Georg Queri Bauernerotik und Bauernfehme in Oberbayern Inhaltsverzeichnis Zur Einführung I. Rügesitten in Altbayern II. Die Erotik im Volksliede III. Zur Geschichte des Haberfeldtreibens IV. Habererverse Epilog Zur Einführung Das Gebiet der altbayrischen Folklore ist nicht in dem Maße seiner Ergiebigkeit bearbeitet worden. Die volkstümlichen Liedersammlungen beschränken sich auf den Charakter von Blütenlesen und verlieren durch den Geschmack und die Wahl, die ihre Herausgeber in der Zusammenstellung leiteten, die notwendige Objektivität. Am meisten ist bezüglich der sogenannten Schnaderhüpferl gesündigt worden; indem man einerseits lediglich purifizierte Ausgaben veranstaltete, wurde der Charakter des ebenso lyrischen wie sarkastischen, bescheiden schwärmerischen wie erotischen Vierzeilers nur einseitig dargestellt, und indem man andererseits zumeist mit tausend Stück-Sammlungen numerisch prunkte, gab man zu viel oder zu wenig dadurch, daß man auf der gleichen Leyer in Varianten sich wiederholte oder aus Stoffmangel minderwertige Füllsel einschob. Ein Bedürfnis nach Sammlungen altbayrischer Lieder bestand und besteht jedenfalls im Volke selbst. Die reizenden Sammlungen Kobells und Neureuthers sind leider durch die Art ihrer Veröffentlichung nicht Gemeingut geworden, und Hartmanns wertvolle Arbeiten verzichteten von vornherein auf Popularität: infolgedessen wurde der Markt den mehr industriell arbeitenden »Musikalienverlegern« überlassen, die ihn bald mit Trivialitäten überschwemmten. Während sie dem Bauern für seine Zither und seine Guitarre die gangbarsten der alten Volkslieder brachten, mischten sie seinem Repertoire zugleich die neuesten Schlager bei, und der städtische Kitsch wurde auch auf diesem Spezialgebiet des großen Begriffes Volkskunst rasch allgemein adoptiert und verdrängte das bessere Althergebrachte. Es handelt sich nicht nur um eine geschmacklose Mehrung der ländlichen Gesangsnummern; viel schlimmer ist, daß jeder dieser neuen saftlosen Gesänge einen der kräftigeren alten in die Vergessenheit zwingt. Wenn nun das landläufige Volkslied heute schon dringend der erweiterten Aufzeichnung bedarf, so verlangt die erotische Volksdichtung umsomehr nach Festlegung, als sie bisher mit Peinlichkeit aus allen Sammelwerken ausgeschieden wurde. Umsomehr auch, als sie in der Charakteristik altbayrischen Lebens und altbayrischer Art einen markanten Zug bedeutet und der ungeheuren Anzahl blutloser Figuren, die uns der Bauernroman und die typische Bauernbühne zu schauen gaben, Kraft und Leben bringt, indem sie ihnen die fade Süßlichkeit raubt. Wenn es ein Verbrechen an der altbayrischen Rasse war, ihre Vertreter für Roman und Bühne zu entmannen, so mag es zum mindesten entschuldigt sein, wenn die Folklore Äußerungen dieser Rasse aufzeichnet, die in ihrer derben Kraft sexuelles Leben, wenn nicht Volksgesundheit atmen. Und es mag auch entschuldigt sein, wenn diese Aufzeichnungen aus einer nichtwissenschaftlichen Feder kommen. Gerade das Spezialgebiet, das der Titel dieses Buches ankündigt, verlangt den langen persönlichen Verkehr mit dem platten Lande. Der aber ist dem Laien möglicher gemacht als dem an die Stadt gefesselten Gelehrten. Ein großes Material häufte sich im Laufe der Jahre in meinen Notizbüchern an; und als ich groteske Proben dieser Aufzeichnungen vor mehreren Jahren in den »Anthropophyteia« veröffentlicht hatte, wurde ich von maßgebenden Persönlichkeiten zu einer umfangreicheren Publikation veranlaßt, die zunächst unter dem Titel »Bauernerotik und Bauernfehme« hauptsächlich den alten Brauch des Haberfeldtreibens behandelt und die im März 1912 durch eine Sammlung erotischer Schwänke der Altbayern fortgesetzt werden soll. Leider verbot der heikle Stoff eine allgemeine Ausgabe und machte die mir weniger sympathische Form des Privatdruckes zur Notwendigkeit. Aber ich bitte über dieser Tatsache den Ernst der Arbeit nicht verkennen zu wollen. Starnberg, im März 1911. Georg Queri I. Rügesitten in Altbayern Tacitus erzählt, wie der Deutsche die Ehebrecherin strafte: Der Gatte riß ihr die Kleider vom Leibe und schnitt ihr das Haar ab, um sie dann nackt aus dem Hause zu jagen. Nicht ohne Schläge wahrscheinlich. Und um die Schmach größer zu machen, war die Sippe des Gehörnten erschienen wie zu einem Feste. Rügesitten dieser Art sind uralt. Sie entstanden in dem Momente, als der Mensch religiöse Begriffe erfand und sich in Verbindung mit diesen eine Moralanschauung schuf. Da mag das ursprünglichste Rügegericht wohl eben so primitiv gewesen sein wie die ersten religiösen Zeremonien. Primitiv, aber wohl auch hart. Als sich der Mensch abschliff, verlangte er nach mehr Zeremoniell, und durch die Häufung der Äußerlichkeiten trat die Härte zurück: es entstanden Bräuche, die geübt wurden, weil sie Unterhaltung boten, und die allein um ihrer moralischen Basis willen nicht lebenskräftig sein konnten, weil die nivellierende Zeit einen Wechsel der Anschauungen bedingt. Auch das Zeremoniell wechselt; so scheinen Bräuche, über die Berichte aus früherer Zeit vorliegen, vollständig verschwunden zu sein, während sie tatsächlich in einer anderen Form auf gleicher Basis fortleben. Diese Basis ist der Kampf gegen die Unsittlichkeit. Der Kampf um das persönliche Eigentum wurde so frühzeitig durch juristische Institute geführt, daß eine Volksjustiz zumeist unnötig oder verboten war; so entwickelten sich auch aus diesen Lebensinteressen heraus nur wenige interessante Bräuche. Aber das Sexualleben fand außerhalb der kirchlichen Bestrafung nicht zu allen Zeiten und nur unter besonderen Umständen Abgesehen von den Willkürlichkeiten mittelalterlicher Justiz. Man ertränkte Kuppler und Männer, die der Notzucht überführt waren; sie wurden entweder mit gebundenen Händen oder in einem Faß oder Sack steckend, ins Wasser geworfen. Im Jahre 1444 wurde in Nürnberg ein Mann, der vier Weiber geehelicht hatte, ertränkt; die vier Weiber, deren keine von der anderen etwas gewußt, erlitten denselben Tod. Ehebrecherinnen, Kupplerinnen und feile Dirnen wurden bis zum Ende des 16. Jahrhunderts gepfählt. Juden, die sich mit Christenfrauen vergangen hatten, wurden entmannt. eine richterliche Verurteilung; und gerade der Verkehr der Geschlechter beschäftigt die Aufmerksamkeit des Menschen am meisten: nicht sein eigener Geschlechtsverkehr, sondern der des lieben Nächsten. Aber gleichwohl geht daraus ein gesundes Gefühl für sittliche Reinheit hervor: es verlangte die Mitarbeit der Gesamtheit zur Erhaltung von Zucht und Sitte, und dieser unwillkürliche Aufpasserdienst forderte für seine Resultate irgendeine öffentliche Brandmarkung zum Zwecke heilsamer Schreckung einerseits, zum Zwecke der allgemeinen Lustbarkeit aber anderseits. Es gibt kein Volk, das solcher Bräuche bar ist. In Altbayern ist die Volksjustiz nach dieser Richtung hin am eigenartigsten entwickelt. So zwar, daß da und dort die offiziellen Gerichte bis in die neuere Zeit gezwungen waren, mit Volksbräuchen Hand in Hand zu gehen und groteske Abstrafungen vorzunehmen, die der gewohnten juristischen Formen entbehren und sich dem volkstümlichen Stile anpassen. Das bayrische Nationalmuseum zeigt in seiner Sammlung von Altertümern des bürgerlichen und Strafrechtes u. a. die folgenden Strafwerkzeuge: Das aus Roßhaaren gewebte grausame Büßerhemd für gefallene Mädchen; dann einen hölzernen faßförmigen bemalten Strafmantel, den auch die »Nachtrauber« zu tragen hatten. Ein Bursch auf der Leiter am Kammerfenster und ein spazierendes Liebespaar erklären in der Reihe der Malereien die spezielle Missetat. Häufiger waren Strafmasken und Strohkränze von unförmlicher Gestalt, besonders bei altbayrischen Landgerichten. Da ist der eiserne Saurüssel, der von seinem Träger erbauliche Dinge erzählt, und dann die Schandkronen für die liederlichen Mädchen, aus derbem Stroh geflochten, mit zwei langen Zöpfen, an denen der liebe Nächste fleißig zog, damit das Glöcklein wimmerte, das über dem Kopf hing und die Schande verkündete. Ein ganz merkwürdiges Institut, zum Teil Volksbrauch, zum Teil im Bruderschaftscharakter und zum Teil offizielles Gericht, wurde im Jahre 1480 von der Mittenwalder Bürgerschaft errichtet : Die Bubenbruderschaft . Durch neun Jahre hindurch hatten ansteckende Krankheiten namentlich unter der Jugend sehr viele Opfer gefordert und die Bruderschaft sollte die Strafe Gottes abwenden und zur »Einpflanzung größerer Zucht und Ehrbarkeit« dienen. (Möglicherweise hatte eine Lustseuche die Jugend dezimiert.) Die älteren Akten über diese Bruderschaft sind leider verloren gegangen. Ein Protokoll vom Jahre 1652 indessen, in dem der Pfleger von Werdenfels die Satzungen der Bruderschaft bestätigt und rechtsgiltig macht, gibt über die Tätigkeit der Mitglieder Auskunft. Die Hauptpunkte der Satzungen sprechen von religiösen Verpflichtungen. Den Charakter des Bundes als Gerichtshof erklären die beiden folgenden Paragraphen: »4. Wann am Ostermontag die Bruderschaft ihren Anfang genommen, werden sie sich nach dem heiligen Segen zusammen verfügen, einen Bruderschaftsrichter, sechs Beisitzer, einen Gerichtsschreiber und Amtmann erwählen, welche bis auf Nativitatis Mariae ihre Mitverwandten zur Zucht, Ehr- und Gottesfurcht, sowie zu guten Sitten und Tugenden nach dem Willen und der Meinung ihrer Voreltern anweisen und leiten, gegen die Ungehorsamen und Übertreter der Satzungen billige Strafen vornehmen, vor allem aber selbst mit gutem Beispiel vorangehen sollen. Auch sollen sie alle Unzucht und Buberei, das nächtliche Poltern auf der Gasse und in verdächtigen Winkeln, das Gotteslästern und anderen Frevel abstellen, und solche heillose Gesellen der Obrigkeit anzeigen, desgleichen die Scheit- und Raufhändel nicht verheimlichen, oder selbst abstrafen.« Die Strafgewalt der Bubenrichter war also eine beschränkte. Auch das Strafausmaß: »5. Richter, Beisitzer, Gerichtsschreiber und Amtmann, sowie alle einverleibten Brüder sollen alle Sonntage vom Anfang bis zum Ausgang der Bruderschaftszeit nach dem hl. Segen in der elterlichen Behausung des Richters zusammenkommen, und allda sollen sie am ersten Sonntag, indem Richter, Beisitzer und Gerichtsschreiber zu Tisch sitzen, der Amtmann aber neben dem Tisch steht und aufwartet, alle einverleibten Brüder neu beschreiben und auffordern, jährlich einen Kreuzer in die Bruderschaftsbüchsen zu erlegen, von den Neuaufgenommenen aber 3 Pfenninge zu erheben. Jeden Sonntag sollen sie zu Rath und Gericht sitzen, und nach Entfernung der Hausgenossen die vorkommenden Klagen anhören, über Klage und Antwort Umfrage ergehen lassen und zu Strafen verurteilen, sei es mit Geld oder mit Einlegen in das Wasser des Baches .« Dieses Einlegen in den Bach ist es, was den Bubenrichtern ein etwas volkstümlicheres Gewand gibt als die zahlreichen anderen Paragraphen ihrer Satzungen, die sorgfältigst die kirchlichen Verpflichtungen behandeln. Über das Rituell gibt ein Protokoll aus dem Jahre 1645 Auskunft: »Nach dem so kommen wir alle Sonntag den ganzen Sommer zusammen, bis auf Nativitatis Mariae. Umb 5 Uhr zu Morgens früh läutet man das Ave Maria, so weicht unser Herr Pfarrer das Wasser, alsdann steckt uns der Messner ein kleines Lichtl auf eines Finger lang. Welcher nit zu dem Licht kommt, und findet es nit brennend, der ist ein Kreuzer schuldig. Und wann das Licht verbronnen ist, gehen wir allesammt aus der Kirchen und stehen zusammen auf den Platz. Alsdann sagt der Richter zu dem Amtmann: »Biet den Buben nachher.« Sagt der Amtmann: »Ich biet euch nachher bei 10, 12, oder 20 kr«. Also geht der Richter vor in sein Behausung, und folgen ihm alle nach. Setzt sich der Richter sammt seinen Rathsherrn, an den Tisch, sammt dem Schreiber, und der Amtmann neben hinzu. Spricht der Richter: » Welcher ein Handel hat, der mag ihn fürbringen, oder etwas klagen. « So kommt einer herfür und thut den Hut ab und spricht: »Herr Richter erlaubt mir ein Redner.« Spricht der Richter: »Ich erlaub dir was du recht hast.« Traut er ihm sein Handel selbst auszuführen, mag ers thun, wo nit, mag er ein Redner nehmen in der Stuben, der ihm gefällt. Und gehen zu der Stuben hinaus, zeigt ihm sein Handel an. Alsbald er dem Redner sein Handel hat angezeigt, gehen sie beede wiederum in die Stuben und sagt: »Herr Richter, erlaubt einem guten Gesellen, sein Wort vorzubringen.« Sagt der Richter: »Ich erlaub dir, was du Recht hast.« Der und der hat ihm N. N. ein Schelm oder Dieb geheißen, oder dies und das gethan. Muß derselb von Stund an herfür, fragt ihn der Richter: »Hasts gethan?« Sagt er, ich habs gethan oder nit, muß der Klager ein Beweisung haben, daß er ihm solches gethan hat. Sagt der Richter: »Gibst dich ein?« Sagt er: »Ja, ich gib mich ein«, fragt der Richter: »Wo setzt es hin, in Rath oder in die Gemein, ich will euch darum fragen.« Sagen sie alle, sie setzen in den Rath, alsdann gehen sie wieder zur Stuben hinaus. Fragt der Richter an dem Tisch, spricht ein jeder nach seinem Verstand 1, 2, 3, 4, 5, 6 Kreuzer, ein Schelm oder Dieb 6 Kreuzer. Oder aber spricht man ihn in den Bach, muß er sich darein lassen legen, hab er ein Gewand an wie er wöll, und läßt ein nit abkaufen. Macht ihm der Amtmann im Bach vor des Richters Haus ein tiefes Geschwell, nimmt ihn der Richter bei dem Kopf und seine Rathsherrn sonst bei dem Leib, legen ihn also in den Bach. « Bezüglich der Strafanwendung sagt § 8 der Satzungen: »Tituliert einer den andern bestialisch mit Hund oder Vieh, so wird ein solcher, wenn es eingestanden und erwiesen wird, unbedingt zum Bach-Einlegen verurtheilt. Hierin ist Keiner zu verschonen und darf auch die Abkaufung der Strafe mit Geld nicht zugelassen werden.« Es wäre eigentlich zu erwarten, daß die Bubenrichterschaft im Sinne ihrer Begründung weniger gegen Äußerungen rustikaner Art strafbar hätte vorgehen müssen, als gegen Dinge, die auf dem sexuellen Gebiet lagen. Aber der Bund hatte zu bald einen rein religiösen Charakter angenommen und der Werdenfelser Pfleger verweigerte ihm manche gewohnte Gerichtshandlung. Während er bald die Strafe des Bacheinlegens verbot, machte er doch die Bruderschaft für alle Exzesse im Markt verantwortlich. So sah sich der Bund in seinen Rechten beengt und ging mehr und mehr in den Bruderschaftscharakter über. Auf das Fensterln wurde schon eine Kirchenbuße gesetzt: »– – wann einer aus der Bruderschaft sollte nächtlicher Weile bei einem ledigen oder einem andern verdächtigen Weibsbild , sei es hernach auf der Gassen, am Fenster oder anderstwo einen allein antreffen, ist er verbunden, selben hinwegzuschaffen. Wann dieser aber nit folgt, sollte er vor ein Vierling Wachs gestraft werden. Gehet er aber hinweg und wird nachmals wiederum bei dieser gefunden, und dieses durch denjenigen, so ihne hinweggeschafft, kann erwiesen werden, solle er um ein Pfund Wachs gestraft werden.« Der Bruderschaftscharakter betont sich noch mehr in dem folgenden Abschnitt: »Art. 34. – Sollte sich einer mit einem Weibsbild verlieren und selbe schwängern , wird er gänzlich von der Bruderschaft ausgeschlossen, ausgenommen, daß selbem annoch ein Platz auf der obern Porkirchen bei dem Gottesdienst vergünstigt wird.« Der Drang, wieder zu ursprünglichen Bräuchen zurückzukehren, führte zu Anfang des 18. Jahrhunderts zu argen Skandalen. Mittenwald sah sich des großen Festes beraubt, das im Bacheinlegen jährlich wiederkehrte und für das es immer eine Reihe von Sündern gab: Burschen, die drei Sonntage hintereinander bei der Lade der Junggesellen fehlten; solche, die den andern kotig gemacht oder mit dem Schuh getreten hatten; Richter, die im Zeremoniell der Anklage einen Lapsus begangen hatten (sie wurden samt den sechs Ratsherren gewässert); diese sieben Leute wiederum, wenn sie einen eingelegt hatten und dem Gerichteten nachträglich noch ein trockener Faden nachzuweisen war; Burschen, die ihren Sonntagsschwipps gehabt hatten; solche, die sich in besseren Witzen gefielen. Diese Lustbarkeit war also dahin. So bedauerte niemand, daß das Institut der Bubenrichter im Jahre 1860 völlig in eine kirchliche Bruderschaft umgewandelt wurde. Die Lust am Klatsch kann von den übrigen Dorfeigentümlichkeiten nicht getrennt werden. Da sich aber der Klatsch gerade in Altbayern vielfach gewählt ausdrücken will – wie wir später aus besonders grotesken Belegen erfahren werden –, so läßt er sich in gereimte Verse binden. Und wenn viel zu klatschen ist, so entsteht die sogenannte Dorflitanei , die von Haus zu Haus ihr Zünglein wetzt. Diese Dorflitaneien sind im allgemeinen selten geworden. Ich erinnere mich dunkel einiger Reime harmloser Natur und zweier anzüglicher aus einem Dörfchen am Starnberger See: D Schmiedin muaß a Wittib bleibn, Der Gsöll tuat eahm ihm = ihr; an Stelle des weiblichen Possessivs wird fast immer das männliche gebraucht. die Zeit vertreibn . . . Die »Deutschen Gaue« (Band X, pag. 200) teilen aus Rengersdorf in Niederbayern – im Bezirk Landau a. I. waren die Dorflitaneien besonders häufig – die folgenden Verse mit: Da Niedamoa is a großa Ma, da Mittamoa liegt an Mantl a, da Nickl hat sö niedaglögt, da Schneida hat eahm 's Geld vostöckt, da Nöma hat a langö Nosn, da Stöffö, der muaß alls dablosn (bereden), d' Langön tuat stricka und allahand nah', da Obabauanhans, dea tuat Scheißkachön (Nachttöpfe) drah' . . . Diese Verse plaudern ja keine großen Sünden aus: daß der Niedermayr ein Gernegroß ist, und daß der Mittermayr um eines Mantels willen dem Spott verfiel; daß der Nickl ein Siebenschläfer, der Schneider ein Geizkragen, der Nömer ein Langnasiger und der Steffel ein Schwätzer ist. Der Langin wirft man ihre Strickerei und Näherei vor – gedankenlos oder mit Spitzfindigkeiten? Nun, und der Oberbauernhans ist ländlicher Töpfer und muß eben mit anderen Dingen die nützlichen Nachttöpfe anfertigen. Aber die Dorflitaneien bewegten sich nicht immer in gleich harmlosen Grenzen. Eine Rügesitte recht profaner Art ist das Mauermachen , das heute noch blüht, wohl deswegen, weil es keinen Aufwand an Dichtkunst und keine zeremoniellen Schwierigkeiten fordert. Es handelt sich lediglich darum, die Front eines Hauses mit Menschenkot zu verschmieren, möglichst ausgiebig allerdings. Das unappetitliche Werk verkündet einen Ehebrecher im Hause. Ich kann mich nicht erinnern, daß je ein Ereignis rascher im Dorf bekannt geworden ist, als dieses Mauermachen. Der Betroffene mag sein Fenster zeitig am Morgen öffnen, um nach dem Wetter zu gucken – sicher sieht er schon eine Gruppe lächelnder Neugieriger vor dem Hause. Die Sitte ist in den Bergen wie im Flachland üblich. Das Sägspänestreuen verfolgt den gleichen Rügezweck. Man munkelt von einem Ehebruch. Der am meisten Ärgernis daran nehmen zu müssen glaubt oder der Boshafteste füllt seinen Schurz reichlich mit Sägmehl – das man eben hierzulande Sägspäne nennt – oder schiebt gleich einen tüchtigen Karren davon vom Hause des Ehebrechers zum Hause der Ehebrecherin und streut fleißig aus, » daß der Sünder weicher geht «. Zumeist mündet der weiße Weg dicht unterhalb der Schlafkammer des in Frage kommenden Weibes. Da sich die dicht gestreuten Sägspäne nur mit Schwierigkeiten völlig entfernen lassen, bleiben Vergehen und Spaß wochenlang in aller Mund – die Amtsgerichte legen demgemäß dem Sägspänestreuer ganz empfindliche Strafen auf. Hierher gehört auch eine höchst merkwürdige Sitte, die Zeit und Kraft heischt: Das Mistwagenstellen . Da hat sich ein Bauer mit der Magd vergangen und die Schande ist ruchbar geworden. Man muß sie »auf den Kamin hinaufschreiben« oder die »Titel aufs Dach stecken«. Zu diesem Zwecke wird des Nachts ein Mistwagen aus des Bauern Stadel zerlegt, die Teile mühselig auf das Dach des Wohnhauses geschleppt und oben wieder zusammengesetzt. Das alles wird wohl kaum geräuschlos zu machen sein; aber die Inwohner hüten sich, die Täter in ihrem Werk zu stören: es könnte ein Stück vom Dach herabfallen . . . Wenn der Wagen oben wieder zusammengesetzt ist, beginnt der zweite Teil der Arbeit: das Beladen mit Mist. Nicht selten wird eine ganz tüchtige Fuhre Mist des Morgens auf dem Dach eines Hauses gefunden, über deren Beschaffung und Bedeutung nirgends Zweifel laut werden. Ich erinnere mich einer ähnlichen Sitte: um Gerüchte zu erhärten, die über eine Bauerntochter und einen Schafzüchter gingen, stellte man dem Mädchen einen Schäferkarren aufs Dach des elterlichen Hauses. Dann hat oder hatte man im Gebirge auch die Katzenmusik zur Ahndung sexueller Vergehen. Die Sitte bedurfte schon einer größeren Anzahl von Teilnehmern und fand sie auch, weil die Katzenmusik von jeher als etwas unerhört Lustiges galt. In Mittenwald war der Brauch besonders im Schwang und hier wie in einigen Orten gegen Benediktbeuern zu krönten plumpe Verse, die nach Art der Schnaderhüpferl abgesungen wurden, den nächtlichen Krawall: Jeh, Buama, singts net gar aso schö, sunst muaß der Peterl ausm Fuchsbau geh, wannts n aussitreibts, wo geht er denn hi? D X.-Marie hat er im Sih! Mir wissn scho, wia oft daß er s z leicha nimmt , weil er gar so oft zu ihr kimmt, des pfeiffa d Spatzn schoh auf der Straßn – du und dei saubers Mensch, ös derfts s Hurn bleibn lassn! Der Brauch des » Loderstellens «, der im Oberland weithin verbreitet war, ist heute ziemlich abgekommen. Während im Schwäbischen ein aus Stroh gefertigtes Schwein in ein Haus geworfen wurde, in dem sich sexueller Ausschweifungen Beschuldigte befanden, wurde im Altbayrischen eine aus Stroh geformte und mit alten Gewändern gekleidete menschliche Figur vor das Haus gestellt. Das Strohschwein hatte in seinem Innern Zettel mit anklagenden Versen, der Strohmensch in der Hand. Mir ist unter alten Akten ein derartiger Loderbrief in die Hände gekommen, der am Pfingstsonntag des Jahres 1840 einem der Blaumüllers Tochter von Vagen (Bezirksamt Miesbach) gestellten Loder beigegeben war. Da Panzer in seiner Mythologie die einer schwäbischen Strohsau mitgegebenen Verse mitteilt, mögen die beiden Elaborate einander gegenübergestellt sein. Das schwäbische: »Der Obeknecht im Stadl nimmt di Sau beim Wadl. Die Sau hat ein krumpn Schwanz, der geit der mad n Hochzetkranz. Der Mitteknecht mitm Drutefues ißt bei der Hochzet s Erbsemues. Der Tennebue mit m rote Kopf reißt der braut n Kranz vom Kopf. Die Obemad geht mitm Herrn, dem tuet si oft sei gern. Die Mittlmad ist from und guet, gar züchtig und auf ihrer huet; gaet oft in d Kirch und nie zem Tanz, drum nimt si au nie d Sau beim Schwanz. S Tennemadl is schön und jung, dreit (hurt) abe do scho bräfle rum: des tuet si abe nur bei Nacht, weils ihre mutter hat so gmacht. Der Bauer und di Bäuerin standet oben a, von dene ma au nix Bessers sagn ka. Fressts des mit Löffeln, Oder steckts es aufn Huet!« Das altbayrische Pendant ist um ein gut Teil gröber gehalten: »Den Kirdla Stier vo Pienzenau Werts a balt vertriest Wen er dat vür än andan herhalten Mießen aber Er sagt er hat der Dirn nix do Es geht an Würth Franzl oder an Schuester Stier o Da Schuesta hat die gsprunga den 27. May Und da Wirth Franzl den 7. Juny dort is gwen da Wieder den 27. May der Selbe hatz do Du bist ah rechtä Tradn Hur und a rechts lueda und ä rechti Hosn dirl Mueta.« Zu deutsch: Dem Kirdla- (soll heißen: Kistler-) Stier von Pinzenau wird's auch bald verdrießlich, wenn er täte für einen andern (als Vater) herhalten müssen, aber er sagt, er hat der Dirn nichts getan, es geht den Wirts Franzl oder den Schuster-Stier an! Der Schuster hat dich gesprungen den 27. Mai, und der Wirts Franzl den 7. Juni, dort ist gewesen der Widder den 27. Mai, derselbe hat's getan! Du bist eine richtige Tradn-Hure Tradn-Hure ist schwer zu deuten. Ich kenne den Ausdruck Troadhur = Eine, die man im nächsten schützenden Getreidefeld haben kann. Traiden ist im Schwäbischen soviel wie Huren. und ein richtiges Luder und eine richtige Hosentürlmutter! Das Mädel schien überhaupt der allgemeinen Volksrache verfallen zu sein. Man hatte ihr sechs Jahre vorher das Haberfeld getrieben. Interessant ist jedenfalls in dem Vergleich zwischen dem altbayrischen und dem schwäbischen Rügzettel das Moment, daß der Altbayer um einiges Erkleckliches deutlicher ist als der Schwabe. Die Zeit des Dreschens war von unterschiedlichen Bräuchen begleitet. Es mögen hier die interessanten Verse wiedergegeben sein, die Panzer Mythologie, Bd. II. in Marktl (bei Altötting) festhielt und die den Charakter einer moralischen Abrechnung tragen. Wechselgesänge zum Takt der Dreschflegel: »Hui dau! nah! auf Nachber, auf! so Nachber dau nah! brav nah! miess'n mir a da sei. Auf Hiasl, auf! auf Michel, auf! auf Hansel, auf! seids allzam da? schreits allzam ja! Auf Jungfraun, auf! auf Resl, auf! auf Nanni, auf! auf Franzi, auf! seids allzam da? schreits allzam ja! Geh, leg di e weni her, mer gebn der e weni Schmeer. Halb Halm, halb Heu, halb Haber, halb Brei: werfts nur brav neu Den schlagn mer brav drei! Halb hin, halb her, halb Leder, halb Schmeer, halb Leder, halb Solen, der Bauer kanns zalen! Hopsasa Nagelschmied! Unds andre sag i net. Magst es gern wissn von mir, dann sag i's erst dir. Auf, auf! wer d Halmknedln gern ißt! Auf, auf! wers net gern ißt! Geh, Nachbar, glang e weni umi! Welln mer e weni eini schaun und e weni zammahaun: Auf, auf! wer in d Adlgruben Düngerjauche; es kommt schon vor, daß dem Burschen beim Kammerfensterln ein derartiges Abenteuer begegnet. nei gfalln is! Auf, auf, wer im Kammerfenster steckn bliebn is! Auf, auf! wers Kind inn Bach geworfen hat! Ein ähnliches Drescherlied, das aber mehr die sämtlichen Dorfverhältnisse durchhechelt, habe ich im Ammergau aufgezeichnet. Es ist möglich, daß es – infolge des passenden Metrums – früher zum Takte des Dreschens gesungen wurde; heute ist es lediglich ein recht selten gewordenes Volkslied:         Frisch auf zum Dröschn, nehmts d Schlögl in d Hand, denn wer früh anfangt, der kriegt bald an End; s Körndl is grodn, jetzt dankts enkern Gott, der enk befreit hat von all enker Not. Könnt ma unsre Feind jetzt im Stroh drinnet habn, Herr Gott, o Herr Gott, wie dröschet ma s zamm! Nacha möcht ih habn an Herr Amtsschreiber drauf, wegn a paar Zeiln schreibt er unmenschlich viel auf, und kommt dann der Zechet, so nimmt er halt glei a Mändl für d Herrschaft, für sich aber drei. Könnt ma den Brotz jetzt im Stroh drinnet habn, Herr Gott, o Herr Gott, wie dröschet ma n zamm! Drauf möcht ih habn an Herrschaftslakai, der geht dee Madln alleweil aufs Gei, jetzt moat der Lauser, er ist jetza schon, weil er mit Bortn a Röckl hot on. Könnt ma den Ragger jetzt im Stroh drinnet habn, Herr Gott, o Herr Gott, wie dröschet ma n zamm! An Pfarrer sei Köchin, dee liegt mir an Mogn , sollt ma des Luder aufn Händn rumtragn. Und wenn ma s nit grüßt, bal ma s vo Weitem scho siecht, so schneit da Pfarrer ein grünsaures Gsicht. Könnt ma des Luada jetzt im Stroh drinnet habn, Herr Gott, o Herr Gott, wie dröschet ma s zamm! Und der Herr Wirt, hãnts, nicht wahr? (der Altbayer fragt statt »Wie?« »Hãn?« Wenn er sehr höflich ist, hängt er ein abgekürztes »Sie« an: »Hãn S'?«). des is enk a Schroll , gießt er die Panzen mit Wasser all voll, schreibt auf, was man sauft, mit doppelter Kreid den Gästen auf d Tafel, daß mancher aufschreit. Könnt ma den Bscheißer jetzt im Stroh drinnet habn, Herr Gott, o Herr Gott, wie dröschet ma n zamm! Unser Grichtshalter is aa nit viel wert, wenn ma uns zkriegn, sollt er sagn, was sih ghört, er hat ja koan Mogn und hat aa koa Herz und steht allmal da als a Mandl beim Sterz . Künnt ma den Frötta jetzt im Stroh drinnet habn, O Gott, o Herr Gott, wie dröschet ma n zamm! Jetz möcht ih kriagn noh unter mei Hand d Feind voh mein König und d Feind voh mein Land; Flögl, da freuts euch, da kriagts recht viel z doa, da war ja mei Steig und mei Stadl viel zu kloa; könnt ma dee Lauser jetzt im Stroh drinnet habn, O Gott, o Herr Gott, wie dröschet ma s zamm! Das Feuerscheibentreiben ist speziell im Werdenfelser Landl gepflegt worden, ein Osterbrauch. Feurige Holzscheiben, die mit leicht brennbaren Stoffen garniert waren, ließ man einen Abhang hinabrollen – prächtig sah das aus in der Frühlingsnacht. Und der Bursch rief seinem Feuerrad nach: Oh, du liabe Scheibn, Wo muaß ih dih hintreibn, wohl in die Mittenwalder Gmoan – ich woaß schoh, wenn ih moan! Ein heimlicher Wunsch also eilte mit der Scheibe zu Tal. Wer das Talent dazu hatte, fertigte sich einen Bogen oder eine Schleuder und sandte einen Feuerpfeil in die Tiefe. Im Ammergau verkündeten die Feuerscheiben der Osterzeit weniger die Sehnsucht nach der Geliebten als die Rüge für die Wintersünden der Dörfler, wie begleitende Verse erklärten. Der Fasching bringt natürlich durch die allenthalben verbreitete Sitte des Maskenlaufens der zarten Anspielungen und groben Scherze viele. Hier hat sich ein uralter Brauch erhalten: Das Ausspielen . Besonders sinnenfällige Ereignisse des vergangenen Jahres finden ihre Wiederkehr in dramatischer Form und zwar immer in der Stegreifkomödie. Das punctum sextum gibt die hauptsächliche Materie dieser Komödien. Um einen speziellen Fall aufzuführen: In Starnberg hatte man zu Anfang der 80er Jahre viel über galante Beziehungen eines Subalternbeamten geklatscht und der Hofbauer setzte es sich in den Kopf, den Fall zum Fastnachtsspiel zu verwenden. Er erstand einen Zigeunerwagen, möblierte ihn, spannte seine Ochsen davor und zog durchs Dorf; an allen Hauptplätzen wurde Rast gemacht und die Leute stauten sich, um in das Wageninnere zu schauen, in dem sich ein vertrauliches Spiel zwischen dem als Beamten maskierten Bauern und seinem als Frau gekleideten Freunde entwickelte, unzarter Späße voll. Die beabsichtigte Hauptstation des Gastspieles, das Haus des gerügten Beamten, wurde nicht erreicht: die Polizei schritt ein. Aber sie vermochte gegen die Menge nicht aufzukommen. Wenn sie auch den Weitermarsch verhinderte – das Spiel nahm seinen Fortgang. Überdies wurde der Wagen in den Bach geschoben, so daß die unverdrossen agierenden Komödianten durch das bitterkalte Wasser gegen die Gensdarmen geschützt waren. Der Fall hätte sich beinahe zum Landfriedensbruch ausgewachsen, nachdem man bereits von Tutzing Verstärkung der Polizeimacht hatte einfordern müssen; der angesehene Hofbauer erhielt in der Folge einen vollen Monat Gefängnis zudiktiert. Eine stehende Figur im ländlichen Faschingstreiben ist der Binder , der Schäffler also. Er tritt mit seinen Faßreifen und seinem Holzschlägel auf und hantiert an den Dicken herum, um sie vor dem Bersten zu schützen, an den Dürren, damit sie nicht ganz »derlexen«. In der Hauptsache aber hat er es auf die Weiblichkeit abgesehen, die er durch Aufzählung mancher geheimer Episoden des vergangenen Jahres blaß und rot macht und die er vor allen kommenden Eventualitäten schützen will. Und dieser Eventualitäten sind viele. Das alte erotische Binderlied zählt sie sorglich auf: Mei Handwerk, dees is halt a Binder, unds Bindn, dees tuat mih halt freun, mei Gschäfterl geht Summer und Winter und bringt mir aa hübsch was ein. In da Fruah, da geh ih zum Bindn, mei Schlegerl, dees hab ih bei mir, mei Hammerl, mei Zangerl, mei Windn und Roaferl a drei, a vier. Kaum kimm ih für d Kuchltür eini, schreit d Köchin: »kimm, Bindersbua, her,« und sagt: »heunt bist mir der meini, warum kimmst denn so lang net auf d Stehr ?« »Warum moanst, daß ih bin net kemma zu dir net hinauf in dei Zimmer? Aber heunt bind ih dirs zwölfmal zua, eher laß ih dir koan Ruah!« Der Kellnarin, der bind ih ihr Fasserl, weils allweil eisaugt beim Spund', und in der Mittn, da hats a kloans Lasserl , da bind ih halt hin fast a Stund; mei Schlegerl derf ih net zu stark schwinga, drum bind ih halt langsam und staad , daßs mir koa Reiferl wegdraaht. Die Sennrin im Stall hats vernumma: »Ja, is denn da Bindersbua da? Geh', kimm in Stall a weng uma, Heunt bindst mir mei Soachküberl aa. Aba oans, des will ih dir sagn: Du muaßt halt recht sakerisch schlagn, denn dei Bindn freut mih ja allmal, dei Schlegerl hat gar an schön Knall.« Bein Nachbarn, da hats noch a Alti, dee mecht halt gern aa bundn sei. dee hat a ganz a eiskalti – alts Luada, was fallt dir denn ei? Dee Alti, dee mecht ih net bindn, mei Schlegerl, des kriagat sunst s Schwindn, dee Alti kann bindn der Schneider, geh, bringts mir des Schandluader weiter, es nigglt, es nagglt der Stuhl, dee Alti kann bindn wer will! der Reim findet sich in der altbayrischen Aussprache der beiden Worte »Stuhj« und »wuhj«. Es liegt nicht in der Absicht dieser Publikation, die lange Reihe von altbayrischen Rügesitten in aller Ausführlichkeit zu behandeln. Es galt lediglich, Bindeglieder zu dem interessantesten und am wenigsten bekannten Rüge gerichte zu geben: dem Haberfeldtreiben . Es ist aber auch angebracht, ein anderes Bindeglied anzuführen: das erotische Volkslied . Denn die massive Erotik der Habererrugsprüche erscheint dem zu kraß, der die erotischen bäuerlichen Schnaderhüpferl nicht kennt, die in einer Unzahl von Wirtshaus zu Wirtshaus gehen. Sie sind interessante Belege zur bäuerlichen Geselligkeit und deuten die Möglichkeiten an, die im Brauch des Haberfeldtreibens erfüllt werden. II. Die Erotik im Volksliede Wenn auch die bekannten Sammlungen altbayrischer Lieder recht selten Verse mit erotischem Einschlag zitieren, so ist doch nicht zu leugnen, daß die Mehrzahl der sogenannten Schnaderhüpferl, die das eigentliche Volkslied des Altbayern bedeuten, stark erotischer Natur ist oder andere Derbheiten sagt, die man im allgemeinen nicht zu Papier zu bringen pflegt. Als im Jahre 1819 ein Ungenannter die mundartlichen Lieder des ehemaligen Augustinerpaters, späteren Pfarrers zu Hildersried, Marcellinus Sturm , herausgab, bemerkte er in der kurzen Vorrede zu dem Büchlein: »Schade, daß Sturm seine Talente nicht anwandte, um gute Volkslieder für sein Vaterland zu dichten, etwa im Sylbenmaße der sogenannten oft sehr untüchtigen Schnaderhüpfln .« Es ist heute wie damals: das Schnaderhüpferl ist im Prinzip ein Neckgesang; und wie der altbayrische Bauer seinen sonstigen Neckereien gerne eine erotische Färbung gab, so liebte er auch im Gesang sexuelle Dinge zu behandeln, ohne sich an derben Ausdrücken besonders zu stoßen. Da aber Pater Marzellin zu einer Zeit dichtete, in der man noch recht gerne die Dinge bei ihrem wirklichen Namen nannte, so wäre er kaum der Läuterer des Schnaderhüpferls in dem Sinne geworden, wie etwa Stieler und Kobell. Im Gegenteil schien er eher zur Urwüchsigkeit zu neigen; einige Stichproben werden davon überzeugen, wie wenig salonfähig des Augustinerpaters Verse heute sind: Aus dem »Abschied«:               Bhüt di Gott, Schotzerl, I will a Klausner wern. Dös is s letzt Schmotzerl, Haselnußkern! Wer woaß, eh Kutten z'reißt, wer di no alls aufbeißt? Sollst aber üba bleibn, Därfst nur dein Oasiegl schreibn, Thoalt ja mit dir Sein ganzes Revier. Sperr fein dein Klauserl, Laß Niemd hinein! Öffne nur mir den Paß; Wenn i di mein volaß, Kehr i dort ein, O lass' Niem'd hinein! Aus dem »Lustigen Liebhaber«:       Und is der Tanz aus, So führ ichs nach Haus, O Zähn würden enk lang, Was ich da alls anfang. Aus der »Reumütigen Beicht«:         Ich moa, es z'sprengt mi auf da Stell! I woaß not, wie ma ist! Es zwickt, es schneidt, es brennt wie d' Höll, Geht doch koa Schoaß, koa Füst. Ui, ui, wenn nur a Fürzerl gang, Nöt größer als a Faust, Daß mir der Luftballon nöt z'sprang, Sonst ists mit mir vohaußt. Es ist mein Seel a Schand und Spott Wie mich dieß Fleisch hat gjuckt; Drum bin i üba's sechst Geboth Oft wia a Sau eingruckt. I hätt mein Landsherrn vor mein End Mit tausend Lust a Regiment Selbst gmacht und selbst aufgricht. Aus der »Deliberation«:         Bald freut mich a Pfaff, bald möcht ich a Weib, Will gern sehn, wie lang daß ichs treib. Vielleicht werd ich früh oder spät A vorgsetzte Paternität, Nacha hätt mir's Konvent (mit Respekt zu mein) Ein helliechten Dreck zu befehln. .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   . Drum nimm ich a junges frisch Ding. Und mach halt mit ihr die siebn Sprüng; Denn Jugend ist g'sund, vosteht Spaß und Scherz, Und rammelt wie d Katzen im Merz. Mein Weiberl muß mir unter alln, Von hinten und vorn gleich recht gefalln; Wär I nöt a Narr, wenn I in mein Bett An Bärn und a Wildsau drin hätt? Auch darfs mir koa dumme Gans seyn, I schämet mich glatt in Arsch h'nein. Aus dem »Hausgemälde«:   Ha Wetters-Trud, Ha Winsel-Futi ! Was hab i dir scho vohaust? Narr! dei ganz Heurathgut Gang in an Fingerhut, Nix hast ma bracht Als a lustige Nacht. Aus dem »Tod«:                   Er reißt oft den Jüngling Aus seines Mädchens Arm, Macht d' Ehleut eiszapfkalt, Ists Bett auch noch so warm. Er laßt Niemand ungneckt, Und hat für Niem'nd Respekt, Koan Fürstn, und koan König, Selbst koan Kaiser im Arsch no g'leckt. Der Tod rennt dich schnaps nieda Auf dein stinkends Dotaloch. .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   . Der Geiz kann nie gnug kriegn, Wenn er auch Hunger leidt, Daß oft a Pudl A grössers Häufl macht. .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   . Die fleischliche Wollust Macht d' Leut blitznagldumm, Sie surma als wie d' Hummeln Um d' luxuri Pixn h'rum. .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   . Wo bleibt jetzt d' Reu und Ley? Ach alles rutscht vorbey! So scheiß I denn auf d' Venus Und auf d' Kindlmacherey. .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   . Drum auf, faule Trampel! Denn's Menschenlebn ist kurz, Verraucht oft g'schwinder no als ein Verzwickter Jungfernfurz. Nacha siehst, wie Iob am Mist, Wast für ein Scheißkerl bist, Wenn's in dem Buch des Lebens Bey Mathä am Letzten ist. .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   . Wer sich nichts schuldig woaß, Dem ist der Tod a Gspoaß, Er packt schön staat sein Ranzerl z'samm, Und thut an Freuden-Schoaß. Aus der »Hölle«:             A Teufl spitzt dort mit a Gabl Den König Herodes beym Nabl, Die Läus und die Madn Fressn ihn wie an Bratn, Und Judas, den Ischkariot, Schieß'n Teufl den Hintern voll Schrot. Und ihr mit den angschmierten Wangen, Was werdet ihr dorten anfangen, Wenn (mit salva veni) Ins Häusel a weni Den Kopf euch der Luzifer steckt, Daß ihr auf 10 Meilen schon schmeckt. Ich will enk a Beyspiel aufführen, Vielleicht möchts enk's Herz a weng rührn, Was kriegts für Arschprella, Die stolze Isabella! Ist das nöt a sakrische Bueß, Wenns Teufl in Arsch lecka mueß? Aus dem »Kammerfensterl«: »Luederl? so liebst denn mi?« »Saumagn! wen sonst als di!« Aus dem »Wiegenlied«:                   Schlaf, Büberl, schlaf, Bist gar so schön und brav! Seh, hast an frischen Schnulla, seh, Wie seyn die Kinderln so pepe , Die nichts als schrein. Liebs Scheißerl, schlaf! Ein blitzhunds-dummes Schaf Ist deine zärtliche Mama, Sie will, du sollst nicht mehr Aa Ins Winderl thun. Hei o popey, Bist hint und vorn doch frey, So gut als wie der erst Franzos, Ha Vivat! Gehts schon wieder los ? So, dieß ist gsund. Ey, Ey, Ey, Ey, Ist dieß a Kinderey: Sieh, was du thust, ist nur a Dreck, Den putz ich dir mit Freuden weg, Und küsse dich. Kind, weine nicht, Mamma kennt zwar kein Pflicht, Doch laß sie nur in Assambleen, Auf Tanz und Spiel und Lied ausgehn, Bin ich bei dir. Die Närrin die, Mir ist es süße Müh, Zu säugen dich mit meiner Brust, Sprich zu, und zech nach Herzenslust. Papa muß zahln. Schenkts mir doch gschwind Das liebe holde Kind! – Doch nein, wärst du mein eigen gar, Ich fräß dich ja mit Haut und Haar Vor lauter Lieb. Still, still, mein Schatz! Hörst du die Rammelkatz? Heut Nacht hab ich viel Sachen ghört, Zuerst ein fürchterlichs Konzert, Rau, Rau, Miau. Drauf, denk einmal! Hört ich im Rittersaal Ein Zwispeln, so um Mitternacht, Hat gar oft gseufzt, doch öfter glacht, Wie Gnadn Mama. die Frau Gräfin und der Herr Graf pflegen sich zu verirren. Uh, da giengs zu! Die ganz Nacht war kein Ruh! Jüngsthin hats in der Küchel gweitzt , An d' Köchin sich mit Gwalt eingspreitzt, die Frau Gräfin und der Herr Graf pflegen sich zu verirren. Hu, hu, wu, wu. Doch die hat Schneid – Ja wohl, daß s Lueder schreit; Sie packt den Geist glei selber o, O Je, i schreiet Mordio, Ha, hi, ha, ha. Schlaf Engerl schlaf, Bist von Geburt ein Graf, Von hohem adelichem Stamm, Gehts Fellerl dir beim Löcherl zsamm Stupend subtil. Der anonyme Herausgeber der Sturmschen Lyrik gibt nicht sämtliche Lieder des begabten Predigers und Satyrikers. Aus der Zeit, da der zukünftige Pater noch Studierender der Rechte in der damaligen Universität Ingolstadt war, stammen noch eine ganze Reihe von lustigen Knittelversen, deren Vortrag eine Zeit hindurch Sturms Lebensunterhalt bildete, später auch in München, wo er eine Rolle zu spielen versuchte, die der des späteren bekannten Spaßmachers und Leichtfußes Gustl Gemming nicht unähnlich war. Die Verse Sturms sind handschriftlich außerordentlich verbreitet worden, und es ist nicht unmöglich, daß Nachahmer Versuche machten, gleich populär zu werden. Ich besitze ein Manuskript, das zwar mit Marzellin Sturm gezeichnet ist, das aber durch die Plumpheit, mit der es lediglich Witze auf die Handlung des Exkrementierens versucht, kaum von ihm stammt. Der Kuriosität halber sei es wiedergegeben:         s is nix so schö, s is nix so guat, als wenn a ganze Gsellschaft tuat – zusammen harmonieren; tua ih dees mei, tuast du dees dei, a jeder tuat dees sei. Dem Oberstn und Stabsoffizier, dem tuat man hin vor seine Tür – a Schildwacht auffistelln. Tua ih dees mei usw. Der Stabsoffizier, der tuat voroh, und nach ihm tuat der gmaine Moh – recht tapfer draufzmarschiern. Tua ih dees mei usw. Und wann der Tambour auf d Tromml tuat, so kriagn dee Soldatn an frischn Muat – recht wacker draufzmarschiern. Tua ih dees mei usw. Und wenn der Herr Pfarrer auf d Kanzl tuat, so tuan dee Bauern in ihrn Huat – den Rosenkranz neilegn. Tua ih dees mei usw. Wann sich dee Herrn Juristn zeign, dee tuan, man ko kaum drüber steign – ganz Häufn Aktn schreibn. Tua ih dees mei usw. Dee Mediziner ham an Brauch, dee tuan dem Krankn aufn Bauch – dee größtn Pflaster legn. Tua ih dees mei usw. Da Bräu, der will der gscheidter sei, der tuat aus Spaß ins Bierfaß nei – an Eimer Wasser schüttn. Tua ih dees mei usw. Da Bäcker is a grober Knoll, der tuat an ganzn Backtrog voll – Halbbatznweckn backen. Tua ih dees mei usw. Da Schuster, wann er Stiefl macht, der tuat glei drein, daß s Leder kracht – die Stiefelhölzer schlagn. Tua ih dees mei usw. Da Schneider, der is aa dabei, der tuat in fremde Hosn glei – dee größtn Taschn machn. Tua ih dees mei usw. Die Köchin, schon a alte Haut, dee tuat all Tag aufs sauri Kraut – a Schnitzl guatn Schinkn. Tua ih dees mei usw. Die Bäuerin tuat aufs Nudlbrett so lang bis nix mehr auffigeht – dann backt sies aus da Pfanna. Tua ih dees mei usw. Da Bauer, der tuat alli Tag in d Hosn, wann er geßn hat – sei Messer einisteckn. Tua ih dees mei usw. Ih hab heut scho zum öftern to, jetzt fang ih halt wieda von vorn o, – a Glasl Bier zu trinkn. Tua ih dees mei usw. Vielleicht hat mich Marzellin Sturm vom Thema abgebracht. Aber es galt den ursprünglichen dichterischen Humor des Altbayern nachzuweisen in seiner Kraft und Derbheit; die Gesänge eines Vollblutaltbayern wie Sturm konnten also das beste Exempel sein. In der langen Zeit, die seit Sturms dichterischem Schaffen verstrichen ist, standen nur wenige Dialektdichter auf, deren Schaffen große Bedeutung erlangte. Zur Volkstümlichkeit gediehen lediglich Gedichte von Kobell und Stieler , und – soweit es sich um den Soldatensang handelt – von Ludwig Thoma . Speziell von Kobell sind viele Schnaderhüpferl in den Volksmund übergegangen und seine zärtliche Art bestach die derbe Sitte, um Anregungen zu kleinen wundervollen Vierzeilern zu geben, die in ihrer schlichten Innigkeit und keuschen Heiterkeit wohl mit daran schuld sein mögen, daß das landesübliche Seelengemälde des Altbayern nur überaus milde Töne hatte. Aber wie gesagt: neben den Tausenden von Schnaderhüpferln und Liedern, die man um dieser Qualitäten willen gesammelt hat, laufen Tausende von solchen her, die nicht nur den sogenannten guten Ton verletzen, sondern auch gerade auf erotischem Gebiet trotz ihrer Witzigkeit das Unverfrorenste bedeuten, was der Volksdichtung eigen ist. Vor mir liegt die Reclamsche Ausgabe von Schnaderhüpferln, die ein Herr Fritz Gundlach in Berlin herausgegeben hat. Die 1000 Schnaderhüpferl der Sammlung sind lediglich aus bereits im Druck erschienenen Werken geschöpft. Und das ist der große Fehler der Sammlung. Die Jagd nach Volksliedern führt nicht allein durch die Räume der Bibliotheken – rauchgeschwängerte Bierstuben bilden das bessere Revier. Außerdem sind dem absolut norddeutschen Sammler arge Mißverständnisse passiert, deren größtes das ist, daß er zum Imitator wurde und seine eigene Ware mit einschmuggelte. Ich muß diese Machwerke tiefer hängen: Wenns d' goar soviel buss'lst, – Dös derfst da nit vahehl'n – Gehn de Busseln da(r) aus, Thun im Ehstand aft fehln. (Wer nicht gut altbayrisch hört und fühlt, dem mag diese Sünde wider den Heiligen Geist vielleicht nicht allzu schlimm erscheinen. Aber ich bemerke zur letzten Zeile, daß das Wörtlein »aft« in einem angehängten Vokabularium als mit dem englischen after identisch bezeichnet wird.) Aber es kommt schlimmer:         Kann a' Busserl i' kriag'n Vom Dierndl, hab' i' Eil'; Da laaf' i' mit Vagnüg'n Oan' oda zwoa Meil' . Liebs Dirnderl, verwund't Is mei' Herzel, und – und Es werd lei nur g'sund, Nur g'halt von dein' Mund. Mei' Dirndl is untreu, Jatz liabt's an andern, Und i' han kan' Freid' mehr, Muaß ruh'los nu' wandern . Wann i' dös Röserl waar' An deina Brust, Juhhe, wiar erfüllat's Mit Freud' mi' und Lust! Meinoad, dös Dirnderl Is sakrisch g'stellt: Blau' Äugerln, a' rot's Göscherl, 's fehlt leida nur – 's Geld . A' Röckerl, dös z'kurz is, A' Hosen, d'ran d' Boan' z'weit san, und a' Hüterl, Für'n Kopf viel z'kloan, Und a' Sträußerl im Knopfloch D'ran a' Gams satt wer'n kann, Und an' Stock , der z'dick is, Muaß a' richti's Gigerl han. Wenn Herr Fritz Gundlach derartige Proben seiner Volkskunst beim Wirt zu Fischbachau den Burschen zum besten geben würde, so käme die trotzige Antwort:         Hör auf amal singa, du spannlangi Wurz, wennst abbrecha taatst, waarst zum Ohknupfa z'kurz. Hör auf amal singa, du host ja koa Weis, geh hoam, laß dih kampln , sunst fressn dih d'Läus. Hör auf amal singa, du rotziger Hund, oder ih mach dir an Schnuller mit sechsadreißg Pfund. Hör auf amal singa, du langer Roager , und taugast auf Münka als Viertlszoager . Hör auf amal singa, du singst mir grad z' Trutz, an solchan Schmarotzer san d' Federn glei gstutzt! Nicht etwa, daß ich mich zur Abfuhr des Herrn Gundlach eigens hingesetzt hätte zum Trutzgsanglschreiben – die Verse habe ich dem Volksmund nachgeschrieben. Hier noch ein Zwiegesang ähnlicher Art:         »Hat oana gsunga, dem is s Rotz abigrunna, wann ih s nur aa aso kunnt, daß mir s Rotz abi runnt !