Paul Lindau Der Prozeß Graef Drei Berliner Sensationsprozesse sowie zwei andere aufsehenerregende Kriminalfälle des ausgehenden 19. Jahrhunderts Der Prozeß Graef In neun überlangen Sitzungen, vom Montag, 28. September, bis Mittwoch, 7. Oktober 1885, ist vor den Berliner Geschworenen ein Prozeß verhandelt worden, der zu den denkwürdigsten und aufregendsten unserer Tage gerechnet werden darf. Vier Angeklagte haben unter der schweren Beschuldigung entehrender und widerwärtiger Verbrechen – des Meineids, der Anstiftung zum Meineid, der Vornahme unzüchtiger Handlungen und der schweren Kuppelei – auf der Anklagebank gesessen. Als Hauptbeschuldigter ein bisher nicht bloß unbescholtener, sondern sogar in der Achtung und Verehrung seiner Mitbürger hochstehender Mann, der den besten gesellschaftlichen Kreisen angehört, durch Verwandtschaft mit einigen der ersten Familien Berlins eng verknüpft ist und durch die Schöpfungen seiner Kunst Ehren aller Art, den Titel eines Königlichen Professors und die Mitgliedschaft der Akademie erworben und im Kreise seiner Kunstgenossen sowie im großen Publikum Ruhm und Anerkennung gefunden hat. Fünf Anwälte sind den Angeklagten zur Verteidigung ihrer Sache beigetreten. Dem Staatsanwalt, der die Anklage erhoben und durchgefochten, hat sich zur Bewältigung der riesigen Aufgabe ein zweiter Staatsanwalt zur Unterstützung beigesellt. Im Hinblick auf die voraussichtliche Länge und Anstrengung der Verhandlungen sind zu den gewöhnlichen zwölf Geschworenen noch zwei Ersatzgeschworene hinzugelost worden. Ungefähr neunzig Zeugen sind vernommen worden. Sechs Sachverständige, vier Ärzte und zwei Künstler, sind gehört worden. Und dieser gewaltige Apparat hat, wie gesagt, volle anderthalb Wochen lang rastlos gearbeitet, die Beteiligten unausgesetzt in einer Art fiebernder Bewegung und die öffentliche Aufmerksamkeit in sich immer steigender Erregung erhalten – in einer Erregung, die, aus den halbverschlossenen Türen des Schwurgerichtssaales hervorbrechend, zunächst alle Schichten der hauptstädtischen Bevölkerung tief ergriffen und von da, die Bannmeile der Stadt überflutend, die Öffentlichkeit in ganz Deutschland und über die Grenzen unseres Vaterlandes hinaus mit sich gerissen hat. Die ausführlichen Zeitungsberichte, die den Verhandlungen Schritt auf Schritt gefolgt und in gekürzter Fassung durch den Draht nach allen Windrichtungen hin verbreitet worden sind, wurden wahrhaft verschlungen. Sie haben, soweit das bei derartigen Berichten überhaupt möglich ist und namentlich bei Berichten über Verhandlungen so ganz besonderer Art, den Lauf des Prozesses in allen seinen überraschenden und wundersamen Windungen erkennen lassen. Es ist nicht der Zweck dieser Zeilen, auf diese dem Namen nach geheimen, in Wahrheit aber in allem Wesentlichen öffentlichen Verhandlungen zurückzukommen. Es soll hier vielmehr der Versuch gemacht werden, die Wirklichkeit, wie sie sich aus den sehr verwickelten und oft verworrenen Verhandlungen für den unbefangenen Beobachter ergeben hat, herauszuschälen, sie wahrheitsgetreu in einer leidenschaftslosen Darstellung zu schildern, den gewaltigen Stoff organisch zu gliedern und die handelnden Personen in ihren eigenen Verhältnissen und in dem Verhältnis, in dem sie zueinander gestanden haben und stehen, möglichst anschaulich hinzustellen. Bei den durchaus widerspruchsvollen Angaben, die von dieser und jener Seite über die Wahrheit gemacht worden sind, wäre es eine Vermessenheit, behaupten zu wollen, daß der redliche Wunsch, vollkommen vorurteilsfrei das Dargebotene zu prüfen und es dem befundenen Werte nach abzuschätzen, auch schon zur Ermittlung der objektiven Wahrheit führen müsse. Der Verfasser dieser Zeilen kann in vielen Punkten nicht sagen: Das ist nun wirklich so, wie er es schildert. Er kann für seinen Bericht nur das eine in Anspruch nehmen, daß er stets beflissen gewesen ist, aus all den Widersprüchen heraus das als das Tatsächliche zu bezeichnen, was ihm als die subjektive Wahrheit und als das Wahrscheinliche erschienen ist. I. Der Fall Hammermann Verurteilung wegen Erpressungsversuchs (November 1883 bis 6. Juni 1884) Da, wo die letzten Häuser stehen, im hohen Norden der Stadt, hinter dem alten jüdischen Kirchhof, mündet in die Schönhauser Allee die Franseckistraße. Die Straße zeigt neben den bekannten Mietskasernen noch einige Rohbauten und zahlreiche Baustellen. Eines der zuerst fertig gewordenen Häuser dieser Straße trägt die Nummer 3, und da wohnte im Winter des Jahres 1883 die Familie Hammermann. Der Vater, Wilhelm Hammermann, kommt aus Süddeutschland. Er hat glückliche und, wie er sagt, ehrenreiche Tage gekannt. Er ist Schieferdeckermeister und Spritzenmeister gewesen und hat in dieser städtischen Vertrauensstellung Gelegenheit gehabt, mit hohen Standes- und Magistratspersonen zu verkehren. Welche Umstände ihn veranlaßt haben, sein ehrliches Handwerk aufzugeben und nach einem anderen, ich will nicht sagen unehrlichen, aber doch etwas zweifelhafteren und jedenfalls in der allgemeinen Schätzung weniger angesehenen zu greifen, weiß ich nicht. Kurzum, eines Tages finden wir ihn als Begleiter und Geschäftsgenossen seines Schwagers, der Zauberkünstler ist, auf den Jahrmärkten. Er scheint auch noch mit anderen Schaubuden herumgezogen zu sein. Er macht schlechte Geschäfte, er trennt sich von dem Zauberkünstler und kommt nach Berlin. Seine Frau ist inzwischen gestorben, und um seiner kleinen Tochter Helene eine andere Mutter zu geben, verheiratet er sich zum zweiten Male. So besteht denn der Haushalt aus drei Mitgliedern: dem Vater, der zweiten Frau und der Tochter. Alle wollen leben. Da erinnert sich Wilhelm Hammermann, daß seine Schwägerin, die Schwester seiner verstorbenen Frau, mit Modellstehen Geld verdient hat; und da er kräftig und gut gebaut ist, meldet er sich bei den Künstlern und findet in der Tat eine anscheinend ziemlich lohnende Beschäftigung. Um sein Einkommen zu vermehren, nimmt er sein Kind, die damals (1881) zwölfjährige Helene, aus der Schule und veranlaßt auch sie, sich bei den Malern als Modell anzumelden. Das magere, unentwickelte, reizlose Kind findet aber geringeren Anklang. So vergehen zwei Jahre. Helene steht hart an der Schwelle des vollendeten vierzehnten Lebensjahres. Hammermann kennt, wie wir aus einer seiner gelegentlichen Äußerungen wissen, die gesetzliche Bedeutung dieser Altersgrenze des vollendeten vierzehnten Lebensjahres für ein Kind weiblichen Geschlechts sehr wohl, und es ist durchaus nicht unmöglich, daß gerade der unmittelbar bevorstehende Übergang seiner Tochter aus dem vierzehnten in das fünfzehnte Lebensjahr entscheidend gewesen ist für den Entschluß zu jener Tat, die den Ausgangspunkt des Prozesses Graef bildet. Hammermanns Äußeres widerspricht den ungünstigen Auffassungen, die man sich über seinen Charakter hat bilden müssen, durchaus nicht. Er ist mittelgroß, stämmig und kräftig gebaut, die Stirn ist hoch, die geschwungene Nase fein geschnitten, volles dunkles Haar und der dunkle Vollbart umrahmen das ziemlich bleiche Gesicht, das namentlich durch die tiefliegenden lauernden Augen einen etwas unheimlichen, raubvogelartigen Eindruck macht. Er spricht sehr gewandt, pathetisch, schwülstig, mit lebhaften Gesten, und er schreibt gerade so, wie er spricht: mit volltönenden Phrasen – ein schreckliches Beispiel anmaßlicher Viertelsbildung. Durch Tatsachen ist erwiesen, daß der Mann für jede Unwahrheit dieselben warmen, gefühlvollen, heuchlerischen Ausdrücke findet. Er weint, wenn es ihm darauf ankommt, zu weinen; er veranlaßt die Seinigen zu schriftlichen Lügen unter feierlichsten Formen; kurz, er scheut vor keinem Mittel zurück. Und doch ist auch in diesem Manne ein menschlich liebenswürdiger und freundlicher Zug: das ist die Liebe zu seiner Frau Antonie, zu seiner Tochter Helene, für die er warm empfindet, wenn er sein Kind auch zum Modellstehen zwingt. Seine Frau ist eine kleine, hagere, kränklich nervöse Person, sehr kurzsichtig, mit scharfer Brille, in gebückter Haltung, mit schlechter Gesichtsfarbe, Ausgang der zwanzig oder Anfang der dreißig Jahre. Sie besitzt eine unsagbare Zungenfertigkeit. Wenn die Schleusen ihrer Beredsamkeit geöffnet werden, so ergießt sich der Wortschwall unaufhaltsam. Diese wenig beneidenswerte Gabe scheint ihr Verderben gewesen zu sein, denn auf sie hat vermutlich Hammermann gebaut, um durch sie seine Zwecke zu erreichen. Er hat angenommen, die Frau werde alles in Grund und Boden schwatzen, was ihr in den Weg trete. Helene ist jetzt noch, obwohl sie bald das sechzehnte Lebensjahr erreicht, ein wenig entwickeltes Kind; sie ist nicht hübsch und nicht häßlich, sie hat die schlechte Gesichtsfarbe der Kinder aus Kellerwohnungen, sie ist blutleer, ihre fahlen Ohren sind durchsichtig. Das berufsmäßige völlige Entkleiden in den Ateliers, die geschäftliche Enthüllung ihres Körpers vor Künstlern hat auf die moralischen Eigenschaften des Kindes sehr ungünstig eingewirkt; sie besitzt eine Dreistigkeit, die Staunen und Schrecken erregt. Der feierliche Apparat des Gerichtshofes schüchtert sie nicht ein. Es bedarf nicht der Mahnung des Präsidenten, alles frei herauszusagen, sie sagt es unaufgefordert, ohne den geringsten Zwang. Sie sagt die widerwärtigsten Dinge, deren Widerwärtigkeit sie sehr wohl begreift, mit schauderhafter Ruhe. Sie lügt mit einer geradezu unbegreiflichen Frechheit. Ihre Lügen sind wenigstens in einem Falle augenscheinlich erwiesen – wir werden darauf zurückkommen; es handelt sich um die ihr von ihrem Vater diktierten Briefe, deren Urheberschaft sie trotz aller Mahnungen des Vorsitzenden, die Wahrheit zu sagen, für sich allein in Anspruch nimmt. Helene Hammermann ist das echte Erzeugnis häßlicher großstädtischer Frühreife. Das also ist die Familie, die im Winter 1883 in der Franseckistraße ihr Quartier aufgeschlagen hat. Im November 1883 meldete sich nun Helene Hammermann bei Professor Hermann Kretzschmer, dem bekannten Maler. Er prüfte Helene auf ihre Brauchbarkeit als Modell und ließ sie dann noch ein zweites Mal kommen. Dieses zweite Mal zeichnete er etwa zwei Stunden nach ihr. Unmittelbar darauf erhielt der Professor den Besuch der Stiefmutter seines Modells, der beredten Frau Antonie Hammermann, die behauptete, daß Helene in großer Erregung unter heftigem Weinen nach Hause gekommen sei und erzählt habe, sie sei von dem damals 72jährigen Maler in schändlicher Weise behandelt worden: sowohl das erste als auch das zweite Mal habe sich Professor Kretzschmer in einer nicht zu beschreibenden Weise an dem Kinde vergriffen. Der alte Künstler hat uns erzählt, wie ihn diese Beschuldigung überrascht hat. Auf ihn hat das Auftreten der Frau Hammermann den Eindruck gemacht, als ob sie aus der Sache Geld herausschlagen wolle, wenn sie auch einstweilen mit einem solchen Ansinnen noch nicht hervorgetreten sei. Kretzschmer wurde schließlich grob und wies der vorgeblich in der Ehre ihrer Stieftochter beleidigten Frau Hammermann die Tür. Hammermanns beruhigten sich dabei natürlich nicht, sie suchten einen jener bekannten Wohltäter der leidenden Menschheit auf, einen Volksanwalt, wie man jetzt sagt, einen Winkeladvokaten, wie man früher sagte, und gerieten dabei zufällig an die Adresse des Herrn Krischen, der sich zwar energisch dagegen verwahrt, Volksanwalt zu sein, aber die Geschäfte des Volksanwalts mit allen Schikanen besorgt hat; der Biedermann ist »Kaufmann«. Er wohnte nicht weit von Hammermanns, in der Fehrbelliner Straße Nr. 3. Er hat ausgesagt, daß er eine Blattgold- und Schlagmetallhandlung besessen habe. Diese Angabe ist, wie manche andere des Herrn Krischen, nicht ganz unanfechtbar. Das Adreßbuch (1883) verzeichnet allerdings den genannten Herrn Krischen als Kaufmann, seine Ehefrau aber als selbständige Inhaberin des genannten Geschäftes. Wenn man sich die Mühe gäbe nachzuforschen, so würden sich gewiß manche Gläubiger des Herrn Krischen auffinden lassen, die an die Firma der Frau Krischen keinerlei Ansprüche hätten. Aber der unliebsamen Aufgabe, in dem Vorleben dieses Mannes herumzusuchen, sind wir enthoben; wir wissen nur die eine Tatsache, daß er wegen Unterschlagung bereits zu neun Monaten Gefängnis verurteilt worden ist. Das genügt allenfalls. Trotz alledem ist Herr Krischen vielleicht ein ehrenwerter Mann. Wenn aber ein Charakterdarsteller sich die Maske eines ausgesuchten Halsabschneiders machen wollte, so könnte er kein besseres Vorbild wählen als diese merkwürdige Erscheinung. Er trägt das spärliche graue Haar mit einem Querscheitel tief im Nacken in einer künstlichen Anordnung, die es ihm ermöglicht, durch geschicktes Vorkämmen die Höhe des Schädels ungefähr mit Haaren zu bedecken. Der graue Backenbart ist kurz geschoren, die schmalen Lippen sind rasiert, die Augen haben einen unsicheren Ausdruck und werden von den müden Lidern halb bedeckt, die großen Ohrmuscheln sitzen hoch; am merkwürdigsten wirken aber die schrägstehenden sehr schwarzen Brauen, die, hoch über den Augen anfangend, sich zur Nasenwurzel senken und, wenn sie zusammenwüchsen, einen rechten Winkel bilden würden. Er ist mit peinlicher Sauberkeit gekleidet. Er hält in der Hand seinen tadellosen Zylinder und einen großen Stock mit Elfenbeinkrücke. Man kann sich sehr leicht vorstellen, daß es einem ruhigen Menschen, der an nichts Arges denkt, etwas unheimlich zumute werden muß, wenn er diese Gestalt in sein Zimmer hereintreten sieht. Zu diesem feinen Herrn Krischen in der Fehrbelliner Straße begab sich also der Modellsteher Hammermann, erzählte ihm, was Frau Hammermann dem Professor Kretzschmer erzählt hatte, und Herr Krischen, der eigentlich mit Blattgold handelte, merkte sofort, daß auch aus der Sache vielleicht etwas Goldiges herauszuschlagen war. Er erbot sich also, die Denunziation aufzusetzen. Der feine Herr verlangte dafür von dem weniger feinen Modellsteher drei Mark, erhielt aber bloß zwei Mark und fünfzig Pfennige. Mit diesem Schriftstück, das einen Kostenaufwand von zwei Mark und fünfzig Pfennigen verursacht hatte, hat das bürgerliche Trauerspiel begonnen! Nach einiger Zeit begab sich nun Herr Krischen zu Kretzschmer, »aus reiner Menschenliebe«, wie er uns versichert, bloß um ihn von der Gefahr, die ihm drohte, zu benachrichtigen und um ihm aus Mitgefühl den guten Rat zu geben, sich einen Rechtsbeistand zu nehmen. Geld wurde nicht verlangt, behauptet Herr Krischen, Hammermanns begehrten keinen schnöden Mammon, es war ihnen nur darum zu tun, Professor Kretzschmer moralisch abzustrafen. Kretzschmer gibt nun allerdings über diesen Besuch des »freiwilligen Volksanwalts aus Mitgefühl« eine andere Darstellung. Er sagt, Krischen habe ihm geraten, sich mit den Leuten zu verständigen – sie »abzufinden«, wollen wir lieber sagen. Aber auch ihm hat der Künstler die Tür gewiesen. Darauf wurde die Anzeige losgelassen. Frau Hammermann machte indessen noch einmal einen Besuch bei Professor Kretzschmer, und bei diesem erneuten Besuch soll sie ihm vorgeschlagen haben, gegen ein Opfer von tausend Mark die Sache totzumachen. Darauf erstattete der Professor Anzeige an die Staatsanwaltschaft wegen Erpressung. Es ereignete sich nun etwas Sonderbares. Helene Hammermann, die seit zwei Jahren Modell stand und niemals irgendwie belästigt worden war, kam, wie die Eltern erzählen, wenige Tage, nachdem die Erfolglosigkeit ihres Bemühens bei Professor Kretzschmer feststand, von Professor Graef, dem sie sich ebenfalls als Modell angeboten hatte, mit dem ebenso auffälligen wie traurigen Bericht nach Hause, daß sie auch hier dieselben schmählichen Angriffe zu erleiden gehabt habe wie bei Professor Kretzschmer. Ich sage: auffällig, denn es ist in der Tat verwunderlich, daß das Mädchen zwei Jahre lang keinerlei Klagen über ungebührliche Behandlung von Seiten der Künstler geäußert hat und daß sie nun auf einmal – an der Schwelle des gesetzlich bedeutsamen vierzehnten Lebensjahres – in wenigen Wochen zweimal hintereinander denselben häßlichen Widerwärtigkeiten anheimgefallen sein will. Es ist auffällig, daß diejenigen, denen die Übeltat vorgeworfen wird, nicht etwa junge, leichtsinnige, leidenschaftliche Menschen sind, sondern zwei sehr bekannte Künstler in vorgerückten Lebensjahren, in hoher gesellschaftlicher Stellung. Beide Professoren hatten in der Tat auf ihr öffentliches Ansehen und das ihrer Familie Rücksicht zu nehmen und ein sehr ernsthaftes Interesse daran, jeden Skandal, der sich um ihre Namen erheben würde, zu unterdrücken. Sie besaßen also gerade die Eigenschaften, die bei den Opfern von Erpressern als die wesentlichen zu betrachten sind. Dieses wunderliche Zusammentreffen fiel selbst Herrn Krischen, der sich doch sonst nicht leicht wundert, auf; und als Hammermann ihn wiederum aufsuchte und wiederum bat, eine Anzeige – nunmehr gegen Professor Graef – aufzusetzen, weigerte sich sogar Herr Krischen und fragte: »Sie machen doch nicht etwa ein Geschäft daraus?« So hat er uns selbst erzählt. Aber der Argwohn, der in ihm aufstieg, war doch nicht stark genug, um ihn seinem Klienten Hammermann gänzlich zu entfremden; vielmehr begab er sich – wiederum aus reiner Menschenliebe und aus uneigennütziger Teilnahme – nun zu Professor Graef und sagte ihm dasselbe, was er früher Kretzschmer gesagt hatte, daß Helene Hammermann ihren entrüsteten Eltern erzählt habe, sie sei am 17. Dezember von Seiten des Professors Graef in abscheulicher Weise angegriffen worden, sie habe sich zur Wehr gesetzt und laut geschrien. Professor Graef war diese Mitteilung keine neue mehr, denn er hatte bereits den Besuch der Frau Hammermann empfangen, die ihm dieselbe Geschichte erzählt hatte. Er hatte darauf ruhig erwidert, daß kein wahres Wort an der Sache sei, daß er Helene allerdings als Modell geprüft, ihr verschiedene Stellungen gegeben, aber durchaus nichts Unerlaubtes mit ihr vorgenommen habe. Sie habe deshalb auch keine Veranlassung gehabt zu schreien, und wenn sie geschrien hätte, so würde man sie im Nebenzimmer jedenfalls gehört haben, in dem seine Tochter zur selben Zeit sich aufhielt und beschäftigt war. Am Abend desselben Tages notierte Graef in sein Tagebuch, in dem er alle bemerkenswerten Kleinigkeiten verzeichnete, folgendes: »Helene Hammermann hat sich heute einer wahnsinnigen Verdächtigung gegen mich schuldig gemacht, ich muß meinen Rechtsbeistand darüber befragen.« Frau Hammermann hatte zur Beschwichtigung ihrer verletzten Mutterwürde nach der Versicherung des Professors Graef auch von diesem tausend Mark gefordert. Er hatte selbstverständlich sich auf nichts eingelassen, der Frau jedoch endlich, um die unermüdliche und nervös machende Schwätzerin loszuwerden und da er Helene noch nicht bezahlt hatte, zehn Mark – er hatte just kein kleineres Geld bei sich – gegeben. Krischen machte Professor Graef darauf aufmerksam, daß diese großzügige Geste argen Mißdeutungen ausgesetzt und gewissermaßen als ein Zugeständnis zu der von Frau Hammermann behaupteten Tatsache aufgefaßt werden könne. Ob Herr Krischen wirklich geglaubt hat, Professor Graef könne so töricht sein zu meinen, daß er einer Erpresserin, die tausend Mark forderte, mit zehn Mark den Mund stopfen werde? Ob er diesem Künstler, der mit dem Geld überhaupt sehr leichtsinnig umging, der allen möglichen Personen, die sich an ihn gewandt, zwanzig, vierzig, fünfzig Mark und mehr gegeben hat und sich der verausgabten Summen nicht einmal mehr erinnert, nicht zutraut, daß er einer lästigen Person zehn Mark in die Hand drücken könne, um sich erst einmal von ihr zu befreien? Auch Professor Graef schickte also Herrn Krischen unverrichtetersache heim. Krischen forderte auch hier kein Geld, er drohte auch nicht, aber er erzählte, so wie er es bei Professor Kretzschmer getan hatte, ganz nebenbei schaurige Geschichten von all den schrecklichen Unannehmlichkeiten, die bei derartigen Prozessen immer mit unterliefen. Er ließ sogar die unvorsichtige Äußerung fallen: »Wenn Sie auch freigesprochen werden, die Welt glaubt doch, daß an der Geschichte etwas ist.« Durch die von Krischen aufgesetzte Anzeige Hammermanns sowie durch die Gegenanzeige des Professors Kretzschmer war die Sache zur Kenntnis der Gerichte gekommen. Die Untersuchung des Falles führte dazu, daß gegen Frau Hammermann und Krischen von der Staatsanwaltschaft Anklage wegen Erpressungsversuchs erhoben wurde. In dem jungen, noch nicht dreißigjährigen Rechtsanwalt Bernstein fand Hammermann den gesuchten Rechtsbeistand. Es mochte den noch ganz unbekannten Advokaten reizen, einen Prozeß zu führen, in dem zwei sehr bekannte Namen eine entscheidende Rolle spielten. Im Interesse seines Klienten war es seine Pflicht, was zur Belastung der entscheidenden Zeugen dienen konnte, zusammenzutragen, und Hammermann sorgte dafür, daß in der Tat in bezug auf den Professor Graef eine Angabe gemacht wurde, die, wenn sie sich bewahrheitete, allerdings die Glaubwürdigkeit Helenes erheblich verstärkt und gelinde Zweifel an der Ableugnung ihrer Darstellung durch Professor Graef wachgerufen hätte. Hammermann war überall herumgelaufen, um auszukundschaften, ob sich über die Sittlichkeit des Professors nichts Nachteiliges feststellen lasse. Da hatte er denn beim Glas Schnaps in der Destillation von einem gewissen Lehmann, der früher ebenfalls Modell gestanden hatte und jetzt Bierkutscher ist, gehört, daß Professor Graef mit der Tochter eines Freundes von Lehmann, dem Töpfergesellen Rother, ein offenkundiges Verhältnis habe. Lehmann hatte das vom alten Rother selbst gehört, und zwar im Atelier des Professors Brunow, in dem Lehmann Modell gestanden hatte, während Rother bei dem genannten Bildhauer zeitweilig als Atelierdiener beschäftigt war. Durch diesen Bierfahrer Lehmann, einen kräftigen Menschen mit hellgelbem Schnurrbart und einem Stiernacken, mit einem nicht eben feinen, aber energischen Gesicht – durch diesen Lehmann wird also die Brücke geschlagen, welche von der Gruppe Hammermann zur Gruppe Rother hinüberführt. Hammermann verfehlte nicht, die interessante Nachricht seinem Rechtsbeistand zu übermitteln, und dieser legte derselben eine genügende Bedeutung bei, um noch im letzten Augenblick die Vorladung des Kutschers Lehmann und der Tochter des Töpfergesellen Rother, Anna, zu bewerkstelligen. Es war ihm darum zu tun, nachzuweisen, daß dem unbequemen Zeugen Graef eine für dessen Alter überraschende Sinnlichkeit zu eigen sei und daß deshalb der Professor ein Zeuge sei, bei dem man sich der ihm von der Familie Hammermann zur Last gelegten Tat »wohl versehen könne«. Die vorgeladene Zeugin Anna Rother wurde am 3. Juni 1884 polizeilich verhört. Was sich in den drei Tagen vom 3. bis zum 6. Juni, dem Tag des offiziellen Verhandlungsbeginns, zugetragen hat, ist bei den widersprechenden Angaben nicht zu entwirren. Die Anklage behauptet, daß die ältere Schwester der Anna, Bertha Rother, und Professor Graef diese Zeit benutzt hätten, um die geistig etwas schwache und lenkbare Anna zu einem Meineid zu überreden. Professor Graef und Bertha Rother stellen dies natürlich vollkommen in Abrede. Anna selbst, die derartiges einmal zu Protokoll gegeben hat, hat es seitdem beharrlich widerrufen und erklärt, daß sie sich zu dieser Lüge habe hinreißen lassen, aus Wut darüber, in die Angelegenheit hineingezogen worden zu sein, und aus Haß gegen den Professor Graef, der sie aus dem väterlichen Hause getrieben habe. Die Dinge sind so wenig aufgeklärt und die Anhaltspunkte für die Berechtigung einer Anklage wegen Anstiftung zum Meineid so gering, daß schließlich der Staatsanwalt selbst die Freisprechung der Bertha Rother beantragt hat. Am 6. Juni 1884 war nun also die entscheidende Verhandlung des Falles Hammermann, welche die Grundlage für den späteren Prozeß Graef geschaffen hat und als dessen Prolog zu betrachten ist. Vor der Ersten Strafkammer des Berliner Landgerichts I wurde unter Vorsitz des Herrn Landgerichtsdirektors Bachmann der Prozeß gegen Frau Hammermann und den Agenten Krischen wegen Erpressungsversuchs verhandelt. Als Zeugen waren verschiedene Maler geladen: Professor Graef, Professor Kretzschmer, Professor Thumann, Konrad Dielitz. Außerdem natürlich Helene Hammermann. In der Sitzung selbst meldete der Rechtsanwalt der Frau Hammermann, Herr Bernstein, noch zwei Zeugen an: den Bierfahrer Lehmann und die unverehelichte Anna Rother, die darüber aussagen sollten, daß Professor Graef mit der Anna Rother ein intimes Verhältnis habe, sie aushalte und ihr erhebliche Zuwendungen an Geld und Geschenken mache. Die Beweisaufnahme machte auf den Gerichtshof einen für die Angeklagten durchaus ungünstigen Eindruck. Alle hatten die Empfindung, daß es sich um ein heimtückisch angelegtes Bubenstück handle. Alle Richter, ohne Ausnahme, empfingen von der Helene Hammermann den denkbar schlechtesten Eindruck, sie hielten die Geschichte, die sie vortrug, für eine eingelernte Lüge. Nun wurde Anna Rother nach ihren Beziehungen zu Professor Graef gefragt, und sie sagte auf ihren Eid aus, daß sie ihm nur Modell gestanden, aber niemals andere Beziehungen zu ihm gehabt habe; und Professor Graef antwortete auf die ihm vorgelegte Frage des Vorsitzenden Bachmann bezüglich des intimen Verhältnisses mit der Anna Rother und der an sie gemachten Geschenke mit der ebenfalls auf seinen Zeugeneid genommenen Verneinung. Landgerichtsdirektor Bachmann machte den Professor ausdrücklich darauf aufmerksam, daß er die Aussage verweigern könne, da er verheiratet sei, daß die Bejahung der vorgelegten Frage aber für ihn die strafrechtliche Konsequenz einer Verfolgung wegen Ehebruchs haben könnte. Professor Graef machte von diesem Recht der Aussageverweigerung aber keinen Gebrauch. Soweit waren die Verhandlungen gediehen, als der Verteidiger der Frau Hammermann, Herr Bernstein, bemerkte, daß die Ladung der Anna Rother auf einem Irrtum beruhe. Nicht Anna, sondern die ältere Schwester Bertha sei gemeint gewesen! Damit sind wir bei einem entscheidenden Punkt angelangt. Denn als nun Professor Graef erneut vorgerufen und gefragt wurde, ob ein »derartiges« Verhältnis, wie es nach der Behauptung der Verteidigung zwischen ihm und Anna Rother bestanden haben solle, ein Verhältnis intimster Art, zwischen ihm und Bertha Rother bestehe beziehungsweise bestanden habe, antwortete Professor Graef, nach neuerlichem Hinweis auf sein Recht zur Zeugnisverweigerung, wiederum mit einem entschiedenen Nein. Der Zeit vorausgreifend, bemerken wir schon an dieser Stelle, daß diese Aussage die Grundlage für die spätere Anklage gegen den Professor, einen Meineid begangen zu haben, darstellt. In der Sitzung der Ersten Strafkammer am 6. Juni 1884 wurden nun aber zunächst die beiden Angeklagten, Frau Hammermann und Herr Krischen, wegen Erpressungsversuchs verurteilt, da die Beweisaufnahme den Gerichtshof von der Schuld der beiden überzeugt hatte. Entgegen der ungewöhnlich hohen Strafe von fünf Jahren Freiheitsentzug, die der Staatsanwalt beantragt hatte, erhielt Frau Hammermann jedoch nur eine Strafe von zwei Jahren und Herr Krischen eine Verurteilung zu achtzehn Monaten Gefängnis. Die Maler, die Zeugen jener Verhandlung gewesen, waren über die eidliche Ableugnung des Verhältnisses zwischen Professor Graef und Bertha Rother aufs höchste überrascht. In Künstlerkreisen wurde nämlich ziemlich allgemein angenommen, daß zwischen Graef und Bertha, die er seit einigen Jahren als Modell benutzt und für die er, wie man wußte und wie er auch in der Verhandlung angegeben, Geldopfer von ungewöhnlichem Betrage gebracht hatte, allerdings ein Verhältnis ungewöhnlicher Vertraulichkeit und Zärtlichkeit bestände. Das erzählten die Künstler, und die Modelle erzählten es. Und dies als notorisch angesehene Verhältnis wurde, wie das ganz natürlich ist, eben als eines der allerintimsten Art, mit einem Wort als ein geschlechtliches, angesehen. Da aber Professor Graef in Ehren ergraut war und sich in seinem langen Leben niemals die geringste Handlung, die seine Ehrenhaftigkeit auch nur im entferntesten hätte in Frage stellen können, hatte zuschulden kommen lassen, da dieser liebenswürdige und verehrte Mann die diesbezügliche Frage in der feierlichsten Weise verneint hatte, so sagten sich die Künstler, daß sie sich also in ihren früheren Auffassungen getäuscht haben müßten und auch in diesem Falle wieder einmal der Schein getrogen habe. An einen Meineid wollte natürlich kein Mensch denken. Damit hat das Vorspiel zum Prozeß Graef sein Ende erreicht. Wir treten nun in eine Phase, in der Professor Graef und Bertha Rother die Hauptrollen haben, die restliche Familie Rother einen wichtigen Platz einnimmt, die Familie Hammermann im Hintergrund agiert und Professor Kretzschmer ausscheidet. II. Hammermanns Bemühungen zur Befreiung seiner Frau (Juni bis November 1884) Krischen und Frau Hammermann saßen nun hinter Schloß und Riegel. Das Urteil wirkte auf Hammermann erschütternd, und es zeigte sich nun jener menschlich freundliche Zug in dem sonst antipathischen Charakter dieses Mannes: das leidenschaftliche Verlangen, seiner Frau zu helfen, die, durch ihn angestachelt, die verhängnisvollen, zu ihrer Freiheitsberaubung führenden Schritte getan hatte. Er will seine Frau befreien, das ist das Ziel, das er von nun an nicht aus den Augen läßt, und jedes Mittel, das sich ihm dazu darbietet, ist ihm recht, keines verwerflich genug. Er versucht es durch Bitten und Drohen, durch Wahrheit, durch Lug und Trug. Die Sache läßt ihm keine Ruhe. Inmitten der Nacht weckt er Helene aus dem Schlafe und diktiert ihr in seinem schwülstigen, bilderreichen Stil eine Erklärung, in der sie behauptet, daß alles, was sie über die Auftritte in den Ateliers der Künstler gesagt habe«, von ihr erlogen sei. Sie habe diese schändlichen Lügen ausgeheckt, um von ihrem Vater nicht mehr zum Modellstehen gezwungen zu werden. Sie werde von ihren Freundinnen verhöhnt, daß sie dies Geschäft betreibe. Sie habe gehofft, daß ihre Eltern, wenn sie ihnen erzählte, welchen Gefahren sie von Seiten der Künstler beim Modellstehen ausgesetzt sei, sich bewogen finden würden, ihr die Erlaubnis zu erteilen, ein anderes Handwerk, die Schneiderei, zu erlernen. Durch diese reumütige Erklärung hoffe sie, die hochverehrten Herren Professoren milder zu stimmen, hoffe sie, ihrer armen Mutter, die unschuldig in der Gefangenschaft schmachte, nützlich zu sein. – Man denke sich diese nächtliche Szene in der kleinen Stube der Franseckistraße. Der Vater, der seinem halbverschlafenen Kinde bei der Petroleumlampe mitten in der Nacht einen bombastischen Brief in die Feder diktiert, um seiner Frau, die seinethalben aus der Familie herausgerissen ist, zu Hilfe zu kommen. Man vergegenwärtige sich, welche Empfindungen dabei mitspielen, und man wird zugeben, daß der kühnste dichterische Naturalismus an diese Wahrheit nicht heranreicht. Die Erklärung Helenes übersandte Hammermann in zwei gleichlautenden Exemplaren an die beiden Professoren. Er schickte seine Tochter auch zum Rechtsanwalt Bernstein und ließ sie die schriftlich abgegebene Erklärung, daß sie ihre Eltern belogen habe, wiederholen. Sie fragte gleichzeitig, ob dieses Geständnis zur Entlassung ihrer Mutter aus der Strafhaft führen werde. Anfang Juli 1884 erkrankte eines der jüngeren, bisher nicht erwähnten Kinder der Frau Hammermann schwer, und sie wurde daher zeitweilig aus dem Gefängnis beurlaubt. In dieser Zeit verdoppelt sich der ungestüme Befreiungseifer Hammermanns. Er macht unzählige Versuche, um ein Wiederaufnahmeverfahren zu erlangen, später, um die Unterstützung der Meistbeteiligten zu einem Gnadengesuch durchzusetzen. Er verhandelt mit dem Vertreter des Rechtsanwalts Dr. Sello, weint ihm bittere Tränen über seine ungeratene Tochter vor, die ihn hinters Licht geführt und die ganze Geschichte erlogen habe, um nicht mehr Modell stehen zu brauchen. Er diktiert seiner fünfzehnjährigen Nichte Franziska Lehmann eine »eidesstattliche Erklärung« des Inhalts, daß Helene ihr oft ihr Leid darüber geklagt habe, als Modell arbeiten zu müssen, und sie die Geschichten mit Kretzschmer und Graef erfunden habe. Hammermann schrieb sodann fast gleichlautende Briefe an die beiden »lieben, guten Herren, die hochverehrten, hochgestellten, hoffähigen Herren Professoren«, in denen er den Jammer der Familie Hammermann schildert, wenn die Mutter den Kindern wiederum entzogen werden sollte, und bittet in jener überpoetischen Schwülstigkeit, die alle seine schriftlichen Aufzeichnungen auszeichnen, ein Gnadengesuch an »unseren allverehrten lieben greisen Kaiser« zu unterstützen. Frau Hammermann schreibt ihrerseits an Professor Graef einen Brief, in dem sie die furchtbaren Leiden des Kerkers in glühenden Farben schildert, und benutzt die Gelegenheit, ihn um Geld zu bitten, damit sie nach Amerika auswandern könnten. Professor Graef, dessen Gutmütigkeit auch von seinen unerbittlichsten Feinden nicht in Abrede gestellt werden wird, entgegnete darauf, daß er das Unglück der Familie nicht wolle und nicht abgeneigt sei, ein Gnadengesuch zu unterstützen. Zur Zahlung von Geldmitteln für eine Auswanderung zeigte er sich jedoch nicht bereit, auch nicht, als Frau Hammermann ihn aufsuchte und um eine Summe von tausend Mark bat, die sie ihm gewiß auf Heller und Pfennig zurückerstatten wollte. Ebenso verhielt sich Professor Thumann, bei dem Helene öfters Modell gestanden hatte und den Frau Hammermann um das Reisegeld nach Amerika anging. Obgleich die Familie Hammermann die beiden Professoren in einer Komödie der Täuschungen gegeneinander auszuspielen versuchte, hatten diese Bemühungen keinen Erfolg, und da die Geschichte sich zu lange hinzog und der Zeitpunkt der Wiedereinsperrung der Frau Hammermann immer mehr herannahte, ließ Herr Hammermann nun zur Abwechslung wieder einmal andere Töne erklingen: er drohte. Er schrieb einen gar nicht mißverständlichen Brief an Professor Graef, der mit den Worten schloß: »Sie wollen mein Unglück nicht, ich will das Ihrige auch nicht.« Gleichzeitig suchte er Graef durch flehentliche Bitten Helenes zu erschüttern. Er diktierte ihr einen Brief in dem bekannten Stil, in dem die Vierzehnjährige schreibt: »Wer trocknet die heißen Tränen, wer heilt den großen Seelenschmerz meiner lieben, lieben Eltern? Bald hätte ich meinen herrlichen Glauben an den lieben, lieben Gott verloren. Wenn Sie diesen Brief verbrennen, verbrennen Sie meine Tränen mit!« So schreibt Helene und versichert vor Gericht, daß sie den Brief aus eigenem Antrieb, ohne fremde Hilfe geschrieben habe! Herr Hammermann, der auch Professor Kretzschmer um ein Darlehen von einigen hundert Mark bittet und den rief mit den Worten schließt: »Bitte, bitte, lassen Sie uns nicht den Wermutsbecher bis zur Neige leeren, sondern füllen Sie uns einen kühlen Pokal mit erfrischenden Lebensgeistern« (und der Satz gefällt ihm so wohl, daß er ihn gleich noch einmal in dem Bittbrief an Professor Graef verwendet) – dieser ehrenwerte Herr Hammermann versichert ebenfalls auf seinen Eid, daß er Helene bei der Abfassung jenes Briefes nicht geholfen habe. Auch die Drohungen verfangen nicht, und nun fällt Hammermann, nachdem seine Frau wiederum eingezogen ist, aufs neue in den flehentlichen Ton zurück, greift dann wieder zur Unverschämtheit, bis endlich Professor Graef endgültig die Geduld verliert und die Verhandlungen mit Hammermann, der ihn mit Besuchen bestürmt und mit Briefen überschüttet, abbricht, das heißt seine Briefe nicht mehr annimmt und ihn nicht mehr empfängt. Diese Aktionen Hammermanns, in denen er alles zur Befreiung seiner Frau unternimmt, in der Hoffnung, die Professoren würden ihn auf die eine oder andere Weise bei seinen Bemühungen unterstützen, umfassen etwa die Zeit vom 6. Juni bis zum Oktober oder November 1884. Nun tritt die entscheidende Wendung ein. Hammermann hofft jetzt die Befreiung seiner Frau dadurch zu erreichen, daß er Graef zugrunde richtet, und auch an dieses Vernichtungswerk geht er mit all der ihm eigenen Unermüdlichkeit heran. Was Professor Graef in den Künstlerkreisen nachgesagt wurde: er habe ein unerlaubtes Verhältnis mit Bertha Rother, er unterhalte sie und gebe sehr bedeutende Summen für sie und ihre Familie aus – das konnte Hammermann ebensowenig verborgen bleiben wie jedem anderen, der sich für die Sache interessierte. Für einen Mann wie beispielsweise Professor Thumann genügte die Tatsache des von Graef geleisteten Eides, um fürder an das Gerede nicht mehr zu glauben. Für Leute vom Schlage Hammermanns aber war es naheliegender, anzunehmen, daß das allgemeine Gerede doch berechtigt sei und daß also Professor Graef einen Meineid geleistet hätte. Hatte er aber einen Meineid geleistet, so konnten die Richter zu der Überzeugung gelangen, daß sie seine Frau zu Unrecht verurteilt hätten, und der Nachweis dieses Meineides sollte also der Schlüssel sein, mit dem er hoffte, die Tür ihres Gefängnisses zu öffnen. Die Tatsache, daß Professor Graef viel im Hause der Rothers verkehrte, daß er für die Familie erhebliche Geldopfer brachte, daß er der Mutter Berthas ein kostspieliges Geschäft eingerichtet hatte, daß Bertha verhältnismäßig gut wohnte und Toiletten machte, die von ihrem Erwerb als Modell sicherlich nicht zu bestreiten waren, daß sie sich verschiedentlich von Berlin entfernt und Professor Graef in anderen Städten aufgesucht hatte, daß sie auf seine Veranlassung dramatischen Unterricht empfing – alles das vermochte er sich nur dahingehend zu erklären, daß Bertha Graefs Geliebte sein müsse; und das hatten ja auch viele andere geglaubt. Von Graef abgewiesen, machte er sich nun an die Familie Rother heran, nicht direkt, denn er durfte voraussetzen, daß man ihm dort unfreundlich begegnen würde. Aber mit der Familie Rother verkehrten allerhand Leute, unter denen er hoffte, den einen oder anderen zu finden, der ihm bei seinem Vorhaben zur Seite stehen würde. Wir müssen also, um den weiteren Gang der Ereignisse zu verstehen, diese Familie Rother etwas näher kennenlernen. III. Familie Rother und Zugehörige Die Schilderung der Familie Rother wäre die eines Zola würdige Aufgabe. Vor zweiundzwanzig Jahren soll Auguste Jahnke ein zartes und sehr hübsches Mädchen gewesen sein; und dem von den Stürmen des Lebens verwitterten Gesicht sieht man auch heute noch die Spuren der vergangenen Schönheit an. Die zarte Figur ist allerdings durch die Jahre in grausamer Weise mißhandelt worden: der Rücken ist gekrümmt, die eine Seite der Schulter hat sich vorgeschoben. Jetzt sieht Auguste widerwärtig aus und unheimlich, aber, wie gesagt, vor zweiundzwanzig Jahren soll es anders gewesen sein, und ihre jugendlichen Reize sind zu damaliger Zeit nicht unbemerkt geblieben. Am 10. Januar 1864 ist sie Mutter einer unehelichen Tochter geworden, die den Namen Bertha führt und die weibliche Hauptperson unseres Prozesses geworden ist. Bald darauf hat sich Auguste Jahnke mit dem Töpfergesellen Rother vermählt, der das uneheliche Kind legitimiert hat. In der Ehe mit Rother wurden dann noch zwei Mädchen geboren, Anna Rother, geboren 1867, die wir aus dem Prozeß Hammermann schon kennen, und Elisabeth Rother, genannt Lieschen, geboren 1871. Das Familienhaupt, der Töpfergeselle Rother, ein Mann mit schlecht gepflegtem, üppigem schwarzem Haar und Bart, eingequetschter Nase, gelblicher Gesichtsfarbe und im Auge jenen Ausdruck von Müdigkeit und Wohlwollen, wie man ihn so oft bei gewohnheitsmäßigen Trinkern sieht, hat seine Stellung nicht gerade mit besonderer Würdigkeit bekleidet. Er arbeitete wenig oder gar nichts, trieb sich in Destillationen und Kellerschenken herum und war meist betrunken. Für die Wirtschaft ließ er seine Frau sorgen. Seine Kinder ließ er aufwachsen, wie sie eben wachsen wollten. Die Mutter verschaffte sich zunächst durch den in Berlin so gewöhnlichen Nebenerwerb des Zimmervermietens die notwendigsten Mittel zu ihrem Unterhalt. Auf besondere moralische Qualifikation ihrer Mieterinnen wurde nicht weiter gesehen, sie gab jungen Mädchen, um deren Verhältnisse sie sich nicht zu kümmern brauchte, und anderen, schlimmeren, polizeilich gebuchten und numerierten Personen Kost und Unterhalt. Ihre Wohnungen hatten gewöhnlich drei bis vier Zimmer außer der Küche. Daß die Hauswirte besondere Anstrengungen gemacht hätten, sich diese Mieterin zu erhalten, ist nicht wahrscheinlich, denn die polizeilichen Ermittlungen haben ergeben, daß Auguste Rother in den letzten sieben Jahren nicht weniger denn acht verschiedene Wohnungen innegehabt hat. Sie hat die Peripherie der ganzen Hauptstadt, vornehmlich aber die Gegend vor dem Halleschen Tore, unsicher gemacht. 1877 wohnte sie in der Johanniterstraße, von da zog sie nach der Nostiz-, dann nach der Acker-, der Linden-, der Mariendorfer Straße, dann nach dem Platz am Neuen Tor, nach der Schleiermacher-, der Mittenwalder und endlich nach der Fürbringerstraße, wo sie im Jahre 1885 verhaftet worden ist. Die Fürsorge für das Wohl ihrer Mieterinnen scheint recht nachteilig auf die Erziehung ihrer Kinder eingewirkt zu haben. Die älteste, Bertha Rother, hat im ganzen sechs Wochen die Schule besucht. Annas Schulbildung ist nicht anders gewesen, sie schreibt vollkommen unorthographisch und mit lächerlichen Buchstaben, sie liest schlecht, die Geheimnisse des Einmaleins sind ihr nicht erschlossen; auf Veranlassung Dritter ist sie einmal in das Johannisstift gebracht worden, von dort jedoch nach drei Tagen entlaufen. Von Lieschens Bildungsgang wissen wir zwar nicht viel, aber wir haben Grund zu der Vermutung, daß es auch um sie nicht besser beschaffen sei. Wenn Frau Rother nun für die geistige Bildung ihrer Töchter recht wenig getan, so hat sie sich doch eifrig bemüht, deren körperliche Vorzüge zu gewinnbringenden zu machen und ihr spärliches Einkommen durch das ihrer Töchter zu vermehren. Die kleinen Mädchen wurden also zu den Künstlern geschickt, um für Aktbilder Modell zu stehen, Bertha im Alter von sechs Jahren, Anna wohl nicht viel später. Anna verließ bereits im Alter von dreizehn Jahren das elterliche Haus und nährte sich seitdem vom Modellstehen, und mag nebenbei auch wohl andere Einkommen gehabt haben. Im Jahre 1880 war sie die »Braut« und Geliebte eines Lackierers Labisch, der sie für eine Siebzehnjährige hielt. Im selben Jahr wurde sie von der Polizei in schlechtester Gesellschaft allabendlich zu vorgerückten Stunden auf den Straßen in der Nähe der Kasernen bemerkt. Sie war damals, wie wir wiederholen, ein Mädchen von dreizehn Jahren. Die Ihrigen besuchte sie nur, um von ihnen Geld zu holen, wenn es ihr schlecht ging. Mutter Rother scheint sich über das Alleinleben ihres Kindes keine besonderen Sorgen gemacht zu haben. Bertha, die ältere, blieb länger im Hause. Dieses hübsche, mit einem ungewöhnlich schönen Körper begabte Mädchen führte ein recht tolles Leben, was jedoch ihrer Mutter auch keinerlei Veranlassung zur Beunruhigung bot. Sie wurde zunächst 1878, also mit vierzehn Jahren, in der Friedrichstraße nach 12 Uhr nachts von der Polizei aufgegriffen und erklärte bei ihrer ersten Vernehmung, daß ihr in ihrem dreizehnten Jahr Gewalt angetan worden sei. Einige Zeit später wurde festgestellt, daß Bertha sich mit polizeilich überwachten Mädchen nächtlich Unter den Linden und in der Friedrichstraße umhertreibe, daß sie aus öffentlichen Lokalen wegen auffälligen Benehmens gewiesen sei usw. Im Juni 1880 wurde die indessen Sechzehnjährige in Begleitung der sittenpolizeilich gemeldeten Amanda Reuter aufgegriffen, und die gefürchtete amtliche Überwachung wurde nun über sie verhängt. Sie wurde dadurch also amtlich zu einer Zugehörigen des gewerbsmäßigen Lasters gestempelt. Auf wiederholte Anträge ihrer Eltern wurde dieser Überwachungszustand nach drei Monaten wieder aufgehoben; es muß jedoch erwähnt werden, daß es genügend Anhaltspunkte gab, um sie auch später wieder mit der Polizei in Berührung zu bringen. Alle diese fatalen Tatsachen haben Frau Rother seelisch wenig angegriffen. Bertha hat bis Ende 1883, abgesehen von kürzeren Abwesenheiten, dauernd bei ihrer Mutter gelebt, und diese hat gewiß nichts auf ihre Bertha kommen lassen, hat sie doch in der Tat den ganzen Hausstand ernährt. Sie ist die Schraube gewesen, die die brave Mutter angesetzt hat, um aus Professor Graef die bedeutenden Summen, die der Haushalt mit der verschwenderischen Bertha und der schlecht wirtschaftenden Frau Rother verschlang, herauszudrücken. Lieschen, die jüngste Tochter, war noch ein Kind, ziemlich groß, hager, unentwickelt, mit großen ausdrucksvollen blauen Augen, kränklich. Bei einem Kind der Mutter Rother muß die gewöhnlich selbstverständliche Tatsache, daß sich das Kind bis zu seinem vierzehnten Lebensjahr seine anatomische Reinheit bewahrt hat, doch besonders verzeichnet werden. Trotz der unliebsamen Erfahrungen, die Frau Rother mit ihren beiden ältesten Kindern gemacht hatte, war sie doch eifrig beflissen, auch Lieschen genau auf dieselben Wege zu drängen; auch sie mußte sich als Modell anbieten, und es wurden Briefe aufgesetzt, bestimmt für bekannte Persönlichkeiten, von denen Frau Rother glaubte, daß sie für mädchenhafte Frühreize einen empfänglichen Sinn besäßen. Lieschen sollte diese Briefe abschreiben und hat das vielleicht auch in dem einen oder anderen Fall getan und die Herren in verlockender, viel andeutender Weise um Unterstützung gebeten. So die Mutter und die Kinder. Der gesetzliche Vater und Töpfergeselle trank inzwischen unbekümmert seine Schnäpse weiter, und da er nichts weiter tat, Frau Rother aber trotz ihrer vorgerückten Lebensjahre in ihrem mageren Körper noch ein fühlendes Herz trug, warf sie ihn eines Tages zur Türe hinaus. Das war Ende des Jahres 1880. Zu jener Zeit war in dem Rotherschen Haus nämlich eine neue Erscheinung aufgetaucht: Herr Ihlow. Mit dem Zimmervermieten allein, mit dem Modellstehen der Töchter und deren sonstigen Nebenverdiensten war Frau Rother noch immer nicht auf einen grünen Zweig gekommen. Sie hatte also ein Geschäft eröffnet, und der großmütige Beschützer des Hauses, Professor Graef, der seinem Modell zuliebe alles tat, war auch hier der hilfsbereite Wohltäter gewesen. Er hatte Frau Rother die Mittel zur Eröffnung eines Handels zur Verfügung gestellt, in der törichten Hoffnung, daß sie nun selbst Geld verdienen und somit weniger Ansprüche an seinen Geldbeutel stellen werde. Frau Rother versuchte es zunächst mit einem Handel mit Federvieh, danach eröffnete sie eine Butter-, Milch- und Käsehandlung – beide Geschäfte gingen zugrunde. Danach wurde sie Inhaberin eines Fuhrgeschäftes, das zwar bedeutendere Kapitalien erforderte, das aber auch, wenn es gut ging, einen bedeutenderen Gewinn abwerfen konnte; und wiederum brachte Professor Graef dafür erhebliche Opfer. Frau Rother schaffte, wenn mich mein Gedächtnis nicht täuscht, zwei Droschken erster Klasse, einen Möbelwagen und acht Pferde an. Der Leiter dieses Geschäfts war eben jener Herr Ihlow, ein strammer junger Mensch, damals sechsundzwanzig Jahre alt, der soeben mit guten Militärpapieren aus der Armee entlassen war und nun bei Frau Rother eine lohnende Beschäftigung fand. Ihlow ist vom Äußeren gar nicht übel. Er ist gut gebaut, volles blondes Haar und ein leichter blonder Bart umrahmen das runde, frische Gesicht; seiner straffen Haltung und dem Ton, in dem er seine Antworten gibt, merkt man sofort den gewesenen Soldaten an. Er ist dem Alkohol zwar auch nicht gänzlich abgetan, aber ein gewohnheitsmäßiger Säufer wie Rother ist er nicht. Ihlow schlief zunächst im Keller. Frau Rother betrachtete aber den jugendlichen Mann mit Wohlgefallen, sein Anblick erweckte schöne Erinnerungen an ihre Jugend, und die beiden fanden sich. Daß Frau Rother dreizehn Jahre älter war, machte auf Ihlow geringen Eindruck: sie war ja die Inhaberin des Fuhrgeschäftes. Sobald das Liebesverhältnis zwischen den beiden perfekt geworden war, wurde die Überflüssigkeit des Töpfergesellen Rother immer deutlicher erkannt, und diese Erkenntnis führte dazu, daß Rother aus dem Hause flog. Aber auch für ihn, den so schnöde behandelten Ehemann, fand sich noch ein liebendes Herz: die alte gutmütige Plätterin Beeskow, eine Frau von wahrhaft entsetzlichem Äußeren, einäugig, mit einem eingesetzten Glasauge, dessen leblose Starrheit dem alten, faltigen Gesicht einen wahrhaft entsetzenerregenden Ausdruck gibt, nahm den herausgeworfenen Töpfergesellen freundlich auf, und auch zwischen diesen beiden wurde ein zarter Bund gestiftet. So gewährt das Rothersche Haus zu Anfang der achtziger Jahre folgendes anmutige Bild. Der Vater, ein Säufer, ist an die Luft gesetzt und lebt mit einer gutmütigen alten Frau von erschreckendem Aussehen. Die Mutter lebt mit einem dreizehn Jahre jüngeren Manne in ehebrecherischem Verhältnis, das nicht einmal vor ihren Kindern verborgen wird. Die zweite Tochter Anna ist entlaufen und verdient ihr Geld als Modell und Gott weiß was. Die älteste Tochter führt das lustige Leben von Damen, die der Sittenpolizei eben entronnen sind und immer in Gefahr schweben, aufs neue mit der gefürchteten Behörde in unliebsame Berührung zu kommen. Sie steht Modell und treibt sich in den Lokalen herum, die vorzugsweise von ihresgleichen besucht werden. Die Jüngste, damals noch ein Kind, wird allmählich in derselben Schule zum Laster herangezogen. Das Bild ist indes noch nicht vollständig. Um es in seiner ganzen Anschaulichkeit vor sich zu sehen, muß man auch die Staffage, die Mieterinnen, noch etwas näher kennenlernen. Es sind fast ohne Ausnahme junge und zum Teil sehr hübsche Mädchen. Um ganz von unten zu beginnen, nennen wir zunächst Amanda Reuter, auf die die Bezeichnung hübsch allerdings nicht zutrifft. Sie ist ein großes, plumpes Frauenzimmer mit groben, törichten Zügen, mit dicker Nase, geschminkten Brauen und Wimpern, stark gepudert, im auffälligsten Anzuge, mit dem bekannten, sich wiegenden, schwankenden Gange, den jedermann, der zwischen 12 und 2 Uhr nachts einmal durch die Friedrichstraße gegangen ist, als ein besonderes Merkmal dieser Gattung von Damen kennt. Amanda Reuter ist als polizeilich überwachte Person ein wöchentlich regelmäßiger Gast des Molkenmarktes. Mit ihr ist Bertha Rother aufgegriffen worden. Ungleich höher stehen die anderen Mieterinnen, die nach und nach bei Frau Rother gewohnt haben: Schneiderinnen, Putzmacherinnen, Konfektionösen und dergleichen, die von den Behörden ungeschoren gelassen sind, die vielleicht diesen oder jenen, vielleicht auch diesen und jenen Freund haben, aber doch zu öffentlichem Ärgernis keine Veranlassung bieten. Sie sind samt und sonders mit großer Sauberkeit gekleidet, oft sogar mit einer gewissen Eleganz. Die Anhänglichkeit, die alle diese jungen Mädchen an das Rothersche Haus haben, hat etwas Rührendes; alle treten vor Gericht mit dem unverkennbaren Willen, die Wahrheit zu sagen, aber auch alle mit dem ebenso unverkennbaren Bestreben, die Wahrheit in die schonendste Form zu kleiden. Alle Mädchen rühmen die unglaubliche Gutmütigkeit der alten Frau Rother und zeigen eine freundschaftliche Ergebenheit für Bertha. Von anderer Art als diese Hausbewohner sind die beiden, mit denen wir uns nun zu beschäftigen haben und die im Gegensatz zu der Gesinnung, welche all diese Mädchen für die Familie Rother an den Tag legten, dem Hause feindselig und gehässig gegenüberstehen. Frau Rother ließ sich aus jener Gutmütigkeit, von der eben die Rede war, dazu verleiten, einen gewissen Kühnle, Stellmacher seines Zeichens, in ihr Haus zu nehmen. Kühnle ist der Typus dessen, was man in Berlin als »Pennbruder« zu bezeichnen pflegt. Kaum mittelgroß, untersetzt, mit einem schlotternden, viel zu langen Rocke, den früher jedenfalls ein Größerer und Stärkerer getragen haben wird, mit fahler, aschgrauer Farbe, tiefschwarzem Bart, struppigem schwarzem Haar, mit fuselumflorten Augen – so tritt dieser Mann, der ebenfalls für den Schnaps eine verhängnisvolle Vorliebe hat, uns entgegen. Kühnle hat für Frau Rother in einem Prozesse einmal einen Eid geleistet; vielleicht schreiben sich daher die freundlichen Beziehungen zwischen den beiden. Eines Tages kommt er bettelnd zu Frau Rother, er hat keinen Pfennig in der Tasche, kein Obdach. Er bittet sie, ihn aufzunehmen. Sie tut es; sie weist ihm auf dem Flur eine »Kabuse« an, wo sich der nicht verwöhnte Kühnle gewiß sehr behaglich fühlt. Er ißt mit aus ihrem Topf, sie läßt ihn Gänge machen, gibt ihm ab und zu fünfzig Pfennige und eine Mark, um ein Glas Bier zu trinken oder auch ein Glas Schnaps – und so lebt denn dieser Biedermann auf Kosten der Familie Rother im Hause. Wie er diesen Aufenthalt verwertet, wie er seiner Wohltäterin dankt, werden wir sehen. Das Mittelzimmer nach vorn in der Wohnung der Fürbringerstraße hatte ein Fräulein Intrau inne, die als wichtigste der späteren Belastungszeugen eine besondere Aufmerksamkeit verdient. Die Intrau hat sich seitdem verheiratet, ihr Mann ist Offizier gewesen, hat seinen Abschied genommen und soll gegenwärtig eine Beamtenstelle innehaben. Mit Rücksicht darauf werden wir den Namen des Gatten aus unserem Bericht ausscheiden und immer nur von der früheren Intrau sprechen. Die unverehelichte Intrau hatte ein uneheliches Kind und wurde von ihrem Bräutigam, ihrem späteren Manne, zu jener Zeit ausgehalten. Auch sie hat früher einmal Modell gestanden. Diese Tatsachen im Zusammenhang mit ihrem Verweilen im Schoß der Familie Rother berechtigen zu dem Schluß, daß sie auf eine bevorzugte Stellung in diesem Prozeß trotz ihrer Vermählung keinen Anspruch hat. Daß sie mit dem eben bezeichneten Pennbruder Kühnle gemeinsame Sache machte, verstärkt diesen Eindruck erheblich. Sie ist ziemlich groß, trägt ihr stumpfblondes Haar schlicht gescheitelt und hat unfreundliche, stechende Augen. Sie behauptet zwar, daß sie den Rothers keineswegs feindlich gesinnt sei, aber was will diese Behauptung sagen! Wer Augen hat zu sehen, der sah, wie es darum bestellt war. Der sah, mit welcher Freude sie alles auskramte, was sie nur irgendwie Ungünstiges, gehässig Wirkendes wußte, wie sie heranhüpfte voller Freude, wenn der Vorsitzende ihren Namen aufrief, um immer noch einmal etwas zu sagen, was den Angeklagten schädlich sein könnte. Man verlangte gar nicht, mehr zu hören, sie aber fing immer wieder an: »Und dann habe ich gehört ... und dann habe ich gehört.« Wer da nicht eine leidenschaftliche Erbitterung, ja finsteren Haß heraushörte, wer da nicht empfand, daß die jetzt Verehelichte sich vorgenommen hatte, den Leuten, durch die sie nun dazu gezwungen wurde, über ihr Vorleben zu sprechen, eins zu versetzen, der muß in der Tat einen geringen Grad von Feinfühligkeit besitzen. Aber es ist auch möglich, daß irgend etwas vorgekommen ist, was die Intrau zu ihrer feindseligen Haltung bestimmt hat. Sicher ist sie niemals Berthas Freundin gewesen, sicher hat sie sich mit der alten Rother verschiedentlich gezankt. Rothers behaupten, daß sie ihr Kind mißhandelt, daß sie ihm die Ohren blutig gerissen und daß diese Mißhandlung die alte Rother empört habe; festgestellt ist, daß sie sich mit Lieschen gezankt, ja geprügelt hat – Grund genug, um eine von Haus aus nicht gutmütig gesinnte Person zu jener Feindseligkeit zu veranlassen, von deren verhängnisvollen Folgen sie sich wohl selbst nicht Rechenschaft abgelegt haben mag. Während die Intrau und Kühnle in der Fürbringerstraße wohnten, dienten bei der alten Rother nacheinander als Köchinnen und »Mädchen für alles« zwei Schwestern, Minna und Clara Adler, »Küchendragoner« von mäßiger Intelligenz, nicht gerade boshaft, die sich jedoch ohne Zweifel leicht von dem, der sie gerade bearbeiten wollte, bestimmen ließen, im guten Glauben Küchengeschwätz weitertrugen und dieses, auch ohne daß sie es wußten, je nach den jeweiligen Einflüsterungen umgestalten mochten, wie es gerade gewünscht wurde. Die beiden Mädchen sind bei den öffentlichen Verhandlungen in ihren Angaben schwankend geworden. Daß sie mit der Intrau viel verkehrt und sich gegenseitig über die Vorfälle im Haus allerhand erzählt haben, ist erwiesen. Aber auf diese beiden Mädchen kommt es weniger an, von entscheidender Wichtigkeit sind eben nur Kühnle und die Intrau. Diese beiden waren es, an die nun Hammermann herantrat, mit denen er ein Komplott begründete, um über die Vorgänge im Hause Rother alles zu erfahren, was geeignet sein könnte, das von Professor Graef eidlich in Abrede gestellte »Verhältnis« zwischen ihm und Bertha Rother zu erweisen. Hammermann hatte gefunden, was er brauchte: regelmäßige Spione im Hause, die ihm alles haarklein erzählten und ihn auch mit wichtigem Beweismaterial versahen – selbstverständlich uneigennützige Menschenfreunde, die gerade wie Krischen aus reiner Liebe zur Wahrheit handelten. Kühnle, Hammermann und die Intrau fertigten in gemeinsamer täglicher Arbeit die Schlinge, die sie dem Professor Graef um den Fuß werfen und mit der sie ihn zu Fall bringen wollten. An ihrem guten Willen, dieses löbliche Werk durchzuführen, kann nicht gezweifelt werden, aber die Verhältnisse waren dem Unternehmen nicht hold. Zu jener Zeit nämlich, als die Intrau und Kühnle bei den Rothers hausten, hatte Bertha ihre Mutter bereits verlassen. Sie war seit Herbst 1883 am Theater zu Burg – nicht mit dem Burgtheater zu verwechseln – als Schauspielerin engagiert. Der Theateralmanach führt in der Tat unter den »Vereinigten Stadttheatern von Burg und Brandenburg« (in Burg: Direktor der Gasthofsbesitzer Otto Rabe) Bertha Rother als »Soubrette und Liebhaberin« auf. Dort hatte sie einen jungen, beim Landrat beschäftigten Referendar kennengelernt, mit diesem ein Verhältnis angeknüpft und auch ihn durch ihren eigentümlichen Liebreiz ernsthaft gefesselt. Nach Ablauf ihrer künstlerischen Wirksamkeit in Burg (55\ 000 Einwohner) war sie nach Berlin zurückgekehrt. Der Referendar hatte sie aus der Familie, deren Bekanntschaft er bei dieser Gelegenheit machte und die seinem Geschmack nicht gerade behagte, herausgenommen und ihr in der Pritzwalker Straße eine Wohnung gemietet und eingerichtet. Das Verhältnis mit Professor Graef, wie immer es gewesen sein mochte, war zu jener Zeit bereits gelöst, und gerade über dies Verhältnis wollte ja Hammermann Bestimmtes erfahren. Kühnle und die Intrau konnten davon natürlich selbst nichts mehr wahrnehmen und mußten sich darauf beschränken, zu horchen und aufzufangen, was über die Vergangenheit in dieser Beziehung gesagt wurde. Das, worauf es ankam, konnten sie selbst nicht mehr beobachten: sie hatten keinen Vorfall mit eigenen Augen gesehen, keine Unterredung zwischen Graef und Bertha mit eigenen Ohren gehört. Sie sind nicht imstande gewesen, auch nur ein Moment anzugeben, das unmittelbar für eine Belastung der beiden gesprochen hätte. Freilich kam auch zu jener Zeit (Winter 1884/85) Professor Graef noch manchmal ins Haus, auch Bertha machte von der Pritzwalker Straße aus ihrer Mutter ab und zu einen Besuch, aber beide sind in dem Zeitraum niemals dort zusammengetroffen. Kühnle und die Intrau bezogen regelmäßig ihre Beobachtungsposten, sobald Bertha oder Professor Graef im Hause der alten Rother erschien, und alles, was sie da wahrnahmen oder wahrzunehmen glaubten, prägten sie sich mit schier wunderbarer Schärfe ins Gedächtnis ein. Sobald sie etwas Verdächtiges bemerkt hatten, liefen sie in die Küche und waren beflissen, ihre Wahrnehmungen durch das Zeugnis der Köchin zu festigen, und brühwarm gaben sie sodann dem wartenden Hammermann genaue Kunde. Es liegt mir durchaus fern, es irgendwie bezweifeln zu wollen, daß die Staatsanwaltschaft mit heiligstem Ernste an die Sache, die so viel böses Blut gemacht und eine so tiefgehende Erregung hervorgerufen hat, herangetreten sei, aber ich muß sagen, daß ich das Vorgehen der Staatsanwaltschaft nicht recht verstehe. Was hat sie nach ihrer reiflichen Überlegung, ihrer tiefen Überzeugung und dem Erkennen ihrer unabweislichen Pflicht dazu veranlaßt? Die Anzeige Hammermanns, gestohlene Briefe, bei einer Haussuchung aufgefundene Quittungen und Gedichte und die Aussagen der Zeugen Kühnle und Intrau! Nun, die Denunziation Hammermanns, dessen Interesse, Graef eine Grube zu graben, vor aller Welt klarlag, mußte doch von vornherein als eine nicht ganz lautere angesehen werden. Die gestohlenen Briefe, die zwischen Graef und der Familie Rother und den Mitgliedern der Familie untereinander gewechselt worden sind, beweisen doch nichts weiter als einen ungewöhnlichen Verkehr zwischen Graef und der Familie, den der Professor ja selbst zugegeben hat. Nur einen ungewöhnlichen, nicht einen strafbaren! Im Verein mit den beschlagnahmten Quittungen beweisen sie nichts weiter, als daß Graef überraschend hohe Geldopfer gebracht hat, die er ebenfalls in vollem Umfange zugegeben hat. Die Gedichte beweisen gar nichts, wir werden darauf noch zurückkommen. – Und nun die Zeugen! Zeugen, die nichts gesehen, die immer nur gehört haben. Und wie? Durch die Holzwand einer verschlossenen Tür, durch Küchengeschwätz. Diese allein wissen Verfängliches auszusagen, sie, die niemals Bertha und Professor Graef zusammen gesehen haben, die in das Haus gezogen sind, als Bertha es bereits verlassen hatte, während die früheren Mieterinnen der Frau Rother, die Graef sehr häufig in der Intimität der Rotherschen Familie mit Bertha habe verkehren sehen, ohne Ausnahme entweder völlig entlastende oder durchaus unerhebliche Aussagen machen! Es sind wohl zehn Zeugen und Zeuginnen auf ihren Eid gefragt worden, ob sie einmal gesehen hätten, daß Graef Bertha in einer irgendwie verfänglich wirkenden Weise geliebkost, sie zärtlich umschlossen hätte – und allesamt ohne Ausnahme haben auf ihren Eid hin die Frage verneint, in bestimmter Weise verneint, ohne Umgehen der Frage. Ich muß sagen, dieser Widerspruch wäre mir doch sehr verdächtig vorgekommen, und ich hätte den Augenzeugen mehr Glauben geschenkt als den Zeugen, die dies und das gehört haben wollen. Ich hätte mich doch besonnen, auf Grund derartiger Zeugenaussagen die eidliche Aussage eines sechzigjährigen Mannes, an dem nie ein Makel gehaftet hat, in Zweifel zu ziehen, gegen diesen mit einer Schonungslosigkeit vorzugehen, als handle es sich um ein tatsächlich schon erwiesenes Verbrechen, dessen Bestrafung gewissermaßen nur noch als eine Formfrage zu betrachten sei, Haussuchung bei ihm zu halten, die geheimsten Papiere mit Beschlag zu belegen und von Amts wegen zu eröffnen, ihn gefänglich einzuziehen, jedes Gesuch um Freilassung gegen Kaution in beliebiger Höhe zurückzuweisen, ihn sieben Monate der Freiheit zu berauben – alles das, weil ein Hammermann denunziert, ein Kühnle Briefe gestohlen, eine Intrau durch die Tür Verdächtiges gehört hat. IV. Bündnis zwischen Hammermann, Kühnle und der Intrau Verhaftung des Professors Graef und der drei Rother (November 1884 bis März 1885) Nach dieser Charakterisierung der Familie Rother und den im Hause der Frau Rother sich zeitweilig aufhaltenden Personen nehmen wir die Erzählung der Tatsachen in ihrer zeitlichen Reihenfolge, soweit sich dieselbe erkennen läßt, wieder auf. Frau Rother war Mitte des Jahres 1884 wieder einmal, wie alljährlich, auf der Wohnungssuche; und so beauftragte sie denn Kühnle, sich nach einer passenden Wohnung ein wenig umzusehen. Gleichzeitig hatte sie gehört, daß Frau Hammermann aus dem Gefängnisse entlassen sei. Daß sie als Berthas Mutter, deren Name im Prozeß Hammermann so große Bedeutung gewonnen hatte, und als die Frau, in deren Hause der in dem Prozeß so wichtige Zeuge Professor Graef seit langen Jahren verkehrte und die dem Professor Tausende und aber Tausende abgelockt hatte, ein persönlich starkes Interesse daran haben konnte, zu erfahren, ob an der Geschichte mit Helene Hammermann etwas Wahres sei, das hat gewiß nichts Auffälliges. Und es ist sehr wahrscheinlich, daß die Aussage Kühnles in diesem Punkt stimmt, daß sie ihn nämlich beauftragt hat, bei seiner Wohnungssuche gelegentlich auch einmal in die Nähe der Franseckistraße zu gehen und herumzuhorchen, ob an der Sache etwas sei. Da sie nun aus allem Kapital schlug, ist es ebenfalls durchaus erklärlich, daß sie Professor Graef die Sache mitgeteilt, die ja auch für ihn Interesse hatte, und ihm gesagt hat, sie habe verschiedene Ausgaben gehabt, um zu erfahren, wie die Geschichte liege, und ihm zwanzig oder dreißig Mark dafür abgezwackt hat. Daß Graef, der von Hammermann so viele offene und versteckte Drohungen erhalten hatte, auf Hammermann bezügliche Mitteilungen viel Wert legte, ist ebenfalls vollkommen erklärlich. Also, Kühnle bekam von Mutter Rother seine Mark, machte sich auf den Weg und strolchte in der Gegend der Franseckistraße herum. Er erfuhr zwar nichts Besonderes, aber bei der Gelegenheit wird sich wohl die Bekanntschaft zwischen ihm und Hammermann angebahnt haben. Hammermann sah sofort, wen er vor sich hatte, und kultivierte die neue Bekanntschaft. Kühnle, der zunächst ausgesandt war, im Interesse der Frau Rother zu hören, wie es bei Hammermanns stand, vertauschte nun die Rollen und wurde regelmäßiger Berichterstatter über die Vorgänge im Rotherschen Hause. Er wird wohl seinen Grund dazu gehabt haben, und die Äußerungen über das Zusammentreffen der beiden in Kellerlokalen und Destillationen, das den Rückschluß auf den Genuß gemeinsamer Schnäpse gestattet, dürfte schon als eine genügende Erklärung gelten können. Die beiden kneipten zusammen, und Kühnle schüttete bei diesen Symposien im grauen Licht der unterirdischen Schenken sein Herz aus. Wir haben Grund anzunehmen, daß er keine der Einzelheiten, die er vor Gericht ausgesagt, vor Hammermann verborgen gehalten hat Er erzählte ihm zunächst, daß Graef natürlich mit Bertha ein »Verhältnis« gehabt habe, das habe ihm die alte Rother selbst gesagt. Gesehen hatte er es freilich nicht. Professor Graef habe ja für die Familie furchtbar viel Geld ausgegeben, er käme noch ab und zu ins Haus und ließ sich noch immer Geld ablocken. Dann erzählte er ihm, daß er einmal zu Bertha geschickt worden sei, um für deren Mutter zehn Mark abzuholen, und bei seiner Rückkunft habe sich Frau Rother nach dem Befinden ihrer Tochter mit den liebevollen Worten erkundigt: »Was macht denn das Raubtier?« Das Wichtigste, das er ihm berichtete, war jedoch, daß bei Rothers jetzt ein Mädchen wohne, die Intrau, die ganz genau Bescheid wisse, die alles höre; mit der müsse sich Hammermann in Verbindung setzen. Neulich sei Mordsskandal gewesen, da hätten sich die Töchter Bertha und Anna mit der Mutter geprügelt, und da seien die wuchtigsten Schimpfworte gefallen. Die Anna habe der Bertha vorgeworfen, daß sie mit Professor Graef ein unerlaubtes Verhältnis unterhalte, und Bertha habe geantwortet, sie hätte einen Meineid geschworen. Die Intrau wisse das alles und die Köchin auch, die Minna Adler. Solches vernahm Hammermann gern. Er ließ gewiß noch ein Glas Schnaps kommen und sagte dann vielleicht zu Kühnle: »Können Sie mir denn die Köchin und die Intrau nicht mal herbringen?« Und der gute Kühnle tat sein möglichstes. Eines Tages kam denn auch richtig Kühnle in die Küche und sagte zu Minna Adler, sie möchte doch mit ihm kommen, ein Herr warte auf sie, der habe ihr etwas zu sagen. Und so zogen denn die beiden in ein Kellerlokal der benachbarten Baruther Straße. Dort war Herr Hammermann, der den stundenweiten Weg von der Franseckistraße nicht gescheut hatte und nun der Köchin galant eine Flasche Bier anbot. Alsbald fing er an, Minna Adler auszufragen über das, was sie von jenem Streite im Hause Rother gehört habe. Aber merkwürdigerweise widerstand Minna der Versuchung und ließ sich auf nichts ein. Erfolgreicher waren Hammermanns Bemühungen bei der Intrau. Sie hatte durch Kühnle Hammermanns Adresse erfahren, und unzweifelhaft hatte er ihr auch zugeredet, einmal mit Hammermann zu sprechen. Die Intrau machte sich auf den Weg und ging zu Hammermanns. Von der Fürbringer – nach der Franseckistraße! Ein Weg von anderthalb Stunden! Auf die Frage des Vorsitzenden, wie sie denn dazu gekommen sei, zu den Leuten zu gehen, hatte sie die recht beruhigende Antwort: »Aus Neugier.