Alexis / Hitzig Der neue Pitaval Eine Sammlung der interessantesten Criminalgeschichten aller Länder aus älterer und neuerer Zeit Herausgegeben vom Criminaldirector Dr. J. E. Hitzig und Dr. W. Häring (W. Alexis). Zweiundzwanzigster Theil. Zweite Folge. Zehnter Theil. 1861 Vorwort Zu den Giftmischern, in dem Sinne, wie das Wort bisher von der Wissenschaft gebraucht ward, d. h. wo die geglückte That im Verbrecher eine Begierde erweckt, im Vernichtungswerke fortzufahren, bis der Drang zur Begierde und Leidenschaft wird, gehören der Friseur Dombrowsky und das Mädchen Hortense Lahousse so wenig, als Bernhard Hartung, den wir im vorigen Theil kennen gelernt haben, im strengen Sinne dafür angenommen werden mag. Es ist ermittelt, daß letzterer nur mit voller Besonnenheit zum Verbrechen schritt, wo er einen Vortheil aus der That erwartete. Aber in dem Umstande nähern beide Verbrecher, mit denen dieser Theil anfängt, sich dem Gattungsbegriff, daß das Entsetzen der angefangenen That, der Anblick der furchtbaren Leiden, die sie ihren Nächststehenden verursacht, keine Macht hatten, sie vor der Vollendung derselben zurückzuschrecken; daß vielmehr die beginnende Wirkung den dämonischen Kitzel in ihnen erweckte, in der Vergiftung fortzufahren, und sie mit noch größerer Kaltblütigkeit und Berechnung ihren Opfern neue Dosen beibrachten. Was aus Hortense Lahousse geworden wäre, wenn der Arm menschlicher Gerechtigkeit sie nicht so früh ergriffen, ob nicht die Anlage zu einer andern Helene Iegado in ihr spukte, bleibe der Phantasie und Urtheilskraft der Leser überlassen. Nur für die Bernhard Härtung und Dombrowsky ist ein erschöpfendes Material, ja in einzelnen Theilen mehr als das, eine ausreichende Bearbeitung geliefert, die wir mit Dank für die gründlichen Vorarbeiter benutzt haben, wenn wir auch nicht in Allem und Jedem ihren Ansichten beitreten konnten. Was Gemeingut in den beiden Schriften war, d. h. die actenmäßigen Ermittelungen, entnahmen wir getreu daraus; auch aus Dem, was in das Gebiet des Raisonnements fällt, haben wir die Verfasser als competente Zeugen und Sachverständige mit ihren eigenen Worten reden lassen; wir finden uns indessen veranlaßt zu erklären, daß wir damit beide Schriften, des Ungenannten und des Herrn Dr. Crusius, weder erschöpft haben, noch erschöpfen wollten, da sie, je nach dem theologischen und philosophischen Standpunkte ihrer Verfasser, mit einem besondern Ziel im Auge abgefaßt sind, was außerhalb der Aufgabe unsers Werks liegt. Beide haben daher durch die Aufnahme ihres stofflichen Inhalts in unser größeres Sammelwerk weder ihre Bedeutung noch ihren Werth verloren. – Für den Dombrowsky'schen Proceß war die in Wolfenbüttel ohne Namen bei Holle erschienene Schrift, ein getreues Referat des Verfahrens vor den Geschworenen, unser Leitfaden. Nach den Schrecken der Vergiftungsprocesse wenden wir uns zu mehr erheiternden Seiten der Criminalistik. Auch in dieser Beziehung bot die Gegenwart reichen Stoff in den Processen gegen die großen Betrüger und Wunderthäter, in ihrer Art nicht weniger merkwürdig und die Zeit charakteisirend, als die Giftmischergeschichten. Den Wunderdoctor Frosch , dessen Ruf aus Süddeutschland über Deutschlands Grenzen hinausdrang, geben wir nach der Bearbeitung eines Juristen aus Würtemberg. Bei den Processen von daher aus der Zeit vor 1848 geht Lebendiges und damit Charakteristisches und Belehrendes verloren, weil damals nur das Schlußverfahren vor die Oeffentlichkeit kam und wir die Proceßgeschichte nur nach der Färbung empfangen, welche der Staatsanwalt ihr in seinem Vortrage gegeben hat. Einen psychologischen Blick, wie es im Innern eines Mannes ausgesehen, der so Außerordentliches geschafft und so vielen Glauben gefunden hat, zu werfen, ist uns dabei nicht gestattet. Das Wundermädchen aus der Schifferstraße lebt noch mit vielen Einzelzügen in Aller Gedächtniß. Sonst folgten wir der kleinen, gleich nach der Verurtheilung erschienenen Schrift: »Das Wunderkind in der Schiffergasse.« Dank der vollständigen Oeffentlichkeit, welche dem Verfahren geworden, daß wir, wenn auch nicht ganz, doch weit tiefer in den innern Mechanismus dieser schlauen Betrügerin blicken konnten als bei dem Schäfer aus Schwaben, an dessen Wundergabe den Gläubigen noch immer zu glauben erlaubt ist, denn Anklageantrag und Erkenntniß haben ihn zwar in seiner Eigenschaft als Millionär und Käufer von Herrschaften, nicht aber als Wunderdoctor entlarvt. Als Adhibendum folgt das Miniaturbild Wilhelmine Krauß, eines der lustigsten Cabinetstückchen unter den dunkeln Gemälden der Criminalistik. Man kann es nicht glauben, daß Jemand Das geglaubt hat, im arabischen Märchen konnte man nicht ungeheuerlicher lügen, und doch ist der Glaube des Gläubigen die einzige Wahrheit in dem Bilde. Die Geschichte vom Schneider Tomascheck und dem begrabenen Plättbret ist durch die ganze gebildete Welt gelaufen. Die actenmäßigen Mittheilungen geben der Skizze indessen nicht mehr romantisches Fleisch und Blut. Weshalb wir den Fall aus der englischen Criminalistik: Die unsichtbare Mistreß Blythe, als Seitenstück aufnahmen, ist in der Erzählung selbst angeführt. Der nürnberger Kassendiebstahl, einer der verwickelsten Criminalfälle, mit spannenden und überraschenden Katastrophen, der seiner Zeit in der betreffenden Juristenwelt und im deutschen Publikum ein großes und schmerzliches Interesse erregte, weil ein Justizmord androhte, wie nur der im Proceß Anglade, gräßlichen Angedenkens, rührt von demselben Verfasser her, von welchem im vorigen Theile der räthselhafte Tod der Kaufmannsfrau Behold erzählt ist. W. Häring. Friseur Dombrowsky 1853 In Wolfenbüttel starb am 16. April 1853 die Ehefrau des Friseur Dombrowsky, nachdem sie einige Tage an einem heftigen Brechdurchfall gelitten. Es entstand sehr bald unter Nachbarn und Bekannten ein dunkles Gerücht, welches sich lauter und lauter aussprach, daß es mit ihrem Tode nicht richtig sei. Die Ehe zwischen Dombrowsky und seiner Frau war keine glückliche gewesen. Daran dachte man zuerst. Dann entsann man sich anderer Umstände, welche dem Verdacht gegen den Ehemann rasch immer mehr Nahrung gaben. Dombrowsky hatte sich erst vor kaum 10 Jahren, nachdem es ihm in der Hauptstadt Braunschweig nicht gelungen und er sich anderwärts eine Weile umhergetrieben, in Wolfenbüttel angesiedelt und noch später das Meisterrecht daselbst gewonnen. Er hatte sich verheirathet, aber die erste Frau nach sechs Jahren an der Cholera verloren. Die zweite Frau, welche er bald darauf, wie er angegeben, zur Pflege und Erziehung seiner Kinder geheirathet, war weder schön, noch liebenswürdig, noch, wie er selbst mehrmals ausgesprochen, »gebildet «. – Man meinte, er habe sich ihrer geschämt – er war ein eitler Mann – er hatte sie lieblos behandelt, und sie war heftiger Natur gewesen. Es war daher keine glückliche Ehe, obwol man der Frau sonst keine Pflichtvernachlässigung vorwerfen können. Im Gegentheil hatte sie ihre häuslichen Tugenden, war sorgfältig und liebevoll gegen ihre Stiefkinder, voll Lebenslust, leicht versöhnlichen Temperaments, und der später vorgebrachte Einwurf, daß sie sich wol selbst könne vergiftet haben, stimmte ebenso wenig zu ihrem Sinn und Wesen, als der Vorwurf, daß sie Neigung zum Trunk gehabt, sich aus dem Ermittelten begründen ließ. Es kam aber noch ein positiver Grund hinzu, welcher dem Verdachte unter den Nächststehenden die meiste Nahrung gab. Nachdem, wie man sich ausdrückte, die Eheleute ihr friedloses Leben vom December 1850 (wo er seine zweite Frau, die Tochter eines Beamten geheirathet) bis zum April 1853 nur nebeneinander hingeschleppt, Dombrowsky seine Frau durch die schamlosesten Scherze, durch Vernachlässigungen aller Art, durch Untreue und Geiz, durch übertriebene Anfoderungen für die Pflege seiner Kinder gequält hatte, schien er in den letzten Tagen sein Betragen gegen sie völlig geändert zu haben. Er war liebevoll und weich gegen sie geworden, hatte ihre außerordentliche Geduld und Treue bei der Krankenpflege des jüngsten Kindes dankbar anerkannt, und am letzten Sonntag (19. April) hatte die Frau ihren Nachbarn mit Entzücken erzählt: Dombrowsky habe ihr ein Theaterbillet geschenkt und wolle sie am nächsten Tage mit auf den Schützenball nehmen. »Wenn Dombrowsky immer so bleibt«, hatte sie froh ausgerufen, »so kann ich mir keinen bessern Mann wünschen.« Er zwar änderte sein Benehmen gegen sie nicht mehr, aber sie selbst kam nicht mehr auf den Schützenball. Sie ward schon am nächsten Morgen, Montag, nach dem Frühstück von Übelkeit, Schwindel und heftigen Schmerzen befallen. Sie ward seitdem nicht wieder gesund. Dombrowsky war trotzdem auf den Schützenball gegangen, er war von der heitersten Laune und hatte viel getanzt. Später entsann man sich, daß er zu einem der Anwesenden gesagt: er müsse sich für die Trauerzeit, die bald eintreten werde, im voraus schadlos halten. Ein Anderer wollte gehört haben: »Es wäre mir doch unangenehm, wenn ich nach Haus käme und die Frau schon todt fände.« Zu Mehren sollte er geäußert haben: sie müsse sterben (wie die erste), denn sie habe die Cholera im höchsten Grade. Schon während der gräßlichen Leiden der Frau am Mittwoch und Donnerstag hörten die ab- und zugehenden Bekannten manche Äußerung aus seinem Munde, welche sie befremdete und »ahnungsvolles Grauen« erregte. Am Freitag Abend hatte Dombrowsky der Kranken eine Schale mit selbst bereiteter Sago gebracht, wovon sie ein heftiges Brennen im Magen fühlte und von nun ab nur Wasser trinken wollte. Er redete ihr zu ganz auszutrinken, es werde ihr gut thun. Als das Glas mit dem Rest Sago, das er, um es warm zu halten, in die Ofenröhre gethan, gesprungen, hatte er das Verschüttete sorgfältig aufgewischt. Als die Frau am Sonnabend unter entsetzlichen Angstschauern verstarb, war Dombrowsky sehr ruhig gewesen und hatte im Sterbezimmer eine Cigarre geraucht. Eine Viertelstunde darauf hatte er die Leiche schon, mit Hülfe einer Wärterin, auf Stroh gelegt, und dann mit einem Besuchenden sich bei einer Flasche Bier an den Tisch gesetzt. In dem Gespräch hatte er nochmals, und ohne Anlaß, geäußert: »Seciren lasse ich meine Frau nicht.« Auch sein Benehmen am nächstfolgenden Tage war verdächtig erschienen. Er hatte mit großem Appetit gefrühstückt, erzählt, daß er die Mobilien der Frau verkaufen wolle, denn er brauche einen Haufen Geld. Wenigstens lehnte er den Vorschlag (!?) zu einer dritten Heirath ab, ob er gleich während der Krankheit der Frau seinen Kindern eine »neue Mutter« versprochen haben sollte. Er galt den Nachbarn und Bekannten als ein Mann, zu dem man sich der That versehen könne. Am 18. April trug der Vater der Verstorbenen selbst, der Armenregistrator Angelstein, beim Gerichte auf die Section des Leichnams seiner Tochter an. Es geschah damit nur, was die öffentliche Stimme mit Ängstlichkeit erwartete. Die Obduction erfolgte schon am folgenden Tage, und es verlautete, daß man in den Eingeweiden und dem Magen der Todten eine beträchtliche Menge Arsenik gefunden. Dombrowsky war, als er von dem Einschreiten der Gerichte hörte, unwohl geworden und die Gerichtspersonen fanden ihn sehr aufgeregt. Eine zugleich vorgenommene Haussuchung führte zu keinem Resultate; indessen ward er, obgleich er aufs bestimmteste seine Unschuld betheuerte, verhaftet und die Untersuchung gegen ihn eröffnet. Die Indicien steigerten sich bald, da schon am nächstfolgenden Tage bei einer genauen Haussuchung in seiner Wohnung eine Kruke mit Rattengift, in den Taschen seines Schlafrocks sein pulverisirter Fliegenstein gefunden ward. Seine Lage verschlimmerte sich dadurch, indem er vorhin geleugnet hatte, jemals Gift besessen zu haben: Überhaupt zerstörte er durch unverständiges, hartnackiges Leugnen der unerheblichsten und erwiesensten Thatsachen den Glauben an seine Wahrhaftigkeit, und verwandelte selbst die wenigen Entlastungszeugen durch unvorsichtige Fragen in Ankläger. Durch das Anklageerkenntniß vom 2. Juli 1853 ward der Friseur Ernst Eduard Dombrowsky wegen des Giftmordes, begangen an seiner Ehefrau Karoline Friederike (gewöhnlich Mathilde genannt) geborene Angelstein in den Anklagestand gesetzt und am 28. Juli vor das Geschworenengericht gestellt, als dessen Präsident der Obergerichtsrath Dr. Trieps fungirte. Der Schwurgerichtssaal war gedrängt voll, denn der in der Stadt und Gegend unerhörte Fall hatte das ruhige Wolfenbüttel in fieberhafte Aufregung versetzt. Der Angeklagte ward gegen 7 Uhr vorgeführt, ein kleiner Mann, 40 Jahr alt, von schmächtiger Statur, mit einem blassen Gesichte, welches zwar angegriffen war, aber von einer gewissen Fassung sprach. Nur in den etwas lauernden Blicken zeigte sich dann und wann Unruhe. Die verlesene Anklageacte lautete: Am Morgen des 11. April dieses Jahres ward die Ehefrau des Friseurs Dombrowsky, Karoline Friederike, geborene Angelstein, gewöhnlich Mathilde genannt, welche mit ihrem gedachten Ehemanne zusammen lebte, plötzlich von einem Übelbefinden befallen, welches sich hauptsächlich durch Erbrechen und starken Durchfall äußerte. Noch am demselben Tage ward der Dr. med. Schrader sen. zugezogen und nahm dieser die Dombrowsky in ärztliche Behandlung. Das Erbrechen und der Durchfall dauerte jedoch fort, auch trat ein nach der Angabe des Arztes auffallend rasches Schwinden der Kräfte ein und am 16. April dieses Jahres Abends gegen 10 Uhr verschied die Kranke in dem von ihr und ihrem Ehemann bewohnten Hause. Nachdem unter dem 18. April von dem Vater der Verstorbenen bei hiesiger herzoglichen Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht war, daß das Gerede gehe, seine Tochter sei keines natürlichen Todes verstorben, und derselbe dieserhalb auf Einleitung einer Untersuchung angetragen hatte, ward am 19. April eine Legalsection des Leichnams der verehelicht gewesenen Dombrowsky vorgenommen und hierauf der von dem Leichnam getrennte Magen nebst dem Dünn- und Dickdarm und der Bauchspeicheldrüse von den Sachverständigen Dr. Schütte und Apotheker Ohme hierselbst einer chemischen Untersuchung unterworfen. Selbige hat zu dem Resultat geführt, daß sowol in dem Magen, wie in den Eingeweiden eine bedeutende Quantität feingepulverten metallischen Arseniks, bekannt unter dem Namen Fliegenstein (Cobaltum minerale), gefunden ist und haben hiernächst die Sachverständigen ihr motivirtes Gutachten über die Todesursache dahin abgegeben, daß die Dombrowsky ihr Leben durch Vergiftung mittelst metallischen Arseniks verloren habe. Auf diese Weise die Tödtung seiner Ehefrau und zwar mit Vorbedacht und Überlegung oder doch in Folge eines mit Vorbedacht gefaßten Entschlusses absichtlich ausgeführt zu haben, ist der Angeschuldigte Dombrowsky seines Leugnens ungeachtet aus folgenden Gründen dringend verdächtig: 1) Hat derselbe mit der Verstorbenen in einem sehr schlechten ehelichen Verhältnisse gelebt, hat namentlich bei vielen Gelegenheiten zu erkennen gegeben, daß er nicht die gebührende Achtung vor ihr hege und daß ein Gefühl von Neigung zu ihr ihm überall nicht innewohne. Auffälligerweise hat er jedoch in der jüngsten Zeit vor Erkrankung der Verstorbenen sein Betragen wider diese insofern geändert, als er ihr liebevoll entgegengetreten, ihr sogar, was sonst nie vorgekommen, am 10. April ein Billet zum Theater geschenkt und versprochen hat, sie am 11. April auf den Schützenball zu führen. 2) Ist durch die Untersuchung festgestellt, daß in beiden Taschen des Dombrowsky'schen Schlafrocks, welcher bei der am 22. April dieses Jahres in dessen Wohnung stattgehabten Haussuchung mit Beschlag belegt ist, metallischer Arsenik von derselben Beschaffenheit, wie der im Magen der Verstorbenen vorgefundene, namentlich auch in fein gepulverter Form enthalten gewesen ist, und hat Angeklagter sich über den Besitz dieses Giftes nicht zu legitimiren vermocht. 3) Ist bei der vorgedachten Visitation in der Küche der Dombrowsky'schen Wohnung eine Kruke mit gefärbter arseniger Säure aufgefunden; ingleichen hat Angeklagter nach den zu den Acten gekommenen, von ihm unterschriebenen Giftscheinen am 18. August 1844 für 2 Ggr. Arsenik, am 18. Juli 1848 für 1 Ggr. Fliegenstein und am 5. September 1849 gleichfalls für 1 Ggr. Fliegenstein von hiesiger Apotheke entnommen. Gleichwol stellt derselbe verdächtigerweise in Abrede, je Gift gekauft zu haben und überall im Besitze von Gift gewesen zu sein. 4) Ist nach dem Gutachten der Sachverständigen anzunehmen, daß das in so großer Quantität im Leichname vorgefundene Gift – allein im Magen sind 19 Gran Arsenik enthalten gewesen – zu verschiedenen malen in kleinen Dosen der Kranken beigebracht ist, ein Umstand, aus welchem namentlich auf eine mit Vorbedacht oder Überlegung ausgeführte und fortgesetzte Vergiftung geschlossen werden muß. Nun hat aber der Angeklagte fast sämmtliche Nahrungsmittel, welche die Kranke genossen, selbst zubereitet, und auf diese Weise sehr wohl Gelegenheit gehabt, das Gift den Speisen nach und nach heimlich beizumischen. 5) Hat Dombrowsky, gleich nachdem seine Ehefrau erkrankt ist und während des ganzen Laufs der Krankheit, sich stets dahin geäußert, er sei der festen Überzeugung, daß seine Frau sterben werde, eine Thatsache, die jedenfalls verdächtig erscheint. 6) Hat Angeklagter seine Ehefrau am 12. April dieses Jahres dahin bewegen, durch den Dr. Dedekind ein Document aufnehmen zu lassen, in welchem sie ihm ihr Vermögen geschenkt hat. 7) Am 12. April dieses Jahres, während die Ehefrau des Kunstmalers Mühlhahn sich Nachmittags eine Zeitlang bei der Kranken aufgehalten, hat Dombrowsky jedesmal, wenn seine Ehefrau sich übergeben hat, den Topf mit dem Ausbrochenen selbst aus dem Zimmer getragen; dies ist der Zeugin Mühlhahn um so mehr aufgefallen, als die Quantität des jedesmal Ausgebrochenen nur gering und Dombrowsky sonst nicht so aufmerksam gegen seine Frau gewesen ist. 8) Bei derselben Anwesenheit der Mühlhahn im Dombrowsky'schen Hause hat diese an die Kranke die Frage gerichtet, ob sie denn etwas Schädliches zu sich genommen habe? Hierauf hat der Angeklagte, ohne die Antwort seiner Ehefrau abzuwarten, unaufgefodert im heftigen Tone erwidert: »Was wir gegessen und getrunken haben.« 9) Als am 12. April die verehelichte Mühlhahn die Wärterin Lillepop im Beisein des Dombrowsky aufgefodert hat, der Kranken Kaffee mit viel Milch zu verabreichen, hat Dombrowsky geäußert: »Um Gotteswillen keine Milch, Milch schleimt, der Doctor hat gesagt Hafergrütze.« Nun ist aber Milch, wie allbekannt, ein Mittel gegen Arsenikvergiftung, und erscheint daher obige Äußerung verdächtig. 10) Hat die Voruntersuchung durchaus keine Momente ergeben, die etwa zu der Annahme führen könnten, daß die Dombrowsky sich selbst vergiftet habe. Vielmehr bekunden die Zeugen Angelstein, Mühlhahn, Lillepop, Linz und Wolters, daß die Verstorbene lebenslustig und gerade kurz vor ihrer Erkrankung sehr heiter gewesen ist. Auch steht dem der Umstand entgegen, daß nach dem Gutachten der Sachverständigen das Gift zu verschiedenen malen beigebracht ist, was bei einer Selbstvergiftung nicht geschehen sein würde. 11) Ingleichen hat sich nicht die geringste Verdachtsspur herausgestellt, daß etwa durch eine andere dritte Person, als durch den Angeklagten, die Vergiftung ausgeführt wäre. In der Zeit, bevor die Dombrowsky erkrankt, ist Niemand als ihr Ehemann in ihrer Umgebung gewesen, erst nach ihrer Erkrankung sind als Wärterinnen die unverehelichte Just und die unverehelichte Lillepop zugezogen. Es kann also Niemand anders als der Angeklagte, da, wie nachgewiesen, eine Selbstvergiftung nicht anzunehmen steht, der Kranken Arsenik beigebracht haben. Endlich 12) Läßt darauf, daß die Vergiftung mit Vorbedacht und Überlegung verübt ist, auch noch besonders der Umstand schließen, daß das Arsenmetall in fein gepulverter Form im Leichname vorgefunden ist; der im Handel verkäufliche Fliegenstein wird aber stets nur in derben Stücken oder gröblich gestoßen abgegeben; es muß also der hier angewandte vor dem Gebrauche erst eigens präparirt sein. Demnach wird der Friseur Ernst Eduard Dombrowsky, welcher bereits im Jahre 1835 vom königlichen Stadtgerichte zu Berlin wegen kleinen Hausdiebstahls außerordentlich mit achttägigem Gcfängniß bestraft ist, unter Bezugnahme auf die Voruntersuchungsacten angeklagt: Den am 16. April dieses Jahres hierselbst erfolgten Tod seiner Ehefrau Karoline Friederike geb. Angelstein (gewöhnlich Mathilde genannt) durch Vergiftung mit Arsenik absichtlich verursacht und die Tödtung mit Vorbedacht, oder Überlegung oder in Folge eines mit Vorbedacht gefaßten Entschlusses ausgeführt zu haben. Der Staatsanwalt foderte demnächst die Geschworenen auf, ihre Aufmerksamkeit namentlich auf folgende Punkte zu richten: 1) Ist der verstorbenen Ehefrau des Dombrowsky Gift beigebracht worden? 2) Ist dasselbe ihr während ihres Lebens beigebracht? 3) Ist dieselbe in Folge davon gestorben? 4) Ist der Angeklagte der Thäter dieser That und hat er diese That mit Vorbedacht oder Überlegung, oder in Folge eines mit Vorbedacht gefaßten Entschlusses ausgeführt? und begleitete seine Einleitungsworte mit der dringenden Auffoderung: der Beweisnahme die ungetheilte Aufmerksamkeit zu widmen, in einem Falle, wo Alles und jedes, oft eine Andeutung, ein unscheinbares Wort von Wichtigkeit sei, und in einem Falle von einer Schwere, wie er seit Einführung des neuen öffentlichen und Schwurgerichtsverfahrens im Lande noch nicht vorgekommen. Der Angeklagte hatte sich mit der größten Ruhe benommen, nur in Momenten, namentlich während die Anklage verlesen ward, lief sein Auge unstät über die Bänke der Geschworenen, als wolle er herauslesen, welchen Eindruck das Actenstück auf seine Richter mache. Es folgte nun die Vernehmung über seine persönlichen Verhältnisse: Ernst Eduard Dombrowsky war im Jahre 1812 in Dresden geboren, sein Vater war Lakai am sächsischen Hofe, nach andern Mittheilungen Ofenheizer im Schloß. Nach protestantischem Ritus getauft, war er bis zum 14. Jahre in die Schule gegangen. Nach dem Grundsatze seines Vaters, daß man eine Kunst schon früh erlernen müsse, erlernte er schon im 10. Jahre die künstliche Haarflechterei, »und dadurch ward es möglich, daß ich schon vom 10. Jahre an die hohe Schule besuchen konnte.« (?) Dann in die Lehre bei einem Friseur in Dresden gegeben, blieb er daselbst nur ein halbes Jahr, erstens, weil er sich der Haushälterin desselben nicht unterordnen wollte, und dann, weil sein Meister (Springer) von ihm, dem Lehrling, das künstliche Haarflechten ablernen wollte, was er, Dombrowsky, nicht wollte. Beim Hoffriseur Bodenstein, wo er vier Jahr blieb, ward er Geselle und kam dann auf der Wanderschaft von München nach Nürnberg wieder nach Dresden, und endlich nach Berlin. Hier conditionirte er zwar 1½ Jahr, konnte sich jedoch, meinte er, bei den zwei verschiedenen Meistern (Gustav Lohse und Schulz) nicht weiter ausbilden, da dieselben nicht besonders geschickt gewesen. Der Präsident erinnerte ihn, daß er andere Nachrichten darüber in Händen habe, sowol aus Dresden als aus Berlin, wonach er in Berlin seinem Herrn einen Theil des von ihm aufgenommenen Honorars für eine frisirte Braut vorenthalten, darauf mit acht Tagen Gefängniß bestraft und dann deshalb des Landes verwiesen worden. Dombrowsky wollte zuerst mit der Sprache nicht heraus, mußte dann die erste Thatsache einräumen, wollte aber von der Ausweisung aus Preußen nichts wissen, wenigstens sei ihm darüber nichts eröffnet worden und er aus freien Stücken wieder nach Dresden und von da 1836 nach Braunschweig gegangen. Hier betrieb er 2½ Jahr das Geschäft der Witwe Bügelsack, mit der Absicht, es künftig ganz zu übernehmen, indem er die Tochter derselben heirathen wollte; die Gilde und die Polizei waren indessen dagegen, aus welchen speciellen Gründen letztere, wird uns nicht gesagt, er erhielt aber auch hier von derselben den Ausweisungsbefehl und begab sich 1839 nach Wolfenbüttel. Nachdem er in Wolfenbüttel über vier Jahre lang, wieder im Namen einer andern Friseurwitwe, sein Geschäft geführt, erhielt er endlich 1844 auf seinen Namen das Meisterrecht und die Reception. Sein Verlöbniß mit Demoiselle Bügelsack war inzwischen aufgelöst. (Wie wir anderweit erfahren, hatte er sie im Stich gelassen, weil er schon an die andere Heirath dachte, und ließ sich erst durch ein processualisches Verfahren Sachen, die er zur Aussteuer in Besitz erhalten, abfodern.) Er verheirathete sich 1845 mit einer Wolfenbüttlerin, der Tochter des Buchbinders Eichhorn, die ihm zwei Kinder gebar, aber 1850 an der Cholera starb. Bei Erwähnung dieses Todesfalls verfiel der Angeklagte in ein Weinen und Schluchzen, das ihn noch öfters unterbrach. (Auch Hartung verfiel in elegische Stimmung, wenn er seiner ersten an der Cholera gestorbenen Gattin erwähnte, während er die zweite kaltblütig vergiftet hatte. Dumpfe Gerüchte beschuldigen Dombrowsky auch hier des Giftmordes. Indessen fand sich bei Ausgrabung der Leiche, die im April 1853 verfügt ward, kein Gift vor; auch fehlten hier die Motive zur That. Im Übrigen ward schon damals behauptet, daß die Rührung, welche er hier und bei andern Gelegenheiten zu Tage trug, rein erkünstelter Art war. Seine Praktik, wie man sehen wird, war, die Vermuthung zu erwecken, ohne es deutlich auszusprechen, daß seine Frau, die er in möglichst widerwärtigem Lichte zu schildern suchte, von ihren eigenen Verwandten vergiftet sei. Um bei den Geschworenen für sich persönlich einen günstigen Eindruck hervorzubringen, erheuchelte er eine sentimentale Erinnerung und Zärtlichkeit für die erste Gattin, die er schwerlich empfunden hat.) Befragt, weshalb er sich so bald wieder verheirathet, antwortete er, weil seine Kinder einer Mutter bedurft. Auf Anderer Rath sei seine Wahl auf die jetzt verstorbene Mathilde Angelstein gefallen. Der Vater derselben, Registrator Angelstein, wäre sehr zuvorkommend gegen ihn gewesen und ihm entgegengekommen »mehr als zu viel.« Seine Bewerbung sei wol um deshalb so günstig aufgenommen worden, weil Angelstein sich wieder verheirathen wollen und die Tochter ihm im Wege war. Er sollte 200 Thaler und einige Möbel als Aussteuer mitbekommen (und hat sie wirklich erhalten). – Wie war das Verhältnis zwischen Ihnen und Ihrer verstorbenen zweiten Frau? Dombrowsky bemerkte darauf, mit seinem Schwiegervater sei es nicht eben besonders gewesen, er habe sich immer sehr theilnahmlos gegen ihn wie gegen seine Frau gezeigt und sei nie zu ihnen ins Haus gekommen. Was die selige Frau betreffe, so müsse er zwar zugeben, daß ihre Außenseite, nämlich was Bildung und Benehmen betreffe, vernachlässigt erschienen, aber er habe sich doch überzeugt, daß ihr Kern gut gewesen. Sie habe sich als gute Hausfrau und gute Mutter gegen die Kinder bewahrt. – Glauben Sie, daß Sie Ihre Frau nie vernachlässigt haben? »Moralisch habe ich sie nie vernachlässigt.« – Ich muß Sie darauf aufmerksam machen, daß das Zeugenverhör Vieles bringen wird, was hiermit im Widerspruche steht. »Moralisch habe ich sie, wie gesagt, nie vernachlässigt, in physischer Hinsicht habe ich ihr Das vielleicht nicht leisten können, was sie von mir erwartet hat .« Vom Präsidenten darauf aufmerksam gemacht, daß verschiedene Zeugen behaupteten, er habe seine Frau zu keinen Vergnügungen mit sich genommen, sagte er, er habe seiner Frau öfters Vergnügen gemacht, in jedes gute Stück habe er sie geführt, welches im Theater gegeben sei, er sei öfters mit ihr auf Bälle gegangen. – Er leugnete seiner Frau Grund zur Eifersucht gegeben zu haben; er sei nur höflich gegen Jedermann gewesen. – Sie haben früher angegeben, Ihre Frau sei sehr heftiger Natur gewesen und habe die geistigen Getränke geliebt. Der Angeklagte wiederholte dies auch jetzt wieder. Sie habe nur meist hinter seinem Rücken getrunken. Selbst habe er aber gesehen, wie sie in Gegenwart des Schneiders Winter und Frau fünf Flaschen Lagerbier und zwei Gläser Cognac geschluckt. Vom Präsidenten ward ihm bemerklich gemacht, daß die Auskunftspersonen nichts davon bemerkt haben wollen: »Ich lege kein besonderes Gewicht darauf«, sagte er, »aber bleibe bei Dem, was ich gesagt habe. Meine Frau ist keine entschiedene Trinkerin gewesen, aber sie bezeigte z. B. eine entschiedene Vorliebe für Rum; es war ihr damit wirklich Ernst, sie gab sogar die Personen an, wo sie das Trinken gelernt haben wollte; ich werde jedoch diese Personen nicht nennen.« Durch die hitzigen Getränke sei ihre Zornwuth angefacht worden. – Wie war die Gesundheit Ihrer verstorbenen zweiten Frau? Der Angeklagte gab an, sie habe häufig an Kolikanfällen gelitten, aber nie zu einem Arzte schicken wollen. Außerdem habe sie im vergangenen Jahre die natürlichen Pocken überstanden; er habe sie während dieser Krankheit mit Gewalt im Zimmer zurückhalten müssen, ohne ihn wäre sie ausgegangen und hätte sicher sich dadurch den Tod zugezogen. Sie selbst habe nicht gewollt, daß zum Arzt geschickt werde. Der Präsident bemerkte, daß Zeugen das Gegentheil aussagen würden. Seine Frau habe nichts vom Arzt sagen dürfen. »Ich bin auch kein besonderer Freund von Ärzten«, entgegnete der Angeklagte in dem leichten, selbstgenügsamen Ton, den er festzuhalten suchte. Über seine häuslichen Einrichtungen gab er an, daß er keinen Gesellen und keinen Lehrling gehalten; in letzter Zeit habe sich die Frau auch ohne Dienstmädchen beholfen. Er selbst habe die Einkäufe besorgt, auch oft selbst gekocht; ja es sei seine Lieblingsbeschäftigung gewesen. Übrigens bestritt er, auf die Frage des Präsidenten, daß er seiner Frau Gelegenheit zur Eifersucht gegeben, obwol er, oft vom Hause abwesend, nur selten mit Frau und Kindern Morgens den Kaffee trinken können; so sei er mit Geschäften beladen gewesen. Die letzte Krankheitsgeschichte suchte er so harmlos als möglich, aber mit vielen unbedeutenden Details zu erzählen. Am Sonntag (10. April) habe er seiner Frau das Theaterbillet geschenkt, was sie mit großem Danke angenommen. Es war das Stück »Mathilde« und er habe ihr das Billet mit den Worten gegeben: »Sieh, Mathilde, nun sollst du dich einmal selbst sehen.« Nachmittags ging sie aus und kam munter zurück. Als er in der Nacht aus dem Wirthshaus kam, lag sie schon im Bett. Sie schlief oben in einer Kammer mit dem jüngsten, er unten mit dem ältern Kinde. Montag Morgen waren beide Eheleute wohl und guter Dinge aufgestanden. Abends wollte man ja (schon in Folge längerer Verabredung) den Schützenball besuchen. Darum sollte Mittags nur eine aufgewärmte Suppe gegessen werden, und um das magere Mittagbrot zu ertragen, wollte man sich an einem kräftigen Frühstück stärken. Als drei Lehrbuschen des Schneiders Winter in die Stube kamen, um sich (aus Gefälligkeit des Friseurs) die Haare schneiden zu lassen, foderte Dombrowsky als Gegengefälligkeit, daß einer derselben ihm für vier Gutegroschen ein halbes Pfund (Leber-) Wurst und Branntwein hole. Er gab ihm dazu einen Korb mit, aber keinen Teller. – Er selbst wollte an dem Morgen nicht ausgegangen sein. (Obwol ihn ein Zeuge außerhalb gesehen haben will.) Während er noch die Haare der andern beiden Burschen schnitt, oder während zwei fremde Herren, die er nicht kannte, nach ihnen, um sich verschneiden zu lassen, eintraten, hatte der erwähnte Bursche den Korb zurückgebracht. Dombrowsky stellte ihn, ohne ihn zu öffnen, auf die Dehle (Diele, Hausflur) hinaus, indem er seiner Frau zurief: »Hier, Mathilde, frühstücke erst, sonst wird es zu spät.« Die Frau rief darauf, noch als die fremden Herren da waren: »Ich gehe weg,« – Sie war schon weggegangen, als die Herren sich entfernten, und mußte ihrerseits gefrühstückt haben, denn als der Mann in die Stube hinaufging, fand er nur die Hälfte der Leberwurst auf einem Teller. Vom Branntwein waren nur ein Paar Gläser getrunken. Außerdem lag angeschnittenes Schwarz- und Weißbrot auf dem Tische. Er verzehrte nun das Übrige von Wurst und Brot, gab auch dem Knaben etwas davon, wischte dann mit Papier die Krumen auf dem Tische zusammen, warf sie den Hühnern hinaus und steckte, nach seiner Gewohnheit, das zerriebene Papier in die Tasche. Dies mochte etwa um 9½ Uhr geschehen sein. Wohin die Frau gegangen, wußte er nicht; sie hatte nur beim Fortgehen gesagt: »Wenn ich zu spät komme, mache Kohlen an.« Dombrowsky that das auch, da Mathilde erst 11½ wiederkam. Sie war, als sie ins Haus trat, blaß, klagte über Unwohlsein, sagte, sie habe sich übergeben müssen, und meinte, es werde wol wieder ihr altes Kolikleiden sein. Sie klagte über Durst. Dombrowsky wollte ihr Thee machen, sie aber griff oben zum Bier, denn sie müsse etwas Kühlendes genießen. Sie hatte sich aufs Sopha gelegt, während er das Essen besorgte. Ältern und Kinder setzten sich in der obern Stube zu dem frugalen Mahle, aber die Frau hatte keinen Appetit. Der Mann hatte unten Geschäfte, während die Frau oben bis 3½ schlief. Er hatte die Kinder mitgenommen, damit sie die Mutter nicht störten. Als er um 4 wieder hinaufging, fand er sie wach, aber sie sagte, sie hätte sich mehrmals erbrechen müssen, das Ausgebrochene aber immer aus dem Fenster in den Hof gegossen. Sie klagte über Müdigkeit und Übelkeit, nicht über Schmerzen, und »wollte noch immer den Arzt nicht«. Dombrowsky ging nun ab und zu hinauf. Noch während es Tag war, kam Dorette Just, die bestellt war, um auf die Kinder zu sehen, während die Ältern auf dem Balle wären. Der Angeklagte »glaubte bestimmt«, daß er die Just zum Dr. Schrader geschickt. Er »glaubte«, daß der Doctor kam, als die Dämmerung schon angebrochen war. Er »glaubte«, daß er den Doctor empfangen und mit den Worten: »Nun ist doch alles Unglück über mich reingebrochen, nun ist auch meine Frau krank geworden.« Die Kranke klagte dem Arzt über Übelkeit, Mattigkeit, Erbrechen, ob auch über Diarrhöe, entsann er sich nicht. Er wollte ihn nicht über den Zustand seiner Frau befragt haben, weil »Doctor Schrader wenig spricht«. Der Doctor hätte sich nun erkundigt, wo die Frau gewesen, worauf er ihm Alles gesagt, und daß sie sich wahrscheinlich im Theater erkältet gehabt. Auf die Bemerkung des Präsidenten: daß er ja sonst nur bei bedeutenden Veranlassungen zum Doctor geschickt, blieb er bei der Erklärung, daß er keine Ursache gehabt, den Doctor speciell zu befragen, er habe geglaubt, es sei der alte Kolikanfall und hatte ihn nur rufen lassen, weil er sich so sehr in die Länge zog. Der Doctor verschrieb ein Pulver, äußerte aber nichts. Die Just trug das Recept in die Apotheke und gab das Pulver auch der Frau ein. Um 8 Abends ging Dombrowsky, nachdem er die Kinder zu Bett gebracht, noch einmal zu seiner Frau hinauf, sie war ruhig. Ob sie sich wieder übergeben hatte? Wie sollte er das Alles genau behalten haben! – Er sagte, er wolle doch noch auf den Ball gehen, da das Geld einmal bezahlt sei. Die Frau sagte: »Komm nur nicht zu spät nach Hause.« Um 9 kam er auf dem Balle an. Die Gesellschaft saß schon bei Tisch. Er kam zwischen dem Schneidermeister Winter und Hoke Röber zu sitzen. Warum ohne Frau? – Er sagte, die sei krank, und der Winter machte einen Witz, der ihn verdroß. Darauf sagte er, es müsse doch bedenklich sein; der Doctor habe auf das Recept cito geschrieben. Aber nach Tisch tanzte er lustig fort, blieb bis 3 auf dem Balle und fuhr mit Winter nach Haus zurück. Er sollte noch mit dem Stadtwundarzt Bodenstedt und dem Lohndiener Voges ein Gespräch geführt haben, dessen er sich nicht entsann. – Ob er viel getrunken, wußte er auch nicht: »Einen Rausch habe ich nicht gehabt; dies ist überhaupt nie meine Mode gewesen.« Am Montag Morgen nach Haus kommend, fand er die Frau wieder ruhig, sie hatte noch einige mal gebrochen, er legte ihr ein Senfpflaster auf den Magen. Er ging nicht zu Bette, sondern legte sich nur unten auf das Sopha, nachdem er die Stube etwas geheizt – er war zu unruhig zum Schlafen. Vor 6 stand er auf, gab der Just Bohnen, um Kaffee zu kochen, und entließ sie um 6. – Hat Ihnen die Just nichts von einer Mettwurst gesagt, und daß sie, die Just, davon unwohl geworden? »Ich kann darüber nichts mit Bestimmtheit sagen.« Ihm ward vorgehalten, wie diese Dorette Just ausgesagt, daß seine Frau, als sie am Montag Morgen zu ihr gekommen, um sie auf den Abend zu bestellen, unterwegs unwohl geworden, sich bei ihr, der Just, übergeben und geäußert habe: Das sei wol davon, weil sie Leberwurst gegessen, welche ihr Mann ihr ein-(auf)geschmiert hätte. Er habe ihr anempfohlen, am Morgen gerade eine fette Speise zu essen; das würde ihr für den Ball am Abend gut thun und ihren Magen schmeidigen. Dombrowsky erklärte, er müsse das in Abrede stellen: »Ich muß bemerken, daß ich meiner Frau nie etwas ausgeschmiert habe. Ich kann mit Bestimmtheit versichern, daß ich kein Brot an diesem Morgen mit Wurst geschmiert habe.« Ihm wurden darauf seine verfänglichen Reden auf dem Balle vorgehalten. – Sie sollen so ausgelassen gewesen sein, daß es auffallen mußte. »Was soll ich darüber erklären! Vermutlich habe ich die Krankheit meiner Frau nicht für so bedenklich gehalten.« – Sie sagten aber selbst, daß cito auf dem Recepte stand. »Vielleicht wollte der Doctor damit nur, daß die Krankheit rasch behoben werden solle. Ich kann das so genau nicht wissen.« – Zeuge Voges will Sie angeredet, nach Ihrer Frau sich erkundigt haben. Zuerst hätten Sie gesagt: Es hätte nicht viel zu bedeuten; dann: Die Frau hätte sich 20–30 mal übergeben! Voges antwortete: Die Sache scheine doch nicht so unbedenklich. Da hätten sie wieder geäußert: Sie möchten doch, Sie wären nicht auf den Ball gegangen, damit, wenn die Frau stürbe, die Leute nicht sprechen könnten! Er bestritt, solche Gespräche geführt zu haben, oder könne sich wenigstens nicht darauf besinnen. – Sie sollen zum Zeugen Bodenstedt in der Ballnacht gesagt haben: Ihre Frau sei sehr krank! »Dies ist nicht möglich, ohne daß es auch Andere gehört hätten, Bodenstedt ist schwerhörig.« – Sie sollen zu demselben Bodenstedt gesagt haben: Es sei schon mehrmals zu Ihnen geschickt, Sie sollten nach Hause kommen. Aber Sie müßten erst recht ordentlich tanzen, hätten Sie erwidert, denn wenn Ihre Frau stürbe, müßten Sie Trauer anlegen und dürften dann nicht tanzen? Dombrowsky leugnete oder entsann sich wieder nicht des Umstandes. Nach einer zweistündigen Unterbrechung ward das Verhör am Nachmittage fortgesetzt. Um 8 Uhr am Dienstag Morgen rief die kranke Frau den Mann, sie hatte einen fürchterlichen Durchfall. »Der erinnerte mich ganz an die Leiden meiner ersten Frau!« Gegen 9 kam der Doctor. Dombrowsky »glaubt«, er habe mit ihm vom Durchfall gesprochen. Es ward neue Medicin verschrieben. Dombrowsky ließ die Frau Mühlhahn bitten, zu seiner Frau zu kommen; sie kam nach 9 und er ersuchte sie, bei der Kranken zu bleiben, während er seinen Geschäften nachging. – Bald nachher kam die Mühlhahn herunter und erzählte ihm, wie seine Frau gesagt: Es sei doch schlimm, wenn sie nun mit Tode abginge, ihr Vater (Angelstein) sei ein habsüchtiger Mann, der am Ende Alles wieder zurückhaben wolle, was sie ihrem Mann eingebracht. Er will zur Mühlhahn gesagt haben: »Madame Mühlhahn, seien Sie so gut und bewegen meine Frau, daß sie ein Document aufsetzt, worin mir für den Fall des Todes das Eingebrachte versichert wird.« – Darauf bestellte er noch eine Krankenpflegerin, die Minna Lillepop, begab sich aber zugleich zum Notar, Dr. Dedekind, um ihn auf den Nachmittag zu bestellen. Dieser machte ihm Vorwürfe, daß er, beim Zustande seiner Frau, auf den Ball gegangen. Nachdem er die letzt verschriebene Medicin selbst aus der Apotheke geholt, fand er im Hause die Lillepop schon angekommen; die Mühlhahn war noch da. Sie vertraute ihm, daß sie mit der Kranken über die bewußte Sache gesprochen, sie wolle aber am Nachmittag wiederkommen, um sie noch mehr vorzubereiten. »Ich selbst habe über diesen delicaten Gegenstand mit meiner Frau noch nicht sprechen mögen.« – Die Frau hatte bis dahin nichts gegessen, auch nicht den verordneten Hafergrützschleim, den Dombrowsky selbst gekocht. Nachmittags 2½ kam Dr. Dedekind. Der Mann nahm ihn in sein Geschäftszimmer und ging dann erst mit ihm zur Kranken hinauf: »Mathilde, da unten ist der Doctor Dedekind«, sagte er, »willst du vielleicht mit ihm sprechen!« – Sie nickte: »Ja«. Beim ersten Gespräch des Notars mit der Kranken will er nicht zugegen gewesen sein, dann aber wurden Tischler Ramke und Linz als Zeugen gerufen und in ihrer Gegenwart die Schenkungsurkunde vollzogen. Bei der Unterschrift mußte die Frau einmal aussetzen wegen Schwindels. – An dem Tage hätte seine Frau über keine Schmerzen geklagt, auch wären Erbrechen und Diarrhöe nicht so heftig gewesen. Sie hatte nichts als Hafergrütze zu sich genommen. Er ward auf mehre Widersprüche aufmerksam gemacht. Als die Mühlhahn gekommen, habe er, nach deren Aussage, exaltirt gerufen: »Meine Frau hat die Cholera, gerade wie meine erste Frau!« »Das ist wol möglich.« – Hat nicht die Mühlhahn da gesagt, es sei wol nicht so schlimm? und haben Sie nicht darauf geantwortet: Sie solle es nur sehen, ganze Stücke Fleisch und Blut wären Ihrer Frau abgegangen. Hat nicht die Mühlhahn in Ihrer Gegenwart Ihre Frau gefragt: Ob sie denn etwas Schädliches genossen? und haben Sie da nicht eilig zwischen gesprochen: »Ei was! Nichts als was wir gegessen haben!« Dombrowsky wollte sich dessen nicht so genau entsinnen. Der Doctor aber habe streng befohlen gehabt, seine Frau solle nicht sprechen, sondern sich ruhig verhalten. Man bemerkte ihm, daß er es gewesen sein solle, der zur Mühlhahn geäußert: Sie solle mal denken, was aus ihm werden solle, wenn seine Frau mit Tode abginge, und daß er zuerst die Mühlhahn aufgefordert, die kranke Frau zu einer Schenkungsurkunde zu bereden. – Er blieb dabei, daß die Mühlhahn davon angefangen; sie habe vielleicht geglaubt selbst in Unannehmlichkeiten zu kommen, wenn sie die Wahrheit sage, weil die Frau im Hause der Mühlhahn zuerst krank geworden. Der Präsident begriff darin keinen Zusammenhang. Dombrowsky mußte zuletzt ebenfalls bemerken: »Ich begreife auch keinen Zusammenhang.« (Uns wird anderweitig zur Erklärung dieser dunkeln Stelle mitgetheilt, daß Dombrowsky für die mit den Verhältnissen Vertrauten ziemlich verständlich angedeutet habe: Wie es wol möglich, daß die Mühlhahn selbst seiner Frau Gift beigebracht habe. Als es verstanden ward, rief es bei den Zuhörern ein heftiges Murren des Unwillens hervor.) Man warf ihm vor, daß er das von seiner Frau Ausgebrochene nicht schnell genug entfernen können. – Er leugnete es nicht, behauptete aber, es nur gethan zu haben, weil seine Frau über den schlechten Geruch geklagt. – Die Mühlhahn will die Lillepop aufgefodert haben, Ihrer Frau Kaffee mit vieler Milch zu geben, weil der Haferschleim ihr Brennen verursachte und sie ihn nicht mehr trinken wolle. Da hätten Sie gesagt: »Keine Milch, Milch schleimt, der Doctor hat es verboten, viel Kaffee, wenig Milch!« Dombrowsky wollte sich gegen beides erklärt haben, gegen Kaffee und Milch, weil der Doctor Haferschleim verordnet. An den folgenden Tagen will er nicht selbst gekocht, sondern das Essen immer von Angelsteins bekommen haben, die Frau habe aber nur schleimige Sachen genossen, die er selbst zubereitet. »Ende der Woche bekam sie Sago mit Rothwein und Zimmet, die ich auch zubereitet habe, das Kochen hat die Lillepop besorgt. Das Befinden meiner Frau war immer dasselbe: wenig Erbrechen. Der Sago hat ihr am besten behagt. Durchfall habe ich nicht mehr beobachtet. – Dr. Schrader befühlte den Unterleib einmal, meine Frau gab keine Schmerzen an. Sie klagte jedoch über Hitze im Magen, – Über ein Gefühl von Erstickung habe ich sie nicht klagen hören. – Die Schwäche nahm immer mehr zu.« – Sie sind am Freitage bei Winter gewesen? »Ich weiß es nicht mehr mit Bestimmtheit anzugeben.« – Es soll bei dieser Gelegenheit davon die Rede gewesen sein, der Dr. Schrader habe sich bei Winters geäußert: Es werde ja mit Ihrer Frau besser. Darauf hätten Sie gesagt: »Ich kann den Dr. Schrader nicht begreifen, sie stirbt, das weiß ich!« »Vielleicht habe ich gesagt, ich glaubte nicht, daß sie wieder aufkomme, weil die Schwäche zu sehr überhand nähme.« Am Sonnabend, dem letzten Tage der Kranken, wollte der Angeklagte seine Frau ganz ruhig, aber matt gefunden haben; sie hätte wenig gesprochen. Am Nachmittage kam der Maler Mühlhahn. »Ich war mit ihm auf dem Krankenzimmer, ich sagte mit Bedauern, ich könnte der Frau nicht helfen, da sie schon nichts mehr zu sich nehmen könnte.« – Der Zeuge Mühlhahn gibt an, in den Gesichtszügen Ihrer Frau habe sich großer Schmerz ausgesprochen; er (der Zeuge) habe Sie darauf aufmerksam gemacht, Sie hätten darauf erwidert: »Sie hat keine Schmerzen, der Doctor hat es gesagt.« Der Angeklagte gab zu, vielleicht gesagt zu haben, der Doctor habe sich dahin ausgesprochen, die Kranke litte keine Schmerzen. – Der Zeuge Mühlhahn gibt ferner an, Sie hätten sich darauf weggewandt und ein hämisches Gesicht gezogen. »Auf diese Angabe des Zeugen Mühlhahn«, rief Dombrowsky heftig, »bemerke ich gar nichts. Ich werde dem Zeugen gegenüber antworten.« – Sie sollen gegen die Zeugin Sophie Müller in Betreff der Tropfen, welche Ihrer Frau noch zuletzt verschrieben sind, sich geäußert haben. »Ich habe mit solch einem Mädchen derartige Gespräche gar nicht geführt.« Auf eine Anfrage: Ob er nicht einen zweiten Arzt zuziehen wolle, habe er erwidert: Er habe zu Schrader ein festes Vertrauen. – Wie verhält es sich mit den Tropfen? »Die Tropfen hat meine Frau gar nicht mehr nehmen können; sie rochen wie Chloroform, das mir zuwider ist, deshalb habe ich sie aus dem Fenster gegossen.« Die Frau starb vor 9 Uhr. Um 10 schickte der Witwer nach Stroh aus, um sie darauf zu legen. Er war so eilig, weil er glaubte, es sei eine ansteckende Krankheit gewesen. Winter und seine Gesellen kamen um 10½, als die Leiche schon auf dem Stroh lag. Sie wollten die Verstorbene noch einmal sehen. Ob sie sich verwundert, sie schon auf dem Stroh zu finden, und was sie gesprochen, erinnerte er sich nicht mehr. – Winter gibt an, eine Zeit lang wäre von Niemand ein Wort gesprochen; dann hätten Sie aus freien Stücken gesagt: »Öffnen lasse ich sie nicht.« Bald darauf hätten Sie die Worte wiederholt. Dombrowsky wollte nichts davon wissen, noch warum er das gesagt haben sollte. Am Sonntag Morgen ging er zu seinem Schwiegervater, um ihm den Tod seiner Tochter anzuzeigen. Angelstein hätte die Nachricht mit lächelnder Miene aufgenommen und sich herzlos betragen. Als er später zum Gärtner Behrens gegangen, sei es wol möglich, daß er dort leichtsinnige Reden geführt. Dann sei die Besorgung des Begräbnisses gekommen, auch Besuche aus Braunschweig. In der Nacht vom Montag zum Dienstag sei er heftig erkrankt an Erbrechen und Diarrhöe, aber ohne Schmerzen. Davon habe er sich am Dienstag Morgen bei der Section sehr schwach gefühlt und noch am Mittwoch, bei der Beerdigung, im Bette gelegen. Donnerstag stand er auf; am Abend eröffnete ihm der Staatsanwalt, daß er verhaftet werden solle; er ward im Schlafrock und Paletot nach dem Gefängniß, aber hinten durch den Garten abgeführt, weil schon eine Menge Menschen sich vor dem Hause versammelt. Am Freitag Morgen ward er wieder, zur Fortsetzung der Haussuchung, in seine Wohnung gebracht, und zwar im Schlafrock. Er mußte ihn und die übrigen Kleidungsstücke ausziehen und abgeben. Auf die Frage des Präsidenten: ob ihm nicht eröffnet sei, daß in seiner Schlafrocktasche Gift gefunden worden, erwiderte er, daß er davon sprechen gehört. Auf die Frage: Ob ihm nicht auch eröffnet sei, daß in den Eingeweiden der Frau eine bedeutende Portion desselben entdeckt worden, wollte er sich dessen nicht erinnern. Auf die förmliche Erklärung: Es sei ausgemacht, daß seine Frau an Arsenik gestorben, und was er darauf zu sagen habe, erklärte er: Es sei ihm unbegreiflich, wie die Frau Gift bekommen habe. An die Speisen, die er bereitet, könne keins gekommen sein, solange sie in seinen Händen gewesen. Er habe nie Gift besessen, glaube schwerlich je Gift gebraucht zu haben, sondern nur Fliegenvertilgungsmittel. Als ihm die von ihm unterschriebenen und untersiegelten Gutscheine vorgelegt wurden, mußte er deren Richtigkeit anerkennen; aber es sei ihm aus dem Gedächtniß entfallen, und Fliegenstein habe er auch nicht für Gift gehalten. – Aber in den Taschen Ihres Schlafrocks ward Gift gefunden? Er meinte, es könne mit den Papieren, womit er den Tisch abgewischt, in die Tasche gekommen sein; es seien länglich viereckige, beschnittene, grobe Löschpapiere gewesen, wie solche in der Apotheke gebraucht würden. Vielleicht war es ein solches, worin Fliegenstein verabfolgt wird. – Fliegenstein wird nur in Kruken verabreicht. Das könne er nicht wissen. – Das Gift im Magen war von derselben Beschaffenheit wie in den Schlafrocktaschen; eine Art, wie es im Handel nicht vorkommt. Darauf wußte er nichts zu erwidern. Aufgefodert, ob er auf die Anklage ein Geständniß ablegen oder beim Leugnen verbleiben wolle, erklärte er: »Ich habe nichts hinzuzufügen, ich bleibe dabei.« Hinsichts seiner Vermögensumstande gab er an, daß er ein eigenes Haus in Wolfenbüttel, zu 850 Thaler versichert, besitze, Hypothekenschulden standen darauf 800 Thaler; außerdem verschulde er auf Wechsel 60 Thaler. In der nächsten Sitzung am 29. Juli richtete der Präsident an den Angeklagten die Frage, veranlaßt durch seine undeutlichen Erklärungen in der vorangehenden, ob er eine Veranlassung habe anzunehmen, daß seine Frau einen Selbstmord begangen? Er erwiderte: Er könne es nicht sagen; er könne keinen Grund angeben; er wolle es dahingestellt sein lassen. Zur Vervollständigung der Untersuchung trug, vor der Zeugenvernehmung, der Vertheidiger Müller darauf an, daß, da aus den Acten hervorgehe, wie am Morgen des Todestages ein Glas mit Sago im Ofen der Krankenstube zersprungen, der Gerichtshof die Untersuchung dieser etwa noch im Ofen befindlichen Reste der Flüssigkeit durch die Sachverständigen verfügen möge. Der Gerichtshof behielt sich die Entscheidung darüber auf später vor. Zunächst erschienen die Sachverständigen, welche von der Vertheidigung in Vorschlag gebracht worden, der Medicinalrath, Professor Dr. Otto , der Hofmedicus Dr. Günther und der Apotheker Dr. Herzog , sämmtlich aus Braunschweig; der Stadtphysicus Dr. Schütte berichtete über die von ihm am 19. April vorgenommene Leichenöffnung. Wir ersparen unsern Lesern, die schon aus einer hinreichenden Zahl ähnlicher Processe mit der Procedur vertraut sind, deren Einzelheiten und erwähnen nur in Kürze das Resultat. Äußerlich fand man nichts Auffallendes, es war kein besonderer Leichengeruch zu bemerken. Aus dem Magen kam eine grünliche Flüssigkeit zum Vorschein, mit weißen Flecken vermischt. Die Magenschleimhaut war streifig geröthet, angeschwollen, aufgelockert, mit Schleim überzogen; in der Gegend des Magenmundes war die Entzündung derselben am meisten ausgesprochen, auch waren einzelne sogenannte hämorrhagische Erosionen zu bemerken. Daher der Verdacht, eine scharfe, ätzende Substanz habe auf den Magen eingewirkt. Hierauf wurden der Magen, der Verdauungskanal und die Bauchspeicheldrüse vorschriftsmäßig in besondere, reine Gläser verschlossen und versiegelt. Die Leber, nur heller als gewöhnlich, zeigte nichts Abnormes. Schütte bekundete noch, daß die aus der linken Schlafrocktasche genommenen Körnchen metallisches Arsenik waren, von der Beschaffenheit, wie es (später) im Magen gefunden worden. Er setzte darauf den Geschworenen auseinander, was man unter Fliegenstein verstehe, was für ein Unterschied sei zwischen dem (metallischen) Fliegenstein (Cobaltum minerale) und dem weißen Arsenik, dem sogenannten Rattengifte, von den Chemikern arsenige Säure genannt, und machte namentlich darauf aufmerksam, daß der an und für sich unwirksame und daher auch nicht giftige Fliegenstein (Arsenikmetall) trotzdem dadurch auf den menschlichen Organismus so nachtheilig wirke, weil er im Magen, durch Verbindung mit Sauerstoff (Oxydation) ziemlich rasch und stetig in arsenige Säure (Rattengift, weißer Arsenik) übergeführt werde. Medicinalrath Dr. Otto bestätigte in einem glänzenden Vortrage den wesentlichen Inhalt der wissenschaftlichen Erörterungen des Dr. Schütte. Ebenso der Apotheker Dr. Herzog, der außerdem noch mittheilte, daß der käufliche Fliegenstein schon etwa vier Procent arsenige Säure enthalte, daß daher schon gewöhnliches Wasser, auf den käuflichen Fliegenstein aufgegossen, »nach sehr kurzer Zeit die Spuren von aufgelöstem Arsenik enthalte. Versuche, in der Apotheke angestellt, hatten dies bestätigt. Der Hausarzt der Dombrowskys, Landphysicus Dr. Schrader, bekundete: Als er Montag (11. April) zur Verstorbenen gerufen worden, habe er nur gehört, daß sie an diesem Tage heftiges Erbrechen und Durchfall bekommen habe; er selbst sei aber weder damals, noch später Augenzeuge davon gewesen. Ihr Unterleib war weich, nicht aufgetrieben, nicht schmerzhaft bei der Berührung. Kein Appetit, aber Durst, und durchaus kein Fieber. In den folgenden vier Tagen nahm die Schwäche zu, er bemerkte aber immer kein Fieber. Erst am 16., dem Todestage, trat eine »unerwartete« bedeutende Verschlimmerung des Zustandes, ein bedeutendes Sinken der Kräfte ein. Die Kranke hatte immer nur über Mattigkeit, Durst, Mangel an Appetit geklagt. Die Gesichtszüge waren nicht besonders leidend, nicht livide. Erst am 16. April wurden die Hände kalt. Etwas Besonderes war dem Arzte im Verlauf der Krankheit nicht aufgefallen, bis auf jenes plötzliche Sinken der Kräfte; was aber doch nicht so auffällig ihm erschien, um davon Anzeige zu machen. – Hat die Kranke denn gar nicht gegen Sie über Schmerzen geklagt? »Schmerz hat sie nie zugestanden. Ich habe sie immer danach gefragt, habe auch den Unterleib befühlt: sie hat dabei nie das Gesicht verzogen.« Der Mann gab ihr nicht die Antworten ein. »Die Kranke konnte immer selbst antworten.« Das Ausgebrochene ward ihm nicht vorgewiesen, der Arzt glaubt aber auch nicht, daß er es mit Bestimmtheit verlangt, obwol er danach gefragt habe. Dann berichtet der Zeuge über die Krankheit, die den Dombrowsky selbst schon am Morgen vor der Section befallen. Es war ein starkes Erbrechen und Diarrhöe, wobei er sich einer »wässerig klaren Feuchtigkeit« entleert, auch etwas Blut sei darin gewesen. Dombrowsky schien für seine Gesundheit etwas ängstlich. – Er hat den Doctor nie gefragt, ob er den Zustand seiner Frau bedenklich halte? Auf das erste Recept hatte Schrader, so viel er sich erinnerte, nicht cito geschrieben, weil er den Zustand nicht für so bedenklich hielt, dagegen auf das zweite Recept. Milch, weil sie schleime, hatte er nicht verboten, glaubte aber, er werde wol gesagt haben, sie solle nur Hafergrütze trinken. – Waren denn gar keine dringenden und auffallenden Symptome vorhanden? »Wegen Abwesenheit der Schmerzen im Unterleibe, auch bei Berührung desselben, wegen Abwesenheit des Fiebers, konnte aus den Symptomen ein Verdacht auf eine Vergiftung nicht entstehen. Das plötzliche Sinken der Kräfte, wie gesagt, war mir auffallend, doch sah ich es als das Resultat einer Brechruhr an. – Nichts von einem melancholischen Zustande. Namentlich anfangs war die Kranke noch heiter und schien die Sache nicht so ernst zu nehmen.« Die letzt verschriebenen Tropfen seien zwar ein ziemlich starkes, aber kein ätzendes Mittel gewesen. Der Kranken habe es leicht einige Schmerzen verursachen, und der Geruch einen Laien an Chloroform erinnern können. Apotheker Ohme berichtete, wie er in Gemeinschaft mit Dr. Schütte die chemische Untersuchung der gedachten Unterleibsorgane vorgenommen. Schon am 21. April Nachmittags hatte er das auf der Magenschleimhaut befindliche, schwarze, zum Theil metallisch glänzende Pulver durch die untrüglichsten Reactionen als Fliegenstein ganz unzweifelhaft erkannt, worauf Dr. Schütte dieses Resultat dem Gerichte mitgetheilt hatte. Darauf wurde der chemische Bericht von Ohme und Schütte verlesen und zugleich folgende Gegenstände vorgewiesen und den Geschworenen umhergereicht: 1) Ein Arsenspiegel in einer Sublimationsröhre, darüber Krystalle von arseniger Säure, aus einigen Körnchen Fliegenstein des Mageninhalts dargestellt. 2) Ein Porzellanmörser mit Arsenikspiegeln, aus dem Inhalte der linken Schlafrocktasche dargestellt. 3) Die in der Dombrowsky'schen Küche vorgefundene Giftkruke, gefärbte arsenige Säure enthaltend. 4) Ein verschlossenes Glasröhrchen, den Rest des Schwefelarsens enthaltend, welches aus dem Magen und dem Mageninhalte gewonnen und zur Berechnung der im Magen vorgefundenen Menge des Arseniks gedient hat. 5) Mehre feine Glasröhrchen, Arsenikspiegel enthaltend, welche aus dem Inhalte der rechten Schlafrocktasche dargestellt worden. Auch der Schlafrock des Angeklagten wird vorgewiesen. Die herausgeschnittenen und besonders aufbewahrten Schlafrocktaschen wurden aber aus ihrem Verschlusse nicht herausgenommen, damit eine spätere, etwa nöthig werdende Untersuchung derselben zu jeder Zeit sicher vorgenommen werden könne. In der Nachmittagssitzung sprach Apotheker Ohme über die in der Wohnung des Angeklagten am Morgen des 22. April vorgenommene Haussuchung. Die ihm vom Staatsanwalt Görtz bezeichneten Körner aus der linken Schlafrocktasche hatte er, durch den Löthrohrversuch, namentlich durch den Knoblauchsgeruch der sich entwickelnden weißen Dämpfe, als metallisches Arsenik unzweifelhaft erkannt. – Bei der weitern Haussuchung in der Küche des Angeklagten sei ihm die Giftkruke überreicht worden. Sie stand, nicht versteckt, auf einem Mauervorsprunge; nicht verkorkt und dick mit Staub bedeckt. Auf der Etikette, mit Dinte geschrieben, der Preis (2 Ggr.) bemerkt. An der Handschrift habe er erkannt, daß die Kruke zu der Zeit, wo ein früherer Gehülfe von ihm in seiner Officin gewesen, verkauft sein müsse. Er habe in den vorhandenen Giftscheinen nachgesehen und auch wirklich die (gerichtlich deponirten) Giftscheine, von Dombrowsky unterzeichnet, aufgefunden. – In der Kruke fand sich gefärbter weißer Arsenik (entsprechend dem ersten Giftscheine vom 18. August 1844). Die Gefäße mit Fliegenstein (den Giftscheinen vom 18. Juli 1848 und 5. September 1849 entsprechend) seien bei der Haussuchung nicht aufgefunden. – Er erklärte, der Fliegenstein werde immer nur in Kruken, nicht in Papier verabreicht. Man vernahm nun die Sachverständigen, ob sie sich noch ein Resultat von der Untersuchung am Ofen, auf welchem das Sagoglas verschüttet worden, versprächen? Nachdem sich Professor Otto mit Entschiedenheit dafür ausgesprochen, ward eine Commission zur Untersuchung darüber in die Dombrowsky'sche Wohnung abgeschickt. Die nächsten Zeugenaussagen, die von Ohme's Lehrling, bestätigend die Aussagen seines Principals, und die einiger Beamten über die Identität der Gefäße mit den untersuchten, Gift enthaltenden Organen, übergehen wir. Der Staatsanwalt Görtz bekundete über die erste Cognition, die Mittheilung, daß Gift schon bei der ersten Prüfung gefunden worden, wie er darauf zur Captur und ersten Haussuchung geschritten, nur das schon Bekannte; von neuem Interesse wird aber seine Aussage über die zweite Haussuchung: »Ich konnte die Nacht vor innerer Aufregung nicht schlafen, und überdachte mir, wie am andern Tage die Haussuchung am zweckmäßigsten vorgenommen werden könnte. Ich vermuthete damals noch, die Vergiftung sei (wie gewöhnlich zu geschehen pflegt) mit weißem Arsenik ausgeführt, und dann konnte ich mir den langsamen Verlauf der Krankheit nicht anders erklären als dadurch, daß die Darreichung des Gifts successiv stattgefunden habe; dann aber, dachte ich weiter, ist es am wahrscheinlichsten, daß der Thäter das Gift bei sich geführt hat, um so am unbemerktesten dann und wann den Speisen und Getränken etwas davon beizumischen. Ich ging also am andern Morgen in die Apotheke und ließ mir das Arsenikpräparat, wie es im Magen gefunden wurde, vor zeigen, um es mir genau anzusehen. Ich traf die nöthigen Verabredungen mit Apotheker Ohme und verfügte mich sodann in die Wohnung. Der Angeklagte, mit seinem Schlafrock bekleidet, war wieder zur Stelle gebracht, und ich erklärte demselben, er müsse sich umziehen. Die Durchsuchung der Weste und der Beinkleider ergab nichts. Sodann untersuchte ich den Schlafrock, Aus der linken Tasche wurde das Taschentuch genommen und nun die Tasche mit Vorsicht umgestülpt. In der Naht befand sich etwas Wolliges, dazwischen etwas Körniges (Sand u. s. w.) mit Brotkrumen (!) untermischt und einzelnen schwarzen Punkten, welche ich mit einer Lupe besichtigte und für verdächtig hielt. Nun wurde zu Apotheker Ohme geschickt und inzwischen die Tasche nicht aus den Augen gelassen. Wir steckten zur Vorsicht den Zipfel mit einer Nadel zusammen. Als Ohme gekommen war, wurde das Pulver aus der Tasche auf ein weißes Stück Papier geschüttet (in den Taschen wurde kein Papier gefunden). Ohme stellte den Löthrohrversuch mit einem Körnchen des Pulvers an und erkannte dasselbe als Fliegenstein. Ich kann übrigens nicht behaupten, daß ich den Knoblauchsgeruch wahrgenommen habe, da ich mit meinem Kopfe mich nicht so weit nähern konnte. Inzwischen saß Dombrowsky fortwährend ruhig auf dem Sopha. Ich fragte ihn, ob er denn wol bemerkt habe, daß wir das Pulver aus seiner Schlafrocktasche genommen hätten? Er antwortete: ›Nein! die Herren standen herum, ich konnte es nicht sehen.‹« In der zerrissenen rechten Schlafrocktasche konnte man damals kein Gift entdecken. Der Polizeicommissar Scholz hatte mit dem Untersuchungsrichter die erste Haussuchung vorgenommen. Er fand den Dombrowsky auf dem Sopha sitzend. Als ihm eröffnet ward, was hier geschehen solle, weil seine Frau unter verdächtigen Umständen gestorben, äußerte Dombrowsky unter Anderm: »Es wäre doch traurig, wenn das gute Frauchen etwas Nachtheiliges bekommen haben sollte.« Die Aussagen der übrigen Zeugen in dieser Sitzung waren von keiner Bedeutung. In der Sonnabendsitzung, am 30. Juni, erschien zuerst eine wichtige Zeugin, die Ehefrau des Kunstmalers Mühlhahn . Als alte Bekannte der Verstorbenen bekundet sie, daß dieselbe, wenn auch nicht gerade liebenswürdig, doch stets liebevoll gegen ihre Ältern, fleißig und häuslich gewesen. Nur war sie etwas »bullerig« und hatte viel und hastig gesprochen. Nach der Verheirathung fühlte sie sich bald sehr unglücklich und hatte es kein Hehl. Sie klagte, daß ihr Mann sich häßlich gegen sie benehme und sie vernachlässige; die Kinder wären verzogen und sie müsse immer die Schuld tragen. Vor der Verheirathung war sie stets gesund, in der Ehe sah sie elend aus, und schob es auf den vielen Ärger. Vor Michaeli vorigen Jahres fand die Mühlhahn sie in Verzweiflung, ihr Mann hatte zu ihr gesagt: Wenn er gewußt, daß ihr Vater sich wieder verheirathen würde, hätte er sie gar nicht genommen, Neigung zu geistigen Getränken hatte sie nie an ihr wahrgenommen. Ihre Beobachtungen über die Krankheit der Verstorbenen gab sie in Folgendem: »Am Montag Morgen (11. April) bin ich beim Betten beschäftigt und stehe am offenen Fenster, da kommt die Dombrowsky ganz munter vorbei, es mochte etwa zwischen 9 und 10 Uhr sein; ich rede sie an: ›Mathilde‹, sage ich, ›wo willst du hin?‹ Sie bleibt stehen und sagt ganz vergnügt: ›Ich will nach Dorette (Just), sie soll heute Abend kommen, weil ich mit meinem Manne auf den Schützenball gehen will.‹ Ich hatte sie nun auch gestern im Theater bemerkt und sagte daher im Scherze: ›Sieh! gestern im Theater und heute auf den Ball! Das glaube ich!‹ – ›Ja, Jettchen!‹ antwortet sie darauf, ›ich freue mich recht, nun komme ich doch einmal wieder unter Menschen!‹ – Während wir noch so miteinander sprechen, sagt sie auf einmal: ›Ach Gott! wie wird mir, ich werde so miserabel, so übel, schwindlig!‹ Ich sagte: ›Das kommt wol vor.‹ Darauf antwortet sie: ›Ich will nur machen, daß ich zu Doretten komme‹ – und geht weg. – Als ich eine halbe Stunde oder noch später in meine Stube komme, sitzt sie da; sie sah sehr elend aus, und klagte, daß sie sich habe bei fremden Leuten übergeben müssen. Als sie eine Zeitlang dagesessen, sagte sie: ›Ich will nur weggehen, gebt mir vier Pfennige, ich will von Wolters Semmel mitnehmen.‹ – Ich ging nun aus der Stube; bald darauf ist sie auch fortgegangen. Ich dachte nicht weiter daran. – Am andern Morgen kam der Lehrbursche von Ramkens und bestellte eine Empfehlung von Herrn Dombrowsky und derselbe lasse mich bitten, nach seinem Hause zu kommen, seine Frau wäre krank. Ich ging hin. Als ich ins Haus trete (es mochte etwa um 9 Uhr sein), kommt Dombrowsky mir entgegen; ich frage ihn, was es denn mit seiner Frau sei? Da antwortet er mir: ›Die Cholera, die Cholera im höchsten Grade! Sie stirbt, der Magen nimmt nichts mehr an!‹ – Darauf sage ich: ›Nun, man stirbt ja nicht so gleich!‹ – Da antwortet er: ›Doch, sie stirbt! Sie stirbt sicher!‹ – Darauf gehe ich hinauf und trete in die Stube. Sie lag im Bette und sah so seltsam, so aschgrau im Gesichte aus. Ich trete zu ihr und sage: ›Was ist es denn, Mathilde, wie geht es dir denn?‹ – ›Ach!‹ sagt sie, ›ich bin so elend, ich habe mich immer übergeben müssen!‹ – ›Wo thut es dir denn weh?‹ frage ich. – ›Ach!‹ antwortet sie, ›der Magen brennt.‹ – Ich sage: ›Ich habe auch zuweilen Magenschmerzen, mir hat immer ein warmer Deckel auf den Magen geholfen.‹ – Da sagt Dombrowsky, der auch gekommen war: ›Nein, nein! kein Deckel! Kamillenumschläge!‹ – Ich frage, ob sie denn irgend etwas gegessen habe, was schädlich sei? Da antwortet er (Dombrowsky) rasch: ›Was wir gegessen und getrunken haben!‹ – Damit drehte er sich um. – Bald darauf sagte er, er wolle nach einer Krankenwärterin ausgehen; auch ein Recept nach der Apotheke tragen und Kamillen mitbringen. Ich sagte ihm, er solle nur in unserm Hause vorgehen, mein Mann habe Kamillen, der könne ihm welche geben. – Darauf ging er fort. – Als er sich entfernt hatte, klagte die Frau, ihr Mann sei trotz ihrer Krankeit auf dem Balle gewesen und sei erst so spät zu Hause gekommen.« Vom Präsidenten befragt, gab die Zeugin an, die Kranke habe Lagerbier zu trinken verlangt; sie (die Zeugin) habe den Angeklagten gefragt, ob sie es ihr geben solle; da habe er erwidert: »Nein! Hafergrütze! der Doctor hat es gesagt! Ich will es ihr selbst zubereiten.« – »Er bringt es und sie trinkt. ›Es brennt‹, sagt sie. ›Ach! wenn ich doch Lagerbier hätte.‹ Nachher hat sie etwas davon getrunken und Linderung danach gespürt. – Unten auf der Treppe traf ich nachher Dombrowsky; er kam zurück und brachte die Medicin mit. – ›Wo haben Sie die Kamillen?‹ fragte ich. –- ›Ich bin bei Dr. Dedekind gewesen‹, antwortete er. ›Denken Sie einmal, wenn meine Frau stirbt und ihr Vater das Geld wieder verlangt, so käme ich in die größte Verlegenheit.‹ Er habe daher den Dr. Dedekind gebeten, am Nachmittage zu kommen. Ich möchte seine Frau doch darauf vorbereiten und dazu bereden, ein Document auszustellen, für den Fall des Todes. Ich sagte: ›Dadurch wird sie nur ängstlich, so schlimm ist es ja nicht!‹ – Dombrowsky sagte nichts darauf. Ich kehrte zu der Kranken zurück und ging bald darauf zu Haus.« – Erinnern Sie sich noch daran, daß Dombrowsky bei seiner Rückkehr von dem Documente zuerst angefangen hat? »Ich erinnere mich genau daran.« – Hat Dombrowsky zu Ihnen gesagt: »Wenn ich es nur erst angebracht hätte!« »Ja!« – In welchem Tone? »Dombrowsky äußerte sich so, als ob ein Anderer es besser thun könne als er. So verstand ich es und lehnte es stillschweigend ab.« Als sie einmal zur Lillepop gesagt: sie solle der Madame Kaffee geben, aber recht viel Milch darin, sagte Dombrowsky: »Um Gotteswillen keine Milch, Um Gotteswillen keine Milch! Milch schleimt. Der Doctor hat es verboten.« – Als sie das ihrem Manne erzählt, war es ihm aufgefallen. Am Nachmittage, bei einem zweiten Besuche der Mühlhahn, fand sie die Kranke etwas besser. »Am Morgen hatte sie über Schmerzen und Brennen im Magen geklagt, jetzt nicht. Dombrowsky zog die Zeugin bei Seite; und jetzt sagte er das: ›Dr. Dedekind ist da, wenn ich es nur erst angebracht hätte.‹ Bald darauf sprach er zur Kranken: ›Mathilde, der Dr. Dedekind ist unten, er hat sich Stangenpomade geholt und sich nach dir erkundigt. Soll er nicht mal reinkommen?‹ Nach einer Weile fuhr er fort: ›Sieh, wolltest du mir nicht den Gefallen thun und etwas aufsetzen lassen, daß dein Eingebrachtes bei mir bleibt!‹ – Sie antwortete: ›Quäle mich doch nicht! Man stirbt ja nicht gleich.‹ – Hierauf sagte er: ›Du könntest es doch thun zu meiner Beruhigung! Nur eine Schenkung unter Lebenden, du kannst es ja ändern lassen! Thu es doch!‹ Darauf geht er weg. – Da richtet sich die Kranke auf: ›Was sagst du dazu?‹ ruft sie mir zu. – ›Was soll man dazu sagen!‹ antworte ich, ›du mußt dich nur nicht deshalb ängstigen! ‹ – ›Ach!‹ sagt sie dann, ›wenn er mich nur lieb hätte! Aber er hat mir nicht ein mal, er hat mir hundert mal Ohrfeigen angeboten! Und doch‹, fährt sie fort, ›wenn ich es nicht thue, so behandelt er mich nur desto schlechter!‹ – ›Höre mal‹, erwidere ich darauf, ›du kannst es ja immer ändern lassen!‹ - ›Ist das wahr?‹ sagt sie. Und dann: ›Denkst du denn, daß Dr. Dedekind zufällig da ist? Den hat er herbestellt, noch ehe er in die Apotheke gegangen ist. Ich kenne ihn besser, du traust immer seinen glatten Worten!‹ Jetzt kam Dombrowsky wieder, ich sage zu ihm: ›Sagen Sie nur, daß Dr. Dedekind heraufkommt!‹ – Nun kam Dr. Dedekind herauf und sprach zuerst über Dieses und Jenes mit der Kranken; diese befand sich ganz gut, sie war sogar ganz vergnügt, es wurde Spaß gemacht. Übrigens weiß ich nicht genau, was Dr. Dedekind mit der Kranken verabredet und gesprochen hat; ich war meist im Nebenzimmer. Es wurden nun zwei Zeugen geholt (Ramke und Linz), Dr. Dedekind schrieb etwas auf. Die Kranke mußte unterschreiben, ich unterstützte sie dabei; als sie so weit geschrieben hatte: Mathilde Dombr....., konnte sie nicht mehr und mußte absetzen. Dann versuchte sie es noch einmal, rief aber: ›Wo ist es denn, ich kann nicht sehen!‹ Endlich unterschrieb sie vollends, war dann aber recht angegriffen. Als sie sich wieder erholt hatte, sagte sie zu mir: ›Höre mal, Jettchen! ich bin nun ganz wieder gut, ich könnte aufstehen, ich habe Alles weggebrochen!‹ – Ich bat sie jedoch, nicht aufzustehen; so blieb sie auch ruhig liegen. Bald darauf ging ich zu Haus. – Am andern Morgen um 9 Uhr ging ich wieder hin. Dombrowsky empfing mich unten mit den Worten: ›Ach so! Sie sind es!‹ Ich fragte, was seine Frau mache. Er antwortete: der Doctor habe gesagt, sie solle Ruhe haben. ›Ich will mich auch nicht lange aufhalten‹, erwidere ich, ›und nicht viel sprechen.‹ Als ich hinaufkam, glaubte ich die Kranke auf dem Sopha zu finden, sie lag aber im Bette, viel kränker als gestern. ›Was machst du für Dinge?‹ sagte ich. Sie klagte, warf sich umher, würgte, klagte über den Magen und sah angegriffen aus. Die Lillepop war da. Ich sagte, ich hätte gestern geglaubt, sie hätte keine Schmerzen mehr, sie sei so ruhig gewesen. ›Ach!‹ antwortete sie, du denkst, wenn ich nicht immer klage, so habe ich keine Schmerzen; ich bin keine Minute ohne Schmerzen, ich beiße die Zähne aufeinander!‹ – Ich sagte darauf: ›Ich freue mich, daß du eine so gute Krankenwärterin hast.‹ – ›Ach, ja, ja‹, antwortete sie, ›die lasse ich auch noch lange nicht fort. Wenn ich auch erst besser bin, so soll sie doch noch bleiben, ich muß mich mal recht wieder erholen.‹ Die Lillepop ging nämlich mit der Kranken sehr gut um.« »Dombrowsky trug das Ausgebrochene immer selbst fort, sowie sie gebrochen hatte. Es hatte keinen Geruch, war ganz weiß. Ich dachte bei mir, so oft wäre es auch nicht nöthig; wenn er ihr dafür nur den Kopf hielte!« An den folgenden Tagen hatte Dombrowsky auf die Anfrage der Mühlhahn, was seine Frau mache, ihr antworten lassen, sie sei sehr krank, sie müsse sich ruhig verhalten. Sie dachte: Das soll wol heißen, er will dich nicht haben, und blieb zu Haus. Desto ergreifender ist ihre Schilderung des letzten Tages, die wir mit ihren eigenen Worten wiedergeben: »Am Sonnabend, etwa um 9 Uhr, kam Dombrowsky zu uns und sagte, seine Frau sei sehr krank, sie wäre sehr unruhig gewesen. Ich sagte, es thue mir leid, daß ich keine Zeit habe zu kommen. Dombrowsky bat mich aber, ich möchte doch mal hingehen. So that ich es denn. Als ich aufs Zimmer komme (hier ward die Zeugin von Rührung überwältigt, sie weinte und bedurfte längerer Zeit, um sich zu fassen. Sie war überhaupt so vom Gegenstande ergriffen, daß man ihr ausnahmsweise einen Stuhl reichen mußte, und sie legte ihr Zeugniß größtentheils sitzend ab) – als ich aufs Zimmer komme, schlägt die Kranke die Augen auf und sieht mich an, ach, so starr! Das Gesicht hatte sich so schrecklich verändert, ihre Gesichtszüge so schlaff, so blaß, so bleifarben! Ich mußte heftig weinen und mich an der Bettsponde halten, so zitterte ich! ›Ich bitte dich um Gotteswillen‹, sage ich, ›was ist das mit dir, du wirst ja, statt besser, alle Tage kränker!‹ Da kann sie kaum einen Laut von sich geben. Ich gehe heraus zur Lillepop und sage zu der: ›Die sieht ja fürchterlich aus!‹ – ›Ach!‹ sagt die Lillepop, ›daß sie es nur nicht sieht, daß Sie weinen!‹ Ich ging wieder ins Zimmer zu ihr; sie wollte mir die Hand reichen, aber der Arm sank ihr kraftlos auf das Bett nieder. Mit schwacher, langsamer Stimme sagte sie mir noch: ›Dein – Mann – hat – mich – noch – nicht – einmal – besucht!‹ Sonst klagte sie über nichts. Ich mußte ihr noch einmal die Hand reichen. – Mich befiel eine so namenlose Angst, es war mir so unheimlich. Ich ging ins Nebenzimmer zur Lillepop und sagte: ›Ich kann der Madame doch nicht helfen, ich will nur weggehen.‹ – Erst als ich wieder in die frische Luft kam, athmete ich wieder frei auf. – Die Dombrowsky habe ich nicht wieder gesehen.« – Ist der Angeklagte am Sonntag bei Ihnen gewesen? »Am Sonntage, gleich nach Tisch, kam Dombrowsky zu uns und zeigte mir den Todtenschein; er sagte, er wolle zum Cantor. Ich sagte zu ihm, wenn ich in seiner Stelle wäre, so ließe ich die Leiche öffnen. ›Nein! nein!‹ antwortete er, ›das leide ich nicht, wegen des Geschäfts!‹« – Haben Sie aus dem Benehmen der Verstorbenen etwas entnehmen können, was auf Selbstmord deuten würde? »Nein! Nein! Sie äußerte sich, sie sei so froh, daß der Kleine wieder besser wäre, nun müsse sie selbst krank werden, es sei schrecklich. – So sehr nahm sie sich auch ihr unglückliches, eheliches Verhältniß nicht zu Herzen, sie vergaß leicht.« Auf einzelne Fragen gab sie noch folgende Auskunft: »Wenn die Kranke über Brennen und Schmerzen im Magen geklagt, war er oft zugegen, er mußte es also gehört haben. Als sie zu ihm gesagt: Es sei doch wol nicht so schlimm mit seiner Frau, entgegnete er: ›O doch! Sie wissen nicht, was sie ausgebrochen hat. Ganze Stücken Fleisch und Blut.‹ Daß er geäußert hätte: Seine Frau habe eine Pferdenatur, war ihr so ›sinnlich‹, sie konnte es aber nicht mit Bestimmtheit behaupten.« – Angeklagter, haben Sie noch eine Frage an die Zeugin zu stellen? Er behauptete: Es sei vor seinem Gange zum Dr. Dedekind das Gespräch zwischen ihm und der Mühlhahn in Betreff der Urkunde geführt, und die Mühlhahn habe zuerst angefangen. Die Mühlhahn blieb bei ihrer Aussage und erklärte auf die Vorstellung des Richters, ob sie ihrer Sache auch gewiß sei? – »Herr Präsident, ich verweise Sie auf meinen Eid.« Dombrowsky verlor sich in allerlei Gleichgültiges und Ungehöriges, und warf Ähnliches der Mühlhahn vor, die auch Punkte, die wichtig wären, nicht so genau beantwortet habe, während sie über Anderes, was nicht zur Sache gehörte, lange Redensarten gemacht! Die Aussage der Mühlhahn, ihre Antworten und ihre freie Erzählung, immer schlicht, einfach und treffend, wurden von allen Anwesenden mit der gespanntesten Aufmerksamkeit angehört und machten einen unverkennbaren Eindruck. Sie sowol als ihr später vernommener Ehemann stehen im Rufe sehr rechtlicher Leute. Dombrowsky's Benehmen, um die Zeugen zu verwirren und einzuschüchtern, war dagegen so angethan, um Mistrauen und Abneigung gegen ihn zu erwecken. Trotz der entschiedensten Widersprüche in den Angaben der Zeugen und seinen eigenen, blieb er bei den seinen, und suchte den guten Leumund Jener wo möglich zu verdächtigen, wenn es ihm nicht gelungen, sie durch seine stechenden Blicke einzuschüchtern, und ging dann in das Manöver über, indem er sich auf Nebendinge stürzte, die Aufmerksamkeit von der Hauptsache abzulenken. Nach einer so classischen Zeugin, die zugleich ein lebenswarmes Bild der Personen und Verhältnisse gibt, können wir über andere Zeugenauslassungen, welche über dieselben berichten, kürzer weggehen. Hierauf erschien Professor Otto, um in seinem und dem Namen der übrigen Sachverständigen den Bericht über die chemische Untersuchung des Ofens abzustatten. Die nächst Betheiligten kannten schon das Resultat. Auf das Publicum mußte es einen großen Eindruck machen: Die gestern Nachmittag im Hause des Angeklagten vorgenommene Besichtigung des Ofens und der Stelle, wo das Glas mit Sago gestanden und zersprungen ist (in der untern Ofenröhre), habe erkennen lassen, daß an dieser Stelle der Rost des Eisens locker aufliege; es sei daher leicht gewesen, ziemlich viel abzukratzen. Dies sei geschehen und das Ganze auf ein reines Stück Papier gebracht. Eine an Ort und Stelle vorgenommene vorläufige chemische Untersuchung habe zu keinem Resultate geführt, es sei daher die fragliche Substanz in Verwahrung genommen und von den Sachverständigen in die Wohnung des Apothekers Ohme gebracht. Sie hätten nun zunächst eine Methode der chemischen Prüfung in Anwendung gebracht, welche am schnellsten das Metall (den Arsenik) erkennen lasse, ohne daß doch das zu prüfende Material verloren gehe. Es sei nämlich der Rost mit Kalilauge gekocht, die entstandene braune Lösung filtrirt und das Filtrat mit verdünnter Schwefelsäure übersättigt; diese Flüssigkeit sei darauf in den Marsh'schen Apparat gebracht, und man habe nun auf einem Porzellanmörser so schöne und so starke Arsenspiegel bekommen, daß die Quantität des im Roste vorhandenen Arseniks jedenfalls eine beträchtliche hätte sein müssen . Mittlerweile sei es dunkel geworden, es seien daher die Gegenstände vom Apotheker Ohme verschlossen. Um 6 Uhr Morgens des heutigen Tages wäre sodann die Untersuchung fortgesetzt: die erhaltenen Arsenspiegel seien noch speciell untersucht: in Chlor-Natronlösung hätten sie sich aufgelöst; ihre salpetersaure Lösung, mit Höllensteinlösung versetzt, habe mit Ammoniakflüssigkeit einen eigelben, im Übermaße des Füllungsmittels auflöslichen Niederschlag gegeben u. s. w. Unter diesen Umständen sei es von den Sachverständigen nicht nöthig erachtet, die Untersuchung noch weiter fortzusetzen; übrigens wäre der Rost noch vorhanden und müsse noch genügend Arsenik enthalten. – Es verstehe sich von selbst, daß alle zu den Versuchen gebrauchten Reagentien vorher auf einen etwaigen Arsenikgehalt geprüft waren. – Somit sei gewiß nie sicherer das Vorhandeni sein von Arsenik bewiesen . Es gehe somit das Gutachten der Sachverständigen dahin, daß, wenn der fragliche Rost durch das Zerspringen des Gefäßes mit Sago verunreinigt wäre, in der Sagoflüssigkeit eine nicht unbeträchtliche Menge Arsenik gewesen sein müsse. Dombrowsky, aufgefodert, sich zu erklären, hatte nichts dagegen zu erinnern, da er ja selbst den Antrag auf Untersuchung des Ofens gestellt habe. (Welche Verhandlungen diesem wichtigen Momente im Schoose der Parteien vorausgegangen waren, und wie der Angeklagte und die Vertheidigung sich hier selbst geschlagen hatten, darüber am Schluß.) Auf Antrag seines Vertheidigers ward ihm jetzt Bleistift und Papier gestattet, um seinem Gedächtnisse beim Zeugenverhör zu Hülfe zu kommen. Seine an die Mühlhahn darauf gestellten Fragen waren von keiner Erheblichkeit. Sie räumte ein, daß die Verstorbene, als noch im älterlichen Hause, an einem Magenkrämpfe gelitten, von jahrelanger Behandlung dieses Übels durch den Dr. Frank will sie nichts wissen. Ebenso wenig erinnerte sie sich anderer geringfügiger Umstände, um die sie der Angeklagte in der Advocatenmanier befrug, welche schon der Pachter Rush Siehe den Fall: »Rush«, Neuer Pitaval, XVI. zur Fröhnung seiner Eitelkeit und zur Ungebühr wider die gegen ihn aufgetretenen Belastungszeugen geübt hatte. Der Präsident mußte ihn erinnern, daß er durch ein solches Verfahren sich nur selbst schade. Nachdem der Stadtphysicus Schütte verschiedene Fragen an die Zeugin Mühlhahn gestellt, die sie dahin beantwortete, daß die Verstorbene wol schon am Dienstag kalte Hände, gewiß aber einen heftigen Durst gehabt, daß ihr Zustand am Mittwoch noch schlechter geworden mit Schmerzen und Brennen im Magen und heftiger Diarrhöe, wurden die drei Lehrlinge des Schneidermeisters Winter vernommen, die im Allgemeinen nur bestätigten, was Dombrowsky selbst über den Verlauf des Montag (11. April) Morgens angegeben: Der Lehrling Buch war es, welcher von Dombrowsky nach Schnaps und Wurst ausgeschickt ward, während den andern beiden noch die Haare geschnitten wurden. Als er zurückkam, übergab er den Korb an Dombrowsky, welcher denselben, ohne ihn zu öffnen, auf einen Tisch oder eine Commode stellte, wo er während des Haarschneidens ruhig stehen blieb. Was weiter damit geworden, konnte er freilich nicht angeben. Dombrowsky war an dem Morgen in seinem Schlafrock. (Die Aussage der drei Lehrburschen war insofern wichtig und für Dombrowsky gravirend, als daraus hervorging, daß der Korb mit der Leberwurst in die Stube und sofort in seine Hand gekommen war, während er ihn gar nicht in die Hand genommen, oder doch sofort draußen auf den Flur gestellt haben wollte, wobei dann die Möglichkeit blieb, daß hier ein Anderer, vielleicht die Frau selbst, Gift in die Wurst gebracht haben konnte.) Die Bäckerfrau Wolter hatte die Verstorbene am Sonntag (10.) im Theater gesehen und sehr heiter gefunden. Auch zu dieser Zeugin hatte sie ihre Freude geäußert, daß ihr Mann sie morgen auf den Schützenball mitnehmen wolle. Am Montag Morgen sah sie sie wieder, aber wie verändert! Sie holte für vier Pfennige Weißbrot. »Sind Sie nicht wohl? Wie angegriffen sehen Sie aus!« – »Ja«, antwortete die arme Frau, »ich bin so elend, ich weiß nicht, wie mir ist!« Sie klagte über Schmerzen im Magen und lehnte sich an die Wand. »Ich werde wol nicht auf den Ball gehen können«, sagte sie noch und ging. Die Wolter hat sie nicht wieder gesehen. Aus früherer Zeit entsann sich die Zeugin noch eines Zuges: Die Dombrowsky äußerte einmal zu ihr, als sie sich Kohlen holte: »Was sagen Sie nun, mein Bruder hat die Apotheke angenommen! Wär' ich nun nicht verheirathet, könnte ich ihm schön den Haushalt führen!« Die Wolter meinte: Es sei doch besser, wenn man verheirathet wäre! – Sie hatte seufzend geantwortet: »Ja, wenn ich glücklich wäre!« Die Dorette Just , welche als Aufwärterin Zeugin der ersten Krankheitsanfälle gewesen, hatte nach der Verheirathung der Eheleute ein halbes Jahr als Magd bei ihnen gedient. Es war keine glückliche Ehe. Dombrowsky hatte die Kinder immer gegen die Stiefmutter in Schutz genommen. Die Frau war gegen die Kinder sehr gut. Zuweilen war auch der Mann gegen sie gut, öfter hatte er sie zurückgesetzt. Wenn er ausging, nahm er sie selten mit. Heftig waren sie Beide, die Frau ward aber immer bald wieder gut: »Am 11. April, Montag Morgens gleich nach 11 Uhr, kam Madame Dombrowsky zu mir, um mich auf den Abend zu bestellen, sie wolle mit ihrem Manne auf den Schützenball gehen. Ich fühle mich gar nicht wohl, sagte sie, ich will mich hinsetzen. Sie sah elend und angegriffen aus. Auf meine Frage, was sie gegessen habe? antwortete sie: Mein Mann hat mir ein Franzbrot mit Leberwurst geschmiert und gesagt, das solle ich nur essen, das wäre gut, das schmeidige den Magen . Darauf springt sie auf und muß sich ein paar mal übergeben. Jetzt befand sie sich besser und ging weg. – Als ich gegen Abend hinkam, saß Madame Dombrowsky auf der Fußbank am Ofen. ›Ach!‹ sagte sie, ›ich kann nicht mit nach dem Balle gehen.‹ Darauf kam Dombrowsky und sagte: ›Soll ich einmal nach dem Doctor schicken?‹ – ›O ja!‹ antwortete sie, ›schicke nur nach dem Doctor!‹ Darauf holte ich den Dr. Schrader; die Kranke klagte über Schmerzen im Magen und Brechen. Dr. Schrader verschrieb Pulver, die ich aus der Apotheke holte. Sie brach Alles aus, das erste Pulver in Dombrowsky's Gegenwart, das zweite nicht. Gegen 10 Uhr Abends ging Dombrowsky auf den Ball. Vorher gab er mir ein Brot mit Mettwurst, welches ich aß. In der Nacht wurde ich einmal übel, ich achtete es aber nicht und dachte, es käme davon, weil die Frau so viel brach. Um 6 Uhr Morgens ging ich zu Dombrowsky hinunter, um ihn zu holen, damit er der Madame ein Senfpflaster lege, er that es aber nicht, indem er sagte, er sei marode. Daher that ich es selbst. Dann machte ich Kaffee. Die Madame wollte aufstehen, sie sagte, sie könne es nicht mehr im Bette aushalten. Ich ging nun zu Conrector Buchheisters. Hier wurde mir schrecklich zu Muthe, ich mußte mich zwei mal übergeben ; Fräulein Buchheister gab mir Tropfen, darauf wurde es besser. – Als ich von Buchheisters weggegangen war, traf ich Dombrowsky auf der Straße. Er sah, daß ich elend war, und sagte: ›Mach nur keine Streiche!‹ Ich fühlte mich den ganzen Tag unwohl und hatte Schmerzen im Magen, erst am Abend hörten die Schmerzen auf und ich fühlte mich wieder ganz wohl. – Außer der Wurst und dem Franzbrot habe ich nichts gegessen.