« – Und s Rotz-abirinna, dees geht dih nix oh, leich mir dei Tüachl, na putz ih mir s schoh! »Und s Tüchl-herleicha, dees is net der Brauch, und nimm dir an Hadern und putz dir dein Schlauch!« Aber trotz dem Herrn Gundlach gibt es Schnaderhüpferl von wundervoller Innigkeit, wenn auch merkwürdigerweise die Sammlungen von Volksliedern der Weltliteratur keine Notiz davon genommen haben. Ein lustiges Liebäugeln: Mei Deandal is kloa wia a Muskatnußei, und so oft als ih's bussl, lacht's a bissei. Ein Volkslied aus dem Graswangtal: Ergänzungen zu dem älteren Volkslied: »Z Lauterbach hab ih mein Strumpf verlorn«.         Du Sepperl, wann gehn ma denn wieder, und wann gehn ma denn eini as Tyrol? Mei Herzal schlagt auf und schlagt nieder, vivat lebn s drin in Tyrol! Tyrol is a Landl, a Landl, und Tyrol is a Land voller Freud, nimmt der Baurnbua sei Deandl beim Handl, und verliabt sih halt wieder auf s neu. Und wann ih meini Madln beianand hätt, so stellat ih s auf nach der Reih, und setzat mei altboarisch Hüatl auf und tanzat mit ara jedn a Wei . Aber Vata, wann giebst mir denn s Hoamatl , aber Vata, wann setzt mih denn ei? schau, s Deandl wachst auf wia a Groamatl, und ledih will s aa nimmer sei! Vater, wann giebst mir denn über! Hast dir denn noh net gnua ghaust? Geh, sitz dih amal in dei Stüberl und trag dir dee Erdöpfl aus ! S Deandl hat schö schwarzi Augerl und wia als a Täuberl schaugt s her; und wann ih am Fenster an Schnaggler tua, da hupft s voller Freudn daher. »Aber Deandl, wo hast denn dei Liegerstatt, aber Deandl, wo hast denn dei Bett!« »Ueber zwoa Stiagn da muaßt auffisteign, draußt auf der Straß hab ih s net! Und wann ih mei Bett auf der Straßn hätt, na hätt ih dee ganz Nacht koan Ruah; und a jeder, der wo da vorbeigehn tat, der kehrat beim Bettstattl zua!« Mei Deandl, mih muaßt liabn, ih bin a Zimmermoh, koh dir a Häuserl baun, und a Staderl droh; koh dir a Wiagerl macha und an Buam dazua, wannst du mei Deandal waarst und ih dei Bua! Ih bitt dih gar schö, ei du mei Liaber, und wannst vorbei kimmst, so kehrst halt zua; und wannst moanst, daß ih schlaf, so wirfst a Stoanderl auf mei Dach! Um langsam in die gröbere Burschentonart überzuleiten, ein Lied von der Flohplage:         Wär's nit in mein Bett noch so guat schlaffa, aber dee Teufelsflöh gebn koan Ruah, hab ja mit eahna dee ganze Nacht z schaffa, zreißen mir s Leilach und d Deckn dazua. Hoaßts allweil: kratz amal, kratz amal, im Arsch und überall, überall, bissn und bissn, bissn muaß sei! Gott, warum hast du dees Bluatviech erschaffa, dees mein ganzn Leib sticht, beißt und quält, hättst mih ja könna mit anderm gnua straffa, zum Beispiel mit an Beitl voll Geld! Warn mir dee Flöh so feil, denn da hoaßt s allaweil: gwuzlt und gwuzlt und gwuzlt muaß sei! Wär mir ja liaber a Floh mit zwoa Füaßn, lag ja viel ruahiger drin in mein Bett, daß ih net allaweil kratza därft müassn, zriß ih mir Leilach und Decka nit weg; hast vor dem Viech koan Ruah, sticht und beißt wie a Kuah, bissn und bissn und bissn muaß sei!   Erotische Schnaderhüpferl.               Deandl, wo hast es denn, daß ihs net find? Hat dirs der Schnee verwaaht oder der Wind?   D Schmiedin hat s Hammerl, aber der Schmied hat an Stiel, kann d Schmiedin net hammerln, bal der Schmied net will!   Und der Scheißhafa und der Brunzhafa dee ham mitanand tanzt; sagt der Scheißhafa zum Brunzhafa: Du stinketer Schwanz!   Mei Vater hat gsagt, ich sollt an Stall ausmistn – hab unrecht verstandn, hab in d Hosn gschissn.   s Deandl hab ih dreimal gfragt, wo s ihr treus Herzal hat; sie hat sich bückt und gnoagt und hat mir s zoagt.   Mei Deandl hoaßt Züli, dee giebts mir freiwilli, taat mirs nachschickn aa, wanns zum Abschraubn waar.   Buam, laßts enk wechsln, na habts a kloans Geld, steigts auffi auf d Madln, na sehgts dee neu Welt!   Der Bauer is a Spitzbua, wenn er scheißt, druckt er d Augn zua, wenn er ausgschissn hat, schaugt er wieder pfeilgrad.   Und a Schnupftabaksdusn und a Stenglpfeifa, Dees kafft mir mei Deandl fürs Onigreifa .   Wia ih danachst bin auf der Alma gwen, Da hab ih gar aso a schöne Sennrin gsehgn, Da hab ih gfragt um a Nachtquartier, ob ih net eini darf und liegn bei ihr.   A stoaalti Fut, dee is net zum zerreißn – an Bodn schmeißn, ausanander spanndln und eina scheissn!   Gel, Madl, mih möchst gern! Eidruckte Stalllatern, rinnaugats Odlfaß – mih leckst am Arsch!   D Weibierln san zeiti und d Kerschn san süaß – s Deandl hats Nasnbluatn zwischn dee Füaß.   Sepperl, mei Wisiwisiwisi hat noh net s gwissi, gwissi, gwissi Blüatn derspecht – die Vulva hat noch nichts von den gewissen Monatserscheinungen gesehen. Sepperl, du kaamst mir recht!   Balst a schöns Madl siehgst, na schaugst zunachst, ob s ghöri garscht is, Dutt und ghaxt. Hüften, Busen und Beine müssen stramm sein; in einem Wildererlied heißt es: »dem Jaager a Sauduttn, weil n gar aso dürst« – die Brüste eines Mutterschweins genügen für den verachteten Jäger.   Heunt san ma wieder dami , dami dami! Was ih fand, naahm ih, naahm ih, naahm ih fand ih an Hexn-, Hexndreck, den naahm ih net! Heunt bin ih wieder kreuzüberdüber, s Deandl kuglt über s Bettstattl über, und der Bua schaugt ihr zua, lacht sih grad gnua. Heunt bin ih wieder kreuzüberdüber, gibt mir mei Vata s Scheißhäusl über, ih aber putz s aus, putz s aus, hab dees schönst Haus.   Unser Knecht, der Vi-Va-Veitl, der liegt im Bett und schwitzt und kratzt so lang sein altn Beutl, bis daß der Dreck rausspritzt.   A Bier muaß ma trinka und an Rausch muaß ma ham, sonst falln ma net eini in Moosgauer Grabn. Im Moosgauer Grabn werd nix grafft und nix gschlagn, nix gscholtn, nix gfecht, aber geschissn werd recht.   Wenn ih mein Huat aufsetz, is mei Dach deckt, und wann ih mein Arsch kratz, is mei Feld düngt.   Und s Deandl von der Alm is ins Scheißhäusl gfalln, wia s wieder auffi is gstiegn, hat sie sih weichslbrau gschriebn.   s Madl is im Gras drauß gsessn, da kimmt a Maus und hat ihr a Loch neigfressn, und dee Maus is wieder davoh, aber s Madl hat s Loch noh!   Bei dee Münchner Madl, da is s net aso, dee wolln a Federbett, dee legn sih net auf s Stroh, de wolln a Zuadeck ham, dee muaß lebendih sei und auf und niedergeh und aus und ei!   Heut hab ih wieder alls bei mir, Stieflwichs und Goaslschnür und an Karmelitergeist und a gselchts Fleisch. Vorign Summa da hab ih s gnumma; oh, wann ih nur net gheirat hätt! Dees Auf und Nieder, dees werd mir zwider, oh, wann ih nur net gheirat hätt!   Und mei Vater und mei Muatter san zwoa kreuzbravi Leut, ins Bett ham sie gschissn, deessell hat mih gfreut!   Wo ih dahoam bih, taatst dih bucklig lacha, da ham s a fünf, a sechs Stier und an Kaibimacha. sie haben legitime Gatten, aber für das Kindererzeugen gibts noch andere.   Aba der Bua, der a Kellnarin liabt, grad daß n der Deifi net kriagt.   Der oa links, der ander rechts, der oa kriagt s, der ander mecht s, der oa schickt ihr an Gruaß und der ander packt s beim Fuaß!   Auf und auf voller Naß, an Rock voller Sand er ist einen weiten Weg durch Wasser, Sand und Geröll gewandert. – Deandl, wannst mih net drüba laßt, zreiß ih dirs Gwand.   Aber s Deandl hat gheirat in Böhmerwald nei an bucklign Schneider, der bringtn net nei.   Aber unterhalbn Nabl, da geht der Bauch aus, da sitzt a schwarzs Katzerl und paßt auf a Maus.   Abers Deandl hat Juh! gschrian, »is denn koa Bua zum kriagn, is denn koa Bua so guat, daß er mirs tuat?«   Und wann der Kuckuck gschrian hat, san ma gschwind wieder auf der Höh und a Bussal oda zwee, und dees ander woaßt eh!   Und a Büxerl zum Schiaßn und a Raufeisn zum Schlagn und a Deandl zum Vögln muaß der Jaagersbua habn!   Was kloa is, is dantschi , was schö is, is liab, was groß is, is ungschickt, ih hab s schob probiert.   Schö hoch is s in Bergnan , und ebn is s im Land, und an almerisch Deandl hat Holz bei da Wand .   Wann der Hirsch in der Brunft is, na macht er a Gschrei, aba unser Herr Pfarrer, der bet d Litanei.   Und s Fensterln is sündhaft und ih wer s nimmer toa; und bal d Köchin in der Stadt is, schlafft der Pfarrer alloa.   Mei Bruada, und der is a Klosterbruada, aber d Muattern hat gmoant, ih waar s größer Luada.   A Deandl bal s z dick is, dee konn sih net biagn, und in a geistlinga Haushalt, da braucht ma koa Wiagn.   Derfst mir net bös sei, wann ih dih bitt; geh, leich mir dei Wieserl , du brauchst es ja nit!   Der Oasiedl auf n Berg hat sie narrat verhaut , hat an Pfarrer sei Köchin für an Oasiedl ogschaut.   Aber s Mensch hat zwoa Löcher, oans hint und oans vorn, san gar aso ausgweit, dürft ma neui ohbohrn.   Unser Nachbarsmadl waar a saubers Madl, waars net krummphaxat und net so fad; wanns koan Kröpf hätt und waar net rothaaret und net gar so wüati schiaggln taat. Unser Nachbarsmadl waar a saubers Bröckl, und a Nasn hats wia a Batzenweckl, und a Loch hats wia a Ofaloch – aber gern hab ihs doch!   Neulih beim Stiefiwirt is ma was schöns passiert: Ham s ma an Huat neigsoacht, waar ma er boid dawoacht! Kimmt a Schadarm daher, fragt mih: wo bist du her? Hab ih gleih aufbegehrt und an Tisch einighaut, da ham d Leut gschaut!   Auf der Isarbruckn liegt a Mensch am Ruckn, dera müass ma was toa! Müass ma a Liacht ohzündn, daß ma einifindn, denn dees Löcherl is kloa!   Der Adam und d Eva, dee schwimma üban See; aber d Eva geht unter, geht der Adam in d Höh.   Bäurin, was woanst denn? Hat dir neamad nix toh, und dei Bauer tuat dir aa nix, weil er eh nimmer koh. Bäurin, was lachst denn? Ha, ih bin dir raß ! Und der Bauer wann zuaschaun taat, hätt er aa an Gspaß!   Am Ammersee, am Ammersee, da reckn d Fisch dee Schwänz in d Höh. Wann ih zu meiner Kathl geh, gehts mir wia dee Fisch im Ammersee.   Und der Metzger Hans, und der Schnaggl Franz, und der Schneider Beni aber aa, und der Maurer Wiggl, und der Dimper Dickl, und der Zwetschgnscheißer hat dih aa . Und der Kasper sagt, daß er nimmer mag, und der Rassn sagt, es is aus und gar, und s Wieserl ghört scho dei, liaber scheißt er drei, is koa Wieserl net, hat roti Haar! man trifft bei altbayrischen Mädchen sehr oft wundervolles rotes Haar, für das indessen dem Bauern jeglicher Geschmack mangelt; rothaarige Mädchen werden häufig verschmäht.   Der Bauer geht ins Holz naus und scheißt; er putzt sein Arsch mit Brennessln aus – dees beißt. Hätt der Bauer dees Kraut vorher kennt, hätt er sih an Arsch net verbrennt.   Aber s Deandl is venerisch, Drum kriagt s aa koa Kind, weil eahm s Bluat und d Materi das Wort Materi hat im Altbayrischen ausschließlich die Bedeutung »Eiter«. von der Fut aba rinnt.   Vorn Deandl sein Fenster hats Eisplattn gmacht – bal s der recht Bua net is, rutscht er aus bei der Nacht! Vorn Deandl sein Fenster hat der Kater so glacht, aha! hat er gsagt, dee teans aa bei der Nacht! Vorn Deandl sein Fenster hab ih d Flohgruabn derspacht : is sei rote Parukka ganz schwarz bei der Nacht! Vorn Deandl sein Fenster is mei Veichtl aufgwacht, san mir d Hosnknöpf grissn: Deandl, flick s bei der Nacht! Vorn Deandl sein Fenster, da hab ih s betracht: der schlaucher Stier springt sei Kuah erst bei der Nacht! Vorn Deandl sein Fenster hat mir d Hosn so kracht, tua ih net einiblädern , draah ih s um bei der Nacht! Vorn Deandl sein Fenster hab ih s linde Sach gmacht; Stierla, kimm ausser, trittst nei bei der Nacht!   Erotische Gesänge.         Mecht wohl wissn, wia dees taat, wie dees taat, wann ma an altn Wei a Busserl gaab? Möcht schoh sei, als wann ma Holzäpfl fraaß, Holzäpfl fraaß, oder mitn Arsch in dee Brennessel saaß! Mecht wohl wissn, wia dees taat, wia dees taat, wann ma an junga Madl a Busserl gaab? Möcht schoh sei, als wann ma Zuckerbretzn fraaß, Zuckerbretzn fraaß, oder mitn Arsch in an Schmalzhafa saaß!   Das Lied vom Metzger und der Bäuerin.         Der Bauer hat a Kaibl zogn – redts mir net so dumm dieser Refrain zieht sich durchs ganze Lied; er hat, wie so oft Refrains der Volkslieder, keine Beziehung zur Handlung. – ih wollt, es wär ja alls derlogn – redts mir net so dumm. Dees Kaibl lassma sauffa, bis daß a fremder Metzger kimmt, der muaß dees Kaibl kauffa – redts mir net so dumm! Der Metzger zu der Tür reingeht, die Bäurin hinterm Ofen steht – dee Bäurin, dee tuat lacha – der Metzger denkt in seinem Sinn: der Handl werd sih macha! Der Metzger s Geldgurt wegga schnallt. Sie genga naus in Kaiblstall, das Kaiblein zu beschauen – den ersten Griff der Metzger macht, den macht er bei der Frauen. Der Bauer hinter der Tür hint stand, wo er sogleich den Griff wahrnahm, der Baur greift nach der Stanga, der Metzger springt zum Fenster naus, d Hosn und s Geld bleibt hanga. Der Metzger denkt in seinem Sinn: dee hundert Taler, dee san hin, hätt ih mei Geldl wieder! Ja, nach der Hosn fraget ih nix, a solchene kauf ih mir wieder! Der Bauer denkt in seinem Sinn: dee hundert Taler, dee san viel, ei Metzger, komm bald wieder! Zu meiner Bäurin in Kaiblstall, und mach den Handl wieder!   Das Reserl.         Ih kann halt mei Reserl net bhaltn, denn oan Fehler hat s nachat doh, sie kann halt ihr Wasserl net haltn, drum bislt s mi allaweil oh. Und ih woaß mir net z ratn und net z helfn und ih woaß net, wo aus und wo oh, kaam lieg ih mih nei zu mein Reserl, da bislt s mih scho wieder oh. Jatz suach ih a truckanes Haderl, da putz ih mih nachat dro hi, sunst kriag ih dee Füaß voller Bladerl vom Reserl sein scharfn Urih. Und kann mir dees Haderl nix helfa, na woaß ih schoh, was ih tua, na leg ih mih nauf auf mei Reserl und stopf ihr den Wasserfall zua!   Verführung.    Denk dir, was hat mir der Bua net toh, denk dir, wa hat er mir toh: führt mih der Schlankl in Garten naus, Garten naus, loahnt mih an Zweschbnbaam oh. s erstemal hat er mir gar nix toh, s zwoatemal hat er s probiert, s drittemal hat er mir n einidraaht, einidraaht, daß sih der Zweschbnbaam rührt.   Die drei Jaagersbuam.         Schickt mih mei Vater in Gartn naus,             Gartn naus, schickt mih mei Vater in Klee, kemman drei saggrische Jaagersbuam,             Jaagersbuam, hebn mir mei Röckerl a d Höh, kemman drei saggrische Jaagersbuam,             Jaagersbuam, hebn mir mei Röckerl a d Höh. Der erste, der hat ja koa Pulver net,             Pulver net, der zwoate, der hat ja koa Blei, dem drittn, dem steht ja sei Hahndl net,             Hahndl net, leckts mih im Arsch alle drei! dem drittn, dem steht ja sei Hahndl net,             Hahndl net, leckts mih im Arsch alle drei!   Ein bäuerliches Potpourri.        Auf m Heubodn obn liegt a Madl drobn, wann s a schöni waar, waar ih eh scho drobn, weil s a schiachi is, is s mir allweil gwiß, weil s am Heubodn – drobn am Bergerl steht a Ackerl voller Ruabn, da woant a arms Deandal um seine zwoa – Buabn , seids lusti, habts a Geld oder koans, kimmt der Samsta vorn Sunta, kriagn ma glei wieder – oans alloa scheuch ih net, zwoa könna ma nix toa, drei müassn sih schaama zwegn oan Buam – alloa bin ih ganga zu der Pfarrer-Liesl, kimmt der Herr Pfarra mitm Ochsen- – fi- liginkas, filigankas, werd d Hochzeit bald wern, gehn ma r aa nauf, gehn ma r aa nauf mit der holzern La- – dern- dl, wannst mi nimma magst, hast a Maul , daß d mir s sagst, na geh ih wieder hi, wo ih herkemma – bih dersell Linzinga, hab an kloanwinzinga – Berglerhuat auf, schöne Spielhahnfedern – drau- ri san ma gar net, denn s Geld hat uns d Muatter gebn, der Vata gibt uns gar koans, der versauft s – alloans   bleib i net, denn an übabliebns Leut hat auf dera Welt koa – Freud s enk des Lebens, Gott hat s gegebens zur wahren Lust und Fröhlichkeit; der Tanz, der Tanz is wahre Lustbarkeit. Da, da, da hast an Groschn, da, da leg ihn dir her, wann, wann derf ih denn kemma, wann, wann haust den Beischlaf anbieten; a Pris Tabak herhaun – eine Prise anbieten. ma s denn – her- ts mir nur auf, morgn in aller Fruah hamma s grad gnua. Kloa bin ih, kloa bleib ih, groß mag ih net wern, schö runkat, schö punkat wia a Haslnuß – ker- sehn san zeiti und d Deandl san süaß, da wachsn eahna d Vergißmeinnicht zwischn dö – V- ierazwanzg Bauern ham achtavierzg Füaß, dö schleckn dir d Ohrwaschl aus und moana, es is – sü- ckate, sackate, s Deandl hat a nackate – Pudlhaubn auf und iatzt hörn ma auf!       Der Knecht und d Dirn, dee tuan sih badn, sie gengan nunter ans Bachl; dee Dirn, dee wascht sih d Britschn aus, der Knecht der wascht sein Klachl. Der Knecht der geht an Bodn nauf, und will dee Leni weckn, da schiabt er ihr sein Prügl nei und laßtn drinna steckn. Und wia dee Dirn vom Schlaf erwacht, schreit sie in ihrer Wut: Kreuzhimmiherrgottsakrament! Was steckt in meiner Fut? Kreuzhimmiherrgottsakrament, wia gehst du mit mir um: iatzt tuastn mir grad haibat nei, wo is dees ander Trumm? Und beim Zipfizapfin muß da Arsch wackln und der Brunzzeug, der muaß steh; wann beim Zipfizapfin net der Arsch wacklt, bleibt dee ganz Maschin steh! Und s Liadl is aus; »mir lassn uns nimmer hunzn«, sagt dee kloa Dirn zu der großn, »ih koh weiter brunzn!« Sagt dee groß zu der kloan: »dees kann ih net glaabn, geng ma aussi in Garten, brunz ma auffi auf d Laabn.« Und dees Ding hat mih gfreut und ih schaug eahna zua, brunzt dee kloane gleih weiter um fünfazwanzg Schuah. Sagt dee groß zu der kloan: »dees hab ih net gwüßt, wann ma s hint und vorn zuahebt, daß s in der Mitt ausserspritzt.« Ich unterließ es absichtlich, die Provenienz der mitgeteilten Gesänge anzugeben. Bei der Freizügigkeit des heutigen Bauernburschen ist die ursprüngliche Herkunft seiner Lieder schwer nachweisbar. Und eben dies obige Material entstammt Aufzeichnungen der jüngsten Zeit. III. Zur Geschichte des Haberfeldtreibens Der Ursprung des Haberfeldtreibens Über die Entstehung des Brauches gibt es eine Anzahl von Versionen, die sich zumeist auf Vermutungen stützen. Größtenteils führt das Wort »Haberfeld« irre, das in verschiedenen sehr alten Redensarten vorkommt und den Beigeschmack schmählicher Ahndung hat. Einen wichtig erscheinenden Beleg zitiert Schmeller in seinem Wörterbuch aus den »Paragraphen an Bayerns Prediger«: »Menscher, gebts acht, daß ihr nicht mit der Zeit mit dem Strohkränzl vor meinem Pfarrhofe vorbeyspazieren müßt, oder daß euch Bueba ins Haberfeld treiben.« Aber auch dieser Beleg – obwohl er zeitlich nicht sehr früh vor dem ersten aktenmäßig bekannten Treiben anzusetzen ist – ist nicht wertvoll, nachdem eine Schlußnote (zum 1. Stück, Paragraph 15) erklärt: »Es war an vielen Orten Bayerns die Gewohnheit, daß, wenn ein Mädchen zu Fall kam, sie des Abends von den jungen Burschen des Dorfes unter unzähligen Geißelhieben in ein Haberfeld und von da wieder nach Haus getrieben wurde. Der Verführer mußte selbst mitmachen.« Es liegt also hier ein im Zeremoniell völlig anderer Brauch vor. In einem der Fastnachtsspiele des Nürnbergers Hans Rosenplüt findet Schmeller das Zitat: —   —   mülners tochter, die Ir gefangen habt habt durch trugenhait und schlägt s darnach auf die Haberwaid. Bei Hans Sachs klagt ein altes Weib, die mit ihrem Geld einen jungen Gatten fand: Er hat mir all mein gut verthan, und hat sich gehenkt an meine maid, schlagt mich jetzund auf d haberwaid. Das alles hat mit dem Haberfeldtreiben nichts zu tun; es handelt sich lediglich um sinnbildliche Ausdrücke, die sich damit begründen, daß man in krasser Not vielleicht Vieh »auf die späteste und trostloseste Weide, die in den Stoppeln des Haberfelds«, (Schmeller) treibt. Schmeller fügt seinen Zitaten die vorsichtige Erklärung bei: » Ob diese alte figürliche Redensart etwa gar mit der nur in einigen altbayrischen Gegenden vorkommenden, etwas mehr als sinnbildlichen Zeremonie des Treibens oder Jagens ins Haberfeld in Zusammenhang steht? Ein Ja auf diese Frage wäre ohne Zweifel etwas gewagt. Man müßte vor allem wissen, worin diese Sitte, wenn sie wirklich so alt ist, als man glaubt , früher und ursprünglich bestanden hat. Denn sicher hat auch sie, wie alle dergleichen Dinge, im Laufe der Zeit Veränderungen erlitten. Ist doch selbst darüber, was sie heutzutage noch ist, gehörig Aufschluß zu geben, nicht so leicht, man müßte denn auch einer der Wissenden dieser Art Vehmgerichts sein. Es ist dabei leider weniger aus sittlicher Entrüstung, als aus Eifersucht oder Privatrache darauf abgesehen, eine Person, die irgendein, den gewöhnlichen Gesetzen unerreichbares, wirkliches oder eingebildetes Vergehen sich hat zuschulden kommen lassen, rechtsförmlich in der öffentlichen Meinung ihrer Umgebung zu brandmarken. Dies geschieht durch lautes Ablesen einer derben, gewöhnlich in Reimen verfaßten Spott- und Strafrede, welche gegen diese Person, nicht ohne gelegentliche Ausfälle auch auf manche andere gerichtet ist. Die zu so einer Aktion miteinander Verstandenen, meist jüngeren Leute der Gegend, die, oft Hunderte an der Zahl, den Anordnungen Eines unter ihnen, den sie Haberfeldmeister nennen, gehorchen, kommen, nachdem sie sich, um unerkannt zu bleiben, im Angesicht gehörig entstellt haben, gegen die Mitternachtsstunden in die Nähe des Hauses, in welchem jene Person wohnt, zusammen, und lassen derselben förmlich bedeuten, daß das, was nun erfolgen wird, ihr vermeint sey, mit Formalien, wie z. B.: »Baua, steh auf, es hat ailfe gschlagn, jetzt wolln wir dei Hur eis Haberfeld jagn.« In der Folge schildert Schmeller das Zeremoniell des Treibens und erinnert an das Aschermittwochsgericht zu Burgebrach; 12 auserlesene Jungfrauen saßen hier zu Gericht über eine Menschenfigur, die aller das Jahr über begangener Skandale beschuldigt und am Ende entweder verbrannt oder freigesprochen wurde. Von größerer Wichtigkeit ist, was Harzheim (conc. germ. III., 126) anführt: »Wie man behauptet, war das Haberfeldtreiben früher auf die dem Kloster Scheyern gehörige Hofmark Fischbachau oder den sogenannten Ellbacher Winkel beschränkt; erst in der neueren Zeit hat es sich im Landgerichte Rosenheim weiter und zum Teil auch in die Landgerichte Miesbach und Ebersberg verbreitet. Demnach könnte man fast glauben, daß es von den dortigen Vätern Benediktinern als ein sehr wirksamer Pastoralbehelf, wenn nicht eingeführt , doch mehr als anderswo begünstigt worden sei. Auch anderwärts hat die Obrigkeit von solchen Zeremonien, da sie in der Regel ohne Beschädigung der Personen und des Eigentums abliefen, oder aber der Schaden ersetzt wurde, wenig davon Kenntnis genommen, bis in den jüngsten Jahren.« Oskar Panizza hat in seiner Studie »Die Haberfeldtreiben im bairischen Gebirge« (Berlin 1897) das Alter des Brauches aus Etymologien und verwandten Sitten feststellen wollen. Er geriet bei der Unmenge an Material ins Uferlose. Einer, der aus dem reichen Schatze seines historischen Wissens wie aus persönlichen Erinnerungen das wertvollste Material für die Geschichte des Haberfeldtreibens hätte zusammenstellen können, ist nun leider dahingegangen: Johann Nep. Sepp. Sepp vertritt die Meinung, daß es sich im Haberfeldtreiben um einen Brauch »aus deutscher Vorzeit« handle, der germanische Mythologie mit christlicher Legende vermische. Ich entnehme seinem etwas wirren Essay, der im »Heimgarten« (Leykam in Graz) erschien, die folgenden Ausführungen: »Ein Brauch aus deutscher Vorzeit, über welchen schon manches geschrieben wurde, aber von solchen, die wenig unterrichtet waren, ist das Haberfeldtreiben. Die Sitte hat sich nur in Altbayern im Gebirge erhalten, und zwar zunächst im Mangfalltale und den alten Grafschaften Hohenwaldeck, Maxlrain und Valley, mit der weiteren Erstreckung über die Gerichte Aibling, Miesbach, Tegernsee, Tölz und Rosenheim, sogar mitunter bis Ebersberg und Anzing ins Flachland hinaus, ja ausnahmsweise bis an den Würmsee. Eigentlich hält sich der Brauch zwischen Inn und Isar, aber wenn jemand der Vehme verfällt, sind es jedesmal nicht die Nachbarn, welche ihn treiben oder ins Haberfeld jagen, sondern Genossen auf drei oder vier Stunden Entfernung. Im Innviertel reiten die Burschen schon in der Nacht von Charsamstag auf Ostersonntag mit Musik und Gesang in die Felder den Haberfeldritt , es ist noch eine gutheidnische Flurprozession. Unsere Voreltern trieben uranfänglich vorzugsweise Haberbau; bei der Ernte ließ man für Großvaters Roß einen Zwickel stehen und die auf dem Halm besonders gebundene Garbe hieß der Haberhalm , Haberbock oder Habergais . Noch heute läßt der Bauer in der Aiblinger Gegend beim Mähen etwas weniges übrig, und sagt: ›Das gehört für unsern Herrgott sein'n Schimmel.‹ Wodan, der Erntegott , reitet nämlich selber um und sieht nach, ob alles recht geschieht. Wie aber nach Einbringung der Feldfrüchte die Abrechnung mit dem Ehehalten stattfindet, auch das Gemeinwesen mit Einnahmen und Ausgaben ins Gleichgewicht gesetzt wird, fand zugleich um die herbstliche Tag- und Nachtgleiche im Zeichen der Wage ein Michilting oder allgemeiner Volks- und Gerichtstag statt. So blieb Michaeli das Herbstziel für Zehent und Abgaben in der christlichen Zeit, und die religiösen und bürgerlichen Jahresgebräuche wirken noch nach. Der Tag der Ernte kommt ja selbst im Evangelium als Sinnbild des Weltgerichtes vor, wo die Guten und Bösen wie der Kern von der Spreu gesondert werden . Darum figuriert die Windmühle auch beim Haberfeldtreiben. Wodan selber hält nach der jüngeren Edda auf dem Idafelde das öffentliche Gericht ab, zu welchem die Asen angeritten kommen, und holt als Windgott (Wauwau) zugleich im Sturm die Gehenkten als seine Opfer heim. Von der Flachsbehandlung rührt der Ausdruck durchhecheln her, und gilt von der Rüge, welche dann mit öffentlichen Sündern in der Gemeinde vorgenommen wird. Unser Haberfeldtreiben ist ein Aufzug, so alt, wie das bayrische Volk. Nach der ideellen Vorstellung hält der alte Gott selber seinen Umzug unter dem Volke, und Christus mit St. Peter tritt nur an die Stelle von Odin und Hönir, um die Gastfreundschaft der Menschen zu erproben. Was Einer immer den Armen tut, das hat man Gott zulieb getan, der sich mitunter zu erkennen gibt – dies ist schon gut heidnische Grundlehre. Der alte Gott ist zwar in den Hintergrund getreten und in Bergestiefe eingegangen, aber an seine Stelle tritt der Kaiser, zuvörderst Karl der Große , der die Grafengerichte im ganzen Reiche einführte. Dingstätten mit ungebotenen wie gebotenen Gerichten bestanden von jeher unter heiligen Bäumen, wo ein Stein den Dingstuhl vorstellte, wie in den Dörfern unter der Linde die Gemeinde abgehalten wird. Der alte Kaiser reitet nun aus dem Untersberg, von wo zwölf Gänge ins Freie führen, ins Haberfeld , und ist wenigstens unsichtbar gegenwärtig. Mit der Anlehnung an die alten Asen bestehen zwölf Haberfeldmeister: Diese 12 Meister, die auch Felix Dahn in der »Bavaria« erwähnt, sind urkundlich nicht zu belegen. die Würde ist auf dem Hause angestammt und vererbt sich wohl seit unvordenklicher Zeit von Vater auf Sohn. Nach ursprünglichem Herkommen können nur ehrengeachtete Männer und Hausväter mittun oder das Unkraut vom Weizen scheiden helfen . Wo immer das Jahr hindurch ein öffentliches Ärgernis eingetreten ist, stellten diese Rachimburgi sich zum Volksgericht ein. Und so geschah es alle Herbste, wenn noch kein Schnee lag, damit man dem Geheimbunde nicht auf die Spur kam. Eine eigentliche Verschwörung oder Beeidigung bei der Aufnahme hat wohl nicht stattgefunden, das Geheimnis wurde ohnedies bewahrt, zumal ein Handschlag für den Schwur hingeht und ›ein Mann ein Wort‹ gilt; gleichwohl bilden die Verbündeten eine geheime Eidgenossenschaft. Die Unparteilichkeit war so heilig gehalten, daß sogar Haberfeldmeister getrieben werden konnten, falls sie selbst wider Recht und gute Sitte handelten. Wer gegen andere einen Stein aufhob, mußte auch selber ›sauber‹ sein. Der Frevler wurde im voraus mehrfach gewarnt und mit dem Ehrengerichte bedroht; nur artete dies in kein blutiges Duell aus, sondern es galt die laute Erklärung des Ehrenverlustes ohne Staatsanwalt. Daß der Neumond dabei eine Rolle spielte, möchte ich nicht behaupten; getrieben wurde regelmäßig von Samstag auf Sonntag oder am Vorabende eines Feiertages, sowie die elfte Stunde der Nacht angebrochen war. Man macht drei Punkte ausfindig, von wo durch Signalfeuer die Mitteilung geschah oder Einberufung stattfand: am Irschenberg, dann zu Bergham ober Bruckmühl am höchsten Punkte neben der Kapelle, endlich am Schloßberg von Vagen. So weit war alles in Ordnung, bis ›diese schöne alte Sitte durch die Unvernunft der Polizei beseitigt worden ist‹, wie Wolfgang Menzel klagt. Vernünftige Landrichter waren übrigens auf dieses Dorfgericht nicht eifersüchtig, und König Ludwig I. gab selber einen Wink, es nicht zu ernst zu nehmen und diese Kraftmenschen nicht immer vor Gericht zu schleppen. Früher wurde die gefallene Dirne von den jungen Burschen mit Geißelhieben durchs Dorf ins Haberfeld gejagt und wieder zurück, auch mußte der ›Schlankel‹, der sie verführt hatte, selber mit auspeitschen helfen. Das Volk also übernahm die Rechtfertigung der öffentlichen Ehre unter lauter Verdammung der vorgefallenen Unbill. Es war ein rechtschaffenes Sittengericht , das dauernde Skandale abschaffen sollte und besser wirkte, als alle heutigen Strafgesetze, auch die Einführung des römischen Rechtes lange überdauert hat. Eigentlich ergänzte es die Rechtspflege, wenn ›Fräulein Justiz mit der wächsernen Nase‹, volkstümlich zu reden, den großen Dieb laufen ließ, während der kleine gehenkt ward. Gibt es doch genug Fälle, wo das Gesetz von der Ruchlosigkeit gar keine Notiz nimmt, und der Frevler, der sich auf der Grenzlinie des geschriebenen Rechtes hält, ungestraft durchkommt. Was nicht verboten ist, gilt für erlaubt, heißt es bei durchtriebenen Kalfaktern mit oder ohne Frack, denen die Gerichte hinaushelfen. Es stellt sich mehr und mehr heraus, daß beim oberbayrischen Bauernkrieg 1705 die Haberfeldtreiber eine erste Rolle spielten . Die Muttergottesfahne, mit welcher die Valleyer auszogen, hatte der Subdekan von Weyarn, Pater Florentin Haspieder, geweiht, auch in drei Predigten zum Aufstand für Fürst und Vaterland wider die fremde Unterdrückung aufgefordert. Zu diesem Feldbanner stand der Nachbar Balthasar Riesenberger, Huf- und Waffenschmied von Bach , in der Pfarrei Neukirchen, also ein notorischer Schmied-Balthes, der unter den Gefallenen in der Mordweihnacht verzeichnet ist. Das Haberfeldtreiben hat uranfänglich eine rein moralische Grundlage , und zeigt fort und fort von der Sittenstrenge der alten Deutschen , wie sie Tacitus schildert. Jemand ins Haberfeld jagen heißt eigentlich, ihn aus dem Kreise ordentlicher Leute und zum Orte selber hinaustreiben. Um aber die Wegwerflichkeit bildlich auszudrücken, wurden leere Haberhalme oder taubes Stroh auseinandergezupft und in den Wind oder zu Boden geworfen. Die Hauptsache ist der Schlußakt, wo dann die Teilhaber mit klappernden Windmühlen, Ketten, Kuhschellen und Peitschen einen Höllenlärm vollführen oder Katzenmusik und Charivari veranstalten. Damit ist Name und Gedächtnis gebrandmarkt und der Ärgernisgeber von der ehrlichen Gesellschaft ausgeschlossen. Der Rechtshandel der Haberfeldtreiber ging, wie wir an einem Vorgange sahen, auch in die soziale Bewegung ein und nahm noch früher sogar eine politische Richtung . Bei der zunehmenden Parteiung im Volksleben und Zerklüftung der Gemeinden, dann dem Argwohn und Strafregiment der Obrigkeit wird dieses patriarchalische Ehrengericht wohl kaum mehr zu Ehren kommen, wo nicht gar in sich erlöschen. Hat doch auch die Ausartung damit begonnen, daß statt gewissenhafter Hausväter junge Burschen sich das Richteramt anmaßten und die Spottverse auf die Unsitte selber unsauber lauteten. Jedenfalls ist es jetzt die höchste Zeit, eine richtige Schilderung von dem rechtmäßigen Gebrauche zu treffen, soll anders die verlässige Kunde erhalten bleiben.« Man sieht: auch die etwas krausen Ausführungen Sepp's gaben den Untersuchungen nach der Entstehung des Brauches keinen Boden. Es war ihm wie den Grimm, Simrock, Dahn, Schmeller u. a. m. unmöglich, zwischen dem Brauch von heute und den außerordentlich zahlreichen leise verwandten Bräuchen, die aus der vorchristlichen bis zur mittelalterlichen Zeit bekannt sind, eine verbindende Linie zu finden. Man nimmt zumeist den Klosterbezirk Fischbachau als Geburtsstätte des Brauches an, freilich ohne die notwendige Begründung zu geben. Wenn man diese Geburtsstätte nur wenig nach dem Norden verschieben würde, käme eine neue interessante Version zur Geltung, deren Kenntnis ich Herrn Ludwig Schönchen-München verdanke. Diese Version geht von der Tatsache aus, daß die Haberer sich bei ihren nächtlichen Gerichten als Sendlinge und Beauftragte Karls des Großen bezeichnen. Keinesfalls ist diese Bezeichnung ganz willkürlich entstanden; zum mindesten führt sie auf eine Gerichtsbarkeit zurück, die Karl der Große den bayrischen Grafschaften gab – und es mag vielleicht der Fall sein, daß nach dem sanften Erlöschen dieser zäh am Leben gebliebenen Rechte der Volksbrauch sich den Titel anmaßte und in Unzufriedenheit mit der neuen Rechtspflege als heimlicher Urteils Sprecher nach dem alten System auftrat. Die Sitte also etwas nach Norden verpflanzt: nun ist der ursprüngliche historische Sitz der Haberer im Warngau. Dort sind die Warner zu Ende des 6. Jahrhunderts ansässig geworden, Sachsen-Thüringer also, deren ursprüngliche Heimat Mecklenburg ist. Es ist möglich, daß die Warner gewisse mehr volkstümliche Einrichtungen sächsischer Art, wie Freiengerichte, auch in der neuen Heimat pflegten und sich dadurch von den monarchisch regierten Bauern der Umgebung unterschieden. Dann könnte in dem Haberfeldtreiben die älteste Form des sächsischen Volksgerichtes erblickt werden, wie es sich in Westfalen zum Fehmgericht ausgewachsen hat. Die Grafschaft Warngau wurde im Jahre 788 durch Karl den Großen organisiert, mit dem Sitz in Pinzenau bei Glonn. Jedenfalls verlieh der Kaiser den Warngauern auch die Gerichtsbarkeit, die wohl im Namen Karls des Großen ausgeübt wurde. Als diese später von den Herzögen aufgehoben wurde – im Jahre 1365 wird diese Aufhebung bestätigt – konnte dann das althergebrachte Recht in den Rahmen des Volksbrauches übergehen und als heimliches, weil verbotenes, Rügegericht weiterbestehen, um allmählich seine Funktionen zu verringern und sich schließlich lediglich auf das Gebiet sexueller Vergehen zu erstrecken. Auch in diesem Falle wäre dem Brauch ein ziemliches Alter zuzuschreiben Der »Bayrische Volksfreund« berichtet unterm 16. November 1826 über ein Haberfeldtreiben in Thalham bei Miesbach mit der Bemerkung: » Schon beinahe über 70 Jahre sind es, daß das sogenannte Haberfeldtreiben ein Ende genommen «. – aber ein urkundlicher Nachweis ist auch hier nicht zu führen. Um so mehr müssen die Aufstellungen über »12 Haberfeldmeister« usw. befremden, ebenso wie die über einen »Habererbund«, die ohne jede Belege gegeben werden. In dem ältesten Akt, der Mitteilungen über die Sitte enthält, finde ich das Treiben als Novum (1766) geschildert; im Jahre 1834 tritt es gewissermaßen als Kirchweihbelustigung auf: »Am Kirta müessma doch aa an Gspaß ham . . . « Aus den sechziger Jahren erhalte ich dann verlässige Mitteilungen durch den Bauern Andreas Niedermeier von Maxlrain, den Sepp als »sicheren Haberfeldmeister« anführt. Indeß: Andreas Niedermeier war lediglich in den Jahren 1860-1863 infolge seines weittragenden Organs Rugsprecher und wenn er sich auch »Meister vom Flachland« nannte, so hatte er doch organisatorisch gar nichts anderes zu tun, als daß er sich gelegentlich mit Freunden und Haberergenossen nach neuen Kräften für die Nachskandale umsah, vielleicht – wie viele andere auch – zu den Treiben »einsagte« und Verse mit fabrizieren half. Der Brauch war so allgemein, daß man eben jeden jungen Burschen als Haberer betrachten konnte und daß besondere Talente durch ihr Organ oder durch ihre Pfiffigkeit besondere Posten erhielten. Die Organisation, wenn es überhaupt eine gab, war nur sehr locker; sie konnte nur darin bestehen, daß man die Treiber für ein Haberfeld nach Maßgabe der örtlichen Entfernungen auswählte und daß die in Betracht kommenden Organisatoren entweder geschulter in den Regeln waren oder radaubedürftiger als die andern. Was endlich die Behauptung anbelangt, daß nur reife ernste Männer früher an den Treiben beteiligt waren, so ist aktenmäßig nachgewiesen, daß schon vor 150 Jahren lediglich junge Burschen die Sitte pflegten. Wenn – und das ist später ebenso der Fall – mannhaftere Leute mittrieben, so beweist das nur ein längeres Festhalten an der Burschensitte und eine durch die Anzahl der Jahre nicht geschmälerte Radaulust. Harzheim glaubt, daß die Propstei Fischbachau das Haberfeldtreiben vielleicht zur Sitte erhoben, jedenfalls aber begünstigt habe. Für diese Annahme ist die Aussage des Wirtes Anton Lindl von Feilnbach (das ja im Bereich der Propstei lag) zutreffend, die im Jahre 1826 vom Landrichter von Aibling protokolliert wurde: »Man sagt sogar, daß dieser Unfug von der Geistlichkeit unterstützt wird, wo schon mehrere denselben diesen Herrn als eine Sünde sollen gebeichtet haben, und aber der Pfarrer ihnen erklärt hätte, daß es keine Sünde sey, das Laster zu bestrafen; ja man behauptet sogar, daß die Geistlichen , z. B. der Pfarrer Kirchberger von Au und der Pfarrer Kreitmeier von Elbach öffentlich in Wirtshäusern oder vielmehr in ihren eigenen pfarrlichen Zechstuben Lobreden auf dieses Haberfeldtreiben machen und, was leicht zu vermuten ist, jeden Meineid deswegen absolvieren . . . « Des ferneren berichtet im selben Jahre der Miesbacher Landrichter an die Regierung über das Haberfeldtreiben als einen »einfältigen und tollen Spuk, den selbst die Geistlichkeit als Strafe der Gefallenen recht gerne sieht «. Wenn das der Fall ist, so hat sich das Kloster einen Feind erzogen. Kern teilt in seinem »Oberbayrischen Sittenbild: Die Haberfeldtreiber« (3. Auflage, Stuttgart 1862) die folgende aktengemäße Tatsache mit: »Im Jahre 1790 wurde dem Probst von Fischbachau getrieben. Die Veranlassung dazu eignet sich nicht für diese Blätter. Der Propst hatte einen ziemlich ausschweifenden Lebenswandel geführt. Der Probst gebot Gegenwehr, da sich aber keiner von den Klosterleuten dazu verstand, nahm er selbst dem Klostermaier das Gewehr aus der Hand und schoß – traf einen Tiroler, der auf der Brücke stand, dieser konnte just noch profitiert werden, dann starb er. – Jeden anderen hätte diese rasche Tat auch sogleich das eigene Leben gekostet. Der Probst, der höhern Geistlichkeit zugehörig, war indes doch – besonders für die damalige Zeit – eine zu gewichtige Persönlichkeit, um eine solche Sühne zu gestatten. Eine Kriminaluntersuchung wurde zwar sogleich eingeleitet, aber das Verfahren der Justiz befriedigt die Haberer nie. Der Probst war auf freiem Fuß, im Genuß seiner Probstei, und den Probst wollten sie fort haben. Die Justiz ging ihnen zu langsam. Von dieser Zeit an schien sich eine Anzahl Kobolde mit unirdischen Kräften begabt gegen ihn, seine Habe und seinen Frieden verschworen zu haben, und kein erdenklicher Schabernack blieb unverübt. Saaten wurden ihm verwüstet, junges Holz abgetrieben, Wege abgegraben, Wasserrieseln in seine Felder geleitet, seine jungen Bäume geringelt, seine Heerden vertrieben, seine Fischhalter ausgeleert, seine Getreidewagen auf offenem Felde verbrannt, ganze Gebräue Bier verdorben, kurz jeder denkmögliche Schaden getan, ohne daß auf ein einziges Individuum mit Sicherheit ein Verdacht geleitet werden konnte. Keine Vorsicht, keine Wachsamkeit, nichts verfing. Es schienen Geisterhände im Spiel, und der Probst stand des Morgens nicht auf, und legte sich des Abends nicht nieder, ohne einen gründlichen Ärger. Er war ein harter, willensfester Mann, ertrug das Ding eine Weile. Endlich gab er sich. Er fühlte, daß er der zähen, hartnäckigen Rachsucht seiner geheimnisvollen Gegner nicht länger widerstehen konnte. Er verließ die Probstei, und mit ihm waren auch die Kobolde abgezogen.« Die Darstellung Kerns ist vollständig der Wahrheit entsprechend. Kern ist überhaupt einer der wenigen gewesen, die es damals wagten, im Roman den Altbayern von der weniger bekannten Seite zu schildern, wie der nachfolgende Abschnitt beweist (der auch nicht uninteressante Streiflichter auf die Notwendigkeit des Haberfeldtreibens wirft): »Wer eine hohe Idee von Sitteneinfalt und Sittenreinheit nach dem Oberlande mitbrächte, würde sich sehr getäuscht finden. Die Geschlechter genießen einer zügellosen Freiheit im gegenseitigen Umgang, und das Kammerfenstern hat sich zu derselben bedauerlichen Berechtigung verhelfen, wie der Kiltgang in der Schweiz. Daß ein Brautpaar eine Familie von vier und fünf Kindern mit an den Traualtar bringt, ist weder eine Seltenheit, noch eine Schande. Sind die Leute aber verheiratet, dann tritt Ordnung und Mäßigung an die Stelle der früheren Zügellosigkeit, und Mann und Frau richten ihren Sinn auf das Erwerben. Und der landbauerliche Erwerb ist ein schwerer und langsamer, man mag noch so viel von hohen Kornpreisen und bäuerlicher Hoffahrt sprechen. Wohl sechzigmal muß der Bauer den Pflug handen, die schwere Scholle treten, wohl sechzigmal mit Zagen die schwarzen Wolken heranrücken sehen, wohl sechzigmal die Sichel schwingen, bis die sechzig Kreuzer, die einen Gulden ausmachen, auch rein gewonnen sind.« »Weit häufiger als in den Städten sieht man auf dem Lande die ungleichartigsten Paare zusammengekoppelt, den sechzigjährigen Greis mit dem zwanzigjährigen Weibe, oder die fünfzigjährige Frau mit dem fünfundzwanzigjährigen Manne, ohne daß diese Ehen zu solchen schauderhaften Experimenten werden, wie in den Städten. Die junge Frau sieht neben dem alten Manne die neuen Tücher und Röcke, den Schrank voll gerollter Leinwand, und der junge Mann gegenrechnet bei den Runzeln und grauen Haaren der Seinigen die Felder, das Vieh und die Gulden, die er zugleich mit ihr geheiratet hat, und hält sich für abgefunden.« Das Sexualleben auf dem Lande war also damals – insofern es sich heute gebessert hat – durchaus nicht nach den Ansprüchen einer sittlichen Warte geartet. Da es also vielseitig Ärgernis gab, gegen das die weltlichen Gerichte nur in ganz besonderen Fällen vorgehen konnten, war ein volkstümliches Rügegericht vielleicht notwendig. Über das Zeremoniell des Haberergerichtes wird im folgenden Kapitel eingehend berichtet werden. Hier sei einiger Varianten gedacht. Hermann von Schmid gibt in seinem Roman »Der Habermeister« (Leipzig 1873) eine eingehende Schilderung des Zeremoniells, das so ziemlich an die heilige Vehme erinnert und das Haberfeldtreiben zu stark idealisiert. Da verlangt der Meister, nachdem er die Anklagen in einer Vorversammlung bespricht : »Der Leumund sagt es; das Habergericht verlangt den Beweis. –« Diesen Beweis aber haben die Haberer leider immer beiseite gelassen. Hermann von Schmid läßt den Haberfeldmeister zum Beschluß des Vorgerichtes eine Ähre zerreißen zum Zeichen dafür, daß die besprochene Person dem Habergerichte verfallen sei. Auch Sepp führt dieses Zeremoniell an. Ich konnte leider weder mündliche noch schriftliche Belege dafür finden. Dagegen gab ein Akt über die Person des Teufels beim Haberfeldtreiben Auskunft. Das Volk erzählt sich, daß der »Sparifankerl« bei keinem Treiben fehle. Immer, wenn sämtliche Treiber vom Meister bei ihren (fingierten) Namen aufgerufen waren und mit »Hier!« geantwortet hatten, erscholl plötzlich ein überzähliges »Hier!«, das den Teufel zur Stelle meldete. Ein ländlicher Gendarm, der über ein am 26. März 1827 zu Steingraben bei Elbach stattgefundenes Haberfeldtreiben zu berichten hat, schreibt: »Die Namen wurden verlesen, jeder antwortet mit ›Hier!‹ Darnach ward abgezählt, wobei sich immer fand, daß Einer zu viel sey, weshalb der Ableser rief: »Einer ist darbey, den thun wir nit kennen, Gaißfüß hat er 2, wie möcht er sich wohl nennen? Ich bild mir's schon ein, der Teufel mueß's seyn! Aus diesem Treiben hat die lückenhafte Aufzeichnung des Gendarmen die folgenden Verse übermittelt: Der Pfarrer von Elbach ist ein kreuzbraver Mann, sonst hätt ja die Hur ihr Kind gar vertan (umgebracht), der Doktor von Miesbach hat's auch nit recht verstanden, drum hat er die Hebamm von Fischbachau dazu genommen, der Schinder von Au mit seinem Karrn hat uns alle Instrumenter nachgefahrn. Der Pfarrer von Elbach thuet sagen: Das lustige Haberfeldjagen ist zu Steingraben nie eine Sünd, geht ihm das Huren dort gar zu geschwind. (Es herrscht zu viel Unzucht; den Übelstand müssen die Haberer beheben.) Ein Haberfeldtreiben vom Jahre 1766 Am ersten Osterfeiertag des Jahres 1766 wurde der Tochter des Sterzlbauern zu Parsberg bei Miesbach, der ledigen Maria Aignmann, ins Haberfeld getrieben, nachdem sie sich mit einem Bauernsohn eingelassen und ein Kind geboren hatte. Nach den Akten hat es den Anschein, als ob dieses Treiben den ersten Vorstoß des Habererbundes von Aibling nach dem Osten bedeute, wie wir später ersehen werden. Jedenfalls befand sich die weltliche und geistliche Obrigkeit in starker Aufregung und behandelte das Vorkommnis als unerhörte Neuerscheinung. Der Gerichtspfleger von Miesbach stellte sofort eine Untersuchung an, in deren Verlauf ihm neun Parsberger Burschen als der Mitwisserschaft verdächtig erschienen. Diese wurden in Haft genommen und stante pede abgestraft. Aus einer Beschwerde der Bestraften an die Regierung erfahren wir nun das Folgende: »Da in abgewichener Fastenzeit des sog. Sterzls zu Parsberg Tochter sich fleischlich vergangen und ein Kind zur Welt geboren , so verfügten wir auf den in hiesiger Gegend altherkömmlichen Brauch nach uns am ersten Osterfeiertag Die herkömmlichen Beschreibungen über den Brauch kennen nur die Zeit nach der Haberernte als die übliche Periode der Haberergerichte. zu gedachtem Sterzl und verrichteten mit Pritschen, Kuhschellen und Ketten, dann Abschießung einiger Terzerolen die gewöhnliche Musik, ohne jedoch dem Sterzl nur den mindesten Schaden in dessen Zaun, Fenstern oder anderem zuzufügen, sondern begnügten uns lediglich mit dieser für junge Burschen ausgesehenen Lustbarkeit, worauf uns aber das löbl. Pfleggericht Miesbach sogleich bei Wasser und Brot, dann mit entblößten Füßen in die tiefste Malefizkeuche warf, sodann öffentlich durch den Amtmann in dem Markt herumführen und einen jeden incl. Kosten um 9 Gulden hat abstrafen lassen. Wann nun dieses Verfahren wider alle Ordnung läuft, maßen niemals erhört worden ist, daß man wegen solcher geringer Verbrechen, wenn man es nicht anders betiteln will, an Leib und noch über das noch härter an Geld abgestraft werden soll, also gelangt an Ew. usw. unsere untertänigste Bitte, dem Pflegegericht in Miesbach befehlen zu lassen, daß uns diese ganz ungerechten Strafgelder, weil wir am Leib ohnedies schon genügend abgebüßt worden, ganz und nachlässig restituiert werden sollen.