« Sie dachte gar nicht daran, der Familie Rother oder Professor Graef schaden zu wollen; sie war eben nur etwas neugierig, und diese Neugier trieb sie vom fernsten Südwesten nach dem höchsten Norden der Stadt und die ihr angeborene Mitteilsamkeit zu einem ausführlichen Bericht über das, was sie vernommen hatte oder vernommen haben wollte. Wie war nun der Auftritt in der Familie Rother gewesen, bei dem die entscheidenden verräterischen Worte gefallen sein sollten? Bertha und Anna waren zufällig bei der Mutter zusammengetroffen. Zwischen den beiden Schwestern hatte sich ein Streit entsponnen, an dem auch die Mutter teilnahm und für die jüngere, Anna, Partei ergriff. Darauf schleuderte Bertha, nach dem Bericht der Intrau, ihrer Mutter ein abscheuliches Schimpfwort ins Gesicht und stieß die Drohung aus, daß sie die Mutter wegen Kuppelei an den Galgen bringen wolle. Nun griff Anna in die Debatte ein und rief wütend: »Professorendirne!« – sie gebrauchte einen noch stärkeren Ausdruck, der aber auch nicht mehr sagt als das. Bertha habe nun nach dem Bericht der Intrau erwidert: »Nennt mich eine Professorendirne und hat einen Meineid geschworen!« Nun stürzten Mutter und Anna Rother über Bertha her, rissen ihr den Hut ab und warfen sie zur Tür hinaus. Vor Wut weinend, begab sich Bertha in die Küche, wo Clara Adler am Herd stand. Das ist der Auftritt nach der Schilderung der Intrau. Bertha bestreitet zunächst das Schimpfwort, das sie gegen die Mutter gebraucht haben soll, sowie die Drohung; im übrigen gibt sie die tatsächlichen Vorgänge zu. Sie gibt auch zu, daß Anna jenes Wort, welches ihr Verhältnis zu Professor Graef als ein unstatthaftes in drastischer Weise bezeichnete, gebraucht hat. Aber nun kommt eine starke Abweichung. Sie behauptet, nicht die von der Intrau wiedergegebene Antwort erteilt zu haben, sondern sie habe gesagt: » Wenn ich eine Professorendirne wäre, dann hättest du ja einen Meineid geleistet!« Das wäre nun allerdings etwas ganz anderes. Und ich muß gestehen, bei der überraschenden Logik, die Bertha Rother in allen ihren Aussagen gezeigt hat, erscheint mir ihre Angabe viel wahrscheinlicher als die der Intrau. » Nennt mich eine solche Person und hat einen Meineid geschworen« wäre doch ein höchst törichtes Zugeständnis einer von ihr beständig mit aller Entschiedenheit und gegenüber jedermann in Abrede gestellten Tatsache; und die logische Verknüpfung des von Anna gebrauchten Schimpfworts mit dem Meineid wäre in diesem Falle eine viel gewaltsamere. Dagegen ist es ganz und gar logisch, ist es die richtige, unabweisliche Folgerung und ganz im Sinne der Bertha Rother, wenn sie sagt: » Wenn ich eine solche Person wäre, dann hättest du ja einen Meineid geleistet.« Und nun möchte ich den Zeugen sehen, der einen Streit im Nebenzimmer hört und mit voller Bestimmtheit auf seinen Eid die Frage entscheiden kann, ob ein Satz mit dem Worte »nennt« oder dem fast gleichlautenden »wenn« begonnen habe! Wie dem auch sei, jedenfalls erhielt Hammermann von diesem Vorgange durch die Intrau ausführlichen Bericht, und zwischen den beiden bildete sich ein Verhältnis heraus, das keinen anderen Kitt hatte als den gemeinschaftlichen Wunsch, Professor Graef und die Familie Rother vor Gericht zu bringen Der Verkehr muß ein sehr intimer gewesen sein. Es ist eine Postkarte gefunden worden, welche die Intrau an Hammermanns gerichtet hat. Darin schreibt sie, sie habe »etwas Gutes« mitzuteilen. Das »Gute« ist eine Wahrnehmung über angeblich von Graef vorgenommene Handlungen, die, wenn sie wahr wären und als solche von den Gerichten anerkannt, den Mann jahrelang ins Zuchthaus bringen müßten. In derselben Postkarte fordert die Intrau Hammermann auf, nun schnell und energisch vorzugehen, es sei Gefahr im Verzuge. Man munkelt davon, daß die Vögel ausfliegen wollen. Bertha will nach Amerika gehen. Also schnell ans Werk! »Herzliche Grüße an die Familie« bilden den Schluß dieser anmutigen Mitteilung. Kühnle feierte indessen auch nicht, denn Hammermann sagte ihm, welche Wichtigkeit es für ihn haben würde, wenn man Briefe und sonstige Schriftstücke von Graef oder von der Familie erlangen könnte. Wenn man die dem Staatsanwalt einreiche, dann sei ja die Sache gemacht. Und nun nahm Kühnle hinter dem Rücken der Rother, die sicherlich mit ihren Papieren ebenso leichtsinnig umging wie mit ihrem Geld, alle Briefe, die er erwischen konnte: Briefe von Professor Graef an Frau Rother, an die jüngste Tochter Lieschen und was ihm sonst noch in die Hände fiel, und gab alles an Hammermann. Es unterliegt keinem Zweifel, daß der Biedermann dafür kein Geld angenommen hat, er hat es getan im Dienste der Wahrheit, deren Triumph ihm vor allem am Herzen lag! Aber die beiden Agenten Hammermanns gingen über ihre eigentliche Mission noch hinaus: sie brachten auch Material über Graefs Verhältnis zu der jüngsten Tochter der Rother, zu Lieschen. Denn die Intrau hatte etwas gehört, was für den strafbaren Verkehr zwischen Graef und Lieschen zu sprechen schien, und sie hatte es der Köchin gesagt und die Köchin Kühnle und Kühnle dem Hammermann – man wird halb verrückt bei diesem Rattenkönig von Klatsch, Spioniererei und Herumtragerei. Da der Fall Lieschen nicht der Gegenstand einer Anklage gegen Professor Graef gewesen ist, so können wir schnell darüber hinweggehen. – Solange Bertha zu Hause war, hatte Graef Unsummen für die Familie ausgegeben, über dreißigtausend Mark in der Zeit vom 13. September 1880 bis zum Juli 1883 – das macht monatlich nahezu tausend Mark. Nachdem nun Bertha das Modellstehen aufgegeben, sich mit dem Referendar in ein intimes Verhältnis eingelassen und ihre eigene Wohnung bezogen hatte, hörten diese erheblichen Einkünfte auf – nicht ganz, denn der gutmütige Graef ließ sich von den beständigen Bitten der alten Rother immer wieder erweichen, hier und da verhältnismäßige Kleinigkeiten, aber immerhin noch ganz stattliche Summen hinzugeben. Sie lag ihm beständig in den Ohren, sie bestürmte ihn mit Bettelbriefen, das Geschäft ginge nun so schön, aber nun sei der Gerichtsvollzieher vor der Tür, es sei keine Miete da usw. usw. Und der gewohnheitsmäßige Geldgeber der Familie Rother ließ sich immer wieder breitschlagen. Er wehrte sich freilich, aber etwas fiel für die alte Rother doch immer ab: wenn sie tausend Mark forderte, bekam sie doch wenigstens hundert. Und so brachte sie es fertig, daß sie vom Juli 1883 bis August 1884 in zehn verschiedenen Posten doch noch etwa zweitausend Mark abzapfte, das machte also knapp 150 Mark im Monat. Sie empfand diese bedeutende Herabsetzung ihres gewohnten Nebeneinkommens sehr bitter, und sie mußte sich sagen, daß es ihr nicht leicht werden würde, in Berlin noch einen zweiten Professor Graef aufzutreiben, einen Mann von dieser geradezu erstaunlichen Gutmütigkeit und diesem künstlerischen Leichtsinn. Am besten würde es natürlich sein, wenn sie sich diesen Mann erhalten könnte. Und so suchte sie ihn nun durch ihre Jüngste, durch Lieschen, zu ködern. Graef, der das hübsche Mädchen hatte heranwachsen sehen, ging auf das wiederholte und dringende Anerbieten der alten Rother, Lieschen als Modell in Augenschein zu nehmen, zunächst ein. Lieschens Zimmer lag vorn links, daneben lag das Zimmer der Intrau, zwischen beiden war eine durch Schränke verstellte Verbindungstür; das verhinderte aber nicht, daß man im Zimmer der Intrau jedes Wort vernehmen konnte, das nebenan gesprochen wurde. Nun kann man sich die Intrau denken, als sie hört, daß Professor Graef zu Lieschen in das Zimmer geht, um diese auf ihre Modellfähigkeit hin zu prüfen. Auf die von ihr angegebenen widerwärtigen Einzelheiten brauchen wir nicht einzugehen, es genügt zu konstatieren, daß die Intrau nach ihrem an der Wand Erhorchten davon überzeugt war, daß es zwischen Graef und Lieschen zu unbeschreiblichen Dingen gekommen sei. Auch die Köchin Clara Adler (die Schwester jener Minna, die von Kühnle nach dem Kellerlokal in der Baruther Straße geschleppt worden war) will in Lieschens Zimmer, während Professor Graef mit dem Kind zusammen war, verdächtige Geräusche gehört haben, allerdings nur einmal, am Abend des 17. März – ein Datum, an das die Intrau im Zeugenzimmer nach Aussage Minna Adlers die Köchin Clara noch einmal nachdrücklich erinnert hat. Die Intrau will diese Geräusche bei verschiedenen Besuchen Graefs, immer in derselben Folge, gehört haben. Auch Kühnle hat Wahrnehmungen gemacht, die die Vermutungen der Intrau bestätigen. Wie unbefangen dieser Lauscher war, mag aus der Tatsache erhellen, daß er vorher ein Loch in die Tür gebohrt hatte, um zu sehen, was zwischen Lieschen und Graef vorging. Aber der Schrank, der davorstand, stellte seinem Forschungstriebe Hindernisse entgegen. Dieses alles nun wurde ebenfalls Hammermann mitgeteilt, denn der Verkehr zwischen Hammermann einerseits und der Intrau und Kühnle andererseits blieb bis zur Verhaftung des Professor Graef ein ununterbrochener. Daß diese Beziehungen freundschaftlicher Art waren, bezeugt die Postkarte. Fragt man sich nun nach den Motiven, welche die Intrau und Kühnle zu ihrem Verhalten veranlaßt haben, so kann man nur feststellen, daß beide auf Befragung von seiten des Vorsitzenden und des Verteidigers Graefs, Rechtsanwalt Kleinholz, keinen anderen Grund angegeben haben als den, daß man unter allen Umständen die Wahrheit sagen müsse, wenn man sie wisse, und Kühnle hatte sich auf seinen »inneren Drang« dazu berufen. Die Intrau hat entschieden bestritten, daß sie in Feindschaft mit der Familie Rother gelebt habe, sie hat andererseits zugegeben, daß sie sich mit Lieschen gerauft hat, sie hat sogar erzählt, daß Lieschen mit einem Messer auf sie zugegangen sei. Das alles läßt nicht gerade auf ein freundliches Verhältnis schließen. Nunmehr erschien Hammermann das belastende Material stark genug, um mit Aussicht auf Erfolg eine Anzeige gegen Graef und die Familie Rother loszulassen. Auf Grund der von Hammermann vorgelegten belastenden Briefe und der Beobachtung von strafwürdigen Tatsachen, welche die Intrau und Kühnle gemacht und gerne bezeugen wollten, wurde dieser Anzeige von Seiten der Staatsanwaltschaft eine ernsthafte Bedeutung beigelegt. Es wurde Haussuchung bei Professor Graef angeordnet. Da fand man die zahlreichen Schuldscheine der Frau Rother auf einen Gesamtbetrag von 32\ 995 Mark, da fand man außer verschiedenen Briefen in einem verschlossenen Paket, das von Gerichts wegen geöffnet wurde, eine testamentarische Ansprache Graefs an seine Söhne, in welcher ein Passus von der Anklagebehörde als ein belastender aufgefaßt wurde, da fand man endlich eine Reihe von Gedichten, die eine starke sinnliche Schwärmerei für Bertha Rother bekunden – und dies alles zusammen (es war quantitativ viel, qualitativ meines Erachtens recht wenig) veranlaßte die Staatsanwaltschaft, Professor Graef am 24. März 1885, Auguste Rother am 25. März und die beiden Schwestern Bertha und Anna am 26. März zu verhaften. Wenden wir uns nun zu dem Helden dieses Trauerspiels, zu Professor Graef selbst. V. Gustav Graef und sein Modell Gustav Graef ist am 14. Dezember 1821 zu Königsberg geboren. Er hat dort das Gymnasium absolviert und die Universität bezogen. Die Freundschaft mit seinem ausgezeichneten Verteidiger, Justizrat Simson, stammt aus dieser Zeit. Graef hat dann künstlerische Studien auf der Düsseldorfer Akademie gemacht. Seit 1852 lebt er in Berlin. Durch zahlreiche größere historische Bilder, die er für monumentale Gebäude ausgeführt hat (»Wittekind und Karl der Große« im Kuppelsaal des Neuen Museums, »Herkules und Theseus« im Porticus des Alten Museums), besonders aber durch seine weiblichen Porträts hat sich Graef eine sehr angesehene Stellung in der Berliner Künstlerschaft erworben. Er ist Königlicher Professor geworden. Bis zum Jahre 1879 hat er eine lange Reihe ehrenhafter und schöner künstlerischer Erfolge davongetragen, aber er hatte noch keinen eigentlichen Treffer gehabt, keines seiner zahlreichen Bilder, deren tüchtige und liebenswürdige Eigenschaften von den Kunstgenossen, der Kritik und dem Publikum gleichermaßen anerkannt wurden, hatte im wahren Sinne des Wortes Aufsehen gemacht. Und Graef selbst fühlte, daß er noch etwas anderes, Besseres schaffen könne. Er sprach sich seinen Freunden gegenüber oft darüber aus, daß er den sehnlichen Wunsch habe, wieder einmal anderes zu malen als Porträts: ein schönes ideales Weib. Die allgemeine Anerkennung, die er gefunden hatte, genügte seinem künstlerischen Ehrgeiz noch nicht. Er schwärmte seinen Freunden beständig etwas vor von jener Idealgestalt, die er malen wolle und die er auch dereinst malen werde. Da erhielt er gelegentlich eines Aufenthaltes in Paris im November 1878 den Auftrag, die Geliebte eines reichen jungen Mannes für diesen in allen ihren unverhüllten Reizen darzustellen. Mit wahrer Begeisterung machte sich Graef an diese Aufgabe. Er begann das Bild in Paris und vollendete es in Berlin. Der jugendliche schöne mädchenhafte Körper, der sich in lieblichem Übermut auf dem Lager streckt, das anmutig frohe, kindliche Antlitz – alles das war nach dem Leben gemalt. Zur Vollendung des Bildes benutzte Graef in Berlin noch ab und zu ein Modell, das sich früher bei ihm gemeldet hatte, das er für Einzelheiten auch zu diesem Bildnisse gebrauchen konnte. Es war Bertha Rother, ein junges Mädchen von schlankem, edlem Wuchs mit einem hübschen, aber nicht schönen Gesicht; die Nase ist sogar beinahe häßlich zu nennen. Aber diese Bertha hat auch große Schönheiten: üppiges, sanftgewelltes kastanienbraunes Haar mit goldigem Schimmer, nicht große, aber von den langen Wimpern herrlich umrahmte ausdrucksfähige Augen, ein reizend feines Kinn mit einem freundlichen Grübchen und eine bezaubernde Stimme – es ist ein von der Natur reich ausgestattetes Wesen, ganz dazu angetan, die Phantasie eines schönheitsdurstigen Künstlers anzuregen. Das Bild, »Félicie« genannt, erschien auf der Kunstausstellung 1879 und machte geradezu Sensation. Ich erinnere mich, daß ich bei der Besprechung der damals ausgestellten Kunstwerke meine Kritik über »Félicie« mit den Worten einleitete: »Was ist denn auf einmal über Graef gekommen?« Es schien in der Tat in der künstlerischen Wirksamkeit dieses Mannes eine vollkommene Wandlung eingetreten zu sein. Wenn es auch an gewissen Moralpharisäern nicht fehlte, die das Bild jenes nackten Mädchens, daß sich seiner Nacktheit durchaus nicht schämt, sondern sich seiner Schönheit sogar wohlgemut erfreut, anstößig oder zum mindesten bedenklich fanden, so stand doch die erdrückende Mehrheit der Kunstfreunde und Kunstgenossen ganz entschieden auf Graefs Seite. Sie erblickten in diesem Bilde ein lebensvolles, edles, heiteres Werk, bei dessen Ausführung die in dem Künstler schlummernden Eigenschaften erst erwacht zu sein schienen. Berufene Stimmen sprachen es aus, daß unter unseren Künstlern kaum noch ein zweiter so lebendes Fleisch, eine Haut, unter der man das erwärmende Blut spürt, mit soviel Empfindung und Gefühl für Form und Bewegung malen könne. Der Erfolg war ein durchschlagender. Unter den nennenswertesten Bildern der Ausstellung wurde Graefs »Félicie« immer mit in erster Reihe erwähnt, und infolge dieses Bildes wurde Gustav Graef zum Mitglied der Akademie gewählt. So hatte er also mit seinem Sehnen und Verlangen, der weiblichen Idealgestalt Form und Farbe zu geben, recht gehabt? So hatte er jetzt an der Schwelle der Sechzig endlich den Weg gefunden, der ihn zu der erträumten künstlerischen Höhe hinaufführen sollte? Graef war davon in tiefster Seele überzeugt, und der Erfolg der »Felicie« bestärkte ihn in dieser Überzeugung. Aber »Félicie« war noch nicht das Rechte gewesen. Es war ein auf Bestellung gemaltes Bild nach dem Leben, das ein volles Entfalten der künstlerischen Phantasie nicht gestattete. Ein solches aber schwebte Graef immer vor Augen, immer dieselbe Idealgestalt, die er in diejenigen Bedingungen des Raumes, des Lichtes, der Stellung, des Vorgangs rücken konnte, die den Eingebungen seines künstlerischen Genius am nächsten kamen. Und er hatte sich schon etwas ausgedacht: ein Märchen! Im Freien, am Wasser, in der Sommersonne: ein Mädchen, das in einen Fisch verwandelt worden war, ist dem Wasser entstiegen und hat die Fischhaut abgestreift, die ein verzauberter Rabe, den das Mädchen nicht sieht, mit dem Schnabel faßt. Das Mädchen begrüßt mit dankbarem Lächeln zum ersten Mal wieder das goldene Sonnenlicht, das ihre schönen Formen umschmiegt. Und das lebende Wesen, das eben dem Kinde entwachsene Mädchen, das dem Künstler diese erste poetische Anregung gegeben hatte, war wiederum Bertha Rother. Graef war in tiefster Seele beglückt, daß er dieses Modell, das alle seine künstlerischen Wünsche erfüllte, gefunden hatte, und er sprach in wahrer Begeisterung zu seinen Freunden von seinem Funde. Er war sicher, daß er mit Hilfe dieses Modells ein Werk schaffen werde, das dereinst als das bezeichnendste in seiner gesamten künstlerischen Tätigkeit betrachtet werden durfte, das Werk seines Lebens. Er war von vornherein entschlossen, alles zu tun, was er irgend tun könne, um dieses Modell dauernd an sich zu fesseln. Kein Opfer erschien ihm da groß genug. Das Modell war ihm für dieses Werk eine Bundesgenossin, die er nicht entbehren konnte: ihre Formen und Farben flößten ihm bei der Arbeit jene hohe künstlerische Begeisterung ein, deren er bedurfte. Demjenigen, der der Kunst fernsteht, mag es seltsam erscheinen, daß sich der Künstler unter Umständen in ein solches Abhängigkeitsverhältnis von seinem Modell begibt. Es kommt ja auch in der Tat selten vor, daß ein Künstler um seiner Kunst willen für ein Modell Opfer bringt, wie sie Graef drei Jahre lang für Bertha Rother und deren Familie gebracht hat. Ein allein dastehendes Beispiel ist es indessen nicht. Es ist mir fern, für Künstler und Dichter in bezug auf Sittlichkeit gewisse Vorzugsrechte zu beanspruchen, jedoch läßt sich nicht in Abrede stellen, daß dem Künstler gewisse Anschauungen als natürlich und selbstverständlich erscheinen, die den Nichtkünstler befremden. Zu diesen gehört auch das Verhältnis zwischen Künstler und Modell. Der begeisterte Jubel, ein geeignetes Modell gefunden zu haben, der tatsächliche Einfluß dieses Modells auf seine Arbeit, die Angst, daß es ihm verlorengehen könne, die Opfer, die er bringt, um es sich zu erhalten, die Naivität, mit der er über die moralischen Qualitäten eines Mädchens hinwegsieht, deren Körperlichkeit allein ihm eine ständige Anregung zu künstlerischem Schaffen ist – alles das sind Dinge, die dem Laien mehr oder minder rätselhaft erscheinen, die nur aus künstlerischer Auffassung heraus zu begreifen und nachzuempfinden sind. In den Verhandlungen dieses Prozesses ist dieser Gegensatz zwischen Künstler und Nichtkünstler tatsächlich und häufig in drastischer Weise ans Licht getreten. Es war dem Juristen, wenn er die auffälligsten, verfänglichsten Dinge zur Sprache brachte und den Angeklagten um Aufklärung anging, nicht zu verargen, daß er den Kopf schüttelte, wenn dieser in voller Harmlosigkeit darauf den Bescheid erteilte, er habe sich eben sein Modell erhalten wollen. Es hatte aber gerade diese Harmlosigkeit in meinen Augen etwas unendlich Beweiskräftiges. Es war wunderbar zu beobachten, wie Professor Graef, der die Juristen nicht verstand, immer wieder auf den einen Punkt hinwies und wie dann der Jurist, der den Künstler Graef nicht verstand, immer eine andere, ihm einleuchtendere Erklärung zum Verständnis des ihm Unverständlichen begehrte. Die Gegensätzlichkeit läßt sich eben nur verstehen aus der völligen Verschiedenheit der Anschauungen. Im August 1879, noch vor der Eröffnung der Kunstausstellung, begab sich Professor Graef mit seiner Familie nach Saßnitz auf Rügen. Dort wollte er einen geeigneten landschaftlichen Platz für sein Bild suchen. Er hatte schon seinen Freunden gegenüber davon gesprochen, daß er zu dem Bild unbedingt eine Studie im Freien bei Sonnenlicht machen müsse. Das Mädchen sollte ihm also da völlig unbekleidet unter freiem Himmel Modell stehen. Er wurde zwar darauf aufmerksam gemacht, daß ihm diese Studie vielleicht ernsthafte Unannehmlichkeiten bereiten, ihn am Ende gar in Konflikt mit der Polizei bringen würde, aber er antwortete darauf mit der vollen Gelassenheit des Künstlers: das sei ihm gleichgültig, es würde ja nichts Unzulässiges geschehen, er müsse eben das Bild so malen, anders könne er es nicht. Als ein geeigneter Platz dazu erschien ihm eine Stelle am Schmachtersee bei Binz. Dorthin ließ er nun Bertha Rother nachkommen. Seine Familie hatte sich in Saßnitz indessen eingerichtet und fand es zweckmäßiger, dort zu bleiben, während Graef mit seinem Modell zeitweilig nach Binz ging und dort in der Tat Bertha Rother einige Male im Freien Modell stehen ließ. Nachdem er seine Studie gemacht und Bertha entlassen hatte, kehrte er zunächst nach Saßnitz und dann mit seiner Familie nach Berlin zurück und begann nun, an dem Bilde »Märchen« zu malen. Graef hoffte, es im ersten Anlauf nahezu zu vollenden. Die Aufgabe war indessen nicht so leicht, wie er es sich vorgestellt hatte. Je weiter er kam, desto mehr Schwierigkeiten stellten sich ihm bei der Lösung seiner Aufgabe entgegen, zumal er das Bestreben hatte, mit seinem »Märchen« den Erfolg von »Félicie« zu überbieten. Anderweitige Verpflichtungen, die er übernommen hatte, zwangen ihn, seine Arbeit einstweilen beiseite zu stellen. Inzwischen machte ihm aber auch sein Modell Schwierigkeiten. Graef wußte, daß Bertha Rother ein leichtsinniges Leben führte. Er hatte Angst, daß ihr von irgendeinem jungen Lebemann die Mittel geboten werden möchten, ganz nach ihrem Gefallen zu leben, ohne daß sie zu der anstrengenden und langweiligen Arbeit des Modellstehens genötigt wäre. Dies wollte er vor allen Dingen verhindern und hielt es daher für richtig, ihr selbst alle Mittel zur Verfügung zu stellen, deren sie bedurfte, und ihr womöglich die Gelegenheit zu bieten, sich aus dem Unrat der Umgebung herauszuarbeiten. Damit beginnen die ersten Geldopfer für Bertha und ihre Familie, die, wenn man die Summen nach dem Preise, den man gewöhnlich einem Modell für die Stunde zahlt, abmißt, allerdings unbegreiflich hoch erscheinen müssen, die aber, wenn man sich auf den Standpunkt Graefs stellt, zunächst nicht einmal als auffällig zu bezeichnen wären, denn die ersten Geldspenden sind verhältnismäßig gering. Um diese Geldopfer zu der Höhe hinaufzutreiben, zu der sie später anstiegen – dazu gehörten die weltunkluge, verblendete Gutmütigkeit Graefs und die raffinierte Auspressungskunst der alten Frau Rother. In jener Zeit nun hatte Bertha die unangenehmen Begegnungen mit der Polizei, die bereits erwähnt worden sind. Graef hatte für das in seiner Erziehung völlig vernachlässigte, aber begabte Mädchen nun auch menschliche Teilnahme gewonnen. Er wollte sie nicht zugrunde gehen lassen. Er wollte ihr klarmachen, daß sie durch ihn die Möglichkeit erhalten konnte, zu einem besseren Dasein auszusteigen; und da Bertha ebenfalls den Wunsch zeigte, etwas zu lernen, und Lust, sich zur Schauspielerin auszubilden, so versprach ihr Graef, daß er die Kosten ihrer Ausbildung übernehmen wolle. Bertha war zunächst mit Lust und Eifer bei ihrem neuen Beruf. Graef hoffte, es würde etwas aus ihr werden, sie schien Talent zu haben, und er hatte Freude an ihr, und diese Freude war auch rückwirkend wieder seinem Bilde günstig. »Es ist ein so besonders glückliches Ereignis«, sagte Graef in der Verhandlung, »wenn ein Künstler für das Gebilde seiner Phantasie ein Modell findet, welches dieses Gebilde verkörpert. Ich blieb während der Arbeit vollständig in Illusion, und diese Illusion wollte ich mir um keinen Preis zerstören lassen. Ich idealisierte daher in meiner Phantasie das Mädchen selbst, sie wurde mir das ›Märchen‹; das war ein Glück für mein Werk. Die praktische Durchführung aber war unendlich schwierig und wurde für mich verhängnisvoll.« Das Märchenbild war also für die Ausstellung 1880 nicht fertig geworden, und da der Künstler inzwischen zu der Ansicht gekommen war, daß an dem Bild umfassende Veränderungen vorgenommen werden müßten, so stellte er das angefangene Werk beiseite, um zunächst andere Aufträge zu erfüllen. Daraus ergab sich für ihn die Notwendigkeit, Bertha Rother auf eine noch längere Zeit an sich zu binden. Bisher hatte sie den Hausstand der Mutter nahezu allein bestritten. Graef entschloß sich dazu, der alten Rother die erforderlichen Summen zur Einrichtung eines Geschäftes zur Verfügung zu stellen. Für diese Schenkungen wurde die Form des Darlehens gewählt. Frau Rother unterschrieb einen Schuldschein um den anderen und verpflichtete sich unbedenklich zu Zinszahlungen und allmählichen Abtragungen. Es versteht sich, daß sie keine ihrer Verpflichtungen erfüllt hat. Während der folgenden Zeit wiederholt sich nun mit tödlicher Einförmigkeit dieselbe Tragikomödie: Die Mutter macht sehr schlechte Geschäfte, gibt das eine auf, um ein anderes anzufangen, ist in beständiger Geldverlegenheit, kann die Miete nicht zusammenbringen, hat Anschaffungen zu machen und kommt mit unausstehlicher Beharrlichkeit immer und immer auf den freigebigen, in Geldsachen leichtsinnigen Künstler zurück. Die Tochter macht hin und wieder ernsthafte Anläufe, sich aus dem widerwärtigen Leben, in dem sie aufgewachsen ist, herauszuarbeiten, aber ihr natürlicher Leichtsinn veranlaßt sie stets aufs neue zu verhängnisvollen Rückfällen in ihr früheres Dasein. Der Künstler, der mit seinem Werk noch immer nicht zufrieden ist, der immer daran arbeitet, es um keinen Preis aufgeben will, der sich nach mancherlei Versuchen mit anderen Modellen davon überzeugt hat, daß kein anderes als Bertha Rother seinem Zwecke dienen und sein Werk befördern kann, tut alles, was er tun kann; er hat der Familie zunächst den kleinen Finger gereicht, sie hat mit Gier die ganze Hand erfaßt und läßt sie nun nicht los. Und nun kommt die verhängnisvolle Zeit, in der Graef zu dem Schlüsse kommt, daß es nun, da das Modell schon Tausende verschlungen hat, auf ein paar hundert Mark mehr oder weniger auch nicht mehr ankommt. Hunderte von Menschen sind dadurch zugrunde gegangen, daß sie diesem gefährlichen Grundsatz gehuldigt haben. Graef ist zum Glück finanziell nicht ruiniert, da er just in jenen Jahren, in denen die Geschichte mit Bertha Rother spielte, von seinen Bildern beträchtliche Einnahmen, jährlich 40\ 000–60\ 000 Mark, gehabt hatte und überdies noch einen bedeutenden Lotteriegewinn machte. Er hat wohl nie geknausert, mochte aber wohl deshalb in dieser Zeit zu bedeutenden Ausgaben mehr denn je geneigt gewesen sein. Auch zur Ausstellung des Jahres 1881 war das Bild nicht in der Weise fertiggestellt worden, wie es sich der Künstler erträumt hatte, da er immer wieder sehr viele Porträts zu malen und auch sein Modell ihn oft im Stich gelassen hatte. Deshalb war der Erfolg des Bildes geringer als erwartet. Aber er ließ sich dadurch nicht beirren, sondern machte sich nun noch einmal an die Arbeit. Kommen wir zu den Gedichten, deren Inhalt das Gericht als belastend für den Angeklagten angesehen hat. Es ist mir völlig unbegreiflich, daß man aus diesen gelegentlichen Gedichten einen Rückschluß auf tatsächliche Vorgänge hat ziehen wollen, daß man in gewissen stark sinnlichen Wendungen die schriftliche Beurkundung eines Liebesverhältnisses zwischen dem Künstler und seinem Modell hat erblicken wollen. Für die Körperlichkeit, für das Modell empfand Graef eine leidenschaftliche Schwärmerei, ein künstlerisch-sinnliches Wohlgefallen. Dies aber hat mit dem grobsinnlichen Begehren und Gewähren nichts gemein, es ist sogar gewöhnlich deren Verneinung. Würde Graef, wenn er Bertha Rother als Liebchen gehalten hätte, ohne alle Erregung mit angesehen haben, wie sie ihr leichtsinniges Leben fortsetzte? Würde er dann darauf hingewirkt haben, daß sie an kleinen Bühnen der Provinz als Schauspielerin Anstellung fand? War die Duldsamkeit in bezug auf Berthas Treiben vereinbar mit der Stellung, die der zahlende Aushalter der bezahlten Geliebten gegenüber einnimmt? Muß nicht vielmehr angenommen werden, daß der Künstler gewaltsam vor allem, was mit Berthas Treiben außerhalb der Künstlerwerkstatt zusammenhängt, geflissentlich die Augen schließt, daß er sich von allem, was die Unsittlichkeit und Lasterhaftigkeit dieses Treibens betrifft, mit Anstrengung losmacht, um sich zu befähigen, dieses Mädchen als die Verkörperung seines Ideals anzusehen? Es ist wohl allerdings eine Torheit, zu behaupten, daß gewährte Liebesgunst den dichterischen Flug hemme, aber solche Gedichte, wie Graef sie gemacht hat, würden meiner Meinung nach schwerlich entstanden sein, wenn die Allerweltsgeliebte nun auch noch die des Künstlers gewesen wäre. Und führt man jene Stellen aus den Gedichten an, die für ein Liebesverhältnis der beiden zu sprechen scheinen, weshalb glaubt man diesen mehr als jenen anderen in einem Gedicht Graefs an seine Frau, die die völlige Reinheit dieses Verhältnisses zu Bertha erhellen. Die Gedichte beweisen nichts anderes, als daß Graef das Mädchen angeschwärmt hat, und das ist ja von keiner Seite bestritten worden. Darauf aber kam es ja gar nicht an. Es kam darauf an, zu beweisen, daß zwischen Graef und Bertha ein wirkliches Liebesverhältnis bestanden hat, und zu dieser Beweisführung durften meines Erachtens Gedichte niemals herangezogen werden. Ungewöhnlich bleibt die ganze Sache ja immerhin, aber das Ungewöhnliche ist doch nicht das Unmögliche. »Künstler seynd immer die ersten im Narrenschiff«, sagt Sebastian Brant, und die Motive ihrer Handlungen brauchen keineswegs diejenigen zu sein, die die Philisterhaftigkeit als die nächstliegenden annimmt. Bertha Rother war 1884 von Burg nach Berlin zurückgekehrt; sie behauptete vor Gericht (und redete sich vielleicht auch ein), daß der junge Mann, der sie dort als Schauspielerin kennengelernt und der sich in das eigentümlich reizvolle Mädchen verliebt hatte, sie heiraten werde. Wir wissen, daß er ihr in der Pritzwalker Straße eine Wohnung hübsch eingerichtet hatte, wenn auch nicht »fürstlich«, wie der Polizeibericht sagt; die für die Einrichtung verausgabten Summen lassen die Übertreibung des polizeilichen Stils auf den ersten Blick erkennen. In jener Wohnung scheint es recht lustig hergegangen zu sein. Berthas Freund kam mit seinen Freunden, jungen Leuten aus guter Familie mit reichen Mitteln, häufig dahin. Daß auch andere ohne Wissen des Referendars und hinter dessen Rücken da verkehrt hätten, ist zwar behauptet, aber nicht erwiesen worden; und als durchaus haltlose Erfindung hat sich die Meldung herausgestellt, daß diese Wohnung eine Art Spielhölle für junge Leute gewesen wäre, daran ist kein wahres Wort. Damit soll indessen nicht gesagt sein, daß in der Pritzwalker Straße ein Musterhaushalt gewesen sei. Das Rothersche Blut verleugnet sich auch dort nicht: Bertha nimmt die alte Plätterin, die mit ihrem Vater in zärtlichen Verhältnissen lebt, als Wirtschafterin an und nimmt auch den von der Mutter herausgeworfenen Vater mit in die Wirtschaft hinein. Und so haben wir denn als anmutiges Seitenstück zu Auguste Rother und Ihlow mit Lieschen drüben, hüben den alten Rother und die Beeskow mit Bertha. Wie gesagt, Zola könnte es nicht schöner erfinden! Professor Graef hat während der Untersuchungshaft sehr fleißig gearbeitet. Er hat mehrere Porträts, Zeichnungen und Aquarelle angefertigt und endlich das Schmerzenskind des Künstlers, das »Märchen«, vollendet. Außerdem hat er sehr umfassende biographische Aufzeichnungen gemacht und durch eine außerordentlich eingehende Beantwortung aller in der Anklageschrift aufgeworfenen Fragen seinen Verteidigern überaus wertvolles Material an die Hand gegeben. So ist denn die lange Untersuchungshaft, so schmerzlich ihm die Beraubung der Freiheit auch sein mochte, doch seiner Arbeit nicht verlorengegangen. VI. Die Verhandlungen (28. September bis 7. Oktober 1885) Bei dem Prozeß vor dem Berliner Schwurgericht handelte es sich im wesentlichen nur um die eine Frage: Hat Professor Graef am 6. Juni 1884 einen Meineid geleistet, als er die Frage des Präsidenten Bachmann, ob er mit Bertha Rother ein unerlaubtes Verhältnis gehabt habe, verneint? Über die Fragestellung, über das, was unter »Verhältnis« zu verstehen sei, haben stundenlange, tagelange Auseinandersetzungen stattgefunden. Meines Erachtens hätte es so vielen Scharfsinns und so vieler Worte gar nicht bedurft. Was Herr Landgerichtsdirektor Bachmann unter dem »Verhältnisse« hat verstanden wissen wollen, kann gar nicht zweifelhaft sein. Es ist mir unerfindlich, wie der Herr Staatsanwalt den Beweis hat antreten wollen, daß Professor Graef, auch wenn er kein ehebrecherisches Verhältnis, sondern nur ein »unkeusches Verhältnis«, das nicht bis zum Ehebruch im Sinne des Gesetzes gekommen zu sein brauchte, mit Bertha Rother unterhalten, sich durch die Verneinung der Frage doch schon des Meineides schuldig gemacht habe. Professor Graef stellt zunächst überhaupt jedes unkeusche Verhältnis mit Bertha Rother entschieden in Abrede. Er mag das zu seiner persönlichen Rechtfertigung für nötig halten. Für den vorliegenden Prozeß aber war es meines Erachtens gar nicht nötig, da hätte – wie der Rechtsanwalt Kleinholz mit unerbittlicher Logik entwickelte – Graef mit Bertha Rother haben anfangen können, was immer er gewollt haben mochte, und wäre doch vollberechtigt gewesen, in jenem Termin am 6. Juni die Frage nach dem »Verhältnisse« zu verneinen, wenn er sich bewußt war, daß er keinen Ehebruch im Sinne des Gesetzes begangen hatte. Darauf allein kam es an. Denn bevor der Vorsitzende am 6. Juni 1884 Professor Graef die Frage nach seinem »Verhältnis« mit Bertha Rother vorlegte, bemerkte er ausdrücklich, nachdem er festgestellt hatte, daß der Zeuge verheiratet sei, Graef sei berechtigt, die Aussage zu verweigern, da für einen verheirateten Mann die Bejahung dieser Frage eine strafgerichtliche Verfolgung wegen Ehebruchs nach sich ziehen könne. Auf dieser Basis wurde also die bewußte Frage an Professor Graef gerichtet – jede andere Interpretation wäre Sophisterei. Ehebruch im Sinne des Gesetzes kann aber nur durch geschlechtlichen Umgang begangen werden, und es unterliegt wohl kaum noch einem Zweifel, daß ein solcher in dem Verkehr zwischen Bertha Rother und Graef nicht stattgefunden hat. Die Staatsanwaltschaft selbst hat auch deshalb nicht den geringsten Versuch gemacht, den Angeklagten des Ehebruchs zu überführen, sie ist aber vor dem sehr heiklen Versuch nicht zurückgeschreckt, dem Verkehr zwischen den beiden eine andere Bedeutung beizulegen, die hier nicht einmal angedeutet werden kann. Wenn Professor Graef keinen Meineid begangen hatte, so hatte auch Anna Rother, die über das Verhältnis zwischen Professor Graef und ihrer Schwester Bertha sich in demselben Sinne wie Graef geäußert hatte, in jener Sitzung am 6. Juni 1884 kein falsches Zeugnis abgegeben; und wenn ihre Aussage wahr war, so konnte sie auch nicht zu einem Meineid angestiftet worden sein. Damit wurde der zweite Punkt der Anklage gegen Graef hinfällig. Drittens wurde Graef beschuldigt, in zwei Fällen unzüchtige Handlungen gegen Kinder unter vierzehn Jahren begangen zu haben: nämlich vor acht Jahren gegen Bertha Rother und im Dezember 1883 gegen Helene Hammermann. Im ersten Fall hat der Beweis, daß Graef Bertha Rother überhaupt vor Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres gekannt hat, nicht erbracht werden können, vielmehr ist durch glaubwürdige Zeugenaussagen festgestellt worden, daß die Begegnung beider erst nach Berthas vollendetem vierzehntem Lebensjahr stattgefunden hatte. Im Falle Hammermann hat die völlige Unglaubwürdigkeit von Helene, die auch bei ihrer Aussage in dieser Verhandlung deutlich zutage trat, der Anklage jede Stütze entzogen. Gegen Bertha Rother war die Beschuldigung erhoben, daß auch sie Anna zum Meineide angestiftet habe. Sonst lag gegen Bertha nichts vor. Diese Beschuldigung stützte sich lediglich auf eine Aussage von Anna, deren Schwachsinnigkeit keinem Zweifel unterliegen kann und die von ihr auch – wie schon berichtet – später in allen Punkten widerrufen worden ist. Auf diese Aussage allein hat Bertha Rother eine sieben Monate währende Untersuchungshaft erleiden müssen, und wohl keiner hat im Laufe der Verhandlungen vor dem Schwurgericht so viel ausstehen müssen wie sie. Soweit ich davon entfernt bin, den Lebenswandel dieses Mädchens gutzuheißen, so muß ich doch sagen: Das erscheint mir als eine unerhörte Härte! Wenn die Motive, welche zur Anklage führen, so dürftige sind, daß der Staatsanwalt selbst die Anklage fallenläßt und Berthas völligen Freispruch beantragt, wenn dem so ist, dann meine ich, ist die sieben Monate währende Untersuchungshaft etwas Ungeheuerliches! Die Mutter, Auguste Rother, war der schweren Kuppelei beschuldigt, sie sollte Bertha und Lieschen an Professor Graef verkuppelt haben. Da nun die Frage, ob Graef Bertha vor deren vollendetem vierzehntem Lebensjahr gekannt habe, verneint werden mußte, so kam diese Verneinung der alten Rother selbstverständlich zugute. Im Falle ihrer jüngsten Tochter Lieschen war Anklage gegen Graef nicht erhoben worden; diese hätte sich auf nichts anderes als die von der Intrau, Kühnle und Clara Adler angeblich gehörten Geräusche in Lieschens Zimmer stützen müssen. Obwohl jeder der im Prozeß Anwesenden von der alten Rother einen höchst widerwärtigen Eindruck gewinnen mußte, trotz der Gewißheit der Geschworenen, daß ihnen eine Kupplerin schlimmster Art gegenüberstehe, hat ihre Freisprechung, da die Anklage an diese beiden Fälle ihrer Töchter geknüpft war, notwendigerweise erfolgen müssen. Während der langen, anstrengenden und aufregenden Verhandlungen war die Haltung des Hauptangeklagten Graef eine geradezu bewundernswerte. In Hunderten von positiven Angaben, die er während der langen Tage gemacht hat, hat er sich auch nicht ein einziges Mal in einen Widerspruch verwickelt – das kommt eben daher, daß er die Wahrheit gesagt hat. Bis zum letzten Augenblick hat er sich seine körperliche und geistige Frische bewahrt und sich immer der größten Ruhe und Mäßigung befleißigt. Nur ein einziges Mal konnte er seiner Erregung nicht Herr werden – an jenem Tag der Seelenmarter, als seine Gedichte, seine testamentarische Ansprache verlesen, seine geheimsten Geheimnisse offenbart wurden –, da übermannte es ihn einen Augenblick, da traten ihm die Tränen in die Augen, da rang er die Hände und rief in wahrer Verzweiflung: »0 Gott, o Gott!« Sonst bewahrte er immer die Haltung eines Mannes, der von der Gerechtigkeit seiner Sache überzeugt ist. Der Vorsitzende hat Gelegenheit genommen, Bertha Rother in den schärfsten Worten wegen ihres ungebührlichen Auftretens vor Gericht zu rügen und über sie eine Strafe zu verhängen. Diese Ungebührlichkeit ist mir entgangen, aber im allgemeinen Benehmen dieses Mädchens vor Gericht habe ich Frechheit und Ungebührlichkeit nicht wahrnehmen können. Sie hatte das Bestreben, sich möglichst gewählt auszudrücken und sprach auch in der Tat eine andere Sprache als die Ihrigen. Mag auch etwas Komödiantenhaftes dieser Diktion anhaften, so konnte sie doch nicht als unziemlich bezeichnet werden. Während der Enthüllungen, die über ihr Vorleben gemacht wurden, war sie ganz zerknirscht und brach schließlich schluchzend zusammen. Und das war keine Komödie! Anna Rother saß gewöhnlich teilnahmslos da. Von Zeit zu Zeit flog ein Lächeln von dummer Anmut über ihr Gesicht. Sie wechselte auffallend oft die Gesichtsfarbe, bisweilen sah sie blühend und frisch aus, bisweilen wie eine schwer Leidende. Einen schlechten, um nicht zu sagen abscheulichen Eindruck machte die alte Rother, die sich während der Verhandlungen körperlich immer mehr zu vermindern schien. Die Zeugen boten eine seltsame Mischung, je nachdem sie aus den Kreisen des Professors Graef oder aus der Umgebung der Familie Rother kamen. Hier Wissenschaftler von Bedeutung, hohe Justizbeamte, Künstler von weithallendem Ruf – dort Schneidermamsells, Modelle, Kutscher, Köchinnen und polizeilich überwachte Mädchen. Die beiden jungen Leute, der Referendar und der Lackierer, die durch ihre Beziehungen zu Bertha und Anna Rother in den Prozeß verwickelt waren, machten in ihren Aussagen einen durchaus sympathischen Eindruck. Von den Verteidigern taten sich die des Professors Graef in rühmlicher Weise hervor: Justizrat Simson durch Wärme und Überzeugungskraft, Rechtsanwalt Kleinholz durch scharfe Logik. Dem Verteidiger der Anna Rother, Rechtsanwalt Cassel, gelang es noch, nachdem diese beiden hervorragenden Redner ihr Plädoyer gehalten hatten, die Sache von einer neuen Seite zu beleuchten und neue überzeugende Gründe zugunsten aller Angeklagten in beredter Weise geltend zu machen. Die Verteidiger von Bertha und Auguste Rother, die Rechtsanwälte Holz und Voigt, wurden der Natur der Sache nach in die zweite Reihe verwiesen, zeigten da jedoch einen regen Eifer, sich ihrer undankbaren Aufgaben gewissenhaft zu entledigen. Der schwierigste Teil fiel dem Herrn Staatsanwalt Heinemann zu. Es muß ihm das Zeugnis ausgestellt werden, daß er mit allen Kräften gekämpft, daß er die Sache, die unrettbar für ihn verloren schien, bis zum letzten Augenblick mit Aufgebot aller Mittel verfochten hat. Sein sehr langes Plädoyer fügte in meisterlicher Weise alle Momente, welche nach seiner Überzeugung die Schuld der Angeklagten erweisen sollten, zu einem logisch wohlgegliederten Ganzen. Daß in dieser fünf Stunden währenden Rede dem Herrn Staatsanwalt Einzelheiten entschlüpft sind, die er nach reiflicher Überlegung vielleicht lieber ungesagt gelassen hätte, darf nicht verschwiegen werden. Die Nebeneinanderstellung der Freisprechung eines Schuldigen mit der Verurteilung eines Unschuldigen, die im Flusse der Rede auf den Hörer wie eine Gleichstellung wirkte, diese These, die zu allen Rechtsanschauungen der alten und neuen Zeit (gewöhnlich in dem volkstümlichen Satz wiedergegeben, daß es besser sei, hundert Schuldige freizusprechen, als einen Unschuldigen zu verurteilen) in schroffstem Widerspruch steht; die Behauptung, es komme selten vor, daß sich Erpresser an Leute heranmachen, welche gar nichts begangen haben, die ganz dazu angetan ist, die Tatenlust der Lumpen, die dieses schmähliche Handwerk betreiben, anzufeuern und deren Opfer, die also dem Herrn Staatsanwalt von vornherein nicht ganz unverdächtig erscheinen, von der Verfolgung abzuschrecken; endlich die waghalsige Interpretation gewisser Gedichte, aus deren erotischen Ausdrücken der Herr Staatsanwalt in einer Weise, die die Verteidigung als »haarsträubend« bezeichnete, auf die Tatsächlichkeit gewisser unnatürlicher Ausschweifungen widerwärtigster Art geschlossen hat – das alles sind Momente höchst bedenklicher Art, gegen die sich sehr berechtigte Einwendungen erheben lassen. Seine Rede machte indessen im großen und ganzen durchaus den Eindruck, daß sie von einer tiefwurzelnden Überzeugung durchdrungen war. Aber traurig ist es, daß er diese Überzeugung gehabt hat. Wäre er ein so guter Menschenkenner wie ein guter Redner und Jurist gewesen, hätte er, anstatt einen Kühnle zu hören, sich durch die warmherzigen Worte des Professors Julius Lessing etwas über das Leben und Wirken eines Künstlers sagen lassen, hätte er die ganze Sache von einem höheren Standpunkt aus erfaßt, so wäre dieser Prozeß mit seinem abscheulichen Wust, der so viel Widerwärtiges und Ekelhaftes aufgerührt hat, unterblieben. Der Vorsitzende des Schwurgerichts, Herr Landgerichtsdirektor Boguslav Müller, hat in der Sitzung am 5. Oktober 1885 seine eigene Haltung in diesem Prozeß mit Recht durch die folgenden Worte gekennzeichnet: »Ich würde es für ein Verbrechen halten, wollte ich hier nach irgendeiner Richtung hin meine eigene Anschauung durchblicken lassen. Ich habe nur die Aufgabe, die Wahrheit an den Tag zu bringen und den Anforderungen, welche nach dieser Richtung hin von der Staatsanwaltschaft wie von der Verteidigung an mich gestellt werden, möglichst gerecht zu werden.« Es sind auch die hervorragenden Eigenschaften, die Landgerichtsdirektor Müller bei der Leitung des Dickhoffschen Prozesses bewährt hat, bei diesem Anlaß deutlich hervorgetreten. Indessen: »Quid est veritas? – Was ist Wahrheit?« haben wir uns alle mit Pilatus zu fragen! Bei so vollkommenen Widersprüchen in den Angaben kann niemand, der lebt und menschlich irrt, kein Staatsanwalt, kein Verteidiger, kein Zeuge, kein Geschworener, kein Vorsitzender sagen: »Das ist die objektive Wahrheit!« Er kann sich nur nach sorgsamer Abwägung aller in Betracht kommenden Fragen eine subjektive Überzeugung bilden, die ihn vor seinem Gewissen berechtigt zu sagen: »Das halte ich für die Wahrheit!« – Ist aber die Wahrheit nur eine subjektiv erkannte, so kann auch das Bestreben, die Wahrheit an den Tag zu bringen, nicht vom Subjekt losgelöst werden! Unwillkürlich wird der Vorsitzende beflissen sein, diejenigen Punkte, die nach seiner Überzeugung zur Aufklärung der Wahrheit dienen können, besonders festzuhalten und hervorzuheben, diejenigen aber, die nach seiner Überzeugung die Wahrheit entstellen und den wahren Sachverhalt verdunkeln, nicht in dem Maße hervorspringen lassen, daß sie die Vorstellungen über das aus tiefster Überzeugung als tatsächlich wahr Angesehene verwirren können. Es ist rein undenkbar, daß ein Vorsitzender, der einen Zeugen seiner tiefsten Überzeugung nach für einen Schwindler und Lügner hält, genau ebenso behandeln und seine Aussage bewerten wird wie einen anderen, den er als durchaus wahr und ehrlich betrachtet. Wie also ein jeder Vorsitzender eines jeden Prozesses mit seinen Anschauungen und Überzeugungen, die er sich auf Grund der Kenntnisse der Akten gebildet hat, an den Verhandlungen persönlich beteiligt ist und wie es ihm bei dem ehrlichsten Bestreben, rein objektiv zu verfahren und lediglich der Wahrheit zu dienen, doch nie und nimmer gelingen kann, seine Persönlichkeit mit ihren Meinungen und Überzeugungen vollkommen zu unterdrücken und vergessen zu machen, so ist es auch hier der Fall gewesen. Keiner der an dem Prozeß Beteiligten konnte darüber im Zweifel sein, welcher Art die Anschauung des Vorsitzenden war. Darüber sind gar keine Worte zu verlieren. Für die Verhandlungen hatte der Vorsitzende wegen der Anstößigkeiten, die notwendigerweise zur Sprache kommen mußten, die Öffentlichkeit förmlich ausgeschlossen, jedoch von seiner gesetzlichen Befugnis, bestimmten Personen – in diesem Fall auch den Mitgliedern der Presse – die Teilnahme zu gestatten, Gebrauch gemacht. Dadurch sind die Verhandlungen tatsächlich öffentlich geworden. Die Öffentlichkeit der gerichtlichen Verhandlungen ist eine der großen Errungenschaften unseres Jahrhunderts, sie ist vornehmlich im Interesse der Angeklagten als Bürgschaft einer unparteiischen Rechtspflege durchgesetzt worden. Daß der Vorsitzende diese durch die Presse bewirkte Öffentlichkeit im weitesten Sinne zugelassen hat, beweist, daß er die weittragende Bedeutung des verhandelten Falles vollkommen erkannt hat. Der Vorsitzende hat aber auch von dem Recht Gebrauch gemacht, daß es in seiner Befugnis liegt, für gewisse Einzelheiten während der Verhandlung die Öffentlichkeit vollständig auszuschließen. Dies war bei der Besichtigung des Graefschen Märchenbildes der Fall, das nur den Richtern, den Geschworenen, dem Staatsanwalt, den Verteidigern und dem Angeklagten Graef gezeigt worden ist. Ich gebe zu, daß es anstößig wirken kann, wenn im Gerichtssaal ein Kunstwerk ausgestellt wird, das eine völlig unbekleidete weibliche Gestalt zeigt, während das Modell dieser Gestalt auf der Anklagebank sitzt. Es war also, im Interesse der Würde des Gerichtes, daß eine solche Ausnahmeregelung praktiziert wurde. Könnte aber doch nicht auch die Rücksicht auf einen Angeklagten, der noch kein Verurteilter ist, den Vorsitzenden zu einer solchen Ausnahmeregelung veranlassen? Wenn die für keinen Dritten bestimmten Selbstbekenntnisse Graefs, mit der Aufschrift »Erst nach meinem Tode zu öffnen«, das Gericht in der rauhen Ausübung seiner Pflicht genötigt ist zu öffnen und wie jedes andere Papier (wie die Postkarte der Intrau) zu den Akten zu heften, wenn diese Bekenntnisse in der Verhandlung verlesen werden müssen, dann, meine ich, wäre es ebenfalls geboten, die Öffentlichkeit auszuschließen. Zwei Punkte sollen noch behandelt werden, die die Mängel unserer heutigen Gerichtsverfahren betreffen. Diese unliebsamen Einzelheiten sind nicht nur von den Laien, sondern auch von den Juristen in diesem Prozeß wahrgenommen worden. Zunächst ist in unliebsamer Weise die Unsicherheit bemerkt worden, die über den wichtigsten Punkt des Prozesses herrschte, nämlich über den, auf den sich die Erhebung der Anklage wegen Meineides stützt. Der Angeklagte behauptete, daß er im Termin vom 6. Juni 1884 gefragt worden sei, ob er Bertha Rother verführt und mit ihr ein Verhältnis habe. Der Vorsitzende in jenem Termin bemerkte dagegen, daß er nicht im Präsens, sondern im Perfekt gesprochen und seine Frage so gestellt habe: Ob Professor Graef mit Bertha Rother ein Verhältnis gehabt (im Sinne des Ehebruchs) und ihr erhebliche Zuwendungen an Geschenken und Geldern gemacht habe? Rechtsanwalt Bernstein, der damalige Verteidiger der Frau Hammermann, sagt im Widerspruch zu beiden, daß er selbst diese Frage an den Angeklagten gerichtet hätte, nicht der Vorsitzende, wobei von ihm vor allem die Frage der »Verführung« der Bertha Rother gestellt worden sei. Es war also nicht mit voller Bestimmtheit zu erkennen, was genau gefragt worden war und wer gefragt hatte! Dies verstärkt die aus richterlichen Kreisen schon vielfach erhobene Forderung, wichtige Zeugenaussagen während der Verhandlung durch authentische Protokolle fixieren zu lassen. Wir haben weiterhin in diesem Prozeß erfahren müssen, daß der Vorsitzende, entsprechend seiner gesetzlichen Pflicht, sehr häufig in die Lage gekommen ist, Angeklagten und Zeugen ihre früheren Aussagen vorzuhalten, »um dem Gedächtnis zu Hilfe zu kommen«. Dadurch aber erlangen die früheren Vernehmungen eine Wichtigkeit, die sie eigentlich nicht haben sollten. Wenn man sich die äußeren Bedingungen der Zeugenvernehmung im Untersuchungsgericht vergegenwärtigt, die viel Zerstreuendes und wenig Feierliches haben, so kann man sich ganz gut vorstellen, daß eine solche Aussage nicht immer maßgebend zu sein und dem Willen des Aussagenden nicht immer durchaus zu entsprechen braucht. Auch das nach diesen Aussagen gefertigte Protokoll entspricht vielleicht in diesem oder jenem Punkt, der zunächst als ein ganz unwesentlicher sich kaum bemerkbar macht, aber plötzlich bei den Verhandlungen eine ungeahnte Wichtigkeit erlangen kann, nicht ganz und gar den Absichten des Zeugen, aber er beachtet es kaum; er ist vielleicht nicht einmal imstande, bei der Vorlesung alle feinen Unterscheidungen zu machen, er legt vielleicht gar keinen Wert darauf, ob ein Wort im Präsens oder im Perfekt dasteht, und dies kann im Laufe des Prozesses ein Kardinalpunkt werden! Er unterschreibt das Protokoll, das bei größter Sorgsamkeit des Untersuchungsrichters doch etwas anderes enthalten kann, als der Zeuge hat sagen wollen. Nun tritt dieser Zeuge vor das Gericht, und nachdem er seinen feierlichen Eid geleistet hat, ist er sich seiner Verantwortlichkeit in viel höherem Maße bewußt, da fühlt er, daß jedes einzelne Wort von Wichtigkeit sein kann. Und spitzt sich die Vernehmung schließlich zu der Frage zu, ob er früher die Wahrheit gesagt habe oder jetzt, so wird meines Erachtens die Bedeutung der eidlichen Aussage vor den Richtern und Geschworenen vermindert und bei unselbständigen Naturen oft widerwillig zu einer einfachen Bestätigung der ersten Aussagen vor dem Untersuchungsrichter herabgesetzt werden. Dies erscheint mir in unseren Gerichtsverfahren höchst mißlich. Die Reden des Staatsanwalts und der Verteidiger hatten mit kurzen Pausen den ganzen Tag des 7. Oktober, von vormittags 9 Uhr bis abends 9 Uhr 30 in Anspruch genommen. Dann gab der Vorsitzende den Geschworenen die gesetzlich erforderte Rechtsbelehrung. Wenige Minuten nach 10 Uhr zogen sich die Geschworenen in das Beratungszimmer zurück. Es herrschte eine kaum beschreibliche Aufregung, als sie kurz nach Mitternacht zurückkehrten und ihre Plätze wieder einnahmen. Der Obmann der Geschworenen, Herr Stadtverordneter Schäfer, verlas die Fragen und den Wahrspruch der Geschworenen. Die entscheidende Frage war die dritte auf dem Fragebogen: ob Professor Graef im Prozeß Hammermann einen Meineid geleistet habe. Als hier die Antwort »Nein« verlesen wurde, ging eine unaufhaltsame Bewegung durch den dichtgedrängten Saal. Es war kein Beifall, es war ein wunderbarer Laut der Befreiung, ein so allgemeines Aufatmen, daß der Vorsitzende sich genötigt sah, die Zuhörer auf ihre Pflicht, sich jeder Äußerung zu enthalten, hinzuweisen. Dann folgte ein »Nein« dem anderen. Sämtliche Schuldfragen wurden verneint. Darauf wurden die Angeklagten wieder in den Saal geführt, zum letzten Male auf jene fürchterliche Bank, auf der sie in den neun überlangen Verhandlungstagen so schreckliche Stunden hatten verbringen müssen. Es wurde ihnen der Wahrspruch der Geschworenen mitgeteilt, und während sich der Gerichtshof zurückzog, um das Urteil der Freisprechung festzusetzen, schüttelten die Angeklagten ihren Verteidigern dankbar die Hand. Nach kurzer Frist wurden dann die Angeklagten in Freiheit gesetzt. Eine ungeheure Menschenmenge wogte trotz der vorgerückten Stunde der Nacht vor dem entlegenen Gerichtsgebäude, und ihre Haltung ließ keine Zweifel darüber, daß der Wahrspruch der Geschworenen ihren Wünschen entsprochen hatte. Es ist bei diesem Prozeß, wie bei jedem, der viel Aufhebens macht, sehr häufig von der öffentlichen Meinung gesprochen worden. Mit dieser unglücklichen öffentlichen Meinung macht eben jedermann, was er will. Sie wird als wichtige Hilfstruppe herangezogen, wenn man sie zu seinen Zwecken gebraucht, sie wird verhöhnt, verlacht, ihr Dasein wird bestritten, wenn sie als schädlich angesehen wird. Die Frage: Was ist öffentliche Meinung? ist ebenso unmöglich zu beantworten wie die Frage: Was ist Wahrheit? Es machte aber allerdings den Eindruck, als ob die Mehrheit, die man eben als öffentliche Meinung zu bezeichnen pflegt, die Freisprechung der Angeklagten mit Freuden begrüßte. Der Prozeß hatte in den weitesten Kreisen eine tiefe Unbehaglichkeit hervorgerufen. Jedermann zitterte, daß er auf irgendeine Weise einmal in einen Prozeß, wenn nicht als Angeklagter, so als Zeuge, hineingezogen und dann in die entsetzliche Notwendigkeit versetzt werden könnte, Dinge offenbaren zu müssen, die er bisher als tiefstes Geheimnis verborgen hatte. Die Befriedigung über den Ausgang des Prozesses hat sich dann zunächst in eine Art Verherrlichung des Hauptangeklagten verwandelt. Aber das dürfte sich ändern. Wenn Professor Graef der ihm zur Last gelegten Verbrechen auch nicht schuldig ist, so ist in seinem Wesen manches allzu Künstlerische, Verfängliche, das ihm von vielen Ruhigdenkenden, Unvoreingenommenen doch stark verdacht werden wird. Auch freier Denkende, auch solche, die nicht auf dem Standpunkt eines engherzigen Philistertums stehen und wohl begreifen, wie ein Künstler fühlt, werden von seinen Auffassungen nicht ganz zu überzeugen sein. Aber hat ihn auch sein Naturell zu offenbaren Torheiten und schweren Fehlern verleitet, so ist dies ja nicht Inhalt seiner Anklage gewesen: Er hat sich keiner der ihm zur Last gelegten entehrenden Handlungen schuldig gemacht – und »wer ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein auf ihn«! Das Schulmädchen Marie Schneider Vor den Richtern der Dritten Strafkammer des Berliner Landgerichts I steht ein zwölfjähriges Schulmädchen, für sein Alter körperlich gut entwickelt, ziemlich groß und schlank, von keineswegs ungewöhnlicher Gesichtsbildung, nicht hübsch, aber auch nicht häßlich. Der Kopf ist rund, die Stirn weicht etwas zurück, die Nase ist ziemlich klein, der Mund ist eher groß als klein, die braunen Augen sind lebhaft, die schlichten dunkelblonden Haare sind nach hinten gekämmt. Sie trägt die Kleidung der Untersuchungsgefangenen: über dem dunkelfarbigen Rock ein großes, helles Brusttuch, das bis zum Hals reicht und die Schultern bedeckt. Mit einer geistigen Klarheit und Bestimmtheit, die für ihre Jahre höchst überraschend, ja staunenswert sind, beantwortet sie die sämtlichen Fragen, die vom Vorsitzenden der Strafkammer, Landgerichtsdirektor Schmidt, in scharfsinniger und logischer Gliederung an sie gestellt werden, und zwar ohne Stocken und Schwanken und ohne daß sie an der Beantwortung anders als mit ihrem Verstande beteiligt zu sein scheint. Irgendwelche innere Bewegung oder tiefere Erregung ist vollkommen ausgeschlossen. Sie macht ihre Aussagen gleichmäßig in demselben kindlichen Tone, in dem die jugendliche Schülerin dem Lehrer oder sonst einer Respektsperson Rede und Antwort steht oder etwas aufsagt, was sie erlernt hat, ob diese Fragen sich nun auf verhältnismäßig gleichgültige und äußerliche Dinge beziehen oder ob sie von schwerwiegender Bedeutung und entsetzlichster Natur sind. Sie selbst macht keinerlei Unterscheidungen, weder was den Sinn ihrer Antworten noch deren Ausdruck und Ton betrifft. Und wenn diese Fragen auch von so einschneidender Verschiedenheit sind, daß der Richter, der sie stellt, unwillkürlich dabei den Ausdruck seiner Stimme und den Tonfall so wesentlich verändert, daß ihm jedermann anmerken muß, wie tief er von der Sache selbst menschlich ergriffen wird – das kleine Mädchen, die Meistbeteiligte, bewahrt in allen Fällen bei der Beantwortung die vollkommene Gleichmäßigkeit, die frühreife Klarheit und Kindlichkeit. Sie ist keineswegs dreist, eine gewisse Befangenheit ist sogar nicht zu verkennen, aber sie weiß offenbar, daß sie antworten muß, gerade wie sie zu antworten hat, wenn der Lehrer in der Schule sie fragt, und genauso antwortet sie. Ihre Aussagen machen den Eindruck der vollkommensten Wahrhaftigkeit und stimmen in der Tat mit den Feststellungen der Untersuchungsbehörde in jedem Punkte überein. Was sie bei dieser Vernehmung, teils durch Bejahung und Verneinung der an sie gestellten Fragen, teils durch längere eigene Angaben, die sie auf Veranlassung des Vorsitzenden macht, mit auffälliger Schärfe und Bestimmtheit und mit einer in diesem Falle geradezu unbegreiflichen Objektivität ihren Richtern mitgeteilt hat, wollen wir hier im Zusammenhang, unter Auflösung der Form von Frage und Antwort, so vollständig und richtig es uns möglich ist, wiedergeben. »Ich heiße Marie Schneider. Ich bin am ersten Mai achtzehnhundertvierundsiebzig in Berlin geboren. Mein Vater ist vor längerer Zeit gestorben, ich weiß nicht, wann; ich habe ihn noch gekannt. Meine Mutter lebt noch, sie ernährt sich als Maschinennäherin. Ebenso lebt ein jüngerer Bruder von mir. Eine Schwester habe ich vor einem Jahr verloren. Ich habe sie nicht besonders liebgehabt, weil sie besser war als ich und von meiner Mutter besser behandelt wurde. Ich bin wegen meiner Ungezogenheiten einige Male von meiner Mutter gezüchtigt worden, und es ist richtig, daß ich ihr den Stock, mit dem sie mich geschlagen hat oder schlagen wollte, weggenommen und sie geschlagen habe. Seit meinem sechsten Lebensjahr besuche ich die Gemeindeschule. Ich bin jetzt in der dritten Klasse, und zwar seit zwei Jahren. Ich bin wegen Faulheit sitzengeblieben. Ich bin unterrichtet worden im Lesen, Schreiben, Rechnen, in der Erdkunde und Geschichte und auch in Religion von meinem sechsten Lebensjahr an. Ich kenne die zehn Gebote. Ich kenne auch das fünfte Gebot; es heißt: ›Du sollst nicht töten.‹ Die Erklärung dazu im Katechismus lautet: ›Du sollst deinem Nächsten an seinem Leibe keinen Schaden noch Leid tun, sondern ihm helfen und fördern in allen Leibesnöten.‹ Auch die Bibelstelle, welche den, der tötet, mit dem Tode bedroht, ist mir bekannt; sie lautet: ›Wer Menschenblut vergießt, durch Menschen soll sein Blut vergossen werden.‹ Ich habe einige Gespielinnen in der Schule und in der Nachbarschaft gehabt und habe auch mit einem zwanzigjährigen Fräulein, das in unserem Hause wohnt, viel verkehrt. Sie hat mir von ihrer Kindheit erzählt und mir gesagt, daß sie ebenso ungezogen [›ruppig‹] gewesen sei wie ich und daß auch sie die Lehrer, die sie hätten strafen wollen, geschlagen habe. Vor einiger Zeit habe ich mich beim Spielen auf dem Hof einem Kind von hinten genähert, ihm die Augen zugehalten und gefragt, wer ich sei. Bei dieser Gelegenheit habe ich ihm die Daumen tief in die Augen gedrückt, so daß das Kind sehr schrie und tagelang entzündete Augen hatte. Ich wußte, daß ich ihm weh tat, aber ich habe es doch getan und es trotz seines Schreiens nicht eher losgelassen, als bis man mich gewaltsam entfernt hat. Eine besondere Freude habe ich wegen der dem Kinde bereiteten Schmerzen nicht empfunden, ich habe es aber auch nicht bereut. Als kleines Kind habe ich Kaninchen die Augen mit einer Gabel ausgestochen und ihnen nachher den Bauch aufgeschlitzt. Das hat mir wenigstens meine Mutter öfter gesagt, ich selbst entsinne mich dessen nicht mehr genau. Von den großen Verbrechen, die in Berlin vorgekommen sind, habe ich Kenntnis erhalten. Ich weiß, daß Conrad seine Frau und Kinder ermordet hat und daß ihm der Kopf abgehauen worden ist. Ich weiß, daß Frau Päpke ermordet worden ist, und habe auch von dem Mörder Gottfried Keller gehört. Ich habe die Zeitungsberichte über diesen Mord meiner Tante vorgelesen. Ich bin sehr naschhaft und habe mir mehrere Male Geld zu verschaffen versucht, um mir Näschereien zu kaufen, zweimal fünfzig Pfennige und einmal eine Mark. Ich habe den Leuten gesagt, daß ich das Geld für andere Leute holte, die gerade kein Kleingeld hätten. Ich weiß, daß das Betrug war. Ich weiß auch, was Diebstahl ist. Wenn man etwas wegnimmt, was einem nicht gehört, so begeht man einen Diebstahl. Es gibt verschiedene Arten von Diebstahl. Man kann etwas wegnehmen, was offen daliegt, oder etwas aus der Tasche nehmen oder etwas, was unter Verschluß liegt; und zu dem hinter Verschluß Liegenden gelangt man, wenn man das Schloß entweder mit einem falschen Schlüssel oder mit einem Dietrich öffnet. Je nachdem und je nach dem Werte des Gestohlenen wird auch der Diebstahl leichter oder schwerer bestraft, mit Gefängnis oder mit Zuchthaus. Jemand, der tötet, ist ein Mörder, und ich bin eine Mörderin. Der Mord wird mit dem Tode bestraft, der Mörder wird hingerichtet, das heißt, es wird ihm der Kopf abgehackt. Mir wird man den Kopf aber nicht abhacken, weil ich noch zu jung bin. Man hat mir gesagt, ich wäre noch so jung, daß mir nichts geschehen könne, man würde mich in ein Erziehungshaus bringen. Am siebenten Juli wurde ich von meiner Mutter nach der Waßmannstraße geschickt, um für sie etwas zu besorgen. Da traf ich die kleine Margarete Dietrich, die dreieinhalb Jahre alt war und die ich seit dem März dieses Jahres kannte. Ich sagte ihr, sie solle mit mir kommen, und faßte sie an der Hand. Sie folgte mir auch. Ich nahm sie mit mir, um ihr die Ohrringe wegzunehmen. Es waren kleine goldene Ohrringe mit einem bunten Stein. Ich wollte die Ohrringe nicht selbst behalten, sondern bei einem Trödler in der Nähe verkaufen. Ich hoffte, dafür fünfzig Pfennige zu bekommen, und dafür wollte ich mir Näschereien kaufen, namentlich Königskuchen. Als ich auf dem Hof unseres Hauses angelangt war, mußte ich ein Bedürfnis verrichten und rief nach meiner Mutter hinauf, sie solle mir den Schlüssel herunterwerfen. Sie tat das und warf mir gleichzeitig fünf Pfennige herunter, für die ich etwas einzukaufen hatte. Während ich mich entfernte, setzte ich die kleine Margarete Dietrich auf die Treppe, und da fand ich sie auch wieder. Vom Hof aus hatte ich bemerkt, daß das Flurfenster des zweiten Stocks halb geöffnet war. Ich ging mit ihr die Treppe hinauf zum zweiten Stock, um ihr da die Ohrringe abzunehmen und das Kind nachher aus dem Fenster zu werfen. Ich wollte sie damit töten, denn ich fürchtete, daß sie mich verraten möchte. Sie sprach zwar nicht sehr gut, aber sie konnte ja auf mich zeigen, und wenn es herausgekommen wäre, hätte meine Mutter mich geschlagen. Ich stieg mit ihr bis zu dem offenen Fenster des zweiten Stocks die Treppe hinauf, öffnete das Fenster weit und setzte das Kind auf die Fensterbank. Da hörte ich, wie ein Hausbewohner von oben kam. Ich setzte das Kind schnell wieder auf den Boden und schloß das Fenster. Der Mann ging vorüber, ohne sich um uns zu bekümmern. Darauf öffnete ich das Fenster abermals und setzte das Kind wiederum auf das Fensterbrett, und zwar so, daß die Füße nach dem Hof hinaushingen, und mit mir abgewandtem Gesicht. Ich tat das, weil ich ihr nicht ins Gesicht sehen wollte und weil ich sie so leichter stoßen konnte. Ich hakte ihr die Ohrringe aus, Grete fing an zu schreien, weil ich, wie sie sagte, ihr weh tat. Darauf drohte ich ihr, wenn sie nicht sofort ruhig wäre, sie zum Fenster hinauszuwerfen, da wurde sie ruhig. Ich nahm die Ohrringe und steckte sie in meine Tasche. Dann gab ich dem Kind einen Stoß [›Schubs‹] und hörte, wie es unten erst auf die Laterne aufschlug und dann auf das Pflaster. Darauf lief ich schnell die Treppe hinunter und besorgte den Einkauf, den mir meine Mutter aufgetragen hatte. Ich wußte, daß ich das Kind töten würde. Daß der Tod der kleinen Grete den Eltern Schmerz bereiten würde, habe ich mir nicht überlegt. Mir selbst hat es auch nicht leid getan, ich habe es damals nicht bereut, ich habe es auch während der langen Zeit der Untersuchungshaft nicht bereut und bereue es auch jetzt nicht. Am andern Tag kam ein Schutzmann zu uns und fragte, ob ich das Kind aus dem Fenster geworfen hätte. Ich sagte, nein, ich wüßte von nichts. Ich warf nun aber die Ohrringe, die ich bis dahin versteckt hatte, weg – in den Lichtschacht. Ich fürchtete, man würde mir am Ende die Taschen durchsuchen und sie dann bei mir finden. Es kam auch bald ein zweiter Schutzmann, dem habe ich die Wahrheit gesagt, weil er drohte, mir eine Ohrfeige zu geben, wenn ich nicht die Wahrheit sagte. Ich wurde darauf abgeführt und mußte den Leuten sagen, wie es geschehen war. Dann kam ich hier nach dem Untersuchungsgefängnis in Moabit und wurde von Herrn Landgerichtsrat Hollmann wieder ganz genau nach allem gefragt, und habe darauf ebenfalls ganz genau geantwortet. Mit Herrn Landgerichtsdirektor Hollmann fuhr ich in einer Droschke nach dem Leichenhause. Ich aß ein Brötchen, das mir Herr Landgerichtsdirektor Hollmann gab, mit gutem Appetit. Ich sah die Leiche der kleinen Grete, die entkleidet auf einem Brett lag. Ich habe dabei keinen Schmerz und kein Bedauern empfunden. Ich wurde darauf nach dem Untersuchungsgefängnis zurückgebracht. Zwei Tage blieb ich allein in der Zelle. Meine Bitte, mich mit andern zusammenzusperren, wurde erfüllt. Ich war seitdem mit vier anderen weiblichen Gefangenen zusammen und habe denen die Geschichte ebenfalls erzählt. Ich habe bei der Erzählung bisweilen gelacht, weil die Frauen so kuriose Fragen an mich stellten. Vom Gefängnis aus habe ich auch an meine Mutter geschrieben und sie gebeten, zwei Mark einzuzahlen, damit ich mir Schmalz kaufen könnte, denn wir bekamen trockenes Brot. Einer der Briefe beginnt mit den Worten: ›Liebe Mutter! Mit Vergnügen ergreife ich die Feder, um Dir Nachrichten von mir zu geben.‹ Diesen Satz habe ich allein geschrieben, bei den andern haben mir meine Mitgefangenen geholfen.