« Das Ausgebrochene (in der Wohnung der Dorette) sah grünlich aus; Franzbrot und Wurst ließ sich darin erkennen. In der Nacht vom Montag auf Dienstag hatte die Dombrowsky keinen Schlaf gehabt, sondern war sehr unruhig. Einmal hatte sie gestöhnt: »Da kannst Du nun sehen, daß mein Mann keine Liebe zu mir hat.« – Als Dombrowsky der Just das Mettwurstbrot gab, hatte er den Schlafrock an. Das Weißbrot ward gewöhnlich oben, das Schwarzbrot unten verwahrt; das Frühstück ward abwechselnd oben und unten genossen. Die Aufwärterin Lillepop , welche zur Krankenpflege bestellt worden, sagte eben nur aus, was wir schon wissen. Zu den classischen Zeugen rechnen wir die nicht, welche nur auf Befragen über jeden Punkt dürftige Auskunft geben, ohne selbst der geistigen Kraft zu sein, aus eigener Überlegung eine Anschauung des Verhältnisses zu gewinnen. Den Haferschleim, den die Kranke trank, hatte die Lillepop schon zubereitet gefunden. Sonst trank jene nur Wasser. Die Zeugin wußte nichts von der Schenkungsurkunde. Sie hatte auf die wichtigen Gespräche wenig Acht gegeben, oder sie nicht verstanden. Sie hatte nichts vom Krankenexamen des Doctors gehört. Die Mehlsuppe, welche die Kranke am ersten Abend aß, hatte Dombrowsky selbst gekocht und selbst ins Zimmer gebracht. Die Kinder aßen auch Mehlsuppe; aber der Topf für die Kranke war separat. Am Freitag Morgen fand der Doctor Madame ganz gut. Daher erlaubte er am Abend wieder eine Mehl- oder Sagosuppe. »Herr Dombrowsky sagte, eine Sagosuppe stärke mehr; ich mußte also für acht Pfennige Sago holen; Herr Dombrowsky weichte den Sago in seiner Stube in der Röhre ein und kochte ihn in der Küche. Sodann brachte er ihn in einer Terrine herauf in das Zimmer, wo die Madame lag; er kostete davon und ich auch; ich fand den Sago nicht süß genug, er aber sagte, so wäre er recht. Darauf ging er in ein Nebenzimmer und that ihn in ein Glas, kam dann damit wieder und stellte das Glas auf den Tisch. Sodann ging er wieder weg. Dies war etwa ½8 Uhr Abends, wir hatten noch kein Licht. Das Glas mit dem Sago stellte ich vors Bett, die Madame trank selbst daraus, so lange es warm war. Hernach sagte sie: ›Es brennt in mir Alles so, ich mag nicht mehr! Holen Sie nur Wasser!‹ Sie trank nun Wasser und lobte dasselbe. Gegen 10 Uhr war Herr Dombrowsky noch einmal oben, er blieb aber nicht lange da. – Diese Nacht war die Kranke recht unruhig; sie sagte zu mir: ›Bleiben Sie doch bei mir‹, und klagte über Hitze im Magen und Beklemmung. – Am andern Morgen (Sonnabend) ging ich hinunter und weckte Herrn Dombrowsky. Er ging oben hinauf zu seiner Frau. Als er sah, daß das Glas nicht ausgetrunken war, sagte er, es sei doch Schade, daß der Sago umkomme, sie solle ihn nur trinken, und stellte das Glas in die warme Röhre. Es dauerte nicht lange, so sprang das Glas und der Sago lief in die Röhre und am Ofen herunter auf den Boden. Herr Dombrowsky wischte dann Alles wieder rein . – Diesen Morgen kam der Doctor, ich war aber nicht dabei zugegen. – Etwa ½9 Uhr mußte die Madame auf den Stuhl, dabei bekam sie eine Ohnmacht; ich mußte sie aufs Bett legen, dann erholte sie sich wieder. Ich mußte bitterlich weinen. – Nachmittags holte Herr Dombrowsky den Doctor selbst; ich bin nicht dabei gewesen, als der Herr Doctor oben war. Dr. Schrader ist am Sonnabend vier mal dagewesen. Er verschrieb Tropfen. Dombrowsky gab ihr davon ein, ich hielt ihr den Kopf. Da rief sie: ›Was habt Ihr mir für Zeug eingegeben!‹ Es kam ihr wie Schlämmkreide aus dem Munde. Sie wollte nichts mehr nehmen. Herr Dombrowsky hat darauf die Tropfen aus dem Theelöffel in den Nachtstuhl gegossen. Die Frau krümmte sich vor Schmerzen im Magen, sie rieb sich den Magen. Auch über ihre Augen klagte sie. Sie war unruhig. – Abends war Herr Mühlhahn da und stand am Bette, er sah das Krümmen der Kranken. Sie erkannte ihn nicht mehr. – Die Angelstein war am Nachmittage auch da, diese erkannte sie noch. Er, Angelstein, ist nicht mehr gekommen. Der Zustand der Kranken wurde immer unruhiger. Stille wurde sie gegen 9 Uhr. Da war die Sophie Müller da und sagte: ›Jetzt wird sie ruhig, sie schläft vielleicht so ein!‹ – Dombrowsky rauchte, glaube ich, eine Cigarre. – Nach 9 Uhr schlief sie ruhig ein, Niemand, außer mir und Dombrowsky, war da. Dombrowsky sagte: ›Ja sie ist todt!‹ Ich legte sie zurecht. Gegen 10 Uhr sagte mir Dombrowsky, ich solle nach Linz gehen und ein Bund Stroh holen. Ich that dies und brachte das Stroh auf die obere Kammer. Dann brachten wir Beide die Verstorbene auf das Stroh; Dombrowsky legte sie selbst zurecht. – Als die Frau schon auf dem Stroh war, kam Winter mit seinen Gesellen und wollte sie noch einmal sehen. Sie tranken dann zusammen eine Flasche Lagerbier. Von dem Gespräche habe ich nichts deutlich gehört. Ich blieb am folgenden Tage noch im Hause.« Die Zeugin erinnerte sich nicht mehr, ob der Doctor verlangt habe, das Ausgebrochene zu sehen. Sie, die Lillepop, hatte es, öfters auf Bitten der Frau , weggebracht und auf den Mist geschüttet. Daß Dombrowsky es selbst gethan , hatte sie nicht gesehen. Dombrowsky sei auch ganz freundlich gegen die Frau gewesen; von den hartherzigen Redensarten, als »Sie stirbt gewiß u. s. w.« wollte sie nichts gehört haben. Dagegen wol, daß er zur Mühlhahn gesagt: »Lieber mehr Kaffee als Milch, Milch schleimt!« – An Selbstmord hatte die Kranke gewiß nicht gedacht. »Die Frau war sehr geduldig. Sie verlangte immer nach dem Einnehmen, und wer nach dem Einnehmen verlangt, verlangt auch nach Besserung. (Ein erstes selbständiges Urtheil!) Kein Gedanke an Selbstmord.« – Als Dombrowsky den Sago bereitete, hatte er den Schlafrock an. Er hatte ihr mehrmals selbst Medicin eingegeben. – Eine Auftreibung des Unterleibs hatte sie während der ganzen Krankheit nicht wahrgenommen.« Weniger der Aussagen wegen, als um eine Probe zu geben, in welcher Art der Angeklagte selbst das Inquisitoramt übernahm, setzen wir hier eine Stelle aus dem von ihm vorgenommenen Kreuzverhör mit der Zeugin her. – Ich wünsche, daß die Zeugin über folgende Punkte vernommen werde: Ob sie bekunden könne, daß am Mittwoch oder Donnerstag der Sago bei der Kranken geblieben sei? – »Am Mittwoch waren Körner darin, es war mehr eine Suppe, am Freitag war der Sago durchgegeben. Am Mittwoch behielt die Kranke den Sago bei sich, führte aber dennoch ab: ich trug den Stuhl herunter, Dombrowsky rührte darin herum und sagte: ›Sie hat es gut verdaut!‹ Ich erinnere mich nicht, daß die Kranke am Donnerstag Sago bekommen hat.« – Ob sich die Zeugin erinnern kann, daß ich jedes mal die Speisen gekostet habe? – »Sie erinnere sich nur, daß er den Sago aus der Terrine gekostet habe, wie sie selbst.« – Ob ich mit der Terrine fortgegangen sei? – »Ja, in das Nebenzimmer.« – Ob die Zeugin ihn habe sehen können? – »Nein!« – Ob die Thüre zum Nebenzimmer offengestanden? – »Sie sei angelehnt gewesen.« – Wo die Kinder waren? – »Das wisse sie so genau nicht mehr.« – Ob er seiner Frau am Freitag Abend den Sago aufgenöthigt habe? – »Das kann ich nicht behaupten.« Nach der aufgenommenen Localität im Hause war es unmöglich, daß die Lillepop im Nebenzimmer sehen können, was im Krankenzimmer oder dem andern Nebenzimmer vorging, selbst dann, wenn auch die Thüre des Krankenzimmers ganz offen stand. Auf die Just und Lillepop hat Dombrowsky, als er nach zu verdächtigenden Personen umhersuchte, selbst nicht gewagt, den Verdacht, daß sie die Urheber der Vergiftung seien, hinzulenken. Er hatte sich gegen seinen Vertheidiger gerühmt, vor Jahren, als Beide noch jung und hübsch gewesen, habe er auch mit ihnen zu thun gehabt, und dies veranlaßte denselben zur Frage: Ob wol die Eine oder die Andere im Stillen gewünscht und gehofft, wenn seine Frau gestorben, daß er sie heirathen werde? – Er hatte dies bestimmt verneint. Der Obergerichtsadvocat Dr. Dedekind , mit dessen Vernehmung am Nachmittage vorgeschritten ward, gab Dombrowsky im Allgemeinen ein günstiges Zeugniß. Er hatte schon länger in Geschäftsverkehr mit ihm gestanden und ihn immer für einen rechtlichen Menschen gehalten, »der zwar windbeutelig, dabei aber gutmüthig und gefällig gewesen.« Über den Tod seiner ersten Frau schien er ihm in wahrhaft tiefer Betrübniß. Auch die zweite Frau habe er wegen ihrer guten Kinderpflege belobt. Auf dem Schützenball hatte Dedekind den Angeklagten lustig und viel tanzen gesehen, um so verwunderter war er, als derselbe schon am nächsten Morgen ganz bestürzt bei ihm eintrat und mit den Worten herausplatzte: »Meine Frau stirbt ganz gewiß noch.« Er erwiderte: »Sie sind nicht recht gescheit, Sie sind ja gestern auf dem Balle gewesen.« Dombrowsky blieb dabei und zog zur Beglaubigung eine Medicinflasche aus der Tasche: »Es steht ja cito, cito auf dem Recept! – Sie können es glauben, es ist just wie bei meiner ersten Frau.« – Darauf kam sein Antrag wegen der Schenkungsurkunde. Er sagte: »Ich will doch meine Frau lieber erst vorbereiten, kommen Sie darum heut Nachmittag um 3 Uhr, als wenn Sie zufällig zu mir kämen.« – Das Übrige stimmt ganz mit dem schon Angegebenen. Dedekind war die Frau nicht so krank vorgekommen, als Dombrowsky sie machte. Als er beim Herausgehen dies gegen ihn äußerte, sagte der: »Doch, Sie haben es nur nicht gesehen.« Auf der Treppe setzte er noch hinzu: »Es ist mir doch lieb, daß die Disposition getroffen ist, sie stirbt gewiß noch.« – Am 16. April, dem Todestage, war Dombrowsky wieder zu ihm gekommen und hatte sich dahin geäußert: »Ach, sie ist so elend, heute stirbt sie ganz gewiß. Ich begreife den alten Dr. Schrader nicht, er soll bei Winters gesagt haben, sie sei nicht so krank, aber sie stirbt ganz gewiß.« Der Tischlermeister Ramke wußte und bekundete nichts mehr, als daß Dombrowsky ihn am Dienstag zum Notariatszeugen aufgefodert und später dazu berufen hatte. Er hatte den Sarg für die Todte geliefert, war bei der Beerdigung gewesen, welcher der Mann, weil er krank war, nicht beigewohnt, hatte diesen darauf besucht und ihm gesagt, daß Angelstein sich dem Leichenzuge angeschlossen, worauf Dombrowsky geäußert: Sein Schwiegervater wolle ihn in ein schlechtes Licht stellen, nur aus dem Grunde habe er ihn angezeigt, »aber Gott wird meine Unschuld schon zu Tage fördern.« Schuhmachermeister Linz , ein Nachbar, wußte, daß die Ehe keine glückliche gewesen; schon die erste Ehefrau hatte geklagt, daß Dombrowsky so grob sei. Die zweite hatte gegen den Zeugen oft geklagt und geweint. »Einmal kam die Frau weinend in mein Haus und klagte, ihr Mann sei die Nacht auf dem Balle gewesen, und nun gehe er schon wieder spazieren, anstatt zu arbeiten. Sie hatte vor Schreck einen Krampf bekommen. Ich sagte, das wäre so schlimm nicht, wenn man die Nacht schwitisirt hätte, so könnte man am Morgen nicht arbeiten; hernach kam sie wieder und weinte und sagte, ich solle nur mal denken, er (Dombrowsky) habe ihr eben sagen lassen, er sei nach Braunschweig, und da habe er doch gar keine Geschäfte. Er habe ihr nicht einmal einen Pfennig Geld im Hause gelassen! Ich bot ihr Geld an, aber sie wollte es nicht nehmen, sie sagte, wenn Dombrowsky das erführe, so schlage er sie todt. Dann weinte sie noch immer zu und bekam Krämpfe und ich mußte Liquor holen.« Die Frau hat oft geklagt, ihr Mann betrachte sie gar nicht als Frau, er habe sie nur des Geldes und der beiden Kinder wegen geheirathet. Sogar die Dienstmagd der Eheleute sagte einmal zum Zeugen: Sie möchte ja nicht Frau im Hause sein! »Die Dombrowsky bat mich aber, ich sollte ja Dombrowsky nichts davon sagen. Am letzten Sonntage vor ihrem Tode kam die Dombrowsky ganz vergnügt zu mir ans Fenster und sagte: sie sei ganz glücklich, ›Dom‹ sei ganz anders. Er habe ihr ein Theaterbillet geschenkt, morgen wolle er mit ihr auf den Schützenball gehen u. s. w. Am Dienstag Morgen vor 8 Uhr kam Dombrowsky wie außer sich zu mir und sagte: seine Frau sei sehr krank: »Sie stirbt! sie stirbt! sie hat dieselbe Krankheit wie meine erste.« Darauf sagte er (der Zeuge), wenn es so schlimm sei, so solle er doch einen andern Doctor noch annehmen, das sei er seinen Kindern schuldig. Darauf habe aber Dombrowsky nicht eingehen wollen. Nachmittags 3 Uhr kam Dombrowsky und bat ihn, als Zeuge zu dienen; Linz mußte rasch mitkommen, ohne sich nur anzuziehen. Dr. Dedekind sagte ihm ins Ohr: »Die Frau ist gar nicht so krank!« – Die Kranke habe geschlummert, als er gekommen, und elend ausgesehen; als sie aber aufgewacht, habe sie nicht so krank geschienen. Während Dr. Dedekind geschrieben, sei er mit Dombrowsky im Nebenzimmer gewesen. Da hätten sie die Frau brechen hören; Dombrowsky sei ruhig sitzen geblieben und habe ein paar Augen gemacht, als wolle er sagen: »Siehst du nun wol?« Nach 10 Minuten hätten sie wieder das Brechen gehört; auch jetzt sei Dombrowsky ruhig sitzen geblieben und »hätte die Augen gemacht«. – Als der Dr. Dedekind fortgegangen, sei er (der Zeuge) mit Ramke noch zurückgeblieben. Er habe zu der Kranken gesagt: »Sie sehen ja gar nicht so schlimm aus!« Die Kranke habe darauf auf den Magen gewiesen und über Durst geklagt, – Am Sonnabend Abend, ½10 Uhr, habe Dombrowsky zu ihm geschickt: seine Frau sei eingeschlafen, er lasse sich ein Bund Stroh ausbitten. Es sei diese Eile ihm sehr auffallend gewesen. Von Lebensüberdruß, als ob sie sich selbst umbringen können, sei auch keine Spur an der Frau, auch noch nicht am Dienstag gewesen, »dazu war sie viel zu lebenslustig«. Dombrowsky sagte: Diese Aussagen schienen aus einem alten Hasse des Schuhmachers gegen ihn hervorzugehen. – Und Sie liehen von einem Menschen, der Sie haßt, ein Bund Stroh! Er meinte, so groß sei der Haß denn doch auch nicht gewesen, daß man nicht von ihm ein Bund Stroh leihen sollen. Der Zeuge Linz bestritt, daß er Gefühle des Hasses gegen Dombrowsky empfunden, brach aber dabei in Worte der Entrüstung aus, die sichtlich aus dem Herzen kamen: ja es habe ihn abscheulich in seinen Gefühlen verletzt und arg sei es gewesen, die Frau, die eben erst gestorben, gleich aus dem Bette auf das Stroh zu werfen. Denn wer ein menschliches Gefühl habe, werfe nicht einmal sein Thier, was eben crepirt, aus dem Stalle auf den Hof, viel weniger gehe man so mit der eigenen Frau um: »So was ist ja ganz gegen die Menschheit!« Die Mutter seiner ersten Frau, Witwe Eichhorn , war noch als Zeugin geladen und leistete auch den Eid ab, obgleich der Präsident bei ihrem Verwandtschaftsverhältniß ihr frei stellte, ob sie zeugen wolle oder nicht? Sie sagte indessen nichts aus, als daß das Eheverhältniß ihrer Tochter mit Dombrowsky so leidlich gewesen, von dem mit seiner zweiten Frau wisse sie aber nicht viel, und habe sie nur an zwei Tagen auf dem Krankenlager besucht, wo am ersten der Zustand leidlich, am zweiten (Sonnabend) aber kläglich gewesen. Sie gab wenigstens dem Angeklagten Gelegenheit, bei ihrem Erscheinen in Thränen auszubrechen oder wenigstens das Taschentuch an die Augen zu bringen. In der nächstfolgenden Sitzung am 1. August ward das Dienstmädchen des Registrator Angelstein, Sophie Müller , vernommen, welche während der Krankheit der Dombrowsky Essen zugetragen und in der Wirtschaft einige Hülfsdienste geleistet hatte. Ihre Beobachtungen stimmen ganz mit denen der vorigen Zeugen. Am Mittwoch fand sie die Kranke schon in einem ziemlich elenden Zustande. Sie horte Äußerungen aus Dombrowsky's Munde, wie: »Meine Frau kommt nicht wieder auf, sie stirbt sicher.« Sie hatte den Wein zum Kochen des Sagos geholt. Als sie am Sonnabend kam, hatte die Kranke keine Besinnung mehr. Sophie wollte die Frau, die ganz bloß lag, zudecken, da sagte Dombrowsky: »Sie können sie zwanzig mal zudecken; es kann Ihnen gar nichts helfen.« Er parlirte außerdem noch vielerlei: Das menschliche Leben sei wie ein Licht u. s. w. Er habe immer betrübt gethan über den Zustand seiner Frau, aber wenn er mit ihr, der Zeugin, gesprochen, sei es ihr immer vorgekommen, als wenn seine Augen hätten sagen wollen: »Glaubst du es auch wol?« – Sie hatte ihn gefragt: Warum er nicht einen zweiten Arzt genommen. Seine Antwort war: Er habe ein so großes Zutrauen zum alten Herrn Dr. Schrader. – Als er darauf (ganz im Widerspruch) zu ihr gesagt, die letzten (vom Doctor verordneten) Tropfen wären der Frau wie Schlämmkreide aus dem Munde gekommen, er habe sie aus dem Fenster gegossen, er wolle seine Frau nicht morden, habe sie ihm geantwortet: Wie er glauben könne, daß der Dr. Schrader so etwas verschreiben werde! – Als sie über die schlechte Luft in der Krankenstube klagte, zündete Dombrowsky eine Cigarre an: »Nun wird's besser.« Darauf warf er sich aufs Sopha mit einem: »Ach Gott!« Da ward es ihr zu fürchterlich, sie konnte nicht länger bleiben. – Dombrowsky's Kleine hatte einmal gesagt: »Meine Mama wird nicht wieder gut, die kommt auf den Kirchhof, mein Vater hat es mir gesagt; ich bekomme eine neue Mama.« Diese und noch eine andere darüber vernommene Zeugin bekundeten, daß die Kinder sich wol meist im Nebenzimmer aufgehalten, doch aber ins Krankenzimmer freien Zutritt gehabt hatten, und ab- und zugelaufen wären. – Die halbe Flasche Wein, die sie gebracht, war versiegelt; den Zucker hatte sie nicht geholt, Dombrowsky zerstieß ihn selbst in einem Mörser. Die Zeugin Lillepop, noch einmal befragt: Ob sie nie gehört, daß Dombrowsky die Kinder gewarnt, von den Getränken der Kranken nichts zu trinken, verneinte dies. Die zunächst vernommene Stiefmutter der Verstorbenen, die verehelichte Angelstein, schien eine sentimentale Vermittlerrolle spielen zu wollen, Sie sagte über keinen Theil etwas ganz Hartes: Ihre Stieftochter habe »nur wenig geklagt«, wenn sie auch darüber geklagt, daß ihr Mann heftig sei, was dann über die Kinder herkomme; er besinne sich aber bald wieder. Sie glaube: die Tochter habe »etwas Eifersucht« gehegt, aber über ihren Mann doch nicht geklagt. Sie habe ihn »unbeschreiblich lieb gehabt«, aber es habe doch geschienen, als »ob sie sich von demselben zurückgesetzt gefühlt habe.« Sie sei wol etwas heftig gewesen, auch aufbrausend, das wäre aber immer nur ein momentanes Auflodern geblieben. Von Ergebenheit zum Trunk habe sie nie etwas bemerkt, wol aber die Leute sprechen hören: Was das heiße, sie sehe ja so roth im Gesicht aus! – Selbst war sie erst am Sonnabend Nachmittag zur Kranken gekommen, da, als sie sich früher anmelden lassen, es geheißen: sie möchte lieber ein ander mal kommen. Als sie am Sonnabend Nachmittag 3 Uhr eintrat, fand sie Mathilden ohne Bewußtsein: sie habe mager und blaß ausgesehen, die Augen wären so verglast gewesen. »Ich verhalte mich ruhig und trete ans Bett. ›Mutter!‹ ruft sie da, indem sie mich erkennt, ›Mutter!‹ Ich antworte ihr und frage, wie es ihr gehe? ›Ach! ich bin so caput!‹ antwortet sie. Nach einiger Zeit sagt sie mit schwacher Stimme: ›Was macht der Vater? Ist er munter?‹ Als ich darauf geantwortet, sagte sie: ›Es ist so dunkel!‹ obgleich die Sonne hell schien; dann drehte sie sich um und hat mich nicht wieder erkannt.« Die Zeugin mußte hier, in Thränen ausbrechend, schweigen. Sie wußte nichts mehr, am wenigsten davon, ob die Todte von Selbstmordgedanken gepeinigt gewesen. Ihr Ehemann, der Registrator Angelstein , war zwar erschienen, wünschte aber unvernommen entlassen zu werden. (Man nimmt an, daß die Angelstein mehr sagen können, wenn sie nicht Dombrowsky schonen wollen. Privatim weiß man von ihr: Dombrowsky habe ein Jahr zuvor, nachdem seine Frau die Pocken gehabt, gegen sie geäußert: er schaudere, wenn er daran denke, daß er noch ferner mit seiner Frau leben solle; so widerwärtig wäre sie ihm jetzt!) Wir übergehen eine Anzahl Zeugen, welche noch über den Leumund der beiden Eheleute vernommen wurden. Sie bestätigen alle das schon Bekannte, er war heftig, sie auffahrend, aber bald wieder gut gestimmt. Zu seiner Schwägerin Eichhorn hatte er gestanden: er fühle sich zu seiner zweiten Frau nicht so hingezogen. Ein Primaner Lerche , der bei Dombrowsky gewohnt und in Kost gewesen, erinnert sich, daß Letzterer einmal auf des Schülers Stube von seiner ersten Frau gesprochen und sie mit seiner jetzigen verglichen habe. Er gab der ersten den Vorzug, sie wäre hübsch gewesen und die zweite schon bei Jahren. Er hätte sie auch nicht aus Liebe genommen, sondern weil sie ihm anempfohlen worden und der Kinder wegen. Als die Dombrowsky die Blatternkrankheit gehabt, habe der Mann es zu verheimlichen gesucht. Dem Schlossermeister Linz , welcher mit der Familie auf vertrautem Fuß gelebt, hatte die Frau auf seine Frage meist geantwortet: »Ja, munter geht's (bei uns), aber nicht fidel, denn er ist manchmal, als ob er keinen Verstand hätte, zu hitzig.« Sie äußerte sich auch, es sei doch nirgends besser als zu Haus bei den Ältern, und ein ander mal: »Sie wären nicht wie Mann und Frau zusammen.« Einst traf Linz den Dombrowsky im Wirthshaus in einem Liebhabertheater, aber ohne seine Frau: »Die muß zu Hause bleiben.« Aber er wäre doch mit seiner ersten immer ausgewesen. »Ja mit Der , aber mit dieser nicht so gern.« Oft Skandal und Schelten; in der Nachbarschaft hieß es eine unglückliche Ehe. Der Zeuge hatte den Ehemann nicht selten mit Frauenzimmern bescholtenen Rufs sich herumtreiben gesehen, selbst im Spaziergang auf dem Walle. – Er sagte es dem Angeklagten ins Gesicht und dieser scheint darauf geschwiegen zu haben. Hierauf kamen die Zeugen über Dombrowsky's Benehmen in der Nacht des Schützenballes. Der Maurermeister Schweinehagen bestätigt, daß Dombrowsky erst gekommen, als sie schon bei Tische saßen. Er fragte, ob Winter schon Wein bestellt habe; er trinke Weißwein. Dann sagte er: »Winter! Winter! meine Frau ist krank geworden!« und wiederholte dies noch einmal. Anfangs sagte Winter nichts, dann sagte er etwas darauf, worauf Dombrowsky erwiderte: »Du kannst es glauben, es steht cito! auf dem Recepte!« Darauf sagte Winter im Spaße: »Cito! das heißt weg damit !« Hierauf ward gelacht; man stieß an. Dombrowsky äußerte: »wenn er nur die Marke für seine Frau verkaufen könne!« – Er verkaufte sie wirklich für 8 gGr. – Das Essen währte eine gute Stunde; Dombrowsky war ausgelassen heiter, besonders aufgeregt, Er trank mit Röber Brüderschaft. Der Lohndiener Georg Voges kannte den Angeklagten schon längere Zeit. »Nach Tische klopfte ich Dombrowsky auf die Schulter und sagte: ›Dom! Sie sind hier und Ihre Frau ist krank!‹ Darauf erwiderte er, es habe nicht viel zu bedeuten. Hernach sagte er: ›Meine Frau hat sich zwanzig mal übergeben und ebenso oft u. s. w.‹ bediente sich aber gemeinerer Ausdrücke, die ich hier nicht wiederholen kann. ›Dr. Schrader hat aber gesagt, es sei nicht lebensgefährlich!‹ Und dann sagte er wieder: ›er wolle noch einmal ordentlich tanzen, wenn seine Frau sterbe, so müsse er trauern und könne nicht tanzen.‹ – Dann sann er einen Augenblick nach und sagte: ›es sei ihm doch unangenehm, wenn seine Frau am andern Morgen todt sei, daß er auf den Ball gegangen wäre.‹ – Ich sagte dann noch zu ihm, es sei doch ein Widerspruch, erst sage er, es habe nichts zu sagen, und dann spreche er vom Sterben. – Übrigens war er fidel, heiter und lustig. Er ging gegen 4 Uhr Morgens fort.« – Derselbe Zeuge erzählt von einem spätern Gespräche Folgendes: »Am 21. April, Donnerstag, gehe ich des Abends zu Dombrowsky; ich komme herein und sage: ›Ich glaubte, Sie lägen längst auf dem Stroh!‹ Ich hatte nämlich gehört, er sei auch krank geworden. Darauf sagt er: ›Nein! Meine Kinder sollen nicht ganz zu Waisen werden!‹ Dann sprachen wir von den Gerüchten über den Tod seiner Frau und ich sagte, es mache einen schlechten Eindruck auf sein Geschäft. Er sagte: ›er wolle ausgehen, um sich als unschuldig zu zeigen, er wolle sich erkundigen, wer das Gerücht ausgebracht hätte, er glaube, es rühre von Angelstein her.‹ – Darauf kam Kanzlist Ehlers; es ward über Verschiedenes gesprochen, auch von der Section, und daß die Sachen nach der Apotheke gebracht wären. Da sagte Dombrowsky: ›Können sie sehen, ob Gift im Magen ist?‹ Ehlers sagte: ›O ja!‹ und Dombrowsky erwiderte: ›Wenn ich nun nichts einräume?‹« Von der Verteidigung befragt, erklärt der Zeuge, Dombrowsky sei bei diesem Gespräche nicht gerade ängstlich gewesen? Der Stadtwundarzt Bodenstedt , der schon am Tisch beim Ball seine Lustigkeit bemerkt, fragte ihn, wie es komme, daß seine Frau nicht da sei? – »Die kann nicht«, sagte er, »die ist lebensgefährlich krank. Ist schon drei mal geschickt! Ich kann doch nicht weg, ich muß erst mit dem Mädchen tanzen. Wenn meine Frau stirbt, komme ich in die Trauer und kann nicht tanzen.« Später tanzte er viel. Bodenstedt sagte im Scherze: Was seine Frau dazu sagen würde, wenn er mit solchem jungen Mädchen tanze? Er erwiderte: »Schönes Mädchen! Schönes Mädchen! Das Mädchen hat die schönsten Augen in der Stadt.« Die Tochter des Gärtner Behrens , in deren Wohnung vor dem Thore Dombrowsky am Dienstag (12. April) Morgens nach seiner Angabe gewesen war (was mit andern Angaben nicht genau stimmt), um ihrem Vater und Bruder die Haare zu schneiden, bekundete: Bei Gelegenheit eines Gespräches über das Magenleiden und vielfache Erbrechen ihres Vaters habe Dombrowsky geäußert, seine Frau habe auch schon an hundert mal gebrochen, er habe Pech, seine erste Frau sei an der Cholera gestorben, nun habe die zweite dieselbe Krankheit, sie werde und könne nicht wieder gut werden. Man müsse sich darein finden. Dann habe er gleich darauf von einer dritten Frau gesprochen, und er wolle sich schon ein hübsches Mädchen aussuchen. Die Behrens erwiderte: wenn er so spreche, werde er keine finden. Bruder und Vater der Zeugin stimmen mit ihrer Aussage, auch in Bezug auf die Zeit. Dombrowsky wollte sich des Gesprächs nicht entsinnen. In der Nachmittagssitzung bekundete der Kunstmaler Mühlhahn im Allgemeinen Dasselbe, was wir aus dem Munde seiner Ehefrau wissen und worüber fast alle Zeugen einstimmig sind: Die verstorbene Frau war »mehr sanft«, durchaus, wie er bemerkt, nicht heftig, aber doch, »ein bischen rabbelig«. Auch beim Frühstück wollte sie keinen Schnaps nehmen. Er, Dombrowsky, war »mitunter recht niedlich«, kein Störenfried, und machte »gute Späße«. Nachdem er die Verstorbene am Montag, 11., bei ihrer Rückkehr in sein Haus, wo sie krank, elend, blaß war und über Übelkeiten klagte, gesehen, ging er am Sonnabend (dem Sterbetage), da die Kranke es doch gewünscht, selbst in die Dombrowsky'sche Wohnung: »Ich fragte Dombrowsky, was seine Frau mache? ›Sie ist sehr schlecht, sie stirbt noch heute!‹ antwortet er mir. Als ich in ihr Zimmer trete, sehe ich sie im Bette, ihr Gesicht war bleifarben, die Züge schlaff, alt, sie sah mir aus wie ihre verstorbene Mutter. Mir kam es vor, als sei das kein natürlicher Tod.« Der Zeuge wird hier vom Präsidenten ausdrücklich befragt, ob diese seine letzte Aussage wirklich seine damalige Wahrnehmung und sein damaliges Gefühl ausdrücke? – Er behauptete es mit Entschiedenheit und fügte noch von den frühern Tagen nachträglich hinzu: »es sei ihm die Sache schon am Montage verdächtig vorgekommen«, und er habe zu seiner Frau gesagt: »Höre mal, ich glaube, die hat was eingekriegt. Ich meinte das aber damals so, er habe seine Frau krank gemacht, damit sie nicht auf den Ball mitgehen könne.« Die Wärterin traf er im Zimmer, die hätte geweint, Dombrowsky war auch zugegen gewesen. Die Kranke lag mit halb geschlossenen Augen da. »Im Augenblicke, wo ich an das Fußende des Bettes trete, sieht sie mich starr an, erkennt mich aber nicht. Mit einem mal ruft sie: ›Brust!‹ dann wischt sie sich mit der Hand über die Stirne und wirft sich links und rechts umher. Die Augen rollen wie im heftigsten Schmerze. Ich äußerte dies. ›Sie fühlt keinen Schmerz!‹ sagt darauf Dombrowsky. – ›Wer sagt dir das?‹ erwidere ich darauf. – ›Der Doctor hat es gesagt!‹ antwortet er darauf. – ›Das kann er nicht gesagt haben‹, entgegne ich, ›die muß entsetzliche Schmerzen haben!‹ Als ich das noch einmal wiederhole, geht er hin und her, dann (es ist entsetzlich!) sagt er zu mir: ›Die hat einen Magen wie ein Pferd, sonst könnte sie nicht mehr leben!‹ – ›Gib ihr mal zu trinken‹, bat ich sodann. – ›Nein‹, antwortet er, ›das kann sie nicht mehr herunterkriegen.‹ – ›Mach ihr doch nur die Lippen naß!‹ sage ich. Da geht er hin, holt ein Glas und will es ihr an die Lippen bringen. Da biegt sie sich mit Abscheu, mit Entsetzen zurück, als ob sie sagen wollte: ›Ich will nichts mehr von dir!‹ – Da ging ich hinunter!« Die Lillepop war stets, am Bette gewesen und hatte geweint. – Sind die Hände der Kranken kalt gewesen? »Dombrowsky sagte zu mir: ›Faß mal ihre Hand an, sie ist schon kalt!‹ Ich faßte mit meiner kalten Hand an die ihrige, aber die war eiskalt! – Als ich unten ins Zimmer komme, spielen die Kinder mit Sand. ›Wir begraben unsere Mutter!‹ sagen sie. Ich stand vor dem Spiegel, Dombrowsky stand hinter mir. Als ich mich umdrehe, sehe ich, daß er lacht, wie ein Teufel!! – Da nehme ich meinen Hut. – ›Hast du dir keinen Vorwurf zu machen?‹ sage ich. Er antwortet: ›Ich habe Alles gethan, was ich habe thun können.‹ – Ich ging mit einem schwarzen Verdacht aus dem Hause.« »Dienstag Morgen (19. April) erfahre ich, Dombrowsky sei auch krank geworden. Am Ende habe ich ihm doch zu nahe gethan, dachte ich bei mir, vielleicht ist es doch eine ansteckende Krankheit gewesen. Also ging ich ein mal zu ihm. Es war um 11, als ich eintrat. Da ruft er: ›Wer ist da? Wer ist da?‹ – Dann sagte er mit schwacher Stimme: ›Mühlhahn, komm her! Mühlhahn, komm her! – Denke dir, was die schlechten Menschen sagen, ich hätte meine Frau vergiftet. Jetzt sind sie oben und seciren sie.‹ Ich sah die Angst auf seinem Gesichte, er schwitzte; es war fingerdicker Schaum auf seiner Stirn. – Ich glaubte einen Sünder vor mir zu sehen.« Er glaubte anfangs, daß er eine Krankheit affectire; er hätte sich zu würgen angefangen und etwas mit Blut vermischt ausgespuckt. Dr. Schrader aber, der es sah, hatte gesagt: »Das ist ja Blut, ich muß Sie untersuchen.« Der Doctor fragte auch Dombrowsky, ob er etwas zu sich genommen? Er leugnete es. Dann kam Tischler Ramke und brachte die »Anzeigen«. Dombrowsky nahm sie in die Hand, aber zitterte, als er das Blatt hielt. – Ramke flüsterte dem Zeugen zu: »Er sucht seine Frau!« Da sagte Dombrowsky: »Ich bin zu schwach! Ich bin zu schwach!« und legte das Blatt nieder. Dombrowsky hatte früher mehrmals in Mühlhahn's und Anderer Gegenwart die schamlosesten Reden über seine Frau geführt, auch sich gerühmt: »viel Ankommens bei andern Frauenzimmern« zu haben. Diese frivolen Reden waren allerdings in einer Gesellschaft geführt, wo ein zweideutiger Spaß wol einmal vorkommt, man hatte sie jedoch nicht provocirt und sie erregten auch dort die allgemeine Indignation. Später hatte er einmal geäußert: »Das verdanke ich Alles dem Alten, aber ich will ihn schon fassen.« – Angeklagter, was haben Sie darauf zu bemerken? »Ich kann ein Gefühl nicht unterdrücken, daß mir die ganze Erzählung des Zeugen Mühlhahn so phantastisch vorkommt, daß sie der gesunden Vernunft widerspricht. Ich werde meinen Vertheidiger beauftragen, auf diesen Punkt ein besonderes Gewicht zu legen.« Wenn keine phantastische Auffassung, so wird Niemand in Abrede stellen, daß es ein Bild ist von einer furchtbar erschütternden Wahrheit. Das Zeugniß des Ehemanns Mühlhahn reiht sich vollkommen an das classische seiner Ehefrau. Daß Beide Phantasten gewesen, oder mit Dichterphantasie die gräßliche und doch sehr gemeine Wirklichkeit aufgefaßt hätten, wird wol Niemand annehmen wollen. Wir erfahren aber noch von einem Augenzeugen und Beobachter: daß seine Künstlerphantasie ihn allerdings etwas excentrisch sich aussprechen lassen, die innere Wahrheit der Aussage habe sich aber Jedem aufgedrängt. Alle, besonders die Frauen, wurden aufs tiefste ergriffen und ein Schluchzen ging durch den Saal, als der Zeuge die Worte der Kinder wiederholte. Ein moralisches Moment mehr für Mühlhahn's Wahrheit war, daß er während der ganzen Aussage dem Dombrowsky gerade und fest ins Auge blickte. Nach so gewichtigen Zeugen fallen die nächstfolgenden kaum ins Gewicht. Von den Schneidermeister Winter' schen Eheleuten erfahren wir sehr viel Einzelheiten, aber kaum einen neuen Zug. Beide scheinen eher zu Gunsten des Angeklagten, d. h. mit einer gewissen Zurückhaltung in der Beschuldigung gegen seinen Charakter zu sprechen. Von ihm, dem Manne, erfahren wir noch ein mal, wie Dombrowsky am Tage vor dem Montag sein Weib wegen der Kinderpflege ausdrücklich gerühmt, daß er ihr deshalb ein Theater- und Ballbillet geschenkt, worüber sein Geselle Muus verwundert ausgerufen: »Der ist ja ganz umgewandelt!« Wie am Sonntag sie, die Dombrowsky, darüber fröhlich gewesen, »aber doch etwas angegriffen.« – Auf dem Ball hatte Dombrowsky auf Winter's Verwunderung, daß er hier sei, wenn seine Frau krank liege, geantwortet: »Der Arzt hat gesagt, ich könne hingehen.« Als er von dem Recept und dem cito gesprochen und Winter im Scherze gemeint: »Das heißt wol, daß sie cito abgehen soll«, sei Dombrowsky ärgerlich geworden. Während der Krankheitsgeschichte war er gegen Winter auch ärgerlich geworden, als dieser ihm berichtet, der Doctor meine, es werde besser: »Wie kann der Doctor das sagen, sie ist sehr elend.« – Nach dem Tode besuchte er Dombrowsky, fand die Frau schon auf dem Stroh liegen. Das nachfolgende Gespräch erscheint in des Zeugen Munde aber nicht so empörend wie man es aufgefaßt. »Du hast viel verloren, Dombrowsky«, sagte er, »eine gute Mutter für deine Kinder.« – »Ja! nun stehe ich wieder ganz allein da!« erwiderte Dombrowsky und versuchte zu weinen, aber – »ich kann nicht weinen!« – »Fasse dich!« entgegnete Winter. Er habe sich nun auf einen Stuhl im hintern Zimmer gesetzt: »Dombrowsky, wer hat deine Frau aufs Stroh gebracht?« – »Das habe ich selbst gethan.« – »Das hast du selbst gethan?« – Dann hätten sie miteinander eine Flasche Bier getrunken. – In Beziehung auf die Äußerung Dombrowsky's: »Öffnen lasse ich sie nicht!« gibt er an, diese Äußerung sei rundweg gekommen, doch sei es ihm nicht so sehr aufgefallen, Dombrowsky habe oft solche rasche Einfälle gehabt. – Am Sonntag Morgen nach dem Tode sei Dombrowsky bei ihnen gewesen und habe sich geäußert: »Wieder heirathen thue ich nicht!« Er (Winter) habe ihm zugeredet. – Am Abend trafen sie sich im Wirthshause. – Am Dienstage darauf habe er ihn krank gefunden. Es war von der Section die Rede. »Winter!« habe Dombrowsky gesagt, »meine Frau soll geöffnet werden!«– »Das kann dir lieb sein, damit du gerechtfertigt dastehest.« – »Nun ja!« habe Dombrowsky darauf gesagt. Einmal hatte er ihn darauf aufmerksam gemacht, wie er schwitze! Ein ander mal gesagt: »Glaubst du, daß ich verzagt bin? Wer ein reines Gewissen hat, ist nicht verzagt.« Erwähnt hatte er, daß er Geld brauche und die Mobilien verkaufen wolle. Dasselbe bekundete Winter's Frau. Längere Zeit vor dem Vorfall hatte die Dombrowsky bei einem Anfalle von Müdigkeit und Schwinden der Kräfte zur Zeugin geklagt: Sie dürfe ihrem Manne nichts vom Doctor sprechen, denn Dombrowsky sage immer, er wisse mehr als ein Doctor. Als sie nach dem Tode gefragt: ob seine Frau ihm, Dombrowsky, vorm Sterben denn keine Mittheilungen gemacht, hatte er geantwortet: »Nein, sie war fürchterlich wüthend auf mich, wenn ich ihr Arznei geben wollte, als wenn sie Schmerzen davon habe.« Die Verstorbene hatte dagegen zur Winter geklagt: »Mit dem Arzte dürfe sie ihrem Manne nicht kommen.« – »Am Sonntag nach dem Tode war er sehr gefaßt, und es schmeckte ihm besser als uns Allen.« Der Schneidergeselle Muus bestätigte das von den Winters Angegebene, soweit er davon Kenntniß hatte; nur hatte er das Gespräch am Abende im Todtenhause anders aufgefaßt. Dombrowsky's Äußerung: »Öffnen lasse ich sie nicht«, war ihm ganz unverhofft gekommen, da Dombrowsky gar nicht nach dem Seciren befragt worden. Auch habe er die Worte, als noch gar nicht darauf geantwortet war, wiederholt. Winter sagte: »Wie meinst du das?« oder »Wie kommst du darauf!« Da hatte Dombrowsky erwidert: »Weil ich den Vorfall mit den Präparanden schon im Haus gehabt habe.« Wir übergehen eine Reihe unerheblicher Aussagen von Zeugen, welche nichts Anderes berichten, als daß sie aus dem oder jenem Umstande schon früher den Verdacht geschöpft, daß es nicht mit rechten Dingen zugegangen; daß er schon sonst wie eine rohe Gemüthsart dargethan, z. B. auch schon gleich nach dem Tode der eisten Frau eine Bettsponde abgeschlagen, um ihr Todtenlager zu bereiten, mit dem Tischler sofort gehandelt, und wie er noch gegen manche Andere viel zu früh das gewisse Sterben seines Opfers vorausgesagt. Doch verdient, wenn auch weniger in Bezug auf diesen Fall, als zur Charakteristik des Mannes das Zeugniß eines Oheims der erst verstorbenen Dombrowsky Erwähnung, wie es uns von einem Augenzeugen nachträglich mitgetheilt wird: Der 71jährige Wattenfabrikant Beyer ward eines Morgens im August zu seiner kranken Nichte gerufen. Sie schien sich erholt zu haben, während der Mann recht unwohl aussah. Nach Tische änderte es sich, er war erholt und sie wurde kränker, Abends noch einmal hinberufen, fand er seine arme Nichte schon im Sterben. Und was that Dombrowsky? Sie lebte noch und er haspelte ihr schon die goldenen Ohrringe los, obgleich sie mit der Hand es abwehrte! Er hatte auch schon den Tischler rufen lassen und verhandelte über den anzufertigenden Sarg – im Beisein der Sterbenden. Beyer bat ihn, er möge doch das noch lassen, es habe ja noch Zeit, da sie noch lebe; solange noch Odem im Menschen sei, sei auch Hoffnung da! Dombrowsky erwiderte ruhig: Sie stirbt doch, und ließ sich in seinem Geschäft weiter nicht irren. Der alte Mann war von dieser Gefühllosigkeit so empört, daß er nichts mehr sagte, im Unwillen fortging und dem Ende der jungen Frau nicht mehr beiwohnte. Auch diese Erzählung erregte im Saal die tiefste Indignation. In der Sitzung am 2. August ward vom Professor Otto die Beantwortung der Sachverständigen auf die ihnen vorgelegten chemischen Fragen verlesen. Sie lautete im Wesentlichen dahin: »Es ist in dem Magen und dessen Inhalt metallisches Arsen und arsenige Säure gefunden worden, unzweifelhaft als Fliegenstein eingebracht. – Es ist in den übrigen Eingeweiden Arsen gefunden worden. – Es ist gefunden worden an Arsenmetall und arsenige Säure zusammengenommen so viel, als annähernd 24 Gran Arsenmetall entsprechen – die Gesammtmenge der vorhandenen arsenigen Säure kann nicht mit Genauigkeit angegeben werden. Aus der Stärke der Reactionen, welche auf arsenige Säure deuten, läßt sich jedoch abnehmen, daß dieselbe in nicht unbeträchtlicher Menge vorhanden war. – Es befindet sich in dem menschlichen Magen Säure, sie befindet sich auch in gewissen Abtheilungen der übrigen Eingeweide. – Wie diese Säure auf den Arsenik als Metall wirkt, darüber liegen keinerlei Erfahrungen vor. – Sollte unter Arenik als Metall Fliegenstein verstanden worden sein (in der vorgelegten betreffenden Frage), so ändern sich die Antworten, weil dieser neben dem Arsenik als Metall arsenige Säure enthält. Die Antworten würden dann folgendermaßen lauten: Die im Magen enthaltene Säure erhöht jedenfalls die Löslichkeit der schon im Wasser löslichen arsenigen Säure, welche in dem Fliegenstein enthalten ist. – Das Aufgelöstwerden dieser arsenigen Säure in der Magenflüssigkeit erfolgt verschieden schnell, nach der Verschiedenheit der Substanzen, mit denen der Fliegenstein eventuell gemengt, eingebracht wurde, oder im Magen zusammentrifft. – 100 Arsenmetall geben 132 arsenige Saure. – Auf die Frage: In welcher Quantität ist die arsenige Säure für den Menschen tödtlich? kann die Chemie keine Antwort geben. – Insofern die chemische Untersuchung in den Eingeweiden das Gift nachgewiesen hat, kann im vorliegenden Falle vom chemischen Standpunkte aus gesagt werden, daß das Gift der Dombrowsky'schen Ehefrau bei ihren Lebzeiten beigebracht worden. Darüber sind die Mediciner die bestimmteste Antwort zu geben im Stande. Was die andern Fragen anbetrifft: Ob es in einem oder zu verschiedenen malen, wie lange vor ihrem Tode oder wie lange vor Auffindung des Gifts im Körper der Entseelten beigebracht worden? so kann die Chemie darüber keine Auskunft geben. – Das in der linken Schlafrocktasche des Angeklagten Vorgefundene ist ein Gift, es ist Fliegenstein – desgleichen das in der rechten Schlafrocktasche, – Die bei der Haussuchung vorgefundene Giftkruke hat gefärbte arsenige Säure enthalten. – Das im Magen, bezüglich dem Mageninhalt, der Dombrowsky gefundene Gift ist identisch mit dem in der linken und rechten Schlafrocktasche gefundenen. – Das an einem Ofen des Dombrowsky'schen Hauses ausgemittelte Gift hat sich als arsenige Säure zu erkennen gegeben. – Nach den Grundsätzen der Chemie ist nicht zu ermitteln, wie lange das in der fraglichen Ofenröhre vorgefundene Arsenik bereits darin befindlich gewesen ist. – Auch unter der Voraussetzung, daß Dombrowsky sofort beim Zerspringen des Glases die Ofenröhre ausgewischt hat, kann die der chemischen Untersuchung unterworfene Substanz die von dem fraglichen Sago herrührende sein.« Die Parteien hatten gegen diesen Bericht der Sachverständigen keine Einwendungen und Bemerkungen. Von Wichtigkeit ist noch der letzte Belastungszeuge, welcher hierauf vernommen wurde, der Kanzlist Ehlers , der in vertrautem Verkehr mit dem Angeklagten gestanden haben muß, aber erst auf Erfodern der Jury nachträglich als Zeuge sistirt ward. Derselbe hatte den Angeklagten am Donnerstag (21. April) nach dem Begräbniß besucht. Es war Abends zwischen 7 und 8. Dombrowsky saß am Tische und arbeitete; der Lohndiener Voges war auch da. Man sprach über Verschiedenes. Plötzlich fragte Dombrowsky ohne alle äußere Veranlassung den Zeugen: »Höre mal, muß man in der Untersuchung Alles sagen?«– Ehlers meinte, das brauche man nun gerade nicht, man thue jedoch am besten, die Wahrheit zu sagen, wenn man sich unschuldig wisse. – »Ich weiß mich völlig unschuldig«, sprach Dombrowsky. Eine Pause. Dann fuhr er aus seinen Gedanken wieder auf: »Es ist nur gut, daß nun Alles vorbei ist.« – Er mußte von dem Andern erfahren, daß noch nicht Alles vorbei wäre, denn die Sachen würden in der Apotheke untersucht. – »Was wollen sie damit?« rief er aus. – Man antwortete ihm, sie suchten nach Gift. – »Kann man das finden?« fragte er. Kanzlist Ehlers antwortete ein deutliches: »O ja!« – Da biß sich Dombrowsky auf die Lippen. Dann aber trumpfte er in seiner Art auf: »Und wenn sie auch einen Klumpen Gift finden, ich habe es doch nicht gethan.« Die Entlastungszeugen, welche hierauf vernommen wurden, wolfenbüttler Bürger, konnten begreiflicherweise nichts zu seinen Gunsten bekunden, als daß er sich bisher eines leidlich guten Rufs zu erfreuen gehabt. Er sei fleißig in seinem Geschäfte gewesen, liebevoll gegen seine Kinder und gegen seine erste Frau, sparsam; er habe es sich im Anfange sehr sauer werden lassen. Hinsichts seiner Religiosität, oder vielmehr seines kirchlichen Lebens gab sein Schwager, der Buchbinder Eichhorn, an, sein Geschäft als Friseur habe ihm allerdings nicht erlaubt, Sonntags in die Kirche zu gehen. Dagegen habe er aber am Bußtage und an den zweiten Festtagen sie besucht. Weiter wußte man nichts zu seinen Gunsten vorzubringen. Auch einige noch später erschienene Zeugen konnten nur über Nebendinge aussagen. Der Hofmedicus Dr. Günther verlas hierauf die Beantwortung der medicinischen Sachverständigen auf die an sie vom Gericht gestellten Fragen. Wir geben auch hier nur das Resultat, da der Schwerpunkt in diesem Processe nicht in einer Zweifel erregenden Beurtheilung über die Wirkungen eines beigebrachten Gifts ruht. In Erwägung, daß die Ehefrau Dombrowsky, nach unmittelbar vorhergehender vollkommener Gesundheit, jählings entsetzlich von den Symptomen eines äußerst heftigen Magen- und Darmreizes, verbunden mit tiefem Ergriffensein des Nervensystems, ergriffen worden; daß bei der Section sich in der Magen- und Darmschleimhaut Reizungen und Entzündungen vorgefunden, die dem bei Lebzeiten constatirten Symptomencomplexe entsprechen; daß ferner dieser Zustand der Magenschleimhaut der Art ist, daß er nicht als Ausgang einer spontan entstandenen Magen- und Darmentzündung, sondern nur allein als das Resultat der Einwirkung einer ätzenden Substanz angenommen werden muß; daß, dem entsprechend, auf der Magenschleimhaut und im Magen und Darminhalt auch die chemische Untersuchung eine solche Substanz (Fliegenstein und arsenige Säure) vorgefunden, welche, mit der Magen- und Darmschleimhaut in Contact gebracht, erfahrungsgemäß den vorgefundenen Zustand derselben hervorruft; daß dieses Gift im Magen und Darmkanal der Verstorbenen in einer Menge gefunden, die auch ohne Hinzuziehung der durch das Erbrechen und die Diarrhöe wahrscheinlich entleerten Massen des erwähnten Gifts erfahrungsmäßig nicht allein die bei Lebzeiten beobachteten Symptome herbeiführen, sondern auch als eine zur Tödtung eines Menschen hinreichende angenommen werden muß; daß endlich die Section keine andere Todesursache nachgewiesen, die vorliegende aber zur Erklärung des Todes vollkommen ausreicht – muß die Frage: Ist der Tod der Dombrowsky durch Gift herbeigeführt? unbedingt bejaht werden. Ferner, daß, in Berücksichtigung aller Symptome, anzunehmen, daß eine wiederholte Einführung des Giftes stattgehabt haben muß. – Diese müsse geschehen sein in einer dem ersten Auftreten der Vergiftungssymptome unmittelbar vorhergehenden Zeit, die nicht mathematisch genau zu bestimmen, die weiteste mögliche Entfernung dürfe aber nicht über 12 Stunden, im vorliegenden Falle wahrscheinlicherweise nicht über drei Stunden angenommen werden; dann in einer dem Auftreten der in der Freitag-Sonnabendnacht erfolgten außergewöhnlichen Steigerung der Vergiftungssymptome unmittelbar vorhergehenden Zeit, also wahrscheinlicherweise innerhalb drei Stunden. Ob in der Zwischenzeit ebenfalls Gifteinführungen anzunehmen, darüber ist die Meinung der Sachverständigen getheilt, indem Einer sie mit Bestimmtheit behauptet, die Andern nur die Möglichkeit zugeben, da in den Zeugenaussagen die hinlänglichen Beweise dafür nicht zu finden. Die ersten Einführungen des Gifts wirkten um deshalb nicht tödtlich, weil sie wesentlich reizend und ätzend auf die Magenoberfläche einwirkten, in Folge davon heftige Entleerungen eintraten, die das Gift größtentheils wieder aus dem Körper ausgeführt haben mögen, während das am Freitag eingeführte Gift in dem schon vorbereiteten Körper sofort Lähmung des Nervensystems herbeiführte, die neue Entleerungen hinderte und den Tod herbeirief. Das Arsenmetall in Säure verwandelt (arsenige Säure) wirkt, den Säften des Menschen in gewisser Quantität beigemischt, erfahrungsmäßig auf den Körper tödtlich ein. Diese Wirkung ist von den verschiedensten äußern und innern Einflüssen und Zuständen modificirt. Nach der Erfahrung kann eine vier Gran übersteigende Dosis den Tod herbeiführen; unter begünstigenden Umständen kann es aber schon eine weit kleinere Gabe. – Bei Arsenikvergiftungen kommen nicht immer dieselben Krankheitssymptome, gewiß nicht immer in ihrer Vollständigkeit vor; sie zeigen sich in einzelnen Fällen verschieden. – Der Arsenik hat unter andern Wirkungen auch die, daß er paralytisch (es lähmend) auf das Nervensystem einwirkt. – Die in der Leiche der Dombrowsky aufgefundene Quantität Arsenik, bezüglich arsenige Säure, konnte erfahrungsgemäß, wenn diese Quantität auf einmal beigebracht wurde, eine solche Paralyse des Nervensystems herbeiführen. Auf die Frage des Verteidigers Obergerichtsanwalt Müller: ob die Heilung der Dombrowsky möglich gewesen wäre, wenn der Zustand derselben zeitig genug richtig erkannt wäre, antwortete Dr. Günther: auf eine so allgemein gestellte Frage könne man keine positive Antwort geben. Der 3. August ward zur Schlußverhandlung angesetzt. Dombrowsky erschien wohl frisirt, mit weißem Halstuche. Seine Haltung war wie in den vorigen Tagen, seine Stimme ruhig, aber die Blässe seiner Gesichtsfarbe war ins Gelbgraue übergegangen und dies gelbe, eingefallene Gesicht in der weißen Binde hatte etwas Geisterhaftes. Sein Blick verrieth in einzelnen Zuckungen die innere Angst. Er gestand später seinem Vertheidiger, daß die vorangehenden Gerichtstage ihn im höchsten Maße angegriffen und er alle Kraft anwenden müssen, um sich aufrecht zu erhalten. In dem umsichtigen, auf Richter aus dem Bürgerstande, die vielleicht, in so ernster Sache gewiß, zum ersten mal auf der Geschworenenbank saßen, berechneten Plaidoyer setzte der Staatsanwalt ihnen seine eigenen, dann ihre Pflichten auseinander und verfolgte alsdann in chronologischer Ordnung die sämmtlichen Verdachtsgründe, die sich zu einem vollständigen Beweise gliederten, was den objectiven, wie den subjectiven Thatbestand betreffe. Über den objectiven Thatbestand, daß die Dombrowsky in Folge der Darreichung von Gift gestorben, könne kein Zweifel sein. Beweis: der ganze Krankheitsverlauf, der Obductionsbericht. Das Siegel drückt darauf das Gutachten der Sachverständigen. Hinsichts der Thäterschaft liegt nur ein indirecter Beweis vor, durch Indicien, die sich aber vermöge der natürlichsten logisch unbestreitbaren Schlußfolgerungen zu einer solchen starken Kette aneinander reihen, daß es fast unmöglich sei, sie durch andere Schlüsse zu sprengen. Der Gedanke an Selbstmord ist durch die Beweisaufnahme ausgeschlossen, eben desgleichen der, daß die Verstorbene unvorsätzlich, durch Zufall Gift genommen, ein Gegenbeweis ist schon darin, daß der Todten das Gift zu wiederholten malen beigebracht ist. Ein Anderer muß es ihr also gereicht haben. Die Volksstimme nannte von Anfang an ihren Ehemann. Die Inzichten beweisen, daß es die wahre Stimme war. – Sein Lebenswandel führt zur Vermuthung, wenn man auch nicht unbedingt, allein daraus, schließen darf, daß man sich zu ihm der That versehen müsse. Er war leichtsinnig, genußsüchtig, den Lüsten ergeben, jähzornig. Seine zweite Frau behandelte er schon kurze Zeit nach der Verheirathung lieblos, schämte sich ihrer, konnte sie nicht leiden, sprach öffentlich von ihr in den schamlosesten Worten, welche allgemeinen Skandal erregten. Wie lieblos er seine erkrankte Frau behandelt, wie er sie verlassen, auf den Ball gegangen, dort ausgelassen lustig gewesen, mit dem ausgesprochenen Gedanken an ihren Tod, davon geben die Zeugen ein das Gefühl empörendes Bild. Sie war noch nicht erkaltet, so legte er sie aufs Stroh. Am Sterbeabende wollte er Schmerz erheucheln, aber die Natur versagte ihm die Thränen. Äußerlich abgeschliffen, erscheint er innerlich roh, grausam, unbarmherzig, boshaft. Von allen den Personen, welche mit der armen Abgeschlossenen von den Tagen vor ihrer Erkrankung bis zu ihrem Tode Umgang gehabt, kann auf keine Verdacht fallen, somit fällt er nur auf ihn, auch wenn er nicht durch die folgenden Inzichten begründet würde. Aus den Aussagen der drei Schneiderlehrlinge geht hervor, daß er Montag (11. April) Morgens bald nach 9 mit der von einem derselben geholten Wurst und dem Branntwein allein geblieben. Es ist die dringendste Vermuthung, daß er zuerst in dieser Wurst der Frau das Gift beigebracht hat. Vom Kaffee am Morgen hatte die ganze Familie getrunken, Niemand aber war erkrankt. Er trug an diesem Morgen den Schlafrock, worin das Gift in fein gepulvertem Zustande sich befand. Die Kranke hatte selbst von dem Franzbrot, auf welches Dombrowsky die Wurst geschmiert, zur Dorette Just in ängstlicher Weise gesprochen. Das Erbrechen erfolgte aber gerade in der Zeit, welche nach dem Ausspruch der Sachverständigen zwischen der Darreichung von Arsenik und dem ersten Auftreten der Symptome zu verstreichen pflege, nämlich innerhalb drei Stunden. Zwar widersetzte er sich nicht, daß nach einem Arzt geschickt wurde, er ließ ihn vielmehr selbst holen. Aber er wußte vielleicht, daß die Symptome einer Arsenikvergiftung nicht so leicht zu entdecken sind; er hatte Erfahrungen aus der Cholerakrankheit seiner Frau. Dazu wußte er den Arzt zu täuschen. Ein sorgsamer Angegehöriger hätte selbst dem Arzte Alles vorgewiesen; er goß alle Ausleerungen sofort aus. Hätte er den Arzt nicht gerufen, hätte Verdacht auf ihn fallen können. Er hatte sich in letzter Zeit liebevoll gegen die Frau erwiesen. Dieser Wechsel aber war erst am 10. April, am Tage vor der Vergiftung, eingetreten. Das Absichtliche darin fiel schon damals Vielen auf, wenn sie auch noch nicht die gelegte Schlinge sahen. – Vom ersten Tage des Krankheitsanfalls an äußerte er gegen Mehre, seine Frau müsse sterben, ehe irgend Jemand, am wenigsten der gerufene Arzt, eine solche Vermuthung ausgesprochen, und schon am zweiten Krankheitstage (Dienstag) äußerte er in der Behrens'schen Familie: seine Frau stürbe, nun wolle er sich ein junges, hübsches Mädchen nehmen. – Man könnte noch einen Grund anführen, weshalb er sich so freundlich gegen die Frau gezeigt, weshalb er sie am Sonntag ins Theater geschickt. Er präparirte einen Grund, weshalb sie könne krank geworden sein, denn er führte später zum Arzt an: Ja, im Theater werde sie sich wol erkältet haben! Auf dem Balle war er in einer Aufregung, daß es selbst seinen Bekannten auffiel. Nach dem Balle hatte er keine Ruhe – geständlich. Auf dem Balle war er zuerst ausgelassen lustig – um die Gewissensbisse zu übertäuben? Um den Schein eines heitern Bewußtseins zu erlügen? Dann versank er, im Gespräch mit dem Lohndiener Voges, in tiefe Gedanken: »Es wäre doch unangenehm, wenn seine Frau am andern Morgen todt sei, daß er auf den Ball gegangen wäre.« Woher diese Todesgedanken! Niemand dachte an ihr Sterben. Weshalb mußte er auch zu seinen Kindern davon sprechen? die nun, so zu sagen, im kindischen Spiel ihre Mutter noch bei Lebzeiten begruben! Man könnte einwenden, das sei zu plump für den Mann, der sich sonst so klug zu benehmen gewußt, »Aber, meine Herren Geschworenen, der Mord trägt sich nicht in den Gedanken wie ein unschuldiges Märchen, Wie ein Polyp zieht er alle Gedanken des Verbrechers an sich.« Er hatte sich liebevoll, freundlich in letzter Zeit gegen seine Frau benehmen müssen, einmal weil er den Verdacht fürchtete, wenn sie plötzlich starb, dann aus Berechnung, er wollte sie ja dahin bestimmen, ihn zu ihrem Erben zu machen. Diese Schenkung auf den Todesfall ist ein ins Gewicht fallendes Indicium. Dombrowsky's Vermögensumstände waren zerrüttet; er hätte auch im Fall eines natürlichen Todes seinem Schwiegervater einen Theil des Eingebrachten herausgeben müssen. Er hatte ein gedrücktes Gewissen in Bezug auf diese Handlung, er suchte sie darzustellen, als wäre der Gedanke dazu von der Mühlhahn ausgegangen. Er ist durch den positivsten Gegenbeweis zu Boden geschlagen. Diese kleine mögliche Erbschaft konnte nicht das alleinige Motiv sein. Seine Frau war ihm zuwider. In welchem Grade, darüber fehlt der Beweis. Aber er hatte sie öffentlich verspottet und verhöhnt. Ein solcher Gegenstand seiner Verachtung sollte ihm das Leben ferner unangenehm machen. Wenn er sie auch rücksichtslos bei Seite schob, so blieb sie doch an seiner Seite, ein lebendiger Schatten, der ihn hinderte, zumal wenn er unter jungen blühenden Mädchen dem Gedanken an eine angenehmere Ehe nachhing. Summa: Die Dombrowsky ist an einer Vergiftung gestorben, das Gift ist ihr von einem Andern beigebracht worden, dieser Andere kann kein Anderer sein als ihr Ehemann. Damit stimmt sein Benehmen vor, während und nach der That, und ein Motiv ist gefunden. Aber die positiven Beweise seiner Thäterschaft tauchen mit immer größerer Bestimmtheit auf. Er führte Gift in seinen Schlafrocktaschen, und dieses Gift ist ganz in Übereinstimmung mit dem im Magen des Opfers gefundenen. – Er hat anfangs entschieden geleugnet, Gift überhaupt besessen zu haben. Er mußte endlich beim Anblick der Giftscheine das Factum einräumen. Nun zog er sich hinter die Schanze seiner Unwissenheit zurück: Er habe geglaubt, Fliegenstein sei kein Gift. Beides Gift, das im Magen und das in der Tasche, war fein und gleichartig präparirt. Man muß also den Schluß ziehen, daß es durch eine und dieselbe Operation präparirt worden. Es kann nur aus seinem Besitz in den Magen der Verstorbenen übergegangen sein. Das Gift ist zu verschiedenen malen der Kranken beigebracht worden. Die Quantität des im Körper aufgefundenen war so bedeutend, daß, wenn es auf ein mal der Unglücklichen beigebracht worden, eine Paralyse des Nervensystems weit schneller eingetreten wäre. Niemand als er hatte Gelegenheit, der Kranken so zu verschiedenen malen das Gift einzugeben. Aus dem Zerspringen des Glases im Ofen erhebt sich ein directer Beweis. Die unverwerfliche Zeugin Lillepop hat gesehen, wie er selbst den von ihm gekochten Sago gebracht, ihn der Kranken zu kosten gegeben, selbst gekostet, dann ins Nebenzimmer gegangen, hier (ohne Zeugen) den Sago in ein Glas gegossen, das Glas seiner Frau zum Trinken hingesetzt, wie er besorgt gewesen, daß der Sago nicht umkomme, wie er das Glas dann in den Ofen gesetzt, wo es zersprungen, wie er sorgsam die Reste weggewischt, und – es blieb doch so viel in den eingetrockneten Resten, daß man das Gift in denselben mit Bestimmtheit wieder vorfand. Durch dieses Zeugniß ist also der positive Beweis geführt, daß der Angeklagte selbst und eigenhändig der Verstorbenen eine giftige Substanz zum Trinken gereicht hat. Endlich zeugte die Verstorbene selbst gegen ihren Gatten. Sie wandte sich in ihrer Todesstunde, nach dem Zeugniß des Malers Mühlhahn, mit Abscheu von ihrem Manne ab, als er ihr Wasser zum Trinken reichen wollte. »Man sagt, daß Sterbenden besondere Offenbarungen kommen.« Mühlhahn sei kein Phantast, vielmehr bringe sein Geschäft es mit sich, daß er genau auf die Gesichtszüge achte. Zum Schluß ein indirectes Eingeständniß des Angeklagten selbst! Das sind seine verfänglichen Ausrufe und Fragen an Ehlers: »Nun, und wenn sie auch noch soviel Gift gefunden haben, wenn ich nicht eingestehe, so kann man mir doch nichts thun.« Hinzutritt, wie der Angeklagte zeitig genug bedacht gewesen, die Wirkung des Gifts nicht hemmen zu lassen, wie er verhindert, daß der Kranken Milch gereicht werde, wie er Medicin aus dem Fenster gegossen, um den Erfolg des Gifts zu sichern; – wie er vorsorglich zugleich das Gerücht zu verbreiten gesucht, daß die Cholera in seinem Hause ausgebrochen. – Ein Verdacht ist da, wenn auch die Anklage nicht darauf lautet, daß er auch die Dorette Just mit dem Wurstbrot angegiftet, nicht um sie aus dem Wege zu schaffen, sondern um dem Verdacht Nahrung zu geben. Einen Selbstmordversuch nimmt der Staatsanwalt in dem nach dem Tode erfolgten Erkranken des Angeklagten ebenso wenig an, als eine leichte Angiftung oder auch nur eine Simulation der Krankheit, sondern daß diese in der That eingetreten, Folge nicht der Reue oder Gewissensbisse, sondern der Seelenangst, daß es herauskommen könnte. Dombrowsky war leicht erregbar. Daß die Section wirklich vorgenommen ward, konnte ihn auch physisch so angreifen, um Erbrechen und Diarrhöe zu bekommen. Seine Ruhe im Gefängniß, die einige Zeugen bekundet, war Simulation: Wenn ich nichts gestehe, kann man mir nichts thun. Somit sind die Verdachtsgründe zu einer Flut angeschwollen, welche über das Haupt des Angeschuldigten zusammenschlagen. Die Täterschaft ist erwiesen, wenn auch die Motive in Vieler Augen noch zu schwach erschienen. Auch sage man: ein leichtsinniger Mann ist kein boshafter Mann; aber das eben sei die eigenthümliche Natur des Leichtsinns, daß er kein Schrecken kennt. Der Leichtsinn hat mehr Verbrechen geschaffen als die Bosheit, und er schafft sie noch täglich. Aber könne man wirklich noch an Dombrowsky's herzloser Bosheit zweifeln, wenn man die Zeugen über sein Betragen gegen seine Frau höre, so vor, während und nach ihrem Tode! Seine Motive seien combinirter Art gewesen: Leichtsinn, Bosheit, sinnliche Begierde, Geldsucht. Warum ließ er sich nicht scheiden? werfen Einige dagegen ein. Das sei ein leichterer Weg gewesen, einer ihm unausstehlichen Frau ledig zu werden. Wenn dieser Weg der leichtere war, so brachte er ihn doch nicht nach allen den Endpunkten hin, wohin er wollte, z. B. nicht zum Besitz der Erbschaft. Schneller war er auf keinen Fall. Die Schlußfrage: ob Dombrowsky die Vergiftung mit Vorbedacht und Überlegung ausgeführt, beantworte sich selbst. Aus den angeführten Thatsachen entspringt die Nothwendigkeit, daß er die That nur mit Vorsatz ausgeführt haben kann. Er war es, der überall ausgesprengt: seine Frau werde sterben, als noch kein Mensch an ihren Tod gedacht hatte. Er hat die That zu wiederholten malen begangen. Er hat mit Überlegung gehandelt: Er war verstellt, ruhig, er hat Liebe geheuchelt, wo er auf Mord sann. Er selbst hat das Gift pulverisirt. In den Schlußworten, durch welche der Staatsanwalt den Geschworenen ans Herz legt, ihr Verdict streng nach ihrem Rechtsgefühl zu fällen, spricht sich die Besorgniß aus, daß sie aus Furcht vor der Todesstrafe in ihrem moralischen Muthe wanken konnten. Sie möchten bedenken, daß, wenn sie aus Mangel an Energie den Verbrecher nicht schuldig erfänden, kein Richter mehr sei und die Gesellschaft dem Verbrechen gegenüber schutzlos dastehe. Die Vertheidiger hatten eine schwere, eine »verzweifelte« Aufgabe. Bei einer so seltenen Kette aneinander schließender Indicien und der eigenen moralischen Überzeugung von der Schuld des Angeklagten, welchen Weg sollten sie mit gutem Gewissen einschlagen! Es heißt, »sie fühlten sich nicht berufen, das Verbrechen zu bemänteln und mit vernünftigen Überzeugungen ein spitzfindiges Spiel zu treiben«, somit begnügten sie sich, einzelne Punkte in der Anklage zu mildern. Der Obergerichtsanwalt Müller behauptete: Die Staatsanwaltschaft sei in der Charakteristik des Angeklagten zu weit gegangen, sie habe Argumente aus dem fraglichen Verbrechen selbst hergenommen, welches durch die Charakteristik selbst erst erwiesen werden solle. Wenn der Angeklagte auch leichtsinnig, eitel, genußsüchtig, verliebter Natur gewesen, so constire daraus noch nicht, daß er auch grausam, boshaft und hartherzig sei. Beim Zeugen Mühlhahn, dessen Aussagen ihn dieser Eigenschaften zu bezichtigen schienen, sei Voreingenommenheit und die Phantasie des Künstlers nicht zu verkennen. Schon mit Argwohn sei dieser Zeuge an das Sterbebette getreten, so habe er einen unzufriedenen Blick der Frau, als der Mann ihr Medicin verabreicht, die sie nicht gemocht, als den Vorwurf der Vergiftung aufgefaßt, während es nach des Arztes Erklärung sich von selbst erkläre, daß sie sich nur von der scharfen und übelschmeckenden Medicin abgewandt habe. Über 10 Jahr habe Dombrowsky mit durchaus unbescholtenen Leuten in engen Freundschaftsverhältnissen gestanden, die nie Bosheit oder Grausamkeit an ihm bemerkt. – Er selbst, der Vertheidiger, habe ihn im Gefängniß stets ruhig und in gleichmäßiger Stimmung gefunden, immer in der saubersten Toilette. Er habe nicht an die Möglichkeit einer Anklage glauben wollen. Nur ein mal war er in Schrecken gerathen und hatte die Farbe gewechselt, als er hörte: daß bereits ein anderer Friseur in Wolfenbüttel concessionirt sei. »Nun das wäre doch schrecklich, wenn sie mir mein Brot entziehen wollten!« rief er aus. – Habe er nicht selbst den Antrag auf chemische Untersuchung der Ofenröhre genehmigt, obschon er, der Vertheidiger, ihm die Halsgefährlichkeit des Antrags vorgestellt! – Die Geschworenen würden am Angeklagten auf der sechstägigen moralischen Folter der Angeklagebank nicht eine Zuckung von Buße und Reue bemerkt haben. – Die Motive zur That fehlten: seine Vermögensumstände seien nicht so schlecht gewesen, als die Anklage sie male, seine Sinnlichkeit scheine, trotz der Ehe, bisher immer ihre Befriedigung gefunden zu haben. Die Vertheidigung bescheide sich, das Räthsel eines solchen Charakters zu lösen, die Staatsanwaltschaft habe es gewiß nicht gelöst, die Geschworenen möchten es versuchen. – Den objectiven Thatbestand ließ der Vertheidiger unberührt, die logische Kettenfolge der Indicien suchte er anzufechten und protestirte, daß in einem Criminalfall wie dieser ein Ankläger auf die Volksstimme sich berufen dürfe, die durch Klatschgeschichten erzeugt und durch allzu große Gläubigkeit für alles Schreckliche und Wunderbare genährt werde. Aus der Replik des Staatsanwalts entnehmen wir nur: daß jene gerühmte Unbefangenheit des Gemüths auf einer Selbsttäuschung beruht habe, weil Dombrowsky geglaubt, er könne nicht überführt werden, wenn er nicht gestehe. Der zweite Vertheidiger, Obergerichtsanwalt Köpp, verlangte nur eine gründliche Prüfung der Sache, indem nach seiner aufrichtigsten Überzeugung das Räthsel, was über der That schwebe, nicht vollkommen gelöst sei. Da dürfe man auch auf Möglichkeiten Rücksicht nehmen und die Vertheidigung dürfe sich an Zweifelsgründe halten. So sei nicht ermittelt, zu welcher Zeit das Gift in die Schlafrocktasche und ob mit Wissen des Angeklagten gekommen. Es könne aus früherer Zeit stammen und auf unverfängliche Weise dahin gelangt sein. Was die Charakterschilderung Dombrowsky's anlangt, so habe die Staatsanwaltschaft zu rasche Schlüsse gemacht und zu scharf und grell gemalt; denn auch er müsse mit seinem Collegen in der Vertheidigung dahin stimmen, daß Grausamkeit in Dombrowsky's Charakter vor der That nicht erwiesen sei, auf keinen Fall aber, daß er irgend eine Freude am Leiden seiner verstorbenen Frau gehabt habe. Auch hätten nicht alle Zeugen ihm ein schlechtes Leumundszeugniß ausgestellt. Wenn der Angeklagte alle die Äußerungen »seine Frau werde gewiß sterben« u.s.w. in der Absicht gemacht, den Verdacht von sich abzulenken, so müßte er ein grenzenlos dummer Mensch gewesen sein, Dummheit könne ihm aber gewiß Niemand vorwerfen. In einer so ernsten und wichtigen Sache sei aber auch auf jeden scheinbar unbedeutenden Punkt Gewicht zu legen. Wenn ein Räthsel da war, so löste es Dombrowsky selbst zum wenigsten, als er, auf die Anfrage des Präsidenten: ob er selbst etwas hinzuzufügen habe? sich erhob und Richter und Geschworene anredete. Wir geben die Rede, wie sie in der Schrift »Der Proceß gegen den Friseur Ernst Eduard Dombrowsky zu Wolfenbüttel wegen Gattenmords u. s. w.« (Wolfenbüttel, Holle, 1853) dem Inhalt, nicht den Worten nach, verzeichnet ist. Nachdem er eine anscheinend spöttische oder pikirte Bemerkung voraufgeschickt, da es den Herren Vertheidigern nicht beliebt habe, mehr hinzuzufügen, müsse er schon ums Wort bitten und ersuche nur, ihn nicht zu unterbrechen: Es seien hier sowol von den Herren Geschworenen als vom hohen Gerichtshofe über seinen religiösen Lebenswandel Fragen gethan. Er selbst habe nie gesucht, mit seiner Religiosität zu prahlen; er habe an den Sonntagen, seiner Geschäfte wegen, die Kirche nicht besuchen können, wol aber sei er an zweiten Festtagen sowie am Bußtage zum Gottesdienste gegangen. Durch diese Religiosität geläutert, habe er das schreckliche Loos, welches ihn getroffen, standhaft ertragen: denn man habe ihn an der Wurzel seines Lebens angegriffen, man habe ihn gänzlich vernichtet! Man habe ihn von seinen geliebten Kindern gerissen (der Angeklagte unterbrach sich hier durch Schluchzen), man habe ihn in ein Gefängniß geworfen, wo man nicht nur den Körper, wo man auch den Geist zu verderben bemüht gewesen! – Er habe Jahre lang mit Anstrengungen alle Schwierigkeiten, alle Hindernisse, die sich ihm entgegengestellt, mit unermüdlichem Fleiße, mit Anstrengung aller seiner Kräfte überwunden. Ihm habe dann das Glück gelächelt! Er habe eine liebenswürdige Lebensgefährtin gefunden, ihm seien von Gott zwei liebe Kinder geschenkt; seine Frau sei ihm durch den Tod entrissen, aber seine lieben Kinder habe ihm Gott gelassen! Nun sei es ihm nicht möglich gewesen, den geliebten Kindern die mütterliche Pflege zu ersetzen; so habe ihn die eiserne Nothwendigkeit gezwungen, eine neue Lebensgefährtin zu wählen und diese Wahl habe nicht lange dauern können. Er wolle einen jeden Mann fragen, ob das Herz so für die zweite, als für die erste Frau schlage? Er wolle wiederholen, was er schon einmal gesagt, daß seine zweite Frau einer Frucht mit einer äußern rauhen Schale, aber gutem Kern, geglichen habe; nichts habe ihn abgehalten, auch die zweite Frau, wenigstens moralisch zu lieben! Seine äußere Lage sei nicht von der Art gewesen, daß er dieser seiner Frau viele Vergnügungen habe gönnen können, aber doch habe er sie durchaus nicht vernachlässigt. Habsucht sei fern von ihm gewesen, er habe ja auch damals nicht, geschweige jetzt, in einer bedrängten Lage sich befunden. – Ungalant sei er nie gewesen, am wenigsten gegen Damen, und gegen eine so gute Gattin und Mutter für seine Kinder! Was solle ihn veranlaßt haben, aus diesem Himmel in den Pfuhl des Verbrechens zu versinken? Er habe seine Pflege zu Hause gehabt! – Gewaltthätig habe er seine Frau nicht behandelt, keiner von allen Zeugen habe aus eigenem Augenscheine eine Mishandlung bezeugen können! Er habe seine unglücklichen Kinder zärtlich geliebt und an dieser Liebe könne man ja die Gnade und Barmherzigkeit Gottes erkennen! Er rufe (mit erhobener Rechten) den Allerhöchsten zum Zeugen seiner Unschuld an! Wäre es möglich, daß er (der Angeklagte) auf das schuldige Haupt seiner Kinder nun noch den Fluch des Meineides herabbeschwören könnte? Es sei eine Person vorhanden, die sich aus der Schlinge gezogen habe, er wolle den Mann nicht anklagen! – Er sei zu Allem bereit! Er habe sein Schicksal mit Gott ertragen! Und nun sei sein einziger Wunsch nur noch der, daß sein Leiden ein schnelles Ende haben möge, damit er vor Gottes Richterstuhle Den anklagen könne, der solch unsägliches Unglück über ihn und seine Kinder gebracht habe! Weinend und schluchzend nahm er darauf wieder seinen Platz auf der Bank ein. Der unnatürliche Pathos, in dem er gesprochen, stach sehr, aber nicht zu seinen Gunsten ab von der Ruhe, welche er im übrigen Proceß und namentlich beim Plaidoyer des Staatsanwalts und den Reden der Vertheidiger beobachtet. Der Präsident gab keine Übersicht mehr des Verhandelten. Es hätte nach dem Vortrag der Staatsanwaltschaft auch überflüssig erscheinen können; wir erfahren indessen, daß nach dem neuen braunschweigischen Gerichtsverfahren, welches mehr dem englischen nachgebildet ist, dies Resumé überhaupt unterbleibt. Nach einigen ernsten Worten an die Geschworenen übergab er dem Obmann derselben die vom Gerichtshof dahin formulirte Frage: »Ist der Angeklagte schuldig, im April 1853 die Tödtung seiner am 16. April 1853 verstorbenen Ehefrau, Karoline Friederike, gewöhnlich Mathilde genannt, geb. Angelstein, zu Wolfenbüttcl vorsätzlich durch Beibringung von Gift verursacht, diese Tödtung mit Vorbedacht oder Überlegung oder in Folge eines mit Vorbedacht gefaßten Entschlusses ausgeführt und in dieser Weise das Verbrechen des Mords verübt zu haben? (gez.) Trieps . Die Geschworenen zogen sich um 3¾ Uhr in ihr Berathungszimmer und kehrten erst nach einer vierstündigen Berathung (!) in den Sitzungssaal zurück. Der Obmann der Geschworenen (Gymnasialdirector Jeep aus Wolfenbüttel) erhob sich und überreichte mit folgenden Worten das Verdict: »Wir haben die uns von dem hohen Gerichtshöfe vorgelegte Frage mit Ernst und, soweit es Menschen möglich, ohne Haß und ohne Gunst erwogen und sind zum Schlusse gelangt.« »Auf unsern Eid versichern wir: Die freie und gewissenhafte Überzeugung der Geschworenen geht dahin, daß die Frage mit Ja zu beantworten sei.« »Mit Betrübniß und Schmerz sprechen wir dies Ja über einen unserer Mitmenschen aus. Aber durch Thatsachen und Zeugnisse gedrängt, können wir nicht anders und blicken, obgleich unserer eigenen Schwäche und Mangelhaftigkeit uns gar wohl bewußt, mit innerm Grauen in das Leben und Treiben, das vor uns enthüllt liegt.« »Möge der allbarmherzige Gott, der will, daß allen Menschen geholfen werde, einen Strahl seiner unendlichen Gnade in das Herz des Schuldigen werfen, auf daß Reue, die aufrichtige Reue, welche allein zur Sinnesänderung und Versöhnung führt, in ihm erwache und wirke und seine unsterbliche Seele nicht verloren gehe für Zeit und Ewigkeit.« Der hereingeführte Angeklagte hörte die Verlesung des Verdicts mit Ruhe an. Der Staatsanwalt stellte seinen Antrag auf die Todesstrafe nach dem Criminalgesetzbuch, mit dem Hinzufügen, die Richter dürften, dem Buchstaben des Gesetzes zufolge, keine Milderung eintreten lassen. Dagegen erhob sich der Vertheidiger Müller: »Ich muß anerkennen, daß der Antrag der Oberstaatsanwaltschaft auf Todesstrafe mit dem betreffenden Paragraphen unsers Criminalgesetzbuches im Einklange ist. Nichtsdestoweniger dürften gegen ihre Zulässigkeit im Fragefalle Bedenken zu erheben sein. Die Gerichtspraxis hat es bisher anerkannt, daß beim Mangel des Geständnisses eines Mörders die Todesstrafe nicht erkannt werden könne. Diese Ansicht findet sich auch in den Motiven zu unserm Strafcodex ausdrücklich bestätigt. – Ich verkenne nicht, daß die Einführung des Geschworenengerichts in unserm Lande und die dadurch herbeigeführte wesentliche Veränderung der Grundlagen des strafrechtlichen Beweisverfahrens dieser Praxis vielleicht ihre Stützpunkte entzogen habe, aber es liegt ein schauerlicher Ernst in dem Amte des Richters, auf den Tod eines Mitmenschen zu erkennen, um so schauerlicher, als es nicht an bedeutsamen Zeichen der Zeit fehlt, daß vielleicht in wenigen Jahrzehnden Philosophen und Staatsmänner über die Vermessenheit früherer Menschenalter staunen werden, wo der Arm der Gerechtigkeit sich sogar mit dem Schwerte des Nachrichters bewehrte. Und wenn Sie, meine Herren Richter, außer Stande sein sollten, diesen Erwägungen in Ihrem Erkenntnisse Gewicht beizulegen, so hoffe ich doch, daß dieselben an einem andern Orte nicht unberücksichtigt bleiben werden – am Throne der weltlichen Gnade.« Der Gerichtshof trat zur Fällung des Urtheils ab und verkündete darauf dasselbe; es lautete: auf Todesstrafe durch Enthauptung. Unter den Erwägungen war die eine: daß für das richterliche Strafurtheil nur der Wahrspruch der Geschworenen die Grundlage bilde, das Gericht daher nicht befugt sei, weiter zu prüfen, auf welche Beweisgründe, mittelbare oder unmittelbare, der Wahrspruch sich stütze (das deutete doch nicht darauf, daß im Schoos des Collegiums sich Zweifel erhoben hätten?) – die andere: daß von dem Gesetze wegen des Mordes sowol durch Gift, als gegen einen Angehörigen, die Todesstrafe unbedingt angedroht und dem Gerichte jede Milderung untersagt sei. Der Präsident Trieps, auch als Mitglied des braunschweigischen Landtags, soviel bekannt, ein ausgezeichneter Redner, richtete darauf an den Verdammten ermahnende und erschütternde, an die Geschworenen und die Zuhörer einige würdige Worte und schloß damit um 8½ die letzte Sitzung dieses in der Criminaljustiz des braunschweiger Landes unerhörten Processes. Dombrowsky hatte auch nicht die geringste Bewegung in seinen finstern Zügen verrathen. Daß der Präsident den jetzt Verurtheilten plötzlich mit Du angeredet, machte ihn bestürzt und verwirrte dermaßen seine Eitelkeit, daß dieser Eindruck alle andern Gefühle in ihm übertäubte. Der Verurtheilte legte die Nichtigkeitsbeschwerde ein. Sie war von seinem Vertheidiger, Obergerichtsanwalt Müller, abgefaßt, von ihm selbst unterschrieben, und gründete sich besonders darauf, daß einer der Geschworenen die gesetzlichen Eigenschaften nicht besessen. Der Cassationshof wies durch Urtheil vom 20. September, in welchem auch der Sachinhalt einer gründlichen Würdigung unterlag, die Beschwerde zurück. Bei der Publication des Urtheils soll Dombrowsky zuerst still gewesen sein, dann wie in elegischer Laune geäußert haben: »Ich sehe, daß es jetzt ein tragisches Ende nehmen soll.« Es war nichts weniger als sein Ernst. Er flehte nun die landesherrliche Gnade an. Sein Gesuch ward durch folgendes auf höchsten Specialbefehl an den Staatsanwalt Görtz erlassenes Rescript vom 3. October zurückgewiesen: »Wilhelm, Herzog u. s. w. Wir haben mit Ihrem Berichte vom 25. vorigen Monats das Begnadigungsgesuch des Friseur Dombrowsky aus Wolfenbüttel erbalten.« »Dieses Gesuch wird theils auf Zweifel gegen die Rechtmäßigkcit und Notwendigkeit der Todesstrafe überhaupt, theils auf den Umstand gestützt, daß der p. Dombrowsky das Verbrechen, wegen dessen er verurtheilt worden, nicht eingestanden hat. Jene Zweifel müssen Wir für unbegründet erklären, da bei den wenigen schweren Verbrechen, welchen das Criminalgesetzbuch die Todesstrafe androht, dieselbe ebenso gerechtfertigt als nothwendig ist und Wir diese gesetzlichen Bestimmungen ohne die feste Überzeugung von deren Unerläßlichkeit nicht sanctionirt haben würden.« »Die rechtliche Bedeutung des Umstandes, daß von dem p. Dombrowsky dessen Verbrechen nicht eingestanden ist, hat in den Entscheidungsgründen des Erkenntnisses des Cassationshofs bereits eine entsprechende Würdigung gefunden und würde in der Begnadigungsinstanz nur von Erheblichkeit sein, wenn über die Schuld des Dombrowsky Zweifel obwalten könnten. Dies ist aber den stattgehabten Verhandlungen zufolge nicht der Fall.« »Da nun Bestrafung eines der verabscheuungswürdigsten Verbrechen, die eines Giftmords, vorliegt, welcher dadurch noch verabscheuungswürdiger wird, daß er an der eigenen Ehefrau des Verurtheilten begangen ist, da dieser durch die verwerflichsten Motive zu der That bewogen und da er endlich bei deren Vollführung zugleich den verruchtesten Leichtsinn neben einer fortgesetzten kalten Bosheit gezeigt hat, so können Wir es mit den Uns obliegenden landesfürstlichen Pflichten nicht für vereinbar halten, in einem Falle solcher Art den Lauf der Gerechtigkeit zu hemmen.« »Sie haben daher den p. Dombrowsky abschläglich auf sein Begnadigungsgesuch zu bescheiden und etwaigen fernern Begnadigungsgesuchen eine aufschiebende Wirkung nicht zu geben.« »Die Berichtsanlagen gehen hierbei zurück.« Braunschweig, am 3. October 1853. Auf Höchsten Specialbefehl. gez. von Schleinitz. Er legte noch ein zweites Begnadigungsgesuch ein, welches am 10. desselben Monats zurückgewiesen ist, worauf die Hinrichtung des Verurteilten auf den 14. dieses Monats angesetzt ward. Bis hier sind wir der actenmäßigen Darstellung gefolgt, wie man die protokollarisch getreue Auffassung der öffentlichen Verhandlungen in der oben erwähnten Schrift nennen darf. Nur Einzelnes, da die Druckschrift aus ökonomischen Gründen über Verschiedenes kürzer hinweggehen müssen, haben wir aus andern Mittheilungen ergänzt. Man hat uns aber versichert, daß über den Proceß Mysterien ruhen, die, an Ort und Stelle mehr oder weniger bekannt, demselben ein erhöhtes Interesse verleihen. Durch die Freundlichkeit nahe bei der Untersuchung Beteiligter ist uns Einiges davon, was sich für die Öffentlichkeit eignet, mitgetheilt worden, was, das Bild des Verbrechers vollendend, besonders von psychologischem Interesse ist. Abgesehen von diesem ist aber auch für Criminalisten der Proceß in mehr als einer Beziehung lehrreich. Selten ist wol, gegenüber einem so hartnäckigen, ausdauernden Lügensystem, ein Indicienbeweis so vollständig und schlagend geführt worden. Ebenso selten wird es vorkommen, daß eine solche Zahl durchaus classischer Zeugen in einem ähnlichen Falle aufgetreten ist. In verwandten aus älterer und neuerer Zeit, wo es an Zeugen freilich nicht fehlt, erregen die unbekannten Eigenschaften der Aufgetretenen oft um so größeres Bedenken, als man weiß, daß die psychologische Kritik der Zeugen von unsern Vorfahren nicht immer zu gewissenhaft oder streng geübt ward, während andererseits das Unwesen der falschen Zeugen vor den alten französischen und auch den englischen Gerichten grassirte. Erinnere man sich nur des Falles Bletry Siehe »Bletry oder die Leiche auf der Eisenbahn.