« Folgen 9 Unterschriften. Die Regierung verlangte vom Miesbacher Gericht eine Erklärung, die in folgender Form erfolgte: »Am heurig abgewichenen osterfeyhrtag, das ist, den 1 ten april abhin in der nacht gegen 12 Uhr geschehen im dasigen Refier etwelche starckhe flinten Schuß nacheinander, durch diese wurden vielle vmbligente sowohl von hiesiger Bürger- als Paurschafft aus dem Schlaff erweckht, da iederman glaubte, es geschechen Lärmmen Schuß, daß eintweeder irgentwo feur auß gekomen: oder ein Rauber Gsindel Blinderen wölle. ich selbsten, der ich gleich die erste Schuß in mein Schloß zimmer gehöret, ware keiner andern Mainung, vnd der amtman, so ebenfahls mit seinem knecht vnd dem Nachtwächter von hier gleich anfangs bey handen warn, vermuthete ein gleiches. Allein man sache nirgents ein feur auffgehen, von niemand von der häuffig zusamen gelauffenen Bürgerschafft kunte errahten werden, was doch dises Schiessen Bedeiten oder was geschechen soll, endlich, hörte man ein geschrey vnd heulen, Bald darauf wieder ainschichtig schüessen, ainige Behaupteten, es seye ein Nachtgejaid Das Vorüberziehen der sog. »wilden Jagd«, das ja in alten Chroniken verschiedentlich mit Ernst behauptet wird. , andere hielten darfür, es geschechent Noth Schuß, und man müesse den Nothleidenden zu hilf kommen. Auff einmahl brache ein starckhes feur von flinten Schüessen auß, welches einige Zeit continuierte, Vnd nit anderst heraußkamme, alß wan zwey Commando übereinander weren, worauf wider ein entsetzl. geschrey entstundte. Nachdeme dises ausserordentl. getöß gegen 1 Stund lang gedauret, indeme Man alles wegen vorgewester windstille genuegsamb gehöret, obschon nichts Verstanden, warn auff einmahl eine zeit lang nur Stihle vnd ruehe, alßdan geschahen andermahlen ainschichtige Schuß, und mit disen endigte sich diser nie erhört sohin Vngewehnliche nachtliche Lärmmen. Des andern tags tragete ich dem mir Vndergebenen Ghrts. amtman auff, sich zuerkundigen, wo diser lärmmen verüebet worden, vnd selber erfuhre, daß es im Dorf Parsperg, so eine kleine Stunde von hier entlegen ist, seye. Er mußte dahero auf meinen befelch näher daselbst sich dessentwegen erkundigen. Bey seiner nacher hauß kunfft zeigte er mindtlich an, daß er in vielle häußer kundschaft willen gekomen vnd ihme der Schröckh, forcht vnd angst, welche die leith angehörigen von Dorf Parsperg durch dises schüessen, Schreyen, heullen, pritschen, Blaßen mit Khüe horner, schlagen auff Preter vnd schöbbern mit Khüe Glockhen außgestanden, massen Sye nichts anderst, weillen keines dergleichen seiner Lebtag gehöret , als einer durch ein zusammen gerottetes Diebsgesindl Vorhabenter Blinderung besorget, nit genueg habe beschrieben werden können, so, daß einige ihme Bekhenet, Sye hetten ihr geld vnd Beßte sach vnder diesen lärmen Versteckhet , dabey aber erfuehre er, daß der ganze tumult vor des Sterzls Paurns daselbst hauße geschechen, und der Meßner zu Parsperg auff dorthigem freydhoff denen Tumueltanten zuegesehen, auch selbige durch einige Pfiff durch die Finger vertrieben habe. Weillen man nun seither mit andern amts arbeithen Beschäfftiget ware, So kunt man zu abhörung des Parsperger Meßners nit schreitten.« »– – daß dabey die größte feuersprunst, wan ein Wind gegangen were, hette enstehen können, indeme weith über hundert Schuß, wie iederman, so es gehöret, gleichförmig saget, geschechen seynt. Und da 2 Gezeugen ausgesagt, daß der Schmid Knecht zu Parsperg namens Mathias Schneider von disen tumult vorgängig Wissenschaft gehabt, habe ich selbigen vor mich berueffen lassen und deswegen besprachet, allein er laugnete alles hinweckh und sagt, er habe Selbsten großen schröckh hiebei ausgestanden, weil er nit gewueßt, was er bedeitte. Ich liesse ihm hierauff in den amtshaußarrest sezen, weill er dessen waß er selbst gesagt, genuegsamb überwisen werden kunte und wolte des andern tags die zeugen verhören. Er liesse aber selbigen Tag durch den amtman vmb verzeyhung und dabey bitten, ihne abzuhören, er wolle alles bestehen.« »– – wobey ihrer bey 23 gewesen – –« »Ich weiß nit, soll ich mich mehrers ärgern als bewundern, daß dise ausgelassenen muethwillig und zaumloß erfrechte Purschen sich getraut, Ew. usw. höchste Stelle Selbsten mit einem so nichtigen als Vnwahren in Willweeg sich Selbsten widersprechenden anlangen anzugehen. Sye lassen vorschreiben, daß nachdem des sog. Sterzls zu Parsperg Dochter ein Vnehelichs Kind zur welt gebohren, Sye dem in hiesiger gegent alt herstammenen gebrauch nach etc. etc. Diesen setzten Sye bey, daß Sye nit den mindesten schaden zuegefüegt etc. etc.« »Nun mechte ich fürs erste wissen, woher diese boßhaffte Pursch bey denen vorgeschriebenen Vmbständen ein alt gebrauchliches herkommen in hiesiger Gegend absonderlich im hiesigen Pfleggericht dociren oder probiren könten? Da doch kein dißgerichtlich ältiste Persohn von dergleichen Unzuelässig muethwilligen Verfahren nie etwas gehöret, daß dergleichen nacht schwermerische Excessen in dem Pfleggericht Aybling öffters vorbey gehen, ist wahr, dise Pursch aber haben fremde gerichter mit dergleichen nit zu beschweren. Und wer will oder kan andertens auß den Schnalzen mit Peitschen, schellen mit Khüe glockhen, schebbern mit Ketten, vnd schüessen eine Music erzwingen? Wahrhafftig dieses ist eine harmonie, welche die höllische gspenster spillen, Menschen und Vieh aber schröckhent machet. Die Boßheit diser Purschen hat nit zuegelassen, daß Sye hetten vorschreiben lassen, Sye haben der Sterzl Tochter nach dem im Pfleggericht Aybling villefältig beschehenten iedoch auch vor dortigem Gericht Vnjustificierlich muetwillig ins Haberfeld (wie Sye es nennen) getrieben.« »Damit Sie aber wissen, worinn dises Haberfeldtreiben besteht, mache ich eine kurze beschreybung hierüber .« »Anfangs gehet einer von den zusam gerotheten purschen zu dem ienigen Hause, wo ein Leichtferttigs Drits halber abgestrafftes Weibs Bild darin sich befindet, mit Vngestimm klopft er an die fenster lääden oder haus thier, fraget sich mit lauttem geschrey in formalibus an.« » Paur (disen mit nammen nennent) hast die (sit Venia verbo) Hur zu hauß? ist daß Haaber feld lähr? seye es lähr oder nit, wür treiben dannach darin. « »Nach disem machen Sye einen vnverträglichen Lärmmen mit vndereinander gemischten jauchzen, schreyen, Bryllen, mit thüer Glockhn, Pritschen, schlagen auf die Preter, Blasen mit Kühe hörn, schüessen aus feur gewöhren, so, daß die ienige, so es das erstemahl hören, nichts anders glauben als es seye die höll ausgelassen worden, villfältig geschieht es, daß einige von diesen Purschen die mit Schindl belegte häußer abdeckhen, die fenster einschlagen vnd die zäun zusammen reissen. iederzeit aber springen sye in einem Creiß herumb, vnd tretten dieweils nit anderst auf, als wan ein hexen tanz daselbst Vorbeygegangen were. Dabey machen Sye sich im angesicht russig vnd theills falsche pärth, damit Sye nit erkhant werden, über das stöllen Sye gemainiglich wachten auf, vnd wan jemand gelling (jählings) darzue komt, oder Vorwiz halber zueschauen will, der mueß aintweeder mithalten oder Sye schlagen ihm die Haut Voll an, vnd jagen ihne davon. « »Solle nun dieses Verfahren eine für junge Purschen ausgesechene Lustbahrkeit heissen? Wan dem Menschen der nächtliche Schlaf und ruehe gestörrt würd oder an seinen güettern vnd leib schaden widerfahret. Daß Sye aber dergleichen öffters anrichten, ist gewiß, und verrathen Sye sich dießfahls in ihrer Schrifft selbst, worin enthalten, daß Sye dem Sterzl nit den mindisten Schaden zuegefügt.« »Wan Sye aber wegen der aus hiesigem Gerichts District bei diesem Haaber feld treiben gewesten purschen, daß Selbige in die tiefist malefizische Keichen bey wasser und Brod mit Blossen füessen solten gestöckht worden sein, in ihrem anlangen melden, ist deme nit aso, massen nur der Mathias Schneider, vnd Andres ihres hartneckhigen Laugnen willen in amthaus arrest condemnieret worden. Die übrige haben alle bestanden, hat man ieden nach gethaner aussag nacher freygelassen, ausser den Veith Hörmann, welcher ein Tyroller ist , vnd ob periculum fugae im amthaus angehalten, deme jedoch essen und trinckhen, was ihme beliebte, vmb sein Geld zuegelassen, Biß die abstraffung der sammentl. Delinquenten Vorgenommen wurde. Zu deme seynt im hiesigen amthause nur 2 Keichen in der höche über ain stiegen, wo einer mehrers einem zimmer als Keichen gleichet, die andern hingeegen nur auf ain Persohn gerichtet, in der tieffe aber ist gar keine vorhanden. Wo solte ich demnach bey solchen Vmbständen 10 pursch hinsteckhen gelassen haben? Diesen Schwenckh (Schwank) haben die ayblinger Bößwichter nur erdichtet; wie mir dann niemahlen zu Sün gekommen ist, weniger daß ich mich verlautten gelassen habe, ich gedenckt dieselben an die offentl. Schand saullen mit etlichen Carbätschen Streichen schlagen zu lassen, obwollen Sye als Urheber und Rädlfiehrer dieser ausserordentl. Excessen, vnd Verfiehrer meiner Vnderthonns Kinder ein weith grössere Straff als diese verdinnt hetten. Mich gedunckhet, als spotteten Sye mir in ihrer Schrifft dan Sye nennen dergleichen facta nur ein geringes weisen , aber Darbey stolpern Sye volkommen über ihre richt schnur. Im eingang ihres anlangens sagen Sye, daß das Haber feld treiben ein alt herkomlicher gebrauch seye. hinnach hingegen bekhenen Sye, daß solches Straffbahr seye, vnd abgebießt werde, welchem Richter würde es beyfahlen, daß er ein alt gebrauchliches herkommen, wann dieses Ehrbahr, justifizierlich vnd Niemand nachtheylich were, abstraffete? Allein! Da die Ehrbahrkeit manglet, indem Sye sich wie die Dieb und Rauber im angesicht abgeruessigt, und vermummet , auch dabey selbst bekhennen, daß derley facta straffbar seyen, übrigens aber mit widersprechen, daß Sye distinguiert und Ehrbahre Leith auff eine paßquilante arth mit ablesung ihrer Nammen, vnd Beysezung allerhand spöttischer vnd Ehrenrihrender Reimmen an ihren Ehren angegriffen; So siehe ich nit, wie Sye dises Verfahren vor eine für junge pursch ausgesechene (will nit sagen anständige) Lustbarkeit an- vnd ausgeben mögen.« »Was mich am meisten wundert ist dises, daß der muethwillig des Gerichts Aybling von den supplicanten gebrauchte Advocat so schlecht denckhen und in seiner abgefassten Schrifft einfliessen lassen mag, daß ich aus der Herunterlesung meines Nammens eine Injuri erzwingen wolle und eo ipso in propria Causa nit judex seyn könne, sondern nach Vorschrifft cod. jur. C. 1 § 20 ganz unwidersprechlich zu perhorrescieren sey. Mein! Wann zu München in einer gassen, wo er wohnet, durch einige vermummte gassen rauppen sein Nam offentl. abgeschryen und ihme zum gespött und gelächter andern leithen reimmen herunder gelesen werden sollen, wie wurde er nit auß den Urhebern solchen ihme angethanen affronts drängen und nach Erforschung satisfaction begehren.« »– – absonderlich wan man die Reimmen, so Sye bey ablösung meines nammens und amts titls bey gesezt, überleget. So also gelauttet haben sollen: Buebn, lost enckh nit straffä, wann enckh der Richta losst schopfä, wär woll ihm s machä, Nit än Dreck hat er zschaffä.« Buben, laßt euch nicht strafen! Wenn euch der Richter beim Schopf nehmen läßt, so werden wir ihm's schon heimzahlen: keinen Dreck hat er zu befehlen! Die Regierung gewann aus der umfangreichen Rechtfertigungsschrift des Miesbacher Geheimen Gerichtsrates die Überzeugung, daß mit aller Schärfe gegen die Haberer vorgegangen werden müsse und antwortete so: »– daß die ersagten Purschen nach beschechener Compassierung, welche Unserem Pfleggericht Aybling aufgetragen worden, ieden zu ain Gulden dann 3 täg mit geringer ärztung im ambtshauß abstraffen, sodan mit der Commination, daß man selbe sich nochmahlen in derley Greuel Thätten würden betretten lassen, man selbe ad tempus indeterminatum in das arbeiths haus liefern lassen würde, auch selbe auf offentl. blaz Vorführen, Vnd dort selbst iedem 15 bis 20 leibs constitutionsmässige Carbätschen sträuch Versetzen lassen sollt, wie Du auch genaue Amtsobsicht halten sollst, das derley unzulässige Mißbräuche gänzlich außgerottet, Vnd bey schweren einsechen nicht wider Vndernemmen werden. München, 16. July ao. 1766.«   Ungefähr im Juli dieses Jahres hatte auch der Kooperator Sebastian Eisen, der in Miesbach die Seelsorge ausübte, ein Schreiben an die Regierung abgehen lassen, in dem er auf die Sitte des Haberfeldtreibens zurückgriff und zugleich von anderen Mißständen sprach, insbesondere von der Lust zum Raufen und anderen ruhestörender Dingen. Auch über das Fluchen der Bauern verbreitete er sich und die Regierung gewann in der Erinnerung an die Schilderung des Aiblinger Richters den Eindruck, daß die ländlichen Untertanen da draußen auf dem Wege der Verrohung begriffen seien und daß dagegen drakonische Maßregeln eingeführt werden müßten. Aus dieser Überzeugung ging der nachstehende Erlaß (vom 20. August 1766) hervor, der in einer Einleitung die völlige Ausrottung des Haberfeldtreibens befahl: »Es wird bereits allen Bauernburschen bekannt sein, mit was für Strafen sowohl an Geld als Leib diejenigen hergenommen worden sind, welche am heurigen Ostertag zur Nachtszeit in dem Dorf Parsberg in das Haberfeld getrieben haben. Da aber dessenungeachtet jedoch der eine oder der andere diese Strafen ihnen zu keiner Warnung sein lassen, folglich noch ferners solche Greuel unternehmen, und irgendwo noch in das Haberfeld treiben werden, so bleibt solchen hiermit zu verhalten, daß gegen dergleichen boshafte Auftreter mit noch weit schärferen Leibesbußen verfahren oder selbe wohl gar in das Arbeitshaus nach München geliefert werden, wie denn ein churfürstlicher Hofrat in München dergleichen für solche Greuel gesetzt, damit hiedurch der verabscheute und endlich schändliche Brauch, der sich im hiesigen Gericht einzuschleichen scheint, vorher aber dort nie erhörte Mißbrauch, wie das Haberfeldtreiben ist, gänzlich aufgehoben und ausgerottet werde. Und daß sich keiner denke, daß solches Unternehmen ungestraft oder wohl gar verborgen bleiben sollte, gestalten man von Obrigkeitswegen in heimlicher Nachforschung auf dergleichen Verbrecher nichts fehlen lassen werde.« »Es ist auch beim Gericht allhier vorgekommen, daß die mehrsten Bauernburschen Raufeisen Das Raufeisen ist ein handfestes Stück Eisen mit Löchern zum Fingerdurchstecken. Der mit dem Eisen (das oft an seiner Außenseite noch vier Spitzen zeigt) bewehrte Raufer schlägt mit geballter Faust und vermag einen Menschen mit einem Schlag zu töten. Der Schlagring ist eine weniger gefährliche Waffe; er ist aus Silber oder Blei und wird am kleinen Finger getragen. Er hat einen massiven unverhältnismäßig großen Knopf, der dem Schlag die gewünschte Wirkung gibt. Der Bauer nennt diesen Ring »Fotzring« (von fotzen = in das Gesicht schlagen). Die Schlagringe sind gleich dem Raufeisen verboten. Die ländlichen Silberarbeiter wußten indessen dem Bauern für seinen Schlagring Ersatz zu geben und schufen den sogenannten Antoniusring, der die gleiche wuchtige Knopfkappe hat, nur daß diese teilweise ausgehöhlt ist und am Grunde dieser Höhlung den heiligen Antonius mit dem Jesuskindlein zeigt. Trotz der Wendung ins Religiöse war der Schlagring gefährlicher geworden. Über die Raufeisen gibt es ein hübsches Schnaderhüpferl: Zweng an Raffa, zweng an Schlagn, zweng an Raffeisn tragn, zweng an lustign Lebn ham s mir fünfazwanzg gebn! (im Original ›stächlings Ring‹) bei sich führen, und dieselben bei sich ergebenden Raufereien auf eine so gefährliche als höchst sträfliche Weise gebrauchen, wodurch wo nicht Totschläge, so doch aber schädliche Verwundungen erfolgen können. Daher man von Gerichtswegen derlei Ring mit Ernst abgeschafft und solchen Burschen bedeutet haben will, daß, soferne sich einer oder der andere mit dergleichen Ringen betreten läßt und sonst mehr zum Raufen gebraucht, der Amtmann diesem nicht allein den Ring ohne weiteres abnehmen, sondern auch einen solchen auf das schärfste abstrafen lassen. Und gleich, wie wir dann noch einige Zeit her hören müssen, daß die ledigen Burschen, auch zum Teil Verheiratete, nachdem sie von den Wirtshäusern nach Hause gehen, in und außer dem Markt bei Nacht zu jodeln, schrein, jauchetzen, auch einer und der andere zu fluchen und zu sacramentieren keine Scheu tragen, so zwar, daß hiesige Persönlichkeiten in der nächtlichen Ruhe gestört werden, sind die Tumultuanten am Geld und Leib zu strafen, die Sacramentierer aber, zumal durch solche Gott selbst beleidigt wird, ohne Unterschied der Person mit den gebührenden Schandsäulenstrafen werden hergenommen werden.« Es wurde indessen lustig weitergehabert und die angedrohten Strafen konnten nie exekutiert werden, weil es nicht gelang, Teilnehmer an dem Treiben zu ermitteln. Um die Landpolizei war es damals sehr schlecht bestellt und die Verkehrsverhältnisse waren von einer Primitivität, die es von vornherein ausschloß, Polizei rechtzeitig in bedrohte Orte zu senden. Überdies waren die Büttel der Landgerichte keine Persönlichkeiten, die das Vertrauen und die Mitteilsamkeit der Bauern erreichen konnten, um vorzeitig über ein Treiben informiert zu werden oder nachträglich Auskünfte zu erhalten. Was aber die spezielle Dorfpolizei anbelangt, so war diese natürlicherweise aus eingeborenen Elementen zusammengesetzt und infolgedessen dem Volksbrauche nicht abhold. Auch war der Verrat von dieser Seite schon darum ausgeschlossen, daß ein jeder die Rache der Haberer fürchtete, die auf keinen Fall glimpflich ausfallen konnte. Die Landgerichte konnten also der Regierung jeweils nur mit Referaten über stattgefundene Treiben dienen und Recherchen versprechen. Die Regierung, bzw. das Kgl. Kommissariat des Isarkreises schrieb dann wieder schematisch zurück wie beispielsweise unterm 3. Oktober 1815: »Auf den Bericht vom 23. September d. J. wird dem Kgl. Landgericht erwidert, es habe nicht nur für den Fall der Bekanntwerdung jener Burschen, welche vor dem Haus der Mayrin zu Elbach mit Haberfeldtreiben den angezeigten Lärm verursachten, zu strafen, sondern auch in Zukunft dafür zu wachen, daß sich nicht Gemeindeglieder erlauben, ganz unbefugte Schandstrafen (Treiben) dortselbst zu vollziehen, wo eine Gesetzgebung sie längst abgeschafft .« Da aber diese Abschaffung des alten Brauches nur auf dem Papier bestand, ging das Volksleben lustig über sie hinweg und hielt an dem Unfug mit einer Zähigkeit fest, die einer besseren Sache würdig gewesen wäre. Die Bemühungen der Regierung erwirkten gerade das Gegenteil: nie vorher war die Lust am Habern so allgemein gewesen und an Orten, in denen derartige Episoden vorher beispiellos waren, wurde die Sitte mit Eifer aufgenommen und gepflegt. Es mag dabei wohl wieder das für die Psychologie des altbayrischen Bauern interessante Moment eine Rolle gespielt haben, daß Verbote erst Instinkte in ihm vergröberten, oder auch: daß diese Verbote ihn erst auf Dinge hinwiesen, die ihm vorher unbekannt waren. Kurzum: der Brauch dehnte sich mehr und mehr aus und die Fälle einer rüden Form bäuerlicher Rügegerichte mehrten sich gewaltig, während die Strafverfolgung nach den mannigfachen Mißerfolgen bald gänzlich einschlief. Gegen das Jahr 1834 sah sich dann die Regierung wieder veranlaßt, mit allen Kraftmitteln gegen die Haberer vorzugehen. Es wurden umfangreiche Vorsichtsmaßregeln erlassen, die in der Hauptsache das Folgende behaupteten und forderten: »Die zahlreichen Sicherheitsstörungen, insbesondere aber Brandstiftungen und Branddrohungen , welche seit kurzer Zeit in mehreren Gegenden des Isarkreises vorgekommen sind, machen das Ergreifen außerordentlicher Maßregeln gegen die, nach den bisherigen Resultaten der eingeleiteten Untersuchungen noch immer unbekannt gebliebenen Teilnehmer dringend notwendig, die bei Gelegenheit der häufig mißbrauchten und in grobe Exzesse ausgearteten alten Sitte des sogenannten Haberfeldtreibens, dann des am 15. Juli d. J. stattgehabten nächtlichen Angriffes auf das Schloß Maxlrain Dieser nächtliche Angriff hat mit den Haberern – obwohl solche dabei waren – offiziell nichts zu tun. Es handelte sich um eine ganz brutale Geschichte: ein gräflicher Jagdgehilfe hatte den als Wilderer berüchtigten Wachtl-Sepp angeschossen und lebendig begraben. Die Freunde des Verschollenen forderten in der für die Sache der Haberer so bedeutungsvollen Nacht wenigstens den Leichnam – binnen vierundzwanzig Stunden. Und man legte ihn auch heimlich auf den offenen Weg; es heißt, die in Fetzen zerarbeiteten Fingernägel des Toten hätten die grausame Todesart verraten. Die Bevölkerung der Grafschaft war durch dieses Gerücht so erbittert und feindselig, daß dem Grafen Lodron die schleunige Abreise aus seinem Schloß notwendig erschien. Man hatte ihm geschworen, das Schloß anzuzünden; an diese Möglichkeit vermochte der Graf nicht zu glauben. Er machte auch den Fehler, seine mißliebigen Forstangestellten nicht zu entlassen – da durchschoß man die Equipage, in der er saß. Seine Dienerschaft wagte es, ihn über diese bitterböse Warnung der Bauern aufzuklären. Aber da er ging, hatten die Wilderer und Haberer ihren Todfeind an den König entsandt – es begann der große Kampf zwischen Regierung und Bauern. Landgerichts Rosenheim, an dasselbe, sowie an die Kgl. Landgerichte Miesbach und Tegernsee und an das Herrschaftsgericht Prien unterm 18. Juli d. J. ergangenen Regierungsanordnungen werden durch anliegende Abschrift auf sämtliche Kgl. Distriktspolizeibehörden des Isarkreises ausgedehnt.« »Diese Maßregeln, sowie die nachfolgenden, sind, soferne sie sich hiezu eignen, auf angemessene Weise in den Gemeinden bekannt zu geben und für den Fall, daß sich in den Bezirken die bezeichneten Sicherheitsstörungen oder Exzesse ereignen sollen, solche strengstens anzuwenden.« »1. Sollte in den durch Brandstiftung oder grobe Exzesse überhaupt bedrohten Gegenden die Gendarmerie als Sicherheitswache nicht hinreichend besetzt sein, so wird eine Verstärkung der Stationen, nötigenfalls durch Linienmilitär verfügt werden, wie dieses bereits in den Gendarmeriebrigaden der Landgerichte Rosenheim, Miesbach, Ebersberg und Wasserburg mit Erfolg geschehen ist.« »2. Die Polizeibehörden werden angewiesen, gleichzeitig mit den strafrechtlichen Untersuchungen von Brandlegungen oder Branddrohungen und von Sicherheitsstörungen, welche auf mehrere Teilnehmer schließen lassen – und selbst nach der definitiven Aufhebung solcher Untersuchungen – die polizeilichen Recherchen auf die Täter oder Teilnehmer fortzusetzen, alle erhaltenen Anzeigen von Spuren zu beachten, häufige Haussuchungen des Nachts nach verdächtigem Gesindel vornehmen zu lassen und die Gendarmeriestationskommandanten zur Nachsicht mittelst Zuziehung eines Ortsnachbars vorzüglich dahin zu ermächtigen, ob sich des Nachts die Dienstboten und ledigen Burschen zu Haus befinden.« Es ist zu diesem Regierungsbefehl zu bemerken, daß in damaliger Zeit eine Identität zwischen Brandstiftern und Brandandrohern und Angehörigen des Habererbundes absolut nicht nachgewiesen werden kann. (Wie dies aber in späterer Zeit [1893] allerdings der Fall war.) Das Brandstiften ist in damaliger wie in späterer Zeit eine leider recht ausgebreitete Art der Privatrache in ganz Altbayern gewesen. Es gibt eine Anzahl von Dörfern – fernab vom Haberergebiet – die unter systematischen Brandlegungen litten und in denen niemals der oder die Urheber zu erkunden waren. (Ich erinnere mich eines bestimmten Ortes unweit Münchens, in dem innerhalb weniger Jahre zweiundzwanzig Höfe in Flammen aufgingen. Nach dem Tode eines dortigen Bauern munkelte man bereits beim Leichentrunke: Jetzt wird's mit dem Brandlegen wohl auch gar sein. – Und so war's auch.) Aber um zu den Haberern und dem Kampf der Regierung zurückzukehren: die umfangreichen Reskripte entwickelten sich schließlich zu einem gut durchdachten Feldzugsplan. Der Angriff auf das Schloß Maxlrain des Grafen Lodron hatte die Regierung von den rebellischen Neigungen der Isarwinkler überzeugt. Man suchte also nach Mitteln, diese Rebellen zu entwaffnen und zu bändigen, die Brandstifter sowohl wie die Haberer und Wilderer. »Auf erhaltene Anzeige, daß auch in Maxlrain auf die in rubro bezeichnete Weise, jedoch ohne Beibehaltung des bisherigen Charakters dieses Unfugs, sondern wie es scheint aus Rachsucht, ein nächtlicher Angriff von mehreren bewaffneten Burschen gegen das Schloß stattgehabt hat, wird von dem Kgl. Landgericht nicht allein die strengste Untersuchung dieses Vorfalles gewärtigt, sondern es wird zur Begegnung solcher auffallender Sicherheits- und Ruhestörungen folgende Anordnung zur pünktlichsten Vollziehung mit Vorbehalt ihrer Modifizierung oder teilweisen Zurücknahme erteilt. 1. Das wiederholte Erscheinen bewaffneter Truppen von Ruhestörern zeigt, daß in dem Landgericht die bestehenden Anordnungen über die Befugnis zur Führung und zum Besitz von Jagdgewehren bisher mangelhaft eingehalten worden sind und provoziert zuerst in der Gegend von Maxlrain und Maxhofen usw. in dem ganzen Landgerichtsbezirk nunmehr die strengste Handhabung in den zur Aufbewahrung der Gewehre der Wildfrevler etc. geeigneten Orten, welche auf alle Arten von Schießgewehren auszudehnen sind. 2.  Die sämtlichen Gewehre sind zu sammeln und nur denjenigen zurückzugeben, die Erlaubnisscheine zur Führung von Waffen fernerhin erhalten können. 3. Gegen Gemeindevorsteher, die sich bei der Visitation und Gewehreinsammlung saumselig zeigen, ist unnachsichtlich und mit Ordnungsstrafen einzuschreiten und für jedes Gewehr, welches nach der Visitation noch im Gemeindebezirk entdeckt wird, hat der Gemeindevorsteher salvo regressu gegen die Gemeinde 5 fl Strafe zum Besten des Lokalarmenfonds zu geben. 4. Für diese Vorfälle, welche wegen ihrer Ausartung nicht länger mehr geduldet werden können, werden die Gemeindevorsteher und die Gemeinden dahin verantwortlich gemacht, daß künftig, wenn ein sog. Haberfeldtreiben oder eine Zusammenrottung von Ruhestörern stattfinden sollte, die Gemeinde, in deren Bezirk es geschieht, mit einer Strafe von 50 fl belegt, auch die Gemeinde für die Untersuchungskosten zu haften hat , so lange, bis die Täter oder der eine oder der andere Teilnehmer entdeckt und angezeigt ist. 5. Sollte gegen die Gemeinde begründeter Verdacht auf ein Einverständnis oder Mitwissen in dergleichen Exzessen oder ein vorsätzliches Verschweigen der Teilnehmer selbst nur von Seite einzelner Individuen ihres Bezirkes im Lauf der Untersuchung sich ergeben, so wird auf Verfügung der unterfertigten Stelle exekutive Einlegung von Militär auf Kosten der ganzen Gemeinde eintreten.« Das Treiben zu Vagen 1834 Als die Regierung begann, den Haberern auf die Fersen zu treten, beging das Miesbacher Landgericht in der Verwirrung, in die es durch die ungreifbare Macht des Habererbundes und durch die am grünen Tisch gefaßten Maßregeln getrieben war, einen Justizirrtum: es verhaftete den Kistlerbauern von Großpinzenau und erblickte in ihm die Seele der großen schemenhaften Körperschaft. Gewiß: der Kistlerbauer, bürgerlichen Namens Simon Bernlochner, war ein Kind des Volkes und höchstwahrscheinlich auch mit der Sitte des Haberfeldtreibens vertraut – aber er war in diesem Falle der unschuldigste von allen. Ich mache den Versuch einer posthumen Ehrenrettung. Die Landpolizei hatte sich die sämtlichen wundervoll bemalten Bauernschränke aufsperren lassen, um nach Haberergewehren und Haberermanuskripten zu suchen. Und just in des jungen Kistlerbauern Schrank fand sie zwei Dinge: einen Loderbrief und den vollständigen Text des gegen die Blaumüllerstochter Marie Todt zu Vagen verübten Haberfeldtreibens. Auch den Loderbrief betrachtete die Gendarmerie als den Text eines ihr unbekannten Treibens – bezüglich der anderen geschriebenen Verse wußte sie ja Bescheid. Und man stellte dem Kistlerbauern die argen Fragen. Ein feiner Kerl, der Kistlerbauer. Wenn er klipp und klar gestanden hätte: jawohl, das ist der Text der Leviten, die man meiner Braut, der Blaumüllerstochter, gelesen hat; jawohl, das ist ein Loderbrief wider diese meine Geliebte; und Habererverse und Loderbrief nahm ich zu mir, um die Schmach meiner Geliebten nicht zu allgemein ruchbar werden zu lassen – nein, der Kistlerbauer gestand dem Gendarmen die Schmach der Blaumüllerstochter nicht. Er log dumm. Feinde hätten ihm die Papiere in den Schrank gelegt, um ihn zu verderben . . . Und der Gendarm schleppte den ersten ertappten Haberer – 50 Gulden Prämie! – triumphierend in den Kotter. Er fühlte sich umsomehr im Bewußtsein seines Rechtes, als der Kistlerbauer ihm einen Karolin geboten hatte, wenn er ihm die beiden Schriftstücke zurückgeben würde. Und das Landgericht erkannte ebenfalls in der Bestechung die Schuld und in den beiden Verszetteln die corpora delicti – der Kistlerbauer blieb in der Keuche. Der Landrichter las die Verse des Treibens und berichtete der Regierung über den Inhalt. Aber keinen Moment dachte er daran, mit welch blutendem Herzen der betrogene Liebhaber Simon Bernlochner, der in der Keuche saß, diese Verse gelesen hatte, die wider seine Geliebte geschrieben waren:         Das Haberfeld dreuben das hat jetzt ein End Darum wern ietzt deini Thitl auf das Dach hinauf gehengt. auf den Kirta mießma do aar an Gspaß habn wen du Duest bein Schuesta drey Monat tragen da Schuesta sagt freili das er die oft gehaut des Laugnt er gar niet aber balts du grayst halt j die nit Da Schuesta sagt er hats nicht ä loj do uh mait es is ga da Wirthd Franzl däh hat dirs a scho offt do da Wirth Franzl sagt du host in ä recht beschiert vo Minka an ham farn hast alle weill gstiert außer Feldkirchen bein Machtül da hat ers dir no do und da hast die bedankt weil er es gar ä so ko Herunter haln bergel beim Machtal is dey Brueda nach glafn und hat an Wagn einj gschrin da hat er net gschecha das da Franzl an Schwaf hat net drin die selbe Woch hats da Schuesta und da Franzl ghaut und da Stier vo Pienzenau und da Hartl hat a nix verschaut da verstoin Hart höett im im ja recht oft traut Ein Hart hint im Mai hams dir 3 mal zue gschaut Den Verstoinna hartl backts all augnblick oh a mal habs es auf den Heistack dram do der Ebersperger Marti duet a ga viel redn er sagt er is scho oft bej dir glegn Kaj Tag werka und a kai Knecht ko kaina weg kemma es mais die a jeda zam springä da Kistla Sima vo Pienzenau dä kos ah recht guet es is ihem kains zschlecht weil ers a jeda Duet ehr is da Schawascha damal wo die Waibatn Leut er is scho lang nahrat und werth nima gscheid Mit den Stier hast es scho gnue probiert Aba du hast do no Efter gestiert Weira da no zwenni Oft kimmt und daweil da Schuesta zue springt Daß die ietzt du vo den Pranzzischüschin Schuesta nit beßer hiezt wei de holt koa Richter Buem nima grieggt. Als Verfasser der Verse wurde ein Jäger des Grafen Lodron zu Maxlrain benannt. Die Übersetzung der Verse:         Das Haberfeldtreiben hat jetzt ein End: darum werden jetzt deine (Schand-) Titel auf das Dach hinaufgehängt! Am Kirchweihtag müssen wir doch auch einen Spaß haben – weil du tust beim Schuster drei Monat tragen (schwanger sein). Der Schuster sagt freilich, daß er dich oft zusammengehaut hat, das leugnet er gar nicht, aber sowie du kreißt (entbindest), halte ich (der Schuster) dich nicht (aus)! Der Schuster sagt: er hat's nicht allein getan und meint, es ist gar der Wirts Franzl, der hat dir's auch schon oft getan! Der Wirtsfranzl sagt: Du hast ihn auch recht beschert, von München beim Heimfahren, hast du immer gestiert (nach dem Stier verlangt); außerhalb Feldkirchen beim Marterl, da hat er's dir noch getan, und da hast du dich bedankt, weil er's gar so gut kann! Unterhalb des Hügels beim Marterl ist dein Bruder nachgelaufen und hat in den Wagen hineingeschrien, da hat er nicht gesehen, daß der Franzl den Schweif nicht drinnen gehabt hat. In derselben Woche hat sie der Schuster und der Franzl zusammengehaut, und der Stier von Pinzenau und der Hartl hat auch nichts verschont. Der verstohlene hat im Altbayrischen eigentlich nur die Bedeutung »diebisch«. Ich glaube nicht, daß es hier, trotz der Situation, die Bedeutung des hochdeutschen verstohlen = heimlich hat. Hartl hätte sich ja recht oft getraut: im Hart hinten im Mai haben sie dich dreimal zusammengehaut. Den verstohlenen Hartl packt's alle Augenblicke an; einmal habt Ihr's auf dem Heustock droben getan. Der Ebersperger Marti tut auch gar viel reden – er sagt: er ist schon oft bei dir gelegen. Kein Tagwerker und auch kein Knecht – kann keiner (von dem Hof) wegkommen: es muß dich ein jeder zusammenspringen. Der Kistler Simon von Pinzenau, der kann's auch recht gut; es ist ihm keine zu schlecht, weil er's einer jeden tut; er ist der Scherenwascher derzeit von den Weibsleuten. Er ist schon lang närrisch und wird nimmer gescheidt. Mit diesem Stier hast du es schon genug probiert, aber du hast doch noch öfter gestiert, weil er dir noch zu wenig oft kommt und unterdessen der Schuster zuspringt. Warum du dich jetzt vor dem französischen Schuster nicht besser hütest? Weil dich halt kein richtiger Bursch nimmer kriegt! Das Landgericht hätte aus den Versen über den Kistler Simon leicht entnehmen können, daß dieser unmöglich der Verfasser der Verse sein konnte und daß er unmöglich an einem Haberfeldtreiben hatte teilnehmen können, das seine Person auch anging. Es ist merkwürdig, daß der Bursche in Untersuchung blieb und daß man trotz der vorhin erwähnten Tatsache Proben seiner und seiner Geliebten Handschrift zusammensuchte. Ein rührendes Brieferl dieser Geliebten, der Blaumüllers Tochter in Vagen, fiel als Schriftprobe in die Hände des Gendarmen (denn der Justizirrtum ging so weit, daß man diese als Verfasserin bzw. Abschreiberin der Verse betrachtete): »Liber Schatz. Ich mieße dir in einer so kurzer Zeid ein bar Zeillen dir zueschüken das ich auf dem Samßtag mit meinen Vater auf den Birkenstein und nach Vrischaußn ge als dann kannst du mir eine gvelichkeit erweißen wann du nach Mießbach kommst – –« Strafkompagnien Die Androhung von Strafkompagnien wurde zum ersten Male im Jahre 1834 in den Gemeinden Kirchdorf (Amtsgericht Miesbach), Götting und Vagen (Amtsgericht Aibling) erfüllt. Vierzehn Tage lagen in den drei Bezirken 70 Mann einer Strafkompagnie, die Streifen unternahmen und nach Waffen suchten und auf Kosten der Gemeinde zu verpflegen waren. Die Regierung hatte sich so an den drei Gemeinden bitter gerächt, in denen – selbstverständlich mit Wissen eines Teiles der Einwohner und auf deren Veranlassung – von Haberern anderer Bezirke noch im Jahre des ersten Erlasses, also 1834, getrieben worden war. Die Bauern sahen die anrückenden Soldaten mit großen Augen an und erkannten, daß hier eine Macht ins Feld geschickt wurde, gegen die man sich aller Exzesse enthalten mußte. So verhielten sich die Burschen im allgemeinen ruhig und lediglich die Dorfvertreter klügelten Wege aus, auf denen man sich der Bezahlung der durch die Einquartierung erwachsenen Kontribution entledigen könne. Die Bauernpfiffigkeit erkannte schließlich den Beweis der Unschuld als das richtige Argument dem Landgericht gegenüber. Man bat also – und die Ortsobrigkeit gelobte ernstesten Beistand – die Fälle genau nochmals zu untersuchen, um zu finden, daß tatsächlich keiner der Einwohner der drei Orte an den Treiben beteiligt war. Das Landgericht glaubte dem Vorbringen aufs Wort; aber es wußte ebenso genau, daß die Haberer weder nach Kirchdorf, noch nach Götting, noch nach Vagen gekommen wären, wenn sie nicht von diesen Orten gerufen worden wären. Es blieb also bei der Zahlungspflicht. Die Wirte stellten ihre Rechnungen; um ein Beispiel anzuführen, der Wirt Franz Seidl zu Götting: »Verzeichniß der Millitär Manschafts Verpflegung im Districkt Götting 1834, welches der unterzeichnede zu fodern hat nemlich fir 1 Mann täglich 36 Xr, allso täglich 23 Mann, daß ganze vierzehn Tage lang, Daß übrigens die Soldaten fühlen mußten, wie unerwünscht ihr Gastspiel war, geht aus der folgenden Beschwerde des Leutnants hervor: »– da beinahe täglich Klagen von der Mannschaft kommen, daß einmahl die Kost ganz verdorben oder nicht hinlänglich und immer äußerst unreinlich ist. Die Wirthin ist beynahe täglich betrunken, schimpft sich mit allen Leuten herum und zeigt in allem gegen die im Haus einquartierten Soldaten den größten Unwillen.« fl Xr macht ein Tag 13 48 Allso in vierzehn Tagen 193 12 Fir Titl Herr Leittnant zimmer und Peth Täglich 12 Xr 2 48 fir 2 Herrn Korporäls zimmer und Peth 8 Xr 1 52 fir daß groß wachzimmer täglich 24 Xr 5 36 dan 8 Pfund Kerzen a 21 Xr 2 48 dan fir eine frembde magt täglich 18 Xr 4 12 fir Titl. Herr Leittnants Pferd Stalgeld täglich 6 Xr 1 24 fir 19 Mann stroh zu schlaffen täglich 1 Xr 4 26 218 10 Die Gesamtrechnung für Vagen belief sich auf 522 fl 22 Xr " Kirchdorf auf 576 fl 59 Xr " Götting auf 450 fl 16 Xr Diese Beträge konnten für die damalige Zeit als recht respektable Summen gelten; umso selbstverständlicher ist es, daß die Bauern der Bezahlung mit Händen und Füßen entgegenstrebten. Zunächst also hatten sie sich auf ihre Unschuld berufen; ihre Bauernpfiffigkeit führte sie so weit, daß sie aus der Tatsache, daß Fremde getrieben hatten, sogar die Überzeugung ihres guten Rechts gewann. Infolgedessen enthielten sie sich zunächst der Bezahlung und pochten auf ihre Unschuld; als diese nicht befunden wurde, versuchten sie es mit Eingaben und Bittschriften und erwarteten schließlich ein Machtwort des Königs. Drei Jahre lang verschleppte sich so die Zahlung, bis die Unbeugsamkeit der Regierung die Bauern mürbe machte. Aus dieser Zeit stammen einige Akten, die ganz interessante Beiträge zur Geschichte des Haberfeldtreibens wie zur Psychologie des altbayrischen Bauern geben. Ein Beschluß der Gemeinde Kirchdorf vom 14. Januar 1836 besagt: »Da die unterzeichnete Ruralgemeinde auf öfters wiederholtermaliger untertänigster Bitte von Seite der kgl. Regierung über die wegen vor 2 Jahren stattgehabten Haberfeldtreibens erlaufenen militärischen Exekutionskosten keinen Nachlaß erhielt, und nun mehrmal den strengsten Auftrag zur Bezahlung, so ergeht der einstimmige Beschluß von Seite der Gemeinde, daß sie sich niemals auf freiwillige Bezahlung der Kosten einlassen kann und will, weil dieselbe sich nach ihrem Gewissen nicht selbst beschuldigen kann, geht es wie es geht; und wenn man Gewalt für Recht nehmen kann, so soll man damit verfahren wie es in ihrer Macht und Gewalt steht , indem sie sich ganz ohne weiteren Widerstand den kgl. Behörden ergeben will.« »Weil denn nun die Gemeinde, die größtenteils aus armen Familien besteht, dann schon einige Jahre hindurch Mißwachs eintrat und ohngeachtet dessen keine Behörden über eine Widerspenstigkeit in allen Rechten und billigen Sachen über Entrichtung der Staatsabgaben und dergleichen sich vorzuweisen vermag, eine solche ungerechte Behandlung entgegennehmen muß, so erklärten sie dagegen, daß von Seite der Gemeinde nichts anders zu hoffen sei, als daß nicht nur allein die Tätigkeit um Erhaltung der Ruhe und Ordnung unter der Gemeinde in Anspruch genommen werde, sondern daß auch mancher rechtschaffene Familienvater sich nicht wünscht, bei einer solchen Rotte von Haberfeldtreibern sich vereinigt zu wissen und daß man durch diese Behandlung überzeugt wird, daß auch der Unschuldige mit dem Schuldigen büßen muß.« Die Regierung nahm von der Eingabe wenig Notiz und ließ als Antwort durch die Miesbacher Behörde einen Verteilungsplan für die Kontribution ausarbeiten. Dieser Verteilungsplan belastete auch den Pfarrer mit 8 Gulden 50 Kreuzer – der sich sehr dagegen aufhielt und mit Hinblick auf seine allgemeine Steuerfreiheit auch wieder entlastet wurde. Als das Landgericht den Verteilungsplan ausgearbeitet hatte, stand es vor der Schwierigkeit, die Kontributionen, von 12 Gulden bis zu 9 Kreuzer herab, bei den einzelnen Bauern einzutreiben. So sandte man die Extrasteueranlage zunächst hinaus und forderte die Unterschrift jedes einzelnen ein als Anerkennung der Zahlungspflicht. Die Bauern unterschrieben alle, aber mit der Randbemerkung: »weigert sich, zu zahlen«. Das Landgericht war in Verlegenheit; die Polizeimacht reichte in anbetracht der zu erwartenden Widerstände zu umfangreichen Exekutionen nicht hin; voraussichtlich aber konnte das Erscheinen der Gendarmen eine allgemeine Rebellion zur Folge haben. Diese Besorgnis wurde auch der Regierung nicht verhehlt: man bat um militärischen Sukkurs für die Dauer der Eintreibung. Aber die Regierung empfahl vom grünen Tisch aus an Stelle dieser Hilfskräfte » die gebotene Umsicht und Ruhe «. Nun berief das Landgericht die Zahlungspflichtigen zu sich, erklärte ihnen die Sachlage und legte ihnen ein diesbezügliches Protokoll zur Unterschrift vor. Die Bauern weigerten sich aber, zu unterschreiben. Der Landrichter machte kurzen Prozeß, ließ den Gerichtsdiener an ihrer Stelle unterschreiben und verknurrte die Leute wegen Verweigerung der Unterschrift zu 12 Kreuzern Strafe. Als das diesbezügliche Protokoll der Regierung vorlag, erhielt der Landrichter einen Verweis des Inhalts: »Die Erhebung dieser Gebühr wird, als jeder gesetzlichen Begründung entbehrend, hiemit verwiesen und das Amt wegen umbefugeder Verfügung in den Rückersatz verurteilt.« Und das Landgericht sandte Erlaß um Erlaß über die Abkehrung von Haberfeldtreiben an die Gemeinden. Die Vorsteher unterzeichneten seelenruhig: »ich bekehne das ich den auftrage erhalten hab wegen die Haberfeldtreiber, und den Gemeinde gliedern erklert hab was für ein Straf drauf beleg is und die untersuechungskösten zu leisten haben –« Aber sie zahlten nicht. Sie wandten sich direkt an den König. Die Gemeinden Kirchdorf und Götting machten ihre Eingabe zusammen. Aus diesem Schriftstück verdient die Begründung wiedergegeben zu werden: »1. Das sog. Haberfeldtreiben war in den nunmehrigen Bezirken des Landgerichts Miesbach seit unvordenklichen Zeiten Sitte , wie dies alle alten Männer bestätigen können. Solches galt gewöhnlich reichen und stolzen Bauerntöchtern, welche geschwächt wurden, wie auch solchen Untertanstöchtern resp. weiblichen Dienstboten, welche von einem Ehemann geschwängert wurden. « » An dem Haberfeldtreiben nehmen lediglich junge und ledige Burschen Anteil . Sie versammeln sich zu 50, 60, 70 Köpfen, die einen sind mit Gewehren, Heu- und Mistgabeln, Kuhschellen, die andern mit tüchtigen Stöcken und Ratschen versehen. Von diesen zusammen gerotteten Burschen wurden ordentliche Vorposten ausgestellt und niemand durfte es wagen, sich denselben nur in einiger Entfernung zu nähern, weswegen sich denselben auch in der Regel niemals jemand genähert hat.« » Deswegen weiß man auch seit Menschengedenken nicht, daß bei diesem sog. Haberfeldtreiben ein Unglück sich ereignet hat. « »Von dieser Rotte wurde der geschwächten Weibsperson ihr Sündenregister von ihrer Jugend an , und solchen Mannspersonen, die mit im Spiele sind, vorgehalten.« » Weil das sog. Haberfeldtreiben gleichsam eine sittliche Predigt war , und weil hiebei nie ein Unglück sich ereignete, so trafen, wenigstens noch vor einigen Jahren, die Polizeibehörden dagegen keine Anstalten und uns ist es nicht unbekannt, daß selbst einige Pfarreivorstände dem befragl. Haberfeldtreiben, weil dasselbe gleichsam eine sittliche Predigt enthält, das Wort sprachen. « »Wenn in einem Dorf oder in einer Einöde getrieben wurde, so darf man ja nicht glauben, daß die Teilnehmer in diesem Distrikt wohnen, vielmehr lehrte es die Erfahrung, daß die Teilnehmer aus anderen drei bis vier Stunden weit entfernten Distrikten daherkommen. «. »Man geht daher von irriger Meinung aus, wenn man glauben möchte, daß an den Orten, wo neuerlich getrieben wurde und wegen welcher die Militärexekution eintritt, solche Individuen Anteil hatten, welche im Distrikt Kirchdorf wohnen oder wohnten.« (13. IV. 1835.) Als die Gemeinde Vagen von dem Schritt der Kirchdorfer und Göttinger erfuhr, ging sie in Renitenz über: »An das Königliche Beyrichse Landgericht Myßbach auf die von köyniglichen Landgerichde erhaltenen Exekuzian auftrag, hat sich die Djdrits Gemeinde Vagn Eßter mal enschlossen Wegen die Haberfeld kösten, ungeachtet den Rechtsweg zuergreyfen .«. (26. VIII. 1835.) Was die drei Dörfer besonders zur Renitenz verleitete, war der Umstand, daß in Weyarn, in Sollach und in Au bei Aibling, wo ebenfalls im Jahre 1834 gehabert worden war, keine militärische Zwangseinquartierung zu verzeichnen war. Der Bauer aber bekennt sich zu dem Sprichwort: was dem einen recht ist, ist dem andern billig; und überdies pflegten die Nachbargemeinden ihre Witze über die Vagener zu reißen und dieser Spott im Unglück machte die Gemeinde erst recht rebellisch. Aber alle Eingaben und Bitten hatten keinen Erfolg. Die Regierung wurde im Gegenteil immer hartnäckiger (auch der König lehnte die Begnadigung ab) und drang auf Exekution. Die Gemeinden riskierten als letztes den Rechtsweg und hofften absolut auf einen Sieg. (Im Vorgefühle dessen Kirchdorf ruhig an die Regierung schrieb: »Wenn nun die Gemeinde einer solchen ungerechten Behandlung entgegensehen muß, so läßt sich auch von derlei nichts anderes erwarten, als daß ein jeder eine gerechte Rache in sich fasse und nichts anderes zu hoffen sei, als daß ein noch größeres Übel dadurch entstehen könnte. «) Das Gericht lehnte indessen die Klage der Gemeinden ab und nun war es allen Ernstes an der Zeit zum Zahlen. Die Gemeinden fühlten sich ernüchtert und gingen zum demütigen Bitten über. Das half – man glaubte, die Zähmung erreicht und zukünftigem Unfug vorgebeugt zu haben; die Gemeinden zahlten je 100 Gulden als Abschlagszahlung und erhielten den Rest in Gnaden erlassen. Auch der Landrichter atmete auf. – Das Haberfeldtreiben in neuer Blüte Aber gleichwohl bleibt der alte Brauch im Schwang und bestätigt seine Existenz durch zahlreiche nächtliche Exzesse. Die Landpolizei, die man neuerdings zur Verfolgung des Unfugs angespornt hatte, ermüdet bald in der aussichtslosen Hatz nach den Tumultanten, der Landrichter häuft verärgert Stöße von inhaltlosen Vernehmungsprotokollen auf und die Bauernbürgermeister verlesen mit Schmunzeln Verordnung um Verordnung vor ihren Gemeindeangehörigen. Unterm 7. Dezember 1848 – als 14 Jahre über den kräftigen Erlassen vergangen, aber keine Haberer gefangen waren – dekretiert die Regierung wieder: »Die in jüngster Zeit in mehreren Orten, namentlich in den Landgerichten Rosenheim und Aibling vorgenommenen sog. Haberfeldtreiben, welche bereits in früheren Jahren die schwersten Verbrechen, Mord und Brandstiftung im Gefolge hatten, machen es der unterfertigten Stelle zur Pflicht, ein nachdrückliches Einschreiten gegen solche unter was immer für einem Vorwand eingetretenen Störungen der Ruhe und Ordnung einzuschärfen und selbe zur Warnung bekannt zu machen.