« Das sind die grauenvollen Tatsachen, welche die kleine Marie Schneider dem Richter ohne Verstocktheit, ohne Dreistigkeit, ohne Frechheit, mit dem Ausdruck der vollen Kindlichkeit – wir wiederholen noch einmal, weil wir keine treffendere Bezeichnung finden können – wie ein Schulmädchen in der Prüfung mitgeteilt hat. Während der sehr langen Befragung entfärbte sie sich etwas, weil eben die Länge der Prüfung und der Zwang der Antworten sie aufregte. Aber während der allerschrecklichsten Augenblicke, während ihrer Befragung über die Einzelheiten des Mordes, über die Besichtigung der Kindesleiche, war sie geradeso ruhig wie bei den Fragen über die gleichgültigsten Dinge. Nicht ein einziges Mal machte sie auch nur den Versuch, das Schändliche ihrer Tat durch lügnerische Behauptungen abzuschwächen oder zu beschönigen. Im Gegenteil konnte man beobachten, wie sie eine gewisse Freudigkeit darüber empfand, auf alle Fragen so hübsch Bescheid geben zu können und keine Antwort schuldig zu bleiben. Es machte fast den Eindruck, als ob es ihrer Eitelkeit schmeichelte, daß man sich um sie so angelegentlich bekümmerte und daß sie klug gestellte Fragen auch klug beantworten konnte. Ihre Augen feuchteten sich während der Befragung nur ein einziges Mal, und das war, als sie erzählte, daß sie trockenes Brot im Gefängnis bekäme. Die drei Ärzte, die über den Gemütszustand dieses furchtbaren Kindes ihr sachverständiges Urteil abzugeben hatten, haben die Marie Schneider einstimmig für strafunwürdig im Sinne des Gesetzes erklärt. Der Sachverständige Sanitätsrat Dr. Long hat sein Gutachten dahin abgegeben, daß hier ein vollkommener sittlicher Defekt vorliege, der unnatürlich und krankhaft sei. Er hat daran erinnert, daß die vom Gesetz angenommene Altersgrenze von zwölf Jahren für die Strafbarkeit eine willkürliche sei und daß Marie Schneider diese Grenze erst seit wenigen Wochen überschritten habe. Sie war, als sie das ungeheuerliche Verbrechen beging, zwölf Jahre und neun Wochen alt. Er glaubt nicht, daß die kleine Schneider die vom Gesetz erforderte Einsicht zur Erkenntnis der Strafbarkeit der Handlung besitze. Der andere Sachverständige, Geheimrat Dr. Wolff, der das Kind im Gefängnis näher zu untersuchen keine Gelegenheit gehabt, hat sich nach dem Eindruck, den er von den Verhandlungen gewonnen, dem Gutachten seines Kollegen angeschlossen. Der Gefängnisarzt Sanitätsrat Dr. Lewin hat die Kleine während ihrer langen Untersuchungshaft sehr sorgfältig beobachtet. Dr. Lewin macht eine sehr feine Unterscheidung zwischen der geistigen Reife und der seelischen Ausbildung, die bis zu einem gewissen Grade gemeinsam vorhanden sein müßten, um die Strafmündigkeit zu bedingen. Geistig sei die kleine Schneider über ihre Jahre hinaus reif, sie besitze sogar eine für ihr Alter ungewöhnliche Klugheit und Klarheit. Sie sei ihm während seiner langen Beobachtungen wie auch heute in der Verhandlung als ein durch und durch gescheites Mädchen erschienen, das jede Frage sehr wohl verstanden und gut beantwortet habe. Dagegen habe er niemals ein menschliches Wesen kennengelernt, das seelisch so vollkommen nichtig sei wie dieses Kind. Man könne da nicht von Verderbtheit reden, es wäre eben das Nichts. Sie habe nie einen Augenblick auch nur ein flüchtiges Bedauern, geschweige denn tiefe Reue gezeigt. Sie habe niemals das Bedürfnis gefühlt, das Entsetzliche zu bemänteln und zu beschönigen. Sie habe kein Verständnis dafür gehabt, daß sie ein schweres Verbrechen begehe, wenn sie ein Menschenleben vernichte, um sich für fünfzig Pfennige Näschereien kaufen zu können. Sie habe die Prügel ihrer Mutter mehr gefürchtet als die Folgen ihrer entsetzlichen Tat. Der Gefängnisarzt faßt seine Beobachtungen schließlich so zusammen: Die Angeklagte ist in geistiger Beziehung reif und klar, in sittlicher Beziehung aber eine Idiotin. Der Vertreter der öffentlichen Anklage, Assessor Werner, trat diesen Ausführungen entgegen und schloß aus der Art und Weise, wie das Mädchen auf alle Fragen Rede und Antwort gestanden, wie es seine Unterscheidungen zwischen Diebstahl und Betrug, zwischen schwerem und leichtem Diebstahl und dergleichen gemacht, wie es nach seinem eigenen Geständnis den Mord mit kühlster Überlegung vorbereitet und begangen habe, daß Marie Schneider für die von ihr verübte Untat im weitesten Sinne des Gesetzes verantwortlich zu machen sei. Er beantragte die Schuldigsprechung der Marie Schneider als Räuberin und Mörderin und als Strafmaß achteinhalb Jahre Gefängnis. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Fritz Friedmann, stützte sich in seiner sehr ernst und tief durchdachten Verteidigungsrede auf den festen Unterbau der sachverständigen Begutachtung. Er machte nicht den geringsten Versuch, die Tat selbst ihres Entsetzens zu entkleiden, sie irgendwie abzuschwächen oder in einem weniger grausigen Licht erscheinen zu lassen. Er richtete vielmehr ausschließlich sein Augenmerk auf den seelischen Zustand der Täterin. Er schilderte die Marie Schneider, unter Berufung auf ihr Verhalten während und unmittelbar nach der Tat, auf ihr Benehmen in der langen Untersuchungshaft und auf ihr Auftreten vor dem Richter, als ein Kind – als ein unseliges, fürchterliches Kind, aber eben doch als ein kindisches Wesen, das das Gesetz auch wegen fürchterlicher Verirrungen und Verbrechen nicht erreichen, nicht strafen könne, weil es eben die zur Erkenntnis der Tat erforderliche sittliche Reife nicht besitze. Daß es die Altersgrenze, welche das Gesetz gezogen hat, um einige Wochen überschritten habe, sei ohne allen Belang. Der Beweggrund der wohlüberlegten Schreckenstat, einen unredlichen Gewinn von fünfzig Pfennigen zu erzielen, um sich dafür Königskuchen zu kaufen, die unheimliche Herzlosigkeit und Kaltblütigkeit bei der Vorbereitung, bei der Ausführung dieser Tat, die vollkommene Gefühllosigkeit und Gleichgültigkeit nach der vollbrachten Tat, die Stumpfheit beim Anblick der Leiche, die völlige Reuelosigkeit und schaudererregende Frivolität, mit der die Täterin von ihrem Morde ihren Mitgefangenen gegenüber sich geäußert hat, dieselbe einer jeden Regung des Mitgefühls unzugängliche Haltung während der Verhandlung, diese auch vom Vorsitzenden schaudernd angestaunte steinerne Herz- und Gemütlosigkeit, gepaart mit der vollkommenen Kindlichkeit ihres Benehmens, wie sie dem Verteidiger bei jeder Begegnung mit dem kleinen Mädchen entgegengetreten ist und wie sie sich auch hier in der Öffentlichkeit offenbart hat – alles das stelle die Angeklagte auf eine so niedrige sittliche Stufe, daß das Gesetz bis zu ihr nicht hinabsteigen könne. Der entscheidende Zeitpunkt für die Beurteilung der Tat sei der Moment der Ausführung des Verbrechens selbst. Habe sie in diesem Augenblick die erforderliche Einsicht besessen, so sei ihr die Tat zuzurechnen. Der Ausgangspunkt der Einsicht müsse aber bei jedem Verbrecher nicht das Bewußtsein der Strafbarkeit, sondern das sittliche Grauen vor dem Verbrechen selbst sein. Wo dieses Grauen fehle und damit der absolute Moraldefekt zutage trete, sei die Grundlage für die Strafbarkeit entzogen, die Zurechnungsfähigkeit ausgeschlossen. Dieses Mädchen stehe also in sittlicher Beziehung tatsächlich noch außerhalb des Gesetzes. Es sei fraglich, ob es diese sittliche Reife jemals erlangen werde. Der Versuch dazu, dem Kinde diese sittliche Erziehung beizubringen, müsse jedenfalls gemacht werden. Dieser Versuch aber könne nimmermehr in dem Gefängnis, er müsse in einer Erziehungsanstalt gemacht werden. Der Gerichtshof verwarf in seinem Urteil die Ausführungen der Sachverständigen und die von der Verteidigung erhobenen Einwände, machte vielmehr die Auffassungen der Staatsanwaltschaft zu den seinigen und verurteilte die Marie Schneider zu einer Gefängnisstrafe von acht Jahren. Das ist der tatsächliche Hergang dieses in seiner Art einzigen Prozesses. Es ist in unserem Lande eine schöne Gepflogenheit, daß der Spruch der Richter mit unbedingtem Respekt und kritiklos aufgenommen wird. Indessen darf es doch wohl dem einzelnen nicht versagt sein, in einem besonderen Falle seiner wohlerwogenen Meinung bescheidenen Ausdruck zu geben, also z. B. in einem Falle wie dem vorliegenden, in dem er sich mit den Gutachten der wissenschaftlichen Sachverständigen begegnet, in einem Falle, von dem es überhaupt zweifelhaft erscheinen könnte, ob er vor das Forum der Richter oder der Ärzte zu verweisen sei. Daß uns in dieser zwölfjährigen Raubmörderin ein nahezu unbegreifliches menschliches Geschöpf entgegentritt, ist einmütig von allen Beteiligten anerkannt worden. Die Verstandeskräfte des Mädchens sind genügend und gut entwickelt; aber nichts weist in dem Dasein dieses ungeheuerlichen Kindes darauf hin, daß seelische oder Gemütsregungen, deren Sitz wir in das Herz verlegen, jemals irgendeine ihrer Handlungen bestimmt, daß die mahnende Stimme des Gewissens sich je in ihr erhoben habe. Um zu naschen, betrügt sie, raubt sie und tötet sie schließlich. Dieses kindliche Verbrechertum ist etwas so Ungeheuerliches, daß man unwillkürlich zu der Frage gedrängt wird: Ist denn das Kind bei Sinnen? Bei Sinnen? Ja. Denn das setzt nur die Tätigkeit des Verstandes voraus. Aber das Gesetz verlangt mehr als das Verstehen der Strafbarkeit einer Handlung, es verlangt die zur Erkenntnis der Strafbarkeit erforderliche Einsicht. Es ist nicht meines Amtes, mich auf eine heikle Erläuterung schwieriger Rechtsbegriffe einzulassen. Indessen, wenn das Gesetz mit so wunderbarer Klarheit sich ausdrückt wie in diesem Falle, so darf wohl auch der Nicht-Rechtsgelehrte, der sich die begriffliche Bedeutung des Ausdrucks klarzumachen imstande ist, mitsprechen, ohne anmaßend zu erscheinen. Zum Verständnis werden eben nur die Kräfte des Verstandes in Anspruch genommen. Zur Erkenntnis ist die rege Mittätigkeit der Empfindungen und Gefühle, des Gemüts, des Herzens, der Seele erforderlich, aller jener Kräfte und Organe, die gerade der Marie Schneider vollkommen zu fehlen scheinen, durch deren völligen Mangel sie in sittlicher Beziehung auf die Stufe eines Tieres herabgedrückt, zu einer seelischen Idiotin gemacht wird. Ich gestehe ganz offen, daß mir der Steg fehlt, der von der Äußerung des Vorsitzenden, von seinen tiefgefühlten und entrüsteten Worten, die er der Marie Schneider zurief: »Du hast kein Herz, du hast kein Gemüt!«, hinüberführt zu der Grundlage ihrer Verurteilung, daß sie nämlich doch die erforderliche Erkenntnis der Strafbarkeit ihrer fürchterlichen Handlung besessen habe. Denn ohne Herz und Gemüt gibt es keine Erkenntnis in diesem Sinne. Wenn der Fall der Marie Schneider in seiner Entsetzlichkeit auch als einzigartig bezeichnet werden darf, so sind doch schon häufig Verbrecher vor Gericht gezogen worden, bei denen man neben wohlentwickelten Verstandesgaben einen so erstaunlichen Defekt an seelischem Vermögen, an Sittlichkeitsbegriffen wahrnahm, daß sich die Frage aufgedrängt hat, ob es nicht eine Art von sittlichem Unvermögen gebe, das als eine angeborene seelische Krankheit, als eine psychische Abnormität zu betrachten sei. Die Engländer haben dafür den Ausdruck »moral insanity« gefunden, der auch von der Wissenschaft der anderen Länder übernommen worden ist. Mit dieser Krankheit und seelischen Ohnmacht ist viel Unfug getrieben worden, und gerade die schwersten Verbrecher sind durch geschickte Advokatenkünste bisweilen dem strafenden Arm der Gerechtigkeit auf diese Weise entschlüpft. Das Mißtrauen gegen diese »moral insanity« ist daher gerechtfertigt. Der Fall Marie Schneider erscheint indessen als durchaus geeignet, diesen stark angezweifelten und übelbeleumdeten seelischen Defekt im Ausnahmefall als ein tatsächlich vorhandenes Gebrechen anzuerkennen. Ein Mädchen, dessen natürliche unheilvolle Triebe durch keine Regung des Gewissens gebändigt werden, gehört meines Erachtens dahin, wo die unglücklichen Mißbildungen hingehören: ins Krankenhaus, in diesem Falle ins Irrenhaus. Pädagogisch ist diesem Mädchen – entgegen der freundlichen Auffassung des Verteidigers – wohl nicht beizukommen, hier könnte nur der Psychiater seine Kunst versuchen. Es wäre deshalb angezeigt gewesen und würde zur Klärung beigetragen haben, wenn das Kind von einem Spezialisten, einer Autorität auf dem Gebiet der Psychiatrie, noch besonders beobachtet und wenn dieser Spezialist bei der öffentlichen Verhandlung gehört worden wäre. Von wichtigen Einzelheiten, auf deren Feststellung Psychiater das größte Gewicht legen und die in der Tat sehr oft zur Beurteilung eines Falles von entscheidender Bedeutung sind, ist in diesem Prozeß überhaupt nicht die Rede gewesen. Die Frage der erblichen Belastung ist nicht einmal berührt worden. Die unglückliche Mütter des Kindes hat, wie das ganz begreiflich ist, von ihrer gesetzlichen Befugnis, jede Aussage zu verweigern, umfassenden Gebrauch gemacht. Vom Vater haben wir nur erfahren, daß er gestorben ist, sonst wissen wir nichts über ihn. Es wäre doch aber gewiß sehr wichtig gewesen, festzustellen, ob dieser oder der Großvater seelisch gesund oder krank gewesen, ob der eine oder der andere Alkoholiker gewesen ist, ob in der nahen Verwandtschaft Fälle von Epilepsie oder Paralyse zu konstatieren sind. Dies sind Tatsachen, nach denen der Psychiater immer mit besonderer Gewissenhaftigkeit forscht. Für die gewöhnlichen Sachverständigen des Gerichts aber schien eine besondere Veranlassung dazu nicht vorhanden zu sein, da sie sämtlich von der Zurechnungsfähigkeit des Mädchens in bezug auf seine Verstandeskräfte durchdrungen waren. Juristerei und Medizin stehen sich oft in scharfer Gegensätzlichkeit gegenüber. Auch in diesem Falle hat der hohe Gerichtshof sich über die übereinstimmenden Gutachten der drei befragten Ärzte hinweggesetzt, ohne einen weiteren Spezialisten hinzuzuziehen. Es wäre zu wünschen gewesen, daß Marie Schneider nicht dem Gefängnis, sondern einer psychiatrischen Behandlung in einem Irrenhause zugeführt worden wäre. Denn wenn wir auch von der Vorzüglichkeit der Einrichtungen unserer Gefängnisse durchaus durchdrungen sind, so müssen wir doch befürchten, daß das Gefängnis eine bessernde Kraft an diesem unverbesserlich erscheinenden Wesen kaum üben wird. Trotz aller Vorsorge ist, wie allgemein bekannt und wie die in ihrer Höhe wahrhaft schaudererregende Zahl der Rückfälle beweist, das Gefängnis sehr oft nur eine Ausbildungsschule für Verbrecher – und namentlich für jugendliche. Und ein Mädchen wie dieses, das nur von den bösesten Trieben geleitet wird, in dessen Bewußtsein die Unterscheidungslinien des Guten und Bösen völlig verwischt sind, scheint mir wie dazu vorherbestimmt zu sein, von dem giftigen Fluidum der Gefängnisluft angesteckt zu werden. Jedenfalls ist Grund zu ernstester Befürchtung vorhanden. Und wenn sie die Strafe abgebüßt hat, dann kehrt dies nun zwanzigjährige Mädchen, das sich inzwischen körperlich vollkommen entwickelt hat, tatenlustig und im Vollbesitz aller natürlichen Mittel, um diese Taten auszuführen, in unsere Gesellschaft zurück. Und kein Verbrechen wäre so schwarz und schauerlich, das diesem Mädchen, das als Kind Tiere verstümmelt und mit ruhiger Überlegung einen Menschen getötet hat, um sich Königskuchen zu kaufen, nicht zuzutrauen wäre! Wir würden befriedigter aufgeatmet haben, wenn diese Zwölfjährige, anstatt auf begrenzte Zeit ins Gefängnis zu gehen, in einer psychiatrischen Heilanstalt so lange festgehalten worden wäre, bis sie als gesundet der Gemeinsamkeit wieder übergeben werden könnte. Der Mörder des Kaufmanns Max Kreiß Seit den Verhandlungen gegen Dickhoff hat kein Mordprozeß in unserer Hauptstadt eine so allgemeine und tiefe Erregung hervorgerufen und einen so stürmischen Andrang zum Schwurgerichtssaal veranlaßt wie der in den Tagen vom 20. bis 25. Mai 1887 unter Leitung des Landgerichtsdirektors Krause vor dem Geschworenengericht des Landgerichts Berlin I verhandelte gegen den Buchhalter Hermann Günzel, der angeklagt war, am 9. April 1887, Ostersonnabend, in vorgerückter Abendstunde, wahrscheinlich kurz vor oder nach 10 Uhr, den Kaufmann Max Kreiß in dessen in der Adalbertstraße 60/61 gelegenen Wohnung ermordet und beraubt zu haben. Mordprozesse sind für Berlin leider ebensowenig etwas Außerordentliches wie für die andern großen Hauptstädte. Sie bieten daher auch im allgemeinen, wenn sie wie bei Gronack, Schunicht und Keller nichts anderes sind als entsetzliche Bluttaten, verübt von den verkommensten und rohesten Menschen an Opfern, die in fast allen Fällen der wenigbegünstigten Klasse der Menschheit angehören, wenn dabei der Verbrecher auf frischer Tat oder unmittelbar danach betroffen wird oder so unzweifelhafte Spuren hinterläßt, daß er sich selbst nach kurzem Leugnen zu seiner ruchlosen Tat bekennen muß – sie bieten also im allgemeinen kaum noch ein anderes Interesse als das der Verurteilung des Schuldigen und seiner Ausschließung aus der bürgerlichen Gemeinsamkeit. Daß aber die Ermordung des Kaufmanns Kreiß eine ungewöhnliche Teilnahme hervorrufen konnte, findet seine Erklärung sowohl in der Person und Lebensstellung des Opfers als auch in der Person des des Mordes Angeklagten, endlich und hauptsächlich jedoch in den sachlichen Schwierigkeiten, die bei dem hartnäckigen Leugnen des Angeklagten, der an dem Ort des Verbrechens keine einzige nachweisbare Spur von sich zurückgelassen hat, zu überwinden waren.   Der ermordete Kaufmann Max Kreiß lebte in zwar bescheidenen, aber durchaus geregelten Verhältnissen. Er stand an der Spitze eines Glaswarengeschäfts, Kreiß \& Co., dessen Erträgnisse mehr als genügend waren, um ihn von allen materiellen Sorgen um das Dasein zu befreien. Er befand sich also in der gleichen Lage mit den Tausenden der kleineren Berliner Geschäftsleute. Er war ein tüchtiger, gebildeter, einsamer Mann, der in der seinem jähen Ende kurz vorhergehenden Zeit körperlich leidend gewesen war und sich deshalb immer mehr von der Geselligkeit, an der er wohl niemals besonders Gefallen gefunden zu haben scheint, zurückgezogen hatte. Der des Mordes beschuldigte Hermann Günzel hat das sechsundzwanzigste Lebensjahr eben vollendet. Er gehört der großen Gruppe von stellungslosen Kommis an, die die verräucherten Schenken der entlegeneren Stadtteile bevölkern, jener Halbproletarier mit Spazierstock, die in manchen Fällen wegen Überfüllung des Marktes zur Arbeitslosigkeit gezwungen und zu unverdientem Elend verurteilt sind, gewöhnlich aber aus Faulheit, Leichtsinn, schlechtem Willen den an sie gestellten Anforderungen nicht genügen, sich erwerbslos umhertreiben, von einer Kneipe in die andere ziehen, in schlechte Gesellschaft geraten, Schulden machen und von der Not schließlich auf die Bahn des Verbrechens gedrängt werden. Zur Gesellschaft dieser Verbummelten und Verkommenen gehört Hermann Günzel, der durchaus nicht unfähig gewesen wäre, sein Brot redlich zu verdienen, der im Gegenteil sogar mit nicht geringer Gewandtheit und einem Maße mittlerer Bildung ausgestattet ist, die ihn bei ernstlichem Wollen ohne Zweifel den Kampf ums Dasein siegreich hätte bestehen lassen. Günzel hat es in keinem der Geschäfte, in denen er angestellt gewesen ist, lange ausgehalten. Von dem ermordeten Kreiß, in dessen Diensten er ebenfalls nur sechzehn Tage, vom 21. Januar bis zum 6. Februar 1886, gestanden hatte, war er in Unfrieden geschieden. Er war wegen einer Ungehörigkeit plötzlich entlassen worden, strengte eine Klage wegen einer von Kreiß noch zu zahlenden Gehaltssumme an und gewann seinen Prozeß. Als Angestellter im Geschäft von Bodenburg, Maschinenöl- und Talgschmelzerei, hatte er am 16. Januar 1887 das Unglück, den linken Arm zu brechen, und mußte den Arm einige Zeit in der Binde tragen. Zuletzt war er als sogenannter Stadtreisender beim Drogenhändler Ebeling in der Dresdener Straße beschäftigt. Er gab auch diese Tätigkeit bald auf, da sie ihm ein zu kärgliches Einkommen gewährte – er war nur mit einem Anteil an den von ihm bewerkstelligten Verkäufen beteiligt –, und war seit Anfang Februar 1887 stellenlos. Es ging ihm jämmerlich. In der ersten Zeit freilich war er vor dem Alleräußersten geschützt. Er hatte bei Frau Kaul in der Dresdener Straße 5 eine Schlafstelle und Frühstückskaffee für monatlich 10 Mark und 50 Pfennige, und obwohl er gar kein Einkommen hatte, war er doch imstande, die Ansprüche seiner Wirtin dadurch zu befriedigen, daß er eben Geld entlieh, von gutmütigen Verwandten, von vertrauensseligen Bekannten. Vor allem aber brauchte er nicht zu hungern und auch nicht zu dursten. Durch Schwindeleien aller Art, die schließlich in einer schweren Urkundenfälschung gipfelten, hatte er einen Gastwirt namens Schoßtag betört und in dessen Wirtschaft mit der Zeit für beinahe 120 Mark Speisen und Getränke verzehrt, ohne dafür zu zahlen. Als der Wirt hinter Günzels Schliche kam, setzte er sich auf gut berlinerische Weise mit ihm auseinander und warf ihn zur Tür hinaus. Da Günzel nun sein bisheriges Stammlokal zu meiden hatte, traten die Nahrungssorgen immer bedrohlicher an ihn heran. Er versetzte seinen guten Anzug und seine Uhr, er lieh Geld von seinem wenig bemittelten, gutherzigen Schwager, dem Tischler Ostermann in Rixdorf, von dessen Frau, seiner armen Schwester, die für ihren Bruder sogar den Trauring hergab, von seinem Schlafgenossen bei Frau Kaul, von aller Welt. Sein alter Anzug war völlig abgerissen, seine Stiefel in auffällig schlechtem Zustande, er hungerte, und nun hatte er auch seiner Wirtin das Geld für Miete und Frühstückskaffee schuldig bleiben müssen, und diese, die nicht in der Lage war, die Zahlung zu stunden, bedrängte ihn. Sie sowohl wie seine andern Gläubiger vertröstete er immer mit dem bestimmten Versprechen, das Geld zu Ostern zu bezahlen. In schadhafter Bekleidung, mit leerem Magen, mit leerer Börse, bedrängt von Gläubigern, ohne Erwerb, in tiefem Elend, mit der Aussicht, wenn er das Geld nicht schaffe, von seiner Wirtin an die Luft gesetzt zu werden und dann an die Tür des Asyls für Obdachlose klopfen zu müssen – so sah Hermann Günzel dem Osterfest entgegen. Günzel ist mittelgroß. Seine Figur ist nicht übermäßig kräftig, aber sie ist durchaus normal mit verhältnismäßiger Breite der Brust und macht den Eindruck des Straffen und Strammen. Seine Hände sind groß und knochig, und als er im Gerichtssaal zu einer ärztlichen Feststellung seine Arme entblößen mußte, zeigten diese eine ungewöhnlich starke Muskulatur. Er brüstete sich wohl auch gelegentlich mit seiner Körperkraft und machte sich in einem Wirtshause anheischig, eine halbe Tonne Bier, die über 150 Pfund wiegt, vom Boden auf den Stuhl zu heben. Es gelang ihm freilich nicht, er hob die Tonne nur einige Zentimeter vom Boden auf und mußte dann sein Beginnen aufgeben. Er erklärte das Mißlingen seines Versuchs damit, daß sein Arm infolge des Bruches die frühere Kraft noch nicht wiedergewonnen habe. Immerhin war dieser gebrochene Arm doch schon wieder genügend erstarkt, um es Günzel zu ermöglichen, die anderthalb Zentner schwere Last vom Boden aufzuheben, wie er denn überhaupt schon seit Anfang März nirgends eine Klage über seinen Arm geführt, Billard und Kegel gespielt hatte usw. Sein Gesicht ist nicht uninteressant. Es ist fast bartlos, ein kaum bemerkbarer Flaum bedeckt die Oberlippe. Seine halbdunklen Haare sind ungewöhnlich voll. Er trägt sie ziemlich lang, ohne Scheitel, aus dem Gesicht gekämmt, und sie stauen sich auf dem kurzen und breiten Schädel anspruchsvoll zu einer hohen Tolle auf. Die Stirn ist gut entwickelt, die Nase scharf geschnitten, ziemlich groß, der Mund energisch. Die kleinen Augen sind lebhaft, dunkel, häßlich. Günzel sieht aus wie der Charakterschauspieler einer herumreisenden Schauspielergesellschaft. Seine Gesichtsfarbe, die wahrscheinlich während der Haft und infolge der ungewöhnlichen Aufregungen bei den Verhandlungen sich wesentlich verändert hat, ist gelbgrau. In den Augenblicken der stärksten Erregung, wenn die belastendsten Aussagen gegen ihn gemacht wurden, nahm das Gesicht eine unheimliche fahle olivgrüne Färbung an; in seltenen Fällen rötete es sich. Dies geschah namentlich bei der Vernehmung seiner Angehörigen und seiner Braut. Dann nahm auch sein Auge, das gewöhnlich stechend und gehässig um sich blickte, einen freundlicheren Ausdruck an. Es muß noch erwähnt werden, daß Günzel sich auch schriftstellerisch versucht hat. Er hat verschiedene lyrische Gedichte verfaßt und auch an einem Drama »Cagliostro« seine Kräfte messen wollen. Diese dilettantenhaften Erzeugnisse sind aber nicht der Rede wert. Die Bluttat in der Adalbertstraße – derselben Straße, in der auch der unglückliche Briefträger Cossäth von Sobbe ermordet worden ist – entspricht genau dem Bilde, das sich bei dem Begriff des Mordes der geängstigten Phantasie der Frauen als Schrecken darstellt: Der Mörder schleicht sich in der Dunkelheit in das Haus ein, kauert auf der Treppe, die nach oben führt, oder verbirgt sich auf dem Boden und erspäht nun den geeigneten Moment, um in die Wohnung des nichtsahnenden Opfers einzudringen. Das Opfer wird niedergeschlagen, beraubt, der Täter entkommt. Am Orte der Schreckenstat wird nichts gefunden, das auf diesen hinweist. Erst ganz allmählich geben gewisse zunächst nebensächlich erscheinende Umstände der Nachforschung eine bestimmte Richtung; und nun fügt sich Umstand an Umstand, der beweist, daß der eingeschlagene Weg der richtige ist, und jede neuermittelte Einzelheit bestätigt dies. Alle Wahrnehmungen schließen zusammen zu einer gewaltigen, festgegliederten Anklage, zu einem unzerreißbaren Netz, in dem schließlich keine Masche mehr locker ist, in dem sich nun der Schuldige verstrickt und verzappelt, aus dem ihn nichts mehr befreien kann. Bei diesen Personen und diesen Verhältnissen, da kein lebender Mensch die Tat bezeugen konnte und der unzweifelhafte Täter das Verbrechen mit aller Entschiedenheit bis zum letzten Augenblick bestritt, wo sich nur die stummen, sachlichen Zeugen zu dem Schuldbeweise zusammenzufinden hatten, war die fieberhafte Aufregung, mit der die Öffentlichkeit den Verhandlungen folgte, wohl begreiflich. Wenden wir uns nun zu dem Verbrechen selbst.   Die Adalbertstraße liegt im südöstlichen Teil von Berlin. Sie läuft parallel mit dem Kanal, welcher das Engelbecken mit dem Torbecken verbindet. Die Dresdener Straße, in welcher Günzel wohnte, mündet am Kottbuser Platz in spitzem Winkel in die Adalbertstraße. Die Reichenberger, Oranien-, Naunyn- und Waldemarstraße, in denen die wichtigsten Zeugen ihre Wohnungen haben, durchschneiden die Adalbertstraße rechtwinklig. Am nördlichen Ende der Adalbertstraße, zwischen der Waldemarstraße und dem Bethanienufer, liegt das Krankenhaus Bethanien mit seinen großen Gärten und davor östlich der Mariannenpark. Die Straße am Kanal vom Mariannenpark bis zur Spree ist das Mariannenufer. Unweit des Unglückshauses, in dem Sobbe den Briefträger mordete, auf der andern Seite in der Adalbertstraße, auf dem Grundstück, welches die Nummern 60 und 61 trägt, jenseits des Kanals, zwischen dem Engelufer und der Melchiorstraße, wohnte der Kaufmann Max Kreiß. Das Grundstück ist auf eine in Berlin nicht gewöhnliche Weise bebaut Die ziemlich alten Gebäude füllen nicht die Breite der Straßenfront, rechts und links sind vielmehr Seitengebäude, welche zwischen sich einen größeren Vorhof frei lassen, daran stößt dann rechtwinklig das Quergebäude, das einen Durchgang zu dem zweiten Hof offenläßt. Zwischen den beiden Seitengebäuden, in der Mitte des Grundstücks, der Straße zu, liegt ein kleines Portierhaus; rechts und links zwischen diesem und den beiden Seitengebäuden sind die Durchfahrten frei gelassen, die durch ein eisernes Gitter geschlossen werden können und abends auch regelmäßig geschlossen werden. Das Gitter ist aber mit großer Leichtigkeit zu übersteigen. In den Gebäuden sind verschiedene Fabriken und Lagerräume: Lederfabrik, Metallhändler, Farbenfabrik, eine Blechemballagefabrik usw. Da befanden sich auch die Geschäftsräume und die Wohnung des Kaufmanns Max Kreiß, und zwar im ersten Stock des rechten Seitengebäudes. Zu dieser Wohnung führt vom Hof aus ohne Tür oder sonstigen Verschluß eine teilweise mit Wellblech bedachte Treppe. Vom Treppenvorflur links gelangt man in die Wohnung des Kreiß. Nach rechts zu im Quergebäude, eine halbe Treppe höher, ist die Wohnung der Eheleute Stockmar. Die Wohnung des Herrn Kreiß ist von diesem Vorflur durch eine Doppeltür abgeschlossen. Die Außentür ist zweiflügelig, von Holz, mit Riegeln und Schloß versehen. Die Innentür hat oben Glasfenster und öffnet sich nach innen. Sie hat eine gewöhnliche Klinke. Beim Öffnen derselben schlägt ein Bügel an eine ziemlich hell klingende Glocke. Durch diese Tür gelangt man auf den Korridor der Kreißschen Wohnung, auf dessen rechter Seite sich zwei Türen befinden; eine dritte Tür ist geradezu. Die Kreißsche Wohnung besteht aus vier verschiedenen Räumen. Der größte, nach der Adalbertstraße zu gelegen, mit zwei Fenstern nach der Straße und einem Fenster nach dem Vorhofe, ist ein Lagerraum. An diesen schließen sich in der Richtung auf das Quergebäude drei ziemlich gleich große Räume: zunächst der Musterraum mit einem Fenster nach dem Vorhof und einer Tür nach dem Korridor, dann das Kontor, ebenfalls mit einem Fenster nach dem Vorhof und einer Tür nach dem Korridor, und endlich das Wohnzimmer, dessen beide Fenster nach dem Quergebäude zu liegen. Die Wohnstube hat keinen Eingang vom Korridor aus. Sämtliche Räume, der Lagerraum, der Musterraum, das Kontor und die Wohnstube, sind durch Türen miteinander verbunden. Im Wohnzimmer stand auch das Bett des Ermordeten. Von diesen Räumen hat für unseren Zweck das Kontor eine besondere Bedeutung. Wenn man in dasselbe vom Korridor aus eintritt, so ist links der Ofen; hinter der Tür, die zum Musterraum führt, ebenfalls auf der linken Seite, der Ladentisch und daneben das Geldspind. Von diesen nur durch eine geringe Entfernung getrennt, steht in der Nähe des Fensters ein Doppelpult, an dem Kreiß und auch Günzel gearbeitet haben; und zwar saß Günzel so, daß er es sehen mußte, wenn sein Chef den Geldschrank öffnete und verschloß. Kreiß trug den Schlüssel immer in der linken Hosentasche. Der Geldschrank ist von einfachster Einrichtung und kann mit dem Schlüssel von jedermann ohne weiteres geöffnet werden. Am Sonnabend vor Ostern, am 9. April 1887, verließen etwa halb neun Uhr abends die beiden Hausdiener des Herrn Kreiß, Harzmann und Sacha, die Wohnung ihres Prinzipals. Max Kreiß war längere Zeit leidend gewesen. Er war um diese Zeit beschäftigt, die Inventur aufzunehmen, und sein Bruder, der Kaufmann Jean Kreiß, und dessen Ehefrau waren ihm bei dieser Arbeit behilflich. Sie waren an jenem Ostersonnabend bis 9 Uhr abends mit ihm zusammen. Nachdem Frau Jean Kreiß für ihren Schwager noch das Abendbrot bereitet hatte, verließ ihn das Ehepaar mit dem Versprechen, am andern Morgen wiederzukommen. Sie ließen ihm, da er eben ganz allein in der Wohnung war und sich noch immer nicht ganz wohl fühlte, wie schon öfters ihren kleinen Hund zurück, und Jean Kreiß sagte seinem Bruder, bevor er sich verabschiedete, er möge doch den Hund vor der Nacht noch einmal auf den Hof führen. Am Ostersonntag früh, etwa um die neunte Stunde, kamen die beiden Hausdiener Harzmann und Sacha zur Arbeit. Sie fanden die Holztür, die vom Vorflur zum Korridor der Kreißschen Wohnung führt, noch geschlossen. Es fiel ihnen nicht besonders auf, da Kreiß, wie gesagt, in letzter Zeit vielfach gekränkelt hatte und oft ziemlich lange im Bett blieb. Sie wollten ihren Herrn deshalb auch im Schlafe nicht stören und blieben auf der Treppe und unterhielten sich. Etwa um elf Uhr kamen der Bruder und die Schwägerin, um Max Kreiß bei den Inventurarbeiten weiter behilflich zu sein. Jean Kreiß klopfte und klingelte, erhielt aber keine Antwort. Da er fürchtete, daß seinem kränkelnden Bruder etwas zugestoßen sein möchte, forderte er den Hausdiener Harzmann auf, auf das Wellblechdach der vom Hof heraufführenden Treppe zu steigen, von dem aus man ohne Mühe durch das Fenster in die Kreißsche Wohnung gelangen kann, denn unmittelbar über diesem Dach befindet sich eines der Fenster von Kreiß' Wohnstube, in der bekanntlich auch sein Bett stand. Harzmann klopfte an die Scheiben. Von drinnen kam keine Antwort. Da entschloß er sich, eine Scheibe einzudrücken, und stieg durch das Fenster ein. Kurz darauf öffnete Harzmann mit dem Ausdruck äußerster Bestürzung von innen die Doppeltür, vor der Jean Kreiß mit seiner Frau und Hausdiener Sacha wartete, und teilte diesen in größter Erregung mit, daß sich der Prinzipal erschossen habe, er liege in seinem Blute im Kontor. Alle stürzten nun dahin, und es bot sich ihnen ein schrecklicher Anblick. Unmittelbar an der Tür, die zum Musterraum führt, hart am Ofen, lag die Leiche des Max Kreiß in einer großen Blutlache, die Füße nach dem Ofen, den Kopf nach der Tür zu. Auf den ersten Blick war zu erkennen, daß sich Harzmann geirrt hatte, daß nicht ein Selbstmord, sondern ein Mord vorlag. Der Schädel des Unglücklichen war zerschmettert, und um seinen Hals war eine Hanfschnur geschlungen und festgezogen. Neben der Leiche lag eine zertrümmerte Lampe, und in nächster Nähe vor der Tür zum Musterraum war auf dem Fußboden ein großer Petroleumfleck. Die Wände und die der Leiche zunächstliegenden Gegenstande waren mit Blut bespritzt, blutige Spuren zeigten sich auch an der linken Hosentasche des Kaufmanns, der im übrigen völlig bekleidet war. Auffallend war der Zustand der beiden Rollos an dem einzigen Fenster des Raumes. Die Schnur zur Bedienung des inneren, dünnen Rollos war blutverschmiert. Das äußere Wetterrollo, das gewöhnlich nicht verschlossen war, war augenscheinlich von unkundiger Hand oder allzu hastig mit Gewalt herabgerissen worden: es war eingerissen. Der eiserne Geldschrank war ordnungsgemäß verschlossen, der sonst in Kreiß' Hosentasche befindliche Schlüssel fehlte. Jean Kreiß öffnete ihn mit dem in seinem Besitz befindlichen Reserveschlüssel und stellte fest, daß der darin aufbewahrte Betrag von etwa 700 Mark Bargeld fehlte – insbesondere auch eine Brieftasche, in der sich, wie der Bruder des Ermordeten mit Bestimmtheit zu sagen wußte, ein Hundertmarkschein, ein Zwanzigmarkschein und ein Fünfmarkschein befunden hatten. Auch die Taschenuhr von Max Kreiß war verschwunden. In dem Wohnzimmer rechts neben dem Kontor stand auf dem Tisch der Rest des Nachtmahls, das dem Ermordeten seine Schwägerin bereitet hatte, ferner eine leere und eine volle Bierflasche, ein mit Bier halbgefülltes Glas, und daneben lag aufgeschlagen eine Nummer der »Fliegenden Blätter«. Das Bett war unberührt. Der kleine Hund hatte sich verkrochen und schien zunächst unauffindbar, kam aber dann, als er die Stimme seines Herrn erkannte, unter einem Möbelstück hervorgekrochen. Im Kontor fand man auf dem Fußboden zwei Zettel liegen, die nach Angabe der in Betracht kommenden Zeugen bisher nicht im Besitz von Max Kreiß gewesen waren. Es handelte sich um eine Steuerquittung für das erste Quartal 1886 auf den Namen des Schuhmachermeisters Haberland und ein Abonnementsbillett für das Nationalpanorama, auf dessen Rückseite ein Stempel aufgedrückt war mit der Aufschrift »Zentralspeiseanstalt von P. Schirlitz, C., Beuthstraße 10«; darunter war mit blauer Tinte geschrieben: »K. Bethge«. Auffallend war allen vier mit den Räumlichkeiten vertrauten Personen, daß eine Stehleiter, die sich gewöhnlich im Lagerraum befand, jetzt dicht an die Glastür des Kontors gerückt war, so daß man von dort aus den eisernen Bügel, welcher an die Türglocke schlug, erreichen und so biegen konnte, daß die Tür beim Hinausgehen sich öffnete, ohne daß die Glocke anschlug. Die Leichenschau ergab, daß Max Kreiß durch mehrere wuchtige Schläge mit einem stumpfen, ziemlich scharfkantigen Werkzeug, also mit einem Beil oder einem Hammer, erschlagen worden war. Stirn, Schädeldach und Scheitelgegend auf der linken Seite waren zertrümmert. Die Verletzungen waren absolut tödlich gewesen. Die Sachverständigen nahmen an, daß der Mörder dem Sterbenden die Hanfschnur um den Hals geschlungen habe, um dessen Todesröcheln zu ersticken. In der Hand der Leiche fand man einige Haare, die mit den Haaren des Ermordeten selbst identisch schienen, zumindest eine sehr große Ähnlichkeit hatten. Alles wies darauf hin, daß der Mord von jemandem begangen sein mußte, der sowohl die Wohnungsverhältnisse als auch die Lebensumstände und Gewohnheiten von Max Kreiß kannte. Es blieb zunächst unaufgeklärt, wie der Mörder sich in die Wohnung eingeschlichen haben mochte, denn durch die Tür, die vom Vorflur zum Korridor führte, konnte er, solange Kreiß in der Wohnung war, kaum gelangt sein, da der Anschlag der Glocke Kreiß gewarnt haben würde. Es blieb aber auch noch die Möglichkeit offen, daß der Verbrecher von seinem Opfer selbst eingelassen worden war, ihm also bekannt gewesen sein mußte. Auf jeden Fall hatte der Täter aber Kenntnis davon gehabt, daß Max Kreiß gewöhnlich eine größere Summe Bargeldes in seinem Geldschrank aufbewahrte und den Schlüssel zu diesem stets in seiner linken Hosentasche trug, denn nur aus dieser war, wie die blutige Spur bewies, der Schlüssel entnommen worden, der Geldschrank danach ohne Gewalt geöffnet und nach dem Raub wieder verschlossen worden, wobei der Täter den Schlüssel mit sich genommen hatte. Nach diesem Stand der Ermittlungen richtete sich die Arbeit der Polizeibehörde zunächst auf eine genaue Überprüfung der nächststehenden Angehörigen des Opfers und seiner Angestellten, also auf eine exakte Ermittlung, wo sich Jean Kreiß und seine Frau sowie die beiden Ladendiener Harzmann und Sacha zur Tatzeit aufgehalten hatten, die man sowohl nach den Umständen am Tatort als auch nach dem Obduktionsbefund auf etwa 10 Uhr abends anzusetzen hatte. Es stellte sich sehr rasch heraus, daß der zunächst überprüfte Personenkreis mit absoluter Sicherheit seine Abwesenheit vom Tatort nachweisen konnte. Auch der Schuhmachermeister Haberland, dessen Steuerquittung man am Tatort gefunden hatte, besaß ein einwandfreies Alibi, da er sich bereits zwei Tage vor dem Mord bei seinen Verwandten in der Nähe von Berlin befand und erst nach dem Osterfest zurückkehrte; auf welche Weise seine Steuerquittung an den Tatort gekommen sein mochte, blieb dem alten Handwerksmeister ein Rätsel. Der Gastwirt Schirlitz, der selbst zur Zeit der Tat nachweislich in seinem Lokal sich aufgehalten hatte, teilte mit, daß er vielen seiner Gäste derartige Einlaßkarten zum Nationalpanorama für die Hälfte des Kassenpreises überlasse. Ob sich unter denselben ein Mann namens Bethge befunden habe, vermöge er nicht zu sagen. Die Nachforschungen der Polizeibehörde waren in dieser Hinsicht ergebnislos; man war dort allerdings auch davon überzeugt, daß die zurückgelassenen Zettel zur absichtlichen Irreführung vom Mörder in der Kreißschen Wohnung deponiert worden waren, denn es wäre in der Tat eine äußerst plumpe Dummheit von einem sonst mit großer Geschicklichkeit operierenden Verbrecher, sozusagen neben der Leiche seine Visitenkarte zu hinterlassen. Nachdem nun Verwandte, Bedienstete, Hausbewohner und andere, der Tat möglicherweise verdächtige Personen aus der Liste der Verdächtigen ausgeschieden waren, dehnte die Polizei, immer von der berechtigten Ausnahme ausgehend, daß der Täter mit den lokalen Gegebenheiten vertraut gewesen sein müsse, ihre Nachforschungen auf einen weiteren Personenkreis aus: auf die ehemals bei dem Ermordeten Beschäftigten. Hierbei wiesen nun sehr schnell verschiedene Hinweise, Tatsachen und Beobachtungen auf Hermann Günzel, der von Kreiß im Unfrieden geschieden, einen Prozeß gegen ihn geführt und gewonnen, der vor dem Mord mit den bittersten Geldsorgen gekämpft und unmittelbar nach der Tat für seine Verhältnisse sehr bedeutende Ausgaben gemacht hatte, als einen Menschen, der unter diesen Umständen der blutigen Tat verdächtigt werden konnte. Kriminalkommissar Damm, der mit der Untersuchung beauftragte Beamte, begab sich deshalb am Mittwoch, dem 13. April, also drei Tage nach der Entdeckung des Mordes, in die Wohnung Günzels, um erste Erkundigungen einzuziehen. Er traf Günzel nicht zu Hause an, hörte jedoch so viele bedenkliche Dinge bei der Unterredung mit dessen Wirtin, Frau Kaul, und die Verdachtsmomente häuften sich dadurch so entscheidend an, daß die sofortige Verhaftung Günzels beschlossen wurde. Am folgenden Morgen in aller Frühe, also am Donnerstag, dem 14. April, wurde Günzel mit einem Verhaftsbefehl aus dem Bett geholt und zu einer ersten polizeilichen Vernehmung nach dem Molkenmarkt gebracht. Von da wurde er in das Untersuchungsgefängnis nach Moabit übergeführt und dem in Kriminalsachen dieser Art besonders bewanderten Untersuchungsrichter Landgerichtsrat Hollman überantwortet.   Günzel behauptete, in keinerlei Zusammenhang mit der Tat zu stehen, und leugnete alles. Bei seinen ersten Vernehmungen gab er auf die beiden wesentlichen Fragen, was er am Sonnabend vor Ostern und während der Osterfeiertage angefangen habe und wodurch er auf einmal in den Besitz von nicht unbeträchtlichen Barmitteln gekommen sei, folgende Auskunft: Am Ostersonnabendvormittag habe er sich, wie schon mehrfach, nach dem Büro der »Vossischen Zeitung« begeben, um unter den Anzeigen nachzusehen, ob für ihn eine geeignete Stellung zu finden sei. Darauf sei er zu einem Schuhmacher gegangen, um ein paar Stiefel zu kaufen, die dieser ihm aber, da er sie auf Kredit habe erwerben wollen, nicht gegeben habe. Er habe den Schuhmacher aber gebeten, ihm die Stiefel bis zum Abend zurückzustellen. Dann sei er zu seiner Schwester, Frau Ostermann, nach Rixdorf gegangen, wo er um 12 Uhr mittags angekommen sei. Er habe sich dort frische Strümpfe geholt, da seine Strümpfe zerrissen waren, und den rechten Fuß gekühlt, der durchgelaufen gewesen sei. Um halb zwei Uhr habe er dann mit seinem Schwager, seiner Schwester und seiner Stiefschwester zu Mittag gegessen, wonach seine Stiefschwester ihm noch ein paar Butterbrote geschnitten, die er, zugleich mit den abgelegten Strümpfen, in ein Paket gewickelt und mitgenommen habe. Nun sei er nach der Oranienstraße gegangen, wo er sich um eine in einer dort befindlichen Firma frei gewordene Stelle habe bewerben wollen, habe aber, als er dort ankam, bemerkt, daß schon mehrere junge Leute vor der Tür standen und die Sache für ihn hoffnungslos sein werde. Deshalb sei er dann zur »Vossischen Zeitung« zurückgekehrt, wo er zwischen 6 und 7 Uhr abends nochmals die Anzeigen gelesen habe. Nach Günzels Angaben hat sich nun im Büro der »Vossischen Zeitung« folgendes ereignet: Ein Herr, der es offensichtlich sehr eilig hatte und auf der Straße seine Droschke auf sich warten ließ, betrat den Raum und holte am Schalter etliche Briefe ab. In der Eile entfielen ihm unbemerkt zwei Briefe, die Günzel aufgehoben hat. Der Herr verließ das Büro und fuhr mit der Droschke, in der ihn eine Dame erwartete, davon. Der eine der von Günzel aufgehobenen Briefe trug eine chiffrierte Adresse, diesen gab er in der Expedition der Zeitung ab. Der andere Brief erwies sich als ein zusammengefaltetes Papier, in welchem sich ein Hundertmarkschein, zwei Coupons und eine Visitenkarte mit dem Namen »Fritz von Wolten« befanden. Günzel hat die Coupons weggeworfen, weil er glaubte, daß ihm ein Zeitungsjunge gefolgt sei. (Später hat er ausgesagt, daß er die Coupons habe wechseln wollen, aber festgestellt habe, daß die Geldwechsler bereits geschlossen hatten.) – Nun ist Günzel mit dem gefundenen Hundertmarkschein weiter spazierengegangen – trotz seiner wunden Füße und obwohl er bereits den ganzen Tag auf den Beinen war. Die Visitenkarte mit der Aufschrift »Fritz von Wolten« hat er während dieses Spazierganges weggeworfen. In seine Wohnung in die Dresdener Straße ist Günzel gegen Mitternacht zurückgekommen. Soviel zu seiner Aussage. Kriminalkommissar Damm erschien es auffallend, daß Günzel den ganzen Nachmittag und Abend herumgelaufen sei, ohne irgendwo einzukehren. Günzel antwortete darauf, daß er allerdings in einer Destillation in der Zimmerstraße einen Schnaps getrunken und in der Hennigschen Gastwirtschaft, die im Erdgeschoß von seinem Wohnhaus Dresdener Straße 5 liegt, vor dem Schlafengehen ein Glas Bier getrunken und ein Kaviarbrötchen gegessen habe. In dem kleinen Lokal seien noch verhältnismäßig viel Gäste gewesen, unter anderem hätten vier davon Karten gespielt. Das sei kurz vor Mitternacht gewesen. Er habe dort Zeitungen gelesen und sich dann in seine Schlafstelle bei Frau Kaul begeben. Landgerichtsdirektor Hollmann sagte Günzel, daß es für ihn von außerordentlicher Wichtigkeit sei, für die späten Abendstunden des Ostersonnabends genaueste Auskunft über seinen Aufenthalt zu geben, aber der Verhaftete wußte keine anderen Angaben zu machen, als daß er gegen Abend in der Zimmerstraße einen Schnaps getrunken und kurz vor Mitternacht bei Hennig eingekehrt sei. Eigentümlicherweise fiel Günzel dann acht Tage nach seiner Verhaftung, und nachdem er bereits mehrere Verhöre hatte bestehen müssen, doch noch ein neuer Umstand ein. Er erklärte, daß er sich erst jetzt besinne, daß er am Ostersonnabend, wenige Minuten vor oder nach 10 Uhr abends, in das Sadausche Lokal, Ecke Breite Straße und Schloßplatz, gegangen sei und sich dort etwa zwanzig Minuten aufgehalten habe. Er irrte sich zunächst im Namen des Lokals und bezeichnete es als das Sauersche Lokal, aber im übrigen waren seine Angaben über die Einrichtung und Ausstattung dieser Wirtschaft richtig. Er bezeichnete auch genau den Tisch, an dem er gesessen hat, und sagte aus, daß er dort eine Jauersche Wurst und ein kleines Glas Weißbier verzehrt und dafür 25 Pfennige bezahlt habe. Diese Erklärung Günzels war von der allergrößten Bedeutung, denn sein Aufenthalt in dem benannten Lokal fiel demnach ja etwa in die Zeit, in der der unglückliche Kreiß ermordet worden war. Es ist daher nur natürlich, daß der Untersuchungsrichter den größten Wert darauf legen mußte, alle Einzelheiten dieses Aufenthalts in einem weit vom Ort des Mordes entfernten Lokal von Günzel zu erfragen und sich durch Zeugenaussagen bestätigen zu lassen. Es erwies sich, daß Günzel nicht nur über die Ausstattung des Lokals genauen Bericht geben konnte, sondern daß er auch zwei Droschkenkutscher beschreiben konnte, die sich zur selben Zeit im Lokal aufgehalten haben. Außerdem machte er die Angabe, daß er Frau Sadau, die Wirtin, die hinter dem Büfett stand, gefragt habe, wohinaus der Weg nach dem Hof gehe. Er berichtete weiter, daß er nach dem Aufenthalt im Sadauschen Lokal über die Linden durch die Passage, Friedrichstraße, Zimmerstraße, Oranienstraße langsam seiner Wohnung in der Dresdener Straße zugegangen sei. Nach der Einkehr im Hennigschen Lokal ist er in seiner Schlafstelle eingetroffen. Seine beiden Zimmergenossen, der Sohn seiner Wirtin, Kontordiener Kaul, und der Tischler Off, seien noch wach gewesen. Günzel hat dem Sohn der Wirtin die noch schuldigen 5 Mark und 90 Pfennige bezahlt und auch Off die von diesem entliehenen 2 Mark zurückgegeben. Dieses Geld habe er noch vom Erlös des Traurings seiner Schwester besessen, den er verpfändet hatte, und da ihm seine Schwester überdies 9 Mark zur Einlösung des Traurings gegeben hat, sei er am Ostersonnabendabend noch im Besitz von 12 Mark gewesen. Über den Verlauf der nächsten Stunden und Tage berichtet Günzel nun, daß er nach seiner Ankunft in der Schlafstelle und nach Zurückzahlung der Schulden an seine Zimmergefährten das Paket, in dem sich die Butterbrote und die abgelegten Strümpfe befanden, in die Ofenröhre gelegt habe, einem Ort, den er mehrfach zur Aufbewahrung von Gegenständen benutzt habe. Er hat sich seiner Oberkleider entledigt und dem Kontordiener Kaul, der noch gelesen habe, das Licht vor der Nase ausgeblasen, weil er meinte, daß man von gegenüber ins Fenster sehen könne. Als Kaul ihn deshalb zur Rede stellte, habe er das Licht wieder angezündet. Am anderen Morgen ist Günzel nach seinen Angaben etwa um 8 Uhr früh wie gewöhnlich aufgestanden, hat das Paket aus der Ofenröhre an sich genommen, das Haus verlassen und dann bei dem Destillateur Föllmer am Kottbuser Platz den Hundertmarkschein gewechselt. Beim Pfandleiher hat er seinen dort versetzten Anzug sowie seine Uhr eingelöst, wobei er dem Pfandleiher anstelle der erforderlichen 33 Mark lediglich 12 Mark und 50 Pfennige für die Uhr gezahlt habe, da der Pfandleiher gerade durch andere Geschäfte in Anspruch genommen war und ihm irrtümlich beide Gegenstände ausgehändigt habe. Dann ist er nach Rixdorf zu seiner Schwester gefahren, hat sich auf dem Wege dahin aber erst noch ein Paar Stiefel, eine Unterhose, ein Hemd und einen Stock gekauft. Seinem Schwager schuldete er 83 Mark, und er hat ihm bei seinem Eintreffen in Rixdorf 25 Mark als Abschlagszahlung auf seine Schulden ausgehändigt. Weil er von dem gefundenen Hundertmarkschein nichts erzählen wollte, hat er behauptet, von einem seiner Bekannten namens Friedrich Müller eine Abzahlung auf eine Geldforderung, die er an Müller hatte, erhalten zu haben. Er hat dann bei seiner Schwester seine Unterwäsche und den Anzug gewechselt, habe die schmutzige Wäsche dort gelassen, weil seine Schwester ab und zu Kleinigkeiten für ihn gewaschen habe, und hat die Wohnung seines Schwagers um 12 Uhr mittags verlassen. Er mußte aber umkehren, weil er sein Taschentuch vergessen hatte. Daraufhin sei er nach Berlin gegangen, aber habe noch einmal umkehren müssen, weil er am Rollkrug bemerkte, daß er sein Portemonnaie bei seiner Schwester vergessen habe. Inzwischen war es halb zwei Uhr geworden, und nun habe er die Pferdebahn nach der Oranienstraße genommen, weil er sich um 2 Uhr mittags mit seiner Braut, die einer Taufe in der Thomaskirche beiwohnte, dort verabredet hatte. In der Nähe der Thomaskirche ist er wartend auf und ab gegangen, hat auch in der nahe gelegenen Adalbertstraße einen Menschenauflauf bemerkt, sich aber nicht weiter darum gekümmert, weil er gedacht hat, es handle sich um eine Hochzeit. Von einem Mord, der dort stattgefunden, hat er nichts gewußt. Er hat seine Braut getroffen und mit ihr eine Partie nach dem Grunewald gemacht. Am zweiten Ostertag ist er vormittags wieder in Rixdorf gewesen, hat Kegel gespielt und den Nachmittag wiederum mit seiner Braut verbracht. Soweit die Angaben von Hermann Günzel, die er in überzeugender Weise, unter Nennung unzähliger Nebenumstände und charakteristischer kleiner Einzelheiten, dem Untersuchungsrichter vortrug. Die polizeilichen Ermittlungen mußten nun in gewissenhaftester Weise diese Angaben des Verdächtigten nachprüfen, denn wenn sich Günzels Aussagen bestätigten, war seine Unschuld erwiesen. Von Bedeutung waren ja zunächst seine Berichte über die Art und Weise, wie er die Abend- und Nachtstunden des Ostersonnabends verbracht hatte. Die ermittelnde Behörde hat zu diesen Berichten eine Vielzahl von Zeugen vernommen, und es hat sich im Verlauf der Untersuchungen folgendes Bild ergeben: Für Günzels Aufenthalt in der Expedition der »Vossischen Zeitung« gegen 6 Uhr abends an dem fraglichen Tag gibt es keinen Zeugen; dies will jedoch bei dem regen Verkehr in diesem Büro nichts besagen. Die in der Naunynstraße 26 wohnende Zeugin Riesack will jedoch Günzel in der sechsten Abendstunde vor ihrem Haus gesehen haben, also in der Nähe des Tatortes Adalbertstraße und sehr weit von der Breiten Straße, in der sich das Expeditionsbüro befindet, entfernt. Sie kannte Günzel, der mit ihrem Mann, dem Schuhmachermeister Riesack, gut bekannt war, denn der hilfsbereite Handwerker hatte Günzel wiederholt kleinere Summen geliehen, war an jenem Abend aber selbst nicht zu Hause. Günzel hatte nach ihren Angaben ans Fenster geklopft, vermutlich um etwas zu leihen, die Schustersfrau hatte jedoch nicht geöffnet. Will man dieser Zeugin Glauben schenken, so könnte man allerdings Günzel zugute halten, daß er sich in der Zeit geirrt habe und das Büro der »Vossischen Zeitung« zu einer etwas späteren Zeit aufgesucht hat. Die Kriminalpolizei hat nichts unversucht gelassen, den Unbekannten, der in der Expedition die beiden Briefe verlor und dem Günzel also den Besitz des Hundertmarkscheins verdankte, zu ermitteln. Es ist dies jedoch ebensowenig gelungen wie der Nachweis, daß es eine Person namens Fritz von Wolten gibt. Alle diese Tatsachen jedoch sprechen noch nicht dafür, daß Günzel die Unwahrheit gesagt haben muß; seine Darstellung der Ereignisse kann nach wie vor wahr sein. Verdächtiger jedoch schien es, daß Günzel erst acht Tage nach seiner Verhaftung plötzlich sich erinnerte, gerade um die fragliche Zeit des Mordes das Sadausche Lokal besucht zu haben, zumal er von dem Untersuchungsrichter von Anfang an auf die Bedeutung eines Alibis für die späten Abendstunden hingewiesen worden war. Jedoch auch dafür gibt es in der Gerichtspraxis genügend Beispiele, daß einem unschuldig Angeklagten gerade die wichtigsten Zeugnisse für seine Unschuld in der ersten Erregung und Anspannung durch die Verhöre nicht gegenwärtig sind. Landgerichtsrat Hollmann machte es sich deshalb zur besonderen Pflicht, durch eine große Anzahl von Zeugenvernehmungen, durch Lokalbesichtigung und ähnliches ein genaues Bild darüber zu erhalten, inwieweit Günzels Aussagen der Wahrheit entsprachen. Es kann kein Zweifel darüber bestehen, daß der Verdächtige das Lokal kennt. Dies allerdings ist nicht verwunderlich, denn er ist viel durch die Berliner Gastwirtschaften gebummelt; und weshalb sollte er das in der Nähe der Expedition der »Vossischen Zeitung« gelegene Gasthaus nicht gelegentlich besucht haben? Nur kommt es darauf an, ob er an dem besagten Abend zu der genannten Zeit dort gewesen ist! – An jenem Abend waren etwa zur zehnten Stunde bei Sadau unter anderen verschiedene Personen anwesend, die bei den in der Nähe wohnenden Hofjuwelieren Gebrüder Friedlaender beschäftigt sind und das Sadausche Lokal häufig besuchen. Sie erinnern sich allerdings an einen jungen Mann, den sie eine Jauersche Wurst haben essen sehen, jedoch an einem anderen Tisch, als Günzel angegeben hat. Nun gehört der Verzehr einer Jauerschen Wurst und einer »kleinen Weißen« zu den gängigsten Bestellungen in diesem Lokal wie in vielen ähnlichen. Sie haben außerdem Günzel bei einer Gegenüberstellung nicht wiedererkannt; dazu kommt, daß dieser für das Verzehrte 25 Pfennige gezahlt haben will, während der Preis bei Sadau dafür 30 Pfennige beträgt. Die beiden Droschkenkutscher, die Günzel gesehen hat, sind den befragten Gästen nicht aufgefallen. Mehr noch als diese Zeugenaussagen hat jedoch eine andere Tatsache Günzels Angaben sehr unwahrscheinlich gemacht. Günzel will Frau Sadau gefragt haben, wie man auf den Hof gelangt, und als ihm Frau Sadau zum ersten Male gegenübergestellt wird, behauptet er mit vollster Bestimmtheit: »Ja, das ist die Frau, die ich gefragt habe und die mir Bescheid gegeben hat.« Und er bleibt fest bei dieser Behauptung. Dem steht jedoch entgegen, daß Frau Sadau während der Ostertage überhaupt nicht in Berlin war, sondern von Karfreitag bis zum dritten Ostertag verreist. Nun lenkt Günzel ein, daß er sich geirrt haben könne, es sei vielleicht die Schwester des Wirts gewesen, die hinter dem Büfett gestanden habe. Diese Schwester, die er vermutlich von früheren Besuchen des Lokals kennt, hat aber an besagtem Abend das Schanklokal überhaupt nicht betreten, sondern sich nach ihren und den übereinstimmenden Angaben vieler Zeugen ausschließlich in der Küche aufgehalten, und sie hat mit Nachdruck erklärt, daß niemand an sie eine solche Frage nach dem Weg zum Hof gestellt hat. Wenn schon die Aussagen Günzels über seinen Aufenthalt im Sadauschen Lokal berechtigte Zweifel an der Wahrheit seiner Darstellung hinterlassen, so ergibt die Befragung des Gastwirts Hennig, der im gleichen Haus wie Günzel wohnt und denselben sehr genau kennt, den sicheren Eindruck, daß Günzel in diesem Punkt gelogen hat. Weder der Wirt noch einer der am Ostersonnabend anwesenden Gäste haben den Verdächtigten dort gesehen; sie erklären übereinstimmend, daß die vielen Einzelangaben, die Günzel über seinen Aufenthalt bei Hennig kurz vor Mitternacht gemacht hat, sich auf Vorgänge beziehen, die sich etwa vierzehn Tage vor dem Osterfest in der Gastwirtschaft abgespielt haben. Da Günzel dort allen Gästen bestens bekannt ist und deren Vernehmung nur wenige Tage nach dem Osterfest erfolgte, wo allen die Vorgänge des Ostersonnabends noch vollkommen gegenwärtig sein konnten, besteht wohl kein Zweifel mehr, daß der Untersuchungsrichter in diesem Punkt Günzel keinerlei Glauben schenken konnte. Günzel ist entschieden nicht dort gewesen. Es kommt dazu, daß das Hennigsche Lokal um Mitternacht schließt, auch an diesem Ostersonnabend, daß Günzel aber nach den übereinstimmenden Erklärungen seiner beiden Zimmergefährten erst um halb eins zurückgekehrt sei. Man bedenke: aus einer Gastwirtschaft, die sich im gleichen Haus befindet! Und auf die Frage seiner Schlafgefährten, woher er denn jetzt käme, antwortet er nicht, daß er noch bei Hennig war, sondern sagt, daß er sich bei seinem Schwager in Rixdorf beim Biertrinken verspätet habe. Überhaupt haben die Aussagen seiner Zimmermitbewohner Günzel in keiner Weise entlastet, sondern eher noch neue Verdachtsmomente zu den vorhandenen hinzugefügt. Da ist zunächst das schmale Paket, das er in der Ofenröhre verstaut, welches den beiden auffällt und das eigentlich viel zu schmal ist, um Butterbrote und schmutzige Strümpfe zu enthalten; die beiden hatten damals eher den Eindruck, er hätte eine Brief- oder Zigarrentasche darin eingewickelt. Daß Günzel beim Auskleiden beziehungsweise kurz nach Betreten des Raumes das Licht einfach ausbläst, erschien ihnen zumindest ungewöhnlich. Schwerwiegend aber werden die Aussagen von Kaul und Off in bezug auf die Vorgänge am Ostersonntagmorgen. Günzel will die Wohnung kurz vor acht Uhr verlassen haben. Seine Stubengefährten wissen aber ganz bestimmt, daß er bereits kurz nach 5 Uhr früh aufgestanden ist und etwa ein Viertel nach 6 Uhr das Zimmer verlassen hat, nachdem er das schmale Paket aus der Ofenröhre wieder an sich genommen hat. Günzel hat auf das entschiedenste diese Zeitangaben seiner Schlafgefährten bestritten. Es hat sich jedoch im Laufe der Untersuchung eine weitere Zeugin für die Richtigkeit der Angaben von Kaul und Off gefunden, an die Günzel vermutlich nicht mehr gedacht hat. Eine Zeitungsausträgerin ist etwa 20 Minuten nach 6 Uhr Günzel auf der Treppe des Hauses Dresdener Straße 5 begegnet; er hat ihr eine Zeitung abverlangt und ihr dafür 10 Pfennige gegeben, daß sie ihm das Exemplar zum Durchblättern ließ, während sie eine Zeitung im vierten Stock des Hauses ablieferte. Sie kommt zurück, und während er ihr die Zeitung zurückgibt, sagt er: »Es steht heute nichts drin von einem Mord, nicht wahr?« Sie verlassen gemeinsam das Haus, sie sieht, daß er in Richtung auf das Kottbuser Tor, also in Richtung Rixdorf geht. Die Untersuchungsbehörde gewann aus alldem den sicheren Eindruck, daß Günzel seine Wohnung tatsächlich bereits kurz nach 6 Uhr früh am Ostersonntag verlassen hatte, und nach den bestimmtesten Aussagen seiner Schwester und seines Schwagers ist er auch bereits um drei Viertel sieben bei ihnen in der Rixdorfer Wohnung. Die Frage war nun, weshalb es Günzel so sehr darauf ankam, alle Vorgänge an diesem Ostersonnabendmorgen auf eine spätere Stunde zu verschieben? Er hatte dafür einen sehr guten Grund. Durch die Vernehmung der Eheleute Ostenmann hatte Landgerichtsdirektor Hollmann erfahren, daß Günzel gleich bei seinem Eintreffen in Rixdorf seinem Schwager eine Abschlagszahlung von 25 Mark geleistet hatte. Nach Aussagen beider Eheleute erfolgte diese Zahlung mit einem Zwanzigmark- und einem Fünfmarkschein! Man erinnert sich, daß sich neben einem Hundertmarkschein diese beiden Scheine in der Brieftasche befanden, die im Geldschrank Max Kreiß' aufbewahrt war. Wollte nun Günzel die Geldmittel, die er so unvermutet besaß, auf den glücklichen Fund des Hundertmarkscheins im Büro der »Vossischen Zeitung« zurückführen, so mußte er diesen Schein unbedingt gewechselt haben, bevor er seinem Schwager die Rückzahlung von 25 Mark leisten konnte. Daß die Zahlung in den Frühstunden erfolgt war, konnte er nun freilich nicht in Abrede stellen, aber so früh, wie es tatsächlich war, durfte es nicht sein, denn zu der Zeit hatte noch kein Laden offen. Erschwerend kam dazu, daß die Vernehmung des Destillateurs Föllmer vom Kottbuser Platz, bei dem Günzel den Hundertmarkschein am Ostersonntag früh gewechselt haben will, ergab, daß der Zeuge aufs entschiedenste bestritt, überhaupt in den Ostertagen einen solchen Schein gewechselt zu haben, auch die Gegenüberstellung mit Günzel vermochte seine Aussage nicht zu ändern. Jetzt plötzlich besann sich dieser und gab an, sich geirrt zu haben: nicht bei Föllmer habe er den Geldschein gewechselt, sondern in der Kleiderhandlung Simon in der Oranienstraße 161. Er habe daselbst in den Morgenstunden des Ostersonntags einen im Schaufenster ausgestellten Paletot für 24 Mark gekauft und von dem Lehrling, der ihn bediente, auf seinen Hundertmarkschein 76 Mark zurückerhalten, und zwar 50 Mark in Gold, einen Zwanzigmark- und einen Fünfmarkschein sowie eine Mark. Dies sei das Geld, wovon er seinem Schwager dann die 25 Mark zurückgezahlt habe. Der Untersuchungsrichter überprüfte auch diese Angaben aufs genaueste. Die Besitzerin des Geschäftes, Frau Simon, behauptete bei ihrer Vernehmung, daß Günzel den Kauf zwar tatsächlich in ihrem Geschäft getätigt hatte, daß er aber erst kurz vor 12 Uhr mittags gekommen sei. Sie selbst habe ihn gesehen, und ein Einkauf schon in den ersten Morgenstunden sei nicht möglich gewesen, da das Geschäft zwar um 8 Uhr bereits geöffnet war, sie selbst aber erst gegen 10 Uhr dort eingetroffen sei. Der Geschäftsführer der Frau Simon, Hollander, bestätigte die Angaben seiner Prinzipalin ebenso wie der Lehrling, der den Paletot verkauft hatte. Entgegen Günzels Angaben wurden ihm die 76 Mark allerdings nur in Gold und Silber ausgezahlt, und zwar in Form von drei Zwanzigmarkstücken, einem Zehnmarkstück und zwei Dreimarkstücken; nach Angaben aller drei Zeugen hatte sich an diesem Tag überhaupt kein Papiergeld in der Kasse befunden. Diese Tatsachen waren für Günzel äußerst belastend. Wenn er, wie unzweifelhaft erwiesen schien, den Hundertmarkschein erst in der Mittagsstunde gewechselt hatte, dann mußte er außer diesem Schein noch den Zwanzig- und Fünfmarkschein besessen haben, mit dem er bereits um 7 Uhr früh seinen Schwager Ostermann bezahlte. Genau drei solche Geldscheine, wie sie offensichtlich am Ostersonntag früh, also am Morgen nach dem Mord an Kreiß, in Günzels Besitz waren, hatten sich in dem am Tatort ausgeraubten Geldschrank befunden. War Günzel aber schuldig, so mußten sich noch weitere Hinweise finden lassen! Landgerichtsdirektor Hollmann hatte dabei den besonderen Umstand im Auge, daß sich am Tatort zahlreiche Blutspuren und Blutspritzer gefunden hatten, die vermutlich auch die Kleidung des Mörders beschmutzt haben könnten, und da nach Günzels eigenen Angaben er seine Wäsche und den Anzug bei seiner Schwester in Rixdorf gewechselt hatte, veranlaßte der Untersuchungsrichter eine sofortige Haussuchung sowohl in der Wohnung der Eheleute Ostermann als auch in Günzels Schlafstelle in der Dresdener Straße. Die Haussuchung in Rixdorf erwies sich als äußerst aufschlußreich. Die von Günzel abgelegte schmutzige Wäsche fand sich noch inmitten eines Korbes mit anderen zu waschenden Kleidungsstücken in der Wohnung seiner Schwester vor; sie enthielt, besonders an den Manschetten des Hemdes, zahlreiche Blutspuren. Ganz hinten im Kleiderschrank der Frau Ostermann versteckt fand man die dem Verdächtigten gehörige Hose, die er am Ostersonnabend getragen hatte. Sie zeigte noch verschiedene Blutspritzer-, der obere Teil war offenbar ausgewaschen, man sah verwaschene Flecke, und bei der Berührung des Tuches fühlte man noch die Feuchtigkeit. Auch am Rock des Angeklagten waren kleinere Blutspritzer, die ihm vermutlich entgangen sind. Er hat wahrscheinlich nur den großen Blutfleck auf der Hose gesehen und zu beseitigen versucht. Günzels Stiefel, die er am Abend des Verbrechens getragen hat, sind, wie er selbst sagt, von ihm weggeworfen und nicht wieder aufgefunden worden; an diesen wären vermutlich ebenfalls Blutspuren nachzuweisen gewesen. Nun schien es der Ermittlungsbehörde an der Zeit, gegen Günzel Anklage wegen Mordes an dem Kaufmann Max Kreiß in Zusammenhang mit Raub zu erheben. Bei seiner neuerlichen Vorführung vor den Untersuchungsrichter leugnete der Beschuldigte jedoch hartnäckig, die Tat begangen zu haben. Die Blutspuren an seiner Manschette erklärte er damit, daß er damals ein kleines Geschwür gehabt habe, daß er sich mitunter blutig kratzte, weil es ihn durch Jucken behelligte. Die Blutspuren an seinem Anzug rührten von einer Prügelei her, die jedoch von den angeblich Beteiligten nach Befragen übereinstimmend in Abrede gestellt wurde. Die Haussuchung in Günzels Schlafstelle in der Dresdener Straße ergab weitere belastende Momente, zugleich aber auch Antwort auf die Frage, welches Werkzeug Günzel bei der Tat benutzt haben könne und wie er es verborgen gehalten habe. Bei der Untersuchung der Kleidungsstücke in Günzels Zimmer fand man ein zusammengenähtes Chemisett, das innen ausgepolstert war. An der einen Seite war es offen, so daß es eine Art gepolsterter Tasche bildete. In dieser Tasche waren Rostflecke. Ferner wurde bei der Befragung seiner Wirtin, Frau Kaul, festgestellt daß diese etwa Mitte März ihr Handbeil vermißt hatte. Sie fand es eines Tages ganz unten unter Günzels Wäsche in dessen Kommodenkasten. Sie nahm es wieder an sich; das Beil verschwand wiederum. Sie und ihr Sohn wurden nun aufmerksam und bemerkten, daß das Beil am Morgen stets da war, im Laufe des Nachmittags aber immer verschwand. Deshalb fragten die Wirtin und ihr Sohn Günzel direkt, was er denn mit dem Beil anfangen wolle? Er gab darauf zur Antwort, daß er bei seinem Prinzipal Regale damit einzuschlagen habe. Ein andermal sagte er, er habe Fässer damit geöffnet. Er nahm aber auch noch ein Beil von seiner Schwester mit sich fort, und seine Stiefschwester holte es bei ihm ab. Dieser sagte er zur Erklärung für die Mitnahme des Beils, daß er einen Koffer habe öffnen müssen. Noch von seinem Schwager befragt, was er denn mit dem Beil eigentlich wolle, behauptete er, er wolle sich damit die Absätze seiner schiefgelaufenen Stiefel geradeklopfen. Von Landgerichtsrat Hollmann befragt, was ihn dazu habe veranlassen können, das Beil der Frau Kaul und das seiner Schwester wochenlang mit sich herumzuschleppen, gab er eine Antwort, die man komisch nennen könnte, wenn in dieser grausigen Tragödie von Komik die Rede sein dürfte: er sagte, er habe sich mit dem Beil vergiften wollen! Er war tatsächlich im Besitz von Zyankali (wir erinnern uns an seine Tätigkeit bei dem Drogenhändler Ebeling) und sagte nun, daß er das Zyankali auf dem Beil habe verreiben wollen. Auf die Vorhaltung, daß man doch nicht vierzehn Tage brauche, um etwas Zyankali zu zerreiben, sagte er, er sei sehr oft dabei gestört worden und sei noch unbeholfen mit seiner Hand gewesen. Die Angaben, die er der Familie Kaul sowie seiner Schwester gemacht habe, seien erlogen gewesen, weil er doch nicht habe sagen können, daß er mit Selbstmordgedanken umgegangen sei. Er habe sich mit seiner Braut überworfen gehabt und daran gedacht, sich zu vergiften. