Marcus Tullius Cicero Reden gegen Verres Aus dem Lateinischen mit Einleitung und Erläuterung von Friedrich Spiro. Georges Marie Baltus gewidmet. Einleitung Die Reden, welche Marcus Tullius Cicero im Jahre 70 vor unserer Zeitrechnung in Rom gegen Gaius Verres hielt, entstammen seiner mittleren Periode. Er war noch nicht der gefeierte, über alle Rivalen weit erhabene Klassiker des Stiles und der Form, als welchen ihn späterhin – zum Teil auf Grund dieser Reden – alle bewunderten, aber er war auch seit langem nicht mehr der Anfänger, der sich seine Stellung im Staat und auf dem Forum erst erkämpfen mußte. Er war damals 36 Jahre alt; die Advokatenpraxis ging glatt, die jugendliche Abhängigkeit von den rhetorischen Mustern der Mode war bereits glücklich überwunden, und politisch hatte der arbeitsame Süditaliker bereits ein »kurulisches« Amt bekleidet, d. h. die Mitgliedschaft im römischen Senat errungen, so daß er sich eben mit Erfolg um ein noch höheres, wertvolleres Amt bewerben durfte. Für ihn, wie für jeden echten römischen Vollbürger, gab es kein Stehenbleiben, Stillstand wäre Rückschritt gewesen; um aber vorwärts zu kommen, genügte es damals nicht, den Ochsenweg zu beschreiten und im gleichmäßigen Tempo ruhig zuschauend den Ereignissen zu folgen, sondern es hieß in die Ereignisse eingreifen, sich lancieren, wo man kann, frisch zupacken, jede Gelegenheit beim Schopfe fassen. Eine solche Gelegenheit bot Cicero die Klage der vereinigten Gemeinden von Sicilien gegen ihren jüngst abgetretenen Landvogt, den von der römischen Reichsregierung als Statthalter eingesetzten Prätor Verres. Über Verres' Leben wissen wir fast nur, was Cicero in den vorliegenden Reden erzählt. Nun ist zwar ein Ankläger kein Richter, noch weniger ein Biograph, am wenigsten im alten Rom, wo durch die Praxis den Gerichtsrednern die Übertreibung, die einseitige Schilderung zum Gesetze gemacht, die Lüge methodisch erlaubt war; allein man beschäftigte sich im Altertum und zwar sofort vom Erscheinen dieser Reden an so lebhaft mit ihrem Objekte, und die Übereinstimmung der antiken Autoren ist so vollständig, daß man diesmal in allen wesentlichen Punkten dem Cicero Glauben schenken darf. Verres war tatsächlich ein gemeines Subjekt, wie die meisten Stadtrömer seiner Zeit; durch adlige Abkunft, gewöhnliche Streberei, politischen Gesinnungswechsel und namentlich als Scherge Sullas , der ihn zu den niedrigsten Exekutordiensten verwendete, fing er an Carriere zu machen. Das weitere besorgte die echt römische »Camorra«, die Clique seiner Standesgenossen, daneben die nach unseren Begriffen rein orientalische Beamtenwirtschaft, die damals im Reiche Platz gegriffen hatte und bestehen blieb, bis Caesars gewaltige Faust den Augiasstall reinigte: fast jeder Beamte preßte seinen Amtsbefohlenen aus soviel er irgend konnte, um sich mit dem Ertrage durch Bestechung des Wahlpöbels ein höheres Amt zu kaufen. So hatte es Verres trotz der unglaublichsten Verbrechen und gänzlicher politischer Unfähigkeit bis zum Prätor, also zum Gerichtspräsidenten in Rom, gebracht – seine Befugnisse und seine Thätigkeit setzt Cicero so klar auseinander, daß man auf die Reden selbst verweisen darf – als ihn die Nemesis ereilte. Drei Jahre hatte er sich in Sicilien gütlich gethan, da war seine Amtszeit um; erst jetzt durften die Überlebenden unter seinen Opfern gerichtlich gegen ihn vorgehen und zwar nur in Rom durch Vermittelung eines Römers. Mit echt sicilianischer Intelligenz wandten sie sich zu diesem Zweck an Cicero, den schon damals Hervorragendsten unter den Rednern der politischen Oppositionspartei; der bis dahin berühmteste Rechtsanwalt in Rom, Quintus Hortensius , gehörte der durch Sullas Gesetze allmächtig gewordenen Optimatenpartei an und wäre gegen ein Mitglied der Camorra so wenig zu gewinnen gewesen, wie etwa heutzutage Zanardelli gegen Crispi. Die Aufgabe für Cicero war schwer. Für uns scheint dies auf den ersten Blick kaum begreiflich; wer die lange Reihe von Verres' Verbrechen übersieht, wird das Thema höchst einfach finden. Verres hatte gestohlen, geraubt, betrogen, unterschlagen, gemordet, hatte Hochverrat und eine Menge anderer Dinge begangen, die durch bestimmte Gesetze verboten waren und geahndet werden mußten; folglich war er strafbar. Aber praktisch lagen die Verhältnisse anders. Schon in einem modernen Staat, in dem der allgemeine moralische Sinn auf niedriger Stufe steht, würde jene Konsequenz nicht gezogen werden; tatsächlich sehen wir z. B. in England noch heute Verbrecher vom Schlage des Verres straflos ausgehen, obgleich ihre Schuld nicht nur erwiesen, sondern auch eingestanden ist. Vollends in den letzten Dezennien der verfallenden römischen Republik ging es beim Urteil über menschliche Existenzen nie nach dem Rechte, sondern nur nach den persönlichen Einflüssen, und die waren nicht gerade auf Ciceros Seite. Die Richter mußten seit Einführung der Sullanischen Gesetze nicht mehr dem »Ritterstande«, d. h. der gut bürgerlichen haute finance, sondern dem »Senatorenstande«, d. h. der allmächtigen aristokratischen Clique, entnommen werden; und wenn auch der Kläger wie der Beklagte das Recht hatte, eine bestimmte Anzahl von Geschworenen zu verwerfen , an deren Stelle dann andere durchs Los gesetzt wurden, so waren doch die Chancen für den »Optimaten« Verres erheblich günstiger als für den »Emporkömmling« Cicero. Dieser mußte also den Einfluß, den er an Verbindungen nicht besaß, durch persönliche Eigenschaften zu gewinnen suchen, und dazu half ihm nichts so sehr wie die Beredsamkeit . Seine Aufgabe war nicht nur eine zwingende und elegante Beweisführung nebst durchgreifendem Kampfe gegen den feindlichen Anwalt, sondern der Angeklagte mußte rein zerschmettert, und in den Richtern mußte das Bewußtsein erweckt werden: »wir müssen ihn verurteilen, es bleibt uns nichts anderes übrig, tausend Gründe zwingen uns dazu, von denen jeder einzelne allein schon ausreichen würde.« So mußte der Redner auf die Richter persönlich und sachlich einwirken, und dazu gehörte viel mehr als eine geschickte Verarbeitung des gesammelten Materiales und ein glänzender Vortrag. Es handelte sich darum, dem Gegner jeden irgend möglichen Einwand vorweg zu nehmen, ihn an jeder Bewegung zu verhindern, den Vorteil, den der Angreifer als solcher überall besitzt, voll auszunutzen: blieb auch nur ein Hinterpförtchen offen, so war Gefahr im Verzuge. Cicero mußte den Geschworenen für den Fall der Freisprechung drohen ; und da kam es ihm denn sehr gelegen, daß die Oppositionspartei damals für die Übertragung der Gerichte an den Ritterstand agitierte – der Hinweis auf diese Agitation, die noch in demselben Jahre zum Ziele gelangen sollte, kehrt von Zeit zu Zeit wie ein Refrain in seinen Reden wieder. Eine Hauptsache aber war die Erregung der Leidenschaften ; der Redner mußte die Geschworenen wie das zuhörende Volk in eine Wut gegen den Angeklagten versetzen, die stärker wirkte als alle Verstandesgründe. Er mußte auf seine Hörer fascinierend, begeisternd, rührend wirken wie heutzutage ein Musiker. In seinen theoretischen Schriften spricht Cicero viel über dies Motiv und über die Mittel, es ins Werk zu setzen; Hauptsache ist natürlich die Begabung, aber in hohem Grade kam es auch auf rechte Disposition des Stoffes und Wahl des geeigneten Momentes an. »Setzt nach den nötigen Vorbereitungen im geeigneten Augenblick eine mächtige Leidenschaft ein,« sagt Cicero, »so wirkt sie vernichtend, furchtbar, unwiderstehlich,« und er citiert als Beispiel seinen Kampf gegen Verres. Einen sonst hochachtbaren Redner tadelt er wegen seines Mangels an Beweglichkeit: »nicht einmal daß er mit dem Fuß aufstampfte!« – Man sieht, daß auch die Erregung der Leidenschaften durch Theorien gelenkt wurde; die ausdrückliche Versicherung Ciceros, daß er seine im Kampfe wirksame Passion nicht heuchele, sondern wirklich empfinde, darf man wohl dahin verstehen, daß er an sich glaubte , daß er sich wirklich in die Illusion hineinredete, als wäre er so gerührt, so wütend u. dgl. wie er seinen Hörern scheinen wollte, um in ihnen die gleichen Empfindungen zu erwecken. Von einer wirklichen Hingerissenheit im Schmerze kann natürlich keine Rede sein; es wäre das schlimmste Zeichen für einen Redner, wenn er die Herrschaft über sich selbst verlöre, denn damit hätte er sofort auch die Herrschaft über die Zuhörer verloren; vielmehr kannte Cicero das Gesetz sehr gut, das ein Späterer in die Worte zusammenfaßte, »man darf nicht zu aufgeregt sein, wenn man andere aufregen will,« und hierin spricht sich so recht der schauspielerische Charakter der antiken Beredsamkeit aus, die deshalb eine so hohe künstlerische Ausbildung erhielt, daß sich mit ihr keine moderne, selbst nicht die der Franzosen und Italiener vergleichen kann. Eine Idee davon giebt schon die Thatsache, daß in Rom der Redekünstler viel mehr galt als selbst der Dichter; er hatte, wie der Schauspieler, die größte Sorgfalt auf seine äußere Erscheinung, auf Haltung und Toilette zu verwenden, jede Gewandfalte war studiert, und natürlich jede Bewegung, jeder Tonfall von Wichtigkeit. Der beliebte Vergleich zwischen Redner und Krieger hätte einem so kriegerisch gewöhnten Volke wie den Römern unmöglich so einleuchten können, wenn nicht der eine wie der andere seine ganze Existenz für den Kampf eingesetzt hätte, bei dem er Mut und Ausdauer brauchte, wie List und Berechnung. Cicero citiert einmal eine Wendung aus einer Rede seines auch in diesem Prozesse genannten großen Vorgängers und Vorbildes Crassus , die nicht nur durch die Kraft ihrer Worte und ihrer Bilder so übermächtig wirkte, sondern weil der Sprecher durch Mienenspiel, Augenleuchten, Körperhaltung und Stimmklang den Eindruck des siegenden Fechtvirtuosen hervorrief, der seinen Gegner in die Pfanne haut. Oft bezeichnet das einsilbige lateinische Quid? , dessen buchstäbliche Übersetzung »Was?« oder »Wie?« sich im Deutschen lächerlich und schulmäßig ausnehmen würde, mit seinem spitzen stechenden Klange die Stelle, wo der Redner mit dem Fuß aufstampfte; oft hört man ein rollendes Anwachsen und allmähliches Nachlassen oder plötzliches Abbrechen des Tones aus den geschriebenen Worten heraus; oft bemerkt man die einschlagenden Schlußkadenzen, die den dröhnenden Beifall des Publikums entfesselten, und die Pausen, in denen der geschickte Akteur dieses Kapital einheimste. Er mußte es verstehen, den Hörer in Angst zu versetzen und zu erlösen, ihn gegen den Feind zu erbittern und für sich einzunehmen; und dazu gehörten nicht nur die bestechenden Mittel des Augenblicks: es ist keine Übertreibung, wenn Cicero sagt, der perfekte Redner müsse sich eines anständigen Lebenswandels befleißigen, um anderen Leuten ihre Sünden vorwerfen zu können. Der Grund ist bezeichnend, die Selbstcharakteristik im höchsten Grade beachtenswert; vor allem aber sieht man, bis zu welchem Superlativ hier die Methode ausgebildet ist: alles, auch der Lebenswandel, muß nach den Erfordernissen des Handwerkes geregelt werden. Cicero verfügte über die nötigen Mittel zu solchen Effekten in vollem Maße. Talent, angeerbte Neigungen, Fleiß und Charakter verbanden sich in ihm, um ihn zum ersten Redner nicht nur seiner Zeit, sondern des ganzen römischen Altertums zu machen. Ein großer Geist, ein tiefer Denker ist er nicht gewesen; ihn zu einem bedeutenden Staatsmann oder gar Philosophen zu stempeln, das mag man ruhig denen überlassen, denen die Grammatik alles ist und die auf die klösterlichen Traditionen der mittelalterlichen Scholastik schwören. Aber einer der edelsten Charaktere, der gebildetsten Menschen seiner Zeit war er sicher; er konnte Griechisch im besten Sinne des Wortes und betrieb diese Studien, nicht weil sein Beruf es ihm gebot oder weil ihn die Prunkstücke moderner Maulhelden amüsierten, sondern weil es ihm um Plato und die Tragödie ernst war. Cicero war geistreich und human; und diese Züge waren von wesentlicher Bedeutung für seine Kunst. Daß die Kunst der Beredsamkeit nicht auf römischem Boden gewachsen ist, weiß jedermann; schon die kurze Spanne Zeit, in der sie sich zur Blüte entwickelte, beweist es. Selbst für die berühmten Reden des Gaius Gracchus , die ihre Wirkung wohl mehr der grandiosen Persönlichkeit ihres Schöpfers und ihrem epochemachenden Inhalt als ihrer Form verdankten, fand sich kein litterarischer Ersatz. Binnen wenigen Jahrzehnten ging jene Entwicklung vor sich: die Römer übertrugen auch hierin, was sie bei den Griechen vorfanden, auf ihr Gebiet. Aber während die meisten anderen Künste dort versagten oder versiegten, fand die Rhetorik wegen des formellen, phrasenhaften Sinnes der Nation und wegen ihrer großen praktischen Brauchbarkeit im Kampfe des Lebens den günstigsten Boden. Man hatte es zu oft erlebt und namentlich bei den Griechen mit angesehen, wie stark im Leben der Einzelnen wie der Völker die Kunst des Sprechens, der momentanen Konzentration einer Menschenkraft auf das Wort, zum Gelingen der eigenen Absicht und zur Herrschaft über andere beiträgt. Gewachsen war diese seltsame Blüte antiken Geistes zufällig in demselben Lande, das in Ciceros Leben eine so bedeutende Rolle spielen sollte, in Sicilien ; hier hatten im fünften Jahrhundert, zur Zeit wo Athen der Welt die Tragödie, die Komödie, den Parthenon, die sokratische Philosophie und die Form des Staatenbundes unter einheitlicher Centralleitung schenkte, ionische Griechen die Theorie der »Kunstrede in Prosa« erfunden. Ein Ionier aus Leontinoi, jener Stadt, die Cicero nur noch als Centrum fruchtbaren Ackergebietes bezeichnet (als Stadt war sie verkommen, wie heut ihr Ackerland versumpft ist) Gorgias brachte sie im Jahre 427 nach Athen, und ihre politische Wirkung war ebenso groß, freilich auch ebenso verhängnisvoll, wie ihre literarische. Alle weiteren Phasen des hellenischen Lebens begleitete sie mit ihrer selbständigen, nie stockenden Entwicklung; deren Resultat nahmen die Römer hinüber, aber jeder einzelne Römer, nicht zum wenigsten Cicero, bedurfte der griechischen Erzieher und des griechischen Umganges, um mit seinem Latein zu machen, was zu machen war. So hatte Cicero auch nach Absolvierung seiner Studien in der Heimat wie auf ausländischen Hochschulen noch lange an sich zu arbeiten, bis er die vollendete Technik erreicht hatte; dann aber begann erst die wahre Arbeit, die Feile am eigenen Inneren, die Läuterung des Geschmackes, in dessen Dienst die Technik gestellt werden mußte. Zur Zeit des Verresprozesses hatte er diese Höhe längst erklommen, und nach dem Verresprozesse konnte ihm niemand mehr den Prinzipat streitig machen. In diesem Prozesse ward ihm die Verwendung seines Könnens schwerer gemacht als je zuvor. In der Vorrede zur ersten Verhandlung erzählt er selbst in knapper, ansprechender Weise von den Intriguen, die die feindliche Partei ins Werk setzte, um ihn kalt zu stellen; da ward ein Scheinkläger gedungen, der Verres wegen seiner Erpressungen in Achaia, also wegen eines verhältnismäßig geringfügigen Vorganges, anklagen sollte, unmittelbar ehe Cicero von seinen Materialsammlungen in Sicilien, zu denen er sich eine Frist von 110 Tagen ausgebeten hatte, zurückkehren könnte; aber dieser Versuch schlug fehl, da Cicero, von seinem Vetter Lucius Tullius Cicero unterstützt, die ungeheuere Arbeit schon in 50 Tagen beendete. Anderseits stiftete man einen gewissen Quintus Caecilius an, die Scheinklage für Sicilien zu übernehmen, und Cicero mußte eigens die den Prozeß einleitende Rede ausarbeiten, um den falschen Konkurrenten aus dem Felde zu schlagen und den Richtern zu beweisen, daß sie ihm , dem erwählten Anwalte der Sicilianer, die Anklage gegen Verres zu überlassen hatten. Nun versuchte man's mit einer Bestechung Ciceros, mit Wühlereien gegen ihn bei seinen Zeugen und bei den Richtern; als das alles nicht gelang, blieb der Camorra noch ein letztes Mittel: man versuchte den Austrag des Prozesses, der im August begann, bis nach Neujahr zu verschleppen, wo die wichtigsten Staatsämter in den Händen der Camorra befindlich, übrigens beim Publikum die erste Aufregung über den gewaltigen Skandal längst verrauscht und damit der moralische Erfolg von vornherein verloren war. Die Verschleppung schien durchführbar, weil das Gesetz nach erfolgtem Verdikt den Appell des Verurteilten an eine zweite Verhandlung gestattete und inzwischen die verschiedenen Festspielperioden mit obligaten Gerichtsferien einsetzen würden. Um daher schnell zum Ziele zu gelangen, disponierte Cicero sein Verfahren ausnahmsweise so, daß er auf eine zusammenhängende Rede verzichtete und nach jedem einzelnen Klagepunkte sofort die in Betracht kommenden Zeugen verhören ließ; diese Anklage dauerte neun Tage. Ihre Wirkung war überwältigend; Verres wartete den zweiten Termin nicht ab, sondern ging freiwillig in die Verbannung, und der Gerichtshof bestätigte durch sein Urteil diese schwerste aller gegen einen römischen Bürger damals erlaubten Strafen. Verres' Vermögen wurde, soweit man dessen habhaft werden konnte, eingezogen und den Sicilianern überwiesen; von einem wirklichen Schadenersatze war natürlich nicht die Rede, da der Räuber einen großen Teil seiner Schätze beizeiten in Sicherheit gebracht hatte und die ruinierten Existenzen durch kein Mittel wieder herzustellen waren. – Später hört man nichts mehr von Verres, als daß er im Jahre 43 wie Cicero von Antonius geächtet wurde; er soll noch von der grausamen Ermordung seines einstigen Verfolgers gehört haben und auf diese befriedigende Kunde hin mit großer Fassung in den Tod gegangen sein. Für Cicero begann nach Erledigung des Prozesses erst die eigentliche rhetorische Arbeit. Der Römer strebt unter allen Umständen nach Monumentalisierung; Cicero wäre sehr thöricht gewesen, wenn er seinem Erfolge, der ihn praktisch so erheblich förderte, nicht litterarisch ein Denkmal gesetzt hätte. So gab er nicht nur die Rede heraus, mit der er die Bewerbung des Caecilius um die Anklage erledigte, sowie die Vorrede zur eigentlichen Anklage des ersten Termines, sondern er arbeitete auch für den buchhändlerischen Vertrieb die fortlaufende, zusammenhängende Anklagerede aus, die er gehalten hätte, wenn es zum zweiten Termin gekommen wäre. Damit bannt er zunächst seinen Erfolg fest; sodann liefert er der Mit- und Nachwelt ein Meisterstück seiner Kunst und zugleich eine ausführliche Darstellung des Vorganges, wie sie kein Geschichtswerk je gemeldet hätte. Er hat die Rede in einem Umfange niedergeschrieben, wie er sie niemals hätte halten können, aber er hielt auch bei der Niederschrift die Fiktion fest, als gälte es die gesprochene Rede, als spielte sich die Scene auf dem Forum von Rom ab, vor den Geschworenen, unter einem Gerichtspräsidenten, in Gegenwart des Angeklagten und einer zahlreichen Volksmenge; ja, diese fortwährende Beziehung auf die Anwesenden und auf das Lokal giebt der Sprache erst die volle anschauliche Bewegung. Dennoch schreibt Cicero nicht wörtlich so, wie er gesprochen hätte; außer der Rücksicht auf den Umfang bestimmt ihn dazu die Erfahrung, daß die gesprochene Rede, litterarisch fixiert, niemals den authentischen Eindruck hervorbringt. Was durch die Entfernung der Rede vom Forum verloren ging, mußte ersetzt werden; dies war eine Aufgabe des Schriftstellers. Er hat sie gelöst und führt dabei seine Fiktion strenge durch; er konnte freilich darauf rechnen, daß man seine Publikation mit dem Ohr und nicht bloß mit dem Verstande genießen würde. Denn wenn der gebildete Römer sich ein Buch vornahm, so that er es nicht wie wir, die wir lautlos die einzelnen Buchstaben verfolgen und nur mittels des Denkens den Sinn der Worte in uns aufnehmen, sondern er hielt sich kundige Sklaven, die ihm das Werk vorlasen und genug Übung besaßen, um dies mit dem nötigen Ausdrucke zu thun. So kam der Autor zu seinem Rechte, der Leser war vielmehr Hörer des Dichters oder Redners, und dieser hatte das Bewußtsein, mit seinem Werke stets zum Publikum zu sprechen . – Inhaltlich hielt Cicero die Ordnung ein, die er auch mündlich beobachtet haben würde. Die ganze Klage ist in fünf Teile zerlegt, von denen jeder als eine selbständige Rede mit eigenem Bau gearbeitet ist. Der erste schildert das Vorleben des Angeklagten; daß darauf eine solche Ausführlichkeit verwendet wurde, war nötig, weil sie Stimmung machte, den Hörer unterhielt und namentlich einem römischen Bedürfnis entsprach. Jeder, der in einem Prozeß erwähnt wurde, mußte persönlich charakterisiert werden; man wird sehen, daß Cicero niemanden nennt, ohne ein Wort über seinen Charakter und seine sociale Stellung hinzuzufügen; trotz der Gefahr der Eintönigkeit mußten diese kurzen Personalbeschreibungen stets vollständig wiedergegeben werden, eben weil sie ein Gesetz römischen Lebens und damit ein Stück römischer Weltanschauung repräsentierten. So wird nun auch der Angeklagte charakterisiert; dazu war eine ganze Rede nötig, die sein Leben bis zum Augenblicke der Abreise nach Sicilien schildert. Mit dem zweiten Teile beginnt die eigentliche Anklage; hier hat Cicero sein Material nicht nach chronologischen oder lokalen, sondern nach stofflichen Gesichtspunkten disponiert. In jedem anderen Falle wären Wiederholungen unvermeidlich gewesen; durch die Zusammenordnung des Gleichartigen wurde die Scheidung in große Hauptabschnitte, die Wirkung der Kontraste und namentlich jene Steigerung erzielt, die das wesentlichste Erfordernis für eine anhaltende Spannung des Hörers wie für eine künstlerische Gestaltung der Form bildet. Zunächst wird die Thätigkeit des Gerichtspräsidenten, dann in der dritten Rede die Verwaltung der Korngefälle dargestellt; dieser Teil war für den Römer der interessanteste, schon weil es sich hier um ein wesentliches Element der hauptstädtischen Volksernährung handelte. So ist dieser Teil auch der umfangreichste geworden; hier hatte Cicero den wirklich gefährlichen Einwand zu entkräften, daß Verres ungewöhnlich große Getreidequantitäten nach Rom geschickt hatte – indem er nämlich die Provinzialen betrog und die Zukunft der Landwirtschaft lahm legte. Das römische Publikum, also der verkommene Adel und der gefräßige Pöbel, beide gleichermaßen arbeitsscheu, dachte natürlich nicht an die Zukunft; weitsichtige Politik war ihnen ebenso fremd wie etwa Mitleid mit den zertretenen Sicilianern, und deshalb hat Cicero hier offenbar alle ihm zur Verfügung stehenden Fälle vorgetragen, um so die nachteiligen Folgen auch für die Hauptstädter fühlbar zu machen. Er wußte wohl, daß er durch einen solchen Appell an den Magen bei seinen Quiriten erheblich stärker wirkte als durch einen Appell an die längst verlorene nationale Ehre. – Der vierte Teil, für den römischen Hörer nur ein amüsantes Intermezzo, dürfte heute den Leser am meisten interessieren: hier berichtet Cicero über die Statuen, Reliefs u. dgl., die Verres für seine Galerie in ganz Sicilien zusammenstahl. Den Römern gegenüber hatte Cicero hiermit einen schweren Stand, denn ihnen galten griechische Kunstwerke nur als kindische Spielereien, mit denen sich ein rechter Weltbeherrscher gar nicht abgeben dürfte; höchstens als Dekorationsstückchen hatten sie für ihn einen gewissen Wert, und deswegen war ihre Überführung nach Rom nur zu wünschen. Cicero mußte, um nicht für einen sentimentalen Tropf zu gelten, wiederholt jene echt römische Unbildung vorschützen, die damals bei vornehmen, weitgereisten, griechisch redenden und von griechischem Wesen tief begeisterten Leuten bereits anfing sich zu verflüchtigen; dennoch verstand er es auch hier, namentlich durch Anrufung religiöser und kaufmännischer Gefühle, den Unwillen gegen den Räuber rege zu machen, dessen Hochverrat und Blutthaten die fünfte Rede erzählt, um durch die krassesten Bilder die Erbitterung aufs äußerste zu steigern. Wenn diese Reden hier in einer neuen, freien Übersetzung vorgelegt werden, obgleich doch keine Übersetzung den Charakter, die Wirkung, ja auch nur den Rhythmus des Originales annähernd wiedergeben kann, so geschieht das nicht nur um Ciceros willen. Es ist wahr, daß der geistvolle Advokat, der mit seinem aufrichtigen Streben nach griechischer Geisteshöhe und dabei seinem treuherzigen Festhalten an römischen Traditionen einen Übergang zwischen zwei scharf gesonderten Generationen darstellt, schon an sich verdient, mehr als unter dem Namen des großen Worthelden bekannt zu werden. Aber der Hauptgrund ist die Thatsache, daß diese Reden uns ein Stück Geschichte bieten. Einen wirklichen römischen Historiker hat es ja nie gegeben; die tüchtigsten Autoren, die über die Römer und sonstigen Völker des Altertumes berichten, sind ohne Ausnahme Griechen. Cicero selbst, dessen Patriotismus wahrlich soweit ging wie nur der eines altrömischen Fanatikers, der sogar Verseschmiede wie Ennius ernst nimmt und mit einer Verdacht erregenden Grundsätzlichkeit die Gleichberechtigung seiner Nation neben den Ausländern auf allen Gebieten betont – er selbst vermißt einen rechten Historiker, der die Kunst der Sprache in den Dienst der Geschichtschreibung stellte. Ein solcher fand sich freilich wenige Decennien später in Livius, und dessen Werk ist für die Römer ein Objekt des Nationalstolzes geworden; aber dies ist höchstens für die Römer bezeichnend, denn Livius war einseitiger Rhetor ohne historischen Sinn, ohne Kritik, ohne Wahrheitsliebe, ohne Menschenkenntnis, ohne die Fähigkeit, ein wirkliches Problem auch nur zu verstehen, geschweige denn es anzufassen. Seine geschickte Art zu schreiben hat im ganzen nur Unheil angerichtet; ihm zumeist ist es zu verdanken, wenn all der Blödsinn von Horatiern und Curiatiern, Fabricius, römischem Ehrgefühl etc. etc. noch immer, trotz Niebuhr und Mommsen, in verschiedenen Erdenwinkeln gelehrt und geglaubt wird. Vollends für die Zeit, die uns hier interessiert, kommen am wenigsten die erzählenden Historiker, dagegen am meisten die unzweideutigen Urkunden in Betracht; und zu diesen gehören in erster Linie Ciceros Reden gegen Verres. Wer sie mit der nötigen Aufmerksamkeit liest, um ein wenig zwischen die Zeilen zu gucken und die allgemeinen Zustände zu erfassen, von denen der Redner schweigt , der wird vor allen Dingen mit dem neuerdings viel gepredigten Aberglauben fertig werden, daß die Römer den Hellenismus in Schutz genommen hätten. Aufgeräumt haben sie mit dem Griechentume so viel sie irgend konnten; und wenn der besiegte Grieche durch seine Kultur den römischen Sieger trotz dessen verzweifelter Gegenwehr doch schließlich beherrschte und lenkte, so zeigte sich eben das Walten von inneren Kräften, die mächtiger sind als die rohe Faustkraft des Soldaten. Sicilien z. B. war seit vielen Jahrhunderten ein Hauptsitz des Griechentums gewesen. Soweit die blühende Insel nicht dem Barbarengeschmeiß der phönikischen Karthager zum Opfer gefallen war, hatten Griechen der verschiedensten Stämme, namentlich Ionier und Dorer, das Land in Besitz genommen, zahlreiche Städte gegründet, in eiserner Arbeit den Boden kultiviert und auf der Grundlage solider Wirtschaft und gesunder städtischer Organisation eine Blüte des Landes hervorgerufen, die bei der wunderbaren Begabung und naturgemäßen Entwicklung der Nation einen glänzenden Wohlstand sowie eine hohe Civilisation zur Folge hatte. Innere Zerwürfnisse, zahllose Fehden zwischen Stämmen, Gemeinden und Parteien konnten zwar einzelne Städte zu Grunde richten, aber niemals dem Gesamtgedeihen schaden, denn Neues entstand an Stelle des Vernichteten, und die Monarchen, obgleich illegal, führten mit erhöhter Kraft fort, was die Stadtrepubliken begonnen hatten. Selbst die rasende Zerstörungswut der Karthager, deren vollen Ausdruck man noch heute an Tempeln sieht, die während der Arbeit vernichtet wurden, selbst Hamilkar und Hannibal konnten der Blüte Siciliens nichts anhaben; aber freilich waren jene ewigen inneren Zerwürfnisse, die für das Denkervolk der Hellenen und der Deutschen gleich charakteristisch sind und die Athen nebst dem ganzen eigentlichen Hellas des Ostens aufgezehrt hatten, wohl dazu angethan, den italischen Horden das Eindringen zu erleichtern. Der Römer brachte das Verhängnis. Als Syrakus, die größte, reichste und nach Athen wichtigste Stadt des hellenischen Altertums, im Jahre 212 v. Chr. durch Marcus Marcellus genommen wurde, da fanden die Römer nicht ein altersschwaches, für den Schnitter reifes Gemeinwesen vor, wie später in Alexandreia oder wie die Türken in Konstantinopel oder die Goten in Rom, sondern Syrakus gleicht einem genialen Menschen, der in der Blüte seiner Vollkraft durch niedrige Hinterlist gefällt wird. Cicero pflegt zwar den Marcellus als großmütigen Eroberer zu schildern; das mußte er um des populären Vorurteiles und der advokatischen Tendenz willen; aber glauben darf man ihm nur, daß Marcellus nicht ganz so fürchterlich hauste, wie die Mehrzahl der späteren römischen Statthalter und ihrer Gehilfen, der Steuerpächter. Die Römer waren seit Urzeiten ein Kaufmannsvolk; materieller Vorteil galt ihnen alles. Deshalb ist es unsinnig, den modernen Begriff starren Rechtsgefühles und selbstverleugnender Gewissenhaftigkeit, wie ihn tendenziöse Phrasenmacher der ganz modern empfindenden augusteischen Zeit in die ältere Geschichte eingeschwärzt haben, als Maßstab für das echte, eigentliche Römertum zu verwerten. So lange die Römer nicht hellenisch civilisiert sind, darf man sie im ganzen als Barbaren auffassen. Nichts ist lächerlicher als der Versuch, die modernen Italiener mit den alten Römern in Verbindung zu bringen; das Vorurteil von der »lateinischen Rasse« überlasse man getrost den Journalisten. Es giebt keine Lateiner mehr ; die Völkerwanderungen und Völkermischungen des Mittelalters haben neue Nationen geschaffen, die sich wahrlich mit den Lateinern sehr zum eigenen Vorteile messen können. In Spanien und Gallien war die einheimische keltiberische, resp. keltisch-germanische Bevölkerungsmasse nur mit einer dünnen Schicht von römischen Beamten und sonstigen Geldspekulanten überzogen worden: mit denen ward im Anfange des Mittelalters schnell aufgeräumt. In Spanien sorgten Goten und Sarazenen, in Gallien die unerschöpflich aus dem Osten hervorbrechenden Germanen, namentlich zuletzt die Franken, nach denen jetzt der größte Teil des Landes heißt, für die Zuführung frischen gesunden Blutes in den verfallenden Körper der einheimischen Nationen; einer der gefeiertsten französischen Historiker, der gewaltige Taine, hat eindringlich darauf hingewiesen, daß Galliens Wiedergeburt auf seiner Germanisierung beruht. Vollends in Italien wurde durch die endlosen Einfälle von Germanen und Orientalen eine durchaus neue Bevölkerung an Stelle der ganz verrotteten alten gesetzt; durch anhaltende Mischung bildete sich die neue Rasse, und in den Wirren und Kämpfen des späteren Mittelalters, sowie unter den ständigen Einflüssen der Natur wie der antiken Kulturreste erhielt sie ihren bleibenden Charakter. Daher die großen Unterschiede zwischen den Italienern der verschiedenen Himmelsstriche und Landschaften. Es ist bekannt, daß Sicilien nie ganz römisch geworden ist; es blieb immer ein unterjochtes Stück Ausland, bis im Mittelalter die Griechen von Sarazenen und Normannen abgelöst wurden; die Sitten der einen wie die Kunstwerke der anderen setzen uns noch heute in Erstaunen, während von der Römerzeit nur das Elend übriggeblieben ist, in dem der größte Teil des Landes verkümmern mußte. Es ist nicht minder bekannt, daß Florenz seinen Aufschwung hauptsächlich durch die massenhaften Ansiedelungen deutscher Ritter erhielt; Florenz ist aber die Heimat Dantes, ist Heimat und Hochsitz der italienischen Renaissance, während Rom niemals einen Künstler und seit dem Untergange der antiken Welt überhaupt keinen großen Mann hervorgebracht hat. Über das griechische Element in Neapel, das byzantinische in Ravenna, das keltische in Genua, das germanische in Venedig ist viel geschrieben worden. Nur die Sprache und einige äußere Gebräuche nahmen die neuentstehenden Völkerschaften von den aussterbenden Lateinern zu sich herüber. Der moderne Italiener mit seiner schlanken Gestalt, seinen feinen individuellen Gesichtszügen, seinem empfindlichen Geschmack, seinem elastischen Gang, seinen leichten graziösen Manieren, seinem vollendeten Takt- und Formgefühl, seinem natürlichen Kunstsinn, seiner Lebensfreude und seiner unbezwinglichen Abneigung gegen alle Disciplin hat nichts gemein mit dem kurzen, stämmigen, zwiebelköpfigen, gefühlsrohen, ausschließlich materielle Interessen kennenden Römer des Altertumes, der von Kunst nichts ahnte, sein Bestes als Soldat und Politiker leistete, keine Individualität besaß und mit dem Begriff auch das Wort Disciplin erfand. Der Römer – das kann ein Anatom oder Bildhauer ebenso gut beweisen wie ein Psycholog – hätte mehr Ähnlichkeit mit dem Russen als mit dem Toskaner oder Umbrer von heute; der Unterschied ist, wenn auch im umgekehrten Sinne, fast ebenso groß, wie der zwischen dem Athener des perikleischen Zeitalters und dem Albanesen, der heute Attika bewohnt. Vielleicht haben sich in einzelnen Winkeln der Abruzzen versprengte Lateiner fortgepflanzt, wie versprengte Griechen in einigen Bergdörfern Thessaliens; für das Gesamtbild der Nation sind diese Fäserchen ohne Bedeutung. – In beiden klassischen Ländern hat sich die antike Sprache erhalten und das zeugt für ihre Kraft; aber man vergesse nicht zu beobachten, wie sie gesprochen wird: dann merkt man den Unterschied zwischen den Rassen von einst und jetzt. Der alte Römer war ein Barbar, der Korinth zerstörte, wie er das erste beste Räubernest zerstört hatte; die wunderbare, an Kunstschätzen wie an hochbegabten Menschen überreiche Stadt war längst unfähig, Rom politisch zu schaden, aber die Handelsherren fürchteten die Konkurrenz, und so mußte denn dieses Centrum griechischen Kunstlebens dem Erdboden gleich gemacht werden und seine Bewohner in die Sklaverei wandern. Caesar konnte hier trotz nachdrücklicher Bemühungen so wenig dauernden Wandel schaffen, wie die Hohenstaufen in Sicilien. Von der römischen Wirtschaft in Sicilien giebt uns Cicero unwillkürlich einen Begriff; Verres that ja nur, was viele seiner Vorgänger ebenfalls gethan hatten, und wenn sich mancher Leser beim ersten Eindrucke fragt, wie es nur möglich gewesen wäre, daß ein solches Subjekt hätte freigesprochen werden können, so wird er sich bei näherem Zusehen mit noch größerem Erstaunen fragen, wie es denn möglich war, daß es verurteilt wurde. Man hat von Analogieen in der Weltgeschichte gesprochen, von ewig waltenden Gesetzen, die in verschiedenen Epochen homogene Entwicklungen erzeugen müssen. Das Schicksal des unglücklichen Sicilien und der übrigen hellenischen Mittelmeerstaaten – von der Krim bis Ägypten, von Asien bis Marseille und der spanischen Küste – unter römischer Herrschaft eröffnet uns vielleicht einen Ausblick auf die Zukunft: man ahnt, was aus der europäischen Kultur und ihren Trägern, aus den Völkern Dantes und Raphaels, Shakespeares und Rembrandts, Goethes und Nietzsches, Beethovens und Schuberts werden wird, wenn wieder ein Barbarenvolk die kleinlichen politischen Zerwürfnisse der höherstehenden Nationen ausnutzen darf, um durch seine eigensinnige, einseitige Beharrlichkeit die Weltherrschaft zu erringen. Rom, 1897. Friedrich Spiro. Cicero gegen Verres Vorbereitendes Verfahren: Rede gegen Quintus Caecilius. Man erinnert sich, daß die Partei des Verres einen Scheinkläger anstiftete, der dem Cicero zuvorkommen und die Anklage gegen Verres so führen sollte, daß der Gerichtshof ihn freisprechen mußte . Die Wahl des Quintus Caecilius war insofern eine geschickte, als dieser in Sicilien geboren war und eine Zeitlang unter Verres als Quästor gedient hatte, mithin eine gewisse Kompetenz beanspruchen konnte. Cicero durchschaute natürlich, daß man ein abgekartetes Spiel trieb, doch wäre es ihm vielleicht schwer geworden, dies vor Gericht zu beweisen. Darum läßt er es wohl gelegentlich merken, legt aber nicht ausschließlichen Wert darauf. Es kam vielmehr darauf an, die Richter zu überzeugen, daß er der geeignetere Ankläger war, und dies giebt ihm Gelegenheit, einen Situationsplan zu entwerfen und die Schwierigkeiten wie die Bedeutung der Aufgabe klar zu bezeichnen. Der Gefahr, sich in einer sogar für römische Empfindungsweise peinlichen Art selbst zu loben, wußte er geschickt auszuweichen; den Rivalen behandelte er nicht als Gegner, den man vernichten, sondern als minderwertigen Konkurrenten, dem man seine Unfähigkeit zum Bewußtsein bringen muß, um ihn vor den anderen lächerlich zu machen. Deshalb behandelt er ihn mit einer gnädigen Herablassung, ja mit einem gewissen Mitleid; den Vergleich mit ihm selbst zu ziehen durfte er dann getrost auch ohne direkten Hinweis den Zuhörern überlassen. I. (1) Hoher Gerichtshof, verehrte Anwesende! Mancher von euch wird sich vielleicht wundern, daß ich nach einer so langjährigen, in Staats- und Privatprozessen ausschließlich auf Verteidigung gerichteten Thätigkeit jetzt plötzlich die Richtung wechsele und mich auf eine Anklage einlasse. Mit Recht; denn stets lag es mir fern, jemandem zu nahe treten zu wollen. Wer aber in dem vorliegenden Falle die Beweggründe meines Auftretens kennt, wird ohne Weiteres meinen Schritt billigen und zugleich einsehen, daß hier niemand neben mir als Kläger in Frage kommen kann. (2) Als meine Quästur in Sicilien Im Jahre 75 v. Chr. hatte Cicero unter dem Statthalter Sextus Peducäus , den er im Verlaufe der Verhandlung öfters erwähnt, in Sicilien als Quästor, d. h. Oberfinanzrat, gedient und sich dabei diejenige Lokalkenntnis erworben, die ihn jetzt zur Übernahme des Prozesses so gut qualifizierte. Daß die Sicilianer sich gerade an ihn wandten, beweist am besten, daß er wie sein Chef sich wirklich human benommen hatten. Überhaupt ist es beherzigenswert, daß, so viele Vorwürfe auch in alter und neuer Zeit gegen Cicero erhoben worden sind, niemand ihm die mindeste Unehrlichkeit nachgesagt hat. Alle die schönen Villen, die er in Mittel- und Unteritalien besaß, hatte er sich als Advokat und Geschäftsmann in durchaus rechtschaffener Weise erworben. zu Ende war, verließ ich die Provinz mit dem Bewußtsein, daß alle Sicilianer meiner Amtsführung und Persönlichkeit ein dauerndes liebevolles Andenken bewahren würden; sie konnten darauf rechnen, neben den berühmten Familien, die seit Generationen das Patronat Wie der einzelne Klient, so hatte auch eine ganze Provinz einen »Patronus«, d. h. einen Schützer (bisweilen mehrere) unter den vornehmen Römern, der es als eine Ehrenpflicht ansah, die Interessen der Provinz wahrzunehmen und dafür unter ihren Einwohnern eine ganz besondere Verehrung genoß. Das Amt eines solchen Schützers galt als heilig und vererbte sich innerhalb der Geschlechter; gewöhnlich führt es der Eroberer, der dem Reiche die Provinz einverleibt und deshalb selbst ein Interesse daran hat, ihren Wert ungeschmälert zu erhalten; häufig auch Männer, die aus eigenem Antrieb etwas für sie gethan. Schützer Siciliens war also Marcellus mit seinem Hause und ferner Scipio Africanus, der Zerstörer Karthagos, von dessen Verdiensten um Sicilien Cicero später ausführlich spricht. der Insel übernommen haben, auch an mir eine Stütze für ihre berechtigten Ansprüche zu besitzen. Jetzt, wo man sie gepeinigt und ausgesogen hat, wenden sie sich alle an mich; ganz offiziell, einmal über das andere flehen sie mich an, für ihre Interessen einzutreten; sie erinnern mich an mein oft gegebenes, oft gehaltenes Versprechen, sie nie im Stiche zu lassen, wenn sie mich brauchen. (3) Jetzt sei der Moment gekommen, wo ich nicht irgend welche vereinzelten Interessen, sondern die Existenz der ganzen Provinz schützen müsse; sie könnten ja nicht einmal zu den Göttern mehr ihre Zuflucht nehmen, denn sie hätten gar keine Götter mehr in ihren Städten, seitdem Gaius Verres die heiligen Bilder aus den Stätten der Andacht weggerissen: was überhaupt je die menschliche Grausamkeit, Habsucht, Prasserei und Herrschsucht an Schandthaten zu leisten vermöchte, das alles hätten sie drei Jahre lang unter diesem einen Landvogte durchgemacht – nun sollt ich sie doch nicht umsonst flehen lassen, wo ich eigentlich dafür verantwortlich wäre, daß sie überhaupt niemanden anzuflehen brauchten. II. (4) Glaubet mir, meine Herren, es war mir ein herber Schmerz, diese Alternative, entweder den braven Leuten ihre Bitte um Hilfe abschlagen oder plötzlich meinen Beruf wechseln zu müssen: von Jugend auf hatt' ich immer verteidigt, nun sollt ich anklagen! – Ich nannte ihnen den Quintus Caecilius und berief mich auf seine Amtsthätigkeit in ihrer Provinz. Aber dies Argument, das mir zu Hilfe kommen sollte, entwaffnete mich vielmehr vollständig: viel eher hätten sie mir das peinliche Geschäft erlassen, wenn sie den Caecilius nicht gekannt oder doch nicht als Beamten in ihrem Lande gehabt hätten. Wenn Cicero so thut, als hätte er sich nur mit Widerstreben zur Übernahme dieses Ruhm und Geld einbringenden Monstreprozesses entschlossen, so kommt hier nicht nur das schauspielerische Element im antiken Redner besonders deutlich zur Geltung, vielmehr war sein Hinweis darauf, daß er selbst den bedrängten Sicilianern einen Anwalt wie Caecilius vorschlug, die wirksamste Blamage für diesen, und daraus folgte das sachliche Hauptmotiv: nur der darf eine Person vor Gericht vertreten, der von ihr dazu aufgefordert ist. (5) Schließlich bestimmten mich moralische Verpflichtung, gegebenes Versprechen, mitleidiges Empfinden, viele bedeutende Vorbilder, alte Beziehungen und die Regeln unserer Ahnen, diese Last zu übernehmen; wahrlich nicht meiner Neigung, sondern meinen Nächsten zuliebe. Nur Eines tröstet mich: diese meine scheinbare Anklage ist in Wahrheit vielmehr eine Verteidigung. Ich verteidige viele Menschen, viele Gemeinden, ja die ganze Provinz Sicilien. Dagegen verklage ich nur einen Menschen; so kann ich meinem Grundsatz, immer nur helfend und lindernd für die Menschheit einzutreten, beinahe treu bleiben. (6) Angenommen, dem wäre nicht so und der Fall nicht von so ganz besonderer Bedeutung; angenommen, die Sicilianer hätten mich nicht aufgefordert und ich wäre ihnen nicht so eng verbunden: hätte ich dann denselben Schritt rein im Staatsinteresse unternommen – wer könnte mir einen Vorwurf daraus machen, daß ich einen so beispiellos schamlosen Räuber vor Gericht ziehe? einen Menschen, der nicht bloß in Sicilien , sondern in Griechenland, Kleinasien, Kilikien, Pamphylien , ja schließlich am ärgsten hier in Rom selber vor unsern Augen gefrevelt hat! III. (7) Wahrhaftig, unter heutigen Umständen kann ich dem Staate gar keinen größeren Dienst erweisen; der römischen Nation ist es willkommen, den Alliierten und Ausländern erwünscht, schließlich für alle vom größten materiellen und moralischen Werte. Die Provinzen sind nach langer entsetzlicher Schinderei endlich ruiniert, unsere Bündner und Steuerzahler dermaßen in Elend und Verzweiflung gestürzt, daß sie schon gar nicht mehr auf Rettung hoffen, sondern nur noch an einen Trost für ihr Unglück denken. (8) Wer die Gerichte dem Senatorenstand erhalten wissen will, muß den Mangel an fähigen Klägern erfahren; wer die Fähigkeit dazu besitzt, vermißt bei den Gerichtshöfen die nötige Strenge; indessen braucht das schwergeprüfte Rom nichts so dringend, wie die alte Würde und Bedeutung seiner Gerichte. Den Gerichten zuliebe will man die Amtsgewalt der Volkstribunen im alten Umfange wieder herstellen Die Volkstribunen , diese Vertreter des demokratischen Elementes, die so oft in den Gang der Staatsmaschine segensreich eingegriffen hatten, waren durch die reaktionären Gesetze des Diktators Sulla ihrer meisten Amtsbefugnisse beraubt worden. Der so geschaffene Zustand erwies sich als unhaltbar (»Die Konservativen haben die Republik zu Tode konserviert«, sagt Mommsen), und schon acht Jahre nach Sullas Tode, bald nach dem Prozesse des Verres, erhielten die Tribunen wieder ihre frühere Macht, somit das Recht, direkt mit dem Volke zu verhandeln und gerichtlich Strafanträge gegen gewissenlose Beamte zu stellen. ; um dem Richteramte wieder aufzuhelfen, will man zu seiner Ausübung jetzt den Ritterstand heranziehen; das jämmerliche Benehmen vieler Richter ist daran schuld, daß sogar der strenge Name »Censor« Dem Censor (Schätzer) lag nicht nur die Kontrolle über die Vermögensumstände der Bürger, die Verpachtung der Staatsgefälle und überhaupt die oberste Aufsicht über die Finanzen ob, sondern auch eine Art von Sittenrichteramt, kraft dessen er Ritter und sogar Senatoren aus ihrem Amte stoßen konnte. Man wählte zu Censoren stets Männer von absoluter, strenger Unbescholtenheit, die daher von allen Parteien respektiert wurden und dem Volke selbst in Zeiten erregtester Mißstimmung imponierten. Bekannt ist der alte Cato als Typus des römischen Censors. vor dem Volke nicht mehr so herbe klingt wie früher, sondern man einen Censor verlangt, dem man nach Belieben Gunst und Beifall erteilt. (9) So zerrüttet sind die Verhältnisse: charakterlose Menschen geben all ihrer Willkür Spielraum, das Volk murrt täglich lauter, die Gerichtshöfe sind bestochen, der ganze Stand in der öffentlichen Achtung gesunken – da sah ich die einzige Abhilfe für so viel Übelstände in dem selbständigen Eintreten fähiger, unbescholtener Persönlichkeiten für Gesetz und Recht. Um der Nation im ganzen aufzuhelfen, versuche ich den Staat an seiner wundesten Stelle zu behandeln. (10) Soviel über die Veranlassung zu meinem Schritte; nun zum Gegenstand unseres Streites, damit ihr für die Auswahl des Klägers die rechten Gesichtspunkte gewinnet. Meine Grundanschauung ist folgende. Wenn bei einem Prozesse wegen Erpressung mehrere sich zur Übernahme der Anklage melden, so muß man zweierlei herauszubekommen suchen: erstens, wen der geschädigte Teil am meisten und zweitens, wen der Urheber des Schadens am wenigsten wünscht. IIII. (11) Im vorliegenden Falle, find ich, ist beides sehr klar; dennoch muß ich mich über beides verbreiten und zwar zuerst über das wichtigste: die Gesinnung der Geschädigten, um derentwillen dieser Erpressungsprozeß geführt werden soll. Gaius Verres , so heißt es, hat drei Jahre lang die Provinz Sicilien verwüstet, die Gemeinden ruiniert, die Häuser ausgeraubt, die Tempel geplündert. Aus ganz Sicilien sind die Kläger erschienen; sie kennen mich als einen zuverlässigen Menschen und wenden sich Hilfe suchend durch meine Vermittelung an euch und an Roms Gesetze; ich soll ihnen zu ihrem Rechte verhelfen, ihnen Genugtuung verschaffen, sie bei den Behörden vertreten, mit einem Worte: die ganze Sache führen. So lange ein Statthalter im Amte war, mußten sich die unglücklichen Provinzialen alles von ihm gefallen lassen; die starre römische Disciplin gestattete keine Beschwerde. Erst nach Ablauf seines Amtsjahres (Verres hatte man drei Jahre im Amte belassen, da sein designierter Nachfolger wegen plötzlich eingetretener kriegerischer Verwicklungen anderweitig gebraucht wurde) war die Klage erlaubt; aber da die Provinzialen nicht römische Vollbürger waren, durften sie nicht direkt, sondern nur mit Hilfe eines römischen Vertreters vorgehen. (12) Was will nun Caecilius vorbringen? daß ich ohne Aufforderung seitens der Sicilianer auftrete, oder daß der ausdrückliche Wunsch unserer treuesten Bündner wirkungslos bleiben soll? Wenn du zu behaupten wagst, was sich dein angeblicher Feind Verres am meisten wünscht, nämlich, daß die Sicilianer mich nicht aufgefordert hätten, so besserst du die Lage dieses deines angeblichen Feindes bedeutend; eigentlich ist er nämlich von der öffentlichen Meinung bereits gerichtet, seitdem der Entschluß fast sämtlicher Sicilianer, überhaupt einen Kläger gegen ihn aufzustellen, bekannt geworden ist. (13) Wenn du nun als sein »Feind« diese Thatsache leugnest, die er selber, so peinlich sie ihm auch ist, dennoch nicht abzuleugnen wagt, so nimm dich in acht; man könnte dir vorwerfen, du zeigest dich etwas zu gemütlich in der Ausübung deiner Feindseligkeiten. Außerdem habe ich meine Zeugen unter den ersten Männern unserer Stadt; alle brauche ich gar nicht aufzuzählen, ich nenne nur einige hier anwesende, sämtlich Leute, vor denen eine Unwahrheit zu sagen mir schlecht bekommen würde. Da ist Gaius Marcellus , Mitglied des Gerichtshofes; da ist Gnaeus Lentulus Marcellinus ; auf beide stützen sich die Sicilianer angelegentlich, wie denn die ganze Provinz von jeher dem Namen Marcellus innig verbunden ist. (14) Diese Männer wissen, wie ich nicht nur aufgefordert, sondern so heftig gedrängt wurde, daß ich entweder die Führung übernehmen oder alle meine Beziehungen zu den Leuten abbrechen mußte. Aber wozu führe ich überhaupt Zeugen an, als ob die Sache irgendwie zweifelhaft wäre? Aus der ganzen Provinz sind die vornehmsten Persönlichkeiten hergekommen; sie sind hier zugegen und beschwören den Gerichtshof, doch ja bei der Auswahl ihres Rechtsvertreters nicht anders zu verfahren, als ihr eigener Vorschlag es empfiehlt. Sämtliche Gemeinden von ganz Sicilien haben ihre Abgeordneten geschickt bis auf zwei Verres sah seine Anklage voraus, suchte sich beizeiten zu decken und bewog daher die Mamertiner (in Messana) und Syrakusaner durch Konzessionen, Drohungen und andere Manöver zu besonderen Lobdekreten über sein Verhalten. Was es damit auf sich hat, setzt Cicero im vierten Teile der Anklagerede launig auseinander; hier begnügt er sich mit der beißenden Andeutung, daß diese Lobadressen der beiden genannten Gemeinden dem Verres mehr schadeten, als ihr Einstimmen in die allgemeine Klage hätte thun können. ; hätten diese zwei es auch gethan, so würden zwei wichtige Klagepunkte wegfallen, in deren Objekt Verres mit ihnen gemeinsame Sache gemacht hat. (15) Warum man sich nun gerade an mich wandte?