« »Es ist also folgender Erlaß vorschriftsmäßig anzuschlagen: 1. Die Gemeinde auf das Ungesetzliche solcher Handlungen, auf die hiedurch bevorstehende allgemeine Zügellosigkeit unter den jungen Burschen und die nach bekannten früheren Vorgängen häufig hiebei eintretende Beschädigung von Personen und Eigentum aufmerksam zu machen, dieselben 2. an ihre Pflicht, Recht und Ordnung in ihren Bezirken aufrecht zu halten, zu erinnern. 3. Bei Zuwiderhandlungen den Gemeinden 50 fl Strafe und Überbürdung der Kosten, sowie bei fortgesetzten Ruhestörungen noch die Einlegung militärischer Exekution.« Auch dieser Erlaß war Papierverschwendung, es war nun einmal nicht möglich, das Landvolk von den Gefahren, die aus dem Brauche des Haberfeldtreibens für die Volksmoral erwuchsen, zu überzeugen. Und die Lust zum Radau war so tief eingewurzelt – weil eben der Exzeß so ziemlich die einzige Vergnügungsveranstaltung im bäuerlichen Leben bildete – daß sie auch durch drakonische Mittel nicht behoben werden konnte. Im übrigen erkannte der Bauer wohl die Dürftigkeit der landpolizeilichen Gewalt einerseits und die Sicherheit und Ungestörtheit, die seine weltabgeschiedenen Dörfer gewährleisteten, anderseits. Soweit es sich nicht um einige wenige reisende Hausierer handelte, hatte der Isarwinkel so gut wie keinen Verkehr; was in diesen kleinen Dörfern vor sich ging, hatte nur intime Bekannte und Verwandte zu Zeugen, die das tägliche Leben mit seiner Notdurft eng genug aneinanderband und miteinander verpflichtete, um eine Mitteilsamkeit an Fremde, wie die Boten des Landgerichts sie darstellten, im gegenseitigen Interesse zu unterdrücken. Vielleicht konnten Pfarrer und Lehrer Vertraute der richterlichen Behörde werden – aber sie vermieden es. Der Lehrer war damals in zu kümmerlicher Abhängigkeit von der Gemeinde gehalten, um nicht aus Furcht verschwiegen zu bleiben. Auch stand der damalige Lehrer nicht auf einer Kulturstufe, die einen besonderen Abscheu vor der Sitte bei ihm voraussetzen mußte. Der Pfarrer endlich tat gut daran, an die schon früher von klerikaler Seite entdeckte pastorale Hilfskraft und sittliche Tendenz des Treibens zu glauben. Und wenn er die Auswüchse des Brauches erkannte: von der Kanzel aus gegen den tief eingewurzelten Brauch vorzugehen, konnte ihm gefährlich, ja verderblich werden. Er wußte, daß die Brutalität, mit der die Haberer vorgingen, keineswegs vor dem Talar Halt machte, um so weniger, als die Nacht und die Vermummung der Haberer vor der Erkennung schützte. Es war also besser für ihn, den weltlichen Gerichten die Arbeit allein zu überlassen. Und mühsam kämpften die Landgerichte den von der Regierung befohlenen Kampf weiter. Sie sandten die Befehle an die Gemeindevorsteher hinaus; diese Leute unterzeichneten wohl den Revers, demzufolge sie von den Verordnungen der Regierung Kenntnis genommen hätten und die Befehle erfüllen würden – aber sie erkannten die Erfolglosigkeit der zugedachten Arbeit. Der Gemeindevorsteher war auch beim besten Willen nicht der Mann, der beispielsweise eine allgemeine Entwaffnung durchführen konnte. Wenn es ihm auch gelang, von einer Reihe junger Knechte die Gewehre einzufordern und sie ihnen eventuell mit Gewalt und unter Hilfe des Ortswächters wegzunehmen, so konnte er als sozial Gleichgestellter, als Verwandter oder Freund unmöglich bei verheirateten, angesehenen Ortseingesessenen ein Gleiches tun, ohne durch Erfüllung der Amtspflicht seine persönliche Stellung zu erschüttern. Auch lag die Gefahr vor, daß – wie das im Bauernleben eben ist – dadurch Feindschaften entstehen würden, deren Folgen unter Umständen vernichtend sein konnten. Es war dem verheirateten, auf seinem Hofe sitzenden Bauern geradezu undenkbar, seine Waffe aus dem Haus zu geben, die der Sitte gemäß zum erwachsenen, wehrhaften Manne gehörte. Der Ortsvorsteher war also froh, daß der Bauer seine Waffe verbarg und ihm so die Gewalt mit ihren Konsequenzen ersparte. Und wie dem Bauern sein Gewehr, so war dem Knecht sein Scheibenstutzen lieb. Außerdem aber pflegten Bauer und Knecht einträchtig zu wildern. Gerade in jener Zeit war das Wildern in den ungeheuer wildreichen Revieren des Oberlandes eine so selbstverständliche Sache, daß es mehr einer Volkssitte als einem Vergehen gleichkam. Auch waren die Wilderer ebenso wie die Haberer dem Arm der Gerechtigkeit kaum erreichbar und die spärlich gesäten Jäger hüteten sich sehr vor Anzeigen oder einem Kugelwechsel, weil sie die Rache eines ganzen Dorfes zu fürchten hatten. Es ergeben sich also summa summarum sehr ursprüngliche Moral- und Rechtszustände, deren Besserung nur durch zwei in weiter Ferne liegende Mittel zu erreichen war: durch gute Schulen und den Verkehr. Der habererfreundliche Kooperator Die Regierung erhielt im Januar 1841 ein anonymes Schreiben, das die Haberer verteidigen wollte. Das merkwürdige Schriftstück bringt abermals neue Details über das Habern und verrät in seiner Tendenz einen Geistlichen als Verfasser. »Glaubend, daß die Kgl. Regierung über den Zweck des sog. Haberfeldtreibens im südlichen bayrischen Hochlande nicht die gehörige Kenntnis hat, so wird hiemit der gehörige Aufschluß erteilt. Der Zweck des Haberfeldtreibens ist, der Unsittlichkeit Einhalt zu tun durch öffentliche Beschämung. Denn nur bei solchen Leuten wird getrieben, welche als Ehebrecher oder Ehebrecherinnen oder im ledigen Zustande als ganze Wohllüstlinge öffentlich schon bekannt sind. Würde gegen solche sittenlose Menschen auf anderem Weg streng verfahren werden, daß sie ihren verderblichen Lebenswandel bessern möchten, vom Haberfeldtreiben würde keine Rede mehr sein , daher auch jener nächtliche Tumult vor mehreren Jahren zu Maxlhofen bei Aibling, jenes Schießen ins Schloß kein Haberfeldtreiben war, sondern Ausübung der Rache, welche dadurch gefaßt wurde, daß der Jäger des dortigen Schlosses einen Wildpratschützen erschoß und nach aller Vermutung lebens eingescharrt hat. Derartige Gerüchte sind in dem großen Reich der altbayrischen Wildpratschützen keineswegs selten aufgetaucht. Aus meinen Bubenjahren ist mir eine ähnliche Geschichte vom Starnbergerseegebiet bekannt. Man hatte einen von hinten angeschossenen Wilderer unter einem Daxenhaufen tot aufgefunden. Da ihm die Kinnlade anscheinend durch einen Kolbenhieb zerschmettert war, erzählte sich das Volk, der oder die Jäger hätten auf diese Weise seine Hilferufe erstickt. – Der in den achtziger Jahren berüchtigte Wilderer »Schweizer-Karl« von Murnau, war eines Tages am Rand eines Steinbruches, als er eben einen Rehbock erlegt hatte, von einem Jäger gestellt worden. Der Schweizer-Karl war verwegen genug, lieber in den Steinbruch einen Sprung zu wagen, als sich wehrlos – er hatte keinen Schuß mehr in der Büchse – verhaften zu lassen. Der Jäger schoß dem Springenden eine Ladung Rehposten nach, die ihn beträchtlich verwundete. Da der Wilderer infolge der Schußverletzung wie des fürchterlichen Sprunges eine Weile liegen blieb, mußte der Jäger wohl annehmen, daß der Feind tot sei. Er begab sich nach Hause und holte Pickel und Schaufel, um den Leichnam einzuscharren – im eigensten Interesse: denn er hatte auf einen Fliehenden geschossen und war darum vor dem Gesetz strafbar, er hatte aber auch einen Wilderer erschossen und mußte die Rache seiner Genossen fürchten. Ein Ausweg blieb: jede Spur der Tat beseitigen. Der Wilderer mußte, wie viele seines gefährlichen Gewerbes, plötzlich verschollen sein. Aber der Jäger fand den mutmaßlichen Leichnam nicht mehr; der Schweizer-Karl war allerdings schwer verwundet, vermochte sich aber noch nach einem Bache zu schleppen, in dem er lange liegen blieb und seine Wunden kühlte. Dann kroch er mühselig nach einem Bauernhof, wo ihn dann die Gendarmerie aufhob. Der Jäger wurde einige Monate später erschossen aufgefunden. Der zuerst als der Tat verdächtig gefänglich eingezogene Schweizer-Karl wurde bald wieder freigelassen, nachdem die Untersuchung eine Selbsttötung aus Unvorsichtigkeit annahm. »Wo keine Ehebrüche oder sonst kein all bekannt unkeuscher Lebenswandel von Erzeugung mehrerer Kinder, da kein Haberfeldtreiben.« » Die Entstehung des Haberfeldtreibens reicht schon über 200 Jahre hinauf und das Verfahren dabei blieb sich stets ziemlich gleich. Das Verfahren ist nun dieses:« »Um Mitternacht kommen von 100–200 rüstige Mannspersonen. Sie schließen am freien Platz einen großen Kreis, alle sind mit Gewehren versehen, die scharf geladen sind .« »In der Mitte des Kreises wird ein Schragen gestellt, worauf Bretter gelegt sind. Der Haberfeldtreibmeister mit noch einigen Männern befindet sich da. Ist die Anordnung geschehen, sind alle Vorposten ausgestellt, um ja niemanden nahekommen zu lassen, so wird bei der Wohnung der sittenlosen Person aufgeweckt, was geschieht mittelst zweier Flintenschüsse. Musik wird gemacht, passende Reime werden gesprochen, und die Aufwecker treten wieder in den Kreis. Nun Lärm usw.« »Gegen drei Stunden weit hört man den Lärm.« »Plötzlich wird Ruhe kommandiert und nun beginnt die Vorlesung der Ursache in lustigen Versen, in den Hurern oder Ehebrechern zum Schimpf gereichenden Reimen, genommen aus ihrem unkeuschen Lebenswandel. Nach jedem Reim folgt ein schallendes Gelächter.« »Jetzt wird zum zweitenmale aufgeweckt, dann Ruhe geboten und es folgt die zweite Vorlesung. Hierauf folgt der Schluß. Es werden falsche Namen der Treiber abgelesen und anstatt des Wortes »hier« wird geantwortet: »Hur«. Ein ganz möglich großer Lärm macht den Beschluß. Die ganze Mannschaft zieht sich zusammen und es erfolgt der Abmarsch, was sehr schnell geht, um allen Gefahren etwaiger Nachstellung zu entkommen und nicht erkannt zu werden.« » Die Treiber schwören zusammen , nichts durch Aussagen zu verraten, während des Treibens selbst in allen Gefahren einander zu unterstützen.« » Sollte allenfalls ein Schaden angerichtet werden an zeitlicher Habe, er wird ersetzt . Die Flinten und Stutzen werden verborgen gehalten, um ja bei allen Nachforschungen dieselben nicht dem Gerichte überliefern zu müssen.« »Es ersuchen die Haberfeldtreiber die bayrische Regierung, gegen den liederlichen Lebenswandel aller Personen, die ihn führen, vorzugehen. Dieser nächtliche Lärm wird für immer aufgehoben bleiben im bayrischen Hochlande.« »Geschrieben im Monat Jänner 1841 in Übereinstimmung mehrerer Haberfeldtreiber.« Der Kooperator Bartholomae Schmid in Parsberg hatte den habererfreundlichen Brief geschrieben, wie Schriftproben, die man allenthalben einholte, nur zu schnell ergaben. Die Regierung hatte zwar Auftrag gegeben, den Verfasser in jeder Form zu schonen, aber der Landrichter fand einen boshaften Modus, um von dem Manne eine schriftliche Erklärung zu erhalten, daß das Haberfeldtreiben etwas höchst Verderbliches sei. Hirtenbriefe des Episkopats München-Freising gegen das Haberfeldtreiben Nachdem Erzbischof Lothar Anselm in den Jahren 1828 und 1834 die Angehörigen seiner Diözese vor dem Haberfeldtreiben verwarnt hatte, richtete Gregorius unterm 18. November 1863 einen ernstlichen Hirtenbrief an die Dekanate zu Aibling, Miesbacb, Oberföhring, Rosenheim, Sölhuben, Steinhöring, Tegernsee, Tölz, Wolfrathshausen , in deren Bezirken der Brauch ausgeübt worden war. Der Hirtenbrief hatte »einen Unfug zu rügen, der den Ruhm, dessen Ihr Bewohner des Bayrischen Hochlandes durch entschiedenes Festhalten an unserem heiligen Glauben und durch treue Anhänglichkeit an Fürst und Vaterland Euch von jeher erfreutet, nicht wenig verdunkelt. Dieser Unfug, Ihr wißt es alle, ist das sogenannte Haberfeldtreiben.« »– – es ist unnötig, geliebteste Bewohner des Hochlandes, Euch alle jene Vorfälle der Reihe nach aufzuzählen, welche besonders in der jüngsten Zeit in Eurer Mitte zu beklagen waren, und deren Kunde zum Nachteil Eures guten Rufes selbst weit über die Grenze unseres Vaterlandes gedrungen ist. Wir halten es daher für unsere heilige Pflicht, einige väterliche, aber ernste oberhirtliche Worte an Euch zu richten, und Euch nachdrücklich zu vermahnen, von dem Tun und Treiben abzulassen, das gegen die Grundsätze der Religion, der bürgerlichen Ordnung und der Sittlichkeit verstößt.« »– – rücksichtslos und unbekümmert um die Folgen stören sie die nächtliche Ruhe ihrer Umgebung, den stillen Frieden ihrer Täler durch wildes Toben und Lärmen, verletzen sie das Rechts- und Sittlichkeitsgefühl von Alt und Jung, ärgern und verführen sie die Unschuld durch Ablesung unflätiger Lieder und Sprüche, geben sie Anlaß zu jahrelangen Feindschaften und bringen manchen in die schreckliche Gefahr, sogar ein Meineidiger und auch ein Mörder zu werden, um sich dadurch der rechtlichen Untersuchung und verdienten Strafe zu entziehen. Die Erfahrung bestätigt dieses in trauriger Weise.« »Es gibt leider nur zu viele, welche den besprochenen Unfug nicht für so sündhaft und verdammlich halten, als er in der Tat ist. Selbst sonst rechtschaffene Leute sind in diesem Irrtum befangen.« Gregorius wiederholte seine Verwarnung durch Hirtenbrief vom 25. Nov. 1864 und sah sich bereits am 16. Februar 1866 zu einer Verschärfung seines Spruches genötigt: » Wenn, wie es fast den Anschein nimmt, die gewöhnlichen Mittel der Seelsorge sich als unzureichend erweisen sollten , sei nicht mehr länger zu säumen, sondern ohne weiteres über alle Anstifter und Teilnehmer dieses als schwer sündhaft nun schon längst genügend bezeichneten Unterfangens der größere Kirchenbann auszusprechen, der die Schuldigen, wenn sie sich auch verborgen zu halten verstehen, im Gewissen treffen, und dieselben auf so lange von der Gemeinschaft der kirchlichen Gnaden, insbesondere der heiligen Sakramente und ihrem würdigen Gebrauch auszuschließen, als sie nicht nach gehöriger Genugtuung die Lossprechung von ihrem Oberhirten empfangen haben.« Aber als in diesem Jahre die Felder abgeerntet waren, erinnerten sich die Bauern gleichwohl wieder ihres alten Brauches und trieben die Sünder ins Haberfeld. Und Gregorius machte unterm 30. Oktober 1866 von seinem äußersten Machtmittel Gebrauch: »Nachdem die oberhirtlichen Worte hartnäckig überhört oder geradezu verachtet worden, und nachdem wir den größeren Kirchenbann allen Anstiftern und Teilnehmern genannten Frevels angedroht hatten, so dürfen wir nicht länger mehr säumen, von der uns von Gott verliehenen geistlichen Strafgewalt den notgedrungenen Gebrauch zu machen.« » Im Namen des dreieinigen Gottes, des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes und Kraft der uns von Gott gegebenen Gewalt, in unserer Diözese zu binden und zu lösen, verhängen wir darum hiermit für die Zukunft über alle Anstifter und Teilnehmer des sog. Haberfeldtreibens die größere Exkommunikation oder den größeren Kirchenbann mit folgenden näheren Bestimmungen: Diese kirchliche Strafe soll alle jene treffen, welche den bezeichneten Frevel durch Wort oder Tat einleiten, zu den Vorbereitungen durch irgend eine Tat mithelfen, bei der Ausführung sich irgendwie beteiligen; sie tritt mit der sündhaften Tat selbst in Kraft und dies auch dann, wenn das frevelhafte Unternehmen bloß versucht, seine Durchführung aber teilweise oder ganz verhindert wurde. Der größere Kirchenbann beraubt alle von ihm Getroffenen des Anrechtes auf den Gebrauch der heiligen Sakramente. Wer denselben durch eine offenkundig gewordene Tat verwirkt hat, darf, wenn er nicht vor seinem Tode noch wenigstens deutliche Zeichen von der Reue gegeben hat, weder nach kirchlichem Gebrauch beerdigt, noch durch einen Seelengottesdienst getröstet werden. Von dieser größeren Exkommunikation kann endlich kein Priester unserer Diözese, den Fall der Todesgefahr allein ausgenommen, ohne unsere besonders zu erbittende Vollmacht lossprechen.« Der vernichtende Kraftspruch des Erzbischofs verfehlte natürlich seine Wirkung nicht; dem Bauern von damals war es unmöglich, kirchliche Einrichtungen gering zu schätzen, und in der gruseligen Angst, die ihm aus dem volltönenden Anathema erwuchs, wagte er zunächst wenig neue Streiche. Als indessen Haberer, die ihre Lust an dem Brauche nicht niederzwingen konnten, in vereinzelten Fällen ins Feld gezogen waren und nach langem Umherirren um den von dieser Sünde lossprechenden Priester in Tölz einen Pater fanden, der – von unverfälschtem Bauernblut – den Bannstrahl mißachtete, da war augenblicklich dem Treiben wieder Tür und Tor geöffnet. Die Mär von dem Tölzer Pater verbreitete sich rasch: man haberte und wallfahrtete dann nach Tölz auf den Calvarienberg. Auch ergriffen die Frauen augenblicklich die Partei der Kirche und erschütterten das Gewissen der Männer um ein erkleckliches mehr. Die Kirche hatte also bei ihrem Versuch einer Machtprobe einen ziemlichen Erfolg zu verzeichnen. Aber dieser Erfolg hätte nur anhalten können, wenn ein uralter Volksbrauch eben in der Zeit einer Generation hätte ersterben können. So aber mußte der Fall eintreten, daß eher die unerhörte Macht der erzbischöflichen Worte verklang und verhallte und daß die kommende Generation, die nicht mehr direkt unter dem Eindruck stand, den der von den Kanzeln verlesene Hirtenspruch hervorgerufen hatte, die Lockungen alter Sitten intensiver verspürte als einen halb vergessenen Hirtenspruch. Die Kirche begnügte sich auch mit der Tatsache, daß das Haberfeldtreiben wesentlich seltener wurde und fand lange Zeit ein kräftiges Einschreiten nicht mehr notwendig; vielleicht wollte man auch aus prinzipiellen Gründen eine unnötige Schärfe vermeiden und hatte vielleicht damals auch die Überzeugung (die ja schließlich die allgemeine war): daß ein Aufheben dieses alten Brauches überhaupt unmöglich sei. Als am 17. Oktober 1893 Erzbischof Antonius infolge der zahlreichen Treiben in dreien Bezirksämtern sich neuerdings veranlaßt sah, auf den Hirtenbrief des Gregorius zurückzukommen, überging er die Tatsache, daß eine Stockung des Brauches überhaupt nicht eingetreten war; diese Vorfälle mußten ihm wohl bekannt sein, da seit dem Jahre 1866 die Geistlichen verpflichtet waren (die Pfarrvorstände), von solchen Vorkommnissen dem Ordinariate Anzeige zu erstatten. Ich schicke das voraus, um die Irrtümer der Einleitung des neuen Hirtenbriefes zu widerlegen. »Nach einer Pause von fast 30 Jahren«, schrieb Antonius, »haben es in unseren Tagen einige religiös und sittlich tief gesunkene Menschen verstanden, das alte Unwesen wieder zu erneuern. Durch den Reiz des Geheimnisvollen haben sich zahlreiche, zumeist jugendliche, unerfahrene Leute betören lassen, und sich den schändlichen Zwecken jener sittenlosen Sittenrichter willenlos dienstbar gemacht. Unter dem heuchlerischen Vorwande, große sittliche Verirrungen zu rügen und in einem unbestechlichen Volksgerichte zu verurteilen, wurden in der letzten Zeit mit immer wachsender Dreistigkeit und immer roherer Schamlosigkeit dieses nächtliche Treiben dazu benützt, durch Ehrabschneidung und Verleumdung den guten Namen mißliebiger Personen zu untergraben und dem Gespött schadenfroher Menschen preiszugeben, besonders aber durch unsagbar gemeine und schmutzige Zoten die heranwachsende Jugend in dem Laster der Unkeuschheit zu unterrichten; und bereits ist es so weit gekommen, daß die Teilnehmer an einem Haberfeldtreiben in der Auflehnung gegen Gott und gegen die gottgesetzte Obrigkeit vor Mord und Totschlag nicht mehr zurückschreckten.« In der Folge bestätigt dann Antonius die Strafsentenz seines Vorfahren. Was die Haberer offiziell zu den Hirtenbriefen sagten, mag man aus den später folgenden Rugsprüchen entnehmen. Der Hirtenbrief von 1893 fand überhaupt nur Spott und Hohn; die Rädelsführer dieser Zeit besaßen zu wenig Religiosität, um die Kirchenstrafe zu fürchten, während sie doch den äußerlichen kirchlichen Vorschriften nachkamen, um durch den Mantel der Formalitäten gedeckt, auch dem Pfarrer keine sicheren Anhaltspunkte für ihre Teilnehmerschaft an den Haberfeldtreiben zu geben. Unter diesen Umständen konnte der Pfarrer auch den Ausschluß einzelner aus der Kirche nicht verfügen. Die Rosenheimer und die Aiblinger Wie im Westen, so waren sich auch im Osten des Haberergaus die Behörden über den Charakter des Haberfeldtreibens und der Haberer längst klar geworden. Die Regierungsverfügungen sind lediglich Schlußfolgerungen aus den Meldungen und Mahnungen der tief in ein kulturfremdes Land vorgeschobenen Landrichter, die wohl zunächst nicht im Haberfeldtreiben, sondern in der allgemeinen Sittenlosigkeit das große Übel erblickten, die aber in der Bekämpfung des rohen Brauches die erste Handhabe zur Hebung des moralischen Niveaus erkannten. Das Haberfeldtreiben war um die Mitte der vierziger Jahre erschreckend häufig geworden. Schon hatten die Haberer eine Macht erreicht, die sie bereits den größeren Märkten gefährlich machte und die sie zu übermütigen Streichen trieb: in die gutbevölkerten Ortschaften In Rosenheim, Aibling und Brannenburg. nächtlicherweile einzudringen und unter dem Schutz ihrer gefürchteten Gewehre den Ämtern zu verkünden, daß der Arm der Volksjustiz lang und mächtig sei, den Bürgern: daß der Bauer über die Unmoral der Städter zu richten befugt sei. Der Rosenheimer Landrichter konnte in klarer Erkenntnis der Verhältnisse bereits im Jahre 1848 an die Regierung melden: »Der Unfug nimmt in jüngster Zeit so sehr überhand, und hat an so verschiedenen und von einander abgelegenen Orten des Landgerichtsbezirkes stattgefunden, daß man ganz billig annehmen muß, es könne kaum mehr eine Gemeinde bestehen, aus welcher nicht Personen teilgenommen hätten.« »Wenn man den hohen Grad der Sittenlosigkeit des Landvolkes in jeder Hinsicht betrachtet, wie sie sich auch durch die zunehmende Zahl der unehelichen Geburten und die Abnahme der Geburten im Allgemeinen kundgibt, in dem bloßen religiösen Formalismus, den leichtsinnigen Eidesleistungen, Aussprüchen, und in der herrschenden Roheit und der Mißachtung der Sittlichkeitsgebote im gewöhnlichen Leben am Tag liegt, so kann man gewiß nicht annehmen, daß die Haberer aus Empörung ihres moralischen Gefühles bei Nacht und Nebel stundenweit laufen, um dem Verächter der Sittlichkeit in Knittelversen darüber Vorhalt zu machen, sondern man kann nicht zweifeln, daß dabei keine anderen Motive waren, als sich ihrem ungezügelten Mutwillen zu überlassen, indem sie heute haberfeldtreiben und morgen in Rotten wildern, bei nächster Tanzmusik aber unter sich selbst viehisch raufen und in der folgenden Untersuchung lieber handgreiflich falsche Eide schwören, als daß sie sich der Rache ihrer Gefährten aussetzen und den unter ihnen bestehenden näheren Zusammenhang bloßstellen.« Auch die Landrichter des Ostens versuchten mit aller Anstrengung durch Zwangsnachtwachen in den Dörfern und durch Entwaffnung der Bauern das Übel zu hintertreiben – ohne nennenswerten Erfolg indessen. Die Landgendarmen, die die Zwangswächter zu kontrollieren hatten, kehrten zumeist mit der Meldung zurück, daß die Nachtwachen schlecht oder gar nicht verrichtet werden und die Ortsvorsteher berichteten, daß die aufgetragenen Entwaffnungen darum keinen Erfolg hätten, weil eben überhaupt keine Schießwaffen vorhanden wären. Außer den Fällen von laxer Pflichterfüllung gab es aber auch verschiedene von Renitenz und der Gemeindevorsteher von Gehering (einer der wenigen, die den Ernst der Situation und die Notwendigkeit der richterlichen Anordnungen erkannten) klagte in einem Schreiben an das Landgericht über die Filialgemeinde Hofleithen: »Daß die nachtwach der Gemeinde zu beschwehrlich fält und solches ganz widerspenstig widersprochen und überhaubt ist die Gemeinde über diese Artikeln ganz unzufrieden. Es entschuldigten sich einige Gemeinde Glieder auf eine verdächtige Art in verschiedenen Schümpf Worten . . .« Da die Regierung auch im Osten die Klagen der ländlichen Behörden nicht in der einzig richtigen Form beantwortete: mit ziemlicher Verstärkung der völlig unzureichenden ländlichen Polizeikräfte – so mußten schließlich die Behörden den Unfug apathisch weitergedeihen lassen und die wenigen wohlmeinenden Bürger und Bauern nach wie vor unter den Roheiten der Rotte leiden. Der Klerus hatte einen Versuch gemacht, mit Hilfe der Wohlmeinenden die nächtlichen Gäste abzuwenden; im Dezember 1848 ergingen Diözesanverordnungen, denen zufolge sofort bei Beginn eines Treibens die Kirchenglocken Sturm zu läuten hatten, um Truppen gegen die Haberer zu sammeln. Aber erstens fanden sich trotz des Sturmläutens keine Mutigen zusammen und zweitens trafen die Haberer bald nach Bekanntwerden dieser Verfügung ihre Vorsichtsmaßregeln: der Pfarrmeßner fand die Sakristeitüre regelmäßig verrammelt oder das Schlüsselloch verstopft. Um diese Zeit macht die Haberersitte einen mehr spaßhaften als ernst zu nehmenden Vorstoß in die Gegend von München. Wenn es nun auch der Idealwunsch aller Haberer war, einmal in München einzuziehen und der Regierung und dem Erzbischof die Leviten zu lesen – nur aus Großmannssucht und um in einer Machtprobe Schrecken zu verbreiten – so ist dieser spezielle Versuch kaum auf das Konto der Haberer zu setzen. Irgend ein durch die Gerüchte vom Haberfeldtreiben Erregter und Begeisterter schrieb an einen Bauern in Zamdorf bei München: »Das bezeichnete Comite (der Haberer) hatte die Veranlassung gefunden, Deinen Ort besuchen zu müssen, um dem N. N. durch Haberfeldtreiben zur kristlichen nägsten Liebe und zur Rechtschaffenbeit aufzumuntern . Es ist deswegen unsere Aufgabe wie auch unsere kristliche Pflicht, den Ruchlosen und den nägsten gefährlichen Kristen durch unsere Vorhaltung seine Abrechnung der Öffentlichkeit vorzulegen und hierauf geraten wir eine Generalbeichte und die heilige Kommunion zu empfangen.« Der ganze Inhalt dieses Schreibens bestätigt, daß kein Haberer hinter dem Schreiber steckt; gleichwohl aber sieht man, daß die phantastischen Gerüchte über die Haberer anderwärts die Lust an einem ähnlichen Rumor erweckten und daß man mit ähnlichen Gebärden Schrecken erzielen wollte. Der Habererlehrling zählt in seinem umfangreichen Schreiben alle die Dinge auf, die er an dem Zamdorfer Bauern und dessen Bäurin rügen will: »Lügen zum Schaden anderer. Verfälschung der Wahrheit und ränkevolle Übervorteilung. Schwänke. Habsucht und Wucher. Ausgeübte Bosheit zum Schaden anderer. Verleumdung. Vernachlässigung der Kindererziehung. Ungerechte Einmischung in fremde Familienverhältnisse. Grobe Fahrlässigkeit mit Gift und Feuer. Betrügereien verschiedener Art. Schwindeleien. Schamlosigkeit. Ableugnung mehrerer Schuldzahlungen. Unterdrückung einer Familie durch Ehrabschneidung. Wortbrüchigkeit. Störung des Familienfriedens durch Aufreizen. Lüderlichkeit in der Stadt.« Gegen die Bäurin führt der Drohbrief ähnliche Anklagen mit den folgenden Zusätzen: » Vernachlässigte Reinlichkeit des Ehebettes . Schlechte Dienstbotenkost. Gänzliche Vernachlässigung des Hauswesens. Und noch viel anderes, was man hören wird.« Nicht nur Indianer- und Verbrechergeschichten allein regen die Phantasie an – in den 40er Jahren waren's also beispielsweise die Haberer. Und ich wette hundert gegen eines, daß der Briefschreiber, der das Habern an die Peripherie Münchens verpflanzen wollte, ein »spinneter Bader« war. Der Altbayer wird in diesem Ausdruck eine Fülle der Erkenntnisse finden. Das Treiben gegen den Pfarrer von Irschenberg 1841 Eines der wüstesten Treiben älterer Ordnung fand am 25. September 1841 in Irschenberg Johann Nep. Sepp deutet den Inhalt dieses Treibens im »Heimgarten« an. statt und galt speziell dem Pfarrer des Ortes. Daß die Haberer mit diesem Treiben wenigstens ideell den ursprünglichen moralischen Absichten des Brauches gerecht wurden – so sehr sie auch rechtlich und in der Form fehlten – geht daraus hervor, daß der gehaberte Pfarrer von seinen Oberen seiner kirchlichen Funktionen zunächst auf einige Zeit enthoben wurde. Die verlesenen Verse Die Schreibweise des Originals ist belassen, doch war es notwendig, die im Original fehlenden Interpunktionen einzuschalten. sind von großem Interesse für die Folklore: »Pfarer, steh auf und las dir sang , heunt dain wir dir ins Haberfeld yang . Grad aina soit ausa gö und soit sie wirn, nur einer soll es wagen, herauszukommen und sich zu wehren! gley thun wir die Hurnresidenz im Sturm Kamadirn . Xaverl, treib eina! Aufgrewelt! Jetz sand wir hoit da, kinans nima dalein , heunt miesma an Pfara ins Haberfeld treim. Da Baur an Irschnberg, folgen lauter fingierte Namen da Mayr vo Wildbarting, da Baur vo Leiten, die 3 Mena, die Schlimma, die thuen uns heunt ins Haberfeld frimma , sei thuen unsa grad 405. 405 Teilnehmer am Treiben Und an Teufy hama a bey ins, mittn is er trina; mittendrinnen unter den Treibern ist der Teufel; der Spruch ist wahrscheinlich so alt wie das Haberfeldtreiben: wenn sämtliche Teilnehmer aufgerufen waren, so rief plötzlich ein Überzähliger sein »Hier« in die Menge – der Teufel. hat Pratzn und kai Finga, man sieht vor seinen übergroßen Händen die Finger nicht hat Haxn wie a Gais, der sagt mirs alles, daß is weiß. Vo G. hiet a ihm a Naderin acha gführt, der Teufel hat dem Pfarrer eine Näherin zugeführt bei der hiet er mit sein Stutzn recht eingriert ; Köchin, sei Schwester, die hats ihm nit gliten, trum is er allwei auf andern gritn, da die Blutschande verweigert wurde, befriedigt er sich an anderen gritn is a oft, des weiß ma ja gwiß, daß da Pfara a rechta Stier is. Is nit a Schand für an Pfarvorstand? Die oafältign Bauern thuen si beklagn, weil da Pfara mit ihri Weiba thuet jagn; wann aini kräng is, hats sarg aufs beichtn, weil a ihr allwei thuet zwischn d' Fuß eihi greifn. Was thuert a denn main ? Das is a graus! Moant er denn, es fahrt d' Seel zwischn d' Füssen raus? Wia er zu da A. A. vo X. außi ganga is, des werd a scho wißn, da hat a ihr no am Todtbett zwischn d' fuß nei griffn. D'A. A. sagts zum Vatern aufn Todtbett auf sei Gwißn, und des is a rechter Mo, und sagn thuet ers no! Is nit an Schand für an Pfarvorstand? Da B. B. vo Y. is haim kömma und hat sei Weib gsucht, glei is a nit in Kammer aussi ganga, dawei is ihm da Pfara hint beim Haus aussi ganga. De C. C. that a an Pfara gfaln, drum thuet er ihr dös erstmal an Krothaler zahln. Erst neuli ists auf Rosnhaim zum Dechant verschafft warn, sie ist wegen des sexuellen Vergehens des Pfarrers von dem nächstvorgesetzten kirchlichen Oberen verhört worden. und da Pfara hat's glei wieder inna warn , und da Pfara hat eahm glei 3 Krothaler gebn, daß sies nit bstehn solt ihr hurrisch Lehn und hat am Pfara de 3 Krothaler gebn. sie hat das Geld zurückgewiesen Is nit a Schand für an Pfarvorstand? An D. D. thuets a sehr verdrißn und hat bei da E. E. Nanni fürn Pfara an Vatern abgebn mießn. Dö F. F.-Gaiß vo Z. hett da Mößmer bald dadruck, wia ers niedergfworfn hat auf da Tennabruck; abzwerch hat ers obi gworfn und is grad daschrocka und is drüber aus gfahrn und hiet ihm bald sein Stingl abbrocha . Aber da thuet da Pfara Baumaista ganz anderst laffa und thuet an Baurn vo X. a Roß kaffa, er that hoalt moan, er soits Diendl grierng, da möcht er halt als wia der Pfara recht einrien . Der G. G. vo Y. is a rechta Doin , z H. hat er immer Erdäpfel gestohln. Da G. G. is schist gar an scheida Mo, afa Erdäpfel stehln steht ihm gar nit o. es sieht nicht gut aus, wenn so ein Mann stiehlt Unds Brantwein Karfindl hat a gnoma, is a nit gar schö; er hat eahm denkt, ums Karfindl werds scho köma, da kann ers recht bei da Mullhaubn nehma. Der Wirth, der war a gar a schlaucha , der möcht gern an Pfara recht eindaucha und unter Haberfeldtreiber, hiet er gemant , that er gor schießn, aber er soits nur probirn, es werdn bald vadrießn. Denn wir san kaine altn Weiber und a kai Narrn, wos solche Hurnstingl geit, daima s Schießn nit sparrn. An H. H. vo Z. braucht da Pfara kain Weichbrunn gebn, wenn der Pfarrer dem H. H. auch das Weihwasser verweigert, so ist dieser doch ein geachteter Mann i hätt gmand, gar a so schlecht thät er do nit lebn. Und als is no, das uns gar so freut, daß da J. J. zum Haberfeld 50 fl her geut . Aufgrewelt, Kamaradn! Pfara vo I., dir mießmas amal sagn: d' Weiber that a vögln und d' Mana nit fragn . An Pfara vo I. miasma a a mal sagn, beim Weber vo X., da hat Knader aufgschlagn. Der Weber hat, sagt er, ko heut nit seyn: is Tochter ganz kothig, ko der Schnückl nit aus und ein. meine Tochter ist blutgängig – nichts zu machen heute! Der Pfara hat gsagt, dös thüat einer nix, bal ich gfvögelt hab, dös macht ainer nix. An Pfara sei K. K., dieselbi, die schwarz, die hat er holt gvögelt, daß Brunzloch hat kracht. An Pfara sei K. K. mueß mas a a mal sagn, auf Miesbach is go beicht ganga, is nit absolviert worn; da Pfara hat gsagt: laßts eng an Arsch lecka, will eng absolvieren mit dem Adam Stecka. Da L. L. und da M. M. sand bravi Männa; beim N. N. auf der Laubn sands zamma kömma. Da N. N., der thuet sie bös beklagn, wei er vo dene 2 Männer kain Fried thuet habn. Da L. L. der macht halt Spaß, er beigt ihn beim Z., diese Stelle ist unverständlich was fragt er nach der Fläx. er fürchtet sich nicht vor Schlägen Weils halt der Pfara, der Stier, thuet grad a so treibn, so sind wir halt heut kömma zum Haberfeldtreibn. Jetzt, schwarzer Pfarer, jetzt kost verklagn, heut muesma deine Hurnstückl dennist a sagn, dö Weberin vo X. is in Wittibstand, da is da Pfara kömma und hat sie überrannt, und der Pfara hat der Weberin an Buebn gemacht – und da ham d' X.er allsamt recht sakrisch glacht; der Pfara von I. tat gar a so laffa und tat der Weberin für's Kindermacha an Ochsn kaffa und d' Weberin vo X. ist mit dem Ochsn nit zfriedn, weil ers jetzt a no ins Hoiz assi frimmt . Und der O. O. vo Y. thuet sie a so beklagn, daß sein Weiberl an Pfaffn thuet habn; und af der Gasteiger Hochzeit gehts a a so zue, da laßt der Pfara der P. P. scho wieder kain Rueh. Wais von Gasteiger Gulden Tag der »Goldene Tag« ist der zweite Tag nach dem Hochzeitstag. In der Kirche wird ein Hochamt abgehalten für die verstorbenen Verwandten des Hochzeitspaares; zumeist wird der Tag durch einen Ausflug nach einem Nachbarort (mit nachfolgender Gasterei) gekrönt. haim sind, Da hat der O. O. an Rausch, Da denkt eahm der Pfara: heut wärs nit mehr aus! Und an O. O. sei Tochter hat er am Kanappe gehaut, ös is ana kömma, hat beim Schlüssloch onhi gschaut, und der P. P. will oiss daspähn, und der hat an Pfara sein Däumerling gsehn. Und der Baur vo J. hat an R. R. und S. S. in Kirda gladn; wias kömma san, künas gar niemand darfragn, als der Pfara is obn gwen in der guetn Kamma, da hat er halt die T. T. bei der Mullhaubn gnomma. Da Pfara vo I. geit a no kain Fried, er paßt ganze Nächt beim Baurn vor der Thür. Sei Pflegtochter, die U. U., hat a seiner Unschuld beraubt, dös is für an Pfara gar gwiß nit erlaubt. Der Mößner hat gsegn, wia er die U. U. hat ghaut, drum hat an Pfara ja nix mehr taugt. An Pfara sei U. U., dieselbi, die schwarz, hat er gvöglt, daß kracht hat, hinter bei der Farz . Von der U. U. mueßma aufhörn, könnas nit alls beschreibn, sonst müeßt ma glei 8 Tag ins Haberfeldtreibn. An Pfara vo I. – wir woln grad nit nenna – is der größt Stier, ös werds'n scho kenna. Und der Pfara is nit guet gsinnt, ois nur grad so viel, daß'n der Teufl nit nimmt. Wia d' X.er Brautleut beim V. V. san da gwen, da hat der Pfara da Hochzeiterin ara Drum Trumm ist ungefähr dasselbe wie Bescheidessen: das, was man vom Festmahl seinen Angehörigen heimbringt; hier natürlich obscön gebn, und d' Hochzeiterin hat a zlöscht s' alleini benedizirt und hat sei Wespennest teuflisch aufgriet . Und an Hochzeiter schmöckt frei kai Lacha, natürlich vergeht dabei dem Bräutigam die Lust zu lachen er furcht, der Pfara könt seiner Hochzeiterin a klaines Kind macha. Zu der W. W.-in is er zum Haimsucha aui kömma, da that a gar sei Hand nehma und tats ins Hosnthürl ahi renna . Und an X.X. seiner Tochter bringt a Betta zum Preiß , weils sei Mullhaubn so oft an Pfarrern geut . Und der Pfara hat o so koan Vostand: wenns Dianei brav huert, so kriegns a schöns Gwand. Und der Pfara vo I. möcht d' Menschn bekehrn – balds unterm Bauch rauch san, tiet a glei scheern. sowie die Mädchen Haare an der Scham haben, benützt er sie An Pfara sei Huern kömma nimma dalein wenns nit bald anderst geht, muß ma no schneidn . Und mit der X. X. von L. gehts ar a so zu, und der Pfara geut a no kain Rueh, und der X. X. darf von Pfara nit sagn, weil ers allwei im Dirnei thuet hat , und der X. X. ha a ganz lüdiges Kind, er hat ja a Weib, wie kommt denn das Ding? Den nägstn Sunta hat der Pfara d' Leut zfruh in Rosnkranz zamgstimmt , weil er d' Y. Y. hat ins Holz aussa gfrimmt. Vo sein Brueda hat a brav Hemata gerbt, die hat d' Z. Z. andersta gmerk ; nacha is der Pfara ins Zimmer auffi, hat an Hemat probiert, hat d' Naderin ruffa, und hiets ins Bett eini gschniert; hätte sie im Bett festgehalten; sie entrann Der Pfara hat ihm denkt, da honi schö gsprunga – Daweil is ihm d'Naderin durchs Zimma aussi drunna. Es lebe der Herr Kooporator, der hochschätzbare Mann. Man soll ihn erkenna und Freid hat dran. Und da Pfara vo X., der mueß Köchin verkehrn , sonst könns uns in 14 Tag z X. anhörn. Damit die Leut für uns an Respekt müessn ham, so wolnma die Beßtn Männer hersezen: da Kolb vo Wendling is gar a faista, der is heut unser Haberfeldmaista; der Meßner vo Schwungham; der Zimmermeister von Immenfeld, der kennt die ganze Welt; der Gaißer vo Kematn und sei Wei sind a dabei; die Moarin von Wilparding mit seina großn Nosn, die thuet ins Haberfeld blosn; da Kerbai vo Göttig, den thuet a gar a so freun, der geut uns an Eimer Bier drein; der Rainthaler Hausl; der Kasthueber vo Hamberg; der Weinl vo Laarein; der Mayr vo Pfaffen, that a dazu laffen; da Mo zu Schweigfell, thuet a ga schnell; der Weghaufn am Eggertsberg; und der Pfara Hans machts Haberfeld ganz. Jetzt, Kamaradn, laßts eng sagn: thuets enga Gwehr scharf ladn, daß es kunter grad ai umma paßn, im Fall die Polizei im Hinterhalt liegt dieselln schießts gleich anhi int Haxen. Aufgerewellt, So lang das Pulver schnellt! Kommen sie dir zu weng für, so dicht dir noch einige selber dazue. Und habe acht auf die Papier – denn diese sind verdächtiger als ein Gwehr! Es ist zum gscheitesten verbrennen und kombt vor nicht zu oft!« Einige der Teilnahme an diesem Treiben verdächtige Burschen wurden bald darauf vom Landgericht Miesbach gefänglich eingezogen. Die Haberer suchten nun durch ein anonymes Schreiben deren Befreiung zu erwirken. »Wenn in Zeit von 8 Tagen die unschuldig Verhafteten nicht auf freiem Fuß prozessiert werden, dann möchte das ungerechte barbarische Landgericht mitsamt den bedauernswürdigen Bürgern und unschuldig Verhafteten ein Raub der Flammen werden wie z. B. in Rosenheim . . .« »Damit die Bürger ihre beste Habe vor der Einäscherung auf die Seite bringen können. Und könnt auch dem kleinen Assessor zu wissen machen, er soll sich nicht mehr allein sehen lassen, sonst ist er ein Kind des Todes . . .« Tatsächlich hatten ja die Haberer in Rosenheim aus Rache Brandstiftung verübt, als Repressivmaßregel zugunsten ihrer in Untersuchungshaft liegenden Kameraden. Miesbach jedoch blieb vor dem roten Hahn verschont. Die Sittlichkeit Der Matheisbauer in Vagen hatte mit seiner Dirn unerlaubten Umgang und aus der Reihe seiner Ehebrüche drei Kinder gewonnen. Die Magd kam dann, als sie mit dem vierten Kinde schwanger ging, vom Hofe fort und verdingte sich in Riedberg. In dem kleinen Nest konnte natürlich ihr Zustand nebst Vorgeschichte – Vagen ist ja von Riedberg nicht weit entfernt – nicht lange verborgen bleiben. Die Haberer hatten Stoff für ein Treiben gefunden. Dieser Stoff hätte sich allerdings in Vagen schon längst behandeln lassen, aber nach den bitteren Erfahrungen mit der Regierung konnten sich die Vagerer nicht entschließen, ein Haberergericht ins Dorf zu rufen. Nun, da die Dirn in Riedberg war, mußte sie indessen den Haberern verfallen; denn die Riedberger hatten den interessanten Spektakel noch nie im eigenen Dorfe vernommen – sie waren begierig auf die Sensation und hatten noch keine unangenehme Erfahrung mit dem Landrichter gemacht. Aber der Pfarrer machte den Bauern einen Strich durch die Rechnung. Während die habererfreundlichen Burschen die Möglichkeiten eines Nachtexzesses erwogen, bedachte der Seelsorger das Ärgernis, das durch eine ledige schwangere Weibsperson ins Dorf kommen mußte. Er hatte die Dirn, als er ihren Zustand sah, zu sich kommen lassen und in einem gründlichen Verhör die näheren Umstände erfahren. Das arme Weib, irgendeines dieser halbtierischen unglaublich kulturrückständigen Geschöpfe, wie sie zwischen Vieh und Knecht aufwuchsen, fand beim Pfarrer nicht die Humanität, die ihr nottat. Der Pfarrer ging zum Gemeindevorsteher und verlangte dringend die Entfernung der Schwangeren. Suprema lex parochi voluntas – »zwisch'n heunt und vierzehn Tag muaßt fürt«, sagte der Vorsteher zu dem armen Geschöpf. Sie ging nicht. Wohin auch? Die bäuerlichen Eltern – wenn ihre Eltern noch lebten oder wenn es ihrer Geburt nicht an Legitimität gebrach – die bäuerlichen Eltern nehmen geschändete Töchter nicht erbarmend auf. Die Kinder der Töchter – ja. Die wachsen unter den andern auf und werden einmal wertvolle Hilfskräfte, die der Bauer immer brauchen kann, wenn sie abhängig und also billig sind. Aber das Wochenbett der Tochter ist im Vaterhause unerwünscht. Der Nachbar deutet mit dem Finger – das Mädel muß sich schon anderswo umsehen. Vielleicht hat sie eine verheiratete Schwester oder Freundin, die ihr in den Tagen der Not »auswartet«. Das Elend der Frau war nie ungeheurer als in der guten alten Zeit, in der das Mitleid selten war. Und so ist's begreiflich, daß die schwangere Dirn den Hof in Riedberg nicht verließ, selbst auf des Vorstehers Gebot nicht. Der Bauer warf sie nicht hinaus; vielleicht gebrach es seiner Bäurin an Brutalität. Jedenfalls ist es bezeichnend, daß das Machtwort des Pfarrers auf einem Bauernhof keine Folgsamkeit fand. Der Ortsvorsteher kam nach Ablauf der vierzehn Tage und setzte eine letzte Frist von drei Tagen. Aber nach drei Tagen war das unglückliche Wesen noch auf dem Hofe. Da entdeckte man nahe dem Ort in einem Gesträuch eine alte Windmühle, was der Altbayer eben Windmühle nennt: ein lärmender Mühlenapparat mit Handbetrieb, der die Spreu vom Getreide zu sondern hat. Also stand ein Haberfeldtreiben bevor, dessen unentbehrliches Instrument die Windmühle mit ihrem Kreischen und Lärmen und Surren ist. Der Ortsvorsteher befand sich in heilloser Angst. Er mußte als grauer Kopf andere Anschauungen haben als die jungen Burschen, die sich nach Spektakel sehnten. Für ihn – wenn er auch dem Brauche freundlich gegenüberstehen mochte – war die Tatsache maßgebend, daß die Nachbargemeinden Vagen, Götting und Kirchdorf erst vor drei Jahren mit Bezahlung der Exekutionskosten fertig geworden waren und daß nebenbei der Advokat ein heilloses Geld verschlungen hatte, abgesehen von den Plackereien, die über die Gemeinde ergangen waren – der Gemeindevorsteher sah sich verpflichtet, das Treiben zu vereiteln. Er schlich zum Landrichter und schilderte den Fall. Der Landrichter konnte kein Interesse daran haben, hier endlich Haberer auf frischer Tat zu erwischen; er war mit seinem winzigen Polizeistabe dem Heer der Tumultuanten gegenüber ohnmächtig und bis der Expreßbote München erreichte und bis Soldaten zum Sukkurs auf dem Plane erschienen, mußte das Haberfeld bereits erledigt sein. Und dann wieder die Scherereien – die Schreibereien und die spitzigen Briefe von oben. Der Landrichter eilte in eigener Person nach Riedberg und befahl der Dirn, augenblicklich abzuziehen. Anderntags um's Elfeläuten würde der Gendarm zur Stelle sein. Als der Büttel um's Elfeläuten kam, war die arme Dirn bereits nicht mehr im Dorfe. Es war aber am 29. Oktober des Jahres 1841. Die arme Dirn hieß Maria Meßner und war irgendwohin im Tölzer Bezirk zuständig. Hätt' sich halt nicht verführen lassen sollen! Bedrohungen und Pasquille Am 27. Oktober 1863 wurde einem Baron, der sich in Hohenburg bei Miesbach niedergelassen hatte, ins Haberfeld getrieben. Der Baron hatte mit für die damalige Zeit unerhörten Geldmitteln Tausende von Tagwerk an Wiesen und Wäldern angekauft und, um den Holzreichtum zu Geld zu machen, Sägemaschinen aufgestellt. Die Flößer und Säger der Gegend sahen sich durch diese industriellen Unternehmungen gefährdet und die Bauern begannen für die Zukunft zu fürchten, als Hof um Hof in den Besitz des Barons überging. Auch Joh. Nep. Sepp erzählt von diesem Treiben: »Nun kamen die Haberer zu sechs Hunderten auf acht Stunden weit, bis von Sauerlach herbei, damit sie dem Wucherer ins Gesicht sagten, er habe schon so zu leben und brauche nicht ehrliche Familien an den Bettelstab zu bringen.« Diese Ansicht der Haberer stimmt nicht. Der Baron hatte im Gegenteil recht respektable Kaufpreise erlegt und niemanden übervorteilt. Dagegen mag hier eine historische Anekdote Platz finden, die den Geldadel behandelt, und die Sepp höchstwahrscheinlich aus ganz einwandfreier Quelle bezog: des Barons Vater, der noch Jude war, hatte sich nach dem Titel eines Grafen von Andechs gesehnt. »Graf von Andechs?« frug der König (Ludwig I.); »das gäbe Verwirrung unter den Adelsnamen. Aber wenn Sie Graf von Podex heißen wollen, will ich es gnädig bewilligen.