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß Günzel das Beil in der von ihm gefertigten Chemisett-Tasche auf bloßem Leibe getragen hat. Er hat die Tasche ausgepolstert, weil ihn sonst das Eisen drückte. Seine Zimmergefährten haben gesehen, daß er eines Abends, als er nach Hause kam, vor die Kommode getreten ist, seinen Kasten aufgezogen, seine Beinkleider aufgeknöpft und dann etwas herausgenommen hat, das er unten in der Kommode verbarg. An derselben Stelle hat Frau Kaul später das Beil gefunden. Diese neuen Erkenntnisse und Zeugenaussagen wurden dem Angeklagten vorgehalten, und er erwiderte darauf, daß er das Chemisett ausgepolstert habe, um sich eine stattlichere Figur zu geben, die Rostflecken könne er sich nicht erklären, zumal er es nie als eine Tasche benutzt habe. Bei dem Gegenstand, den er in seinem Kommodenkasten verborgen habe, müsse es sich um seine Schlittschuhe gehandelt haben. Wenn auch Günzel nach wie vor bestritt, mit dem Mord in der Adalbertstraße das Geringste zu tun zu haben, so schien es der Untersuchungsbehörde doch erwiesen, daß er sich schon seit längerer Zeit mit dem Gedanken getragen hat, ein Verbrechen wie das an Kreiß begangene zu verüben, um seine schlechte finanzielle Lage ein für allemal zu verbessern. Dem Zigarrenmacher Werner gegenüber, mit dem er gelegentlich im Mariannenpark spazierenging, hat er sich in bezug auf seine eigene schwierige Lage geäußert, daß man am besten einen reichen Juden totschlagen müsse, man dürfe sich jedoch nicht dabei kriegen lassen. Diese Äußerung gewinnt durch die erwiesenen Verdachtsmomente natürlich an Bedeutung. Nun ist jedoch nicht anzunehmen, daß die Beile der Frau Kaul oder der Familie Ostermann die Tatwerkzeuge sind. Sie sind zur Stelle und wären wohl nicht ganz unbemerkt von Zeugen in gesäubertem Zustand wieder an ihre üblichen Aufbewahrungsorte zurückzubringen gewesen. Dagegen erhielt der Untersuchungsrichter starke Anhaltspunkte für den Schluß auf das Werkzeug, dessen sich Günzel bedient haben könnte, bei der Vernehmung des Gastwirts Schoßtag, bei dem der Angeklagte längere Zeit als Stammgast verkehrte und dem er eine hohe Zeche schuldig blieb. Schoßtag bemerkte im März eines Tages das Fehlen eines ziemlich großen Hammers, der immer am Schanktisch gelegen hatte, und zwar so, daß er sehr leicht von einem Gast hätte entwendet werden können. Günzel erinnert sich dieses Hammers, dessen Vorhandensein allen Stammgästen des Lokals bekannt war, aber er leugnet natürlich, ihn mitgenommen zu haben. Der Hammer ist nicht wieder aufgetaucht, und die schrecklichen Wunden, die dem unglücklichen Kreiß beigebracht worden sind, könnten nach der Meinung der Sachverständigen sehr wohl von den Schlägen mit einem großen Hammer herrühren. So erschien also Hermann Günzel, der in den Diensten des Ermordeten gestanden, der die Einrichtung der Wohnung kannte und wußte, wo Kreiß seinen Geldschrankschlüssel aufbewahrte, der am Ostersonnabend noch mittellos, am Ostersonntag dagegen im Besitz der drei bewußten Geldscheine war, der sich eiligst seiner noch am Sonnabend getragenen Kleider, die zahlreiche Blutspuren aufwiesen, entledigte, der kein sicheres Alibi für seinen Aufenthalt in der Tatzeit erbringen kann, des begangenen Verbrechens in höchstem Grade verdächtig; ein Verdacht, der verstärkt wurde durch die hohe Wahrscheinlichkeit, daß Günzel sich seit längerer Zeit mit Mordgedanken getragen hat. Freilich hört man vielfach sagen: Es hat ja niemand das Verbrechen gesehen, der Täter leugnet es, und wenn auch die Verdachtsgründe sehr starke sind, ist ein Irrtum doch möglich. Auch in der Rechtsprechung, namentlich bei Kriminalfällen, sind ja bei der Unvollkommenheit aller menschlichen Einrichtungen die Irrtümer nicht auszuschließen, und sie werden dann immer besonders verhängnisvoll: sie können zum Justizmord führen. In diesen Fällen, in denen es sich um Leben und Tod handelt, ist die allerstrengste Gewissenhaftigkeit, die peinlichste Prüfung jedes belastenden und jedes entlastenden Moments strengste Pflicht. Man kann jedoch die Überzeugung haben, daß in diesem besonderen Fall unsere Behörden dieser Pflicht bis aufs äußerste genügt haben. Jede Aussage des Angeklagten, auch die unsinnigste, auf handgreiflicher Lüge beruhende, ist sorgsam geprüft worden. Es sind über sechzig Zeugen vernommen worden. Soll man glauben, daß diese unbescholtenen, meist völlig unbeteiligten Leute, die gar keine Berührung miteinander haben, sich zu dem verbrecherischen Werk zusammenfinden, unter dem Zwange des Eides ein Lügengewebe spinnen, um einen Unglücklichen zu vernichten? Denn in dieser Beziehung ist dieser Prozeß auch ein einzigartiger zu nennen: es hat nämlich nicht ein einziger Entlastungszeuge den Angeklagten entlastet; im Gegenteil, alle Zeugen, sowohl die von der Staatsanwaltschaft wie die von der Verteidigung geladenen, haben gleichermaßen, mittelbar oder unmittelbar für die Schuld des Angeklagten zeugen müssen. Ja, wirft man ein, aber Zeugen irren sich. Sie machen unter Umständen unrichtige Aussagen, nicht aus Bosheit oder Niedertracht, sondern unwillkürlich; sie bilden sich unter Umständen in ihrem Kopf eine feste Vorstellung von Vorgängen, die sie genau beobachtet zu haben glauben und die trotzdem sachlich nicht richtig sind. Sie halten diese Vorstellung für die Wahrheit und glauben dieselbe mit reinstem Gewissen beschwören zu können, und sie irren doch! Es kommen ja die unglaublichsten Sachen in dieser Beziehung vor. Die Wirtin, bei der der Mörder Sobbe gewohnt hatte, schilderte denselben als einen ziemlich großen, schlanken Mann, blond – und Sobbe war kaum mittelgroß, breitschulterig, mit einem schwarzen Bart und schwarzen Haaren. Als die Wirtin gefragt wurde, wie sie zu ihrer so falschen Schilderung käme, sagte sie treuherzig: »Jetzt sehe ich, daß mein Mieter anders aussieht, als ich mir gedacht habe. Ich habe immer geglaubt, er wäre blond.« – Gewiß ist namentlich in einem Fall wie dem vorliegenden äußerste Vorsicht geboten, und der gewissenhafte Richter wird wohl daran tun, eher zuwenig als zuviel von dem zu glauben, was den Angeklagten belastet. Aber darauf ist doch zu erwidern, daß da, wo sich aus den verschiedensten Kreisen, die miteinander absolut nichts zu schaffen haben, von den verschiedensten Zeugen, die sich nie im Leben gesehen, nie miteinander verkehrt haben, über grundverschiedene Dinge Angaben gemacht werden, deren Bedeutung diese selbst kaum fassen können, und wo sich nun alle diese Angaben streng logisch zusammengliedern und zu einem einzigen festen, unerschütterlichen Ganzen vereinigen, daß da entweder die Gesamtzeugenschaft von einem epidemisch kontagiösen Irrtum befallen ist oder daß die Glaubwürdigkeit der Zeugen in allem Wesentlichen erhärtet erscheint. Und dann sind da in diesem Falle noch die Indizien. Es ist eine alte kriminalistische Erfahrung, daß Rechtsirrtümer gewöhnlich herbeigeführt worden sind durch Zeugenaussagen, nicht durch Indizien. Der lebende Zeuge kann sich irren, der sachliche Zeuge, das Indiz, irrt nicht, lügt nicht. Abgesehen von der blutbesudelten Kleidung des Angeklagten haben hier die drei Geldscheine für ihn eine verhängnisvolle Rolle gespielt. Es ist ein in weiten Kreisen verbreiteter Irrtum, daß es zur Überführung eines Verdächtigten wenn nicht eines Augenzeugen, so doch mindestens eines unwiderlegbaren Beweisstückes, das aus dem Besitz des Opfers in den Besitz des Verbrechers gelangte, unumgänglich bedürfe. Das Geld, das in gleichartiger Gestalt überall verbreitet und überhaupt dazu bestimmt ist, von Hand zu Hand zu gehen und den Besitzer zu wechseln, mußte Günzel für völlig unverfänglich halten. Er bedachte nicht, daß ihm die größere Seltenheit der kleinen Bankscheine von 20 und 5 Mark gefährlich werden könnte. Er konnte auch nicht wissen, daß der Bruder des Ermordeten sich zufälligerweise genau des Umstandes erinnerte, daß solche Scheine geraubt worden waren. Er hatte in keiner Weise damit gerechnet, daß man die Frage stellen könnte, in welchen Münzsorten die Zahlung an seinen Schwager erfolgt sei. Es hat sich hier in der Tat der in der Geschichte der Kriminalprozesse unglaublich seltene, vielleicht kaum dagewesene Fall ereignet, daß Geld in gangbaren Wertzeichen zu einer schwerwiegenden Belastung für den Beschuldigten geworden ist. So war denn das von den Kriminalbeamten und dem Untersuchungsrichter zusammengetragene Material für den Staatsanwalt die Grundlage, mit unanfechtbarer Logik in klarer und anschaulicher Gliederung Stein auf Stein zusammenzufügen zu einem Bild von den Vorgängen und Ereignissen, die zur Ermordung des Kaufmanns Max Kreiß führten und die wir hier in einer zusammenhängenden Darstellung wiedergeben wollen. Neben schon Bekanntem wird der Leser manche neue Einzelheiten, wie sie sich aus den vielen Zeugenaussagen ergeben haben, erfahren.   Wie wir wissen, ging es dem Handlungsdiener Hermann Günzel zu Anfang des Jahres 1887 herzlich schlecht. Er war schon im Jahre vorher oft längere Zeit ohne Stellung und Erwerb gewesen und hatte sich von diesem oder jenem seiner Verwandten und Bekannten Geld borgen müssen. Da hatte er das Unglück, sich den Arm zu brechen, was ihn nun ohne sein Verschulden für längere Zeit erneut erwerbslos machte. Zu hungern brauchte er jedoch nicht. Er hatte die Bekanntschaft des Wirtes Schoßtag gemacht und sich dessen Vertrauen erworben, indem er ihm erzählt hatte, seine Eltern beabsichtigten, um die Osterzeit 1887 nach Berlin zu übersiedeln und eine Gastwirtschaft zu kaufen, und es würde sich wohl so einrichten lassen, daß sie sich für den Ankauf der Schoßtagschen Restauration entschließen würden. Günzel, der eine nicht gewöhnliche Redegewandtheit besitzt, führte eine ganze Reihe von Einzelheiten an, die seinen Mitteilungen den Schein der Wahrheit gaben. Und wenn die Eltern Ostern kommen würden, erzählte er dem Wirt, so würden sie auch viel Geld mitbringen und natürlich seine Schulden bezahlen. Daraufhin ließ sich Schoßtag, den die Aussicht auf ein gutes Geschäft leichtgläubig gemacht hatte, herbei, seinem Stammgast, der früher regelmäßig gezahlt hatte, die Zahlungen zu stunden. Als aber das Schuldkonto Günzels allmählich zu einer ungewohnten Höhe anstieg, wurde der Wirt mißtrauisch, und Günzel war nun darauf bedacht, ihm die Überzeugung beizubringen, daß er, abgesehen von der verwandtschaftlichen Hilfe, auch noch in der nächsten Zeit mit einer Einnahme zu rechnen habe, die mehr als genügend sei, um seine Schulden zu tilgen. Er erzählte dem Wirt, daß der in einer Aktiengesellschaft angestellte Friedrich Müller ihm die Zahlung von 300 Mark versprochen habe, für einen Dienst, den ihm Günzel in einem Prozeß mit einem Eid zu leisten imstande war. Schoßtag kannte Müller und brachte wohl auch einmal das Gespräch auf diese angebliche Forderung von 300 Mark, und Müller machte eine Bemerkung, die den Wirt insofern beruhigte, als er daraus entnahm, daß an der Sache wirklich etwas Wahres sei. Müller glaubte wohl selbst damals noch daran, daß er Günzel die 300 Mark werde zahlen können, und gab ihm, vielleicht als Vorschuß auf diese Summe, vielleicht aus anderen Gründen, ab und zu einige Mark. Günzel hatte bei Frau Kaul in der Dresdener Straße 5 eine Schlafstelle. Er teilte die Stube mit dem Sohn der Wirtin und dem Tischler Off. Dort mußte er die wöchentliche Miete regelmäßig entrichten, denn Frau Kaul war selbst in dürftigen Verhältnissen und konnte nicht warten. War er nun völlig mittellos und mußte das Geld gezahlt werden, so schlug er den Weg nach Rixdorf ein. Dort wohnte in der Hermannstraße seine Schwester, die mit dem Tischler Ostermann verheiratet war. Die Rixdorfer hatten freilich auch nicht viel, sie hatten sogar kaum das Allernötigste, aber es waren gutmütige Leute, und sie ließen sich immer wieder herbei, dem Bruder beziehungsweise Schwager, dessen Notlage ihnen bekannt war und der auch hier seine volle Beredsamkeit anwandte, um Geld zu bekommen und die pünktliche Zurückzahlung in sichere Aussicht zu stellen, ein paar Mark zu geben. Auch da wuchs mit der Zeit die Schuld so hoch heran, daß Günzel einsah, viel werde da nicht mehr zu holen sein. So verdüsterte sich seine Lage immer mehr. Er schlenderte ratlos am Wasser entlang, am Mariannenufer, durchstreifte den Park bei Bethanien, immer und einzig mit dem einen Gedanken beschäftigt: Wie kommt man zu Geld? »Man müßte einen reichen Juden totschlagen«, sagte er in einer solchen Stimmung gelegentlich dem Zigarrenmacher Werner. Und das war in diesem Falle mehr als die übliche und geschmacklose Redensart, deren sich der eine oder andere schon vor Günzel bedient hat, ohne deshalb zum Mörder zu werden. Denn als ihn der Zigarrenmacher darauf aufmerksam machte, daß ihm das nicht viel nützen würde, fügte er hinzu: »Ja, aber man darf sich nicht dabei kriegen lassen.« Im Munde eines Mannes, der sich wirklich schon mit düsteren Gedanken trug, hatte diese Redensart eine ernstere Bedeutung. Und er trug sich mit düsteren Gedanken. Er hatte sich zu jener Zeit bereits das Zyankali aus dem Drogenhandel, in dem er beschäftigt gewesen war, angeeignet, und er wollte davon Gebrauch machen. Im schlimmsten Falle wollte er sich selbst das Leben nehmen. Sich – oder vielleicht auch einem anderen. Dieser furchtbare Gedanke reifte allmählich. Er war ausgereift an dem Tage, da Günzel das Beil in der Küche seiner Wirtin zum ersten Male heimlich fortnahm und zu sich steckte. War aber dieser Gedanke einmal gefaßt, so drängte sich damit zugleich die Frage auf, wer das Opfer sein sollte? Und da stieg ihm die Erinnerung an den Kaufmann Max Kreiß auf, mit dem er sich überworfen hatte, der ihn nach vierzehn Tagen an die Luft gesetzt hatte, der ihm die Zahlung seines Gehalts verweigerte und gegen den er einen Prozeß hatte anstrengen müssen. Der Mann hatte Geld, und Günzel wußte, wie man zu diesem Geld gelangen konnte. Der Geldschrank, in dem stets Summen aufbewahrt wurden, die für Günzels Verhältnisse erheblich waren, hatte keine besonderen Sicherheitsvorrichtungen, sondern konnte mit einem einfachen Drehen des Schlüssels geöffnet werden. Und Günzel wußte, daß Kreiß diesen Schlüssel immer bei sich trug, und zwar in seiner linken Hosentasche. Es war Mitte Februar, als Günzel mit seinem Plan, Kreiß zu berauben, fertig war. Dabei war er sich völlig im klaren darüber, daß Kreiß wohl kaum freiwillig ihm den Geldschrankschlüssel einhändigen würde, von dem lebenden Kreiß, der ihn auch wiedererkennen würde, also kein Geld zu erwarten war. Günzels gebrochener Arm war inzwischen vollkommen geheilt, und zum Schlage mit dem Beil bedurfte es auch nur eines Armes. Er trug das Beil jetzt beständig bei sich. Das Eisen drückte ihn. Aus dem alten Chemisett fertigte er sich eine ausgepolsterte Tasche, die groß genug war, um das Eisen des Beils in sich aufzunehmen, und ganz dazu angetan, den Druck zu vermindern. Aber Frau Kaul vermißt ihr Beil. Sie findet es wieder bei Günzel, und zwar versteckt unter der Wäsche in der Kommode. Sie fragt ihn, was er denn mit dem Beil wolle? Er gibt die Antwort, er wolle Regale damit einschlagen. Die Wirtin nimmt ihr Eigentum wieder in Beschlag. Das Beil verschwindet wiederum. Sie fragt erneut danach. Nun wird ihm die Sache doch bedenklich, er muß ein anderes Beil haben. Er geht nach Rixdorf zu seiner Schwester und holt sich deren Beil. »Wozu brauchst du denn das Beil?« »Ich habe einen Koffer zu öffnen.« Auch dieses Beil behält er mehrere Tage, bis seine Stiefschwester es aus seiner Wohnung abholt. Inzwischen umkreist er die Stätte, die er sich zum Vollbringen seiner grausigen Tat ausersehen hat. Er geht so oft vor dem Hause auf und ab, bald auf der Seite des Wohnhauses, bald auf der gegenüberliegenden, daß es schließlich der Frau eines Gastwirts, die in der Nähe wohnt, auffällt. Denn Günzel ist eine auffällige Erscheinung. Das bartlose, scharfgeschnittene Gesicht mit dem vollen Haar prägt sich der Erinnerung gut ein. Zur selben Zeit, also Mitte Februar, trifft Frau Stockmar, die eine halbe Treppe höher als Kreiß in dem eingangs beschriebenen Quergebäude in der Adalbertstraße 60/61 wohnt, auf der nach dem Boden hinaufführenden Treppe einen Unbekannten. »Was wollen Sie denn hier?« fragt sie. »Ich wollte da oben etwas nachsehen«, antwortet der Mann und entfernt sich schleunig. Frau Stockmar hat ihn im vollen Licht der Gasflamme deutlich gesehen und Günzel mit aller Bestimmtheit bei der Vernehmung wiedererkannt. Er wird noch mehrmals, auch von anderen Personen, in dem Haus getroffen. Damals hatte er unzweifelhaft ein Beil bei sich, entweder das der Frau Kaul oder das seiner Schwester. Aber da sowohl seine Wirtin wie Frau Ostermann wußten, daß er ihr Beil an sich genommen hatte, war es ihm doch zu bedenklich, dieses Werkzeug noch ferner mit sich herumzutragen. Da lag nun bei Schoßtag am Schanktisch, an dem er täglich vorüberging, ein schwerer eiserner Hammer, der zu der Tat, über die er brütete, geradeso geeignet war wie das Beil. Und diesmal fing er es schlauer an: er stahl den Hammer und verbarg ihn gut. Seine Lage war inzwischen immer verzweifelter geworden. Zwar war er als Stadtreisender auf ganz kurze Zeit beschäftigt gewesen, aber er verdiente dabei so gut wie nichts und gab die Stelle auf. Nun drängten aber die Gläubiger – und drängten bitter. »Zu Ostern zahle ich«, vertröstete er jeden. Immer zu Ostern! Aber dem Wirt Schoßtag wuchs die Geschichte doch nun allmählich über den Kopf. Günzels Rechnung belief sich bei ihm auf 119 Mark und 50 Pfennige. Er verlangte bessere Bürgschaften als die ewige Vertröstung auf Ostern, auf den Ankauf seiner Wirtschaft durch Günzels Eltern, als die durch nichts bewiesenen Ansprüche Günzels an Friedrich Müller auf Zahlung von 300 Mark. »Die Sache stimmt am Ende nicht«, sagte Schoßtag, »wer weiß, ob Sie das Geld von Müller kriegen?« »Ich habe ja einen Schuldschein!« »Einen richtigen Schuldschein? Den möchte ich sehen.« »Ich werde ihn morgen mitbringen.« Günzel fälschte nun einen Schuldschein über 300 Mark und setzte Müllers Namen darunter. Wie die schlauesten Leute manchmal die größten Dummheiten begehen, so war es auch bei Günzel der Fall. Er hatte die Fälschung ziemlich plump ausgeführt und nicht bedacht, daß Schoßtag auf einer Überlassung des Schuldscheins bestehen würde, weil er sich bei Müller erkundigen wollte, wie es um die ganze Sache stehe. Da nun aber Günzel in dem besagten Prozeß nichts von Belang hatte aussagen können und da der Prozeß für die Partei, an der Müller Interesse hatte, verlorenging, so dachte Müller gar nicht daran, Günzel 300 Mark zu zahlen, und entdeckte überdies bei dem Gespräch mit Schoßtag den gefälschten Schuldschein. Darauf begaben sich die beiden Männer in Günzels Wohnung. Sie fanden den, den sie suchten, überschütteten ihn mit Schmähungen und gaben ihrer Entrüstung auch handgreiflichen Ausdruck. Es kam zu einer Prügelei, und es hat Ohrfeigen gesetzt. Schoßtag verbot Günzel sein Lokal, und damit war diesem nun in seiner verzweifelten Lage die letzte feste Stütze entzogen. Er wußte nun tatsächlich nicht mehr, wovon er leben sollte; er war am Verhungern. In seiner Wut und Verzweiflung schrieb er einen Brief an Schoßtag und drohte ihm mit einer Schadensklage, weil er von ihm in entsetzlicher Weise mißhandelt worden sei: er habe eine Gehirnerschütterung davongetragen, und das Trommelfell sei ihm gesprungen. In einem Brief an Müller drohte er diesem, an geeigneter Stelle Anzeige davon zu machen, daß ihm für eine Zeugenaussage eine Belohnung in Aussicht gestellt worden sei, falls Müller ihm nicht die 300 Mark zahlen würde. Aber beide, Schoßtag und Müller, ließen sich nicht einschüchtern, und Günzel mußte sich sagen, daß nun auch andererseits die beiden Briefe, die er unvorsichtigerweise abgesandt hatte, als Beweis für einen doppelten Erpressungsversuch gegen ihn verwendet werden konnten. Also hatte er nach wie vor kein Geld, und die Not stieg und stieg. Von seinem Schwager konnte er kaum noch etwas bekommen; seine gutmütige Schwester gab ihm ihren Trauring zum Versetzen, mehr hatte auch sie nicht mehr übrig. Es ließ sich noch der eine oder andere zu einem gelegentlichen kleinen Darlehen herbei, so der Schuhmacher Riesack und der Tischler Off. Aber seine Wirtin konnte er in der Woche vor Ostern nicht mehr bezahlen, und sie drängte ihn ernstlich. Und die anderen drängten auch. Das Osterfest stand vor der Tür und keine Hilfe in Aussicht! Und so setzte sich in dem Gehirn des Verzweifelten nun der Entschluß fest: Die Tat muß geschehen, und sie muß bald geschehen! Es war der 9. April, Ostersonnabend. Ratlos lief der Unglückliche durch Berlin. Vielleicht war er auch noch in Rixdorf, vielleicht ließ er sich an jenem Tag noch ein Butterbrot mitgeben, da er nicht wußte, wie er seinen Hunger am Abend stillen würde. Vielleicht ging er auch noch einmal wie schon so oft nach der »Vossischen Zeitung«, um nachzusehen, ob er eine Stelle finden würde. Aber nichts! Nochmals klopfte er bei dem Schuhmacher Riesack an, der ihm schon eine Kleinigkeit geliehen hatte, der ein gutmütiger Mann war. Riesack war nicht zu Hause. Das war um die sechste Abendstunde und in der Naunynstraße, einer Querstraße der Adalbertstraße. Es mußte bald dunkel werden. Der Mariannenpark, in dem er so oft auf und ab geschlendert war, befand sich in nächster Nähe. Da mochte er das Hereinbrechen der Dunkelheit abgewartet haben. Und nun, um die achte Stunde etwa, da die Straße noch sehr belebt war, nahm er den ihm wohlbekannten Weg und trat in das ihm wohlbekannte Haus ein. Er war mit den Gewohnheiten des Hauses genügend vertraut, um zu wissen, wie er sich bei dem Portier auf geschickte Weise vorüberdrücken konnte. Dann stieg er vorsichtig die ihm wohlbekannte Treppe hinan, die zur Kreißschen Wohnung führt. Er schlich bei der bekannten Holztür vorüber, eine Treppe höher nach dem Boden zu. Da drückte er sich in einen Winkel, just wie an jenem Abend, an dem ihn Frau Stockmar überrascht hatte. Den Hammer von Schoßtag hatte er bei sich – und andere Sachen auch. Und nun wartete er und horchte. Wahrscheinlich mag er ursprünglich den Plan gefaßt haben, abzuwarten, bis Kreiß eingeschlafen sei. um dann aus dem Flurfenster auf das Welldach zu steigen, die Scheibe des Wohnstubenfensters einzudrücken und auf demselben Wege, auf dem am Morgen nach dem Morde der Hausdiener Harzmann in das Zimmer des Unglücklichen stieg, gewaltsam einzudringen. Er brauchte aber diese Gewalt nicht anzuwenden. Er hörte um die neunte Stunde, wie der Bruder und die Schwägerin von Max Kreiß sich entfernten. Nach einer Weile hörte er auch Stockmar in Begleitung von dessen Schwester, die bei den Eheleuten zu Besuch weilte, nach Hause kommen. Nun darf er sich ziemlich sicher fühlen, nun ist kaum noch eine Störung zu erwarten. Nur noch Geduld, bis Kreiß schläft! Noch brennt seine Lampe im Wohnzimmer. Der erst vor kurzem von der Krankheit genesene Max Kreiß, der den Tag über mit der Inventur eine sehr anstrengende Beschäftigung gehabt hat, sitzt auf seinem Sofa, verzehrt sein einfaches Abendbrot und trinkt dazu ein Glas Bier. Um sich aufzuheitern, liest er die »Fliegenden Blätter«. Das Hündchen seines Bruders, das in letzter Zeit oft bei ihm geblieben war, macht sich bemerkbar, und Kreiß denkt nun daran, daß er das kleine Tier, das sich wedelnd an ihn drückt, noch vorm Schlafengehen auf den Hof führen müsse. So hört Günzel, der noch immer oben auf der Lauer steht und sich jetzt vielleicht schon dem Tatort ganz sacht genähert hat, die Klingel der inneren Glastür anschlagen. Die hölzerne Außentür wird geöffnet. Er hält den Atem an und lauscht. Kreiß führt den Hund nach dem Hof hinunter, und da er gleich wiederkommen wird, da die zehnte Stunde bereits geschlagen hat und kein Mensch mehr in das Haus kommt, läßt er die Tür ruhig offen. Sobald Kreiß die Treppe hinabgestiegen ist, kriecht Günzel, der nicht ahnen konnte, daß es ihm so leicht gemacht werden würde, aus seinem Versteck hervor, huscht durch die offene Doppeltür des Vorflurs, durch die offene Tür des Kontors, das halb beleuchtet wird von der Lampe, die im Nebenzimmer rechts auf dem Tisch vor dem Sofa steht, eilt an dem Ofen vorbei und verbirgt sich im dunklen Musterraum hinter der Tür und wartet. Kreiß kommt ahnungslos mit dem Hündchen zurück. Er schließt die Tür, die Glocke ertönt wieder. Kreiß setzt sich nieder und lächelt über die Späße der »Fliegenden Blätter«. Da hört er plötzlich ein Geräusch, auch der Hund spitzt die Ohren. Absichtlich oder unabsichtlich hat der Verborgene sich gerührt. Günzel darf nicht länger zögern. Die Tat muß schnell vollbracht sein. Er muß zu einer Stunde, die nicht auffällig ist, wieder zu Hause sein. Kreiß horcht auf, erhebt sich, nimmt die Lampe und tritt in das Kontor. Er sieht sich um. Er durchschreitet den kleinen Raum bis zur gegenüberliegenden Tür, die zum Musterraum führt. In demselben Augenblick springt ein Mensch aus dem Dunkel hervor und versetzt dem Unglücklichen mit dem Hammer einen furchtbaren Schlag auf den Kopf, der die Schädeldecke zertrümmert und ihn besinnungslos zu Boden streckt. Die Lampe fällt aus seinen Händen, das Becken der Lampe zerbricht, und das Petroleum ergießt sich auf die Dielen. Nun ist es dunkel. Fällt trotzdem aus dem Korridor ein genügend starker Lichtschein? Oder hat der Täter, der das Verbrechen mit der kühlsten Überlegung vorbereitet, der einen Hammer, einen Strick, wahrscheinlich auch das Gift und irreleitende Dokumente zu sich gesteckt hat, auch Fürsorge dafür getroffen; daß er Licht machen könne? Wer kann es sagen? Aber Günzel hat gesehen, gut gesehen, und trotz der zertrümmerten Lampe ist es im Zimmer hell, viel zu hell! Die Nachbarn wachen noch, sie können ins Zimmer blicken. Das Zeug des Vorhangs ist zu dünn, man kann vielleicht doch durchsehen, und die ungewohnten Bewegungen, die jetzt vorgenommen werden, könnten auffallen. Herunter das Wetterrollo! Aber der da am Boden stöhnt noch und röchelt, und er soll ein stiller Mann werden. Und noch ein paar fürchterliche Schläge auf den Schädel und, da das Röcheln noch immer andauert, die Schnur um den Hals geschlungen und festgezogen. So, jetzt ist alles still, totenstill. Auch der Hund hat sich verkrochen und läßt nicht einmal ein Winseln hören. Aber die Hand des Mörders ist blutig, und blutig ist auch die Manschette, und hier und da ist wohl auch ein Tropfen Blut angespritzt. Da liegt ein Stück Zeitungspapier, da wird die blutige Hand abgewischt. Und nun das Rollo geschlossen! Es will nicht herunter, es leistet Widerstand. Ein gewaltsamer Ruck, ein krampfhaftes Zerren, und es senkt sich tief genug und zerreißt. Nun kann niemand mehr in das Zimmer sehen, und nun faßt die blutige Hand des Mörders in die linke Hosentasche des Ermordeten. Und sie findet den Schlüssel. Der Schrank wird geöffnet. Da liegt die Brieftasche. Er steckt sie zu sich. Und da Gold, viel Gold, blinkende Goldstücke in der Schwinge! Und Silber! Er füllt damit seine Taschen. Nun hat er alles genommen. Er schließt die Tür des Geldschranks, die nur angedrückt zu werden braucht, um ins Schloß zu fallen. Und das Entsetzliche ist vollbracht. Da werden noch ein paar Zettel hingelegt, ein Steuerzettel, ein anderer Zettel mit einem Namen. Wenn man die bei der Leiche findet, so wird man nach den Besitzern der Zettel fahnden, und niemand weiß, daß der Mörder sie besessen hat. Und die Uhr mit der Kette wird auch noch dem Opfer abgenommen. Aber wie nun entkommen? Das kleine Hündchen ist zwar nicht zu fürchten, das bleibt in seinem Versteck. Aber die Glocke an der Glastür schlägt beim Öffnen an. Der Bügel ist indessen leicht zurückzubiegen. Der Mörder holt aus dem Musterraum die Stehleiter. Ehe er jedoch zu dieser mühevolleren Arbeit zu schreiten braucht, fällt sein Blick auf einen Stock des Ermordeten. Vielleicht läßt sich mit dem schon die Glocke anhalten. Der Versuch wird gemacht und gelingt. Geräuschlos wird die Glastür geschlossen, vorsichtig die hölzerne Außentür angedrückt, daß das Schloß einschnappt. Und nun ist alles gut. Der Geldschrank ist geschlossen, die Wohnung ist geschlossen, der Mörder befindet sich auf dem Vorflur und hat seinen Raub in der Tasche. Behutsam schleicht er die Treppe hinab, tastet sich auf den Hof. Ohne vom Portier bemerkt zu werden, übersteigt er den niedrigen Torweg mit Leichtigkeit. Und nun geht er ruhig seines Weges wie jeder andere Harmlose, als ob nichts geschehen sei. Kein Mensch achtet auf ihn. Aber das geraubte Gut muß geborgen werden, es müssen auch verschiedene andere Dinge beseitigt werden. Das Gold blinkt und klingt, er darf es nicht bei sich behalten. Und das Gold ist widerstandsfähig, jahrhundertelang kann es verscharrt bleiben, es verliert nichts an seinem Wert. Im Mariannenpark und sonstwo gibt es stille Plätze, und in der elften Stunde ist es da menschenleer. Mit einem Hammer läßt sich gut schaufeln. Es braucht ja kein tiefes Loch zu sein. Er allein weiß, wo der geraubte Schatz liegt, und er hat sich schon ein Plätzchen ausgesucht, wo es so leicht niemand vermutet und wo er allein es jederzeit finden kann. Er will also nur das Allernotwendigste bei sich behalten, nur das Papiergeld, die 125 Mark, und dann vielleicht noch ein Goldstück und etwas Silber. Mehr gewiß nicht. Eben nur das, was absolut nötig ist, um die drückendsten Schulden zu zahlen, die nötigsten Anschaffungen zu bestreiten und um lustige Ostern mit der Braut zu verbringen, nicht mehr. Was er später braucht, kann er ja jederzeit holen. Schon mit den 125 Mark, die er in Papier besitzt, kommt man weit. Soviel hat er seit Jahren nicht zusammen besessen. Und nun ist auch das Geschäft besorgt. Gold und Uhr sind geborgen. Und nun weg mit dem Hammer, der in den Kanal fliegt, und weg mit dem Schlüssel. Auch die eine besonders blutige Manschette wirft er weg, das Vorhemd und die Krawatte – alles in den Kanal. Die Spuren der furchtbaren Tat sind beseitigt, und nach den entsetzlichen Anstrengungen fühlt sich der Mörder erschöpft und bedarf der Sammlung. Er muß sich beherrschen. Aber er besitzt die Gabe der Selbstbeherrschung in hohem Maße. Er muß sehr bald nach Hause kommen, es ist schon Mitternacht. Seine Schlafgenossen dürfen ihm nicht das geringste anmerken. So beginnt der Ostersonntag, der Tag der Auferstehung, als der Mörder sein Handwerk beendet hat Er eilt seiner Wohnung zu. Als er in das Haus getreten ist, bemerkt er, daß er noch immer den Stock des Ermordeten, mit dem er die Türglocke zum Schweigen brachte, in der Hand trägt. Er hat in der Aufregung vergessen, sich dieses Stockes zu entäußern, und dieser Gegenstand könnte zum Verräter werden; vielleicht zeigt er auch Blutspuren. Er stellt den Stock vor der Kaulschen Wohnung in eine dunkle Ecke. Er will am andern Morgen in aller Frühe vor allen andern aufstehen, das Haus verlassen und dann den Stock mitnehmen. Um halb ein Uhr nachts betritt Günzel sein Zimmer. Zu seiner großen, unangenehmen Überraschung findet er seine beiden Stubengefährten noch wach. »Woher kommst du denn so spät?« fragt einer. »Ich bin bei meinem Schwager gewesen. Er hat lange auf sich warten lassen. Wir haben noch ein Glas Bier getrunken«, antwortet Günzel. »Ich bin Ihrer Mutter auch noch Geld schuldig«, fügt er hinzu und bezahlt Kaul die schuldigen 5 Mark und 90 Pfennige. »Und dir auch noch, Off.« Und er zahlt ihm die 2 Mark. Die beiden sehen zu ihrem Erstaunen, daß Günzel ein ziemlich volles Portemonnaie hat. Dem Off fällt das auf. »Du bist wohl bei einem Goldonkel gewesen?« sagt er. Günzel antwortet nicht darauf. Mit einer gewissen auffälligen Vorsicht legt er ein schmales Paket, das wohl eine Brieftasche enthalten könnte und sie wohl tatsächlich enthält, in die Ofenröhre hinter den Zigarrenkasten. Die anderen werden nun neugierig, und Günzel bemerkt, daß er der Gegenstand besonderer Aufmerksamkeit ist. Es ist ihm nicht recht, daß er so viel angesehen wird. Vielleicht ist doch noch ein Tropfen Blut zu sehen. Er bürstet seine Kleider, und richtig, an der Hose ist ein großer Fleck! Da tritt er, ohne ein Wort zu sagen, an das Bett des Kaul und bläst diesem die Lampe vor der Nase aus. »Sind Sie verrückt?« sagt dieser. »Ich lese ja noch!« Günzel macht sich klar, daß er eine Dummheit begangen hat. Jetzt darf er nichts Auffälliges tun. »Ich habe nicht gewußt, daß Sie noch lesen, ich werde die Lampe wieder anstecken!« Er tut es. »Ich muß morgen früh wieder hinaus nach Rixdorf«, fügt er hinzu, »wollen Sie mich um sechs Uhr wecken?« Aber er braucht nicht geweckt zu werden. In der Nacht wälzt er sich unruhig auf seinem Lager hin und her, der Schlaf flieht ihn, und es sind keine fünf Stunden vergangen, so ist er schon wieder auf den Beinen und macht sich zum Ausgehen zurecht. Zwischen fünf und halb sechs Uhr steht er auf. Er zieht sich leise an, macht sich an seinem Koffer zu schaffen und nimmt das Paket aus der Röhre. Off wacht und sieht nun, wie Günzel, als er das Paket einwickelt, zittert, heftig zittert, mit den Händen schlägt. Da mochte sich dem Mörder wohl der fürchterliche Vorgang des Abends vorher vergegenwärtigen! Kurz nach 6 Uhr verläßt er das Zimmer und nimmt den Stock, den er draußen hat stehenlassen. Als er so die Treppe hinuntersteigt, begegnet ihm eine Zeitungsträgerin, die von unten kommt und im vierten Stock eine Zeitung abzugeben hat. »Wollen Sie mir eine Zeitung verkaufen?« »Ich habe keine übrig.« »Dann borgen Sie mir wohl ein Exemplar, bis Sie wieder herunterkommen?« »Jawohl.« Sie gibt ihm die Zeitung und steigt die Treppe hinauf. Günzel entfaltet das ganze Blatt und durchsucht es. Als die Zeitungsfrau zurückkommt, legt er das Blatt zusammen und gibt es ihr zurück mit den Worten: »Es steht heute nichts drin von einem Mord, nicht wahr?« »Was denn? Ist denn schon wieder ein Mord geschehen?« »Ja, es wird erzählt.« Er gibt ihr 10 Pfennige. Sie verlassen zusammen das Haus. Günzel schlägt die Richtung nach dem Kottbuser Tor ein. Er schlendert weiter bis zur Kottbuser Brücke, und das Wasser, das so viel schon von ihm zu verbergen hat, nimmt auch den Stock auf, dessen er sich noch zu entledigen hat. Dann begibt er sich nach Rixdorf und ist um drei Viertel sieben bei seinem Schwager. Nun zahlt er auf die Schuld, die insgesamt mehr als 80 Mark beträgt, einen Abschlag von 25 Mark, und zwar den Zwanzig- und den Fünfmarkschein aus der geraubten Brieftasche. Schwester und Schwager sind einigermaßen verwundert. »Woher hast du denn so viel Geld?« fragt Ostermann. »Müller hat mir von den dreihundert Mark, die er mir schuldig ist, eine Abschlagzahlung gemacht. Ich bekomme bald noch mehr, dann gebe ich Euch auch noch was.« Aber es ist ihm lästig, daß er noch immer an der Wäsche, die er trägt, leichte Blutspuren hat. Er verläßt also die Seinigen bald und kauft in der Nähe irgendwo vor allem Hemd und Stiefel. Er zieht die neuen Stiefel gleich an, und die alten wirft er weg. Die Wäsche wechselt er bei seiner Schwester, und nun, bei genauerer Betrachtung seines Anzuges, sieht er auch hier und da kleine Blutspritzer. Er verabschiedet sich noch einmal und nimmt am Rollkrug die Pferdebahn bis zum Oranienplatz. Da ist in nächster Nähe das Pfandleihhaus, in dem er seinen guten Anzug versetzt hatte. Den löst er mit seiner Uhr ein. Ebenfalls unmittelbar dabei ist auch der Laden von Simon. Da kauft er einen Paletot und wechselt bei der Gelegenheit den Hundertmarkschein. Was soll er nun mit den alten Sachen anfangen? Bei der Schwester sind sie am sichersten geborgen. Er kehrt also schnell zurück, fährt wieder bis zum Rollkrug und erscheint zum Erstaunen seiner Schwester noch einmal. Für die nochmalige Wiederkehr gibt er als Erklärung an, er habe sein Portemonnaie vergessen. Er hat es nicht vergessen, denn er hat eben den Hundertmarkschein gewechselt. Nun kleidet er sich um, vollständig. Er nimmt noch schnell von dem Mittagsmahl eine Kleinigkeit zu sich und eilt dann wieder mit der Pferdebahn nach der Gegend zurück, in der er wohnt – in der auch der Mord begangen ist –, denn seine Braut erwartet ihn an der Thomaskirche. Da konnte er allerdings durch die Adalbertstraße gehen, und er sieht da einen Auflauf. Der Mord war bekannt geworden. Er fragt aber nicht, weshalb sich da die Leute zusammenrotten, er braucht nicht zu fragen. »Ich dachte, es wäre eine Hochzeit«, sagt er später. Und nun trifft er seine Braut und verbringt mit ihr einen vergnügten Nachmittag im Grunewald. Am andern Tag kehrt er nach Rixdorf zurück. »Bist du schon wieder da?« »Meine Wirtin ist zur Kindtaufe gegangen, und ich kann nicht in die Wohnung«, lügt er. Er hat in der Tat einen guten Grund, um nach Rixdorf zurückzukommen; denn gestern hat er keine Zeit gehabt, den verdächtigen großen Blutfleck am Schenkelteil der Hose zu beseitigen. Heute gelingt es ihm. Er wäscht sie aus mit der Seife, die er eigens mitgebracht hat, und dann versteckt er die Hose ganz hinten im Schrank. Nun, meint er, ist jede Spur verwischt. Freilich mag er unheimliche Stunden während der Feiertage und der beiden folgenden Tage verbracht haben, und es mußte ihn durchschauern, wenn er von dem Mord sprechen hörte – und man sprach von nichts anderem in Berlin. Wie mag er die Zeitungen durchstöbert haben, ob sie irgend etwas brächten, das darauf hinwiese, wie man dem Mörder auf der Spur sei. Aber was er las, konnte ihn nur beruhigen. Man suchte nach den Besitzern der rätselhaften Zettel, und er hatte nichts Verdächtiges mehr an sich. Das Geld war geborgen, jeder Tag, jede Stunde waren für ihn ein Gewinn. Die Tat mußte sich immer mehr verdunkeln. Nur noch einige Tage, und alles war gut! Schon viermal hatte sich Günzel in sein Bett gelegt, schon viermal war er aufgestanden, ohne daß jemand irgendeinen Verdacht gegen ihn zu hegen schien. Nur noch ein paar Tage weiter und vorläufig die äußerste Vorsicht, keine auffälligen Ausgaben. Er mochte sich klarmachen, daß er schon zuviel Geld ausgegeben hatte, und zwar über hundert Mark. Einen Hundertmarkschein konnte er allenfalls gefunden haben. Ein solcher Fund gehörte ja nicht zu den Unmöglichkeiten. Aber jetzt nur um keinen Preis mehr eine Handlung, die irgendwie vom Gewöhnlichen abwich! Und so legte er sich denn zum fünften Mal zur Ruhe. Und da – am fünften Morgen wurde er von einem fremden Mann geweckt, der ihm in dienstlichem Tone befahl, sich anzukleiden und ihm zu folgen. Er wußte sofort genau, um was es sich handelte. Aber er folgte dem Kriminalbeamten nach dem Molkenmarkt in der ruhigen Gewißheit, daß ihm nichts bewiesen werden könnte, da ihn niemand vor, während oder nach der Tat unter verdächtigen Umständen gesehen und da man bei ihm keinen Gegenstand finden konnte, der dem Beraubten gehört hatte. Bei aller Klugheit besaß er die unglaubliche Dummheit zu meinen, daß das einfache Ableugnen und Lügen genügen würde.   Während seiner nur fünf Wochen währenden Untersuchungshaft hat Günzel bei allen Vernehmungen die von ihm einmal eingenommene Haltung des hartnäckigen Ableugnens beibehalten. In seiner Zelle mag es ihm aber doch allmählich klargeworden sein, daß die Untersuchungsbehörde klüger war, als er vermutet hatte. Mit Schaudern mußte er nach seiner jedesmaligen Vernehmung die Wahrnehmung machen, wie sich die ihn belastenden Momente zu immer erdrückenderer Wucht zusammenballten. In seiner Ratlosigkeit verfiel er beim Grübeln darüber, was er wohl noch zu seiner Rettung ersinnen könnte, auf ein Mittel, von dem er vielleicht glaubte, daß er es erfunden habe, daß es neu und deshalb wirksam sei. Mit verstellter Handschrift fertigte er eine Anzahl von Schriftstücken, die dazu bestimmt waren, dem Untersuchungsrichter in die Hände gespielt zu werden. In diesen vorgeblich anonymen Niederschriften wurde beteuert, Günzel sei unschuldig an dem Verbrechen, wobei der Verdacht auf Ungenannte gelenkt wurde und charakteristische kleine Einzelheiten hinzugefügt wurden – eine Günzels ganzem Lügensystem anhaftende Eigentümlichkeit –, die der Angabe eine größere Wahrscheinlichkeit geben sollten. Günzel schrieb auch auf einen abgerissenen Fetzen das Bruchstück eines Briefes, der den Anschein erwecken sollte, als rühre er von dem eigentlichen Täter her. Der Brief war aus einem Hafenort datiert, und der Untersuchungsrichter sollte annehmen, daß der Schreiber über das Meer entwischt sei. Günzel glaubte sehr schlau gehandelt zu haben. In Wahrheit hat er eine für ihn äußerst verhängnisvolle Dummheit begangen, denn nicht nur, daß ähnliche Versuche allen kriminalistisch erfahrenen Männern längst bekannt sind und Unschuldige im allgemeinen solche Machenschaften nicht betreiben, so hatte Günzel zudem noch den schwerwiegenden Fehler begangen, zur Herstellung dieser Zettel einen Blaustift zu benutzen, den er dem Untersuchungsrichter während der Vernehmung entwendete, und hat sich zur Urheberschaft der Mitteilungen teilweise selbst bekennen müssen. Mit gutem Recht durfte daher der Staatsanwalt hervorheben, daß diese Versuche nur dazu angetan seien, die Schuld des Angeklagten noch augenscheinlicher zu machen. Auch vor dem Gericht hat Günzel sein Benehmen nicht verändert. Wenn er sich nicht zur Schuld bekennen wollte, blieb ihm auch in der Tat nichts anderes übrig, als bei seiner einmal eingenommenen Haltung zu verharren. Er hatte sich so verrannt, daß es nun keinen anderen Ausweg für ihn geben konnte als das reumütige, offene Geständnis. Daß er aber dadurch seine Lage nicht bessern würde, war ihm klar. Es ist erstaunlich, daß während der ganzen Verhandlung die Quelle seiner Lügen nie versiegte, daß er immer bereit war, auf jede gestellte Frage irgendeine Antwort zu geben, selbst wenn diese Antwort im nächsten Augenblick als offenkundig unwahr erkannt wurde. Dabei sprach er immer mit großer Gewandtheit, und diese Gewandtheit ist ihm von einem Teil der Zuhörer anscheinend hoch – meines Erachtens viel zu hoch – angerechnet worden; denn darauf allein läßt es sich zurückführen, daß man hier und da gesagt hat, daß der Angeklagte einen »günstigen Eindruck« mache. Staatsanwalt Otto, der sich schon in den Prozessen gegen Conrad und Dickhoff außerordentlich bewährt hat, hat in seiner Begründung der Anklage ein wahres Meisterwerk geliefert. Mit eindringlicher Beredsamkeit und unanfechtbarer Logik, deren Wirkung sich niemand – auch nicht der Angeklagte – entziehen konnte, hat er die Schuld Günzels nachgewiesen und aus tiefster Überzeugung das Haupt des Mörders gefordert. Nicht minder verdienstlich ist die Tätigkeit des Verteidigers, Rechtsanwalt Wronker, einzuschätzen, der für die verlorene Sache mit unermüdlichem Eifer, mit scharfem Verstand und glänzender Beredsamkeit eingetreten ist. Schritt auf Schritt ist er der Beweisführung des Staatsanwalts gefolgt und hat alle Momente geltend gemacht, die irgendwie dazu geeignet erschienen, die Beteiligung seines Schutzbefohlenen an dem Mord als nicht erwiesen hinzustellen. Alles, was zugunsten des Angeklagten vorgebracht werden konnte, hat er gesagt. Landgerichtsdirektor Krause hat sich in den fünf überlangen Sitzungen durch seine ruhige, streng sachliche Leitung auf das glücklichste bei uns eingeführt; er hat bekundet, daß er das riesige Material vollkommen beherrschte, er hat der Anklage denselben breiten Spielraum gewährt wie der Verteidigung. Nicht einen Augenblick hat ihn die Ruhe verlassen, und das war bei dem Verhalten des Angeklagten, dessen beständiges Lügen auch den Geduldigsten nervös machen mußte, der immer bestrebt war, das Einfachste zu verwirren, keine Kleinigkeit. Auch die Geschworenen haben während dieser Verhandlung ihre ernsteste Teilnahme und ihr vollstes Verständnis in ungewöhnlicher Weise durch sachgemäße Fragen und bedeutungsvolle Anregungen bekundet. Ihrer Mitwirkung ist zu danken, daß manches Zweifelhafte klargestellt worden ist. Bevor sich die Geschworenen in das Beratungszimmer zurückzogen, erhob sich der Angeklagte und schwor bei Gott dem Allmächtigen, daß er unschuldig sei. Die Geschworenen hatten auf die beiden Hauptfragen zu antworten: Ob Günzel den Kaufmann Max Kreiß »mit Überlegung« getötet (gemordet) und ob er ihn beraubt und bei dem Raube getötet habe? Die erste Frage, die Tötung betreffend, haben die Geschworenen mit der Einschränkung bejaht, daß Günzel den Kaufmann Max Kreiß zwar getötet, aber »ohne Überlegung« getötet habe. Die zweite Frage haben sie bejaht. Die Tötung eines Menschen, wenn sie nicht mit Überlegung ausgeführt wird, ist als Totschlag mit Zuchthaus nicht unter fünf Jahren zu bestrafen. Die Beraubung eines Menschen wird, wenn bei dem Raube durch die gegen das Opfer verübte Gewalt der Tod desselben verursacht worden ist, mit Zuchthaus nicht unter zehn Jahren oder mit lebenslänglichem Zuchthaus bestraft. Der Staatsanwalt stellte den Antrag, über Günzel das höchste Strafmaß zu verhängen. Dementsprechend hat auch der Hohe Gerichtshof Günzel zu lebenslänglichem Zuchthaus und dauerndem Ehrverlust verurteilt. Der Wahrspruch der Geschworenen entzieht sich natürlich der Kritik. Eine sachgemäße, ruhige Erörterung desselben wird indessen gewiß nicht verübelt werden können. Die Frage, die zur Entscheidung lag, war ebenso einfach wie deren Beantwortung folgenschwer. Die Geschworenen hatten sich die Meinung darüber zu bilden: Ist der Angeklagte die Person, die Max Kreiß ums Leben gebracht und beraubt hat oder nicht? Wenn er der Täter war, dann war er auch der Mörder, nicht der Totschläger, dann war er, so hart es das Gewissen der Geschworenen bedrängen mochte, unbedingt wegen Mordes mit dem Tode zu bestrafen. Denn daß Günzel sein Verbrechen auf das reiflichste durchdacht, langsam vorbereitet und mit vollster Überlegung ausgeführt hat, erscheint über allen Zweifel erhaben. Aber da nun der Mörder nicht auf frischer Tat ertappt worden ist, so mögen die Geschworenen, die menschlichen Regungen zugänglich sind und zugänglich sein sollen, doch vor der äußersten Konsequenz der Verurteilung wegen Mordes zurückgeschreckt sein. Sie mögen sich gesagt haben, daß, wenn es auch zu den allergrößten Unwahrscheinlichkeiten gerechnet werden müsse, doch noch immer die allerentfernteste Möglichkeit konstruiert werden könne, daß Günzel doch kein Mörder sei. Sie haben es für ihre Pflicht gehalten, diesen Menschen dauernd unschädlich zu machen, aber sie haben ihn nicht dem Beile des Scharfrichters überliefern wollen. Und auch in diesem Falle haben die Geschworenen mit der Wirkung ihres Spruchs anscheinend den Wünschen der großen Mehrheit ihrer Mitbürger entsprochen. Nachdem Günzel das Urteil, das ihn für alle Zeiten aus der bürgerlichen Gemeinsamkeit ausschließt, vernommen hatte, ergriff er noch einmal das Wort, um zu erklären, daß er über das Urteil entrüstet sei und sich bei demselben nicht beruhigen werde. Der Vorsitzende sah sich genötigt, den Angeklagten auf das Ungebührliche seines Verhaltens aufmerksam zu machen.   Damit hat dieser Prozeß sein Ende erreicht, ein Prozeß, der in seiner Art als ein Muster angeführt werden kann. Selten ist es in der Tat gelungen, einen überzeugenderen Indizienbeweis zu erbringen als in diesem Falle. Niemand hat Günzel in das Haus hineinschleichen und aus dem Haus entkommen sehen. Das Werkzeug, mit dem der Mord verübt worden ist, ist nicht gefunden worden. Der größte Teil des Raubes ist noch immer irgendwo verborgen, und das, was der Mörder davon verwendet hat, ist so allgemein verbreitet, daß auch hier der Nachforschung jeder Anhalt zu fehlen schien. Und doch sind die unscheinbaren Geldscheine zu fürchterlichen Anklägern geworden. Niemand hat gesehen, was im Dunkel der Osternacht in dem unheimlichen Seitengebäude der Adalbertstraße sich ereignet hat, und man weiß alles. Die Sonne bringt es an den Tag! Die Ermordung des Advokaten Bernays Am 21. März 1883 hat durch die Entscheidung des höchsten belgischen Gerichtshofes einer der merkwürdigsten Prozesse, die je verhandelt worden sind, seinen Abschluß gefunden. Es ist der Antrag der Brüder Armand und Leon Peltzer auf Vernichtung des schwurgerichtlichen Erkenntnisses vom 22. Dezember 1882, das die beiden wegen Ermordung des Advokaten Wilhelm Bernays zum Tode verurteilt hatte, zurückgewiesen worden. Die Todesstrafe, die in Belgien nicht mehr vollstreckt wird, ist in lebenslängliche Zuchthausstrafe umgewandelt worden. Dieser Prozeß hat schon wegen der gesellschaftlichen Stellung der daran Hauptbeteiligten weit über die belgischen Grenzen hinaus die Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Auch die deutschen Blätter haben zum Teil sehr ausführliche Berichte darüber gebracht. Da die Verhandlungen vor den Geschworenen zu Brüssel indessen einen vollen Monat in Anspruch genommen haben – vom 27. November bis zum 22. Dezember – und dem Leser der Zeitungsberichte, die unmittelbar jeder einzelnen Sitzung der Verhandlung zu folgen hatten, der Überblick über das zusammenhängende Ganze mehr oder weniger verlorengehen mußte, so mag der Versuch einer geordneten Darstellung dieser eigentümlichen Geschichte gerechtfertigt erscheinen. Es ist ganz erklärlich, daß sich für diesen Prozeß eine ungewöhnliche Teilnahme der Öffentlichkeit gezeigt hat. Das Opfer, die Täter und deren Familien gehören der gehobenen Gesellschaftsschicht an. Die Tat selbst, ein mit ruhigster Überlegung durch lange Monate vorbereiteter Mord, ist mit dem Vorleben der Angeklagten und deren Charakter in keinen Zusammenhang zu bringen. Das einzige Moment, das unter solchen Verhältnissen auch das Unerklärliche erklärlich machen könnte, die leidenschaftliche besinnungslose Aufwallung des Augenblicks, ist ausgeschlossen. Das Tatsächliche ist erwiesen, das Psychologische vollkommen dunkel geblieben. In diesem Prozeß klafft zwischen der Tat und dem Beweggrund zu dieser Tat eine Lücke, die gar nicht auszufüllen ist. Versuchen wir eine Schilderung des Hergangs, wie er durch die gewissenhafte Untersuchung als wahrscheinlich dargestellt, durch die Aussagen der Zeugen während der öffentlichen Verhandlungen und durch das Urteil der Geschworenen als richtig erkannt worden ist.   Am 7. Januar 1882 verließ der Advokat Wilhelm Bernays mit dem Vormittagszuge Antwerpen, wo er sich seit einer Reihe von Jahren niedergelassen hatte, und fuhr nach Brüssel. Einem Bekannten sagte er unterwegs, daß er mit einer bedeutenden Persönlichkeit oder einem »Industrieritter« eine geschäftliche Zusammenkunft habe. Er hatte zu Hause nichts hinterlassen. Seine Frau wartete mit dem Essen eine halbe Stunde, eine Stunde, er kam nicht wieder; auch am anderen Tage nicht. Bernays war spurlos verschwunden. Die Justiz, die von dem geheimnisvollen Verschwinden unterrichtet worden war, setzte vergeblich alle Hebel in Bewegung, um das Verbleiben des Advokaten zu ermitteln. Die merkwürdigsten Gerüchte wurden verbreitet. Bernays lebte mit seiner Frau in sehr unglücklicher Ehe; einige glaubten daher an einen Selbstmord. Bernays hatte starke Gemütserschütterungen in letzter Zeit gehabt, er war ein leidenschaftlicher Mensch; kurze Zeit vorher ward sein Bruder in ein Irrenhaus gebracht, und so wurde auch das Gerücht verbreitet, daß Bernays den Verstand verloren habe, daß er entweder in eine Anstalt eingesperrt oder durch einen Unglücksfall umgekommen sei. Leute, die Bernays nahegestanden, erinnerten sich, daß er bei mannigfachen Anlässen eine gewisse Hinneigung zum Mystizismus gezeigt und namentlich mit dem Pfarrer von St. Etienne du Mont in Paris, Perdreau, in regem Verkehr gestanden habe. So fand auch das Gerücht, daß er aus Lebensüberdruß sich von dieser Welt zurückgezogen und in ein Jesuitenkloster geflüchtet habe, gläubige Ohren. Diese Vermutung wurde namentlich genährt durch einen Brief, den Wilhelm Bernays am Tage vor seinem Verschwinden, am 6. Januar 1882, an einen deutschen Freund gerichtet hatte. In diesem Brief hatte Bernays gesagt, daß seine besten Freunde und Gönner in Antwerpen wie in Paris zur klerikalen Partei gehörten, die man nur zu oft verkenne; daß die Tendenz der Zeit, das religiöse Gefühl zu unterdrücken, außerordentlich gefahrvoll sei und daß er sich seit einigen Tagen mit dem Gedanken trage, seinen alten Gönner, den Pfarrer von St. Etienne in Paris, dessen Bild auf seinem Kamin stehe, zu bitten, ob es nicht möglich sei, ihn zu einer Mission in fernen Landen zu verwenden. Endlich munkelte man auch von einem Verbrechen, dem Bernays zum Opfer gefallen sei, und man raunte sich im geheimen zu, daß Armand Peltzer, der früher der intimste Hausfreund des Advokaten gewesen war und dem strafbare Beziehungen mit Frau Julie Bernays nachgesagt wurden, damit in Zusammenhang stehe. Bis zum 18. Januar herrschte über das Verbleiben von Bernays undurchdringliches Dunkel. An diesem Tag erhielt in der Mittagsstunde der Untersuchungsrichter Berré in Antwerpen einen Brief mit dem Poststempel Basel, unterzeichnet mit dem Namen Henry Vaughan, in dem es hieß, Bernays sei durch einen unglücklichen Zufall vom Absender erschossen worden. Man werde die Leiche in der von Vaughan gemieteten Wohnung in der Rue de la Loi 159 in Brüssel finden. Das Gericht begab sich sogleich nach dem bezeichneten Haus, und man fand dort in der Tat die Leiche des Gesuchten. Bernays war durch einen Schuß ins Genick getötet worden. Fieberhaft begann die Polizei mit den Nachforschungen nach dem geheimnisvollen Henry Vaughan. Zunächst ist alles erfolglos. Dann entsteht auf einmal, man weiß nicht recht, wie, das Gerücht, Leon Peltzer, der jüngere Bruder von Bernays Hausfreund Armand Peltzer, müsse wohl mit Vaughan identisch sein. Es meldet sich jemand, der Leon während der entscheidenden Tage verkleidet in Brüssel gesehen haben will. Es finden sich auch verschiedene Leute, die mit Vaughan zu tun gehabt haben. Ihnen werden die Fotografien von Leon vorgelegt, und sie meinen darin den als Vaughan verkleideten Peltzer wiederzuerkennen. Alles das lieferte der Polizei genügend starke Verdachtsgründe, um gegen Leon Peltzer einen Verhaftsbefehl zu erlassen. Aber wo war der Verdächtigte? Leon, ein leichtsinniger und schlechter Kaufmann, der im übrigen als ein sehr gutmütiger Mensch geschildert wird, trieb sich seit einer langen Reihe von Jahren in der Welt umher. Bis kurz vor der Tat und, wie Mitglieder seiner Familie glaubten, auch noch zur Zeit, da das Verbrechen begangen wurde, hatte er sich in Amerika aufgehalten. Am 1. März veröffentlichten die beiden in Belgien ansässigen Brüder Armand und James Peltzer das folgende Schreiben: »Die Blätter haben gemeldet, daß ein Verhaftsbefehl oder ein Auslieferungsmandat gegen unseren Bruder Leon Peltzer erlassen sei. Wir gestatten uns nicht, diese entsetzliche, vom Gericht als notwendig erkannte Maßregel, die uns so schmerzlich trifft, einer Kritik zu unterwerfen; wir müssen jedoch bemerken, daß wir am 14. Februar an unsern Bruder Leon geschrieben haben, um ihn von den Gerüchten, die man verbreitet hat, in Kenntnis zu setzen und ihn aufzufordern, unverzüglich nach Belgien zurückzukehren. Dieser Brief, der von uns nach San Francisco adressiert ist, der letzten Adresse, die uns unser Bruder in seinem von St. Louis vom 18. Dezember v. J. adressierten Brief gegeben hat, ist dem Brüsseler Gerichtshof unterbreitet und von diesem befördert worden. Wir sind davon überzeugt, daß unser Bruder bei der ersten Nachricht, die er von der Ermordung Wilhelm Bernays erhält, zurückkehrt, und seine Gegenwart wird genügen, um die entsetzlichen Gerüchte, die man über ihn aussprengt, verstummen zu machen. Was uns betrifft, so sehen wir im Vertrauen auf die Gerechtigkeit unseres Landes dem Ergebnis dieser Nachforschungen mit Gelassenheit entgegen. Auf die Beschuldigungen einer wütenden Meute, die aus leicht begreiflichen Gründen über uns herstürzt, haben wir für den Augenblick keine Antwort. Gott gebe, daß diejenigen, die uns in dieser Weise jetzt angreifen, ein so ruhiges Gewissen haben mögen wie wir an dem Tage, da die Stunde der Verantwortlichkeit für jeden schlagen wird.« Das Schriftstück trug die Unterschriften von Armand und James Peltzer. Wenige Tage nach der Veröffentlichung dieses Briefes, am 5. März, machte der Doktor Lavisé, der seit sieben Jahren in engen freundschaftlichen Beziehungen zu Armand Peltzer stand, dem Staatsanwalt die Mitteilung, daß ihn Armand in der Nacht vom 4. zum 5. März um 1 Uhr morgens in großer Aufregung aufgesucht und gebeten habe, Leon zu beherbergen. Lavisé hatte den Versicherungen Armands, daß Leon noch in Amerika sei, Glauben geschenkt und war durch diese unerwartete Kunde aufs äußerste überrascht worden. Der Doktor hatte nun erkannt, daß er wider seinen Willen einige Briefe zwischen Armand und Leon vermittelt hatte. Er zweifelte nicht mehr daran, daß Leon der Mörder sei, und hielt sich in seinem Gewissen gedrungen, seinen besten Freund und dessen Bruder anzuzeigen. Daraufhin wurde Armand sofort verhaftet, zwei Tage später auch Leon, am 7. März, auf dem Kölner Bahnhof. Die Untersuchung, die außerordentlich sorgfältig betrieben wurde, nahm drei viertel Jahre in Anspruch, und Ausgang November 1882 wurden die beiden Brüder unter der Beschuldigung des Mordes vor die Geschworenen gestellt. Treten wir, nachdem wir so in großen Zügen die vor der öffentlichen Verhandlung dem Publikum zugänglichen Tatsachen verzeichnet haben, den Verhältnissen und Personen näher.   Es ist ein merkwürdiger und trauriger Roman des modernen Lebens, der sich im Hause des Advokaten Bernays zu Antwerpen abgespielt hat. Wäre er von einem Dichter erfunden worden, so würde er sicherlich vor der ernsthaften Kritik nicht bestehen können und als durchaus unwahrscheinlich und unglaubwürdig bezeichnet werden müssen. Die Dichtung muß ja in glaubwürdigerer Weise motivieren, als es der Wahrheit mitunter behebt. Ein Armand Peltzer wäre eine unmögliche Romanfigur! »Der Mann tötet nicht«, würde das einstimmige Urteil lauten. Wilhelm Bernays ist in Koblenz im Februar 1848 geboren. Seine Eltern siedelten schon im Jahre 1850 nach Brüssel über. Er war ein guter und begabter Schüler, ein fleißiger Student, er bestand seine Prüfungen mit Auszeichnung und wurde schon in seinem zwanzigsten Jahr Doktor der Rechte. Seine ungewöhnlichen Fähigkeiten, die Rührigkeit seines Geistes, die Schärfe seines Blickes werden ihm von allen, die ihn persönlich gekannt haben, bereitwillig zugestanden. Dagegen ist die Zahl derer, die ihm Liebenswürdigkeit in den Umgangsformen und Freundlichkeit des Charakters zuerkennen, eine viel geringere. Bernays hatte wenig Freunde und wirkte auf viele geradezu abstoßend. In seinem Wesen war etwas Hastiges, Unruhiges und zugleich Hochtrabendes, was den Verkehr mit ihm nicht gerade zu einem gemütlichen machte. Vor allen Dingen aber wurden viele abgeschreckt durch den bei ihm sehr entwickelten Erwerbssinn und seine starke Unlust zu Ausgaben, die bei jedem Anlaß sich bemerklich machten. Sein fieberhaftes Verlangen, schnell Geld zu verdienen, war für ihn auch bei der Wahl des Berufes maßgebend gewesen. Er ließ sich im Jahre 1870 als Advokat in Antwerpen nieder. Sehr schnell wurde er dort – trotz seiner Jugend – ein bekannter und gesuchter Beirat der großen Kaufleute, denn er hatte sich vor allem mit dem Handels- und Seerecht vertraut gemacht und zeigte eine seltene Gewandtheit in der Behandlung aller kaufmännischen Streitfragen. Nachdem er einige Zeit bei einem tüchtigen Anwalt in Antwerpen gearbeitet hatte, wurde er schon 1872 an der Praxis seines früheren Chefs als selbständiger Leiter des Büros mitbeteiligt. Am 26. November 1872 verheiratete sich der jugendliche Streber mit Julie Pécher, die einer der angesehensten Familien von Antwerpen angehörte. Als Schwiegersohn des einflußreichen Herrn Pécher durfte Wilhelm Bernays noch auf ganz besondere Vorteile rechnen. Er erhielt in der Tat durch Péchers Vermittlung die sehr einträgliche Stelle eines Regierungsadvokaten in Antwerpen, und in den vier Jahren von 1872 bis 1876 verdiente er für seinen Teil, wie aus den Verhandlungen sich ergeben hat, die Summe von 289 000 Francs und 78 Centimes – für einen so jungen Juristen jedenfalls ein recht erklecklicher Gewinn. Es ist nicht leicht, sich nach den Berichten der Presse ein klares Bild von Julie Pécher zu machen. Die belgischen Zeitungen, die uns zugänglich waren, sind so erbittert gegen Armand Peltzer und alles, was mit diesem im Zusammenhang steht, daß sie die intime Freundin Armands offenbar unfreundlich und ungerecht behandeln. Die schmählichen Gerüchte, die über ihren Verkehr mit Armand verbreitet worden sind, entspringen tatsächlich einer trüben Quelle: dem Klatsch des Gesindezimmers, der von dem einen abziehenden Hausmädchen dem neuen zuziehenden gewissermaßen als Familienüberlieferung übergeben worden ist. Julie Pécher war, als sie die Ehe mit Wilhelm Bernays einging, zwanzig Jahre alt, drei Jahre jünger als ihr Mann. Sie war ein schmächtiges, kränkelndes junges Mädchen, eher klein als groß, beinahe mager, nicht auffallend hübsch, aber auch nicht häßlich, ein pikantes blasses Gesicht mit blaugrauen Augen. Das einzig wirklich Schöne an ihr sind die üppigen Haare von wundervoller goldblonder Färbung. Sie empfing im Hause ihres freisinnigen Vaters, der der Führer der antiklerikalen Partei in Antwerpen ist, eine ausgezeichnete Erziehung. Sie besitzt offenbar sehr schätzenswerte Geistesgaben. Sie drückt sich leicht, gewandt und sogar mit einer beachtenswerten Eleganz der Formen aus. Ihre Vernehmung als Zeugin vor dem Gericht, das über den Mörder ihres Mannes das Urteil sprechen soll und vor dem sie genötigt war, über den Ermordeten wenig Vorteilhaftes und über den Mörder Vorteilhaftes auszusagen, ist ein wahres Muster von Takt. Niemals hat sich eine Frau in einer so schwierigen Situation würdiger und korrekter benommen. Daß Frau Julie eine angenehme Gattin gewesen sei, soll indessen durchaus nicht behauptet werden. Sie hatte romanhafte Neigungen, und wenn Bernays von ihr in einem Briefe schreibt, sie habe zuviel von der barmherzigen Schwester und teile von ihrer Neigung so verschwenderisch an ihre ganze Umgebung aus, daß für ihn, den Gatten, nicht viel übrigbleibe, so hat er, wie es scheint, den Nagel auf den Kopf getroffen. Julies Natur neigte dem Schwärmerischen zu, und sehr bald nach ihrer Verbindung mit Bernays sah sie ein, daß sie sich mit dem lediglich auf das Praktische und Materielle gerichteten Sinn ihres Mannes schwerlich befreunden werde. Sie war verschlossen, verstimmt und wenig liebenswürdig gegen ihren Mann; und dieser war schroff, unhöflich, rechthaberisch, gewöhnlich kalt, mitunter aufbrausend. Julie besaß eine sehr reizbare, nervöse Natur; sie litt häufig an Ohnmachtsanfällen, sie zeigte sich ihrem Manne gegenüber von einem verletzenden Stolz, beinahe hochmütig. Schon in den Flitterwochen kam es zu einer ernsten Verstimmung. Bernays hatte verschwiegen, daß er Jude sei. In Paris, auf der Hochzeitsreise, hatte er sich taufen lassen. Diese Verheimlichung hatte auf Julie einen sehr unangenehmen Eindruck gemacht, sie fühlte sich verletzt. Nach einem Jahr wurde das einzige Kind dieser Ehe geboren. Der Knabe erhielt in der Taufe den Namen Eduard, wird aber in der Familie beständig mit dem Kosenamen »Ende« gerufen und ist bestimmt, in diesem gesellschaftlichen Drama eine sehr bedeutende Rolle zu spielen. Vater und Mutter lieben das Kind mit derselben Zärtlichkeit und eifersüchtigen Leidenschaftlichkeit, und nur dieses Kindes wegen, von dem sich weder der Vater noch die Mutter trennen mag, entschließen sie sich später, nachdem die Ehe längst nur noch vor der Welt besteht, unter einem Dach zusammenzubleiben. Mit der Geburt des kleinen Ende hatte auch die eheliche Gemeinschaft der Gatten ihren Abschluß erreicht. Um diese Zeit machte Julie die Wahrnehmung, daß Bernays ihr Kammermädchen mit unziemlichen Anträgen verfolgte. Dieses Mädchen, Maria Theresia, war auffallend schön; aber sie war die Braut eines ordentlichen Mannes und wies die Anträge ihres Dienstherrn aufs entschiedenste zurück. Bernays war in das Mädchen ganz vernarrt, und sein Benehmen ihr gegenüber mußte freilich die Gattin aufs tiefste verletzen und entrüsten. Es ist festgestellt worden, daß Bernays dem Mädchen den ernsthaften Vorschlag gemacht hat, mit ihr durchzugehen und Weib und Kind zu verlassen. Die Ehe war nun tatsächlich gelöst und bestand nur noch als gesellschaftliche Lüge, und das Zusammenleben der beiden Eheleute war ein in jeder Beziehung unerfreuliches. So lagen die Verhältnisse, als Armand Peltzer, der in Buenos Aires ein kaufmännisches Geschäft begründet hatte, nach Belgien zurückkehrte, um seinen Brüdern Leon und James, die bankrott erklärt waren, zu Hilfe zu eilen. Wie Bernays, so ist auch Armand Peltzer deutscher Abkunft. Er ist der älteste Sohn eines angesehenen Kaufmanns aus den Rheinlanden und 1844 in Verviers geboren. Er wie seine Brüder sprechen gleich gut deutsch, französisch und englisch. Armand hat studiert, er ist Ingenieur. Sein Vorleben ist rein und lauter, und die Anklage hat in seinem Leben auch nicht einen einzigen Punkt finden können, dessen sich ein Ehrenmann zu schämen hätte. Alle seine Studiengenossen bekunden die Offenheit und Herzlichkeit seines Wesens sowie seine glänzenden Geistesgaben; er diskutierte gern und war sehr lebhaft. Die Liebe, die ihn mit seinen Geschwistern verbindet, hat etwas Rührendes. Seine ganze Jugend über bringt er beständig Opfer für seine Familie. Er verdient mehrfach erhebliche Summen, aber diese fließen immer in die Kasse der Brüder, die schlechte Geschäfte machen. Namentlich sein Bruder Leon, der vier Jahre jünger ist, bereitet ihm schwere Sorgen. Um die Ehre des Namens Peltzer, um seine Brüder vor der Schmach des Bankrotts zu retten, gibt er alles, was er erworben hat, mehrere hunderttausend Francs, hin, ohne sich zu besinnen. Ein Opfer für die Familie ist es, das ihn aus Buenos Aires nach Belgien zurückführt. Bei der Abwicklung der Geschäfte seiner beiden Brüder tritt er in Unterhandlungen mit dem Advokaten Wilhelm Bernays, der mit der Familie Peltzer seit langen Jahren bekannt ist; Leon und James haben sogar der Hochzeit Julies und Bernays beigewohnt. Die Großzügigkeit Armands in Geldangelegenheiten muß dem scharf und genau rechnenden, sogar knauserigen Bernays ungewöhnlich imponiert haben. Die beiden treten sich näher und werden schließlich intime Freunde. Armand ist Witwer und Vater eines kleines Mädchens, Marietta. Er wird von Bernays Julie vorgestellt, und diese faßt ein lebhaftes Interesse für den Mann, der aus Amerika herübergekommen ist, um in uneigennützigster Weise sein Vermögen für die Ehre seines Namens preiszugeben. Diese Hochherzigkeit macht auf die leicht erregbare junge Frau, die gerade das, was Armand auszeichnet, an ihrem Mann so sehr vermißt, einen tiefen Eindruck. Seinerseits fühlt sich auch Armand zu der eigentümlich reizvollen Julie, die auf alle Männer mit eigenartig bestrickendem Reiz wirkt, hingezogen. Ein Bund inniger Freundschaft knüpft sich zwischen beiden. Die Kinder, Eduard und Marietta, spielen zusammen und haben sich gern. Bernays sah der Gestaltung dieses eigentümlichen und nicht ungefährlichen Verhältnisses ohne Bangen zu. Er hatte das vollste Vertrauen zu seinem Freund Armand und hegte kein Mißtrauen gegen seine sonderbare Frau, die durch ihre eigenartige Natur, abgesehen von allem anderen, gegen gewisse Schwächen des weiblichen Geschlechts gefeit zu sein schien. Armand war und blieb der beste Freund des Mannes und der Frau; von dem einen und von der andern wurde ihm bei den nur allzu häufigen peinlichen Auseinandersetzungen und Zwistigkeiten die Rolle des Vermittlers und des Friedensstifters zugewiesen. Er war allwöchentlich wenigstens einmal regelmäßiger Gast bei Tische und verbrachte fast jeden Abend im Hause des Advokaten. Es versteht sich von selbst, daß die im Hause Bernays Bediensteten über die häufigen Besuche Armands und seine stundenlangen Unterredungen im Tête-à-tête mit Julie die boshaftesten Glossen machten. Ohne irgendwelchen Anhalt stand für sie fest, daß Armand der Geliebte der gnädigen Frau sein müsse. Sie horchten an den Türen, sie sahen durchs Schlüsselloch, und die eine tuschelte der andern zu, daß sie etwas Verdächtiges gesehen und gehört habe, und die zweite erzählte es der dritten mit furchtbaren Übertreibungen, und schließlich galt es als ausgemachte Sache. Es muß hier gleich gesagt werden, daß die Verhandlungen keinen Zweifel darüber gelassen haben, wie diese ganze Ehebruchsgeschichte nichts anderes ist als ein Rattenkönig von elendem Klatsch und niederträchtiger Verleumdung. Das Leben, zu dem die unglückliche Julie in ihrem eigenen Hause verurteilt war, hat etwas geradezu Empörendes. Bernays besaß eine eigentümliche Schwäche für das dienende Personal. Es ist festgestellt, daß er wenigstens mit einem, wenn nicht mit mehreren Dienstmädchen unter dem ehelichen Dache strafbare Verbindungen unterhalten hat. Er hatte sich sogar unter dem Vorwand, daß sein Schlafzimmer Ungeziefer habe, schließlich ausquartiert und sein Bett in eine Dachkammer, die neben der Kammer des Mädchens lag, stellen lassen. Man kann sich denken, daß ein solches Benehmen eine stolze Natur wie die seiner Frau empören mußte. Das Mädchen, welches das Wohlgefallen des Advokaten in dieser ungewöhnlichen Weise erregt hatte, war sehr hübsch, sehr unverschämt, ehrgeizig und gerieben und trug sich mit den kühnsten Hoffnungen. Julie Raskart bildete sich allen Ernstes ein, daß Bernays sie heiraten werde. Sie wußte von ihm, wie es in dem Hause bestellt war, daß schon mehrfach das Wort Ehescheidung ausgesprochen worden war und daß Bernays nur deswegen nicht dareinwilligte, weil er fürchtete, daß sein Sohn ihm genommen werden würde. Sie hatte also Interesse daran, eine Ehescheidung unter solchen Umständen herbeizuführen, welche die Frau als den schuldigen Teil verurteilen und das Kind dem Vater zusprechen würden. Sie suchte daher Bernays in dem Glauben zu bekräftigen, daß Armand der Geliebte seiner Frau sei. Während Frau Bernays mit ihrem Sohn zur Kur in Spa weilte, setzte sich die Raskart immer mehr als Herrin in dem Hause fest. Neben ihr diente noch eine gewisse Amalie Pfister aus der Schweiz als Kindermädchen. Sie war die Schwester von Marie Pfister, die ebenfalls im Hause Bernays längere Zeit bei dem Kind gewesen war und sich dann mit einem Dr. Kubosch verheiratet hatte. Amalie Pfister, ein junges, zwanzigjähriges Ding von sehr bescheidenen Geistesgaben, von ziemlich lockeren Auffassungen und lüsternen Neigungen, verbündete sich schnell mit der ihr geistig weit überlegenen Raskart. Am 8. September 1881 war Frau Bernays mit ihrem Sohn und Amalie Pfister aus Spa zurückgekehrt und war aufs unangenehmste berührt von der Autorität und dem anmaßenden Tone der Raskart. Bernays hatte sich wieder einmal mit den Verwandten seiner Frau, mit denen er in beständiger, nur durch zeitweiligen Waffenstillstand unterbrochener Fehde lebte, überworfen. Als Grund dieses abermaligen Zwiespalts wird von der Verteidigung angegeben, daß Bernays, der seinem Schwiegervater einen großen Teil seiner Kundschaft zu verdanken hatte, diesen gebeten habe, ihm den Leopoldorden und den Grad eines Hauptmanns in der Bürgerwehr zu verschaffen. Herr Pécher habe dies abgelehnt, mit dem Bemerken, daß er schon genug für seinen Schwiegersohn getan habe und daß er dem Vorwurf, die Seinigen in unerlaubter Gönnerschaft zu fördern, vorbeugen wollte. Was immer der wahre Grund der Verstimmung des Advokaten gegen seinen Schwiegervater gewesen sein mag, soviel steht fest, daß er am 10. September, zwei Tage nach der Rückkehr seiner Frau, zu seinem Sohn sagte: »Du kannst deinem Großvater sagen, daß ich den Fuß nicht mehr über seine Schwelle setze. Ich hasse die ganze Gesellschaft Pécher!