– Ja, bestünde ein Zweifel, ob man es that oder nicht, so würde ich erklären, warum man es that; da aber alles so klar liegt, daß ihr es mit eigenen Augen sehen könnt, so weiß ich nicht, warum man aus der Wahl, die diese Leute trafen, einen Vorwurf gegen mich ableiten sollte. (16) Natürlich nehme ich mir nicht heraus – weder verliere ich ein Wort darüber, noch möchte ich auch nur irgend eine solche Vorstellung erwecken – daß sie mich all ihren sonstigen Schützern in Rom vorgezogen hätten. Davon ist keine Rede; sondern man zog bei jedem die Zeit, die Gesundheit, die juristische Geübtheit in Betracht. Mein Grundsatz für Theorie und Praxis war hierbei immer: jeder irgend Geeignete übernehme die Sache eher als ich; aber besser ich als niemand. V. (17) Somit steht es fest, daß die Sicilianer mich mit der Führung ihrer Klage betraut haben; es erwächst nun die Frage, ob diese Thatsache für den Gerichtshof etwas zu bedeuten hat, ob den Bündnern Roms, die jetzt als Bittsteller zu euch kommen, auch Beachtung geschenkt werden soll, wenn sie zu ihrem Rechte gelangen wollen. Darüber brauche ich nun nicht viel zu reden, wir wissen ja alle, daß das ganze Erpressungsgesetz nur um der Bündner willen gegeben worden ist. (18) Wird ein römischer Bürger beraubt, so erhebt er Civilklage nach Privatrecht; jenes Gesetz ist für die Bündner da, es bildet den Rechtsschutz der Ausländer, es ist für sie eine feste Burg, weniger fest freilich als früher, aber immerhin der einzige Trost, auf den sie noch ihre Hoffnung setzen können: für dieses Gesetz braucht Rom so gut wie die fernsten Völker jederzeit gewissenhafte Hüter. (19) So versteht es sich denn von selbst, daß man das Gesetz nach dem Vorschlage derjenigen anwendet, zu deren Schutze man es gegeben hat. Wenn ganz Sicilien wie ein Mensch reden könnte, es würde sagen: »Alles Gold und Silber, das ich besessen, aller Schmuck meiner Städte, Landsitze und Tempel, alles Recht, das mir Roms Senat und Volk gewährt – alles das hast du, Gaius Verres, mir geraubt. Darum verklage ich dich nach dem Wortlaute des Gesetzes auf einen Schadenersatz von hundert Millionen Sesterzen.« So würde die ganze Provinz reden, wenn sie, wie gesagt, eine Stimme besäße; da sie das nicht kann, so hat sie ihren Sprecher in Gestalt des ihr geeignet scheinenden Vertreters selbst gewählt. (20) Und bei einem solchen Gegenstande sollte jemand unverschämt genug sein, sich in eine ganz fremde Angelegenheit zu mischen, sich gegen den Wunsch der beteiligten Persönlichkeiten der Sache auch nur zu nähern! VI. Wenn die Sicilianer zu dir, Caecilius, sagten, »wir kennen dich nicht, wir wissen nicht, wer du bist, wir haben dich noch nie gesehen; laß uns unsere Existenz durch den Mann verteidigen, der sich uns bewährt hat« – würden sie damit nicht die allernatürlichste, annehmbarste Forderung erheben? Nun sagen sie aber, sie kennen beide; den einen möchten sie gern, den andern um keinen Preis als Anwalt haben. (21)  Warum sie ihn nicht wollen, das wäre klar, auch wenn sie schwiegen; nun schweigen sie aber nicht: dennoch willst du dich ihnen durchaus aufdrängen? Willst in einer Sache reden, die dich nichts angeht, willst Leute verteidigen, die lieber von aller Welt verlassen, als von dir verteidigt sein wollen? Willst deine Hilfe denen versprechen, die weder von deinem guten Willen, noch, wenn du ihn hättest, von deinem Können überzeugt sind? Warum willst du ihnen das bißchen Hoffnung auf einen Rest von Besitz, das ihnen Gesetz und Recht übrig lassen, auch noch gewaltsam austreiben? Das Gesetz will ihnen helfen und du stellst dich plötzlich dazwischen! In ihrem Lande hast du dich um sie nicht gerade verdient gemacht, und jetzt willst du ihnen allen Boden unter den Füßen entziehen! Willst ihnen alle Gelegenheit benehmen, nicht etwa bloß die, auf ihr Recht zu dringen, nein, auch die, ihr Verhängnis zu beklagen! Wozu das alles? (22) Denn wenn du redest, erscheint ja keiner von ihnen; weißt du doch sehr wohl, daß sie um alles in der Welt nicht durch deine Vermittlung an jemand anders, sondern durch jede andere Vermittelung an dir Rache nehmen möchten! VII. Aber vielleicht steht nur dieses Eine fest, daß die Sicilianer mich gern als Rechtsvertreter haben wollen; der andere Punkt ist vielleicht weniger klar, nämlich wen Verres möglichst ausgeschlossen zu sehen wünschte. Nun hat wohl kein Mensch jemals öffentlich so verzweifelt um sein moralisches Dasein gekämpft, wie Verres und seine Freunde um die Vergebung dieser Anklage. Verres weiß, wie grundverschieden Caecilius und ich der Sache gegenüberstehen; worin diese Verschiedenheit besteht, werde ich bald erklären, (23) jetzt bemerke ich nur, was du, Caecilius, mir ja im stillen zugiebst, daß er von mir alles fürchtet, von dir nichts. Aus diesem Grunde kommt sein Freund, der große Advokat, Quintus Hortensius Ortalus , der damals berühmteste Redner Roms, der reiche Aristokrat, der gediegene Schriftsteller und Freund des genialen Dichters Catullus , hatte die Verteidigung des Verres übernommen. Man beachte, daß Cicero ihn in dem ganzen Prozesse niemals höhnisch oder bitter oder geringschätzig behandelt; er äußert stets den schuldigen Respekt vor dem berühmten Manne, doch klingt überall eine leise Ironie hindurch, weil der vornehme Herr sich für Geld und Standescoterienprinzip zu so einer niedrigen Sache wie Verres' Schutz hergiebt und namentlich, weil Cicero sich als der jungaufstrebende Vertreter einer neuen litterarischen Kraft im stillen wohl bewußt ist, den älteren Herrn von seiner Souveränität im Reiche der Zungenhelden zu verdrängen. Diese leise Ironie bedeutet in anständigem Gewande die größte Frechheit, die unwiderstehliche Frechheit des lebendigen siegesbewußten Revolutionärs gegenüber dem erstarrenden, kampfunfähigen »Alten«. Persönlich standen die beiden Advokaten im ganzen gut; die offiziellen Gegensätze hatten auf das Privatleben gar keinen Einfluß, und gelegentliche Differenzen wirkten nicht lange nach. Als Hortensius im Jahre 50 v. Chr. gestorben war, setzte ihm Cicero in seinem »Brutus«, einer Schrift über die großen Redner Roms, ein schönes, bleibendes Denkmal; seine Worte klingen nicht wie ein offizieller Nekrolog, sondern wie der warme Ausdruck eines edlen, tiefen Empfindens. dir zu Hilfe; er arbeitet gegen mich, er verlangt ganz offen, daß man dich mir vorziehen soll, und er behauptet, dies in der besten Absicht zu thun, ohne die mindeste Gefahr für den Ruf des Gerichtshofes. Er spricht so zu den Richtern: »Ich verlange ja nicht, was ich bei einigermaßen energischem Bemühen stets durchzusetzen pflege, nämlich die Freisprechung des Verklagten; ich verlange nur, daß statt des einen Juristen der andere die Anklage übernehme. Thut mir dies zu Gefallen, entschließet euch, es ist ja so einfach, es ist so in der Ordnung, so ungefährlich; ist es einmal geschehen, dann könnt ihr, ohne euch irgend zu kompromittieren, einen Schritt weiter gehen und meinen Schützling freisprechen.« (24) Um nun in die Liebenswürdigkeit ein bißchen bittere Drohung zu mischen, fügt er hinzu, im Richterkollegium säßen einige Vertrauensmänner Das heißt natürlich bestochene Richter, die mit dem Advokaten alles nötige verabredet hatten. Jeder Richter hatte seinen Entscheid, diesmal also den Namen des Caecilius oder Cicero auf ein Wachstäfelchen zu schreiben; die Drohung des Hortensius bestünde also nach Cicero darin, daß seine Vertrauensmänner die übrigen kontrollieren und eventuell bloßstellen würden. , denen die Stimmtäfelchen gezeigt werden müßten; die Kontrolle wäre sehr leicht, da sie ja diesmal nicht einzeln, sondern alle zusammen ihre Stimmen abgeben; jeder bekäme ein Wachstäfelchen, und zwar mit dem richtigen offiziellen Wachs, nicht mit jenem betrügerisch gefärbten, das kürzlich einen solchen Skandal hervorgerufen. Thatsächlich hatten in einem anderen Erpressungsprozeß, in dem Hortensius seinen Vetter Terentius Varro verteidigte, die bestochenen Richter Täfelchen von eigen gefärbtem Wachs erhalten, so daß man leicht konstatieren konnte, ob sie auch ihr Wort gehalten hatten oder nicht – denn zuweilen betrügen sich die Camorristen gegenseitig. Im vorliegenden Falle sei nun, so soll Hortensius meinen, jene besondere Vorsichtsmaßregel, die natürlich herauskam und ihre Opfer entehrte, nicht notwendig, da alle Richter mit ihren Tafeln zusammen an die Urne gingen und sich bei dieser Gelegenheit leicht beobachten konnten. So müht der große Advokat sich ab, schließlich nicht so sehr um des Verres willen, sondern weil die ganze Geschichte ihm selber höchst ungelegen kommt. Bis jetzt wird nämlich das Anklagen in der Regel von vornehmen Bengeln besorgt, mit denen er natürlich leicht fertig wird, oder von bestechlichen Winkelrednern, die er zu verachten alle Ursache hatte; wenn nun an deren Stelle jetzt Männer von Ansehen mit der nötigen Energie auftreten, dann sieht er das Ende seiner unumschränkten Gerichtsherrlichkeit gekommen. VIII. (25) Eines sag ich ihm im voraus: wenn mir diese Anklage überlassen wird, so muß er in Zukunft sein ganzes Verteidigungssystem umändern; auf einer besseren, anständigeren Grundlage als er selber will, muß er seine Nachahmung berühmter Redner der vorigen Generation durchführen, denn Männer wie Lucius Crassus und Marcus Antonius , die er noch mit erlebt hat, glaubten zu den Prozessen ihrer Freunde nichts als ihren vorzüglichen Geist und Charakter mitbringen zu sollen. Crassus und Antonius waren in der That die berühmtesten Redner Roms in der Epoche zwischen Gaius Gracchus und Hortensius ; beide sind in Ciceros theoretischen Schriften aufs glänzendste verherrlicht, beide waren als Charaktere ebenso hochgeachtet, wie als Fachleute, und der eine von ihnen, Marcus Antonius, ist denn auch bei den Metzeleien des vertierten Gaius Marius, im Jahre 87, umgekommen. Er soll sich nicht einbilden, daß ich Bestechungsversuche zulasse; sie würden so manchem schlecht bekommen. (26) Ich habe in diesem Prozesse für Sicilien zugleich die Initiative Roms ergriffen; ich will nicht einen gemeinen Menschen unterdrücken – das wünschen die Sicilianer – sondern die Gemeinheit überhaupt ausrotten: das verlangt Rom. Und es ist hohe Zeit! Wie weit freilich meine Kräfte dazu ausreichen, das mögen andere beurteilen; ich habe mich darüber nicht zu äußern. (27) Und deine Kräfte, Caecilius, wie weit reichen sie? Wo hast du jemals auf diesem Gebiet etwas geleistet oder auch nur riskiert? Weißt du nicht, was es bedeutet, einen öffentlichen Prozeß zu führen, ein ganzes Menschenleben zu analysieren? Es nicht nur den Richtern, sondern der Öffentlichkeit so vorzuführen, daß jeder es bis in seine Einzelheiten hinein übersehen kann! Du willst das Geschick der Bündner, die Ruhe der Provinzen, die Herrschaft der Gesetze, die Würde des Gerichtes beschützen? – VIIII. Laß dir von mir erzählen (du hast hier zum erstenmal Gelegenheit, es zu lernen), was ein Ankläger für Eigenschaften haben muß; wenn du nur eine einzige davon in dir entdecken kannst, so will ich dir freiwillig deinen Wunsch erfüllen und diesen Platz gern einräumen. Das erste ist eine völlige persönliche Unbescholtenheit. Nichts ist so unzulässig, als wenn einer von anderen Menschen Rechenschaft über ihr Leben verlangt und sie selbst über das seinige nicht zu geben vermag. (28) Da brauche ich nun über dich nicht viel Worte zu verlieren: jeder weiß ja, daß nur die Sicilianer bisher Gelegenheit hatten, dich kennen zu lernen Nur in Sicilien, meint Cicero, konnte man die Unbescholtenheit des Caecilius erproben – weil er nur dort ein Amt bekleidet hatte. Es ist überhaupt bezeichnend für antike Auffassung, daß der Mensch zu einer gebietenden Stellung, zu einer Macht gelangen muß, um seinen Charakter zu zeigen; der obskure Mensch bleibt im allgemeinen gleichgültig, weil er eben unter anderer Macht steht, also seine Individualität nicht entwickeln, geschweige denn zeigen kann. – und die Sicilianer mit all ihrer Erbitterung gegen deinen angeblichen Feind erklären, gar nicht vor Gericht erscheinen zu wollen, wenn du diesen Feind verklagst. Warum sie das erklären? Von mir bekommst du darüber nichts zu hören; mögen die Anwesenden sich selber ihre Gedanken machen. Die Menschen sind ja nun einmal so schrecklich spitzfindig und argwöhnisch; so vermuten die Sicilianer, daß du nicht Zeugnisse gegen Verres von Sicilien zum Gerichtstag herschaffen, sondern vielmehr Schriftstücke, in denen deine Finanzwirtschaft zusammen mit Verres' Statthalterschaft urkundlich charakterisiert war, aus Sicilien fortschaffen lassen wolltest. (29) Zweitens muß ein Ankläger rücksichtslos aufrichtig sein. Das könntest du aber nicht, selbst wenn du es wolltest. Ich will mich gar nicht auf jene immerhin unleugbaren Thatsachen berufen: wie du dich vor deinem Abschied von Sicilien mit Verres aussöhntest; wie Verres dann deinen Freund und Sekretär Potamon bei sich in der Provinz behielt; wie dein Bruder Marcus Caecilius , ein ganz prächtiger junger Mensch, nicht nur diesem Prozeß ferne bleibt, sondern als intimster Freund des Verres dauernd bei ihm lebt. Solche und ähnliche Charakteristika eines falschen Anklägers stehen massenweise zur Verfügung; aber wie gesagt, ich mache keinen Gebrauch davon; dagegen betone ich, daß du ein wahrer Ankläger beim besten Willen nicht sein könntest . (30) Es liegen nämlich eine Menge Klagepunkte vor, die dich und Verres gemeinsam betreffen, so daß du sie als Kläger gar nicht berühren dürftest. X. Zum Beispiel: Ganz Sicilien klagt, Verres hätte sich bei den Getreidelieferungen für seinen Hausbedarf, deren Wert seitens der Besitzer in barem Gelde entrichtet wurde, zu einer Zeit, wo der Scheffel zu zwei Sesterzen stand, für jeden Scheffel zwölf Sesterzen zahlen lassen. So etwas ist empörend, ist ungeheuerlich, ist ein frecher Raub kolossaler Geldsummen; schon auf diesen Punkt allein hin müßte ich den Menschen verurteilen lassen: und du, Caecilius? (31) Wirst du es ihm vorwerfen oder lieber totschweigen? Wenn du davon sprichst, so wirfst du ihm eine Schuld vor, die du zur selben Zeit in derselben Provinz gleichfalls begangen hast, erhebst also eine Anklage, die logischer Weise deine eigene Verurteilung nach sich ziehen müßte; bist du aber still – ja was bleibt dann noch an deiner Anklage, wenn du aus Furcht vor eigener Gefahr einen so bedeutenden Klagepunkt nicht einmal berührst? – (32) Oder ein anderes Beispiel! Nach Beschluß des Senates wird den Sicilianern vermittelst des Statthalters Verres Getreide für die Bedürfnisse der Reichshauptstadt abgekauft; die Kaufsumme, die ihm dafür angewiesen wurde, ist bei weitem nicht vollständig ausbezahlt worden. Ein schlimmer Vorwurf für Verres – aber nur wenn ich rede; für dich, Caecilius, fällt er weg. Denn du warst Leiter des Finanzwesens, du hattest die Staatskasse in Händen und warst für ihre ordentliche Führung, nötigenfalls selbst gegen des Statthalters Willen, so gut wie allein verantwortlich. Auch dieser Punkt würde also in deiner Anklage mit keinem Wort erwähnt, sondern in dem ganzen Prozeß würden Verres ärgste und bekannteste Diebereien mit dem Mantel tiefen Schweigens zugedeckt werden. Glaube mir, Caecilius, man kann nicht ernstlich als Kläger für die Bündner wirken, wenn man mit dem Angeklagten zusammen bei ihnen gesündigt hat. (33) Die Getreidepächter haben von den Gemeinden statt des Getreides unerlaubterweise Geld eingetrieben. War daran etwa nur der Statthalter schuld? Nein, auch dessen Finanzrat Caecilius; was folgt daraus? Willst du ihm vorwerfen, was du selber verhindern konntest und mußtest, oder ziehst du es vor, dich wiederum in Stillschweigen zu hüllen? Offenbar soll Verres in seinem Prozeß die Dinge gar nicht zu hören bekommen, die er ohne die Aussicht auf eine eventuelle Rechtfertigung beging. XI. Ich erwähne nur diese naheliegenden, offenbaren Momente; andere sind mehr versteckt, die hat er in aller Güte mit seinem Finanzrat ausgemacht, um dessen leidenschaftliche Angriffswut etwas zu mäßigen. (34) Du weißt, daß ich über das alles informiert bin; wollt ich mehr davon erzählen, so wäre bald allen klar, daß ihr euch unter einander nicht nur in euren Absichten vereinigtet, sondern, daß sogar die Beute bis jetzt noch ungeteilt ist. Wenn du also die Erlaubnis zur Anzeige eurer gemeinsamen Leistungen, unter Zusicherung der Straflosigkeit für dich, bei den Behörden einholen willst, so hab ich nichts dagegen, vorausgesetzt, daß das Gesetz es erlaubt; sobald sich's aber um eine gerichtliche Klage handelt, mußt du schon denen Platz machen, die durch keine eigene Sünden verhindert werden, fremde Sünden aufzudecken. (35) Beachte wohl diesen Unterschied zwischen meiner und deiner Anklage: ich werfe dem Verres auch das vor, was du ohne ihn begangen hast, da er dich kraft seiner Amtsgewalt hätte verhindern müssen; du würdest ihm nicht einmal seine eigenen Verbrechen vorhalten, um nicht als daran beteiligt zu erscheinen. Weiter! Zur Führung eines Prozesses, und namentlich eines so großen Prozesses, gehören notwendig noch einige Dinge, die du doch nicht allzu gering anschlagen solltest: ein wenig juristische Praxis, einige Redegewandtheit, etwas Übung auf dem Forum Das Forum, der Marktplatz, ist das eigentliche Centrum des Gerichtslebens; auch Ciceros Reden muß man sich meist nicht in einem geschlossenen Raume, sondern unter freiem Himmel gehalten denken, so daß sie jeder römische Bürger auch ohne Legitimationskarte anhören konnte. , ein bißchen Kenntnis von Gesetz und Recht. (36) Ich merke, ich bewege mich auf einem gefährlichen Boden; Arroganz wirkt immer abstoßend und ganz besonders auf einem geistigen Gebiete, wie dem der Beredsamkeit. Ich spreche also nicht von meiner Fähigkeit; da giebt's eben nichts zu sagen, und gäb es etwas, ich thät es doch nicht. Entweder genügt mir mein Ruf, oder, wenn nicht, so könnt ich ihn durch Selbstlob nicht verbessern. XII. (37) Was aber dich betrifft, Caecilius – nun, laß mich einen Augenblick von unserer Sache abschweifen und ganz vertraulich mit dir reden. Überlege dir doch einmal, was du selber von dir hältst; überleg es dir von neuem, sieh dich ordentlich an, mach einen Überschlag und ziehe dann die Summe deines Wesens und deines Könnens. Der moderne Begriff der »Arroganz« und ihr Seitenstück, die falsche Bescheidenheit, waren nicht nur dem Altertum, sondern auch der Renaissance unbekannt. In Zeiten großer Thätigkeit freut man sich an der That , am meisten an der eigenen. Es wäre kleinlich, den Horaz eingebildet zu schelten, weil er sich die bekannten poetischen Denkmäler gesetzt hat; die Nachwelt hat ja dahin entschieden, daß er nicht mehr von sich sagte als er durfte. An unserer Stelle will Cicero sich nicht herausstreichen, sondern ein Programm aufstellen; folglich erschwert er sich die Aufgabe, indem er die Erwartungen hoch spannt. Aber er thut dies mit einem so ruhigen Behagen, daß man sieht, er war seiner Fähigkeiten sicher, seiner Aufgabe gewachsen; darum durft er sich auch mit dem Konkurrenten vergleichen, ohne sich den Vorwurf des Selbstlobes oder gar der Verblendung zuzuziehen. Du willst dich an so mächtige und gefährliche Probleme wagen, wie den Prozeß der Bündner und das Schicksal einer Provinz, Roms Recht und die Würde seiner Gesetze und Gerichte: glaubst du wirklich eine solche Masse der verschiedenartigsten und kompliziertesten Objekte verarbeiten, disponieren, im Sinne behalten und auseinandersetzen zu können? (38) Hältst du dich wirklich für fähig, die ganzen Verbrechen eines Verres, alles was er in den verschiedenen Phasen seiner Beamtenlaufbahn in Rom, in Italien, in Griechenland, in Kleinasien, in Pamphylien angerichtet hat – dies alles zu übersehen, nach chronologischem und lokalem Gesichtspunkte zu ordnen, nach Gesetzesparagraphen zu verteilen und schließlich zu beleuchten? – Bei einem Menschen wie Verres müssen alle Äußerungen seiner Nichtswürdigkeit, Wollust und Grausamkeit vom Ankläger so lebendig dargestellt werden, daß die Hörer sie mit gleicher Empörung vernehmen wie die Opfer sie empfanden. Meinst du diese sehr wesentliche Forderung erfüllen zu können? Obgleich diese Rede direkt nur gegen Caecilius geht, fällt doch auch gelegentlich für Verres einiges ab; zwar in gemessenen Pausen, aber so, daß jeder Hörer auf den ungeheuren Skandal gespannt wird und dabei das Gefühl bekommen muß, seine Schuld ist festgestellt, seine Verurteilung über allen Zweifel erhaben. Hier wird der Hörer, ohne daß er es merkt, in dieser Weise bearbeitet. (39) Glaube mir, so etwas ist ernst, das darf man nicht auf die leichte Achsel nehmen. Alles will erzählt, bewiesen, verwertet, der Gegenstand nicht nur vorgeführt, sondern ausgiebig und sorgfältig durchgeführt sein. Willst du etwas durchsetzen, so mußt du es dahin bringen, daß man dich nicht nur anhört, sondern dir gern und aufmerksam zuhört. Besäßest du dafür ein natürliches Talent, hättest du seit deiner Kindheit emsig auf den vornehmsten Gebieten des Wissens gearbeitet und dich ausgebildet, hättest du Griechisch in Athen statt in Lilybaion Lilybaion ist das westlichste Kap von Sicilien; dorthin drang naturgemäß das hellenische Element am schwersten, während die barbarischen Semiten von Afrika das leichteste Spiel hatten, wie heute die Tunesier in Marsala. So war die Bevölkerung am schlimmsten gemischt – ohnehin beruhte der Wert des Ortes auf seinem Hafen, und man kennt aus modernen Analogien die Bevölkerung der Hafenstädte und ihre Sprechweise. Die von Lilybaion galt als halbbarbarisch. , Latein in Rom statt in Sicilien gelernt – es wäre immer noch eine Aufgabe, sich in eine so mächtige, allgemein mit Spannung verfolgte Sache hineinzuarbeiten, dann alles auswendig zu behalten, künstlerisch zu formen, endlich kräftig und schön vorzutragen. (40) Vielleicht sagst du: »Und du? Kannst du das alles?« – Könnt ich's doch! Aber immerhin hab ich seit meiner frühesten Jugend all mein Streben darauf gerichtet, es so weit zu bringen. Wenn ich also wirklich die ungeheure Aufgabe nicht bewältige, obgleich ich in meinem Leben auf nichts anderes hingearbeitet habe, wie weit mußt du dann davon entfernt sein, der du früher nie daran gedacht hast und selbst jetzt, wo du dich daran machst, von ihrem Umfang und Inhalt keine Ahnung hast! XIII. (41) Ich habe mich notorisch dermaßen mit gerichtlicher Praxis beschäftigt, daß ich sagen kann, niemand oder wenige haben in meinem Alter so viele Prozesse geführt; alle Zeit, die mir die Geschäfte meiner Freunde lassen, verwende ich auf diese Studien, um mich weiter für die Thätigkeit vor Gericht zu vervollkommnen; und dennoch kann ich's bei allen Göttern versichern: wenn ich mir den Moment vorstelle, wo der Tag der Verhandlung da ist, wo ich vor die Schranken treten und Klage erheben muß, da packt mich nicht allein innere Aufregung, sondern ein Schauder überläuft mich vom Wirbel bis zur Zehe. (42) Schon jetzt kann ich mir vorstellen, wie sich das Publikum zu der Verhandlung drängt, welche Erregung es mitbringt, wie gespannt es dem Verlaufe folgt, wie es meiner Rede lauscht – handelt sich's doch um die Schamlosigkeit eines Verres ! Wenn ich daran denke, bin ich fast ratlos, wie ich der Empörung seiner Feinde, der allgemeinen Erwartung, der Bedeutung des Gegenstandes entsprechende Worte finden soll. (43) Dich schreckt dies alles nicht, du denkst nicht daran, sondern ersparst dir die Mühe. Wenn du dir den Anfang irgend einer alten Rede nach klassischem Rezept, etwa »Zeus, du größter und höchster« oder »Ich wollte, wenn es möglich wäre« oder sonst etwas in diesem Stile einstudiert hast, dann glaubst du dich wohl trefflich vorbereitet zu haben! (44) Selbst wenn dir niemand antwortete, könntest du sicherlich nichts zur Evidenz bringen; nun vergißt du aber, daß du einen vorzüglich gerüsteten Gegner von glänzender Beredsamkeit vor dir hast, mit dem du dich erst scharf auseinandersetzen, dann auf jede Weise herumschlagen mußt. Diese Komplimente für Hortensius dienen natürlich dazu, das Treiben der Camorra lächerlich und somit für Cicero Stimmung zu machen. Da es Komplimente sind, konnte der Gegner sie nicht einmal abwehren! Ich meinerseits erkenne seinen Geist an, ohne mich von ihm einschüchtern zu lassen; ich schätz ihn, aber ich glaube, daß er mich eher amüsieren, als hinters Licht führen kann. XIIII. Nie wird er mich mit seinen Schlauheiten unterkriegen, nie mit seinen Rednerkunststücken aus dem Konzepte treiben, nie wird er versuchen, mich durch seinen Witz zu Falle zu bringen oder zu entkräften. Ich kenne all seine Angriffs- und Redemanieren; oft standen wir vor Gericht zusammen, oft einander gegenüber. Er ist ein geistreicher Mann; allein er wird von seinem Geist eine Probe ablegen, indem er gerade mir gegenüber keinen all zu spitzfindigen Gebrauch davon macht. (45) Dagegen du, Caecilius! Wie wird er dich zurichten! Ich höre ihn schon, wie er mit dir spielt, wie er dich auf jede Weise in die Enge treibt, wie er dich einmal übers andere zwischen die Kneifzange seiner Alternative nimmt, so daß du nach eigener Wahl erklären kannst, ob eine Angabe wahr oder falsch sei, und, was du auch erklären magst, immer eingezwängt wirst. Armer Mensch, was steht dir an Angst und Aufregung bevor! Ein Fehltritt nach dem andern, ein wahrer Taumel! Und dabei bist du im Grunde ein guter Kerl. – Wenn er dann erst deine Anklage zergliedert und die einzelnen Teile des Prozesses zwischen die Finger nimmt, um jeden einzelnen gründlich zu behandeln und prompt zu erledigen! Du selber wirst schließlich fürchten, einen Unschuldigen in Gefahr gebracht zu haben. (46) Dann weiter: er fängt an zu jammern, er macht das Mitleid für seinen Schützling rege und sucht etwas von dessen bösem Ruf auf dich abzuwälzen; er redet von dem innigen Verhältnis zwischen dem Statthalter und seinem obersten Beamten, wie sie durch die Sitte der Ahnen und die Heiligkeit des Loses besteht – willst du alle die Mißgunst, die er auf dich herabredet, aushalten? überleg es dir nur, gehe ernsthaft mit dir zu Rate. Ich fürchte nämlich, daß es überhaupt gar nicht seiner Worte bedarf, um dich zu zerschmettern, sondern daß sein bloßes Mienenspiel, seine Haltung und Bewegung genügen werden, um deiner Schlauheit die Spitze abzubrechen und dir dein ganzes Programm auszutreiben. (47) Davon werden wir ja bald eine Probe bekommen. Denn wenn du mir heute Rede stehen kannst, wenn du von deinem Manuskripte, das dir irgend ein Schulmeister aus fremden Reden zusammengestoppelt hat, mit einem Wort abweichen kannst, so will ich annehmen, du kannst auch dem andern gegenüber deine Fassung bewahren und deine Sache ordentlich führen; bist du aber schon hier bei dieser einleitenden Plänkelei ohnmächtig, wie sollst du dich da im vollen Gefecht mit einem scharfen Gegner halten? – XV. »Gut,« wird man mir erwidern, »er selbst ist nichts und kann nichts; aber er kommt mit gewandten Subskriptoren.« Subskriptoren, »Unterzeichner«, hießen Leute, die ihren Namen nächst dem Hauptankläger unter das Schriftstück setzten, in welchem die Klage bei der zuständigen Behörde angemeldet wurde; sie verpflichteten sich damit, einen Teil der Anklage persönlich durchzuführen. Da es im modernen Leben keine auch nur annähernde Einrichtung giebt, so ist auch kein deutsches Wort an die Stelle des Originals gesetzt worden. Das ist immerhin etwas, wenn auch nicht genug: denn überall muß der Führer eines Unternehmens am besten unterrichtet und am stärksten gerüstet sein. Indes da seh ich als ersten Subskriptor den Lucius Appuleius ; das ist ein Anfänger, zwar nicht an Jahren, aber wohl an Gerichtspraxis. (48) Dann hat er einen gewissen Alienus ; der kennt allerdings die Schranken. Ob er reden kann, hab ich zwar nie beachtet, aber im Schreien ist er robust; darin hat er's weit gebracht. Auf den also setzest du deine einzige Hoffnung, der soll für dich den ganzen Prozeß durchführen! Aber selbst er darf sich ja nicht in seiner ganzen Größe zeigen, sondern er muß dich in ein möglichst glänzendes Licht zu rücken suchen, folglich seiner eigenen Beredsamkeit noch Zügel anlegen, damit du wenigstens nach etwas aussiehst. Etwas ähnliches erleben wir ja zuweilen im griechischen Theater: es kommt vor, daß der zweite oder dritte Schauspieler viel glänzender deklamieren könnte als der Held, daß sie sich aber absichtlich zurückhalten, um den an sich unvollkommenen Künstler seiner Hauptrolle entsprechend hervortreten zu lassen. So muß Alienus sich anstellen: er muß dir als Folie dienen, sich selbst in den Schatten stellen, seiner Beredsamkeit Zügel anlegen, kurz, erheblich weniger leisten, als er vermag. (49) Nun überlege man sich, wie sich diese Ankläger gegenüber der Bedeutung des Prozesses ausnehmen werden, wenn ein Alienus seine Leistungen noch unter das Maß seiner Fähigkeiten reduziert und Caecilius sich erst dann sicher fühlt, wenn Alienus sich einschränkt und ihm die erste Rolle überläßt. Wer der vierte im Bunde sein soll, kann man sich gar nicht vorstellen; höchstens vielleicht irgend ein Subjekt aus der Masse der Lückenbüßer, die sich bei jedem Kläger zur Unterschrift drängen. (50) Es sind Menschen, die mit dir und der Sache nichts zu thun haben; aber mit ihnen mußt du dich in Verbindung setzen, um einen von ihnen an deiner Seite aufzunehmen; so steht's um deinen Anhang. Natürlich thue ich ihnen nicht die Ehre an, auf ihre Aussagen Punkt für Punkt und mit besonderer Rücksicht auf jeden einzelnen zu antworten; da ich sie jetzt einmal zufällig, ganz ohne jede Absicht, erwähnt habe, will ich sie im Vorübergehen alle miteinander abfertigen. XVI. Meint ihr, ich hätte so wenig Freunde, daß ich mir Unterschriften nicht von Leuten meines Standes, sondern aus den niederen Bevölkerungsklassen holen müßte? Und ihr – findet ihr so wenig Straßenräuber und Taschendiebe, daß ihr mir einen Prozeß wegschnappen möchtet, anstatt euch bei Maenius' Schandsäule An der nach Maenius benannten Säule, beim Eingange zum Forum, wurden gemeine Verbrechen des niedrigsten Gesindels gerichtet und bestraft. Prozeßkandidaten eures Standes zu suchen? (51) Nun rief einer: »Laßt mich bei Cicero unterzeichnen, damit ich ihn beaufsichtigen kann!« – Allerdings braucht ich eine Menge Aufseher, wenn ich dich einmal in mein Bureau lassen sollte; denn du wärest imstande, nicht bloß etwas auszuplaudern, sondern sogar etwas zu entführen. Aber gegenüber der zudringlichen »Aufsicht« durch diese Herren erklär ich einfach: Der Gerichtshof wird nicht zulassen, daß bei diesem außerordentlichen, auf meinen besonderen Wunsch mir anvertrauten Prozeß irgend jemand mir zum Trotz meine Klage unterzeichnen dürfe. Einen Aufpasser brauch ich nicht, dazu bin ich zu ehrlich; und einen Spion fürcht ich nicht, dazu bin ich zu wachsam. (52) Doch kommen wir auf dich zurück, Caecilius. Was dir fehlt, siehst du nun wohl ein; du merkst aber auch, wie erwünscht es dem Schuldigen käme, von dir verklagt zu werden. Was läßt sich hiergegen einwenden? – Wohl gemerkt, ich frage nicht, was du einwenden magst; denn ich sehe, daß an deiner Stelle das Manuskript deines Beraters antworten würde; sein bester Rat für dich wäre freilich, nach Hause zu gehen und mir überhaupt nicht zu antworten. Denn was wolltest du auch sagen? Immer wieder, daß Verres dich geschädigt hat? Das glaub ich wohl, denn da er sich an ganz Sicilien vergriffen, war es unwahrscheinlich, daß er zu deinen Gunsten allein eine Ausnahme gemacht hätte. (53) Nun haben die übrigen Sicilianer einen Rächer gefunden; du dagegen bist unfähig dir selbst zum Rechte zu verhelfen und willst deshalb auch andere ungerecht leiden sehen; überdies vergißt du, daß man bei einem Rächer nicht bloß nach der Verpflichtung, sondern auch nach der Fähigkeit, erfolgreich einzugreifen, fragt: wer dazu verpflichtet und fähig ist, hat den Vorrang; wer nur das eine oder das andere für sich anzuführen vermag, der wird nicht nach seinem Wollen, sondern nach seinem Können beurteilt. (54) Meinst du nun etwa, daß der den Verres anklagen soll, der von ihm am meisten ausgestanden hat, so frag ich den Gerichtshof: Was ist wohl schlimmer, eine persönliche Beleidigung des Quintus Caecilius oder der qualvolle Ruin der Provinz Sicilien? Der Ausdruck klingt übertrieben; aber ob er zutrifft oder nicht, jedenfalls hat es Cicero mittels der folgenden Reden wirklich verstanden, in alter und neuer Zeit den Eindruck hervorzurufen, als ob das ganze blühende Land nur durch Verres in einen Schutthaufen verwandelt worden wäre. Damit hat der Advokat sein Ziel erreicht, wenn auch der exakte Historiker vielleicht einigen Widerspruch erheben dürfte; aber Cicero wollte eben keine historische »Quelle«, sondern ein rednerisches Meisterwerk liefern, und das ist ihm, wie man selbst an den Erzählungen moderner Historiker sieht, gelungen. Ich denke, die Antwort kann niemand zweifelhaft sein – dir auch nicht. Also gestatte, daß man dir die Provinz vorzieht; denn sie ist es, die Klage erhebt, wenn der von ihr erwählte, ausdrücklich zum Schutz ihrer Interessen berufene Anwalt den Prozeß in die Hand nimmt. XVII. (55) Du wendest mir vielleicht ein, Verres habe dir einmal in einer Weise geschadet, die auch andere betraf und infolge dessen wirken müsse. Durchaus nicht. Es gehört ja wohl zur Sache, auch jenen Vorgang und damit den angeblichen Grund eures Zerwürfnisses kennen zu lernen; gut, so vernehmet die Geschichte von mir – denn er wird sich wohl hüten sie zu erzählen, wenn er sich nicht ganz lächerlich machen will. In Lilybaion wohnte eine gewisse Agonis , ehemals Tempelsklavin der Aphrodite auf dem Berg Eryx, Auf dem Berg Eryx , dem heutigen Monte San Giuliano, stand seit uralten Zeiten, seit Daidalos und Aineias, ein Tempel der Aphrodite, den nicht nur alle Sicilianer, sondern alle Hellenen überhaupt als eines der höchsten Heiligtümer der Welt verehrten. Auf einsamer weithinblickender Höhe thronte die »Allherrscherin«, ähnlich wie auf der Felskuppe von Ankona oder von Korinth, wo ebenfalls ihr prächtiger Tempel auf zwei Meeresbuchten herniederschaut. Einige Vertreter der modernen Wissenschaft, die wissen, was kein antiker Schriftsteller weiß und kein Stein uns meldet, wollen diesen Kultus als eine Gründung der karthagischen Phönikier ausgeben – als ob die Griechen sich ihre »goldene, meerentstiegene Göttin« nicht aus ihrer eigenen, unerschöpflich fruchtbaren Phantasie, sondern von jenen menschenopfernden, molochanbetenden Semiten geholt hätten, die sie nicht etwa wie einen ebenbürtigen Feind haßten, sondern wie ein widriges Ungeziefer verabscheuten. In Wahrheit haben die Karthager, von denen Sicilien gereinigt zu haben das größte Verdienst der Römer um Europa ist, zwar zahllose griechische Tempel zerstört, oft auch den begonnenen Bauarbeiten durch räuberische Überfälle für immer ein Ende gemacht, wie sie denn die blühendsten Städte zerstörten ohne irgend etwas von Kultur an ihre Stelle zu setzen, aber nie haben sie den Griechen ein Muster gegeben, nie auf irgend eine religiöse Vorstellung der Hellenen anregend oder gar befruchtend eingewirkt. Jene Vertreter der modernen Wissenschaft sind dieselben, die z. B. die sicilische Stadt Selīnus für eine semitische Gründung halten, weil Selinus griechisch »Eppich« bedeutet, und weil der Fluß, an dem die Stadt liegt und von dem sie benamst ist, denselben Namen trägt wie viele Flüsse im eigentlichen Hellas, so in der Peloponnes und in Euboia, wo niemals ein Semit sich niederließ, dagegen zahlreiche Auswanderer nach Sicilien sich einschifften. – Auf dem Eryx suchten sich die karthagischen Kulte erst einzunisten, als die hellenischen ihn schon lange innehatten; erbittert war der Kampf zwischen Aphrodite und Baal-Moloch, aber die Göttin siegte, vertrug sich auch gut mit der römischen Venus, und erst die Gelehrten des neunzehnten Jahrhunderts haben dem Baal wieder Hilfe gebracht. Die Frömmigkeit der Hellenen vergrößerte den irdischen Besitz der Göttin in enormer Weise; materiell überflügelte sie die religiös nicht minder mächtige Beherrscherin des Landbodens, die Demeter von Enna , und ihre Einkünfte blieben gewiß nicht weit hinter denen des olympischen Zeus oder des delphischen Apollon zurück. Ihre Tempelschätze wurden zwar häufiger von orientalischen und gallischen Barbarenhorden geplündert, doch erholte sie sich rasch von allen Schlägen; ihr weit ausgedehnter, vortrefflich verwalteter Grundbesitz verlieh ihr unabsehbare Macht, und selbst die kritische Periode des Verres überstand sie glücklich. Verres hielt es wohl für opportun, sich mit der mächtigen, solid fundierten Göttin von Anfang an gut zu stellen, während er die Demeter in Enna aufs gröbste insultierte; durch seinen Bund mit Aphrodite bekam er die Priesterschaft auf seine Seite und damit ungemessene kaufmännische Vorteile, wie denn die stete Neigung der Griechen zu Zwistigkeiten untereinander (einer der vielen Züge, die sie mit den Germanen gemein haben) die Hauptursache zu ihrem Untergange war. Aber auch außer den Pfaffen diente der Göttin, schon zur ordentlichen Verwaltung ihrer Häuser und Güter, ein zahlreiches Personal; diese Leute, rechtlich unfrei, besaßen für ihre Stellung die nötige Bildung und Intelligenz, und durch ihre Stellung bedeutenden Einfluß, oft auch so viel Vermögen, daß sie sich selbst ein üppiges Hauswesen mit zahlreichem Dienstpersonal (den »Vicarii« , Sklaven der Sklaven) halten konnten. Verres hatte sie alle zur Verfügung und verwendete sie, wie man sehen wird, oft zu raffinierten merkantilischen Operationen. – Die »musikalischen Sklaven« gehören zum niederen Personal; der freie Hellene bildete mit allen Kräften auch sein Musiktalent harmonisch aus, allein das Instrumental virtuosen tum, zumal auf den Blasinstrumenten, blieb wie alle lediglich unterhaltenden oder aushelfenden Künste den gewandten Sklaven beiderlei Geschlechts überlassen. Bläserkapellen mit tüchtigen Solisten brauchte der wohlhabende Privatmann für seine Tafelmusiken und Abendunterhaltungen, der Klub junger Leute für seine Umzüge und sonstigen Feste, endlich jede Genossenschaft und namentlich der Staat für militärische und religiöse Zwecke; zu jenen gehörte die Verwendung auf den Schiffen, wo die sämtlichen Ruderknechte ihre Bewegungen gleichmäßig nach dem Takte der Musik ausführten. – In Rom vollends war auch der höhere Musiker wie der Schauspieler ein Sklave, d. h. ein gefangener Grieche; Aristophanes hat seine Wunderchöre selbst komponiert, dagegen in den Lustspielen des Terenz mußte für die ärmlichen musikalischen Episoden ein Sklave zu Hilfe genommen werden. dann freigelassen. Diese Frau lebte vor der Amtsperiode des Caecilius in sehr guten, ja glänzenden Verhältnissen. Eines Tages erscheint in ihrem Hause ein Schiffskapitän vom Geschwader des Antonius Marcus Antonius war ein römischer Admiral, der sich im Krieg aufs ärgste blamierte, aber seine Taschen zu füllen verstand. Sein Sohn ist der aus Shakespeare bekannte Schüler Julius Caesars, der im Jahre 43 den Cicero ermorden ließ. und versucht ihr sechs musikalische Sklaven wegzunehmen, angeblich zur dienstlichen Verwendung auf der Flotte. Die Frau protestiert im Namen der Göttin – wie sich in Sicilien alles Gesinde dieser Göttin auch nach erfolgter Auslösung auf sie zu berufen pflegt – und erklärt dem Kapitän unter Anrufung seines Gewissens, sie und ihr Eigentum gehöre der Aphrodite. (56) Sobald der edle Finanzrat Caecilius davon hört, läßt er als gerechter Staatsbeamter die Agonis kommen und spricht ohne weiteres sein Urteil: »Wenn sie sich und ihr Eigentum tatsächlich als Besitz der Göttin erklärt hat, so ist danach zu verfahren.