« Zu dem Treiben hatten die Haberer ein außerordentliches Aufgebot erscheinen lassen; jedenfalls hatten sich die Waldbauern und Sägewerksbesitzer wider den Baron verschworen und den Plan gefaßt, durch ein großes Haberfeldtreiben dem Manne den Aufenthalt in Hohenburg zu verärgern. (Sehr oft hatten ja die Haberergerichte den Erfolg, daß der Gerichtete in kurzer Zeit die Gegend verließ, in der er geächtet war.) Die Akten über dieses merkwürdige Treiben sind leider mangelhaft. Es ist lediglich zu konstatieren, daß der Baron gewarnt war und daß man eine kleine Gendarmeriewache in den Ort gelegt hatte. Dieser gesellte sich auch der Nachtwächter des Dorfes bei. Er schien der mutigste unter der kleinen Mannschaft zu sein; denn als die Haberer um Mitternacht anrückten, trat er augenblicklich hervor – um schon eine Kugel in seinen rechten Arm zu erhalten. Er zog sich zurück und die Gendarmen blieben auch weislich in ihrem Zimmer, als die Posten der Haberer jeden mit Erschießen bedroht hatten, der das Haus verlassen würde. Vergeblich wurde nach dem Schützen gefahndet. Das Landgericht schrieb eine Belohnung von 200 Gulden für die Ermittlung des Täters aus; soviel diese Summe auch für die damalige Zeit bedeutete und soviele den Täter kannten: Das Geld blieb unverdient. Das Treiben endete mit der Drohung, daß, im Falle der Baron nicht innerhalb sechs Wochen abziehe, »der rote Vogel« auf sein Dach gesetzt werde. Dann machten sich die Haberer noch den Spaß, einen Mistwagen zu zerlegen, auf dem Dach des Hauses wieder zusammenzusetzen und dort mit Mist zu beladen, eine Zeremonie, die ein Höllenlärm begleitete. Wenn man sich einigermaßen in die Situation hineinzudenken vermag: der Lärm um Mitternacht, mehrere hundert Burschen, die nach Herzenslust – scharf – schießen und zu jeder Gewalttat bereit sind; die Androhung der Brandlegung und die Erkenntnis der Tatsache, daß diese Drohung vielfachen Beispielen gemäß keine leere war: dann versteht man, warum der Baron seinen Herrensitz, noch ehe die sechs Wochenfrist verstrichen war, verließ. Kurz vor dem Treiben in Hohenburg wurde in dem nicht sehr weit entfernten Ellbach getrieben. Auch hier wurde eine deutliche Drohung ausgesprochen: »Ladts engere Bixn scharf mit Pulver und Blei, daß ihr könnt ziehen ungehindert und frey im Fall eines Anstands habts Mueth, und verschonts mir net fremdes Bluet!« Was die Haberer nicht in großen Treiben zum Ausdruck brachten, das suchte der einzelne, oder die Gruppe, die vergeblich irgend ein Treiben beantragt hatte, durch Pasquille ruchbar zu machen, die an gut sichtbarer Stelle angebracht wurden. Ich führe einige davon an. Am 21. Juni 1863 fand man am Tor der Stallung des Administrationsgebäudes in Tegernsee einen Anschlag, der eine »Wahre Geschichte in Knittelversen« behandelte und nichts anderes ist als ein Haberfeldtreiben. »Ein abscheulich unsittliches Treiben ist, wie die Eh man bricht, das kann nicht länger so bleiben, dies macht ein Haberfeld zur Pflicht. Im Dorf Kreuth die Frau N. N. als Kebsweib berühmt und bekannt, sie is läufig gleich einer Hündin, die allergrößt Hur in dem Land.« usw. usw. Der Schluß: »Und bekennt euch ihr Sünder nicht schnell, fahrt euch der Haberfeldteufel in d' Höll.« Ich bezweifle sehr, daß ein richtiger Haberer der Verfasser dieses Pasquills ist. Nicht selten benützten auch Nichthaberer die landesübliche Sitte, um auf solchen Umwegen ihren niedrigen Instinkten freien Lauf zu lassen . . . Gut bäuerlich ist das folgende Pasquill gedacht, das man am 5. August 1865 in Enterbach bei Kreuth fand und in dem der Bauer seine Ansichten über den Wildfrevel ausdrückt: daß eben der ungeheure Wildbestand die Arbeit des Bauern zunichte mache und daß die Notwehr (das Wildern) bestraft werde: »Gott is gwön a gscheida Mo den vogangan Winta gwis, er hat den Bauer gholfn da, wens scho dian hart gwön is.« Der strenge Winter hatte nämlich den Wildbestand doch etwas dezimiert. »Wias Plätz wais Wildprat geit, und was vo den Teifls Vih der Bauer schadn leit. Und jagt oana a so a Schintapesti und in Feld grad mit an Stäcka is, so is er als Wilddiab scho vodächtö und ausgsuacht werd eahms Haus.« Der Schluß der langen Klage: »Drum, ös Bauern, verzagts no nit, vieleicht gehts no mit mehrern aso, mit Holz und Streu und Almfeldtreibn, denn der alte Gott, der lebt ja no!« Ein bitterer Hohn: der alte Gott läßt die Entrechtung des Bauern ruhig vorwärts schreiten. Man hat ihm die Jagd genommen, nun kommen Wälder und Almen dran. Dem Forstmeister von Tegernsee dedizierte man im Jahre 1863 die folgenden Kirchweihnudeln für Herrn Forstmeister und seyne Zunftgenossen.         Ein schöner Ort, ein wunderlieblich Thall, Ist Tegernsee, die ganze Gegend überall, Ganz wahr ein zweites Paradies Und wär es auch ganz gewiß Mit Schönheit der Natur vereint, Die Sonne! eines Prinzen scheint. Doch in diesem Thall so wenig, schön und gut Haust ein Ungeheuer mit weitverzweigter Brut. Ein Quälgeist vür den Bauer! Und seyn Vieh! Das Sonst so gut und so üppig sonst gedieh. Den Holzmeistern Holzmeister sind Vorarbeiter bei den Abholzungsarbeiten in den Staatswäldern. auch nicht minder Schadet viell der graue Sünder, Denn ganz ohne Zweifel Ist vür alle dieses! ein Teufel, Den man so stolz und kalt wie Eis und Schnee ein Alb, wahrlich vür ganz Tegernsee. Es handelt sich in den folgenden Anklagen offensichtlich um einen energischen Beamten, der den Wilderern und Forstfrevlern ab und zu auf die Hühneraugen tritt. Darum verspricht ihm der Dichter, der wiederum ganz sicher kein Haberer ist, ein Haberfeldtreiben: »Und liefert Ihr nicht selbst den Stoff hinzu, habt ihr vorn Haberfeld die beste Ruh.« Am 5. Dezember 1869 sagt ein Pasquillant den Gmundern ihre Sünden und fordert Besserung: »Ich hab euch das noch im guten gschriebn, das negstemal wird euchs Haberfeld trieben.« Im Jahre 1871 ein Pasquill in Gmund: »Geschrieben an die, welche mit Schafskleidern kommen, inwendig aber die größten Spitzbuben sind. Den Kaufmann N. N. den därft ma auch Lebn nimmer schenkn. Den Lehrer N. N. schießt ma ei den Kopf vonan. in den Kopf, daß dieser in Stücke geht Den Papierfabrikant N. N. des is ei Schwarzkünstler Freund, ein Pfaffenknecht den mueß ma auch Lebn austreibn. der därf ei nimmer da bleibn, den mueß ei Todes urtheil schreibn. Den vieraugigen Bader, des is ei schwarzer Kader , den därfma nit vogessn, der mag unserne bleierne Knöl fressn. Den Kooperator, den Hund, derschießt no glei, den mörderischn Schund. Geschrieben von den Unfehlbaren in Rom, Anstifter der Blutvergießungen des Jahres 1870.« Ein ähnliches summarisches Verfahren droht auch ein Maueranschlag in Tölz (1865) an, als dort infolge der Habererunruhen zwangsweise Militär einquartiert werden sollte: »Die Herren Bürger dürfen auf Militäreinlegung nicht Angst haben, nachdem die Herren Haberfeldtreiber ebenso verfahren werden, wie die Russen zur Zeit Napoleons in Moskau.« Also sollen die Tölzer hübsch den Markt verlassen, damit man die Soldaten allein in den angezündeten Häusern hat. In Rosenheim verspottet ein vielfach gesungenes Spottlied um das Jahr 1865 das Landgericht: »Und wenns beim Gricht das Haberfeldtreibn erfahrn, Kommt morgen glei der Bezirksamtmann gefahrn, Und ein paar Tag drauf kommt der Untersuchungsrichter mit sein Karrn, Und einer wird so viel wie der ander erfahrn.« Aber ein Jahr darauf kam der blutige Ernst: als am 20. Oktober 1866 die Haberer abermals die Kühnheit hatten, in das städtische Rosenheim einzudringen, stießen sie mit der Polizei zusammen. Es wurden Schüsse gewechselt und bei der Hartnäckigkeit der Haberer, die der unvermutete Widerstand reizte (das Bezirksamt war frühzeitig unterrichtet worden und hatte die ganze Polizeimacht des Bezirkes zusammenziehen können), zog sich ein regelrechtes Feuergefecht eine volle Stunde hin, bis die Haberer den Platz verließen. Sie konnten ihre Verwundeten, sieben an der Zahl, nicht mehr mitschleppen. Ein achter Getroffener, der Schmiedsohn Sixtus Maier von Langenpfunzen, war augenblicklich tot. Die Polizei hatte keine Verluste erlitten. In Moorenweis verkündet im Jahre 1860 ein Pasquill: »Nächster Tage wird im hiesigen Ort eine Faschings Quatrille aufgeführt und zwar dem Pfarrer wegen Umgang mit Betschwestern, nächtlicher Unterkunft derselben im Pfarrhof, Partheipredigten und Einmischung in alle Händel. Dem Schulmeister wegen Unterdrückung der Entdeckung von zwei Einbrüchen und falscher Anklage bei Gericht.« usw. usw. Die Unterschrift: »Der Ausschuß der Haberer. Pascolini.« Pascolini ist der allmählich legendenhaft gewordene aber tatsächliche Räuberhauptmann der Schrobenhausener Gegend, berüchtigt wie seine Vorfahren Gump und Genswürger. Es ist interessant, daß der berühmte Mathias Kneißl mütterlicherseits von Pascolini abstammt: seine Großmutter ist eine Tochter des Räuberhauptmanns. Den Traunsteinern wird unterm 1. April 1866 (allerdings ist der 1. April der Tag allgemeiner Nasführung) aus Rosenheim durch einen »Direktor Abraham« mitgeteilt, daß man für den Osterdienstag ein schönes Haberfeldtreiben beabsichtige. Dem Bürgermeister geht am selben Tage ein Schreiben zu, das vielleicht auch noch in den Rahmen der Aprilscherze fällt, das aber in seinem Inhalt recht bedenklich erscheint: »Warnung 6. Abril 66. Wie vern das im Bezirk Traunstein noch eine Pendung oder Versteigerung volzogen würd, so ist es vest geschworen, das die Stad in asche gelegt das waßer vergift das die meisten in wohner und das Vieh sterben mißen, den das gemeine bublikum ist gezwungen die Beamten zu verdilgen, weill si das ganze Land arm machen woh sich Beamten loschieren denen wird balt Feuer gelegt alen Beamten wirenten aus der Stad verdreiben werden, den wier suchen Rache sofiel wie möglich.« »Diser Brief muß auch ihn das Wochenblad gedruckt wern so wie es geschrieben ist. Ulrich Kracher Vrey Maurer Der sonderbare »Freimaurer« war jedenfalls ein verschuldeter Gütler, der den Gerichtsvollzieher haßte und kurzen Prozeß liebte. In Gmund findet man 1867 das folgende Plakat: »Merkwürdig, wie dieser Mann Die armen Seelen verurteilen kann. es handelt sich um die Kritik einer Bußpredigt, die der Pfarrer am Allerseelentag gehalten hatte Am Tag Allerseelen gar ein schöner Trost für die Hinterbliebenen: 20, 30, vielleicht 100 Läßliche Sünden, die werden ins Fegfeuer Auf 1000 Jahr Qual verurteilt, Schwere Sünden werden von ihm verurteilt Zur ewigen Verdammnis, Da heißt es weg von mir, Du gehörst dem Teufl und seine Anhänger. Er tobt und schreit Als wie ein Narr Und das Volk glaubt, Es ist doch kein Wort wahr. Tanzen ist gesund, Und die Liebe veracht, Und so schreit er halt Furt, Bis alle gelacht. Der Herr Pfarrer von Gmund Is sonst kein ganz braver Mann, Die Leut, die tut's wundern, Daß er den Scharfrichter so aushalten kann. daß es so lange dauert, bis er dem Scharfrichter überantwortet wird D' Höll, dö is voll Und das Fegfeur is zu kloa, Unser Pater schickt Seelen, Was werds damit daun ? O Seelen, ös därfzing nit freun, d'Höll werd gmacht größer, da mueß unser Pater Bauführer sein. I glaubs halt, beim Teufl besteht er recht guet, weil er ihm alle Seeln zueliefern thuet. So, meine lieben Gemeinde, das Ding is nit so, ich habe gmeint, die Höll ist ausgelöscht und der Tofi davon. Eingesandt von den Verdammten und von Satan unterzeichnet als Wahrheit bestätigt.« Das große Miesbacher Treiben vom 7. Oktober 1893 In der Nacht vom 7. zum 8. Oktober 1893 sind zwei Treiben zu verzeichnen, eines in Emmering, das andere in Miesbach. Lediglich das letztere spielt in der Geschichte des Brauches eine Rolle. Es bedeutet einen Gewaltakt: Die Haberer wußten aus der mündlichen Überlieferung mit Stolz von den Tagen der Macht zu erzählen, da man – in den vierziger Jahren – sich in Haufen nach Rosenheim wagte, um den Halbstädtischen die Meinung des Bauern zu sagen, da man die Landrichter von Miesbach und Aibling an ihren Gerichtssitzen aufsuchte und unter dem nachdrücklichen Donner der Gewehre sieghaft aller Polizeigewalt spottete, nicht als Rebellen – als Herren über den Bezirk. Der Daxer von Wall hat das Miesbacher Treiben und damit den Zusammenbruch der Haberer verschuldet. Er kannte die imponierenden Wagnisse der alten Haberer aus der Überlieferung und es war sein Lieblingswunsch, diese romantische Zeit wieder heraufzubeschwören: ein Treiben im gutbevölkerten Markte Miesbach, unter den Augen der zahlreichen Behörden, an denen er allerlei Begebnisse wegen sein Mütchen zu kühlen hatte. Des Daxers älterer Bruder besaß in Festenbach bei Tegernsee eine Holzsäge. An diesem vor Überraschungen geschützten Ort wurden von Zeit zu Zeit die großen Pläne der Haberer beraten. Am 23. September nachts hatten sich Vertrauensmänner der Haberer an der Schusterbauernkapelle bei Festenbach eingefunden, um Zeit und Ort eines neuen Treibens zu bestimmen. Der Bauer Johann Georg Roboger von Festenbach hatte zu dieser Versammlung bestimmte Direktiven vom Daxer erhalten: unter allen Umständen ein Treiben in Miesbach zu verlangen. Der Roboger gewann auch sofort Freunde für diese Idee, aber zwei der Vertrauensmänner verlangten nachdrücklich für den 30. September ein Treiben in Finsterwall. Es ging infolgedessen sehr hitzig zu und kam sogar zu einer regelrechten Spaltung der Haberer. Die Mehrheit proklamierte das Miesbacher Treiben mit der Begründung, daß es sich hier um eine großartige Manifestation des Haberertums gegen die auf Beseitigung des Brauches gerichteten Bestrebungen der geistlichen und weltlichen Behörden handle. Wenn nun kurz vorher in Finsterwall ein großes Treiben stattfinde, so würde das Miesbacher nicht mehr den gewünschten Eindruck hervorbringen. Und außerdem müsse man damit rechnen, daß die Haberer des Gaus unmöglich bereits acht Tage nach einem Treiben zu neuen und besonders großen und gefährlichen Strapazen, wie sie in Miesbach zu erwarten wären, Lust fänden – daß also statt einer mächtigen Kundgebung ein laues Rumoren zu erwarten sei. Die beiden Parteien konnten sich nicht einigen. Da zu der nächtlichen Versammlung das übliche Faß Bier nicht fehlte, erregten sich die Gemüter zu sehr, um das Interesse an einem gemeinsamen Vorgehen wahren zu können und so beschloß die eine Partei für den 30. September ein Treiben in Finsterwall, die andere für den 7. Oktober das Miesbacher Treiben. Die Daxerleute, insbesondere der Roboger, der Ranhardtbauer und der Schinabeck von Festenbach agitierten bei ihren Freunden gegen die Teilnahme am Finsterwaller Treiben und es ereignete sich der merkwürdige Fall, daß der Ranhardtbauer und der Schinabeck am 30. September in Finsterwall erschienen und ostentativ durch ihre Nichtteilnahme am Treiben ihre Mißbilligung kundgaben. Die Finsterwaller rächten sich und agitierten nun gegen das Treiben in Miesbach, indem sie die große Gefahr betonten, die damit für die Sache der Haberer heraufbeschworen werde. Aber die Daxerpartei siegte. In der Säge seines Bruders konnte der Daxer bei einer heimlichen Nachtsitzung triumphierend melden: das Miesbacher Treiben kommt pünktlich zustande. Die Verse wurden geschmiedet; der Daxer war der Dichter, der Ranhardtbauer, der Schinabeck und der Roboger die Stofflieferanten. Der Inhalt der sämtlichen recht bedenklichen Anklagen dieser Habererverse war völlig aus der Luft gesogen. Man stellte späterhin genaue Recherchen an, um die moralische Grundlage des Treibens zu untersuchen; das Resultat war, daß gemeine Charaktere hier wie bei vielen anderen Treiben lediglich mit eklatanten Verleumdungen arbeiteten, ohne sich eine Kontrolle der Gerüchte aufzuerlegen. Es galt, Feinden beizukommen und im Notfalle aus der Lüge eine Waffe zu schmieden. Kein Treiben konnte so das moralische Ansehen der Haberer schmälern wie gerade das Miesbacher. Wenn auch die Öffentlichkeit zunächst sich auf die Seite der Haberer stellte, als der Staatsanwalt mit Verhaftungen begann, so schlug die Sympathie, die man dem alten Volksbrauche entgegenbrachte, doch sehr bald ins Gegenteil um, als die schäbige Moral der bäuerlichen Rügerichter offenbar wurde. Die Miesbacher Haberer wurden am Nachmittag vor ihrem großen Treiben verraten. Es ist möglich, daß bei dem geringeren Grad von Verschwiegenheit, der allmählich in den Reihen der Haberer eingetreten war und bei der wahllosen Aufnahme von Mitläufern Gerüchte zu Unbeteiligten drangen; es ist aber auch möglich, daß der Verrat aus den Kreisen der Haberer kam, unter denen manche kopfschüttelnd das Material ansahen, aus dem sich die Rügerichter zusammensetzten und unter denen viele nur mehr aus Zwang und Furcht vor den gefährlichen Elementen an der Spitze des sog. »Bundes« mittaten. Ein anonymer Brief lief am 7. Oktober nachmittags im Bezirksamt ein, der für den Abend ein Treiben von 800 bis 1000 Teilnehmern auf dem Postanger ankündigte. Alle Anzeichen sprachen ausnahmsweise für die Ehrlichkeit des Briefes und das Bezirksamt zog sofort die verfügbare Polizeimacht durch telegraphischen Befehl zusammen: von Schliersee, Hammer, Hundham, Schaftlach, Gmund und Holzkirchen. Die ganze Mannschaft zählte allerdings nur 17 Mann, aber man konnte von ihrer Erfahrung wie von ihrer Erbitterung Taten voraussetzen. Der Postanger wurde provisorisch mit elektrischen Lichtanlagen versehen und die Gendarmen verbargen sich im Bezirksamtsgebäude, von dem aus der Postanger in einigen Minuten erreicht werden konnte. Nach Einbruch der Dämmerung wurden Schleichpatrouillen ausgesandt, die wohl kein auffallendes Zusammenströmen von Menschen bemerkten, indessen die Türe der Pfarrkirche bereits verrammelt fanden. Die Dunkelheit trat ein und plötzlich hörte man aus weiter Ferne Gewehrschüsse und die Detonationen von Böllersignalen. Um 12½ Uhr rückten die Haberer an; sie hatten sich aber für einen anderen als den angezeigten Platz entschlossen und man sah auf der westlich von Schlierach liegenden, ungefähr einen Kilometer vom Bezirksamt entfernten steilen Höhe ein auffallendes Bewegen von Lichtern und plötzlich donnerten Hunderte von Schüssen und ein regelrechtes Feuerwerk wurde abgebrannt, wie es bereits seit langen Jahren zur Erhöhung des festlichen Spaßes üblich war. Die Gendarmerie hatte einen schwierigen Marsch auszuführen: im Laufschritt durch den Markt und über die Brücke und dann in dem zur Villa des Geheimrats von Rothmund gehörigen sehr unwegsamen Graben aufwärts, um von der Höhe aus den Haberern in die Flanke zu fallen. Die Mannschaft geriet indessen durch die Dunkelheit wie durch das steile Terrain bald auseinander. Bezirksamtmann Riezler, der seine Leute selbst anführte, hatte plötzlich nur mehr zehn Mann zum Angriff und noch war der steile Hang nicht völlig erklommen, als aus der totalen Dunkelheit ein Vorposten der Haberer sein »Zurück!« schrie. Der Bezirksamtmann forderte den Unbekannten im Namen des Gesetzes zum Rückzug auf – da fiel ein Schuß. Augenblicklich erwiderten die elf Angreifer den Schuß in der Richtung des Pulverblitzes, ohne indessen jemand zu treffen. Nun feuerte eine Anzahl Haberer von der Höhe herab – die Gendarmen gaben sofort Antwort, aber die absolute Dunkelheit gestattete beiden Parteien kein sicheres Ziel. Dagegen war der Schuß des Vorpostens, der den Kampf eröffnet hatte, nicht ohne Wirkung geblieben; er hatte augenscheinlich dem Bezirksamtmann gegolten, traf aber den neben diesem marschierenden Gendarmen Würdinger und verletzte ihn an den Hoden. Gleichwohl kletterte der Verwundete noch weiter und beteiligte sich am Gewehrfeuer, bis der Schmerz und der Blutverlust ihn zum Zurückbleiben zwangen. Die Angreifer hatten den Hügel fast erklommen, als sich aus dem Lichtkreis des Haberfeldortes etwa zehn Mann näherten und Halt befahlen. Den Befehl des Bezirksamtmannes, die Waffen abzulegen und zurückzugehen, beantworteten sie nach einer kurzen Pause mit einem schweigenden Rückzug. Da sie weder die Gewehre aufgezogen hatten, noch sonst eine gefährliche Stellung einnahmen, verhielt sich auch die Gendarmerie abwartend, umso mehr, als sie zunächst auf ihre Nachzügler zur Verstärkung zu warten hatte. Eine neuerliche Eröffnung des Kampfes wäre keinesfalls ratsam gewesen, nachdem die zehn sichtbaren Haberer zum allermindesten eine zehnfach größere Anzahl von gut bewaffneten Leuten hinter sich hatten. Ebenso wenig war natürlich an eine Gefangennahme zu denken; und auch die Verfolgung war von vorneherein aussichtlos, nachdem die Dunkelheit ein rasches Vordringen nicht gestattete. Überdies konnte man dem nach Südosten abziehenden großen Haufen nur mit Vorsicht folgen, mußte lediglich sein Auseinandergehen beachten und dann vielleicht einem schwachen Trupp nachgehen, der nach den fortwährenden Spaltungen des Haupttrupps verbleiben würde und vielleicht überwältigt werden könnte. Aber die große Dunkelheit vereitelte auch das, und die Haberer waren bald dank ihres außerordentlichen Ortssinnes spurlos in den Wäldern verschwunden. Die Gendarmen mußten unverrichteter Dinge wieder abziehen und nahmen auf dem Rückzug ihren schwerverletzten Kameraden mit, den nur eine rasche operative Entmannung vom Tode rettete. Es stellte sich heraus, daß auch auf Seiten der Haberer ein Mann verwundet war; die Inwohner eines nahen Bauernhofes beobachteten, wie ein größerer Trupp unter lautem Fluchen und Schreien »einen großen Pack« trugen – den Bauernsohn Josef Hatzl von Hohenlehen, Gemeinde Wies, der am Oberschenkel getroffen war. Er wurde alsbald ermittelt und behauptete, des Nachts Kartoffeldieben auf seinen Feldern nachgegangen zu sein, die dann auf ihn geschossen hätten. Daß er später wieder behauptete, dem Haberfeldtreiben zugeschaut zu haben und dabei von einem der Treiber angeschossen worden zu sein, machte ihn allerdings verdächtig – aber gleichwohl hieß ihn das non liquet freisprechen. Das in München erscheinende »Bayrische Vaterland« konnte sich damals eine gehässige Anrempelung der Justiz nicht ersparen. »Vom letzten Haberfeldtreiben«, schrieb es, »will man schon einen erwischt haben. Man eruierte nämlich ›eine Persönlichkeit‹, die durch einen Schuß am Bein verletzt ist und nun natürlich ein Haberer sein muß! Ein anderer Mensch kann durch keinen Schuß am Bein verletzt werden. Es sollen noch weitere der Teilnahme Verdächtige verwundet sein. Schon möglich, wenn die Gendarmen so heldenmütig hinter den Abziehenden hergeschossen haben .« Hatzls Verschwiegenheit vor den Richtern fand den Dank der Haberer, die in großer Angst den Verlauf des Prozesses verfolgten. Denn gerade von Hatzl konnte man Verrat erwarten, Verrat aus Rache. Als der junge Mensch nämlich auf dem Haberfeld unter der Kugel zusammengebrochen war, hatte einer der Rädelsführer, der Ranhardtbauer von Festenbach, den grausamen Rat gegeben: »Schießt ihn gleich ganz tot, dann sagt er nichts mehr aus!« Zu seinem Glück hatte Hatzl intime Kameraden in der Nähe, die für ihn eintraten und ihn schließlich – trotz der Gefahr, durch den beschwerlichen Transport den Gendarmen in die Hände zu fallen – nach seinem Hofe schleppten. Die Haberer atmeten auf, als der Bursch hartnäckig leugnete und schließlich freigesprochen wurde. Und der Daxer von Wall sammelte augenblicklich »Schmerzensgeld« für den Standhaften, dreihundert Mark, von denen der Bürgermeister von Wall ein Drittel gespendet hatte. (Aber der Staatsanwalt fing sich den jungen Burschen gelegentlich wieder vor und das Gericht verurteilte ihn zu eineinhalb Jahren Gefängnis. »Wär' ich nur gleich tot geblieben!« sagte Hatzl, als man ihm den Richterspruch verkündete.) Der anfängliche Freispruch verdarb viel von den Aussichten auf Ergreifung der Haberer. Die Recherchen erstreckten sich zunächst auf Burschen, die in der fraglichen Nacht nicht in ihrem Wohnsitze geweilt hatten Vielfach gaben die Burschen als Grund ihrer Abwesenheit das »Fensterln« an und mit einem gewissen Heroismus gestanden die darum befragten Mädchen, den und den Burschen »in der Kammer« gehabt zu haben – selbst wenn das nicht der Fall war. und kein genügendes Alibi nachweisen konnten; gegen die die im Laufe des langen Krieges gegen die Haberer sachkundig gewordenen Gendarmen triftigen Verdacht, aber keine direkten Beweise hatten. Man nahm also eine ganze Anzahl von Verhaftungen vor. Das machte den Haberern wieder Angst. Und da es in einigen Fällen gelang, Geständnisse zu erzielen oder Verstockte zu überführen, so verschwand allmählich doch die Sicherheit, in der sich die Haberer fühlten und das plötzliche Auswandern junger Leute (nach der Schweiz und nach Amerika) gab für die Recherchen wieder mancherlei Anhaltspunkte. Und außerdem spielte der Verrat seine vernichtende Rolle. Überführte gestanden endlich und gaben Namen von Mitläufern an und anonyme Briefe – die man nun doch beachten mußte – gaben neues Material. Bereits waren die Rädelsführer genau bekannt, aber man ließ sie vorläufig ungeschoren, bis die Beweise völlig erbracht waren. Eine lustige Episode ist aus den vielen Vernehmungen zu verzeichnen: der Maurus, »Posthalterschorschl« von Lenggries, der als der Teilnahme verdächtig eingezogen war, wurde eine Reihe von Wochen hindurch jeden Samstag vor den Untersuchungsrichter geführt, der ihm die stereotype Frage vorlegte: »Sind Sie dabei gewesen?« »Na!« »Wirklich net?« »Gewiß net!« »Dann geht halt der Maurus wieder in seine Zelle!« Und der Maurus wurde wieder abgeführt. Nach siebenwöchiger Untersuchungshaft wurde dem Maurus die Geschichte unbehaglich. Als der Untersuchungsrichter wieder gemütlich begann: »Dann geht halt der Maurus –«, da fiel der Lenggrieser ein: »Na, na! Sie kunntn jedn Samstag sagn: Dann geht halt der Maurus wieder in seine Zelle! Der Maurus möcht' aber wieder nach Lenggrias!« »Ja, wenn der Maurus gesteht, kommt er sofort auf freien Fuß!« »Freilih bin ih dabeigwesn!« schrie der Maurus . . . Die Geständnisse brachten bald eine Reihe neuer Details über den Hergang des Treibens: Die Haberer hatten einen außerordentlich gut organisierten Spionendienst eingerichtet und erfuhren frühzeitig, daß 17 Gendarmen im Bezirksamtsgebäude kampfbereit lagen. Nur war ihnen, als sie die Kirchentüren verrammelten, unbekannt geblieben, daß bereits der Pfarrer Strähuber mit dem Meßner und zwei Miesbacher Bürgern in der Kirche sich eingeschlossen hatten, um auf jeden Fall Sturm zu läuten. Allerdings mußte es für die Eingeschlossenen sehr unbehaglich sein, als des Abends unsichtbare Hände mit Steinen und Holz die Türen verbarrikadierten . . . Im Stoibstadel – in der Nähe des Marktes – hatte ein Bauernsohn aus Baum Bierfässer verschiedener Brauereien aufgespeichert und in diese Bier umgefüllt, um ja durch die Brandzeichen der Fässer die Herkunft des Bieres und also die Begünstigung durch irgendeinen Wirt nicht zu verraten. Bei diesem Stadel fanden sich die sämtlichen Teilnehmer vor dem Treiben ein und an drei Stellen wurde Bier in Menge verzapft – zur Ermunterung und zur Belohnung für den weiten Weg. Der Ranhardtbauer hielt bei dieser Gelegenheit eine Ansprache an die Versammelten und verpflichtete sie zu einem Schwur, dessen Wortlaut nicht bekannt wurde, dessen Tendenz indessen die war: »der nächstbeste dürfe den niederschießen, der etwas verrät . . .« Eine ganz merkwürdige Neuerung in dem Brauche ist aus der Tatsache zu erkennen, daß die heranziehenden Haberer eine ganze Anzahl von Taglöhnern usw., die sie auf dem Wege trafen, zur Teilnahme an dem Treiben aufforderten und mitnahmen. Damit fällt die These von Ernst und Würde der bäuerlichen Rügerichter. Eine Neuerung oder besser gesagt: eine unerhörte Begleiterscheinung des Treibens bestand auch darin, daß die Haberer während des »Aufkrewellens« den Markt scharf beschossen und die Neugierigen, so ferne sie auch der Vorpostenlinie standen, mit Schüssen zurücktrieben. Es gab also außer den Haberern keine eigentlichen Zeugen des Treibens, die über den Inhalt der Rügverse hätten berichten können. Damit wäre der Brauch zu einem Krawall herabgesunken, da die Grundidee, die öffentliche Rüge, wegfiel. Aber der Daxer hatte ja einen willfährigen Buchdrucker und pflegte mit den Vers-»Plakaten« einen ausgedehnten Handel zu treiben. Und während man sonst direkt nach den Treiben die Drucke gratis verteilte, umherwarf und da und dort an Häusern und Scheunen anheftete, so ließ hier der Daxer die Verse nach dem Treiben in Druck gehen, nachdem er noch etliche fünf Strophen beigefügt und speziell dem Bezirksamtmann seinen Hohn in Versen ausgedrückt hatte. Nach tausenden sind diese Miesbacher Habererplakate verkauft worden, en gros und en detail, noch zu einer Zeit, da bereits das Netz völlig fertig war, in dem die Haberer sich fangen sollten. Nach dem Miesbacher Treiben Nach dem Miesbacher Treiben ersann der Bauer und Wirt Johann Vogl zu Wall, unter dem Namen »der Daxer« bekannt, Schabernack um Schabernack gegen Bezirksamt und Polizei. Zunächst ließ er drei verschiedene Zettel drucken und gummieren, die folgenden Wortlaut hatten: I. 17 Schandarm und 5 vo da Grenz ham 21 Beudl und 22 Schwänz Dem Gendarmen Würdinger mußten infolge der schweren Schußverletzung die Hoden abgenommen werden. II. Zwischn Mieschba und Schliersee gehts Hobafeldtreiben o, da is a Kugl mitn Schandarm sein Beidl davo. III. TziDa Bezirksamtmo von Miaschba is a tapfana Mo, Ea tragt zweng an Schandarm sein Beudl dö verdünnate Viera Medallio. Der Bezirksamtmann hatte wegen seines umsichtigen Einschreitens den Orden vom heiligen Michael IV. Klasse erhalten, den man scherzhaft den »Michel vierter Verdünnung« zu nennen pflegt. Diese Zettel wurden allenthalben im Bezirk angeklebt und es soll sogar vorgekommen sein, daß ein Gendarm den ominösen Zettel von den »17 Gendarmen« auf seinem Waffenrock aufgeklebt entdeckte. Der Daxer besorgte das Zettelankleben gerne selber und wäre dabei eines Tages beinahe in flagranti ertappt worden. Da hatte ein Gendarm an einem Wegweiser einen Spottzettel gefunden und weggenommen; er hatte sich kaum von dem Wegweiser entfernt, als er Schritte hörte und im Umsehen bemerkte, daß der Daxer hinter ihm drein kam. Er ging ahnungsvoll zurück und siehe da: ein frischer Zettel am Wegweiser. Der Daxer fühlte sich damals noch völlig sicher und erwartete weder von seinen Freunden noch von seinen zahlreichen Feinden Verrat. Die Furcht vor ihm und seiner vor keinem Verbrechen zurückschreckenden Rachsucht war ja so groß, daß die Leute lieber Meineide geschworen hätten, als den Burschen anzugeben. Aber darüber ist ja an anderer Stelle zu lesen. Der Daxer hatte also keine Ahnung, wie das Gewitter über seinem Haupte zusammenzog und welche schweren Verdachtsmomente gegen ihn zusammengetragen wurden, während er in allerhand derben Späßen seinem Hohn gegen die Behörden freien Lauf ließ. Da wurden zunächst in Rottach zur Verherrlichung des großen Miesbacher Treibens (im Februar 1894) geschriebene Plakate folgenden Inhalts angeschlagen: Das Hobara Schlachtfeld vo Miaschbach.         Da Bezirksamtmo vo Miaschba, dös is a Mo der is neuli auszogn aufn Habarafang da hot a 17 Schamdarm in Tscheißgassn gführt, weil a gwißt hat daß eahm a Orden thuat blühan. A Orden des is a gspassiges Ding, er schmöckt net und stinkt net und hot a koan Sin er is nur a Spielzeug für Volksverräta und anders Gsind die Hobara vo Miaschba de warn hoit a Leut ham ghabt a Kuraschö und a Feur im Leib aufs Sturmleitn hams gschießen, sie haben sich nicht gefürchtet, wie in der Kirche gegen sie Sturm geläutet wurde des hats net scheniert sie habn de Saukerl und Diab vo Miaschba ghörig reguliert. A da Erzfischkopf vo Münka der hats ö (hat sich) bemüht und hat für de Howara an Hirtnbriaf fabriziert. Aufn Hirtnbriaf is Gschießn und aufn Erzfischkopf aa was a so a Schwindla dicht, des is ois für de Katz. Da Minista vo Feilisch und da Her vo Asch dö kinna mit mitananda de Hobara leka in Arsch. und wenn ma hoit wida a moi ausruka thoan, nacha lassma unsa Gwissn hübsch sauba dahoam. Mir machns wia da Bezirksamtmo vo Miaschba der feige Hund und schoißn rückwärts meuchlings drein wann a ois geht zu Grund. Mir Hobara san die ehrlichsten Leut vergüatn jedn Schodn wanns no so weit feit as hot jeder hübsch Moneten und Karakter im Leib drum geht a eha de Welt zu Grund als de Saukerl könna sprenga an Habererbund. Es lebe Hoch der Kaiser Karl von Untaschberg mit seiner Armee lebe hoch, hoch! Riezler, Bezirksamtmo vo Miaschba, Hobara Schreiber.« Der in Miesbach erscheinende »Schlierachbote« schien den Glauben an die Unergreifbarkeit der Haberer zu teilen und leistete sich in seiner Faschingsnummer dieses Jahres auch einen Witz gegen die suchende Justiz, indem er in einem Konzertprogramm die folgende Nummer einführte: »›Habt's üns scho'?‹ Rückzugsmarsch von Stadelfeld«. Einen ganz grotesken Ulk verübte der Daxer mit seinen Freunden in der Nacht vom Samstag, den 12., zum Sonntag, den 13. Mai. Außerhalb des Friedhofes von Wall, ungefähr zwei Meter von der Friedhofseinfassung entfernt, liegt das Grab eines ohne Sang und Klang Verscharrten, der vor Zeiten dem Habererbund angehört haben soll und wohl in der Zeit des großen Kirchenbanns hier sein Grab angewiesen erhalten hatte. Über dieses Grab häuften die Burschen einen ziemlich großen Erdhügel auf, aus dem sie ein neues Grab machten. Wahrscheinlich unter einem sehr derben Zeremoniell – auf derartige Dinge verstand sich ja der Daxer – wurde hier eine mit schwarzem Sackstoff bekleidete Strohpuppe beerdigt. Diesen Grabhügel umgaben sie nun mit einem Stacheldrahtzaun, an dem sie zwei Tafeln anbrachten. Und staunend las der patrouillierende Gendarm anderntags: Hier ruht der Wohlgeborne Graf von Luxburg ehemal. Haberfeldmeister von Tegernsee z. Zt. Polizeirat zwischen dunkel und sichts mi nöt, das war der letzte Habermeister der hat beim letzten Haberfeldtreiben in Tegernsee oan Moasta gmacht und beim vorletztn Treim an Schandarm daschossen, geb. zwischen Weihnachten und Hunbach, gestorb. weiß Gott wo. O Herr! gib dem Hurnkerl die ewige Hur und das ewig Licht brenne seinem Beudl. R. I. P. Vivat alter Haberfeldmeister. Die zweite Tafel verkündete: Ruhestatt der Haberer. Zwei Tage darauf wurde ein ähnlicher Scherz in der Feldkapelle zwischen Schliersee und Westenhofen verübt. Man fand eine bemalte Tafel: Ruhestätte der Haberer und einen Stacheldrahtzaun, der die Kapelle in einem Umkreis von einem Meter umringte und mit fünf aus Fichtenzweigen gefertigten Kreuzen geziert war. Ferner hatte man die in der Kapelle befindlichen drei Figuren Christus, Josef und Maria umgedreht, so daß diese den Rücken nach dem Beter wendeten und ihm so anzeigen sollten, daß sich ihre Gnade vom Volk abgewendet habe, seit die Haberer verfolgt werden. Schmähzettel, die am Stacheldrahtzaun hingen, vervollständigten das Produkt der Habererlaune. Die Frechheit, die aus dem Sicherheitsgefühl erwuchs, machte in dieser Zeit da und dort den Wunsch nach einem Treiben laut und in dem umfangreichen Gebiet zwischen Rosenheim und Tölz begann wieder eine Zeit der aufreibenden Unruhe für die ganze Beamtenschaft und der aufopferungsvollsten Tätigkeit für die Schutzmannschaft. Wochenlang kamen die Gendarmen nicht aus ihren Kleidern; überdies fühlten sie wohl den Spott der Bauern, der sie überall vorsichtig umschlich. Außerdem aber waren diese Leute damals schauerlich schlecht gelöhnt und es ist geradezu merkwürdig, daß sie dennoch den Mühseligkeiten des Habererauskundschaftens mit einem Eifer sich hingaben, den sie – die Behörde konnte das ja nicht so genau kontrollieren – ruhig hätten beiseite lassen können. Aber die Gendarmen erreichten durch die Zähigkeit, mit der sie ihren schweren Dienst erfüllten, allmählich eine derartige Kenntnis von Land und Leuten und eine derartige Findigkeit, daß aus den kleinen Bruchstücken, die ihre Berichte bildeten, das große vernichtende Material gegen die Haberer aufgebaut werden konnte. Und das war für das Wesen der Landpolizei von großer Bedeutung. Als der Bauer ihre Macht und Geschicklichkeit erkannte, erschrak er vor ihr und gewann Respekt. Er überzeugte sich endlich auch – nach üblen Erfahrungen mit den Daxerleuten – von der Notwendigkeit des Polizeisystems und ein plötzlicher Umschwung in dem Verhältnis zwischen Landpolizei und Landbevölkerung trat ein: der Spott wurde selten, man legte den Dienern des Gesetzes keine Hindernisse mehr in den Weg, man stand ehrlicher Rede und Antwort und zeigte sich sogar in manchen Fällen hilfsbereit. Als der Daxer von Wall mit seinen Genossen endgültig verwahrt lag, hatte man ja ohnehin aufgeatmet und von Gau zu Gau gingen die Gerüchte über die Schrecknisse der Daxerzeit. Man hatte nun die Furcht verloren und fühlte die Wohltat sicherer Zustände – etwas wie Dankbarkeit keimte auf und in ungeheurer Anzahl erstanden aus der Landbevölkerung heraus Feinde des alten Brauches, dessen moderne Verkommenheit die alten Haberer laut in den Wirtshäusern verdammten. Aber wie gesagt, kaum ein Jahr zuvor, als die Miesbacher Haberer noch in Freiheit waren, hatte sich allenthalben noch die Lust zum Haberfeldtreiben gezeigt. Bereits im Sommer waren Ankündigungen erfolgt und in der Nacht vom 23. zum 24. Juli 1894 wurde in Gmund an mehreren Orten ein Schmähschreiben angeschlagen: »Da N. N. vo Gmund den Sauschlampn müassmas scho vor olle leut sagn daß ihr sei Bruada da X. sein finnärischen Schwanz ah Ihr Sauloch eini thuet jagn. Dös Schindamensch Schinderweib; die verächtliche Bedeutung hat sich also aus dem Mittelalter noch erhalten is hübsch spöttisch und a ah bis vowegn ; drum wär Ihr wenns dö Bluatschänderei net aufgeit an Hirgst unsanö Hoabara und Schandarm Beutlstutzen spielt auf die Verwundung des Miesbacher Gendarmen Würdinger an zum Fensta eini höbn . Dös Saumensch is no bei oaschik Herrschaftn guet dro, bei einzelnen (einschichtigen) Sommergästen gut angesehen weils net wissn, daß mit Ihre Bluatschänder Bratzn s Eßn rürth oh. mit den blutschänderischen Händen das Essen zubereitet (anrührt) An Y. den Misthund woi ma zerscht no frogn: Oba sö thuat besarn ? Wen nöt müß man durch Hobamühl jogn. Und an Erzbischof den Brachhame derft a Pfara gnua sogn, mir wörn an not vergössen; boi a wider a moi kimmt gema jahm a Bleikügerl z freßen. Gruß vo dö Haberer.« Das große Miesbacher Treiben hatte den Bauern der verdächtigen Gemeinden die Überraschung gebracht, daß bereits des andern Tages das alte System der Nachtwachen wieder in Wirkung trat und daß also in jedem Dorf 8 Mann von 9 Uhr abends bis 1 Uhr nach Mitternacht Patrouillendienste zu verrichten hatten – unter eifrigster Kontrolle der Gendarmerie. Gleichwohl trieben die Haberer, jedenfalls nicht ohne des Daxers Zutun, ihre Späße weiter und eine Unzahl von Plakaten verkündeten plötzlich allerorts Treiben, in Ellbach, in Gmund, in Weyarn, in Rottach usw. Um Beispiele dieser Ankündigungen aufzuführen: »Bekanntmachung. Es wird hirmit bekant gegeben daß am Samstag den 14 Oktober in Elbach ein Notwendiges Haberfeldtreiben stafindet Haberfeldmeister Gfspfn Otlrnise« Nach der bekannten Malefisohu = Geheimschrift: Giopin Sternvol Ein grobes Blaustiftgesudel auf schlechtestem Dütenpapier; aber was der Daxer selbst entrierte, entbehrte nicht der besseren Aufmachung – er beschäftigte gerne den Drucker und hatte sowohl in Gmund wie in München Leute, die seine Machwerke durch die Presse veredelten. Die Staatsanwaltschaft fahndete eifrig nach den beiden und vermochte auch den einen zu entdecken; aber es stellte sich heraus, daß sein Vergehen gerade zwei Tage vor Einleitung des Verfahrens verjährt war. Ein Daxersches Plakat ist das folgende (aus dem Jahre 1893): »Bekanntmachung. Samstag den 4. November lfd. Jrs. Großes Haberfeldtreiben in nächster Nähe von Holzkirchen Bez.-Amt Miesbach. Es wird eindringlich gewarnt und darauf hingewiesen, daß das zuhörende Publikum und die Polizei in keiner Art und Weise den Haberern oder der Vorpostenlinie zu nahe tritt, damit jedes größere oder kleinere Unglück vermieden bleibe. Da die Haberer diesmal gegen derartige Zusammenstöße energisch vorgehen werden, so wird es daher unter keinen Umständen ausgeschlossen bleiben, daß nicht blos wie in Miesbach einem Gendarm der Beudl weggeschossen würde, sondern auch viele Todte und Schwerbetroffene vom Platz getragen werden müßten. Das Geheim-Comite der Haberer.« Diese Zettel waren im Format der ländlichen Theaterzettel gehalten und wie diese auf schlechtes farbiges Papier gedruckt. Also ab und zu auch auf rotes Papier; und so konnte es sich ereignen, daß in jener Zeit der Sozialistenfurcht ein Gendarm aus einem erbeuteten roten Zettel die Vermutung gewann, daß die Sozialdemokraten hinter den Haberern steckten . . . Als im Jahre 1894 an die 300 des Haberfeldtreibens verdächtige Burschen und Männer in Untersuchungshaft saßen, empfanden die Münchener im allgemeinen das Eingreifen der Justiz als zu streng und verteidigten an ihren Biertischen die Haberer mit Leidenschaft – weil eben die Perspektive, unter der sie diese Leute betrachteten, durch keinerlei Kenntnis des richterlichen Materials beeinflußt war. Aber auch außerhalb der Biertischdebatten ergriff man Partei für die Haberer und von einem völlig unbekannten » Verein zur Erhaltung deutscher Volksgebräuche «, gelangte nachstehender Schrieb an das Miesbacher Bezirksamt: »Der Verein zur Erhaltung deutscher Volksgebräuche in München sieht sich veranlaßt, Ihnen mitzuteilen, daß die Maßnahmen contra Haberfeldtreiber in Miesbach diesseitige Zustimmung nicht finden können. Nachdem es in der Tat Dinge gibt, die das Gesetz nicht verfolgt, die aber vom Sittlichkeitsgefühl aus verwerflich sind, wird ein Volksgericht sogar lobenswert, weil es den Beweis liefert, daß in unserem Volksleben ein Gefühl der Wertschätzung sittlich tadellosen Lebens vorhanden ist, das Volk also das Gegenteil laut und derb bestrafen will. Mit Gewalt dagegen vorzugehen, ist unratsam, weil dies zur Stärkung des Bösen beiträgt und im übrigen ist die Sache nicht so wichtig, daß deshalb Menschenleben auf beiden Seiten gefordert werden.« Nur in völliger Verkennung der Rechtslage und der krassen Nebenerscheinungen des Brauches konnte eine ästhetisierende Gesellschaft zu diesem Urteil kommen. Es braucht wohl nicht gesagt zu werden, daß der Schrieb an dem Verhalten der Behörden nicht das geringste änderte. Man verbot zunächst für weite Bezirke das Abhalten von Tanzveranstaltungen und ähnlichen ländlichen Lustbarkeiten, in der Erkenntnis, daß diese Zusammenkünfte zumeist Abmachungen der Haberer gezeitigt hatten. Zu den Jahrmärkten erschienen auffallend viel Gendarmen, die dank einer mühsam erworbenen Personalkenntnis die Gruppen beobachteten und die Resultate dieser Beobachtungen für künftige Ereignisse niederlegten. Es war nun einmal notwendig geworden, mit aller Genauigkeit den Kampf weiterzuverfolgen, um den Sieg über einen Volksbrauch zu erringen, der veraltet und lästig, obszön und verlogen, gefährlich und verbrecherisch geworden war. Die Wilderer, die in dieser wie in den früheren Perioden des Brauches zumeist identisch mit Haberern sind, ließen wieder Gewalttätiges von sich hören. Wahrscheinlich ist hier wiederum der Daxer von Wall im Spiele. In der Nacht vom 31. Oktober zum 1. November 1893, also gerade vor dem Allerheiligen- und Allerseelenfeste, an denen das katholische Altbayern seine Friedhöfe besucht, wurde das Grabdenkmal des verstorbenen Försters Maier zu Egern anscheinend durch Dynamit in die Luft gesprengt. Daß ein Racheakt vorlag, ging aus einem an dem verwüsteten Grabe vorgefundenen Schreiben hervor: »Nach der Verwesung (?) vom 15. Oktober 1893 wurde von der Geheimjustiz beschlossen: Jedem Übeltäter und Mörder mit dem Tode zu strafen, um daß Versäumte einzuholen, sehen wir uns veranlaßt, noch an derben Mair zu rächen , denn ein so Schützenmörder ist kein so Ehrendes Denkmal werd, sondern blos ein gewöhnliches Kreuz. Die Geheim-Justiz.« Wie die Wilderer sich hier an dem Toten rächten, der zeitlebens seine Pflicht getan, so versuchten sie es ein Jahr später an einem Lebenden, dem Förster von Wiessee. Man warf ihm Dynamitpatronen ins Haus; der Umstand, daß der Sprengstoff größtenteils verdorben war, vereitelte ein größeres Unglück. Als diese Attentat nicht den gewünschten Erfolg gebracht hatte, unternahm man einen ganz feigen Mordversuch: man bohrte das Dienstschiff des Försters, mit dem er sehr viel zu fahren pflegte, dicht oberhalb der Wasserlinie an vielen Stellen an und verstopfte die Löcher mit Brotmulle. Sowie das Schiff durch einen Passagier beschwert war, mußten die Bohrlöcher unter Wasser geraten und die Brotmulle mußte bald ausgeschwemmt sein . . . Der Förster wurde indessen durch einen Zufall auf die Manipulationen aufmerksam, die mit dem Schiffe gemacht worden waren. Man vermochte auch die Burschen ausfindig zu machen, die das Leben des Försters verlangten; unter ihnen befand sich der berüchtigte Metzger Xaverl von Gmund, der im allgemeinen die vom Daxer ersonnenen verbrecherischen Anschläge auszuführen pflegte. Ein anonymer Brief hatte ja das Bezirksamt bereits auf die Daxerclique hingewiesen: »Ein guter Freund macht Inen zu wissen, daß Hans Vogl Daxer von Wall und seine 2 Brüder sowie auch Johann Sprünger Markhauser von Wall und Kaspar Veicht Dienstknecht bei Markhauser und noch viele Anhänger diese raupen schleien immer bei der Nacht und umeinander thun den Leuten allerhand an von denen ist niemand sicher das sind schlechte Leute wenn Sie diese Raupen Einspären ließen, da verfehlten Sie nichts denn bei die Lumpen sind auch gewisse Haberfeldtreiber. Schreiber zeigt sich nicht an wegen seiner eigenen Sicherheit.« Die Furcht vor dem Gesindel war eben zu groß; man kannte die Rachsucht der Daxerleute: dem Buchdrucker Mayer in Miesbach, der gegen die Haberer geschrieben hatte, wurde nachts ins Schlafzimmer geschossen. Dem Stumböckbauern zu Hinterberg aber, der den Daxer belastende Aussagen gemacht hatte, wurde im Oktober 1894 das Haus völlig demoliert; dem Bauern Feuerreiter in Wall wurde aus gleichem Grunde ins Haus geschossen und Brandstiftung angedroht, die nur durch rechtzeitiges Inhaftnehmen der hierzu gedungenen Subjekte vereitelt wurde; die Dienstmagd Maria Stilner von Gmund konnte nach ihrer Vernehmung in Sachen Daxer und Genossen weit und breit keinen Dienstplatz mehr finden und war ihres Lebens nicht mehr sicher. Neben diesen Äußerungen der Brutalität gehen endlos die Scherze her, auf die man die Gendarmen hereinzulocken sucht; fortwährend gehen Gerüchte über festgesetzte Haberfeldtreiben; anonyme Anzeigen, Plakate, Wirtshausgespräche – alles versucht den Gendarmen die Mühen des Dienstes zu erhöhen und sie durch aussichtslose Hetzjagden zur Gleichgültigkeit und Untätigkeit zu bringen. Und wenn die Station lächelnd Briefe, Plakate und mündliche Nachrichten endlich neglegiert: dann plötzlich krachen wieder etliche hundert Gewehre in der Nacht und der Unfug hat von neuem begonnen. So konnte es dem Bezirksamt München II passieren, daß die Meldung über ein bevorstehendes Haberfeldtreiben (bei Otterfing), die in allen Details sich später als richtig erwies, keine Beachtung fand. Das Treiben fand pünktlich statt und ein kleiner Trupp Soldaten, der bei der Nähe Münchens rechtzeitig hätte zur Stelle sein können, würde nicht nur in dem speziellen Fall sondern auch für die Zukunft Wunder gewirkt haben. Wie weit oft die Grenzen gesteckt waren, innerhalb derer man ein Treiben befürchtete, geht aus dem nachstehenden Depeschenwechsel zweier Bezirksämter an ein Drittes hervor: » Wasserburg , 6. 10. 94. Versucht heute Nacht Grenze gegen Wasserburg tunlichst überwachen zu lassen. Bezirksamt Wasserburg.« » Miesbach , 6. 10. 94 Heute vielleicht Haberfeldtreiben bei Hundham oder Irschenberg. Bezirksamt Miesbach.