« Der Junge teilte das in der Tat seinem Großvater mit. Die Folge davon war, daß Herr Pecher aufs äußerste gegen seinen Schwiegersohn aufgebracht wurde und jeden Verkehr mit ihm abbrach. Es ist anzunehmen, daß auch hierbei die Raskart die Hand im Spiele gehabt hat. Sie wollte eben einen Bruch hervorrufen und beherrschte Bernays in ungewöhnlicher Weise. Die Raskart stachelte auch das Kindermädchen, Amalie Pfister, an, dem Herrn zu sagen, wie sich die gnädige Frau in Spa aufgeführt habe. Bernays legte darauf zunächst kein Gewicht und hielt es für das, was es war, für elenden Klatsch. Einige Tage darauf, am 14. September, drängte sich Amalie Pfister wiederum an Bernays heran, um ihm allerhand von seiner Frau zu erzählen; diesmal behauptete sie bestimmte Tatsachen. Am anderen Morgen, am 15. September, um 6 Uhr in der Frühe begibt sich Bernays zu seinem Freunde Armand. Er wagt nicht zu gestehen, daß er auf die Denunziation eines Dienstmädchens seinen Freund, den er durch Jahre bewährt gefunden, verdächtigen will; er behauptet also zunächst, daß er im Nebenzimmer die beiden belauscht habe und die Überzeugung gewonnen habe, daß Armand der Geliebte seiner Frau sei. Armand ist über diese Verdächtigung empört. Er bestreitet die Möglichkeit, daß Bernays mit eigenen Ohren irgend etwas gehört haben könne, was die Ehre seines Hauses beflecke, da er sich nie dergleichen habe zuschulden kommen lassen. Bernays gibt nun zu, daß er allerdings selbst nichts gehört habe, daß aber die Dienstboten von dem strafbaren Charakter der Beziehungen zwischen Armand und seiner Frau überzeugt seien und bestimmte Tatsachen angeführt hätten. Armand verteidigt sich so erfolgreich, daß Bernays ihn schließlich um Verzeihung bittet und ihn auf denselben Tag zu Tisch einlädt. Diese halbe Aussöhnung war natürlich ganz und gar nicht im Sinne der Raskart, die im Gegenteil mit aller Energie darauf hinarbeitete, den Bruch zwischen Armand und Bernays zu einem vollständigen zu machen. Am folgenden Tage, am 16. September, als Frau Bernays ihren Sohn im Kinderzimmer besuchen wollte, hörte sie, als sie beim Zimmer der Mädchen vorüberging, wie sich Amalie Pfister der unflätigsten Redensarten über sie bediente. Frau Bernays sagt darüber aus: »Diese Redensarten waren geradezu schändlich. Ich bin kein junges Mädchen mehr, ich bin nicht mal mehr ein junge Frau [Frau Bernays zählt einunddreißig Jahre], aber ich muß sagen, daß es mir unmöglich wäre, die skandalösen Worte zu wiederholen, die dieses zwanzigjährige Mädchen über die Lippen gebracht hat.« – Frau Bernays traute ihren Ohren nicht. Sie ließ Julie Raskart kommen und stellte sie zur Rede. Diese gab zu, daß kein Mißverständnis vorliege, daß sich Amalie allerdings in gemeinster Weise über Frau Bernays ausgesprochen habe. Darauf teilte Frau Bernays ihrem Mann diesen Vorfall mit und forderte ihn auf, das Mädchen sofort zu entlassen. Bernays entgegnete, man solle auf Mädchengeschwätz nicht weiter achten, und als Frau Bernays darauf versetzte, es handle sich nicht um Mädchengeschwätz, sondern um eine schimpfliche Beleidigung, erwiderte ihr Mann, daß er sie ja nie beargwöhnt habe und daß sie die Geschichte viel zu tragisch nähme. Es machte auf Frau Bernays den Eindruck, als ob ihr Mann auch vor dieser Amalie Furcht habe. Frau Bernays erklärte darauf, daß, wenn sie in ihrem eigenen Hause bei ihrem eigenen Mann keinen Schutz mehr fände, sie denselben bei ihrem Vater suchen müsse. Bernays ging aus. Julie begab sich in das Mädchenzimmer und sagte zu Amalie Pfister: »Ich jage Sie aus dem Haus. Hier haben Sie die dreihundert Francs, die wir Ihnen für das Jahr schuldig sind. – Und das gibt man elenden Geschöpfen Ihrer Art noch obendrein!« fügte sie hinzu, indem sie Amalie eine Ohrfeige gab. Amalie Pfister mußte Hals über Kopf das Haus verlassen und wurde in einem Wagen von Frau Bernays zum Bahnhof geschickt. Sie fuhr indessen nicht gleich ab, sondern begab sich in das Büro des Advokaten. Er ließ sich die ganze Litanei ihrer Verdächtigungen noch einmal vorbeten, und Amalie hatte die Genugtuung, daß er ihr noch fünfhundert Francs zusteckte und sie wie eine große Dame durch einen Beamten seines Büros nach Brüssel geleiten ließ. Wenn man sich erinnert, daß Bernays, wie allseitig festgestellt ist, sehr knickerig in Geldsachen war, so wirft diese heimliche Spende von fünfhundert Francs ein seltsames Licht auf die Beziehungen zwischen ihm und Amalie. Es sei gleich hier bemerkt, daß die Raskart, als sie später fortgeschickt wurde, ebenfalls eine Unterstützung, und zwar eine ziemlich erhebliche Summe, aus der Tasche des Herrn empfing. Als Bernays nun nach Hause kam, fragte er seine Frau, ob Armand Peltzer im Salon sei und mit ihm speisen wolle. Frau Julie antwortete bejahend, Bernays habe ihn ja selbst eingeladen. Darauf entgegnete der Advokat: »Armand darf nicht mehr bei uns essen.« Nun trat Frau Bernays in den Salon und sagte zu Armand: »Mein Mann wünscht nicht, daß Sie hierbleiben; ich bitte Sie, ziehen Sie sich zurück.« Als Armand Bernays nach der Ursache dieser eigentümlichen Verabschiedung fragte, antwortete dieser: »Ich kann dir jetzt keine Erklärung geben; ich werde dir morgen schreiben.« Darauf entfernte sich Armand. Der angekündigte Brief ließ in der Tat nicht auf sich warten. Er ist vom 18. September datiert und lautet so: »Armand! Ich bin genötigt, Dir gegenüber einen peinlichen, aber unvermeidlichen Entschluß zu fassen. Du weißt, infolge von welchen Verhetzungen und Gemeinheiten wir eine Auseinandersetzung miteinander gehabt haben, von der niemand etwas erfahren darf. Du hast mich aufgefordert, der Sache auf den Grund zu gehen; ich habe dieses Ansinnen abgelehnt. Nun hat sich mir ein Zeuge dargeboten, ja aufgedrängt, und was ich habe mit anhören müssen, ist zu entsetzlich, als daß ich den Mut hätte, darüber noch mehr zu hören und noch mehr zu sprechen. Wie dem auch sein möge, gegenüber allen den Tatsachen, die sich verketten, habe ich die Pflicht, die Ehre meines Namens sicherzustellen und dafür Sorge zu tragen, daß die Frau, welche diesen Namen trägt, respektiert werde. Da Dein intimer Verkehr in meinem Hause Klatschereien hervorruft, welche meine Frau beleidigen und mich entehren, bitte ich Dich, nicht wiederzukommen. Ich mache mich nicht zum Richter in meiner eigenen Sache; ich habe nicht die Kraft dazu. Ich will mich nur für die Zukunft gegen die Bosheit der Welt sicherstellen und mir zum mindesten Frieden und Ruhe verschaffen. Meine Frau und ich werden nur noch für unser Kind leben. Auch Du hast das Glück, Vater eines Kindes zu sein. Ich wünsche ihm von ganzem Herzen das Beste. Wir wollen den Namen unserer Kinder nicht in diese traurige Angelegenheit mischen. Ich bitte Dich, Armand, antworte mir nicht, ich bin zu erschüttert, zu entnervt, um über diesen traurigen Gegenstand noch irgendeine mündliche oder schriftliche Mitteilung entgegennehmen zu können. Glaube mir, ich bringe ein großes Opfer, wenn ich eine alte, meine einzige Freundschaft breche; aber Du mußt es wie ich selbst fühlen: Es ist eine Notwendigkeit für Deine Ehrenhaftigkeit, für die Ehre meines Namens, für das Wohl und den Frieden aller. Ohne banale Redensarten sage ich Dir Lebewohl.« Armand gab auf diesen Brief zunächst keine Antwort. Er beriet sich mit seiner Familie, was in dieser Angelegenheit zu tun sei. Armands Brüder traten auch mit Bernays in Verbindung, diese Konferenzen, die der bereits genannte James sowie ein weiterer Bruder Armands, Robert Peltzer, führten, hatten indessen kein besonderes Ergebnis. Es versteht sich von selbst, daß die Szene zwischen Armand und Bernays ihre Rückwirkung auf den Verkehr zwischen Bernays und seiner Frau üben mußte. Wenn Bernays Armand gebeten hatte, den jahrelangen Verkehr abzubrechen und nicht mehr über seine Schwelle zu treten, so geschah dies lediglich seiner Frau wegen, so geschah dies, weil er den berechneten und boshaften Zuflüsterungen des Gesindes zugänglicher war als den Beteuerungen seiner Frau. Julie Raskart hatte nun in der Tat erreicht, was sie sich als erstes Ziel auf ihrem ehrgeizigen Wege gesteckt hatte: Frau Bernays hatte mit dem alten Freunde brechen müssen. Sie war allein mit ihrem Mann, der mit der Raskart in unstatthaften Beziehungen stand. Und auch ihre Familie verkehrte nicht mehr in ihrem Hause. Der alte Herr Pécher war empört über das Benehmen seines Schwiegersohnes, der seine Tochter unglücklich machte und sogar den kleinen Ende mit der Überbringung einer beleidigenden Bestellung für ihn beauftragt hatte. Frau Julie war allein mit dem Mann, der nach beinahe einstimmiger Auffassung aller, die ihn gekannt haben, in der Häuslichkeit mehr als unangenehm war und der, wie sich herausgestellt hat, nicht bloß im Verhältnis der Abhängigkeit von der Raskart stand, sondern auch mit anderen Hausangestellten gegen seine Frau im Komplott war. Der Prozeß hat einen Briefwechsel zwischen Wilhelm Bernays und der verehelichten Kubosch, die als Marie Pfister Kindermädchen in seinem Hause gewesen war, ans Licht gefördert, der geradezu unglaublich ist. Wir werden auf diesen Briefwechsel noch zurückkommen. Wir wissen außerdem, daß Bernays die Raskart von allen wichtigen Zwischenfällen in seiner unglücklichen Ehe genau in Kenntnis gesetzt hat. Er hat ihr sogar einen Brief von Armand vorgelesen, er hat Liebesbriefe von ihr erhalten und beantwortet. Er hat sogar seinen Bürogehilfen in seine intimsten Angelegenheiten eingeweiht, denselben, den er beauftragt hatte, Amalie Pfister nach Brüssel zu begleiten. Er hat sich mit diesem vierundzwanzigjährigen Burschen über die Raskart unterhalten, er hat ihm gestanden, daß er noch eine Geliebte außer dem Hause habe, er hat diesen unerfahrenen und unsympathischen Menschen sogar zu Rate gezogen, als es sich um eine Ehrensache handelte, um einen Zweikampf. Ein eigentümlicher Mensch, dieser Bernays, der immer klagt, daß er niemanden hat, dem er seine Qualen anvertrauen könne, und der vor einem solchen jungen, unreifen Burschen und vor jeder hübschen Dirne die tiefsten Geheimnisse seines Herzens entschleiert! Und dabei ein kluger, gebildeter Mann – es ist rein unbegreiflich! Die Überzeugung, daß die Ehe unter diesen Verhältnissen nicht dauern konnte, hatte sich aller bemächtigt. Bernays sammelte im stillen das Material, das ihm zur Wehr und Waffe dienen konnte, in dem Ehescheidungsprozeß, den er heranrücken sah. Er trug mit Bienenfleiß alles zusammen, was die Beziehungen Armands zu seiner Frau zu verdächtigen geeignet erschien. Aus den Verhandlungen wissen wir, daß die bisherigen Wahrnehmungen seiner verschiedenen Hausmädchen äußerst dürftige waren. Eine will durchs Schlüsselloch gesehen haben, daß Julie einmal Armand eine Rose ins Knopfloch gesteckt habe, und eine andere, eine Flamländerin, die kein Wort französisch spricht, will die Worte »mon ange« aufgefangen und sich in der Küche haben übersetzen lassen. Julie erklärte ihrerseits, daß sie dieses Leben nicht länger ertragen könne, und suchte Rat und Trost bei den Ihrigen. So sah die Raskart die Frucht reifen, die ihr in den Schoß fallen sollte. Aber es ging ihr doch nicht schnell genug, wie es scheint. Um jene Zeit ereigneten sich nämlich ganz eigentümliche Dinge: schwere Bilder, die über dem Platz hingen, auf dem Frau Bernays sich häufig niederließ, lösten sich auf unerklärliche Weise von der Wand, die Portieren im Salon fielen herunter, kurzum, Frau Bernays war in ihrem eigenen Zimmer ihres Lebens nicht mehr sicher. Der sachverständige Tapezierer, der beim Prozeß vernommen worden ist, hat die Erklärung abgegeben, daß dieses eigentümliche Herunterfallen der Bilder und Vorhänge kaum ein zufälliges gewesen sein könne, daß es vielmehr auf ihn den Eindruck mache, als ob da eine frevlerische Hand mitgewirkt habe. Im Prozeß selbst wird die Raskart geradezu beschuldigt, diese gefährliche Komödie in Szene gesetzt zu haben. »Ein Ungeheuer« nennt Armands Verteidiger diese Raskart, und auch diejenigen, für die es wertvoll wäre, wenn die Aussagen dieser Zeugin möglichst glaubhaft gemacht würden, sprechen im Ton der äußersten Mißachtung von dieser jugendlich-hübschen, aber verschlagenen Person. Als Frau Julie in ihrer Bedrängnis sich an ihren Vater wandte, erklärte dieser ihr, daß er sich um die Sache nicht kümmern werde, wenn seine Tochter nicht zum Äußersten entschlossen sei; ihre Würde als Frau mache die Einleitung der Klage wegen Ehescheidung zur unabweislichen Forderung. Sie sei gröblich beleidigt, man habe es darauf angelegt, ihr den Verstand zu rauben, ja, sie zu töten, und in einem Hause, in dem sie von ihrem Manne nicht mehr gegen die gemeinen Verdächtigungen und lebensgefährlichen Anschläge der Dienstboten geschützt werde, sei ihres Bleibens nicht. Unter diesen schwierigen Verhältnissen wurde in der Familie Pécher beschlossen, einen Freund des Hauses zu Rate zu ziehen. Es war Herr de Longé, einer der ersten richterlichen Beamten des Landes, der erste Präsident des Kassationshofes zu Antwerpen, ein Mann, der wegen seiner bürgerlichen Tugenden im höchsten Ansehen steht und durch die Bedeutung seiner Stellung, durch die Hochachtung, die ihm von allen seinen Mitbürgern gezollt wird, zu einem Ratgeber in der Not und Vermittler wie geschaffen war. Er kannte Julie Pécher, die jetzige Frau Bernays, von Kindheit an. Sie war die beste Freundin seiner verstorbenen Tochter gewesen. Er hatte ihr stets seine Sympathie und Freundschaft bewahrt und war aufs tiefste davon überzeugt, daß die gegen Julie vorgebrachten Anklagen wegen strafbarer Beziehungen zu Armand Verleumdungen seien. Bernays, der seine Frau unglücklich machte, war ihm ganz und gar nicht angenehm. Er gab Julie in jedem Punkt recht und Bernays in jedem Punkt unrecht. Er hielt sich für verpflichtet, der hart bedrängten Frau zu Hilfe zu kommen, und nachdem er sich die unseligen Verhältnisse hatte auseinandersetzen lassen, sah auch er vorläufig kein anderes Mittel als das der Ehescheidung. Die Unterhandlungen zwischen dem Präsidenten de Longé und Wilhelm Bernays begannen am 24. September 1881. Herr de Longé forderte Bernays auf, ihn zu besuchen, um mit ihm die schwebenden Fragen zu besprechen. Bernays wollte von einer Ehescheidung einstweilen durchaus nichts wissen. Das einzige, was uns den Mann sympathisch macht, ist die wahrhafte Liebe zu seinem Kind. Nach mehrfachen Beratungen schlug daher Longé einen Vergleich vor, der am 7. Oktober aufgesetzt wurde. In dieser Übereinkunft wurde folgendes bestimmt: »Herr Bernays spricht sein Bedauern darüber aus, eine ungerechte Beschuldigung, die gegen seine Frau gerichtet war, entgegengenommen zu haben, und gibt zu, daß diese Beschuldigung einer jeglichen Begründung entbehrt. Frau Bernays nimmt Kenntnis von dieser Erklärung und verzichtet darauf, die Ehescheidungsklage wegen gröblicher Beleidigung einzuleiten. Der Friede ist somit wiederhergestellt; indessen werden die Ehegatten in dem gemeinsam von ihnen bewohnten Hause getrennte Wohnungen innehaben. Sie werden auch ihre Mahlzeiten getrennt einnehmen, es sei denn, daß sie es mit Rücksicht auf das Kind vorzögen, gemeinsam zu speisen. Sie werden sorgsam die Erziehung und Ausbildung des Kindes überwachen. Frau Bernays allein wird alle Fürsorge für das Wohlbefinden des Kindes treffen. Am Ersten eines jeden Monats wird Herr Bernays seiner Frau das nötige Haushaltungsgeld etc. überreichen. Frau Bernays wird den Hausstand vertreten, sie wird in ihrem Hause die Honneurs machen, wenn sie oder Herr Bernays Besuch empfängt. Frau Bernays wird ungehindert mit allen Mitgliedern ihrer Familie verkehren; sie wird das Kind zu den Ihrigen führen und überall dahin, wo es ihr gefällt. Herr Bernays wird sich nicht widersetzen, wenn seine Frau Reisen zur Herstellung ihrer Gesundheit oder zum Besten des Kindes unternimmt. Die beiden Ehegatten werden es sorgsam vermeiden, daß vor dem Kinde irgendein häuslicher Zwist ausbricht; sie werden sich gegenseitig mit Achtung behandeln. Die Unterzeichner verpflichten sich auf ihr Ehrenwort, diese Bestimmungen zu halten, Herr de Longé, der in allen Streitfällen Schiedsrichter bleiben wird, behält diese Urkunde.« Dieser Modus vivendi wurde am 7. Oktober von Bernays und am 10. von Julie unterzeichnet. Schon während der Beratungen darüber hatte Longé Bernays darauf aufmerksam gemacht, daß der plötzliche Abbruch des Verkehrs mit Armand notwendigerweise auf Julie ein ungünstiges Licht zu werfen geeignet sei und daß Julie, da das Übereinkommen zwischen den Eheleuten ein geheimes bleiben sollte, in den Augen der Welt vielleicht gar als die schuldige Gattin, der der Ehemann in hochherziger Weise vergeben habe, erscheinen dürfte. Er würde es daher für zweckmäßig halten, wenn der Verkehr zwischen Armand und Bernays wenigstens äußerlich wieder aufgenommen würden. Selbstverständlich lag es Longé fern, Bernays eine Freundschaft mit Armand aufzunötigen, die nicht mehr bestand, aber er glaubte fordern zu sollen, daß sich die beiden wenigstens von Zeit zu Zeit vor der Öffentlichkeit zusammen zeigten, etwa im Theater oder sonst an öffentlichen Orten. Bernays hatte darauf in den ersten Unterredungen geantwortet, er werde tun, was er tun könne, eine bindende Verpflichtung war er nicht eingegangen. Nach der Unterzeichnung der Übereinkunft erhob nun auch Julie dieselben Bedenken, und als Longé auf seine frühere Forderung zurückkam, erklärte Bernays mit unerwarteter Schroffheit, daß er auf keinen Fall in bezug auf Armand ein Zugeständnis machen werde. Darauf erwiderte Herr de Longé, daß er alsdann genötigt sei, überall da, wo das Zerwürfnis im Bernaysschen Hause in einer die Ehre Julies schädigenden Weise zum Gegenstand der Besprechung gemacht werden würde, Julie zu ermächtigen, die Übereinkunft zwischen ihr und ihrem Manne mitzuteilen. Damit erklärte sich Bernays auch einverstanden. Zu dieser Zeit erschien Armand wieder auf der Bühne, von der er seit jener Szene im Hause des Advokaten zurückgetreten war. Er schrieb am 15. Oktober einen Brief an Bernays, in dem er sagte, daß nun, nachdem Herr de Longé seine Aufgabe als Vermittler beendet habe, für ihn der Augenblick gekommen sei, den Brief vom 18. September zu beantworten. Er sagte, daß er die ihm zugefügte Beleidigung deswegen einstweilen ruhig hingenommen habe, weil er Frau Bernays und deren Familie hochachte und einen Skandal, durch den diese in Mitleidenschaft gezogen werden müßten, habe vermeiden wollen. Er sei mit Rücksicht auf den Respekt gegen die ihm befreundete und wohlgesinnte Familie Pécher bis an die äußerste Grenze der Versöhnlichkeit gegangen, und er werde auch jetzt noch, wenn Herr de Longé es für geboten erachten solle, vor den Augen der Welt mit Bernays zusammentreffen, als ob nie etwas zwischen ihnen vorgefallen wäre. Herr de Longé möge bestimmen, unter welchen Verhältnissen dies geschehen müsse. »Ich werde auf diese Weise dazu beigetragen haben«, schloß Armand seinen Brief, »es zu verhindern, daß durch eine niederträchtige Intrige der Name einer reinen und achtenswerten Frau besudelt werde.« Bernays schickte diesen Brief uneröffnet an den Absender zurück. Nun beauftragte Armand, der auf sein Entgegenkommen begreiflicherweise eine andere Antwort erwartet hatte, seine Brüder Robert und James, Bernays wegen dieser Beleidigung zur Rechenschaft zu ziehen. Bernays seinerseits beauftragte zwei seiner Freunde mit der Wahrnehmung seiner Interessen. Am 19. Oktober erklärte Bernays vor Robert und James Peltzer, »daß er mit der Rücksendung des Briefes keine Beleidigung beabsichtigt habe und daß die Achtung, die er vor Armand Peltzer hege, eine jede andere Deutung ausschlösse«. Darauf öffneten die Brüder den Brief, lasen ihn Bernays vor und übergaben ihm denselben. Sie brachten diese Tatsache zu Protokoll. Zum Zweikampf kam es nicht. Armand war mit der Erklärung, die Bernays vor seinen Brüdern abgegeben, und mit der Tatsache, daß Bernays den zuerst zurückgeschickten Brief in Empfang und Kenntnis von dessen Inhalt genommen hatte, zufrieden. Bernays hatte während aller dieser Zwischenfälle sich keinen Täuschungen darüber hingegeben, daß die Übereinkunft, die Longé vermittelt hatte, den dauernden Frieden in die Ehe nicht bringen werde. Er sah vorher, daß die Sache schließlich doch mit einer Ehescheidung endigen würde, und bemühte sich darum verstärkt, Zeugnisse zu sammeln, die ihm bei einer etwaigen Entscheidung vor den Gerichten von Nutzen sein sollten. Es war ihm nicht ernst, wenn er Longé gegenüber beteuerte, daß er an die Verleumdungen nicht glaube, und wenn er seiner Frau eine Ehrenerklärung ausstellte. Während er mit Herrn de Longé unterhandelte, stand er gleichzeitig in geheimem Briefwechsel mit der verehelichten Kubosch, die als Marie Pfister in seinem Hause gedient und deren jüngere Schwester Amalie von Frau Bernays aus dem Hause geworfen worden war. Man hat gegen ein starkes Gefühl des Widerwillens zu kämpfen, wenn man die wahrhaft ungeheuerlich zu nennende Korrespondenz des Advokaten mit seinem früheren Kindermädchen liest. Eigentümliche Bekenntnisse einer schönen Seele! Er vertraut der Person seinen geheimsten Kummer. Er verlangt von ihr Trost. Die Korrespondenz beginnt am 22. September 1881 und dauert bis zum 11. November. Bernays spricht sein Bedauern darin aus, daß Amalie von seiner Frau fortgejagt worden sei; er bittet die »ergebene Freundin«, ihm einen recht ausführlichen Brief zu schreiben über alles, was sie und Amalie in seinem Hause gesehen haben und was seine Frau beschuldigen könne. Namentlich soll Amalie eine umfassende Darlegung ihrer Wahrnehmungen machen. Sie soll ihm schriftlich geben, was sie vor ihrer Abreise schon mündlich gesagt hat. »Wüßten Sie«, so schließt der Brief des Advokaten, »in welchem Zustande sich mein Herz und mein Kopf befinden, so würden Sie begreifen, daß mein Leben keinen Schuß Pulver wert ist.« – Er berät mit ihr in einem anderen Brief alle Einzelheiten der Ehescheidungsklage, er nennt sie seine »treue Freundin«, er erzählt ihr, daß er eine Übereinkunft, die Herr de Longé zustande gebracht, unterzeichnet hat. Er erzählt vom Unglück im Hause seiner Eltern, er berichtet, daß sein Bruder Julius ins Irrenhaus hat gebracht werden müssen. Er dankt ihr dafür, daß sie ihm Edelweiß geschickt hat; er hat die Alpenblumen seinem Sohn gegeben, damit die Mutter keinen Verdacht schöpfe, daß er in einem heimlichen Briefwechsel mit ihr stehe. Wie zart, wie taktvoll und anmutig ist dieser Zug! Der Sohn trägt die Blumen, die ein früheres Kindermädchen, welches zur Verdächtigung der Mutter aufgefordert wird, dem Vater schickt! Wir erfahren aus diesen Briefen übrigens auch manches Wertvolle, was uns sonst verborgen geblieben wäre. Wir erfahren, daß Bernays mit seiner Frau kaum noch ein Wort wechselt, daß die Streitereien aufgehört haben, daß in dem ungastlichen Hause die Ruhe des Kirchhofs herrscht. Julie Raskart ist ebenfalls weggeschickt worden – »mit einer guten Entschädigungssumme«, wie Bernays sagt. Der ungewöhnlich knauserige Mann, von dem alle Zeugen aussagen, daß er sogar kindisch geizig gewesen sei, zeigt sich diesen Mädchen gegenüber, wie man sieht, recht anständig in Geldsachen. Die Raskart läßt übrigens immer noch von Zeit zu Zeit von sich hören und erpreßt bei jeder Gelegenheit mit zärtlichen Liebesbriefen größere und geringere Summen, so daß Bernays sich bitter in einem Brief an Marie Pfister-Kubosch über diese »niederträchtige Person« beklagt. Es ist nun Bernays ganz klargeworden, daß die Raskart seine Frau hat verdrängen und deren Stelle hat einnehmen wollen. Er sagt das in klaren Worten. Der letzte Brief von Bernays ist zwölf Seiten lang und ein wahres Tagebuch. Armand hatte seit dem Bruch mit Bernays dessen Frau nur einige wenige Male im Hause ihres Vaters getroffen. Diese Begegnungen scheinen sehr oberflächliche gewesen zu sein; man kann sich nebenbei auch denken, daß sie recht ungemütliche und peinliche sein mußten. Die Anklage hat über die Beziehung der beiden nach dem Bruch zwischen Armand und Bernays so gut wie nichts gesagt, und die Verteidigung hat sich daher auch zu einer Widerlegung etwaiger Angriffe nicht veranlaßt gesehen. Die Verhältnisse waren also im Herbst 1881 so: Der Verkehr zwischen Bernays und Armand hatte gänzlich aufgehört; Frau Bernays lebte mit ihrem Mann in demselben Haus, aber die beiden sprachen kaum ein Wort miteinander. Frau Bernays führte ein sehr zurückgezogenes Leben, sie ging, wie Bernays selbst meldet, nur selten zu ihren Verwandten. Sie traf dort einigemal mit Armand zusammen. In dieser Zeit nun muß, wenn die von der Anklage angenommenen und durch Zusammentreffen von allen möglichen Nebenumständen allerdings als wahrscheinlich zu betrachtenden Tatsachen der Wahrheit entsprechen, in Armands Kopf der ungeheuerliche Plan ausgereift sein, Bernays, den Mann, der die von ihm so tief verehrte Frau unglücklich machte, zu beseitigen. Hier stehen wir vor einem ungelösten Rätsel. Armand erscheint allen seinen Freunden als ein Mann, der eines so empörenden Verbrechens wie der Ermordung eines Nichtsahnenden durch eine andere Hand, durch die Hand jenes Bruders, den er in hochherziger brüderlicher Liebe zu verschiedenen Malen aus dem Verderben gezogen hatte, den er trotz aller dummen Streiche herzlich liebte – der eines solchen Verbrechens und einer solchen Feigheit durchaus unfähig ist. Liebte er die schlecht behandelte Julie wirklich so leidenschaftlich und haßte er Bernays so glühend, wie die Anklage es behauptet, so begreift man nicht, daß er in derselben Zeit entscheidende Schritte tut, die zu einer Versöhnung zwischen ihm und Bernays führen sollten. Und hat er diese Schritte des äußeren Anscheins halber getan, so bleiben doch viele andere Fragen offen; denn wollte er die unglückliche Frau aus den Fesseln ihrer Ehe befreien, so boten sich doch andere, weniger gewaltsame Mittel dar. Bei dem Einfluß, den man ihm auf Julie zuschreibt, hätte er es doch sicherlich bewirken können, daß die Ehescheidungsklage, zu der Bernays schließlich auch bereit war und die die ganze Familie Pécher wünschte, betrieben wurde. Er hätte außerdem bei dem gespannten Verhältnis zwischen ihm und Bernays, wenn er es durchaus darauf hätte anlegen wollen, eine Entscheidung durch den Zweikampf herbeiführen können. Jedenfalls boten sich unter den Mitteln, die das Band sprengen sollten, andere als verbrecherische, andere als der heimtückische, feige Mord und diese mit leidenschaftsloser Kühle lange Monate hindurch vorbereitete Hinschlachtung des in einen Hinterhalt gelockten Opfers durch den Bruder. Dieses Ungeheuerliche scheint trotz aller Tatsachen, die dafür sprechen, immerhin unfaßbar. Aber wir müssen diese Tatsachen hinnehmen, wir müssen darauf verzichten, sie uns zu erklären und anderen verständlich zu machen. Nach diesem Vorbehalt folgen wir nun der Anklage, deren Angaben das Geschworenengericht als die richtigen durch sein Urteil bekräftigt hat. Wir lassen die Entzifferung des psychologischen Rätsels, das auch die Vertreter der Anklage zu lösen nicht vermocht haben, beiseite und halten uns nur an das, was die Untersuchung als erwiesen hingestellt hat, ohne irgendeine Kritik zu üben.   Die Anklage schildert die Verhältnisse und Ereignisse, die nun folgen, im Zusammenhang in nachstehender Weise. Als Armand auf Bitten seines früheren Freundes Bernays dessen Haus verlassen hatte, um es nicht wieder zu betreten, als er sah und hörte, welch qualvolles Leben Julie führte, erinnerte er sich seines etwas verbummelten Bruders Leon, der damals in Amerika weilte. Er hatte für diesen, wie wir wissen, große Opfer gebracht. Leon war seinem älteren Bruder ganz und gar ergeben, so ergeben, daß er, nach den Auffassungen des Staatsanwalts, Armand zuliebe sogar vor dem Verbrechen nicht zurückschrecken würde. Leon war ein leichtsinniger, aber sehr gutmütiger Mensch, weiches Wachs in der kräftigen Hand seines Bruders Armand. An ihn soll also Armand geschrieben, ihn soll er aufgefordert haben, von Amerika nach Europa zurückzukehren, um Bernays zu töten. Der Briefwechsel zwischen den beiden ist vernichtet. Dagegen hat man einige Depeschen ermittelt, die auf Leon und Armand zurückgeführt werden. Alle diese Depeschen tragen falsche Unterschriften, die meisten auch eine geheimnisvolle Adresse; ihr Wortlaut ist konventionelle Umschreibung. Die Aufforderung an Leon, nach Europa zurückzukehren, muß Ausgang September erfolgt sein. Denn am 10. Oktober sendet Leon eine Kabeldepesche mit zwei unverständlichen Worten, die eine vorherige Verständigung voraussetzen, an Armand. Die Anklage liest aus dieser Depesche heraus, daß Leon sich bereit erklärt, der Aufforderung seines Bruders zu folgen. Leon war zu jener Zeit im Hause eines Herrn Kraker in New York angestellt. Zu diesem sagte er, ein nicht sehr erfreuliches Geschäft rufe ihn nach Kanada. Er übergab ihm einen Brief mit der Bitte, denselben Mitte November auf die Post zu geben, der Brief sei für eine Dame bestimmt, die von seiner Reise nichts wissen sollte. In Wahrheit war der Brief an seine Mutter gerichtet, die in dem Glauben erhalten werden mußte, daß ihr Sohn Leon Amerika nicht verlassen habe. Er ließ in New York nur einen Koffer mit einigen Büchern und Wäsche zurück, aus der die Zeichen entfernt waren. Die Anklage schließt daraus, Leon müsse schon in New York gewußt haben, daß er in Europa zu einer Tat ausersehen sei, deren Urheber sich zu verbergen habe. Am 1. November 1881 verläßt Leon mit dem Dampfer »Arizona« Amerika. Welche Erklärung Leon dieser Reise und seinem Aufenthalt in Europa gibt, werden wir später sehen. Wir halten uns einstweilen an die Behauptung der Anklage und bemerken nur, daß Leon, der schon in Amerika seinen Namen Peltzer abgelegt und sich Friedrich Albert genannt hatte, von nun an beständig seinen Namen wechselt. Auf dem Dampfschiff heißt er Prélat. Am 10. November landet er in Liverpool. Er findet dort einen Brief seines Bruders, das wird von beiden Brüdern zugegeben. Am 11. November abends trifft er in Paris ein. Er steigt im »Grand Hotel du Nord« in der Rue de Lafayette ab. Dort schreibt er sich in die Fremdenliste als Louis Mario ein. An demselben Tage trifft auch Armand Peltzer in Paris ein, in Begleitung eines Freundes, mit dem er im »Hotel Chatham« absteigt. Sein angegebener Reisezweck ist der Besuch der Elektrischen Ausstellung, über die er später Vorlesungen in Brüssel halten wird. Die beiden Brüder treffen sich am 14. in den Tuilerien, am 15. auf dem Opernplatz, sie machen Spaziergänge zusammen und speisen miteinander. Bei diesen Unterredungen soll der Plan, Bernays zu beseitigen, zuerst besprochen worden sein. Am 16. November reist der Freund, mit dem Armand nach Paris gekommen war, nach Brüssel zurück. An demselben Tage gibt Leon sein Quartier im »Grand Hotel du Nord« auf und zieht nach dem andern Ende der Stadt, nach der Rue Traversière in das »Hotel du Commerce«, wo er sich als Jules Kérouan einschreibt. Er mietet zwei Zimmer und sagt dem Hotelwirt, daß er noch einen Freund erwarte. Am 17., 18. und 19. trifft Armand mit Leon in diesem Hotel zusammen. Die Anklage behauptet, daß während dieser häufigen Zusammenkünfte alle Einzelheiten des Verbrechens festgelegt worden seien. Vor allem habe Armand während dieser Zeit mit Leon gemeinsam ausgeprobt, wie der zum Morde des Advokaten bestimmte Leon, der in Brüssel sehr bekannt war, unkenntlich gemacht werden könne. Leon hatte in der Tat in Paris eine Perücke gekauft und hundert Francs für dieselbe bezahlt; da sie ihn nicht genügend entstellte, war er mit dem Kauf nicht zufrieden und hatte sich einige Tage darauf eine zweite anfertigen lassen. Leon gibt das zu, aber er bestreitet die Daten und behauptet, alles das sei einige Tage später geschehen, und Armand habe Paris damals bereits verlassen gehabt; ihre Unterredungen hätten sich auf etwas Geschäftliches bezogen, von dem wir noch, wenn wir in das System der Verteidigung eintreten, sprechen werden. Von dem Perückenmacher läßt er sich auch andere Mittel zu seiner Maskierung geben. Er kauft außer der zweiten Perücke, die viel dunkler als sein Haupthaar ist, ein Pulver, das seine Gesichtsfarbe bräunlicher macht, und eine Flasche mit einer färbenden Essenz, um die Augenbrauen und Wimpern zu dunkeln. Am 19. November kehrt Armand nach Brüssel zurück. Am 19. kauft Leon, der sich nun Viebert nennt, bei einem Waffenhändler fünf Revolver und drei Pakete mit Patronen. Die Patronen sind von eigentümlicher Konstruktion und führen den Namen »Gaupillat«. Am 24. November geht er zu demselben Waffenschmied, vertauscht einige der früher gekauften Revolver und kauft noch einige dazu, so daß er im ganzen jetzt sieben Revolver besitzt. Während des folgenden Tages schafft er sich eine vollständige neue Ausstattung an unter dem Namen H. Valgravé. Man muß hier die Initialen H.V. beachten, die gleichlautend wie die seines nächsten falschen Namens sind, unter dem er mit Bernays in Verkehr tritt und ihn schließlich niederschießt. Er verläßt nun das »Hotel du Commerce« und bezieht unter dem Namen Valgravé das »Grand Hotel Violet« mit neuen Kleidern, mit neuer Wäsche, die H.V. gezeichnet ist – ein neuer Mensch. Er hat sich den Bart rasiert, Schnurrbart, Augenbrauen und Wimpern geschwärzt, seine Gesichtsfarbe gedunkelt und die dunkle Perücke aufgesetzt, er trägt einen Kneifer mit blauen Gläsern. Zwei Tage darauf, am 27. November, fährt er nach Brüssel und steigt dort im »Hotel Britannique« ab. Er trägt die rechte Hand in einer Binde, um sich nicht in das Fremdenbuch einschreiben zu müssen. Der Portier, der ihm dasselbe vorlegt, schreibt auf sein Diktat hinein: Henry Vaughan aus Glasgow. Der Name Vaughan ist in England ziemlich verbreitet, und es gibt namentlich verschiedene große Reeder, welche diesen Namen führen. Er läßt ebenfalls einschreiben, daß er aus London komme. Denn er hat nach der Behauptung der Anklage alles Interesse daran, seinen Aufenthalt in Paris zu verwischen, weil ja Armand aus seinem Pariser Aufenthalt kein Geheimnis gemacht hat und für den Fall, daß ihm Scherereien mit den Behörden erwachsen sollten, das gleichzeitige Verweilen der beiden Brüder in Paris für Armand kompromittierend werden könnte. In der Tat finden wir Leon als Henry Vaughan sofort damit beschäftigt, die Spuren seines Pariser Aufenthaltes zu vernichten. Er entfernt von den Kleidungsstücken die Pariser Firmen, er trennt sogar von einem Beinkleide alle Knöpfe ab, da auf diesen die Firma des Pariser Schneiders aufgepreßt ist, er entfernt von seinem Koffer die Marke der Gepäckexpedition. Vom 27. November bis zum 4. Dezember sucht er eine Wohnung, die, nach der Anklage, zur Ausführung der Tat am geeignetsten erscheint. Es handelt sich nun darum, Beziehungen mit Bernays anzuknüpfen, die diesen veranlassen können, einen ihm Unbekannten in dessen Wohnung aufzusuchen – in die Falle zu gehen. Nun kommen wir an jene Person, die in der Verteidigung die Hauptrolle spielt und deren Vorhandensein von der Anklage überhaupt bestritten wird. Es ist dies der geheimnisvolle Murray, der nach der Auffassung der Staatsanwaltschaft nichts anderes ist als jener »große Unbekannte«, auf den sich die Verbrecher so oft als auf den Hauptzeugen ihrer Unschuld berufen und dessen Spuren niemand entdecken kann. In der Tat unterliegt es trotz der scharfsinnigen Verteidigung, welche die Existenz Murrays nachweisen will, für den Unbefangenen kaum einem Zweifel, daß jener Murray, auf den Leon sich beruft, ein Schemen, ein Phantasiegeschöpf ohne Fleisch und Blut ist. Leon sagt folgendes: Er habe in New York einen alten Bekannten, mit dem er früher schon einmal in geschäftlichem Verkehr gestanden habe, einen gewissen Herrn Murray, wiedergefunden. Dieser habe ihm von einem großartigen Unternehmen gesprochen, einer Aktiengesellschaft, einer neuen transatlantischen Dampferlinie, für die schon bedeutende Kapitalien eingezahlt seien und die demnächst ins Leben treten solle. Er habe Leon beauftragt, diese Sache zu organisieren. In London habe Leon mit Murray eine Zusammenkunft gehabt, und er habe von ihm Geld erhalten. Die Gesamtsumme, die Leon von Murray erhalten haben will, beträgt etwa 12\ 000–15\ 000 Francs; und soviel wird er während seines Aufenthalts in Europa auch ungefähr verausgabt haben. Woher Leon diese Summe sonst bezogen haben kann, ist niemals aufgeklärt worden. Die Behauptung, daß Armand ihm das Geld gegeben habe, hat durch nichts bewiesen werden können, und die Verhältnisse Armands waren derart, daß er aus eigenen Mitteln eine solche immerhin beträchtliche Summe kaum hätte entnehmen können. Diese Geldfrage ist ein neuer dunkler Punkt, und die Verteidigung hat erklärlicherweise darauf besonderes Gewicht gelegt und aus den Geldmitteln, über die Leon verfügt hat, geschlossen, daß nur jener Murray dieselben zur Verfügung gestellt haben könne und also existieren müsse. Auch in Paris will Leon mit Murray zusammengetroffen sein. Mit seinem Bruder habe er eben über diese Angelegenheit Murray gesprochen, aber Armand habe ihm von dem Projekt abgeraten und sich von ihm das Wort geben lassen, daß er nach Amerika zurückkehre. Nach Armands Abreise habe Leon indessen seine Absicht geändert. Er habe sich unkenntlich gemacht, sowohl, um von seinem Bruder und seinen Verwandten in Brüssel nicht entdeckt zu werden, als auch, weil er seiner früheren dummen Streiche wegen überhaupt alle Veranlassung gehabt habe, in Belgien nicht an eine Identität zwischen Leon Peltzer und Henry Vaughan glauben zu lassen. So sei er denn auch im Auftrage Murrays nach Brüssel gegangen und habe dort lediglich, um die Murraysche Gesellschaft zu organisieren, nach einem passenden Geschäftslokal gesucht. In der Rue de la Loi, in der unmittelbaren Nähe des Bahnhofes, hat er dann die ihm geeignet erscheinende Wohnung gefunden und ist mit dem Wirt in Unterhandlung getreten. Ehe er diese Wohnung mietete, begab er sich indessen noch auf die Reise. Am 5. und 6. Dezember verweilte er in Amsterdam, vom 7. bis 15. in Hamburg, vom 15. bis 17. Dezember in Bremen. Er kaufte statistische Bücher, die sich auf die Schiffahrt, Exporthandel und dergleichen beziehen, Landkarten usw. Er konsultierte die ersten Rechtsgelehrten der Stadt, immer als Agent von Murray; er spricht mit ihnen lang und breit über die zu begründende Gesellschaft und sichert sich für später in diesen Hafenplätzen den Beistand der ersten juristischen Autoritäten für Schiffahrtssachen. Die Anklage behauptet, das alles sei eine ebenso schlau ersonnene wie erbärmliche Komödie gewesen – die kostspielige Inszenesetzung für das Verbrechen, das begangen werden sollte. Von Hamburg aus schreibt Henry Vaughan an Wilhelm Bernays in englischer Sprache einen Geschäftsbrief über die geheimnisvolle Murraysche Aktiengesellschaft und sagt ihm, Bernays sei ihm als ausgezeichneter Advokat und besonderer Kenner der in Frage kommenden Interessen von Londoner Freunden warm empfohlen; er wünsche seine Ansicht über das zu begründende Unternehmen zu hören. Er legt ihm auch eine ganze Reihe von Fragen vor, um deren Beantwortung er bittet. Er schließt damit daß er sich vorbehalte, Herrn Bernays persönlich in seinem Büro zu Antwerpen zu besuchen. Diesem Brief ist ein Scheck von 500 Francs beigefügt. Leon kannte ja Bernays und wußte, daß dieser für eine gute Bezahlung keineswegs unempfindlich war. In der Tat hatte er sich durch diesen Brief das Vertrauen des Antwerpener Advokaten im Fluge erobert. Bernays antwortete mit einer ausführlichen, vortrefflichen Denkschrift und stellte sich dem Agenten des Herrn Murray, Henry Vaughan, für alle weiteren Fälle zur Verfügung. Leon schreibt ihm noch einmal von Bremen aus. Nun kehrt Leon nach Brüssel zurück. Am 20. Dezember unterzeichnet er den Mietskontrakt mit dem Architekten Almyens, dem Besitzer des Hauses in der Rue de la Loi 159. Von diesem läßt er sich auch die Adresse des Möbelhändlers Guiot geben, mit dem er die Einrichtung bespricht. Er bestellt ein Mobiliar im Preise von etwa 15\ 000 Francs und macht eine Anzahlung von tausend Francs darauf. Er sagt es sei ihm vor allem daran gelegen, daß sein Arbeitskabinett in anständiger Weise möbliert werde und daß die ganze Wohnung nach außen hin wenigstens den Eindruck des Gastlichen und Bewohnten mache. Er läßt also alle Fenster mit Vorhängen versehen, die Treppe und den Korridor mit einem Teppich belegen, und das Arbeitskabinett wird vollständig eingerichtet so daß der harmlose Fremde allerdings annehmen muß, sich in einer behaglichen Wohnung zu befinden. Außerdem läßt er im zweiten Stock eine kleine Kammer mit einem Bett herrichten, angeblich für seinen Diener, den er aus London mitbringen will. Am 22. Dezember schreibt er an Bernays von Brüssel aus, daß er das Christfest in London mit den Seinigen verbringen und über Antwerpen fahren werde, um mit Bernays zusammentreffen zu können. Die Anklage erblickt in diesem Brief nur ein weiteres Mittel, um Bernays vertrauensvoll und sicher zu machen. Es hätte ja nahegelegen, daß der vielbeschäftigte Advokat Herrn Vaughan, der so viel in der Welt herumreist, gebeten habe, die kleine Reise nach Antwerpen zu machen und sich zu ihm zu bemühen. Vaughan durfte Bernays, um ihn in den Hinterhalt, den er ihm bereitet habe, zu locken, in keiner Weise argwöhnisch machen. Am 23. Dezember telegrafiert Leon, selbstverständlich immer als Vaughan, an Bernays, er könne ihn leider nicht besuchen, er habe ungünstige Nachrichten von zu Hause erhalten, die ihn veranlaßten, den kürzesten Weg nach London zu nehmen. Leon reist wirklich nach London. Wenn alles das nur geschehen ist, um in Bernays den Glauben zu wecken, daß die Zusammenkunft, die Vaughan später von ihm erbitten wird, eine ernsthaft geschäftliche sei, um eine jede Möglichkeit, daß Bernays Verdacht schöpfen könne, zu beseitigen, dann muß man über die Langwierigkeit und Kostspieligkeit sowie auch über das kunstvolle Raffinement dieser Vorbereitungen staunen. Wahrscheinlich hätte Leon alle diese scharfsinnigen Winkelzüge gar nicht anzuwenden brauchen; er hätte sich diese Reisen nach Deutschland, nach England, diese Konsultationen bei allen möglichen Advokaten, diese Depeschen und Ausstattungen ersparen können. Ein so gewinnsüchtiger Mann wie Bernays, sollte man annehmen, hätte schon durch die verlockende Aussicht auf ein glänzendes, großartiges Geschäft, das ihm reichlichen Lohn einzubringen versprach, mit geringerer Mühe und weniger Zeitverlust dazu veranlaßt werden können, die kleine Reise von Antwerpen nach Brüssel zu machen und Vaughans verhängnisvoller Einladung Folge zu leisten. In London kauft Leon einen Ring, in den er die Namen »Henry und Lucy« eingravieren läßt. Er kauft ferner eine einläufige Pistole von ausgezeichneter Arbeit – mehr eine Spielerei für einen Salonschützen als eine Waffe – und gibt in Gegenwart des Waffenschmiedes verschiedene Probeschüsse daraus ab. Der Waffenschmied stellt ihm das Zeugnis aus, daß er ein vortrefflicher Schütze sei. Die Entladung dieser Pistole macht verhältnismäßig wenig Lärm. Das Christfest, das ein jeder rechtschaffene Engländer in seiner Familie zugebracht haben muß, ist vorüber, Henry Vaughan kehrt nach Brüssel zurück. Am 1. Januar macht er von da einen Ausflug nach Aachen. Er bleibt dort nur einen Tag, um einen Arzt zu konsultieren, und sagt, daß er später wiederkehren werde, um eine regelrechte Kur durchzumachen. Darauf kehrt er nach Brüssel zurück. In den ersten Tagen des Januar zahlt er dem Wirt die halbjährige Miete für die Wohnung in der Rue de la Loi. Am 4. schreibt er einen langen Brief an Bernays; er sagt darin, daß auf seine Aktiengesellschaft schon ein Kapital von einer halben Million Pfund Sterling eingezahlt sei. In Antwerpen solle eine Filiale begründet werden. Er fügt hinzu, daß er Bernays deshalb um weiteren Rat werde angehen müssen und daß er den Bürgermeister von Antwerpen und den Minister der öffentlichen Arbeiten sehen müsse. Er bedauert, für den Augenblick nicht nach Antwerpen hinüberkommen zu können, da er in diesen Tagen sehr viel geschäftliche Besuche zu empfangen habe. Er bittet schließlich Herrn Bernays, ihm die Ehre zu erweisen, zu ihm zu kommen. Er brauche gar keinen Wagen zu nehmen, da die Wohnung in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs liege. Wenn Herr Bernays sonst noch Besuche in der Stadt zu machen habe, so stelle ihm Vaughan mit Vergnügen seinen Wagen zur Verfügung. Bernays muß also an ein glänzendes Geschäft glauben. Es erscheint ihm ganz natürlich, daß er der Einladung Vaughans Folge leistet. Am 6. Januar abends verläßt Vaughan das »Hotel Britannique« und verbringt die Nacht vom 6. bis 7. in der von ihm gemieteten Wohnung der Rue de la Loi. Eine Nachbarin will gehört haben, daß Leon in dem für seinen angeblichen Diener gemieteten Zimmer unruhig auf und ab gegangen sei. Am 7. Januar 1882, morgens, verläßt Bernays Antwerpen und trifft mit dem Zuge 10 Uhr 30 auf dem Bahnhof in der Rue de la Loi ein. Leon sieht ihn vom Fenster aus in das Haus eintreten. Sehen wir uns die Wohnung, in der Bernays erschossen werden wird, etwas näher an. Die Abbildung der Fassade und der Plan dieses Hauses liegen uns vor. Das Haus in der Rue de la Loi 159 ist erst vor wenigen Jahren erbaut. Es hat den bekannten großartigen Charakter der Neubauten in den Hauptstädten; in der Sprache der Berliner Wirte würde man es »hochherrschaftlich« nennen. Leon hatte das Erdgeschoß gemietet. Man gelangt in diese Wohnung durch eine Glastür, die auf einen langen Korridor führt. Im Korridor befindet sich eine Gaslampe. Links, nach der Straße zu, liegt der Salon, ein großes, dreifenstriges Zimmer; an diesen schließt sich ein ebenso großer Speisesaal und an den Speisesaal ein Treibhaus. Diese Räume waren nicht möbliert, nur die Fenster des Salons nach der Straße zu hatten Vorhänge erhalten. Geht man in gerader Richtung den Korridor entlang, so gelangt man in das Arbeitskabinett, das zwei Fenster hat, das eine geradeaus, der Tür gegenüber, das andere links nach der Seite des Treibhauses zu. Die Fenster gehen auf einen Hofraum oder auf einen Garten. Dieses Arbeitskabinett war vollständig möbliert, ebenso waren auch im Korridor rechts vom Eingang Haken zum Anhängen der Garderobe angebracht, so daß Bernays, als er in diese Wohnung eintrat, glauben mußte, sie sei vollständig eingerichtet. In dem von der Straße ziemlich weit entfernten, nach dem Hof oder Garten hinausliegenden Arbeitskabinett waren die Fenster mit schweren Vorhängen versehen, den Boden deckte ein dicker Teppich. Ebenso waren an der Tür, die von dem Korridor in das Arbeitszimmer führte, schwere, tiefhängende Portieren angebracht. Die Anklage behauptet, dieselben hätten so tief gehangen, damit derjenige, der in das Zimmer eintrat, genötigt gewesen sei, den Kopf etwas zu bücken. Rechts von dieser Tür, hart am Eingang, stand ein kleiner Tisch, auf dem sieben Revolver und einige Schachteln mit Patronen lagen. Auch Landkarten und Pläne befanden sich auf dem Tisch, sie waren jedoch nicht so hingelegt, daß sie die Revolver absichtlich hätten verstecken sollen. Die Revolver waren ganz neu, es waren die in Paris gekauften. Die meisten waren nicht geladen. Ein Schuß war nur aus einem abgefeuert worden. Wenn die uns vorliegenden Berichte, die in diesem Punkt nicht ganz klar sind, den Sachverhalt richtig darstellen, so hätte Leon mit dieser eigentümlichen Schaustellung von Waffen die Absicht verfolgt – und die Anklage versäumt nicht, diese Schlußfolgerung zu ziehen –, die von ihm zuerst ausgesprochene Behauptung, daß ein Unglücksfall vorliege, glaubhaft zu machen. Man sollte annehmen, Bernays habe sich wirklich die neuen Waffen angesehen, von denen er, wie Leon selbst, geglaubt hätte, daß sie nicht geladen seien; er habe auch mit der in London gekauften kleinen eleganten Salonpistole gespielt, und diese habe sich unglücklicherweise entladen. Leon hätte sich alsdann darauf berufen können, wie unwahrscheinlich es sei, daß Bernays ermordet worden wäre. Ein Mörder, der sieben Revolver zu seiner Verfügung hat, nimmt doch nicht gerade eine einläufige Pistole, die eher ein Spielzeug als eine Waffe ist, um einen Mord zu begehen; er muß doch die Möglichkeit in Anschlag bringen, daß der Schuß versagt oder sein Ziel verfehlt. Man hätte also an den behaupteten Unglücksfall geglaubt. Das scheint der Zweck dieser Ansammlung von Waffen, die bis auf die eine und gerade die scheinbar harmloseste wirklich ungefährlich waren, tatsächlich gewesen zu sein. An der Wand rechts stand ein großer Schreibtisch, ein sogenannter Ministertisch, vor demselben ein Arbeitsstuhl. Auf der rechten Seite, nahe dem Fenster, stand ein Lehnstuhl, neben dem Lehnstuhl am Fenster noch ein kleinerer Stuhl. Auf der linken Seite des Fensters war ein kleiner Serviertisch mit verschiedenen Likören aufgestellt. Auf der linken Seite, neben dem Eingang, in der Ecke, brannte ein Gasofen. Das also ist der Ort der Handlung. Die Handlung selbst, der Mord, soll sich nach der Anklage, die ihre Darlegung auf die Aussagen der Sachverständigen stützt, so zugetragen haben: Leon steht also um halb elf Uhr vormittags am Fenster des leeren Salons, hinter der Gardine halbversteckt, und späht auf die Personen, die eben mit dem Zuge von Antwerpen angekommen sind und den Bahnhof verlassen. Er sieht Bernays, der nichtsahnend in das ihm bezeichnete, ganz unverdächtig aussehende Haus eintritt. Bernays klingelt an der Glastür. Leon öffnet. Er stellt sich dem Advokaten als Henry Vaughan vor und erklärt jedenfalls mit einigen Worten die Eigentümlichkeit, daß er selbst die Tür aufmacht: sein Diener sei zufällig nicht da – derselbe gar nicht vorhandene Diener, für den die Kammer im zweiten Stock gemietet ist und den er aus London mitbringen wollte. Er bittet den Advokaten, seinen Überrock abzulegen, er ist ihm dabei behilflich. Bernays hängt seinen Überrock im Korridor an einen Haken des Garderobenhalters. Ein kurzes Zwiegespräch über gleichgültige Dinge im Korridor. Leon bittet Bernays, mit ihm in sein Arbeitskabinett zu treten, und weist ihm die Richtung: geradeaus. Die Tür, die zu dem Kabinett führt, ist offengeblieben; Bernays geht voran, Leon folgt in nächster Nähe. Er hat die Rechte schon in die Tasche gesteckt, in der er die in London gekaufte, sorgfältig gearbeitete Pistole verborgen hält. Mit der üblichen höflichen Verbeugung bittet er Bernays, näher zu treten. Derselbe verbeugt sich wie zum Dank und auch um durch die niederhängende Portiere unbehelligt eintreten zu können, und in demselben Augenblick zieht Leon die Pistole hervor, zielt auf das Genick und drückt in der Entfernung von zwei Handbreiten ab. Bernays schlägt, ohne einen Laut von sich zu geben, tödlich getroffen zu Boden. Daß Bernays an der Eingangstür erschossen worden ist, steht fest. Die einzigen starken Blutspuren, die man im Zimmer gefunden hat, befinden sich auf dem Teppich am Eingang, hart am Schreibtisch. Da zeigt der Teppich die Spuren einer größeren Blutlache, die tief in das Gewebe eingedrungen ist. Auch der Schreibtisch selbst ist mit einigen Blutstropfen bespritzt. Hören wir nun, wie Leon selbst den grausigen Vorgang schildert. Seine erste Aussage war die, daß Bernays durch einen unglücklichen Zufall ums Leben gekommen sei. Er habe ihm seine Waffen gezeigt, ein Schuß habe sich entladen und Bernays so unglücklich getroffen, daß dieser, auf der Stelle getötet, hingesunken sei. Nachdem nun aber die Unhaltbarkeit dieser Aussage im Hinblick auf den tödlichen Schuß ins Genick des Opfers erwiesen war, hat er eine andere gemacht. Dabei schildert er die Szene so: Er habe allerdings als Bevollmächtigter von Murray in einer ernsthaften geschäftlichen Angelegenheit Bernays konsultieren wollen. Er habe wegen seiner früheren leichtsinnigen Streiche, um von Bernays nicht erkannt zu werden, die Maske von Henry Vaughan gewählt Nach der Begrüßung habe Bernays ihn scharf angesehen und ihm gesagt: »Sie kommen mir sehr bekannt vor, ich muß Sie schon irgendwo gesehen haben.« Leon sei verlegen geworden und habe eine ausweichende Antwort gegeben. Darauf habe Bernays ihn noch schärfer fixiert und ihm auf einmal zugerufen: »Du bist Leon Peltzer!« Gleichzeitig habe er an der Perücke gezupft, und nachdem er sich von der Wahrheit seiner Vermutung überzeugt, habe er die beleidigendsten Schimpfworte gegen Leon ausgestoßen. Er habe ihn einen Schwindler und Betrüger genannt und gedroht, ihn den Gerichten zu überliefern. Außer sich vor Wut, habe Leon eine der Pistolen, die erste beste, ergriffen und auf Bernays angelegt. Dieser habe sich entsetzt abgewandt, um aus dem Zimmer zu fliehen. Er habe unwillkürlich den Kopf geduckt. Da habe Leon in einem Augenblick der Unzurechnungsfähigkeit und des Jähzorns losgedrückt. Bernays sei gefallen. Nun habe sich eine namenlose Verzweiflung Leons bemächtigt. Er habe die Leiche aufgehoben und auf den Lehnstuhl am Fenster rechts, wo sie in der Tat gefunden worden ist, getragen. Er habe Wasser, Salmiak, Schwamm und Watte herbeigeholt um das Blut zu stillen; und man hat auch wirklich ein Waschbecken mit blutigem Wasser, Salmiak, Watte etc. auf dem kleinen Stuhl neben dem Lehnstuhl gefunden. Alle Belebungsversuche seien indessen vergeblich gewesen. Er selbst habe in seiner Bestürzung jedoch die Schwierigkeit erkannt, diese wahrhafte Darstellung des Vorfalls glaubhaft erscheinen zu lassen – jenes entsetzlichen Unglücksfalles, der keinen anderen Zeugen hatte als ihn, den Überlebenden, der in Belgien schlecht angeschrieben war und unter einem falschen Namen, unter entstellender Maske Bernays zu sich beschieden hatte. Er würde sich schwer von dem Verdacht, Bernays ermordet zu haben, hätte reinigen können. Deswegen habe er sich auch darauf beschränkt, nachdem er sich überzeugt hatte, daß alle menschliche Hilfe für Bernays vergeblich sei, angesichts der Leiche einige Zeilen an den Coroner, den gerichtlichen Leichenbeschauer, aufzusetzen, in denen er den Tod von Bernays gemeldet habe. Darauf sei er aus dem Zimmer gestürzt und habe in der besinnungslosen Hast die Absendung des Briefes an den Coroner vergessen. Dieser so adressierte, verschlossene Brief ist in der Tat im Zimmer gefunden worden. Es ist auch richtig, daß der Brief dort geschrieben ist, denn auf dem Löschpapier des Schreibtisches hat man den Abdruck von Leons Schriftzügen gefunden. Die Anklage behauptet nun, daß auch diese Vergeßlichkeit eine beabsichtigte gewesen sei, um die Justiz zu täuschen. Leon habe allerdings glauben machen wollen, daß er im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit aus dem Zimmer gestürzt sei, deshalb habe er wichtige Sachen, die auf die Spur von Vaughan führen konnten, absichtlich liegen lassen, so unter anderem den Ring mit der Aufschrift »Henry und Lucy«, den er in London hatte anfertigen lassen. Auch dieser Ring wurde bei der Waschschüssel, in der Leon sich von den Blutflecken gereinigt hatte, gefunden. Da nun Leon in der Verkleidung als Vaughan aller Welt erzählt hatte, daß er zum Christfest nach England gehe, um das Fest mit seiner Frau und seinen Kindern zu verbringen, so sollte dieser absichtlich vergessene Ring, sobald er aufgefunden werden würde, die Behörden veranlassen, in London nach einem Henry Vaughan, der mit einer gewissen Lucy verheiratet sein müsse, zu fahnden. Die Absicht aber sollte dadurch verschleiert werden, daß gleichzeitig auch der wichtige Brief an den Coroner liegengeblieben sei. So sollte die Kombination dieser beiden Tatsachen auf die äußerste Erregung des Täters schließen lassen und die Annahme der kühlen Vorherberechnung beseitigen. Die Darstellung von Leon erscheint wenig glaubhaft. Selbst wenn wir von der Hauptsache absehen, daß der von Leon beständig vorgeschobene Murray, der seinen Aufenthalt in Europa veranlaßt haben und in dessen Auftrag er die verschiedenen Hafenplätze besucht und die verschiedenen Rechtsgelehrten konsultiert haben soll, nirgends aufzutreiben gewesen ist, obwohl man in der Alten und der Neuen Welt überall nach ihm gesucht hat, daß Leon keinen Zeugen anführen kann, der ihn jemals mit diesem geheimnisvollen Murray zusammen gesehen hat, daß Leon keine Zeile von diesem Mann, der ihm doch ziemlich erhebliche Geldsummen zur Verfügung gestellt haben soll, besitzt, kein Telegramm, keinen Geschäftsbrief, keinen Vertrag über ein so umfangreiches und bedeutendes Projekt wie die Gründung einer Schiffahrtsgesellschaft – wenn wir weiterhin absehen von diesen Verkleidungen, diesem beständigen Namenswechsel, den Waffenankäufen, der eigentümlichen Wohnungseinrichtung, vermag nichts die einfache Frage des Staatsanwalts in genügender Weise zu beantworten; Wie kommt ein Mann, der sich eine provisorische Wohnung einrichtet, in der er, entgegen seinen Angaben dem Opfer gegenüber, keinen anderen Geschäftsbesuch empfängt als ebendiesen Advokaten, mit dem er über die Gründung einer transatlantischen Schiffahrtslinie sprechen will – wie kommt ein solcher Mann dazu, zu diesem harmlosen Zweck ein wahres Arsenal von Pistolen herzurichten und in einer sonst völlig ungenutzten Wohnung auch noch Watte, Schwamm, Salmiak, blutstillende Mittel zur Hand zu haben? Wie kommt er dazu, wenn er nicht einen Mord begehen und zugleich die Spuren dieses Mordes verwischen will? Verdienen die Angaben Leons keinen Glauben, so konnten aber auch die Behauptungen der Anklage nicht in völlig überzeugender Weise begründet werden. Was sich in den Augenblicken nach der Tötung oder Ermordung Bernays ereignet hat, ist in diesem Prozeß nicht vollständig klargestellt worden. Die Anklage nimmt an, daß Leon nach vollbrachter Tat seine Kleider, die einige wenige Blutspritzer zeigten, gewechselt, den Brief an den Coroner geschrieben, wenn er ihn nicht schon vorher bereitgehalten, und darauf schleunig das Haus verlassen habe. Um die Leiche, die den Ausgang fast versperrte – denn Bernays ist, wie wir wissen, unmittelbar an der Tür, wahrscheinlich auf der Schwelle selbst erschossen worden –, habe er sich nicht weiter gekümmert. Wir werden später sehen, wie es die Anklage zu erklären sucht, daß die Leiche des Advokaten nachher auf einem Sessel gefunden worden ist. Leon kann in der Tat nur noch kurze Zeit nach dem Mord in dem schrecklichen Zimmer geblieben sein. Um halb elf Uhr ist Bernays in Brüssel eingetroffen, etwa um drei Viertel elf wird er erschossen, um 11 Uhr 51 verläßt Leon Brüssel mit dem Zug, der vom Südbahnhof, am andern Ende der großen Stadt, abgeht. Da er Kleider und Wäsche wechseln und einen Teil des Weges zu Fuß zurücklegen muß, so bleibt ihm in der Tat kaum noch die nötige Zeit, um den Brief an den Coroner zu schreiben. Er fährt mit dem Zug 11 Uhr 51 nach Antwerpen, wo er gegen 1 Uhr mittags eintrifft. Leon sagt, er habe die Absicht gehabt, seine Familie, besonders Armand, von den Vorgängen in der Rue de la Loi in Kenntnis zu setzen; unterwegs habe er sich aber eines anderen besonnen. Er habe also aus dem Bahnhof einige Zeilen an Armand geschrieben, die ungefähr folgenden Inhalt gehabt hätten: er sei nicht, wie er Armand versprochen habe, nach Amerika zurückgekehrt, es sei ihm ein entsetzliches Unglück zugestoßen. Er begebe sich nach Aachen, er müsse Armand sprechen und bitte ihn, am andern Tage mit dem ersten Zug nach Maastricht zu kommen. Mit dem Zug, der 1 Uhr 20 mittags Antwerpen verläßt, sei er dann nach Aachen weitergefahren, und es ist richtig, daß er dort gegen 6 Uhr abends eingetroffen ist.   Wenden wir uns nun den Anschuldigungen zu, die von Seiten der Anklage gegen Armand vorgebracht werden. Der Staatsanwalt behauptet, Armand und Leon seien von dem Augenblick an, da Leon nach Europa zurückgekehrt sei, bis zur Tat in ununterbrochenem regelmäßigem Verkehr gewesen, während Leon und Armand jede Gemeinsamkeit während dieser Zeit in Abrede stellen. Das eifrige Bestreben Leons, das nicht einen Augenblick nachläßt und schwankt, Armand als gänzlich unbeteiligt hinzustellen, erweckt in uns, auch wider unseren Willen, freundliche Gefühle der Teilnahme für diesen Menschen, dessen Herz, wenn es auch noch so verdorben ist, von reinster, aufopferungsfähigster Bruderliebe erfüllt ist. Leon bleibt dabei, daß er Armand in Paris zufällig getroffen, ihm von der Murrayschen Angelegenheit Kenntnis gegeben, daß Armand ihm abgeraten habe und daß er wider Armands Wissen und Willen in Europa geblieben sei. Armand spricht sich genau in demselben Sinne aus. Demnach hätte Armand von dem Augenblick an, da er sich von seinem Bruder Leon in Paris getrennt, bis zu dem verhängnisvollen Zettel, den er am 7. Januar in Antwerpen von der Hand Leons erhalten, außer allen Beziehungen zu Leon gestanden. Die Anklage unterstützt ihre diesen Aussagen entgegengesetzten Auffassungen durch eine große Reihe von Indizienbeweisen. Die zwischen den beiden Brüdern gewechselten Briefe sind freilich vernichtet. Aber man hat in den Telegrafenbüros von verschiedenen Städten, die Leon während der Zeit aufgesucht hat, da das Verbrechen angeblich vorbereitet worden ist, gewisse geheimnisvoll abgefaßte, mit falschem Namen versehene Depeschen gefunden, die von Armand oder von Leon herrühren sollen und an diesen beziehungsweise jenen gerichtet sind. Einige dieser Telegramme sind allerdings recht verdächtig. Sie beziehen sich auf Geldforderungen von Leon und auf die Ankündigung des Verbrechens. In der Tat hat Armand am Tage vor dem Verbrechen, am 6. Januar 1882, eine seltsame Depesche erhalten. Sie lautet: »Dank für Ihre liebenswürdige Einladung, und ich hoffe, Sie Sonnabend zu sehen. Marie«. Der Sonnabend war der Tag des Verbrechens, der 7. Januar. Diese Depesche ist gleichzeitig aufgegeben worden mit der Depesche, die Henry Vaughan an Bernays sandte und in der er diesen bittet, am Sonnabend mit dem Halb-elf-Uhr-Zug nach Brüssel zu kommen. Obgleich die Handschrift auf beiden verschieden ist, so glauben die Sachverständigen doch, daß sie von derselben Hand geschrieben seien. Die Anklage deutet die Depesche »Marie« so, daß Leon in derselben Armand angekündigt habe, daß Bernays kommen und das Verbrechen also am Sonnabend verübt werden würde. Die Erklärung, die Armand über den Inhalt des Telegramms gegeben hat, ist allerdings auch nicht befriedigend. Er erzählt eine etwas abenteuerliche Geschichte von einer unbekannten Dame, die ihn eines Tages angeredet und die er eingeladen habe, mit ihm eine kleine Reise zu machen. Diese Dame, von der er nur den Vornamen »Marie« wissen will, habe ihm telegrafiert, daß sie für die Einladung danke. Diese Marie hat aber ebensowenig aufgefunden werden können wie Murray und ist auch trotz des zusagenden Telegramms nicht mit Armand an jenem Sonnabend zusammengetroffen. So bildet das Telegramm von »Marie« einen Hauptgegenstand der Belastung gegen Armand; die Staatsanwaltschaft erblickt darin neben vielen anderen geringfügigeren Tatsachen, den unanfechtbaren Beweis der Beteiligung Armands an den Vorbereitungen zum Verbrechen und dessen Mitwisserschaft. Es gibt noch ein zweites wichtiges Moment, das als besonders belastend für Armand von der Anklage hervorgehoben und als beweiskräftig für das Zusammenwirken der beiden Brüder bei dem gemeinsam verabredeten, von Armand ersonnenen und von Leon ausgeführten Verbrechen geltend gemacht wird. Eines Tages hat Armand in seinem Zimmer eine Pistole abgefeuert. Die Kugel ist in die Wand gedrungen und hat sichtbare Spuren hinterlassen. Durch den Knall erschreckt, ist das Dienstmädchen herbeigeeilt und hat gefragt, ob ein Unglück geschehen sei? Die Untersuchungsbehörde hat daraus geschlossen, daß Armand einen Probeschuß abgefeuert habe, um die Stärke der Detonation bei den von Leon besorgten Patronen festzustellen, denn Armand hat sich bei dem Mädchen angelegentlich erkundigt, ob der Knall denn wirklich so deutlich zu hören gewesen sei? Man hat deshalb die Untersuchung der Kanalisationsröhren des Hauses angeordnet und hat da eine große Zahl von Gaupillatschen Patronen gefunden – Patronen aus derselben Fabrik wie die, welche Leon in Paris gekauft hat und die in Belgien nicht zu haben sind. Armand habe sich durch den Knall überzeugt – so schließt die Staatsanwaltschaft weiter –, daß die Patronen zur Ermordung des Advokaten nicht zu verwenden seien, und infolgedessen habe Leon in London eine andere Schußwaffe gekauft. Die Erklärungen, die Armand für den Schuß abgibt, erscheinen wiederum unglaubwürdig. Er sagt, er habe gar keine Gaupillatsche Patrone gebraucht, sondern aus einer alten Pistole eine beliebige Patrone verschossen, teils aus Spielerei, teils um den an einem Neubau in seiner Nähe beschäftigten Arbeitern, denen er nicht recht traute, durch den Schuß eine Warnung zu erteilen. Über die Auffindung der Gaupillatschen Patronen gibt er gar keine Auskunft; er will nicht wissen, wie dieselben in die Wasserröhre gekommen seien. Auch über die Begegnung der beiden Brüder in Maastricht haben die Verhandlungen – wie über manchen anderen Punkt – kein genügend helles Licht verbreitet. Jedenfalls haben sich beide am 8. Januar dort wiedergesehen. Armand sagt, daß er seinen Bruder zunächst aufgefordert habe, sich den Gerichten zu stellen; dann aber habe er eingesehen, daß er als Haupt der Familie die Verpflichtung habe, die der Ehre seines Namens drohende Schmach von den Seinigen womöglich abzuwenden. Er habe also von nun an Leon unterstützt, um ihn der Nachforschung der Behörden zu entziehen. So erklärt er, daß er seit dem gewaltsamen Tod des Advokaten in regelmäßigen Beziehungen mit Leon geblieben ist und dessenungeachtet, als er bereits wußte, daß Leon Bernays getötet habe, öffentlich die Erklärung erlassen hat, Leon sei in Amerika und werde auf seine Veranlassung nach Europa zurückkehren, um seine Unschuld vor den Gerichten zu beweisen. Er habe um der Ehre der Seinigen willen diese Notlüge aussprechen müssen. Die Staatsanwaltschaft gibt für die erste Zusammenkunft zwischen Leon und Armand in Maastricht eine andere Erklärung. Armand habe von dem Verbrechen nicht erst in Kenntnis gesetzt zu werden brauchen, er habe es ja schon gewußt. Die beiden Brüder seien zusammengekommen, um zu beraten, was nun geschehen müsse. Das Nächstliegende ist aber tatsächlich nicht geschehen. Es bleibt wunderbar unerklärlich, daß Leon nach vollbrachter Tat nicht das Weite gesucht und daß Armand, der nun nach seinem eigenen Bekenntnis darum wußte – ob er nun an dem Mord beteiligt war oder, wie Leon es darstellt, an eine Tötung durch Fahrlässigkeit, ohne Überlegung, glaubte –, seinem Bruder nicht zur Flucht verholfen hat. Warum Leon nach dem Verbrechen noch monatelang in Europa bleibt, ist ein Rätsel, das nicht gelöst werden konnte. Bei einem anderen, weniger geübten Mann würde man glauben können, daß sich die Furcht seiner bemächtigt habe, einen Dampfer zu besteigen, daß er vor den Schwierigkeiten, unerkannt eine Schiffsreise zu buchen, zurückgeschreckt sei. Aber Leon, der seit Jahren unter allen möglichen falschen Namen lebt, dem die Kunst der Verstellung zur Gewohnheit geworden ist, der unter falschem Namen New York verlassen und in Europa ein dutzendmal im Verlauf des letzten Vierteljahrs seinen Namen und sein Aussehen gewechselt hat – dieser Leon hätte doch, nach menschlicher Berechnung, wenigstens den Versuch, wieder unter irgendeinem falschen Namen zu entfliehen, unternehmen sollen. Auch die Annahme, daß es Leon an den erforderlichen Mitteln gefehlt habe, die Flucht zu bewerkstelligen, ist als im höchsten Grad unwahrscheinlich zu verwerfen. Wenn man Zehntausende ausgibt, um ein Verbrechen vorzubereiten, so wird man doch auch gewiß klug genug sein, um den erforderlichen Fonds für eine Flucht bereitzuhalten. Eine Tatsache aber ist – und darauf hat die Verteidigung immer wieder hingewiesen –, daß Leon, aus was für Gründen immer, keinen Versuch macht, um zu entkommen, und daß Monate vergehen, bis er in nächster Nähe des Verbrechens, in Köln, der Polizei geradezu in die Arme läuft. