach ländlich gekleidete Mädchen, bei dem er gewiß keine lohnende Beute erwartet haben konnte, ermordet haben sollte. Dicht neben dem Leichnam lag ein Krückstock mit Zinkblechzwinge, nicht weit davon das Umschlagtuch der Ermordeten und ihr Handkorb, an dessen Henkel ein Paar Mannsstiefeln hingen. Der Stock war senkrecht in die Erde gesteckt worden und dann umgerissen oder umgefallen. Der Mörder hatte ihn also nicht zu seinem Vorhaben benutzt, sondern jedenfalls beiseitegestellt, um die Arme frei zu haben und sich ungestört mit der Frauensperson zu beschäftigen. Die Stiefel und der Stock waren das Eigenthum des Rekruten Behling, welcher mit Karoline Zipperling die letzte Wanderung angetreten hatte. Er allein zog von dem Tode des Mädchens Gewinn, denn dadurch wurde er frei von einer übernommenen Verpflichtung, von einem Bande, welches ihm vielleicht jetzt, da er ins Leben hinausging, recht lästig wurde. Es stieg der Verdacht auf, daß er sich der Geliebten, deren er überdrüßig geworden, durch eine rasche That entledigt und, nach Vollendung des Mordes durch andere verscheucht, seinen Stock und seine Stiefeln zurückgelassen habe. Behling wurde in Untersuchung genommen, man forderte von ihm, daß er Auskunft geben sollte über das Schicksal seiner Braut. Er erzählte eine ziemlich unwahrscheinliche Geschichte. »Karoline begleitete mich«, so gab er an, »bis Soldin, sie war äußerst gedrückt und niedergeschlagen; um ihr Trost zuzusprechen und sie nicht den ganzen Rückweg allein machen zu lassen, kehrte ich wieder mit ihr um und ging mit ihr die Straße, die wir eben gekommen waren, nochmals zur Hälfte zurück. Als es anfing zu dunkeln, trennten wir uns, sie nahm mir meinen Stock und die Stiefeln, die ich doch nicht mehr brauchte, ab, um sie einstweilen für mich aufzuheben; ich eilte nach Soldin, sie auf dem Wege nach Adamsdorf weiter.« Der Punkt, wo das Paar nach Behling's Behauptung auseinandergegangen sein sollte, war nur etliche hundert Schritte entfernt von der Stelle, wo man die Leiche gefunden. Hiernach hätte der Mörder das Mädchen nur wenige Minuten nach dem Abschied überfallen, der Bräutigam hätte ihren Hülferuf beinahe noch hören müssen. Dies schien fast unglaublich zu sein – und dennoch war es die Wahrheit, zum Glück für den jungen Soldaten hatte eine dritte Person der Abschiedsscene beigewohnt. Ein Mädchen war an jenem Abend am Felde beschäftigt und sah von weitem, daß Behling und seine Braut auf der Chaussee standen, sich umarmten und dann Lebewohl sagten, er ging nach Soldin, sie nach Adamsdorf zu, beide wendeten sich noch mehreremal um und winkten und riefen sich zu. Was aus Karoline Zipperling geworden, wußte das Mädchen nicht, sie war ihrem Gesichtskreis rasch entschwunden, der Soldat aber konnte ihr nichts zu Leide gethan haben, denn die Zeugin hätte es sehen müssen, wenn er umgekehrt und seiner Geliebten nachgegangen wäre. Hierdurch ward die Unschuld des Inculpaten allerdings unwiderleglich bewiesen, allein er hatte nicht nur die Braut verloren, auch sein guter Ruf war untergraben und er schuldlos monatelang in eine peinliche Untersuchung verwickelt worden. Den wahren Mörder hatte kein menschliches Auge gesehen als das für immer gebrochene seines Opfers, es blieb ein Geheimniß, wer diesem jungen Leben ein gewaltsames Ende gemacht. Haben wir schon in dem Bisherigen schwere Thaten geschildert, so kommen wir jetzt zu einer Begebenheit, welche alles Frühere weit überbietet und in den Regesten der Criminalistik beinahe einzig dasteht, wir meinen den seinerzeit von der Presse aller Länder berichteten sechsfachen Raubmord in der chursdorfer Mühle . Hören wir das Nähere über diese grauenhafte Menschenschlächterei! Der Müller Baumgart zu Chursdorf bei Soldin war ein wohlhabender Mann, er betrieb neben der Müllerei schwunghaft ein Bäckergewerbe, und lieferte regelmäßig ganze Wagen voll Brot in die benachbarten Ortschaften, wofür, wie er selbst sagte, manchen Tag an 100 Thlr. in seine Kasse flossen. Sein Gehöft lag nicht im Dorfe selbst, sondern zehn Minuten davon, an der von Chursdorf nach Carzig führenden Straße. Rechts an der Straße standen das Wohnhaus und die Wirtschaftsgebäude, links auf einer Anhöhe die Windmühle, und noch etwas mehr seitwärts eine Tagelöhnerwohnung. Trat man von der Straße in den Flur des Wohnhauses, so hatte man rechts vorn ein Wohnzimmer und hinten hinaus die Backstube, links an der Straßenseite eine Stube und eine Eckkammer, und an der Hofseite die Schlafstube der beiden Eheleute, neben welcher sich die an die Hausflur stoßende Küche befand. Aus der Küche führte eine Thür in die Schlafstube, aus dieser gelangte man durch zwei andere in derselben Wand befindliche Thüren nach den beiden Räumen an der Vorderfronte, der Stube und der Eckkammer. Die Fenster der Schlafstube gingen nach dem Garten. An der entgegengesetzten Seite, von der Straße durch einen Thorweg abgesperrt, war der sich von dort um die Hinterfronte herumziehende Hofraum. Der letztere wurde nach dem Felde zu durch Scheunen, Stallgebäude, dazwischenliegende Zäune und zwei verschlossene Thorwege eingefriedigt. Auf dem Hofe waren drei Hundehütten, in jeder ein Hund. Endlich ist zu erwähnen, daß in der Mauer des Hauses drei Luken, eine jede durch zwei eiserne Traillen verwahrt, angebracht waren, durch welche Licht in die unter dem Hause befindlichen Keller fiel. Das Haus wurde von den Müllersleuten, ihren fünf Kindern, einer Dienstmagd und dem Bäckergesellen Großmann bewohnt. Baumgart und seine Frau schliefen in der obengedachten Schlafstube, das siebzehnjährige Dienstmädchen Karoline Hartmann und der zwölfjährige Emil neben ihnen in der Kammer, Ottilie und Rudolf, 10 und 5 Jahre alt, in der an diese Kammer stoßenden Stube. Der Gesell Großmann hatte seine Schlafstelle in einer Kammer des Dachstocks, zu welchem vom Flur aus eine Treppe führte, er schlief auch in der Nacht vom 10. zum 11. Mai daselbst. Berthold Baumgart, 15 Jahre alt, lernte die Müllerei und brachte jene Nacht wie gewöhnlich in der Windmühle zu, die bereits erwachsene Tochter Henriette war vom Hause abwesend und in Lippehne geblieben, wo sie Nähunterricht gab. Großmann hatte sehr fest geschlafen, er war nicht ein einziges mal aufgewacht und machte sich, als er am 11. Mai aufgestanden war, an seine täglichen Geschäfte. Er holte vom Hofe Wasser und Holz herbei, dann ging er in die Küche, brannte auf dem Herde Feuer an und wartete nun, daß der Meister und die Magd erscheinen und ihm beim Backen helfen sollten. Da sich niemand blicken ließ und der Tag immer weiter vorrückte, öffnete er die Thür zum Schlafzimmer des Müllers, um die Langschläfer zu wecken. Entsetzt fuhr er zurück, das war ja doch nur eine böse Vision, die er hatte; er sammelte sich und schaute genauer hin, aber nochmals rieb er sich die Augen, er konnte nicht glauben, was er sah. Die muntere lebensfrische Ottilie lag mit eingeschlagenem Schädel in einer Blutlache auf den Dielen und aus den Betten starrten ihm die bleichen,blutigen Leichen des Meisters und der Meisterin entgegen, beide kaum zu erkennen, so waren die Züge entstellt. Während er oben sanft und im Gefühle der größten Sicherheit schlummerte, hatte unter ihm der Tod seine blutige Sichel geschwungen. Er vermochte den furchtbaren Gedanken nicht zu fassen, jetzt schreckte er auf: was war aus den andern, was war aus der Magd, aus Emil und Rudolf geworden? Zitternd trat er in ihr Schlafgemach, aber neues Entsetzen, auch hier fand er die Stille des Todes, die nur durch das Rieseln des Blutes unterbrochen wurde. Uebermannt von allen den fürchterlichen Eindrücken floh er aus dem Hause und eilte in die Windmühle, wo er den Berthold Baumgart antraf und ihm mittheilte, was er soeben gesehen. Beide gingen zusammen in das Wohnhaus und überzeugten sich hier, daß der erst fünf Jahre alte Rudolf noch röchelte. Schleunigst wurden ein Arzt und die Ortsbehörde herbeigerufen, der erstere erkannte sofort, daß Lebensrettungsversuche umsonst, daß auch die Wunden des kleinen Rudolf tödlich waren, das Kind verschied nach wenig Minuten, und es lagen nun sechs Leichen im Hause, deren frevelhaft vergossenes Blut gen Himmel schrie und die Mörder verklagte. Wie die gerichtliche Besichtigung ergab, hatten sich die Räuber mit großer Gewalt und Keckheit den Eingang erzwungen. Sie waren über das eine vom Hof nach dem Felde führende Thor, an welchem man noch Schmuzspuren bemerkte, in den Hof gestiegen und zunächst in den Keller gedrungen. Ein Baumstamm stak unter der einen der drei Kellerluken, welche durch die Herausbrechung der Traillen geöffnet war, die Traillen in den beiden andern Luken waren verbogen, vermuthlich hatten sie zu fest in der Mauer gesessen; durch die dritte Luke in den Keller gelangt, konnten die Räuber die Treppe hinaufsteigen, von innen das Schloß der Thür zur Hausflur aufmachen und dann in alle Zimmer kommen. Möglich auch, daß der schmächtigste und gewandteste durch die nur 12 Zoll hohe und 15 Zoll breite Luke eingestiegen war und daß er seinen Spießgesellen die Thür geöffnet hatte. Die beiden Räume rechts vom Flur, vorn das größere Zimmer und die Backstube nach dem Hofe zu, waren in der alten Ordnung, insbesondere stand in der Vorderstube ein Schrank wohlverschlossen und unversehrt, in welchem unter anderm eine Geldkatze mit 450 Thlrn. baares Geld aufbewahrt wurde. Die Räuber hätten sich eine solche Beute gewiß nicht entgehen lassen; da sie an den Schrank nicht gedacht und die Stube nicht einmal betreten hatten, so mußte man folgern, daß sie überhaupt mit der Einrichtung und der Eintheilung der Räumlichkeiten nicht recht bekannt gewesen waren. In der Meinung, Baumgart werde sein Geld in der Schlafkammer, als dem sichersten Orte, aufheben, hatten sie nur die Zimmer links vom Hausflur durchstöbert und daselbst alles durcheinandergekramt. Die Schränke, Truhen und Kommoden standen offen, Kleider und Wäsche, Leinwand und Papiere waren herausgerissen und zum Theil auf den Boden geworfen. Das in einem verschlossenen Kasten in einem Beutel steckende Ausgabegeld fehlte, von dem Kasten war der Deckel mit Hülfe eines Stemmeisens abgesprengt. Was außerdem geraubt worden sein mochte, ließ sich nicht ermitteln. In der Küche hatten zwei Leuchter mit Lichtern gestanden, am Morgen fand man den einen in der Magdkammer, den andern zwar noch in der Küche, aber auf einem andern Platze. Unzweifelhaft war Baumgart selbst, ein kräftiger Mann von 50 Jahren, das erste Opfer gewesen, denn er als der gefährlichste Gegner mußte zunächst beseitigt werden. Wahrscheinlich hatten die Räuber den Weg zu ihm durch die Küche gefunden, denn wenn sie durch das Vorderzimmer gegangen wären, so würden die Kinder erwacht sein und den Vater geweckt haben. Man vermuthete, daß der Müller im Bett oder dicht daneben den tödlichen Streich empfangen habe, daß seine Ehefrau zugleich mit ihm oder unmittelbar nach ihm ermordet worden, daß Ottilie, durch den Lärm aufgeschreckt, in die Schlafstube der Aeltern gekommen und hier neben ihren Betten zu Boden gestreckt sein mochte. Ob die beiden andern Kinder und die Magd, um den Hülferuf, den sie ausgestoßen, zu bestrafen, oder um einen solchen zu verhindern, stumm gemacht worden waren, ob der Tod sie wachend oder schlafend ereilt hatte, wer konnte es wissen? Links vom Hause im Gartenlande bemerkte man die Abdrücke nackter Füße, vermuthlich hatte einer der Mörder einen Recognoscirungsgang gehalten und sich von der Lage der Zimmer, der Stellung der Betten und der Zahl der dort schlafenden Bewohner unterrichtet. Auf dem Boden des Kellers sah man genau dieselbe Spur; der Räuber, welcher dort eingestiegen war, mußte also zuvor im Garten das Haus umschlichen haben. Nach dem Felde hin auf dem weichen Acker entdeckte man ferner die Spuren von zwei mit Stiefeln bekleideten Mannspersonen, von denen die eine größere, die andere kleinere Füße gehabt hatte. Die Spuren zeigten die Richtung, in welcher die Räuber geflohen waren, sie wiesen vom Hause wegwärts, verloren sich aber bald, weil das Erdreich fester wurde und man auf betretene Wege kam. Die Besichtigung der Mordstätte war ein furchtbares Geschäft. Der Anblick, den das Todtenhaus im Innern darbot, war über alle Beschreibung gräßlich. Man konnte das Auge nicht aufschlagen, ohne daß es auf ein verstümmeltes Menschenantlitz, eine Blutlache, eine Mischung von Gehirn und Blut fiel. Wandte man sich ab von der einen grinsenden Leiche, dann traf man auf die ebenso verzerrten Züge einer andern. Eiskalt rieselte es durch die Adern bei dem Gedanken, daß hier in der kurzen Spanne Zeit von gewiß nur wenigen Minuten sechs Menschen meuchelmörderisch erschlagen waren; unter den tückischen Streichen der unbarmherzigen ruchlosen Hand hatten sechs wehrlose Opfer, zum Theil vom süßen Schlummer umfangen, vielleicht von heitern Traumbildern umgaukelt, ihr Leben ausgehaucht, ein thätiger Mann in der Vollkraft seiner Jahre, die tüchtige Hausfrau, drei blühende Kinder und ein soeben erst zur Jungfrau entwickeltes Mädchen! Die Mörder hatten kein Alter, auch nicht das zarteste verschont, man befand sich in einem Schlachthaus der unheimlichsten Gattung. Die Betten, die Bettstellen und der Fußboden schwammen im Blut, alle Gegenstände waren mit Hunderten von Blutflecken und Blutperlen bedeckt, an den Wänden und auf den Dielen klebte das unter den wuchtigen Schlägen hervorgespritzte Gehirn, an mehrern Stellen nahm man rothfarbige Abbildungen von einzelnen Fingern, ja hier und da der Hand wahr. Die helle Wand hatte den Mördern, wenn sie die vom Blute rauchenden Hände reinigen wollten, zu dem Zwecke dienen müssen, zu welchem der Metzger die weiße Schürze benutzt! Zwei volle Tage waren die Aerzte mit der Obduction der Leichen beschäftigt. Die Schlüsse, zu denen sie kamen, waren von großer Bedeutung für die Ausführung der unerhörten That, wir müssen deshalb das Wesentliche aus den sehr umfangreichen Gutachten mittheilen. Der Müller Baumgart lag halb auf dem Rücken, halb mit der rechten Seite der Wand zugekehrt, im Bett, den Kopf flach auf dem Kopfkissen, nicht eingedrückt in das letztere. Er war mit einem Hemd, einer Unterjacke und Unterbeinkleidern bekleidet, an den Sachen zeigte sich nirgends ein Merkmal, daß sie etwa bei einem Handgemenge angefaßt worden wären, namentlich war nichts zerrissen – ein negativer Beweis dafür, daß kein Kampf stattgefunden hatte. Das Deckbett war über das Bettende hinausgezogen, die Brust entblößt, die Hände dagegen lagen noch unter der Decke. Vor dem Munde lag ein schaumiger, röthlicher Gischt, die Farbe des Gesichts war nicht wie gewöhnlich bleich, sondern dunkelroth. Am Kopfe zeigten sich zwei Wunden, die eine an der linken Schläfe, 1½ Zoll lang, die andere auf der linken Seite der Stirn bis zur Grenze des behaarten Kopftheils, einen Zoll lang, quer verlaufend. Nach Abtrennung der Kopfhaut sah man einen von der Höhe des Schläfenbeins quer über den Scheitel bis in die Tiefe der rechten Schläfengrube sich hinziehenden klaffenden Spalt von der Stärke einer Linie, sowie mehrere Knochensplitter, vom zerschmetterten Schläfenbein herrührend. Am Halse war dem Verstorbenen ein bis zur hintern Schlundwand dringender Schnitt beigebracht. Endlich fand man auch die Brust durch drei Stiche verletzt, zwei davon, etwa einen Zoll voneinander entfernt, waren zwar durch das Brustfell gegangen, aber trotzdem nicht gefährlich, da sie nur einen kleinen isolirten Bluterguß im vordern obern Theil des Mittelfellraumes bedingten, der dritte Stich hatte die Brustwand, die Lunge, den Herzbeutel und die Aorta durchbohrt. Es waren also dem Kopfe zwei Schläge zugefügt, der erste hatte die einzöllige Wunde hervorgerufen, jedoch den Schädel nicht verletzt, sondern nur das Gehirn erschüttert und den Müller bewußtlos und wehrlos gemacht, vom zweiten Schlage rührte der Schädelbruch her, dieser Schlag war absolut tödlich; indeß trat der Tod nicht sofort ein, weil die Erschütterung das Centrum der Athembewegung, das Verlängerte Mark, nicht erreicht hatte. Die Herzschläge hörten noch nicht auf, und der Kreislauf des Blutes war noch nicht unterbrochen. Aus den Schädelverletzungen konnte sich daher, wie auch geschehen, noch reichliches Blut ergießen. Der Halsschnitt schien dem Müller erst nach den Kopfwunden beigebracht zu sein. Das mit dem Athemholen eingesogene Blut war in den Kehlkopf und die Luftröhre eingedrungen, diese Blutansammlung hatte eine Stauung des nach dem Herzen zurückfließenden Blutes, mithin Athemnoth, äußerlich aber die dunkle Farbe des Gesichts hervorgerufen. Durch Vermischung des Blutes mit der Luft bildete sich der röthliche Gischt vor dem Munde. Der Schnitt war an und für sich tödlich, weil er durch die Schlundwand ging. Baumgart würde ohne schleunige geschickte Hülfe erstickt, und wenn der Erstickungstod abgewendet wurde, verhungert sein. Einiges Leben war auch nach diesem Schnitte noch in dem Unglücklichen, wie jener erwähnte Gischt bewies. Die beiden leichtern Stiche in der Brust hatten kein größeres Blutgefäß berührt und wären durch ärztliche Kunst zu heilen gewesen, der dritte Stich dagegen hatte den Tod zur unmittelbaren Folge, mit der Durchstoßung der Aorta, der Herzschlagader, mußte das Leben nach wenig Secunden erlöschen. Dieser Stich war der letzte mörderische Act, wäre er der erste gewesen, so hätten die Kopf- und Halswunden nicht bluten können. Wir haben vorhin darauf hingewiesen, daß der Schnitt in den Hals dem schon durch die Schläge auf den Kopf betäubten Müller zugefügt sein müsse. Dafür spricht auch die Situation, denn es ist nicht wahrscheinlich, daß Baumgart den Hals gerade schnittrecht hingehalten, ebenso wenig, daß der Mörder erst lange an dem Schlafenden herumgetastet hat, wo er das Messer einsetzen könne. Noch im Vollbesitze seiner Kraft würde der Müller, sowie ihm die Kehle geritzt wurde, erwacht, aufgesprungen sein und Hülfe herbeigerufen haben. Nach allem war es viel glaublicher, daß der Hals erst durchschnitten wurde, als das Opfer bereits bewußtlos dalag. Die einzöllige Stirnwunde zog sich quer über die Stirn und stand senkrecht auf der Mittellinie. Hieraus folgte mit Gewißheit, daß der Schlag dem Getroffenen nicht in liegender Stellung beigebracht war, auch in dem Moment, wo sich Baumgart etwa im Bett aufgerichtet hatte, konnte er nicht gefallen sein, denn vom Fußende des Bettes her ließ sich der Kopf mit einem Beile nicht erreichen, am Kopfende konnte sich der Schlagende nicht aufstellen, da das Bett dicht an der Wandecke stand und zwischen Kopfende und Wand der Platz zu beschränkt war, um ein Beil zu schwingen, auch würde der Schlag, von oben nach unten geführt, den Schädel zerschmettert haben, eine Wirkung, welche der erste, die Stirnwunde erzeugende Schlag nicht gehabt hatte. Sonach kam man zu dem Resultat, daß Baumgart diesen Schlag außerhalb des Bettes, dem Mörder gegenüberstehend, empfangen habe. Zahlreiche Blutflecken von seinem Bette nach der Küchenthür bildeten eine Straße, auf welcher ein blutender Körper hingeschleppt zu sein schien. Die Masse des Blutes war zu bedeutend, als daß sie von dem Mörder, der sich Hände und Füße besudelt hatte, herrühren konnte. Diese Umstände wiesen darauf hin, daß Baumgart, durch ein Geräusch geweckt, aufgesprungen und nach der Küche geeilt, dort aber von den eindringenden Räubern zu Boden geschlagen und blutend in sein Bett zurückgebracht war. Das Deckbett hatten sie dann über ihn geworfen; die Hände hingen in diesem Moment bereits unbeweglich herab, deshalb fand man sie unter der Decke; hätte Baumgart den ersten Schlag im Bette schlafend erhalten, so würde er die Hände unwillkürlich erhoben haben, beim Niedersinken würden sie nicht von selbst unter die Decke gekommen sein. Die zweite Kopfwunde hatte Baumgart nach dem Befunde in liegender Stellung empfangen. Beide Wunden waren augenscheinlich durch die stumpfe Seite (Rückseite) eines Beils oder eines ähnlichen harten Instruments entstanden. Die äußern Flächen beider wichen indeß voneinander ab; da nun die Fläche der Spur, welche ein Instrument beim Herabfallen zurückläßt, bis auf eine mögliche Differenz von wenigen Linien die gleiche ist, hier aber Form und Größe der Verletzungen verschieden waren, so mußten zwei Mordinstrumente benutzt, und folglich auch zwei Mörder thätig gewesen sein. Die drei Stichwunden waren mit einem und demselben Dolche oder dolchartigen Messer zugefügt, zu dem Halsschnitt konnte jedes beliebige scharfe Messer gedient haben. Frau Baumgart war im Bette erschlagen, sie lag auf der linken Seite, bis an den Hals zugedeckt, an jeder Schläfe klaffte eine breite Wunde, der Kopf war durch die Schläge in die Kissen förmlich eingekeilt. Die Magd hatte vermuthlich von mehr als Einer Person Streiche empfangen, ihr Kopf blutete aus acht Wunden von einem bis anderthalb Zoll Länge. Emil Baumgart, der älteste Knabe, war noch auffallender verunstaltet, zwei breite und tiefe Wunden, die eine in der Wirbelgegend, die andere am linken Schläfenbein, hatten dem Leben ein Ende gemacht, das Schädelgewölbe war zerschmettert, das Gehirn völlig aufgelöst, Theile des Stirnbeins waren abgesprengt. Das schrecklichste Bild bot das jüngste Kind, der bei Ankunft des Arztes noch lebende Rudolf dar. Aus einer Wunde an der rechten Seite des Kopfes war das Gehirn herausgetreten, zum Theil auf das Kissen geflossen, der Vorderkopf klaffte von links nach rechts zwei Linien breit auseinander, das Stirnbein und das rechte Schläfenbein waren zersprengt und Stücke davon durcheinandergeschoben. Die Mordscene hatte zwischen 2 und 3 Uhr des Nachts stattgefunden, wie sich daraus ergab, daß beide Stubenuhren, jedenfalls von den Mördern bei ihrer Plünderung berührt, um diese Zeit stehen geblieben waren. Der unglückliche Knabe lebte trotz der schweren Verletzungen bis früh um 9 Uhr. Die Aerzte erklärten diese merkwürdige Thatsache durch die Beschaffenheit der Schädelknochen. Der menschliche Schädel, welcher sich gleich einer schützenden Kapsel um das Gehirn wölbt, vereinigt die Festigkeit des Steins mit der Elasticität des Metalls. Der Schädel des Kindes ist dünn und gibt der Gewalt der Schläge leicht nach, infolge dessen war die Erschütterung des Gehirns hier eine verhältnißmäßig geringere, die Schwingungen ergriffen das Verlängerte Mark nicht so schnell und so nachhaltig, daher war es möglich, daß der Tod erst nach mehrern Stunden eintrat. Endlich Ottilie Baumgart; ihr Bett sah aus, als wenn sie es eben verlassen hätte, es war nicht mit Blut befleckt, sie hatte in der Schlafkammer der Aeltern, an deren Betten, den letzten Athemzug gethan. Ihr Kopf war zerschmettert, der Mittelfinger und die innere Fläche der linken Hand, die sie jedenfalls zum Schutze des Hauptes erhoben, waren gestreift, ein klaffender Kopfspalt zog sich von der Mitte des Hinterhauptbeins bis zum rechten Schläfenbein, die Kopfhaut glich einer zerfetzten Masse, die um den ausgelaufenen Schädel hing. Dies die Hauptzüge des Mark und Bein erschütternden Gemäldes in dem zur Mördergrube gewordenen Hause. Im Volke erhoben sich einige Stimmen, welche den Bäckergesellen Großmann der Mitwissenschaft um das Verbrechen bezichtigten. Man machte geltend, die Hunde würden gebellt und die dem Tode geweihten Schläfer geweckt haben, wenn Fremde allein und ohne die Beihülfe eines Hausgenossen eingebrochen wären; dagegen ließe sich der Vorfall erklären durch die Annahme, daß die Hunde von Großmann beschwichtigt oder eingesperrt worden und daß er seinen Spießgesellen von innen die Thüren geöffnet habe. Ueberdies fragte man, wie es denn möglich sei, daß Großmann trotz der doch gewiß mit großem Lärm verbundenen sechsfachen Mordthat und des Raubes nicht aufgewacht sei, daß er ungestört geschlafen habe, während unter ihm ein so gräßliches Blutbad angerichtet wurde. Und doch sprachen noch gewichtigere Gründe für seine Unschuld. Sein Benehmen war das eines völlig unbetheiligten, auf das äußerste erschrockenen Mannes. Er wußte, wo der Müller sein Geld aufbewahrte und hätte ohne Schwierigkeit die Räuber zum Fenster hereinlassen und ihnen den Weg zum Geldschranke, der ja unangetastet geblieben war, zeigen, sodann aber, um jeden Verdacht von sich abzuwälzen, durch Eindrücken einer Scheibe einen Einbruch fingiren können. Die Mörder waren mit Anwendung bedeutender Gewalt in den Keller und von da in das Haus gedrungen, das lehrte der Augenschein, und Großmann war sicher nicht derjenige gewesen, der sie auf diesem für das Unternehmen so gefährlichen Umwege hereingeführt hatte. Er erfreute sich eines tiefen, festen Schlafes, sein Schlaf war in jener Nacht um so tiefer und fester, weil er zuvor mehrere Nächte am Backtroge gestanden und in großer Ermüdung sein Lager gesucht hatte. Er würde das schreckliche Los der andern getheilt haben, wenn er erwacht und hinabgegangen wäre, um sie zu retten. Die Hunde hatten, so mußte man demnach glauben, in den verhängnißvollen Stunden ihre Pflicht versäumt, und infolge ihres Mangels an Wachsamkeit waren Baumgart und die Seinigen ungewarnt überfallen worden. Das Augenmerk der Behörden richtete sich auf etliche Einwohner aus Nachbarorten, die mit Baumgart's Verhältnissen bekannt waren und nach dem Morde ungewöhnlich viel Geld ausgegeben hatten, allein auch diese Spur mußte man fallen lassen, weil sich die Unschuld der Verdächtigen klar herausstellte. Der ganzen Sachlage nach waren die Räuber, welche ein so blutiges Drama aufgeführt hatten, in ihrem Handwerk ergraute, hartgesottene Sünder; Neulinge in dem Geschäft des Mordens wären vor solchem Wagniß zurückgebebt, so Furchtbares konnten nur verhärtete Verbrecher verübt haben, deren Augen daran gewöhnt waren, klaffende Wunden, gespaltene Köpfe und verstümmelte Leichen zu sehen. Der Mord und namentlich der Kellereinbruch deuteten auf Masch, den Höhlenbewohner aus dem pyritzer Walde, der sich durch diese seine Lieblingsmethode, in die Häuser zu dringen, längst gefürchtet gemacht hatte. Die Maßregeln, die man zur Entdeckung der Mörder ergriff, waren so mannichfaltige, weitverzweigte und umfangreiche, daß wir uns darauf beschränken müssen, das Wichtigste kürzlich zu erwähnen. Die Polizei wurde durch bewährte Kräfte vermehrt, insbesondere erhielten gewiegte Criminalbeamte aus Berlin, Stettin und Frankfurt den Befehl, sich dem Staatsanwalt beim Kreisgericht in Soldin zur Verfügung zu stellen. Der ebengenannte Staatsanwalt forderte die Ortsobrigkeiten und das Publikum in einer öffentlichen Bekanntmachung auf, ihm alle diejenigen Fälle anzuzeigen, in denen auf ähnliche Weise gestohlen worden sei. Am Abend des 13. Mai wurde das in Soldin garnisonirende Bataillon alarmirt. Die Truppen umzingelten die Waldungen in der Nähe des zwei Meilen entfernten Dorfes Dertzow und suchten sie ab. Erst nach ihrer Rückkehr erfuhr man, daß sich daselbst zwei schlecht gekleidete Individuen, von denen der eine Masch gewesen sein sollte, gezeigt hatten. Die sämmtlichen Polizeibeamten bekamen die Anweisung, keine Person passiren zu lassen, ohne daß sie sich zuvor vollständig legitimirt habe. Die königlichen Oberförster und die Besitzer von Privatforsten wurden beauftragt, die Dickichte und Schonungen mit der nöthigen Mannschaft abzupatrouilliren. Die Vermuthung, daß Masch, dieser zum blutlechzenden Thiere verwilderte, schreckliche Mensch im Dunkel des Waldes hausen möge, bestätigte sich. Er hatte einen neuen Zufluchtsort gefunden, war an so manchem friedlichen Wanderer, an so manchem harmlosen Arbeiter unerkannt vorübergegangen, und hatte in finsterer Nacht sein schauerliches Gewerbe nun schon jahrelang getrieben. Wir erzählen demnächst eine dieser Begegnungen und knüpfen daran den Bericht über die Entdeckung seines Verstecks. Nicht weit von der soldiner Kreisgrenze im pyritzer Kreise liegt das Rittergut Warsin. Zwischen dem Gute und den Ortschaften Jagow und Kleintatzkow streckt sich ein Forst hin, welcher dem Besitzer von Warsin gehört und unter anderm eine etwa fünfzig Morgen große, mit fünfzehnjährigem Holze bestandene Schonung umschließt. Durch diese Schonung zieht sich in einer Entfernung von einer halben Meile vom Dorfe eine Anhöhe hin, 60 Schritte unterhalb des Kammes ist ein Dohnenstrich, 600 Schritte davon läuft der Fahrweg. Eines Tags kam der Arbeiter Schröder an jene Stelle, er wollte sich einen Peitschenstiel schneiden und sah sich deshalb im Holze um. Dabei bemerkte er zwischen jungen, anscheinend frisch gepflanzten Fichten ein Loch in der Erde, in welches ein kaum einige Linien über die Erdfläche hervorragendes Rohr eingesetzt war. »Der Förster mag wol Iltisse damit fangen wollen«, dachte er, und ging weiter, da trat er auf ein zweites Loch, es bröckelte etwas Erde ab und rollte in die Tiefe. Ohne sich darüber den Kopf zu zerbrechen, schlenderte er fort, setzte sich arglos am Rande der Schonung hin und schnitzelte an einem Peitschenstocke. Es fiel ihm nicht im Traume ein, daß jenes Blechrohr der Schornstein eines unterirdischen Feuerherds sein könnte. Nach einigen Minuten hörte er hinter sich Schritte, er wendet sich um und siehe da, es kam ein fremder Mann mit schwarzem Barte, dunkeln Haaren und bleichem Gesicht auf ihn zu. Der Unbekannte fixirte ihn scharf und prüfend. Schröder glaubte in seiner Gutmüthigkeit, der Mann fürchte sich vielleicht gar vor ihm, er rief deshalb: »Ihr braucht Euch nicht zu fürchten, ich thue Euch nichts«, dabei winkte er ihm, näher zu treten. Der Fremde schien indeß der freundlichen Ansprache nicht zu trauen, er blieb etliche Secunden stehen, dann ging er, den Holzschnitzler immer im Auge behaltend, langsam zurück und verschwand im Walde. Schröder war der Meinung, daß es ein Holzdieb oder etwas dergleichen gewesen sei. Er kehrte zurück nach Warsin, erst später erfuhr er, daß er sich eine Räuberhöhle angesehen und deren entmenschten Bewohner eingeladen hatte, seine Bekanntschaft zu machen. Am 17. Mai 1861 suchten die Bauern Pötter und Rühe aus Warsin unter den dichtstehenden Bäumen der von uns beschriebenen Schonung Schutz vor dem strömenden Regen. Hier fiel ihnen ein anderthalb Fuß langes Erdloch auf, neben welchem ein augenscheinlich zum Verschluß desselben bestimmter Deckel und ein handfester Knüppel lagen. Was sie sahen, kam ihnen nicht recht geheuer vor, es beschlich sie das Gefühl, hier drohe Gefahr, nach einigem Zögern traten sie indeß näher, hielten sich aber immer noch in einer respectvollen Entfernung von mindestens zehn Schritten von dem verdächtigen Loche; nachdem sie eine Zeit lang dort gestanden hatten, wandte sich Rühe, der nicht die mindeste Lust verspürte, der geheimnißvollen Sache auf den Grund zu kommen, zum Rückweg, auch Pötter ging zurück, beobachtete aber das ihm unerklärliche Loch. Da tauchte plötzlich ein Menschenkopf mit schwarzen Haaren, blassen, verstörten Zügen und stechenden Augen aus dem Schose der Erde empor. Die gespenstische Gestalt zeigte sich bis an die Schultern, dann tauchte sie wieder unter und verschwand. Der Bauer hätte vor Schreck selbst in die Erde sinken mögen, er entfloh so schnell, als ihn die Füße tragen wollten, und verkündigte, was er geschaut. Von allen Seiten strömten Leute herbei, man zog hinaus in die Schonung und fand nun endlich die Behausung des lange gesuchten Räubers. Das Loch, aus welchem Kopf und Schulter emporgestiegen waren, bildete den Eingang zu einer Höhle, die derjenigen, welche man drei Jahre früher im pyritzer Stadtforst entdeckt hatte, sehr ähnlich war. Den Deckel hatte der Bewohner entweder beim Niedersteigen in den Bau vergessen einzusetzen, oder soeben abgehoben, weil er im Begriff gewesen war, bei dem Regenwetter, wo er sich sicher fühlte, einen Ausflug in den Wald zu machen. Die Höhle war geräumiger als die pyritzer, sie maß 14 Fuß in der Länge und 10 Fuß in der Breite. Die ganze, um vieles comfortablere, allen Bedürfnissen entsprechende Einrichtung bewies, daß der Baumeister in der Kunst, unterirdische Wohnungen anzulegen, Fortschritte gemacht hatte. Der Kamin war regelrecht von Steinen gemauert und wurde durch eine eiserne Thür verschlossen, in den Ecken des Baues waren armstarke Luftleitungsröhren nach außen gebohrt, sie mündeten an Baumstämmen und unter ausgewachsenen Wurzeln, und versorgten die Höhle mit frischer Luft. Der als Pforte dienende Deckel glich täuschend der Erdoberfläche, so kunstvoll war er mit Thon, Erde, Pflanzen, Wurzelfasern beklebt. Wie früher hatte der Höhlenbewohner junge, grüne Bäume auf sein unsichtbares Haus gepflanzt. Thun wir nun einen Blick in das Innere. Wenn man hineintrat, so konnte man glauben, daß man in einen Victualienkeller oder in einen Trödelladen käme. Pfähle waren in die Erde gerammt, Breter darauf genagelt und so eine ansehnliche Tafel hergestellt, auf welcher Töpfe mit gekochtem Reis, Speck, Schinken, Brot, Salz, Käse und andere Eßwaaren standen, ein kühles Plätzchen diente als Weinkeller, es lagen daselbst 30 Weinflaschen mit verschiedenen Etiketten, eine davon war noch gefüllt. In der Höhle lagen, standen und hingen die verschiedensten Gegenstände: Kleidungsstücke aller Art, Damenputzsachen, Mäntel, einer derselben mit kostbarem Pelz besetztzt, Wäsche, Tonnen, Fässer, Eimer, Töpfe, Tassen und ähnliche Geräthe, in einem Käse stak eine werthvolle Taschenuhr. Außer verschiedenen Diebswerkzeugen war hier ein kleines Waffenarsenal, Messer von jeder Gattung, Dolche, Gewehrtheile, Pulver, Blei, Zündhütchen und Spitzkugeln. Auch an einer kleinen Bibliothek fehlte es nicht, der Räuber mochte sich die langen Winterabende mit Lektüre vertrieben haben und hatte außerdem die Bücher zu andern Zwecken benutzt, die eine von den zwei Bibeln, die an diesem höllischen Orte lagen, war vielfach durchstochen, Masch hatte die Schärfe seiner Dolche und Messer an dem heiligen Buche erprobt. Die Bände eines Conversations-Lexikon zeigten eine Menge brandige Löcher, die von Kugeln herrührten, sie waren von dem mordlustigen Schützen als Scheibe, wenn er sich im Pistolenschießen übte, benutzt worden. Der wichtigste Fund, den man machte, waren drei Beile. Wir kommen später auf ihre Bedeutung zurück. Im Volke hörte man unmittelbar nach der Entdeckung die Fragen aufwerfen: Wie ist es möglich, daß ein solcher mühsamer Bau ohne Vorwissen der Waldwärter und der Forstbeamten hat angelegt und vollendet werden können? Wo ist die Masse der aus dem Innern herausgegrabenen Erde hingeschafft worden? Wie konnte der aus der Röhre emporsteigende Rauch beständig unbemerkt bleiben? Wie kam es, daß niemals die Fußspur, die der Räuber namentlich im Schnee zurücklassen und die stets in sich selbst enden mußte, entdeckt worden ist? Eine völlig genügende Antwort auf alle diese gewiß berechtigten Fragen erhalten wir nicht, fest steht nur so viel, daß keiner von den betreffenden Forstofficianten eine Ahnung von der Existenz der Höhle hatte. Die Oertlichkeit war mit großer Schlauheit gewählt, denn die Schonung bot Wild- und Holzdieben kein sonderlich ergiebiges Feld, und wurde deshalb von den Waldwärtern nur selten, von den Förstern fast niemals betreten. Der Rauch stieg wegen des dichten Gehölzes nicht in dicken Säulen in die Höhe, sondern wurde, gewöhnlich vom Winde unterhalb des Höhenzuges hingetrieben, bald verflüchtigt, auch mochte der Räuber nur bei günstiger Windrichtung und niemals am Tage Feuer unterhalten haben. In der Höhle war es ja leidlich warm und seinen Bedarf an Nahrungsmitteln kochte der Höhlenbewohner in Vorrath. Die Höhle war geräumig genug für zwei Menschen. Während der eine am Herde stand, konnte der andere in den Wald hinauslugen und sobald sich etwas Verdächtiges zeigte, dem Kameraden ein Zeichen geben, daß er das Feuer lösche. Uebrigens fand man keine sichern Anzeichen, daß wirklich zwei Personen dauernd daselbst gehaust hatten. Masch war also zum zweiten mal aus seinem Schlupfwinkel vertrieben, aber dennoch dem Arme der rächenden Justiz entgangen. Niemand wußte, wohin er sich gewendet haben möge. Hier und da wollte man den bereits zur Fabel gewordenen Banditen gesehen haben, angehalten wurde er nirgends. Jetzt hieß es, daß er in der Nähe der Stadt Bernstein spuke, die Bürgerschaft rückte, durch die Bewohner etlicher nahe gelegenen Dörfer verstärkt, aus und durchstreifte die Umgegend, indeß sie kehrte unverrichteter Dinge wieder zurück. Bald darauf wollte man wissen, daß Masch in Verbindung mit einer zweiten Person von kleinerer Statur zusammen operire, es kamen mehrere Fälle zur Anzeige, wo zwei verwegene Männer auf öffentlicher Straße Raubanfälle ausgeführt hatten. Der eine sollte Masch sein, der andere ein ehemaliger Schornsteinfeger aus Pyritz, der später Mitglied einer Seiltänzergesellschaft geworden war, mehrfach in Untersuchung gerieth und bei Gelegenheit eines Transports entsprang. Beide Räuber wurden steckbrieflich verfolgt und auf ihre Ergreifung ein hoher Preis gesetzt, dennoch war alles umsonst, ja neuere Vorgänge bewiesen, daß Masch doch wol allein agirte und sich frecherweise noch in der Nähe seiner Heimat aufhielt. Eines Tages kam ein bejahrter Tagelöhner gegen Abend aus dem jagower Busche, wo er mit Holzfällen beschäftigt gewesen war, er sah einen ihm unbekannten Mann vor sich, der ein Terzerol hervorholte und in die Luft schoß. Das kam ihm nun zwar sonderbar vor, er nahm indeß keine Notiz weiter davon und ging, mit der Axt über der Schulter, seines Wegs. Der Fremde näherte sich ihm und sagte, er wundere sich, daß der Gutsbesitzer so alte Leute noch in den Wald schicke, dann gab er ihm einen Groschen mit dem Bemerken, er solle dafür seine Gesundheit trinken, und ging in den Forst zurück. Der Alte nahm das Geld, er wußte nicht, daß es Blutgeld war, welches ihm Masch in einer seltenen Anwandlung von Freigebigkeit geschenkt hatte. In dem Dorfe Hohenziethen waren die Einbrüche so häufig, daß außer den besoldeten Nachtwächtern abwechselnd noch einige Einwohner auf die Nachtwache zogen. In einer Nacht im Monat Juli 1861 gingen ein Bauer, an dem die Reihe war, und ein Wächter an der Gartenmauer des Kruggutes vorüber. Sie unterhielten sich über das Thema, welches damals stets besprochen wurde, wo zwei in der Nacht zusammen waren, über die Räuber, und ob sie auch Schießgewehre bei sich trügen. »Na, wegen des Schießens braucht man sich nicht zu fürchten«, äußerte der Wächter, der seinen Muth kundgeben wollte. Als Antwort knallte dicht in seiner Nähe ein Schuß, eine dunkle Gestalt richtete sich hinter der Gartenmauer auf und rief hohnlachend: »Ihr Töffel! Euch hätte ich das Licht schon längst ausblasen können!« Mit den Worten: »Wir hören alles, die Bäume haben auch Ohren«, verschwand der Mensch in dem Garten. Ein Hund setzte ihm nach, wurde jedoch durch einen zweiten Schuß zurückgescheucht. Durch das Schießen war die gesammte Einwohnerschaft munter geworden, eine Verfolgung in der Finsterniß konnte indeß zu nichts führen, man beruhigte sich allmählich und hoffte, daß der Räuber wenigstens in dieser Nacht nicht wiederkommen würde. Aber weit gefehlt, er kam doch wieder. Der Lehrer des Orts war ebenfalls aufgestanden und verweilte ohne Licht in seiner Stube, plötzlich sah er einen Menschen leise und unhörbar unter seinem Fenster die Straße entlang schleichen. Er riß das Fenster auf und schrie hinaus: »Räuber! Räuber! Wächter, zu Hülfe!« Jetzt mochte sich Masch denn doch überzeugen, daß diesmal nichts zu machen sei, er sprang in großen Sätzen zum Dorfe hinaus, warnte aber durch Abfeuerung eines Schusses, daß man ihm nicht zu nahe kommen möchte. Am Ende des Ortes schoß er nochmals und nach einer kurzen Pause fielen noch zwei andere Schüsse in der Richtung nach Mellenthin, wohin der übermüthige Flüchtling seinen Weg genommen hatte. Zwei Monate waren seit der Zerstörung der warsiner Höhle verflossen und noch hatte man den neuen Zufluchtsort des Vertriebenen nicht entdeckt. Da half wieder der Zufall. In dem Forste bei Colbatz, mehrere Meilen von Warsin entfernt, war das Gras verpachtet worden. Der Pachter wollte es schneiden und fand an einer Stelle, wo die jungen Buchen recht dicht standen, eine Art Hütte. Die Gipfel der biegsamen Stämme waren aneinander gebogen und so befestigt, daß sie ein Dach bildeten, welches, mit Laub überkleidet, den Regen abhielt. In der Hütte, die offenbar nur eine provisorische Sommerwohnung sein sollte, hatte der Bewohner Nahrungsmittel und Kleider aufgespeichert. Masch war nicht anwesend, er mußte aber doch in Erfahrung gebracht haben, daß er dort nicht mehr geborgen war, und kehrte nicht wieder dahin zurück. In der Zwischenzeit hatte die Untersuchung des Raubes in der Höhle bei Warsin wichtige Resultate geliefert. Die sämmtlichen in Beschlag genommenen Effecten wurden dem Berthold Baumgart vorgezeigt mit der Anfrage, ob sich darunter Gegenstände befänden, die seinen verstorbenen Aeltern gehört hätten. Der Knabe besah alles genau, er war indeß nicht im Stande, irgendetwas zu recognosciren. Dennoch sollte er derjenige sein, der zuerst auf das Mordinstrument hinwies. Als er eins der drei Beile aus der warsiner Höhle betrachtete, rief er, auf mehrere dunkle Flecken zeigend: »Ist das nicht Blut?« In der That bemerkte man auf den drei Beilen verdächtige Flecken. Zwei Sachverständige, der Dr. med. Lender und der Apotheker Mylius in Soldin, wurden beauftragt, die Sache zu prüfen. Sie nahmen zuerst eine mikroskopische, dann eine chemische Untersuchung vor und sprachen sich hierauf gutachtlich dahin aus: daß an allen drei Beilen Blutflecken hafteten, und daß dieselben zwar nicht ganz frisch, aber auch nicht sehr alt wären. Diese Zeitbestimmung rechtfertigten sie in folgender Weise: Frische Blutflecken sind matt, erst nach mehrern Tagen oder Wochen fangen sie an zu glänzen, nach Verlauf eines längern Zeitraums bemerkt man ein theilweises Abblättern und Abspringen der Blutscheiben, noch später tritt Zersetzung durch Rost ein. Die hier fraglichen Flecken waren glänzend, sie stellten sich indeß noch als zusammenhängende, von äußern Einflüssen unberührt gebliebene organische Gebilde dar. Die Untersuchungen wurden fortgesetzt, die Sachverständigen benutzten dabei ein von dem Geheimrath Frerichs in Berlin, einer Autorität auf dem Gebiete der Mikroskopie, als zu dem betreffenden Zwecke besonders geeignet empfohlenes zusammengesetztes Mikroskop vom Optikus Schieck . Sie präcisirten später ihr Urtheil, indem sie erklärten, daß die Blutspuren recht wohl vom 10. Mai 1861, dem Tage des chursdorfer Mordes, datiren könnten. Wir geben aus der ausgezeichneten Begründung die Hauptsätze wieder: »Blut an und für sich besteht aus drei Bestandtheilen, zunächst und zumeist aus kleinen Blutscheiben, dann aus dem Blutwasser, in welchem die erstern schwimmen, und endlich aus einzelnen farblosen Blutzellen. Die Blutscheiben sind so zahlreich, daß sie eigentlich allein die Blutmasse bilden. Der Raum, den jede von ihnen einnimmt, ist winzig klein, das Blutscheibchen ist kaum ein Dreihunderttheil einer Linie breit und nur unter dem Mikroskop erkennbar. Der Form nach erscheint es wie ein kreisrundes Bläschen, der Farbstoff haftet an einer schwachgelblichen Masse, welche das Scheibchen umschließt und dem Blut sein rothes Aussehen gibt. Bei blassem Blute ist der Rand der Blutscheiben ziemlich farblos. Ihre Menge ist in Zahlen kaum auszudrücken, ihr Auffinden, ist ein sicherer Beweis, daß die zur mikroskopischen Untersuchung ausgestellte Flüssigkeit Blut ist, denn ihre Gestalt ist so eigenthümlich, daß sie nur bei den Bläschen im Blute, niemals bei Bläschen, vielleicht Luftbläschen, in andern flüssigen Stoffen vorkommen. Sie sind für sich bestehende kleine Körperchen und legen sich, ohne daß ein Kitt vorhanden ist, dergestalt zusammen, daß die runden Ränder völlig unsichtbar werden. Ein praktisch geübtes Auge kann sie an zwei bestimmten Merkmalen erkennen: einmal daran, daß sie zu einer verschiedene gelbe und rothe Farbe zeigenden Scholle aufgeschichtet erscheinen, und dann daran, daß sie sich mit eintretendem gänzlichen Verluste des Wassergehalts unter Beibehaltung des gesammten Farbestoffs in kugelförmige, tiefgelb und roth gefärbte Körperchen verwandeln. Die Blutscheiben bleiben, durch ihr Zusammenlagern regelmäßige Platten auf einem harten Gegenstande bildend, monatelang unverändert. Sind sie dann in die kugel- oder körnerförmige Masse zerfallen, so sind sie auch in dieser neuen Form noch wochenlang erkennbar, und je nachdem das Eintreten dieses oder jenes Stadiums sich früher oder später beobachten läßt, kann das Alter des an einem Gegenstande haftenden Blutes, wenigstens annähernd, angegeben werden. Was den zweiten Bestandtheil des Blutes, das sogenannte Blutwasser, betrifft, so ist dieses farblos und besteht aus einer Eiweißlösung. Die ebenfalls farblosen Blutzellen, der dritte Bestandtheil des Blutes, kommen im Verhältniß zu der Masse der ersterwähnten Blutscheiben mit blaßgelben Rändern nur in sehr geringer Zahl vor, und zwar läßt sich auf 3- bis 500 farbiger Blutscheiben nur eine farblose Blutzelle, auch Blutbläschen genannt, rechnen. Diese letztern haben eine vollkommen kugelige Gestalt und einen mehr oder weniger kernigen Inhalt.« Da andere Sachverständige in andern Fällen aus dem Auffinden der letztgedachten, seltener vorkommenden, farblosen Blutzellen den Beweis, daß eine zur Untersuchung gestellte Flüssigkeit Blut wäre, geliefert haben, während hier jener Beweis durch das Auffinden der in überwiegender Zahl vorhandenen farbigen Blutscheiben geführt wird, so weisen die Sachverständigen zur Rechtfertigung, daß das hier angewendete Verfahren das richtige sei, auf die Symptome hin, welche die Blutscheibe, sowol in den Flecken an den Beilen, als in den von ihnen selbst gemachten Blutflecken bei ihrer Umwandlung zeigt, und unter welchen sie zuletzt dieselbe Gestalt des farblosen Blutkügelchens (der Blutzelle) annimmt. In dieser von ihnen gewonnenen Ueberzeugung, daß die farbigen Blutscheiben zuverlässig die Existenz des Blutes darthun, erachten sie das nach andern erforderliche Auffinden von Faserstoffgerinsel, Blutfarbestoffen und Blutsalzkrystallen nicht für nothwendig, und erklären das Nichtauffinden solcher Gehalte für unerheblich. Bei der chemischen Untersuchung verfuhren die Sachverständigen nach bekannten und bewährten Grundsätzen, namentlich brachten sie die vom Professor Dr. Heinrich Rose in Casper's »Vierteljahrschrift« von 1859 veröffentlichte Methode zur Anwendung, selbstverständlich mit Rücksicht darauf, daß ein Theil der zu prüfenden Blutsubstanzen auf Eisen geklebt hatte und deshalb eine Modification in der Wahl der Reagentien eintreten mußte. Die Chemie bestätigte durchgängig die Resultate der Mikroskopie, es stand sonach das Vorhandensein der Blutflecke an den Beilen unerschütterlich fest. Die Frage, ob es das Blut von Menschen oder von Säugethieren war, vermochte die Wissenschaft nicht zu lösen. Allein es wurden in dem Blute Haare entdeckt und diese Haare rührten von den Köpfen des Müllers Baumgart, seiner drei Kinder und der Dienstmagd her. Wiederum war es das Mikroskop, welches für diese Thatsache die Gewißheit lieferte. Mikroskopische Abbildungen von Haaren, die einem und demselben Kopfe entnommen sind, sehen sich stets ähnlich, Haare von verschiedenen Menschen gewähren dagegen unter dem Mikroskop gewöhnlich wesentlich voneinander unterscheidbare Bilder. Schauen wir ein auf dem menschlichen Haupte gewachsenes Haar mikroskopisch an, so finden wir, daß es sich mit einem schwachen, vom Stamme abgebrochenen Aestchen vergleichen läßt. Wie an diesem an der Außenseite hier und da mehr oder weniger hohe Astknorpel (Augen) hervortreten, so zeigt sich auch an den Seiten des Haarbildes ab und zu eine Art Auswuchs, welcher für sich allein allerdings mehr noch als dem Astauge dem abgebrochenen Zahne ähnlich sieht, der im Zahnfleische fest sitzen geblieben ist. Wie das vom Stamme abgebrochene Aestchen an dem stärkern Ende, dem Bruchende, in der Regel etwas zersplittert ist, wie statt der gleichen und glatten Rundfläche dem Bruchende eine dickere, keulenartige Form eigen ist und Theile der Verwurzelung an demselben hängen, so ist auch im Bilde des Haupthaares die Wurzelmasse und die stärkere Basis, die in und auf dem Schädel ruhte, zu sehen. Schon für das bloße Auge sind außer der Farbe des Haares Unterschiede in Stärke und glattem oder krausem Längenverlauf erkennbar, und diese Unterschiede treten nicht nur unter dem Mikroskop um vieles deutlicher hervor, sondern es lassen sich unter demselben auch die Unterschiede in der Bauart wahrnehmen. Was die Bauart des menschlichen Kopfhaares überhaupt betrifft, so ist die Oberfläche mit einer mehrfachen Lage von Hornschüppchen, die dachziegelförmig übereinandergeschichtet sind, umkleidet, darunter liegt eine Schicht bandartiger Fasern, die Rindensubstanz genannt, und in der Mitte dieser Einkleidung liegt das Mark, aus kugeligen Zellen bestehend. Ob ein Haar ein Menschenhaar, ein Thierhaar oder eine vegetabilische Faser ist, läßt sich, wenn von den physikalischen und anatomischen Eigenschaften abgesehen wird, unter dem Mikroskop bei aufmerksamer Anschauung der Gebilde mit Zuverlässigkeit ermitteln. Das Haupthaar des Menschen liefert aber auch wieder ein anderes Bild als ein Haar, welches nicht dem Haupte, etwa dem Barte oder der Brust, angehört. Nimmt man Haare letzterer Gattung in voller Länge mit Wurzel und Spitze und daneben ein Haupthaar, so findet man, daß ersteres in seinem Verlaufe an Umfang weit schneller abnimmt, als ein gleich langer Theil des Haupthaares, ja das dem kurzen Barte eines Mannes entnommene Haar zeigt sogar statt der Spitze des seltener oder niemals beschnittenen Haares die Schnittsfläche, welche sich infolge des öftern Beschneidens bildet. Eben diese Schnittfläche findet sich an den Enden oft kurz geschorener Haupthaare. Je nachdem nun die Hornsubstanz auf dem äußern Haare anderer Art ist, je nachdem insbesondere die Aufeinanderschichtung der Hornschüppchen dichter und mehrfacher ist und die Schüppchen in ihrer Ziegeldachform näher oder entfernter voneinander liegen, ist auch das Bild der Haare ein verschiedenes. Schwarze Haare sind fast undurchsichtig, je weniger dunkel ein Haar ist, desto mehr ist es durchscheinend, in heller Farbe ist es meist vollkommen durchsichtig und läßt die innere Bauart, die Zusammensetzung der Marksubstanz, erkennen. Sind Haare ähnlich miteinander oder demselben Kopfe entstammend, so erscheinen unter dem Mikroskop nicht nur die auch äußerlich mit bloßen Augen erkennbare Färbung, sondern insbesondere der Abfall der Schattirung von beiden Seiten nach dem Innern, die Beschuppung und die Größe der Zwischenräume der über die Rundfläche hinausragenden Zähne (letztere fehlen übrigens an manchem Haarbilde ganz) übereinstimmend. Ein klarer Unterschied ist ferner in den Bildern zu finden, welche ein abgeschnittenes, ein mittels der Hand ausgerissenes und ein mittels stumpfen Instruments heruntergeschlagenes und dabei zerschlagenes, zertrümmertes oder doch am Wurzelende zersplittertes Haar liefern. Das auf gewöhnliche Art vollständig mit der Verwurzelung dem Schädel entnommene Haar ist, je mehr nach dem Wurzelende zu, desto dunkler in Färbung, und die Wurzel erscheint als eine compacte, mit allerlei Ausläufern versehene Masse. Das in seinem Verlaufe zerschlagene Haar hingegen zeigt die Zersplitterung, ohne daß die Färbung als jene dunklere sich darstellt, gleich dem mittendurch gebrochenen Aste, während endlich die durch einen scharfen Schnitt verursachte Trennung die gewöhnliche glatte Schnittfläche zurückläßt. Die menschlichen Haupthaare an den drei Beilen erwiesen sich meist als solche, welche abgeschlagen waren. Da sie im Blute an den Beilen klebten, mußten sie in dasselbe gekommen sein, als es noch flüssig war; die Haare hätten sich nicht so fest, als es der Fall war, mittels des Blutes an die Beile gekittet, wenn letzteres bei ihrem Herankommen schon geronnen gewesen wäre. Nach alledem kann der Hergang also nur folgender gewesen sein: Die Beile, als sie gegen die menschlichen Häupter geschwungen wurden, empfingen von diesen frisches Blut und schlugen ihnen Haare ab, und Haare und Blut trockneten zusammen an auf den Beilen. Baumgart mit seinen schwarzen, die Kinder mit ihren schlichten dunkelblonden und die Magd mit ihren hellblonden Haupthaaren kennzeichneten sterbend die Beile, unter deren Streichen sie das Leben aushauchten. Keins der in der Höhle gefundenen Beile zeigte dagegen ein Haar, welches im mikroskopischen Bilde mit dem schwärzlich blonden Haupthaar der ermordeten Frau Baumgart übereinstimmend gewesen wäre. Die gegen ihren Kopf geschwungene Waffe konnte aber auch nicht mit dem behaarten Theile in unmittelbare Berührung gekommen sein, weil sie nicht entblößten Hauptes, wie die übrigen Personen, sondern mit einer wollenen Mütze bekleidet im Bette gelegen hatte. Die Schläge fielen also nicht auf die äußere Schädelhaut, sondern auf den wollenen Stoff der Nachthaube, der Abprall des harten Gegenstandes von dem ebenfalls harten Schädel war wegen des dazwischenliegenden weichen Stoffes ein weniger jäher und infolge dessen das Weichen des getroffenen Gegenstandes ein bedeutenderes. Der Kopf der Frau Baumgart lag besonders tief in das Kopfkissen eingekeilt, die beiden Seiten desselben klappten fast zusammen, und dazwischen sah man kaum mehr als eine aus dunkeln Haaren und Blut bestehende Masse. Der Bezug des Kopfkissens enthielt blaßblaue und farblose Baumwolle, die wollene Nachtmütze war von violetter Farbe und hatte einen grünen Rand. An den Beilen des Höhlenbewohners entdeckte man keine Spur davon, daß sie mit der Mütze oder dem Kopfkissen der Frau Baumgart in Berührung gekommen waren, es schien also noch ein anderes Instrument bei dem Morde benutzt worden zu sein, wahrscheinlich hatte der zweite Mörder es geführt, denn nach den zurückgelassenen Fußstapfen waren, wie wir uns erinnern, zwei Räuber in die Mühle gedrungen. Die Einrichtung der warsiner Höhle, die Menge des daselbst aufgespeicherten Raubes und der Umstand, daß andererseits von sehr vielen Diebstählen nur einzelne, unbedeutende Beutestücke gefunden wurden, während der größte Theil des gestohlenen Gutes fehlte, machten es wahrscheinlich, daß Masch schon Jahre dort gewohnt und in der Nähe Helfershelfer gehabt hatte, an welche er die Früchte seiner Verbrechen absetzte, von denen er vielleicht auch, wenn der Rückweg in seine Höhle zu weit war, beherbergt und benachrichtigt wurde, so oft ihm besondere Gefahren drohten. In der Umgegend wohnten mehrere Verwandte von ihm, insbesondere sein Bruder Martin Masch, der von Dertzow nach Schönow bei Pyritz gezogen war. Martin Masch galt für einen fleißigen Arbeiter, er kam nicht viel vom Hause weg und mußte sich bei spärlichem Verdienste jeden Genuß versagen, für Weib und Kind und die hochbetagte Mutter das tägliche Brot zu schaffen. Mit der Zeit kehrte ein gewisser Wohlstand bei ihm ein, man munkelte, daß er um das finstere Treiben des Bruders wisse und sich mit unrechtem Gut bereichere; wiederholt wurden Haussuchungen bei ihm vorgenommen, man beobachtete seine Gänge bei Tag und bei Nacht, lange Zeit war alles vergeblich, endlich im Juli 1861 gelang es, einen sichern Anhaltspunkt zu gewinnen. Handtücher und Bettbezüge, welche die Seinigen im Gebrauche hatten, verriethen ihn als den Mitschuldigen des gefürchteten Räubers. Im Jahre 1860 war bei einem Bauer in einem Nachbardorfe eingebrochen worden, nach den Fußspuren, die um das Haus herumgingen, hatten zwei Männer, ein größerer und ein kleinerer, den Diebstahl ausgeführt, auch war eine so bedeutende Menge von Sachen entwendet worden, daß einer allein sie nicht hätte fortbringen können. Unter anderm vermißten die Gestohlenen Leinwand und Bettzeug; jetzt ergab es sich, daß die Handtücher und die Bettbezüge in Martin Masch's Wohnung von der damals gestohlenen Leinwand und dem Bettzeug gefertigt waren. Martin Masch, seine Frau und seine Mutter wurden gefänglich eingezogen und dem erstern namentlich von den Polizeibeamten auf den Kopf schuld gegeben, daß er den Aufenthalt seines Bruders Karl kennen müsse. Anfänglich leugnete er, sehr bald aber bequemte er sich zu wichtigen Geständnissen. Hiernach hatte er in fortdauerndem Verkehr mit seinem Bruder gestanden, dieser war der Bewohner der pyritzer und der warsiner Höhle, er kam öfters des Nachts zu ihm, brachte ihm dann gestohlene Sachen, die er gegen Lebensmittel und anderes, was er gerade brauchte, umtauschte, ließ sich aber mitunter auch viele Wochen lang nicht blicken. Wenn Karl Masch seinen Bruder besuchte, war er stets mit Schußwaffen versehen. Seit dem Mai hatte sich der Räuber nicht wieder gezeigt, zum letzten mal war er wenige Tage nach der Zerstörung der warsiner Höhle bei Martin gewesen, wohin er sich dann gewendet, wollte dieser nicht erfahren haben. Er stellte bestimmt in Abrede, mit Karl zusammen ein Verbrechen ausgeführt zu haben, und behauptete, von einem Morde des Bruders nicht die mindeste Kenntniß zu haben. Daß Martin Masch mehr auf dem Gewissen hatte, als er einräumte, daß er und die Seinigen nicht blos die Hehler, sondern die Mitschuldigen des Räubers waren, erkannte man deutlich an dem aufgeregten, von Gewissensangst zeugenden Benehmen der Gefangenen. Die verehelichte Masch insbesondere gab alles verloren und überließ sich der völligsten Verzweiflung. Eines Morgens fand man sie todt in ihrer Zelle; sie hatte von einer wollenen Decke mit den Fingern einen Streifen losgetrennt, aus demselben eine Schlinge gemacht, diese am Fensterwirbel befestigt und sich daran aufgehängt, indem sie sich auf den Zehen ein wenig erhob und dann sinken ließ. Mit der Zeit bekannte Martin Masch noch mehr; er gestand nicht blos, daß er seinem Bruder bei mehrern Diebstählen geholfen, sondern auch, daß er ihn in der warsiner Höhle etlichemal besucht habe; er hatte bei solchen Gelegenheiten an einer bestimmten Stelle ein bestimmtes Zeichen gegeben, auf welches die Höhle von innen aufgethan wurde. Die Mitwirkung an einem Morde und namentlich an dem chursdorfer Morde leugnete der Inquisit hartnäckig; er sollte aber dennoch überwiesen werden. In einer von ihm getragenen Lederhose bemerkte man Blutflecken, über deren Entstehung er allerlei voneinander abweichende Angaben machte. Ferner fand sich in seiner Behausung ein Beil vor, dessen Helm an der Rückseite anderthalb Zoll lang war, gerade so lang wie die Kopfwunden der verehelichten Baumgart. Die Sachverständigen untersuchten auch dieses Beil chemisch und mikroskopisch, und auch an diesem Beile klebte Blut. Masch wußte zur Aufklärung dieses Umstandes nichts weiter zu sagen, als daß das Beil zwar der Regel nach zum Holzspalten und ähnlichen Verrichtungen, mitunter jedoch auch beim Schlachten von Hausthieren benutzt worden sei. Die Männer der Wissenschaft entgegneten hierauf: Wäre das Beil beim Schlachten eines Thieres gebraucht worden, dann hätte es unter die Oberfläche eines thierischen Körpers dringen und mit dem Blute zugleich aus dem Innern des Thieres eine Fettmuskel- oder Knochensubstanz zu Tage fördern müssen, es war jedoch keine dieser Substanzen in dem Blute enthalten. Es hafteten auch nicht, wie es nach der Benutzung beim Thierschlachten der Fall gewesen wäre, die größern Blutflecke an den beiden Seiten des scharfen, schneidigen Theils, sondern an der Rückseite und namentlich dort, wo das Heft (der Stiel) in das Oehr eingefügt ist; an den Seiten des Schneidetheils war nur Blut in höchst geringfügiger Masse, und zwar in kleinern unzusammenhängenden Punkten vorhanden. Das Beil war also in jedem Falle zum Schlage gegen ein blutführendes Wesen mit der stumpfen Seite gebraucht und im Auffallen von jenem Blut ausspritzenden Körper besudelt worden. An und in den Blutflecken saßen aber auch, und dies ist das Wichtigste, Fragmente pflanzlichen Stoffes, Baumwoll-und Wollfasern und Federn. Erstere, die rein vegetabilischen Theile, mochten beim täglichen Gebrauche an das Beil gekommen sein, denn sie waren mehr äußerlich vorhanden und nicht wie die übrigen drei genannten Arten von Körperchen innerhalb des Blutes, fest mit demselben verkittet. Jene letztern drei Körpergattungen lieferten den sichern Beweis, daß Frau Baumgart mit diesem Beile erschlagen war. Die Faser der Baumwolle, theils farblos, theils blaßblau, zeigte sich unter dem Mikroskop ganz übereinstimmend mit derjenigen Baumwolle, welche der Bezug des Baumgart'schen Kopfkissens enthielt. Die Wollfasern waren von meist violetter, theilweise auch grüner Farbe, gerade wie die Wolle der violetten Nachthaube mit dem grünen Rande, welche die Frau Baumgart auf dem Kopfe trug, als die Mörder ihr den Schädel zerschmetterten. Dr. Lender verweist zur Erläuterung seines Gutachtens auf die Unterschiede zwischen den mikroskopischen Gebilden einer Woll- und einer Baumwollfaser. Nach seiner Schilderung liefert die Wollfaser im großen und ganzen unter dem Mikroskop das Gebild eines Haares, und dennoch ist es abweichend von dem eines Haares; die Baumwollfaser dagegen gibt eine in auswendiger und innerer Gestaltung ganz anders erscheinende mikroskopische Abbildung, welche mehr derjenigen einer leinenen gleicht und nicht die Aehnlichkeit mit dem Haare, wie die Wollfaser, zeigt, insofern namentlich nicht die innern Querstreifen von der eingeschlossenen Substanz gebildet werden und auch an der Außenfläche nicht die einzelnen gezahnten Stellen in früher beschriebener Art vorkommen. Was die in dem Blute am Beile festsitzenden Federn anbetrifft, so rührten sie von einem mittels des Beiles getödteten Vogel aller Wahrscheinlichkeit nach nicht her, weil die Zahl der Blutflecke eine so bedeutende war, daß letztere in jener Zahl bei Erschlagung eines Vogels, vielleicht einer Ente oder Gans, nicht entstanden sein konnten. Auch ist es nirgends gebräuchlich, genanntes Federvieh mit der Rückseite eines Beiles todtzuschlagen, man benutzt zu seiner Tödtung jedenfalls immer ein spitzes oder schneidendes, in das Innere dringendes Instrument. Es mußten also in der Nähe eines andern Blut enthaltenden Körpers Federn befindlich gewesen sein. Auf einen Bettsack war das blutige Beil nicht gelegt, auch war es nicht in ein mit Federn gefülltes Behältniß geworfen worden, denn in diesem Falle hätte gewiß jeder Blutfleck irgendeine kleine Federfaser an sich gekittet, während solche nur in einzelnen derselben saßen. Hieraus entsprang die weitere Folgerung, daß das Beil, während das Blut an ihm noch frisch war, mit einem mit Ueberzug versehenen Bette in Berührung gekommen sein mußte, denn auf der Oberfläche eines bezogenen Bettes sind stets solche kleine durch den Bezug gedrungene Federchen zu finden, wie sie in einzelnen der Blutflecke saßen. Zugleich mit den Federchen und ohne Zeitverstrich mußten aber auch die Woll- und Baumwollfasern in das Blut sich gemischt haben, denn letzteres bildete nur Scheiben von ganz dünner Schicht, welche sehr bald antrocknen. Ist nun das Beil wirklich, wie Martin Masch behauptet und der Sachverständige wegen des Vorhandenseins der aufgefundenen rein vegetabilischen Fasern als wahrscheinlich hinstellt, für gewöhnlich zum Holzspalten benutzt worden, dann ist es allerdings auffallend, daß die Blutspritzen, welche der Dr. Lender an den beiden Seiten des Schneidetheils des erst nach Monaten seit dem chursdorfer Morde aufgefundenen Beiles wahrnahm, durch jenen Gebrauch nicht völlig abgescheuert worden sind. Es läßt sich dies indeß dadurch erklären, daß Blut einer der besten, den äußern Einflüssen am schwersten erliegender Klebstoff ist. Martin Masch war trotz dieser für seine Schuld so überzeugenden Ergebnisse der Sachverständigen-Gutachten nicht zu bewegen, mit der Sprache herauszugehen. Er betheuerte nach wie vor seine Unschuld. Wir kehren nun zurück zu der Hauptperson, zu Karl Masch, der noch immer aller Versuche, ihn zu ergreifen, spottete und Verbrechen auf Verbrechen häufte, ohne daß man ihn dafür zur Verantwortung ziehen konnte. In der Nacht vom 22. auf den 23. Juli saß die Wirthschafterin auf dem Gute in Neuendorf, einem Orte an der Straße von Soldin nach Bahn, in ihrem Zimmer und stopfte Strümpfe. Es war schon 12 Uhr, das dreiundzwanzigjährige Mädchen Namens Therese Dräger wurde vom Schlafe übermannt, sie schlummerte, am Tische sitzend, ein. Plötzlich ward sie durch einen heftigen Schlag auf den Kopf geweckt und zu Boden geworfen. Sie fühlte, daß ihr jemand den Hals zuschnürte, besaß aber noch Kraft genug, laut um Hülfe zu rufen. Ihre Lage war gefährlich, der Räuber hatte sie wieder gepackt und würgte sie, daß ihr der Athem ausging. Mit Aufbietung aller Kräfte machte sie sich noch einmal los und stieß ein gellendes Geschrei aus. Der Mörder ließ von ihr ab und verschwand durch die Thür nach dem Hofe. Therese Dräger riegelte nach seiner Entfernung die Thür ab, dann warf sie sich aufs Bett, um sich von dem gräßlichen Schrecken zu erholen. Jetzt erst bemerkte sie, daß ihr das Blut in Strömen vom Kopfe herunterlief, sie fing von neuem an zu schreien, allein die nebenan schlafenden Mägde wagten sich nicht heraus, sie stimmten nur ein in das Geschrei und setzten es so lange fort, bis die Bewohner des obern Stockwerks erwachten, herunterkamen und der schwerverwundeten Wirthschafterin den erforderlichen Beistand leisteten. In der Stube fand man einen ziemlich schweren Hammer, den der Fremde dort zurückgelassen hatte. Der jedenfalls von ihm beabsichtigte Raub war übrigens nicht zur Ausführung gekommen. Die Verletzte wurde wiederhergestellt, Masch aber war wiederum auf und davon und seine Verfolgung umsonst. Der Gang der Ereignisse führt uns nunmehr 15 Meilen weiter nach Frankfurt an der Oder. Hier wurde der Polizeiassistent Räck am Nachmittag des 23. Aug. 1861 an der Ecke der Richt- und Jüdenstraße eines ihm unbekannten Mannes ansichtig, welcher unmittelbar vor einer Restauration sein Wasser abschlug. Er trat an ihn heran und verwies ihm sein unschickliches Betragen. Der offenbar betrunkene Mensch antwortete mit ungebührlichen Redensarten und ging zurück in das Wirthschaftslocal. Räck folgte und fragte nach seinem Namen. Der Fremde weigerte sich, ihn zu nennen und Räck gebot nun, daß er ihn nach der Polizei begleiten solle. Zwei anwesende Handwerksburschen schlugen sich ins Mittel und gaben an, es sei ein harmloser Bauer aus Müncheberg, der mit ihnen zusammen von seinem Wohnorte nach Frankfurt gegangen sei. Der Betrunkene war trotz alles Zuredens nicht zu bewegen, über seine Person irgendwelche Auskunft zu ertheilen. Der Polizeidiener arretirte ihn deshalb, und beide verließen das Local. Die Handwerksburschen bemerkten, daß ihr Reisegefährte seinen Kober hatte liegen lassen, sie durchsuchten denselben und riefen, als sie ein Rasirmesser darin entdeckten, scherzend: »Da ist ja ein Messer zum Halsabschneiden,« Den Kober gaben sie der Wirthin, verzehrten, was vor ihnen auf dem Tische stand, und entfernten sich dann ebenfalls. Der angebliche Bauer war inzwischen mit dem Beamten bis zum Markte gekommen, dort warf er seinen Stock auf das Steinpflaster und lief die Scharrenstraße entlang, den Polizeiassistenten laut verhöhnend. Räck eilte ihm nach, holte ihn ein und packte ihn am Rockkragen. Der Arrestant machte sich jedoch mit einem kräftigen Ruck wieder los und griff mit den Worten: »Mit Ihnen werde ich bald fertig werden«, unter die Brusttasche. Räck sah die beiden Läufe eines Doppelpistols unter dem zurückgeschlagenen Rock hervorblinken, ein Faustschlag zwang den Arrestanten, die nach der Waffe suchende Hand sinken zu lassen, es entspann sich ein heftiger Ringkampf, infolge dessen der wüthende Mensch, welcher sich wie ein Verzweifelter wehrte, um sich schlug, seinen Gegner blutig biß und trat, zu Boden geworfen wurde und in einen Rinnstein fiel. Jetzt kam ein Packträger dem Polizeidiener zu Hülfe, den vereinigten Kräften beider gelang es, den frechen Burschen zu entwaffnen und in das Gefängniß zu bringen. Der Unbekannte sagte nun zwar, wie er heiße, und wollte aus dem Orte Trampe gebürtig sein, es stellte sich indeß heraus, daß er in Trampe keinen Bescheid wußte, man schloß daher, daß man es mit einem gefährlichen Verbrecher zu thun habe. Der Polizeibeamte revidirte die Steckbriefe und verglich seine Person mit denen, die dort beschrieben waren. Sein Aeußeres paßte auf das Signalement von Masch. Nun gab ihm Räck auf den Kopf schuld: »Sie sind ja aus der Räuberhöhle bei Soldin. Sie sind Masch!« Der Gefangene machte große Augen und blieb die Antwort schuldig. Mittlerweile kam der Gefängnißaufseher hinzu und setzte mit Räck zusammen das Examen fort. Da knirschte der Gefangene mit den Zähnen und stieß die Worte heraus: »Meinen Kopf muß ich doch verlieren! Ich heiße M – a – s – ch!« Er sprach die Buchstaben seines gefürchteten Namens einzeln aus, um sich an dem mit Entsetzen gemischten Staunen seiner Zuhörer zu werden. Masch hatte keineswegs das Aussehen eines Banditen, er sah in dem gutgehaltenen Rocke wie ein Mann aus, der in die Stadt gekommen war und vielleicht eine bessere als die gewöhnliche Arbeitskleidung angelegt hatte. In den Taschen fand man eine silberne Cylinderuhr und an Geld 37 Thlr. und etliche Groschen. Das Pistol hatte er sich aus einem am Schafte und den Läufen verkürzten Doppelgewehr zurechtgemacht, als zweite Waffe führte er ein scharfes Schlachtmesser. Im Rocke waren inwendig Taschen aufgenäht, links eine für den Stutzen, rechts eine schmälere für das Messer. Der Kober enthielt Kugeln, Pulver, Zündhütchen, das Rasirmesser, mehrere Diebsinstrumente und andere Gegenstände. Die ausführliche Vernehmung des Räubers konnte an dem Tage der Verhaftung nicht erfolgen, weil er noch zu berauscht war, am nächsten Morgen aber wurde in Gegenwart des aus Soldin herbeigeeilten Staatsanwalts ein umständliches Verhör angestellt. Masch gestand ohne weiteres eine ungeheuere Menge von Eigenthumsverbrechen zu und man überzeugte sich, daß die Hunderte von Diebstählen in jener Gegend, insbesondere die sämmtlichen Kellereinbrüche, für die er eine gewisse Vorliebe gehabt hatte, mit vollem Recht auf sein Schuldregister gebracht worden waren. Er gab ferner zu, daß er die Höhlen bei Pyritz und Warsin erbaut und bewohnt habe, leugnete aber seine Beziehung zu der Familie seines Bruders rundweg ab, wollte die letztere seit 1856 gar nicht gesehen, noch weniger sein Haus besucht, überhaupt keinen Mitschuldigen gehabt haben. Als man ihn frug, weshalb er denn zu Räck gesagt habe, er müsse seinen Kopf verlieren? bekannte er einen Mord, von welchem bis dahin noch niemand Kenntniß besaß. Masch hatte in der Nacht vom 21. zum 22. Aug. unweit Neustadt-Eberswalde auf der Chaussee zwischen Heckelberg und Tiefensee einen Fuhrmann erschossen und ihm 42 Thlr. Geld geraubt. Den Rest der Beute trug er noch bei sich. Am Morgen nach seiner letzten blutigen That war er nach Müncheberg gegangen und dort mit zwei wandernden Handwerksburschen zusammengetroffen, die nach Frankfurt reisten. Masch schloß sich ihnen an, er war in der freigebigsten heitersten Laune, und wollte, wie es schien, einmal recht vom Herzen mit den Fröhlichen fröhlich sein. Daß er die Nacht zuvor einen Menschen umgebracht hatte, daß das Geld, welches er jetzt verjubelte, Blutgeld war, störte ihn keinen Moment, er war der Lustigste von allen dreien. Zunächst wurde in Müncheberg gut gelebt und ein Vorrath von Erfrischungen mitgenommen, dann zog die Gesellschaft, zu welcher sich noch ein vierter gesellte, in der lauen Sommernacht auf der Straße nach Frankfurt weiter. Masch zeigte seinen Begleitern das Doppelpistol, welches er in seiner Rocktasche trug, und machte ihnen das unschuldige Vergnügen, es von ihnen selbst abfeuern zu lassen. Hatte der eine den Schuß abgebrannt, so lud er es willfährig von neuem und gab es dem andern, um abzudrücken. Dazu stimmte er das bekannte Räuberlied »In des Waldes tiefsten Gründen« an, in welchem Rinaldo Rinaldini und sein letztes Erwachen vor dem Kampfe besungen wird. Die Gesellschaft fiel volltönig in den Gesang ein, dazwischen knallten die Schüsse, leuchtete das aufflammende Pulver, und der Flasche wurde fleißig zugesprochen. Die Handwerksburschen ahnten nicht, daß ihr splendider Reisegefährte der gefährlichste Räuber war, dessen Hände von dem eben erst vergossenen Blute fast noch feucht waren, und Masch selbst, der muntere Sänger, dachte nicht daran, daß dies die letzte Nacht sein würde, in der er als freier Mann sein Haupt auf den Rasen legte. Gegen Mitternacht wurden die Wanderer müde, alle vier streckten sich in den Chausseegraben hin und schlummerten etliche Stunden. In der Morgenkühle erhoben sie sich von dem luftigen Lager und gingen zusammen nach Frankfurt. Hier wurde Masch, wie wir wissen, arretirt. Seine Gefährten hielt man anfänglich für Mitschuldige seiner Verbrechen, sie wurden verfolgt und zwei von ihnen in Posen, der dritte in Schlesien angehalten, es ergab sich indeß, daß sie mit Masch nur ganz zufällig in Berührung gekommen waren und mit ihm nur den Weg von Müncheberg nach Frankfurt gemacht hatten. An demselben Tage, an welchem Masch sich selbst vor Gericht der Ermordung eines Fuhrmanns bei Heckelberg bezichtigte, wurde die That entdeckt. Ein Waldwärter traf im Forste auf einen zwischen den Bäumen festgefahrenen Wagen. Er glaubte, der Fuhrmann wäre eingeschlafen und das Pferd hätte, sich selbst überlassen, einen falschen Curs eingeschlagen. Der Fuhrmann saß im Wagen auf einem Sacke. Die rechte Hand unter den Kopf stützend, die Peitsche lag neben ihm. Der Waldwärter, immer noch meinend, der Fuhrmann schlafe, trat näher heran; es fiel ihm die bleiche Farbe auf, dann sah er auch Blut im Gesicht, nun wurde ihm klar: der Mann schlief den ewigen Schlaf. Der ohne Weg und Steg an diesen Ort gebrachte Wagen mußte schon geraume Zeit daselbst stehen, denn das Pferd hatte die Erde um sich herum tief aufgescharrt und von einem Fichtenbaum, den es mit den Zähnen erreichen konnte, alle Rinde abgenagt. Aus eigener Wahl war es zwischen den dichtstehenden Fichten hindurch gewiß nicht dorthin gedrungen, die Räderspuren und die von den Rädern hier und da abgeschabten Stämme zeichneten die Schlangenlinie, in welcher der Wagenlenker das Pferd von der Straße weg in das Dickicht geleitet hatte, bis er sich auf einen Baumstamm, der zwischen Vorderachse und Runge gerieth, festfuhr. Das Pferd war abgesträngt und nur mit den Aufhaltern in der Deichselschere festgebunden. Wagen und Pferd wurden zurück auf die Chaussee geschafft, der Herr des Geschirrs aber, der Fuhrmann Piper aus Altgersdorf, konnte nicht wieder ins Leben zurückgerufen werden. Er war in den Kopf geschossen, die Mütze mit Blut gefüllt, im linken Rockärmel stak noch eine Kugel. Man vermuthete, daß der Mörder den Fuhrmann auf der Chaussee erschossen und dann den Wagen in den Wald gelenkt habe. Piper besaß, als er von Berlin wegfuhr, etliche 40 Thlr., den Erlös für verkauftes Getreide. Bei dem Todten fand man kein Geld mehr und mußte also annehmen, daß der unbekannte Mörder es geraubt habe. Die Obduction ergab, daß eine Kugel vom linken Ohr nach der Mitte des Schädels durch das Gehirn gedrungen war, den Schädel zerschmettert und so den augenblicklichen Tod verursacht hatte. Im linken Schultergelenk bemerkte man eine starke Blutung, die Folge einer zweiten Kugel, die aber vor der ersten abgefeuert sein mußte, weil sonst jene Blutung nicht hätte entstehen können. Das Nähere über die That wird uns der Mörder selbst mittheilen, für jetzt weisen wir darauf hin, daß er gerade diesen Mord gestand, weil er sich vorgenommen hatte, seine Verwandten nicht mit ins Verderben zu ziehen. Heckelberg ist weit von Soldin entfernt, er hoffte, daß er in Frankfurt bleiben und hier abgeurtheilt werden würde, daß sein Bruder und dessen Familie mithin unangefochten bleiben sollten. Seine Berechnung schlug indeß fehl, er wurde an das Kreisgericht Soldin abgeliefert, weil die Untersuchung des chursdorfer Mordes zur Competenz dieser Behörde gehörte, und jedermann davon überzeugt war, daß Masch dieses Blutbad angerichtet habe. Er leugnete jedoch hartnäckig. Auf den Vorhalt, daß in der warsiner Höhle drei Beile gefunden worden seien, an denen Haare der Erschlagenen klebten, frug er, sich vergessend: »An allen dreien?« und fügte darauf, sich schnell sammelnd hinzu: »Das ist doch nicht möglich!« Erst nach mehrern Wochen räumte er die Verbindung mit seinem Bruder Martin ein, er bestätigte Martin's Aussage, daß sie sich gegenseitig besucht, daß er seine Geschwister mit gestohlenem Gute bereichert und von ihnen manches, was er gebrauchte, empfangen hatte. Seine verstorbene Schwägerin war am Bußtage 1861, also kurz vor dem Ueberfall der Mühle bei Chursdorf, bei ihm in der Höhle gewesen, er selbst hatte seinen Bruder in der Nacht nach dem Morde besucht und von ihm erfahren, was die Leute sprachen. Dennoch beharrten beide Brüder dabei, sie wüßten nicht um die Sache. Wenn es darauf ankam, von Karl Masch weitere Geständnisse über beliebige Diebstähle zu erhalten, so war er immer bereit, zu erzählen, nur richtete er seine Erzählung stets so ein, daß er allein die That ausgeführt hatte. Bei Verbrechen, wo nach den Umständen mindestens zwei Personen thätig gewesen sein mußten, wollte er nie mitgewirkt haben. Masch hatte sich eine bestimmte Grenze gesetzt, über die er nicht hinausschritt. Den eigenen Kopf gab er verloren und versicherte sehr oft, mit dem Gedanken, auf dem Schaffot zu enden, habe er sich längst vertraut gemacht, das Sterben sei ihm nicht schrecklich, dagegen foltere ihn die Angst, daß man ihm nicht glauben, daß man seinen Bruder mit in die Untersuchung verwickeln werde, und daß um seinetwillen Unschuldige leiden müßten. Das Bestreben, den Bruder zu retten, ist beinahe der einzige menschliche Zug, den wir entdecken, und auch dieser Zug ist nicht frei von Selbstsucht. Abgesehen davon, daß es dem Angeklagten schmeicheln mochte, wenn es ihm glückte, das Gericht hinter das Licht zu führen, lebte er sich auch in die Idee ein, daß ihm Gott eher vergeben würde, wenn er ein gutes Werk vollbrächte und den Vater von sechs hülflosen Kindern durch consequentes Lügen vom Tode durch Henkershand befreite. Allmählich begriff er, daß es nichts half, wenn er trotz der überwältigenden Verdachtsgründe allen Fragen in Betreff des Mordes in Chursdorf ein unmotivirtes Nein entgegensetzte. Er fing an unruhig zu werden. Schon nach seiner Verhaftung hatte er viel geweint, jetzt flossen seine Thränen in Strömen, er ging gebeugt in seiner Zelle umher, überlegend, was er thun solle. Wie gesagt, die Thränen galten nicht seinem eigenen Geschick, er selbst war vielmehr jeden Augenblick bereit, das Haupt auf den Block zu legen, aber sein Bruder sollte frei werden. Wenn er nach wie vor leugnete, so mußte er fürchten, daß er und Martin zugleich der Ermordung des Müllers Baumgart und seiner Hausgenossen für schuldig erklärt würden. Vielleicht war der Bruder eher zu retten, wenn er den Mord zugab. Er wußte nicht, daß man auch in Martin's Wohnung ein Beil gefunden hatte, welches den Mörder der Frau Baumgart anklagte, und gab sich der Hoffnung hin, daß er das letzte Ziel seines Lebens leichter erreichen würde, wenn er das Attentat auf die Mühle zugestände und die gesammte Blutschuld auf sich allein nähme. Er schwankte mehrere Wochen, was er thun sollte, endlich war er entschlossen; durch den vor seinem Fenster stehenden Posten ließ er den Gefangenwärter rufen und erklärte ihm: »Ich muß mein Gewissen erleichtern, ich will jetzt die Mordthaten in Chursdorf und Stölpchen eingestehen.« Zu dem Inspector, der von diesem wichtigen Vorgange sofort in Kenntniß gesetzt wurde, äußerte er: »Ich kann meine gegenwärtige Lage nicht länger ertragen, ich möchte gern alle Mordthaten zugestehen, wenn mir nur geglaubt würde, daß ich allein der Thäter gewesen bin.« Der Inspector eröffnete ihm, er müsse nun dem Untersuchungsrichter Anzeige machen. Masch schlug die Augen nieder und sagte nach einigem Besinnen: »Nein, ich kann doch nichts gestehen.