« Die zu diesem Zweck einberufenen Obmänner fällen den nötigen Richterspruch; denn gesagt hatte sie's, das stand fest. Caecilius übernimmt den Grundbesitz der Frau, erklärt sie selber wieder als Sklavin der Aphrodite; dann verkauft er den Grundbesitz und zieht das Geld dafür ein. Die Frau hatte also durch ihre Berufung auf die Aphrodite ein paar Sklaven retten wollen, und statt dessen ihr ganzes Vermögen nebst ihrer persönlichen Freiheit durch Caecilius' Unfug verloren. Darauf kommt Verres nach Lilybaion; er erfährt den Vorgang, desavouiert seinen Vertreter und läßt ihn das aus dem Verkauf jener Grundstücke gewonnene Geld wieder vollständig an die Agonis auszahlen. – (57) Ich sehe euer Erstaunen: das ist ja kein Verres mehr, das ist ja ein reiner Mucius Scaevola ! Mit Mucius Scaevola meint Cicero nicht den legendarischen »Linkhand« aus König Porsennas Zeit, an den man in Italien noch heute glaubt, sondern den berühmten Rechtsgelehrten aus der Zeit der Redner Crassus und Antonius. Er war als Mensch, Jurist, Bürger und Statthalter von allen in gleicher Weise verehrt; am glänzendsten bethätigt er sein Talent und seinen Charakter in der Verwaltung von Kleinasien. Er fiel im Jahre 82 als ein Opfer der Partei des Marius. Wie gewandt hat er sich benommen, wie geschickt im Interesse seines Rufes, wie rührend gut gegen die arme mißhandelte Frau, wie streng gegen den wilden Finanzrat! Dafür giebt's nur ein Wort der lebhaftesten Anerkennung. Aber siehe da: Plötzlich, wie durch einen Zaubertrank der Kirke , wird aus dem Menschen ein Eber; »Verres« bedeutet lateinisch den »Eber«; Cicero durfte sich das Wortspiel nicht entgehen lassen, ist aber taktvoll genug, es selten und nicht zu dick aufzutragen. Verres wird wieder er selbst. Sein Charakter bricht durch: das Geld fließt zum größten Teil in seine Taschen, die Frau bekommt nur eine Kleinigkeit zurück. XVIII. (58) Willst du nun dieses Benehmen des Verres dir gegenüber als eine persönliche Kränkung bezeichnen, so geb ich's dir gerne zu; aber ist es auch eine Verletzung deines Rechtes? Nimmermehr. Schließlich müßte ja über eine dir zugefügte Rechtsverletzung niemand strenger urteilen als du, der Verletzte selbst. Du hast dich aber später mit Verres versöhnt, hast in seinem Hause verkehrt, ihn zum Abendessen eingeladen, folglich bist du entweder ein Verräter oder ein Klopffechter! Ein falscher Freund oder ein falscher Feind! Was ziehst du vor? Eines von beiden ergiebt sich notwendig, und über die Wahl will ich weiter nicht mit dir streiten. (59) Wenn nun die angebliche Verletzung wegfällt, wie kannst du da noch beanspruchen, irgend jemand, wer es auch sei – von mir red ich gar nicht – vorgezogen zu werden? Vielleicht weil du ein Amt in Sicilien bekleidetest; denn darauf willst du dich natürlich berufen. Diese Thatsache wäre von großer Bedeutung, wenn wir darum stritten, wer mit Verres intimer befreundet ist; wir streiten aber nicht um den Grad der Freundschaft, sondern um den der Feindschaft, und da ist es lächerlich, eine enge Verbindung als Beweismittel verwerten zu wollen. (60) Denn hättest du von Verres auch Kränkungen in Masse erfahren, du würdest mehr Ehre damit einlegen sie hinzunehmen, als dich dafür zu rächen; nun hat er sich aber in seinem ganzen Leben nie wieder so korrekt benommen wie bei dieser sogenannten Verletzung, und darauf hin soll dich der Gerichtshof als berechtigt ansehen, das feste Band, das jeden Minister mit seinem Kabinettchef verknüpft, zu zerreißen? Nie giebt ein Gerichtshof das zu, erwarte für dich keine Ausnahme. Selbst wenn dir die schlimmste Behandlung zu teil geworden wäre, könntest du, als sein gewesener Quästor, nicht ganz ohne öffentliches Mißfallen sein Ankläger werden; wenn aber gar keine Verletzung vorliegt, ist die Anklage geradezu ein Verbrechen. Steht es nun um die Verletzung zweifelhaft, so wird jeder Richter, das siehst du doch wohl selbst ein, dich lieber ohne Mißfallen als mit einem Verbrechen abziehen lassen! – XVIIII. (61) Beachte nun die gänzliche Verschiedenheit unserer Standpunkte. Du hältst deine Amtsthätigkeit für das einzige Moment, das du vor mir voraus hast; ich würde, selbst wenn du sonst in jeder Hinsicht den Vorzug verdientest (das Gegenteil ist der Fall), dieses Motiv allein für ausreichend halten, damit dir die Anklage entzogen werde. Denn so haben unsere Vorfahren uns gelehrt: der Prätor soll seinem Quästor ein zweiter Vater sein; nie gehören zwei Menschen so eng zusammen, als wenn das heilige Los und der Wille des Staates sie zur gemeinsamen Führung des Amtes in einer Provinz verbinden. (62) Hättest du also juristisch einen Grund, Verres zu verklagen, so dürftest du es doch moralisch nicht; nun willst du ohne jeden Rechtsgrund deinen Vorgesetzten in Gefahr bringen – gesteh es, du unternimmst einen nach menschlicher und göttlicher Satzung gleich ungerechten Krieg. Bedenke: du darfst nicht auf dein ehemaliges Amt hin die Erlaubnis zur Klage fordern, sondern mußt dich rechtfertigen, daß du trotz dieses Amtes Klage erhebst! Noch nie ist auch ein derartiger Klageversuch seitens eines Quästors gemacht worden, ohne zu scheitern. (63) Der Fall lag vor bei Lucius Philo gegen Gaius Servilius , bei Marcus Aurelius Scaurus gegen Lucius Flaccus , bei Gnaeus Pompeius Strabo gegen Titus Albucius ; alle wurden zurückgewiesen und zwar nicht wegen persönlicher Unbrauchbarkeit, sondern nur weil der Gerichtshof einer willkürlichen Verletzung jener Pflichten prinzipiell vorbeugen wollte. Der zuletzt genannte Fall ist dem unsrigen ganz analog; Gnaeus Pompeius stand gegen Gaius Julius wie du gegen mich; er war bei Albucius Quästor gewesen wie du bei Verres; Gaius Julius hatte den gerechten Anspruch, weil ihn die sardinischen Abgeordneten um die Führung des Prozesses ersucht hatten, wie mich die von Sicilien. Dieses Moment hat zu allen Zeiten am meisten Gewicht gehabt; es ist der ehrenvollste Anlaß zur Klage, wenn man zum Schutz einer Provinz, einer verbündeten Nation seine Arbeitskraft, sein Wollen und Können, ja seine ganze eigene Sicherheit einsetzt. (64) Schon wer auf persönliche Mißhandlung hin klagt, also doch nur aus eigenem Leide, nicht aus Interesse für den Staat, ist in seinem guten Recht; wer sich gar ohne irgend ein eigenes Rachegefühl allein von den Leiden unserer politischen Freunde bewegen läßt, also die bei weitem vornehmere Aufgabe übernimmt, der verdient nicht nur Zustimmung, sondern allgemeinen Dank. Als kürzlich im Prozesse des Publius Gabinius unser trefflicher Lucius Piso die Anklage übernehmen wollte, meldete sich ein gewisser Caecilius und verlangte sie für sich: aber Piso wirkte nicht nur durch seinen Namen und Charakter, sondern hauptsächlich als der erkorene Schutzherr von Achaia . (65) Es versteht sich ja auch von selbst, daß, wo das ganze Erpressungsgesetz eben zum Schutz unserer Bündner da ist, der von ihnen gewählte Vertreter ihrer Interessen am kräftigsten für Gesetz und Recht kämpfen wird. Oder soll man sich auf einen Ehrentitel berufen, aber nie versuchen dürfen, mit seiner Hilfe etwas durchzusetzen? Welcher Ehrentitel ist nun glänzender: »Ich klage wider meinen nächsten direkten Vorgesetzten, mit dem ich als Beamter nach Sitte und Recht, Schicksal und Gewissen zusammen gehöre« oder »ich klage auf Bitten unserer Freunde und Bündner, gewählt von der ganzen Provinz, ihr zu Recht und Billigkeit zu verhelfen!« Der eine Quästor klagt im Interesse der Leute, bei denen er sein Amt verrichtete, der andere klagt gegen seinen Prätor; welcher benimmt sich anständiger? – (66) In Roms besten Tagen haben unsere erlauchtesten Männer ihren Stolz und ihre Ehre darein gesetzt, auswärtige Freunde und ebenso die ausländischen, dem Schutze Roms überlassenen Nationen vor Unbill zu schützen und in ihrem Wohlstande zu erhalten. Kein Geringerer als der weise Cato hat sich mit einer Menge einflußreicher Personen überworfen, um den Spaniern , die er von seinem Konsulat her kannte, vor Gericht Hilfe zu leisten. (67) Noch ist es nicht lange her, da zog Gnaeus Domitius den Marcus Silanus zur Rechenschaft, weil er einen einzigen Menschen aus befreundeter Familie, einen gewissen Aegritomar infam behandelt hatte. XXI. Nichts kann nun einen rechten Unheilstifter mehr erbittern, als daß wir jetzt diese schöne Sitte früherer Generationen nach langer Pause wieder in Aufnahme bringen; wenn die Bündner sich beschweren, werden sie nicht mehr an den ersten besten, der nicht zu reden versteht, gewiesen, sondern von einem zuverlässigen und sorgfältigen Anwalte verteidigt. (68) Das macht den Menschen Angst; da wühlen sie nun dagegen, daß nur ja dieser Brauch nicht aufkomme oder vielmehr nicht wiederkehre. Sie fürchten, wenn er erst zur Regel wird, dann wird die gesamte Rechtspflege anständig und energisch ausgeübt, nicht mehr von grünen Jungen oder Winkelkonsulenten. (69) Unsere Väter bedauerten den Brauch durchaus nicht, als Publius Lentulus , damals der erste in der Senatorenliste, im Verein mit Gaius Rutilius Rufus den Manius Aquilius verklagte, oder als der unvergleichliche Scipio Africanus , der schon zweimal Konsul und Censor gewesen war, den Lucius Cotta vor Gericht lud. Damals genoß die römische Rechtspflege den höchsten Ruhm, man hielt aller Orten das Recht für die gewaltigste Stütze unseres Staates. Gewiß wird niemand bei dem großen Africanus einen Schritt wunderlich finden, über den man sich jetzt bei meiner Wenigkeit – angeblich wundert, in Wahrheit ärgert. (70) »Was fällt ihm ein,« rufen sie, »will der Verteidiger jetzt plötzlich zum Kläger werden? Und noch dazu in diesem Alter? Er bewirbt sich ja schon um das Polizeipräsidium!« Cicero erhielt dieses Amt noch in demselben Jahre. – Man beachte, daß der Schluß der Rede, nach Erledigung der Beispiele aus der Vergangenheit, auf den Anfang zurückgreift, nämlich auf das Motiv, daß der nur an Verteidigungen gewöhnte Advokat sich zu seinem Bedauern gezwungen sieht, Kläger zu werden. Diese formelle Abrundung der Rede erhöht ihren momentanen Effekt wie ihren Kunstwert innerhalb des Genres außerordentlich. – Ich finde dagegen, daß man in meinem oder auch in sehr viel höherem Alter und in jeder amtlichen Stellung die Gemeinheit verfolgen und das Elend lindern kann. Einem schwerkranken, nahezu aufgegebenen Staatsorganismus hilft dies Heilmittel oder keines; wo die Gerichtshöfe bestochen und durch die Nichtswürdigkeit einzelner Schurken entehrt werden konnten, müssen nur die anständigsten, bewährtesten Juristen die Rechtspflege in die Hand nehmen, sonst ist alles verloren. (71) Anderseits ist es ein Zeichen gesunder Verhältnisse, wenn der Kläger jedesmal seine moralische Existenz aufs Spiel setzen muß, wie der Beklagte sein materielles Dasein; die tüchtigsten Ankläger waren ja auch immer diejenigen, die das Gefühl hatten, es handle sich um ihren eigenen guten Ruf. Bei der Bedeutung der Eloquenz für das antike Leben setzte der Redner in jedem Prozesse viel mehr ein als jetzt; er setzte buchstäblich seine Persönlichkeit ein und durfte sich daher wirklich wie ein Offizier in der Schlacht vorkommen; es ist wichtig, daß Cicero dies Verhältnis klar erkannte. XXII. Aus alledem muß der Gerichtshof die Folgerung ziehen: Quintus Caecilius, über den sich bisher überhaupt noch keine öffentliche Meinung gebildet hat und der auch in der bevorstehenden Verhandlung keinerlei Interesse erregen kann, der weder einen guten Ruf zu erhalten, noch irgend eine Hoffnung auf seine Zukunft zu bestärken hat – der wird einen solchen Prozeß wahrlich nicht mit der nötigen Schärfe, Energie und Gewissenhaftigkeit führen. Er hat im Fall einer Blamage nichts zu verlieren; sollt er mit Schimpf und Schande abziehen, so braucht er nichts zurückzuerobern. (72) Von mir dagegen hält Rom so manches moralische Pfand in Händen und ich muß all meine Kraft einsetzen, um es mit Ehren einzulösen. Ein solches Pfand ist die Bewerbung um ein hohes städtisches Amt; oder die Hoffnung auf meine weitere Entwicklung; oder ein mit saurer Arbeit bei Tag und Nacht mühsam erworbener Ruf. Dies alles wird Rom mir sicher erhalten und fördern, wenn ich im vorliegenden Prozesse mein Wollen und Können bewähre; passiert mir dagegen nur das kleinste Mißgeschick, der unscheinbarste Fehltritt, so ist es vorbei, und alles, was langsam Stück für Stück gesammelt war, ist mit einem Schlage für immer verloren. (73) Ihr, meine Herren, möget nach eigener Wahl entscheiden, wer zu diesem mächtigen Prozeß die nötige Einsicht, Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Stellung mitbringt. Zieht ihr mir den Caecilius vor, so kann ich doch nicht annehmen, daß er mir an Wert überlegen sei; Rom aber – dürfte in diesem Falle annehmen, daß eine so ehrenhafte und sachgemäße Anklage euch und eurem ganzen Stande nicht eben erwünscht kommt; danach möget ihr euch einrichten. Erste Verhandlung. Einleitungsrede I. (1) Hoher Gerichtshof! Wir stehen vor einem großen Augenblick. Ein von uns allen aufs tiefste empfundenes Bedürfnis, dessen Befriedigung im Interesse eures so bösartig gefährdeten Rufes In der That hatten bestechliche Richter den Senat in einen bösen Ruf gebracht. Den ärgsten Skandal machte der späterhin erwähnte Prozeß eines gewissen Marcus Junius; seither waren die Gerichtshöfe eifrig auf der Hut, sich nicht mehr in dieser Weise zu kompromittieren. Als Cicero den Aulus Cluentius in einem Giftmordprozesse verteidigte, sprach er viel weniger von dem Verbrechen, das dem Angeklagten zur Last gelegt wurde, als davon, daß er die Richter nicht bestochen hatte; sonst wär er verloren gewesen. Die versteckte, aber deutliche Drohung war also hier am Platze. wie im Interesse der arg kompromittierten Gerichtshöfe überhaupt auf das allerdringendste zu wünschen war, scheint jetzt befriedigt werden zu sollen. Daß euch jetzt, wo unser Staat eben eine Krisis durchmacht, eine solche Gelegenheit geboten wird, darin steckt nicht menschliche Einsicht, das ist göttliche Fügung. Es hat nämlich die für uns alle gefährliche, für den Staat aber geradezu unheilvolle Vorstellung allenthalben in Rom wie im Auslande Platz gegriffen, von unseren jetzigen Gerichtshöfen könne ein Mensch, der recht viel Geld hat, auch auf die schlimmsten Verbrechen hin nicht verurteilt werden. Diese Idee ist nicht nur allgemein verbreitet, sondern sie hat schon Wurzel gefaßt; sie spielt die Hauptrolle im Gerede der Leute. (2) Nun steht euer Stand, eure Gerichtshöfe auf dem Spiele; schon zeigen sich Menschen, die in Volksreden und Gesetzanträgen diese allgemeine Mißgunst gegen den Senat noch weiter schüren wollen Der Prätor Lucius Aurelius Cotta , auf den Cicero in diesen Reden mehrfach anspielt, ohne ihn je mit Namen zu nennen, agitierte besonders eifrig für die Übertragung der Gerichte an den Ritterstand. Ein Gesetz in diesem Sinne wurde bald nach Verres' Prozeß erlassen und die Anspielungen darauf treten in den folgenden Reden häufig hervor. : da bietet sich euch plötzlich die günstigste Gelegenheit zur Rehabilitierung, man bringt euch den Gaius Verres auf die Anklagebank. Dieser Mensch ist zwar durch seine ganze Lebensführung, durch alles, was er gethan, ja sogar durch die öffentliche Meinung schon gerichtet; aber wenn es nach seinen ungeheuren Geldern und seinem zuversichtlichen Auftreten geht, so wird er freigesprochen werden. In diesem Prozeß habe ich nun unter allgemeiner Spannung und Zustimmung der Nation die Rolle des Klägers übernommen, nicht um den üblen Leumund eures Standes noch zu verschlimmern, sondern um euch Hilfe gegen den allgemeinen Klatsch zu bringen. Ich führe euch einen Menschen vor, der euch Gelegenheit giebt, den schon vernichteten Ruf der Gerichtshöfe wiederherzustellen, euch selbst mit dem römischen Volke zu versöhnen und den berechtigten Wünschen der Ausländer Genüge zu leisten; es handelt sich um nichts Geringeres als um fortgesetzten Diebstahl an der Staatskasse, um Aussaugung der Provinzen Kleinasien und Pamphylien , um betrügerische Führung der Gerichtsbarkeit in Rom , endlich um den grauenvollen Ruin der Provinz Sicilien . (3) Wenn ihr über einen solchen Menschen mit gewissenhafter Strenge richtet, so wird das eurem Stande jederzeit zukommende Prestige aufrecht erhalten werden; wenn dagegen der unermeßliche Reichtum des Angeklagten über das Gewissen und die Wahrheitsliebe der Gerichtshöfe den Sieg davon trägt, so wird mein Bemühen wenigstens den Erfolg haben, daß, wenn auch der Staat ohne Gerichtshof, immerhin der Richter nicht ohne Delinquenten, der Delinquent nicht ohne Kläger bleibt. II. Wenn ich mir eine persönliche Bemerkung erlauben darf, so gesteh ich: wohl hat Gaius Verres gegen mich gar manchen Anschlag zu Wasser und zu Lande ausgeheckt, den ich dann bald durch eigene Umsicht, bald durch die Güte aufmerksamer Freunde zunichte machte; aber so oft auch mein Leben bedroht war, nie empfand ich dermaßen das beklemmende Gefühl, mich in wirkliche Gefahr zu begeben, wie jetzt hier vor Gericht. (4) Was mich so sehr aufregt, ist nicht eigentlich die gewaltige hier versammelte Menschenmenge und die gespannte Erwartung, die sie meiner Anklage entgegenbringt – obwohl schon diese Momente mich im Innersten erschüttern –: vielmehr sind es hauptsächlich die nichtswürdigen Intriguen dieses Menschen da Wenn man die Illusionsfähigkeit besitzt, die Cicero von seinem Leser verlangen darf, so stelle man sich nicht nur die Reden als gehalten, sondern auch den Beklagten als gegenwärtig vor: der häufige Hinweis auf ihn beschleunigt die zerschmetternde Wirkung. , mit denen er gleichzeitig mir, euch, dem Gerichtspräsidenten Manius Glabrio , den verbündeten und auswärtigen Regierungen, namentlich aber dem Prestige des Senates zu Leibe gehen will. Er sagt sich nämlich: »Gefahr ist bloß für solche Leute vorhanden, die stehlen was sie für sich allein brauchen; ich habe aber soviel zusammen gestohlen, daß es für eine ganze Masse Menschen ausreicht; es giebt keine Festung, die mein Geld nicht bezwingt, es giebt kein Heiligtum, das mein Geld nicht entweiht.« (5) Wenn dieser Mensch seine Pläne so versteckt anlegte, wie er sie unverschämt ausführt, so hätt' er uns vielleicht noch in dem einen oder anderen Punkt anführen können; nun trifft sich's aber außerordentlich günstig für uns, daß er mit seiner unglaublichen Dreistigkeit eine ganz eigenartige Dummheit verbindet. Wie er seine Kassendiebstähle offen und ohne Scheu betrieb, so legt' er seine Pläne und Versuche zur Bestechung des Gerichtshofes in durchsichtigster Weise aller Welt vor. Ein einziges Mal in seinem Leben, so erklärt er, hab er Angst bekommen, nämlich damals, als ich die erste Klage wider ihn erhob; er kam frisch aus seiner Provinz, aber nichts weniger als frisch war der Makel der Ehrlosigkeit, der an ihm haftete; seit langem lasteten unausgesetzt Schimpf und Schande auf ihm: da lag der Zeitpunkt für die Bestechung des Gerichtshofes ungünstig. (6) Er fand folgenden Ausweg: als ich mir eine, übrigens sehr knapp bemessene Frist behufs eigener Nachforschungen in der Provinz Sicilien ausgebeten hatte, trieb er einen Menschen auf, der, angeblich zum Zweck ähnlicher Untersuchungen in der Provinz Achaia , eine um zwei Tage kürzere Frist forderte. Natürlich hatte dieser Scheinkläger nicht die Absicht, mit redlichem Fleiß auf ein Resultat hinzuarbeiten, das ich mit wahrhaft selbstverleugnender Anstrengung erreicht habe. Denn der Mann, der in Achaia nach Material forschen sollte, ist nicht einmal bis Brundisium gekommen Der von Verres gedungene Scheinkläger, der Cicero um zwei Tage zuvor kommen und so dessen Klage ins Ungemessene hinausschieben sollte, vermutlich aber in der That die Schwierigkeit seiner Aufgabe unterschätzte, ist nicht identisch mit Quintus Caecilius. Vielmehr wurde dieser angestiftet, für Sicilien zu klagen, nachdem der andere, der den Peloponnes hatte bereisen sollen, zu seinem Termine nicht erschienen war. , ich dagegen habe in fünfzig Tagen ganz Sicilien bereist und dabei alle für die Klage verwendbaren Gemeindeakten und Privatschriftstücke gesammelt; somit ist es für jedermann klar, daß der Mensch von Verres angestiftet worden war, nicht um ihn vor den Richter zu citieren, sondern um mir meinen Termin weg zu schnappen. III. (7) Jetzt denkt der freche Tollkopf folgendermaßen. Ein Kläger tritt gegen ihn auf, derartig mit Beweismaterial ausgerüstet, daß er seine Raub- und Schandthaten förmlich festnagelt, sie aller Welt nicht zu Gehör, nein geradeswegs zu Gesichte bringt. Er steht unter den Zeugen seiner Roheit viele Senatoren, viele römische Ritter, ferner zahlreiche Bürger unseres, sowie der verbündeten Staaten, die persönlich unter seiner Faust entsetzlich gelitten haben. Er sieht zahlreiche Gesandtschaften seitens befreundeter Regierungen zu seiner schweren Belastung mit amtlichen Zeugnissen offiziell auftreten. (8) Unter solchen Umständen bleibt ihm nur ein Trost, nämlich seine niedrige Vorstellung vom Charakter aller anständigen Menschen, seine Idee von der jämmerlichen Verkommenheit und Verwahrlosung der senatorischen Gerichtshöfe; darin geht er so weit, daß er ohne alle Umstände erklärt, nicht ohne Grund hätt' er eine solche Geldgier bethätigt, denn er kenne aus Erfahrung den sicheren Schutz, den das Geld gewährt: er habe, was sehr schwer zu bewerkstelligen, sogar den Termin für seine Gerichtsverhandlung gekauft, um dann alles weitere um so leichter kaufen zu können. Da es gegen die Wucht des Angriffes nun einmal kein Entrinnen gab, so wollt er wenigstens dem Unwetter des Termines aus dem Wege gehen. (9) Hätt' er nun seine Hoffnung, wo nicht auf den normalen Verlauf des Prozesses, so doch immerhin auf irgend ein ehrenhaftes Moment basiert, hätt' er auf einen beredten Anwalt, auf persönliche Beziehungen und dergleichen gerechnet, wahrlich, er würde nicht so emsig nach allen diesen Aushilfsmitteln haschen; er würde die hochmütige Verachtung des Senatorenstandes nicht dermaßen auf die Spitze treiben, daß er aus der Mitte der Senatoren jemand für die Anklage auswählen ließe, der dann, während Verres alles Nötige für sich besorgte, inzwischen vor ihm seinen Prozeß abwickeln sollte! – (10) Ich durchschaue ja mit Leichtigkeit, worauf das alles hinaus soll, was für Hoffnungen er sich noch macht; aber wie er sich einreden kann, noch irgend etwas durchzusetzen, unter diesen Umständen, vor diesem Präsidenten und diesem Richterkollegium – das geht über meinen Verstand. Nur das eine versteh ich (und Rom hat durch die Zurückweisung gewisser Richter dasselbe Urteil ausgesprochen), daß nämlich Verres sich mit der letzten Hoffnung schmeichelte, ein Rettungsmittel ausschließlich im Gelde zu besitzen: war diese Schutzwehr ihm einmal entrissen, so gab es, das wußte er, nirgend mehr einen Ausweg. III. Wo sollt er ihn denn auch hernehmen? Was könnt ihm denn helfen? Wo giebt es denn eine so ungeheure Beredsamkeit, die imstande wäre, diese Schandexistenz, dieses Luderleben, über das die öffentliche Meinung längst einstimmig ihr Verdammungsurteil gesprochen hat, auch nur in irgend einer Hinsicht zu verteidigen? Hier folgt eine Art von Disposition der eigentlichen Anklage, eine knappe Übersicht über die Hauptpunkte, die in den fünf Reden des supponierten zweiten Termines gesondert behandelt sind. (11) Ich spreche gar nicht von dem schmutzigen, skandalösen Treiben seiner frühen Jugendjahre; aber das erste Amt, das er erhielt, die Quästur, was gewährt sie uns für einen Anblick? – Da sehen wir den Quästor mit Staatsgeldern durchgehen; den Konsul Gnaeus Carbo von seinem Quästor bestochen und verraten; wir sehen den Quästor von der Armee desertieren, aus seiner Provinz weglaufen, die Heiligkeit des Loses entehren, alles Pflichtgefühl mit Füßen treten. Cicero hütet sich wohl, auszusprechen, was er sich vermutlich dachte: »Und doch ließ ihn Roms Senat und Volk weiter Carriere machen!« – Dann ward er Legat: seine Amtsführung war das Verhängnis für ganz Kleinasien und Pamphylien, wo er zahlreiche Privathäuser, die meisten Städte und sämtliche Göttertempel ausplünderte; was ihm einst gegen seinen Konsul recht gewesen, das war ihm jetzt gegen seinen Prätor billig, und so brachte er den Gnaeus Dolabella , den er als Legat und stellvertretender Quästor hätte stützen sollen, erst durch seine Schurkenstreiche in den bösesten Ruf, dann aber verließ er ihn nicht nur in der Stunde der Gefahr, sondern trat selbst als verräterischer Feind gegen ihn auf. – (12) Weiter kam er zur Stadtprätur, d. h. zur Unterschlagung von Kirchengütern und verschiedenen, für öffentliche Bauten bestimmten Staatsgeldern; zugleich nahm er seine Richterstellung dazu wahr, um über bedeutende Privatbesitztümer gegen alles Recht und Gesetz nach Willkür zu verfügen. Aber die fürchterlichsten Denkzeichen seines ganzen verbrecherischen Thuns, unvergleichlich an Zahl und Größe, hinterließ er in der Provinz Sicilien. Drei Jahre hindurch hat er die unglückselige Insel wahrhaft gepeinigt und sie schließlich dermaßen heruntergebracht, daß eine Wiederherstellung ihres früheren Wohlstandes überhaupt unmöglich ist; kaum daß in einer langen Reihe von Jahren, unter dem steten Regimente uneigennütziger Statthalter eine teilweise Erholung herbeigeführt werden kann. (13) So lange Verres die Insel verwaltete, halfen den Sicilianern weder ihre eigenen Gesetze, noch unsere Senatsbeschlüsse, noch das Völkerrecht; jetzt besitzt dort ein jeder gerade so viel, wie ihm die Habsucht des schamlosen Räubers übrig ließ, nämlich nur das, was dieser aus Unvorsichtigkeit übersah oder aus Übersättigung verschmähte. V. Kein Rechtsstreit ward in diesen drei Jahren anders als nach der Laune dieses Menschen geschlichtet; kein Gegenstand war durch Erbschaft von Vater und Großvater so sicher im Besitze seines Eigentümers, daß es der Machtspruch dieses Despoten ihm nicht aberkannt hätte. Da wurden unzählige Summen den Landwirten mittels eines eigens erfundenen, raffiniert niederträchtigen Systemes abgepreßt; da wurden Bundesgenossen von erprobter Treue plötzlich für Staatsfeinde erklärt, römische Bürger hingemordet und wie meuterische Sklaven ans Kreuz geschlagen, gefährliche Verbrecher dagegen gerichtlich freigesprochen, weil sie das Geld dazu hatten, und wiederum Personen von untadelhaftem Wandel und Charakter plötzlich vor Gericht gezogen, während sie auf Reisen waren, dann sofort ohne Verhör verurteilt und ins Elend verstoßen. Da wurden große geschützte Seestädte mit stark befestigten Hafenanlagen den Piratenhorden zugänglich gemacht, die Matrosen und Soldaten der sicilianischen, uns also verbündeten Flotte dem Hungertode preisgegeben, stattliche und wertvolle Geschwader zur tiefsten Schmach des römischen Volkes durch einen erbärmlichen Feind vernichtet. (14) Zugleich fiel dieser Landvogt über die antiken Denkmäler her, die teils von reichen und freigebigen Monarchen zur Zierde der Städte errichtet, teils von unseren siegreichen Heerführern in die Gemeinden Siciliens gestiftet oder zurückgebracht worden waren: er raubte oder plünderte sie alle. Dabei begnügt er sich nicht mit Statuen oder sonstigen Zierraten der öffentlichen Plätze, sondern gegen die geweihten Stätten heiligsten Gottesdienstes erhob er seine ruchlose Hand, und kein Götterbild, das ihm irgendwie den Eindruck von besonders alter oder kunstreicher Arbeit hervorrief, ließ er den armen Sicilianern zurück. – Vollends seine Unzucht, seine viehische Wollust, der er alle Zügel schießen ließ – diese Ausschweifungen, an die ich nur mit Schauder denken kann, sie zu erzählen verhindert mich mein Schamgefühl; auch will ich nicht durch neue Erinnerungen den Schmerz jener Unglücklichen auffrischen, die ihre Frauen und Kinder vor der Sinnengier dieses Menschen nicht zu schützen vermochten. (15) Soll er all diese Verbrechen etwa im stillen begangen und wenigstens den Skandal vermieden haben? – Ach nein; ich glaube, kein Mensch, der auch nur den Namen Verres je vernommen hat, wüßte nicht auch über seine Nichtswürdigkeiten zu berichten. Ja ich muß eher befürchten den Verdacht zu erregen, daß ich zahlreiche Klagepunkte auslasse, geschweige denn, daß ich mir irgend einen erdichte. Die ganze hier versammelte Menschenmenge, die mich hören will, denkt ja auch offenbar nicht, unbekannte Vorgänge von mir zu erfahren, sondern bekannte mit mir durchzugehen. VI. Unter diesen Umständen versucht das thörichte Subjekt mich auf andere Weise zu bekämpfen. Ihm liegt nichts daran, mir die Beredsamkeit eines Sachwalters entgegenzustellen; nicht auf persönliche Beliebtheit, noch auf einflußreiche oder mächtige Verbindungen stützt er sich. Er thut so, als setzt' er sein Vertrauen auf solche Elemente; aber ich durchschaue die Wahrheit (und er ist nicht sehr schwer zu durchschauen). Er hält mir einige leere adlige Namen, d. h. die Namen einiger arroganten Menschen vor, die mich nicht durch ihren Adel stören, sondern durch ihren Ruf unterstützen. Er thut so, als verließ er sich auf diese Beschützer, und inzwischen brütet er schon lange über einem ganz anderen Plan. (16) Dieses sein Vorhaben und die Aussichten, auf die er es gründet, möcht ich euch jetzt in Kürze auseinandersetzen. Dazu höret euch aber zunächst gefälligst an, wie er sich die Sache von Anfang an eingerichtet hat. Sobald er aus seiner Provinz zurückgekehrt war, ließ er eine gewaltige Summe Geldes springen, um den Gerichtshof zu bestechen. Der so geschaffene Zustand mit all seinen Voraussetzungen und mutmaßlichen Folgen blieb in voller Gültigkeit bestehen, bis es zur Verwerfung der Richter kam. Nachdem diese erfolgt war – bei der Auslosung siegte Roms Glück über Verres' Hoffnungen, wie bei der Verwerfung der Richter meine Sorgfalt über die Unverschämtheit der Gegner – da wurde der ganze Kontrakt aufgekündigt. (17) Es war eine herrliche Geschichte. Verzeichnisse eurer Namen und des ganzen Gerichtshofes waren in aller Händen. Kein Merkzeichen, so schien es, keine Farbe und kein Fleckchen konnte den Urteilssprüchen ausgeschmiert werden: die muntere Fröhlichkeit des Verres verwandelte sich in tiefe Melancholie, so daß er nicht nur in den Augen der römischen Gesellschaft, sondern auch in seinen eigenen bereits verurteilt schien. Da plötzlich, nach Verlauf weniger Tage, in denen die Konsularwahlen stattfanden, wird mit Hilfe einer noch bedeutenderen Summe als früher der Versuch gemacht, jenes erste Richterkollegium wieder einzusetzen; dieselben Menschen schicken sich zu denselben Kabalen gegen eure moralische Existenz und gegen allgemein geordnete Verhältnisse von neuem an. Das merkten wir zuerst an ganz winzigen, delikaten Anzeichen; sobald aber einmal dem Verdachte Raum gegeben war, gingen wir weiter und gelangten bald mit untrüglicher Sicherheit zu all ihren geheimsten Machinationen. VII. (18) Als nämlich Hortensius zum Konsul gewählt war, begleitete ihn eine ungeheure Menschenmasse in geschlossenem Zuge vom Wahlplatze nach Hause; da begegnete ihnen zufällig Gaius Curio – den ich hier übrigens nicht um der Schande, sondern um der Ehre halber genannt haben möchte. Ich will nämlich aussprechen, was der Mann, wenn er nicht erwähnt sein wollte, selber geäußert hätte, zwar nicht vor einer so großen Versammlung, doch immerhin nicht weniger offen und unverhohlen. Indessen will ich mich dabei mit aller möglichen Vorsicht ausdrücken, damit man die Rücksicht merke, die ich unserer Freundschaft wie seiner Persönlichkeit angedeihen lasse. (19) Sie waren gerade beim Fabiusbogen Beim Forum auf der »heiligen Straße« stand ein Triumphbogen mit Statue des Quintus Fabius Maximus , des Besiegers der gallischen Allobroger. Er war im Jahre 121 Konsul gewesen. angelangt, da sieht er unter der Masse den Verres. Er ruft ihn an und wünscht ihm mit weithin schallender Stimme Glück zu seinem Siege; den Hortensius selbst, also den eben gewählten künftigen Konsul und die ganze Schar seiner natürlich ebenfalls anwesenden Verwandten und Hausfreunde würdigt er keines Wortes, dagegen den Verres nimmt er beiseite, umarmt ihn und redet ihm zu, jetzt ohne Sorgen zu sein. »Ich verkünd es dir,« so spricht er, »durch die heutigen Wahlen bist du freigesprochen.« – Diese Worte wurden auch von vielen hochanständigen Leuten vernommen und mir daher sofort hinterbracht; ja, man kann sagen, wer mich sah, erzählte mir den Vorgang. Einige fanden es unwürdig, andere lächerlich; lächerlich diejenigen, welche die Chancen des Verres auf zuverlässige Zeugen, auf die Motivierung seiner Handlungsweise, auf die Bedeutung der Richter, nicht aber auf die Konsularwahlen basiert glaubten; dagegen unwürdig fanden es die tiefer blickenden, die sich sagten, daß jene Glückwünsche auf eine bevorstehende Bestechung des Gerichtshofes hindeuteten. (20) Denn so dachten diese ehrenfesten Personen (und es blieb nicht bloß beim Denken, sondern so sprachen sie sich untereinander und mir gegenüber aus): »Allmählich ist es so weit gekommen, daß man sagen kann, wirkliche Gerichtshöfe giebt es gar nicht mehr. Ein Mensch, der sich noch gestern selber als verurteilt ausgab, weiß sich heute freigesprochen, weil sein Verteidiger zum Konsul gewählt worden ist!« So? Und wenn ganz Sicilien, alle Sicilianer, alle Großindustriellen, alle Privat- und Gemeindeakten jetzt in Rom sind, soll das gar nichts zu bedeuten haben? – »Nein, nichts, wenn es der designierte Konsul nicht will.« – Aber sollen denn die Anklagen, die Belastungszeugnisse, die öffentliche Meinung Roms von den Richtern gar nicht berücksichtigt werden? – »Nein. Alles hängt von dem Belieben eines einzigen maßgebenden Mannes ab.« – VIII. Aufrichtig gesprochen, meine Herren, die Sache ging mir gewaltig zu Herzen. Die ersten Männer Roms erklärten mir: »Dein Fang wird dir entrissen, aber wir behalten die Gerichte nicht länger. Denn wenn ein Verres erst freigesprochen ist, wer kann da die Übertragung der Gerichtsbarkeit ablehnen?« – Es war schlimm für alle; und worüber man sich aufregte, das war nicht eigentlich die plötzliche Freude des verkommenen Gesellen, sondern der frische Glückwunsch einer so hochstehenden Persönlichkeit. Ich bemühte mich, meinen Ärger darüber nicht merken zu lassen; ich nahm mir vor, meinen Seelenschmerz hinter heiteren Mienen zu verbergen und durch tiefe Schweigsamkeit zu verheimlichen. Da wird mir – es war gerade in jenen Tagen, wo die neuen Prätoren ausgelost wurden und Marcus Metellus mit der Prätur die Aufgabe erhielt, den Prozeß wegen der Erpressungen einzuleiten – da also wird mir gemeldet, Verres sei dermaßen mit Glückwünschen überschüttet worden, daß er eigens Boten nach Hause schickte, um seine Frau davon zu benachrichtigen. (22) Ich muß gestehen, auch das that mir leid; aber warum ich über das Wahlresultat so furchtbar hätt' erschrecken sollen, das vermocht ich nicht einzusehen. Nur folgendes meldeten mir zuverlässige Personen, mit deren Hilfe ich alles in Erfahrung brachte. Eine Anzahl Kassen mit sicilianischem Gelde waren von einem gewissen Mitglieds des Senates ins Haus eines römischen Ritters geschafft worden; von diesen Kassen wurden zehn Stück dem Senatsmitgliede wieder zugestellt, mit der Bestimmung »zu Wahlwecken;« bei Nacht wurden die Leute aus allen Wahlbezirken, die das Geld an die Wähler austeilen sollten, in Verres' Haus beschieden. (23) Einer von diesen Männern, zufällig einer, der für mich alles thun zu müssen glaubte, kam noch in derselben Nacht zu mir. Er machte mir klar, was Verres für Reden führte: Verres habe ihnen zu Gemüte geführt, wie freigebig er sie schon früher traktiert hätte, gelegentlich seiner eigenen Bewerbung um die Prätur, und erst neulich bei den Wahlen der Konsuln und Prätoren; darauf hab er ihnen sofort Geld versprochen, so viel sie nur begehrten, wenn sie nur meine Wahl zum Polizeimeister verhindern würden. Hierauf hätten einige gesagt, das ginge nicht; andere hätten geantwortet, sie hielten es kaum für durchführbar; endlich hätte sich ein starker Helfer gefunden, ein Mensch aus derselben Familie wie der Angeklagte, Freund und Schüler von dessen Vater, Quintus Verres , aus dem romilischen Bezirk, also aus der hohen Schule der Wahlgeldverteiler: der hätte gegen Hinterlegung einer halben Million Sesterzen Die Sesterz ist eine Kupfermünze, der unter den modernen wohl am meisten der türkische Piaster (= 18 deutschen Reichspfennigen) entspricht. Der Leser gebe sich aber nicht die Mühe, die vielen in diesen Reden vorkommenden Summen umzurechnen; da die Sesterz Münzeinheit war, machte sie bei der Billigkeit der Lebensmittel und der Arbeitskräfte dem antiken Leser beinahe denselben Eindruck, wie jetzt dem Romanen der Franc, dem Reichsdeutschen die Mark, dem Österreicher der Gulden und dem Russen der Rubel. die Ausführung versprochen, und schließlich hätten sich auch einige gefunden, die sich bereit erklärten, bei dem Unternehmen hilfreiche Hand zu leisten. Unter diesen Umständen, meinte der herzensgute Mann, könnt er mich nur zur alleräußersten Vorsicht mahnen. – VIIII. (24) Die ernstesten Dinge stürmten damals in einer kurzen Spanne Zeit auf mich ein. Schon drängten die Wahlen: gewaltige Geldsummen führte man in ihnen gegen mich ins Feld. Zugleich nahte der Gerichtstermin: auch ihm drohten die Kassen aus Sicilien. Für den Prozeß alle nötigen Vorbereitungen mit Ruhe und Umsicht zu treffen verhinderte mich der Gedanke an die Wahlen; meine ganze Geistesthätigkeit auf die Wahlen zu konzentrieren, verbot mir der Prozeß. Endlich gegen die Wahlgeldverteiler mit Drohungen vorzugehen, wäre unvernünftig gewesen, weil sie, wie ich wohl merkte, die Fesseln kannten, die dieser Prozeß mir an alle Glieder legen würde. (25) Und gerade in diesem Moment bringt man mir folgende Nachricht: die Sicilianer erhielten von Hortensius die Aufforderung, sich zu einer Beratung in sein Haus zu begeben; sie bewahrten aber ihre Selbständigkeit und, nachdem sie den wahren Zweck der Einladung erkannt, lehnten sie sie einfach ab. Inzwischen rückte der Tag meiner Wahlen heran; Verres hielt sich, wie bei allen Wahlen dieses Jahres, für den unumschränkten Herren der Situation. Er machte sich auf den Weg, der einflußreiche Herr, und lief mit seinem reizend liebenswürdigen Sohne rings in den Wahlbezirken herum; seine alten Freunde vom Vater her, das heißt also die Geldausteiler, sucht' er sämtlich auf und beriet mit ihnen das weitere. Nachdem man dies bemerkt und im Volke verbreitet hatte, setzte Roms Bürgerschaft mit herzlicher Freude durch, daß die Schätze des Verres mir in meiner Amtscarriere ebensowenig schadeten wie sie vorher meinem makellosen Charakter etwas anhaben konnten. – (26) Kaum war ich von all der Sorge um die Wahl befreit, so nahm ich meine Kräfte zusammen, um sie nun, mit bedeutend erleichtertem Sinn, ausschließlich dem Prozesse zu widmen. Da find ich denn zunächst bei meinen Gegnern den Feldzugsplan dahin entworfen, mit Aufgebot aller Mittel müsse die Sache derartig gelenkt werden, daß der Prozeß unter dem Prätor Marcus Metellus , also erst nach Ablauf des gegenwärtigen Amtsjahres, zur Verhandlung käme. Dies bot ihnen unabsehbare Vorteile: erstens war Marcus Metellus ihr intimster Freund; dann war nicht nur Hortensius Konsul, sondern neben ihm auch Quintus Metellus , dessen freundschaftliche Verbindung mit dem Angeklagten euch sofort klar werden soll. Er gab ihm nämlich ein Vorzeichen seiner eigenen Gesinnung in solcher Weise, daß sie für den Angeklagten einer günstigen Vorentscheidung gleichbedeutend war. (27) Oder soll ich etwa diese Vorgänge mit Stillschweigen zudecken? Traut man mir das ernstlich zu? Wenn die Gesundheit unseres Staatswesens und meine ganze moralische Existenz auf dem Spiele stehen, soll ich da an irgend etwas anderes denken als an meine Pflicht und mein Ehrgefühl? – Also man höre. Der eine von den beiden designierten Konsuln, eben Quintus Metellus, läßt die Sicilianer zu sich rufen. Es gehen auch einige hin, weil nämlich Lucius Metellus jetzt als Landvogt in Sicilien schaltete. Lucius Metellus , der Nachfolger des Verres in Sicilien, kehrt in diesen Reden periodisch wieder, und die Art, wie Cicero ihn behandelt, ist besonders amüsant. Metellus kannte nämlich die Streiche seines Vorgängers, war ihm aber durch Familienbeziehungen verpflichtet und befreundet, so daß er ihm in Rom möglichst zu nützen suchte und das Seinige that, um dem Prozesse zu einem glücklichen Ausgange zu verhelfen. Das mußte natürlich durch versteckte Mittel geschehen. Sonst war es ein anständiger Mann und Cicero behandelt ihn daher nie mit Strenge, sondern in achtungsvollem Ton, aber mit starker Ironie; er zeigt, daß er seine Geheimnisse kannte, und weist in gemessenen Abschnitten, aber mit einer Regelmäßigkeit, die wahrhaft launig wirkt, auf den Widerspruch zwischen seinem Benehmen und seinem Gewissen hin. Zu denen spricht Quintus nun etwa so: »ihr seht, ich bin Konsul; von meinen Brüdern hat der eine jetzt als Statthalter die Provinz Sicilien bekommen, der andere wird als Gerichtspräsident in Rom die Erpressungsprozesse leiten; kurz und gut, mit vielerlei Mitteln ist Vorsorge getroffen, daß dem Verres niemand beikommen kann.« – X. (28) Ja, ich bitte dich, Metellus, wenn das nicht Vergewaltigung allen Rechtes ist, was bleibt dann noch übrig? Die Zeugen, noch dazu Sicilianer, also ohnehin eingeschüchterte, niedergeschlagene Menschen, vollends abzuschrecken, erst persönlich, dann durch die Angst vor der Macht des Konsuls und zweier Prätoren! Was würdest du denn für deinen eigenen, unschuldig angegriffenen Bruder oder Vetter thun, wenn du jetzt einem Taugenichts, der dich gar nichts angeht, zuliebe alles Pflicht- und Anstandsgefühl verleugnest, so daß jemand, der dich nicht kennt, seine Aussagen für bare Münze nehmen müßte?! (29) Verres nämlich, so hieß es, sagte geradezu, du verdankest dein Konsulat nicht, wie die übrigen Mitglieder deiner Familie, dem Schicksal, sondern – ihm. Ein bekannter Spottvers, der dem Dichter Naevius zugeschrieben wurde, sagte: »Das Schicksal will, daß stets ein Metellus Konsul wird.« Cicero konnte darauf rechnen, daß an dieser Stelle jeder seiner Hörer und Leser an den Vers denken würde; die Anspielung ist zart, aber um so komischer wird die Situation für die drei Brüder Metellus und ihren Camorragenossen Verres. Zwei Konsuln also und der Führer der ganzen Untersuchung waren nach Verres' Wunsch bestellt worden; nun kam alles darauf an, den Prozeß ins neue Jahr hinüberzuspielen. »So entgehen wir,« dacht' er sich, »auch nicht bloß dem Manius Acilius Glabrio , der ja die Untersuchung mit viel zuviel Gewissenhaftigkeit und Respekt vor der öffentlichen Meinung führen würde; sondern wir gewinnen noch weitere Vorteile. Da ist unter den Richtern Marcus Caesonius , der Amtskollege unseres Klägers, ein bewährter und bekannter Jurist: der darf unmöglich einer Genossenschaft angehören, die wir, mit welchen Mitteln es auch sei, auf unsere Seite bringen wollen. Das geht schon deshalb nicht, weil er damals als Richter im Juniusprozesse Im Jahre 74, also vier Jahre vor Verres' Prozeß begannen die Untersuchungen gegen Aulus Cluentius wegen Giftmordes, die den Senat so schwer kompromittierten, weil die Bestechung der Richter an den Tag kam und der Präsident Marcus Junius schließlich mit Schimpf und Schande weggejagt werden mußte. – Erst als dann das Verfahren vor einem neuen Gerichtshofe wieder eröffnet wurde, übernahm Cicero die Verteidigung des Cluentius. Seine Rede ist so lehrreich und unterhaltend, wie vielleicht keine zweite der römischen Litteratur. die infame Geschichte nicht bloß übelnahm, sondern sogar ans Licht brachte; den haben wir nach dem ersten Januar nicht mehr im Richterkollegium. (30) Da sind ferner zwei so unzugängliche Menschen und strenge Richter wie Quintus Manlius und Quintus Cornificius ; die haben wir dann auch nicht mehr, denn sie werden bis dahin Volkstribunen. Da ist auch der unerbittliche Publius Sulpicius ; der muß am fünften Dezember sein Regierungsamt antreten. Da sind ferner Marcus Crepereius , der Mann aus der scharfen Schule seiner Ritterfamilie; Lucius Cassius , dessen Familie nie mit sich spaßen ließ, am wenigsten in Rechtsangelegenheiten; endlich Gnaeus Tremellius mit seiner strengen Redlichkeit und Sorgfalt – diese drei würdigen Herren sind zu militärischen Dienstleistungen abkommandiert, sie werden nach Neujahr nicht mehr zu Gericht sitzen. Außerdem können wir einen an die Stelle des Marcus Metellus nachlosen, da Metellus selbst zur Leitung des ganzen Verfahrens berufen wird. So wird zu Beginn des neuen Jahres der dirigierende Präsident und fast die ganze richtende Körperschaft durch andere Personen ersetzt; mit Leichtigkeit und nach Herzenslust können wir dann alle die schrecklichen Drohungen des Klägers, alle die Erwartungen, die man auf den Prozeß setzt, zu Schanden machen.