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft sollen also die beiden Brüder in Maastricht beraten haben, wie das Verbrechen zu vertuschen sei. Sie wären übereingekommen, solche Anstalten zu treffen, daß man, wenn man die Leiche fände, an einen Unglücksfall glauben müsse und daß also in diesem Falle gewisse Anzeichen dafür sprechen müßten, wie Leon unmittelbar nach der Tat dem Zusammengebrochenen habe helfen wollen und daß er Wiederbelebungsversuche vorgenommen habe. Dann dürfe aber die Leiche nicht da liegenbleiben, wo Bernays niedergeschlagen sei; es müsse so aussehen, als ob sie pietätvoller und mit Achtung vor dem Toten behandelt worden sei, man müsse also auch die Wunden waschen, die Blutflecken vom Körper entfernen und dergleichen. Wenn dies der Inhalt der Unterredung der beiden gewesen ist, so läßt sich jedenfalls begreifen, daß Leon sich gesträubt hat, das Haus des Verbrechens noch einmal zu betreten. Und da gibt die Anklage zu verstehen, daß nun Armand sich erboten habe, diese grausige Komödie in Szene zu setzen. Die Tatsachen, auf welche die Anklage diese fürchterliche Vermutung aufbaut, sind folgende. Bernays ist bekanntlich am hellen Tage in den Vormittagsstunden ermordet worden. Als die Leiche später gefunden wurde, brannte das Gaslicht im Korridor, die Flamme war heruntergeschraubt. Man fand die Leiche, die durch das ganze Zimmer hatte geschleppt werden müssen, auf dem Lehnstuhl ausgestreckt, in einem Zustand, welcher die gerichtlichen Sachverständigen zu dem Gutachten veranlaßt hat, daß die Leiche nicht unmittelbar nach der Tat, sondern erst nach eingetretener Leichenstarre dorthin geschleppt worden sei. Die Blutlache am Schreibtisch, in der Nähe der Tür, die sehr beträchtlich war – das vergossene Blut wird auf ein Viertelliter veranschlagt –, zeigt Eindrücke, und zwar, wie die Anklage glaubt, Eindrücke eines Stiefels. Die gerichtlichen Sachverständigen sagen, das Blut gerinne erst nach geraumer Zeit, zwischen 24 und 48 Stunden, so stark, daß es die Eindrücke in dieser Schärfe bewahren könne. Ihre Ansicht ist also die: Bernays sei, nachdem er den Schuß ins Genick erhalten habe, vornübergeschlagen; er sei in dieser Stellung stundenlang liegengeblieben, und das Blut habe sich durch die Nase auf den Teppich ergossen. Nur auf der einen, der rechten Seite, zeigten die Kleider von Bernays reichliche Blutspuren. Kragen und Hemd waren verhältnismäßig wenig mit Blut befleckt. Wäre das Blut aus der Genickwunde geströmt, so hätte das Hemd ganz damit besudelt sein müssen, und wenn Leon die Leiche sofort oder wenige Minuten nach der Tat auf den Sessel getragen hätte, so würden auch seine eigenen, in der Rue de la Loi zurückgelassenen und dort gefundenen Kleider, die wenig Blutspuren zeigten, viel mehr mit den grausigen Flecken verunreinigt gewesen sein müssen. Unsere Phantasie sträubt sich, die Wege, welche die Staatsanwaltschaft ihr weist, einzuschlagen. Es ist eine schauerliche Nachtszene, wie sie in den krankhaften Fieberträumen eines Edgar Poe nicht wüster und ungeheuerlicher gespukt haben kann! Man denke sich Armand, dem Leon den Schlüssel zu der Wohnung eingehändigt hat, wie er in der Dämmerstunde des winterlichen Sonntags oder vielleicht gar in der Nacht sich in das Haus schleicht. In der öden Wohnung brennt die niedriggeschraubte Gasflamme. Er gleitet langsam den Korridor entlang. Bei dem Geräusch seiner Schritte fährt er schaudernd zusammen. Er ist allein mit der Leiche des auf seinen Anschlag meuchlerisch Hingemordeten. Er belastet sich mit dem schweren Körper, er trägt die schon erstarrte Leiche auf den Sessel nahe dem Fenster. Er wäscht die Wunde, er macht die unheimliche Toilette, und dann, nachdem diese entsetzliche Arbeit getan ist, huscht er bebend und lautlos wieder von dannen. Das ist unwahrscheinlich unheimlich. Die gerichtlichen Sachverständigen haben sich am Ende doch wohl geirrt. Und die Sachverständigen, welche die Verteidigung herbeigerufen hat, sagen in der Tat genau das Gegenteil von dem aus, was die Sachverständigen der Anklage behaupten. Die Sachverständigen der Verteidigung sind der Ansicht, daß das Blut in wenigen Minuten gerinne und daß es bei der Beschaffenheit des Teppichs, welcher die flüssigen Teile schnell eingesogen, auch in verhältnismäßig kurzer Zeit die Eindrücke habe bewahren können. Die vorgefundene Spur sei nicht der Eindruck eines Stiefels, sondern eines Knies; die Behauptung Leons, daß er neben der Leiche niedergekniet, sie aufgerichtet und daß dann die Blutung aufgehört habe, sei wissenschaftlich durchaus berechtigt. Es sei deshalb auch gar nicht auffällig, daß die Kleider Leons, wenn er auch die noch warme Leiche auf den Stuhl gebracht, nicht über und über mit Blut begossen sei. Diese Darstellung gilt uns in der Tat als die wahrscheinlichere. Man darf annehmen, daß Leon, nachdem er Bernays erschossen hatte, seinen Brief an den Coroner geschrieben hat. Darüber ist einige Zeit vergangen, eine genügende Zeit, um das Blut auf dem Teppich so fest zu machen, daß es die Spuren eines Fußes oder eines Knies bewahren konnte. Alsdann hätte er die Leiche in die Stellung gebracht, in der man sie später gefunden, sich gereinigt und heimlich davongeschlichen. Der gruseligen Nachtszene bedürfen wir nicht, wenn sie auch der Staatsanwaltschaft zur Begründung ihrer Anklage gegen Armand erwünscht sein mag. Während der ganzen Zeit vor dem Verbrechen, während desselben und unmittelbar darauf hatte Armand eine so unglaubliche Kaltblütigkeit gezeigt, daß die Verteidigung mit Recht geltend machen darf, es gebe keinen Menschen, der sich als Mitschuldiger einer solchen Tat in dem Maße selbst beherrschen könne. Am Abend vor dem Verbrechen, an demselben Tage, an dem er durch das Telegramm »Marie« von der bevorstehenden Ermordung des Advokaten benachrichtigt sein sollte, hielt Armand im Ingenieurverein einen Vortrag über die Elektrische Ausstellung in Paris. Der Vortrag fand wegen seiner Vortrefflichkeit allgemeinen Beifall. Niemand nahm an dem Redner die geringste Spur einer ungewöhnlichen Erregung wahr. Am Tage des Verbrechens frühstückte er in einer Restauration, ohne irgendwie auffällig zu werden, zu Mittag war er in einer Familie eingeladen worden, am Abend war er im Café. Er spielte, allerdings sehr schlecht, Domino. Die einzige Person, die an ihm eine besondere Erregung bemerkt haben will, ist das Dienstmädchen, das sich erinnert, daß er verschiedene Male hat Kaffee machen lassen, weil der Kaffee nicht gut gewesen sei. Am 9., 10. und 14. Januar wohnte Armand bei Professor Habetz in Lüttich. Er ging des Abends aus und kam allerdings sehr spät, gegen 2 Uhr morgens, nach Hause. Es ist erwiesen, daß Armand in diesen nächtlichen Stunden mit Leon, der aus dem benachbarten Aachen herüberkam, Zusammenkünfte gehabt hat. Unbegreiflich ist und bleibt es, daß Leon ganz gemütlich an der Grenze von Belgien sich herumtreibt und daß Armand nicht alles tut, was geschehen muß, um Leon fortzuschaffen. Während dieser Zusammenkünfte in Lüttich hat Armand, wie er selbst zugibt, Leon veranlaßt, von Basel aus als Henry Vaughan an den Untersuchungsrichter zu schreiben, wo sich die Leiche von Bernays befinde. Die Anklage erklärt diesen seltsamen Schritt damit, daß Armand, dem ja die Absicht zugeschrieben wird, Frau Bernays später zu heiraten, ein ernsthaftes Interesse daran gehabt haben müsse, die Identität der Leiche konstatieren zu lassen; bei noch längerem Verborgenbleiben derselben hätte aber die Verwesung ihr vernichtendes Werk vielleicht so stark betrieben, daß diese Feststellung der Identität Schwierigkeiten gemacht haben würde. Leon richtet also von Basel aus den Brief an den Untersuchungsrichter. Er bleibt noch immer, er bleibt bis zu dem Augenblick, wo er verhaftet wird. Am 18. Januar wird die Leiche von den Behörden aufgefunden. Das Gas brennt im Korridor, das Gas brennt im Ofen, im Zimmer sind 23 Grad Hitze. Gleichwohl ist die Leiche noch so gut erhalten, daß der erste in das Gemach Eintretende glaubt, es sei ein Mann auf dem Lehnstuhl eingeschlafen. Am folgenden Tag wird der Leichnam von der Witwe identifiziert. Am 20. Januar bringen die Zeitungen die Beschreibung des überall gesehenen Vaughan und den Verhaftsbefehl. Leon liest in Aachen die Zeitungen und bleibt ruhig da, bis zum 27. Januar. Dann reist er nach Wien. Unterwegs hält er sich in Düsseldorf, Frankfurt und Würzburg auf. Armand korrespondiert mit ihm in unvorsichtigster Weise. Diesem und jenem Freund erzählt er, daß er ein Verhältnis mit einer Frau habe, und bittet ihn, Briefe an mysteriöse Adressen zu befördern und Antworten darauf anzunehmen. Inzwischen meldet sich jemand, der in dem gesuchten Vaughan den verkleideten Leon Peltzer erkannt haben will, ihn auch so verkleidet in Brüssel gesehen hat. Die Untersuchungsbehörde legt den Zeugen, die Vaughan gekannt haben, Fotografien von Leon vor und kommt zu dem dringenden Verdacht, daß Vaughan Leon Peltzer sei. Nun wird Leon steckbrieflich gesucht und am 20. Februar ein Verhaftsbefehl gegen ihn veröffentlicht. Leon erfährt davon in Wien. Eine Depesche, die Armand an ihn richtet, wird von Leon mißverstanden, er reist von Wien ab und begibt sich geradewegs nach Brüssel, in den Rachen des Löwen. Es ist unbegreiflich, aber es ist so! Leon erklärt, daß er sich den Gerichten habe stellen wollen und daß ihm sein Bruder davon abgeraten habe. Am 3. März zeigt Leon Armand seine bevorstehende Ankunft an. Er bedient sich dazu der ihm von Armand angegebenen Adresse des Dr. Lavisé, der, wie man sich erinnert, Armands bester Freund ist. Armand hat auch diesem erzählt, daß er mit einer Dame in verbotenen Beziehungen stehe und gerade in diesem Augenblick, da die Justiz jeden seiner Schritte überwache, keine Mitteilungen direkt von ihr empfangen könne. Lavisé glaubt seinem Freund und glaubt auch der Versicherung Armands, daß Leon in Amerika sei. In der Nacht vom 4. zum 5. März, nach 1 Uhr morgens – Dr. Lavisé arbeitet in seiner Studierstube –, klingelt es. Armand stürzt herein. »Bist du mein Freund? Kann ich auf dich zählen? Willst du mir einen Dienst erweisen, den ich dir nie vergessen werde?« fragt er den Doktor in äußerster Bestürzung. »So höre. Leon hat mich hintergangen. Er ist nicht nach Amerika zurückgekehrt, er hat eine Depesche von mir mißverstanden und trifft mit dem Frühzug in Brüssel ein. Er weiß nicht, was ihm bevorsteht. Denke an die Schande, die meinem Namen droht, denke an unsere Freundschaft. Ich bitte dich, Lavisé, beherberge meinen Bruder Leon!« Lavisé weist dies Ansinnen zurück, und es ist erklärlich, denn Lavisé schöpft nun Verdacht gegen Armand. Aber den Schritt, den er darauf tut und den die Staatsanwaltschaft als einen Heroismus seltener Art preist, wird nicht jedermann in demselben Maß rühmen. Armand begibt sich auf den Bahnhof und wartet dort den Zug ab, der in der Nacht in Brüssel eintrifft. Er veranlaßt Leon, sofort umzukehren, und Leon fährt mit demselben Zug wieder nach Deutschland zurück. Dr. Lavisé beratschlagt das, was er nun zu tun habe, mit einem Freunde. Er begibt sich darauf zum Staatsanwalt und zeigt Armand an. Daraufhin wird Armand verhaftet und zwei Tage darauf auch Leon, der sich durch unvorsichtiges Benehmen verdächtig gemacht hat, auf die Anzeige eines Bahnhofskellners in Köln. Über vieles haben uns die Verhandlungen gar nicht aufgeklärt. Es wäre doch sicherlich interessant gewesen, festzustellen, welcher Art die Beziehungen von Armand und Frau Bernays nach dem Verschwinden des Advokaten, nach der Auffindung der Leiche bis zum Augenblick der Verhaftung Armands gewesen sind. Wir erfahren darüber nur eine einzige Tatsache. Frau Bernays hat Armand, nachdem festgestellt war, daß Bernays durch Vaughan ums Leben gekommen ist, in feierlicher Weise auf Ehre und Gewissen gefragt, ob Armand in irgendwelchen Beziehungen zu diesem Vaughan stehe? Armand hat diese Frage entschieden verneint. Wir wissen auch nicht, aus welcher Quelle die Gelder geflossen sind, die Leon verausgabt hat. Auch der Brief aus Basel behält etwas Geheimnisvolles. Selbst wenn die Leiche von Bernays erst viel später und in einem Zustand entdeckt worden wäre, welcher die Identifizierung erschwert haben würde, so würden die Kleidungsstücke des Ermordeten und die Papiere, die er bei sich trug, unzweifelhaft auf die richtige Spur geführt haben. Vieles blieb also unaufgeklärt, aber unerklärlich vor allem bleibt das psychologische Moment. Man kann es nicht fassen, daß ein Mensch, der seinen Bruder so liebt wie Armand Leon, der diesen Bruder zu verschiedenen Malen vor dem Untergang gerettet und ihn immer unterstützt hat, denselben Bruder dazu verwendet, ein Werkzeug seiner mörderischen Pläne aus ihm zu machen. Man kann es nicht fassen, daß Leon, der zwar ein leichtsinniger, aber keineswegs roher Mensch ist, wie ein gedungener Bravo einen solchen Auftrag ausführt. Und doch sprechen alle Tatsachen dafür. Bei der Verhandlung ist die Verteidigung überall da, wo es galt, das Unwahrscheinliche nachzuweisen, glänzend gewesen; sie hat Zeugnisse beigebracht, die für Armand so rühmlich sind wie nur möglich. Hochangesehene Männer sind stolz darauf gewesen, ihn ihren Freund zu nennen. Keine Stimme von Bedeutung sagte das Geringste aus, was ungünstig für die Charakterisierung Armands wäre, und die Staatsanwaltschaft, die alle Hebel in Bewegung gesetzt hat, um nachzuweisen, daß sie Armand ein Verbrechen zutrauen könne, hat in dieser Beziehung nicht das mindeste belastende psychologische Moment vorbringen können. Dagegen ist die Anklage überall da, wo es sich um die Darlegung der Tatsachen, um deren Verknüpfung, um den sachlichen Beweis handelte, siegreich gewesen. Sie hat nachgewiesen, daß Leon mit keinem andern Menschen in der wesentlichen Zeit verkehrt hat als mit Armand, daß der geheimnisvolle Murray nicht existiert, daß Armand, wenngleich er eine fast unmöglich scheinende Selbstbeherrschung an den Tag gelegt hat, doch auf einige wichtige entscheidende Fragen mit fadenscheinigen Lügen geantwortet hat, daß jene Marie, die Absenderin des Telegramms am Tage vor dem Mord, ebensowenig Fleisch und Blut hat wie der Murray Leons. Am 27. November 1882 hat der Prozeß begonnen. Sechsundneunzig Belastungszeugen und einhundertundvierzehn Entlastungszeugen sind gehört worden. Die Verhandlungen sind in französischer Sprache geführt, die Zeugenaussagen in französischer, flämischer, deutscher und englischer Sprache erfolgt. Die Vernehmung der Zeugen hat vom 29. November bis zum 10. Dezember gedauert. Am 11. Dezember begann die Begründung der Anklage, sie nahm drei Tage in Anspruch. Die Verteidiger sprachen am 14., 15., 16., 18., 19. und 20. Dezember. Am 21. Dezember erwiderte der Staatsanwalt, am 22. Dezember antworteten die Verteidiger; um drei Viertel sieben abends waren die Verhandlungen geschlossen. Der Präsident richtete nun an die Geschworenen die Fragen, ob Leon Peltzer und Armand Peltzer schuldig seien, Wilhelm Bernays mit Vorbedacht und Überlegung ermordet beziehentlich bei der Ermordung solche Hilfeleistungen getroffen zu haben, ohne welche das Verbrechen nicht hätte verübt werden können? Die Geschworenen haben sich ihre Ansicht sehr schnell gebildet, denn schon nach anderthalb Stunden haben sie das riesige Material, das mehrere Bände füllt, bewältigt und ihren Beschluß gefaßt. Ihre Antwort lautete auf alle Fragen: »Ja.« Stürmischer Beifallsjubel im ganzen Publikum. Der Präsident droht, den Saal räumen zu lassen. Er fragt Leon, ob er noch etwas zu bemerken habe. Leon erhebt sich und sagt in fieberhafter Erregung: »Ich bin schuldig, ich bin mit Recht verurteilt, aber mein Bruder ist unschuldig! Das verkündige ich hier laut vor den Geschworenen. Es ist ein Justizverbrechen, gegen das ich protestiere!« Der Präsident ruft ihn zur Ordnung. Leon antwortet noch einmal: »Und ich halte meine Meinung aufrecht!« Als Armand gefragt wird, ob er etwas anzuführen habe, erhebt er sich, streckt die Hand gegen die Geschworenen aus und ruft mit starker Stimme: »Der Fluch meiner Tochter falle auf euch!« Eine fieberhafte Bewegung geht durch den ganzen Saal. Der Gerichtshof zieht sich auf einige Augenblicke in das Beratungszimmer zurück und verkündet sodann das Todesurteil für beide. Daß die Nichtigkeitsbeschwerde zurückgewiesen und die Todesstrafe in lebenslängliches Zuchthaus mit zehnjähriger Einzelhaft für jeden Angeklagten umgewandelt worden ist, haben wir schon berichtet.   Die Verhandlungen dieses Prozesses haben manche Schäden unseres modernen Gerichtsverfahrens wiederum recht anschaulich gemacht; vor allem den bedenklichen Hang sowohl bei der Anklage als auch bei der Verteidigung, alles zu beweisen, was für diese oder jene vorteilhaft, und alles zu entkräften, was für diese oder jene ungünstig wirken müßte. Eine Folge davon ist die Verdächtigung und Herabsetzung der Unbeteiligten, die durch irgendeinen verhängnisvollen Zufall als Zeugen in die Verhandlungen eines Schwurgerichtsprozesses hineingezogen werden. Kein Zeuge, der eine wichtige Aussage macht, entrinnt der Verdächtigung. Wen die Staatsanwaltschaft schont, den beleidigt die Verteidigung, und umgekehrt. Es ist geradezu zur Regel geworden, Zeugen, die Wesentliches aussagen, von der einen oder der andern Seite in ihrer Sittlichkeit herabzusetzen und ihre Glaubwürdigkeit in Frage zu stellen. Das, was im gewöhnlichen Leben als eine schimpfliche Beleidigung betrachtet wird, daß man den Nebenmenschen für einen Lügner hält, ist im Gerichtssaal etwas ganz Gewöhnliches. Und im Gerichtssaal sind doch die Umstände noch besonders erschwerend für die Beleidigung. Wenn jemand in der Wirtsstube zum Ergötzen der anderen ein bißchen flunkert und prahlerisch aufschneidet und wenn man dann die Glaubwürdigkeit in Frage stellt, so hat das wenig Belang; aber hier werden solche Aussagen, die im vollen Ernst der Situation und unter dem Eid gemacht werden, verdächtigt. Eine jede unbequeme Aussage, die diesem oder jenem, dem Staatsanwalt oder dem Verteidiger, nicht in den Kram paßt, wird nicht bloß als ein verzeihlicher Irrtum angezweifelt, sie wird gewöhnlich mit Berufung auf die zweifelhaften Charaktereigenschaften des Zeugen einfach als erlogen dargestellt. Geflissentlich wird die Persönlichkeit des Zeugen in der Achtung herabgesetzt, man spürt nach seinem Vorleben, nach seinen Beziehungen und freut sich, wenn man irgend etwas auftreiben kann, was den Zeugen als einen mehr oder minder lasterhaften Menschen darstellt, auf dessen Worte nicht viel zu geben sei. Zieht man die äußerste Konsequenz, so wären eigentlich die meisten Zeugen, nach der Charakterisierung der Anklage oder der Verteidigung, als Meineidige für das Zuchthaus reif! In geradezu empörender Weise hat man Frau Bernays in diesem Prozeß behandelt. Selten ist eine Frau grausamer gestraft worden. Sie lebt in einer unglücklichen Ehe mit einem Mann, dem seine besten Freunde nicht nachrühmen können, daß er ein liebenswürdiger Gatte gewesen sei; sie ist im Munde der Dienstboten, mit denen der Hausherr gemeinsame Sache macht; ihr eheliches Leben ist die Hölle, und das tragische Ende dieser Ehe bildet die Ermordung ihres Mannes. Nun wird sie des Ehebruchs bezichtigt, und nicht bloß von Klatschbasen und Hauspersonal, auch der Staatsanwalt eignet sich wenigstens soviel von dem unsauberen Gewäsch an, wie ihm zur Verstärkung seiner Anklage gegen den Freund der unglücklichen Frau dienlich erscheint. Ihre Toilettengeheimnisse werden öffentlich besprochen. Stubenmädchen werden vernommen, zu welcher Zeit sie sich das Korsett auszieht; ein Arzt muß bei verschlossenen Türen vor den Geschworenen ihre körperliche Beschaffenheit schildern. Und alles das geschieht, damit man Armand die Ermordung des Mannes dieser Frau zutrauen kann. Frau Bernays macht durchaus den Eindruck der Lauterkeit; sie mag unvorsichtig gewesen sein, sie mag zu unbefangen mit Armand Peltzer verkehrt haben, aber die Sühne für diese Unvorsichtigkeit ist doch unmenschlich hart gewesen. Den ruhigen deutschen Leser haben auch die Blüten forensischer Beredsamkeit, die in diesem Prozeß aufgesprossen sind, nur mäßig angesprochen. Es macht auf uns keinen angenehmen Eindruck, wenn wir sehen, wie der Ankläger sich beständig an die Angeklagten selber wendet, sie bei ihren Vornamen nennt und beispielsweise sagt: »Da haben Sie, Leon, den entsetzlichen Plan gefaßt ...«, »Sie, Armand, sind ein unheimlicher Schauspieler ...« oder »Sie, Leon, sind ein widerwärtiger Komödiant!« Mit welcher Frivolität die Angelegenheit von einigen Organen der Presse behandelt worden ist, kann man kaum wiedergeben. Am kritikwürdigsten aber ist die Haltung des Publikums bei diesem Prozeß. Die Menge war überzeugt von der Schuld der beiden Angeklagten; sie nahm jede Aussage zu Ungunsten der beiden Brüder mit Jubel auf, eine jede entlastende mit Murren. Es ist nicht zu begreifen, daß sich die Verteidiger diese Kundgebungen des Publikums, das sich wie bei der ersten Vorstellung eines Spektakelstücks benommen hat, haben gefallen lassen. Auch das Hineinziehen der Familienbeziehungen, namentlich der Eltern und der Kinder, um Rührung zu erzeugen, hat etwas höchst Unangenehmes, und die theatralische Verfluchung der Jury durch Armand macht den guten Eindruck, den Armands Vorleben und seine Haltung während des Prozesses auf den Unbefangenen hervorrufen mußte, wieder zuschanden. Die ausführliche Schilderung der Vorgänge, wie sie hier versucht worden ist, erscheint deshalb nicht ungerechtfertigt, weil selten die in einen Prozeß verwickelten Personen ein so starkes und eigentümliches Interesse geweckt haben wie im vorliegenden Fall – im Mordfall Bernays. Der Mörder der Frau Marie Ziethen Herr Ernst Barre, Landgerichtsdirektor in Trier, hat über den vielbesprochenen Prozeß Ziethen in Elberfeld in den »Preußischen Jahrbüchern«, 68. Band, 5. Heft, eine sehr eingehende und von ihm selbst als aktenmäßig bezeichnete Darstellung veröffentlicht, die den Nachweis zu führen bestimmt ist, daß die Elberfelder Geschworenen den des Gattenmordes beschuldigten Albert Ziethen mit Recht verurteilt haben. Am Schlusse seines Aufsatzes wendet sich Herr Barre gegen meine früheren im »Berliner Tageblatt« und in »Nord und Süd« veröffentlichten Ausführungen, die zu dem entgegengesetzten Schluß gelangen. Diese Veröffentlichung gibt mir Veranlassung, ein drittes Mal den denkwürdigen Kriminalfall, und diesmal so vollständig wie möglich, vor der Öffentlichkeit zu besprechen. Ziethen ist nach meiner Überzeugung unschuldig verurteilt worden. – Es ist etwas Fürchterliches um die sogenannte öffentliche Meinung, und das gefährliche Wort; »Volkes Stimme – Gottes Stimme«, das man auch in diesem Prozeß anführte, hat schon entsetzliches Unheil angerichtet. Prozesse wie der Mordprozeß Ziethen zeigen die große Gefahr, die für die Geschworenen und die Richter darin besteht, sich bei der Beurteilung des Tatsächlichen von dem Eindruck des Persönlichen allzusehr beeinflussen zu lassen. Ziethens Verurteilung ist hauptsächlich aus dem Grunde erfolgt, daß er seine Frau beständig geschlagen, daß er wüste Drohungen gegen sie ausgestoßen hat und ihr um so feindseliger gesinnt war, als sie der Vereinigung mit seiner Geliebten hindernd im Wege stand. Von dieser Anschauung mußten die Geschworenen ebenso wie die Untersuchungsbehörde durchdrungen sein, um den Beweisstücken, die für die Schuld vorgebracht werden konnten, die fürchterliche Bedeutung beizulegen, die sich meiner Überzeugung nach als trügerisch erweisen muß. Es ist kein Kleines, wenn ein vielleicht unschuldig Verurteilter, und wäre er auch ein durch und durch schlechter Mensch, seine Tage im Zuchthaus zu beschließen hat. Das einzige Motiv, das mich bei meiner nicht mühelosen Arbeit geleitet hat, ist, nach meinen geringen Kräften dazu beizutragen, daß dem Wunsch, den der Herr Staatsanwalt Uhles an die Spitze seines Plädoyers gegen Ziethen gestellt hat, entsprochen werde: nicht einen beliebigen Täter zu finden, sondern den wirklichen Täter zu ermitteln!   Zunächst muß der Tatbestand des Verbrechens festgestellt werden. Das Haus Bachstraße 91 in Elberfeld war am 25. Oktober 1883 der Schauplatz einer entsetzlichen Gewalttat. Das Haus gehörte dem in Wriezen a. d. Oder im Jahre 1845 geborenen Albert Ziethen, der sich 1871 mit Marie Härtel verheiratet hatte. Ziethen war gelernter Barbier, betrieb aber nebenbei eine kleine, ganz einfache Gastwirtschaft und zugleich einen Vogel- und Samenhandel. Er lebte in guten finanziellen Verhältnissen und hatte sogar ein gewisses Vermögen erworben. Das Haus hat mit dem Nachbarhaus zur Rechten einen gemeinsamen Hof, auf dem eine Wasserpumpe steht. Auf der linken Seite ist es durch eine kleine Seitengasse vom benachbarten Haus getrennt. Es hat zwei Eingänge: von der Bachstraße aus und von dieser Seitengasse aus. Tritt man durch die Tür der Seitengasse ins Haus, so liegt gerade gegenüber die Treppe, die in die oberen Stockwerke führt, links befindet sich eine Tür zu der im Erdgeschoß gelegenen Küche. Von der Bachstraße aus tritt man in einen Vorflur, in dem rechter Hand die Tür zum Wirtszimmer, geradeaus die Glastür zum Haarschneide- und Barbierkabinett führt. Vom Wirtszimmer aus gelangt man durch eine Tür in einen Hinterraum, der seinerseits rechts eine Tür zum Hofraum mit der Wasserpumpe besitzt, links durch eine Tür mit der Küche verbunden ist. Zum Ziethenschen Haushalt gehören folgende Personen: Albert Ziethen, seine Frau Marie, geborene Härtel, ihre zwei kleinen Kinder, der siebzehnjährige Barbierlehrling Albert Wilhelm, der fünfzehnjährige Barbierlehrling August Vollberg und das siebzehnjährige Hausmädchen Johanne Tasche. Im ersten Stock wohnte damals der Handelskaufmann Wilhelm Frenzel mit seiner verwitweten Tochter Auguste Storck. Im selben Stockwerk befanden sich auch das Schlafgemach des Hausmädchens sowie die Wohn- und Schlafstuben der Familie Ziethen. Im zweiten Stock wohnten Frau Hüßmann und Frau Julie Henkel, dort war auch die Schlafkammer der beiden Barbierlehrlinge, die unmittelbar neben dem Schlafzimmer der Frau Henkel lag. Soviel zu dem Haus Bachstraße 91 und seinen Bewohnern. Am 25. Oktober, in der Mitternachtsstunde zwischen elf und zwölf, wurden sämtliche Bewohner des Hauses durch die aufgeregten Rufe des Barbiers Ziethen aus dem Schlaf aufgeschreckt. Ziethen polterte die Treppe herauf und rief dem Mädchen Johanne Tasche laut zu, sie möge sofort aufstehen, man habe seiner Frau die Hirnschale eingeschlagen. Die durch diese Rufe erschreckten Hausbewohner begaben sich schnellstens nach unten ins Erdgeschoß und fanden die Frau in der Wirtsstube auf dem Boden liegen mit einer furchtbaren, tödlichen Wunde – mit zerschmetterter Stirn. Man mußte zunächst an einen Raubmord denken, denn alles machte den Eindruck, als ob ein heftiger Kampf zwischen dem Angreifer und seinem Opfer dem Verbrechen vorangegangen wäre. Aus der Wunde hatte sich reichlich Blut ergossen, und in dieser Blutlache lagen die abgerissenen falschen Zöpfe der Frau Ziethen, ein zerbrochener Kamm; die Geldtasche war ihr abgerissen und das Geld auf dem Boden gerollt, auch ein Armband lag dort. Die Wand war mit Blut bespritzt, Teile des Gehirns und Knochensplitter lagen umher. Die Unglückliche hatte die Beine in die Höhe gezogen, ihre Röcke waren aufgestreift. Der erste das Zimmer betretende Zeuge, der Hausbewohner Frenzel, zog ihr die Kleider herunter, bemühte sich um sie und versuchte sie aufzurichten, während Ziethen wie ein Wahnsinniger im Zimmer auf und ab lief und erst nach Frenzels wiederholter Aufforderung den Arzt holte. Inzwischen füllte sich das Wirtszimmer. Vorübergehende traten ein, Beamte kamen, die Ärzte; und die erste und natürlichste Frage nach dem Täter wurde übereinstimmend dahin beantwortet: Niemand anders als der Ehemann selbst ist es gewesen! Ziethen schien in der Tat des Verbrechens dringend verdächtig. Er war ein roher, gewalttätiger Mensch, der seine Frau in empörendster Weise zu mißhandeln pflegte, der sie braun und blau schlug und die wüstesten Drohungen gegen sie ausstieß. Er hatte eine Geliebte in Köln, eine gewisse Emma Alberts, die früher in der Ziethenschen Wirtschaft Hausmädchen gewesen war. Diese Alberts hatte schon ein Kind von ihm und sah jetzt wieder ihrer Niederkunft entgegen. Er besuchte sie regelmäßig jeden Donnerstag in Köln und machte für sie nicht unerhebliche Geldausgaben. Auch an diesem 25. Oktober, einem Donnerstag, hatte er den Nachmittag und Abend mit Emma Alberts in Köln verbracht. Die unseligen Verhältnisse der Ziethenschen Ehe waren in den Kreisen, die von Ziethen überhaupt etwas wußten, allgemein bekannt. Es hatte also durchaus nichts Undenkbares, daß der Mann, der seine Frau in Gegenwart von Zeugen schon halb erwürgt, sie in unmenschlicher Weise mißhandelt und ihr gedroht hatte, sie »kaputt«zumachen, der schauderhaften Drohung die schauderhafte Tat habe folgen lassen. Versuchen wir aber zunächst, die Ereignisse des 25. Oktober 1883, die mit der Ermordung der Frau Ziethen zusammenhängen, in allen Einzelheiten genau chronologisch nach den glaubwürdigsten Angaben der Untersuchungsbehörde und der Zeugen zu schildern.   Gegen 3 Uhr nachmittags verließ Ziethen seine Wohnung. Er traf um 4 Uhr 11 in Köln ein. Seine Geliebte, Emma Alberts, holte ihn von der Bahn ab. Er erledigte verschiedene Geschäfte und ging unter anderem zweimal, einmal gegen fünf und einmal gegen sieben, zu dem Instrumentenschleifer Mergenbaum, um seine Rasiermesser schleifen zu lassen, die er mitgenommen hatte. Er führte dann noch eine geschäftliche Unterredung mit dem Vogelhändler Adolph Bonvie und war am Abend gegen acht mit der Alberts in der Restauration Kränkel. Dort traf er den Bruder des Vogelhändlers, Michael Bonvie, und unterhielt sich mit ihm. Der Alberts bekam das Bier nicht gut, sie hatte einen Magenkrampf, und sie hielten sich deshalb nicht lange bei Kränkel auf. Ziethen begleitete die Alberts nach ihrer Wohnung und blieb da noch kurze Zeit. Etwa um Viertel zehn war er auf dem Deutzer Bahnhof. Ein Schaffner sagte zu ihm: »Sie haben aber noch viel Zeit, der Zug geht erst um neun Uhr vierundvierzig ab.« Ziethen trank mit dem Schaffner und dem Bremser im Wartesaal noch ein Glas Bier und einen Schnaps, sprach seine Verwunderung über den billigen Preis des Schnapses aus und stieg dann, als der Zug vorgefahren war, ein. Der Schaffner öffnete ihm ein kleines dreisitziges Abteil zweiter Klasse, in dem er bis Elberfeld allein blieb. Während der Abwesenheit Ziethens hatte sich in der Elberfelder Wirtschaft folgendes zugetragen: Der Lehrling August Wilhelm war trotz seiner Jugend schon dem Schnaps ergeben. Er hatte sich bereits mehrfach von seinem Meister derbe Züchtigungen zugezogen, weil er betrunken gewesen war. Auch an diesem Nachmittag benutzte er die Abwesenheit Ziethens dazu, sich zu betrinken. Um vier Uhr nachmittags ging Wilhelm mit dem Anstreicher Hugo Roll, der im Hause zu tun gehabt hatte, in den hinter der Küche gelegenen Schuppen. Auch der jüngere Lehrling Vollberg scheint den beiden einen gelegentlichen Besuch gemacht zu haben. Wilhelm hatte da eine Flasche Schnaps versteckt, die er wahrscheinlich vom Ziethenschen Lager gestohlen hatte; dies war auch schon früher vorgekommen. Roll und Wilhelm machten sich nun daran, die Flasche zu leeren. »Wir tranken um die Wette, wer am meisten vertragen konnte«, sagte Wilhelm, »wir haben die ganze Flasche hintereinander getrunken.« Nach dem Schnapsgenuß erschien Wilhelm seinem Zechkumpan Roll »etwas angeheitert«. Die Trunkenheit muß sich dann im Laufe des Nachmittags weiter gesteigert haben, denn zwischen sechs und sieben Uhr sah ein Gast des Ziethenschen Lokals, wie Wilhelm torkelte. Frau Ziethen sagte zu dem Gast Hermann Schnabel: »Sehen Sie, der Junge ist wieder besoffen!« Schnabel hatte auch die Überzeugung, daß Wilhelm betrunken war, entgegnete aber beschönigend: »Vielleicht stolpert er nur vor lauter Diensteifer.« Eine Stunde später, zwischen sieben und acht, kam der Zigarrenhändler Ritter in die Wirtschaft, um 600 Stück Zigarren, die Ziethen bestellt hatte, abzugeben. Da war Wilhelm in der Hinterstube damit beschäftigt, Vogelfutter abzufüllen. Er benahm sich dabei sehr ungeschickt und verschüttete viel davon. Als Ritter ihn darauf aufmerksam machte, entgegnete der Lehrling bloß: »Ach was! Das kommt alles auf den großen Haufen!« Auch auf den Zigarrenhändler machte Wilhelm den Eindruck starker Trunkenheit. Ritter fragte ihn, wann der Meister zurückkomme, und Wilhelm antwortete, er könne schon um halb zehn kommen, es könne aber auch halb zwölf werden. Um 10 Uhr abends begab sich das Hausmädchen Johanne Tasche zur Ruhe. Zu dieser Zeit waren in den unteren Räumen noch Frau Ziethen und die beiden Lehrlinge anwesend. Einige Zeit darauf sagte der jüngere Vollberg, er wolle nun auch zu Bett gehen, und forderte Wilhelm auf, mit ihm zu kommen. Hier widersprechen sich die Berichte bei der Zeitangabe. Nach dem Bericht der »Elberfelder Zeitung« will Vollberg nach zehn Wilhelm aufgefordert haben, ebenfalls schlafen zu gehen, während nach den gerichtlichen Angaben Vollberg kurz nach halb elf nach oben gegangen sei. Wilhelm kam aber nicht mit; er sagte, Vollberg möge doch noch warten, er wolle noch einmal ausgehen. Wilhelm begab sich nun zu der in nächster Nachbarschaft wohnenden Frau Bertha Küsters. »Wo kommst du noch so spät her?« fragte ihn diese. »Ist Ziethen nicht zu Hause?« – »Er ist noch nicht da, wie gewöhnlich donnerstags«, entgegnete Wilhelm. Er fragte darauf nach Auguste Kesting, einer jungen Fabrikarbeiterin, mit der Wilhelm ein Liebesverhältnis hatte und mit der er sich bei Küsters zu treffen pflegte. Er hatte einen auffallend roten Kopf. Frau Küsters sah, daß er angetrunken war, und sagte zu ihm: »Es wäre besser für dich, wenn du nach Hause gingst!« Nach fünf Minuten verließ Wilhelm dann die Küstersche Wohnung und kehrte in die Ziethensche Wirtschaft zurück, wo Vollberg auf ihn wartete. Aber er mußte allein zu Bett gehen, denn Wilhelm ging noch einmal fort. Um halb elf, sagte er in der Voruntersuchung, begab er sich in die benachbarte Gastwirtschaft von Faßbender, Karlstraße 24, und bestellte dort einen Kognak. Auf dem Hof des Hauses wohnte Auguste Kersting, die er schon vergeblich bei Küsters gesucht hatte. Er nippte also bloß an dem Schnapsglas und ging sogleich durch die Hintertür zum Hof hinaus. Da er Auguste aber nicht fand, kam er sofort wieder zurück, setzte sich an den Tisch, trank den Kognak aus und entfernte sich. Der Vater der Kesting, der von den Beziehungen seiner Tochter zu Wilhelm keineswegs erbaut war, saß auch in der Kneipe, und es ist erklärlich, daß Wilhelm sich in dieser Gesellschaft nicht recht geheuer fühlte und deshalb sehr rasch wieder ging. »Wie sieht der Junge heute wieder aus«, sagte Frau Faßbender, als Wilhelm das Lokal verlassen hatte. Auch dem Wirt war das Aussehen Wilhelms aufgefallen: »Er sah sehr aufgeregt aus und hatte auffällig rote Backen.« Wilhelm ging nun nach der Ziethenschen Wohnung zurück und blieb dort vor der Tür stehen. Der Wächter Feiber kam um diese Zeit – es muß etwas nach halb elf gewesen sein, Feiber sagt: halb elf – an der Ziethenschen Wirtschaft vorüber und redete Wilhelm an: »Noch nicht Feierabend?« – »Nein«, erwiderte Wilhelm, »es ist noch ein Gast da. Und der Ziethen ist noch nicht hier.« Da Ziethen mit dem Halb-zehn-Uhr-Zug nicht angekommen war, wußte Wilhelm, daß er bis gegen halb zwölf von Ziethen nichts zu fürchten hatte, also ungestraft über die übliche Zeit aufbleiben konnte. Der Wächter sah auch, daß noch Licht in der Gaststube war. Das ist der letzte Zeuge, der mit Wilhelm vor dem Verbrechen gesprochen hat. Das Licht blieb übrigens noch etwa eine halbe Stunde brennen. Zwischen halb elf und vor elf – in der Voruntersuchung sagte er präziser »um drei Viertel elf« – sah der Zeuge Pietscher, als er durch die Bachstraße kam, in der halbgeöffneten Tür eine männliche Person stehen. Da brannte im Hausflur jedenfalls noch das Licht. Der Wächter Feiber sah das Licht noch bei seinem nächsten Rundgang um 11 Uhr. Der Zeuge Straubel, der um 11 Uhr Feierabend gemacht hatte, kam fünf Minuten nach elf am Ziethenschen Hause vorüber. Da war alles still, aber das Licht brannte noch. Als aber der Wächter nach 11 Uhr wieder bei dem Haus vorbeikam, war das Licht aus. Da die Rolläden in der Wirtsstube heruntergelassen waren, konnte man von draußen nicht sehen, ob in der Wirtschaft Licht brannte; aber das Licht auf dem Vorflur, das bis dahin gesehen worden war, war nun gelöscht. Im Nachbarhaus, Bachstraße 93, das mit dem Ziethenschen einen gemeinsamen Hof hat, wohnten Frau Lövenich und Frau Dahlmann. Auf diesem Hof stand eine Pumpe, die bei dem Wassermangel, der damals gerade herrschte, ein eigentümlich kreischendes Geräusch von sich gab. Die Hoftür, die aus dem Ziethenschen Hinterraum auf den Hof führte, fiel, wenn sie geschlossen wurde, ebenfalls mit einem sehr charakteristischen Geräusch ins Schloß. Die Nachbarinnen wußten also ganz genau, wenn jemand von Ziethens auf den Hof ging und die Pumpe benutzte. Frau Lövenich hatte auf die Uhr gesehen, als sie sich zu Bett legte. Es war ein Viertel vor elf. Sie war noch nicht eingeschlafen, als sie hörte, wie die Ziethensche Hoftür geöffnet und heftig gepumpt wurde. Sie hörte das eigentümliche Knarren mit absoluter Deutlichkeit. Nach ungefähr fünf Minuten hörte sie erneut die Pumpe knarren und die Tür schlagen. Sie hat nicht nach der Uhr gesehen, sie glaubte, daß es etwa fünf Minuten nach elf gewesen sei, vielleicht etwas später. Frau Lövenich sagte zu ihrem Dienstmädchen: »Bei Ziethens muß wieder etwas los sein.« Und das Mädchen antwortete: »Es ist jedenfalls Streit.« Auch Frau Dahlmann hörte zur selben Zeit verworrene Stimmen und Zanken. Sie glaubte zunächst, daß der Skandal vom Engelberg käme, da sich dort die berüchtigsten Lokale der Stadt befinden. Kurz nach 11 Uhr hörte auch sie auf dem Hof die Pumpe gehen, nachdem unmittelbar vorher bei Ziethen die Hoftür hastig auf- und zugemacht worden war. Wer hatte nun Streit gehabt? Wer hatte die Ziethensche Hoftür auf- und zugeschlagen? Wer hatte die Pumpe kreischen gemacht? Ziethen kann es nicht gewesen sein, er befand sich ja noch im Zug, der, wenn man selbst die für Ziethen ungünstigsten Voraussetzungen annimmt, just um dieselbe Zeit erst in den Elberfelder Bahnhof einfuhr. »Kurz nach elf«, hatte Frau Dahlmann, »fünf Minuten nach elf, vielleicht auch etwas später«, hatte Frau Lövenich gesagt. Um 11 Uhr 08 Minuten hielt der Deutzer Zug aber erst am Elberfelder Bahnsteig. Wilhelm war allein unten mit Frau Ziethen geblieben. Kein anderer kann Streit gehabt, kein anderer die Hoftür geöffnet, kein anderer den Pumpenschwengel in Bewegung gesetzt haben. Einige Zeit darauf ging der Wirt Schwartmann durch die Bachstraße. Er behauptete, es sei 11 Uhr 20 gewesen, aber er muß sich geirrt haben, so spät kann es noch nicht gewesen sein. Denn um 11 Uhr 20 war es in der Ziethenschen Wohnung schon sehr lebhaft, wie wir später sehen werden. Da stöhnte und wimmerte die unglückliche Frau, da waren Frenzel und Tochter, die Dienstmagd Johanne und andere im Zimmer. Das hätte dem Zeugen, der für alles Auffällige ein offenes Auge und Ohr hat, unmöglich entgehen können. In der Ziethenschen Wirtschaft aber war es, als Schwartmann vorüberging, ganz still. Die Hausbewohner waren also durch Ziethens Rufe noch nicht geweckt, und aus der Wirtschaft kam noch Licht. Der Wächter Feiber hat nun aber, als er zum drittenmal beim Hause vorüberkam, gesehen, daß das Gaslicht »nach elf« ausgelöscht worden war. Um 11 Uhr 20 brannte es jedenfalls nicht mehr, denn die auf der Straße stehenden Zeugen haben gesehen, daß das Gas erst wieder angesteckt wurde, als Ziethen das Haus verließ. Das war aber unbedingt nach 11 Uhr 20. In der Wirtsstube selbst, die nach der Entdeckung des Verbrechens durch die von Ziethen aus der Küche herbeigeholte Petroleumlampe nur mangelhaft beleuchtet worden war, wurde das Gaslicht erst nach Mitternacht auf Anordnung des Arztes angezündet. Weshalb sind nun diese Zeitbestimmungen für die Beobachtungen des Zeugen Schwartmann so wichtig? Wir müssen festhalten, daß er also zweifellos früher als 11 Uhr 20 an dem Ziethenschen Haus vorübergekommen ist – nach 11 Uhr, das unterliegt keinem Zweifel, denn »alle anderen Wirtschaften hatten schon geschlossen«, vor elf ein Viertel, denn im Hause war alles ruhig und das Licht im Vorflur, das beim dritten Rundgang des Wächters Feiber »nach elf« gelöscht war, brannte noch! Schwartmann hat nämlich um diese Zeit in der Tür des Ziethenschen Hauses einen Menschen in gebückter Stellung mit unbedecktem Kopf die Straße hinauf- und hinunterblicken sehen, der auf ihn den Eindruck eines »Lauernden« machte, »als ob er auf jemand warte oder sich nach jemand umsähe«. Da sich in unmittelbarer Nähe der Haustür eine Straßenlaterne befindet, konnte er ihn gut sehen. »Ziethen war es nicht, den kenne ich!« Schwartmann ging weiter, sah sich aber noch einmal nach dem Menschen um, weil er es als etwas Ungewöhnliches bemerkte, daß die Tür um diese Zeit noch offenstand. Das »frische, rote Aussehen der Person« fiel ihm auf. Es war Wilhelm. Er hat selbst zugegeben, daß er vor dem Haus gestanden und nach Ziethen ausgeschaut hat Es muß zwischen zehn Minuten nach elf und spätestens ein Viertel zwölf gewesen sein. Eine spätere Zeit ist unmöglich, denn von da an bis Mitternacht war beständig Bewegung vor und in dem Hause. Da waren Polizeibeamte, Wächter, Ärzte, Passanten. Übrigens gibt auch Wilhelm selbst zu, daß er vor das Haus getreten ist, bevor er sich die Stiefel auszog und nach oben ging. Das kann aber nicht nach ein Viertel zwölf gewesen sein, wie wir sogleich sehen werden. Zeuge Schwartmann, der in seinen Aussagen ungemein präzise ist und durchaus vertrauenswert wirkt, hat also Licht im Vorflur brennen sehen. Um 11 Uhr hatte es auch der Wächter Feiber noch gesehen, »nach elf« hatte er bemerkt, daß es gelöscht war. Man darf daraus schließen, daß Wilhelm, nachdem er von der Straße wieder ins Haus zurückgekehrt war, nun das Licht gelöscht hat. Es ist möglich, daß die Vorgänge sich um einige Minuten verzögert haben können, daß also Wilhelm erst unmittelbar vor 11 Uhr 15 auf die Straße herausgetreten ist und daß er in diesem Falle Ziethen selbst hat kommen hören. Er löschte also das Gaslicht auf dem Vorflur, zog sich nun die Stiefel aus und schlich auf Strümpfen die Treppe hinauf bis an seine und Vollbergs Schlafkammer. Das Knarren der Stufen wurde gehört, sowohl von Frau Hüßmann, die im selben Stockwerk wohnt – sie hörte »das Knarren der Treppe von unten bis auf die Dachetage« –, wie auch von Frau Henkel, deren Schlafzimmer sich dicht neben der Schlafkammer der Lehrlinge befindet. Sie hörte Wilhelm auf Strümpfen die Treppe heraufkommen, an seine Tür klopfen, die Tür aufgehen, und vernahm dann deutlich, wie Wilhelm die Stiefel, die er offenbar in der Hand getragen hatte, auf den Boden setzte. Beide Zeuginnen stimmen in der Zeitangabe absolut darin überein, daß die Treppe unter den Schritten Wilhelms geknackt hat, kurze Zeit bevor sie das Schreien Ziethens im Erdgeschoß und auf der Treppe hörten. Auf Wilhelms Klopfen war Vollberg aus dem Schlaf aufgewacht und hatte ihm die Tür geöffnet. Vollberg, der ganz schlaftrunken war, fragte nur: »Ist Ziethen da?« – »Nein«, antwortete Wilhelm, »Frau Ziethen hat mich ins Bett geschickt.« Da schlief Vollberg auch schon wieder ein. Diese Tatsachen hatten sich ereignet, als sämtliche Hausbewohner Ziethen unten im Hause laut schreien hörten. Die Ankunft des Barbiers in seinem Hause läßt sich beinahe auf die Minute feststellen, und die Zeitbestimmung stimmt mit allen von den Zeugen gemachten Angaben vollkommen überein. Zeitbestimmungen haben bei gerichtlichen Feststellungen sicherlich immer ihr Mißliches und Trügerisches. In diesem Falle aber drängt alles darauf hin, auf die möglichst genaue Ermittlung der Zeit einer jeden festzustellenden Einzelheit Bedacht zu nehmen. Denn zwischen der Zeit, in der Frau Ziethen von Unbeteiligten, von ihrer Dienstmagd und dem jüngeren Lehrling, noch lebend und gesund gesehen worden ist, und dem Augenblick, da das Haus durch Ziethens Schreckensruf geweckt wird und der erste herbeieilende Hausgenosse Frenzel die Frau mit zerschlagener Hirnschale in der Wirtsstube liegen sieht, liegt ein verhältnismäßig sehr knapper Zeitraum. Gegen halb elf hat der Lehrling Vollberg die Wirtsstube, in der sich nur noch Frau Ziethen und Wilhelm befanden, verlassen. Um dieselbe Zeit hat Wilhelm mit dem Nachtwächter Feiber auf der Straße vor dem Ziethenschen Haus gesprochen. Da war alles ruhig. Da war das Verbrechen also unbedingt noch nicht begangen. Ein Viertel nach 11 Uhr hat Ziethen die Hausbewohner geweckt. Auf diese Dreiviertelstunde, von halb elf bis ein Viertel zwölf, kommt alles an! Für die Zeitbestimmungen, die hier in Betracht kommen, ist noch folgendes zu bemerken. Für die Elberfelder Ortszeit, die auch in der amtlichen Mitteilung der Königlichen Eisenbahndirektion angegeben worden ist, ist die Elberfelder Rathausuhr maßgebend. Und auf die Rathausuhr hat sich – wie wir noch sehen werden – der wichtigste Zeuge für die Zeitbestimmung berufen. Die andere öffentliche Uhr, die hier in Betracht kommt, ist die an der Lutherischen Kirche, die ebenfalls richtig, das heißt in Übereinstimmung mit der Rathausuhr gegangen sein muß. Bei der Ermittlung der Tatsachen spielt dann noch eine dritte Uhr eine Rolle; es ist diejenige, die in der Ziethenschen Wirtschaft hing. Es ist festgestellt, daß die Lehrlinge diese Uhr zehn Minuten bis eine Viertelstunde vorzustellen pflegten, um früher Feierabend zu haben. Wilhelm hat aus freien Stücken angegeben, daß er auch an dem fraglichen Tag wie gewöhnlich die Uhr vorgestellt habe, und wir werden diese zehn Minuten bei den Angaben, die sich auf die Ziethensche Uhr berufen, in Abzug zu bringen haben und alsdann in der Tat zur vollkommenen Übereinstimmung mit allem übrigen nach der Elberfelder Ortszeit Bestimmten gelangen. Durch eine wundersam zu nennende Fügung ist im Mordfall Ziethen eine genaue Zeitbestimmung möglich. Der Augenblick, in dem Ziethen in Elberfeld ausgestiegen ist, steht auf die Minute fest. Für die übrigen Zeitbestimmungen sind die schlagenden Uhren des Rathauses und der Lutherischen Kirche maßgebend. Die Zeitangaben, die wir für die entscheidenden Augenblicke unserer Darstellung zugrunde zu legen haben, rühren von vollständig objektiver Seite her: von der Eisenbahndirektion und von den Beamten der Polizei. Auf die genaueste Feststellung der Zeit drängt im Mordfall Ziethen also alles hin. Wenn der des Mordes bezichtigte Ehemann etwa zehn Minuten, bevor er selbst durch seine Alarmrufe die Hausbewohner von der Tat unterrichtet und die Unglückliche in ihrem Blut gefunden wird, an einem anderen, wenigstens sieben Minuten vom Tatort entfernten Platz gesehen worden ist, wenn ihm also für das Vollbringen der Tat höchstens ein paar, keinesfalls mehr als drei Minuten geblieben sind, dann kommt allerdings alles auf die Minute an! Dann muß die Frage, ob es überhaupt möglich ist, die erwiesenen Tatsachen in den knappen Zeitraum dieser paar Minuten einzuzwängen, äußerste Wichtigkeit erlangen! Ziethen hatte, wie er sagt, während seiner Fahrt von Köln nach Elberfeld geschlafen. Der fragliche Zug hatte nach der amtlichen Meldung der Königlichen Eisenbahndirektion einige Minuten Verspätung. Um 11 Uhr 08 nachts, nach Elberfelder Ortszeit, hatten die Reisenden, die in Elberfeld abstiegen, den Zug verlassen können. Im Warteraum wurde der Zeuge Krämer von Ziethen, der vom Bahnsteig kam, angerannt, so daß Krämer dem Ziethen, den er genau kennt, zurief: »Kerl, bist du toll?« Damit wissen wir also Ziethens genaue Ankunftszeit. Der Barbier, der, wie er selbst sagt, fröstelte, begab sich nun sehr rasch nach Hause, so daß er vor dem Zeugen Krämer, der gemächlich seines Weges ging, bald einen Vorsprung hatte. Die Entfernung vom Bahnhof Döppersberg bis zur Ziethenschen Wohnung beträgt nach behördlicher Messung siebeneinhalb bis acht Minuten. Unterwegs hatte Ziethen noch einen kleinen Aufenthalt bei Bekannten, die vor einer Wirtschaft standen und über Berlin sprachen. Selbst wenn dieser Aufenthalt ein ganz geringfügiger gewesen ist, selbst wenn er durch sein schnelles Tempo einige Zeit gewonnen hat, so kann er unmöglich früher als 11 Uhr 14 bis 11 Uhr 15 in seiner Wohnung angelangt sein; und diese Zeit wird auch von allen, die von Ziethens Schuld überzeugt sind, als die wahrscheinliche angenommen. Ziethen fand die Haustür verschlossen. Darüber kann kein Zweifel bestehen, denn die Tür wurde erst später von ihm selbst geöffnet, als er zum Arzt eilte. Er trat also durch die Haustür der Seitengasse ein und gelangte so zuerst in die Küche. Er hörte ein Wimmern. Er entledigte sich in aller Eile des Mantels und eines Paketes, in dem er verschiedene Kleinigkeiten aus Köln mitgebracht hatte, nahm die Petroleumlampe, die in der Küche noch brannte, und eilte nach vorn in das Wirtszimmer. Das Gaslicht fand er gelöscht. Da lag seine Frau auf dem Boden und wimmerte und stöhnte. Ziethen erklärte, daß er seiner Frau zu Hilfe gesprungen sei, sie aber bei ihrem Anblick vor Schreck nicht habe hochbringen können. Unmittelbar darauf stürzte er jedenfalls wieder hinaus und schrie nach dem Hausmädchen Johanne Tasche. Zwischen dem Augenblick, da die unter Wilhelms Schritten knarrenden Stufen gehört wurden, und dem Rufen Ziethens lag ein Zeitraum von etwa drei Minuten. Dieser Schrei ist, wie man unbedingt hervorheben muß, im ganzen Haus vernommen worden, und so wissen wir also mit großer Genauigkeit, daß es da gerade 11 Uhr 15 bis 11 Uhr 17 war. Damit stimmen auch alle anderen, gänzlich unanfechtbaren Zeitangaben, die wir noch erfahren werden, überein. »Johanne! Johanne! Schnell, stehen Sie auf! Stehen Sie auf! Meine Frau liegt unten in ihrem Blut!« schrie Ziethen ganz entsetzt unten an der Treppe. Dann lief er wieder ins Wirtszimmer zurück. Nach kurzer Zeit lief er aufs neue die Treppe hinauf und schrie: »Mein Gott! Johanne! Johanne! Stehen Sie auf! Was ist meiner Frau passiert? Sie schwimmt im Blut! Man hat ihr den Hirnschädel eingeschlagen!« Im ersten Stock arbeitete zu dieser Zeit noch die Tochter des Hausbewohners Frenzel, die junge Witwe Storck, an ihrer Nähmaschine. Sie hatte schon vorher Klagelaute und Wimmern gehört, aber keinen besonderen Wert darauf gelegt, da sie meinte, in der Nachbarschaft weine ein kleines Kind. Als sie den ersten Ruf Ziethens hörte, ging sie ins Nachbarzimmer, in dem ihr Vater schon ein paar Stunden schlief, und weckte ihn. Frenzel, der mit Ziethen auf denkbar schlechtestem Fuß stand, antwortete seiner Tochter: »Laß mich zufrieden! Wir haben mit Ziethens nichts zu tun.« Gleich darauf aber hörte er den zweiten Ruf Ziethens an Johanne, die unmittelbar neben Frenzel ihre Schlafkammer hatte. Nun sprang er doch aus dem Bett und lief im Hemd hinunter; seine Tochter folgte ihm. Als er die unglückliche Frau in der Wirtsstube liegen sah, kniete er nieder und richtete sie hoch, indem er ihren Kopf stützte. Sie wimmerte entsetzlich, brachte aber keinen artikulierten Laut hervor. Frenzel, der also als erster Zeuge Frau Ziethen erblickte, schilderte ihre Lage so: Sie lag auf dem Rücken, und zwar so, daß man einen Teil ihres Körpers nackt sehen konnte. Ihre Röcke waren hochgestreift, ihre Haarzöpfe lagen etwa in Kopfhöhe zwei Fuß entfernt vom Körper auf dem Boden in einer Blutlache. Die Geldtasche war vom Riemen gerissen und lag unweit davon daneben, wo auch einige Geldstücke zerstreut lagen. Frenzel gab Ziethen den natürlichsten Rat: »Laufen Sie schnell zu einem Arzt!« Ziethen überhörte das entweder oder war zu aufgeregt, um die Aufforderung zu erfassen. Er rannte wie ein Toller im Zimmer umher und fragte einige Male: »Mariechen, wer hat dir das getan?« Als Antwort erhielt er nur stöhnende Jammerlaute. In der Stube war es ziemlich dunkel. Ziethen wollte das Gaslicht anzünden und steckte ein Streichholz an; er merkte aber, daß der Gashahn geschlossen war. Er öffnete den Hahn, und da er zunächst an Raubmord dachte, war es natürlich, daß er sich nach der daneben befindlichen Geldkassette umsah, in der etwa dreitausend Mark lagen. Er fand sie unversehrt und stellte die Kassette in die Barbierstube. Inzwischen hatte sich Johanne Tasche angezogen, »sehr schnell, aber vollständig«. Sie behauptet, daß das etwas fünf Minuten in Anspruch genommen habe, es wird aber wohl etwas weniger gewesen sein. Sie kam nach unten, und Ziethen fragte, wann sie sich schlafen gelegt habe, dann rief er ihr mit lauter Stimme zu: »Wecken Sie gleich den August!« August Wilhelm ging gewöhnlich nach dem Hausmädchen zu Bett und war nach Ziethens Auffassung vielleicht imstande, nähere Auskunft darüber zu geben, was sich in der Wirtsstube noch ereignet hatte, nachdem Johanne um zehn Uhr zu Bett gegangen war. Das Mädchen sprang die zwei Treppen hinauf und klopfte an die Tür. Aber Wilhelm antwortete nicht. Sie klopfte darauf noch einmal; und da antwortete Wilhelm, als wenn er aus tiefstem Schlaf erwache. Das war natürlich eine Komödie, denn er konnte noch gar nicht geschlafen haben, man hatte ihn ja erst einige Minuten vorher auf der Treppe gehört, und er hatte sich wohl soeben erst entkleidet. Nun hörte auch Vollberg, der etwa sechs bis sieben Minuten vorher Wilhelm die Zimmertür geöffnet und gleich wieder weitergeschlafen hatte, von den Vorfällen. Er sah, als er aufwachte, Wilhelm entkleidet aufrecht im Bett sitzen, und das Licht in der Kammer, das Vollberg beim Schlafengehen gelöscht hatte, brannte – es war also von Wilhelm entzündet worden. Wilhelm lief nun, bloß mit der Hose bekleidet, nach unten. Vollberg kleidete sich rasch vollständig an und brauchte dadurch etwas längere Zeit. Er sah neben Wilhelms Bett auf dessen Koffer ein Messer liegen, das er genau kannte, weil es seinem Schlafgenossen gehörte. Wilhelm hatte es offenbar in der Hast vergessen. Vollberg schloß das Messer, steckte es in die Tasche und nahm es mit nach unten, um es dort Wilhelm zu übergeben. Als er aber das entsetzliche Schauspiel sah, das sich ihm darbot, als er die Wirtsstube betrat, war er so erregt und ergriffen, daß er das Messer vergaß und es erst später wieder, etwa nach einer reichlichen Stunde, in seiner Tasche entdeckte, als er seine Kammer aufsuchte und sich entkleidete. Er legte es auf denselben Platz, von dem er es weggenommen. Seitdem ist das Messer nicht wieder gesehen worden – es blieb verschwunden. Als Johanne Tasche, nachdem sie Wilhelm geweckt, zum zweitenmal die Wirtsstube betrat, blickte sie nach der dort hängenden Uhr. Sie zeigte genau halb zwölf. Auch die Witwe Storck bekundet, daß um diese Zeit die Wirtsstubenuhr halb zwölf gezeigt habe. Diese beiden übereinstimmenden Aussagen beweisen, daß die Ziethensche Uhr etwa zehn Minuten vorgegangen sein muß, denn um diese Zeit – etwa zwei Minuten später – kamen zwei Vorübergehende, die Schlag ein Viertel zwölf am Rathaus vorbeigegangen waren, in die Nähe der Ziethenschen Wirtschaft, die fünfeinhalb Minuten vom Rathaus entfernt liegt. Es ist außerdem, wie wir noch hören werden, sicher erwiesen, daß es zur Elberfelder Ortszeit genau halb zwölf war, als Ziethen sich auf seinem Wege zum Arzt an der Lutherischen Kirche befand. Nun kam Wilhelm. Er machte einen äußerst verlegenen Eindruck und wollte um keinen Preis in die Wirtsstube. Ziethen fragte ihn: »Wann bist du zu Bett gegangen?« Wilhelm antwortete: »Ein Viertel vor elf.« – »Wer war zuletzt hier?« – »Dort steht noch ein Glas! Da hat ein Herr mit einem hellgrauen Mantel gesessen.« – »Lauf schnell zu einem Arzt!« – »Das kann ich nicht, ich habe ja nur meine Hosen an.« Daraufhin nun stürzte Ziethen davon, nachdem er Wilhelm gesagt hatte, er solle auf die Kassette in der Barbierstube gut aufpassen. Ziethen zündete das Gaslicht im Vorflur an – das sahen die jetzt vor dem Haus stehenden Zeugen – und schloß die Haustür auf. Ziethen rannte davon in Richtung Friedrichstraße, wo der Arzt Dr. Dahmann wohnte. Diese letzten Vorgänge im Ziethenschen Hause waren auch von der Straße her beobachtet worden. Ziethens Nachbar, der Metzgermeister Funccius, der an dem Abend mit seinen Leuten sehr lange gearbeitet hatte und die Zeit am anderen Morgen zu verschlafen fürchtete, war auf die Straße gegangen, um den Wächter zu rufen. Es ließ sich aber keiner sehen. Er blieb einige Zeit vor seinem Hause, Bachstraße 97, stehen, drei schmale Häuser weit vom Ziethenschen entfernt, und pfiff. Da hörte er den Lärm im Ziethenschen Hause, hörte wimmern, hörte eine laute Stimme, die er mit Sicherheit als die Ziethens erkannte, hörte den Ruf »August!«, hörte eine andere Stimme, die leiser sprach und die er nicht erkennen konnte, sah nach einer Weile zwei Leute des Weges kommen, die an ihm vorübergingen und vor dem Ziethenschen Hause, in dem auch sie den Lärm hörten, stehenblieben. Dann wurde das Haus aufgeschlossen. Ziethen stürzte heraus. Funccius, der mit ihm nichts zu tun haben wollte, blieb vor seinem Haus stehen, hörte aber die Worte, die Ziethen mit den beiden Personen wechselte, die vor seinem Hause stehengeblieben waren. Funccius, der die Gewohnheiten des Hauses kannte und wußte, wie es bei Ziethens zuging, dachte natürlich an eine Schlägerei und daß Ziethen wieder einmal seine unglückliche Frau mißhandelt habe. Er sah in der ganzen Zeit niemand in das Haus hineinkommen, sah nur später Ziethen heraustreten. Die Zeit kann er nicht genau bestimmen, da seine Uhr nicht richtig ging. Wir sind jedoch in der Lage, über den Zeitpunkt von Funccius' Beobachtungen genaue Angaben zu machen. Da er Ziethen nicht in das Haus hat eintreten sehen, kann es nicht vor 11 Uhr 14 gewesen sein. Da er den Barbier das Haus hat verlassen sehen, nachdem er etwa fünf Minuten auf der Straße gestanden hat, muß er etwa ein Viertel zwölf oder kurz danach vor seine Haustür getreten sein. Auf diese Aussage des Metzgermeisters Funccius hat der Staatsanwalt besonderes Gewicht gelegt und sie als besonders belastend für Ziethen hingestellt. Es ist mir unerfindlich, weshalb. Funccius hat die volle Wahrheit gesagt, aber absolut nichts Neues. Er hat das »August!« gehört, das, wie Johanne Tasche aussagt, Ziethen ihr mit lauter Stimme zugerufen hat, als er ihr den Befehl gab, sofort den Lehrling zu wecken. Er hat die unglückliche Frau stöhnen hören, er hat Ziethens erregte Stimme vernommen, der auf der Treppe laut schreit, der seine Frau fragt, wer sie geschlagen habe, er hat die leisere Stimme Frenzels gehört – alles das sind bekannte Tatsachen, die absolut nichts Belastendes für Ziethen haben. Die Bedeutung, die der Staatsanwalt der Aussage des Metzgermeisters beigelegt hat, erklärt sich aus dem Mißverständnis, daß man angenommen hat, Funccius sei Zeuge des Verbrechens selbst gewesen und habe gehört, wie Ziethen August Wilhelm, den angeblichen Zeugen von Ziethens Mordtat, gerufen habe und wie dieser dann mit leiser Stimme geantwortet hat. Abgesehen davon, daß diese Zeugenschaft Wilhelms, wie wir später noch sehen werden, eine höchst fragwürdige ist, abgesehen von der Unwahrscheinlichkeit, daß Ziethen, wenn er der Mörder wäre, so laut schreien und mit Stentorstimme den Zeugen seines Verbrechens herbeizitieren würde, abgesehen davon, daß Ziethen den August Wilhelm so laut ruft, wenn der Junge doch in allernächster Nähe ist, haben auch die Aussagen von Frenzel und seiner Tochter sowie von Johanne Tasche einwandfrei bestätigt, daß Ziethen den Befehl, August zu wecken, mit lauter Stimme gegeben hat. Es ist unzweifelhaft richtig, daß Funccius den Namen »August« gehört haben kann, nur galt der Ruf nicht dem Lehrling, sondern dem Hausmädchen. Funccius' Aussage bestätigt nur bekannte Tatsachen: die arme Frau hat gewimmert, Ziethen hat laut geschrien, Frenzel hat mit Ziethen gesprochen, Ziethen hat nach August verlangt. Die beiden Leute, die an Funccius vorübergekommen sind und, als sie den Lärm im Ziethenschen Hause gehört haben, stehenblieben, waren Hermann Klees und Frau Heinrichs. Sie sind in bezug auf die Feststellung der Zeit von höchster Wichtigkeit, weil ihre Aussagen unanfechtbar sind. Im allgemeinen ist noch zu bemerken, daß es nicht auffällig erscheinen kann, wenn so viele Zeugen, die in diesem Prozeß aufgerufen worden sind, sich über die Zeitbestimmung mit einer Genauigkeit ausdrücken, die unter anderen Umständen wohl verdächtig wäre. Es war ja gerade die Zeit des Nachhausegehens, des Tagabschlusses, des Schlafengehens; da sieht man eben auf die Uhr. – Klees und Frau Heinrichs waren am Rathause vorübergekommen, als es gerade dort ein Viertel zwölf schlug. Klees überzeugte sich noch durch einen Blick auf die nahe Postuhr, daß er sich nicht in der Zeit geirrt hatte. Die des Nachts beleuchtete Postuhr spielt in Elberfeld etwa dieselbe Rolle wie die der Akademie in Berlin. Es geht wohl niemand vorüber, ohne einen Blick darauf zu werfen. Vom Rathaus bis zum Ziethenschen Haus braucht man bei gewöhnlicher Gangart etwa fünfeinhalb Minuten. Die beiden Zeugen haben sich nicht aufgehalten. Nehmen wir zuungunsten Ziethens sogar an, daß sie im Plaudern etwas langsamer gegangen sind, so kommen wir immer auf die Zeitbestimmung: zwischen 11 Uhr 22 oder 23 sind Klees und Frau Heinrichs vor dem Ziethenschen Haus angelangt – nicht später. Und das stimmt ganz genau überein mit allen anderen feststehenden Tatsachen. Sie hörten ganz deutlich, wie Ziethen mit lauter Stimme an seine Frau die Frage richtete, wer sie geschlagen habe, wer ihr das getan habe? Als sie ganz kurze Zeit sich dort aufgehalten – nach Klees' Angaben etwa zwei bis drei Minuten –, wurde die Tür von innen aufgeschlossen, nachdem vorher das Licht im Vorflur angegangen war, und Ziethen stürzte heraus. Er rief ihnen zu: »Ich komme eben aus Köln, finde meine Frau mit zerschlagener Hirnschale, will zum Arzt laufen!« Während er in Richtung auf die Karlstraße zulief, traten Klees und Frau Heinrichs in die offene Tür. Während er lief, schrie Ziethen laut nach einem Wächter: »Wenn man die Polizei sucht, findet man Tag und Nacht keine!« Den Ruf hörten verschiedene Leute, die das bezeugten, auch der Nachtwachtmeister Adam Weinrich, der daraufhin an Ziethen herantrat und ihn fragte, was er eigentlich wolle. »Ich suche einen Wächter!« rief Ziethen. »Sehen Sie mich dafür an«, antwortete Weinrich. »Ach, Herr Wachtmeister«, sagte daraufhin Ziethen, »ich komme eben aus Köln, man hat meine Frau so furchtbar geschlagen! Sie liegt in ihrem Blut, aber sie lebt noch. Nehmen Sie den ganzen Tatbestand auf!« Er bezeichnete dem Wachtmeister seine Wohnung und eilte mit dem Ruf »Ich laufe zum Arzt!« davon. Der Wachtmeister Weinrich gibt die Zeit seines Zusammentreffens mit Ziethen ganz genau und korrekt an: zwischen 11 Uhr 20 und halb zwölf. Er begab sich sofort in die Bachstraße 91. Von da an hatte Ziethen nur noch einen kurzen Weg zum nächsten Arzt und begegnete dabei dem Wächter Bergmann, den er mit den Worten anrief: »Wächter! Wächter! Auf der Bachstraße findet man keinen Wächter! Ich komme aus Köln, finde meine Haustür verschlossen, gehe durch die Hintertür, und wie ich in die Wirtsstube trete, stolpere ich über meine Frau, die am Boden liegt und in ihrem Blut schwimmt!« Diese Äußerung ist ebenfalls als belastend für Ziethen aufgefaßt worden, weil er gesagt habe, er sei über seine Frau gestolpert, während er doch andererseits angegeben habe, er habe sie stöhnen hören, habe seine Sachen abgelegt und sie dann in der Wirtsstube gefunden. Die Verschiedenheit in diesen Aussagen ist doch wohl so unerheblich, daß es überflüssig erscheint, darauf eingehen zu müssen. Daß Ziethen in seiner wohl begreiflichen Aufregung die Geschichte in der atemlosen Begegnung auf der Straße nicht ganz korrekt erzählt hat, kann doch nichts Auffallendes, geschweige etwas Belastendes sein! Die Begegnung mit dem Wächter Bergmann fand kurz vor halb zwölf statt, etwa 11 Uhr 27 oder 11 Uhr 28, wofür Bergmann präzise Zeitvergleiche hat. Da er jedoch für die Bachstraße nicht zuständig war, begab er sich nicht dorthin, sondern setzte seinen Rundgang fort Vor der Tür des Arztes Dr. Dahmann in der Friedrichstraße 3 angelangt, zerrte Ziethen furchtbar an der Glocke. Es wurde ihm nicht unmittelbar geöffnet. Der Arzt war nicht zu Hause, und die Frau des Doktors hatte sich schon zur Ruhe gelegt. Die Minuten dünkten ihm eine Ewigkeit. Er schellte aufs neue sehr heftig, so daß ihn die Frau des Arztes, als sie öffnete, fragte, ob er denn verrückt sei. Ziethen machte auf sie den Eindruck eines Wahnsinnigen. Er erzählte ihr etwas von seiner schwer verwundeten Frau, die in den letzten Zügen liege; sie wies ihn mit dem Bescheid ab, daß ihr Mann nicht zu Hause sei, und gab ihm die Adresse des Dr. Hertmanni in der Höchstenstraße 18. Darauf rannte Ziethen nach der ihm bezeichneten Wohnung. Auf dem Wege dahin begegnete ihm der Wächter Bergmann zum zweiten Male, unterhalb der Lutherischen Kirche. Da schlug es gerade halb zwölf. Hier haben wir also die dritte präzise Zeitangabe, die vollkommen mit den übrigen und auch mit allen festgestellten Tatsachen übereinstimmt. Dr. Hertmanni war zu Hause. Er war gegen 11 Uhr schon einmal geweckt worden, um zu einem Kranken zu kommen. Er hatte jedoch den Boten abgefertigt und war im Bett geblieben. Ziethen schrie ihm entgegen: »Um Gottes willen, gehen Sie mit! Ich komme aus Köln! Ich finde meine Frau im Raubmord erschlagen!« Er machte es so dringlich, daß der Arzt aufstand und sich ankleidete, um sich nach der Ziethenschen Wohnung zu begeben. Ziethen wartete nicht auf ihn, sondern lief schnellstens nach der Karlstraße zurück. Da wohnte im ersten Stock des Hauses Nr. 28, dessen Erdgeschoß das Ehepaar Hermannspann innehatte, sein Schwager Ernst Härtel. Zwischen ihm und Ziethen bestanden gar keine Beziehungen mehr. Seit Jahren war weder Frau Ziethen bei ihrem Bruder noch Ziethen bei seinem Schwager noch Härtel bei Ziethen gewesen. Der Vorfall im Ziethenschen Hause aber war derart, daß er alle kleinen persönlichen Bedenken vergessen ließ, und es ist ganz natürlich, daß Ziethen, dem das Gewissen schlagen mochte bei dem Gedanken, wie schlecht er die arme Frau behandelt hatte, die jetzt in ihrem Blute lag, zu ihrem Bruder lief. Das Haus war geschlossen. Ziethen klopfte auf die Fensterläden im Erdgeschoß. Hermannspann fragte: »Wer ist da?« Da antwortet die Simme von außen: »Der Ziethen! Ich komme jetzt von Köln. Man hat meine Frau erschlagen. Ich muß zu meinem Schwager Härtel.