« Vor den Untersuchungsrichter geführt, wollte er von jenem Gespräch keine Silbe mehr wissen. Masch ging zurück in seinen Kerker und sann weiter nach. Er wurde noch unruhiger als zuvor, das Gewissen war erwacht und vermöge einer seltsamen Verirrung kam er immer wieder darauf zurück, er müsse bekennen, was auf seiner Seele laste, aber einen andern dürfe er nicht verrathen, am wenigsten seinen Bruder. Es schien, als wenn er sich ein eigenes System zurechtgelegt hätte, um die innere Qual los zu werden, und dieses System beruhte eben auf den beiden Sätzen, daß er verpflichtet sei, die Wahrheit zu sagen, wenn man ihn nach seiner Verschuldung früge, daß er aber einen Kameraden nicht ins Unglück stürzen dürfe, sondern den Himmel nur dann versöhnen könne, wenn er ein gutes Werk vollbringe, und als ein solches stellte sich ihm die Rettung seiner Mitschuldigen dar. Ehe wir berichten, wie er dieses System praktisch durchführte, werfen wir einen Blick auf seine äußere Erscheinung und auf seinen Verkehr mit den Gefängnißbeamten. Masch war von hoher schlanker Gestalt (5 Fuß 6 Zoll), hatte breite Schultern, aber eine sehr flache Brust, die es ihm möglich machte, die Schultern zusammenzulegen und sich durch die engsten Vergitterungen hindurchzuschmiegen. Der Kopf war nicht unedel geformt, gewissermassen charakteristisch zu nennen, die Gesichtsbildung regelmäßig, länglich, die Stirn zwar nicht hoch, aber etwas hervorragend, das volle schwarze Haupthaar trat in der Mitte der Stirn in einer Spitze hinab, ein dunkler Bart bedeckte die Backen, das Kinn und die Oberlippe, der starke Hinterkopf und der ganze Ausdruck der Züge ließen auf Ausdauer und eisernen Willen schließen. Die grauen Augen, die von schwarzen Brauen überschattet wurden, vermochten nicht frei und geradeaus zu sehen. Masch schlug sie fast immer nieder, er schaute auch, wenn er zum Verhör geführt wurde, nicht um sich. Wenn er dann vor Gericht den Blick zu dem Richter, der mit ihm sprach, erhob, so bekam sein Auge einen lauernden Ausdruck. Man bemerkte, daß er die Mienen des Fragenden scharf beobachtete, um daraus zu errathen, was nun etwa kommen würde. Außerdem hatte er die Gewohnheit, mit dem einen der tief unter den dunkeln Wimpern liegenden Augen zu zwinkern, es schien, als wollte er die Sehkraft in möglichst hohem Grade ausnutzen. Sein jahrelanges Räuberleben mochte die Veranlassung sein, daß das Lauern und Beobachten nicht blos ein Theil seines Wesens geworden, sondern auch in seinen Blick übergegangen war. Masch ging im Gefängniß nie mehr in aufrechter Haltung, sondern immer den Blick auf die Brust gebeugt, er war gebrochen und dachte nicht daran, dies zu verhehlen. Gegen die Beamten betrug er sich bescheiden. Da er sich, wie wir noch hören werden, in der Welt viel umgesehen und auch gebildetere Kreise kennen gelernt hatte, so war er verständig genug, einzusehen, was die Pflicht der Gefängnißaufseher erforderte. Sie hatten in Wahrheit mit diesem Räuber, der in der Verhöhnung der menschlichen Ordnung das Unglaubliche geleistet, weniger ihre Noth und ein viel leichteres Umgehen als oftmals mit andern Gefangenen, die wegen eines geringen Vergehens auf kurze Zeit der Freiheit beraubt waren. Masch prahlte weder mit Todesverachtung, wie rohe Naturen zu thun pflegen, noch hörte man von ihm heftige, ungestüme Klagen über sein Geschick, er blieb natürlich und bemühte sich, die selbstverschuldeten Leiden geduldig zu ertragen. Wohl sah man ihm an, daß es in seinem Innern oft heiß kochte, daß das erwachte Gewissen ihm keine Ruhe ließ und daß er sich abquälte, den innern Kampf zu verbergen, aber äußerlich zeigte er sich nicht sonderlich aufgeregt. Seine Sprache war durchdacht und besonnen, zornig wurde er nur, wenn man ihm nicht glauben wollte, daß er alle Verbrechen allein begangen habe; dann verriethen Geberde und Ton der Stimme, welcher Leidenschaft und Wuth er fähig war. Uebrigens sprach Masch gut und gewählt, er hatte sich durch sein bewegtes Leben eine Gewandtheit und Bildung angeeignet, die über die gewöhnliche Sphäre der Leute seines Standes weit hinausging. Gefängnißbeamte machen die Erfahrung, daß die Haft und insbesondere das Tragen der Fesseln je nach der Individualität der Gefangenen von sehr verschiedener Wirkung ist; man kann aus der Art und Weise, wie sie sich dabei geberden, auf ihren Charakter schließen. Wer ein noch lebendiges Ehrgefühl besitzt, dem sieht man an, daß er sich schämt und innerlich empört ist über die ihm widerfahrene Beschimpfung; der in den Strafanstalten bereits heimische Verbrecher pflegt das Eisen zu verhöhnen und zu renommiren mit einer erheuchelten Gleichgültigkeit; der rohe stumpfsinnige Mensch trägt die Kette als etwas, woran man sich eben gewöhnen muß; Gefangene, bei denen die sinnliche Natur vorherrscht, beklagen sich über den Schmerz, denn der physische Schmerz ist es, der sie am meisten beschäftigt. Masch gehörte eigentlich in keine dieser Kategorien. Er hatte sich gewiß häufig gesagt, was seiner wartete, wenn der Arm der Gerechtigkeit ihn ereilte. Nun war es geschehen, und so trug er denn die Ketten und Eisen als einen nothwendigen Theil der Gefangenenkleidung. Er schämte sich nicht, er prahlte aber auch nicht, er war nicht unempfindlich gegen die physischen Leiden, sparte sich aber auch unnütze Klagen. Da er ein so äußerst wagehalsiger und gefährlicher Verbrecher war und man überdies befürchten mußte, er werde den Versuch machen, sich selbst den Tod zu geben, so hatte man besondere Vorsichtsmaßregeln getroffen. Die Hände staken in einem Armsprenger, einem Eisenstabe mit einer Handschelle an jedem Ende. Von der Mitte des Stabes ging ein zweiter die Brust hinauf bis dicht unter das Kinn, wo sich ein eisernes um das Genick gelegtes Halsband anschloß. Durch diese Vorrichtung war es ihm unmöglich, den Hals unter den hochgehobenen Armsprenger zu stecken und sich im Ueberwerfen das Genick zu brechen; von den Händen konnte er so gut wie gar keinen Gebrauch machen. Um die Füße waren Schellen gelegt und diese durch eiserne Ringe verbunden, sodaß er nur winzig kleine Schritte zu thun im Stande war. Bei jeder Bewegung mußte er darauf bedacht sein, die Richtung des Körpers der veränderten Lage des Eisengerüstes anzupassen. Anfangs gelang ihm dies nicht, er fühlte sich hier und da gedrückt und wund gerieben; er bat dann jedesmal in der bescheidensten Weise um Linderung des Schmerzes und um eine zweckmäßige Aenderung in der Anlegung des Schließzeugs. Eine solche Bitte fand selbstverständlich stets williges Gehör. Mit der Zeit gewöhnte sich Masch an die Fesseln und lernte sie so geschickt tragen, daß sie ihn verhältnißmäßig nur unbedeutend belästigten. Dem Wärter, der ihm beim Essen und bei Befriedigung seiner Bedürfnisse behülflich sein und ihm die eine Handschelle oft losschließen mußte, erleichterte er den unangenehmen Dienst in der zuvorkommendsten und verständigsten Weise. Die Unruhe des Geistes drückte sich in der körperlichen Unruhe deutlich aus; wer ihn durch das kleine Fenster in der Zellenthür beobachtete, der sah ihn beständig, einen Fuß vor den andern setzend, langsam umhergehend, sinnend und brütend, was er vor Gericht angeben sollte, um zu seinem Zwecke zu kommen: sein Gewissen zu entlasten durch ein Bekenntniß dessen, was er gesündigt, und seine Gefährten, namentlich seinen Bruder, zu befreien. Endlich war er entschlossen. Er ließ sich melden und warf sich weinend und schluchzend vor den Untersuchungsrichter auf die Knie, ihn anflehend, daß er ihm doch glauben möchte, er wollte alles gestehen. Masch, der seine Diebstähle, sein Leben in der Höhle mit der größten Seelenruhe erzählt und von der Ermordung des Fuhrmanns Piper wie von einem gewöhnlichen Geschäft gesprochen hatte, war in einer unbeschreiblichen Aufregung; er fürchtete, daß seine Enthüllungen den Untergang seines Bruders zur Folge haben würden, und dies schien ihm ein weit entsetzlicheres Unglück zu sein als der Verlust des eigenen Kopfes. Jetzt kam es an den Tag, daß die in dem wormsfelder See gefundene alte Frau nicht durch Selbstmord, und daß Henriette Fehlhaber, das Stubenmädchen in Albertinenburg, nicht, wie alle Welt glaubte, eines natürlichen Todes gestorben war. Masch hatte beide erwürgt und die Braut des jungen Rekruten, Karotine Zipperling aus Adamsdorf, erdrosselt. Masch war der Mörder der Brandt'schen Eheleute in Stölpchen, des Müllers Baumgart und seiner Hausgenossen in Chursdorf. Masch hatte alle die Mordversuche, von denen wir gesprochen: auf den Fuhrmann Wattrow zwischen Tiefensee und Heckelberg, auf den Chausseegelderheber Schmidt zwischen Bernstein und Dölitz, auf Therese Dräger, die Wirthschafterin in Neuendorf, und außerdem noch mehrere andere unternommen, welche bis dahin gar nicht zur Kenntniß der Behörden gekommen, resp. von den auserkorenen Opfern nicht einmal geahnt worden waren. Masch bekannte jetzt alles, auch die Brandstiftungen und Diebstähle, die er vorher noch geleugnet, nur dabei blieb er unverrückt stehen, daß kein anderer theilhabe an seinen Sünden, daß seine Verwandten nur von etlichen Einbrüchen, aber nichts von Mord, Raub und Brandstiftungen erfahren hätten. Abgesehen von diesem Punkte, in welchem Masch unzweifelhaft gelogen hat, darf man seinen Angaben trauen, wir lassen ihn daher selbst reden und uns von ihm seine Verbrecherlaufbahn schildern. Dabei wird es, kaum nöthig sein, zu bemerken, daß es nicht streng seine eigenen Worte sind, die wir geben. Wir haben seine Aussagen zusammengefaßt, das Unwesentliche ausgeschieden und das Ganze in der Form abgerundet. Das Lebensbild wird hierdurch nicht an Treue verlieren, an Anschaulichkeit aber gewinnen. Lebensbild von Karl Friedrich Masch. Ich bin der jüngste Sohn des Handarbeiters Martin Masch und am 28. April 1824 zu Forsthaus Brunken bei Berlinchen geboren. Meine Aeltern zogen bald nach meiner Geburt nach Hohenziethen, wo ich in die Schule gegangen und confirmirt worden bin. Mein Vater trank, war aber fleißig und kam selten den Tag über nach Hause. Die Sorge für die Erziehung der Kinder überließ er der Mutter. In die Schule ging ich ungern, das Lernen wurde mir zwar leicht, aber ich hatte keine Freude an den Büchern und sprang lieber in Feld und Wald herum. Ich fing Tauben ein und verkaufte sie, stellte Sprenkel, nahm Vogelnester aus und plünderte mit meinen Kameraden die Obstgärten der wohlhabenden Bauern. Die Mutter strafte mich zwar mitunter, aber ihre Züchtigungen waren mir meistens sehr gleichgültig; wenn sie ja einmal derb zuschlug, lief ich davon und hielt mich tagelang verborgen, damit sie sich recht ängstigen sollte. Der Vater kränkelte viel und starb, nachdem ich eingesegnet war. Im Jahre 1838 trat ich auf dem Rittergute Hohenziethen in Dienst; anfangs mußte ich die Ochsen hüten, als meine Körperkräfte zunahmen, wurde ich zu den gewöhnlichen Arbeiten der Knechte herangezogen. Es verdroß mich, daß mein Herr nicht zufrieden mit mir war, am liebsten wäre ich bei dem ersten unfreundlichen Worte weggelaufen, denn Tadel vertrug ich einmal nicht. Vier Jahre hielt ich aus, dann wurde ich weggeschickt, weil ich mich betrunken und im trunkenen Zustande unbesonnene Streiche gemacht hatte. Bei einem Bauer in Beyersdorf fand ich ein Unterkommen. Mein Bruder Johann Gottlieb diente in demselben Orte und richtete sich damals durch seine Leidenschaft, die er nicht beherrschen konnte, zu Grunde. Er hatte mit der Tochter seines Dienstherrn eine Liebschaft angeknüpft und überwachte das Benehmen seiner Geliebten mit den eifersüchtigsten Augen. Es fiel ihm auf, daß sie auch gegen andere Burschen freundlich war, er bildete sich ein, daß er von ihr betrogen werde und schwur ihr Rache. Als er sie eines Tages bei der Arbeit allein traf, stieß er ihr ein Messer in die Brust und sprang darauf in den nahen Brunnen, um sich den Tod zu geben. Allein das Wasser litt ihn nicht in sich, immer wieder trieb es ihn an die Oberfläche, und nachdem er sich viermal versenkt hatte und viermal in die Höhe gehoben worden war, ward er ergriffen. Das Mädchen starb infolge des Messerstichs, mein Bruder wurde als ihr Mörder zum Tode durch das Rad verurtheilt, aber zu lebenslänglichem Zuchthause begnadigt. Ich war eben so sehr zum Jähzorn geneigt wie Johann, und wundere mich jetzt noch darüber, daß mir sein Geschick nicht zur Warnung gedient hat. Ich kann indeß nicht anders sagen, als daß der Eindruck der ganzen Sache ein sehr vorübergehender gewesen ist, ich schlug mir das Unglück des Bruders aus dem Sinn und am wenigsten fiel es mir ein, daß mir mein heißes Blut je einen ähnlichen Streich spielen könnte. Im Dienste behagte es mir gar nicht, ich überwarf mich mit meinem Herrn und wollte mich dafür rächen, daß er mich schalt. Am Abend war die Rede davon, es sollte am nächsten Morgen Getreide in der Scheune ausgedroschen werden; dabei stieg in mir der Gedanke auf, daß ich dem Bauer alle Unbilden vergelten könnte, wenn ich die gefüllte Scheune in Asche legte. Der Gedanke wurde mir immer süßer und reifte allmählich zum festen Entschluß. Mit dem Grauen des Tages machte ich das mir anvertraute Gespann zur Abfahrt nach dem Felde zurecht, ehe ich den Hof verließ nahm ich ein Stück glimmenden Schwamm, umwickelte es mit einer beträchtlichen Menge Flachs und steckte das Bündel unter das Strohdach. Ich rechnete darauf, daß der Flachs erst allmählich in Brand gerathen, und daß das Feuer erst in mehrern Minuten aufgehen würde. Ich hatte mich nicht geirrt, denn ich war schon auf dem Felde, als die Lohe emporstieg; schnell eilte ich mit den Pferden nach Hause und half retten. Kein Mensch hatte Verdacht auf mich und doch schwebte ich in einer entsetzlichen Angst. Der Bauer dauerte mich, denn der Schaden war größer geworden, als ich gewollt, in jedem Augenblick dachte ich, man würde kommen und mich festnehmen. Als das Gericht zur Feststellung des Thatbestandes eintraf, war meine Unruhe so stark, daß ich glaubte, man müßte mir das böse Gewissen ansehen, mehreremal nahm ich einen Anlauf, freiwillig alles zu gestehen, die Furcht vor der Strafe hielt mich indeß ab, nach einigen Tagen war ich bereits sicher geworden und machte mir nun Vorwürfe über meine Dummheit, daß ich mich selbst hatte anzeigen wollen. Ich wußte jetzt aus Erfahrung, daß nicht alles Unrecht an den Tag kommt, und schritt deshalb muthiger vorwärts auf dem einmal betretenen Wege. Zunächst entwendete ich einem meiner Mitknechte etliche Groschen aus der Lade, dann wechselte ich den Dienst und zog nach Neuendorf; auch hier blieb ich nur kurze Zeit, ich wurde fortgeschickt und wurde auf dem Rittergute in Hohenziethen, wo ich schon früher gedient hatte, wieder aufgenommen. Von dort schlich ich mich eines Nachts nach Neuendorf in das Gehöft meines frühern Brotherrn. Ich schnitt den Pferden die Schwänze ab, nahm die Messer von der Häckselschneidebank mit und warf sie ins Wasser. Ich war hocherfreut darüber, daß ich mich auf diese Weise an dem Bauer hatte rächen können. Auf dem Rittergute war meines Bleibens nicht lange, der Herr jagte mich vom Hofe, weil er nicht zufrieden mit meiner Arbeit und Führung war, ich befand mich in Noth, verschaffte mir aber Geld, indem ich eine Gans stahl und diese in Pyritz verkaufte. Inzwischen kam die Zeit heran, wo ich Soldat werden mußte; ich wurde im Jahre 1844 bei dem damals in Soldin garnisonirenden zweiten Bataillon des 14. Infanterieregiments eingestellt und hatte eine zweijährige Dienstzeit zu bestehen. Ich war klug genug, um einzusehen, daß es für mich vortheilhafter war, wenn ich mich der strengen Disciplin ohne Murren fügte. Ich fühlte den eisernen Zwang, zu gehorchen, und war daher auch gehorsam. Geldmittel besaß ich außer der Löhnung nicht, folglich mußte ich auf die Theilnahme an öffentlichen Vergnügungen verzichten; ich blieb meist in meinem, Quartier und vertrieb mir die Zeit durch Lesen. Schon in Hohenziethen hatte ich mit einem dort dienenden Mädchen ein Verhältniß angeknüpft. Meine Geliebte kehrte zu ihren Vettern nach Soldin zurück, und wir setzten hier den Umgang fort. Meine Vorgesetzten waren mit mir zufrieden, ich wurde als Soldat nur ein einziges mal wegen Malpropreté mit Arrest bestraft. Vom Militär entlassen trat ich wiederum auf dem Rittergute in Hohenziethen in Dienst und wurde zum dritten mal angenommen, weil man glaubte, daß ich nun gefügiger geworden wäre. Ich blieb indeß nicht lange, sondern vermiethete mich bald darauf als Knecht in der Brennerei zu Dertzow, später bei einem Fleischer in Soldin und zuletzt auf dem Gutshofe in Naulin, wo ich einem andern Knechte aus der Lade etliche Thaler entwendete. Im März 1848 wurde mobil gemacht, ich trat als Reservist in das 9. Infanterieregiment und marschirte mit nach Berlin. Der Aufstand war bei unserm Eintreffen schon vorüber, es kam nicht zum Gefecht, wir blieben in der Hauptstadt und mir gefiel es daselbst sehr gut. Im Herbst wurde ich ausgekleidet und fand in meiner Heimat, in der Brennerei zu Mellenthin, Beschäftigung. Nach wenigen Monaten als Landwehrmann einberufen, zog ich mit dem 8. Landwehrregiment nach Schlesien und von da nach Dresden. Auch in dieser Stadt war der Kampf bei unserer Ankunft vorüber, das Regiment verweilte nur kurze Zeit daselbst und trat den Marsch nach Baden an. In Erfurt wurde ich in das Lazareth geschickt, um von einem Flechtenübel geheilt zu werden. Nach etlichen Wochen bekam ich den Abschied, das Leiden war indeß nicht völlig gehoben und ist bis jetzt immer wieder einmal aufgetreten. Die militärische Disciplin hatte mich genöthigt, meinen Willen unterzuordnen und ohne Widerspruch zu thun, was mir befohlen ward; nun war ich wieder ein freier Mann und suchte mich schadlos zu halten für alles, was ich entbehrt. Ich wollte zwar Dienstbote sein, aber mir nichts gefallen lassen, so kam es, daß ich mich mit dem Oberinspector auf dem Gute in Dertzow, wo ich eine Stelle erhielt, sehr bald überwarf und abziehen mußte. Ich überlegte mir nun, daß das Dienen auf dem Lande doch eine harte Plage sei und sehr wenig Gelegenheit darbiete, sich zu vergnügen. Das Leben in den großen Städten, von welchem ich einen Begriff bekommen hatte, schien mir weit verlockender zu sein, namentlich reizte es mich, daß man daselbst so leicht und so frei mit dem weiblichen Geschlecht verkehren konnte. Ich machte mich auf den Weg nach Berlin und wurde dort von einem Gärtner angenommen, für den ich Gemüse feilhalten mußte. Diese Beschäftigung war mir gerade recht, denn ich konnte stundenlang an den Straßen sitzen, mich mit den Käufern unterhalten und brauchte mich nicht im geringsten anzustrengen. Zufällig wurde ich mit einem Restaurateur bekannt, der öfter von mir Gartenfrüchte bezog. Meine Persönlichkeit gefiel ihm und er bot mir die Stelle eines Hausdieners an. Ich griff mit Freuden zu, siedelte in die Restauration über und trat zu meinem Herrn nach und nach in ein sehr intimes Verhältniß. Wir verschafften uns durch uns selbst sinnliche Genüsse, wie sie auf natürlichem Wege nur bei Verschiedenheit der Geschleckter möglich sind. Er konnte nicht ohne mich leben und behandelte mich mehr als Freund denn als Diener. In der Folge gab er die Gastwirthschaft auf und übernahm die Stelle eines Siedemeisters in einer Zuckersiederei bei Magdeburg, mich aber brachte er dort zuerst als Arbeiter, später als Aufseher unter, weil er sich nicht von mir trennen wollte. Da er mit dem Besitzer der Siederei uneinig wurde, löste sich das Verhältniß bald, wir gingen nach Berlin zurück und von hier nach Potsdam, wo wir kurze Zeit in einer Destillation arbeiteten. Ich begleitete meinen Herrn unter dem Namen seines Bedienten überall hin, sogar nach Hamburg, wo er sein Glück versuchen wollte. Bei der Rückkehr in die Residenz traf ich mit meiner alten Geliebten zusammen, die mir nachgereist war. Dies bestimmte mich, meinen Dienst, der mir ohnehin nicht mehr zusagte, zu quittiren. Ich wanderte mit meiner Verlobten nach Soldin und beabsichtigte, sie zu heirathen und mich daselbst häuslich niederzulassen. Wir zogen in eine und dieselbe Wohnung, ich arbeitete als Tagelöhner, sie besorgte den Haushalt und wir waren im Begriff uns trauen zu lassen, da kam mir plötzlich ein von fremder Hand an sie adressirter Brief zu Gesicht. Die Aufschrift ließ mich vermuthen, daß ein Nebenbuhler ihn geschrieben habe, ich gerieth darüber in heftigen Zorn und verließ das Mädchen, weil ich fest daran glaubte, daß sie mir untreu geworden sei. Später sah ich freilich ein, wie grundlos meine Eifersucht gewesen war, allein das Band zwischen uns hatte ich einmal gelöst und es gelang mir nicht, es von neuem zu knüpfen. Wenn ich die Geliebte geheirathet und mit ihr den eigenen Hausstand gegründet hätte, so wäre ich vielleicht ein braver, tüchtiger Mensch geworden. Nun ich mich von ihr betrogen wähnte, trieb es mich fort aus der Gegend von Soldin, ich ging nach Berlin, von da nach Potsdam, wo ich bei einem Kaufmann, und dann nach Buckow, wo ich bei einem Bauer diente. Hier wurde ich krank, man duldete mich nicht länger, ich mußte mich, vom Fieber geschüttelt, in meine Heimat betteln und nahm in Dertzow die Hülfe meines Bruders Martin in Anspruch. Er hatte zwar Frau und Kinder und die Mutter zu erhalten, aber dennoch wies er mich nicht ab, der schmale Bissen wurde bereitwillig mit mir getheilt, ich fand bei ihm ein gastliches Obdach. Nachdem ich genesen war, gab mir meine Schwägerin zu verstehen, daß es nun wol an der Zeit sei, ihr Haus zu verlassen und ihnen nicht länger lästig zu fallen. Sie sprach ihre Meinung eines Tages ganz unverhohlen aus und dies brachte mein Blut so in Wallung, daß ich ein Tischmesser ergriff und in voller Wuth auf sie losstürzte. Ich hätte sie unfehlbar erstochen, wäre nicht meine Mutter schützend dazwischengetreten. Sie warf sich dem gezückten Messer entgegen und trug eine leichte Verwundung davon, ich aber mußte mir nach dieser Scene ein anderes Unterkommen suchen. Der Dienst als Knecht war mir im höchsten Grade zuwider, ich hielt nirgends aus und fing an im Lande herumzustreichen und zu betteln. Den Sommer über arbeitete ich bei Wriezen an der Oder, mit dem Winter hörte jedoch die Arbeit auf und es blieb mir nichts übrig, als mich abermals nach Dertzow zu wenden und die Meinigen um Verzeihung zu bitten. Sie nahmen mich auf und nun war ich wieder auf einige Zeit versorgt. Freilich sah ich ein, daß ich nicht monatelang auf Kosten meines Bruders leben konnte, indeß hatte ich auch keine Lust, schwere Arbeit zu verrichten, ich wollte eben ein bequemes Leben haben wie ehemals in Berlin, Da hörte ich zufällig von dem Kriege, den England und Frankreich gegen Rußland führten und daß englische Fremdenlegionen gebildet würden. Mir war im Vaterlande kein Glück beschieden, ich hoffte es in der Ferne auf den Schlachtfeldern zu finden, Muth besaß ich, das Leben war mir nicht mehr so theuer, daß ich es nicht hätte riskiren sollen, und nach überstandenen Gefahren stand reicher Lohn in Aussicht. Ich beschloß, mich anwerben zu lassen. Ohne Geld und in dürftiger Kleidung trat ich bei rauhem Wetter die Wanderung nach Hamburg an. Die nothwendige Nahrung heischte ich vor den Thüren, die Nächte verbrachte ich meist im Freien, im glücklichsten Falle schlief ich in einer Scheune oder auf einem Boden. Ich hatte unsägliche Anstrengungen zu überstehen. Das kalte nasse Wetter und der Mangel an kräftigen Speisen erschütterten meine Gesundheit, ich kam auf das äußerste erschöpft in Hamburg an. Die Werber überwiesen mich den Depots auf Helgoland und voll freudiger Hoffnung bestieg ich das Schiff, welches mich dem Ziele meiner Wünsche zuführen sollte. In Helgoland gelandet, mußte ich mich einer ärztlichen Untersuchung unterwerfen und wurde – man denke sich meinen furchtbaren Schrecken! – als untauglich abgewiesen. Diese Stunde war die schwerste meines Lebens, ich fühlte, daß ich mit jedem Schritte rückwärts meinem Verderben näher kam, und doch mußte ich zurück auf den deutschen Boden, von dem ich schon für ewig Abschied genommen hatte. Zum Glück war ausgemacht worden, daß jeder, der in die Fremdenlegion eingestellt würde, zum Besten der Zurückgewiesenen 1 Thlr. bezahlen sollte. Mit Hülfe dieser Unterstützung erreichte ich Hamburg und gelangte auf dieselbe elende und klägliche Weise wie auf der Hinreise wieder nach Dertzow. Es war dies im Januar des Jahres 1856. Mein Bruder Martin wies mich auch diesmal nicht von seiner Thür und ich lebte von neuem mit ihm und seiner Familie zusammen. Um mir ein Anrecht auf den Platz im Hause und am Tische zu erwerben, sann ich auf Gelegenheit zum Stehlen. Martin, den ich von meinen Planen unterrichtete, war damit einverstanden, ich brach ein in den Getreideboden des Gutshofs, entwendete Getreide und gab es meinem Bruder als Zahlung für Kost und Wohnung. Ich gerieth in Verdacht und wurde verhaftet, aber das Gefängniß war nicht fest genug verwahrt, ich kroch mit Leichtigkeit durch das Eisengitter. Ursprünglich hatte ich gar nicht die Absicht zu fliehen, ich wollte mir nur ein Brot holen, weil ich von der Gefangenenkost nicht satt wurde. Im Freien besann ich mich jedoch anders, ich nahm aus den Ställen des Gutshofs eine Partie Brot und Kleider und flüchtete in den Wald. Hier kam ich zu einer Köhlerhütte, der Köhler schlief, neben ihm stand ein mit Eßwaaren gefüllter Kober. Ich ergriff den Kober und schlich mich davon. In der folgenden Nacht brach ich auf dem Rittergute in Hohenziethen in die Speisekammer und holte mir Fleischvorräthe. Ich befürchtete, daß man mich verfolgen, festnehmen und zu langwieriger Freiheitsstrafe verurtheilen würde, deshalb beschloß ich, mich ins Ausland zu begeben, vorher aber die Kasse des Oberinspectors in Dertzow zu plündern. Ich zerschlug eine Fensterscheibe, stieg ein und holte vom Feuerherd eine glühende Kohle, die ich im Kopfe meiner Pfeife verbarg. Mit meiner Beute entfernte ich mich aus dem Hause und stieg auf einen Zaun, von welchem aus ich das Strohdach erreichen konnte. Ich steckte die Kohle hinein und erwartete nun, daß das Feuer aufgehen und der Inspector sein Zimmer verlassen würde. Ich lehnte ein Pfluggestell an sein Fenster, um jeden Augenblick bequem hineinkommen zu können, und hoffte, daß ich in der durch den Brand entstehenden Verwirrung das Geld ohne große Schwierigkeit rauben könnte. Nach wenig Minuten schlugen die Flammen empor, der Nachtwächter aber machte einen Strich durch meine Rechnung, denn er gab das Feuerzeichen erst, als das Dach lichterloh brannte und die Umgebung des Hauses so erhellt war, daß ich nicht länger auf meinem Platze bleiben durfte. Ehe noch der Inspector durch den Feuerruf geweckt war, mußte ich um meiner Sicherheit willen die Flucht ergreifen. Ich lebte etliche Wochen im Walde, verlor aber den Muth und stellte mich freiwillig vor Gericht. Wider mein Erwarten wurde ich nach Lippehne zurückgebracht und auch wegen der Brandstiftung in Untersuchung genommen. Das machte mich doch bedenklich, ich brach zum zweiten mal aus und verließ nun ohne Zaudern die dortige Gegend. Ich stahl an verschiedenen Orten, verkaufte das gestohlene Gut und schlug mich nach Hamburg durch. Hier ging ich von einem Schiffe zum andern und bat, mir Arbeit zu geben, aber meine Bemühungen waren umsonst, ich hatte keine Legitimationspapiere und sah heruntergekommen aus, deshalb wiesen mich die Kapitäne, bei welchen ich mich meldete, ab. Nun stahl und bettelte ich mich durch nach Glückstadt, auch hier nahm man mich nicht an. Ich war in einer verzweifelten Lage. In meiner Heimat wagte ich mich nicht zu zeigen, in der Fremde war ich keinen Tag sicher vor der Polizei, denn ich besaß weder Geld noch einen Paß. Ich wünschte mir den Tod und machte einen Versuch, mich mit Gift umzubringen. Ich kochte eine gehörige Menge Schwefelhölzer in Wasser und genoß den stark nach Phosphor schmeckenden Trank. Mir wurde infolge dessen übel, ich bekam Leibschneiden, aber nach einigen Tagen wurde ich wieder völlig gesund und die Lust zum Leben erwachte von neuem. Ich dachte an die Wälder, in denen ich als Knabe herumgestreift, und beschloß endlich, mich dort zu verbergen, mein Leben auf jede mögliche Art zu fristen und es jedenfalls so theuer als möglich zu verkaufen, wenn man mich verfolgen sollte. Hätte ich früher den Muth gehabt, die verdiente Strafe zu leiden und einige Jahre Gefängniß zu überstehen, so wäre ich nicht zum Brandstifter, hätte ich mich nachher nicht vor dem Zuchthause gefürchtet, so wäre ich nicht zum Mörder geworden. Zunächst wanderte ich fechtend und stehlend durch Mecklenburg nach Pommern. In den Wäldern, die sich von Stettin bis über Pyritz hinaus erstrecken, verbrachte ich den Sommer. Um mich vor dem Unwetter zu schützen, wühlte ich an einsamen Stellen im Dickicht Löcher in die Erde und schlug dort mein Lager auf. Des Nachts machte ich Streifzüge in die benachbarten Dörfer. Allmählich gewöhnte ich mich daran, im Freien zu schlafen, nur bei anhaltendem Regen lag ich so gut wie im Wasser. Dieser Uebelstand brachte mich auf den Gedanken, mir eine ordentliche Höhle zu bauen. Ich stahl mir nach und nach alle dazu nöthigen Werkzeuge, Breter u.s.w. zusammen, und begann nun den Bau. Ich legte Breter in ein etwa zwei Fuß tiefes Erdloch und deckte es mit Erde, die ich sorgfältig planirte, zu. Die Oberfläche konnte man von dem anstoßenden Boden nicht unterscheiden, so vorsichtig war ich zu Werke gegangen. Nachdem ich nun eine Decke für die darunter auszugrabende Höhle hatte, fing ich an zu wühlen und die Erde unter der Breterlage hervorzuholen. Diese Arbeit erforderte geraume Zeit, denn ich konnte in einer Nacht immer nur eine geringe Quantität Erde ausgraben und durfte in der Nähe keine Spur davon zurücklassen. Wenn ich eine bestimmte Masse Erde vor mir liegen sah, füllte ich sie in ein Gefäß, ging abwechselnd nach verschiedenen Richtungen weit fort und verstreute sie in kleinen Brocken. Nach nicht geringer Anstrengung war ich so weit, daß ich Seitenpfosten einsetzen konnte, die als Stütze für die Decke dienten. Ich grub und minirte fort, bis der Raum groß genug war, dann ging ich an die innere Einrichtung. Schon vor dem Eintritt des Winters hatte ich einen Feuerherd und den Kamin fertig, den Rauch leitete ich durch eine blecherne Röhre, die an der Erdfläche mündete, ins Freie und sorgte dafür, daß sich weder außen an der Mündung noch im Rohre Ruß ansetzen konnte. Ich lebte nun ungleich behaglicher als vorher, ein Dorf um das andere wurde geplündert, meist machte ich werthvolle Beute und kehrte mit dieser beladen in meine unterirdische Wohnung zurück. Wenn die Windrichtung günstig war und ich mich überzeugt hatte, daß sich kein Mensch in der Nähe befand, brannte ich Feuer an und kochte mir Speisen in Vorrath. Heizung bedurfte ich nicht, denn es war ziemlich warm in der Höhle, und so oft heftige Kälte eintrat, deckte ich mich mit Kleidungsstücken zu, die ich in großer Menge besaß. Bei allen Diebstählen nahm ich Bedacht darauf, mir Licht und Oel zu verschaffen; war ich so glücklich gewesen, dergleichen zu finden, dann erleuchtete ich meine Behausung, oft mußte ich freilich im Finstern sitzen. Der Aufenthalt wurde wegen der Stickluft unangenehm, wenn Schnee fiel und ich mich tage- ja wochenlang, um meine Spur nicht zu verrathen, nicht hinauswagte. In solchen Zeiten wurde auch die Kost knapp und mein Lager an Wein und Branntwein ging auf die Neige; dann schaute ich sehnsüchtig ins Freie und war sehr erfreut, sobald ich nur Wildfährten in meiner Nähe erblickte. Ich folgte mit den Fußspitzen der Fährte und gab so genau Achtung, daß gewiß auch der geübteste Jäger, den Fuß eines Menschen nicht zu erkennen vermochte. Mit der Zeit wurde ich dreister, meine Höhle hatte ich mit jungen Buchen bepflanzt und sie so gut versteckt, daß zu wiederholten malen Leute in die Nähe gekommen und darüber weggegangen waren, ohne etwas Auffälliges zu bemerken. Bei dem Anbruche des Frühlings athmete ich leicht auf, nun konnte ich Abstecher in die Ferne machen, mich dort verproviantiren, an einer beliebigen einsamen Stelle des Waldes übernachten und brauchte nicht immer an demselben Tage in die Höhle zurückzukommen. Ich hatte mich nach und nach an diese Lebensweise gewöhnt und entbehrte eigentlich nur das Eine schmerzlich, daß ich niemals Gelegenheit fand, mich dem weiblichen Geschlechte zu nähern. Ich sann oft darüber nach, ob es kein Mittel gäbe, diesen meinen heißesten Wunsch zu befriedigen. So lag ich eines Tags im Frühsommer 1857 im Walde zwischen Soldin und Bahn unfern der Landstraße, als ich ein junges, blühendes Mädchen erblickte. Es war die siebzehnjährige Tochter des Försters Frank, die in Neuendorf diente. Ich rief ihr zu, sie möge doch ein wenig warten, gesellte mich zu ihr und begleitete sie eine Strecke durch den wildenbrucher Wald. Anfänglich sprachen wir über gleichgültige Dinge, bald aber wurde ich gegen sie zudringlicher und trug ihr meine Liebe an. Sie wies mich mit kurzen entschiedenen Worten ab, ich aber, von rasender Leidenschaft ergriffen, stürzte mich auf sie, schnürte ihr mit der einen Hand den Hals zu, umfaßte sie mit der andern und trug sie seitwärts unter die Bäume. Ich legte sie auf die Erde und holte dann den Korb, der auf der Straße stehen geblieben war. Das Mädchen hatte die Besinnung verloren, sie kam aber wieder zu sich, als ich, den Korb in der Hand, an ihre Seite trat. Ich war nicht dreist genug, die Gewaltthat zu erneuern, und da ich überdies einen Wagen rollen hörte, zog ich mich in den Wald zurück und überließ meine Gefährtin ihrem Schicksal. (Sie ist, wie wir hier erwähnen wollen, glücklich in ihrer Heimat angekommen, aber infolge der erlittenen Mißhandlung in schwere Krankheit gefallen und dem Rande des Grabes nahe gebracht worden. Ihr Leben wurde zwar erhalten, indeß war sie noch im Jahre 1863 so leidend, daß man nur wenig Hoffnung auf völlige Genesung hatte.) Den Winter von 1857 - 58 überstand ich in der Höhle bei Pyritz, im März 1858 wurde sie durch einen Zufall entdeckt und ich sah mich nun gezwungen, mir einen andern Wirkungskreis zu suchen. Ich ging in die Gegend von Friedeberg in der Neumark und grub in dem tankow-wildenower Forst ein Loch in die Erde, jedoch ohne es zu einer förmlichen Wohnung auszubauen. Den Tag über hielt ich mich theils im Walde, theils in einem beliebigen Heuschober oder einer Scheune auf, die Nacht verwendete ich zum Stehlen. Im Monat April hatte ich ein prächtiges Heulager in einem Schafstalle bei Wormsfelde und konnte daselbst ungestört den Tag über schlafen. Als ich eines Nachts das Dorf umkreiste, um eine Gelegenheit zu einem Diebstahl zu erspähen, kam ich in die Nähe eines verlassenen Backofens. Ich trat hinein, um die Mitternachtsstunde abzuwarten, und dann meine Arbeit zu beginnen, allein ich fand den Platz schon besetzt. Zuerst erschrak ich, bald aber verwandelte sich mein Schrecken in Freude, denn ich befand mich in weiblicher Gesellschaft. Die Frau war eine Bettlerin, sie nannte sich Wall aus Altenfließ und erzählte mir, im Kruge habe man sie nicht beherbergt, deshalb sei sie hierher gegangen. Wir kamen dahin überein, daß wir den warmen Platz im Backofen für diese Nacht theilen wollten, und legten uns nieder. Nach einiger Zeit machte ich der Witwe Wall Anträge, von denen ich hoffte, daß sie bereitwillig darauf eingehen würde, wurde aber schnöde abgewiesen, ich faßte sie liebkosend an, um sie mir geneigter zu machen, sie sträubte aber sich desto hartnäckiger. Nun übermannte mich der Zorn, ich war entschlossen, da mich Güte nicht zum Ziele führte, Gewalt zu brauchen, packte sie an der Kehle und würgte sie zu Tode. Sie leistete nur geringen Widerstand und stöhnte: »Mann! Mann!« dann ergab sie sich. Den entseelten Körper lud ich auf meine Schultern und warf ihn in den See. Unruhe habe ich nach dem vollbrachten Morde nicht empfunden, der einzige Gedanke, der mich beherrschte, war der, daß es allgemein heißen würde: das unnütze, liederliche Weibsbild hat sich ertränkt und daran sehr recht gethan. Die ganze Sache kam mir wie ein unvorhergesehener interessanter Zwischenfall vor, ich schlug sie mir schnell aus dem Sinn, führte noch in derselben Nacht den beabsichtigten Diebstahl in Wormsfelde aus und begab mich dann aus der Nähe des Dorfes eiligst hinweg. Gewissensbisse hatte ich auch in der Folge nicht, vielmehr faßte ich, durch das glückliche Gelingen meiner That kühn gemacht, den Plan, in Zukunft auch das Leben nicht zu schonen, wenn mir bei meinen Raubzügen jemand in den Weg träte. Nach einigen Monaten, es war im August 1858, recognoscirte ich das herrschaftliche Wohnhaus in Albertinenburg; ein Fenster war erleuchtet und in der Stube sah ich ein junges Mädchen, welches ich für die Wirthschafterin hielt. Ich vermuthete, daß die Person im Besitz von Geld sein würde, und überlegte mir, daß es für mich ein Leichtes sei, einzusteigen, sie zu tödten und zu berauben. Nachdem ich mich von der Lage der Zimmer und der Oertlichkeit genau unterrichtet hatte, wartete ich die Nacht ab. Das Licht erlosch, ich stieg durch ein offenes Fenster und fand durch mehrere unverschlossene Zimmer den Weg in jene Stube. Hier schlich ich auf den Zehen zu dem schlafenden Mädchen und tastete leise an ihrem Körper herauf bis zum Hälfe, dann setzte ich beide Daumen an und drückte ihn zu. Mit einem langgedehnten »Hu!« und dem Rufe »Herr Gott!« hauchte mein Opfer sein Leben aus. Ich durchsuchte alles, fand aber nur 1½ Sgr. in einer Kleidertasche, hierauf büßte ich an dem noch nicht erkalteten Körper meine sinnliche Lust und verließ dann das Haus. Mein Gewissen regte sich auch nach diesem Verbrechen nicht, ich zog gleichmüthig meine Straße weiter. Bei einem meiner nächsten Diebstähle erbeutete ich ein Schießgewehr, mit diesem versehen machte ich einen Ausflug über Bärwalde und Wrietzen nach Berlinchen. Der heidekruger Forst bot einen versteckten Lagerplatz dar, von wo aus ich einzelne Touren in die Umgegend unternehmen konnte. Auf einer derselben kam ich nach Berlin und verübte dort einen Einbruch im Keller eines Hauses in Moabit, wo mein früherer Herr wohnte. Die Localität war mir bekannt und ich kehrte, reich mit Lebensmitteln, namentlich mit Würsten beladen, in den Wald zurück. Von meinem damaligen Quartier aus konnte ich die Landstraße nach Berlin ohne Mühe erreichen, ich lauerte daselbst den Fuhrleuten auf, welche Getreide nach der Hauptstadt fuhren und gewöhnlich mit vollen Beuteln heimkehrten. Einen Angriff habe ich nur gegen einen einzigen Fuhrmann, einen gewissen Wattrow, gewagt und dieser misglückte, weil die Pferde, durch die Abfeuerung des Schusses erschreckt, sich in vollen Lauf setzten, und der Wagen meinem Gesichtskreis entschwand. In jener Zeit, wo ich mich nahe bei Berlin aufhielt, versuchte ich noch einen zweiten Raubanfall in dem Dorfe Hasselberg bei Wrietzen, der jedoch ebenfalls fehlschlug. Am Ende des Dorfes wohnte ein jüdischer Handelsmann, ich wußte, daß er stets baares Geld liegen hatte, und machte ihm deshalb eines Nachts einen Besuch. Zunächst zerbrach ich eine Fensterscheibe, dann griff ich durch die Oeffnung, hob das Fenster aus und stieg ein. In dem Zimmer, wo ich mich nun befand, lagen ein Mann, eine Frau und mehrere Kinder in den Betten und schliefen. Ich öffnete, um mir den Rückzug zu sichern, die Stubenthür und die Hausthür, trat an das Bett des Mannes und erhob das Beil, welches ich bei mir trug, zum Schlage, da hörte ich im Nebenzimmer husten. Schnell ließ ich den Arm sinken und entfernte mich. Wie ich erst nachträglich erfahren habe, bin ich gar nicht am Lager des Handelsmannes, sondern in der Schlafstube des Tischlermeisters Lauersdorff und seiner Familie, die mit jenem zusammenwohnen, gewesen, und das Husten des nebenanschlafenden Juden hat mich vertrieben. Auf bekanntes Terrain und in Districte zurückgekehrt, die meiner Heimat näher lagen, wanderte ich im October 1858 eines Abends durch Bernstein und weiter auf der nach Dölitz führenden Chaussee. An einem Chausseehause vorübergehend, sah ich durch das erleuchtete Fenster in das Zimmer, der Chausseegeldeinnehmer lag im Bett und schlummerte. Rasch entschlossen machte ich mir einen Schießstand zurecht, indem ich mehrere lose Breter über den Chausseegraben legte und eine Karre darüberstürzte. Nun stand ich hoch genug, um den Mann auf das Korn nehmen zu können, ich ergriff mein mit Rehposten und Schrot geladenes Gewehr und feuerte es ab. Ehe ich mich von der Wirkung des Schusses überzeugen konnte, vernahm ich Schritte auf der Chaussee und hielt es nun doch für gerathener, querfeldein das Weite zu suchen. Meine Absicht, den Chausseegelderheber zu erschießen und mir die Chausseekasse zuzueignen, war somit vereitelt. Ich irrte zwar noch immer unstet und flüchtig umher und hatte nach der Zerstörung meiner Höhle bei Pyritz noch keine neue Wohnung gefunden, aber der Zufall ließ mich doch wenigstens einen Schlupfwinkel entdecken, welcher mir als Speicher für meine Beute und als Hauptquartier für meine Unternehmungen diente. Es war dies ein nicht mehr benutzter Ziegelbrennofen bei Trampe. Eine Oeffnung in dem alten Gemäuer war von innen mit morschen Hölzern zugesetzt. Ich schob sie beiseite, stieg ein und rückte das Holz dann wieder so zurecht, daß kein Mensch von meinem verborgenen Eingang etwas merken konnte. Der Brennofen war vom Eigenthümer offenbar vergessen und ich fühlte mich daselbst allmählich ganz wohnlich und sicher. Feuer anzünden und kochen durfte ich freilich nicht, das würde mich verrathen haben. Ich that es an einer einsamen Stelle des tangow-wildenower Waldes. Im November 1858 betraf mich ein Förster daselbst und arretirte mich, ich entsprang ihm zwar, aber meine Lage war nun doch sehr bedenklich, denn in den Forst wagte ich mich nicht, und zu meinem Bruder erst recht nicht. Als ich noch die pyritzer Höhle bewohnte, besuchte ich ihn mitunter, von meiner Vertreibung gab ich ihm Nachricht und verabredete mit ihm eine Zusammenkunft auf dem Markte in Bernstein. Seitdem hatte ich ihn nicht wiedergesehen. Ich dachte wol daran, ihn um ein Obdach anzusprechen, indeß überwog die Besorgniß, daß ich ihn und mich dadurch ins Unglück stürzen würde. Meine Hoffnung, durch einen glücklichen Fang eine hübsche Summe Geld zu erwerben und noch vor dem Winter über das Meer nach Amerika zu kommen, war bisher immer getäuscht worden. Ich kam nun auf den Einfall, einmal in eine Kirche einzubrechen und zu sehen, ob ich in den geweihten Räumen des Gotteshauses einen Schatz heben könnte. In Großlatzkow ging ich ans Werk, öffnete gewaltsam die Thür zum Thurm und gelangte von da in das Innere der Kirche. Es war todtenstill, höchstens eine Eule oder eine Fledermaus sah mir aus der Mauernische zu, ich nahm mir daher mehr Zeit als gewöhnlich, alles recht gründlich zu durchstöbern. Auf dem Altar stand nichts Werthvolles, wohl aber entdeckte ich hinter demselben einen Kasten, der gut verschlossen war. Bei dem Gedanken, daß er voll klingender Münze sein könnte, durchzuckte mich ein wonniges Gefühl, ich war förmlich aufgeregt und stieß das Stemmeisen mit kräftiger Hand in den Deckel, daß er aufsprang. Aber neue Täuschung! Nur der Altarkelch und das übrige Abendmahlsgeräth blinkte mir entgegen. Was frommte mir das Silberzeug? Ich hatte ja doch keine Gelegenheit, es zu verkaufen. So ließ ich es ruhig an seinem Orte und nahm mir fest vor, meine kostbare Zeit niemals wieder mit dem Besuche einer Kirche zu verschwenden. Der Winter brach herein und ich hatte kein Geld zur Reise, keinen Zufluchtsort gegen die Kälte. Erst dem harten Froste verdankte ich ein Asyl in dem Kanal, welcher bei Neumellenthin zur Entwässerung des Bermlingsees angelegt ist. Der Kanal geht durch einen aus Feldsteinen gebauten Tunnel, der Eingang ist durch enge Eisenstäbe verschlossen. Daran gewöhnt, mich nach Art der Katzen zu recken und schmal zu machen, kroch ich hindurch und machte mir auf dem festgefrorenen Eise ein Lager zurecht. Bevor Schneefall eintrat, versah ich mich mit Eßwaaren, Wein, Branntwein, Kleidungs- und Bettstücken, dann mußte ich mehrere Wochen in meinem Versteck bleiben, um mich nicht durch die Fußspuren im Schnee zu verrathen. Der Aufenthalt war fürchterlich; da der Kanal nicht so hoch ist, daß man darin in aufrechter Haltung stehen kann, war ich genöthigt, mich kriechend und rutschend fortzuschieben. Die Knie hatte ich nun zwar durch Lederstücke geschützt, die ich um die Beine wickelte, indeß wurden die Glieder doch stark angegriffen durch diese ungewohnte Bewegung. Das Stillsitzen auf dem Eise war fast noch unangenehmer, die wagerechte Lage der Beine auf die Dauer beim Sitzen geradezu unerträglich. Ich hackte mir nun ein Loch in den gefrorenen Schlamm und schob die Beine hinein, allein das Blut erstarrte in den rings vom Eise eingeschlossenen Gliedern, ich würde sie erfroren haben, wenn ich sie nicht bald wieder herausgezogen und gehörig umhüllt auf dem Eife ausgestreckt hätte. Dazu kam noch, daß ich mich nirgends mit dem Rücken anlehnen konnte als an die eiskalte Steinmasse des Tunnels, und daß die Luft, die ich athmete, dick und dunstig war. So oft die Fluren schneefrei wurden, entrann ich meinem schrecklichen Gefängniß und erholte mich im Freien, leider mußte ich meiner Sicherheit willen immer wieder hinein. Und doch wäre ich einmal beinahe entdeckt woroen. Der Besitzer des nahe bei dem Tunnel gelegenen Gutes und sein Sohn gingen eines Tags mit ihren Hunden vorüber. Die letztern sprangen nach dem Eingange des Kanals und schnupperten dort umher. Ihre Herren wurden dadurch aufmerksam und schickten sie in den Tunnel hinein. Ich kauzte, das geladene Gewehr in der Hand, darin und lugte durch die Eisenstäbe. Wäre einer von den Hunden mir nahe gekommen, so hätte ich losgedrückt, glücklicherweise weigerten sich die Thiere vorwärts zu gehen, vermuthlich hatten sie wegen des starken Dunstes die Spur verloren. Sie entfernten sich und ich blieb in meiner Kellerwohnung unbelästigt bis zum Frühling. Als das Eis schmolz und der Schlamm weich wurde, räumte ich mein Winterquartier. Ich hatte so unsäglich viel ausgestanden, daß ich mich ohne Verzug daran machte, eine neue Höhle zu bauen, die mir im Vergleich mit dem Kanal ein Paradies dünkte. Zuvörderst suchte ich mir in einer zum Gute Warsin gehörigen Waldung einen passenden Platz aus, dann stahl ich mir alles zusammen, was ich zum Bau und zur Einrichtung brauchte. Ich verfuhr gerade wieder ebenso wie bei der pyritzer Höhle und beobachtete dieselben dort schon bewährten Vorsichtsmaßregeln. Ich verwendete jede Nacht, wo ich nicht gerade gezwungen war, Nahrungsmittel zu stehlen, auf die Arbeit, im Herbste stand das im Frühjahr begonnene Werk ziemlich vollendet da; es fehlte mir indeß noch manches an dem Comfort, den ich mir wünschte, ich legte mich daher wieder eifriger auf den Diebstahl und schleppte eine große Menge von brauchbaren Sachen in meine Behausung. Leider hatte ich mir kein Wasserbehälter verschaffen können und sah mich deshalb genöthigt, die kalten Monate meist in dem luftigern Brennofen bei Trampe zuzubringen, in dessen Nähe ich Wasser fand. Den Ofen verwahrte ich möglichst gegen die Einflüsse der Witterung und saß jedenfalls diesen Winter ungleich wärmer als das Jahr zuvor in dem Eisloche bei Neumellenthin. Kaum war die ungünstige Jahreszeit vorüber, so glückte mir der Diebstahl eines großen Fasses mit eisernen Reifen. Ich transportirte es mit Aufbietung aller Kräfte in meine weit davon abgelegene Höhle und hatte nun ein Wasserreservoir, wie ich es mir nicht besser wünschen konnte. Ich wohnte abwechselnd bald im Brennofen, bald in der Höhle, mußte mich aber nach kurzer Zeit auf die letztere beschränken, denn ich brachte in Erfahrung, daß der erstere abgebrochen werden sollte. Eilig schaffte ich in den folgenden Nächten die in dem Brennofen aufgespeicherten Sachen in die Höhle, dann häufte ich Holz und andere brennbare Stoffe um den Ofen und zündete an. Die Flammen ergriffen die Holztheile des Gebäudes und äscherten es ein. Mein Hauptzweck bei dieser Brandstiftung war, daß niemand den Rest meiner im Brennofen zurückgelassenen Beute finden und mir auf die Spur kommen sollte. Es war dies das fünfte mal, daß ich Feuer anlegte, schon zwei Jahre früher hatte ich nämlich eine zum Gute Eichwerder gehörige Ziegelscheune in Brand gesteckt, um die Leute herauszulocken und dann im Gute zu stehlen. Es entstand auch großer Lärm und alles eilte nach der Brandstätte, aber der Gutsherr ließ im Wohnhause einen Wächter mit einem Hunde als Wache zurück. Ich sah den Mann auf seinen Posten ziehen und stand deshalb von meinem Vorhaben ab. Bald darauf zündete ich in Hohenziethen ein Bauergehöft an, damit das Nachbarhaus von den Flammen ergriffen und verzehrt werden sollte. In diesem Hause wohnte die Frau des Tagelöhners Becker, ihr hatte ich Rache zugeschworen, weil sie durch ihr Gerede daran schuld gewesen war, daß man den Verdacht des Diebstahls, wegen dessen ich in Dertzow arretirt wurde, auf mich warf. Frau Becker war damals krank, sie rettete sich und ihre Kinder mit genauer Noth, das Wohnhaus, eine Scheune, mehrere Ställe und sieben Stück Rindvieh verbrannten, meine Rache war gesättigt. Meine erste Brandstiftung in Beyersdorf bei meinem Dienstherrn und die zweite in Dertzow, wo ich die Kasse des Oberinspectors stehlen wollte, habe ich bereits gestanden, zum letzten mal legte ich Feuer in Lebbehne im Kreise Pyritz an. Mein Plan war auch hier der, die Leute mit Löschen zu beschäftigen und in der Verwirrung zu stehlen. Das Feuer verbreitete indeß einen so hellen Schein, daß ich wieder nicht zu meinem Zwecke gelangte. Von der warsiner Höhle aus machte ich im Jahre 1860 Streifzüge nach allen Richtungen. Schon früher war ich in die Gegend von Bärwalde gekommen und hatte auch die Krugwirthschaft in Stölpchen besucht. Es kannte mich dort niemand von Person, deshalb wagte ich mich hinein. Als ich in den Krug trat, fand ich es sehr unruhig. Gerichtsbeamte waren anwesend, es gingen Leute ab und zu, ich hörte, daß der Pachter gestorben sei, und daß ein Verzeichniß seines Nachlasses aufgenommen würde. Da alle hin- und herliefen, machte ich auch einen Gang durch das Haus und sah mir die Lage und den Zusammenhang der Stuben und Kammern genau an. Einige Zeit nachher wollte ich meine Bekanntschaft in dem Kruge verwerthen. Ich schlich um das Gebäude herum, bis das Licht erloschen war, dann öffnete ich mittels eines Bohrers und eines Stemmeisens die nach dem Felde führende Thür zur Häckselkammer und begab mich von da in die Wohnstube. Ich war im Begriff, das Spind zu öffnen, es entstand aber dadurch ein Geräusch, die in der anstoßenden Kammer schlafenden Menschen regten sich und ich ergriff die Flucht. Als ich ein Jahr später im September 1860 wieder dorthin kam, erinnerte ich mich an das fehlgeschlagene Unternehmen und beschloß, es noch einmal zu probiren. Ich trug einen doppelläufigen Gewehrstutzen, ein Taschenmesser, ein Stemmeisen und eine zum Dolch umgearbeitete Feile bei mir und dachte mir schon, daß ich die Krügerleute erst ermorden müßte, ehe ich sie berauben könnte. Eines Abends legte ich mich auf die Lauer, wurde aber durch den Hund des Wirthes verscheucht, am folgenden Tage jagte mich der Hund eines Feldwächters weg, am dritten Abend endlich war ich ungestört, ich sah, wie Brandt und seine Frau zu Bett gingen, und wartete noch etliche Stunden, bis ich annehmen durfte, daß sie fest schliefen. Nun erbrach ich mit Hülfe des Stemmeisens das Fenster zur Häckselkammer und stieg ein. Die Thür zum Hausflur war indeß verschlossen, ich mußte mir daher einen andern Eingang bahnen und versuchte es, von der Längenseite des Hauses aus durch die Küchenkammer einzudringen. Ich zerbrach einen vor dem Fenster angebrachten Holzstab, öffnete beide Fensterflügel und schwang mich hinein. Die Thür zum Flur war von außen verriegelt, ich mußte deshalb zum zweiten mal den Rückzug antreten. Ich stellte nun im Löwing eine Schneidebank unter das Fenster der Polterkammer, hob es heraus und sprang in die Kammer. Die von hier nach dem Hausflur gehende Thür war unverschlossen, ich machte vor allen Dingen auch die Hausthür von innen auf, damit ich jeden Augenblick den Rücken freihatte, dann schlich ich leise nach der Küche, zündete daselbst meine Pfeife an und erblickte beim Scheine des Schwefelhölzchens ein Beil, welches ich an mich nahm. Durch die Gaststube kam ich in die Schlafkammer. Hier brannte ich wieder ein Schwefelholz an, erhob das Beil und zerschmetterte erst dem Mann und dann der Frau den Kopf. Brandt rief: »Spitz, komm her!« in diesem Augenblick fuhr ein Hund auf mich los, ich versetzte dem Krüger einen zweiten Schlag und scheuchte den Spitz unter das Bett zurück. Hierauf hing ich die Fenster zu, zündete ein Stearinlicht an, welches ich mitgebracht hatte, schnitt dem Mann und der Frau mit einem Messer die Kehle ab und durchsuchte die Kleider, die Wäsche und die Schränke. Der Pachter mußte Michaelis seinen Pachtschilling von 60 Thlrn. bezahlen, und ich hoffte, daß er diese Summe vorräthig haben würde; diese Hoffnung wurde indeß getäuscht, ich fand nur etwas über 6 Thlr.; das Geld, eine Flasche mit Branntwein, eine Pistole und etliche Cigarren nahm ich zu mir. Ich räume ein, daß ich die Leichen aus den Betten gezogen, das Bettstroh durchwühlt und den entseelten Körper der Frau geschändet habe. Wenn eine Taschenuhr in jener Nacht abhanden gekommen ist, so vermag ich es nicht zu erklären, ich habe eine solche nicht entwendet. Ich versichere, daß ich allein und ohne die Hülfe eines Gefährten den Mord verübt habe, insbesondere ist der Bruder der Frau Brandt, Karl Liebig, nicht dabei gewesen. Ich war viel zu sehr darauf bedacht, das Geheimnis; über mein Thun und Treiben zu bewahren, als daß ich irgendjemand in meine Plane eingeweiht hätte. Auch würde ich in Gegenwart eines Zeugen meiner Sinnenlust an der weiblichen Leiche nicht haben fröhnen können. Nach vollführter That eilte ich zurück in meine Höhle, ich brach so zeitig auf, daß ich den Wald bereits erreicht hatte, ehe noch der Morgen graute. Im October 1860 richtete ich mein Augenmerk auf das zwischen Soldin und Lippehne liegende Dorf Adamsdorf. Den Tag über verbarg ich mich im glasower Busche, am Abend wagte ich mich heraus und begegnete auf der Chaussee einer Frauensperson, die einen Korb trug, an dessen Henkel ein Paar Stiefeln hingen. Ich knüpfte ein Gespräch an und gab ihr zu verstehen, daß ich Wohlgefallen an ihr fände und daß mich ihre Reize entflammt hatten. Da sie mir nicht gutwillig ihre Gunst gewähren wollte, packte ich sie an, drückte ihr mit beiden Händen den Hals zusammen, schleppte sie eine Strecke seitwärts und erdrosselte sie mit einem Stricke, den ich in der Tasche hatte. Die Todte mußte mir gestatten, was mir von der Lebenden verweigert worden war. In ihrem Korbe fand ich einige Pflaumen, diese verzehrte ich mit dem größten Appetit und schritt dann unverweilt dazu, den Diebstahl, den ich mir für diese Nacht vorgenommen hatte, auszuführen. Im nächsten Winter wohnte ich in meiner Höhle, die ich mir immer bequemer einrichtete, ganz erträglich, sie war erträglicher als die erste und die Luft darin weit besser, weil ich durch zahlreiche Löcher, die außen unter Wurzeln und Bäumen mündeten, eine genügende Ventilation hergestellt hatte. Meine Vorräthe schützten mich vor Hunger und Durst, gegen den Frost deckte ich mich durch wärmere Kleidungsstücke, an die Einsamkeit und an das freie unstete Räuberleben war ich gewöhnt und wünschte kaum eine Aenderung in meiner Existenz herbei. Nur Eins fehlte mir: weibliche Gesellschaft! Es war mein sehnlichstes Verlangen, daß ich einmal einem weiblichen Wesen begegnen möchte, welches ich mir geneigt machen, in mein Geheimniß ziehen und mit in meine Höhle nehmen könnte. Ich baute mir oft Luftschlösser und malte mir mit den schönsten Farben aus, wie glücklich ich an der Seite einer Frau in meiner unterirdischen Residenz sein würde. Ich fand indeß niemals eine Gelegenheit, zur Verwirklichung meines schönen Traumes einen Schritt zu thun, er blieb ein leeres Phantasiegebilde. Und dennoch empfing ich in meiner Häuslichkeit einigemal weiblichen Besuch. Meine Schwägerin, mit der ich längst wieder ausgesöhnt war und sogar recht freundschaftlich stand, kam mit Vorwissen ihres Mannes von Zeit zu Zeit zu mir. Wenn sie in der Nähe der Höhle angelangt war, gab sie das zwischen Martin und mir verabredete Zeichen, ich stieg dann auf der Leiter, die mir als Treppe diente, empor, hob den die Eingangspforte verschließenden Deckel ab und geleitete meinen Gast hinab in meine dunkle Behausung. Sie brachte mir stets etwas mit, namentlich versah sie mich mit gekochten Speisen; nachdem sie etliche Stunden mit mir geplaudert hatte, beschenkte ich sie mit Geld und andern Dingen, und führte sie auf dem Wege, den sie gekommen war, zurück. Mit meinem Bruder zusammen ist sie niemals bei mir gewesen. In Schönow, wohin Martin gezogen war, stattete ich gelegentlich meine Gegenbesuche ab. Ich ging immer nur des Nachts, nachdem ich genau recognoscirt hatte, und mit dem geladenen Gewehr dorthin. Außer meinen Verwandten hat niemand etwas von der Höhle gewußt. Als der Winter vorüber war und der März des Jahres 1861 herankam, machte ich einen Angriff auf das Haus eines jüdischen Kaufmanns in Dobberphul, welches ich mir bei frühern Patrouillen angesehen hatte. Ich war darauf gefaßt, daß ich, um zum Gelde des Mannes zu kommen, einen oder mehrere Menschen ermorden müßte, und versah mich deshalb mit Beil und Gewehr, als ich ausrückte. In Dobberphul angelangt, holte ich aus der Nachbarschaft eine Leiter, lehnte sie an der Giebelseite des Hauses an ein Fenster, stieg ein und suchte nun vor allen Dingen die Hausthür auf und öffnete, um mir den Rückzug zu sichern, dieselbe. In der einen Hand trug ich das Beil, die andere legte ich schon an den Griff der Stubenthür, da vernahm ich ein Geräusch. Ich hatte mir zum Grundsatz gemacht, mich nie muthwillig in Gefahr zu begeben, und wenn ich mich nicht ganz sicher wußte, stets die Flucht zu ergreifen. So that ich auch hier und wandte mich zurück in den Wald. Um jene Zeit hatte ich außer meiner Höhle noch ein zweites Absteigequartier: das unbewohnte Försterhaus zwischen Deetz und Trampe. Die Fenster waren herausgenommen und das Gebäude etwas verfallen. Wenn mir der Weg bis Warsin zu weit war, suchte ich das Forsthaus auf und logirte den Tag über auf dem Boden. Anfang Mai blieb ich fast immer dort, um näher an Chursdorf zu sein, welchen Ort ich mir zu meinem Hauptcoup ausersehen hatte. Sonntag den 5. Mai ging ich am hellen lichten Tage frank und frei durch Chursdorf und auf dem Wege weiter bis zum Gehöft des Müllers Baumgart. Da ich seit fünf Jahren unter der Erde gelebt hatte, so glaubte ich, auch einmal im Sonnenschein einen Gang riskiren zu können, und überdies lag mir daran, recht gründlich zu beobachten und mich genau zu orientiren. An den nächsten Abenden schlich ich unausgesetzt um das Mühlengehöft herum und prägte mir die Localitäten fest ein. Ich sah immer nur den Müller, seine Frau und die Magd. Ein Kind bemerkte ich nicht und war der Meinung, daß jene drei Personen das Haus allein bewohnten. Baumgart sollte ein reicher Mann sein, mich lockte seine gefüllte Kasse, und ich beschloß, die Mühle zu überfallen, die Müllersleute und das Dienstmädchen zu erschlagen und dann Kisten und Kasten zu plündern. Den 10. Mai bestimmte ich zur Ausführung der That. Im Försterhause bei Trampe hatte ich eine kleine Niederlage von Wein und Cognak, ich trank davon eine tüchtige Portion, steckte Messer, Zange, Bohrer und Stemmeisen in die Tasche, nahm meinen doppelläufigen Stutzen zur Hand, an dessen Ende ich meinen Dolch als Bajonnet befestigte, und steckte das Beil in einen als Gürtel um den Leib gebundenen Strick. Die Fenster der Mühle waren bei meiner Ankunft noch erleuchtet, ich wartete deshalb einige Zeit und begab mich nach dem nahen Taglöhnerhause, um dort Recognoscirung zu halten. Als die Mitternachtsstunde da war, zog ich meine Stiefeln aus und stieg an der hintern Seite des Hofes auf einen Zaun. Eine Hundehütte lag vor mir und der Hund schlug an, eilig sprang ich herab, steckte eine Partie kleine Steine in meine Tasche und kletterte über den Thorweg, den ich von innen öffnete, um die etwa nöthig werdende Flucht zu decken. Einer der Hunde knurrte, ich brachte ihn indeß durch Steinwürfe zum Schweigen und wurde dann nicht weiter gestört. Vom Hofe aus suchte ich zunächst in den Hausflur zu kommen, weil die meisten Zimmer durch Thüren mit ihr verbunden zu sein pflegen und man gewöhnlich von da aus jeden beliebigen Ort im Innern ohne Schwierigkeit erreichen kann. Die Hausthür zu erbrechen hütete ich mich, sie war von festem Holze und mit starkem Verschlusse versehen. Ich bahnte mir daher den Weg in die Hausflur, wie ich dies schon früher in sehr vielen Fällen gethan hatte, durch den Keller. Die Kellerluken waren mit eisernen Traillen verwahrt; ich holte von einem Holzstoße einen Hebebaum, mit welchem ich die Eisenstäbe auseinanderzubiegen gedachte. Bei der einen Luke glückte es, ich steckte mein Gewehr unter den Gürtel zu dem Beile, schob die Füße in die Oeffnung und zog den Körper langsam nach. Es war sehr eng, indeß brachte ich mich doch durch, indem ich die Brust zusammendrückte. Vom Keller tappte ich leise die Treppe hinauf, riegelte die Thür auf und stand in der Flur. Nachdem ich die Hintere Hausthür aufgemacht hatte, tastete ich mich in die Küche; vor mir war eine Thür, ich legte die Hand an den Drücker, die Thür ging auf und ich stand vor den Betten des Müllers und seiner Frau. Schleunig zog ich mich in die Küche zurück, brannte an dem glimmenden Taback meiner Pfeife ein Schwefelhölzchen und an diesem ein in der Küche stehendes Licht an. Ich nahm das Beil in die rechte Hand und trat in die Schlafkammer. Mit zwei schnell hintereinander geführten Schlägen schlug ich dem schlafenden Manne den Schädel ein, dann brachte ich mit mehrern Streichen die aus dem Schlafe aufgeschreckte, laut schreiende Müllerin zum Schweigen. In diesem Moment öffnete sich die Thür nach dem Wohnzimmer, ein Kind schritt über die Schwelle. Ich war nicht wenig betreten, denn ich hatte keine Ahnung davon, daß Kinder im Hause waren; indeß durfte ich mich nicht lange besinnen, jede Minute des Zauderns konnte mich verderben. Mit einem Satze war ich bei der Kleinen, das hocherhobene Beil fiel auf ihr Haupt, sie brach zusammen und that keinen Athemzug mehr. Jetzt erst hörte ich, daß Baumgart noch röchelte, schnell ergriff ich mein Messer und durchschnitt ihm den Hals. Um ganz sicher zu sein, erhob ich auch noch das Gewehr und stach ihn mit dem Bajonnet noch zweimal in die Brust. Mehr als zweimal habe ich meiner Erinnerung nach nicht gestochen. Ich verließ nun die Kammer und ging in die Stube, fest entschlossen, jedes lebendige Wesen darin umzubringen, damit ich nicht verrathen würde. Ich fand ein Bett und in demselben einen Knaben von etwa fünf bis sechs Jahren, der sich unter die Decke verkrochen hatte. Als ich das Deckbett aufhob, schlug das Kind die Augen auf und sah mich recht freundlich lächelnd an. Rührung erfaßte mich, es that mir weh, daß diese hellen lieblichen Augen brechen sollten, eine Secunde lang war ich zur Milde und Barmherzigkeit geneigt. Gleich darauf rief ich mir ins Gedächtniß zurück, daß Weichheit mein Unglück sein würde, daß ich keinen Zeugen verschonen dürfte, ich tödete das Kind mit mehrern Beilhieben und stürmte fort nach der Kammer der Magd. Bei meinem Eintreten schrie sie laut auf, ich gab ihr mehrere Schläge und würgte sie mit ihrem Nachthalstuche vollends todt. Die Blutarbeit war indeß noch immer nicht zu Ende, es stand noch ein Bett in der Kammer und in demselben schlief noch ein Kind. Ich beförderte es mit einigen Streichen in die Ewigkeit und hatte nun das Feld frei. Ich kann nicht sagen, daß ich mich über das Blutbad entsetzt, oder daß mich inmitten der Leichen Grausen ergriffen hätte, ich durstete nach dem Gelde des Müllers und hoffte auf eine reiche Ernte. Ohne Zeit zu verlieren durchsuchte ich den Kasten mit Wäsche in der Magdkammer, dann das Schlafzimmer Baumgart's und die Wohnstube; in einer Kommode, die ich erbrach, fand ich zwei Blasen mit Geld, diese und einen Kalender steckte ich zu mir, die Kleider und Wäschstücke ließ ich liegen, wie ich sie herausgezogen und durcheinandergeworfen hatte. Den Rückweg nahm ich durch die Hofthür und um das Haus herum nach der Straße. Hier überlegte ich mir, daß ich gewiß nicht gründlich genug gesucht hätte, und daß ich am Ende noch mehr Geld finden würde. Ich kehrte nochmals um und entdeckte wirklich in jener Kommode noch eine dritte Blase voll Geld. Vor dem Hofthor zog ich meine Stiefel wieder an und eilte, da der Morgen schon zu dämmern anfing, mit möglichster Schnelligkeit nach dem Försterhause, wo ich den geraubten Schatz hervorholte und mich an dem Anblick des Geldes erfreute. Ich hatte übrigens nicht mehr als 30 Thlr. erbeutet. Ergänzend muß ich noch bemerken, daß ich auch in Chursdorf an den Leichen der Müllerin und der Dienstmagd gefrevelt habe. Ich ließ mir diesen Lohn niemals entgehen, wenn ich ein Weib ermordet hatte. Mein Bruder Martin hat mir in keiner Weise Beihülfe geleistet, er ist nicht mit in der Mühle gewesen und weiß von der ganzen Sache nichts, vielmehr habe ich allein den Plan erdacht und allein den Ueberfall ausgeführt. Einige Tage vorher besuchte ich meinen Bruder zwar in Schönow, sagte ihm aber nichts von meinem Vorhaben; in der Nacht nachher ging ich wieder zu ihm und schenkte ihm 16 Thlr. und eine Flasche Rum. Von Schönow begab ich mich in meine Höhle. Das Beil, welches mir als Mordwerkzeug gedient hat, ist später dort in Beschlag genommen worden. Wenn man mir vorhält, daß an drei von meinen Beilen Blutflecke und Menschenhaare entdeckt, und daß auch an einem Beile meines Bruders Blutspuren und Fasern wie von der Nachthaube und dem Kopfkissen der Frau Baumgart gefunden sein sollen, so kann ich das nicht aufklären. Ich wiederhole, daß ich keinen Mitschuldigen und nur ein einziges Beil benutzt habe. Am Freitag nach dem Morde, am 17. Mai, mußte ich meine mit so unendlicher Mühe angelegte Wohnung verlassen, weil mich zwei Bauern, deren Herankommen ich überhört hatte, aus der Höhle emportauchen sahen. Das war der härteste Schlag, der mich treffen konnte, ich flüchtete mit meinem unter den Rock geknöpften Gewehr in den Wald und theilte in der folgenden Nacht meinem Bruder mit, was mir passirt war. Wir nahmen auf unbestimmte Zeit Abschied voneinander, denn so viel war uns beiden klar, daß ich nicht in der Nähe bleiben durfte. Ich ging zunächst nach dem dammschen Forst und nach einem Rasttage daselbst weiter bis Stettin. Ich kehrte in der Vorstadt jenseit der Oder in mehrern Schenklocalen ein und lebte lustig und guter Dinge. Unter anderm betheiligte ich mich auch an einem öffentlichen Tanzvergnügen, bei welchem ich viel Geld daraufgehen ließ und mich tüchtig betrank. In nicht geringe Verlegenheit gerieth ich, als mir die Füße den Dienst versagten und etliche der Anwesenden, die mich nach Hause bringen wollten, nach meinem Namen und nach meiner Wohnung fragten. Ich bat, man sollte mich nur ruhig im Saale liegen lassen, schlief ein und wendete der Stadt Stettin am andern Morgen schleunigst den Rücken. Da ich kein Geld mehr besaß, war ich genöthigt, mich von neuem aufs Stehlen zu legen. Ich baute mir in der Nähe von Colbatz im Walde eine Laubhütte und unternahm von da aus Raubzüge in die nächsten Dörfer. Freilich sagte ich mir, daß ich hier nicht lange unentdeckt hausen würde, indeß konnte sich kein Mensch nähern, ohne daß ich ihn sah, auf jeden Fall war also meine Flucht gesichert. Wirklich wurde ich bald von einem Manne, der Gras in der Heide schnitt, vertrieben und gelangte spät abends am 22. Juli nach Neuendorf. In einem Zimmer des Gutsgebäudes war Licht, am Tische saß ein schlafendes Mädchen, welches mir die Wirthschafterin zu sein schien. Rasch entschlossen zu Mord und Raub trat ich durch die offenen Thüren in die Hausflur und in das Zimmer,schlug die Frauensperson mit einem Hammer auf den Kopf und schnürte ihr den Hals zu. Sie leistete jedoch heftigen Widerstand und erhob ein durchdringendes Geschrei, ich erschrak und zog unverrichteter Sache ab. Nun wanderte ich über Neustadt-Eberswalde in die lauenburger Waldung. Ich nahm mir vor, den von Berlin heimkehrenden Fuhrleuten aufzulauern, wie ich es schon in frühern Jahren gethan. In der Nacht vom 21. zum 22. Aug. lag ich mit geladenem Gewehr an der Chaussee zwischen Tiefensee und Heckelberg, als ein Planwagen, nur mit einem Pferde bespannt, dahergerollt kam. Ich ließ ihn vorüber, schlich dann leise nach, hob vorsichtig von hinten die Plane auf und sah, daß der Fuhrmann allein darinsaß. Ich legte meinen Stutzen auf dem Wagenkerbe auf, zielte nach dem Kopfe und drückte ab. Die Kugel war tödlich; schleunigst fiel ich dem Pferde in die Zügel und lenkte den Wagen seitwärts in den Wald. Der Fuhrmann regte sich nicht mehr, ich schnallte ihm die Geldkatze ab, in welcher ich 42 Thlr. fand, nahm die silberne Taschenuhr mit, vergrub die leere Geldkatze und entfernte mich. Ich wollte nun nach Frankfurt an der Oder und von dort mit der Eisenbahn weiter reisen. Wohin? hatte ich mir noch nicht überlegt, das sollte von den Umständen abhängen. In Müncheberg traf ich lustige Gesellschaft, ich gesellte mich dazu und verlebte den letzten Tag vor meiner Verhaftung in Herrlichkeit und Freuden. Ich war schon oft daran gewesen, meine Freiheit einzubüßen, und doch immer glücklich davongekommen. Mehreremal waren Leute an meinem Lager im Walde vorübergegangen, ohne es zu entdecken; wenn die Polizei und die aufgebotenen Gemeinden Jagd auf mich machten, lag ich mitunter unter Strauchwerk versteckt und sah meine Verfolger an mir vorüberziehen, ja einmal war ich im Hause eines befreundeten Tagelöhners sogar erkannt worden und wurde doch nicht ergriffen. In der Hausflur stand eine Tonne von ziemlicher Größe, in welcher eine Henne brütete. Da man das Haus umstellt hatte, stieg ich in die Tonne; ließ Stroh über mich decken und die Henne mit ihren Eiern in ihrem alten Neste daraufsetzen. Das zahme, um seine Brut besorgte Thier brütete ruhig weiter; alle Winkel wurden ausgeforscht, aber es kam niemand darauf, daß ich unter den Flügeln jener Henne verborgen sein könnte. Durch mein Glück war ich dreist geworden, ich glaubte, es würde mich niemals verlassen. In Frankfurt wich es indeß von mir, im trunkenen Zustande bekam ich Händel mit der Polizei und wurde festgenommen. Ich habe nichts Erhebliches verschwiegen und sehe dem Tode getrost entgegen, ausgesöhnt mit mir werde ich den letzten Gang gehen. Ich versichere, den Frieden gefunden zu haben, ich besaß ihn nicht, als mein Gewissen noch belastet war. Wenn ich mordete, so that ich es nicht aus Blutdurst und weil das Morden mir Freude machte, sondern theils aus Sinnenlust, theils um mir die Mittel zu meiner Existenz zu erwerben. Ich wollte meine Freiheit nicht aufgeben und deshalb mußte ich zum Mörder werden.   Die Voruntersuchung war geschlossen und die Gefangenen wurden nach Küstrin überführt, wo Karl Masch in einer besonders sichern Zelle eines neuerbauten Militärgefängnisses Aufnahme fand. Am 2. Oct. 1862 trat das Schwurgericht zusammen, welches unter der größten Theilnahme der Bevölkerung eröffnet wurde. Der Einlaß in den Zuhörerraum war nur gegen Karten gestattet, der Zudrang ein ungeheuerer. So oft der furchtbare Räuber aus seinem Gewahrsam in das Gerichtslocal und wieder zurückgeführt wurde, mußte eine ansehnliche Militärmacht aufgeboten werden, um die andrängende Masse abzuwehren. Jeder wollte den schrecklichen Menschenschlächter sehen, am liebsten hätte ihn das Volk ohne weiteres zerrissen. Masch ging still und mit niedergeschlagenen Augen durch die Menge und nahm gleichmüthig seinen Platz auf der Anklagebank ein. Außer ihm saßen daselbst sein Bruder Martin, seine hochbetagte Mutter, der Schmiedegeselle Karl Liebig aus Altblessin und der Handarbeiter Kohlschmidt aus Wilhelmsburg. Werfen wir nun noch einen Blick auf seine Mitschuldigen. Martin Masch ist am 28. Mai 1821 geboren, also drei Jahre älter als Karl, er hat in Dertzow und Hohenziethen die Schule fleißig besucht, ist nach der Confirmation in Dienst gegangen und frühzeitig in den Ehestand getreten. Mit seiner Ehefrau, die sich, wie uns bekannt ist, in der Untersuchungshaft selbst entleibte, hat er sechs Kinder gezeugt, fünf Knaben und ein Mädchen. Er hat in der Gesichtsbildung Aehnlichkeit mit seinem Bruder Karl, eine niedrige Stirn, schwarzes Haar, kleine tiefliegende Augen, von Gestalt ist er kleiner, er mißt 5 Fuß 2 Zoll. Martin Masch ist ein Mann von ungewöhnlicher Schlauheit und Vorsicht. Er hat eine ansehnliche Reihe von Jahren mit seinem Bruder in Verbindung gestanden, mit ihm zusammen gestohlen und von ihm gestohlenes Gut angenommen, dennoch sind die Polizei und Gerichtsbehörden nicht im Stande gewesen, dem gefährlichen Verbrecher die Maske des redlichen, fleißigen Arbeiters abzureißen. In der Untersuchung hatte er erst nach hartnäckigem Leugnen eingeräumt, daß er um die Höhlen bei Pyritz und Warsin gewußt, daß er seinen Bruder wiederholt gesehen und von ihm öfter einen Antheil der Beute erhalten habe, die thätige Mitwirkung an einem Diebstahl stellte er beharrlich in Abrede; daß Karl Masch ein Mörder sei, wollte er durchaus nicht wissen, und noch entschiedener betheuerte er seine eigene Unschuld am chursdorfer Mord. Kurz und karg in seinen Antworten, ging er auf die Vorhalte des Richters am liebsten gar nicht ein. Er gab zu erkennen, daß alle die Verhöre unnütze Mühe wären, daß man ihn nur in Ruhe lassen sollte. Seine Taktik bestand in der größten Zurückhaltung, er zeigte sich niemals überrascht oder verlegen; so oft ein neues Verdachtsmoment gegen ihn hervortrat, begnügte er sich, statt eine Widerlegung zu versuchen, mit einem höhnischen Lächeln. In seinen Mienen las man: »Bemüht euch nicht, überführen könnt ihr mich ja doch nicht.« In der felsenfesten Ueberzeugung, daß sein Bruder ihn nicht verrathen würde, behielt er guten Muth und pochte förmlich darauf, er müsse freigesprochen werden, im unglücklichsten Falle könne ihn nur eine geringe Strafe treffen, denn es sei etwas sehr Natürliches, daß er den Bruder aufgenommen und nicht zurückgewiesen habe, was er von jenem als Lohn für seine brüderliche Unterstützung erhalten. Gegen die Gefängnißbeamten betrug er sich ungeziemend, er wollte sich rächen, weil er darüber grollte, daß er entlarvt war. Seine Mitschuld an der Ermordung der Baumgart'schen Familie ließ sich kaum bestreiten, wenn man die ineinandergreifende Kette der Indicien unbefangen erwog. Er kannte die Wohlhabenheit des Müllers, während sein Bruder, der Höhlenbewobner, davon nicht so genau unterrichtet sein konnte; beide waren kurz vor und nach dem Morde zusammengetroffen; am Hofthor waren die Fußspuren von zwei Menschen zurückgeblieben, eine größere und eine kleinere; Karl Masch wollte nur einen Leuchter aus der Küche genommen haben, es wurden aber zwei an einem andern als dem gewöhnlichen Standpunkt gefunden; die Wunden der Ermordeten entsprachen der Länge und Breite nach theils den Beilen des Karl, theils dem des Martin Masch; an dem letztern wurden Blutspuren und Fasern entdeckt, die mit dem Stoffe der Nachtmütze der Frau Baumgart und des Kopfkissens genau übereinstimmten; die Lederbeinkleider Martin's waren innen und außen blutig, er vermochte es nicht, diesen Umstand genügend zu erklären; endlich hat er von dem geraubten Gelde 16 Thlr. empfangen und ist am Morgen nach der Mordthat ungewöhnlich spät an die Arbeit gekommen. Auf Grund dieser Belastungsmomente wurde Martin Masch der Theilnahme an jenem Morde angeklagt. Die Mutter der Gebrüder Masch, Marie Elisabeth, ist am 7. März 1790 geboren; in dem faltenreichen Antlitz sind Spuren der Leidenschaft noch immer sichtbar, in ihren jungen Jahren soll sie hübsch gewesen sein und besonders recht lebhafte feurige Augen gehabt haben. Jetzt ist ihr Blick finster und ausweichend, ihre Züge verrathen Unzugänglichkeit und Verstellungskunst. Die Gefängnißbeamten schildern sie als eine eigensinnige unlenksame Person, die trotz ihres hohen Alters leicht heftig wird. Sie ist klein von Gestalt und gebrechlich, der Geist hat die Kraft des Körpers überdauert. Die Anklage beschuldigt sie der gewohnheitsmäßigen Hehlerei. Von dem Schmiedegesellen Karl Liebig haben wir schon früher gesprochen. Es wird ihm zur Last gelegt, daß er zusammen mit Karl Masch seinen Schwager Brandt und seine Schwester Emilie in Stölpchen ermordet habe. Wir erinnern uns der vielen und schweren Inzichten gegen Liebig: er haßte seine Geschwister bitterlich und war in großer Noth, sein Benehmen bei der Nachricht von dem Morde und beim Anblick der Leichen fiel auf; der bissige wachsame Spitzhund im Kruge schien sich ganz ruhig verhalten zu haben, was darauf schließen ließ, daß ein Bekannter des Hauses unter den Mördern gewesen war. Liebig war ein solcher, und der Hund hatte gerade an ihn große Anhänglichkeit. Die Ehefrau des Angeklagten that verschiedene verdächtige Aeußerungen, aus denen zu entnehmen war, daß ihr Mann in der Mordnacht das Bett verlassen hatte. Hierzu kam noch, daß ein ihm gehöriges Stemmeisen in die Eindrücke an den Thüren und Fenstern des Brandt'schen Hauses paßte, ferner daß die Masse des abgetröpfelten, am Orte der That gefundenen Stearins mit der Masse des Stearinlichts identisch war, welches der Stiefsohn Liebig's für seinen Vater kurz zuvor geholt hatte, und daß Liebig die erdenklichsten Anstrengungen machte, den Lichtankauf zu verheimlichen. Masch erklärte, seinem System getreu, er kenne den Karl Liebig gar nicht, das Licht habe er beim Kaufmann Krüger in Berlinchen gekauft und selbst mit an Ort und Stelle gebracht. Es war indeß ein früheres Zusammentreffen der beiden Angeklagten bereits erwiesen, und die Masse der von Krüger geführten Lichter war eine andere als die der abgetröpfelten Scheiben und Perlen. Liebig leugnete nach wie vor, spielte den Unschuldigen, verdrehte die Augen und that fromm. Der Eindruck des Mannes mit dem kalten, herzlosen Intriguantengesicht und den scheinheiligen Geberden war ein äußerst widerwärtiger. Der Tagelöhner Kohlschmidt endlich sollte im Jahre 1857 zusammen mit Masch ein Mastschwein gestohlen haben. Die Sache bietet kein sonderliches Interesse dar, wir gehen deshalb nicht näher darauf ein und notiren nur den charakteristischen Zug, daß Masch, um Kohlschmidt zu entlasten, auch den Diebstahl an diesem 2 - 3 Ctr. schweren Schweine ganz allein ausgeführt haben wollte. Die Verhandlungen vor dem Schwurgericht dauerten vom 2. bis 14. Oct., es wurden über 100 Personen als Zeugen und Sachverständige vernommen, indeß kam nichts wesentlich Neues an den Tag. In Betreff des Angeklagten Karl Masch wurden der Jury Fragen nicht vorgelegt, da er eine Reihe von Mordthaten gestanden und mithin der Gerichtshof nach preußischem Gesetz das Urtheil ohne weiteres zu fällen hatte. Martin Masch wurde wegen des Mordes in Chursdorf, Karl Liebig wegen des Mordes in Stölpchen, die Witwe Masch wegen gewohnheitsmäßiger schwerer Hehlerei, Kohlschmidt wegen eines gewaltsamen Diebstahls, resp. der Theilnahme an diesem Verbrechen, für schuldig erklärt. Der Gerichtshof verurtheilte die Gebrüder Masch und den Schmiedegesellen Liebig zum Tode. Keiner von allen dreien verrieth durch eine Miene, was in seiner Seele vorging, als der Spruch, der ihm das Leben abschnitt, verkündigt wurde; Karl Masch hörte finster und gleichgültig das schon längst erwartete Erkenntniß an; von Martin's Lippen verschwand das stereotype ungläubige Lächeln auch in diesem Augenblick nicht; Liebig schien seiner Frömmigkeit zu vertrauen und einen Lieder- oder Bibelvers vor sich hinzuflüstern. Die Witwe Masch ward mit fünf Jahren, Kohlschmidt mit drei Jahren Zuchthausstrafe belegt; die erstere stieß die Worte hervor: sie fürchte nicht, ihr gebrochenes Leben noch so lange hinschleppen zu müssen, und in der That ist sie in dem Zuchthause zu Sonnenburg gestorben. Die drei Mörder wurden in das Gefängniß zurückgebracht. Karl Masch beschäftigte sich sehr ernsthaft mit den Vorbereitungen zum Sterben, er las viel und gern in der Heiligen Schrift und hörte andächtig auf die Reden seines Seelsorgers. Seine Thränen flössen unaufhörlich, er äußerte öfter, daß er seine Thaten verabscheue, und beklagte namentlich, das ihn so freundlich anlächelnde Kind in der Mühle zu Chursdorf umgebracht zu haben. Eine wahre tiefe Reue scheint er jedoch nicht empfunden zu haben, insbesondere entsagte er der Lüge nicht und betheuerte bis zuletzt, sein Bruder wisse von keinem Morde. Er war eben in der groben Täuschung befangen, daß sein Geständnis; der eigenen Verschuldung ein Rechtstitel sei, der ihm die Gnade Gottes erwerben müsse. Die Rettung des Bruders erschien ihm nicht als Sünde, sondern als Pflicht, ja als Buße und Märtyrerthum, weil seine irdische Qual sich dadurch verlängerte, daß er seine Richter in Bezug auf die Betheiligung seiner Gefährten hinterging. Man hat ihn nicht ohne Grund mit einem blutgierigen Tiger verglichen. Wie der Tiger im Käfig, wenn man ihn darben läßt und die Züchtigungen nicht spart, allmählich von seiner Wildheit verliert, die Nähe des Wärters und seine Herrschaft erträgt und sich begnügt mit der ihm zugetheilten Nahrung, aber die alte Natur wieder annimmt, sobald man ihm die Freiheit zurückgibt, so gab auch Masch in seiner dreijährigen Gefangenschaft, durch die Ketten und die Einsamkeit mürbe gemacht, Zeichen eines sanftern Wesens und der Besserung, indeß hätte keiner es gewagt, dem Ungeheuer die Fesseln abzunehmen und mit dem angeblich gebesserten Masch eine Wanderung durch das Dickicht des Waldes anzutreten oder in einer abgelegenen Herberge zu übernachten. Jeder hätte das Erwachen der Räubernatur gefürchtet. Wir sind demnach der Ueberzeugung, daß der entmenschte Verbrecher sich nicht wahrhaft bekehrt hat, sondern in einer für ihn verhängnißvollen Selbsttäuschung, daß er versöhnt sei mit dem Richter, welcher die ewige Wage hält, dahingefahren ist. Martin Masch tröstete sich damit, daß sein Kopf ihm zwar abgesprochen, aber noch nicht verloren sei, er blieb völlig unnahbar und wies alle Versuche des Seelsorgers und der Beamten, sein felsenhartes Herz zu erweichen, mit einem Lächeln zurück. Karl Liebig führte seine gleisnerische Rolle fort; der Charlatan behauptete, es habe ihm, wie einst dem Mundschenken des Pharao, ein Traum verkündigt, daß er nicht hingerichtet, vielmehr frei aus dem Gefängniß hinausgehen werde. Allein er schien denn doch der nächtlichen Vision nicht recht zu trauen, wenigstens war er bei der Nachricht, daß die landesherrliche Entscheidung eingetroffen sei, äußerst verzagt. Nachdem die von Martin Masch und Karl Liebig eingewendete Nichtigkeitsbeschwerde vom Obertribunal in Berlin verworfen worden war, verging noch eine lange Zeit, ehe die Entschließung Sr. Majestät des Königs bekannt wurde. Das höchste Rescript lautete dahin, daß das Todesurtheil über die Gebrüder Masch zu bestätigen, der Schmiedegeselle Liebig aber zu lebenslänglichem Zuchthaus zu begnadigen sei. Am 16. Juli 1864 wurde dem Martin Masch eine Zusammenkunft mit seinen Kindern gestattet, er sprach noch bei dieser Gelegenheit aus, daß er auf Gnade hoffe. Am 17. Juli erhielten er und sein Bruder die Bestätigung des auf den Tod lautenden Erkenntnisses bekannt gemacht. Martin war tief erschüttert, er mußte sich niedersetzen und konnte in den ersten Minuten kein Wort sprechen. Später versuchte er eine nochmalige Rechtfertigung und sagte: »Daß es so weit gekommen, daran ist mein Bruder schuld.