« Neuer Pitaval, XI. aus jüngster Zeit, wo die Jury schwerlich das richtige Urtheil fand, aber auch wir, auch der gelehrteste Richter würde es schwerlich gefunden haben, wo dies Gewimmel und Gesindel verdächtiger Zeugen, statt die Verwickelung zu entwirren, sie noch mehr verwirrte und den klarsten Verstand an seinem eigenen logischen Schlußvermögen zweifelhaft werden ließ. Alle in diesem Falle auftretende Zeugen waren in Wolfenbüttel wohlbekannte Personen aus dem Mittelstande, und, als höchst rechtliche, unbescholtene, glaubwürdige Leute, den Richtern und Geschworenen bekannt. Für die braunschweigischen Lande war die Führung und der Ausgang des Processes speciell wichtig, weil auch hier wie anderwärts die laudatores temporis acti auf der Lauer stehen, um aus jedem verfehlten oder anscheinend ungerechten Spruch eines Geschworenengerichts eine Anklage gegen das ganze Institut zu erheben. Mit musterhafter Ordnung, Ausdauer und Eifer arbeiteten alle Theile zusammen, Richter, Ankläger, Vertheidiger, Zeugen, Geschworene und das Publicum, damit ein gerechtes Urtheil gefunden werde, und man betrachtet mit diesem glänzenden Ausfall einer ersten so ernsten Probe das Geschworenengericht dort für immer gerechtfertigt und stabilirt. – Daß es dieser Proben allüberall in Deutschland noch bedarf, nachdem so viele sprechende Erfolge fast die moralische Unmöglichkeit dargethan haben, zum alten geheimen Actenverfahren zurückzukehren! Der Proceß gegen den Mörder der Gräfin Görlitz, die völlige Ehrenrettung ihres unschuldigen Gatten, des Grafen, die nur und allein auf diesem Wege erreicht ward, hätte doch auch die verhärtetsten Gegner, wenn sie ehrenhaft sind, überzeugen können. Aber es scheint zum Kriterium unserer Zeit zu gehören, daß, wie die Geschichte eine unverstandene Lehrmeisterin bleibt, die evidentesten Erfahrungen dem entmuthigten und an sich selbst verzweifelnden Geschlechte keine Lehren mehr geben. – Wie das Publicum an dem Processe Theil genommen, davon noch später. Nach dem braunschweigischen Gesetzbuch ist Einstimmigkeit der Geschworenen zum Verbict erfoderlich. Dies mag die längere Berathung der Jury, als man erwarten sollen, veranlaßt haben. Ob diese Überkommenschaft aus der uralt germanisch-englischen Institution, welche das Geschworenenverdict dem Gottesurtheil nahestellt, noch mit unsern Ansichten und Bedürfnissen stimmt, steht in Frage, seit man die barbarische Strenge der Vorzeit, ein solches, übereinstimmendes Urtheil zu erzwingen, nicht mehr aufrecht erhalten kann. In England selbst wird man zweifelhaft; in Schottland, das in seinen Institutionen den deutschen in vieler Beziehung näher steht, fodert man sie nicht, die Stimmenmehrheit bildet das Verdict. Wo sich so Vieles dafür und dagegen sagen läßt, darf man indessen Denen, wo das alte englische Verfahren sich bewährt hat, nicht aus theoretischen Gründen das französisch modificirte preisend entgegenhalten und aufdringen wollen. Eine Fiction ist keine Fiction mehr, wenn der allgemeine Glaube sie trägt und Erfahrung und Sitte sie billigen. Nach dem bis da in Braunschweig gültigen Rechte bedurfte es eines Geständnisses, um auf die Todesstrafe zu erkennen. Nach dem neuen Verfahren fiel diese Bestimmung von selbst weg. Die Überzeugung geschworener Männer ist der Gegenpol zu der Überzeugung, die man dem unter den Qualen der Folter erpreßten Geständniß beilegte. Eines verträgt sich nicht mit dem andern; das eine hebt das andere auf. Es war aber der erste Fall, wo diese neuen Rechtssätze bei einem Capitalverbrechen zur Anwendung kamen, und um deswillen konnte der Angeklagte und das Publicum zweifeln, die Vertheidigung durfte sich an das alte Recht zu Gunsten des Leidenden klammern. Es kam hinzu, daß die durch die frankfurter Grundrechte aufgehobene Todesstrafe nach Aufhebung der Grundrechte hier zum ersten mal wieder in Anwendung kommen sollte, wo noch so viele Gemüther an dieser Erinnerung festhielten, so viele Stimmen, auch Solcher, die den Grundsätzen der überwundenen Revolution nicht anhingen, sich gegen dies Recht, über das Leben Anderer zu schalten, aus christlichen und philosophischen Gründen erklärten. Das waren allerdings Motive, welche die Vertheidigung aufzugreifen berechtigt war, die alte Sitte, den Glauben des Volks, den Grundsatz, daß bei zweifelhaften Gesetzen und Rechtszuständen immer die Auslegung den Vorzug hat, welche dem peinlich Angeklagten die günstigere ist. Aber sonst war die Aufgabe der Vertheidiger eine peinlich schwierige. In Wolfenbüttel war, seit den ersten Tagen seiner Verhaftung Niemand, der Dombrowsky nicht für schuldig hielt, und beide Vertheidiger theilten diesen Glauben. Ja der Glaube ward durch den nähern Verkehr mit dem Gefangenen zur Überzeugung. Sie lernten die ganze Verworfenheit und Schlechtigkeit des heuchlerischen Menschen von Grund auf kennen, ein innerer Abscheu gegen ihn erfüllte sie, und doch mußten sie ihrer Pflicht genügen und durften das undankbarste Amt nicht von sich weisen; es wäre ein neues Verbrechen geworden, einem Verbrecher sein gesetzliches Recht, vertheidigt zu werden, entziehen oder verkümmern zu wollen. In welcher Art sich die Ehrenmänner aus diesem Conflict der Pflichten und Gefühle herausgezogen, haben wir oben angedeutet. Abgesehen von den Motiven, über die wir weiter unten einen Schlüssel erhalten, so erschien Vielen der ganze Mensch Dombrowsky als ein Räthsel. Das mag in der Stadt, wo er gelebt, wo er als munterer, unterhaltender Gesellschafter, als ein Mann überall bekannt war, der nie ein Spiel verdarb, der mit seiner Frivolität und seinem Witze nicht hinterm Berge hielt, sondern sich darin offen gegen Jeden gab, gerechtfertigt sein; uns, die wir ihn nur aus dem Papier, aus seiner officiellen Erscheinung vor Gericht und aus der Zeugen Munde kennen, tritt in ihm wenig Räthselhaftes entgegen; wir glauben vielmehr in ihm einen alten Bekannten wiederzufinden. Nichts weiter als einen jener ruhmredigen, großsprecherischen, eiteln Gesellen, die vom Schaum der Bildung großer Städte genippt haben und ihre innere Roheit und Sittenlosigkeit damit stets zu Überfirnissen bereit sind. Wir sind nie erstaunt, wenn wir einen solchen Menschen, der, unterstützt von etwas Mutterwitz, mit aufgelesenen Brocken den gebildeten Mann spielen will, plötzlich in seine kannibalische Rohheit ausbrechen sehen. Es ist eben nur die alte Natur, die nach Verstellung und Zwang ihr Recht verlangt, unser Gefühl um so verletzender, je geschickter die plattirte Bildung auf den gemeinen Kern aufgetragen war. Daß außer der Roheit auch verbrecherische Gelüste in diesem Deckmantel sich verhüllen mögen, ist ebenso wenig etwas Ungewöhnliches. Wir sahen vollendete Verbrecher im Kleide einer Bildung, gegen welche die des Friseur Dombrowsky gar nicht aufkommt. Wie er dazu geworden was er ist, zum vollendeten Egoisten, der, um zu seinen Zwecken zu gelangen, die äußersten Mittel nicht scheut, ob früh schon schlechte Beispiele und Erziehung, Mangel an religiösem Sinn, sein Wanderleben, oder was sonst ihn zum Verbrecher reifen ließ, berührt uns hier nicht, da alle Nachrichten darüber fehlen. Es ist denkbar, daß der Keim des Bösen schon so früh unverwüstliche Wurzeln in ihm geschlagen als in jenem Mörder seiner Mutter, dessen widerwärtig schauerliche Gestalt wir im vorvorigen Theile unsern Lesern vorführten. Auch dort laborirte der unreife Bube an der aufgeschnappten Bildung, und während er noch ein Knabe war, der nichts gelernt und nichts lernen wollte, brüstete er sich bereits mit weltschmerzlichen Gefühlen und dem aufzehrenden Grimm über die Macht der Verhältnisse, die ihn und seinen Werth oder sein Recht nicht aufkommen ließen. Auch Dombrowsky wird einen Theil dieser Schule durchgemacht haben, er hielt sich berufen zu einem größern Antheil an den Genüssen dieser Welt, als die Verhältnisse ihm zugetheilt hatten, aber sein Genius war praktischerer Art, er war von Natur fleißig, ämsig, strebsam, daher verschmähte er das unnütze Brüten und Raisonniren, das zu nichts bringt, er lauerte nicht auf Zufälle und Wunder, sondern er sorgte für sich und griff munter zu, wo er etwas fand, das nicht zu sorgfältig gehütet und bewahrt schien. Mit seinem Gewissen, wenn dessen Stimme je in ihm ertönt, hatte er längst abgeschlossen, er ist ein vollendeter, fertiger Verbrecher in dem Momente, wo wir ihn kennen lernen. Alle die furchtbaren innern Kämpfe, vom ersten Schritte zum Bösen zu den fernern, lagen hinter ihm, und seine Skrupel und Abrechnungen waren nur noch mit der Klugheit, um vor den Leuten als ein rechtschaffener, umgänglicher, liebenswürdiger und feiner Mann bestehen zu können. Hier erst stoßen wir auf etwas Räthselhaftes. Er war eitel und leichtsinnig. Von jener Eigenthümlichkeit werden wir zunächst erstaunenswürdige Proben sehen; aber, wenn wir nicht annehmen, daß er im Verbrechen schon die Meisterschaft errungen und, um uns so auszudrücken, schon ein »coulanter« Giftmörder war, so überschreitet der Leichtsinn, mit welchem er dabei zu Werke ging, allen Glauben. Er rechnete allerdings auch hier ab mit den Verhältnissen, mit dem Maß von Klugheit, welche er den Personen um sich her zutraute, aber in seiner Bilanz setzte er auf ihr Conto das allergeringste Saldo. Er fühlte wohl, daß er die Eventualität präpariren, die Gemüther vorbereiten müsse, daher mußte er mit seiner Frau, die sterben sollte, vorher ausgesöhnt scheinen. Aber nicht ein Vierteljahr, nicht einen Monat, nicht eine Woche setzte er an die Verstellung, sondern er opferte ihr einen einzigen Tag; damit war es genug gethan! Ja auch der war ihm noch zu lang; den Abend schon, nachdem er sie vergiftet, mußte er seiner Natur fröhnen und den Ball besuchen, seine Freuden in vollem Maße genießen. Daß dies nur Maske gewesen wäre, ist unwahrscheinlich, seine ganze leichtsinnige Natur siegte über die präparirte Rolle; ja, er konnte sich so wenig halten, daß er ihren Tod voraussagte, was im Plane lag, und doch lustig blieb. Es gefiel ihm gar zu gut, den starken Geist zu spielen und sich über die häusliche, ihm widerwärtige Frau zu moquiren, selbst auf die Gefahr hin, daß dies den Verdacht erzeuge. Mit gleicher Sicherheit des Leichtsinns sein Benehmen während der ganzen Krankengeschichte, die ihm langweilig wurde; daher suchte er sie zu beschleunigen. Wo ist endlich ein Giftmischer vorgekommen, der das entsetzliche Gift zerkrümelt, ohne Schachtel, Büchse, Papier, in seiner lockern Schlafrocktasche trägt, um gelegentlich mit den Fingern hineinzugreifen und, wo es geht, davon in Arznei oder Speise einzustreuen! Von hochberühmten Personen wird es schon als Curiosum erzählt, daß sie den Schnupftaback auf diese Art bei sich führten, und man betrachtet es als ein äußerstes Zeichen von Genialität, welche nicht Acht, nicht Auge hat für die alltäglichen Lebensregeln, aber Gift in dieser Art mit sich zu führen, auf die Gefahr hin es auszustreuen, daß Andere, die Kinder, davon einathmen könnten, auf die noch näher liegende, daß der Mann mit dem Schnupftuch, das er aus der Tasche reißt, sich selbst vergifte, das verräth einen unerhörten Leichtsinn. Und als er wußte, daß der Verdacht auf ihn gelenkt war, daß eine Anklage ihm drohte, daß die Verhaftung vor der Thür stand, als er noch Mittel hatte, den Schlafrock verschwinden zu lassen, da that er nichts, er verbrannte nicht die Tasche, er schüttelte sie nicht einmal um, er ließ ruhig die Giftkörner darin und rauchte gemächlich und gemüthlich in demselben Schlafrock seine Pfeife! So zeigt sich uns der Mann nach den Acten; hören wir nun Mitteilungen, welche sein Vertheidiger uns über ihn gibt. Derselbe hatte ihn genau beobachtet, was ihm möglich ward, da er vom 3. August bis zum October jede Woche ein mal, in seinen letzten Tagen wol noch 8 – 10 mal längere Zeit und ohne Zeugen ihn gesprochen hatte. Die vorherrschenden Züge in Dombrowsky's Charakter waren Eitelkeit, Heuchelei, Egoismus, Wollust und Habgier. Letztere stellte sich jedoch nicht als Geiz dar, noch entsprang sie aus demselben, sondern es galt ihm nur, sich die Mittel zur Befriedigung seiner Wollust und Eitelkeit zu beschaffen. Auch scheint von diesen beiden Eigenschaften die erstere der letztern untergeordnet gewesen zu sein. Er lebte sehr liederlich, aber fern davon, einen ehrbaren Schein anzunehmen, schmeichelte es ihm, daß man ihn für einen Don Juan hielt, und man könnte glauben, daß der Genuß, sich seines Glückes bei Frauen rühmen zu dürfen, ihm noch über den der Sinnlichkeit selbst ging. Sittliches Gefühl war ihm gänzlich fremd. Dafür trat eine kalte Berechnung ein, womit er, bei großer Schlauheit, nach jedem Mittel griff, das ihn zu seinem Ziele zu führen versprach, insofern nur der äußere Schein dabei gerettet blieb. Diese genaue Berechnung und gegenüber der grenzenlose Leichtsinn sind für den Psychologen wenn nicht das Räthselhafte, doch das Merkwürdige, wenn nicht der Schlüssel dafür in seiner bodenlosen Eitelkeit und dein Dünkel auf seine Klugheit und seine Vorzüge gegeben wäre. Von dieser bodenlosen Eitelkeit werden uns noch charakteristische Züge erzählt. Auf seine Selbstvertheidigung scheint er sich lange vorbereitet und auf den Moment, wo er damit hervorplatzen und einen Eindruck machen werde, gefreut zu haben. Sie erinnert an manche politische Reden aus der tollen Zeit von 1848, und Studien und Reminiscenzen mögen auch daher stammen, wo bei Wahl- und andern Volksversammlungen wol ein ehrbarer Bürger, der vorher nie den Mund aufgethan, seinen Nachbarn unter gerührtem Schluchzen erzählte, ein wie guter Sohn er gewesen, ein wie bedrängter Familienvater er geworden, und wie doch Niemand um deshalb daran zweifeln könne, daß er ein rechtschaffener Volksvertreter sein werde. Zu seiner Rechtfertigung führte er nichts an. Dennoch mußte er oft innehalten und sich besinnen, um den Faden in diesen bombastisch ungeordneten Phrasen nicht zu verlieren, – Dennoch sagte er, als er aus der Sitzung fortgeführt ward, zu einer an der Thür stehenden Frau, seiner Bekannten: »Haben Sie meine Rede gehört? – Nicht wahr, war sie nicht schön?« Hätte Dombrowsky vielleicht einmal in unserm Pitaval geblättert und gelesen von den Mördern und Verbrechern, welche im Kerker mit Gedichtemachen sich beschäftigten, und hielt er dies für eine Beschäftigung, die den gebildeten vor gemeinen Verbrechern auszeichne? Wahrscheinlich hatte er wenigstens von Bernhard Hartung in dem nahen Magdeburg gehört, der durch seine Lieder so großes Interesse bei zartfühlenden Seelen erweckte. Er hielt sich auch für berufen Gedichte zu schreiben, um seine heroische Stimmung an den Tag zu legen. Am 5. October las er seinem Vertheidiger eine Partie vor, die er Tags vorher niedergeschrieben. Er übergab sie ihm mit den Worten: »Ich habe darin meine Gefühle und meine Gemüthsstimmung ausgedrückt. Sie können jeden Gebrauch davon machen und es auch Damen mittheilen .« Das bedarf keines Commentars. Aber man werfe einen Blick darauf: 1. Ach, schöne Zeit! vor wenig Monden, Als still Familienleben mich noch beglückte, Wo falsche Freunde mich verschonten, Gab es nichts, was mich bedrückte. In Freuden und in Wohlergehen Glaubt ich den Glückstern zu erblicken, Könnt ich es jemals wol ersehen, Das fremde Tück mich wollt' bestricken? 2. Vom Schicksal wunderlich geführt, durch viele Sorgen, Hab ich bestanden manch feindliches Geschick, Wehe dem! – der verdarb damit meiner Kinder schönen Morgen, Den hat die Hölle! ja der Teufel schon am Strick. Ihn wird das Gott's Gericht doch entlich noch erfassen, Wenn auch das irdische Gericht nicht strafen kann, Dafür wird Gott die Seinen nicht verlassen; Es gab ja nie ein Bösewicht, der Gottes Macht entrann, 3. Leider, aber oftmals unbedacht, Hab' ich schon manches Wort leicht hingesprochen, Nicht ahndent, es sei falsch angebracht, Dadurch ward mir der Stab gebrochen. Lassen Reden oder Thaten, Wenn sie harmloser Art noch sind, Stets ein schlechtes Herz errathen? Bin ich doch schuldlos, wie ein Kind. 4. Doch wenn der Mensch am frohsten ist, voll Zuversicht und Freuden, Wie leicht trifft hart ein Schicksalsschlag, ihm ernstlich anzudeuten; Soll er nicht übermüthig sein, nur fromm vom ganzen Herzen, Was falscher Leumund auserdacht, verursacht große Schmerzen. So traf auch mich, verhängnißvoll, im Criminalgerichte, Ein Trugbild, was gut eingehüllt, und fern von allem Lichte; Das Unglück, was viel größer ist, als alle Elemende Drum, großer Gott, empfel ich mich in deine Vaterhände, 5. Doch wehe! – Fürchterlich ist Euer Schlummer Ruhig schlaft Ihr nicht, das macht der innre Kummer Ihr konntet schamlos und ohne zu erröthen; Ein ganz Familienglück moral und phisisch tödten. Ach gebe Gott, daß das Gewissen in Euch recht bald erwacht, Dann ist der harte Schicksalsschlag von uns bald weggebracht, Das räthselhafte Thatgespinst, gar schleunigst zu enthüllen, So würden alle Zehren sich durch dies Bekenntniß stillen. 6. Bald ist der Tag, der letzte mir vorhanden, Gekommen ist die unabwendbar böse Zeit, Es gab ein Glück, ja! es hat für mich bestanden, Stets würdig zu empfangen und bereit. Doch Gott Du Großer, mit Deinem Almachtswalten, Was bin ich schwacher Mensch, in mein Wirren oder Denken Du der alles kann, selbst Welten umgestalten, Zu Dir steigt mein Gebet, Du wirst mein Schicksal lenken. Wolfenbüttel, am 4. Oktober 1853. Gedichtet von G. Dombrowsky. Es ist ekelerregend, an die Mühe zu denken, mit welcher der Mensch dies Geschreibsel zusammengestoppelt haben muß, um sich in eine neue Rolle, eine, zu der er am wenigsten paßte, hineinzulügen. Ein Mitgefangener hat später unserm Gewährsmann vertraut, daß Dombrowsky das Product aus Zschokke's Stunden der Andacht und Schiller's Gedichten, die beide aufgeschlagen auf seinem Tische lagen, zusammengelesen hat. Es ist schwer zu glauben ohne Injurien gegen beide Schriftsteller und Dichter, indessen wird uns gesagt, daß seine eigene wirkliche Bildung der Art war, daß er ohne solche Beihülfe selbst diese Zeilen, die Verse vorstellen sollen, nicht zu componiren im Stande gewesen wäre. – Zwei Tage vor seiner Hinrichtung überreichte er demselben Manne abermals zwei eben verfertigte Gedichte. Sie haben wenigstens als Documente, wie er sich dem Publicum vorstellen wollte, einige Bedeutung. An meine Freunde. Ein Stammblättchen muß ich Euch noch überreichen Nehmt Ihrs, so ist's für mich ein güns'diges Zeichen Als ich noch fröhlich unter Euch war, Auch Eure Laune manch Späschen gebar, Und ich nicht müde des Tändelns und Scherzens, Auch immer noch folgend dem Drange des Herzens O! da hatte ich nimmer geglaubt und gedacht Das mich dies jemals ins Unglück gebracht. Freunde vernehmt von mir noch ein recht ernstes Wort Ich sage es Euch hier und warne Euch noch dort Und habt Ihr verloren, das Schönste der Güder Ein liebendes Weib und wurdet hiemit ein Lebensmüder So nehmt Euch in Acht beim zweiten mal freien Es dürfte dann dennoch keine ältere sein Da könnt Ihr Euch plagen und immer abmühen Ihr werdet sie nimmer nach Eure Hand ziehen. Auch ich war vom Schöpfer zu diesem Schicksal erkoren Auch ich hatte das Theuerste, das Schönste verloren Als Vater gezwungen, von zwei Kindern beglückt Nahm ich die Stiefmutter, aber ach! mein Herz war bedrückt. Es wär' mit uns dennoch recht glücklich ergangen Hätte nicht gierige Habsucht die Menschen umfangen. Nichts scheuend, zu erhalten das ungerechte Gut, Und damit hinopfernd mein unschuldig Blut. Ach Freunde! die fürchterliche Stunde naht Beendet ist nun bald mein kurzer Lebenspfad Noch um Eins wollt ich Euch herzlich bitten Da ich gewiß genug unendlich schon gelitten In meinen letzten Worten, keinen Zweifel mehr zu stellen Die göttliche Weisheitsmacht, wird sie einst noch erhellen Das ich nicht mächtig war zu begehen ein Verbrechen Was Gott der Allmachtige noch fürchterlich wird rächen. Nachruf aus den ewigen lichten Höhen. Geschieden bin ich aus dieser Welt Gewaltsam durch Tod vom Gerichte bestellt. Ich sehe es, ich war zu etwas bessern erkoren Es ging zwar der Leib, doch nicht die Seele verlohren Hier empfängt Jeder den gerechtesten Lohn Vor Gott und des Heilandes himmlischen Thron Wer auf Erden gelebt, stets in göttlicher Zuversicht, Den verstößt der barmherzige Vater aus seinem himmlischen Reiche nicht. Wie lieblich ist's hier im himmlischen Höhen Ach könntet Ihr's von der Erde nur einmal ersehen Dann würde des Menschen bös dichten und trachten Verdrängt aus der Brust, die Seeligkeit achten Die der Herr ihm verheißen, zu jeglicher Zeit Bußfertige Menschen sind zum sterben bereit Je härter das Schicksal Euch auf Erden getroffen Um so viel Schönres habt Ihr im Himmel zu hoffen. Ein so langer, gewissermaßen intimer Umgang, wie er zwischen einem Criminalgefangenen und seinem Gefangenwärter, oft zwischen ihn, und dem untersuchenden Richter, hier mit dem Vertheidiger, der als eine Art Seelenarzt bei ihm auftrat, einzutreten pflegt, erweckt doch endlich ein Vertrauen, und der Verbrecher gesteht zuweilen aus freien Stücken, was er vordem noch so hartnäckig geleugnet und zu verbergen gesucht; er gibt das gleichsam als Geschenk fort, was, nachdem er es gegen die richterliche Gewalt glücklich vertheidigt und gerettet, ihm nichts mehr nutzt. Indem er aus freien Stücken bekennt, opfert er seinen Stolz: »Du sollst mein Zeuge und Depositar sein, indem ich dir aus freien Stücken vertraue, was Jene mit allen ihren angewandten Zwangsmitteln nicht vermochten.« Aber Dombrowsky, so leichtsinnig er war, neigte nichts weniger als zum Vertrauen, im Gegentheil war er im höchsten Grade mißtrauisch. Dennoch glaubt sein Vertheidiger, er habe soviel Vertrauen gegen ihn gehegt, als ein solcher Mensch überhaupt haben kann, und er würde ihm endlich ein directes Geständniß seiner Schuld abgelegt haben, wenn er sich nicht fortwährend mit dem Gedanken geschmeichelt, er könne nicht hingerichtet werden und die Begnadigung werde unfehlbar eintreten. Es war das die allgemeine Annahme, weil er ja nicht gestanden hatte, und für ihn erhielt sie noch durch einen beklagenswerthen Umstand Bekräftigung. Einer jener Verehrer des alten Regime, der die neue Gerichtsverfassung und die Jury verwünschte, soll diese Hoffnung in ihm rege erhalten haben, dergestalt, daß die Hoffnung sich bis zum Trotz steigerte und Dombrowsky noch am 11. October, drei Tage vor seiner Hinrichtung, zu seinem Vertheidiger die Worte sprach: »Die Geschworenengerichte würden durch ihn, Dombrowsky, in ihren Grundvesten erschüttert werden und keine drei Jahre mehr bestehen.« Der reuelose Verbrecher rechnete demnach, trotz der dringenden Vorstellungen des Defensors, sich zum Tode vorzubereiten, so sicher auf Begnadigung, daß er schon einen bestimmten Plan über seine Zukunft entworfen hatte, den er jenem mehrmals mittheilte. Er nahm nämlich an, daß die Todesstrafe im Wege der Gnade in lebenslängliche Kettenstrafe verwandelt werden müsse. Den Director und Arzt der Strafanstalt hoffte er dahin zu bestimmen, wegen seiner schwächlichen Körperbeschaffenheit (die nicht vorhanden war) vom Einschmieden in die Kette Abstand zu nehmen, und ihn nur zu Arbeiten im Hause zu verwenden. Wenn er sich dann wie ein gebildeter Mann aufführe, müßte ihm doch nach vier bis fünf Jahren die weitere Gnade widerfahren, daß man ihn nach Amerika auswandern lasse. Daher sein hartnäckiges Leugnen. Dennoch gab es Momente, wo die Kraft der Lüge erschüttert schien. Der Vertheidiger hatte ihm schon während der Verhandlungen offen gesagt, daß er ihn für schuldig halte; er hatte es ihm nach der Verurtheilung wiederholt, und daß er diese für vollkommen gerecht erachte. Dombrowsfy gestand das zwar nicht ein, aber von da ab hatte er auch nie positiv erklärt, daß er unschuldig, daß das Urtheil ein ungerechtes sei. Nur am 5. October, nachdem der Staatsanwalt ihm die abschlägliche höchste Resolution eröffnet, und Köpp ihn scharf und ernstlich ermahnt hatte, jetzt, wo er auf Gnade gar nicht mehr zu rechnen und nur noch wenige Tage zu leben habe, der Wahrheit die Ehre zu geben und reuig an das Jenseits zu denken, rief er aus: »Was soll ich sagen; ich habe nichts gethan.« Nachdrücklich ermahnte ihn der Vertheidiger, ihm gegenüber, den er so tief in sein Inneres blicken lassen, dergleichen doch jetzt nicht mehr vorzubringen, sondern, wenn er die That nicht offen bekennen wolle , lieber ganz zu schweigen. Auch das machte keinen Eindruck. Er erging sich wieder in ganz unhaltbaren Möglichkeiten, daß diese oder jene dritte von ihm genannte Person das Gift in den Sago gethan haben könne. Als ihm das Widersinnige dieser Angaben durch die evidentesten Gründe nachgewiesen ward, schwieg er, war aber keineswegs überwunden, denn plötzlich verfiel er wieder auf die Hypothese, es sei doch möglich, daß die Frau sich selbst vergiftet habe. Als der Vertheioiger sich die Mühe genommen, ihm die völlige Unwahrscheinlichkeit und Thorheit auch dieser Behauptung auseinander zu setzen, brach er in die Worte aus: »Man glaubt mir nicht, man glaubt nichts, was ich sage; ich wüßte wol noch Manches gegen Andere, aber ich will nichts sagen, ich will nobel sein .« Hierbei blieb er, obgleich der Vertheidiger ihm vorstellte, daß, wenn er wirklich Wahres wisse, er ihm dies sagen müsse, und, wo es sich um Kopf und Kragen handle, das »nobel sein« ganz am unrechten Orte wäre. Es ist hier der Platz zur Erläuterung der mysteriösen Schlußworte in seiner eigenen Verteidigungsrede, wo er sagte: »Es sei eine Person vorhanden, die sich aus der Schlinge gezogen habe, er wolle den Mann nicht anklagen,« Er meinte damit seinen Schwiegervater Angelstein; er habe sich aus der Schlinge gezogen, weil er kein Zeugniß ablegen wollte. Dombrowsky hatte mit dem alten Manne in keinem guten Verhältnisse gestanden, und haßte ihn jetzt um so mehr, als er es gewesen, der die erste Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gemacht, und durch sein kürzlich gemachtes Testament fast sein ganzes Vermögen, etwa 3–4000 Thaler, seiner zweiten Frau, der auch als Zeugin erschienenen Frau Angelstein, zuwandte. Dombrowsky hat öffentlich vor Gericht den alten Angelstein nicht geradezu oder auch nur annähernd der That (daß er die eigene Tochter vergiftet haben solle!) beschuldigt, wie es in Zeitungsberichten erwähnt ist; gegen seinen Vertheidiger hat er aber doch mehr als einmal hingestellt, daß Angelstein der Anstifter sei. Es sollen hier noch andere Mysterien zu Grunde liegen, die, uns nur andeutungsweise genannt, sich nicht zur Veröffentlichung eignen. In einem der wichtigsten Momente der Untersuchung fing Dombrowsky, trotz aller seiner Klugheit, sich selbst, nicht sowol aus Leichtsinn, als aus allzu kluger Berechnung. Wir wissen, daß die Untersuchung der Ofenröhre, auf welcher das Glas mit Sago gesprungen war, erst während der öffentlichen Verhandlung in Anregung kam. Seine Vertheidiger machten den Angeklagten zuerst auf den Umstand aufmerksam; sie beriethen sich untereinander darüber, indem ihnen das Gefährliche einer Untersuchung klar war, falls Gift dort gefunden würde. »Wenn sich Arsenik darin findet«, sagten sie ihm, »so ist Ihr Kopf unrettbar verloren; bedenken Sie daher, ob Sie Ihrer Sache auch gewiß sind!« Desto begieriger griff Dombrowsky selbst es auf. Er rief aus: »Herrlicher Gedanke! Herr Notar thun Sie das, thun Sie das.« Er gerade bestand, als das Gericht sich noch nicht darüber entschieden hatte, auf die Untersuchung der Röhre, indem er seinen Anwalten bestimmt versicherte: dort könne kein Gift gefunden werden. Ja er hoffe, daß, wenn es durch das Gutachten der Sachverständigen fest stehe, dies einen Rückschlag auf die andern Ermittelungen zu seinen Gunsten geben müsse. Er hatte ja am 16. April sofort die Röhre rein wieder abgewischt; was Erkennbares konnte da zurückgeblieben sein! So mußten denn die Defensoren darauf antragen und sie thaten es mit erleichtertem Gewissen. Ward nichts gefunden, so war dies allerdings ein erhebliches Dcfensionsmoment; ward Gift auch da entdeckt, so ward die Wahrheit und Gerechtigkeit gefördert, nach der auch sie nur trachten konnten. Es erhob sich aber darüber als Zwischenfall eine Discussion zwischen den Experten. Der Stadtphysicus und der Apotheker des Orts erklärten eine solche Untersuchung für ganz nutzlos. Sie hielten es nur für ein Defensionsmanöver, um die Aufmerksamkeit der Richter und Geschworenen von der Hauptsache abzulenken und die Sache zu verwirren. Wenn gerade der Angeklagte und seine Rechtsbeistande auf die chemische Untersuchung antrügen, so müßten sie voraus und bestimmt wissen, daß dort kein Gift gefunden werden könne. Dagegen sprach sich energisch und mit leuchtenden Gründen der Chemiker, Professor Otto aus Braunschweig, aus, behauptend, daß, wenn auch nur die geringste Kleinigkeit von Gift auf der Röhre zurückgeblieben, die Chemie es finden müsse und werde. Als daher das Gericht sich endlich für die Untersuchung entschied, war die Spannung unter allen Betheiligten eine sehr große und das Resultat ein überraschendes. Beide Vertheidiger eilten, nachdem sie von Dem, was zuerst als Gerücht ihnen zu Ohren gekommen, in der Apotheke sich selbst überzeugt, noch spät Abends in das Gefängniß. Sie erklärten dem Gefangenen, daß nunmehr der letzte Glaube an seine Unschuld gewichen sei, daß er unzweifelhaft verurtheilt werden müsse, und daß, nach ihrer Überzeugung, die einzige Möglichkeit, ihm im Gnadenwege den Kopf zu retten, darin bestehe, daß er am folgenden Tage vor Gericht ein offenes, reuiges Geständniß ablege. Dombrowsky wurde sichtlich bestürzt. Nachdem er die wiederholten dringenden Ermahnungen schweigend angehört, erwiderte er: »Ich will es überlegen.« Für die Vertheidiger war dies ein Eingeständniß. Am folgenden Morgen erschien er vor Gericht und leugnete mit der vorigen kalten Ruhe, Wer ihn aber schärfer ansah, bemerkte, wie sehr er angegriffen war. Er mußte die vorangängige Nacht nicht viel geschlafen haben. Seine Gesichtsfarbe, schon früher gelblich, schien förmlich todtenähnlich und aus seinem Auge blitzte etwas Diabolisches. Der Mitgefangene, welcher durch 14 Wochen mit ihm in derselben Zelle gesessen, vertraute den Vertheidigern nachher: er habe Dombrowsky nie so bestürzt gesehen als nach jener Eröffnung. Wenn sie ihn an jenem Abende noch länger zugeredet, würden sie ein Geständniß erlangt haben. Er war im Zimmer auf- und abgegangen und hatte, laut mit sich selbst sprechend, zuweilen ausgerufen: »Sag' ich was, oder sag' ich nichts?« – Endlich habe er laut erklärt: Nein, seiner Kinder wegen könne und wolle er nichts sagen! Nach Andern hatte er heftig mit dem Fuß aufgestampft und gerufen: »Nein, es kann nichts helfen, ich sage nichts.« Durch denselben Mitgefangenen hat man noch mehre charakteristische Züge, welche Dombrowsky's Eitelkeit und Verworfenheit, wenn es noch der Beweise bedürfte, ans grelle Licht stellen. Jedes Wort, jede Bewegung, jeder Blick waren berechnet, Heuchelei, im Dienst seiner Eitelkeit und Selbüberschätzung. Er rechnete, wie gesagt, bestimmt auf Begnadigung, darum leugnete er; zuweilen vertraute er sich aber auch mit dem Gedanken an die Möglichkeit seiner Hinrichtung und dann schmeichelte er sich mit der Vorstellung, daß das Publicum ihn als einen Märtyrer der Wahrheit, einen »unschuldig Geköpften« betrachten werde. – Der Mitgefangene berichtete auch, wie entrüstet Dombrowsky gewesen, als nach der Verurtheilung der Präsident ihn mit Du angeredet. Während der ganzen Haft moquirte er sich über die Richter, über die Assisenverhandlung und alle Personen, mit denen er dort in Berührung gekommen. Es belustigte ihn, »daß er sie alle in der Dummheit halte.« Unter dem Vorwande, daß er sich Notizen zu machen wünsche, hatte er sich die Erlaubniß erbeten, eine Brille zu tragen, die ihm auch gewährt wurde; in der Zelle hatte er kein Hehl, es sei nur geschehen, um seine Blicke besser verstecken zu können. Er rühmte sich, schon öfters mit Gift umgegangen zu sein. Am 15. April Abends, als er seiner kranken Frau den Sago brachte und diese nicht trinken wollte, habe er sie gestreichelt und zu ihr gesagt: »Liebes Kind, trinke nur, du behältst es bei dir .« – Ob es vielleicht auch eine diabolische Plaisanterie des Ungeheuers war, daß er seine Frau gerade mit seinem eigenen Lieblingsgericht, Leberwurst, vergiftet hatte! – Auch mancherlei früher begangener kleiner Diebereien, die er mit großer List ausgeführt, berühmte er sich, alles zum Beweise seiner Klugheit. So hatte er einst während seiner Haft, als er zum Inspektor der Strafanstalt gerufen ward, sich wie nachlässig mit Rücken und Händen gegen den Tisch gelehnt, aber während des Gesprächs von den Cigarren, die darauf lagen, eine Hand voll in die Taschen praktisirt. Kaum im Gefängniß wieder angelangt, zeigte er sie mit großer Freude und erzählte mit eben solcher Genugthuung sein Heldenstück. Noch andere Stückchen, welche den gemein niederträchtigen Charakter bekunden. Eine Katze, die genascht, hatte er zuerst abscheulich gequält, dann sie in die Mauerspalte zwischen zwei Häuser geworfen, wo sie nicht hinauskonnte, also verhungern mußte. Triumphirend rühmte er sich gegen Mehre der Brutalität. – Im Vergleich damit wird man ihm die Frivolität zu gut halten, daß er sich in einem Badeschiffe ein Loch durch die Scheidewand gebohrt, um aus seinem das Bad der Damen beobachten zu können. – Seine Frau als Trinkerin darzustellen hatte er schon früher künstliche Operationen gemacht und die Absicht gegen Jemand ausgesprochen, daß er ihr auf dem nächsten (dem Schützen-) Ball so viel zu trinken aufnöthigen wolle, daß sie nicht mehr sehen und hören solle; dann wolle er sich schadlos halten und mit allen hübschen Mädchen tanzen. – Von seinem Gefängniß aus vergnügte er sich mittels eines kleinen Spiegels einen gegenüber wohnenden armen Schneider zu blenden. – Diese Laune begleitete ihn bis zum Tode. Wenige Tage vorher schmeckte ihm das Bier nicht mehr, welches man ihm aus einem Schenklocale sich holen zu lassen vergönnt hatte. Er ließ der Wirthin sagen: Wenn sie ihm nicht besseres Bier schicke, würde er ihr, wenn er hingerichtet, ohne Kopf erscheinen und sie in die Lenden kneipen. Von jenem Gefangenen hat man dann auch Winke über das eigentliche Motiv zur That. Seine Frau war ihm im höchsten Grade zuwider, und die Abneigung gegen sie war um so großer, weil sie die eheliche Pflicht zu oft von ihm wünschte, »wie gewöhnlich solche alte Jungfern möchten«, hatte er zu seinem Vertheidiger geäußert, »wenn sie heirathen«, und dazu hätte er nun keine Neigung gehabt, obgleich in Bezug auf andere Frauenzimmer diese Neigung ihm keineswegs fehlte. Indessen hatte er sich in dieser Beziehung keinen Zwang angethan, und wenn es dies Verhältniß allein gewesen, so war ihm die Möglichkeit einer Scheidung, um frei zu werden, nicht verschlossen. Auch konnte die geringe Mitgift, die ihm durch die Scheidung verloren ging, weder das Motiv sein, warum er zu diesem Auskunftsmittel nicht griff, als es ihm zur alleinigen Lockung wurde, die Frau zu vergiften, nachdem er sie zur Schenkungsurkunde vermocht. Ohne die letztere hätte er beim Todesfalle nur die Hälfte jener Mitgift, etwa 100 Thaler, eingebüßt. Aber seine Spekulation ging, wenn man jenem Mitgefangenen trauen darf, weiter hinaus. Er dachte an eine neue Heirath, die ihm ein ansehnlicheres Vermögen zuwenden durfte, und dazu mußte zuerst seine Frau sterben, später vielleicht noch eine Person, ein älterer Mann, der als Hinderniß ihm im Wege stand. Wenn dies so war, würde ein Bösewicht von seiner Energie vor den Mitteln nicht zurückgeschreckt sein, um ihn aus dem Wege zu schaffen. Wir erinnern an den genialen Abenteurer und ruchlosen Charakter, den unser Pitaval früher gebracht Wilster , genannt Baron von Essen . Neuer Pitaval, IX. , welcher den Ehemann einer schönen, reichen Frau zum Frühstück lud und vergiftete, nicht weil er mit jener im Einverständniß gelebt, oder auch nur die entferntesten Anzeichen ihrer Gewogenheit gehabt, sondern einzig und allein, weil er sich eine unwiderstehliche Anziehungskraft und die Künste zutraute, welche Liebe erzwingen. Nur der Mann und der Ehebund stand ihm im Wege; daß er mit der Frau fertig und einig werden würde, verstand sich für ihn von selbst. Dombrowsky's Vermögensverhältnisse waren übrigens nicht gerade zerüttet zu nennen, wenn auch in dem Augenblicke nicht günstig. Er hatte einen guten Verdienst, da er der einzige Friseur in Wolfenbüttel war, ließ aber aus Eitelkeit mehr darauf gehen, als er in der Regel einnahm. Er war immer sehr elegant gekleidet und machte in seinen Kreisen gern Alles mit, wobei ihm auch sein Umgang mit den Frauen viel gekostet haben mag. Auf sein Glück bei denselben wußte er sich etwas und erzählte es mit Wohlgefallen, als schon die ernstesten Momente seines Lebens heranrückten. Gegen höher und über ihm Stehende war er sehr devot und respectvoll und suchte sich ebenso dadurch einzuschmeicheln, als er im Kreise gleich oder unter ihm Gestellter den nonchalanten, genialen Geist zu spielen suchte. Sonst im Umgange war er nie gerad und offen, sondern stets lauernd, sodaß man nicht recht wußte, wie man mit ihm daran war. Er hatte kohlschwarzes Haar und Bart, ganz gelbe Gesichtsfarbe und dunkle Augen mit einem boshaften Blick, in dem oft etwas Tigerartiges, Diabolisches aufleuchtete. Sein Vertheidiger sagt: Ich kann nicht leugnen, daß der Mann, den ich von Person kaum früher gekannt, vom ersten Augenblick an, wo ich als sein mitbestellter Defensor mit ihm längere Zeit mich unterhalten mußte, auf mich den widerwärtigsten Eindruck machte, ja er erfüllte mich, je länger ich ihn beobachtete, immer mehr mit wahrem Abscheu, sodaß ich auch seine Hinrichtung in unmittelbarster Nähe mit angesehen habe, ohne besonders davon ergriffen zu werden, obgleich man mich sonst nicht zu den Hartherzigen zählt. Ehe wir mit dieser, welche auf den 14. October angesetzt war, schließen, einige Worte über die Theilnahme an der Sache im Publicum, Diese war ebenso groß als die sittliche Entrüstung über den Verbrecher. Der neu und geschmackvoll eingerichtete große Gerichtssaal war stets gedrängt voll Zuschauer und Zuschauerinnen aus allen Rangclassen der Gesellschaft; dessenungeachtet herrschte die größte Stille und der ruhigste Ernst. Beim Anfang einer jeden Sitzung stand auf der Straße eine zahlreiche Menschenmasse versammelt, immer in der Hoffnung, noch Eingang zu finden. Auch hier blieb Alles ruhig und still, bis Dombrowsky nach dem Gefängniß zurückgeführt wurde. Da begleitete ihn dann in den ersten Tagen unter Zischen und Pfeifen noch ein anderes Gefolge und man hörte den Zuruf: »Giftmörder!« An den folgenden Tagen ward das Publicum auf der Straße in Anweisung des Präsidenten zur Stille und ruhigem Auseinandergehen aufgefodert und leistete pünktlich Folge, Sonst war die Indignation gegen Dombrowsky in den untersten bis zu obersten Schichten des Volks so allgemein und groß, daß, wenn er ohne Wache auf der Straße sich zu zeigen im Stande gewesen, sein Leben wol gefährdet erschienen wäre. Es war dies nicht Brutalität, sondern wirklich der gemeinsame Ausdruck des natürlichen Rechtsgefühls. Seiner Schuld hielt Jeder ihn für überwiesen; sein Leugnen und daneben sein scheinheiliges Benehmen empörte um so mehr, als der Glaube im Volke nicht auszulöschen war, daß, weil er nicht gestand, er doch noch mit dem Leben davonkommen werde. Als er aber sogar mit eidlichen Betheuerungen seine Unschuld versicherte und ähnlich wie Hartung den Fluch des Himmels auf seine Kinder herabrief, gab sich der Unwille über eine solche Verleugnung alles sittlichen Gefühls im Publicum dermaßen kund, daß der Präsident sich bewogen sah, ihn an diesem letzten Abende nicht wie gewöhnlich durch drei Mann Polizeimilitär, sondern durch 24 Mann nach dem Gefängniß zurückbringen zu lassen. Am Nachmittag des 13. October, dem Vortage der Hinrichtung, besuchte ihn der Vertheidiger zum letzten mal im Gefängniß. Er fand ihn zum ersten mal niedergedrückt; die Hoffnung, an der er so fest gehalten, schien entwichen. Er hatte an dem Mittage nichts gegessen, und die Thränen stürzten ihm aus den Augen. Dies waren die einzigen wirklichen Thränen, welche ich ihn vergießen gesehen, sagt sein Anwalt; alles sein Weinen vom 28. Juli bis 3. August waren nur auf den Effect präparirte Thränen. Er weinte bitterlich, aber er war wieder gefaßt, er bekannte nicht, aber er hatte die Hoffnung doch noch nicht ganz aufgegeben. Als der Vertheidiger einige Tage früher ihm eröffnet hatte, daß seine Enthauptung auf dem Hofe des Gefängnisses stattfinden werde, war ihm dies »sehr unangenehm, weil er gewünscht hätte, daß es öffentlich in der Stadt auf dem Markte geschehe.« Bei Mitteilungen der Art suchte er sich möglichst gefaßt und ruhig darüber zu äußern, und zwar so, als ob die Sache nicht ihn, sondern einen Andern betreffe, – Bei jenem letzten Besuche, am 13. October, hörte man aber in dem Gefängniß das Hämmern und Klopfen von Zimmerleuten draußen. Der Vertheidiger hatte das Geräusch bis da nicht beachtet, desto aufmerksamer hatte Dombrowsky darauf gehorcht, und er war es, der ihn mit den Worten darauf aufmerksam machte: »Sie schlagen jetzt mein Schaffot auf!« In der Nacht zum 14. schlief er wenig; unter beständigem Händeringen, besonders von Morgens 5 bis 8 Uhr, hatte er heftig geweint und erst in der letzten Stunde sich wieder gefaßt. Sehr unpassenderweise hatte man ihm, zur Stärkung auf seinen letzten Weg, nicht ein Glas kräftigen Weins, sondern eine halbe Flasche gewürzten Glühweins und noch etwas Cognac zum Trinken gegeben. Ein Prediger begleitete ihn auf dem letzten, sauern Wege. Wir erfahren nichts von Zerknirschung, Reue, Bußfertigkeit. Im Gegentheil versicherte der Geistliche: Dombrowsky habe noch auf dem Schaffot gehofft, daß plötzlich ein Zeichen gegeben, ein weißes Tuch flattern und das Wort Begnadigung ihn aus seinen Ängsten erlösen werde. Noch Züge seiner Eitelkeit aus diesen letzten Momenten! Zwei mal hatte er von dem Vertheidiger verlangt, daß er in seinem Namen höchsten Orts darum nachsuche, es möge ihm verstattet werden, sich selbst die Todesart zu wählen. Er wollte sich dann selbst zu Pulver und Blei begnadigen, und spiegelte sich das Bild verführerisch vor, wenn er mit unverbundenen Augen den Musketenmündungen entgegenblickte und vielleicht selbst Feuer commandirte. – Natürlich ward es ihm nicht gewährt. Da es ihm nicht verstattet war als Heroe zu enden, wollte er wenigstens als Gentlemm aus der Welt gehen. Er wollte sich elegant ankleiden, wenigstens den Frack anziehen, um so geputzt das Schaffot zu besteigen. Auch dies unterblieb. Man bedeutete ihn, daß ein solcher Anzug dem raschen Entkleiden auf dem Schaffot hinderlich sein würde. Er erschien daher in einem über das Hemde gezogenen Überrock, mit einem wollenen Shawl um den Hals. Gegen 1200 Zuschauer, die man hereingelassen, erwarteten auf dem Gefängnißhofe den Verbrecher, gespannt, ob nicht die schauerliche Weihe der letzten Stunde das Siegel auf seinen Lippen brechen werde. Festen Schrittes, das Publicum grüßend, eilte er auf das Schaffot zu. Oben wollte er es anreden, der Staatsanwalt ließ es nicht zu. Dann verlangte er unter den fünf anwesenden Scharfrichtern den zu sehen, welcher ihm den Kopf abschlagen würde. Die Scharfrichter gingen auf den Wunsch nicht ein. Vergebens wartete man auf das Bekenntniß. In seiner Haltung, seinem Blicke nichts von Zerknirschung, Reue. Er zog den Rock selbst aus, wickelte den Shawl los und reichte beides mit theatralischer, frecher Geberde dem Scharfrichter. Dann schob er die Hosenträger von den Schultern, riß das Hemde bis auf die Hüften hinab und kniete vor dem Blocke nieder. Seine letzten Worte waren: »Nicht so fest!« als ihm der Scharfrichter mit dem Leder den Kopf auf dem Blocke befestigte. Der Scharfrichter Reindel aus Berlin - Rheinsberg, derselbe, welcher Franz Schall Siehe Neuer Pitaval XX. vom Leben zum Tode gebracht, trennte den Kopf vom Rumpfe. So selten wird diese Kunst, daß die Wenigen, welche die Meisterschaft einmal errungen haben und sich noch dazu verstehen wollen, von Land zu Land verschrieben und geliehen werden müssen! Im Braunschweigischen muß sich keiner zur Vollstreckung haben verstehen wollen. Dagegen sprach sich der Oberscharfrichter am Ort sehr misfällig und bedauernd darüber aus, daß man dem Delinquenten eine so starke Quantität Spirituosa zum Trinken gegeben. Daher sein letztes Benehmen auf dem Schaffot, welches nicht mehr Muth, sondern Aufregung und Frechheit gewesen sei. Von Dombrowsky's früherm Leben dürften Die, welche es psychologisch interessirt, in den Polizeiacten der Stadt Dresden und später in denen von Berlin Nachrichten finden. Einem Gerüchte nach wären am erstern Orte zwei seiner Brüder als Verbrecher gestorben. Dombrowsky's Leiche ward in Braunschweig secirt. Man fand die Stellen des Gehirns, in welche die Phrenologen den Mordsinn legen, auf eine höchst auffallende, ans Fabelhafte grenzende Weise ausgebildet; neben dem Mordsinn den Festigkeitssinn und den Geschlechtstrieb auch besonders ausgeprägt, dagegen Kindesliebe fast gar nicht. Ein Anatom, welcher bis da manche Bedenken gegen die Wissenschaft gehegt, soll hiernach ein unbedingter Anhänger derselben geworden sein. In einem Schreiben, dem wir diese Notiz entnehmen, heißt es: »Wo bleibt nun die Zurechnungsfähigkeit? Fängt sie jemals an und wann, oder wo hört sie auf? (Als Antwort verweisen wir auf Das, was im Falle Bernhard Hartung der Geistliche Crusius, auch ein Phrenolog, sagt: Die Organe des Gehirns nehmen den Eindruck der Leidenschaften und Neigungen an, welchen der freie Mensch, wenn die Vernunft ihre zügelnde Macht verloren, sich zügellos hingibt.) Die Strafe muß aufhören, nur von Sicherheitsmaßregeln kann noch die Rede sein bei Verbrechen aus wirklicher oder vermuthlicher Neigung!« Wenn neue mongolisch-turkomanische Völkerstamme das Abendland und seine Civilisation mit Krieg überzögen, sollten wir Anstand nehmen sie todtzuschlagen und zu schießen, was wir können, wenn Anatomen etwa in ihren Schädeln die Organe des Mordsinns entdeckten, der Eroberungslust, des unüberwindlichen Hasses gegen europäische Gesittung, bürgerliche und geistige Freiheit und den ausgeprägtesten Unterwürfigkeitssinn gegen einen Chan oder Sultan, der zugleich ihr Gott ist und uns auszurotten ihnen befiehlt! Und weil sie unzurechnungsfähig, dürften wir nur zu sanften Sicherheitsmaßregeln schreiten! Hortense Lahousse 1847 Vor sieben Jahren stand in Lille eine junge Giftmischerin vor den Assisen, angeklagt, Vater und Mutter ermordet zu haben, eigentlich ohne jedes Motiv. Ob die Justiz hier einer werdenden Helene Jegado noch zeitig in den Arm griff und die menschliche Gesellschaft vor einem neuen Ungeheuer rettete, das Verderben gegen noch weit mehre brüten mochte, oder ob wir es nur mit einem kaltherzigen und stumpfsinnigen Geschöpf zu thun haben, das, aller Pietätsgefühle, welche die Natur selbst den Thieren bis zu einem gewissen Maße mitgab, baar und ledig, dem Gelüste des Augenblicks gedankenlos folgte, ergibt die Untersuchung nicht. Es ward nur ein Zweifel angeregt, ob bei einem halben Kinde, das von einem Nichts, einem Kitzel, einem Hauch des Windes sich zu den entsetzlichsten, haarsträubendsten Thaten antreiben ließ, ohne selbst nachher, als das ganze durch sie angerichtete Elend ihr vor Augen lag, zum Gefühl eigentlicher Reue gebracht zu werden, eine vollkommene Zurechnung stattfinde. Wo selbst die in der Erscheinung unbestrittene Pyromanie dem Zweifel unterliegt, ob sie eine Manie sei, welche die volle Strafe ausschließe, was weniger hier, wo gar von keiner Manie, nicht einmal von Leidenschaftlichkeit und Affecten bei dem 15jährigen Mädchen die Rede ist, sondern der Verstand bis zur Pfiffigkeit bei der kaltherzigen Verbrecherin ausgebildet erscheint. Zur Anklage über die tiefste sittliche Verderbniß der Zeit, die Irreligiosität der untern Classen, wird der Fall Denen, welche darin ihren Beruf finden und Nahrung für ihre Systeme, erwünschte Gelegenheit geben; nur finden sie in dem über die Familienverhältnisse der Verbrecherin Gegebenen wenigstens keinen Anhalt, da Vater und Mutter uns als rechtliche und ordentliche Leute geschildert werden, und von besondern Verführungen und Anlockungen, denen die Tochter ausgesetzt gewesen wäre, nicht die Rede ist. Vielleicht in moralischer Verwandtschaft steht die Verbrecherin dem in unserm vorvorigen Theile aufgenommenen Falle: »Ein Mörder seiner Mutter«. In Lille lebte die Familie Lahousse , zwar nur von ihrer Hände Arbeit, aber, bei arbeitsamem Sinn und gutem Verdienst, ganz erträglich; auch scheint eine gewisse Bildung in ihr geherrscht zu haben, denn die Kinder hatten die Schule besucht und konnten lesen und schreiben, was in Frankreich bei den Arbeiterfamilien nicht zur Regel gehört. Sie bestand aus Vater, Mutter, einer 17jährigen Tochter, Elisa, und einer 15½jährigen, Hortense . Man wußte nachher, daß Elisa mehr die Zuneigung der Mutter, Hortense die des Vaters hatte. Zu einem Familienhader hatte diese verschiedene Vorliebe zu den Kindern aber nicht geführt; nicht einmal, soviel bekannt war, zu einzelnen ärgerlichen Auftritten; die Mutter hatte Hortense, der Vater Elisen nicht strenger behandelt als die andere Tochter oder mehr von ihr gefodert. Die Familie galt vielmehr für eine ganz glückliche. Nur, wie gleichfalls nachher sich ermittelte, war im Frühling 1847 etwas Störendes eingetreten, was aber nicht laut wurde. Hortense hatte ein Liebesverhältniß angeknüpft, was Mutter und Schwester nicht billigen konnten. Der junge Mensch, an den sich das Mädchen gehängt, versprach in ihren Augen keine solide Absichten; er hatte muthmaßlich auch selbst nicht davon geredet. Sie machten Hortense ernstliche Vorstellungen gegen diese Neigung, die nichts halfen. Es kam darauf zu bittern Vorwürfen, die ebenso wenig etwas bewirkten. Es lag nicht in Hortense's Art und Weise, sich durch Bitten und Gründe von etwas abbringen zu lassen, was sie sich vorgesetzt hatte. Sie trotzte der Mutter und der ältern Schwester, die ja nichts darein zu reden habe, ohne doch im geringsten darum in Affect zu gerathen, und jene hatten wieder soviel Rücksicht, entweder für Hortensen oder für den Vater, sodaß sie diesem nichts davon sagten, ja die Sache, so gut es ging, zu verheimlichen suchten. Der Vater, ein strenger Mann, wäre in Zorn gerathen, der den Frieden der Familie auf ein mal zerstören konnte. Er sollte auf andere, schrecklichere Art vernichtet werden. Am Abende des 20. Mai 1847 hatte die Familie ihr frugales Abendbrot verzehrt. Es bestand in Brot mit Traubenmus. Kaum waren sie aufgestanden, als der Vater, die Mutter und darauf auch die älteste Tochter Elisa Leibschmerzen empfanden, die immer heftiger wurden. Darauf folgten auch ebenso heftige Erbrechungen. Sie scheinen im Anfang keinen Arzt hinzugezogen zu haben. Drei Tage schleppten sie sich in der Krankheit hin, als ihr Zustand sich allmälig wieder besserte. Die Besserung war aber nicht beständig. Bei Vater und Mutter erneuerten sich die Kolikschmerzen am 29. Mai in furchtbarer Art, die Erbrechungen wurden immer ärger, und am 5. Juni gab der Vater den Geist auf. Der Zustand der Mutter war kaum weniger schlimm und sie mußte, da im Haus die nöthige Pflege fehlte, ins allgemeine Krankenhaus gebracht werden. Der Vater war schon bei seiner vorigen scheinbaren Genesung auf den Gedanken gekommen, daß die Familie vergiftet sei, und zwar durch das genossene Traubenmusbrot. Er hatte zwei Stücke davon der Behörde zur Untersuchung eingereicht; natürlich nur im Glauben, daß hier eine fahrlässige Vergiftung stattgefunden, denn wer sollte mit Absicht auf die der harmlosen, armen Arbeiterfamilie ausgegangen sein. Er hatte keinen Feind, er lebte mit seinen Nachbarn wie mit seiner Familie in Frieden, wer durfte ihn beneiden! Man hatte das Traubenmus chemisch untersucht und Gift darin gefunden. Bald darauf war Lahousse's Tod erfolgt und es war nun vollkommener Grund da zu seiner Leichenöffnung. Man fand ohne Mühe in den Eingeweiden Arsenikbestandtheile und zwar in solcher Menge, daß sie den Tod herbeiführen müssen. Lahousse war also an Gift gestorben. Wer aber hatte es präparirt, wer ihm beigebracht? Zu Anfang war man nur geneigt, an eine zufällige Vergiftung zu glauben; allein Hortense hatte geständlich das Traubenmus gekauft, ins Haus gebracht und sie hatte es vom Gewürzkrämer Pannequin erkauft. Auf Hortense, die eigene, die Lieblingstochter des Vaters, das sanfte, unbefangene Mädchen, konnte kein Verdacht fallen. – Auf Pannequin blieb der Verdacht haften, und er ward zur Untersuchung gezogen. Indessen gelang es ihm alsbald, sich davon zu reinigen. Er bewies; daß er um dieselbe Zeit von derselben Traubenlatwerge an viele andere Personen verkauft, die davon gegessen, ohne den geringsten Schaden zu erleiden. Die chemische Untersuchung ergab zugleich, daß sein Vorrath an Traubenmus ganz unschädlich sei. Aber es war ebenso ausgemacht, daß das Traubenmus, seit es der Epicier Pannequin fortgegeben, bis es auf Lahousse's Tisch gekommen, durch keines Andern Hände gegangen sei als durch die Hortense's. Eine Hand mußte das Gift hineingethan haben, und die Polizei, für die es keine moralischen Unmöglichkeiten gibt, ließ sie am 12. Juli rufen und verhörte sie aufs schärfste. Hortense gab auf jede Frage Antwort und leugnete aufs hartnäckigste. Gedrängt über ihre Verhältnisse und Neigungen Rechenschaft zu geben, gestand sie jedoch ein, daß sie ein Liebesverhältniß zu einem Bildhauergehülfen, Eugen Jaugeois, habe. Dies war kein Verbrechen, auch kein Grund, auf ein anderes Verbrechen zu schließen. Aber dem Polizeicommissar schien die Sache doch verdächtig; er ließ Hortense noch einmal, am 17. Juli, kommen und ängstete sie durch Kreuz- und Querfragen. Er öffnete ihr eine Hinterpforte, um, wenn sie wirklich schuldig, durch dieselbe entschlüpfen zu können, indem er sagte: sie sei vielleicht bösen Rathschlägen nachgefolgt und habe dadurch etwas Böses, ohne es zu wissen und wollen, gethan. Sie leugnete wie vorhin und vergoß Thränen. Aber die Aufregung, in der sie nach Hause kam, konnte sie nicht verbergen. Die Mutter (inzwischen wieder in ihre Wohnung gebracht) und die Schwester drangen in sie, den Grund anzugeben. Sie sagte auch aus: daß sie inzwischen beim Polizeicommissar gewesen, aber er habe sie nur befragt: ob nicht ein Mediciner ihr Liebhaber sei? Da sprach ihre Schwester, wie instinctartig dazu getrieben: »Du, höre mal, wenn du uns vergiftet hast, mußt du es eingestehen.« Hortense zuckte zusammen und brach in Thränen aus. Plötzlich warf sie sich auf das Bett der kranken Mutter, umhalste, küßte sie und schrie: »Ich habe dir das Gift gereicht! Ich bitte dich, verzeihe mir« – aber zugleich setzte sie hinzu: »Laugeois hat mir sechs Sous gegeben, daß ich es kaufen solle, und er hat mir auch gesagt, daß ich es in die Latwerge mischen müßte!« Vom Entsetzen der unglücklichen Mutter kann man nicht reden, denn sie verlor sogleich bei dem schrecklichen Worte die Besinnung. Vielleicht dachte sie zuerst an einen gräßlichen Scherz; denn, wenn eine Tochter einer Mutter so etwas ins Gesicht sagt, mag man doch an dem Ernst zweifeln. Aber das bewegungslos kalte Auge der Kleinen, die Erinnerung an die Leiche ihres Mannes, ihre Schmerzen, ihr Krankenbett, überzeugten sie nur zu bald von der entsetzlichen Wahrheit und stürzten sie in eine glückliche Ohnmacht. Ihr Mann war glücklicher gewesen; er hatte seinen Geist aufgegeben, ohne diesen moralischen Schmerz zu empfinden, daß sein eigen Kind ihn vergiftet. Eine Nachbarin war von der ältesten Tochter herbeigerufen worden, und Elisa konnte ihr nicht, was ihr Herz zerriß, verbergen. Die Frau erklärte sehr vernünftig, unter den Umständen könne das böse Mädchen wenigstens nicht bei der kranken Mutter bleiben; sie müsse auf der Stelle aus dem Hause. Es fuhr gerade eine Landkutsche nach Turcoing, wo Verwandte der Familie lebten. Die Nachbarin führte Hortensen an den Omnibus und schickte sie mit ihrem Segen oder ihrem Fluche aus dem Thor. Die Verwandten fragten die Überwiesene nach dem Grunde ihrer unerwarteten Ankunft. Sie fragten entweder sehr scharf, oder Hortense, der Neuling in der Verbrecherschaft, hatte noch nicht die Kunst der Verstellung sich erworben, oder es war der dämonische Impuls in dem Kinde, das, wie es der That nicht, auch nicht mehr des Geständnisses sich enthalten konnte. Die Verwandten starrten vor Entsetzen, eine Vater- und Muttermörderin in ihren vier Wänden zu beherbergen. Sie durfte keinen Augenblick bei ihnen verweilen. Noch am selben Tage, als die nächste Landkutsche nach Lille zurückging, setzten sie Hortense darauf und schickten sie zur kranken Mutter zurück. Was Nachbarinnen erfahren haben, ist bald kein Geheimniß mehr. Die Landkutsche war kaum nach Lille zurück, Hortense auf dem Wege in das Haus der Mutter, als sie auch schon verhaftet wurde. Zugleich mit ihr ward der Bildhauergehülfe Laugeois arretirt. Die Schwester, welche die Schande und das Verbrechen der eigenen Schwester ausgesprochen, hatte keinen Grund gehabt, den fremden Mann, welcher vielleicht an Allem Schuld war, zu schonen. Zwei Tage darauf starb die unglückliche Mutter. Ihr Leichnam ward geöffnet und untersucht. Die Männer der Wissenschaft fanden keine giftigen Stoffe in ihren Eingeweiden, was sie dem Umstände zuschrieben, daß hier ein längerer Zeitraum zwischen der Vergiftung und dem Tode verflossen war, das Gift könnte durch den natürlichen Verzehrungs- und Ausleerungsproceß aus dem Korper entwichen sein. Dagegen erklärten sie als festgestellt, wir wissen nicht aus welchen Wahrnehmungen, daß der Tod durch die Wirkungen des genossenen Gifts erfolgt sei. Hortense leugnete vor dem Untersuchungsrichter ihr Verbrechen nicht; nur gab sie eine romanhafte Geschichte zu Protokoll. Sie hatte Laugeois geliebt, er sie; die Schwester Elisa aber war diesem Verhältnis entgegen. Hortense arbeitete als Näherin bei einem Schneider. Am Abend des 19. Mai um 8½, als sie entweder zu diesem Schneider ging oder von ihm kam, begegnete ihr der Geliebte, der in sehr aufgeregter Stimmung schien und zu ihr in determinirtem Tone sagte: »Weil deine Schwester der Fortsetzung unsers Verhältnisses entgegen ist, so mußt du alle Drei umbringen, sonst tödte ich dich.« – Hortense weigerte sich. Da zog Laugeois ein langes Messer aus seiner Tasche und sagte: wenn sie es nicht thäte, werde er sie entweder sogleich oder doch spätestens am folgenden Tage umbringen. Nun mußte sie doch, um nicht zu sterben, einwilligen. Laugeois gab ihr darauf sechs Sous und bezeichnete ihr einen Apothekerladen in der »Großen Straße«, wo sie das und das Gift fodern solle; dann würde sie es schon erhalten. – Darauf ging sie auch nächsten Morgen, am 20., gegen 7 Uhr zu dem bezeichneten Apotheker, fand in der Officin einen jungen, großgewachsenen Mann und foderte für sechs Sous Gift. – Der junge Mann fand sich auch ohne Umstände dazu bereit. Er ging an einen niedrigen Schrank, rechts von der Thüre, nahm eine hölzerne Schachtel heraus und aus dieser eine Quantität schwarzen Pulvers. Dann ging er an einen Schrank zur Linken, wo er einen kleinen steinernen Topf vorholte. Aus diesem nahm er ebenfalls schwarzes Pulver, mischte dann beide Pulver miteinander, schüttete sie in ein Papier und gab ihr dieselben. Sie behielt das Päckchen in ihrer Tasche bis gegen 5 Uhr Abends, als der Vater ihr den Auftrag gab, bei Pannequin Traubenmus zu holen. Sie nahm einen Napf dahin mit. Auf dem Rückwege, in der Straße »Jean Jacques Rousseau«, schüttete sie aus dem Papier das Pulver in das Mus und kehrte dann nach Haus zurück. Hier schnitt sie vier Brotstücken und rührte mit dem Messer das Mus und das Pulver so zusammen, daß man nichts merken konnte. Alles dies geschah in dem gemeinschaftlichen Wohnzimmer der Familie, wo Vater, Mutter, Schwester sich befanden; nur hatte sie ihnen den Rücken zugekehrt. Sie setzte Brot und Topf und legte das Messer auf den Tisch. Der Vater nahm letzteres und strich das Mus auf die Brotschnitten. – Das Gift wirkte. Am 25. Mai sah sie ihren Geliebten wieder. Er fragte: ob sie das Gift angewandt? Sie sagte: ja, und er sagte: sie habe wohlgethan. – Am 5. Juni war der Vater gestorben. Am 20. Juni sah sie Laugeois wieder und machte ihm Vorwürfe, daß er sie nun, nachdem sie für ihn ihre Familie vergiftet, verlasse! Man sieht, die jugendliche Verbrecherin war rascher in der That als glücklich in der Erfindung von Romanen. Bei dem genannten Apotheker ward Nachsuchung gehalten und hier fand sich allerdings Alles, wie sie es angegeben: beide Schränke zur Rechten und Linken, mit der hölzernen Schachtel, dem steinernen Topf und den schwarzen Pulvern. Es war eine Mischung von Fliegengift, und die chemische Untersuchung stellte heraus, daß es dieselbe Substanz war, welche man im Traubenmus gefunden hatte. Über die Vernehmung des Apothekers fehlen uns die Mitteilungen; es kommt hier nicht darauf an. Eugen Laugeois, ihr jugendlicher Geliebter, stellte Alles in Abrede. Allerdings hatte er ein leichtfertiges Liebesverhältniß mit dem jungen Mädchen angeknüpft, aber es war ihm nicht in den Sinn gekommen, dieselbe aufzufodern, ihre Ältern zu ermorden, wozu ihm alles und jedes Motiv fehlte; noch weniger wollte er ihr sechs Sous gegeben haben, um Gift zu kaufen. Wie standhaft der 19jährige junge Mensch die Anschuldigung bestritt, ebenso standhaft verblieb das 15jährige Mädchen dabei, daß sie die reine Wahrheit gesagt habe. Für Hortense's Angabe sprach: daß sie durchaus kein Geld besaß, man also vermuthen mußte, daß sie die (geringfügige) Summe von Andern erhalten haben müsse, (? Warum aber gerade zum Giftankauf! Warum mußte es gerade Laugeois sein, der sie ihr vorgestreckt!) Ferner: daß der junge Mensch gerade um jene Zeit öfters Zusammenkünfte mit Hortense gehabt, und endlich, daß das junge Mädchen mit großer Ruhe, Kaltblütigkeit und anscheinender Wahrscheinlichkeit ihre Angaben gemacht und dabei verblieben war. – Stark waren wenigstens jene Gründe nicht. Für Laugeois sprach, wie gesagt: daß kein vernünftiger Beweggrund abzusehen war. Er konnte nicht daran denken, Hortense heirathen zu wollen, seinem Liebesverhältniß zu ihr setzten die betroffenen Personen keinen solchen Widerstand entgegen, daß er nicht doch zu seinem Zwecke gekommen war; zu einem besondern Haß gegen jene fehlte der Anlaß, und ein junger, liederlicher Mensch begeht nicht um nichts einen dreifachen Mord. Ferner das Factum, was aus Hortense's eigener Angabe ersichtlich ward, daß er sie jetzt schon, nachdem seine Wünsche befriedigt waren, verlassen konnte, wo nach dem Tode des Vaters, der Krankheit der Mutter jedes Hinderniß ihrer Zusammenkünfte weggefallen war. Es war also auch keine mächtige Leidenschaft da, die ihn zu dem Entsetzlichsten antrieb. Indessen blieb vor dem Untersuchungsrichter doch ein Verdacht der Theilnahme auf ihm haften, obgleich noch eine Erwägung für ihn sprechen durfte, die wir nicht einmal angegeben finden, nämlich die Möglichkeit, daß Hortense aus Haß, weil er ihre Liebe verschmäht und sie verlassen, auch ihn anschuldige. Er blieb in Verhaft, bis es einem Geistlichen gelang, Hortense ins Gewissen zu reden. Sie machte eine zweite Aussage, wonach sie ganz allein die Urheberschaft und die Ausführung des Verbrechens auf sich nahm. Laugeois sei ganz unschuldig. Aber weshalb hatte sie ihn als Mitschuldigen genannt? – Nur und allein, erklärte das Mädchen, damit sie nicht so ganz allein vor der Welt als Verbrecherin dastände, es wäre ihr doch so besser vorgekommen, wenn Jemand mit ihr an der Last des Verbrechens tragen müsse. Einen ganzen Monat hatte sie den Geliebten, um dieses angenehmem Gefühls wegen, im Gefängniß schmachten lassen! Während man noch nach einem Motiv für die Verbrecherin suchte, ja noch während der Bildhauer als verdächtig gefangen saß, ermittelte sich ein anderer Umstand, der moralisch die Thäterschaft noch grauenvoller hinstellte, Hortense's zweites Bekenntniß war noch nicht vollständig gewesen! Wir sahen, daß nach dem ersten dreitägigen Wüthen des Giftstoffs in den Eingeweiden der Kranken eine Besserung eingetreten war, daß aber am 29. Mai, neun Tage nach dem ersten Genuß des Brots mit Traubenmus, ein Rückfall sich einstellte. Man glaubte, es sei nur die natürliche Folge der Krankheit, aber es war die Folge einer zweiten Vergiftung ! Gegen Mittag an jenem 29. Mai hatte Hortense ein Bierglas genommen unter dem Vorgeben, zu einer bekannten Frau zu gehen, welche, nach deren Angabe, einen Syrup besäße, der den Kranken sehr heilsam wäre. Sie war bald darauf wieder zurückgekommen, doch ohne Glas. Sie sagte, der Syrup wäre noch nicht fertig bereitet. Nach einer halben Stunde ging sie nochmals fort und brachte das Glas bis zum Rande voll mit einer schwärzlichen dicken Masse gefüllt zurück. Er wäre gut, sagte sie, vorm Schlafengehen zu trinken. Um 9 Uhr, nachdem die Familie sich zu Bette gelegt, brachte sie ihnen den Syrup. Vater und Mutter fanden den Geschmack abscheulich, überwanden sich aber doch, die Schwester Elisa konnte kaum davon über die Lippen bringen. Es that ihr an den Zähnen weh, als sei der Trank mit Sand vermischt. Lahousse und seine Frau hatten viel getrunken, und sie empfanden bald die Wirkung in den mit neuer Kraft zurückkehrenden alten Schmerzen. Elisa hatte auch geklagt, doch es war im Verhältniß zu den Leiden ihrer Ältern unbedeutend geblieben. Das Gericht hatte gelegentlich von diesem Umstande erfahren. Es ward Hortense vorgehalten. Sie antwortete unbefangen, sie wisse nichts, sie erinnere sich nichts; mit der unschuldigsten Miene schien sie sogar die Frage nicht zu verstehen. Man stellte sie ihrer Schwester gegenüber, und jetzt mußte sie bekennen. Sie hatte den Syrup nicht bei der genannten Frau, sondern bei einem Gewürzkrämer, und bei einem Apotheker nochmals Gift gekauft, beide Stoffe vermischt und damit ihre Familie zum zweiten mal vergiftet. Als sie einmal auch dies gestanden, hatte sie keinen Rückhalt mehr, sondern entsann sich und berichtete die kleinsten Umstände, sie nannte den Apotheker, beschrieb seine Wohnung, die Schublade, aus welcher er das »schwarze Pulver« genommen, wußte, daß sie 10 Centimes dafür entrichtet, und gab ebenso umständlich und genau alle Umstände beim Ankauf des Syrups an. Ihre Giftgabe bestand auch quantitativ fast aus denselben Bestandtheilen wie die erste, welche nicht genügend genug gewirkt hatte. Auch diesmal, es war vor jenem zweiten Geständniß, hatte sie Laugeois wieder als Den angegeben, welcher sie zur That angeführt und diesmal drei Sous gegeben habe. Als sie bei ihrem zweiten Geständniß die Beschuldigung gegen ihren Geliebten zurücknahm, that sie dies sowol in Bezug auf die erste als auf die zweite Vergiftung. Als sie vor die Assisen gestellt ward, war die Verhandlung eine sehr einfache, sowol was die That als die Thäterschaft betrifft; die Hauptfrage drehte sich nur um Ermittelung der Motive. Hortense hörte der Verlesung der Anklageacte, ohne irgend eine Gemüthsbewegung zu verrathen, zu. Sie leugnete nichts von Dem, was sie in der Voruntersuchung eingestanden; die beispiellose Ruhe aber, welche die Verbrecherin keinen Augenblick verließ, auch wenn sie das Entsetzlichste auszusprechen hatte, erweckte bei vielen Zuhörern ein inneres Grauen wie vor einem Wesen, dem menschliche Hülle gegeben war, aber es schlug darunter kein Herz, es pulste kein warmes Blut in den Adern. – Ist es wahr, haben Sie Ihren Vater, Ihre Mutter und Schwester vergiftet? »Ja« – Welche Gründe haben Sie zu diesem Verbrechen getrieben? »Ich wurde alle Tage von meiner Mutter und Schwester geschlagen; darum habe ich meine Ältern umgebracht.« – Hatten Sie denn keine Liebe für Die, welche Ihnen die Nächsten sind? »Wenn man alle Tage so behandelt wird!« – Liebten Sie auch nicht Ihren Vater? »O ja.« – Sie liebten Ihren Vater, das bekennen Sie, und doch konnten Sie ihn, wie die Mutter und Schwester, vergiften! »Sie aßen ja Alle von einer Speise; ich konnte es nicht anders machen.« – Hatten Sie die Vergiftung vorher überlegt? »Ja. Seit 14 Tagen.« –– Hatten Sie Ihre Absicht Jemand mitgetheilt? »Ich habe mit Keinem darüber geredet.« – Wie aber ist es mit dem Eugen Laugeois? Vor dem Instructionsrichter sagten Sie in Ihren frühern Verhören aus, daß er es wäre, der Sie zu dem Verbrechen verleitet hätte? »Ich wollte doch vor Mutter und Schwester nicht allein als Thäterin erscheinen. Darum habe ich ihn auch angegeben.« – Darum! – Es erscheint uns aber wahrscheinlicher, daß Sie zu der schrecklichen Handlung sich durch das Verlangen getrieben fühlten, um eine unbequeme Überwachung loszuwerden. Sie wollten sich von Denen befreien, welche Ihrem Liebesverhältniß im Wege standen. »Ich hatte ja meine Freiheit. Ich that, was ich wollte.« Es war hierüber nichts mehr von der Angeklagten herauszubringen. Auf die Frage, ob ihre Freiheit so groß gewesen, daß sie zu jeder Stunde, Tags oder Nachts, ausgehen können, antwortete sie ausweichend, daß sie doch zu jeder Zeit ausgehen können, um Aufträge zu besorgen. Geld behauptete sie nie eigen besessen zu haben. – Woher nahmen Sie nun dasjenige, das Ihnen zur Ausführung des Verbrechens diente? »Ich sagte ja, ich hatte Besorgungen zu machen, da konnte ich bald da, bald da etwas zurückbehalten. Das machte nicht viel aus.« – Seit wann haben Sie ein so unordentliches Leben geführt? »Seit ich 12 Jahr alt war.« Sie bekannte, in der Schule bis zu ihrem 13. Jahre gewesen zu sein. Sie hatte lesen, schreiben, rechnen gelernt. – Hatten Sie Freundinnen unter Ihren Mitschülerinnen? »Nein!« – Ward Ihre Schwester Elisa von der Mutter bevorzugt? »Ja, sonst würde ich's nicht gethan haben.« – Liebte Ihre Schwester Sie? Wurden Sie gut von ihr behandelt? » Ich war nie geliebt , weder von meiner Mutter, noch von meiner Schwester.« Der Präsident gab ihr zu bedenken, daß die Affecte, welche sie entweder wirklich geleitet oder welche sie hier vorschütze, doch immer nur die gräßliche That gegen Mutter und Schwester erklärlich machten, nicht aber gegen den Vater, der sie und den sie geliebt. Sie möge sich bedenken! – Weshalb konnten Sie Ihren Vater vergiften? Sie schwieg; zum ersten mal schien sie etwas nachzudenken, im nächsten Augenblick kam die Antwort so kalt, ruhig, gleichgültig als alle vorigen heraus: »In dem Augenblicke hatte ich's nicht bedacht. – Sie mußten, als Sie ihm das Gift reichten, doch daran denken, daß er davon, daß er durch Ihre Hand sterben würde. Sie schwieg, ohne daß man etwas von Unruhe auf ihrem Gesicht, in ihrer Haltung bemerkte. Man mußte wieder von dem Gegenstande abbrechen. – Waren Sie es, welche die Bekanntschaft des jungen Laugeois gesucht? »Nein! Er ging mir nach; er wollte mich sprechen.« – Seit wie lange kannten Sie ihn schon, als Sie das Verbrechen begingen? »Drei Monate mochten's sein.« – Wann nahm die vollständige Vertraulichkeit zwischen Eugen und Ihnen ihren Anfang? »Das war am 30. Mai.« – Und Sie vergifteten Ihre Familie zum ersten mal am 20., zum zweiten mal am 29. Mai. Wenn Ihre vorige Antwort richtig ist, daß Ihre intimere Vertraulichkeit am 30. Mai anfing, so hätten Sie sich Ihrem Liebhaber gerade am Tage, nachdem Sie Ihr Verbrechen vollendet, ganz hingegeben? »Ja, so ist's.« – Wenn Ihre Schwester Sie schlecht behandelt hat, wie Sie vorgeben, war das geschehen, ehe Sie zu vergiften anfingen, oder nachher? »Vorher schon.« – Aber Sie haben niemals davon gesprochen, sich gegen Niemand darüber beklagt! »Weil's zu hart ist noch sagen zu müssen, daß man von einer Schwester geschlagen wird.« Nachdem sie noch einmal auf die Foderung des Richters alle die Umstände, welche bei beiden Vergiftungen vorfielen, aufs genaueste erzählt hatte, fragte der Präsident: – Empfanden Sie auch da keine Reue, als Sie Ihren Vater und Ihre Mutter sterben sahen? Hortense antwortete nicht, aber sie zitterte auch nicht, sie ließ nicht die Augen sinken, sie stand da in ihrer vorigen gleichgültigen Haltung. – Ich wiederhole meine Frage: Angeklagte, bereuen Sie, das eingestandene Verbrechen begangen zu haben? Es schien, als ob Hortense von anderwärts her, als aus sich selbst, die Antwort holen müsse für eine Empfindung, die ihrem Sinn und Wesen fremd war. Endlich kam mit dumpfer Stimme ein »Ja« heraus. Es konnte bedeuten: »Nun ja, wenn es sich so schickt und sein muß.« – Wenn Sie jetzt aus der Haft entlassen würden, wohin würden Sie gehen? »Zu meiner Schwester.« – Wie, zu Ihrer Schwester! Und doch sagten Sie noch, eben, daß diese Sie so schlecht behandelt. »Ja, aber ich könnte doch nicht auf der Straße bleiben.« Diese Antwort erregte allgemeine Bewegung unter den Zuhörern. Aber Sie haben mir auch einmal gesagt, daß Sie nicht zu ihr zurückkehren würden, wenn man Sie frei ließe. »Ja, das habe ich gesagt, aber jetzt würde ich doch hingehen.« – Wenn man Ihnen aber Wohnung, Kleidung, kurz Alles, was Sie nöthig hätten, gäbe, würden Sie dann doch zu Ihrer Schwester gehen? »Ja, ich würde hingehen, um Sie zu sehen. – Empfinden Sie Reue wegen Ihrer That? »Ja.« – Sie sagen dies mit einer so ruhigen Stimme? Hortense antwortete nicht, senkte aber diesmal den Kopf; man bemerkte indessen nicht, daß ihre Augen sich feuchteten oder ängstlich nach etwas umhersuchten, was auf immer für sie verloren war. Sie blieb vielmehr so gleichgültig, gedankenlos wie während des ganzen Verhörs, ein seelenloses Geschöpf, das die Last der Beweise, der Schuld, der Vorwürfe, die Andere niedergeschmettert hätten, geduckt aufnimmt wie ein Hagelwetter, dem sie nicht entfliehen kann, aber wenn es ausgetobt hat, schüttelt es sich, und alle Wirkung ist vorüber; im nächsten Augenblick ist Alles vergessen und sie freut sich des Sternenlichts und der fächelnden Luft. Wir gestehen uns ein, daß ein anderer Richter andere Worte gegen die verstockte Verbrecherin hätte schleudern können, Fragen an sie richten, die tiefer in Mark und Nieren brannten, solche Richter müssen aber geboren werden und sollen im neuen Frankreich selten sein; außerdem findet man für den Richter eine Entschuldigung, wenn vor ihm ein Geschöpf steht, das, des entsetzlichsten Verbrechens angeklagt, überführt und geständig, in einem schleppenden, einförmigen Tone antwortet und die schaudererregendsten Umstände der begangenen That mit einer Kälte erzählt, als ob sie von Dingen spreche, die eine gleichgültige dritte Person betreffen. Was hilft das Schlagen mit dem besten Stahl an einen Stein, der keine Funken gibt! Auf die Vernehmung der Zeugen über That und Thäterschaft kommt es hier, wo darüber keine Zweifel obwalten, nicht an. Daher nur Einiges daraus, was zur Charakteristik der Verbrecherin dient. Ihre Schwester Elisa bekundete, daß Hortense entschieden gelogen, wenn sie von Mishandlungen gesprochen, die sie von der Mutter wollte erlitten baben. Die Selige habe ihre Tochter nie geschlagen. Hortense war in die allgemeine Bürgerschule gegangen, hatte aber dort niemals Freundschaftsverbindungen mit ihren Mitschülerinnen unterhalten. – Wie war ihr Charakter? »Sie war ein wenig verstockt; sie war leichtsinnig.« Die Bemerkung lag nahe, daß gerade Leichtsinnige Gefühl zeigen, wenn sie großen augenfälligen Leiden, erschütternden Begebenheiten begegnen, eine Rührung, die keinen sittlichen Werth hat, sich aber gerade bei solchen Geschöpfen unwillkürlich herausstellt. Dies mochte der Präsident denken, als er erwähnte, daß Hortense so wenig Gefühl bei den Verhandlungen gezeigt habe, da sie doch eines so abscheulichen Verbrechens angeklagt sei. »Sie war verschlossen, und man konnte nie wissen, was sie dachte«, antwortete die Schwester. – Und sie hat wirklich mit Niemandem Verbindungen gehabt?« »Außer mit Laugeois.« »Als Ihnen bekannt wurde, daß Laugeois eine derartige Verbindung mit der Angeklagten anzuknüpfen suchte, hat Ihre Mutter sich da dem Verhältniß widersetzt? »Mutter merkte es nicht sogleich.« – Dennoch ging die Angeklagte mit Laugeois spazieren; sie haben zusammen am 30. Mai ein Fest besucht! Wann kam sie an dem Tage nach Hause? »Um 2 Uhr Morgens; das war nie vorher geschehen.« – Und Sie bleiben dabei, daß Ihre Schwester niemals Mishandlungen ertragen mußte? »Niemals.« – Angeklagte, haben Sie auf diese Aussage Ihrer Schwester etwas zu erwidern? Hortense hatte, während ihre Schwester sprach, sie aufmerksam angesehen; dann erhob sie sich plötzlich und wandte sich unmittelbar an sie: »Du hast sehr Unrecht, Elise, daß du nicht die Wahrheit sprichst.« Es war das erste mal, daß man in dem stumpfsinnigen Wesen etwas gewahrte, das einem Affect ähnlich kam. Die Schwester aber erwiderte mit der Ruhe der Überzeugung: »Ich sage es, ich schwöre, daß wir dich nie geschlagen haben.« Die Zuhörer glaubten diesmal mehr an die Wahrheit in den Worten der ruhigen Zeugin, als an die der zum ersten mal ohne dringende Noth entrüsteten Angeklagten. Diese erwiderte noch im selben Tone: »Ihr liebtet mich nicht; ich war weder von meiner Mutter noch von meiner Schwester geliebt.« Dabei nahm sie ein Schnupftuch und drückte es vor die Augen. Die ihr näher standen, bemerkten aber, daß sie, trotz aller Anstrengungen, keine Thräne vorpressen konnte. Also hier zum ersten mal der Versuch, einen Schmerz zu heucheln! Ein zweiter Zeuge bestätigte Elisa's Aussage: daß Hortense weder von der Mutter noch von der Schwester jemals Mishandlungen auszustehen gehabt. Ein Oheim der Angeklagten, der dritte Zeuge, war der Verwandte, zu welchem man das junge Mädchen sogleich nach der schrecklichen Entdeckung nach Turcoing geschickt, und der, entsetzt über die Verbrecherin, sie wieder eingepackt und den Ihrigen zurückgesandt hatte. Als er auf die erste an ihn gestellte Frage nicht antwortete, und der Präsident ihn etwas scharf anfuhr: ob er taub sei? hatte der gute Mann aus Turcoing mit einer besonders rauhen und kräftigen Stimme geschrien: »Nein wahrhaftig nicht«, und dies unter den Zuhörern eine große Heiterkeit hervorgerufen. Hortense theilte sie in vollem Maße; sie lachte herzhaft mit! Als Hortense am 17. Juli mit der Landkutsche zu diesem Verwandten nach Turcoing gekommen war, war schon etwas dahin verlautet. Der Oheim fragte sie gerade heraus: Ob sie vielleicht ihre Mutter vergiftet habe? Hortense gab zur Antwort: Nein, das nicht, aber man habe ihr den Rath gegeben und sie dazu veranlaßt. Darauf hatte der Oheim nichts mit ihr zu thun haben mögen und, wie angegeben, sie auf der Stelle zurückgeschafft. Er schilderte, gleich den Andern, die Nichte als ein ebenso verschlossenes als leichtfertiges Wesen, die nicht Freiheit genug haben können. – Angeklagte, haben Sie darauf etwas zu erklären? »Nein, der Onkel hat die Wahrheit gesagt.« Ein Polizeicommissar, welcher die ersten Spuren des Verbrechens verfolgt, bekundete, daß die Familie Lahousse in gutem Rufe gestanden: sie seien gute Arbeiter gewesen, hätten sich redlich ernährt und keinen Mangel gelitten. Doch lebten sie freilich nur, wie die Mehrzahl ihrer Standesgenossen, von Tag zu Tag von ihrem Erwerb. - Der darauf vernommene Arzt, welcher die Kranken zuerst behandelt, hatte sich mehr selbst zu rechtfertigen, als Auskunft zu geben. Ein zweiter Arzt, der beim Tode der Mutter hinzugerufen war, suchte die Ansicht aufzustellen: daß der plötzliche Tod der Letztern wol mit durch das Entsetzen veranlaßt sei, als sie aus der Tochter Munde erfahren, daß sie von ihr vergiftet worden. Er schilderte die Scene. Elise war ganz Thätigkeit und Sorge um die kranke Mutter, Hortense wandte ihnen den Rücken, den Kopf gegen das Fenster gekehrt, schien sie nur mit ihrer Näharbeit beschäftigt. – Die Chemiker erörterten, daß Vater und Mutter nur in Folge des eingegebenen Gifts gestorben seien. Hortense hörte Alles ruhig an, sie hatte gegen Nichts Einwendungen. Auf die Frage: Warum sie zur zweiten und letzten Vergiftung vom Apotheker nur für zwei Sous Gift gekauft, während sie auf die erste Vergiftung sechs Sous verwandt, antwortete sie, gleichsam als müsse sie sich entschuldigen: sie hätte nun einmal nicht mehr Geld gehabt! Das Plaidoyer des Staatsprocurators war, was den Thatbestand des Verbrechens und die Thäterschaft anlangt, ein von selbst gebotenes. Nur hinsichts der Motive ließ er sich in eine Argumentation aus, welcher der Vertheidiger seinerseits eine andere entgegensetzte. In die Rede des Erster sind mehre thatsächliche Momente verwebt, die wir aus dem Vorigen noch nicht kennen, weshalb wir einen Auszug derselben mittheilen. Hortense's Angabe: daß die Triebfeder ihres Verbrechens das Rachegefühl wegen erduldeter Mißhandlungen gewesen, ließ er nicht gelten. Sie hatte den Vater geliebt, soweit ein solches Geschöpf lieben kann; sie hatte keine Mishandlungen zu erdulden gehabt, alle vernommenen Zeugen widersprachen dem, ebenso der gute Ruf der Ältern. Er stellte als alleiniges Motiv hin: das Verlangen, sich möglichst frei zu bewegen und ohne alles Hinderniß ihrer Liebschaft nachgehen zu können. Sonnabend, am 29. Mai, hatte sie ihre Ältern, weil die Wirkung des ersten Gifts zu langsam war, oder sie fürchtete, daß es sich sogar verflüchtigen könne, zum zweiten mal vergiftet, und darauf, nun ihrer Sache gewiß, Sonntag am 30., ein öffentliches Tanzvergnügen mit dem Liebhaber besucht. Nachdem sie den Abend durchrast, opferte sie sich Nachts um 11 Uhr dem jungen Menschen. Aber von einer wirklichen Liebe oder auch nur einer zeitweiligen Leidenschaft für denselben konnte bei ihr nicht die Rede sein, denn schon am nächstfolgenden Sonntag ließ sie sich – man erfährt nicht aus welchen Gründen, ob Laugeois ihrer schon nach der ersten Nacht überdrüssig geworden? – von ihm einem seiner Freunde, einem Handlungsdiener, abtreten und von diesem Stellvertreter des Geliebten auf ein anderes Fest begleiten. Es war also in ihr nur der wilde Hang zur Freiheit, zum ungezügelten Leben. Einer solchen Aufführung hätten ihre Ältern niemals nachgesehen. Der Ankläger stellte hin, daß Hortense, trotz ihrer Jugend, mit voller Beurtheilungskraft gehandelt habe. Daß, was sie that, ein Verbrechen sei, sagte ihr schon der Instinct, die Natur. Es war kein einfacher Todtschlag, sondern eine zweimalige, mit Vorbedacht ausgeführte Vergiftung. – Sie war sich vollkommen des Verbrecherischen ihrer Handlung bewußt, sonst hätte sie nicht Laugeois als Mitschuldigen angegeben und nachher gesagt: es sei nur darum geschehen, damit sie nicht so ganz allein als Urheberin des Verbrechens dastehe. Man könne sich keine grausigere Vorbereitung zum Verbrechen denken als die ihre, indem sie von dem wenigen Gelde, was sie von den Ältern zu Marktankäufen erhielt, Centime um Centime zurücklegte, bis es sich zu der Summe häufte, für die sie das nöthige Gift kaufen konnte! Nach ihrer eigenen Angabe hatte sie schon 14 Tage vor der ersten Vergiftung den verbrecherischen Entschluß gefaßt. Sie sah das Gift wirken, sah, wie Vater, Mutter, Schwester mit den gräßlichsten Schmerzen kämpften, und doch faßte sie am Mittwoch darauf, nach ihrem Geständniß, wieder den Entschluß, noch ein zweites mal ihnen Gift beizubringen und führte ihn am Sonnabend aus. Auch war ihre Erziehung, in Anbetracht ihres Standes, durchaus nicht vernachlässigt. Sie hatte die allgemeine Schulbildung des Volks erhalten, die vollkommen genügt, um, was Laster und Verbrechen ist, zu erkennen. Ihre Bildung benutzte sie aber schon zur List und verrieth keinen geringen Grad von Bosheit, indem sie (was wir erst bei dieser Gelegenheit erfahren) am Tage nach der ersten Giftmischung die Frechheit hatte, zum Würzkrämer Pannequin zu gehen und ihm den Vorwurf zu machen: er habe ihr schädliches Weinmus verkauft, wovon die Ihrigen krank geworden wären. Ja sie erschien sogar, als Pannequin deshalb vor dem Correctionsgericht belangt ward, als Zeugin gegen ihn! Es zeugt ferner von einem guten Maß Beurtheilungskraft (wenn auch noch unbeholfener Erfindung!), daß sie ihren Liebhaber ihr mit dem Tode drohen ließ, wenn sie ihre Ältern nicht vergifte. Endlich könne von mildernden Umständen nicht die Rede sein; alle, die zur Sprache gekommen, fodern moralisch eher zu einer Verschärfung der Strafe auf, und nach Milderungsgründen hier suchen, würde eine Verhöhnung der öffentlichen Moral sein. Die Verbrecherin sei noch allzu glücklich, daß die neueste Gesetzgebung die Jugend der Verbrecher in Betracht nehme, und für solche von gewissen Jahren nicht das volle Maß der verdienten Strafe fodere. Der Vertheidiger griff gewissermaßen zu einem homöopathischen Mittel. Er bestritt nichts von dem Thatsächlichen, er malte die That wo möglich mit noch schwärzern Farben, und ließ weder die Entschuldigung der Angeklagten selbst, daß sie von ihrer Familie gemishandelt worden, noch das Motiv gelten, welches der Ankläger hervorhob, daß Hortense nach mehr Freiheit gerungen. Nein, Hortense sei von gar keinem Beweggrund geleitet worden ! Die That sei zu unnatürlich, um vernünftig erklärt zu werden. Es sei nichts da als der absolute Mangel an Beurtheilungskraft, denn wäre dies nicht der Fall, so müßte sie von selbst eingesehen haben, daß sie nach dem Tode ihres Vaters, ihrer Mutter und Schwester obdachlos und ohne Lebensunterhalt sei. Mit Sinn und Verstand hätte sie sich selbst ihre Zukunft ermordet, denn mit der geringsten Berechnung mußte sie wissen, daß der junge Bursche, dem sie sich hingab, nicht für sie sorgen werde und könne. Wenn sie doch noch nach mehr Freiheit verlangt, die sie schon so in vollem Maße genoß, warum denn ein Vater- und Muttermord, warum lief sie nicht einfach fort? Gewissensrücksichten konnten doch da nicht entgegentreten, und an Liebhabern, die ihr einstweilen forthalfen und für ihr Vergnügen sorgten, würde es doch nicht gefehlt haben, zumal da sie nicht wählerisch und anspruchsvoll schien, indem sie schon nach der ersten Nacht sich aus einer Hand in die andere gehen ließ. Eine gewisse Eifersucht gegen die Schwester möchte dagewesen sein, gab der Vertheidiger zu, aber nicht gewichtig genug, um das Verbrechen zu motiviren. Und weshalb dann nicht die Schwester allein durch Gift strafen! – Er ging dann auf das Thema über, das von deutschen Ärzten, Psychologen und Criminalisten gründlicher behandelt ist, auf den Verbrechertrieb in Kindern, die um ganz unbedeutender Ursachen willen große Verbrechen begingen. Die Beispiele, welche er citirte, waren dürftig gegen die, welche die deutsche Wissenschaft ans Licht gestellt hat. Hortense habe demnach gar nicht gewußt, was sie that; erst im Augenblick, wo die Schwester in sie gedrungen, zu gestehen, habe sie erkannt, daß sie ein Verbrechen begangen, und habe da ihre Mutter um Verzeihung gebeten. Er wies auch auf eine ungewöhnliche Körperbildung hin, die Hortense habe, ihren vorhängenden Kopf, ihre starke, vorspringende Stirn. Aus physischen Gründen liege daher ein Ausnahmefall vor, der nicht nach gewöhnlichen Grundsätzen behandelt werden dürfe, und er trug demnach darauf an: das unentwickelte Mädchen mit dem verbrecherischen Hang nur in eine Besserungsanstalt bringen zu lassen. Der öffentliche Ankläger protestirte entschieden gegen diese Auffassung, Hortense sei kein Kind mehr gewesen, sie habe, wie er ausgeführt, mit vollem Bewußtsein und Überlegung gehandelt, und ihre Bitte am Sterbebette der Mutter um Verzeihung sei ebenso heuchlerisch und nur durch Furcht vor Strafe bewirkt, als ein Zeichen, daß sie vollkommen befähigt gewesen, ihre Handlungen zu beurtheilen. Wir möchten keiner dieser Ansichten unbedingt beitreten, noch sie für maßgebend erklären. Wenn auch einerseits ein geborener Verbrecherhang in dem halben Kinde zum Grunde gelegen, andererseits die Vorstellung nicht völlig zu beseitigen ist, daß sie durch die That sich von einer lästigen Beaufsichtigung befreien wollen, so erscheint jener Hang doch nicht mehr im ersten unentwickelten Stadium und keineswegs ohne Bewußtsein, vielmehr bereits durch die Umstände sehr ausgebildet, und mit dem grenzenlosen Leichtsinn scheint eine Bosheit Hand in Hand zu gehen, die theils an den Zweck denkt, endlich ganz frei zu werden, theils sich wegen der Unterdrückung und Geringschätzung zu rächen und geltend zu machen. Wir folgen hier einigen der Betrachtungen, mit welchen ein deutscher Berichterstatter des Falles (Gerichtshalle) ihn begleitet hat. Hortense ward, wie wir erfahren, erst nachdem sie vom Polizeicommissar gefragt worden, »ob sie, vielleicht bösen Rathschlägen folgend, ihre Ältern selbst vergiftet habe?« gegen die Schwester und Mutter der That geständig; zugleich gab sie Laugeois als Rathgeber an, ja als Den, der sie dazu gezwungen. Trotz ihrer geistigen Beschränktheit war sie fähig, Gedanken, die ihr Andere an die Hand gaben, für sich zu benutzen, ja auf feine Art, ihrem Zweck entsprechend, zu verarbeiten. Sie verarbeitete auf dem Wege von der Polizei nach ihrer Wohnung die Äußerung des Beamten, die ihr günstig schien, ohne noch völlig damit fertig zu werden. Noch hatte ihr Niemand im Hause zu sagen gewagt, daß er sie für schuldig halte, aber die Gewissensangst beschlich sie, daß, nachdem etwas der Art auf der Polizei geschehen, es sich zu Hause wiederholen könne. Sie war nicht mehr sicher, sie glaubte den Verdacht ablenken zu müssen, sie griff die Weisung auf, die der Commissar ihr gegeben, und in ihrem kleinen Hirn bildete sich ein ganzes künstliches System der Vertheidigung aus. Auf die Frage: weshalb sie so verwirrt sei? hatte sie die anscheinend sinnlose Antwort: »Der Polizeicommissar hat mich gefragt, ob mein Liebhaber nicht ein Mediciner sei.