« Die dünn gesäte Gendarmerie hatte also für das Treiben Entfernungen bis zu 200 Kilometern anzunehmen. Überdies erwiesen sich die Gerüchte als falsch und die Strapazen großer Nachtmärsche blieben ungelohnt. Während des ganzen Oktobers fand kein Treiben statt; aber am 9. November rebellten die Burschen in Gaißach. Auch im Bereich des Bezirksamtes Aibling schien es, als ob der Brauch sich wieder in solennen Treiben äußern wolle, trotzdem Nachrichten aus Miesbach besagten, daß den Haberern allgemeiner Verrat drohe. Da indessen die Teilnehmer an dem jüngsten Treiben des Bezirks (Götting, 30./31. Oktober 1892) noch immer in der Angst vor Entdeckung schwebten, mußten die üblichen Plakate die Treiben ersetzen. So fand man in Feldkirchen am 2. Februar 1894 ein mit Blaustift geschriebenes Habererplakat mit der Unterschrift: »Karll Unterschberg«, zu gut Deutsch also: »Kaiser Karl vom Untersberg«. Das Plakat beginnt mit einem Schnaderhüpfl: »De P. Deandl san handsam gon Tanzn sche langsam gon mausn sants gschwind , daß eahne de Roz abarint .« Dieser Einleitung folgt das groß und verachtungsvoll geschriebene Wort »hurrerpanti« (Hurenbande). Und dann entlädt der Mann seine Galle: »Dä G. vo H. hotse sagrisch vohaut da hot dä P. und dä Dachtan sei Kamodi ohgschaut ä hod de zwoha Bridschn auf Bank aufi gleg dasas gsen hot wie offt oana drin gstegg is. An L. sei G. hot gschaugg wja Nar und hot doh glej gsag, des sant ga raudi harr . Da S. vo G. is a schoh a oita Moh aba sowas is eahm sejna Löbdag net vürkema. Drum wohima an G. aufs nei johr schreim na brauchtas bej de Weibsbuhida ned gar aso ztreibn und däsparn uns a bißl a Howafehidtreim. Aso Gschichdn macha des is jetz koha Gschpas weill mas vo dea Zeit oh ban Schnohinwiat hoaßt. Jetz los ihs bohid guad sei des Leut derblekn suscht kimt amohi oana mit an graußn Stekn. brosit Neujahr Karll Unterschberg.« Dann die folgende »Bekanntmachung. Ich rich eine einladung auf den Endorfer spais es kunden vileich einige da sein, daß nicht ein jeder wais in Endorf hat ein Ochsen renen gang in Endorf streiten in Grafing hats einen weiher ist kein fisch und kein Greps gar keiner drin . . .« Der konfuse Brief, der die Hirschauer Stückchen von Endorf aufzählen will und nach dem Obigen noch eine atemlose Reihe von Unverständlichkeiten bringt, ist unterzeichnet: »Schongau, 20. Dezember 1898, post Rottalmünster am Inn, Übersendung des Bürgermeisters Haifing: ich mus mein schreiben schlisn ich hab nich mehr Zeit ich hab noch fon Haifing 10 tagreisn weid da werds aber denken wan ich einmal kim da hab ich meine Menscher im kuk kastn drin.« In der Nacht vom 16. zum 17. Juni 1894 wurde in Hemhof ein Habererbrief angeschlagen, der unverkennbar die Privatarbeit und die Privatrache eines einzelnen gegen einen einzelnen ist. Er beginnt: »Gehts he da Leut lests die Freud wire ra daß de R. Bauern stand giebt grad a notiger is hat a dabei Geh Leut lassteng was vozehn De G. ham z R. we bei der Militär gwen ja de det engs gen vozehn Was um sein Stand is gwen was um sei Gelt is und um sei Sach wä D J. z R. is a gar a gscheider da paßd hat a scha auf K. sei Haus Ja dei die Tächter ano kriegetn a Haim . . .« Der Mann beschließt die Reihe seiner Geheimnisse mit den Versen: »Jetz Leut bschließe mein Schreibn weiß aufkema iss was min G. hen z R. ist Und jetzt Leut zum schlus mecht i eng gebn an gudn Rath das euch ned pasirt wi an G. z R. der wo sei Wei hat grad fir an anden Stir . Die Nachtwächter von Götting Mit dem Treiben zu Götting (1892) ist im Bezirksamt Aibling der Brauch ziemlich in Stagnation geraten. Die folgenden Ereignisse interessieren für die Geschichte des Brauches nicht mehr; dagegen möge eine Episode mitgeteilt sein, die sich nach dem Göttinger Treiben abspielte: Man versuchte den Bauern durch das bewährte, gut ausgeklügelte Nachtwachsystem beizukommen. Nicht den Gendarmen aber wurden diese Wachen aufgebürdet, sondern den rebellischen Bauern selbst und die Gendarmen spielten lächelnd die Rolle der Kontrolleure. Diese Nachtwachen hatten zunächst täglich von 9 Uhr abends ab stattzufinden und dauerten bis zum beginnenden Morgen. Die Aufstellung des Turnus war den Bauern selbst überlassen. Die Wut über dieses Zwangsystem war natürlich groß und die Haberer empfanden wohl das Gutteil Bosheit, das in der Verfügung steckte. Denn einesteils waren sie durch das Wachen verhindert, auswärts an einem Treiben teilzunehmen, andernteils konnte in ihrer Heimat unmöglich ein Treiben stattfinden, ohne daß sie dagegen einschritten oder – wenn sie das nicht taten – dafür verantwortlich gemacht wurden. Nun stellte sich der Göttinger Gemeinderat kurz und bündig auf Seiten der Haberer und faßte unterm 6. XI. 92 den folgenden Gemeindebeschluß an die Adresse des Bezirksamtes Aibling: 1. Sämtliche Bürger beteuern, daß sie niemals an dem Unfug des Haberfeldtreibens teilgenommen haben. 2. Die Leute, die in Götting haberten, waren Personen, die vielleicht mehrere Stunden weit hergekommen waren. 3. Es hat sich Gesindel in der Gegend angesiedelt. Wenn nun die Männer des Ortes auf der Nachtwache sind, so seien die Frauen und Kinder ohne Schutz den eventuellen Schandtaten dieses Gesindels ausgesetzt. 4. Seit Januar herrsche in der Ortschaft Weidt (die von den Göttingern mit zu überwachen war) der Typhus und zwei Personen lägen heute noch an dieser Krankheit darnieder. Wenn die Wachen nun an den typhusverdächtigen Häusern vorbeigehen müßten, sei die Gefahr der Ansteckung groß. Der pfiffige Gemeindebeschluß konnte das Bezirksamt nicht rühren; das Amt antwortete, daß gerade Punkt 3 des Gemeindebeschlusses die Nachtwachen befürworten müsse. Denn wenn sich wirklich verdächtiges Gesindel angesiedelt habe, so sei es nur von Vorteil, wenn die Männer fleißig Nachtwachen halten. Da die Typhusgeschichte anscheinend auf das Bezirksamt keinen genügenden Eindruck machte, wandte sich die Gemeinde an den Aiblinger Bezirksarzt, den alten Dr. Gschwendler, der ein sehr fideles Haus war und die lustige Seite des Haberfeldtreibens hoch genug einschätzte, um über die Roheiten des Brauches hinweggehen zu können. Er plagte sich also das folgende Gutachten ab: »Wenn die Einwohner der Gemeinde Götting nachts patrouillieren gehen müssen, so ist es nicht ausgeschlossen, daß diese Männer auch nach Weidt und in die Umgebung dieses Dorfes kommen, daß selbe mit vielen Personen daselbst in Berührung kommen werden, daselbst auch aus inficierten Brunnen trinken werden und auf diese Weise den Typhus acquierieren können. Dr. Gschwendler.« Ihrem Gemeindebeschluß vom 6. November ließen die Göttinger am Tage darauf einen kräftigeren folgen, in dem es mit Rücksicht auf das Tempo, das die Bezirksämter im Beantworten gemeindlicher Zuschriften einzuhalten pflegen, hieß: »Die Gemeindeversammlung hat beschlossen, bis zum Eintreffen einer Beantwortung seitens des Bezirksamtes keine Nachtwachen mehr zu stellen.« Am 14. November wurden der Bürgermeister und der Gemeindediener vor das Bezirksamt gerufen und mußten auf ihren Diensteid aussagen, warum sie bei dem Treiben vom 30. zum 31. Oktober nicht gegen die Haberer eingeschritten waren. Die Erklärung der beiden lautete: daß sie erst auf den Lärm hin wach geworden seien, daß sie infolgedessen auch zu spät auf den Schauplatz gekommen wären und daß sie im übrigen niemanden von der Rotte erkannt hätten. Diese plausible Antwort mußte dem Bezirksamt wohl oder übel genügen; auch konnte man von den beiden nicht allzu mutigen Menschen nicht verlangen, einer Horde gegenüberzutreten, die gut bewaffnet war und zum allermindesten das ortspolizeiliche Veto mit nachdrücklichen Prügeln beantwortet hätte. Als die Göttinger nun sahen, daß das Bezirksamt die Sache mit allem Ernst zu betrachten gesinnt war, wandten sie sich an die Regierung, von der sie eine mildere Auffassung der Angelegenheit erwarteten. Aber ihr Einspruch wurde unterm 30. November abgewiesen und das Bezirksamt sah wieder fleißig nach den Wächtern. Aber es minderte den Zwangsdienst insofern, als die ziemlich überflüssigen Nachtwachen zwischen Sonntag und Samstag aufgehoben wurden und eingedenk des Umstandes, daß die Treiben nach alter Regel in einer Samstagnacht stattfinden (am darauffolgenden Sonntag hat der Haberer ja Zeit, sich auszuschlafen) nur mehr eine strenge Wacht während der Nacht vom Samstag zum Sonntag verlangt wurde. Unterdessen war auch Schnee gefallen – und der Schnee ist der uralte Feind der Haberer. Er zeichnet die Spur. Das Bezirksamt erhielt wohl Meldung von den beweglichen Bitten der Göttinger und ihren lebhaften Hinweisen auf den Schnee, aber es beharrte auf seinem Strafprinzip. Das machte die Leute endlich zahm; am 11. Dezember läuft ein direktes Bittgesuch ein: Weihnachten kommt – müssen die Göttinger auch an Weihnachten ausziehen auf den Habererfang? Nein, beschied das Bezirksamt und nahm die Pein von Götting. Und damit ist die Geschichte der Aiblinger Haberer zu Ende wie die der Rosenheimer. Ein paar spätere Habererkrawalle sind zu unwichtig, um verzeichnet zu werden. Nur die Gegend von Otterfing bis Gmund bleibt nach wie vor unsicheres Gebiet; die Haberer, die noch nicht gefänglich eingezogen sind, denken nicht daran, den Brauch aufzugeben und sind lediglich in Sorge um ihre Kameraden, über deren Schicksal sie noch im Unklaren sind. Noch ist es nicht durchgedrungen, daß der Verrat im Großen durch den Gau geht und daß – wenn nicht die Staatsraison dagegen spricht – nach umfangreichen Proskriptionslisten an die tausend Bauern durch den Staatsanwalt aufgehoben werden können. Die Gendarmeriestation Schaftlach erhält einen Drohbrief: »Gebirg, im März 1894. Wir wolln ma nit viel schreibn und woln das was wir enk sagn no kurz machn, weil jetz ihr 2 Lumpen allesamen in uns umanander ins Zuchthaus bringa möchts so woln wir ihna des austreibn. Jetzt ruket a mol andere ein über enk, ös 2 meineidige, es müßts wißn, warum daß allweil falsch schwierts und alle 2 unschuldi ins Zuchthaus bringa möchts, an Beham und an Lenggrießer hat der Schandarm Huber so unschuldi einibracht und an Maser Toni hat a wieder unschuldi anzeigt und beim Kapfer Tomas habts alle 2 zam gholfen do habts alle 2 falsch gschworn dasn eini bringa habts kina. Jetzt machts enk ausn Staub s sies werdes alle 2 umbracht weils siest no alezam ins Zuchthaus bringts es hörts s falsch schwiern net auf. Mir sagn enks nomal, wanns bis ihn 2 oder 3 Wochn no da seits, nacha werds daschossen oder daschlagn wi ma enk am erschtn dawischt, am erschtn gets an Schandarm Huber dro, weil der Lump no größer ist. Wir woln net, das ena umbracht wird, aber bals net machts daß weiter komms vo Schaftlach nacha könna uns nimmer helfa. Es Unterzeichnet sich   hochachtungsvolst das Komite des Bundes.« Das Schreiben ist keinesfalls von der spaßhaften Seite zu nehmen, die man ihm vielleicht abgewinnen kann. Denn in dieser Zeit hatte der Daxer auch im Gefängnis seine starken Verbindungen mit berüchtigten und zu allem bereiten Subjekten, die sich noch der Freiheit erfreuten und die Befehle des Rädelsführers erfüllten – wenn sie gut entlohnt wurden. Treiben zu Sauerlach und Peiß Ein Jahr nach dem Miesbacher Treiben fand das denkwürdige Treiben zu Sauerlach statt, in dem der Bauernsohn Balthasar Killi von Altmünster bei Egmating die Rolle des Haberfeldmeisters spielte. Killi stammt aus einer Bauernfamilie, die wahrscheinlich bereits vor einem Jahrhundert ihre Söhne zu den Treiben stellte und ein Killi wird bereits in den 50er Jahren wegen Habererexzessen verfolgt. Das Sauerlacher Treiben ist insofern merkwürdig, als eine große Anzahl der Veranstalter bereits wegen Beteiligung an dem Exzeß in Miesbach verfolgt wurde. Merkwürdiger aber noch darum, daß der Bürgermeister von Sauerlach die Haberer in den Ort gerufen und dem Daxer von Wall mehrere hundert Mark für die Veranstaltung des Treibens gegeben hatte. (Der Daxer hatte ja längst erkannt, daß sein Einfluß auf die Haberer in Geld umzusetzen war; er führte die »Habererkasse«, deren Inhalt aber fast ausnahmslos von ihm verwendet wurde.) Die Sauerlacher Haberer wurden fast sämtlich entdeckt und überführt; das Untersuchungsgeschäft ging Hand in Hand mit der Verfolgung der Miesbacher Haberer und die ausgesprochenen Strafen bewegten sich zwischen 9 Monaten Gefängnis für die Mitläufer bis zu 7 Jahren Zuchthaus für die Rädelsführer. Der Bürgermeister von Sauerlach erhielt 3 Jahre Zuchthaus, wurde aber wegen schwerer Erkrankung bald wieder auf freien Fuß gesetzt und starb. Sein Besitz ging dahin – wie denn viele der Haberer durch Gerichts- und Gefängniskosten von Haus und Hof kamen. Auch die Rugstrophen des Sauerlacher Treibens hatten größtenteils den Daxer zum Verfasser; und auch diesen fehlte die Begründung. Der Killi von Altmünster schien nach seiner Sauerlacher Tätigkeit zum Nachfolger des Daxer sich auswachsen zu wollen, ohne die niedrigen Instinkte dieses seines Lehrmeisters indessen und mehr aus einem bayuwarischen Bedürfnis nach Krawall und Schießerei. Im Jahre 1895 veranstaltete er ein größeres Treiben zu Peiß (Amtsgericht München II), bei dem er zugleich als Mitverfasser der Verse beteiligt war und die Drucklegung besorgte. Auch das Peißer Treiben kam auf Antrag von Bürgern des gerügten Dorfes Aying zustande. Man zog hier mit Musik um Mitternacht durch die Ortschaft Peiß und schoß mit Kugeln und Rehposten auf die Hausdächer des Ortes. Auch das nahe Aying wurde scharf beschossen. Die Haberer von Peiß hatten dasselbe Schicksal wie die Sauerlacher und Miesbacher. Killi, der wegen des Sauerlacher Treibens zu 2 Jahren 9 Monaten verurteilt war, wurde unter Einrechnung dieser Strafe auf 7 Jahre ins Zuchthaus geschickt. Ich sah ihn im Jahre 1903 nach seiner Entlassung – er versicherte hoch und heilig, nie mehr ins Haberfeld ziehen zu wollen. Und so schwuren wohl viele. Gefängnis und Zuchthaus hatten die Leute mürbe gemacht; die Kosten hatten beträchtliche Summen verschlungen und Wohlhabende arm gemacht; die Strafzeit hatte den Bauern der schaffenden Hände seiner Söhne beraubt – man verlor angesichts der unerbittlichen Stellung der Gerichte die Lust an dem Brauche und gewann langsam auch die Erkenntnis, daß die Leute, die da haberten, moralisch keinen Anspruch auf ihre Richterposten hatten. Und die Mitläufer: aus allen deutschen Gauen angesiedelte Taglöhner, böhmische Bergleute selbst – viel, viel Gesindel. Man erinnerte sich der Tradition: der ehrenfesten alteingesessenen mit dem Volkstümlichen eng vertrauten Bauern, die zögernd, nach wiederholter Verwarnung des Schuldigen, an das Habergericht gegangen waren. Ihr Spruch ächtete den Betroffenen. Aber der Spruch ihrer Epigonen hatte nur mehr den Charakter der zotenhaften üblen Nachrede und konnte nicht zum Leumund werden. So verfiel der Brauch dem Schicksal aller überlebten Dinge. Die paar kleinen Exzesse, die bis zum Jahre 1905 noch ruchbar geworden sind, dürfen kaum auf das Konto der Haberer geschrieben werden; sie haben mehr den Charakter improvisierter Radauszenen mit einiger Anlehnung an das alte Rügegericht. Möglich ist es ja, daß noch einmal ein richtiges Treiben in irgendeinem der weltabgeschiedenen Dörfchen des Oberlandes stattfindet. Jedenfalls ist der intimste Kenner der einschlägigen Verhältnisse, Regierungsrat Riezler-Miesbach, dem der Brauch sein frühes Ende verdankt, dieser Ansicht. Aber der zunehmende Verkehr und das allmählich sich erweiternde Netz des Polizeisystems machen die Gefahr der Entdeckung der Teilnehmer groß und die bewußt exemplarische Abstrafung durch die Gerichte verkleinert die Lust am Rumor. Auch die bessere Schulbildung und die häufige Berührung mit Fremden sind Faktoren, die an der Zerstörung dieses wie vieler anderer Bräuche arbeiten. Und rastlos nivelliert die Zeit. Der Daxer von Wall Ein bäuerliches Verbrecherporträt Der Bauer und Wirt Johann Vogl von Wall interessiert erst als Vierziger. Zuerst tritt er um seiner erotischen Taten willen hervor. Er hat in dem Bauerndorf Wall bei Miesbach eine Bierwirtschaft, in der ganz blutjunge Burschen – Feiertagsschüler – gerne verkehren, weil sie wissen: hier jagt man sie nicht kurzerhand davon; hier erhalten sie Bier und Schnaps; und hier werden sie außerdem in die großen Geheimnisse des Lebens eingeweiht. Tatsächlich pflegte auch der Daxer mit den Buben Reden zu führen, die mit Wohlbedacht auf die Verführung der Jugend hinarbeiteten. Dieser Zustand dauerte lange genug an, um eine ganze Generation von Bauern sittlich zu verderben – der Strafrichter konnte das späterhin konstatieren. Ich will davon absehen, die Unmenge der erotischen Kraftäußerungen des Daxer aufzuzählen, so wie sie heute noch im Volksmunde leben. Es seien lediglich die Tatsachen notiert, die gerichtlich festgestellt wurden. Der Daxer betrieb lange Zeit einen ausgedehnten Handel mit gedruckten Habererversen, die einerseits durch ihre Obszönität der Jugend gefährlich werden konnten, anderseits gerade in den heranwachsenden jungen Burschen die Lust zum Haberfeldtreiben frühzeitig weckten. 10, 15 oder 20 Pfennige war der normale Preis eines Habererzettels. En gros: das Hundert zu sieben Mark. Und neben den Habererzetteln verkaufte der Daxer Präservativs an die Jugend, die er »Candinas« nannte. Als dieser Handel aufgedeckt wurde, entzog man ihm die Wirtschaftskonzession und der Daxer sandte einen entrüsteten Beschwerdebrief an das Bezirksamt, den er mit »Johann Vogl, Candinashändler« unterzeichnete. Im Jahre 1894 wurde gegen ihn ein Verfahren wegen Notzucht eingeleitet, das durch Zeugenaussagen ein krasses Bild über des Daxers moralische Verkommenheit ergab. Als im Jahre darauf das Schwurgericht den Fall behandelte, konnte der Vorsitzende mit Recht sagen: »Während meiner langen Praxis als Richter, die sich auf Jahrzehnte erstreckt und in der ich mich leider Gottes oft genug mit Sittlichkeitsverbrechen zu befassen hatte, ist mir noch nie – ich muß es sagen – ein so gemeiner Strick vorgekommen, wie Sie sind. Einen solchen Grad von sittlicher Verkommenheit wie Sie an den Tag legten, habe ich noch nie gefunden. Moral und Sitte müssen in dem Schmutz und Unrat, in welchem Sie herumwühlten, bei Ihnen ganz untergegangen sein. Wenn man solche Dinge hört, dann kann man begreifen, daß Ihnen solche Dinge zur Last liegen!« Die Anklage hatte sich in der Hauptsache darauf gestützt, daß der Daxer im Jahre 1894 die halbidiotische 26jährige Bauerntochter Elise Feuerreiter von Aignhof bei Miesbach von der elterlichen Wohnung in den Wald gelockt und dort vergewaltigt hatte. Am selben Tage noch hatte das Mädchen mit ihrer Mutter am Waldsaum Streu zu holen, als der Daxer auftauchte und die Mutter in Gegenwart der Tochter unsittlich zu berühren versuchte. Die Frau setzte sich zur Wehr – der Daxer ging zur Tochter, warf sie auf einen Streuhaufen und suchte diese zu vergewaltigen. Die Mutter: »Alter Saustier, laßt mei Liesl geh!« Als der Daxer sich dadurch nicht stören ließ, schlug sie mit dem Rechen auf ihn ein und warf sich dann auf ihn und zerkratzte ihm das Gesicht. Da endlich ließ der Daxer von dem Mädchen ab und entfernte sich wortlos wie er gekommen war. Der Daxer schien nicht im mindesten zu glauben, daß der Vorgang eine Strafverfolgung erfahren würde. Er war gefürchtet – seine Rachsucht pflegte ihn vor Anzeigen zu schützen. Aber die Familie Feuerreiter machte Anzeige . . . Als ihre Aussagen ihn sehr belasteten, wurde er in Untersuchungshaft genommen. Aber durch einen geheimen Briefwechsel versuchte er eine Änderung ihrer Aussagen durch Drohungen zu erwirken und ließ, als das nichts half, durch seine Getreuen das Haus beschießen. Wenn diese Getreuen nicht rechtzeitig in Haft genommen worden wären, hätte ein anderer Racheplan seine Ausführung gefunden: eine raffinierte Brandstiftung in der Absicht, die ganze Familie Feuerreiter in den Flammen umkommen zu lassen. Der Prozeß gegen den Daxer illustrierte durch zahlreiche Zeugenaussagen das Leben eines vielleicht krankhaften Erotikers. Hier einige Fakta: An einem Charfreitag hatte sich der Daxer böhmische Bettelmusikanten verschrieben, die in seiner Stube aufspielen mußten. Die Tänzer: er und seine Frau, beide splinternackt. Aber zu der merkwürdigen Verirrung ein Funken religiöser Furcht: er hatte das Kruzifix verkehrt an die Wand gehängt . . . Eine Nachbarin des Daxers war mit ihren Kindern, deren jüngstes 5, das älteste 12 Jahre zählte, auf dem Feld beim Heurechen. Der Daxer warf die Frau zu Boden, entblößte ihr die Vulva und sagte den Kindern: »Aus dem haareten Loch seids ös rauskemma!« Ein Freund schickt sein 16jähriges Töchterchen zum Daxer mit der Bitte, er möchte ihm den Wagen leihen zur Wallfahrt nach Birkenstein zu Unserer lieben Frau. Sagt der Daxer: »Na bringst mir . . . haar von der Muattergottes mit . . .« Es ist geradezu merkwürdig, daß die Taten des Daxer nicht als Taten eines Geisteskranken behandelt wurden; aber man fand an dem sehr intelligenten Menschen keine Spuren von Paralyse und auch die Tatsache, daß sein Vater durch Erhängen aus der Welt gegangen war, wurde nicht als ausschlaggebend betrachtet, da dem Gerichte wohl auch ein vielfach in Wall kursierendes Gerücht bekannt war, demzufolge der Vater vielleicht durch die Hand des Sohnes gestorben sei. Das Gericht erkannte auf sieben Jahre Zuchthaus – die Leute in Wall empfanden es wie Erlösung. Es war ihnen nur zu gut bekannt, daß alle großen Übel ihrer Gegend vom Daxer ausgingen und daß die entarteten und immer mehr gefürchteten Haberfeldtreiben ihm zuzuschreiben waren. Das gibt auch ein anonymer Habererbrief an das Miesbacher Bezirksamt kund: »Im Juli 1894 hot sich in Wall Ein nets Ereigniß ergebn Da is aufra dapiga Baurntochter da Haberfeldmeister drauf glegn d Muata hot no rechtzeiti erdapt und bei dera Glegnheit s Gsicht recht verkratzt Wenns Glück will und daß worn is a Bua Wenn der Vorgang Folgen hat und durch eine Geburt der Sachverhalt an den Tag kommt und der Daxer eingesperrt wird. Nacha glaubma mitn Haberfeldtreibn is jezt a Rua. Eingesant vo mehrere Waller.« Der Daxer versuchte alle Rechtswege, um von der schweren Zuchthausstrafe loszukommen. Als das Urteil rechtskräftig geworden war, glaubte er eine Wiederaufnahme des Verfahrens erreichen zu können und arbeitete mittelst einer Geheimkorrespondenz mit seinem Bruder Franz in Wall eifrig daran, durch bezahlte falsche Zeugen die Zeugen Feuerreiter des Meineides zu beschuldigen und speziell der Elise Feuerreiter einen lasterhaften Lebenswandel nachzuweisen. Hunderte von Briefen gingen in dieser Angelegenheit vom Untersuchungsgefängnis, vom Zuchthaus und von Wall hin und her. Da sie in einer unauffälligen Geheimsprache abgefaßt waren, dauerte es ziemlich lange, bis ihr Inhalt gerichtsbekannt wurde. Aber dann mehrte sich des Daxers Zuchthausstrafe auf 18 Jahre. Er starb indessen bereits nach dreijährigem Zuchthausaufenthalt an einer tuberkulösen Eiterung. Die Geheimsprache der Daxerleute Sicher hatten die Haberer bestimmte primitive Geheimzeichen. Eine Zeit hindurch legitimierte sich der Haberer seinen Genossen gegenüber durch die Hahnenfeder auf dem Hut, in der guten alten Zeit des Haberfeldtreibens. Späterhin gab es bestimmte dunkle Worte, die den Eingeweihten von einem beabsichtigten Treiben verständigten. Aber über eine richtige erweiterte Geheimsprache verfügten erst der Daxer von Wall und seine engeren Getreuen. Diese Geheimsprache ist das Produkt eines unbedingt findigen Kopfes, als den man ja den Daxer anerkennen muß. Sie fügt sich der Bauernsprache fast völlig an und hat nur selten Ausdrücke, die sich nicht auf das tägliche Leben des Bauern und des bäuerlichen Händlers beziehen. Hier einige der Hauptschlagworte: Haberfeldtreiben = Zwillingsgeburt; Anwesenverkauf; Güterzertrümmerung Haberer = Privatleute; Privatdoktor Habererverse = Tabaksrollen; Rollzigarren; Varinas gummierte Spottzettel = kleine Tabaksrollen Drucker dieser Verse = Fabrikant; Zigarren-, Tabaksfabrikant Gewehr = Eierlatte obscön; der Ausdruck spielt abermals auf die Verwundung des Gendarmen Würdinger an Schandarm = Maurer Oberamtsrichter = Oberknecht-Toni Bezirksamtmann = der auf dem Berg droben das Bezirksamt in Miesbach liegt auf einem Hügel in Wiesbaden (siehe unter Miesbach) Bürgermeister = Biergeist Gericht = Viehweide Untersuchungsrichter = Metzger; der Metzger am Baum Protokoll = das Buch des Metzgers Staatsanwalt = Zellerwald Gerichtsverhandlung = Ostern; Osterzeit Zeugen = Zimmerleute Belastungszeugen = Stumpen Entlastungszeugen = Steinfahrer falsche Zeugen werben = Steinfahren; eine Akkordarbeit vergeben Aussagen vor Gericht machen = einen Kauf protokollieren; eine Rechnung machen Gefängnis oder Zuchthaus = Gant Gefängnisverwalter = Fuchsberger Aufseher = Kastner Brief = Hund; ein Vogel, der geflogen ist geschwärzter Brief = schwarzer Hund Goldstück = Fuchs; Fuchsstute demolieren = grobe Steine auffahren brandstiften = hanefern Verwüstung eines Hauses = Lufttanz Miesbach = Wiesbaden Sauerlach = Lachsau München = Mindelheim Westerham = Sterham Gmund = bei der Plascher-Tochter die in Gmund wohnte Schaftlach = Gras Sau Johann Vogl = Jachner; der Weidauer Schleifmühlenbesitzer; Brandleitner; Etzleitner Franz Vogl = Znarf; Verwalter; Oberförster. der Vater Feuerreiter der Gatte und Vater der beiden wegen Verbrechens der Notzucht in Betracht kommenden Kronzeugen = der alte Hengst; das alte Roß; der alte Krempelhuber die Mutter Feuerreiter = das alte Roß; die alte Stute die Tochter Feuerreiter = der junge Gaul; die junge Stute die ganze Familie Feuerreiter = die Huberischen; die Krempelhuberischen der Stumböckbauer der Bauer, dessen Haus der Daxer demolieren ließ der Gschaller der Metzger Xaverl = Wassermann der Stoffl Hans = der alte Wirt der Lechner Josef die drei intimen Freunde, die vor Gericht den Daxer durch ihre Meineide zu retten hatten. = der Glaser Frau = Pesin. Auf Grund des vorstehenden Sprachschatzes wird der hochinteressante Briefwechsel verständlich, den der Daxer vom Untersuchungsgefängnis und später vom Zuchthaus aus mit seinen Getreuen führte. Da es dem Untersuchungs- wie Strafgefangenen erlaubt ist, in Sachen des persönlichen Eigentums mit seinen Angehörigen zu korrespondieren, wurden in diesen Briefen fortwährend finanzielle Dinge behandelt, die einen häufigen Briefwechsel verlangten. Es ist nur ein in dieser Geheimsprache gehaltener Brief aus der Zeit, da der Daxer sich noch in ungetrübter Freiheit befand, bekannt. Er interessiert darum, daß er eine Geheimkorrespondenz der Haberer in Haberfeldangelegenheiten beweist. So schrieb der angesehene Brauereibesitzer Lorenz Schäffler von Vagen an den Daxer: »Mein lieber Freund Vogel! Ich überschicke Dir 5 Mark für den Habersack (die Habererkasse). Es fehlen noch 25 Stück (gedruckte Haberertexte); versuche selbe in einigen Tagen zu schicken, weil ich sie notwendig brauche. Da ich selbst vielleicht bis zum Herbst wieder Haber brauche (da für den Herbst ein Treiben notwendig ist), ersuche ich Dich zu kommen oder zu schreiben. Galla (Geheimname für einen der Rädelsführer) ist bei der Tanzmusik in Laus gewesen; er hätte sich bald übersprungen (er hat sexuell zu viel geleistet). Sollst Du Kandinas (Präservativs) in Vorrat haben, schick' für Galla einen mit.« Aber viel interessanter ist der Briefwechsel, den der Daxer in der Zeit vom September 1894 bis zum Frühjahr 1896 aus der Untersuchungshaft und aus dem Zuchthaus mit seinem Bruder führte; er zeigt die Daxer in ihrer ganzen Gewissenlosigkeit. So schreibt der Daxer zu Anfang seiner Haft, wie er seine gefährliche Lage erkennt: »Hab Sorge, daß du 4 bis 5 Steinfahrer (falsche Zeugen) à 100 Mark kriegst, das ist gewiß gut bezahlt.« Gegen den Bauern Stumböck in Hinterberg sinnt er schwere Rache für dessen ihn belastende Aussagen und wohl auch zum Zwecke der Einschüchterung. »Beim Gschaller (Stumböck) soll auch ein Stumpenweg (eine Änderung seiner Aussagen) gemacht werden und zwar grober Kies (scharf schießen und das ganze Haus demolieren), kleiner Kies ist zu leicht. Wenn vielleicht der Franz (Vogl) nicht Zeit hat, soll er es in Akkord (an andere Mitverbündete) vergeben, wenn nicht heuer, so doch im Frühjahr . . .« Der Bruder erwidert: »Ich kann dir mitteilen, daß die Straßenarbeiten (die Demolierung des Stumböckhauses) recht bald vorgenommen werden. Was du mir angeschafft hast wegen Verkauf der Pferde (Meineidigmachung der Feuerreiter) ist alles richtig vor sich gegangen . . .« Und in der Nacht vom 24. zum 25. Oktober wurde richtig das Haus des Stumböckbauern beschossen und in fürchterlicher Weise demoliert. Es gelang, die Schuldigen zu packen, unter denen sich der berüchtigte Metzger Xaverl, der Schinabeck und der Gastager von Gmund und der Bauer Roboger von Festenbach befanden. Diese vier Kerle erhielten 1½ bis 4 Jahre Zuchthaus. Der Daxer war also auch noch im Gefängnis der Schrecken seiner Gemeinde. Neben seinem Terrorismus aber trieb er noch seinen schwunghaften Handel mit Habererversen weiter. Sein Bruder erstattet darüber fortwährend Bericht: 31. XII. 94: »Ich habe in München guten Varinas (Habererverse) bestellt, weil jetzt große Nachfrage . . .« Februar 95: »Mit dem Rollentabak mache ich gutes Geschäft. Aber ich habe noch übrigen Tabak. Soll ich dem Zellerwald in Mindelheim (dem Münchner Staatsanwalt) oder dem Metzger (Untersuchungsrichter) einen schicken oder soll ich ihn nach Wiesbaden (an's Bezirksamt Miesbach) abgehen lassen? Die großen und kleinen Tabaksrollen (Habererverse und Spottzettel) habe ich an die Maurer verkauft (die Gendarmen fanden bei einer Haussuchung einen größeren Posten). Es kann auch sein, daß die Krempelhuberschen (die Familie Feuerreiter) daran geraucht (durch Denunziation die Gendarmen auf den Daxerschen Schriftenhandel verwiesen) haben. Beim Verkauf (Haussuchung) war der Bürger-Martl (ein Gemeindevertreter von Wall) bei den Maurern (Gendarmen), auch der wampete Maurermeister von der Grassau Grassau – Gras Sau, eine Spielkarte; spielt auf die grüne Uniform der Gendarmen an. (der dicke Wachtmeister von Schaftlach) dabei . . .« Aber der Bruder des Daxers ergänzt seine Vorräte bald wieder: »Mit Rollentabak geht es auf einmal sehr gut. Am Sonntag war einer von Sterham (Westerham) da und hat viel bestellt; muß jetzt wieder eine frische Sendung bestellen, weil viel geraucht wird. Vergangenen Dienstag habe ich 500 Stück bestellt, aber in zwei Sonntagen verkauft. 200 sind von Sterham und 300 von Grassau bestellt. Ich war beim Tabaksfabrikanten bis um 10 Uhr nachts (in der Druckerei); wir haben Rollentabak geraucht (er hat ihm Verse angegeben). Grüße auch vom Tabakhändler, der es aufrichtig bedauert, daß du so eine Strafe hast.« – »Vergangenen Sonntag habe ich 600 Rollzigarren heim, sind alle bereits verkauft und bestelle jetzt wieder 800, aber von einer andern Sorte (von einem andern Treiben).« – 15. II. »Habe die 600 Stück verkauft und wieder 600 bestellt.« – 25. II. »1200 Stück Zigarren habe ich bereits verkauft.« Unterm 29.1. 95 erfahren wir die Verkaufspreise: »Tabakrollen habe ich verkauft bei Wiederverkauf zu 8 bis 10 Pfennig, im einzelnen 20 Pfennig«, schreibt der Daxer aus der Untersuchungshaft, als der Bruder nach dem Verkaufspreis frug. »Bruder Franz soll Sorge tragen, daß vom Varinas ziemlich ein Vorrat verkauft wird, ehe der Bruder nach Haus kommt. Der Metzger am Baum (Untersuchungsrichter) möchte sonst meinen, es hat denselben der Bruder Hans verkauft.« Eine raffinierte Idee: der Untersuchungsrichter soll den Daxer für unschuldig halten, weil trotz dessen Haft der Verkauf von Habererversen usw. weitergeht; er soll also auf eine falsche Spur gesetzt werden. Über beabsichtigte oder stattgefundene Haberfeldtreiben wurde der Inhaftierte in folgender Form informiert: 25. IX. 95: »In der Gegend wo der Jachner und seine Frau auf Leonhardi hingefahren sind, hat es eine Zwillingsgeburt stattgefunden . . .« (am 21. IX. 95 zu Peiß). 10. X. 95: »von einer Zwillingsgeburt wurde bisher nichts mehr bemerkt, steht aber noch bevor nach meiner Ansicht . . .« 24. X.: »Die auf Kirchweih befürchtete Zwillingsgeburt hat noch nicht stattgefunden, wird aber nicht mehr lang dauern . . .« 21. XI.: »Der Reinemann (ein bekannter Güterhändler) hat kürzlich ein großes Anwesen gekauft, dort wo die Gras Sau immer ist; wie in der Zeitung steht, sollen 200 bis 300 Tagwerk dabei sein. Es steht auf demselben Platz, wo der Jachner mit der Nagetier Pesin einen Handel gehabt hat.« Zu Deutsch: »Ein Haberfeldtreiben fand in Gmund mit 200-300 Teilnehmern statt und zwar in der Kiesgrube, in der Hans Vogl einmal mit der N. N. geschlechtlich verkehrte.« »Ich habe auch mit dem Privatdoktor von Schliersee gesprochen, welcher auf dem Stadelberg bei Wiesbaden eine Doppelgeburt befürchtet . . .« »Beim alten Wirt (Stofflbauern) haben die Maurer (Gendarmen) gearbeitet wegen der Zwillingsgeburt . . .« – »In unserer Gegend gibt es jetzt sehr viele Maurer, haben aber fast nichts zu tun, in Wiesbaden etwa 12 mehr, bei der Plascher-Tochter 3 mehr und in der Grassau auch um etliche mehr. Es heißt auch wieder einen Varinas bestellen, wird jetzt viel geraucht. Vergangenen Samstag war der Oberförster beim Metzger wegen der Eierlatte vom Biergeist von Lachsau . . .« (der Franz Vogl vor dem Untersuchungsrichter wegen des Gewehres des Bürgermeisters von Sauerlach). Zu Anfang des Jahres 1896 wird der Daxer im Zuchthause unruhig; seine Hoffnungen auf Wiederaufnahme des Verfahrens werden stark gedämpft und es handelt sich für ihn und seine Getreuen nun darum, ein großes Zeugenaufgebot zu gewinnen, das die Aussagen der Familie Feuerreiter widerlegt und diese als Meineidige dem Staatsanwalt in die Hände gibt . Der Daxer schreibt: »Der Jachner wird's noch geradeso machen, wie es dem alten Weidenauer gegangen ist . . .« Er ist also in heller Verzweiflung; denn der alte Weidenauer – unter dem sein Vater zu verstehen ist – hatte sich im Jahre 1865 erhängt. Aber in seiner Verzweiflung probiert der Daxer noch das Menschenmöglichste. »Der Verwalter (sein Bruder) soll die Pferde kaufen (die Zeugen Feuerreiter unschädlich machen), beim Plascher (in Gmund) gibt es viele Privatleute (Haberer), ich habe auch vermittelt (früher ähnliche Sachen zustande gebracht) und Ihr müßt es auch zustande bringen. Die Verkäufe sollen endlich in Ordnung gebracht werden. Das Steinfahren (Falschschwören) tragt das meiste Geld.« – »Ich möchte wissen, wo sie den Roßkauf protokolliert haben« (wo die falschen Zeugen vernommen wurden). »Zimmerleute waren da, aber der Innenboden ist nicht recht gelegt worden wegen dem jungen Roß« (es waren wohl Zeugen da, aber bezüglich der jungen Feuerreiter belasteten sie den Angeklagten). »Der Heinrich und der alte Wirt haben den jungen Gaul falsch eingespannt, Ihr sollt das Pferd einspannen (die Feuerreiter bearbeiten), ich möchte ganz gut damit fahren.« Anderntags (17. I. 95) schreibt er auf empfangene Nachrichten hin: »bin sehr erfreut über das Steinfahren, dann bekomme ich viel Geld und die Krempelhuberischen kommen auf die Gant« (sie werden durch falsche Zeugen als meineidig hingestellt und kommen ins Zuchthaus). »Recht starke Aufleger gehören zum Steinfahren. Die besten sind die Privatleute, andere taugen nichts. Gebt Ihnen nur recht gute Kost und Lohn. Man könnte auch dem alten Roß etwas beimischen« (den alten Feuerreiter mit meineidig machen), »das junge Sattelroß macht mir sehr Bedenken« (die Aussagen der jungen Feuerreiter). »Wenn der junge Gaul anfangs Sprünge macht, so fahrt nur mit Kurasch drauf los, wie ich es angegeben habe, er verliert dann die Schneid und der Metzger (Untersuchungsrichter) will dann auch nichts mehr von diesem Gaul wissen.« Von Wall kommt die Antwort: »Was Du mir geschrieben hast wegen des Verkaufes der Pferde ist alles richtig vor sich gegangen. Mit dem Steinfahren werden wir bald beginnen, die Aufleger sind schon bestellt. Vom Metzger habe ich noch keine Einladung, ich hoffe aber, daß die Fahrt bald abgehalten wird. Das junge Roß hat der Metzger nach Mindelheim kommen lassen und es wurde am Dienstag vom alten Krempelhuber hinausgeliefert. Mit dem Steinfahren sind wir auf der Paß. Der Oberknecht Toni (Oberamtsrichter) ist fortgekommen. Daß Du Dich mit dem jungen Sattelroß nicht auskennst, verstehe ich nicht. Ich gebe es dem Marti, welcher unterhalb beim Wehdoana ist . . .« Der Daxer: »Der Verwalter und sein Bedienter (Franz Vogl und der Metzger Xaverl) sollen sich von dem Metzger und dem Batzi (Untersuchungs- und Oberamtsrichter) nicht verleiten lassen, anders auszusagen, Akkord (Geld) sollen sie annehmen.« Antwort: »Der Verwalter und sein Bedienter sind sehr schneidig, das junge Roß einzufahren.« Aber der Untersuchungsrichter behandelt die Kerle mit Mißtrauen, »ein rechter Federbazi, mit dem kann ich nicht aushandeln, er ist zu trutzig«. Der Daxer jammert: »Privatleute!! Wenn Ihr die Rechnung anders gemacht habt, als ich es angegeben habe, müßt Ihr es ändern. Denn sonst würde es nach dem Buch des Metzgers (nach dem amtlichen Protokoll) nicht stimmen. Steinfahren zu Ostern (zur Hauptverhandlung) und richtig auflegen. Ich lege Euch von hier ein Schreiben bei, wie viel ich Steine gefahren habe. Auch wäre dort der Hoch-im-Holz-Pauli (Hochholzer) oder einer Namens Mannhart (dieser Haberer war bereits mit einem Genossen nach Amerika geflüchtet und ist dort von seinem Freund ermordet worden) namentlich recht, weil es auch Privatleute sind.« Franz Vogl antwortet: »Das alte Roß ist nicht mehr zum einspannen (ist krank und konnte nicht vernommen werden). Die Rechnung mit dem Glaser ist bereits in Ordnung . . .« Der Daxer: »Ludwig soll alle Privatleute um Hilfe anrufen. Ich lasse alle Fuhrleute bitten, recht fleißig Steine zu fahren. Nur die unrichtigen Akkorde waren schuld. Es gibt aber noch viele Privatleute, der Hängteufel, sein Schwager, auch der Wassermann Xaverl, der Gschaller Pesin sein Bruder Josef, welcher schon bei der Versteigerung zu Ostern war. Ich habe ihm auch schon ausgeholfen «, (scil. durch einen Meineid). »Nehmt kräftige Steinlader, 4 bis 5 Mann à 100 Mark. Wenn diese nicht Zeit haben, schickt um jeden Preis mehrere andere. Der Wassermann kennt sich beim Steinfahren gut aus . Wenn der Verwalter die Akkorde fertig bringt, bekommt er Tausend Mark . . .« Aber schon hat sein Bruder Wind davon bekommen, daß der Untersuchungsrichter über die bevorstehenden Meineide informiert ist: »Vergangenes Jahr habe ich viele solche« (Zeugen) »gesehen, die auf die Gant« (ins Zuchthaus) »gekommen sind. Der Metzger gibt auf die Fuhrleute nichts, eher würde er sich freuen, solche Fuhrleute noch auf die Gant zu bringen . . . « Der Daxer weiß noch einen letzten Ausweg: »Das Pferd kuriert ihr mit Hanefersalbe . . .« Also: das Haus der Feuerreiter anzünden . . . Aber die Angst, in der des Daxers Bruders schwebte, gestattete derartige Exzesse nicht mehr. Die Verhandlung kam und die drei Getreuen schworen ihre Meineide – und wanderten ins Zuchthaus. IV. Habererverse Treiben zu Dietramszell; 30.zum 31.Oktober 1886 Jatz hob's no a kloani Geduid, Den jh muaß Enk heut no oiahand song, Und jh denk, jh wä woi damit Nieamdn Koan Schricka eijong. Mi san zwar heut sehiba nit z'nein, Und that'n viel liaba a ganz dahoam bleim. Aba wenn hoit da Kaisa Karl sogt: Jatz machts Enk am Weg, So müaßma glei auf und außi Über Berg und Thoi, Und Wassa und Steg. A Nieada bewaffn't Ois wiea beinara Schlacht, Und a so müaßma durchwandan Do finstere Nacht. Bei da Nacht siecht ma a no nix vo koan Weg, Und a so müaßma oft glei a dieam Durchi mittn dur'n Treck. Die Schadarmerie hama a no gan scheucha, Nit a moi öffentli ko Oana geh, Sondern mi muaßi grod schleicha. Denn dö wa'n vosess'n aufs Fanga, Aba vo dö gehma weit weg, Daß jhns gwiß ko Koana daglanga. Iß da Foi, daß Oana schieaßt, So hotzis scho gebm, Daß aufara Seitn 's Lebm a Oana büaßt. Denn, a kloas weni aufanan schieaßn, Dös wa boi woita gmua, Und auf etligö Kugla wa'n schnehi a paar a drei Drübm in da ewigna Ruha. 's Zuchthaus hot a koa Barmherzigkeit Üba jhns Hobafehitreiba, Denn dös kennt nix von an Foschttog Und fraß jhns schö sauba zam, Wa's Pfinsta oda Freita. Ih glab aba nit, daß jh mi do no betrüag, Wenn jh sog, So wos wa mir do no oiwei viel lieaba, swia Krieag. Däfat Oana dö Schpitukl a so oi öffentli b'schreim, So brauchatn mi heut woi nit as Hobafehi z'treim. Ih woaß woi, Wä viel Bier trinkt, Möcht a mitunta an Wei, Und a so iß hoit an Ehschtand, Do wa nacha boi wieda Oan lieaba an Nandan dö Sei. Es hot aba do oiwei Oana mit a Nieada dös Oit, Wenn glei a dieam Oana moat, Daß jahm a Nandani viel bessa g'foit. Es iß zwar da Ehschtand a scho voschiedn, Denn da'r Oa thuat mit da Sein schtreitn, Da'r Anda thuat raf'n Und wieda a Nandana Iß scho gar längst davo g'schied'n. Drum wa's ma hoit a gar so viel lieab, Wenn vo heut oh a Nieada dö Sei wieda hieat. Denn a den Hobafehitreim Do honi a garit viel Freu, Und dazua däfma nacha anit sei ganz ohni Schnei. Und boi giangö no lieaba auf's Wildern, Ois wiea do mittn bei da Nocht A so an Ehbrecha schildern. Auf dös aufi macht jatz no a Niada a bißl an Lärm, Nachdem geht's nacha glei los, Do ko nacha no a Jed's dös Weitare hörn. Die Übersetzung der Verse: Im Interesse der Dialektforschung wurde von »Umdichtungen« möglichst Abstand genommen. Jetzt habt noch eine kleine Geduld, denn ich muß Euch heut noch allerhand sagen, und ich denke, ich werde damit wohl Niemandem Schrecken einjagen. Wir sind zwar heute selber nicht zu beneiden und würden viel lieber auch ganz daheim bleiben. Aber wenn eben der Kaiser Karl sagt: »Jetzt macht Euch auf den Weg!« – so müssen wir gleich auf und hinaus über Berg und Tal und Wasser und Steg, ein jeder bewaffnet wie in einer Schlacht; und so müssen wir durchwandern die finstere Nacht. Nachts sieht man noch dazu nichts von einem Weg, und so müssen wir oft gleich (manchmal) durch mitten durch den Dreck. Die Gendarmerie haben wir auch noch zu scheuen, nicht einmal öffentlich kann einer gehn! Sondern man muß sich grad schleichen! Denn die wären versessen aufs Fangen! Aber von denen gehn wir weit weg, daß uns gewiß keiner kann erreichen! Ist's der Fall, daß einer schießt, so ist's schon vorgekommen, daß auf einer Partei das Leben einer einbüßt. Denn: ein klein wenig aufeinander schießen, das wäre bald ganz genug, und auf etliche Kugeln wären schnell ihrer zwei, drei drüben in der ewigen Ruh. Das Zuchthaus hat auch keine Barmherzigkeit über uns Haberfeldtreiber, denn das kennt nichts von einem Fasttag und würde uns schön sauber zusammenfressen, ob's nun Donnerstag war' oder Freitag. Ich glaub' aber nicht, daß ich mich doch noch betrüg', wenn ich sag': so was wär' mir doch noch viel lieber als der Krieg! Dürfte einer die Skandale alle nur so öffentlich beschreiben, so brauchten wir heute nicht ins Haberfeld zu treiben. Ich weiß wohl: wer viel Bier trinkt möcht' auch mitunter einen Wein – und so ist's halt im Ehestand auch: da wär' dann bald wieder einem lieber dem andern die Seine! Es hat aber doch immer einer mit einer jeden das Alte, wenn gleich hie und da einer meint, daß ihm eine andere viel besser gefällt. Es sind zwar die Ehen auch schon verschieden, denn der eine tut mit der Seinen streiten, der andere tut raufen, und wieder ein anderer ist schon gar längst von ihr geschieden. Drum wär's mir eben auch gar so viel lieb, wenn von heut an ein jeder wieder die Seinige hätte. Denn an dem Haberfeldtreiben, daran hab' ich auch gar nicht viel Freude und noch dazu darf man auch nicht sein ganz ohne Schneid. Und beinah ging ich noch lieber zum Wildern, als wie da mitten in der Nacht so einen Ehebrecher zu schildern! Auf das hinauf macht jetzt noch ein jeder ein bissel Lärm, dann geht's gleich los, da kann dann jeder das weitere hör'n! Gan äschtn wätz jatz glei mitn X. prowiat, Da hot mit sein Paradiesbam D Y. vo B. ogfiat. Mit dera Sach wara schaad, mit den muassi lacha, A hot denki gmoat, Nacha däfa bei da Y. koan Kindsvota macha. Zweng den hot d Y. scho a d Ewikeit müaßn, Dös muaß a aba gwieß no bein Deifö A da Höll dina büaßn. (Zum ersten wird's jetzt gleich mit dem X. probiert, der hat mit seinem Paradiesbaum die Y. von B. angeführt. Er hat nichts davon verlauten lassen – es ist zum Lachen – er hat, denk' ich, gemeint: dann braucht er bei der Y. die Vaterschaft nicht zu übernehmen. Seinetwegen hat die Y. schon in die Ewigkeit müssen; das muß er aber gewiß noch beim Teufel in der Höll' drinnen büßen!) D X. an M. dös wa dö rächt, I glab das dö dö ganz Woch, Tog und Nocht oiwä möcht. An manövan da iß ihr woita guat ganga, Da iß mit seina Kanon Den ganzn Tog für z Soidotn hi gschtana. Mit seine Handwerksburschn Kennt sie si a nimma aus, Do liefan ihr dös ganz Jahr Schtehadö Mittl as Haus. (Die X. im M., die wär' auch die rechte, ich glaub', daß die die ganze Woche, Tag und Nacht, immer [koitieren] möchte, Beim Manöver, da ist's ihr sehr gut gegangen: da ist sie mit ihrer Kanone den ganzen Tag für die Soldaten hingestanden. Mit ihren Handwerksburschen kennt sie sich auch nicht mehr aus, die liefern ihr das ganze Jahr stehende Mittel ins Haus.) Da X. an R. iß a nit rächt sauba, Da leid a oiwei din bei da Dian a sein Gschtauda. Grod foitz ma ei, Den hama a schon oft gschpannt, Boi dä Dian flickt Nacha geita ihr oiwei zäscht no D Zwirnknöllä ei d Hand. Sölla s wia dä wätz a ga nit viel göm, Da möcht denki a dö ganz Woch Auf da Dian seine Matratzn am leng. (Der X. im R. ist auch nicht recht sauber, der liegt auch immer drin bei der Dirn in ihren Stauden. Gerade fällt's mir ein: den haben wir auch schon oft gesehen; wenn er die Dirn flickt, dann gibt er ihr immer zuerst noch die Zwirnknöllchen [Hoden] in die Hand. Solche wie den wird's auch gar nicht viel geben, der möchte, denk' ich, die ganze Woche auf der Dirn ihrer Voze oben liegen.) A Huanstingl iß a scho da X. Bauer vo L., Dä hot mit da Y. Nodarin a oiahand Gwindn. Am Hobaschtock am hota mit da Nodarin gschmießn, Auf oami kimt Bäurin dahä Und do hotas net grissn. Vo lauta Hitz packt Bäurin glei an Hobaschtock oh, Und schreit aufi »Du Huar du host ja mein Moh« »Aso«, sogt Bäurin, »bleibi nimma an Haus.« Sie machtzi glei auf Und roast zu dö Bräuknecht auf Münga owaus. (Ein Hurenstingl ist auch schon der X.-Bauer von L.; der hat mit der Y.-Näherin auch allerhand Schliche. Auf dem Haberstock oben hat er sich mit der Näherin niedergelegt, auf einmal kommt die Bäuerin daher und da hat er sie nicht gevögelt. Vor lauter Hitze packt die Bäuerin gleich den Haberstock an und schreit hinauf: »Du Hure, du hast ja meinen Mann!