« Karl Masch blieb ruhig und gefaßt, er erklärte: »Ich bin schuldig, ich habe den Tod verdient und will die verdiente Strafe hinnehmen.« Auf die Frage, ob er noch einen besondern Wunsch habe, bat er darum, es möchten ihn ein Gefangenwärter aus Soldin und ein Hauptmann von dem zum Wachtdienst herangezogenen Militär auf seinem letzten Gange begleiten, weil er diese beiden Personen besonders liebgewonnen habe, und es möchte ihm noch eine Unterredung mit seinem Bruder gestattet werden, damit er ihn um Verzeihung bitten könne. Beide Wünsche wurden gewährt. Als Karl des Bruders ansichtig ward, warf er sich vor ihm auf die Knie und frug in höchster Erregung: »Martin, kannst du mir verzeihen?« Als dieser schwieg, flehte er noch dringender: »Bruder, willst du mir nicht vergeben?« Jetzt schien das Eis zu schmelzen; Martin erwiderte: »Ich habe es dir ja immer gesagt, daß du durch dein Morden uns alle noch ins Unglück bringen wirst«, und räumte mit dieser Aeußerung ein, was er und sein Bruder bis dahin bestritten hatten, daß er allerdings um die Mordthaten wußte. Am 17. Juli stattete der Geistliche den Gefangenen noch mehrere Besuche ab und reichte ihnen das heilige Abendmahl. Der andere Morgen war zur Vollstreckung des Urtheils anberaumt. Noch in der Nacht ging indeß der telegraphische Befehl ein, die Hinrichtung des Martin Masch aufzuschieben. Ein durchreisender Kaufmann aus Bremen hatte in Küstrin von der Sache gehört, er nahm lebhaftes Interesse daran und wandte sich durch den Telegraphen an den König mit der Bitte um Aufschub. Die Bitte fand Erhörung, der König forderte einen abermaligen Bericht und verwandelte am 9. Sept. 1864 die Strafe in lebenswieriges Zuchthaus. Karl Masch schritt in der Frühe des 18. Juli allein zum Richtblock, er war gebeugt, aber ergeben in sein Geschick. Ohne Zaudern stieg er auf das Schaffot und wurde dort festgebunden; das Beil fiel und das schuldbeladene Haupt rollte in den Sand. Die Bevölkerung athmete auf, als der entmenschte Räuber gerichtet war, es wurde nicht Eine Stimme laut, welche sich in diesem Falle gegen die Anwendung der Todesstrafe auszusprechen gewagt hätte, vielmehr waren alle durchdrungen von der Ueberzeugung, daß es die heilige Pflicht der Obrigkeit sei, einen Verbrecher, der so wie Masch an der Menschheit gefrevelt hatte, am Leben zu strafen. Nachtrag Nach Vollendung des vorstehenden Aufsatzes brachte ich in Erfahrung, daß in Soldin und in Küstrin die Urtheile über den Räuber Masch sehr wesentlich voneinander abwichen. Während die einen der von mir entwickelten Ansicht beitraten, daß Karl Masch den schrecklichen Mord in Chursdorf unmöglich ganz allein vollbracht haben könne, blieben andere, insbesondere der Beichtvater und mehrere den gebildeten Ständen angehörende Männer dabei stehen, die Bekehrung der beiden Brüder Masch sei eine herzliche und aufrichtige gewesen, Karl Masch habe wirklich keinen einzigen Mitschuldigen gehabt, und Martin Masch habe keinen Mord auf dem Gewissen. Ich setzte mich infolge dessen mit den betreffenden Herren in Verbindung und erhielt bald darauf von dem Seelsorger der beiden Masch das folgende ausführliche Schreiben: »Karl Masch war ein begabter, zum speculativen Denken angelegter Mensch, aus dem bei richtiger Erziehung und Unterweisung ein ordentlicher Mann hätte werden können. Er war aber in der Jugend sehr vernachlässigt und faul, in hohem Grade leidenschaftlich, jähzornig, rachsüchtig und den fleischlichen Lüsten ergeben, dabei innerlich verwildert und ohne Mitgefühl für andere, doch nicht ohne zeitweilige schwache Regungen des Gewissens. »Er muß, ehe er nach Küstrin transportirt wurde, in der Seelenpflege eines wackern Anstaltsgeistlichen gewesen sein, denn als ich ihn zum ersten mal besuchte, fand ich ihn schon innerlich völlig gebrochen, voll tiefer Reue und voll Verlangen nach der göttlichen Gnade und Vergebung. Das größte Wunder der Liebe Gottes war ihm, daß Gott sich eines Menschen erbarmen könne, der so verworfen sei wie er, ›der werth sei, mit Füßen getreten zu werden‹. Ich merkte sofort, daß ich es mit einem Manne zu thun hatte, an dem der Geist Gottes wirklich arbeitete, denn vieles von dem, was er mir sagte, konnte er nur aus eigenen, innern Erlebnissen wissen, es gehörte unter die Kategorie dessen, von dem Paulus sagt: ›Der natürliche Mensch vernimmt nichts vom Geiste Gottes.‹ Ich besorgte ihm ein Neues Testament, ein gutes Gesangbuch, einige Erbauungsschriften, unter andern Seriver's ›Seelenschatz‹ und einen Band von Menken's Predigten. Er las diese Sachen nicht blos, seine Individualität trieb ihn, sie auch durchzudenken, ja innerlich durchzuleben, seinen Seelenzustand daran zu messen und sich unter das Gericht und Wort Gottes zu stellen. »Die Heilige Schrift war ihm eine unantastbare Autorität; er erkannte von selbst ihren organischen Zusammenhang von Anfang bis zu Ende und meinte, ›man brauche sie ja nur mit Nachdenken zu lesen, so müsse man erkennen, daß sie Gottes Wort sei. Es sei ja alles darin, was der Mensch für diese und jene Welt nöthig habe, und man fühle, daß es so sein müsse, wie die Schrift sage‹. »Sein Glaube, der allerdings durch manche schwere Anfechtung hindurchging, war ihm eine innere Thatsache. Er hatte den Herrn, wie er sich ausdrückte, an seinem Herzen gefühlt, und wußte, daß er angenommen und daß ihm seine Sünde vergeben war; er sprach darüber mit einer gewissen freudigen und scheuen Zurückhaltung. ›Wenn ich nur einen einzigen Tag in meinem Leben die Sonne gesehen und ihre Wärme gefühlt hätte, und ich hätte sie dann nie wieder gesehen, so sollte mir doch keiner ausreden, daß die Sonne sei. So ist's mit meinem Glauben. Meine innern Erfahrungen und Erlebnisse, seit ich zur Erkenntniß gelangt bin, sind derart, daß, wenn nun auch noch so viele Anfechtungen kommen, wenn mir mitunter auch noch so bange wird, mein Glaube mir nicht mehr genommen werden kann.‹« »Je mehr er innerlich wuchs, in einem desto furchtbarern Lichte erschienen ihm seine Missethaten; sie drückten ihn schwer. Er konnte nicht begreifen, wie ein Mensch solche Frevelthaten thun könne; ›aber freilich‹, äußerte er gelegentlich, ›wenn man nicht an Gott glaubt, dann ist man zu allem fähig, und ein Mord, Herr Prediger, glauben Sie mir, ist dann nichts. Ach, wenn ich damit nur etwas wieder gut machen könnte, wie gern wollte ich mir meine Gliedmaßen Stück für Stück abhacken lassen.‹« »Er war im Wachen und Schlafen sehr genirt durch seine schweren und unbequemen Fesseln. Als ich ihm einst rieth, um leichtere Fesselung zu bitten, erwiderte er: ›Nein! Ich weiß zwar recht gut, daß dadurch meine Schuld vor Gott nicht geringer wird, aber es ist mir jetzt eine Befriedigung, zu leiden.‹ Auch bat er mich, daß ich mich nicht für eine Erleichterung zu seinen Gunsten verwenden möchte. An Tagen, wo er einen Mord begangen hatte, genoß er nichts. Er hat mir dies nicht selbst mitgetheilt, wie er denn überhaupt mit seiner Bekehrung keine Ostentation trieb; ich habe es von dem Gefängnißwärter erfahren. Bei Tag und Nacht betete er sehr viel und war sehr unglücklich, wenn ihn böse Gedanken heimsuchten und ihn innerlich hemmten und zurückwarfen, wenn er den Berg wieder herunterstürzte, den er unter Angst und Beben erklommen zu haben meinte.« »Selbstverständlich habe ich ihn oft und eindringlich wegen der vermeintlichen Complicen gefragt. Er aber hat stets mit der größten Bestimmtheit ausgesprochen, daß er keine gehabt. ›Hätte ich welche gehabt‹, versicherte er mir, ›so würde ich doch jetzt nicht mehr das Gegentheil behaupten können, wo ich zum Glauben gekommen bin, denn ich weiß, daß ich, wenn ich noch lügen kann, auch nicht zu Gnaden angenommen bin, und die Heilige Schrift sagt, daß Gott den Lügner haßt und umbringt. Mein Bruder hat von meinen Mordthaten nichts gewußt. ‹« »Während der Haft habe ich dem Karl Masch das heilige Abendmahl öfter gereicht, wobei er jedesmal in Schmerz und Reue und Thränen aufgelöst war, ohne daß sich auch nur eine Spur von Schwärmerei und falscher Gefühligkeit eingemischt hätte. Auch am Abend vor der Hinrichtung empfing er das Sakrament. Er war sehr bewegt, hielt aber unerschütterlich daran fest, daß der Heiland auch für seine Sünden gestorben sei, und Gott auch ihm um Jesu Christi willen seine schwere Schuld verzeihen werde. Ich machte ihn aufmerksam auf die Anfechtungen, die in der kommenden Nacht nicht ausbleiben würden. Als ich am Morgen der Hinrichtung um 5 Uhr zu ihm kam, sagte er mir, es wäre so gekommen, wie ich am Abend zuvor gefürchtet, er hätte einen heißen Kampf zu kämpfen gehabt, ›aber‹, fuhr er fort, ›Wie gut war es, daß ich meinen Glauben nicht durch menschliche Ueberredung, sondern aus dem Worte und durch den Geist Gottes habe, sonst hätte ich ihn in dieser Nacht verloren‹. Auf meine Frage, ob er mir in Bezug auf seine Verbrechen, und daß er alle Mordthaten ohne Complicen verübt habe, die Wahrheit gesagt hätte, antwortete er bestimmt: ›Ja!‹ Ich fand ihn gefaßt, den schweren Gang zu gehen, betete mit ihm und begab mich auf die Richtstätte. Masch war ruhig, still und ergeben, sodaß seine Erscheinung einen wohlthuend ernsten Eindruck auf alle Gemüther machte. Meine leise Frage, ob er mir noch etwas zu bekennen habe, verneinte er. Hierauf theilte ich ihm mit, was er noch nicht wußte: daß die Hinrichtung seines Bruders aufgeschoben sei. Ein Hauch von Freude glitt über die Züge seines Gesichts. In wenigen Minuten stand seine Seele vor Gott.« Zu diesem Briefe nur noch etliche kurze Bemerkungen: Ich unterschätze das Zeugniß dieses Dieners des göttlichen Wortes gewiß nicht. Dennoch muß ich an der Ueberzeugung festhalten: der Mord in Chursdorf kann unmöglich von Einer Person vollbracht sein, denn die Wunden der Ermordeten rührten nach Länge und Breite nicht von einem, sondern von zwei Beilen her; vor dem Hofthor waren die Fußspuren von zwei Menschen deutlich sichtbar; nicht blos an dem Beile des Karl Masch klebten Blut und Haare der Erschlagenen, sondern auch an dem Beile des Martin Masch sind Blutspuren und Fasern entdeckt worden, die von der Nachtmütze und dem Kopfkissen der Frau Baumgart herrührten. Nach meiner Ansicht würde Martin Masch von jedem Richtercollegium als Mörder verurtheilt worden sein, und ich habe bereits angedeutet, wie es psychologisch erklärlich ist, daß Karl Masch in diesem Punkte erst sich selbst und dann andere getäuscht hat. Es ist nun zwar möglich, daß Martin Masch trotz allem unschuldig ist, denn kein Spruch eines menschlichen Richters enthält absolut die Wahrheit, und es existiren Beispiele, daß die sichersten Indicienschlüsse, ja sogar die Wahrnehmungen von unbedingt glaubwürdigen Zeugen falsch gewesen sind, allein andererseits vergesse man nicht: das menschliche Herz ist ein trotziges Ding, und die Lüge, welcher Masch im Anfang der Untersuchung in hohem Grade ergeben war, mag sich doch noch in einer Falte seines Innern festgenistet und die Hölle ihm vorgespielt haben, daß er nicht verpflichtet sei, den Bruder zu verrathen und zu verderben; vielleicht auch, daß er ja doch der Rädelsführer und Martin nur von ihm verführt, nur Gehülfe gewesen sei, und deshalb mit einer gewissen Mentalreservation von ihm gesagt werden könne, der Bruder sei eigentlich unschuldig am Morde. Die Leser kennen das Thatsächliche des ganzen Falles und die sich gegenüberstehenden Ansichten, sie mögen sich nun selbst für die eine oder die andere entscheiden. Vielleicht gelingt es, von dem zu lebenswierigem Zuchthause verurtheilten Martin Masch, wenn auch erst in Jahren, die Wahrheit über die Gemeinschaft und den Verkehr der Brüder zu erfahren; jedenfalls würde ich mich freuen, wenn ich den Karl Masch falsch burtheilt hätte, und wenn durch die Aufschlüsse, die Martin Masch zu geben im Stande ist, ermittelt werden sollte, daß sein Bruder nicht mit einer Lüge auf der Lippe, sondern bußfertig und versöhnt mit Gott aus der Welt gegangen ist. Benedikt Accolti. 1565 In mehrern Druckschriften, unter andern in Zedler's »Universal-Lexikon«, I, 280 fg., wird eines Mordanschlags gegen den Papst Pius IV. gedacht, der, von Benedict Accolti ausgegangen, seinerzeit großes Aufsehen erregte. Accolti war in Florenz geboren, lebte einige Zeit in Genf und kam, dort von Haß gegen das Papstthum erfüllt, im Jahre 1564 nach Rom. Wahrscheinlich seiner Sinne nicht ganz mächtig und jedenfalls im höchsten Grade exaltirt, meinte er, wenn der Papst ermordet worden, werde ein anderer an seine Stelle treten, der die Kirche reinigen und seine Macht über die ganze Erde ausbreiten werde. Durch phantastische Zusicherungen gewann er einige andere für seinen Anschlag, der aber entdeckt wurde. Einzelheiten über die wenig bekannte Thatsache finden sich in einem Schreiben eines Ungenannten aus Rom vom 28. Jan. 1565, welches der kaiserliche Hofrath Dr. Johann Ulrich Zasius dem Kurfürsten August von Sachsen mittheilt. Wir lassen es hier, nur in neuerer Orthographie, folgen: »Diesen Morgen hat man die drei närrischen Tröpfe gerichtet, die den Papst haben umbringen wollen, und wiewol ich viel von der Sache gehört habe von großen und kleinen Herren, so habe ich doch auf keinen rechten Grund kommen können, was der närrischen Leute Vorhaben gewesen. Weil man sie aber im Castell nach Nothdurft examinirt und sie vor acht Tagen in das gemeine öffentliche Gefangniß gelegt, wo jedermann mit ihnen hat reden können, so hat mich der Vorwitz auch gestochen, daß ich wollen erfahren, wie es damit sei, und habe mich also entschlossen, selbst auch zu ihnen zu gehen und persönlich zu hören, was ihr Vorhaben und wie die Sache beschaffen gewesen. Ich bin also am vergangenen Mittwoch zu ihnen gegangen, da ich den Urheber der Handlung angetroffen, Benedetto Accolti genannt, welcher des alten Cardinals von Ancona Petro Accolti von Arezzo, den Papst Julius II. zum Cardinal von Ravenna gemacht, Bastardsohn gewesen. Denselben habe ich vorher schon gekannt und an vielen Orten, da wir miteinander gegessen, mit ihm Kundschaft gemacht. Er hat mich alsbald erkannt, ist zu mir gegangen, hat mich gegrüßt und gebeten, daß ich, wenn es möglich wäre, beim Cardinal Farnese so viel seinetwegen möchte handeln, daß man ihn vor unparteiischen Richtern zur Verantwortung kommen lasse, damit er seine Unschuld darthun könne. Darauf habe ich ihm geantwortet, daß ich nicht dafür halte, daß man ihm werde Unrecht thun, weil man seine Handlungen mit Fleiß examinirt und sich aller Sachen wohl erkundigt habe. Darauf hat er mich gebeten, ihn zu hören, er wolle mir die Sache der Länge nach erzählen, welches ich bewilligt. Also hat er den Conte Thaddeo Manfredi (einen der Verschworenen) zu sich genommen, und sind wir drei an einen Ort gegangen. Ehe ich aber zu seiner Erzählung komme, muß ich Euch den thörichten Menschen und sein Herkommen etwas beschreiben. »Das Geschlecht der Accolti in Toscana hat allezeit gelehrte, geschulte und erfahrene Leute gehabt, sie haben aber alle einen Sparren durchs Hirn gehabt. Dieses elenden Menschen Vaters Bruder ist der gewesen, den man unicum Aretimum Benedict Accolti von Arezzo, besonders durch sein classisches Latein berühmt, ist wahrscheinlich gemeint; Zedler, a. a. O., sagt aber, er sei der Großvater Accolti's gewesen. genannt, dergestalt, daß gedachter Benedetto Accolti schon von seinen Aeltern her mit gedachter Krankheit behaftet gewesen und gar kein Judicium gehabt. Fürs andere ist der Tropf gar lutherisch gewesen, denn sein Vater der Cardinal hat ihm etliche Beneficien zu Wege gebracht und hat ihm wollen, wenn er zu seinen Jahren gekommen, das Bisthum Cremona geben, aber der Thor hat, als er zu seinen Jahren gekommen, das Bisthum nicht wollen nehmen, auch alle seine Pfründen weggegeben, mit Vermeldung, er wolle nichts damit zu schaffen haben, denn es wäre nichts als der Armen Schweiß. Er hat dann angefangen in Bologna öffentlich wider das Sakrament zu reden, allda ward er ergriffen und des Landes verwiesen, worauf er nach Genf gezogen ist. Als er wiedergekommen, hat er sich an mehrern Orten des Glaubens halber mit seltsamen Reden vernehmen lassen. Bei allem diesem ist er nicht ungelehrt gewesen, hat sein Griechisch und Latein wohl gekannt und gar gut toscanisch geschrieben, auch wohl in der Heiligen Schrift und sonderlich in der Historie viel gelesen. Auch ist er ein so schöner Redner gewesen, wie man kaum einen finden kann, hat eine gute Aussprache gehabt und seine Worte wohl gesetzt, auch dieselben zum Persuadiren, um sein Vorhaben herauszustreichen, dermaßen setzen und ordnen können, als ich kaum einen meiner Tage gehört. Er hat sich aber stets mit Prophezeiungen, Träumen, Visionen und dergleichen Sachen getragen und hat viel darauf gegeben. Endlich hat er einen Proceß gehabt mit einer seiner Muhmen, die ebenso närrisch gewesen als er, wegen eines Erbfalles, der viele tausend Dukaten betragen, in welchem er den Papst und die Seinen hart beschuldigt, daß sie ihm großes Unrecht gethan. »Da nun alles dieses zusammengekommen, ist er in die Phantasien verfallen und hat vorgegeben, ihm sei in einem Gesicht vorgekommen oder durch eine Prophezeiung offenbart worden, daß die Kirche Gottes im Jahre 65 (1563) solle restaurirt werden, nicht allein in den welschen, französischen und spanischen Landen, sondern auch bei den Lutherischen, den Türken, Persern und Mohren, welche alle sollten zum christlichen Glauben dieses Jahr bekehrt werden; in welcher Phantasie er dermaßen verstockt gewesen, daß er gesagt, er wolle eher sterben, denn sich davon weisen lassen. Und weil Gott zu solcher Restauration mußte Diener und menschliche Mittel haben, so hat er sich eingebildet, er sei einer von denselben. Und weil auch in der Welt viele tyrannische Fürsten, welche einestheils gar ungläubig und einestheils böse Fürsten seien, so wäre von nöthen, um die Restauration anzurichten, solche Fürsten todtzuschlagen, damit man andere bessere statt ihrer möge ordnen, durch welche die Kirche erneuert werde. »In diesem Vorhaben ist er damit umgegangen, des nächsten nach Konstantinopel zu ziehen, um den Türken, oder doch denjenigen, der nach dessen Tod ins Regiment kommen sollte, umzubringen, hat also Geld aufgenommen und sich damit nach Venedig verfügt, um von da nach Konstantinopel zu ziehen. Weil er aber bei diesem seinem Vorhaben allerlei Hindernisse gefunden, oder vielleicht nicht genug Geld gehabt, ist er von diesem Vorhaben abgegangen und sich bedacht, weil er dieser Zeit den Türken nicht könne umbringen, so wolle er es mit einem christlichen Fürsten anfangen, durch dessen Tod die christliche Kirche möge wieder in ihre Freiheit kommen. Dieweil er aber auch bedacht, daß es nicht wohl gethan wäre, einen christlichen Fürsten zu tödten, so hat er sich vorgesetzt, an keinem christlichen Fürsten die That zu begehen, es wäre denn derselbe ein ungöttlicher, schändlicher und ärgerlicher Mann, der nicht an Gott glaube, oder daß ihm vom Himmel ein Zeichen gegeben werde, durch welches er zu seinem Vorhaben gereizt werde. Wie er nun diese Dinge in seinem närrischen Kopf hin und wieder erwägt, so fällt ihm ein, der Papst sei eben der, den er umbringen soll, allein es mangelte ihm noch ein Zeichen vom Himmel. Deshalb hat er sich vorgenommen, selbst zu Sr. Heiligkeit zu gehen und den Papst zu bereden, daß er die Restauration vornehme; wenn er dies thue, wolle er ihn für einen frommen gerechten Papst halten, wo nicht, so hat er sich eine Zeit lang vorgenommen, er wolle ihn umbringen, eine Zeit lang wollte er ihn mit Fäusten abschmieren und verjagen, und dann hat er wieder gedacht, er wolle ihm mit Worten zu verstehen geben, daß er nicht ein rechter Papst sei, daß er vom Papstthum absehen und einen bessern an seine Stelle lassen solle. Als er mit diesen Gedanken umgeht, gedenkt er, daß er solches allein nicht verrichten könne, und entschließt sich deshalb, eine Gesellschaft an sich zu hängen. Der erste, dem er davon gesagt hat, ist seiner Vettern einer gewesen (Peter Accolti), der eben so ein Narr wie er, dem hat er aber nur sein Vorhaben entdeckt und keine Person genannt. Weil er aber jung gewesen, hat er ihm nichts weiter vertraut. Dieser ist gleichwol auch gefangen und zu den Galeren verurtheilt worden. Der andere, dem er sein Vorhaben entdeckt, ist der Thaddeo Manfredi gewesen, eines Grafen von Manfredi Bastard, und weil vor Jahren die Manfredi Herren zu Faenza gewesen, hat er einen Anspruch an die Kammer gemacht um etliche tausend Dukaten, ist aber ein einfältiger Mensch, der keinen Verstand hat. Der dritte ist der Conte Juan Anton de Canossa, ein junger Mensch von 22 Jahren, eines liederlichen leichtfertigen Lebens, welcher mit des Manfredi Weib gebuhlt hat. Diese drei hat man heute hingerichtet. Der vierte ist gewesen ein Cavalier von Padua oder Pavia, Pellizoni genannt, ein böser Mensch, der sie alle verrathen hat. Den hat der Papst begnadigt und ihm jährlich 200 Kronen Pension ausgesetzt, doch ihn aus dem Kirchenland geschafft, mit dem Bemerken, er thue es deshalb, daß ihn der nächste Fürst, dem er zu Handen komme, hängen lasse, denn er ist schon von den Venetianern falscher Münze halber aus ihrem Land verbannt worden. Der fünfte ist ein armer Mensch, Prospero, der beim Manfredi in Dienst gewesen, welchen man zu den Galeren verurtheilt hat, weil er auch nicht gewußt, wen man hat umbringen wollen, denn sie haben ihm auch nichts vertraut. »Ehe aber Accolti dem Manfredi, Canossa und Pellizoni die Sache communicirt, haben diese drei miteinander einen Schatz in einem Weingarten wollen graben, wovon sie dem Accolti gesagt. Der hat daraus Ursache genommen, sie seines Vorhabens halber anzusprechen, wie er denn den einen, dann den andern angeredet und ihnen von seiner Phantasie und göttlichen Offenbarung, wie er's genannt, gesagt, mit Versicherung, sie würden einen größern Schatz erlangen, wenn sie ihm wollten helfen, die Kirche Gottes zu erledigen. So hat er sie mit seinem Geschwätz, dem sie geglaubt haben als eine Prophezeiung, auf seine Meinung gebracht und sie beredet, daß es ein gutes Werk sei, erstlich den Papst zu vertreiben, nachmals denselben gar umzubringen als einen ungerechten Potentaten, wenn er seine Offenbarungen nicht wolle anhören, oder dafern sie ein Zeichen vom Himmel sähen, welches, wie er sie vertröstet hat, gewißlich nicht fehlen würde. Mit diesem Vorhaben und in dieser Phantasie sind diese sechs Narren, von denen vier den ganzen Handel gewußt, zwei aber der Person unwissend gewesen, oftmal in den Palast gegangen ohne alle Waffen und haben alle Zeit gewartet, wenn ihnen ein Zeichen vom Himmel käme, ihr Vorhaben zu vollbringen, aber es hat keins kommen wollen, also haben sie sich zuletzt entschlossen, an einem Tage, wenn der Papst beim Unterzeichnen sei, ihn anzugreifen und zu verjagen, der Pellizoni, als ein arger Kauz, der vielleicht schon damals im Sinn gehabt, was er nachher gethan, hat gesagt, er sähe es für gut an, daß man die Wehren mitnehme, denn sollte etwa das Zeichen vom Himmel, während sie im Palast seien, kommen, und keine Wehr vorhanden sein, so könnten sie die Sache nicht vollbringen und müßten also die Zeit verlieren. Hierüber sind sie lange streitig gewesen, denn etliche sind dagegen gewesen, aber zuletzt hat der mehrere Theil zugestimmt. Der Accolti hat einen Dolch genommen und der Canossa auch einen, der Pellizoni ein großes Messer und der Manfredi ein Rappier und sind damit herauf zur Signatur gezogen, des Vorhabens, wenn sie das Zeichen vom Himmel sähen, ihr Vorhaben zu vollbringen, und damit es desto besser von statten gehe, haben sie zuvor gebeichtet und das Sakrament genommen und haben vier oder fünf Schriften gestellt an etliche Cardinäle, den Obristen der reisigen Pferde und die Bürgermeister der Stadt und andere ansehnliche Personen, des Inhalts ungefähr, sie sollten sich dieser Sache nicht annehmen oder bekümmern, denn sie würden in kurzem mit einem frommen Hirten versorgt werden und was da vorgehe, das wäre aus dem Willen Gottes geschehen, der hätte diesen Tyrannen wollen strafen, mit dergleichen mehr Umständen; damit sie der Sache um so gewisser wären, haben sie ihre Wehren mit einem vergifteten Kraut bestrichen und haben die Narren selbst gemeint, wenn sie den Papst umgebracht, werde ihnen Hülfe vom Himmel kommen, daß ihnen niemand etwas thun könne, sondern würden in großen Gnaden bei dem künftigen Papst und der ganzen Welt sein, als die männiglich von der jetzigen Tyrannei erledigt hätten. »Mit diesem Vorsatz haben sie in der Signatur lange gewartet, aber nichts vorgenommen, vielleicht daß sie nicht keck genug gewesen, oder daß sie kein Zeichen gesehen. Weil sie nun ohne ein Zeichen nicht zu handeln entschlossen gewesen, sind sie also wieder heimgegangen und haben sich über den Accolti zum höchsten beklagt, daß sie wären so oft in den Palast gekommen, und hätten kein Zeichen gesehen. Darauf hat ihnen der Accolti zur Antwort gegeben, sie würden es das nächste mal gewiß sehen, doch müßten sie zuvor zwei Tage fasten. Als sie nun angefangen zu fasten, hat der Pellizoni die Sache besser bedacht, oder vermeint etwas zu gewinnen, oder ist vielleicht durch Eingebung Gottes dahin gekommen, daß er die Sache einem seiner Freunde, einem Griechen, geoffenbart hat, der hat ihm alsbald gerathen, er solle die Sache an den Papst bringen, was er denn gethan, wiewol der Papst es anfangs nicht hat wollen glauben, hat er doch die fünf lassen greifen und bei ihnen die Wahrzeichen der Dolche, wie sie der Pellizoni angezeigt, gefunden und sind sie alle mit dem Pellizoni ins Castell gesandt und nach Nothdurft examinirt worden, haben auch bekannt wie obgemeldet. Die erste Nacht hat man den Canossa nicht gefunden, und ob er wol verwarnt worden, hat er doch nicht fliehen wollen. Sie haben also 40 Tage im Castell gelegen, und sind vor 8 Tagen in das gemeine Gefängniß geführt worden, und wie sie dort gewesen, haben die von der Stadt auf Rath des Cardinals Vitelli auf Anstiftung des Papstes einen geheimen Rath gehalten und zum Papst gesendet und Se. Heiligkeit ersuchen lassen, daß er ihnen wolle die Uebelthäter zustellen, damit sie sie möchten strafen, als solche da sich unterstanden, ihrer aller hohe Obrigkeit anzugreifen, welches ihnen der Papst bewilligt, und sind sie am Mittwoch abends in das Stadtgefängniß im Capitol geführt worden, allda sie bis heute gehalten worden. Diesen Morgen sind die drei gerichtet worden, folgendergestalt: Es ist ein jeder besonders auf einen kleinen Karren, der über eine Spanne von der Erde nicht hoch gewesen, gebunden worden, und an jeden Karren ein Roß gespannt worden. Sie haben sie also in der Stadt eine gute Weile herumgeführt und zuletzt wieder auf den Platz vor dem Capitol gebracht, allda sie auf einer Bühne erst mit einem hölzernen Trenal gerichtet, nachmals ihnen die Gurgel abgeschnitten und darauf geviertheilt worden, zuerst der Canossa, als der jüngste, nach ihm der Manfredi und zuletzt der Accolti. »Die beiden ersten sind gar kleinmüthig gewesen, aber der Accolti ist ganz unerschrocken geblieben, hat, als ihm der Nachrichter die Augen verbinden wollen, es nicht geduldet, und ihm tapfer zugesprochen, er solle sein Amt verrichten, hat auch das Volk gebeten, für ihn und Erhaltung und Wahrung des christlichen Glaubens ein Vaterunser und Ave - Maria zu beten. Er ist ein Mann von vierzig Jahren gewesen, klein von Person und braun; hat ein Angesicht gehabt, als wäre er nicht bei sich. Er hat zwei Tage vor seinem Tod dem Papst einen Brief von neun Bogen geschrieben, darin er alles, das wir hier oben gemeldet, und er mir selbst gesagt, nach der Länge anführt. Sein Vetter ist auch zum Tode verurtheilt gewesen, und hat schon der Wagen, darauf er hat gebunden werden sollen, vor der Thür gestanden, es ist ihm aber das Leben geschenkt und er sammt dem Prospero zu den Galeren condemnirt worden, doch hat man die beiden zu Fuß in der Stadt herumgeführt, den Karren nach und auf die Bühne, daß sie haben müssen ihre Gesellen richten sehen. »Der Canossa hat gestern seinem Vater einen Brief geschrieben, darin er ihn seines Unfalls halber tröstet. Dieser junge Mensch ist beim Cardinal Cesis gewesen; als der Papst einst sehr krank worden, ist er in den Palast gegangen, hat gefragt, wie der Papst lebe? dann hat er in seines Herrn Haus gesagt, der Papst sei auf den Tod krank; als dies der Cardinal erfahren, hat er ihn weggejagt. Der Manfredi ist nie sonderlich reich gewesen, aber das Wenige, so er gehabt, hat er alles verthan und verspielt. »Der Canossa und Accolti sind hart gestorben, aber der Manfredi gar bald. Der Papst, so mehrmals der, Meinung gewesen, er wolle sie am Leben nicht strafen, als aber solches nicht für gut gefunden worden, hat er sich der Sache entschlagen, hat sie den Römern übergeben, damit man nicht sagen möge, er sei rachgierig und Richter in eigener Sache.« Kaspar Trümpy aus Bern (Giftmord durch eigene oder fremde Hand) 1864 Zu den Criminalfällen von trauriger Berühmtheit, an denen das gegenwärtige Jahrzehnt nur zu reich ist, hat auch die Schweiz ihr Contingent gestellt. Bald nachdem, am Morgen des 16. Febr. des Jahres 1864, der Bankier Kaspar Trümpy auf seinem Landgut zu Wabern, eine halbe Stunde von der Stadt Bern, gestorben war, verbreitete sich das Gerücht, sein Tod sei kein natürlicher gewesen. Erst sprach man von Selbstmord, dann flüsterte man sich zu, Trümpy sei umgebracht worden. Die Behörde hatte ein leises Ohr für die Stimme des Argwohns, sie schritt ein und die Chemie feierte einen neuen Triumph: das furchtbar tödliche Element aus nux vomica , Strychnin, das seine Opfer in wüthenden Krämpfen zerreißt und emporschnellt, bevor der Tod ihren Qualen ein Ende macht, wurde in zwanzigfachem Uebermaß über die genügende Dosis in dem Leichnam gefunden. Ja der Scharfsinn der Gerichtsärzte wußte aus diesem unzweifelhaften Ergebniß, in Verbindung mit manchen andern Umständen, der Strafjustiz ihren schweren Weg noch weiter zu bahnen und gelangte zu dem Schlusse, daß Trümpy nicht mit eigener Hand das Gift genommen habe. Nun war der Strich unter der langen Reihe groß- und kleinzifferiger Factoren bereits gezogen, jeder Schüler konnte die Addition vornehmen: Trümpy war auf Antrieb seiner eigenen Frau von seinem Arzt und Hausfreund, dem Dr. Karl Hermann Demme , vergiftet worden. Die Verdächtigen wurden in Haft gebracht, die Untersuchung gegen sie eingeleitet und aus den Blättern der Schweiz wiederholten es die Zeitungen aller Nationen. Sie reihten den Namen Demme's den schrecklichen Namen Palmer, Castaing, de la Pommerais und Jahn , den Namen derjenigen Aerzte an, welche das Vertrauen ihrer Opfer zum kaltblütigsten, unmenschlichsten Verbrechen misbraucht und dabei vor der gerechten Strafe hinter dem Schilde ihrer Wissenschaft sich zu decken gesucht hatten. Hier schwankte das Zünglein der Wage herüber und hinüber, und wenn sein endlicher Ausschlag, nach unserer festen Ueberzeugung, zuletzt auch auf die unzweifelhafte Wahrheit gezeigt hat, war doch sein Abirren, nicht ohne Schuld der davon schwer Betroffenen, sehr verzeihlich, und um selbst der Pflicht unparteiischer Gerechtigkeit zu genügen, müssen wir uns zunächst auf den Standpunkt derer versetzen, welche durch ihr Amt berufen waren, als Diener der Gerechtigkeit hier einzugreifen und dem Einfluß der stürmisch aufgeregten öffentlichen Meinung um sie herum desto weniger sich ganz entziehen konnten, als eine sittliche Verderbnis sich vor ihnen aufhat, deren Sumpfboden nur zu sehr geeignet war, auch der Giftpflanze eines solchen Verbrechens reichliche Nahrung zu gewähren. Darum entwerfen wir vor allem ein möglichst getreues Bild der Personen, welche später in diesem Drama hauptsächlich mit gehandelt haben, jedoch so, wie es vor der Katastrophe und ehe deren Schatten auf sie fiel, bevor ihre geheimen Sünden an das Licht der Oeffentlichkeit gezogen wurden, ihren Mitbürgern erschien. Kaspar Trümpy kam in seinem sechzehnten Jahre nach Bern und trat in das Commissionsgeschäft seines betagten Oheims ein. Schon ein paar Jahre darauf starb der Oheim, und Trümpy übernahm das Geschäft, erweiterte es, dehnte es namentlich auf Spedition mit aus und war unermüdlich thätig. Von morgens 6 oder 7 Uhr bis mittags und nachmittags von 1 Uhr regelmäßig bis um 9 Uhr, oft aber auch bis gegen Mitternacht wurde von ihm und seinen Angestellten auf dem Bureau gearbeitet. Es gab damals kein zweites Speditionsgeschäft in Bern und noch keine Eisenbahnen durch die Schweiz, darum war der durch Trümpy vermittelte Güterverkehr ein sehr bedeutender und der Gewinn dabei dem entsprechend. Schon sehr bald, noch vor Vollendung seines zwanzigsten Lebensjahres, verheirathete sich Trümpy mit Sophie Elisabeth Müller aus Glarus. Die Braut war zwei Jahre älter als der Bräutigam, von nicht sonderlicher geistiger Befähigung und nicht für den geselligen Verkehr in den Formen der höhern Stände erzogen, aber sie war herzensgut und arbeitsam. Sie war katholischer Confession und brachte ihrem Manne ein zwar nicht beträchtliches, ihm aber damals, wo er sein Geschäft fast ohne Mittel begonnen hatte, gewiß sehr förderliches Heirathsgut zu. Die Ehe war aus gegenseitiger Liebe geschlossen worden und in den ersten Jahren auch eine glückliche. Die junge Frau arbeitete wie der fleißigste Commis mit auf dem Comptoir ihres Mannes. Das einzige Kind aus der Ehe ist die Tochter Flora , welche im Jahre 1847 geboren wurde. Hören wir, was ein scharfer Beobachter ferner über Trümpy, mit dem er in langjährigem, jedoch nicht intimerm Verkehr stand, zur Charakterschilderung sagt: »Trümpy hatte in seinem Umgange viel Herzliches und Angenehmes. Wenn er kam, hatte er gewöhnlich einen freundlichen Gruß. »Grüß Gott, Herr Nachbar! wie geht's?« pflegte er zu sagen, und man konnte ihm unmöglich gram sein. Herr Trümpy war auch ein generöser Mann, aber ich muß bekennen, es war nicht die Generosität, die aus dem Herzen kommt, sondern es war die Generosität des Verschwenders, und ich komme hier auf die erste schlimme Seite Trümpy's, die zu seinem Ruin geführt hat. Trümpy hat im Luxus gelebt. Obschon er kein kolossales Vermögen besaß – ich nehme an, er habe damals höchstens 160.000 - 180.000 Frs. besessen – hatte er doch Equipage und prächtige Pferde. Er besaß schöne Wagen, Schlitten, Kleider u.s.w., kurz, alles war flott und nobel. Als er in Konstantinopel war (Frühjahr 1863), kaufte er sich einen Türkenschimmel. Aber es blieb nicht bei dieser Ausgabe von 2 - 3.000 Frs., sondern er nahm auch einen Türken in seinem Nationalkleide mit, der den Schimmel begleiten sollte. Der Türke begleitete das Pferd nur bis Airolo, dort erschrak er über die Schneeberge, und Trümpy war genöthigt, durch Schweizer den Schimmel weiter führen zu lassen. Trümpy hat aber auch in anderer Beziehung flott gelebt. Er trank gute Weine, besaß einen vollen Keller, an Sonntagen war er selten oder nie daheim. Er fuhr mit Freunden und der Familie aus, ließ sich in Gasthöfen nobel bewirthen, lud anwesende Bekannte sehr generös ein, mitzuhalten, und fuhr manchmal nicht ganz nüchtern heim. Wie es zum vornehmen Herrn gehört, mußte er auch eine Campagne haben. Er kaufte zuerst eine solche in Scherfigen bei Thun, ein kleines Gütchen, aber in einer herrlichen Lage. Seine Familie machte dort Sommeraufenthalte und er besuchte sie häufig. Nachher kaufte er ein anderes Landgut dazu, in Aetendorf; allein auch das genügte nicht, vielmehr erwarb er schließlich einen schönen Landsitz in Wabern um den Preis von 70 - 80.000 Frs. und vergeudete noch 50.000 Frs., um dasselbe zu verschönern. Von da an hatte er stets ein Zweigespann, sein Kutscher mußte eine Silberborte um den Hut tragen, dazu sollte später noch ein galonirter Lakai gehalten werden. Deshalb nannte das Publikum ihn auch häufig den Herrn Baron Trümpy. ›Da kommt der Herr Baron Trümpy‹, hieß es, wenn er mit seiner Equipage daherfuhr. Er trieb seinen Hochmuth so weit, daß er sich eigenes Papier mit seinem Namen und eine Grafenkrone darüber stempeln ließ. Seinen Namen verschönerte er auf diesem Papier in ›Trympy de Wabern‹. Trümpy kannte daher den Luxus und war ein Verschwender. Wäre er etwas sparsamer gewesen, so hätte er viel reicher sein können als in den letzten Zeiten, wo er noch gut stand. »Man redet dem Handelsstand nach, nach außen thue er groß und im Geschäft sei er karg und knauserig. Wenn dieser Vorwurf begründet ist, so war Trümpy ein vollendeter Handelsmann, denn bei Geschäftssachen war er durch und durch interessirt, um nicht mehr zu sagen; ja man hörte sogar den Vorwurf, er sei nicht ganz redlich. Namentlich über seine übertriebenen Forderungen wurde viel geklagt. Er halte ein sehr gewinnendes Aeußere, er wußte den Leuten leicht etwas aufzuschwatzen, ohne daß das Geschäft schriftlich abgemacht wurde, und wenn dann Streitigkeiten über solche Verträge entstanden, so gewann er, wenn ihm der Eid zugeschoben wurde, verlor aber den Proceß, wenn der Eid seiner Gegenpartei zukam. Auch in andern Sachen war er hart. Personen, deren Reellität freilich im besten Falle auf der gleichen Stufe stand, sagten: wenn man mit Trümpy zu thun habe, bliebe einem nichts mehr übrig als die Augen zum Weinen. Einer Schneiderin, die schon lange ihre Rechnung eingereicht und auf Geld gehofft hatte, zahlte er endlich im Januar, zog aber Zinsen für das ganze laufende Jahr ab. – Dafür war er allgemein bekannt, nicht minder aber auch für seinen Jähzorn und, in den letzten Jahren, für seine Trunksucht. Wenn alle Leute, außer in den obigen Geschäftsbeziehungen, sehr gern mit ihm verkehrten, solange er bei guter Laune war, so reizten ihn doch Aerger und Trunk oft zu maßlosem Zorn, und dann konnte er sogar gefährlich werden. Am härtesten trafen solche Ausbrüche immer seine Frau.« Wir schalten hier ein, daß dabei noch ein anderes, nicht minder starkes Motiv oft gewirkt haben mag: die Eifersucht. Er hat seine Frau oft ganze Nächte lang aus dem Hause ausgeschlossen. Er hat sie, wenn sie im Geschäft fleißig arbeitete, vor den Angestellten an den Ohren von ihrem Platze weggerissen, sodaß sie weinte und die Commis aus Scham und Schande über ihren Principal hinausgingen. Er hat sie so behandelt, daß einmal sein früherer alter Hausarzt, der Professor Vogt, der es mit ansah, ihm ein paar Ohrfeigen gab. Er hat, als er einst mit Frau und Tochter ausfuhr und erstere einen Schrei ausstieß, weil das Pferd einen Seitensprung that, sie mit dem Geiselstock über den Kopf blutig geschlagen. Er hat, noch kurze Zeit vor seinem Tode, seiner Frau eine Ohrfeige gegeben, nur weil sie ihm anrieth, sich wegen seiner Krankheit einem ordentlichen Arzt, statt einem Quacksalber, anzuvertrauen. Von jenen Zornausbrüchen mögen die meisten schwerlich über den Kreis der Hausgenossen hinaus bekannt geworden sein, Ein Vorfall aber konnte nicht verborgen gehalten werden. Lassen wir Frau Trümpy selbst darüber sprechen, wie sie es, auf die Frage des Präsidenten, im Sitzungssaal gethan hat: »Wir hatten einen Knecht, der sehr unzuverlässig war. Ich fand, Hr. Trümpy sei für denselben sehr eingenommen. Er war allerdings gut zum Arbeiten, aber, wie gesagt, unzuverlässig und man konnte ihm das Haus nicht anvertrauen. Als wir Flora aus der Pension zurückholten (Frühling 1862), empfahlen wir dem Knecht noch besonders, zu Hause zu bleiben. Bei unserer Rückkehr theilen uns die Dienstboten mit, er hätte es gemacht wie immer. Ich bat meinen Mann, dem Knechte doch vorzustellen, was hätte geschehen können, wenn er fort gewesen wäre und die Schlüssel bei sich gehabt hätte. Es schien mir nun nicht, daß Trümpy dies thun werde, und ich sagte ihm: ›Du bist kein Mann, du darfst ihm nichts sagen!‹ Da nahm er eine Lampe, die gerade auf dem Tische stand, und warf sie mir auf das linke Auge.« Die Splitter vom Glas drangen in das Auge und es rann aus. Trümpy brachte seine Frau in ein Privathospital nach Bern und ließ sie dort verpflegen. Schon damals zeigten sich bei ihr so heftige Nervenaffecte, daß man auf einen vorübergehenden Irrsinn schließen konnte. Als Trümpy sie eines Tages im Spital besuchen wollte, hatte sie sich eingeschlossen und weigerte beharrlich, die Thür zu öffnen, drohte sogar, sich aus dem Fenster auf die Straße zu stürzen. Trümpy dagegen drohte in seinem Jähzorn, er werde ihr auch noch das andere Auge ausschlagen, und versicherte, wenn die Wärterin nicht zugegen wäre, würde er mit einer Axt die Thür aufbrechen. Wir erwähnten oben Trümpy's Eifersucht. Frau Trümpy sagt darüber: »Es wäre besser, er wäre in den ersten Jahren unserer Ehe eifersüchtiger gewesen, später war er es oft, wenn er keinen Anlaß dazu hatte.« Dieser Gegenstand wird bei Erwägung des Verhältnisses der Frau Trümpy zu ihrem Mitangeklagten, Dr. Demme, noch eingehender zu prüfen sein. Im allgemeinen und aus früherer Zeit beschuldigt sich Frau Trümpy selbst, daß sie ihrem Manne nicht immer die eheliche Treue gewahrt habe. Bestimmte Anhaltepunkte dafür fehlen, bis auf ein mysteriöses Verhältnis; zu einem österreichischen Grafen, von dem es sehr zweifelhaft ist, nicht nur ob ein strafbarer Verkehr, sondern auch ob überhaupt, ein solcher Graf existirt habe. Trümpy ging in sehr jungen Jahren und, wie wir nicht anders annehmen können, aus Herzensneigung die Ehe mit seiner Frau ein. Hat Frau Trümpy die Wahrheit gesagt, so muß seine Liebe sehr bald erkaltet sein, denn schon in den ersten Jahren kümmerte er sich nicht mehr um seine Frau, obwol er damals gerade Ursache gehabt hätte, seine Hausehre zu hüten. Freilich erfahren wir, daß er selbst die eheliche Treue in sehr offenkundiger, schamloser Weise brach. Er knüpfte mit feilen Dirnen an, besonders wenn seine Frau ihren Sommeraufenthalt auf einem der auswärtigen Güter nahm, er ist krank geworden und soll seine Frau angesteckt haben. Erst später erwachte bei Trümpy die Eifersucht, und dennoch ließ er selbst nicht ab, seinen Lüsten nachzugehen. Zu Ende des Jahres 1863 oder zu Anfang 1864 ist er infolge dessen abermals erkrankt. Seine Frau und andere Hausgenossen erriethen die Natur seiner Krankheit, sein Lebenswandel entging auch in dieser Beziehung dem scharfen Blicke vieler seiner Mitbürger nicht. Ebenso wenig blieb den kaufmännischen Kreisen verborgen, daß das früher blühende Speditionsgeschäft Trümpy's durch Concurrenz, unreelle Handlungsweise und die Ungunst der veränderten Zeiten gar sehr ins Stocken gerathen war, daß Trümpy, ohne hinlängliche Geldmittel, Bankiergeschäfte und zwar ziemlich bedenklicher Art betrieb, daß er sich auf Verbindungen mit unsichern Häusern und auf Wechselreiterei einließ und mit so viel eigenen und fremden Geschäften verschuldet war, daß man zu zweifeln begann, ob er im Stande sei, allen Verbindlichkeiten gerecht zu werden, und gegen die Sicherheit seiner Unterschrift Verdacht schöpfte. Indeß galten doch noch die meisten seiner Geschäftsfreunde als solvent und er selbst für einen begüterten Mann. So ungefähr mag man im Publikum über Trümpy, seinen Charakter, seine Familien-, Geschäfts- und Vermögensverhältnisse bis zum Eintritt der Katastrophe geurtheilt haben. Es liegt uns nun ob, von gleichem Standpunkte aus, ein Bild von der zweiten Hauptperson zu entwerfen. Dr. Karl Hermann Demme ist im Jahre 1834 zu Bern geboren, wo sein Vater bis zu seinem Mitte Januar 1867 erfolgten Tode Professor der Medicin an der Hochschule war. Er hat in Bern, Berlin und Paris Medicin studirt. Professor Studer sagt über ihn und seine Familie Folgendes: »Seit ungefähr zwanzig Jahren bewohnen wir mit der Familie Demme dasselbe Haus und sind mit ihr stets in freundlichen, obgleich nicht in intimen Beziehungen gestanden. Die Söhne Demme lernten wir kennen, als sie noch ganz jung waren, und ich kann bezeugen, daß wenige Familien in Bern sind, welche so viel Sorgfalt und Pflichttreue auf die Erziehung ihrer Kinder verwendet haben. Die Aeltern Demme haben fast unausgesetzt nur mit ihren Söhnen gelebt. Aus diesem Grunde wiesen sie alle andern socialen Beziehungen ab und unterließen es, anderer Gesellschaft sich anzuschließen. Der Abend wurde fast regelmäßig in der Familie theils mit Musik und theils mit der Lektüre ästhetischer Werke zugebracht und über Tag spazierten sie mit ihnen. Auch haben sie bisweilen Reisen zusammen unternommen. Der Hauptzweck bei dieser Erziehung scheint mir der gewesen zu sein, den Charakter der Söhne auszubilden und zwar zu einer größern Selbständigkeit, vielleicht nur etwas zu viel, indem sich namentlich in Dr. Hermann Demme später ein größerer Eigenwille erkennbar gemacht hat. Man ließ den Söhnen freie Hand, ihren Beruf selbst zu wählen, und ließ sie dabei ihren eigenen Weg gehen. So sind denn allerdings hier und da Misgriffe in der Befolgung des Studienganges vorgekommen. Hermann Demme z.B. ist, nachdem er einige Jahre auf dem Gymnasium gewesen, aus demselben ausgetreten, ohne sein Maturitätsexamen abzulegen, was sich nachher dadurch gerächt hat, daß, als ihn später wegen seiner ausgezeichneten Studien alle vier Facultäten für die Haller-Medaille, den größten Preis, welchen unsere Universität ertheilen kann, vorschlugen, ihm diese Medaille nicht ertheilt werden konnte, weil in seinen Studien das im Reglement verlangte Maturitätsexamen fehlte. Auf der Universität ging er ebenfalls seinen eigenen Weg. Ohne sich länger bei den propädentischen Studien aufzuhalten, wandte er sich sogleich zum Praktischen, indem er die praktischen gleichzeitig mit den propädeutischen Studien betrieb. Er zeichnete sich auch aus durch seine Absonderung von den übrigen Studirenden, was ihm den Vorwurf seiner Altersgenossen zuzog, er erhebe sich über sie und er halte sich zu hoch für den Umgang mit ihnen, und es mag daher überall eine gewisse Abneigung gegen ihn geherrscht haben. Neben seinen wissenschaftlichen Studien that er sich übrigens auch hervor durch Kunstsinn und ästhetische Richtung, durch phantasiereiche Auffassung und Darstellung, was ihn wol auch hier und da zu Uebertreibungen hinreißen mochte. Er hat etwas vom Künstlercharakter an sich und längere Zeit fragte es sich, ob er sich nicht ganz der Kunst widmen wolle. Auch wurde ihm von seinen Altersgenossen etwas übel vermerkt, was, wie ich aus den öffentlichen Blättern gesehen habe, auch hier keinen guten Eindruck gemacht hat. Sein ganzes Wesen, sein gewöhnlicher Ausdruck enthält nämlich etwas von der gewöhnlichen Haltung anderer Abweichendes: er ist zu freundlich und hat lebhafte Bewegungen, welche der Schweizer nicht gern sieht, sondern leicht als Affectation betrachtet. Es war vor hundert Jahren üblich in der deutschen Schweiz, jede zu große Freundlichkeit als Falschheit, jede Grobheit als Ehrlichkeit auszulegen. In diesem Sinne hat man vielfach auch Hermann Demme falsch beurtheilt. Die ihm übel gedeutete Freundlichkeit hatte er aber von jeher, sie ist ihm angeboren. Mit dieser Freundlichkeit verbindet sich bei ihm große Gutmüthigkeit und eifriges Bestreben, andern dienstfertige Hülfe zu leisten. Nach allen Seiten hin machte er Geschenke und entschieden muß ich jeden Vorwurf von Habsucht und Geldgier von ihm abweisen. Nachdem er vom Auslande zurückgekehrt war und bald eine sehr schöne Praxis als Arzt gefunden hatte, legte er dieselbe fast ganz beiseite, um einzig der Wissenschaft zu leben. Die schönen Einkünfte, welche er sich durch ärztliche Praxis hätte schaffen können, vernachlässigte er und machte dagegen bedeutende Ausgaben zu wissenschaftlichen Zwecken. Ueberhaupt scheint wissenschaftlicher Ehrgeiz seine Haupttriebfeder gewesen zu sein, niemals aber Geldgier.« Professor Studer's treue und unparteiische Schilderung ist von großem Werthe für die Beurtheilung nicht nur Demme's und seiner Familie, sondern auch der Stellung, in welcher sie sich zu ihren Mitbürgern befanden. Wenn Professor Studer in seiner milden, gleichwägenden Weise einen Theil der unleugbaren Antipathie, die im Publikum herrschte, der misverständlichen Aufsagung von Herrmann Demme's Wesen, den andern Theil aber den altverjährten Vorurtheilen der Berner zuschreibt, so berührte er eben nur mit schonender Hand einen ebenso wenig löblichen als für den Gang der ganzen Untersuchung einflußlosen Umstand. Es ist nicht unbekannt, mit welchem abgeschlossenen Mißtrauen noch ein großer Theil des Schweizervolks deutscher Zunge allem, was von außwärts zu ihm kommt, begegnet, und selbst innerhalb der Schweiz scheint der altverrufene Cantönligeist noch nicht völlig verschwunden zu sein. Dafür legen Aeußerungen welche im Plaidoyer sowol von der Anklage als von der Verteidigung gebraucht worden sind, ein offenes Zeugniß ab. Der Staatsanwalt beklagt, gewiß mit Recht, die vielfachen Intriguen, welche versucht haben, die Untersuchung irrezuleiten, freut sich indeß, »daß wenigstes in bedeutenderen Momenten von Intriguen kein einziger Berner verwickelt ist, sondern daß es andere Personen sind«. Er rechnet also weder den Dr. Demme noch die Frau Trümpy unter die Berner, trotzdem, daß Demme's Vater Lehrer an der dortigen Universität und Hermann Demme in Bern geboren und erzogen ist, daß Frau Trümpy seit achtzehn Jahren dort verheirathet war. Außer diesen beiden wird namentlich der Gerichtsarzt Professor Emmert von der Verteidigung der Intriguen und der gehässigen Parteilichkeit beschuldigt. Auch Professor Emmert's Vater ist als Lehrer an die berner Hochschule aus Deutschland berufen, er selbst in Bern geboren worden. Der Vertheidiger bezeichnet die beiden Söhne als »Deutsche« und hätte es erklärlicher und entschuldbarer gefunden, wenn in der Untersuchung der eine dem andern zu helfen gesucht hätte, statt daß sie sich feindlich gegenübertraten. Folgen wir nun der Entwickelung der Ereignisse. Dr. Hermann Demme, der sich von aller übrigen Gesellschaft, außer der seiner Familie, fern zu halten liebte, in einer besondern Wohnung mit einer alten, treuen Magd haushielt, seine große Praxis freiwillig einschränkte, um hinlängliche Muße für seine wissenschaftlichen Studien und die schriftstellerische Veröffentlichung ihrer Ergebnisse übrigzubehalten, kam im Jahre 1863 in das Haus Trümpy's nach Wabern und wurde dort bald ein täglicher Besucher, Arzt und Hausfreund. Der Hausherr nicht minder als seine Frau und die eben erst aus der Pension zurückgekehrte Flora, damals noch ein halbes Kind, scheinen gleiche Zuneigung zu ihm gefaßt zu haben. Zu Flora gestaltete sich das Verhältinß anfangs wie das eines Lehrers zu seiner Schülerin. Er bemühte sich um ihre wissenschaftliche und ästhetische Fortbildung, und sie hing dafür mit inniger Dankbarkeit an ihm. Wie zwei so grundverschiedene Charaktere als Trümpy und Demme sich anziehen konnten, wäre schwer begreiflich, wenn man nicht den psychologischen Erfahrungssatz zur Erklärung hätte, daß auch in der Freundschaft die Gegensätze sich oft suchen. Alle Hausgenossen Trümpy's bestätigen, daß er, wenn nicht gerade ein Anfall von Jähzorn, vielleicht auch durch Eifersucht erregt, dazwischenkam, immer nur gut auf den Doctor zu sprechen war. Ein vollgültiges Zeugniß hierfür legen zwei Briefe ab, welche zwischen Demme und Trümpy bei dem Jahreswechsel von 1862 auf 1863 ausgetauscht worden sind und welche hier Platz finden mögen: »Dienstag, 30. Dec. 1862, nachts 11½ Uhr. Mein lieber Herr Trümpy! Ich habe Ihnen, bei Gelegenheit der schweren Ereignisse, welche in diesem Jahre Ihr Haus betreffen, zwar schon hinlänglich bewiesen, daß ich die Stellung des Arztes Ihnen und Ihrer Familie gegenüber längst mit der eines aufrichtigen und treuen Freundes vertauschte. Ich möchte Ihnen aber als solcher, beim Abschiede dieses Jahres, noch einen besondern, innigen Wunsch für das kommende Jahr und allezeit ans Herz legen. Möge die Harmonie Ihres häuslichen Lebens und der Friede Ihres Herzens nie mehr durch jene Ihren Charakter entstellenden Momente der Aufwallung und des Zornes entstellt werden! Mögen Sie, durch die entsetzliche Erfahrung dieses Jahres belehrt, einen Theil jener den echten Mann zierenden Ruhe gewinnen, welche allein vor Reue bewahrt. Seien Sie des Wortes eingedenk: ›Wenn der Pfeil ist abgeschossen, ist kein Gott mehr, der ihn hemmt.‹ Dies aus treuem Herzen und dem innigen Wunsche, Sie vor neuem Unheil zu bewahren. Möge es mir in der Stellung, die Sie mir jetzt in Ihrem Hause eingeräumt haben und um deren Erhaltung ich Sie von Herzen bitte, vergönnt sein, etwas zur Verwirklichung dieses Wunsches selbst beizutragen, dann wäre dies der schönste Lohn, den meine ärztlichen Bemühungen jemals gefunden haben. Was den geschäftlichen Punkt in unserer Stellung betrifft, den man am Ende eines Jahres zu regeln gewohnt ist, so gebe ich Ihnen schließlich hier noch die Erklärung, daß ich meine bisher geleisteten und in Zukunft mit derselben Gewissenhaftigkeit und Treue zu leistenden Dienste jederzeit nur als Ausfluß meiner freundschaftlichen Stellung in Ihrem Hause betrachtet wissen will. Ich werde das mir bisher geschenkte Vertrauen auch in Zukunft zu rechtfertigen suchen, aber wünsche von ganzem Herzen, daß mein Erscheinen in Ihrem Hause im neuen Jahre möglichst selten durch die Nothwendigkeit ärztlicher Hülfe bedingt werden möge! Sie kennen meine Lebensanschauung hinlänglich, um zu begreifen, daß ich den Genuß der herrlichen Natur, der frischen Luft und die Abgeschiedenheit von dem Geräusche der Stadt, wie ich sie in Ihrem köstlichen Wohnsitz finde, allen andern Erholungen und Zerstreuungen weit vorziehe, und daß ich die Möglichkeit, mir diese Wohtthat zu jeder Stunde verschaffen zu können, für einen wesentlichen Gewinn dieses Jahres anschlage. Für die Liebenswürdigkeit und Freigebigkeit, mit der Sie mir die Anwesenheit in Ihrem Hause jederzeit würzten, sage ich Ihnen heute meinen besondern Dank. Bei Ihrer Heimkehr werden Sie einige gute Festcigarren antreffen, die Sie sich hoffentlich schmecken lassen werden. Zugleich habe ich mir erlaubt, das Zimmer Ihrer lieben, noch immer zu unfreiwilliger Internirung verdammten Frau mit einem neuen Bilde zu schmücken. Mit den innigsten Glück- und Segenswünschen für Sie und die Ihren verharre ich immer derselbe Dr. Hermann Demme.« Das schwere Ereigniß, auf welches Demme anspielt, ist die Verwundung der Frau Trümpy, welche unmittelbar nach der Rückkehr Flora's in das älterliche Haus erfolgte. Schon vorher hatte das Verhältniß Demme's zu diesem Hause begonnen. Als die verwundete Frau Trümpy in das Privathospital der Jungfer Hänni nach Bern gebracht worden war, widmete ihr Demme die sorgfältigste ärztliche Pflege, besuchte sie mehrmals des Tages und bemühte sich, auch ihre nervöse Reizbarkeit und deren oft sehr bedenkliche Ausbrüche zu lindern. Aus den Ermahnungen des Briefes an Trümpy geht hervor, daß Demme die vermittelnde Stellung eines aufrichtigen Freundes zwischen den Eheleuten einnahm. Auch die Uneigennützigkeit Demme's gibt sich in dem Briefe kund. Die Antwort Trümpy's vom 31. Dec. 1862 lautet: »Mein lieber, verehrtester Herr und Freund! Ihre lieben, wohlgemeinten und von Herzen kommenden Zeilen haben mich innig erfreut und zur Rührung gebracht. Ich finde keine Worte, mein lieber Herr Doctor, Ihnen alle die Danksagungen herzusagen, die ich Ihnen von Grund meiner Seele schuldig bin. Nehmen Sie also mit kurzen Worten meinen herzlichsten Dank für alle Ihre Liebe und Güte hin. Glücklich schätze ich mich, in Ihnen einen treuen biedern Arzt und lieben theuern Freund zu haben. Ich wünsche nur, wie meine liebe Frau, daß Sie uns Ihre so theuere und vielbewährte Freundschaft erhalten mögen. Unsererseits geben wir Ihnen die Versicherung unserer vollsten Freundschaft und Liebe. Herzlichst sind Sie immer in unserm kleinen Familienkreise willkommen und stets als ein lieber, rettender Engel betrachtet. Genug, wir achten, schätzen und lieben Sie! Ich komme nun auf meine Schuldenpflicht zu sprechen, und wahrlich, mein lieber Herr Doctor, ich habe nicht Mittel und Wege, solche zu tilgen. Es ist dies viel gesagt, allein wahr bleibt es. Ein jeder ordentliche Kaufmann regelt seine Geschäfte, alles in seiner Art, und da ich zu wenig Kenner bin, um das herauszufinden, womit man Künstlern und Gelehrten Freude bereiten kann, habe ich Zuflucht zu dem genommen, womit Sie sich etwas, so Ihnen nützlich ist, verschaffen können. Für Ihre Baarauslagen und Anschaffungen muß ich als Freund Sie bitten, mir nur zu sagen oder mittheilen zu lassen, was es macht, damit ich mich dieser Schuld wenigstens entledige. Merkwürdigerweise erhalte ich soeben zwei Muster Upman von Rotterdam und bin so frei, das eine Ihnen zu bestimmen. Heute war ich so frei. Ihnen eine Uhr als Andenken zu bestimmen und zu übersenden und inliegend folgt ein kleines Papier aus Paris, das Sie zu Ihrem Nutzen verwenden wollen. Ich schließe, indem ich noch für das Viele herzlichst danke und Ihnen alles Gute und Schöne wünsche, versichere Sie meiner warmen Freundschaft, Hochachtung und Liebe gegen Sie. Ihr treuergebener Freund Trümpy-Müller.« An der Aufrichtigkeit der hier ausgesprochenen Gesinnungen läßt sich gewiß nicht zweifeln, am wenigsten bei einem Manne wie Trümpy, der seine Affecte durchaus nicht zu beherrschen vermochte. Dr. Demme bewies übrigens, daß seine Uneigennützigkeit keineswegs eine nur erheuchelte war, indem er das Werthpapier alsbald zurücksandte. Er hat überhaupt niemals ein Geldhonorar von Trümpy angenommen und Geschenke einigermaßen erwidert. Er setzte seine sehr häufigen Besuche in Wabern fort, hatte dort ein Zimmer, in welchem er hier und da arbeitete, und die beiden Damen vom Hause fertigten ihm Abschriften von seinen Manuscripten. Auch bei allen übrigen Hausbewohnern, den Comptoiristen wie der Dienerschaft Trümpy's, war er sehr beliebt. Die wichtigste Frage bleibt aber die: in welchem Verhältnisse stand Demme zu der Frau Trümpy? Demme behauptet, sein Verhältnis zu Frau Trümpy sei nie ein unerlaubtes gewesen, Frau Trümpy habe ihren Mann, trotz alles dessen, was sie von ihm erduldet, stets innig geliebt. Hinwieder sagt Demme auch: »daß sie an mir das innigste Interesse genommen und mich sehr lieb hatte und daß sie unendlich dankbar gegen mich war, ja, daß vielleicht ihre Phantasie noch weiter gegangen, gebe ich zu, aber ich behaupte, keine Veranlassung zu dem letztern gegeben zu haben.« Er räumt ein, daß Frau Trümpy ihn mitunter des Abends in seiner Wohnung in Bern besucht habe, behauptet jedoch, sie sei dann nie allein, sondern stets in Gesellschaft, meist von ihrer Tochter, gekommen. Er gibt ferner zu, mit Frau Trümpy in Briefwechsel gestanden und einen Theil dieser Briefe beiseitegeschafft zu haben, doch wären das nur ganz gleichgültige gewesen. Da auch die vorgefundenen Briefe gleichgültigen Inhalts sind, sieht man nicht ein, warum er nicht alle aufbewahrt oder alle vernichtet hat. Von den Dienstboten ist bemerkt worden, daß einmal Demme, in Abwesenheit des Herrn Trümpy und dessen Tochter, in Wabern mit Frau Trümpy in ein anderes Zimmer gegangen sei, dies hinter sich abgeschlossen und sehr lange mit ihr darin verweilt habe. Dies erklärt Demme durch eine von Frau Trümpy begehrte ärztliche Untersuchung. Endlich muß hier schon erwähnt werden, daß Trümpy oft und gegen mehrere Personen den Wunsch ausgesprochen hat, der Doctor möchte Flora heirathen, dann sollte ihnen das eine, nicht benutzte Wohnhaus in Wabern (der Stock) hergerichtet und eingeräumt werden. Noch in den letzten Wochen seines Lebens hat Trümpy sich ärgerlich darüber geäußert, daß Demme nicht Ernst mache mit der Verlobung. An Anspielungen, ja sogar an einem directen Anerbieten hat er es dem Doctor gegenüber nicht fehlen lassen. Wenn der Vater so sehr wünschte und so rücksichtslos aussprach, daß seine Tochter sich mit Demme vermählen möchte, so sollte man schließen, daß dieser Wunsch noch stärker bei der Mutter vorgewaltet hätte, welche dem Doctor so viel verdankte und ihn so hoch verehrte. Die Mütter sind ja überhaupt eifriger in derartigen Bemühungen für ihre Töchter, als die Väter es zu sein pflegen, Hier war es seltsamerweise ganz anders. Wie dunkel auch die Untersuchung in vielen Hauptpunkten geblieben ist, den meisten Widerspruch und Verworrenheit enthält sie in diesem Punkte. Von allen Hausgenossen, die doch gern alles hervorsuchen, was zu Gunsten der Herrschaft und des Doctors dienen kann, weiß keiner von einer Liebschaft, geschweige denn einer Verlobung Demme's mit Flora irgendeine Spur vor dem Tode Trümpy's anzugeben. Ein einziger sagt, er schließe aus einer Beobachtung der beiden auf einem Spaziergang, daß Demme an Fräulein Flora Gefallen gehabt haben möge. Die Briefe zwischen beiden, welche man in Beschlag genommen hat, sind ganz ceremoniell, selbst einer nach dem Tode Trümpy's spricht von nichts anderm als dem Befinden der Mutter, bedient sich des »Sie« als Anrede und läßt auch keine Spur von einer innigern Beziehung durchschimmern. Wenn auch die Briefe zwischen Demme und Frau Trümpy, soweit sie erhalten sind, nur gleichgültige Gegenstände behandeln, so ist ihre Form, im Gegensatz zu jenen, doch um so viel wärmer, daß man diese weit eher Liebesbriefe nennen könnte. Im Mai oder Juni 1863, nach der Rückkehr von der Reise in den Orient, über welche wir später berichten müssen, zogen Frau Trümpy und ihre Tochter für einige Wochen nach Weissenburg. Herr Trümpy und Demme besuchten sie dort, letzterer verweilte um zwei oder drei Tage länger als ersterer. Trümpy schien, darüber in Eifersucht gerathen zu sein. Er schrieb an seine Frau einen äußerst heftigen und bedrohlichen Brief, befahl ihr, augenblicklich heimzukommen, und schloß Geld zur Zahlung der Rechnung bei. Frau Trümpy reiste mit ihrer Tochter bis Thun. Dort wurde die Furcht vor ihrm Manne so lebendig in ihr, daß sie an Demme telegraphirte, er möge sogleich nach Thun kommen. Demme kam mit dem nächsten Zuge und billigte nicht nur, daß die Frauen jetzt nicht nach Wabern zurückkehrten, sondern schlug ihnen auch vor, sie möchten mit ihm ins Ausland flüchten. Davon wollte Frau Trümpy nichts wissen, sie kehrte mit ihrer Tochter nach Weissenburg zurück und schrieb von dort aus an ihren Mann. Inzwischen hatte auch Demme seinen persönlichen Einfluß auf Trümpy geltend gemacht, dieser beruhigte sich dadurch, reiste selbst nach Weissenburg, zeigte sich versöhnt und gerührt und nahm Frau und Tochter mit sich nach Wabern zurück. Flora Trümpy scheint in der Voruntersuchung nicht vernommen worden zu sein, das Erscheinen in der Hauptverhandlung hat man ihr wenigstens erspart. Aus ihrem Munde wissen wir daher nichts. Frau Trümpy und Demme stimmen dagegen überein, daß Flora – jedenfalls kurz vor oder während des Aufenthalts in Weissenburg – einen Brief an Demme geschrieben habe, in welchem sie ihm ihre Liebe erklärte. Demme will dadurch überrascht und erstaunt gewesen sein. Er hat Flora bisher nur als ein halbes Kind und als seine Schülerin betrachtet. Das Benehmen Trümpy's soll seine Gesinnungen so weit umgestimmt haben, daß noch in Weissenburg eine Verständigung und ein stilles Verlöbnis; zwischen ihnen erfolgt sei. Dies hat Demme der Frau Trümpy entdeckt, sie aber hat vorerst davon nichts wissen wollen und als Grund dagegen wie gegen den Plan einer gemeinschaftlichen Flucht in das Ausland geltend gemacht: »Sie sei schon vor ihrer jetzigen Ehe mit einem österreichischen Grafen verlobt oder verheirathet gewesen, dessen Vater aber zu dieser Ehe seine Einwilligung nicht habe geben wollen. Die Ehe sei dann ohne Einwilligung des Grafen abgeschlossen worden und der Zwiespalt zwischen Vater und Sohn habe den letztern veranlaßt, in Italien Militärdienste zu nehmen. Vor seinem Tode habe er aus Rache gegen seinen Vater zu Gunsten der jetzigen Frau Trümpy ein Testament gemacht, das aber erst nach dem Tode des Vaters in Kraft trete, und worin er der Erbin ein bedeutendes Vermögen (an Gütern bei Graz) vermacht habe. Darum habe Frau Trümpy immer gesagt, sie lasse die Tochter nicht heirathen, bis ihr Stand und damit auch der Stand ihrer Tochter ein anderer geworden sei.« Frau Trümpy will zwar von dieser ganzen Geschichte in der Hauptverhaudlung kein Wort mehr wissen, obwol sie dieselbe in der Voruntersuchung wiederholt hat, Demme beharrt jedoch dabei, da ihm alles das viel zu systematisch und bis ins Detail ausgearbeitet von Frau Trümpy oft mitgetheilt worden sei. Er meint, er glaube nicht an eine Lüge, wohl aber an eine fixe Idee der Frau Trümpy. Einig sind beide darin, daß Frau Trümpy, wenigstens zur Zeit, von der Verlobung ihrer noch so jungen Tochter nichts habe wissen wollen. Ferner stimmen beide darin überein, daß Demme auch Herrn Trümpy seine Verlobung mit Flora kundgethan habe, daß man aber allerseits übereingekommen sei, der Jugend Flora's wegen dies noch vor den Hausgenossen geheimzuhalten. Wir unsererseits hegen erhebliche Zweifel, daß, wenn wirklich das Verhältniß zwischen Demme und Flora damals schon so weit gekommen, Trümpy etwas davon gewußt habe. Trümpy war nicht danach, seine Freude hierüber zu verstecken, und welchen denkbaren Grund hätten die Verlobten wol gehabt, sich sogar im Briefwechsel einen solchen peinlichen Zwang aufzuerlegen? Ob nun aber auch nur ein Korn Wahrheit in der mysteriösen Grafengeschichte der Frau Trümpy enthalten oder das Ganze als ein Hirngespinst zu betrachten sei, einen vernünfiigen Grund für eine Mutter, das Glück der Tochter darum hinauszuschieben, kann niemand darin finden. Trotz aller seltsamen Einbildungen, auf welche wir später zurückkommen müssen, war aber Frau Trümpy zu damaliger Zeit zweifellos im Besitze ihrer gesunden Geisteskräfte. Wußte also Frau Trümpy durch keinen vernünftigen Grund ihr Widerstreben gegen die Verlobung ihrer Tochter mit Demme zu erklären, so bleibt nur übrig, daß sie einen Vorwand suchte, hinter dem sie das wahre Motiv ihres Widerstandes verbergen wollte, wenn nicht die ganze Behauptung der damals schon beschlossenen Verlobung als nachträglich erlogenes Schutzmittel gegen die hereinbrechende Untersuchung hat dienen sollen, denn auch in diesem Falle bedurfte man eines Vorwandes, warum denn die ganz unverfängliche Verlobung der jungen Leute selbst vor den vertrauten Hausgenossen so geheimgehalten werden mußte. Demme selbst behauptet, um der Sache einen bessern Anschein zu geben, seine Mutter sei im Sommer 1863 einmal nach Wabern gekommen, um die Braut ihres Sohnes kennen zu lernen. So stehen wir wieder bei dem Ausgangspunkte unserer Frage nach dem Verhältnisse zwischen Demme und Frau Trümpy. In Frau Trümpy herrscht ein seltsames Gemisch von Offenheit und Verschlossenheit, reuigem Bekenntniß und starrem Widerruf, praktisch klarem Verstand und schwärmerischen, ja irrsinnigen Einbildungen vor. Doch die Zone der Vergangenheit ist niemals – wenn wir die Geschichte mit dem Grafen etwa auch ausnehmen wollen – von einem Wahn getrübt. Frau Trümpy bekennt sich, in der Voruntersuchung wie in der Hauptverhandlung, in Einem Punkte gleichmäßig schuldig. Sie gesteht ein, daß sie schon früher ihrem Manne die Treue gebrochen habe, sie bekennt, daß ihr Verhältnis zu Demme schon seit dem Jahre 1862 ein strafbares gewesen und so geblieben sei bis nach dem Tode ihres Mannes. Da habe sie dem Doctor gesagt, es sei besser und schicklicher, wenn er sich jetzt zurückziehe, es zieme sich nicht, daß er ihr Haus noch wie ehedem besuche. Das zu unterlassen hat Demme sich geweigert und offen gesagt, er komme nicht ihretwegen, er komme wegen Flora's. Darum habe man nunmehr die Verlobung vor aller Welt anerkannt. Dieses Geständniß stimmt so sehr zu dem sonst unerklärlichen Verhalten der Frau Trümpy gegenüber ihrer Tochter und Demme, zu den Anfällen von Eifersucht bei Trümpy, zu dem Fluchtvorschlag in Weissenburg, zu einzelnen Wahrnehmungen der Zeugen, zu der Beseitigung eines Theils der Briefe und zu dem charakteristisch verschiedenen Tone in den Briefen an die Mutter und in denen an die Tochter: als daß wir nicht der Frau Trümpy in dieser Selbstbeschuldigung Glauben schenken und das keineswegs energische, sondern bis zu einem gewissen Punkte nachgiebige Leugnen Demme's nur für eine Lüge der Nothwehr halten sollten. Das Verhältniß der Frau Trümpy zu Dr. Demme war ein ehebrecherisches, war es schon vor der Rückkehr Flora's in das älterliche Haus, blieb es selbst zu einer Zeit noch, als Flora bereits eine reine, jungfräuliche Liebe zu Demme gefaßt hatte, blieb es, als Demme's Zuneigung zu der Tochter allmählich erwachte und die zu der Mutter erkaltete, wurde erst abgebrochen, als Trümpy gestorben war und nunmehr Frau Trümpy gegen ein Verlöbniß nichts mehr einwenden konnte, welches ihr Verhältniß zu Demme in den Schatten stellte und ihr wie Demme der sicherste Schutz gegen die herandrohende Untersuchung zu werden versprach. Halten wir daran fest, so wechselt allerdings die Beleuchtung sehr plötzlich und läßt uns diejenigen Personen, welchen man die Handlung in dem spätern Drama aufbürdete, viel anders als vordem erscheinen. Frau Trümpy, die arbeitsame, häusliche Gattin, der wir unser innigstes Mitleid und unsere höchste Achtung schenkten, weil sie Jähzorn, Tyrannei, Untreue und schändliche Mishandlung nicht nur mit stiller Ergebung, sondern sogar mit unwandelbarer Liebe ertrug, fröhnt heimlich strafbarer Leidenschaft und legt der reinen Neigung ihrer, Tochter wie dem berechtigten Wunsche ihres Mannes Hindernisse in den Weg, um sich den Besitz des Buhlen zu erhalten. Mögen wir der sündhaften Schwäche des Menschenherzens darum noch nicht alles Mitleid entziehen und uns auch den mannichfachen Entschuldigungsgründen nicht verschließen, welche für sie sprechen: der lichte Schein des Märtyrerthums erlischt dennoch vollständig, und nicht ohne Bangen vor einem noch tiefern Fall verfolgen wir den Gang der Ereignisse. Um wie viel mehr seiner sittlichen Würde entkleidet, erniedrigt und verzerrt erscheint uns aber das Bild des Dr. Demme! Gleichviel ob verführt oder Verführer, seine Erwiderung der Freundschaft Trümpy's verwandelt sich in Falschheit, seine Uneigennützigkeit verliert allen Werth, seine Mahnungen zu Beherrschung jähen Zornes sind mit dem Stempel der Heuchelei gezeichnet, sein Erwärmen an der unschuldigen Liebe der Tochter, während er noch seine sinnliche Glut im verbotenen Umgang mit der Mutter befriedigt, ist widerwärtig und gemein. Es kann nicht nur die Verschwiegenheit eines im stillen begünstigten Liebhabers sein, es ist auch die Scheu vor einer Darstellung in solcher Blöße, welche Demme zur Ableugnung jedes strafbaren Umgangs mit Frau Trümpy bestimmt hat. Ideale Anlagen und Strebungen fallen um so tiefer in die Verstrickungen sinnlicher Begierden, wenn ihnen nicht ein gereifter und gefesteter sittlicher Wille die Wage hält. Desto hartnäckiger klammern sie sich dann auch an den Schein der Ehrbarkeit, den sie nicht vermissen mögen. – Wir wissen nicht mehr, als wir berichtet haben, von dem Verkehr Demme's mit der Familie Trümpy bis zum Schluß des Jahres 1862 und bis zum Anfang des nächstfolgenden. Im März 1863 las Demme in öffentlichen Blättern, daß am 21. desselben Monats von Wien aus eine Gesellschaftsreise über Triest, Korfu und Athen nach Konstantinopel und zurück, unter sehr billigen Bedingungen für die Theilnehmer, veranstaltet werden solle. Als er dies in Wabern erzählte und seinen Beschluß kundgab, sich zu betheiligen, erklärte Trümpy sogleich, daß er und seine Frau die Reise mit unternehmen würden. Man beharrte bei diesem Entschlusse und löste die Billets. Als jedoch die Reise angetreten wurde, war Frau Trümpy in einem so krankhaften Zustande, daß es oft zur Erörterung der Frage kam, ob eine Fortsetzung der Fahrt für sie möglich wäre. Dennoch entschloß man sich dazu, weil die Einstandssumme der Zurückbleibenden sonst verloren gewesen sein würde, aber manche Unbequemlichkeit, Störung und gebotene Rücksicht, sogar mancher Aufenthalt der Gesellschaft entstand daraus. Frau Trümpy blieb während der ganzen Zeit sehr leidend, mußte in den Gasthöfen der Stationen meist das Zimmer hüten und kam in einem Zustande zurück, welcher die obenerwähnte Cur im Weissenburg-Bade erheischte. Demme versichert, daß Trümpy dies keineswegs mit Seelenruhe ertragen hätte, sondern vielmehr in eine sehr gereizte und mismuthige Stimmung dadurch versetzt worden wäre. Das soll bis zu Aeußerungen von Lebensüberdruß gegangen sein. Auf der See hätte er gar keine Freude an Naturschönheiten gehabt, sich selbst bei schönstem Wetter in die Kajüte zurückgezogen, ohne mit jemand zu verkehren. Auch an den Stationsplätzen, namentlich in Athen und Konstantinopel, trennte er sich auf halbe Tage und noch länger von der übrigen Gesellschaft und trieb sich allein oder mit irgendeinem einzelnen Gefährten umher. Dies wird auch von andern, unparteiischen Zeugen bestätigt. In Konstantinopel ist er häufig allein auf dem Bazar gewesen, wo auch Droguen aller Art verkauft werden, und hat zur Entschuldigung seiner öftern Abwesenheit erzählt, er habe Sämereien gekauft, welche er auf seinem Gute zu gebrauchen gedenke. Wir gelangen nun zu einem seltsamen Ereignisse, dessen Wirklichkeit freilich nur durch Frau Trümpy behauptet und durch Demme unterstützt wird. In Korfu, auf der Rückreise, war Frau Trümpy besonders leidend und ihre heftigen Hustenanfälle brachten ihren Mann um alle Geduld. Da soll er gesagt haben, er wolle diesem Husten jetzt einmal abhelfen, habe ein weißes Pulver in ein Glas geschüttet und seine Frau zum Einnehmen des ihr Dargebotenen nöthigen wollen. Als sie sich beharrlich geweigert, habe er die Flüssigkeit über den Balkon hinuntergeschüttet und das Glas ausgeschwenkt. Diesen Vorgang will Frau Trümpy dem Dr. Demme erst einige Zeit nach dem Tode Trümpy's mitgetheilt haben. Demme hat bedeutendes Gewicht darauf gelegt und aus seiner Vermuthung, Herr Trümpy habe seine Frau damals vergiften wollen, kein Hehl gemacht. Frau Trümpy hat während ihrer Untersuchungshaft gleichfalls diesen Vorfall erwähnt und zwar so, daß man schließen mußte, sie theile den Argwohn Demme's. Von besonderm Interesse ist das, was sie in der Hauptverhandlung auf die Fragen des Präsidenten hierüber äußert. Präsident: Sie haben in Ihrem Verhör in der Voruntersuchung angedeutet, Trümpy habe Sie in Korfu vergiften wollen. Die Tendenz in Ihrer Erzählung war wenigstens diese... Frau Trümpy: Er wollte mir allerdings etwas zu trinken geben. Präsident: Aber Sie hatten doch keine Vermuthung, daß dasselbe schädlich für Sie sei? Frau Trümpy: Nein, allein ich wollte doch nicht trinken, weil er es mir auf sehr unartige Weise anbot. Präsident: Wie hat er es Ihnen denn angeboten? Frau Trümpy: Ach, ich will es lieber nicht wiederholen. Ich habe es schon anfänglich gesagt, ich glaube, ich wolle mich nicht einmal vertheidigen lassen. Ich mag ihm im Grabe nichts mehr nachreden. Präsident: Sie sind nicht die einzige Beklagte. Wenn Sie also Gründe haben zu glauben, Trümpy habe Ihnen nach dem Leben trachten wollen oder er habe sich selbst das Leben nehmen wollen, so sind Sie verpflichtet, es zu sagen. Frau Trümpy: Ich kann hierüber nichts Bestimmtes sagen. Er hat mir vieles zugefügt, aber ich kann nicht glauben, daß er mir nach dem Leben getrachtet habe. Diese ganze Erzählung klingt nicht unverdächtig für diejenigen, welche sie vorgebracht haben, ja sie paßt so gut in deren Vertheidigungssystem, daß wir auch an ihr den Stempel des Gemachten und Erfundenen wahrznunehmen glauben. Warum hätte Trümpy seiner Frau nach dem Leben trachten sollen? Sie stand ja seinen Ausschweifungen nicht im Wege, er hatte ihr Leben nicht versichert, wir haben nicht den geringsten Anhalt, daß er etwa auf eine andere, reiche Heirath speculirt hätte. Im Jähzorn wäre er wol fähig gewesen, seine Frau durch einen Schlag niederzustrecken. Doch der Jähzorn mischt kein Gift, die Anwandlungen von Eifersucht waren bei Trümpy eben auch nur rasch vorüberbrausende zornige Aufwallungen, und die Ungeduld über einen auch die Umgebung belästigenden Husten kann selbst bei einem so haltlosen und jeder Stimmung unterthängen Menschen wie Trümpy nimmermehr als Motiv zu einem tückischen Morde angenommen werden. Freilich wäre die versöhnliche und demüthig duldsame Art und Weise, in welcher Frau Trümpy während der Hauptverhandlung alles zurücknimmt, wodurch sie ihren Mann während der Voruntersuchung verdächtigt haben könnte und doch bei den Thatsachen gewissermaßen gezwungen stehen bleibt, der vollendetsten Heuchlerin würdig – aber als solche erscheint Frau Trümpy durchaus nicht, ihre nachweisbaren Lügen sind stets ein plumper Nothbehelf. Es bleibt kaum eine andere Annahme übrig, als daß Trümpy irgendein unschädliches Mittel seiner Frau damals in rauher, ungeduldiger Weise angeboten, daß sie es mit nervöser Heftigkeit zurückgewiesen und später, schon, in krankhaftem Gemüthszustande, dem unverfänglichen Vorgange eine übertriebene, argwöhnische Deutung gegeben und Demme diese in seinem Sinne ausgebeutet hat. Er konnte dies der leichtgläubigen Frau, auf welche er so großen Einfluß übte, leicht einreden. Demme hat noch anderes Material, welches sich zu gleichem Zwecke brauchbar erwies, benutzt oder selbst herbeigeschafft. Er behauptet, Trümpy habe ihm einmal, einige Zeit nach der Rückkehr, von einem in Konstantinopel auf dem Bazar gekauften Gifte erzählt. Damit stimmt das überein, was Frau Gseller, welche oft als Schneiderin zu Frau Trümpy nach Wabern kam, aussagt. »Im Sommer, als ich einmal draußen war, sah ich Ratten und Mäuse bei der Scheune herumspringen. Wir kamen gerade vom Essen und ich machte Herrn Trümpy auf diese Ratten und Mäuse aufmerksam und fragte ihn, warum diese noch da herumliefen, ich hätte geglaubt, er würde ihnen mit dem Gifte abhelfen, welches er aus dem Orient mit nach Hause gebracht habe. Er hatte mir nämlich nach seiner Zurückkunft die Sachen gezeigt, welche er mitgebracht, und dann fügte er bei, er habe auch von dem berühmten Pflanzengifte mitgebracht, von den Hindus, und dazu sagte er, jetzt wolle er den Ratten und Mäusen abhelfen. Auf meine Frage, warum er das jetzt nicht thue, gab er keine Antwort, sondern ging in den Garten.« Zeuge Flottron, Ausläufer in Trümpy's Comptoir, sagt, daß Trümpy Gift besessen, sei ihm bekannt, derselbe habe solches auf einen Giftschein in einer berner Apotheke erhalten, allein die Ratten und Mäuse im Magazin haben nicht davon fressen wollen und ein Hund, der einmal in das Magazin gekommen, habe davon gefressen, ohne Schaden zu leiden. Nachher sagte Trümpy einmal im Cabinet: »Dä Donners Dräck, wo mer der Müller gäh hät, ist nüt wärth, aber jetz han'i öppis anders, das wird de di chaibe Ratte sehr putze!« Auch andere Zeugen bestätigen, daß im Haus zu Wabern Gift vorhanden gewesen und den Ratten und Mäusen gestellt worden sei, aber nichts geholfen habe. Hingegen ereignete es sich im Sommer und Herbst 1863, daß zu Wabern drei Hausthiere starben: ein Schaf, der Hofhund – ein besonderer Liebling Trümpy's – und ein Schwan. Schaf und Hund waren allerdings vorher schon krank gewesen, auffällig blieb nur, daß Trümpy, der sonst bei ähnlichen und geringfügigern Verlusten ganz außer sich gerieth, es hier ganz ruhig nahm. Das Paar Schwäne hingegen, welches sich auf dem Weiher aufhielt, war tags zuvor noch ganz gesund gewesen und der eine Schwan über Nacht gestorben. Man schrieb es dem Umstand zu, daß die Schweine zum Bad in den Weiher getrieben worden wären, der Schwan müßte Saumist gefressen haben und daran crepirt sein. Allein der andere Schwan blieb gesund, und als Demme den Rath gab, man möchte die Eingeweide des verendeten Thieres ausnehmen und einem Apotheker zur Untersuchung auf Vergiftung überantworten, wollte Trümpy davon nichts wissen. Gegen Ende des Jahres 1863 bemerkte Trümpy, daß er sich abermals durch seine Ausschweifungen syphilitisch angesteckt hatte. Er vertraute sich zunächst nicht seinem Hausarzt Demme, sondern einem bei derartigen Krankheiten häufig zu Rathe gezogenen Chirurgen in Bern, Namens Bauer, an. Dieser nahm den Patienten in Behandlung, das Uebel besserte sich aber nicht, sondern griff weiter um sich, und Trümpy entschloß sich in der zweiten Hälfte des Januar 1864, sich dem Dr. Demme zu entdecken. Demme drang sofort darauf, daß sein Patient dem Wein entsagen, und als sich in der Leistengegend ein Geschwür (Bubo) bildete, daß Trümpy das Bett hüten sollte. Endlich mußte der Kranke der Notwendigkeit gehorchen. Am 11. Febr. (Donnerstag) lag er zu Bett, sagte aber der Anna Mürner, »wenn er verreckte, müßte er doch am Freitag noch in die Stadt«. Trotz seiner sehr heftigen und nichts weniger als geduldig ertragenen Schmerzen stand er am Morgen des Freitag auf, ging in die Stadt und kehrte erst mittags zurück. Er war in äußerst gereizter Stimmung. Barsch befahl er der Anna Mürner, sie solle die Katzen füttern. Als sie ihm erwiderte, das könne sie jetzt nicht thun, ging er in den Schopf. Nach einiger Zeit kam auch die Mürner dahin, sah Blut am Boden und fragte Trümpy danach. Er antwortete, das sei von einem Hunde. Sie erwiderte, das sei nicht wahr, und nun sagte er, er hätte zwei junge Katzen todtgeschlagen. (So war es auch wirklich.) Unmittelbar darauf sah er die Mürner an und fragte: »Nicht wahr, ich habe gemagert?