« Hermannspann und Frau sprangen sofort aus dem Bett, liefen im Hemd hinaus und öffneten Ziethen die Tür. Ziethen stürzte die Treppe hinauf und klopfte an Härtels Tür, aber dieser schlief so fest, daß er nicht wachzukriegen war. Da stieß Hermannspann mit dem Besenstiel unter die Decke, und Härtel erwachte nun. Ziethen wiederholte ihm den Grund seines Kommens und lief davon. Auch hier ist die Zeitbestimmung vollkommen richtig. Hermannspann sagt: »Als Ziethen klopfte, war es ungefähr ein Viertel vor zwölf.« Er hat sich dort etwa drei Minuten aufgehalten und gegen 11 Uhr 48 das Haus wieder verlassen. Auf dem Weg von seinem Schwager nach Hause – es sind nur ein paar Schritte – begegnete Ziethen am Schneidepunkt der Karl- und der Bachstraße dem Revierwächter Feiber, den er anrief und in sehr aufgeregtem Ton ebenfalls über den Tatbestand informierte: »Ich komme eben aus Köln und finde meine Frau mit zerschlagenem Kopf.« Der Wächter schloß sich Ziethen sofort an, und die beiden betraten gleichzeitig das Haus Bachstraße 91. Das war also etwa zehn Minuten vor zwölf, eine Minute mehr oder weniger. Was hatte sich nun in der knappen halben Stunde zwischen 11 Uhr 20 oder 22 bis 11 Uhr 50, während deren Ziethen abwesend war, im Hause ereignet? In der Wirtsstube waren außer der unglücklichen Frau Ziethen der Hausgenosse Frenzel mit seiner Tochter, das Hausmädchen Johanne Tasche und der Lehrling August Wilhelm zurückgeblieben. Frenzel, der die Schwerverwundete immer noch stützte, rief Wilhelm heran: »Kommen Sie und helfen Sie Ihre Meisterin hochheben!« Wilhelm antwortete: »Ich kann es nicht!« Gleich darauf muß er sich entfernt haben, denn als Klees und Frau Heinrichs nun das Zimmer betraten, fanden sie ihn nicht mehr in der Wirtsstube. Erst nach etwa drei Minuten kam Wilhelm aus der Küche zurück. Er stellte sich eigenartigerweise erneut schlaftrunken und fragte, als er Frau Ziethen mit blutüberströmten Gesicht vor sich sah: »Was ist denn los? Wer ist das? Was ist das?« Dem Hausmädchen Tasche fiel das Benehmen Wilhelms auf, denn sie wußte ja, daß er von den schrecklichen Vorgängen bereits unterrichtet war. »Das kannst du wohl sehen«, sagte Klees zu Wilhelm, »da liegt eure Frau ganz zerschlagen.« Da schlug Wilhelm die Hände zusammen, setzte sich hinten an den Tisch und starrte die Frau an. Gleich nach Klees und Frau Heinrichs – es kann sich nur um Sekunden handeln – war auch der Schlosser Wilhelm Boos, der vorübergekommen war, in das Haus eingetreten. »Gott sei Dank«, rief Frenzel aus, »daß einer kommt! Wollen Sie nicht einmal die Frau festhalten!« Bevor noch Boos dem Wunsche Frenzels entsprechen konnte, betrat schon der Polizeiwachtmeister Weinrich das Zimmer, ungefähr zwei Minuten, nachdem Klees und Frau Heinrichs hineingekommen waren. Weinrich war, wie wir wissen, von Ziethen selbst geschickt. Zwei weitere Vorübergehende kamen hinzu. Der Wachtmeister war von dem entsetzlichen Anblick tief erschüttert. Funccius sah ihn gleich darauf ganz verstört das Haus verlassen. »Ach Gott«, sagte Weinrich, »wie sieht das da aus!« Der Schlosser Boos folgte ihm auf dem Fuß und redete ihm zu: »Herr Wachtmeister, nehmen Sie doch den Tatbestand auf!« Nur widerstrebend kehrte der Beamte ins Zimmer zurück und erfüllte seine schwere Pflicht. Boos nahm nun Frenzel die unglückliche Frau ab und stützte ihren Kopf. Frau Ziethen, die bis dahin nur gewimmert und gestöhnt hatte, schien sich allmählich etwas zu erholen. Der Polizeiwachtmeister Weinrich fragte sie: »Wer hat Sie geschlagen?« Darauf antwortete Frau Ziethen: »Der Anstreicher.« »Welcher Anstreicher?« »Roßbach.« Die Frage nach dem Täter wurde nun von Weinrich mehrfach wiederholt. Es ist nicht ganz entschieden, wie die Fragen gestellt wurden. Die einen behaupten, der Wachtmeister habe immer nur die Frage gestellt: »Wer hat Sie geschlagen?« Andere behaupten, er habe gefragt: »Hat Sie Ihr Mann geschlagen?«, wieder andere, er habe gefragt: »Hat Sie wirklich der Anstreicher Roßbach oder hat Sie Ihr Mann geschlagen?« Kurz und gut, die Frau antwortete endlich: »Der Ziethen, mein Herr Gemahl.« Diese Antwort erschien bei den trostlosen ehelichen Verhältnissen als die natürliche, ja, sie wurde allgemein erwartet, und sobald Frau Ziethen ihren Mann, allerdings in einer auffällig gezierten Weise, genannt hatte, waren alle davon überzeugt, daß sie jetzt die Wahrheit gesagt habe. Weinrich zweifelte selbst nicht einen Augenblick daran, daß Ziethen der Täter sei. Der Privatarzt, den Ziethen herbeiholen wollte, genügte dem gewissenhaften Beamten nicht, er schickte zum Kreiswundarzt Dr. Berger, den Klees sofort holte, während zwei andere Personen sich nach dem Rathaus begaben, um dort im Auftrage Weinrichs die Meldung über die Vorfälle zu erstatten. Das waren die Vorgänge, die sich in der Wirtsstube in der Bachstraße abgespielt hatten, als Ziethen etwa gegen 11 Uhr 50 vom Laufen erhitzt und keuchend, das Zimmer wieder betrat, gefolgt von dem Wächter Feiber. Kaum hatte er den Fuß über die Schwelle gesetzt, so trat der Wachtmeister auf ihn zu und sagte: »Sind Sie der Ziethen? Dann sind Sie verhaftet!« Ziethen fragte: »Warum denn?« Weinrich antwortete: »Wissen Sie, wer der Mörder ist? Sie selbst sind es! Ihre Frau hat gesagt, daß Sie sie ermordet haben!« Ziethen war starr vor Schreck, seine Knie wankten, seine Arme zitterten. In dem Augenblick, da er abgeführt werden sollte, sprang Wilhelm aus dem Hinterraum hervor und rief: »Wie können Sie das wagen? Mein Meister ist der Mörder nicht!« Das wiederholte er noch einmal. »Ich weiß es genau, daß es mein Meister nicht gewesen ist!« Da versetzte der Wachtmeister: »Wenn du das so genau weißt, daß es Ziethen nicht gewesen ist, dann wirst du wohl wissen, wer es gewesen ist. Du kannst gleich mitkommen.« Der Wächter Schliepköter, der inzwischen hinzugekommen war, führte Ziethen sofort ab, während der Wächter Feiber August Wilhelm mitnahm. Ziethen begab sich an der Seite Schliepköters direkt nach dem Rathaus, ohne sich umzusehen oder etwas zu reden, während Wilhelm zu dem Wächter Feiber sagte: »Ich muß den Ziethen etwas fragen.« – »Ach was«, entgegnete Feiber, »jetzt wird nicht mehr gefragt!« Wilhelm versuchte auf dem Wege zum Rathaus, noch mehrmals mit Ziethen zu sprechen, was der Wächter jedoch jedesmal verhinderte. Die Entfernung von der Ziethenschen Wohnung bis zum Rathaus beträgt, wie wir wissen, etwa fünf Minuten. Ziethen dürfte also etwa drei oder vier Minuten vor zwölf auf dem Rathaus eingeliefert worden sein. Und das stimmt wiederum ganz genau überein mit den Angaben der Polizeibeamten, die ihn dort in Empfang nahmen. Der Gefangenenaufseher Hermann Splittgerber sagte: »Es war ungefähr zwölf Uhr, als Ziethen auf die Wachstube gebracht wurde.« Polizeisergeant Holle bestätigte diese Angabe. Nach Ziethens Verhaftung, etwa um Mitternacht, kam der von Weinrich herbeigerufene Kreiswundarzt Dr. Berger. Weinrich teilte ihm mit, daß der Mörder bereits ermittelt und verhaftet sei. Frau Ziethen erschien dem Kreiswundarzt damals besinnungslos und nicht vernehmungsfähig. Fünf Minuten darauf kam der von Ziethen gerufene Dr. Hertmanni. In der Wirtsstube hatte bis dahin nur die Petroleumlampe gebrannt. Es war sehr dunkel. Dr. Hertmanni ließ das Gaslicht anstecken. Nun wurde die Kranke erneut nach dem Täter gefragt. Sie machte verschiedene Angaben, nannte ihren Mann, aber auch andere. Beide Ärzte hatten die Überzeugung, daß bei der Schwere der Verwundung die vollkommene Zurechnungsfähigkeit der Frau Ziethen als ausgeschlossen zu betrachten sei. Auch der Bruder der Verwundeten, Ernst Härtel, war inzwischen hinzugekommen, ebenso die Nachbarin Frau Dahlmann. Die Arzte waren darüber einig, daß Frau Ziethen sofort nach dem Krankenhause zu transportieren sei. Eine Droschke wurde herangerufen, die Frau wurde hineingehoben und zwischen eins und zwei im Städtischen Krankenhaus aufgenommen. Der von den Vorfällen indessen benachrichtigte Polizeikommissar Gottschalk ordnete die Bewachung des Hauses an. Die Wächter Crefeld und Bünger wachten in der Nacht in der Wirtsstube, die der Schauplatz des fürchterlichen Verbrechens gewesen war. Sie bemerkten auch einen in der Tischlade eingeklemmten Hammer, der das Öffnen des Tischkastens erschwerte. Sie legten diesem Werkzeug aber vorläufig keine besondere Bedeutung bei, da, nach der entsetzlichen Wunde zu schließen, der Schlag mit einem viel wuchtigeren Gegenstand, vermutlich einem Beil, geführt worden war. Bei dem Gefangenenaufseher Splittgerber und dem Polizeisergeanten Holle wurde also Ziethen von den begleitenden Wächtern eingeliefert, mit ihm Wilhelm. Der Lehrling wurde ohne Befragung oder Untersuchung in eine Zelle gebracht, es kümmerte sich zunächst kein Mensch um ihn. Ziethen dagegen wurden sogleich alle Gegenstände, die er bei sich hatte, abgenommen: ein Portemonnaie mit etwa sechzig Mark, ein Notizbuch, ein Schlüsselbund, ein kleines Taschenmesser, lauter Gegenstände, die von den Polizeibeamten mehr oder minder aufmerksam geprüft wurden, aber völlig harmlos erschienen. Während diese Gegenstände betrachtet wurden, sagte Ziethen: »Sie erlauben wohl, daß ich mir die Hände wasche?«, drehte den Hahn an der Wasserleitung auf und wusch sich. Ziethen selbst gibt zu, daß er das getan hat, weil er Blut an den Händen gehabt habe; das hat man als stark belastend gewertet, weil Ziethens Mieter Frenzel ausgesagt hat, daß der Beschuldigte seine Frau gar nicht angefaßt habe, man also schließen konnte, daß er sich bei der Ausübung des Verbrechens die Hände blutig gemacht hatte. Frenzels Aussage kann sich aber doch nur auf den Zeitraum beziehen, währenddessen er selbst im Wirtszimmer war. Ziethen ist ja aber schon vor ihm unten gewesen, und es erscheint doch wohl sehr glaublich, daß Ziethen, als er seine Frau auf dem Boden liegen sieht, sie aufzurichten versucht und sich dabei die Hände befleckt hat. Daß er nachher, als Frenzel die Frau hielt, sie nicht mehr angefaßt hat, sondern in diesen wenigen Minuten wie ein Rasender im Zimmer umherlief, auf die Treppe eilte, den Gashahn aufdrehte, das Geld ins andere Zimmer trug, das ist bekannt, und es liegt also auch nicht der geringste Grund vor, etwa die Aussage Frenzels zu bezweifeln. Ziethen hatte sicherlich einige Blutflecken an seiner Hand: wären diese Flecken aber während des Verbrechens an seine Hände geraten, so hätten doch zweifellos auch die Kleider und seine Wäsche Blutspuren zeigen müssen. Der Kreiswundarzt Dr. Berger hatte sich von der Ziethenschen Wohnung nach dem Rathaus begeben, um den ärztlichen Befund amtlich zu protokollieren. Er ließ sich auch Ziethen vorführen, der ihm von Weinrich als der Mörder bezeichnet worden war, untersuchte dessen Kleidung genau. Er fand nichts Auffälliges, namentlich keine Blutspuren. Wohl aber fand er am Stiefel eine angespritzte gelblichweiße Masse von der Größe einer Erbse, die seiner Meinung nach Gehirnmasse zu sein schien. Dr. Berger legte dem mit Recht keine Bedeutung bei. Es war erwiesen, daß Ziethen in dem Zimmer auf und ab gelaufen war. Der Doktor hatte selbst gesehen, wie da der Boden, mit Blut und Gehirnmasse besudelt war. Es war also ganz erklärlich, daß etwas an den Stiefel gespritzt sein konnte. »Mich selbst«, sagte Dr. Berger bei seiner Vernehmung, »hätte das auch anspritzen können.« Ziethen wurde nun in seine Zelle gebracht. Inzwischen kamen die beiden Polizeikommissare Gottschalk und Kirchhoff, die von dem Verbrechen in Kenntnis gesetzt worden waren. Sie ließen sich den der Tat Verdächtigen wieder vorführen. Er mußte sich ausziehen. Die Kleider wurden ganz genau untersucht. Auch sie fanden nicht das geringste Verdächtige daran. Die beiden Kommissare besichtigten auch die Gegenstände, die Ziethen abgenommen worden waren. Die Schneide des kleinen Taschenmessers zeigte einige dunkle Flecken, und Ziethen wurde gefragt: »Essen Sie denn Schwarzbrot?« Auch dem Messer wurde von Seiten der untersuchenden Beamten einstweilen keine besondere Bedeutung beigelegt, da die Verwundung des Opfers offenbar nicht von einem Stich mit dem Messer herrühren konnte. Wilhelm saß noch immer in seiner Zelle, er wurde gar nicht untersucht. Am andern Morgen begab sich Polizeikommissar Gottschalk in die Ziethensche Wohnung. Er fragte den Lehrling Vollberg: »Habt ihr denn keinen Hammer?« Vollberg bejahte die Frage, und nun machten die Wächter Crefeld und Bünger die Angabe, daß sie einen Hammer in der Schublade gesehen hätten. Da lag der Hammer in der Tat. Er hatte sich gegen eine Seitenwand gestemmt, und man konnte die Schublade nur mit Schwierigkeit öffnen. Auf den ersten Blick ergab sich, daß der Hammer bei dem Verbrechen eine Rolle gespielt hatte. Zwischen Stiel und Eisen waren deutliche Blutspuren zu erkennen. Der Stiel fühlte sich feucht an und war abgeschabt. Am Boden fand man dann auch die dazugehörigen Holzspänchen, die mit Blut getränkt waren. Hammer und Blutspänchen wurden von dem Polizeikommissar beschlagnahmt und in Sicherheit gebracht. Nun erinnerte sich Gottschalk an das Taschenmesser, das er bei Ziethen gesehen hatte, und jetzt hatte das Messer, das zum Abschaben des Hammerstiels vielleicht gebraucht sein konnte, eine erhöhte Wichtigkeit erlangt. Er begab sich wieder nach dem Rathaus, ließ sich das Messer vorzeigen und besichtigte es nun mit peinlichster Genauigkeit. Da entdeckte er, an der Schneide eingeklemmt, ein für das Auge kaum erkennbares Partikelchen, und der Kommissar glaubte, daß es das Bruchteil eines abgeschabten Spänchens sein könne. Er bezeichnete seinen Fund als ein »Werk der Vorsehung«. Gottschalk ließ sich umgehend Ziethen vorführen und sagte ihm auf den Kopf zu: »Jetzt werden Sie nicht mehr leugnen, daß Sie der Mörder sind! Wir haben an Ihrem Messer ein Holzspänchen gefunden, das mit Blut durchtränkt ist und das Sie von Ihrem Hammer abgeschabt haben!« Ziethen wußte gar nicht, worauf das hinauswollte. Da er das als Spänchen bezeichnete Partikelchen noch nicht gesehen hatte, vermutete er jedenfalls etwas anderes, etwas Gewichtigeres, und antwortete: »Wenn an meinem Messer sich ein Holzspänchen befindet, das von meinem Hammerstiel herrührt, dann ist es hineingebracht worden, dann ist es gefälscht! Es ist gar nicht möglich, daß an meinem Messer Holz von dem Hammer sein kann. Ich habe das Messer zum letztenmal in Deutz gebraucht, als ich mir eine Zigarre abgeschnitten habe, seitdem nicht wieder. Die Herren, die meine Sachen untersucht haben, hatten es gestern alle erst in der Hand, keiner hat etwas gesehen! Wenn jetzt etwas daran gefunden wird, dann muß es über Nacht jemand darangebracht haben!« Die Deduktion lag für den, der das Partikelchen nicht gesehen hatte, nahe. Wäre Ziethen das kleine Ding vorgelegt worden, dann würde er nicht – was man ihm wiederum sehr verübelte – die Beamten der Fälschung bezichtigt haben, dann würde er einfach erklärt haben: »Das Ding kann ohne weiteres im Messer gewesen sein. Wie es hineingekommen ist, weiß ich nicht. Was es ist, weiß ich auch nicht. Ich weiß nur das eine, daß ich den Hammer nicht benutzt und nicht abgeschabt habe und daß das Dingchen also nicht vom Hammerstiel kommen kann.« Das Partikelchen hatte nämlich die Größe von etwa einem Millimeter! Was der Sachverständige bei der mikroskopischen Untersuchung dazu sagt, werden wir noch hören. Nun wurden auch bei nochmaliger genauester Untersuchung an der Manschette ein paar dunkle Pünktchen entdeckt, von der Größe eines Nadelstichs, so winzig, daß sie bisher den spähenden Augen aller entgangen waren und später bei der Verhandlung umrändert werden mußten, um von den Geschworenen überhaupt erkannt zu werden; sie widersetzten sich endlich ihrer Winzigkeit wegen auch jeder chemischen Untersuchung, so daß die Anklage für ihre Auffassung, daß dies kleine Blutspritzer waren, keinen Anhaltspunkt hat gewinnen können. Ziethen selbst hatte bisher an einen Raubmord geglaubt, hatte es aber im Laufe der Untersuchung auch als möglich hingestellt, daß Wilhelm die Tat begangen haben könne. Der Lehrling erfuhr dies durch den Untersuchungsrichter, der indessen auch seine Vernehmung eingeleitet hatte. Da machte Wilhelm plötzlich eine sehr wichtige Aussage, die zu allen seinen früheren Angaben in vollkommenem Widerspruch stand. Er behauptete, daß er Zeuge gewesen sei, wie Ziethen seine Frau mit dem Hammer erschlagen habe. In allen von ihm beschriebenen Einzelheiten der Tat verwickelte er sich in Widersprüche, machte die abweichendsten Angaben; aber in der Hauptsache blieb er dabei: er habe gesehen, daß Ziethen seine Frau mit dem Hammer niedergeschlagen habe. So hatte man denn die direkte Beschuldigung durch zwei Zeugen: durch das Opfer selbst, das allerdings infolge der furchtbaren Verwundungen in seinen Aussagen nicht ganz zuverlässig war und vieles sagte, was sich widersprach, sodann aber durch einen Augenzeugen, durch den mitverhafteten Lehrling August Wilhelm. Man hatte außerdem, allerdings als einziges Beweismoment, das Partikelchen im Messer. Es soll durchaus zugegeben werden, daß es einem so brutalen und gewalttätigen Menschen wie Ziethen, der seine Frau braun und blau schlug und eine Liebste in Köln aushielt, zuzutrauen war, seine Frau erschlagen zu haben. Aber wenn die niedrigen Charaktereigenschaften und das wüste Treiben ein Individuum auch zu ruchloser Tat vollkommen qualifiziert, so beweist das doch nun und nimmermehr, daß dieses Individuum das Verbrechen auch wirklich begangen hat. Es bedarf vielmehr noch der besonderen Beweise dafür, daß die Tat unzweifelhaft von ihm und keinem anderen vollführt worden ist. Der allgemeine Hinweis auf die unbestreitbare Wahrheit, daß ein Mann wie Ziethen des Gattenmordes fähig sei, genügt doch nicht, ihn dieses furchtbaren Verbrechens bereits als überführt anzusehen. Man hat daher Schuldbeweise gesammelt. Man hat die Aussage der sterbenden Frau, die Aussage des mitverdächtigen Wilhelms und das sogenannte Partikelchen als genügende Beweise für diese Schuld angesehen! Prüfen wir jetzt diese drei hauptsächlichen, ja einzig wirklichen Belastungsmomente.   Zunächst haben wir uns mit der Aussage der Frau Marie Ziethen zu befassen. Eine unglückliche Frau, die mit zerschmettertem Schädel daliegt, wird angesichts des offenen Grabes doch keine so fürchterliche Lüge aussprechen, eine Lüge, die einen Unschuldigen um Leben und Freiheit bringen muß! Sie wird diese fürchterliche Lüge doch nicht mit dem heiligen Eid bekräftigen und mit einem Meineid in die Grube fahren! Das ist doch undenkbar! – In diesem Sinne hat sich der Vorsitzende des Schwurgerichtshofes wiederholt während der Verhandlungen ausgesprochen und dadurch der Aussage der Marie Ziethen, daß ihr Mann sie erschlagen habe, eine schreckenerregende Bedeutung gegeben. Von den Gutachten der Sachverständigen wird noch zu reden sein: Aber, so war die Meinung der Anklage, spricht nicht schon die Tatsache, daß Frau Ziethen überhaupt hat vom Untersuchungsrichter eidlich vernommen werden können, spricht nicht die andere Tatsache, daß ihr der Priester die Letzte Ölung gegeben hat, allein schon dafür, daß die Frau in der Tat zurechnungsfähig gewesen sein muß? Und wenn dies der Fall ist, so besitzt ihre grausige Anklage an und für sich schon die genügende Beweiskraft, um alle anderen Beweise entbehrlich zu machen! Nun, die eidliche Vernehmung der sterbenden Frau beweist nichts weiter, als daß der untersuchende Beamte sie allerdings für vernehmungsfähig gehalten hat. Vom Seelsorger darf ich füglich schweigen; bei ihm ist die weitherzige Auffassung vollkommen berechtigt, menschlich und barmherzig. Der Priester, der an das Sterbebett der Kranken gerufen wird, wird ihr die Tröstungen der Religion nicht versagen, wenn er hoffen darf, daß in der Sterbenden auch nur ein letzter Schimmer von dämmerndem Bewußtsein vorhanden ist. Ganz anders aber der Untersuchungsrichter, zu dessen Beruf es nicht gehört, der Unglücklichen in ihrer letzten Stunde eine Wohltat zu erweisen, der von ihr vielmehr einen Dienst, den er zu fordern allerdings berechtigt und verpflichtet ist, zu begehren hat: die Mitwirkung an der Ermittlung eines Verbrechens im Interesse der Gesellschaft, für den Sieg der Wahrheit. Aus der Gesamtheit aller Zeugenaussagen, aus den von ihnen berichteten Tatsachen – nicht aus den von ihnen geäußerten Meinungen, die subjektive Kundgebungen sind und keine objektive Bedeutung zu beanspruchen haben – glaube ich nun den Beweis zu führen, daß im Widerstreit der Sachverständigengutachten diejenigen, die die Zurechnungsfähigkeit der Frau Ziethen auf das entschiedenste in Abrede stellen, das Recht getroffen haben. Lichte Momente, in denen etwas Bewußtseinverwandtes in der Unglücklichen aufleuchtete, mögen allerdings vorhanden gewesen sein. Daß aber diese lichten Momente immer nur dann vorhanden waren, wenn die Frau ihren Mann als Mörder bezeichnet hat, das ist dann doch eine Hypothese, deren Wagnis Schaudern erregt! Verzeichnen wir jetzt in chronologischer Reihenfolge alles, was über die Äußerungen der Marie Ziethen durch Zeugenaussagen bekannt geworden ist. Der erste, der Frau Ziethen in ihrem Blut sah, der durch Ziethens Alarmschrei herbeigerufene Hausbewohner Frenzel, richtete sie bekanntlich auf und fragte sie: »Wer hat Ihnen denn etwas getan?« Darauf vermochte die Frau nicht zu antworten, sie wimmerte nur und stöhnte. Nach einiger Zeit kam der Polizeiwachtmeister Weinrich, den Ziethen auf der Straße getroffen und zum Tatort geschickt hatte, in die Wirtsstube und machte sich um die Unglückliche zu schaffen. Er war sich der Wichtigkeit der Frage, die er an Frau Ziethen richten würde, vollkommen bewußt. Er fragte sie zunächst, ob sie sprechen könne, und als sie mit »Ja« antwortete, fragte er weiter, wer das getan habe. »Ich hatte mir Leute herbeigeholt und ihnen gesagt: ›Paßt auf, ich werde sie fragen, wer sie mißhandelt hat.‹« Über die Art und Weise, wie die folgenden Fragen gestellt und die Antworten gegeben sind, schwanken bekanntlich die Angaben der verschiedenen Zeugen. Wir werden alle Versionen geben. Weinrich fragte nach seiner Aussage: »Wer hat Sie geschlagen?« – »Der Mann.« – »Was für ein Mann?« – »Der Anstreicher Roßbach.« – »Frau Ziethen, haben Sie verstanden? Können Sie sprechen? War es wirklich der Anstreicher Roßbach, der Sie geschlagen hat?« Nach einer halben Minute Pause: »Nein, es war mein Mann, der Ziethen.« Das wiederholte sie dreimal. Nach Frenzels Angabe fragte Weinrich: »Frau Ziethen, wer hat Sie geschlagen?« – »Der Anstreicher Roßbach.« – »Wer hat Sie geschlagen?« – »Der Anstreicher Roßbach.« – Der Wachtmeister fragte ein drittes Mal. Darauf antwortete Frau Ziethen: »Niemand.« Danach sagte sie dreimal hintereinander: »Mein Mann, der Ziethen, hat mich geschlagen.« Nach der Angabe von Frenzels Tochter hat Weinrich die dritte Frage so gestellt: »Hat Sie nicht Ziethen, Ihr Mann, geschlagen? Oder wer hat Sie geschlagen?« Nach Aussage des Hausmädchens Johanne Tasche fragte Weinrich: »Wer hat Sie geschlagen? Ist es nicht Ziethen, Ihr Mann, gewesen?« Und diese Frage hat er drei- bis viermal wiederholt. Für uns hat die Fragestellung nur eine untergeordnete Bedeutung, da wir die Ansicht vertreten, daß Frau Ziethen überhaupt nicht gewußt hat, was sie sagte, und es also auch gar nicht darauf ankommt, was und wie man sie fragte. Wir konstatieren nur, daß sie zuerst antwortete: »Der Anstreicher Roßbach« und dann erst ihren Mann bezeichnet. Nach einiger Zeit kam der vom Wachtmeister herbeigerufene Kreiswundarzt Dr. Berger ins Ziethensche Haus. Der Wachtmeister teilte ihm mit, daß Frau Ziethen ihren Mann als den Täter bezeichnet und daß er infolgedessen Ziethen habe abführen lassen. Dr. Berger fragte nun Frau Ziethen wiederum: »Hat Ihr Mann Sie geschlagen?« – »Ja.« – »Womit hat er Sie geschlagen?« – »Mit der Faust.« – »Weiter konnte ich nichts aus ihr herauskriegen; ich wartete noch etwas, weil die Frau nicht klar war, und stellte noch eine Frage: ›Hat ein anderer Mann Sie geschlagen?‹ – Darauf sagte sie ebenfalls: ›Ja.‹« Wenige Minuten darauf kam der von Ziethen gerufene Arzt Dr. Hertmanni, der an Frau Ziethen dieselbe Frage richtete: »Wer hat Sie geschlagen?« Sie antwortete etwas Undeutliches, das Dr. Hertmanni als »Werner« verstand. Er fragte darauf noch einmal: »Wer?« Darauf antwortete sie: »Er selbst.« Er wiederholte die Frage zum drittenmal und erhielt die Antwort: »Der Wachtmeister.« Darauf fragte Dr. Hertmanni: »Hat Ihr Mann Sie geschlagen?« – »Ja.« – »Hat der Wachtmeister Sie geschlagen?« – »Ja.« – »Die Frau«, schließt Dr. Hertmanni, »war offenbar nicht bei Besinnung. Sie machte fortwährend unzweckmäßige Bewegungen, wischte sich Blut und Gehirnmasse ins Gesicht und mußte mit Gewalt davon abgehalten werden.« Das sind die Äußerungen der Frau Ziethen in der Wirtsstube, und auf Grund einer dieser Äußerungen ist Ziethen verhaftet worden! Daß die Frau zu der Zeit geistig vollkommen umnachtet war, kann wohl nicht dem geringsten Zweifel unterliegen. Darüber sind auch die beiden Arzte in vollstem Einvernehmen. Die Verhaftung ist also zunächst erfolgt auf die Aussage einer Person, die sich in dem Augenblick, da sie diese schwerwiegende Aussage machte, in vollkommen unzurechnungsfähigem Zustand befand! Frau Ziethen wurde nun noch in der Nacht nach dem Krankenhaus übergeführt. Der Arzt des Krankenhauses, Dr. Franz Peters, verband sie. »Ihr Zustand wechselte sehr. Sie war zeitweise unruhig und wollte sich den Verband vom Kopf reißen. Dann phantasierte sie, indem sie leise vor sich hin sang. Zuzeiten verfiel sie in einen Zustand teilnahmsloser Ruhe. Ich habe nicht gehört, daß sie aus eigenem Antrieb gesprochen hätte.« Über den allgemeinen Zustand der Frau Ziethen befragt, spricht sich Dr. Peters dahin aus: »Es schien mir, als ob die Frau schwer besinnlich sei, aber doch auf Fragen, soweit es ihr Bewußtsein zuließ, passende Antworten gab. Daß sie mit klarem Bewußtsein wie ein gesunder Mensch geantwortet habe, das kann ich nicht sagen. Ebensowenig kann ich sagen, daß sie die Tragweite ihrer Antworten kannte. Das Singen war Delirieren. Aus der Beschaffenheit der Wunde ist zu schließen, daß die Frau gewiß nicht bei klarem Bewußtsein wie ein gesunder Mensch gewesen ist.« Inzwischen war der Polizeikommissar Gottschalk von dem Vorfall unterrichtet worden, hatte sich zunächst aufs Rathaus begeben, die Ziethen abgenommenen Gegenstände betrachtet und ihn selbst genauestens untersucht. Er ging von da nach dem Krankenhaus, um wenn möglich die Frau Ziethen zu sprechen. »Mit der Krankenschwester Johanne Clauberg trat ich ans Bett. Frau Ziethen lag mit geschlossenen Augen da. Auf gestellte Fragen nach dem Täter antwortete sie widersprechend. Sie antwortete verschiedene Namen, einmal den Namen Sturm. (Das war der Name eines früheren Barbierlehrlings, der bei Ziethen gelernt hatte.) Dann zweimal ihren Mann. Die Frau wimmerte und sagte, sie sei mit einem Gegenstand von Funccius geschlagen worden, (Funccius ist der Nachbar, der Metzgermeister.) Ich sollte doch unter der Treppe nachsehen, dort würde man ihn finden. Ich erkannte, daß die Frau verwirrt war, und ging zum Rathaus zurück.« Der Krankenwärterin Johanne Clauberg gab sie zunächst auf die immer wiederholte Frage nach dem Täter widersprechende Antworten. Sie nannte mehrere Namen, zuerst den Namen Roßbach, dann Funccius. In der Nacht nannte sie den Namen ihres Mannes nicht. Am folgenden Morgen, am 26. Oktober, beantwortete sie die Frage so: »Mein Mann, der Herr Ziethen.« Die Clauberg fragte sie sehr oft, und Frau Ziethen antwortete: »Mein Mann.« Oder auch: »Mein Herr Gemahl.« Die Zeugin fragte: »Wer hat Sie geschlagen?« – oder auch: »Ist es Ihr Mann gewesen, der Sie geschlagen hat?« Einmal so, das andere Mal so. Zu einer späteren Zeit antwortete die Kranke einmal: »Nicht mein Mann.« Die Schwester entgegnete: »Wer hat es denn getan?«, worauf Frau Ziethen antwortete: »Ja, wer soll es denn getan haben?« – »Womit hat man Sie geschlagen?« – »Mit einem Schlüssel.« Ein andermal antwortete Frau Ziethen auch: »Mit einem Hammer«, und zwar freiwillig, nicht auf die Frage: »Sind Sie mit einem Hammer geschlagen worden?«, sondern auf die Frage: »Womit sind Sie geschlagen worden?« Die Krankenschwester sagt: »Ihre Antworten waren nicht immer zutreffend. Sie fing zuweilen an zu singen.« Auguste Probach, die als Kranke in demselben Zimmer des Städtischen Krankenhauses lag, in das Frau Ziethen gebracht worden war, fragte sie ebenfalls mehrfach nach dem Täter. Sie antwortete gewöhnlich: »Mein Gemahl, der Herr Ziethen.« Einmal fragte die Zeugin: »Nicht wahr, Ihr Mann hat Sie geschlagen?« Darauf antwortete Frau Ziethen: »Nein, mein Mann hat es nicht getan.« Am Nachmittag des Freitags, 26. Oktober, kam die Schwester der Frau Ziethen, Frau Segerath, um die Kranke zu besuchen. Die Schwester fragte: »Mariechen, wer hat dich geschlagen?« Frau Ziethen antwortete: »Das weißt du doch wohl! Der Albert, wie immer!« Nach Angabe der Frau Probach lag Frau Ziethen gewöhnlich teilnahmslos da und sprach nur, wenn sie gefragt wurde. Die Antworten erschienen der Zeugin richtig. »Sie drückte sich nur eigenartig aus. Ihre Antworten waren zuweilen komisch oder drollig.« Wenn Frau Ziethen zuviel gefragt wurde, gab sie gar keine Antwort mehr. Auf die Frage, womit sie geschlagen worden sei, antwortete sie der Frau Probach: »Mit einem Ochsenziemer.« Zum Essen und Trinken meldete sie sich nicht. »Sie schmeckte so mit dem Mund, dann gaben wir ihr etwas.« Eine andere Mitkranke, die in demselben Zimmer lag, war die Dienstmagd Marie Schied. Sie bestätigt, daß Frau Ziethen verschiedene Namen genannt und ihren Mann als »Herrn Ziethen, meinen Herrn Gemahl« bezeichnet habe und daß sie auf die Frage ihrer Schwester geantwortet habe: »Der Albert, wie immer.« Sie fügte hinzu, daß Frau Ziethen ihrer Schwester auch gesagt habe, Ziethen habe sie mit einem Stöckchen geschlagen, auch ihr selbst gegenüber hat sie als Gegenstand, mit dem sie verwundet worden sei, ein »Stöckchen« bezeichnet. »Wenn man sie nicht fragte, sprach sie auch nicht. Frau Ziethen sang sehr viel«, beendete Marie Schied ihre Aussage. Am selben Freitag, dem 26., begab sich auch der Landgerichtsrat Lenders, der die Untersuchung gegen Ziethen leitete, in das Krankenhaus. Er fand Frau Ziethen völlig teilnahmslos. Sie gab auf seine Fragen gar keine Antwort. Der Untersuchungsrichter erkannte daher, daß sie vernehmungsunfähig sei, und zog sich zurück. Am Sonnabend, am 27. Oktober, gegen Mittag, begab sich der Polizeikommissar Kirchhoff zu Frau Ziethen. Der Beamte hatte keinen Protokollführer bei sich und hat also die Fragen und Antworten zum Teil erst später aus dem Gedächtnis niederschreiben können. Frau Ziethen lag mit geschlossenen Augen im Bett. Er trat heran und sagte: »Ich bin der Kommissar Kirchhoff. Wollen Sie mir antworten?« – »Ja.« – »Hören Sie mich auch?« – »Ja.« Sie behielt die Augen dabei geschlossen. »Frau Ziethen, wollen Sie mir sagen, wer Sie geschlagen hat?« »Ich weiß es nicht.« Nach einer kleinen Pause fragte Kirchhoff weiter: »Frau Ziethen, wollen Sie mir sagen, wer Sie geschlagen hat?« »Das hat mein Herr Gemahl getan.« »Womit sind Sie geschlagen worden?« »Ich glaube, mit einem Ochsenziemer.« »Hatten Sie denn Streit mit Ihrem Mann?« »O was!« »Wo waren Sie, als Sie geschlagen wurden?« »Vorn im Zimmer.« »Wo kam denn Ihr Mann her?« »Ich glaube, von hinten.« »Wo war Ihr Mann denn gewesen?« »Sie wollen auch alles wissen!« Auf eine weitere Frage erhielt der Kommissar keine Antwort. Er schrieb inzwischen Fragen und Antworten nieder und ließ die Frau einstweilen in Ruhe. Nach längerer Pause wandte er sich wieder an Frau Ziethen und fragte: »Wo war der Wilhelm, als Sie geschlagen wurden?« »Ich weiß es nicht.« »War Wilhelm schon zu Bett?« »Ich weiß es nicht.« »Womit hat Ihr Mann Sie geschlagen?« »Wohl mit einem Schlüssel.« Auf weitere Fragen erhielt der Kommissar keine Antwort mehr. Er ließ Frau Ziethen durch die Wärterin etwas Wein zur Stärkung reichen, dann fragte er sie erneut: »Haben Sie Ihre Geldkassette auf den Tisch gestellt?« »Nein.« »Wo war denn die Kassette?« »Sie soll wohl im Schoß gestanden haben.« »Wo waren denn Ihre Gehilfen?« »Das weiß ich nicht.« »Womit hat Ihr Mann Sie geschlagen?« »Mit einem Schlüssel.« »Wann kam Ihr Mann nach Hause?« »Um die Zeit.« »Hatten Sie denn Streit mit Ihrem Mann, ehe Sie geschlagen wurden?« »O was!« »Wo war denn Ihr Mann gewesen?« »Das weiß ich nicht.« Es mußte wiederum eine Pause eintreten, während der der Kommissar die von ihm gestellten Fragen und die Antworten, die er darauf erhalten hatte, niederschrieb. Nach einiger Zeit fragte er weiter: »War der Anstreicher auch in Ihrem Hause?« »Nein, der war nicht da.« »Wo waren Sie, als Sie geschlagen wurden?« »Vorn im Zimmer.« »Wo war Ihr Mann?« »Hinten im Zimmer. Er kam nach vorn und guckte umher.« »Sagte Ihr Mann etwas?« »Nein, er sagte nichts.« »War der Wilhelm auch im Zimmer?« »Ja, der war hinten.« »Was machte er denn dort?« »Er räumte auf.« »Womit hat Ihr Mann Sie geschlagen?« »Mit einem Ochsenziemer.« »Woher nahm er denselben?« »Unter der Treppe.« Auf weitere Fragen erfolgte keine Antwort, und während der Kommissar seine Notizen machte, begann Frau Ziethen wiederum zu singen. Der Kommissar verstand die Worte: »Was kann das alles nützen! Was purzeln soll, das purzelt doch!« Das übrige war unverständlich. Welcher Wert diesen Aussagen der Unglücklichen beizumessen ist, braucht kaum hervorgehoben zu werden; man braucht nur aufmerksam dieses »Vernehmungsprotokoll« zu lesen. Frau Ziethen hat nichts als unsinniges Zeug geantwortet, und gleich nach der Unterredung singt sie einen Gassenhauer, ist also im Zustand des Deliriums. Will man aus diesem Wust von Unsinnigkeiten und Besinnungslosigkeiten nur das eine Moment herausheben, die Antwort: »Mein Herr Gemahl hat mich geschlagen!«, und dieses eine Moment, das schon wegen der prätentiösen Form ernsthafteste Bedenken wachrufen muß, als den Ausdruck der Wahrheit bezeichnen? Will man wirklich diesem Zwiegespräch mit einer halb Besinnungslosen die verhängnisvolle Bedeutung eines irgendwie wesentlichen »Verhörs« zumessen? Das wäre doch furchtbar! Und wirklich – diese Unterredung ist als »Verhör«, als »Vernehmung« aufgefaßt worden! Am folgenden Tag, am Sonntag, dem 28. Oktober, begab sich der Kreisphysikus Sanitätsrat Dr. Feldmann zu der Kranken. Als er eintrat, fragte er, wie es Frau Ziethen gehe. Man antwortete ihm: »Ziemlich gut. Sie ist gestern vom Polizeikommissar vernommen worden.« Der Doktor trat ans Bett und sagte: »Guten Tag, Frau Ziethen. Ich bin der Doktor Feldmann. Ich wollte sehen, wie es Ihnen geht.« »Sind Sie der alte oder der junge?« fragte sie. »Diese Frage machte mich stutzig«, erklärte Dr. Feldmann bei seiner Aussage vor Gericht. »Sie bewies mir die geistige Tätigkeit der Frau, daß sie nachdachte und überlegte, sie bewies Erinnerungsvermögen und Gedächtnis.« – Das ist vielleicht ein bißchen viel deduziert, vielleicht sogar sehr viel zuviel. Ziethen erklärt auf das bestimmteste, daß er jetzt erst von einem jungen Dr. Feldmann gehört habe und daß seine Frau von einem jungen Dr. Feldmann auch nichts gewußt haben könne. Aber selbst wenn sie es gewußt hat, würde das immerhin wenig zu bedeuten haben. »Ich bin der alte«, antwortete Dr. Feldmann. »Ah, der Kreisphysikus«, erwiderte Frau Ziethen. »Wer hat Sie denn geschlagen?« »Das hat mein Mann getan. Das hat allein mein Mann getan«, erwiderte sie ruhig. »Womit?« »Mit einem Stock.« »Ich fand mich nun bewogen«, sagte Dr. Feldmann, »zum Untersuchungsrichter zu gehen und ihm mitzuteilen, daß die Frau vernehmungsfähig sei.« Die Vernehmung wurde also angeordnet und Dr. Feldmann als Sachverständiger zugezogen. Sie begann unmittelbar, nachdem Frau Ziethen die Letzte Ölung erhalten hatte. Nachdem der Priester sie verlassen, traten der Untersuchungsrichter Landgerichtsrat Lenders und Dr. Feldmann ein. Gleich auf eine der ersten Fragen gab sie eine unsinnige Antwort. Dr. Feldmann, der von der Zurechnungsfähigkeit der Frau überzeugt war, bezeichnet das euphemistisch: »Als sie ihren Mädchennamen nennen sollte, versprach sie sich.« Sie sagte nämlich, ihr Mädchenname sei Dahmen oder Dapper. »Das kann nicht sein«, bemerkte der Untersuchungsrichter. Darauf nannte sie nach einer Weile ihren richtigen Mädchennamen, Härtel. Nachdem die Formalitäten erledigt und sie darauf aufmerksam gemacht worden war, daß sie gegen ihren Mann nicht auszusagen brauche, bejahte sie die weitere Frage, ob sie gegen ihren Mann Zeugnis ablegen wolle. Über das Verhör liegt folgendes amtliches Protokoll vor: »Wer hat Sie geschlagen?« »Mein Herr Gemahl.« »Womit hat er sie geschlagen?« »Mit einem Stock.« »Wohin hat er sie geschlagen?« »Auf den Rücken.« »Hat er Sie vielleicht mit einem Hammer geschlagen?« »Nein, mit einem Stock.« »Hat er Ihnen mehrere Schläge versetzt?« »Nein, ich glaube, nur einen.« »Sind Sie vielleicht nach dem ersten Schlag bewußtlos geworden?« »Das weiß ich nicht, das kann ich nicht sagen.« »Wo hat Ihr Mann Sie geschlagen?« »In der Wirtsstube, Herr Richter.« »War sonst noch jemand bei Ihrem Mann?« »Nein.« »Hatten Sie vorher Streit mit ihm gehabt?« »Nein.« »Also schlug er Sie ganz unerwartet?« »Ja, er schlug mich ganz unerwartet und ohne Ursache ins Gesicht hinein, ohne etwas zu erwarten. Das ging ganz still ab.« Darauf wurde die Zeugin, wie es das Gesetz vorschreibt, auf die Heiligkeit des Eides aufmerksam gemacht, vor dem Meineid verwarnt und vereidigt. Zur Stärkung wurde ihr während dieser Vernehmung hin und wieder ein Löffel Rotwein gereicht. Als davon einige Tropfen verschüttet wurden, sagte sie: »Schade, das gibt Fleckchen!« Eine Minute nach der Vernehmung gab sie unverständliche Töne von sich, es schien den Anwesenden, daß sie ein Kirchenlied singe. Es ist nicht meine Aufgabe, das Rätsel zu lösen, wie man eine Sterbende, die Aussagen wie die hier amtlich festgestellten macht, für zurechnungsfähig erklären und sie hat vereidigen können. Wenn Frau Ziethen in der Tat bei Besinnung gewesen ist, wenn sie unter vollgültigem Eid ihre Aussage gemacht hat, dann beweist das Protokoll, daß sie meineidig gewesen ist. Und das wird man der armen Frau doch nicht auch noch antun wollen! Wenn ihre Aussage, daß sie keinen Streit mit dem Täter gehabt habe, auf Wahrheit beruht, so muß angenommen werden, daß er sie nach der tödlichen Verwundung noch weiter mißhandelt, ihr den Zopf abgerissen, den Kamm zerbrochen, das Armband abgestreift und die Geldtasche gewaltsam vom Riemen gerissen habe. Das ist doch in höchstem Grade unwahrscheinlich. Aber da es möglich ist, wollen wir diese Frage offenlassen. Für unsere Behauptung, daß, wenn Frau Ziethen mit Besinnung gesprochen und die Bedeutung des ihr abgenommenen Eides begriffen, sie einen wissentlichen Meineid begangen hat, wollen wir uns nur auf die falschen Angaben über die Art ihrer Verwundung und über das Werkzeug, dessen sich der Mörder bedient hat, berufen. Sie will mit einem Stock nur einen Schlag auf den Rücken bekommen haben, ohne vorhergegangenen Streit, und gleich darauf sagt sie, ihr Mann habe sie ohne Ursache ganz unerwartet ins Gesicht geschlagen, »das ging ganz still ab«. Sie ist aber nicht mit einem Stock auf den Rücken geschlagen worden, auch nicht ins Gesicht, man hat ihr mit einem Hammer den Schädel zerschmettert! Das ist die Wahrheit. Es wird jedermann gestattet sein, bei der Alternative, ob die Frau angesichts des Todes wissentlich die Unwahrheit gesagt und also einen Meineid begangen oder einfach in der Besinnungslosigkeit Unsinniges gesagt habe, sich für das letztere zu entscheiden und aus dieser feierlichen Vernehmung selbst den sicheren Schluß zu ziehen, daß die unglückliche Frau vollkommen unzurechnungsfähig war und daß sie aus diesem Grunde allein gar nicht die Wahrheit sagen konnte, weil sie die Wahrheit gar nicht mehr wußte! Unter diesen Umständen darf man aber allerdings nicht die Wucht der Anklage dadurch vermehren wollen, daß man, wie der Herr Staatsanwalt, sagt: »Die Frau hat dich, Ziethen, als den Mörder bezeichnet, und sie wird angesichts des Todes nicht die Unwahrheit sagen!« – Nur dieses eine Moment, die Nennung Ziethens als Täter, ist für die Anklage aus der ganzen Vernehmung zu gebrauchen! Alles andere entfällt von selbst, weil es widersinnig ist! Und nur in diesem einen Moment soll die Unglückliche bei Besinnung die Wahrheit gesagt haben? Nein! Frau Ziethen hat während der ganzen Zeit deliriert, was auch der Sachverständige sagen mag. Wenn eine Frau mit zerschmettertem Schädel daliegt, wenn der Hammer gefunden worden ist mit den Blutspuren und die Frau erklärt, man habe sie auf den Rücken mit einem Stock geschlagen, dann gibt es keinen Sachverständigen der Welt, der mich glauben macht, daß diese Frau bei voller Besinnung die Wahrheit sagt, die Wahrheit überhaupt sagen kann. Und wenn unmittelbar nach solchen Aussagen die Unglückliche anfängt, fromme Lieder zu singen, so ist das Delirium erwiesen. Um die Aussage der Frau für die Beschuldigung Ziethens nutzbar zu machen, muß man also annehmen, daß die Ärmste nur im ersten Augenblick, nur bei der Beantwortung der einen Frage: »Wer hat Sie geschlagen?«, bei Bewußtsein gewesen ist und die Wahrheit gesagt hat. Bei der Beantwortung der zweiten Frage ist sie selbst nach der Auffassung der Anklage schon nicht mehr bei Besinnung gewesen, denn sonst würde sie nicht haben antworten können: »Mit einem Stock.« Wir rekapitulieren. Frau Ziethen hat als den Täter angegeben: den »Anstreicher Roßbach«, ihren Mann sehr oft, den sie gewöhnlich als ihren »Herrn Gemahl« oder »Herrn Ziethen« bezeichnet, den »Albert, wie immer«, »Werner«, »ihn selbst«, den »Wachtmeister«, den Nachbarn »Funccius«, den Barbierlehrling »Sturm«. Sie hat gesagt, sie sei geschlagen worden »mit der Faust«, »mit der Hand«, »mit einem Stock«, »mit einem Ochsenziemer«, »mit einem Stöckchen«, »mit einem Schlüssel«, »mit einem Gegenstand von Funccius«, »mit einem Gegenstand unter der Treppe«. Sie hat endlich gesagt, sie sei »auf den Rücken« und »ins Gesicht« geschlagen worden. Sie hat meist teilnahmslos dagelegen, hat nie gesprochen, ohne gefragt zu werden, hat nicht einmal nach Essen und Trinken verlangt, sondern nur die Lippen bewegt, wenn sie Hunger oder Durst hatte. Sie hat sehr viel gesungen, geistliche Lieder und Gassenhauer. Sie hat ihren Antworten eine »drollige« Form gegeben. Es kann also nach der Auffassung des Laien nicht dem geringsten Zweifel unterliegen, daß die Frau von dem Augenblick der tödlichen Verwundung bis zu ihrem Tode geistig und seelisch vollkommen umnachtet war. »Lichte Augenblicke« hat sie dazwischen allerdings gehabt. Diese lichten Augenblicke sind auch sehr sorgfältig registriert worden. Sie hat einmal der Krankenwärterin, als diese ihr ein Tuch unterlegte und ihr sagte: »Bitte, heben Sie sich hoch!«, geantwortet: »Bitte.« Sie hat dem Arzt, der sie aufforderte, die Zunge etwas weiter herauszustecken, gesagt: »Weiter kann ich nicht.« Sie hat die Frage der Wärterin und der Mitkranken nach ihren beiden Kindern richtig beantwortet. Sie hat ihren Mädchennamen richtig angegeben und buchstabiert. Sie hat den Kreisphysikus an der Stimme wiedererkannt. Sie hat endlich, als etwas Rotwein auf die Decke verschüttet wurde, gesagt: »Schade, das gibt Fleckchen.« Diese Äußerungen beweisen allerdings, daß die Frau in den langen fünf Tagen, die bis zu ihrem Tode verflossen sind, einige hellere Augenblicke gehabt hat. Ich mache mich aber anheischig, von den ersten psychiatrischen und chirurgischen Autoritäten auf die Frage, ob einige vereinzelte vernünftige Bemerkungen die Zurechnungsfähigkeit einer tödlich verwundeten Person auch dann bestätigen, wenn diese Person nebenher das Unvernünftigste, Widersinnigste sagt, die Antwort zu erhalten: Diese helleren Augenblicke beweisen gar nichts; trotz der vereinzelten vernünftigen Bemerkungen ist die völlige geistige Umnachtung sehr wohl möglich. Wie aber erklärt es sich nun, daß Frau Ziethen gerade ihren Mann immer wieder als den Schläger bezeichnet, während sonst ihre Angaben über die Person des Täters schwanken? Es erklärt sich sehr einfach aus der Tatsache, daß die Frau von ihrem Mann beständig mißhandelt worden war, daß sie, wenn sie auch nur ein dunkles Bewußtsein davon hatte, daß sie von einem tödlichen Schlag getroffen darniederliege, an niemand anders denken konnte als eben an ihren Mann, der sie beständig geschlagen hat. Bei der Frage: »Wer hat Sie geschlagen?« mußte immer zuerst der Name ihres Mannes sich auf ihre Lippen drängen, und am bezeichnendsten ist in dieser Beziehung die Antwort, die sie ihrer Schwester gibt: »Der Albert, wie immer!« Außer ihrem Mann nennt sie alle möglichen anderen Personen, aber niemals August Wilhelm, den einzigen, der der Tat dringend verdächtig ist, der als der Täter angesehen werden muß, wenn Ziethen den Mord nicht begangen hat. Das muß doch sehr auffällig erscheinen! Wie erklärt sich nun diese Erscheinung? Sie erklärt sich einfach dadurch, daß sie selbst an die Tat und an den Täter keine Erinnerung bewahrt hat. Es ist eine allbekannte, von den ersten ärztlichen Autoritäten in Dutzenden von Fällen beobachtete und festgestellte Tatsache, daß bei einem Individuum, dessen Gehirn durch ein plötzliches Ereignis stark erschüttert oder verletzt worden ist, auch nach der Genesung die Erinnerung an den entscheidenden Vorfall und an die Vorgänge vorher so vollkommen vernichtet wird, daß sogar der Versuch Dritter, nach der Genesung durch genaue Berichterstattung die Erinnerung wieder aufzufrischen, sich als erfolglos erweist. Um das Allgemeine auf diesen besonderen Fall anzuwenden: Wenn Frau Ziethen nachweislich wieder in den Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte gelangt wäre und wenn man ihr dann ganz genau die Wahrheit erzählt hätte, wenn es beispielsweise wahr gewesen wäre, was Wilhelm später ausgesagt hat, daß der durch Schnapsgenuß sinnlich erregte Lehrbube mit ihr in Streit geraten wäre, mit ihr gerungen, ihr den Zopf abgerissen und sie mit einem Hammerschlag zu Boden gestreckt habe – wenn man ihr das in allen Einzelheiten ganz genau erzählte, so wäre es sehr wohl möglich, daß sie darauf erklären könnte: »Ich weiß von nichts. Ich habe Wilhelm gar nicht gesehen. Ich weiß nichts von einem Streit, nichts von einem Hammer.« Und wenn diese Aussage selbst mit dem heiligsten Eid bekräftigt würde, so würde das noch lange nicht beweisen, daß Wilhelm es nicht gewesen ist, daß er trotz der eindeutig entlastenden Aussage der Frau die Tat nicht doch begangen hätte! Ich habe mich mit dieser Frage an verschiedene Fachleute gewandt, denen eine ausgesprochene Autorität auf diesem Gebiet allgemein eingeräumt wird. So haben mir Herr Medizinalrat Dr. W. Sander aus Dalldorf, Herr Professor Carl Gussenbauer aus Prag, Herr Oberarzt Dr. Ganser aus Dresden und Herr Professor Dr. von Krafft-Ebing aus Wien meine Anfrage ganz im oben beschriebenen Sinne beantwortet. Auch aus den Sachverständigenaussagen des Prozesses folgere ich, daß selbst für den durchaus unwahrscheinlichen Fall der Zurechnungsfähigkeit von Frau Ziethen ihrer Aussage über die Person des Täters kein Wert beizulegen und die selbst durch den Eid bekräftigte Aussage der tödlich Verletzten niemals als beweiskräftig angesehen werden kann. Am 28. Oktober hatte der Untersuchungsrichter an Frau Ziethen die protokollarisch aufgenommenen Fragen gerichtet und die vermeldeten Antworten darauf erhalten. Am 30. Oktober dämmerte die unglückselige Frau von der lebenden Bewußtlosigkeit in den Tod hinüber. Erst die Obduktion ließ die entsetzliche Schädelverwundung in ihrem ganzen ungeheuren Umfang erkennen. Die Hauptverletzung am Kopf war eine Wunde von 9,3 cm Länge in gerader Richtung nach unten, die bis zur Nasenwurzel reichte. Von dieser Hauptwunde gingen wieder Trennungen aus, von rechts nach links. Die eine Trennung war ein langes Loch von 15 cm Länge und 2 cm Breite! Der ganze Schädel, vom Haaransatz bis zur Nasenwurzel und über die volle Stirnbreite, war zerschmettert. Die Wunde reichte an der rechten Seite bis zur Schläfengegend. Die Ränder waren ungleich und klafften. Wenn man den Kopf schüttelte, fühlte man die Beweglichkeit der Knochen. An der rechten Stelle des Hinterkopfes fand sich auch eine Verletzung von oben nach unten von 3 cm Länge, welche sämtliche Weichteile durchdrang. Bei der innern Besichtigung zeigte sich das Zellengewebe blutig unterlaufen, und nach Beseitigung der Weichteile fanden sich in der Gegend des Stirnbeins, teils gelöst, teils frei, teils in geringer Verbindung, zehn größere und kleinere Knochenstücke. Das größte dieser Knochenstücke war 10 cm lang und 6 cm breit. Daneben fanden sich noch zahlreiche kleinere, einige Millimeter große Knochensplitter vor. Die Verletzung ging bis zu den Augenhöhlen herunter; diese waren zerstört, sogar das Nasenbein war gebrochen. Durch die Öffnung des Schädels hindurch sah man in einen Schlund mit braunrotem Grunde, angefüllt mit einer Schicht schwarzgeronnenen Blutes und Eiter. An der vorderen Seite ragten einige Knochensplitter in das Gehirn hinein. In der Ausdehnung von 5 bis 6 cm war der vordere Teil der beiden Hemisphären des Gehirns mit Blut und Eiter gefüllt. Wenn sich der Laie den grausigen Befund dieser Verwundung vergegenwärtigt, so wird es ihm schwer begreiflich, wie die Frage, ob eine so verwundete Frau überhaupt bei Sinnen gewesen sein könne, noch zur Diskussion gestellt werden kann! Die Sachverständigen im Prozeßverfahren sind darüber jedoch geteilter Meinung gewesen. Der Kreisphysikus Dr. Feldmann hat, wie wir wissen, aus der Frage der Sterbenden: »Sind Sie der alte oder der junge Dr. Feldmann?« und der Antwort, sie sei mit einem Stock geschlagen worden, die Überzeugung gewonnen, daß die geistigen Kräfte der Frau Ziethen noch genügend stark seien, um sie als vernehmungsfähig gelten und ihre Aussage beschwören zu lassen. Noch viel weiter geht Dr. Pagenstecher, nach dessen Meinung »alle theoretischen Deduktionen vollständig hinfällig sind, wie das ja überhaupt in unserer Wissenschaft der Fall ist«, der sich nur »an die vorliegenden Tatsachen, an weiter gar nichts anderes halten will« und zu der Ansicht gelangt: »Es kann darüber gar kein Zweifel bestehen; daß Frau Ziethen mit Bewußtsein die Fragen beantwortet hat, die an sie gestellt worden sind.« Die radikale Auffassung wird allerdings von diesem Sachverständigen allein vertreten. Der Sachverständige Dr. Hermann Künne glaubt, daß bei Frau Ziethen, wie das die Signatur solcher Zustände sei, ein durchgehend schlafsüchtiger Zustand vorgeherrscht habe, dazwischen aber lichte Momente eingetreten seien. »Man kann wohl sagen: Es ist fast undenkbar, fast unmöglich, daß Bewußtsein vorhanden ist; aber man kann nicht mit Bestimmtheit den Schluß bilden, daß der Verletzte geistig unzurechnungsfähig sei. Um den Geisteszustand zu beurteilen, sind einzelne Äußerungen nicht maßgebend, denn gewisse Wortbilder können sich im Gehirn so festsetzen, daß sie durch eine gestellte Frage mechanisch reproduziert werden«, sagt dieser so gewissenhafte wie vorsichtige Sachverständige. Viel weiter geht der als Sachverständige ebenfalls gehörte Kreiswundarzt Dr. Berger, der von dem Polizeiwachtmeister zuerst herbeigerufen wurde und Frau Ziethen unmittelbar nach dem Verbrechen gesehen hat. Während sie im Krankenhaus war, hat er sie nicht aufgesucht, wohl aber der Obduktion beigewohnt. Er sagt folgendes: »Die Verletzung ist von solcher Bedeutung gewesen, daß durch sie überhaupt das Denkvermögen bedeutend eingeschränkt werden mußte, daß die Frau überhaupt in einem unzurechnungsfähigen Zustand war. Sogenannte lichte Augenblicke beruhen auf subjektiven Anschauungen. Ich habe keine gesehen. Wenn ich nun den Schädel sehe und das Protokoll der Obduktion dazu nehme, dann sage ich: Frau Ziethen war unzurechnungsfähig, das Gehirn konnte nicht funktionieren.« Der Kölner Kreiswundarzt Dr. Schmitz, der nur dem ersten Verhandlungstag beiwohnen konnte, dann wegen Erkrankung protokollarisch vernommen werden mußte, gibt sein Gutachten wie folgt ab: »Was den Geisteszustand der Frau Ziethen betrifft, so müssen die im Obduktionsprotokoll beschriebenen Verletzungen, gerade die des Zentralnervensystems, unbedingt eine Störung der geistigen Funktionen zur Folge gehabt haben. Es ist wohl möglich, daß lichte Momente vorgekommen sind, sie mußten aber ebenso rasch wieder schwinden, denn hin und wieder vorkommende klare Momente sind die Signaturen solcher geistigen Zustände. Die Größe der Verletzungen läßt nach gerichtsärztlichen Erfahrungen und klinischen Beobachtungen mit aller Bestimmtheit den Schluß gerechtfertigt erscheinen, daß das Bewußtsein der Frau, als sie die Antworten auf die gestellten Fragen, wenn auch scheinbar richtig, gegeben hat, ein klares und ungetrübtes nicht gewesen ist.« Der Direktor der Irrenverpflegungsanstalt zu Dalldorf, Medizinalrat Dr. Sander, erklärte: »Ich bin der Überzeugung, daß die Aussagen der Frau Ziethen absolut ohne jede Bedeutung waren und daß sie mit demselben Verständnis wie ihren Mann bei geeigneten Fragen mich oder einen anderen als Mörder bezeichnen könnte.« Ähnlich urteilt auch Herr Dr. Ganser aus Dresden, der die Ansicht vertritt, daß Frau Ziethen gar nicht gewußt habe, daß sie tödlich verletzt sei, und daß sie die immer wieder an sie gerichtete Frage: »Wer hat Sie geschlagen?« vielmehr auf die früheren Mißhandlungen, die sie von ihrem Mann erduldet hatte, bezogen hat. »Sie hat diese Frage nicht in dem Sinne verstanden, wie sie gemeint war; sie konnte sie nicht verstehen, weil sie von dem Faktum, auf welche sie sich bezog, nichts wußte.« Herr Professor Kraft-Ebing erklärt dazu: »Die Aussage der Frau Ziethen als einer Sterbenden, Delirierenden hat für mich gar keinen Wert. Ihre Aussage: ›Ziethen, mein Mann!‹ ist reine Echosprache.« Es erscheint dem Unbefangenen kaum faßbar, wie man aus all diesen schwankenden und unrichtigen Angaben, sowohl über die Person des Täters wie über die Tat selbst, gerade diejenigen heraussuchen kann, die Ziethen als den Täter bezeichnen, um zu sagen: Auf all die anderen Äußerungen der armen Frau kommt es hier nicht an, da hat sie sich eben geirrt; in diesem einen Punkt aber hat sie die Wahrheit gesagt, denn angesichts des Todes wird sie doch nicht lügen! Die Beschuldigungen der Frau Ziethen, dies glaube ich hiermit bewiesen zu haben, belasten den Ehemann ebensowenig wie den Anstreicher Roßbach, den Wachtmeister und all die anderen, die mit dem Verbrechen nichts zu schaffen haben. Wir wollen uns nun mit dem einzigen Überführungsstück, das die Anklage beizubringen vermocht hat, beschäftigen, dem einzigen Objekt, das den unmittelbaren Zusammenhang Ziethens mit der Tat erweisen soll. In dem dem Angeklagten abgenommenen Messer hat man, nachdem die Abschabung des Hammerstiels festgestellt worden war und dadurch die allergenaueste Untersuchung dieses Messers, das bei der Abschabung vielleicht gedient haben mochte, geboten erschien, verschiedene winzige Körperchen entdeckt. Man hat auch bemerkt, daß an der Schneide des Messers, und zwar an dem durch die Schale gewöhnlich geschützten Teil, schwarze Fleckchen waren. Bei der ersten Betrachtung des Messers hatte man diese Kleinigkeiten übersehen, ihnen jedenfalls keinen Wert beigelegt. Nun wurde das verdächtig gewordene Messer dem Apotheker am Krankenhaus, Lehn, zu sachverständiger Untersuchung von Staatsanwalt und Untersuchungsrichter übergeben. Nach dem Bericht der »Elberfelder Zeitung« erklärte der Sachverständige, Apotheker Lehn, er habe ungefähr in der Mitte des Messers, an der Schneide klebend, ein rötliches, nicht vertrocknetes Körperchen in der Größe einer Linse von etwa 3 mm entdeckt, das er mit Hilfe des Mikroskops als Blut konstatiert habe. Dr. Feldmann erklärte später, daß die Blutkörperchen eine runde Form hatten, und diese Form hätte das Blut der Menschen mit dem der Säugetiere gemein; es könne also kein Sachverständiger mit Bestimmtheit Säugetier- von Menschenblut unterscheiden. Hier würde die Wahrscheinlichkeit, daß Ziethen mit dem Messer einmal Fleisch geschnitten habe, das Vorhandensein eines solchen Körperchens schon erklären können. Am wichtigsten ist das zweite Partikelchen. Apotheker Lehn erklärt dazu: »Nach dem Griff des Messers zu fand ich ein 1 bis 1,3 mm langes Partikelchen, welches sich unter dem Mikroskop als Holz herausstellte, und zwar nehmen wir keinen Anstand, dieses als Holz von dem Stiel des Hammers zu erklären.« Außerdem fand sich noch »an dem Winkel des Messers ein kleines Partikelchen«, in bezug auf welches der Herr Untersuchungsrichter besonders fragte, ob dasselbe von demselben Holz wie das Holz an dem Stiele des Hammers wäre. Das Ergebnis war, daß dieses Partikelchen kein Holz, sondern »ein Teilchen einer Roggen- oder Weizenähre« war. Demgegenüber wird in dem gerichtlichen Bericht das Gutachten des Sachverständigen in folgender Weise wiedergegeben. Auf die dem Apotheker vorgelegte Frage: »Ist das an der Schneide der großen Klinge des Taschenmessers klebende Partikelchen und das an der Seitenfläche klebende Partikelchen Holz, eventuell Holz von dem Stiele des Hammers oder frisches Menschenblut?« antwortete Lehn: »Ich erkläre, daß diese beiden Partikelchen Holz von dem Hammerstiele sein müssen. Auch hieran habe ich Blutgerinnsel gefunden.« Die von der »Elberfelder Zeitung« gegebene Version hat entschieden mehr Wahrscheinlichkeit für sich, es ist doch kaum anzunehmen, daß ein Berichterstatter sich alle die von der »Elberfelder Zeitung« gemeldeten Einzelheiten aus den Fingern gesogen haben könne. Demnach wären also drei Körperchen am Messer gefunden worden: ein linsengroßes, das als Blut konstatiert worden ist – als Blut, das aber auch von einem Säugetier herrühren kann und das daher von der Anklage nicht weiter berücksichtigt worden ist –, ferner das mikroskopisch untersuchte Partikelchen »von etwa 1 mm Größe«, das Holz sein und Blutspuren aufweisen soll, und endlich das dritte, das gar nicht in Betracht kommt, da es von einer Kornähre herrührt. Nun ergeben sich noch immer folgende seltsame Widersprüche. Das kleine Dingchen, das der Polizeikommissar Gottschalk am Messer entdeckt hat, ist offenbar nicht dasselbe gewesen, das der Apotheker als »Holz« bezeichnet hat. Das Körperchen, das der Kommissar Gottschalk fand, saß »unmittelbar in der Hülle, in dem sogenannten Kreuz«. Es kann also, wenn wir richtig verstehen, nur das dritte sein, das der Sachverständige aufzählt, »an dem Winkel des Messers«, wie er sich ausdrückt, und das ist eben ein Teilchen von einer Roggen- und Weizenähre gewesen. In diesem Falle würde der Kommissar Gottschalk unrecht gehabt haben, dieses Partikelchen als ein Zeichen der Vorsehung zu bezeichnen! Das von Gottschalk entdeckte Körperchen »saß so fest, daß ich es kaum abbringen konnte«. Demnach scheint er doch den Versuch gemacht zu haben, es mit dem Nagel oder sonstwie zu entfernen, und das läßt doch darauf schließen, daß es schon seit ziemlich langer Zeit am Messer saß. Der Satz: »Es saß so fest, daß ich es kaum abbringen konnte«, läßt wiederum keine andere Deutung zu, als daß es dem Kommissar schließlich doch gelungen ist, es abzubringen! Woher kommt es nun, daß es der Sachverständige wieder »am Messer klebend« findet? Als belastend kann also nur das zweite Partikelchen angeführt werden, das der Sachverständige beschrieben hat und das ein losgelöstes Teilchen des vom blutbefleckten Hammer abgeschabten Holzes sein soll. Wie Probieren über Studieren geht, so geht die Anschauung über die Schilderung. Wir müssen unseren Lesern vor Augen führen, wie groß das Überführungsobjekt, dieses sogenannte Partikelchen, in Wahrheit gewesen ist. Man schaue sich auf einer Maßeinteilung einmal die Strecke an, die ein Millimeter einnimmt! Ein kaum sichtbares Pünktchen! Hätte man Ziethen dieses winzige Ding in natura vorgelegt und ihm gesagt: »Das ist an Ihrem Messer gefunden worden«, so wäre er niemals auf den törichten Einfall gekommen zu erklären, man habe Beweisstücke zu seinen Ungunsten gefälscht und den vom Hammerstiel herrührenden Holzspan künstlich in das Messer hineingebracht. Ziethen, der das winzige Beweisstück nicht gesehen hat, dem man darüber nur berichtet, hat sich offenbar eine ganz falsche Vorstellung von der Beschaffenheit dieses Objekts gemacht. Wie jedermann, dem man sagt, man habe im Messer ein »blutgetränktes Spänchen vom Holze des Hammerstiels« gefunden, glauben muß, daß es sich um ein Holzteilchen handelt, dessen Größe und Aussehen die Beschuldigung rechtfertigt, so hat auch Ziethen geglaubt, daß es sich um ein deutliches Beweisstück handele. Daher sein Ausruf: »Fälschung!« Von Fälschung kann selbstverständlich nicht die Rede sein, und diese Tatsache wiederum hat sich die Anklage voll zunutze gemacht. Hätte man Ziethen das winzige Dingelchen gezeigt, so würde er ohne weiteres die Möglichkeit zugegeben haben, daß das an seinem Messer gewesen sein könne, wenngleich er nicht wisse, was es sei. Ein solches Ding findet man nach meiner Überzeugung nämlich in jedem Messer, das in Gebrauch ist. Man klopfe nur einmal die Schale aus. Jedermann kann den Versuch zu jeder Zeit machen. Man nehme sein Taschenmesser, öffne die Klinge und klopfe es gehörig aus, und man wird unter zehn Fällen neunmal unbestimmbare kleine Körperchen von der Größe des hier so wichtig gewordenen winzigen Partikelchens vorfinden, über deren Ursprung und Beschaffenheit man sich keine Rechenschaft geben kann. Ich glaube nicht, daß ein Mensch imstande ist zu erklären, auf welche Weise sich solche Körperchen in ein Taschenmesser einnisten. Dazu kommt, daß Ziethen Barbier ist; er schröpft, er zieht Zähne, er ist außerdem ein Raufbold und hat nachgewiesenermaßen blutige Schlägereien gehabt. Es kann also der Zufall sehr wohl gefügt haben, daß von seinen Händen an dieses winzige, kaum erkennbare Ding sogar Menschenblut herangekommen sein könnte. Es kann aber auch Tierblut gewesen sein; er hat vielleicht mit dem Messer Wurst geschnitten. Hierzu sei auch gleich noch bemerkt, daß später auch der Polizeikommissar Gottschalk zugegeben hat, daß das Partikelchen im Messer möglicherweise durch einen Zufall an die Klinge geraten sein könne. Ziethen war nämlich auch Vogelfänger. Da ist es also mehr als wahrscheinlich, daß er häufig im Walde Holz geschnitten hat, und es wäre gar nicht verwunderlich, wenn ein kleines Stückchen eines abgeschnittenen Zweiges am Messer haftengeblieben wäre. Hat es nicht etwas Tragisches und Fürchterliches, daß man für die Beibringung einer Wunde, die eine Hand lang und so breit gewesen ist, daß man den Finger hineinlegen konnte und aus der das Blut sich in Strömen ergossen hat, gegen den Täter nur das Partikelchen von 1 mm Größe und einige noch winzigere Pünktchen auf der Manschette, von denen man nicht einmal hat nachweisen können, daß es sich um Blutspritzer handle, als einzige und alleinige Beweismittel hat beibringen können? Wenn man den Geschworenen die Pünktchen auf der Manschette gezeigt und ihnen gleichzeitig gesagt hat: »Im übrigen hat sich von dem in Strömen geflossenen Blut an der gesamten Kleidung und an der Wäsche des Angeklagten auch nicht das geringste kleinste Tröpfchen gezeigt, und ob diese Pünktchen von Blut herrühren oder harmlose Fleckchen sind, wie sie sich bei genauer Betrachtung auf der Wäsche so häufig vorfinden, hat in keiner Weise konstatiert werden können« – wenn man den Geschworenen das 1 mm große Körperchen, das im Messer gefunden worden ist, vorgelegt hat und wenn diese beiden alleinigen Beweisstücke ausgereicht haben, um den Angeklagten der Schuld zu überführen, daß er seiner Frau mit furchtbaren Hammerschlägen den Schädel in grausigster Weise zerschmettert und dadurch ihren Tod herbeigeführt habe, dann muß ich sagen: Ich stehe vor einem unaufgeklärten Rätsel! Und weiter hat absolut nichts entdeckt werden können, was irgendwie geeignet erschiene, Ziethen durch ein sachliches Beweisstück mit der Tat in unmittelbaren Zusammenhang zu bringen. Aus diesem mit dem bloßen Auge kaum wahrnehmbaren, jedenfalls in seiner Beschaffenheit nicht erkenntlichen Teilchen Holz hat der Staatsanwalt in einer wahrhaft großartigen Hyperbel »die Brücke geschlagen vom Angeklagten zum Hammer, vom Hammer zur Tat«. Man vergegenwärtige sich die Winzigkeit eines 1 mm großen Partikelchens: Das ist die Brücke, auf der die Anklage zum Nachweis des Verbrechens geschritten ist! Und das also sind die einzigen wirklichen Belastungen: die Aussage einer Frau mit zerschmettertem Schädel, deren Zurechnungsfähigkeit, gelinde gesagt, den allerstärksten Zweifeln unterliegt, und das mit dem Mikroskop herbeigeschaffte Partikelchen, das seinem Umfang und seinem Fundort nach die genaue Bezeichnung seines Ursprungs und seiner Beschaffenheit auf alle Fälle als überaus mißlich erscheinen läßt. Nun mag zugegeben werden, daß sogar das Lallen einer halb Bewußtlosen und ein kaum erkennbares Atom zur Unterstützung anderer, sehr schwerwiegender Schuldbeweise herangezogen werden und so eine ernsthafte Bedeutung gewinnen könnten; daß sie aber als alleinige Beweise für die Schuld eines Angeklagten sprechen sollen, das erscheint dem ruhig und unbefangen Prüfenden kaum faßlich. Und wenn nun gar zugunsten des Angeklagten geltend gemacht werden kann, daß alle übrigen Umstände durch und durch nur für seine Unschuld zeugen, alle Aussagen der schwersten Belastungszeugen ohne irgendwelche Ausnahme, dann darf man in der Tat mit vollster Bestimmtheit behaupten: Diese einzigen wirklichen sogenannten Schuldbeweise, diese Aussage der Frau Ziethen, dieses Partikelchen am Messer – sie beweisen gar nichts, überhaupt nichts, sie zerflattern wie Spreu im Winde! Wir wollen uns nun den Umständen zuwenden, die für den Angeklagten sprechen und die im Verlauf der Verhandlungen nicht zu der Schärfe der Beachtung gelangt sind, die erforderlich gewesen wäre, um zu erkennen, daß Ziethen für die Zeit des Verbrechens ein Alibi besitzt. Wenn man nicht annimmt, daß alle Zeugen Unrichtiges gesagt haben, daß auch diejenigen, die gegen den Charakter und die Handlungen des Angeklagten berechtigten Abscheu hegten, unwissentlich zugunsten des Beschuldigten ihre beeidigten Aussagen vor Gericht gemacht haben, wenn die Zeugenaussagen in ihrer Gesamtheit und in ihren Einzelheiten zutreffend sind, so kann Ziethen die Tat nicht begangen haben. Es ist real unmöglich. Ziethen ist zur Zeit, da die Tat verübt worden ist, nicht am Tatort gewesen! Dafür gibt es allerdings nur einen Zeugen: die Uhr. Aber die betreffenden Minuten nach der Elberfelder Ortszeit sind ganz genau festgestellt. Wir nehmen nicht die schwankenden Angaben der Privaten, wir berufen uns lediglich auf die amtliche Meldung der Königlichen Eisenbahndirektion, auf die Rathaus- und die Postuhr, auf die Uhr der Lutherischen Kirche. Danach steht, wie wir gesehen haben, folgendes fest: 11 Uhr 8 Minuten: Die in Elberfeld aussteigenden Reisenden verlassen auf dem Döppersberger Bahnhof den Zug aus Deutz, den Ziethen benutzt hat. 11 Uhr 15 Minuten: Die Rathausuhr schlägt ein Viertel zwölf, als Klees und Frau Heinrichs auf dem Wege nach der Bachstraße vorübergehen. Klees überzeugt sich durch einen Blick auf die nahe gelegene Postuhr, daß er die Viertelstunde hat richtig schlagen hören. 11 Uhr 30 Minuten: Die Uhr der Lutherischen Kirche schlägt halb zwölf, als der Wächter Bergmann Ziethen vorüberlaufen sieht. Dazu rechnen wir noch als letzte Zeitangabe, die das Drama abschließt, die Angabe der beiden Polizeibeamten auf dem Rathaus: »Gegen 12 Uhr.