« – (31) Heute haben wir den fünften August. Auf den Nachmittag um drei Uhr wurde die Sitzung anberaumt. Den heutigen Tag rechnen sie schon gar nicht mehr mit. Binnen zehn Tagen beginnen die Festspiele, die Gnaeus Pompeius veranstalten will; diese Spiele nehmen vierzehn Tage in Anspruch. Dann folgen gleich die »römischen Spiele« nach. So vergeht eine Zwischenzeit von beinahe vierzig Tagen; dann erst gedenken sie auf meine Beschwerden zu antworten, und zwar hoffen sie mit allerlei Reden und Umschweifen die Sache derart in die Länge zu ziehen, daß inzwischen die »Spiele zu Ehren der Victoria« heran kommen. Diese werden bald von den »Plebeierspielen« Cicero übertreibt nicht, wenn er hier die Kombinationen seiner Gegner nachrechnet. Die »römischen Spiele« dauerten vom 4. bis 19. September, die »Plebeierspiele« vom 4. bis 17. November, dazwischen liegen die Victoriaspiele, die am 27. Oktober beginnen. So blieben wirklich nur wenige Tage für Gerichtstermine frei, und diese konnte die Camorra durch das System des Obstruktionismus ihren Feinden entziehen. War aber der Prozeß erst einmal verschleppt, so war nicht nur die Camorra am Ruder, sondern auch die öffentliche Meinung erkaltet und damit der moralische Erfolg sicher verloren. abgelöst, nach denen dann wenig oder gar keine Tage für Gerichtsverhandlungen mehr übrigbleiben. So, meinen sie, wird die Anklage allmählich schal und erkaltet, ihre Sache aber kommt um so frischer vor den Präsidenten Marcus Metellus. Nun gesteh ich: wenn ich an Metellus' Aufrichtigkeit zweifelte, so würd' ich ihn unter den Richtern nicht geduldet haben; (32) nun aber möcht' ich ihn lieber als Richter denn als Präsidenten bei diesem Prozesse beteiligt sehen: lieber mag er jetzt vereidigt seine eigene, als später ohne Eid die anderen Täfelchen entgegennehmen. XI. Nun wend' ich mich au euch, ihr Richter, mit der Frage: was ratet ihr mir zu thun? Denn so viel Rates werdet ihr mir gewiß nicht versagen, wie ihr mir geben könnt ohne den Mund aufzuthun, sobald ich nur sicher bin, euer Stillschweigen zu verstehen. Wenn ich die gesetzlich mir zur Verfügung stehende Zeit für meine Rede verwende, so werd' ich ja die Früchte meiner Arbeit, meines Fleißes, meiner Sorgfalt ernten: meine Anklagerede wird überall den Eindruck zurücklassen, daß seit Menschengedenken niemand mit besserer Vorbereitung, Umsicht und Sicherheit vor die Schranken getreten ist, als ich. Aber bei diesem Ruhme für meine Leistung kann sehr leicht die Gefahr eintreten, daß der Angeklagte mir entschlüpft. Was giebt es also da für ein Aushilfsmittel? Ich denke, es ist weder sehr entlegen, noch sehr schwer aufzufinden. (33) Die Frucht eines glänzenden Erfolges nach einer großen zusammenhängenden Rede spar' ich mir für spätere Zeiten auf; jetzt will ich den Menschen mit Hilfe von Urkunden, Zeugenaussagen, Privatbriefen, Gemeindeakten u. s. w. verklagen. In der ganzen Angelegenheit hab' ich mit dir zu schaffen, Hortensius. Ich will offen mit dir sprechen. Wenn ich voraussetzte, daß du in diesem Prozeß einen Redekampf mit mir ausfechten und deinen Schützling weiß waschen wolltest, so würd' ich meinerseits die gehörige Zeit auf eine Klagrede verwenden und die einzelnen Belastungsmomente erörtern. Nun seh ich aber, daß du eine Kampfesweise gegen mich einschlägst, die gar nicht deiner Natur, sondern lediglich den Verhältnissen des Verres entspricht, nämlich mit böswilligen Schlichen und Kabalen; da muß ich notwendigerweise einer solchen Methode irgend ein geeignetes Mittel entgegensetzen. (34) Deine Absicht ist es, erst nach den beiden Festspielperioden mit der Erwiderung auf meine Angriffe zu beginnen; dagegen zielt die meinige dahin, noch vor Beginn des ersten Festspieles die Vertagung auf den drittnächsten Gerichtstag, an dem die Sache zur endgültigen Erledigung kommen muß, zu beantragen. So wird man deine Idee schlau finden, die meinige als unvermeidlich ansehen. XII. Doch möcht' ich darauf zurückkommen, was ich vorher zu besprechen anfing, daß ich hier ganz besonders mit dir zu thun habe. Damit verhält es sich so. Als ich auf Bitten der Sicilianer den Prozeß übernahm und eine hohe Auszeichnung für mich darin erblickte, diesen Leuten eine Probe meines Charakters und meiner Arbeit liefern zu dürfen, nachdem sie selbst so viele Proben von Seelenreinheit und Enthaltsamkeit geliefert hatten: da, nach schon übernommenem Auftrage stellt' ich mir noch eine größere Aufgabe, an der unsere Nation meine Gesinnung gegen den Staat so recht ermessen sollte. (35) Es erschien mir nämlich als ein meiner Mühe und Arbeit keineswegs würdiges Beginnen, einen Kerl vor die Richter zu bringen, der durch das Urteil der Welt schon längst gerichtet war; aber deine schier unerträgliche Herrschsucht und eine gewisse Anmaßung, die du in den letzten Jahren bei allerlei Rechtshändeln gezeigt hast, trat auch bei der Angelegenheit dieses Verworfenen wieder hervor. Da dir nun diese ganze unumschränkte Alleinherrschaft über sämtliche Gerichtshöfe so besonderen Spaß macht, und da es Menschen giebt, die weder Scham über ihre zügellose Gemeinheit noch auch Verdruß über den, man möchte glauben, absichtlich heraufbeschworenen Haß der erbitterten Nation empfinden, so erkläre ich denn diese Aufgabe auf mich genommen zu haben; vielleicht ist's eine gewaltige und für mich gefahrvolle Last, aber jedenfalls verdient sie die äußerste Anspannung aller Sehnen meines Könnens wie meines Wollens. (36) Ich sehe euren gesamten Stand bedrängt von der Frechheit einzelner gewissenloser Individuen, belastet durch den üblen Ruf der Gerichtshöfe: da versichere ich denn, dieser Sorte Menschen werd' ich ein erbarmungsloser Feind, ein unablässiger Ankläger, ein erbitterter Gegner sein. Dies nehm' ich in Anspruch, dies verlang' ich für mich: handeln zu dürfen, wie ich handeln will, als Beamter von jenem Posten aus, auf den mich das römische Volk gestellt hat, damit ich von Hort aus mit ihm, dem Volk, im kommenden Jahr über den Staat und seine inneren Feinde verhandle. Das Aedilenamt, das mir das Volk verliehen hat, es soll ihm – das versprech' ich – Glanz und Herrlichkeit bringen. So spricht man mit dem »Volke«; bisher sprach der kluge Redner nur mit Aristokraten. In der That war es seit der weltstädtischen Entwicklung Roms üblich, daß der Aedil, dem die Aufsicht über Markt- und Polizeiwesen zustand, auf eigene Kosten glänzende Festspiele veranstaltete, d. h. möglichst viele Fechter bezahlte, die sich zum Gaudium der Zuschauer umbringen mußten; Cicero gestattet sich in der letzten Rede gegen Verres eine Abschweifung über die Art, in welcher er diesem unabweisbaren Verlangen des süßen Pöbels nachzukommen gedachte. Ich verkünd' es hiermit feierlich und bestimmt: wer sich je an der Bestechung der Gerichtshöfe beteiligt hat, wer je in diesem Sinne Geld hinterlegte oder in Empfang nahm oder einsteckte oder versprach oder aufbewahrte, oder wer sonst gewohnheitsmäßig den Vermittler spielt, wer dazu seinen Einfluß, seine Macht, seine Unverschämtheit hergab, dem sag ich es gleich voraus, er lasse seine Hände von diesem Prozeß und wende seine Gedanken von diesem gottlosen Frevel hinweg. XIII. (37) Im neuen Jahre wird also Hortensius Konsul sein, d. h. im Besitze der höchsten, gewaltigsten Macht; ich dagegen Aedil, d. h. ein klein wenig mehr als ein gewöhnlicher Privatmann; und dennoch ist diese Sache, die ich zu führen verspreche, vermöge ihrer Beschaffenheit so wertvoll und bedeutsam für unsere Nation, daß in diesem Falle der Konsul selbst mir gegenüber womöglich noch weniger als ein einfacher Privatmann zu bedeuten haben wird. Nicht nur zur allgemeinen Kenntnis, sondern auch – wenn erst gewisse Vorgänge erzählt sind – zur strengen Verhandlung soll alles gebracht werden, was in den letzten zehn Jahren, seit der Überweisung der Gerichte an den Senat, an Schändlichkeiten und Gemeinheiten im Gerichtswesen begangen worden ist. (38) Die Nation soll von mir erfahren, was es heißen will, wenn während der ganzen Zeit der Rittergerichte, also fast fünfzig Jahre hintereinander, nie auch nur der Schatten eines Verdachtes von Bestechlichkeit auf einen der richtenden Ritter gefallen ist; was es heißt, wenn jetzt, nach erfolgter Überweisung der Gerichte an den Senatorenstand und Aufhebung der Macht des römischen Volkes über jeden einzelnen von uns Ehe Sulla den Volkstribunen alle Macht entzog, hatten diese das Recht, jeden verdächtigen Bürger vor die Volksversammlung oder auch in Untersuchungshaft führen zu lassen. , wenn da der verurteilte Quintus Calidius gesagt hat: »für weniger als drei Millionen darf man doch einen Mann vom Rang eines Prätors anständigerweise nicht verurteilen;« – oder wenn der Senator Publius Septimius unter dem Vorsitze des Quintus Hortensius wegen Erpressungen verurteilt und der Schadenersatz mit dem Vermerk bemessen wurde, »wegen erwiesener Bestechlichkeit des Angeklagten in seiner Thätigkeit als Richter;« – (39) oder wenn bei der Verurteilung der Senatoren Gaius Herennius und Gaius Popillius wegen Unterschlagung von Staatsgeldern oder der des Marcus Attilius wegen Verletzung der Staatshoheit öffentlich ihre Bestechlichkeit im Richteramt festgestellt wurde; – oder wenn sich Senatoren fanden, die bei der vom Stadtprätor Gaius Verres geleiteten Richterauslosung gerade gegen einen Angeklagten herauskamen, den sie ohne Kenntnis von der Sachlage verurteilen wollten; – oder wenn sich ein Senator feststellen ließ, der als Richter in einem und demselben Prozeß erst vom Angeklagten Geld annahm, um es an die Richter zu verteilen, und dann vom Kläger, um den Beklagten zu verurteilen. (40) Und vollends, wie soll ich jenen abscheulichen, schmachvollen Vorfall beklagen, der den ganzen Stand entehrt? In unserem Staate mußt es bei der Rechtspflege durch den Senatorenstand vorkommen, daß die Urteilssprüche von Männern, die einen Eid geleistet hatten, durch Marken von verschiedener Farbe äußerlich gekennzeichnet wurden! Daß ich dies alles mit unnachsichtlicher Strenge zur Verhandlung bringen werde, das versprech' ich euch. – (XIIII.) Merk ich nun gar, daß hier bei diesem unserem Prozeß derartige oder ähnliche Schändlichkeiten auf irgend eine Weise in Scene gesetzt werden sollen – wie meint ihr wohl, daß ich so etwas aufnehmen werde? Namentlich unter diesen Umständen, wo ich durch zahlreiche Zeugenaussagen folgenden Thatbestand erhärten kann: Verres pflegte in Sicilien häufig, und zwar in Gegenwart vieler Personen, zu sagen: » ich habe ja einen mächtigen Freund, auf den ich mich schon verlassen kann, wenn ich die Provinz plündere; auch such ich ja Geld nicht bloß für mich allein , sondern ich habe mir die drei Jahre meiner Statthalterschaft in Sicilien auf die Art verteilt, daß ich schon reichlich zufrieden sein kann, wenn ich die Einkünfte eines Jahres in meine eigene Tasche fließen lasse; die des zweiten führ' ich dann an meine Schützer und Anwälte ab, und die des dritten « – dies bringt nämlich die allerglänzendsten und üppigsten Erträgnisse – » bewahr ich ausschließlich für meine Richter. « – (41) Dabei kann ich mich nicht enthalten, zu wiederholen, was ich schon neulich vor dem Präsidenten Manius Glabrio gelegentlich der Verwerfung der Richter aussprach, und was damals, wie ich wohl bemerkte, unser Volk in gewaltige Aufregung versetzte. Ich sagte nämlich, aller Wahrscheinlichkeit nach würden die auswärtigen Völkerschaften jetzt Gesandte nach Rom schicken und um Aufhebung des Erpressungsgesetzes nebst allen dafür eingesetzten Gerichtshöfen nachsuchen; »denn wenn es erst keine Gerichtshöfe mehr giebt« – so würden die Leute ungefähr sprechen – »dann wird jeder Verwaltungsbeamte vermutlich nur soviel einstecken, wie er für sich und seine Kinder brauchen zu können glaubt; jetzt aber, wo wir solche Gerichtshöfe haben, schleppen sie jedesmal soviel fort, wie sie für sich, ihre Gönner, ihre Rechtsanwälte, für den Gerichtspräsidenten und sämtliche Richter bedürfen. Das geht ja wahrhaftig ins Unendliche; mag der gierigste Mensch zu uns kommen, seine Habsucht können wir befriedigen, aber außerdem noch seine Prozesse vor dieser Art von Richtern zu bezahlen, das geht über unsere Kräfte.« – (42) Herrliche Gerichtshöfe, in der That! Wunderbares Prestige unseres Standes, wenn schon die Bundesgenossen des römischen Volkes die Gerichte für Erpressungsvergehen abgeschafft wissen wollen, die gerade zum Schutze der Bundesgenossen durch unsere Vorfahren eingesetzt wurden. Oder hätte dieser Verres jemals auch nur einen Schimmer von Hoffnung haben können, wenn er nicht von der schändlichsten Meinung über euch durchdrungen gewesen wäre? Deswegen müßt ihr ihn ja womöglich noch bitterer hassen als das Volk es schon thut, weil er im Punkte der Habgier, des Meineides und Frevels euch für seinesgleichen ansieht. XV. (43) Um Himmels willen, wohin seid ihr geraten! Bedenket daß ihr Richter seid. Noch einmal bring ich es euch zum Bewußtsein, was ich so deutlich erkenne: daß euch nämlich hier wie durch eine göttliche Fügung die allergünstigste Gelegenheit geboten wird, euren gesamten Stand reinzuwaschen von allen Flecken der Schmach und Schande, ihn zu befreien von Mißgunst und Haß. Keine Strenge traut man den Gerichtshöfen mehr zu, keine Gewissenhaftigkeit; ja man kann's allenthalben hören: »es giebt keine Gerichte mehr.« Deswegen sieht die Nation mit Hohn und Verachtung auf uns herab: unsere Schmach lastet dauernd und schwer. (44) Dies und nichts anderes ist ja auch der Grund, warum unsere Nation die Wiedereinsetzung der Volkstribunen in ihre alte Macht mit so stürmischem Eifer verlangte: was sie forderte, war angeblich wohl die Tribunengewalt, in Wahrheit aber die Gerichtsbarkeit. Das ist einem so einsichtigen und edlen Manne wie Quintus Catulus Catulus ist der Sohn des Besiegers der Kimbern und Teutonen, der Erbauer des in seinen Grundfesten noch erhaltenen Reichsarchivs auf dem Kapitol, einer der gebildetsten Männer seiner Zeit; Pompeius ist der berühmte Schüler Sullas auf militärischem und politischem Gebiete, Besieger des Mithradat, der Seeräuber und anderer, später von Caesar vernichtet. nicht entgangen; als das Gesetz, betreffend die Wiederherstellung der Tribunengewalt, auf der Tagesordnung stand – kein Geringerer als Gnaeus Pompeius hatt' es eingebracht – da begann Catulus, auf die Frage nach seinem Standpunkte, seine Antwort mit den gewaltig imponierenden Sätzen: »Die im Senate versammelten Väter Roms pflegen das Recht gar mangelhaft und schmählich; hätten sie Urteile sprechen wollen, die den gerechten Forderungen des römischen Volkes genügten, so hätte die Menschheit nicht so dringenden Wunsch nach voller Wiederherstellung der Volkstribunengewalt geäußert.« (45) Als Gnaeus Pompeius selbst, eben zum Konsul erwählt, seine erste Ansprache ans Volk hielt und der allgemeinen Erwartung entgegen kommend sein Programm der Wiedereinsetzung der Tribunen in ihre volle alte Macht ankündigte, da brach ein lärmender Beifall der versammelten Menge los. Wie er aber in derselben Versammlung die Worte aussprach: »die Provinzen sind verwüstet und ausgesogen, das Treiben der Gerichtshöfe ist Schimpf und Schande; diesen Mißständen werden wir definitiv abhelfen,« da war es schon kein Lärm mehr, sondern in tosendem Geschrei gab das römische Volk seinen Willen zu erkennen. XVI. (46) Jetzt wird überall fleißig Umschau gehalten; man paßt auf, wie sich jeder einzelne von euch mit der Pflicht gegen das eigene Gewissen und gegen des Staates Gesetz abfindet. Man beobachtet, daß seit der Abschaffung der Tribunengewalt nur ein einziger Senator, und zwar ein außergewöhnlich finanzschwacher, verurteilt worden ist. Hierüber äußert man zwar keinen Tadel, aber besondere Ursache zum Loben findet man auch nicht; es ist nämlich weiter kein großes Lob, da unbescholten zu bleiben, wo niemand eine Bestechung versucht oder versuchen kann. (47) So ist es um die Grundlage dieses Prozesses bestellt, in welchem ihr über den Angeklagten und die Nation über euch das Urteil sprechen soll. An dem Falle dieses Menschen hier soll festgestellt werden, ob ein unendlich schwerer, aber unendlich reicher Verbrecher unter senatorischer Rechtspflege verurteilt werden kann. Der Angeklagte ist ein Mensch, über den es sonst nichts zu sagen giebt; nichts ist an ihm dran als eben seine grenzenlosen Verbrechen und sein grenzenloses Geld. Wird er also freigesprochen, so ist die notwendige Folge, daß nur der allerschimpflichste Verdacht auf euch sitzen bleibt: man wird nicht etwa persönliche Beliebtheit, oder verwandtschaftliche Beziehungen, oder frühere Verdienste, oder auch die Geringfügigkeit seiner Fehler – nein, nichts derart wird man für die Ursachen dafür ansehen, daß er von so übermäßiger Schuld entlastet wurde. (48) Endlich werde ich , meine Herren, die Klage derartig führen, werde dermaßen beschaffene, bekannte, bezeugte, bedeutende, zwingende Thatsachen zur Sprache bringen, daß niemand auch nur den Versuch machen wird, euch die Freisprechung des Angeklagten als persönlichen Gnadenbeweis abzudrängen. Ich habe meine bestimmten Mittel und Wege, um allen solchen Versuchen mit Sicherheit auf die Spur und beizukommen; ich werde in der Weise gegen sie vorgehen, daß man den Eindruck empfängt, nicht allein die Ohren Vieler, sondern die Augen des ganzen Volkes seien auf sie gerichtet und seien bei allen geheimen Beratungen gegenwärtig. (49) Ihr, zu denen ich jetzt spreche, könnt den Schandfleck von der Ehre eures Standes abwaschen, könnt diesen Stand auf Jahre hinaus wieder retten. Es ist in allen Gesellschaftskreisen bekannt, daß seit dem Bestehen unserer jetzt gültigen Rechtsverfassung kein Gerichtshof von solcher Würde und so stattlichen Elementen zusammengetreten ist, wie der hier anwesende. Wenn selbst dieser hohe Rat durch seinen Urteilsspruch ein öffentliches Ärgernis erregt, so werden alle Menschen nicht etwa nach anderen, geeigneteren Persönlichkeiten aus demselben Stande – denn solche giebt es eben nicht – sondern überhaupt nach Leuten aus einem anderen Stande für das Gerichtswesen verlangen. XVII. (50) Und so richt' ich denn zuerst mein Gebet an die unsterblichen Götter: mögen sie meine Hoffnung erfüllen, daß sich in diesem Gerichtshofe kein niedriger Mensch befinde (außer demjenigen, der sich schon längst als solcher gezeigt hat); dann aber wend' ich mich an die Anwesenden und erkläre: sollten sich dennoch neue Schurken finden, so will ich, das versichre ich euch Richtern und dem ganzen Volke, eher mein Leben lassen als die unermüdliche Verfolgung ihrer Schurkerei. (51) Indessen giebt es noch einen Ausweg. Diese Schmach, die ich, wenn sie einmal zugelassen sein sollte, mit ebensoviel Strenge gegen die Schuldigen wie Rücksichtslosigkeit gegen mein eigenes Wohlbefinden zu verfolgen verspreche, diese Schmach kannst du von vornherein abwehren, Manius Acilius Glabrio , wenn du das Gewicht deiner arbeitsamen, hocherfahrenen Persönlichkeit für die gute Sache einsetzest. Tritt ein für die Hoheit der Gerichte; tritt ein für die Sache der strengen Rechtlichkeit, der Treue und des Gewissens. Tritt ein für den Senat, auf daß er aus diesem Prozesse rein hervorgehe, vor dem Volke glänzend dastehe und fürderhin mit ihm in herzlichem Einvernehmen lebe. Bedenke, auf welchem Platze du stehst, was du der Nation bieten kannst, welche Ehrenschuld du an deine Ahnen abzutragen hast; bedenke, daß es ein Acilius war, dem wir das Gesetz gegen die Erpresser verdanken, dieses Gesetz, von dem die Nation unter den weisen Sprüchen strenger Richter schon so reichen Segen geerntet hat. (52) Schau um dich: auf allen Seiten wirst du von verehrten Stimmen den mahnenden Ruf vernehmen: »sei eingedenk der Größe deines Hauses; denke bei Tag und bei Nacht an die Kraft deines Vaters, die Weisheit deines Großvaters, vergiß auch deinen würdigen Schwäher nicht!« Wenn du diesen Stimmen folgst, wenn du die gewaltige Energie deines Vaters Glabrio zeigst um freche Menschen niederzuducken, dazu die Klugheit deines Großvaters Scaevola , um schlauen Intriguen zuvorzukommen, endlich noch die Ausdauer deines Schwiegervaters Scaurus , um dich durch kein Mittel der Welt vom Pfade der Wahrheitsliebe und Überzeugungstreue verdrängen zu lassen: dann wird das römische Volk zu der Erkenntnis gelangen, daß vor einem Präsidenten von vollendeter Reinheit des Charakters, vor einem auserlesenen Kollegium von Richtern die ungeheuren Reichtümer des Angeklagten wirkungslos bleiben und für ihn nicht einen Ausweg zur Rettung, sondern eine Verstärkung des Verdachtes bedeuten. XVIII. (53) Für mich steht es fest, daß ein Personenwechsel im Präsidium und Richterkollegium für diesen Prozeß unter keinen Umständen stattfinden darf. Ich werde nicht dulden, daß man die Sache bis zu einem Zeitpunkte verschleppe, wo die Sicilianer, die bisher von den Sklaven eines designierten Konsuls zwar unerhörterweise sämtlich gerufen, aber in keiner Weise beschieden wurden, nachher von den Bütteln der regierenden Konsuln citiert werden: das könnte meinen Gegnern wohl passen, daß diese armen Menschen, einst die Freunde und Verbündeten unseres Volkes, jetzt schutzflehende Bettler, von ihnen gewaltsam nicht bloß um ihr Recht und alles Eigentum, sondern auch um jede Möglichkeit einer Beschwerde gebracht werden. (54) Nein, ich werd' es nicht zulassen, daß man, nachdem ich meine Sache vorgetragen habe, eine Pause von vierzig Tagen einschiebt und mir erst dann antwortet, wenn meine Anklage abgestanden und vergessen ist; ich werde auch nicht erlauben, daß es erst dann zur Entscheidung komme, wenn diese Zuhörermenge, die jetzt aus ganz Italien herbeigeströmt ist, Rom wieder verlassen hat; ist sie doch aus allen Landen für diesen Moment hergekommen, um zu wählen, um Festspiele zu schauen und um sich einschätzen zu lassen. Jeder hat bei diesem Prozesse seinen Anteil: die Frucht des Erfolges (und anderseits die Gefahr der Erniedrigung) sind euer; die Arbeit, Mühe und Sorge ist mein; die Kunde von den Vorgängen und die dauernde Erinnerung an die verschiedenen Reden und Aussagen bleibt das Gemeingut aller. – (55) Wenn ich nun die Zeugen sogleich vernehmen lasse, so führ' ich damit keine Neuerung ein, sondern folge nur dem Beispiele der jetzigen Führer unseres Staatslebens. In der That konnte sich Cicero auf den Vorgang des Lucius und Marcus Lucullus berufen, die damals mit an der Spitze des Senates standen und durch eine in der bezeichneten Weise disponierte Klage starkes Aufsehen gemacht hatten. Meine Neuerung dagegen besteht darin, daß ich das Zeugenverhör anders verteile: jeden einzelnen Klagepunkt setz' ich erst vollständig auseinander, und hab' ich ihn durch Fragen, Beweise und Zusammenfassung sicher gestellt, so laß ich gleich die auf ihn bezüglichen Zeugen ins Verhör nehmen. Auf diese Weise giebt es zwischen jenem längst gebräuchlichen Anklageverfahren und diesem von mir eingeführten weiter keinen Unterschied, als daß damals die Zeugen erst vernommen wurden, wenn alles vorgetragen war, während sie in unserem Falle bei jedem einzelnen Klagepunkt auftreten sollen; so hat auch hier der Gegner volle Freiheit, seine Fragen, Beweise und Reden anzubringen wie früher. Wer etwa nach einer Anklage in der herkömmlichen Form der zusammenhängenden einheitlichen Rede Verlangen trägt, der wird eine solche beim zweiten Termine zu hören bekommen; für jetzt wird ein jeder die Notwendigkeit unseres zur Abwehr der feindlichen Ränke erfundenen Verfahrens einsehen. (56) Hierin also besteht meine Anklage für diesen ersten Termin. Ich behaupte: Gaius Verres hat zahlreiche Grausamkeiten und andere Verbrechen an römischen Bürgern wie an Bewohnern der verbündeten Staaten begangen, hat sich an Göttern und Menschen freventlich versündigt, hat sich schließlich vierzig Millionen Sesterzen in Sicilien widerrechtlich angeeignet. Diese Behauptung will ich euch durch schriftliche und mündliche Zeugnisse, durch Gemeinde- und Privaturkunden dermaßen zur Überzeugung bringen, daß ihr feststellen sollt, auch wenn mir voll ausreichende Zeit für einen bequemen Bericht zur Verfügung gestanden hätte, so hätt' ich doch einer langen Rede keinesfalls bedurft. – So beginne denn die Beweisaufnahme! Hier setzte Cicero die in den späteren Reden mit rhetorischer Ausführlichkeit behandelten Fälle kurz auseinander und ließ jeden einzelnen sofort durch Zeugen beweisen. Danach gab Verres seine Sache verloren. Zweite Verhandlung. Der Anklage erster Teil. Der Prätor in der Hauptstadt I. (1) Hoher Gerichtshof! Es ist wohl einem jeden von euch bekannt, daß in diesen letzten Tagen durch die verschiedensten Schichten unserer hauptstädtischen Bevölkerung das Gerede ging, Gaius Verres würde in seiner zweiten Gerichtsverhandlung gar nicht antworten, ja er würde überhaupt nicht zum Termin erscheinen. Dieses Gerücht hatte sich nicht nur deshalb verbreitet, weil der Angeklagte sich den Fall wohl überlegt und danach allerdings sein Nichterscheinen beschlossen hatte; sondern die Hauptursache war: man konnte sich keinen Menschen so dreist, so unverschämt, so toll vorstellen, daß er mit einer solchen Last von abscheulichen, durch zahlreiche Zeugen erwiesenen Verbrechen wagen würde, den Richtern ins Antlitz zu blicken oder sein eigenes Antlitz dem Volke Roms zu zeigen. (2) Aber nein; Verres ist derselbe, der er immer war: verworfen genug um alles zu riskieren und alles anzuhören. Er findet sich ein; er will antworten; er läßt sich verteidigen. Er führt sich nicht einmal soviel zu Gemüte, daß er unter diesen Umständen, wo er vor aller Augen der schimpflichsten Vergehen überführt ist, durch Schweigen und Verschwinden wenigstens den Eindruck erwecken möchte, einen schamhaften Abschluß für all seine Schamlosigkeiten gesucht zu haben. Ich nehme das hin, meine Herren, und beklage durchaus nicht, daß wir beiderseits unseren Lohn einheimsen sollen, ich für meine Arbeit und ihr für eure Rechtschaffenheit. Die folgenden Worte enthalten deutlich die Rechtfertigung Ciceros vor seinen Lesern für die Ausarbeitung von Reden, die er nie gehalten hat. Der bloße momentane Erfolg stand in keinem Verhältnis zu der aufgewendeten Arbeit und Spannung. Denn hätte der Mensch da gethan, was er zuerst beschlossen, d. h. also wär' er jetzt hier nicht erschienen, so würde in bedeutend geringerem Umfang, als mir lieb ist, bekannt werden, was für eine gewaltige Arbeit ich auf die Vorbereitung und Durchführung dieser Anklage verwendet habe; und was euch betrifft, meine Herren, so wäre euer Ruhm in solchem Falle ganz verschwindend gering. (3) Denn nicht das ist es, was Rom von euch erwartet, nicht damit würde die Nation zufrieden sein, daß ein Mensch verurteilt wird, der freiwillig dem Gerichte ferne bleibt, und daß ihr eure Kraft an einem solchen zeigt, den niemand zu verteidigen wagt. Im Gegenteil, er soll nur auftreten, soll nur antworten, soll sich nur mit allem Eifer von den mächtigsten Leuten verteidigen lassen; mag nur ein Streit entbrennen zwischen meiner Sorgfalt und all ihrer Gier, zwischen eurer Charakterfestigkeit und Verres' Geld, zwischen der Ausdauer unserer Zeugen und den aufspielerischen Drohungen seiner Anwälte. Erst dann wird unser Sieg über die Gegner und ihre Mittel vollständig sein, wenn sie sich in einen offenen, regelrechten Kampf eingelassen haben. (4) Wäre der Angeklagte abwesend verurteilt worden, man würde sagen, er hätte weniger in seinem Interesse gehandelt als vielmehr euch um euren Ruhm betrogen. II. Denn unter den heutigen Verhältnissen kann man sich kein wichtigeres Moment für das Gedeihen unseres Staates denken, als daß die römische Nation erkenne, daß, wenn der Ankläger nur in gewissenhafter Weise bei der Verwerfung der Richter verfährt, sehr wohl eine Verteidigung der Bündner, der Gesetze, überhaupt des Staates vor einem senatorischen Gerichtshofe möglich ist; und anderseits kann dem allgemeinen Wohlstande kein schlimmeres Unglück widerfahren, als wenn die öffentliche Meinung Roms diesem Stande die Wahrheitsliebe, Unbestechlichkeit, Zuverlässigkeit, kurz das Gewissen abspricht. (5) In diesem Sinne glaub' ich einen wichtigen, schwerkranken und schon beinahe aufgegebenen Teil des Staatskörpers in eigene Behandlung genommen zu haben und dabei mindestens ebenso sehr eurem Ruf und eurer moralischen Stellung wie der meinigen zu dienen. Ich unternahm es, den üblen Leumund der Gerichtshöfe zu beseitigen, ihrer Unbeliebtheit den Boden zu entziehen; so würde, nach Entscheidung dieses Prozesses im Sinne des römischen Volkswillens, die Wiederherstellung des richterlichen Ansehens wenigstens teilweise meinen Bemühungen zugute gehalten werden; schließlich müßte, wie auch das Urteil ausfiele, den ewigen Streitigkeiten um die Gerichte jetzt doch ein Ende gemacht werden. (6) In der That bringt dieser Prozeß einen Fall zur Entscheidung, der für jene Mission ohne Zweifel wie geschaffen ist. Der Angeklagte ist ein besonders gefährlicher Übelthäter: wird er verurteilt, so werden die Leute aufhören zu behaupten, bei diesen Gerichten komm' es hauptsächlich aufs Geld an; wird er aber freigesprochen, so werden wir aufhören, der Übertragung der Gerichtshöfe an den anderen Stand unseren Widerstand entgegenzusetzen. – Indessen, an eine Freisprechung des Verres denkt niemand mehr, auch er selbst nicht; seine Hoffnungen und Roms Besorgnisse über diese Möglichkeit sind vorbei. Mancher wundert sich wohl über seine Unverschämtheit, daß er zu erscheinen wagt, daß er antworten will: ich kenne die ihm eigentümliche tolle Dreistigkeit und finde daher auch dieses sein Benehmen keineswegs zu verwundern. So oft hat er gegen Götter und Menschen ruchlos gesündigt; da Hetzen ihn die rächenden Furien, sie schlagen seinen Geist mit Blindheit und jagen ihn in die Irre. III. (7) In jäher Hast jagen ihn die Rachegeister der römischen Bürger, die er mit dem Beile hinrichten oder im Gefängnis ermorden oder, taub gegen ihre stehenden Anrufungen der Freiheit und des bürgerlichen Rechtes, ans Kreuz schlagen ließ. Ihn verfolgen die Götter unserer Väter um ihn aufs Schafott zu treiben; denn er that was kein anderer je ersann: er ließ die Söhne aus den Armen ihrer Eltern fortreißen und zum Tode führen, um sich dann von den Eltern das Recht, ihre Kinder zu begraben, abkaufen zu lassen. Und alle die religiösen Gefühle, die er mit Füßen getreten, der Gottesdienst in Tempeln und Kapellen, den er entweiht, die Bilder der Unsterblichen, die er aus ihren Heiligtümern gezerrt und die nun, von ihm verborgen und verschleppt, in öder Finsternis daliegen – sie alle gönnen seinem Hirn keine Ruhe und treiben ihn zum Wahnsinn. (8) So stellt sich dieser Mensch offenbar nicht zur Verurteilung allein; unmöglich kann der Urheber solcher Frevelthaten mit der gewöhnlichen Strafe der Habgier zufrieden sein; vielmehr verlangt seine ungeheuerliche, entsetzliche Natur nach einer ganz besonderen, unerhörten Strafe. Auch handelt es sich nicht bloß darum, daß nach seiner Verurteilung den Ausgeplünderten ihr Eigentum zurückerstattet wird; sondern den Kultus der unsterblichen Götter müssen wir reinigen, die Folter der römischen Bürger, das Blut vieler unschuldiger Leute durch seine Vernichtung sühnen. (9) Es ist ja nicht ein Dieb, sondern ein schonungsloser Räuber, nicht ein Ehebrecher, sondern ein gewaltsamer Zerstörer der Keuschheit, nicht ein Messerheld, sondern ein unsäglich grausamer Henker unserer Mitbürger und Freunde, den wir hier eurem Richterspruch überliefern: so behaupt' ich, er ist seit Menschengedenken der einzige Angeklagte, für den die Verurteilung geradezu ersprießlich wäre. IV. Denn das weiß ein jeder: wenn Verres – gegen Götter- und Menschenwillen! – freigesprochen würde, so gäb' es doch kein Mittel, ihn den Händen des erbitterten Römervolkes zu entreißen. In der That wird berichtet, daß man an Verres Lynchjustiz üben wollte, und daß die Regierung einschreiten mußte – wie am 2. Oktober 1891, wo französische Pilger im Pantheon zu Rom das Grab Viktor Emanuels besudelten. Sollte der antike Bericht erfunden sein, so zeigt er immerhin, was möglich war und wie hoch man in der Kaiserzeit gerade die »Verrinen« schätzte. Auch das übersieht jedermann ohne Schwierigkeit, daß wir dann noch sehr zufrieden sein können, wenn das Volk sich mit diesem einen Opfer seiner gerechten Wut zufrieden giebt und nicht vielmehr die einfache Konsequenz zieht: »der Mensch mit all seinen Tempelräubereien, seiner Bestechlichkeit und Liebedienerei gegenüber den Piraten, seinen Metzeleien und Kreuzigungen unschuldiger Bürger hat sich gegen uns durchaus nicht schlimmer vergangen als die Geschworenen, die ihn all jener Frevel überführt sahen und ihn trotz ihres Eides freisprachen!« – (10) Nein, meine Herren, es giebt bei diesem Menschen schlechterdings keine Möglichkeit, ein solch himmelschreiendes Unrecht zu begehen; der Angeklagte ist nicht dazu angethan, der Moment auch nicht, die maßgebenden Persönlichkeiten auch nicht, und – wenn ich, ohne den Eindruck der Arroganz hervorzurufen, noch eines hinzufügen darf – auch der Kläger ist nicht der Mann danach, sich ein derartig böses, verkommenes und seiner Verbrechen überführtes Subjekt durch List wegschaffen oder durch Gewalt entreißen zu lassen. Man bedenke doch, aus welch erlesenen Mitgliedern dieses Richterkollegium besteht; und diese Leute sollte ich nicht zu der Erkenntnis bringen, daß Verres sich in ungesetzlicher Weise Geld angeeignet hat? Diese Männer sollten es riskieren, einer ganzen Reihe von Senatoren, von römischen Rittern, von Gemeindebehörden, von hochachtbaren Privatleuten aus einer der wertvollsten Provinzen, endlich von Urkunden jeder Art öffentlich den Glauben zu versagen? – (11) Gut, nehmen wir an, sie riskieren es. Dann werden wir (falls es überhaupt gelingt, den Angeklagten lebendig vom Platze zu schaffen) sofort einen anderen Gerichtshof ausfindig machen, dem wir die Beweise dafür beibringen, daß Verres als Quästor die dem Konsul Gnaeus Carbo anvertrauten Staatsgelder unterschlagen hat; wir werden es ihnen klar machen, wie er unter erlogenen Titeln – ihr habt es ja in der ersten Verhandlung erfahren – den städtischen Finanzbeamten ebenfalls bedeutende Summen entwendete. Da wird man ihm denn auch die Unverschämtheit vorhalten, mit der er unter allerlei Vorwänden den Hauptstock der an die Regierung abzuführenden Getreidelieferungen zu seinem persönlichen Vorteile nach Belieben verkürzte. Da werden andere auftreten und schärfste Strafe für jenen Raub am Staatseigentum verlangen, den Verres beging, indem er die Siegesdenkmale des Marcus Marcellus und Scipio Africanus, in Wahrheit gefeierte Siegesdenkmale des römischen Volkes, unseren Freunden und Alliierten entriß, um sie mit frecher Stirn von den Stätten der Andacht wegzuschleppen. V. (12) Sollt' er aber selbst aus dieser Sturmflut von Klagen wieder emportauchen: dann mag er an die Führer feindlicher Banden denken, die er gegen ein Geldgeschenk aus der Gefangenschaft entließ, oder an die Strohmänner, die er an ihrer Stelle bei sich zu Haus in Gewahrsam hielt: mag er nur zusehen, wie er sich verantworten soll. Dann mag er sich auch überlegen, wie er es anstellen soll, um, ganz abgesehen von meiner Klage, gegen sein eigenes Geständnis wieder aufzukommen. Denn er muß sich erinnern, wie er in der ersten Verhandlung, eingeschüchtert durch das Gebrüll der erbitterten Volksmenge, selber eingestand: er hätte den gefangenen Piratenhäuptlingen die schuldige Todesstrafe erlassen, und schon damals hätt' er deswegen den Vorwurf der Bestechlichkeit befürchtet. Ja er soll nur bekennen, was doch nicht abzuleugnen ist, daß er nach seiner Rückkehr in die Reichshauptstadt, also als Privatmann, die Seeräuberhauptleute in seiner Wohnung beherbergte und gegen jeden Angriff beschützte – bis ich diesem Treiben Einhalt gebot. Wenn er in einem Prozesse wegen Schädigung der Reichshoheit seine Berechtigung zu einem solchen Verhalten nachweist, so will ich gerne zugeben, er habe seine Pflicht gethan. Aber angenommen selbst, er redet sich wiederum heraus: dann dring ich weiter vor, bis auf jenen Punkt, wohin mich schon lange niemand anders beruft als – das Volk. (13) Die Entscheidung über Bürgerrecht und Bürgerfreiheit nimmt das Volk für sich in Anspruch; und darin hat das Volk recht. Mag der Angeklagte mit seinen Gewaltmitteln die senatorischen Richterkollegien zerschmettern, mag er alle Untersuchungen durchbrechen, möget ihr den Vogel aus dem Käfige fortflattern lassen: glaubet mir, bei unserem Volke fängt er sich in engeren Schlingen, aus denen er nimmermehr entkommt. Unser Volk wird den römischen Rittern Glauben schenken, die zuerst vor euch als Zeugen vernommen wurden und vermeldeten, wie sie mit eigenen Augen die auf Verres' Befehl vollzogene Kreuzigung eines durch ehrenhafte Personen legitimierten römischen Vollbürgers mit ansehen mußten. (14) Alle fünfunddreißig Stadtbezirke werden einer so gewichtigen Persönlichkeit wie Marcus Annius Glauben schenken, der als Augenzeuge berichtete, wie ein Bürger Roms den Tod durchs Beil erlitt. Volles Gehör wird unser Volk dem verehrlichen Ritter Lucius Flavius leihen, der als Zeuge erzählte, wie sein Freund, der Großkaufmann Herennius aus Afrika, trotz des Einspruches von über hundert in Syrakus ansässigen römischen Bürgern, die ihn unter Thränen verteidigten, ebenfalls dem Henkerbeile des Verres zum Opfer fiel. Da wird der durch alle günstigen Eigenschaften glänzend empfohlene Zeuge Lucius Suetius mit seiner Gewissenhaftigkeit und Zuverlässigkeit durchdringen: er hat es bekanntlich auf seinen Eid genommen, daß zahlreiche Bürger Roms auf Verres' Befehl in den Steinbrüchen von Syrakus auf entsetzlich grausame Weise abgeschlachtet wurden. – Wenn ich diesen Prozeß zum Heile der Nation führe, wenn ich meine Klage dort oben von jener Tribüne herab, von der man zum Volke spricht, vortrage, dann wird, dessen bin ich sicher, keine Gewalt der Erde diesen Menschen da vor dem Gerichte des Volkes retten, und anderseits meine Ädilenthätigkeit dem Volke keine höhere und willkommenere Gabe bieten können. Der Hinweis auf die Ädilenthätigkeit soll das Volk natürlich durch die Erwartung glänzender Festspiele ködern. VI. (15) So mögen denn alle möglichen Menschen vor dem Gerichtshof alle möglichen Versuche anstellen: niemand kann in diesem Prozesse mehr etwas Verderbliches durchsetzen, ohne daß daraus Gefahren für euch entstünden. Wie ich mich verhalte, das hat ja einerseits die Vergangenheit gezeigt, anderseits steht es für die Zukunft unerschütterlich fest. Ich diene dem Staatswohl; meinen Eifer hierbei zeigte schon die Thatsache, daß ich damals nach langer Pause auf die alte Rechtsgepflogenheit zurückgriff und im Namen der mir speciell nahestehenden Bundesgenossen unseres Volkes den Namen dieses Verbrechers auf die Anklageliste setzte. Dieser Schritt ward von einer Anzahl der erlesensten Männer Roms (auch mehrere von euch waren darunter) nicht nur gutgeheißen, sondern sie gingen so weit, dem ehemaligen Kabinettschef des Verres, der mit ihm zerfallen war und nun einen gerechten Angriff gegen ihn ausführen wollte, nicht nur die Genehmigung zur Anklage, sondern sogar die nächstdem erbetene Erlaubnis zur Mitunterschrift meiner Anklage zu versagen. (16) Sodann reist' ich zum Zweck ausgiebiger Materialsammlung nach Sicilien. Dabei erwies ich mich im hohen Grade rührig (das zeigt meine schnelle Rückkehr) und aufmerksam (das zeigt die große Menge der Belastungszeugen und -Schriftstücke), zugleich aber zurückhaltend und taktvoll: denn obwohl ich als Mitglied des römischen Senates zu römischen Bündnern kann, obwohl ich selbst früher in eben dieser Provinz als Staatsbeamter gelebt und nun als Vertreter ihres Gesamtinteresses aufzutreten hatte, so zog ich es doch vor, lieber bei meinen persönlichen Freunden privatim abzusteigen als die offizielle Gastfreundschaft meiner Schutzbefohlenen anzunehmen. Daß Cicero nicht in Hotels Unterkunft suchte, verstand sich von selbst; die Sitte ausgedehnter Gastfreundschaft selbst gegen ganz Unbekannte, die nur einen Empfehlungsbrief mitbringen, ist noch heute in vielen Teilen Griechenlands, den italienischen Mittelmeerinseln und sonst im Süden verbreitet. Kein Mensch hatte irgend welche Umstände oder Kosten durch meine Anwesenheit; weder Einzelnen noch Behörden fiel ich zur Last. Bei meinen Forschungen bedient' ich mich der Macht, die mir das Gesetz verlieh, und nicht etwa derjenigen, die mir der Diensteifer der von Verres gequälten Sicilianer hätte verleihen können. – (17) Ich kehrte nach Rom zurück; Verres und seine Freunde, lauter höchst gewandte echte Großstädter, hatten allerlei Gerüchte ausgesprengt, um die Zeugen einzuschüchtern, z. B. daß man mich durch eine Bestechung im großen Stile vermocht hätte, die Klage zurückzuziehen. Solchem Geschwätze traute natürlich kein Mensch; die Zeugen aus Sicilien, die mich in ihrer Heimat als Verwaltungsbeamten kennen gelernt hatten, waren hergekommen, und außerdem gab es hier unter den Römern Leute allerersten Ranges, denen wir alle genau so bekannt sind wie sie der Stadt: dennoch fürchtete ich irgendwo einigen Zweifel an meiner tadellosen Rechtlichkeit voraussetzen zu müssen, bis es zu der Verwerfung der Richter kam. VII. Ich wußte, bei diesem Akte war es wohl zuweilen vorgekommen, daß man den Verdacht des heimlichen Einverständnisses nicht vermeiden konnte, wenn man auch bei der Anklage selbst die emsigste Thätigkeit entfaltete. (18) Ich verfuhr bei der Verwerfung in einer Weise, daß zugestandenermaßen seit dem Bestehen unserer jetzigen Staatsverfassung kein Richterkollegium von ähnlich imponierender Würde zusammengetreten ist. Diesen Ruhm behauptet freilich mein Gegner mit mir teilen zu dürfen; aber er verwarf den Publius Galba und beließ den Marcus Lucretius , und als ihn sein Anwalt über die Gründe der Verwerfung seiner Freunde Sextus Peducaeus , Quintus Confidius und Quintus Junius befragte, da erwidert' er, die seien ihm beim Rechtsprechen erfahrungsgemäß gar zu selbständig und überzeugungstreu. – (19) Auch dieser Akt war erledigt: nun hofft' ich meine Last mit euch gemeinsam zu tragen. Ich setzte voraus, daß Bekannte und Unbekannte über meine Redlichkeit und Aufmerksamkeit im klaren wären. In dieser Annahme täuscht' ich mich nicht. Denn am Tage der Wahlen, wo Verres mit unabsehbaren Geldspenden gegen mich wühlte, gab Rom seine Gesinnung zu erkennen und zeigte, daß Verres' Schätze beim Volke so wenig gegen meine Beförderung auszurichten vermochten, wie bei mir selbst gegen mein Gewissen. – Endlich erschien der Tag, wo ihr, meine Herren, zum erstenmal zusammen kamet um über Verres zu Gericht zu sitzen. Wer hätte da soviel Feindschaft gegen den Senatorenstand, soviel revolutionäre Gesinnungen in Bezug auf Gerichtshöfe und Richter im Busen getragen, daß ihn der Anblick dieser Versammlung nicht tief ergriffen hätte? (20) Eure Würde trug mir die Früchte meiner Mühen ein: was ich erreichte, war nicht mehr und nicht weniger als folgendes. Ich begann zu sprechen, und binnen einer Stunde hatt' ich dem Angeklagten trotz all seiner gemeinen Frechheit, seines Reichtums und seiner Verschwendung jede Aussicht auf Bestechung des Gerichtshofes abgeschnitten. Noch am ersten Gerichtstage führte ich genug Zeugen vor, um das Volk zu der Einsicht zu bringen, eine Freisprechung des Verres würde das Gleichgewicht des Staates erschüttern; der zweite Tag benahm seinen Freunden und Sachwaltern nicht nur jede Hoffnung auf Sieg, sondern auch jede Lust zu weiterer Verteidigung; der dritte Tag schlug den Menschen derart zu Boden, daß er eine Krankheit vorschützte und sich überlegte, nicht etwa was er antworten, sondern wie er's einrichten sollte um nicht zu antworten; endlich an den übrigen Tagen ward er durch die Klage sowie durch Zeugen aus der Provinz und der Hauptstadt dermaßen zerschmettert, daß man den neuen Termin, nach der Pause für die Festspiele, gar nicht mehr als Tag des Urteils, sondern nur als Tag seiner Verdammnis bezeichnet. – VIII. (21) Was mich also anbetrifft, meine Herren, so hab ich bereits den Sieg errungen; denn worum es mir zu thun war, das ist nicht der Triumph über Verres, sondern die Gesinnung unseres Volkes. Meine Aufgabe war: erstens , mit einem ordentlichen Motiv die Anklage zu unternehmen, – und welches Motiv wäre triftiger, als die Berufung seitens dieser trefflichen Provinz zur Wahrung ihrer Interessen? – zweitens , für unseren Staat zu sorgen, – und wie hätt' ich ehrenvoller für ihn eintreten können als indem ich zur Zeit der bösesten Unbeliebtheit der Gerichtshöfe einen Angeklagten herbeischuf, durch dessen Verurteilung der ganze Stand sich aufs herrlichste mit dem Volke aussöhnen kann? – endlich drittens , den schlüssigen Beweis zu erbringen, daß der Kerl ein Verbrecher ist: und wo giebt's im ganzen Volke noch einen Menschen, der daran zweifelte, daß die Frevel, die Raub- und Schandthaten aller früheren Delinquenten zusammengenommen kaum mit einem kleinen Teil von Verres' Leistungen den Vergleich aushalten? – (22) Ihr, meine Herren, möget jetzt thun, was euer Ruf, eure Stellung und das Gemeinwohl verlangt: in eure Hand ist die Sorge für Rom gegeben. Ihr stehet zu erhaben da, als daß ihr einen Fehltritt begehen könntet, dessen verderbliche Folgen der Staat nicht sofort in verhängnisvollster Weise verspüren müßte. Denn das Volk kann nicht hoffen, daß sich im Senat andre urteilsfähige Leute finden, wenn ihr euch nicht urteilsfähig zeiget. So muß es an dem ganzen Stande verzweifeln, und daraus ergiebt sich die weitere unabweisbare Notwendigkeit, daß es nach einer anderen Art von Geschworenen und nach einer neuen Organisation der Gerichte verlangen muß. Diese Aussicht erscheint euch vielleicht gleichgültig, weil ihr die Richterthätigkeit als eine schwere störende Last empfindet; aber bedenket wohl, daß es einen Unterschied ausmacht, ob ihr diese Last selber abschüttelt oder ob das Volk in eure vielbeteuerte Ehrlichkeit Zweifel setzt und euch deshalb die Erlaubnis zum Rechtsprechen entzieht. Zugleich vergesset auch die Gefahr dieser Umwälzung nicht: wie sollen wir den Richtern gegenübertreten, die das Volk aus Haß gegen euch zu Richtern über euch bestellt hat! (23) Aber ich will euch noch ein Resultat meiner Beobachtungen mitteilen. Ihr müßt nämlich wissen, es giebt Leute, die von einem solchen Haß gegen unseren Stand beseelt sind, daß sie bereits offen erklären, sie kennen zwar den Verres in seiner ganzen Nichtswürdigkeit, aber sie wünschen dennoch seine Freisprechung, einzig und allein damit der Senat kompromittiert und ihm die Gerichte mit Schimpf und Schande entzogen werden. Ich denke, damit ist's genug. Wenn ich über diesen Punkt, meine Herren, so viele Worte verloren habe, so zwang mich dazu nicht etwa eine Besorgnis meinerseits in betreff eurer Aufrichtigkeit, sondern die eben charakterisierte, verschiedentlich bemerkbare Hoffnung; ein Moment, das den Verres mit einem Male vom Thor unserer Stadt wieder vor den Gerichtshof schleppte und daher bei manchem den Verdacht erweckte, er habe nicht ohne Ursache seinen Plan so plötzlich geändert. VIIII. (24) Zur Sache. Ich muß Vorkehrungen treffen, damit Hortensius nicht etwa ein neues Beschwerdesystem einführt und sagt: »Der Angeklagte wird ja einfach unterdrückt, wenn der Kläger gar nichts von ihm erzählt; nichts ist so gefährlich für das Geschick der Unschuldigen, als wenn ihre Gegner stillschweigen!