« War nicht die Schlußfolge ihrer Gedanken: Ihr glaubt auch, ich habe euch vergiftet, ihr werdet auch die Frage an mich stellen; der Commissar aber glaubt, daß ein Anderer der Urheber sei. Die Meinung des Polizeimannes, weil er von der Obrigkeit ist, wird gelten; ich muß mich daran halten, weil sie mich retten kann. Ich muß eurer Frage durch eine Antwort zuvorkommen, die ihr nicht erwartet habt und die die Brücke wird. Ein Mediciner muß ja wissen mit Gift umzugehen. – Wenn diese Schlußfolge richtig ist, erscheint Hortense allerdings als eine schon sehr abgefeimte Verbrecherin. Zugleich verräth sich darin ihre Unkenntniß der Verhältnisse: wenn sie den Giftmord nur auf fremden Rath begangen, hält sie sich, wenn auch nicht für ganz schuldlos, doch als nicht erreichbar von der Strafe. So gesteht sie auf die Frage der Schwester ein, daß sie die Vergiftung begangen, jedoch so, daß, nach ihrem Dafürhalten, alle Schuld auf einen Andern fällt, und es ist wieder schlaue Berechnung, daß es Der ist, den Mutter und Schwester hassen. Daß sie die Mutter um Verzeihung bittet, braucht nicht gerade baare Heuchelei zu sein, es kann auch in naiver Gedankenlosigkeit und Unwissenheit geschehen sein. Sie hat es so gesehen und ist so gewohnt, wenn man etwas begangen, daß man um Vergebung bittet. Dies Plappern mit den Lippen hat mit dem innern Erschüttertsein nichts zu thun. Ihre spätere Angabe, daß sie Laugeois nur genannt, um nicht allein schuldig zu erscheinen, ist eine reine Ausrede der im Verlauf der Untersuchung immer gewitzigtern Verbrecherin. Demnach träfe den Polizeicommissar, der zuerst ihre Gedanken auf eine dritte Person lenkte, wol schon den Namen ihres Liebhabers aussprach, eine Verschuldung, und der Berichterstatter warnt Polizei- und Gerichtsbeamte davor, positive Hinweisungen auf andere Personen den erst Verdächtigten zu geben, weil diese dies gar zu gern aufgreifen, um sich ganz oder zum Theil zu entlasten. Sie sind schlau genug, um zu wissen, daß Inquirenten dadurch, daß man auf ihre Gedanken eingeht, ihnen geneigt und gewissermaßen gefangen werden. – Wir lassen dieser Argumentation ihr Recht, gehen aber um deshalb nebenher auch nicht von der Vorstellung ab, daß in Hortense auch ein Rachegefühl gegen Laugeois mit operirt haben kann. Ferner angenommen, daß sie bei der ersten Vergiftung noch unklar gewesen über Das, was sie that, so konnte sie es nicht mehr sein, nachdem sie als Zeugin vor dem Zuchtpolizeigericht dem Gewürzkrämer Pannequin gegenüber gestanden. Hier mußte sie erfahren, daß Vergiften kein kindischer Spaß ist, sondern eine furchtbar ernsthafte Sache, welche die volle Ahndung der Gesetze nach sich zieht. Und doch beging sie nach einigen Tagen dieselbe Handlung zum zweiten mal. Da kann sie es nur mit völliger Beurtheilungskraft Dessen, was sie that, gethan haben. Auch war hier schon mehr Arglist, Berechnung, im Spiel. Sie brachte eine präparirte Medicin, von der sie angeblich hatte reden hören, welche sie selbst holte, anempfahl. Sie bedurfte keiner Ausflucht, um selbst vor dem Mittrinken bewahrt zu werden; die Medicin war für die Kranken, sie aber war gesund. Wahrscheinlich war sie nicht selbst auf den Gedanken gekommen, sie hatte auch hier wieder von einem Dritten gelegentlich gehört, daß der und der Syrup für Krankheiten gut sei, und das hingeworfene Wort hatte bei ihr gezündet, zu einer Vorstellung, einem Entschluß sich ausgebildet. Auch ist es möglich, daß sie davon gelesen hatte, wie es ebenso wenig unmöglich ist, daß der erste Gedanke der Vergiftung aus einer Erzählung, die sie behorcht, einem Buch, das ihr in die Hände gerathen, entsprungen sei. Das Verbrechen ist wahrscheinlich ohne ein wirkliches, außer ihr liegendes Motiv begangen worden. Der Vertheidiger mag im Recht sein, daß etwas Dämonisches in dem Kinde gelegen, daß es nur aus Freude am Verbrechen, aus reiner Mordlust vergiftet hat; daß sie das Gift ihren nächsten Verwandten reichte, weil sie hier die nächste Gelegenheit fand. Es wird an den in unserm Pitaval vielfach angeregten Satz erinnert, daß die höchste Grausamkeit mit der höchsten Sinnlichkeit in der Regel verschwistert sei, daß bei dem Menschen, der in seiner Herzensbildung so tief gesunken ist, daß er dem Thiere gleicht, die Wollust sich auch am Schmerze Anderer werdet. So eilte Hortense vom Schmerzenslager ihres Vaters und ihrer Mutter, die sie selbst bereitet, in die Arme des Liebhabers und tanzte und schwelgte – das 15jährige Mädchen, das von sich selbst ausgesagt, schon seit dem 12. Jahre ein unsittliches Leben geführt zu haben – die halbe Nacht hindurch und gab in wüstem Sinnentaumel ihrem Liebhaber sich preis. Tags darauf lag sie schon wieder in den Armen eines Andern. Aber dieses Dämonische, dieser Kitzel, diese Wollust konnten bekämpft, zurückgedrängt werden, auch von dem 15jährigen Mädchen, wenn sie nur dieselbe Kraft, die sie verwandte, um ihre Teufeleien heimlich zu prakticiren, angestrengt, um den Lockungen zu widerstreben. Im Gegentheil gab sie sich ihnen mehr und mehr hin, das Thier, das Blut geleckt, verlangte nach mehr Blut. Das Anschauen der Leiden machte ihr ein Vergnügen, wie wir es bei der Zwanziger, der Gesche, bei Helene Jegado und so Vielen gesehen, und es war ihr Werk, des armen, schwachen, kleinen, gescholtenen und übersehenen Mädchens. Der Sinnenkitzel verlangte nach neuer Befriedigung, und sie vergiftete, als die Schmerzen nachließen, zum zweiten mal. Dürfen wir aus dem Umstand, daß sie jetzt eine weit geringere Portion anwandte, daß sie nur für zwei Sous Gift erkaufte, den fürchterlichen Schluß ziehen, daß es ihr diesmal nicht um die Vergiftung, die Tödtung, sondern nur darum zu thun war, den leidenden Zustand ihrer Nächsten fortzusetzen?! – Der Schluß ist aber nicht nur erlaubt, sondern geboten, daß, wer mit solchem Bedacht handelt, für diese Handlung einstehen muß, daß er vor dem Gesetze zurechnungsfähig und der Strafe unterworfen ist. Mit Recht sagt unser Vorarbeiter, wenn man anders schlösse, möchte man nur »ohne weiteres die Höfe der Strafgerichte schließen«. Desgleichen stimmen wir seinem folgenden Satz bei: »Wenn Ältern ein Kind strafen, das ein Thier quält, so thun sie dies gewöhnlich, weil sie diese Quälerei für unrecht halten. Denken sie weiter nach, so thun sie es wol auch, damit das Kind in späterm Alter nicht etwa seinen Mitmenschen in gleicher Weise quäle; daran aber denken die wenigsten, daß sie durch die Bestrafung zugleich einem sich regenden sinnlichen Triebe, der die Vernunft zu überwältigen droht, entgegenarbeiten. Wie ließe sich's anders erklären, als in einem Triebe der Sinnlichkeit, daß so oft die Jugend ein besonderes Vergnügen darin findet, andern Geschöpfen wehe zu thun, unter Jubel dem Schlachten von Schweinen u.s.w. zuzusehen? Wenn man die jungen Verbrecher nicht strafen will, darf man die bejahrtern gar nicht strafen. – Es ist etwas ganz Verschiedenes mit wirklich Geisteskranken, solchen, denen aus physischen Gründen der Stern der Vernunft völlig erloschen ist, oder wenigstens seine erleuchtende Wirksamkeit versagt, solchen, deren Handlungen überhaupt keinen vernünftigen Schluß zulassen und deren geistige Thätigkeit derart gehemmt ist, daß sie einer förmlichen Aufsicht und Leitung bedürfen, um als Menschen unter Menschen fortleben zu können.« Ob die Beschuldigung gegen Mutter und Schwester so ganz aus der Luft gegriffen ist, wie unser Vorarbeiter meint, lassen wir dahingestellt. Seine Meinung ist, nachdem Hortense eingestanden, daß Laugeois unschuldig sei, also der von ihr bis da angegebene Beweggrund der That weggefallen, habe sie rasch nach einem andern gegriffen, und zwar einem solchen, der ihre That am ersten in einem mildern Lichte, ja sie selbst sogar als ein unglückliches Opfer fremder Herzlosigkeit erscheinen ließ, und gesagt: Ich bin mishandelt worden und wußte mir nicht anders zu helfen. Von ihrer Lust am Verleumden wisse man ja genug. Wenn wir auch die Mishandlungen als Erfindung und Lüge zugeben, so scheint doch eine Wahrheit in Hortense's Worten zu liegen: »Ihr liebtet mich nicht.« Oder ist es unwahrscheinlich, daß sie nicht geliebt wurde? Und sollte ein so herzloses Wesen nicht gerade darin sich gefallen haben, auch für die Nichtliebe sich an Denen zu rächen, die sie auch nicht liebte. Wie dem auch sei, so stimmen wir im Allgemeinen dem gedachten deutschen Bearbeiter bei, wenn er zum Schlusse, Alles zusammenfassend, sagt: »Nach diesem Allen scheint uns Hortense's Seelenzustand der eines vollendeten, für die Reue völlig abgestumpften Verbrechers zu sein, eines Verbrechers, der das Verbrechen aus reiner Lust an demselben begeht. Weder Eigennutz, weder Eitelkeit, weder (?) Rachsucht, noch sonst etwas von allem Dem, was wir gewöhnlich als die Triebfedern begangener Verbrechen erblicken, hat sie zu ihrer scheußlichen That bewegt, sondern einzig und allein die Lust des Tigers, der aus Vergnügen mordet. Aber nicht allein die That des Mordes gewährt ihr Vergnügen, sondern auch das Anschauen, das tagelange Anschauen der furchtbaren Leiden ihrer Opfer. Daß diese Opfer ihre nächsten Verwandten sind, daß es Diejenigen sind, welchen sie das Leben zu danken hat, welchen sie, wie keinem andern Wesen auf der Erde, zu Dank verpflichtet ist, welche noch bis zum letzten Augenblick ihre Liebe und Anhänglichkeit beweisen, das gibt bei ihr keinen Grund ab, die That nicht zu thun oder sie zu bereuen, im Gegentheil, sie wiederholt dieselbe. Mit dieser grausigen Lust geht die Wüstheit ihrer geschlechtlichen Triebe, denen sie schon seit dem 13. Jahre freien Lauf gelassen, gleichen Schritt, und läßt uns nicht einmal die mildernde Vermuthung, daß sie blos deshalb jenen Reiz befriedigte, weil der andere keine Befriedigung fand; und während ihre Hände gleichsam vom Blute des Vater- und Muttermordes rauchen, stürzt sie sich von neuem in die Arme viehischer Liebe. Zwar bittet sie, als sie sich entlarvt glaubt, ihre Mutter um Verzeihung; allein es ist ihr so wenig Ernst damit, daß sie diese Mutter vor demselben Gericht und den mit Zuhörern überfüllten Galerien noch im Grabe verleumdet. Aber auch mit der einfachen Verleumdung ist's ihr nicht genug, sie will nicht blos anschwärzen, sie will auch durch diese Anschwärzung andere Personen mit sich ins Verderben ziehen, und gibt ihren einstigen Liebhaber als Mitschuldigen an. Wol mag dieses wie jenes nicht aus bloßer Bosheit geschehen sein, sondern nur, wie wir schon oben behaupteten, um ihre Strafe zu mildern; allein die That bleibt immer noch schmählich genug, um schon allein ihrethalben die Thäterin zu verabscheuen. Bringen wir schließlich hiermit ihr gleichgültiges, herzloses Verhalten vor den Schranken der Assisen in Verbindung, so sind wir gezwungen, zu glauben, daß, wenn sie nicht so schnell von dem Arm der Gerechtigkeit ergriffen worden wäre, noch eine Reihe ähnlicher Thaten von ihr würde begangen worden sein, so sind wir gezwungen, den Namen Hortense's Lahousse denen der größten Verbrecher an die Seite zu stellen.« Die Geschworenen brauchten keine lange Bedenkzeit, um ihr Schuldig zurückzubringen. Der Gerichtshof verurtheilte Hortense Lahousse, da sie bei Begehung des Verbrechens noch nicht 16 Jahr alt gewesen, zu der für ihr Alter höchsten Strafe, zu 25jähriger Einsperrung. Man hat später erfahren, daß die jetzt Verurtheilte, entfernt von allen Zeichen der Trauer, den kindischen Versuch gemacht, die Richter zu bestechen. Sie sagte oder ließ ihnen sagen: wenn man ihre Strafe verringern wolle, werde sie wichtige Entdeckungen über den eigentlichen (intellectuellen) Urheber des Giftmordes machen. Als man, selbstredend, darauf nicht einging, hatte sie sich schnell getröstet, wenn sie je betrübt war. Sie rechnete aus, daß 24 Jahre für sie keine gar zu lange Zeit sei, und daß, wenn sie dann loskomme, sie noch immer jung genug sei, um das Leben zu genießen! Die unsichtbare Mistress Blythe 1806 – 1809 Verglichen mit den großartigen Schwindlern und Betrügern deutschen Blutes, die mit dem Aberglauben und der Leichtgläubigkeit des Publicums in unserer nächsten Nähe ein so erstaunliches Spiel getrieben haben, wovon die nächstfolgenden Fälle erzählen, erscheint die englische Verbrecherin, die wir hier vorführen wollen, nur unbedeutend, vielleicht noch mehr um deswillen, weil die englischen Berichterstatter nur den Kern und nicht Fleisch und Hülse, oft nur einen ausgetrockneten Kern, und niemals das magische Lustre solcher Fälle und Personen geben, welches denselben häufig erst ihre Bedeutung verleiht. Der Betrug und die Vergiftungsprocedur sind aber doch einzig in ihrer Art; außerdem schien es uns interessant, eine Erscheinung, die in letzten Jahren in Deutschland so oft vorgekommen, so merkwürdig sich hervorgethan hat, auch in andern Völkern und Ländern zu verfolgen, denn wie im Verbrechen drücken sich der Nationalcharakter und die Stimmungen und bewegenden Gedanken der Zeit auch im Aberglauben ab. Wie ist es möglich, daß das Wundermädchen in der Schiffergasse, der Schäfer Frosch so grob das Publicum betrügen können? ist die Frage, die sich uns von selbst aufdrängt. Wenn wir sehen, wie praktisch gebildete Engländer sich von einer an Geist weit unter jenen Deutschen stehenden Gauklerin täuschen und so lange täuschen lassen, fühlen wir wenigstens eine Genugthuung in der Seele unserer betrogenen Landsleute. Die deutschen Schwindler appelliren doch an den Wunderglauben ihrer Nation, an sympathetische Neigungen, sie beschäftigen die Phantasie und lassen die Betrogenen glauben, daß sie mit ihnen in höhere Sphären steigen, während die englische Gauklerin ihre Angel oder ihre groben Widerhaken an nichts wirft als an die absolute Einfältigkeit, und wir könnten fragen, auch wenn wir der eigenen Sünden gedenken, wie war es möglich, daß Bürger in England noch vor 40 Jahren durch solche Betrügereien und gerade in so grober Art sich fangen ließen. Mary Bateman war unter dem Volke in Yorkshire und den benachbarten Grafschaften als etwas berühmt, was man in frühern Zeiten eine Hexe genannt hätte. Sie lebte zu Anfang dieses Jahrhunderts und das Volk in England hatte dafür mildere Ausdrücke. Sie übte zwar Hexenkraft, aber man nannte sie eine Seherin; sie erkannte geheime Übel und wußte Mittel, wie man ihnen begegne. Darum ward sie von allen Seiten gesucht, bis man ihr nicht mehr traute oder ihre Hülfe gefährlich schien. Als dies eintrat, verschwand sie mit ihrem Namen und trat nur als Vermittlerin anderer unbekannter Größen auf. Die Gerichte, als sie vor ihnen stand, hatten an der einen letzten Thatsache vollauf genug, um sie zu verurtheilen, man nahm sich daher nicht die Mühe, ihre frühern Thaten und ihr ganzes Leben zu durchforschen, und es ist bei der Gelegenheit nur das Folgende zur actenmäßigen Kenntniß gekommen. Ihre erste bekannt gewordene Thätigkeit ward bei einer Mistreß Greenwood in Anwendung gebracht. Die Dame litt, sie wußte nicht woran. Die Bateman, zu Rathe gezogen, erkannte, daß sie, in Folge häuslichen Unglücks, in Gefahr sei, einen Selbstmord zu begehen. Durch ihre Geschicklichkeit, welche Mittel sie anwandte, wird uns nicht gesagt, entging die Greenwood diesem Schicksal. Mary agirte und curirte als Mistreß Bateman, so genannt nach ihrem Manne, den sie, nachdem sie mit Damenschneiderarbeiten sich bis da zu ernähren gewußt, im Jahre 1792 geheirathet. Ihr früheres Leben – sie war zur Zeit ihrer Verheirathung schon 34 Jahre alt – soll auch nicht vorwurfsfrei gewesen sein, und sie hatte ihren Aufenthaltsort oft und unter verdächtigenden Umständen gewechselt. Bateman war seines Weibes und ihrer Praktiken bald überdrüssig geworden, und ging aus Verzweiflung unter die Soldaten. Sein Weib ward er aber darum noch nicht los, sie folgte ihm bis 1799, was, unter Umständen, bei den englischen Armeen, wie man weiß, zulässig war und noch ist. Beide ließen sich darauf in Leeds nieder, wo der Mann verschwindet, d. h. es ist von ihm bis zuletzt nicht mehr die Rede. Mary's Ruf war aber so begründet, daß er fast schon ruinirt war. Sie war Wahrsagerin, besprach und ward besonders von liebeskranken Mädchen und hysterischen Frauen aufgesucht. Plötzlich aber erklärte sie in anscheinender Demuth, daß es mit ihrer Kraft und Begabung aus sei, dagegen kenne sie eine Mistreß Moore , auf die alle die Kraft in ungleich höherm Maße übergegangen sei. Durch ihre Vermittelung ließ sich diese Frau Moore herab, den armen Hülfeflehenden beizustehen, jedoch immer nur durch Mary's Mund und Beihülfe, und Mistreß Moore ist nie von einem sterblichen Auge gesehen worden. Ein unglücklicher Handelsmann, Barzillai Stead, suchte bei der Unbekannten Hülfe. Mistreß Moore sah alle die geheimen Fäden, die gegen ihn gesponnen wurden, und unterrichtete ihn täglich durch die Bateman, wo und wie ihn die Gerichtsmänner aufsuchten, dergestalt, daß der arme Mann zwar nicht arretirt ward, aber, was schlimmer, in steter Angst und Flucht blieb. Dafür mußte er die Hälfte von Dem, was er gerettet, den beiden weisen Frauen übermachen, und ging endlich unter die Soldaten. Die Bateman erfuhr jetzt durch die weise Moore, daß Barzillai Stead nicht allein unglücklich, sondern auch seinem Weibe treulos sei, er wolle ein anderes Frauenzimmer, da und da wohnhaft, die von ihm schwanger, zum Regimente mitnehmen. Die Frau des neugeworbenen Soldaten liebte ihren Mann, sie beschwor die Bateman Alles zu thun, um das zu hindern. Das konnte nach Mistreß Moore's Rathschlägen nur geschehen, indem man das Frauenzimmer behexe. Dazu waren zuvörderst drei halbe Kronen und drei Kohlen nöthig. Die Kohlen wurden zuerst auf die Schwelle der Rivalin gelegt, demnächst ins Feuer, dann ward die Letztere in einen tiefen Schlaf eingelullt, und während dessen wurden die Hemden und Röcke, welche sie eben, um mit dem Geliebten durchzugehen, gewaschen, mittels jener Kohle angezündet und verbrannt. Natürlich konnte sie nun dem Geliebten nicht folgen. Wie die drei halben Kronen sich verflüchtigt, wird nicht gesagt. Aber es blieb nicht bei denselben, denn die Gefahr, daß die Nebenbuhlerin wieder Kleider finde, oder gar nackt dem Manne nachlaufe, erneuerte sich immer wieder, selbstredend erneuerten sich die Anfoderungen der weisen Frau. Barzillai Stead's Gattin mußte nachgerade ihre Mäntel, Schürzen, Röcke, Alles, Alles versetzen, bis sie, nahe dem Selbstmord, zum Gegenstände des öffentlichen Mitleids ward; aber selbst von den Almosen mildthätiger Vereine gab sie noch ihr Scherflein ab, um die Treue des Ehemannes zu erkaufen, die, möglicherweise, nie gewankt hatte. Die Eifersucht scheint der Prophetin überhaupt ein ergiebiger Quell gewesen zu sein, um darin zu fischen. Einer Frau Cooper impfte sie die Besorgniß ein, daß ihr Mann damit umgehe, sie zu verlassen und zu verschwinden. Aber weil der Geist der Mistreß Moore vertraut, daß der Mann nicht nur selbst, sondern mit allen Habseligkeiten der Wirthschaft, die sich forttragen lassen, zu verschwinden gedenke, so veranlaßt sie die Frau, ihm zuvorzukommen und selbst alle werthvollen Gegenstände fortzutragen, die dann, da sie nicht besser verwahrt werden konnten, in ihrer, der Bateman eigenen Wohnung Aufnahme fanden, wo sie aber auch verschwunden sind. Die Frau eines James Snowden war von der ungeheuersten Angst gequält, daß ihr Kind ertrinken möchte. Mary Bateman wußte keine Hülfe, auch die Mistreß Moore war ohne Rath; vermuthlich war auch ihre Kraft ausgegangen. Da entsann sich die Bateman glücklicherweise noch einer Mistreß Blythe , die jetzt sehr viel, ja Erstaunliches, vermöge. An sie ward geschrieben und die Blythe hatte die Güte, durch die Bateman zu antworten; es kostete aber viele Briefe, bis sie sich zu Rath und That entschloß, Briefe, die selbst schon viel Porto foderten. Endlich vertraute der Geist der Blythe ein Mittel: man solle James Snowden's silberne Uhr in das Betttuch der Bateman einnähen, wenn die Uhr sich allmälig verflüchtige, werde damit auch die Gefahr verschwinden. Es geschah, aber das Silber fühlte sich noch immer fest und hart an. Da sagte der Geist der Blythe, man möge es auch noch auf dieselbe Weise mit 12 Guineen versuchen. Der verflüchtigte Werth solle so und so vielen verkommenen Menschen zugute kommen und dafür der Zauber des Kindes gelöst werden. So scheint es denn auch geschehen zu sein, die Guineen wurden immer kleiner, dito die silberne Uhr, und als man endlich das Betttuch wieder aufnähte, waren Geld und Silber spurlos verschwunden – der Knabe des James Snowden war aber auch nicht ertrunken. Was wollte man mehr! Die wunderbare, aber von Niemand gesehene Mistreß Blythe verrichtete durch ihr demüthiges Werkzeug, die Bateman, noch manches Erstaunliche, was aber Andere auch vermögen, sie zog den Armen ihr letztes Hemd aus und brachte Familien an den Bettelstab, bis ihr Wirken durch einen plötzlichen Todesfall im Jahre 1806 zur Kenntniß der Gerichte kam, welche darin eine Vergiftung erblickten, und darauf, zwar nicht sie selbst, aber die Bateman arretirten und 1809 vor das Geschworenengericht von Yorkshire stellten. Am 17. März 1809 stand Mary Bateman vor den Assisen der Grafschaft, angeklagt wegen absichtlicher Ermordung der Rebecca Perigo , Ehefrau des William Perigo , wohnhaft zu Bramlay, in der Nähe von Leeds. Die Anklageacte hat man nicht für nöthig gehalten, zu veröffentlichen, sie ist aber in der Hauptzeugenaussage des William Perigo, des Ehemannes der Ermordeten, gewiß vollständig erhalten. Der Inhalt derselben ist folgender: William Perigo, ein Tuchmacher, 48 Jahr alt, war 20 Jahre mit seiner Ehefrau Rebecca, desselben Alters, verheirathet gewesen, ohne daß sie je krank war. Sie hatte sich vielmehr immer der besten Gesundheit erfreut. Da bekam sie, sobald sie sich niederlegte, ein heftiges Stechen in der Brust. Ihre Nichte, Sarah Stead, sagte dem besorgten Ehemann, er möge sich nur an die Bateman wenden, die könne das am besten besprechen. Er nahm nun einen Unterrock der Frau und ging damit in die Wohnung der Bateman. Er fand eine Frau auf der Hausschwelle sitzen. Auf seine Frage nach der Bateman erklärte das Weib: das wäre sie. Darauf lud sie ihn, ins Haus einzutreten, und fragte ihn da: ob er Sarah Stead's Onkel wäre und ob er den Flanellunterrock auch mitgebracht? Ja, das habe ich, sagte er. Nun sagte sie, sie wollte nach Scarborough schicken, zu einer Mistreß Blythe, und er möge nur am Freitag oder Mittwoch wiederkommen. »Das erste mal war also am Sonnabend, im Juli 1806. Als ich nun wiederkam an dem Tage, da sagte sie mir, daß sie von der Mistreß Blythe in Scarborough einen Brief bekommen: was meine Frau nun zu thun hätte . Und sie las den Brief mir vor, daß sie, die Mary Bateman, in mein Haus gehen sollte, in Bramlay, und die vier Guineennoten mitnehmen, die Mistreß Blythe ihr geschickt hätte, und sie sollte sie ins Bette einstecken, wo ich und meine Frau, Mistreß Perigo, schlafen, in jede der vier Ecken eine, und da sollten sie 18 Monate bleiben, sonst wirkten sie nicht; und daß ich, William Perigo, ihr dafür vier andere Guineennoten zurückgeben solle, die an Mistreß Blythe geschickt würden. Im Briefe stand auch, meine Frau hätte eine frühere Besprechung gebrochen, weil sie nicht reinen Mund gehalten, und sie, Mistreß Blythe, würde nicht mehr die Hand rühren, wenn sie nicht feierlich verspreche, daß sie nie ein Wort von Dem aussagen wolle, was hier vorgeht. Und darunter stand geschrieben Mistreß Blythe.« Eine Zusammenkunft zwischen beiden Frauen ward auf den 4. August verabredet. Rebecca Perigo scheint durch ein Misverständniß ausgegangen zu sein, als die Bateman in ihre Wohnung trat. Während der Mann ausging, um seine Frau zu suchen, blieb Mary zurück und nahm wahrscheinlich während dessen ein Inventar aller Gerätschaften auf. Als beide Eheleute zurückkehrten, ward die Sache nochmals besprochen, die Bateman übergab dem Manne vier Guineennoten, die er als ganz richtige prüfte, und Perigo gab ihr andere vier ebenso richtige Noten zurück. In Gegenwart der Eheleute nähte hierauf die Bateman die vier angeblich von der Blythe kommenden Noten in vier kleine seidene Beutel. Perigo war fest davon überzeugt, daß die Noten wirklich in die seidenen Beutel eingenäht worden und keine Escamotirung stattgefunden hätte. Sein Weib aber trennte selbst die Bettzieche auf, und Mann und Frau steckten nun die vier Beutel in die vier Ecken derselben. – Nach etwa 14 Tagen erhielt Perigo noch einen Brief der Mistreß Blythe, den der Sohn der Bateman ihm überbrachte. Er war unversiegelt und kündigte an, daß Mary Bateman nächstens wieder zu ihnen kommen würde; er aber solle sich zwei kleine Stücke Eisen verschaffen, in der Form von Hufeisen, die jedoch nicht in der Stadt Bramlay geschmiedet sein dürften. Diese Hufeisen müßten an der Thürschwelle der Mary Bateman festgenagelt werden, doch nicht mit einem Hammer, sondern mit der Rückseite einer Zange. Diese Zange müsse dann an Mistreß Blythe nach Scarborough gesandt werden. Nach wenigen Tagen erschien auch die Bateman, und es geschah Alles nach der Weisung des Briefes, nur mußte sie etwas warten, weil Perigo die Hufeisen erst im nächsten Dorfe schmieden ließ. Die Zange brachte er demnächst nach Leeds, von wo die Bateman sie nach Scarborough besorgen wollte, daselbst müsse auch das Instrument 18 Monate hindurch verbleiben. In unbestimmten Zwischenräumen folgten Briefe auf Briefe der Mistreß Blythe, bald durch besondere Boten, bald durch die Post, mit dem Poststempel Scarborough oder Leeds. Der Inhalt war verschieden, aber in jedem ward etwas gefordert. Vom December 1806 bis zum April 1807 zahlte ihr Perigo in einzelnen Posten zusammen den Betrag von 70 Pfd. St. Außerdem mußte er ihr aber auch noch die allerverschiedensten Dinge in Natura liefern: bald eine Gans, bald ein Paar Mannsschuhe, Hemden, seidene Schnupftücher, 60 Pfund Butter, schwarzseidene Strümpfe, ein Rostbeef, Massen von Thee und Zucker, Leinenwaren, viele Flaschen Branntwein, ein Register, was hier aufzunehmen zu lang ist. Für jede Lieferung aber, an Geld und an Waaren, erhielt er einen kleinen zugenähten Beutel, von dem er annahm, daß darin eine Summe enthalten sei von gleicher Valuta als das von ihme Gegebene. Sobald die Beutel ankamen, wurden sie, wie die vorigen, ins Bette gestopft, mit der strengen Anweisung, daß man sie bis zu der bestimmten Frist nicht öffnen und besichtigen dürfe, oder es könne ihnen das Leben kosten. Im März 1807 kam ein Brief von Mistreß Blythe folgenden Inhalts an: »Meine theuern Freunde!« »Ich würde Ihnen sehr verbunden sein, wenn Sie mir ein halbes Dutzend Ihrer Porzellantassen überließen, dazu drei silberne Löffel, ein halbes Pfund Thee, zwei Pfund Zucker und eine Theebüchse, um den Thee hineinzuthun – sonst hilft es gar nicht, denn ich darf nicht aus meinem eigenen Porzellan trinken. Dies müssen Sie an einem Lichte verbrennen.« Anfang April kam mit dem Scarborough-Postzeichen ein anderer Brief: »Meine theuern Freunde!« »Ich würde Ihnen sehr verbunden sein, wenn Sie mir eine Feldbettstelle kaufen wollten, dazu Matratze, Unterbett, Laken, ein Paar Betttücher und ein langes Kopfkissen; es muß aber aus Ihrem Hause kommen. Sie brauchen gar nicht die beste Sorte Federn zu kaufen, gewöhnliche thun es auch. Ich habe nun schon drei Nächte auf der Diele gelegen und kann nicht auf meinem eigenen Bette liegen, weil die Planeten in Bezug auf Ihre Frau so schlecht stehen; nun muß ich ein Bett haben, was Sie gekauft, oder es wird nichts daraus. Sie müssen mir das Porzellan, den Zucker, die Theebüchse, die drei silbernen Löffel und den Thee zugleich schicken, wenn Sie das Bett kaufen, und Alles zusammenpacken. Meines Bruders Boot wird in ein oder zwei Tagen bei Ihnen sein, und meines Bruders Bootsmann soll alle die Sachen bei Mary Bateman abholen, und Sie müssen der Mary einen Schilling für den Bootsmann geben, den ich Ihnen dann gut schreiben werde. Ihre Frau muß diesen Zettel verbrennen, sobald sie ihn gelesen hat, oder Alles hilft nichts.« Wirklich kaufte und schickte Perigo alle diese Sachen durch Mary's Vermittlung an die Unbekannte, Alles zum Betrage von gegen 16 Pfd. St., acht Pfund allein hatte das Bett gekostet. Mitte April brachte ihm der Sohn der Bateman folgendes Schreiben: »Meine theuern Freunde!« »Es thut mir leid Ihnen ankündigen zu müssen, daß nächsten Monat Mai eine Krankheit einen von Ihnen oder Sie Beide befallen wird, aber was Gott fügt, muß seinen Gang haben! – Sie werden noch der dunkeln Grabeskammer entrinnen, und obgleich Sie todt scheinen, werden Sie doch leben. – Ihre Frau muß ein halbes Pfund Honig von Bramlay nach Leeds zu Mary Bateman mitnehmen, und da muß der Honig bleiben, bis Sie hinkommen, und Mary wird ihn in den Stoff einthun, den ich ihr von Scarborough geschickt, und erst dann, wenn Sie hinkommen und sie besuchen, sonst hilft es nichts. Sie müssen sechs Tage Pudding essen, und das dahinein thun, was ich an Mary Bateman geschickt habe, und sie wird das Ihrer Frau auch geben, Sie dürfen aber nicht eher von dem Pudding essen, als bis ich es Sie wissen lasse. Wenn Sie sich krank fühlen, wann es auch sei, so müssen Sie, jeder von Ihnen, einen Theelöffel voll von dem Honig einnehmen. Ich werde Ihnen am 20. Mai 20 Pfd. schicken, ein Theil von Dem, was Ihnen zukommt. Diesen Zettel bringen Sie zu Mary Bateman und verbrennen ihn in ihrem Hause, wenn Sie das nächste mal zu ihr gehen.« Gehorsam der Weisung nahm Perigo's Frau den Honig und trug ihn zu Mary Bateman; als sie zurückkam, brachte sie sechs Pulver mit. Der Ehemann ging dann auch zur Bateman und plauderte mit ihr über den Brief, den er empfangen: es sei doch ein curios Ding, daß Mistreß Blythe voraussehen sollte, daß er und seine Frau krank werden würden. Mary Bateman aber erwiderte ihm: Ach, die Miß Blythe wisse jedes Ding, was ihn betreffe; wenn sie aber ihren Anweisungen folgten, würde Alles gut gehen. Dann erfuhr er auch von ihr, was er mit dem Pulver machen müsse, nämlich an jedem Tage, wie es darauf verzeichnet, müsse er eines einnehmen, oder es würde ihn und sein Weib ermorden. Dann mischte die Bateman ein Pulver in seiner Gegenwart in den Honig, und er nahm den Honig mit nach Hause. Am 5. Mai wieder ein Brief der Blythe. Nachdem er ihn zwei mal überlesen, copirte er wenige Zeilen daraus und verbrannte ihn dann. Aus Furcht, daß er dabei unrecht gehandelt, verbrannte er auch die Abschrift nachher. Er wußte aber den Inhalt noch auswendig und citirte ihn, wie es auch mit den übrigen Briefen geschehen war, aus dem Gedächtniß: »Meine theuern Freunde!« »Sie müssen am 11. Mai anfangen den Pudding zu essen, und Sie müssen an jedem Tage eines von den Pulvern hineinthun, wie sie notirt sind, für die sechs Tage – und Sie müssen selbst da zusehen, wie sie es an jedem Tage hineinthun, sonst hilft es nichts. Wenn Sie sich einmal krank fühlen, so müssen Sie keinen Doctor rufen lassen, denn es hilft Ihnen nichts. Und Sie müssen den Burschen, der an Ihrem Tische gewöhnlich ißt, von dem Pudding nicht mitessen lassen, sechs Tage lang. Und Sie müssen immer selbst nur soviel bereiten, als Sie selbst essen dürften. Wenn was übrig bleibt, so hilft es nichts. Sie müssen Ihre Thür verschlossen halten, so fest Sie können, oder irgend ein Feind wird Sie überrumpeln. Geben Sie also wohl acht auf alle meine Anweisungen, oder es geht uns Allen ans Genick. Etwa am 25. Mai komme ich nach Leeds und lasse Ihre Frau dann zu Mary Bateman rufen. Ihre Frau soll mich dann bei der Hand ergreifen und weiter nichts sprechen als:»Dank sei Gott, daß ich Sie gefunden habe!« Es hat nun Gott gefallen, mich in die Welt zu schicken, damit ich die Werke der Finsterniß zerstöre. Ich nenne sie Werke der Finsterniß, weil sie für Euch finster sind. Nur nehmen Sie sich vor, Alles zu thun, was ich Ihnen sage. Dieser Brief muß, in Stroh gewickelt, auf dem Herde von Ihrer Frau verbrannt werden.« Die Perigos waren und blieben gehorsame Gläubige unter der geheimnißvollen Macht, welche sie umstrickt hatte. Montag, den 11. Mai, fingen sie an den Pudding zu essen, indem an jedem Tage von dem voraus bereiteten Teig soviel abgekocht ward, als sie verzehren zu können glaubten; dazu ward das für den Tag bestimmte Pulver hineingeschüttet. In den fünf ersten Tagen fanden sie im Pudding keinen besondern Geschmack. Am Sonnabend hatte die Frau den Pudding früher bereitet und der Mann, der nach Leeds gegangen war, scheint von der Angst schnell zurückgetrieben zu sein, daß die Frau das Pulver hineinschütten könnte, ohne daß er zugesehen, und dann war ja die ganze Wirkung vorüber. Er kam also noch zu rechter Zeit zurück, um zu sehen, wie das Pulver hineingerührt ward. Es war an Quantität vier oder fünf mal stärker als die frühern. Nachdem der Pudding aufgesetzt, hatte die Frau noch von dem Überreste des Teigs einen kleinen Kuchen geknetet. Etwa 20 Minuten nach 12 zerbrach sie ihn in zwei Stücke und der Mann aß eines davon. Er hatte einen herben Geschmack und Perigo sagte zu seiner Frau, wenn der Pudding auch so schlecht schmecke, wolle er nicht davon essen. Als der Pudding gar geworden, nahm er einen Bissen in den Mund, aber er schmeckte so ekelhaft (»krisselig« sagte Emma Schröder im Hartung'schen Proceß), daß er nicht mehr essen konnte. Seine Frau war gläubiger als er, was viel ist, sie schluckte drei bis vier Bissen herunter. Mehr vermochte aber auch sie nicht. Als sie den Rest des Puddings in den Keller trug, ward sie von den heftigsten Erbrechungen befallen. Aber sie fiel darum nicht aus ihrem Glauben, im Gegentheil, das war ja nur die Erfüllung der Prophezeiungen der Blythe: sie würde krank werden und dann müsse sie von dem Honig essen. Perigo nahm zwei Löffel davon, seine Frau sechs bis sieben. Beiden wurde danach nur schlimmer. Das Erbrechen dauerte 24 Stunden fort. Rebecca wollte nichts davon hören, daß zu einem Doctor geschickt würde, dies sei ja ausdrücklich gegen Mistreß Blythe's Gebot. Sie hatte ihnen ja versichert: die Krankheit werde nicht mit dem Tode enden, und wenn sie auch todt schiene, würde sie leben, denn sie, die Prophetin, sei bestimmt, die Werke der Finsterniß zu brechen. Aber es ward immer schlimmer; auch des Mannes Zustand. Eine furchtbare Hitze kam aus seinem Munde, er ward wund, die Lippen schwarz und ein wüthender Kopfschmerz quälte ihn, 20 mal stärker als ein gewöhnlicher. Alles um ihn her war grün. Desgleichen brante es ihm in den Eingeweiden; mehre Tage konnte er nichts zu sich nehmen, und genas nur mit knapper Noth. Die Symptome, welche sich bei seiner Frau zeigten, waren derselben Art, nur weit heftiger. Ihre Zunge schwoll so, daß sie den Mund nicht schließen konnte. Ein entsetzlicher Durst quälte sie und sie war matt wie eine Fliege. Da schickte endlich Perigo nach einem Wundarzt, am Sonntag den 24. Mai. Aber ehe er kommen konnte, war die Unglückliche schon gestorben, und, um die Kosten zu sparen, ward ein anderer Bote abgeschickt, um dem Arzte abzusagen. Noch auf dem Sterbebette bat das gläubige Weib ihren Mann, ja nicht zu rasch zu handeln; er möge die von Mary Bateman bestimmte Zeit abwarten! Dennoch ging der Witwer folgenden Tages selbst zu dem umsonst gerufenen Wundarzt Chorley. Der Arzt erklärte, nach dem, was ihm Perigo erzählte, daß er Gift genossen. Auf seine Anweisung ward von dem Mehl (? flour), aus welchem der Pudding gebacken war, eine Pastete geknetet und einer Ente zu fressen gegeben, aber es that ihr nichts. Ja die Ente lebte noch bis zum Gerichtstage. Aber eine Katze, die nur von einem Theile des Puddings aß, crepirte darauf. Perigo war noch nicht curirt – von seinem Glauben. Im Monat Juni, kurze Zeit nach dem Trauerfall, ging er zur Bateman, benachrichtigte sie vom Tode seiner Frau und sagte, es thäte ihm doch leid, daß er keinen Doctor gerufen, und er hätte es nur unterlassen, weil Mistreß Blythe es so streng verboten. Die Bateman schüttelte den Kopf: »Vielleicht ist es das, daß Sie nicht allen den Honig, wie sie verordnet, verschluckt haben, wie sie im Briefe verordnete.« – »Nein«, sagte er, »ich glaube gerade, der Honig hat uns den Jucks angethan.« Auf die Frage, was er damit meine, erwiderte er rundheraus: wenn sie den verordneten Honig nicht gegessen, so würden sie den Doctor geholt haben, und dann wäre vielleicht Alles gut. Die Bateman erklärte, er mache sie sehr unglücklich durch solche Zweifel, wenn er ihr den Honig bringe, wolle sie ihn, wie er da ist, sammt und sonders herunterschlucken. Im selben Monat Juni erhielt Perigo einen neuen Brief von der unsichtbaren Prophetin: »Mein theurer Freund!« »Es betrübt mich sehr, Ihnen sagen zu müssen, daß Ihre Frau Dinge genossen hat, die ich ihr nicht befohlen habe, und das hat ihren Tod herbeigeführt. Ja, es hätte mich selbst in Scarborough tödten können, und auch Mary Bateman in Leeds, und Sie und Alle, und darum wird sie aus dem Grabe auferstehen und wird Ihnen mit der rechten Hand ins Gesicht schlagen, und Sie werden auf einer Seite gelähmt werden, aber ich will für Sie beten. – Sie dürfen zu keinem Doctor gehen, denn es hilft Ihnen nichts. Ich rathe Ihnen lieber, Alles zu essen und zu trinken, was Sie Lust haben; das wird Ihnen besser thun. Nein, theuerster Freund, folgen Sie meinen Anweisungen – thun Sie es, und es wird Ihnen gut sein. – Gott segne Sie. Amen, Amen! Augenblicklich, nachdem Sie ihn gelesen, müssen Sie diesen Brief verbrennen.« Im October empfing er noch einen: »Mein theurer Freund!« »Mich verdrießt es sehr, daß Sie mir einen so schäbigen Rock, wie den, schicken konnten, da ich weiß, daß Sie bessere haben, denn ich brauche einen, um zuweilen in Gesellschaft zu erscheinen. Dank den Planeten in Betreff des Todes Ihrer Frau, so will ich Ihnen verbunden sein, wenn Sie mir eines ihrer besten Kleider senden, auch einen Unterrock oder ein Hemde, wie es Ihnen gefällt, und Ihre Familienbibel, denn ich brauche sie, wenn ich in der Kutsche sitze, wenn ich von Buxton nach Manchester fahre, um Sie da zu treffen, und ich werde es Ihnen schon wissen lassen, sobald Sie kommen sollen. Schicken Sie nur das Packet nach Leeds, von da will ich schon sorgen, daß es sicher zu mir kommt.« Ein zweiter Brief vom selben Monat: »Mein theurer Freund!« »Ich werde Ihnen sehr verbunden sein, wenn Sie der alten Frau eine und eine halbe Guinee geben wollen, um mir einen Karren Kohlen kaufen zu können, um mein Haus warm zu machen. Sie müssen zu Master Fenton bei Leeds gebracht werden. Sonst wird nichts daraus.« Ein dritter, wahrscheinlich der letzte, auch vom October: »Mein theurer Freund!« »Sie würden mich verbinden, wenn Sie dem alten Weibe einen und einen halben Stein Mehl, vier Unzen Thee, ein oder zwei Pfund Zucker und eine Anzahl Eier geben wollten. Sie müssen aber eines der Eier ausblasen und eine Pfundnote innerhalb der Schale thun. Es ist zu einem ganz besondern Zwecke. Ich habe diesen Brief in einer Kleiderschachtel Ihnen zugeschickt, an die alte Frau in meinem Hause.« Endlich scheint dem würdigen Master Perigo der Glaube oder die Geduld ausgegangen. Aber erst am 19. October 1808 trennte er das Bett auf, in welches alle die zahlreichen Beutelchen eingenäht worden. Nachdem er Alles durchsucht, fand er, daß nichts da war, was wie Geld aussah. In allen den später eingelieferten Beutelchen, wo er Guineennoten erwartet, waren nur Papierschnitzel, wo er Gold erwartet, Pfennige und Heller. Die vier ersten seidenen Beutelchen, in welche er selbst die richtigen Pfundnoten einnähen gesehen, waren ganz verschwunden, und er vermochte keine Rechenschaft zu geben, wie sie fortgekommen waren. Statt Anzeige davon zu machen, ging er nach Leeds und machte Mary Bateman Vorwürfe: »Es thut mir leid, daß Sie in solcher Art mit mir verfahren sind.« – »Wie das, Master Perigo?« – Als er ihr treuherzig seine Enttäuschung erzählte, schien sie nicht im Geringsten erstaunt: »Sie haben sie nur zu früh aufgemacht, das ist's!« – »Ich fürchte zu spät«, entgegnete er und – vertröstete sie, er werde morgen früh wiederkommen und zwei oder drei Freunde mitbringen, die dann die Sache in Richtigkeit bringen sollten. Die Bateman legte sich aufs Bitten, er möge das nicht thun, sie würden sich schon untereinander verständigen. Er solle nur einen Ort und Stunde bestimmen, da wollte sie ihm reinen Wein einschenken und Alles würde in Richtigkeit kommen. Perigo ging darauf ein, und eine Brücke über den Liverpoolkanal ward auf Morgen zum Ort des Rendezvous bestimmt – warum dort, wird uns ebenso wenig gesagt, als warum die Bateman wirklich daselbst erschien und nicht früher ihr Heil in der Flucht gesucht. Dem armen Betrogenen folgten in der Entfernung zwei unbekannte Freunde. Er hatte die Güte, die Frau, als er sie an der Brücke traf, davon in Kenntniß zu setzen. Mary setzte sich auf einen Stein und schien sich erbrechen zu wollen. »Herr Gott«, schrie sie, »die Flasche, die Sie mir gestern Abend gaben, hat mich und meinen Mann beinahe vergiftet. Der liegt nun im Bett, weil er auch davon getrunken hat.« – Zu einer Frau, die vorüberging, schrie sie wie in entsetzlichem Schmerz auf: »Nicht wahr, Sie sahen's auch, wie er sie mir gab!« – Die Frau ging schweigend vorüber. Perigo sagte zur Bateman: solche Flasche, wie sie meine, würde er auch nicht einem Hunde geben. In dem Augenblicke trat der eine unbekannte Freund, ein Oberconstabler, vor und nahm die Frau im Namen des Gesetzes gefangen. Sofort ward eine Haussuchung bei der Bateman abgehalten. Perigo fand und erkannte einen großen Theil der Sachen, welche er der Mistreß Blythe schicken müssen. Befragt vom Richter, ob er alle seine Angaben mit vollem, gutem Gewissen gethan, erwiderte er mit fester Stimme: »Ich will dabei bleiben, solange ich lebe; ich will dabei bleiben in der andern Welt und für alle Zeit.« William Perigo's Angabe ward durch andere Zeugen, soweit sich dies nach den Verhältnissen thun ließ, bestätigt. Sarah Stead, die Nichte der Ermordeten, hatte ihr selbst gerathen, bei der ihr damals noch persönlich unbekannten, aber durch den Ruf empfohlenen Frau Hülfe zu suchen; denn die gewöhnlichen Doctoren wußten keine und einer hatte geradezu erklärt, Rebecca leide unter einer Verwünschung. Die Bateman hatte sich einen Unterrock der Kranken erbeten und dann erklärt, daß sie selbst nicht helfen könne, wol aber eine Lady, die sie kenne. Rosa Howgate, eine nahe Bekannte der Verstorbenen, berichtete über die schrecklichen Zustände vor und bei ihrem Tode. Nach derselben war ihr Körper überall mit schwarzen und weißen Flecken bedeckt und verbreitete einen so pestilenzialischen Geruch, daß man, um es auszuhalten rauchen mußte. Ihre Lippen waren ganz schwarz. Sie und ein anderer Zeuge machten einen Versuch mit dem Rest des Puddings, von dem Perigo und seine Frau gegessen. Eine Katze, der davon gereicht ward, verendete alsbald, nachdem sie eine grüne und gelbe Masse ausgebrochen. Als drei Enten davon gefressen hatten, crepirten sie am folgenden Tage. Es ist, nach unsern Verhältnissen, wenn dies constirte, schwer zu begreifen, wie man so lange mit der Anzeige und Untersuchung zögern konnte. Von Ärzten ward nur jener Wundarzt, Thomas Chorley, vernommen, welchen Perigo am Todestage rufen ließ und wieder abbestellte, und der auch nicht mehr als ein Dorfarzt scheint gewesen zu sein. Seine Aussage oder medicinisches Gutachten, wie man will, das einzige, was vom Gericht erfodert ward, lautete wörtlich, d. h. wie man es niederzuschreiben für werth gefunden, folgendermaßen: Er habe von seinem Assistenten Hammerton ein Gefäß erhalten (von wem hat er es erhalten, wo hat er den Inhalt aufgenommen?), welches er seitdem immer in Besitz (Verschluß?) gehabt und über dessen Inhalt (war es das Gefäß, worin der Honig aufbewahrt gewesen, was nach dem Folgenden das Wahrscheinlichere, oder der Puddingrest?) er folgende Auskunft gebe. Zuerst kostete er es. (Den Pudding oder den Honig?) Es war sehr beißend, scharf, zusammenziehend und der Geschmack blieb lange auf der Zunge. Er nahm dann eine kleine Quantität davon auf ein reines Messer und rieb es mit den Fingern. Da veränderte es augenblicklich die Farbe. Als er es starker rieb, kamen eine Menge Kügelchen Quecksilber zum Vorschein und das Eisen ward schwarz davon. Die Veränderung der Farbe brachte ihn darauf, daß es eine mercurialische Composition sein könne, und nachdem er es aufgelöst und einer Reihe verschiedener Experimente und chemischer Proben unterworfen, war seine Meinung, daß die Mischung im Topfe Honig und ätzendes Sublimat von Mercur enthalte. Um sich vollständig zu überzeugen, machte er selbst eine Mischung von Honig mit ätzendem Sublimat von Mercur, was dann dasselbe Resultat lieferte. Ein kleiner Theil der Mixtur im Topfe ward zu Pillen gedreht und einem Hunde eingegeben. Durch einen Aufguß desselben Stoffes wurden sie ihm in den Schlund gespült. Der Hund fing augenblicklich an zu vomiren, fraß nicht mehr und starb am vierten Tage. Als man ihn öffnete, war er in einem Zustande außerordentlicher Entzündung. Der ätzende Sublimat von Mercur sah wie ein weißes Pulver aus und war ein furchtbares Gift. Wir erfahren erst bei Gelegenheit der Aussage dieses Zeugen, daß, als die Bateman gefangen ward, man ihr eine Flasche und verschiedene Schächtelchen mit unbekannten Ingredienzen fortgenommen hatte. Der Arzt erklärte, Das, was in der Flasche enthalten, sei ein flüssiger Gegenstand, nämlich ein spirituoser, und wahrscheinlich Rum. In zwei Schächtelchen waren zwei Pulver, das eine schien Waizenmehl zu sein, das andere hatte alle specifischen Eigenschaften des Arseniks. Es war in der That Arsenik. Übrigens gab der Arzt seine Meinung dahin ab: nach Allem, was er von den verschiedenen Zeugen über die letzten Krankheitszustände der Rebecca Perigo gehört, so sei es ihm ganz unzweifelhaft, daß dieselben von einer Vergiftung hergerührt, und daß sie an Gift gestorben sei. Der öffentliche Ankläger hatte den Fall für einen der merkwürdigsten erklärt, sowol wegen der Scheußlichkeit des begangenen Verbrechens von der einen Seite als wegen der ungewöhnlichen Einfältigkeit auf der andern. Die Anklage, die sich auf nichts weiter einließ als auf Das, was der Hauptzeuge bekundet, berührte noch den Verdacht, daß die Bateman am Morgen ihres letzten Zusammentreffens mit Perigo der Absicht gewesen, ihn durch einen Trunk aus der (vergifteten oder zu vergiftenden?) Flasche aus dem Wege zu räumen. Die außerordentliche, frechschlaue Vergiftungsprocedur sei aber überhaupt nur unternommen, um die Perigos, welche nun endlich hinter den Betrug kommen müssen, vorher aus der Welt zu schaffen. Von einer Verteidigung scheint nicht die Rede gewesen zu sein. Die Jury brachte nach der Berathung kaum einer Minute ihr Schuldig zurück. Das Todesurtheil ward ausgesprochen. Der Clerc erhob sich: »Mary Bateman, was hast Du anzuführen, daß die Todesstrafe nicht augenblicklich an Dir vollstreckt werde?« Sie erwiderte: sie sei seit 22 Wochen schwanger. Sofort hieß der Richter den Sheriff eine Jury von Matronen zu bestellen. Kaum war das Wort vernommen, als ein entsetzliches Gedränge entstand, alle verheiratheten Frauen eilten voller Bestürzung nach der Thür, um nicht zu dieser unangenehmen Jury erwählt zu werden. Der Richter mußte die Thüren schließen lassen, um ihr Fortgehen zu verhindern. Man ist in England rasch zur Hand. In einer halben Stunde waren 12 der anwesenden Damen und verheiratheten Frauen aufgegriffen, eingeschworen zur Jury und die Frage ihnen vorgelegt: »ob die Gefangene ein Kind unterm Herzen trage?« Nach einer Untersuchung, die auch nicht lange dauerte, brachten sie ein Verdict zurück: »daß Mary Bateman kein Kind unterm Herzen trage.« Bei der Hinrichtung trat der Geistliche an die Verbrecherin und fragte sie, als der Strick schon um ihren Hals hing, insbesondere, ob sie noch Eröffnungen zu machen habe? Sie erwiderte: »Nein, ich bin unschuldig.« Im nächsten Augenblick schwebte ihr Körper am Seil. Er ward zur Section dem großen Spital in Leeds überwiesen. Der Wunderdoctor Frosch 1846–1848 Wer in den letzten Tagen des Monats Juni 1846 zu Kirchheim unter Teck, einem am Fuße des Alpgebirges an der Straße von Ulm nach Stuttgart freundlich gelegenen Städtchen anwesend war, der konnte gegen Mittag einen äußerst eleganten, mit vier Pferden bespannten Reisewagen am Gasthofe Zur Post unter dem Zulaufe einer großen Menschenmenge halten sehen. Ein Mann in seiner modischer Kleidung, mit dem Aussehen und der Haltung eines Landbewohners, stieg aus dem Wagen. »Der Wunderdoctor« ging es von Mund zu Mund und Jedermann war begierig den Mann zu sehen, der in gewissen Kreisen als der reichste der civilisirten Welt gehalten wurde. »Sehet dort die Kisten, sie sind voll Gold«, rief Dieser, »sehet hier das prachtvolle Pferdegeschirr«, rief Jener, würdig eines Besitzers der Herrschaft Roth Die Grafschaft Wartemberg-Roth besteht aus den Besitzungen der im Jahre 1803 säcularisirten vormaligen Reichsabtei Roth, welche dem Grafen von Erbach-Wartemberg-Roth als Entschädigung für seine oberrheinischen Besitzungen gegeben und hierauf zu einer Reichsgrafschaft erhoben worden war. Mit Ausnahme des im königlich bairischen Landgericht Grömmbach gelegenen Pflegamts Steinbach , ist dieselbe in den königlich würtembergischen Oberämtern Leutkirch , Biberach , Waldsee und Laupheim (in letzterm Bezirk blos Zehentgefälle) zerstreut gelegen. Dieselbe ist, mit unbedeutenden Ausnahmen, durchaus Allodial . Die staatsrechtlichen Verhältnisse des gräflichen Hauses Erbach-Wartemberg-Roth wurden schon am 4. December in einer königlichen Deklaration bestimmt und dort sind auch die zur Herrschaft gehörigen einzelnen Orte angegeben. (Regierungsblatt S. 393 ff.) Nach einer im April 1845 auf Veranlassung J.D. Retter's vorgenommenen Einschätzung hätte damals der Werth der Grafschaft Roth 2,871308 Gulden 51 Kreuzer 4 Heller betrageno . Wenige Wochen vergingen und dieser gefeierte Mann, dessen Ruf sowol wegen seines Reichthums als seiner Wundercuren über Deutschlands Grenzen drang Siehe am Schluß die Beilage. , wurde durch zwei Gendarmen aus seiner prachtvoll eingerichteten Wohnung zu Heiningen abgeholt und von dem königlichen Oberamtsgerichte Göppingen zur Haft gebracht, angeklagt eine Reihe von Betrügereien verübt zu haben, die ebensowol durch die beispiellose Frechheit auf der einen, wie durch die unglaubliche Leichtgläubigkeit auf der andern Seite allgemeines Aufsehen erregten. Durch die Strafproceßordnung vom 23. Juni 1843 ist in Würtemberg eine Art von Öffentlichkeit und Mündlichkeit des Criminalverfahrens eingeführt, welche freilich nur ein todtes Gerippe gegenüber dem lebendigen, an der Quelle schöpfenden schwurgerichtlichen Verfahren genannt werden kann. Wenn die Untersuchung vollständig geführt, wenn alle Zeugen und Sachverständige vernommen sind, mit einem Worte, wenn nichts mehr vorgebracht werden kann, was nicht schon in den Acten liegt, dann wird von dem erkennenden Kreisgerichte Tagfahrt zur öffentlich-mündlichen Verhandlung anberaumt. Die Öffentlichkeit besteht darin, daß nur ehrbaren Männern der Zutritt gestattet ist, die Mündlichkeit ist auf einige Fragen des Gerichtspräsidenten an den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse beschränkt. Hierauf liest der Staatsanwalt die Anklageacte wörtlich vom Blatte ab, der Vertheidiger trägt in gleicher Weise die Vertheidigung vor und dann hat jeder von beiden noch ein Wort der mündlichen Erwiderung. – Es war in den stürmisch aufgeregten Tagen des Monats März 1848, als der Gerichtssaal des Deutschen Hauses zu Ulm seine Thore öffnete, um die harrende Menge, welche aus allen Theilen des Landes herbeigeströmt war, um den Proceß des berühmten Wunderdoctors zu hören, in sich aufzunehmen. – Nachdem das aus sieben Mitgliedern bestehende Gericht eingetreten ist, wird der Angeklagte eingeführt. Lautlose Stille herrscht. Jedermann sieht nach dem Wunderdoctor. Sein Äußeres hat viel Einnehmendes und seine Gesichtszüge lassen erkennen, daß er mehr als ein gewöhnlicher Mensch ist. Die dunkeln Haare seines regelmäßig geformten Kopfes sind kurz abgeschnitten. Seine Kleidung besteht in einem hübschen Paletot und Beinkleidern von Tuch. Er hält einen runden Hut mit breiter Krempe in der Hand und folgt mit Aufmerksamkeit den Vorträgen. Auf die Frage des Präsidenten, was er für ein Gewerbe treibe, erwidert er mit einem Seufzer und in weichem, wehmüthigem Tone: »Früher bin ich ein Schäfer gewesen.« Der Inhalt der von dem Staatsanwalt vorgetragenen Anklage ist im Wesentlichen folgender. Der Schäfer Johann Georg Frosch von Heiningen, Oberamts Göppingen, ist der Sohn des verstorbenen dortigen Schäfers gleichen Namens und wurde am 2. Januar 1817 zu Heiningen geboren. Er wuchs in seinem älterlichen Hause auf und genoß in seiner Jugend den gewöhnlichen Unterricht in der Schule seines Geburtsortes, wo er auch im Frühjahr 1830 in der evangelischen Kirche confirmirt wurde. Sein früherer Lehrer äußert sich über die Fähigkeiten, die Frosch in der Schule entwickelte, dahin: es habe derselbe zwar »gut mittelmäßige« Anlagen gezeigt, es haben jedoch diese nicht gehörig ausgebildet werden können, weil Frosch nicht blos oft die Schule versäumt, sondern weil er sich sonst träge im Lernen bewiesen habe. Rücksichtlich seiner Aufführung aber wirft ihm dieser Lehrer ganz besonders vor, daß Frosch während seiner Schuljahre sich häufig kleine Diebstähle an Obst, Papier, Federn und dergleichen zu Schulden kommen lassen und daß dann von demselben bei der darüber eingeleiteten Untersuchung eine solche Meisterschaft im Leugnen, Lügen und im Verstellen an den Tag gelegt worden, wie sie der Lehrer während seiner ganzen vierundvierzigjährigen Amtsführung nie bei einem andern Schüler wahrgenommen habe. Dieses Zeugniß will auch der Ortsgeistliche, der übrigens den Frosch als Knaben nicht kannte, im Wesentlichen durch Privatmittheilungen bestätigt gefunden haben. Frosch selbst dagegen bestreitet die Beschuldigungen seines ehemaligen Lehrers als unwahr, indem er demselben vorwirft, er stelle ihm nur deshalb ein so schlechtes Zeugniß aus, »weil er vor dem ehrsüchtigen Schulmeister nie die Kappe gelupft habe.« Im Übrigen aber gibt er zwar zu, daß er in der Schule nicht viel gelernt, weil er oft für seinen Vater Schafe hüten und deshalb den Unterricht habe versäumen müssen; doch machte er auch in dieser Beziehung weiter geltend: »so ganz ungelernt sei er nicht gewesen, denn sonst hätte man ihn ja nicht ein Jahr früher, als gewöhnlich, confirmirt.« Bis zur Confirmation war Frosch zu Hause bei seinen Ältern; bald nach derselben aber verlor er seinen Vater, der, außer ihm, noch sechs Kinder hatte, und darauf verließ er selbst, noch im Jahre 1830, die Heimat und trat auswärts an verschiedenen Orten, zuerst als Hirtenknabe, später als Schafknecht, in Dienste. Hier führte er sich einige Jahre klaglos auf, im Jahre 1836 aber, als er zu Heuchstetten, im Oberamt Heidenheim, diente, kam er wegen Veruntreuungen an seinem Dienstherrn, dem er mehre Schafe unterschlagen, in Untersuchung, in Folge deren er durch Erkenntniß des Criminalsenats des königlichen Gerichtshofs für den Jaxtkreis vom 28. Januar 1837 unter Einrechnung eines Theils (10 Tage) des erstandenen Untersuchungsarrestes, noch zu einer dreimonatlichen Polizeihausstrafe verurtheilt wurde. Nach Erstehung dieser Strafe trat Frosch wieder als Schafknecht in Dienste, zuerst in Gutenberg, dann auf dem Friedrichshof bei Weiler, im Oberamte Weinsberg. Hier lernte er seine jetzige Ehefrau, Elisabeth geb. Ebner von Stetten, Oberamts Cannstadt, kennen, mit der er sich am 5. Februar 1839 trauen ließ. Aus dieser Ehe sind drei Kinder, zwei Mädchen und ein Knabe, vorhanden. Das Vermögen, welches die beiden Eheleute zusammenbrachten, war sehr gering. Es betrug nach ihrem Zubringensinventar im Ganzen nur 531 Gulden 54 Kreuzer und so war Frosch auch nach seiner Verheirathung noch genöthigt, mehre Jahre hindurch sein Brot durch Dienste als Schafknecht zu verdienen, bis er sich endlich im Herbst des Jahres 1843 in seiner Heimat häuslich niederließ. An den meisten Orten, wo er sich jetzt aufhielt, führte sich Frosch klaglos auf; von seinem letzten Dienste bei dem Schafhalter Holzwarth von Neklensberg her aber wurde gegen ihn, nachdem er sich bereits in Heiningen niedergelassen hatte, wieder eine Unterschlagung angezeigt, und bei der deshalb eingeleiteten Untersuchung kam dann auch noch weiter zur Sprache, daß er sich der Behandlung von Krankheiten unterziehe. Das Letztere gab Frosch nach anfänglichem Leugnen selbst zu, indem er bekannte, daß er nicht blos einer kranken Frau, welche übrigens bald darauf starb, Etwas zum Umhängen eingehändigt, sondern sich auch sonst schon mit mehren solchen Curen durch Segensprechen und dergleichen abgegeben und dafür freiwillige Gaben angenommen habe. Die angezeigten Unterschlagungen dagegen zog Frosch beharrlich in Abrede; allein in einem der angezeigten Fälle wurde er für schuldig befunden und durch Erkenntniß des Criminalsenats des königlichen Gerichtshofs für den Donaukreis vom 24/25. September 1844 wegen zwar einfacher, aber den ersten Rückfall bildender Unterschlagung, sowie wegen Verfehlung gegen gesundheitspolizeiliche Vorschriften, zu einer Kreisgefängnißstrafe von acht Wochen und zum Verlust der bürgerlichen Ehren und der Dienstrechte verurtheilt. Durch diese Strafe ließ er sich nicht nur nicht abhalten, sobald er wieder frei wurde, weitere Curen zu übernehmen, sondern er setzte dieselben noch in größerm Umfange fort und erwarb sich hierdurch auch über die Grenzen Würtembergs hinaus einen solchen Ruf, daß sich viele Hundert Menschen theils persönlich, theils schriftlich an den berühmten Wunderdoctor von Heiningen wandten, theils um durch ihn Linderung bei Krankheiten von Menschen und Thieren zu erhalten, theils um sich in sonstigen Verhältnissen, wie z.B. in der Enthüllung von Geheimnissen und namentlich im bairischen Lottospiele seine Hülfe zu erbitten. Es ging die Sage, Frosch könne auch da helfen; denn er besaß – einen Wunderspiegel ! Frosch selbst leugnet das nicht, er gesteht vielmehr ausdrücklich, daß er sich seit seiner Niederlassung in Heiningen bis zu seiner Verhaftung mit Curen abgegeben, und erzählt über die Art und Weise, wie er dazu gekommen und wie er es ausgeführt, Folgendes: Er sei im Herbst 1837, nachdem er in Gutenberg seinen Dienst als Schafknecht verlassen, mehre Wochen lang im Preußischen, acht bis zehn Stunden von Dresden entfernt (?), bei einem katholischen Geistlichen als Knecht gewesen, und da öfters mit einem Zigeuner, der in der Nähe gewohnt, zusammengekommen. Diesem habe er nun ein Buch sowie ein »Planetenzeichen« abgekauft; in dem letztern habe man, sobald das Jahr und der Tag der Geburt eines Menschen oder Thieres bekannt gewesen, weiter finden können, unter welchem Planeten dieselben geboren seien, und in dem Buche sei sodann gestanden, wie man alle möglichen Krankheiten durch Sympathie, durch verschiedene Segenssprüche, je nachdem der Kranke unter einem Planeten geboren, heilen könne. Hiernach habe er, wie er in die Heimat zurückgekehrt, zuerst eine Kuh und einen Stier curirt. Dies sei schnell bekannt geworden und darauf hätten sich immer mehr Menschen an ihn gewandt, um sich curiren zu lassen, oder bisweilen auch sonst »dummes Zeug« zu fragen. Die Letztern, setzte er hinzu, habe er theils abgewiesen, theils aber auch angelogen. Von den Erstern dagegen, behauptet er, habe er Vielen mit Hülfe seines Buches und seines Planetenzeichens – welche beide Gegenstände Frosch am Kirchheimer Wollmarkt (22.-27. Juni 1846) einem Jesuiten, von dem später die Rede sein wird, gegeben haben will – namentlich in Beziehung auf Brüche oder die fallende Sucht, an die Hand gehen und sie von ihren Leiden befreien können. Denn es sei ja bekannt, daß man durch Sympathie viel zu heilen vermöge. Bei Manchen sei ihm dies freilich nicht möglich gewesen, allein diesen habe er es immer vorhergesagt. Durch seine Curen will sich Frosch allmälig viel verdient haben. Die Leute hätten ihm, obgleich er nie etwas verlangt, immer freiwillig gegeben. Gewiß ist, daß Frosch, der bei seiner Niederlassung in Heiningen so arm war, daß ihm, wie der Schultheiß und Gemeindepfleger daselbst versichern, kein Mitbürger ein Laibchen Brot borgte, und daß man auf Schuldklagen gegen ihn aus Mangel an einem Executionsobjecte keine Verfügung treffen konnte, allmälig einen großen Aufwand entwickelte, daß er sich namentlich schon im Jahre 1844 ein großes Haus nebst Scheune bauen ließ, und nach und nach eine Anzahl von Grundstücken erwarb. Noch mehr aber steigerte sich das Aufsehen, als er endlich sogar über die Herrschaft Roth einen Kauf abschloß. Diese bildete überhaupt, seitdem sie der Gutsbesitzer J.D. Retter aus Stuttgart durch Vertrag vom 10. December 1844 und 1. Januar 1845 von dem Grafen von Erbach erworben hatte, das Tagesgespräch, theils wegen der Größe des Kaufobjects, theils weil bald weiter bekannt wurde, daß Retter zur Abtragung der auf der Herrschaft ruhenden Passiven bedeutende Anleihen, namentlich auch von der Privatleihkasse zu Hüttisheim aufgenommen hatte. Das Erstaunen ward aber noch größer, als, noch bevor über diesen Kauf gerichtlich erkannt war, der der bürgerlichen Ehren- und Dienstrechte verlustige Schäfer Frosch, welcher nicht einmal im Stande war, seine eigene Correspondenz zu führen (was in der Regel durch seine Frau geschah), in Gesellschaft des Bierbrauers Ludwig Kramer in Klosterbeuren und des Kassirers der Hüttisheimer Kasse, Johann Georg Ott von da, am 26. Februar 1846 mit Retter einen Vertrag abschloß, wornach die beiden Erstern, unter Bürgschaft des Letztern, die Herrschaft, angeblich im Namen eines Dritten, gegen den den ersten Kaufpreis fast um eine Million übersteigenden Kaufschilling von 2,610000 Gulden und unter den weitern Bedingungen kauften, daß die Herrschaft am Tage des gerichtlichen Erkenntnisses dem wahren Käufer, der sich da erst nennen werde, frei von den darauf durch Retter contrahirten Schulden übergeben und sofort der Kaufschilling baar an die Leihkasse von Hüttisheim bezahlt werden solle. Nach diesem Verkauf, in Folge dessen bald die verschiedensten Gerüchte über die Person des wahren Käufers auftauchten, trieb Frosch den Luxus aufs Äußerste, und es verbreitete sich nun die Sage, derselbe sei im Besitze einer ungeheuern Summe Geldes. Allein zu einer Vollziehung jenes Kaufes kam es, auch nachdem endlich 27. Mai 1846 über den ersten Kauf von Seiten Retter's gerichtlich erkannt worden war, nicht, da der Civilsenat des königlichen Gerichtshofs in Ulm vor allem darauf bestehen mußte, daß der wahre Käufer genannt werde. In Folge dessen drangen Retter und sein Anwalt wiederholt darauf, daß Frosch seine Vollmachtgeber nennen solle. Endlich am 13. Juni 1846 gab dieser vor dem königlichen Oberamtsgerichte Göppingen eine Erklärung dahin ab: Er selbst sei der Käufer von Roth und werde nach den Bestimmungen des Vertrags den Kaufpreis bezahlen. Dabei ließ sich jedoch Frosch auf weitere Erklärungen über den Vertrag nicht ein. Ehe etwas Weiteres in der Sache geschah, lief aber am 14. Juli 1846 bei dem Oberamtsgerichte Göppingen die Anzeige von einem bedeutenden Betrug ein, welchen Frosch an dem Kassirer Ott begangen. In Folge dessen ward er selbst noch an dem nämlichen Tage verhaftet und sofort in seiner Wohnung Haussuchung vorgenommen. Bei der letztern fanden sich an baarem Gelde, neben der unbedeutenden Summe von 1 Gulden 51 Kreuzer in kleinen Münzsorten, nur 497 Fünffrankenthaler im Betrage von 1159 Gulden 40 Kreuzer vor. Es entstand daher gegen den Käufer der Verdacht, daß er insolvent sei. Die eingeleiteten Verhandlungen stellten dies unzweifelhaft heraus. Nach der in seinem Gante gefertigten Verweisung betrug die Activmasse welche aus dem Erlöse der Liegenschaft und Fahrniß bestand, nur 41656 Gulden 57 Kreuzer, während die Foderungen, mit Einschluß der Absonderungsansprüche und Gantkosten, sowie einiger bedeutenden bestrittenen Foderungen (ungerechnet einen Anspruch von 500000 Gulden, welchen Retter als Entschädigung für die Nichterfüllung des Kaufes über die Herrschaft Roth geltend machte), sich auf 63910 Gulden 40 Kreuzer beliefen. Die gerichtliche Untersuchung selbst aber, bei welcher bald noch weitere Betrügereien gegen Frosch zur Anzeige kamen, lieferte ein solches Ergebniß, daß Frosch durch Beschluß des Untersuchungsgerichts vom 7. Januar und 7. April 1847 wegen Verdachts mehrer gewerbsmäßig verübter und theilweise noch sonst erschwerter Betrügereien in den Anschuldigungsstand versetzt wurde. Die Betrügereien, welche diesen Gerichtsbeschluß hervorriefen, beginnen mit einem Betruge der gröbsten Art, welchen er an der Witwe und den Kindern des am 23. Februar 1844 gestorbenen Bauern Andreas Kauderer , genannt » Bubaner « von Heiningen verübt hatte. Nach ihrer eidlichen Angabe glaubte die Witwe Margaretha Kauderer am zweiten Abende nach der Beerdigung ihres Mannes, sowie die beiden folgenden Nächte von der Wohnstube aus in der Nebenkammer, wo der Verstorbene bis zu seiner Bestattung gelegen, ein Gepolter und ein Geräusch zu vernehmen, wie wenn Jemand darin umhergehe oder mit den Fingern auf den Fußboden klopfe. Die Frau kam auf den Gedanken, ihr Mann, von dem sie früher einmal gehört, er solle bei seinen Lebzeiten Marksteine versetzt haben, finde in Folge dieses Verbrechens nach seinem Tode keine Ruhe. Obgleich von ihren Kindern keins das Geräusch vernahm, ward sie in ihrem Glauben bestärkt, als sie auch in der dritten Nacht, die sie aus Angst in einer andern Kammer zubrachte, ein Krachen und Poltern, als ob Kästen und Truhen aufgebrochen würden, zu hören meinte. Sie beschloß deshalb, auf den Rath ihrer Kinder, den Schäfer Frosch, der ihren Mann auch während dessen Krankheit behandelt hatte, darüber zu Rathe zu ziehen, und bat denselben, unter dem Versprechen reichlicher Belohnung, fußfällig, er möchte doch den Geist erlösen, damit ihr Mann und seine Hinterbliebenen Ruhe finden, Frosch tröstete die bekümmerte Witwe durch die Erwiderung: da könne er helfen, er habe schon viele Geister erlöst; er wolle einmal den ihres Mannes citiren, um ihn zu fragen, warum er schwebe? Später erklärte er, wie die Witwe Kauderer im Wesentlichen in Übereinstimmung mit ihren drei Kindern, Michael, 24 Jahre alt, Andreas, 22 Jahre alt, und Anna Katharina, 20 Jahre alt, erzählt: Der Verstorbene hätte gar viele Sünden auf sich, er habe nämlich Grenzsteine verrückt; in der Regel müssen solche Verbrecher 70 Jahre als Geister laufen, bis sie Ruhe finden; allein er könne und werde hier helfen, er wolle ihn erlösen. Wenn derselbe an einem bestimmten Abende wieder erscheine, dann solle sie nur recht beten und es sofort ihm sagen lassen, er werde sodann in das Haus kommen und den Geist fortschaffen. Hierzu sollen sie inzwischen einen guten Sack machen, der kein Loch habe, damit der Geist nicht hinausschlüpfen könne, in diesem werde er den Geist aus dem Hause tragen. Letzterer Auftrag wurde von der Tochter, Anna Katharina, die mit ihren Brüdern den Aberglauben der Mutter theilte, ausgeführt, und der Sack war bereits fertig, als Ende März oder Anfang April 1844 an einem von Frosch zum voraus bezeichneten Freitag Abends, während die Witwe mit den Kindern in ihrer Wohnstube saß, plötzlich im Hausöhre ein Lärmen und Poltern, als ob die Thüren auf- und zugeschlagen würden, begann. Die Leute glaubten, daß jetzt der Verstorbene »laufe« und fingen daher sogleich, dem Befehle Frosch's gemäß, an zu beten. Weil jedoch der Lärmen nur im Hausöhre war, stahlen sie sich, nachdem sie etwas von ihrem Schrecken sich erholt, zur Stube hinaus, um näher nach dem Geiste oder den Ursachen des Geräusches zu forschen. Michael Kauderer, der mit der Laterne voranging, sah, daß eine weiße Gestalt schnell die Treppe hinab- und zur Hausthüre hinaushuschte. Diese Erscheinung, von welcher übrigens die Andern, welche hinter Michael gingen, nichts mehr sahen, bestärkte die Leute in ihrer Meinung, der Verstorbene »lief« wieder. Seine Flucht brachten sie auf Rechnung ihres Betens. Sie gingen daher sofort alle Vier zu Frosch, um ihn von dem Vorfall zu benachrichtigen. Er erklärte: er wolle auf der Stelle hinüber, sie sollten ihm nur den guten Sack geben. Dabei bot er ihnen sogar an, sie könnten selbst mitgehen und es mit ansehen. Allein hierzu hatte Keines Muth und auch Michael, welcher den Geisterbanner begleitete, um ihm den Sack auszuhändigen, kehrte, sobald er dies gethan, zu den Seinigen in Froschens Wohnung zurück. Dort warteten sie das Resultat der Expedition des Wunderdoctors ab. Er ließ sie nicht lange warten. Schon nach einer halben Stunde erschien er wieder mit der Erklärung: »Er habe jetzt den Geist erlöst (?). Obgleich derselbe viel Umstände gemacht und bleiben wollen, habe er ihn doch aus dem Hause geschafft; er halte ihn jetzt unten im Stalle und werde ihn sofort Nachts 12 Uhr auf ihre sogenannte«Baumwiese»und ihren Acker tragen. Dort, wo der Mann gesündigt, wo er Marksteine versetzt, müsse derselbe nunmehr«laufen»; ins Haus komme er nicht wieder!« Die Kauderer'sche Familie ging beruhigt nach Hause und wurde auch wirklich dort nicht mehr beunruhigt. Sie waren nun fest überzeugt, daß Frosch den Geist des alten »Bubaners« erlöst habe, und aus Dankbarkeit ließen sie ihrem vermeintlichen Schuldner nicht blos eine Schuld für Heu im Betrage von 70 Gulden, sowie für vier Eichen mit 71 auch noch die Witwe Kauderer, mit Einwilligung ihrer Kinder, ihre sogenannte »Baumwiese«, welche etwas über zwei Morgen hielt und von dem Gemeinderathe später zu 400–450 Fl. angeschlagen ward. Nach ihrer Behauptung verlangte übrigens Frosch diese Wiese nicht ausdrücklich, sondern er sprach, wie die Witwe sagt, nur so »darum herum«, sodaß sie wol merkte, daß sie ihm gefiel. Anfangs gab sie ihm auch nur die Hälfte davon, weil aber Frosch auch noch den Acker, den sie nicht gern hergab, nöthigenfalls gegen Bezahlung haben wollte und gelegentlich bemerkte, der Geist werde noch auf den Sohn Michael wirken, weil dieser ihn gesehen, so entschlossen sie sich, um ihn ganz zufriedenzustellen und ihrerseits ganz Ruhe zu finden, auch noch die andere Hälfte der Wiese fortzuschenken. Damit es jedoch nicht »aufkomme«, warum Frosch das Gut erhalten, verabredeten die Kauderer mit dem Angeschuldigten, sie wollten sagen, Frosch habe die Wiese um den baaren Kaufschilling von 500 Fl. gekauft – und so wurde denn auch die Sache dem Pfleger der Kauderer'schen Kinder, sowie dem Gemeinderath in Heiningen vorgestellt und die Sache gerichtlich eingetragen. Dies sind im Wesentlichen die eidlichen Angaben der Witwe Kauderer und ihrer Kinder. Der Angeschuldigte erzählt die Geschichte so: Einige Zeit nach dem Tode Kauderer's sei dessen Witwe, die sich schon während der Krankheit ihres Mannes an ihn gewendet, zu ihm gekommen und habe gesagt, ihr Mann laufe als Geist, er möchte doch helfen. Er, Frosch, glaube nun zwar nicht, daß Geister laufen und daß man sie erlösen könne; allein das habe er doch in seinem Buche gelesen, daß man, wenn es in einem Hause »rumore«, dadurch helfen könne, daß man an drei Freitagen Mittags um 12 Uhr Gebete verrichte – und das glaube er auch, denn er sei der Meinung, daß der Teufel überall sein Spiel habe, und daß man dagegen durch Gebet helfen könne. Demgemäß habe er nun, um der Margaretha Kauderer, wie er versprochen, zu helfen, an drei Freitagen Mittags um die zwölfte Stunde ein Gebet verrichtet, und darauf sei es sofort auch wirklich, wie ihm die Kauderer später gesagt, im Hause ruhig geworden. Hierfür, setzte Frosch hinzu, habe ihm die Letztere gleich von Anfang an einen Acker versprochen, allein wie er dann diesen verlangt, habe die Kauderer erwidert, sie könne ihm denselben nicht geben und ihm dafür eine Schuld von 70 Gulden für Heu, sowie von 30-33 Gulden für eine Eiche nachgelassen. Dies, behauptet Frosch, sei Alles, was er gethan und was er dafür erhalten; alles Übrige aber, was die Kauderer über das Geistererlösen vorbringe, sei dummes Geschwätz und ebenso unwahr, wie die weitere Behauptung derselben, es sei ihm dafür auch noch eine andere Schuld für Eichen nachgelassen und die »Baumwiese« geschenkt worden. Die weitere Schuld für Eichen im Betrage von 41 Gulden habe er vielmehr dem Sohne Michael bezahlt und eben dies sei auch mit der »Baumwiese« der Fall. Diese habe ihm die Witwe Kauderer gleich einige Tage nach dem Tode ihres Mannes und noch ehe sie sich wegen des Geistes an ihn gewandt, zum Kaufe angeboten, um damit einige Schulden bezahlen zu können, und er habe sie dann um 500 Gulden gekauft und den Kaufschilling alsbald nach dem gerichtlichen Erkenntnisse über den Kauf bezahlt. Zum Beweise berief er sich neben dem Eintrage ins Kaufbuch, wo es allerdings heißt, der Kaufpreis sei am Tage des gerichtlichen Erkenntnisses baar zu bezahlen, insbesondere darauf, daß die Witwe Kauderer nicht nur einen Kaufbrief unterschrieben, sondern ihm auch über die Entrichtung des Kaufschillings eine Quittung ausgestellt habe. Es fand sich auch wirklich außer einem Kaufbriefe, welcher dem Gemeinderathe vorgelegt worden, in der Wohnung des Angeschuldigten eine Urkunde vor, in der, wie im Kaufbriefe, unter der Bescheinigung über die am 28. April 1844 für die Wiese erhaltenen 500 Gulden der Name »Margaretha Kauderer« stand. Frosch erklärte, es sei dieselbe von der Kauderer, als er sie nach dem gerichtlichen Erkenntniß in seiner Wohnstube bezahlt habe, unterzeichnet worden. Allein die Letztere, die von Anfang an in Übereinstimmung mit ihren Kindern versichert hatte, sie habe nichts weiter als einen Kaufbrief unterschrieben, bestritt sofort, als ihr die Quittung vorgelegt wurde, daß die Unterschrift ihre sei; sie führte namentlich an, sie könne den Namen »Kauderer« gar nicht so schreiben, wie er in der Quittung stand, dasselbe versicherten ihre Kinder; außerdem bekundeten zwei Sachverständige aufs bestimmteste: es sei die Unterschrift auf jener Urkunde ganz verschieden von den Schriftzügen, welche sich im Untersuchungsprotokoll von der Hand der Witwe Kauderer finden. Trotzdem blieb der Angeschuldigte, selbst bei der Confrontation, dabei, daß die Witwe Kauderer die fragliche Urkunde (welche, wie sich später zeigte, von dem Tuchmacher Jörg in Göppingen auf Ansuchen Frosch's aufgesetzt worden) unterschrieben habe, und ebenso beharrte er auch im Übrigen bei seiner Angabe. Weitere Zeugen, welche über Frosch's Treiben in Bezug auf die Familie Nachricht geben können, waren nicht vorhanden. In der anonymen Eingabe, durch welche dieser Betrug zuerst bei dem Oberamtsgerichte angezeigt wurde, waren zwar mehre Personen als solche bezeichnet, welche darüber Auskunft geben könnten; allein alle diese wußten bei ihrer Vernehmung nichts weiter, als daß das Gerücht gegangen sei, Frosch habe den alten »Bubaner« in einem Sacke aus dem Hause getragen und dafür die »Baumwiese« erhalten. Auch die weitere Angabe einiger derselben, wonach zwei Verwandte des Angeschuldigten als dessen Helfershelfer thätig gewesen, führte zu keinem Resultate, da jene beiden Benannten dies bestimmt in Abrede stellten. Ebenso wenig förderte die Vernehmung der Ehefrau des Frosch die Sache. Diese behauptete wiederholt, sie wisse von dem Geistererlösen nichts, obgleich ein Zeuge eidlich versichert hatte, sie habe ihm einmal, als er nach ihrem Mann gefragt, erwidert: der sei gerade bei Kauderer, um zu untersuchen, ob der alte Kauderer wirklich »laufe«. Von allen weitem Depositionen der Zeugen ist nur noch die Aussage des Schreiners Friedrich Frosch, eines Verwandten des Angeschuldigten, näher anzuführen. Es sei ihm aufgefallen, sagte er, daß nach dem Tode des alten Kauderer dessen Kinder öfters zu Frosch gegangen seien; er habe daher den Angeschuldigten einmal darüber gefragt, und darauf die Antwort erhalten: Bei denen sehe es schlimm es, der alte Kauderer laufe als Geist; dies mache jedoch nichts, er könne Geister erlösen und wolle auch den Kauderer erlösen. Dabei habe ihm Frosch angeboten, er könne es ja mit ansehen; er habe es jedoch nicht gethan, weil es ihm von seiner Ehefrau abgerathen worden. Der Angeschuldigte selbst leugnet nicht, daß er einmal mit dem Zeugen über Kauderer gesprochen, er behauptet aber, das ganze Gespräch habe blos darin bestanden, daß er, wie der Schreiner ihn gefragt, ob es wahr sei, daß er den alten Kauderer im Sacke fortgetragen, dies »im Spaße« bejaht habe. Hierauf sei der Erstere sogar von ihm darüber ausgeschimpft worden, daß er so dummes Zeug glaube. Dies das Wesentliche, was über den Betrug an der Familie Kauderer erhoben wurde. Die Witwe Kauderer mit ihren Kindern, die sich in günstigen Vermögensumständen befinden, verlangten keinen Ersatz von Frosch, da die Witwe noch der Meinung ist, derselbe habe ihr wirklich geholfen; der Pfleger der Kinder dagegen, welcher erst durch die Untersuchung die Geschichte erfuhr, erklärte ausdrücklich: er verlange, daß Frosch deshalb gestraft und angehalten werde, die Wiese herauszugeben und die nachgelassenen Schuldigkeiten nachträglich zu entrichten. So viel über den Betrug an den Hinterbliebenen Kauderer's. Weit bedeutender als dieser sind nun aber die Betrügereien, welche von Frosch an dem Kassirer der Hüttisheimer Leihkasse, Johann Georg Ott, einem von seinem Gemeinderathe als zuverlässig und wahrheitsliebend geschilderten und damals noch sehr vermöglichen Manne, begangen wurden und welche, wie schon früher erwähnt, die nächste Veranlassung zur Einleitung der vorliegenden Untersuchung bildeten. Mit Ott wurde Frosch zuerst dadurch bekannt, daß jener sich im April 1845 an Letztern wandte, um von ihm über einen Diebstahl Auskunft zu erhalten. Es waren nämlich im März 1845 aus der Kasse der Hüttisheimer Leihbank mittels Einbruchs etwa 150 Gulden entwendet worden, und man hatte einen Mann im Verdacht, welcher gerade damals in Hüttisheim baute. Dieser Verdacht beruhte jedoch nur auf ganz unbestimmten Indicien, und so beschloß Ott, auf den Rath Anderer, den Wunderdocter Frosch, von welchem man ihm erzählte, derselbe wisse Alles und könne namentlich auch Gestohlenes wieder herbeischaffen, darüber um nähere Auskunft zu bitten. Demgemäß reiste er im April 1845 zu dem Wundermann nach Heiningen und befragte ihn, nachdem er ihm den Diebstahl und seinen Argwohn, ohne jedoch den Verdächtigen zu nennen, erzählt, wer wol das Geld gestohlen habe? Frosch will ihm darauf erwidert haben, das könne er nicht wissen; Ott dagegen behauptet, derselbe habe sofort in eine Schachtel oder in ein Kistchen, das auf dem Tische gestanden, geblickt und ihm hierauf den Bescheid ertheilt: er bekomme das Geld nicht wieder, es sei bereits verbaut; in 14 Tagen solle er indessen wiederkommen, da wolle er ihm das Nähere sagen. Ott kam wieder und Frosch machte ihm von Dem, welcher das Geld gestohlen, eine Beschreibung, die genau auf Den paßte, auf welchen er von Anfang an Verdacht gehabt, sodaß sich Ott, nachdem er dem Frosch für seinen Bescheid ein Zwanzigfrankenstück geschenkt, mit dem festen Glauben wieder entfernte, der Angeschuldigte besitze wirklich die Wundergabe, welche ihm die Volkssage beilege. Beide Personen kamen dann erst wieder beim Roßmarkte in Ulm am 17. Juni 1845 zufällig zusammen. Hier erzählte Frosch dem Andern, er habe ein Pferd gekauft, es fehle ihm jedoch, da er sein Pferd nicht habe verkaufen können, im Augenblick an Geld, es zu bezahlen. Ott ließ sich bestimmen, ihm 200 Gulden in Banknoten zu leihen, ohne darüber einen Schein von dem Wunderdoctor zu verlangen. Frosch versprach dieses Darlehen, rücksichtlich dessen er in seinen Angaben von Ott nur darin abweicht, daß er behauptet, er habe es nicht verlangt, sondern es sei ihm dasselbe angeboten worden, in Bälde zurückzubezahlen. Dies geschah jedoch, nach der Versicherung Ott's, nicht und selbst die wiederholten Erinnerungen des Letztern hatten nur Gesuche des Schuldners, um längeres Anborgen, sowie endlich am 22. November 1845 eine Einladung zu weiterer Besprechung zur Folge. Ott ließ deshalb im December 1845, als er gerade in Geschäften zu Göppingen war, den Schäfer Frosch dahin holen, um endlich sein Geld zu bekommen. Frosch erschien und lud ihn ein, mit ihm nach Heiningen zu fahren. Auch in Heiningen, wohin er ihm wirklich folgte, erhielt Ott, wie er wiederholt eidlich versichert, sein Darlehen nicht zurück; vielmehr trat der Angeschuldigte bald mit weitem Anlehensgesuchen vor. Schon im Hinausfahren von Göppingen nach Heiningen, sowie später in seinem Hause, vertraute Frosch dem Ott: Er sei der reichste und doch zugleich der ärmste Mann. Es gebe Leute, die Wunderkrafte besäßen, die Geister und Seelen erlösen können und denen nichts verborgen bleibe. Zu diesen Leuten gehöre auch er, er besitze diese Gabe, er habe es in Baiern bei einem geistlichen Herrn nach dem sechsten Buch Moses, wo Alles stehe, gelernt und in Folge davon schon viele Seelen in Baiern, sowie im Sibyllenloch bei Kirchheim unter Teck erlöst. Hierfür habe er sehr viel Geld, 23 Simri Gold, 10–13 Millionen, erhalten; die lägen auch bereits in seinem Hause, allein er dürfe sie jetzt noch nicht angreifen, sondern erst in 30–33 Monaten, im Mai 1847, sonst sei er selbst des Teufels! Außerdem erfuhr sein staunender Begleiter während der Fahrt nach Heiningen noch Folgendes: Er, Frosch, sei Mitglied einer geheimen Gesellschaft in Stuttgart, welche aus zwölf der vornehmsten Herren bestehe, von denen er die Fürsten von Thurn und Taxis, von Waldburg-Wolfegg und Waldburg-Zeil, die Grafen von Rechberg und Maldeghem als Mitglieder, den Grafen von Neipperg aber als Vorstand nannte. Zum Beweise endlich, daß er in der That Geld genug besitze, zeigte Frosch, nachdem sie in seiner Wohnung angekommen, dem Kassirer Ott nicht blos in einem Kasten des Zimmers ein etwa ein halbes Simri haltendes volles Säckchen mit der Versicherung, darin sei lauter Gold, das übrige liege im Keller, sondern er holte auch wirklich aus jenem Säckchen vier Ducaten heraus. Der Anblick dieser Goldstücke bestärkte den Kassirer, wie er selbst sagt, so in seinem Glauben an die Wunderkräfte des Schäfers, daß er nicht einmal den Muth hatte, näher nachzuforschen, ob sich in dem Sacke in der That lauter Gold befinde. Ja, als Frosch mit der Bitte sich an ihn wandte, er möchte ihm, da er in Noth sei und Schulden zahlen müsse, einstweilen, bis er sein Geld angreifen dürfe, Einiges vorstrecken, schenkte er diesem Gesuche, mit welchem das Versprechen verbunden war, er werde ihn dafür später gewiß ganz glücklich machen, gutmüthig Gehör. Der Wunderdoctor erhielt schon nach einigen Tagen 1200 Gulden in Banknoten durch die Post. Frosch brauchte immer mehr und Ott sandte immer neue Darlehen, höchst bedeutende Summen, und bestritt daneben für Jenen viele Ausgaben. Zu diesen immer neuen Anlehen und Auslagen, welche Ott nicht mehr aus eigenen, sondern mit den Mitteln der Hüttisheimer Kasse bestritt, ließ er sich nach seiner Angabe nicht blos durch Das, was er vorhin erfahren, bewegen, auch nicht durch einen weitern Umstand, nämlich daß einer seiner Vettern, der am Gehöre litt, gerade zu der von dem Wunderdoctor vorausbezeichneten Zeit wieder besser hörte, die vertraulichen Mittheilungen des Angeschuldigten über seine Geistererlösungen, über seine Millionen und die vornehme Gesellschaft verwirrten gänzlich sein Gehirn; es kam bald noch ein anderer Umstand hinzu, in Folge dessen Ott, wie er selbst sagt, seine Bekanntschaft mit Frosch »für eine Schickung Gottes« hielt und an den Wunderdoctor »wie an Gott Vater« glaubte. Es ist dies der Kauf der Standesherrschaft Roth durch den Angeschuldigten, in Verbindung mit dem Benehmen, das derselbe dabei an den Tag legte, und den weitern Sagen, die sofort über ihn auftauchten. Über diese Herrschaft sprach Frosch, wie Ott erzählt, mit diesem schon im December 1845, als Beide von Göppingen nach Heiningen fuhren, und Letzterer gab ihm hier auf sein Verlangen eine »Beschreibung von Roth«, die er wegen der Betheiligung der Hüttisheimer Kasse in Händen hatte, zur Einsicht. Dabei war übrigens, nach der Angabe Ott's, nicht weiter davon die Rede, daß Frosch die Herrschaft kaufen wolle, sondern dieser äußerte damals blos, er wolle sie einmal sehen, und Ott selbst, der hier noch gar nicht daran dachte, daß, was er später für ein so großes Glück hielt, geschehen könne, erhielt erst nach einiger Zeit, während welcher Frosch sich ihm gegenüber als Kaufsliebhaber zu dem Schlosse Laupheim gerirte, durch einen Bekannten, den Bierbrauer Kramer von Klosterbeuren, die erste Andeutung, daß Frosch die Herrschaft Roth kaufen wolle. Diese Andeutung erhielt Ott von Kramer in Folge von Äußerungen und Aufträgen, mit denen Frosch gegenüber von diesem auftrat. Frosch fragte nämlich, so erzählt Kramer – dessen Bekanntschaft er machte, als dieser sich, wie Kramer angibt, wegen der Krankheit seiner Frau, oder, wie der Angeschuldigte behauptet, wegen des Lottospiels an ihn wandte – den Kramer, als dieser im October 1845 zu ihm kam, ob er für ihn kein feiles Gut wisse? und als ihm der Letztere erwiderte: er kenne im Augenblick nur das Gut Mattsies in Baiern, das werde aber zu theuer sein, da es immerhin gegen 125000 Gulden koste, erklärte der Angeschuldigte, nach der Behauptung Kramer's, nicht blos: »Das sei Eins, soviel Geld habe er schon!« sondern er suchte auch denselben durch das gleiche Manöver, wie seiner Zeit den Kassirer Ott, von seinem Reichthum zu überzeugen, indem er ihm im Kasten einen gewöhnlichen, etwa 1–1½ Simri haltenden, anscheinend vollen Getreidesack mit der Versicherung zeigte, darin sei lauter Gold, und daraus 30–40 würtembergische Dukaten wirklich nahm. Dies machte auf Kramer einen solchen Eindruck, daß er, wie Ott, den Inhalt des Sackes nicht näher untersuchte, sondern dem Angeschuldigten Glauben schenkte und ohne weiteres Bedenken dem Vorschlage, er solle mit ihm nach Mattsies reisen, um das Gut näher zu besehen, er werde ihm dann für seine Mühe, wenn Etwas aus dem Handel werde, 3000 Gulden bezahlen, freudig folgte. In Mattsies erklärte Frosch, so lautet die weitere Angabe Kramer's: das Gut gefalle ihm, Kramer solle sich um die nähern Verhältnisse erkundigen, er wolle in 14 Tagen einstweilen 60000 Gulden als »Angeld« schicken! Sofort gab sich Kramer auch, im festen Glauben an die Worte des Angeschuldigten, alle Mühe, wegen des Ankaufs des erwähnten Gutes das Nöthige einzuleiten. Allein der Letztere schickte nicht nur kein Geld, sondern ließ überhaupt nichts mehr von sich hören, sodaß sich endlich, nach langem vergeblichen Harren auf die Ankunft der Geldkiste, Kramer im December 1845 entschloß, selbst nach Heiningen zu reisen, um sich persönlich nach dem Stande der Sache zu erkundigen. Wie er zu Frosch kam, hatte dieser gerade die »Beschreibung von Roth« in der Hand und erklärte sofort: »Mattsies sei ihm zu klein, das wolle er nicht, er kaufe Roth!