« »Wenn's so ist«, sagt die Bäuerin, »bleib' ich nimmer auf dem Haus«; sie macht sich gleich auf und reist zu den Bräuknechten nach München hinauf.) Jatzt kimt da X. vo L., Den koma z Nacht am äschtn Bei dö Diena a da Kamma drin findn. Dä hot jahm auf dö Diena A scho hübsch weit aufi traut, Und da hamt Kniea vo dö Diena No oiwei üban X. ausgschaut. Seine Bettschwestern duan jahm jatz ollesammt koppn, Drum duata jatz lieba seine Dieana ausschoppn. (Jetzt kommt der X. von L.; den kann man nachts am sichersten bei den Dirnen in der Kammer finden. Der hat sich auf die Dirnen auch schon hübsch weit hinaufgetraut, und da haben die Knie von den Dirnen noch immer über den X. hinausgeschaut. Seine Bettschwestern tun ihm jetzt alle aufmucken, drum tut er jetzt lieber seine Dirnen ausschöpfen.) An Ehbrecha is a scho da X. vo R., Da schaut a oiwei noch bei dö Dieana zwischn dö Kniea. Da hieat eigentli aso scho dö Seini, Und do schleichzi Ä z Nocht bei dö Diana durch Kammathür eini. Mit dö Diana tuatzi A leicht, Weia koa Höll und koan Teufi nit scheucht. (Ein Ehebrecher ist auch schon der X. von R., der schaut auch immer nach bei den Dirnen zwischen den Knien. Der hätt eigentlich so schon die Seinige, und doch schleicht er sich nachts bei den Dirnen durch die Kammertür ein. Mit den Dirnen tut er sich leicht, weil er keine Höll und keinen Teufel fürchtet.) An X.-Baua däfma a nit vogessn, Dä hot seina Tachtan vonuma a Hemat ogmessn. »Koa Weibatz«, sogta, »hota no nia koani gschiecha«, Und hotzi schö schtad beim Dieandl unta Pfoad eihö gschlicha. Dä scheitz mi hot mit seina Tachta oiahand scho prowieat, Und amoi haman gseha, do hotas glei a paarmoi nochananda krischtieat. (Den X.-Bauern dürfen wir auch nicht vergessen, der hat seiner Tochter von hinten ein Hemd angemessen. »Kein Weib«, sagt er, »hat er noch nie keines gefürchtet« und hat sich schön ruhig beim Dirndl unter das Hemd hineingeschlichen. Der, scheint mir, hat mit seiner Tochter schon allerhand probiert – und einmal haben wir ihn gesehen, da hat er sie gleich ein paarmal hintereinander klystiert.) Es duat mi bereits nun s Lesen vodrüassn Und mi wän oiso für heut Auch wegen Mangel an Zeit, Unser Haberfeldtreiben beschlieaßn. Es haben sich außer den anfangs erwähnten Personen noch einige Gerichtspersonen beteiligt und zwar: Da Bürgameischta Dr. v. Erhardt aus Münga ois Vorschtand, Und da Bezirksamtmann vo Tölz als Rath der Haberer-Companie im boarischn Hochland Dann da Obaamtsrichta vo Woifazausn ois Companie-Commandeur, Und da Obaamtsrichta vo Mieaschba ois Gedichtsrevisor und Postn-Controleur, Dann da Auzinga Peta Peter Auzinger, ein Münchener Dialektdichter. vo Münga ois Gedichtsfabrikant, Und da Schuahbräu vo Oabing ois Bierlieferant. Do soitn für jha Müha oisam zum mitanand lebn, Vivat hoch! (Zum Schluß ein Hoch auf »unsern hochschätzbarsten Prinzregenten«.) Treiben zu Egmating vom 12. zum 13. September 1892 (Dietramszeller Einleitung.) 1.         Gon äschtn köma glei iban X.-Würth, Iba den ehebröcharischen Mo, Weira bei seina Dachta S Kindamacha gar so guot ko. Das duat aiwai de Handlungsreisendn sakrisch vodrüaßn, Weijs für den Huanschtingl An Kindsvotan macha müassn. An sölan Votan soi ma as Zuchdhaus bringa. Na kunda stod seina Tachta an Scheißkübi springa. (Zum ersten kommen wir gleich über'n X.-Wirt, über den ehebrecherischen Mann, weil er bei seiner Tochter das Kindermachen gar so gut kann. Das tut alleweil die Handlungsreisenden sakrisch verdrießen, weil sie für diesen Hurenstingel den Kindsvater machen müssen. Einen solchen Vater soll man ins Zuchthaus bringen, dann könnt' er statt seiner Tochter den Scheißkübel springen.) 2.         Na köma glei as Bräuhaus Gon Blembi fabrikand iba den Hund I glaab it datma in an Zuchdhaus din An schlechdan Fagabuntn fina kund. Dä Spitzbua ko leichd rächt brozn Und seina Kinda kina leichd schtudian, Ä duat ja nix ois de Laid as Sach ostain Und sei Herschafd ofian. A Gsiff machda scho aso a schlächts zon voröka, Da braugst grod a Hoiwi z trinka Na braugst koan Abadeka, Was des füra Schwindla is, des muas d Herschafd dafrong Damit das do den Lumba amoi ban Loch außajong. (Dann kommen wir gleich ins Bräuhaus zum Plempelfabrikanten, über diesen Hund; ich glaub' nicht, daß man in einem Zuchthaus drinnen einen schlechteren Vagabunden finden könnt'. der Spitzbub' kann leicht recht protzen und seine Kinder können leicht studieren, er tut ja nichts als den Leuten das Sach abstehlen und seine Herrschaft anführen. Ein Gesüff macht er schon ein so schlechtes zum Verrecken, da brauchst du gerade [nur] eine Halbe zu trinken, dann brauchst du keinen Apotheker [kein Abführmittel]. Was der für ein Schwindler ist, das muß die Herrschaft erfragen, damit daß sie doch den Lumpen einmal beim Loch hinausjagen.) 3.         A da R. liegt an Kins Umbringä ganz wöni dro, Derä Matz ko ada Schlächtikeit gor niama mer o, Jatz san eham de Morddatn afs Gwisn köma, Drum hotsi lossn an dritn Ordn afnöma, Aba zweng döm duats sei Huararei noit bschliaßn, Weils d Handwärgburschn oiwai vögln müassn. Vo da M. wissat ma a netö Brockä, Dära muaß da Sch. oiwai af seina Britschn oma hockä. (Auch der R. liegt am Kindumbringen ganz wenig dran, dieser Metze kann an der Schlechtigkeit gar niemand mehr an; jetzt sind ihr die Mordtaten aufs Gewissen gekommen, drum hat sie sich lassen in den 3. Orden aufnehmen. Aber deswegen tut sie ihre Hurerei noch nicht beschließen, weil sie die Handwerksburschen immer vögeln müssen. Von der M. wüßten wir auch nette Brocken, der muß der Sch. allerweil auf ihre Voze oben hocken.) 4.         Jatz köma von R. H. a por Stükln, Den Huanstingl ko ma de ganz Wocha Ba den 13 Jahr oitn G.-Deandl Ada Kama din finna. Da Huanstingl hot des Deandel gvögld des wor a Graus, Drum homs an Doktä ghoit as Haus. Dä Doktä sagt glei Do isa rächda Huanstingl gläng dabei. Dä Huanstingl wan bremüat wä des wä a Schand, Den kundma brauchä ois Bschaihengs am Land. (Jetzt kommen von R. G. ein paar Stückel, den Hurenstingel kann man die ganze Woche bei dem 13 Jahre alten G.-Dirndl in der Kammer drinnen finden; der Hurenstingel hat dieses Dirndl gevögelt, da war ein Graus, drum haben sie den Doktor geholt ins Haus. Der Doktor sagt gleich: »Da ist ein richtiger Hurenstingl gelegen dabei!« Der Hurenstingel wenn prämiiert wär', das wär' eine Schand', den könnte man brauchen als Beschälhengst am Land.) 5.         Jatz kimt ä ganz schlächdä Keal des is da B., Wejra sein Sau rehama Ba den 14 Johr oitn Sch. Deandl Oiwai ad Fut eihö stöckt. Dea Ehbröchä hot gmoat, ea däfs Deandl gnua ofieren, Dö Pframinga wäns Kind scho afziang. As Brod machda seitdeam a hibsch kloa, Ä moat ä ko na daro s Kindergehid afd Seitn doa. Dä H. wart a 3 Tog Bis d Höwamin sei Wei richdi ausglart hot. (Jetzt kommt ein ganz schlechter Kerl [an die Reihe], das ist der B., weil er seinen Sauriemen bei dem 14 Jahre alten Sch.-Dirndl alleweil in die Voze hineinsteckt. Der Ehebrecher hat gemeint, er darf das Dirndl genug anführen, die Pframinger werden das Kind aufziehen. Das Brot macht er seitdem auch hübsch klein, er meint, er kann dann davon das Kindergeld auf die Seite tun. – Der G. wartet auch [nur] 3 Tage [mit dem Coitus], bis die Hebamme sein Weib richtig ausgeleert hat.) 6.         An B. sei Wei des is de schöna voda Gmoha, Derä Ehbröcharen kos sei Mo a njma gnua doa, Koan Handwärgburschn lost si a net aus, Sie sogt si braucht oiwai schtehadi Mitl an Haus. Und d W. R. dea Schlambn Hot oi Aumblig vo de Jaga a groußi Wambn, D Huararei däfs boid bschliasn Wei oiwei andani Voda macha müasn. Und da M. wo Stocka Mät a oiwai auf derä sein Bach omat hocka. (Des X. [sein] Weib, das ist die schönere von der Gemeinde, dieser Ehebrecherin kann es sein Mann auch nimmer genug tun; keinen Handwerksburschen läßt sie auch nicht aus, sie sagt: sie braucht immer stehende Mittel im Haus. – Und die N. N., diese Schlampe, hat alle Augenblick von den Jägern eine große Wampe [Bauch]; die Hurerei darf sie bald beschließen, weil alleweil andere den Vater machen müssen. Und der Y. von Stocken möcht' auch alleweil auf ihrem Bauch oben hocken.) 7.         An oitn X. vo Pframing müasma a no mitnöhma, Wejra duat a no üwa Diana köma, Dea oit Huanbog is scho oft an Stohi foihi krocha Und hot mit sein Huanschwanz De Dian d Löcha rächt vastocha. Amoi hot den Ehbröcha do sei Wei datapt Wira sein Sauschwoaf In da Dian sein Loch hot Dina ghabt. Ea häd a so no a rächds Wei dea Stia Und vögeld no oiwai astugara drei a via. (Den alten X. von Pframing müssen wir auch noch mitnehmen, weil er tut auch noch über die Dirnen kommen; der alte Hurenbock ist schon oft in den Stall vor gekrochen und hat mit seinem Hurenschwanz den Dirnen die Löcher recht verstochen. Einmal hat den Ehebrecher doch sein Weib ertappt, wie er seinen Sauschweif in der Dirn seinen Loch hat drinnen gehabt. Er hätt' so noch ein richtiges Weib, der Stier, und vögelt noch alleweil der Stücke [ein Stück ihrer] drei, ein vier). 8.         Jatz kimb da Y. vo Emating bei den Ehbröcha hots oiahand Gwindn, Ea vöglt sei N. N. va forn und da X. X. an Y. vo hindn. Und füa dasa stad ist gwön Hota eham a Kaibi Kuha göm. Zweng an stehlen homa a no wos z song Des koni eng song des is a schlächda Mo, Dea pakt d Laid midn afda Straße o. Dea Raba hot do gor koa Gwisn, Dea hot an X. hoibat daschlong und an Gehid Beudl von Sock aussa grissn. Füa d N. N. homa a no was hindn Ba dea koma Gsöhin Tog und Nocht af sein Loch omat findn. (Jetzt kommt der Y. von Egmating; bei diesem Ehebrecher hat's allerhand Gewinden, er vögelt seine N. N. von vorne und der X. X. den Y. von hinten. Und dafür, daß er verschwiegen ist gewesen, hat er ihm eine Kälberkuh gegeben. Wegen des Stehlens haben wir auch noch was zu sagen: das kann ich euch sagen, das ist ein schlechter Mann, der packt die Leut' mitten auf der Straßen an. Der Räuber hat doch gar kein Gewissen, der hat den X. halb erschlagen und den Geldbeutel [ihm] vom Sack herausgerissen. Für die N. N. haben wir auch noch was hinten, bei der kann man die Gesellen Tag und Nacht auf ihrem Loch oben finden.) 9.         Da X. vo Emating is a rächd gscheida Mo, Af 6 Meinoad kimbs eham noit draf o. Af sei Tachda is ea oiwai afgsprunga, Jatz is Hansin vo Y. worn, Jatz is si eham do no austruna. Da Schadarm N. N. dea hotn rächd gean, Dea wan in Glam no da wä Na müasta ban Y. Fleischbschaua wän. An Y. seini Buam wän so schlächd ois wia eha Schwesta . . . Awa da Deifö dea gibt ehama do no an Sässl. Da Y. hod gmoat ea häd richtigi Buam afzong Dawej is dalong. (Der X. von Egmating ist ein recht gescheiter Mann, auf 6 Meineid kommt's ihm noch nicht [drauf] an; auf seine Tochter ist er alleweil aufgesprungen, jetzt ist sie Hansenbäuerin von Y. geworden, jetzt ist sie ihm doch noch entronnen. Der Gendarm N. N., der hat ihn gern, der wenn in Glam noch wär, dann müßte er beim Y. Fleischbeschauer werden. [Er setzte ihm Hörner auf.] Dem Y. seine Buben wär'n so schlecht wie ihre Schwester . . . aber der Teufel gibt ihnen doch noch einen Sessel [in der Hölle]. Der Y. hat gemeint, er hätt' richtige Buben aufgezogen, derweilen ist's erlogen.) 10.         Jatz kimb da X. zo den müasma a no abi schrein, Dea soit ba da N. N. seina Britschn Amoi din henga bleim. Den hot a amoi oana datapt Wiara sein Schwanabartl ba da Z. vo Egmating Ada Kachel din hot ghobt. D Y. voacht den oitn Sch. it schlächd, Se sog dea mechd a no oiwei vögln Und ko njma rächd. (Jetzt kommt der X., zu dem müssen wir auch noch hinabschreien, der sollte bei der N. N. ihrer Britschen einmal drinnen hängen bleiben. Den hat auf einmal einer ertappt, wie er seinen Schwanenbarthel bei der Z. von E. in der Kachel drinnen hat gehabt. Die Y. fürchtet den alten Sch. nicht schlecht, Sie sagt, er möcht' auch noch alleweil vögeln und kann nimmer recht.) 11.         Gon N. N. müasma a no oihi schrein Go den köma no amoi extri zon Hobafehitreim. Dea Keal is neidiga ois wiehra Hund Weijra dö arma Baualaid An Kirta d Muhsi as Bier unds Fleisch it vogund. Er moat d Laid soitn eham d Sachn göm Und an Kirta obringa Das sei Wambn no gröaßa wur, Na kunda sei Köchin a njma springa. (Zum N. N. müssen wir auch noch hinschreien, zu dem kommen wir noch einmal extra zum Haberfeldtreiben. Der Kerl ist neidiger als wie ein Hund, weil er den armen Bauernleuten die Kirchweih, die Musik, das Bier und das Fleisch nicht vergönnt. Er meint, die Leut' sollten ihm die Sachen geben und die Kirchweih abbringen, daß seine Wampe noch größer würde, dann könnte er seine Köchin auch nicht mehr [be]springen.) Treiben zu Harthausen vom 20. zum 21. November 1892 (Dietramszeller Einleitung.) 1.         Gon äschtn wäds mitn X. vo Y. prowiat, Weira mit sein Paradiesbaam oiwai sei Dachta krischtiat Dea Ehbröcha is a rächd schlächda Hund, Ea liegt oiwai ba da Dachta an Bed din Wajas koan junga Burschn vogunnt. An sölan Bluatschända und Sau Stia Soitma schnein wiaran Hund Dös wa ejahm gsund. (Zum ersten wird's mit dem X. von Y. probiert, weil er mit seinem Paradiesbaum alleweil seine Tochter klystiert. Dieser Ehebrecher ist ein recht schlechter Hund, er liegt alleweil bei der Tochter im Bett drin, weil er sie keinem jungen Burschen vergönnt. Einen solchen Blutschänder und Saustier sollte man schneiden wie einen Hund, das wär' ihm gesund!) 2.         Da Y. vo N. is a ehebröcharischa Mo, Weira füa sein Suh s Kindamacha gor so guat ko. Dea ganz schlächd Huanstingl häd a so scho dö sei Und do schleichta sö füarn Suh bei da Dian ada Kama ei. Zwöngan Stehin hädma ejahm a no was z song, Dea Ehbröcha und Spitzbua duatsö ganz leicht, Weira koa Hoi und koan Deifö it scheicht. (Der Y. von N. ist ein ehebrecherischer Mann, weil er für seinen Sohn das Kindermachen gar so gut kann. Der ganz schlechte Hurenstingel hätt' ohnedies schon die Seinige, und doch schleicht er sich für den Sohn bei der Dirn in der Kammer ein. Wegen des Stehlens hätten wir ihm auch noch was zu sagen; dieser Ehebrecher und Spitzbube tut sich ganz leicht, weil er keine Hölle und keinen Teufel nicht scheut.) 3.         A rächta Huanstingl is a scho da N. Von dem heat ma a nettö Stickin, Den koma dö ganz Wocha Ba sein Basl afda Britschn oma fina. Mit dera Sach wara stad mit dem müasma lacha, Ea denkt ejahm ea ko d Hewamin sehiba macha. Aba dawej köman Zwilling do hat ejahm freili graust Nacha is a um d Hewamin gsaust. (Ein rechter Hurenstingl ist auch schon der N., von dem hört man auch nette Stücke, den kann man die ganze Woche bei seinem Häschen auf der Voze oben finden. Mit dieser Sache war er verschwiegen, mit dem müssen wir lachen, er denkt [ihm] sich, er kann die Hebamme selber machen. Aber derweilen kommen Zwillinge, da hat ihm freilich gegraust, nachher ist er um die Hebamme gesaust.) 4.         Jatz köma von Z. a nettö Brocka, Weira ba sein Wei a niema ko aufhocka. Drum is sei Wei gar a so betrüab Weis füas Mausn Brigl kriag. Dea Huanstingl soisi früha bössa ham ghoitn Na kunta sei Wei jotz a no dahoitn. (Jetzt kommen vom Z. auch nette Brocken, weil er bei seinem Weib auch nimmer kann aufhocken. Drum ist sein Weib gar so betrübt, weil sie für's Vögeln Prügel kriegt. Der Hurenstingl sollte sich früher besser haben gehalten, dann könnt' er sein Weib jetzt auch noch erhalten.) 5.         An X. und sein Suh Y. ko an Schtehin koana o Soamoi schtehins ban Mair z Aing a Kuha Sandamai packas z Bayrn an Kircharab o Da Y. is ä rächt schlächda Huanstingl Dea hot mit seina Schwösta scho oihand prowiat Und hots mit sein Sauschwoaf a scho oft grischdiat. Da Y. hot scho efta as Zuchdhaus müasn, Da kons füa den oidn Raba an Scheißkiwi brav büaßn. (Dem X. und seinem Sohn Y. kann im Stehlen keiner an, das eine Mal stehlen sie beim Mair zu Aying eine Kuh, das andermal packen sie zu [Reigers]beuren einen Kirchenraub an. Der Y. ist ein recht schlechter Hurenstingel, der hat mit seiner Schwester schon allerhand probiert und hat sie mit seinem Sauschweif auch schon öfter klystiert. Der Y. hat schon öfter ins Zuchthaus müssen, da kann er's für den alten Räuber am Scheißkübel[-tragen] brav büßen.) 6.         An Buagamoaschta vo N. N. däfma a it vogößn, Dea hot da Dian vonuma a Hemad ogmößn. Koa Weibätz sogta hota no nia koani gschiecha, Und hotzi schö schtad ban Diandl untas Pfoad eihögschlicha. Dea scheitzmi hot mit seina Dachda oiahand prowiat, Und amoi haman gsähgn Do hotas glei a pormoi nachananda grischtiat. (Den Bürgermeister von N. N. dürfen wir auch nicht vergessen, der hat der Dirn vornüber ein Hemd angemessen. »Kein Weib[liches]«, sagt er, »hat er noch nie keine gescheut«, und hat sich schön still beim Dirndl unter's Hemd hineingeschlichen. Der, scheint mir, hat mit seiner Tochter allerhand probiert, und einmal haben wir ihn gesehn, da hat er sie gleich ein paarmal klystiert.) 7.         Jatz kimb da Y. vo N. N. dea Ehbröcha, Dea Huanstingl is a it rächt sauwa, Da ligt a oiwai ba da Dian a sein Gschtauda. Grod foitz marei, den homa a scho oft geschbant Boia Dian fligt Nacha geita ia oiwai zäscht no d Zwirnknöiai ei d Hand. Koan söln Huanstingl muaß a njma göm Ea hot Dian gvögld und sei äschts Wei is an Todnbeet glöng. (Jetzt kommt der Y. von N. N., dieser Ehebrecher, der Hurenstingl ist auch nicht recht sauber, der liegt auch alleweil bei der Dirn in ihrem Gestaude [Bett]. Gerade fällt mir's ein, den haben wir auch schon oft bemerkt: Wenn er die Dirn flickt, dann gibt er ihr alleweil zuerst die Zwirnknöllchen [Hoden] in die Hand. Keinen solchen Hurenstingl muß es auch nimmer geben: er hat die Dirn gevögelt und sein erstes Weib ist am Totenbett gelegen). 8.         An Z. vo U. den Huanstingl müasma a no mitnöhma, Wejra z H. üba a njads Weibätz duat köma. Af d N. N. und sei Diandl hat asö a scha oft afi traut Und vo da V. V. dera Betschwesta Hom Knia no oiwai üban Z. außagschaut. Dö Betschwesta moat ba ia is net Sünd Wei ia da Z. oiwai 20 March gib Und sis füra neus Kreuz setzn losn heanimb. (Den Z. von U., den Hurenstingl müssen wir auch noch mitnehmen, weil er zu H. über ein jedes Weib[liches] tut kommen. Auf die N. N. und ihr Dirndl hat er sich auch schon oft hinaufgetraut Und von der V. V., dieser Betschwester, haben die Knie noch immer über den Z. hinausgeschaut. Die Betschwester meint, bei ihr ist's nicht Sünde, weil ihr der Z. alleweil 20 Mark gibt und sie es für ein neues Kreuz setzen lassen hernimmt.) Zum Schlusse ein dreifaches »Gut Heil« auf den Prinzregenten. Treiben in der Valley vom 16. zum 17. September 1897         Ös hot woi oiwei ghoaßn dasma ihns it ad Valley zuawj dan wong, Aba jatz sama do scho do dasma eng d Worat song. Den des lost si da Kaisa Karl it gfoin Was do glumbt wäd vo de Ehbrecha Spizbuam und Schnoin. Mir hom de Laid scho efta afgfodat Si soin si bekean, Awa des hams it do, Drum müassmas heid effentli hean. D Schadarm und hohn Hean warn ihns do garit z schlauch, Und akema lasman äscht rächd it Den tausandjäringa Brauch. D Schadarm müsma a no warna Das it zuahj dan schiaßn, Sischt kundn leicht an ötli ad Ewikeit müassn, Denn mir ham a guidi Bixn Puiva und Blei und san dabei sichane Schützn. So laid jatz hobts no kloani Geduhid mia san no guat ada Zeit, Na wämas glei sehgn was fürj Schbitzbuam und Huanstingl das geit. (Es hat wohl alleweil geheißen, Daß wir uns nicht nach der Valley zu täten wagen, aber jetzt sind wir doch schon da, daß wir Euch die Wahrheit sagen. Denn das läßt sich der Kaiser Karl nicht gefallen, was da gelumpt wird von den Ehebrechern, Spitzbuben und Schnallen [Huren]; wir haben die Leute schon öfter aufgefordert, sie sollen sich bekehren, aber das haben sie nicht getan, drum müssen wir's heute öffentlich hören. Die Gendarmen und hohen Herren wären uns doch gar nicht zu schlau, und abkommen lassen wir ihn erst recht nicht, den tausendjährigen Brauch. Die Gendarmen müssen wir auch noch warnen daß sie nicht [auf uns] zu täten schießen, sonst könnten leicht ein etliche in die Ewigkeit müssen, denn wir haben auch gute Büchsen, Pulver und Blei und sind dabei sichere Schützen! So, Leute, jetzt habt noch eine kleine Geduld, wir sind noch gut in der Zeit, Dann werden wir gleich sehen, was für Spitzbuben und Hurenstingl daß es gibt.) 1.         Gon äschtn müasma jatz glei an X. vo U. hernöma, Ba den wäd wos van Kuha Vögln köma. Den Saukeal hots Gehid a so greut Boi a Kuha nachi hot gstiat, Drum hot dea Hamö glei sehiba s Kaibi macha prowiat. Den hama scho sauba dawischt Do hota dea Kuha an Beidl eihö gschom Und is afn Stuhalei om gschtana, Für an sölan schlechdn Huankeal Dan do scho glei zecha Jahr njma glanga, Wos dea Kuhavögla scho Laid agfiat hot Des is njma zon song, Koan schlächdan Schbizbuam Muas da Deifö ei da Hoi dina hom. (Zum ersten müssen wir jetzt gleich den X. von U. hernehmen, bei dem wird was von Kuhvögeln kommen. Den Saukerl hat das Geld [ein] so gereut, sobald eine Kuh nachgestiert hat [zum zweiten Mal gedeckt werden mußte], drum hat der Hammel gleich selber das Kälbermachen probiert. Den haben wir schon sauber [richtig] erwischt, da hat er der Kuh den Beutel hinein geschoben und ist auf dem [Melk-]Stühlchen oben gestanden. Für einen solchen schlechten Hurenkerl täten doch auch schon gleich zehn Jahr nicht mehr gelangen [reichen]. Was der Kuhvögler schon Leute angeführt hat, das ist nicht mehr zu sagen, keinen schlechteren Spitzbuben muß der Teufel in der Höll drinnen haben.) 2.         Da Y. dea Huanstingl duat si a garit schama, Dea hot N. N. oiwai gvögld und hots a gmacht schwanga, Finf Monat hots trang nocha hams Kind wöka putzt, Füra so a Ehbröcha Panti wars gscheida es wur ehana da Brunzzeug schö gstutzt. Gon Wei hota gsagt ea häd z Loading Loschin dawoi hotn dea Beutl oiwai zon N. N. eiha triem. (Der Y., der Hurenstingl, tut sich auch gar nicht schämen, der hat [die] N. N. alleweil gevögelt und hat sie auch gemacht schwanger. Fünf Monate hat sie getragen; nachher haben sie das Kind weggeputzt [abtreiben]. Für eine solche Ehebrecherbande wär's gescheiter, es würde ihnen das Brunzzeug schön gestutzt. Zu [seinem] Weib hat er gesagt, er hätte zu Leiding Logis; Derweilen hat ihn der Beutel alleweil zur N. N. hineingetrieben.) 3.         An Z. vo U. den bigodischen Schbizbuam Müasma a no wos song Dea hot ois Steia Einähma 2000 March Steia Gehid undaschlong Nocha hot dea Gotsraba und Kirchnschända Sei Oiti afda Orgl om zamaghaut Und da Grauvogl hot eham schö sauwa vo da Sakrischtei aus zuagschaut. Wann a voheirata Mo s Huan ko ada Kircha din it gran, Da koma nacha do scho vo da Schlechtikeit song. (Dem Z. von U., dem bigotten Spitzbuben, müssen wir auch noch was sagen, der hat als Steuereinnehmer 2000 Mark Steuergeld unterschlagen; nachher hat der Gottesräuber und Kirchenschänder seine Alte [sein Weib] auf [hinter] der Orgel droben zusammengehaut, und der Grauvogel hat ihm schön sauber von der Sakristei aus zugeschaut. Wenn ein verheirateter Mann das Huren kann in der Kirche drinnen nicht geraten, da kann man nachher doch schon von der Schlechtigkeit sagen!) 4.         Jatz kimb a Baua Bei dem wäds a woita saua. Dea hot mit sein Sauschwoaf Dea Dian oiwai an Bauch eihögschbiem, Und wias schwanga is gwen hota ihrs Kind wökatriem. Des is da V. vo Z. dea Hamö dea gschwoin, Dem is gor nix z schlächd, sischt häta an N. N. sei Gehid net geschtohin. (Jetzt kommt ein Bauer, bei dem wird es auch woltern [sehr] sauer; der hat mit seinem Sauschweif der Dirn alleweil in den Bauch hineingespien und wie sie schwanger ist gewesen, hat er ihr das Kind weggetrieben. Das ist der V. von Z., der Hammel, der Geschwollene , dem ist gar nichts zu schlecht, sonst hätte er dem N. N. sein Geld nicht gestohlen.) 5.         Von X. vo U. dama a viahand wissn Dea Ehbröcha dea vahuat hot a sei Dian oiwei grissn. Dö wä eham zwor heund no voschwieng Wara zon Vögln it an Stohi außiganga Und war an Haus din bliem. Dea hot a zwoa Lampin gschtohin Aba ea woaß nix davo hota gsogt, Dawei hots dea Diab am Denna ada Kischtn din ghobt. (Vom X. von U. täten wir allerhand wissen: der Ehebrecher, der verhurte, hat auch seine Dirn alleweil gerissen. Die wär' ihm zwar heute noch verschwiegen, wär' er zum Vögeln nicht in den Stall hinausgegangen und wär' im Haus drinnen geblieben. Der hat auch zwei Lämmer gestohlen, aber er weiß nichts davon, hat er gesagt, derweilen hat sie der Dieb auf der Tenne in der Kiste drinnen gehabt.) 6.         An Y. duat a scho gar nix schinian Sischt dat a net oiwai N. N. ban H. krischtian, Des is a oana dea an Ehschtand gorit betrachd. Sischt häta da Kehinarin z M. dent koa Jungs it gmachd. Söln Huanstingl hot ma früha Ehbröcha ghoaßn, Dö wo nem dö Weiwa no Menscha zamhauen Und ad Gebärmuatta neischmeißn. (Den Y. tut auch schon gar nichts genieren, sonst tät' er nicht alleweil [die] N. N. beim H. klystieren; das ist auch einer, der den Ehestand gar nicht [betr]achtet, sonst hätt' er der Kellnerin zu M. drüben kein Junges nicht gemacht. Solche Hurenstingel hat man früher Ehebrecher geheißen, die [wo] neben den [Ehe-]Weibern noch Menscher zusammenhau'n und [ihnen] in die Gebärmutter hineinschmeißen.) 7.         Da Vawoita vo da M. dea is a oana Dea mit de Weiwalaid gor nix machd, Aba da Natharin hota do scho Britschn opacht. – D W. ada Valley hot af sein Mo Zweng da Köchin den oiagröaßtn Zorn, Aba de Hua hot glei ada Schier din mitn Mälza a Ordnsstück valorn. D X. hot an Vawoita um an Schloßstadl umagjogt, Aba dea is davo weira Koa henafleischgflicktö Britschn it mog hota gsogt. (Der Verwalter von der M., der ist auch einer, der mit den Weibsleuten gar nichts macht, aber der Näherin hat er doch schon die Voze abgepachtet. – Die W. in der Valley hat auf ihren Mann [zu]wegen der Köchin den allergrößten Zorn, aber diese Hur' hat gleich in der Schier drinnen mit dem Mälzer ein Ordensstück [die Keuschheit] verloren. Die X. hat den Verwalter um den Schloßstadel herumgejagt, aber er ist davon, weil er keine hühnerfleischgeflickte Voze nicht mag, hat er gesagt.) 8.         Koan eagan Stia wiaran X. vo H. muas a njima göm, Dea mechd de ganz Zeit Ba da Dian und da Kehinarin din löng. Danachts hots eham d Kehinarin fürghoitn Da hota woita it gschaut Denn dea ausgewiesn Strizi Hot a scho oii Korbmacha und Kratla Menscha zsamghaut. Wann dea Schnointreiwa sein Huan no lang aso treibt, Na schickman zon Nazi adar Au, dasa eham an Beudl wegschneid. (Keinen ärgeren Stier wie den X. von H. muß [es] auch nimmer geben, der möcht' die ganze Zeit bei der Dirn und der Kellnerin drinnen liegen; demnächst hat es ihm die Kellnerin vorgehalten, da hat er weiter nicht geschaut [war erstaunt]; denn der ausgewiesene Strizzi hat auch schon alle Korbmacher- und Gratler-[Hausierer]Menscher zusammengehaut. Wenn der Schnallentreiber sein Huren noch lang [ein] so treibt, dann schicken wir ihn zum Nazi in der Au, daß er ihm den Beutel wegschneidet.) 9.         Von N. N. müasma a zuahi schrein Mia ham scho lang gmoat Mia woin eham extri s Hobafehi treim. Wia dea Sau Stia d Kehinarina zamvöglt Is do a scho a Schand. Koan eagan Huanstingl gibts njma an boarischn Land. Zo den seina Schlächtigkeit is njma zon lacha, Jatz muaßa scho wieda Ba da Kehinarin an Kindsvota macha. (Vom N. N. müssen wir auch zuschreien, wir haben schon lang gemeint, wir wollen ihm extra das Haberfeld treiben. Wie der Saustier die Kellnerinnen zusammenvögelt, ist doch eine Schande; keinen ärgeren Hurenstingel gibt's nimmer im bayrischen Land. Zu dem seiner Schlechtigkeit ist nimmer zum lachen, jetzt muß er schon wieder bei der Kellnerin den Kindsvater machen.) 10.         Da X. X. dea is a sauwana Hamö, Dea roast mit sein Beudl oiwai aussi zo da Y. Nanö, Dea volumbt a nacha an Wei sei Gehid Dea Windbeudl der nouithi, Und ko dö Laid ofieren, Is dem Schwindla gor nix z kouithi. Danachst hota sei jungs Wei boid daschlong Wans dea net andast macht Müasma eham eins as Hobafehi jong. (Der X. X., der ist ein sauberer Hammel, der reist mit seinem Beutel alleweil hinaus zu der Y. Nanni. Der verlumpt auch nachher dem [Ehe-]Weib sein Geld, der Windbeutel, der notige, und kann die Leut' anführen, ist dem Schwindler gar nichts zu kotig. Demnächst hat er sein junges Weib bald [beinahe] erschlagen – wenn der nicht anders wird, müssen wir ihn eigens ins Haberfeld jagen.) 11.         Wann grod da Foihi war, Datma nach Hoizkircha köma, Na müasma gon äschtn an V. und an Z. hernöma. Da V. duat nem sein Wei oiwai Dian mausn Und da Z. dea hot scho ois vahaut Dea ko vor lauta Nouth njma hausn. An N. N. darfma a it vogößn, Dea hot da X. Kehinarin Britschn ogmößn. Dea Sau Stia hot an Kopf ois wiara Doin Und vor lauta Vögln und Huan weadn da Deifö boid hoin. Wo da Y. und da Z. Vo dene Sau Menscha mingma gar nix mea song, Dene soitma mit an Büschi Brenössl s Loch rächt voschlong. An V. hama danachst ban Hoiz Stehin vowischt, Aba d Famili hot ihns dabarmt sischt häman seine vaschtohin Haxn wökpritscht. (Wenn gerade der Fall wär', täten wir nach Holzkirchen kommen, dann müssen wir zum ersten den V. und den Z. hernehmen. Der V. tut neben seinem Weib alleweil [die] Dirn mausen und der Z., der hat schon alles verhaut, der kann vor lauter Not nimmer hausen [sein Anwesen erhalten]. Den N. N. dürfen wir auch nicht vergessen, der hat der X.-Kellnerin die Voze abgemessen; der Saustier hat einen Kopf wie eine Dohle [so verschlagen], und vor lauter Vögeln und Huren wird ihn der Teufel bald holen. Von der Y. und der Z., von diesen Saumenschern, mögen wir gar nichts mehr sagen, denen sollt' man mit einem Büschel Brennessel das Loch recht verschlagen. Den V. haben wir neulich beim Holzstehlen erwischt, aber die Familie hat uns erbarmt, sonst hätten wir ihm seine verstohlene Haxen weggepritscht [Onomatopoetisch für »weggeschossen«].) Es folgte ein dreifaches Hoch auf den Prinzregenten und folgender Merkspruch für den Papst: »An Papstn den römischn Wehid Froß loßma a schö löm, Zwar is grod it recht schö Ea loß si vo an jedn Hoderlumpa und Korbflicka An Petaspföning göm.« (Den Papst, den römischen Weltfraß lassen wir auch schön leben, zwar ist's gerade nicht schön: er läßt sich von einem jeden Haderlumpensammler und Korbflicker den Peterspfennig geben.) Treiben zu Götting (bei Aibling) vom 30. zum 31. Oktober 1893 (Miesbacher Einleitung.) Da X. vo Götting hat an Kopf wira Doln Mit lauta Huararei und eh bröcherei Weadn da Deifi bohid holn Dea sagt unsan Heagott tuata net vogesn Aba da Dian tuata vonuma a Hemad omesn. Ae hat alwej gsagd ea roast auf Rom Aba des is valong, Dawej hata da Dian sein Beidl Und 200 Mark bein Loch eihögschom. (Der X. von G. hat einen Kopf wie eine Dohle [so listig]; mit der vielen Hurerei und Ehebrecherei wird ihn der Teufel bald holen. Der sagt: unsern Herrgott tut er nicht vergessen – aber seiner Dirn tut er von hinten ein Hemd anmessen! Er hat immer gesagt, er reist nach Rom – aber das ist verlogen: in dieser Zeit hat er der Dirn seinen Beutel und 200 Mark in die Vulva hineingeschoben.) Da Y. is a ganz schlächta Moh, Dea richt sih ganz gleng oh, Sei Wej hat a ad Hochzet gschikt Und dahoamt Dian allweil gflikt. Auf Altätting isa groast, Boira hoam kema is Hata aus da Dian a Kindsmuadan gmocht. Da Pfara hat an Y. d eh Scheidung ausglegd, Ea hat gsagt geh hoam zo deina Britschn Und legte eichi as Beet. (Der Y. ist ein ganz schlechter Kerl, der teilt sich's ganz gelegen ein: sein Weib hat er zur Hochzeit geschickt und hat zu Hause die Dirn geflickt. Nach Altötting ist er gereist – wie er heimgekommen ist, hat er die Dirne zur Mutter gemacht. Der Pfarrer hat ihm die Ehescheidung erklärt; er hat gesagt: geh' heim zu der Vulva deiner Frau und leg' dich mit ihr ins Bett!) Da Pfarra vo X. duat ada Kirch preden wia Nar Dawej hata de greßt Hur an Haus Vo da ganzn Pfarr Sei Köchen is z Y. draußn Oiwei durchn Droadkastn In Pfarra sei Bed umigrocha Na hat ia da Pfarra mit sein Stuzl S Loch rächt dastocha. Schwanga is worn da Pfarra hat gmoat Sie sohied an Baumoasta osang Na is s mitn Kind in Gartn aussa Und hats lewendi eigram D Köchin is vo Pfarra vo Y. Zwoamoi aufgschwohin Sie hod ada Z. Kirch 1000 fl. agschtoin An Pfarra sei N. N. is an dritn Ordn Des is wor, Drum hoda ihr a 500 Mark gscheng Zon nein Johr An sölan Pfarra wia dea is Sohit ma as Zuchthaus neibringa Na kon a statt seina Köchin An Zuchthaus scheiskiwi schpringa. (Der Pfarrer von X. tut in der Kirche predigen wie ein Narr; hat aber die größte Hure im Haus von der ganzen Pfarrei. Seine Köchin ist in Y. draußen immer durch den Getreidekasten in das Bett des Pfarrers hinübergekrochen, dann hat ihr der Pfarrer mit seinem kleinen Penis das Loch recht bearbeitet. Schwanger ist sie geworden; der Pfarrer hat gemeint, sie sollt' den Baumeister als Erzeuger angeben – dann ist sie mit dem Kind in den Garten hinaus und hat es lebendig eingegraben. Die Köchin ist vom Pfarrer von Y. zweimal aufgeschwollen [schwanger geworden]; sie hat in der Z.-Kirche 1000 Gulden gestohlen. Die N. N. des Pfarrers ist im dritten Orden, das ist wahr; drum hat er ihr auch 500 Mark geschenkt zum neuen Jahr. Einen solchen Pfarrer, wie der ist, sollte man ins Zuchthaus hineinbringen, dann kann er statt seiner Köchin den Zuchthausscheißkübel springen.) D Habafehidtreiwa san ehrlichi Leut Und sang net umaschist Daß an Y. vo R. sei Bügs Bein Z. z R. oma is Jetz homa an Huanschtingl an Ehbröcha Des is da U. vo W. Den deafma ja ned vogesn, Dea had oana a Kind gmacht Na had as umbracht Und hats an Bach eihö gschmissn Nacha hat sies mitn Misthakl wida aussigrissn. Von V. köma ned ois hernema, Den vo den Huanschtingl wead scho bohid wida A Dian hintri kema. (Die Haberfeldtreiber sind ehrliche Leute und sagen nicht umsonst, daß die dem Y. von R. zur Verfügung stehende Vulva beim Z. in R. oben ist. Jetzt haben wir einen Hurenkerl, einen Ehebrecher, das ist der U. von W., den dürfen wir ja nicht vergessen! Der hat ein Kind gemacht, dann hat er's umgebracht und hat's in den Bach hineingeschmissen! Dann hat's die Mutter mit der Mistharke wieder herausgerissen. Über den V. können wir nicht alles hernehmen, denn von diesem Hurenkerl wird schon bald wieder eine Dirn schwanger werden.) Da Schadarn X. vo Aibling Mecht an jedn as Zuchthaus bringa Dawej duat a oiwai Bäurina Und Schujhdiandl schpringa Mit seina Ehrlikeit weada a net weit kema Mia kundn ja gor vuhi Schlächdikeitn heanena Dea därf aufhean sei Spina Sust kriagda no amohi a warms Blei gon trinka. (Der Gendarm X. von A. möchte einen jeden ins Zuchthaus bringen. Unterdessen tut er immer Bäuerinnen und Schulmädchen vögeln! Mit seiner Ehrlichkeit wird er auch nicht weit kommen: wir könnten ja gar viel Schlechtigkeiten hernennen! Der darf aufhören mit seinen Verrücktheiten, sonst bekommt er noch eines Tages warmes Blei zu trinken!) Treiben zu Peiß vom 21. zum 22. September 1895 Im Auftrag des Kaiser Karl von Untaschberg müassma heunt wieda 's Haberfehi treibn, nachdem wern wieda Plakata oghängt, da ko nacha an iada ois extri oschreim. Da Heißn Hartl vo Gros is a dicka a foaschta, dea macht üns heunt an Habafehimoaschta, Da Bezirksamtmann vo Ebersberg Hat s gar so dick, dö Habafehitreiba, Aba heunt is a selba da Und macht uns an Schreiba. Da Lehra vo Gloo is do ois Stenagraphiest, Und da Faßreiner vo Gloo is Signalist, Da Pfarra vo Egmating ois Gedichtsfabrikant, Und da Bräumoaschta vo Aying Ois Bierlieferant. So, Leud, Jatzt habts no a kloani Geduld, Mir san no guat in da Zeid, Nacha werds ös glei hörn, Wos füri Huarnstingl und Spitzbuam daß geit. Oas muaß i enk song, Daß sö d'Schandarm ruahi dean höm, dös is für dös guat, Daß wenga Unglück duat göm. (Eines muß ich euch sagen: daß sich die Gendarmen ruhig tun heben! Das ist gut dafür, daß es weniger Unglück tut geben.) Zum erschtn weads glei mi'n X. vo A. probiert, Weil a mit sein Klachö Oiwei sei Dochda grieschtierd, Dea Ehebröcha is a recht schlechta Hund, Dea Saustier vöglt sei Dochda seiba Weias koan junga Burschn vogunnt. An söllan Huarnstingl soid ma as Zuchthaus bringa, Nacha kunnta stat seina Dochda An Scheißküwi springa. (Zum ersten wird's gleich mit dem X. von A. probiert, weil er mit seinem Penis immer seine Tochter klystiert; dieser Ehebrecher ist ein recht schlechter Hund, der Saustier vögelt seine Tochter selbst, weil er sie keinem jungen Burschen vergönnt. So einen Hurenstingel sollte man ins Zuchthaus bringen, dann könnte er statt seiner Tochter den Scheißkübel springen.) Jatz kimmt da X. vo A., dea ehebrecherische Moo, Dea Huanstingl hod a jedi Magd gvögld, Drum is eahm sei Weih davoo Wan dea Ehebröcha sei vögln it boid aufgeit, Nacha bring man zum Dierarzd auf Gloo Dasa eahm an Beul wegschneit. (Jetzt kommt der X. von A., der ehebrecherische Mann; dieser Hurenstingel hat eine jede seiner Mägde gevögelt, drum ist ihm sein Weib durchgegangen. Wenn dieser Ehebrecher sein Vögeln nicht bald aufgibt, dann bringen wir ihn zum Tierarzt nach Glonn, daß er ihm den Beutel wegschneidet.) Da X. vo A. dea Spitzbua is oiwai krocha, Dawei hata sein Schwagan an Kastn eibrocha Da hata Diern aufgrissn Und is an Dorf rumgrend Dawei is a selba da Schbidzbua gwen Da hod a sö brent. (Der X. von A., der Spitzbub, war immer kriecherisch, hat aber bei seinem Schwager einen Kasten erbrochen; da hat er die Türen des Hauses weit aufgerissen [und ist fort] und im Dorf herumgerannt [und hat Lärm geschlagen] unterdessen ist er selbst der Täter gewesen; da [wenn er glaubt, man weiß es nicht] hat er sich getäuscht.) Zan X. müassma aa umi schrein, Za den kema amoi extri zan Habafehitreim Mid da Köchin soizi ea fei in Obacht nehma Und soit it oiwei mit eahm Zan Huarn ins Hoiz aussiköma. Do Leid soin it so schtein, Schreid a oiwei dea Schbiedzbua dea gschwohin, Dawei hod a seiwa in Hoiz dauß Do gresschtn Baam gschtoin. (Zum X. müssen wir auch hinüberschreien, zu dem kommen wir einmal speziell zum Haberfeldtreiben. Mit der Köchin soll er sich besser in acht nehmen und soll nicht immer mit ihr zum Huren in den Wald hinauskommen. »Die Leute sollen nicht so stehlen!« schreit er immer, der Spitzbub, der geschwollene [aufgeblähte], unterdessen hat er selbst im Walde draußen die größten Bäume gestohlen.) Jatz kimd da X. vo Aying, Dem müassma gschwind aa noo was song Da Huarnstingl hod si aa it z' heiran traud Drum hod a um dreißg pföni A Bellmensch zamghaut. Wia d Y. geheirad hod Häd a sö boid an Tod odhoo Nacha hod da N. an andanö Dochda Za den Sauschtier einödhoo. (Jetzt kommt der X. von Aying, dem müssen wir geschwind auch noch was sagen: der Hurenkerl hat sich auch nicht an's Heiraten gewagt – darum hat er für 30 Pfennig eine Bettlerin zusammengepackt. Wie die Y. geheiratet hat, hätte er beinahe Selbstmord begangen, dann hat der Y. [deren Vater] eine andere seiner Töchter zu dem Saustier in's Haus getan.) Da Y. voo A., dea ehebröcharische Moo, Dea is ois Huarnstingl bökannd In da ganzn Gmoa aa schoo, Dea hod sei Wei auf'n Kürda gfüat, Dös hod ma gschbiert, Nacha is a hoam und hod mit sein Sauschwoaf d X.-Bauern M. a da Ehkamma drin grischtiert. (Der Y. von A., der ehebrecherische Mann, der ist als Hurenkerl bekannt in der ganzen Gemeinde auch schon. Der hat seine Frau zur Kirchweih geführt, das hat man ausfindig gemacht, dann ist er heim und hat mit seinem Sauschweif die X.-Bauerntochter in der Ehekammer drinnen klystiert.) An B. vo A. den müassma aa midnehma, Dea Huarnstingl is oiwei üba d N. N. kema Dea Bürgamoaschda hod gsogt, Ea dhaat auf d Howara schiassn Und as Zuchthaus einöbringa, Ea soid sö fei in Obacht nehma Sunscht kriagt ea a warms Blei zan Trinka. (Den B. von A., den müssen wir auch noch mitnehmen: der Hurenkerl ist immer über die N. N. gekommen. Der Bürgermeister hat gesagt: er tut auf die Haberer schießen und sie in's Zuchthaus bringen – er soll sich ja in acht nehmen, sonst bekommt er warmes Blei zu trinken! Aa da X. vo A., var den boi enk it graust, Dea Ehebröcha hod d Y. an Hoiz dauß oiwei gmaust Dea Saustier hod aso sei Weih, owa dea vögld doo noo oiwei zwoa oda drei. (Auch der X. von A. – vor dem wenn euch nicht graut! – dieser Ehebrecher hat die Y. im Wald draußen immer gevögelt. Der Saustier hat ohnedies sein Weib, aber er vögelt doch noch immer zwei oder drei.) Da X. vo P. koan söllan Huarnstingl Muaß aa it glei göhm Dea mecht dö ganz Woch Auf da Britschn om löhng Dea Ehebröcha hod doo gor koa Gwissn Weira sei Dochda hod aa schoo oft grissn Vo da Y. herd ma aa ollahand schlechtö Brocka, Dö loßt an N. N. oiwei auf sei Britschn auffihocka. (Der X. von P. – einen solchen Hurenkerl muß es auch nicht gleich geben! – Der möchte die ganze Woche hindurch auf der Vulva oben liegen. Der Ehebrecher hat doch gar kein Gewissen: weil er seine Tochter hat auch schon oft gerissen. Von der Y. hört man auch allerlei schlechte Sachen: die läßt den N. N. immer auf ihre Vulva hinaufsitzen.) Jatz kimd der X. vo P., Dea ehebröcharische Moo, Dea backt iaz d'Weibsbuida auf da Straßn schoo oo, Amoi hamsn grod dadapd Wiaa sein Sauschwoaf bei da Boschtdian vo Saula A da Fud dinna hod gehabd. Bei sein Weih is dea Saustier aa ganz volong Z Minka din hod a bei dö Millimenscha Scho a bor dausad March as Loch einögschom. (Jetzt kommt der X. von P., der ehebrecherische Mann; der packt jetzt die Weibsbilder auf der Straße schon an. Einmal ist er gerade erwischt worden, wie er seinen Sauschweif bei der Postdirn von Sauerlach in der Vulva hat drinnen gehabt. Seiner Frau gegenüber ist der Saustier auch ganz verlogen: in München hat er bei den Milchfrauen schon ein paar tausend Mark in die Vulva hineingeschoben.) Von X. vo G. höad ma aa nettö Brocka, Dea Ehbröcha mecht a jeda Dirn Auf sei Britschn auföhocka D N. N. voo H. hod a oiwei gvögld Und wias schwanga is gwön Hoda oiwei zo ihra gsogd So soid an andan ois Vodan agöhm. So hod oba it ming Na sans köma firs Gricht Meineidi waara boid worn Dös waar gonga ins Gwicht Jaz muassa zohin dea Sauschdia dea schlechd Dös gschid oba an söllan Hund ganz rechd Aa da Dian höda iaz amoi zen march göhm Dö hod owa den Ehebröcha it möng. (Vom X. von G. hört man auch nette Sachen: dieser Ehebrecher möchte einer jeden Dirne auf ihre Vulva hinaufsitzen. Die N. N. von H. hat er immer gevögelt und wie sie schwanger gewesen ist, hat er immer zu ihr gesagt, sie solle einen andern als Vater angeben. Sie hat aber nicht gewollt – da sind sie zu Gericht gegangen. Meineidig wär' er bald geworden – das wär' ins Gewicht gegangen! Jetzt muß er [Alimente] zahlen, der Saustier, der schlechte, das geschieht aber einem solchen Hund ganz recht. Auch der Dirn hätte er jetzt einmal zehn Mark gegeben [für den Geschlechtsakt], die hat aber den Ehebrecher nicht mögen.) Jatz kimbd da X. voo H. Weia bei dö Diana s Kindamacha gor so guad ko Van Zoin hoda nix wisn woin Drum hots ös da bäurön briafli z wissn dho, Und wia dea Huarnstingl voo da stod hoamköma is Hods eahm d Vozn owagrissn, Dös is gonz gwiß. (Jetzt kommt der X. von H., weil er bei den Dirnen das Kindermachen gar so gut kann. Vom [Alimente-]Zahlen hat er nichts wissen wollen, drum hat sie's [die Dirn] der Bäurin brieflich zu wissen gemacht – und wie der Hurenkerl von München heimgekommen ist, hat sie ihm das Gesicht verhauen, das ist ganz gewiß [so].) Von X. vo G. voo den grobn Moo Herd ma ollahand song Ea häd boid amoi sei Wei aa scho daschlong Seinö Kinda lossta dahungan und dafrian Es waar gscheida Mia taatn ans Zuchthaus einispian Dea sauschdia hod aa koa gwissn Ea hod do no a jedö Dian zammagrissn Da großn M. hod a s Bier unds Frössn zoit Und zehn March aa no göhm. Daß a sein Sauschwoaf In sei Fud hod kinna einihöm. (Vom X. von G., von diesem groben Mann, hört man allerhand sagen: Er hätte bald einmal sein Weib auch schon erschlagen! Seine Kinder läßt er verhungern und erfrieren – es wäre gescheiter, man tät' ihn ins Zuchthaus einsperren. Der Saustier hat auch kein Gewissen: er hat doch noch eine jede Dirn zusammengerissen! Der großen M. hat er Bier und Essen gezahlt und zehn Mark auch noch gegeben, daß er seinen Sauschweif in ihre Vulva hat können hineinheben.) Jatz kimbd da X. vo D., dea bigottische Moo, Dea sauschdia hod no a iadi koinaren gvögld Und baggt an iads bellmensch oo Dös duat dö leid saggrisch vadrüaßn, Weis oiwei füa den Huanstingl an vodan mocha müassn Amoi hams n dawischt Wia daß a mid sein sauschwoaf An bellmensch s loch hod zamgwischt. (Jetzt kommt der X. von D., der bigotte Mann; der Saustier hat noch eine jede Kellnerin gevögelt und packt ein jedes Bettelweib an. Das tut die Leute sehr verdrießen, weil sie für den Hurenkerl Vaterschaften anerkennen müssen. Einmal haben sie ihn erwischt, wie er mit seinem Sauschweif einem Bettelweib die Vulva hat zusammengewischt.) Es duad mi bereids s lesn vodrüaßen Und mia wem iaz s howafehi beschlüaßn. Außer den vorerwähnten Personen haben sich auch einige Gerichtspersonen eingefunden und zwar: Da Wildkaschperbräu voo Grafing ois Vorstand, Da Bezirksamtmann voo Rosnheim Ois Rat der Haberer vom bayrischen Oberland, Da Reichstagsabgeordnete Steininger voo Westerham Ois Kompaniekommadant Und da jung Posthoita voo Gloo mit sein Kröpf Ois Postenkontrolleur, Fürn Windmühl-Lieferantn hamma an Respekt, So is zwar a ganz oiti, Geht aba do no it schlecht, Do für eahna Müah soin lehm dreimoi hoch, Da Benefiziat vo Peiß soi in beschta Gesundheit lehm Vivat hoch! Ehe wir diesen Platz verlassen, wollen wir noch unserm erlauchten Prinzregenten ein dreifaches Hoch aussprechen, er lebe vivat hoch! An Erzbischof vo Münka Kinnts üns aa noo schö grüaßn, Ea soit it d Howara, Ea soit d Ehebröcha und d Schbizbuam vo Aying Voo da Kürchn ausschliaßn. För heunt iß jatz gor, Jatz gebts enk in d Ruah Mia müasn schnei wieda An Untaschberg zua! Treiben zu Tegernsee vom 12. zum 13. November 1892 Im Auftrag des Kaiser Karl von Untaschberg müassma heut wieda as Hobafehi treim. Nachdem wern wieda Plakata ausghängt, Do kos nacha no a Nieda ois extri oschreim. Da Roina vo Achensee, Dös is a großa a foaschta, Da is vo Tiroi aussa und macht jhns heut an Habafehimoaschta, Da Bezirksamtman vo Rosnham, Da hats gar aso dick d Habafehitreiba, Heut is a aba a do und macht jhns an Schreiwa. Da Rechtsanwalt Angstwurm vo Münga ist Stenografist Und da Kapellmeista Dimma vo da Badmusik Signalist Da Meggendorfa Mitarbeita vo de Fliegatn Blätta is Gedichtsfabrikant Und da Richta Bräu vo Mooseroa jhnsa Bierlieferant. Dreißig Jahr is jatz her, daß ma nimma san kema, Drum müassma dö oidn Stückl a dazua nehma. Da werd dös erscht an oidn X. den Waidlastier kern Er soi nur brav lusn na konas scho hörn. Vo den möcht boj a jeda daschricka, Dä thuad stelln Diandl und Weiba notzüchtn Unds Brod viel zu kloa oba zwicka. Seiner Dirn hatas sonderbar gmuckt, Er hats zwengan Geld in See einidruckt. Da jung Doagaff is da nähmli Krowot Da hat sein Lehrbuam mißhandlt, Dassa sö an Toud o do hot. (Dreißig Jahr ist's jetzt her, daß wir nimmer sind gekommen, drum müssen wir die alten Lumpereien auch dazu nehmen; da wird das erste dem alten X., dem Waldlerstier [einem Niederbayern] gehören, er soll nur brav die Ohren spitzen, dann kann er's schon hören. Vor dem möchte bald ein jeder erschrecken: der tut stehlen, Dirndln und Weiber notzüchtigen und das Brot viel zu klein herunterzwicken. [Bäcker] Mit seiner Dirn ist er sonderbar umgegangen, er hat sie wegen des Geldes [Alimentation] in den See geworfen. Der junge Teigaff ist der nämliche Kroat, der hat seinen Lehrbuben mißhandelt, daß er sich den Tod angetan hat.) Da Y. hats mit seina Frau a nid ga guat, Weia oiwai a kloans weni Ehbröcha thuad. Boi dä Oani sieht, nacha kriegta an Gram, D Mägd Zimmamadl und Köchina ois packt a zam Und wena oani hart kriagt Thuadas chloriformirn Nocha konas mit sein Sauschwoaf Viel leichta chriestiern. (Der Y. lebt mit seiner Frau auch nicht gar gut, weil er immer ein klein wenig ehebrechen tut. Wenn der eine sieht, dann überkommt ihn der Gram, die Mägde, Zimmermädchen und Köchinnen, alles packt er zusammen, und wenn er eine schwer bekommt, so tut er sie chloroformieren, dann kann er sie mit seinem Sauschweif viel leichter klistieren.) Mir wissn nit recht, wias mitn X. vo T. steht, Daß ä so oft zu sein Basl, da Y., in Kamma eini geht. Mir moan ä thuats oiwei a kloas weni daucha Jatz werda no boi wida a Hewam braucha. Ä hots a so scho a moi auf Rom einigschickt Und wias hoam kema is Hotas glei wieda gflickt. (Wir wissen nicht recht, wie's mit dem X. von T. steht, weil er so oft zu seinem Bäschen, der Y., in die Kammer geht. Wir meinen, er tut sie immer ein klein wenig tauchen, jetzt wird er dann bald wieder eine Hebamme brauchen, Er hat sie ohnedies schon einmal nach Rom [zum Entbinden] geschickt, und wie sie heim gekommen ist, hat er sie gleich wieder geflickt.) Jatz kimt da Z.