« Sie erwiderte: »Nein, aber Ihr sehet so blau aus.« Er habe wirklich nicht nur blau, sondern ganz braun ausgesehen. Er ging auf sein Zimmer im ersten Stock und legte sich, zu Bett. In den folgenden Tagen ist er nur von Zeit zu Zeit einmal aufgestanden. Seit Samstag soll er gar nichts mehr oder kaum etwas von Speise zu sich genommen haben. Dagegen hat er am Samstag drei Flaschen, am Sonntag vier Flaschen schweren Xereswein getrunken, am Montag drei Flaschen Rothwein. Uebrigens wurde der Zustand des Kranken von niemand für gefährlich gehalten. Auf seinen eigenen Wunsch nahm seine Tochter an einem Balle theil, welcher am Freitag stattfand, die Familie empfing am Sonntag Nachmittag Besuch von mehrern jungen Leuten, Trümpy selbst ebenfalls von verschiedenen Personen. Fremden gegenüber zeigte er sich heiter, scherzte wol auch in seiner altgewohnten, derben Manier, gegen Familie, Dienerschaft, Hausgenossen und Comptoiristen that er sich keinen Zwang an, erwies sich unbändig in seinem Schmerzgejammer wie in seiner Gereiztheit. Je nach Laune plagte er sie oder schalt sie hinaus; sogar seine zärtlich geliebte Tochter Flora mußte sich das gefallen lassen. Hatte er dann alle, bis auf irgendjemand, der zu seiner Hülfe und Bedienung nothwendig war, hinausgetrieben, so beklagte er sich wieder heftig, daß man ihn allein lasse, sich nicht um ihn kümmere. Wol der einzige von den ihm am nächsten Stehenden, der unter diesen Launen nichts zu leiden hatte, nach dem er stets verlangte und schickte, den er nie zu chicaniren wagte, auf den er unbedingtes Vertrauen setzte und ihm Dank und Lob zollte, vor dem er sogar Respect hatte und seinen Befehlen gehorchte oder wenigstens den Schein des Gehorsams annahm: war Dr. Demme. Am Sonntag, den 14. Febr., kam Demme nachmittags, untersuchte das Geschwür, das dem Kranken so viele Schmerzen verursachte, und öffnete es, nicht durch das Messer, sondern vermittels einer Paste, um geringere Schmerzen zu verursachen. Trotz der Operation und der Kataplasmen verringerten sich die Schmerzen nicht. Bei dem Zustande des Kranken war eine Nachtwache nöthig, und Demme übernahm sie persönlich. Dies geschah, wie mehrere Zeugen bekunden, auf Trümpy's ausdrücklichen Wunsch, trotzdem, daß Demme sich anfangs weigerte, daß der Wagen zu seiner Heimfahrt bereits angespannt war und einer der Comptoiristen sich zum Wachen angeboten hatte. Der Patient sagte: »Aber, Herr Doctor, Ihr wißt nicht, wie krank ich bin; ich bin ein armer Tropf; verlassen Sie mich nicht!« Am Montag Morgen bezeigte Trümpy ganz gerührt seinen Dank, daß Demme ihn nicht verlassen habe. Seine Worte lauteten, wie Demme versichert: »O, Herr Doctor, ich danke Ihnen, daß Sie bei mir geblieben sind. Wenn Sie nicht geblieben wären, wäre ich gestorben.« Auch zwei Zeugen haben am Morgen des Montags gehört, daß Trümpy sagte, wenn Demme nicht dagewesen wäre, hätte er sich erschossen. Zum Beweis seiner Dankbarkeit schenkte Trümpy dem Dr. Demme an jenem Morgen einen Pelzrock, den er kurz zuvor sich gekauft hatte. Demme begab sich schon früh um 6 Uhr nach Bern zurück. Bereits gegen Mittag sendete ihm Trümpy Botschaft nach mit der Bitte, bald zurückzukehren. Gegen Abend kam Demme wieder nach Wabern, begab sich zu dem Kranken und fand nichts an ihm, was eine Besorgniß hätte erregen können. Trümpy freute sich der Ankunft seines Arztes und soll abermals mit Dank über die gute Pflege in der vergangenen Nacht 12 gesprochen haben. Demme hat im Speisezimmer, im Erdgeschoß, mit der übrigen Familie zu Nacht gespeist und ist dann wieder zu Trümpy hinaufgegangen, um sich von ihm zu verabschieden. Demme erzählt hierüber: »Es ging wie am vorhergegangenen Abend. Alles hatte Mitleid mit Herrn Trümpy und bat mich, noch einmal, zu bleiben. Auch die Tochter bat mich darum, obwol sie zu dem Vater gegangen war und ihm vorgestellt hatte: ›Aber, Papa, bedenke doch, der Herr Doctor kann doch diese Nacht nicht wieder hier bleiben, laß ihn doch heimgehen!‹ Barsch erwiderte ihr aber Trümpy: ›Du verstehst das nicht!‹ Auch ich erklärte ihm: Nein, ich kann nicht bleiben, ich muß heim! Als aber Trümpy inständig bat: ›Herr Dcctor, Sie müssen bei mir bleiben, Sie glauben mir nicht, wie krank ich bin; ich bin so elend und ein armer Tropf!‹ und mich – was sonst gar nicht in seiner Art war – auf das Bett zog, mir sogar einen Kuß gab und mich mit convulsivischer Zärtlichkeit anfaßte: da ward mir so eigenthümlich zu Muthe und ich blieb.« Frau Trümpy unterstützt diese Angaben und meint, Demme hätte nicht anders handeln können, wenn er nicht die Rücksichten verletzen wollte, welche man von ihm als Arzt und Hausfreund erwarten durfte. Auch von den Hausgenossen wird ausdrücklich bestätigt oder wenigstens angenommen, daß Demme in der Nacht vom Montag auf den Dienstag (15./16. Febr.) nicht auf eigenes Anerbieten, sondern auf Wunsch und Bitte des Kranken zur Wache geblieben sei, wie in der vorhergehenden Nacht. Zwischen 11 und 12 Uhr hielt er sich noch mit Frau Trümpy unten im Speisesaal auf. Demme sagt über dieses Zusammensein: »Frau Trümpy war unwohl. Sie legte den Kopf auf ihre Hände und stützte die Arme auf den Tisch. Sie klagte über Kopfschmerzen. Ich ermahnte sie, zu Bett zu gehen. Allein wenn sie unwohl war, war sie immer furchtbar eigensinnig, und blieb deshalb auch jetzt noch eine Zeit lang in der beschriebenen Situation. Es ist dieses die einzige Zeit, während welcher ich jenes Abends allein bei ihr war. Bald kamen noch andere Leute, Angestellte des Hauses, Anna Mürner u. a.« Dies wird bestätigt. Anna Mürner ist gegen 11 Uhr aus dem Krankenzimmer gegangen, hat unten im Eßzimmer Gute Nacht gewünscht und sich zu Ruhe begeben. Gegen 12 Uhr ging Demme nach dem Krankenzimmer hinauf, Frau Trümpy begleitete ihn, und die zweite Magd, Anna Müller, schloß sich ihnen, von der Küche aus, an. Frau Trümpy unterstützt diese Aussage der Anna Müller. Sie äußert sich dahin, Trümpy sei überhaupt am Montag ganz verändert gewesen, wie sie ihn noch nie gesehen, traurig, schmerzlich bewegt, gut, wie noch nie vorher. »Freilich war er unruhig, allein er war es so, wie wenn er nicht recht bei Verstande oder wie wenn sein Geist an einem ganz andern Orte wäre. Bald schickte er mich dahin, bald dorthin, und wenn ich dann ging, so sagte er mir, ich solle doch bleiben. Er hatte mich ungemein gern bei sich. Ich war noch ungefähr um Mitternacht bei ihm und war schon vorher bei ihm gewesen.« Sie bestätigt, daß sie mit Demme die Treppe hinauf bis in Trümpy's Zimmer gegangen sei, Demme dort gelassen und ihrem Manne gute Nacht gewünscht habe. Anna Müller hat dies mit angehört. Demme war mit dem Kranken allein. Was sich zwischen ihnen zugetragen hat, dafür gibt es keinen Zeugen, der uns mit durchaus glaubhaftem Munde darüber Aufschluß geben könnte. Alles schlief im Haufe, die Mägde in einer Kammer, gerade über dem Krankenzimmer, in demselben obern Stockwerk auch einer von den männlichen Dienstboten, Frau Trümpy und ihre Tochter eine Treppe tiefer in ihrem Schlafgemach, die männlichen Hausgenossen in entferntem Gebäuden. Das Haupthaus ist, nach einem bezeichnenden Ausdruck der schweizer Mundart, »ringhörig«. Das heißt, es ist so akustisch gebaut, daß alle darin Befindlichen auch das geringste, einigermaßen auffallende Geräusch vernehmen. Die Bewohner des Hauses haben in jener Nacht, wie sie versichern, nichts vernommen. Wir haben keinen Grund, ihnen bei dieser Versicherung zu mißtrauen. Alle Dienstboten im Hause haben die gleiche Anhänglichkeit an ihren Herrn und ihre Herrin bewiesen. Trotz aller seiner Schwächen war Trümpy ihnen ein guter, nachsichtiger Meister. Frau Trümpy war wegen ihrer Gutmüthigkeit und Duldsamkeit nicht weniger beliebt bei ihren Untergebenen als ihr Mann. Besonders Anna Mürner, »das Aenneli«, wie sie genannt wurde, hing mit ganzem Herzen an der Frau, deren Kindheit sie schon gepflegt hatte vor mehr als dreißig Jahren, der sie nach Bern und Wabern gefolgt war. Sie mochten alle den freundlichen Doctor gern leiden, doch zumeist nur deshalb, weil er der vorgezogene Hausfreund ihrer Herrschaft und vielleicht der zukünftige Gatte von Fräulein Flora war. Gegen die Herrschaft hätte er nimmermehr auf ihren Beistand zählen dürfen. Die Mägde und alle Dienstboten im Hause schliefen ungestört bis sie geweckt wurden. Die einzige, die vielleicht nicht schlief, war Frau Trümpy. Sie hatte sich nicht zu Bett begeben, sondern lag angekleidet auf einem Ruhebett in der mit ihrer Tochter gemeinschaftlichen Schlafstube. Dennoch haben die Dienstleute und Demme sie in der Behauptung unterstützt, daß sie ebenfalls ausgekleidet im Bett gelegen hätte. Sie räumt ein, ihre Leute zu dieser Lüge vermocht zu haben. Sie wußte, wie sehr eine solche Behauptung in der Untersuchung zu ihren Gunsten sprechen würde. Sie ist freiwillig davon zurückgetreten und führt zu ihrer Entschuldigung an, sie habe schon seit lange »die wüste, dumme Gewohnheit«; sie sei schon oft so (angekleidet, auf dem Ruhebett) eingeschlafen; sie lese nämlich, da sie den Tag über meistens daran verhindert sei, oft des Nachts und schlafe nicht selten darüber ein. So waren denn Trümpy und Demme in jener Nacht allein und ohne Zeugen miteinander. Es brannte eine alterthümliche Nachtlampe auf dem Nachttisch, nahe am Bett standen Wein- und Wasserflaschen und zwei Gläser von verschiedener Größe, eine Tasse und ein Kaffeelöffel. Zwischen 2½ und 3 Uhr kam Demme eilends in das Schlafzimmer der Frau Trümpy und Flora. Er hatte ein Licht in der Hand, eine Kerze, und rief, Herr Trümpy sei am Sterben. Frau Trümpy fragte: Wer ist am Sterben? und Demme erwiderte, sie möchten hinaufkommen, Herr Trümpy habe einen Gehirnschlag – oder den Wundstarrkrampf. Frau Trümpy will sich nicht mehr entsinnen können, welchen Ausdruck Demme gebraucht habe. Sie weiß nicht anders in ihrer Bestürzung, als daß Demme augenblicklich wieder hinauf- und sie mit ihrer Tochter so rasch als möglich ihm nachgeeilt sei. Die sämmtlichen Bewohner des Hauses und der Nebengebäude wurden, einer durch den andern, geweckt und versammelten sich nacheinander im Sterbezimmer. Es ist – und gewiß mit vollem Recht – großes Gewicht in der Untersuchung darauf gelegt worden, möglichst genau festzustellen, um wie viel Uhr die Hausgenossen die Kunde von Trümpy's Tod erhalten haben, weil sich daraus Schlüsse auf die Todesstunde ziehen lassen. Nimmt man an, daß Demme keine Schuld am Tode Trümpy's trägt, so versteht es sich von selbst, daß er die Hausgenossen augenblicklich herbeigerufen hat, als er den Todeskampf oder den Tod Trümpy's wahrnahm. Bei einer entgegengesetzten Annahme würde es jedoch sehr wahrscheinlich sein, daß Demme, nach dem Eintritt des Todes, erst einige Zeit gebraucht habe, alle Verbrechensspuren hinwegzuräumen, dem Todten eine ruhige Lage zu geben, das Bett zu ordnen, zu warten, bis etwaige krampfhafte Verzerrungen des Gesichtsausdrucks verschwunden wären. Von acht Zeugen – mit Ausschluß Demme's und mit Einschluß der Frau Trümpy – behaupten sechs, daß sie kurz vor oder kurz nach 3 Uhr morgens im Sterbezimmer eingetroffen wären. Sie haben dies an der dort stehenden Uhr gesehen. Eine solche Achtsamkeit auf die Stunde kann nicht auffallen, sie wird fast in allen Fällen von den Angehörigen geübt. Ein siebenter Zeuge glaubt, daß es 2 Uhr oder 2½ Uhr gewesen sei, als er von den Mägden geweckt worden, doch hat er nicht selbst nach der Uhr gesehen, will die Zeitangabe von jenen gehört haben, jedoch für die Nichtigkeit seiner Erinnerung nicht einstehen. Ein achter Zeuge hat ebenfalls nicht selbst nach der Uhr gesehen. Er ist alsbald fortgeschickt worden, um den Wagen anzuspannen und die nächsten Freunde der Familie aus Bern herbeizuholen. Nach einem Glockenschlage in Bern, wobei es jedoch ungewiß bleibt, ob der Zeuge nicht die Viertelschläge für die volle Stunde genommen hat, und nach der Zeit der Rückkunft wird berechnet, daß er die Todesnachricht schon um 2½ Uhr erhalten haben könne. Diese Berechnung ist natürlich eine ganz unzuverlässige, denn wer kann mit Sicherheit behaupten, wie viel Minuten der Kutscher zum Ankleiden, Anspannen, zur Hin- und Rückfahrt gebraucht, wie lange er auf seine Fahrgäste, welche er erst aus dem Schlafe wecken lassen mußte, gewartet hat? Von allen angeblichen Widersprüchen in der Voruntersuchung, woraus man auf eine andere Zeitbestimmung gekommen wäre, ist keiner in der Hauptverhandlung bestehen geblieben, bis auf einen einzigen. Dr. Haller, Verleger des »Bernischen Intelligenzblatt«, hatte am 4. März einen Artikel veröffentlicht über den Tod Trümpy's, der den Angehörigen der Familie äußerst unangenehm war. Alfons Bauer, Neffe der Frau Trümpy, Comptoirist in Trümpy's Geschäft und Hausgenosse in Wabern, kam am nämlichen Morgen zu Dr. Haller, um ihn zur Rede zu setzen. Dabei erzählte er auch die Vorgänge in der Nacht vom 15. zum 16. Febr. Diese Erzählung gibt Dr. Haller folgendermaßen wieder: »In der Nacht vom Montag auf den Dienstag habe Herr Demme wiederum gewacht, sei dann in das untere Zimmer gegangen, um einen Teller Suppe und ein Glas Wein zu nehmen, und dann sei er – hier schwanke ich (Haller) in meiner Erinnerung, ob er gesagt habe, in einer halben Stunde oder in einer Stunde – wieder hinaufgegangen und habe den Onkel, ich weiß nicht, ob er sagte todt oder am Verscheiden, gefunden. Der Doctor habe hierauf Belebungsversuche angestellt und den Onkel unter anderm auch auf den Kopf gestellt, damit das Blut herauslaufe; und dabei hat Herr Bauer noch gelächelt.« Da Demme spätestens zwischen 11 und 12 Uhr im untern Zimmer gewesen ist und dort wol auch zu Abend gegessen, das Zimmer aber gegen 12 Uhr wieder verlassen hat, um sich zu dem Kranken zu begeben, würde der Tod schon in der letztgenannten Stunde eingetreten sein. Wir können jedoch diese Haller'schen Angaben, welche Bauer übrigens bestreitet, nur für misverständliche, verschiedene Zeiten und Thatsachen verwechselnde halten. Die Wiederbelebungsversuche haben – um dies vorauszugreifen – nur in einem, in Gegenwart mehrerer Zeugen, auf Verlangen Frau Trümpy's und Bauer's vorgenommenen Aderlaß am Arm bestanden, sonst ist die Leiche in jener Nacht ganz so wie sie lag geblieben. Sie auf den Kopf zu stellen, würde gewiß kein Arzt begonnen haben. Auch hier liegt eine Verwechselung und ein Misverständniß mit etwas Aehnlichem vor, was sich bei der ersten Section zugetragen hat. Außerdem steht die Zeitangabe der Todesstunde, welche Dr. Haller gehört haben will, im offensten Widerspruch mit den Aussagen aller übrigen Zeugen, welche doch auch und unmittelbar gehört haben, was Demme über den Hergang erzählt hat. Frau Trümpy und Anna Müller haben ja Demme begleitet, als er in das Krankenzimmer gegen Mitternacht hinaufging, haben sogar zum mindesten Trümpy's Stimme noch gehört, wahrscheinlicherweise sogar das Zimmer mit betreten, um Anordnungen für die Nacht zu treffen. Wir können darum der Haller'schen Aussage kein Gewicht beilegen. Als die sämmtlichen Hausgenossen sich nach und nach, gegen 3 Uhr, im Sterbezimmer versammelten, nahmen sie sämmtlich wahr, daß Trümpy ruhig, wie schlafend, auf dem Rücken lag. Die Kissen und die Decken des Bettes waren in Ordnung, beide Arme lagen natürlich schlaff auf der Decke. Es machte den Eindruck, als ob Trümpy gar nicht gestorben sein könne. Seine Frau warf sich über ihn, küßte ihn und gab sich dem heftigsten Schmerze hin. Sie sagt, sie habe trotzdem keine Acht darauf gehabt und könne nicht sagen, ob die Leiche schon kalt oder noch warm gewesen sei. Hingegen behaupten die beiden Mägde und Bauer, welche Trümpy berührt haben, daß er allerdings entschieden noch warm gewesen sei. Wenn auch einleuchtet, daß ein Leichnam, der im gewärmten Bett und in einer Krankenstubentemperatur bleibt, langsamer erkalten wird und daß die Empfindung von Wärme oder Kälte bei Berührung eine relative, von dem Temperaturunterschied zwischen dem Berührenden und dem Berührten abhängige ist: so schreitet doch die Erkaltung eines Leichnams trotz jener sie etwas aufhaltenden Umstände rasch vorwärts bis zu demjenigen Grade von Marmorkälte, dessen sich jeder erinnern wird, der auch nur einmal einen Todten berührt hat, und bei den beiden Mägden und Bauer, welche eben erst aus tiefem Schlafe geweckt worden und in das Sterbezimmer geeilt waren, ist nicht anzunehmen, daß ihre Hände noch kälter gewesen wären als die Haut eines bereits vollkommen erstarrten Todten. Darum bestätigt ihre Wahrnehmung die Behauptung, daß Trümpy erst kurz vorher verschieden sei. Dieser Punkt fällt zu Gunsten der später Angeklagten schwer ins Gewicht. Von noch größerm Belang ist die Erörterung dessen, was Demme, in der Erregung des Augenblicks, am Sterbelager den Zeugen von den Ereignissen der letzten Stunden erzählt hat. Aufgeregt war er in jener Stunde jedenfalls, mochte er von einem plötzlichen Tode seines Schutzbefohlenen überrascht worden sein oder auch vor dem Opfer seiner eigenen verbrecherischen That stehen. Selbst im letztern Falle hätte er, nach seiner Jugend und Eigentümlichkeit, schwerlich schon die Besonnenheit und Ueberwindung gewonnen gehabt, ein vollkommen ausgeführtes Trugbild vorzubringen, das ihn gegen jede Beschuldigung geschützt hätte. Gerade das Bild von Trümpy's Tode, das Demme – nicht ohne wesentliche Abweichungen und Veränderungen – den Behörden entworfen hat, ist eine Hauptveranlassung zu der verhängnißvollen Wendung der Sache und Gegenstand eingehendster wissenschaftlicher Prüfung geworden. Wir stellen die Zeugenaussagen der Reihe nach zusammen, bevor wir auf das kommen, was Demme unmittelbar, in verschiedenen Variationen, angibt. Frau Trümpy: »Demme sagte, Trümpy sei blitzschnell gestorben. Es sei leicht gegangen und blitzschnell, ein Moment und es sei alles vorüber gewesen. Demme habe eine Zeit lang mit Herrn Trümpy gesprochen, und es habe darauf dieser eine längere Zeit geschlafen. Demme habe auch – soweit sich Frau Trümpy erinnert – das Zimmer, vielleicht auf zehn Minuten, verlassen.« Anna Mürner: »Der Doctor hat erzählt: Trümpy habe eine curiose Miene gemacht, sich im Bett noch aufgerichtet, dann sei er sogleich verschieden. Er (Demme) glaube an einen Gehirnschlag oder Schlagfluß. Der Doctor sei kurz vorher aus dem Zimmer gegangen, als er zurückgekehrt, habe Trümpy eben aus einem Glase getrunken und dieses bei seinem Eintritt auf den Tisch gestellt.« Anna Müller: »Trümpy habe gesagt, er könne die linke Seite nicht mehr brauchen, der Doctor solle ihm das Kissen zurechtmachen. Nachher sei er roth geworden im Gesicht, später habe er blaue Lippen bekommen, und dann sei er schnell gestorben, worauf er (Demme) Frau Trümpy gerufen. Der Präsident halt der Zeugin vor, was Demme über die Sterbescene erzählt habe. Sie bestätigt es als wahr. Zehn Minuten vorher sei Demme aus dem Zimmer gegangen und wie er wieder dahin zurückgekehrt, habe Trümpy ein Glas abgestellt. Er habe ihm Vorwürfe darüber gemacht, daß er es ausgetrunken, worauf Trümpy sich auf das Kissen zurückgelegt und gesagt habe, er wolle schlafen.« Heinrich Baumann (Knecht bei Trümpy) weiß nichts davon, daß Herr Demme gesagt habe, er sei zehn Minuten vor dem Tode Trümpy's hinausgegangen. Auch davon weiß er nichts, daß Trümpy in jener Nacht ein Glas ausgetrunken habe. Jakob Roth (Gärtner bei Trümpy): »Herr Demme hat uns mitgetheilt, er sei im Fauteuil gesessen und hätte mit Trümpy über Schleswig-Holstein gesprochen. Auf einmal habe Trümpy gesagt, es werde ihm schwer und es schmerze ihn auf der einen Seite. Herr Demme habe ihn gefragt, ob er ihm etwa das Bett zurechtmachen solle und ihm dann ein Kissen untergeschoben. Bald sei aber Trümpy verschieden. Dies sei vorgefallen, während die beiden sich miteinander unterhalten. Der Doctor habe nicht gesagt, er sei zehn Minuten vorher einmal draußen gewesen.« Jakob Reusser (Kutscher bei Trümpy) erinnert sich nicht, daß, während seiner Anwesenheit im Zimmer, Herr Demme den Hergang des Todes erzählt habe. Später hingegen hat er von andern gehört, Trümpy sei an einem Schlagfluß gestorben, es sei geschwind gegangen. Er hat auch die Dienstmägde sagen hören, Doctor Demme sei kurz vorher hinausgegangen; bei seinem Wiedereintritt habe Trümpy gerade ein ausgetrunkenes Glas abgesetzt. Adam Schmid (Commis bei Trümpy) hat vom Doctor nur erfahren, Trümpy sei an einem Schlagfluß gestorben, er habe sich blos etwas bewegt und umgekehrt und dann sei es fertig gewesen. Der Zeuge ist nicht lange im Sterbezimmer geblieben, sondern mit dem Kutscher Reusser nach Bern gefahren. Alfons Bauer (Neffe der Frau, Commis bei Herrn Trümpy): »Sehr bald nachdem ich ins Zimmer kam waren auch die Knechte da und ich gab ihnen Auftrag einzuspannen, um Herrn Leuzinger zu holen. Ich erinnere mich nicht mehr, aber ich glaube, es war gegen 4 Uhr, als Papa (Bauer's) und Leuzinger kamen. – Frau Trümpy war am Sterbebett ihres Gatten in Jammer aufgelöst. – Den Aderlaß habe ich mit angesehen, und denselben in Gemeinschaft mit Frau Trümpy provocirt, Herr Demme wollte anfänglich den Aderlaß nicht vornehmen, sondern sagte, es nütze nichts mehr. Herr Trümpy sei schon todt. – Ueber den Todeshergang machte uns Herr Demme folgende Erzählung: Während seiner Anwesenheit im Zimmer sei es Herrn Trumpy auf einmal eng geworden und er habe gesagt: es wird mir so eng! und er habe hierauf einen Schlag bekommen. Trümpy sei blitzschnell gestorben, habe nach Athem geschnappt und sei verschieden.« Hauptmann Leuzinger-Schnell (Geschwisterkind und bis 1856 Associé von Trümpy) ist aus der Nachtruhe geweckt worden und etwa gegen 4 Uhr nach Wabern gekommen. Im Sterbezimmer sagte der Doctor, Trümpy sei an einem Schlagfluß gestorben, nachdem er vorher gesagt, das eine Bein schlafe ihm ein oder werde steif oder so etwas. Er kann auch von einer Lähmung der Seite gesprochen haben. Metzger Bauer (verheirathet mit der Schwester der Frau Trümpy, Vater des Alfons Bauer). Das Fuhrwerk, das ihn und Leuzinger abholte, kam gegen 4 Uhr und mußte bei letztem noch ziemlich warten. Also kamen die beiden erst gegen 4½ Uhr frühestens in das Sterbezimmer. Die Hand Trümpy's, welche Bauer ergriff, war auch damals noch warm. Frau Trümpy war in einem furchtbaren Zustande und alles weinte. Der Herr Doctor sei dagewesen und habe erzählt, Trümpy sei in der Nacht einmal erwacht (um welche Zeit, sagte er nicht), zuerst unruhig, dann wieder ruhiger geworden und habe dann den Geist aufgegeben. – Demme sagte, Trümpy habe eine Zeit lang geschlafen, sei dann erwacht und habe bemerkt, er habe gut geschlafen, habe dann wieder eine Weile geschlafen und eine Erschütterung bekommen. Ich glaube, er hat noch beigefügt, er habe Trümpy einmal »gelüpft«. Daß Demme zehn Minuten vorher einmal aus dem Zimmer gegangen, davon hat Zeuge nichts gehört. Zeuge ist nur etwa eine halbe Stunde an jenem Morgen draußen geblieben, da die Marktgeschäfte ihn in die Stadt zurückriefen. Der hauptsächlichste Widerspruch zwischen den Aussagen dieser Zeugen ist, daß die einen behaupten, von Demme gehört zu haben, daß Trümpy mitten im Gespräch oder Zeitungsvorlesen, die andern, daß er, aus dem Schlafe erwachend, nach einer kurzen Klage über Beängstigung und Lähmung, verschieden sei. Von noch größerer Bedeutung erscheint aber die Verschiedenheit, daß nur einige Zeugen vernommen haben, Demme sei etwa zehn Minuten vor der Katastrophe aus dem Zimmer gegangen und habe, bei seinem Wiedereintritt, gesehen, daß Trümpy soeben ein ausgetrunkenes Glas auf den Tisch stellte. Von dem letztern will nicht einmal Frau Trümpy etwas wissen, obwol sie sich erinnert, Demme sei zehn Minuten vorher einmal hinausgegangen. Hingegen sind es die beiden Mägde, welche das eine wie das andere bestätigen und es dem Kutscher Reusser erzählt haben. Frau Trümpy ist jedoch von dem plötzlichen Todesfall so erschüttert gewesen, daß es nichts sehr Befremdendes hat, wenn sie sich auch eines wichtigen Umstandes nicht mehr erinnert. Die dazwischenliegende Geisteskrankheit macht dies noch erklärlicher. Jedenfalls aber würde das Nichtwissen der Frau Trümpy ganz undenkbar sein, wenn man annähme, daß Frau Trümpy mit Demme zusammen ein Verbrechen gegen das Leben ihres Gatten verabredet gehabt. Frau Trümpy hätte in einem solchen Falle ganz gewiß das Austrinken und Abstellen des Glases zuerst und am kräftigsten bestätigt. So aber will sie hierüber aus Demme's Mund gar nichts gehört haben. Von größtem Belang ist es, daß gerade die beiden Mägde es sind, welche jene wichtigen Umstände bestätigen denn sie sind, nächst der Frau und Tochter, zuerst in das Sterbezimmer gekommen und am längsten, wie es scheint und ununterbrochen darin geblieben. Die Männer sind später, einzeln, einer nach dem andern, eingetreten, zum Theil in Geschäften bald wieder fortgesendet worden, zum Theil freiwillig bald wieder hinausgegangen. Nur von dem Neffen Alfons Bauer kann man es anders annehmen, doch ist auch er später als die Frauen gekommen und durch die Befehle, welche er zu ertheilen hatte, wol auch mehrfach abgezogen worden. Da nun Demme den ganzen Hergang der Ereignisse nicht jedesmal von vorn erzählt haben wird, sobald einer der Dienstleute oder jungen Angestellten, neu in das Zimmer hereintrat, so ist es sehr Wohl möglich, daß die Mehrzahl der Zeugen nur einen Theil der Erzähung mit angehört oder, auf Befragen, nur einen kurzen, unvollständigen Bericht erhalten hat. Anders steht es hingegen mit den Herren Leuzinger und Bauer sen. Diese mußte auch Demme nach ihrer Geltung in der Familie behandeln und ihnen war er eine ausführliche Erzählung des Hergangs schuldig. Da man nicht wohl annehmen kann, daß diese beiden einen ihnen mitgetheilten, so äußerst wichtigen Umstand überhört oder inzwischen vergessen haben könnten, erübrigt nur, daß Demme diesen Umstand geflissentlich vor ihnen verschwiegen hat. Ja vielleicht hat er überhaupt nur einmal im Sterbezimmer davon gesprochen und auch gegen die später eintretenden Hausgenossen absichtlich nichts mehr davon erwähnt. Entweder glaubte nämlich Demme zu damaliger Stunde, daß Trümpy an einem Schlagflusse gestorben sei; dann war es nicht von großer Bedeutung, daß Trümpy kurz vor seinem Tode verstohlen noch Wein getrunken. Oder Demme hatte einen Selbstmord erkannt und suchte diesen hinter dem Vorwand eines Schlagflusses zu verstecken: dann sprach er wol, in der ersten Aufregung, noch vor der Frau, der Tochter und der altbewährten Anna Mürner, ohne auf die Anwesenheit der Anna Müller zu achten, von allem, was sich zugetragen, ließ aber später, bei kälterer Ueberlegung, dasjenige weg, wodurch die Zuhörer gleichfalls auf den Gedanken eines Selbstmordes gebracht werden konnten. Oder Demme hatte einen Mord begangen; dann war jenes heimlich hastige Trinken Trümpy's in Abwesenheit des Arztes natürlich nur eine Erfindung, um einen Selbstmord plausibel zu machen. Aber freilich eine für den Verbrecher höchst gefährliche Lüge, denn sie führte das herbei, was auf alle Weise zu hintertreiben gewesen sein würde: die Untersuchung der Leiche durch den Anatomen und den Chemiker. Das einfache Beharren auf einem Schlagfluß als Todesursache würde der natürlichste und sicherste Weg gewesen sein, die Leiche rasch unter die Erde zu bringen. Ein Mensch von Trümpy's Beschaffenheit und Lebensweise, der selbst bei einer verschlimmerten Syphilis von seiner Trunksucht nicht abläßt und noch auf seinem Schmerzenslager starke Weine und andere Spirituosen in Unmassen zu sich nimmt, ist gewiß zu einem jähen Tod bestimmt und es kann niemand wundernehmen, wenn ein Schlagfluß seinem Leben ein Ende macht. Warum da noch so gefährliche Fabeleien vorbringen! Auch diesen Zweifel könnte man mit der Annahme des Verbrechens noch vereinigen. Der Mörder hätte sein Märchen geflissentlich nicht überall verbreitet, sondern nur wenigen, ihm besonders gewogenen Personen in das Ohr geraunt, damit er sich auf ihr Zeugniß berufen könnte, wenn es, wider Erwarten, dennoch zum Einschreiten des Gerichts und zu einer Section kommen sollte. Undenkbar wäre eine solche Verschlagenheit gerade nicht, Demme's scharfer Verstand hat sich nie verleugnet und die Untersuchung gibt Proben genug davon, daß er auch die Lüge und Intrigue als Schutzwaffen nicht verschmähte. Nur das will nicht passen, daß er dann nicht zuerst seine sicherste Vertraute, Frau Trümph, in den Plan eingeweiht und zur Unterstützung desselben gehörig unterrichtet hätte. Ja selbst wenn er ohne ihr Mitwissen das Verbrechen verübt hätte, würde es ihm leicht gewesen sein, ihr zuerst den Glauben an die Wahrheit seiner Verteidigung zu befestigen und einzuprägen. Nach diesen bei der Wichtigkeit des Umstandes, von dessen Prüfung die endliche Entscheidung zum größten Theile abhing, unerläßlichen Erwägungen hören wir das, was Demme selbst über die Vorgänge von Mitternacht bis gegen 3 Uhr sagt. Seine erste officielle Aeußerung ist vom 17. Febr. Infolge der umgehenden Gerüchte hatte der Regierungsstatthalter den Dr. Demme zu einem Bericht aufgefordert. In diesem Berichte sagt Demme zunächst in wahrheitswidriger Weise, er habe Trümpy seit etwa vier Wochen an einer Contusion am Bein mit nachmaliger Geschwürsbildung behandelt. Demme erzählt die Vorfälle bis zum Abend des 15. Febr. Kopfschmerz, mehrmaliges Erbrechen, leichte Fieberbewegung, beseitigt durch die am Morgen des 15. Febr. dargereichten Mittel. Keine einzige besorgniserregende Erscheinung. Er war gesprächig, ungewöhnlich versöhnlich und zufrieden. Damit contrastirte die bisweilen durchschlagende Todesahnung. Er machte übrigens auch während der Nacht vom 15. auf den 16. Febr. Pläne für die Zukunft, die Verschönerung seines Gutes betreffend, und fragte mich wiederholt, ob er nicht am Morgen in die Stadt, ins Geschäft dürfe. Auf sein inniges Bitten hin wachte ich auch diese Nacht an seinem Bette. Einen ärztlichen Grund konnte ich nicht einsehen. Wiederum schlief er sehr unruhig. Ich mußte das Lager wiederholt ändern, Kissen unterschieben u.s.w. Er trank viel Wasser. Ich gab ihm wieder einige beruhigende Mittel, nach denen er bis um 2 Uhr ruhig und sanft schlief. Als er erwachte, sprach er vollkommen ruhig mit mir, klagte nur über einige Uebligkeit und Eingenommenheit des Kopfes und meinte, jetzt bis am Morgen gut schlafen zu können. Ich hatte kein Auge geschlossen und konnte ihn gut beobachten. Einviertel vor 3 Uhr sagte er: »Mir wird so eng und angst!« Ich hebe ihn und lege ein Kissen unter. Einen Augenblick darauf lispelt er: »Ich kann die rechte Seite nicht bewegen.« Eine plötzliche congessive Röthe des Gesichts, Wachsblässe unmittelbar folgend. Ein leichtes Zucken der untern Extremitäten, Starrwerden des Ausdrucks. Auf meinen Ruf keine Antwort. Rasch eine Ader geöffnet. Es floß kein Blut. Ich mache die Acupunktatur des Herzens. Keine Pulsation, kein Athemzug. Die Probe ist überzeugend. Angehörige fanden keine Lebenszeichen mehr. Demme sagt später über diesen Bericht, derselbe sei allerdings tendenziös, indem er die Absicht gehabt habe, seiner Ueberzeugung gemäß die Apoplexie als Ursache eines natürlichen Todes darzustellen und daß er deswegen alles dem Widersprechende weggelassen habe. Wir bemerken hierzu, daß durch die Schönfärberei mit solchen Sophismen die Pflichtwidrigkeit dieses Berichts nicht verdeckt werden kann. Der Regierungsbeamte hatte von dem Arzte die Wahrheit und zwar die ganze Wahrheit zu fordern. Nachdem die Untersuchung bereits eingeleitet und in vollem Gange war, erstattete Demme einen zweiten, sehr ausführlichen Bericht (unter dem 28. Febr.). Wir lassen die hauptsächlichsten Theile hier folgen: Etwa drei Wochen vor seinem Tode nahm Trümpy wegen seiner durch pfuscherhafte Behandlung sehr verschlimmerten syphilitischen Infection Demme's Hilfe in Anspruch. Trotz rationeller Behandlung entstand, da Trümpy nicht nachließ, zu laufen und zu reiten, eine rechtseitige Leistendrüsenentzündung. Er war in Verzweiflung, jammerte wie ein Kind über Schmerzen und sagte mir, trotz aller Tröstungen, er leide zu sehr, er überlebe das nicht, er schäme sich so sehr, und drohte wieder mit Selbstmord. Diese Aeußerung that er Freitag, 12. Febr., an welchem Tage er mich zum letzten male in meinem Hause besuchte. Ich erklärte ihm, er müsse in der nächsten Zeit das Bett hüten. Während der folgenden Tage bot Herr Trümpy das Bild einer höchst unruhigen, umnachteten und exaltirten Gemüthsstimmung. Die hervorragendsten Symptome, die in meine eigene Beobachtung fielen und welche durch die Aussagen des Hausgesindes vervollständigt werden können, waren folgende: 1) Die äußerste Sorge und Unruhe wegen seiner Krankheit vorherrschend. Beständiges Jammern, Wehklagen u.s.w., die mir durch den objectiven Befund nicht genügend erklärt wurden. 2) Unmöglichkeit, allein zu sein. Kaum war eine herbeigerufene Person aus dem Zimmer getreten, so rief und pfiff er von neuem und klagte dem Eintretenden: »Man läßt mich immer allein; man ließe mich sterben, ohne nach mir zu sehen!« Ich machte ihm Vorstellungen. Vergeblich. Ich sah wohl, daß die Wurzel dieses Verhaltens mehr in einem abnormen psychischen als in dem physischen Zustand gelegen sei. 3) Wer seine Klagen über Leiden und Schmerzen vernommen hatte, bekam bald darauf von Geschäftsverdrießlichkeiten zu hören. So erzählte er mir eine Masse Geschichten von Verleumdungen, Intriguen, Betrügereien, Verlusten, die ich nur zum kleinsten Theile verstand, weil ich seine Verhältnisse viel zu wenig kannte. Er schloß sein Klagelied stets mit der Versicherung: »Ich bin des Lebens überdrüßig. Ich bin nicht mehr der, welcher ich war. Ich fühle mich elend, krank und schwach, und auch mein Geschäft ist mir verleidet. O, wäre ich todt!« 4) Am Abend des 13. Febr. erzählte er mir, daß er während längerer Zeit eine geladene Pistole neben seinem Bett habe, um sich zu erschießen; alle Leute wüßten von seiner Krankheit, Bauer habe geplaudert. Am selben Abend las ich ihm aus dem berner Blatt die letzten Ereignisse vom Kriegsschauplatz vor. »Läge ich doch auch wie so ein zerschossener Däne hinter einem Zaune!« Das war der Wunsch, welcher der Lektüre folgte. Ich redete ihm mit allen Kräften in die Seele, seinen Muth wieder anzufachen. Die Wirkung war stets eine vorübergehende. Demme hielt Trümpy für viel zu feig, Hand an sein Leben zu legen. Folgt nun die Erzählung der Ereignisse bis zum Abend des 15. Febr. ohne erhebliche Abweichung von dem oben schon Dargestellten. Demme will da dem Kranken zwei Chininpülverchen von etwa sechs Gram, im Verlauf einer Stunde, gereicht haben. Trümpy habe einige Stunden recht gut geschlafen. Als er erwachte, war er unruhig, sprach von Wechseln, von dem Betrüger Helbing, von seinen Verwandten, die seinen Credit ruinirt hätten, und meinte wieder: »Wenn ich doch schon todt wäre!« Auf abermaliges, inständiges Bitten bleibt Demme auch diese Nacht dort. Auf dem Tisch stand eine alte, seit Jahren nicht gebrauchte Nachtlampe, die er zum Lesen bestellt hatte. Daneben eine Flasche Xeres, aus der etwa zwei bis drei Glas fehlten. Außerdem Suppe auf einer Wärmelampe und mehrere Resterflaschen mit Gläsern. Neben ihm auf dem Nachttischchen stand ein halbes Glas Xeres (wie er mir sagte): »Er habe es nicht austrinken mögen, der Wein däuche ihn nicht mehr gut; er habe auch nur wenig heute getrunken.« Aufgeregt erzählte er mir von Wechseln, Verleumdungen. Dann kam er auf das Unglück mit dem Auge seiner Frau zurück. Er könne es nie vergessen, nie wieder gut machen. Er habe seine Frau lieber als je, um dessentwillen, was sie gelitten habe. Dann verlangte er, ich solle ihm etwas erzählen. »Er könne alles vergessen, wenn ich spräche.« Ich muß gestehen, daß ich dazu wenig aufgelegt war und daß mir, wenn er einen Augenblick schwieg, die Augen unwillkürlich zusanken. Indessen war er so unruhig, daß ich zu einem wirklichen Schlafe nicht kommen konnte. Oefter warf er auch die Decke herab, daß ich sie aufheben mußte. Trinken wollte er diese Nacht nicht, obschon ich ihn öfter danach fragte. Auch Suppe bot ich ihm vergebens an. Gegen 1 Uhr schien wieder ein heftiger Schmerzensanfall aufzutreten. Er bezeichnete mir die Samenstranggegend als Sitz. Druck war ihm nirgends empfindlich. Auch verneinte er die Frage, ob der Schmerz sich über den Leib ausdehne. Er wollte Chinin nicht, weil es ihn nicht schlafen mache, und drang flehentlich in mich, ich möchte ihn chloroformiren. Ich that es nicht und ermahnte ihn zu Geduld und Muth. Wiederholt fragte er mich, wie viel Uhr es sei, die Nacht wolle nicht enden. Um 2 Uhr 25 Minuten etwa ging ich wegen eines dringenden Bedürfnisses hinaus. »Aber kommen Sie gleich wieder!« bat er flehentlich. Nach höchstens fünf Minuten kehrte ich zurück. Als ich eintrat, stürzte er eben das auf seinem Nachttischchen stehende Glas Xeres hinunter. Ich fand die Bettdecke am Boden, hob sie auf und legte sie auf ihn. »Jetzt haben Sie den Wein doch getrunken, den Sie nicht mochten. Haben Sie Durst? Wollen Sie Wasser?« Das waren meine Fragen. Gleich nachdem er das halbe Glas Xeres ausgetrunken hatte, kehrte er sich auf die rechte Seite von mir ab, gegen die Wand, und sagte: »Jetzt kann ich schlafen!« Es war etwa 2½ Uhr 2 – 3 Minuten. Ich legte mich in meinen Lehnstuhl und schloß die Augen. Als er sich bald darauf unruhig umherwarf, fragte ich nochmals, ob er etwas wünsche. Es war ein Viertel vor 3 Uhr. Die Uhr stand mir gegenüber, von der Nachtlampe erleuchtet, und ich stellte eben Betrachtungen darüber an, daß ich in zwei bis drei Stunden überstanden haben würde, weil dann alles im Haus aufstand und ich abgelöst werden konnte. Da höre ich eine Bewegung und mit dem Ausdruck der höchsten Noth den abgebrochenen, durch die Zähne gesprochenen Ruf: »Mir wird es so eng, ich kann die rechte Seite nicht rühren!« Ich springe von meinem Lehnstuhl auf, will die Kissen aufrichten, sehe, daß er mit intensiv rothem Gesichte, verzogener Stirn, geschlossenem Kiefer, vordringendem Auge, den Kopf rückwärts ins Kissen gedrückt, die Muskeln gespannt, daliegt. Keine Zuckungen. Es war ein Moment. Ich rufe ihn an. Keine Antwort. Es war auch in demselben Augenblicke vollste Erschlaffung eingetreten. Wachsblässe trat an die Stelle der Röthe. Ich rufe in der furchtbarsten Bestürzung nach Frau, Knechten, Mägden. Ich selbst mache schnell einen Aderlaß am linken Arm. Blutwasser, kein Blut fließt. Ich senke die Acupunkturnadel in das Herz ein. Keine Regung, kein Lebenszeichen. Das auf die Herzgegend aufgelegte Ohr vernimmt nicht einmal das bekannte Muskelgeräusch. Währenddessen hat sich das Zimmer mit allen im Hause Anwesenden gefüllt. Herr Trümpy lag wie ein Schlafender da. Man sah es an der Leiche, daß der Tod ein blitzähnlicher gewesen war, daß kein Todeskampf vorausgegangen sein konnte. Alle riefen dies einstimmig aus: »Er schläft nur, er kann nicht todt sein!« Demme entschuldigt in diesem zweiten Bericht vom 28. Febr. den ersten vom 17. Febr. mit seiner damaligen Ansicht von der Natürlichkeit des Todes und dem damit harmonirenden Leichenbefunde. »In diesem Sinne und in der festen und ruhigen Ueberzeugung, daß es sich ja im äußersten Falle um einen Selbstmord handeln konnte, schrieb ich am Nachmittag des 17. Febr., ehe ich in meine Vorlesung ging, in größter Eile die Beantwortung der kurzen Anfrage des Herrn Regierungsstatthalters.« Am Nachmittag des 16. Febr. war die von Demme unternommene Privatsection erfolgt, von deren Ergebnisse sowie von dem der am 18. Febr. stattgehabten gerichtlichen Section später die Rede sein wird. Am 25. Febr. vernahm Demme, wie er schreibt aus sicherer Quelle, daß die Chemiker in den ihnen überlieferten Eingeweiden Trümpy's Gift gefunden hätten – was für Gift, will er damals und bis zu Absendung seines zweiten Berichts nicht vernommen haben. Von diesem neugewonnenen Standpunkte aus betrachtet Demme jetzt die Vorkommnisse. Den Drohungen mit Selbstmord ist endlich, bei der Häufung von Reue, Zerfallenheit, Geschäftsunfällen, physischen Schmerzen und Muthlosigkeit, die Ausführung gefolgt. Anfangs wollte Trümpy sich erschießen, war aber theils zu unentschlossen dazu, theils fürchtete er die Offenkundigkeit eines solchen Todes. Darum entschloß er sich zur Vergiftung. Gift konnte er von seinen Speditionen her oder aus dem Orient mitgebracht haben. Unendlich viel scheine Trümpy daran gelegen gewesen zu sein, daß Demme in den beiden letzten Nächten bei ihm wache. Das bewiesen die dringenden Bitten und Nöthigungen sowie die überströmende Dankbarkeit, als die erste Nacht vorüber gewesen. Nun wirft Demme die allerdings sehr geforderte Frage auf, aus welchem Motiv Trümpy denn seine Anwesenheit so unabweislich begehrt habe. Er beantwortet diese Frage folgendermaßen: »Daß er den wirklich teuflischen Plan gehabt haben sollte, einen unschuldigen Menschen, der ihm so viele Dienste erwiesen, mit einem furchtbaren Verdachte zu belasten, das kann ich dem Todten nimmer zutrauen. War doch sein Benehmen gegen mich zu aufrichtig, sein Dankgefühl zu unmittelbar. Wenn er auch oft verschlagen und verlogen war, so halte ich ihn einer so feinen und consequent durchgeführten Verstellung für absolut unfähig. Ich habe vielmehr die Ueberzeugung, daß folgende psychologische Motive bei ihm wirkten: a) er mochte wol die sichern Qualitäten seines Giftes kennen, aber doch nicht recht gewiß sein, ob dem Tode nicht ein längerer, schmerzhafter Kampf vorausgehe. Davor wollte er geschützt sein. Er erwartete von mir für einen solchen Fall Linderung seiner Leiden, Erleichterung seines Endes. Diese neue und natürliche Feigheit bleibt mir als Hauptmotiv stehen. b) Vielleicht rechnete er auch darauf, ich werde zur Verheimlichung eines zweifelhaften Endes beitragen. Daß ich dies den Hinterlassenen zu Liebe gethan haben würde – das konnte er meinem Charakter schon zutrauen. Offenbar hatte er schon den Plan, sich in der Nacht vom 14. zum 15. Febr. zu vergiften. Weshalb er ihn nicht ausführte, läßt sich verschieden erklären: Zaghaftigkeit, Unschlüssigkeit, er fühlte sich zu sehr durch mich bewacht oder auch zerstreut. Ich verließ ihn diese Nacht nicht. Er hatte offenbar ein erleichtertes glückliches Gefühl, als der Morgen anbrach. Daher das aufrichtige Dankgefühl gegen mich und der jetzt sehr leicht verständliche Ausspruch: »Wenn Sie nicht bei mir gewesen wären, so wäre ich gestorben.« Offenbar steckte das fragliche Gift in dem halben Glase Xeres (wenn es solcher war), das er auf seinem Nachttisch bei meinem Eintritt stehen hatte. Er benutzte meine Abwesenheit aus dem Zimmer, um es zu leeren. Es war dies die einzige Flüssigkeit, welche er kurz vor seinem Tode zu sich nahm. Ich bemerke übrigens, daß ich das Glas am Morgen sah und daß einige weinartige Tropfen, aber kein Bodensatz irgendeiner Art in demselben bemerkbar war. Dasselbe sagte mir auch die alte Magd, welche später aufräumte und die Gläser wusch. Ich sah nirgends ein verdächtiges Gefäß, eine Papierkapsel, und glaube, daß der Trank schon längst zubereitet und vielleicht in ähnlicher Weise zögernd aufbewahrt wurde wie seinerzeit die Pistole.« Am 4. März, nachdem der Artikel im Intelligenzblatt erschienen war, beschwerte sich Demme über dessen Inhalt gegen den ihm befreundeten Buchdruckereibesitzer Herrn Haller jun., den Sohn des Redacteurs. Bei dieser Gelegenheit erzählte er den Hergang in der Nacht vom 15. zum 16. Febr. ebenso, wie er ihn ein paar Tage vorher dem Regierungsstatthalter geschildert hatte. Er fügte hinzu, er könne es dem Trümpy nie vergessen, daß dieser nichts Schriftliches hinterlassen und darin erklärt habe, nicht ein anderer habe Hand an ihn gelegt, sondern er an sich selbst. Bei dieser Schilderung ist Demme auch in der Voruntersuchung und in der Hauptverhandlung fast bis auf das Wort getreu stehen geblieben. Auch an der Zeitangabe zwischen Austrinken des Glases und Todeseintritt sowie an der Schilderung des Todesbildes ändert Demme nicht das Geringste, obwol er nunmehr weiß, welches Gift von den Chemikern gefunden worden ist und daß die Wahrnehmungen, welche er angibt, sehr wenig mit den furchtbaren Erscheinungen übereinstimmen, welche die Aerzte als charakteristische Symptome der Strychninvergiftuug anzunehmen gewohnt sind. Hält man den ersten Demme'schen Bericht an den Regierungsstatthalter mit dem zweiten und den spätern Angaben zusammen, so kommt man zu der Ueberzeugung, daß Demme dort manche Umstände geflissentlich verschwiegen hat, um Trumpys Ruf zu schonen, vielleicht auch um einen wissenschaftlichen Irrthum und einen Selbstmord zu verbergen, daß aber der Umstand mit dem verstohlenen Austrinken des Glases schwerlich ersonnen ist, um ein eigenes Verbrechen zu verdecken. Dazu würde er schulmäßig richtiger eingefügt und von viel drastischern Momenten des Todeskampfes begleitet worden sein. Am Morgen des 16. Febr., als der Familienrath versammelt war, warf Demme die Frage auf, ob Trümpy sein Leben bei einer Bank versichert gehabt habe oder nicht. Im erstern Falle würde er eine amtliche Section des Leichnams für geboten achten, im andern aber eine Privatsection genügen. Die Frage konnte ihm von den Anwesenden nicht mit Bestimmtheit beantwortet werden. Darum beschloß man, auf dem Stadtcomptoir sich aus den Büchern zu überzeugen. Demme selbst wollte sich dahin mit begeben und, je nach dem Resultat, seine Anordnungen für die Section treffen. Dabei übernahm er auch die Bestellung des Sarges. Zugleich war die Ausfertigung von Todtenscheinen nothwendig, des einen für das Pfarramt Köniz, wozu Wabern gehört, des andern, um damit die Bewilligung für die Beerdigung Trümpy's auf dem Friedhofe Monbijou in Bern zu erlangen. Demme fertigte auch diese Todtenscheine aus und zwar den einen (für Köntz), wie er selbst zugibt, vor der Section. Er bekundet in beiden, daß Trümpy an Hirn-Rückenmarksapoplexie gestorben sei. Für den Fall, daß Trümpy sein Leben nicht versichert habe, erklärte Demme, es werde die Section nur unter Beistand Bollinger's, des bewährtesten Wärters in Professor Demme's (des Vaters) Spital, vornehmen. Frau Trümpy hat gefragt, ob es nicht besser sei, dann einen zweiten Arzt zuzuziehen, Demme jedoch geantwortet, Bollinger sei darin so erfahren wie ein Arzt und verschwiegener. Man war übrigens allgemein mit Vornahme einer Section einverstanden. Die Nachforschungen im Comptoir ergaben, daß Trümpy sein Leben nicht versichert hatte. Der Spitalwärter Bollinger wurde auf nachmittags 3 Uhr nach Wabern bestellt. Demme war nach 2 Uhr wieder draußen und speiste mit der Familie und den Angestellten. Dort wurden bereits die Gerüchte besprochen, welche in Bern über den plötzlichen Todesfall umgingen. Trümpy sollte sich erhängt oder erschossen haben. Demme ließ sich jedoch auch dadurch nicht von seinem Vorsatze abbringen, die Privatsection vorzunehmen. Er behauptet, damals von dem Vorhandensein eines Schlagflusses fest überzeugt gewesen zu sein. Um 3 Uhr schritt er zur Section. Wir fügen dasjenige hier ein, was Demme in seinem ausführlichern zweiten Berichte vom 28. Febr. 1864 an den Regierungsstatthalter sagt: »Nach der aus der Beobachtung des Todesbildes in mir befestigten Ansicht mußte ich blos Gewicht auf die Schädelhöhle legen. Von seiten keines andern Organs hatte sich ein auffallendes Sympton kundgegeben. Ich schritt sogleich zu der Schädeleröffnung. Schon unter der Kopfschwarte fiel der beträchtliche Füllungszustand der Venen und eine ausgedehnte Röthung des über dem Perikranium gelegenen Zellgewebes auf (Leichenstase). Das Schädeldach war sehr schwer zu entfernen, weil es mit der dura mater fest und ausgedehnt verwachsen war. (Ich schob dies wol mit Recht auf die häufig stattgefundenen Alkoholhyperämien. Auch litt der Verstorbene in früherer Zeit an anhaltenden und heftigen Kopfschmerzen.) Die Diploe des Schädeldaches bot, gegen das Licht gehalten, gleichfalls eine ausgebreitete Venenüberfüllung. Die Meningealgefäße stark injicirt. Im Bereiche des Kleinen Gehirns findet sich ein intrameningealer Bluterguß. Das Gehirn wohlgebildet, schwellend, stark durchfeuchtet (Leichenerscheinung). Die Gyri stellenweise sehr abgeplattet. Nach der Exenteration des Gehirns zeigt sich ein freier, nur stellenweise intrameningeal geronnener, größtentheils flüssiger Bluterguß von wenigstens sechs bis acht Unzen, welcher vorzüglich das Verlängerte Mark und das Kleine Gehirn umspielt. Bei der Entfernung des Verlängerten Markes stießen noch weitere beträchtliche Quantitäten eines dunkeln, flüssigen Blutes nach dem Foramen magnum aus, sodaß kaum eine Möglichkeit bestand, dasselbe behufs des Wiederschlusses der Schädelhöhle mit Schwämmen genügend zu entfernen. Zu diesem Behufe senkten wir die Leiche nach dem Kopfende , wobei sich der Blutabfluß in verstärkter Weise fortsetzte. Was das Gehirn selbst betrifft, so waren seine Gefäße keineswegs stark gefüllt. Capilläre Apoplexien in die Nervensubstanz und die Meningen eingestreut. Die Nervenmasse resistent, auf dem Durchschnitte glänzend, leicht ödematös (Leichenerscheinung). Dieser Befund stimmte in schlagender Weise mit der Beobachtung des Todesbildes überein. Wie ich dieses mit dem obenerwähnten Falle (sc. eine Frau war im Januar im Inselspital ganz unvermuthet und rasch an einem Schlagflusse gestorben) verglichen hatte, so rief jetzt Bollinger, welcher mir damals bei der Section gleichfalls behülflich war, unwillkürlich aus: Genau so war der Leichenbefund in jenem Falle bei der Frau auf Nr. 7!« (Gollinger hat dies alles bei seiner Vernehmung bestätigt.) Demme fügt hinzu, der Befund habe ihn wissenschaftlich so sehr befriedigt, daß er deshalb von einer Oeffnung der übrigen Cavitäten abgesehen habe. Merkwürdig ist ihm nur noch die Schlaffheit und Gelenkigkeit der Glieder sowie die bereits weit vorgeschrittene Fäulniß (Todtenflecken und Zersetzungsblasen an der ganzen Rückseite des Körpers und an den Bauchdecken) gewesen. Hatte diese Privatsection ohne Zuziehung eines andern Arztes etwas Auffälliges und, nach den spätern Entdeckungen, sehr Verdachterregendes, zumal da Demme bereits von den Selbstmordgerüchten gehört hatte, so drängt sie uns doch auch eine Erwägung von höchster Wichtigkeit zu Gunsten des Angeklagten auf, von der es uns wundernimmt, daß sie von keiner Seite während der Hauptverhandlung angestellt worden ist. Wenn Demme damals wußte, daß Trümpy sich selbst vergiftet habe und dies verbergen wollte, oder wenn er gar selbst der Mörder war, warum begnügte er sich dann mit der Oeffnung der Schädelhöhle? Warum öffnete er nicht vor allen Dingen die Bauchhöhle und beseitigte den Inhalt des Magens und der Eingeweide? Warum entleerte er nicht die Leber so viel als möglich ihres Blutgehalts? Niemand hätte ihn daran gehindert, er war mit Bollinger allein, dieser gehorchte nur seinen Befehlen, konnte sogar hinausgeschickt werden. Hätte Demme sich einer Vergiftung schuldig gefühlt, so hätte er gewiß die Gelegenheit benutzt, dasjenige beiseitezuschaffen, woraus die Chemie den Giftstoff am sichersten herstellen konnte. Da eine solche Unterlassung bei einem Manne von Demme's Kenntnissen und Scharfsinn undenkbar ist, erscheint der Rückschluß so natürlich als gerechtfertigt, daß er wenigstens von einer Vergiftung Trümpy's nicht überzeugt war, und seine Behauptung, er habe anfangs an einen allerdings ungewöhnlichen Schlagfluß geglaubt und, nur im Interesse seiner Wissenschaft, lediglich die Oeffnung der Schädelhöhle vorgenommen, nicht mehr auffällig und unwahrscheinlich. Am Nachmittage des 16. Febr. war die Privatsection vorgenommen worden, am Morgen des 18. Febr. folgte die gerichtliche Section, welcher beizuwohnen Demme von dem Regierungsstatthalter eingeladen wurde. Bei dieser Ankündigung zeigte er Bestürzung und fragte, ob man seinem Berichte keinen Glauben schenke? Man erwiderte ihm, die Section solle nur geschehen, um die schlimmen Gerüchte, welche umgingen, im Interesse der Trümpy'schen wie der Demme'schen Familie zu widerlegen. Demme begab sich mit den Gerichts- und Physikatspersonen nach Wabern. Aus dem Sectionsprotokoll ist zu bemerken, daß dadurch dasjenige bestätigt wird, was Demme in seinem Berichte über die Schädelhöhle gesagt hatte, mit Ausnahme einer später zu würdigenden Differenz zwischen Bluterguß und Blutüberfüllung der Gefäße. Ueber die andern Cavitäten lautet der Befund folgendermaßen: »Die Lungen auf beiden Seiten mit der Thoraxwand verwachsen, von etwas reducirtem Volumen, an einzelner Stellen emphysematös aufgetrieben, hypostatisch in den untern, hintern Partien, im übrigen blutreich. Im Herzbeutel etwas blutig seröse Flüssigkeit. Das Herz von normaler Größe, mit Fettmassen bedeckt, schlaff. Der rechte Vorhof weit, der linke klein. Die Venen des Herzens injicirt, im rechten Herz flüssig dunkles Blut, das linke leer, die Klappen normal. Der Magen von Luft sehr ausgedehnt, eben so die dicken Gedärme, in geringerm Grade die dünnen; sämmtliche Theile leicht hyperämisch. Gallenblase mäßig mit gelblicher Galle angefüllt. Leber nicht groß, normal, blutreich. Milz verhältnißmäßig größer, sehr blutreich. Harnblase etwa ½ Schoppen saturirten Harn enthaltend. Die Nieren von bedeutender Fettmasse eingehüllt, leicht vergrößert, sehr schlaff, in hohem Grade hyperämisch, namentlich die rechte. Nach Eröffnung des Magens und Austritt der Gase fällt derselbe zusammen und enthält eine sehr geringe Menge einer der Schleimhaut anhängenden, breiartigen, schiefergrauen Masse, ohne einen auffälligen Geruch und ohne irgendwelche erkennbare Speisereste. Die Schleimhaut unverändert, mit Ausnahme des uncus ventriculi, woselbst sich einige röthliche Stellen befinden, die als kleine Blutextravasate in der Schleimhaut angesehen werden können. Die Schleimhaut der dünnen wie der dicken Gedärme bot nichts Abnormes, erstere enthielten wenige gelbliche, schleimige Flüssigkeit, letztere eine den Wandungen anliegende breiartige, bräunliche Masse.« Magen, Dünn- und Dickdarm wurden in besondere Gefäße gethan und den Chemikern übergeben. Das ist dasjenige, was bei der Section gethan worden ist. Der Angeklagte Demme hat später die Section eine leichtfertige genannt. Sein Verhältnis zu dem einen Gerichtsarzt, Professor Emmert, schon früher durch wissenschaftlichen Ehrgeiz etwas gespannt, hat sich allerdings während der Untersuchung zu einem gereizten verschärft. Professor Emmert wirft Demme nicht ohne Grund vor, warum er denn seine Ansichten und Forderungen nicht während der Section geltend gemacht habe, da er ja nicht wie ein Verdächtiger, sondern wie ein College behandelt und immer um seine Beistimmung befragt worden sei. Demme ist jedoch damals mit keiner Einwendung hervorgetreten. Für die Oeeffnung der Unterleibshöhle und des Magens, deren Nothwendigkeit durch die Frage eines der Untersuchungsbeamten angezweifelt wurde, ist er allerdings sofort eingetreten. Das verstand sich freilich von selbst. Die Gerichtsärzte geben zu, daß sie manches Erhebliche unterlassen haben, weil sie von vornherein zu arglos gewesen und weil man ihnen, nachdem sie die oben mitgetheilten Erhebungen gemacht, gemeldet habe, der Leichenwagen und Leichenconduct warteten bereits. Nicht untersucht worden sind die syphilitischen Geschwüre (erst später hat deswegen eine Wiederausgrabung stattgefunden, aber zu keinem Resultat geführt), die Speiseröhre, die Rückenmarkshöhle, nicht herausgenommen und zur chemischen Prüfung abgegeben worden sind Leber und Blut. Auf die chemische Untersuchung haben jedoch diese Unterlassungen insofern keinen nachtheiligen Einfluß geübt, als es ihr gelungen ist, aus dem ihr übergebenen Material sowol durch physiologische Experimente die Anwesenheit von Strychnin nachzuweisen, als auch das Alkaloid selbst und zwar in der verhältnismäßig enormen Menge von ungefähr zehn Gran darzustellen. Schon ein halbes Gran kann zur Tödtung eines Menschen hinreichen. Die Verbreitung des Giftes beschränkte sich jedoch auf den Magen und das obere Ende des Dünndarms. Arsenik und metallische Gifte waren entschieden nicht vorhanden, auch weder von Chloroform noch Morphium, Chinin und andern Arzneistoffen eine Spur zu finden. Ohne den Weg mit zu verfolgen, auf welchem die Chemiker zu ihrem zweifellosen Resultat durch die Analyse gelangt sind und der von keiner Seite angefochten worden ist, obwol die schärfste Nachprüfung von sehr bedeutenden Fachmännern stattgefunden hat, heben wir nur das höchst anschauliche physiologische Experiment hervor. Von der aus dem Magen gewonnenen Flüssigkeit wurden einem kräftigen lebenden Frosche 2 Tropfen in eine Hautwunde geträufelt. »Nach 5 Minuten verfiel das Thierchen in die heftigsten Manischen Streckungen, welche sich nach kurzen Pausen immer wiederholten, besonders nach Erschütterung des Tisches immer mit erneuter Heftigkeit wieder eintraten. Noch nach 5 Stunden konnte das regungslos in größter Streckung daliegende Thier durch ähnliche Stöße oder die leiseste Berührung einer Zehe in diese Reflexkrämpfe versetzt werden; nach dieser Zeit trat der Tod ein.« Ein charakteristischer Zug im Benehmen Demme's ist hier einzuschalten. Am 22. Febr. hatten die Chemiker ein Alkaloid gefunden, ohne es jedoch schon klassifiziren zu können. Die Nachricht, daß Gift gefunden worden sei, wurde nicht so geheimgehalten, daß nicht ein Gerücht in das Publikum gedrungen und auch zu Demme's Kenntniß gekommen wäre. Er begegnete dem Staatsanwalt und fragte diesen: »Wenn Gift gefunden würde, würden Sie mich dann verhaften lassen?« Der Staatsanwalt gab eine ausweichende Antwort. Nunmehr verfaßte Demme seinen zweiten Bericht an den Regierungsstatthalter, in welchem er den ersten zu entschuldigen sucht und den Selbstmord Trümpy's behauptet. Nunmehr griff er auch zu den Vertheidigungsmitteln, welche wir zum Theil schon kennen gelernt haben. Namentlich betrieb er jetzt die Verlobung mit Flora. Als fernere wichtige Resultate der chemischen Expertise, welche durch die Fragen in der Hauptverhandlung gewonnen sind, stellen wir noch folgende hier zusammen. Da die genaueste mikroskopische Untersuchung des Magens durchaus keine krystallinischen Giftkörper gefunden hat, ist mit Gewißheit anzunehmer, daß das Strychnin in vollkommen aufgelöster Form bereits in den Körper gebracht worden ist. Von nux vomica, dem organischen Stoffe, aus welchem das Alkaloid gewonnen wird, war keine Spur zu entdecken. In den bereits todten Körper kann das Gift nicht gebracht worden sein, denn es hatte sich schon mit dem dicken zähen Schleim verbunden, welcher die Magenwände überzog und so fest saß, daß er nicht abgespült werden konnte, sondern abgeschabt werden mußte. Außerdem war es auch schon aus dem Magen bis in das obere Ende des Dünndarms vorgeschoben worden. Das Alkaloid kommt regelmäßig in salpetersaurer Form in den Verkehr der Apotheken. Solches Strychnin würde sich in nicht zu langer Zeit in Wasser oder Wein vollständig auflösen, zumal wenn es gepulvert in die Flüssigkeit käme, die letztere einen höhern Temperaturgrad hätte und öfter geschüttelt würde; 10 Gran salpetersaures Strychnin können sich in einem halben Glase südlichen Weines (Xeres) etwa in einer Viertelstunde auflösen. Eine kleine Dosis Chinin, wie sie von Aerzten in ähnlichen Fällen gegeben zu werden pflegt, kann in der Zeit vom Abend des einen Tags bis gegen 3 Uhr morgens am andern Tage so vollständig vom Magen absorbirt werden, daß die später erfolgende chemische Prüfung des Magens keine Spur mehr davon entdeckt. Chinin ist bitter, hinterläßt aber keinen Nachgeschmack auf der Zunge. Strychnin hingegen ist furchtbar bitter. Selbst wenn man einen Theil davon in hunterttausend Theilen Wassers auflöst, ist jeder einzelne der Gesundheit noch nicht nachtheilige Tropfen dieser Lösung noch von außerordentlicher Bitterkeit und hinterläßt einen der Wirkung des Kupfervitriols ähnlichen, metallischen Nachgeschmack auf der Zunge. Die auffällige Leere des Magens, welche bei Trümpy gefunden wurde, kann zwar durch häufiges Erbrechen entstanden sein, ebenso wol aber durch eine mehrtägige Enthaltung von Speise, verbunden mit dem Genüsse großer Weinquantitäten, und der Zustand des Magens Trümpy's entspricht sehr wohl der Beschreibung der Lebensweise Trümpy's in den letzten Tagen, daß er nämlich vom Samstag an gefastet und täglich mehrere Flaschen Xeres und Rothwein zu sich genommen hat. Dieses war der Haupttheil des Materials, das den Gerichtsärzten für ihr Gutachten vorlag oder doch zugänglich war. Sie kamen zu dem Schlüsse, daß Trümpy an den Folgen einer Vergiftung gestorben, daß diese Vergiftung durch Strychnin bewirkt worden, daß der Tod suffocatorisch-apoplektisch, sehr wahrscheinlich in einem tetanischen Anfalle, erfolgt sei. Weiter wurde aber den Gerichtsärzten die bedenkliche Frage vorgelegt, ob der Vergiftungstod des Herrn K. Trümpy zufällig, durch eigene oder fremde Schuld, erfolgt sei? Daß die Gerichtsärzte zu Beantwortung dieser Frage über die Sphäre ihrer Wissenschaft hinausgehen und in das Bereich der richterlichen Beurtheilung eingreifen mußten, war ihnen klar, dennoch glaubten sie, diese Beantwortung nicht ablehnen zu dürfen. Sie schlossen zunächst die zufällige Vergiftung durch Getränke oder Nahrungsmittel, durch technische Beschäftigung oder Verwechselung von Arzneimitteln aus, weil es in den Acten an jedem Anhaltepunkte hierfür fehle. Die Gerichtsärzte glaubten ferner, auch keinen Selbstmord annehmen zu dürfen, weil 1) in dem Charakter des Herrn Trümpy keine psychologische Disposition und daher auch kein erklärendes Moment für eine während zweier Nächte hindurch versuchte Selbstvergiftung zu finden sei; 2) weil auch das Benehmen des Herrn Trümpy in den letzten Tagen seines Lebens weder für einen Selbstmord überhaupt noch für eine Selbstvergiftung im besondern spreche; 3) weil Herr Trümpy nie von Selbstvergiften, sondern nur von Erschießen gesprochen, und zwar unter Umständen, unter welchen es nicht Ernst damit gewesen sein könne; 4) weil niemals jemand irgendein Gift bei Herrn Trümpy gesehen oder bemerkt habe; 5) weil man bei der Untersuchung seines Zimmers und seines Secretärs keine Spur von Gift oder irgendeinen Gegenstand gefunden, in welchem das Gift hätte aufbewahrt sein können; 6) weil der deprimirte Gemüthszustand des Herrn Trümpy in den letzten Wochen seines Lebens sich natürlich und erfahrungsgemäß mit seinen syphilitischen Leiden erklären lasse; 7) weil endlich auch die Beschaffenheit des Giftes, den bekannten Erfahrungen zufolge, nicht für eine Selbstvergiftung spreche. Nachdem die Gerichtsärzte zu diesem folgenschweren Resultat gekommen sind, gehen sie an die Beantwortung der dritten Frage: »ob fremde Schuld?«, schon unter dem Zwange logischer Consequenz. Sie müssen ihr unausbleibliches Ja rechtfertigen. Sie finden das, was Demme als Grund seiner beiden Nachtwachen angegeben hat, ganz unglaubhaft, darum wären noch andere Gründe zu vermuthen. Sie muthmaßen aus einzelnen Krankheitserscheinungen schon in der Nacht vom 14. zum 15. Febr. auf die Möglichkeit einer endermatischen (in die Wunde des Bubo) gebrachten, leichten Vergiftung (die sich, wie wir wissen, nicht bestätigt hat), sie kritisiren die medicamentale Behandlung mit Chininpulvern und Chloroform als ungewöhnlich und weisen auf den gleichbittern Geschmack des Chinins und Strychnins hin, sie legen es Demme zur Last, daß er das Weintrinken Trümpy's zugelassen habe. Natürlich legen sie ein Hauptgewicht auf den Unterschied zwischen dem ersten und zweiten Berichte Demme's, obwol sie eigentlich nur einen einzigen erheblichen Widerspruch darzuthun vermögen, daß nämlich Demme im ersten Berichte sagt: »leichtes Zucken der untern Extremitäten«, im zweiten dagegen: »keine Zuckungen«. Ferner halten sie es für sehr unwahrscheinlich, daß der Tod in der vom Arzte beschriebenen Weise erfolgt sei, nämlich fast plötzlich, ohne Vorausgang von Muskelspannungen oder Zuckungen, mit Eintritt einer halbseitigen Lähmung, denn etwas Aehnliches sei beim Menschen in glaubwürdiger Weise noch nicht beobachtet worden. In allen ihnen bekannt gewordenen Fällen gingen dem Tode stets kürzere oder längere Zeit die sogenannten tetanischen Zufälle, Muskelspannungen und Zuckungen, meistens ausgebreitet, zuweilen auch nur auf einzelne Muskelgruppen beschränkt, vorher, durch welche sich die tetanische Vergiftung auszeichne. Auch bei Strychninvergiftungen mit 40 Gran sei der Tod erst nach 1½ Stunden, nach vier der heftigsten tetanischen Anfälle, eingetreten. Wenn Herr Trümpy das Gift um 2 Uhr 30 Minuten genommen hätte, könnte er nicht fast noch eine halbe Stunde gelebt haben, ohne daß eine tetanische Erscheinung sich eingestellt hätte, bei der Schnelligkeit, mit welcher Strychnin absorbirt wird, zumal von einem leeren Magen. Die Gerichtsärzte nehmen ferner an und finden darin ein sehr belastendes Moment, daß Demme, erst als Trümpy's Tod eingetreten und als er bereits einen Aderlaß sowie die Acupunktur des Herzens vorgenommen, ja nachdem er wol gar den Leichnam zuvor noch in eine geordnete Lage gebracht, die Angehörigen herbeigerufen, (Wir wissen bereits, daß sich diese Thatumstände ganz anders verhalten haben.) Als fernere Belastungsmomente erscheinen den Gerichtsärzten, daß Demme bereits vier Stunden nach Trümpy's Tode den Sarg bestellt habe, weil die Leiche schon »stinke«, was nicht der Fall gewesen sein könne, und daß er eine Privatsection nur mit Hülfe eines Krankenwärters im Spital seines Vaters vorgenommen habe. Danach gelangen die Gerichtsärzte zu folgenden Schlüssen: a) Im Falle der Beteiligung einer fremden Hand an der Vergiftung kann, der Wirkung des Giftes nach, welches bei einer vergiftenden Gabe in 2 - 3 Stunden weitaus in der Mehrzahl der Fälle tödtet, zunächst nur an diejenigen Personen gedacht werden, welche bei Herrn Trümpy in den letzten Stunden seines Lebens waren. b) Die Anwesenheit des Arztes bei Herrn Trümpy an seinem Bette während der zwei letzten Nächte seines Lebens war durch die Krankheitsverhältnisse desselben nicht ausreichend begründet. c) Die arzneiliche und diätetische Behandlung des Herrn Trümpy in den letzten Tagen seines Lebens standen miteinander in entschiedenem Widerspruche, die diätetische war eine in jeder Beziehung dem Zustande des Herrn Trümpy nicht entsprechende, und bezüglich der arzneilichen bestehen Zweifel, ob Herr Trümpy die seinem Zustande angemessenen Arzneimittel erhalten hat. d) Die von dem bei der Vergiftung anwesend gewesenen Arzte gegebene Schilderung desselben enthält so viele unwahrscheinliche, unglaubwürdige, auch widersprechende und mit der medicinischen Erfahrung nicht in Einklang zu bringende Angaben, daß wir dieselben unmöglich als wahr und richtig ansehen können. e) Das Benehmen des bei der Vergiftung anwesend gewesenen Arztes während und nach derselben war ein so ungewöhnliches und auffallendes, daß es mit seiner damaligen Annahme eines natürlichen Todes sich nicht erklären läßt. Die Gerichtsärzte summiren: »Daß allerdings vom gerichtlich-medicinischen Standpunkte aus Gründe vorliegen, welche für die Betheiligung einer fremden Hand an der Vergiftung sprechen, denn 1) ist an eine zufällige Vergiftung nicht zu denken; 2) können wir zur Annahme einer Selbstvergiftung nicht ausreichende Gründe finden; 3) können wir uns die bei der Vergiftung durch fremde Schuld angeführten Umstände, nämlich Nr. b, c, d und e, ganz besonders die unter Nr. d und e angegebenen auf eine vernünftige oder irgend glaubwürdige Weise nicht erklären ohne Annahme der Betheiligung einer fremden Hand an der Vergiftung. So nach Wissen und Gewissen. Bern, 8. Mai 1864. (Gez.) Professor Dr. C. Emmert. (Gez.) Dr. Fr. Küpfer.« Die Aussagen der Zeugen und der Angeschuldigten lieferten alfo den Gerichtsärzten zum großen Theil die Vordersätze ihrer Schlußfolgerungen. Wie ungesichtet liegt jedoch dies Material der Voruntersuchung, auch der bestgeführten, in den Acten! Es sichten, ans dem aufgehäuften Bedeutungslosen hervorziehen und in Zusammenhang bringen, Widersprüche aufklären, Wahrheit von Irrthum und Lüge sondern, überall die skeptische, juristische Kritik üben, ist zunächst, nach Schluß der Voruntersuchung, die schwierige Aufgabe der Staatsanwaltschaft und des Gerichts, der Gewinn aber dessenungeachtet ein sehr schlackenhaltiges Erz, das noch in den Hohofen der öffentlich-mündlichen Verhandlung gebracht werden muß. Wie viel Neues tritt da hinzu, wie verändert und verwandelt sich oft noch das, was man als sicherstes Resultat der Voruntersuchung annahm, wie verbleicht und verschwindet oft das frühere Gesammtbild, und welch ungeahntes, gänzlich verschiedenes tritt an seiner Stelle hervor! Diese allgemeine Erfahrung, die jeder zugeben wird, hat ihre Gültigkeit auch in unserm Falle bewährt, wie wir zum Theil schon gesehen haben und zum Theil noch erkennen werden, und ganz andere Fundamente zu Tage gefördert, als worauf die Gerichtsärzte ihre Schlußfolgerungen gestützt haben. Schon das Sanitätscollegium des Cantons Bern, dessen oberer Instanz das Gutachten der Gerichtsärzte unterbreitet wurde, geht bei weitem vorsichtiger zu Werke. Darin, daß eine Strychninvergiftung anzunehmen und eine zufällige Ursache zu verwerfen sei, schließt es sich zwar dem ersten Gutachten an, hingegen gehen ihm sehr gewichtige Zweifel gegen den unbedingten Ausschluß des Selbstmordes bei. Es findet im Magen und Gehirn, wie in den notorischen Lebensumständen Anhaltspunkte für die Annahme der habituellen Trunksucht Trümpy's und weist auf die unter solchen Vorkommnissen gewöhnlichen Alkoholdelirien hin. »Freilich wissen wir, daß Trümpy ein lebensfroher, lebenslustiger Mann unter frohen, lustigen Brüdern gewesen ist. Es handelt sich aber hier um etwas anderes, nämlich um den inneren Seelenfrieden dieses Mannes oder um den moralischen Zwiespalt seines Ichs, der ihn zur Selbstvernichtung treiben konnte. Was finden wir in dieser Beziehung? das Bild eines Trinkers, eines Ehebrechers, eines jähzornigen, aufbrausenden Wüstlings, der seiner Gattin schon vor längerer Zeit ein Auge ausgeschlagen hatte und selbst dann sie noch schlug und sich betrank, als er auf dem Krankenbette lag, der endlich, namentlich in letzter Zeit, oft mit Selbstmord drohte. Alle diese Eigenschaften führten um so mehr zu einem innern Zwiespalt in Trümpy's Seele, als er zwischendurch wieder ein gutmüthiges Wesen hatte und selbst noch, als er mit Todesgedanken rang, mit weichem Herzen gute Vorsätze in sich aufkommen ließ, deren Nichthalten ihn dann ohne Zweifel immer tiefer beugen mußte. In welch inniger Wechselbeziehung ein solches Leben nicht selten zum Selbstmord steht, darüber gibt jede gerichtliche Psychologie hinlänglichen Aufschluß, und Hofbauer, in seiner gekrönten Abhandlung über die Ursachen des Selbstmords, beweist, daß das leicht erregbare und schnell wechselnde Temperament der ›Brauseköpfe‹ unglückliche äußere und Familienverhältnisse, Ausschweifungen im Trunk und in der Liebe, Actienschwindel u.s.w. dem Selbstmord Vorschub leisten. Wie genau passen solche Angaben auf den vorliegenden Fall!« Gegen die Gerichtsärzte, welche aus dem Umstände, daß Trümpy stets jemand bei sich haben und unterhalten sein wollte, namentlich den Arzt in den zwei letzten Nächten, den Schluß ziehen, daß Trümpy gar nicht die Absicht der unbemerkten Selbstvergiftung gehabt haben könne, bemerkt das Sanitätscollegium äußerst treffend: »Wir wären auf ganz falschen Wegen, wenn wir an das Thun und Lassen eines Menschen, der den fürchterlichen, abnormen Gedanken der Vernichtung seiner selbst in sich bewegt, den Maßstab des Alltagslebens und gewöhnlicher Verhältnisse anlegen wollten. Wie viele Factoren bewegen in den letzten Zeiten eines Selbstmörders dessen Seele! Einerseits halten ihn die natürlichen Fäden der eingewurzelten Liebe zum Leben, der angeborenen Furcht am Dasein fest, während andererseits die Verzweiflung, die Verachtung seiner selbst, eine trostlos sich vor ihm entfaltende Zukunft, selbstverschuldete Krankheiten ihn den finstern Mächten eines unnatürlichen Todes unwiderstehlich entgegenführen. Wer kann sich bei den Seelenqualen, an denen Trümpy laut den Acten zeitweise litt, ein schwankendes, furchtsames, unschlüssiges Gebaren, ein räthselhaftes Betragen, eine zeitweise weiche Abschiedsstimmung nicht erklären? Kann man, wie die Herren Experten, mit Gewißheit in Abrede stellen, daß ein solcher Mensch, von sich selbst verlassen, ja in unruhiger Furcht vor sich selbst und der That, die er in sich bewegt, einen Dritten und zwar den Hausfreund und Arzt bitten werde, die Nacht über bei ihm zu bleiben, auch ohne daß das körperliche Leiden ihn dazu zwingt?« In ebenso treffender Weise widerlegt das Sanitätscollegium, durch psychologische Gründe wie durch beglaubigte Beispiele, die fernern Behauptungen der Experten gegen den Selbstmord: daß jemand sich nicht am Tage vorher noch rasiren lasse, der seinem Leben ein Ende machen wolle, daß er sich nicht vergifte, wenn er immer von Erschießen gesprochen habe, daß diejenigen, welche am häufigsten von Selbstmord sprechen, ihn am seltensten ausführen. Ebenso kritisch verhält sich das Sanitätscollegium zu dem dritten Theile des Gutachtens der Gerichtsärzte, und bemüht sich dabei immer, die juristischen Beweisfragen aus dem Bereiche seiner Erwägungen zu lassen. Daß Demme auch ohne alle andern Gründe, als wegen der Bitten seines Freundes und künftigen Schwiegervaters, die Nachtwachen übernommen haben könne, ist nicht unwahrscheinlich. Mehrere Krankheitserscheinungen Trümpy's sind dem Collegium so räthselhaft wie den Experten, die Eröffnung des Bubo durch die bei weitem schmerzhaftere, für solche Fälle langst beseitigte Chlorzinkpaste sehr auffallend; daß Demme nicht energischen Einspruch gegen Trümpy's Völlerei gethan, verdiene ernsten Tadel. Hingegen findet das Collegium die Differenzen zwischen der Darstellung in den beiden Demme'schen Berichten zum Theil wenig erheblich und durch die Umstände des Falles gemildert. Die wichtigste Frage: ob der Tod des Herrn Trümpy in der vom Arzte angegebenen Weise erfolgt sein könne? beantwortet das Collegium nach einer äußerst gründlichen wissenschaftlichen Prüfung, welche wir jedoch hier übergehen können, da die Hauptverhandlung zu theilweise abweichenden Resultaten geführt hat, dahin, daß das von Demme gegebene Vergiftungsbild in manchen wichtigen Punkten höchst wahrscheinlich von der Wahrheit erheblich abweiche, namentlich sei es höchst unwahrscheinlich, daß der Tod nach einem einzigen und dazu blos 1 - 2 Minuten währenden strychnotetanischen Anfalle eingetreten sei. Es sei vielmehr nach den Sectionsresultaten anzunehmen, daß dem Tod entweder ein einziger, aber viel länger dauernder, oder aber, was viel wahrscheinlicher, mehrere solcher Anfälle vorausgegangen. Die Angaben Demme's hinsichtlich der zwischen den Häuten des Rückenmarks und Hirns und in der Substanz des letztern vorgefundenen Blutergüsse verdienten wenig Glauben. Schlußfolgerungen. 1) Herr Trümpy ist an den Folgen einer Vergiftung durch Einnahme einer starken Gabe Strychnin gestorben. 2) Der Tod erfolgte suffocatorisch-apoplektisch, sehr wahrscheinlich in einem tetanischen Anfalle. 3) Der Gemüthszustand des Herrn Trümpy in den letzten Tagen vor seinem Tode muß als ein deprimirter bezeichnet werden, theils wegen seiner selbstverschuldeten Krankheit, theils wegen mislicher Geschäftsverhältnisse. 4) Die Angaben des Herrn Dr. Demme über die Vergiftungsgeschichte sind in mehreren Punkten sich widersprechend und unwahrscheinlich. 5) Das Benehmen des Herrn Dr. Demme als Arzt verdient ernsten Tadel. 6) Es liegt kein Grund für die Annahme einer Vergiftung durch Zufall vor. 7) Für eine Vergiftung durch eigene Hand können in den unter 3 genannten Verhältnissen ausreichende Motive gefunden werden. 8) Vom rein gerichtlich-medicinischen Standpunkte aus kann keine bestimmte Thatsache als Grund für die Annahme eines Todes durch fremde Hand geltend gemacht werden. Außerhalb dieses Gebiets liegende Gründe hat das Sanitätscollegium nicht in Betracht zu ziehen. Der Präsident: (Gez.) Dr. Bourgeois . Der Secretär: (Gez.) Dr. Ziegler . Prüfen wir nun weiter, von unserm Standpunkte aus, die Gesammtergebnisse der Untersuchung, wie sie durch die Hauptverhandlung festgestellt, berichtigt oder ergänzt worden sind. I. Der Vorwurf, welchen die Gerichtsärzte dem Dr. Demme gemacht haben, daß er dem unmäßigen Weintrinken Trümpy's nicht gesteuert habe, ist vom ärztlichen Standpunkte aus gewiß gerechtfertigt. Bei der Constitution Trümpy's und bei seiner Krankheit war eine solche Völlerei fast dem Versuche eines Selbstmords gleich. Trümpy hat, außer den enormen Quantitäten schweren Weins, auch Branntwein und Bier getrunken. Man könnte fast vermuthen, daß er seinen Tod dadurch habe herbeiführen wollen, fast auch, daß Demme dies wenigstens nicht habe hindern wollen. Dennoch wissen wir, daß Demme sein ärztliches Verbot dagegen mehrmals erlassen hat. Es half jedoch nicht weiter, als daß Trümpy seine Trunkenheit vor dem Arzte zu verbergen suchte. Den Schlüssel zum Weinkeller führte die alte Anna Mürner, und sie versichert, sie hätte den Befehlen des Herrn nicht widerstehen dürfen, er wäre bei jedem Versuche der Art zu wüthend geworden. II. Ein anscheinend geringfügiger Umstand ist leider nicht aufgeklärt worden. Demme will in der Nacht vom 15. zum 16. Febr. nur in das anstoßende Zimmer gegangen sein, um ein Bedürfniß zu befriedigen. Diese kurze Abwesenheit soll Trümpy benutzt haben, das halbe Glas Wein zu trinken. Das Nachtgeschirr in jener Stube ist aber am Morgen des 16. Febr., wie die Mürner und die Müller behaupten, leer gefunden worden. Freilich ist die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, daß Demme es nach dem Gebrauch entleert oder daß er, wie die Mürner von ihm vernommen haben will, sich auf den Abtritt begeben habe. III. Ueber die Arzneimittel, welche er angewandt, sagt Demme, er habe dem Kranken am 11. oder 12. Febr. 3 Gran Morphium in ½ Unze Kirschlorberwasser, jedesmal 30 Tropfen zu nehmen, verordnet. Gegen die heftigen Schmerzanfälle der nächsten Tage habe dies nicht mehr geholfen. Während und nach der Operation, auch noch ein drittes mal, habe er Trümpy chloroformirt. Das Chloroform hat Demme selbst zur Hand gehabt, auch Frau Trümpy ist gegen ihre Nervenschmerzen im Besitze von solchem gewesen. Trümpy hat jedoch das Chloroform nicht mehr nehmen mögen, ein anderes Schlafmittel verlangt. Darum habe Demme am Abend des 15. Febr. Chinin in einer Schachtel mitgebracht und ihm zweimal, jedesmal eine Messerspitze in Wein oder Wasser eingerührt, gegeben, dabei aber bemerkt, es sei sehr bitter. Trümpy habe erwidert: »Das ist nicht das Bitterste, es gibt noch viel bitterere Sachen«, und auf die Frage danach hinzugefügt: »Es hat mir einer ein Pulver gegeben, das ist noch viel bitterer.« Lassen wir die Glaubwürdigkeit dieser Behauptung dahingestellt sein. Trümpy hat allerdings häufig mit Quacksalbern verkehrt und an sich selbst gedoctert, aber seine angebliche Erwiderung scheint einem ungeschickten Fabrikat zu ähnlich, das nicht nur über aus dritter Hand erhaltenes Strychnin quittiren, sondern zugleich auch ein vorläufiges Kosten des Geschmacks verrathen soll. Letzteres wäre wol in den Annalen des Selbstmords unerhört und 10 Gran Strychnin kann Trümpy nicht bereits zu jener Stunde (gegen 8 Uhr abends) eingenommen haben, sonst würde der Tod nicht erst gegen 3 Uhr erfolgt sein. Frau Trümpy will gesehen haben, wie um jene Stunde Demme ihrem Manne ein Pulver in ein Glas gerührt mit den Worten: »Da, mein lieber Herr Trümpy, habe ich etwas recht Gutes.