« Krämer entgegnete: das werde einige Millionen kosten; allein Frosch beseitigte auch diesmal sein Bedenken, indem er ihm wieder Geld zeigte und weitere Mittheilungen machte über seine Schätze, deren Erwerb, und über seine Verbindungen mit hohen Herren. Frosch führte nämlich seinen Gast, so erzählt Letzterer, wieder an den oft erwähnten Kasten und zeigte ihm hier nicht blos den Geldsack, den er schon das erste mal gesehen und der diesmal nicht offen war, mit dem Hinzufügen, da sei noch das Geld darin, sondern er machte ihn auch auf ein ziemlich großes offenes Kistchen daneben aufmerksam, welches mit Rollen von blauem Papier in der Größe von 75-Guldenrollen gefüllt war: darin sei lauter Gold! Zum Beweise brach Frosch sofort auf Kramer's Verlangen eine dieser Rollen in der Mitte durch und es fielen wirklich aus derselben drei bis vier Goldmünzen in der Größe eines Guldenstücks zur Erde. Kramer, in seiner Meinung von dem großen Reichthum des Frosch bestärkt, wagte nun aus Furcht, er könnte ihn dadurch beleidigen, nicht, den übrigen Inhalt der Rollen zu untersuchen. Frosch eröffnete ihm nun: Er habe Geld genug, um drei solche Herrschaften, wie Roth, zu kaufen; er besitze bereits in der Schweiz, wo er unter die Jesuiten aufgenommen sei, ein Schloß, und er sei auch in Stuttgart Mitglied einer geheimen Gesellschaft, welche aus 12 der vornehmsten Herren bestehe. Auf Kramer's Frage: woher er denn so vieles Geld besitze? antwortete er: er habe es drüben vom Sibyllenloche her, dort könne er genug haben; wenn er welches brauche, so dürfe er dort nur ein Gebet verrichten, dann komme die Sibylle und gebe ihm, soviel er wolle. Dies erschien nun freilich dem Fragesteller anfangs, wie er sagt, gar zu abenteuerlich, als daß er es sofort glauben sollen, allein auf der andern Seite ließ er sich hierdurch doch nicht in seiner Meinung, daß Frosch wenigstens sehr reich sein müsse, erschüttern, wozu der Beweis ihm vor Augen lag, und so gab er denn dem Angeschuldigten willig Gehör, als dieser ihn beauftragte, er solle unter Rücksprache mit Ott sich nach der Herrschaft Roth näher erkundigen und sofort die weitern Verkaufsverhandlungen einleiten; er werde ihn dann, da aus dem Handel mit Mattsies nichts geworden, bei dem Kaufe von Roth dadurch hinlänglich entschädigen, daß er ihm für seine Mühe statt 3000 Gulden sofort 13000 Gulden zahle. Kramer setzte sich nun alsbald mit Ott in näheres Vernehmen und Letzterer betrieb aufs eifrigste die Sache. Beide reisten mit Frosch nach Roth, um die Herrschaft näher zu besichtigen, und hier erklärte der Schäfer, wie beide Zeugen weiter angeben: »Das Gut gefalle ihm, er wolle es kaufen, und um es wohlfeiler zu bekommen, gleich baar bezahlen; damit es jedoch nicht auffalle, dürfe man nicht sagen, daß er der Käufer sei, sondern sie sollten vorgeben, er kaufe die Herrschaft für einen Unbekannten, dessen Namen erst am Tage des gerichtlichen Erkenntnisses genannt werden solle.« Das Versprechen, den Kaufpreis sogleich baar zu bezahlen, fiel den beiden Begleitern desselben allerdings in so fern auf, als er ihnen ja wiederholt anvertraut hatte, er dürfe sein Geld erst in 30–33 Monaten angreifen, sonst wäre seine eigene Seele verloren! Allein Frosch wußte auch dieses Bedenken durch die Versicherung zu beseitigen: »In so lange, bis er selbst sein Geld angreifen dürfe, schieße ihm die geheime vornehme Gesellschaft – von welcher er ihnen schon früher erzählt hatte – den Kaufschilling vor.« Hiernach war aller Zweifel bei den Beiden beseitigt, und Ott kündigte dem Gutsbesitzer Retter an, er wisse einen Käufer für die Herrschaft Roth. Dieser hielt, nach seiner Angabe, anfangs nicht viel von der Sache, da Ott, die ihm von Frosch ertheilte Weisung getreulich befolgend, den Käufer nicht nannte; allein Ott, im vollen Glauben an die Allmacht und den Reichthum seines Vollmachtgebers, versicherte Retter aufs bestimmteste, er kenne den Käufer und wisse gewiß, daß dieser im Besitze der erfoderlichen Zahlungsmittel sei. Ott war ein achtbarer Mann. So ließ sich denn Retter, im Vertrauen auf Ott's Erklärung, in Verkaufsunterhandlungen ein, die, wie erwähnt, am 26. Februar 1848 zu einem Vertrage führten, wonach Frosch und Kramer als angebliche Bevollmächtigte eines Dritten, unter Bürgschaft des Ott, die Herrschaft Roth um die Summe von 2,670000 Gulden unter der Bedingung von J. D. Retter erkauften, daß dieselbe dem wahren Käufer, dessen Name erst am Tage des gerichtlichen Erkenntnisses zu nennen war, gegen die Bezahlung des Kaufschillings, frei von den durch Retter darauf contrahirten Schulden, übergeben werden sollte. Kramer gerirte sich hierbei nach seiner Behauptung auf Frosch's besonderes Begehren als Mitkäufer oder vielmehr Mitbevollmächtigter, Ott aber ging die Bürgschaft auf das ausdrückliche Verlangen Retter's ein, der, weil er die beiden Andern nicht kannte, nur unter dieser Bedingung einen Kauf abschließen wollte. Beide Genannte aber ließen sich zu dieser Betheiligung bei dem Handel, wie sie angeben, in dem festen Glauben herbei, daß Frosch, wie er ihnen wiederholt vorgestellt, selbst der Käufer sei und wirklich die Mittel dazu besitze. Kramer gestand, daß ihn zu dieser Willfährigkeit noch ein besonderes Motiv gereizt, nämlich Frosch hatte ihm für seine Mühe statt 13000 Gulden eine Summe von 50000 Gulden zu bezahlen versprochen, während Ott sich damals, wie es scheint, neben der Aussicht auf Belohnung, die ihm allerdings auch vorgeschwebt haben mag, hauptsächlich durch die Rücksicht auf seine Kasse, für welche er den Kauf so vortheilhaft hielt, bestimmen ließ. Als nun der Kaufvertrag, welcher seiner Zeit viel zu reden machte, so abgeschlossen war, herrschte große Freude im Lager der vielen dabei Betheiligten, namentlich aber bei Ott und Kramer, während Frosch selbst sich sofort als Käufer von Roth gerirte und dabei, wie notorisch ist, einen Ungeheuern Aufwand machte. »Herr und Madame Frosch« legten jetzt ihre frühere mehr bäuerliche Tracht ab und besuchten in modernem Paletot, Hut und Shawl mehrmals die Herrschaft, wo Ersterer alsbald verschiedene Anordnungen traf. Dabei schaffte sich Frosch glänzende Chaisen und theure Pferde mit silberplattirten Geschirren an, er unternahm Reisen, bei welchen er viel Geld aufgehen ließ. Seine unermüdeten Geschäftsführer und steten Begleiter hierbei waren Kramer und Ott. Letzterer namentlich schwelgte in Entzücken, denn Frosch hatte ihm das Schlößchen Laupheim zu kaufen versprochen. Er bestritt Auslagen über Auslagen für Frosch und streckte ihm noch weitere sehr bedeutende Summen, Alles in der Hoffnung vor, von dem »Herrn von Roth«, sobald derselbe seine durch die Geister erworbenen Millionen angreifen dürfe, hinlänglich dafür entschädigt zu werden. Freilich ging eine geraume Zeit hin, ohne daß es zur Realisirung des Kaufes kam, allein dies erschütterte weder Ott's noch Kramer's festen Glauben. Denn auch Frosch war in seinen Prahlereien unerschütterlich über die großen Wundercuren, die er schon ausgeführt, über die Geister, die er erlöst, über die Reichthümer, die er in Folge davon besitze, über die Herrschaft, die er in der Schweiz habe, über die vornehme Gesellschaft, in die er aufgenommen sei. Sie glaubten eine Bestätigung hierfür in dem Auftreten Frosch's, sowie darin zu finden, daß bald auch hundert Andere wußten, der Letztere besitze unermeßliche Reichthümer. So wurden Beide in ihrem Glauben an die hohen Verbindungen ihres Gönners in Stuttgart auch dadurch bestärkt, daß derselbe während der Kaufsunterhandlungen sich einmal unter dem Vorgeben entfernte: »Er müsse Erkundigungen einziehen«; sowie, daß er ein andermal, bald nach dem Kaufabschlusse, Ott in das Palais des Grafen von Neipperg, welchen er als Vorstand jener geheimen Gesellschaft bezeichnet hatte, mit dem Auftrage schickte: er solle fragen, ob der Herr Graf zu Hause und zu sprechen sei? Freilich erhielt Ott den Bescheid, der Herr Graf sei schon seit einiger Zeit verreist; wie sollte das aber ihren Glauben erschüttern! Ein drittes mal, wo Frosch wieder ein ähnliches Manöver ausführte, gelang ihm dies allerdings nicht so gut, denn da ging ihm, als er sich von seinen Begleitern unter dem Vorwande »er müsse zu Neipperg« entfernte, Kramer unbemerkt nach und sah, daß der Wundermann blos vor einem Hause stehen blieb, ohne hineinzugehen. Trotzdem versicherte Frosch, als er zurückkam, er habe mit dem Grafen gesprochen. Kramer hielt ihm seine Wahrnehmungen vor, ließ sich aber durch die Erwiderung beruhigen: »Er habe unterwegs erfahren, daß der Graf nicht zu Hause sei.« Bei solchem Glauben darf man sich allerdings nicht wundern, daß Wundermänner erstehen. Die Verzögerung der Realisirung des Kaufes beunruhigte anfänglich Beide wenig, weil sich ja auch das gerichtliche Erkenntniß über den Kauf von Seiten Retter's wegen verschiedener Anstände immer wieder hinauszog. Sie sahen hierin den einzigen Grund, weshalb Frosch noch nicht seinen Vertrag erfüllte und erfüllen konnte; ja Ott fand sogar, wie er selbst sagt, in den Anständen, welche dem Erkenntniß über den ersten Kauf im Wege standen, einen weitern Beweis für die übernatürlichen Kenntnisse des Wunderdoctors, da dieser ihm auf seine Auffoderung: er solle schnell den Kauf ins Reine bringen! schon vor dem 26. Februar vorausgesagt hatte, »das pressire nicht so, Ott solle an ihn denken, vor 70 Tagen werde Roth nicht auf Retter eingeschrieben.« Außerdem lebten Beide, in Übereinstimmung mit den übrigen bei dem Handel Betheiligten, der frohen Hoffnung, es werde wenigstens dann, wenn einmal die Retter entgegenstehenden Hindernisse beseitigt seien, die Realisirung des Frosch'schen Kaufes keinem Anstände unterliegen. Sie glaubten, daß Frosch, wie dies bei gewöhnlichen Güterhändeln in der Regel geschieht, am Tage des gerichtlichen Erkenntnisses den Kaufschilling baar entrichten, daß sofort davon die auf Roth ruhenden Lasten bezahlt und dann der Rest dem J. D. Retter eingehändigt werden müsse. Überdies versicherte ja Frosch, als Ott immer mehr in ihn drang, er solle doch machen, daß der Kauf realisirt werde, »er werde am 17. April 1846 nach Ulm kommen und das Geld dorthin bringen, damit eingeschrieben werden könne.« So warteten sie denn wirklich mit andern Freunden am 17. April 1846 den ganzen Tag bis Nachts 2 Uhr in Ulm auf Frosch; allein wer nicht kam, war der Schäfer Frosch. Auch dies erschütterte ihren Glauben nicht; denn als Ott und Kramer am folgenden Tage nach Heiningen reisten, um sich näher zu erkundigen, warum er sein Versprechen nicht gehalten, versicherte der Angeschuldigte, wie beide Zeugen und der ihnen noch nachgeschickte Blumenscheinwirth Franz Wilhelm von Ulm angeben, nicht blos wiederholt: »Es sei ihm von der vornehmen Gesellschaft bereits der ganze Kaufschilling, ja noch mehr, als dieser betrage, nämlich die Summe von 3,400000 Gulden zugeschickt worden«; sondern er erklärte auch sein Ausbleiben am vorhergehenden Tage damit, daß ihm Graf Neipperg, der Vorstand jener Gesellschaft, geschrieben: »Es gehe in Stuttgart das Gerücht, daß es mit Retter nicht gut stehe; er, Frosch, solle daher noch abwarten, bis diesem vergantet werde, und vom Kaufschillinge ja nicht früher etwas bezahlen, als bis Roth schuldenfrei auf ihn eingeschrieben sei.« Frosch zeigte auch seinen Besuchern den ihm von dem Grafen Neipperg zugekommenen Brief, welcher mit »Albert« oder »Alfred« unterzeichnet war und worin der Schreiber des Briefs seinem »Hochgeborenen Freunde und Dauzbruder Frosch« mittheilte, »er wolle ihm zwar, seinem Versprechen gemäß, bis zum 17. April das Geld – eine Summe von 3,400000 Gulden – selbst nach Heiningen bringen; er beschwöre ihn aber bei Gott, dem Allmächtigen, doch ja davon kein Stück wegzugeben, bis Roth protokollirt sei.« Außerdem wies Frosch zum Beweise, daß das Geld da sei, nicht blos dem Kramer in seinem Kasten wieder mehre verschlossene, anscheinend volle Kisten und Säcke mit dem Anfügen: »Da sei das Geld!« sondern er nahm auch abermals vor Franz Wilhelm mehre Goldstücke aus einer Rolle heraus. Also ein neuer Zeuge dafür, daß Geld da war. Kramer und Ott verließen mit erneutem Vertrauen auf den Wunderdoctor Heiningen, nachdem noch Ott mit Erlaubniß des Letztern von dem Briefe (der übrigens nicht einmal ein Datum hatte, was Frosch damit erklärte, er habe ihn in einem Couvert erhalten) eine Abschrift genommen, um dieselbe den mit banger Sehnsucht auf die endliche Realisirung des Kaufes harrenden Mitgliedern der Hüttisheimer Kasse zur Beruhigung vorzulegen. Freilich sahen sich in Folge dieses Besuchs Ott und Kramer in so fern getäuscht, als Frosch erklärte, er zahle erst, wenn Roth auf ihn eingeschrieben werde, und sich auch wirklich in dem Kaufbriefe fand, daß Roth gegen Bezahlung des Kaufpreises schuldenfrei übertragen werden müsse; während man, wie erwähnt, bis dahin der Meinung war, Frosch entrichte am Tage des gerichtlichen Erkenntnisses über den Kauf Retter's den Kaufschilling und dann werde, nachdem man davon die Schulden bezahlt, die Herrschaft auf ihn eingeschrieben. Allein auch diese Entdeckung machte Frosch's Freunde nicht wankend. Er stand damals bei den beim rother Handel Betheiligten noch in solchem Ansehen, daß, als der israelitische Handelsmann Heinrich Steiner von Laupheim im Gasthof zum Kronprinzen in Ulm in Gegenwart der wegen des gerichtlichen Erkenntnisses über den Retter'schen Kauf versammelten Herren sich etwas scharf gegen Frosch darüber ausließ, daß nach seiner neuern Erklärung der Kauf nie ratificirt werden werde und Alles nichts sei, sämmtliche Anwesende, statt die Richtigkeit seiner Bemerkung einzusehen, demselben ernstliche Vorwürfe machten, daß er »Herrn Frosch« so beleidigen könne. So gewann Frosch wieder von neuem Zeit und Mittel, die Realisirung des Kaufes, obwol von allen Seiten gedrängt, hinauszuschieben, und Ott und Kramer ließen sich, ohne von der Sache eine andere Ansicht zu bekommen, durch die Erklärung des Angeschuldigten: »sie sollen nur machen, daß Roth auf ihn eingeschrieben werde, dann werde er gleich bezahlen, er habe ja das Geld zu Hause«, noch längere Zeit hinhalten. Fanden sie doch in dem Umstande, daß der Angeschuldigte dem Rechtsfreunde Ott's, welcher auch den Kaufvertrag aufgesetzt hatte, eine Summe von 50000 Gulden versprach, wenn er mache, daß Roth bald auf ihn eingeschrieben werde, einen bestimmten weitern Beweis dafür, daß es dem Schäfer Frosch sehr ernst mit der Realisirung des Kaufes sei, hörten sie doch noch immer von Andern bestätigen, daß Frosch große Reichthümer besitze, und diese Erzählungen, welche so sehr ihren Wünschen entsprachen, fanden bei ihnen mehr Gehör als die Warnungen verständiger Männer, die ihnen allerdings auch zukamen. Zudem wußte sich Frosch bei Ott noch besonders dadurch einzuschmeicheln, daß er ihm für seine Kasse, welche durch die Verzögerung immer mehr ins Gedränge kam, eine außerordentliche Entschädigung von 100000 Gulden versprach. So vergingen wieder mehre Wochen, bis endlich dem Kassirer Ott, nach seiner Erzählung, die Augen geöffnet wurden, und zwar nicht sowol durch die überraschende Erklärung des Angeschuldigten: »Es sei das Geld von der vornehmen Gesellschaft, weil es in derselben Händel gegeben, wieder abgeholt worden« – denn Frosch versicherte hierbei, »das sei Eins, er habe ja doch noch sein Geld!« – als durch das Benehmen, welches Frosch, als Ott mit ihm abrechnen wollte, an den Tag legte. Ott reiste nämlich Anfangs Juli 1846 zu Frosch, um denselben anzutreiben und mit ihm abzurechnen. Auch sollte er ihm über das Fehlende eine Empfangsbescheinigung ausstellen, die er den Kassenmitgliedern vorlegen könne. Hierzu nahm Ott die wenigen Beweisurkunden, die er für sein Guthaben besaß, da er, wie bemerkt, sich nie eine Quittung hatte geben lassen, nämlich Postscheine und einen Brief des Angeschuldigten, worin dieser ihn um Geld gebeten hatte, mit. Es ließ sich jedoch Frosch damals zu keiner Abrechnung herbei, sondern schob dies auf spätere Zeit hinaus, und so entfernte sich Ott bald wieder, ohne seinen Zweck erreicht zu haben. In seiner durch das unbegrenzte Vertrauen auf den Wundermann herbeigeführten Sorglosigkeit vergaß nun aber Ott jene Papiere, die er bei Frosch auf den Tisch gelegt hatte, mit sich fortzunehmen, und als er nach einigen Tagen wieder nach Heiningen kam, waren nicht blos die Postscheine mit dem Briefe verschwunden, sondern es trat jetzt auch auf sein wiederholtes Andringen der trotzige Schäfer mit der von ihm allerdings schon früher angedeuteten Drohung auf: »Wenn Ott sage, daß er ihm, dem Frosch, so viel Geld vorgeschossen, so leugne er es ihm geradezu ab, denn schriftliche Beweise lägen ja nicht vor.« Dies endlich öffnete dem überguten Mann die Augen, wie er selbst sagt, und hatte dann auf seine und der Hüttisheimer Leihkasse Anzeige hin die sofortige Verhaftung des Angeschuldigten zur Folge. Ott sah nunmehr ein, daß er von Frosch betrogen worden – und eine Täuschung folgte der andern. So erzählten Ott und Kramer auf ihren Eid, wie Frosch sich ihnen gegenüber benommen, und gestanden, wie sie selbst durch lange Zeit das unbedingteste Vertrauen, worin immer wieder Einer den Andern bestärkte, in seine Worte gesetzt. Die Summen, die Ott in der Hoffnung vorgestreckt, mit dem Geistergelde entschädigt zu werden, gibt Ott folgendermaßen an: I. An baarem Darlehen habe Frosch von ihm, außer den schon erwähnten am Pferdemarkte zu Ulm geliehenen 200 Gulden und denjenigen 1200 Gulden, welche er ihm im December 1845 durch die Post geschickt, noch weiter folgende Summen meist in Silbergeld oder Banknoten erhalten: 1) Am 1. Februar 1846 durch die ulmer Post in zwei Fäßchen 4083 Gulden; 2) im März 1846, als Frosch von Roth aus bei Ott in Hüttisheim einkehrte, 2600 Gulden; 3) bald darauf, am 18. März, wieder durch die Post 1458 Gulden; 4) einige Tage nachher, durch Blumenscheinwirth Wilhelm von Ulm (der übrigens nichts davon wissen will), 1200 Gulden; 5) durch denselben (was er bestätigt) die Summe von 780 Gulden; 6) sofort im April 1846 in dem Gasthofe zur Krone in Eßlingen und in Gegenwart des Schäfers Wörner von Denkendorf (welcher jedoch nichts davon wissen will) 4300 Gulden; 7) wenige Tage später durch den Posthalter Fest in Göppingen, wie dieser bestätigt, die Summe von 1700 Gulden; 8) am 23. April 1846 3500 Gulden, welche Ott selbst in zwei Ranzen nach Heiningen gebracht haben will (Frosch's Ehefrau, auf welche sich Ott hierfür berief, will nichts davon wissen); 9) am 16. Mai 1846 wieder 1900 Gulden; 10) einige Tage später, wie Kramer bestätigt, in München zum Ankaufe von Pferden die Summe von 1300 Gulden in Banknoten. Außer diesen baaren Darlehen, welche hiernach zusammen die Summe von 24221 Gulden betragen, und zu welcher, nach Ott's Versicherung, noch weiter mindestens 400 Gulden kommen, welche der verblendete Mann dem Angeschuldigten auf Reisen nach Roth, Stuttgart und München in kleinern Posten vorgeschossen haben will, hat sodann Ott, wie er weiter eidlich versichert II. nicht blos, als Frosch sich als Käufer von Roth verkündigte, aus Freude darüber, daß nun der Hüttisheimer Kasse geholfen werden könne, der Ehefrau des Angeschuldigten 100 würtembergische Dukaten geschenkt, damit diese, wie er sagt, Courage bekomme und nicht gegen den Handel sei, sondern er hat auch sofort, als der Kauf abgeschlossen war, die Ehefrau des Schäfers Frosch durch die Blumenscheinwirthin Wilhelm von Ulm, welcher er hierfür 76 Gulden bezahlte, modernisiren und ihr Hut, Shawl und Kleid anschaffen lassen , damit dieselbe in Roth, ihrer neuen Herrschaft, ordentlich auftreten könne. III. An eigentlichen Auslagen für den vermeintlichen Herrn von Roth aber hat Ott nach seiner weitern Versicherung folgende bestritten: 1) Will er zunächst, was übrigens nicht genau erhoben werden konnte, zu Roth im März 1846 dem Fabrikanten Welde von Leutkirch im Auftrage des Angeschuldigten für ein Chaischen, das Letzterer kaufte, 300 Gulden bezahlt haben; sodann schickte er 2) um jene Zeit dem Braumeister Schönweiler in Roth, wie dieser in Übereinstimmung mit Krämer bestätigt, 400 Gulden, um damit im Schloßgarten, wie Frosch nach der Versicherung Kramer's und des Gärtners befohlen, englische Anlagen einzurichten. Außerdem gab er 3) dem Schönweiler, wie dieser gleichfalls in Übereinstimmung mit Kramer bestätigt, am 18. oder 19. Mai 1846 zu Klosterbeuren auf Ansuchen des Angeschuldigten einen Wechsel von 600 Gulden zum Ankaufe von Kühen für den Gutsherrn Frosch, und einige Tage nachher zahlte er, was Krämer wiederum bestätigt, 4) zu München für Frosch eine Chaise, welche dieser daselbst um 462 Gulden gekauft hatte. Weiter entrichtete er 5) nach seiner durch eine vorliegende Quittung bestätigten Behauptung dem Holzhändler Frick in Laupheim 524 Gulden 47 Kreuzer für Breter und Dielen, welche Frosch dort kaufte, und die sofort Ott nach Heiningen führte, wofür er besonders 30 Gulden berechnet. Ebenso kaufte Ott 6) auf Ansuchen des Angeschuldigten Stroh für die Summe von 86 Gulden 40 Kreuzer, das er demselben gleichfalls durch sein Fuhrwerk nach Heiningen lieferte, wofür Ott wieder einen Fuhrlohn von 25 Gulden anspricht. IV. Neben diesen Auslagen, welche Ott nach seiner Behauptung für Frosch bestritt, und welche zusammen die hohe Summe von 2428 Gulden 27 Kreuzer betragen, stand sodann Jener, wie er weiter angibt, nicht blos, als Frosch sich von Roth Früchte und Vieh in Anschlag zu 2164 Gulden 14 Kreuzer kommen ließ, für diese Summe gut, sondern er ließ auch dem Letztern die Früchte auf seine Kosten nach Heiningen führen, wofür ihm der Angeschuldigte nach seiner Behauptung weiter 100 Gulden schuldig wurde, und außerdem behauptet er, es sei ihm Frosch auch noch für 20 Säcke Dinkel, die er ihm abgekauft, einschließlich von 30 Gulden Fuhrlohn, 205 Gulden 30 Kreuzer schuldig. Endlich aber kam Ott durch seine Leichtgläubigkeit auch noch V. deshalb in Schaden, weil er im Vertrauen auf das Versprechen des Angeschuldigten, er wolle ihm das Schloß Laupheim kaufen, wirklich am 22/24. April 1846, wie die in Frosch's Wohnung gefundenen Kaufbriefe nachweisen, das Schloßgut Laupheim mit Fahrniß u. s. w., angeblich als Bevollmächtigter eines Dritten, um die am 1. Mai 1846 baar zu bezahlende Summe von 118000 Gulden kaufte und, da er den Kauf nicht halten konnte, das in §. 7 des fraglichen Vertrags stipulirte Reugeld von 12000 Gulden zahlen mußte. So Ott selbst über den durch seinen Freund Frosch erlittenen Schaden. Dieser aber, um nun auf dessen Angaben vor Gericht überzugehen, bestreitet, was Zu I. zunächst die baaren Summen, welche ihm Ott gegeben haben will, betrifft, nur den Empfang einiger wenigen und zwar gerade derjenigen, für welche der Letztere auch keine weitern Beweismittel hat, nämlich: 1) der 2600 Gulden, welche ihm Ott in Hüttisheim gegeben; 2) der 1200 Gulden, welche er ihm durch Wilhelm überliefert; 3) der 1900 Gulden, welche er ihm nach Heiningen gebracht, und endlich 4) der 400 Gulden, welche er ihm auf Reisen in kleinern Posten geliehen haben will. Mit Ausnahme dieser 6100 Gulden gibt der Angeschuldigte den Empfang der übrigen Summen theils in dem vollen, von dem Beschädigten behaupteten Betrage, theils wenigstens in einem geringern Betrage zu, denn er bekennt, daß er von Ott neben den am Pferdemarkte in Ulm erhaltenen 200 Gulden 1) im December 1845 1200 Gulden; 2) im Februar 1846 4083 Gulden; 3) im März 1846 1458 Gulden; 4) durch Blumenscheinwirth Wilhelm in Ulm 780 Gulden und durch Posthalter Fest in Göppingen 1700 Gulden erhalten habe; er gibt weiter zu, daß ihm Ott 5) in Eßlingen zwar nicht eine Summe von 4300 Gulden, wol aber von 4000 Gulden gegeben, sowie, daß ihm derselbe 6) im April 1846 zwar nicht die behauptete Summe von 3500 Gulden, aber doch 600 - 700 Gulden gebracht, und er will endlich 7) neben weitern 400 Gulden, welche ihm Ott, der sich jedoch hieran nicht erinnern kann, zu Cannstadt gegeben haben will, von demselben 8) in München nicht blos 1300 Gulden, sondern sogar 1400 Gulden erhalten haben. Ebenso bestreitet der Angeschuldigte Zu II. nicht, daß Ott seiner Frau nach dem Kaufsabschlusse von Roth 100 würtembergische Dukaten geschenkt habe, sowie, daß die Letztere durch die Blumenscheinwirthin Wilhelm von Ulm vor ihrem ersten Auftreten in Ulm neu gekleidet wurde, und auch Zu III., in Betreff der Auslagen, welche Ott für ihn bestritten haben will, gibt er zu, daß dieser 1) Dem Braumeister Schönweiler zum Ankauf für Vieh einen Wechsel von 600 Gulden gegeben, daß er ferner 2) die Chaise in München mit 462 Gulden bezahlt, daß er sodann auch 3) für ihn den Holzhändler Frick in Laupheim für dessen Rechnung mit 524 Gulden 47 Kreuzern befriedigt, daß er ebenso 4) für ihn Stroh um 86 Gulden 40 Kreuzer gekauft habe, und daß er endlich 5) für die beiden letzten Lieferungen an Fuhrlohn 55 Gulden anzusprechen befugt gewesen sei. Dagegen behauptet der Angeschuldigte, 6) daß er selbst die Chaise in Leutkirch bezahlt habe, und gegen die weitere Foderung von 400 Gulden für die Herrichtung des Schloßgartens in Roth wendet er ein, solche nicht bestellt zu haben, obgleich von Kramer sowol als vom Schloßgärtner in Roth das Gegentheil versichert wird. Außerdem aber bekennt Frosch noch Zu IV., daß er dem Ott 29 Säcke Dinkel abgekauft, sowie daß er durch Letztern von Roth Früchte und Vieh im Anschlage von 2164 Gulden 14 Kreuzern erhalten, und daß endlich derselbe an Fuhrlohn für beides 139 Gulden anzusprechen gehabt habe. Allein trotzdem bestreitet er nicht nur, daß er dem Ott noch irgend etwas schuldig sei, sondern er will sogar selbst noch eine große Foderung an diesen haben. Frosch behauptet nämlich einmal nicht nur, er habe dem Ott für den Wechsel an Braumeister Schönweiler vorher 700 Gulden und ebenso für den Wechsel in München 800 Gulden und später noch 600 Gulden gegeben; er habe ferner demselben das Geld zur Bezahlung der Chaise in München eingehändigt; er habe ihm weiter für das gelieferte Stroh eine Abschlagungszahlung mit 50 Gulden gemacht; und er habe endlich den Dinkel mit 160 Gulden bezahlt; sondern es bringt der Angeschuldigte noch insbesondere vor: Er habe seinerseits dem Ott nach Zurückbezahlung der am ulmer Pferdemarkte entlehnten 200 Gulden bedeutende Anlehen gemacht; hiernach sei das, was er von Ott erhalten, mit Ausnahme der Geschenke an seine Frau, die er als eine Erkenntlichkeit für die unverzinsliche Anborgung betrachtet habe, stets nur eine Abschlagszahlung gewesen und es sei ihm in Folge davon Ott bei einer Abrechnung, die sie kurz vor der Verhaftung miteinander gepflogen, noch die Summe von 9800 Gulden schuldig geblieben, wovon indessen, so setzt Frosch hinzu, noch die Rechnung für Bretter und Dielen mit dem, was er für Stroh und Dinkel nicht extra bezahlt, abgehe. Ebenso, wie hiernach das von Ott behauptete Schuldverhältniß, leugnet der Angeschuldigte, daß er dem Erstern seine Papiere weggenommen, daß er überhaupt dessen Leichtgläubigkeit dazu benutzt, um von ihm Geld zu erhalten, daß er ihm und dem Krämer vorgespiegelt, er habe Geister erlöst und dadurch große Reichthümer erworben, daß er den Beiden vorgegeben, er sei Mitglied einer vornehmen Gesellschaft, daß er sie glauben gemacht, er kaufe Roth für sich, sowie endlich, daß er versprochen habe, er gebe dem Kramer 13000 oder gar 50000 Gulden und zahle dem Ott das Schloß von Laupheim, er behauptet, er habe wirklich von einem Dritten den Auftrag gehabt, so, wie geschehen, die Herrschaft Roth zu kaufen, und da seien dann allerdings, weil er Niemandem gesagt, wer dieser Dritte sei und woher er das Geld für Roth erhalten, die Leute auf verschiedene dumme Gedanken hierüber gekommen, allein er selbst habe nie so etwas ausgesprengt, sondern er habe eben die Leute, wenn sie von ihm dummes Zeug, wie z. B. ob er sein Geld von der Sibylle habe, gefragt, bei diesem Glauben gelassen, da er nicht nöthig gehabt zu sagen, woher er sein Geld habe. Zu diesem im Allgemeinen hier Vorausgeschickten erklärte Frosch im Einzelnen und zwar zuerst über sein Schuldverhältniß zu Ott: Letzterer habe ihm, weil er die am ulmer Pferdemarkt entlehnten 200 Gulden nicht sogleich heimbezahlt, einen groben Brief geschrieben. Deshalb habe er dann, als Ott zu ihm gekommen, um das Geld zu holen, demselben, damit er sich überzeuge, daß er es mit keinem Lumpen zu thun habe, eine Hand voll Gold, das er in dessen Gegenwart aus einem Sacke im Kasten gelangt, gezeigt. Wie nun Ott dies gesehen, habe er ihn nicht blos um Verzeihung gebeten, sondern sofort auch angegangen, er, Frosch, möchte ihm doch einiges Geld leihen, da die Hüttisheimer Kasse wegen des Kaufs von Roth durch Retter so im Gedränge sei. Diesem Gesuche habe er indessen damals nicht stattgegeben, sondern sich lediglich darauf beschränkt, die 200 Gulden sammt Zinsen heimzubezahlen. Allein bald darauf sei Ott mehrmals zu ihm gekommen und habe förmlich »gebettelt«, er möchte ihm doch 23000 Gulden nur auf vier bis sechs Wochen vorstrecken, er brauche nothwendig so viel, um Schulden zu zahlen, und werde dagegen Kassenscheine schicken. Da habe er sich dann endlich erbitten lassen und dem Ott, den er für einen ehrlichen Mann gehalten, 23000 Gulden in Gold, in lauter holländischen Zehnguldenstücken, eingehändigt, ohne auch nur hierüber etwas Schriftliches zu verlangen. Sein Versprechen, ihm dagegen die Kassenscheine zu schicken, habe nun zwar Ott nicht gehalten, allein deswegen habe er doch kein Mistrauen gegen ihn gehegt, sondern vielmehr demselben schon nach einigen Wochen auf sein Ansuchen weitere 2700 Gulden, in lauter Kronthalern, gleichfalls ohne Quittung geliehen, und außerdem habe er ihm später im April 1846 noch zu einer Reise nach Stuttgart 400 Gulden (welche Ott später heimbezahlt, es seien dies die weitern 400 Gulden, die er, Frosch, empfangen habe), sodann in Ulm zur Bezahlung der Zeche 40 Gulden, und endlich in München ungefähr 30 Gulden gegeben. Anfangs behauptete hierbei Frosch wiederholt weiter, es seien von ihm dem Ott die 200 Gulden (vom ulmer Pferdemarkte herrührend) schon nach einigen Wochen heimbezahlt worden, und er habe dem Letztern auf dessen Brief, worin ihm mit Verklagen gedroht worden sei, weder selbst geantwortet noch antworten lassen. Später dagegen erfuhr Frosch, wie es scheint, durch in den göppinger gerichtlichen Gefängnissen leicht mögliche Collusionen mit seiner Ehefrau, daß Ott drei Briefe, vom 6. September, 8. October und 23. November 1845 vorgelegt hatte, worin die Letztere, wie sie selbst gestand, im Auftrage ihres Mannes die seitherige Nichtbezahlung der 200 Gulden damit entschuldigte, daß dieser kein Geld eingenommen habe, auch sofort den Gläubiger zu einer mündlichen Besprechung auf den 30. November 1845 einlud, und darauf änderte dann Frosch allmälig, indem er diese Briefe anerkannte, seine Angabe dahin ab: Es seien von ihm dem Ott die fraglichen 200 Gulden erst einige Tage nach dem 23. November 1845 heimbezahlt worden, ohne daß er hierbei seine erste bestimmte Behauptung anders als damit zu erklären wußte, er habe sich eben früher der Zeit nicht mehr genau erinnert. Ebenso, wie hierüber, machte der Angeschuldigte auch darüber, wann er dem Ott die 23000 Gulden geliehen, verschiedene Angaben. Anfangs behauptete er nämlich, er habe diese im October oder November 1845, oder um Martini herum gegeben, indem er sich zum Beweise hierfür auf sein Hausbuch mit dem Anfügen berief, es sei von ihm dort gleich am andern Tage eingeschrieben worden. In diesem sogenannten Hausbuche, das bei den Acten liegt, und, wie sich aus einer nähern Durchsicht ergibt, in jeder Beziehung unordentlich und unchronologisch geführt ist, fand sich dann auch wirklich auf zwei Seiten ein hierher gehöriger Eintrag, allein unter einem ganz andern Datum, denn es heißt dort auf Seite 34: »Den 23. September habe ich dem Ott von Hüttisheim 23000 Gulden gegeben; ferner den 25. März geben vor 12 Stück Vieh 17 hundert Gulden; ferner den 2. Mai vor Haber und Rocken (Roggen) 5 hundert Gulden.« und es ist sofort, während dieser Eintrag wieder ausgestrichen ist, weiter hinten im Hausbuche auf Seite 149 von neuem eingetragen: »Den 23. September 1845 habe ich dem Ott 23000 Gulden geliehen, bis 1846 den 1. Februar. Davon habe ich bekommen 3 und 8, macht 11 Tausend Gulden, Ferner habe ich von Ott 12 Stück vor 1700 Gulden. Vor Haber und Roggen 500 Gulden, Rest 9000 Gulden und 800 Gulden.« Auf dieses Datum aufmerksam gemacht, verließ der Angeschuldigte unter dem Vorgeben, er, der Schäfer, wisse nicht genau, wann Martini sei, seine erste Angabe über die Zeit, zu welcher er das Darlehen gemacht, indem er jetzt behauptete, an dem Tage, welcher in seinem Hausbuch aufgeführt sei, habe er dem Ott das Geld gegeben; er wisse dies deshalb genau, weil er vor dem Eintrage in den Kalender hineingesehen – und am Ende, wie er zugeben mußte, daß er die 200 Gulden auf keinen Fall vor dem 23. November heimbezahlt haben könne, nahm er auch dieses Vorbringen wieder zurück und behauptete nun, er habe die 23,000 Gulden erst nach dem auf die Einladung vom 23. November erfolgten Besuche Ott's hergegeben. Dabei wiederholte er aber noch in demselben Verhöre: er habe es gleich in sein Hausbuch eingetragen und dann später, weil sein Söhnchen darüber gekommen und einige Blätter herausgerissen habe, noch einmal eingeschrieben. Für sein Vorbringen, daß er dem Ott die angegebenen Summen geliehen und ausbezahlt, hat der Angeschuldigte, wie er selbst zugestehen mußte, keine weitern Beweismittel; Ott dagegen, welcher demselben auf das bestimmteste widersprach und von Frosch außer zwei Geschenken von einem Vierzigfrankenstück und einem Dukaten, was Frosch zugibt, nichts weiter erhalten haben will, als am 23. April 1846, als er ihm das Geld nach Heiningen brachte, 15 Gulden zur Heimreise, wovon Frosch nichts mehr wissen will, und dann später einmal in Ulm etwa 35 Gulden; Ott dagegen berief sich seinerseits für seine Behauptung darauf, daß der Angeschuldigte in Gegenwart Kramer's, der Blumenscheinwirthin Wilhelm und Steiner's, sowie vor seiner Ehefrau und Schwägerin zugestanden habe, »er sei dem Ott Geld schuldig!« Von diesen Zeugen versicherte auch der Erstere (während sich die Schwägerin des Angeschuldigten des Zeugnisses entschlug und seine Ehefrau nichts weiter wissen wollte, als daß Beide sich einmal darüber gestritten, wer dem Andern Geld schuldig sei, eidlich: »Frosch habe ihm öfters gesagt, daß er von Ott Geld habe; wenn er eben Geld brauche, nehme er von diesem; Ott daure ihn, daß er (Frosch) immer von ihm Geld brauche, da es Ott für sich selbst nöthig brauche, allein er könne es für den Augenblick nicht anders machen.« Ebenso deponirte die Blumenscheinwirthin Wilhelm von Ulm: »Frosch habe kurz vor seiner Verhaftung nicht blos, wie Ott ihm in ihrer Gegenwart vorgestellt: er habe noch 27000 Gulden zu fodern, dies nicht abgeleugnet, sondern er habe ihr auch, wie sie ihn hierauf in einem Nebenzimmer aus Mitleid mit Ott gebeten, er solle doch Letzterm die schuldigen 27000 Gulden zahlen, ausdrücklich erwidert:«Er habe nicht 27000 Gulden, sondern blos 26800 Gulden von Ott erhalten, und die werde er auch zahlen; er besitze für 80000 Gulden Scheine in Frankfurt, die wolle er kommen lassen und damit den Ott befriedigen.»« Endlich erzählte auch der Israelit Heinrich Steiner von Laupheim: »Er habe einmal, weil er von Andern gehört, daß Frosch dem Ott 200000 Gulden geliehen zu haben behaupte, dem Letztern dies in Gegenwart des Angeschuldigten vorgehalten und es habe dann, wie Ott es bestritten, Frosch nichts bemerkt, sondern geschwiegen.« Trotz dieser mehr oder weniger für Ott's Angabe sprechenden Aussagen – zu welchen noch der Umstand hinzukommt, daß in dem Briefe, womit Ott im December 1845 die erste bedeutende Summe von 1200 Gulden an Frosch schickte, ausdrücklich von den »versprochenen« 1200 Gulden die Rede ist – blieb der Angeschuldigte bis zuletzt bei seinem Vorgeben, indem er sich wiederholt erbot, dasselbe zu beschwören. Dabei machte er insbesondere noch gegen die Behauptung Ott's geltend, dieser hätte ihm gewiß nicht so viel Geld ohne alle Bescheinigung gegeben und noch weniger hätte derselbe so lange wegen der Zurückbezahlung gewartet, denn er habe ja, als die 200 Gulden nicht gleich bezahlt wurden, schon nach einigen Wochen mit Verklagen gedroht. Außerdem wirft er Ott nicht nur vor, derselbe habe gegen ihn deshalb einen Haß, weil er ihm später, als die Kasse abermals in Verlegenheit gekommen, nicht wieder, wie er verlangt, ausgeholfen, sondern er beschuldigt ihn sogar deshalb eines Betrugsversuchs. Derselbe habe ihm nämlich früher einmal gesagt, die Fahrniß und das Vieh, welches Frosch von Roth kommen ließ, koste 2200 Gulden, während sich nun herausstelle, daß sie blos 2164 Gulden werth sei, und ebenso bringt er endlich auch gegen Kramer vor, dieser lüge nur deshalb so gegen ihn, weil er ihm seine Schulden nicht gezahlt habe. Dies ist, was die Acten zunächst über die von Ott einer- und Frosch andererseits behaupteten Schuldverhältnisse enthalten. Über die Mittel, mit denen er die angeblichen Darlehen an Ott bestritten, gab der Angeschuldigte weiter an: Im Sommer des Jahres 1845 sei ein Jesuit aus der Schweiz zu ihm gekommen und habe ihm 100000 Gulden versprochen, wenn er dessen 23jährigen Sohn von der fallenden Sucht befreie. Da er nun die Gabe besitze, durch Sympathie namentlich dieses Leiden zu heilen, so habe er den Sohn in Behandlung genommen und sofort auch glücklich curirt. Hierfür habe ihm der Jesuit aus Dankbarkeit 40000 Gulden in holländischen Zehnguldenstücken mit dem Versprechen gebracht, er werde den Rest bezahlen, sobald Frosch es wünsche, und von diesem Gelde, das er einige Zeit, ohne daß es Jemand gesehen, im Kasten aufbewahrt, habe er dem Ott die 23000 Gulden ausbezahlt; circa 16000 Gulden davon aber habe er später zu Anfang des Jahres 1846 in Stuttgart, wo er im Gasthof zum Kronprinzen gewohnt, auf drei oder zwei mal bei verschiedenen Bankiers wechseln lassen. Außerdem habe er sodann, behauptet Frosch weiter, von einer Witwe in Altbaiern, deren Wohnort und Namen er nicht näher anzugeben wisse, dafür, daß er deren Sohn gleichfalls, und zwar von einem Leibschaden, geheilt, einige Wochen nach dem Charfreitag (10. April) 1846 die Summe von 3000 Gulden in Kronthalern erhalten und davon sofort die 2700 Gulden genommen, welche er später dem Ott vorgestreckt. Auch von diesem Gelde sah, wie der Angeschuldigte selbst zugestehen mußte, Niemand im Hause etwas, und ebenso wenig fand die Behauptung über das Auswechseln der 16000 Gulden in Stuttgart durch die dort eingeleiteten Vernehmungen irgend eine Bestätigung; allein trotzdem blieb Frosch auch hier bei seiner Angabe und schob eben jenen Jesuiten, von welchem er die 40000 Gulden erhalten haben will, auch bei dem Kaufe von Roth vor. Frosch erzahlt nämlich hierüber Folgendes: Der schweizer Jesuit habe ihm, nachdem sie miteinander in Folge der obenerwähnten Cur bekannt geworden, unter dem Anfügen: »Er werde, als Jesuit, in der Schweiz so gedrückt und wolle sich deshalb in einer andern Gegend ankaufen«, den Auftrag gegeben, »er solle für ihn in Baiern oder Würtemberg ein schönes Gut kaufen, es käme ihm dabei auf zwei oder drei Millionen nicht an.« Diesem Auftrage, welchem der Jesuit die weitere Vorschrift hinzugefügt, er dürfe nicht sagen, wer der Käufer sei, zufolge, sei er dann zunächst mit Kramer in Communication getreten und sofort mit Letzterm, dem er hierbei 3000 Gulden für seine Bemühung versprochen, nach Mattsies gereist. Allein das dortige Gut habe dem schweizer Jesuiten, wie er demselben hierauf Bericht erstattet, nicht gefallen, weil es ihm zu klein gewesen. Deshalb habe er seinem Auftraggeber später, wie er von Ott die nähern Verhältnisse von Roth und dessen neuem Erwerber erfahren, eine Beschreibung hiervon, die ihm Letzterer eingehändigt, gegeben. Diese sei dem Jesuiten, der sofort selbst die Herrschaft eingesehen, genehm gewesen und so habe er hierauf von Jenem den Auftrag erhalten, für ihn Roth zu kaufen. Dabei habe derselbe, unter Wiederholung seines frühern Befehls, ihn nicht zu nennen, weiter bemerkt, er werde den Kaufschilling, damit die Herrschaft wohlfeiler zu stehen komme, gleich baar, übrigens unter der Bedingung, daß ihm dieselbe dagegen schuldenfrei übergeben werde, bezahlen, und wirklich sei dann auch der Jesuit, bald nachdem er, dessen Befehlen gemäß, mit Kramer und Ott die Herrschaft eingesehen und sich selbst als Kaufliebhaber zu erkennen gegeben, wieder zu ihm nach Heiningen gekommen und habe ihm in einer Kiste 700000 Gulden, theils in Gold, theils in Papier mit dem Anfügen gebracht: er möge wegen des Kaufs nicht viele Umstände und wolle deshalb den Kaufschilling sogleich baar bezahlen. Hier seien einstweilen 700000 Gulden, sobald der Kauf zu Stande kommen und darüber erkannt werde, wolle er wiederkommen und den Rest des Kaufpreises auszahlen. In Folge dieser Aufträge sei nun auch bald, so erzählt der Angeschuldigte weiter, unter Mitwirkung von Kramer und Ott, die Beide ihn dazu wiederholt gedrängt und dabei, obgleich er ihnen nichts versprochen, etwas herauszuschlagen gehofft, der Kauf, wie oben erwähnt, zu Stande gekommen. Hinsichtlich des gerichtlichen Erkenntnisses über den Kauf habe es jedoch bald Anstände gegeben, und so sei dann Ott, der, wenn er auch den wahren Käufer nicht gekannt, doch mit Kramer aus dem Kaufbriefe habe ersehen müssen, daß er (Frosch) für einen Dritten kaufe, immer mehr, zuletzt sogar fußfällig in ihn gedrungen, er möchte doch einstweilen wenigstens einen Theil des Kaufschillings bezahlen, da durch diese Verzögerung die Hüttisheimer Kasse täglich mehr in Verlegenheit komme. Der Jesuit, den er hierüber befragt, habe dies erlaubt und er habe hierauf auch versprochen, am 17. April nach Ulm zu kommen und dort einen Theil des Kaufpreises zu entrichten. Allein bevor er abgereist, sei ihm von seinem Vollmachtgeber ein Brief zugekommen, worin ihm Letzterer geschrieben, er habe in Stuttgart erfahren, daß es mit Retter ganz schlecht stehe, Frosch dürfe deshalb, bevor Roth auf ihn eingeschrieben sei, nicht ausbezahlen. Dies habe er dann am folgenden Tage dem Ott und Kramer, die, weil er natürlich auf jene Nachricht hin nicht nach Ulm gegangen, zu ihm nach Heiningen gekommen, unter Vorzeigung des Briefs, welcher mit »Albert«, dem Vornamen des Jesuiten, unterzeichnet gewesen, angekündigt, und dabei möge er allerdings als den Verfasser des Briefs, weil er ja den Jesuiten nicht habe nennen dürfen, einen Andern, wie Neipperg, vorgegeben haben. Was sonst über den Inhalt des Briefs vorgebracht worden, sei nicht wahr; es habe nichts Anderes als das Angegebene darin gestanden und er selbst auch damals nichts weiter gesagt. Hierauf seien die das Erkenntniß über den Kauf verhindernden Anstände (obgleich er selbst das Einschreiben betrieben und aus Auftrag des Jesuiten dem Rechtsfreunde, welcher den Vertrag verfaßt, 50000 Gulden für die Erfüllung seines Wunsches versprochen habe) immer größer geworden. Er habe dieselben, mit Ausnahme der Erklärung vom 13. Juni 1846 (zu welcher er sich endlich auf wiederholtes Andrängen, aus Rücksicht für den Jesuiten, der ihm verboten, seinen Namen zu nennen, herbeigelassen), durch die von ihm verlangte Auskunft nicht beseitigen können, da er den bestimmten Auftrag gehabt, bei dem Inhalte der Vertragsurkunde stehen zu bleiben. So habe dann der Jesuit, des ewigen Zuwartens müde, am Tage des großen Hagelwetters (10. Juli 1846), während seine Leute gerade nach den Feldern gesehen, die 700000 Gulden mit dem Anfügen wieder abgeholt, er wolle das Geld, damit er durch das unverzinsliche Daliegen desselben nicht gar so sehr in Schaden komme, einstweilen wieder mitnehmen und dann erst zahlen, wenn einmal das Gut eingeschrieben und dem Vertrage gemäß übergeben werde. So erzählt Frosch die Geschichte des Kaufes der Standesherrschaft Roth. Über die nähern Verhältnisse jenes Jesuiten befragt, gab er anfangs an: Er wisse nicht mehr, wie derselbe heiße, er habe den Namen desselben, den er nur einmal gehört, wieder vergessen, und wisse jetzt nur noch so viel von ihm, daß er auf einer Einöde in der Nähe von Zürich wohne und von der Tochter eines Jägers einen unehelichen Sohn mit Namen »Augustin« habe. Weiter, setzte er hinzu, habe er auch von dem Manne, um dessen Auftrag zu vollziehen, nicht zu wissen nöthig gehabt, denn es sei derselbe öfters zu ihm gekommen und da habe er ihm dann immer im voraus genau den Ort und die Zeit bestimmt, wo und wann er ihn wieder sprechen könne. Später dagegen behauptete Frosch einmal, er habe den Namen des Jesuiten gar nie gehört, da er nicht den Muth gehabt, den Mann, der ihm so viel Gutes erwiesen, zu fragen – und gegen das Ende der Untersuchung erklärte er sogar, nachdem er während einer Krankheit das Abendmahl genommen hatte, selbst diese Angabe, in Folge von Gewissensbissen, für unwahr, indem er vorbrachte: Er wisse gar wohl, wie der Jesuit heiße und wo er wohne; allein er dürfe es nicht sagen, denn er habe in Maria Einsiedeln schwören müssen, daß er den Namen nie nennen und ebenso wenig sagen werde, daß er einen Sohn habe. Diesen Eid, setzte er hinzu, werde er nie brechen und in Folge davon könne er auch jetzt nicht einmal mehr den Namen des Sohnes, der am Tage des gerichtlichen Erkenntnisses als Käufer hatte angegeben werden sollen, nennen, da man jetzt, wenn er dies thäte, nach Dem, was er bei der Untersuchung habe aussagen müssen, leicht auch den Vater erfahren würde. Für seine Bekanntschaft mit dem schweizer Jesuiten hatte Frosch, außer der Berufung auf seine Ehefrau, welche jedoch nichts weiter anzugeben wußte, als daß einmal ein Herr mit einem schwarzen Barte, den sie nicht recht verstanden, zu ihrem Manne gekommen sei, keine weitern Beweise und ebenso sah auch Niemand in seinem Hause etwas davon, daß dem Angeschuldigten, wie er behauptet, einmal, etwa drei bis vier Tage vor dem 26. Februar 1846, Abends in der Dämmerung auf einem »Wägelchen« die große Summe von 700000 Gulden gebracht worden und daß diese Summe später, am 10. Juli 1846 wieder abgeholt worden wäre, obgleich alle seine Leute, nach ihrer Versicherung, am 10. Juli zu Hause waren, und obgleich namentlich das Abholen des Geldes, nach der weitern Erzählung des Frosch, nicht so leicht unbemerkt vor sich gehen konnte, da inzwischen ein ziemlich großer Betrag des »Papiergeldes« in Münze umgesetzt worden war. Frosch gab nämlich in dieser Richtung, was zur Charakteristik seines Vorbringens nicht uninteressant sein dürfte, weiter an: Der Jesuit habe ihm, wie er die 700000 Gulden gebracht, den Auftrag gegeben, er solle die Wechselscheine, welche im Betrage von 70–80000 Gulden darunter gewesen, umsetzen. Demzufolge sei er dann einmal mit einem reichen Juden aus Wien, den er in der Behandlung gehabt, aber sonst nicht näher gekannt habe, nach Wien gereist, um dort, weil ihm der Jude gesagt, in Wien bekomme man für die Wechsel mehr als in Würtemberg, die Papiere umzusetzen. Dies sei ihm indessen damals nur zum Theil gelungen, denn er habe da nur 40000 Gulden in Kronthalern einwechseln können, und so sei er dann bald nach jener Reise, zu welcher er mit seinen eigenen Pferden, im Ganzen einschließlich eines Aufenthalts von 2½ Tagen an Ort und Stelle nur einen Tag mehr oder weniger als Eine Woche gebraucht, weil er viel oder, wie er später sagt, zum Theil auf Eisenbahnen gefahren sei, noch ein zweites mal nach Wien gefahren, wo er wieder Papiere im Werthe von 23000 Gulden gegen Kronthaler ausgewechselt habe. Das Fabelhafte seiner Angabe über seine Verhältnisse zu dem Jesuiten und über die Art und Weise, wie er in Folge davon zu dem Kaufsabschlusse über Roth gekommen sein will, wurde dem Angeschuldigten im Einzelnen und unter Hinweisung auf die anders lautenden Angaben der Damnificaten und Zeugen wiederholt und eindringlich vorgehalten; allein er blieb dabei und fiel bis zuletzt nicht aus der Rolle. Ohne Zweifel in Betracht, daß der Vertrag über Roth so, wie er abgeschlossen wurde, nie erfüllt werden könne, erklärte er noch während der Untersuchung wiederholt mit der unverschämtesten Frechheit eines solchen Betrügers: »Und wenn heute noch Roth auf ihn unter den Bedingungen, unter welchen er gekauft, eingeschrieben werde, so werde er gewiß in drei Tagen zahlen; man dürfe ihn gleich an den Galgen hängen, wenn er dies nicht ausführe! Er habe, so führt er an einem andern Orte weiter an, schon noch so viele gute Freunde, die ihm das Geld vorschießen!« Zum Beweise, daß er wirklich von dem Jesuiten die behauptete Summe als Vorschuß auf den Kaufschilling in Händen gehabt, berief er sich wiederholt auf mehre Zeugen. Es scheinen gerade die gewesen zu sein, durch welche schon vorhin die Sage von Frosch's unermeßlichen Reichthümern verbreitet worden. Einmal gestand er jedoch selbst zu, daß er jenen Leuten nicht Alles, sondern nur einen Theil des Geldes gezeigt habe, indem er frech dabei bemerkte: »Unser Herrgott ist im Himmel, es hat ihn auch noch Keiner gesehen, und man muß doch an ihn glauben; so kann man wol auch glauben, daß die Fäßchen voll waren. Es gibt auch viele Leute, die nicht an unsern Herrgott glauben, weil sie ihn nicht sehen, so geht es denen gerade, welche nicht glauben, daß in dem Säckle lauter Gold war, warum haben sich diese Leute nicht besser überzeugt.« Sodann ergab sich aber auch mit Bestimmtheit aus der Vernehmung der Zeugen, wie jene Aussage entstanden war. Bei Auszahlungen, die er vielfach in Gold leistete, holte Frosch in der Regel noch eine Handvoll Goldstücke mehr aus einem anscheinend vollen Sacke heraus, die er dann wieder gleichgültig in den Sack zurückrollen ließ. So reiste Ott's Ehefrau einmal, etwa 14 Tage vor Ostern 1846, nach Heiningen, um sich zu überzeugen, ob Frosch wirklich die Mittel zur Bezahlung der Herrschaft Roth besitze. Er zeigte ihr einen Kasten neben verschlossenen Fäßchen und Kistchen. Im Kasten war ein drei Simri haltendes und zum dritten Theil gefülltes Säckchen, aus welchem sie selbst ziemlich tief unten heraus ein paar Hände voll Dukaten nahm. Nun war für sie der Beweis von dem wirklichen Reichthum des Angeschuldigten geführt. Ohne weitere Nachforschungen anzustellen, reiste sie ganz beruhigt wieder ab. Vor Blumenscheinwirth Wilhelm nahm Frosch nicht einmal nur aus einem vollen Säckchen, in das er bis über die Knöchel hineingriff, zwei Hände voll Goldstücke heraus, sondern er durchschnitt auch später am 19. April 1846 (als Wilhelm im Auftrage der durch Frosch's Ausbleiben am 17. April in Angst versetzten Hüttisheimer Kassenmitglieder nach Heiningen eilte) in dessen Gegenwart von vielen, in einem Packete beisammenliegenden größern Rollen eine, worauf aus derselben lauter Dukaten, nach der Angabe des Zeugen »gewiß für 3000 Gulden«, fielen. Er leerte sie dabei bis auf ein Drittel. Und dies machte auf den staunenden Mann einen solchen Eindruck, daß er, als Frosch unter dem Vorgeben, es seien in jeder Rolle 15000 Gulden, fragte, ob er auch das andere Geld sehen lassen solle? nicht einmal für nöthig fand, noch eine Probe mit einer zweiten Rolle vorzunehmen. Ganz anders als diese lauten dagegen die Aussagen anderer Zeugen, welche dem Angeschuldigten bei ähnlichem Auftreten nicht so unbedingt trauten, und zwar namentlich die Depositionen des vormaligen Stadtrats Geissel aus Stuttgart und des Postverwalters Krönlein aus Luizhausen, welche auch noch in weiterer Beziehung von Interesse sein dürften. Der Erstere, welche, mit dem Güterhändler J. D. Retter in Verbindung steht, gibt nämlich eidlich an: Er sei, da Frosch fortwährend behauptet, daß er den Kaufschilling für Roth zu Hause liegen habe, gleichfalls in der vorletzten Woche des Monats Juni (1846) nach Heiningen gereist, um sich hiervon des Nähern zu überzeugen. Nach seiner Ankunft daselbst habe nun der Angeschuldigte alsbald nicht blos wiederholt versichert, das Geld sei da, er zahle, sobald das Gut auf ihn eingeschrieben werde, sondern auch sonst viel mit seinem angeblichen Reichthum und seiner vornehmen Gesellschaft geprahlt. So habe derselbe unter Anderm bemerkt: »Er besitze bereits im Badischen eine Herrschaft um 120000 Gulden, die bekomme sein Mädle, die Standesherrschaft Roth sodann erhalte sein Büble ›'s Hannsjörgle‹ und für sein drittes Kind kaufe er jetzt auch noch eine Herrschaft!« Dabei habe der Angeschuldigte während des Gesprächs seine Ehefrau aufgefodert, von demjenigen Weine zu holen, der von dem Grafen aus Frankreich geschickt sei, was dann aber unterblieben, weil die Frau erwidert, das Faß sei zu groß, man könne es nicht anstechen! Endlich habe sich Frosch erboten, dem Zeugen das Geld zu zeigen. Er führte ihn an einen Kasten und nahm aus einem Sacke eine Handvoll Dukaten heraus. Als aber Geissel nun selbst den Sack näher untersuchen wollen, habe ihn Frosch schnell weggedrängt und den Kasten verschlossen. In derselben Absicht, wie Geissel, reiste ein anderes mal auch der Postverwalter Krönlein aus Luizhausen, Oberamts Ulm, und zwar, wie er sagt, in Kramer's und Ott's Auftrag, zu dem Schäfer nach Heiningen. Diesem Zeugen fiel es zunächst schon auf, daß der Angeschuldigte, mit dem er früher bekannt war, ihn, als er vor seinem Hause in Heiningen anfuhr, vor den durch die Postchaise herbeigezogenen Leuten als »Herr Baron« bewillkommnete und sofort auf seine Bemerkung, er sei ja kein »Baron«, unter noch größern Bücklingen erwiderte: »Ach ja, Herr Graf!« wodurch Frosch offenbar die neugierige Menge glauben machen wollte, der Fremde, ein stattlicher, hübscher Mann mit schönem Schnurrbarte, sei ein vornehmer Herr . Krönlein drang daher, als er in die Wohnung des Angeschuldigten kam, nur noch bestimmter in ihn, er solle ihm das Geld zeigen. Frosch führte ihn an den öfters genannten Kasten, wo er das alte Experiment wiederholte und in Gegenwart des Zeugen eine Handvoll Dukaten aus einem Sacke nahm. Allein Krönlein ließ sich durch die Anschauung dieser Goldstücke nicht blenden, sondern wollte selbst den nähern Inhalt des Sackes untersuchen. Als der Angeschuldigte das nicht duldete, sagte er ihm geradezu: »Er lasse sich nicht so täuschen, er wisse wohl, daß das Säckchen nicht voll mit Dukaten sei, sondern daß blos oben welche liegen, während der übrige Theil mit etwas Anderm, mit etwas, was auf dem Boden wachse, angefüllt sei.« Frosch fiel entweder aus der Rolle oder wollte in eine neue übergehen, indem er nach einigem Besinnen erwiderte: »Ja, ja, es ist Nummer sieben!« Gleich darauf setzte er aber hinzu: »Es sei doch Alles Gold, wenn Er es wolle; er habe im Keller Asche und ein Gewächs, das dürfe er nur ans Tageslicht bringen und einen Segen darüber sprechen, dann gebe es Gold; wenn Krönlein es wünsche, wolle er gleich einen Ducaten machen.« Und als hierauf der Zeuge, sich stellend, als ob er es glaube, ja sagte, er wünsche es, nahm Frosch, wie Krönlein deutlich wahrnahm, heimlich aus dem Sacke einen Dukaten heraus, blies sofort einige mal in seine beiden Hände, die er ineinander schlug, und zeigte hierauf dem Zeugen den Dukaten mit dem Anfügen: »Er dürfe ihn wol anrühren, derselbe sei nicht mehr heiß!« Frosch schenkte das angeblich von ihm fabricirte Goldstück dem Krönlein; allein dieser verlangte von dem Angeschuldigten, er solle mehre Dukaten auf einmal machen. Er hoffte, wenn Frosch darauf eingehe und zu dem Behufe mehre Goldstücke heimlich aus dem Sacke zu erheben suche, werde ein »Geklapper« entstehen. Wirklich hörte er auch, als Frosch sich anschickte, seinem Verlangen stattzugeben und wieder heimlich in den Sack griff, daß es darin klapperte. Krönlein hatte nun »seinen Mann los« und wußte, daß Alles mit seinem Geld nur Spiegelfechterei sei. Auch dem Hirschwirth Linder von Burgrieden, der, bei der Hüttisheimer Kasse betheiligt, gleichfalls öfters mit Frosch zusammenkam, hatte der Angeschuldigte viel von seinem Reichthum vorgeschwatzt und dabei geäußert, er könne Geister erlösen, er sei mit einem Schiffchen auf einem See in einen Berg hineingefahren, dort habe er sein vieles Geld geholt, er dürft jedoch dasselbe erst später angreifen. Diesem Zeugen stand dabei, wie er sagt, der Verstand stille. Zugleich bekundete er: »Frosch habe in seiner Gegenwart nicht blos zu Ott gesagt, dieser solle Laupheim kaufen, sondern auch geäußert, er; Frosch, kaufe es für Ott.« Über die rothsche Kaufangelegenheit bekundete er: Er sei einmal mit Ott und Frosch, bevor sich derselbe vor dem Oberamtsgericht Göppingen als wahren Käufer jener Herrschaft zu erkennen gegeben, nach Stuttgart gefahren. Da habe nun Ott unterwegs den Frosch gefragt, ob er seinem Begleiter sagen dürft, wer denn eigentlich der Käufer von Roth sei und, als jener dies bejaht, erklärt: nicht ein dritter Unbekannter, sondern Frosch sei der Käufer, was dann auch der Schäfer, als er ihm deshalb gratulirt, ausdrücklich bestätigt habe. Außer Linder hatte sich Ott dafür, daß Frosch ihnen viel vom Geistererlösen und dergleichen vorgespiegelt, auch noch auf den oft erwähnten Blumenscheinwirth Franz Wilhelm von Ulm berufen. Allein dieser Zeuge wußte hierüber nichts weiter anzugeben, als daß Frosch einmal mit ihm vom Geistererlösen gesprochen und dabei bemerkt habe, man könne die Geister erlösen, ohne sich weiter darüber auszulassen, daß er selbst es könne. Dagegen bestätigte Linder ausdrücklich, daß der Angeschuldigte dem Kramer für seine Bemühung 50000 Gulden, dem Ott aber das Schlößchen Laupheim versprochen, sowie daß Frosch ihnen viel von dem Herrn Fürsten von Thurn und Taxis und den übrigen elf hohen Herren, mit denen er in Verbindung stehe und die ihm das Geld zum rother Kaufe vorgestreckt hätten, vorgeschwatzt habe. Von ähnlichen Prahlereien des Angeschuldigten über angebliche Verbindungen mit hohen Herren erzählten auch noch Handelsmann Simon Steiner von Laupheim, sowie der Rechtsfreund Retter's. Endlich traten aber auch noch dafür, daß sich Frosch förmlich als Käufer und Besitzer von Roth gerirt habe, außer den bereits erwähnten, zwei weitere Zeugen auf: der schon genannte Postverwalter Krönlein und die Ehefrau des Waldschützen von Staig. Frosch hatte den Krönlein nach dem Kaufe von Roth wiederholt aufgefodert, er solle seinen Postdienst aufgeben, er, Frosch, wolle ihn als Verwalter der Herrschaft Roth mit einer jährlichen Besoldung von 10000 Gulden anstellen. Auf seine Erwiderung, er thue dies nur, wenn Frosch für ihn zu seiner Sicherheit 20000 Gulden deponire, sei dieser, obgleich er ihm dabei bemerkt, wenn dies geschehe, sei er mit einer Besoldung von 1200 Gulden zufrieden, später nicht mehr hierauf zurückgekommen. Die Schelling erzählte, was in mehrfacher Richtung interessant sein dürfte, sie habe im April 1846 auf einer Reise nach Stuttgart und auf der Rückkehr von da Frosch's Frau, die aus ihrem Orte sei, besucht. Bei dem ersten Besuche sei der Angeschuldigte nicht zu Hause gewesen, sondern blos dessen Ehefrau, welche sie freundlich aufgenommen, ihr viel von ihrem jetzigen Wohlstand, von den vielen vornehmen Besuchen, welche ihr Mann erhalte, vorgeschwatzt und ihr zuletzt sogar zum Nachtlager ein Bett mit dem Bemerken angewiesen habe: »In dem Bett habe der Fürst von Taxis schon oft geschlafen, das werde ihr auch recht sein!« Bei dem zweiten Besuche dagegen habe sie auch den Angeschuldigten selbst getroffen und von diesem, wie sie ihm ihre Noth geschildert, die Zusicherung erhalten: Er wolle ihr helfen, er wolle ihren Mann mit 500 Gulden auf seinem Gute als Waldschützen anstellen, in 14 Tagen solle sie wiederkommen, da werde er ihr das Nähere sagen. Die Schelling überbrachte ihrem Manne die freudige Botschaft und lief darauf zum Kassirer Ott, um von diesem nähere Auskunft zu erhalten. Da erfuhr sie wirklich, daß Frosch die Herrschaft Roth mit vielen Waldungen gekauft habe. Als sie daher später wieder nach Heiningen reiste, um ihre Gratulation abzustatten, habe nun die Ehefrau des Angeschuldigten den Kauf mit dem Anfügen bejaht: Sie wären nie dazu gekommen, wenn nicht »Taxis« ihren Mann dazu veranlaßt und gesagt hätte: »Frosch! du kaufst Roth!« Auch Frosch selbst, den sie damals nicht in Heiningen, sondern zu Ulm getroffen, habe ihr auf ihr Anliegen bemerkt: »In der Woche werde die Herrschaft auf ihn eingeschrieben, ihr Mann könne alsbald anziehen, er gebe ihm nicht blos 500, sondern 700 Gulden Besoldung und nebendem noch 100 Gulden zur Bestreitung des Umzugs, dann werde er doch zufrieden sein können.« Mit diesen Zeugenaussagen, welche der Angeschuldigte alle, soweit sie erheblich sind, bestreitet, indem er einigen der Zeugen vorwirft: »Früher haben sie bei mir die Schmarozer gemacht, und jetzt sprechen sie gegen mich«, ist im Wesentlichen Alles vorgetragen, was die Acten über das Treiben des Angeschuldigten und den Schaden enthalten, welchen er hierdurch dem Kassirer Ott nach dessen Behauptung zugefügt hat. Es ist nur noch anzuführen, daß bei Frosch's Gant die Ehefrau desselben in Verbindung mit dem Schäfer Wörner von Denkendorf Alles aufbot, sich mit dem Beschädigten abzufinden und dadurch eine Zurücknahme der Klage, die übrigens bei der Untersuchung nur auf Bestrafung, nicht aber auf ein damit zu verbindendes Erkenntniß über den Ersatz gerichtet war, herbeizuführen. Außer Ott hat aber auch dessen Freund, Ludwig Kramer von Klosterbeuren, im Glauben an den Reichthum und die sonstigen Vorspiegelungen des Angeschuldigten, diesem baar Geld vorgeschossen und Auslagen bestritten, ohne seine Hoffnung, dafür entschädigt zu werden, in Erfüllung gehen zu sehen. Kramer wurde nämlich, so erzählt er: 1) schon im October 1845 von Frosch, als dieser einmal bei ihm in Klosterbeuren war, unter dem Vorgeben, sein Geld reiche nicht zu einer Zahlung, die er zu machen habe, um 600 Gulden angegangen und entlehnte darauf diese Summe, die er sofort dem Angeschuldigten, wie er selbst sagt, »in der Dummheit« einhändigte, ohne auch nur etwas Schriftliches darüber von dem, wie er damals glaubte, vermöglichen Manne zu verlangen. Später, nach dem Kaufsabschlusse über Roth, wurde er 2) von dem vermeintlichen Herrn von Roth beauftragt, für denselben in München zwei Pferde mit hübschen Geschirren zu kaufen. Wegen des dazu nöthigen Geldes verwies damals Frosch seinen Freund Kramer in einem Briefe an Ott; allein dieser hatte gerade nicht die nöthige Summe in Händen, und so kaufte dann Kramer in seiner Dienstbeflissenheit mit seinen eigenen Mitteln in München zwei Pferde um 665 Gulden 21 Kreuzer, sowie Geschirre um 218 Gulden, die er auf seine Kosten (wofür er, einschließlich der Reise, weitere 72 Gulden anspricht) dem Angeschuldigten schickte. Neben dem sandte Kramer 3) aus seiner eigenen Brauerei dem Frosch Bier im Werthe von 44 Gulden 48 Kreuzern, weil dieser es gewünscht, um den Unterschied zwischen der Kramer'schen und seiner, des Angeschuldigten, Brauerei in Roth zu sehen, und ebenso gefällig bewies sich Kramer 4) ein anderes mal im Februar und März 1846, indem er auf den Wunsch des Schäfers: er möchte auch einen solchen Paletot, wie Kramer, besitzen, seinen Schneider kommen und dem Frosch Kleider anmessen ließ, wofür er dann dem Schneider einstweilen, d. h. in der Hoffnung, von dem Angeschuldigten das Geld wieder ersetzt zu erhalten, die Summe von 103 Gulden 21 Kreuzern bezahlte. 5) Außerdem machte auch noch Kramer, wie er behauptet, wegen des Kaufs von Roth viele Reisen, wofür er 1500 Gulden verlangte, und endlich ließ er sich sogar 6) wie er selbst sagt, »unbegreiflicherweise« dazu hinreißen, einem Getreidehändler Keckeisen in Klosterbeuren Schulden im Betrage von 8000 Gulden zu bezahlen, blos weil Frosch dieses Mannes, der immer von demselben Nummern, welche in der Lotterie gewinnen, wissen wollte, loszuwerden wünschte und dabei äußerte: Kramer solle demselben die Schulden bezahlen, das sei das Beste! Kramer liquidirte alle diese Posten im Gesammtbetrage von etwas über 11700 Gulden im Gante des Angeschuldigten und dieser bekannte dann auch, nachdem er dort alle übrigen Foderungen, mit Ausnahme des Darlehens, bestritten hatte, bei der Untersuchung, daß er von Ersterm zwei Pferde mit Geschirren erhalten, daß ihm derselbe außerdem Bier geschickt, sowie daß er ihm habe Kleider anmessen und machen lassen. Dabei wendete aber Frosch gegen die Foderung für die Pferde und Geschirre ein, es habe Kramer nicht blos insofern gegen seinen Auftrag gehandelt, als er viel später und ganz andere Pferde, wie die bezeichneten, gekauft, sondern es habe ihm auch derselbe die Pferde und Geschirre zum Präsent gemacht, da er bei der Ablieferung auf seine Frage: Was die Pferde kosten, erwidert habe: »Hah! die kosten nichts!« und ebenso bemerkte er über die Schneider- und Bierrechnung, Kramer habe ihm mit dem Bier und den Kleidern, sowie mit einem Paar Stiefeln, ohne daß er es verlangt, wol in der Hoffnung, er werde bei dem Rother Handel etwas profitiren, gleichfalls ein Geschenk gemacht, das er auch (im Hinblick darauf, daß der Sohn des Erstern von ihm eine goldene Uhr zum Präsent erhalten) anzunehmen keinen Anstand genommen habe. Später, in der Confrontation mit Kramer, erkannte jedoch Frosch alle die genannten vier Foderungen, ohne übrigens seine Einwendungen dagegen für unrichtig zu erklären, an, während Ersterer seinerseits die beiden andern Foderungen auf die Einwendung des Angeschuldigten, er habe dem Kramer keinen Auftrag gegeben, so viele Reisen zu unternehmen und dem Keckeisen die Schulden zu bezahlen, mit dem Anfügen zurücknahm, es sei zwar, was die erste Foderung betreffe, wahr, daß er durch die Reisen den angegebenen Schaden erlitten, allein Frosch habe da auch viel bezahlt; rücksichtlich der zweiten Foderung aber könne er nicht behaupten, daß der Angeschuldigte ihm, unter dem Versprechen der Ersatzleistung, den bestimmten Auftrag gegeben habe, dem Keckeisen 8000 Gulden Schulden zu bezahlen, sondern es sei dies eben von ihm im festen Vertrauen auf Frosch, der sich den Zudringlichen »vom Hals gewünscht habe«, geschehen! Soviel über den Schaden, welchen Kramer nach seiner eidlichen Behauptung durch die Bekanntschaft mit Frosch erlitten hat. Endlich wurde auch noch der oft erwähnte Blumenscheinwirth Franz Wilhelm von Ulm nach seiner Versicherung von dem Angeschuldigten dadurch betrogen, daß er demselben Geld vorschoß, dessen Empfang Letzterer später ableugnete. Frosch kaufte nämlich, wie Wilhelm eidlich angibt, am 1. April 1846 auf dem Pferdemarkte zu Ulm von dem Bauer Glöggler aus Tomerdingen einen Rappenhengst um 516 Gulden 12 Kreuzer und bat, da der Letztere das Pferd nicht ohne Bezahlung abgeben wollte, den Blumenscheinwirth, in dessen Haus der Handel abgeschlossen wurde: »Er möchte einstweilen für ihn den Kaufschilling auslegen, er werde ihm das Geld schon nach einigen Tagen wieder zurückgeben.« Hierzu ließ sich dann auch Wilhelm, dem, nach seiner Erzählung, der Angeschuldigte nicht lange vorher durch Sympathie glücklich einen Rippenbruch geheilt hatte, namentlich im Hinblick darauf, daß ihm der Letztere von seinen alten Gästen und Freunden Ott und Linder mit dem Anfügen empfohlen war, er solle demselben, wenn er irgend einmal etwas brauche, an die Hand gehen, herbei, obgleich Frosch damals, wie Wilhelm behauptet, einige Hundert Gulden in Gold bei sich hatte, und es wurde dem Bauer die angegebene Kaufsumme in Gegenwart des Angeschuldigten ausbezahlt. Mit diesem Darlehen erging es Wilhelm nach seiner Behauptung gerade wie seinem Freunde Ott, d. h. er erhielt dasselbe nicht nur nicht zurück, sondern er ließ sich später von Frosch beschwatzen, für denselben noch eine weitere Summe auszulegen, die er so wenig als die erste ersetzt erhielt. Nachdem er nämlich einige Zeit vergebens auf die Zurückgabe der erwähnten 516 Gulden 12 Kreuzer gewartet, begab er sich Ende Mai 1846 selbst nach Heiningen, um das Geld zu holen. – Hier bat ihn der Angeschuldigte unter Einhändigung von 75 Gulden: »Er möchte doch ein anderes Pferd, das derselbe inzwischen zu Heuchlingen von dem Bauer Schlumperger um 575 Gulden gekauft hatte, holen und den Rest des Kaufschillings, also 500 Gulden, einstweilen für ihn auslegen, er werde in nächster Zeit Alles ersetzen.« Und Wilhelm, im selben Vertrauen wie die andern Betrogenen, holte von seinem Wirthschaftsgelde 500 Gulden und bezahlte damit den Kaufschilling auch für das zweite Pferd. Diese eidlichen Angaben Wilhelm's wurden im Wesentlichen durch die seiner Ehefrau und der beiden Bauern Georg und Anton Glöggler bestätigt. Von den Letztern versicherte namentlich der Verkäufer des Pferdes, übereinstimmend mit einem Zeugnisse, das er spater dem Wilhelm ausgestellt hatte: »Frosch habe, wie er auf dessen Verlangen, das Pferd nach Heiningen reiten zu lassen und dort erst den Kaufpreis in Empfang zu nehmen, nicht eingegangen sei, bemerkt, er habe nicht gerade so viel Geld bei sich; darauf habe jedoch Wilhelm geäußert, er wolle aushelfen und, so sei er dann bald nachher in die obere Stube gerufen worden, wo ihm sofort Wilhelm in Gegenwart des Angeschuldigten, der aber kein Geld angerührt, die Kaufsumme ausbezahlt habe.« Ebenso bestätigte der Schwager des Verkäufers, Anton Glöggler: Wilhelm habe geäußert, er thue das Geld her und sofort auch wirklich den Kaufpreis in der obern Stube in Gegenwart des Angeschuldigten, der hier bemerkt: »Wilhelm, zähl du das Geld, ich mag gar nicht Geld zählen«, ausbezahlt. Frosch dagegen bestreitet auf das bestimmteste, daß Wilhelm ihm jemals Geld vorgeschossen. Er habe am ulmer Pferdemarkte, den 31. März 1846, als er das Pferd von Göggler gekauft, Geld genug, bei 2000 Gulden in Silber und außerdem noch einige Goldstücken, bei sich gehabt, denn, wenn man auf den Pferdemarkt gehe, müsse man doch Geld mitnehmen. Dieses Geld nun habe er damals dem Wilhelm zum Aufbewahren gegeben und davon sei sofort auch Glöggler nicht von Wilhelm, sondern von ihm ausbezahlt worden, wobei Frosch am Ende als möglich zugibt, daß er zu Wilhelm gesagt, er solle es hinzählen, und daß dieser es dann gethan habe. Einige Zeit nachher sei dann allerdings Wilhelm zu ihm nach Heiningen gekommen, allein nicht um ihn wegen einer Schuld anzufodern, denn eine solche habe nicht bestanden, sondern um von ihm Geld zu entlehnen. Darauf sei er jedoch nicht eingegangen, und es habe sodann Wilhelm, dem eine ähnliche Bitte von dem Schäfer Wörner, welcher damals zugegen gewesen, gleichfalls abgeschlagen worden sei, erklärt: »Er müsse jetzt eben Geld bei der Kasse in Heuchlingen entlehnen.« Diese Äußerung habe ihn nun zu der Bitte an Wilhelm veranlaßt, er möchte ihm doch das Pferd, auch einen Rappenhengst, das er selbst um 575 Gulden gekauft, holen. Letzterer habe denn das auch gethan; allein er habe demselben dazu nicht blos 75 Gulden, sondern die ganze Kaufsumme mitgegeben. Für diese Behauptung hat Frosch keinen weitern Beweis; denn auch der Schäfer Wörner von Denkendorf, auf welchen er sich berief, gab nur so viel an: Wilhelm habe ihn sonst öfters um Geld angegangen und gebeten, er möchte den Frosch ersuchen, daß er ihm welches zu seinen Güterhändeln leihe, – Trotz dem blieb Frosch bis zuletzt, selbst in der Confrontation, auf seinem Vorbringen, indem er dabei gegen Wilhelm und Glöggler geltend machte: Der Erstere habe deswegen falsch geschworen, weil er gesagt, er, Frosch, habe damals einige Hundert Gulden in Gold bei sich gehabt, während dies doch nicht der Fall gewesen sei, denn er habe ja 2000 Gulden in Silber und nur wenige Goldstücke in den Taschen mit sich geführt. Glöggler sodann aber habe darum falsch geschworen, weil derselbe ausgesagt, er, Frosch, habe gar kein Geld gehabt, während doch Wilhelm selbst das Gegentheil versichere. Dies ist, was die Acten über den angeblich an Franz Wilhelm verübten Betrug enthalten. In Vorstehendem ist im Wesentlichen das ganze Resultat der gegen Frosch eingeleiteten Untersuchung enthalten. Über das Benehmen des Angeschuldigten während der Untersuchung ist nur noch zu bemerken, daß Frosch am Ende des Verhörs vom 23. Juli 1846 – also noch im Anfang der Untersuchung – in welchem Verhöre er insbesondere nach dem Namen des oft erwähnten Jesuiten gefragt wurde, sich sehr bewegt zeigte. Er fiel vor dem Untersuchungsrichter auf die Knie und betheuerte unter Thränen, Alles, was er bis da angegeben (woran er aber im Laufe der Untersuchung selbst Manches änderte), sei die reinste Wahrheit. Der Untersuchungsrichter, Gerichtsactuar Weckherlin, ließ sich jedoch durch dieses Benehmen nicht rühren und Frosch nahm nun eine trotzigere Haltung an, indem er selbst vor Gericht gemachte Äußerungen mit frecher Stirn wieder leugnete. Auf eine Vorhaltung darüber entgegnete er: »Ich sehe wol, man will mich vor Gericht«drücken», ich gebe gar keine Antwort mehr, wenn Sie – zu dem Inquirenten gewandt – es eingefädelt haben, so machen Sie es nur vollends aus.« Der Staatsanwalt beantragte auf den Grund des Vorgetragenen eine Zuchthausstrafe von 13 Jahren. Der Vertheidiger, welcher darzuthun bemüht war, daß der Beweis für die einzelnen dem Frosch zur Last gelegten Handlungen nicht genügend erbracht sei, beantragte Freisprechung des Angeklagten. Am Schlusse der Verhandlungen wurde der Angeklagte befragt, ob er etwas zu seiner Verteidigung noch vorzubringen habe. Er richtete die folgenden Worte an die Richter: »Ich sehe, daß der Staatsanwalt mir gänzlich Unrecht thut. – Sprechen Sie in meiner Sache nach Recht und Gerechtigkeit. Ich bin gänzlich unschuldig und stelle es Dem anheim, der da recht richtet. Ich brauchte kein Geld von Ott zu entlehnen, wenn Sie in mein Herz sehen könnten, würden Sie meine Unschuld begreifen.« »Doch gestern ist gestern! Heute ist heute! Wer weiß, was morgen ist!« »Meine Feinde haben feurige Kohlen auf mein Haupt gesammelt, sie mögen aber zusehen, daß sie sich nicht selbst versengen. Durch meine Kunst, die ich von einem guten Freunde erlernt habe, hätte ich mir viel mehr Geld erwerben können, wenn ich geldgierig gewesen wäre. Die Schlingel, meine Feinde, haben mich ausgesaugt und dann angeklagt. Mein guter, treuer und lieber Richter! Die Gerichtsbeisitzer stimmen dem ungerechten Untersuchungsrichter bei. Hier – mit einer Wendung gegen das Publicum, welches den Vortrag der Anklageacte häufig durch Zeichen des Staunens und der Heiterkeit unterbrochen hatte – hier stimmt mir freilich Niemand bei. Doch wenn Einer von euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein auf mich!« »Lieber wollte ich wieder meinen Hirtenstab haben«, so schloß er mit wehmüthig sinkender Stimme, »als die Kunst besitzen, die mich mein Freund gelehrt hat.« Das Gericht zog sich hierauf zur Berathung zurück und verkündigte am folgenden Tage in öffentlicher Sitzung das Urtheil, nach welchem der Angeklagte zu einer Zuchthausstrafe von 10 Jahren verurtheilt worden ist. Derselbe ergriff den Recurs an das königliche Obertribunal in Stuttgart. Diese höchste Gerichtsstelle sprach am 20. Juni 1848 ein schärfendes Urtheil aus, indem sie auf eine zwölfjährige Zuchthausstrafe erkannte, Beilage Es liegt eine hübsche Reihe von Briefen an den Wunderdoctor vor uns; manche enthalten blos Namen und Geburtstag des Patienten, denn das genügte, die Cur einzuleiten. – Betrachten wir einige dieser Scripturen näher. Aus der Gegend von Ulm, die überhaupt zu den ergiebigsten Revieren des Schäfers gehört zu haben scheint, berichtet ein Leidender im November 1844, daß er »an seinem Gewächs kein Abnehmen spüre« und schließt mit der dringenden Bitte: »Seien Sie so gütig und nehmen Sie mich stärker vor.« Ein anderer Patient aus der Gegend von Lauingen meldet, daß die Brust aufgebrochen und daß es darin brennen und stechen thut, wünscht nun dringend Nachricht, »wie es stände damit«. Ein »Freund« von der Ulmer Alp bringt die Hiobspost, daß »das Kalb seiner Schwester crepirt sei und daß bei seinem jungen Schwarzbraunen leider sich noch keine Besserung zeige.« Ein Schweinehändler aus dem Bairischen sucht Hülfe für einen Bekannten und will den Schäfer in Ulm abholen, während von einer andern Seite für einen »durch die Einbildung zur Geisteskrankheit Gekommenen« Rath verlangt wird. Aus der Gegend von Ludwigsburg wünscht Jemand, der es »auch so in den Gliedern hat«, neben einem Mittel hiefür, dringend Auskunft über Leben oder Tod und Erbschaft zweier Brüder, deren einer in Spanien, der andere in Amerika sein soll und wegen welcher auch schon durch das Ministerium vergeblich geschrieben worden sei. Aus der Gegend von Dinkelsbühl wird berichtet, »daß es mit der Katharina besser werde, aber nicht viel.« Aus dem Oberamt Böblingen wünscht ein am Magen Leidender Befreiung von seinem Übel und aus der Gegend von Baumbach in Baiern sucht ein Israelit für seinen des Augenlichts gänzlich beraubten Sohn Hülfe. Ein Schmied in der Gegend von Ehingen dagegen bittet »dreimal um Gotteswillen zu helfen, denn im Stall sehe es schlecht aus, sie geben bereits gar keine Milch, obwol das Vieh sich jetzt gar nicht vollfüllen lasse, man möge ihm geben, was man wolle.« Aus dem Oberamte Backnang bittet ein »alter Bekannter« seinen »werthesten Freund Herrn Frosch« um Unterstützung in seiner Noth und Armuth; er wolle und wünsche nur so viel, daß er »eine Kuh halten könne und nicht sein Leben lang das tägliche Brot unter fremden Leuten suchen müsse.« Selbst Einer, dem die Jugend zum Unterricht anvertraut ist, wendet sich in völlig verblendetem Aberglauben an den Schäfer, wie dies von einem Schulprovisor geschah, der »seinen Freund Frosch benachrichtigt, daß er die Nummern 14, 61, 47, 36 und 10 in der bairischen Lotterie für die Ziehung vom 19. November 1844 gesetzt« und nun dringend bittet, »dafür zu sorgen, daß diesmal etwas herauskomme!« Von dem Gewinne wird dem Freunde Frosch die Hälfte zugesichert. Ein Brief aus Pesth enthielt die Bitte eines »von allen Freunden und Landsleuten verlassenen Ungarn A. Z. v. E.« an den »großherzigen Deutschen« (Frosch!) um einen Wechsel von 100 würtembergischen Gulden, da er »von deutscher Güte eher und gewiß Beistand hoffe und Seiner Liebden (Herr Frosch) gewiß ein zu großer Patriot sei, um den Namen der deutschen Nation nicht im Auslande zu heben.