-Wirth, Dä is in sei Tochta voliabt, Mir möchtn do wissn, warum daß dä bei seina Tochta Oiwei sein Saureama in sei Britschn neischiabt. Dä Spitzbuamschwindla, Dä ko a nix ois d Ehebröcherei, Mit dem da ham d Leit ganz wem Frei, Dä wäd in da Höll drina ah amoi schwitzn Do konna nacha recht auf d Weibaleit spitzn. (Jetzt kommt der Z.-Wirt, der ist in seine Tochter verliebt, wir möchten doch wissen, warum er bei seiner Tochter immer seinen Sauriemen in ihre Voze hineinschiebt! Der Spitzbubenschwindler, der kann auch nichts als die Ehebrecherei, mit dem haben die Leute ganz wenig Freud'; der wird in der Höll' drinnen auch einmal schwitzen, da kann er dann recht nach den Weibern ausschauen!) Mit da oidn X. homa a no was z ren, Dö hot a schlechts Gewissn, Denn sie hot scho zwoa Monna vogem, Dö Jung dö kriagt a oft an Schmerzen an Haus Sie richt sö glei zam Und sucht sö an Nothelfer aus. Dö zwoa dö kina leicht lacha. Dö san scho vosichat, da ko koana nix macha. (Mit der alten X. haben wir auch noch was zu reden, die hat ein schlechtes Gewissen, denn sie hat schon zwei Männern vergeben [vergiftet]. Die Junge überkommt auch oft ein Schmerz im Haus, gleich kleidet sie sich hübsch und sucht sich einen Nothelfer heraus. Die zwei können leicht lachen, die sind schon versichert [vorsichtig], da kann keiner was [ein Kind] machen.) Jatz kema üban X. von T., dä Sauhund dä schlecht, Dä is akrat fürn Obafischa zu an Fischfuada recht. Wens mehra sölli gab, Wars für de Arma und für Geschäftsleud schlecht, Wei da Spitzbua da rotzi Von jedn s Untafuata möcht. Ois kapitalistischa Radlführa und Voiksdrucka Is a in T. bekannt Und no mehra ois da misrablste Denunziant. Zu dem Batzi wöck zu putzn Dama wünschn an Parisa Ravachol, Nacha kinas z T. sogn, Jatz is uns wieda wohl. (Jetzt kommen wir über den X. von T.; der Sauhund, der schlechte, der ist akkurat für den Oberfischer zu einem Fischfutter recht. Wenn's mehr solche gäb', wär's für die Armen und die Geschäftsleute schlecht, weil der Spitzbube, der rotzige [unreife], von einem jeden auch noch das Unterfutter möchte; als kapitalistischer Rädelsführer und Volksbedrücker ist er in T. bekannt und noch mehr als der miserabligste Denunziant. Um diesen Bazi wegzuputzen [wegzuräumen] täten wir uns wünschen den Pariser Ravachol, dann könnten sie in T. sagen: jetzt ist uns wieder wohl.) Auf Wiessee muaß ma a umi schrein, Do werma hoid an X. und an Y. glei treim. Auf dö passat dös Liadl recht guat S Betin is vobodn und stehin dalabt. Drum hat da X. und da Y. Gmoakassi sauber ausgrabt. (Nach Wiessee muß man auch hinüberschrein, da werden wir bald dem X. und dem Y. gleich treiben; auf die würde das Liedchen gut passen: »das Betteln ist verboten und das Stehlen erlaubt«, drum haben der X. und der Y. die Gemeindekasse sauber ausgeraubt.) Jatz köman zwoa Jaga, oana hoaßt X. und da anda Y. Dö gengan auf d Weibaleud Und hat a jeda an voheirathn Schieba. Dö Sennerina dans d Heamada zerreißn Und wenns asi net stad hem, Aufn Bodn niederschmeißn. Da Y. is überhaupt a schlechter Pataro, Dä hat a moi an Schützn an Arm ogschossn Nacha isa davo. (Jetzt kommen zwei Jäger, einer heißt X. und der andere Y., die gehen auf die Weiberleut und hat ein jeder einen verheirateten Schieber [Penis]. Den Sennerinnen tun sie die Hemden zerreißen, und sie, wenn sie sich nicht still halten, auf den Boden niederschmeißen. Der Y. ist überhaupt ein schlechter Patron, der hat einmal einen Schützen am Arm angeschossen, dann ist er davon.) An Jaga X. sagns mir Habara a ganz und vor ojhn, Da hat an Summa an Hoizknechten S Mehl und Schmolz oiwei gschtoin, An söllan Spitzbuam dürfma d Wahrheit scho sagn. Schist thuadn da Y. seine löbta ga not vojagn. (Dem Jäger X. sagen's die Haberer auch ganz und vor allem: der hat im Sommer den Holzknechten das Mehl und das Schmalz immer gestohlen: einem solchen Spitzbuben dürfen wir die Wahrheit schon sagen, sonst tut ihn der Y. seiner Lebtage gar nicht verjagen.) Jatz kimt d X. d Hauptratsch vo Wiessee Mit dera Huar und Ehebröcherin Brauchma hübsch lang, Dera müassn d Handwerksburschn oiwei Dö stehadn Mittl as Haus einö tragn. Kürzli hatz asi auszeichnet mit da Ehebröcherei, Hams Handwerksburschn gvöglt Janara drei. Da hat ma dö Wiesseea hoit grathn, Göbts da X. s Ortsgeschenk aloa Ös is bessa Für d Handwerksburschn und dö ganz Gmoa. (Jetzt kommt die X., die Hauptratschen von Wiessee, mit dieser Hur' und Ehebrecherin brauchen wir hübsch lang, der müssen die Handwerksburschen immer die stehenden Mittel ins Haus hineintragen, Kürzlich hat sie sich ausgezeichnet mit der Ehebrecherei, da haben sie Handwerksburschen gevögelt ihrer drei. Da hat man den Wiesseern eben geraten, gebt der X. das Ortsgeschenk allein, das ist besser für die Handwerksburschen und die ganze Gemeinde.) (Folgt die Ankündigung eines Treibens in Gmund und ein Hoch auf den Herzog Karl Theodor.) Treiben zu Finsterwall, 30. September 1893 Im Auftrag         Kaiser Karl von Untersberg, Der kann nichts schlechts leiden, Drum müssma heut d' Finsterwaller Ös Habafehitreim. Z erscht fangma bei den junga Baun glei o Dös is a ganz a jung voheirater Mo, Jatzt sagn öams d Haberer wie oft Daß er s seiner oagner Muadan hat do. Im Jahr 1890 am 12. Februar is gwön, Da is da jung Baur vo Finsterwall Gon erschtmal Bei seina Muadan ada Kammer drin glegn. Bei sein Nachbar is a Kuah krank gwen Jatzt get er öma go sein Kammerad Dawei siachta ada Kamma drin Daß da jung Baur sein Sauschwoaf Seina oagna Muadan eihögsteckt hat. Da alt Diab und Spitzbua hat an Heirat gmacht Und hats do a net kennt' Daß da jung Baur statt sein junga Weih Seina Muadan dera oidn Hur sein Schwoaf eiherennt. (Zuerst fangen wir bei dem jungen Bauern gleich an, das ist ein ganz jung verheirateter Mann, jetzt sagen's ihm die Haberer, wie oft daß er es seiner eigenen Mutter hat getan. Im Jahr 1890 am 12. Februar ist's gewesen, da ist der junge Bauer von Finsterwall zum erstenmal bei seiner Mutter in der Kammer drinnen gelegen. Bei seinem Nachbarn ist eine Kuh krank gewesen, jetzt geht er zu seinem Kameraden hinüber, da sieht er in der Kammer drinnen, daß der junge Bauer seinen Sauschweif seiner eigenen Mutter hineingesteckt hat. Der alte Dieb und Spitzbub' hat diese Heirat zustandegebracht, und hat's doch nicht erkannt, daß der junge Bauer statt seinem Weib seiner Mutter, der alten Hur', seinen Schweif hineinrennt.) An X. treima a mit Dem Hurenstingl, dem Ehbröcher sagmas pfeigrad, Wei a sei Dirn, dö Hur zum Meineid triem hat. Wenn da d Dirn bliebn wa, da het der Ehbröcha glacht, Aba sie is eahm davo und denkt Du Batzi hast ma aso scho oas gmacht. Da oit Batzi hat aso scho amoi foisch gschworn Und hat an Y. Nanei oiwai no an Schwoaf eihögschobn. Er hot a foischn Meinoad gschworn, Dös wissma ganz gwiß Den Ehbröcha und Spitzbuam soi der Teufi hoin, Wir Haberer treim an Teifö nach bis eihö ö d Hinterriß. (Dem X. treiben wir auch mit, dem Hurenstengel, dem Ehebrecher, sagen wir's pfeilgerad', weil er seine Dirn, diese Hur', zum Meineid getrieben hat. Wenn die Dirn auf seinem Hof geblieben wär', da hätt' der Ehebrecher gelacht; aber sie ist ihm davon und denkt sich: du Pazzi, du hast mir ohnedies schon ein Kind gemacht! Der alte Pazzi hat schon einmal falsch geschworen, und hat der Y. Nandl immer seinen Schweif hineingeschoben, er hat einen falschen Meineid geschworen, das wissen wir ganz gewiß – den Ehebrecher und Spitzbuben soll der Teufel holen! Wir Haberer treiben dem Teufel nach bis hinein in die Hinterriß.) An X. müassma a a bissl mitnehma, Der duat oiwei mit seier Nasn der oitn Z. Dö koitn Baun ausn Loch außerstemma. (Den X. müssen wir auch ein wenig mitnehmen, der tut immer mit seiner Nase der alten Z. die kalten Bauern [den männlichen Samen] aus dem Loch herausstemmen.) Zum Schlusse ein dreifaches Hoch »auf unsern hochschätzbaren edlen Menschenfreund und Armenspender« Herzog Karl Theodor. Treiben zu Miesbach vom 7. zum 8. Oktober 1895 Zon erschtn wäma mit dö kloan Lumpen ofanga, Dö Groußn werma nacha späta dalanga, Drum däfma an Polizeidiana X. nit vogössn, Dös is koa guata und wa auf oi Menscha vosössn, Dä Spitzbua thuat nix ois d Leut eihö taucha Und zum Meineid schwörn Kundn a Jedwödena braucha. Vo dein foisch schwörn do nimm di in acht, Schinst kos leicht a moi sei, Daß fürchtali kracht. (Zum ersten werden wir mit den kleinen Lumpen anfangen, die großen werden wir dann später erwischen: drum dürfen wir den Polizeidiener X. nicht vergessen, der ist kein guter und wär auf alle Menscher versessen; der Spitzbub tut nichts, als die Leute hineintauchen, und zum Meineidschwören könnte ihn ein jeder gebrauchen. Vor deinem falschen Schwören, da nimm dich in acht! Sonst könnt's leicht einmal sein, daß es fürchterlich kracht!) Da größte Spitzbua und Schwindla Is da N.-Klachö X. voro, Weira gar so Schuin macha ko. Wenn da meineidi Hund z Miesba no länga existiert, dös sangma durchaus, Nacha schwimma dö Herrn Miesböcka mit den hundshäutern X. Auf der Schlierer obaus. Da X. dä Lump is sonst a no a guata Patro, Wei der Saustier an Bettelweiban A Kin macha ko. Da Spitzbua da schlecht, D Religio und s Ehrgefühl fürn Mitmenschn Dös hota vogössn, Ea sagt, ös geht nimma lang her, Is dös ganz Bezirksamt aufgfrössn. (Der größte Spitzbub und Schwindler ist der N.-Kerl X. voran, weil er gar so Schulden machen kann. Wenn der meineidige Hund in Miesbach noch länger existiert, das sagen wir frischaus, dann schwimmen die Herrn Miesbacher mit dem hundshäutigen X. auf der Schlierach weg. Der X., der Lump, ist auch sonst noch ein guter Patron, weil der Saustier den Bettelweibern ein Kind machen kann. Der Spitzbub', der schlechte, die Religion und das Ehrgefühl für den Mitmenschen, das hat er vergessen; er sagt, es geht nicht mehr lang' her, dann ist das ganze Bezirksamt aufgefressen.) Jetz müassma an X. vo M. hernehma, Vo dem Saustia wöad vom vögln was köma Der Lump hat a dö recht Quintn Da vöglt Betlweiba oisam vo hintn. Vor 2 Jahr hat a Nandana a Kind gmacht, Da Huarnstingl da schlecht Und wena noamoi dös thuad, Wiad jahm da Beudl wegschnidn Dös is ja ganz recht. (Jetzt müssen wir den X. von M. hernehmen, von dem Saustier wird vom Vögeln was kommen; der Lump hat auch die richtigen Finessen: der vögelt die Bettelweiber alle von hinten. Vor 2 Jahren hat er einer anderen ein Kind gemacht, der Hurenkerl, der schlechte, und wenn er das noch einmal tut, wird ihm der Beutel weggeschnitten, das geschieht ihm ganz recht.) Da Y. vo M. da Saukerl da schlecht Dea war grad fürn Doifi Zu an Untafutta recht, Zum X.-Bauern gehta ausi zu da Sternguckerei Do kimts jahm vo sein'm Sauklachei glei. Mit seina Ehrlikeit is a a ganz schlechta Kerl, Dös wissma gwiß, Weia mit da Z. sein'm Samigehid Zum Vögln auf Münga nei is, Da Huarnstingl, da hata jahm traut Und hat dös unschudi Gehid Bei dö Schnoina schö sauba vohaut. (Der Y. von M., der Saukerl, der schlechte, der wär' gerade für den Teufel zu einem Unterfutter recht; Zum X.-Bauern geht er hinaus zu der Sternguckerei; da kommt es ihm aus seinem Penis gleich. In puncto Ehrlichkeit ist er auch ein ganz schlechter Kerl, das wissen wir gewiß, weil er mit dem von der Z. gesammelten Geld zum Vögeln nach München [hinein] ist. Der Hurenkerl, da hat er sich getraut und hat das unschuldige Geld bei den Huren schön sauber verputzt.) Jatzt köma zwoa Bergwerksdirektor, Da X. und da Y. I komma nid denka, Warum dö a Nieda in d' Luft sprenga will. Vorigs Jahr hat ma z'Miaschba koa bis nix g'acht Ham dö Mordbrenna aus drithalb Zentna Pulva A Himmifahrt gmacht. An Bergwerksvowoita Denk i jatzt a no grad dro Dä hot as Volöshaus Pulva und Dynamit eihö do. (Jetzt kommen zwei Bergwerksdirektoren, der X. und der Y. Ich kann es nicht verstehen, warum diese ein jeder in die Luft sprengen will! Voriges Jahr hat man in Miesbach nicht im entferntesten daran gedacht, da haben diese Mordbrenner aus 2½ Zentnern Pulver eine Himmelfahrt gemacht. An den Bergwerksverwalter denke ich jetzt auch noch gerade dran: der hat in das Vorlesehaus Pulver und Dynamit hineingetan.) Da X., dä tuazi um d Habara gar a so kümmern, Für jahm wa ja viel gscheida, A dat z Münga koani Kinda zsamzimmarn. Aba mia Habara Mia wärn jahm s Kindamacha schön sauba austreim Wena nid aufhört, laßt ma jahm am Frühjahr Mit dö Hengstn an Beudl wögschnein. Du Saukerl, du gscherda, loß dei Kindamacha sei, Sunst kimmst um dein Beudl Und kriagst d' Franzosen no drei. (Der X., der tut sich um die Haberer gar so kümmern, für ihn wär' ja viel gescheidter, er tät in München keine Kinder zusammenzimmern; aber wir Haberer, wir werden ihm das Kindermachen schön sauber austreiben, wenn er nicht aufhört, lassen wir ihm im Frühjahr mit den Hengsten den Beutel wegschneiden. Du Saukerl, du bäuerischer, laß dein Kindermachen sein, sonst verlierst du deine Hoden, und bekommst noch die Franzosen hinein.) Jatz müassma an X. vo Lichtenau hernehma, Dä mächt a dö Bauern oisam aufhänga. Bei dem war a gscheida, Ä dat mit dö Vereinsgehida bössa sparn, Ois so saudumm im Handl umananda z fahrn. Da Hami da geschwoin hat 100 Stuck Viech Dös döfma nöt vogössn, Und seini Dienstbotn dö giebta Lauta Schuachschmiern zum Frössn. (Jetzt müssen wir den X. von Lichtenau hernehmen, der möchte auch die Bauern alle zusammen aufhängen. Bei dem wär' auch gescheiter, er tät mit den Vereinsgeldern besser sparen, als so saudumm im Handel umherzufahren. Der Hammel, der aufgeblasene, hat 100 Stück Vieh, das darf man nicht vergessen, und seinen Dienstboten, denen gibt er lauter Schuhschmiere zu essen.) An Oberamtsrichter sein Kamin Däfma j atz a a weni köhrn, Bei dem müassn d Schandarm und da Polizeidiana Öfta an foischn Eid schwörn. Und wenn oana zwegn jahm uschuidi verurteilt wird, Da liegt jahm ja gar nix dro, Ea sagt da koni grad lacha, I bi und bleib a parteiischer Mo. (Den Kamin vom Oberamtsrichter dürfen wir auch ein wenig kehren: bei dem müssen die Gendarmen und der Polizeidiener öfter einen falschen Eid schwören. Und wenn einer seinetwegen unschuldig verurteilt wird, da liegt ihm ja gar nichts daran; er sagt: da kann ich nur lachen – ich bin und bleib' ein parteiischer Mann.) An X. kinma a nöt vogössn, Da is auf dö schön Diandl sakrisch vosössn. Den hama a scho dawischt, Wia bei da Y. zwischn der Gritl hat gfischt. Wenn sö sölle Manna nit schama, Was müassma nacha mit dö lödinga ofanga? (Den X. können wir auch nicht vergessen, der ist auf die schönen Dirndln sakrisch versessen: den haben wir auch schon ertappt, wie er bei der Y. zwischen die Voze gefischt hat. Wenn sich solche Männer nicht schämen, was müssen wir denn dann mit den Ledigen anfangen?) A Huarnstingl is a scho da X. vorahjn. Bei dem ko si koa Magd a nimma hain, Boi da sei Huararei nöt aufgeit, Nacha wähd jahm der Vicharzt gschickt, Daß a jahm an Beudl wegschneid. (Ein Hurenstingel ist auch schon der X. vor allen; bei dem kann sich keine Magd auch nimmer halten – wenn der seine Hurerei nicht aufgibt, dann wird ihm der Tierarzt geschickt, daß er ihm den Beutel wegschneidet.) Zum Schluß hama no fürn X. wos z singa, Weiha oiwei sei Tochta duat springa. Dä Huanstingl dä schlecht A hat zwar sehim a schös Wei, Aba danächst haman darodn, Wiara sei Tochta hat gvöglt drin a da Kasarei. Wenma aufs Jahr dann auf Gmund eini dan köma, Nacha wehrma den Hami scho extri hernehma. (Zum Schluß haben wir noch für den X. was zu singen: weil er immer seine Tochter tut springen. Der Hurenstingel, der schlechte, der hätte zwar selber ein schönes Weib, aber kürzlich haben wir ihn ertappt, wie er seine Tochter drinnen in der Käserei gevögelt hat.) Das Treiben brachte für den Bezirksamtmann folgenden Nachtrag: Wen ma das aufrichti dan sagn, Wen ma wieda a moi Haberfehi treim, Darfst mit dein damischn Köpfi a dahoam bleim. Den dassma das sagt und richti erklärt, Nit daß wieda weng deina Dumheit An Schandarm da Beudl weggschossn werd. Denn d Habara dö san bei da Schnei Und scheuchn a so a Bezirksamtmandl Und a fufzg Schandarmi a nit glei. (Wenn wir dir's aufrichtig tun sagen: wenn wir wieder einmal Haberfeld treiben, darfst du mit deinem dämlichen Kopf daheimbleiben. Denn daß man dirs sagt und richtig erklärt: nicht daß wieder wegen deiner Dummheit einem Gendarmen die Hoden weggeschossen werden. Denn die Haberer, die sind bei Schneid! Und fürchten so ein Bezirksamtmännchen und ihrer fünfzig Gendarmen auch nicht gleich!) Nach der Aufzählung der um das Treiben verdienten Personen (selbstverständlich mit fingierten Namen) wenden sich die Haberer mit ziemlicher Schärfe gegen den Erzbischof: An Erzbischof vo Münga Kints ins a no schö grüaßn. Mia dadn jahm rathn ä soid d Spitzbuam und d Raba Und nit Habra vo da Kircha auschliaßn. Denn d Habra sahn ehrligi Leud, Wo a gwiß nie nix hot gfeid, Seine Lebtag hat a koana nix gestohin, Daß uns da Doifi thuat hoin. Denn es liegt uns zwar an den Ausschluß a nit viel dro, Denn bei ins Habara Glabt ja a nit ei den Schwefi und dös Koi Da dummgößt Mo. (Den Erzbischof von München könnt ihr uns auch noch schön grüßen, wir täten ihm raten, er sollte die Spitzbuben und Räuber, und nicht die Haberer von der Kirche ausschließen. Denn die Haberer sind ehrliche Leute, bei denen gewiß nie etwas gefehlt hat, seiner Lebtage hat noch keiner was gestohlen, drum fürchten wir uns auch nicht, daß uns der Teufel tut holen; denn es liegt uns zwar an dem Ausschluß auch nicht viel dran, denn bei uns Haberern glaubt ja auch nicht an den Schwefel und den Kohl der dümmste Mann!) (Zum Schluß ein Hoch auf den Prinzregenten.) Treiben zu Gaissach, 9. November 1894 A dreißg Johr is jatz her Dasma nimma san kemma, Drum müassma dö oidn Stückl a dazua nema. Gon erschtn werds mitn X. vo Goassa probiert, Dä Schwankoi hot a da Sakristei drin A Dirn zu da Hurarei voführt. An N. N. hota hoibs Erbtheil gstoin, Drum werdn da Teifi a d Höll eini hoin. (An die dreißig Jahre ist's her, daß wir nicht mehr gekommen sind, drum müssen wir die alten [Lumpen]-Stückchen auch dazu nehmen. Zum ersten wird's mit dem X. von Gaissach probiert, der Schwankl [Spitzbub] hat in der Sakristei drinnen eine Dirn zur Hurerei verführt. – Dem N. N. hat er sein halbes Erbe gestohlen, drum wird ihn der Teufel in die Höll hineinholen.) Dö Lenggriesa derfma net vogessn, Do ist gon ergstn Da N. N. auf dö Weibatn vosessn, Dem san dö mehran Zimmamadl davo, Wei as mit sein Spürtazla nimma recht ko. (Die Lenggrieser dürfen wir nicht vergessen, da ist am ärgsten der N. N. auf die Weiber versessen; dem sind auch schon die meisten Zimmermädchen davon [es handelt sich um einen Wirt], weil er's mit seinem Spürtätzchen [Penis] nimmer recht kann.) Da X. dös is a saubana Mo, Der hotn bei da Y. oft aus und ei do. Dö Jung hota oiwei müassn mausn, Aba jatz duat a eahna oi zwa scho grausn. Er het si ascho zwamoi aufghenkt, Wei am dö Oit koa Geld nimma schenkt. (Der X. ist ein sauberer Mann! Der hat ihn [den Penis] bei der Y. oft aus und ein getan. Ihre Tochter hat er auch immer müssen mausen, aber jetzt tut es beiden schon grausen. Er hätte sich schon zweimal [beinahe] aufgehenkt, weil ihm die Alte [Liebhaberin] kein Geld mehr schenkt.) Mit X. vo W. seina Ehrlikeit Hots ollahand Gwindn, Dä hot vom Y.-Baurn no 1100 Mark Baamgeld hintn. Boi da so furt macht mit solle Sacha Da werd da Teufi ada Höll drina lacha. (Mit dem X. von W. seiner Ehrlichkeit hat es allerhand Schwierigkeiten, der hat vom Y.-Bauern noch 1100 Mark Baumgeld zurückbehalten. Wenn der so fort macht mit solchen Sachen, da wird der Teufel in der Höll drinnen lachen.) Mitn O.-Wirt mit dem müassma lacha, Der muaß seina Oitn an Pantoffiritta macha, An Veterana Johrtag hotsn a net geh lassn, Do hots eahm d Liab Mitn Stecka aufn Buckl aufi lassn. (Mit dem O.-Wirt, mit dem müssen wir lachen, der muß seiner Alten den Pantoffelritter machen. Zum Veteranenjahrtag hat sie ihn nicht gehen lassen, da hat sie ihm die Lieb' mit dem Stock auf den Rücken hinauf gelassen.) Jatz müassma an N. N. hernema, Do werd vo der Bluatschand was kema. Dös is a feina Vota, der woaß was is da Brauch, Er zecht a dö Döchta Rausch o, Na legt a sö aufi an Bauch. An Kranz Würst hota kaft, daß koan Hunga ogeit Na is a auffi go dö Döchta, Daß äm gwiß nixn feit. (Jetzt müssen wir den N. N. hernehmen, da wird von der Blutschande was kommen. Das ist ein feiner Vater, der weiß, was ist der Brauch: er zecht den Töchtern Räusche an, dann legt er sich auf ihren Bauch. Einen Kranz Würste hat er gekauft, daß er keinen Hunger abgibt, [daß er's länger aushalten kann] dann ist er hinauf zu den Töchtern, daß ihm gewiß nichts abgeht.) Da erscht Ehbrecha is da X. vo R., Der kos Kindamacha so guat, Vo dem mechtma wissn Warum daß a si vo da Vataschaft oiwei wegschwindln thuat Dem that ma rotn, er soi sei Votaschaft bekena, Sischt müassma eahm an Beutl ausanehma. (Der erste von den Ehebrechern ist der X. von R., der kann das Kindermachen so gut, von dem möchten wir wissen, warum er sich immer von der Vaterschaft wegschwindeln tut. Dem täten wir raten, er soll seine Vaterschaft bekennen, sonst müssen wir ihm den Beutel ausnehmen.) Da X. vo G. thuat oiwei sei Schwigamuata zamhaun, Bei andane Weibatn tuat a sö a sakrisch traun. Bein Y. hota oani af da Straßn opakt, Do hot aba sakrisch gschrien, Na hota ihr mitn Wedl an Kittl o gschbibn. (Der X. von G. tut immer seine Schwiegermutter zusammenhauen, bei andern Weibern tut er sich auch sakrisch trauen. Beim Y. hat er eine auf der Straße angepackt, die hat aber sakrisch geschrien, dann hat er ihr mit dem Wedel den Kittel angespien.) Dös erscht Hurnhaus vom Tölzer Bezirk is bein X. Da Würth is bei da Dirn an Bett dawischt worn. Nacha is a no egstri Gon Hurn auf Münka ohi gefohrn. D Würthin dös Saumensch dös schlecht, A jeda Handwerksbursch und Gratla Boi as zamhaut is ihr recht. Vo dö tuat an Leutn jatz teufisch grausn, Weis vo d Weitn scho stinka von mausn. (Das erste Hurenhaus im Tölzer Bezirk ist beim X., da ist der Wirt bei der Dirn im Bett erwischt worden, dann ist er noch extra zum Huren nach München hinabgefahren. Die Wirtin, das Saumensch, das schlechte, der ist ein jeder Handwerksbursch und Hausierer, wenn er sie nur zusammenhaut, recht. Vor diesen tut den Leuten jetzt teuflisch grausen, weil sie von der Weiten schon stinken vom Mausen.) Jatz kema zwoa Dokta, da X. vo X. und Y. vo Y. Den tuat er garit grausn, Der thuat oiwei Sennarina mausn. Da Y. hot dö oit N. zamghaut Und Bettlwei wern vo eahm a it voschaut. Bei dera Lumparei hota Filzläus davotrogn, Aba wei a Dokta is ko as selba vojogn. (Jetzt kommen zwei Ärzte, der X. von X. und der Y. von Y. Dem [ersteren] tut auch gar nicht grausen, der tut immer Sennerinnen mausen. Der zweite hat die alte N. zusammengehaut, und Bettelweiber werden bei ihm auch nicht verschont. Bei dieser Lumperei hat er Filzläus davongetragen, aber weil er ein Arzt ist, kann er sie selber verjagen.) An X. derfma net vogessn, Dea is auf dö Weibaleut sakrisch vosessn, Da hot sei Dirn ada Kamma drin packt Auf oamal hat Bettstatt do kracht, S Nachtgscherr is a no dabrocha, Drauf is a glei ad Stubn oiwei krocha. (Den X. dürfen wir nicht vergessen, der ist auf die Weiberleut sakrisch versessen, der hat seine Dirn in der Kammer drinnen gepackt, auf einmal ist die Bettstatt zerkracht, das Nachtgeschirr ist auch noch gebrochen, dann ist er gleich in die Stube hinabgekrochen.) Mitn X. müassma lacha, Wiaa Pfarabaumoasta is gwen, Hot a müassn in Kindsvotan macha. Er hots glei auf oamoi zahlt, Daß a schö da gstan is, S Kind is owa gstarm iatz hota si denkt Is mas Geld wieda gwiß. Er hot glei an Avikatn gnomma Und hätt sei Geld wieda ming, Do is äm aba da Fotz sauba bliem. (Mit dem X. müssen wir lachen, wie er Baumeister im Pfarrhof ist gewesen, da hat er müssen den Kindsvater machen. Er hat's gleich auf einmal bezahlt, daß er schön dagestanden ist, Das Kind ist aber gestorben – »jetzt«, hat er sich gedacht, »ist mir's Geld wieder sicher!« Er hat gleich einen Anwalt genommen und hätt' sein Geld wieder haben mögen, da ist ihm aber der Schnabel sauber geblieben.) Da X. vo Reischbeuren, Dös is a Mensch, dä hot a Lebn Aba nidascht a bleibn, Dä treibt a d Stai eini Schaf und a d Widda, Aba de heili Zeitn kimmt a Und stehlts wieda. S Stehln des trogt zweni und Preisroß san gar, Drum macht er und sei Bua An Pfoara sein Narr. (Der X. von Reigersbeuren, der ist ein Mensch! Der hat ein Leben! Aber nirgends ein Bleiben! Der treibt in die Ställe hinein Schafe und auch die Widder, aber zu den heiligen Zeiten, da kommt er und stiehlt sie wieder. Das Stehlen trägt zu wenig ein und die Preispferde sind gar, drum macht er und sein Sohn dem Pfarrer einen Narren.) Da X. vo Reischbeuren Des is a schlaucher Mo, Bei den greift d Raifeißn und Kreditbank a nimma o. Sei Vieh hota vosteigat und dabei glacht, Weil äm de duma Bauern An Haufa Geld ham as Haus zuwibracht. An Knecht hot a furtgschickt Weis mit da Oekonomie nix mehr ist Aba Dirn hat a ghoitn Für d Nachzucht ganz gwiß. (Der X. von Reigersbeuren, der ist ein schlauer Mann, bei seinen Verhältnissen greift die Raiffeisen- und die Kreditbank auch nimmer an; sein Vieh hat er versteigert und dabei gelacht, weil ihm die dummen Bauern einen Haufen Geld haben ins Haus zugebracht. Den Knecht hat er fortgeschickt, weil's mit der Ökonomie auch nichts mehr ist; aber die Dirn hat er behalten – für die Nachzucht ganz gewiß.) Jatz duat mi as Lesn vodriaßn Und weng Mangl an Zeit wär mas Hobafehi bschliaßn. Da Kaisa Karl Muaß no kema unds Protokoi untaschreim, Daß mas nachstmoi z Murnau om treim. Ehe wir diesen Platz verlassen, wollen wir noch auf den hochwürdigen Herrn Dekan von Gaissach ein dreifaches Hoch ausbringen. Er lebe hoch! So Leud für heunt is gnua Denn schnehi müassma wieda an Untaschberg zua. Epilog Panizza schreibt in seiner sittengeschichtlichen Studie: »Das Haberfeldtreiben im bayrischen Gebirge« (Berlin 1897): »In den letzten Jahren hat die Münchener Justiz heftige Renkontres mit den Haberfeldtreibern gehabt. Die Verschärfung gegen früher und der Unterschied des Verhältnisses liegt nicht auf Seite der ›Haberer‹ , wie diese ländlichen Sittenrichter kurz genannt werden, sondern auf Seite der Münchener Gerichtsbarkeit. Man will ›scharf machen‹ und eine Institution mit Stumpf und Stiel ausrotten, deren Hilfe Diese Hilfe kann niemals offiziell von den Haberern ausgegangen sein; denn erstens gab es niemals einen Habererbund und zweitens hatte die Sitte damals ein so geringes Verbreitungsgebiet, daß die Streitkräfte der Haberer kaum in Betracht gekommen wären. Hierüber mehr im Altbayr. Archiv XVIII, 209. man sich wohl in der Weihnachtsnacht von 1705, als die ›Oberländer‹ in der Sendlinger Bauernschlacht den bayrischen Tron zu retten sich anschickten, gefallen ließ, deren Treue man aber heute, in der Zeit des Militarismus, entbehren zu können glaubt. Man betrachtet den ›Habererbund‹ ausschließlich unter staatsanwaltschaftlichem Gesichtsglas und entdeckt nichts wie Verbrechen, Landfriedensbruch, Geheimbund, wo der Kulturhistoriker eine auf Jahrhunderte hinausgehende ländliche Sitte und Spuren eines in der Brust dieser naiven Gebirgler zurückgebliebenen deutschen Rechtsgefühls findet. Zur Zeit der Niederschrift dieser Zeilen befinden sich an die 300 seßhafte, zum Teil begüterte und achtbare Bauern – darunter auch der Bürgermeister von Sauerlach – in den Münchener Untersuchungs-Gefängnissen wegen Landfriedensbruch, d. i. wegen Ausübung des unter dem Namen ›Haberfeldtreiben‹ bekannten Sittengerichts gegen ihre Mitbewohner. Eine polizeiabhängige Presse hat sich nicht gescheut, in einzelnen Fällen aus den Anklageakten die Vorstrafe des einen oder andern zu veröffentlichen, um dem Publikum, das in Sachen der ›Haberer‹ seine eigene, durch ein eigentümliches Lächeln gekennzeichnete Meinung hat, begreiflich zu machen, daß es sich diesmal wirklich und wahrhaftig um klassifizierte Verbrecher Der Leser wird über diese Anschauung aus den Kapiteln »Der Daxer von Wall« und »Das Miesbacher Treiben von 1893« urteilen können. handelt. Und aus der Voruntersuchung stahlen sich merkwürdige Notizen in die öffentlichen Blätter, daß diesmal wirkliche ›Geständnisse‹ Es lagen viele Geständnisse vor und außerdem aber recht viele Denunziationen, die eine Milderung des Kraftspruches vom »verschlossenen Gebirgler« verlangen. vorlägen – ein bei diesen verschlossenen Gebirglern, die früher sogar die Tortur über sich ergehen ließen, unerhörtes Ereignis – und daß es diesmal wahrscheinlich gelungen sei, dem geheimen Spuk dieser Konkurrenten der bayrischen Justizpflege auf den Grund gekommen zu sein.« Panizza schließt sein (im September 1896, also zu einer Zeit, da er sich mühelos die ganze Materie hätte zu eigen machen können, verfaßtes) Vorwort mit der pathetisch am grünen Tisch gefaßten Resolution: »Tragisch ist es nur, wenn ein so biederer Volksstamm, wie die Bewohner der bayrischen Berge, die so sehr auf ihre eingewurzelten Rechte und Gewohnheiten pochen und ihre Sitten und Gebräuche von der Taufe des Kindes bis zur Beerdigung des Toten festhalten, bei dem Mangel jedes ethisch oder religiös erzieherisch wirkenden Moments in unserer heutigen Weltanschauung nur auf die rücksichtslose Gewalt des Staates trifft, und die mit Hochgebirgsluft gesättigten Lungen dieser Bauernsöhne wegen eines Juchzers oder Büchsenknallens in den Gefängnissen nach Lage der Dinge elend verkümmern müssen .« Daß dem nicht so ist, mag das vorliegende Buch bewiesen haben. Den Staat zwangen Recht und Pflicht, einen Brauch aus der Welt zu schaffen, der sich nicht nur in seinen Rechtsanschauungen überlebt hatte, sondern auch in seinen Begleiterscheinungen gemeingefährlich geworden war, einen Brauch, der Verbrecher nährte und Verbrecher großzog und der in seiner Entartung die derbe Kraft eines Volksstammes travestierte und blamierte. Anders freilich liegt die Sache, wenn man bei der Beurteilung der Haberer die Bedenken ausschaltet, die aus staatserhaltenden Prinzipien erwachsen, und wenn man sich über die häßlichen Charaktere, die den Volksbrauch ruinierten, hinwegzusetzen vermag, um in dem rein ethischen Gebiete zu schürfen. Dann mag wohl der Kern des Brauches auf ein Naturvolk hinweisen, das durch derbe Sitteneinfalt besticht, auf ein Naturvolk auch, das eine gesunde stark betonte Erotik interessant macht, ohne es als ausschweifend erkennen zu lassen. Auch illustriert der Brauch einen wertvollen Kastengeist und den Stolz der besitzenden Geschlechter: der sexuelle Verkehr zwischen Knecht und Dirne unterliegt nicht seiner Gerichtsbarkeit. Der Verkehr zwischen Bauer und Dirne aber und zwischen Bäuerin und Knecht, der Ehebruch, die Sünden der Haustöchter und ab und zu auch der Haussöhne werden gerügt, weil sie den Makel der Herabwürdigung zeigen und weil sie als schlechtes Beispiel der Gebietenden ungesunde Sitten für die Gehorchenden bringen. Im Archiv der ehemaligen Grafschaft Valley befinden sich mehrere alte Akten, die die Volksrüge speziell vom Standpunkt dieses Bauernstolzes beleuchten: ein Akt vom Jahre 1750 über das Haberfeldtreiben der Bäckentochter von Brand, ein Akt von 1771 (Nummer 7) über »die Haberfeldtreibung der im ledigen Zustand Kindsmutter gewordenen Bauerntochter Ursula Kirschnerin zu Ginsham«. Der kräftige Ernst aber, mit dem die Bauern von anno dazumal solche sexuelle Ereignisse zu behandeln pflegten, ist längst einer milderen Auffassung oder einer sittlichen Entartung gewichen, die die Notwendigkeit des alten Brauches untergraben hat und die dennoch auftretenden Sittenrichter desavouiert. Gleichgültig ist dabei, mit welchen Augen die Fernstehenden die Volkssitte betrachten; der begeisterte Beifall, den romantisch angelegte Naturen immer wieder den nächtlichen Bußpredigern und ihrer Kühnheit spendeten, vermag das Kopfschütteln der wenigen Bauern nicht aufzuwiegen, die in der Erkenntnis ihrer Umgebung frühzeitig die Schatten sahen, die über Predigt und Predigern lagen. Süße Romane und schwelgende Reporterberichte erreichten die Kreise der Haberer ebenso wie die der Städter; und wie es bewundernd aufhorchende Städter gab, so gab es Bauern, die sich in der Schilderung ihrer Vergehen geschmeichelt fühlten – die alte Leidenschaft fand neue Nahrung. Ich fand merkwürdigerweise sowohl den Kernschen Roman wie Panizzas Broschüre oft in Händen von Bauern des Habererkreises und bemühte mich, das Urteil des lesenden Volkes zu hören; Kern wurde gelobt, Panizza hauptsächlich seiner mageren Dialektkenntnisse wegen verlacht. Es war ihm gleich in der Einleitung seines Werkchens ein arges Mißverständnis unterlaufen; da schreibt er – mit Hinweis auf die danebenstehende Reproduktion einer Schützenscheibe, die eine Habererszene darstellt – das folgende: »Die Verse unter der Schützenscheibe, die nicht ohne dialektisches Interesse sind, und schon durch einige heut obsolet gewordene Wendungen das Alter der Scheibe eh'r um die Mitte des Jahrhunderts als später ansetzen, lauten: Der Kaiser Karl im Untersberg hat uns befohl'n, Daß ma dir treib'n in's Haberfeld soll'n, Er selber is da und seine Mand'ln dabei, Und jetzt teama a anfanga glei, Jetza spitz deine Ohrn, paß auf was ma sag'n, Steh auf'n Mistkarn du alter Saumag'n. Hast Marchstoa versetzt, hast Erdöpfel g'stohl'n Beim Nachbarn da drent'n du spottschlechter Zoll'n, Hast d' Ehhalt'n b'scbiss'n um an Lau'n alter Lump . Drum roast a daher jetz ganz bucklat und krump, Du thuast jetz noch tarkl'n über's sechste Gebot, Drum mag di koa Tuifi und mag di koa Gott.           Manna is dös alls wahr?! – Ja! – Die fünftletzte Zeile aber übersetzt der Herausgeber so: »hast wegen einer Laune die Ehe gebrochen.« Die Übersetzung muß lauten: »hast die Dienstboten um ihren Lohn betrogen.« Ich erwähne das beiläufig, um die absolute Dialektkenntnis als Vorbedingung zur folkloristischen Forschung zu betonen. Sie ist der wichtigste Schlüssel zur Beurteilung der Volksart. Die Regierung von Oberbayern hat den Kampf gegen die Haberer noch nicht völlig abgebrochen. Für die Möglichkeit neuer Revolten bestehen folgende Präventivmaßregeln: Bekanntmachung an sämtliche k. Bezirksämter von Oberbayern, insbesondere an die k. Bezirksämter Ebersberg, Miesbach, München I, Rosenheim und Tölz und die Bürgermeister der genannten Bezirksämter. Haberfeldtreiben betreffend. In den letzten Wochen haben in den Gemeinden Valley, in den Ortschaften Finsterwald, Gemeinde Dürnbach und in Miesbach, sämtlich im k. Bezirksamt Miesbach, dann in Emmering, Gemeinde Schalldorf, im k. Bezirksamte Ebersberg, Haberfeldtreiben mit mitunter geradezu empörenden Auftritten stattgefunden. Die k. Regierung sieht sich zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und zum Schutze der ordnungsliebenden Bevölkerung verpflichtet, diesem verbrecherischen Treiben mit allen gesetzlich zulässigen Mitteln entgegenzutreten. Es ergeht daher Folgendes: 1. Nach Art. 98 Abs. II bzw. Art. 138 Abs. III und IV der Gde.-Ordnung obliegt den Gemeindebehörden die Verpflichtung, zur Erhaltung und Wiederherstellung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit mitzuwirken. Dieselben sind daher verpflichtet, alles aufzubieten, um in Vorbereitung befindliche Haberfeldtreiben zu verhindern und die in der Ausführung begriffenen zu unterdrücken. Gegen diejenigen Gemeindebehörden, welche diese Verpflichtungen vernachlässigen, ist unnachsichtlich auf Grund der bestehenden Gesetze einzuschreiten. 2. Die k. Bezirksämter Miesbach und Ebersberg haben, wenn dies noch nicht geschehen sein sollte, auf Grund des Art. 49 der Gde.-Ordnung in den Gemeinden Miesbach und Valley, Dürnbach und Schalldorf, sowie in den angrenzenden Gemeinden, von welchen Zuzug oder Beihilfe zu dem Haberfeldtreiben nachweisbar ist, ohne Verzug allnächtliche Sicherheitswachen in der Stärke von 4–8 Mann und zwar vorläufig auf die Dauer von 4 Monaten anzuordnen und wird sich deshalb auf das autographierte Regierungsausschreiben vom 30. November v. J. Nr. 39254 »Haberfeldtreiben betr.« bezogen. Der genaue Vollzug ist durch die k. Gendarmerie-Mannschaft überwachen zu lassen und gegen ungehorsame Gemeindeglieder unnachsichtlich die Strafeinschreitung zu veranlassen. Je nach den obwaltenden Umständen kann die vorbestimmte Dauer der Sicherheitswachen verlängert werden. Von nun an sind in jeder Gemeinde, in welcher ein Haberfeldtreiben stattfand, diese Sicherheitswachen ohne jeden Verzug und ausnahmslos anzuordnen. 3. Nach Art. 141 und 142 und bzw. Art. 92 und 95 der Gde.-Ordnung sind die Gemeinden verpflichtet, für die notwendigen Dienstleistungen bei Handhabung der Ortspolizei geeignete Gemeindemitglieder aufzustellen. Die Gemeinden, in welchen ein Haberfeldtreiben stattfindet, liefern den Beweis, daß sie mit dem ihnen zur Verfügung stehenden Gemeindedienstpersonal die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrecht zu erhalten nicht imstande sind. Die k. Bezirksämter Miesbach und Ebersberg haben daher sofort von Aufsichtswegen auf Grund des Art. 157 der Gemeindeordnung die Vermehrung tüchtiger und verlässiger Gemeindediener in ausreichender Anzahl in den vier genannten Gemeinden auf deren Kosten zu bewirken. Dasselbe hat zu geschehen in den angrenzenden Gemeinden, von welchen Zuzug oder Beihilfe zum Haberfeldtreiben nachweisbar ist. Die Tätigkeit dieser Gemeindeglieder wird von den k. Bezirksämtern strenge überwacht werden. 4. Nach Art. 1 des Gesetzes vom 12. März 1850 »die Verpflichtung zum Ersatze des bei Aufläufen diesseits des Rheins verursachten Schadens« ist jede politische Gemeinde, in deren Bezirk von einer zusammengerotteten bewaffneten oder unbewaffneten Menge oder von einzelnen derselben mit offener Gewalt, Verbrechen oder Vergehen gegen Personen oder das Eigentum verübt worden sind, verpflichtet, den dadurch verursachten Schaden zu ersetzen. Die k. Regierung bzw. die k. Bezirksämter werden gegebenen Falles zur Unterdrückung des Haberfeldtreibens bewaffnete Macht requirieren, die Kosten der Aufbietung der militärischen Macht, sowie überhaupt alle durch das Haberfeldtreiben verursachten Entschädigungskosten sind alsdann von den betreffenden Gemeinden auf Grund des oben angeführten Gesetzes vom 12. März 1850 und des Art. 14 des Gesetzes vom 4. Mai 1851 »das Einschreiten der bewaffneten Macht zur Erhaltung der gesetzlichen Ordnung betreffend« in Anspruch zu nehmen. 5. Das Haberfeldtreiben stellt sich als ein Landfriedensbruch dar, welcher nach Art. 125 des Strafgesetzbuches an den Teilnehmern mit Gefängnisstrafe bis zu 5 Jahren und an den Rädelsführern mit Zuchthausstrafe bis zu 10 Jahren geahndet wird. Sollten noch weitere Verbrechen oder Vergehen gegen Personen oder gegen das Eigentum beim Haberfeldtreiben verübt werden, so erfolgt auch wegen dieser Reate Strafeinschreitung. 6. Erfahrungsgemäß bestehen die Haberfeldtreiber vorzugsweise aus Haussöhnen der Bauern, der Söldner und der Gewerbetreibenden, dann aus Dienstknechten und Taglöhnern. Es ist daher eine erhöhte Pflicht nicht nur aller Gemeindeangehöriger, sondern namentlich der Hausväter, Dienstherren und Arbeitgeber, für die Aufrechterhaltung der Ordnung wirksame Vorsorge zu treffen, die Hausangehörigen genügend zu überwachen und hierdurch sich selbst und alle Angehörigen vor den empfindlichen Freiheitsstrafen und vor den sehr namhaften Kosten des militärischen Einschreitens, der Aufstellung von Gemeindedienern und vor der persönlichen Dienstleistung bei den Sicherheitswachen zu schützen. Die Gemeinden, deren Angehörige dieser Verpflichtung nicht nachkommen, haben sich alle hieraus ergebenden schweren Nachteile selbst zuzuschreiben. 7. Wenn ein Haberfeldtreiben stattgefunden hat, so haben die k. Bezirksämter an Ort und Stelle den Tatbestand zu erheben und alsbald die sämtlichen erlaufenen Verhandlungen der unterfertigten Stelle vorzulegen. Überdies ist von jedem Haberfeldtreiben dem Untersuchungsrichter unverzüglich telegraphische Mitteilung zu machen. 8. Die Bürgermeister der fünf genannten k. Bezirksämter haben ohne eine weitere bezirksamtliche Weisung abzuwarten, gegenwärtige Bekanntmachung binnen 3 Tagen der Gemeindeversammlung, bzw. den Magistraten und den Gemeindebevollmächtigten, zu verkünden und den Vollzug der Verkündigung dem vorgesetzten k. Bezirksamt schriftlich anzuzeigen, welches diese Vollzugsnachweise zu sammeln hat, um im einschlägigen Falle hiervon Gebrauch zu machen. Die genannten k. Bezirksämter haben binnen 8 Tagen anzuzeigen, ob die Bekanntmachung in allen Gemeinden vorschriftsmäßig erfolgt ist und ob die Vollzugsnachweise vorliegen. 9. Die übrigen k. Bezirksämter haben sich in vorkommenden Fällen nach den vorstehenden Anordnungen zu richten. 10. Gegenwärtige Entschließung ist sofort in den Amtsblättern sämtlicher Bezirksämter zu veröffentlichen. München , den 12. Oktober 1893. Königliche Regierung von Oberbayern , Kammer des Innern. In Vertretung: Graf Fugger , k. Regierungsdirektor. Damit ist das Rügegericht wohl so ziemlich brachgelegt worden. Es müßten denn einzelne Elemente in leichtsinniger Verkennung der Entdeckungsgefahr, die in den schnelleren Verkehrsgelegenheiten unserer Tage liegt, in der Verstärkung der Landpolizei und in der sehr angewachsenen Zahl der Feinde des alten Brauches, hier oder dort Treiben mit kürzerer Zeitdauer und mit geringer Teilnehmerzahl unternehmen. Vielleicht aber geben auch die zahlreichen Rügesitten, die in Altbayern noch im Schwange sind, dem Brauch eine völlig andere Gestalt (etwa in der Richtung des Feuerscheibentreibens, das neuerdings im Bezirk Garmisch unverkennbare Merkmale des östlichen Haberfeldtreibens angenommen hat). Auch der Dorffasching der jüngsten Zeit brachte da und dort wieder kräftige Rügegerichte, in Trudering (bei München) beispielsweise den folgenden eklatanten Fall: Die Burschenvereine des Ortes hatten nach einer unterm 6. März 1911 gebrachten Meldung der Münchener Tagesblätter einen Faschingszug veranstaltet, »der sich von der Bahnhofsrestauration durch das Dorf bewegte und große Erbitterung nicht nur bei der Bürgerschaft, sondern auch bei den nachmittags ankommenden Ausflüglern hervorrief. Es war nämlich keine Faschingsgaudi, wie man sie anderwärts findet, sondern ein förmliches Haberfeldtreiben, das einzelnen Familien bzw. deren unbescholtenen Töchtern galt. Auf einem Wagen stand neben einer Windmühle der ›Haberermeister‹, der Knittelverse voll des unflätigsten und rohesten Inhaltes zur Verlesung brachte. Auf einer Standarte führten sie sogar das Bild einer Bürgerstochter mit. Von diesem eigenartigen Faschingszug, der nur veranstaltet wurde, um den Frieden unter den Ortsbewohnern zu stören, hat nun die Staatsanwaltschaft erfahren, die sich ganz außerordentlich für den ›Haberermeister‹ und seine Gefährten interessieren soll, so daß die seltsame Faschingsgaudi ein gerichtliches Nachspiel finden dürfte.« Diese Reportermeldung entbehrt nicht einer stark privaten Färbung, aber sie beweist ein Faschingsrügegericht von ursprünglichster Form in Anlehnung an den Brauch des Haberns. Die Mutmaßung des Reporters, die ein gerichtliches Nachspiel ankündigt, hat sich meines Wissens nicht erfüllt; indeß bestehen bezüglich des sog. »Ausspielens« scharfe Verordnungen, die für den Faschingsdienstag die besondere Aufmerksamkeit der Landgendarmen fordern und eigentlich für den oben geschilderten Fall ein sofortiges Einschreiten zur Pflicht gemacht hätten. Überhaupt sind die Rügesitten ihrer derben Formen halber so ziemlich abgeschafft und beschränken sich auf wenige heimlich geübte Arten. Ihre bedeutendere Abart ist die gewöhnliche seichte Form der Verleumdung, die beileibe kein prononciertes Merkmal des altbayrischen Charakters bildet, so sehr sie auch aus den jüngsten Haberfeldtreiben herausspricht. Die Sühne der Verleumdung aber ist der klägliche Widerruf, wie er leider so oft in den Lokalblättern auftaucht. Ein Beispiel aus dem Holzkirchner Blatte:   Widerruf . Nehme die in der Altwirtschaft in Sachsenkam am 19. Nov. v. J. und schon vorher gemachten beleidigenden Verleumdungen, welche ich über Andreas Lettner, Bürgermeister von dort und Anna Spiegler, Bauerstochter von Piesenkam, in Abwesenheit derselben gemacht habe, als von mir selbst erfunden zurück und bedauere, dieselben gemacht zu haben. Sachsenkam , 8. Januar 1911. Georg Ramgraber , z. Z. Holzarbeiter in Baiernrain. Dieser Widerruf ist nicht nur als solcher typisch; er ist eher das getreue Spiegelbild der jüngsten Habererprozesse: blutjunge unerfahrene Burschen mußten dem Richter gestehen, daß Neid, Haß oder Alkohol sie zur Verleumdung bewogen hatten – nur mit dem Unterschiede, daß das gewaltige Institut der Bauernfehme die unbegründeten Behauptungen unreifer Menschen aufgegriffen und zum Gegenstand der öffentlichen Anklage erhoben hatte.