« Ja, er könnte möglicherweise meiner Rednergabe – freilich in einem mir keineswegs willkommenen Sinne – ein Lob erteilen durch Bemerkungen des Inhalts: »Hättest du ausführlich geredet, so hättest du deinem Angriffsobjekt die Situation erleichtert; nun hast du ihn bloß durch dein Nicht reden zu Grunde gerichtet.« – Um alledem vorzubeugen, will ich ihm denn den Gefallen thun und ein zusammenhängendes Plaidoyer loslassen, nicht als ob ein solches noch nötig wäre, sondern um die Probe anzustellen, was ihm denn schlimmer bekommt, mein damaliges Schweigen oder mein heutiges Reden. (25) Du wirst vielleicht aufpassen, daß ich mir keine einzige Stunde von der gesetzlichen Dauer abziehe; wenn ich nicht von der vollen Zeit, die mir Kraft des Gesetzes zur Verfügung steht, Gebrauch mache, so wirst du dich beschweren, wirst pathetisch Götter und Menschen anrufen, um zu beteuern, Verres werde überlistet, denn sein Ankläger wolle ja nicht so lange reden wie er dürfe. Also was nur das Gesetz in meinem Interesse zur Verfügung stellt, davon sollt ich nicht nach meinem Belieben mehr oder weniger Gebrauch machen können? Denn in meinem Interesse ist mir die Zeit für die Anklagerede überlassen, auf daß ich in Ruhe meine Klagepunkte vortragen und motivieren könne. Wenn ich diese Zeit nicht voll ausnutze, so thu' ich dir damit keinen Schaden, sondern ich ziehe von meinem eigenen Recht und Vorteil etwas ab. – »Man muß doch den ganzen Sachverhalt erfahren,« meint er. Allerdings, denn sonst kann kein Angeklagter verurteilt werden, selbst der schlimmste Verbrecher nicht. So hast du dich also geärgert, weil ich etwas gethan habe, was nicht direkt auf die Verurteilung des Verres hinzielt? Denn wenn der Sachverhalt klargelegt ist, so giebt es wohl in vielen Fällen eine Freisprechung; ist er es aber nicht, so giebt es unter keinen Umständen eine Verurteilung. – (26) Ich nehme, heißt es weiter, dem Angeklagten die Zuflucht zu einem zweiten Termine, den das Gesetz bekanntlich gestattet. Allerdings, das Gesetz enthält nun einmal diesen höchst unpraktischen Paragraphen, daß ein schon entschiedener Prozeß noch einmal geführt werden darf. Aber dieser Paragraph kommt mir mehr zu statten als dir, jedenfalls dir nicht mehr als mir. Denn wenn es nur bequem ist, zweimal zu reden, so ist der Vorteil natürlich für beide der gleiche; wenn es aber darauf ankommt, daß der zweite Redner, also der Verteidiger, widerlegt werde, so besteht der Paragraph, daß eine zweite Klage erhoben werden darf, zum Vorteile des Klägers. Indessen, es war ja wohl Glaucia , Gaius Servilius Glaucia , nach Mommsen »ein gemeiner Gesell niedrigster Herkunft und unverschämtester Straßenberedsamkeit,« brachte als Prätor im Jahre 100, unterstützt durch Marius und Saturninus, eine Reihe revolutionärer Gesetze durch; noch in demselben Jahre ward er auf Anstiften der Senatspartei erschlagen. der zum erstenmal die Anberaumung eines solchen zweiten Termines beantragte; bis dahin ward entweder beim ersten Termin das endgültige Urteil gefällt oder die Sache als unentschieden »bis auf weiteres« vertagt. Der Unterschied zwischen den beiden Arten der Vertagung bestand darin, daß nach Glaucias Gesetze (dessen hierher gehöriger Paragraph in die für den gegenwärtigen Prozeß gültigen Gesetze Sullas aufgenommen war) die vertagte Angelegenheit am drittnächsten Gerichtstage wieder vorgenommen werden mußte , während nach dem Gesetze des Acilius die Sache ins Unbestimmte verschoben ward, so daß eine Wiederaufnahme des Gegenstandes unwahrscheinlich, ja so gut wie ausgeschlossen war. Welches Gesetz findest du wohl nachsichtiger? doch ohne Zweifel das alte, unter dem eine sofortige Freisprechung oder auch eine viel spätere Verurteilung möglich war. Ich möchte dir einmal probeweise das alte Gesetz des Acilius Dieser Acilius Glabrio ist der Vater des Präsidenten, vor dem sich der gegenwärtige Prozeß abspielt; auf sein Erpressungsgesetz hatte Cicero vor Beginn des Zeugenverhörs in sehr wirksamer Weise durch Anrufung des römischen Familienstolzes hingewiesen (S. 77). wieder herstellen, nach dem Viele verurteilt wurden auf einmalige Anklage, einmalige Verteidigung und einmaliges Zeugenverhör, und zwar ohne daß auch nur entfernt so schwere und offenkundige Delikte vorlagen wie hier in unserem Fall. Stelle dir vor, du hättest deinen Prozeß nicht unter dem jetzigen, unglaublich strengen, sondern unter dem alten, unvergleichlich milderen Gesetze zu führen. Ich erhebe die Klage, du erwiderst mit der Verteidigung; ich führe die Zeugen vor und lasse die Richter zur Beratung abtreten: unter dem Eindrucke dieser Zeugenaussagen würden sie, trotz der gesetzlichen Erlaubnis der unbestimmten Vertagung, es für eine Schande halten, nicht sofort das Verdikt zu fällen. – Dieser Einwand wäre also nicht stichhaltig, selbst wenn seine Voraussetzungen hier zuträfen. X. (27)Indessen, Auch die hier folgende Widerlegung eines zweiten Einwandes beruht immer auf der Voraussetzung, daß Cicero auf eine zusammenhängende Anklagerede, wie sie jetzt tatsächlich folgen soll, verzichtet hätte und nun von seinen Gegnern beschuldigt würde, durch diesen Verzicht dem Angeklagten in unpassender Weise geschadet, also einen Kampf mit ungleichen Waffen herbeigeführt zu haben. der Sachverhalt soll bekannt gegeben werden. Ja, ist er denn nicht bekannt genug? Lieber Hortensius, bei unseren Reden haben wir gar häufig eine Erfahrung gemacht, die wir nur allzugerne verleugnen. Wer hört uns denn so sehr aufmerksam zu, wenigstens bei dieser Art von Prozessen, wo die Erzählungen sich darum drehen, da der eine dem anderen etwas geraubt oder gestohlen hat! Richtet sich da nicht die ganze Erwartung der Richter einzig auf Urkunden und Zeugen? Ich sagte im ersten Termin, ich würde beweisen, daß Gaius Verres sich vierzig Millionen Sesterzen widerrechtlich angeeignet hat. Nun denn, ich hätte die Sache wohl klarer gestellt, wenn ich sie folgendermaßen erzählt hätte: »In Alaisa lebte ein Mann Namens Dion ; dessen Sohn machte in der Verwaltungsperiode des Gaius Sacerdos eine sehr bedeutende Erbschaft von einem seiner Verwandten. Alles ging ohne irgendwelche Schwierigkeiten und Streitigkeiten ab. Da kam Verres in die Provinz; kaum hat er ihren Boden betreten, so schickt er gleich von Messana aus einen Brief ab, ladet den Dion vor, sorgt aus eigener Tasche für die nötigen Verleumder, die erklären sollten, die fragliche Erbschaft wäre dem Tempelschatze der Aphrodite auf dem Berg Eryx bestimmt gewesen, und fügt hinzu, er selbst behalte sich das Urteil in dieser Angelegenheit vor.« Diese Probe einer Erzählung, wie man sie nicht machen soll, ist absichtlich in einem etwas plumpen Tone gehalten. Cicero läßt hier in feiner Weise merken, wie nah ihm für die folgende Darstellung die Gefahr der Monotonie lag; und in der That ist es erstaunlich, wie er die Erzählung so vieler gleichartiger Vorkommnisse mannigfach zu gestalten, zu beleben und, was für den Redner wie heutzutage für den Musiker die Hauptsache ist, zu steigern wußte. Er stellt hiermit eine rhetorische Anforderung an sich und macht den Leser gespannt auf die Art, wie er sie erfüllen wird. Darin liegt viel Stolz; er durfte sich in dieser Weise auf die Probe stellen, weil er sich seiner Kunst sicher wußte. (28) Ich könnte dann der Reihe nach die ganzen Vorgänge herzählen und zum Schlusse der Wahrheit gemäß berichten, daß Dion eine Million Sesterzen bezahlte um seine (durchaus unanfechtbare) Unschuld bestätigt zu erhalten, und daß ihm Verres außerdem seine Stutenherden wegtreiben, auch seinen ganzen Besitz an Silbergerät und Teppichen wegnehmen ließ. Aber ob ich nun so einen Vorgang erzähle oder ob du ihn leugnest, auf unsere Reden kommt dabei nicht sehr viel an. Welches ist also der Moment, wo der Richter seine Ohren spitzt und seine Gedanken zusammen nimmt? Offenbar der, wo Dion selbst vortritt und zugleich die anderen Leute, die damals in Sicilien mit ihm geschäftlich verkehrten; wo es sich herausstellt, daß er sich gerade in den Tagen seines Prozesses Geld auf Zinsen lieh, seine ausständigen Posten einkassierte und seinen Grundbesitz verkaufte; wo die Korrespondenz des Dion mit den anständigen Leuten vorgelegt wird, die ihm in seiner Not mit Geld aushalfen und die nun erklären, sie hätten damals gleich gehört, er brauchte das Geld um es dem Verres zu geben; wo endlich die bestbeleumdeten Freunde und Sachwalter Dions dieses Gerücht von sich aus bestätigen: (29)  da , mein ich, in solchen Augenblicken würdet ihr zuhören, wie ihr auch tatsächlich zugehört habt; hierin und nur hierin würdet ihr die wirkliche Darlegung des Tatbestandes erkennen. Ich habe denn auch im ersten Termin alles in der Art vorgebracht, daß niemand von euch auch nur für einen einzigen unter den zahlreichen Klagepunkten eine fortlaufende Anklagerede vermißte. Ich behaupte, kein Zeuge hat etwas ausgesagt, das jemandem von euch unklar blieb oder der zusammenhängenden Darstellung durch die Kunst eines Redners bedurft hätte. XI. Denn wie ihr euch wohl erinnert, richtet' ich das Verfahren so ein, daß ich innerhalb des Zeugenverhörs alle Klagepunkte darlegte und auseinandersetzte; war die ganze Sache klargestellt, erst dann befragt' ich den jeweiligen Zeugen. Folglich seid nicht nur ihr, die ihr das Urteil fällen sollt, mit den Klagepunkten vertraut, sondern auch das Volk hat den genannten Thatbestand, hat alle Motive meines Vorgehens erfahren. Dabei sprech' ich immer noch so, als hätt' ich dieses Vorgehen aus eigenem Antriebe gewählt, während mich in Wahrheit die Intriguen meiner Gegner dazu zwangen. (30) Ja, ihr seid daran schuld! Ihr schobet nämlich einen anderen Ankläger vor, der, nachdem ich mir eine Frist von nur hundertzehn Tagen für meine Untersuchungsreisen in Sicilien ausgebeten hatte, sich eine solche von hundertacht Tagen für Achaia ausbitten sollte. Drei wertvolle, für den Verfolg der Klage besonders geeignete Monate nahmet ihr mir weg, und dann glaubtet ihr, den ganzen Rest dieses Jahres würd' ich euch schenken, so daß nach Ablauf der mir zur Verfügung stehenden, durch die Anklagerede voll ausgefüllten Zeit die beiden Perioden der Festspiele dazwischen kämen und du mir erst vierzig Tage später zu antworten brauchtest; dann sollte die Zeit so hingeschleppt werden, daß wir vom Präsidenten Manius Glabrio und einem großen Teil der jetzt hier anwesenden Geschworenen vielmehr zu einem neuen Gerichtshofe mit durchweg verändertem Personale kämen. (31) Hätt' ich das nicht gemerkt, wär' ich nicht von allen Seiten, Bekannten und Unbekannten, darauf aufmerksam gemacht worden, daß man mit Aufgebot der äußersten Mittel daran arbeitete, den Prozeß bis ins neue Jahr zu verschleppen: ich glaube, es wäre doch nicht anders gekommen. Denn ich hätte mir gesagt: »wollt' ich die mir zugemessene Zeit auf eine Rede verwenden, ich würde ja das Material nicht bewältigen, die Sprache reicht nicht aus, Kraft und Stimme müssen mir versagen; und den Menschen, den beim ersten Termine niemand zu verteidigen wagt, zwei mal anzuklagen, das trau' ich mir nicht zu.« – Ich habe mein Verfahren sowohl den Richtern wie dem Volke plausibel gemacht; kein Mensch hielt bei den schamlosen Umtrieben meiner Gegner ein anderes System des Widerstandes für möglich. Wie thöricht hätt' ich sonst auch sein müssen! Die Herren, die den Verres loskaufen wollten, brauchten bei ihren Vorschlägen immer die Formel, »wenn der Termin nach Neujahr anberaumt wird;« also gerade auf den Termin, den sie sich für ihr Manöver wünschten, hätt' ich hereinfallen sollen, wo ich es vermeiden konnte! Man traut mir wirklich eine starke Dosis Dummheit zu. – (32) Jetzt hingegen ist der Moment für den Vortrag gekommen; die nötige Zeit dafür ist mir überlassen, und auf sie muß ich Rücksicht nehmen, da ich den ganzen Sachverhalt auseinanderzusetzen gewillt bin. XII. Den ersten, unsagbar scheußlichen Abschnitt im Leben des Angeklagten will ich hier übergehen. Nichts soll er von mir über die schmutzigen Vorgänge seines Knaben- und Jünglingsalters zu hören bekommen; wie er es hinbrachte, das wißt ihr ja aus eigener Erinnerung, oder ihr könnt es an dem Menschen seinesgleichen ersehen, den er euch vorgeführt hat. Gemeint ist der mehrfach charakterisierte Sohn des Verres, der nach altem Rezepte mitgebracht worden war, um durch seine Jugend das Mitleid der Richter für den Angeklagten rege zu machen. – Dieses Mittel hatte oft die glänzendsten Resultate erzielt, nicht bloß bei politischen Verbrechern, sondern auch bei gewöhnlichen Geldschwindlern vom Schlage des Verres; wer indes die Innigkeit beobachtet hat, mit der im Süden noch heute die Väter ihre Kinder pflegen und warten, und wer an das Elend denkt, das gewöhnlich der Familie eines Verbannten harrte, der wird das Mittel und seine Wirkungen nicht mehr so seltsam finden. In unseren römischen Geschichtsbüchern ist freilich von der Innigkeit des Familiensinnes, die selbst an den Griechen gebührend hervorzuheben unsere Historiker meist vergessen, keine Rede; aber während uns die Griechen jenen Zug ihres Wesens in zahllosen Äußerungen ihrer Litteratur und bildenden Kunst mitteilen, sind die Römer an den gemeinhin verbreiteten irrigen Vorstellungen selber schuld: nie sprechen sie von ihrem Herzen. Nach ihrer Litteratur müßte man annehmen, sie konnten nichts anderes als Kriege führen und Gesetze geben; ihre bildende Kunst ist ausschließlich repräsentativ. Die griechische Litteratur und Kunst, natürlich gewachsen und organisch entwickelt, zeigt uns das Hellenenvolk wie es war; die römische, künstlich von Fremden gezüchtet, zeigt diejenige Seite des Latinervolkes, welche ein bestimmter Stand der Nachwelt gerne zeigen wollte. Jene giebt ein Sein , dieses einen Schein ; und aus diesem Scheine beruht mit unserer Erziehung fast die gesamte moderne Civilisation – nämlich mit Ausnahme jener germanischen Elemente, welche, spärlich aber gesund und in immer steigender Zahl und Kraft, allmählich ein Lebensgebiet nach dem anderen erobern. Ich will alles übergehen, was ich zu schmutzig finde, um es auszusprechen; nicht bloß was sich für sein Ohr, sondern auch was sich für meine Zunge schickt, werd' ich mir wohl überlegen. Ich bitt' euch, macht meinem Schamgefühl diese Konzession: gestattet mir, wenigstens über ein gewisses Kapitel seiner Schamlosigkeit zu schweigen. (33) Die ganze Periode seines Lebens bis zu dem Augenblicke seines Eintrittes in den Staatsdienst mag ihm meinetwegen ungestraft hingehen; er mag sich beruhigen, ich plaudere nichts aus von seinen wüsten nächtlichen Orgien, von seinem Verkehr mit Kupplern, Zuhältern, Spielern und Schlemmern, von dem Ruin, den er über die Existenz seines Vaters wie über seine eigene Jugend brachte. Kein Wort mehr von der alten Schande; mag er diesen Profit einstecken, mag sein weiteres Leben mir gestatten auf diese ansehnliche Masse von Belastungsmaterial zu verzichten. – (34) Aber du tratest in den Staatsdienst und wurdest – es sind jetzt gerade dreizehn Jahre her – Quästor des Konsuls Gnaeus Papirius Carbo . Was du seit jenem Tage bis zu diesem Augenblicke gethan, das bring' ich vor den Gerichtshof; es wird sich zeigen, daß du keine Stunde hingehen ließest ohne Frevel und Missethat, ohne Grausamkeit und Raub. – Diese Jahre verbracht' er zunächst als Quästor beim Konsul, dann als Legat in Kleinasien, später als Prätor in Rom und endlich als Statthalter in Sicilien. Demgemäß wird sich meine Anklage in vier entsprechende Hauptabschnitte zergliedern. XIII. Der Quästor erhält nach Senatsbeschluß eine Provinz; über die Auswahl entscheidet das Los. Dir fiel die Konsularprovinz zu; du hattest also den Konsul Gnaeus Carbo zu begleiten und mit ihm seine Provinz zu verwalten. Damals war unser Gemeinwesen von inneren Wirren zerrissen; Es war die Zeit der für Rom so furchtbaren Kämpfe zwischen Marius und Sulla; der hier genannte Carbo gehörte zu Marius' überzeugten Anhängern. ich will mich nicht weiter darüber äußern, wie du dich in ihnen hättest verhalten müssen; nur soviel sag' ich, daß es unter jenen Umständen deine Pflicht war festzustellen, welcher Partei du dich anzuschließen gedachtest. – Carbo empfand es unangenehm, daß ihm als Quästor ein Mensch beigegeben wurde, der sich nur durch Schwelgerei und Trägheit hervorthat; dennoch ließ er ihm vorzügliche Behandlung angedeihen und zog ihn zu allen Amtsgeschäften heran. Um gleich auf die Hauptsache zu kommen: die Kriegskasse ward ihm anvertraut, und nun reiste der Quästor nach der Provinz ab. In Gallien diesseits der Alpen Ein großer Teil von Oberitalien war noch damals von jenen keltischen Völkerschaften bewohnt, die dem römischen Reiche seit Jahrhunderten zu schaffen machten; mit den widerspenstigsten dieser Gallier, den Bewohnern des Landes um Genua, hat erst Augustus endgültig aufgeräumt. Aus der Vermischung lateinischer und keltischer Elemente erklärt sich zum Teile (noch mehr allerdings durch die germanische Einwanderung des Mittelalters) die ausfallende Charakterverschiedenheit zwischen den modernen Bewohnern des nördlichen und des übrigen Italien. , wo der Konsul mit dem Heere stand, erwartete man ihn bereits mit der Kasse; und nun beachtet, wie der Mensch seine Amtsverwaltung und seine Thätigkeit im Dienste des Staates eröffnete: sobald sich ihm die erste günstige Gelegenheit bot, unterschlug dieser Quästor die Staatsgelder und wurde flüchtig vor Konsul, Armee, Los Daß das Los in diesem Zusammenhange erwähnt wird, darf nicht befremden; da man in der durch das Los herbeigeführten Entscheidung den göttlichen Willen sah, so galt es als etwas Heiliges und seine Verletzung für schlimmer als ein bloß materielles Verbrechen. Gegenüber Caecilius hat Cicero von diesem frommen Glauben eifrig Gebrauch gemacht, da Caecilius durchs Los als Quästor in die von Verres regierte Provinz beordert gewesen war; Auguren pflegten sich zwar schon damals anzulächeln, aber eingestehen durfte man sich nichts, und beim »Volke« machte ein Appell an die Frömmigkeit jederzeit den erwarteten Effekt. und Provinz. – (35) Ich sehe, was ich hier angestiftet habe: Verres richtet sich auf; er hofft, gegen diesen Vorwurf könnte ihm ein linderndes Lüftchen zuwehen von der schützenden Gesinnung derjenigen, die den Carbo haßten und selbst jetzt nach seinem Tode den Namen nicht hören mögen; er redet sich ein, solche Leute würden ihm die Desertion und den Verrat an seinem Konsul hoch anrechnen. Als ob er das aus Diensteifer für die Adelspartei oder sonstwie aus politischen Gründen gethan hätte! In Wahrheit hat er ganz einfach den Konsul, das Heer und die Provinz bestohlen und dann wegen seines schamlosen Diebstahles das Weite gesucht. Es wäre denn doch gar zu naiv, wollte man die Sache als unklar darstellen, als läge sie womöglich so, daß Verres aus unüberwindlicher Abneigung gegen die Emporkömmlinge von einfacher Herkunft nun zu der Adelspartei, also seinen Standesgenossen, übergegangen wäre und am Geld ihm gar nichts läge! (36) Lasset uns denn nachsehen, in welcher Weise er seinen Rechenschaftsbericht ablegte; da wird er gleich selber anzeigen, warum er den Gnaeus Carbo verließ, da wird er sein eigenes Urteil sprechen. XIIII. Zunächst beachtet die Kürze. Da heißt es in seinem Berichte: »Ich empfing in bar zwei Millionen, zweihundertundfünfunddreißigtausendundvierhundertsiebzehn Sesterzen. Ich zahlte an Sold, Getreidelieferungen, Gehältern für die Beamten und Kosten für das Gefolge: eine Million, sechsmalhundertfünfunddreißigtausendvierhundertsiebzehn Sesterzen. Den Rest im Betrage von sechsmalhunderttausend Sesterzen ließ ich in Ariminum.« Das nennt man Rechenschaft ablegen! Hab' ich jemals in dieser Weise Rechenschaft abgelegt, oder du, Hortensius, oder irgend ein Mensch auf der Welt? was soll das heißen, was ist das für eine unverschämte Dreistigkeit? wo hat man je ein solches Exemplar von einem Rechenschaftsbericht gesehen? Und was den Restbestand von sechsmalhunderttausend Sesterzen anbetrifft, die er nicht einmal unter falschem Titel irgendwem anrechnen konnte und daher in Ariminum gelassen zu haben vorgiebt, so hat diese Summe weder Carbo angerührt noch hat Sulla sie gesehen noch ist sie der Regierung abgeliefert worden. Er hat sich Ariminum ausgesucht, weil dieses Städtchen zur Zeit seiner Rechenschaftsablage zerstört und geplündert war; Es wurde bald hergestellt und durch Augustus mit glänzenden Bauten ausgestattet, von denen man im heutigen Rimini noch einige kümmerliche Reste sieht. er hatte aber keine Ahnung davon, was er jetzt gleich zu schmecken bekommen soll, daß eine ganze Menge Leute jene Katastrophe von Ariminum überlebten und nun als unsere Zeugen zur Verfügung stehen. – (37) Bitte weiter aus dem Rechenschaftsberichte vorzulesen. Die Verlesung der eingeschobenen Dokumente geschieht durch einen Subalternen, d. h. einen routinierten Gerichtsdiener, dem der Redner im voraus das Material überwiesen und derart geordnet hat, daß er an jeder gewünschten Stelle sofort mit dem authentischen Wortlaut einsetzen kann. »Nachdem Publius Lentulus und Lucius Triarius Berüchtigte Werkzeuge Sullas und der Adelspartei, die in der hier erwähnten Stellung eine Art finanzieller Allmacht besaßen. zu Reichskassenverwaltern ernannt waren, kam die Angelegenheit der Rechnungsablage«  – Weiter! »nach Senatsbeschluß –« Also nur um unter solchen Verhältnissen seine Rechenschaft ablegen zu können, ward er plötzlich zu einem Anhänger Sullas , und nicht um der Adelspartei im Kampf um ihre gebietende Stellung beizustehen. Wärest du damals durchgegangen ohne etwas mitzunehmen, so wäre doch diese nichtswürdige Flucht als ein frevelhafter Verrat an deinem Konsul zu beurteilen. – »Aber Gnaeus Carbo war ein schlechter Bürger, ein böser Konsul, ein Revolutionär!« – Mag er es für andere gewesen sein, wann ward er es denn für dich? offenbar doch erst dann, als er dir die Kasse, die Proviantlieferungen, die Verwaltung und die Armee überlassen hatte. Denn hättest du vorher an seiner Gesinnung Anstoß genommen, so hättest du dich aufgeführt wie im nächsten Jahre Marcus Piso . Der war dem Konsul Lucius Scipio beigegeben worden, aber weder rührt' er die Gelder an noch reist' er zur Armee ab; er hatte seine politische Überzeugung, und die führt' er durch, ohne sich an seinem Rufe oder der Ehre seines Hauses oder an dem erhabenen Bande des Loses zu versündigen. XV. (38) Denn wenn wir erst anfangen all' diese Dinge zu trüben und zu vermischen, dann wird unser Leben eitel Bosheit, Haß und Hinterlist; weh' uns, wenn das Los nicht mehr heilig ist, wenn gemeinsames Glück und Leid die Menschen nicht mehr eng aneinander schmiedet, wenn Sitte und Anstand unserer Vorfahren uns nicht mehr imponieren. Der Feind seines Nächsten ist ein Feind der Menschheit. Kein Vernünftiger traut je einem Verräter, Sulla selbst, der doch die Ankunft des Verres hätte freudig begrüßen müssen, wollte den Menschen nicht in seiner Nähe noch bei seinem Heere haben; er schickt' ihn nach Benevent, wo er seine sichersten Parteigänger wußte und wo Verres dem Verlaufe der Geschichte nicht schaden konnte. Später teilt' er ihm reichliche Geschenke aus, überließ ihm verschiedene Güter von Geächteten im Gebiete von Benevent zur Plünderung, kurz, er belohnte ihn, wie man einen Verräter, nicht einen Freund belohnt. (39) Jetzt giebt es wohl noch Menschen, die den Carbo auch übers Grab hinaus hassen, aber sie mögen bedenken, nicht was sie ihm bei seinen Lebzeiten gegönnt, sondern was sie selbst in ähnlicher Situation zu befürchten hätten. Es ist nicht anders: diese Gefahr, dieses Verhängnis bedroht all' und jeden. Keine Nachstellung ist so böse wie die, welche sich hinter heuchlerischer Dienstbeflissenheit oder enger Zusammengehörigkeit versteckt. Denn einem offenen Gegner kannst du mit einiger Vorsicht leicht ausweichen; aber das innere, versteckte, im geheimen wühlende Übel tritt nicht nur hervor, sondern bezwingt dich auch, ehe du es nur beobachten und bekämpfen kannst. (40) Sehen wir's nicht an diesem Falle? du warst als Quästor zur Armee geschickt, warst mit der Sorge nicht allein für die Kasse, sondern auch für den Konsul betraut, wurdest von ihm zu allen Geschäften und Plänen herangezogen, wurdest persönlich von ihm nach unserer Ahnen Sitte wie ein eigener Sohn gehalten: da mit einem Male verschwindest du, desertierst, läufst zu den Feinden hinüber. Weh' über diesen Frevel! über dieses Ungeheuer, das man in die fernsten Winkel der Erde verjagen sollte! Denn eine Natur, die einer solchen Unthat fähig ist, kann sich ja mit dem einen Verbrechen nicht begnügen; es ist unausbleiblich, daß sie immer etwas Neues derart ersinnt, daß sie sich stets in niedrigen Ränken ergeht. (41) So hat sich denn Verres später, wo er bei Gnaeus Dolabella nach dem gewaltsamen Tode des Gaius Malléolus Quästorendienste that (und diese Verbindung ist vielleicht noch enger als die mit Carbo, weil die Stimme des Willens vielleicht noch mehr gelten muß als die des Loses), gegen Dolabella nicht anders benommen als vorher gegen Carbo. Er verstand es nämlich, auf diesen die Vorwürfe abzuwälzen, die auf ihn selber zutrafen, und übergab seine ganzen Angelegenheiten dessen Feinden und Anklägern; er selbst belastete den Mann, dem er als Legat und stellvertretender Quästor hatte zur Seite stehen sollen, durch das hämischste, boshafteste Zeugnis. So war der Mann durch Verres' schnöden Verrat und gottlosen Meineid ins Elend gestürzt; die allgemeine Erbitterung traf ihn zum großen Teile wegen jener Schändlichkeiten, die in Wahrheit Verres verübt hatte. XVI. (42) Was wollt ihr mit diesem Menschen anfangen? Für welche Hoffnung könntet ihr denn so eine perfide, gemeinschädliche Bestie noch erhalten? ihn, der bei Gnaeus Carbo das Band des Loses, bei Dolabella das Band der Neigung geschändet, und sie dann beide nicht nur im Stiche gelassen, sondern verraten und bekämpft hat! Ich bitt' euch, meine Herren, erwäget den Fall nicht nach der Kürze meiner Darstellung, sondern nach der Schwere des Verbrechens an sich; ich nämlich muß notwendig eilen, um euch alles, was ich mir vorgenommen habe, auseinandersetzen zu können. (43) Seine Quästur mit samt den Freveln seiner ersten Amtsführung ist euch zur Kenntnis gebracht; so vernehmet nun das weitere. Dabei will ich die Räubereien und Ächtungen der Periode Sullas übergehen: ich will nicht, daß er aus dem allgemeinen Unglück jener Zeit eine persönliche Verteidigung für sich ableite; nein, auf seine ureigenen bestimmten Verbrechen hin will ich ihn verklagen. So scheid' ich denn die ganze Sulla-Epoche aus der Anklage aus und bitt' euch, auf seine vortreffliche Führung des Legaten -Amtes aufzumerken. XVII. (44) Gnaeus Dolabella erhielt die Provinz Kilikien , und nun – nein es ist nicht zu glauben, welche Scenen Verres aufführte, um sich als Hilfsbeamter einzuführen. Dies bedeutete für Dolabella den Anfang der Katastrophe. Denn vom Augenblicke seiner Abfahrt an benahm sich Verres auf der ganzen Reise derart, als ob nicht ein Vertreter des römischen Volkes, sondern eine verheerende Elementarmacht von Ort zu Ort zöge. Ich will alle Kleinigkeiten auslassen, wie sie ja vielleicht auch bei anderen Personen und Gelegenheiten zuweilen vorkommen mögen; ich führe nur die speciellen Leistungen des Verres auf, die bei jedem anderen Angeklagten unglaublich erscheinen würden. Er war kaum nach Achaia gelangt, da stellt er an den Stadtrat von Sikyon Sikyon war einst eine der blühendsten Städte des Peloponnes gewesen, Heimat des Lysippos, des größten Bildhauers in Alexanders des Großen Zeit. einfach eine Geldforderung. Vielleicht läßt man dies als speciellen Vorwurf gegen Verres nicht gelten, weil andere sich ebenso benommen haben. Gut; aber da der Mann nicht zahlte, ward er bestraft. Das ist vielleicht ebenfalls nicht ganz unerhört, so abscheulich es auch sein mag. (45) Gut; aber nun beachtet einmal die Art der Strafe; und ihr werdet nicht wissen, welcher Menschensorte ihr dieses Exemplar zuweisen sollet. Er ließ den Menschen in einen engen Raum einsperren und ringsherum aus grünem, feuchtem Holz ein Feuer anzünden; so wurde der vornehme Mann, der Vertreter einer uns stets ergebenen Regierung, durch den Qualm halb zu Tode gemartert und in diesem Zustande verlassen. – Wie sich Verres dann weiter an Achaias Kunstschätzen (Bildern, Statuen u. dgl.) vergriff, davon will ich jetzt noch nicht reden; ich spare mir dieses Gebiet seiner Raubgier für einen eigenen Abschnitt meiner Darstellung auf. In Athen wurde, wie ihr ja gehört habt, eine gewaltige Masse Goldes aus dem Tempel der Athena weggeschleppt; davon ist im Prozesse des Dolabella Nachdem Dolabella in den Jahren 80–79 Kilikien verwaltet hatte, ward er 78 von Marcus Aemilius Scaurus wegen Erpressungen angeklagt und verurteilt. gesprochen worden. Und nicht die Thatsache allein hat man erwähnt, sondern es ward auch der genaue Wert festgestellt. Dieser Streich verdankte dem Gaius Verres nicht etwa Unterstützung, sondern überhaupt seine Entstehung. (46) Er kam nach Delos . Dort drang er nachts in den altberühmten Apollontempel ein, suchte sich die schönsten, wertvollsten Statuen aus, ließ sie wegschleppen und sogleich in sein Transportschiff bringen. Mit Recht bemerkt ein neuerer Kommentator, daß der Ausdruck »sein Transportschiff« etwas besonders Gehässiges enthält, als ob Verres sich gleich bei seiner Abreise ein besonderes Schiff für den Transport der Schätze, die er zu stehlen gedachte, mitgenommen hätte. Am nächsten Tage gewahrten die Bewohner von Delos mit Entsetzen, welch ein Raub in ihrem Heiligtume vollführt worden war; pflegen sie doch gerade dort des Gottesdienstes mit ganz besonderer Andacht, denn sie glauben, dort sei Apollon geboren. Dennoch wagten sie nicht, etwas laut werden zu lassen, aus Furcht, die Sache könnte etwa mit Dolabella selbst zu thun haben. XVIII. Da traf es sich zufällig, daß furchtbare Stürme losbrachen; Dolabella mußte nicht nur, sehr wider seinen Willen, die Abfahrt aufschieben, sondern er konnte auch kaum in der Stadt selbst bleiben, so gewaltige Wassermassen spülte die tobende Brandung gegen das Ufer. Das Frachtschiff des Räubers wird durch den Wogenprall losgerissen, von der Flut auf- und niedergepeitscht, endlich gegen das Ufer geschleudert; es erleidet Havarien, und – Verres wird als Pirat erkannt: sein Schiff zeigte sich reich beladen mit Statuen aus dem Apollontempel. Dolabella ließ sie in den Tempel zurückliefern. Bald darauf legte sich der Sturm und Dolabella reiste von Delos ab. (47) Ich denke, wenn auch die Stimme der Menschlichkeit und des Gewissens sich nie in dir erhoben hat, jetzt, wo es dir an den Hals geht, werden dir deine Verbrechen einmal zum Bewußtsein kommen. Kann denn für dich noch ein Gedanke an Rettung bestehen, wenn du dir in den Sinn rufst, wie entsetzlich du gegen die unsterblichen Götter gewütet hast? Also am Apollon von Delos hast du es gewagt dich zu versündigen? an jenen hehren, seit uralter Zeit verehrten Tempel hast du deine gottlosen Räuberhände gelegt? – Wenn du als Knabe nicht soweit in den schönen Künsten und Wissenschaften unterrichtet worden bist, um ein wenig zu studieren, was uns die litterarische Überlieferung lehrt: konntest du nicht wenigstens später bei deinen Reisen an Ort und Stelle in dich aufnehmen, was die Menschen und die Bücher uns erzählen? (48)  Latona irrte fliehend weit in der Welt umher; sie trug die Kinder in ihrem Schoß und es nahte der Tag, da sie gebären sollte. Da gelangte sie nach der Insel Delos und gebar das Zwillingspaar Apollon und Artemis : seitdem steht die Insel im besonderen Schutze dieser beiden Götter. So erzählen sich die Menschen, und die Gewalt dieses Glaubens über die Gemüter ist und war zu allen Zeiten so groß, daß selbst die Perser , die gegen ganz Griechenland zu Felde zogen und Götter und Menschen bekriegend mit einer Flotte von tausend Schiffen bei Delos landeten, es nicht wagten, irgend etwas durch ihre Berührung zu entweihen. Und dies Heiligtum hast du dich erfrecht zu bestehlen? giebt es wirklich eine so ungeheure Raubgier, die fähig ist jene Religion zu vergewaltigen? Und wenn du damals nicht so dachtest, sagst du dir nicht wenigstens jetzt, daß es keine noch so schwere Strafe auf der Welt giebt, die du nicht durch deine Frevel schon lange verwirkt hättest?! XVIIII. (49) Als Verres dann nach Kleinasien kam, ging es los mit einem ausgelassenen Leben voller Feste für seine Ankunft, Diners, Soupers, Pferde, Geschenke ... doch halt' ich mich, wenn sich's um einen Verres handelt, bei diesen alltäglichen Dingen nicht auf: wichtiger ist, daß er in Chios wunderschöne Statuen gewaltsam weggeschleppt hat, ebenso in Erythrai und Halikarnassos . In Ténedos erpreßt' er Geld; aber was mehr bedeutet: Tenes selbst, den von den Bewohnern dieser Insel hochverehrten Gott, den mythischen Gründer ihrer Hauptstadt, nach dessen Namen sie Tenedos heißt, dieses Gottes Bild, eine Statue von wunderschöner Arbeit, ließ er zum tiefsten Schmerze der Bürgerschaft von dannen führen. (50) Und nun erst die Plünderung des altberühmten Tempels der Hera in Samos , wie entsetzlich war sie für die Samier, wie bitter für den ganzen hellenischen Orient, welches Aufsehen erregte sie allenthalben! Jeder einzelne von euch hat davon gehört. Später gingen Gesandte wegen dieses Vorfalles aus Samos zum Prätor Gaius Nero nach dem Kontinent; sie erhielten die Antwort, derartige Beschwerden über einen vom römischen Volk erwählten Verwaltungsbeamten gehörten nicht vor den Provinzialstatthalter, sondern nach Rom. Was hat Verres nicht dort für Schätze an Bildern und Statuen geraubt! ich selbst konnt' es erst kürzlich in seinem eigenen Hause konstatieren, als ich hingegangen war, um alles versiegeln zu lassen. (51) Sage, Verres, wo sind diese Kunstwerke jetzt? ich meine jene Statuen, die wir neulich bei dir vor allen Säulen, ferner in den freien Räumen zwischen den Säulen, sogar im Gebüsch unter freiem Himmel stehen sahen. Wo sind sie hin? so lange du deinen Prozeß vor einem anderen Präsidenten und vor Richtern, die an die Stelle der gegenwärtigen treten sollten, zu führen hofftest, solange standen jene Statuen in deinem Hause; seitdem du aber gemerkt hast, daß ich lieber von meinen Zeugen als von meiner Redezeit Gebrauch mache, hast du dafür gesorgt, daß keine mehr bei dir zu finden ist, bis auf zwei, die gerad' aus Samos entführt sind und mitten in deinem Empfangszimmer stehen. Konntest du dir nicht denken, daß ich die Leute deines intimen Umganges zum Zeugnis über diesen Fall heranziehen würde, um Personen, die stets in deinem Hause verkehrten, zu befragen, ob sie nicht wüßten, was denn aus den jetzt verschwundenen Statuen geworden wäre? XX. (52) Was sollten sich denn solche Leute für einen Begriff von dir machen, wenn sie sahen, daß du nicht mehr gegen deinen Ankläger, sondern gegen den Untersuchungsrichter und Gerichtsvollzieher kämpftest? Ihr habt ja in der ersten Verhandlung den Zeugen Charidēmos von Chios über diesen Punkt vernommen und erinnert euch gewiß seiner Aussage: er hatte als Korvettenkapitän den Verres auf Dolabellas Geheiß bei der Abreise vom asiatischen Festlande zu begleiten, kam mit ihm nach Samos und erlebt' es, wie die gleichnamige Hauptstadt dieser Insel nebst dem Heratempel ausgeplündert wurde. Später ward er in seiner Heimat Chios von den Samiern gerichtlich belangt und wies in seiner Selbstverteidigung den wahren Sachverhalt nach: er wurde denn auch freigesprochen, weil er erwiesen hatte, daß die seitens der Vertreter von Samos erhobene Klage nicht ihn, sondern vielmehr den Verres traf. (53) Aspendos ist bekanntlich eine altberühmte, an schönen Kunstwerken reiche Stadt in Pamphylien . Dort hast du, Verres, nicht etwa das eine oder andere gestohlen, sondern ich behaupte geradezu, du hast kein einziges Kunstwerk dort übrig gelassen, du ließest alles aus den Tempeln und von den öffentlichen Plätzen in Gegenwart des Volkes auf Lastwagen schaffen und hinausfahren. Auch den berühmten Harfenspieler von Aspendos , von dem ihr oft gehört habt – ist es doch bei den Griechen sprichwörtlich, dieser Harfner »trage alle Melodien in seiner Seele« – auch den hat er weggeschleppt und in einem versteckten Zimmer seines Hauses aufgestellt, gleich als wollt' er den Künstler durch sein Kunststück überbieten. – (54) In Perga steht ein ganz besonders berühmter Tempel der Artemis ; auch ihn plündert' er aus bis aufs letzte, und von der Statue der Göttin selbst riß er alle goldenen Bestandteile ab, um sie für sich zu behalten. Hat man je von solch toller Dreistigkeit gehört? Hättest du alle diese Städte, die doch von unseren Alliierten bewohnt sind und dich als offiziellen Vertreter unseres Volkes empfingen, vielmehr im Kriege bezwungen und wärest als Eroberer an der Spitze eines Heeres einmarschiert, so hättest du doch, will ich meinen, die eroberten Schätze und Kunstwerke nicht in dein Privathaus oder in die Villen deiner Freunde, sondern nach Rom transportiert, wo sie allen gehören, nicht einem einzelnen. Der Gedanke, im eroberten Lande die Kunstwerke zu respektieren, lag, wie man sieht, auch dem humansten Römer durchaus fern. Dieser Gedanke ist preußisch; für den Römer existierte nur das napoleonische Prinzip, den Besiegten nicht bloß zu schwächen, sondern auch nach Kräften auszuplündern. Daß man solche Räubereien im Altertume viel schwerer empfand als heute, geht, abgesehen von den Berichten über ihre schreckliche Wirkung auf die Gemüter, schon daraus hervor, daß die Kunstwerke, die z. B. dem Papst oder der Republik Venedig durch Napoleon geraubt und durch die Verbündeten 1815 wieder geschenkt wurden, für ihre Besitzer nur den Wert einträglicher und allenfalls amüsanter Luxusgegenstände hatten (wie die griechischen für Römer und Perser), während den Hellenen ihre Götterbilder und damit ihre Götter selbst, also ihre letzte Lebenskraft geraubt wurde. Wenn Griechen sich gegenseitig befehdeten – und an diesen endlosen Fehden ging Hellas bekanntlich zu Grunde, nicht durch auswärtige Feinde –, so schonte der Sieger stets die religiösen Weihobjekte des Besiegten; nur der Barbar versündigte sich am Heiligtum. Bei der tiefen Frömmigkeit der Griechen, die all ihr Thun und Sein beherrschte, ist dies moralische Moment von der allergrößten Bedeutung; die systematischen Plünderungen – im kaiserlichen Rom standen an 60 000 griechische Originalstatuen, von denen keine hundert erhalten sind – mußten den letzten Hauch von hellenischer Lebenskraft ertöten und aus dem Reste der Bevölkerung jene blutlosen Schemen machen, die wir unter dem Gesamttitel »Byzantiner« zusammenfassen und die in Kunst, Literatur, Politik und Wissenschaft ein bleiches, gespensterhaftes Dasein führten. XXI. (55) Man denke z. B. an Marcus Marcellus , den Eroberer der üppigen Stadt Syrakus ! oder an Lucius Scipio , der den Krieg in Asien führte und den mächtigen König Antiochos bezwang! oder an Flamininus , der den König Philippos besiegte und Makedonien unterwarf! oder an Aemilius Paullus , der den König Perseus schlug und gefangen nahm! oder auch an Lucius Mummius , Daß selbst dieser Barbar von dem klugen Advokaten als ein Muster citiert wird, das erscheint den modernen Lesern vielleicht gar zu arg; aber so viele Statuen auch durch Mummius' Soldaten zerschlagen wurden (man thäte gut, den ganz unzutreffenden Ausdruck »Vandalismus« durch »Romanismus« zu ersetzen, da kein germanischer Stamm in eroberten Städten je mit auch nur annähernd so wüster Roheit gehaust hat wie die Römer) – für sich scheint der witzige General nichts behalten zu haben. der das prachtvolle, unendlich reiche Korinth einnahm und die zahlreichen Städte Achaias und Boiotiens der Herrschaft des römischen Volkes dienstbar machte! Alle diese Männer setzten den Stolz ihres Hauses in ihren Ruhm und ihre Kraft; von Bildern oder Statuen war bei ihnen nichts zu finden, dagegen sehen wir heute noch unsere ganze Stadt, alle Göttertempel, ja die verschiedensten Orte Italiens geschmückt durch ihre Gaben, durch die Denkmäler ihrer Thaten. (56) Fast muß ich befürchten, daß man solches Benehmen heute veraltet findet und als überwundenen Standpunkt bespöttelt; damals war der Sinn für Gerechtigkeit so allgemein, daß der Ruhm vollendeter Ehrlichkeit und Vornehmheit nicht allein den hervorragenden Persönlichkeiten, sondern der ganzen Zeit gebührt. Indessen hier sitzt unter deinen Richtern ein Mann, der auf solche Thaten zurückblicken kann wie Publius Servilius ; Servilius Isauricus ist der Besieger der zähen Bergvölkerschaften im kleinasiatischen Taurusgebirge. Olympos lag auf einem gleichnamigen, hohen Berge in weitblickender, vorzüglich geschützter Position. sein eminenter militärischer Geist hat die Stadt Olympos erobert, die sich seit langer Zeit einer hohen Blüte erfreute. Ich nenne absichtlich ein solches Beispiel kriegerischer Tüchtigkeit aus der neuesten Zeit; Servilius nahm als Kommandeur unserer Armee die feindliche Stadt Olympos, nachdem du in jenen selben Landen als Hilfsbeamter des Statthalters friedliche Städte befreundeter Völkerschaften hattest plündern und aussaugen lassen. (57) Was du aus den Stätten der Andacht als gemeiner Räuber entwendetest, das kann man jetzt nur bei dir oder deinen Freunden zu sehen bekommen; was Publius Servilius als siegreicher Heerführer in der eroberten Feindesstadt nach Kriegesbrauch und Feldherrnrecht mit Beschlag belegte, das brachte er dem römischen Volke dar: er führte jene Kunstwerke in seinem Triumphzuge mit auf und ließ sie in das Inventar des Staatsbesitzes eintragen. Höret zu, was in den Staatsakten steht und machet euch danach ein Bild von dem Charakter des verehrten Mannes. Bitte vorzulesen. [Vorlesung aus dem Amtsberichte des Publius Servilius.] Siehst du, nicht nur die Zahl der mitgebrachten Kunstwerke wird genannt, sondern jedes einzelne wird nach Gegenstand, Haltung und Größe genau beschrieben. Es muß wohl etwas Angenehmeres sein um die Freude an Heldenkraft und Sieg als um dieses gemeine Behagen an Wollust und Habgier. Servilius hat über die Kriegsbeute des römischen Volkes sehr viel sorgfältigere Rechnung geführt als du über die Resultate deines Diebstahls. XXII. (58) Du wirst mir einwenden, auch deine Bilder und Statuen hätten den Marktplatz der Hauptstadt geschmückt und wären so dem Volke zu gute gekommen. Bei Festspielen gaben zu der Zeit, wo steinerne Theater noch nicht erbaut oder doch nicht in der späteren monumentalen Weise geziert waren, die Privaten ihren Besitz an Kunstwerken zum vorübergehenden Schmucke des Marktes her; zuweilen machte ein wohlmeinender gewissenhafter Beamter zu gleichem Zweck eine Bilderanleihe bei den griechischen Provinzstädten. Ja, ich denke noch daran; ich genoß mit dem Volke zusammen den Anblick des Marktes und seiner Hallen, wie sie in einem scheinbar prächtigen, in Wahrheit für den denkenden Menschen gar jammervollen Schmucke prangten; denn was dort leuchtete und strahlte, das hattest du gestohlen, das war der Besitz unserer Provinzen, das Eigentum unserer besten politischen Freunde. – Ja, meine Herren, es gab einen Moment wo Verres schon lebhaft hoffen durfte, sich von allen seinen Sünden reinwaschen zu können; er sah nämlich, daß die Leute, die so gerne Herren des Gerichts heißen wollten, in Wahrheit Sklaven ihrer Genußsucht waren. (59) Die auswärtigen Nationen aber, unsere Alliierten, hatten damals alle Hoffnung auf Wiedereintritt in den Besitz ihres Eigentumes aufgegeben, weil zufällig damals eine Menge Gesandtschaften aus Griechenland und der Levante in Rom waren, die die Götterbilder aus ihren heimischen Tempeln hier auf dem Markte wiederfanden oder auch sonst in der Stadt allenthalben ihre Kunstwerke sahen, die sie unter Thränen begrüßten und anbeteten. Alle diese Leute haben wir