« Ziethen wird als Gefangener eingeliefert. Nehmen wir nun die für Ziethen denkbar ungünstigste Berechnung. Ziethen soll den Weg vom Bahnhof nach seinem Haus, der nach der amtlichen Schrittabmessung siebeneinhalb bis acht Minuten in Anspruch nimmt, durch starke Beschleunigung der Gangart sogar in sechs Minuten zurückgelegt haben. Demnach Ankunft Ziethens vor seinem Haus 11 Uhr 14. Er legt seine Sachen ab. Er sieht seine Frau im Blut liegen. Er stürzt hinaus, ruft auf der Treppe die Magd Johanne Tasche. Er läuft in die Wirtsstube zurück. Da das Mädchen nicht gleich kommt und ihm jede Minute eine Ewigkeit dünkt, läuft er wieder auf die Treppe und ruft zum zweitenmal. Auf diesen Ruf eilen Frenzels herbei. Frenzel fordert Ziethen wiederholt auf, zum Arzt zu gehen. Inzwischen hat sich Johanne Tasche vollständig angezogen und kommt nach unten. Kurze Unterredung. Er schickt sie sogleich hinauf nach dem obersten Stock, um den Lehrling August Wilhelm zu wecken. Wilhelm antwortet nicht. Die Magd muß wiederholt rufen und klopfen. Sie eilt wieder nach unten. Wilhelm folgt ihr. Ziethen richtet verschiedene Fragen an ihn, empfiehlt ihm, auf die Kassette zu achten, steckt das Gaslicht auf dem Flur an, öffnet die Haustür, um zum Arzt zu laufen. Vor der Tür findet er Klees und Frau Heinrichs, die am Rathaus vorübergekommen sind, als es ein Viertel zwölf schlug. Die Entfernung vom Rathaus bis zur Ziethenschen Wohnung beträgt fünf bis fünfeinhalb Minuten. Sie sollen meinetwegen plaudernd langsamer gegangen sein und sechs bis sieben Minuten gebraucht haben. Sie sollen außerdem noch zwei bis drei Minuten vor der Tür gewartet haben. Dann hätten sie also zwischen 11 Uhr 23 und 11 Uhr 25 Ziethen in der geöffneten Haustür getroffen. Nehmen wir den Durchschnitt an: 11 Uhr 24. Ein späterer Zeitpunkt ist unmöglich, da um halb zwölf Ziethen bereits vom Wächter Bergmann an der Lutherischen Kirche gesehen wurde und schon vom ersten Arzt kam; und auch diese Zeitangabe ist unumstößlich. Danach blieb Ziethen noch wenigstens zwanzig Minuten unterwegs – er lief nach der Höchstenstraße, rief den Arzt, weckte dann seinen Schwager, so daß er etwa 11 Uhr 50 wieder seine Wohnung betrat. Dort wurde er sofort verhaftet und nach dem fünfeinhalb Minuten weit entfernten Rathaus abgeführt und kam also – da bei der Abführung sicherlich keine Minute verlorengegangen ist – gegen 12 Uhr in der Wachstube an, genau wie es die beiden Beamten angeben. Diese Zeiten stehen also unerschütterlich fest: 11 Uhr 14 Minuten Ankunft im Haus, 11 Uhr 24 Minuten Verlassen des Hauses, 11 Uhr 30 Minuten an der Lutherischen Kirche, 11 Uhr 50 Minuten Rückkehr und Verhaftung. Verrückt man eine derselben auch nur um wenige Minuten, so ist es geradezu unmöglich, daß sich die festgestellten Ereignisse zur festgestellten Zeit haben zutragen können. Den Anfang und das Ende dieses kritischen Zeitraums, von Ankunft des Deutzer Zuges in Elberfeld bis zu Ziethens Verhaftung, läßt sich somit auf die Minute durch untrügliche Zeugenaussagen feststellen, und wenn der Herr Staatsanwalt sagt, daß die »fünf Minuten, in denen das Verbrechen begangen sein könne«, sehr wohl für Ziethen hätten erübrigt werden können, so hätte er vielleicht wohl daran getan, das Exempel vorzurechnen. Nach den präzisesten Angaben der Zeit stimmt das absolut nicht. Ziethen ist also frühestens 11 Uhr 14 in sein Haus getreten. Er hat es spätestens 11 Uhr 24 verlassen. Es bleiben ihm also zehn Minuten für das Verweilen im Haus. Drängen wir nun alle bekannten Vorgänge während dieser Zeit so dicht wie möglich zusammen, unwahrscheinlich dicht sogar, um für Ziethen so viel freie Zeit wie denkbar zu gewinnen. Nehmen wir an, daß das Mädchen gleich den ersten Ruf Ziethens gehört und sofort aus dem Bett aufgesprungen sei, daß sie sich Hals über Kopf angezogen und dazu anstatt der von ihr behaupteten fünf Minuten nur drei Minuten gebraucht habe. Nehmen wir an, daß das Mädchen, um von ihrer im ersten Stock gelegenen Schlafstube in die Wirtsstube zu gelangen, um dort die von Ziethen an sie gestellten Fragen zu beantworten, seinen Befehl, Wilhelm zu wecken, zu hören, die zwei Treppen hinaufzulaufen, Wilhelm, der sich schlafend stellt, zu einer Antwort zu bringen und wieder herunterzukommen, anstatt der von ihr behaupteten fünf Minuten ebenfalls nur drei Minuten gebraucht habe. Nehmen wir ferner an, daß Wilhelm ihr auf der Ferse gefolgt sei, daß Ziethens Unterredung mit ihm, die Bestellung wegen der Kassette, das Anstecken der Gasflamme zusammen nur eine Minute in Anspruch genommen, so würden zwischen Ziethens erstem Ruf, der erfolgte, als das Verbrechen bereits begangen war, und seiner Entfernung aus dem Haus, seiner Begegnung mit Klees vor der Tür, also sieben Minuten vergangen sein. Es war aber 11 Uhr 24, als Ziethen das Haus verließ. Demnach müßte also unbedingt um 11 Uhr 17 Frau Ziethen, in ihrem Blut schwimmend, bereits auf dem Boden gelegen haben. Um 11 Uhr 14 ist Ziethen frühestens in seiner Wohnung eingetroffen. Für das Begehen des Verbrechens und die oberflächliche Beseitigung der Spuren blieben Ziethen also unter ungünstigster Berechnung höchstens drei Minuten. Da drängt sich die natürliche Frage auf: Kann denn das Verbrechen unter den Umständen, die festgestellt sind, in diesem Zeitraum von drei Minuten überhaupt begangen worden sein? Wir lassen einstweilen die Aussage der Frau Ziethen wie die des Wilhelm beiseite und halten uns nur an den objektiven Tatbestand. Der Zustand, in dem Frau Ziethen gefunden wird, läßt keinen Zweifel darüber, daß den tödlichen Schlägen entweder ein heftiger Kampf vorangegangen ist, bei dem ihr der Zopf vom Scheitel, die Geldtasche abgerissen, der Kamm zerbrochen ist, oder daß nach der tödlichen Verwundung der Täter, um den Verdacht von sich abzulenken, diese Indizien einer gewalttätigen Szene künstlich geschaffen hat. Das eine wie das andere würde, wenn auch noch so wenig, doch immerhin etwas Zeit beanspruchen. Der mit den Verhältnissen durchaus vertraute Täter hat aus dem Tischkasten im Nebenraum den Hammer geholt, die Frau niedergeschlagen und der am Boden Liegenden noch mehrere wuchtige Schläge versetzt. Der Hammer mit den Blutspuren ist gefunden worden. Er hat den Hammer entweder in einem Wasserbehälter der Hinterstube oder an der Pumpe abgespült; der Hammerstiel war am andern Morgen noch feucht. Jedenfalls ist der Täter aus der Ziethenschen Wohnung noch zweimal auf den Hof gegangen und hat den Pumpenschwengel in Bewegung versetzt, wahrscheinlich um sich die blutüberströmten Hände zu waschen. Das wiederholte Anschlagen der Hoftür, das Kreischen der Pumpe ist von unanfechtbaren Zeugen gehört worden. Er hat den Hammerstiel abgeschabt, um die Blutspuren zu entfernen. Die blutigen Holzspäne sind am Boden gefunden worden. Das sind die von der Anklage selbst festgestellten Tatsachen. Wenn die Anklage recht hat, wenn Ziethen der Mörder ist, so müssen sich die Ereignisse demnach in folgender Weise abgespielt haben: In Ziethen, der im Laufe des Abends in Köln sich noch mit Zeugen in völlig harmloser und unverdächtiger Weise unterhalten hatte und an dem nicht das geringste Verdächtige hat wahrgenommen werden können, was auf den Mordgedanken irgendwie schließen ließe, müßte plötzlich, während er sich auf dem Weg von Deutz nach Elberfeld befand, der Gedanke aufgeschossen und zum Entschluß gereift sein, gleich nach Hause zu stürzen und seine Frau zu ermorden. Denn er ist ja wegen Ermordung, wegen Tötung mit Überlegung verurteilt worden, man hat den leidenschaftlichen Affekt beim Totschlag ausgeschlossen. Mit diesem festen Vorsatz ist er nun also schnurstracks in die Bachstraße gelaufen. Er hat sich des Pakets, das er mitbrachte, und seines Mantels schnell entledigt und seine Frau, die noch in der Wirtsstube wachte, aufgesucht. Unter dem nichtigsten Vorwand hat er sogleich einen Streit mit ihr angefangen, hat sie aber nicht, wie sonst wohl, mit der Hand braun und blau geschlagen – nicht die geringsten Spuren eines Faustschlags haben entdeckt werden können –, er hat ihr vielmehr die Haarflechten vom Kopf, die Tasche vom Leib, das Armband abgerissen, den Kamm zerbrochen und, nachdem auf diese Weise die Spuren des Raubmordes geschaffen waren, den Hammer ergriffen, die Frau durch einen wuchtigen Schlag betäubt und ihr dann mit mehreren Schlagen den Schädel zerschmettert. Er hat sich dabei sehr geschickt benommen, denn von dem aus der Wunde sich reichlich ergießenden Blut, das bei dieser fürchterlichen Verwundung überall umherspritzte und sogar die Wand befleckte, sind seine Kleidung und seine Wäsche völlig verschont geblieben. Aber der Hammer und die Hände waren blutig. Die mußten gereinigt werden. Er ist also an die Pumpe gelaufen, hat sich die Hände gewaschen, den Hammer abgespült. Ins Wirtszimmer zurückgekehrt, hat er beim helleren Lichte bemerkt, daß die Blutspuren am Hammer nicht völlig beseitigt seien. Er hat sein Taschenmesser genommen, den Stiel abgeschabt und dann den Hammer in den Tischkasten geworfen. Aber seine Hände waren noch immer blutig. Er hat sie ein zweites Mal an der Pumpe reinigen müssen. Nimmt man an, daß Ziethen ohne vorangegangenen Streit gleich beim Betreten des Zimmers die Frau niedergeschlagen habe, so müßte er jetzt erst die grausige Inszenierung der schauerlichen Mordkomödie, die auf Täuschung berechnete Herrichtung des Opfers vorgenommen haben. Nachdem er endlich den Gashahn abgedreht, hat er die Hausbewohner durch seine Schreckensrufe aus dem Schlaf geweckt. Und das alles soll sich innerhalb des Zeitraums von drei Minuten abgespielt haben! Das erscheint doch kaum möglich! Aber wir wollen sogar das unmöglich Scheinende als möglich voraussetzen. Wie lassen sich dann aber die weiteren, von der Anklage festgestellten Tatsachen einschachteln? Wilhelm will sich nach dem Verbrechen in Strümpfen auf sein Zimmer geschlichen haben, ist aber vorher auf der Straße gesehen worden. Wenn Wilhelm das Verbrechen nicht selbst begangen hat, sondern Zeuge des Verbrechens gewesen ist und auf Ziethens Befehl, wie er selbst aussagt, auf Strümpfen nach oben geschlichen ist, so muß doch eine Verständigung zwischen Meister und Lehrling stattgefunden haben, die auch Zeit beansprucht hat. Zwischen dem ersten Kreischen der Pumpe und dem zweiten hat ein Zeitraum von mehreren Minuten, die Zeuginnen sagen: von fünf Minuten, gelegen. Sie sollen sich sehr stark geirrt haben, es soll nur eine einzige Minute verflossen sein. Selbst das kann aber nicht stimmen. Wenn Ziethen seine Frau erschlägt und von Wilhelm gesehen wird, wenn er sich mit dem Lehrling über die Geheimhaltung verständigt, wenn er den Hammer und die Hände an der Pumpe zweimal reinigt, den Hammer abschabt, mit der Frau vorher Streit gehabt oder sie nach der tödlichen Verwundung entsprechend hergerichtet hat, wenn Wilhelm nach vollbrachter Tat seines Meisters Zeit hat, auf die Straße zu treten, wo er gesehen worden ist, und dann dem Befehl Ziethens, auf Strümpfen nach oben zu schleichen, nachkommt, wenn gleich darauf Ziethen, der – man verzeihe in der ernsten Sache den etwas frivolen Ausdruck, der aber allein bezeichnend ist – das gemacht hat, was die Schauspieler einen »falschen Abgang« nennen, nun atemlos zurückkehrend das ganze Haus durch sein Schreien weckt, wenn das alles wirklich wahr ist, dann ist Ziethen nicht bloß ein Mörder, nicht bloß der ruchlose Komödiant, als den ihn der Staatsanwalt schildert, dann ist er ein Mensch, der geradezu Übernatürliches vollbringt! Das alles soll sich in drei Minuten abgespielt haben, zwischen 11 Uhr 14, der frühest bemessenen Zeit für Ziethens Ankunft in seinem Haus, und 11 Uhr 17, der spätest bemessenen Zeit seiner Alarmrufe, die alle weckten. Das ist unmöglich! Die ganze Sache wird aber noch undenkbarer, sie wird geradezu ungeheuerlich, wenn wir nun auf die Aussage Wilhelms, der die ganze Tat gesehen haben will, Bezug nehmen, und uns vergegenwärtigen, daß die Anklage sich auf diese Aussage stützt! Wilhelm hat jeden Tag etwas Neues ausgesagt, das dem vorher Gesagten widersprach. Wir wollen nun die am meisten belastende aller Aussagen, und zwar diejenige, von der die Staatsanwaltschaft sagt, daß sie die größte Wahrscheinlichkeit für sich habe, unserer Untersuchung zugrunde legen. Es ist die Aussage, die Wilhelm vor dem Untersuchungsrichter gemacht hat, nachdem er hörte, daß Ziethen dem Verdacht Ausdruck gegeben habe, Wilhelm könne selbst der Täter sein. Er erklärte damals: »Wenn Ziethen das gesagt hat, dann will ich endlich die volle Wahrheit sagen. Ich hab's gesehen, ich bin dabeigewesen, Ziethen ist der Mörder.« Er hat die Vorgänge dann im einzelnen geschildert und ist bis zur öffentlichen Verhandlung, von einzelnen Abweichungen der Details abgesehen, bei dieser Beschuldigung geblieben. Auch während der Verhandlungen hat er sich in diesem Sinne ausgesprochen, und der Staatsanwalt hat sich die Darstellung Wilhelms zu eigen gemacht und im Laufe seines Plädoyers behauptet: »Wilhelm hat die Wahrheit gesagt!« Wir wollen einmal sehen, wie diese »wahrheitsgetreue Darstellung«, die sich auch die Geschworenen bei ihrer Urteilsfindung angeeignet haben, sich bei genauerer Prüfung verhält. Wilhelm erzählt, er sei noch wach gewesen, als Ziethen aus Köln zurückgekommen sei. Man hat ihn nicht gefragt, weshalb er noch nicht zu Bett gegangen sei, was er wie der Lehrling Vollberg und Johanne Tasche hätte längst tun sollen. Aber gleichviel, daß er noch wach gewesen ist, unterliegt keinem Zweifel. Er will nun gesehen und gehört haben, wie Ziethen gleich nach seiner Ankunft mit seiner Frau in heftigsten Wortwechsel geraten sei. Wüste Schimpfworte fielen auf beiden Seiten, und der Beschimpfung folgte die Mißhandlung auf dem Fuße. Ziethen verließ die Wirtsstube und ging in den Vorflur an den Tisch, in dem gewöhnlich der Hammer lag, der ja auch am anderen Morgen an dieser Stelle von dem Kriminalkommissar Gottschalk dort gefunden wurde. Ziethen kehrte in die Wirtsstube zurück, und nun hörte Wilhelm einen dumpfen Schlag, hörte einen Schrei der Frau Ziethen und sah, wie sie niederfiel und Ziethen weiter auf seine Frau losschlug. Fünf Schläge auf den Kopf habe er ihr dann noch gegeben. Zwischen dem Beginn des Wortwechsels und dem Schlag, der Frau Ziethen niederstreckte, lagen nach Wilhelms Angaben kaum drei Minuten: »Lange hat es nicht gedauert. Er fing sogleich an und war noch keine drei Minuten in der Stube, da lag auch schon die Frau da.« Nun kam Ziethen heraus, sah den Lehrling und fuhr ihn an: »Du verdammter Lausejunge! Was machst du da? Wenn du nicht den Mund hältst, haue ich dich auch mit dem Hammer nieder!« Wilhelm sprang zur Seite, und Ziethen lief auf den Hof. (Das Kreischen der Pumpe muß von Wilhelm erklärt werden!) Dort blieb er nach Wilhelms Aussage etwa zwei Minuten. Nun kehrte Ziethen ins Haus zurück. (Über das zweite Pumpen an der Wasserpumpe gibt Wilhelm gar keine Auskunft.) Er rief laut: »August! komm her!« (Das sagt Wilhelm vermutlich, um die Aussage des Zeugen Funccius zu unterstützen, und das Gericht in dem Irrtum zu erhalten, daß Funccius eine Unterredung zwischen Ziethen und Wilhelm gehört hat, nicht die Unterredung zwischen Ziethen und Frenzel.) Dann ist Ziethen auf ihn zugetreten und hat gesagt: Du bist gegenwärtig gewesen, hast alles gesehen. Schweige davon. Dann kann niemand etwas bezeugen, und man kann mich auch nicht bestrafen. Sage nichts davon. Du gehst leise die Treppe hinauf, dann können sie von dir auch nichts aussagen!« Des weiteren habe er dann zu Wilhelm gesagt, er wolle nun fortlaufen und so tun, als wenn er direkt von Köln käme, damit man glaube, die Tat sei während seiner Abwesenheit geschehen. Darauf habe er sich entfernt, und Wilhelm trat nun vor die Haustür (er muß das zugeben, weil er von dem Zeugen Schwartmann gesehen worden ist), wobei er sah, wie Ziethen in atemloser Hast die Bachstraße hinunterlief: »Er lief so schnell, daß ihn kein Pferd einholen konnte.« Nun zog sich Wilhelm die Stiefel aus und schlich sich in seine Schlafkammer, wo Vollberg ihm, wie wir wissen, öffnete. Nach Wilhelms Auffassung ist dann Ziethen indessen in wildem Lauf ins Haus zurückgekehrt, hat es durch die kleine Seitengasse betreten und sofort laut geschrien. Ziethen ist nach der Aussage des Lehrlings etwa fünf Minuten fortgewesen. Es erscheint einiges fragwürdig an dieser Aussage, denken wir nur daran, daß Ziethen Wilhelm laut beim Vornamen gerufen hat, um mit ihm über die Geheimhaltung des Verbrechens zu reden! Zu einem solchen Zweck schreit man doch nicht so laut, daß es auf der Straße drei Häuser weiter gehört werden kann! Auch das Rätsel bleibt unaufgeklärt, daß der Zeuge Schwartmann zwar Wilhelm vor der Haustür stehen sieht, als dieser angeblich dem in wahnsinniger Hast davonstürmenden Ziethen nachblickt, daß derselbe Zeuge aber den auf ihn zurasenden Ziethen nicht im geringsten wahrgenommen hat. Schwartmann ist ausdrücklich vom Präsidenten gefragt worden, ob er Ziethen gesehen habe. »Ziethen bin ich nicht begegnet«, hat der Zeuge geantwortet. Wir wollen das indessen auf sich beruhen lassen, denn von weitaus größerer Bedeutung sind die Wilhelmschen Zeitangaben, die der Staatsanwalt immerhin als »wahrheitsgetreu« für seine Anklage verwendet hat. Drei Minuten Streit und Totschlag, zwei Minuten Abspülen des Hammers und der Hände an der Pumpe, eine Minute Vereinbarung mit Wilhelm über Geheimhaltung, fünf Minuten Ziethens Entfernung aus dem Haus bis zur Rückkehr und dem Alarmruf. Das macht elf Minuten! Diese elf Minuten versuche man nun in die unumstößlich festgestellten Zeitpunkte einzuzwängen: Aussteigen der Passagiere: 11 Uhr 8 Minuten. Ziethens Ankunft in der Wohnung: 11 Uhr 14 Minuten. Zeit für das Verbrechen und seine Vertuschung nach Wilhelms Angabe elf Minuten: 11 Uhr 25 Minuten. Um diese Zeit verläßt Ziethen aber in Wahrheit bereits seine Wohnung, um zum Arzt zu laufen. Wir wissen ferner ganz genau, daß vom ersten Ruf Ziethens bis zu dem Augenblick, da er das Haus verläßt, knappest bemessen sieben Minuten vergangen sein müssen. Nach Wilhelms Bericht hätte er also erst 11 Uhr 32 seine Wohnung verlassen können. Um 11 Uhr 30 war er aber bereits an der Lutherischen Kirche, nachdem er den Wachtmeister gerufen, sich zu Dr. Dahmann in einer Entfernung von zweieinhalb bis drei Minuten begeben und sich vor dessen Haus zweieinhalb bis drei Minuten aufgehalten hatte, also nach weiteren knapp bemessenen sechs Minuten. Dann wäre es aber, wenn Wilhelms Angaben stimmten, 11 Uhr 38 gewesen, als er an der Lutherischen Kirche vorüberkam. Es sind immer wenigstens sieben bis acht Minuten zuviel! Und da wir sicherlich zu Ungunsten Ziethens gerechnet haben, werden es genau die zehn bis elf Minuten sein, die das Verbrechen nach Wilhelms Darstellung beansprucht haben soll und die absolut nicht einzubringen sind. Wir haben festgestellt, daß Ziethen spätestens 11 Uhr 17 die Hausbewohner durch seine Rufe erschreckt hat. Dreizehn Minuten später kam er ja schon vom ersten Arzt an der Lutherischen Kirche vorbei. Wenn Wilhelm nun, wie der Staatsanwalt meint, die Wahrheit gesagt hat, so müßte das Verbrechen, das nach seiner eigenen Darstellung elf Minuten beansprucht hat, um 11 Uhr 06 begangen worden sein. Da saß Ziethen aber noch im Eisenbahnwagen, und erst zwei Minuten später, um 11 Uhr 08, konnten die Passagiere den Zug verlassen! Es ist also tatsächlich Ziethen nicht ein einziger Augenblick geblieben, um das ihm zur Last gelegte Verbrechen unter den Bedingungen zu begehen, die selbst von der Anklage festgestellt worden sind. Es ist unmöglich, daß er der Täter sein kann! Wenn Ziethen der Mörder nicht gewesen ist, dann kann es nur der Barbierlehrling August Wilhelm gewesen sein. Seine Angaben, so widersprüchlich sie auch im Laufe des Verfahrens waren, stellen das eine als Gewißheit hin, daß er um das Verbrechen gewußt haben muß. Während wir in der Lage sind, Ziethen vom Augenblick seines Eintreffens in Elberfeld an auf Schritt und Tritt und Minute für Minute zu verfolgen, wissen wir von Wilhelm in der kritischen Zeit zwischen halb elf und dem Augenblick seiner Begegnung mit Ziethen in Gegenwart der Johanne Tasche und der beiden Frenzel nur Unbestimmtes, das allerdings sehr schnell bestimmbar wird, wenn wir die von ihm selbst eingeräumte und von der Anklage anerkannte Tatsache, daß Wilhelm von dem Verbrechen Kenntnis gehabt hat, in Betracht ziehen. Vergegenwärtigen wir uns, wie Wilhelm den verhängnisvollen Tag verbracht hat. Wir wollen durch Klarlegung aller Verdachtsmomente überzeugen – das macht Wiederholungen unerläßlich und schließt den Zweck einer lediglich unterhaltenden Lektüre völlig aus, wenngleich Herr Landgerichtsdirektor Barre meine Abhandlungen zu einem unerheblichen Geplauder für oberflächliche Zeitungsleser stempeln will. An jenem 25. Oktober spricht Wilhelm im Laufe des Nachmittags gemeinsam mit dem Anstreicher Roll der Schnapsflasche in unmäßiger Weise zu. Er ist zumindest stark angetrunken, benimmt sich ungeschickt, verschüttet das Vogelfutter, stolpert über seine eigenen Füße, und mit der vorrückenden Stunde scheint sich die Trunkenheit immer mehr zu steigern. Er hat einen glühend roten Kopf. Das Verlangen erwacht in ihm, seine Liebste aufzusuchen. Er verfehlt sie bei der Frau, bei der er sich mit ihr zu treffen pflegt. Die Hausgenossen begeben sich inzwischen zur Ruhe. Das Mädchen Johanne schläft seit 10 Uhr; der Lehrling Vollberg hat sich niedergelegt. Die beiden Frauen im zweiten Stock wollen ihr Lager aufsuchen, Frenzel im ersten Stock schläft seit 9 Uhr, nur seine Tochter, Frau Storck, ist noch wach und arbeitet an der Nähmaschine. Es ist ein Viertel elf durch. Frau Ziethen, die noch unten in der Wirtschaft wach ist, denkt daran, Feierabend zu machen. Wilhelm verlangt es noch immer nach seinem Mädchen, das in nächster Nähe im Hause der Faßbenderschen Wirtschaft wohnt. Auch da sucht er sie vergeblich. Er trinkt noch einen Schnaps und kehrt unverrichteterdinge zur Ziethenschen Wohnung zurück. Vor der Tür spricht er noch mit dem Wächter Feiber, etwa um halb elf. Zu der Zeit ist noch ein Gast, ein Mann in hellgrauem Mantel, in der Wirtsstube, der sein Glas bald austrinkt und gute Nacht sagt. Wilhelm ist nun nach halb elf mit Frau Ziethen allein. Was hatte der angetrunkene Bursche, der zu jeder Handleistung in diesem Zustand untauglich war, zu dieser Stunde überhaupt noch unten zu suchen? Er hätte längst im Bett liegen sollen wie Vollberg. Aber freilich, er wußte ja, daß er einstweilen noch ungestraft aufbleiben konnte. Ziethen, der mit dem Zug um halb zehn nicht angekommen war, würde nun frühestens erst zwischen ein Viertel und halb zwölf aus Köln eintreffen. Wilhelm hatte also noch eine gute halbe Stunde zu seiner Verfügung frei. Welche Gedanken sich in dem vom Schnaps erhitzten, sinnlich erregten Burschen, der in der späten Stunde seinem Liebchen vergeblich nachgelaufen war, geregt haben mögen – bestimmen läßt es sich freilich nicht, aber berechtigte Vermutungen darüber steigen wohl in jedermann auf. Rechnen wir indessen nicht mit Vermutungen, sprechen wir von Tatsachen. Nach 11 Uhr hören die beiden Frauen im Nachbarhaus auf dem gemeinsamen Hof die Wasserpumpe kreischen und die Hoftür zur Ziethenschen Wohnung heftig auf- und zuschlagen. Das wiederholt sich nach einiger Zeit noch einmal. Wer war aus der Ziethenschen Wohnung herausgetreten? Wer hatte gepumpt? Frau Ziethen oder Wilhelm? Nur diese beiden Personen waren in den Ziethenschen Räumen noch wach. Kein Dritter war um diese Zeit mehr zugegen, und Ziethen war noch nicht zu Hause. Zu einer späteren Zeit sieht der Zeuge Schwartmann Wilhelm auf der Bachstraße vor der halbgeöffneten Haustür stehen. Wilhelm steht in halbgebückter Haltung da, mit auffällig roten Backen. Er lugt nach allen Seiten aus. Er lauert. Zu der Zeit brannte das Gaslicht noch. Nun wird das Licht gelöscht. Der bald darauf vorübergehende Wächter sieht, daß alles dunkel ist. Kein anderer kann es gelöscht haben als Wilhelm. Er war jetzt der einzige, der im Erdgeschoß noch wach war, der einzige außer der nun schon Schwerverwundeten, die in hilflosem Zustand dalag. Ziethen war noch immer nicht zu Hause. Nun schleicht Wilhelm die Treppe hinauf. Die beiden Nachbarinnen hören die Treppe knarren von unten bis hinauf zur Dachstube. Nun vergehen nur wenige Minuten, und Ziethens Schreckensrufe versetzen das ganze Haus in Bestürzung. Wilhelm stellt sich schlaftrunken und antwortet erst auf Johannes wiederholtes Pochen und Rufen, das nun auch den Lehrling Vollberg weckt, der sofort wieder eingeschlafen war, nachdem er Wilhelm die Tür geöffnet hatte. Vollberg bemerkt, daß das Licht, das er zuvor gelöscht hatte, brennt und Wilhelm auf dem Bett sitzt. Wilhelm begibt sich, nur mit einer Hose bekleidet, nach unten. Als Vollberg sich anzieht, sieht er Wilhelms Messer aufgeklappt auf dem Koffer liegen, er steckt es zu sich und vergißt es dann, Wilhelm zu geben. Auf Beobachtungen des Verhaltens eines Verdächtigten ist im allgemeinen gewiß nicht viel zu geben. Das Schuldbewußtsein verrät sich durchaus nicht immer durch äußerlich erkennbare Zeichen, und die lauterste Unschuld kann sich wiederum so verdächtig gebärden, daß man auf die Schuld mit großer Wahrscheinlichkeit schließen dürfte. Wilhelms Benehmen ist aber in der Tat im höchsten Grad auffällig, und es fällt auch allen auf, ohne daß einer nur den geringsten Verdacht hat, daß der Junge das Verbrechen begangen haben könnte, denn der Verdacht aller richtet sich vom ersten Augenblick an ja gegen Ziethen. Unten angekommen, hat Wilhelm zunächst die kurze Unterredung mit Ziethen, der ihn in keiner Weise beargwöhnt und selbst in einem solchen Zustand ist, daß er sich um den Jungen gar nicht weiter kümmert. Auffallend ist, und alle bemerken das, daß Wilhelm, der zwei Minuten vorher von Ziethen vor Zeugen darüber befragt worden ist, ob er etwas über das Verbrechen sagen könne, wer sich zuletzt in der Wirtsstube aufgehalten habe und wann er seine Schlafkammer aufgesucht hat, als er nach kurzer Entfernung die Wirtsstube wieder betritt, vor den neu hinzugekommenen Zeugen so tut, als ob er von nichts wisse. »Wer ist das? Was ist los?« fragt er, und das Mädchen Johanne begreift nicht, weshalb der Junge diese Komödie aufführt. Es kommen andere, Beamte. Man fragt Frau Ziethen. Wilhelm zieht sich scheu in das dunkle Hinterzimmer zurück. Ziethen kehrt atemlos von seinem wilden Lauf durch die Stadt nach den Ärzten zurück. Der Polizeiwachtmeister tritt energisch auf ihn zu und sagt ihm: »Sie sind der Mörder! Sie sind verhaftet!« Da überkommt es Wilhelm. Da regt sich übermächtig sein Gewissen. Da treibt es ihn unwillkürlich zu einer verhängnisvollen Unvorsichtigkeit. Ohne zu wissen, was er tut, springt er aus dem dunklen Hinterzimmer hervor und schreit den Wachtmeister an: »Wie können Sie es wagen, meinen Meister zu verhaften. Er ist nicht der Mörder! Ich weiß es!« Ja, er wußte es in der Tat! Überblickt man die Aussagen aller Zeugen und berücksichtigt die Feststellungen, daß Frau Ziethen mit einem Hammer erschlagen worden ist, der sich in der Wohnung befand, dessen Stiel der Täter abgespült und mit dem Messer abgeschabt hat, dann kann es kaum noch einem Zweifel unterliegen, daß Wilhelm die Frau erschlagen hat. Wilhelm hat mit der Frau gerungen, gleichviel ob er nun wegen irgendeiner Ungehörigkeit mit ihr in Streit geraten oder von einer verhängnisvollen Wallung übermannt worden ist. Er hat ihr, während er sich mit ihr herumschlug, den Zopf und die Tasche abgerissen. So betrunken er auch war, es mochte ihm doch aufdämmern, daß er eine fürchterliche Strafe zu gewärtigen hatte, wenn der gestrenge Meister, der in einer Viertel-, spätestens in einer halben Stunde zu erwarten war, heimkehren würde. Aber der Schnaps hatte seine Sinne doch genügend umnebelt, um ihn des klaren Bewußtseins zu berauben, daß er durch ein Verbrechen das Vergehen nicht wiedergutmachen und, wenn er auch der Strafe des Meisters entgehen sollte, der Strafe der Gerechtigkeit verfallen würde. In seiner Aufregung, die vielleicht Fusel, sinnliche Lust und Todesangst in gleichem Maße geschürt haben, stürzt er in den Nebenraum, den Vorflur, ergreift den Hammer und streckt die Frau nieder. Nun, da er sein Opfer vor sich liegen sieht, überkommt ihn die bestialische Lust des Drauflosschlagens, die bei so vielen Ermordungen, namentlich mit einem stumpfen Instrument, einem Hammer, einem Holzscheit, einem Beil, beobachtet worden ist. Auch Sobbe, der den Briefträger Kossäth in Berlin mit dem ersten Schlage tödlich getroffen, hatte auf den schon Ermordeten besinnungslos weiter losgehauen, und in der Verhandlung gab er dafür die beachtenswerte Erklärung ab: »Ich wußte nicht mehr, was ich tat. Ich mußte es tun.« Nun ist das Verbrechen begangen, das Opfer liegt zu seinen Füßen. Nun ist der Rausch vorüber, und mit Entsetzen und Schaudern blickt er um sich her. Das Blut entströmt der Wunde. Es ist überall umhergespritzt. Er selbst, seine Hände und Kleider, sind mit Blut besudelt. Ganz besonders aber der Hammer, mit dem er die tödlichen Schläge geführt hat. Er läuft hastig hinaus auf den Hof und wäscht an der Pumpe seine Hände und den Hammer. Aber das Blut haftet fest am Stiel. Als er wieder in die Stube zurückgekehrt ist, sieht er beim hellen Licht noch immer die roten Flecke am feuchten Holz. Er zieht sein Taschenmesser hervor und schabt den Stiel ab. Dann wirft er den Hammer wieder in die Schublade, aus der er ihn geholt hat. Noch immer sind seine Hände von Blut befleckt. Er geht noch ein zweites Mal an die Pumpe und wäscht sich ein zweites Mal. Er blickt auf die Uhr. Ziethen kann jeden Augenblick kommen. Er tritt auf die Straße. Vielleicht hört er ihn schon. Vielleicht bleiben ihm doch noch einige Minuten zu gründlicherer Beseitigung der verräterischen Spuren. Aber da geht jemand vorüber, von dem er sich beobachtet fühlt. Er hört wieder Schritte. Vielleicht ist es schon Ziethen. Er tritt ins Haus zurück, schließt die Haustür, zieht sich die Stiefel aus, dreht schnell den Gashahn zu und schleicht sich nun nach oben. Die Stiegen knarren unter seinen Schritten. Er klopft an die Tür. Vollberg taumelt schlaftrunken im Dunkeln aus dem Bett, öffnet ihm, fragt ihn, ob der Meister schon da sei. »Nein.« Und Vollberg schläft sofort wieder ein. Wilhelm ist in tödlicher Unruhe. Er zündet das Licht an, prüft sich und seine Gegenstände auf Blutspuren. Er mustert seine Joppe und versteckt sie, er öffnet das Messer und legt es neben sich geöffnet auf den Koffer. Es war die höchste Zeit, daß er hinaufgeschlichen war, denn nun hört er schon Ziethen rufen. Nach einigen Minuten klopft Johanne und ruft ihn selbst. Er gibt zunächst keine Antwort, er stellt sich schlaftrunken und folgt endlich dem Mädchen nach unten, in Hemdsärmeln. Er hütet sich wohl, die Joppe wieder anzuziehen. Das Messer läßt er liegen, er vergißt es vermutlich in der Verwirrung. So kann es gewesen sein, so kommt es dazu, daß der verstört im Hinterraum hockende Bursche vorspringt, als der Meister verhaftet wird. »Er ist nicht der Mörder! Ich weiß es!« Lediglich auf diese Äußerung hin wird Wilhelm mitverhaftet. Kein Mensch denkt daran, daß er der Mörder sei. Den Mörder hat man ja! Das ist ja Ziethen! Das kann nur Ziethen sein! Der Junge weiß aber vielleicht um das Verbrechen mehr, als er jetzt sagen will. In der Wachstube wird Ziethen ganz genau untersucht. Den Jungen braucht man nicht zu untersuchen, der ist ja nicht der Mörder! Nach den veröffentlichten Berichten haben die Polizeibeamten auf die Frage, ob Wilhelm körperlich untersucht worden sei, übereinstimmend »Nein« geantwortet. Polizeikommissar Brouwers sagt: »Ich habe den Wilhelm nicht untersucht.« Polizeikommissar Kirchhoff: »Ich habe den Wilhelm auch nicht untersucht, glaube mich aber zu erinnern, daß es der Polizeikommissar Gottschalk getan hat.« Polizeikommissar Gottschalk: »Ich entsinne mich nicht, daß ich den Wilhelm untersucht habe, weil er mir in erster Linie gar nicht besonders verdächtig erschien.« Es ist also zeugeneidlich durch die maßgebenden Polizeibeamten festgestellt worden: Wilhelm ist nicht untersucht worden. Auch nicht von den Sachverständigen! Diesen sind die Kleider Wilhelms nicht einmal vorgelegt worden, weder dem Kreisphysikus Dr. Feldmann noch dem Apotheker Lehn! Ja, man hat Wilhelm sogar gestattet, am Tage nach dem Verbrechen in seiner Schlafkammer noch einmal Toilette zu machen. Die Anklage bestätigt die Tatsache, daß »Wilhelm nach seiner Verhaftung wieder zum Ankleiden auf sein Schlafzimmer geführt worden ist«, dabei wird die Möglichkeit eingeräumt, daß es ihm bei dieser Gelegenheit habe gelingen können, wichtige Überführungsstücke, wie beispielsweise das Messer, zu beseitigen! Nicht zum Ankleiden, sondern zum Umkleiden hat Wilhelm sicherlich den Aufenthalt in seiner Schlafkammer benutzt, denn er hatte guten Grund, seine Joppe nicht wieder anzuziehen. In diesem Zusammenhang ist eine bei der Vernehmung des Zeugen Schwartmann gemachte Äußerung von besonderem Interesse, der aber von Seiten der Anklage keine Bedeutung beigemessen worden und die im Laufe der aufregenden Verhandlungen spurlos untergegangen ist. Es ist die geradezu unglaublich erscheinende Tatsache, daß Wilhelm am Tage des Verbrechens einen anderen Rock getragen hat als in der Untersuchungshaft und während der Verhandlung. Schwartmann sagt folgendes: »Wilhelm ist mir beim Untersuchungsrichter vorgeführt worden. Meine vorher von ihm abgegebene Beschreibung paßte ganz genau. Er hatte aber einen ganz anderen Rock an, und deshalb erkannte ich ihn nicht sofort.« Und auf Befragen des Untersuchungsrichters erklärt auch Wilhelm, daß er an dem betreffenden Tage wohl denselben Anzug, aber einen anderen Rock, eine kurze Joppe, getragen habe. Was ist nun aus dieser kurzen Joppe geworden? Die nichtssagenden Pünktchen auf Ziethens Manschetten werden unter das Mikroskop genommen, Wilhelms Joppe aber, die vielleicht, ja wahrscheinlich vom Blut der Unglücklichen über und über bespritzt war, würdigt man keines Blickes. Ja, man gestattet dem Angeklagten sogar, dies vielleicht allerwichtigste Überführungsstück auf unaufgeklärte Weise der Untersuchung zu entziehen und ein unverfängliches Kleidungsstück dafür anzulegen. Wann ist es wohl jemals vorgekommen, daß einem des Mordes Angeklagten – denn auch gegen Wilhelm lautete die Anklage, mit Ziethen »gemeinschaftlich im Oktober 1883 zu Elberfeld die Ehefrau Ziethen vorsätzlich getötet und diese Tötung mit Überlegung ausgeführt zu haben« – die Möglichkeit gewährt wird, das Kleidungsstück, das er in der Stunde des Verbrechens getragen hat, gegen ein anderes zu vertauschen? Wann ist es wohl jemals vorgekommen, daß man nach diesem Kleidungsstück, das der des Mordes Beschuldigte zur Stunde der Tat getragen, gar nicht mehr gefragt und es auf Blutspuren nicht einmal oberflächlich hat untersuchen lassen? Und was ist nun aus Wilhelms Messer geworden, das Vollberg am Abend des Mordes unmittelbar nach begangenem Verbrechen offen auf dem Koffer hat liegen sehen, das er selbst geschlossen und in die Tasche gesteckt hat, um es Wilhelm zu geben, das er nach Wilhelms Verhaftung wieder in seiner Tasche gefunden und auf den alten Platz gelegt hat und das nun gerade wie die Joppe aus der Untersuchung und aus den öffentlichen Verhandlungen wie weggeblasen ist? Spurlos! »Leider ist das Taschenmesser des Wilhelm, welches, wenn er der Täter war, zweifellos Spuren zeigen mußte, im Laufe der Untersuchung auf eine seltsame Weise verschwunden«, sagt der aktenmäßige Bericht des Landgerichtsdirektors Barre. Ach ja, sehr seltsam! Wilhelm selbst kann es sich nicht erklären. Zwischen dem Präsidenten des Schwurgerichts und Wilhelm, den auch der Leiter der Verhandlungen keineswegs für den Täter hält, entspinnt sich über diesen Punkt das folgende Zwiegespräch Präsident: »Wie ist es nun mit dem Messer, welches der Zeuge Vollberg an dem betreffenden Abend neben dem Koffer gefunden hat?« Wilhelm: »Ich weiß nichts davon.« Präsident: »Wo hast du das Messer denn gehabt?« Wilhelm: »Am Morgen haben wir es noch zusammen gebraucht und haben damit Wurst geschnitten.« Präsident: »Hattest du das Messer in der Tasche, als Ziethen seine Frau schlug?« Wilhelm: »Ja! Soviel ich mich erinnere. Auf der Wachstube hatte ich es nicht mehr. Es muß mir beim Auskleiden aus der Tasche gefallen sein.« Diese Auskunft genügte dem Vorsitzenden. Es wird nicht weiter danach gefragt, auch nicht weiter danach geforscht! Hätten die Organe der Polizei und die anderen zur Ermittlung berufenen Behörden auf die Untersuchung der Hände, der Kleider, des Messers Wilhelms auch nur einen geringen Teil jener vollberechtigten Sorgfalt verwandt, die sie dem des Mordes verdächtigen Ziethen gegenüber anzuwenden für ihre Pflicht hielten, sie würden sicherlich an Wilhelm etwas Überzeugenderes gefunden haben als zweifelhafte Pünktchen von der Größe einer Nadelspitze, die so winzig sind, daß man sie chemisch gar nicht hat untersuchen können, daß sie umrändert werden mußten, um für das Auge der Geschworenen überhaupt sichtbar zu werden; sie würden an Wilhelms Messer etwas Beweiskräftigeres entdeckt haben als jenes einen Millimeter große Partikelchen, das die Brücke zu Ziethens Tat geschlagen hat. Es wäre dann wohl kaum vonnöten gewesen, das Mikroskop zu nehmen, und die Chemie hätte nur zu bestätigen brauchen, was sich schon dem unbewaffneten Auge in erkennbarer Gestalt darbot. Wir haben in unserer bisherigen Untersuchung nachzuweisen versucht, wie wenig beweiskräftig die drei wichtigsten, gegen Ziethen angeführten Belastungsmomente sind: die Aussage des Opfers, das »Partikelchen« am Messer und die Aussagen Wilhelms. Wir haben darüber hinaus durch genaueste, unanfechtbare Zeitbestimmungen dargelegt, daß der Angeklagte sich zur Tatzeit keinesfalls am Tatort hat befinden können. Wir werden im folgenden sehen, wie alle diese Entlastungsmomente im Laufe der Untersuchungen und Verhandlungen – durch eine zwar begreifliche, aber keineswegs zu rechtfertigende Voreingenommenheit dem Beschuldigten gegenüber – unbeachtet geblieben sind. Angesichts der schwerwiegenden Momente, die das Verhalten Wilhelms als ein ungewöhnlich verdächtiges erkennen ließen, muß es allerdings mehr als befremdlich, ja, es muß unerklärlich erscheinen, daß man den Lehrburschen sowohl während der Untersuchung wie auch während der Verhandlung eigentlich vollkommen unbehelligt gelassen hat – insofern nämlich unbehelligt, als man dem Gedanken, daß Wilhelm selbst der Täter sein könne, überhaupt nicht nähergetreten ist. Den von Ziethen im Laufe der Untersuchung geäußerten Verdacht, daß Wilhelm die Frau niedergeschlagen habe, hat man überhaupt nicht ernst genommen. Hatte doch Ziethen selbst zunächst gar nicht daran gedacht. Erst als ihm vom Untersuchungsrichter mitgeteilt worden war, daß Wilhelm ihn als den Mörder bezeichnet und das Verbrechen mit eigenen Augen mit angesehen zu haben behauptet hatte, erst da ist Ziethen der Verdacht aufgestiegen: wenn der Junge so lügt, wenn er mich des Mordes beschuldigt, wenn er die Vorgänge in allen Einzelheiten zu kennen vorgibt, dann kann es kein anderer gewesen sein als er selbst. Alle Tatsachen, die Ziethens Verdacht hätten unterstützen können – Wilhelms Trunkenheit, das Kreischen der Wasserpumpe, das Schlagen der Ziethenschen Hoftür, das Knarren der Stiege, das Verschwinden der Joppe und des Messers –, alles das war ja Ziethen noch unbekannt. Er hatte keinen anderen Anhaltspunkt für seinen Verdacht als die ungeheure Lüge des Jungen. Wie Wilhelm dazu gekommen sein konnte, das Verbrechen zu begehen, darüber konnte Ziethen nur allgemeine Mutmaßungen aussprechen. Und was in dieser Beziehung von ihm vorgebracht wurde, war allerdings nicht sehr überzeugend. Er sagte: »Ich war ein strenger Meister. Ich habe den Jungen oft geprügelt. Er hat vielleicht irgendeine Dummheit begangen, Wurst gestohlen, Schnaps gesoffen. Er mochte fürchten, daß meine Frau mir das mitteilen würde. Er hat die Denunziantin gewaltsam beseitigt.« Das kann allerdings als ein genügendes Motiv zum Mord oder zum Totschlag nicht angenommen werden. Da sagte denn auch der Untersuchungsrichter, sagte nach ihm der Vorsitzende des Geschworenengerichts: »Der Junge hat gar keinen Grund gehabt, die Frau zu ermorden. Wegen eines gestohlenen Stückchens Wurst schlägt man doch niemand nieder. Wilhelm ist ganz und gar nicht verdächtig; und hätte er nicht in einem unbesonnenen Augenblick bei der Verhaftung Ziethens eine bedenkliche Äußerung gemacht, so hätten wir uns um ihn gar nicht zu kümmern brauchen. Jetzt aber wissen wir aus dieser unbedachten Äußerung, daß er irgendwie beteiligt sein muß, und da er das Verbrechen nicht begangen hat, wird er wohl, wie er sagt, Augenzeuge gewesen sein. Vielleicht hat er auch die Tat begünstigt.« So hat denn Wilhelm mit dem Verbrechen selbst nach der Auffassung der Polizei, des Untersuchungsrichters und der Staatsanwaltschaft nichts zu tun gehabt. Als überaus charakteristisch darf hier wohl die Tatsache bezeichnet werden, daß in seinem beredten Plädoyer der Staatsanwalt bei der Verhandlung sich so ausschließlich mit der Aufgabe befaßte, Ziethens Schuld nachzuweisen, daß er darüber den Wilhelm vollkommen vergessen konnte. Wilhelms Verteidiger mußte sich nach dem Plädoyer des Staatsanwalts erheben und fragen, ob denn mit dem Vortrage des Staatsanwalts auch die Anklage gegen Wilhelm als erschöpft anzusehen sei? Der Staatsanwalt hatte von Wilhelm überhaupt nicht gesprochen, hatte auch keinen Antrag gestellt, und erst in der Replik holte er das Versäumte nach und brachte in seiner zweiten Rede einige Unerheblichkeiten gegen Wilhelm vor, von denen Wilhelms Verteidiger sagte, sie seien wohl nicht ernst zu nehmen. Der Staatsanwalt ließ die Anklage gegen Wilhelm wegen Teilnahme am Mord überhaupt fallen und beschränkte sich darauf, für Wilhelm pro forma das Schuldig auf die Frage der Begünstigung zu beantragen, die mit einer einfachen Geldbuße geahndet werden kann. Da der Staatsanwalt selbst somit als der wirksamste Verteidiger des Wilhelm aufgetreten war, so konnte der Verteidiger mit Recht sagen: »Ich bin auf diesen Posten gestellt worden, um zu verteidigen. Aber ich vermeine keinen Angriff erfahren zu haben. Ich soll kämpfen, und ich glaube nicht, daß mir ein ernstlicher Kämpe im Blachfelde gegenübertritt. Es ist überhaupt eine eigentümliche Signatur dieses Prozesses gegenüber dem Angeklagten Wilhelm, daß von vornherein niemand an die Schuld desselben geglaubt hat.« Ja, das ist in der Tat die Signatur! Das erklärt die ganze Führung, das erklärt auch die Verurteilung. Was brauchte man Wilhelm oder irgendeinen andern der Tat zu verdächtigen? Man hatte ja Ziethen, den Mörder! Das war nicht erst zu erweisen, das war schon erwiesen! Es handelte sich also eigentlich nur in zweiter Linie darum, festzustellen, wie das Verbrechen begangen worden war. Die Hauptsache war die, Ziethen, den störrischen Verbrecher und verächtlichen Heuchler und Komödianten, zum Eingeständnis zu bewegen. Jede Äußerung des Angeklagten, die darauf abzielte, seine Nichtbeteiligung nachzuweisen, galt also von vornherein als Leugnen. Es galt in jedem einzelnen Fall vor allem, Ziethens Aussagen zu entkräften. Auf das einzelne, was offenbar zu Ziethens Gunsten sprechen mußte, kam es ja gar nicht an, da man sich über das Allgemeine, daß Ziethen der Mörder sei, ganz im klaren war. In diesem Sinne ist die ganze Untersuchung geführt worden, in diesem Sinne ist die Anklage erhoben, in diesem Sinne sind die Verhandlungen vor den Geschworenen geleitet worden, in diesem Sinne war jede Verteidigung Ziethens verfehlt. Wie erklärt sich diese unfaßbare Erscheinung? Woher diese fürchterliche und verhängnisvolle Voreingenommenheit? Sie erklärt sich, wie wir schon eingangs feststellten, aus der niederschmetternden Gewalt und der Tyrannei der »öffentlichen Meinung«. Jahraus, jahrein hat Ziethen seine Frau, eine stille, gute und anständige Frau, in unerhörter Weise gewohnheitsmäßig mißhandelt. Die Einzelheiten, die durch die Zeugenaussagen über das eheliche Leben Ziethens in dem Prozeß zu allgemeiner Kenntnis gelangt sind, sind grauenerregend und haarsträubend. Er hat die Frau mit der Faust oder mit dem ersten besten beliebigen Gegenstand, der ihm gerade zur Hand war, in unmenschlicher Weise geprügelt. Er hat sie getreten, er hat sie fast gewürgt, er hat ihr ein Messer durch die Hand gezogen. Es gibt keine erdenkliche Scheußlichkeit, die dieses Ungeheuer von Mann nicht begangen hätte. Zu diesen nachgewiesenen und von Ziethen durchaus nicht bestrittenen Schändlichkeiten kommt noch Ziethens Liebschaft mit der Emma Alberts in Köln. Er hatte zweifellos für das Mädchen eine starke Leidenschaft gefaßt. Sie fühlte sich zum zweiten Male Mutter. Er hatte in seinen Briefen der Hoffnung einer dauernden Verbindung mit ihr Ausdruck gegeben. Ist es da zu verwundern, daß man bei der Kunde von der Ermordung der Frau Ziethen, die sich mit Blitzesschnelle durch die ganze Stadt verbreitete, allgemein den Verdacht aussprach, das könne nur ihr Mann getan haben? Dieser Gedanke beherrschte alle Welt, von jenem Polizeibeamten, der die erste Frage an die erschlagene Frau richtete, an bis auf die Geschworenen, die das »Schuldig« sprachen, bis auf das Publikum, das dichtgedrängt den Schwurgerichtssaal füllte und bei Verkündigung des Todesurteils in lauten Jubel ausbrach. »Sie sind der Mörder!« hatte der Polizeiwachtmeister Weinrich Ziethen angeherrscht, als der furchtbar erregte Mann drei Viertelstunden nach seiner Ankunft in Elberfeld, von den Ärzten zurückkehrend, die Wirtsstube wieder betrat. Und was hatte den Polizeiwachtmeister zu dieser furchtbaren Beschuldigung berechtigt? Die Aussage der Frau war es nicht, konnte es nicht sein. Zu jener Zeit war Frau Ziethen nach der Aussage der beiden einzigen Ärzte, die zugegen waren, vollkommen unzurechnungsfähig. Auf das Lallen einer Unzurechnungsfähigen ist Ziethen verhaftet worden. Diese Tatsache wird auch von denjenigen Sachverständigen, die für einen späteren Zeitraum die Möglichkeit der Zurechnungsfähigkeit der Frau Ziethen nicht in Abrede stellen, unbedingt zugegeben. Die öffentliche Meinung aber gab dem Wachtmeister recht. Als Mörder wird Ziethen untersucht, und als am andern Morgen der Polizeikommissar Gottschalk im Messer ein Krümchen findet, das alles mögliche sein kann, ein Dingelchen, kaum so groß wie ein Stecknadelkopf, sagt er, bevor dies rätselhafte Atom noch hat untersucht werden können, mit einer Sicherheit, die unter normalen Verhältnissen schier unbegreiflich wäre: »Nun, Ziethen, werden Sie nicht mehr leugnen, daß Sie der Mörder sind. Jetzt haben wir ja ein Beweisstück in Ihrem Messer gefunden!« So ist Ziethen schon der Mörder, bevor noch die ordentliche Untersuchung eingeleitet worden ist. Sein glänzender Alibibeweis nützt ihm nichts. Die Tatsache, daß an seiner gesamten Kleidung und Wäsche nicht das geringste nachweisbare Tröpfchen Blut entdeckt werden kann, wird als unerheblich angesehen. Er bleibt darum doch der Mörder. Es ist ja der Ziethen, der diese arme Frau von jeher unbarmherzig mißhandelt hat! Von dieser Gewißheit ist auch der Untersuchungsrichter, der sich mit der Sache befaßt, vollkommen durchdrungen. Als Ziethen vorgehalten wird, daß seine Frau ihn im Krankenhaus als den Mörder bezeichnet hat, ist er ganz außer sich. Er ruft: »Das ist nicht möglich! Das kann nicht sein! Ich bitte Sie, stellen Sie mich doch meiner Frau gegenüber. Sie kann das nicht sagen!« Der Untersuchungsrichter lehnt das ab, mit Rücksicht darauf, daß Ziethen die unbefangene Aussage durch seinen persönlichen Einfluß trüben könne. Es wird dem Angeklagten später gesagt, jetzt endlich habe sich Wilhelm dazu bereit finden lassen, die Wahrheit zu sagen, habe ihn als Täter angegeben und die Einzelheiten des Verbrechens genau geschildert. Ziethen gerät wiederum in die größte Aufregung und beschwört den Untersuchungsrichter: »Stellen Sie mich dem Jungen gegenüber! Wenn er das sagt, lügt er ungeheuerlich. Er kann diese Lüge mir gegenüber nicht aufrechterhalten.« Auch dieses Gesuch wird vom Untersuchungsrichter mit derselben Motivierung abgelehnt, daß Wilhelm in Gegenwart Ziethens der Wahrheit nicht die volle Ehre geben werde – der Wahrheit nämlich, daß Ziethen der Mörder sei. Ziethen hatte zunächst, als er die abgerissene Geldtasche gesehen, an einen Raubmord geglaubt. Man hatte ihn gefragt, ob er irgendwelchen Verdacht habe. Er hatte darauf auch zwei Personen bezeichnet, übelberüchtigte Individuen, schon bestrafte Verbrecher, die in seiner Wirtschaft verkehrt hatten, die die Verhältnisse des Hauses kannten. Die nach dieser Richtung hin angestellten Nachforschungen ergaben sehr bald, daß Ziethens Verdacht völlig unbegründet war. Da Ziethen aber zu diesem Zeitpunkt noch immer an dem Glauben festhielt, daß ein Raubmord vorliege, erbot er sich, dem Untersuchungsrichter eine Prämie von tausend Mark für die Ermittlung des Verbrechers zur Verfügung zu stellen. Auch diesem Ansinnen glaubte der Untersuchungsrichter keine Folge leisten zu sollen. Er fertigte es sogar mit schneidendem Hohn ab: »Wenn Sie dem Ermittler des Verbrechens eine Prämie zahlen wollen, dann geben Sie sie dem Kommissar Gottschalk« – dem Entdecker des Partikelchens! Ein andermal sagte derselbe Untersuchungsrichter: »Sie fressen sich ja doch nicht mehr durch!« Er gibt dies auch in der Verhandlung zu: »Ja, das habe ich gesagt, denn ich hielt den Angeklagten für überführt.« Auch der Untersuchungsrichter stand also, wie er selbst zugibt, so gut wie alle anderen unter dem Druck der öffentlichen Meinung, die Ziethen und keinen anderen des Mordes beschuldigte. Ziethens Forderungen gingen nach Auffassung des Untersuchungsrichters also nicht darauf hinaus, seine Unschuld zu erweisen, sie hatten keine andere Tendenz, als seine Schuld zu verdunkeln. Ziethen wollte sich eben »durchfressen«. Die allgemeine Antipathie, die die Person des Angeklagten einflößte, begleitete auch die Verhandlungen vom ersten bis zum letzten Augenblick. In gewissen Momenten schien eine Schwankung einzutreten, die Wucht der Tatsachen schien sich durch den Wall von Abscheu und Vorurteilen, der sich um den Angeklagten gezogen hatte, doch durchzubrechen. Da kam dann irgendein glaubwürdiger Zeuge und erzählte eine neue Scheußlichkeit, die Ziethen seiner armen Frau gegenüber begangen hatte, und das Tatsächliche verflüchtigte sich unter der Mißstimmung, die sich beim Anhören dieser häuslichen Greuel der Richter, der Geschworenen und des Publikums bemächtigte. Daß bei einer solchen Stimmung die immerhin subtilen Zeitbestimmungen zum Nachweis von Ziethens Alibi nicht diejenige Beachtung gefunden haben, die erforderlich war, um die Vorfälle in ihrer chronologisch richtigen Folge zu überschauen und daraus die Überzeugung zu gewinnen, daß Ziethen, der schlechte Ehemann, der wüste Patron, doch nicht der Mörder seiner Frau sein konnte, das ist allerdings sehr begreiflich, wenn auch nicht entschuldbar. Auch die öffentliche Meinung kann der rasende See sein, der sein Opfer haben will! Wie in der Voruntersuchung, so hat auch während der Verhandlungen Ziethen unter Anrufung des allmächtigen Gottes fortgesetzt seine Unschuld beteuert und nach der Verkündigung des Urteils die Worte ausgerufen: »Meine Herren, an mir ist ein Justizmord begangen worden!« Nachdem die Vollstreckung des Todesurteils ausgesetzt und Ziethen zu lebenslänglicher Haft ins Zuchthaus eingeliefert worden war, hat er von dort aus unausgesetzt seinen Anverwandten immer und immer wieder zugeschworen, daß er vollkommen unschuldig sei, und es ihnen zur Pflicht gemacht, Wilhelm nicht aus den Augen zu lassen. Daraufhin hatten sich der Vater, der Bruder und ein Schwager Ziethens alle erdenkliche Mühe gegeben, den Aufenthalt Wilhelms, der in die Provinz gegangen war, zu ermitteln; es war ihnen auch gelungen. Sie suchten nun für Geld und gute Worte Leute, die sich an Wilhelm heranmachen und ihn aushorchen sollten, und fanden auch die ihnen geeignet erscheinenden Personen dazu. Wir müssen dabei feststellen, daß man Wilhelm mit allerhand Drohungen auf der einen Seite und allerlei Versprechungen auf der anderen Seite bearbeitet hat. Bei alledem muß man es immerhin etwas seltsam finden, daß jemand sich selbst durch Einschüchterungen und das Versprechen von goldenen Bergen dazu bestimmen lassen kann, wenn er bei gesunden Sinnen ist, einen Mord einzuräumen, den er nicht begangen hat. Womit konnte man ihm drohen? Was hatte er Schlimmeres zu gewärtigen, als ihm bevorstand, wenn er sich des Mordes beschuldigte und ihm geglaubt wurde? Und welche Belohnung konnte als ein Äquivalent für die Strafe, die seiner dann harrte, angesehen werden? Aber man könnte vielleicht entgegnen, daß Wilhelm sich über die Bedeutung einer Selbstanzeige nicht im klaren gewesen ist. Halten wir uns bei diesem Punkt also nicht länger auf. Fast vier Jahre nach der Mordtat, in der Nacht vom 9. zum 10. Juni 1887, machte Wilhelm dem Kriminalkommissar, der durch Ziethens Verwandte Kenntnis von den beschwörenden Briefen Ziethens erlangt hatte und mit ihnen an die Unschuld des Verurteilten glaubte, im wesentlichen nachstehendes Geständnis. Er habe am Ermordungstage, am 25. Oktober 1883, sehr viel Schnaps getrunken, habe seine Geliebte Auguste Kösting vergeblich gesucht und sei um halb elf nach Hause zurückgekehrt. Dort sei er mit Frau Ziethen allein gewesen und habe das verschüttete Vogelfutter zusammengefegt. Während des Fegens sei ihm »eigentümlich zumute« geworden. Ein unbestimmbares Gefühl, er glaubte, es sei der Durst nach Blut gewesen, habe ihn dazu getrieben, den Hammer aus dem Tisch im Vorflur zu nehmen und in dem Augenblick, als Frau Ziethen sich in der Gaststube zur Gasuhr niederbeugte, sich auf sie zu stürzen und ihr einen Schlag auf den Hinterkopf zu versetzen. Die Frau sei, ohne einen Laut von sich zu geben, nach hintenüber gefallen, er habe ihr noch drei bis vier Schläge auf die Stirn versetzt, das Blut sei umhergespritzt. Den Hammer habe er in dem Gläserspülgefäß gereinigt, mit einem Messer abgeschabt, sich an der Pumpe die Hände gewaschen und an dem Handtuch abgetrocknet. Als er Ziethen in diesem Augenblick zurückkommen hörte, sei er auf Strümpfen nach oben geschlichen. Er könne es sich nicht erklären, wie man das Blut an seiner Hose nicht bemerkt habe. Er habe dasselbe am Tage vor der Verhandlung am Schwurgericht ausgewaschen und diese Hose während der Verhandlung getragen. Nach diesem Geständnis wurde Wilhelm am 11. Juni verhaftet. Am 20. Juni hielt Wilhelm vor dem Richter sein Geständnis aufrecht. Er wiederholte es nochmals bei einem Verhör am 27. Juni und führte auch diesmal als Motiv der Tat die plötzlich in ihm aufwallende Sucht, Blut fließen zu sehen, an. Bei späteren Verhandlungen änderte er Einzelheiten. Am 4. und 6. Juli sagte er aus, er sei am Abend des Mordes durch Branntweingenuß sinnlich erregt gewesen, seine Geliebte habe er nicht getroffen, der Anblick der Frau Ziethen habe auf seine Sinne gewirkt. Er habe sie mit dem Hammer niedergeschlagen, nach der Tat kein Leben mehr an ihr bemerkt und sie für tot gehalten. Nachher habe ihn eine große Angst befallen, und er habe versucht, die Spuren des Verbrechens zu beseitigen. – Bei dieser Vernehmung gab Wilhelm auch genau die Zeit an, und bei diesen Angaben ist er bei den zahlreichen Vernehmungen, die nun folgten, auch geblieben. Nachdem er um halb elf aus der Faßbenderschen Wirtschaft nach Hause kam, habe er etwa zwanzig Minuten vor elf den ersten Schlag gegen Frau Ziethen geführt. Etwa zehn Minuten nach elf habe das Attentat mit seinen Folgen sein Ende erreicht gehabt. Dieses Geständnis wiederholte Wilhelm an demselben Tage noch in Gegenwart seiner Tante, der Witwe Linden. Er vergoß dabei bittere Tränen, erklärte aber, nachdem sie sich entfernt hatte, daß er sich nunmehr ganz erleichtert fühle. Er bat, man möge die Verhandlung nur bald stattfinden lassen, aber unter Ausschluß der Öffentlichkeit, da er sich vor der Elberfelder Bevölkerung fürchte und schäme. Am 16. Juli wurde Wilhelm wiederum von dem Untersuchungsrichter vernommen und darauf aufmerksam gemacht, daß auf die von ihm eingestandene Tat die höchste Strafe stände. Er blieb indessen dabei und erklärte, er sehe selbst der hohen Strafe mit Gleichmut entgegen. Auf die Frage des Untersuchungsrichters, weshalb er zuerst den Blutdurst als Motiv angegeben habe, erwiderte er: »Es fiel mir schwer, mit dem wahren Grund herauszukommen. Ich genierte mich. Heute bin ich froh, daß ich es los bin.« Auf die an Wilhelm gestellte Frage, woher es wohl käme, daß Frau Ziethen ihren Mann der Tat bezichtigt habe, gab er die Antwort: »Ich erkläre mir dies daher, daß Frau Ziethen dies angenommen hat, weil Ziethen die erste Person war, welche nach vollbrachter Tat mit ihr gesprochen hat. Frau Ziethen hat mich nämlich nicht gesehen, als ich sie erschlug. Ich kam leise von hinten, während sie sich nach vorn zur Gasuhr beugte. Ich bin überzeugt, daß Frau Ziethen nicht gewußt hat, daß ich sie mit dem Hammer geschlagen habe.« Am 19. Juli verlangte Wilhelm vor den Untersuchungsrichter geführt zu werden und erklärte diesem, er sei es satt, »für andere Leute den Kopf ins Loch zu stecken«. Er widerrief die früheren Geständnisse, zu denen er durch seine Gier nach der ihm vorgespielten Belohnung bewogen worden sei. Er erklärte, von dem Mord überhaupt nichts zu wissen. Zu seinen Angaben über die Einzelheiten, wie Ziethen seine Frau erschlagen haben solle, zu dieser falschen Beschuldigung Ziethens, wäre er durch die Vorhaltungen des ersten Untersuchungsrichters veranlaßt worden, der ihm beständig gesagt, er müsse von der Sache doch mehr wissen, als er bisher gestanden habe. Am 29. Juli erfolgte zum ersten Male eine Konfrontation Wilhelms mit Ziethen. Der Lehrbursche ging ruhig auf Ziethen zu und reichte ihm die Hand mit den Worten: »Verzeihen Sie mir, Herr Ziethen!« Ziethen nahm die Hand nicht an, sondern fragte nach längerem Stillschweigen: »Warum bittest du mich um Verzeihung?« – »Weil ich Sie falsch beschuldigt habe«, erwiderte Wilhelm. Es wurde Ziethen gestattet, verschiedene Fragen an Wilhelm zu richten, unter anderem, ob er mehr von dem Mord wisse. Wilhelm verneinte das. Darauf wurde ihm Gelegenheit gegeben, seinerseits Fragen an Ziethen zu richten, und Wilhelm stellte die Frage, ob Ziethen nicht durch seine Neigung zu Emma Alberts zur Tat bestimmt worden sei und das Verbrechen vielleicht durch andere habe begehen lassen. Da rief Ziethen entrüstet aus: »Ich sage es ihm nun auf den Kopf zu, daß er der Täter ist! Er kann sonst nicht so fragen!« Am 4. und 9. August beharrte Wilhelm bei dem Widerruf seines Geständnisses. Am 11. August aber weinte Wilhelm, als er dem Richter zugeführt wurde, und brach in die Worte aus: »Meine arme Tante! Mag sie mich verstoßen! Wenn sie mich nur nicht verflucht!« In dieser Stimmung legte er dann ein wiederum vollständig neues, sehr umfassendes Geständnis ab. Es enthält unzweifelhaft zahlreiche Einzelheiten, die sich mit den offenbar gesicherten Feststellungen am besten vereinbaren lassen. Wilhelm erzählte, er sei von dem vergeblichen Aufsuchen seiner Geliebten bei Frau Küsters und in der Faßbenderschen Wirtschaft angetrunken nach Hause gekommen. Die allein anwesende Frau Ziethen habe ihm Vorhaltungen wegen seines Ausbleibens und wegen des fehlenden Schnapses, den er am Nachmittag mit seinem Freund Roll ausgetrunken hatte, gemacht. Sie habe gedroht, es ihrem Manne zu sagen und sich auch nicht erweichen lassen, als Wilhelm sie dringend bat, es nicht zu tun. Darauf habe sich ein Wortwechsel zwischen ihnen entsponnen, und Frau Ziethen habe ihm einen Schlag ins Gesicht gegeben. Er habe den Schlag erwidert. Sie habe ihm darauf noch einen Schlag hinter die Ohren versetzt. Da habe er mit den Worten: »Jetzt haben Sie verspielt!« den Hammer ergriffen. Bei dem Ringen um den Hammer seien der Frau ihre Haarzöpfe entfallen. Frau Ziethen habe ihn auf einen Stuhl niedergedrückt. Wilhelm habe sich wütend losgerissen und ihr mit dem Hammer einen Schlag gegen die Stirn versetzt, so daß sie rücklings auf den Boden fiel. Dann habe er ihr noch einen weiteren Schlag mit dem Hammer gegeben. Nun habe ihn die Angst erfaßt. Jetzt erst habe er bemerkt, daß die Tür nach der Straße noch offenstand. Er sei hinausgetreten und von Schwartmann bemerkt worden. Alsdann habe er die Spuren von seinen Händen beseitigt, den Hammerstiel mit seinem eigenen Messer abgeschabt und dasselbe in der Berliner Straße aus dem Wagen geworfen, als er am folgenden Abend in der Dämmerung zum zweitenmal nach dem Arresthaus gefahren wurde. Am Abend des Verbrechens habe er das Messer auf sein Zimmer mitgenommen, dort auf einen Stuhl gelegt, mit der Waschschale bedeckt und erst am folgenden Tag zu sich gesteckt. Am Tag, der diesem neuerlichen Geständnis Wilhelms folgte, wurde er wiederum Ziethen gegenübergestellt. Beide schwiegen geraume Zeit. Der Richter stellte an Wilhelm die Frage, ob er nicht das Bedürfnis fühle, sich Ziethen gegenüber auszusprechen. Da begann der Junge, während er sein Weinen zu unterdrücken schien, mit leiser Stimme Ziethen um Verzeihung zu bitten. Er vermochte nur zu sagen: »Verzeihen Sie mir! Ich bin es gewesen! Sie aber sind unschuldig!« Nach einer Pause sagte er dann von neuem: »Verzeihen Sie mir, daß ich Sie ins Unglück gestürzt habe!« Danach wiederholte er vor Ziethen sein Geständnis. Am 15. August wurde Wilhelm von seiten des Untersuchungsrichters vorgehalten, daß er unmöglich sein Messer in der von ihm angegebenen Weise beseitigt haben könne. Wilhelm lächelte und gab, nach dem Grunde des Lächelns befragt, zur Antwort, er lache, weil schon wieder die Versuchung in ihm aufsteige, sein Geständnis zu widerrufen. Schließlich sagte er: »Gott mag wissen, wie es gegangen hat!« In den beiden nächsten Vernehmungen erklärte Wilhelm, daß er Frau Ziethen nur zwei Schläge mit dem Hammer gegeben und deutlich gemerkt habe, daß nicht der erste, wohl aber der zweite Schlag die Hirnschale zerschmettert habe. Die der Frau Ziethen beigebrachte Verwundung habe nicht den großen Umfang gehabt, den der Befund ergeben. Seiner Meinung nach müsse also Ziethen nachher seiner Frau noch mehrere Schläge gegeben haben! Er will nun auch den Hammerstiel nicht mehr abgeschabt haben und erklärt, das, was er bisher über das Wegwerfen des Messers gesagt habe, sei unwahr. Er habe sich begnügt, den Hammer abzuwaschen. Das ist die letzte Vernehmung Wilhelms, von allen unbedingt die unwahrscheinlichste. Wie Wilhelm dazu kommt, auf der einen Seite zuzugeben, daß er die Frau erschlagen habe, dann aber wieder in Abrede zu stellen, daß die von ihm ihr beigebrachte Wunde so fürchterlich gewesen sei, wie sich bei der Obduktion herausstellte, und demnach es als eine Möglichkeit hinstellt, daß Ziethen die schon Erschlagene noch weiter habe erschlagen müssen, ist, wie so vieles in den Angaben Wilhelms, rätselhaft und unentwirrbar. Aus allen diesen Aussagen Wilhelms haben wir nur das eine im Auge zu behalten, daß Wilhelm auch nach seinem Widerruf der früheren Angaben schließlich bei der Erklärung geblieben ist, er habe Frau Ziethen zwei Schläge mit dem Hammer versetzt. Diese Aussage hat er nicht mehr widerrufen. Welche Beweggründe ihn aber bei der Tat in Wahrheit geleitet haben, ist nach seinen sich beständig widersprechenden Angaben unmöglich festzustellen. Betrunkenheit, Sinnenlust, Blutdurst, Angst vor Ziethen, alles, was Wilhelm im einzelnen aufführt, mag sich in jenem verhängnisvollen Augenblick zusammengetan haben, um den überreizten, fassungslosen Burschen zu der fürchterlichen Bluttat zu treiben. Die Motive für die Tat aufzufinden ist aber wohl in höherem Grad die Aufgabe des Psychologen als die des Strafrichters, für den, wenn sich die Tat selbst als erwiesen darstellt, die Erforschung der Ursache erst in zweiter Reihe in Betracht kommt. Der Beweis dafür, daß Wilhelm in Wahrheit der Täter gewesen ist, darf aber aus den festgestellten Tatsachen als unbedingt erbracht angesehen werden. Wilhelms Angaben haben dabei nur einen indikatorischen Wert, insofern sie nämlich zum Teil durchaus dazu angetan sind, die noch vorhandenen Lücken auszufüllen. Das Elberfelder Gericht faßte nunmehr den Beschluß, das Verfahren gegen Ziethen wieder aufzunehmen. Das Kölner Oberlandesgericht hat diesen Beschluß verworfen! Der Staatsanwalt des Oberlandesgerichts hatte die eigentümliche Aufgabe zu lösen, für Wilhelm, der sich selbst des Mordes bezichtigt hatte, gewissermaßen die Rolle des Verteidigers zu übernehmen und den Nachweis zu versuchen, daß Wilhelm sich fälschlich beschuldigt habe. Er tat das, indem er behauptete, das zuletzt vorliegende Geständnis Wilhelms sei nicht geeignet, den Wiederaufnahmebeschluß zu rechtfertigen. Wolle man es als wahr annehmen, so habe er nur zwei Schläge selbst ausgeführt, und nachher müßten von Ziethen noch weitere Schläge erfolgt sein. Das ganze Geständnis sei indessen in seinen stets wechselnden Angaben unglaubhaft. Wilhelm sage offenbar nicht nach Maßgabe der Wahrheit, sondern nach einer augenblicklichen Stimmung aus. Das Geständnis könne weder als neue Tatsache angesehen werden, welche die Wiederaufnahme des Verfahrens zugunsten des Ziethen rechtfertige, noch als eine solche, die die Wiederaufnahme zuungunsten des Wilhelm gestatte. Mit anderen Worten: Bei der vollkommenen Verlogenheit des Burschen habe alles das, was er gesagt habe, keine Bedeutung. Wilhelm ist in Freiheit gesetzt worden, Ziethen ist im Zuchthaus geblieben. Seiner grenzenlosen Verlogenheit also verdankt Wilhelm diese Freiheit. Man hat dem Lügner nicht geglaubt, auch wenn er die Wahrheit sprach.   Wenn es mir in dieser langen Darstellung, die ich so sachlich und ruhig wie irgend möglich zu halten mich bemüht habe, gelungen ist, den Nachweis zu erbringen, daß die Verurteilung Ziethens wohl dazu geeignet ist, die ernsthaftesten Bedenken wachzurufen, und daß die einem Menschen wie diesem Wilhelm eingeräumte Möglichkeit, frei herumzulaufen, nicht minder ernste Gefahren in sich einschließt, so ist mein Zweck erreicht. Den Vorwurf »sensationeller journalistischer Behandlung« des Stoffes wird mir, wie ich hoffen darf, Herr Landgerichtsdirektor Barre nicht länger machen wollen. Er wird mir auch die Anerkennung nicht versagen, daß ich die ernsthafteste Mühe darauf verwandt habe, mich in den labyrinthischen Irrgängen der tagelangen Verhandlungen und der Aussagen von 93 Zeugen zurechtzufinden. Ich habe das gesamte Material, so vollständig es mir möglich war, zusammengetragen und meiner jetzigen Darstellung zugrunde gelegt, nämlich: die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, die als stenografisch bezeichneten Berichte über die Schwurgerichtsverhandlungen in Elberfeld vom 28. Januar bis 2. Februar 1884, die die »Elberfelder Zeitung« veröffentlicht hat, den Bericht über die Verhandlungen, der als Broschüre im Verlag von J. H. Born in Elberfeld erschienen ist, und endlich die von Landgerichtsdirektor Ernst Barre aus den Akten geschöpften sachlichen Angaben, namentlich über die Vorgänge, die dem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens vorangegangen sind. Ich weiß ganz gut, daß ich kein Kriminalist bin. Wenn es sich um Feststellungen schwieriger Rechtsbegriffe, um die Anwesenheit gewisser Gesetzesparagraphen auf diesen oder jenen heiklen Fall – wenn es sich um irgend etwas handelte, das fachmännisch-juristische Schulung erheischt, so würde ich mir sicherlich nie herausnehmen, dem Direktor eines Königlichen Landgerichts entgegenzutreten. Hier handelt es sich aber nicht um Fragen der Rechtsprechung und juridische Subtilitäten, sondern ganz allein um Dinge, zu deren Verständnis der gesunde Menschenverstand genügt und zu deren Diskussion auch der Laie berechtigt ist. Die Zeiten sind vorüber, da der Rechtsgelehrte sich mit dem stolzen »Noli turbare circulos meos« »Stört mir meine Kreise nicht« (lat.) in das Bewußtsein seiner fachgebildeten Überlegenheit und Unnahbarkeit zurückziehen durfte. Der Wert des unbefangenen Urteils, wie es der gesunde Sinn des gewissenhaften Laien fällt, hat in den wichtigsten Institutionen unserer Rechtsprechung Anerkennung gefunden: Wir haben Schöffen und Geschworene. Zum Erfassen des Tatbestandes bei einem begangenen Verbrechen, wie er sich aus dem sachlichen Befund, aus den Aussagen der Zeugen und den kontradiktorischen Darstellungen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung herausstellt, genügen klarer Verstand, ernste Gewissenhaftigkeit und allerdings auch der redliche Wille, ohne irgendwelche Voreingenommenheit für oder wider den Angeklagten Partei zu nehmen.