« Sie sei gerade im Hinausgehen begriffen gewesen. Es ist Gegenstand vielfacher Erörterungen gewesen, woher Demme das Chinin bezogen habe, und seine Angaben (theils noch von Würzburg, theils aus der Kulver'schen Apotheke auf ein Recept pro me) sind nicht ohne Grund anzuzweifeln; allein daß Demme im Handverkauf Chinin nach dem Gewicht aus der Apotheke erhalten haben kann, ist weder zu widerlegen noch unglaubhaft. Auch bei einer Haussuchung hat sich Chinin in seiner Wohnung gefunden, aber kein einziger Giftstoff. Daß aber Demme nicht an jenem Abend zwischen 8 und 9 Uhr Trümpy 10 Gran Strychnin gereicht haben kann, erhellt daraus, daß Trümpy bis abends 11 Uhr, als wie lange Anna Mürner an seinem Bett sitzen blieb, kein Symptom von Vergiftung gezeigt hat, auch gegen 12 Uhr (Aussage der Anna Mürner) noch ruhig und am Leben gewesen ist. IV. Wir haben schon oben berichtet, daß es in den letzten Jahren mit Trümpy's Geschäft rückwärts gegangen ist und warum, daß er sich auf Wechselreiterei eingelassen, daß sein Credit schon sehr zweifelhaft geworden. Wie es aber eigentlich stand, wußte gegen Ende des Jahres 1863 vielleicht nur Alfons Bauer, nicht einmal Trümpy selbst ganz genau, denn Trümpy war nicht mehr der frühere, unermüdliche Arbeiter, er spürte den Rückgang, fürchtete, daß er sich mit ungewissen Leuten zu tief eingelassen hatte, kam unregelmäßig auf sein Comptoir, hatte die Lust am Geschäft verloren. Während er früher ein prompter Zahler gewesen war und oft recht prahlerisch mit Geld um sich geworfen hatte, hielt er seit dem December zurück, berichtigte selbst kleine und wiederholt gemahnte Schuldposten nicht, kargte gegen seine Frau und seine Leute in den notwendigsten Ausgaben, Selbst gegen seine Dienstboten klagte er über den schlechten Gang des Geschäfts und seine Sorgen, sagte, das Leben sei ihm verleidet, wenn er nur sterben könne, sprach davon, den Stock (das eine Wohnhaus in Wabern) verkaufen zu wollen. Er wandte sich, jedoch vergeblich, gegen Ende December an einen Freund mit der Bitte um eine Bürgschaftsleistung von 15.000 Frs. Freilich wies ein zu Neujahr 1864 gefertigter Buchauszug noch ein Vermögen von 150.000 Frs. nach, doch dabei waren die Guthaben an Häuser mit eingerechnet, deren Fall in nächster Aussicht stand. Die Comptoiristen wenigstens ließen sich dadurch nicht täuschen, und an der Börse wurde Trümpy's Unterschrift nicht mehr mit dem frühern Vertrauen angenommen. Alfons Bauer unternahm es zu Weihnachten 1863, in einem Briefe, der ihm alle Ehre macht, seinem Oheim den trostlosen Stand der Sache klar darzulegen und ihn aufs treulichste und innigste zu beschwören, sich von den Schwindlern zurückzuziehen, da es jetzt hoffentlich noch Zeit dazu sein werde, und dadurch das Mistrauen zu beschwichtigen. Es war schon zu spät. Auch Frau Trümpy, welche wenigstens eine Ahnung von dem drohenden Ruin hatte, warnte ihren Mann und beschwor ihn, die Verbindung, namentlich mit Helbing, abzubrechen. Er versprach es ihr für den April, der Februar und März wären allerdings noch schwere Monate für ihn. Im Februar, März und April wurden 132.000 Frs. eigene Engagements fällig, außerdem 82.000 Frs. Retouren von scontirten Papieren, und dafür stand ihm nur Deckung von etwa 12000 Frs. an Waaren zu Gebote. Die vorausgesagten Hiobsposten blieben nicht aus. Am 13. oder 14. Febr. erhielt Trümpy die Nachricht, daß er bei dem Falliment des Hauses Büttiker alles verlöre. Die Gesammtsumme seiner Verluste stieg dadurch auf ungefähr 350.000 Frs. Daran rechnete er in einem fort an den beiden letzten Tagen seines Lebens. Er wußte, daß er ein ruinirter Mann war, daß er seinen Verbindlichkeiten unbedingt nicht nachkommen, solche Summen auch als Darlehn nirgends auftreiben konnte. Selbst im besten Falle, bei einem sehr vortheilhaften Verkaufe der Güter, wären höchstens 40.000 Frs. für die Frau und Tochter übriggeblieben. Der spätere Masseverwalter hingegen erklärt, daß selbst bei einer gütlichen Verständigung nichts übrig bleiben werde. Alle diese Verluste hatte Trümpy nicht standhaft ertragen, sondern gejammert und war kaum im Geschäft aufrecht zu erhalten gewesen. Da erhielt er am Sonntag vor seinem Tode ein Telegramm, welches von einem Unbekannten aus Bern an das Haus Mojon in Lenzburg gesendet und von diesem Hause, nach Tilgung des Datums und der Unterschrift, an Trümpy's Geschäft mitgetheilt worden war. Das Telegramm enthielt: »Ueber die Activen und Passiven Trümpy's lauten die Ansichten verschieden, allein man glaubt an eine baldige Zahlungseinstellung.« Trümpy war aufs äußerste erregt hiervon und muthmaßte in dem Absender einen seiner nächsten Verwandten. Darin sind die Urtheile aller ihm Nahestehenden übereinstimmend, daß ihm die kaufmännische Ehre über alles ging, daß er ein Falliment nicht überlebt haben, auf einen Vergleich mit seinen Gläubigern nie eingegangen sein würde. Außerdem hat eine ferner stehende Zeugin gehört, daß, als man einmal in Wabern von jemand sprach, der fallirt hatte, Trümpy äußerte: der sei ein Narr, daß er sich nicht eine Kugel durch den Kopf schieße, und überhaupt, wenn man solche Widerwärtigkeiten habe, sei es am besten, sich das Leben zu nehmen. V. Im engsten Zusammenhange mit diesen Verhältnissen stehen die Wahrnehmungen, welche von verschiedenen Zeugen über Trümpy's Gemüthszustand und seine Aeußerungen und Vorbereitungen, sich selbst das Leben zu nehmen, gemacht worden sind. Trümpy konnte weder seine Begierden und Leidenschaften meistern, noch Schmerzen und Widerwärtigkeiten ertragen. Schon seit Jahren hatte er oft, im Zorn und Rausch, gedroht, er wolle sich erschießen. Das haben auch seine Dienstboten gehört. Frau Trümpy erzählt, er habe Pistolen gehabt, damit in frühern Jahren nach der Scheibe geschossen, später nicht mehr. Dennoch habe er die Pistolen geladen, im thörichten Spiel sich selbst und zuweilen auch sie damit bedroht. Dann habe er in Zornanfällen von Erschießen geredet und eine geladene Pistole nachts unter sein Kopfkissen gelegt. Frau Trümpy ist anfangs über diese Dinge in Schreck und Angst gerathen und hat, so oft sie konnte, die Pistolen weggenommen. Später hat sie nicht mehr viel darauf gegeben, hat geglaubt, er liebe das Leben zu sehr, als daß er zur Ausführung dessen käme, was er so oft, namentlich bei jedem Unwohlsein, zu drohen pflegte. Trümpy verwahrte in der letztern Zeit seine Pistolen im Secretär, zu dem er stets den Schlüssel bei sich führte. Gegen Ende des Jahres 1863 trat jedoch eine auffällige Veränderung mit Trümpy ein, er war nicht nur krank, heftig, sorgenvoll, sondern oft tief niedergeschlagen, lebensüberdrüßig und wünschte sich in solchen Stunden den Tod. Ja er glaubte auch und sprach es gegen mehrere ihm ferner stehende Personen aus, daß er nicht mehr lange leben werde. Als er dem Leichenbegängnisse eines Kindes, dessen Pathe er gewesen, beiwohnte, sagte er zu dem Vater: »Nun, trifft es dann mich, dann kannst du auch zu meiner Beerdigung kommen.« Am Sonntag nach Neujahr 1864 saß man in Wabern in größerer Gesellschaft zu Tisch. Man zählte die Gäste und es waren dreizehn. Da sagte Trümpy: »Aha, ich weiß schon, wen es angeht; es geht mich an.« Mehrere Personen fragte er, ob er nicht gemagert habe, klagte, etwa vier Wochen vor seinem Tode, über beständigen Frost, und setzte hinzu, ich werde nun bald sterben. Von einem andern Vorfall weiß freilich nur Demme. Als Trümpy seine syphilitische Ansteckung ihm offenbarte, setzte er hinzu, das sei das Fürchterlichste, was ihm hätte begegnen können, er ertrage es nicht, er bringe sich um. Als er dabei auf dem Kaminsims ein Fläschchen mit der Aufschrift Laudanum stehen sah, ergriff er es und sagte: »Wüßte ich, daß dieses mich sogleich tödten würde, so würde ich es zu mir nehmen.« Zweifellos hingegen ist, daß Trümpy vor mehrern Jahren mit Hrn. Leuzinger-Schnell eine Unterhaltung über den Selbstmord durch Erschießen gehabt und Herr Leuzinger gesagt hat, wenn sich jemand das Leben nehmen wolle, so solle er nur kein Blei laden, sondern einen Wasserschuß. Am Morgen nach Trümpy's Tode hat man im Secretär die Pistole stark mit Pulver, aber ohne Kugel, mit einem naßgewesenen, bereits eingerosteten Papierpropf geladen gefunden. Diese Ladung konnte nach dem Urtheil Sachverständiger etwa drei Wochen alt sein; sie sprach deutlich für die Absicht eines Selbstmords. Am Dienstag vor dem Todestage wurden Trümpy's Hemden geglättet und die Glätterin machte ihn, weil er sonst Freude daran hatte, aufmerksam, wie gut die Kräglein gestärkt wären. Er sagte: »Ja, sie sind sehr gut, aber ich brauche sie nicht mehr.« Die Kräglein waren aber erst gekauft und nach dem neuesten Schnitt. Am nämlichen Tage befand sich Trümpy im Glättezimmer, als zum Essen gerufen wurde. Flora lehnte sich liebkosend an die Brust ihres Vaters. Er wurde nachdenkend, es traten ihm die Thränen in die Augen, dann hieß er die Leute zum Essen gehen. Wieder am Abend dieses Tags fiel der Glätterin Trümpy's Wesen auf und sie fragte ihn, ob er nicht wohl sei? Darauf sagte er: »Ja, ich bin foutu, mit mir ist's fertig!« Als die Glätterin erwiderte, er habe ja noch rothe Backen, meinte er, darauf kommt es nicht an, blieb noch ein wenig sitzen, nahm dann das Licht, sagte in einem eigenthümlichen Tone: Lebet Wohl! und ging hinaus. »Sein ganzes Benehmen fiel uns auf und wir haben den Herrn fast gar nicht mehr gekannt.« Darum sagte die Glätterin zu den andern: »Mit dem Herrn ist etwas gegangen, der lebt nicht mehr lang!« Am Montag (15. Febr.) war Trümpy, wie wir schon oben erwähnt haben, äußerst weich und liebevoll gegen seine Frau, da sprach er auch davon, daß er der alten treuen Dienerin Anna Mürner ein Legat aussetzen wolle. Am Nachmittag unterhielt er sich mit dem Gärtner Roth und sprach namentlich von einer »Pelzkappe«, welche er sich aus Konstantinopcl mitgebracht und welche er im Bett auf dem Kopfe hatte. Plötzlich sagte er: »Wer hätte wol geglaubt, daß ich die Pelzkappe noch auf meinem Sterbelager tragen würde?« Das sagte er nicht etwa im Scherz, wie der Zeuge ausdrücklich bemerkt. Abends gegen 11 Uhr brachte ihm die jüngere Magd, Anna Müller, Wasser und fragte ihn, wie es gehe. Er sagte, es gehe nicht gut. Die Müller meinte, es werde schon besser gehen, und darauf erwiderte er in einem ihr auffallenden Tone: »Ja, es kommt nun bald besser!« Endlich behauptet Demme, am Abend des 14., wie am Abend des 15. Febr. habe Trümpy wiederholt geäußert: »Wenn's nur fertig wäre!« Das sind die in ihrer Gesammtheit schwer in die Wage fallenden Umstände, welche für einen Selbstmord sprechen und, im Zusammenhange mit dem gänzlichen Vermögensruin, einen Selbstmord fast unzweifelhaft erscheinen lassen. In diesem Urtheile stimmen aber auch alle, welche als Verwandte, Freunde, Angestellte, Dienstleute in einem nähern Verhältnisse zu der Familie gestanden haben, überein. Darunter sind viele Personen, denen man eher das Gegentheil als ein Voreingenommensein für Demme und selbst für Frau Trümpy zutrauen kann. »Wenn Trümpy nicht eines natürlichen Todes gestorben ist, hat er sich selbst vergiftet; sein kaufmännischer Stolz hätte den Bankrott nicht ertragen.« Das härteste, darum aber doch nicht ungerechte Urtheil fällt der junge Underwerth, Commis Trümpy's, über ihn: »Nach seinem Lebenswandel, seiner Geschäftsführung, seiner Frechheit, seinem Hochmuth, seiner Eitelkeit und seinen Gewissensbissen hat er nicht anders gekonnt, als sich das Leben nehmen.« Die alte Anna Mürner aber sagt bestimmt: »Der Doctor hat den Herrn nicht vergiftet!« VI. Es reiht sich hier die Frage an, ob denn Strychnin in Bern oft gebraucht werde und leicht zu erhalten sei? Allerdings wendet man es, mit Zucker vermischt, häufig an, um Ratten und Mäuse zu vertilgen. Auch gegen Füchse ist es in den Wäldern gelegt worden. Man beizte nicht nur, in weidmännischer Weise, Vögel damit, sondern, wie es heißt, auch einmal Würste, und so kam es, daß nicht nur Füchse, sondern auch ein paar Jagdhunde dadurch getödtet wurden. Wie jedes andere Gift sollte es allerdings nur in den Apotheken, gegen ärztliche Bescheinigung, verkauft werden, indeß hielt es nicht schwer, wie durch ein Beispiel belegt wurde, solch eine Bescheinigung für sich und wol auch für einen guten Freund zu erlangen. Auch andere Personen befaßten sich mit dem Verkaufe dieses Giftes (z.B. ein Mechaniker) und vom Auslande kann man es ohne alle Schwierigkeiten erhalten. Auf den anonymen Brief, der über Paris gekommen ist und welcher dem Präsidenten des Gerichtshofs versichert, der Schreiber habe seinem guten Freunde Trümpy Strychnin verkauft, welches dieser zu Experimenten mit Hunden benutzen wollte, legen wir natürlich gar kein Gewicht. Mehr schon auf den Brief eines Teilnehmers an der Vergnügungsfahrt, welcher Umstände anführt, aus denen hervorgeht, daß Trümpy manche Ausflüge in Konstantinopel mit Personen gemacht hat, welche dort genau Bescheid wußten. Dazu erzählt Herr Professor Schwarzenbach, daß er selbst auf dem dortigen Bazar Gifte der verschiedensten Art, nur gegen die Versicherung, daß er Arzt sei, gekauft habe. Allein man braucht gar nicht so weit zu suchen. Von angesehenen Apothekern wird aus eigener Erfahrung bestätigt, daß Trümpy sehr oft, bis in die letzte Zeit Apothekerwaaren spedirt habe, darunter unzweifelhaft auch Giftstoffe, und daß er unter der Aufschrift »moimême« Waaren jeder Art leicht habe beziehen können und bezogen habe. Der auf dem Güterbahnhofe zu Bern angestellte Zeuge Abt erinnert sich bestimmt, in der Zeit vom September 1863 bis Januar 1864 ein Colli zwischen 30 und 40 Pfund, declarirt »Drogueriewaaren«, mit einem Frachtbrief auf Trümpy auf dem Bahnhofe gesehen zu haben. In diesem Frachtbriefe sei der Inhalt des Colli genau specificirt gewesen und es habe in demselben neben »Thee« auch »Strychnin« gestanden. Die genaue Specification war nothwendig, weil das Colli aus Deutschland hereinkam. Endlich ist von größter Bedeutung noch die Aussage der Frau Jaumann, Bierwirthin zu Bern. Ihr Mann war früher Apotheker, ist jetzt nach Amerika ausgewandert, hat aber vorher an den Regierungsstatthalter, dann an den Untersuchungsrichter geschrieben, hat sich auch persönlich bei letzterm gemeldet und sich abhören lassen wollen, man hat jedoch gemeint, seine brieflichen Auslassungen genügten schon. Diese werden nun allerdings durch Frau Jaumann gänzlich bestätigt. Sie sagt: »Trümpy kam eines Vormittags, da sonst niemand im Gastzimmer war als mein Mann und ich, und sagte zu meinem Manne: «Du bist ein alter Apotheker, gib mir doch einige Auskunft!» Er fragte, was das stärkste Gift sei? ob es nicht Strychnin sei? wie es wirke und wie schnell es tödte? Mein Mann sagte ihm, es gehe immerhin einige Zeit, bis der Tod erfolge; was er (Trümpy) denn mit dem Gift anfangen wolle? Trümpy erwiderte, er wolle einen Hund vergiften. Es fiel mir auf, daß Trümpy meinen Mann, gleichsam als Belohnung für dieses Wirthshausgespräch, auf den gleichen Abend ins Schwellen-Mätteli zu einem Forellenschmaus einlud.« VII. Wir meinen, es hätte nicht mehr bedurft als ein wenig klare Ueberlegung und ein reines Gewissen, um bei aller Klatschsucht und feindlichen Machination standhaft zu bleiben, die lautere Wahrheit zu sagen und getrost zu erwarten, daß die Untersuchung nichts anderes ergeben könne, als was sie wirklich ergeben hat und was, bei jeder irgend unbefangenen Prüfung, der Unschuld zum glänzenden Siege verhelfen mußte. Doch gerade an der Grundbedingung eines überall reinen Gewissens fehlte es den beiden Angeklagten, darum suchten sie schon von Anbeginn ihre Sicherheit im Verbergen, Vertuschen, Verleugnen und Erdichten; darum glaubten sie, auch gegen die gehässigen und ungerechten Angriffe ihrer Feinde der zweischneidigen Waffen der Lüge nicht entrathen zu können. Nur der vollen Unschuld genügt der unzerstörbare Schild ihres Bewußtseins und die einschneidige, aber unfehlbare Waffe der rückhaltlosen Wahrheit. Erwägen wir aber das schuldvolle Verhältniß, in welchem die beiden Angeklagten zueinander standen, und die leidenschaftlichen Angriffe, die sie zu erdulden hatten und welche wir theils schon kennen, theils sogleich erfahren werden: so darf es uns, bei reichlichen psychologischen Erfahrungen auf diesem der Nachtseite der Menschheit zugehörenden Gebiete nicht wundernehmen, daß sie auch in der Lüge ihr Heil suchten. Es begann ein Kreuzfeuer von anonymen Briefen, die an Demme, dessen Vater, Anna Mürner, Professor Schärer, den Regierungsstatthalter gerichtet waren und Haß gegen Demme athmeten, ihn des Mordes beschuldigten. Nunmehr schrieb Demme ebenfalls einen anonymen Brief an Anna Mürner, welcher jedoch nicht zur Absendung gelangte, und zwei dergleichen an sich selbst, welche er sich durch die Post zukommen ließ. In zweien steigerte er die Anschuldigungen gegen sich, um die Behörden gegen dieses Denunciationswesen aufzubringen, im dritten fingirte er eine Person, welche Trümpy Strychnin zum Selbstmord geliefert haben wollte. Demme bereut offen, daß er sich in einer schwachen Stunde zum Gebrauche derartiger Mittel habe hinreißen lassen. Ferner erschien in der Neuyorker Zeitung eine Correspondenz, welche für Demme's Unschuld in die Schranken trat und die ganze Untersuchung als eine Machination des Professors Emmert darstellte, der sich eines wissenschaftlichen Nebenbuhlers entledigen und wol auch Demme's Vater durch Kummer tödten wolle, um das Directorium der chirurgischen Klinik zn erlangen. Hinsichtlich der ersterwähnten echten anonymen Briefe wurde der Verdacht der Urheberschaft von Demme auf Professor Emmert gelenkt. Die Handschriftenvergleichung, immer ein Beweismittel von zweifelhaftem Werthe, sobald das Ergebniß affirmativ ausfällt, fand nur eine gewisse, keineswegs überzeugende Ähnlichkeit mit der Handschrift Herrn Emmert's. Hingegen sagen die Sachverständigen: »Es sei sehr wahrscheinlich, daß die anonymen Briefe von einer und derselben Hand geschrieben seien, wie das Haushaltungsbuch und der unter Dictat geschriebene Brief der Frau Emmert.« Sie begründen dies näher, namentlich auch durch absichtlich versuchte Entstellung der Handschrift beim Dictat und durch zwei auffallende Abweichungen von der Rechtschreibung. Hingegen hat wieder Demme die Handschrift des Anonymus auf der Adresse seines Briefes an Anna Mürner genau nachgemalt und eine täuschende Aehnlichkeit erzielt. Daß Demme der Frau Trümpy das Concept zu dem Briefe an den Regierungsstatthalter entworfen oder verbessert hat, in welchem der Zeitpunkt der Verlobung mit Flora fälschlicherweise auf den Sommer 1863 zurückverlegt wurde, ist zugestanden und bereits erwähnt. Ebenso die Lüge, daß Frau Trümpy beim Empfang der Todesnachricht entkleidet im Bett gelegen habe. Frau Trümpy ist aber, und schwerlich aus eigenem Antrieb, in der Voruntersuchung noch weiter gegangen. Dort hat sie erzählt: »Am Montag Vormittag habe sie ihrem Manne Briefe an das Bett gebracht. Da habe er sie gebeten, ihm aus dem Secretär ein Flacon zu geben, woraus er auf seine Wunde tröpfeln müsse. Ihre weitere Beihülfe habe er abgelehnt und das Flacon unter das Kopfkissen geschoben.« Dies hat sie später zurückgenommen, dann wieder behauptet und dann abermals widerrufen. Ferner hat sie in der Voruntersuchung gesagt, sie sei zum Professor (?) Demme gegangen, habe ihm den Inhalt eines Verhörs mitgetheilt, worauf er ihr Strychnin zu kosten gegeben habe. Später habe sie im Garten Glasscherben gefunden und da sei ihr der Gedanke gekommen, das ließe sich in Zusammenhang bringen mit jenem Flacon, welches Trümpy zum Fenster hinausgeworfen haben könnte. Auch diese wie die vorige Erzählung nimmt Frau Trümpy in der Hauptverhandlung als erlogen zurück. Sie habe geglaubt, es könne das zur Entlastung des unschuldigen Demme dienen. Uebrigens bleibt Frau Trümpy dabei, sie habe im Secretär ein Fläschchen mit einer Flüssigkeit gesehen, welches nach ihrer Meinung keine von Bauer oder Demme herrührende Medicin gewesen sei. VIII. Aber nicht immer hat Frau Trümpy an Demme's Unschuld am Tode ihres Mannes geglaubt, nicht immer ihre eigene Unschuld behauptet. Wir gelangen jetzt zu einer der bedeutsamsten und räthselhaftesten Epochen der Untersuchung. Am 9, Mai 1863 wurden Demme und Frau Trümpy in Haft genommen, letztere in die oberste Zelle des Käfigthurms gebracht. Das war, nach der Schilderung des Untersuchungsrichters, ein kleines Zimmer oberhalb der Thurmuhr in wahrhaft schwindelerregender Höhe und unmittelbar unter demselben die Thurmuhr, welche jedesmal, wenn sie schlägt, einen schrecklichen Lärm verursacht. In diesem Gemache blieb sie den ganzen heißen Sommer hindurch bis zum 20. Sept.,wo sie in das Spital versetzt wurde. Mache man sich ein deutliches Bild von diesem Aufenthalt für eine schon seit lange an Nervenzerrüttung leidende Frau, die in solcher Ehe gelebt, solche Mißhandlungen erduldet, auf schreckliche Weise den Mann verloren hatte, aus Reichthum in Armuth gestürzt worden war, den Geliebten zum Bräutigam ihrer Tochter hatte werden sehen und jetzt, von ihrem reizenden Landsitz und all den Ihrigen getrennt, unter der Anschuldigung des Giftmordes im Käfigthurme eingekerkert war! Und in dieser furchtbaren Bedrängniß hörte die unglückselige Frau in ihrem Innern nur die Anklagen eines von anderer Schuld belasteten Gewissens, suchte nicht da Trost, wo er den Mühseligen und Geladenen verheißen ist. Das Wort, das der Dichter einem ähnlich stürmischen Herzen leiht: »Wer da nicht den Verstand verliert, hat keinen zu verlieren!« ist hier nicht minder zutreffend. Der Gensdarm Portner, Wächter im Käfigthurm, berichtet am 18. Mai an den Untersuchungsrichter, vergangene Nacht, 1½ Uhr, sei ihm von der Schildwache gemeldet worden, daß aus der Zelle 19, wo Frau Trümpy sich befinde, unablässig ein heftiges Geschrei und Gepolter gehört werde und sogar etwas zum Fenster hinausgeworfen worden sei. Portner hörte selbst dieses Geschrei und sämmtliche Gefangene auf dem vierten Boden klagten, sie hätten schon manche Nacht vor diesem Poltern und Lärmen nicht schlafen können, Mehrere haben auch gehört, daß die Frau Trümpy in jener Zelle in einem fort schrie: »Trümpy, Trümpy, komme wieder und bezeuge, daß ich dich nicht vergiftet habe, du mußt kommen und dies vor den Herren sagen!« Als Portner noch in jener Nacht Frau Trümpy zu Rede setzte, antwortete sie, man sei hier in einer freien Republik und könne sich für das Recht wehren, man schreie auf der Straße auch, der Herr Dr. Schärer sei in der Vestibule draußen und lärme auch die ganze Nacht, das Recht habe sie auch« u. s. w. Solche Vorfälle wären aber auch bei Tage schon oft vorgekommen, Frau Trümpy schwatze oft das verrückteste Zeug, hauptsächlich, daß ihre Tochter Flora gleichfalls hier gefangen sei, in drei Tagen zwei Kinder geboren habe, das erstgeborene sei von einer Frau ermordet worden, Flora werde mishandelt und gemartert u.s.w. Unmittelbar darauf befände sich Frau Trümpy aber manchmal wieder bei ganz gesundem Verstande. Frau Trümpy erhielt seit dem 19. Mai zwei verständige Wärterinnen in ihr Gefängniß und wurde von dem Gefangenenarzt, dem eben erwähnten Hrn. Dr. Schärer, regelmäßig behandelt. Stellen wir die hauptsächlichsten Erscheinungen, welche an Frau Trümpy beobachtet wurden, gleich aus dem Gutachten der drei dazu verordneten Aerzte zusammen: Frau Trümpy ist von zarter Constitution, nervösem Temperament, gemüthlich sehr erregbar, leicht aufwallend in Freude wie in Zorn, aber ebenso rasch wieder beschwichtigt; intellectuell nicht unter der durchschnittlichen Höhe der Frauen ihres Standes und ihrer Bildung. Als sie verhaftet und in den Käfigthurm gebracht worden war, stellte sich bei ihr eine sehr hochgradige Aufregung des Nervensystems und des Gemüths ein. Sie hörte Stimmen von sehr verschiedenen Personen, theils von ihrer Tochter, von Verwandten und Bekannten, häufiger noch von Unbekannten, welche ihr über jene ersterwähnten die verschiedensten Dinge sagten. Die Stimmen schienen aus allen möglichen Richtungen herzukommen, von oben, unten, rechts, links. Ihre Zurufe und Aussagen waren bald tadelnd oder spottend, bald beschimpfend, bald schmeichelnd, bald befehlend. (Bald so komisch, schalten wir nach den Wahrnehmungen der Wärterinnen hier ein, daß Frau Trümpy stundenlang in einem fortlachte.) Sehr häuftg scheinen auch die Stimmen Unschickliches, Obcönes zu flüstern, worüber sich Frau Trümpy nicht näher ausläßt. In den ersten Wochen glaubte und behauptete sie fest, daß die Stimmen von wirklichen Personen herrührten, welche in andern Zellen eingesperrt oder in geheimen Räumen zwischen den Mauern verborgen wären. Sie antwortete den Stimmen und forschte horchend nach deren Ursprungsquelle, kroch unter das Bett, riß verschiedene Mobilien, ja selbst einmal das Brusttäfel von der Wand weg, um ihnen auf die Spur zu kommen. Diese Nachforschung wurde oft die ganze Nacht hindurch in großer Aufregung fortgesetzt und erst gegen Morgen gelang es, die erschöpfte Frau zu Bett zu bringen, worauf sie einigen Schlaf fand. Dann glaubte sie tagelang, ihre Tochter Flora um Hülfe schreien zu hören, eingesperrt und mishandelt in einer Zelle des untern Gestocks. Um ihr dieses Wahnbild zu benehmen, ließ man Flora zum Besuch kommen und vor den Augen der Mutter wieder fortgehen. Viermal hintereinander hörte und befolgte Frau Trümpy den Befehl der Stimmen, hinunterzugehen, sie werde die untere Thür offen finden, was natürlich nicht der Fall war. Dann meinte sie einmal, der Käfigthurm stehe in Flammen; dann verschmähte sie ein aus einem der ersten Gasthöfe Berns ihr zugesandtes Ragout, weil sie lauter zerhackte Mäuse darin sah; dann glaubte sie, in ihrem Kaffee sei das Indianergift Curare; dann glaubte sie sich Tag und Nacht durch Oeffnungen in ihrem Gefängnisse von außen beobachtet Zweimal gehorchte sie den Stimmen, welche ihr befohlen, sich um das Leben zu bringen, und machte ganz wirkungslose Versuche, sich die Pulsader zu durchschneiden und sich eine Nadel in das Herz zu stechen. Wieder einmal schnitt sie sich die linken Haarlocken ab, weil die Stimmen es befahlen. Von ihrem Manne sprach sie, daß er sie oft besuche und sich freundlich mit ihr unterhalte über alle möglichen Wirthschaftsangelegenheiten, als wäre er gar nicht gestorben. Gegen Demme legte sie während dieser Zeit einen ihre Umgebung befremdenden Haß an den Tag. Alle diese Hallucinationen nahmen ab und zu, steigerten sich bis zum heftigsten Grade vor dem Eintritt der Menstruation, wechselten ab mit anscheinend ganz vernünftigen Stunden und Tagen. Dennoch behauptete Frau Trümpy selbst noch in der öffentlichen Verhandlung, als man sie danach befragte, daß die Stimmen sie nie verließen und oft beeinflußten. Den Gedanken irgendwelcher Verstellung weisen alle Sachverständigen entschieden zurück. Nur über die Fortdauer und den Grad der Geistesstörung in der letzten, hier besonders wichtigen Zeit (10.-20. Sept.) sind sie verschiedener Ansicht. In dieser Zeit, wieder vor dem Eintritt der Menstruation, trat abermals eine gewaltige Exaltation bei Frau Trümpy ein. Sie hatte dem Untersuchungsrichter gesagt, sie müsse ihm etwas Wichtiges mittheilen, könne es aber nur schriftlich thun. Mehrmals fragte er sie danach, sie war aber nie zu Stande gekommen, hatte das Begonnene auch wieder zerrissen. Die Wärterin sagte: »Sie gerieth während des Schreibens in eine solche Exaltation, daß wir ihr mehrmals das Schreibzeug wegnahmen. Sie fing den Brief am Morgen an und war damit den ganzen Tag beschäftigt, ohne zn Mittag zu speisen. Sie ging oft dazu und davon. Sie weinte und sagte stets (zu den Stimmen): «Um Gottes willen, laßt mich doch schreiben und brüllt mir nicht so in die Ohren; ich muß den Brief fertig machen!» Sie war in furchtbar aufgeregtem Zustande. Nach mehrfachen Unterbrechungen wurde der Brief abends gegen 6 Uhr fertig.« In Wahrheit ist der Brief jedoch gar nicht fertig geworden. Frau Trümpy hat ihn abgebrochen und in ein Buch gelegt. Von dort hat man ihn weggenommen und zu den Acten gebracht. Er lautet: »Herr Untersuchungsrichter Bircher! Wie Ihnen früher einmal und heute Morgen wieder mit schwerem Herzen mittheilte, habe ich vieles auf dem Gewissen, das mich quält und mir keine Ruhe läßt. Wie oft war ich auf dem Punkte, Sie einen Blick in meinen Lebenswandel thun zu lassen; aber ich gewann es, trotz harten Kämpfen, nicht über das Herz, weder mündlich noch schriftlich, Ihnen hierüber Aufschluß zu geben. Heute will und muß ich es thun, soll ich dieses qualvolle Leben länger ertragen! Ich bin ein schlechtes, charakterloses Weib; ich habe mehr Sünden und Vergehen auf dem Gewissen, als ich jemals gutmachen kann. Ich bin eine Lügnerin, Diebin, Ehebrecherin und zur Mörderin meines Mannes geworden. Nicht durch die Verhältnisse, allein aber durch die Lüge und die Angewöhnung des Trinkens. Diese Laster haben mich die Pflichten als Gattin, Mutter und Hausfrau vergessen lassen. Durch mein Beispiel sind Gatte und Kind, wie die Dienstboten zur Sünde verleitet worden. Mein Gatte sel. und ich haben uns zärtlich und aufrichtig geliebt. Beide jung und unerfahren, lebhaft und leidenschaftlich, kam es mitunter zu Zwisten, welche das sonst heitere, glückliche Eheleben verdüsterten. Vom Glück begünstigt wurden wir nicht arbeitsscheu, aber leichtsinnig, und der Leichtsinn brachte für mich den Verführer ins Haus. Der Weg der Sünde war damit angebahnt. Es war der erste Treubruch, durch die Verhältnisse fortgesetzt, abgebrochen und nach Jahren wieder angeknüpft. Doch eine Sünde bringt die andere zur Welt. Geschäftliche und freundschaftliche Beziehungen brachten noch anderes Verderben ins Haus, denen ich theils zum Opfer, theils zur Verführerin wurde. Es konnte meinem Gatten nicht fremd geblieben sein, er mußte es geahnt haben, aber es blieb zu unserm Unglück unbesprochen, was auf den Weg des Verbrechens führte. Der unglückliche Verlust meines Auges rief Herrn Dr. Demme ins Haus. Nicht der Arzt, aber der Freund wurde durch meinen Hang zur Lüge, welche ein kolossales Lügengespinst zu nennen war, das Opfer. Der Freund wurde zum Geliebten, durch meine Schuld zum wahrscheinlichen Mörder meines Gatten. Das Maß der Sünden war voll, ein unseliger Moment ließ mich unbedachtsame Worte sagen, welche ebenso schnell wieder vergessen waren. Es muß die Folge der Trunksucht gewesen sein, denn auch nicht eine Ahnung ließ mich an das Gesagte erinnern, bis es unglücklicherweise viel zu spät war. Die versöhnliche Stimmung des Kranken in seinen letzten Tagen gab mir nach seinem Tode die Veranlassung, Sie und den Herrn Regierungsstatthalter auf fluchwürdige Weise zu belügen. Ich that es in der Absicht, die Ehre dreier Familien zu retten, und habe nicht daran gedacht, daß durch den auf ihn gewälzten Verdacht auf Korfu und mit dem Flacon Strychnin dem Verstorbenen eine Schuld aufgewälzt worden sei!« Der nicht ganz vollendete Schluß des Briefes enthält nur eine Bitte um Verzeihung, eine Versicherung der Besserung, und ist für die Schuldfrage ohne Belang. Hören wir, welche Deutung die Angeklagte in der Hauptverhandlung ihren Worten gibt, als sie der Präsident fragt, in welchem Sinne sie sich Mörderin ihres Mannes nenne. »Ich habe ihm so viel Verdruß gemacht, daß ich glaube, er sei so gequält gewesen bis zu seinem Lebensende. Allein, so wahr ein Gott im Himmel lebt, so viel ich mich erinnere, war es das. Eines Abends, als er kam, wir hatten manche Hausmittel, fragte ich den Herrn Doctor: können Sie ihm nicht etwas geben zur Beruhigung?« Präsident: »Haben Sie dabei nicht daran gedacht, es solle einmal diesem Zustande ein Ende gemacht werden?« Frau Trümpy: »Nein, wenn so etwas je gesagt worden ist, aber nicht in einem schlimmen Sinne, wie man es nun mir zuschreibt, so muß es in einem Briefe gewesen sein.« Präsident: »Allein warum nennen Sie das denn unbedachtsame Worte?« Frau Trümpy: »Das ist mir erst durch die Gefangenschaft, durch die Stimmen, welche mich beherrschten, beigebracht worden. Ich weiß, daß niemand dem Trümpy etwas hätte zu Leide thun können.« An demselben dritten Tage der Hauptverhandlung, 27. Oct. 1864, fragte der Präsident Frau Trümpy, ob sie jetzt noch einen Haß gegen Demme hege. Sie verneinte es. Sie wollte auch keinen Haß gegen ihn gehegt haben: »Man hat ihn verdächtigt und ihm Sachen vorgehalten, die ich nie für wahr gehalten habe. Aber immer, wenn ich ins Verhör kam oder wenn ich mich mit jemand über ihn unterhalten habe, so ist es anders gekommen,« Frau Trümpy wurde von der Hauptverhandlung so angegriffen, daß sie mehrern Sitzungen nicht beiwohnen konnte, an Schlaflosigkeit litt und beständig von den Stimmen geplagt wurde. Am elften Sitzungstage (5. Nov.) fragt sie der Präsident nochmals, aus welchem Grunde sie in ihrem Briefe Herrn Demme den wahrscheinlichen Mörder ihres Gatten nenne. Sie antwortet jetzt: »Trümpy war mehr als lebensmüde. Ich fragte den Herrn Doctor, können Sie ihm nichts geben, das ihn beruhigen würde? und dachte dabei: er stirbt ja so gern! Ich dachte nicht mehr daran, bis ich in der Gefangenschaft war und die Stimmen hörte. Und dann dachte ich, ob dieses Wort vielleicht den Herrn Doctor veranlaßt haben könnte ... Ich weiß nicht, ob ich es gesagt habe oder nicht. Wenn ich aber das Wort gesagt hätte, so wäre ich nicht schuld daran, aber ich hatte keine Ahnung an so etwas, bis mir es die Stimmen gesagt haben.« Präsident: »Können Sie uns versichern, daß Sie vom Sterben Trümpy's nichts gewußt haben, bis Sie in sein Zimmer kamen?« Frau Trümpy: »Nein, ich hatte keine Ahnung, auch nicht die geringste Ahnung.« Von nicht minderer Bedeutung ist ein anderer früherer Brief, welchen sie »im Stadtgefängniß zu Bern, genannt Käfigthurm, berühmt durch seine Akustik, Montag den 16. oder 17. Mai 1864« an die Familie Demme geschrieben hat. Er ist nicht minder als der spätere der Erguß eines tiefaufgewühlten, zerrissenen und gemarterten Herzens, nur ist er mit einem oft bewundernswürdigen Schwung geschrieben, mit einem begeisterten Aufblick zur ewigen Gerechtigkeit und himmlischen Vergeltung, in phantasievollen Visionen, dennoch unter den Qualen ihrer Wahngebilde von der eingekerkerten Tochter und dem fürchterlichen Weibe. Dann sagt sie: »Ich habe mein eigenes Schicksal, mein Elend vergessen, seitdem ich weiß, daß es noch Unglücklichere gibt als unschuldig Angeklagte. Ich weiß, der Schein liegt schwer auf mir und ich habe ihn verdient, aber wenn ich nicht zurückkehre, was ich, so Gott will, nicht hoffe, so schwöre ich vor Gott dem Allmächtigen: ich bin unschuldig, so gut wie die andern! Haß, Verleumdung, Verkennung haben uns in den Kerker geworfen, wo wir Gelegenheit haben, Schwachheiten zu büßen, welche die Grundlage zu dieser fürchterlichen Anklage wurden.« Noch eins, was uns einen tiefen Blick in das Herz der unglückseligen Frau gestattet. Als Anna Mürner ihre Aussage beschwören sollte und die ergreifende Eidesverwarnung ihr geschehen war, sagte Frau Trümpy: »Aenneli, du sollst nicht alles beschwören, was du gesagt hast. Du hast gesagt, ich habe nicht getrunken; wohl, ich habe getrunken.« Anna Mürner entgegnet: »Nein, Frau Trümpy, Ihr habt nicht getrunken. Es war stets mein Amt, in den Keller zu gehen, und ich hatte die Schlüssel in den Händen. Ihr konntet gar nicht trinken, ohne daß ich es genau gewußt hätte. Ihr habt bloß ein Glas Wein getrunken, wie es erlaubt ist.« Frau Trümpy: »Aenneli, du hast gesagt, ich sei stets geduldig gegen meinen Mann; auch das ist nicht richtig.« Anna Mürner: »Ja wohl, Frau Trümpy, Ihr seid immer sanftmüthig und geduldig gewesen gegen Euern Mann, wie es sonst wol keine Frau gewesen wäre.« Darauf leistete Anna Mürner den Eid, und wir meinen mit gutem Gewissen. Vergleichen wir dieses Urtheil mit den Selbstbeschuldigungen im Briefe an den Untersuchungsrichter, wägen wir genau ab, wie bestimmt und feierlich die Unschuldsbetheuerungen lauten im Gegensätze zu den aus grübelnder Selbstqual und durch Wahngebilde verdüsterter Seele hervorgepreßten Vermuthungen und unsichern Schlüssen: »Ich könnte das gesagt oder geschrieben haben; es könnte anders verstanden worden sein, als ich es meinte; es hätte vielleicht den Doctor veranlaßt...«, so dünkt uns die Entscheidung nicht schwer, wo die klare und sichere Wahrheit und wo der vom Irrsinn heimlich immer wieder zugeflüsterte, bekämpfte, aber nicht ganz zu unterdrückende argwöhnische Wahn liegt. Wir sagten oben, daß die Sachverständigen in Bezug auf den geistigen Zustand der Frau Trümpy drei Perioden sehr starker (bis zum Eintreten der Wärterinnen), minder heftiger (bis zur Versetzung in das Spital) und sehr abnehmender, nicht mehr großen Einfluß übender Hallucinationen zu unterscheiden hatten. Verschiedene Ansichten walten schon darüber vor, ob Frau Trümpy während des langen Verhörs in der Hauptverhandlnng an Hallucinationen gelitten habe: bejahende, verneinende und zweifelhafte. Ueber den Werth und die Bedeutung des Briefes an den Untersuchungsrichter lauten die Ansichten dahin: 1) es habe vermuthlich ein psychisch-krankhaftes Moment mitgewirkt; 2) es sei dem Briefe keine sehr hohe Bedeutung beizulegen, und man könne nicht sagen, ob er einzig hervorgegangen sei aus einem Gewissensdrange oder einzig aus der Wirkung der Stimmen, vielleicht habe beides zusammengewirkt; 3) der Brief enthalte eine übertriebene Selbstanklage, sei jedoch logisch von einem Ende zum andern. Herr Dr. Schärer, Director der Irrenanstalt zu Waldau, einer der beiden Berichterstatter des Sanitätscollegiums, hatte bereits während eines Zwischenverhörs mit Frau Trümpy, am Tage nach dem Hauptverhör derselben, die Bemerkung gemacht, Frau Trümpy sei offenbar körperlich sehr angegriffen und ihre Physiognomie biete durch das jeweilige Aufblicken nach bestimmten Richtungen den Ausdruck einer mit Hallucinationen Behafteten dar; das stelle sich heute noch viel unzweifelhafter heraus als gestein. Director Schärer wurde ersucht, auch über den Geisteszustand der Frau Trümpy ein Gutachten abzugeben. Er nimmt als unzweifelhaft an, daß zu gewisser Zeit ein krankhaft gestörter Seelenzustand vorhanden gewesen, sogar der bei Irren besonders prägnante Wahn des Verfolgtseins. Auch er nimmt einen Wechsel im Zustande an, der aber noch jetzt fortdauere , einen Wechsel, welcher jedoch nach einer Wellenlinie, bald höher, bald tiefer ginge, und nicht in gerader Linie zur Besserung führte. Die charakteristischen Intermissionen oder Remissionen, diese Zwischenräume in der Krankheit, in welchen es bald besser und bald wieder schlechter geht, sind bei Seelenstörungen ganz besonders in Betracht zu ziehen. Dieser charakteristische Wechsel der Stimmung spricht sich besonders in den beiden Briefen an die Familie Demme und den Untersuchungsrichter aus. Der erste zeigt offenbar ein gehobenes Selbstgefühl. Sie sagt darin: Ich bin unschuldig! Sie vergleicht sich darin mit der vornehmen Welt, welche in schönen Kleidern, aber verdorbenen Herzens einhergeht. Sie setzt sich über dieselbe und sagt: Es wird einmal die Zeit kommen, wo diese glänzende Welt vergeht und die arme Gefangene wieder anerkannt wird. Sie ruft darin Halleluja. Im andern Briefe findet sich das Gegentheil. Da zeigt sich die größte Depression und Selbstanklage. Sie nennt sich Ehebrecherin und Mörderin ihres Mannes, erhebt die schrecklichsten Anklagen gegen sich, welche man gegen jemand aussprechen kann. Nicht nur selbst nennt sie sich Mörderin, sondern sie sagt, sie möchte auch noch einen andern zu einer schrecklichen That veranlaßt haben. »Ich möchte die Herren Geschworenen ganz besonders auf diesen Umstand aufmerksam machen, denn die Psychiatrie kann mit Bestimmtheit sagen: wenn bald solche Depression und bald wieder ein gehobenes Selbstgefühl sich zeigt, so hat man es mit einer Störung und zwar mit einer entschiedenen Seelenstörung, mit einer entschiedenen Geisteskrankheit zu thun. Man darf nicht annehmen, daß wenn eine Person einen logisch geordneten Brief schreibt, an dessen Form nichts auszusetzen ist, sie deshalb im gegebenen Moment gesund gewesen sein muß. Ich könnte Ihnen jede Woche Briefe von durchaus geisteskranken Personen vorlesen, in welchen man von der Geisteskrankheit nicht das Geringste merkt. Aus den Briefen der Frau Trümpy wird geschlossen, daß der erste, weil die Delirien darin deutlicher zum Vorschein kommen, krankhaften Inhalts sei, der zweite dagegen müsse die Wahrheit enthalten und sei ein Zeichen aufrichtiger Reumüthigkeit. Ich gebe das nicht zu, sondern behaupte, daß beide Briefe in Wechselbeziehung zur damaligen Seelenstörung gestanden haben; nur ist beim ersten ein offenbares Delirium eingelaufen. Allein im einen zeigt sich deutlich das krankhaft gehobene und im andern das krankhaft gesunkene Bewußtsein.« Herr Director Schärer weist dann auf ein Zeugniß des frühern Hausarztes hin, welches behauptet, daß sich Frau Trümpy nicht über die geistige Mittelmäßigkeit erhebe. Dagegen bekunden beide Briefe einen mit diesem Urtheil unvereinbaren Schwung. Auch das ist als ein Hinweis auf einen krankhaften Seelenzustand zu betrachten. Beide sind während einer entschiedenen Seelenstörung geschrieben und beide enthalten, nach ihrem Inhalt, das Dictat einer krankhaft exaltirten und deprimirten Gemüthsstimmung. Das ist mein Urtheil über den Zustand der Zurechnungsfähigkeit, in welchem sich Frau Trümpy beim Schreiben dieser Briefe befunden haben muß. Der Eindruck dieses Gutachtens muß auch in der damaligen Versammlung ein bedeutender, vollkommen überzeugender gewesen sein. Von den gerichtlich ernannten Sachverständigen schlossen sich ihm die Professoren Tribolet und Ionquière im wesentlichen an, soweit überhaupt noch Unterschiede zwischen ihnen und Director Schärer bestanden, und damit war dem Briefe der Frau Trümpy an den Untersuchungsrichter jede Bedeutung entzogen. IX. Dessenungeachtet sind die Stimmen derer auch jetzt noch nicht verstummt, welche es sich nicht nehmen lassen wollen, daß hier kein Selbstmord vorliege, wie deren unsere nach Reichthum und Genuß jagende Zeit jährlich Tausende gebiert, ein Selbstmord, der bei einem Menschen von Trümpy's Charakter, bei seinem Misgeschick, nicht wundernehmen kann, sondern eins der furchtbarsten Verbrechen, wenn nicht am Gatten, doch am Freund und Pflegebefohlenen. Die sinnverwirrten Aussagen der beklagenswerthen Frau geben bis heute noch diesem Argwohn die letzte Nahrung. Es sei uns vergönnt, vorgreifend »die letzte« zu sagen, obwol wir erst im Folgenden darthun müssen, daß jeder andere Grund zum Argwohn mangelt. Machen wir also hier halt, nehmen wir einmal an, Frau Trümpy habe nicht nur im Irrwahn eines gestörten Geistes die schreckliche Vermuthung ausgesprochen. Nehmen wir an, der Zustand Trümpy's sei für ihn selbst wie für seine Angehörigen ein unerträglicher gewesen, was in Wahrheit durchaus nicht der Fall; Frau Trümpy sei dadurch in Verzweiflung gerathen, wovon wir durchaus nichts wissen, und habe wirklich zu Demme gesagt: können Sie ihm nichts zur Beruhigung geben? und habe wirklich hinzugefügt: er stirbt ja so gern! Dann müssen wir zunächst fragen: hat Frau Trümpy dadurch Demme zum Mord verleiten wollen? Frau Trümpy antwortet zu allen Zeiten entschieden mit: Nein! Aber der Zusatz zu jener Frage klänge doch so bedenklich, daß man ein Misverstehen von seiten Demme's für nicht unmöglich halten könnte. Er hat also verstanden, Frau Trümpy wünsche, daß ihr Mann vergiftet werde, um ihn von den Leiden seines Zustandes zu befreien. Doch der Arzt konnte sich ja nicht im Zustande seines Kranken täuschen. Das Uebel war (laut Sectionsprotokoll) in der Heilung begriffen, die Schmerzen mußten binnen kurzem von selbst aufhören. Dieses konnte also nicht zum Morde bestimmen. Frau Trümpy müßte folglich in ihrem reumüthigen Geständnis zur Hälfte gelogen und in Wahrheit einen andern Beweggrund vorgebracht haben. Dann fiele freilich auch die Möglichkeit eines Misverständnisses hinweg, die Frau hätte den Tod ihres Mannes ernstlich beabsichtigt. Welchen Grund könnte sie dazu haben, der geeignet gewesen wäre, zugleich auch in Demme den nämlichen Entschluß hervorzubringen? Der drohende Bankrott? Der wurde durch Trümpy's Tod nicht abgewendet, sondern beschleunigt, niemand hätte ihn abzuwenden vermocht, wenn nicht Trümpy vielleicht noch selbst. Der Wunsch; von Trümpy erlöst zu werden? Demme war nicht mehr der Liebhaber der Mutter, sondern der Freier um die Tochter. Die Mutter legte seinem Wunsche noch Hindernisse in den Weg, der Vater bot offen die Hand dazu, wollte dem jungen Paar schon die Wohnung einrichten, die Tochter liebte ihren Vater zärtlich, würde seinen Mörder verabscheut haben. Da trennen sich also nicht nur die Interessen, sondern das Demme's tritt dem Vorhaben der Frau Trümpy entschieden feindlich entgegen. Die frühere zum Mitleid erkaltete Liebe zur Mutter ist kein Motiv, das hier erheblich in die Wagschale fallen und einen Mann von Demme's Verstand und Willenskraft zur nichtswürdigsten Thal hätte bewegen können, welche ihm nicht nur keinen Vortheil bot, sondern, selbst wenn sie zwischen ihm und Frau Trümpy geheim blieb, ihn ganz in die Hand der letztern brachte und sein Leben mit Gewissensqualen erfüllte, wenn sie auch nur geahnt wurde, ihm schon das raubte, wonach seine Liebe und sein wissenschaftlicher Ehrgeiz strebten; wenn sie gar entdeckt wurde, ihn aus dem Buche der Lebenden ausstrich. Endlich, als letztes denkbares Motiv, eigener Haß gegen Trümpy? Wir wissen im Gegentheil, daß die beiden so verschiedenen Menschen sich zu einer gewissen Freundschaft zueinander gefunden hatten, daß sie einander zu vielfachem Dank verpflichtet waren, daß Demme eine große geheime Schuld gegen Trümpy auf dem Herzen trug und sie durch die Verbindung mit Flora gewiß am sichersten in Vergessenheit brachte. Von Haß zeigt sich nirgends eine Spur, im Gegentheil erscheint Demme überall (mit jener Ausnahme) als ein wohlmeinender, verständiger und aufrichtiger Freund Trümpy's. Also lag für Demme kein irgend denkbares Motiv vor, Trümpy zu morden, Wohl aber Gründe des Interesses genug, eine Zumuthung der Art entschieden zurückzuweisen. Und nicht nur des Interesses. Mag auch manche Farbe in dem vortheilhaften Bilde verwischt sein, welches wir zu Anfang unsern Lesern mitgetheilt haben: trotz der sinnlichen Verirrungen und entstellenden Lügen bleibt von dem talentvollen, trefflich erzogenen, liebenswürdigen, humanen, uneigennützigen, rastlos auf den Bahnen edler Kunst und hoher Wissenschaft strebenden jungen Manne doch noch genug erhalten, was ihn nicht zum Abgrund des Mordes hinabstürzen läßt. Der Mord ist eine Ausgeburt dämonischer Leidenschaft, entmenschter Wildheit oder kalt berechnender Empfindungslosigkeit. Von keinem läßt sich eine Spur in Demme entdecken. So führt uns denn auch der Rückschluß zu dem gleichen Ergebniß: weil kein denkbarer Grund für einen Mord spricht, den Demme an Trümpy verübt hätte, muß die halb ausgesprochene Beschuldigung der Frau Trümpy unglaubhaft und vom Irrwahn einer geistig Gestörten hervorgebracht sein. Zu diesen Vor- und Rückschlüssen gesellt sich noch eine Bestätigung aus dem Gebiete der Erfahrung. Die gewichtigsten Gründe liegen vor zu der Annahme, daß Trümpy, getrieben von Lebensüberdruß, Scham über seine Krankheit, Verzweiflung beim unvermeidlichen Bankrott und der Aussicht auf Schande und Armuth seinem Leben in jener Nacht vom 15. auf den 16. Febr. freiwillig ein Ende machen wollte, daß er die Mittel zum Selbstmord vorbereitet hatte, und da gerade wäre seiner eigenen Hand eine fremde zuvorgekommen? Die reichhaltigen Annalen der Criminalistik werden kaum ein einziges Beispiel solch eines unwahrscheinlichen Zusammentreffens aufzuweisen haben, und wo das eine Verbrechen bis zu solchem hohen Grade der Wahrscheinlichkeit erwiesen ist, nimmt man kein anderes, unerwiesenes an. X. So blieb denn gegen Demme nur noch das Gutachten der Gerichtsärzte und des Sanitätscollegiums bestehen. Die neunte und zehnte Sitzung, am 3. und 4. Nov., wurden den medicinischen und chemischen Erörterungen gewidmet, und es entspann sich im Gerichtssaale einer der glänzendsten Redekämpfe zwischen bedeutenden Vertretern dieser Wissenschaften mit sehr unerwarteten Erfolgen. Wir bedauern, daß der uns vergönnte Raum nur eine sehr skizzenhafte Schilderung zuläßt und uns hauptsächlich auf die Wiedergabe der Resultate beschränkt. Von besonderm psychologischen Interesse ist es, daß auch Demme mit einem Feuer, einer Gründlichkeit und Schärfe der Dialektik sich daran betheiligt hat, wir möchten sagen mit einer Unbefangenheit, als handle es sich für ihn um nichts mehr, als bei einer Disputation in der Aula der Universität seine Thesen zu vertheidigen. Die Gerichtsärzte bleiben zunächst bei ihrem Gutachten (kein Selbstmord, fremde Schuld, Unwahrheit der Demme'schen Vergiftungsgeschichte) stehen und entnehmen auch aus dem erst durch die Hauptverhandlung ermittelten, gänzlichen Vermögensruin Trümpy's keinen ausreichenden Grund für einen Selbstmord; Trümpy hätte vielmehr dadurch angespornt werden müssen, sein Geschäft wieder in die Höhe zu bringen. Der Eindruck des bereits am Sonntag angelangten lenzburger Telegramms könne am Montag nicht mehr so tief gewesen sein. Hingegen sind die Berichterstatter des Sanitätscollegiums (Dr. Bourgeois und Director Schärer) durch die in der Hauptverhandlung neu hervorgetretenen Umstände noch mehr davon, daß Trümpy mit Todesgedanken gerungen habe und ein Selbstmord wahrscheinlich sei, überzeugt worden. In Bezug auf den Widerspruch in Demme's Berichten bleibt Dr. Bourgeois dabei stehen, daß Demme die Vergiftungsgeschichte unwahr dargestellt habe, um, im Interesse der Familie, zu vertuschen. Anders Director Schärer. Er sagt: »Ich finde auch einige Widersprüche in dem Gutachten des Dr. Demme, allein dieselben stehen mir immer nicht im Wege, die Möglichkeit von Demme's Behauptungen des schnellen Todes Trümpy's und die Art und Weise, wie derselbe vor sich gegangen ist, anzunehmen. Ich halte nicht einmal dafür, daß Dr. Demme etwas habe vertuschen wollen, sondern ich glaube, er habe den Strychnintod wirklich nicht als solchen erkannt.« Das Merkwürdigste, nach Demme's Erzählung, besteht nach Schärer darin, daß der erste Anfall des Strychnin und der Tod außerordentlich nahe aneinandergerückt wären, viel näher als bei irgendeinem andern bekannten Beispiel an Menschen. Daraus schlössen Experten und Collegium, Demme könne die Wahrheit nicht berichtet haben. Director Schärer hingegen zieht die Constitution und Vollblütigkeit Trümpy's, sein (geradezu braunes) Aussehen in der letzten Zeit, seine Trunksucht, die Verwachsungen der Hirnhäute mit dem Schädel, daher Disposition zu Kopfcongestionen, in Erwägung und meint, daß infolge dessen bei dem ersten Strychninkrampfe sehr wohl eine Blutanstauung im Gehirn habe stattfinden können, welche augenblicklich tödtete. Auch die große Dosis Gift, bei der Leere des Magens und der durch das Trinken erfolgten Herabstimmung und geringem Widerstandsfähigkeit der Nervencentren, könne dazu mitgewirkt haben. Darum hätte durch die Blutanstauung Schlagfluß und Lähmung eintreten können, als eben erst das Gift zu wirken begann, und mehrere tetanische Anfälle wären nicht nöthig gewesen.   Nach einer langem, in die einzelnen physiologischen Erscheinungen sich vertiefenden Disputation mit Herrn Dr. Bourgeois, bei welcher auch Demme sich lebhaft betheiligte, spricht Director Schärer offen aus, man hätte den tetanus strychnicus in diesem Falle verkennen können, wie selbst der berühmte Dr. Maschka geschrieben, er hätte ihn unter solchen Umständen verkannt; es hätte nämlich manches an dem Schulbilde der Strychninvergiftung hier gefehlt. »Allein wir haben in der Wissenschaft kein Recht, zu sagen: weil dieser Fall noch nicht beschrieben ist, konnte er nicht vorkommen. Man muß individualisiren und es kommen immer Fälle vor, die nicht zu dem Schulbild passen. Ich habe schon die größten Lehrer sagen hören, das und das habe ich in meinem Leben noch nie gesehen, und so werden immer Fälle vorkommen, die sich nicht unter die bisherigen Klassifikationen einreihen lassen. Bei Strychninvergiftung namentlich sind eine Menge von Fällen bekannt, die so oder anders abweichend von den gewöhnlichen Vorgängen verlaufen sind.« Insoweit wie in der hohen Wahrscheinlichkeit der Annahme eines Selbstmords von seiten Trümpy's, nach den neugewonnenen Ergebnissen der Hauptverhandlung über Vermögens- und Creditverlust Trümpy's, stimmt Dr. Bourgeois mit Director Schärer überein. Director Schärer fügt hinzu, daß nach der Statistik Trunksucht und finanzieller Ruin die häufigsten Veranlassungen zum Selbstmord sind. Auch das Vorkommniß, daß Selbstmörder die Nähe eines Arztes bei Ausführung dieses Entschlusses suchen, bestätigt sich. Herr Professor Aebi findet keine außerordentlichen Abweichungen in dem zweiten Berichte Demme's über den Todeshergang mit dem Schulbilde von dem Strychnintode, alle wesentlichen Momente wären vorhanden, darum brauche man keinen Zweifel in Demme's Angaben zu setzen. Der als Autorität eingeladene Herr Professor Dr. Husemann aus Göttingen schließt sich im wesentlichen den Ansichten der Herren Schärer und Aebi an. Die Auffindung von Strychnin im Magen und Dünndarm beweise noch nicht die Resorption des Giftes durch den Körper. Zum Nachweise dessen hätte man noch Leber, Blut und Urin untersuchen müssen. Er nimmt nur den Beginn eines tetanischen Krampfes an. Die Angaben Demme's entsprächen vollständig der Möglichkeit. Der Tod sei, wie schon Dr. Schärer klar und deutlich ausgeführt, apoplektisch-suffocatorisch erfolgt, darum sei es auch möglich, daß Demme die Strychninvergiftung nicht erkannt habe. Wider Willen würde jemand eine Dosis von 10 Gran aufgelösten Strychnins nicht haben beigebracht werden können; er würde einen Theil davon wieder ausgespien haben. »Nach meiner Ueberzeugung gehört sogar ein fester Wille dazu, eine solche Portion Strychnin zu verschlingen. Die ungeheuere Bitterkeit des Mittels ist ein Indicium für Selbstvergiftung, wenn man 10 Gran im Magen findet, die wahrscheinlich oder gewiß in Lösung beigebracht sind.« Dr. Husemann hält es, bei der Größe der Giftdosis und der Leere des Magens, zumal bei der außerordentlichen Hyperämie der Gehirnhäute, nicht nur für recht wohl möglich, sondern sogar für wahrscheinlich, daß nur ein einziger (beginnender) tetanischer Anfall stattgefunden habe. Herr Dr. Küpfer schließt sich nunmehr der Ansicht an, daß nur ein einziger tetanischer Anfall stattgefunden haben könne, und erklärt unverhohlen, daß das von ihm und Professor Emmert abgegebene Gutachten weiter gehe, als es jetzt, nach Anhörung der sämmtlichen Verhandlungen, noch gehen würde. Herr Professor Emmert hingegen findet sich durch alle Erörterungen nicht im mindesten veranlaßt, von den Schlüssen seines Gutachtens abzugehen. Indeß scheint die leidenschaftlich erregte Weise, in welcher er seine anfängliche Meinung verfochten hat, weder auf die Geschworenen noch auf das zahlreiche Publikum eine Wirkung in dem von ihm beabsichtigten Sinne geübt, sondern nur den Anlaß zu nicht minder heftigen Angriffen gegen ihn, von seiten der Verteidigung, gegeben zu haben. In aufmerksamer Verfolgung aller wissenschaftlichen Gründe für und wider können wir nur zu dem Schlusse gelangen, daß der von Demme in seinem zweiten Bericht geschilderte Hergang von Trümpy's Tode nicht nur nicht zu widerlegen ist, sondern höchst wahrscheinlich der Wirklichkeit entspricht. Damit fällt aber auch der letzte Verdachtsgrund von allen, mit denen man Frau Trümpy und Demme des Verbrechens des Giftmordes am Gatten und dem Freunde beschuldigt hatte, wesenlos in sich zusammen. Wir sprachen zu Anfang von dem Facit, welches die öffentliche Meinung alsbald nach Trümpy's Tode zog und das so sehr zu Ungunsten der Angeschuldigten ausfiel. Stellen wir jetzt in kurzer Recapitulation das Für und das Wider gegeneinander, wie die Untersuchung und Hauptverhandlung beides ergeben hat. Demme hat in unerlaubtem Verhältnisse zu Frau Trümpy gestanden. Dieses war jedoch, wenn es wirklich je eine tiefere Leidenschaft gewesen, nicht nur lange über seinen Höhenpunkt hinaus, sondern auch in der neuen, stärkern Liebe zur Tochter untergegangen. Gegen die ihnen bereits gedrohte Untersuchung haben sich beide Angeschuldigte durch eine Reihe von Lügen und Listen zu schützen versucht. Es war dies die Nothwehr eines vielleicht nur in einem andern Punkte belasteten Gewissens. Demme's erster Bericht über Trümpy's Tod verschweigt Momente, welche unwesentlich erschienen, wenn Demme, was möglich war, eine Apoplexie annahm. Ahnte Demme hingegen schon eine Vergiftung, so ist es nicht unglaubhaft, daß er, der Familie wegen, einen Selbstmord verhehlen wollte. Die Möglichkeit des Todeshergangs, wie Demme ihn später schildert, ist nunmehr in allen Punkten dargethan und von den bedeutendsten Aerzten sogar zur Möglichkeit erhoben. Die Privatsection, aus welcher man einen schweren Verdachtsgrund gegen Demme hergeleitet hatte, spricht insofern für den Angeklagten, als dieser, bei dem Bewußtsein eines Verbrechens, die Spuren desselben durch Oeffnung des Unterleibs u.s.w. gewiß beseitigt haben würde. Was Demme in der letzten Nacht dem Kranken erwiesenermaßen eingegeben hat, kann sehr wohl Chinin, kann aber nicht Strychnin gewesen sein. Die halben, unsichern Anschuldigungen Demme's durch Frau Trümpy sind ein Erzeugniß ihres zweifellosen Irrwahns, einer fortbestehenden Geisteskrankheit. Im Zusammenhang mit dem schon länger andauernden Geschäftsrückgang bei Trümpy, seinen gewagten und misglückten Geldoperationen, wie seinen Ausschweifungen und seiner maßlosen Trunksucht, steht seine Gemüthszerrüttung, Jähzorn, Wildheit, Todesahnungen, Selbstmorddrohungen, die Waffe, welche er zur Ausführung geladen hatte, ferner seine Niedergeschlagenheit, schmerzliche Bewegung, zärtliche Stimmung und bestimmte Voraussagung seines Todes in den letzten Tagen. Die abermalige Ansteckung, an welcher er litt, trug wesentlich zu dem einen wie zu dem andern bei. Von entscheidendem Einflüsse ist die nunmehr zweifellos gewordene Ueberzeugung von einem rettungslosen Bankrott und schließlich das Telegramm aus Lenzburg gewesen. Daß Trümpy im Besitz von Strychnin gewesen sein kann, daß er schon vor längerer Zeit über die wahre Wirkung desselben sich erkundigt hat, steht fest. Daß er schon vorher Proben damit an Hausthieren angestellt, ist nicht unwahrscheinlich. Die Dosis von mindestens 10 Gran dieses Giftes spricht gleichfalls für Selbstmord. Betrachtet man unbefangen die zweifellose Thatsache, daß Demme nur durch dringende Bitten Trümpy's überredet worden ist, die beiden Nächte zu wachen, ursprünglich aber, am Sonntag wie am Montag Abend, sich bereits angeschickt hatte, nach Bern zurückzukehren: so wird man darin einen unter den vorliegenden Verhältnissen nicht ungewöhnlichen Freundschaftsdienst, gewiß aber nicht das berechnete Spiel eines lauernden Mörders erkennen. Weder in Demme's Charakter noch in dem der Frau Trümpy sind Eigenschaften hervorgetreten, nach denen man sie für fähig halten könnte, einen Meuchelmord zu verüben. Hingegen trauen alle Personen, welche Trümpy näher gestanden haben, diesem zu, daß er unter dem Druck seiner Lage an sein Leben selbst Hand gelegt haben könne. Noch weniger als bei Frau Trümpy kann man bei Demme, zu damaliger Zeit, ein genügend mächtiges Motiv, ja nur einen denkbaren Grund erkennen, warum er Trümpy nach dem Leben getrachtet haben sollte. Vielmehr walteten bei Demme genug Gründe des Verstandes und gemüthliche Einflüsse vor, welche ihn bestimmt haben müßten, jeden derartigen Plan nicht nur zurückzuweisen, sondern auch ihm entschieden entgegenzutreten. Ziehen wir von diesen einzeln gewonnenen Ergebnissen die Summe, so geht alles, worauf sich die Anklage stützte, fast Null für Null auf, hingegen die Gründe für die Unschuld der beiden Angeklagten, welche anfangs hinter den Belastungsmomenten verschwanden, treten hervor und reihen sich mit unwiderstehlicher Macht aneinander. Die Hauptverhandlung vor den Geschworenen währte vom 25. Oct. bis zum 6. Nov. 1864. Ihre Resultate haben wir bereits unserer Darstellung eingefügt. Sie wurde mit außerordentlicher Beherrschung des riesigen Stoffes, mit nie versagender Schärfe der Dialektik und dabei dennoch mit höchst anerkennenswerther Unparteilichkeit, Humanität und Würde von dem Herrn Oberrichter Moser, als Präsidenten, geleitet. Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch den Herrn Bezirksprocurator Haas, hielt die Anklage gegen Dr. Demme aufrecht, nahm aber bei Frau Trümpy augenscheinlich nur eine moralische, keine juridische Mitschuld an, begangen durch jene unbedachten und misverstandenen Worte. Also um Frau Trümpy gefällig zu sein, mußte Demme einen Giftmord begangen haben. Und der Preis für ein solches Verbrechen? Dessen hätte Demme sich bei dieser Annahme nicht einmal durch ein ausdrückliches Versprechen gesichert gehabt. Doch hoffte er, daß dankbare Erkenntlichkeit ihm dennoch diesen Preis gewähren würde, nämlich: die Hand Flora's! Wir wissen, wie Frau Trümpy hierüber gesinnt gewesen, daß hingegen Herr Trümpy die Tochter seinem Freunde fast aufdringen wollte und daß Flora ihren Vater zärtlich liebte. Noch ein zweites Motiv figurirt im Beginn der Anklage, wird jedoch durch die schließliche Annahme derselben aufgehoben: Frau Trümpy habe wirklich den Mord betrieben, damit ein Theil des Vermögens gerettet werde. Alfons Bauer, der Neffe der Frau Trümpy, konnte ihr diese Täuschung benehmen. Die einzige Hoffnung stand darauf, daß Trümpy durch seine Gewandtheit die drohende Katastrophe vielleicht hinausschieben könnte und inzwischen besser speculirte als bisher. Verschwendung brauchte man nicht mehr von ihm zu besorgen, denn er war ja schon in der letzten Zeit zum Knauser geworden. Die aufgetauchte Meinung, Demme könne vielleicht nur, auf Trümpy's Verlangen, Helfer bei dessen Selbstmord gewesen sein, weist der Staatsanwalt aus psychologischen Erwägungen zurück. Allerdings kommen auch derartige Fälle in den criminalistischen Annalen vor, allein unsers Wissens nur da, wo die That zu ihrer Ausführung eines Gehülfen bedurfte. Und das war hier nicht so. Trümpy konnte im Besitz von Gift sein und konnte es in einem Glase auflösen, dann bedurfte es nur einer halben Minute Entschlossenheit und die That war vollbracht. Herr Fürsprech Aebi vertheidigte Frau Trümpy mit Meisterschaft, seiner Darstellung haben wir im Anfang den größten Theil von Trümpy's Charakterbild entlehnt; trefflich ist seine Schilderung der letzten Tage des Selbstmörders. Herr Fürsprech Dr. Vogt führte die Verteidigung Demme's mit feuriger Beredsamkeit, welche ihn oft zu heftigen Angriffen hinriß. Doch auch die Sache verstand er einschneidend zu treffen, so z.B. in seinem Einwurf, daß ein Arzt, der einen Giftmord begehen wolle, gewiß nicht eine zehn- oder zwanzigfache Dosis Gift über das Hinreichende geben werde, theils wegen des Strychningeschmacks, theils wegen der Leichtigkeit späterer chemischer Darstellung desselben. Die Geschworenen verneinten die an sie gerichtete Frage auf Giftmord in Bezug auf beide Angeklagte. Hingegen bejahten sie, »daß Demme sich einer groben Pflichtverletzung in seiner Stellung als patentirter Arzt und Wundarzt und in seiner Handlungsweise im Krankheits- und Sterbefalle an Kaspar Trümpy namentlich dadurch schuldig gemacht, daß er einen oder mehrere falsche Berichte dem Regierungsstatthalteramte eingereicht habe«. Sie nahmen jedoch hierbei das Vorhandensein mildernder Umstände an. Der Gerichtshof sprach der Frau Trümpy 1540 Frs. Entschädigung zu, dem Dr. Demme rechnete er die ausgestandene Haft an und verurtheilte ihn zur Tragung von 2208 Frs. Untersuchungskosten. Das den Angeklagten anfangs mißgünstige Publikum, zum größten Theile den höhern Ständen angehörig, begrüßte beide Freisprechungen mit lautem Beifall.   So hatte die Gerechtigkeit der Menschen des schönsten Theils ihres Amtes walten und die Angeklagten von der Schuld eines furchtbaren Verbrechens lossprechen können. Die andere schwere Schuld, für welche es keinen menschlichen Richter gab, verfiel dem Richter, der durch das Gewissen spricht. Wir haben mit Schauder und Mitleid in die Seelenqualen der Frau des Selbstmörders geblickt. Die Last ihres Elends war noch nicht voll. Wenige Tage nach dem Freispruch verschwanden Dr. Demme und Flora Trümpy aus Bern. Sie hinterließen Briefe, daß Demme die Verletzung seiner wissenschaftlichen Ehre nicht überleben könne, daß sie in der Tiefe des Genfersee ein gemeinsames Grab suchen wollten. Hinter ihnen erhob sich ein neues, schreckliches Gerücht. Einen kostbaren Diamantring, den er Flora geschenkt, sollte Demme einer fremden Dame in einem berner Gasthofe gestohlen haben. Die Beschuldigung ist, nach Zeitungsnachrichten, gerichtlich begründet worden. Ob das wahr ist, wissen wir nicht. Mit Demme's sonstiger zweifellosen Uneigennützigkeit steht es im grellen Widerspruch. Er selbst hat sich gegen diesen schmachvollen Verdacht nicht mehr vertheidigen können. Doch selbst aus einem Diebstahl ließe sich kein Schluß auf einen an Trümpy begangenen Mord ziehen. Daß aber die tiefe und leidenschaftliche Liebe Demme's und Flora's vorhanden, daß sie nicht eine Schutzlüge war, das ist durch die Flucht und durch den Todt besiegelt. Die Flüchtigen gaben ihre erste Absicht, sich zu ertränken, auf, sie wanderten bis Mailand, fuhren nach Nervi und am andern Morgen fand man beide todt. Sie hatten Gift genommen. Dort fanden sie, was sie gesucht: ein gemeinsames Grab. Ein Mord im Criminalgefängniß von Nürnberg 1830 In der Nähe des Hallerthürleins, wo das träge dahinschleichende Wasser des trüben Pegintzflusses die alte Stadt Nürnberg verläßt, erhebt sich kühn über dem Strome ein finster blickendes, im modernen Stil gehaltenes Gebäude. Auf beiden Seiten sieht man kleine, halbrunde, vergitterte Fenster, in der Mitte etliche ebenfalls mit Eisenstäben versehene Bogenfenster. Zieht man die schrilltönende Schelle am Eingang, so öffnet sich mittels eines verdeckten Drathzuges das eiserne Thor; man steigt mehrere Stufen hinauf zu einer starken Eisengitterthür, welche die Haustreppe von dem Vorplatze absperrt. Auf diesem angelangt, erblickt man zur Rechten einen tiefen dunkeln Gang und in demselben wol zwanzig mit starken Riegeln verschlossene Thüren. Der Gang ist von dem Vorplatze durch ein Eisengitter getrennt. An den Vorplatz stoßen mehrere Räume: eine Stube, eine helle, geräumige Küche, eine Kammer, die zur Zeit unserer Geschichte als Schlafgemach und nebenbei als Werkstatt benutzt wurde. Abseits von diesen Räumlichkeiten liegt versteckt in einem Winkel noch eine Kammer, die Schreinerei genannt, sie diente zur Niederlage für Werkzeuge aller Art. Das Gebäude, welches wir beschrieben haben, ist das Criminalgefängniß des vormaligen Kreis- und Stadtgerichts Nürnberg, die Fronfeste genannt, sie enthält außer den Gefängniszellen die Wohnung für den Eisengerichtsdiener und seine Familie, und eine kleine Stube auf jenem Gange, in welcher der Eisenknecht haust, umgeben von Schließzeug, als: Schellen, Springer, Kreuzketten und andere für besonders gefährliche oder widerspenstige Gefangene notwendige Geräthe. Im Jahre 1830 war Karl Vogelsang Eisengerichtsdiener. Außer ihm, seiner Frau und seinen drei Kindern wohnte noch eine alte Base mit im Gefängniß, die Magddienste bei ihm verrichtete, und drei Eisenknechte, die abwechselnd Tag und Nacht wachten. Vogelsang hatte sich zwar in den neun Jahren seiner Dienstzeit nichts Erhebliches zu Schulden kommen lassen, aber er galt für einen lebenslustigen, vergnügungssüchtigen Mann, und es war bekannt, daß er oft bis in die späte Nacht mit seiner Familie an öffentlichen Orten verweilte uud die Sorge für die Gefangenen und das Gefängniß den Eisenknechten überließ. Am 19. Febr. 1830 ging Vogelsang abends um 7 Uhr mit Weib und Kind in das Gasthaus zur Stadt Würzburg, um einer musikalischen Abendunterhaltung beizuwohnen. Der Eisenknecht Kämmerer hielt Wache, er hatte sich in seinem Stübchen ein behagliches Feuer angebrannt und schrieb für einen Gefangenen einen Brief. Die Base Neubauer war damit beschäftigt, die Wohnstube und die Küche zu reinigen. Um 9 Uhr abends hörten die Gefangenen in der Gefängnißzelle Nr. 17 klopfen, dann vernahmen sie die Stimmen mehrerer Personen, bald darauf entstand ein Gepolter, wie wenn ein paar Stühle umfielen, und es erklangen die Schritte von zwei Männern, welche den Gang vorkamen und auf die Vogelsang'sche Wohnstube zueilten. Von nun an trat tiefe, ununterbrochene Stille ein, die unfreiwilligen Bewohner des Gefängnisses überließen sich dem Schlafe. Gegen 12 Uhr kehrte Vogelsang mit den Seinigen heim. Wohlgemuth stieg der Eisengerichtsdiener, der sich sehr gut amusirt hatte, die Treppe hinauf zu seiner Stube. Plötzlich bemerkte er, daß das Eisengitter vor dem Vorplatze offen stand. Erschrocken eilte er in die Wohnstube, hier sah er bei dem Scheine eines tief abgebrannten Lichtes die wildeste Unordnung: die Schränke und Kommoden waren erbrochen, auf den Dielen lagen Kleider und Geräthe herum, in einer Ecke lag ein eiserner Hammer, an welchem frisches Blut und Menschenhaare klebten, und ein blutiges Rasirmesser. Vogelsang rief den Eisenknecht und seine Base Neubauer, aber niemand antwortete und bald zeigte es sich, daß beide das Opfer eines schweren Verbrechens geworden waren. In der Wachtstube lag Kämmerer mit eingeschlagenem Schädel und durchgeschnittener Kehle vor seinem Bett in einer Blutlache, in der Küche fand man die Leiche der Neubauer. Der Kopf war zerschmettert, am Halse klaffte eine breite, tiefe Wunde. Vogelsang erstattete sofort Anzeige, es ward unter Beihülfe von zwei Polizei- und zwei Liniensoldaten augenblicklich eine Visitation sämmtlicher Gefängnißzellen vorgenommen und es ergab sich, daß alle bis auf eine fest verschlossen, daß alle Gefangenen bis auf zwei anwesend waren. Die Zelle Nr. 17 stand offen und zwei ihrer Bewohner, der Flaschnergeselle Cörper und der Buchhändlerlehrling Lober , fehlten. Der dritte Insasse, ein Buchhändlerlehrling Meier, gab auf Befragen an: er wisse nicht, wo Cörper und Lober wären, sie hätten geklopft und Wasser gefordert, Kämmerer habe aufgeschlossen, sie hinausgelassen und keiner sei wiedergekommen, er wisse nicht, was aus ihnen geworden. Es war klar, daß Cörper und Lober den schrecklichen Mord verübt, daß sie sich auf diese Weise die Thür des Gefängnisses geöffnet und zuvor Kisten und Kasten erbrochen und was von dem Eigenthum Vogelsang's ihnen brauchbar schien, mitgenommen hatten. Schon am 20. Febr. wurden beide in einem Wirthshause in der Nähe von Heilsbronn ergriffen, in Fesseln gelegt und zu Wagen, unter dem Geleit einer 60 Mann starken Cavalerie- und Infanterieabtheilung, welche sie vor der Wuth der aufgeregten Volksmenge schützte, in das landgerichtliche Gefängnis von Nürnberg, den sogenannten Wasserthurm, eingeliefert. Friedrich Cörper, 31 Jahre alt, ledigen Standes, wurde im Jahre 1799 in Nürnberg geboren, wo sein Vater Dachdecker war. Er erhielt eine gute Erziehung und den gewöhnlichen Schulunterricht. Nach der Confirmation kam er in die Lehre zu einem Flaschnermeister seiner Vaterstadt, dann ging er auf die Wanderschaft, wurde Soldat, führte sich aber nirgends zur Zufriedenheit seiner Meister und Vorgesetzten. Eine ihm zufallende Erbschaft von 1500 Fl. verschwendete er in kurzer Zeit, zur Arbeit hatte er wenig Lust und vor fremdem Eigenthum zeigte er geringen Respect. Schon als junger Mensch wurde er wegen Betrugs mit drei Monaten Gefängniß, im Jahre 1824 wegen Diebstahls mit drei Jahren Arbeitshaus bestraft. Nach verbüßter Strafe arbeitete er in Mühlhausen in Preußen, hier stahl er ein Pferd sammt dem Reitzeuge und ergriff dann die Flucht; auf dem Wege nach Nürnberg entwendete er wieder ein mit Kleidern gefülltes Felleisen und wurde bald nach seiner Ankunft in Nürnberg auf Requisition des preußischen Gerichts verhaftet und in das Criminalgefängniß gebracht. Anfänglich erhielt er die Erlaubniß, für seine Rechnung seine Profession zu betreiben; er fertigte Kessel, Leuchter, Laternen und andere nützliche Gegenstände, welche die Frau des Eisengerichtsdieners Vogelsang verkaufte. Dafür bekam er und sein Kamerad Lober, der ihm bei der Arbeit half, Braten und Bier, und beide durften so manchen Abend statt im Kerker in der Wohnstube Vogelsangs zubringen und sich hier gütlich thun. Im December wurde jene Erlaubniß, wir wissen nicht aus welchen Gründen, vom Director zurückgenommen. Das war ein Donnerschlag für Frau Vogelsang, die das schöne Geld nicht missen, für Cörper und Lober, die den Braten und das bairische Bier nicht entbehren wollten. Man kam überein, die Arbeit solle im geheimen fortgesetzt werden. Die abseits gelegene Kammer ward zur Werkstatt hergerichtet, Cörper und Lober hantierten darin mit Löthkolben, Amboß und Polirhammer, Frau Vogelsang verwerthete eine Laterne nach der andern und die Gefangenen verzehrten einen Schweinebraten nach dem andern. Johann Georg Paul Lober, dessen wir schon öfter gedacht, ist 1809 in Nürnberg geboren. Er ging daselbst in die Schule, wurde confirmirt und kam dann zu dem Buchhändler und Antiquar Lechner in die Lehre. Hier veruntreute er beträchtliche Summen, wurde deshalb eingezogen und bewohnte vom August 1829 an eine Zelle mit Cörper. Beide wurden Freunde, Lober zeigte sich als Cörper's gelehriger Schüler und lebte mit ihm zusammen im Gefängniß ein recht vergnügtes Leben. Zu Anfang des Jahres 1830 traf die Schreckenskunde ein: Lober's Urtheil sei angekommen, und es laute auf zwei Jahre Arbeitshaus. Fast gleichzeitig wurde dem Cörper eröffnet, seine Untersuchung sei spruchreif, er werde wol vier Jahre Arbeitshaus erhalten. Nun waren die schönen Tage vorüber, nun sollten sie sich von den Fleischtöpfen trennen, sich beugen unter die harte Zucht der Strafanstalt, und sich begnügen mit magerer Kost. Dieser Gedanke war unerträglich, für Cörper die Aussicht um so schrecklicher, als er den Aufenthalt im Arbeitshaufe bereits kannte. Er beschloß zu fliehen und theilte Lober seine Pläne mit; dieser war einverstanden und beide warteten nur auf eine Gelegenheit, ihr Vorhaben auszuführen. Am 19. Febr. abends, wo Vogelsang und die Seinigen weggegangen, waren, schien ihnen der rechte Augenblick gekommen zu sein. Cörper bahnte sich den Weg zur Freiheit über zwei Leichen, und Lober leistete ihm Beistand. Hören wir zunächst sein, dann Lober's Bekenntnis;. Cörper sagt: »Vogelsang und seine Familie waren ins Concert gegangen, ersterer hatte uns vorher eingeschlossen, mir aber ein Rasirmesser, mit welchem ich mir den Bart abnehmen wollte, gelassen. Lober flüsterte mir zu: »Heute ist niemand zu Hause, da wollen wir sehen, daß wir hinauskommen.« Ich war es zufrieden. Wir klopften so lange, bis der Eisenknecht Kämmerer aufschloß. Wir verlangten Wasser und baten ihn, er möchte uns den Abend in der Wachtstube verbringen lassen. Kämmerer gewährte mir die Bitte, gab uns Licht und sagte, wir sollten einstweilen hineingehen, er wollte erst noch einen Brief schreiben, dann käme er nach. Ich holte mir aus der Werkstatt den Polirhammer, und wir beide warteten nun auf Kämmerer. Nach einer kleinen Weile kam er und erzählte uns von einem österreichischen Soldaten, der eingeliefert worden sei, er saß auf einem Stuhle an seinem Bette und stützte den Kopf in die Hand. Da nahm ich auf einmal, wie es gekommen ist, kann ich selbst nicht sagen, den Hammer und schlug den Kämmerer auf den Kopf, daß er zu Boden fiel; dann ergriff ich das Messer und schnitt ihm den Hals durch. Wir gingen nun vor in die Küche, wo die Magd auf dem Boden kniete und fegte; wir haben es ihr beide ebenso gemacht, nämlich ich habe sie mit dem Hammer auf den Kopf geschlagen und sie auch mit dem Messer in den Hals geschnitten. Lober hat dabei das Licht gehalten. Hierauf haben wir die Schränke aufgemacht, Kleider von Vogelsang und seinem Sohne herausgenommen, uns angekleidet und sind zur Fronfeste hinaus. Die Kleider haben wir entwendet, weil wir auf diese Weise leichter zu entkommen dachten. Wir wollten über die Grenze nach Würtemberg und von da nach Baden fliehen.« Etwas abweichend hiervon erzählt Lober den Vorgang so: »Wir wußten, daß Vogelsang ausgegangen und daß nur der Eisenknecht Kämmerer und die Magd zu Hause waren. Cörper klopfte an und sagte zu Kämmerer, der uns aufschloß: «Wir wollen noch ein wenig zu Ihnen in die Wachtstube.« Kämmerer gab seine Zustimmung und befahl mir, einstweilen einzuheizen, er wolle noch eine Adresse schreiben. Während ich einheizte, ging Cörper in die Werkstatt, was er dort gemacht hat, weiß ich nicht. Er kehrte schnell zurück, Kämmerer kam auch und nun waren wir alle drei in der Wachtstube. Kämmerer setzte sich an den Ofen, ich stand am Ofen, Cörper stand am Fenster und hatte die Hände auf dem Rücken. Kämmerer theilte uns mit, daß ein Soldat in das Gefängniß gebracht worden, und dann, daß früher einmal ein Gefangener, Namens Schmidt, echappirt sei. Als er noch im Erzählen war, sprang Cörper auf ihn zu, schmetterte ihn durch einen furchtbaren Schlag mit dem Polirhammer zu Boden und versetzte ihm dann noch einige Schläge. Ich erschrak heftig und wollte mit dem Lichte hinaus. Cörper packte mich aber am Arme, holte ein Rasirmesser aus der Tasche und schnitt dem Eisenknecht die Kehle ab. Ich lief fort, Cörper holte mich jedoch ein und stürmte an mir vorüber in die Küche; hier erhielt die Magd zwei Hammerschläge von ihm, daß sie niederstürzte. Ich konnte es nicht mit ansehen und begab mich in das Wohnzimmer. Cörper kam mir nach und sagte mit dem Hammer drohend: »Wenn du jetzt nicht mitgehst, so ist dir ebenfalls der Hammer gewiß, denn ich spaße nicht gern.« Ich mußte natürlich Ja sagen, er erwiderte: »Dann ist's gut.« Cörper erbrach mit einem Stemmeisen zwei Schränke, ein Pult und eine Kommode und nahm Geld, Kleider und was ihm sonst gefiel an sich, ich habe ihm das Licht gehalten und dann mit ihm die Flucht ergriffen.« Die Widersprüche in den Aussagen der beiden Verbrecher sind nicht gelöst worden; eine Lösung ist aber auch kaum nöthig, denn es erhellt so viel, daß Cörper der Rädelsführer gewesen ist und den Mord verübt hat. Lober war nichts weiter als sein Gehülfe. Ohne Zweifel ist es eine Lüge, daß Lober nur aus Furcht vor den Todesdrohungen Cörper's das Licht gehalten haben und völlig passiv gewesen sein will. Ungewiß ist es nur, ob er sich vorher mit Cörper zu dem Morde verabredet hat, ob der letztere nicht blos aus dem Entschlusse Cörper's hervorgegangen ist. Am 5. Juni 1830 verurtheilte das bairische Appellationsgericht des Rezatkreises den Flaschnergesellen Friedrich Cörper wegen des von ihm begangenen Doppelmordes zum Tode, den Buchhändlerlehrling Lober aber wegen seiner Hülfeleistung beim Morde zu Zuchthausstrafe auf unbestimmte Zeit . Das Oberappellationsgericht in München bestätigte das Erkenntniß gegen Cörper, sprach aber Lober von der Theilnahme am Morde wegen mangelnden Beweises frei und erklärte ihn nur für schuldig der Unterschlagung von Geldern seines Lehrherrn und des ausgezeichneten Diebstahls bei Vogelsang. Er wurde deshalb mit achtjähriger Arbeitshausstrafe belegt und am 10. Oct. 1830 in das Arbeitshaus zn Schwabach abgeführt. Am 18. Oct. 1830 eröffnete das Gericht dem Friedrich Cörper, daß ihm das Leben abgesprochen worden sei und daß der König sich nicht bewogen gefunden habe, in den Lauf des Rechts einzugreifen. Der Delinquent hörte das Todesurtheil mit großer Fassung an, unterschrieb das Protokoll mit sicherer Hand und erbat sich, was ihm nach bairischer Gesetzgebung freistand, noch eine Frist von drei Tagen. Am 21. Oct. bestieg er das Schaffot und nach wenigen Minuten stand seine Seele vor Gott. Criminalistische Miscellen aus Nürnbergs Vergangenheit. 3. Specification alles dessen, was der Lochwirth wegen der Malefizpersonen jedesmal die drei letzten Gerichtstage Die Hinrichtung erfolgte gewöhnlich drei Tage nach Publication des Todesurtheils, welche den Sonnabend zu geschehen pflegte. In den letzte, drei Tagen wurden die Delinquenten besonders reichlich gepflegt. Ob es geschah, um ihnen noch eine Freude zu bereiten, oder um ihnen den Abschied vom Leben recht schwer zu machen, bleibe dahingestellt. zu berechnen hat und was von andern Uebelthätern ex publico gutgethan wird. Von einer jeden Malefizperson: Sonntags. Für einen kälbernen Rücken, 4 Pfd. schwer, sammt dem Einmachen ........................ 28 Kr. 6 Pfd. Schweinsbraten ............................... 36 " Eine Schüssel Salat mit Eiern ....................... 6 " 6 Semmeln à, 1 Kr. .................................. 6 " 1½ Maß Wein à 32 Kr. ................................ 48 " Montags. 3 gebratene Tauben oder 2 Hühner .......... 30 " 6 Semmeln à 1 Kr. ................................... 6 " 1½ Maß Wein à 32 Kr. ................................ 48 " Dienstags. Früh vor Eierschmalz, Bratwurst, Weinsuppe und Semmeln zusammen ................................ 45 " Nota. Diese vorstehenden drei Tage werden für den armen Sünder ohngefähr pro 30-40 Kr. Bier passirt. Denen zwei Herren Geistlichen: 1 Maß Wein ........... 20 " Vor Citronen ........................................ 26 " Denen Wächtersleuten: Einem Lohnwächter oder Lohnwächterin, solange er oder sie bei einer Malefizperson wachen, alle 24 Stunden an Speis und Trank .......... 15 " und an Lohn für einen jeden Tag ..................... 15 " Denen Handwerksleuten: aus der Prennt (das Gebäude, in welchem die städtische Baubehörde ihren Sitz hatte): denen Prennt-Zimmerleuten (welche die Schranken, innerhalb deren dem zum Tode Verurtheilten das Urtheil verkündigt wurde, auf dem Rathhaussaal aufrich- teten),wird bezahlt ................................. 