damals wiederholt in der Weise sich äußern hören, es brauchte wahrlich niemand mehr über den gänzlichen Untergang der Bundesgenossen Roms im unklaren zu bleiben, wenn man auf diesem selben Markte der Hauptstadt, wo sonst jeder Beleidiger eines Bündners angeklagt und verurteilt wurde, jetzt die gewaltsam geraubten Denkmäler der Bundesstädte öffentlich ausgestellt sehen könnte. (60) Daß Verres eine unglaubliche Menge von griechischen Statuen und Bildern wirklich besitzt, wird er wohl selbst nicht in Abrede stellen; dagegen wird er vermutlich wieder eine andere beliebte Ausflucht ergreifen, nämlich vorschützen, er habe jene Gegenstände, die er in Wahrheit durch Raub und Diebstahl an sich gebracht, gelegentlich gekauft . Natürlich, das römische Volk schickt ja auf Staatskosten einen Verwaltungsbeamten mit dem Titel eines Legaten nach Griechenland, Kleinasien und Pamphylien, damit er dort als Kunsthändler Geschäfte mache! – XXIII. Nun verfüg' ich über sämtliche Rechnungsbücher des Verres und seines Vaters, ich habe sie mit größter Genauigkeit geordnet und geprüft; die des Vaters reichen bis zu seinem Tode, die des Angeklagten so weit, wie er sie nach eigenem Geständnis überhaupt geführt hat. Ihr werdet nämlich bei dem Herrn ein ganz neues System gewahren. Es soll ja Leute geben, die über ihre Einnahmen und Ausgaben überhaupt kein Buch führen; Dies galt für schimpflich, da fast jeder Römer zunächst Kaufmann war. Der schon früher erwähnte Redner Antonius war ein Feind der Schreibereien, vollendete selbst seine Gerichtsreden ohne Manuskript und stand deshalb im Rufe, auch seine Ausgaben und Einnahmen nicht aufzunotieren. so erzählt man sich's z. B. von Marcus Antonius , übrigens mit Unrecht, denn gerade der führte sie mit großer Gewissenhaftigkeit. Indessen, es mag vorkommen, schön ist es jedenfalls nicht. Andere giebt es, die ursprünglich keine Bücher führten, sondern erst im Laufe der Zeit dazu gekommen sind; auch das mag zuweilen geschehen und sich irgendwie erklären. Aber dies, was der Angeklagte behauptet, ist ebenso unerhört wie lächerlich; er gab nämlich auf unsere Frage nach seinen Rechnungsbüchern den Bescheid, daß er nur bis zum Konsulatsjahre des Marcus Terentius und Gaius Cassius Das heißt bis zum Jahre 73, mithin bis zur Abreise nach Sicilien. welche geführt hätte, nachher nicht mehr. (61) Was das zu bedeuten hat, werden wir bei einer anderen Gelegenheit untersuchen; augenblicklich geht's mich noch nichts an, denn für die Zeit, mit der wir uns jetzt beschäftigen, hab' ich noch deine, sowie deines Vaters Bücher. Daß du nun eine Menge wunderschöner Statuen und Bilder hergebracht hast, kannst du nicht leugnen; ja, möchtest du es nur leugnen! Zeige mir in deinen oder deines Vaters Büchern einen einzigen Posten für den Kauf eines Kunstwerkes, und du hast gewonnen. Selbst für jene beiden prachtvollen Statuen, die jetzt in deinem Oberlichtsaal figurieren, nachdem sie viele Jahre lang vor dem Portal des Heratempels in Samos gestanden, selbst für sie kannst du den Kauf nicht nachweisen – es sind die beiden, die jetzt einsam, von den übrigen verlassen, in deinem Hause stehen und den gerichtlichen Taxator erwarten. XXIIII. (62) Aber, so hör' ich einwenden, vielleicht ließ er sich nur auf diesem Gebiete von zügelloser, ungebändigter Gier beherrschen, vielleicht hielten sich sonst seine Leidenschaften irgendwie innerhalb anständiger Grenzen. – Ach nein! ihr habt keinen Begriff, wie viele Familien von bestem Ruf er auf jener schandbefleckten Legationsreise vergewaltigt hat. Könnt' er denn auch nur seinen Fuß in eine Stadt setzen, ohne gleich seine Ankunft durch Unzucht und Schande zu verewigen? Ich will hier alles übergehen, was sich etwa noch ableugnen ließe; ich will selbst Fälle verschweigen, die durch die triftigsten Beweise sichergestellt sind; nur einen Fall lasset mich erzählen, der mir gewissermaßen den Übergang nach Sicilien bahnt – also nach dem Lande, in dessen Auftrag ich hier spreche. (63) Am Hellespont liegt eine Stadt mit Namen Lampsakos , eine der berühmtesten in ganz Kleinasien; ihre Einwohner haben sich nicht nur jederzeit außerordentlich artig gegen alle Römer benommen, sondern sich auch durch ruhiges, friedsames Benehmen ausgezeichnet; ja man darf sagen, daß sie allen anderen Völkern ein Beispiel geben könnten, so sehr ziehen sie das ruhige, echt hellenische Geistesleben allen Gewaltsamkeiten und Aufregungen vor. Nun fügt' es sich, daß Verres sich von Dolabella zu König Nikomedes von Bithynien und zu König Sadala von Thrakien schicken ließ und auf dieser Reise (die er sich natürlich im Dienste seiner persönlichen Gewinnsucht und nicht etwa im Staatsinteresse ausgebeten hatte) auch Lampsakos berührte. Es war ein schweres Verhängnis für die Stadt; fast war' es ihr Untergang geworden. Man führt den Verres zu einem gewissen Iánitor , der ihn gastfrei aufnimmt, und ebenso werden seine Reisebegleiter in Privatquartieren untergebracht. Da thut Verres, was seine Gewohnheit und seine tierischen Triebe ihn überall zu thun heißen: er giebt seinen Reisebegleitern, einer Bande von nichtsnutzigen Gesellen, den Auftrag sich umzusehen, ob es vielleicht ein Mädchen oder eine Frau gäbe, um derentwillen es sich verlohnte, ein wenig länger in Lampsakos zu bleiben. XXV. (64) Nun gehörte zu jener Bande ein gewisser Rubrius , das rechte Faktotum für die Lüste seines Herrn; wo er hinkam, pflegt' er mit wunderbarer Schlauheit solche Gelegenheiten aufzuspüren. Er macht sich auf und bringt bald folgende Auskunft: unter den ersten Männern von Lampsakos befinde sich ein gewisser Philodamos , vornehm, hochgestellt, reich und beliebt; der habe eine Tochter, die nicht verheiratet sei und deshalb bei ihrem Vater wohne; das Mädchen sei ausnehmend schön, aber – stehe in dem Rufe strengster Keuschheit und Unzugänglichkeit. Sowie Verres das hört, gerät er in Brunft; zwar hatt' er noch nichts gesehen und die Sache auch nur von jemandem gehört, der selber nichts gesehen hatte, aber es genügte, um ihn aufzuregen: sofort erklärt er ins Haus des Philodamos übersiedeln zu wollen. Sein Gastfreund, der nichts Böses ahnte, bekam einen Schreck, fürchtete, den Fremden nicht recht befriedigt zu haben und gab sich nun erst recht alle Mühe, ihn bei sich zurückzuhalten. So konnte Verres keinen Vorwand finden um Ianitors Haus zu verlassen und suchte sich daher einen anderen Weg zur Unzucht zu bahnen. Er erklärte, sein geliebter, süßer Rubrius, sein Freund und Helfershelfer in allen Unternehmungen dieser Art, sei nicht üppig genug aufgenommen worden; daraufhin giebt er den Befehl, man solle ihn bei Philodamos einquartieren. (65) Als Philodamos hiervon hörte, ahnt' er zwar noch nicht, welchen Anschlag man gegen ihn und seine Familie bereits im Schilde führte, aber er machte doch einen Versuch der Remonstration. Er läßt sich bei Verres anmelden, wird empfangen und setzt ihm auseinander: was man ihm zumute, sei nicht seines Amtes; wenn an ihn die Pflicht der Gastfreundschaft herantrete, so pfleg' er Konsuln und Prätoren, nicht aber Leute aus dem Gefolge eines Legaten bei sich aufzunehmen. Vergebens. Verres kannte nur das Gebot seiner Lüsternheit und kümmerte sich nicht um die gerechtesten Ansprüche und Vorstellungen; er ordnet an, daß man den Rubrius unter allen Umständen bei Philodamos einrichte, mag dieser wollen oder nicht; nötigenfalls solle man Gewalt brauchen. XXVI. Da Philodamos auf keine Weise zu seinem Rechte kommen konnte, so wollt' er wenigstens seiner Gewohnheit und dem vornehmen Tone seines Hauses treu bleiben. Der Mann, der notorisch alle unsere Landsleute stets mit der größten Zuvorkommenheit und Freigebigkeit aufgenommen hatte, wollte nicht den Eindruck hervorrufen, als hätt' er auch nur jenen Rubrius ungern bei sich gesehen. So läßt er denn mit ausgesuchter Pracht, seinem Reichtum und seiner Stellung entsprechend, ein Festmahl herrichten; er fordert den Rubrius auf, alle Leute, die ihm irgend paßten, einzuladen; ihm selbst möcht' er, wenn es ihm beliebte, ein Plätzchen übrig lassen; seinen eigenen Sohn, einen stattlichen Jüngling, schickt er für den Abend zu seinen Verwandten. Die Griechen ließen den heranwachsenden Sohn so wenig wie die Frauen am Gelage der Männer teilnehmen; die Ursache war ein Taktgefühl, das bei modernen »Kulturvölkern« nicht vorhanden ist und von wenigen auch nur verstanden wird. (66) Rubrius lädt das Gefolge des Verres ein; Verres benachrichtigt sie alle, worum es sich handelt. Man findet sich beizeiten ein, man geht zu Tisch. Man wird munter und schlägt vor, nach griechischer Weise zu zechen; Das heißt einen fröhlichen Kneipverkehr zu eröffnen, bei dem unter anderem große Becher wie beim deutschen Willekumm von Mund zu Munde cirkulierten, Gesundheiten ausgebracht, Spiele gespielt, Gedichte vorgetragen und improvisiert wurden etc. etc. Häufig wurden Jongleure und Gymnastiker beiderlei Geschlechts engagiert, deren Künste allein schon die Anwesenheit weiblicher oder unerwachsener Familienmitglieder ausschlossen. es geschieht, der Hausherr eröffnet das Gelage, man setzt es mit größeren Bechern fort, die Gespräche werden immer lebendiger, die Fröhlichkeit allgemein. Endlich kommt der Augenblick, wo Rubrius die Sache für reif hält; er ruft: »Sage mal, Philodamos, warum läßt du denn deine Tochter nicht zu uns rufen?« Philodamos war starr. Das unflätige Wort hatte den ernsten, bejahrten Mann in seinem Vaterstolze gekränkt. Aber Rubrius läßt nicht nach, wird dringender und dringender. Um endlich etwas zu erwidern, sagt der Hausherr, das sei nicht griechische Sitte, daß an einem Gelage der Männer die Frauen teilnehmen. Da ruft ein anderer von der anderen Seite: »Aber solche Zustände sind ja unerträglich; gleich lasse man die Dame holen!« Zugleich beauftragt Rubrius seine Sklaven, die Hausthür zu verschließen und selber alle Ausgänge zu bewachen. (67) Nun wird es dem Gastgeber klar, daß alles nur darauf abgesehen war, seiner Tochter Gewalt anzuthun; sofort ruft er nach seinen Sklaven und giebt ihnen Befehl, ja nicht auf ihn selbst zu achten, sondern nur seine Tochter zu schützen; auch sollte einer hinauslaufen, um dem Sohne die Gefahr der Familie zu melden. Im ganzen Hause tobt der Lärm; ein Mann vom Range und Charakter des Philodamos sieht in seinem Hause eine Schlägerei zwischen den Sklaven des Rubrius' und seinen eigenen entstehen; jeder rührt sich, jeder hilft sich, so gut er kann; endlich wird Philodamos von Rubrius eigener Hand mit kochendem Wasser übergossen. Inzwischen empfängt der Sohn die Botschaft; atemlos stürzt er nach Hause, um dem Vater das Leben, der Schwester die Ehre zu retten: auch verbreitet sich die Kunde von dem Vorfall in der Stadt, und wer es hört, eilt zu Hilfe, schon aus Sympathie für den würdigen Mann und aus Entsetzen über die empörende Unbill. Es war spät in der Nacht, und da geschah es nun, daß ein Amtsdiener des Verres mit Namen Cornelius , der mit seinen Sklaven von Rubrius gewissermaßen als Schutztruppe für die Entführung des Mädchens aufgestellt war, im Getümmel erschlagen wurde. Auch einige Sklaven wurden verletzt, Rubrius selbst erhielt eine Wunde. Da sah Verres, was für einen Aufruhr er durch seine bloße Lüsternheit entfacht hatte und sah sich nun nach einer Möglichkeit um, ins Freie zu entkommen. XXVII. (68) Am nächsten Tage wird gleich frühmorgens eine Bürgerversammlung einberufen; man berät, was am besten zu thun sei; die einflußreichsten Persönlichkeiten halten in verschiedenem Sinne Ansprachen an das Volk. Das Resultat war: alle stimmten darin überein und gaben der Überzeugung Ausdruck, daß nichts zu befürchten wäre; wenn die Einwohner von Lampsakos sich gegen den schändlichen Streich des Verres zur Wehre setzten, so könnte die römische Reichsregierung, Senat und Volk, unmöglich die Gemeinde Lampsakos dafür bestrafen; sollten wirklich die Vertreter des römischen Volkes bei befreundeten Nationen des Auslandes in einer Weise auftreten dürfen; gegen deren zügellose Roheit kein Vater mehr das Recht hätte, die Ehre seiner Kinder ungestraft zu verteidigen, so wär' es doch besser, das äußerste über sich ergehen zu lassen als unter einem solchen Schreckensregimente noch länger zu existieren. (69) Diese Ansicht ward allgemein geteilt, und nachdem man ihr in dem frischen Schmerz über das Unglück verschiedentlich Ausdruck gegeben, brach man auf zu dem Hause, wo Verres sich befand. Noch fand man alles verschlossen und verriegelt; man ergreift Steine und Eisengerät, versucht die Thür zu sprengen, schichtet schließlich Holz und Reisig rings um das Haus und beginnt Feuer anzulegen. Da kommen einige Römer eilig herbeigelaufen; es sind Bürger unseres Reiches, die sich in Lampsakos als Kaufleute niedergelassen haben. Sie machen den Lampsakenern eindringliche Vorstellungen; sie warnen und bitten, doch mehr Gewicht auf die Würde der römischen Reichsvertretung als auf das unwürdige Benehmen eines einzelnen Vertreters zu legen; es sei ja klar, daß man es diesmal mit einem schmutzigen Schurken zu thun habe, allein, da er doch sein Beginnen nicht durchgesetzt hätte und vermutlich auch nie wieder Lampsakos berühren würde, so würd' es ihnen auch selbst besser bekommen, wenn sie den Verbrecher ohne Strafe ließen, als wenn sie den römischen Legaten bestraften. (70) Unwillkürlich denkt man an den Fall des berüchtigten Hadrianus in Utica ; aber Verres war nicht nur der ungleich bösartigere Verbrecher, sondern er hatte auch mehr Glück. Denn jener war zur Strafe für seine den eigenen Landsleuten unerträgliche Habgier in seinem Hause zu Utica lebendig verbrannt worden, und zwar offenbar mit Recht, denn alles freute sich über den Vorfall und keinerlei Buße ward über die Beteiligten verhängt; dagegen sollte Verres bei unseren Bündnern zwar ebenfalls verbrannt werden, doch entrann er der Flamme und jeder Gefahr, ja, er konnte bis jetzt den Verlauf der Dinge gar nicht motivieren, warum er denn überhaupt in solche Gefahr geriet und wie er zu solchem Vorkommnis Anlaß geben konnte! Er hat ja gar keine Ausflucht, er kann nicht sagen: »Ich wollte einen Aufruhr dämpfen« oder »ich hatte eine Getreidekontribution ausgeschrieben« oder »ich mußte Steuern eintreiben« oder überhaupt »ich hatte das Staatsinteresse wahrzunehmen und mußte dabei energisch auftreten, mußte mit Drohungen und Strafen vorgehen.« Selbst wenn er sich auf so etwas berufen könnte, so wär' es dennoch unverzeihlich, mit so barbarischer Roheit gegen die Bündner loszuwirtschaften, daß für ihn selbst eine Lebensgefahr daraus erwachsen mußte. XXVIII. (71) Nun aber wagt er selbst die Ursache jenes Tumultes weder wahrheitsgetreu zu erzählen noch mit Lügen zu verfälschen; dagegen hat ein höchst bescheidener Mann desselben Beamtenkreises, Publius Tettius , damals im Gefolge des Gaius Nero , erklärt, den ganzen Hergang in Lampsakos festgestellt zu haben; außerdem bestätigt ein wahrlich unverdächtiger Zeuge, Gaius Varro , damals aktiver Offizier in der Provinz Kleinasien, daß Philodamos ihm den Vorgang in der gleichen Weise schilderte. Könnt ihr da noch bezweifeln, daß die Glücksgöttin diesen Menschen nicht aus der Gefahr erretten, sondern vielmehr für euren Urteilsspruch aufsparen wollte? Denn auf jene letzte Zuflucht, die Hortensius im ersten Termin gegenüber dem Zeugnisse des Tettius ergriff, wird er wohl diesmal verzichten (und er zeigte ja damals deutlich genug, daß er, wenn er nur etwas vorbringen kann, gewiß nicht schweigt; folglich können und müssen wir aus seinem Schweigen gegenüber den anderen Zeugen mit absoluter Sicherheit folgern, daß er eben nichts vorzubringen hatte). Damals also hieß es: »Philodamos und sein Sohn sind ja von Nero verurteilt worden.« (72) Allerdings; doch verhielt es sich damit einfach so (ich erspare euch eine lange Erzählung): Nero und das von ihm einberufene Gericht erklärten, daß der Amtsdiener Cornelius erwiesenermaßen totgeschlagen worden sei, und daß die gewaltsame Tötung eines Menschen unter keinen Umständen, auch nicht im Falle der Selbsthilfe gegen fremde Unbill, gestattet werden dürfe. Daraus ergiebt sich, nicht daß Nero dich deines Verbrechens entlastet, sondern daß er die beiden Griechen wegen Mordes verurteilt hat. Aber nun hört einmal zu, meine Herren, was das für eine Art von Verurteilung war, und habet endlich einmal Erbarmen mit den Bündnern; zeiget ihnen, daß euer Wort ein Schutz ist, auf den sie bauen können. XXVIIII. Im ganzen Lande fand man den Tod jenes Cornelius gerecht; war doch der »Amtsdiener« nichts anderes als das niedrige Werkzeug für Verres' schändliche Gier. Diese öffentliche Meinung ließ den Verres befürchten, Philodamos könne vor Neros Gericht freigesprochen werden; so wandt' er sich mit flehentlichen Bitten an Dolabella, er möchte doch seine Provinz verlassen und zu Nero reisen; »ich selbst,« schrieb er, »bin verloren, wenn Philodamos am Leben bleibt und die Möglichkeit erhält, nach Rom zu reisen.« (73) Dolabella läßt sich bereden; er thut, was ihm von vielen Seiten mit Recht zum Vorwurfe gemacht wird, verläßt die Provinz, das Heer, den Krieg und reist dieses Schurken halber in die Provinz Kleinasien, die ihn gar nichts anging. Sobald er mit Nero zusammen kam, schlug er ihm vor, den Fall Philodamos einer gerichtlichen Untersuchung zu unterwerfen. Er selbst war gekommen um am Rate teilzunehmen und als erster seine Stimme abzugeben; außerdem hatt' er seine Corpskommandeure und Stabsoffiziere mitgebracht, die Nero sämtlich in den Rat berief; ferner saß im Rat als gerechtester Richter – Verres selbst, endlich noch einige italienische Kaufleute, die bei verschiedenen Griechen Geld ausstehen hatten und denen bei der Eintreibung ihrer Darlehen die Gunst gerade der nichtswürdigsten Legaten am meisten zu statten kommt. (74) Einen Verteidiger konnte der Unglückliche nirgends finden, denn die Italiener suchten sich alle mit Dolabella gut zu stellen und die Griechen mußten die Schwere seines Herrscherarms empfinden. Als Ankläger wird ein römischer Bürger aufgestellt, einer von jenen Gläubigern der Einwohner von Lampsakos; mit diesem wurde verabredet, wenn er spräche wie Verres ihm befahl, so könnt' er mit Hilfe der Amtsdiener die Zahlungen vom Volke gewaltsam eintreiben. Das alles wurde mit dem größten Aufgebot an Mitteln und Kräften geführt; viele Menschen mußten in die Klage einstimmen, kein Verteidiger trat auf, im Rate focht Dolabella an der Spitze seiner Offiziere, Verres sprach von seiner Existenz, die auf dem Spiele stünde, derselbe Mensch belastete als Zeuge, saß als Richter im Rat und stellte den Ankläger auf; zu alledem wußte man, ein Mann war erschlagen worden: und dennoch war die Nachwirkung von Verres' Frevel so stark, der Abscheu gegen seinen Charakter so verbreitet, daß über den Philodamos das »Unentschieden« ausgesprochen wurde. XXX. (75) So mußte das Urteil vertagt, ein zweiter Termin anberaumt werden. Da könnt' ich nun erzählen, wie Dolabella seine Erfindungsgabe spielen ließ, wie Verres überall herumlief und den Leuten etwas vorweinte, wie endlich der sonst tadellos rechtschaffene Nero sich doch in manchen Fällen gar zu lenksam und unselbständig erwies. Er konnte in jener Situation gar nichts anfangen, es sei denn, daß er dem allgemeinen Wunsche gemäß sich entschlossen hätte, den Fall ohne Verres und ohne Dolabella zu erledigen. Was er ohne diese beiden irgend gethan hätte, es mußte allgemeinen Beifall finden; das Urteil hingegen, das er nun tatsächlich fällte, ward von aller Welt als das Resultat nicht von Neros Nachdenken, sondern von Dolabellas Drängen und Zerren erkannt. Mit einer Mehrheit von ganz wenigen Stimmen wird das »Schuldig« über Philodamos und seinen Sohn ausgesprochen. Dolabella ist zugegen, er läßt nicht nach und besteht darauf, daß die Hinrichtung möglichst bald vollzogen werde, damit möglichst wenige Menschen von Verres' Gemeinheit etwas zu hören bekämen. (76) Auf dem Marktplatze von Laodikeia spielt sich die grausige Scene ab, ein Tag der Trauer und des Entsetzens für die ganze Provinz. Von der einen Seite wird der bejahrte Vater zum Schafott geführt, weil er die Ehre seiner Tochter verteidigt, und von der anderen Seite der Sohn, weil er dem Vater in der Stunde der Todesgefahr beigestanden hatte. Sie weinten; aber nicht über den Abschied vom Leben, sondern der Vater über des Sohnes, der Sohn über des Vaters Geschick. Nero selbst war verzweifelt; er konnte sich der Thränen nicht enthalten. Das ganze Land war zerschmettert, durch die Stadt Lampsakos ging nur ein einziger Schrei des Jammers, als die Häupter der beiden vornehmen schuldlosen Menschen unter dem Beile des Henkers fielen. Die Freunde unseres Staates und Volkes mußten sterben wegen der ausgesuchten Nichtswürdigkeit eines Ungeheuers von Menschen Soviel Rührung Cicero durch diese Scene auch erzeugen wollte, er hätte noch erheblich mehr erreichen können; er hält sich aber absichtlich zurück, um sich den Effekt der Justizmorde in der Schlußrede nicht vorweg zu nehmen. . (77) Wehe dir, Dolabella! Jetzt giebt es für dich kein Erbarmen mehr, auch nicht für deine Kinder, die du in trostlosem Elend gelassen. Dir war Verres soviel wert, daß du für seine Wollust das Blut der Unschuldigen vergießen mußtest? dazu hast du Heer und Feind verlassen, um mit grausamer Gewaltthat diesen Schuft aus einer Gefahr zu befreien? – Wenn er dir einen Quästor vertrat, hattest du deshalb an seine ewige Freundschaft zu glauben? wußtest du nicht, wie er den Gnaeus Carbo, dem er als wirklicher Quästor zur Seite stehen sollte, nicht nur im Stiche ließ, sondern bestahl, isolierte, heimtückisch angriff und verriet? Freilich, später hast auch du seine Perfidie zu schmecken bekommen, als der Elende gegen dich in schärfster Weise Zeugnis ablegte, als er in der städtischen Kassenangelegenheit nicht eher Rechenschaft liefern zu wollen erklärte, als bis du verurteilt wärest. XXXI. (78) Wie weit willst du es treiben, Verres! soll denn keine Provinz unseres Reiches, kein Land der Welt mehr ausreichen, um deine zügellose Wirtschaft zu ertragen? Sobald du etwas nur siehst oder hörst oder begehrst oder planst, und nicht alles gleich auf den ersten Wink zu deiner Verfügung steht, um deine niedrige Gier zu stillen, so wird eine Horde Menschen losgelassen; Häuser werden gestürmt, friedliche Gemeinden und selbst befreundete Städte zu gewaltsamem Aufruhr gehetzt, wenn die Leute sich und ihre Kinder vor der tierischen Roheit des römischen Legaten schützen wollen! Denn ich frage dich, ob es wahr ist, daß man dich in Lampsakos umzingelte; daß die Menge begann, an das Haus, in dem du abgestiegen warst, Feuer zu legen; daß die Einwohner von Lampsakos den Vertreter der römischen Regierung lebendig verbrennen wollten. Leugnen kannst du es nicht; ich halte dein eigenes, vor Nero ausgesagtes Zeugnis in Händen, außerdem deinen Brief an denselben Nero. (79) Bitte diese Stelle aus dem Gerichtsprotokoll zu verlesen. [Vorlesung aus dem Zeugnisse des Verres gegen Artemidōros. »Bald darauf wurde gegen das Haus« u. s. w.] Ja, wollte denn die Gemeinde Lampsakos gegen Rom einen Feldzug unternehmen? wollte sie vom Reich abfallen und unserem Namen untreu werden? Denn soweit meine Erfahrung und Kenntnis reicht, steht es doch fest, daß, wo ein Vertreter der römischen Regierung in seinem Quartier umzingelt, oder gar mit Feuer und Schwert und Menschenaufgebot angegriffen, ja auch nur in irgend einem Sinne verletzt wird, daß dort eine Kriegserklärung an die betreffende Nation die unausbleibliche Folge ist. (80) Was war also vorgefallen, daß die ganze Bürgerschaft von Lampsakos in der von dir beschriebenen Weise direkt aus der Volksversammlung nach deinem Hause stürzte? weder in deinem Brief an Nero noch in deinem gerichtlichen Zeugnis erwähnst du irgend einen Anlaß zu solchen Scenen; du erzählst, man habe dich in deinem Quartier belagert, Feuer angebracht, rings um das Haus Reisig aufgeschüttet, deinen Amtsdiener erschlagen, dir die Möglichkeit ins Freie zu entkommen abgeschnitten: von den Ursachen all dieser Schrecknisse sagst du kein Wort. Hätte etwa jener Rubrius seine schimpflichen Handlungen aus eigenem Antriebe begangen, und nicht vielmehr auf deinen Antrieb und im Dienste deiner Gier, so hätten sich die Leute über das unrechtmäßige Vorgehen deines Begleiters bei dir beklagt, anstatt dich thätlich anzugreifen. Wenn also der Anlaß zu jenem Aufruhr von meinen Zeugen klar berichtet, von Verres aber verschwiegen wird, ist da nicht der von mir erzählte Sachverhalt durch Verres' andauerndes Stillschweigen ebenso bestätigt wie durch die Worte meiner Zeugen? Gesetzlich hätte die Frage erst nach Verres' Abreise aus der Provinz verhandelt werden dürfen, und zwar nur in Rom. XXXII. (81) Für einen solchen Menschen, dessen grenzenlose Bosheit den Opfern seiner Verbrechen nicht einmal die gesetzliche Zeit zur Erwartung der Sühne oder zur Linderung des unsäglichen Schmerzes läßt, dürfet ihr, meine Herren, keine Schonung mehr kennen. Man bedenke doch nur! – Dein Haus wurde umzingelt. – Von wem? – Von den Lampsakenern. – Das sind wohl Barbaren oder irgendwie Verräter unserer Nation? – Im Gegenteil, die ruhigsten, gesittetsten Menschen, still von Natur, friedliebend aus Grundsatz und Gewohnheit, überdies mit Rom im Bundesvertrage, uns diensteifrig ergeben, in freiwilliger Abhängigkeit von unserer Gnade; wahrlich, bei denen ist es für jedermann klar: wenn ihnen nicht ein so ganz ungeheurer, empörender Schimpf angethan wurde, daß sie lieber sterben als ihn ertragen wollten – sie hätten es nie dahin kommen lassen, daß die Erbitterung über deine Gemeinheit mehr über sie vermochte als der Respekt vor deiner Position. (82) Ich bitt' euch bei allen Göttern, zwinget die Bündner und Ausländer nicht zu diesem Aushilfsmittel, nach dem sie notwendigerweise greifen müssen, wenn ihr nicht rächend einschreitet! Kein Mittel der Welt hätte je die Wut der Lampsakener gegen diesen Menschen beschwichtigt, wenn sie nicht auf seine Bestrafung in Rom gerechnet hätten. Sie hatten eine Beschimpfung erlebt, für die ihnen kein Gesetz die Möglichkeit genügender Sühne bot; dennoch verzichteten sie auf eigenmächtige Rache, bezwangen ihren Schmerz und überantworteten ihre Leiden unseren Gesetzen und Gerichten. Du hast die trefflichen Bürger von Lampsakos durch deine Verbrechen zu Tätlichkeiten wider dich gezwungen; du hast die armen, unglücklichen Menschen dahin gebracht, daß sie verzweifelnd an unserem Recht und Gesetz zu Aufruhr und Waffengewalt greifen mußten; du hast dich in den Städten unserer Bundesgenossen nicht wie ein Abgesandter des römischen Volkes, sondern wie ein Tyrann voller Wollust und Grausamkeit aufgeführt; du hast im Auslande den Ruf unseres Reiches und unseres Namens durch dein räuberisches, zuchtloses Auftreten geschändet und bist nur mit Mühe den Händen unserer Freunde, die dich mit Feuer und Schwert bedrohten, entgangen: und du hoffst hier eine Zufluchtstätte zu finden? Du irrst dich gewaltig; hier sollst du dein Fangnetz und nicht deine Ruhe finden; dazu hat man dich an jenem Tage mit dem Leben davon kommen lassen. XXXIII. (83) Du wirst dich jetzt auf die Verurteilung des Philodamos und seines Sohnes berufen und sagen, durch dieses Urteil habe der Gerichtshof festgestellt, daß du in Lampsakos mit Unrecht angegriffen wurdest. Aber wie, wenn ich den zwingenden Nachweis führe – und zwar mit dem Zeugnis eines nichtswürdigen aber für diesen Fall dennoch verwendbaren Menschen, kurz mit deinem eigenen Zeugnisse – daß du die Schuld und Anstiftung zu jenem Angriffe gegen deine Person auf andere abzuwälzen suchtest, und daß die von dir vorgeschobenen Personen gar nicht bestraft wurden. Der von Nero geleitete Prozeß hilft dir zu gar nichts mehr. Bitte seinen Brief an Nero vorzulesen. [Vorlesung von Verres' Brief an Nero: »Themistágoras und Théssalos« u. s. w.] Also Themistagoras und Thessalos , so schreibst du, haben das Volk aufgehetzt. Welches Volk denn? Doch nur das Volk, das dein Haus umzingelte und dich bei lebendigem Leibe verbrennen wollte. Wo trittst du nun gegen diese Leute auf, wo klagst du sie an, wo verteidigst du Recht und Würde des römischen Beamten? Etwa im Prozeß Philodamos? Das wollen wir gleich sehen: (84) man schlage das Zeugnis des Verres in diesem Prozesse nach um zu konstatieren, was er damals eidlich erklärt hat. Da heißt es: »Auf die Frage des Klägers erklärte der Zeuge Gaius Verres, er beabsichtige vorläufig keine Genugthuung zu verlangen, sondern sich die nötigen Schritte für ein andermal vorzubehalten.« Was hilft dir also Neros Gericht und Philodamos' Verurteilung? Du warst als Beamter mit Thätlichkeiten bedroht, und, wie es in deinem Brief an Nero heißt, die römische Nation nebst ihrer ganzen Beamtenwelt war in unerhörter Weise beschimpft worden: und doch läßt du die Sache ruhig hingehen, erklärst sogar ausdrücklich, dir die nötigen Schritte für ein andermal vorbehalten zu wollen. Wann kam denn dieses »andere Mal?« Wann bist du denn gegen die Übelthäter vorgegangen? Warum ließest du die Amtswürde schmälern, warum verrietest du so feige die Sache des römischen Volkes, warum ließest du eine dem Staat und dir gleichermaßen widerfahrene Beschimpfung hingehen? Deine Pflicht war es doch, dem Senate Meldung zu erstatten, über den » unerhörten Schimpf« Beschwerde zu führen, die Aufwiegler des Volkes mittels Konsularreskriptes vorladen zu lassen! (85) Vor kurzem berichtete Marcus Aurelius Scaurus als Quästor aus Ephesos , er wäre mit Gewalt verhindert worden, aus dem Artemistempel einen seiner Sklaven wegzuholen, der sich in dieses Asyl geflüchtet hatte; daraufhin stellt er den Antrag, man möge den Perikles von Ephesos als den Anstifter dieser Ungehörigkeit zur Rechenschaft ziehen, und sofort wurde der vornehme Mann nach Rom citiert. Wiederum sieht man an einem von Cicero als musterhaft citierten Falle, daß selbst das ordnungsmäßige Benehmen der römischen Behörden ungerecht und hart genug war, um dem Griechentum völlig den Garaus zu machen. Solcher Fälle werden noch viele begegnen; doch bedenke man immer, daß die weitaus große Mehrzahl der römischen Beamten sich eben nicht ordnungsgemäß, sondern eher in der Manier des Verres aufführte. Bei dir lag der Fall viel schlimmer: hättest du dem Senate gemeldet, wie du als Legat in Lampsakos behandelt wurdest, wie man deine Begleiter verwundete, deinen Amtsdiener erschlug, dich selber einschloß und beinahe das Haus in Brand gesteckt hätte, daß ferner dies alles auf Anstiften und unter Führung des Themistagoras und Thessalos geschah – du hättest eine gewaltige Erregung hervorgerufen, jeder Mann hätte sich in dir mit getroffen gefühlt, hätte an die Zukunft gedacht und deine persönliche Lage als eine Staatsgefahr behandelt! Denn der Name des römischen Legaten muß so hoch dastehen, daß er nicht nur vor den Gerichten der Bündner, sondern selbst vor den Waffen der Feinde völlige Sicherheit gewährt. – XXXIIII. (86) Was Verres in Lampsakos gesündigt, ist furchtbar; aber in seiner Art fast nicht minder schlimm ist das Verbrechen, von dem ihr jetzt hören sollt. In Milet stellt' er die Forderung an die Stadt, sie sollt' ihm ein Schiff zur sichereren Fahrt nach Myndos mitgeben. Sofort wird ihm ein ausgezeichneter Kreuzer aus der milesischen Flotte mit voller Ausrüstung und Bemannung überwiesen, unter dessen Schutz er denn nach Myndos reiste. Was er bei der Gelegenheit an kostbaren Stoffen in Milet zusammenstahl, wie er seine Ankunft prunkvoll feiern ließ, wie er den Stadtrat von Milet schädigte und beschimpfte, darüber ließe sich viel erzählen; aber so gewaltig es wirken, so schwer ihn diese Wahrheiten belasten würden, ich schweige jetzt davon und behalte dieses Material vollständig dem Zeugenverhöre vor. Nur was absolut nicht zu verschweigen und doch wieder nicht seiner Bedeutung gemäß darzustellen ist, sollt ihr jetzt gleich erfahren. (87) In Myndos angekommen, befahl er den Matrosen und Soldaten des milesischen Kriegsschiffes, zu Fuße nach Milet zurückzukehren; den prachtvollen Kreuzer, eines der zehn milesischen Eliteschiffe, verkaufte er an zwei in Myndos ansässige Römer Namens Lucius Magius und Lucius Fannius . Es sind dies dieselben Leute, die der Senat kürzlich für Hochverräter erklärt hat; auf jenem Fahrzeuge sind sie zu allen Feinden unseres Reiches gesegelt, vom Kap der Artemis in Spanien bis nach Sinōpe am Schwarzen Meere. Die Überreste der Mariuspartei lebten in Spanien wieder auf, und bereiteten unter des genialen Sertorius Führung dem römischen Reiche große Schwierigkeiten. Da gleichzeitig König Mithradates von Pontos (dem Land an der asiatischen Küste des Schwarzen Meeres) gegen Rom Krieg führte, so setzten sich die beiden Reichsfeinde in Korrespondenz, und die im Texte genannten Hochverräter vermittelten den Verkehr. Aber nun bitt' ich euch – wie toll treibt's dieser Mensch mit seiner Habsucht! es übersteigt allen Glauben. Also ein Schiff der römischen Reichsflotte, das dir die Stadt Milet zu deiner Begleitung gestellt hatte, wagtest du zu verkaufen! Wenn dich schon das Verbrechen selbst und das Urteil der Leute nicht stutzig machte: fiel es dir denn gar nicht ein, daß die edlen Bürger von Milet stets die Mitwisser deines nichtswürdigen Diebstahles sein würden? (88) Oder glaubtest du, weil Dolabella damals den Kapitän des gestohlenen Kriegsschiffes für seinen amtlichen Bericht an die Milesier auf deine Bitte hin zu bestrafen versuchte und den streng gesetzlich zu Protokoll genommenen Bericht aus den Stadtakten ausmerzen ließ – glaubtest du deswegen dieser Klage entronnen zu sein? XXXV. In solchen Vermutungen hast du dich gewaltig geirrt, und zwar recht häufig. Du dachtest immer – besonders zahlreich sind die Fälle in Sicilien – für deine künftige Verteidigung genügend vorgesorgt zu haben, wenn du die Aufnahme irgend eines Berichtes in die amtlichen Akten verbotest oder, falls die Aufnahme bereits erfolgt war, ihn wieder vernichten ließest. Wie weit du damit an deinem Ziele vorbeischossest, das mußtest du zwar schon beim ersten Termin aus den vielen sicilianischen Fällen erfahren, indessen kannst du es auch aus dem vorliegenden Beispiele lernen. Die Provinzialen gehorchen natürlich aufs Wort, solange der befehlende Vertreter Roms zugegen ist; sowie er aber das Land verläßt, schreiben sie nicht nur alles auf, was ihnen damals verboten war, sondern fügen den Grund hinzu, warum es ihnen verboten wurde. (89) Diese Akten existieren in Milet, und sie werden existieren, solange Milet besteht. Zehn Schiffe hatte die Stadt Milet auf Befehl des Lucius Murena aus den Zolleinnahmen für das römische Reich bauen lassen, wie ja auch die übrigen levantinischen Gemeinden je nach ihren Verhältnissen zur Reichsflotte beisteuerten. Nun trugen sie den Verlust eines dieser zehn Schiffe in ihre städtischen Akten ein; und was sie dabei als Ursache des Verlustes aufnotierten, war nicht etwa ein plötzlicher Überfall durch barbarische Flibustierhaufen, sondern die Räuberei eines römischen Verwaltungsbeamten, nicht die Unbill des Wetters, sondern das verheerende Unwetter, das sich in Gestalt des Verres über die Bundesstaaten entlud. (90) Jetzt weilen die ersten Männer von Milet als Gesandte ihrer Stadt in Rom; sie haben zwar auf den Februar des künftigen Jahres und auf den Amtsantritt der designierten Konsuln zu warten, allein sie werden die in Rede stehende Schuld erstens auf Befragen nicht verleugnen und dann überhaupt bei der Vorladung nicht verschweigen können: ihr Gewissen sowohl wie die Furcht vor den Gesetzen ihrer Heimat wird sie zwingen, über den Verbleib jenes Schnellseglers Auskunft zu erteilen, und so werden sie zeigen, daß auf ihrer Flotte, deren Bestimmung der Kampf gegen die Piraten war, Gaius Verres sich selbst als Erzpiraten bewährt hat. – XXXVI. Als Dolabellas Quästor Gaius Malleolus getötet worden war, sah Verres den Moment gekommen, wo ihm zwei Erbschaften zufielen: einmal aus der Amtsthätigkeit des Quästors – denn Dolabella berief ihn sofort als stellvertretenden Quästor an Malleolus' Stelle – und dann aus einer Vormundschaft; er war nämlich als Vormund für Malleolus' unmündigen Sohn eingesetzt worden und unternahm daher sogleich einen Feldzug gegen dessen Vermögen. (91) Malleolus war mit solch pomphafter Ausrüstung in seine Provinz gereist, daß er rein nichts zu Hause zurückließ; dann hatt' er allenthalben im Ausland große Geldgeschäfte unternommen, Kapitalien auf Zinsen ausgeliehen, auch eine Unmasse feinen Silbergerätes mit sich geführt (in diesem Punkte krankhafter Habgier war er nämlich Verres' würdiger Kamerad): in seinem Nachlasse fand man schwere Mengen Silber und ein reiches Personal an Kunsthandwerkern, Lustknaben und sonstigen Sklaven. Verres nahm von dem Silberzeug in Beschlag was ihm gefiel, kommandierte die Sklaven, soviel er ihrer brauchen konnte, in sein Haus, ließ die Vorräte an Wein und anderen im Orient leicht zu beschaffenden Dingen aus Malleolus' Hinterlassenschaft mit auf den Weg nehmen, alles übrige verkaufen und das Geld einziehen. (92) Der Erlös belief sich notorisch auf zwei und eine halbe Million Sesterzen; aber keine Spur davon gelangte an die Witwe oder den Sohn oder dessen Rechtsbeistand: Verres kehrte nach Rom zurück, behielt die Künstler und Sklaven des Mündels in seinem Hause, die gelehrten und amüsanten Gesellschafter in seiner beständigen Umgebung und erklärte sie für sein Eigentum, das er rechtlich durch Kauf erworben hätte. Wiederholt stellten Mutter und Großmutter des Knaben die Forderung an Verres, wenn er das Geld nicht herausgeben und eine Abrechnung nicht vorlegen wollte, so sollt' er wenigstens sagen, wieviel Geld er sich von Malleolus angeeignet hätte; auf anhaltendes Drängen erklärt er endlich einmal: »eine Million Sesterzen.« Darauf radierte er die unterste Zeile auf der letzten Seite des Rechnungsbuches aus (was schon unerlaubt ist) und schrieb auf der ausradierten Stelle sechsmalhunderttausend Sesterzen dem Sklaven Chrysogonos zur Last und dem Mündel Malleolus gut. Wie es kam, daß aus der Million eine 600 000 wurde, daß die Zahl 600 000 genau ebenso stimmte wie damals der Rest von 600 000 Sesterzen aus der Kriegskasse des Konsuls Gnaeus Carbo; wieso sie dem Sklaven Chrysogonos angerechnet wurden, warum dieser Posten ganz am Ende und auf einer ausradierten Stelle steht – darüber werdet ihr euch selber eine Vorstellung bilden. (93) Dabei wurden von den eingetragenen 600 000 Sesterzen 50 000 nicht ausbezahlt; das höhere Personal wurde teils erst nach der Versetzung des Verres in den Anklagezustand abgeliefert, teils wird es noch heute seinem rechtmäßigen Besitzer vorenthalten, ebenso das ganze Unterpersonal und das übrige Mobiliarvermögen. XXXVII. So sieht die herrliche Vormundschaft des Verres aus. Das ist der Mann, dem man seine Kinder anvertrauen kann, oder das Andenken eines verstorbenen Kameraden oder die Achtung vor dem Urteil der Lebenden! Ganz Kleinasien stand dir zur Verfügung, daß du es nach Herzenslust aussaugen konntest, ganz Pamphylien stand dir für deine Raubzüge offen, aber du hast dich mit diesen fetten Pfründen nicht begnügt, du mußtest noch die Pflicht des Vormundes verletzen und dich an dem unmündigen Sohne deines Kameraden vergreifen! Jetzt sind es nicht Sicilianer, die dich zu Falle bringen, nicht »Bauern«, wie du die Leute zu nennen liebst, die durch deine Amtsbefehle und Erlasse zur grenzenlosen Erbitterung gegen dich getrieben wurden; nein, Malleolus wird von mir vorgeführt mit seiner Mutter und Großmutter, die unter Thränen das jämmerliche Geschick des von dir aus seinem väterlichen Erbe verstoßenen Knaben berichten. (94) Worauf wartest du noch? etwa daß Gaius Malleolus selbst von den Toten auferstehe und von dir einfordere, was du dem Kameraden, dem Mündel, dem Knaben schuldetest? Denk an ihn, du Geizhals, du schmutziger Geselle, stelle dir vor, er schaute uns zu: gieb dem Sohne deines Kameraden wieder, was du ihm gestohlen – oder wenigstens so viel, wie du eingestanden hast! Warum zwingst du den armen Knaben, zum erstenmal seine Stimme hier auf dem Markte zu Jammer und Klage zu erheben? warum zwingst du die Witwe und ihre bejahrte Mutter, ja schließlich die ganze Familie deines toten Genossen zum Zeugnisse wider dich? warum zwingst du die edlen zurückhaltenden Damen, gegen ihre Neigung und Gewohnheit in einer Zusammenkunft von vielen Männern zu erscheinen? – Bitte die sämtlichen hierher gehörigen Zeugnisse vorzulesen. [Verlesung des Zeugnisses der Mutter und Großmutter des jungen Malleolus.] – XXXVIII. (95) Wie Verres dann als stellvertretender Quästor die Gemeinde Milyas peinigte, wie er Lykien, Pamphylien, Pisidien und ganz Phrygien durch Getreidelieferungen und Taxationen mit Hilfe seines später in Sicilien so ausgiebig verwendeten, damals aber frisch erfundenen Systems zu Grunde richtete, das brauch' ich nicht mit Worten zu beschreiben; nur so viel müßt ihr gleich erfahren: er legte den Gemeinden die verschiedensten Lieferungen an Natural- und Manufakturerzeugnissen auf, als da sind Getreide, Leder, Haarteppiche, Säcke u. a. m. Dann erklärt er die Objekte nicht annehmen zu wollen, sondern ihren Wert in barem Gelde verlangen zu müssen; und allein die auf diese Weise von ihm eingetriebenen Posten beliefen sich nach Ausweis der Akten im Prozeß Dolabella auf drei Millionen Sesterzen. Zu all' diesem Unfug hatt' er zwar die Autorisation Dolabellas, indessen war es doch ausschließlich sein Werk. (96) Mit einem dieser Posten will ich mich für diesmal begnügen; ich könnte ihrer viele anführen. Bitte vorzulesen. [Vorlesung aus den Akten über den Schadenersatz seitens des Prätors Gnaeus Dolabella für eingezogene Lieferungsgelder: »Da er die Gemeinde von Milyas« u. s. w.] Daß du diese Lieferungen anbefohlen und abgeschätzt, daß du dir das Geld hast auszahlen lassen, das erklär' ich mit aller Bestimmtheit; und ich bringe die Beweise dafür, daß du mit derselben rohen Gewaltthätigkeit überall hohe Summen erpreßtest: wie eine mörderische Epidemie oder wie ein verheerendes Unwetter rastest du durch alle Teile der Provinz. (97) Als daher Marcus Scaurus die Klage wegen unredlicher Amtsführung gegen Dolabella erhob, da hielt er vor allem den Verres in seiner Gewalt. Der Kläger, ein noch junger Mann, hatte bei den Voruntersuchungen die zahllosen Betrügereien des Verres entdeckt und verfuhr nun mit einer Schlauheit, die dem Erfahrensten Ehre gemacht hätte: er zeigte dem Verres einen ganzen Stoß von Nachweisen über seine Verbrechen; davon übertrug er, soviel ihm beliebte, auf Dolabella; Verres mußte dafür als Zeuge auftreten und sagte wirklich alles aus, womit er dem Ankläger zu dienen glaubte. – Hätte ich Zeugen dieser Sorte, d. h. Leute die an Verres' Räubereien mit beteiligt waren, hier verwenden wollen, ich hätte über eine ganze Masse verfügt; die Menschen versprachen mir, nur um sich die Gefahr des Prozesses und die Gemeinsamkeit mit dem Räuber vom Halse zu schaffen, sie wollten alles übernehmen, was ich ihnen zumuten würde. (98) Von dieser Ergebenheit hab' ich jedoch keinen Gebrauch gemacht; alle ohne Ausnahme wies ich zurück; in meinem Lager ist nicht nur für Verräter, sondern auch für Überläufer kein Platz. Vielleicht erwirbt man sich einen bedeutenderen Ruf als Ankläger, wenn man die genannten Mittelchen in Anwendung bringt; das ist wohl möglich; indessen an meiner Person möcht' ich eben vor allen Dingen den Verteidiger, nicht den Kläger anerkannt wissen. – Verres wagte es nicht, seine Kasseninventare an die Oberrechnungskammer abzuliefern, ehe Dolabella verurteilt war; er setzte beim Senat eine Vertagung des dafür angesetzten Termines durch, weil seine Bücher angeblich von Dolabellas Anklägern versiegelt waren und es ihm daher unmöglich gewesen wäre sie vollständig zu kopieren. Er ist der einzige Mensch, der niemals Kassenberichte an die Oberrechnungskammer abliefert. XXXVIIII. Ihr habt ja selbst die Proben seiner Rechnungsablage vernommen: erst über seine Quästur: sie bestand in drei Zeilen; dann über seine Legation: sie kam erst nach erfolgter Verurteilung und Vertreibung desjenigen Mannes, der sie hätte anfechten können; endlich die über seine Prätur, die er nach Senatsreglement sogleich hätte leisten müssen – die hat er bis auf den heutigen Tag noch nicht vorgelegt. (99) Er behauptete dazu das Erscheinen seines Quästors im Senat abwarten zu müssen; als ob nicht ganz ebenso gut der Prätor ohne den Quästor Rechnung ablegen könnte wie der Quästor ohne den Prätor: letztes war ja z. B. bei dir der Fall, Hortensius , und ist überhaupt ganz allgemein üblich. Er berief sich aber dafür auf den Präcedenzfall des Dolabella; der wartete auch erst seinen Quästor ab, eben den Verres. Der Senat ließ sich mehr durch die Vorbedeutung als durch die Gründe imponieren und sagte »ja«. Nun sind aber die Quästoren schon längst erschienen; wo bleibt deine Rechnungsablage? – Was den gegenwärtig in Rede stehenden Fall betrifft, so gehören diesem Auswurfe von einer Legats- und Quästorenamtsführung so manche Posten an, die