« Das Wundermädchen aus der Schillerstrasse 1848 – 1853 Es ist ein alter Erfahrungssatz, beinahe durch hundert Jahre kann man ihn verfolgen, daß in Berlin von Zeit zu Zeit eine Spukerscheinung auftritt, klein anfangend, dann wie eine Lavine anschwellend, bis Kreise um Kreise hineingezogen sind, und Jung und Alt, Thoren und Verständige der Drehung nicht mehr widerstehen und, gläubig oder gezwungen, dem Bacchantenzuge der Gläubigen oder Erweckten folgen. Wer dieser Rattenfänger von Hameln ist, wer in dieses Hüonshorn stößt, ist gleichgültig; es ist oft das albernste, plumpste Märchen, eine sinnlose Erfindung, und doch hat sie die Wirkung, welche kein noch so verständig ersonnener, alle Mittel, Gefühle, Neigungen der Massen berechnender Plan ermöglicht, die Menschen aus ihrem Alltagstreiben und Denken aufzuzurütteln, um sie für einen Gedanken, eine Empfindung, ein Bild, ein Ziel, was darüber liegt, zu exaltiren. So bestätigt es uns das, was ein berühmter englischer Geschichtschreiber bei Gelegenheit des papistischen Complots über den Volkswahn sagt: Wenn einer der seinen und gebildeten Staatsmänner jenes Complot in seinem Parteiinteresse ersonnen hätte, würde er es feiner angefangen und Glaubwürdigeres ersonnen haben; dann hätte es aber nimmermehr so das Volk ergriffen, als gerade die allergröbste und plumpste Erfindung, die aber blitzartig einschlug und dermaßen da, wo man nicht oder nur wenig denkt, zündete, daß Alles mit fortgerissen und gewirbelt ward, Gebildete, praktische Geschäfts- und Weltmänner, Geistlichkeit, niederer und hoher Adel, die Parlamente, Minister, der König selbst; denn nicht zu glauben ward zum Verbrechen und gefährlich. – Uns erinnert der Satz aber daran, daß auch das Wunderbare, als etwas Ursprüngliches, in der Menschennatur Daseiendes, seine Rechte will; und wie es gefährlich ist, damit zu spielen, ist es ebenso gefährlich, es ganz wegleugnen zu wollen. Wo man ihm alle Kanäle, Ritzen und Löcher verstopft zu haben vermeint, bricht es plötzlich da heraus, wo man am sichersten vor seinem Spuk zu sein glaubte, und verspottet mit Hohngelächter die Vernunft der Verständigen, ihre Systeme da am heftigsten erschütternd, wo sie deren Herrschaft am festesten begründet zu haben glauben. Es ist auch nur eine Variation des alten Satzes, daß Unglaube und Aberglaube, wenn sie es, doch solche Pole sind, die sich von Zeit zu Zeit neckisch berühren. Werden wir nicht heute daran gemahnt, wenn die Tische rücken, klopfen, sprechen, Antwort geben auf alle Fragen! Das ist freilich in aller Welt so. Aber die berliner Spukgeschichten haben eine specielle Sequenz, die ein psychologischer Historiker verfolgen sollte. Vor bald hundert Jahren war es, daß der größte Geist des Jahrhunderts diesen Spukglauben praktisch ausbeutete, um die Gedanken des Publicums von andern Dingen, um die es sich damals nicht bekümmern sollte, abzulenken. Wer erinnert sich nicht des Schloßenwetters, das Friedrich der Große auf die Gärten und Glashäuser von Potsdam bei heiterm Himmel herabprasseln ließ, damit seine Berliner, und wer sonst in Preußen und der Welt Lust hatte, allein damit sich beschäftigen sollten. Und eine Woche lang sollen sie wirklich von nichts Anderm gesprochen haben und – glaubten es, weil sie glauben mußten; ja die Entdeckung des wahren Zusammenhangs wäre erst spät, nach langen Jahren, als die Sache ihr Interesse verloren hatte, erfolgt! Solche despotischen Mittel werden entweder jetzt nicht mehr gebraucht oder schlagen nicht an, ob doch Mancher glaubte, daß manches spätere Wahnbild auch nur aus politischen Gründen vorgeschoben worden, um, was hinter den Coulissen geschah, zu verstecken, so lange es sich verstecken ließ. Berlin war vor 30 Jahren in einer Art Fieber, zuerst in der Verehrung der Sonntag, dann in einem andern Fieber der Neugier und Entrüstung über eine Schrift, die diese Verehrung an den Pranger stellte. Auch in dieser Novelle »Die schöne Henriette« wollten Viele eine politische Machination erblicken. Aber die Folgezeit hat gelehrt, daß es eben etwas Eigenes, um nicht Ursprüngliches zu sagen, des berliner Wesens war, das, je ferner die Zeit, ein Idol will und verlangt, und ringsumher das Feuer des Fanatismus. Es ist nachher für Künstler und Künstlerinnen noch oft aufgeflackert, mehr oder minder, je nachdem die trockenen Stoffe umherlagen, um kleines oder größeres Feuer zu machen. Nicht alle diese Flammen schlugen bis an die Wolken, aber sie rötheten geisterhaft immer einen bestimmten Kreis an, wo dann keine andern Gedanken Platz fanden. Man erinnere sich der vornehmen Dame mit dem Todtenkopf, was ich nur als ein Beispiel aus vielen herausgreife. Warum mußte Nicolai vor seinem Tode von Visionen geplagt sein, warum Biester, der sein ganzes Leben hindurch Jesuiten gerochen, als bekehrter Katholik sterben? Warum mußte gerade unter Friedrich des Großen Regierung der Schwärmer und Betrüger Rosenfeld Siehe Neuer Pitaval, VI. sein Sektirerwesen beginnen. Es waren Gegensätze, für die die Alltagsvernunft keinen Reim findet, aber wenn wir Alles vergleichen, ahnen wir doch eine Methode darin, und auch für die Wundererscheinungen Dessen, was wir Wahn und Wahnsinn nennen, wird es Gesetze geben, die vielleicht Denen spät nach uns als von einer Vernunft bedingte erscheinen. In der Schifferstraße an der Spree, noch vor 10 Jahren ein nur mit Bretterzäunen und kleinen Schifferhäusern umstandener, ländlicher Communicationsweg von dem damaligen Exercierplatz nach dem Fluß – jetzt erheben sich Paläste an der Stelle der morschen Bretterwände, der Holzplätze und uralten Bäume – sollte Ausgang des Jahres 1848 ein Wunder sich aufthun, verhältnißmäßig so wunderbar, als es das politische der Märzrevolution für Berlin war. In demselben Jahre, wo atheistisches Geschrei von einem Thore zum andern durch die Straßen hallte, wo Führer der extremen Bewegung in vollem Bewußtsein und voller Blindheit dem Gedanken huldigten und nach ihm operirten, daß ein Volk nur dann zum Bewußtsein seiner Rechte komme, wenn man in ihm den Glauben an den alten Gott ausgemerzt – machte sich hier ein Wundermädchen bemerkbar, die von Gott unmittelbar inspirirt, von seinen Engeln umschwebt, Kranke heilte, Blinde sehend machte, Lahme gehend, Alles allein durch die Kraft des Glaubens. Und dasselbe Berlin – so schien es – welches an Die glaubte, die ihm entgegenbrüllten: »Es gibt keinen Gott; das war Alles Aberglaube«, glaubte auch an das Mädchen und seinen Glauben. So schien es – eine Weisung, was man davon zu halten hat, wenn eine große Gemeinde, eine Stadt, heut in ihren Demonstrationen roth oder schwarz oder grün, und morgen blau, gelb, weiß erscheint, und die Zeitungen versichern: darin habe sich der gute Sinn der Bevölkerung unverkennbar ausgesprochen. Wann, wie und gegen wen sich das Wundermädchen zuerst bemerkbar gemacht, wird sich nicht genauer ermitteln lassen, als es in nachfolgenden Verhandlungen angegeben ist. Aber es war schon im Spätherbst des verhängnißvollen Jahres, daß Jedermann in Berlin von ihr wußte und Dinge erzählte, die unglaublich klangen, wenn nicht die Wirklichkeit, nämlich Das, was Jeder sehen und hören konnte, noch unglaublicher gewesen wäre. In den schönen Herbsttagen dieses Jahres, namentlich an den Nachmittagen, sah man Karavanen Hülfsbedürftiger und – Wißbegieriger aus dem prächtigen Brandenburger Thor herausziehen und, statt geradaus nach dem ehemaligen Lieblingsvergnügungsort Charlottenburg zu pilgern und fahren, oder im Thiergarten sich zu verlieren, rechts abschwenken, über den aufgewühlten Sandboden des Exercierplatzes in die kleine unansehnliche Schiffergasse. Man hätte an Aufläufe, Volksversammlungen glauben mögen, die damals noch an der Tagesordnung waren, wenn es nicht so still hergegangen wäre und die Gesichter einen so eigenthümlichen Ausdruck gehabt hätten. Auch vertrug sich die friedliche und vermittelnde Anwesenheit der Constabler, jenes neuerrichteten Instituts der damals bürgerlichen Schutzmannschaft, und verschiedener Polizeimänner in ihrem alten Costum damit nicht. Endlich verlaufen sich Aufläufe; und wenn sie auch, wie der abendliche unter den Linden, eine Zeitlang wiederkehrten, so wiederholten sie sich nicht so regelmäßig Tag um Tag und endeten doch immer in mehr oder minderm Tumult. Es waren sammt und sonders Leidende und Neugierige, jene, die Trost und Beistand suchten, diese, die erfahren wollten, was denn an der Sache sei? Stände, Alter, Geschlechter bunt untereinander; unter der Masse der Fußgänger bewegten sich Wagen, die elegantesten Equipagen, soweit man Eleganz damals zu zeigen wagte, und lange Leiterwagen mit Stroh, worauf Bauern aus entfernten Gegenden herbeigekommen waren – Alle wollten das Wundermädchen sehen, sprechen, befragen. Aber als die Sache, was man nennt, im Zuge war, gelangten gar nicht Alle zu ihrem Zweck. Sie mußten schon in weiter Ferne von dem bescheidenen Häuschen, in welchem die Seherin und Gottbegnadigte wohnte, Halt machen, denn das Haus war im eigentlichen Sinne des Worts von den Hülfeflehenden und Gebrestigen belagert. Was heut Vielen für das Allerwunderbarste gelten möchte, war die Rolle, welche die Polizei dabei spielte. Zu anderer Zeit würde sie gegen den Spuk an und für sich vielleicht eingeschritten sein und von vornherein ein Ding untersucht und inhibirt haben, was gegen die polizeilichen Medicinalgesetze stritt, gewiß aber hätte sie den Zudrang der Menschenmenge als etwas Ordnungswidriges verhindert. Wie die Dinge aber damals standen, war man zufrieden, wenn die Menschenmassen sich nur ruhig verhielten, und noch zufriedener, wenn der Zweck der Zusammenläufe kein politischer war. Außerdem war Freiheit verkündet, im weitesten Maße, also auch für Marktschreier und Gaukler. In dem Lichte mochten schon damals Viele das Wundermädchen betrachten, denn ganz vermag der Luftdruck, wenn er auch noch so mächtig kommt, in dem kritischen Berlin die eigene Ansicht nicht zu unterdrücken; sie macht sich immer auf schneidende und witzige Weise gegen die Alles überherrschende Luft, und es sind oft Bonmots, Witzworte gewesen, welche die Tyrannei der allgemeinen Meinung heut erschütterten, um sie morgen umzuwerfen und zum Gespött zu machen. Wenn man aber damals ein Gelüsten empfunden hätte, in das Treiben der Wunderthäterin einzugreifen, so standen noch andere Rücksichten im Wege, Wenn man sie unsanft anfaßte, griff man auch die Menge der Gläubigen an, und darunter angesehene und hochgestellte Personen. Man nannte eine schon berühmte gräfliche Schriftstellerin, später durch ihre Pilgerfahrt von Babylon nach Jerusalem noch berühmter geworden. Dies scheint indessen auf einem Misverständniß zu beruhen, und darunter eine Gräfin desselben Namens gemeint zu sein, die, nicht Schriftstellerin, nicht zum Klosterleben sich bekehrt hat und am wenigsten als Pilgerin durch die Welt streift, sondern in glänzender Equipage mit Jägern und Vorreitern vor dem Hause in der Schifferstraße gehalten und dadurch nicht wenig zum Ruf der Zauberin in demselben beigetragen hat. – Man nennt aber auch einen blinden Königssohn, welcher zwar nicht selbst nach Berlin und in die Schifferstraße gefahren, aber das Wunderkind in seine ferne Residenz berufen habe. Sie ging hin, sah, sprach, betete und es – blieb Alles beim Alten. Das Mysterium brauchte nicht beschämt zurückzuschleichen, denn es war der Wissenschaft vor ihm nicht besser ergangen. Und dies ist mehr als Sage. Darum trug die Polizei Bedenken einzugreifen. Und wonach hätte sie auch greifen sollen? – Nach einem jungen, 12jährigen, unbescholtenen Mädchen, die Tochter armer, aber rechtlicher, auch ganz unbescholtener, frommer Ältern, die sich nirgendwo in den Zeitungen oder durch Maueranschläge als Wunderthäterin, Vorbeterin, Somnambule dem Publicum empfohlen hatte, die Niemand zu sich lud und kaum Die im engen Hause empfangen konnte, welche sich zu ihr drängten, die Keinem ihren Rath aufdrängte, nicht weissagte, nicht geheime Medicamente, keine Recepte gab, die gar nichts that, als die Leidtragenden anhörte und ihnen empfahl, zu Gott zu beten, dann werde Alles gut gehen. Wäre noch irgend ein Mysterium damit verbunden gewesen, eine Taufe, ein Handauflegen, ein cabalistischer Spruch! Wäre es noch im Dunkel der Nacht geschehen, bei Kerzenbeleuchtung; aber was geschah, geschah bei hellem Tage, mit offenen Fensterläden, wer Platz fand, konnte Zeuge sein. Hätte sie endlich Bezahlung für Das genommen, was sie that! Sie sprach von nichts, sie foderte nicht; sie nahm nur die kleinen oder großen Geschenke, die man ihr gab, entgegen. Mit welchem Recht hätte die Polizei dagegen einschreiten sollen, solange es eben nichts Anderes war? Was aber that die Polizei? Da Derer zu Wagen, Roß und Fuß so viele wurden, daß die Schifferstraße von ihnen versperrt ward, so ließ sie entweder eine Queue bilden, wonach Einer um den Andern in das Haus treten konnte, oder sie nahm Denen, die nicht solange warten wollten, ihre Bittschriften und Eingaben ab und reichte sie dem Wundermädchen, oft packweise, ins Haus. Denn die Hülfesuchenden wußten in der Mehrzahl schon, wie es herging, und brachten ihre Vorstellungen schriftlich mit. Wer nun so glücklich war ins Haus eingedrungen zu sein, fand in der kleinen Stube des Holzanweisers Braun dessen Tochter Luise , das 12jährige, artige Mädchen – wenn nicht gerade als Zauberin ausstaffirt, doch in einem halb phantastischen Costum bereit ihn anzuhören, oder sie hatte auch schon aus der Schrift von seinem Leiden und Anliegen Notiz genommen. Gewöhnlich saß sie in einem weißen Kleide, bunt bekränzt, einen helgoländer Hut auf dem Kopfe, unter dem dicke Haarflechten hervorquollen. Die Audienz war in der Regel kurz, und das Resultat war, wie schon erwähnt, daß sie sich auf keine Heilmethode einließ, noch weniger Medicamente empfahl, sondern den Leidenden nur zum Glauben und zum Gebet ermahnte und ihren Zuspruch mit einigen Bibelsprüchen oder Versen aus dem Gesangbuch begleitete. Wo ihre Behandlungsart davon abwich, werden wir aus dem Prozeßverfahren ersehen. Man erzählte sich von wunderbaren Fällen, wo ihre Empfehlung zum Gebet sofort die Genesung zur Folge gehabt. Zuweilen freilich machte sie sich anheischig, selbst mit dem Kranken, von der Ferne aus, zu beten; auch that es ihr Schutzengel Jonathum (oder Jonathan), von dem und dem andern Engel Gerod wir später noch viel hören werden. Zuweilen versicherte sie auch, mit Christus oder Gott unmittelbar in Berührung gekommen zu sein, und wußte vom Himmel und der Hölle zu sprechen, in die ihr Blicke gewährt worden, oder sie war selbst hinauf- oder hinabgeschwebt. Die Kunde dieser Mysterien kam übrigens damals nicht ins große Publicum, es waren nur Mittheilungen für einige wenige Erwählte, während jenes eben nur erfuhr und wußte, daß ein oder zwei Engel aus ihr sprachen und das Große wirkten, was in des Kindes Natur sich kund gab und wofür selbst Atteste nicht fehlten. Alles dieses Glück hinderte indessen nicht, daß auch ihre Zeit ablief. Andere Ereignisse, heißt es, verdrängten das Wundermädchen vom Schauplatz, und es war bald nicht mehr nöthig, daß die Schifferstraße von einem Piquet Schutzmannschaft täglich besetzt ward, ohne daß damit gesagt wäre, daß nicht doch noch einzelne Kranke an ihre Thüre klopften. Aber jene oft erwähnte Macht, Kritik und Witz geheißen, mischte sich ins Spiel und verdarb das ihre. Tausende von Bonmots gingen durch die berliner Gesellschaft, und die jesuitenriechenden Federn, die in Berlin nie ausgegangen sind, sprützten, als man wieder für dergleichen in den Zeitungen Platz fand, allerhand Verdächtigungen gegen das Kind. So fand der Witz und der Argwohn darin ein sonderbares Zusammentreffen, daß in derselben Gasse, dieser Geisterseherin und Inspirirten gegenüber, der vielbesprochene theologische Professor und Herausgeber der »Evangelischen Zeitung«, Dr. Hengstenberg, sich ein Haus gebaut hatte. Wer erzählt Alles nach, womit man Luise Braun in Verbindung brachte, selbst mit der Politik der Zeit. Der Witz beschäftigte sich jedoch auch mit ganz harmlos barocken Anekdoten, von Buckligen, denen der Buckel abgefallen, aber er war nur ausgestopft. Von Einem, der einen harten Thaler verschluckt und er konnte das schwere Metall nicht los werden. Da habe Luise Braun mit ihm gebetet und zum Glauben empfohlen; darauf sei es ihm denn ziemlich schmerzlos auf dem Naturwege abgegangen, aber als 30 kleine Silbergroschen. Der Witz, vielleicht noch mehr der Überdruß, hatte das kleine Wunderkind von der Bühne verschwinden machen. Seit dem Frühjahr 1849 hörte man nichts oder wenig von ihr, bis man nach vier Jahren, 1853, desto mehr wieder von ihr hören sollte. Die Polizei bemächtigte sich ihrer, die Kriminaljustiz empfing sie und stellte sie als Verbrecherin vor ihre Schranken. Nicht um jener harmlosen Spielereien des 12jährigen Kindes wegen, hinsichts deren wir uns auch heut noch nicht überreden mögen, daß eine Behörde in einem wohlorganisirtem Staate absolut der Verpflichtung sei, sie zu inhibiren; es sei denn daß durch den Zudrang der Spiellustigen die Passage einer Straße gehemmt wird. Sonst ist das noch immer ein Privilegium in jeder menschlichen und staatlichen Gemeinschaft, sich durch Andere täuschen zu lassen, wenn uns diese Andern nicht verlocken, sondern wir selbst uns absolut täuschen lassen wollen. Aber Luise Braun ward bei einer sonderbaren Eingabe genannt. Ein Feldwebel Neuenfeldt hatte in seltsamen Vorstellungen an den König denselben gebeten, ihn doch endlich, wie ihm verheißen worden, an den Hof zu berufen und zu seinem ersten Kammerherrn zu ernennen. Bei der Untersuchung über seinen Gemüthszustand ward der unglückliche Mann in das Charitékrankenhaus gebracht, zugleich aber ermittelt, daß die Vorstellungen, welche seinen Verstand wenigstens zeitweilig verwirrt, von der kleinen Luise Braun in ihm angeregt worden. Es wurden noch ein Anderer, dann mehre von ihr auf ähnliche Weise am Narrenseil geführte Personen ermittelt und die Untersuchung ergab, daß ein kaum dem Kindesalter entwachsenes Mädchen mit einem ganz ungewöhnlichen Raffinement schon als Kind Tausende zu verblenden und betrügen gewußt; daß sie nichts weniger als eine Somnambule, Inspirirte, Seherin, oder nur Schwärmerin war, sondern eine gemeine Betrügerin, die, unter dem Deckmantel der Religion, mit einem seltenen Grad verbrecherischer Schlauheit und List, aber mit den plumpesten Vorspiegelungen auf den Glauben an Wunder zuerst beim großen Publimm, dann auf die nichtswürdigste Weise bei einigen Gimpeln speculirt und herzlos die letztern ausgebeutet und zu Grunde gerichtet hatte. – Die Mehrzahl der ihr zur Last gelegten Handlungen hatte die jetzt 16½jährige Verbrecherin eingestanden und ward wegen wiederholten Betrugs vor Gericht gestellt. Am 22. Februar 1853 war die öffentliche Verhandlung vor dem Criminalgericht. Der Antrag des Staatsanwalts auf Verhandlung bei verschlossenen Thüren ward zu voller Befriedigung des zahlreich versammelten Publicums und gewiß mit vollem Rechte zurückgewiesen. Die gewöhnliche Sittlichkeit unmittelbar Berührendes lag nichts vor, und wenn qualificirte Betrügereien dieser Art, weil man Den und Jenen, der sich betrügen ließ, schonen möchte, nicht zur Warnung und Belehrung vor der Öffentlichkeit an den Pranger gestellt werden dürften, so verlöre das öffentliche Verfahren einen großen Theil seiner Bedeutung, Man ging überdies im Verfahren und in der Anklage mit sehr großer Schonung und Rücksicht über die vornehmen und hochgestellten Personen hinweg, welche als Opfer ihres Aberglaubens gefallen waren, und selbst auf die Angeklagte scheint man dahin eingewirkt zu haben, daß sie ihre Zunge verbiß, wenn die Rede sich auf jene hohen und höchsten Opfer wandte. Ob sich daran für sie Verheißungen auf eine mildere Strafe, auf Berücksichtigung ihrer Lage nach überstandener Strafe geknüpft, und ob darin der Anlaß zu suchen, daß sie so entschieden furchtlos vor Richter und Publicum auftrat, wie man im Publicum vermuthete, wagen wir weder zu behaupten, noch zu bestreiten. Gewiß ist nur, daß man jene Vorspiele ihrer Laufbahn und die dramatis personae derselben kurz überhüpfte und nur die letzten unglückseligen Opfer ihrer Betrügereien auf die Bühne citirte. Aller Augen waren auf die Thür gerichtet, als die Angeklagte hereingeführt ward. Ein junges Mädchen erschien, die sichern Schritts auf die Anklagebank zuging. Der erste Anblick genügte, um allen Vorstellungen an eine Seherin, ein Traumwesen, eine von Wahnsinnsschauern Durchzückte zu zerstören. Es war ein zierliches Theaterpüppchen, ein hübsches, junges Mädchen von schlanker Gestalt, nicht zu kräftigem und üppigem Wuchs, aber mit reichem, dunklem Haar, das sorgsam geordnet war. Ein glatter Scheitel legte sich an eine niedrige, weiße Stirn, die an sich schon die Vorstellung von Erhabenheit und Weihe ausschloß, wenn man auch nicht auf die zierlichen Flechten Acht gab, welche das Haar auf dem Hinterkopfe und den Seiten aufnahmen und an die Arbeit von Stunden erinnerten. Das Gesicht erschien von den Einflüssen der Gefängnißluft etwas blaß, die Züge aber verriethen eine Ruhe und Kälte, die man sonst bei der Jugend nicht zu finden gewohnt ist. Das seltsame Feuer, das aus den Augen blitzte, schien weniger nach himmlischen als nach irdischen Dingen zu verlangen; die Blicke aber, welche sie auf das Publicum umherschweifen ließ, sprachen von List und Verschlagenheit. Ihre gewählte und sehr zierliche Toilette verrieth dem gewöhnlichsten Psychologen, worauf der Sinn des Wunderkindes gerichtet sei. Sie mußte auch Farbensinn haben. Einem zwar einfachen, aber höchst saubern blauen Kleide schloß sich ein schwarzes Sammtmieder knapp an und hob vortheilhaft die ganze Gestalt. Damit in harmonischem Einklang war ein rothes Cravattenband um den weißen Hals geknüpft. Blendend weiße und zierlich gefaltete Handmanschetten vollendeten die Toilette. Kein Zug von Schwärmerei, nichts von Melancholie, berichtet ein Zuschauer, ist auf dem Gesicht zu entdecken, gar nichts Wunderbares, Geheinmißvolles, Übersinnliches, kein Streiflicht, was mit dem Himmel zusammenhängt. Es ist ein vollendet kokettes, ein gewöhnliches, putz- und gefallsüchtiges Mädchen, dessen ganzes Wesen eine feine Sinnlichkeit athmet. Die Blicke der Musterung, die sie über das Publicum hingleiten ließ, konnten von dem gleichgültigsten Zuschauer nicht unbefangener gethan werden. Auch als nun die Anklageacte verlesen ward, die sie stehend anhören mußte, ging keine Veränderung in den Zügen vor, nichts von Erröthen, Beschämung, Furcht vor der Strafe, die ihr gewiß bevorstand. Folgendes ist die Anklageacte. »Die Angeklagte (Marie Luise Braun, am 18. Juni 1836 zu Berlin geboren, Tochter der Holzanweiser Braun'schen Eheleute) zog im Herbst 1848 und im Frühjahr 1849 die öffentliche Aufmerksamkeit dadurch auf sich, daß sie angab, mit einem Engel, den sie Jonathum und ihren Führer nannte, in Verbindung zu stehen und von Gott zur Heilung von Kranken durch Hinweisung auf Gebet und Glauben berufen zu sein. In Folge dessen strömten ihr Kranke in Menge zu. Viele glaubten an sie und an ihren himmlischen Führer. Manche behaupteten, durch sie von einem unheilbaren Übel geheilt zu sein, und bald hatte sie den Namen des «Wundermädchens»und«Wunderkindes». Allmälig indessen verlor sich die Theilnahme der großen Menge. Desto fester hingen einzelne Personen an der Angeklagten, welche inzwischen mit ihr und ihren Ältern nähere Bekanntschaft gemacht hatten. Zu diesen Personen gehörte der Vicefeldwebel Neuenfeldt , der im Frühjahr 1849 mit seinem Regiment hier in Garnison lag, und der Ökonom Ellmers, welchen der Ruf des Wunderkindes aus seiner Heimat in Hannover nach Berlin gelockt hatte. Beide, obwol schon dem funfzigsten Lebensjahre nahe, waren für den Glauben an die Wunderkindschaft der Angeklagten, Neuenfeldt durch hyperreligiöse Richtung, Ellmers durch große und unverkennbare Verstandesbeschränktheit besonders empfänglich, und wurden in demselben durch jenen allgemeinen Zulauf von Kranken und durch die Mittheilungen bestärkt, welche die Angeklagte über ihren Verkehr mit ihrem Führer Jonathan oder -thum, mit Christus, mit Himmel und Hölle, und über ihre Wundercuren, vornehmlich an hochgestellten Personen, machte. Diesen blinden Glauben benutzte die Angeklagte geständlich dazu, sich im Laufe der Jahre 1850 und 1851 bis etwa Mai 1852 von Neuenfeldt und Ellmers nach und nach bedeutende Geldsummen zu erschwindeln, für welche sie sich seidene Kleider, Handschuhe, Schmucksachen, moderne Putz- und Luxusgegenstände, Theaterbillets, Näschereien und Delicateßwaaren kaufte. Sie knüpfte nämlich mit Neuenfeldt, der im Sommer 1849 außerhalb Berlins in Garnison gekommen war, hinter dem Rücken ihrer Ältern eine Correspondenz an. Gelegenheit dazu fand sie durch den Briefwechsel, welchen Neuenfeldt im Juli 1849 mit ihren Ältern begonnen hatte, und den sie, weil Letztere weniger schreibkundig sind, im Namen ihres Vaters führte. Anfangs machte sie heimlich Einlagen, bald aber schrieb sie unabhängig von jenem Briefwechsel und ließ sich die Antworten unter fremder Adresse zugehen. Ihre Briefe, welche bei Neuenfeldt gefunden und von ihr recognoscirt sind, waren auf seine religiöse Richtung, insbesondere auf seinen eingewurzelten Glauben an ihren Führer und seinen Wunsch, in Berlin eine Civilversorgung zu erhalten, und zugleich auf ihren gewinnsüchtigen Zweck sehr listig berechnet. Sie bat Neuenfeldt darin regelmäßig um Geld und gab in verschiedenen Briefen entschieden vor, daß sie dies auf Befehl, oder im Auftrage, oder auf Wunsch ihres Führers, oder Gottes, oder Christi thue, und daß das Geld zur Anschaffung von himmlischen Bildern, oder sonst zu frommen Zwecken, oder für ihren »lieben Herrn«, oder »nach Gottes Willen« verwandt werden sollte. Ein mal meldete sie Neuenfeldt die Botschaft, daß er eine Stufe höher im Himmel gestiegen, daß dies ein Fest für den Himmel gewesen sei, und daß sie dabei mit den Engeln gesungen habe. Sehr häufig erwähnt sie, daß ihre Ältern von dieser Correspondenz nichts wüßten und, wie sie in einem Briefe hinzufügt, offenbar in der Absicht, auch diesen Umstand als einen Befehl ihres Führers darzustellen, auch noch nichts wissen dürften. Ein ander mal gibt sie ihm Anweisung, daß er nach Meinung ihres Führers mit verstellter Handschrift und Aufgabe eines anonymen Briefs auf ein fremdes Postamt ihr direct Geld zusenden könne. Ferner theilt sie ihm wiederholt als Eingebung ihres Führers mit, daß er bald nach Berlin kommen werde, und ermahnt ihn in andern Briefen auf Anweisung ihres Führers, jede sich ihm bietende Gelegenheit, nach Berlin zu kommen, zu benutzen. Anfangs stellte sie ihre Geldfoderungen in längern Zwischenräumen, und allgemein ohne Bestimmung der Summen und eines Zahlungstermins. Da aber Neuenfeldt, im Glauben an ihren Führer befangen, sich täuschen ließ und Geld schickte, wurde sie bald dringender. Sie fodert in kurzem Zwischenräumen, verlangt, daß er soviel Geld schicke, wie er könne, setzt kurze Zahlungstermine fest, mahnt und verweist ihn, sobald er Einwendungen macht, auf den Willen Gottes, den sie ausführen müsse. Ein ander mal schrieb sie: »Was er ihr thue, thue er an Jesus Christus.« Ein ander mal beim Empfang einer Geldsumme von 6 Thalern: »Sie brauche das Geld nach Gottes Willen sehr nöthig, auch wenn es noch mehr wäre.« Ein drittes mal erklärt sie eine Anfrage von ihm: »ob sie Geld brauche?« für Gott sehr wohlgefällig, fodert ihn auf, soviel als in seinen Kräften, zur Verwendung nach Gottes Willen, zu schicken, und bittet ihn, cito auf den Brief zu setzen, damit sie das Geld bald bekomme. Die Angeklagte ließ es indessen hierbei nicht bewenden. Neuenfeldt war im October 1851 nach Berlin gekommen und durch ihre Vorspiegelung, daß sie mittels ihrer vertrauten Bekanntschaft mit sehr hochgestellten Personen ihm eine Anstellung bei Hofe auswirken werde, bewogen worden, in Berlin Wohnung und im Januar 1852 den Abschied zu nehmen. Jetzt setzte die Angeklagte ihre Correspondenz mit Neuenfeldt nicht blos in der bisherigen Weise fort, sondern, obwol sie wußte, daß seine Mittel erschöpft waren und daß er sogar darbte, trieb sie ihn durch dieselben und durch gesteigerte Vorspiegelungen unablässig und mit Erfolg an, das Geld, dessen sie zu den angeblich göttlichen Zwecken bedurfte, von Andern zu borgen. Sie stellt ganz kurze Zahlungstermine – Mittag – Nachmittag – Abend – bezeichnet die Summe progressiv 3, 6, 7, 8, 10 Thaler, nennt anfangs die Personen, von denen Neuenfeldt auf Befehl Gottes oder Christi borgen soll, das erste mal sogar ihren Vater, der von ihrer Mittheilung aber nichts wissen dürfte, bis sie es endlich für »ganz egal« erklärt, von wem er borge. Dabei gibt sie vor, ein mal, daß Christi selbst ihr den Brief dictirt habe und Neuenfeldt bedenken solle, welche Ehre dies für ihn sei, öfters, daß sie in der Nacht mit Gott bei ihm gewesen und Gott ihm schon in dieser Nacht den Befehl, das Geld zu borgen, ertheilt habe, droht auch sehr häufig für den Fall, daß Neuenfeldt nicht gehorchen werde, mit Zorn und Strafe Gottes. Vom 13. März 1852 ab bis gegen Ende desselben Monats wiederholen sich ihre Briefe mit der Auffoderung, zu borgen, fast täglich, und in demselben Maß erneuern sich die Mittel der Angeklagten, Neuenfeldt willig zu erhalten, namentlich stellt sie die Befehle Gottes, zu borgen, als eine gemeinsame Prüfung dar, welche bald endigen werde. Am 13. März versichert Gott, daß das Geld in derselben Woche tausendfältig soll bezahlt werden können, und der Herr Christus will nicht, daß die Angeklagte von einem Reichen borge, wozu sie Gelegenheit hatte, weil ihm das zur Unehre gereiche. Am 14. März befiehlt Gott zum letzten mal, und die Angeklagte versichert in dem Briefe, daß zur Beglaubigung Christus ihn mit »durchbohrter Jesushand« unterschrieben habe. Es finden sich auch unter diesem mit deutlichen Buchstaben geschriebenen Briefe seitwärts von der Namensunterschrift der Angeklagten als Unterschrift die Worte: »Jesus, dein Seligmacher und Erbarmer, Amen«, in lateinischer Schrift. Am 15. März befiehlt Gott wieder zum letzten mal, denn »alle guten Dinge sind drei, sagt der Herr«. Den Brief vom 16. März hat Gott durch die Hand der Angeklagten geschrieben, und am 17. befiehlt er zum allerletzten mal unter härterer Strafandrohung. Am 18. März nennt die Angeklagte, auf göttlichen Befehl, Neuenfeldt ihr »liebes Männchen«, am 19. erhöht sie, weil er am 18. die verlangten 6 Thaler nicht beschafft, auf Geheiß Gottes zur Strafe die Summe auf 8 Thaler und nennt sich sein »Weibchen«. Am 20. zeigt sie ihm an, daß sie am Abend mit ihm von Gott eingesegnet werden solle, und daß sein Führer Horiel und ihr Führer viel Thränen vergossen hätten. Am 27. endlich erwähnt sie, daß Gott und sie die Nacht über an seiner Seite gelegen. Sehr charakteristisch aber ändert sie ihr Betragen, als Neuenfeldt sie in einem Schreiben vom 31. März 1852 flehentlich bittet, bis zum 1. April Geld zur Befriedigung seiner andringenden Gläubiger durch ihren Führer zu beschaffen, und als er demnächst wegen eines von ihm beabsichtigten Gesuchs um Anstellung sie um Rath fragt. Sie antwortet ihm schnöde und hart, nennt ihn »Herr Neuenfeldt und Sie« statt des frühern »liebes Männchen und Du«, und entgegnet, daß seine Anstellungsangelegenheit ihrem Führer »bis dahin« sei, und daß ihr dieser darin keinen Rath mehr gebe, weil seine Anstellung habe geschehen sollen, ohne daß er ihr schriebe. Trotzdem verlangt die Angeklagte noch einmal in einem Briefe vom 3. Mai 1852 von Neuenfeldt, daß er auf Jesu Christi Befehl bis Nachmittag 7 Thaler borge, 6 Thaler für sie und 1 Thaler für sich. Durch diesen frechen Misbrauch der Religion und durch eine so schrankenlose Habsucht führte die Angeklagte ohne eine Spur von Scham und Mitleid Neuenfeldt nicht blos tief in Schulden und in äußerste Noth, sondern trug auch dazu bei, seinen Verstand zu verwirren, denn die traurige Lage, in welche der, wie seine Zeugnisse und Papiere beweisen, auf Ehre und Ordnung streng haltende Mann durch die Angeklagte versetzt war, fixirte endlich alle seine Gedanken auf jene Anstellung, die die Angeklagte ihm schon im October 1851 versprochen und mit der sie ihn von Zeit auf Zeit hingehalten hatte. Er trat, von der äußersten Noth getrieben, mit schriftlichen Gesuchen hervor, deren Inhalt nebst seinen demnächstigen mündlichen Erläuterungen eine Prüfung seines Gemüthszustandes veranlaßte. Dieselbe ergab seine Indispositionsfähigkeit wegen hohen Grades der Verstandesschwäche, weshalb er im Juni 1852 in das hiesige Charitékrankenhaus befördert wurde. Der betreffende Stationsarzt wird begutachten, daß der Einfluß der Angeklagten zu Neuenfeldt's Seelenstörung wesentlich beigetragen hat. Die Summe, um welche die Letztere ihn nach und nach betrogen, gibt sie etwa und höchstens auf 60 Thaler an. Der Unteroffizier Eggers, ein Freund des Neuenfeldt, welcher das Treiben der Angeklagten zur Anzeige brachte, und die unverehelichte Zerwick werden indessen bezeugen, daß die Summe sich höher belaufen muß. Dafür sprechen auch andere Momente. Neuenfeldt's Papiere enthalten den Nachweis, daß er sich Ende October 1851 Ersparnisse im Betrage von 116 Thlr. 14 Sgr. 9 Pf. aus Stettin von einem dortigen Freunde, dem Stiftsdiener Bugge, hersenden ließ. Davon hatte die Angeklagte Kenntniß, denn am 20. Februar 1852 schreibt sie ihm, »sie hätten sich Beide schon so oft gehärmt und gegrämt um Geld, und um Gottes Willen zu thun. Jesus Christus selbst sage jetzt diesen Augenblick, daß sie nur hätten brauchen nach Stettin zu schreiben zu seinem Freund Bugge, oder wie er heißt, der hätte ihnen sehr gern Geld geschickt, und übrigens sei es auch noch nicht zu spät.« Bei der ungebändigten Habsucht der Angeklagten geräth man daher unwillkürlich auf den Schluß, daß sie an dieser, in etwa drei Monaten aufgezehrten Summe erheblich participirt habe.« »Diese Annahme ist auch in Übereinstimmung mit ihrer Handlungsweise gegen Ellmers. Dieser, der täglich mit der Angeklagten zusammenkam, weil er sich bei ihren Ältern in Kost gegeben hatte, erbte im Jahre 1849 oder 1850 eine Summe zum Betrage von 1100 Thalern Gold und bekam dieselbe aus seiner Heimat in zwei Packeten zu 600 Thalern resp. 500 Thalern hannoverischen Doppellouisdors zugeschickt. Er gab beide Packete dem Vater der Angeklagten in Verwahrung, nahm aber bald das eine im Betrage von 500 Thalern zurück und behielt es an sich. Die Angeklagte bemühte sich sogleich, ihm diese 500 Thaler abzuschwatzen, unter dem Vorwande, ihr Führer verlange es, sie müsse das Geld haben und sie wolle es ihm aufbewahren. Auf Ellmers' Einwendungen, daß er das Geld auf Hypotheken oder sonst wo unterbringen wolle, entgegnete sie: da sei das Geld nicht sicher, er könne darum kommen, bei ihr sei es sicher, er brauche ja kein Geld, bleibe bei ihnen und könne es auch immer wieder bekommen. So ließ sich Ellmers verleiten, der Angeklagten 450 Thaler nach und nach in Summen von 2 bis 3 Doppellouisdor einzuhändigen. Sobald dies Geld indessen in der vorangegebenen Weise aufgezehrt war, drang die Angeklagte fortwährend in Ellmers, er solle das in Verwahrung ihres Vaters befindliche Packet nachsehen, ob es wirklich 600 Thaler enthalte. Endlich gab Ellmers nach, erbat sich das noch ordnungsmäßig versiegelte Packet von ihrem Vater und zählte in Gegenwart der Angeklagten den Inhalt, den er richtig fand. Darauf band er das Packet mit einem Bindfaden zu und legte es in Anwesenheit des Vaters der Angeklagten in dessen Secretär. Etwa nach 14 Tagen bis drei Wochen theilte ihm Letzterer mit, daß das Packet geöffnet sei und daß das Geld umherliege. Ellmers überzeugte sich selbst davon, zählte sogleich nach und vermißte 14 Doppellouisdor. Der Vater der Angeklagten schob die Schuld auf einige Leute, welche während seiner Abwesenheit in Zimmer gewesen. Gleichzeitig erbot sich die verehelichte Braun das fehlende Geld zu ersetzen. Ellmers nahm demnächst 10 Thaler für sich und gab den Rest von 450 Thalern Gold der Frau Braun in Verwahrung. Von jetzt ab drang die Angeklagte unausgesetzt in ihn, auch die 450 Thaler ihr einzuhändigen. Seinen Weigerungen gegenüber erklärte sie: ihr Führer bestehe darauf, daß sie sein Geld haben solle. Hierbei bestärkte sie ihn in seinem Glauben an ihren Führer sogar dadurch, daß sie sich nicht blos ihrer Wundercuren an hochgestellten Personen sowie ihrer Aussichten, durch Letztere Güter in verschiedenen deutschen Landestheilen zu erhalten, rühmte, sondern ihm auch die kostbaren Kleider und Schmuckgegenstände, welche sie für das ihm und Neuenfeldt abgenommene Geld gekauft hatte, unter dem Vorgeben zeigte, sie von einer durch sie geheilten Gräfin geschenkt erhalten zu haben. So kam es, daß Ellmers auch jene 450 Thaler der Angeklagten in Betragen von je 4 oder 5 Doppellouisdors nach und nach einhändigte und kein Geld mehr besaß, als etwa im April 1852 die Ältern der Angeklagten 56 Thaler rückständiges Kostgeld von ihm verlangten. Die Angeklagte, von welcher Ellmers deshalb sein Geld zurückverlangte, zog ihn eine Zeitlang hin, zuletzt leugnete sie kurzweg, jemals Geld von ihm erhalten zu haben. Trotz harter Züchtigung seitens der Ältern blieb sie beim Leugnen, sodaß Ellmers, der bisher über den ganzen Vorfall gewissenhaft geschwiegen hatte, weil ihm von der Angeklagten eingeschärft worden war: »es dürfe Niemand wissen, daß sie sein Geld besitze«, wegen Mangels aller Beweise den Ältern der Angeklagten nicht als Betrogener erschien, sondern als ein Betrüger, der sie um das rückständige Kostgeld bringen wolle.« »Die Witwe Feicht, eine jetzt 75jährige altersschwache Frau, war im Herbst 1848 eines kranken Enkels halber zum Wunderkinde gelaufen und glaubte, wie sie eidlich versichert, fest an den Führer der Angeklagten, zumal diese auch ihr allerhand Geschichten über Himmel und Hölle erzählte, die sie gesehen haben wollte. Gleichzeitig mit Neuenfeldt und Ellmers wurde allmälig auch die Feicht mit der Familie Braun bekannt und seit 1850 fand sich die Angeklagte häufig bei ihr zum Besuch ein. Dabei äußerte die Angeklagte, daß sie Geld brauche, mit hohen Personen in Verbindung stehe und der Feicht das Geld später wiedergeben würde. Auch bediente sie sich, wie sie einräumt, aber die Feicht sich nicht mehr entsinnen kann, des Vorwandes, daß es ihr Führer verlange und daß sie fromme Bilder für das Geld kaufe und es zu andern frommen Zwecken verwende. Ein mal, als die Feicht auf Andringen der Angeklagten, ihr Geld zu borgen, entgegnet hatte: sie besitze nur noch ein Ersparniß für ihre zwei verwaisten Enkel, prophezeite die Angeklagte, wie eine Zeugin bekunden wird, sogar: »für die Enkel brauche die Feicht nicht zu sparen, denn diese stürben Beide frühzeitig.« – So empfing die Angeklagte nach und nach von der Witwe Feicht bis zum Sommer 1852, in einzelnen geringern Beträgen, deren gesammtes kleines Vermögen, etwa 50 Thaler und zehrte das Geld in der schon oben geschilderten Weise auf.« »Der Victualienhändler Schultz, welcher brustkrank ist, hatte sich, ohne, wie er versichert, abergläubig zu sein, an die Angeklagte nur gewandt, um Alles zu versuchen. In Folge dessen hatte sie ihm durch die Witwe Feicht, mit der er bekannt ist, in deren Wohnung und in eigener Gegenwart, ein Läppchen mit einem angeblichen Heilmittel darin, das er bei sich tragen sollte, übergeben lassen und ihn dabei versichert, daß er ganz gesund werde. – Schultz trug den Lappen einige Tage, warf ihn dann aber, weil er den Glauben verlor, ins Wasser, ohne den Inhalt anzusehen. Einige Wochen später, im Februar 1852, kam die Feicht mit der Angeklagten zu ihm und überreichte ihm namens der Letztern ein Läppchen, wie das frühere war. Darauf äußerte sie: die Angeklagte habe einen Christuskopf und eine Blume aus dem Himmel mitgebracht, beide sollten eingerahmt werden und die Feicht dann mit dem Christuskopf auf dem Lande umhergehen und Kranke gesund machen. Das Einrahmen aber koste viel Geld, Beide hätten augenblicklich keins und daher solle Schultz etwa 10 Thaler auf acht Tage borgen. Anfangs weigerte er sich; auf Zureden der Feicht aber, daß es ja nur auf acht Tage sei und daß er von der Angeklagten das Geld wiederbekomme, versprach er das Geld in die Wohnung der Feicht an die Angeklagte, welche bei der ganzen Verhandlung geschwiegen hatte, zu überbringen. Dort gab er ihr auch, wie sie einräumt, 7 Thaler, wobei sie selbst die Rückzahlung nach acht Tagen zusagte. Die Rückzahlung ist indessen nicht erfolgt, trotz vielfacher Mahnungen und obwol Schultz deshalb an den Vater der Angeklagten geschrieben und in dem Briefe erklärt hatte: »Er habe geglaubt, mit einem Engel zu thun, jetzt sehe er wol, daß er mit dem Teufel zu thun gehabt habe.« Auch diese Handlungsweise der Angeklagten ist ein Betrug, denn sie benutzte den guten Glauben der Feicht, um durch deren Fürsprache in Schultz den Irrthum zu erregen, daß sie ihm das Darlehen erstatten werde, was in Erwägung ihres Charakters und der spätern fruchtlosen Mahnungen gewiß nie in ihrer Absicht gelegen hat. Freilich will sie diese 7 Thaler nur geliehen haben, weil ein armer Schuhmacher sie um ein Darlehen von 5 Thalern gebeten. Sie will diesem auch von den 7 Thalern das Darlehen gegeben, aber trotz seines Versprechens baldiger Rückgabe erst 2 Thaler zurückerhalten haben. Die betrügliche Absicht wird indessen durch diese noch unerwiesene Behauptung um so weniger ausgeschlossen, als die Angeklagte in diesem Fall keinen Grund hatte, mehr als 5 Thaler zu borgen, und als sie die überschießenden 2 Thaler für sich verwandt hatte. In ihrem am Schluß der Voruntersuchung abgelegten Geständniß behauptet sie, Schultz und der Feicht gegenüber, nur Darlehnsschuldnerin zu sein, widerspricht aber damit theils eigenen frühern Erklärungen, theils den ermittelten Thatsachen.« »Die volle Zurechnungsfähigkeit der Angeklagten unterliegt nach den Wahrnehmungen des Untersuchungsrichters und dem Gutachten des gerichtlichen Physicus keinem Zweifel. Sie ergibt sich schon aus den vorliegenden Thatsachen, sowie aus dem Benehmen der Angeklagten gegen ihre Ältern und vor Gericht. Nicht nur, daß sie ihre Handlungsweise gegen Neuenfeldt, Ellmers, die Feicht und Schultz ihren Ältern eben aus Schuldbewußtsein verschwieg, sie belog dieselben auch vielfach. Als alleinigen Zweck ihrer häufigen Besuche bei der Feicht, in deren Wohnung meist, und unter deren Adresse sie mit Neuenfeldt correspondirte, gab sie an, daß sie lediglich von der bei jener wohnenden unverehelichten Zerwick Unterricht im Sticken erhalte. Den Besitz der Kleider und anderer Putzsachen rechtfertigt sie durch die Behauptung, sie geschenkt erhalten zu haben. Die Handschuhe, Naschereien und Delicatessen muß sie besonders verheimlicht haben, weil die Mutter, obwol sie öfters ihre Sachen durchsuchte, nie dergleichen bei ihr bemerkte. Sie ging häufig aus, besuchte öffentliche Vergnügungsorte und Bälle, ließ sich von Männern begleiten, hatte kleine Liebeleien, zu denen sie selbst auf schlüpfrige Weise anreizte, und blieb ein paar mal, weil sie sich bei diesen Vergnügungen verspätet hatte, über Nacht bei der Feicht. Den Ältern log sie vor, daß sie die eine Nacht über dem König mit einem Kammerherrn habe nachreisen müssen, daß sie Kranke besuche, und bei solchen Besuchen sich verspätet habe, und trotz wiederholter harter Züchtigungen erklärte sie: »Es sei ihr Beruf, Kranke zu besuchen, und werde sie es thun, bis man sie todtschlage.« Vor Gericht bestritt sie hartnäckig die betrügliche Absicht und schob alle Verantwortlichkeit für ihre Handlungen auf ihren Führer, auf Gott und auf Christus, deren Anweisungen sie nur gefolgt und mit denen sie noch immer in Verbindung stehen wollte. Insbesondere versicherte sie, daß Christus ihr die Hand geführt und so seinen Brief unterschrieben habe, und bezichtigte Ellmers der falschen Denunciation aus unlautern Motiven. Erst am Schluß der Voruntersuchung bekannte sie die betrügliche Absicht und gab zu, daß sie zwar beim Beginn ihrer Wunderkindsrolle an ihren ihr in der That erschienenen Führer Jonathum geglaubt, indessen längst diesen Glauben aufgegeben und nur die Leichtgläubigkeit der betrogenen Personen in gewinnsüchtiger Absicht benutzt habe.« Das Wundermädchen war während der Vorlesung sich vollkommen gleich geblieben. Bei keiner Stelle verrieth sie Theilnahme, Furcht, nicht einmal Aufmerksamkeit. Als werde da etwas für sie ganz Gleichgültiges vom Papiere verlesen, kokettirten ihre lebhaften Augen mit dem Publicum. Namentlich suchte sie, wie man beobachtet haben will, mit den anwesenden Herren Blicke zu wechseln, die weder mit der Andacht und dem Himmel, am wenigsten aber mit der Reue etwas gemein hatten. So verblieb sie während der ganzen Verhandlung, so bei der Verurteilung und Abführung. Bei dem Verhör, das nun folgte, antwortete sie nicht mit schüchterner, sondern mit der festesten Stimme. Die erste Frage des Präsidenten war: – Was haben Sie auf die Anklage zu erwidern? »Daß zwar Alles das richtig ist, daß ich aber keinen Menschen habe betrügen wollen.« – Haben Sie Wunderheilkräfte besessen? Sie haben früher bereits zugegeben, daß Sie selbst nicht mehr daran glauben? »Ich habe Jahre lang geglaubt, daß ich Wunder thun und Kranke heilen könnte, und wurde in diesem Glauben bestärkt, weil die Leute in Masse sich zu mir drängten. Dann bekam ich auch so viele Briefe von Leuten, die mir anzeigten, daß sie durch mich von unheilbaren Krankheiten geheilt wären.« – Sie haben behauptet, übernatürliche Erscheinungen gehabt und namentlich mit einem Engel verkehrt zu haben, den Sie Jonathum und Ihren Führer nennen. Wie ist es damit und von welcher Zeit her schreiben sich diese Erscheinungen? »Ich hatte zwischen meinem 12. und 13. Jahre das Fieber, da kamen in einer Nacht zwei Engel an mein Bett. Einer war ganz weiß, der andere aber war grau eingehüllt. Der weiße Engel sagte mir, er heiße Jonathum und sei mein Führer. Er sagte selbst, er sei vom Himmel gesendet, um mir mitzutheilen, daß ich Heilkräfte besäße, und daß ich nur zu beten brauche, um dieselben in Anwendung zu bringen. Der graue Engel heiße Gerod und sei sein Begleiter auf der Reise vom Himmel zur Erde.« – Hatten diese Erscheinungen menschliche Gestalt? »Ja!« – Wie konnten diese Erscheinungen und daß Sie Heilkräfte besäßen, nun aber ohne Ihre Mitwirkung bekannt werden? »Ich erzählte zuerst meinem Arzte, dem jetzt verstorbenen Dr. Döring, von diesen Erscheinungen, dieser aber schien darauf nicht viel zu geben, weil er mich damals für krank hielt. Als meine Krankheit aber gehoben war, und mein Führer mich noch fortgesetzt besuchte und mir stets sagte, ich solle beten und heilen, theilte ich das endlich dem Bauschreiber Wessely, einem frommen Manne, der oft zu uns kam, mit, dieser sagte es meinen Ältern, und da ich zu diesen demnächst seine Angaben bestätigte, so erzählte er es weiter. Da kamen denn die Leute in Scharen zu mir und wollten geheilt sein.« – Wie oft hatten Sie die Erscheinungen Ihres Führers? »Erst lange Zeit täglich, dann einen Tag um den andern, später noch seltener und jetzt, wo ich im Glauben wankend geworden bin, habe ich die Erscheinung schon lange nicht mehr gehabt.« – Wie heilten Sie denn die Kranken? Nahmen Sie mit ihnen eine Behandlung vor, berührten Sie dieselben, oder was thaten Sie und sagten Sie zu ihnen? »Ich berührte Niemand, sondern sagte allein zu den mich besuchenden Kranken, sie sollten stark im Glauben sein und beten, betete sodann auch selbst für sie.« – Und Sie glauben wirklich, daß hierdurch Jemand geheilt worden ist? »Ja wohl, ist doch z.B. das Enkelkind der Witwe Feicht, das lange blind war, durch mein Gebet sehend geworden.« Über diese so positiv gemachte Angabe der Betrügerin finden wir in den Mittheilungen aus dem Proceß keinen Aufschluß, wenn nicht das als eine positive Antwort gelten mag, daß Niemand, auch die Witwe Feicht selbst nicht bei ihrer Vernehmung davon eine Erwähnung thut. Zur Sache ist das Factum von keiner Bedeutung. Daß übrigens viele Gläubige sich in der That durch das Gebet der Braun für geheilt hielten und erklärten, ist schon oben angeführt und ward jetzt durch ein Packet Briefe bestätigt, welche der Vertheidiger dem Präsidenten überreichte. Es war etwa ein Dutzend, von denen einige verlesen wurden. In den meisten dieser Briefe dankten die Patienten für vollständige Heilung von allen möglichen Krankheiten, wo andere gelehrte Ärzte sie schon aufgegeben hatten. Darunter sind Fieber, Gicht, Taubheit, Blindheit, Auszehrung und Schwindsucht. Die Echtheit der Briefe ward nicht bezweifelt; die meisten kamen aus dem Hoyerswerdaer Kreise. Die Angeklagte erklärte, daß sie noch weit mehr Anerkennungsschriften und Danksagungsbriefe besessen, dieselben aber auf ihrer Reise nach Hannover verloren habe. – Und diese Handlungen haben Sie sämmtlich nur durch Ihr Gebet bewirkt? »Ja, ich habe niemals die Kranken berührt, sondern sie stets nur ermahnt, sie möchten starken Glauben haben, dann würden sie geheilt werden.« – Haben Sie Schul- und Religionsunterricht genossen? »Ja, ich habe drei Schulen besucht und in ihnen auch Religionsunterricht empfangen. Zuletzt bin ich in den Religionsunterricht des Predigers Knaack gegangen.« – Sind Sie bereits eingesegnet? »Nein, noch nicht.« – Gehören Ihre Ältern zur böhmischen Kirche oder Gemeinde? »Nein, wenigstens weiß ich nichts Bestimmtes darüber.« – Wissen Sie vielleicht, ob Ihre Ältern sich zu einer besondern Sekte der evangelischen Kirche bekennen? »Nein, davon weiß ich nichts, meine Ältern sind sehr fromme Leute, aber zu einer Sekte gehören sie nicht.« In ihrem Hause befanden sich viele Gebet-, Gesang- und andere Bücher religiösen Inhalts. – Sie haben bereits erwähnt, Sie hätten endlich selbst den Glauben an Ihre Heilkraft verloren, wann war dies und wie ist dies gekommen? »Ich habe bis zum letzten Jahre fest an meinen Führer geglaubt, dann aber kamen immer weniger Leute, ja Viele sagten sogar, meine Erscheinungen und Reden seien unwahr, ich rede nur so, da habe ich mir es denn ausreden lassen und bin auch von meinem Glauben zurückgekommen.« – Was haben Sie denn für Ihre Heilung von den Kranken erhalten? »Ich habe hin und wieder Geschenke erhalten, am meisten von einem Prinzen.« – Wie haben Sie den Feldwebel Neuenfeldt kennen gelernt? »Er wurde durch Wessely zu uns geführt, ohne daß er krank war oder Hülfe von mir haben wollen.« – Haben Sie Geld von ihm gefodert und erhalten? »Nachdem er längere Zeit zu uns gekommen war, sagte er mir eines Tages unaufgefodert, wenn ich Geld gebrauche, möchte ich es ihm sagen, er wolle mir geben, was ich haben wolle.« – Und Sie haben dann später Geld von ihm gefodert und die Briefe, von denen Sie bereits gehört haben, an ihn um Geld geschrieben? »Ja, diese Briefe habe ich geschrieben.« – Glaubten Sie denn Das, was Sie an Neuenfeldt schrieben? »Ja wohl, ich glaubte fest, daß es der Wille Gottes sei, der aus mir spricht. So habe ich auch geglaubt, was ich von dem Fest im Himmel an Neuenfeldt geschrieben habe, und daß er eine Stufe höher im Himmel gekommen, und daß ich bei dem Feste mitgesungen habe.« – Haben Sie Neuenfeldt versprochen, ihm eine Anstellung zu verschaffen? »Nein, derartige Versprechungen habe ich ihm nie gemacht!« – Haben Sie ihm gesagt, er solle seinen Abschied nehmen und hierher nach Berlin kommen? »Nein, auch hiervon habe ich ihm nichts gesagt, dagegen habe ich ihm versprochen, mich bei den Personen, die zu mir kamen, auch um eine Anstellung für ihn als Diener zu bewerben.« – Haben Sie nie bemerkt, daß Neuenfeldt Zeichen von Unglauben an Ihre Wunderthätigkeit gegeben, und haben Sie ihn dann nicht in seinem Wahn bestärkt? »Nein, Neuenfeldt war ein sehr frommer Mann, der sehr bald sich ohne mein Zuthun überzeugte, daß ich Erscheinungen habe, an diese Erscheinungen nun aber so fest glaubte als ich, und sich deshalb zuerst an mich wendete, damit ich für ihn bete.« – Wenn Sie doch nur gebetet haben, was sollen denn die in Ihren Briefen oft vorkommenden Worte: mein liebes Männchen und ähnliche Redensarten bedeuten? »Diese Worte haben gar keine besondere Bedeutung. Wenn Neuenfeldt mich«sein Weibchen»nannte, antwortete ich ihm darauf«mein Männchen», ohne mir dabei etwas zu denken.« Hier ging man zur Vorlesung der in den Acten befindlichen Briefe über. Die Briefe, welche die Ältern der Angeklagten an Neuenfeldt geschrieben und schreiben lassen, beginnen stets mit den Worten: »Lieber Bruder in Jesu« oder »Lieber Bruder in Christo«, endigen mit einem Vers aus dem Gesangbuch und sind gespickt mit Sprüchen aus der Bibel. Wer die »Puritaner« ( Old Mortality ) von Walter Scott gelesen hat, glaubt jene religiösen Fanatiker des 17. Jahrhunderts wieder zu hören, sagt man uns zur Charakteristik der Briefe. Die betreffenden Personen, die nachher selbst erschienen, widersprechen der Vorstellung nicht. Die Briefe der Angeklagten, von ihr anerkannt und deren Hauptinhalt oben angegeben ist, berühren zwar auch das religiöse Gebiet, sind aber dazwischen so vielfach mit Worten des krassesten Materialismus gemischt, daß man kaum begreift, wie diese Briefe auf religiöse Schwärmer Eindruck machen können. So z.B. erwähnt ein Brief, Neuenfeldt solle seine Briefe stets ganz frei machen, er solle daher auch die sechs Pfennige Bestellgeld bezahlen. – Angeklagte, hat Ihnen dies der Engel auch gesagt? »Ja!« Der Präsident ermahnte die Angeklagte hier zur Wahrheit. Er knüpfte die Frage hieran: Haben Sie viel religiöse Bücher gelesen? »O ja! ich habe in meiner Jugend bereits religiöse Schriften gelesen, die mir meine Ältern gegeben haben, auf die sie bereits von deren Ältern vererbt worden sind.« – Haben Sie die erwähnten Briefe sämmtlich geschrieben? »Ja!« Sie behauptete darauf wiederholt, daß sie die von ihr in den Briefen geschilderten Erscheinungen wirklich gehabt. Die Briefe selbst seien ihr aber meist von ihrem Führer Jonathum dictirt worden, die geistlichen Reden aber habe sie einem alten Gesangbuche ihrer Großältern entnommen. – Sie haben stets Geld gefodert, was haben Sie damit gemacht? »Das Geld habe ich mir geborgt, um es den Armen geben zu können. Ich hoffte es wieder erstatten zu können, sobald der Kronprinz von Hannover mich, wie er versprochen, mit meinen Ältern zu sich genommen haben würde. – Solche Zusicherungen sind Ihnen, wie amtlich festgestellt ist, nie gemacht worden. Hiernächst ward als Sachverständiger der unsern Lesern aus dem Fall Franz Schall und Andern bekannte Physicus, Geheimer Medicinalrath Casper , vernommen, zunächst über die Zurechnungsfähigkeit der Angeklagten; er trat aber auch in der Eigenschaft als Zeuge über factische Verhältnisse auf: »Was die wunderlichen Curen betrifft, welche die Angeklagte gemacht haben will, so glaube ich mich darüber nicht auslassen zu dürfen, da dieselben ebenso wenig wie ihre Wunderheilkraft Gegenstand der vorliegenden Anklage sind. Ich will jedoch beiläufig zur Charakterisirung des Treibens der Angeklagten und des Glaubens an ihre Heilkraft bemerken, daß ich damals, als die Curen der Angeklagten Aufmerksamkeit erregten, ohne amtlichen Auftrag, aber in dem sichern Vorgefühl, daß ich früher oder später amtlich mit diesem Subject zusammenkommen würde, sie besucht habe und daher versichern kann, daß ich ein leichtsinnigeres und leichtfertigeres Spiel mit der Leichtgläubigkeit des Publicums nie habe treiben sehen, als von dieser kleinen Angeklagten . Ich habe selbst gesehen, wie die wachthabenden Schutzleute immer stoßweise Packete von kleinen Zetteln, auf denen die Namen der Gläubigen verzeichnet waren, ins Zimmer brachten, wie die Angeklagte diese Zettel durchblätterte und, ohne sie zu lesen, fortwarf und wie im nächsten Augenblick schon wieder ein anderer Schutzmann ins Zimmer trat. Den Leuten aber sagte sie, sie sollten stark im Glauben sein und ihnen werde geholfen werden. In einigen Ausnahmsfällen machte sie auch andere Proceduren, indem sie kleine Feldblümchen gepflückt und diese als Medicamente gab. Genug, das ganze Treiben war nichts als eine große Betrügerei. Was die von der Angeklagten behauptete Geistesstörung anbetrifft, so muß ich bekennen, daß mir bei meinen langen Erfahrungen nie eine plumpere und keckere Simulation vorgekommen ist. Ihre Angaben darüber entbehren jedes haltbaren Grundes. Man kann im Fieber deliriren, dies ist ein Symptom der Krankheit, und derartige überirdische Erscheinungen dabei sind nichts Ungewöhnliches. Dies Delirium verschwindet aber mit der Krankheit, und niemals ist es vorgekommen, daß sich dasselbe nach der Heilung fortgesetzt hätte. Es können Erinnerungen an die Visionen verbleiben, aber alle Erfahrungen der Wissenschaft sprechen dagegen, daß sie auch noch auf den geheilten Menschen einwirken. Diese Angaben der Angeklagten sind also sämmtlich erlogen. Man könnte annehmen wollen, es läge hier religiöser Wahnsinn vor. Es gibt derartigen Wahnsinn, er zeigt sich sogar öfter, aber nie so, wie hier. Der religiös Wahnsinnige zeigt in seinem Äußern stets das vollständig ausgeprägte Bild seiner Krankheit, Jeder, der einen solchen Menschen sieht, weiß, daß er wahnsinnig ist. Nichts von alle dem bemerkt man an der Angeklagten. Man sehe in ihre ruhige, kalte, verschlagene, listige Physiognomie und Jeder wird erkennen, daß sie nichts weniger als religiös wahnsinnig ist. Ein religiös Wahnsinniger schreibt zwar auch ähnliche Briefe, aber nie ist es vorgekommen, daß er Geld fodert, um es in Theaterbillets zu verwenden. Ich gebe daher mein Gutachten dahin ab, daß der Geist der Angeklagten nicht einen Augenblick gestört gewesen ist, daß sie stets ebenso zurechnungsfähig gewesen, wie sie es jetzt ist, und daß ihr Körperzustand ein vollkommen normaler ist.« Über die Zeugen Neuenfeldt und Ellmers befragt, erklärte der Sachverständige: »In Neuenfeldt, den ich in der Charité mehrfach besucht, habe ich einen Mann von höchst beschränkten Geisteskräften gefunden, der als religiöser Schwärmer eine besondere Vorliebe für die Angeklagte gefaßt hat. Ihr, der klugen Person, ist es daher sehr leicht gewesen, ihn in ihr Netz zu locken. Ellmers ist ein Mensch, den ich nicht anders als mit dem Volksausdruck ›Gimpel‹ bezeichnen kann. Er hängt noch heute an der Braun, er glaubt noch heute an ihre Wunderthätigkeit, obwol er weiß, daß sie ihn um sein Geld betrogen hat. Als ich ihn fragte, wie er sein ganzes Geld diesem Mädchen habe geben können, antwortete er mir: ja, sagen Sie mal? und als ich ferner in ihn drang, mir direct zu antworten: ja, was meinen Sie denn dazu? Dies Alles begleitete er mit einem so offenbaren Lächeln der Befangenheit, daß ich die Überzeugung gewann, ich würde auf hundert Fragen keine andere Antwort erlangen. Er ist ein Mensch, wie ihn die mit einem hohen Grade von geistiger Schärfe begabte Angeklagte gerade brauchen konnte.« Die Angeklagte hatte während dieser Zeit auf der Bank Platz genommen und wieder, als gehöre es zur Schicklichkeit, mit dem Taschentuche ihr Gesicht bedeckt. Auch machte sie hin und wieder convulsivische Bewegungen, als ob sie erschüttert sei und weine; als sie aber nach der Entfernung des Arztes ihr Gesicht wieder blicken ließ und sich erhob, sah man, daß nichts sie zu erschüttern vermocht hatte. Ihre Stimme war unbewegt wie früher, ihr Gesicht zeigte eher ein Lächeln als Betrübniß, ja sie erschien jetzt fast ruhiger und kälter wie zuvor, und gab ohne alle Verlegenheit nunmehr ihre fernern Thaten zu. Hierauf verlas der Präsident zur Erörterung des Neuenfeldt'schen Falls mehre Schreiben desselben an den König. In diesen bittet Neuenfeldt um eine Anstellung als zweiter Kammerherr , da ihm diese von der Angeklagten versprochen worden und er nun nicht länger warten könne. Er schildert dabei seine große Noth, die ihn zwang, die ihm vom Himmel zugesprochene Anstellung nicht länger ruhig erwarten zu können, und fügt in seinem letzten Briefe hinzu, daß, wenn die Anstellung nun nicht erfolge, des Himmels Zorn sich über den König auslassen werde. Hierauf über den an dem Ellmers begangenen Betrug vernommen, räumte die Angeklagte ohne Schwierigkeit ein, daß sie das Geld von demselben empfangen und für sich verbraucht habe. Aber Ellmers habe ihr ja gleich anfangs unaufgefodert Geld gegeben. Sie habe gar keine Vorspiegelungen nöthig gehabt; auf ihre einfache Bitte sei er damit herausgerückt, sie aber habe sämmtliches Geld nur darlehnsweise von ihm angenommen. Später sei es ihr wol klar geworden, weshalb er so großmüthig gethan, er habe ihr nämlich unzüchtige Anträge gemacht. Als sie dieselben zurückwies, sei er auch mit Heirathsanträgen zum Vorschein gekommen. Daß sie das Geld für Putz, Theater, Näschereien und Bälle ausgegeben, könne sie nicht in Abrede stellen, dagegen sei es unwahr, daß sie mit Männern auf die Bälle gegangen sei, oder sich mit ihnen irgendwie in ein Liebesverhältniß eingelassen habe. Mit derselben Ruhe räumte sie ein, auch von der Feicht und dem Schultz Geld erhalten – nämlich geborgt zu haben; aber auch hier liege kein Betrug vor: sie hatte um das Darlehen gebeten und die Witwe und der Victualienhändler hatten ihr das Geld gegeben. – Es scheint fast unmöglich, daß Sie aus sich allein auf alle diese Ideen gekommen sind, daß Sie allein das erlangte Geld verbraucht haben. Haben Sie etwa Theilnehmer dabei gehabt, welche Sie zu allen diesen Vorspiegelungen aufgeredet und mit Ihnen das Geld benutzt haben? »Nein, ich habe die himmlischen Eingebungen allein und ohne äußere Anregung gehabt und das Geld allein verbraucht.« Man schritt hierauf zur Beweisaufnahme. Der erste vernommene Zeuge war der Dirigent der Irrenstation der Charité, Professor Ideler . Nach seiner Auslassung ist der Feldwebel Neuenfeldt ein Mann von beschränkten Geisteskräften, der über die Folgen seiner Handlungen nicht nachzudenken vermöge, und vom Wahn befangen, er habe durch die Angeklagte Einfluß auf die höchsten Personen. Wenn er in seinen verschiedenen Gesuchen an den König um Verleihung einer Kammerherrnstelle gebeten, so sei dies indessen nicht als ein Zeichen von Geisteszerstörtheit zu betrachten, sondern lediglich dem Begriffe, den er aus seiner Heimat in Pommern her mit dieser Bezeichnung verbinde, zuzuschreiben, da dort die Kammerdiener so genannt würden. Übrigens sei er vollkommen vernehmungsfähig und namentlich erinnere er sich der Vergangenheit ganz genau. In der Charité befinde er sich nicht mehr, da seine Freunde ihn dort fortgenommen, nachdem sie dafür zu sorgen versprochen, daß er mit seinen Eingaben an den König nicht weiter fortfahre. Die unverehelichte Zerwick erklärte mit Leidenschaftlichkeit, daß sie die Angeklagte im Mai 1851 bei der Witwe Feicht, ihrer Schlafwirthin, kennen gelernt, daß die Braun dort den Enkel der Feicht geheilt und alles Mögliche von ihren himmlischen Erscheinungen und ihren Reisen in den Himmel erzählt hat, ohne daß sie – die Zeugin – davon ein Wort für wahr gehalten. Sie hatte gleich gesehen, wen sie vor sich gehabt. Ferner habe ihr die Angeklagte erzählt, daß sie zu einer Gräfin Hahn gerufen worden, diese geheilt und von ihr eine Menge seidener Kleider, Hüte und andern Putz erhalten habe, welche Sachen sie, die Zeugin, auch bei der Angeklagten gesehen habe. Auch davon habe ihr die Braun erzählt, daß sie oftmals ins russische Palais gehe und dort ihr unbekannte fürstliche Personen heile. Am sichersten habe sie sich von der Unwahrheit des Vorhandenseins der von der Angeklagten geschilderten Visionen überzeugt, als diese neben ihr geschlafen und einen recht gesunden Schlaf gehabt habe. Die Witwe Feicht hatte an die Wundercuren der Angeklagten geglaubt, weil alle Andern dies geglaubt haben . Da Luischen ein gutes Kind gewesen, so habe sie ihr das Geld gegeben, ohne daß sie den Zweck, wozu sie es brauchen wolle, gesagt, und würde es ihr auch ohne die Mittheilungen aus dem Himmel gegeben haben. Sie hätte nur zwei Nächte bei ihr geschlafen, als das Wetter zu schlecht gewesen, um sie des Abends spät den weiten Weg gehen zu lassen. Der Unteroffizier Eggers bekundete, daß der Feldwebel Neuenfeldt in fünf Monaten 200 Thaler verbraucht habe. Ein so sparsamer und ordentlicher Mann könne dies Geld nicht für sich allein verbraucht haben. Der Ökonom Ellmers war ein langer, hagerer, ältlicher Mann, in ordinärer Kleidung. Er zeigte in Gesichtsausdruck, Sprache und Haltung, wie richtig das Gutachten des Sachverständigen über ihn gewesen. Nur unzusammenhängend und erst, wenn man ihn speciell befragte, antwortete er so, daß man ihn verstehen konnte, er versichert oft in dem einen Augenblick, was er im andern verneint, und umgekehrt, und zeigte nur selten einige Überlegung. Man entnahm jedoch aus seiner Auslassung, daß die Angeklagte ihm eigentlich die Heirathsprojecte in den Kopf gesetzt hatte und daß es sich ganz so verhält, wie die Anklage es behauptet. Die Krämer'schen Eheleute , die frühern Wirthe des Neuenfeldt, schilderten diesen als einen sehr frommen aber stillen und ordentlichen Menschen, bekundeten indessen auch, daß die Angeklagte bei ihm auf dem Sopha gesessen, daß er vor ihr gekniet und ihr Arme und Hände geküßt habe. Der Victualienhändler Schultz hat zwar zuerst an die Heilkraft der Angeklagten geglaubt, ist jedoch bald davon zurückgekommen und hat ihr das Geld gegeben, ohne daß ihre Mittheilungen über Himmel, Hölle u.s.w. dazu etwas beigetragen hätten. Die Ältern der Angeklagten, als Zeugen vernommen, versicherten, sie hätten ihr Kind stets religiös erzogen, ihr Tractätchen und andere Erbauungsschriften gegeben, zu Hause Erbauungsstunden, an denen auch Neuenfeldt teilgenommen, abgehalten. Oft hätten sie mit ihr die Kirche besucht, die böhmische jedoch nicht öfter wie die übrigen. Sie hätten zuerst nicht an die himmlischen Erscheinungen ihrer Tochter glauben wollen, namentlich wenn diese stets behauptet habe, ihr Führer verlange: daß sie ins Theater und auf Bälle gehe; als sie aber nach wiederholter Züchtigung einmal gesagt habe, sie werde so lange ausgehen und heilen, bis man sie todtschlage, da hätten sie auch an die Wunderkindschaft ihrer Tochter geglaubt . Alle nicht anonym eingegangenen Geldgeschenke hätten sie zurückgewiesen und nichts davon gewußt, daß ihre Tochter von Neuenfeldt und Ellmers Geld erhalten; sie vermöchten auch nicht zu begreifen, wie so alte Männer dem Kinde Geld anvertrauen können. Da der Gerichtshof, nachdem hier die Beweisaufnahme geendigt, noch die Vernehmung des Feldwebels Neuenfeldt für nothwendig erachtete, so ward die Verhandlung bis zu dessen Ermittelung vertagt. Der Präsident theilte aus den Acten mit, daß der Vicefeldwebel Neuenfeldt am 18. Juni vorigen Jahres als gemüthskrank zur Charité gekommen sei, und verlas noch ein schriftliches Gutachten des Professors Ideler, der den Neuenfeldt in der Charité behandelt hat, wonach derselbe als ein Mensch erscheint, der zwar nicht eigentlich gemüthskrank, aber doch auch nicht zu überzeugen gewesen, daß er von der Angeklagten betrogen worden. Die Entlassung aus der Charité habe auf die Verwendung mehrer Personen stattgehabt, welche die Bürgschaft dafür übernommen, daß er nicht wieder Gesuche ähnlicher Art wie früher an des Königs Majestät richten würde. Er wird zwar immer noch verstandesschwach geschildert, ist aber doch als geheilt entlassen worden, da er auch in gesunden Tagen nicht anders gewesen sein soll . – Ein Ökonom Mahlitz , ein neuer Zeuge, der den Neuenfeldt aus der Charité zu sich in Pflege genommen, wußte über das Verhältniß, in dem die Braun zu dem Neuenfeldt gestanden, nichts Näheres, ist aber von dem Glauben an ihren himmlischen Führer tief durchdrungen, da er in frühern Jahren selbst solche Erscheinungen gehabt habe wie die Angeklagte. – Was haben Sie denn für Erscheinungen gehabt, Zeuge? »Christus ist mir im Traum erschienen.« – In welcher Gestalt und unter welchen Umständen geschah dies? Der Zeuge vermochte keine bestimmte Antwort zu geben. Er schien seinem Auftreten, seiner ganzen Benehmungsweise nach ein entschieden religiöser Schwärmer. Von dem himmlischen Führer Jonathum, den die Angeklagte gehabt haben will, spricht er wie von einer Sache, die sich ganz von selbst versteht und gegen die nicht der geringste Zweifel aufzubringen sei. Die zweite Hauptperson des Dramas, der Feldwebel Neuenfeldt, ward jetzt gemeldet. Mit sichtlicher Spannung waren Aller Blicke auf die Thür gerichtet. Er tritt langsam und bedächtig ein, ein Mann, hoch in den Vierzigern, von dürrer Gestalt, blassen Gesichts, einen frommen Zug um den Mund. Er schlägt das Auge häufig zum Himmel auf. Die ganze Erscheinung des Zeugen trägt unverkennbar den Stempel der Kränklichkeit. Folgendes sind die Hauptmomente des mit ihm angestellten Verhörs. – Wo haben Sie die Bekanntschaft der Angeklagten gemacht? »Im Hause ihrer Ältern, von denen ich den alten Braun als einen ehrwürdigen Mann achte, der gleicher religiösen Richtung mit mir ist.« – Haben Sie auch durch die Angeklagte geheilt sein wollen? »Nein.« – Haben Sie an die Wunderkraft des Mädchens geglaubt? »Ja wohl, denn bei Gott ist kein Ding unmöglich und ich habe mich überzeugen wollen, ob das wahr sei, was ich von dem alten Braun gehört hatte.« – Was sahen Sie denn von der Angeklagten den Kranken, die sie besuchten, gegenüber? »Ich hörte nur, wie sie dieselben ermahnte, stark im Glauben zu sein.« – Was hat Ihnen die Angeklagte von ihrem himmlischen Führer und von den Erscheinungen gesagt, die sie habe? »Es ist zu lange her, das weiß ich nicht mehr.« – Fiel es Ihnen denn nicht auf, daß Sie die Briefe an die Angeklagte unter falscher Adresse senden und die Correspondenz vor den Ältern verheimlichen mußten? »Ich habe mich nicht für berechtigt gehalten, über göttliche Dinge nachzudenken, Gott allein weiß, weshalb er etwas befiehlt.« – War es Ihnen denn aber nicht auffällig, daß die angeblich göttlichen Befehle immer darauf hinausgingen, der Angeklagten Geld zu schicken? »Nicht im Geringsten, denn an Gottes Befehlen läßt sich nicht klügeln und deuteln.« – Wie kommen denn in Ihre und der Angeklagten Briefe Ausdrücke, wie liebes Männchen, liebes Weibchen, Bruder und Schwester in Christo, es grüßt und küßt dich u.a.m.? »Das ist blos nur christliche Sprache.« – Glaubten Sie nun an den himmlischen Führer der Angeklagten? »Das kann man wol nicht bezweifeln, daß Jemand überirdische Erscheinungen haben kann; jeder vernünftige Mensch muß das glauben und es ist darüber nicht zu streiten.« – Wie kam es denn nun aber, daß Sie endlich der Angeklagten kein Geld mehr schickten? »Weil mir die Sache doch zuletzt«schwierig»vorkam, obwol Gott oder Christus, der liebe Herr, es befohlen hatte.« – Was hat Ihnen denn nun aber die Angeklagte versprochen? »Sie versprach mir eine Stelle als Kammerherr beim König.« – Kennen Sie denn die Bedeutung dieser Stelle? »Nein, die Angeklagte sagte mir nur, daß damit ein Gehalt von 2000 Thalern jährlich verbunden sei. Und weil ich wußte, daß ich nach dem Willen Gottes eine solche Stelle haben sollte, richtete ich die Gesuche an den König.« Die Angeklagte protestirte dagegen, daß sie dem Neuenfeldt diese oder eine ähnliche Stelle versprochen. Von Interesse waren verschiedene Briefe und schriftliche Aufsätze von Neuenfeldt's Hand und als von ihm geschrieben anerkannt, die seinen Geisteszustand, wenn er aus dem vorangängigen Verhöre nicht schon klar genug geworden, noch deutlicher zeichnen. In dem einen Aufsatz beschreibt er zwei Träume, die er gehabt. In dem einen waren ihm drei Lichter erschienen. Er konnte nicht begreifen, was es sei. Da ward ihm auf Gottes directen Befehl eine alte Frau zugeschickt, die ihm die Lichter gedeutet: es waren Glaube, Liebe und – Vertrauen, die um ihn getanzt. In dem zweiten Traume hatte sich ihm sogar die ganze Herrlichkeit des Himmels erschlossen mit allen seinen Kreisen. Er sah die Seinigen, die ihm vorangegangen, darin rangirt. Im neunten Himmel war sein lieber Vater, im fünften sein Bruder Ferdinand, im dritten seine Mutter. Nur erschienen ihm, als gutem preußischen Militär, die verschiedenen Himmel als verschiedene Classen. – Was denken Sie denn nun heute eigentlich von der Sache, Zeuge? »Ich muß die Sache stehen lassen, es ist besser, wenig zu sagen als Vieles und Unrichtiges; jeder vernünftige Mensch wird wissen, daß man nicht eher über eine Sache urtheilen muß, als bis sie entschieden ist, und die Sache hier ist noch nicht klar.« – Was thaten Sie denn bei den alten Brauns? »Ich hielt mit ihnen, wie es guten Christen geziemt, Andachtsübungen. – Haben Sie die Angeklagte zu heirathen beabsichtigt? »Nein, ich bin nur in allen Ehren mit ihr umgegangen, aber ich bin eine Mannsperson, und da spricht sich so etwas herum.« – Erinnern Sie sich, die Angeklagte jemals geküßt zu haben? Der Zeuge stellte es anfangs in Abrede, gibt es dann aber doch als möglich zu. – Gehören Sie zur altlutherischen Gemeinde? »Nein, obwol ich, wie jeder vernünftige Mensch, ihre Existenz kenne und namentlich auch weiß, daß der Prediger Lasius im Jahre 1850 einige Mitglieder zu den alten Brauns geschickt hat, um dieselben davon zu überzeugen, daß sie von ihrem Kinde betrogen würden.« Der Staatsanwalt führte in seinem Plaidoyer die ganze Sachlage noch einmal dem Gerichtshofe vor. Sie sei nach mehren Seiten hin bedeutsam. Einmal, weil sich selten die gewinnsüchtige Absicht so scharf markire, wie dies hier der Fall sei, dann weil selten (?) eine so großartige Entstellung von Thatsachen vorhanden, da hier nicht alltägliche Mittel angewendet, sondern die Religion zur Ausführung des Betrugs benutzt und endlich weil gerade Leute mit hyperreligiösen Ansichten die Betrogenen wären (?). Es sei hier auf die ausgesuchteste Weise der Aberglaube ausgebeutet. Wenn es auch zu wünschen sei, daß der Aberglaube von der Welt verschwinde, so seien doch die Abergläubigen nicht zu verdammen, denn sie seien ja nichts weiter als ausschweifend in der Religion, die einem Jeden im Herzen wurzeln müsse. Vielmehr müsse, wer in gewinnsüchtiger Absicht solche beklagenswerthen abergläubigen Personen benutze, wie dies die Angeklagte gethan, bestraft werden. Bemerkenswerth nur sei hierbei, daß man nicht einen im Verbrechen ergrauten Alten vor sich habe, sondern ein Kind, und daß ein Kind an Schlauheit Alles übertreffe, was bisher im Betruge geleistet worden sei. Daher habe man denn auch diesem Kinde nicht allein die Schuld auferlegen wollen, sondern, weil die Erscheinungen in einer Zeit vorgekommen seien, wo die religiösen Parteien sich in der extremsten Weise gegenübergetreten seien, gefolgert, daß sie von irgend einer Partei inspirirt worden. Dem sei aber nicht so, denn alle angestellten Ermittelungen hätten für diese Annahme keinen Anhalt gegeben. Dies Kind allein habe also die ältesten Verbrecher an Schlauheit übertroffen, es müsse daher auch die volle Strafe des Verbrechens tragen. Der Vertheidiger hob hervor: Wie in jedem Gebiete, gebe es auch im religiösen Action und Reaction – Fortschritt und Rückschritt. Zu der Zeit, wo die Angeklagte zuerst aufgetreten, seien Lichtfreunde und Atheisten gerade mit dem Pietismus und Mysticismus im heftigsten Kampfe gewesen, es hätten Unglaube und Aberglaube in ihrer höchsten Blüte gestanden. Die Angeklagte, ein damals 12jähriges unbekanntes Mädchen, sei nun dem Aberglauben in die Hände gefallen. Ihre rechtschaffenen, aber pietistischen Ältern hätten sie unter fortgesetzten religiösen Andachtsübungen aufgezogen, sie mit religiösen Schriften genährt, und so sei sie, vom Aberglauben umgeben, im Schoose ihrer Familie herangewachsen. Da habe sie im Fieber Erscheinungen gehabt, diese Erscheinungen hätten solchen Eindruck auf das dazu nur zu empfängliche Gemüth der Angeklagten geübt, daß sie auch nach der Heilung dieselben vor sich zu haben geglaubt, weil einmal ihre ganze Erziehung auf Betrachtungen über die Gottheit und überirdische Dinge hingeleitet worden. Sie habe sich eingebildet, sie könne heilen, sie habe gebetet und sie habe geheilt. Wer könne es nun einem im Aberglauben erzogenen, unbefangenen Kinde übelnehmen, daß es in seinem Wahn bestärkt werde, wenn von allen Seiten der Ruf ihrer Heilkraft ertöne, wenn die gebildeten, ja die höchsten Stände ihr huldigten, wenn das moderne Athen ihr zu Füßen liege. Denke man sich hierzu die reiche Phantasie (?), den Geist der Angeklagten, so müsse man zu der Überzeugung kommen, daß sie in dem Wahn gestanden, sie habe überirdische Erscheinungen, sie könne heilen. Der Aberglaube sei eine althistorische Macht und solche Ideen hätten einen Träger. Ein solcher sei die Angeklagte gewesen, die jetzt dafür so schwer büßen solle. Die Anklage bestreite nun zwar das Vorhandensein dieses Aberglaubens und stütze sich dabei auf das Gutachten des gerichtlichen Physicus. Der Arzt habe aber nur gesagt, nur sagen können, daß er vom Standpunkte der jetzigen Wissenschaft aus urtheile, und da die Heilkunde durch tägliche Erfahrungen sich modificire, sei die Möglichkeit, daß die Erfahrungen trüglich seien, keineswegs ausgeschlossen. Daß sie in dem Wahne, welcher ihr von der Anklage als falsche Vorspiegelungen unterbreitet würde, gestanden, sei zweifellos und daher nur in Frage zu ziehen, wann derselbe sie verlassen, da sie selbst zugebe, daß er sie verlassen habe. Diese Frage richtig zu lösen, sei eine Unmöglichkeit, es müsse also die der Angeklagten günstigste Beantwortung derselben erfolgen, das heißt, es müsse angenommen werden, daß sie erst nach Beendigung ihrer ihr als Betrug ausgelegten Handlungen von ihrem Wahn zurückgekommen, daß sie damals also unzurechnungsfähig gewesen sei. Somit sei ihre Straflosigkeit klar, auch wenn ihre Handlungen an sich Betrügereien seien; aber auch dies sei nicht richtig, denn ihnen mangelten sämmtliche Kriterien des Betrugs. Sie habe keinen Irrthum bei Personen erregen können, die schon vorher in demselben befangen gewesen seien, sie habe diesen Irrthum vielmehr nur bestärken können, sie habe nicht vermocht Thatsachen zu entstellen, denn es gebe keine unmöglichen Thatsachen und die Angeklagte habe stets nur Unmögliches vorgebracht. Wenn die Angeklagte die Dummheit ihrer Nebenmenschen benutzt habe, so sei sie dafür nicht strafbar. Dummheit sei ein Geschenk der Vorsehung und könnten die davon Betroffenen sich, falls es ihnen schlecht ergehe, nicht bei dem irdischen, sondern nur bei dem himmlischen Richter beklagen. Unmoralisch sei eine solche Handlungsweise, aber strafbar nicht. Sei dies aber Alles unrichtig, sei die Angeklagte wirklich strafwürdig, so sei sie doch milde zu beurtheilen. Es müßten andere Personen sie benutzt haben, die sie zu edel sei, zu nennen, denn sie allein könne so enorme Geldsummen nicht verbraucht haben. Sie sei also offenbar verführt. Dann komme ihr jugendliches Alter in Betracht, das ihr noch keinen Begriff von der Strafwürdigkeit eines Betrugs gestatte, und endlich müsse man bedenken, wie leicht es ihr geworden sei, solche Menschen zu betrügen. Wenn daher das principaliter beantragte Nichtschuldig vom Gerichtshofe nicht beliebt werde, so sei doch nur eine geringe Züchtigung gegen die Angeklagte gerechtfertigt. Der Gerichtshof erkannte die Angeklagte, unverehelichte Luise Braun, des fortgesetzten Betrugs für schuldig, und verurteilte sie zu neun Monaten Gefängniß und 500 Thaler Geldbuße, eventuell sechs Monaten Gefängniß. Man hatte angenommen, daß namentlich durch die Manöver, welche die Angeklagte angewendet, um ihren Ältern ihr Treiben mit den Personen, denen sie durch falsche Vorspiegelungen Geld abgelockt hatte, zu verbergen, die Überzeugung gewonnen sei, daß sie selbst nicht an dem Vorhandensein der von ihr vorgegebenen Erscheinungen geglaubt, und daß sie daher in gewinnsüchtiger Absicht betrüglich gehandelt habe. Ihre große Jugend wurde zwar als Milderungsgrund angesehen, dieser jedoch durch die Schlauheit ihrer Handlungsweise vollständig aufgewogen. Das Sachverhältniß ist durch die Zeugenaussagen, die mitgetheilten Documente, die übereinstimmende Schilderung der Verurtheilten in ihrer Erscheinung, in ihrem Benehmen vor Gericht, zu einer so plastischen Anschauung und Deutlichkeit gebracht, wie selten in Fällen der Art, daß jedes Wort darüber vom Überfluß scheint. Die einzige zweifelhafte Frage ist: Hat Luise Braun anfangs an sich selbst, an ihre Erscheinungen, die wir nicht abstreiten mögen, geglaubt? Die Möglichkeit, daß sie in dieser Umgebung, unter dieser einseitigen Erziehung, zur Visionairin geworden, ist nicht allein da, sondern es ist sogar eine Wahrscheinlichkeit. Was ein einigermaßen erwecktes Kind täglich um sich sieht und hört, spiegelt sich in ihren Träumen und Phantasien wieder. Was die Alten sungen, Zwitscherten die Jungen. Die Kinder spielen, was sie von ältern um sich her treiben sehen, sei es Komödie, Kirche, Hinrichtungen, Parade, Lascives oder Bigottes. Das Kind, das nur mit seinen Ältern und deren Freunden umging, die beständig von göttlichen Eingebungen sprechen, von Engelserscheinungen, von dem Gotte, bei dem kein Ding unmöglich, und über dessen Fügungen man sich nicht erlauben dürfe zu denken, nimmt diese Vorstellungen im Wachen in sich auf und die Seele verarbeitet sie im Schlafe. Es wäre sogar ein Wunder, möchten wir sagen, wenn sie keine Wunder im Traume gesehen hätte, es zeugte entweder von einer Schlaffheit des Geistes, den man ihr nicht vorwerfen darf, oder von einer so früh erweckten Kritik, die bei einem 10 - 12jährigen Mädchen gleichfalls ans Wunderbare gestreift hätte. Es spricht ferner für die Wahrheit ihres Anfangs, daß sie mehrmals erklärt, später habe ihre Begabung sie verlassen, d.h. die Visionen, die Engel, seien ausgeblieben und sie habe an ihrer Heilkraft gezweifelt. Wozu diese Komödie vor Gericht, die ihr wenig oder nichts helfen konnte! Es liegt vielmehr eine vielfach historisch erprüfte Wahrnehmung darin: wie viele sogenannte Seher erklärten, daß ihre Visionskraft sie plötzlich oder in gewissen Jahren verlassen, daß sie jetzt zu etwas ganz unfähig wären, oder etwas nicht begriffen, was sie in ihrer Jugend geübt, und von dessen Wahrheit sie noch vollkommen überzeugt sind. Wir vermissen vor dem öffentlichen Verfahren einen Zeugen, dessen Zeugniß freilich zur Beurtheilung des vorliegenden Falles in Bezug auf die Bestrafung von keiner, zur psychologischen aber von desto größerer Bedeutung gewesen wäre, den Bauschreiber Wessely, dem Luise ihre ersten Mittheilungen über ihre Erscheinungen gemacht haben will und durch dessen Vermittelung die Nachricht davon zuerst ins Publicum gekommen sein soll. Dieser hätte entweder beurtheilen mögen, oder wenn er selbst in derselben Befangenheit war, hätten seine Aussagen Andern einen Maßstab angeben können, ob das Kind schon damals eine verschmitzte, kleine Schelmin gewesen, welche Andere zum Besten haben wollte, und ihrer ersten Eitelkeit fröhnen – an Speculation war da noch nicht zu denken – oder ob eine subjective, warmblütige Wahrheit aus ihr gesprochen? Das Weitere dann ergibt sich von selbst und bedarf gar keiner Auseinandersetzung. Sie erregte Aufmerksamkeit, sie bekam kleine Geschenke. Welche Aufmunterung für ihre kindische Eitelkeit, Begierde, Naschlust, endlich Habsucht, fortzufahren und Das weiter auszubilden und auszubeuten, was ihr von selbst gekommen war. Welche psychologische Wahrheit in ihrer Angabe: weil die Andern daran glaubten, glaubte ich selbst um so mehr an meine Gabe! Als der Zulauf und die Geschenke ausblieben, wankte wieder dieser Glaube und damit blieben auch die Erscheinungen aus. Alles das ist so bündig, als es gar nicht der Anführung bedarf, daß sie, die als – wir möchten nicht sagen Schwärmerin, lieber – als Automat, als Instrument angefangen, das die in sie gehauchten und geblasenen Töne von sich gab, als perfecte Betrügerin aufgehört hat. Möglich, daß auch da noch nicht das vollkommene Bewußtsein ihrer Unwahrheit, ihres Unrechts sie überkommen, denn sie war viel zu leichtsinnig, um darüber nachzudenken, und der Geist der Intrigue viel zu sehr auf ihre kleinen Zwecke gerichtet, um Zeit zu einer Selbstprüfung der Mittel zu gewinnen, aber – sie schlief sehr ruhig, und ihre letzten Handlungen sind für uns zweifellos von der Art und Beschaffenheit, um ihre Bestrafung zu rechtfertigen. Im Publicum war die allgemeine Stimme, daß das Strafmaß ungemein mild ausgefallen sei. Sie selbst schien die Ansicht zu theilen. Denn während sie der ganzen Verhandlung mit der größten Ruhe und Heiterkeit beigewohnt, schaute sie auch nach der Publication dieses Urtheils ebenso heiter, ja kokett ins Publicum, als ginge sie die Sache eben nicht besonders an, oder erfreut darüber, daß es nicht schlimmer ausgefallen. Ein Sachverständiger hatte gesagt: er glaube in ihr eine Candidatin für das Zuchthaus auf Lebenszeit zu erblicken. Das heißt, ein solches Geschöpf ist von Natur zum Intriguiren und Betrügen bestimmt, es kann nicht davon lassen, und das Gefängniß wird für sie die hohe Schule werden. Wo ist für sie nachher eine Correctionsschule? – In einem der religiösen Kreise, wo sie ihre ersten Studien gemacht? Andere wird man ihr doch, wie die Dinge jetzt stehen, nicht eröffnen, und sie mit ihrer Pfiffigkeit, ihren Erfahrungen, ihrer gewonnenen Menschenkenntniß könnte in der Rolle einer Büßerin mit glaubwürdigern Visionen noch eine fruchtreiche und fruchtbare Laufbahn vor sich haben, wenn ihre Eitelkeit und Lust am Genuß des Augenblicks sie nicht zeitiger entlarvt und abnutzt. Was aus den beiden unglücklichen Hauptbetrogenen geworden? – das liegt außer dem Gebiet der Criminalgeschichte, gleich wie das Capitel von der Verpflichtung zum Ersatz für Die, welche unschuldig durch eine Untersuchung verfolgt, vielleicht unwiederbringliche Verluste gelitten, im Criminalcodex fehlt. Es steht dafür vornan auf der langen Reihe der Unvollkommenheiten, woran alle unsere Gesetzgebungen leiden. Freilich haben diese Unglücksfälle hier mit der Gesetzgebung nichts gemein. Viele werden sagen, beide Männer haben ja ihr Loos vollkommen verdient, und das Wort des Vertheidigers: »Dummheit sei ein Geschenk der Vorsehung«, das manche Zuhörer zum Lächeln, hat Andere sehr ernst gestimmt. So ganz allein ist diese Dummheit keine Gabe der Vorsehung, sie ward, wo sie sich fand, nur durch dieselben Schulen genährt und großgezogen, durch welche man uns Alle wieder treiben möchte, um uns genesen zu lassen von andern allerdings großen Übeln und Unvollkommenheiten. Schulen, in denen man das Menschengeschlecht wieder zum Glauben an die persönliche Existenz des Teufels nöthigen will, wo man dem: »bei Gott ist kein Ding unmöglich« die Auslegung und Ausdehnung geben kann wie dieser Vicefeldwebel aus Pommern, wo dieser selbe Feldwebel gelernt hat, daß man nicht berechtigt sei, über göttliche Dinge nachzudenken, daß man an Gottes Befehlen nicht klügeln und deuteln dürfe, auch dann nicht, wenn Gott uns seine Befehle durch offenbare Betrüger zuschickt, auch dann nicht, wenn Gott befiehlt: daß ein Briefschreiber die sechs Pfennige Briefbestellgeld vorausbezahlen soll, auch dann nicht, wenn Christus mit durchstochener Jesushand ad marginem schreibt: Gesehen und gebilligt! und der Einfältigste sieht, daß es von einer Mädchenhand gekritzelt ist – solche Schulen führen dahin, daß des Dichters Worte, die er einen bösen Geist sagen läßt, zur Wahrheit werden: Verachte nur Vernunft und Wissenschaft, Des Menschen allerhöchste Kraft, Laß nur in Blend- und Zauberwerken Dich von dem Lügengeist bestärken, So hab' ich dich schon unbedingt. Wilhelmine Krautz 1852-1853 Beim Ministerpräsidenten Herrn von Manteuffel gelang es einem Damenkleidermachermeister Baumann in Berlin, zu Anfang des Jahres 1853, eine Audienz in einer ganz persönlichen Angelegenheit zu erhalten. Der Eintretende war ein Mann von etwa 40 Jahren, klein, sehr dürr, und seiner Erscheinung nach höchst befangen. Dennoch trat er den fragenden Blicken des Ministers mit einer gewissen krampfhaften Entschiedenheit entgegen: »Ich unterstehe mich Eurer Excellenz nur zwei Fragen zu thun, um deren gnädigste Beantwortung ich bitten wollte.« Nachdem ein bejahendes Kopfnicken die Erlaubniß gewährt, lautete die erste Frage: »Waren Eure Excellenz in Neustadt-Eberswalde, um mir die Herrschaft verschreiben zu lassen, welche Se. Majestät der König mir schenken wollen?« – Nein! Die zweite Frage: »Wissen Eure Excellenz, daß Se. Majestät gewünscht haben und es gern sehen würden, wenn ich den Namen Graf von Hohenzollern annähme? Das zweite Nein war selbstredend von einem sehr bedenklichen Blicke auf den Fragenden begleitet. Dieser faßte sich abermals sehr kurz: »Dann bin ich der unglücklichste Mensch von der Welt. Die Wilhelmine hat mich betrogen. Ich habe Eurer Excellenz nichts mehr zu sagen, bitte um Entschuldigung und habe die Ehre, mich ganz gehorsamst zu empfehlen.