38 " Die Meuterei aus der Insel du Levant. 1866 und 1867 Nach französischem Strafrecht werden Personen, welche das 16. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, insofern überhaupt festgestellt wird, daß sie mit Unterscheidungsvermögen gehandelt haben, mit Einsperrung in ein Besserungshaus, deren Dauer bis zu 20 Jahren steigen kann, bestraft. Wenn der Angeklagte ohne Unterscheidungsvermögen gehandelt hat, so muß er für nicht schuldig erklärt und kann seiner Familie zurückgegeben, aber auch auf bestimmte Zeit, höchstens bis zu seinem 20. Lebensjahre, zur Erziehung in ein Besserungshaus gebracht werden. Man verwendet die jugendlichen Verbrecher vorzugsweise gern in Ackerbaucolonien. Nach einem Gesetze von 1850 dürfen solche Colonien auch von Privatpersonen errichtet werden, jedoch müssen sich dieselben zur Bewachung, Erziehung und sittlichen Hebung der Sträflinge verpflichten, und der Staat übt natürlich die Oberaufsicht aus. Eine derartige Colonie wurde 1860 vom Grafen Pourtalès auf einer der Hyèrischen Inseln, der Insel du Levant, im Mittelmeere unweit Toulon gegründet. Die Insel war früher nur von wenigen Fischern bewohnt; sie umfaßt etwa 1400 Hektaren fast durchweg culturfähigen Bodens, von dem bisher 80 Hektaren bebaut sind; der Rest ist mit Wäldern von Myrten, Mastixbäumen, Schirmtannen bedeckt. Einige neuangelegte Weinberge liefern vorzüglichen Wein. Das Klima wird als außerordentlich günstig geschildert, ein Berichterstatter nennt die Insel geradezu »den schönsten Ort der Welt«. Wichtiger als seine etwas überschwengliche Schilderung ihrer landschaftlichen Schönheit ist seine Versicherung, daß die sämmtlichen dort detinirten Knaben und Jünglinge sich der besten Gesundheit erfreuten, ihre Arbeiten mit Lust und Liebe verrichteten und sich ohne besondere Anstrengung noch einen namhaften Ueberverdienst erwerben konnten, der ihnen bei der Entlassung eingehändigt wurde. An der Spitze der Anstalt stand Herr Fauveau , Unser Gewährsmann sagt – wohl zu merken vor Beginn der Gerichtsverhandlungen –, »der Director versteht sich ganz wunderbar auf Erziehung und Besserung von Kindern. Er hat seinen Beruf als den eines Apostels aufgefaßt, er mischt sich täglich unter die Schar der ihm anvertrauten Kinder, denen er eben soviel Sanftmuth als Festigkeit zeigt. Der Staat scheint eingesehen zu haben, daß er die schwere und undankbare, aber edle und wichtige Aufgabe, verdorbene jnnge Naturen zum Guten zurückzuführen, nicht zu lösen vermag. Um diese verwahrlosten Kinder sittlich zu heben, dazu reicht der trockene Geschäftsgang und die kalte Verwaltung nicht aus, dazu ist das heilige Feuer des Missionars nothwendig.« Wir wissen nicht, ob Herr Fauveau schon 1862 an der Leitung der Anstalt Antheil hatte, ersehen aber aus der Anklage, daß die Colonie schon damals der Schauplatz ernster Unordnungen war. Man gab sich alle Mühe, der Wiederkehr solcher Scenen vorzubeugen, die Zucht ward strenger, die Ueberwachung schärfer. Die Mehrzahl der Sträflinge zeigte sich fleißig und gehorsam, man hoffte, der Geist der Anstalt sei ein neuer geworden. Dennoch war, ohne daß der Director Fauveau es ahnte, Zündstoff genug vorhanden. Es bedurfte nur einer günstigen Gelegenheit, um den glimmenden Funken zur hellen Flamme emporlodern zu lassen. Auf der Insel Corsica befand sich eine ähnliche, aber vom Staat geleitete Anstalt, die »Gartenbaucolonie des heiligen Antonius«. Hier war alles aus Rand und Band. Die Zöglinge arbeiteten nicht, sondern streiften im Lande umher, plünderten die benachbarten Wohnungen und hatten erst kürzlich einen ihrer Genossen, der im Verdacht der Spionage stand, an einen improvisirten Galgen gehenkt. Die Anstalt mußte geschlossen und von den Sträflingen sollte eine Anzahl nach der Insel Levant übergesiedelt werden. Als dies bekannt wurde, schwoll den Verbrechern auf Levant der Kamm. Sie schmiedeten Plane zu einem allgemeinen Aufstande und beriethen deren Ausführung. Die Rädelsführer sprachen offen aus, welche Hoffnungen sie auf die neuen Ankömmlinge setzten. »Wenn die Corsen kommen, dann wehe den Spionen! Und was die Wächter betrifft, laßt sie nur ihre Säbel ziehen, wenn sie Lust haben, das soll uns nicht hindern, ihnen den Hals zu brechen! Dem Pfaffen wird es ebenso gehen; es gibt keinen Gott, der ihn schützte! Wir werden ihn todtschlagen, wo er auch sein mag!« Diese und ähnliche freche Reden wurden ausgestoßen. Am Freitag, 28. Sept. 1866, kamen die Corsen, 65 Mann stark, an. Ihr Auftreten war ein unverschämtes, ihr Einfluß ein höchst nachtheiliger. Sie fanden das Essen schlecht und die Arbeit zu schwer, sie forderten Fleisch zu allen Mahlzeiten, Taback, Kaffee und täglich sechs Freistunden. Schon nach drei Tagen hatten sich viele der alten Sträflinge den Corsen angeschlossen, die letztern gingen auf die von den erstern beschlossene Revolte bereitwillig ein, beide Parteien verständigten sich sehr schnell und beschlossen, sich gewaltsam zu befreien und an denjenigen Genossen, die für Spione galten, furchtbare Rache zu nehmen. Dienstag, 2. Oct., brach die Meuterei aus. Gegen Abend wurden aufrührerische Lieder gesungen, die Lampen gelöscht, die Fenster zertrümmert, einzelne Zellen demolirt und die Wächter in die Flucht geschlagen. Dann stürzte die ganze Rotte mit Geschrei in den Hof, eine Schar wandte sich nach der nahen Privatwohnung des Directors, um diese zu plündern, gab diese Absicht aber auf, als der Sträfling Coudurier den Vorschlag machte die Gefangenen zu befreien. Voll Jubel stimmten alle zu, mit Aexten und Beilen stürmten sie wieder hinauf und brachen neun Zellen auf, in denen einzelne Züchtlinge ihre Disciplinarstrafen verbüßten. Verstärkt durch sie drang der Haufen in die Keller, rollte die dort lagernden Fässer voll Wein in den Hof, schlug die Boden aus und jeder betrank sich nach Belieben. Inzwischen hatten die Führer ihre finstern Rachepläne nicht aus den Augen verloren. Sie traten zusammen in eine Ecke des Hofs und beriethen über den Tod der Spione. Anfänglich wollte man sie in ein nahes Gesträuch schleppen und dort erschlagen, bald aber kam man davon zurück, weil sich ein noch sichereres, furchtbareres Mittel darbot. Das Proviantmagazin sollte geplündert werden. Etliche Züchtlinge schlugen die drei Thüren des Ganges ein, der in das Magazin führte, die vierte, die eigentliche Eingangsthür, leistete stärkern Widerstand. Endlich gelang es, die obern Felder zu zertrümmern. Nun kletterten die Kühnsten über den untern Theil der Thür weg und versorgten sich mit Zucker, Speck, Würsten, Branntwein und andern Lebensmitteln; reich beladen verließen sie das Magazin, um andern Beutelustigen Platz zu machen. Coudurier, wie es scheint der Chef der Bande, nahm zwei seiner Genossen, Allard und Ferrendon, beiseite und sagte zu ihnen: »Die Spione müssen in das Magazin gebracht und dort verbrannt werden. Ich will dafür sorgen, daß sie hineingehen, du Ferrendon, wirst anzünden und du, Allard, wirst ihnen den Ausgang mit deinem Messer wehren.« Coudurier kannte seine Leute, er wußte, daß Ferrendon und Allard seine Befehle ausführen würden. »Ferrendon, der gern Böses thut, wird seine Sache gut machen, und Allard, der betrunken ist, wird sie auch gut machen«, soll er zu einem Mitverschworenen, Lecocq, gesagt haben. Coudurier munterte alle, die noch nicht in dem Magazin gewesen waren, auf, hinzugehen und ihren Antheil am Raube in Empfang zu nehmen. Er selbst stellt sich an der Thür auf, nachdem er vorher einen Haufen Papier hat zurecht legen und eine Flasche voll Petroleum hat auf den Boden gießen lassen. Er mustert nun die Sträflinge, die in das Magazin steigen wollen, genau durch, alle, denen der Tod zugedacht ist, laßt er hinein, andere weist er zurück; als 14 Mann darin sind, befiehlt er Ferrendon, das Feuer anzulegen. Dieser gehorcht und im Nu züngeln die Flammen empor. Zwei Sträflinge, welche den tückischen Streich nicht ahnen, wollen löschen, aber Allard und Ferrendon verhindern es, letzterer ruft stolz auf sein Werk aus: »Seht, wie schön es brennt.« Die Fenster des Magazins waren mit starken Eisenstangen fest verwahrt, der einzige Ausgang, durch die halbzerbrochene Thür, wurde durch das schnell um sich greifende Feuer nach wenig Minuten unmöglich. Die Unglücklichen in dem Magazin waren dem Feuertode geweiht. Nur einer von ihnen, der junge Garibaldi, der die Gefahr noch rechtzeitig entdeckte, machte einen Versuch, sich zu retten, er stieg über die Thür und erreichte den Gang, den die Flamme noch nicht völlig versperrte, aber hier stürzte sich Allard, der als Wächter dort stand, auf ihn, versetzte ihm drei Messerstiche in Schenkel und Brust und schleuderte den von Blut überströmten Knaben zurück in die tödliche Glut. Die Scene in dem Magazin war über alle Begriffe gräßlich, die dort eingeschlossenen Sträflinge sahen, daß die feurige Lohe ihnen den Weg zur Rettung verlegte und daß das Feuer ihnen immer näher rückte. Sie drängten sich zu den Fenstern, klammerten sich an das Gitter und schrien um Hülfe. Mit der Kraft der Verzweiflung rüttelten sie an dem Eisen, aber es spottete ihrer Anstrengung, mit heißen Thränen flehten sie ihre Genossen an, sie zu befreien – aber die Rädelsführer kannten, so jung sie waren, kein Mitleid, mit unerbittlicher Grausamkeit sahen sie dem entsetzlichen Schauspiele zu und keiner durfte es wagen, die Opfer dem Tode in den Flammen zu entreißen. Wohl regte sich bei etlichen Sträflingen ein barmherziges, menschliches Gefühl und der Wunsch zu helfen, aber die Häupter der Verschwörung scheuchten durch ihre Drohungen jeden zurück, und als ein Fremder, der Leuchtthurmwächter Lepelletier Ducoudray, es dennoch wagte, den Unglücklichen beizuspringen und mit einer Decke, die er ins Wasser getaucht hatte, herbeieilte, warfen sie sich in voller Wuth auf ihn und nahmen ihm die Decke ab! er fühlte sich, wie er später sagte, wie eine Feder in die Luft gehoben und ward in einen 4 Meter (20 Fuß) tiefen Graben gestürzt. Der Sturz war so heftig und der Fall so tief, daß er den Fuß brach und eine Zeit lang halb bewußtlos und unfähig sich zu bewegen liegen blieb. Der Sträfling Trouin bemächtigt sich der nassen Decke und macht, durch Ducoudray's Beispiel angefeuert, den Versuch, sie seinen Kameraden durch das Gitter zu reichen, auch er wird gepackt und in den Graben geworfen. Glücklicher als Ducoudray kommt er unverletzt in der Tiefe an, steigt auf der andern Seite des Grabens empor und ergreift die Flucht. Der Untergang der angeblichen Spione ist unvermeidlich. Vom Hofe aus sieht man die geschwärzten Gestalten mit dem Tode ringen, wild rollen die Augen, die Wangen sind aufgesprungen durch die furchtbare Glut, ihre Kleider, ihre Haare brennen, einzelne gellende Töne dringen noch heraus und nun hat die Flamme gesiegt, es ist alles ein Meer von Feuer, vierzehn jener Knaben und Jünglinge haben den letzten Seufzer ausgehaucht. Ihre Leiber brennen zu Asche, man hat nur einzelne unkenntliche Theile der Leichen wiedergefunden. Das schreckliche Ende ihrer Kameraden besänftigte die Wuth der trunkenen, aufrührerischen Rotte. Auch der Stumpfsinnigste fühlte, daß hier etwas Entsetzliches geschehen war, einer nach dem andern schlich davon und manchen überkam die Reue über die grausige That. Einige suchten sich zu betäuben und ihr Gewissen zum Schweigen zu bringen, indem sie von neuem tranken, bis sie, ihrer Sinne beraubt, am Boden lagen. Am folgenden Morgen schienen die Verschworenen neue Kraft und neuen Muth bekommen zu haben, ihr Werk fortzusetzen. Sie ließen das Feuer, welches noch immer Nahrung fand, fortbrennen, zerstreuten sich über die Insel und trieben jeden erdenklichen Unfug. Als die Familie des Directors und der Geistliche in See stachen, um einen Zufluchtsort zu suchen, verfolgten sie das Boot mit schmuzigen Reden und Todesdrohungen, aber das Fieber ließ doch nach, innerlich war der Aufruhr gebrochen, schon am Abend kehrte ein nicht unbeträchtlicher Theil der Sträflinge freiwillig in das Gefängniß zurück. Am 4. Oct. kam Hülfe von außen. Das Feuer ward gelöscht, die Insel mit Militär besetzt und der Justiz lag nun das schwierige Amt ob, die Anstifter und Hauptschuldigen von denen zu sondern, die nur fortgerissen waren, zu ermitteln, was einem jeden zur Last fiel, und das Maß der Schuld festzustellen. Im ganzen wurden 16 Sträflinge angeklagt. Zunächst Coudurier, der die Seele des Aufstandes gewesen zu sein scheint. Er war Aufseher über die Küche der Anstalt und benutzte diese Stellung, um die Speisen recht schlecht zuzubereiten, und dadurch Unzufriedenheit zu errregen. Er war es, der die Meuterei zuerst vorschlug und dann leitete, er hatte den Hauptantheil an Mord und Brand und gab sogar hinterdrein dem Allard den Befehl, er solle Ferrendon, weil dieser sie sonst verrathen würde, erstechen. Allard gehorchte und zückte schon das Messer, zum Glück gelang es Ferrendon, dem Stoße auszuweichen und sich in Sicherheit zu bringen. Was Ferrendon und Allard verbrochen, haben wir bereits angegeben. An dem Mordversuch gegen Ducoudray waren jedenfalls eine große Menge betheiligt, aber nur vier Sträflinge: Laurent, Michelon, Béroud und Fouché, konnten förmlich überwiesen werden. Neun andere Sträflinge wurden wegen der Theilnahme an der Meuterei und Plünderung angeklagt. Am 3. Jan. 1867 erschienen die 16 jugendlichen Verbrecher vor den Geschworenen des Departements du Bar zu Draguignan. Der uns vorliegende Bericht schildert sie als wenig intelligent aussehend, nur eine kleine Zahl, und zwar die am wenigsten Belasteten, sind bewegt, die andern ruhig, theilweise stumpf. Den ersten Platz nimmt Coudurier ein, ein großer Bursche von 16 Jahren, kräftigen Formen, mit scharfen verschlossenen Gesichtszügen. Ihm folgt Ferrendon, 13½ Jahre alt, mit durchaus nicht grausamen, eher sanftem Ausdruck des Gesichts, ein petit bonhomme, wie unser Gewährsmann sagt; er spricht nicht mit seinen Nachbarn, und seine Haltung ist ziemlich gut. Der dritte ist Allard, erst 13 Jahre alt, eine der häßlichsten, widerwärtigsten Erscheinungen, ein Knabe mit dickem Halse, starker Muskulatur, die Stirn gewölbt, die Schläfen hervorstehend, die Augen eingesunken, der Mund groß, die Nase klein, das Kinn hervorragend. Das Alter der übrigen Angeklagten, unter denen Perison als pariser Kind, mit seinen Zügen, schönen Augen und zierlichem Wuchs auffällt, schwankt zwischen 16 und 19 Jahren; nur einer, Guenau, ist 20 Jahre alt. Das Verhör beginnt mit der Vernehmung von Ferrendon. Er gesteht, auf Coudurier's Befehl Feuer an das Magazin gelegt zu haben, behauptet aber, trunken gewesen und gleich darauf weinend fortgegangen zu sein. Kürzlich wurde er von seinen Kameraden mit einem Hagel von Steinwürfen angegriffen, Coudurier hatte sie dazu aufgestachelt, um sich eines unbequemen Mitschuldigen zu entledigen. Später schickte er ihm Allard, mit einem Küchenmesser bewaffnet, nach, mit der lakonischen Weisung: »Tödte ihn, oder er wird uns verrathen.« Allard war sogleich hierzu bereit, Ferrendon aber wich aus und rettete sich. Allard gesteht fast zu viel. Er beschuldigt sich selbst und alle seine Kameraden und klagt Ferrendon an, daß er das Feuer angezündet, Coudurier, daß er ihn und Ferrendon mit Glühwein betrunken gemacht habe. Der Präsident fragt ihn, wie viel Gläser er getrunken. Vier Gläser, antwortete er mit der Miene eines Mannes, der gern zeigt, daß er etwas vertragen kann. Coudurier leugnet in der weinerlichsten Art alles. Wir waren recht schlecht in der Colonie aufgehoben, sagte er, hätte einer uns besser behandelt, uns arme, von ihren Familien verlassenen Kinder, so würden wir uns ruhig verhalten haben. Aber, wirft der Vorsitzende ein, Sie wurden doch in der Anstalt besser erzogen als in Ihrer Familie! Sie erhielten Unterricht, moralische und religiöse Unterweisungen! Ccudurier schweigt. Das ist ihm augenscheinlich Nebensache, die Hauptsache die Beköstigung. Die Opfer des Brandes sind nach seiner Angabe freiwillig in das Magazine gegangen. Wenn er den einen den Eingang gestattet, andere zurückgestoßen hat, so geschah dies »um ein wenig den Herrn zu spielen«. »Ich kann mich durchaus nicht erinnern, daß ich Allard den Rath gegeben hatte, Ferrendon zu tödten!« Er leugnet natürlich auch, daß er dem letztern befohlen habe, Feuer anzulegen. Ein Zeitungsbericht enthält hier eine Andeutung, die wir wörtlich wiedergeben: »Alle diese Vernehmungen haben den Krebsschaden enthüllt, welcher sich in diese unseligen Anhäufungen von Wesen einschleicht, deren Instincte krankhaft und verkehrt sind. Man trifft selbst inmitten dieser Kinder jene schändlichen Laster, welche aus unsern Centralanstalten schmuzige Kloaken machen. Man vermuthet, daß Coudurier in den Flammen die Opfer seiner Unsittlichkeit, oder vielleicht diejenigen hat verschwinden lassen, die ihm Widerstand geleistet haben.« Die Verantwortlichkeit für diese Notiz überlassen wir dem Berichterstatter, bemerken jedoch, daß der unserer Darstellung hauptsächlich zu Grunde liegende Sitzungsbericht des »Moniteur« nichts enthält, was jene Vermuthung rechtfertigte. Laurent ist des Mordversuchs gegen Ducoudray und einer scheußlichen Handlung beschuldigt. Er soll Steine gegen die Fenstergitter des brennenden Magazins geschleudert haben, um den Unglücklichen, die sich dort anklammerten, die Finger zu zerschmettern. Er, Fouché, Béroud, Perison werden auch beschuldigt, an der Berathung teilgenommen zu haben, in welcher die Spione zum Feuertode verurtheilt wurden. Alle leugnen, alle wollen vom ersten Augenblick an betrunken gewesen sein. Zuletzt werden diejenigen verhört, welche nur des Aufruhrs und der Plünderung angeklagt sind. Ihre Angaben stimmen überein, alle behaupten, daß sie nichts gesehen, nichts gethan haben; man merkt Wohl, sagt der Berichterstatter, daß sie durch einen schrecklichen Schwur gebunden sind. Sollte es, fragen wir, dieses romantischen Apparats bedurft haben, um bei einer Schar junger Verbrecher die praktische Anwendung der alten und nur zu bekannten Regel: Si fecisti, nega! begreiflich zu finden? Weit merkwürdiger ist es uns, daß mehrere erklären, sie hätten den dringenden Wunsch gehabt, nach Cayenne geschickt zu werden! Es folgt die Vernehmung der Zeugen, und zwar zuerst die des Anstaltsdirectors Fauveau. Er gibt eine kurze Darstellung der Einrichtungen. Die Sträflinge arbeiteten im Sommer täglich 9, im Winter 7 Stunden, und hatten 2½ Stunde Unterricht. Sie erhielten wöchentlich zweimal, am Sonntag und Donnerstag, Fleisch, an den andern Tagen Hülsenfrüchte oder Fisch, Brot jederzeit nach Belieben. Die Aufseher hatten kein Züchtigungsrecht, über Vergehen der Sträflinge wurde eine Art Gericht gehalten, an welchem der Director, der Geistliche, der Arzt und der Oberaufseher theilnahmen. Die Strafen bestanden bei den ältern in Einzelhaft, bei den kleinern in Ruthenhieben. Director Fauveau kann sich nicht überzeugen, daß die Opfer des Brandes vorsätzlich hingemordet worden seien. Nach seiner Ansicht befanden sie sich zufällig im Magazin, um zu plündern. Die Verbrannten waren keine Spione, während ein anderer, der als ein solcher gelten konnte und aus eigenem Antriebe in das Magazin gegangen war, dasselbe ohne jeden Widerstand von seiten Coudurier's wieder verlassen durfte. Der Zeuge fährt fort: »Als das Feuer ausgebrochen war, eilte ich nach dem Anstaltsgebäude, aber ich traf unterwegs mit dem von dort kommenden Arzte zusammen, der mir sagte: ›Es verbrennen Kinder im Magazin! Man hat Herrn Ducoudray in einen Graben geworfen! Es ist nichts mehr zu machen! Gehen Sie nicht hin!‹ Darauf kehrte ich wieder um! Gewalt wollte ich zur Unterdrückung der Revolte nicht verwenden. Man hätte in finsterer Nacht auf gutes Glück einhauen oder schießen lassen müssen, und vielleicht Unschuldige statt der Schuldigen getroffen. Wer weiß, ob nicht, wenn ich Befehl gegeben hätte, von den Waffen Gebrauch zu machen, jetzt statt der Sträflinge die Wächter auf der Anklagebank säßen.« So der Director selbst über sein pflichtvergessenes, feiges Verhalten. Seine Untergebenen, die Aufseher, gingen mit großer Hingebung auf die Ideen ihres Principals ein. Einzelne saßen, während Mord und Brand in der Anstalt verübt wurden, in der nahen Schenke und tranken Kaffee, einer zechte – hoffentlich aus Furcht – mit den Meuterern, sie gestanden mit vollkommener Gewissensruhe ein, welche schmachvolle Rolle sie gespielt, denn, sagten sie, man hat uns ja keine Befehle gegeben! Die ganze Erbärmlichkeit des Directors und der Wächter erhellt erst, wenn man erfährt, daß von den etwa 300 Sträflingen keineswegs alle am Aufstande theilnahmen. Mehrere weigerten sich entschieden, ihre Zellen zu verlassen, etwa 14 thaten sich zusammen, um das sogenannte Schloß, die Wohnung des Directors, zu bewachen und schlugen im Laufe der Nacht zweimal Banden von Aufrührern zurück. Man muß sich daran erinnern, daß die Meuterer größentheils Kinder oder halberwachsene Burschen waren, und daß der Aufruhr nicht ganz plötzlich ausbrach, sondern daß ihm Vorzeichen vorausgingen, die bei nur mäßig aufmerksamer Beobachtung unmöglich übersehen oder unterschätzt werden konnten, wie beispielsweise das Singen aufrührerischer Lieder, die unvermeidliche Einleitung jeder Rebellion in Frankreich – und man wird es außerordentlich mild finden, daß der Vorsitzende und der Staatsanwalt sich darauf beschränkten zu sagen: »Man hätte mit mehr Energie und Schnelligkeit verfahren müssen.« Freilich, nachdem man ruhig zugesehen, wie das Gefängniß demolirt, wie vier Thüren zu dem Magazin nacheinander gesprengt worden, nachdem man der Rotte Zeit gelassen, sich nach Belieben zu betrinken, war ein Versuch, wenigstens die unglücklichen Kinder aus den Flammen zu retten, nicht ganz ohne persönliche Gefahr! Herr Lepelletier-Ducoudray hat dies leider erfahren, er, der einzige, der in Erfüllung allgemeiner Menschenpflicht dorthin eilte, von wo er ohne Tadel, ohne Amtsverletzung hätte fern bleiben können. Er wird auf einem Bett in den Sitzungssaal getragen, denn sein Zustaud erforderte noch immer die größte Schonung. Er sagt aus: »Als man mich zu Hülfe rief, entgegnete ich: Herzlich gern, aber mein Amt, mein Amt ist heilig! (Er war bekanntlich Leuchtthurmwächter.) Ich werde mich mit meinem Oberwächter besprechen, einer von uns wird kommen! Mein Oberwächter sagte: Ich habe zwei kleine Kinder, eins hat meine Frau noch an der Brust, ich möchte lieber hier bleiben! Gut erwiderte ich, warten Sie des Dienstes, ich stehe allein, ich werde hingehen!« Zeuge erzählt nun die aus der Anklage bekannten Einzelheiten. Unterwegs trifft er den Angeklagten Galaret, der eine Eisenstange trägt und halb betrunken ist. Er macht ihm Vorstellungen. Galaret antwortet: »Es ist weiter nichts; sehen Sie, ich will gut zu essen haben.« Er erkennt Laurent, Fouché und Béroud bestimmt als diejenigen wieder, die ihn in den 20 Fuß tiefen Graben gestürzt haben. »Als ich unten im Graben lag, hörte ich die Opfer rufen: Mutter! Mutter! Einer sagte: Der liebe Gott läßt uns viel leiden! Ein anderer sah mich und rief: Retten Sie mich, Herr Ducoudray! Ich versuchte aufzustehen, aber es ging nicht. Bald darauf waren nur noch zwei an das Fenster geklammert. Eine große Flamme raffte sie hinweg, die Füße fielen nach außen, die Körper nach innen. – Ich sah, wie sie in die Eisenstangen bissen, wie sie die Wand mit den Nägeln zerkratzten. Ich, der in meinem Leben nie geweint, der ich 19 Jahre auf der See zugebracht und den Tod hundertmal ganz nahe vor Augen gesehen habe, ich setzte mich auf einen Stein und weinte wie ein Kind. Endlich ertrug ich den Anblick nicht länger. Mit zerbrochenem Schenkel schleppte ich mich 50 Schritte weit – ich wälzte mich auf der Erde, ich litt nicht mehr, ich war wahnsinnig!« Der Staatsanwalt richtet einige anerkennende Worte an Ducoudray, die einen Sturm des Beifalls hervorrufen. Vom Staate ist derselbe mit einer goldenen Medaille belohnt worden. Leider erklärt der behandelnde Arzt, Dr. Hericourt, daß er infolge des Schenkelbruchs wahrscheinlich lahm bleiben wird. Sollte er indeß nicht, trotz seiner Verstümmelung, trotz des gewiß unverlöschlichen Bildes jener Schreckensscene, mit ruhigerm Herzen an jene Octobernacht zurückdenken als – manche andere? Die Aussagen der übrigen Zeugen sind von geringerm Interesse. Wir heben daraus nur noch hervor, daß Ferrendon als ein gutmüthiger Knabe geschildert wird, dem man eine solche That nicht zugetraut, daß er Reue empfunden uud deshalb habe über die Seite geschafft werden sollen. In Betreff des Angeklagten Béroud ist noch zu gedenken, daß er einem Sträfling in jener Nacht noch einen Messerstich versetzt und dem Gensdarmen, der ihn arretirte, einen Fußtritt gegeben hat. Als dieser ihm ein Pistol entgegenhielt, sah er ihm dreist ins Gesicht und sagte höhnisch: »Schießen Sie, schießen Sie doch, wenn Sie Herz haben.« Nach dem Schlusse der Beweiserhebung legt der Gerichtshof der Jury 112 Fragen vor, von denen sie 60 bejaht, 52 verneint. Coudurier, Fouché, Laurent, Béroud werden, da die Geschworenen in Betreff der Tödtung der verbrannten Knaben zwar Todtschlag – Tödtung mit Vorsatz – nicht aber Mord – Tödtung mit Vorsatz und Ueberlegung – annehmen, und außerdem das Vorhandensein mildernder Umstände anerkennen, zu lebenslänglicher Zwangsarbeit, Michelon wird zu 10 Jahren Zuchthaus, Allard zu zehnjähriger Haft in einer Besserungsanstalt verurtheilt. Ferrendon wird freigesprochen, weil er ohne Unterscheidungsvermögen gehandelt habe, soll jedoch bis zum 20. Lebensjahre in einer Besserungsanstalt detinirt werden. Galaret erhält 5 Jahre Zuchthaus, fünf andere kommen mit 3 Jahren Gefängniß davon. Drei werden freigesprochen, unter ihnen ein gewisser Guenau. Er nimmt die Kunde keineswegs mit Freuden auf, sondern ruft aus: »Meine lieben Herren, ich weiß nicht, wo ich schlafen soll!« Nach diesen »herzerschütternden Worten« (paroles navrantes) wird schleunigst im Zuhörerraum, auf der Journalistentribüne und unter den Geschworenen für ihn gesammelt, eine ziemlich bedeutende Summe zusammengebracht und ihm übergeben. Sehr menschenfreundlich – und sehr unzweckmäßig. Einem zwanzigjährigen, völlig mittellosen, der Freiheit lange entwöhnten Burschen eine namhafte Summe Geldes zu eigener Hand übergeben, heißt in den meisten Fällen, ihm zu einem kurzen Wohlleben und darauf wieder zu einem Platze auf der eben verlassenen Anklagebank verhelfen. Der Fortbestand der Anstalt ist gesichert. Graf Pourtalès hat den entstandenen, sehr beträchtlichen Schaden repariren lassen, neue Gebäude werden aufgeführt, die Insel ist durch eine Telegraphenleitung mit Toulon verbunden, und vor allem: der Sitzung hat ein Generalinspector der Gefängnisse, Herr Calona, beigewohnt, dessen Anwesenheit, wie der ersterwähnte loyale Berichterstatter (dessen Enthusiasmus für Herrn Fauveau sich übrigens während der Verhandlungen merklich abgekühlt hat) versichert, die Gewähr dafür bietet, daß man in Zukunft keine der Vorsichtsmaßregeln vernachlässigen wird, welche die Achtung vor der Autorität sicherstellen. Das Trauerspiel jener Nacht hatte ein blutiges Nachspiel. Eine Anzahl der Sträflinge wurde nach dem Aufstande nach Fort Lamalgue bei Toulon übergesiedelt, unter ihnen Bernguy und Moysen, letzerer einer der sogenannten Corsen. Moysen warf Bornguy wiederholt vor, daß er am Tage nach dem Aufstande bei dem Einfangen der auf der Insel zerstreuten Sträflinge Hülfe geleistet und im Laufe der Untersuchung die Hauptschuld an den begangenen Verbrechen, wie er sagt mit Unrecht, den Corsen zur Last gelegt habe. Am 17. Nov. 1866 stieß Moysen im Hofe des Gefängnisses beim Frühstück Beleidigungen aus, die Bornguy auf sich bezog und für welche er Rechenschaft fordern zu wollen erklärte, wenn sie erst wieder in der Kasematte sein würden. Dort angelangt, wirft Moysen seine Jacke ab und geht auf und ab, die rechte Hand in der Hosentasche Endlich, nach dreiviertel Stunden, hält es Bornguy durch die herausfordernde Haltung Moysen's für geboten, eine Erklärung von ihm zu fordern, um nicht feig zu scheinen. Er thut dies und gibt ihm zugleich einen leichten Stoß. Sogleich stürzt sich Moysen auf ihn und versetzt ihm mehrere Schläge, bis sie sich endlich fassen und, Bornguy zu oberst, zu Boden stürzen. Alle Zuschauer glauben, es habe ein gewöhnlicher Faustkampf stattgefunden, Borngny aber fühlt plötzlich seine Kräfte schwinden, läßt Moysen los und sinkt auf ein Bund Stroh mit dem Ausruf: »Ich glaubte, du hättest dich ehrlich geschlagen! Du bist bewaffnet! Das ist niederträchtig von dir!« »Gleichviel«, entgegnete Moysen; »ich will nach Cayenne, womöglich gleich!« Die andern Sträflinge sehen Bornguy mit Blut überströmt und in Moysen's rechter Hand ein Messer. Mit Mühe halten sie ihn zurück, sich nochmals auf sein Opfer zu werfen. Die Aufseher werden gerufen. Moysen läßt sich ruhig abführen und liefert sein Messer ab. Bornguy hatte 10 Stichwunden, darunter zwei tödliche in Brust und Unterleib, davongetragen und starb am folgenden Tage. Die Geschworenen, welche am 7. Jan. 1867 zu Draguignan über das Verbrechen zu urtheilen hatten, verneinten, daß ein Meuchelmord, nahmen aber an, daß vorsätzliche Körperverletzung mit tödlichem Erfolge, unter mildernden Umständen, vorliege. Moysen wurde zu zehnjähriger Zwangsarbeit verurtheilt. Fälle wie der letztgenannte sind in jeder Gefangenanstalt möglich. Dennoch können wir uns des Gedankens nicht erwehren, daß weder die vom Staate geleitete Besserungsanstalt in Corsica, noch die unter Privatleitung stehende aus der Insel du Levant bisher besondere Resultate erzielt haben! Der Giftmörder Dr. Eduard William Pritchard (Glasgow) 1864-1865 Dr. Eduard Pritchard lebte seit dem Jahre 1859 als praktischer Arzt in Glasgow. Er war im Jahre 1825 im Southsea in England geboren und seit 1846 Mitglied des Königlichen Collegiums der Wundärzte zu London, hatte vielfache Reisen in den Nord- und Südpolarmeeren, nach Aegypten und andern Küstenländern des Mittelmeeres gemacht und erfreute sich infolge verschiedener Schriften über Krebsgicht, die Wirkung vegetabilischer Arzneien u.a. eines bedeutenden Rufes in der wissenschaftlichen Welt. Die Popularität, die ihm seine ausgedehnte ärztliche Thätigkeit erworben, wurde noch erhöht durch seine Wirksamkeit an verschiedenen öffentlichen Instituten. Er wird als ein großer, starker, wohlgewachsener Mann mit auffallend scharf gezeichneten Zügen geschildert; ein uns vorliegendes Porträt zeigt ein ausdrucksvolles, einnehmendes Gesicht mit hoher kahler Stirn, langem, leichtgelocktem Haupthaar und starkem, buschigem Bart. Seit 1850 war er mit Mary Jane Taylor, der Tochter eines Seidenhändlers zu Edinburgh, verheirathet, er hatte mit ihr fünf Kinder gezeugt, von denen die älteste Tochter Jane 14, die jüngste, Ailie, 5 Jahre alt war. Die Eheleute lebten, wie man allgemein annahm, miteinander sehr glücklich. Niemals, sagt Dr. Cawon, ein Vetter seiner Frau, hörte man ihn anders als voll Liebe und Achtung über sie, niemals sie anders über ihn sprechen. Ebenso günstig hatte sich sein Verhältniß zu seinen Schwiegerältern gestaltet, namentlich wurde er von seiner Schwiegermutter fast vergöttert. Frau Pritchard war 1865 39 Jahre, ihre Mutter 71 Jahre alt. Im November 1864 fing Frau Pritchard an zu kränkeln, sie litt häufig an Uebelkeit und Erbrechen, und begab sich, da ihr Gatte eine Luftveränderung für rathsam hielt, auf einige Zeit zu ihren Aeltern nach Edinburgh, von wo sie zwar nicht ganz genesen, aber doch bedeutend gebessert kurz vor Weihnachten nach Glasgow zurückkam. Hier kehrten jene Leiden in erhöhtem Grade wieder und steigerten sich mit Beginn des Februar 1865 zu den heftigsten von Krämpfen begleiteten Anfällen. Ihr Zustand wurde so bedenklich, daß ihre Mutter, um sie zu pflegen, nach Glasgow reiste. Auch Frau Taylor wurde am 13. Febr. von einem Unwohlsein, dessen Symptome viel Aehnlichkeit mit dem ihrer Tochter hatten, befallen, sie erholte sich zwar bald, starb aber ganz plötzlich in der Nacht vom 24. zum 25. Febr. an einem Schlagfluß nach vorhergegangener Lähmung, wie Dr. Pritchard dem mit Registrirung der Todesfälle beauftragten Beamten anzeigte. Ihre Leiche wurde nach Edinburgh geschafft und dort in der Familiengruft beigesetzt. Leider sollte die Tochter ihr bald folgen. Ihre Krankheit, welche Dr. Pritchard für ein gastrisches Fieber hielt, verschlimmerte sich mehr und mehr, und am 18. März starb auch sie in den Armen ihres Gatten, der voll der tiefsten, von Augenzeugen wahrhaft ergreifend geschilderten Betrübniß ihre Leiche ebenfalls nach Edinburgh zur letzten Ruhestätte begleitete. Wir wissen nicht, was inzwischen in Glasgow geschah. »Der so kurz hintereinander erfolgte Tod der beiden Damen und gewisse erhaltene Winke brachten die Polizei in Alarm«, sagt unser Berichterstatter lakonisch – kurz, als Dr. Pritchard vom Begräbnisse seiner Frau nach Glasgow zurückkehrte, wurde er auf dem dortigen Bahnhofe verhaftet, die Leichen seiner Schwiegermutter und seiner Gattin wurden ausgegraben und geöffnet, und das Ergebniß dieser und der anderweiten Untersuchung war, daß der liebende Gatte, der zärtliche Schwiegersohn unter der Anklage des Giftmordes der strafenden Gerechtigkeit überliefert wurde. »Er, der Arzt, soll seine Kunst zum Morde gemisbraucht, er soll in seinem eigenen Hause zwei wehrlose, vertrauensvolle Frauen, die Mutter seiner Kinder und seine ihn vergötternde Schwiegermutter, langsam, Schritt für Schritt hingemordert haben! Wahrlich! schwarz genug sind die Annalen menschlichen Verbrechens, aber dennoch würde der Angeklagte, wenn die Anklage erwiesen würde, als der verworfenste Verbrecher erscheinen, der je gelebt hat!« – so ungefähr leitet der Vertheidiger seinen Schlußvortrag ein, und er hat ebenso recht, als der Staatsanwalt Der Solicitor-General, der oberste Beamte der Kronanwaltschaft für Schottland und Irland, tritt in dieser Sache selbst »für die Interessen Ihrer Majestät« auf. Er möge verzeihen, wenn wir ihn schlechtweg mit dem uns geläufigen Titel bezeichnen; daß seine amtliche Stellung eine etwas andere ist, ergibt schon sein Amtseinkommen, welches nach Gneist etwa 60000 Thlr. Gold jährlich beträgt. , wenn er erklärt, der Angeklagte sei wohl befugt, zu fordern, daß solche Anklage gegen ihn nicht auf schwachen Grundlagen hätte erhoben werden dürfen. Aus einem offenbar mit Benutzung gerichtlicher Documente und auf Grund stenographischer Aufzeichnungen redigirten Berichte über die vom 3. bis zum 7. Juli 1866 vor dem Schwurgerichte zn Edinburgh stattgehabten Verhandlungen, welche in dramatischer Entwickelung ein herzerschütternd treues Bild des ganzen schauerlichen Herganges gewähren, entnehmen wir die nachstehende Darstellung. Dr. Pritchard bewohnte nach englischer Sitte ein Haus in der Sauchinhallstraße zu Glasgow allein mit Familie und zwei Kostgängern, den Studenten der Medicin King und Connell. Im Erdgeschosse des dreistöckigen Hauses befanden sich Küche, Speisekammer und die Schlafzimmer der Mägde, im ersten Stock ein Speisezimmer, das Sprechzimmer des Doctors und eine zweite Speisekammer (diejenige, von der ausschließlich die Rede sein wird). Im zweiten Stock lag ein Gesellschaftszimmer, ein sogenanntes Fremdenzimmer und eine von King bewohnte Stube. Der dritte Stock enthielt das Schlafzimmer des Pritchard'schen Ehepaares, eine Kinderstube und ein Zimmer, welches der Student Connell innehatte Die Dienerschaft bestand zur Zeit, in welcher unsere Erzählung beginnt, im October 1864, aus der Köchin Catharine Lattimer, welche bereits seit zehn Jahren bei Pritchard in Dienst stand, und dem Haus- und Kindermädchen Mary M'Leed, die erst Pfingsten 1863, damals 14½ Jahre alt, ihren Dienst angetreten hatte. Catharine Lattimer reiste im October 1864 in Familienangelegenheiten nach Carlisle und blieb etwa 14 Tage dort. Sie hatte ihre Herrin im besten Wohlsein verlassen, aber schon während ihrer Abwesenheit erkrankte die letztere. Mary M'Leod, welche beständig um ihre Person beschäftigt war, gibt an, sie habe häufig, bald vor, bald nach dem Mittagessen, Anfälle von Uebelteit und Erbrechen gehabt, habe auch mehrere Tage zu Bett gelegen, sei aber auch hin und wieder einen Tag frei von jenen Leiden geblieben, und dieser Zustand habe den November hindurch angehalten. Dies stimmt mit dem, was die Leidende selbst Catharine erzählt hat, überein, auch sind beide darüber einig, daß es gegen Ende des Monats etwas besser wurde. Um diese Zeit reiste sie zu ihrer völligen Herstellung nach Edinburgh zu ihren Aeltern und blieb bis wenige Tage vor Weihnachten dort. Wie es ihr dort ergangen, wissen wir nicht genau. Sie selbst äußerte später, im März 1865, gegen die Schneiderin Janet Hamilton, es sei seltsam, daß sie in Edinburgh stets gesund und zu Hause stets krank sei, welche Erscheinung diese ihr mehr wohlmeinend als richtig daher zu erklären versuchte, daß sie in Edinburgh die Luft ihres Geburtsorts athme. Taylor's Magd Margaret Dickson versichert, sie sei recht krank gewesen, als sie angekommen, »aber bei uns wurde sie besser«, sie sei »hübsch wohl« gewesen, habe, soviel der Zeugin bekannt geworden, nie an Uebelkeit gelitten, ihre Mahlzeiten mit der Familie eingenommen, und nicht nöthig gehabt, des Tages auch nur zeitweise das Bett zu hüten. Ihr Vater Taylor dagegen sagt, sie habe wenig Appetit gehabt, in der Zeit ihres Aufenthalts bis gegen 11 Uhr morgens zu Bett gelegen, und damals auch zwei- oder dreimal wegen Uebelkeit den Mittagstisch verlassen müssen. Auch er bestätigt indeß, daß es ihr zuletzt besser gegangen. Seltsamerweise erkrankte während ihrer Abwesenheit der Student Connell in Glasgow, Kostgänger im Pritchard'schen Hause, nach einer Mahlzeit gleichfalls an heftigem Erbrechen und zugleich an Krämpfen in den Händen, welches Leiden sich im Laufe des Monats so steigerte, daß es stets eintrat, wenn er etwas genossen hatte. Sobald er konnte, reiste er zu seinen Aeltern, woselbst er völlig frei von derartigen Anfällen blieb. Er bekundet, daß auch Dr. Pritchard in derselben Art erkrankt sei, ohne jedoch Näheres hierüber angeben zu können. Als Frau Pritchard nach Glasgow zurückkam, fand Catharine sie »ein gutes Theil besser«. Aber schon sehr bald nach der Rückkehr hörte Mary M'Leod, daß ihre Herrin in der Speisekammer von heftigem Erbrechen befallen wurde, und brachte ihr unaufgefordert heißes Wasser. Von da ab klagte sie sehr häufig gegen Catharine, daß ihr so oft übel sei, ohne daß sie wisse wovon. Das Erbrechen trat, wie Marh M'Leod angibt, fast täglich ein, meist zwischen 4 und 5 Uhr nachmittags, eine Stunde nach dem Mittagessen, bisweilen auch mittags um 1 Uhr oder in der Nacht. Am 1. Febr. erkrankte Frau Pritchard heftiger. Nachdem sie an dem genannten Tage zwischen 3 und 4 Uhr nachmittags mit ihrem Gatten gegessen hatte, begab sie sich in die Speisekammer. Dort erbrach sie sich. Dann ging sie in ihr Schlafzimmer. Eine halbe Stunde später ertönte die Schelle, Catharine eilte hinauf und fand Frau Pritchard angekleidet auf dem Bett liegend und sehr krank. Sie fagte: »Catharine, ich habe die Besinnung verloren, ich bin noch nie so krank gewesen als jetzt!« Gleich darauf trat ein heftiger Krampfanfall ein. Die Finger beider Hände waren gestreckt, die Daumen nach unten gebogen, die Sprache aber nur wenig behindert, dabei fühlte sie heftige Schmerzen im Unterleibe. Ohne daß sie den Wunsch danach ausgesprochen hätte, rief Catharine den Dr. Pritchard, den sie in seinem Sprechzimmer antraf. Er erklärte, der Krampf sei sehr heftig, rieb seiner Frau die Hände und reichte ihr etwas Branntwein mit Wasser. Nach etwa einer halben Stunde, als der Krampf gewichen war, trug er sie in das inzwischen geheizte Fremdenzimmer hinab, in welchem sie über eine Woche zu Bett lag. Catharine bemerkte, daß sie von diesem Anfalle an bleich und kraftlos wurde. Das Erbrechen wiederholte sich fast täglich und trat meist ein, nachdem sie etwas genossen hatte, besonders nach Thee und andern Getränken. Am 6. Febr. schrieb Dr. Pritchard an den Vetter seiner Frau, Dr. Cowan zu Edinburgh, daß sie seit einiger Zeit krank und er ihretwegen sehr besorgt sei, auch einen andern glasgower Arzt zu Nathe ziehen wolle, und bat ihn, sie zu besuchen. Dr. Cowan kam am 7. Febr. nachmittags in Glasgow an und traf in Pritchard's Hause zuerst den Doctor, von welchem er erfuhr, daß es seiner Frau viel besser gehe. Sie kam auch bald darauf aus ihrem Schlafzimmer herunter in das Gesellschaftszimmer. Dr. Cowan fand sie viel wohler, als er erwartet hatte. Auf seine Fragen nach ihrem Befinden klagte sie, ihr Magen sei so reizbar, daß sie keine Speise bei sich behalte, und daß sie sich vor kurzem wieder erbrochen habe. Er sagte, es sei unrecht, daß sie herabgekommen sei, und rieth ihr, ein Senfpflaster auf den Magen zu legen, und Eis, oder wenn sie sich noch schwächer fühle, kleine Quantitäten Champagner mit Eis zu genießen. Dr. Pritchard war bei dieser Unterredung zugegen. Als Dr. Cowan am Abende mit den Kindern im Speisezimmer saß, bat ihn Dr. Pritchard, in das Schlafzimmer zu kommen, da seine Frau wieder an Erbrechen leide. Sie klagte ihm, sie habe das Bedürfniß nach Speise, und könne doch nichts vertragen. Er verordnete Klystiere von Rinderbrühe. Am nächsten Abende reiste Dr. Cowan ab, zuvor hatte er mit Frau Pritchard besprochen, daß er ihre Mutter bitten wolle, zu ihr zu kommen. In der Nacht nach seiner Abreise trat abermals ein heftiger Krankheitsanfall unter eigentümlichen Erscheinungen auf, der erste, bei welchem ein fremder Arzt zugezogen wurde, denn Dr. Cowan erklärte ausdrücklich, er sei mehr als alter Freund denn als Arzt gekommen. Catharine hörte Frau Pritchard um Mitternacht heftig schreien und ging, von Mary M'Leod gefolgt, in das Schlafzimmer der Herrschaft. Frau Pritchard lag im Bette, war sehr aufgeregt und litt augenscheinlich heftige Schmerzen. Sie sagte, sie habe Chloroform genommen, sie tadle den Doctor nicht, aber sie möge durchaus kein Chloroform, und rief: »Ich will Dr. Gairdner sehen, hole Dr. Gairdner!« Ihrem Verlangen wurde entsprochen und Dr. Gairdner fand sich nachts zwischen 12 und 1 Uhr an ihrem Bette ein. Er bekundet Folgendes: »Ich traf im Hause zunächst Dr. Pritchard, der mir mittheilte, daß seiner Frau sehr übel gewesen sei, und daß ihr Magen keine Speise vertrage. Darauf führte er mich in ihr Schlafzimmer. Sie lag im Bett, auf dem Rücken, mit stark geröthetem Gesicht, und war sehr aufgeregt. Er sagte, sie habe Champagner getrunken und Chloroform genommen. Sie fing an, sich zu entschuldigen, daß nicht früher nach mir geschickt worden sei, und erzählte mir, daß sie wisse, ihr Bruder Dr.Michael Taylor zu Penrith und ich seien Schulfreunde. Sie war erschöpft, aber nicht eben bedeutend; der Puls war gut und kein Symptom unmittelbarer Gefahr vorhanden; die auffallendsten Erscheinungen waren die heftige Aufregung und der Krampf in den Händen, deren Gelenke nach innen gedreht und deren Daumen gegen das Handgelenk gebogen waren. Dr. Pritchard bezeichnete dies als Katalepsie. Ich hielt sie für berauscht infolge des Chloroforms und Champagners. Als ich zurücktrat, um mir behufs einer Untersuchung ihres Unterleibes die Hände am Kamin zu wärmen, schrie sie so laut sie konnte: »O Sie grausamer Mann, verlassen Sie mich nicht!« Sie sprach noch Verschiedenes, worauf ich absichtlich nicht Acht gab, weil ich sie für unzurechnungsfähig hielt. »Darauf erklärte ich dem Dr. Pritchard, daß ich die Anwendung aufregender Mittel für sehr ungeeignet hielte, und daß dieselben ausgesetzt werden müßten. Er erwiderte, sie seien von Dr. Cowan verordnet, und schien anzudeuten, daß er mit mir in Betreff des Champagners gleicher Ansicht sei, fragte aber, ob sie Chloroform auch in Zukunft nicht mehr nehmen solle. Ich verbot es und versprach am folgenden Tage wiederzukommen. »Am nächsten Vormittag fand ich sie im Bett, ganz ruhig, nur noch mit etwas Krampf in den Händen. Ich ordnete an, daß sie nichts Aufregendes und keine Arznei nehmen und, wenn sie Hunger fühle, ein weiches Ei, Milch, Brot, sonst aber nichts genießen solle. Mir schien ihr Zustand so sehr die ernsteste und beständigste Anfmerksamkeit zu erfordern, daß ich, wäre ich behandelnder Arzt gewesen, sie täglich, auch wol zweimal, besucht haben würde. Es war aber ein Arzt im Hause, und ich betrachtete mich mehr als nur zu einer Consultation zugezogen. Fieber war durchaus nicht wahrnehmbar. Später bin ich nicht mehr gerufen worden. »Nach meinem zweiten Besuche schrieb ich an ihren Bruder, den Dr. Taylor.« Vertheidiger. Deuteten Sie ihm an, daß hier etwas mehr vorliege als ungeeignete Behandlung? – Daß ein schändliches Spiel gespielt worden sei? Sie meinen Gift? Ja! Gewiß nicht! Vor der Vernehmung des Dr. Gairdner war auf die Reden der Frau Pritchard in jener Nacht viel Gewicht gelegt worden. Catharine bezeugt, daß sie gerufen: »Weine nicht! Wenn du weinst, bist du ein Heuchler!« und bald darauf: »Ihr seid alle zusammen Heuchler.« Ihr Mann hatte aber damals nicht geweint. Mary M'Leod hat sie sogar ausrufen hören: »Weine nicht du Heuchler! Wenn du weinst, so warst du es, der es gethan hat!« Nach der Erklärung des Dr. Gairdner aber wird diesen Exclamationen einer Trunkenen von keiner Seite mehr Bedeutung beigelegt. Am 10. Febr. kam ihre Mutter aus Edinburgh, sie übernahm die Leitung des Hauswesens und schlief mit ihrer Tochter zusammen in deren Schlafzimmer, während Pritchard im Gastzimmer seine Schlafstätte aufschlug. Frau Pritchard lag nunmehr fast immer zu Bett, hatte fast jeden Tag Anfälle von Uebelkeit und Erbrechen und klagte über heftigen Durst und Hitze im Kopf. Auch einen stärkern von Krämpfen begleiteten Anfall hatte sie in diesen Tagen, doch war derselbe, als Catherine sie sah, schon fast vorüber, und sie äußerte: »Ich war lange nicht so schlecht als neulich.« Am 13. Febr. bekam Frau Taylor einen ganz ähnlichen Anfall wie ihre Tochter, nachdem sie etwas Sagowasser getrunken hatte, welches für diese zubereitet war. Sie theilte dies dem Studenten Connell mit und sprach ihre Freude darüber aus, daß Frau Pritchard nichts von dem Getränk genossen habe, da dies bei ihrem leidenden Zustande sehr nachtheilig auf sie gewirkt haben würde. Connell selbst hatte in den ersten Tagen des Februars und dann wieder kurz nach der Ankunft der Frau Taylor ähnliche Anfälle, die diesmal indeß immer nur nach dem Frühstück, nicht nach andern Mahlzeiten eintraten, und nicht regelmäßig, wie im November, von krampfhaften Erscheinungen begleitet waren. Dr. Pritchard sprach die Befürchtung aus, daß er ein gastrisch-typhöses Fieber habe. Auch Pritchard selbst erkrankte von neuem, wie Connell angibt, in ganz ähnlicher Art. Näheres über seine Krankheit weiß Connell auch diesmal nicht anzugeben. Am 16. Febr. verließ Catharine Lattimer den Dienst, was schon am 1. Febr. hatte geschehen sollen, damals aber aufgeschoben werden mußte, weil ihre Nachfolgerin noch nicht eingetroffen und Frau Pritchard gerade schwer erkrankt war. An ihre Stelle trat Mary Patterson, welche ihre Herrin aber in der ganzen ersten Woche nicht sah, weil sie fortwährend das Bett hütete und Frau Taylor allein dem Hauswesen vorstand. Von dieser erfuhr sie, daß Frau Pritchard sehr oft an Uebelkeit und Erbrechen und fortwährend an Schlaflosigkeit litt. Am 20. Febr. ließ sich Frau Taylor durch Mary M'Leod eine Flasche »Batley's Beruhigungstrank« aus der Handlung der Gebrüder Murdoch holen. Es ist dies ein sehr starkes Opiat, von dem später vielfach die Rede sein wird, und welches sie nach der Angabe ihres Ehemannes gegen nervösen Kopfschmerz und starken Schweiß anzuwenden pflegte. Sonst erfahren wir über die Vorgänge dieser Woche, bis zum Freitag, 24., nichts besonders Erwähnenswerthes. Die Geschichte dieses Freitags, soweit sie uns bekannt ist, beginnt damit, daß Catharine ihre frühere Herrschaft etwa um 11 Uhr morgens besuchte, um das jüngste Kind zu einem Spaziergange abzuholen. Sie traf Frau Taylor und fragte nach dem Befinden der Frau Pritchard. Die Mutter entgegnete: »Ach, Catharine, ich verstehe ihren Zustand nicht; einen Tag ist sie besser und zwei schlechter!« Sie sah betrübt und nicht so wohl aus, als sonst; klagte aber über ihre eigene Gesundheit nicht. Am Nachmittage etwa um 5 Uhr, so erzählt Mary M'Leod, sagte sie, daß ihr übel sei und sie sich nicht erbrechen könne; sie werde wol ebenso krank werden als ihre Tochter. Dieses Unwohlsein kann indeß nicht von langer Dauer gewesen sein, denn etwa um 7 Uhr trank sie im Eßzimmer mit Pritchard, den Kindern und Connell Thee, und Connell, dem sie stets als eine gesunde kräftige alte Dame erschienen war, bemerkte keine Veränderung an ihr. Von da begab sie sich in das Schlafzimmer: zwischen 7 und halb 8 Uhr aber sah sie der Student King im Sprechzimmer, anscheinend im besten Wohlsein, Briefe schreiben. Etwa um 9 Uhr kam sie aus dem Sprechzimmer und befahl Mary M'Leod, die gerade die Treppe herabkam, Wurst zum Abendbrot einzukaufen. Als diese nach kurzer Zeit zurückkehrte, stieg Frau Taylor die Treppe zum Schlafzimmer hinauf. Kaum eine halbe Stunde später wurde von dort aus geschellt. Mary M'Leod ging herauf und fand Frau Taylor auf einem Stuhle sitzend; sie verlangte heißes Wasser, damit sie erbrechen könne. Mary brachte es und rief dann den Dr. Pritchard, der eben mit einem Patienten sprach. Mary mußte noch einmal heißes Wasser bringen, welches Frau Taylor trank, jedoch ohne den gewünschten Erfolg. Als endlich zum dritten mal geschellt wurde, fand M'Leod die alte Frau bewußtlos auf dem Stuhle sitzend; das Haupt hing auf die Brust herab. Mit Hülfe des inzwischen hinzugekommenen Dr. Pritchard wurde sie auf ihr Bett gelegt, und Connell gebeten, den Dr. Paterson zu rufen, der auch sofort kam. Seine in vieler Hinsicht sehr merkwürdigen Beobachtungen werden wir später ausführlich mittheilen, für jetzt begnügen wir uns mit dem, was die Köchin Mary Patterson wahrgenommen hat. Als sie die Treppe hinaufstieg, hörte sie rufen: »Mutter, liebe Mutter, kannst du nicht zu mir sprechen?« Beim Eintreten sah sie, daß Frau Pritchard im Bett neben der Leiche ihrer Mutter kniete und ihre Hände rieb, Sie fragte ihren Mann: »Eduard, kannst du nichts thun?« »Nein«, entgegnete er, »was kann ich für eine todte Frau thun? Kann ich das Leben zurückrufen?« Darauf erzählte er seiner Frau, Dr. Paterson habe erklärt, Frau Taylor sei auf der linken Seite gelähmt, und redete ihr zu, das Zimmer zu verlassen. Sie bat erst, noch etwas bei ihrer Mutter bleiben zu dürfen, ging aber doch bald in das inzwischen geheizte Fremdenzimmer hinab. Nun entkleidete die Patterson mit Hülfe der hinzugerufenen Waschfrau Jessie Nabb die Leiche, wobei ihr die dunkelrothe Färbung der ganzen linken Seite auffiel. In der Tasche des Kleides, welches die Verstorbene getragen, fand sie eine Flasche mit einer Etikettte: »1 Tropfen gleich 2 Tropfen Laudanum«, etwa halb gefüllt mit einer braunen Flüssigkeit. Nach kurzer Zeil kam Dr. Pritchard in das Sterbezimmer und verlangte die Flasche, welche, wie Mary M'Leod ihm gesagt habe, gefunden worden sei. Als die Patterson ihm dieselbe gab, schlug er die Hände zusammen, blickte gen Himmel und rief: »Guter Gott, so viel hat sie seit Dienstag getrunken! Hätte sie mir davon gesagt, so hätte ich gewußt, was sie trank! Noch dazu, solch ein Mädchen danach zu schicken!« Dann sagte er, seit Jahren habe sie die Gewohnheit gehabt, davon zu nehmen; seit einigen Tagen habe sie zuviel Liqueur getrunken und nun eine übermäßige Dosis Opium genossen. Er entfernte sich darauf mit der Flasche, zuvor verbot er jedoch, davon zu sprechen, weil dies für einen Mann in seiner Stellung nicht gut sein würde. Dieses Verbot wiederholte er am nächsten Tage gegen Jessie Nabb, die er im Sprechzimmer mit Heizen beschäftigt fand, indem er hinzufügte, es sei das ein gefährliches Getränk, und Gift, wenn jemand zuviel davon nähme. Frau Pritchard war tief betrübt über den Tod ihrer Mutter. Ihr eigener Zustand verschlimmerte sich immer mehr; Catharine sah sie am nächsten Dienstag und erschrak über ihre Magerkeit und Hinfälligkeit. Sowol ihr Mann, wie sie selber Catharine erzählte, als ihr Bruder, der Dr. Taylor, der sie wenige Tage nach dem Tode der Mutter besuchte, redeten ihr auf das dringendste zu, eine Wärterin anzunehmen, sie wollte aber keine Fremde um sich haben und war somit auf die Pflege ihres Mannes und der Magd Mary M'Leod allein angewiesen, da die Patterson meist in der Küche zu thun hatte. Pritchard sagt in einem Briefe, den er am 9. März an ihren Vater schrieb: »Ich bin sehr müde, da ich die Nacht bei der lieben Mary Jane gewacht habe, die gestern viel schlechter war und eine jämmerliche Nacht verlebt hat. Sie ist äußerst abgemattet und hat gar keinen Appetit. Dr. Paterson hat starkes dubliner Bier und eine sehr einfache Medicin verordnet.« Mary M'Leod erzählt, daß ihre Herrin zwar gewöhnlich das Bett um 1 Uhr verlassen und sich bis zum Abend im Gesellschaftszimmer aufgehalten habe, daß sie aber fast täglich, und oft zweimal, von Erbrechen befallen worden sei, meist zwei Stunden nach dem Frühstück und eine Stunde nach dem Mittagessen. Am 17. März vormittags wurde dreimal hintereinander geschellt. Mary Patterson ging hinauf, zunächst an die Thür des Sprechzimmers, um ihren Herrn zu fragen, wer geschellt habe. Die Thür war ein wenig geöffnet, weiter konnte die Zeugin sie nicht aufmachen, und es schien ihr, als sei etwas dahinter, was das Oeffnen verhinderte. Auf ihre an der Thür gethane Frage erhielt sie keine Antwort und stieg nun die Treppe zum Schlafzimmer hinauf. Währenddessen kam der Doctor aus dem Sprechzimmer und fragte sie: »Wie geht es Frau Pritchard jetzt?« Sie entgegnete, sie wisse es nicht, da er ihr verboten habe, hinaufzugehen, um sie nicht im Schlafe zu stören (was er in den letzten Tagen öfters gethan hatte), und stieg die Treppe weiter hinauf; der Doctor folgte ihr, und ihm folgte Mary M'Leod. Woher die letztere kam, weiß die Zeugin nicht, in der Küche war sie aber nicht gewesen. Frau Pritchard beauftragte sie, ein Nachtgeschirr auszugießen. Daß sie damals einen Anfall von Erbrechen gehabt hätte, hat die Zeugin nicht wahrgenomen.« Etwa 20 Minuten später ging sie wieder in das Schlafzimmer, um mit Frau Pritchard wegen der Hemden des jüngsten Kindes etwas zu besprechen. Der Doctor stand neben dem Bette seiner Frau, welche eben aus einem Porterglase etwas trank. Er nahm ihr das leere Glas aus der Hand, und sie gab der Zeugin mit aller Ruhe und Umsicht die gewünschte Auskunft. Nachmittags um 5 Uhr wurde heftig geschellt und Mary M'Leod rief der Patterson sehr laut zu, sie solle heraufkommen. Sie fand Frau Pritchard, wie sie eben mit Mary's Hülfe zu Bett ging, sehr erregt und von ihrer Mutter sprechend, als ob diese zugegen wäre. Sie sagte: »Laßt mich, sorgt für meine Mutter, reibt sie, schafft ihr Athem!« Sie verlangte nach einem der Kopfkissen und streichelte es; es schien, als halte sie es für ihre Mutter. Die Patterson rieb ihre Hände, welche kalt waren; sie bat, sie noch mehr zu reiben, sie fürchte sich so vor dem Krampf. Dann wurde sie ruhiger und sagte: »Ich wußte nichts davon, bis die Knaben angekleidet hereinkamen.« Es war aber kein Knabe da. Bald darauf trat die jüngste Tochter ins Zimmer. Sie fragte, wer da sei, die Zeugin erwiderte, es sei Ailie. »Ist Ailie noch nicht zu Bett?« fragte sie weiter, worauf die Patterson entgegnete, es sei noch nicht Schlafzeit. Sie hatte geglaubt, es sei schon 11 Uhr. Ihre Sprache war sanft und nicht lauter als gewöhnlich. Als bald darauf Dr. Pritchard ins Zimmer trat, ging Mary Patterson wieder herab in die Küche, und erhielt etwas später den Befehl, von dem Huhn, welches vom Mittag übriggeblieben war, für die Frau zum Abend zuzubereiten. Als sie es hinauftrug, begegnete ihr der Doctor, nahm es ihr ab und erklärte, er wolle es selbst hinaufbringen. Im Laufe des Abends kam er einmal in die Küche und sagte, Dr. Paterson habe seine Frau gesehen und gemeint, sie habe zu viel Wein getrunken. Die Patterson entgegnete, das wäre ja traurig, wenn sie so etwas thäte. Etwa um 1½ Uhr nachts wurde sie von Mary M'Leod geweckt und beauftragt, schleunigst ein Senfpflaster für Frau Pritchard zurechtzumachen. Sie that dies und die M'Leod trug es hinauf; die Patterson folgte ihr, da gleich darauf geschellt wurde. »Der Doctor und seine Frau lagen zu Bett«, erzählt die Zeugin weiter, »und es schien, als hätten sie zusammen geschlafen. Ich sah die Frau an, befühlte sie, und fand, daß sie fast ganz kalt war. Sie war todt. Der Doctor öffnete ihr Nachtkleid und befahl mir, das Senfpflaster aufzulegen, ich entgegnete aber, es nütze nichts, einer Leiche ein Senfpflaster aufzulegen. Er fragte: »Ist sie todt, Patterson?« Ich erwiderte: »Doctor, Sie sollten das besser wissen als ich.« Er meinte, sie könne nicht todt sein, sie sei nur ohnmächtig, und trug mir auf, heißes Wasser zu holen; ich entgegnete aber wieder, es nütze nichts, einer Leiche heiße Umschläge zu machen. Darauf rief er aus: »Komm zurück, geliebte Mary Jane, verlaß deinen lieben Eduard nicht! Ferner: »Welch ein Vieh! welch ein Heide! – so sanft, so liebreich zu sein!« What a brute; what a heathen – to be so gentle, so mild. Endlich bat er mich, Herrn King's Büchse zu holen und ihn zu erschießen. Ich erwiderte: Doctor, reizen Sie den Allmächtigen nicht durch solche Reden. Wenn der gerechte Gott jetzt Ihren und meinen Mund schlösse, so weiß ich nicht, wie wir vorbereitet sein würden, vor Ihm zu bestehen! »Wahr, Pattersen«, entgegnete er, »du bist das klügste und beste Weib, das ich kenne!« Nun forderte ich ihn auf, das Zimmer zu verlassen, damit ich die Leiche ankleiden könne, was er auch that. Später rief er mich und erzählte: er habe Briefe zur Post gebracht; seine Frau habe ihn die Straße hinab begleitet und ihm gesagt, er solle für Ailie und Fanny sorgen; von den Knaben habe sie nicht gesprochen. Dann habe sie ihn geküßt und sei verschwunden.« So hatten Mutter und Tochter geendet. Als der Sarg, in dem die irdischen Ueberreste der Frau Pritchard nach Edinburgh geschafft waren, dort geöffnet wurde, um den Taylor'schen Dienstboten, die die Entschlafene sehr geliebt, die Leiche noch einmal zu zeigen, ließ Pritchard, wie Dr. Cowan versichert, den aufrichtigsten Schmerz blicken, ja er küßte sie noch einmal auf die bleichen Lippen, ehe der Sarg wieder geschlossen ward. Und als er nach Edinburgh zurückkehrte, wurde er als Mörder verhaftet! Wir sagten schon, daß wir nicht genau wissen, was den ersten Anlaß zum Verdacht gegeben hat. Nur muthmaßen können wir, daß derselbe dem Dr. Paterson seine Entstehung verdankt, dessen Aussage wir jetzt im Zusammenhange und fast wörtlich mittheilen. Er sagt: »Am Freitag, 24. Febr., abends zwischen halb und dreiviertel elf, wurde ich zu Dr. Pritchard gerufen, in dessen Hause ich früher nie gewesen war und dessen Ehefrau und Schwiegermutter ich meines Wissens nie gesehen hatte. Ich traf ihn in einem Vorzimmer, wurde von ihm in das Sprechzimmer geführt, und dort erzählte er mir, seine Schwiegermutter sei etwa eine Stunde oder halbe Stunde vor meiner Ankunft plötzlich, während sie einen Brief geschrieben, erkrankt und vom Stuhle zu Boden gestürzt, weshalb sie die Treppe hinauf in das Schlafzimmer gebracht worden sei. Auf meine Frage, ob er gar keinen Anlaß zu diesem plötzlichen Krankheitsanfall wisse, sagte er, seine Frau und seine Schwiegermutter hätten beim Abendessen zusammen etwas Bitterbier getrunken, seien beide darauf von Uebelkeit und Erbrechen befallen worden, und hatten sich beklagt, daß das Bier bitterer als gewöhnlich geschmeckt habe. Später zeigte er mir auch eine auf dem Tisch stehende, nicht ganz geleerte Bierflasche. Ich erklärte, ich hielte es nicht für möglich, daß Bier von Allsopp oder von Bass, die beiden einzigen, die mir augenblicklich einfielen, diese Wirkung haben könnte, und fragte nunmehr nach dem frühern Gesundheitszustand und der Lebensweise seiner Schwiegermutter. Er gab deutlich zu verstehen, daß sie gelegentlich einen Tropfen zu sich zu nehmen pflegte.« Vorsitzender . Spirituosa? »Ja! Er sagte ferner, daß seine Frau längere Zeit an einem gastrischen Fieber gelitten und daß er deshalb vor einigen Tagen an seine Schwiegermutter telegraphirt habe, daß diese zur Pflege zu ihr kommen möge. Darauf gingen wir hinauf in das Schlafzimmer. Als wir eintraten, lag Frau Taylor auf dem Bettrande mir zunächst, auf der rechten Seite, vollständig bekleidet, eine Haube auf dem Kopfe, ganz als ob sie plötzlich erkrankt wäre; Frau Pritchard saß in demselben Bett aufrecht, dicht neben ihr, im Nachtkleide, mit bloßem Kopf und aufgelöstem Haar, mit der Bettdecke zugedeckt. »Mrs. Taylor machte mir den Eindruck, als müsse sie zuvor ganz gesund gewesen sein. Sie sah weder angegriffen noch abgemagert aus. Eine gesund aussehende alte Dame, von mehr als gewöhnlicher Größe, wohlgebildet, alles zusammengenommen eine für ihr Alter vorzüglich aussehende Person, und wahrlich ohne den geringsten Anschein, als neige sie zum Genuß geistiger Getränke. Das Gesicht war etwas blaß, der Ausdruck ruhig und sanft, die Augenlider theilweise geschlossen, die Lippen bleich, der Athem schwer und langsam, die Haut kühl und mit klebrigem Schweiße bedeckt, der Puls fast unfühlbar, sie schien völlig bewußtlos. Beim Oeffnen der Augenlider fand ich beide Pupillen sehr stark verengert. Ich war nach dem allen überzeugt, daß sie Opium oder ein anderes stark betäubendes Gift genossen habe, und sprach meine Meinung dahin aus, daß sie im Sterben liege. Pritchard sagte, sie habe schon oft ähnliche Anfälle gehabt, aber keinen so schweren. Ich erklärte, es werde zwar nichts mehr helfen, was wir auch thäten, doch möchten wir als letztes Mittel Senfpflaster auf Sohlen, Schenkel und Waden legen und so schnell als möglich ein Klystier von Terpentin anwenden. Pritchard machte dies zurecht, und theilte mir mit, er habe ihr kurz zuvor eins, in welches er ein Glas Branntwein gethan, gegeben. Als wir die alte Dame, welche augenscheinlich schlafsüchtig oder bewußtlos war, ein wenig aufgerichtet und Kopf und Schultern leicht gehoben hatten, zeigte sich ein schwacher Grad von Bewußtsein, und der Puls am Handgelenk wurde fühlbar. Ich machte Pritchard hierauf aufmerksam. Er klopfte ihr auf die Schulter und sagte: »Es geht besser, Liebe!« Ich sah ihn an und schüttelte bedeutungsvoll den Kopf, um auszudrücken: In dieser Welt nicht mehr! Sie fing darauf an schwach zu röcheln, etwas schaumiger Schleim kam zum Vorschein, die Schlafsucht oder Bewußtlosigkeit trat wieder ein und der Athem wurde schwerer. Ich hielt den Fall für völlig hoffnungslos, und ging herab in das Sprechzimmer, wohin mich Pritchard begleitete. Er sagte, die alte Frau habe regelmäßig Batley's Beruhigungstrank gebraucht, habe vor wenig Tagen nicht weniger als ein halbes Quart davon gekauft und er zweifle nicht, daß sie einen guten Schluck davon genommen haben möge. Mir hatte sie jedoch nicht den Eindruck gemacht, als ob sie eine Opiumesserin wäre; ihre Erscheinung sprach nicht dafür. »Während ich mit Frau Taylor beschäftigt war, fiel mir die Erscheinung der Frau Pritchard in hohem Grade auf. Sie schien außerordentlich schwach und erschöpft. Ihre Züge waren scharf, ihre Wangen hektisch geröthet, ihre Stimme sehr schwach und eigenthümlich ähnlich der einer Cholerakranken im letzten Stadium, der Ausdruck wie bei einer halb Blödsinnigen. Zuerst war ich geneigt, diese ihre äußere Erscheinung dem vor kurzem erlittenen schweren Anfall gastrischen Fiebers zuzuschreiben, von dem der Angeklagte mir erzählt hatte und dessen Symptome natürlich durch die Bestürzung über den plötzlich eingetretenen beunruhigenden Zustand ihrer Mutter erschwert sein mußten. Aber gleichzeitig konnte ich den Gedanken oder vielmehr die Ueberzeugung nicht los werden, daß sie sich unter der erschlaffenden Wirkung von Antimon befinde. Diesen Eindruck gewann ich nur aus ihrer äußern Erscheinung, denn ich habe keine einzige Frage an sie gerichtet. »Etwa um 11½ Uhr ging ich nach Hause. Kurz vor 1 Uhr wurde ich wieder gerufen, weigerte mich jedoch, Folge zu leisten, weil ich ermüdet und außerdem überzeugt war, nichts mehr helfen zu können; ich ließ also Dr. Pritchard fagen, wenn er wirklich glaube, daß ich noch von Nutzen sein könne, möge er es mich nochmals wissen lassen, dann würde ich kommen. Ich erhielt aber keine weitere Nachricht, bis am Sonnabend Morgen, um 10 Uhr, ein ältlicher Herr, wie ich erfuhr Herr Taylor, wegen des Todtenscheins zu mir kam. Ich sprach meine Verwunderung darüber aus, daß Dr. Pritchard nach einem Todtenschein schicke; als praktischer Arzt müsse er gewußt haben, daß derselbe nicht den Verwandten, sondern dem Districtsregistrator gegeben werde. Von diesem erhielt ich dann am 3. März durch die Post ein Formular mit der Bitte, Todesursache und Dauer der Krankheit der Frau Taylor hineinzuschreiben. Ich lehnte dies ab und sandte das Formular mit einem Schreiben zurück, welcher den Beamten auf den Fall aufmerksam machen sollte. »Am Mittwoch, 1. März, traf ich mit Dr. Pritchard zufällig in der Sauchinhallstraße, nahe bei meiner eigenen Wohnung, zusammen. Er kam auf mich zu, sagte, meine Meinung über seine Schwiegermutter sei ganz richtig gewesen, uud bat mich, seine Frau am nächsten Tage, vormittags 11 Uhr, zu besuchen, da er nach Edinburgh reisen wolle. »Ich that dies und fand Frau Pritchard zu Bett. Sie war noch sehr schwach und niedergeschlagen und fragte mich sehr ernst: ob ich wirklich, als ich ihre Mutter gesehen, geglaubt habe, daß dieselbe im Sterben liege. Ich sagte Ja, und ich hätte auch zu Pritchard so gesagt. Sie schlug die Hände zusammen, blickte auf, rief mit schwacher Stimme: »Guter Gott, ist es möglich!« und brach in einen Strom von Thränen aus. Darauf fragte ich sie einiges über das frühere Befinden ihrer Mutter und besonders, ob sie Batley's Trank zu brauchen pflegte. Sie entgegnete, die Gesundheit ihrer Mutter sei im ganzen gut gewesen, nur bisweilen habe sie an nervösem Kopfschmerz gelitten und dagegen etwas Batley'schen Trank genommen, doch könne man nicht sagen, daß sie diese Arznei gewohnheitsmäßig gebraucht habe. Nun fragte ich sie über ihren eigenen Zustand. Sie sagte, daß sie seit geraumer Zeit sehr stark an Uebelkeit, Aufstoßen und Erbrechen mit heftigen Schmerzen in Magen und Eingeweiden gelitten habe; gleichzeitig habe sie Durchfall, große Hitze, unbehagliches Gefühl in Mund und Kehle und fortwährenden brennenden Durst gehabt. Ihre Zunge war unrein, hellbraun, ihre Züge waren scharf und tief geröthet, der Puls weich und sehr schnell, die Haut feucht, aber kalt, die Augen wässerig, aber klar und verständig. Ich verordnete ihr Champagner und Brandy in kleinen Quantitäten und kurzen Zwischenräumen, um ihre Kräfte wiederherzustellen, ferner kleine Stückchen Eis, um den Durst und die Reizbarkeit des Magens zu beseitigen. Wenn sie dieses Mittels überdrüßig würde, solle sie zu citronensaurer Magnesia als einem kühlenden moussirenden Getränk übergehen, und ein Senfpflaster auf den Magen legen. Sodann empfahl ich kleine Portionen leichtverdaulicher, nahrhafter Speisen, Rindsbrühe, Arrowroot u.s.w., und schrieb ein Recept auf, welches ich ihr mit der Anweisung gab, sie solle es dem Dr. Pritchard zeigen. »Am Sonnabend kam dieser in meine Wohnung. Er theilte mir mit, daß die von mir angeordneten Mittel seiner Frau sehr wohl gethan hätten, daß sie aber noch sehr schwach und ihr Magen noch reizbar sei. »Am 17. März, Freitag, etwa 8 Uhr abends holte Pritchard selbst mich zu seiner Frau. Ich fand sie zu Bett, sitzend, mit Kissen gestützt und erschrak über ihr schrecklich verändertes Aussehen. Sie schien bei vollem Bewußtsein, ergriff meine Hand und lächelte, als ob sie mich wiedererkenne. Sie klagte, daß sie Erbrechen gehabt; Pritchard stand hinter mir und sagte ungefragt: sie habe nicht erbrochen, sie rede nur irre. Sie klagte über Durst, und Pritchard gab ihr deshalb etwas Wasser zu trinken. Ihr Gesicht war sehr verändert, seit ich sie zuletzt gesehen. Der Ausdruck war eigenthümlich unstet, die Augen brennend roth und tief liegend, die Wangen hohl, eingefallen und sehr geröthet, der Puls schwach und außerordentlich rasch, die Zunge sehr belegt und dunkelbraun; gleich darauf fing sie an, mit der Hand umherzugreifen, als suche sie einen eingebildeten Gegenstand auf der Bettdecke zu fangen. Sie murmelte etwas von der Uhr; Pritchard sagte, er glaube, sie meine die Stutzuhr auf dem Kaminsims im Gesellschaftszimmer. Im Schlafzimmer war keine Uhr. Ich sprach meine Ueberraschung über diese beunruhigenden Erscheinungen aus, und fragte, seit wie lange sie schon zu Bett habe liegen müssen. Er entgegnete: erst seit dem Morgen, gestern habe sie sich noch im Gesellschaftszimmer mit den Kindern unterhalten. Ihr Zustand war beunruhigend. Piitchard sagte, seit vier oder fünf Nächten habe sie nicht geschlafen. Ich meinte, wir müßten uns bemühen, etwas zu ihrer Erleichterung zu thun, und ihr womöglich zu etwas Schlaf verhelfen. Wir gingen hinab, und ich schlug eine Arznei vor, die Pritchard gleich machen sollte, da sie sehr einfach war, er bat mich jedoch, ihm das Recept zu dictiren, da er keine Arzneimittel im Haufe habe, außer etwas Chloroform nnd Batley's Trank. Dies wunderte mich, da ein Arzt mit ausgedehnter Praxis Arzneimittel vorräthig haben muß, besonders für nächtliche Vorfälle. Er schrieb darauf das Recept, welches ich ihm dictirte, und ich ging nach Hause. In der Nacht, etwa um 1 Uhr, wurde an meiner Thür geschellt, und ich fand einen jungen Mann vor, der mich bat, sogleich zur Frau Pritchard zu kommen, da sie viel schlechter geworden sei und man glaube, daß sie im Sterben liege, wenn sie nicht schon todt sei. Während ich mich ankleidete, drei Minuten später, meldete mir ein Dienstmädchen, ich brauche nicht mehr zukommen, Frau Pritchard sei todt.« Staatsanwalt. Haben Sie jemals dem Angeklagten gesagt, Sie glaubten, seine Frau habe zu viel Wein getrunken? Niemals! Staatsanwalt. Wissen Sie bestimmt, daß Sie ihr niemals dubliner starkes Bier angerathen haben? Nein, ich habe das nie gethan! Dr. Paterson wird hierauf von der Vertheidigung einem äußerst scharfen Kreuzverhör unterworfen. In demselben erklärt er zunächst wiederholt, er glaube nicht, daß Frau Taylor dem gewohnheitsmäßigen Opiumgenuß ergeben gewesen sei, weil bei solchen Personen die Züge schlaff, die Augen hohl zu sein pflegen, was bei Frau Taylor nicht der Fall war. Obgleich ihm also Dr. Pritchard gesagt habe, sie pflege Opium zu nehmen, habe er dies doch, nachdem er sie gesehen, für unwahr gehalten. Er habe zwei bis drei Fälle von Antimonvergiftung bei Kindern – keinen bei einem Erwachsenen – beobachtet. Er habe zwar, als er zu Frau Taylor gerufen worden sei, an Frau Pritchard keine Frage gerichtet, aber doch aus ihrer ganzen Erscheinung, ihrem Aussehen und allen Symptomen die Ueberzeugung gewonnen, daß ihr Zustand dem lange fortgesetzten Genusse von Antimon zuzuschreiben sei. Zu weitern Besuchen habe er sich nicht für verpflichtet gehalten, da er kein Recht habe, sich unaufgefordert in eine Familie einzudrängen, auch gegen Dr. Pritchard seine Ansicht nicht ausgesprochen, was er aber unfehlbar gethan haben würde, wenn er zu einer Consultation mit einem andern Arzte berufen worden wäre. Durch Verweigerung des Todtenscheins, wodurch er den betreffenden Beamten habe aufmerksam machen wollen, habe er alles zum Schutze der Frau Pritchard gethan, was er zur Verhütung der fernern Anwendung von Antimon habe thun können, und hätte eine Leichenschau bei Frau Taylor stattgefunden, so würde aller Wahrscheinlichkeit nach die Vergiftung der Frau Pritchard wenigstens für jetzt nicht fortgesetzt worden sein. Obgleich er, als er am 2. März Frau Pritchard besucht, an ihr noch dieselben Symptome wahrgenommen, auch mit ihr allein gewesen sei, habe er dennoch gegen sie nichts von einer Vergiftung erwähnt, weil die von ihm angerathene Behandlung, vorausgesetzt, daß sie streng innegehalten worden wäre, sie gerettet haben würde. Gegen Dr. Pritchard selbst etwas zu erwähnen, würde aber nicht sehr zweckmäßig gewesen sein. Er würde, davon sei er überzeugt, von Dr. Pritchard nicht wieder gerufen worden sein, wenn dieser ihm nicht zufällig begegnet wäre, und habe seinen Besuch mehr im Lichte einer freundschaftlichen Condolenzvisite denn als ärztlichen Besuch aufgefaßt. Allerdings sei er früher durchaus nicht mit Frau Pritchard bekannt gewesen, habe indeß geglaubt, von Dr. Pritchard zu diesem Beileidsbesuch aufgefordert zu sein, weil er sie am Sterbebett ihrer Mutter gesehen habe. Nach abgehaltener Consultation habe der consultirte Arzt nicht das Recht, den Kranken nochmals zu besuchen; es würde dies ein Verstoß gegen die Standesetikette sein. Staatsanwalt. Sie sagten, es würde für Sie nicht zweckmäßig gewesen sein, Ihren Verdacht dem Dr. Pritchard mitzutheilen? Dr. Paterson. Es wäre gewiß nicht eben natürlich gewesen! Staatsanwalt. Sie meinen, daß Ihr Verdacht ihn selbst betraf? Dr. Paterson. Diese Frage möchte ich lieber nicht beantworten! Dr. Paterson gibt dann: »litteratim et verbatim«, wie er sagt, den Inhalt des von ihm an den Registrator Struthers gerichteten, von diesem nicht aufbewahrten Schreibens an. Es lautet: »Geehrter Herr. Ich bin überrascht, daß ich in diesem Falle aufgefordert werde, die Todesursache zu bescheinigen. Ich sah die Person nur wenige Minuten lang, kurz vor ihrem Tode. Sie schien etwas Narkotisches genossen zu haben; aber Dr. Pritchard, welcher vom ersten Augenblick der Erkrankung bis zu dem in seinem eigenen Hause erfolgten Tode zugegen war, mag dessen Ursache bescheinigen. Der Tod war gewiß plötzlich, unerwartet und mir räthselhaft. Ich bin u.s.w.« Vertheidiger. Das war der ganze Brief? Dr. Paterson. Ich glaube! Vertheidiger. Und kein Postscript? Dr. Paterson. Nein! Vertheidiger. Als ich Sie fragte, ob Sie irgendwelche Maßregeln zum Schütze der Frau Pritchard getroffen hätten, da war dies die Mittheilung, auf die Sie sich bezogen? Dr. Paterson. Ja und ich hatte drei Gründe, sie zu machen. Vertheidiger. Lassen wir die Gründe; sagen Sie nur, ob dies die einzige Mittheilung war? Dr. Paterson. Die einzige! Vertheidiger. Sie machten keinem aus Frau Pritchard's Familie, und auch sonst niemand Mittheilung? Dr. Paterson. Nein, ich sprach über die Sache in meiner eigenen Familie, das war alles. Lord-Oberrichter. Auf eine Frage des Vertheidigers erklärten Sie, wie ich glaube, daß Frau Pritchard, als Sie sie zum ersten male, und nachher, als Sie sie am 2. März sahen, auf Sie den Eindruck machte, als sei sie mit Antimon vergiftet worden. Sagten Sie nicht so? Dr. Paterson. Ja! Lord-Oberrichter. Nun wünschte ich genau zu wissen, was Sie damit meinten; meinten Sie, daß Sie glaubten, irgendjemand sei beschäftigt, ihr Antimon beizubringen, um ihren Tod herbeizuführen? Dr. Paterson. Aber ein mir Unbekannter. Lord-Oberrichter. Aber das war Ihre Meinung? Dr. Paterson. Ja, das war meine Meinung! Dem Dr. Paterson hat diese seine Meinung wie sein ganzes Zeugniß die heftigsten Angriffe zugezogen. Er habe mit augenscheinlicher Erbitterung gegen den Angeklagten gesprochen, behauptet der Vertheidiger in seinem Schlußvortrage; es sei gar nicht denkbar, daß er wirklich bei seinem Besuche die Ueberzeugung gewonnen, die unglückliche Frau werde langsam durch Gift hingemordet, und sich dennoch durch Rücksichten für seine Person, für seinen Geldbeutel, für die Etikette seines Standes hätte abhalten lassen, in irgendeiner Weise, sei es durch einen der Frau Pritchard ertheilten Wink, sei es durch Mittheilung an ihren Vater oder an sonst irgendwen dem Verbrechen zu steuern; man müsse zu seiner Ehre annehmen, daß er zwar nicht gerade absichtlich die Unwahrheit gesagt, aber unwillkürlich seinen am Krankenbett gemachten Wahrnehmungen die Ergebnisse spätern Nachdenkens über den Fall untergeschoben habe. Unzweifelhaft liegt hierin sehr viel Wahres. Aus der bloßen äußern Erscheinung der Frau Pritchard, wie Dr. Paterson sie beschreibt, sofort die Ueberzeugung zu gewinnen, daß eine langsame Antimonvergiftung stattfände – das setzt eine bisher wenigstens noch unerhörte Feinheit der Diagnose voraus; hatte er aber diese Ueberzeugung wirklich gewonnen, fand er sie durch spätere, eingehendere Beobachtungen noch bestätigt, so sind die Vorwürfe des Vertheidigers, daß er dessenungeachtet nichts gethan, um die Unglückliche zu retten, sehr gerechtfertigt. Sein Verhalten wird denn auch vom Lord-Oberrichter in seinem Schlußvortrage ziemlich schonungslos verurtheilt. »Was über die Erbitterung des Zeugen gegen den Angeklagten gesagt worden, scheint mir nicht von besonderm Gewicht. Richtig ist zwar, daß er seine Gefühle gegen denselben in unangenehmer Deutlichkeit zu erkennen gab; ich glaube aber nicht, daß ein Zeuge, der einmal von dem in diesem Falle wol sehr erklärlichen Gefühle der Erbitterung gegen den Angeklagten beseelt ist, dadurch an Glaubwürdigkeit gewinnen würde, wenn er dasselbe verheimlichte. Aber eine andere Frage ist es, wie wir sein Verhalten zu beurtheilen haben. Er hatte die Ueberzeugung, daß irgendjemand der Frau Pritchard Gift beibringe, und hielt es dennoch für vereinbar mit seinen Pflichten als Arzt – und, muß ich hinzufügen, als Bürger dieses Landes – diese seine Meinung für sich zu behalten. Ich kann nicht sagen, daß er recht handelte. Ich frage nicht nach Standesetikette, nach Standesregeln. Hoch über ihnen steht die allgemeine Pflicht jedes Bürgers, jedes wohlgesinnten Mannes, der Zerstörung eines Menschenlebens vorzubeugen – und gegen diese Pflicht hat er schwer gefehlt. Dennoch muß ich Sie darauf aufmerksam machen, daß jemand, der seine Pflichten gegen seine Mitmenschen so falsch aufgefaßt hat, dadurch noch nicht als Zeuge unglaubwürdig wird.« Dies ist richtig. Soweit die Angaben des Dr. Paterson Thatsächliches betreffen, liegt kein Grund vor, ihnen zu mißtrauen. Seine Ansicht aber, möge er es nun mit seinem Gewissen ausmachen, wann und wodurch er dieselbe gewonnen hat, wird, durch die nun zu erwähnenden Ermittelungen nur zu sehr bestätigt. Zunächst wurde am 21. März die Leiche der Frau Pritchard ausgegraben und von Dr. Maclagan, Professor der gerichtlichen Medicin (englisch: der medicinischen Jurisprudenz), und Dr. Littlejohn, Polizeiwundarzt zu Edinburgh, geöffnet. Sie fanden die Schleimhaut des Magens an ihrer hintern Seite, nahe am Herzen, in einer Ausdehnung von 2 Quadratzollen punktförmig geröthet, die Schleimhaut des Mastdarms in ziemlicher Ausdehnung schwarz verfärbt; außer diesen Zeichen einer leichten, den Tod durchaus nicht erklärenden Entzündung der Speisegänge fanden sie nichts Abnormes und insbesondere keine Spuren einer vor kurzem erlittenen Krankheit. Dr. Maclagan schritt nunmehr zur chemischen Analyse der einzelnen Körpertheile. Von den wichtigsten derselben überließ er einzelne Partien dem Professor der Chemie Dr. Penny zu gleichem Zwecke. Beide fanden im Urin, in der Galle, dem Blute, der Leber, der Milz, den Nieren, dem Gehirn, der Muskelsubstanz des Herzens eine bedeutende Menge von Antimon. Dieses starke mineralische Gift (Spießglas) kommt, wie Dr. Maclagan angibt, nur in zwei in Wasser lösbaren Formen in den Handel. Die eine, Antimonchlorid, ist eine stark ätzende schwarzbraune Säure, für den innern Gebrauch ganz ungeeignet, die andere, wissenschaftlich unter dem Namen: weinsteiniges Antimon, im gewöhnlichen Leben als Brechweinstein bekannt, ist eine farblose, schwach schmeckende Substanz, und als Arzneimittel im täglichen Gebrauch. Die größte Menge dieses Giftes – etwa 4 Gran – fand Dr. Maclagan in der Leber; ferner unterwarf er einen Theil des Inhalts der Eingeweide einer sogenannten quantitativen Analyse, und berechnet daraus die Gesammtmenge des in den Eingeweiden enthaltenen Antimons auf etwa 6 Gran. Er gab danach sein schriftliches Gutachten dahin ab: daß Frau Pritchard eine große Menge Antimon in Gestalt von Brechweinstein genossen habe; daß, da die Section keine Krankheitserscheinungen ergeben habe, die den Tod erklären könnten, und bei dem Vorhandensein einer großen Menge jener tödlich wirkenden Substanz ihr Tod der Wirkung von Antimon zugeschrieben werden müsse; daß es sehr unwahrscheinlich sei, daß dieses Gift in einer einzelnen großen Dosis genossen worden sei, da sich sonst in Mund, Brust und dem Speisegange entschiedenere Spuren von Entzündung gezeigt haben würden; daß es ihr vielmehr wahrscheinlich in wiederholten kleinen Dosen längere Zeit hindurch beigebracht worden sei. Nachdem er die Geschichte der Krankheit der Frau Pritchard gehört, findet er in derselben die Bestätigung der in seinem Gutachten ausgesprochenen Ansicht. Uebelkeit, Erbrechen, Lähmung der Muskeln, Krämpfe in den Extremitäten sind Symptome der Antimonvergiftung, und alle Erscheinungen derart, daß sie sich nur aus einer fortgesetzten Beibringung von Antimon erklären lassen, während es keine Krankheit gibt, die sich in dieser Weise geäußert haben würde. Dr. Littlejohn tritt diesem Gutachten vollständig bei, und Dr. Pennh bestätigt das reichliche Vorhandensein von Antimon in den von ihm untersuchten Körpertheilen. Die bezüglich der Frau Pritchard so glänzend bewährte Diagnose des Dr. Paterson erlitt in Betreff der Frau Taylor eine kleine Niederlage. Die alte Dame war in der That dem Opiumgeuusse mehr ergeben als heilsam und dienlich. Sie nahm Opium, wie schon erwähnt, in der Gestalt von Batley's Trank zu sich, eine Mischung, welche etwa um ein Drittel stärker sein soll, als Laudanum. Ihr Mann bemerkte an ihr oft, wenn sie diese Arznei gegen ihre nervösen Kopfschmerzen angewendet hatte, große Neigung zum Schlaf, was immerhin auf nicht gan; unbeträchtliche Dosen schließen läßt. John Simpson, Mitinhaber der Handlung Duncan und Flokhart in Edinburgh, erinnert sich, daß bei ihm seit etwa vier Jahren häufig von einem ihm unbekannten Manne Batley's Trank auf den Namen des Dr. Pritchard gekauft worden ist; der Trank wird an Aerzte etwas billiger verkauft als an Privatpersonen. In dem Unbekannten erkennt er den Zeugen Thomson wieder, welcher früher im Taylor'schen Geschäft gearbeitet hatte, und auch nachher noch allerlei kleine Geschäfte für Frau Taylor besorgte. Dieser bekundet, daß er früher etwa alle zwei bis drei Monate, in letzter Zeit aber alle zwei bis drei Wochen die zu dem Behuf gehaltene Flasche im Duncan'schen Geschäft füllen lassen mußte, und zwar gewöhnlich auf den Namen des Dr. Pritchard. Die von Mary Patterson in der Tasche der Verstorbenen gefundene Flasche erkennt er fast mit Bestimmtheit als die so oft in seinen Händen gewesene. Zuletzt brachte er sie der Frau Taylor gefüllt am Abende vor ihrer Abreise nach Glasgow. Die Verstorbene kaufte aber auch inzwischen selbst bei dem Apotheker Fairgrieve kleinere Quantitäten ihrer Lieblingsarznei, so am 18., am 29. Jan. und am 4. Febr. 1865 je zwei Unzen. In Glasgow ließ sie die erwähnte Flasche, welche 5½ Unzen faßte, am 20. Febr., also vier Tage vor ihrem Tode, in der Murdoch'schen Handlung neu füllen, wie Mary M'Leod und der Commis Millan übereinstimmend bezeugen. Als die Patterson sie fand, war sie etwa noch halb voll. Die Leiche der Frau Taylor wurde am 29. März ausgegraben und von denselben Aerzten secirt. Außer einer geringen Erweiterung des übrigens ganz gesunden Herzens zeigte sich durchaus nichts Abnormes, insbesondere keine Ueberfüllung des Gehirns mit Blut, und, wie bei Frau Pritchard, wurde nunmehr zur chemischen Prüfung geschritten. Auch hier fanden sowol Dr. Penny als Dr. Maclagan in allen untersuchten Theilen Antimon, wenn auch in bedeutend geringerer Quantität als bei Frau Pritchard, und Dr. Maclagan gab demgemäß folgendes schriftliche Gutachten ab: 1) Frau Taylor hat eine beträchtliche Quantität Antimon in Form von Brechweinstein genossen. 