notwendig dem Dolabella angerechnet wurden. Hier steht es ja in der gerichtlich aufgestellten »Liste des von dem ehemaligen Prätor und stellvertretenden Prätor Dolabella zu leistenden Kostenersatzes« : (100) Dolabella notiert als von Verres empfangen weniger als Verres für Zahlung an Dolabella: Differenz fünfhundertundfünfunddreißigtausend Sesterzen; dann steht bei Dolabella eine größere Summe an Verres gezahlt als sie in Verres' Büchern zu finden ist: Differenz zweihundertundzweiunddreißigtausend Sesterzen; ferner für taxierte Getreidelieferungen ergiebt sich eine Differenz von einer Million und achtmalhunderttausend Sesterzen: alles steht in deinen Büchern, du sittenreiner Mensch, ganz anders. Daher sind jene überschüssigen Summen geflossen, die wir ohne jede Führung doch schließlich in irgend einem Winkelchen aufspüren; daher die zahlreichen Posten bei der Firma Quintus und Gnaeus Curtius Postumus , von denen bei dir keine Spur in den Büchern zu finden; daher die vier Millionen, die, wie ich durch Zeugen nachweisen werde, in Athen an Publius Tadius gezahlt wurden; daher der offene Kauf des Prätorenamtes – oder ist es am Ende gar zweifelhaft, wie dieser Mensch Prätor wurde? (101) Er war ja der Mann danach! Er hatte ja soviel Eifer entfaltet oder dem Staate Dienste geleistet oder den hervorragenden Ruf der Ordnungsliebe erworben oder wenigstens, wozu gewiß nicht viel gehört, ruhige Ausdauer bewiesen – er, der vor seiner Quästur nur mit Buhler- und Kupplergesindel verkehrte, der dann seine Quästur in der euch bekannten Weise verwaltete, der sich in Rom nach Ablauf jener schandbaren Quästur kaum drei Tage lang aufhielt, dann in den Provinzen keinen Augenblick in Vergessenheit geriet, sondern unablässig in aller Munde lebte, als Ausbund des Verbrechens nämlich: er gelangte, nach Rom zurückgekehrt, natürlich umsonst in den Besitz der Prätorenwürde!! Um einer Anklage vorzubeugen, ließ er die Zahlungen auf Umwegen leisten. Wem das Geld ausbezahlt wurde, das ist für mich, und ich denke auch für die Sache, ganz gleichgültig; daß es für Wahlzwecke ausgegeben wurde, stand damals unter dem frischen Eindrucke der Vorgänge bald allgemein fest. (102) Thörichter Mensch! Du wolltest deine Verrechnungen so einrichten, daß du dem Vorwurf überschüssiger, d. h. in ihrer Herkunft unmotivierter Geldbestände entgingest; nun dachtest du allem Verdacht auszuweichen, wenn du die an gewisse Personen geleisteten Zahlungen nicht aufschriebest, also in deinen Büchern den Posten gar nicht ansetztest. Wie dumm ist das! denn die beiden Curtius haben doch auch ein Rechnungsbuch, und bei ihnen stehen alle jene Zahlungen als empfangen. Was half dir also die Unterdrückung der Posten? glaubtest du dich vor Gericht bloß auf deine eigenen Rechnungsbücher berufen zu können? XXXX. (103) Indessen wir wollen allmählich zu seiner herrlichen Verwaltung der Prätur übergehen, zu jenen Klagepunkten, die den meisten Anwesenden bekannter sind als mir, der ich doch mit bestimmter Vorbereitung zum Plaidoyer gekommen bin; ich bezweifle keinen Augenblick, daß ich hierbei dem Vorwurfe der Flüchtigkeit, d. h. der Unvollständigkeit, beim besten Willen nicht entgehen kann. Denn viele werden sagen: »er hat ja gar nicht von dem und dem Skandale gesprochen, den ich selbst miterlebt habe« oder »er hat ja die Fälle mit mir und meinem Freunde, wo ich die Verbrechen aus nächster Nähe mit ansehen mußte, gar nicht erwähnt« oder ähnlich. Alle Leute, die Verres' Verbrechen kennen, mit anderen Worten die gesamte Einwohnerschaft Roms, bitt' ich aufs dringendste um Entschuldigung; ich versichere, daß es nicht aus Flüchtigkeit geschieht, wenn ich sehr vieles auslasse, sondern einiges will ich ausschließlich dem Zeugenverhör aufbehalten wissen, und vieles muß ich notwendig übergehen, weil die Zeit nicht ausreichen, die Rede sich ins Unendliche verlängern würde. Ich muß aber anderseits, wenn auch ungern, eingestehen: da Verres keine Minute verstreichen ließ, ohne ein Verbrechen zu begehen, so war der Versuch, von allen, wirklich allen seinen Sünden Kenntnis zu nehmen, mir schließlich unausführbar. So möget ihr denn eure Ansprüche bis zu einem gewissen Grad einschränken; ihr sollt von den Klagepunkten, die seine Prätur betreffen, und zwar auf den beiden Hauptgebieten der Rechtspflege und der Sorge für die öffentlichen Bauten nur die wichtigsten zu hören bekommen. Sie passen so recht für einen Angeklagten, dem man Kleinigkeiten oder Mittelmäßigkeiten gar nicht mehr vorwerfen darf. (104) Denn nachdem er glücklich zum Prätor gewählt worden war, erhob er sich zur feierlichen Handlung vom Lager der Chelīdon Sie brauchte nicht näher charakterisiert zu werden, selbst wenn sie nicht mehr stadtbekannt war; an sich bedeutet zwar »Chelidon« im Griechischen nichts als »Schwalbe«, aber in Rom wußte jedermann, welche Sorte von Damen solche Namen zu tragen pflegte. Turgenjew sagt im analogen Falle »Kolibri«. und erhielt durchs Los den Verwaltungsbezirk Rom ; das geschah wahrlich mehr im Sinne des Verres und der Chelidon als im Sinne Roms. Wie er seine Amtstätigkeit daselbst gleich mit einem Erlaß in betreff der Rechtspflege eröffnete, das sollt ihr jetzt erfahren. XXXXI. Als noch Gaius Sacerdos Prätor war, starb ein gewisser Publius Annius Asellus . Dieser hatte eine einzige Tochter, und da er nicht eingeschätzt worden war, so that er, was natürlich ist und durch kein Gesetz verhindert wird: er setzte seine Tochter zur Erbin seines Vermögens ein. Die Tochter hatte ihr Erbe anzutreten. Alles stand auf ihrer Seite: die Gerechtigkeit des Gesetzes, der Wille des Vaters, die Erlasse der früheren Prätoren und speziell die zu Recht bestehenden Bräuche jener Zeit, in der das Ableben des Asellus erfolgt war. (105) Da wurde Verres zum Prätor gewählt; und ihm kam bald ein Gedanke – vielleicht auf fremde Anregung oder direkten Wink, vielleicht aber kam er mit seinem feinen Spürtalent für solche Dinge ganz ohne Führer und Ratgeber von selbst auf diese Niederträchtigkeit; übrigens kann mir das gleichgültig sein, uns geht hier nur sein tolldreistes Vorgehen an. Er läßt sich also einen Verwandten des Verstorbenen, Namens Lucius Annius kommen, der nach der Tochter eingesetzt war (daß etwa umgekehrt Annius sich zuerst an ihn gewandt hätte, lass' ich mir nicht einreden) und sagt ihm, er könne ihm mittels Prätorenediktes die ganze Erbschaft zufließen lassen; er setzt ihm das Nähere auseinander, kurz, zeigt ihm, was sich thun ließe. Annius fand die Sache gut, Verres die Gelegenheit, ein Geschäft zu machen, ebenfalls. An Dreistigkeit läßt er's ja für gewöhnlich nicht fehlen, aber diesmal legte er die Sache doch erst der Witwe des Erblassers vor: er hätte lieber Geld dafür genommen, daß er ein unerhörtes Edikt nicht erließ, als daß er dieses wirklich schamlose, unmenschliche Edikt zwischen den Verstorbenen und die Ausführung seines letzten Willens stellte. (106) Hätten die Vormünder des Mädchens auf dessen Namen hin dem Prätor Geld gegeben, namentlich recht fette Summen, so wäre wohl alles glatt abgelaufen; aber sie konnten doch nicht recht sehen, wie sie mit ihm verrechnen sollten, waren übrigens auch nicht sicher ihn ohne eigene Gefahr zu bestechen; überdies trauten sie ihm eine solche Schändlichkeit nicht zu. Kurz, man schlug es ihnen zwar häufig vor, aber sie ließen sich nicht darauf ein. So erließ denn Verres sein Edikt zu Gunsten des Menschen, dem er die Erbschaft schenken wollte; von der Gerechtigkeit dieses Erlasses, der das Waisenkind um sein väterliches Vermögen brachte, möget ihr euch einen Begriff machen. Da heißt es: »In Anbetracht, daß ich das Gesetz des Voconius« u. s. w. [Vorlesung aus Verres' Edikt.] Wer hätte je von Verres einen Angriff gegen die Frauen erwartet? hat er vielleicht deswegen etwas gegen die Frauen gethan, weil es nicht den Eindruck erwecken sollte, als wäre der ganze Erlaß von einer Laune der Chelidon diktiert? – Er behauptet der menschlichen Habgier steuern zu wollen. Wer war wohl dazu am meisten berechtigt? wer war denn in unserer oder überhaupt in irgend welcher Generation soweit von aller Habgier entfernt? – Bitte, noch etwas weiter in der Vorlesung dieses köstlichen Erlasses; mich amüsiert der Mensch mit seiner Würde und seiner Rechtskenntnis; ja, ja, er versteht zu imponieren. »Wer nach der Einschätzung durch die Censoren Aulus Postumius und Quintus Fulvius jemals – – einsetzt oder eingesetzt hat.« (107) »Einsetzt oder eingesetzt hat,« hat man je von solch einem Regierungserlasse gehört? Wer hat je gerichtliche Bestimmungen gegen einen Vorgang erlassen, für den man weder vor Erlaß des Ediktes Vorkehrungen treffen noch nachher verantwortlich gemacht werden kann? – XXXXII. Das Recht, die Gesetze und alle maßgebenden Personen, die man in diesem Falle befragte, erklärten, daß Publius Annius ein Testament gemacht hatte, das gegen keinen Grundsatz der Pflicht, des Anstandes oder der Rücksicht verstieß. Aber hätte er auch selbst dagegen verstoßen, so hätte doch nach seinem Tode kein neuer Rechtssatz gegen seinen letzten Willen erlassen werden dürfen. Offenbar reizte dich die Voconiusbill . Du wärest in Voconius' Spuren gewandelt! Sein Gesetz brachte kein Mädchen und keine Frau um ihre Erbschaft, sondern bestimmte für die Zukunft, daß, wer nach der Zeit jener Censoren abgeschätzt wäre, keine Mädchen und Frauen mehr zu Erben einsetzen sollte. (108) In der Voconiusbill steht nichts von »einsetzt oder eingesetzt hat,« und überhaupt kein Gesetz hat rückwirkende Kraft, außer bei gemeinen Verbrechen von solcher Scheußlichkeit, daß auch ohne die Existenz bestimmter Gesetze ihre Unterdrückung eine Notwendigkeit ist. Ja, selbst innerhalb dieser Kategorie sehen wir vielfach, daß den Gesetzen eine rückwirkende Kraft nicht verliehen ist; die Corneliusbill , betreffend die Testamente, das Münzgesetz und verschiedene andere bezeigen, daß man dem Volke nicht neue Rechtssätze beschert, sondern nur die Untersuchung über gewisse, stets als Verbrechen aufgefaßte Handlungen von einer bestimmten Zeit an vor das Volk bringt. (109) Aber das sind alles Kriminalfälle ; wer im Civilrecht eine Neuerung einführt, läßt doch natürlicherweise alles Vergangene vergangen sein! Zeige sie mir doch her, die Gesetze des Atinius , des Furius , des Fusius , ja auch gerade das des Voconius , überhaupt alle Paragraphen des Civilrechtes: überall wirst du die Bestimmung finden, daß der fragliche Rechtssatz »von nun an« für die Nation zur Anwendung gebracht werden soll. Wer einem Prätorenerlaß schon sehr viel Ehre erweisen will, der sagt: »ein Prätorenerlaß ist ein Gesetz mit Gültigkeit für ein Jahr;« und du willst für deinen Erlaß größere Macht beanspruchen als für ein Gesetz. Der erste Januar bedeutet für die Gültigkeit eines Prätorenerlasses das Ende; folglich beginnt die Gültigkeit eines solchen Erlasses doch wohl ebenfalls am ersten Januar! Wohin sollten wir denn sonst auch kommen? Nächstes Jahr haben wir einen neuen Prätor, und in sein Amtsjahr darf ein jetzt gültiger Erlaß nicht hinüberwirken; voriges Jahr hatten wir einen anderen Prätor, und in dessen Amtsjahr darf er es? – (110) Hättest du übrigens dein Edikt wirklich um des Rechtes und nicht vielmehr um eines einzelnen Menschen willen erlassen, du hättest es mit mehr Vorsicht aufgesetzt. XXXXIII. Du schreibst: »Wer – – eine Person weiblichen Geschlechtes zum Erben einsetzt oder eingesetzt hat –« Wie, wenn er nun jemand mehr vermacht hat als an den oder die rechtmäßigen Erben gelangt? Das ist nach der Voconiusbill jedem, der nicht abgeschätzt wurde, erlaubt; warum sorgst du also nicht für diesen Fall, der mit den anderen eng zusammen gehört? Weil du deine Worte nicht für das allgemeine, sondern für einen ganz bestimmten vereinzelten Fall gewählt hast, woraus man mit Leichtigkeit ersehen kann, daß dich nicht juridische, sondern finanzielle Absichten bestimmten. Hättest du es nun für die Zukunft erlassen, so wär' es zwar immerhin bösartig, aber in seinen Folgen doch nicht gar zu niederträchtig; man könnt' es tadeln, aber es würde vor Gericht nicht wirken, denn niemand würd' es darauf ankommen lassen. Dagegen jetzt, wie du es eingerichtet hast, merkt jeder, daß dein Erlaß nicht für das Volk geschrieben wurde, sondern für die Nebenerben des Publius Annius. (111) So hat sich denn auch trotz der vielen Worte und der bezahlten Vorrede, mit der du deinen Erlaß ausschmücktest, später kein einziger Prätor gefunden, der ihn erneuert hätte. Und nicht nur dies, sondern es hat kein Mensch auch nur befürchtet, daß der Erlaß erneuert werden könnte. Denn nach Ablauf deiner Amtsdauer ist der Fall häufig vorgekommen; erst kürzlich hat eine wohlhabende Frau Namens Annaea in Übereinstimmung mit ihren zahlreichen Verwandten auf Grund der Thatsache, daß sie nicht abgeschätzt war, ihre Tochter, testamentarisch zur Haupterbin eingesetzt. – Schon dies ist ein schweres Zeugnis der öffentlichen Meinung über Verres' ganz außerordentliche Unehrlichkeit, daß kein Mensch die Erneuerung eines von ihm eingeführten Erlasses auch nur für möglich hielt; es findet sich eben sonst kein solcher Mensch, du bist der einzige, der, nicht zufrieden die Testamente der Lebenden hindernd zu beeinflussen, selbst die der Toten zerreißen und vernichten muß. (112) Du selbst hast aus dem Erlasse für Sicilien die betreffende Bestimmung gestrichen; du wolltest, wenn etwa so ein Fall vorkäme, schleunigst nach den »Bestimmungen für die Reichshauptstadt« entscheiden. Das Verteidigungsmittel, das du dir für später offen hieltest, verfängt schon deshalb nicht, weil du deine eigene Autorität durch deinen Provinzialerlaß bekämpftest. XXXXIIII. Wie bös und unwürdig Verres in diesem Falle gehandelt hat, das empfind' ich so recht, der ich selbst eine zärtlich geliebte Tochter habe; und ich bin fest überzeugt, daß jeder von euch, der sich in gleicher Lage befindet, dies Gefühl mit mir teilen wird. Wo hätte uns die Natur etwas so liebes, so herzinnig erfreuendes beschert wie unsere Töchter? sind sie nicht mehr als irgend etwas in dieser Welt all unserer hingebendsten Fürsorge wert? (113) Und du, unbarmherziger Mensch, warum hast du dich so schwer an dem toten Publius Annius versündigt? warum hast du seinen Manen diesen brennenden Schmerz angethan, die Kinder um die Habe ihres Vaters zu bringen? ihnen einen Besitz zu entreißen, der ihnen nach des Vaters Willen wie nach Recht und Gesetz zukam, und diesen Besitz irgend einem beliebigen andern zu schenken? Wir teilen bei unseren Lebzeiten unsere Güter an bestimmte Personen aus, und wenn wir tot sind, soll ihnen ein Prätor alles wegnehmen dürfen?; – Er sagt: »Ich will ihnen weder die Erhebung eines Anspruches noch den Besitz gestatten.« So willst du also dem Waisenkinde die Toga mit dem Purpurstreif entreißen, willst ihm den Schmuck vom Leibe zerren, den ihm das Glück und die freie Geburt verlieh? Da sollen wir uns noch wundern, wenn in Lampsakos die Leute gegen den Menschen die Waffen ergriffen, oder wenn er beim Abschied von seiner Provinz sich heimlich wie ein Flüchtling aus Syrakus davon machte! Würden wir fremdes Leid ebenso schwer empfinden, wie die eigene Kränkung, wahrlich, von Verres wäre keine Spur auf dem Markte zurückgeblieben. (114) Ein Vater will seine Tochter beschenken, und du verhinderst ihn; die Gesetze gestatten es, aber du stellst dich dazwischen! Ein Mensch verfügt über sein Vermögen in streng rechtlicher Weise; was kann man ihm da vorwerfen? hoffentlich nichts. Dennoch dies zugegeben: verhindere ihn, wenn du kannst, wenn man dich anhört, wenn man sich alles von dir gefallen läßt. Du willst den Toten ihren letzten Willen, den Lebendigen ihren Besitz, der ganzen Menschheit ihr Recht rauben? Die Nation hätte dich längst mit eigner Hand bestraft, wenn sie dich nicht für die gegenwärtige Gerichtsverhandlung aufgespart hätte. Solange ein Prätorenrecht besteht, ist immer folgender Rechtssatz zur Anwendung gekommen: Wenn bei einer Erbschaftsstreitigkeit kein geschriebenes Testament vorgelegt wird, so wird zu Gunsten der nächstberechtigten Erben je nach dem Grad ihrer Berechtigung über den Nachlaß verfügt, als ob der Erblasser ohne Testament verstorben wäre. Warum dieser Grundsatz so höchst gerecht ist, ließe sich leicht darlegen; aber die Sache ist uns ja so geläufig, daß es genügt darauf hinzuweisen, daß früher alle danach Recht gesprochen haben – diese Bestimmung ist eben seit alten Zeiten in Gebrauch und aufs beste überliefert. XXXXV. (115) Aber so alt die Sache ist, Verres mußte etwas Neues befehlen; hört euch das an, und dann gebet ihm die jungen Leute, die Civilrecht studieren wollen, in die Lehre. Sein Geist ist ebenso bewundernswert wie seine Klugheit. Ein gewisser Minucius starb, bevor Verres zum Prätor gewählt wurde; ein Testament fand sich nicht, folglich gehörte die Erbschaft rechtlich der Familie Minucius. Hätte Verres den Gesetzesparagraphen angewendet, den alle Prätoren vor und nach ihm befolgten, so wäre der Nachlaß an die Familie Minucius überwiesen worden; käme jemand und sagte: »wenn der verstorbene ein Testament gemacht hätte, so hätte er mich zum Erben eingesetzt« – in diesem Falle sollte er auf dem Wege der Civilklage gegen die Erbschaft vorgehen oder je nach Umständen eine Gerichtswette vorschlagen und so seine Ansprüche geltend machen. Ich denke, das ist klar; seit der Ahnen Zeit bis auf unsre Tage ist dieser Rechtssatz immer befolgt worden. Nun sehet, wie ihn Verres verbesserte. (116) Er setzt einen Erlaß auf, aus dessen Wortlaut jedermann ersehen kann, daß er um eines einzigen Menschen willen geschrieben wurde, es fehlte nur noch, daß der Name des Betreffenden genannt wurde; der ganze Fall wird hererzählt, aber Recht und Herkommen, Billigkeit und Gesetzesparagraphen werden mit Füßen getreten. [Vorlesung aus dem Erlasse für die Hauptstadt: Wenn über eine Erbschaft Meinungsverschiedenheiten entstehen – – wenn der Besitzer eine Gerichtswette nicht vorschlägt  –] Woher weiß nun der Prätor, wer der rechtmäßige Besitzer ist? Muß dies nicht zu allererst untersucht werden? – Vortrefflich: also, weil jemand der Besitzer ist, vertreibst du ihn nicht aus dem Besitz; wenn er aber nicht der Besitzer wäre, dann würde er den Nachlaß nicht erhalten? Für diesen Fall triffst du nämlich gar keine Anordnung, du sorgst überhaupt nur für den einzigen Fall, für den du bezahlt worden warst. (117) Es ist ja lächerlich: »Wenn über eine Erbschaft Meinungsverschiedenheiten entstehen und mir ein geschriebenes Testament mit nicht weniger als der gesetzlich vorgeschriebenen Anzahl von Siegeln vorgelegt wird, so werde ich über den Nachlaß nach dem Wortlaute des Testamentes verfügen.« So ist es herkömmlich; nun muß es weiter gehn: »Wenn aber kein geschriebenes Testament vorgelegt wird« – Und was sagt dazu Verres? Er würde den Nachlaß demjenigen geben, der sich für den Erben erklärt. Was kommt also darauf an, ob ein Testament vorgelegt wird oder nicht! Bringt einer das Testament an und es hat ein Siegel weniger als das Gesetz vorschreibt, so giebst du dem Menschen seinen Besitz nicht ; und wenn er überhaupt kein Testament anbringt, so willst du ihm den Nachlaß geben? – Hier brauch' ich nicht erst zu sagen, daß so ein Erlaß nicht zum zweitenmal vorgekommen ist; es wäre wohl ein großes Wunder, wenn kein Prätor mit Verres Ähnlichkeit haben wollte. Er selbst hat diesen Satz in seiner Verordnung für die Provinz Sicilien nicht (er hatte nämlich seinen Sündenlohn bereits eingestrichen), gerade wie er in dem vorher behandelten »Erlasse für Sicilien, betreffend die Überweisung von Erbschaften« dieselbe Anordnung traf wie alle Prätoren für Rom – außer ihm. [Vorlesung aus der »Verordnung für Sicilien«: »Wenn über eine Erbschaft Meinungsverschiedenheiten entstehen« u. s. w.] XXXXVI. (118) Nun bitt' ich euch um alles in der Welt: was soll man von diesem Menschen sagen! Zum zweitenmal richt' ich, wie vorher bei dem Fall Annius wegen der Erbschaften von Frauen, so jetzt wegen der Überweisung von Nachlassen, die Frage an dich: warum hast du jene Paragraphen nicht in die Verordnung für die Provinz mit hinübergenommen? Hieltest du die Bewohner der Provinz eher einer vernünftigen Justiz für würdig als uns, oder ist für Rom etwas anderes recht und billig als für Sicilien? Keineswegs darf man sich hier darauf berufen, daß für die Provinzen viele Verordnungen anders getroffen werden müssen als für Rom; wenigstens gilt dies nicht von Nachlaßüberweisungen und Frauenerbschaften. Das ergiebt sich schon daraus, daß auf beiden Gebieten nicht nur die übrigen Prätoren, sondern du selbst buchstäblich genau mit denselben Worten den Erlaß formuliertest wie es in Rom zu geschehen pflegt. Was du in Rom gegen bare Bezahlung zu deiner größten Schande verordnetest, das und nur das hast du, um nicht umsonst deinen Ruf bei den Provinzialen zu ruinieren, in Sicilien aus dem Erlasse gestrichen. (119) Die Verordnung zu gunsten der Leute, die von dieser Rechtsprechung ihren materiellen Profit erwarteten, setzte Verres in der Zeit auf, wo er schon zum Prätor gewählt war, sein Amt aber noch nicht angetreten hatte. Sobald er jedoch im Amte saß, setzt' er andere Mienen auf: gar häufig verfügt' er ohne alle Scheu gegen seinen eigenen Erlaß. Lucius Piso hat viele Aktenbündel mit der Beschreibung solcher Fälle ausgefüllt, wo er einschreiten mußte, weil Verres eine Entscheidung getroffen, die seinem eigenen Erlasse widersprach; ich hoffe, ihr habt es nicht vergessen, welche Menschenmenge und welcher Stand sich damals, als Verres Prätor war, regelmäßig bei Piso einzufinden pflegte. Hätte Verres nicht den Piso als Kollegen neben sich gehabt, er wäre auf dem Markte gesteinigt worden. So erschienen seine Verbrechen in etwas milderem Lichte, weil Pisos gerechte und kluge Art dem Publikum eine jederzeit offene Zufluchtsstätte bot, zu der man sich ohne Mühe, ohne Schwierigkeiten, ohne kosten, ja auch ohne Rechtsanwalt retten konnte. (120) Habet doch die Güte, meine Herren, und rufet euch nur einmal jene Scenen schamloser Willkür ins Gedächtnis zurück, wie seine Verfügungen jeden Augenblick anders lauteten, wie man um sie schacherte und feilschte, wie es leer war bei allen sonst zu Rate gezogenen Kennern des Civilrechtes, dagegen gepfropft voll im Hause – der Chelidon : von diesem Frauenzimmer ging man zu Verres, flüsterte ihm allerlei ins Ohr, und siehe! bald rief er die Leute, deren Rechtshandel er bereits geschlichtet hatte, zurück und änderte seinen Entscheid, bald trug er jemand mit größter Unverfrorenheit genau das Gegenteil davon als Entscheid vor, was er kurz zuvor einem anderen verkündet hatte. (121) Da kamen jene Fälle vor, wo Menschen in ihrem Schmerze sogar humoristisch wurden: ihr habt ja oft den Witz gehört, man dürfe sich nicht wundern, wenn das »Eberrecht« so bestialisch sei; andere waren noch frostiger, aber in ihrer Wut kamen sie einem komisch vor, wenn sie den Priester Der Leser wird sich des braven Prätors Gaius Sacerdos erinnern; »sacerdos« heißt »der Priester«, und der Priester hatte die Opferhandlungen zu vollziehen oder zu leiten. verwünschten, der so einen scheußlichen Eber am Leben gelassen. Ich würde dies alles nicht erwähnen (es ist nämlich nicht gerade sehr witzig, und übrigens gehören Witze wahrlich nicht an diesen ernsten Ort), wenn ich euch nicht die Thatsache in Erinnerung bringen wollte, daß Verres' Nichtswürdigkeit stadtbekannt und beim niederen Volke sprichwörtlich geworden war. XXXXVII. (122) Wie hat er sich nicht an unserem Stadtvolke versündigt! Man weiß nicht, soll man erst von seinem Hochmut oder von seiner Grausamkeit sprechen? Die Grausamkeit ist denn doch das furchtbarere Laster. Da seht die Leute: sollten sie vergessen haben, wie er auf das Volk in den Straßen mit Ruten loshauen ließ? Den Fall hat nachher ein Volkstribun in einer Versammlung zur Sprache gebracht, wobei er einen auf Verres' Befehl Gepeitschten der Versammlung vorzeigen ließ; über die näheren Umstände bring' ich euch später das Beweismaterial. (123) Vollends sein frevelhafter Übermut ist allbekannt. Stets pflegt' er die Bedürftigen zu bedrücken, zu kränken, in ihren Rechten zu schädigen. Ein gewisser Publius Trebonius hatte mehrere brave, ehrliche Leute zu Erben eingesetzt, darunter einen seiner Freigelassenen. Nun hatt' er einen Bruder Namens Aulus Trebonius , der einst von Sulla in die Acht erklärt worden war. Um diesem die Existenz zu garantieren, bestimmt' er, seine Erben sollten sich eidlich verpflichten, jeder von seinem Erbteil nicht weniger als die Hälfte an jenen Aulus Trebonius gelangen zu lassen. Der Freigelassene leistet den Eid; die übrigen Erben gehen zu Verres und setzen ihm auseinander, daß sie nicht verpflichtet sind, durch Eidschwur jene Zahlung zu übernehmen: denn sie würden ja damit gegen das Gesetz Sullas verstoßen, welches die Unterstützung eines Geächteten verbietet. Sie setzen ihren Willen durch: Verres erläßt ihnen den Eid und gestattet ihnen den Nachlaß anzutreten. – Hierüber verlier' ich weiter kein Wort; es wäre ja unbillig zu verlangen, daß einem geächteten, notleidenden Menschen etwas vom Vermögen seines verstorbenen Bruders abgegeben würde! Aber der Freigelassene faßte die Sache anders auf: er glaubte ein schweres Verbrechen zu begehen, wenn er den Eid, den ihm der letzte Wille seines früheren Herrn abverlangte, nicht leistete. (124) Die Folge war, daß Verres ihm die Erlaubnis, seine Erbschaft anzutreten, verweigerte: er sollte seinem Schützer, der nun geächtet Wie schon gelegentlich des Aphroditetempels auf dem Eryx bemerkt war, stand vielfach der Sklave auch nach erfolgter Freilassung in einem gewissen, wenigstens moralischen Abhängigkeitsverhältnisse von seinem Herrn und Schützer; und dies Schutzverhältnis übertrug sich vom einzelnen Besitzer auf dessen ganze Familie, da der Römer mit seiner Familie Eins ist und daher der Freigelassene der ganzen Familie seine Existenz und sein Glück zu verdanken glaubt. war, keine Unterstützung zukommen lassen und zugleich für seinen Gehorsam gegen den letzten Willen seines Herrn büßen. – Also du giebst dem Erben, der den verlangten Eid nicht leistete, seinen Anteil am Nachlaß; meinetwegen, das darf der Prätor. Aber dem anderen Erben, der den Eid leistete , nimmst du sein Erbteil: das ist unerhört! Wie kommst du dazu? – »Ja,« wird es heißen, »er unterstützt einen Geächteten, dagegen giebt es ein Gesetz, darauf steht Strafe.« – Was geht das den Prätor an? In der That hatte sich der städtische Prätor hier nicht einzumischen; eine bezügliche Klage hätte vor einen besonderen Gerichtshof gehört. was wirfst du dem Mann überhaupt vor, seine Mildthätigkeit gegen den in Not und Elend geratenen Schützer, oder seine Treue gegen den Willen des verstorbenen Herrn, dem er sein höchstes Lebensglück verdankte? – Man höre die eigenen Worte des edlen Herrn, die er vom Throne seiner Prätur herab verkündete: »Ein so reicher römischer Ritter darf unmöglich von einem Menschen niederer Herkunft beerbt werden.« Ach, wie bescheiden ist der Stand, wenn er jenen Moment überleben durfte! (125) Unzählig sind die Entscheidungen des Verres, die ich gar nicht vorzutragen brauche, weil ihre eigene unerhörte Unbilligkeit am besten bezeugt, daß sie durch Bestechung hervorgerufen wurden; aber um euch aus einem Fall einen Begriff von den übrigen zu machen, was ihr ja in der ersten Verhandlung gelernt habt, möget ihr euch jetzt folgendes anhören. XXXXVIII. In Rom lebte ein Mann, Namens Gaius Sulpicius Olympos . Aus dem Namen ersieht man, daß es ein Grieche Namens Olympos war, den ein Gaius Sulpicius freigelassen hatte. Dieser starb, als Gaius Sacerdos Prätor war, vielleicht noch bevor Verres seine Bewerbung um die Prätur begann. Sein Testament bezeichnete den Marcus Octavius Ligur als Erben. Ligur meldet sich; ohne alle Umstände läßt ihn der Prätor Sacerdos seine Erbschaft antreten. Später gelangte Verres zum Amte, und nun erschien eine Tochter desjenigen Sulpicius , der den Olympos freigelassen hatte, berief sich auf Verres' Erlaß – der zu Sacerdos' Zeiten nicht existiert hatte! – und erhob Anspruch auf den sechsten Teil des Nachlasses. Ligur befand sich gerade auf Reisen; sein Bruder Lucius trat für ihn ein, Freunde und Verwandte wurden vorgeladen. Verres erklärte: »Wenn man nicht ein Abkommen mit der Tochter trifft, so werde ich ihr den Nachlaß zusprechen.« Ligurs Anwalt war kein geringerer als Lucius Gellius ; der wies darauf hin, daß Verres' Verordnungen schlechterdings nicht für solche Erbschaften gelten dürften, die vor seinem Amtsantritte fällig geworden; hätte eine derartige Verordnung schon damals zu Recht bestanden, so hätte Ligur möglicherweise seine Erbschaft gar nicht angetreten. Die Forderung war billig, die Personen unanfechtbar, der Beweis zwingend; aber Geld vermag mehr als alle persönlichen und sachlichen Gründe. (126) Ligur kehrte nach Rom zurück; er war überzeugt, wenn er mit Verres direkt verhandelte, so würde seine gerechte Sache und seine gewichtige Persönlichkeit den Menschen schon zur Vernunft bringen. Er sucht ihn privatim auf, macht ihm den Fall klar, weist darauf hin, wie lang' es schon her war, daß ihm die Erbschaft zufiel; er bringt, was ja für einen talentvollen Menschen bei absolut gerechter Sache nicht schwer ist, eine Menge Gründe vor, die jeden überzeugen mußten; endlich bittet er ihn noch, ihm nicht öffentlich diesen Schimpf anzuthun, sondern wenigstens seinen persönlichen Ruf soweit zu schonen. Da fängt der Mensch an, dem Ligur vorzuwerfen, daß er auf eine Erbschaftsangelegenheit, die ihn direkt ja eigentlich gar nichts angehe, soviel Sorge und Aufmerksamkeit verwende; er müsse sich doch auch einmal auf seinen Standpunkt stellen: er selber brauche so viel, für sich und für die Meute, die seine ständige Umgebung bildete. Ich kann das alles nicht deutlicher beschreiben als Ligur selbst es im Zeugenverhör vor euren eigenen Ohren gethan hat. (127) Nun, Verres! soll man solchen Zeugen keinen Glauben schenken oder gehört das alles nicht zur Sache? Sollen wir Männern wie Marcus Octavius und Lucius Ligur den Glauben versagen? wem sollen wir denn da noch glauben und wer uns? Wo kann denn noch ein Vorgang durch Zeugenverhör klargestellt werden, wenn nicht dieser? Oder waren etwa ihre Aussagen unbedeutender Art? Freilich, nichts ist unbedeutender, als daß der hauptstädtische Prätor kraft seines Amtes die Rechtsbestimmung erläßt: »Jede Person, der eine Erbschaft zufällt, hat als Miterben den Prätor zu betrachten.« Man stelle sich doch vor, in welcher Weise erst niedriger gestellte Personen von ihm schikaniert wurden: Leute von gewöhnlichem Schlage, ohne besonderen Rang und Ansehn, oder unbeholfene Kleinstädter mit ihren halbbäurischen Manieren, oder die Freigelassenen, die er niemals als Freie anerkennen wollte, sondern immer schon in der Anrede an ihre frühere Unfreiheit zu erinnern pflegte: mit welcher Stirn muß er all diesen Leuten entgegengetreten sein, wenn er sich nicht entblödete einem Manne von solch bedeutendem Rang, Ansehn, Namen, Geist, Charakter und Besitz wie Marcus Octavius Ligur für einen Urteilsspruch Geld abzuverlangen?! XXXXVIIII. Wie er sich bei der Sorge für die öffentlichen Bauten benommen hat – ja, was soll ich davon sagen? Andere haben darüber gesprochen, die alles miterlebt haben; andere werden noch darüber sprechen; klar und bekannt sind die Dinge, die man teils vorgetragen hat, teils noch vortragen wird. (128) Da sprach der Ritter Gnaeus Fannius , ein leiblicher Bruder des Quintus Titinius Die Verschiedenheit des Familiennamens erklärt sich aus Adoption; da der Römer sich stets vor allem als Mitglied einer Familie fühlte, so nahm der Adoptierte den Vor- und Familiennamen des Adoptivvaters an und behielt nur im Zunamen eine Erinnerung an seine Herkunft. , der hier als dein Richter vor dir sitzt: er erklärte, dir Geld gegeben zu haben. Bitte die Aussage des Zeugen Gnaeus Fannius vorzulesen. [Es geschieht.] Glaubt es nicht, meine Herren; hört ihr's? glaubt's dem Fannius nicht; hörst du's, Titinius? glaube deinem Bruder Fannius kein Wort! denn es ist ja nicht zu glauben, was er sagt; er bezichtigt ja den Gaius Verres der widerrechtlichen Selbstbereicherung, ein Vorwurf, der offenbar auf jeden Menschen eher zutrifft als auf ihn! – Ferner sprach Quintus Tadius , ein intimer Freund von Verres' Vater, auch von mütterlicher Seite her mit ihm verwandt; er zeigte Schriftstücke vor, die bewiesen, daß er dem Verres Geld gegeben. Bitte vorzulesen. [Vorlesung von Ouintus Tadius' Zeugnis, sowie der zugehörigen Posten aus seinem Rechnungsbuche.] So dürfen wir denn wohl dem Zeugen Tadius und seinen Schriftstücken auch nicht mehr glauben? Wem sollen wir denn vor Gericht noch folgen? Das heißt denn doch ganz einfach allen Sünden und Missethaten Thür und Thor öffnen, wenn man ehrlichen Zeugen und unantastbaren Akten nicht mehr traut! (129) Denn was soll ich von dem Gerede auf allen Gassen sagen, von der Klage des Volkes über Verres' unverschämten Diebstahl oder vielmehr über seine ganz unerhörte, beispiellose Räuberei? Er erfrechte sich, im Tempel des Kastor Am Forum stand seit alten Zeiten, nach Livius seit dem Jahre 483, der Tempel der Dioskuren , volkstümlich Kastortempel genannt, eine der beliebtesten Sehenswürdigkeiten der republikanischen Stadt. Nachdem er durch Brände, die ja im antiken Rom so häufig waren wie im modernen Konstantinopel, und durch andere Unfälle mehrfach gelitten hatte, erhielt er durch Kaiser Tiberius seine abschließende monumentale Form in einer Gestalt, die dem aufs höchste gesteigerten Kunstsinne der prachtliebenden römischen Aristokratie und ihrer tonangebenden griechischen Gesellschafter entsprach. Jetzt stehen noch drei herrliche korinthische Säulen mit einem kleinen Stücke des Architraves, gerade genug, um uns erkennen zu lassen, welch wunderbares Bauwerk hier von den Römern des Mittelalters zertrümmert worden ist. , dem imposanten, weltberühmten Bau, den unser Volk bei seinen Versammlungen stets vor sich erblickt, in den so häufig der Senat zur Sitzung einberufen wird, wo sich täglich vor gewaltiger Menschenmenge die wichtigsten Fragen entscheiden – an einem solchen Platze hat er es gewagt, ein unvergängliches Denkzeichen seiner Frechheit zurückzulassen, zum Gespötte der Menschen für alle Zeit. L. (130) Die Sorge für die Instandhaltung des Kastortempels war noch von den Konsuln Lucius Sulla und Quintus Metellus Dies geschah im Jahre 80. dem Publius Junius kontraktlich anvertraut worden. Arbeiten dieser Art wurden nicht von der Regierung selber ausgeführt, sondern, wie die später ausführlich besprochenen Korn- und sonstigen Lieferungen, einem Unternehmer verpachtet, der an die Regierung eine bestimmte Summe zahlte und dafür freie Hand bekam, also selber beschließen konnte, in welcher Weise er die Lieferung herstellte. Der Pächter hatte auf diese Weise das Interesse, für möglichst gute Arbeit, d. h. bei Kornlieferungen für möglichst reiche Einkünfte zu sorgen, weil so das Geschäft für ihn lohnender wurde; und die Regierung hatte neben der Entlastung von den Sorgen der Ausführung noch den Vorteil, sich unter den in der Regel recht zahlreichen Bewerbern den geeignetsten aussuchen zu können. Die Auswahl geschah wie bei einer Auktion; man bot auf den Auftrag wie auf ein Versteigerungsobjekt, und der Meistbietende erhielt den Zuschlag. Durch Erlegung des Kaufpreises gewann er dann den Auftrag wie ein anderes Kaufobjekt; es blieb sein Eigentum und wurde als solches betrachtet, demgemäß auch erblich. Starb also der Pächter, bevor er seinen Auftrag erfüllt hatte, so ging dieser wie ein anderes Besitzstück an seinen Erben über, so im vorliegenden Fall an den unmündigen Sohn des Junius. Dieser starb und hinterließ einen kleinen, unmündigen Sohn. Nun vergaben die Konsuln Lucius Octavius und Gaius Aurelius, fünf Jahre nach Abschluß des vorigen Kontraktes, die Erhaltung der Tempel wiederum an bestimmte Unternehmer Und zwar an Junius' Geschäftsteilhaber Habonius , von dem gleich die Rede sein wird. Offenbar suchte man eine bestimmte Arbeit möglichst bei der Firma zu belassen, die sie von Anfang an übernommen hatte. ; da sie die innerhalb der festgesetzten Frist zu leistenden Arbeiten nicht überall persönlich kontrollieren konnten, ebensowenig durch die Prätoren Gaius Sacerdos und Marcus Caesius, denen sonst diese Aufgabe anvertraut war, so erließ der Senat einen besonderen Befehl: wo über die Arbeiten für die Instandhaltung der öffentlichen Bauten keine hinreichende Prüfung vorgenommen und kein definitiver Bescheid an die Regierung eingeliefert worden war, da sollten die Prätoren Gaius Verres und Publius Coelius dafür sorgen. Von diesem Auftrage machte nun Verres in seiner Weise Gebrauch. Wie er seine Amtsbefugnisse gegen Privatleute verwertete, darüber haben euch ja die Zeugen Fannius und Tadius belehrt; man sollte meinen, es hätte genügt; aber nun übertrug er seine Räubergewohnheiten erst ins öffentliche Leben, und da wollt' er denn ein leuchtendes Beispiel seiner Gaunereien aufstellen, von dem man nicht bloß zuweilen hören, sondern täglich den vollen Anblick gewinnen sollte. (131) Er forschte nach, wem die Arbeiten am Kastortempel anvertraut worden waren. Junius selbst, das wußt' er, war schon tot, jetzt wollt' er wissen, wer sein Nachfolger geworden. Da hört er, es gebe einen unmündigen Sohn des Junius. Waisenknaben und Waisenmädchen, so hatte er stets vor aller Welt geäußert, bedeuteten die sicherste Beute für den Prätor; natürlich sah er jetzt ein Geschäft, wie er sich's nur wünschen konnte, in seine Tasche fließen. Ein Bauwerk von solch' imposanter Größe, von solch' bedeutender Arbeit! es befand sich zwar in fertigem, völlig tadellosem Zustande, allein irgend etwas gedacht' er doch ausfindig zu machen, wo er die Hebel seiner Intriguen ansetzen könnte. (132) Die Kontrolle über den Kastortempel war einem gewissen Lucius Habonius überwiesen worden; ihm mußte der Tempel präsentiert, gewissermaßen abgeliefert werden. Nun war dieser Habonius zufällig durch das Testament des verstorbenen Junius als Vormund für das Waisenkind eingesetzt worden. Mit ihm war bereits verabredet worden, in welcher Weise die »Ablieferung« ohne beiderseitigen Verlust stattfinden sollte. Da läßt Verres den Habonius zu sich kommen; er fragt ihn, ob es etwa einen Punkt gäbe, wo sein Mündel nicht alles richtig präsentiert hätte und man daher eine Forderung an den Knaben stellen könnte. Der Mann antwortet der Wahrheit gemäß, die Aufgabe sei für den Knaben leicht, denn alles wäre in Ordnung, die Statuen und Weihgeschenke vollzählig, der Tempel selbst in jeder Hinsicht tadellos; da begann Verres sich zu ärgern; es war doch unmöglich, daß er, wo es sich um einen so mächtigen Gegenstand handelte, ohne fette Beute abziehen sollte, noch dazu von einem Waisenkinde. LI. (133) Er begiebt sich selbst in den Kastortempel und betrachtet das Gotteshaus: er sieht die Decke wunderschön kassettiert, überhaupt alles in prächtigster Ordnung, den ganzen Bau renoviert. Er gerät in Verlegenheit, er denkt nach was zu thun, es fällt ihm nichts ein. Da sagt ihm einer von jenen Gesellen, die er nach seiner Aussage dem Ligur gegenüber stets in stattlicher Anzahl um sich hatte: »Höre, Verres, hier findest du nichts zu schikanieren, höchstens wenn du etwa die Säulen streng lotrecht nach dem Richtblei verlangen willst.« Verres, der keine Ahnung von irgend etwas hat, fragt ihn, was das bedeute »streng lotrecht nach dem Richtblei«. Man antwortet ihm, es gäbe in der Regel keine Säule, die mathematisch genau senkrecht aufgestellt werden Der entwickelte griechische Feinsinn schloß die absolute Vierschrötigkeit und daher die schnurgerade vertikale und horizontale Linie aus der Architektur aus. So kann man sich noch heute davon überzeugen, daß bei dem höchsten Meisterwerk antiker Kunst, dem Parthenon zu Athen, die Achsen der Säulen und Wände nicht schnurgerade auf der Grundfläche standen, sondern die Säulen sich paarweise in unmerklicher, aber für das innere Gefühl um so wirksamerer Weise einander zuneigten; die kleinen Differenzen zu fixieren blieb natürlich dem Taktgefühl des Künstlers überlassen. Als man in Athen eine der umgestürzten Säulen des Parthenon wieder aufrichten wollte, mußte man die bittere Erfahrung machen, daß wir es den Zeitgenossen des Perikles beim besten Willen nicht gleichthun können. Wollte aber der Besteller einer sonst untadelhaften Arbeit streiten und schikanieren, so braucht' er sich nur an jene kleinen Differenzen zu halten, eben weil sie der Individualität (diesem ganz unrömischen Begriff!) überlassen waren und somit vom »Gesetz« abwichen. könne. »Ja wahrhaftig,« sagt er, »so wollen wir's anfangen; verlangen wir die Säulen streng nach dem Richtblei.« (134) Habonius kannte das Gesetz, dessen Vorschrift nur eine bestimmte Anzahl von Säulen nennt, dagegen vom Richtblei keine Spur erwähnt; erhielt sich keineswegs für verpflichtet, die »Ablieferung« anders zu verlangen als in strikter Übereinstimmung mit dem Wortlaute der Vorschrift, und so erklärt er dem Verres einfach, das ginge nicht, das wäre nicht seine Aufgabe, das dürft' er sogar nicht verlangen. Verres antwortet ihm, er solle sich doch beruhigen; zugleich deutet er ihm etwas an von Aussicht auf Teilnahme am Gewinn; er macht ihm Hoffnung, und der beschränkte, keineswegs hartnäckige Mensch läßt sich herumkriegen. Er versichert, er werde die Säulen in jener Weise verlangen. – (135) So war das Waisenkind ins Unglück gestürzt. Der unerhörte Fall wird sofort dem Gaius Mustius , dem kürzlich verstorbenen Stiefvater des Knaben, gemeldet; ferner seinem Oheim Marcus Junius und seinem Vormunde, dem braven Publius Titius . Diese drei begeben sich zu Marcus Marcellus , einem der höchstgestellten, bedeutendsten Männer Roms, der ebenfalls des Kindes Vormund war, und erzählen ihm den Vorfall. Sogleich geht Marcellus zu Verres und bittet ihn inständig unter Einsetzung seiner persönlichen Würde und seiner vollen Beredsamkeit, er solle doch nicht das schmähliche Unrecht begehen, den unmündigen Knaben Junius aus seinem väterlichen Besitze zu verstoßen. Aber Verres hatte sich zu sehr seiner Hoffnung hingegeben, er hatte in Gedanken die Beute bereits verschlungen. Keine Redegewalt, keine Rücksicht auf Recht und Billigkeit oder auf Marcellus' persönliche Bedeutung konnte ihn umstimmen und so blieb er dabei, er würde seine Forderung in der angegebenen Weise stellen. – (136) Da die Leute einsahen, daß jede Verhandlung mit dem Prätor erfolglos, jeder Weg zu ihm schwer und so gut wie versperrt war, daß bei ihm Recht und Anstand und Mitleid, Worte der Verwandten und Bestrebungen der Freunde, kurz, daß alles ohne Wirkung blieb, so kamen sie zu dem Resultat, es wäre am besten, dasjenige zu thun, was jedem in den Sinn kommen mußte, nämlich Hilfe bei der Chelidon zu suchen, die ja während Verres' Prätur nicht nur im Civilrecht und allen Privatstreitigkeiten einzelner Bürger über Rom gebot, sondern auch das Gebiet der öffentlichen Bauangelegenheiten unumschränkt beherrschte. LII. (137) Bei der Chelidon also fand sich der Ritter und Generalpächter Gaius Mustius ein, dieser Mensch von strengster Ehrbarkeit, mit ihm der Oheim des Knaben, Marcus Junius, ein Mann von wahrhaft patriarchalischen Sitten, und sein Vormund Publius Titius, der in seinem Stande geradezu verehrt wird wegen der Noblesse seines Charakters und seiner Lebensführung. Wahrlich, deine Prätur hat Gram und Kummer über viele Menschen gebracht! Um jetzt einmal alles übrige nicht zu rechnen: wie tief schmerzlich müssen solche Männer die Schande empfunden haben, das Haus einer Kokotte zu betreten! Nie und unter keiner Bedingung hätten sie sich so schmählich erniedrigt, wenn sie sich nicht durch ihre heilige Pflicht dazu gezwungen gefühlt hätten. – Also, wie gesagt, sie kommen zur Chelidon. Das Haus war voller Menschen, Lärm und Geschrei; man verlangte nach Rechtssätzen, Verfügungen, Urteilssprüchen, die noch nie dagewesen waren. Da tönt es durcheinander: »Mir soll er den Nachlaß geben« – »mir soll er die Erbschaft nicht wegnehmen« – »mich soll er nicht abweisen« – »mir soll er das Vermögen zusprechen.