« Jetzt aber verlangte es den Ministerpräsidenten mehr zu hören. Der Schneider mußte bleiben und seine ganze Unglücksgeschichte erzählen. Man versichert, daß, ob es gleich für den Schneider wirklich eine sehr unglückliche war, der immer ernste Staatsmann doch ungemein davon erheitert worden sei. Bis hierher folgten wir nicht einer actenmäßigen Darstellung, es ist nur der Eingang zu derselben, wie er in Berlin allgemein erzählt und geglaubt wird. Die Relation, welche der Schneidermeister Baumann dem Ministerpräsidenten vorgetragen, mußte er noch einmal vor den Deputirten des städtischen Criminalgerichts wiederholen, worauf eine doppelte Untersuchung beschlossen ward, die eine gegen ihn selbst, die andere gegen die in seinem Geschäft befindliche Nähterin Wilhelmine Friederike Krautz; gegen diese, weil sie ihn betrogen, gegen ihn, weil er sich betrügen lassen. Der Betrug erschien nämlich so unglaublich, daß man auf mehr als Verstandesschwäche des Kleidermachers schloß und eine Gemüthsuntersuchung gegen ihn für nöthig hielt; das Resultat war indessen, daß, unbeschadet der unbegreiflichen Leichtgläubigkeit, welche er in dieser Angelegenheit an den Tag gelegt, Baumann sonst zurechnungsfähig und in vollständiger Dispositionsfähigkeit sich befinde. Die Untersuchung gegen die Nähterin Wilhelmine Krautz war kurzer Art, da sie bald alles ihr in der Erzählung des Schneidermeisters zur Last Gelegte eingestand. Die Anklageacte hatte aber nichts zu thun als die letztere aufzunehmen, wobei sie nichts zu ergänzen, sondern nur die unwesentlichern Theile abzuschneiden hatte; es war zu viel Stoff da. Die Geschichte ist folgende. Wilhelmine Krautz , 17 Jahr alt, trat im Juni des Jahres 1852, also damals erst 16 Jahr alt, als Nähterin in das Geschäft des Damenkleidermachers Baumann. Zwischen der kleinen, schwächlichen Arbeiterin mit dem blassen Gesichte und dem auch kleinen, schwächlichen Arbeitgeber entspann sich bald ein zartes Liebesverhältniß, welches zu einer innigen Vertraulichkeit wurde, ohne daß von Knüpfung engerer Bande fürs Leben die Rede gewesen zu sein scheint. Der Meister war aber bald wie mit magischen Banden von der kleinen Schülerin umstrickt. Er lauschte auf ihre Worte, er glaubte, vertraute, er gehorchte ihr wie seinem Schutzgeiste. Im December 1852 erzählte ihm Wilhelmine, sie habe die Bekanntschaft eines der reichsten Männer der Welt, des Grafen Briloff , gemacht. – Sie besuche ihn jeden Abend, um – mit ihm Geld zu zählen, das immer in große Säcke gethan werde; und die Arbeit wolle nicht enden. Wenn der arme Meister Regungen von Eifersucht empfunden hätte, so mußten sie ersticken unter den Erzählungen von dem unglaublichen Reichthume des glücklichen Russen. Seine Armuth letzte sich an den Bildern von einer Gold- und Geldmenge, wie sie nur in persischen Märchen vorkommen. Lag nicht bei diesem Grafen das Papiergeld in solcher Menge herum, daß er die Thaler- und Fünfthalerscheine zu Fidibus benutzte, um sich die Pfeife damit anzustecken! Und er war ein sehr wohlthätiger Mann, und Wilhelmine hatte ihm, in dankbarer Erinnerung an ihren Freund, dessen ärmliche Verhältnisse mitgetheilt, und – er hatte ihr versprochen, dem armen Baumann zu helfen. Mit der Eifersucht mußte die Kritik vor dem Wunder und der Hoffnung schweigen. Baumann sollte geholfen werden, wenn – er sich zu einer mystischen Beihülfe verstände; etwa in der Art, wie wir aus der Geschichte der Engländer Perrigo und der Mistreß Blythe wissen. Er sollte alle Tage 10 Silbergroschen Wilhelmine für den großmüthigen Grafen einhändigen. Diese 10 Silbergroschen würde Briloff in die oder den jeden Tag fertig werdenden Geldsack einpacken. Durch diesen Einschuß erwarb Baumann gewissermaßen ein Miteigenthum an dem Geldsack, die Silbergroschen würden hecken, und die Bescherung zu Weihnachten zu seiner großen Überraschung sein. Baumann gab regelmäßig an Wilhelmine jeden Tag die 10 Silbergroschen. Neue Überraschung, neue Wunder! Es war in der Weihnachtszeit, als Wilhelmine freudig zu ihrem Freunde kam. Sie war auf dem Weihnachtsmarkt gewesen; dort hatte ihr edler Graf Briloff eine Rede, wahrscheinlich voll Christenthum und allgemeiner Menschenliebe, gehalten. Der Prinz von Preußen war vorübergefahren, hatte sie mit angehört, war entzückt gewesen, hatte den Grafen in seinen Wagen invitirt, in seiner großen Güte Wilhelminen auch, und war mit ihnen in sein Palais unter den Linden gefahren. Dort hatte ihr der Prinz – weil sie des Grafen Freundin war? – einen kostbaren Brillantring geschenkt. Schade nur, sie konnte ihn dem Schneider nicht zeigen, denn der Prinz hatte die ausdrückliche Bedingung gestellt: daß sie den Ring niemals versetzen, auch Niemand in der Welt sehen lassen dürfe. Eine harte, fast eine grausame Bedingung eines so edeln Prinzen: einem jungen Mädchen einen kostbaren Schmuck zu schenken, und sie durfte ihn Niemand zeigen. Was hilft ein Putz, mit dem man sich nicht putzen darf! Wahrscheinlich sollte es nur eine Probe sein, wie sie ja auch ins Märchen gehört. Die Belohnung kam bald nach. Wilhelmine dachte aber dabei nur an ihren ersten – oder frühern Freund. Sie hatte ermittelt, daß der Graf Briloff 34 Häuser in Berlin besitze. Sie vermochte ihn, von diesem Überfluß sechs an den armen Baumann zu schenken. Der Graf that Alles, was sie wollte, und Baumann erhielt die Versicherung, daß sie bereits bei dem Häuseradministrator in der Lindenstraße gewesen, der die ganze Angelegenheit zu besorgen hatte. Dieser aber hatte ihr gesagt, es müsse für jedes Haus zur Umschreibung eine Eingabe ans Kammergericht gemacht werden, wozu jedesmal ein Stempelbogen von 15 Silbergroschen nöthig war. Es wäre unbillig gewesen, wenn der Geschenkgeber auch diese Ausgabe tragen müssen. Baumann entschloß sich daher freudig, aus seinem magern Beutel die Stempelgebühren zu zahlen, oder, wenn der nicht ausreichte, suchte er andere Mittel. Auch dafür ward er belohnt; denn der Graf Briloff schenkte ihm nun ein Haus nach dem andern zu den ersten sechs, bis der arme Schneider am Ende im Besitz von 15 Häusern war, die er zwar noch nicht bewohnen durfte, noch auch nur zu sehen bekam, aber er fühlte doch schon die Wonne des Eigenthümers, denn er hatte die Stempelgebühren für alle entrichtet. Graf Briloff ward immer gütiger. Derselbe hatte auch bedeutende Güter bei Neustadt-Eberswalde. Er selbst konnte sie nicht bewirthschaften, und es war ihm eine wahre Last vom Herzen gewälzt, daß er im Schneider Baumann einen Mann gefunden, der sie ihm abnehmen könne, und der es besser verstände. Baumann fand sich auch dazu bereitwillig. Die Sache mußte indessen ihre Schwierigkeiten haben und nicht so leicht zu bewerkstelligen sein, denn es wurden sehr bedeutende Personen hineingezogen. Wahrscheinlich war eine fideicommissarische Stiftung oder ein Majorat dabei zu bedenken. Der Ministerpräsident von Manteuffel war selbst nach Neustadt-Eberswalde deshalb gereist, und da die Sache schleunig regulirt werden sollte, flogen die telegraphischen Depeschen täglich von Neustadt nach Berlin und umgekehrt. Außer Herrn von Manteuffel waren zwei Staatsräthe und das ganze Stadtgericht deswegen in Thätigkeit gesetzt. Bei der Gelegenheit erzählte Wilhelmine dem Freunde, daß sie selbst beim Ministerpräsidenten zum Besuche gewesen, und von dem liebreichen Manne kleine Geschenke erhalten habe, als einen Kleiderriemen, eine Flasche mit Essenz, ein hölzernes Spielzeug in Form einer Locomotive und was sonst ein Ministerpräsident seinen Lieblingen zu schenken pflegt. Baumann betrachtete diese Gegenstände mit einer gewissen Rührung und Pietät gegen den vornehmen Geschenkgeber. Im Januar 1853 erreichte, wie es schien, das wunderbare Glück der Geliebten seinen Gipfelpunkt, und natürlich seines damit. Sie war nur die Schutzgöttin, die Fee, die ihn in ihren Armen hob. Im Januar – war Wilhelmine Krautz mit dem Grafen Briloff zur königlichen Tafel gezogen worden. Es ist zu bedauern, daß wir von der Unterhaltung nicht mehr erfahren, als daß Se. Majestät Wilhelminen vertraute, wie er in Berlin 710 Häuser eigenthümlich besitze. Als sie ihm darauf von Baumann, seiner ehrlichen, treuen Gesinnung, seinem loyalen Charakter, und wie dürftig es ihm ergehe, erzählt hatte, ward das Herz des Königs erweicht und es träufte Gnade. – Noch an der Tafel selbst erklärte Se. Majestät, daß Sie diese 710 Häuser dem Damenkleidermacher Baumann schenken wollten, außerdem noch 23 Morgen Land, vermuthlich in der Nähe von Berlin, und ihn selbst in den Adelstand erheben. Dabei war gewiß an eine Art Standschaft und Pairie gedacht, es wurde nur durch das Medium Wilhelmine's ebenso wenig als anderweitig in den Debatten und Projecten über den Gegenstand klar, was darunter gemeint sei. Dann hatten Se. Majestät gewünscht, daß Baumann als geadelter oder gar gefürsteter Herr einen der drei adeligen Namen annehmen möge, entweder von Rothenburg , von Lindenau oder von Hohenzollern . Indessen hatte die Majestät einfließen lassen, und Wilhelmine ward ihr Dolmetscher: der König würde es gern sehen und Baumann ihm einen großen Gefallen erzeigen, wenn er den Namen Hohenzollern wählte, da jetzt gerade 11 Personen denselben trügen und durch ihn das Dutzend voll würde. Die Sache mußte aber natürlich noch geheim gehalten und inzwischen viel gezahlt werden. Das war allein die Schattenseite an dem sonnenhellen Bilde. Was wog das aber gegen eine Herrschaft bei Neustadt-Eberswalde, eine bei Berlin, und so viel Häuser, als der zehnte Theil von ganz Berlin beträgt! Er gab gern und gutwillig, solange er etwas hatte, und wenn er nichts mehr hatte, borgte er. Es waren Tage, wo er allein für Stempel bis zur Höhe von drei Thalern zahlen mußte. Wenn er schwanken, zaudern wollen, wovon aber nicht die Rede ist, hatte Wilhelmine höhere, erlauchte Beispiele dafür ihm vorzuhalten, wie verdrießlich, umständlich, kostspielig die Geschäfte mit Gerichten sind. Ja, des Königs Majestät selbst hatte sie eines Tags auf dem Stadtgerichte getroffen, wie dieselbe 150 Thaler Kosten zahlte! – Das scheint und war denn vielleicht auch der Gipfelpunkt Dessen, was der Schneidermeister glauben sollte. Die Sache scheint wenigstens von da ab, wenn nicht im erfindungsreichen Geiste der Fee, doch im Gehirn des Betrogenen auf Hindernisse gestoßen zu sein; die Sache ging nicht mehr »coulant«. Wilhelmine selbst sprach von Mistrauen, das man je zuweilen haben müsse. Sie erzählte dem Freunde, wie sie bei der Gelegenheit, als der König die Kosten gezahlt, einen Stadtgerichtsrath vertraulich gewarnt: dem Herrn von Manteuffel das Geld ja nicht auszuhändigen, weil Alles, was er erhielte, nachher doppelt gezahlt werden müßte. Das verstand Niemand, das 17jährige Mädchen am wenigsten. Wahrscheinlich war ihre Phantasie, die sich nur von Dem nährte, was in ihrer nächsten Nähe gesprochen wurde, von einem der jährlich ein oder ein paar mal auftauchenden Gerüchte, daß Herr von Manteuffel abgehen werde, berührt worden. Bis Mitte Februar hatte Baumann auf diese Weise an angeblichen Stempelgebühren 100 Thaler gutwillig gezahlt, und dazu ein Darlehen von gleicher Höhe allmälig aufnehmen müssen. Nicht der leiseste Zweifel beschlich den glücklichen Träumer. War er doch in demselben engen Ideenkreise, wie die Betrügerin, befangen. Die Verhandlungen mit den Gerichten kosten Geld, Stempel müssen zu allen Documenten genommen werden, und auf dem Stadtgericht werden die Kosten abentrichtet. Das ist es, was den Armen quält, wenn er sein Recht sucht; darüber hinaus sieht er nur Glückliche, die durch diese Klippen und Strudel geschifft sind, und für die sie es nicht mehr sind, weil sie reich sind. Er glaubte die Durchfahrt zurückgelegt, drüben in den sichern Hafen gelangt zu sein, wo Friede, Seligkeit und Reichthum ihn erwarte, und nur daß es so lange dauerte, machte ihn etwas unruhig. Warnende Stimmen waren nicht ausgeblieben; viele seiner Bekannten hatten in der kleinen Fee eine Schwindlerin erkannt und sich alle erdenkliche Mühe gegeben, Baumann aus seinem Traume zu erwecken, aber es erging ihnen wie Denen, welche das noch bedauernswerthere Opfer der Schwindlerin Henriette Wilcke Siehe den Fall: »Die Goldprinzessin.« Neuer Pitaval, X. warnen wollten, sie wurden schnöde zurückgewiesen. Der thätigste und beste Beistand für die Betrüger sind die Betrogenen selbst; je tiefer sie sich eingelassen haben und verstrickt sind, um so mehr sträubt sich ihr Stolz es zu bekennen, und ihr Scharfsinn operirt zu Gunsten jener, um sich vor der schrecklichen Entdeckung zu wahren. Baumann war aber auch innerlich so fest von der Wahrheit alles Dessen überzeugt, was seine Wilhelmine ihm mitgetheilt hatte, daß er vor stiller Seligkeit über sein Glück aufjauchzte. So schrieb er damals einen entzückten Brief an seinen Bruder, worin die Stelle vorkommt: »Merkwürdig! Wunderbar! Denke dir, aus einem armen Schneider Fips wird ein geadelter Fürst!« Nur, wie gesagt, dauerte ihm die Geschichte zu lange. Er nahm sich ein Herz, ging zu Herrn von Manteuffel, um an der Quelle zu erfahren, in welchem Stadium die Geschichte mit der Häuserschenkung stehe, und – die Enttäuschung und Entdeckung erfolgte in der Weise, wie wir oben erzählt. Am 10. Mai 1853 ward die Sache vor der Deputation des Criminalgerichts zu Berlin verhandelt. Die Angeklagte, von der Gestalt, wie wir oben beschrieben, trat mit höchst unbefangener Miene ein; aber vom Augenblicke an, wo sie auf der Anklagebank Platz nahm, fing sie heftig an zu zittern und schien in großer Angst über den Ausgang des Processes. Sie hatte in der Voruntersuchung ein vollständiges Bekenntniß abgelegt und beantwortete jetzt die an sie gestellten Fragen mit einem stummen Kopfnicken; dann aber ließ sie sich mit gewandter Sprache über die Sache ziemlich vernehmlich aus. Die Thatsache bestritt sie nicht, wollte aber anfänglich nicht wissen, warum sie so gehandelt. Ein Dämon Kobold mochte den Schabernack ihr eingegeben haben. Namentlich wußte sie nicht anzugeben, wie sie zuerst auf den Gedanken zu diesen Schwindeleien gekommen sei. Dann mußte sie jedoch eingestehen, daß sie von dem Stempelgelde sich Kuchen, andere Näschereien und Spielereien gekauft habe, also endlich auch, daß sie, in der Absicht, sich zu bereichern, betrüglicherweise dem Baumann das Geld abgenommen. Baumann erschien als Hauptbelastungszeuge. Der 41 Jahr alte, kleine, dürre, in seinem Auftreten höchst befangene Mann trug mit einer begreiflichen Ängstlichkeit Das vor, was wir schon wissen. Wie sollte er auf die nächste, natürliche Frage: Wie er zu dem Glauben gekommen? hier vor Gericht Auskunft geben, wo er vor der ärztlichen Commission keine wußte! Zuerst und zumeist hatte ihn die Beschreibung von dem entsetzlichen Papiergeldreichthum des Grafen Briloff geblendet. Es klang ja so wunderbar und doch gewissermaßen auch so natürlich, daß ein so überreicher Mann sich das Vergnügen mache, mit abgegriffenen Papierlumpen, wenn auch Ein- und Fünfthaler darauf stand, die Pfeife anzuzünden. Ein verständliches Bild und doch die Phantasie so entzündend! – Schwerer für ihn zu fassen war ein anderes; Papier hatte auch der arme Schneidermeister in Massen gesehen, aber Gold in Massen schwerlich. Da hatte ihm einst Graf Briloff in seiner Laune einen ganzen Goldklumpen zum Geschenk gemacht. Er ließ ihn auf einen Einspänner laden und Wilhelmine saß wahrscheinlich auf dem Klumpen, um ihm denselben ins Haus zu bringen. Unglücklicherweise ward aber das Pferd des Fuhrmanns auf der Straße scheu und so unterblieb die Sendung. Wo der Goldklumpen geblieben, wird uns nicht gesagt, hergekommen ist er möglicherweise aus der Lecture des Robinson. Ihm wurden mehre Bescheinigungen vorgezeigt, die er in gutem Glauben in voraus über den Empfang der Häuser und Ländereien ausgestellt. Ihr origineller Inhalt lautete wörtlich: »Daß ich das Herzogthum – und Grafenthum – annehme, Sr. Majestät mich unterwerfe und verspreche, meinen Unterthanen treu und gerecht zu sein. W.F. Baumann, Schneidermeister.« Zuweilen, gab Baumann zu, habe er doch auch einen Zweifel an Wilhelminens Mittheilungen gehegt, wenn er ihn aber zu äußern wagte, rang sie die Hände, verdrehte die Augen, fiel in Ohnmacht, blieb oft eine Stunde erstarrt und leblos liegen, und – bekräftigte auch stets ihre Aussagen mit einem wahrhaftig . Anwesende beim Verfahren wollen übrigens bemerkt haben, daß die Magie, welche die kleine Hexe auf den Schneider geübt, noch da fortgedauert habe. Obgleich so gewaltsam und furchtbar aus seiner Täuschung gerissen, habe er noch immer mit ihr gewissermaßen geliebäugelt, und wenn er über eine Angabe in Zweifel war, wandte er sich zu ihr zur Bestätigung oder freundlich auffodernd: »Wilhelminchen wird das wol besser wissen« – »Wenn Wilhelminchen es gesagt, wird es wol so sein,« Befragt, ob er denn bei klaren Sinnen sei, eine so ungewöhnliche, unmotivirte Protection so hoher und höchster Personen für ihn, der in seiner niedrigen Stellung denselben ganz unbekannt sein müsse, der sich auch durch nichts hervorgethan, um ihre Aufmerksamkeit anzuziehen, für möglich gehalten, gab er zum ersten mal eine Erklärung, welche für die Zeitumstände und das Fassungsvermögen des Betheiligten eine vernünftige war: Er habe im Jahre 1848 nie irgend einem Vereine, auch nicht einmal der Bürgerwehr angehört. Man habe deshalb alle Listen nachgeschlagen, aber auf keiner einzigen seinen Namen gefunden. – Er ist nicht der einzige gute Bürger, der auf dieses Verdienst der Passivität seinen Stolz setzt und seine Tugend begründet. Die Mutter der Angeklagten hatte zu Protocoll bekundet, daß ihre Tochter von Jugend auf eine ränkevolle und lügenhafte Person gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft, welche in der Angeklagten einen weiblichen Münchhausen erkannte, fand wenig Schwierigkeit, ihren Strafantrag zu motiviren, aber in der ungemeinen Leichtgläubigkeit des Betrogenen einen Milderungsgrund für die Erstere. Sie ward zu vier Monaten Gefängniß und 100 Thalern Geldbuße, im Unvermögensfall zu noch zwei Monaten Gefängnißstrafe verurtheilt. Die Familie Tomascheck 1848 - 1852 Die Geschichte vom Schneider Tomascheck und dem begrabenen Plättbret ist von Berlin aus durch die Welt gewandert. Doch liegt ihr Interesse nur in der allbekannten Thatsache, sie ist ein tragischer Schwank, und die einfache Entwickelung des Processes bietet weder ein psychologisches noch ein juridisches; sie hat indessen ein so ungemeines Aufsehen erregt, und ist unstreitig einer der berühmtesten kund gewordenen Criminalfälle der jüngsten Zeit, sodaß wir sie in unserm Werke nicht übergehen können. Schon im Jahre 1848 tauchte der Name Tomascheck in eigenthümlicher Weise in den berliner Zeitungen auf. Es erschien daselbst nämlich in Holzschnitt eine grauenhafte Figur mit einem eisernen Ringe um den Hals, und dazu eine schwülstige, unverständliche Erklärung, aus der eben nur soviel zu entnehmen war, daß der Schneidermeister Anton Tomascheck in Berlin, welcher sie schrieb oder unterzeichnete, sich von einer Brandversicherungsgesellschaft, bei welcher er sein Mobiliar versichert hatte, in Folge eines bei ihm ausgekommenen Feuers, für verkürzt oder geschädigt hielt, indem man ihn entweder nicht zum Eide gelassen oder demselben nicht die Kraft beigemessen, die er erwartete. Stereotyp fingen die Erklärungen mit den Worten an: »Ich Eidesleister mit eisernem Ringe«. Sie verhalfen ihm weder gegen die Gesellschaft zu seinem vermeintlichen Rechte, noch beim Publicum zu einer andern Aufmerksamkeit als der, welche man in Berlin derartigen bizarren Zeitungsannoncen auf einige Augenblicke schenkt, bis sie durch noch tollere verdrängt sind. Sie bleiben nie aus und gehören zum bunten Teppich des großstädtischen Lebens. Man bewunderte nur die Ausdauer des tollen Menschen, der es sich bedeutende Insertionsgebühren kosten ließ, um, nur für die Lacher, seinen Unsinn zu Markt zu bringen. Was ihn zu den mittelalterlichen Vorstellungen von Eideshelfern und Eidesleistern mit einem eisernen Ringe um den Hals gebracht, ob die jener Zeit aufgeregte Stimmung der Volksschichten, zu denen er gehörte, seinen Verstand verwirrt, darüber ist ebenso wenig etwas bekannt, als man es der Untersuchung gewürdigt zu haben scheint, ob nicht die Plättbretgeschichte in einem moralischen Zusammenhange mit jener Eidesleisterei steht. Die Vermuthung liegt wenigstens nahe, daß Tomascheck, verbittert und wüthend, wie er ohne Zweifel war, Unrecht mit Unrecht, und den Betrug, den eine Assecuranzgesellschaft ihm vermeintlich gespielt, durch einen Betrug gegen eine andere zu regeln und auszugleichen angereizt worden. Es ist, wie gesagt, nur Vermuthung, denn uns fehlen alle Data darüber, auch der chronologische Zusammenhang, weil es dem Untersuchungsrichter auf diese fernliegenden psychischen Motive nicht ankam; für unsere Annahme spricht nur die Rückprobe, daß Anton Tomascheck seinem Streite mit der Feuerversicherungsanstalt nicht jene Publicität gegeben haben würde, wenn in der Familie schon der Betrug gegen die Lebensversicherungsanstalten wäre planirt gewesen. Gerade dann mußte er sich vor einer solchen Aufmerksamkeit auf seine Person, seinen Namen, in Verbindung mit Assecuranzgesellschaften hüten. Es ist sogar die Vermuthung nicht ausgeschlossen, daß die Publicität, welche die Frage des Eidesleisters mit dem eisernen Band dem Namen Tomascheck verschafft, mit Anlaß ward, später auf die Träger des Namens die Aufmerksamkeit zu lenken, und daß auf diesem Wege die dunkel gebliebene Entdeckung des vorliegenden Betrugs erfolgt sei! Der Schneider Anton Tomascheck aus Böhmen, verheirathet und Vater, lebte in Berlin in nicht glänzenden Verhältnissen. Man scheint sonst in dem Hause, welches er bewohnte, Unter den Linden 47, nicht viel von ihm gewußt und auf die barocken Annoncen in den Zeitungen nicht eine besondere Aufmerksamkeit auf den Mann gelenkt zu haben. Man hatte im Jahre 1848 an Wichtigeres und Dringenderes zu denken. Gegen Ende October traf bei ihm zum Besuch sein Bruder, der in Kopenhagen ansässige Schneidermeister Franz Tomascheck, ein und schlug sein Quartier in seiner Wohnung auf. Auch von diesem mögen die Hausbewohner nicht viel erfahren und gesehen haben. Es hieß wol, er sei aus Kopenhagen fortgegangen, weil die Deutschen damals von dem fanatisirten dänischen Pöbel viel zu dulden hatten, viele waren geflohen, weil sie ihres Lebens sich nicht sicher hielten. Es hieß auch bald, der Bruder aus Kopenhagen sei krank geworden, sehr krank, man sah einen Arzt aus- und eingehen. Am 20. November Nachts hieß es, er sei an einem wiederholten Bluthusten gestorben. Wer kümmerte sich darum! Ein Menschenleben hatte damals in Berlin wenig Werth, wo die Besorgniß noch immer gespenstisch umging, daß eines Tags die Sturmglocken wieder läuten, Berlins Straßen wieder barrikadirt sein könnten und ein Blutbad beginnen, wo die Todten nicht gezählt würden. Am 21. November war der Todtenschein besorgt und am 24. November fand die Beerdigung des verstorbenen Franz Tomascheck auf dem katholischen Kirchhof der St.-Hedwigskirche statt. Es soll nur ein Leidtragender, der Bruder, gefolgt sein. Man wußte auch nachher nicht viel über die Leichenfeierlichkeit auszusagen, oder es war ein stillschweigendes Übereinkommen, daß man sich nicht so genau der Umstände erinnern wollte. Übrigens wiederholen wir, was war in jener Zeit eine Leiche, ein Leichenbegängniß! Es ist sehr möglich, daß man in dem allgemeinen Wirrwarr nicht auf Alles Acht gegeben und nicht Alles beachtet hat, was in ruhigern Zeiten geschieht. Der Verstorbene war in Kopenhagen nicht allein angesessen, er hatte daselbst auch Weib und Kind zurückgelassen. Erstere sollte die Tochter aus einer guten Familie, gebildet, und früher begütert gewesen sein. Er hatte sein Leben in zwei Versicherungsgesellschaften, einer kopenhagener und einer englischen, versichert, um, da er seinen Tod geahnt, Weib und Kind einen Ersatz für Das zu hinterlassen, was er vielleicht im Leben nicht zu Rathe zu halten gewußt. Der Bruder, Anton Tomascheck, sandte der Witwe die benöthigten Todtenscheine und Atteste, um das Recht aus ihrer Police zu beziehen, und soviel man erfuhr, hatte sie von beiden Gesellschaften die versicherte Summe im Laufe der Zeit erhalten. Von Franz Tomascheck blieb also in Berlin nichts als sein Grab auf dem katholischen Kirchhofe vor dem Oranienburger Thor. Es war in der ersten Zeit oft mit Blumen und Kränzen geschmückt, auch waren Gedichte zur Erinnerung an den Seligen in die Zeitung gerückt worden. Jetzt war schon das zweite Jahr nach seinem Tode angebrochen, die Gedichte, Kränze, er und sein Name schienen bereits vergessen, als bei der berliner Polizeibehörde eine dunkle Nachricht einlief. Nein, es war eine Denunciation, nur mit dunkler Bezeichnung: daß Jemand, der in den unruhigen Jahren in Berlin gestorben und begraben, noch lebe und nicht begraben sei; daß er, außerhalb des preußischen Staats, an seinem Geburtsort sich aufhalte; daß er seinen Tod und seine Beerdigung nur vorgespiegelt, um eine Summe von 10–15000 Thalern in zwei Lebensversicherungsanstalten zu erheben. Das Dunkel ist hinsichts der Quelle dieser Nachrichten für das Publicum, wenigstens vor dem öffentlichen Verfahren, nicht aufgehellt worden, was seine wohl zu rechtfertigenden Gründe hat. Die Polizei aber fand die Quelle heraus, oder sie lieferte ihr wenigstens Das, worauf es ankam. Die genannte Person war der kopenhagener Schneidermeister Franz Tomascheck. Er lebte nicht allein, in Böhmen, in der Nähe seines Geburtsorts Sobietusch, sondern unter seinem Namen ! Wenn hier ein Betrug, woran nicht zu zweifeln, obwaltete, so war sein Bruder Anton, der ihn als todt gemeldet und begraben lassen, der Mitschuldige, es ward daher zunächst zu seiner Verhaftung geschritten, während man zugleich an die östreichischen Behörden Requisitionsschreiben erließ, um das Erfoderliche gegen Franz Tomascheck zu verfügen. Anton Tomascheck erscheint bei seiner Verhaftung wie vom Donner gerührt. Das Unerwartetste für ihn war eingetreten, der Eidesleister mit dem eisernen Band, der die Gerichte und alle Welt herausgefodert, verlor alle Fassung, und legte schon bei der polizeilichen Vernehmung ein vollständiges Bekenntniß ab: sein Bruder Franz sei nicht bei ihm gestorben, sondern man habe ihn künstlich sterben lassen, einen leeren, wenigstens einen Sarg ohne Leiche begraben. Es habe dabei den Betrug gegen eine londoner und eine kopenhagener Lebensversicherungsgesellschaft gegolten, und die Erhebung einer Summe zum Gesamtbetrage von etwa 10000 Thalern. Der Todtenschein, d. h. das ärztliche Attest, auf Grund dessen derselbe ausgefertigt worden, sei auf den Namen eines Dr. Meyer von dem hiesigen Wundarzte Kunze ausgefertigt worden. Auch Kunze ward hierauf verhaftet, und legte bald ein im Wesentlichen damit übereinstimmendes Bekenntniß ab. Demnächst schritt man zur Eröffnung des Grabes auf dem Hedwigskirchhof. Es geschah in der Nacht. Bei Fackelschein ward der Rasenhügel abgestochen und erfolgte die Ausgrabung unter der gespanntesten Erwartung der Anwesenden. Der Sarg ward noch ziemlich erhalten aus dem Schoos der Erde hervorgeholt, seine Identität vor den Deputirten der Polizei und Justiz anerkannt, der Sargdeckel aufgeschlagen und – statt der modernden Leiche ein mit Stroh umwickeltes Plättbret, Hobelspäne und andere in Verwesung übergegangene Substanzen vorgefunden. Das Plättbret, wird uns berichtet, sei noch mit einem Sterbehemde bekleidet gewesen und eine weiße Mütze war ihm aufgesetzt! Die Behörden in Böhmen hatten der preußischen Requisition entsprochen. Franz Tomascheck ward dort verhaftet und vernommen. Auch er hatte den Verbrechermuth verloren, und gestand – seine Identität mit dem Todten und noch etwas mehr: In Kopenhagen sei es ihm, in Folge der bösen Zeitläufte, schlimm ergangen. Er habe deshalb nach seinem Vaterlande Böhmen zurückkehren wollen. Unterwegs sei er in Berlin bei seinem Bruder erkrankt. Ein heftiger Bluthusten habe ihn befallen. In Folge dessen sei er wol in eine Erstarrung verfallen, die ihm den Anschein des Todes gegeben. Da sei er plötzlich erwacht, als ein starker Blutklumpen sich aus seinem Munde gelöst. Zu seinem Entsetzen sah er, daß ein Sarg neben ihm stand. Man hatte ihn also für einen Todten gehalten, man hatte ihn lebendig begraben wollen. Von unaussprechlicher Angst durchschüttert, war er aufgesprungen, aus dem Hause fortgerannt nach dem Frankfurter Bahnhofe, ohne von Jemand Abschied zu nehmen, von Jemand gesehen zu werden, sei dort, kaum sich selbst Rechenschaft gebend, was er thue, eingestiegen, nach Görlitz und von da nach Böhmen gefahren. Die österreichischen Behörden lieferten ihn zur Untersuchung nach Berlin ab. Auch hier blieb er bei dieser romanhaften Aussage und wollte von nichts mehr wissen. Als ihm jedoch das Bekenntniß seines Bruders Anton vorgehalten ward, verließ ihn seine Erfindungskraft, und er legte ein erstes Geständniß ab, welches im Allgemeinen dem seines Bruders entsprach. Nach dem Schluß der Untersuchung wurden am 15. April 1852 die drei Angeklagten, Anton und Franz Tomascheck und der Wundarzt Kunze, vor Gericht gestellt. Eine vierte Mitangeklagte, die Ehefrau des berliner Tomascheck, war inzwischen gestorben. Alle drei Angeklagte waren bis da in den wesentlichen Punkten vollkommen geständig gewesen. Aus diesem Grunde hatte sowol die Staatsanwaltschaft als der Gerichtshof eine weitläufige Beweisaufnahme über alle Thatumstände nicht für nöthig erachtet. Nachdem aber die Anklageacte verlesen war, widerrief Franz Tomascheck sein in der Voruntersuchung abgelegtes Geständniß. Nur in einer an Wahnsinn grenzenden Gemüthsstimmung habe er sich dazu hinreißen lassen, es abzugeben, wie man verlangt. Er sei weder der Urheber eines solchen Betrugs gewesen, noch habe er wissentlich mitgespielt. Er habe sein Leben allerdings in den genannten beiden Gesellschaften versichert, aber weder verabredet noch selbst unternommen, den Todten zu spielen. Er habe von nichts gewußt, was nach seinem Verschwinden aus Berlin vorgenommen, und erst von dem gewagten Unternehmen erfahren, als ihm sein Bruder Anton von dem eingegangenen Capital etwas Geld nach seinem Aufenthaltsorte in Böhmen zukommen lassen. Die Untersuchung konnte nicht als geschlossen betrachtet werden, wo die wol sonst zu beschaffenden Beweismittel, um das frühere Geständniß zu kräftigen, nicht in Bereitschaft waren, und auf Antrag des Vertheidigers des Hauptangeklagten ward die Verhandlung ausgesetzt, um die kopenhagener Gerichte, bei denen inzwischen die Untersuchung gegen die dort verbliebene Familie des Franz Tomascheck eröffnet war, zur Übersendung der Correspondenz zwischen derselben und dem hier verhafteten Gatten und Vater und zu einer speciellen Vernehmung der Ehefrau zu veranlassen. Darüber vergingen gegen fünf Monate; bei der nächsten öffentlichen Gerichtssitzung, am 4. September 1852, schien aber die große Theilnahme des Publicums für den seltenen Fall noch nicht gewichen, obwol der Proceß, wie man schon aus der vorigen Sitzung entnehmen konnte, keine neuen Entwickelungen versprach. Mit desto größerer Neugier betrachtete man die Personen der Angeklagten, auch hier ohne Das zu finden, was man erwartet. Der Betrug erschien ein so raffiniert ersonnener und durchgeführter, die Idee so originell und einzig in ihrer Art, daß man, bei aller moralischen Verwerflichkeit des Verbrechens, darüber erstaunen mußte, wie er im Hirn zweier Menschen von untergeordneter Geistesbildung entstehen können, die hinwiederum durch ihr nachmaliges Betragen einen so hohen Grad von Unüberlegtheit und Gedankenschwäche an den Tag gelegt hatten. Aber wenn man auf ein tragikomisches Schauspiel gehofft, wo die letztere Eigenschaft vorwalten und man durch kecke Vertheidigung und Witzesblitze, deren man so kecke Betrüger fähig hielt, auch zur Erheiterung sich gestimmt finden würde, so war die Wirkung eine ganz entgegengesetzte. Die auf der Anklagebank saßen, waren nur beklagenswerthe Personen, denen man viel Mitleid, aber keine andere Theilnahme schenken mochte. Sonst vorwurfsfreie Menschen, zum Theil mit bessern Verhältnissen bekannt, hatten sie, von der Noth gedrückt, durch eine pfiffige Speculation sich auf einen Schlag helfen zu können geglaubt. Es war eine Betrügerei, auf die sie ihre ganze Geisteskraft gewandt, aber eine, die weder ihnen, noch eigentlich dem Publicum moralisch als etwas so besonders Verdammungswürdiges erschien, da ja kein einzelner Mensch dadurch zu Schaden kam, und selbst die Anstalten, welche ihn trugen, insofern nicht, als Franz Tomascheck nach dem natürlichen Lauf der Dinge ja doch einmal sterben und die Institute seinen Erben die versicherte Summe auszahlen mußten; nur verfrüht hatten sie durch ihre sinnreiche Veranstaltung den Termin. Es ist möglich, daß sie damit ihr Gewissen beschwichtigt hatten, wie auch im Publicum sich Neigung zeigte, ihnen moralisch die Versündigung nachzusehen, wenngleich sich wol keine einzige Stimme erhob, welche ihre Verurtheilung vor dem menschlichen Gerichte nicht gerecht oder ihre Strafe zu hart gefunden hätte. Sie selbst aber erschienen nicht als die Helden eines kühnen Gaukelspiels, die zu aller Zeit ein gewisses Interesse vor jedem Publicum und in allen Nationen in Anspruch nahmen, sobald die intensive Kraft des Verstandes und der Schlauheit nur, so zu sagen, ein verbrecherisches Kunstwerk hervorgebracht hat, dessen Eindruck den des sittlichen Abscheus überwiegt – wie es ja bei den Spaniern, und zu einer Zeit, wo man sie am wenigsten der sittlichen Verworfenheit zeihen konnte, eine ganze Literatur gab, welche die Schelmenstreiche berühmter Gauner und Diebe zum Gegenstand hatte – sie, die drei Angeklagten, sagen wir, erschienen nichts weniger als in diesem Lichte, vielmehr als geknickte Menschen. Durch einen verbrecherischen Satz auf eine falsche Karte hatten sie ihr ganzes Lebensglück verscherzt; vor sich sahen sie, statt der lachenden Zukunft, die ihnen so nahe schien, nichts als Schmach, Elend, Vernichtung aller ihrer Hoffnungen, und ohne einen Heroismus, der, wenn sie dazu angethan gewesen, nirgends einen Quell fand, um daraus zu schöpfen, gingen sie als Opfer dem Schlachtmesser entgegen. So erschienen sie dem Publicum, das sich, in ganz anderer Erwartung, zu den Thüren des Saals gedrängt hatte. Franz Tomascheck, wahrscheinlich der Urheber und die Seele des Complots, ein Mann, dem man die fünfzig Jahre noch nicht ansah, war eine stattliche Figur. Von starkem, dunkelblondem Haar, hatte er einen auf die Brust hinabfallenden Bart von gleicher Farbe. Sein Gesicht war nicht ohne Ausdruck. Eine vorspringende Adlernase gab den nicht unschönen Zügen eine gewisse Entschlossenheit. Während der Verhandlung hielt er sich in einer Stellung, dem Publicum halb den Rücken zugewandt, während sein zwinkernder Blick immer nach einem Punkte gerichtet war. Von seinem Bruder Anton wissen die Berichterstatter eben nichts zu sagen, als daß an ihm nichts Bemerkenswerthes gewesen. Soviel Geschrei er als Eidesleister mit dem eisernen Ringe gemacht, so wenig Eindruck machte seine Erscheinung. In seinem platten Gesichte habe man nichts von List und Schlauheit, nicht einmal den Ausdruck gefunden, den die in Holz geschnittene Fratze des Eidesleisters gehabt. Er folgte der Verhandlung mit augenscheinlich ängstlicher Erwartung; seine Stimme, wenn er sprach, klang weinerlich. Der Wundarzt Kunze war eine hagere, ärmliche Gestalt, der unwillkürlich an Shakspeare's armen Apotheker erinnerte, welcher Romeo gegen das Gesetz das Gift verkauft. Ein Mann in den Vierzigen, sah er viel älter aus; sein Gesicht so fleischlos, daß man die Schädelbildung erkennen konnte. Sein Haar sehr dünn, die ganze Erscheinung eine krankhafte. Während der längsten Zeit seiner Haft hatte er sich auf dem Lazareth der Stadtvogtei befunden. Er erregte die meiste Theilnahme. Niemand zweifelte, daß er nicht der Urheber des Plans gewesen, daß er nicht freiwillig dazu getreten, sondern nur, von Armuth gedrückt, um des Lohnes willen, den man ihm versprochen. Dieser war aber, wie sich zeigen wird, im Verhältniß zu dem Wagestück und der Gefahr, die ihn ereilte, so unverhältnißmäßig gering, daß man auch um deswillen zum Mitleid mit seiner Schwäche in jeder Beziehung hinneigte. Was in der Untersuchung ermittelt worden und für die Öffentlichkeit bestimmt war, ist in der Anklageacte enthalten, die wir um deshalb in ihrem wesentlichen Inhalte hier wiedergeben. Der Schneidermeister Franz Tomascheck, 51 Jahre alt, aus Sobietusch in Böhmen gebürtig, seit etwa 25 Jahren in Kopenhagen ansässig und verheirathet, traf am 23. October 1848 bei seinem hierselbst wohnhaften Bruder, dem Schneidermeister Anton Tomascheck zum Besuche ein, erkrankte angeblich bald nach seiner Ankunft und verstarb, laut eines mit Dr. Meyer unterzeichneten Todtenscheins vom 21. November, am 20. November Nachts zwischen 11 und 12 Uhr an wiederholtem Bluthusten. Die Beerdigung fand am 24. November auf dem St.-Hedwigskirchhofe statt. – Franz Tomascheck war seit dem 12. December 1845 bei der Lebensversicherungsanstalt zu Kopenhagen auf Höhe von 1000 Reichsbankthalern, und seit dem Juli 1848 bei der londoner Lebensversicherungsanstalt »Globe« mit 1000 Pfund Sterling versichert. Beide Summen sollten nunmehr seinen Erben gezahlt werden, und Anton Tomascheck übersandte die hierzu erfoderlichen Nachweise und Papiere über den Tod seines Bruders Franz an dessen Ehefrau, nämlich den von dem Propst Brinkmann unterzeichneten Todtenschein und einen Bericht des Dr. Meyer vom 28. December 1848 über das Absterben des Franz Tomascheck, welcher letztere zunächst von dem Polizeicommissar des Reviers u.s.w., zuletzt von dem dänischen Gesandten attestirt war. Die londoner Gesellschaft ließ jedoch, ehe sie Zahlung leistete, durch ihren hiesigen Agenten nähere Ermittelungen über den Tod des Franz Tomascheck anstellen. Bevor dieser sich aber mit dem Arzte in Verbindung gesetzt hatte, traf der Bevollmächtigte der Gesellschaft, Fuchs, hier ein. Dieser erfuhr von Anton Tomascheck, daß der eigentliche behandelnde Arzt der Chirurg Kunze gewesen und der Dr. Meyer erst hinzugerufen worden sei, als die Krankheit bereits gefährlich geworden war. Fuchs legte hierauf dem Kunze sechs Fragen über die letzte Krankheit des Franz Tomascheck zur schriftlichen Beantwortung vor und Kunze hat auch diese sechs Fragen ganz ausführlich unter Vortrag einer genauen Krankheitsgeschichte beantwortet, dabei ausdrücklich erwähnt, daß auch alle ärztliche Hülfe seines Herrn Collegen vergeblich gewesen sei. Durch dieses Attest war Fuchs zufriedengestellt, berichtete an die Gesellschaft und wurden nunmehr gegen Aushändigung der betreffenden Policen der Ehefrau des Franz Tomascheck die Versicherungssummen von 1000 Reichsbankthalern am 13. April 1849 und 1000 Lstr. in vier Wechseln, welche am 10. Mai 1849 vorgelegt sind, gezahlt. – Im Anfang des Jahres 1851 ging der hiesigen Polizeibehörde die Mittheilung zu, daß während der vergangenen unruhigen Zeiten in Berlin eine gegenwärtig noch lebende und an ihrem Geburtsorte außerhalb des preußischen Staats sich aufhaltende Person durch Vorspiegelung ihres erfolgten Todes und durch eine scheinbare Beerdigung einen Betrug behufs Erhebung einer Summe von 10 oder 12000 Thalern bei einer londoner Lebensversicherungsanstalt und einer andern Sterbekasse verübt habe. Die veranlaßten Recherchen leiteten auf den Franz Tomascheck, und nachdem ermittelt war, daß derselbe noch am Leben sei und sich in Böhmen in der Nähe seines Geburtsorts aufhalte, wurde Anton Tomascheck verhaftet. Derselbe legte sogleich bei seiner polizeilichen Vernehmung das Geständniß ab, daß durch Fingirung des Todes seines Bruders ein Betrug gegen eine londoner und eine kopenhagener Lebensversicherungsgesellschaft auf Höhe von etwa 10000 Thalern verübt worden sei, und nannte als Aussteller des auf den Namen Dr. Meyer lautenden Beerdigungsscheins den Angeklagten Wundarzt Kuntze, welcher demnächst gleichfalls zur Haft gebracht wurde. Die Eröffnung des angeblichen Grabes des Franz Tomascheck auf dem hiesigen katholischen St.-Hedwigskirchhofe ergab gleichzeitig, daß der Sarg keinen Leichnam, sondern nur Hobelspäne und ein mit Stroh umwickeltes Plättbret enthielt. Franz Tomascheck wurde inzwischen von seinem Aufenthaltsort Sobietusch durch die kaiserlich östreichischen Gerichtsbehörden zum Gewahrsam gebracht, und nachdem daselbst das Erfoderliche zur Aufklärung des verübten Verbrechens bewerkstelligt worden war, hierher abgeliefert. Derselbe gab anfänglich bei seiner Vernehmung vor dem Untersuchungsrichter des Landgerichts zu Königsgrätz, sowie bei seiner ersten Vernehmung hierselbst an, er habe, durch bedeutende Verluste, die er in Kopenhagen erlitten, veranlaßt, den Entschluß gefaßt, in seine Heimat Böhmen zurückzukehren. Unterwegs sei er in Berlin bei seinem Bruder am Bluthusten heftig erkrankt, sodaß er zwei Tage lang wie todt dagelegen. Am dritten Tage sei er, indem sich ein tüchtiger Blutklumpen aus seinem Munde gelöst, wieder zu sich gekommen und habe er bemerkt, daß er in oder neben einem Sarge liege. Er habe sich vor Schrecken angezogen, sei nach der Frankfurter Eisenbahn gegangen und über Görlitz nach Böhmen gereist. Nachdem ihm jedoch das Geständniß seines Bruders vorgehalten worden, hat auch Franz Tomascheck ein Geständniß abgelegt, welches nur in einigen Punkten von der Aussage seines Bruders abweicht. Das Resultat der in der Voruntersuchung angestellten Ermittelungen ist folgendes: Franz Tomascheck hat sich unterm 12. December 1845 in die kopenhagener Lebensversicherungsgesellschaft auf Höhe von 1000 Reichsbankthalern eingekauft, diese Summe jedoch nicht baar eingelegt (!?), sondern blos die jährliche Prämie von 39 Thalern 26 Schilling erlegt, in Folge dessen seinen Erben nach seinem Ableben die Summe von 1000 Reichsbankthalern ausgezahlt werden mußte. Derselbe hat sich ferner im Juli 1848 in die londoner Lebensversicherungsgesellschaft Globe durch Vermittelung des Agenten derselben in Kopenhagen, des portugiesischen Consuls A.H. Garrigues, mit 1000 Pfund Sterling und zwar mit 500 Pfund auf ein Jahr eingekauft, diese Summe jedoch gleichfalls nicht baar eingezahlt, sondern nur die vorgeschriebene Prämie auf ein halbes Jahr mit resp. 5 Pfund 13 Schilling 3 Pence und 5 Pfund 10 Schilling 7 Pence voraus entrichtet. Er hat über die genannten Versicherungen von der kopenhagener Gesellschaft eine Police d.d. den 12. December 1845 über 1000 Reichsbankthaler, von der londoner Gesellschaft drei Policen, d.d. den 24. Juli 1848 über resp. 250, 250 und 500 Pfund erhalten. Dadurch, daß er die Hälfte der 1000 Pfund nur auf ein Jahr versicherte, ersparte er an Prämie, da die Prämie für die Versicherung auf ein Jahr wegen der geringen Wahrscheinlichkeit eines so schnellen Ablebens kaum die Hälfte des Betrags der Prämie für eine Versicherung auf Lebenszeit ausmacht. Wenige Monate, nachdem diese Versicherung bei der londoner Gesellschaft bewerkstelligt worden war, will nun Franz Tomascheck durch häusliche Zerwürfnisse, unverschuldete Verluste und durch die Verfolgungen, denen die Deutschen damals in Dänemark ausgesetzt waren, den Entschluß gefaßt haben, in seine Heimat nach Böhmen zurückzukehren, wohin ihm seine Familie verabredetermaßen später nachfolgen sollte. Er kam gegen Ende des October 1848 bei seinem Bruder Anton Tomascheck in Berlin an. Hier ist, nach seiner Angabe, als er das unverschuldete Elend gewahrte, in welchem sein Bruder und dessen Familie lebte, zuerst die Idee in ihm rege geworden, sich und seinem Bruder auf eine Weise zu helfen, bei welcher kein einzelner Mensch einen fühlbaren Verlust erlitte, nämlich durch Fingirung seines Todes die genannte Versicherungssumme zu erheben, welche er ursprünglich angeblich nur in Folge seiner durch Seelenleiden herbeigeführten Krankheit und in der Absicht, daß seine Familie bei seinem voraussichtlich nicht lange dauernden Leben wenigstens nach seinem Tode etwas zu leben haben sollte, gezeichnet haben will. Er fragte daher seinen Bruder Anton, ob es denn nicht möglich sei, bei den häufigen Aufläufen und Handgemengen hierselbst eine Leiche zu bekommen, diese an seiner statt zu begraben und dann auf Grund des Todtenscheins die Versicherungssumme zu erheben. Anton Tomascheck will ursprünglich die Mitwirkung bei diesem Plane abgelehnt und seinem Bruder vorgehalten haben, daß es gar nicht so leicht sei, eine Leiche zu bekommen, sodann aber, da sein Bruder wiederholt geäußert, daß er sich das Leben nehmen müsse, weil er nicht zu seiner Frau, die aus guter Familie stamme und mit ihm um ihr ganzes Vermögen gekommen sei, zurückkehren könne, sich aus brüderlicher Liebe bewogen gefunden habe, zu dem Betruge seinen Beistand zu leihen. Zu diesem Behufe setzte sich Anton Tomascheck mit dem angeklagten Wundarzt Kunze, welcher schon früher seine Familie ärztlich behandelt hatte, und der seit dem Sommer 1848 eine amtliche Stellung beim Arbeitshause bekleidete, aber noch nicht vereidigt war, in Verbindung. Anton Tomascheck behauptet, er habe dem Kunze sogleich mitgetheilt, daß den Kindern seines Bruders nur durch einen Todtenschein geholfen werden könne. Kunze habe, nachdem er sich die Sache einige Tage überlegt, geäußert, daß es mit dem Todtenscheine nicht so rasch ginge, und daß Franz Tomascheck vorher einige Wochen zum Schein krank sein müsse, weil die Sache sonst zu sehr auffallen würde. Darauf habe sein Bruder, welcher nicht im mindesten krank gewesen, etwa acht Tage lang das Zimmer und zwei Tage das Bett gehütet; Kunze sei während des vierwöchigen Aufenthalts seines Bruders nur drei mal gekommen und zwar um sein, des Anton Tomascheck krankes Kind zu besuchen. Auch Franz Tomascheck gibt an, sein Bruder habe ihm mitgetheilt, daß der Doctor die Ausstellung eines Todtenscheins auf sich nehmen wolle. Er selbst habe den Kunze nur eines Sonntags Abend zu Gesicht bekommen, ohne mit ihm zu sprechen. Derselbe habe mit ihm nichts zu thun haben wollen, sondern sich lediglich mit seinem Bruder besprochen. Nach dreiwöchentlichem Aufenthalte habe er, Franz Tomascheck, abreisen zu müssen erklärt, weil er sich geängstigt und damit seine Baarschaft, angeblich 250 Thaler, nicht vollends darauf gehen sollte. Darauf habe ihm sein Bruder von Kunze den Bescheid gebracht, er solle nur hier bleiben und sich gedulden. Sein Bruder und seine Schwägerin hätten ihm nun Medicin gebracht, und hat er auf deren Verlangen einige Tage das Bett hüten müssen. Nachdem auf diese Weise der auszuführende Betrug eingeleitet worden war, holte Anton Tomascheck nunmehr am 21. November von dem Revier-Polizeibureau ein Beerdigungsschein-Formular und stellte es dem Kunze zur Ausfüllung zu. Die ausgefüllten Rubriken 1, 2, 3, 4 und 13 dieses Formulars, betreffend Namen, Wohnung, Alter und Sterbestunde des Verstorbenen und der Name der Kirche sind wahrscheinlich nach dem hiesigen Gebrauch von dem Polizeisecretär bei Abholung des Formulars ausgefüllt worden. Die Rubriken 8 bis 12 hat geständlich Kunze, vollständig bewußt, daß es sich behufs Ausführung eines Betrugs um die Ausstellung eines falschen Todtenscheins handle, ausgefüllt. In die Rubrik 5, »Name des behandelnden Arztes«, hat er den Namen Dr. Meyer geschrieben, weil er selbst zur Ausstellung eines Todtenscheins nicht befugt war, und in den Rubriken 6, 7, 8 und 10 bezeugt, daß der Verstorbene ihm persönlich bekannt gewesen, daß die gewöhnlichen Zeichen des gewissen Todes eingetreten, der Tod durch wiederholten Bluthusten erfolgt und die Krankheit nicht ansteckend gewesen sei. Die Rubriken 9, 11 und 12 sind von Kunze als unerheblich durchstrichen. Unter dem Beerdigungsschein befindet sich ein undeutliches, schwarzes Polizei-Commissariatssiegel, in welchem namentlich die Nummer des Reviers nicht erkennbar ist. Anton Tomascheck gibt an, daß er den Beerdigungsschein bei dem Polizeicommissar Damm habe stempeln lassen. Demnächst kaufte Anton Tomascheck einen Sarg für fünf Thaler und ließ denselben in seine Wohnung bringen. Im Hause verbreitete sich seiner Angabe nach hierdurch und weil sein Bruder, der sich in einer Hinterstube aufhielt, nicht mehr gesehen wurde, von selbst das Gerücht, daß der Letztere verstorben sei. Die beiden Brüder umwickelten darauf ein Plättbret mit Stroh und Anton Tomascheck, der das Übrige zur Beerdigung vorbereitete, legte dasselbe in den Sarg und that unter Andern auch die Gedärme einer Gans hinein, um im Sarge einen faulen Geruch hervorzubringen und zugleich um seinen 11jährigen Sohn, der die Leiche seines Onkels noch einmal zu sehen wünschte, hiervon unter dem Vorgeben, daß die Leiche schon röche, abhalten zu können. Franz Tomascheck reiste sodann am 23. November früh 7 Uhr mit dem Frankfurter Bahnzuge ab. Anton Tomascheck aber ließ am nächsten Morgen um 7-1/2 Uhr den Sarg, den er selbst zugenagelt hatte, auf dem St.-Hedwigskirchhofe vor dem Oranienburger Thor beerdigen, wobei er als einziger Leidtragender in einer Trauerkutsche folgte. – Es handelte sich nun darum, auf Grund des vorgespiegelten Todesfalls die Versicherungssumme zu erheben. Hierzu bedurfte es eines neuen Attestes. Nach hiesigem Gebrauch bleibt nämlich der erste Beerdigungsschein stets in den Händen der Polizeibehörde. Auf Grund desselben wird von Seiten der Kirche sodann ein förmlicher Todtenschein ausgestellt. Ein solcher ist auch im vorliegenden Fall über das Ableben des Franz Tomascheck durch den Propst Brinkmann hierselbst ausgestellt worden. In gewöhnlichen Fällen genügt ein derartiges kirchliches Attest zur Beglaubigung eines Todesfalls. Der §. 24 der Statuten der kopenhagener Lebensversicherungsanstalt aber verlangt, bevor die Versicherungssumme ausgezahlt werden könne, nicht allein einen Bericht des behandelnden Arztes über die letzte Krankheit, sondern auch ein förmliches, von der Obrigkeit des Orts auszustellendes Todtenattest, auf welchem, wenn der Tod im Auslande erfolgte die Unterschrift der Obrigkeit durch die dänische Gesandtschaft beglaubigt sein muß. Der Plan der Gesellschaft Globe verlangt ohne Zweifel gleiche Atteste. Anton Tomascheck muß hiervon genau unterrichtet gewesen sein, denn er hat durchaus nach diesen Vorschriften gehandelt. Der vom Propst Brinkmann unterm 26. November 1848 ausgestellte Todtenschein war zur Erhebung der Versicherungssumme nicht genügend. Kunze stellte daher ein zweites Attest aus, wörtlich lautend: »Der Herr Franz Tomascheck kam im Monat October a. e. aus Kopenhagen hier an, um seinen noch lebenden Bruder, den Schneidermeister Anton Tomascheck, zu besuchen, wo er durch wiederholten Bluthusten und daraus hervorgegangenem Brustleiden, bei allen Heilbemühungen am 20. November des Nachts um 11-1/2 Uhr gestorben ist. Vom 29. October an habe ich den Verewigten ärztlich behandelt und mich vielfach überzeugt, daß ihm von seinem Bruder und übrigen Angehörigen die innigste Theilnahme und liebevollste Pflege in jeder Beziehung bis an sein seliges Ende zu Theil geworden ist, was den Hinterbliebenen in der Ferne gewiß großen Trost und Beruhigung gewähren muß und ich auf Verlangen der Pflicht und Wahrheit getreu hiermit bezeugen kann. Berlin, den 28, December 1848. Dr. Meyer, praktischer Arzt und Geburtshelfer.« Unter diesem Attest befand sich ein rothes Siegel, welches in gothischer Schrift die Buchstaben A. M. und einige Symbole (zwei verschlungene Hände und einen Todtenkopf über zwei Gebeinen) trägt. Kunze gibt an, daß er das zu diesem Siegel gehörige Petschaft schon vor längerer Zeit bei einem Juden in der Papenstraße gekauft und beabsichtigt habe, das M. in K., seinem eigenen Namen entsprechend, umändern zu lassen. Anton Tomascheck dagegen behauptet, Kunze habe sich von ihm ausdrücklich 1 Thaler 10 Silbergroschen erbeten, und auch 25 Silbergroschen erhalten, um ein entsprechendes Petschaft machen zu lassen. Noch widersprechendere Angaben liegen hinsichtlich der Beglaubigung dieses Attestes durch die Behörden vor. Es befindet sich nämlich unter dem Attest folgende Beglaubigungsformel: »Daß der mir von Person bekannte praktische Arzt und Geburtshelfer, Dr. med. Meyer, in der Auguststraße No. 17 wohnhaft, vorstehendes Attest unterschrieben hat, bescheinige ich hiermit. Berlin, den 29. December 1848. Schlöpke, Polizeicommissar.« Daneben befindet sich das Siegel des 19. Polizeireviers. Die Unterschrift des Schloepke ist wieder durch den Polizeipräsidenten von Hinckeldey beglaubigt und dahinter folgen nächst rückbezüglichen Beglaubigungen durch den Director im Ministerium des Innern, von Puttkammer, den Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Grafen Bülow, den schwedischen Ministerresidenten D'Ohsson und den englischen Geschäftsträger Henry Howard. Ob der Schlöpke dies Attest wirklich unterschrieben oder ein Dritter seine Unterschrift nachgemacht hat, darüber schweben noch die Ermittelungen. Anton Tomascheck sagt hierüber: Er sei mit dem qu. Attest wieder zu seinem Revier-Polizeicommissar Damm gegangen. Damm hat, wie er selbst bestätigt, den ersten Beglaubigungsvermerk, mit Ausnahme der Unterschrift und des Polizeisiegels, unter das Attest gesetzt, während des Schreibens aber gefragt, ob der Aussteller des Attestes, der Dr. Meyer in der Neustädtischen Kirchgasse sei, und auf die Erwiderung, daß derselbe Auguststraße 17 wohne, dem Anton Tomascheck die Weisung ertheilt, sich an den betreffenden Reviercommissar zu wenden, jedoch die Beglaubigungsformel mit Ausnahme der Unterschrift zu Ende geschrieben, angeblich, damit nicht zwei verschiedene Handschriften zusammenkämen. Er habe sich hierauf zu dem in der Auguststraße oder Großen Hamburger Straße wohnenden Reviercommissar Schlöpke begeben und habe derselbe, nachdem er gefragt, wo der Dr. Meyer wohne, und von ihm zur Antwort erhalten habe: »Auguststraße 17«, den Todtenschein in seiner, des Tomascheck Gegenwart, unterschrieben und darauf seinem Schreiber zugestellt, der ihn unterstempelt habe. Mit dem Dr. Meyer selbst habe er niemals unterhandelt. Derselbe sei bei der ganzen Angelegenheit nicht betheiligt; dagegen habe ihn Kunze allerdings instruirt zu sagen, daß er ihm den Dr. Anton Meyer zugeführt hätte, daß derselbe Militärarzt sei und in der Auguststraße wohne; er selbst, Kunze, werde, wenn er gefragt werde, angeben, daß der Dr. Meyer nach Amerika ausgewandert sei. Der Dr. Meyer, früher Auguststraße 17 wohnhaft, hat eidlich erhärtet, daß er von der ganzen Sache nichts wisse, noch weniger in derselben thätig gewesen sei. Er will Schlöpke nur von Ansehen kennen und stets nur ein und dasselbe Petschaft mit den lateinischen Buchstaben A. M. und einer um einen Stab gewundenen Schlange als Symbol geführt haben. Kunze selbst bestreitet zwar, Anton Tomascheck in der angegebenen Art instruirt zu haben, behauptet vielmehr, daß derselbe auf seine bei der Polizei gemachten Angaben wahrscheinlich von selbst gekommen sei, da ein Dr. Meyer früher dessen Kinder behandelt habe; übrigens aber bestätigt er, daß der Dr. Meyer ihm unbekannt und bei der Sache nicht betheiligt sei. Der \&c. Schlöpke hat seine Unterschrift nicht recognoscirt. Es ist hiernach nicht mit Gewißheit ermittelt, auf welche Weise die Unterschrift: »Schlöpke, Polizeicommissar«, unter den Todtenschein gekommen ist. – Nachdem das Attest mit den übrigen Beglaubigungen versehen war, schickte Anton Tomascheck dasselbe nebst dem Brinkmann'schen Todtenschein und einigen Recepten, die ihm Kunze noch auf sein Verlangen für den Fall, daß man in Kopenhagen dergleichen Belege für die Krankheit des Verstorbenen für erfoderlich halten sollte, ausstellte, an die Frau des Franz Tomascheck in Kopenhagen. Die Letztere hat demnächst auf Grund dieser Todtenscheine beide Versicherungssummen, nämlich: 1) 1000 Reichsbankthaler bei der kopenhagener Gesellschaft am 13. April 1849, 2) von der Gesellschaft Globe in London 1000 Pfund Sterling in Wechseln laut Quittung vom 10. Mai 1849, gegen Aushändigung der betreffenden Policen und der Todesatteste ausgezahlt erhalten. Vor der Auszahlung hatte die Gesellschaft Globe im Februar 1849 ihren hiesigen Agenten Fischer angewiesen, sich nach den Umständen des plötzlichen Ablebens des Franz Tomascheck näher zu erkundigen. Fischer begab sich zu Anton Tomascheck, und dieser und seine Frau theilten ihm unter innigem Bedauern über den Tod des Franz Tomascheck mit, daß derselbe in Folge einer Erkältung auf der Reise nach Berlin hierselbst angekommen, von Blutspeien befallen worden und nach kurzem Krankenlager bei ihnen verschieden sei. Als den Arzt, welcher den Verstorbenen behandelt hätte, nannten sie dem Fischer einen Dr. Meyer, welcher in der Gegend der Linien- und Artilleriestraße wohne. Fischer ermittelte nun aus dem Wohnungsanzeiger die Wohnung des Dr. Meyer in der Auguststraße No. 17 und begab sich zu ihm, traf ihn aber nicht zu Hause. – Inzwischen traf der Bevollmächtigte der Gesellschaft Globe, Herr Christian Fuchs , hierselbst ein, und überließ Fischer demselben die weitern Nachforschungen. Durch diesen Zufall geschah es, daß der Betrug damals noch nicht entdeckt wurde. Fuchs nämlich hat sich, nach einer brieflichen Mittheilung, die Fischer von ihm erhalten haben will, demnächst mit Kunze in Verbindung gesetzt, der ihm von den Tomascheck'schen Eheleuten als der eigentliche Arzt genannt wurde, der den Verstorbenen behandelt habe, während der Dr. Meyer erst hinzugerufen worden sei, als der Zustand des Patienten gefährlicher erschienen sei. Kunze aber stellte dem Fuchs auf dessen Verlangen eine höchst ausführliche und kunstgerechte schriftliche Auskunft über den Verlauf der Krankheit und das erfolgte Ableben des Verstorbenen aus, unterschrieben: »Berlin, den 22. Mai 1849. Kunze, Assistenzarzt, Wundarzt erster Klasse und Accoucheur«, worin er beiläufig erwähnt, daß auch alle ärztliche Hülfe seines Herrn Collegen vergebens gewesen sei. Fuchs war hierdurch zufriedengestellt, berichtete das Resultat seiner Nachforschungen nach London und die 1000 Pfund Sterling wurden ausgezahlt. – Es liegt nach dem Allen objectiv ein durch Fälschung von öffentlichen und Privaturkunden unter Misbrauch eines fremden Familiennamens verübter, von dem beabsichtigten Erfolge begleiteter Betrug vor. Die Summe, um welche die beiden Versicherungsgesellschaften betrogen worden sind, betragen 1000 Pfund Sterling und 1000 Reichsbankthaler. Nach §. 18 und 19 der englischen Police, sowie nach §. 18 und 22 des Plans der kopenhagener Gesellschaft macht ein verübter Betrug, resp. eine Fälschung in den eingereichten Documenten die Policen ungültig und der Versicherte wird aller seiner Ansprüche verlustig. – Was die bei dem Betruge thätig gewesenen Personen betrifft, so ist 1) der Angeklagte Kunze geständig, der Aussteller der beiden falschen, mit dem Namen des Dr. Meyer unterschriebenen Todtenscheine, der für den Christian Fuchs ausgestellten schriftlichen Auskunft und der nach Kopenhagen gesandten Recepte gewesen zu sein und auch gewußt zu haben, daß die Papiere zur Ausführung eines Betrugs hätten benutzt werden sollen. Er räumt ferner ein, von Anton Tomascheck acht Dukaten und später 20 Thaler erhalten zu haben. Letzterer gibt an, Kunze habe, nachdem er erfahren, daß Franz Tomascheck durch den Betrug zu einer so bedeutenden Summe gelangt sei, immer mehr Geld verlangt und zuletzt behauptet, er müsse wenigstens 1000 Thaler bekommen. 2) Anton Tomascheck wird der Urheberschaft der begangenen Fälschung und zugleich der Verübung des Betrugs angeklagt. Er hat Kunze zur Ausstellung der falschen Atteste veranlaßt, deren Beglaubigung bewirkt, die Todtenscheine extrahirt, sämmtliche Papiere nach Kopenhagen gesandt und alles übrige zur Verdeckung des Betrugs Nöthige besorgt. Der Nutzen, den er davon gehabt, besteht darin, daß er durch seine Handlungen einer Schuld von 100 Thalern an seinen Bruder Franz quitt geworden ist und von demselben zur Bezahlung der ersten Rate an Kunze nicht blos acht, sondern 22 Dukaten erhalten hat. Er hatte Letztern also noch um 14 Dukaten geprellt. 3) Franz Tomascheck, obgleich bei der Ausführung mehr passiv als activ, erscheint doch als der Urheber des ganzen Betrugs, dessen specielle Ausführung er seinem Bruder überlassen. Von der erhobenen Versicherungssumme sind von der Ehefrau des Franz Tomascheck 2000 Thaler dänisch in einem auf das Haus Mendelssohn hier gezogenen Wechsel an Anton Tomascheck gesandt. Letzterer hat den Wechsel in Gemeinschaft mit Franz Tomascheck's Sohn, Ferdinand, erhoben. Beide haben den Betrag mit 1400 Thalern Preußisch Courant nach Abzug von 50 Thalern für Kunze und 60 Thalern, angeblich für den Dr. Meyer, dem Franz Tomascheck persönlich nach Böhmen überbracht. Dort hat derselbe das Geld verliehen und von den Zinsen gelebt. Die vierte Theilnehmerin an dem Betruge, die Frau des Anton Tomascheck, ist am 20. April 1850 verstorben. Die Ehefrau des Franz Tomascheck, sein Sohn und eine erwachsene Tochter sind wegen Theilnahme am Verbrechen in Kopenhagen zur Untersuchung gezogen und die bei ihnen gefundenen Gelder zur Tomascheck'schen Concursmasse genommen. Nach einem Übereinkommen zwischen dem preußischen und dem dänischen Justizministerium sollte die Aburtheilung der in Kopenhagen bei dem Betruge betheiligten Personen daselbst erfolgen, über die Schuldigen in Berlin hier erkannt werden. Die Anklage lautete auf Betrug durch Fälschung von öffentlichen und Privaturkunden. Die folgende Verhandlung ward nur als eine Fortsetzung der frühern betrachtet, auf die man in Allem, also auch in der Beweisaufnahme, Bezug nahm, welche nicht neu angeordnet war; auch wir geben daher, den Berichterstattern folgend, erst hier den Inhalt der Auslassungen der Angeklagten vom 15. April und die der wenigen Zeugen, die man damals vorzuladen für nöthig erachtet. Anton Tomascheck hatte zuerst gesprochen und mit weinerlicher Stimme in böhmischem Dialekt das in der Voruntersuchung abgelegte Geständniß wiederholt. Er schilderte die unglückliche Lage seines Bruders Franz im Jahre 1848. Seine Gemüthsstimmung sei so gewesen, daß er immer gefürchtet, er werde einen Selbstmord begehen. Nur die innigste Theilnahme für diesen Bruder habe ihn zu dem von demselben beabsichtigten Betruge bewegen können. Der ganze Plan sei in allen Einzelheiten der Ausführung vorher von ihnen Beiden verabredet gewesen, und wie er besprochen, sei er ausgeführt worden. Anton gab alsdann alle Momente ganz genau an, wie man Franz Tomascheck allmälig krank werden lassen, das Begräbniß veranstaltet, die Atteste beschafft und dieselben versendet habe. Er wich in keinem Punkte von den Angaben der Anklage ab, und fügte nur hinzu, daß er dem Wundarzt Kunze den ersten Todtenschein erst abgerungen, nachdem er ihm die acht Dukaten gezahlt. In der heutigen Gerichtssitzung änderte er nichts von seiner vorigen Auslassung. Franz Tomascheck ließ sich mit großer Lebhaftigkeit in Stimme und Bewegung auf die Anklage aus. Er erzählte, daß ihn die unglücklichen Conjuncturen des Jahres 1848, namentlich der Haß der Dänen gegen jeden Deutschen, aus Kopenhagen vertrieben und zu dem Entschlusse gebracht haben, seine Heimat Böhmen wieder aufzusuchen. Auf der Reise dahin habe er seinen Bruder Anton in Berlin besucht. Er widerrief sein ganzes in der Voruntersuchung umständlich abgelegtes Geständniß als ein unrichtiges, zu dem er durch seine an Wahnsinn grenzende Stimmung veranlaßt worden. Er bestritt, jemals mit seinem Bruder einen Plan zur Beschädigung der beiden Versicherungsgesellschaften gemacht zu haben, und behauptete, von hier nach Böhmen abgereist zu sein, ohne daß zwischen ihm und Anton Tomascheck auch nur ein Wort über diesen Betrug gesprochen worden. Er wollte von demselben erst Kenntniß erhalten haben, als ihm sein Bruder das auf den Mendelssohn'schen Wechsel einkassirte Geld nach Böhmen gebracht habe. Bei diesen Erklärungen verblieb Franz Tomascheck, obgleich er vom Präsidenten auf die Unwahrscheinlichkeit seiner Angaben im Vergleich mit dem Geständniß in der Voruntersuchung aufmerksam gemacht wurde. Kunze hatte sich als ein armer Sünder in sein Schicksal ergeben. Er bekannte, daß er sich verführen lassen, er habe die falschen Todtenscheine, Atteste und Recepte ausgestellt. Einmal habe er dafür acht Dukaten, ein anderes mal 50 Thaler erhalten, sonst aber nichts. Mit Franz Tomascheck habe er nie etwas verabredet. Er protestirte dagegen, daß der Dr. Meyer, dessen Namen er fälschlich genannt, irgendwie bei der Sache und dem Betruge betheiligt gewesen. Von den drei im vorigen Termine vernommenen Zeugen hatte der Polizeilieutenant Schlöpke bekundet: daß er nie und in keiner Art bei der Sache betheiligt gewesen, daß die Unterschrift unter der Beglaubigungsclausel des Todtenscheins zwar die größte Ähnlichkeit mit seiner Handschrift habe, aber nicht von ihm herrühre, und daß er den Dr. Meyer nie gekannt, daher schon um deswillen die Unterschrift desselben nicht beglaubigen können. Der Dr. Meyer räumte zwar ein, im Jahre 1848 in der Auguststraße No. 17 gewohnt zu haben, aber niemals mit Tomascheck in Berührung gekommen zu sein. Die Unterschrift unter den Attesten sei nicht die seine. Der Todtengräber Elmer erinnerte sich nicht mehr so genau der Umstände des Begräbnisses, daher auch nicht, ob Anton Tomascheck der einzige Leidtragende, oder ob mehre mit ihm dagewesen, recognoscirte dagegen die ihm vorgewiesenen halb schon verfaulten Breter des Sarges und des Plättbrets als diejenigen, welche bei der spätern Ausgrabung aus der Erde hervorgeholt worden. In der Sitzung vom 4. September ward nun zuvörderst mit Verlesung der vom kopenhagener Gerichte mitgetheilten Aussagen der Familienglieder des Franz Tomascheck vorgeschritten. Franz Tomascheck's Frau und Tochter hatten danach direct bekundet, daß ihr Ehemann und Vater ihnen ausdrücklich eröffnet habe, wie er durch Vorspiegelung seines Todes die Versicherungssummen zu erlangen suchen werde, und daß er zur Ausführung dieses Vorhabens von Kopenhagen nach Deutschland gereist sei. Der auch vernommene Sohn wollte nur davon gehört haben, daß in Deutschland ein Betrug verübt werden solle. Wie dies geschehen, habe er erst später erfahren. Franz Tomascheck ließ sich auch durch diese Stimme seines eigenen Bluts nicht zum Geständniß bringen. Er erklärte die Angaben für schändliche Lügen und verblieb überall bei seinen frühern, die erste widerrufenden Aussagen. Noch ward die eines in der Fremde vernommenen Zeugen verlesen. Der Agent der Versicherungsgesellschaft Globe in London bekundete, wie ihn der Wundarzt Kunze bei seinem Aufenthalte in Berlin durch seine Treuherzigkeit und seine verständigen Reden dermaßen für sich einzunehmen gewußt, daß er ihm das vollständigste Vertrauen geschenkt und sogar einmal zum Gastmahl bei sich eingeladen gehabt. Die Angeklagten hatten nichts mehr für sich anzuführen. Der Staatsanwalt legte, bezüglich des Franz Tomascheck, das größte Gewicht auf die Aussagen der ihm nächststehenden Familienglieder, die ganz ineinander stimmten und klängen. Auch die schnelle Ausführung des Betrugs nach Franz' Ankunft in Berlin lasse schon darauf schließen, daß er lange vorher beabsichtigt und durch Verabredung vorbereitet gewesen. Ein Zweifel hinsichts der Schuld der übrigen Angeklagten konnte nach ihrem Geständniß, das mit allen Beweisen übereinstimmte, nicht obwalten. Auch der Vertheidiger konnte den Betrug nicht in Abrede stellen, und bestritt nur, daß hier eine Fälschung öffentlicher Urkunden im strafrechtlichen Sinne vorliege. Das Attest eines Wundarztes könne nicht als öffentliche Urkunde gelten. Auch bestritt er die Competenz des Gerichts in Bezug auf Franz Tomascheck. Als Ausländer habe er Ausländer betrogen, es sei daher nicht an einem preußischen Gerichtshof, ihn dafür zu strafen. Der Gerichtshof berieth zwei Stunden. Er verwarf diese Einwendungen und das Erkenntniß lautete nach dem Antrage des Staatsanwalts dahin: Daß die drei Angeklagten der Fälschung öffentlicher Urkunden und des Betrugs schuldig und nach den hier Anwendung findenden Bestimmungen des alten Strafrechts für die Fälschung mit je drei Jahren Strafarbeit, für den Betrug dagegen mit einer Geldbuße von je 15333 Thaler 10 Silbergroschen, welcher für die Brüder Tomascheck im Unvermögensfalle eine je fünfjährige, für Kunze eine vierjährige Strafarbeit unterzuordnen, zu belegen, Kunze außerdem die fernere Ausübung seiner Praxis als Wundarzt erster Classe zu untersagen, derselbe zu allen Ämtern für immer unfähig zu erklären und nach ausgestandener Strafe ebenso wie Anton Tomascheck auf acht Jahre unter Polizeiaufsicht zu stellen und Franz Tomascheck des Landes zu verweisen. Wie einfach auch das Sachverhältniß durch die gerichtliche Untersuchung sich gestellt hat, ist doch nicht Alles aufgehellt. Man erfuhr nicht, woher Franz Tomascheck, nachdem das Wagestück ihm gelungen, sich mit Erfolg todt zu lügen, die Verwegenheit gehabt, statt sofort nach Amerika zu verschwinden, in Deutschland zu bleiben, in seinem speciellen Vaterlande, in seiner Vaterstadt, wo Jeder ihn kannte, keine 40 Meilen von dem Ort entfernt, wo sein Grab lag, beide durch eine Eisenbahn fast verbunden, und daß er nicht einmal aus der allergewöhnlichsten Vorsicht seinen Namen vertauscht hatte. War das reine Dummheit oder eine tollkühne Verachtung der Polizei und der Gesetze? – Andern fiel es auf, wie es dem executirenden Bruder des vermeintlichen Todten möglich geworden, die Leiche bis in die Erde zu bringen, ohne daß das Auge eines Geistlichen sie gesehen. Katholischen Begräbnissen wohne doch immer ein Geistlicher von Amtswegen bei, welcher die Leiche einsegnet. Durch welches neue Trugspiel, wenn dem so ist, es Anton möglich geworden, nun auch den Geistlichen zu täuschen! Man erinnert hierbei an den erwähnten Umstand, daß das Plättbret mit einem Sterbehemde und einer weißen Mütze bekleidet gewesen. Man ist über Manches schonend hinweggegangen, Rechnung tragend der schweren und wirren Zeit, in welcher der unerhörte Vorfall sich ereignet. Der nürnberger Kassendiebstahl 1790 - 1791 Es soll kein einzelner Zeuge wider Jemand auftreten über irgend eine Missethat oder Sünde; es sei welcherlei Sünde es sei, die man thun kann; sondern in dem Munde zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. 5. Moses, 19, 15. Am 30. Juni 1790 machte der reiche und angesehene Kauf- und Handelsmann Johann Marcus Sterbenk bei dem Bürgermeisteramte der reichsfreien Stadt Nürnberg folgende Anzeige: »Er wäre heute gegen 5 Uhr Morgens durch seine Dienstmagd Katharina Kamm geweckt und benachrichtigt worden, daß die Haus- sowie die Comptoirthüre offen stünden und daß aus dem Comptoir die dortselbst gestandene eiserne Kassentruhe gestohlen worden sei. Damnisicat habe sich hierauf selbst von der Wahrheit der Angabe der Magd überzeugt und gefunden, daß der Diebstahl vermittelst Auslösung einer Fensterscheibe, welche in der auf die Hausflur führenden Comptoirwand eingefügt gewesen, nach vorhergegangener Eröffnung der Hausthüre mit Dietrich oder Nachschlüssel verübt worden. Verdacht könne er zur Zeit gegen Niemand aussprechen. Er bitte gehorsamst, daß ihm zur Wiederhabhaftwerdung seines Eigenthums oberherrliche Hülfe geleistet und sonst nach den Gesetzen und Observanzen des angezeigten Diebstahls wegen weiter verfahren werden möge.« Den Inhalt der ihm entwendeten Kasse gab er auf ungefähr 2000 Gulden an. Späterhin erklärte er unter Vorlage eines Extracts aus seinem Handelsbuche und unter Eidesleistung, »daß sich in der Nacht vom 29. auf den 30. Juni in der gestohlenen Kasse nicht mehr als 1828 Gulden 20 Kreuzer baar befunden.« Diese Anzeige ward noch am selben Tage an das Schöffenamt abgegeben, welches damals zu Nürnberg mit Instructionsgewalt der peinlichen Processe bekleidet war. Ein schnelles und energisches Einschreiten schien nothwendig und es ward auch, freilich nach Maßgabe des damaligen Verfahrens, von den Inquirenten, den Schöffen von Harsdorff und von Geuder, mit allem Amtseifer und Umsicht verfahren. Requisitionen wurden an das Polizei- und Kriegsamt sofort erlassen und demnächst zur Vernehmung der Hausgenossen und Dienstboten geschritten. Dagegen fand eine Vornahme des Augenscheins an Ort und Stelle des verübten Verbrechens nicht statt. Die noch in unantastbarer Autorität gültige »Carolina« schreibt eine solche ex officio nicht vor, und der Bestohlene hatte unterlassen, darauf anzutragen. Erst einige Wochen später hatte er ein in sehr allgemeinen Ausdrücken gehaltenes Gutachten zweier Techniker über die Art der wahrscheinlichen Eröffnung der Hausthüre zu den Acten registrirt. Von den vernommenen Hausgenossen bekundete die Dienstmagd, Kamm, welche den Diebstahl zuerst entdeckt, Folgendes: Sie habe, nach ihrer Gewohnheit, auch in der Nacht des 29. Juni gegen 10 Uhr herum die Thür des Hauses fest verschlossen, jedoch nur mit einem vorgeschobenen Riegel, indem die Thüre ein eigentliches versperrbares Schloß mit Schlüssel nicht habe. Dieser Riegel (wie sich auch aus den spätern Verhandlungen bestätigte) war also das einzige und allerdings leicht zu überwindende Sicherheitsmittel des ganzen Hauses. Es wurde, was wir vorausschicken, im Verlauf des Processes nicht einmal erwiesen, daß der Riegel in der kritischen Nacht wirklich vorgeschoben war, vielmehr durch verschiedene Umstände wahrscheinlich gemacht, daß die Kamm den Riegel entweder gar nicht oder höchst fahrlässig in die Röhre eingeschoben hatte! In der ganzen Nacht hatte sie nicht den geringsten Lärm oder ein sonstiges Geräusch gehört; als sie aber heute (den 30. Juni) früh um 6 Uhr dem die Milch zum Frühstück bringenden Findelmädchen, welches angeläutet, die Hausthüre öffnen wollte und deshalb die Treppe hinabstieg, kam ihr das Mädchen zu ihrer großen Befremdung schon entgegen. Die Hausthüre hatte auf ihr zufälliges Andrücken sogleich nachgegeben, mußte mithin schon offen gewesen sein. Die Kamm stürzte sogleich hinunter und sah mit Schrecken, daß nicht nur die Hausthüre, sondern auch die Thüre der Schreibstube völlig offen stand. Sie sah ins Comptoir und entdeckte sogleich, daß die eiserne Kassentruhe daraus entwendet war. Hierauf hatte sie den Diener, Kostgänger und Jungen geweckt und sofort auch ihrer Dienstherrschaft ihre Entdeckung gemeldet. Die ganze Hausgenossenschaft war alsbald auf den Beinen, und sah zu ihrem Schrecken, was sie gesehen. Jetzt erst erfuhr die Kamm, daß mit dem Kasten 2000 Gulden gestohlen waren, und jetzt erst bemerkte sie, daß aus dem von der Schreibstube in »den Tennen« gehenden Fenster (angebracht, um den zu Nürnberg meist halb dunkeln Comptoirs von der Hausflur aus Licht zuzuführen) eine Scheibe eingedrückt oder »ausgelöst« war. Dieselbe Scheibe, welche schon einmal vor ungefähr acht Tagen mit Vorwissen und auf Befehl ihres Dienstherrn ausgelöst worden, um das Thürschloß, zu welchem der Lehrjunge den Schlüssel verlegt hatte, öffnen zu können. Das ließ sich damals um so leichter bewerkstelligen, als die Thüre des Comptoirs von dem Wandfenster nur einige Schritte entfernt war, und der Arm eines großen Menschen durch die eingestoßene Scheibe recht wohl den Riegel des Thürschlosses zurückschieben und die Thüre öffnen konnte. Auch, fuhr die Zeugin fort, habe Sterbenk bei dieser Besichtigung oberhalb der Hausthüre ein Loch bemerkt, durch welches man wohl mit einem Haken oder andern Instrumente hatte hinunterlangen, das Schloß aufheben oder den Riegel zurückschieben und auf diese Art die Hausthüre öffnen können. Die Magd wollte oder konnte keinen Verdacht gegen irgend Jemand aussprechen. Die übrigen Hausgenossen, der Kostgänger, der Diener, Lehrjunge und Ausläufer sagten im Allgemeinen Dasselbe, was die Magd angegeben. Nur bemerkte der Pensionär, daß, seiner Meinung nach, das Loch oberhalb der Hausthüre eingebohrt sein müsse. Alle kamen darin überein, daß nur eine in dem Hause wohlbekannte Person den Diebstahl verübt haben könne. Ein besonderes Gewicht wurde zur Bestärkung dieser Vermuthung auf den Umstand gelegt, daß der Dieb gerade an derjenigen Stelle des Comptoirfensters, an welcher, wie die Magd erzählt, vor 8 – 10 Tagen eine Scheibe eingestoßen werden mußte (durch wen letzteres damals ausgeführt worden, geht aus den Acten mit Bestimmtheit nicht hervor), auch eine Scheibe ausgelöst und auf die angedeutete Weise das Comptoir geöffnet haben mußte. Der Ausläufer Schönleben bemerkte, der Umstand komme ihm sehr bedenklich vor. In diesen Aussagen lagen gewiß Auffoderungen zur Recherche nach Spuren des Thäters, oder sogar schon eine Hinleitung auf diesen selbst. Allein es wurde weder das Milchmädchen, das zuerst die Thüre offen gefunden haben sollte, vernommen, noch auch jetzt der Augenschein an Ort und Stelle vorgenommen. Es lag so nahe, daß eine genaue Erhebung der Localverhältnisse, das Beibringen eines Situationsplans des Sterbenk'schen Hauses, wenn auch nicht über den subjectiven, doch objectiven Thatbestand des Verbrechens Licht verbreiten konnte. Eine gerichtliche Besichtigung des Schlosses, eine Constatirung der vielleicht an demselben sich noch vorfindenden Merkmale gebrauchter Gewalt, eine genaue und strenge Beobachtung von Dingen, die sich an oder in der Nähe des Orts des Verbrechens befinden, dem Privaten bedeutungslos, dem Inquirenten aber oft ein sicherer Leitfaden (in einem Criminalproceß führte ein Stück abgerissenes graues Löschpapier, mehre hundert Schritte von dem Mordplatz entfernt, die Entdeckung eines Meuchelmordes herbei) – eine Erhebung der Art der Auslösung der Fensterscheibe, der geometrischen Entfernung der Schreibstubenthüre von derselben, und sonst noch vieler anderer bei Gelegenheit sich von selbst darbietender Umstände – ein geschickter Inquirent vermag aus diesem Allen mit vieler Sicherheit darauf zu schließen, ob die That von einem in der Lasterschule des Verbrechens geübten Bösewicht, ob von der Hand des vor Schuld und Strafe bei seiner verbrecherischen Handlung noch zitternden Neophyten vollbracht ist. Hat doch beinahe jeder nur einigermaßen in seiner Sphäre Ruf genießender Dieb eine eigene Branche seines Gewerbs sich gewählt und bewegt sich nur in dieser mit Sicherheit und Leichtigkeit. Der Eine kann nur als Schränker glücklich handeln , der Andere sucht als Hochstappler bei der Agroscheninnung sich einen Namen zu machen; der Dritte vermag allein als Baldoberer oder Schmiere der polizeilichen Gewalt gegenüber List der Schlauheit, Verwegenheit der Kühnheit entgegenzusetzen; der Vierte nur als Kochuner , Kinsler , Dorfdrücker , Treppenschleicher Leimgänger sich eine Virtuosität zu erwerben. Aber es geschah nichts, weil die damaligen Strafrechtsinstitutionen sich meist nur auf Betrieb der Beschädigten bewegten, wenn nicht etwa gemeingefährliche Übel besondere Anstrengungen heischten. Der Diebstahl der Sterbenk'schen Kasse wurde noch an dem Tage seiner Entdeckung in der Stadt bekannt; man lief, rannte, flüsterte hüben und drüben; Einer vertraute dem Andern seine Meinung; bald mußte Der, bald Jener der Dieb sein; ein Schaffner, der in jener Nacht gegen 2 Uhr »aus einer lustigen Cumpanie« aus dem Gasthaus zum Reichsadler, in der Nahe des Sterbenk'schen Hauses belegen, heimgegangen, hatte aus dem Stangengäßchen zwei Kerle, die ihm verdachtig geschienen, herauskommen und über den Roßmarkt gehen gesehen; ein Perückenmacher wollte gleichfalls auf seinem Heimgang in jener Nacht in der Nähe des Sterbenk'schen Hauses zwei Mannspersonen betroffen haben, die er nach der Stunde gefragt; auch eine Dienstmagd wollte, jedoch nur einen, ihr verdächtig scheinenden Burschen bereits am Tage vorher dem Hause gegenüber stehen und es scharf beobachten gesehen haben; und so tauchte ein vager Verdacht um den andern auf, der doch zu nichts führte. Nur ein Verdacht, der plötzlich aufschoß, schien auch sofort an Consistenz zu gewinnen, nämlich gegen den Auslaufer des Bestohlenen, Namens Schönleben . Er selbst hatte ihn durch eine mindestens unvorsichtige Äußerung veranlaßt. Er bemerkte nämlich gegen den Handlungsdiener im Hause, »daß, wenn er nur versichert wäre, daß die Kasse, wie das Gerücht ging, über den Fischmarkt getragen worden, er das Weitere leicht ausspioniren wolle.« Diese Äußerung fiel auf. Man erinnerte sich, daß sein Lebenswandel gerade nicht untadelhaft gewesen, folgerte aus selbgeschaffenen, auf flüchtige Voraussetzungen gebauten Schlüssen, und weil der Bruder des Schönleben, ein Bauer aus dem unfernen Orte Rostall, am Tage des entdeckten Diebstahls in das Sterbenk'sche Haus gekommen war, nach dem Auslaufer gefragt, mit demselben leise gesprochen und unmittelbar nach jener Unterredung mit seinem mit Beinmist beladenen Wagen die Stadt verlassen hatte, so schien es außer Zweifel gesetzt, daß dieser Bauer die von seinem Bruder entwendete Kasse unter dem Beinmiste aus der Stadt hinausgeschafft habe. Natürliche Schlußfolge, daß Schönleben, wenn nicht die Kasse selbst gestohlen, doch um den Diebstahl wisse. Man war froh, endlich Einen festhalten, inquiriren und ihm die Worte zudonnern zu können: »Du bist der Dieb, oder weißt doch, wer er ist!« Wie bei so vielen später mehr oder minder berühmt gewordenen Criminalprocessen die einseitige Verfolgung der Richtung eines einmal aufgetauchten Verdachts die Untersuchung unglaublich verwickelte und ihre Beendigung hinausdehnte, bis es dem Zufall gefiel, mit einem mal über die begangene Unvorsichtigkeit die Augen zu öffnen, und oft erst dann, wenn es zu spät geworden war – so auch hier. Schönleben wurde über obige Äußerung vernommen. Außerdem wollte der Commis des Hauses von ihm gehört haben, daß er am Montag Abend (28. Juni) vor der Nacht des verübten Diebstahls wider seine Gewohnheit statt um 7 Uhr das Comptoir zu verlassen, solches erst um 8 Uhr gethan habe. – Schönlein stellte Alles in Abrede, mit alleiniger Ausnahme der Unterredung mit seinem Bruder, für die er aber eine ganz unschuldige Ursache angab. Die Haussuchung in seiner Wohnung blieb ohne Erfolg, obgleich man sogar die Dielen des Stubenbodens aufbrach und in einem Holzgerölle die festgestampfte Erde mit Haken auflockerte. Auch die Aussagen, welche Schönleben's Ehefrau und deren Kinderwärterin abgaben, dienten nur dazu, den gegen den Verhafteten entstandenen Verdacht wieder zu schwächen und das Alibi desselben herzustellen. Indessen waren das nur Zeugnisse ihm nahestehender Personen, auf die man wenig oder nichts gab, und der Kaufmann Sterbenk hatte inzwischen von verschiedenen Seiten verschiedene, den Schönleben mehr oder minder gravirende Thatsachen in Erfahrung gebracht, in Folge deren zur Verhaftung des Ausläufers geschritten ward. Schönleben sollte einige Tage vor dem Diebstahl zwei Morgen hintereinander eine Stunde später als gewöhnlich auf das Comptoir gekommen sein und auf Befragen hierüber eine nur ungenügende Entschuldigung gegeben haben; am Tage der Diebstahlsentdeckung selbst eine gezwungene Fröhlichkeit affectirt, wider seine Gewohnheit sich mit den Comptoiristen nicht unterhalten und nicht gefragt haben, wo denn die Kasse, deren Verschwinden er unmöglich habe übersehen können, hingekommen sei! Und auf solche, meist auf Hörensagen beruhende an sich sehr schwache Verdachtsgründe baute man die bei der Mehrzahl der Nürnberger nach Schönleben's erfolgter Verhaftung über allen Zweifel gestellte Schuld desselben! Aber er konnte die That nicht allein begangen haben; deshalb ward noch ein Mann, ein zu Nürnberg ansässiger und verheiratheter Flitterschläger, Namens Beutner , mit verdächtigt. Derselbe hatte einige Tage vor dem Diebstahle im Sterbenk'schen Hause dem Schönleben beim Abladen einer Fuhre Holz geholfen. Er war bei diesem Geschäfte die zur Schreibstube führende Treppe hinaufgestiegen; auf der obersten Stufe sollte er stehen geblieben sein und, was mehre Zeugen ihm ins Gesicht behaupteten, von ihm aber beharrlich abgeleugnet wurde, einige Minuten scharf in die Schreibstube hineingesehen haben, muthmaßlich durch den Klang des in derselben gezählten Geldes festgehalten. Dies Alles konnte nur deshalb geschehen sein, um die Gelegenheit zu dem Diebstahle auszuspähen. Schönlein aber mußte einen Gehülfen gehabt haben: die Kasse war schwer, von Eisen und an 2000 Gulden in Silber ihr Inhalt; ein Dieb hätte ungewöhnliche Stärke besitzen müssen, um diese ohne Beihülfe fortbringen zu können. Schönleben besaß aber eine solche nicht. Bei dem Diebstahl war er, was bald für ausgemachte Sache galt, thätig als Urheber oder Gehülfe. Beutner hatte baldobert; wer die Gelegenheit auszuspüren sucht, benutzt auch die gebotene. Der Flitterschläger war in beschränkten Umständen, entweder mußte nun Dieser Jenem, oder Jener Diesem Beihülfe zur Verübung des Diebstahls geleistet haben. Daß Schönleben, als Auslaufer im Hause, weit mehr und auf eine ganz verdachtlose Weise die passendste Gelegenheit zu dem Diebstahl hätte ausfinden können und gewiß keinen Zweiten hierzu gebraucht haben würde; daß die Möglichkeit gegeben war, angenommen, Beutner habe in unredlicher Absicht sich auf der Treppe der Schreibstube aufgehalten und scharf in dieselbe geblickt, es ja für sich, auf eigene Faust habe thun können, dieses lag außer dem Ideenkreis des Beschädigten, der Zeugen, der leichtsinnig den Stab brechenden Menge, ja sogar der Richter und Schöppen. Es dachte Keiner daran, daß die Angeschuldigten doch schuldlos sein könnten und man nicht aufhören dürfe, die Nachforschungen auf ganz andere, vielleicht selbst wohl beleumundete Individuen zu erstrecken. Sprach doch so Vieles dafür, daß nur eine in dem Hause wohlbekannte Person den Diebstahl verübt habe, waren doch so viele Leute im Hause; hatte man doch eine ausgelöste Scheibe, an einer Stelle ausgelöst, wo acht Tage vorher das Fenster eingeschlagen werden mußte. Schönleben (wahrscheinlich) schlug damals auf Befehl seines Herrn die Scheibe ein; wer aber öffnete das Schloß? Wie wurde es geöffnet? Lag in der Leichtigkeit, womit letzteres vielleicht geschehen, nichts Anlockendes für den Öffner dieses Schlosses, dasselbe noch einmal und zwar für sich zu öffnen? mit der Aussicht, auch vielleicht den schweren Eisenkasten zu öffnen, in welchem die Phantasie goldene Schätze erwarten mochte? Genug – man hatte Schönleben, man hatte Beutner; dem Bunde fehlte nur noch der Dritte, und auch dieser sollte nach wenigen Tagen gefunden werden. Beutner wurde unmittelbar nach seiner Vernehmung auch in Haft behalten; jedoch einstweilen nur in den Männereisenverhaft gebracht – ein etwas milderes Untersuchungsgefängniß als » das Loch «, in welchem Schönleben bereits schmachtete. In der auch bei Beutner ausgeführten Haussuchung fand der Amtsknecht ebenfalls nicht das mindeste Verdachterregende. Unterdessen war gegen Schönleben der Untersuchungsproceß eröffnet worden. Bei der summarischen Vernehmung gab er an, daß er Johann Georg Schönleben heiße, von Elkersdorf bei Emskirchen gebürtig, woselbst seine Mutter noch lebe und ein Gut besitze; 27 Jahre alt und mit 16 Jahren aus dem älterlichen Brot gekommen sei. Bis zu seiner vor drei Jahren zu Nürnberg als Schutzbürger und Bierwirth erfolgten Aufnahme habe er als Kutscher bei verschiedenen Herrschaften in Diensten gestanden. In dem später gepflogenen articulirten Verhöre wollte er bei seinen Herrschaften zu deren Zufriedenheit gedient haben; allein die Vernehmung derselben ergab in der Hauptsache ein ganz anderes Resultat. So zieh ihn die eine einer Veruntreuung, die andere der Neigung zu Excessen; er sollte das Spiel und den Trunk lieben, war auch mehrmals betrunken in das Sterbenk'sche Haus gekommen und wußte durch solche zur Sprache gekommene Thatsachen seinen Angaben: »er habe sich nie Etwas zu Schulden kommen lassen, was ihn schlecht beleumundet hinstellen könne, und glaube jederzeit als ruhiger und ordentlicher Bürger gelebt zu haben«, wenig Glaubwürdigkeit zu verschaffen. Bald nach seiner Niederlassung zu Nürnberg sei er zu dem Kaufmann Sterbenk als Auslaufer gekommen und nähre sich seitdem zwar spärlich, doch ehrlich und redlich, indem ihm seine Wirtschaft und seine Stelle als Auslaufer sein Fortkommen sicherten, zumal er einige Hundert Gulden Vermögen von seinem schon verstorbenen Vater besitze. Den Flitterschläger Beutner wollte er erst seit drei Wochen kennen, wo dieser in sein Wirthshaus als Gast gekommen sei; auch habe er ihn einmal gebeten, ihm (dem Schönleben) eine Fuhre Holz vor dem Sterbenk'schen Hause abladen und in dasselbe tragen zu helfen, was Beutner auch mit der größten Bereitwilligkeit gethan. Auf einem vertrauten Fuße lebe er aber um deshalb nicht mit ihm, noch wisse er Unrechtes von ihm, und am wenigsten, daß er die Kasse im Sterbenk'schen Hause gestohlen habe. Auch sein Gewissen sei rein, er sei an dem betreffenden Diebstahl weder Urheber, noch Gehülfe, noch Begünstiger, und Gott werde auch seine Unschuld noch gewiß an das Tageslicht bringen. Die ihm einzeln vorgehaltenen Thatsachen stellte er entweder ganz in Abrede oder räumte sie nur bedingungsweise ein. Kaum waren die Inquirenten nach Unterzeichnung des Protocolls aus dem Untersuchungsgefängniß auf das Rathhaus zurückgekehrt, als der Kaufmann Sterbenk dort eine neue Anzeige machte, die ein Verfahren hervorrief, von dem unser Berichterstatter aus den nürnberger Acten sagt: daß es, Gott sei gedankt! auf nur wenigen Blättern der Annalen der Criminalistik zu finden, ja, das vielleicht, außer dem Falle des »Marquis von Anglade« Siehe Neuer Pitaval, III , seines gleichen nicht gefunden, und in unfern Tagen auch nicht so leicht mehr finden könnte. Ein Barbier, Namens Kirchmeier, ein unbescholtener Mann, nicht ohne Vermögen, verheirathet und Vater mehrer Kinder, hatte dem Kaufmann Sterbenk, jedoch unter dem Siegel der Verschwiegenheit seines Namens, schon früher anvertraut, daß er, wenn er sich nicht irre, am Morgen des 30. Juni gegen 8 Uhr bei dem Vergolder Mannert, der in ein und demselben Hause mit Schönleben wohnte, eine Kasse gesehen habe, welche der Beschreibung nach, die Sterbenk in das Intelligenzblatt von der gestohlenen mit Aussetzung einer Geldbelohnung von 100 Gulden einrücken lassen, mit derselben Ähnlichkeit habe. Kirchmeier habe sich ein oder zwei Tage darauf wieder bei Mannert eingefunden, die fragliche Kasse aber nicht mehr erblickt. Kirchmeier, vom Gericht berufen, bestätigte die Angabe. Johann Schweikhard Mannert, Schutzverwandter zu Nürnberg, seines Gewerbes ein Staffirmaler und Vergolder, verheirathet, Vater zweier 10 und 15 Jahr alter Söhne und, soviel man von ihm wußte, in sehr bedrängten Umständen lebend, jedoch bis zu dem 10. Juli 1790 (wo Sterbenk die Anzeige machte) tadellosen Wandels, wurde sofort vernommen. Er behauptete, nie eine Kasse oder eine ihr ähnliche Truhe in seinem Hause gehabt, vergoldet oder bemalt zu haben. Den Schönleben kenne er zwar, wisse auch, daß derselbe bei dem Kaufmann Sterbenk als Ausläufer in Diensten stehe, wollte aber mit seinen nähern Verhältnissen nicht bekannt sein. Auch die Ehefrau des Mannert und seine beiden Söhne wollten von einer Kasse, die in ihrer Wohnung gewesen, nicht das Mindeste wissen. Barbier Kirchmeier blieb nicht nur bei seiner Angabe, sondern ergänzte sie mit aller Bestimmtheit in der Confrontation mit dem Mannert, dessen Ehefrau und Söhnen dahin: daß er wirklich Mittwoch den 30. Juni Morgens nach 8 Uhr, wie er, den Vergolder zu rasiren, in dessen Wohnung gekommen, in der Stube und zwar, wie er in weitern Vernehmungen bestimmte: »nahe am Ofen unter einem Tischlein eine grün angestrichene Kasse, deren Deckel mit Blumen bemalt, das Schloß erhaben gearbeitet und mit vier durchbrochenen Eichenblättern figurirt gewesen, auf einem hölzernen grün angestrichenen Fuß gestanden, damals und dann nicht mehr gesehen habe. Er erinnere sich dessen noch ganz genau.