2) Ihr Tod muß bei dem Fehlen anderer zu dessen Erklärung ausreichender krankhafter Erscheinungen und bei dem Vorhandensein dieser tödlich wirkenden Substanz dem Genüsse von Antimon zugeschrieben werden. 3) Dasselbe ist wahrscheinlich nicht in einer einzelnen großen Dosis genossen worden, weil sich dann bei der entzündlichen Wirkung des Giftes krankhafte Erscheinungen gezeigt haben würden. Jedoch konnte eine einzelne reichliche Dosis, wenn auch nicht groß genug, um eine örtliche Entzündung hervorzubringen, doch bei einer einundsiebzigjahrigen Frau, die an Herzerweiterung litt, allgemeine Entkräftung bewirken. 4) Da in Leber und Blut reichlich und im Magen etwas Antimon vorhanden war, hat sie wahrscheinlich innerhalb der letzten Stunden etwas Brechweinstein genossen. Dr. Penny untersuchte aber auch den Inhalt der bei der Leiche gefundenen Flasche chemisch. Er fand in derselben eine Unze fünf Drachmen Batley's Trank und eine halbe Drachme Brechweinstein. Als er einen Theil der Flüssigkeit verdampfen ließ, brachte der so gewonnene Rückstand auf Zunge und Lippen das eigenthümliche, erst prickelnde, dann betäubende Gefühl hervor, welches ein charakteristisches Merkmal des Aconit, eines aus Eisenhut gewonnenen starken vegetabilischen Giftes bildet. Hierdurch veranlaßt, machte er eine Reihe von Experimenten an Kaninchen, diesen unglücklichen Geschöpfen, die der Wissenschaft in ganzen Hekatomben geopfert werden. Zuerst wurden einer Anzahl Kaninchen verschiedene Quantitäten unvermischten Batley'schen Trankes zwischen der Haut und den Muskeln des Rückens eingespritzt. Die Thiere wurden auf einige Zeit an allen Gliedern gelähmt, schienen mit offenen Augen zu schlafen, genasen aber nach wenigen Stunden vollständig. Andere wurden in derselben Weise mit Batley's Trank geimpft, dem Flemming's Tinctur, ein starkes Aconitpräparat, zugesetzt war. Die Thiere verfielen in Zuckungen, schrien erbärmlich, versuchten mit augenscheinlich gelähmten Gliedern einige Sprünge und sanken dann ermattet zusammen, bis schließlich nach erneuten starken Convulsionen der Tod unter augenblicklicher Erschlaffung aller Glieder erfolgte. Endlich wurde einer dritten Reihe von Kaninchen etwas von dem Inhalt der Flasche eingeimpft, worauf der Tod genau unter denselben Erscheinungen erfolgte wie bei denjenigen, welchen eine Mischung von Batley's Trank und Flemming's Tinctur eingespritzt worden war. Hieraus schließt Dr. Penny, daß sich in der Flasche, außer Batley's Trank und Antimon, auch Aconit befand, dessen Menge er, gleichfalls auf Grund der angestellten Experimente, auf 5–10 Proc. der ganzen Flüssigkeit schätzt. Ein Gutachten über die Todesursache der Frau Taylor zu geben, lehnt er ab, da er nur Chemiker sei, und gibt nur an, daß das beobachtete Erbrechen den Wirkungen von Antimon entspreche. Auf die Frage des Vertheidigers erklärte er noch, daß Aconit nicht bitter schmeckt, daß Antimon einen metallischen Nachgeschmack hat, daß er aber von einem brennenden Gefühl im Halse nichts verspürt hat. »Wie aber der Geschmack ist, wenn es die Kehle in einer zur Vergiftung hinreichenden Menge passirt, weiß ich nicht«, schließt er zur Erheiterung des Publikums. Dr. Maclagan gibt hiernach und nachdem er die Krankheitsgeschichte gehört hat, an, daß wahrscheinlich noch ein anderes Gift als Antimon, und zwar ein starkes lähmendes Gift, zum Tode mitgewirkt habe. Die Symptome, sagt er, können durch Aconit hervorgebracht sein, welches die Circulation des Blutes hemmt, die Muskeln lähmt und schließlich durch seine Wirkung auf die Herzmuskeln den Tod herbeiführt. Hiermit stimmen die beobachteten Erscheinungen überein: das Herabsinken des Kopfes auf die Brust, der kaum bemerkbare Athem, der fast ganz unfühlbare Puls, der schläfrig-betäubte Zustand. Vorsitzender. Schlafsucht , nicht wahr? Dr. Maclagan. Ich bin nicht sicher, ob es Schlafsucht war, ich glaube eher, es war Betäubung des Gehirns infolge des gehemmten Blutumlaufs. Alles das sind Folgen, welche Aconit hervorzubringen pflegt, und würden sich durch den Genuß von mehr als 5 Gran Aconit, wenn sie so viel genossen hat, erklären lassen. Daß man das Gift im Leichnam nicht vorgefunden hat, ist nicht auffallend, sondern pflegt bei vegetabilischen Giften meist der Fall zu sein, während mineralische sich in den bei weitem meisten Fällen chemisch nachweisen lassen. Antimon wird durch Erbrechen, Stuhlgang und Urin aus dem Körper rasch ausgeschieden. Dadurch wird der Patient geschwächt und schließlich dessen Tod herbeigeführt. Opium kann dem Antimon insofern entgegenwirken, als die Neigung zum Erbrechen und die Wirkung auf die Eingeweide dadurch geschwächt wird, der lähmende Einfluß auf die Muskeln bleibt aber derselbe. Die an Frau Taylor beobachteten Symptome sind so, wie man sie nach dem Genüsse einer Mischung von Opium, Aconit und Antimon erwarten durfte, da hierbei Aconit, als das stärkste Gift, vorherrschen muß. Daß Frau Taylor kein Opium genommen hätte, kann man nicht behaupten, Symptome von Opiumvergiftung waren aber nicht vorhanden, denn bei einer solchen würde der Puls langsam und voll, der Athem schwer und schnarchend gewesen sein. Auf Anregung des Vertheidigers wird festgestellt, daß der Athem von Dr. Paterson als schwer bezeichnet worden ist. Dr. Maclagan. Das ändert meine Ansicht nicht wegen der Beschaffenheit des Pulses, welche von der Wirkung des Aconits auf das Herz zeugt. Schwerer Athem kann Opium, aber auch manches andere anzeigen. Verteidiger. Dr. Paterson brauchte das Wort Schlafsucht. Zeigt dies Opium an? Dr. Maclagan. Ja. Vorsitzender. Nicht Aconit? Dr. Maclagan. Im allgemeinen nicht, aber hier war mehr Betäubung als wahre Schlafsucht. Manche brauchen dieses Wort, um Bewußtlosigkeit zu bezeichnen. Dr. Paterson hat auch stets von »Schlafsucht oder Bewußtlosigkeit, coma or insensibility«, gesprochen. Die Zusammenziehung der Pupillen, wie sie bei Frau Taylor beobachtet worden, gilt als Merkmal der Opium- wie der Aconitvergiftung. Ob sie bei letzterer immer eintritt, ist noch fraglich. Wahrscheinlich tritt sie zuerst regelmäßig ein und läßt dann, wenn alle Muskeln erschlaffen, das heißt im Augenblick des Todes, nach. – Nach der Berechnung des Dr. Penny müßte Frau Taylor, um 7 Tropfen Aconit zu genießen, etwa 100 Tropfen aus der Flasche genommen haben. Vorsitzender. Sind 100 Tropfen von Batley's Trank eine ungewöhnliche Quantität für eine Person, welche an den Genuß desselben gewöhnt war? Dr. Maclagan. Nein Mylord, es gibt viele Opiumesser, welche Ihnen für 100 Tropfen noch nicht danken würden. (Heiterkeit.) Vorsitzender. Ich meine eine Person, welche an den mäßigen Genuß gewöhnt war. Würden 100 Tropfen für eine solche zu viel sein? Dr. Maclagan. O, sie kann ganz gut 100 Tropfen nehmen. Dr. Littlejohn nimmt unbedenklich an, daß Frau Taylor an Gift gestorben ist, hält aber für schwierig, zu bestimmen, welches Gift ihren Tod herbeigeführt hat. Die Symptome scheinen ihm gemischt aus denen der Antimonvergiftung und der durch ein narkotisches Gift bewirkten. Das Stocken des Blutumlaufs, die Entkräftung, die Krämpfe und die Bewußtlosigkeit sprechen für eine Antimonvergiftung. Es ist jedoch nicht unmöglich, daß Opium zu der Herbeiführung jener Erscheinungen beigetragen hat. Zum Schluß wird Dr. Paterson nochmals vernommen. Er war, wie er angibt, als er Frau Taylor sah, überzeugt, daß sie durch Opium vergiftet sei, da alle Erscheinungen hierfür sprachen. Er hält auch die genossene Dosis für ausreichend, den Tod herbeizuführen. Hätte sie aber, wie das Auffinden von Antimon in der Leiche ergibt, vorher Brechweinstein genossen, so mußte die Wirkung des Opiums auf den dadurch schon erschöpften Körper um so heftiger sein, und durch den Zusatz von Aconit konnte der tödliche Ausgang nur beschleunigt werden. »Sie haben zu prüfen«, sagt der Lord-Oberrichter den Geschworenen, »ob es nach den Umständen möglich ist, zu bezweifeln, daß Frau Taylor an Antimon, entweder allein oder in Verbindung mit Aconit und Opium, gestorben ist.« Auch wir müssen diese Prüfung dem Leser überlassen, gestehen aber, daß wir die Möglichkeit eines Zweifels nicht in Abrede zu stellen wagen. Doch ihr Tod war, wie der Staatsanwalt richtig sagt, nur eine Episode in dem Trauerspiele; unzweifelhaft ist, daß Frau Pritchard vergiftet, und zwar, wenn nicht seit noch längerer Zeit, so doch seit ihrer Rückkehr von Edinburgh langsam, durch kleine Dosen von Brechweinstein, vergiftet worden ist; unzweifelhaft, daß weder an Selbstmord noch an einen unglücklichen Zufall hier auch nur gedacht werden kann – unzweifelhaft folglich, daß an ihr, um mit Shakspeare zu reden: schnöder Mord, wie er aufs beste ist, Doch dieser unerhört und unnatürlich! verübt worden ist! Und dieser Mord mußte verübt sein von jemand, der beständig freien Zutritt zu ihr hatte – von einem Hausgenossen. Unter diesen kommen die Kinder, deren ältestes 11 Jahre zählte (die vierzehnjährige Tochter lebte zu Edinburgh im Hause der Großältern), außer Betracht, ebenso die beiden Mägde Catharine Lattimer und Mary Patterson, von denen die erstere nur bis zum 16. Febr., die zweite erst von da ab im Hause war; es bleiben also nur der Ehemann, Dr. Pritchard, und die Magd Mary M'Leod übrig. Diese beiden waren fortwährend um Frau Pritchard beschäftigt, sie waren es fast ausschließlich, wie die Zeugen übereinstimmend angaben, welche ihr, wenn sie Zimmer und Bett hüten mußte, Speisen und Getränke reichten. Nur Catharine Lattimer brachte ihr bisweilen eine Kartoffel, welche sie gern aß, weil sie ihr am besten bekam, oder ein weiches Ei, sonst wurden ihr die in der Küche zubereiteten Speisen, der im Eßzimmer eingeschenkte Thee entweder von Mary M'Leod in ihr Zimmer getragen, oder von ihrem Gatten, der sie noch außerdem ärztlich behandelte. Gelegenheit also hatte er, den Mord zu vollbringen, und auch die Mittel zur That standen dem Angeklagten zur Verfügung. Bekanntlich sind die meisten englischen Aerzte gleichzeitig Apotheker und dispensiren einen großen Theil ihrer Arzneien selbst. Dr. Pritchard that dies nur sehr selten. Catharine Lattimer sagt, er habe meist Recepte gegeben, der Student Connell hat nie gesehen, daß er Arzneien zubereitet oder seinen Patienten zugesendet hat, dem Dr. Paterson sagte er selbst, er habe außer etwas Chloroform und Batley's Trank keine Medicamente im Hause. Dessenungeachtet fand der Polizeibeamte M'Call im Sprechzimmer des Angeklagten, in einem unverschlossenen Schranke, eine Anzahl von Flaschen und Schachteln, welche, wir Dr. Penny bekundet, unter anderm Folgendes enthielten: 13½ Gran Morphium, 3½ Gran Brechweinstein, 35 Gran Brechweinstein, 15½ Gran einer Mischung von Brechweinstein und Arsenik, 4 Tropfen Aconit. John Campbell, Apotheker in Glasgow, weist aus seinen Büchern nach, daß Pritchard seit September 1864 große Quantitäten Gift bei ihm gekauft hat. Unter anderm ist aufgezeichnet: am 19. Sept. 1864: 10 Gran Strychnin, " 16. Nov. " 1 Unze Brechweinstein, " 24. Nov. " 1 Unze Aconit, " 8. Dec. " 1 Unze Aconit, 1 Unze Flemming's Tinctur, " 7. Febr. 1865: 1 Unze Brechweinstein, 1 Unze Aconit, " 9, Febr. " 1 Unze Aconit. Die Menge von Giften, die der Angeklagte kaufte, war dem Zeugen in hohem Grade befremdend. Er erinnert sich nicht, daß je ein Arzt so viel Gift gekauft hätte, und versichert, daß er für seine ganze andere ausgedehnte Kundschaft jährlich nur etwa 2 Unzen Brechweinstein und ebenso viel Aconit gebraucht habe. Der Chemicalienhändler Currin zu Glasgow hat dem Angeklagten, außer andern giftigen Stoffen, am 18. Febr. 1865 2 Unzen Morphium und 1 Unze Aconit und am 13. März ½ Unze Flemming's Tinctur verkauft. Allerdings erklären dagegen die Apotheker Simpson und Fairgrieve aus Edinburgh, daß in ihren Geschäften jährlich etwa 50–80 Unzen Flemming's Tinctur abgesetzt werden, und daß es nichts Auffallendes habe, wenn ein Arzt 1 Unze auf einmal kauft. Antimon aber wird, wie Fairgrieve angibt, in neuerer Zeit, seit dem Aufkommen des Krotonöls, fast nur noch von Thierärzten gekauft; der anderweite Bedarf beträgt bei ihm jährlich 2 – 3 Unzen. Der Angeklagte besaß also Aconit und Antimon in ausreichender Menge, ja seine Vorräthe an letzterm Gifte überstiegen jedenfalls, wenn wir den Aussagen der Zeugen Glauben schenken, seinen Bedarf als Arzt. Der Schrank, in dem diese Vorräthe aufbewahrt wurden, war freilich, wie die Lattimer angibt, nicht immer verschlossen. Mithin hatte auch Mary M'Leod Zutritt, die einzige Person außer dem Angeklagten, die fast ebenso viel Gelegenheit zum Verbrechen hatte als dieser. Lassen wir sie einstweilen aus dem Spiele und fragen wir zunächst: »Hatte der Angeklagte, der die Gelegenheit, der die Mittel zur That besaß, auch einen Beweggrund zu derselben?« Seine Vermögenslage war keine günstige. Bei der Städtischen Bank zu Glasgow war sein Conto am 9. Jan. 1865 mit 114 Pfd. St. belastet, und diese Schuld bis zum 20. März erst bis auf 62 Pfd. St. allmählich abgetragen. Bei der Clydesdaler Bank hatte er im Laufe des November 1864 131 Pfd. St. entliehen. Bei der Schottischen Lebensversicherungsgesellschaft hatte er sein Leben mit 1500 Pfd. St. versichert, auf die Police aber sich bereits 255 Pfd. St. vorauszahlen lassen. Sein Wohnhaus hatte er zu Pfingsten 1864 für 2000 Pfd. St. gekauft, darauf aber erst 400 Pfd. St. angezahlt und den Rest auf dem Hause sichergestellt. Der zu Portsmouth verstorbene David Cowan hatte seiner Schwester, der Frau Taylor, 3000 Pfd. St. hinterlassen, die in Eisenbahnpapieren angelegt waren. Hiervon realisirte sie, wie der Testamentsexecutor Macbrair bekundet, im Juni 1864 500 Pfd. St., die sie ihrem Schwiegersohne Pritchard zu seinem Hauskaufe zukommen ließ. Nach ihrem Tode fand eine Besprechung zwischen den Erben statt, bei welcher Dr. Cowan erklärte, er habe verstanden, daß Pritchard die 500 Pfd. St. auf dem erkauften Hause sicherstellen solle. Dr. Pritchard entgegnete, er habe dies nicht so verstanden, glaube vielmehr, die Summe ohne jede Bedingung erhalten zu haben; er zeigte sich jedoch bereit, die gewünschte Sicherheit für seine Frau und Kinder zu bestellen. Frau Taylor hatte nämlich schon am 5. Sept. 1855 ein Testament errichtet. Darin bestimmte sie, daß ein Drittel jener 3000 Pfd. St. ihrem Sohne, dem Dr. Taylor, ausgezahlt, zwei Drittel nach bestem Ermessen der Testamentsvollstrecker zinsbar angelegt werden sollten. Die Zinsen sollte ihre Tochter, Frau Pritchard, erhalten. Sollte diese vor ihrem Ehemanne sterben, so sollten die Zinsen an diesen mit der Verpflichtung, sie zum Besten der Kinder, bis diese das 21. Jahr erreicht hätten, zu verwenden, und von da ab zum eigenen Gebrauch gezahlt werden. Ob dieses bei jener Zusammenkunft in Edinburgh publicirte Testament dem Dr. Pritchard schon früher bekannt war, weiß Herr Macbrair nicht. Der ganze durch den Tod der Schwiegermutter zu hoffende Vortheil bestand also für den Angeklagten in den Zinsen von 1500 Pfd. St.; wäre seine Frau am Leben geblieben, so würden die Zinsen allerdings an diese gezahlt worden sein, denn der ehemännliche Nießbrauch daran war testamentarisch ausgeschlossen. Es würde ihm indeß bei den glücklichen Verhältnissen zwischen ihm und seiner Gattin schwerlich das Geld jemals vorenthalten worden sein. Daß dieses Verhältnis ein liebevolles, ja zärtliches war, wissen wir aus der im Eingange unserer Erzählung erwähnten Schilderung des Dr. Cowan, wir wissen es vom alten Herrn Taylor, der allmonatlich mehrere Tage im Pritchard'schen Hause verlebte; wir hören es bestätigt durch die scharfe Beobachterin Catherine Lattimer, die insbesondere anerkennt, wie aufmerksam der Angeklagte sich gegen seine Frau während ihrer Krankheit benommen hat, wir sehen es endlich aus zwei Briefen, die Frau Pritchard im November 1864 aus Edinburgh an ihren Gatten geschrieben hat, mit der liebkosenden Abkürzung in der Ueberschrift: »Mein lieber Tod«, und der Unterschrift: »Immer deine Minnie« – ebenfalls irgendein Liebesname statt ihres wirklichen Vornamens Mary Jane. War dieses Verhältniß nie getrübt worden? Wie Mary Patterson, so schildert auch Mary M'Leod den Schmerz des Angeklagten, als seine Gattin für immer die Augen geschlossen. Auch sie erzählt, wie er in der Nacht sie zu sehen, mit ihr zu sprechen gewähnt habe. In diese ergreifende Darstellung des tiefsten bis zu Sinnestäuschungen führenden Seelenleidens fällt wie ein greller Miston die Frage des Staatsanwalts: »Hat Frau Pritchard jemals gesehen, daß der Doctor sich Vertraulichkeiten gegen Sie erlaubte?« Die Vertheidigung protestirt gegen die Stellung dieser Frage. Sie finde keine Begründung in der Anklage, und sei in Betreff der Zeit zu unbestimmt. Sie beziehe sich auf den letzten Sommer, entgegnet der Staatsanwalt. Dann sei ihre Verbindung mit der Anklage, welche einen viel spätern Zeitraum umfasse, nicht ersichtlich. Der Zweck scheine zu sein, Motive zu einem etwaigen Verbrechen darzulegen. Dies aber hätte in der Anklage erwähnt sein müssen. In ähnlichen Fällen habe der Gerichtshof solche Fragen für unzulässig erachtet. Nach kurzer Berathung verkündet der Lord-Oberrichter: die angeführten Fälle seien ganz anderer Art gewesen, und da es zur Beurtheilung des vorliegenden Falles sehr erheblich sei, wenn bewiesen werde, daß Angeklagter seiner Ehefrau Anlaß zur Eifersucht gegeben, könne dem Staatsanwalt dieser Beweis nicht abgeschnitten werden. Mary M'Leod erzählt nun unter Schluchzen und Thränen, oft erst durch wiederholte Fragen und ernste Ermahnungen des Vorsitzenden zur Antwort bewogen, daß ihr Dienstherr sie im Sommer 1864 verführt hat – sie, die damals 15½ Jahre alt war! – und daß Frau Pritchard einmal, als sie unerwartet ins Schlafzimmer trat, sah, wie er sie küßte. Mary selbst sagte nachher der Frau, sie wolle fortziehen, diese erwiderte, sie wolle mit dem Doctor sprechen, er sei ein gemeiner, unanständiger Mensch, ließ sie aber nachher doch nicht ziehen. Mary mußte bald darauf, im Herbst, dem Doctor mittheilen, daß sie schwanger sei! Er entgegnete, er werde alles in Ordnung bringen. Staatsanwalt. Gab er Ihnen irgendeine Arznei? Vertheidiger. Soll die Frage dahin gehen, ob er ihr ein Abtreibungsmittel gegeben hat? Vorsitzender. Erst möchte ich gern wissen, ob ein Kind geboren ist. (Auf dreimalige Frage keine Antwort.) Haben Sie eine Fehlgeburt gethan? – Ja! Wann? – Im Herbst. Nach kurzer Debatte erklärt der Gerichtshof die Stellung von Fragen darüber, ob der Angeklagte der Zeugin ein Abtreibungsmittel gegeben, für unzulässig. Mary erzählt dann unter tiefer Bewegung weiter, daß Pritchard den ehebrecherischen Umgang mit ihr auch nach der Entdeckung durch seine Frau, und insbesondere während diese in Edinburgh war, fortgesetzt hat, stellt aber in Abrede, daß das auch noch nach deren Rückkehr geschehen sei. Ehe Frau Pritchard erkrankte, äußerte er gegen Mary: »wenn sein Weib stürbe, werde er sie heirathen.« Schon 1863 schenkte er ihr einen Ring, später ein Armband mit seiner Photographie, im März 1865 eine Brosche in Gestalt eines Ankers; sein Bild hat er ihr mehrmals geschenkt. Vertheidiger. Hielten Sie es für Scherz, als Angeklagter mit Ihnen von Heirathen sprach? – Ja! Vorsitzender. Sie sagen, Sie hätten dies für Scherz gehalten. Nun müssen Sie uns genau mittheilen, was er gesagt hat! – Keine Antwort. Das ist die letzte Frage, die Sie zu beantworten haben. Wenn Sie aber nicht antworten, so muß ich Sie verhaften lassen. Nun wählen Sie! Mary M'Leod. Er sagte: Wenn Frau Pritchard vor ihm stürbe, würde er mich heirathen! Diese von häufigen, oft mehrere Minuten anhaltenden Pausen unterbrochene Aussage machte, wie der Berichterstatter angibt, einen tiefen und schmerzlichen Eindruck auf alle Anwesende. Natürlich! Ein Mann, der bis dahin in allgemeiner Achtung gestanden, unterhält in seinem eigenen Hause, unter den Augen seiner Frau, ein Liebesverhältniß mit seiner Magd, ein Verhältnisß, das nicht in einem kurzen Sinnentaumel beginnt und endet, sondern jahrelang, selbst nach der Entdeckung, fortgesetzt wird! Geschenke werden gegeben und genommen, die nur das Zeichen einer ernsten Neigung zu sein pflegen – Ring und Bild – ja der Tod der Ehefrau wird ins Auge gefaßt, und für diesen Fall sogar die eheliche Verbindung verabredet! Und währenddessen steht er als liebender Gatte, als treuer aufmerksamer ärztlicher Berather am Krankenlager, am Sterbebett der betrogenen Frau, ist seine Mitschuldige deren einzige Pflegerin! Doch nicht mit der Sittlichkeit des Angeklagten, der hiernach wenigstens als ein vollendeter Heuchler erscheint, haben wir es zu thun, sondern mit der Frage: ob der zu hoffende geringe pecuniäre Vortheil und sein ehebrecherisches Verhältniß zu Mary genügende Beweggründe für den Angeklagten sein konnten, die ihm zur Last gelegten Verbrechen zu begehen. Der Staatsanwalt sagt, derjenige, der überhaupt im Stande gewesen, mit kaltem Blut und ruhiger Ueberlegung zwei Menschen hinzumorden, müsse so verworfen sein, daß seine Gefühle, seine Beweggründe sich der Berechnung entziehen. Der Vorsitzende erinnert daran, daß in der Criminalpraxis nicht selten die Motive zu einem Verbrechen fehlen oder, richtiger gesagt, nicht entdeckt werden, daß, wie Geschichte und Erfahrung lehren, die Motive menschlicher Handlungen oft unerforscht bleiben. Beides ist richtig. Aber auch dem Vertheidiger können wir nicht unrecht geben, wenn er hervorhebt, daß, wenn das Verhältniß zwischen Pritchard und Mary M'Leod einmal einen Beweggrund zum Morde abgegeben haben soll, die letztere mindestens ebenso verdächtig erscheint als der Angeklagte. Jedenfalls ist dem letztern die Maske als treuer, liebender Gatte vom Antlitz gerissen, hinter der er ungeachtet der vorerwähnten bedenklichen Umstände über jeden Argwohn erhaben dastand, und es ist nun ein Verdachtsmoment hervorzuheben, auf welches der Staatsanwalt mit Recht großes Gewicht legt, und welches den Angeklagten allein belastet. Dies sind die falschen Angaben, die er über Krankheit und Tod beider Frauen wider besseres Wissen gemacht hat. Die Krankheit seiner Ehefrau bezeichnete er bald nach deren Rückkehr aus Edinburgh gegen die Studenten King und Connell, und am Sterbebette seiner Schwiegermutter gegen Dr. Paterson als ein gastrisches typhöses Fieber. Dem entsprechend gab er in dem Todtenscheine als Todesursache »gastrisches Fieber, welches zwei Monate gedauert«, an. Dr. Maclagan und Dr. Littlejohn erklären aber, daß die gesammten Krankheitserscheinungeu nicht den mindesten Anhalt für diese Annahme darboten, ja der erstere versichert, daß kein Arzt von gewöhnlicher Bildung und Intelligenz ein gastrisches oder irgendein anderes Fieber hätte annehmen können. Der Vertheidiger sucht nachzuweisen, daß hier immerhin ein Irrthum möglich gewesen sei. Aber auch diese Entschuldigung fällt bei dem Tode der Frau Taylor fort. Als Dr. Paterson die Ausstellung des Todtenscheins verweigert hatte, schrieb der Angeklagte in denselben: »Primäre Todesursache: Lähmung. Dauer: 12 Stunden. Secundäre: Schlagfluß. Dauer 1 Stunde.« Frau Taylor starb etwa um Mitternacht; am Abend vorher, zwischen 7 und 8 Uhr, hatte er mit der angeblich gelähmten Frau Thee getrunken. In Betreff des Schlagflusses erklärt Dr. Maclagan, daß niemand, der die von Dr. Paterson beschriebenen Erscheinungen gesehen, daraus auf einen Schlaganfall hätte schließen können, und Dr. Littlejohn sagt, nach der Beschreibung des Dr. Paterson sei kein einziges von den charakteristischen Merkmalen der Apoplexie vorhanden gewesen. Der Vertheidiger hält auch in letzterer Beziehung einen Irrthum für möglich und schreibt die wesentlich falsche Angabe, oder sagen wir kurzweg Lüge, in Betreff der Lähmung einer zarten Rücksicht auf die Gefühle des alten Herrn Taylor zu, der nicht erfahren sollte, daß seine Gattin an übermäßigem Opiumgenuß gestorben sei. Kleinere Unwahrheiten, deren sich Pritchard erweislich schuldig gemacht hat: daß Frau Taylor einige Tage vor ihrem Tode zu viel Liqueur getrunken, daß Dr. Cowan seiner Frau Chloroform angerathen, daß Dr. Paterson ihr starkes Bier verordnet und geäußert habe, sie habe zu viel Wein getrunken, endlich die geheuchelte Ueberraschung nach dem Anblick der Flasche mit Batley's Trank, von der er dem Dr. Paterson schon vorher erzählt hatte – übergehen wir, und haben nur noch auf drei einzelne Vorfälle näher einzugehen, deren ersten der Staatsanwalt selbst für räthselhaft erklärt. Am 13. Febr. ließ Frau Pritchard durch Mary M'Leod die Köchin, damals noch Catharine Lattimer, anweisen, etwas Sagowasser für sie zu bereiten. Es wurde durch eins der Kinder Sago aus dem Laden von Burton und Henderson geholt, und, wie Mary behauptet, zuerst ihr übergeben, von ihr auf einen Tisch im Vorsaal niedergelegt und kurz darauf von Frau Taylor der Köchin gebracht. Catharine kochte eine halbe Tasse voll; Mary nahm sie in Empfang und sagte, sie wolle sie ins Speisezimmer tragen, da Frau Taylor sie von dort aus ihrer Tochter hinaufbringen wolle. Sie erzählte nachher Catharine, die Tasse habe etwa ½ Stunde im Speisezimmer gestanden. Später fragte diese Frau Pritchard, wie der Sago geschmeckt habe. Letztere und Frau Taylor entgegneten, er habe schlecht geschmeckt; Catharine, welche versichert, nichts als Sago und Wasser verwendet, auch weder Salz noch Zucker hinzugethan zu haben, schob dies darauf, daß das Getränk zu lange gestanden, und legte die Düte mit dem Sago in einen Küchenschrank. Nach der Verhaftung des Angeklagten von einem Polizeibeamten danach gefragt, fand sie dieselbe anscheinend unverändert dort vor. Wir haben schon erwähnt, daß Frau Taylor in diesen Tagen – und, wie die Lattimer versichert, ist nur einmal Sago gekocht worden – dem Studenten Connell klagte, sie sei nach dem Genusse von Sago, der für ihre Tochter bestimmt gewesen, von Uebelkeit und Erbrechen befallen worden. Der Inhalt der Düte wurde von Dr. Penny untersucht. Dieselbe enthielt 2850 Gran Sago, dem Brechweinstein in einer Menge von 4,62 Gran aufs Pfund beigemischt war. Ein Polizeibeamter kaufte bei Burton und Henderson eine Quantität Sago, wie Henderson versichert von demselben Vorrath als der an Pritchard verkaufte. Diesen fand Dr. Penny frei von jeder fremdartigen Beimischung. Hier bemerkt nun freilich die Vertheidigung mit Recht, es fehle jeder Beweis dafür, daß Pritchard irgendetwas mit dem Sago zu thun gehabt, ja daß er sich nur zu jener Zeit zu Hause befunden, dagegen stehe fett, daß das Material sowol als das zubereitete Getränk durch Mary M'Leod's Hände gegangen sei. Wenn er außerdem rügt, daß vom Staatsanwalt wol an Catharine, nicht aber au Mary die Frage gerichtet worden: ob sie etwas in den Sago gethan, so wissen wir freilich nicht, ob nach englischem Recht einem vereideten Zeugen eine Frage vorgelegt werden darf, deren Beantwortung ihm vielleicht nur die Alternative läßt, entweder einen Meineid zu begehen oder sich selbst eines Verbrechens schuldig zu bekennen! In zwei andern Fällen lassen sich nach der Ansicht des Staatsanwalts »vergiftete Gegenstände von der Hand des Angeklagten bis zu seinem Opfer verfolgen«. Am 13. März aßen, wie Mary L'Leod angibt, Pritchard, die Kinder, King und Connell zusammen Abendbrot. Pritchard schnitt ein Stück Käse ab und schickte es durch Mary seiner Frau hinauf. Diese kostete davon und forderte auch Mary auf, dies zu thun. Mary nahm ein ganz kleines Stück davon; es »schmeckte heiß«, d.h. wie sie ans Befragen erklärt, es brannte wie Pfeffer in der Kehle, auch hatte sie etwas Durst danach. Frau Pritchard aß nichts mehr davon. Am nächsten Morgen fand Mary Patterson ein kleines Stück Käse in der Speisekammer. Sie aß davon etwa so viel als eine große Erbse. Es schmeckte bitter, sie fühlte Brennen in der Kehle und nach etwa 20 Minuten traten Uebelkeit und Erbrechen sowie Schmerzen im Magen ein, die mehrere Stunden anhielten. Dr. Littlejohn hat sich durch Versuche überzeugt, daß Antimon stets Brennen in der Kehle hervorbringt. Am 15. März, abends zwischen 10–11 Uhr, rief Dr. Pritchard Mary Patterson aus der Küche herauf, gab ihr ein Ei und wies sie an, für seine Frau ein Glas Eierflip (ein Getränk aus Bier, Whisky, Wasser, Ei und Zucker) zu bereiten. Nach seiner Anweisung schlug sie in der neben dem Eßzimmer belegenen Speisekammer das Ei in ein Porterglas und quirlte es. Darauf sagte er, er wolle etwas Zucker holen, ging aus der Speisekammer in das Eßzimmer, von da in das Sprechzimmer, kam dann wieder in die Speisekammer und that zwei Stücken Zucker in das Glas. Den Whisky, sagte er, wolle er oben aufgießen. Inzwischen kam Mary M'Leod mit der Nachricht, Frau Pritchard wolle noch nicht trinken. Die Patterson ließ das Glas in der Speisekammer stehen und ging in die Küche. Nach einer Viertelstunde kam Mary M'Leod mit dem Glase herab und sagte, die Patterson solle nun heißes Wasser aufgießen und dann kosten. Diese nahm etwa einen Theelöffel voll und äußerte alsbald: es habe einen schrecklichen, oder einen bittern Geschmack. Die M'Leod brachte nach ihrer eigenen Angabe das Getränk der Frau Pritchard, die etwa ein Weinglas voll davon genoß, und sehr bald darauf von Erbrechen befallen wurde. Die Patterson aber erzählt, sie habe dasselbe Brennen in der Kehle verspürt wie nach dem Käse, habe während der Nacht mehrmals erbrechen müssen, und sich so krank gefühlt, »daß sie glaubte, sie werde allein in ihrem Zimmer sterben müssen, ohne eines Menschen Antlitz zu sehen«. Käse und Flip sind durch die Hand des Angeklagten, aber, wie der Vertheidiger richtig hervorhebt, auch durch die von Mary M'Leod gegangen. Auch darin müssen wir ihm recht geben, daß der Angeklagte den Käse wol kaum im Beisein seiner Kinder und Kostgänger vergiften konnte! Hiermit ist das Beweismaterial gegen den Angeklagten erschöpft. Er selbst hat im Laufe der Voruntersuchung zwei Erklärungen zu Protokoll gegeben. Die erste, wonach er seine Frau ärztlich behandelt, und ihr vor mehrern Jahren einmal Antimon als Arznei verabreicht, neuerdings aber ihr weder Antimon noch einen andern tödlichen Stoff beigebracht habe. Die zweite geht dahin, er sei noch immer der Meinung, daß Frau Taylor an Lähmung und Schlagfluß gestorben, und habe ihr niemals Gift beigebracht. Auf den Rath seines Vertheidigers hat er es abgelehnt, weitere Fragen zu beantworten. Ein Verhör des Angeklagten in der Schwurgerichtsverhandlung ist nach dem englischen Verfahren, wie unsere Leser aus andern Fällen wissen, nicht gestattet. Nach dem Schlusse der Beweisaufnahme, deren Ergebnisse wir in Vorstehendem in übersichtlicher Anordnung darzustellen versucht haben, ergreifen Staatsanwalt und Vertheidiger das Wort, Ihre Erklärungen sind theilweise schon vorweg, bei den einzelnen Theilen des Beweisverfahrens, angeführt, und es wird eine ganz kurze Darstellung des Hauptinhalts ihrer Reden genügen. Der Staatsanwalt hält es für erwiesen, daß beide Frauen vergiftet wurden. Er führt aus, daß in beiden Fällen der Mörder ein Hausgenosse, der beständigen Zutritt zu den Opfern gehabt, gewesen sein müsse, daß aber andere Personen, bei denen dies zutreffe, nicht vorhanden seien, als der Angeklagte und Mary M'Leod. »Aber wenn Sie zunächst den Mord der Frau Pritchard ins Auge fassen – ist der Angeklagte dessen nicht unwiderleglich überführt? Dies ist ein Mord, bei dem Sie die Hand eines Arztes erkennen! Eine allmähliche Vergiftung, stark genug, nicht um zu tödten, aber um zu schwächen; einen Tag unterbrochen, dann wieder aufgenommen – einen Tag besser, zwei schlechter. Während der ganzen Zeit zeigen sich an der Patientin die Wirkungen einer Antimonvergiftung, Erbrechen uud Abführen. Dies dauert einen längern Zeitraum hindurch und zwar unter den Augen eines Arztes, des Ehemanns des Opfers, der sie stets aus nächster Nähe beobachtet. Glauben Sie, daß das ein siebzehnjähriges Mädchen gethan hat? Sie wußte nichts von Antimon! Wenn aber Mary M'Leod es nicht gethan hat, so muß es der Angeklagte gethan haben.« Der Staatsanwalt deutet an, daß er den Beweggrund zur That in dem Verhältnisse zwischen dem Angeklagten und Mary M'Leod finde, er erwähnt, daß diesem die Gelegenheit und die Mittel zur That zur Verfügung standen, und erörtert dann die beiden Vorfälle mit dem Käse und dem Flip. Das Motiv zur Vergiftung der Frau Taylor erblickte er darin, daß Pritchard in schlechten Vermögensverhältnissen war und durch ihren Tod als jährliche Rente die Zinsen von 1500 Pfd. St. erbte. »Wer immer den Mord vollbracht haben mag, der muß jedes menschlichen Gefühls bar gewesen sein. Bei einem solchen kann man auch ein so niedriges Motiv als bestimmend annehmen.« In der Flasche fand sich Antimon und Aconit, dem Opium beigemischt. »Hier können Sie wieder die Hand des Arztes nicht verkennen. Ein Mädchen zwischen 16 und 17 Jahren wird gewiß der Flasche nicht Aconit und Antimon beigemischt haben. Das ist kunstvoll bewerkstelligt. Und es muß vor dem Tode der alten Dame geschehen sein, denn alle Symptome ihrer Krankheit lassen sich nur durch den Genuß dieser Gifte erklären.« Nach Anführung der falschen Angaben, deren der Angeklagte sich wiederholt schuldig gemacht hat, erwähnt der Staatsanwalt noch die Vergiftung des Sago, er behauptet, derselbe sei für Frau Pritchard bestimmt gewesen; wenn aber ein anderer zufällig davon genossen hatte, so würde dies eben nur ein unangenehmer Zufall, nicht mehr, gewesen sein, da die einzelne Dosis nur ein vorübergehendes Unwohlsein herbeiführen konnte. So haben auch der Student Connell, ja der Angeklagte selbst einmal vergiftete Speisen genossen, was in diesem Hause sehr leicht vorkommen konnte, ohne daß es den Angeklagten irgend beunruhigt hätte. Er schließt mit der Ermahnung an die Geschworenen: »nachdem sie die kräftige, und, wie er überzeugt sei, ebenso anständige als tüchtige Vertheidigungsrede, welche sein Freund, Herr Clerk, für den Angeklagten halten werde, gehört haben würden«, gewissenhaft ihre Pflicht zu thun. Der Grundgedanke der Verteidigung läßt sich dahin zusammenfassen: daß Mary M'Leod die eigentlich Verdächtige sei. Die unbedeuteude Erbschaft konnte den Angeklagten unmöglich zum Morde verleiten. Daß zwischen ihm und Mary von Heirath gesprochen worden, mag wol das Motiv zum Verbrechen gewesen sein, aber nicht das des Dr. Pritchard. Es ist nicht richtig, daß die Art der Vergiftung die Hand des Arztes verräth: ein solcher würde nicht mineralische Gifte angewendet haben, die stets im Körper nachweisbar, sondern vegetabilische, die unentdeckbar sind. Daß Pritchard Gelegenheit zum Morde gehabt, folgt aus seinem Verhältnis zu den Gemordeten, kann ihn aber so wenig verdächtigen, als der Besitz von Giften, die er als Arzt haben mußte und öffentlich in den Apotheken gekauft hat. Dieselbe Gelegenheit hatte aber auch Mary, und die Gifte waren ihr, da der Schrank unvorsichtigerweise häufig offen gelassen wurde, auch zugänglich. Es ist nicht erwiesen, daß Frau Taylor durch Antimon- oder Aconitvergiftung gestorben ist. Nimmt man es aber auch an, so fehlt doch jeder Beweis dafür, daß Pritchard die Flasche mit Batley's Trank jemals in Händen gehabt hat, während Mary sie im Laden hat füllen lassen und der Frau Taylor überbracht hat. Alle Speisen und Getränke sind durch Mary's Hände gegangen. Nachgewiesen ist dies besonders vom Sago sowie vom Flip und Käse, wenn man hier überhaupt eine Vergiftung als erwiesen annehmen will. »Der Fall ist völlig unglaublich! Die Krone erkennt ihre Verpflichtung, den allerklarsten Beweis zu führen, an. Und doch beschränkt sich die durchdachte Rede des Solicitor-General darauf, daß es nur zwei Personen gab, die das Verbrechen verüben konnten – den Angeklagten und Mary. Mary's Hand ist in Verbindung mit jedem der Fälle, in denen vergiftete Speise verabfolgt wurde, und dennoch verlangt die Krone von Ihnen, daß Sie sie für nicht schuldig und demgemäß den Angeklagten für schuldig halten sollen. Wenn von zwei Personen eine das Verbrechen verübt hat, hat die Krone ganz gewiß die Pflicht, eine von diesen beiden von der Möglichkeit der Verübung auszuschließen, und diese Pflicht erfüllt sie durchaus nicht durch Abstellung der Ansicht: es sei unwahrscheinlich, daß ein Mädchen von 17 Jahren dieses Verbrechen verübt hätte.« Der Vertheidiger schließt mit dem Antrage auf Freisprechung. Es beginnt nun das meisterhafte Résumé des vorsitzenden Lord-Oberrichters, welches in einer etwa vierstündigen Rede alles erschöpft, was zu Gunsten und zum Nachtheil des Angeklagten zu sagen ist, ohne dabei zu verbergen, daß er an dessen Schuld nicht zweifelt. Wir heben nur zwei Punkte daraus hervor. Erstens macht er in Betreff der Frau Taylor darauf aufmerksam, es sei wol kaum als erwiesen anzunehmen, daß die Aussicht auf deren geringe Erbschaft den Angeklagten zum Morde veranlaßt habe, wenn man aber annähme, daß ihn das unerlaubte Verhältniß zu Mary M'Leod zum Morde seiner Ehefrau bewogen habe, erkläre sich hieraus auch die Ermordung der Schwiegermutter, denn ihre Anwesenheit war für ihn ein großes Hiuderniß auf dem Pfade des erstgedachten Verbrechens. Das ist unzweifelhaft richtig. Mutter und Tochter waren beständig zusammen; der letztern konnte keine Speise gereicht werden, ohne daß zu befürchten war, auch die erstere werde davon genießen. Traten aber wiederholt bei beiden nach dem Genüsse derselben Nahrungsmittel die gleichen krankhaften Erscheinungen ein, so mußte schließlich das vertrauensvollste Gemüth Verdacht schöpfen. Deshalb mußte die Mutter beseitigt oder der schon so schrecklich weit durchgeführte Mordplan gegen die Tochter aufgegeben werden. Zweitens geben wir seine Ausführung über den gegen Mary M'Leod aufgestellten Verdacht wörtlich wieder. Sie erschöpft alles, was hierüber zu sagen ist: »Wenn ich die Ansicht des Verteidigers richtig aufgefaßt habe, so hält er Mary M'Leod für die Urheberin beider Mordthaten, und fordert Sie auf, zwischen ihr und dem Angeklagten zu wählen, und nach Abwägung der Wahrscheinlickkeitsgründe zu entscheiden, wer von diesen beiden der Thäter war. Meine Herren, dies bringt Sie in eine sehr schwierige Lage. Wenn es nöthig ist, daß Sie zwischen diesen beiden bestimmt entscheiden, so muß es geschehen. Aber der Vertheidiger scheint mir die Möglichkeit nicht genügend ins Auge gefaßt zu haben, daß beide in die Sache verwickelt sein könnten, und, wenn dem so wäre, so würden wir, wie ich glaube, nur geringen Zweifel hegen, wer der Meister, wer der Gehülfe war, und, obschon einer die thätige Hand gewesen sein mag, die das Gift verabreichte, könnten Sie doch sehr wenig zweifeln, wer der Urheber war und wer die andere Rolle spielte. Und in der That, sollten Sie zu diesem Schlüsse gelangen, so würde jedes Moment, welches der Vertheidiger zum Beweise der Schuld von Mary M'Leod anführt, zu einem Beweismoment gegen den Angeklagten werden. Meine Herren, ich fordere nicht von Ihnen, daß Sie diese Ansicht annehmen. Im Gegentheil, ich halte es für vollkommen recht, daß Sie auf der Wagschale der Wahrscheinlichkeitsgründe, wie sehr richtig gesagt wurde, erwägen, welcher von den beiden das Verbrechen vollbracht hat, und wenn Sie dies erwägen, müssen Sie nothwendig beachten: daß die Vergiftung, wenn sie überhaupt bewiesen ist, sich über einen beträchllichen Zeitraum erstreckt hat – daß das Gift in Dosen beigebracht ist, deren jede, ungenügend den Tod herbeizuführen, genügend war, durch das bewirkte Leiden, durch die allmähliche Schwächung des Opfers schließlich zu dem verhängnißvollen Ende zu führen. Ist es denkbar, daß ein Mädchen von 15–16 Jahren, eine Dienstmagd, solchen Plan erdacht und ausgeführt haben sollte? und, wenn sie ihn erdacht, konnte sie ihn ausführen in diesem Hause, unter den Augen des Gatten ihres Opfers, der noch dazu Arzt war? Meine Herren, das ist in der That schwer zu glauben! Wenn Sie dagegen annehmen, daß der Angeklagte derjenige war, der diesen verruchten Plan ersonnen hat, ist es nicht so schwer zu glauben, daß Mary M'Leod das unbewußte Werkzeug zu diesem Zwecke gewesen sein kann, nichts argwöhnend, nichts wissend von dem, was geschah, nur große Aufmerksamkeit in dem Benehmen des Angeklagten gegen ihre Herrin erblickend, und beide sterben sehend, Frau Pritchard nicht plötzlich, Frau Taylor zwar plötzlich, aber in einer Art, die der Angeklagte als Arzt zu erklären wußte.« Die Anklage war von vornherein weit genug gefaßt, um die Geschworenen der Nothwendigkeit zu überheben, sich über die Alternative: ob der Angeklagte der Thäter, ob er nur der Anstifter war, klar zu werden. Sie lautet, wie wir hier nachholen, so: »Eduard William Pritchard! Sie werden angeklagt, obschon nach den Gesetzen dieses und jedes andern gut regierten Staats Mord ein scheußliches und höchst strafbares Verbrechen ist, sich dessen dennoch als Urheber oder Theilnehmer schuldig gemacht zu haben, insofern, als Sie der verstorbenen Frau Taylor in Sago, Porter, Bier und einer Arznei, genannt Batley's Trank, oder in einem oder mehrern hiervon, oder in einer andern dem Staatsanwalt unbekannten Arznei, oder in andern dem Staatsanwalt unbekannten Getränken oder Speisen, oder auf andere dem Staatsanwalt unbekannte Art, Brechweinstein, Aconit und Opium, oder eins oder mehreres hiervon, oder ein anderes Gift oder andere Gifte, die dem Staatsanwalt unbekannt sind, beigebracht haben oder veranlaßt haben, daß es von ihr genossen ist.« Ganz ähnlich war die Anklage in Betreff des Mordes seiner Ehefrau gefaßt. Die Geschworenen sprachen nach einstündiger Berathung in Betreff beider Anklagepunkte das Schuldig gegen den Angeklagten aus. Mehrere von ihnen weinten, als sie in den Saal zurückkamen. Hierauf wandte sich der Lord-Oberrichter mit folgenden Worten zum Angeklagten: »Eduard William Pritchard, Sie sind durch den einstimmigen Spruch der Geschworenen der beiden Mordthaten schuldig befunden, deren Sie angeklagt sind, und der Spruch ist auf Grund eines Beweises gefällt, der, wie ich glaube, keinem verständigen Menschen den geringsten Zweifel an Ihrer Schuld verstattet. Sie wissen, daß auf diesen Spruch nur Ein Urtheil gefällt werden kann. (Der Angeklagte verneigt sich.) Sie müssen zur schwersten gesetzlichen Strafe verurtheilt werden. (Der Angeklagte verneigt sich abermals.) Ich bin weder verpflichtet noch geneigt, ein Wort zu sagen, welches das Schreckliche Ihrer Lage noch erschweren könnte. Ich überlasse den Dienern der Religion, Ermahnungen zur Reue an Sie zu richten, welche, wie ich hoffe, durch Gottes Segen guten Erfolg haben werden. Lassen Sie mich Sie nur erinnern, daß Sie nur noch sehr kurze Zeit zu leben haben, ich bitte Sie dringend, dieselbe zu benutzen und um Vergebung für Ihre schrecklichen Verbrechen zu flehen. Hören Sie nun das Urtheil, das ich zu verkünden habe!« Der Lord-Oberrichter setzt das schwarze Baret auf und verliest folgendes Urtheil: »In Anbetracht des vorher vorgetragenen Wahrspruchs urtheilen und erkennen der Lord-Oberrichter und die beisitzenden Lords: Daß der Angeklagte, Eduard William Pritchard, von hier nach dem Gefängniß von Edinburgh zurück, von da unter sicherer Bedeckung nach dem Gefängniß von Glasgow zu bringen, darin in Haft bei Wasser und Brot bis zum 28. Juli d. J. zu halten, und an diesem Tage, zwischen 8 und 10 Uhr vormittags, aus besagtem Gefängniß auf den öffentlichen Hinrichtungsplatz der Stadt Glasgow, oder auf den von den Behörden von Glasgow zum Hinrichtungsort bestimmten Platz zu bringen, und dort durch die Hand des öffentlichen Nachrichters am Halse aufzuhängen, bis er todt ist; und verordnen, daß sein Leichnam innerhalb des Gebiets des Gefängnisses zu Glasgow beerdigt werde; und verordnen ferner, daß sein ganzes bewegliches Hab und Gut der Krone verfallen ist.« Dann nimmt der Lord-Oberrichter das schwarze Baret ab und schließt: »Gott sei Ihrer Seele gnädig!« Der Angeklagte verneigte sich tief vor den Geschworenen und dem Gerichtshofe. Er war sehr bewegt und stützte sich schwer auf den Arm des neben ihm sitzenden Polizeibeamten.   Etwa vierzehn Tage später brachte eine londoner Zeitung die Nachricht, Pritchard habe, dem Vernehmen nach auf die Bitten seiner ältesten Tochter, gestanden, daß er seine Frau, aber bestritten, daß er Frau Taylor vergiftet habe. Dagegen habe er zugegeben, daß er nach dem Tode der letztern in ihre Flasche mit Batley's Trank Aconit gethan habe. Das wäre die Handlung eines Wahnsinnigen gewesen! Wer aber weiß, wie schwer es hält, selbst von Verbrechern, die in allen wesentlichen Punkten geständig sind, ein ganz unumwundenes Geständniß zu erlangen, und wie sie fast ausnahmslos wenigstens in einem, oft ganz nebensächlichen Punkte von der Wahrheit abweichen, wird diese Angabe ganz erklärlich finden. Dieselbe Zeitung bringt später die kurze Notiz: »Pritchard wurde am 28. Juli in Glasgow hingerichtet. Er erkannte die Gerechtigkeit des Urteils an.« Wir hätten dem nichts mehr hinzuzufügen, wenn unser Gewährsmann nicht seinem Bericht eine Vorrede vorangeschickt hätte, die wir absichtlich dem unserigen erst zum Schlusse anfügen. Sie lautet, nach den im Eingang gegebenen Notizen über Pritchard, folgendermaßen: »Während er des durch Thätigkeit und Verdienst erworbenen allgemeinen Vertrauens genoß, wurde die Aufmerksamkeit des Publikums durch einen schrecklichen Vorfall auf ihn gelenkt, der sich am 5. Mai 1863 in seinem Hause, damals Barkeleystraße Nr. 11, zutrug. Der »Glasgow Herald« erzählt das Ereigniß folgendermaßen: » Unglücksfall – ein Mädchen verbrannt. Gestern früh ereignete sich ein trauriger Vorfall in der Wohnung des Dr. Pritchard, Barkeleystraße Nr. 11. Das Haus, auf der Nordseite der Straße belegen, hat zwei Stockwerke und Bodenräume; das Schlafgemach der Mägde ist im obern Stock, nach der Straße heraus. Um 3 Uhr sah einer der in der Nähe des Hauses stationirten Constabler durch eins der Bodenfenster einen Feuerschein, er eilte sofort an die Hausthür und zog die Schelle. Die Thür wurde von Dr. Pritchard geöffnet, der in einem Zimmer des ersten Stockwerks geschlafen hatte und wenige Minuten vorher von seinen Söhnen, die in einem Nebenzimmer schliefen, durch den Ruf: Papa, Papa! geweckt worden war. Er stand auf und fand, als er die Stubenthür geöffnet, zu seinem Schrecken den Flur voll Rauch. Augenscheinlich war Feuer im Hause, Er eilte in das oberste Stockwerk hinauf, stieß die Thür zum Mädchenzimmer auf und rief: Elisabeth! erhielt aber keine Antwort. Das Zimmer war so vollständig mit Rauch angefüllt, daß er nicht eindringen konnte. Als er hinabeilte, um Lärm zu machen, wurde geschellt, er ließ den Constabler ein und sagte demselben, daß die Magd oben schlafe. Die schleunigst durch den Telegraphen alarmirte Feuerwehr löschte das Feuer. Als man die Mägdestube betrat, hatte man einen schrecklichen Anblick. Das arme Mädchen, Elisabeth M'Gire mit Namen, wurde todt in ihrem Bett gefunden; ihr Körper war eine verkohlte Masse. Das Bett stand in der nordwestlichen Ecke des Zimmers, der Körper lag auf der Vorderseite des Bettes, das Haupt gegen Westen. Der Leichnam lag auf dem Rücken, der linke Arm dicht an der Seite, der rechte schien gebogen gewesen zn sein, an dieser Stelle hatte das Feuer so heftig gewüthet, daß der Arm von der Hand bis zum Einbogen völlig verzehrt war; der Kopf war eine verkohlte Masse, von der Brust das Fleisch dergestalt verbrannt, daß die Rippen sichtbar waren. Die durch die Strümpfe und die Bettdecke geschützten Beine waren verhältnißmäßig wenig beschädigt, nur die Zehen waren verkohlt. Das Feuer war augenscheinlich am Kopfende des Bettes ausgebrochen, denn an dieser Stelle des Zimmers waren der Fußboden durchgebrannt und die die Decke des Gesellschaftszimmers bildenden Balken stark verkohlt. Das Dach war, bis auf eine Stelle der Rückseite, völlig zerstört. Dr. Pritchard sah, als er am Montag Abend um 11 Uhr nach Hause kam, Licht im Mägdezimmer. Er trat ins Haus und unterließ, gegen seine sonstige Gewohnheit, sich bei der Magd zu erkundigen, ob jemand nach ihm gefragt habe. Nachdem er noch im Schlafzimmer seiner Söhne gewesen, legte er sich um 12 Uhr zu Bett. Man sagt, daß das arme, auf eine so furchtbare Weise gestorbene Mädchen gewöhnt war, im Bett zu lesen, und vermuthet, daß, nachdem sie eingeschlafen, die nahe am Kopfende des Bettes befindliche Gasflamme die Bettvorhänge entzündet hat, und daß die Verstorbene durch den Rauch erstickt ist. Dieses wird noch wahrscheinlicher durch die Lage des Körpers, denn wenn die Verstorbene nicht im Schlafe erstickt wäre, würde sie einen Versuch zur Flucht gemacht haben und der Körper in anderer Lage gefunden worden sein. Die andere Magd war zufällig mit Frau Pritchard verreist, und möglicherweise hat in deren Abwesenheit die M'Gire länger als gewöhnlich gelesen und ist eingeschlafen, ohne die Gasflamme auszulöschen. Der Schaden am Hause ist, soviel wir wissen, durch Versicherung gedeckt.» »So erzählten die Zeitungen den Vorfall, und zwar in Betreff des im Hause vor dem Erscheinen des Polizeibeamten Geschehenen, natürlich nach Mittheilungen des Dr. Pritchard selbst. Dazu wurden später Zusätze gemacht, welche die Sache noch räthselhafter erscheinen ließen. Man sagte, die Versicherungsgesellschaft verweigere die Zahlung für den erstandeneu Schaden, aber worauf diese später zurückgenommene Weigerung beruhen sollte, wurde nicht bekannt. Ebenso erzählte man, das Mädchen sei schwanger gewesen, allein wir haben weder eine amtliche Gewähr für diese Angabe noch wissen wir, ob eine gerichtliche Leichenschau stattgefunden hat. »Aber, abgesehen von diesen Angaben, welche, wären sie richtig gewesen, zu weiterer Nachforschung seitens der Behörden geführt haben würden, kann wol niemand die Erzählung, die wir mitgetheilt, lesen, ohne zu fühlen, daß danach die über die Todesart des Mädchens aufgestellte Ansicht nicht haltbar ist. Uebergehen wir gewisse Incidenzpunkte als lediglich auffallend – daß z. B. Dr. Pritchard erst an die Hausthür kommt (angekleidet, wie man annehmen muß, denn das Gegentheil ergibt sich nicht aus dem Bericht), als der Polizeibeamte schellt, obschon er bereits einige Zeit vorher oben gewesen zu sein angibt; die Abwesenheit der Frau Pritchard und der andern Magd; die gerade in dieser Nacht vorgekommene Abweichung von seiner täglichen Gewohnheit, die Magd zu fragen, ob jemand ihn habe sprechen wollen; schweigen wir von der Unwahrscheinlichkeit, daß ein Buch so verbrennen sollte, daß jede Spur desselben verschwindet; die Versicherung endlich ist etwas zu Gewöhnliches, um viel Beachtung zu verdienen. Aber es erfordert ein starkes Maß großer Leichtgläubigkeit, anzunehmen, daß das Mädchen unter den angegebenen Umständen nicht durch die nur wenige Fuß vom Bett entfernte Thür entflohen sein oder nicht wenigstens einen Versuch Sehr wahr. Dem Erstickungstod geht stets ein Todeskampf voran; die Leichen Erstickter findet man fast ausnahmlos vor dem Bette auf dem Fußboden liegend. hierzu gemacht haben sollte, oder daß schlimmstenfalls nicht die Lage des Körpers, die Zusammenziehung oder Verdrehung der Muskeln die gewöhnlichen Anzeichen des Schmerzes dargeboten hätten. Wir können leicht Fälle denken, in denen jemand durch die plötzliche Einwirkung starken Qualms, wenn er in tiefem Schlafe liegt, so plötzlich ohnmächtig wird, daß er erstickt, wo er liegt, aber selbst dann würden sich immerhin Zusammenziehungen und Verdrehungen zeigen; in diesem Falle aber entsteht der Rauch in dem Zimmer, und man kann kaum glauben, daß ein junges, kräftiges Weib nicht bei der ersten Anwandlung von Erstickung entweder einen Fluchtversuch oder eine willkürliche oder unwillkürliche Muskelbewegung gemacht hätte. So vollständige Ruhe, wie angegeben ist, scheint an physische Unmöglichkeit zu grenzen. Die einzige Vermuthung, nach welcher die Geschichtserzählung mit den Naturgesetzen in Einklang kommt, ist, daß das Mädchen, ehe das Feuer ausbrach, todt oder durch irgendein Einschläferungsmittel betäubt war. Welches die todbringenden Mittel waren, welche Hand die Flamme entzündet habe, muß dem Urtheil oder der Einbildungskraft des Lesers überlassen bleiben.« Der Bericht läßt an Vollständigkeit vieles zu wünschen. Aber er zeigt doch, daß schon früher schwerer Verdacht gegen Dr. Pritchard rege geworden ist – und Elisabeth M'Gire war die unmittelbare Vorgängerin von Mary M'Leod, die zu Pfingsten 1863 ihren Dienst im Pritchard'schen Hause antrat! Jakob Friedrich Hadopp. (Raubmord – Philadelphia) 1865-1867 Am 22. Sept. 1865 kam in Philadelphia ein zwanzigjähriger junger Mann aus Deutschland an, der in Amerika sein Glück versuchen wollte. Er hieß Julius Wochele und stammte aus dem Königreich Würtemberg. In Philadelphia angelangt, wandte er sich an die dort wohnende Schwester seiner Stiefmutter und erhielt durch ihre Vermittelung bei dem Buchbinder Rauh, der weitläufig mit ihm verwandt war, Arbeit. Es fiel seinem Meister und seinen Nebengesellen auf, daß Wochele in der Werkstatt keine Schürze vorthat und infolge dessen seine Kleider mit Kleister und Leim beschmuzte. Ferner bemerkten seine Kameraden, daß er Stiefeln trug, wie sie dort nicht üblich waren. Sie liefen nach vorn in eine Spitze aus, waren an den Absätzen mit Eisen beschlagen und unter den Fußbällen voller Stiche. Auch die eigenthümlichen Knöpfe seiner Weste und die breiten Falten am Hemd erregten ihre Aufmerksamkeit, Wochele blieb nur 14 Tage bei Meister Rauh, dann trat er in ein Farbengeschäft. Er bediente sich daselbst wieder keiner Schürze und befleckte sich deshalb mit Farbe. Mehrere seiner Mitarbeiter versicherten, daß nicht blos Hose, Weste und Hemd, sondern auch seine Hände und sein Körper Farbeflecken gezeigt hätten, Wochele logirte bei einem gewissen Best und wohnte daselbst anfänglich allein. Seine Wirthin, von Geburt eine Deutsche, revidirte seine Kleider und seine Wäsche, sie fand in den erstern zahlreiche Schmuzflecken, die letztere nicht in Ordnung. Die Hemden waren I.W. gezeichnet, die Buchstaben gestickt. Im November bekam Wochele in der Person des Jakob Friedlich Hadopp einen Stubengenossen. Hadopp war aus dem Großherzogthum Baden nach Amerika ausgewandert. Sein Vater, ein wohlhabender Kaufmann, hatte ihm eine gute Erziehung zutheil werden lassen und den Knaben zum Studium der Medicin bestimmt. Im Jahre 1848 schloß Hadopp sich den Aufständischen an und focht mit ihnen in der vom Hauptmann Sigel geführten Compagnie. Einige Jahre später schiffte er sich nach Neuyork ein und wurde nach manchen Wechselfällen nach Philadelphia verschlagen, wo er endlich in demselben Geschäft wie Wochele ein Unterkommen fand. Er war bedeutend älter als dieser, beide schlossen aber bald Freundschaft und waren fast den ganzen Tag über beisammen. Sie machten nach gethaner Arbeit gemeinschaftliche Spaziergänge, besuchten zusammen die Wirthshäuser und aßen miteinander in ihrem Kosthause. Hadopp erzählte seinem Freunde Wochele, was er alles erlebt, und beschrieb ihm die verschiedenen Farmen, auf denen er gearbeitet hatte; unter andern nannte er dabei auch eine dem Dr. Tiedemann gehörige, mehrere Meilen von Philadelphia entfernte, an der Straße nach Bethlehem gelegene Farm in der Nähe von Montgomery Square. Er erzählte, daß diese Farm jetzt verlassen sei und von neuem verpachtet werden solle. Am 25. Nov. ließen sich beide von ihrem Brotherrn den Wochenlohn auszahlen, dann aßen sie bei ihrem Hauswirth zu Mittag, gingen weg und – kamen niemals wieder.   Am 27. Jan. 1866 wurde auf jener einsamen, unbewohnten Farm unter einem Haufen Stroh versteckt der Leichnam eines jungen Menschen entdeckt. Der Schädel war eingeschlagen, das Gesicht zerfleischt, die Leiche schon zum Theil in Verwesung übergegangen. Daß hier ein Mord vorlag, ließ sich nicht bezweifeln, allein niemand kannte den Ermordeten. Aus mehrern Papieren, die man in seinen Taschen fand, ergab sich zwar, daß er ein Deutscher und erst kürzlich eingewandert war, aber über seinen Namen und seinen Geburtsort enthielten sie keinen Nachweis. Der Todte ward ausgezogen und auf dem Kirchhofe von Montgomery Square bestattet. Der die Todtenschau leitende Beamte bewahrte die Kleider auf und erließ öffentliche Bekanntmachungen, in denen er zur Auskunft über den ermordeten Unbekannten aufforderte. Eine dieser Bekanntmachungen fiel zufällig dem Herrn Best in Philadelphia in die Hände. Die Beschreibung der Kleider und der Person paßte auf den jungen Wochele, der bei ihm logirt hatte, er reiste deshalb hin nach Montgomery Square, erhielt daselbst die fraglichen Kleidungsstücke und erkannte dieselben sofort als diejenigen seines Miethers. Eine Menge anderer Personen, insbesondere die Kameraden des Julius Wochele und seine Wirthin, denen man die Kleider zeigte, erklärten ebenfalls, daß niemand anders als Wochele diese mit Kleister, Leim und Farbe befleckten Kleidungsstücke getragen habe, auch die seltsame Form der Westenknöpfe, die mit Eisen beschlagenen Stiefeln, die breiten Falten des Hemdes und die gestickten Buchstaben I.W. fanden sich vor, und die Todtenbeschauer erinnerten sich, daß der Erschlagene an den Händen und am übrigen Körper Flecken wie von Farbe gehabt habe. Hiernach konnte man mit fast völliger Gewißheit annehmen, daß Julius Wochele derjenige war, der unter den Streichen eines Mörders sein Leben verloren hatte; der Todte selbst freilich konnte nicht identificirt werden, denn er lag längst im Grabe, als sein ehemaliger Wirth nach Montgomery Square kam. Gleichzeitig mit Wochele war auch Hadopp verschwunden, kein Mensch wußte, wohin er gekommen, und lange Zeit waren alle Nachforschungen vergeblich. Die amerikanischen Behörden setzten den würtembergischen Consul, Herrn Kiderlen in Philadelphia, in Kenntniß von den Ergebnissen der Untersuchung, dieser berichtete dem Ministerium in Würtemberg, daß Julius Wochele ermordet sei, und von dem Ministerium wurde die Trauerbotschaft an die Stiefmutter, den Vormund und die andern Verwandten des Verstorbenen weiter befördert. Im März 1866 traf plötzlich bei den nicht wenig erstaunten Verwandten ein Brief vom 6. Febr. 1866 aus Reading in Pennsylvanien ein, welcher so lautete: »Theuerer Vormund und Stiefmutter! Ich benachrichtige Euch hiermit, daß ich gesund und Wohl in Amerika angekommen bin. Ich habe mich auch sogleich zum Vetter Rauh begeben und von ihm Arbeit bekommen, aber ich konnte sie kaum thun. Ich habe den ganzen Tag Bücher auf einem Karren schieben müssen, sodaß ich krank wurde und sechs Wochen in meinem Kosthause lag. Indeß bin ich Gott sei Dank wieder besser, aber sehr schwach und habe noch meine Doctor- und Apothekerrechnuug zu bezahlen. Ich arbeite jedoch in Reading, 20 Meilen ven Philadelphia, aber die Zeiten sind durch den Krieg so schlecht geworden, daß man kaum sein Brot verdienen kann, und außerdem haben wir einen sehr harten Winter. In Missouri, ungefähr 1000 Meilen weiter, soll es besser sein. Nun, theuerer Vormund und Stiefmutter, ersuche ich Euch, mir in einem Wechsel 100 Fl. von meinem Vermögen zu schicken, sodaß ich mir selbst helfen und weiter in dieses Land hineinreisen kann. Ich will Euch ewig dankbar sein, wenn Ihr mir aus der Noth helft, deshalb bitte ich Euch nochmals, mir sogleich zurückzuschreiben und mir um Gottes willen einen Wechsel zu schicken. Ich werde noch in diesem Leben Euch dafür belohnen. Nun, theuere Pflegeältern, will ich meinen Brief schließen und bitte zu Gott und zum ganzen Waisengericht, meinen Wunsch zu erfüllen u.s.w. Euer dankbarer Sohn Julius Wochele. Betet für mich, ich werde auch für Euch beten.« Die Empfänger des Briefes glaubten, die frühere Todesnachrnicht beruhe auf einem Irrthum, die Vormundschaftsbehörde genehmigte, daß dem Julius Wochele 100 Fl. von seinem Vermögen geschickt würden, der Consul Kiderlen erhielt das Geld und die Weisung, es dem Bittsteller zuzusenden. Herr Kiderlen war fest davon überzeugt, daß Julius Wochele sich nicht mehr am Leben befände, er vermuthete daher, daß irgendeine Betrügerei im Spiele sei, und beschloß, der Sache auf den Grund zu kommen und den Pseudo-Wochele womöglich zu entlarven. Er schrieb einen Brief an Julius Wochele in Reading, in welchem er ihn aufforderte, eine beigeschlossene Quittung über 100 Fl. vor einem öffentlichen Notar zu unterzeichnen, die Unterschrift beglaubigen zu lassen und das Papier einzuschicken, dann werde er ihm das Geld auszahlen. Kurze Zeit darauf ging wirklich die verlangte Quittung bei dem Consul in der vorgeschriebenen Form unterzeichnet ein, es wurde indeß sehr bald ermittelt, daß Jakob Friedrich Hadopp sich für Wochele ausgegeben und die Quittung ausgestellt hatte. Jetzt schritt man dazu, Hadopp als des Mordes dringend verdächtig zu verhaften. Er hatte sich inzwischen verheirathet und befahl seiner Frau, als er arretirt werden sollte, seine Papiere zu verbrennen. Es gelang ihr indeß nicht und man fand bei Hadopp den Taufschein von J. Wochele, die Adresse seines Pflegevaters und einen zweiten unter dem Namen Wochele's von Hadopp geschriebenen Brief des Inhalts: »Allentown, 28. Mai 1866. Liebe gute Mutter und Schwester! Da ich Euch schon diesen verflossenen Winter geschrieben habe, aber keine Nachricht erhalten, muß ich Euch nochmals berichten, daß ich wirklich in Allentown arbeite, früher in Philadelphia und Reading, aber liebe Mutter! Amerika ist kein Deutschland, man hat hier zu große Ausgaben, und bis man seine Kost bezahlt, bleibt nicht viel übrig, und schlechte Betten, man hat blos einen Strohsack und einen Teppich, von Federbetten ist keine Rede, liebe gute Mutter, wenn Ihr mir mein Bett schicken könntet, ich würde Euch soviel als das Bett kostet gerne bezahlen, wenn ich minrent bin und mein Vermögen erhalte, auch habe ich schon an meinen Pfleger Weider nach Rosenfeld geschrieben und ihn ersucht, mir doch 100 Fl. zu schicken, aber leider keine Nachricht erhalten, dann hätte ich mir ein Bett gekauft, liebe Mutter, schreibet mir also gleich wieder, und bemerket mir auch, ob Kaufmann Weider Euch geschrieben hat von mir und seid so gut und bemerket mir, ob ich den Zins von meinem Vermögen nicht alle Jahre ziehen könnte bis ich minrent bin oder wenn ich den Zins nicht bekomme, wie hoch mein Vermögen dann kommt, bis ich 21 Jahr alt bin! also gute Mutter! seid so gut und schreibt mir gleich wieder, und wenn es Euch möglich ist, so nähet mein Bett in einen alten Sack und schicket es mir, ich würde Euch tausend Dank dafür abstatten, und wenn Sie an Weider schreiben, lasse ich ihn auch grüßen. Meine Adreße machet Mr. Julius Wochele, Poftoffice in Allentown, Staat Pennsylvanien in Nord-Amerika. In dieser baldigen Erwartung einer Nachricht entgegensehend grüßt Euch wie meine Schwester, und Eure Freunde Euer dankbarer Sohn Julius Wochele«. Der Brief war fertig zum Absenden, offenbar hatte Hadopp, weil ihm der erste Versuch, mit Hülfe eines von ihm geschriebenen und unterschriebenen Briefes sich 100 Fl. zu verschaffen, so gut gelungen war, das Geschäft fortsetzen und durch einen zweiten Brief unter dem Namen Wochele's sich ein Bett erschwindeln wollen. Hadopp wurde wegen des Mordes an seinem Freunde in Untersuchung genommen. Er mußte einräumen, daß er mit ihm zusammen Philadelphia verlassen, daß er die beiden mit Wochele unterzeichneten Briefe geschrieben und daß er dem Notar auf Grund des von ihm um 10 Jahre zurückdatirten, dem Ermordeten zugehörigen Taufscheins vorgespiegelt habe, er sei Julius Wochele. Er entschuldigte sich damit, er habe seinem Freunde Wochele 60 Dollars geliehen und sei von ihm ermächtigt worden, unter seinem Namen nach Würtemberg zu schreiben und das Geld für ihn zu erheben. Nach seiner Angabe hatte er sich in der Nähe von Philadelphia von seinem Gefährten getrennt. Wohin der letztere gekommen, wollte er nicht wissen, er behauptete indeß, daß Wochele noch am Leben sei und sich schon wieder einstellen werde. Hadopp hatte, wie wir schon erwähnten, auf der Farm, wo man nachmals die Leiche fand, früher gearbeitet und wußte, daß sie unbewohnt war. Sein Vorgeben, daß er dem Wochele eine verhältnißmäßig so beträchtliche Summe vorgestreckt habe, erschien höchst unwahrscheinlich, denn er hatte sich selbst stets in ärmlichen Verhältnissen befunden und mit Nahrungssorgen zu kämpfen gehabt. Endlich wurde ihm nachgewiesen, daß er in Allentown verschiedene Kleidungsstücke verkauft hatte, die an vielen sehr genauen Kennzeichen als das Eigenthum des ermordeten Wochele erkannt wurden. Hadopp sah wohl ein, daß die Verdachtsgründe gegen ihn sehr schwere waren, er griff daher zu einem letzten Mittel, sich zu retten, und brachte Zeugen vor, die ihn am 26. Nov. 1865 in Bethlehem gesehen hatten. Daraus sollte folgen, daß er nicht am 25. auf jener Farm den Mord begangen haben könnte. Allein auch der Alibibeweis mißlang, denn es stellte sich heraus, daß man sehr wohl am 25. abends, ja sogar am 26. morgens von der fraglichen Farm mit der Eisenbahn Bethlehem erreichen konnte. Im Februar 1867 versammelte sich die Jury, die über Hadopp richten sollte, in Harristown. Drei Anwälte vertraten den Staat, drei den Angeklagten, nach dreitägiger Verhandlung sprachen die Geschworenen das Schuldig aus und der Vorsitzende Richter verkündigte das Todesurtheil. Die zahlreich anwesenden Zuhörer waren von der Gerechtigkeit des Spruches fast alle überzeugt, und in der That war die Kette der Indicien eine so eng aneinanderschließende, daß man kaum glauben konnte, es sei ein Unschuldiger verurtheilt worden. Hadopp selbst war während der Verhandlung ruhig, fast theilnahmlos. Ohne ein Zeichen der Aufregung hörte er das Urtheil an, aber als er wieder in seine Zelle kam, brach er in Thränen aus und betheuerte seine Unschuld. Bis zu seinem letzten Athemzuge blieb er dabei, daß die Zeugen gegen ihn falsch geschworen hätten. Er empfing im Gefängniß mehrere Besuche, zunächst seine Ehefrau. Das Wiedersehen war ein ziemlich kühles, beide Gatten standen offenbar in keinem sehr innigen Verhältniß, und die Frau schien den Schwüren des Mannes, daß seine Hand rein sei vom Blute des Freundes, nicht vollkommen zu trauen. Dem Zuspruch der Geistlichen war Hadopp zugänglich, er las viel in der Bibel und in Gebetbüchern. Den Anwälten sprach er seinen Dank aus und überreichte jedem ein kleines Andenken. Der Gedanke, daß sein Leichnam nicht begraben, sondern von den Aerzten zerstückelt werden würde, war ihm entsetzlich. Er schrieb deshalb den folgenden Brief: »Meine Herren Doctoren! Ich ersuche Sie, meinen Leichnam nicht zu seciren, sondern mich begraben zu lassen, wie es einem unschuldigen Manne zukommt u.s.w. Es ist auch die heilige Pflicht der Geschworenen, welche mich dem Tode überlieferten, daß sie mich unschuldig begraben sehen. Alle die, welche meiner Hinrichtung beiwohnen, bitte ich, an mich zu denken, dann will ich an Sie alle mit dankbarer Achtung denken. Brüder, ich wünsche Ihnen für ewig ein Lebewohl. Jakob Hadopp.« Die Hinrichtung war auf den 6. Febr. 1867 anberaumt. In der Nacht zuvor las der Delinquent bis um 12 Uhr in der Heiligen Schrift, dann schlief er bis um 4 Uhr morgens. Bis um 7 Uhr unterhielt er sich mit seinen Seelsorgern. Während er in den ersten Morgenstunden aufgeräumt und heiter war, bemächtigte sich seiner eine heftige Aufregung, als die Todesstunde näher kam. Er zitterte, seine Hand versagte ihm beim Schreiben den Dienst, die Augen irrten unstet umher, er war furchtbar bleich. Um ½12 Uhr trat der Gefangene den schweren Gang an. Ein Priester sprach ihm ein Gebet in deutscher Sprache vor, dann bestieg er die Plattform des im Gefängnißhofe errichteten Galgens. Hier wurde nochmals ein Gebet gesprochen, Hadopp küßte das Crucifix und empfing die Absolution. Nachdem sich der Beichtvater entfernt hatte, legte ihm der Sheriff die tödliche Schlinge um den Hals. Hadopp wandte sich mit etlichen Worten an die versammelte Menge, rief laut, daß er unschuldig sterbe, aber allen, die seinen Tod verschuldet hätten, vergebe; dann zog ihm der Sheriff die weiße Kappe über das Gesicht, die letzte Stütze ward weggenommen und nach wenig Minuten schwebte der Körper leblos in der Luft. Criminalistische Miscellen aus Nürnbergs Vergangenheit. 4. Die Gefängnisse. Das bedeutendste und gefürchtetste Gefängniß für Criminalverbrecher in der Freien Reichsstadt Nürnberg war das sogenannte »Loch«. Eine authentische und vollkommen zuverlässige Beschreibung des »Loches« existirt nicht, aber auf der nürnberger Stadtbibliothek wird ein Manuscript aufbewahrt, welches darüber Folgendes sagt: Das Loch ist gleichzeitig mit dem im Jahre 1616 erbauten neuen Rathhause errichtet worden. Am Eingang rechter Hand innerhalb des Rathhauses zeigt sich eine mannshohe eiserne Thür in einer Mauer, in der sich ein Stein mit einem eingehauenen Krug befindet. Der Stein läßt sich bewegen; wenn man ihn fortschiebt, so öffnet sich ein Loch, durch welches ein Mann gebückt kriechen kann. Hinter dem Loch ist eine Eisenthür mit vier großen Schlössern. Die Schlüssel hängen in der Losungsstube. [Amtszimmer des Rathhauses, von »Losung«, die Steuer.] Auch von der Rathsstube aus soll eine Thür in das Gefängniß führen; diese Thür ist in der Rückwand eines Kalters angebracht. Nach Aufsperrung der Eisenthür steigt man 17 Steinstufen hinab, bis man wieder an einer Thür steht, die eine ganz in Stein gehauene Kammer verschließt, darinnen der Stadt Nürnberg geheimer Schatz verborgen liegt. Aus der Kammer getreten, öffnen sich in abgemessener Entfernung je eine von der andern 17 Eisenthüren, bis man zu einer Stelle kommt, die von dem Licht des Tages aus dem Graben, der sich rings um die Stadt zieht, erhellt ist. Diese Stelle befindet sich zwischen dem Thiergärtner und Laufer Thore. Linkerhand von dem Eingange des Lochs sind 72 Thüren zu den Gefängnissen, in welchen die Stadt Nürnberg ihre Gefangenen einkerkerte. In dem 40. Gefängnisse wurde der Rathsherr Seyfried Schürfel – wann? ist unbekannt –, weil er die Stadt einem französischen Könige habe überliefern wollen und französische Soldaten in Weiberröcken verkleidet heimlich in die Thore eingelassen habe, lebendig eingemauert. Die 72. Thür öffnet sich in ein Gebüsch, in der Nähe von drei Tannenbäumen am Dutzendteiche, der ungefähr eine Stunde von Nürnberg an der Straße nach Regensburg gelegen ist. Von anderer Seite dagegen wird behauptet, daß aus dem Loche nur ein Ausgang nach dem Schloß und dem Thiergärtner Thor sei. Man erzählt, daß dereinst etliche Schwarzbeermenscher auf die Thür am Dutzendteiche gestoßen wären und ihre Entdeckung angezeigt hätten. Der Zugang ist hierauf noch mehr als vordem mit Gesträuch verdeckt und den Weibspersonen »bei Strafe des Lebens Stillschweigen auferlegt worden«. Sämmtliche Gefängnisse wurden jährlich einmal von den zwei ältesten Rathsherren, einem Kanzlisten des Rathes und dem Stadtschlosser, dem man, bis er vor eine Thür kam, die Augen verband, untersucht. Der Schlosser mußte etwaige Schäden an den Schlössern sofort repariren. Außer den Crinmnalverbrechern wurden auch diejenigen Manns- und Weibspersonen in das Loch gesperrt, welche außerehelichen Umgang miteinander gepflogen hatten. Wenn sie sich heirathen wollten, wurden sie vom Gefängniß aus in die Kirche geführt und getraut. Diese Hochzeiten nannte man die Eisenhochzeiten. Daß im Loch auch gefoltert wurde, ist unzweifelhaft. Noch bis gegen den Ausgang des 18. Jahrhunderts war die Tortur häufig in Gebrauch und es bestand für deren Anwendung eine eigene Taxe, die wir später mittheilen werden. Es war eben in ganz Deutschland üblich, daß man Angeschuldigte folterte, wie Beccaria treffend bemerkt, nicht, weil man wußte, daß der Gemarterte schuldig war, sondern weil man es nicht wußte. In Nürnberg scheint man sich wenigstens von den Scheußlichkeiten freigehalten zu haben, durch welche man anderwärts die Qualen der Folter noch steigerte. Es ist bekannt, daß man den Unglücklichen Hornisse, Mäuse, Kröten oder dergleichen Thiere unter Glasglocken auf den bloßen Leib stellte, daß man brennende Lichter unter die auseinandergezogenen Glieder setzte und die Haut langsam durchbrennen ließ, daß man den der peinlichen Frage unterworfenen Ineulpaten zwang, mit ölgetränkten Schuhen auf glühenden Platten zu stehen, bis die Füße verbrannt waren, oder ihm mit ungelöschtem Kalk und mit Wasser Mund und Nase füllte, bis er gestand, was er gethan und was er nicht gethan hatte. Im Loch zu Nürnberg ist dergleichen niemals vorgekommen, wohl aber finden wir noch jetzt in einer Folterkammer auf der Burg den Stachelstuhl, die Streckleiter, die Spanischen Stiefeln, die Daumenschrauben und die andern üblichen Folterwerkzeuge, welche die Justiz der damaligen Zeit nicht entbehren zu können glaubte. Das Polizeigefängniß war seit dem 14. Jahrhundert der Thurm »Lug ins Land«, früher »Derrersthurm« genannt. In einem alten Familienbuche heißt es in dieser Beziehung: »Anno 1390 den 25. Augusti da legte ich den Frantzen und seinen Bruder den Marcus Franz und Marcus waren Italiener, die in der zu Nürnberg zuerst in Deutschland errichteten Papiermühle arbeiteten und die Arbeit wegen angeblich zu niedrigen Lohnes einstellten. Infolge ihrer Einsperrung in den Lug ins Land, die ihr Brotherr verfügte(!), besannen sie sich bald eines andern und kehrten an ihre Arbeit zurück. auf den Thurm hinter dem Derrer«, nämlich hinter dem Hause der Familie Derrer, von welcher der Thurm den Namen hatte. Der Lug ins Land ward übrigens auch als Untersuchungs- und Strafgefängniß benutzt, ebenso die andern Gefängnisse, das Männer- und das Weibereisen, der Männer- und Frauen- Schuldthurm, letzterer vorzugsweise für die leichtsinnigen Schulden- macher und muthwilligen Bankrottirer bestimmt. Es kam eben auf die Umstände und die Individualität an, welches Gefängniß man im einzelnen Falle wählte. Das Zuchthaus dagegen diente ausschließlich zur Verwahrung der bereits abgeurtheilten Verbrecher. Es befand sich auf derselben Stelle, wo jetzt das einer Privatgesellschaft gehörige Museumsgebäude aufgeführt ist. Beiläufig noch die Bemerkung, daß Nürnberg seine Verbrecher nicht blos auf das Schaffot schickte und einsperrte, sondern auch mitunter deportirte. Zum ersten mal scheint dies 1571 geschehen zu sein. Denn in diesem Jahre schreibt Herzog Albrecht von Baiern an den Senat zu Nürnberg, daß Ambrosio Spinola aus Genua Verbrecher aus des Herzogs Landen auf die Galeren der Genueser übernehme, und fragt an, ob Nürnberg dem Spinola nicht gleichfalls Verbrecher überlassen wolle. Darauf hin wurden am 3. Nov. des genannten Jahres sechs Missethäter, darunter vier Söhne nürnberger Bürger, an Händen und am Hals in Eisen geschmiedet, als Galerensklaven nach Genua geschafft. Derartige Transporte dauerten bis in das 18.Jahrhundert und noch 1708 wurden vom Rathe sechs der schwersten Verbrecher auf die Galeren nach Venedig geliefert. Johann Heinrich Furrer. (Der Mörder seiner Aeltern) Canton Zürich 1864 Mitten in dem herrlich gelegenen großen Dorfe Pfäffikon im Canton Zürich, in der Nähe der Kirche, wohnten im hintern Theil eines Hauses der Landmann Heinrich Furrer von Pfäffikon und seine Ehefrau Barbara . Aus der im Jahre 1843 geschlossenen Ehe waren zwei Kinder hervorgegangen: Johann Heinrich , geboren am 9. Aug. 1844, und Luise , geboren am 26. April 1853. Die Furrer'schen Eheleute waren ganz habliche Bauersleute. Ihre Liegenschaften waren ca. 16500 Frs., die Fahrhabe mit Vieh 2000 Frs. werth; an Schuldbriefen (grundversicherten Forderungen) besaßen sie 31480 Frs., Schulden hatten sie keine. Ihr Haus aber war arm an Freuden und ihr Leben einförmig. Schon der Vater Furrer's war ein geiziger Mann gewesen, er starb 1859. Der Sohn war wie der Vater und die Ehefrau wie ihr Mann. Arbeit, strenge Arbeit, um zu erwerben, war der einzige Lebenszweck der Furrer'schen Eheleute. Sie lebten ganz für sich, abgeschlossen, in einer Art Einsamkeit, und waren schweigsam, theilnahmlos, verschlossen gegen jedermann. Sie hatten ein wahres Talent, ihr persönliches und Familienleben den Augen und Ohren aller zu entziehen; Vater und Mutter vermieden jeden Umgang, waren nur selten, an den hohen Festtagen, in der Kirche zu sehen, und auch die Kinder beantworteten die freundlichsten und wohlwollendsten Fragen der Nachbarn stets mit einem tonlosen »Ich weiß es nicht«. Die Aeltern liebten ihre Kinder, aber sie machten ihnen keine Freude, die Geld kostete. Wurde in der Schule etwas Sehenswerthes, fremde Thiere oder dergleichen für ein paar Rappen den Schülern gezeigt, so hatten die Furrer'schen Kinder kein Geld; aus demselben Grunde konnten sie gemeinschaftliche Ausflüge der Schulkinder nicht mitmachen, mußten barfuß laufen, durften von den Trauben der Reblaube ihres Hauses kein Beerchen genießen, weil der Vater Most daraus machte, dagegen die Mutter sie anwies, bei Dritten Obst aufzulesen und zu essen. Diese »Ueberhäuslichkeit« zeigte sich auch in der häuslichen Einrichtung; der Hausrath war im erbärmlichsten Zustande, die Betten äußerst gering, das Küchengeschirr ärmlich und schmuzig, die Kleider waren für die äußerste Nothdurft hinreichend. Bei alledem waren Furrer und seine Frau ehrliche Leute, gaben jedem das Seinige, waren im Verkaufe, z.B. Milchverkauf, solid und reell und konnten sogar dienstfertig sein. Was sie ergeizten und erdarbten, ergeizten sie am eigenen Leibe. Diese Lebensweise der Aeltern und diese Erziehungsart ihrer Kinder war aber für diese nicht vortheilhaft. Die Kinder wurden verschlossen, das echt Menschliche blieb ihnen fremd. Was insbesondere den Knaben anlangt, so war er, wie viele andere, mittelmäßig, ohne besondere Vorzüge und ohne besondere Fehler, er war nur etwas »verschlagen «. In sittlicher Beziehung traf ihn nie ein Vorwurf; die Confirmation im 18. Jahre machte er, wenn auch ohne innern Antheil, so doch mit Anstand mit, – er war damals schon in der Lehre als Metzger. Johannes selber sagt: »Ich schlief mit den Aeltern in Einer Kammer. Sie waren immer gut mit mir und ich hatte sie gern. Geld jedoch, um mir etwas zu kaufen, gaben sie mir nie, auch an Festtagen nicht. Wir feierten auch Weihnachten nicht. Zu essen hatte ich genug. Bis ins 12. Jahr ging ich in die Alltags- und von da in die Secundarschule, nebenher half ich dem Vater bauern. Nachher trat ich in die Lehre bei Metzger Bollinger in Pfäffikon, bei dem ich drei Jahre blieb. Der Vater hatte mir die Wahl gelassen, ob ich bauern wolle oder nicht. Man sprach mir auch zu, in die Thierarzneischule nach Zürich zu gehen; Bollinger aber rieth mir ab. Lohn erhielt ich nicht von ihm, aber dann und wann ein Trinkgeld, was ich den Aeltern »ans Gewand« geben mußte. Von der Confirmation an aber durfte ich das Trinkgeld für mich behalten und ging von jetzt an des Sonntags hin und wieder mit meinen Kameraden ins Wirthshaus. Kartenspielen lernte ich erst im 20. Jahre in Dürnten.« Johann Heinrich diente, nachdem er in Pfäffikon ausgelernt, etwas über zwei Jahre in verschiedenen Orten des Cantons als Knecht und trat als solcher im Herbst 1863 bei seinem Lehrmeister Bollinger in Pfäffikon ein. Bald war ihm aber »das Knechtsein« verleidet und als die Metzg in Dürnten, einem Dorfe einige Stunden von Pfäffikon entfernt, durch den Wegzug des dortigen Metzgers frei wurde, pachtete Johannes von diesem, im Einverständnis mit seinen Aeltern, das Metzgrecht für 550 Frs., für welche Summe sein Vater Garantie leistete, miethete sodann am 12. Dec. 1863 vom Löwenwirth Hotz in Dürnten auch das Metzglocal nebst Wohnung für sich um jährliche 500 Frs. und zog am gleichen Tage daselbst ein. Der Vater gab ihm ein Betriebskapitälchen von 750 Frs. und kaufte ihm einen Stier im Werth von 380 Frs.; gab ihm auch im neuen Jahr wieder 530 Frs., zusammen also 1720 Frs., sodaß Johannes, trotz des Geizes seiner Aeltern, eine ganz anständige Aussteuer erhielt. Rücksichtlich der Art und Weise, wie der junge Metzger sein Geschäft in Dürnten betrieb, ist wenig Zuverlässiges erhoben. Die einen sagten aus, Furrer sei im Verkehr solid und »recht« gewesen, andere meinten, er habe lügen können wie andere auch. Thatsache ist, daß Johannes nicht recht vorwärts kam und es scheint, daß er eher etwas nachlässig war. Er bezahlte dem Löwenwirth die am 1. Mai 1864 verfallene erste Miethzinsrate nicht und ein Viehhändler machte an ihn eine Forderung von 500 Frs. geltend. Eine weitere Thatsache und eine für sein Leben entscheidende ist die, daß Johannes bald nach seinem Einzug in den Löwen mit der unverheiratheten Schwester des Löwenwirths, Barbara Hotz, in intime Beziehungen trat und ihr die Ehe versprach. Ueber diese Beziehungen werden wir weiter unten ausführlich zu sprechen haben. Dies ist im allgemeinen Umrisse die Geschichte der Erziehung und des Lebensganges eines Jünglings, der ein halbes Jahr nach seinem Aufzug in Dürnten, zu dem sein Vater ihm so hülfreiche Hand geleistet, zum Mörder seiner Aeltern wurde , und der Gemeinderath in Pfäffikon konnte mit Recht sagen: »Man hätte dem Johannes Furrer kaum ein leichteres Vergehen zugetraut; wie er zu dem furchtbaren Verbrechen des Aelternmordes kam, ist uns ein unaufgeklärtes Räthsel.« Das Löwenwirthshaus in Dürnten und seine Bewohner wurden zu der Zeit, als der gräßliche Aelternmord in Pfäffikon alle Gemüther bewegte, in den öffentlichen Blättern in sehr ungünstigem Lichte geschildert. Durch die gerichtliche Untersuchung aber ist diese Schilderung in keiner Weise bestätigt worden. An Martini 1862 hatte Heinrich Hotz den Löwen gekauft. Er zog mit seiner verwitweten Mutter, einem alten Onkel und seiner Schwester Barbara Hotz daselbst ein und begann im Mai, nachdem er im April 1863 geheirathet hatte, zu wirthen. Stillstand und Gemeinderath Dornten geben den sämmtlichen Angehörigen der Hotz'schen Familie in jeder Beziehung die besten Zeugnisse, insbesondere sagen sie von Barbara Hotz: sie habe in der Schule und im Confirmationsunterricht durch gute Anlagen, Fleiß und gutes Betragen sich ausgezeichnet und sei »ehrliebend gewesen bis zur Empfindlichkeit«. Auch seither sei, insbesondere in sittlicher Beziehung, kein Vorwurf und keine Klage wider sie laut geworden; höchstens hätte von einem gewissen Stolz bei ihr die Rede sein können. Ihr Lehrer deponirte: das gemessene Auftreten des dreizehnjährigen Mädchens, ihr ganzes Wesen zeigten eine gewisse Ruhe, ein »sich Fühlen«; sie vermied die aus Leichtsinn und Schwatzhaftigkcit entspringenden Fehler anderer Mädchen, war aber auch nicht so jugendlich frisch wie diese. Ihr Betragen war musterhaft, ihr Fleiß tadellos – mögen die Motive dieses Verhaltens gewesen sein, welche sie wollen.   Johannes Furrer stand mit seinen Aeltern, soviel man wußte, in gutem Einvernehmen. Er besuchte sie von Zeit zu Zeit in Pfäffikon und machte sich auch am Nachmittag des 14. Juli zu ihnen auf den Weg. Als er ankam, saßen der Vater, die Mutter und die Schwester gerade zu Tische. Johannes zog eine Cervelatwurst aus der Tasche, und forderte die Seinigen auf, sich dieselbe schmecken zu lassen. Alle drei aßen davon, Johannes aß nichts. Nach einer halben Stunde ging er fort, die Mutter begleitete ihn ein Stück und nahm dann weinend von ihrem Sohne Abschied, »Sie weinte jedesmal beim Abschied«, sagt Furrer, »denn sie hatte mich lieb und ich sie auch.« In der Nacht wurde es den Aeltern und auch der Luise Furrer, die übrigens nur eine geringe Portion von der Wurst verzehrt hatte und bald wieder genas, übel, alle drei mußten sich mehremal erbrechen. Als am andern Morgen der Zustand der Aeltern noch immer derselbe war, rief Luise den Arzt. Dieser fand die Symptome höchst beunruhigend. Er diagnosticirte »Indigestion infolge des Genusses von in Gärung übergangenem Fleisch«; später »Vergiftung durch Wurstgift«. Seine Mittel schlugen nicht an und beide Ehegatten starben kurz nacheinander. Die tags darauf, am 16. Juli, vorgenommene Obduction der Leichen ergab alle Erscheinungen der Arsenikvergiftung, und das Gutachten des Gerichtsarztes ging dahin: es sei die Vergiftung der Furrer'schen Eheleute durch ein scharfes Gift, wahrscheinlich weißen Arsenik, unzweifelhaft. Die chemische Untersuchung des Magens, der Leber, der Gallenblase und des Darmes bestätigte das ärztliche Gutachten in der schlagendsten Weise. »Die sogenannten Krystalle aus Magen und Darm«, sagt der Experte, »waren kleine Körnchen, farblos, zum Theil durchsichtig, sie zeigten muschelige Bruchflächen, lösten sich selbst bei Siedhitze nur langsam im Wasser, leichter in Alkalien, und lieferten beim Erhitzen im Glasrohr ein weißes Krystallsublimat. Mit Cyankalium erhitzt wurde das Sublimat dunkel und glänzend. Die krystallähnlichen Körper erwiesen sich durch die Marsh'sche Arsenikprobe als – weißer Arsenik.« Magen und Mageninhalt des Mannes wurden auf das Quantitativ des Giftes untersucht, es betrug das Gewicht der bei 100 Grad getrockneten arsensauren Ammoniak-Magnesia 3,525 Gramm, entsprechend 1,92 Gramm arseniger Säure, ungefähr zehnmal soviel, als zur Vergiftung eines Menschen hinreicht. Magen und Mageninhalt der Frau lieferten ein ähnliches Ergebniß.   Die darauf hin eingeleitete Untersuchung stellte heraus, daß der Sohn am Donnerstag Abend seine Aeltern mittels der ihnen vorgesetzten Wurst absichtlich vergiftet hatte. Was hatte ihn zu dieser ungeheuern, unerhörten That bewogen? Wir stellen seine eigene Angabe darüber im Nachfolgenden zusammen: »Nachdem ich im Löwen in Dürnten aufgezogen war, sprach ich anfänglich wenig mit der Barbara. Sie zog mir aber nach und da fing sie an, mir zu gefallen. Je länger, desto stärker tönte es, ich sei ihr Hochzeiter. Da fragte sie mich einmal des Abends, ob es mir ernst sei mit ihr, worauf ich erwiderte: «Ich wolle heirathen, es sei mir gleich, sie zu nehmen.» Ihre weitere Frage: »Ob ich dann die Aeltern zu mir nehmen wolle?« verneinte ich, worauf sie bemerkte: »Wir wollen einander heirathen; ich müsse doch jemand haben.» Diese Unterredung fand nach dem Neujahr statt. Und nachher gingen wir zum Fastnachtsball. Ich hielt mich aber damals noch nicht für verlobt, denn es gefiel mir nicht, daß Barbara in der Wirthschaft Guitarre spielte und mit Knaben freundlich war. Wir haben uns auch nie förmlich verlobt. Erst vom Maitag (1. Mai) 1864 an, wo ich mit ihr nach Zürich ging und wir bei ihrer Schwester im Seefeld (bei Zürich) zu Mittag aßen, hielt ich mich für ihren Verlobten. Damals kaufte ich ihr einen goldenen Fingerring und ein Paar goldene Ohrringe für je 20 Frs. und mir eine goldene Uhrkette für 90 Frs. Am Pfingstmontag waren wir miteinander auf dem Bachtel (Berg in der Nähe mit herrlicher Aussicht auf die Alpen). »Schon im Winter hatte einmal der Vater, der öfter zu mir kam und mit mir rechnete, zu mir gesagt, es scheine, ich sei Hochzeiter, was ich aber verneinte. Im April oder Mai aber erklärte ich ihm bei einem Viehmarkt in Pfäffikon, ich sei mit der Barbara versprochen. Er frug, ob sie Vermögen habe, und auf meine verneinende Antwort entgegnete er: «Ich hätte doch eine mit Vermögen nehmen sollen», und drohte mir: «Wenn ich die Barbara nähme, so gebe er mir kein Geld mehr, sei nicht mehr Bürge für mich und dürfe ich nicht mehr heimkommen.» »Wie der Vater, so raisonnirte auch die Mutter. »Als ich am Abend jenes Gesprächs nach Dürnten kam und es der Barbara mittheilte, weinte sie. Ich tröstete sie mit der Hoffnung auf eine Sinnesänderung des Vaters. Oefter verlangte sie jetzt von mir, nach Pfäffikon zu den Aeltern geführt zu werden; ich sagte ihr aber, das gehe nicht. Als sie immer mehr in mich drang, gab ich endlich nach und gestattete, daß sie einem Verwandten von mir in Pfäffikon schrieb, sie sei mit mir verlobt und wir würden am Sonntag den 17. Juli ihn besuchen. An diesem Sonntag wollten wir dann auch zu den Aeltern gehen. Ich dachte, es werde sich dann zeigen, ob dieselben nachgäben. Zugleich setzten wir die Verkündung der Hochzeit auf jenen Sonntag den 17. fest. »An dem diesem Tage vorangehenden Montag (11. Juli) fuhren wir miteinander nach Horgen und Rapperschwyl (am Zürichersee) und kauften Hausrath. Die Betten hatte Babara schon vorher in Zürich gekauft; die Brautfahrt war bestellt.« »Da wir«, fuhr Johannes fort, »Ratten in der Metzg hatten, hatte ich schon mehrmals durch den Giftmauser Brunner in Dürnten daselbst Gift legen lassen. Er steckte das Gift ins Brät und stopfte es in der Regel in die Mauerlöcher. Am Dienstag, den 12. Juli, ließ ich zum letzten mal Gift legen, – diesmal in die an der Wand der Metzg angebrachten Fächer. Die vergifteten Brätkugeln waren wallnußgroß. »Schon früher, etliche Wochen vor diesem letzten Giftlegen, sprachen wir, Barbara und ich, über das Gift. Als nämlich mein Hund einmal davon kriegte und krank wurde, fragte sie mich, ob wol auch Menschen davon stürben, was ich bejahte. An jenem Tag beriethen wir, ob wir Gift in eine Wurst thun und sie den Aeltern geben wollten. Wir kamen aber zu keinem Entschluß und sagten zueinander, das wäre etwas Abscheuliches. »Am Mittwoch, den 13., kam die Barbara des Morgens in die Metzg und wiederum war zwischen uns davon die Rede, ob das Gift auch wirken würdet wenn Menschen es äßen. Damals wurden wir einig, Gift in die Wurst zu thun und diese den Aeltern zu geben. Die Schwester aus dem Weg zu schaffen, davon war keine Rede.« »Als ich nun am Abend desselben Tags wurstete, machte ich in der Metzg die vergiftete Wurst. Ich nahm eine (später gab er an zwei) vergiftete Brätkugel, knetete sie in der Hand mit dem übrigen Brat, damit die ganze Wurst vergiftet werde, stieß das Brät in den Darm und legte die vergiftete Wurst beiseite. Dann ging ich in die Sonne und trank einen Schoppen. Hierauf begab ich mich wieder nach Hause und traf die Barbara in ihrer Kammer. Sie frug mich, ob ich die Wurst gemacht hätte? Ich bejahte es und wir besprachen nun, daß ich den andern Tag nach Pfäffikon gehen und den Aeltern die Wurst vorsetzen sollte.« Ehe Johannes Furrer diesen verhängnißvollen Gang antrat, ging er nochmals in die Wohnung des Giftmausers und verlangte in dessen Abwesenheit von der Meistersfrau reines Gift, weil in der Metzg noch immer eine Ratte herumlaufe. Auf den Vorhalt: Warum er noch mehr Gift bei dem Mauser habe holen wollen und ob Barbara auch von diesem Gang gewußt – erwiderte Johannes: »Nein, Barbara wußte nichts davon, daß ich noch mehr Gift holen wollte; ich dachte aber, das Gift in der Wurst könnte vielleicht zu schwach sein und darum wollte ich eine andere stärker vergiftete machen und nach Pfäffikon mitnehmen.« Nachmittags 2 Uhr machte er sich auf den Weg, zu Fuß bis Rüti, von da per Eisenbahn nach Wetzikon und dann wieder (ein Stündchen) zu Fuß bis Pfäffikon. Den Hergang bei der Vergiftung kennen wir. Als der unglückliche Sohn von seiner Mutter Abschied nahm, die er zum letzten mal lebendig sah, »reuete ihn schon seine That«, er ging den ganzen Weg zu Fuß heim, »er wollte nicht auf die Eisenbahn, weil er immer weinen sollte«. Gleichwol trank er unterwegs einen Schoppen mit einem Viehhändler, der ihn fand »wie immer«. Im Löwen in Dürnten angekommen, traf Furrer Barbara nicht zu Haus; er trank etwas Kaffee und legte sich dann, gegen 9 Uhr abends, zu Bett. Sehen wir zu, was Barbara zu dieser Darstellung ihres Bräutigams sagt. »Bei dem Tode meines Vaters im Jahr 1846«, also ließ sich Barbara vernehmen, »war ich ein Kind von 1½ Jahren. Nachdem ich die Schule durchlaufen hatte, zu Ostern 186l confirmirt worden war und der Bruder 1863 im Löwen anfing zu wirthen, half ich ihm aus, und zwar meist in der Küche und auf den Gütern, weniger in der Wirtschaft. Im December 1863 zog Johannes Furrer im Löwen ein. Von Anfang an sahen wir einander gern und bald sprach er vom Heirathen. Es war aber ein langes Zaudern, weil mein Bruder mich in der Wirthschaft nöthig hatte und ich gar jung war. Als nun die Leute mich aufzogen, fragte ich einmal den Furrer: Ob er mich zum besten halte? worauf derselbe erwiderte: Er sei nicht schlecht, ihm sei es Ernst und nur um meinetwillen, um mit mir allein zu schwatzen, sei er des Abends stets so lange aufgeblieben. Als ich dieses Gespräch meinem Bruder und dessen Frau mittheilte, meinten beide, ich werde den Furrer nicht bekommen; wenn ich ihn aber bekommen könne, solle ich ihn nehmen. So ging's fort bis an den Maitag. An diesem Tage gingen wir miteinander nach Zürich, kauften einander Geschenke und zeigten meiner Schwester in Seefeld und beim Nachhausekommen meinem Bruder und seiner Frau die Verlobung an. Am Pfingstmontag gingen wir zusammen auf den Bachtel. Kurz nachher schaffte ich Aussteuer an im Betrag von 422 Frs., die mein Bruder von meinem Vermögen mir ausbezahlte. »Oefter forderte ich von Johannes, er solle mich nach Pfäffikon nehmen und zu seinen Aeltern führen; er zog es aber immer hin. Ich fragte ihn, ob er seine Verlobung mit mir seinen Aeltern angezeigt? Er sagte Ja, davon aber nichts, daß sie dagegen seien. Nur später einmal sagte er, sie hatten gemeint, er hätte eine Reichere nehmen können. Wenn seine Aeltern nach Dürnten kamen, sprachen sie artig mit mir, aber nichts von der Verlobung, was mich vor den Leuten genirte. »Am Mittwoch den 13. Juli verabredeten wir den nächsten Sonntag miteinander nach Pfäffikon zu gehen und uns als Brautleute vorzustellen. »Furrer hat mir kein Wort von seinem Gange dorthin am 14. Juli gesagt. Ich war an diesem Tage in Oberdürnten, als ich abends zurückkam, lag Furrer schon im Bett. Ich ging noch zu ihm und traf ihn darüber »höhn« (böse), daß ich beim Fortgehen seine Kammer verschlossen und den Schlüssel aufgehoben hatte, sodaß er nicht gleich hineinkonnte. Ich fragte ihn, ob er in Rapperschwyl gewesen sei? Er antwortete: Ja, und die Geschäfte daselbst seien in Orduung. Ich setzte mich auf sein Bett, er zog mich hinein und wir hatten Umgang miteinander, wie seit einigen Wochen schon öfter. Es fiel mir nichts an ihm auf, er war wie allemal. Nach 1½ Stunde ging ich wieder fort und in mein Bett. Beim Abschied küßte ich ihn und er mich. Er hatte nicht mit einer Silbe erwähnt, daß er in Pfäffikon bei den Aeltern gewesen sei.« – Barbara versicherte dem Inquirenten unter den heiligsten Betheuerungen, sie habe keine Ahnung gehabt von den Absichten des Johannes. »Gott ist mein Zeuge«, rief sie aus, »daß ich von der vergifteten Wurst nichts gewußt habe.« »Am Freitag (15. Juli) Morgen«, fuhr Barbara fort, »schlachtete Johannes einen Stier. Nach 8 Uhr, als er eben beim Frühstück saß, kam eine Depesche von Rüti aus Pfäffikou des Inhalts: Seine Aeltern seien am Sterben, er solle sofort kommen. Ich erschrak heftig und frug, was es wol sein möge? Wenn es nur nicht das Nervenfieber sei; am Ende bekomme er es auch noch. Ich wollte den Johannes nach Pfäffikon begleiten. Er wollte mich aber nicht mitnehmen. Er war so aufgeregt, daß er vor Zittern den Empfang der Depesche nicht bescheinigen konnte. Ich mußte für ihn unterschreiben.« Eine Stunde nach dem Weggang des Johannes kam von Pfäffikon her ein Nachbar der Furrer'schen Eheleute mit dem Bericht, die Mutter sei gestorben, den Vater hoffe man zu retten. Der Nachbar wollte den Johannes abholen. Anstatt seiner ging Barbara, schwarz gekleidet, mit ihm. Schon unterwegs erfuhren sie den Tod des Vaters. In Pfäffikon angekommen, begab sich Barbara sofort ins Furrer'sche Haus. »Johannes«, so erzählte sie, »kam mir entgegen. Ich fragte ihn, ob er den Vater noch am Leben getroffen habe? Er verneinte es. Bald darauf wurde Furrer ins Verhör gerufen. Es hieß, seine Aeltern seien wahrscheinlich an Grünspanvergiftung, von ihrem schlechten und unreinen Küchengeschirr her, gestorben. Erst als Johannes aus dem Verhör kam, erfuhr ich, daß er gestern schon in Pfäffikon gewesen sei. Ich fragte ihn, warum er mir nichts davon gesagt habe, worauf er antwortete: Er habe vergessen, es mir zu sagen.«   Wir kehren jetzt zu dem Moment zurück, wo die Untersuchung wegen des plötzlichen und auffallenden Todes der Furrer'schen Eheleute anhob. Der Statthalter des Bezirks Pfäffikon vermuthete Wurstvergiftung und requirirte, davon ausgehend, sofort das Statthalteramt Hieweil, die sämmtlichen übrigen Würste in der Dürntner Metzg aus gesundheitspolizeilichen Gründen in Beschlag zu nehmen. Gegen Johannes Furrer hatte der Statthalter von Pfäffikon am Freitag noch keinen Verdacht. Johannes ließ sich, nachdem er die von seinen Vettern hinterlassene Baarschaft zu Händen genommen hatte, abends 8 Uhr mit Barbara, durch den Hechtwirth Bollinger (Bruder des Metzgers) nach Dürnten fahren, um daselbst Vorkehr wegen Besorgung der Metzg zu treffen und dann wieder nach Pfäffikon zurückzufahren, »weil daselbst doch jemand sein müsse«. Auf der Fahrt nach Dürnten bemerkte der Hechtwirth nichts Auffallendes an Johannes. Ueber die Ursache des Todes der Furrer'schen Eheleute wurde nichts gesprochen Gleich nach seiner Ankunft in Dürnten wurde Johannes von dem daselbst anwesenden Statthalter von Hieweil ins Verhör genommen. Zunächst über die Wurst. Der Statthalter ließ Verdacht gegen Furrer durchblicken. Dieser aber versicherte seine Unschuld und wiederholte, aus dem Verhör entlassen, im Löwen seine Versicherungen. Barbara sprach ihm Muth ein. Um Mitternacht fuhr Johannes, nachdem er Barbara beim Abschied geküßt hatte, mit dem Hechtwirth nach Pfäffikon zurück. Unterwegs äußerte dieser: »Morgen werde sich das Räthsel lösen. Wenn Johannes schuldig sei, so dürfe er auf lebenslängliches Zuchthaus rechnen.« Johannes erwiderte: »Ja, das glaub' ich.« In Pfäffikon angelangt, ging Johannes nicht ins Haus seiner Aeltern: » er fürchtete sich «, und übernachtete bei einem Nachbar. Schon bei der Section der Ehefrau Furrer stellte sich Arsenikvergiftung als sehr wahrscheinlich heraus. Jetzt ließ, in Abwesenheit des in Bauna (1½ Stunde von Pfäffikon) wohnhaften Bezirksstatthalters, der Gemeindammann (Ortspolizeibeamter), der das Schlimmste ahnte, den Furrer durch einen Polizeisoldaten bewachen, und als auch in der Leiche des Ehemannes Gift gefunden wurde, ließ er ihn, anstatt ins Gefängniß, in die Wohnung des Gefangenwärters führen, wo er bis zur Ankunft des Statthalters überwacht werden sollte. Hier, in dieser Privatwohnung des Gefangenwärters, ereigneten sich aber höchst unordentliche, nicht genug zu beklagende Auftritte. Nicht nur der Gemeindammann, der hierzu keineswegs competent war, sondern auch eine Reihe anderer gänzlich unberufener Personen, die sich in der Wohnung des Gefangenwärters einfanden, drangen in den Verhafteten, die Wahrheit zu sagen, ein Geständniß des Giftmordes abzulegen; man bemerkte ihm, man sehe ihm das Schuldbewußtsein an den Augen an, er solle doch sein Gewissen entlasten, damit er wenigstens Hoffnung auf Begnadigung durch den Großen Rath rücksichtlich des ihm sicher bevorstehenden Todesurtheils haben könne; ja der Gemeindammann forderte ihn auf, seine Mitschuldigen zu nennen, er werde wol verleitet worden sein zu der gräßlichen That: ob nicht seine Braut ihn dazu gebracht habe u.s.f. - und jetzt, auf dieses Drängen und Suggeriren hin, sprach Furrer, es könne möglicher-, zufälligerweise vergiftetes Brät in die Wurst gekommen sein, und erst als diese Ausflucht als eine lächerliche verworfen wurde, legte er in seiner gewöhnlichen, kalten, ruhigen Weise das unumwundene Geständniß des Mordes ab. Thatsache ist, daß er erst auf die Frage des Gemeindammannes: wer zu der gräßlichen That, ob etwa seine Braut ihn dazu gebracht habe, - Barbara Hotz der Mitschuld anklagte!! Außer dieser Anschuldigung Furrer's gegen seine Braut findet sich in der ganzen Untersuchung auch nicht eine Spur von Beweis oder Verdachtsgrund für die Mitschuld oder das Mitwissen Barbara's an der gräßlichen That, und wer weiß, ob Johannes Furrer diese Anklage erhoben hätte, wenn er nicht, mit Verletzung aller Proceßformen, vom Gemeindammann ebenso plump als unberechtigt daraufgestoßen worden wäre! Alle Zeugen, welche am 14., 15. und 16. Juli mit Barbara in Berührung kamen, bezeugen übereinstimmend, daß ihr Benehmen durchaus unverdächtig gewesen sei. Auf die Beschuldigung ihres Bräutigams hin wurde am 16. (Samstag) abends 11 Uhr auch Barbara Hotz verhaftet. Während der Untersuchung betheuerte sie mit Energie ihre Unschuld und verlangte fortwährend, mit Furrer zusammengestellt zu werden. Ihre Briefe aus der Strafanstalt an Bruder und Schwester athmen feste Zuversicht auf Gott, der ihr bei Nacht den Schlaf gönne, aus diesem Jammer sie retten, ihre Unschuld an den Tag bringen werde. Barbara spricht zugleich die innigste Sehnsucht nach den Ihrigen aus und bittet dieselben inständigst, unablässig für sie zu beten. Furrer seinerseits blieb bei der Behauptung der Mitschuld seiner Braut an dem Verbrechen, keineswegs aber bei der ursprünglichen Behauptung, daß er dazu von ihr angestiftet worden sei. Er deponirte schließlich: »Meine Braut ist nicht allein, aber sie ist soviel schuld als ich. Es thäte mir leid für sie, sie falsch zu beschuldigen. Ich komme um Credit und alles und habe dazu meine Aeltern verloren. Wir dachten, es komme nicht heraus. Ich weiß nicht mehr, wer zuerst auf diese unglückliche Idee gekommen ist, sie oder ich: ich glaube, beide fast gleichzeitig. « Darüber, ob die Ermordeten der Verehelichung ihres Sohnes mit Barbara wirklich so entschieden entgegentraten, wie jener behauptet, wurde nichts erhoben und wird, da ihr Mund auf ewig geschlossen ist, nichts mehr erhoben werden. In ihrer Verschlossenheit machten die Aeltern niemand Mittheilung. Die Angehörigen Barbara's versichern, es sei ihnen von der Abneigung der Aeltern gegen die Heirath nichts bekannt geworden. Im Publikum verlautete, sie seien dagegen. Daß sie nicht dafür waren, scheint aus ihrem Benehmen gegen Barbara hervorzugehen. Am 3. Aug. erhob die Staatsanwaltschaft die Anklage des Aelternmordes gegen Johannes Furrer und der Anstiftung zu diesem Verbrechen gegen Barbara Hotz. Die Anklagecommission aber ließ die Anklage gegen die letztere nicht zu, weil sie das durch nichts unterstützte, nicht einmal glaubenswürdige und in ungesetzlicher Weise hervorgerufene Geständniß Furrer's nicht für gewichtig genug hielt, den Anklagestand zu verhängen.   Von der Gemüthsstimmung des Angeklagten Furrer gibt nachstehender Brief vom 11. Aug. an die Gemeindebehörden von Pfäffikon Zeugniß: »Verehrte Herren Gemeindammann und Gemeinderäthe! Ich nehme die Freiheit, aus meiner Gefangenschaft Ihnen einige Zeilen zu schreiben. In meiner furchtbarsten Qual denke ich noch immer an meine Heimatsgemeinde zurück, in der ich mein Leben ruinirt habe; gestern habe ich mit furchtbarem Schrecken meinen Tod verkündigen hören; Procurator Hasler (sein Vertheidiger) war bei mir gewesen und hat mit mir über die abscheuliche That geredet: er sagte mir nämlich, daß ich jetzt wahrscheinlich in den letzten Wochen meines Lebens sein werde. Ich weiß nichts anderes zu thun, als Gott den Allmächtigen um Gnade zu flehen, damit er mir auch, wenn's nicht anders kann sein, seinen Himmel zum Erbtheil werden lasse. Man kann sich wohl denken, wie in einer furchtbaren Lage ich jetzt stehe; darum ersuche ich Euch, liebe Mitbürger, auch noch ein gutes Wort beim Großen Rath einzulegen, damit ich auch diesen abscheulichen Tod nicht erdulden muß. Wertheste Herren, seid doch so gut und denkt an mich; daß ich gefehlt habe, sehe ich ein und habe schon vieltausendmal beim lieben Gott um Verzeihung gefleht, und ich habe die beste Hoffnung, er wird mich nicht im Stiche lassen. Mit unserm Herrn Pfarrer würde ich auch gerne noch einmal reden, der mich so oft zu guten Dingen ermahnt hat; auch meine liebe Schwester, die mir sonst mein Leben war, allein leider auch dem Tod entgegensehen mußte, würde ich gerne noch einmal sehen. Werthe Herren, vergeßt doch mein junges Leben nicht, und noch einmal bitte ich dringend, Euch meiner anzunehmen. Was ich noch zu bitten habe, ist, daß Ihr mir auch noch etwas Geld schicket, damit ich in meinen Drangsalsstunden noch etwas haben kann. In der Hoffnung, dieser Brief finde Anklang. In Erwartung, bald jemand von Euch zu sehen, grüßt Euch alle sowie auch Herrn Pfarrer und meine liebe Schwester Joh. Furrer.« Am Donnerstag oen 29. Sept. morgens früh wurde der Angeklagte Furrer nach Pfäffikon geführt, um von dem Schwurgericht sein Urtheil zu empfangen. Der Angeklagte, ein kräftiger, untersetzter Bursche von mittlerer Größe, bartlos, ohne Ausdruck im Gesicht, mit braunem, sorgfältig gescheiteltem Haar, trug die Kleidung des wohlhabenden Handwerkers. Der Staatsanwalt, der die Anklage zu begründen hatte, hätte nach dem Gesetz von Zürich sich strenggenommen lediglich auf das Geständniß des Angeklagten und die Berufung auf §. 145 des Strafgesetzbuches beschränken sollen, der den Mord mit Todesstrafe bedroht; er hielt dies aber bei der Schwere des Falles und in Hinblick auf das zahlreiche Auditorium wol nicht für schicklich und ging deshalb auf die Sache selber ein. Aber nicht mit besonderm Glück, wie uns scheint. Er fand das Motiv zu dem tückischen Aelternmord in der Bekanntschaft des Angeklagten mit Barbara Hotz. »Meine Bekanntschaft mit Barbara war mein Unglück« - habe dieser selber gesagt. Bis zur Zeit seines Aufzugs im Löwen habe man nichts Nachtheiliges von Furrer vernommen. In Dürnten sei er nachlässig geworden, habe sein Geschäft nicht gehörig besorgt. Der Staatsanwalt hielt die Darstellung des Angeklagten, daß er von seiner Braut zum Verbrechen verführt und bestimmt worden sei, für glaubwürdig, will aber auf diesen Punkt, da die Anklage gegen Barbara nicht mehr bestehe – nicht näher eingehen. Gleichwol kritisirt er den Beschluß der Anklagecommission, der die Anklage gegen Barbara nicht zuließ. Die Entscheidung der Frage, ob einzig die Denunciation des Angeklagten gegen Barbara hinreichend gewesen wäre, den Beweis der Schuld wider diese zu liefern, hätte den Geschworenen überlassen werden sollen; es sei nicht Sache der Anklagecommission, eine Anklage von zweifelhaftem Erfolg abzuschneiden. Der §. 208 des Gesetzes über das Strafverfahren sagt: »Die Anklagecommission kann wegen unzureichender Verdachtsgründe die Anklage abweisen.« Selbst der Barbara Hotz wäre mit einer Freisprechung besser gedient gewesen als mit der Zurückweisung der Anklage ... Dem Angeklagten gegenüber muß er die Todesstrafe beantragen und beantragt sie. Der Vertheidiger erklärt zuvörderst, es sei ihm wohl bekannt, daß der Richter die Todesstrafe aussprechen müsse. Wenn er gleichfalls den Angeklagten heute vertheidige, so seien seine Worte dazu bestimmt, zu denjenigen, denen er von Gesetzes wegen gehalten sei, ein Begnadigungsgesuch vorzulegen, und zu dem zürcherischen Volk zu dringen, damit dieses seine Stimme mit ihm vereinige für die Begnadigung des Angeklagten. Der Große Rath, dem das Recht der Begnadigung zustehe, werde sich, fährt der Vertheidiger fort, zwei Fragen vorzulegen haben: 1) Ist die Todesstrafe überhaupt eine rechtmäßige? 2) Ist der Angeklagte der Gnade würdig? Der Verteidiger führt in längerm Vortrage die Gründe gegen die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Todesstrafe aus und kommt dann zur zweiten Frage: ob Johannes Furrer der Gnade des Großen Rathes würdig sei? »Als derselbe den Aelternmord verübte, war er 19 Jahre und 48 Wochen alt. War er 48 Wochen jünger, so konnte nach dem Gesetz ihn höchstens vierundzwanzigjährige Kettenstrafe treffen. Die ungeheuere Progression der Strafe zeitlichen Gefängnisses bis zum Tode infolge jener 48 Wochen über die 19 Jahre hinaus ist eine moralische Unmöglichkeit. Der Angeklagte ist noch nicht zurechnungsfähig bis zum Schaffot. Als ich zum ersten mal denselben im Gefängniß besuchte, war ich wahrhaftig überrascht von dem Contrast des schweren Verbrechens und des knabenhaften Aussehens und bescheidenen Benehmens des Furrer. Ist es möglich, fragte ich mich, daß dieser Knabe ein Aelternmörder? Das Rätselhafteste steigerte sich bei der Unterhaltung mit ihm. Ruhig saß er da, richtete keine Frage an mich, nur zeitweise schlug er die Augen auf und ebenso schnell wieder nieder. Ueber seine Aeltern kein Wort der Klage. Von seiner Lage hatte Furrer kein Verständniß. Als ich ihm den Schleier lüftete, war ein Beben, ein Seufzer – die ganze Antwort.« Der Vertheidiger schildert die Erziehung des Angeklagten, bei welcher der innere Mensch vollständig vernachlässigt worden sei. Keinerlei Bildung des Gemüthes fand statt in dem stillen, freudeleeren Hause der Aeltern, die nur dem Geize fröhnten. Furrer wurde nothwendig verschlossen, verschlagen; er wußte sich auch keine Rechenschaft zu geben über den Zweck seines Lebens, hatte keinen sittlichen Halt, keine Liebe zu den Menschen, kein Vertrauen auf Gott. Als er hinaustrat ins Leben, hätte er in liebevolle Hände gerathen sollen. Das kam anders. »Im Löwen zu Dürnten wurde er mit Barbara Hotz bekannt. Diese Person ist keine gewöhnliche Erscheinung. Höchst eigensinnig, zungenfertiger als arbeitsam, eitel bis zur Theaterprinzeß, verfeindet mit ihrer Schwägerin, fühlte sie, daß sie überflüssig sei im Löwen. Sie legt es daher darauf an, den jungen Metzger, den Sohn reicher Aeltern, zu heirathen, macht ihm alle Avancen, fragt dann den verschlossenen, wortkargen Jüngling, ob es ihm Ernst sei mit ihr, und datirt von seinem Ja her ihre Verlobung! Furrer aber bleibt wieder monatelang still. Er sagt niemand, nicht einmal ihren nächsten Anverwandten, daß er mit Barbara verlobt sei. Sie aber drängt unablässig auf die Hochzeit, kauft Hausrath, verbreitet im Dorf die Kunde ihres Verlöbnisses mit Furrer. Gleichwol weigert sich dieser immer noch, sie zu seinen Aeltern nach Pfäffikon zu führen.« In diesem Moment der Verwirrung und Verwickelung habe nach dem Geständnis des Angeklagten Barbara den ersten Tropfen Giftes in seine Seele fallen lassen mit den Worten: »Es wäre doch schön, wenn wir allein wären!« »Ja, wenn deine Aeltern todt wären!« Dazu dann das Gespräch am 13. Juli: »Ob das Rattengift auch Menschen tödte?« Der Vertheidiger hält aus psychologischen Gründen die Angaben Furrer's rücksichtlich der Verführung zum Morde für wahr, ist aber am Schluß seiner Rede so loyal, zugestehen: »Ich kann mich auch irren; Furrer kann lügen, die Barbara Hotz kann unschuldig sein, aber ich hielt es für heilige Pflicht, die Gründe meines Verdachts wider sie hervorzuheben.« »Nicht das Motiv, seine Aeltern zu beerben, sondern die Verwickelung seiner persönlichen Verhält-* nisse haben den verschlossenen, menschenscheuen Jüngling zum Morde geführt.« Nach alledem hält der Vertheidiger den Angeklagten der Gnade würdig. Auch die Volksstimme fordere nicht das Blut des in der Erziehung verkümmerten, verführten Jünglings ... Johannes Furrer, der während der ganzen Verhandlung niedergeschlagenen Blicks, starr, thränenlos geblieben war, erwidert auf die Frage des Präsidenten, ob er selber der Verteidigung etwas beifügen wolle: »Ich weiß nichts mehr.« Das Todesurtheil wurde gefällt. Der Delinquent gab, als es verlesen ward, kein Zeichen von Rührung von sich. Am 14. Juli war das Verbrechen verübt worden. Am 29. Sept. wurde Johannes Furrer zum Tode verurtheilt. Innerhalb drei Tagen von da an hatte der Vertheidiger ein Begnadigungsgesuch dem Präsidenten des Großen Rathes einzureichen und spätestens innerhalb 14 Tagen vor Einreichung des Gnadengesuches muß der Große Rath zur Entscheidung über Leben oder Tod einberufen werden. In der Presse verlautete wenig. Man wollte nicht vorgreifen. Auch scheute man sich, auf den Vollzug des Todesurtheils hinzuwirken. Die principiellen Gegner der Todesstrafe schwiegen, um nicht die Freunde dieser Strafe in einem so grauenhaft schweren Fall zu provociren; und nur im stillen wagten sie auf Begnadigung zu hoffen. Da verlautete auf einmal, die Petitionscomission des Großen Rathes stelle mit Mehrheit (8 gegen 4) den Antrag auf Begnadigung Furrer's, auf Verwandlung der Todes- in lebenslängliche Kettenstrafe. Und in der That bestätigte sich dieses Gerücht. Am 10. Oct. trat der Große Rath zusammen. Nachmittags sollte über Leben und Tod Furrer's entschieden werden. Vormittags noch konnte niemand sagen, wie die Lose fallen würden. Nur die Aeußerung konnte man vielfach hören: »Wenn der Aelternmörder Furrer begnadigt wird, ist die Todesstrafe im Canton Zürich factisch abgeschafft.« Am Nachmittag der Entscheidung waren die Galerien des Großen Rathes von Zürich dicht besetzt. Der Referent der Commission verlas zuerst ein von Barbara Hotz eingereichtes Begnadigungsgesuch. Sie bittet um Gottes willen den Großen Rath um Gnade für Furrer, damit dieser nicht mit der Verleumdung wider sie ins Grab gehe; Furrer müsse und werde später noch die Wahrheit sagen: ihre Ehre und Unschuld retten. Der Referent fuhr fort: Die Kommission hat die Frage der Begnadigung Furrer's mit Ernst geprüft. Sie findet einstimmig weder in der That selber noch in den Beweggründen Milderungsgründe. Vielmehr sprechen sich alle Mitglieder der Commission ohne Rückhalt dafür aus, daß der Aelternmörder den Tod verdient habe. Wenn trotzdem die Mehrheit der Commission für Nichtvollzug der Hinrichtung sei, so lägen die Gründe dafür theils in den Ansichten über die Zweckmäßigkeit der Todesstrafe überhaupt, theils in der Persönlichkeit des Delinquenten. In ersterer Beziehung sei unbestreitbar, daß die Gegner der Todesstrafe stets mehr Boden gewinnen und diese Strafe von der öffentlichen Meinung mehr und mehr verurtheilt werde. Mehrere Staaten haben die Todesstrafe abgeschafft, andere bereiten sich auf die Abschaffung vor. Auch im Canton Zürich mehren sich die Gegner der Todesstrafe, insbesondere im Großen Rath; Zürich befinde sich wie andere Staaten in der Übergangsperiode. Es sei Aufgabe des Großen Rathes, diese Übergangsperiode abzukürzen, damit in nicht allzu ferner Zeit die Guillotine zu den Antiquitäten gehöre. Die Commission ist einstimmig der Ansicht, daß die Todesstrafe nur noch in den schwersten Fällen, beim Zusammentreffen zwingender Gründe, vollzogen und auf diesem Wege die Hinrichtungen immer seltener werden sollten. Die Streichung der Todesstrafe aus dem Gesetz werde dann von selber folgen und der Ausgang dieser natürlichen Entwickelung sein. Die Commission findet den Vollzug der Todesstrafe nur noch am Platz gegenüber einem Individuum, bei dem alle Besserungs- und Strafmittel erfolglos bleiben, der es in seinem verbrecherischen Thun bis zum Morde treibt; von dem nichts zu erwarten ist als neue Verbrechen und der somit eine fortwährende Gefahr ist für die menschliche Gesellschaft. »In diese Klasse gemeingefährlicher und unverbesserlicher Verbrecher gehört Furrer nicht. Sein Verbrechen, so abscheulich es ist, steht vereinzelt da. Eine unglückliche und verhängnißvolle Kette von Umständen hat ihn zum Verbrecher gemacht und die Möglichkeit der Reue und Besserung ist bei ihm keineswegs ausgeschlossen. Es ist daher keine erhebliche Gefahr da, daß Furrer später, bei wiedererlangter Freiheit, eine verbrecherische Laufbahn betreten werde.« Ein ferneres Begnadigungsmoment findet die Commission in der Jugend Furrer's. »Das Gefühl sträubt sich dagegen, ein so junges Leben zu vernichten. Hätte Furrer das 19. Altersjahr nicht zurückgelegt, so durfte er nach dem Gesetz nicht zum Tode, nicht einmal zu lebenslänglicher Kettenstrafe verurtheilt werden. Furrer hat nun aber jenes Alter noch nicht einmal um 1 Jahr überschritten, sodaß auch hierin ein Grund zur Begnadigung liegt. Die That Furrer's ist ein psychologisches Räthsel. Verstand und ordentliche Geistesgaben sind ihm nicht abzusprechen, auch fehlte es ihm nicht an einer ordentlichen Erziehung. Glücklicherweise ist der von Furrer an den Tag gelegte Stumpfsinn gegen Sitte und Recht eine seltene Erscheinung. Woher aber auch dieser Stumpfsinn rühren mag –- man darf fragen, ob eine solche Gefühlsarmuth eine selbstverschuldete sei und ob es einer höhern Gerechtigkeit entspreche, dieselbe mit dem Tode zu bestrafen? Die Verteidigung hat glaubenswürdig zu machen gesucht, die Braut sei es gewesen, die den Furrer zu seiner That gebracht, allein hierüber herrscht Dunkel und Ungewißheit, und die Commission kann den Schleier nicht lüften; eine Meinungsäußerung hierüber würde jeder Basis entbehren. Die Commission stellt es daher jedem Mitgliede anheim, zu entscheiden, ob die Angabe des Furrer auf Glaubwürdigkeit Anspruch zu machen habe oder nicht.« Die Minorität der Commission, hat sich nicht überzeugen können, daß bei einem so ungeheuern Verbrechen eine Begnadigung am Platze sei; sie glaubt, das Rechtsgefühl des Volkes würde dadurch allzu sehr verletzt; auch kann sie die Jugend nicht als Milderungsgrund gelten lassen. Eine Discussion über den Antrag der Petitionscommission fand nicht statt. Jedes Mitglied des Großen Rathes erhielt jetzt zwei Kugeln, eine weiße und eine schwarze. Wer für Begnadigung stimmt, wirft eine weiße, wer dagegen stimmt, eine schwarze Kugel in die Urne. Die Versammluug war fast vollzählig. Es waren 216 Mitglieder anwesend. Einer um den andern traten sie den Weg zur verhangnißvollen Urne an. Die Zählung ergibt 161 weiße gegen 55 schwarze Kugeln. Der Aelternmörder Furrer ist mit einer Mehrheit von drei Viertel gegen ein Viertel begnadigt!   Seit seiner Verurteilung in Pfäffikon wurde Johannes Furrer von zwei Geistlichen auf den Tod vorbereitet. Einer derselben eröffnete ihm den Beschluß des Großen Rathes und erstattete darüber folgenden Bericht: »Furrer saß leichenblaß, gebrochen und lebhaft athmend da; erst als er sich begnadigt wußte, athmete er auf, blickte den Geistlichen an, hörte ihm aufmerksam zu und erklärte dann unaufgefordert, daß er wohl fühle, den Tod verdient zu haben, daß er aber doch der ihm erwiesenen Gnade sich freue und derselben sich würdig zeigen wolle, denn das Leben sei halt dem Menschen doch lieb. Der größte Schmerz und die größte Freude, deren Furrer fähig war, hatten erst diesen sonst so verschlossenen Mann aufschließen können.« Ein Theil der Presse äußerte sich sehr ungehalten über die Begnadigung Furrer's, zumal man ihm nachsagte, er habe bald nach Eröffnung des Großrathsbeschlusses ausgerechnet, daß er nach bestehendem Usus in 20 Jahren aus der Strafanstalt werde entlassen werden und daß sich dann sein von den Aeltern ererbtes Vermögen verdreifacht haben müsse. Aber die Insinuation war unrichtig und auch die Aufforderung der Justizdirection an die Oberwaisenbehörde, »die erforderlichen Schritte zu thun, damit die Schwester des Furrer dem Bruder das Erbe streitig mache, weil Furrer Buße thun, aber nicht in 20 Jahren von dem Gelde solle leben können, welches das abscheulichste Verbrechen dieses Jahrhunderts im Canton ihm verschaffte«, – auch diese Aufforderung war glücklicherweise überflüssig, indem der Delinquent aus eigenem Antriebe zu Gunsten seiner Schwester auf den alterlichen Nachlaß verzichtete mit Ausnahme einer unbedeutenden Summe, welche die Gemeinde Pfäffikon ihm aufbewahren sollte, damit er, nach wiedererlangter Freiheit, Mittel zur Auswanderung habe. In der Strafanstalt hielt sich Furrer seither gut. Er scheint die ganze Abschenlichkeit seines Verbrechens einzusehen und dasselbe zu bereuen. Dagegen bleibt er beharrlich bei seiner Behauptung, Barbara Hotz habe, wenn auch nicht zum Aelternmord ihn angestiftet, doch von demselben gewußt und das Verbrechen befördert. Denkbar ist, daß Furrer aus verblümten Redensarten seiner Braut, z.B.: »Wenn wir nur allein wären«, oder aus ihren Aeußerungen über das Rattengift eine indirecte Aufforderung zum Morde herauslas, ohne daß sie eine solche beabsichtigte und daß durch solche Aeußerungen der Mordgedanke in ihm erweckt wurde, sodaß er sich für berechtigt halten mag, eine solche unwillkürliche Anregung ihrerseits für intellectuelle Urheberschaft oder intellectuelle Beihülfe seines Verbrechens zu erklären.   Wir eilen zum Schlusse, indem wir, die an die Mitschuld der Barbara Hotz nicht glauben, die Frage nach dem Motiv Furrer's zu seiner grauenvollen That uns vorlegen. Man hat die Lebensweise der Aeltern und die Erziehung Furrer's hervorgehoben und versucht zu erklären, wie der Vorsatz zur That in ihm erwachen, der Entschluß durchbrechen konnte, indem man auf die Mitschuld oder wenigstens Mitwissenschaft der Braut und auf die Complication der Familien- und persönlichen Verhältnisse hinwies, in denen der Unglückliche lebte. Ein von Haus aus gemüthsleeres Wesen, die Verlegenheit der Situation, Verführung durch die Braut, allmähliche Liederlichkeit und gleichzeitig erwachende Habsucht sollten uns den Schlüssel zur Auflösung dieses Räthsels geben. Wieviel junge Männer sind nun aber schon in ähnlicher Lage gewesen, schlecht erzogen, einseitig behandelt, im Conflict mit ihren nächsten Angehörigen, in einer Umgebung, die leicht zu unglücklichen Gedanken führen konnte, und haben weder zu Mord noch Todtschlag gegriffen! Wieviel Aelternmorde müßte wohl das civilisirte Europa erleben, wenn entweder angeerbter Geiz und Habsucht, oder die Verwickelung von Heirathsschwierigkeiten oder die verführerische Macht eines Weibes in vollem Ernst und Gewicht die Motive wären, aus denen sich die That eines Furrer erschöpfend und gründlich erklären ließe? Wenn auch Furrer ein schon durch Erziehung gemüthsleerer Mensch war, so hatte er doch Schule, Religionsunterricht und Confirmation durchgemacht wie, andere Leute; seine Aeltern ließen ihn nicht darben, sie statteten ihn sogar anständig aus. Es mag sein, daß die plötzliche berufliche Selbständigkeit, daß das geistig ihm überlegene Mädchen, das den Furrer beherrschte oder bezauberte, daß auch verderbliche, vielleicht falsch verstandene Einflüsterungen, wenn sie ja versucht wurden, seinen einfältigen Kopf zu verwirren im Stande waren; ist aber damit die Kluft zwischen dem neunzehnjährigen ordentlichen Metzgerburschen und dem Aelternmörder für unser menschliches Forschen ausgefüllt? Nein, der Sprung ist noch immer allzu räthselhaft, allzu entsetzlich. Woher diese Ruchlosigkeit? Wer Furrer gesehen und die Berichte über sein Leben näher geprüft hat; wer da erwägt, wie er seit seinem Geständniß bis zum Todesurtheil und von da bis zur Begnadigung derselbe ruhige, gelassene oder auch stupide Mensch war; wer sich vorstellen kann, welche Summe von Schrecken, Angst, Seelenqual und Gewissenskampf sich in den Tagen des Gerichtes über Leben und Tod für den einer innern Erregung zugänglichen Menschen zusammendrängen muß, den wird der Gedanke beschäftigen, daß der ohne Rückhalt geständige Mörder, der Todesurtheil und Gnadenbotschaft stumpf entgegennimmt, eine seltsam angelegte Natur, ein krankhaft organisirtes Menschengebilde sein muß. Wir sagen mit der Petitionscommission: Furrer ist ein psychologisches Räthsel. Entweder ist er stumpf wie ein Thier oder, wenn das nicht, ein furchtbar verworrener und beschränkter Kopf, dessen dunkle Gedankengänge in trüber Stunde nach dem Haltpunkt suchten und einen brutalen, naturwidrigen Mord fanden. Ein solcher krankhaft organisirter Mensch bedurfte Strafe, aber nicht Tod; Züchtigung, aber zur Besserung. Vor allem bedurfte er des Lebens. Das hat ihm der Große Rath geschenkt. Die Verfechter der Todesstrafe haben gejammert, daß mit der Begnadigung Furrer's die Todesstrafe im Canton Zürich abgeschafft sei; sie haben sich aber umsonst alterirt, denn nicht acht volle Monate nach der Begnadigung des Vater- und Muttermörders sah man in Zürich das blutige Schauspiel der Hinrichtung eines Kindermörders. Der Kindermörder Heinrich Götti. Zürich 1865 Heinrich Götti ist 1828 in dem kleinen zürcherischen Dorfe Hedingen, Bezirks Affoltern, geboren. Sein Vater war Maurer, besaß ein kleines Heimwesen und brachte seine Haushaltung ordentlich durch. Er starb aber schon 1841. Heinrich's Mutter verehelichte sich wieder und war zur Zeit des Processes gegen ihren Sohn noch am Leben. Heinrich hatte zwei leibliche Geschwister, einen ältern Bruder, der vor einigen Jahren starb, und eine jüngere Schwester. Aeltern und Kinder führten unter sich ein im ganzen friedliches Leben. Im Jahre 1840, also erst 12 Jahre alt, übersiedelte, dem Beispiel seines ältern Bruders folgend, Heinrich nach Adlisweil, Bezirks Horgen, um wie dieser in der Günthard'schen Baumwollspinnerei zu arbeiten. Im ganzen ging Heinrich 18 Jahre lang, eine ganz kurze Zeit ausgenommen, in diese Fabrik. Anfänglich verdiente der Knabe in der Fabrik nicht einmal sein ganzes Kostgeld, sodaß der Bruder etwas zulegen mußte. Seit der Confirmation aber war es Heinrich sogar möglich, etwas über das Kostgeld hinaus zu ersparen. Im Jahre 1841 fing er Bekanntschaft an mit einer jungen, hübschen Fabrikarbeiterin, Katharina Stehli von Adlisweil, die er im Jahre 1849 Ehren halber heirathen mußte. Katharina war so arm wie er. Die jungen Eheleute besaßen außer den Kleidern nichts als einen Koffer, nicht einmal ein eigenes Bett, sodaß sie im Anfang ihrer Ehe bei den Aeltern der Frau in die Kost gingen und mit deren Geschwistern gemeinsam in einer Kammer schliefen. Erst 1852 gründeten sie einen eigenen Haushalt, indem sie bei dem Küfer Hotz im Adlisweil eine kleine Wohnung mietheten. Stück für Stück wurde jetzt der Hausrath angeschafft. Die Frau besorgte die häuslichen Geschäfte, fuhr dabei fort, die Fabrik zu besuchen bis ins Jahr 1855, wo ihr nach einer schweren Krankheit die Arbeit in der Fabrik vom Arzt verboten wurde. Sie legte sich zu Haus aufs Weben. Heinrich Götti ging nun allein in die Fabrik, aber nur noch zwei Jahre. Dann fing er einen Weinsteinhandel an, weil es ihm schien, daß sein Hausherr Hotz mit diesem Handel gute Geschäfte mache. In der That prosperirte auch Götti, sodaß er schon 1858 ein Haus kaufen und an dem Kaufpreise ein Angeld von 500 Frs. bezahlen konnte. Später bezahlte er weitere 300 Frs., verbaute auch einige hundert Franken, die er entlehnte und im Laufe der Zeit rückerstattete. Die Ehe Götti's war keine glückliche. Während die Ehefrau, zumal in der letzten Zeit, über Roheiten und Mishandlungen, die sie von ihrem Ebemann erlitten habe, und über sein Wirthshauslaufen sich beschwerte, behauptete er, seine Frau habe schon seit den ersten Jahren der Ehe mit einem andern Ehemann ein unerlaubtes Verhältniß gepflogen; aus diesem Grunde habe er in fortwährendem Hausstreit mit ihr gelebt, sich einmal, im dritten Jahre der Ehe, 14 Tage von ihr getrennt und nur auf Zureden des Pfarrers den Entschluß, sich scheiden zu lassen, wieder aufgegeben. In die Kirche seien er und die Frau sehr selten, er dagegen seiner häuslichen Händel wegen um so öfter ins Wirthshaus gegangen. Die Gemeindebehörde von Adlisweil bestätigt die ehelichen Zerwürfnisse und den allgemein gegen die Ehefrau bestehenden Verdacht unerlaubter Beziehungen zu andern Ehemännern, und auch der Bruder der Ehefrau bezeugt, daß Götti in jener Richtung seiner Frau Vorwürfe gemacht habe, die aber von dieser als unbegründet zurückgewiesen worden seien. Thatsache ist, daß Heinrich Götti in Adlisweil längere Zeit einen guten Ruf hatte, den er zwar, wie wir bald sehen werden, nicht verdiente, Thatsache aber auch, daß er in den letzten Jahren arbeitsscheu wurde, in den Wirthshäusern herumzog, spielte und in der Trunkenheit händelsüchtig, gehässig und beleidigend wurde.   Seit ihrer Verheirathung im Jahre 1849 wurden den Götti'schen Eheleuten bis 1865 sieben Kinder geboren. Alle diese Kinder kamen gesund, munter und kräftig zur Welt; alle aber, mit Ausnahme des ersten, das fünf Wochen lebte und dann unzweifelhaft einer Kinderkrankheit erlag, starben wieder am Tage ihrer Geburt oder innerhalb weniger Tage nach dieser. Nur ein Kind, das erstgeborene, das am 15. Dec. 1849 zur Welt kam und am 19. Jan. 1850 starb, war getauft worden, alle andern blieben ungetauft. In den von den Aerzten ausgefüllten Todesscheinen sind als Todesursachen die verschiedensten Krankheiten verzeichnet, als: Diarrhöe, Convulsionen, Bronchitis, Vollschleimigkeit u.s.w. Es war in der That eine auffallende Erscheinung, daß den Eheleuten Götti alle ihre neugeborenen kräftigen Kinder sofort wieder wegstarben, einen peinlichen Eindruck aber machte die Wahrnehmung, daß der Vater Heinrich Götti sich mit größter Gleichgültigkeit darüber äußerte. »Es ist mir auch wieder eins gestorben, Ihr könnt es dann holen«, sagte er am Morgen des Todes seines letzten Kindes im Wirthshause zu dem eben anwesenden Sigrist und bestellte eine halbe Maß Most, sodaß es den Sigrist anwiderte. Kein Wunder, daß man unter solchen Umständen im Dorf früher schon von einem gewaltsamen Tode der Kinder gemunkelt hatte, bei dem letzten Todesfall aber so laut und vernehmlich von Vergiftung sprach, daß der Gemeindeammann sich veranlaßt sah, dem Statthalteramt Horgen davon Anzeige zu machen. Dieses ordnete am 15. Febr. die sofortige Untersuchung und Obduction der Leiche durch den Gerichtsarzt an. Die Obduction wurde am 18. Febr. vorgenommen und der Sachverständige gab auf Grund derselben folgendes Gutachten ab: »1) Das Kind kam lebend und lebensfähig auf die Welt; 2) eine äußere Verletzung ist nicht vorhanden, durch welche der Tod des Kindes hätte herbeigeführt werden können; 3) ebenso wenig eine innere Krankheitsursache, welche den Tod bewirkt hätte; 4) dagegen zeigt die innere Fläche des Tractus intestinalis (Darmschlauch) von der Mundhöhle bis zum obern Theil des Dünndarms eine Läsion, welche den Tod erklärt: die ganze Schleimhaut der Gebilde des Mundes, Rachens, der Speiseröhre, des Magens und zum Theil des Dünndarmes ist mit einer scharfen Substanz angeätzt. Dazu finden sich in Speiseröhre und Magen Erosionen, bei deren einer, innerhalb des Magens, es zur Perforation der Magenhaut, zu gleichzeitiger Blutung und zum Bluterguß aus dem perforirten Magen in die Unterleibshöhle kam. Diese Perforation und dieser Bluterguß ist als die unmittelbare Todesursache zu betrachten; 5) diese Erscheinungen sind wahrscheinlich durch die Verschluckung einer scharfen mineralischen Säure (Schwefel- oder Salpetersäure) herbeigeführt.« Das Kind war also vergiftet worden. Magen und Zunge, Speiseröhre und Unterlippe desselben wurden zur chemischen Untersuchung dem Professor der Chemie am eidgenössischen Polytechnikum, Herrn Städeler, übersendet. Heinrich Götti aber wurde am gleichen Tage – 18. Febr. – und als dies unbeschadet ihrer Gesundheit geschehen konnte, – am 27. Febr. auch seine Ehefrau verhaftet. Während die chemische Untersuchung vor sich ging, nahm auch die gerichtliche Voruntersuchung ihren Gang. Beide führten ein für Heinrich Götti verhängnißvolles Resultat – die Anklage auf Ermordung seines Kindes – herbei.   Die Eheleute Götti wohnten auf dem untern Boden ihres Häuschens. Sie hatten eine Fabrikarbeiterin, Anna Riegger, in Kost und Wohnung. Der obere Boden war an die Eheleute Kaspar Frei vermiethet. Die Wohnung des Angeklagten war eine sehr einfache. Sie bestand aus Stube und Kammer, Küche und Abtritt. Stube und Kammer haben nur Einen Eingang vom Oehrn (Gang) her durch die Stubenthür: Die Küche, hart an der Wohnstube, hat ihre eigene Thür; ebenso der neben der Küche befindliche Abtritt. Dieser dient zugleich den Bewohnern des obern Haustheiles. Die Niederkunft der Frau Götti mit ihrem letzten Kinde erfolgte am Montag den 13. Febr., vormittags 10½ Uhr in der Stube. Bei der Niederkunft waren, außer der Wöchnerin und ihrem Ehemann, die Hebamme Schoch, eine ganz zuverlässige Frau, die schon morgens 7 Uhr gerufen worden war, und eine Nachbarin, Frau Welti, eine ebenfalls durchaus glaubwürdige Zeugin, anwesend. Frau Welti war auf besondere Einladung der Frau Götti schon vor der Hebamme auf dem Platze. Unmittelbar nach ihrer Entbindung von einem ganz gesunden Kinde, das seine Ankunft in die Welt mit kräftigem Schreien anzeigte, wurde die Wöchnerin von den beiden andern Frauen in die Kammer gebracht und ins Bett gelegt. Das Neugeborene lag in der Stube auf dem Tisch. Der Angeklagte bereitete in der Küche warmes Wasser. Sodann wurde das Kind von der Hebamme gebadet, angekleidet und der Mutter ans Bett in die Kammer gebracht. Die Mutter nahm das Kind auf die Arme, herzte und küßte es und seufzte: »Du liebes Kind, wenn dich nur der liebe Herrgott gesund erhaltet!« Dann trug Frau Welti das Kind wieder in die Stube und legte es auf zwei Stühle am Ofen. Die Thür zwischen Stube und Kammer war von dem Moment an, da die Frauen die Wöchnerin ins Bett gebracht hatten, geschlossen, wenigstens angelehnt. Während die Hebamme fortwährend in der Kammer sich mit der Wöchnerin beschäftigte, die von einer starken Blutung befallen war, gingen Frau Welti sowol als der Angeklagte von der Stube in die Küche, erstere auch zur Wöchnerin in die Kammer, ab und zu. Es mochte eine starke Viertelstunde verstrichen sein, als Frau Welti von der Hebamme in die Kammer gerufen wurde. Der Zustand der Wöchnerin schien die Beiziehung eines Arztes nothwendig zu machen. Darüber, sowie welcher Arzt gerufen werden sollte, beriethen die drei Frauen. Diese Berathung dauerte wenigstens 10 Minuten. Während dieser Zeit war der Angeklagte – er war es aber auch vorher, konnte es wenigstens sein – allein bei seinem Kinde in der Stube. Die Frauen beschlossen, nach dem Dr. Schmid in Adlisweil zu schicken. Frau Welti theilte dies dem Angeklagten mit und forderte ihn auf, den Arzt sofort zu holen. Es war 11½ Uhr, als Götti den Gang zum Arzt antrat. Vorher ging er auf den Abtritt. Wenigstens sah ihn Frau Welti, welche in der Küche einen Augenblick gewaschen hatte, aus demselben heraustreten. Als sie, im selben Moment, in die Stube zurückging, schrie das Kind heftig. Sie trat hinzu und erschrak über sein Aussehen. Mit den Worten: »Kommet au da durre, luget au das Kind; es hat so g'spässige Lippli!« rief sie die Hebamme aus der Kammer herbei. In der That war mit dem Kinde eine seltsame Veränderung vor sich gegangen. Die früher rothen Lippen waren weiß und geschwollen; mit weißen Bläschen bedeckt, um das Näschen herum gelbe, schwielenartige Flecken, die anzusehen waren »wie Materie«. Mundhöhle, Zahnfleisch, Zunge waren ebenfalls weiß, letztere trocken, lederartig. Das arme Kind hörte nicht auf zu schreien, »lupfte vor Schmerzen das Köpfli und wehrte sich zappelnd«; es war, »wie wenn es erbrechen wollte und nicht könnte«. Auf die Frage der Wöchnerin: »Ist wieder was mit dem Kinde?« erwiderte schonend die Hebamme: »Es chröselet halt wie die andern.« Indessen kam der Angeklagte mit dem Arzt. Es war ¼ vor 12 Uhr. Dr. Schmid, »da er nur zur Frau, nicht zum Kinde berufen worden war«, wie er vor den Geschworenen aussagte, betrachtete zwar gleich beim Eintritt in die Stube das Kind und die auffallenden Erscheinungen an demselben; »er konnte sich aber darüber keine Rechenschaft geben« und ließ nur die weise Bemerkung zur Hebamme fallen: »Ich habe so etwas noch nie bemerkt.« Nachdem er die Wöchnerin berathen, besah er vor dem Fortgehen noch einmal das offenbar mit den heftigsten Schmerzen ringende Kinde, rieth Anwendung von frischer Butter und Süßöl für Mund und Gaumen und beruhigte sich vollständig bei dieser seiner Thätigkeit, zumal der Angeklagte ihn belehrte, »es sei da nichts zu machen, es gehe halt dem Kinde wie den andern auch«. In der That stand der würdige Sohn des Aesculap hinsichtlich der Erkenntnis; der Krankheit des Kindes auf dem Standpunkte der Hebamme und der Frau Welti, die eben auch die Krankheit nicht zu erklären vermochten. Des Nachmittags und Abends kamen mehrere Frauen von Adlisweil in die Wohnung des Angeklagten »aus Wunder, weil sie vernommen hatten, daß das schöne, große Kind desselben schon wieder krank sei«, – sie sahen die weißgelben, harten, trockenen Lippen und Züngli des Kindes, sein gelbes Näschen, und gewahrten, daß diese Organe sich nach und nach braunschwarz färbten; das Kind zitterte, schrie, war unruhig, hatte die Augen geschlossen. Der Angeklagte bemerkte mehreremal: »Er bringe keins davon, er habe schon zwei aufschneiden lassen, eins von Dr. Obrist, der bemerkt habe, die Kinder haben einen organischen Fehler, die Luftröhre sei zu eng, sodaß kein Glusenknopf dürre könne«; das andere von Dr. Baumann, der erklärt habe, »die Kinder seien zu feiß, sie kommen nicht davon«, und auch Frau Götti äußerte, »der Dr. Obrist habe gesagt, sie bringe kein Kind davon«. Einer Frau Weber, die für das leidende Kind Oel und »schwarzen Hung« (Honig) mitgebracht hatte, gestattete Götti nicht, etwas von dem Oel dem Kinde eiuzuflößen, dagegen wurde demselben ein wenig Honig auf die Zunge gelegt, ein Liebesdienst, den der Angeklagte in der Voruntersuchung zu der Verdächtigung benutzte, »das Kind sei wahrscheinlich an der Waare erkrankt, die Frau Weber gebracht habe, man hätte besser diese als ihn eingesperrt«. Am gleichen Abend erwiderte der Angeklagte einem Nachbar auf die Frage, wie es mit dem Kinde gehe, ganz gleichgültig: »er glaube nicht, daß es davonkomme, er habe von Dr. Schmid etwas verlangt für das Kind, der aber habe erwidert, er gebe dem Kinde morgen was«. Davon war aber gerade das Gegentheil wahr. Denn als am Abend Dr. Schmid noch einmal gekommen war, nicht um nach dem Kinde, sondern nach der Mutter zu sehen, und dabei wahrnahm, daß die Leiden des Kindes sich gesteigert hatten, war er es, der den Rath gab »etwas zu probiren mit dem Kinde« – wovon aber der Angeklagte nichts wissen wollte, indem er sich wiederholt darauf berief: »Es nützt doch nichts, die andern haben es auch so gehabt.« In der Nacht vom Montag auf den Dienstag wachte die Kostgängerin Anna Riegger bis 11½ Uhr bei dem Kinde. Es war fortwährend unruhig, gab aber keinen Laut mehr von sich. Am Dienstag morgens 8 Uhr schlief das arme Geschöpf ein, um nie mehr zu erwachen.   Ueber die vom Statthalter am Mittwoch angeordnete Besichtigung der Leiche des Kindes wurde der Angeklagte äußerst ungehalten. Er schimpfte und fluchte und ging ins Wirthshaus, aus dem er erst nachts 1 Uhr im Rausche, lärmend und fluchend, nach Hause kam. Nach der Vornahme jener Besichtigung, deren Folge die Anordnung der gerichtlichen Section war, versuchte der Angeklagte noch zweimal, freilich erfolglos, einen Todtenschein bei Dr. Schmid zu bekommen, um trotz des Verbots das Kind beerdigen zu lassen. Sehr auffallend war, daß der Angeklagte in der Voruntersuchung die Zahl seiner Kinder nur auf fünf angab. Vor den Geschworenen gab er auf Vorhalt des Präsidenten zu, »wenigstens sechs« gehabt zu haben, und erst als aus den Kirchenbüchern der Nachweis geführt wurde, daß ihm sieben Kinder geboren worden, die sämmtlich gestorben seien, erklärte er, daß er diese Thatsache, »die er vorher nicht recht gekannt«, nicht mehr bestreiten wolle. Nicht minder fiel auf, daß das fünfte Kind in den Kirchenbüchern als todtgeboren eingetragen war, während es unzweifelhaft, wenn auch nur einen halben Tag, gelebt hatte. Offenbar hatte der Arzt, anstatt sich persönlich vom Sachverhalt zu überzeugen, durch die unwahre Angabe des Angeklagten sich täuschen lassen und einen unrichtigen Todtenschein ausgestellt. Höchst beschwerend für den Angeklagten waren die Aussagen der Aerzte und Hebammen über die Krankheitserscheinungen der früher verstorbenen Kinder und über das eigene Verhalten des Angeklagten dabei. Die Hebamme Welti, welche die drei ersten Kinder des Angeklagten empfing, bezeugt, es seien »schöne, muntere Kinder« gewesen. Das erste starb in einem Alter von 6 Wochen. Das zweite war am 17. Aug. 1851 geboren. Die Hebamme hatte das Kind vormittags »schön« verlassen; sie »entsetzte sich«, als sie dasselbe am Nachmittag wiedersah, – Züngli, Mund und Lippen waren weiß, »wie wenn das Kind Mundfäule im höchsten Grade hätte«. Später »wurde es dunkel und brandig im Munde des Kindes«. Um 2 Uhr starb es. Nur Götti und seine Frau waren um das Kind gewesen. Das dritte Kind, das 1854 auf die Welt kam, starb am andern Tage nach seiner Geburt unter den ganz gleichen Krankheitserscheinungen. Die vier andern Kinder empfing die Hebamme Schoch. Auch sie bezeugt, daß alle diese vier Kinder unter den gleichen Krankheitserscheinungen gestorben seien wie das letzte: Gesund zur Welt gekommen, seien die Kinder, deren Lippen, Zunge, Gaumen sich jedesmal bald weißlich und hernach schwärzlich gefärbt, bald wieder unter heftigen Leiden gestorben. Beim ersten Kinde schon, das sie empfangen (das vierte des Angeklagten), geboren am 10. Febr. und nach zwei Tagen gestorben, hatte der Angeklagte behauptet, Dr. Obrist habe eins seiner Kinder secirt und dann ausgesprochen: »Die Kinder hätten den Brand im Magen oder in der Luftröhre und er bringe keins davon«; das Gleiche, »daß er keins davonbringe, die Kinder seien zu fett«, – habe auch ein anderer Arzt, Dr. Baumann, bemerkt. Von diesen Behauptungen des Angeklagten ist nur so viel wahr, daß allerdings Dr. Obrist, und zwar aus eigenem Antriebe, das im Jahre 1854 gestorbene neugeborene Kind des Angeklagten secirte und Blutgerinnsel im Magen, am Munde des Kindes aber nichts Auffallendes gefunden hatte. Unwahr aber ist, daß Dr. Obrist geäußert haben sollte, Göttis brächten kein Kind davon. Ebenso wenig hatte Dr. Baumann eine ähnliche Aeußerung über die Lebensfähigkeit der Kinder gethan; dieser Arzt, an wissenschaftlicher Bildung auf gleicher Höhe wie Dr. Schmid, hatte das vierte Kind des Angeklagten (Februar 1858) gesehen. Dasselbe war groß, kräftig, aber zugleich »schleimreich« und es »grosselte«. Als es eines plötzlichen Todes starb, verwunderte sich Dr. Baumann höchlich, beruhigte sich jedoch bei der Versicherung des Angeklagten, das Kind sei an Convulsionen gestorben, zumal er an der Leiche »nichts Misreputirliches« wahrnahm. Verhängnißvoll für den Angeklagten in Bezug auf die vorliegende Anklage war ferner der Umstand, daß am 25. Febr. bei einer genauen Durchsuchung des Abtritts gerade unter dem Rohr ein »Gütterli« (Apothekerglas) gefunden wurde, das nur durch das Rohr, nicht etwa von außen, an diesen Ort gelangt sein konnte und das, wie sich nachher herausstellte, Scheidewasser, also diejenige Säure enthielt, deren Einschüttung nach dem gerichtsärztlichen Gutachten den Tod des Kindes herbeigeführt hatte. Sein schlimmster Feind aber war Heinrich Götti selber. Einen ungünstigern Eindruck hat nie ein Angeklagter vor den Geschworenen gemacht. Seine äußere Erscheinung, war zwar nicht gerade unangenehm, widrig aber berührte seine stumpfe Gleichgültigkeit und noch viel widriger seine mit tonloser Stimme auf die Fragen des Präsidenten gegebenen Antworten, die sich sammt und sonders als Lügen erwiesen. Absichtlich log der Angeklagte, als er die Zahl seiner Kinder nicht kennen wollte; erlogen war seine Behauptung, die Thür von der Stube in die Kammer seiner Wohnung habe am Vormittag, da das Kind vergiftet worden, immer offen gestanden; erlogen, daß er nie allein mit dem Kinde in der Stube gewesen; erlogen, daß er von sich aus zum Doctor gegangen, und nicht von Frau Welti zu demselben geschickt worden sei, als eine Erfindung erwies sich die den zwei Aerzten beigelegte, von dem Angeklagten geflissentlich verbreitete Aeußerung: er bringe keins seiner Kinder davon, und als er, dieser offenbaren Lüge wegen in die Enge gebracht, durch die Behauptung sich zu retten suchte, seine Frau habe jene Aussprüche der Aerzte ihm mitgetheilt, sagte das schwergebeugte Weib mit Thränen in den Augen ihm ins Gesicht: »Nein, das hast du mir gesagt, du hast gesagt, die Kind' haben so enge Hälsli, daß man nicht mit einem Glufenknopf abe könne«, – sodaß er anfänglich ausweichend antwortete, schließlich aber verstummen mußte; erlogen war auch seine Behauptung, zwei seiner Kinder seien secirt worden; von schlechtem Eindruck endlich die Verdächtigung der Frau Weber und die Ableugnung der von Frau Welti bestimmt festgehaltenen Behauptung, sie habe den Angeklagten vor seinem Gange zu Dr. Schmid ans dem Abtritt kommen sehen. Den Schluß der Beweisverhandlung vor der Jury bildete die Vernehmung der Experten. Der Gerichtsarzt bestätigte sein früheres Gutachten. Auf weiteres Befragen bezeichnete derselbe als Krankheitssymptome eines mit Scheidewasser Vergifteten folgende: Würgen, Brechreiz, Erstickungsanfälle, unterdrückter häufiger Puls, äußerste Beängstigung, kalter Schweiß, Erzittern des ganzen Körpers. Zur Vergiftung eines neugeborenen Kindes möge ½ - 1 Drachme genügen. Das Resultat der chemischen Expertise war: Die der Leiche des Kindes enthobenen Organe wurden von dem Chemiker auf ätzende Säuren, sodann auf Phosphor und schließlich auf mineralische Gifte: Arsenik, Quecksilbersublimat, untersucht. Die Untersuchung ergab nichts als eine äußerst schwache Reaction von einer Spur Salzsäure. Diese Spur hatte aber nichts Auffallendes oder Verdächtiges an sich, da Salzsäure einen normalen Bestandtheil des Magensaftes bildet. Indessen erklärt der Experte, dieses negative Resultat beweise keineswegs dafür, daß jene Organe überhaupt keine ätzende Säure enthalten haben, weil allfällig vorhanden gewesene ätzende Stoffe durch die von den Gerichtsärzten behufs der Ocularinspection vorgenommene Abwaschung der Organe beseitigt worden sein können, außerdem die Organe im Branntwein aufbewahrt worden seien und Alkohol die Reaction der Säure verhindere. An den Kleidern, dem Stubenboden, Abtrittdeckel des Angeklagten waren keine Spuren ätzender Säure zu entdecken. Dagegen trug das »Schlüttli« des Kindes einzelne von Säuren herrührende gelbe Flecken an sich; welcher Art aber die Säure war, welche die Flecken bewirkt hatte, war nicht zu ermitteln. Wichtiger war die Entdeckung, daß die ärztlichen Instrumente, Messer und Darmschere, mittels deren der Magen und die obern Theile des Dünndarmes des Kindes abgetrennt worden waren, vor dieser Operation ganz rein, nach der Operation angelaufen, angeätzt erschienen, ein Zustand, den die Expertise für eine Folge der Berührung mit einer Säure erklärte. Die Untersuchung des Inhalts des im Abtritttrog des Angeklagten gefundenen Fläschchens ergab Salpetersäure, gemischt mit Jauche, welch letztere in das ohne Korkverschließung vorgefundene Fläschchen eingedrungen war. Dasselbe faßt 161 Gran Wasser; der vorgefundene Inhalt war = 146 Gran. Dieser Inhalt zeigte noch 17,7 Proc. Salpetersäure in wasserfreier Form (das sogenannte Scheidewasser der Apotheker enthält ca. 40 Proc. Salpetersäure), sodaß, angenommen, das Fläschchen sei mit Scheidewasser angefüllt gewesen, mit dem fehlenden Rest der Tod des Kindes füglich bewirkt worden sein konnte. Wie lange das Gütterli im Abtritttrog gelegen haben mochte, darüber konnte der Chemiker nichts bestimmen. Die Frage aber, ob nach Verfluß eines Jahres nach ihrer Beerdigung aus den Leichen der frühern Kinder des Angeklagten Scheidewasscr noch hergestellt werden könne, wurde von dem Chemiker entschieden verneint, weil freie Säure, welche in den Magen oder Darmkanal eines Menschen kommt, während der Verwesung sich mit Basen zu schwefelsauren Salzen verbindet und diese als normale Bestandtheile sich überall im menschlichen Körper finden. Aus diesem Grunde unterblieb die Ausgrabung der Leichen. Wäre das letzte Kind Götti's, schloß der Chemiker, mit Schwefelsäure vergiftet worden, so hätte diese trotz der Auswaschung der Organe und ihrer Aufbewahrung in Alkohol wieder aufgefunden werden müssen, während Salpetersäure der Entdeckung sich entziehe. Am Schluß des Beweiseinzugs wurde vom Staatsanwalt der Experte Cloetta, Professor der Medicin an der Hochschule Zürich, der den Verhandlungen von Anfang bis Ende beigewohnt hatte, um Abgabe seines Gutachtens ersucht. Dasselbe ging kurz und bündig dahin: »Ich halte die Vergiftung des Kindes durch eine ätzende Substanz, die ohne Zweifel Salpetersäure war, für erwiesen. Gründe dafür sind: 1) der Befund im ganzen, wie man ihn nur bei Vergiftungen durch concentrirte ätzende Säuren antrifft; 2) die damit übereinstimmenden Zeugenaussagen. Der pergamentartige Zustand der Haut, den man bei dem Kinde fand, ist ausschließlich den durch Salpeter- oder Schwefelsäure Vergifteten eigen. 3) Auch die übrigen Sectionsergebnisse finden sich nur bei solchen Vergiftungen. Bei Begründung der Anklage zeigte der Staatsanwalt, daß der objective Thatbestand einer Vergiftung des Kindes über allen Zweifel erwiesen sei; in Betreff der Täterschaft könne kein anderer Mensch der Urheber dieser Vergiftung sein als der Angeklagte. Gegen die Hebamme Schoch oder Frau Welti, die am Vormittag des 13. Febr. außer ihm einzig noch um das Kind beschäftigt waren, könnte unmöglich ein Verdacht aufkommen. Wer also als der Angeklagte könnte der Thäter sein? Der Staatsanwalt betont die verdächtigen Lügen desselben, die Auffindung des Fläschchens im Abtritt, letzteres als besonders dringendes Indicium, dem der Angeklagte die Spitze habe abbrechen wollen mittels der absurden Behauptung, »jemand habe auf ihn das Fläschehen in den Abtritt geworfen«, und weist hin auf den geheimnisvollen, unheimlichen Tod der früher verstorbenen Kinder des Angeklagten. Der Staatsanwalt findet in der Roheit und Herzlosigkeit des zum liederlichen Trinker und Spieler heruntergesunkenen, ökonomisch ruinirten Angeklagten, der während der Untersuchung in Concurs fiel, die psychologische Erklärung der schauderhaften That und beantragt das Schuldig. Der Vertheidiger suchte aus dem negativen Ergebniß der chemischen Expertise Kapital zu machen und behauptete, in subjectiver Beziehung fehle das Motiv zum Morde. Der Staatsanwalt replicirte, das Motiv des Angeklagten sei wol in der Abneigung zu suchen, Kinder zu ernähren. Die Geschworenen sprachen, nach kurzer Rathsbelehrung von seiten des Präsidenten, den Angeklagten der Ermordung seines Kindes mittels Giftes schuldig, worauf Heinrich Götti vom Schwurgerichtshof zur Strafe des Todes verurtheilt wurde. Bei Verkündung des Todesurtheils brach der Angeklagte in Thränen aus.   Unmittelbar nach der Verhandlung erklärte, in den Verhaft zurückgeführt, Heinrich Götti, er sei des Mordes schuldig und wolle am andern Tage alles bekennen. Und er bekannte dann auch dem Staatsanwalt in Gegenwart der zwei zur Vorbereitung auf den Tod ihm beigeordneten Geistlichen: »Er habe nicht nur sein jüngstes, sondern sämmtliche sechs letztgeborenen Kinder mit Scheidewasser vergiftet. Davon habe seine Frau nichts gewußt. Er glaube selber, daß sie gern Kinder am Leben erhalten hätte, und er wolle nicht bestreiten, ihr fälschlich mitgetheilt zu haben, nach dem Ausspruch der Aerzte könne sie keine Kinder durchbringen.« »Der Gedanke, seine Kinder mit Scheidewasser zu vergiften, sei sein eigener Einfall gewesen. Er habe gedacht, daß sie wegen ihrer Armuth mit Kindern nicht vorwärts kämen. Nebenbei sei ihm auch der Gedanke gekommen, er wisse ja nicht, ob die Kinder wirklich seine Kinder seien, und er habe darüber mit seiner Frau schon während ihrer zweiten Schwangerschaft gestritten.« »Scheidewasser habe er früher durch den langnauer Boten, das letzte mal in einer züricher Apotheke sich verschafft. Unmittelbar nach der letzten That, die er verübt habe, während die Frauen am Bett der Wöchnerin über die Sendung zum Doctor berathen hätten und vor dem Gange zu diesem habe er das Fläschchen in den Abtritt geworfen, weil er angefangen habe, Reue zu empfinden.« »Was die Wiederholung der That betreffe, so sei es so, wenn man einmal in etwas verfallen sei, so fahre man fort, bis man ins Unglück komme. Er habe den Kindern das Scheidewasser jedesmal sobald als möglich nach der Geburt gegeben; den Entschluß, alle kommenden Kinder zu tödten, habe er so bestimmt nie gefaßt, sich vielmehr in jedem einzelnen Falle entschlossen. An die Todesstrafe habe er bei seinem Verbrechen nicht, nur daran gedacht, er käme ins Unglück, wenn er entdeckt würde; er habe auch gehofft, daß er jedenfalls nur für Ein Kind bestraft würde.«   Der Vertheidiger reichte ein Begnadigungsgesuch für seinen Clienten ein, wußte aber, außer den allgemeinen Gründen gegen die Todesstrafe, nichts Wesentliches zu Gunsten des Delinquenten vorzubringen.   Am 9. Mai 1865 trat der Große Rath zusammen, um über Leben und Tod zu entscheiden. Für die Begnadigung konnten eigentlich nur die principiellen Gegner der Todesstrafe und diejenigen stimmen, welche die Execution auf Individuen beschränken wollen, die der menschlichen Gesellschaft den Krieg auf Tod und Leben erklärt haben und darum gleich wilden Bestien zu behandeln sind, denn es war schwer, Milderungsgründe zu finden für die mit so furchtbarer Consequenz fortgesetzten schrecklichen Thaten eines unnatürlichen Vaters. Gleichwol beantragte die Petitionscommission mit Mehrheit (6 gegen 3) die Begnadigung Götti's zu lebenslänglichem Zuchthause. Der Referent, Professor Dr. Rütimann, ließ sich im wesentlichen also vernehmen: Die Petitionscommission erklärte: sie erkenne vollständig an, wie verabscheuungswürdig dieser Mord und Mörder sei. Nichtsdestoweniger könnte dessen Begnadigung in sichere Aussicht genommen werden, wenn blos das Eine Verbrechen, auf welches das schwurgerichtliche Urtheil sich beziehe, vorläge, da der Widerwille gegen die Vollziehung der Todesstrafe im Canton Zürich sich so sehr gesteigert habe, daß selbst ein Sohn, der vor kurzer Zeit mit kaltem Blut Vater und Mutter ermordet und gleichzeitig die Schwester an den Rand des Grabes gebracht habe, – dem Fallbeil nicht überliefert worden sei. Die Hinrichtung Götti's unter jener Voraussetzung (daß er nur Ein Kind getödtet) nach der Begnadigung Furrer's wäre um so weniger denkbar, als in Betracht gezogen werden müsse, daß Götti sich von Jugend auf in sehr gedrückten Umständen befunden, eine sehr ungenügende Erziehung erhalten und nie eines geregelten Familienlebens sich erfreut habe. Auch falle ins Gewicht die Thatsache, daß er von der fortwährenden Untreue seiner Frau überzeugt gewesen sei und sich nicht mit Bestimmtheit als den Vater der von ihr geborenen Kinder betrachtet habe. »Ganz anders«, fährt der Referent fort, »gestaltet sich allerdings die Sachlage, wenn man davon auszugehen hat, daß der Petent nicht blos das letzte Kind, sondern auch die fünf vorher geborenen getödtet, daß er also während einer langen Reihe von Jahren die einmal betretene verbrecherische Laufbahn mit fürchterlicher Consequenz verfolgt und nicht ein einziges mal einem bessern Gefühle Raum gegeben hat. Einem solchen moralischen Abgrund, einer solchen Verhärtung des Herzens, einer solchen Beharrlichkeit und Energie des verbrecherischen Willens gegenüber versagen Feder und Zunge den Dienst für jegliche Apologie. »Gleichwol will die Mehrheit der Commission, mit Rücksicht auf das Geständniß des Delinquenten und aus andern Motiven dem Begnadigungsgesuch entsprechen. Von den Mitglieder dieser Mehrheit sind die einen in der Art principielle Gegner der Todesstrafe, daß sie es mit ihrem Gewissen nie vereinigen können, für den Vollzug irgendeines Todesurtheils zu stimmen. Andere, obgleich ebenfalls Gegner der Todesstrafe, glauben doch, das gegenwärtige Gesetz, solange es in Kraft besteht, nicht ignoriren zu dürfen; immerhin aber schreiben sie dem Begnadigungsrecht eine sehr große Tragweite zu; sie wollen dasselbe nicht in die Fesseln irgendeiner Definition schlagen, es nicht zu einem bloßen Correctiv schadhafter Gesetze oder Urtheile herabsinken lassen. Sie fassen es auf, wie es von dem unsterblichen Dichter als das schönste Attribut der Souveränetät gepriesen wird: Die Art der Gnade weiß von keinem Zwang. Sie träufelt, wie des Himmels milder Regen Zur Erde unter ihr, zwiefach gesegnet: Sie segnet den, der gibt, und den, der nimmt. Am mächtigsten in Mächtigen zieret sie Den Fürsten auf dem Thron mehr als die Krone. Sie thronet in den Herzen der Monarchen; Sie ist ein Attribut der Gottheit selbst Und ird'sche Macht lommt göttlicher am nächsten, Wenn Gnade bei dem Rechte steht. »Nach dieser Auffassung ist Gnade nur dann zu verweigern, wenn das Gesammtwohl die Vollziehung der Todesstrafe gebieterisch fordert. Zur Bildung der Mehrheit haben endlich auch diejenigen mitgewirkt, welche, das Begnadigungsrecht in engere Grenzen einschließend, durch folgende Betrachtung bestimmt wurden. Die Begnadigung Furrer's hat im Volke den Eindruck der factischen Abschaffung der Todesstrafe hervorgebracht, Es wurde vielfach ausgesprochen, daß, wenn es nach einem solchen Vorgang später wieder zu einer Hinrichtung kommen sollte, das Ansehen der Justiz im höchsten Grade gefährdet wäre, indem nothwendig die Anschauung die Oberhand gewinnen müßie, daß nicht feste Grundsätze, sondern unklare Stimmungen für das endliche Schicksal der zum Tode Verurtheilten maßgebend seien. Endlich ist vom Großen Rath selber eine Motion auf Abschaffung der Todesstrafe einmüthig für erheblich erklärt und dem Regierungsrath zur Berichterstattung überwiesen worden. Die Mehrheit der Commission hält es nun für mislich, ein Todesurtheil vollziehen zu lassen, während die Todesstrafe principiell auf diese Weise in Frage gestellt ist.« Diesen Gründen der Mehrheit der Commission hätte noch der weitere beigefügt werden können, daß der Angeklagte wegen des Verbrechens, dessen er angeklagt und schuldig gesprochen worden war, wol nie den Tod hätte erleiden müssen, daß sein Begnadigungsgesuch vielmehr nur verworfen werden konnte infolge seines weitgehenden, nachherigen außergerichtlichen Geständnisses in Betreff der Ermordung seiner andern Kinder, daß mithin der erste Schritt zur Besserung, das Geständniß, ihm den Kopf koste! Die Minderheit der Commission fand, daß im vorliegenden Falle die Begnadigung nicht am Platze sei und daß auch der Erheblichkeitserklärung der Motion auf Abschaffung der Todesstrafe von seiten des Großen Rathes nicht die von der Mehrheit behauptete Bedeutung beigelegt werden könne. Der Referent schloß mit den Worten: »Bei diesem verhängnißvollen Acte durchkreuzen sich Anschauungen und Gefühle der mannichfaltigsten Art und es zeigt sich nur zu klar, wie selbst bei dem redlichsten Willen die menschliche Einsicht so durchaus unzulänglich ist. Möge eine höhere Weisheit unsere Stimmengebung leiten!« Die Zählung der Mitglieder des Großen Rathes ergab 189 Anwesende; absolutes Mehr 95. Es gingen jedoch nur 187 Kugeln ein, und zwar waren 100 schwarz und 87 weiß. Das Begnadigungsgesuch war somit verworfen. Mit dem Wunsch, daß dieses Todesurtheil das letzte im Canton Zürich sein möge, wurde von dem Präsidenten der Versammlung die Sitzung aufgehoben.   Am gleichen Tage, nachmittags 2 Uhr, wurde der Beschluß des Großen Rathes dem Delinquenten eröffnet. Mit lautem Schluchzen vernahm er die Kunde; er konnte nur die Worte hervorbringen: »Ach du mein Gott!« Von jetzt an verließen die ihm beigeordneten Geistlichen den armen Sünder nicht mehr bis zur Hinrichtung, die nach dem Gesetz am andern Morgen stattfinden mußte. Am 10. Mai, morgens früh nach 4 Uhr, bewegte sich aus der Strafanstalt, wo Götti verhaftet war, der traurige Zug nach dem eine halbe Stunde entfernten Hinrichtungsplatz, die Beamten, mit dem Delinquenten, fuhren in zwei Wagen. Götti hatte alle Fassung verloren. Er schluchzte und jammerte laut auf dem ganzen Wege, sinnlos Gebete plappernd. Der Hinrichtungsplatz war mit Tausenden und aber Tausenden belagert, sodaß die Wagen kaum weiter konnten. Am Schaffot angekommen, brach Götti zusammen. Von den Knechten des Scharfrichters mußte er die Treppen hinaufgeschleppt werden. Feig, wie er gelebt, starb der Delinquent. In der vom Schaffot herab gehaltenen Rede plaidirte der Geistliche für Beibehaltung der Todesstrafe als eines Actes voll heiliger Gerechtigkeit, verlangte aber, daß die Hinrichtung nicht öffentlich vollzogen werde. Vergebens. Seither ist vom Justizdirector des Cantons Zürich der Entwurf eines neuen Strafgesetzbuchs erschienen, der die Todesstrafe nicht mehr enthält, und die zur Begutachtung der Motion auf Abschaffung der Todesstrafe ernannte Commission des Großen Rathes hat sich, wie längst schon auch der Regierungsrath, mit großer Mehrheit für Beseitigung der Todesstrafe ausgesprochen. Es unterliegt keinem Zweifel, daß im Canton Zürich das Schaffot in kurzer Zeit zu den Antiquitäten gehören wird.