« Diese Aussage war so bestimmt, ward in spätern Vernehmungen so detaillirt wiederholt, so ganz und gar in ihrem innern Zusammenhange glaubwürdig, unterstützt von so manchen, auch den kleinsten Umständen, die ihre Wahrscheinlichkeit zur Gewißheit zu erheben schienen; der Mann sprach so fest, so sicher, genoß des besten Leumundes, lebte mit Denen, auf welche seine Worte ein so furchtbares Gewitter heraufzogen, nicht in den mindest feindseligen Verhältnissen; kannte sie selbst als »treue und redliche« Menschen; war vermögend genug, um den unwürdigen Gedanken nicht aufsteigen zu lassen: nur die von Sterbenk versprochene Geldbelohnung bewege ihn zu der so schwer wiegenden Anzeige, welche überdies bereits acht Tage früher, als Sterbenk einen Preis aussetzte, vertraulich gemacht worden war; kurz, Alles vereinigte sich zu dem Schluß: Kirchmeier habe die Wahrheit gesprochen. »Um sich eines Bessern zu besinnen«, wurden Mannert und seine Frau in Verhaft genommen; jenen traf das bedauernswerthe Loos, die finstern Räume des Lochgefängnisses beziehen zu müssen; diese theilte die Gesellschaft lüderlicher Dirnen in dem Weibereisenverhaft. Zugleich wurde die genaueste Haussuchung in der Mannert'schen Wohnung verfügt, allein von einer Kasse oder Truhe wurde auch hier nichts gefunden. Dagegen entdeckte man an einem Brete eines halb verfallenen heimlichen Gemachs Spuren, aus welchen auf eine, scheinbar kurz vorher erfolgte gewaltsame Abtrennung desselben von den andern Bietern und eine Wiederbefestigung durch ungeschickte Hand geschlossen werden konnte. Dieses Secret stieß an ein in dem Hause, in welchem Mannert (und, wie schon bemerkt, auch Schönleben) wohnte, befindliches Railein (schmaler Durchgang). Hüben war das Gelaß des Vergolders, drüben das des Ausläufers; und eben auf dieser Seite befand sich das heimliche Gemach, von dem das losgerissene Bret so getrennt worden war, daß es nur von innen nach außen geschehen sein konnte. Die Fenster der Wohnung des Vergolders gingen auf das Railein zu und aus diesem, zu den Acten ziemlich unbehülflich gebrachten Befunde zog man die Vermuthung: die Kasse müsse von der Schönleben'schen Wohnung durch Ausbrechung eines Brets in das Railein geschafft und von da an Stricken in die Höhe durch die Fenster und in die Stube des Mannert gezogen worden sein. So hatte man die Thäter erforscht, die Art der Ausführung des Verbrechens, die angewendeten Mittel, um es zu verbergen – und es fehlte nun für Viele nichts mehr, als das Geständniß der Angeschuldeten! Zwar war Alles nur Vermuthung, aber es konnte ja durch die Untersuchung, welche rasch vorwärts schritt, zur Gewißheit werden. Mittlerweile war Schönleben der Specialinquisition unterworfen und zu dem articulirten Verhöre gezogen worden. Es blieb, wie das summarische, ohne Erfolg. Er behauptete nach wie vor: »an dem ihm zur Last gelegten Diebstahle unschuldig zu sein; von der Kasse seines gewesenen Principals nichts zu wissen, sie weder gestohlen zu haben, noch den Thäter zu kennen. Auch vermöge er auf Niemand zu schließen, wolle indessen nicht unterlassen zu bemerken, wie der Flitterschläger Beutner damals, als er ihm Holz bei Sterbenk habe abladen helfen, ihn, den Inquisiten, gefragt: wo die Schreibstube sei und ob denn die Leute im Sterbenk'schen Hause alle in den obern Stockwerken schliefen? was er dem Beutner bejaht habe. Davon, daß Beutner auf der obersten Stufe der Treppe stehen geblieben und scharf in das Comptoir geblickt habe, wisse er nichts.« Den Staffirmaler Mannert wollte Schönleben anfänglich nicht kennen; »auf adhibirte Schärfe aber (?)«, heißt es im Verhörprotocolle, »gestand er soviel ein, daß des Mannert 9 -10jähriger Knabe zuweilen Bier bei ihm geholt.« Von dem an seinem Secret vorgefundenen, abgetrennten Brete wollte er gleichfalls nichts wissen. So leugnete er jedes mehr oder minder ihn gravirende Indicium mit seltener Festigkeit und Bestimmtheit ab; namentlich auch den Umstand, daß er am Tage der Entdeckung des Diebstahls sich mit den Comptoiristen nach seiner Gewohnheit nicht unterhalten, sondern unmittelbar nach seinem Eintritt in die Schreibstube die Gewölbschlüssel, welche über der Kasse hingen, genommen und über das Verschwinden der letztern nicht gesprochen habe. Beachtungswerth war allerdings der Umstand, daß Schönleben, aufgefodert, die Kasse zu beschreiben, hierin mit dem Barbier Kirchmeier auf das genaueste übereinstimmte. Natürlich lieh dies der Angabe des Barbiers ein bedeutendes Gewicht mehr und damit auch dessen übrigen Aussagen. Hätte Kirchmeier die Kasse nicht gesehen, wie hätte er sie beschreiben können, und hätte er sie nicht aufmerksam betrachtet, wie wäre es ihm, der, wie er selbst angibt, noch niemals in das Sterbenk'sche Haus, geschweige denn in die Schreibstube gekommen war, möglich gewesen, die Kasse so genau, so umständlich und; wie der Auslaufer, der sie täglich vor Augen hatte und daher wußte, wie sie ausgesehen, selbst zugeben mußte, so getreu zu beschreiben, als es geschehen! Der Flitterschläger Beutner wurde über die ihm von Schönleben in den Mund gelegte Äußerung bezüglich des Comptoirs vernommen. Er gestand sie zu mit dem Bemerken, daß er damals betrunken gewesen sei und nicht gewußt habe, was er spreche. An dem Verbrechen, wegen welches er nun schon solange sitze, sei er aber unschuldig und wisse nichts über den Thäter. Zum Beweise, daß er es nicht, ja selbst nicht als Gehülfe bei dem Diebstahl thätig gewesen sein konnte, berief er sich auf ein Alibi in der kritischen Nacht. Allein der Beweis ward nicht glücklich geführt und diente nur dazu, den Verdacht zu verstärken. Denn die Zeugen, auf welche er sich berief, bekundeten keineswegs, daß sie, wie Beutner behauptete, in der Nacht vom 29. auf den 30. Juni bis Morgens 2 Uhr mit ihm gezecht und ihn nach Hause geführt; vielmehr sei es 11 Uhr Nachts gewesen, als das Zechgelage schon endete, und um diese Stunde hätten sie Beutner heim begleitet. Aber erst nach Mitternacht wurde, wie Beutner vermeinte und sich auch in der Folge wirklich herausstellte, der Diebstahl verübt; und wenn Beutner um 11 Uhr Nachts nach Hause kam, hatte er noch Zeit genug bis zum Tagesanbruch, sich wieder aus seinem Hause zu stehlen, den Gehülfen, der in das verbrecherische Vorhaben schon eingeweiht war, herbeizuholen, mit ihm nach dem nur eine kleine Viertelstunde entfernten Roßmarkt zu gehen, eine Hausthüre zu eröffnen, eine Schreibstube, deren Lage schon von ihm einige Tage vorher recognoscirt worden, durch Auslösung einer Fensterscheibe zu erbrechen, eine Kasse herauszunehmen, sie fortzutragen und durch die menschenleeren und öden Gassen, so schnell es ihm und dem Andern die Last gestattete, zu eilen und noch zu rechter Zeit mit seiner Beute sich in Sicherheit zu befinden. Hatten nun Schönleben und Beutner einige Tage die ungetheilte Thätigkeit des Untersuchungsgerichts in Anspruch genommen, so wurde sie bald von diesen Inquisiten wieder ab- und auf die Mannert'sche Familie hingeleitet, um diese in den Angeklagestand zu versetzen und von ihr mit allen Mitteln, welche die »Carolina« erlaubte, ein Geständniß zu erlangen. Barbier Kirchmeier, von neuem vernommen, wiederholte, ergänzte und berichtigte seine frühern Aussagen in einigen Nebenpunkten, blieb aber bei seiner Angabe bezüglich der Kasse fortwährend stehen, indem selbige »vollkommen in Wahrheit gegründet und er erbötig, Fall Bedürfens, sie zu beschwören.« Die Peinliche Gerichtsordnung Karl's V. erfoderte nämlich die vorherige Eidesleistung der Zeugen nicht absolut, mit der Versicherung an Eidesstatt sich begnügend. Nur in äußerst wichtigen Fällen, und wenn beim Mangel eines Geständnisses auf die Zeugenaussagen das verurtheilende Erkenntniß gebaut werden mußte, erfolgte die nachträgliche Vereidigung. Erst als die Söhne des Vergolders wiederholt vernommen und, auf das ernstlichste zur Wahrheit vermahnt, von ihnen aber standhaft abgeleugnet wurde, eine der entwendeten ähnliche Kasse in ihres Vaters Wohnung damals oder überhaupt je gesehen zu haben, und die Vermuthung aufstellten, der Kirchmeier habe vielleicht ein, einen halben Fuß langes bemaltes Kästchen für die Kasse angenommen, das, mit Gipsmedaillons angefüllt, unter dem Tische, nicht aber hinter oder neben der Thüre gestanden; und als Rathsconsulent von Schmidt in einem Referate über den Stand der Untersuchung seine Überzeugung dahin aussprach: »daß diejenige Kasse, welche Kirchmeier bei Mannert gesehen, wenn man seine und des Schönleben's Aussagen zusammenhält, keine andere als die dem Kaufmann Sterbenk gestohlene gewesen sein könne « – so wurde durch »Rathsverlaß« vom 26. Juli 1790 die offerirte Eidesleistung von Kirchmeier angenommen. Mit diesem Beschluß ward zugleich auch der gefaßt, Mannert's Ehefrau in das Lochgefängniß zu setzen. Kirchmeier, am folgenden Tage in das Schöffenamt gerufen, erklärte sich nochmals zu schwören bereit, »da er mit reinem, gutem Gewissen es thun könne«. Er wiederholte auf das bestimmteste, daß er die Kasse und zwar zwischen dem Ofen und dem an einer in die Kammer gehenden Thüre befindlichen Tische stehen gesehen. Man nahm die Sache sehr ernst. Er ward nochmals aufgefodert, seine Aussagen wohl zu bedenken und mit sich genau zu Rathe zu gehen: ob er von Allem vollkommen überzeugt, ob ihm sonst keine andere als die Sterbenk'sche Kasse bekannt sei? Er wurde aufmerksam gemacht auf die schweren Strafen des Meineids, vor demselben nachdrücklich verwarnt, es ward ihm die normirte Eidesformel langsam vorgelesen. Er blieb fest und ungeachtet die verzweifelnde Mannert'sche Familie vor seinen Füßen in Thränen gebadet lag; ungeachtet sie ihn bei Allem, was ihr und ihm heilig und theuer sei, beschwor, sich und sie nicht unglücklich zu machen; ungeachtet sich Mannert wie ein Wurm vor ihm krümmte und in den rührendsten Worten bat, ihn seinen Kindern, seiner Gattin zu erhalten, leistete Kirchmeier in feierlicher Stellung und vollkommener Ruhe den Eid ab. Er hatte die durch nichts zu erschütternde Überzeugung: er beschwöre, was er gesehen, und gesehen habe er sie, jene grün bemalte Kasse mit grünem Holzfuße, gesehen bei eben dem Manne, der nun vor ihm liege, stöhne und jammere; er könne nicht anders; er sei zu sicher, sich nicht getäuscht zu haben – auf seine Seele lade er keine Blutschuld! Nun war's geschehen – der Schwur geleistet; Gott hatte ihn gehört; Gott wird ihn auch zu rächen wissen, wenn er falsch geschworen war. Wie man damals über diesen Fall dachte, sprach, sich für denselben interessirte, nicht nur in Nürnberg, im fränkischen Kreise, sondern in ganz Deutschland, namentlich als der so merkwürdig geschürzte Knoten eine ebenso merkwürdige Lösung erhielt, beweisen die vielen durch ihn hervorgerufenen Broschüren, bildlichen Darstellungen und Disputationen. Das Gericht sah in den Verhafteten, nach Kirchmeier's Eide, nichts als verstockte und verhärtete Bösewichte; mit den Gerichtspersonen sah auch das Volk nichts Anderes in den Unglücklichen, und wenn man erfährt, daß im Laufe der Untersuchung von Pöbelfaust sämmtliche Fenster der Schönleben'schen Wohnung zerschmettert wurden, lediglich aus Erbitterung über die »unerhörte« Bosheit der Inquisiten – wobei des Auslaufers jüngstes Kind in den Armen der Mutter durch einen Wurf getödtet wurde – so wird man schon aus diesem einzigen actenmäßigen Factum auf die damalige Stimmung gegen die Verhafteten zur Genüge schließen können. Wie ein böser Dämon brachte Kirchmeier auch nach der Eidesleistung noch mehr oder minder Wiegendes in Betreff der Mannert'schen Familie zur richterlichen Kenntniß; Indicien, darauf gerichtet, den Inquirenten immer mehr in dem Glauben zu bestärken, daß nur Frechheit, Schamlosigkeit und die Hoffnung auf eine, wenn auch noch so ferne Befreiung die Lippen der Angeklagten verschließe. So gab er an: als er einige Tage, nachdem er die Kasse bei Mannert gesehen, zu demselben wieder gekommen, habe dieser ihm erzählt, wie man soeben die Frau des Schönleben unter großem Zulaufe des Volks auf das Schöffenamt geführt; sie und ihr Ehemann sollten die Diebe der Kasse des Sterbenk sein. Dabei habe Mannert die Frage aufgeworfen: »Was man den Leuten denn Gutes thäte, wenn sie unschuldig wären?« – Acht Tage später sei er wieder zu Mannert gekommen; hier habe ihm derselbe das Intelligenzblatt gezeigt, in welchem die Auffoderung des Damnificaten an das Publicum behufs der Ausmittelung des Diebes oder der Kasse stand. Dabei habe Mannert hingeworfen: »Wie Sterbenk nur vermeinen könne, daß der Diebstahl dadurch entdeckt werden würde, wenn geringe Leute Geld wechseln oder mehr als gewöhnlich bei sich merken ließen! Er erhalte zuweilen bedeutende Conti bezahlt und habe dann immer mehr Geld als gewöhnlich liegen; doch glaube er nicht, daß man deshalb einen Verdacht auf ihn werfen könne.« Letzterer Umstand mußte allerdings von dem Inquirenten in nähere Würdigung gezogen werden und bildete auch in der Untersuchung ein Indicium, das gewichtig auf dem Angeschuldeten lastete. Findet doch schon die Peinliche Gerichtsordnung Art. XVIII in dem auf Jemand ruhenden Verdacht: »daß er nach der That mit seinen Ausgaben reichlicher erfunden werde, dann sunst außerhalb des Diebstahls seyn Vermögen sein kann«, und mit ihr fast sämmtliche moderne Strafrechtstheorien in dem plötzlichen und übermäßigen Aufwande einer sonst unvermöglichen Person und dem Ausgeben und bei sich Haben vielen Geldes ein besonderes Indicium. Die Specialinquisition ward, nach Kirchmeier's Beeidung, sofort auch auf die Mannert'schen Ehegatten ausgedehnt und das articulirte Verhör vorgenommen. Es begann, da Mannert fortwährend leugnete und »hierdurch das richterliche Ansehen beleidigte«, wie es in einem der bei den Acten liegenden Referate heißt, » mit einigen tüchtigen Schlägen mit dem Ochsenziemer .« Dies Mittel, sein Gedächtniß zu schärfen, schlug aber nicht an. Auf die vorher entworfenen Fragstücke antwortete er, ohne das Mindeste der ihm zur Last gelegten Anschuldigungen einzuräumen, er wußte jedes ihm vorgehaltene Indicium zu entkräften, leugnete auf das beharrlichste und bestimmteste und hatte für jedes Fragstück, gleich Schönleben, ein: »er wisse es nicht und sei unschuldig« in Bereitschaft. Man schloß das Verhör, gab ihm 24 Stunden zum »weitern Nachdenken und Besinnen« und ließ ihn nach Ablauf dieser Henkersfrist wiederholt zum Verhöre bringen. Es heißt nun im Protocoll: »Wie der Vergolder anfangs in aller Güte und mit denen nachdrücklichsten Vorstellungen zu einem aufrichtigen Geständniß ermahnet worden. Da alles dieses aber nichts verfangen, bei der ersten ihm vorgelegten und hauptsächlichsten Frage zu wiederholten malen und nachdem ihm von Zeit zu Zeit Raum, sich zu erholen und zu besinnen, gegonnet worden, mit einer beträchtlichen Anzahl tüchtiger Ochsenziemerschläge beleget und ob er (Mannert) sich schon dabei äußerst empfindlich gezeigt, so war er doch zu keinem bejahenden Geständnuß geneigt gewesen; vielmehr hat er sich fortwährig auf seine Unschuld bezogen und behauptet, daß ihm nie eine Kasse zu Gesicht gekommen, und flehendlichst gebeten, sowol seines sonstig jederzeit ehrlichen Betragens als aller bei diesem Diebstahl wegen vorkommenden Umstände möglichste Erkundigung einzuziehen, wo sich gewiß noch seine Unschuld zu Tage legen werde!« So lautet wörtlich ein berühmt gewordenes Aktenstück, noch aus dem Ende des vorigen, des philosophischen Jahrhunderts. Alle Bemerkungen darüber sind überflüssig. Wie oben erwähnt, warf Mannert einige Tage vor seiner Verhaftung gegen den Barbier Kirchmeier die von selbst sich rechtfertigende Frage auf: was man den Schönleben'schen Eheleuten, die man mit solch großem Aufsehen zu Arrest brachte, wol thun würde, wenn sie unschuldig wären? Ahnte der Unselige schon, daß auch ihn ein Schicksal treffen werde, bei dem man fragen dürfte: welcher Ersatz wird aber für sein Leiden, wenn er unschuldig ist, ihm geboten werden können? Kein Vertheidiger trat auf, keine Stimme erhob sich für ihn; denn man konnte ihn ja nicht vertheidigen, man konnte ja nicht Fürsprache einlegen – er war ja schuldig, Kirchmeier hatte es beschworen vor Gott und Gericht, den feierlichen Eid abgelegt »mit reinem und gutem Gewissen«. Unmittelbar nach Mannert's zweitem Verhöre wurde eine abermalige Haussuchung bei sämmtlichen Angeklagten vorgenommen. In der Wohnung des Vergolders und Schönleben's ward sogar der Brunnen ausgeschöpft; Alles vergebens; man fand nichts. Und so kamen die Acten wiederholt zur Abgabe rechtlichen Gutachtens an den schon erwähnten Rathsconsulenten von Schmidt. In dessen Relation wurde ein neues, übrigens damals nicht ungewöhnliches Wahrheitserforschungsmittel proponirt; die Angriffe auf den Verstand der Inquisiten waren fruchtlos geblieben; nun sollte ihr Herz bestochen werden; und was dem inquisitorischen Eifer des Untersuchungsgerichts nicht gelungen, sollte der rhetorischen Suada eines Geistlichen überlassen bleiben, da »Beispiele vorhanden sind, daß die verruchtesten Bösewichter, welche die schrecklichsten Martern mit unbegreiflicher Standhaftigkeit, ohne zu bekennen, ausgestanden haben, doch endlich durch die Beredsamkeit ihres Beichtigers zum Geständniß gebracht worden sind.« Diesem Gutachten wurde auch Folge gegeben und die Beichtväter der Mannert'schen Familie, die Diakonen Schoner und Fuchs, wurden beauftragt: »durch zweckgemäßen geistlichen Zuspruch« zu versuchen, ob eines der Mannert'schen Familienglieder nicht zu einem »freimüthigen Geständniß zu bringen sein möchte«. Man war auf den Erfolg ihrer Bemühungen sehr gespannt; Beide kannte man als ausgezeichnete Theologen und Rhetoriker; wenn auch sie durch das eisenumpanzerte Herz nicht zu dringen vermochten; wenn auch ihr Zuspruch, auch ihre Versuche an dem unerhörten Starrsinne der Inquisiten scheiterten – doch erwartete man dieses nicht, sondern war im voraus gewiß des ergebnißreichsten Resultats der Anstrengungen der Geistlichen – aber das nicht Erwartete, gar nicht Geahnte geschah dennoch! Auch die Beredtsamkeit der Beichtväter war ohne allen Erfolg geblieben. In ihrem an die Untersuchungsbehörde erstatteten Berichte stimmen Beide darin überein: daß sowol die Söhne der Mannert'schen Eheleute, als diese selbst fortwährend auf das beharrlichste bei dem Refrain stehen blieben: »Sie wissen nichts von einer Kasse, die bei ihnen gestanden sein solle. Kirchmeier habe falsch geschworen und Gott werde ihre Unschuld schon noch an den Tag bringen.« »Und als«, bemerkt Diakonus Schöner in seinem Bericht weiter, »die Mannert'sche Ehefrau an das Gericht Gottes, das sie im Jenseits erwarte, durch ihn erinnert wurde, dem sie nimmer entrinnen könne, wenn es ihr auch gelänge, dem Arme des weltlichen Gerichts zu entgehen; als er ihr in erschütternden Worten, in den lebhaftesten Farben die Schrecken ewiger Verdammniß, die unbestechliche Gerechtigkeit Gottes, die furchtbare Gewalt seines höchsten Gerichts schilderte, unterbrach sie die Rede mit dem Ausrufe:«Auf dieses Gericht berufe ich mich!»« Schöner ermüdete noch nicht in seinen Versuchen; er machte sie aufmerksam: »auf die traurigen Folgen, im Falle das freimüthige Geständniß länger ausbliebe. Nicht genug, daß ihr Verhaft fortdauern müsse, sondern man werde die Untersuchung sammt den bereits bekannten und noch härtern Zwangsmitteln wiederholen, wodurch sie je länger je elendere Leute würden.« Aber die Unglückliche, vielleicht schon im Gefühle ihrer nicht mehr zu weit entfernten Todesstunde, erwiderte auf diese Worte des Beichtvaters lediglich: »Wenn wir auch todtgeschlagen werden, was ist's? Ich mag ohnedies nichts mehr von der Welt wissen und verlange nicht mehr in sie zurück!« – So begegnete sie allen Ermahnungen und Auffoderungen, die Wahrheit zu sagen, allen Einwürfen, die ihren Aussagen gemacht wurden, allen Hindeutungen auf göttliche und weltliche Strafgerichte mit der Betheuerung: sie sei unschuldig; ihre Kinder, ihr Gatte seien unschuldig und der Barbier habe nur deshalb falsch geschworen, weil ihr Mann ihm einige Jahre Rasierlohn schuldig geblieben sei und auch kein Neujahrsgeschenk gegeben habe!! Die Verblendete! Aus so unwichtigen Umständen, welche noch überdies von Kirchmeier widersprochen wurden und nirgends Bestätigung fanden, leitete sie in ihrer Verzweiflung die Motive zu einem Meineide ab! Der Bericht des Diakonus Schöner schließt übrigens mit Worten, die bisjetzt den Acten fremd gewesen, weil weder Zeugen noch Richter es wagten, sie nur zu denken und auszusprechen, noch weniger niederzuschreiben. Es waren Worte, die zum ersten mal Zweifel in Kirchmeier's eidlich erhärtete Aussagen setzten, die zum ersten mal die Schuldlosigkeit der Angeklagten wenigstens denkbar hinstellten. »Mir bebt das Herz«, heißen sie, »über die Verhärtung dieser Leute, die sonst kümmerlich, doch ehrlich lebten, wenn sie schuldig sind; aber auch über ihr Schicksal, wenn sie unschuldig wären, oder wenn sich Kirchmeier entweder geirrt hätte oder diesmal, wie andere Menschen, einer Herzensverführung fähig gewesen wäre.« Bis jetzt hatte man mit einiger Wahrscheinlichkeit combinirt, auf welche Weise die Kasse aus der Wohnung des Schönleben in die des Mannert gebracht sein könne; allein um die schon so sehr verwickelte Sache noch verwickelter zu machen, den Faden, den man ohnehin schon so sorgfältig vor dem Reißen wahren mußte, noch in dünneres Spinnengewebe zu wandeln, erklärten nun Sachverständige: daß es außer dem Bereiche der Möglichkeit liege, eine Kasse auf oben geschilderte Weise in die Wohnung des Vergolders zu bringen; sie unterstützten ihre Behauptung mit technischen Gründen und bemerkten auch dabei, daß sie erfahren, wie das Losreißen und Wiederbefestigen des oben erwähnten Secretbrets durch einen frühern Bewohner der Schönleben'schen Wohnung, einen Pferdewärter, geschehen sei. Es wurde derselbe sogleich vernommen; er bestätigte es vollkommen. Man mußte auf den Grund seiner Erklärung eine bedeutende Inzicht gegen drei der Angeschuldeten fallen lassen; denn hatte Schönleben nicht jenes Bret ausgebrochen, war es nicht anzunehmen, daß die Kasse von seiner Wohnung in das Railein und von da zu Mannert hinaufgebracht werden konnte, so war eine wichtige Angriffswaffe aus der Hand des Inquirenten gewunden und dem Zweifel wiederholt Thür und Thor geöffnet. Aber noch hielt man sich daran fest, daß die Mannert'sche Familie, wenn sie auch die Kasse nicht selbst an sich genommen, doch immer um ihre Entwendung wissen müsse. In dieser Richtung bewegt sich auch eine abermalige Relation, in welcher nun auch auf »körperliche Züchtigung der Mannert'schen Ehefrau angetragen wurde, und für den Fall, daß sie diese nicht erleiden könne, auf einsame Absperrung bei Wasser und Brot in der finstersten Keuche des Lochgefängnisses!« Sie müsse bekennen, sie müsse einsehen, daß Leugnen nichts helfe, und wer dem Worte des Beichtigers nicht Gehör gegeben, erfahre immerhin die volle Strenge des Gerichts! – Und hierbei proponirte man endlich, daß Damnificat Sterbenk seinen Schaden beschwören solle. Nachdem Monate zwischen seiner Anzeige und dem Heute lagen; nachdem Monate lang vier Menschen im Gefängniß geschmachtet: nun erst dachte man daran, eidlich erhärten zu lassen, was soviel des Unglücks und Jammers über drei Familien verhängt hatte. Und weshalb? Man hatte ja schon so Vieles gethan, schon so viele Indicien gegen die Verhafteten gesammelt, schon so viele Schläge ertheilen lassen – weshalb brauchte man noch zur endlichen Verurtheilung beschworene Aussagen? – Um nöthigenfalls auf Tortur erkennen zu können! Sie sollte das letzte, das äußerste, aber auch das sicherste Mittel sein, die Wahrheit zu erhalten. Denn daß die Folter im Stande sei, den hartnäckigsten Inquisiten mürbe zu machen, bewiesen ja so zahllose mit dem Staube niedergesunkener Jahrhunderte bedeckte Actenvolumina. So war noch in den meisten deutschen Ländern das damalige Verfahren im peinlichen Processe; so wurde mit Leben, Ehre und Freiheit des Menschen durch Gesetze gerechtfertigtes Frevelspiel getrieben, und auf die Richter konnte kein Stein geworfen werden. Authentische Interpretationen waren der »Carolina« nicht unterlegt; nur doctrinelle Auslegungen hatten, wenn auch nicht Gesetzeskraft, doch Anspruch auf Maßgabe im gegebenen Falle, und paßten sich, leider mit seltenen Ausnahmen! nur zu sehr dem Charakter der Zeiten an, in welchen, wie die Einleitung der Annotationen zum bairischen Strafgesetzbuch bemerkt: »wissenschaftliche Forschungen ihr wohlthätiges Licht über das Criminalrecht noch nicht verbreitet hatten und nur in vorherrschender Strenge das Mittel zur Erreichung des Zwecks guter Strafgesetze gesucht wurde.« Auf die gedachte Relation war noch keine Verfügung getroffen worden, als mit einem mal wieder die ganze Last von den Schultern des Einen auf die des Andern sich überzuwälzen schien. Der Auslaufer Schönleben bat um ein Verhör. Er gab an, daß er sich zuverlässig erinnere, und Fall Bedürfens auch beschwören könne , daß er den Flitterschläger Beutner damals beim Holzmessen an der Schreibstubenthüre des Sterbenk'schen Hauses stehen gesehen habe, daß ihm dieser zugeredet, sich von seinem Principal für den Holzrest, welcher über das gekaufte Maß auf dem Wagen des Holzhauern lag, statt 48 Kreuzer, wie dieser verlangte, einen Gulden zahlen zu lassen, und endlich, daß Beutner, unmittelbar nachdem sie das Holz gemessen und zusammen das Haus verlassen hatten, gegen ihn geäußert habe: »Dein Alter hat einen rechten Stummel Geld droben herumgeworfen, wollen wir ihm einmal etwas davontragen!« was aber er (Schönleben) mit Indignation zurückgewiesen. Dieser Angabe fügte der Verhaftete noch bei, wie ihm vor drei Tagen geträumt habe: daß man die Kasse gefunden, Beutner solche gehabt und er sie selbst auf einem Boden hinter einem Holzstoß gesehen habe; »er hätte«, heißt es naiv, »sehr viele Freude hierüber empfunden und von hoher Obrigkeit sich Musikanten erbitten und damit aus seinem Arreste begeben wollen.« Durch diese Depositionen wurde der Gang der Untersuchung wieder auf Beutner geleitet; die Mannerts gestanden nichts, Schönleben leugnete gleichfalls; vielleicht gelangte man bei dem Dritten zu dem gewünschten Ziele. Man sammelte die schon erhobenen Indicien gegen den Flitterschläger, folgerte wiederholt aus selbst gestellten Voraussetzungen und Schlüssen, nahm sogar den Traum für mehr als Spukgebilde der bis zum Äußersten exaltirten Einbildungskraft eines schon so viele Wochen in dumpfer Keuche gehaltenen Gefangenen und verfügte die dritte Haussuchung bei Beutner. Allein wo nichts gefunden werden konnte, wurde auch nichts gefunden, und unter den Dielen des Hausbodens fand sich wol Erde und Staub, aber kein Geld, keine Kasse. Dagegen räumte der Flitterschläger bei seinem Verhöre die ihm von Schönleben in den Mund gelegten Äußerungen ein, mit Ausnahme der, freilich am schwersten ihn gravirenden, nach welcher er dem Auslaufer zu erkennen gegeben habe, wie sie Beide »einmal von dem Stummel Geldes des Sterbenk etwas davontragen wollten.« Auch Schönleben gegenüber leugnete er ab, diesem je dergleichen gesagt zu haben; behauptete vielmehr, wie alle seine Unglücksgenossen, daß seine Unschuld noch an den Tag kommen müsse und auch zuversichtlich kommen werde. Und als ob ein Verdacht nach dem andern mit gleicher Schnelle entstanden, mit gleicher Schnelle verschwinden, als ob gar kein Licht mehr in diese Rabenfinsterniß fallen sollte, als ob der Fall ohnehin nicht genug verwickelt wäre, meldete am Tage nach Beutner's Verhöre ein Ahlenschmied, bei welchem einer jener Zeugen, auf deren Aussage der Flitterschläger das Alibi stellen zu können vergebens gehofft, arbeitete: daß ihm derselbe gestanden, wie er unwahre Angaben bei Gericht gemacht; er sei wirklich in der Nacht vom 29. auf den 30. nicht schon um 11 Uhr, sondern erst gegen 2 Uhr aus dem Wirthshaus zum Rädlein mit Beutner gegangen; nur Furcht vor Strafe wegen seines Zechens über die Polizeistunde habe ihn leugnen lassen. Und als man sie Alle wiederholt vernahm, die damals zum Alibibeweis dem Flitterschläger dienen sollten, änderten sie Alle emstimmig und auf das bestimmteste ihre frühern Aussagen dahin ab, daß Beutner wahrgesprochen; daß er bis 2 Uhr Nachts bei ihnen gewesen. Alle sie hatten nur aus Besorgniß, wegen polizeiwidrigen Zechens bestraft zu werden, anfangs die Wahrheit verschwiegen. Allerdings durfte man dem Gedanken Raum geben, daß nicht die frühern Aussagen, sondern die nunmehrigen unwahr seien, daß Beutner Mittel gefunden habe, auf irgend einem Wege die Zeugen für sich zu gewinnen, und daß der ganze Widerruf auf gegenseitiger Verabredung beruhe; allein die Zeugen blieben bei ihren zuletzt abgegebenen Aussagen bestehen und wiederholten sie mit der größten Klarheit und Bestimmtheit. Man wollte es nicht glauben, darum verfolgte man auch die unbedeutendsten, nichtigsten Anzeigen, bis sie in nichts zerflossen, untersuchte, was nur den geringsten Schein eines noch so matten Lichts bot – allein Alles vergebens! Was als stärkstes Indicium gegen Beutner dagestanden, nämlich seine vermuthete Anwesenheit an dem Orte und um die wahrscheinliche Zeit des Verbrechens, mußte man endlich zurückfallen lassen in die allgemeine, wie es schien, ewige Nacht, in welche dieser ganze Fall unantastbar sich zu hüllen schien. In Beziehung auf die entwendete Kasse wurde endlich auch der Schlossermeister Hölzel, der für Sterbenk's Haus seit Jahren arbeitete, vernommen. Hölzel, welcher die fragliche Kasse erst vor drei Jahren reparirt hatte, was bisher auch unbekannt geblieben war, deponirte: daß diese, soviel er sich erinnere, 120 Pfund gewogen, grün angestrichen, mit weißen Blumen bemalt und das Schlüsselloch figurirt gewesen sei, und stimmte hierin mit der Beschreibung, welche Kirchmeier zu Protocoll gegeben und Schönleben bestätigt hatte, allerdings überein. Aber Hölzel fügte seiner Aussage Angaben von Thatsachen hinzu, die zwar nicht für den Augenblick, doch in der Folgezeit die größte Wichtigkeit gewannen: Am 30. Juni, also am Tage der Entdeckung des Diebstahls, habe ihm nämlich der Barbier Kirchmeier von dem Sterbenk'schen Kassendiebstahl mit dem Bemerken erzählt, daß er eine Kasse irgendwo stehen gesehen habe. Auf Befragen: wo und bei wem er sie gesehen, habe aber Kirchmeier keine genügende Antwort gegeben, jedoch 10 Tage darauf (?) ihm anvertraut, wie er die Kasse bei dem Vergolder Mannert am 30. Juni, dann aber nicht wieder gesehen. Und erst durch (Hölzel) sei hierauf der Barbier zur Mitteilung seiner Wahrnehmung an den Kaufmann Sterbenk veranlaßt worden. Dieses Alles wurde auch von Kirchmeier durchaus bestätigt: »Er wisse sich noch aller Umstände jenes Morgens zu erinnern«, führt er an, »und auch dessen noch, daß Mannert bei seinem unvermutheten Eintritt in das Zimmer etwas betreten gewesen, sich schnell vom Tische weggewendet, vielleicht in der Absicht, daß des Mannert's Ehefrau noch Zeit gewänne, ihn unter der Thür aufzuhalten und die Kasse zu verbergen. Und diese Kasse oder Truhe sei dieselbe gewesen, deren Existenz, und daß sie ihm bei Mannert zu Gesicht gekommen, er beschworen; ein Kästchen mit Medaillons habe er nie bei dem Vergolder wahrgenommen. Mittlerweile war das chirurgische Parere über die Züchtigungsfähigkeit der Mannert zu den Acten gebracht worden, welches sich dahin aussprach: daß Inquisitin wol »einige Ruthenstreiche zu leiden vermöge«, und ohne Zweifel würde auch sie, gleich ihrem Gatten, die schimpflichste Behandlung haben erfahren müssen, wenn nicht die Natur das Gutachten der Wundärzte Lügen gestraft hätte. Am 28. September, nach mehr als dreimonatlicher Haft, machte der Tod ihrem Jammer ein Ende. Es hatte sich das fürchterlichste aller Leiden, das Miserere, bei ihr gezeigt, und unter entsetzlichen Schmerzen hauchte sie ihr trauriges Dasein aus. Wir haben alle sentimental pathetische Betrachtungen, zu denen dieser Fall vielfach Anlaß gab, ferngehalten; hier müssen wir unserm Referenten aus den bestäubten Acten das Wort gönnen, das, vom Gefühl übermeistert, sich in einer Sprache Luft macht, die sonst nicht dahin gehört: Nicht das Auge des Gatten weinte ihr Trost, und nicht die Lippen der Kinder preßten sich auf den ersterbenden Mund! – Er, mit dem sie ihren Dornenpfad gegangen, schmachtete, wie sie, in Ketten, seufzte, wie sie, hinter finstern Mauern, und hatte nicht die Ahnung der letzten Stunde, die seinem geliebten Weibe nahte, Ihre Kinder waren fern unter Fremden und konnten der Mutter keine »gute Nacht« zurufen. Nur die eisigen Wände ihres düstern Gefängnisses starrten sie an; nur der Tropfen, der aus ihnen hervorsickerte, weinte ihrem Schicksale eine Thräne, und selbst den Winden war es nicht vergönnt, ihre letzten Grüße an Gatte und Kinder zu bestellen; denn das »Loch« war ja unterirdisch und hatte mit dem Lichte der Sonne, mit den Lüften des Himmels nichts gemein. An dem Sterbelager stand nur der Beichtiger, und seinem Berichte allein verdanken wir die Aufschlüsse über die letzten Lebensaugenblicke der Mannert. Er selbst rechnet seine drei letzten Besuche bei der Sterbenden »billig unter die bedenklichsten, schwersten und empfindlichsten« seiner damaligen 15jährigen Amtsführung. Der Inhalt seiner, wie er sie nennt, »ebenso liebreichen als ernstlichen Reden an sie« zielte auch jetzt noch einzig auf Erlangung eines Geständnisses, dem sie aber mit »ganz unerklärbarer Standhaftigkeit« nichts als Betheuerungen ihrer und der Ihrigen Unschuld in Äußerungen, wie die nachfolgende, entgegensetzte: »Wir sind so unschuldig als Gott; es kommt noch an den Tag; Sie werden es sehen.« Und als sie Diakonus Schöner zu dem immer naher herankommenden Tode vorzubereiten begann, wies sie seine Worte entschieden von sich, indem sie bemerkte: »Gott war bei mir und rief mir zu: ›Fürchte Dich nicht, ich bin bei Dir!‹ Ich gehe freudig zu ihm und gerade in den Himmel!« Der Beichtiger schied und bald darauf hatte die Unglückliche ausgelitten. Als Verbrecherin war sie, nach Überzeugung der Mehrzahl, gestorben; als Verbrecherin ward sie begraben. In aller Stille trugen die in Nürnberg bestehenden, sogenannten Schauhausträger die Leiche hinaus und senkten sie in die Erde. Sie hatte gefunden, wonach sie so begehrte, die Ruhe, den Frieden! Doch zurück zu den Lebenden; noch athmeten drei Opfer; noch war über ihr Schicksal nicht gesprochen; noch war Alles zu fürchten für sie und so wenig zu hoffen. Am Todestage der Mannert zeigte Consulent Faulwetter dem Untersuchungsgerichte einen Einbruch in seinem Gartenhause an. Wegen der isolirten Lage desselben bearbeitete er in der Regel hier seine amtlichen und von Parteien ihm übertragenen Geschäfte. Von den Fenstern dieses Gartenhauses waren nämlich am frühen Morgen zwei offen und der eine Thürflügel gewaltsam erbrochen, seltsamerweise aber fand man von den im Pavillon befindlichen Gegenständen nicht das Mindeste entwendet. Dagegen war in dem Bureau des Consulenten das Tintenfaß umgestürzt, alle auf dem Arbeitstische befindlichen Papiere durchwühlt, einige zerrissen, andere von ihrer Stelle, an welcher sie gelegen, weggerückt. Man brachte diesen Vorfall mit dem Sterbenk'schen Kassendiebstahl insofern in Verbindung, als Faulwetter mehre Referate in unserer Untersuchung bearbeitet, die Untersuchungsacten schon einige mal in seinem Bureau hatte, dieses bekannt geworden sein mußte und nur ein bis jetzt noch unentdeckt gebliebener Mitschuldiger der Inquisiten Interesse finden konnte, in ein Gartenhaus einzudringen, dort ein Tintenfaß umzustürzen, damit die beschriebenen Papiere unleserlich würden, diese selbst aber zu durchwühlen, und vielleicht Aktenstücke zu entwenden, an deren Beseitigung ihm oder seinen Verbrechensgefährten Vieles liegen konnte. Also noch ein Complice, vielleicht noch mehre, die, in Freiheit, der Anstrengungen des Gerichts spotteten und ihren verhafteten Mitschuldigen durch Hoffnung auf endliche Befreiuung den Mund verschlossen zu halten wußten. – Doch wo konnte er oder sie gefunden werden? Wo war die Stelle, an der wieder ein Faden anzuknüpfen und an ihm sich hinaufzuwinden war? Nichts als Irrlichter, nirgends Grund und Boden, überall trügerische See. Selbst als die Sache sich zu klären begann, als sie endlich rein, wie Gottes Sonne, dalag, selbst da noch blieb das Motiv des Einbruchs im Faulwetter'schen Gartenhause ein Räthsel, dessen Lösung allenfalls in der, einige Zeit nach Beendigung unserer Untersuchung vorgefallenen Ermordung des Consulenten durch einen seiner Clienten, der ihn der Prävarication beschuldigte, zu finden sein dürfte. So stiegen und sanken Verdacht um Verdacht; so wechselte Nacht um Nacht; so kämpfte Schuld mit Unschuld, Wahrheit mit Lüge! Ein Tag um den andern verging, und was der eine an Anzeigen gebaut, stürzte der folgende wieder zusammen; eine Woche um die andere, ein Monat um den andern zog dahin, und noch immer kein Licht, kein Stern in das Dunkel. Man wußte nicht mehr, woran man war, was man thun sollte. Man hatte Alles gethan, was man thun konnte; aber die Verstocktheit und Frechheit der Angeklagten lag außer dem Bereiche des Menschlichen. Hatte selbst der Tod nicht das Siegel zu lösen vermocht, wie sollte es das Leben? Nur ein Mittel gab es noch, das äußerste, das letzte; jetzt war es an der Zeit, es anzuwenden, die Tortur! Noch war glücklicherweise der Beschluß nicht gefaßt, als eine neue Wendung im Processe eintrat. Es war am 30. October, gerade vier Wochen nach dem Begräbnißtage der Mannert, gerade vier Monate nach dem Beginn der Untersuchung. Schon früher waren Gerüchte im Umlauf, die den Verdacht auf ganz andere Personen lenkten, Gerüchte, die sich immer lauter und lauter geltend machten. Aber man wollte sich durch das Verfolgen neuer, unsicherer Spuren von dem festgetretenen Wege nicht ablenken lassen; war doch das Ansehen des Gerichts, der ganzen Stadt Nürnberg, die diesen Weg als den richtigen erkannt, dabei im Spiele. Endlich aber hatte das Gerücht so an Stärke gewonnen, daß sich der Schöffe von Harsdorff bewogen fand, demselben näher auf den Grund zu gehen. An dem genannten Tage ließ er den Schlossergesellen Wagner in seine eigene Wohnung rufen. Wagner machte folgende Angabe: »Sonntag vor acht Tagen, den 17. October, habe ihm der Gewerbsladengeselle Georg Meier auf der Herberge erzählt: daß kurz zuvor, ehe er, Deponent, auf dieselbe gekommen, der bei dem Meister Berger in Arbeit bis vor einigen Tagen gestandene Geselle, gemeiniglich der Berliner genannt, über den Meister Gösser und dessen Gesellen Blösel sehr geschimpft und letzterm vorgehalten habe, wie die Leute ihn wegen des Sterbenk'schen Kassendiebstahls in Verdacht hätten. Blösel habe alle Schmähungen, Scheltworte und Vorwürfe des Berliners geduldig und schweigend hingenommen, und sei, wie wenn er stumm wäre, vor dem Beleidiger gesessen. Der von dem Berliner ausgesprochene Verdacht der Leute gründe sich übrigens darauf, daß sich Gösser und Blösel silberne Uhren angeschafft, sich vom Kopf bis zum Fuß neu gekleidet hätten und in weit günstigern Verhältnissen zu stehen schienen als früher.« Ferner deponirte Wagner: »daß am Montage nach jenem Sonntage der Meister Gösser auf die Herberge gekommen sei, um sich und seinen Gesellen wegen der über sie umgehenden Gerüchte dadurch rechtfertigen zu wollen, daß er angab, Geld von seinen Ältern aus Sachsen erhalten zu haben und mit diesem den früher an ihm nicht bemerkten Aufwand bestreite.« Auch führte Wagner noch an: »daß ein dermalen zu Ansbach arbeitender Geselle vor ungefähr acht Wochen, als derselbe noch dahier in Arbeit gestanden, gegen ihn die Äußerung gemacht: der Blösel thut sich jetzt recht hervor; er hat einen neuen Rock beim Schneider, hat mich herrlich tractirt, mir bei S. Peter zwei Bouteillen Wein vorgesetzt, ist noch in der Stadt Ulm (einem Gasthause) mit mir gewesen und hat mich nirgends zahlen lassen.« »Seit jenem Vorfalle auf der Herberge habe man auch bei dem Blösel die Uhr, die er sonst bei jeder Gelegenheit trug, nicht mehr wahrgenommen und wolle Deponent nur noch erwähnen, daß Blösel vormals in sehr dürftigen Umständen sich befunden habe und stets nur in einem Schalk (Jacke) auf die Herberge gekommen sei. Jetzt trete er anders auf. Er, Wagner, meine übrigens, gleich den sämmtlichen Gesellen des Handwerks, daß, wenn Blösel rein wäre, er sich die Vorwürfe des Berliners nicht hätte so gutwillig sollen gefallen lassen.« Der Schöffe von Harsdorff zauderte wol anfänglich, aber er that seine Pflicht, und so das Gericht, wie sauer es demselben auch ward. Durch die gepflogenen Recherchen wurden die wichtigsten Resultate gewonnen; die ganze Untersuchung wendete sich, so schnell sie die bisjetzt Verhafteten umstrickt hatte, mit gleicher Schnelle wieder ab von denselben und bewegte sich in der neu angegebenen Richtung. Zwar schauderte man im Rückblick auf Das, was geschehen war, es wäre ja Alles umsonst geschehen, und mehr als das! Zwar rückte man nur langsam Schritt vor Schritt vor, wollte noch immer nicht, was nicht geschehen sein sollte, als geschehen sich denken; allein kein Aufenthalt half; die Bahn war gebrochen, sie mußte durchschritten werden. Indessen wurde zuvor der Auslaufer Schönleben noch einmal einem Verhöre unterworfen, noch einmal wurden alle Mittel verschwendet, um Gewissen und Verstand des Inquisiten zu betäuben und zu erlangen, was immer mehr und mehr im Werthe stieg: ein Geständniß. Dies Geständniß rettete jetzt auch die Richter vor der Welt, vor ihrem Gewissen. Allein Schönleben gestand nichts, er konnte nichts gestehen: »man möge auch mit ihm anfangen, was man wolle.« Nun wagte man endlich, ihn zu befragen, ob er vielleicht Verdacht auf die Schlossermeister habe, die für das Haus seines Principals arbeiteten – schnell darauf: auf welchen und warum? Und siehe da! Schönleben schoß plötzlich ein Licht auf. Er gab an, daß es dem Schlosser Gösser sehr hart ging, daß er von dem Sterbenk für drei Gulden Fensterbeschläge gekauft und nicht bezahlen können, daß er auch einmal das Hausthürschloß reparirt, daß Gösser ihn (den Inquisiten) kurz vor seiner Verhaftung auf der Straße angeredet und gefragt habe: ob er nicht bald wieder eine Kasse zu fertigen beauftragt würde? – Die Frage: wie es kam, daß erst jetzt alle diese Fragen von dem Inquirenten aufgeworfen wurden, liegt nahe; die Acten aber geben keine Antwort darauf. Das Ungewitter zog nun über das Haupt des Schlosser Gösser und seines Gesellen. Wie bei den drei bisjetzt Angeschuldigten drängten sich in unglaublicher Schnelle und Zahl Indicien auf Indicien gegen die neu Verdächtigten, und darunter war keines der geringsten, daß der als sehr arm bis da bekannte Meister Gösser sich gerade jetzt einen Paß ausgebeten hatte »nach Dresden, um – seine Ältern zu besuchen.« Keine 24 Stunden lagen zwischen der von dem Gesellen Wagner erstatteten Anzeige und der Verhaftung des Schlossermeisters Gösser, seines Weibes und des Gesellen Blösel. Doch war zuvor eine Haussuchung in der Wohnung der Erstern vorgenommen worden und hatte Thatsachen geliefert, welche abzuleugnen nicht mehr möglich war. Die zur Haft Gebrachten schienen dieses auch sogleich einzusehen. Man erhielt bei den neuen Verhafteten, was man bei den bisher Verfolgten durch alle Anstrengungen nicht zu erpressen vermocht, alsbald ein Geständniß, ein volles, reumüthiges, unumwundenes Geständniß des Thäters und seines Gehülfen! Christian Gottlieb Gösser, 33 Jahre alt, zu Dresden geboren, woselbst sein Vater als Schuhmacher und Schutzbürger ansässig gewesen, jedoch zur Zeit, als der Sohn in Untersuchung gerieth, bereits verstorben war, hatte sich 1789 als Bürger und Schlossermeister zu Nürnberg niedergelassen, die Tochter der Getreidemesser Raab'schen Eheleute geheirathet, mit derselben zwei Kinder erzeugt und bisjetzt von dem Betriebe seines Gewerbs sich und seine Familie erhalten. Dieser Betrieb war aber nicht so lebhaft, um sich und die Seinigen redlich zu ernähren. Dazu kam, daß es Gösser, als nicht aus Nürnberg gebürtig, erst nach vielen und ihm höchst schmerzhaft gefallenen Geldopfern gelingen konnte, das Bürger- und Meisterrecht in der freien Reichsstadt zu erhalten. Er trat den meisterlichen Betrieb seiner Profession mit Schulden an, hatte ein Haus damit schwer belastet, und war nicht der Mann, der durch eisernen und unermüdeten Fleiß seine Schulden zu tilgen und sich aus seiner bedrängten Lage durch Selbstgefühl und Selbstthätigkeit herauszureißen versuchen wollte. Gösser war eine jener negativ guten Naturen, die nicht sündigen, weil sie nicht zu sündigen brauchen, die zwar anfangs den Gedanken an eine Übelthat mit Schaudern von sich weisen, bei seiner Rückkehr aber sich immer vertrauter mit ihm machen, seine Häßlichkeit ihm zu benehmen trachten, ihn endlich lieb gewinnen und die schmeichelnde Gelegenheit, die hinter dem Gedanken lüstern hervorguckt, begierig ergreifen, benützen und so, ehe sie nur vermeinten es werden zu können, Diebe, Räuber, Mörder geworden sind. Gösser gab in seinem summarischen Verhöre an, daß er als Hausschlosser öfters in das Sterbenk'sche Haus gekommen und dabei wahrgenommen, wie leicht es ihm als Schlosser gelingen dürfte, das Schloß der Schreibstube zu öffnen. Oft mangelten ihm und den Seinigen die nothwendigsten Lebensbedürfnisse; seine Schwiegerältern konnten oder mochten ihn nicht unterstützen; der Geselle hatte schon wochenlang gearbeitet und keinen Lohn erhalten; er verzweifelte, daß ihm auf geradem, offenem Wege geholfen werden könne. Dort stand eine Kasse mit Geld, vielem Gelde gefüllt; nur die Hälfte, nur das Drittel desselben und ihm war geholfen! Darin lag das Eigenthum eines Mannes, der ihm, wie er selbst zugestand, schon viel, sehr viel zu verdienen gegeben hatte; aber der war reich und er in Noth. Die Kasse war verschlossen, in einem doppelt verschlossenen Raume, aber er war ein Schlosser. Dietrich, Sperrhaken, Nachschlüssel lachten ihn an und winkten ihm, er mochte sich drehen und wenden, wie er wollte. In der Nacht vom 29. auf den 30. Juni um 2 Uhr gegen Morgen begab er sich an das Sterbenk'sche Haus, hob das Gesperre des Schlosses der, wie ihm deuchte, unverriegelt gewesenen Hausthüre mit einem aus seiner Werkstätte mitgebrachten meiselartigen Eisenstück in die Höhe (die angedeutete Vermuthung des Pensionärs im Sterbenk'schen Hause bezüglich des oberhalb der Thüre eingebohrt gefundenen Loches bestätigte sich also nicht), öffnete jene hierdurch, drückte sodann die Fensterscheibe des Comptoirs ein, schob den Riegel des Schlosses der Thüre zurück und befand sich in der Schreibstube. Vor ihm die Kasse, ringsum tiefe Stille und dichte Finsterniß; er versuchte die Truhe aufzusprengen. Es gelang ihm nicht; auch sie fortzutragen vermochte er ohne Beistand nicht. Da durchzuckt ihn der Gedanke an den Gesellen. Im Augenblick ist sein Entschluß gefaßt. Schnell huscht er wieder hinaus, aus der Schreibstube, aus dem Hause, lehnt dessen Thüre vorsichtig zu und eilt heim, um daselbst Den, den er zum Gehülfen sich auserkoren, aus dem Schlafe zu reißen. Eine solche rasche Verführung gehört zu den Seltenheiten, aber nicht zum Unmöglichen. Er malt ihm in lockenden Zügen keck und schnell das Glück, den Reichthum und Genuß, der seiner wartet, wenn er sich zu einem kühnen Wagestück entschließt. Vielleicht kannte er schon den leichten Sinn des Gesellen; jedenfalls war er der Meister, der Herr, jener sein Untergebener. Der noch Schlaftrunkene hörte Sirenenstimmen aus dem Munde Dessen, auf den er sonst zu horchen verpflichtet war. Genug, wir erfahren hier nichts von Einwendungen und Kämpfen, er sprang aus dem Bette und folgte ihm. Nur ein Mann, den sie für einen Nachtwächter hielten, begegnete ihnen auf ihrem athemlosen Wege, sonst keine lebende Seele. Noch war die Hausthüre, wie sie Gösser verlassen, noch stand die Schreibstube offen, die Kasse an ihrem alten Platze. Sie war jetzt aufgehoben und ward fortgeschleppt. Sie brachten sie glücklich bis in Gössel's nicht zu entfernte Wohnung, »Hierauf«, heißt es in dem Verhör, »sei die Kasse sogleich von ihnen Beiden eröffnet, das Geld, während seine Frau auf dem Markte gewesen (einige Stunden nach dem Diebstahl), getheilet worden und habe Jeder davon einen Scharmützel Nach Adelung ein in Östreich, Baiern, Böhmen übliches Wort, um eine papierne Tüte zu bezeichnen. Die in Nürnberg gangbare Form lautete eigentlich: Schnaritzel ), er, Inculpat, aber das Gold, das über 100 Gulden betragen haben mag und welches er vor einem Vierteljahre gegen Silbergeld verwechselt, zum voraus erhalten und es bis zur Theilung in einer Schupfe in einem alten Fasanenkorb, worin sonst alte Schlüsseln gewesen, verborgen gehalten. Wie viel der Geselle ihm für das Gold gegeben, wisse er eigentlich nicht, da er solches seiner Frau gegeben und an verschiedenen Orten schuldiges Eisen hiervon bezahlt habe. 800 – 900 Gulden seien auf seinen Antheil gekommen. Ganz genau könne er die Summe nicht bestimmen, da sowol er als der Geselle vorher, ehe sie solches miteinander gezählet, davon genommen. 700 Gulden mögen auf den Antheil des Gesellen gekommen sein, wovon dieser ihm (dem Meister) wiederum 100 Gulden behändiget, damit er ihn diesen Winter über behalten solle. Das Geld, so in einem Kästlein in dem zwei Stiegen hoch auf dem Sohler (Söller) befindlichen Behälter seie, gehöre dem Gesellen und habe seine Frau den Schlüssel zum Behälter und der Geselle jenen zum Kästlein. Die Kasse selbst hätten sie ein Vierteljahr in einem Loche unter der Esse in der Werkstätte verborgen gehalten und erst vor ungefähr drei Wochen von da herausgenommen, in kleine Stücke zerschlagen und in die Pegnitz geworfen, und habe er solche nicht verarbeiten können, weil die Anwesenheit seines nun wieder bei sich habenden Jungen ihn daran verhindert. Die bei der Haussuche vorgefundenen, ihm vorgezeigten Stücke seien aber nicht davon. Vier Tage nach geschehenem Diebstahle habe er solchen seiner Frau entdeckt, welche darüber so erschrocken, daß sie in Ohnmacht gefallen, auch ihn seit der Zeit tagtäglich ermahnet, das Geld zurückzustellen. Er habe dieses aber zur Bezahlung seiner Schulden, Anschaffung nöthiger Gerätschaften und Kleidungsstücke für sich und die Seinigen angewendet.« Gösser führt alle mit dem gestohlenen Gelde getilgte Schuldposten auf, bezeichnet, was er gekauft, von versetzten Gegenständen eingelöst habe, und bemerkt, was nur schwer zu glauben ist, daß ihm an baarem Gelde rein nichts übrig geblieben sei. Übrigens habe ihn Niemand zur Begehung und Ausführung seines geständigen Verbrechens bewegen; er habe keinen andern Gehülfen als den Gesellen gehabt; er habe sich, außer mit demselben, mit Niemand, weder vor, noch bei, noch nach der That über sie besprochen und am wenigsten mit den Vergolder Mannert'schen Eheleuten, dem Auslaufer Schönleben und dem Flitterschläger Beutner. Diese alle seien unschuldig; er und sein Geselle allein der Thäter. Auch den Vorfall, den der Geselle Wagner angegeben hatte, gab er, insoweit derselbe ihn betraf, unbedingt zu mit dem Bemerken, daß er durch Blösel veranlaßt worden, sich und ihn auf der Herberge rechtfertigen zu wollen, indem ihm dieser seine Besorgniß über den von dem Berliner gemachten Vorwurf mittheilte. Ehe Gösser arretirt und zur Haft gebracht worden, hatte er versucht, sich mit einem Rasirmesser den Hals abzuschneiden, sowie er im Gefängniß selbst die Adern zu öffnen und sich zu verbluten versuchte; beide Selbstmordsversuche scheiterten an der Wachsamkeit seiner Hüter. Über das Motiv befragt, gab er lediglich die »Beklemmung seines Herzens« an; vielleicht eine letzte Regung seines Ehrgefühls. Außer dem zugestandenen Kassendiebstahl hatte Gösser, nach seinem Vorgeben, kein Verbrechen oder Vergehen sich zu Schulden kommen lassen. Zu seiner Vertheidigung konnte er nichts als eben seine große Dürftigkeit und die durch sie geborene Verzweiflung anführen. So hatte man endlich eine vollständige Aufklärung über den räthselhaften Zusammenhang; an der Wahrhaftigkeit des Bekenntnisses war kein Grund zu zweifeln. Auch die Ehefrau des Schlossers, Kunigunde Gösser, 33 Jahre alt, Mutter von zwei Kindern, von denen das jüngere damals erst 20 Wochen zählte und noch an ihrer Brust lag, stimmte im Allgemeinen und im Besondern mit dem von ihrem Mann abgelegten Geständniß überein. Da sie wegen Krankheit ihres Kindes und ihrer bösen Brust in jener Nacht abgesondert von ihrem Ehemanne schlief, wurde sie es auch nicht gewahr, als Gösser aufstand und sich aus dem Hause entfernte. Nur hinsichtlich des Tags, an welchem sie Kenntniß von dem Diebstahle erhalten, differirte sie mit der Angabe des Schlossers, indem sie behauptete, nicht vier Tage nach Verübung des Verbrechens, sondern schon zwei Tage hierauf habe sie von demselben erfahren. »Sie sei«, lautet hierüber das Protokoll, »Freitag aus dem Kindbett gegangen und habe bei St.-Laurenzen die Betstunde besucht. Gegen Abend sei die Naglerin Greinersdörferin gekommen, welche ihr Mann für abgeholte Nägel mit einem Thaler bezahlt, und als sie ihn befragt, woher selbiger das Geld genommen, habe er gesagt, daß er sich bei Herrn von Scheidlin sechs Gulden auf die Arbeit habe geben lassen. Sie habe hierauf ihr Befremden und daß er Alles ohne sie thue, zu erkennen, er ihr aber dagegen zu verstehen gegeben, daß, wenn sie eine ordentliche und weniger zanksüchtige Frau wäre, so wolle er ihr gern Alles sagen, was er thue. Er sei ihr sodann selbigen Abend immer aus dem Wege gegangen, von der Stube in die Werkstatt und von da wieder zurückgeeilt, habe beständig mit dem Gesellen geblieselt (leise gesprochen), und da sie ihm dann heftig angelegen, zu sagen, was dies zu bedeuten habe, sie beim Arm ergriffen, in die Kammer geführt, zuvor aber befragt, ob sie ihm auch verzeihen werde, nicht verzagt und nicht erschrocken sei und ihr dann die Sache entdeckt. Sie habe freilich geglaubt, sie müsse in den Erdboden sinken und habe ihm sogleich zu Gemüthe geführt, daß er sie und ihre Kinder nicht so unglücklich hätte machen sollen, worauf dann er sie damit beruhigt, daß es Niemand gesehen und die That verschwiegen bleiben würde.« Sie bezeichnete aufs pünktlichste die von dem gestohlenen Gelde angekauften oder aus dem Versatze gelösten Gegenstände, woraus man entnehmen konnte, daß die Familie am Notwendigsten Mangel gelitten. Sie gab auch ganz richtig die Orte an, wo in ihrem Hause noch Geld verborgen lag, wußte mit vieler Sicherheit zu bestimmen, welches davon dem Gesellen, welches ihrem Mann noch gehöre, und versicherte, daß nur die Nahrungslosigkeit, seine Schuldenlast, verbunden mit Hang zum Spiele und Wirthshausbesuchen ihren Mann zum gemeinen Verbrecher hatten hinabsinken lassen. Sie habe oft genug zur wenigstens theilweisen Rückerstattung des entwendeten Geldes ihn bestimmen wollen, sei ihm oft genug hart angelegen, sich durch offenes Geständniß vor Gericht wieder mit Gott und den Menschen zu versöhnen, habe die Leiden der um seines Verbrechens willen unschuldig gefangenen Personen ihm oft genug geschildert, allein immer habe er sie zu beruhigen versucht mit dem schalen Trostspruche: »daß sich ja das Schicksal der seinetwegen Leidenden wol doch noch zu ihrem Vortheile entwickeln müsse«, und auch hiermit zu beruhigen gewußt. Der Geselle, Magnus Melchior Blösel, 25 Jahr alt, der Sohn eines zu Nürnberg ansässigen und zur Zeit unserer Untersuchung noch lebenden Zimmergesellen, gestand zu gleicher Zeit und fast übeinstimmend mit dem Vorigen. Er suchte nur darin eine Verteidigung, daß er seinen Widerstand gegen die Verlockung hervorhob. Nämlich als Gösser in der Nacht vom 29. auf den 30. Juni Morgens zwischen 2–3 Uhr ihn aus dem Schlafe gerüttelt und zugerufen, wie sie sich Beide »glücklich« machen wollten, habe er um das Wo und Wie gefragt. Als er, was es galt, erfahren, habe er den Meister mit den Worten: »Um Gottes willen! Meister, was wird da rauskommen! wir könnten Beide dadurch unglücklich werden!« von dem Diebstahle abzuhalten versucht. Allein in den spätern Verhören ließ er die Festigkeit dieser Aussage ziemlich schwankend werden, und ist wenigstens durch den von Gösser aufgestellten Beruhigungssatz: »es kommt ja nicht raus« bald beschwichtigt worden. Auch die Beihülfe zur Zerschlagung und Verschleppung der Kasse gestand er zu und bemerkte dabei, daß nur auf seine wiederholten Mahnungen der Meister seiner Frau von dem Diebstahl Kenntniß gegeben habe. Bei der Theilung des Goldes, welche an dem Tage stattgefunden, an welchem die Gösser nach dem Wochenbette ihren ersten Kirchgang gethan, sei auf ihn eine Summe von 600–700 Gulden gekommen. Der Meister habe ihn aber nach wie vor bei jeder Gelegenheit übervortheilt. Was er besitze, sei von diesem Gelde erkauft, namentlich jene silberne Uhr, welche auf der Herberge den ihm vom »Berliner« gemachten Vorwurf veranlaßte. Auch er habe zu verschiedenen malen seinen Meister auf jene Unglücklichen, welche um seiner Schuld willen so lange im Kerker schmachteten, aufmerksam gemacht, dieser aber immer erwidert: man müsse sie ja doch wieder frei lassen und man bliebe dadurch verborgen. Den Vorfall in der Herberge räumte er mit derselben Freimüthigkeit ein, als er sämmtliche durch den Gesellen Wagner zur Anzeige gekommene Thatsachen bestätigte. So lag es nun offen zu Tage, was durch lange Monate dem Rath und Gericht, ganz Nürnberg Kopfbrechen, schwere Tage, bange Nächte gemacht, und die Unglücklichen seufzten noch immer, unbewußt der günstigen Wendung ihres Geschicks, theils in dem »Loche«, theils in dem »Eisenverhafte!« Bevor man Dem, Der am meisten gelitten, am meisten geduldet, dem Vergolder Mannert, seine Haft erleichterte, wurde nochmals Haussuchung bei Gösser vorgenommen. Man fand hierbei die Aussagen des Schlossers und seiner Complicen durchgehends bestätigt und in Summa über 200 Gulden an baarem Gelde, theils auf dem Hausboden, theils unter den Dachsparren versteckt. Auch Trümmer einer Eisenkasse, welche Sterbenk recognoscirte, wurden von Fischern in der Pegnitz aufgefunden, und der Eisenhändler Albrecht, an welchen Gösser einige Stücke verkauft haben wollte, bestätigte dieses. Jetzt erst versetzte man den Vergolder und seine Leidensgefährten in mildern Verhaft, ließ es geschehen, daß ihnen Bequemlichkeiten gereicht wurden, und eröffnete ihnen allmälig, was außer ihrem Gefängniß vorgegangen. Demnächst ward der Urheber des namenlosen Jammers der Mannert'schen Familie, Barbier Kirchmeier, am 4. November 1790 arretirt. Er war des falschen Zeugnisses und Meineides verdächtig – durch die Lage der Sache bezichtigt. Man stellte an ihn die Frage: ob er – nachdem ihm die Geständnisse verlesen waren – sich noch getraue, was er beschworen, zu behaupten? Kirchmeier erklärte hierauf: »Daß er noch immer mit reinem und unverletztem Gewissen behaupten könne, daß er an jenem Morgen im Beisein der Mannert und deren jüngsten Sohnes unter dem Rasiren des Mannert eine dunkelgrün angestrichene Kassentruhe, deren Deckel mit einer weiß- und rothschattirten Tulipan am Rande der Kasse, sowie einer andern blauen, eine Aster vorstellenden Blume bemalt, das Schlüsselschild mit vier Laubblättern figurirt und die Form einer verkehrt stehenden Tulipan habend, die Blätter aber Weintraubenblättern gleichend, auf einem hölzernen dunkelgrün angestrichenen Fuße, welcher eine gelbe Einfassung gehabt, neben dem Ofen an der Thüre vor einem gelbangestrichenen Hängetischlein gesehen und erst beschriebenermaßen genau wahrgenommen habe. Unerklärlich sei es ihm und könne er sich nicht vorstellen, daß ihn Gott so habe sollen sinken lassen, da er niemalen an seinen Verstandeskräften einen Mangel verspürt, daß er bei dieser Gelegenheit durch seine Sinne getäuscht und betrogen worden sei.« Vergebens hielt man ihm wiederholt die Bekenntnisse Gösser's und seiner Mitschuldigen vor; vergebens zeigte man ihm die in der Pegnitz aufgefundenen Kassetrümmern; vergebens eröffnete man ihm die Aussagen Derer, welche Gösser als die Käufer der nicht in den Fluß geworfenen Rudera des corpus delicti benannt hatte – Kirchmeier blieb bei obigen Angaben stehen und ob sie wirklich seine Überzeugung gewesen, ob sie nur Äußerungen der Klugheit in simulirter Sicherheit waren, ist nie vollständig entschieden worden. Und eben hier liegt die Seite, welche unserm Falle das wichtigste Interesse verleiht – jenes wahre oder affectirte Festhalten an einem unerklärt gebliebenen Sinnentruge; dies gibt ihm eine so eigenthümliche Färbung, daß wir ihn als ein wol schwer wiederkehrendes Ereigniß in den Jahrbüchern der Criminalistik bezeichnen. Kassendiebstähle mit Nachschlüsseln wiederholen sich allwöchentlich in großen Städten; seltener daß, wie hier, der Verdacht auf Unschuldige fällt und deren andauernde Verhaftung nach sich zieht; noch seltener kämpfen hierbei gravirende Indicien mit Entkräftungsanzeigen in dem Maße, wie bei vorliegender Untersuchung; doch am seltensten ist in einem Criminalprocesse die Erscheinung eines Zeugen, der Etwas gesehen zu haben aussagt, diese Aussage eidlich erhärtet und, nachdem ihm durch die evidentesten Thatsachen gezeigt ist, daß er entweder fahrlässig oder dolose falsch geschworen haben muß, doch bei seinen gemachten Depositionen stehen bleibt, und es nicht enthüllt werden kann, ob dieselben das Erzeugniß entsetzlicher, wohlüberlegter Bosheit waren, ob die Geburt eines unerhörten Leichtsinns, ob endlich Äußerungen eines momentan gestörten Seelenlebens. Letztere Vermuthung sucht man auch soviel als möglich zur Gewißheit zu erheben. Das Folgende geben wir als die Annahme unsers Berichterstatters aus den Acten mit seinen Worten, ohne ein pro oder contra unsererseits beizufügen: »Der Organismus des psychischen Lebens ist unendlichen krankhaften Zuständen unterworfen, fast mehr als der des sichtbaren Leibes, und wenn der Träumende sich Gegenständen nahe gerückt sieht, von welchen ihn vielleicht Hunderte von Stunden und Meilen trennen; wenn er Gegenden in seinem Schlafleben erblickt, die er vielleicht nie gesehen, in seinem jetzigen Verhältnisse nie zu sehen hoffen kann, die aber gleichwol dereinst, vielleicht erst nach Jahren, sich ihm verkörpert so getreu, so bis auf den kleinsten Strauch, auf das einzige Wölkchen am tiefblauen Himmel seinem Traumgemälde gleichend, darstellen; wenn er Begebenheiten und Vorfälle träumt, die er erst nach manchem Jahre wirklich erlebt: wäre es dann unmöglich, daß die Einbildungskraft eines Mannes, wie unsers Barbiers, der überdies erst vor kurzem von einem Gallenfieber genesen war, durch die ihm auf jedem Schritt begegnenden Gerüchte von dem Diebstahle einer Kasse auf das höchste gespannt, sich ein Bild aus verschiedenen schon gesehenen Kassen mosaikartig zusammenwürfelt, seiner Schöpfung, gleich der Phantasie des unermüdlichen Kindes, sich kindisch erfreut und sich endlich so in sie hineindenkt, daß er die feste und durch nichts zu erschütternde Meinung gewinnt: so wie du dir sie gebildet, hat die gestohlene Kasse auch ausgesehen und muß so ausgesehen haben! ist es unmöglich, daß der Mann, der sich solch ein Bild zu schaffen gewußt, solche Meinung in sich zu tragen vermochte, es nicht immer vor sich schaute und diese in jenem nicht mehr und mehr befestigte?! – Da führt den Mann mit seiner kranken Phantasie das verhängnißvolle Geschick in die Wohnung des Vergolders. Noch war vielleicht sein Gemälde nur im Crayon; noch waren vielleicht die Formen nicht so lebendig hervorgetreten, wie sie sich späterhin geltend machten; noch mochte vielleicht ein wildes Chaos von Gedanken an die Kassen, die er bereits gesehen, und die, von welcher er schon am frühen Morgen hören mußte, daß sie gestohlen sei, in seinem von der erst uberstandenen Krankheit afficirten Gehirne kämpfen: so tritt er bei Mannert ein; es däucht ihm, als wollte man ihn von dem Eintritte zurückhalten; das ganze Benehmen der Leute ist ihm auffallend (weit eher hatte vielleicht diese das seinige frappirt), der Gedanke an die gestohlene Kasse verfolgt ihn wie ein neckendes Gespenst, das sich an seine Fersen knüpft und in seine Fußtapfen tritt; er läßt den Blick umherschweifen, überall sucht er, sein Kopf siedet; die Hand, die geübt das blitzende Schermesser führt, zittert; die Augen rollen ringsum, hüpfen, wie trügende Irrlichter, auf und nieder: wenn er die gestohlene Kasse entdeckte, wenn er den Dieb herausbrächte! – Da winkt mit einem mal Etwas, einer bemalten Eisenkasse gleichend, unter dem Tische in der Nähe der Kammerthüre hervor – ob es dergleichen gewesen, was es gewesen (in Nürnberg verbreitete sich damals die Sage, es sei eine in hellen Farben gedruckte über ein Kästlein hingeworfene Schürze der Mannert'schen Ehefrau gewesen) – der Herz und Nieren prüft, weiß es allein! – Der Barbier sieht es; es flirrt ihm vor den Augen, das ist es ja, was er haben wollte, das ist ja die Kasse, die er im Sinne gehabt; hier sie, dort der Dieb, ein zwar bis jetzt anscheinend ehrlicher Mann; aber – der Schein trügt nur zu oft – das Bild ist fertig Uns schiene die Erklärung einfacher: daß der Barbier nicht auf die Suche nach einer so oder so aussehenden Kasse ausgegangen, sondern daß, als er von der gestohlenen erfuhr, ihm der Gedanke zu Kopfe stieg, daß er irgendwo eine derartige Kasse ja schon gesehen haben müsse. Indem er dann weiter nachsann, verfiel er in das Grübeln und Phantasiren, welches der Verfasser schildert, und mit dem man am Ende Alles finden und sehen kann, was man will. Wer erinnert sich nicht, wenn er von einer merkwürdigen Erscheinung hört, daß ihm etwas Ähnliches einmal begegnet ist, und war es auch nichts weniger als das, die lebhafte Einbildungskraft hat endlich die Ähnlichkeit gefunden. , ist hinausgetreten ins Leben, sich mit ihm vereinend, selbst Leben erhaltend und in grausenerregender Stärke seine Thätigkeitsäußerungen mit dem Ruin einer Familie beginnend! – Wie solch ein Bild in Kirchmeier's Seele entstehen konnte, wie es sich mit solcher Festigkeit in ihm zu halten vermochte – Das ist unaufgeklärt damals geblieben und ist es auch heute noch. Psychologische Hypothesen und Präsumtionen lassen immer noch Zweifel übrig.« Es galt nun einen Beweis dafür herzustellen, daß Kirchmeier zwar falsch geschworen, aber nicht vorsätzlich einen Meineid geleistet. Behufs dessen wurde vorerst das Gutachten mehrer Rechtsverständigen eingeholt, welche sich in der Hauptsache, mit Ausnahme eines Einzigen, dahin vereinigten: daß der Barbier zwar nicht dolosen, doch culposen Meineids sich schuldig gemacht habe. Jeder vertheidigte seine Ansicht mit Gründen, die auch von dem Untersuchungsgericht anerkannt und unterstützt wurden. In Folge derselben wurde die Versetzung Kirchmeier's von dem provisorischen Arreste in das Criminalgefängniß verfügt, und nachdem der Schlosser Gösser und sein Geselle wiederholt versichert, daß nur sie allein den Diebstahl verübt hatten, auch an die endliche Befreiung Mannert's, Schönleben's und Beutner's gedacht. Nachdem sie die Urphede beschworen, entließ man sie am 5. November aus dem Gefängnisse. Wir lassen unsern Referenten wieder selbst reden: »Mit welchen Gefühlen die Unglücksgenossen nach monatelanger Haft in dunkeln Kerkern die so lange entbehrte Freiheit in gierigen Zügen eingeathmet, mit welcher bittern Regung des Herzens sie die Menschen wieder begrüßt haben werden, deren »Kreuzige! Kreuzige!« selbst in die Einsamkeit des Gefängnisses hinabgeschallt war und die jetzt so kleinlaut und gepreßt ihnen ein »Willkomm!« zuriefen, mag man sich leichter denken, als es der Feder niederzuschreiben möglich ist. Mit welchen Gefühlen endlich der arme Mannert die vielleicht jetzt nicht mehr ganz ungeahnte Nachricht aufgenommen hat: dein Weib starb inzwischen und wurde begraben als Diebin, als Verbrecherin! Deine Haft hat dir dein Liebstes auf der Welt geraubt, du und deine Kinder stehen nun einsam und verlassen unter den Menschen, die dir gezeigt, wessen sie fähig sind! – vermögen uns die kalten, trockenen Worte der Acten: »Mannert legte hierüber freilich die äußerste Bestürzung und Bekümmerniß an den Tag«, diese Gefühle nur einigermaßen ihrem Gehalte entsprechend zu schildern?! – Doch zurück zu Kirchmeier, zurück zu Gösser, seinem Weibe, seinem Gesellen.« In der angedeuteten Richtung bewegte sich das Verfahren gegen den Barbier Kirchmeier fort; man recherchirte nach seinem frühern Lebenswandel und erfuhr, daß er zwar ein geiziger, aber, wie meistens dergleichen Leute, ein consequent und nach Grundsätzen handelnder Mann sei; »er fand sich«, nach Bericht des Beichtigers, welcher damals vorzugsweise die vita ante acta eines Inquisiten zu constatiren hatte, »alljährig ordentlich bei Beichte und Abendmahl ein«, und war dem Berichterstatter nichts bekannt, »was ihn hindern sollte, ihm ein gutes Zeugniß über seine Denkungs- und Handlungsart zu ertheilen, wie er denn in Ansehung seines Lebenswandels ihm weder Unordentlichkeit noch irgend eine Ausschweifung nachsagen – wol gegenseitige Eingezogenheit, christordentliches Verhalten und fleißige und pünktliche Abwartung seines Berufs nachrühmen konnte«, dagegen als Grundzüge seines Charakters: »gesetztes Wesen, männlichen Ernst und ein eifriges Bestreben nach Ehre und einem guten Namen, Überlegung und, wie schon angezogen, eine »fast dem Geize nähernde Sparsamkeit« bezeichnete.« Aus dem Berichte des Arztes, welcher Kirchmeier in dem erwähnten Fieber behandelt hatte, entnehmen wir ferner, »daß der Barbier atrabilarischen Temperaments, heftigen, widrigen und hartnäckigen Charakters sei, vermöge dessen er zu stärkern Einbildungen geneigter als andere Menschen « und bemerkt die Relation hierbei weiter, »daß das hitzige Gallenfieber, an welchem der Kirchmeier daniedergelegen, »auch bei andern Personen ihren Verstand oder ihre Beurtheilungskraft geschwächt; je mehr nun diese geschwächt wird, desto stärker pflegt die Einbildungskraft zuzunehmen. Er hat sich also ein solches Ideal bilden können, daß er, ohne eine böse Absicht zu haben, vielleicht aus einem fanatischen Triebe zur Gerechtigkeit, ja nichts zu verhehlen, was sein Gewissen durch vermeintliches Schweigen beschweren oder die Erforschung des Diebstahls hätte erschweren können, hat glauben und vielleicht noch festiglich glaubt, hier oder da was gesehen zu haben, was er doch wirklich nicht hat sehen können.« « Auch das Untersuchungsgericht theilte die von dem Arzt ausgesprochene Ansicht. Das Gutachten von Medicinalcomites, wie solches heut in dergleichen Fällen eingeholt wird, ward damals nicht erfodert, und dem zufolge sollte nunmehr mit Einleitung der Specialinquisition gegen den Barbier wegen culposer Meineidsleistung vorgeschritten werden. Dazwischen aber lief die fortgesetzte Untersuchung gegen Gösser und seine Mitschuldigen, immer in der Erwartung, daß sich dabei auch etwas über die Schuldbarkeit oder zur Exculpation des Barbiers ergeben werde. Nachdem wir über den Culminationspunkt des Interesses hinweg sind, wollen wir indessen unsere Leser nicht weiter mit allen Minutien und Weitläufigkeiten dieser Ährenlese ermüden, und geben nur die wenige Kerne enthaltenden aus dem Bericht unsers gewissenhaften Referenten. Es ergab sich, daß Gösser mit schlauer Vorsicht das gestohlene Gut verwaltet und verwendet hatte. Allerdings bezahlte er nur seine Schulden damit, aber so stückweise, langsam, daß Niemand auf den Verdacht kommen konnte, er habe so viel flüssiges Geld, wie es der Fall war. – Sein Beichtvater gab ihm das Zeugniß, daß, was er von ihm erfahren, ihm mehr zur Ehre, als zur Schande gereiche. Er habe sich stets als ein vernünftiger Mann und guter Christ gezeigt. – Noch besser lautet das der Ehefrau des Verbrechers ertheilte Zeugniß: sie sei von natürlicher Herzensgüte, Aufrichtigkeit, und in religiöser Beziehung von weit ausgebildeten Begriffen echten und wahren Christenthums, verbunden mit rührender Liebe zu den Ihrigen, namentlich ihrem Ehemann, was allein sie auch nur zur »Genossin seines Verbrechens« gemacht. – Desgleichen war ihm der Geselle Blösel als ein fleißiger und treuer Arbeiter bekannt, der die Wirthshäuser nur selten besuchte und sich auch sonst eines unbescholtenen Leumunds erfreut habe. Eine für jene Zeiten sehr wichtige und umständlich uns mitgetheilte Episode des Processes übergehen wir ganz – die Bitte Kirchmeier's, sich einen Rechtsbeistand nehmen und erwählen zu dürfen, eine Bitte, von seinen Verwandten aufs eifrigste unterstützt, die ihm auch endlich, nach ernsthaften Beratungen, gewährt wurde. Dagegen entheben wir aus einem Schreiben desselben an seinen Rechtsconsulenten einige Anführungen, welche das von Kirchmeier's Beichtvater demselben gestellte Zeugniß, daß er kein alltäglicher gemeiner Denker gewesen, bestätigen sollen. Der Barbier scheint noch immer seine Vertheidigung darin zu suchen, daß er die Selbstanklage des Schlossers als unrichtig anzweifelt. So stellt er unter andern Anträgen den: »die Sterbenk'sche Hausthüre zu visitiren, ob man auch Merkmale eines eingebrachten Eisens wahrnehme und probiren zu lassen, ob nach Aussage des Schlossers eine zugemachte Thüre, sowie geschehen, aufzumachen möglich sei oder nicht.« Mittlerweile war gegen den Schlosser Gösser und Genossen die Specialuntersuchung geschlossen. In 352 Antworten wiederholte und berichtigte Gösser in einzelnen Punkten die vorgängige Geschichtserzählung. Er gestand auch eine vor vielen Jahren noch als Geselle verübte Drahtentwendung, sonst aber kein Verbrechen, ein, und bemerkte wiederholt, daß, wenn die Hausthüre bei Sterbenk verriegelt und zwar vollkommen verriegelt gewesen, es ihm weit schwerer geworden wäre, sie auf die Weise zu öffnen. Die von seinem Gesellen aufgestellte Behauptung, er habe den Meister mit den Worten: »Um Gottes willen u.s.w.« von der Verübung des Diebstahls abzuhalten versucht, bestritt er auf das festeste und räumte nur ein, daß Blösel gesagt habe, welch gefährliches Vorhaben das sei; worauf er sich mit ihm dahin verstanden, bei allenfallsiger Überraschung davonlaufen zu wollen, was auch gewiß geschehen wäre, »wenn nur ein Hund gebellt hätte«. Aber sie wurden nicht überrascht; es bellte kein Hund; also mußte das Verbrechen verübt werden. Die Farbe der gestohlenen Kasse konnte er, »auch wenn es ihm das Leben gelten würde«, nicht mehr beschreiben, doch erinnerte er sich, daß auf ihrem Deckel in den Feldern sich »Blumen von verschienen Farben, Tulipanen oder Rosen ähnlich, so wie man fast alle dergleichen Kassen bemale, befunden. Wie der Fuß angestrichen gewesen, könne er nicht sagen, weil er selbigen sogleich zerhaut und in das an der Gesellenkammer zwischen sein und seines Nachbars Haus befindliche Loch geworfen habe.« (Man fand auch wirklich am bezeichneten Orte einige Stücke eines Kassenfußes, grün angestrichen und gelb umrändert.) Die Frage, ob er vielleicht dem Barbier Kirchmeier Nachricht von der Beschaffenheit der Kasse habe zukommen lassen, verneinte er auf das bestimmteste und bemerkte, daß, wenn ja der Barbier dergleichen erfahren haben sollte, dieses vielleicht von dem Schlossermeister Hölzel geschehen sei. Das Gesammtresultat des Verhörs war eine mit den bisjetzt erhobenen Verhältnissen und Thatsachen durchaus übereinstimmende und bis in den unbedeutendsten Umstand zergliederte Darstellung des Verbrechens. Auch Gösser hatte, soweit überhaupt, die Kasse gerade so geschildert wie Kirchmeier, und jetzt erst dachte man daran zu fragen, wer denn die Kasse bemalt habe, um auch von dieser Seite ihre Beschreibung einzuholen. Der Maler ward ermittelt, aber was er angab, war nicht mehr, als man schon wußte: »der Fuß sei grün angestrichen gewesen und der Deckel mit verschiedenen Blumen bemalt worden, welche er aber, nach 2½ Jahren, unmöglich noch bestimmt anzugeben wisse.« Da Gösser den Schlosser Hölzel als Denjenigen bezeichnet hatte, durch welchen dem Kirchmeier vielleicht die Beschaffenheit der Kasse bekannt geworden, so wurde auch dieser abermals vernommen, wobei er aber lediglich seine frühern Aussagen wiederholte, endlich aber auf das gewisseste und bestimmteste erklärte, daß nicht er dem Barbier, sondern der Barbier ihm zuerst die Kasse beschrieben habe! Gösser's Geselle, Blösel, wiederholte im Specialverhör sein unumwundenes, reumüthiges Bekenntniß, welches durch die übereinstimmenden Aussagen der Complicen und die anderweit erhobenen Umstände an Glaubwürdigkeit nur gewann. Ebenso wenig ergab das Specialverhör der Ehefrau Gösser's ein weiteres Resultat. Nur betheuerte sie aufs heiligste: mit dem Barbier Kirchmeier, den sie gar nicht kenne, sei ihr Mann nicht bekannt, sei nirgends mit ihm, nach ihrem Wissen, beim Bier oder sonst wo, zusammengekommen, und wisse sie durchaus nicht, wie dieser Kirchmeier von dem Kassendiebstahl habe wissen können. Sie würde gern den Kassendiebstahl angezeigt haben, aber sie habe ihren Mann nicht »zu Schanden machen wollen«. Ehe man zur Fällung des Urtheils gegen den Schlosser und seine Genossen schritt, wollte man mit dem schwierigern Falle, dem Urtheil über den Barbier Kirchmeier, aufs Reine kommen. Nach damaligem Herkommen waren mehre Gutachten von Rechtsverständigen über den Fall eingeholt worden, von denen aber immer das eine dem andern widersprach. Dieses nahm an, daß der Barbier vorsätzlich falsch geschworen, jenes, daß es nur aus Fahrlässigkeit geschehen. Eines foderte Bestrafung, ein anderes Freisprechung von der Instanz, ein drittes vollkommene Freisprechung, Durch »Rathsverlaß« vom 9. Februar 1791 wurde Kirchmeier wegen des »ihm überbürdeten« Verbrechens des Meineids von der Instanz losgesprochen und verfügt, daß derselbe »nach bezahlten Sitz-, Atzungs- und Inquisitionskosten« seines Verhafts zu entlassen sei. Dies erfolgte auch schon einige Tage darauf. Aber das Blatt hatte sich gewandt; dieselbe Volkswuth, welche vorhin die ersten Inquisiten verfolgt, wandte sich jetzt gegen den Barbier. Zu Nürnberg war seines Bleibens nicht mehr; was der Richter nicht verhängen konnte, übte eine Art Lynchgesetz. Überall zeigte man ihm Verachtung, stieß ihn und die Seinigen zurück. Alles Vertrauen zu ihm war hin, seine Praxis zerstört; Niemand wollte mehr mit dem leichtsinnigen oder gewissenlosen Mann zu schaffen haben. Umsonst legte er für die Kinder des durch ihn in so tiefes Unglück gestürzten Vergolders Mannert 300 Gulden als eine Art Schadenersatz nieder; die Volksstimmung ward dadurch nicht versöhnt, und er sah sich genöthigt, Haus und Gewerbe zu verkaufen und mit seiner Familie Nürnberg zu verlassen. Vermuthlich siedelte er sich zu Kulmbach, seinem Geburtsorte, an. Man hat nichts weiter, weder von ihm, noch etwas mehr erfahren, welcher Dämon ihn zu seiner falschen Angabe bewogen. Den Richtern blieb sein Proceß ein warnendes Beispiel, wie wenig auch der feierlich beschworenen Aussage eines Zeugen Glauben beizumessen ist, erscheint sie nicht durch anderweit constatirte Umstände unterstützt und im Zusammenhalte mit von ihr unabhängig dastehenden zur Evidenz erhobenen Thatsachen mit dem Stempel der Glaubwürdigkeit geprägt. Wie angeführt, hatte Mannert für seine Kinder von dem unmittelbaren Urheber der über ihn verhängten Untersuchung 300 Gulden als Schmerzensgeld erhalten; neben diesen empfing er aber auch von allen Seiten Geld und Waaren zum Geschenk. Man suchte ihm wie seinen Unglücksgenossen Schönleben und Beutner auf alle nur mögliche Art vergessen zu machen, wie sehr man sie hatte fühlen lassen, daß sie »verstockte und unverschämte Lügner« seien. Man erließ dem Vergolder eine nicht unbedeutende Summe Schutzbürgergeld, welche er dem treffenden Amte vor seiner Verhaftung schuldig geworden, und stellte sogar dem Vergolder und Ausläufer eine Anstellung in städtischen Diensten, ihrem Stande und Kenntnissen gemäß, in Aussicht. Noch immer war aber kein völlig lossprechendes Erkenntniß ergangen; sie waren zwar frei, aber nur auf eine bloße Entlassungsverfügung. Endlich, am 8. April 1791, erfolgte der Urtheilsspruch, welcher auch die nach vielfältigem Debattiren und eingeholten Gutachten der bedeutendsten Rechtsverständigen Nürnbergs von dem versammelten Rathe geschöpfte Strafsentenz wider den Schlosser Gösser, seine Ehefrau und seinen Gesellen Blösel umfaßte und lautete: In der Kassenentwendungssache wurde unter vorausgeschickter Dankeserstattung an die Herren Schöffen für gehabte Bemühung ertheilt: 1) Den Inquisiten Christian Gottlieb Gösser wegen begangenen nächtlichen, gewaltsamen, großen Diebstahls eine halbe Stunde auf dem Pranger zu stellen, hierauf in das Zuchthaus auf das empfindlichste mit Ruthen zu streichen und daselbst ad tempus indeterminatum wohlverwahrlich aufzubehalten. 2) Dessen diebischen Mitgehülfen Magnus Melchior Blösel zugleich mit dem Gösser in das Zuchthaus zu bringen, daselbst mit dem gewöhnlichen Willkomm und zwar außer demselben in conspectu omnium zu belegen und sodann in solchem zu detiniren. 3) Des Gösser's Eheweib, Namens Eunigunda Gösserin, nach geleisteter Urphed, auch bezahlter Inquisitions- und Atzungskosten (soviel selbige sie betreffen), ihres Arrests zu entlassen. 4) Die drei ab instantia bereits Absolvirten, namentlich Mannert, Schonleben und Beutner nun plenarie loszusprechen und solche für vollkommen unschuldig zu erklären. 5) Was die andern dabei vorkommenden Punkte in Absicht der Entschädigung des Kaufmann Sterbenk und Befriedigung der Creditoren betrifft, so ist mit Umgehen der von löblichen Schöffenamts wegen zu verfügen an Hand gegebenen Verkaufs der Gösser'schen Effecten (als welche nur von besagten Amtswegen zu taxiren und bis zur Ausfrage obsignirt zu lassen sind) im übrigen den ausgestellten Gutachten nachzugehen, vor allem aber ein Vergleich inter partes zu tentiren und erst, wann solcher nicht zu erreichen stünde, die Sache ad instantiam zu verweisen. Gründe hatte dieses in Fassung eines Rathsverlasses an die Inquirenten abgegebene Erkenntniß nicht. Eine einfache Registratur zeigt den Vollzug der Strafsentenz zu den Acten an und aus derselben entnehmen wir, daß am 9. April, demnach 24 Stunden nach Schöpfung des Spruchs, die Ausstellung des Gösser am Pranger und seine Aushauung mit Ruthen durch die Hand des Scharfrichters bis in das Zuchthaus bereits geschehen war. Auch Blösel erlitt mit seinem Meister zugleich die ihm zuerkannte Strafe und zwei Tage nach seiner und Gösser's Einschaffung in den Strafort wurde die Ehefrau des Letztern entlassen. Deren Ältern (!) bezahlten noch 600 Gulden als Entschädigungsaversum an den Damnisicaten Sterbenk, nachdem ihm bereits die bei den Dieben vorgefundenen Gelder, in Summa 208 Gulden 55 Kreuzer ausgehändigt waren. Bald nach ihrer Entlassung reichte die Ehefrau des Schlossers eine Klage auf Trennung ihrer Ehe ein und da der Züchtling Gösser nichts dagegen einzuwenden hatte, wurde die verlangte Scheidung ausgesprochen. Da Gösser und sein Geselle im Zuchthaus sich gut aufgeführt, wurden sie auf inständigstes Bitten einige Jahre darauf aus dem Zuchthause entlassen, unter der schweren Verwarnung, sich je wieder auf dem Gebiete der freien Reichsstadt betreffen zu lassen. Gösser ging nach St. Petersburg, um daselbst sein Glück zu versuchen.