« Da zählte man Geldsummen auf, da standen andre mit Dokumenten und versiegelten sie; es war ein Gewimmel nicht wie in einem Hurenhause, sondern wie am Gerichtstermin beim Prätor. (138) Sobald die drei Männer, die ich nannte, vorgelassen werden, treten sie herein. Gaius Mustius ergreift das Wort, schildert den Sachverhalt, bittet um Hilfe, verspricht Geld. Die Dame antwortet den Sitten ihres Standes gemäß mit vieler Liebenswürdigkeit; gerne, sagt sie, wolle sie die Angelegenheit in die Hand nehmen und sich mit dem Prätor aufs genaueste besprechen; man verabredet eine zweite Zusammenkunft. Die Herren gehen ab und kommen am nächsten Tage wieder. Sie erhalten den Bescheid, da sei nichts zu machen, Verres bleibe unerbittlich; gar zu gewaltig, so sagt er, sei die Summe, die er aus jenem Objekt zu gewinnen hoffe. LIII. Ich muß befürchten, daß jemand, der zufällig unserem ersten Termine nicht beiwohnte, diese ob ihrer beispiellosen Schändlichkeit ganz unglaublichen Vorgänge für Erfindungen von mir halten wird. Ihr, meine Herren, die ihr richten sollt, ihr habt euch von der Wahrheit bereits überzeugt. (139) Der Vormund des jungen Junius, Publius Titius, hat das alles erzählt und auf seinen Zeugeneid genommen; ebenso der Vormund und Oheim Marcus Junius; nicht anders würde der Ritter Mustius verfahren sein, wenn er am Leben geblieben wäre. Immerhin hatte sich Mustius, als die Sache frisch war, sofort vor Zeugen geäußert. Ich selbst hatt' es aus seinem Munde vernommen, das wußte Lucius Domitius , denn ihm war es wohlbekannt, wie nah er mit mir verkehrte (Mustius hatte einmal einen Prozeß fast um sein ganzes Vermögen zu führen, ich war sein einziger Anwalt und er gewann den Prozeß); während also Domitius wußte, daß ich wußte, wie Mustius sich mit ihm stets über alles aussprach, so verschwieg er doch den Namen der Chelidon, so lang' er irgend konnte: immer wüßt' er eine ausweichende Antwort zu geben. So groß war das Schamgefühl bei diesem edlen Jüngling, dieser wahren Perle unserer Jugend, daß er trotz all meines Drängens geraume Zeit hindurch alles andere eher erwidern als den Namen Chelidon über seine Lippen bringen wollte; solange als möglich sprach er z. B. von Verres' Verwandten, bis er endlich, als es gar nicht anders ging, widerwillig den Namen Chelidon aussprach. – (140) Schämst du dich nicht, Verres, dein Prätorenamt nach dem Wink eines Frauenzimmers geführt zu haben, deren bloßen Namen auszusprechen Lucius Domitius als eine Selbsterniedrigung empfand? – LIIII. Da die Herren bei der Chelidon abgewiesen waren, faßten sie den einzigen Entschluß, der ihnen noch übrigblieb, nämlich das Geschäft selber zu besorgen. Sie verhandeln mit dem Vormund Habonius und vereinbaren statt der kaum vierzigtausend Sesterzen, auf die es als Kaufpreis für die Arbeit ankam, nicht weniger als zweimalhunderttausend . Habonius macht dem Verres Anzeige und meint, die Summe scheine ihm groß und das Ganze unverschämt genug. Verres, der erheblich mehr erwartet hatte, nimmt den Habonius übel auf und fährt ihn an: so ein Handel könne ihm nicht genügen, es ginge nicht – kurz, er versichert ihm, daß er die Sache von neuem in Pacht geben werde. (141) Von alle dem wußten die Vormünder nichts; was sie mit Habonius abgemacht hatten, hielten sie für völlig sicher, so daß sie weiter kein Unglück für ihr Mündel befürchteten. Aber Verres läßt keinen Aufschub zu; er beginnt sofort die Verdingung, freilich an einem dafür nichts weniger als bestimmten oder auch nur zulässigen Tage, nämlich mitten während der römischen Spiele; der Markt prangte schon im Festesschmuck. Inzwischen meldet Habonius den Vormündern den Beschluß des Verres. Sofort machen sie sich auf und stürzen zum Verdingungstermin; noch kommen sie zurecht; Marcus Junius, der Oheim, erhebt die Hand um selbst zu bieten – da wechselt Verres die Farbe, sein Gesicht ist nicht wieder zu erkennen, das Wort bleibt ihm in der Kehle stecken, sein Verstand steht einen Augenblick still. Dann fängt er an über die Situation nachzudenken; er sagt sich: »wenn der Auftrag wiederum für den Knaben erstanden wird, wenn es dem von mir selbst vorgeschobenen Käufer entgeht, so bleibt ja für mich keine Beute übrig.« Folglich kommt er auf einen Einfall; welchen wohl? geistreich war er gewiß nicht, auch nicht von der Art, daß man sagen möchte »nichtswürdig, aber schlau«; nie dürft ihr von dem Menschen einen raffinierten oder verschmitzten Witz erwarten, sondern bei ihm ist alles durchsichtig und mit Händen zu greifen, seine Schamlosigkeit, seine Tollheit und Dreistigkeit. (142) »Wenn die Arbeit von neuem für den Knaben erstanden wird,« so denkt er, »dann gleitet mir die Beute aus den Händen. Folglich? Was giebt's da für ein Mittel? man muß dem Knaben die Erlaubnis zum Wiederkauf entziehen.« – Wo bleibt da der beim Verkauf von Grund- und Vermögensstücken jeder Art feststehende Brauch aller Konsuln, Censoren, Prätoren und Quästoren, daß die meiste Anwartschaft demjenigen gebührt, der das Objekt besaß und das Risiko übernahm? Verres schließt einzig und allein denjenigen aus, der, ich möchte fast sagen, einzig und allein hätte die Erlaubnis erhalten dürfen. Überlegt es euch doch! Darf irgend ein Mensch gegen meinen Willen Anspruch auf mein Geld erheben oder die Hände danach ausstrecken? Eine Arbeit wird in Pacht gegeben, ich habe sie mit meinem Gelde herzustellen; du verdingest sie mir und hast nach ihrer Vollendung dein Gutachten abzugeben; dem Volk ist meinerseits mit Bürgen und Pfändern Garantie geleistet; und wenn du nun diese Garantie nicht genügend findest, – du, ich meine dich, den Prätor! – so kannst du jeden beliebigen Menschen in meinen Häusern und Gütern installieren und mir jeden Versuch zur Verteidigung meines Besitzes abschneiden. LV. (143) Es verlohnt der Mühe, das Gesetz selber kennen zu lernen; ihr werdet gleich merken, daß es denselben Verfasser hat wie jene Verordnung wegen der Erbschaften. Bitte vorzulesen. [Gesetz, die öffentlichen Bauten betreffend. »Nachdem der noch unmündige Junius – –« ] Weiter, nur weiter, aber bitte, etwas deutlicher. [ »Der Prätor Gaius Verres hat den Zusatz gemacht.« ] So, also die Gesetze der Censoren werden hier korrigiert! So, wie es zuweilen bei alten Gesetzen vorkam, daß es hieß: »Die Censoren Gnaeus Domitius und Lucius Metellus haben den Zusatz gemacht« oder »Die Censoren Lucius Cassius und Gnaeus Servilius haben den Zusatz gemacht« – in dieser Art will sich Verres auch versuchen. Der Hauptwitz an dieser und ähnlichen Stellen ist der Fluch der Lächerlichkeit, den der Redner auf Verres herabbeschwört, indem er ihn mit jenen ganz besonders berühmten Mustern altrömischer Gerechtigkeit und Sittenstrenge in Parallele stellt. Nun, was hat er denn hinzugefügt? Bitte weiter vorzulesen. [ Wer seit der Zeit der Censoren Lucius Marcius und Marcus Perperna – – –, der soll keinen Teilhaber zulassen, auch keinen Anteil abgeben noch wiederkaufen.« ] Warum denn? etwa damit die Arbeit nicht fehlerhaft ausfalle? – Aber dafür kam es ja auf die Genehmigung durch dein Gutachten an. Oder damit es ihr nicht an einer gewissen Üppigkeit fehle? – Aber dafür war ja dem Volke mittels der Bürgen und Pfänder Garantie geleistet und es wäre auf Wunsch in noch weiterem Umfange geschehen. (144) Hier ist der Hauptpunkt: wenn dich die Sache an sich und die Niedrigkeit deines Verbrechens gar nicht irre machten, wenn das Unglück des Waisenkindes und die Thränen seiner Familie dich kalt ließen, wenn das Risiko des Decimus Brutus , dessen Grundstücke als Unterlage dienten, wenn endlich eine Persönlichkeit wie der Vormund Marcus Marcellus keine Bedeutung für dich besaßen – hast du denn nicht wenigstens bemerkt, daß du später ein Verbrechen dieser Art weder würdest ableugnen können (denn alles wurde aufgeschrieben und gebucht) noch bei seinem Eingeständnis irgend etwas zu deiner Entschuldigung vorzubringen vermöchtest? Die Arbeit wird für 560 000 Sesterzen zugeschlagen, während die Vormünder laut versicherten, sie zur Befriedigung dieses doch wahrlich gegen sie parteiischen Menschen für 40 000 leisten zu wollen. (145) In der That, was war denn auch Großes zu arbeiten? Nur, was ihr alle gesehen habt; jene Säulen, die ihr da drüben in ihrem neuen, weißen Überzuge sehet, mußten mittels einer Maschine – deren Herbeischaffung war das einzige, was Kosten verursachte – niedergelegt und dann aus denselben Trommeln wieder aufgerichtet werden. Diese Arbeit hast du für 560 000 Sesterzen in Pacht gegeben. Dabei behaupt' ich noch, daß unter diesen Säulen sich verschiedene befinden, die dein Käufer nicht hat anrühren lassen, und andere, denen nur die weiße Hülle abgenommen und nachher eine neue übergezogen wurde. Wahrlich hätt' ich gedacht, daß ein paar Säulenmäntel soviel Geld kosten, ich hätte mich niemals um das Ädilenamt beworben. LVI. (146) Damit es nun den Anschein erwecken sollte, als handelte sich's wirklich um ein Amtsgeschäft und nicht um die Beraubung eines Waisenkindes, ließ Verres in seinem Gesetze vermerken: »Wenn man um der Arbeit willen etwas abgerissen hat, soll man es ersetzen lassen.« Was sollt' er denn losreißen lassen, wenn jeder Stein wieder an seinen Platz gesetzt wurde? – Weiter heißt es: »Der Wiederkäufer soll für vorgekommene Schäden demjenigen Ersatz leisten, der die Arbeit von dem Vorkäufer empfing.« Es ist der reine Hohn, Habonius soll sich selber Schadenersatz leisten! – Weiter: »Das Geld soll sofort bar ausbezahlt werden.« Aus welchen Mitteln? offenbar aus dem Vermögen desjenigen, der sich bereit erklärte für 40 000 Scherzen das zu leisten, was du für 560 000 verdangest; und weiter aus dem Vermögen des Waisenkindes, das in seinem zarten Alter und seiner Einsamkeit auch abgesehen vom Vormund den Schutz des Prätors hätte genießen müssen. Nun schützten ihn seine Vormünder, aber du raubtest nicht nur sein väterliches Vermögen, sondern auch den Besitz der Vormünder. – Weiter: »Diese Arbeit soll er an jeder fraglichen Stelle mit dem gehörigen Materiale tadellos leisten.« Was heißt das »mit dem gehörigen Materiale«? (147) Eine Säulentrommel mußte ausgeschlagen und mittels der Maschine an Ort gesetzt werden; denn von anders woher wurde zu jener Arbeit kein Stein, überhaupt kein Material irgendwelcher Art herbeigeschafft. Bei der ganzen Geschichte gab es gerade soviel Kosten, wie man für den Lohn einer kleinen Anzahl von Bauhandwerkern und für die Aufstellung der Maschine brauchte. Was glaubt ihr wohl? macht es weniger Arbeit, eine einzige Säule ganz von Grund aus, ohne Verfügung über einen einzigen schon gebrauchten Stein zum erstenmal zu errichten, oder jene vier fertigen Säulen wieder an ihren Platz zu stellen? Niemand bezweifelt, daß die Errichtung einer neuen die weitaus größere Arbeit ist. Nun will ich euch nachweisen, daß bei Privatbauten Säulen von nicht geringerer Größe als die in Rede stehenden nach langem, beschwerlichem Transport an ihren Standort im Oberlichtsaal gelangten Im Inneren eines geschlossenen Raumes war die Errichtung von Säulen natürlich sehr viel schwieriger als in einer Vorhalle. Beim Kastortempel kamen nur Säulen vor der Front in Betracht, da man sie, wie Cicero eben bemerkte, vom Markt aus sehen konnte. und doch nicht mehr als 20 000 Sesterzen pro Stück kosteten. (148) Aber es ist ja thöricht, über ein unverschämtes Manöver von solcher Durchsichtigkeit noch mit vielen Worten herumzustreiten, zumal Verres mit seinem ganzen Gesetze der öffentlichen Meinung und den Grundsätzen aller Gesellschaftsklassen offen Hohn spricht; fügt er doch am Schlusse die Worte hinzu: »Den Überschuß an schon gebrauchten Steinen soll er für sich behalten« – als ob bei jener Arbeit von solchem Überschuß die Rede sein könnte und nicht vielmehr die ganze Arbeit mit losgehauenen, schon gebrauchten Steinen hergestellt würde. – Bleibt noch ein letzter Einwand zu erledigen: wenn der Wiederkauf für den Knaben nicht gestattet wurde, so war es vielleicht nicht notwendig, daß das Geschäft dem Verres selber zufiel; es hätte sich ja ein beliebiger Mann aus dem Volke dazu melden können! – Nein, das ist nicht wahr; alle anderen sind ebenso offenbar ausgeschlossen wie der Knabe. Denn als Termin für die Fertigstellung der Arbeit setzt' er den ersten Dezember an, den Kontrakt schloß er aber am dreizehnten September; der knappe Zeitraum schließt jede Bewerbung aus. LVII. (149) Was geschieht also? Was thut denn Habonius, um diesen Termin inne zu halten? Habonius wird von keinem Menschen belästigt, weder am ersten Dezember noch am fünften noch am dreizehnten; endlich, geraume Zeit vor Fertigstellung der Arbeit reist Verres in seine Provinz. Als dann die Anklage erhoben war, behauptet' er zuerst, die Entgegennahme dieser Arbeit nicht quittieren zu können; als aber Habonius auf seinem Scheine bestand und auf die Akten hinwies, da schob Verres die Schuld auf mich, weil ich das betreffende Aktenstück bereits versiegelt hätte. Habonius wendet sich an mich und unterstützt seine Bitte durch Freunde; gerne thu' ich ihm den Gefallen. Jetzt wußte Verres nicht, was er anfangen sollte; er dachte, wenn er den Empfang nicht aufgeschrieben, könnt' er sich irgendwie verteidigen; anderseits erkannt' er, daß Habonius die ganze Sache offenbaren würde. Dabei – was konnte denn offenbarer sein als die Dinge, wie sie jetzt schon liegen? Um einen Zeugen weniger gegen sich zu haben, schrieb er die Entgegennahme der Arbeit dem Habonius erst vier Jahre nach Ablauf des von ihm selbst festgesetzten Termines gut. (150) Die Umstände hätt' er nicht gemacht, wenn sich ein beliebiger Mann aus dem Volk als Käufer gemeldet hätte; doch hatte er alle anderen Käufer durch den nahen Termin auszuschließen gewußt, und man wollte sich nicht einem Menschen blindlings anvertrauen, der sich um seine Beute betrogen glaubte. Daß wir uns nun nicht den Kopf darüber zerbrechen, wo das Geld denn hingekommen sein mag, dafür hat er selbst durch seine Fingerzeige gesorgt. Erstens : als Decimus Brutus aus seiner eigenen Tasche die 560 000 Sesterzen zahlte, was dem Angeklagten schon unerträglich vorkam, ging es nicht ohne heftigen Streit ab; die Arbeit war schon zugeschlagen, die Garantie übernommen, da erließ er von den 560 000 Sesterzen dem Decimus Brutus 110 000. Dies hätt' er wahrlich nicht thun können, wenn das Geschäft nicht ihn direkt angegangen wäre. Zweitens bekam Cornificius eine Barsumme ausgezahlt, und daß der sein Sekretär war, kann er nicht bestreiten. Drittens bezeugen die Rechnungsbücher des Habonius aufs schlagendste, daß das Geld in Verres' Tasche floß. Bitte die Posten aus Habonius' Büchern zu verlesen. [Es geschieht.] LVIII. (151) An dieser Stelle hat sich schon in unserer ersten Verhandlung Quintus Hortensius darüber beklagt, daß der kleine unmündige Junius in der purpurbesetzten Knabentoga vor euren Augen erschien und neben seinem Oheim stand, der für ihn Zeugnis ablegte; Hortensius warf mir mit großer Emphase vor, es sei eine demagogische und gehässige Effekthascherei, den Knaben vor die Schranken des Gerichtes zu führen. Aber ich bitte dich, Hortensius, was ist denn an der Vorführung des Knaben demagogisch oder gehässig? Ja, wär' es der Sohn eines Gracchus oder Saturninus oder sonst so eines populären Märtyrers, da könnt' ich vielleicht durch seinen bloßen Namen und die Erinnerung an seinen Vater die Gemüter der unerfahrenen Menge in Aufregung versetzen. Aber so war es der Sohn des Publius Junius , eines Mannes aus dem einfachsten römischen Mittelstand; als der Vater zum Sterben kam, glaubt' er ihn sicher im Schutze der Vormünder und Verwandten, der Staatsgesetze, der Gerechtigkeit unserer Behörden und namentlich eurer Schwurgerichte. (152) Dieser Knabe wird nun durch Verres' schändliche, niederträchtige Räubereien aus seinem Hause gestoßen und um all sein väterliches Vermögen gebracht; da findet er sich hier vor Gericht ein, um, wo nichts anderes, immerhin dies Schauspiel zu erleben, daß er den Menschen, durch dessen Schuld er viele Jahre lang in Fetzen gegangen war, nun in einem noch etwas erbärmlicheren Aufzuge sehe. Die Angeklagten im alten Rom trugen vor Gericht den Aufzug tiefer Trauer: dunkle, schlechte Kleider, ungekämmte Haare, lange Nägel, kurz alle erdenklichen Zeichen der Verwahrlosung. Wenn du, Hortensius, an ihm also etwas findest, was so stark auf das Volk wirken soll, so ist es nicht sein Lebensalter, sondern seine gerechte Sache, nicht seine Kleidung, sondern sein unseliges Geschick; was dich ärgerte, war nicht, daß er mit dem Purpurstreifen an der Toga, sondern daß er ohne die goldene Kapsel Eine kleine Kapsel, die als Amulett galt, trugen alle Knaben in Rom an einem Bändchen um den Hals; bei den Kindern jeder einigermaßen wohlsituierten Familie waren diese Kapseln von Gold. erschienen war. Denn niemand konnte an einer Kleidung Anstoß nehmen, die ihm durch Landessitte und durch das Recht der freien Geburt verliehen war; aber daß ihm der Schmuck, den ihm der Vater für die ganze Dauer seines Knabenalters erteilt, daß ihm das leuchtende Zeichen seines Glückes durch diesen Spitzbuben da entrissen ist, das machte allerdings auf alle einen gar herben, erschütternden Eindruck. (153) Da flossen Thränen ringsum; aber das Volk weinte nicht mehr als wir, als du, Quintus Hortensius, als diese Männer hier, die das Urteil sprechen sollen; denn gemeinsam ist uns allen die Lage, gemeinsam die Gefahr, und gemeinsam sind die Schutzwaffen, mit denen diese Unehrlichkeit wie ein verheerender Brand erstickt werden muß. Wir haben unmündige Kinder; keiner von uns weiß, wie lange ihm das Dasein auf dieser Erde beschieden ist; solange wir am Leben sind, müssen wir mit aller Umsicht dafür Sorge tragen, daß im Fall unseres Todes den armen verlassenen Kleinen ein möglichst fester, sicherer Schutz zu teil wird. Denn wer kann unsere Kinder, wenn sie den Vater verloren haben, vor der Willkür gewissenloser Beamter schützen? Etwa die Mutter? Ja, wahrhaftig, einen großen Schutz hatte die kleine Annia an ihrer Mutter, und diese Mutter war eine der angesehensten Frauen Roms; wie sie flehte, wie sie Götter und Menschen beschwor, da hat Verres wohl den Plan aufgegeben, das unmündige Mädchen um ihr väterliches Vermögen zu betrügen? Oder der Vormund? Gewiß, der wird es sehr leicht haben; man sehe sich nur den Prätor Verres an, der einen Mann wie Marcus Marcellus vor den Kopf stieß, als er in der Sache seines Mündels das ganze Gewicht seiner Persönlichkeit und seiner Rede einsetzte! LVIIII. (154) Fragen wir denn noch, was der Herr da im fernen Phrygien, in Pamphyliens entlegenen Winkeln gethan, wie er sich im Freibeuterkriege selbst als Freibeuter gezeigt hat, wenn wir ihn hier auf dem Markte von Rom als schändlichen Räuber ertappen? Sind wir im unklaren darüber, was er mit Feindesbeute angefangen, wenn er sich aus der Kriegsbeute des Dalmatenbesiegers Lucius Metellus eine Gaunerbeute zurechtmachte, indem er sich für einen Überzug auf vier Säulen mehr bezahlen ließ, als Metellus für die erste Errichtung aller Säulen zusammen? Wollen wir abwarten, was die Zeugen aus Sicilien erzählen? – Wer hat je den Tempel dort drüben angeschaut, ohne sogleich deiner verbrecherischen Habgier Zeuge zu werden? wer ist je von der Statue des Vertumnus nach dem Großen Rennplatz gegangen, ohne bei jedem einzelnen Schritte ein Denkzeichen deiner Unterschlagungen zu empfangen? Es ist eine Straße für Wagen und festliche Aufzüge; du aber hast sie in einer Weise herrichten lassen, daß du sie selber nicht zu betreten wagst. Die Pflasterung dieser hochwichtigen Straße, die vom Forum ausging und auch zu religiösen Prozessionen diente, war wiederum eine Lieferung für den Staat, die Verres als Prätor an Stelle der Censoren zu verdingen hatte; da er diese Gelegenheit wieder benutzte um sich zu bereichern, fiel die Arbeit elend aus. Diesmal war also nicht der Unternehmer, sondern der Staat betrogen. Dir soll man zutrauen, daß du, von Italien durch eine Meerenge getrennt, »Italien« als geographischer Begriff steht für die Alten im Gegensatze zu Sicilien; die Griechen der Insel bezeichneten so das gegenüberliegende Festland, lange bevor sie dessen Ausdehnung kannten, also die von Brettiern bewohnte Halbinsel, das heutige Kalabrien. Erst allmählich dehnte sich, immer unter dem Einflusse griechischer Litteraten, der Name auf die ganze Apenninenhalbinsel aus, doch blieb er noch lange auf die Halbinsel im engeren Sinn, also mit Ausschluß sämtlicher Mittelmeerinseln, beschränkt. die Provinzialen glimpflich behandeltest, nachdem du zum Zeugen deiner Diebereien diesen Kastortempel gemacht? steht er doch unserem Volke täglich vor Augen – den Richtern auch in dem Momente, wo sie dir das Urteil sprechen! Cicero hat denn auch nicht vergessen, ganz am Schlusse seiner Anklage die Richter noch einmal auf den restaurierten Tempel und die schlecht gepflasterte Straße hinzuweisen. LX. (155) Auch das Richteramt hat er als Prätor ausgeübt; auch dies darf nicht mit Stillschweigen übergangen werden. Von seinem Richterstuhl aus ist über Quintus Opimius eine Geldstrafe verhängt worden; der Mann wurde vor Gericht geladen, angeblich weil er als Volkstribun einmal gegen die Anwendung eines von Sulla herrührenden Gesetzes eingeschritten war, in Wahrheit jedoch, weil er während seines Tribunates gegen die Absichten irgend eines adligen Herren gesprochen hatte. Wenn ich über diesen Prozeß alles erzählen wollte, müßt' ich hier viele Personen citieren und verletzen; das hab' ich aber nicht nötig; ich sage euch nur soviel, daß es durch Verres' Hilfe einer kleinen Anzahl von – sehr gelinde ausgedrückt – anmaßenden Menschen gelang, den Ouintus Opimius im Handumdrehen aus seinem gesamten Besitze zu verjagen. (156) Dieser Mensch will sich mir noch darüber beschweren, daß wir die erste Verhandlung seines eigenen Prozesses in nur neun Tagen zu Ende führten, nachdem bei ihm selbst ein Mitglied des römischen Senates, eben Ouintus Opimius, binnen dreier Stunden sein ganzes Vermögen, ja sozusagen seine Existenz verloren hat! Im Senat ist seither sehr oft von jenem empörenden Prozesse die Rede gewesen; man dachte daran, diese ganze Sorte von Geldstrafen und Prozessen einfach abzuschaffen. Nun ward aber der Besitz des Ouintus Opimius gerichtlich versteigert; wie Verres die Gelegenheit wahrnahm, um sich zu bereichern, wie gesetzwidrig er dabei hauste, wie ungeniert er das alles beging – es wäre zu weitläufig, dies im einzelnen darzustellen. Nur soviel sag' ich euch: wenn ich euch nicht mit den Geschäftsbüchern der zuverlässigsten Leute die Beweise liefere, so möget ihr den ganzen Fall für eine tendenziöse Erfindung meinerseits halten. (157) Nun saget euch selbst: wer sich das Unglück eines römischen Senators zu Nutze macht, indem er als Prätor und Gerichtspräsident bei dessen Prozesse die Gelegenheit wahrnimmt sich auf seine Kosten zu bereichern und ihm sein Letztes zu nehmen – soll der noch Aussicht haben, irgend ein Unglück von seinem eigenen Haupte durch Bitten abzuwenden? LXI. Über die Nachlosung der Richter Die auf Vorschlag des Beklagten wie des Klägers zurückgewiesenen Richter wurden durch andere ersetzt, über deren Auswahl das Los entschied. im Juniusprozesse sag' ich gar nichts. Wozu denn auch? sollt' ich es wagen, gegen die Dokumente zu sprechen, die du vorlegtest? Das wäre wohl recht schwer; mich schreckt ja nicht nur deine Autorität und die Würde jener Richter, sondern auch der goldene Siegelring deines Sekretärs. Was es mit diesem Ringe für eine Bewandtnis hat, berichtet Cicero im 80. Kapitel der Kornrede ausführlicher. Ich will keine Dinge behaupten, die schwer zu beweisen sind; ich will nur wiederholen, was du nachweislich zu vielen maßgebenden Personen äußertest, nämlich, du dürftest für den Vorweis einer gefälschten Urkunde Verzeihung beanspruchen; die Erbitterung, die gegen Gaius Junius aufflammte, hätte dich ja selber damals vernichten müssen, wenn du nicht besondere Vorkehrungsmaßregeln getroffen hättest. – (158) In dieser Weise lernte der Mensch für sich und seine Rettung zu sorgen, daß er immer in öffentliche und Privaturkunden etwas eintrug was nicht geschehen war oder etwas ausmerzte, was geschehen war; stets hatt' er etwas herumzukorrigieren, auszustreichen, anzuschwärzen; er muß eben die Konsequenzen seines Benehmens ziehen, denn er weiß sehr wohl, daß ihm für seine Missethaten keine Möglichkeit einer Verteidigung ohne neue Missethaten übrigbleibt. – Eine Nachlosung von Richtern jener Art hoffte der thörichte Mensch auch für seinen eigenen Prozeß mit Hilfe seines Freundes, des Untersuchungsrichters Quintus Curtius zu bewerkstelligen; hätte ich nicht, unterstützt von der Volkesmacht und dem allgemeinen Wutgeschrei, energischen Widerstand geleistet, so wären aus dieser Richterklasse, die mir gerad' im allerreichsten Maße zur Verfügung stehen mußte, die von Verres beliebten Persönlichkeiten ohne Umstände durch Nachlosung ins Richterkollegium berufen worden. [Der Schluß dieser Rede ist nicht erhalten.] Der Anklage zweiter Teil. Die Gerichte in Sicilien I. (1) Hoher Gerichtshof! Notwendigerweise muß ich vieles beiseite lassen, um endlich einmal auf die Vorgänge kommen zu können, deren Darstellung meiner Sorge anvertraut worden ist. Ich habe die Sache Siciliens übernommen; die Provinz hat mich zu diesem Auftrag herangezogen. Wenn ich aber diese Last auf mich nahm und die Initiative Siciliens ergriff, so verfolgt' ich damit im Grunde meiner Seele noch ein höheres Ziel. Ich trat ein für den gesamten Senatorenstand, ja für das Wohl des Staates, weil ich erst dann einen gerechten Urteilsspruch für möglich hielt, wenn nicht nur ein wirklicher Bösewicht auf die Anklagebank geschleppt würde, sondern auch ein gewissenhafter und wohlgerüsteter Kläger vor den Schranken erschiene. (2) Um so eiliger muß ich auf die sicilianischen Angelegenheiten kommen und die übrigen Gauner- und Schurkenstreiche des Angeklagten übergehen, um mit möglichst frischen Kräften arbeiten und über genügende Zeit für meinen Vortrag verfügen zu können. Bevor ich über Siciliens Leiden spreche, glaub' ich ein paar Worte über Alter, Wert und Bedeutung der Provinz vorausschicken zu müssen. Denn eure Pflicht, meine Herren, ist es, auf die Lage aller Bundesgenossen und Provinzen genauestens Rücksicht zu nehmen, namentlich aber auf Sicilien, und zwar aus zahlreichen triftigen Gründen, schon weil unter allen Ausländern die Sicilianer die ersten waren, die sich dem Schutz und der Freundschaft des römischen Volkes vertrauensvoll überantworteten. Dies klingt so, als hätten sich die sicilianischen Griechen aus freien Stücken dem römischen Reich überantwortet. Aber wenn man an die langwierige Belagerung von Syrakus durch Marcellus denkt, an die entsetzlichen Greuel, welche die Eroberung im Jahre 212 begleiteten, an das »Meer von Jammer und Elend«, das ihr folgte, so darf man wohl zum mindesten an die bekannte Freiwilligkeit erinnern, mit der ein Einjähriger sein Jahr abdient. Der Stolz unseres Reiches, der Name »Provinz« fand zu allererst auf Sicilien Anwendung, Sicilien hat unsere Ahnen belehrt, wie herrlich es ist, über Völker des Auslandes zu regieren; Sicilien allein hielt mit solcher Treue und Ergebenheit zum römischen Volke, daß die Gemeinden dieser Insel, welche sich einmal mit uns verbündet hatten, nie wieder abgefallen sind, die meisten und hervorragendsten aber uns jederzeit ihre freundschaftliche Gesinnung bewiesen. (3) So bedeutete diese Provinz für unsere Vorfahren die Schwelle zur Herrschaft über Afrika. Karthago mit seiner ungeheuren Macht wäre nicht sobald in Trümmer gesunken, wenn wir nicht an Sicilien ein unerschöpfliches Getreidemagazin für unsere Mannschaften und einen stets offenen Hafen für all' unsere Flotten besessen hätten. II. Darum hat denn auch Scipio Africanus nach der Zerstörung Karthagos die sicilianischen Städte mit den schönsten Statuen und Denkmälern geschmückt, um dort, wo er den größten Jubel über Roms Waffenerfolge bemerkte, die zahlreichsten Denkzeichen zur Erinnerung an diesen Sieg aufzustellen. Das heißt: er gab ihnen einige Statuen zurück, die von den Karthagern geraubt waren. (4) Endlich Marcus Marcellus , gerad' er, der in Sicilien seine Kraft an den Feinden, seine Milde an den Besiegten, seine Seelenreinheit an den übrigen Einwohnern bewährte – er hat in jenem Kriege nicht nur für unsere Verbündeten gesorgt, sondern auch unsere überwundenen Feinde verschont. Von dem Sieger Marcellus macht Cicero in den folgenden Reden ausgiebigen Gebrauch, und von seiner Milde weiß er viel zu erzählen. Nun kann man ja den Oberfeldherrn nicht für alle Zügellosigkeiten einer rohen Soldateska und auch nicht für die Gewohnheiten seiner Zeit verantwortlich machen; auch hatte man für Statuen damals in Rom keinen Sinn, so daß man wohl eine Menge einstweilen stehen ließ; aber recht vieles muß man doch auch der tendenziösen Färbung des Advokaten zu gute halten, der zudem wieder das Mittel anwendet, seinen Gegner durch den Vergleich mit einem berühmten Altrömer lächerlich erscheinen zu lassen. Daß Marcellus den Syrakusanern die Wohnsitze auf einem großen und wichtigen Teil ihrer Stadt verbot und ihr mit der politischen auch die kommerzielle Bedeutung nahm, ist bekannt; noch bekannter freilich die Anekdote vom Tode des Archimedes . Der geniale Mathematiker, der geistvolle Schriftsteller, der Freund der Könige, der unerschöpflich erfinderische Ingenieur, der als praktischer Artilleriekommandeur die Verteidigung seiner seit Dionysios großartig befestigten Vaterstadt zur Verzweiflung der Belagerer geleitet hatte und von der Wissenschaft zu allen Zeiten als einer ihrer größten Vertreter gefeiert wurde – er soll in seinem Hause von einem römischen Soldaten getötet worden sein, dem er zurief, er sollt' ihm doch nicht die mathematischen Figuren stören, die er gerade sinnend mit dem Stab auf den Boden zeichnete. Das heißt in nüchterne Prosa übersetzt: Archimedes wurde abgeschlachtet wie Hunderte von anderen friedlichen Bürgern auch; aber dieser Mord kam nachher doch selbst den Römern oder vielmehr einigen Ausnahmemenschen in Rom, gar zu arg vor, und sie suchten die unableugbare Thatsache durch eine Anekdote zu bemänteln, die ebenso plump, frech und geschmacklos erfunden ist wie die Legenden von den sieben Königen und die meisten übrigen römischen Geschichtsfälschungen. – Syrakus fiel bekanntlich durch Verrat; dies sagt Cicero nicht. Dagegen spricht er die Wahrheit, wenn er versichert, daß dort die Römer zuerst erfuhren, wie süß es schmeckt, über Ausländer zu herrschen und die civilisierten Fremden für sich arbeiten zu lassen. Die Folgen sieht man noch heute: die Römer und nur die Römer sind daran schuld, daß die blühende, kunstreiche, lebensfrische Millionenstadt, von der Cicero selbst später eine uns wahrhaft phantastisch anmutende Beschreibung giebt, bis auf einige Säulenstümpfe und Mauerzüge wie weggeblasen vom Erdboden erscheint und an ihrer Stelle eins der erbärmlichsten Nester des modernen Italien sein kümmerliches Dasein fristet. Als er die wunderschöne Stadt Syrakus , die durch Menschenhand aufs großartigste befestigt, Trotz aller Zerstörungen sind die erhaltenen Reste dieser Mauern so imposant, daß sie das sprechendste Bild von altsyrakusanischer Aktivität und vom Geiste des durch Cicero und Schiller zum Popanz gewordenen »Tyrannen« Dionysios geben. – Es verdient übrigens bekannt zu werden, daß, als Kaiser Wilhelm II. im April 1896 Syrakus besuchte, der vortragende Antiquitätendirektor den fremden Monarchen zwar zu den Münzen, Topfscherben und Terrakottasächelchen des kleinen städtischen Museums führte, die sich mit den gleichartigen »Schätzen« Neapels oder Berlins natürlich nicht im entferntesten vergleichen können, nicht aber zu jenen grandiosen Mauerzügen, die mit ihrer soliden Konstruktion, ihren Gräben, Verbindungsgängen, Ausfallthoren, Wachttürmen, Zinnen und Krönungen vom militärischen und ästhetischen Gesichtspunkte ebenso bedeutend erscheinen wie vom künstlerischen oder historischen. überdies durch ihre unvergleichliche Lage von Natur gegen Angriffe zu Wasser und zu Lande geschützt war, mit stürmender Hand und klugem Plan eroberte, da ließ er sie nicht nur unzerstört sondern mit so reichem Schmucke stehen, daß es ein Denkmal zugleich seines Sieges wie seiner Milde und Enthaltsamkeit war; die Menschheit sollte sehen, was er erobert, wen er verschont und was er unberührt gelassen. So hohe Ehre erwies er dem Lande Sicilien, daß er selbst eine feindliche Stadt nicht aus der Insel unserer Bündner vertilgt wissen wollte. (5) Infolgedessen stand uns diese Provinz für unsere Zwecke in einer Weise zur Verfügung, daß wir all' ihre Erzeugnisse nicht als in ihrem Schoß entstanden, sondern schon als in unserem Hause geborgen ansehen durften. Wann hätte sie je die schuldigen Kornlieferungen nicht pünktlich auf den Tag geleistet? wann hätte sie sich jemals einer Auflage widersetzt? hat sie nicht vielmehr alles, was sie für uns wünschenswert glaubte, stets freiwillig versprochen? Darum hat jener Marcus Cato , der den Beinamen des Weisen führte, Sicilien als die Kornkammer unseres Staates, als die Ernährerin von Roms Bevölkerung bezeichnet. Wir selbst aber machten in dem furchtbar langen und schweren italischen Kriege die Erfahrung, daß wir an Sicilien nicht allein eine Kornkammer, sondern eine im Sinne der Väter reichgefüllte Schatzkammer besaßen. Denn ohne uns irgend welche Kosten zu verursachen, bot sie uns jederzeit Leder, Kleidungsstücke und Getreide, kurz, ausreichendes Material, um unsere gewaltigen Heere zu bekleiden, zu ernähren und zu bewaffnen. III. (6) Ich bitt' euch, meine Herren, bedenket doch nur einmal die ganze Bedeutung solcher Umstände, von denen wir vielleicht unmittelbar gar nichts merken! Wir zählen nicht wenige begüterte Männer unter unseren Mitbürgern; sie alle haben eine nahegelegene, uns treu zugethane, von Natur mit Fruchtbarkeit gesegnete Provinz zu ihrer Verfügung, in die sie leicht hinüberfahren können, um nach Bequemlichkeit Geschäfte zu unternehmen; bald bietet ihnen das Land seine Waren und läßt sie mit reichem Gewinn davonziehen, bald behält es sie an der eigenen Erde zurück, so daß sie nach Belieben Ackerbau, Viehzucht und Handel treiben, ja schließlich eigene Wohnsitze aufschlagen und sich dauernd niederlassen können. Wahrlich, das ist kein kleiner Vorteil für einen Staat, wenn so viele seiner Bürger so nah an der Heimat so gute und fruchtbringende Beschäftigung finden. (7) Und da nun unsere Zolleinnahmen und Provinzen für das römische Volk gewissermaßen etwas wie ein Landgut bedeuten, so geht es dem Volke wie dem einzelnen Menschen: gerade wie ihr an euren nächsten Landsitzen die größte Freude habt, so ist dem römischen Volke die Lage dieser Provinz in der Nähe der Reichshauptstadt von Herzen angenehm. Soviel über das Land; was nun die Leute selbst betrifft, die es bewohnen, so besitzen sie im höchsten Grade Geduld, Kraft und Mäßigkeit, so daß sie sich am meisten unserer römischen Art zu nähern scheinen, freilich jener alten strengen Art, die unseren Ahnen nachgerühmt wird, und nicht der ganz anderen, die jetzt modern geworden ist. Da findet ihr keinerlei Ähnlichkeit mit den übrigen Griechen, nichts von Trägheit oder Neigung zur Schwelgerei; im Gegenteil, die äußerste Arbeitsamkeit für private wie für öffentliche Angelegenheiten, überall die äußerste Sparsamkeit und Sorgfalt. Endlich hegen sie eine solche Liebe zu den Leuten unseres Stammes, daß man sagen kann, sie sind die einzigen, bei denen weder der Staatspächter noch der Handelsmann gehaßt wird. (8) Gar häufig hatten sie unter der rohen Faust unserer Beamten zu leiden; aber alle diese Unbilden ertrugen sie mit einer Geduld, die sich am besten darin zeigte, daß sie bis auf diesen Tag nicht ein einziges Mal auf Gemeindebeschluß zum Altar der Gesetze und zu eurem Schutz ihre Zuflucht nahmen. Hielten sie doch selbst die grenzenlose Herrschaft des Marcus Antonius aus, ebenso ein andermal das Jahr, das sie derartig mitnahm, daß ein Wiederaufkommen unmöglich gewesen wäre, Gemeint ist das Jahr 80, in welchem der Prätor Marcus Lepidus Sicilien verwüstete; er wurde später von zwei Brüdern Metellus angeklagt, aber – diesmal nicht mittels bestochener Richter, sondern wegen seiner Beliebtheit beim »Volke« – freigesprochen. Deshalb nennt auch Cicero seinen Namen nicht und geht überhaupt möglichst flüchtig über diese Episode hinweg, die ihm als ein Präzedenzfall für Verres hätte recht gefährlich werden können. Man sieht es: der Prozeß war in dieser Zeit weniger ein Rechtskampf als ein Hasardspiel. hätte ihnen nicht eine Fügung des Schicksals den Gaius Marcellus beschert, so daß Siciliens Rettung vor dem Untergange zweimal durch dieselbe Familie herbeigeführt wurde. So hatten es die Sicilianer von ihren Vorfahren gehört: Roms Wohlthaten gegen sie waren so groß gewesen, daß sie selbst ungerechte Behandlung seitens unserer Beamten ertragen zu müssen glaubten. Wie es in Wahrheit aussah, bezeugen die wiederholten, entsetzlich blutigen Revolutionen, deren Herd Sicilien war. (9) Nie haben ihre Gemeinden bis auf unseren Fall gegen jemanden öffentlich Zeugnis abgelegt; auch unseren Angeklagten hätten sie schließlich noch verwinden können, wenn er nur auf menschliche Weise, nach dem Brauche seiner Vorgänger, kurz, wenn er auf irgend einem vereinzelten Gebiete gefrevelt hätte. Aber da seine Schwelgerei, Grausamkeit, Habgier und Ungerechtigkeit jedes Maß überstieg, da die Sicilianer all' ihre Vorteile, Rechte, alle Wohlthaten der römischen Reichsregierung durch die Zügellosigkeit eines einzigen Verbrechers eingebüßt hatten, so faßten sie den Entschluß, entweder die Missethaten dieses Menschen durch eure Anrufung zu rächen und zu strafen, oder aber, falls ihr sie eurer thatkräftigen Unterstützung für unwürdig befinden solltet, ihre Städte und Wohnsitze zu verlassen, wie sie ihre Äcker und Felder schon vorher unter der Geißel des Wüterichs verlassen hatten. IIII. (10) Nach solchem Entschlusse wandten sich Abgeordnete ihrer sämtlichen Gemeinden an Verres' Nachfolger Lucius Metellus mit der Bitte, seine Statthalterschaft doch recht bald anzutreten; in solcher Gesinnung klagten sie immer wieder bei den Schützern über ihre Not; von solchem Schmerz erfüllt übergaben sie den Konsuln ihre Forderungen, die nicht wie Forderungen, sondern wie vernichtende Belastungsmomente gegen Verres erschienen. Auch mich, dessen Zuverlässigkeit und Zurückhaltung sie kennen gelernt hatten, brachten sie durch ihre verzweifelten Klagen fast aus dem Gleichgewichte meines Lebensganges; sie setzten es durch, daß ich die Klage gegen diesen Menschen übernahm, was meiner Natur und Neigung im innersten widerwärtig war (obgleich ich in diesem Prozeß weit mehr als Verteidiger denn als Ankläger zu wirken glaube); (11) endlich kamen aus der ganzen Provinz die vornehmsten Leute teils im Auftrag ihrer Mitbürger, teils auf eigene Faust nach Rom, und die bedeutendsten Gemeinden verfolgten ihre Ansprüche mit der größten Heftigkeit. Aber in welcher Weise sind sie nun hier aufgetreten? – Es kommt mir bereits vor, als müsse ich für die Sicilianer mit größerem Freimut sprechen als sie vielleicht selber wünschen; denn ich will nicht für ihre Absicht, sondern für ihre Rettung kämpfen. Niemals, denket euch, niemals und in keiner Provinz ist ein Angeklagter in seiner Abwesenheit mit solchen Mitteln und solchem Eifer gegen die Nachforschungen des Klägers in Schutz genommen worden. Die Quästoren, die dem Prätor Verres in beiden Teilen der Provinz beigegeben waren, traten mit allen Mitteln ihrer Amtswürde wider mich auf. (12) Als sie abgelöst wurden, gaben sich ihre Nachfolger die größte Mühe um ihn, wurden aus seiner Küche reichlich gemästet und zeigten sich gegen mich nicht minder bösartig als ihre Vorgänger. Da seht seine Macht: vier Quästoren in einer Provinz machten sich zu seinen eifrigsten Verteidigern und Vorkämpfern, dazu war ihm ein Prätor nebst seinem ganzen Gefolge derartig dienstergeben, daß man leicht einsehen konnte, ihre Provinz, auf deren Ertrag sie spekulierten, war in Wahrheit nicht die Insel Sicilien, die mit leeren Feldern ihren Angriffen zum Opfer fiel, sondern der Prätor Verres, der mit vollen Taschen das Weite suchte. Sie erhoben Drohungen gegen die Sicilianer, falls sie Abgeordnete zu Verres' Belastung nach Rom zu schicken beschlössen; sie drohten ihnen weiter für den Fall, daß die Abgeordneten die Reise anträten; anderseits wurden ihnen glänzende Versprechungen gemacht für den Fall, daß sie sich anerkennend über ihn äußerten; die gewichtigsten Zeugen für jene Vorgänge privater Natur, die ich nur in ihrer Gegenwart zur Anzeige bringen könnte, wurden mit Gewalt zurückgehalten und strenge bewacht. V. (13) Trotz des Aufgebotes aller dieser Mittel hat nur eine einzige Gemeinde, die der Mamertiner Es ist dies die einzige lateinische Gemeinde in Sicilien: die griechische Bevölkerung Messanas war von den »Marsknechten« überfallen und ausgerottet worden. So erklärt sich ihre Sonderstellung leicht; von ihrem Verhältnisse zu Verres wird später in der Statuenrede ausführlich gesprochen. von Messana , eine Anerkennungsadresse für Verres amtlich durch Abgeordnete nach Rom geschickt. Nun hat aber der Vorsitzende dieser Gesandtschaft, der Edelmann Gaius Heius , vor euren Ohren eidlich ausgesagt, daß in Messana ein gewaltiges Transportschiff mit amtlich gedungenen Arbeitskräften für Verres gezimmert wurde; derselbe Mamertiner, abgeordnet von seiner Gemeinde zur Anerkennung des Verres, erzählte auch, daß dieser ihm nicht nur seinen sonstigen Besitz, sondern auch die Heiligtümer und die von den Voreltern ererbten Schutzgötter seines Herdes aus dem Hause gerissen hatte. Herrliche Lobrede das, wenn die Abgeordneten gleich zweierlei Aufgaben mit einem Male erledigen können, die Anerkennung und die Schuldklage! – Warum aber die Mamertinergemeinde als solche mit Verres in so gutem Einvernehmen steht, das hat seine bestimmten Gründe, die ich gelegenen Ortes vortragen werde. Als Resultat wird sich euch ergeben, daß die Motive, welche die Mamertiner zum Wohlwollen gegen ihn bestimmten, völlig ausreichen – zu seiner Verurteilung. Im übrigen hat ihm keine einzige Gemeinde amtlich ein anerkennendes Zeugnis ausgestellt. (14) Die ganze Macht jener höchsten Regierungsgewalt hat gerade so viel bei ein paar Menschen (nicht etwa bei ein paar Gemeinden!) vermocht, daß sich einige unbedeutende Personen aus ganz heruntergekommenen, verödeten Nestern fanden, die gegen den Willen ihrer Mitbürger und Behörden abreisten, oder daß anderseits die zu Verres' Belastung mit amtlichem Auftrag und offiziellen Zeugnissen abgesandten Persönlichkeiten durch Gewalt oder Drohungen zurückgehalten wurden. Daß dies Verfahren schließlich doch bei einigen Wenigen Erfolg hatte, bedauert' ich weiter nicht, weil auf diese Weise die übrigen an Zahl, Umfang und Wert so bedeutenden Gemeinden, überhaupt ganz Sicilien um so mehr Eindruck auf euch machen mußte; konntet ihr euch doch mit eigenen Augen davon überzeugen, daß keine Gewalt die Leute zurückhalten, keine Gefahr sie verhindern konnte, die Probe zu wagen, ob ihr ein Ohr hättet für die Beschwerden unserer ältesten und treuesten Bundesgenossen. (15) Denn wenn vielleicht einer oder der andere unter euch gehört hat, auch die Gemeinde Syrakus habe sich amtlich anerkennend über Verres ausgesprochen, so hat euch ja beim ersten Termin der Zeuge Herakleios über den Charakter dieser Anerkennung belehrt; indes will ich euch auch noch bei späterer Gelegenheit darlegen, wie sich die ganze Sache mit der Gemeinde Syrakus verhält. Ihr werdet daraus ersehen, daß kein Mensch einem anderen jemals so verhaßt war oder ist wie Verres den Bewohnern von Syrakus. VI. Vielleicht wendet man mir ein: »nur die Sicilianer verfolgen ihn, dagegen sind die römischen Bürger, die in Sicilien Handel treiben, ihm wohlgesinnt, verteidigen ihn, wünschen seine Rettung.« Erstlich, gesetzt auch, es wäre so: in diesem Falle, wo es sich um Erpressungen handelt und folglich ein eigens zum Schutze der Bündner eingerichtetes Verfahren mit besonderen für sie gegebenen Gesetzen zur Anwendung kommt, müßtet ihr durchaus die Klagen der Bündner anhören. (16) Aber es ist gar nicht wahr; bei unserem ersten Termine habt ihr es erlebt, daß eine Menge hochachtbarer Römer aus Sicilien über die wichtigsten Dinge Zeugnis ablegte: teils war ihnen selber schweres Unrecht geschehen, teils wußten sie, daß es anderen widerfahren war. Ihr könnt es mir aufs Wort glauben, meine Herren, und ich werd' es euch noch beweisen: ich glaube wohl den Sicilianern nach Wunsch zu handeln, indem ich mit eigener Mühe und Gefahr das ihnen widerfahrene Unrecht verfolge; aber ich weiß auch, daß ich in nicht geringerem Grade unseren eigenen Mitbürgern damit nach Wunsch handele, denn sie sind überzeugt, daß die Rettung ihrer Rechte und Freiheiten, ihres Besitzstandes und ihrer Erwerbsquellen gleichbedeutend ist mit der Verurteilung des Verres. (17) Deshalb hab' ich gar nichts dagegen, daß ihr meinen Bericht über seine Statthalterschaft in Sicilien von dem Grundsatz aus anhöret, den Angeklagten zu schonen, falls er jemandem Gutes erwiesen; wenn irgend eine Kategorie von Menschen (seien es Sicilianer oder unsere Mitbürger), wenn irgend ein Stand (seien es Ackerbauer oder Viehzüchter oder Kaufleute) ihm ihre Sympathie bekundet, wenn er nicht für sie alle der gemeinsame Feind und Halsabschneider gewesen ist, dann möget auch ihr ihn verschonen. Sobald ihm durch das Los die Provinz Sicilien zugefallen war, fing er, noch bevor er sich einschiffte, gleich in Rom und dessen Umgegend an, bei sich selbst und in Beratungen mit seinen Freunden zu überlegen, auf welche Weise er in jener Provinz binnen eines Jahres möglichst viel Geld machen könnte. Er wollte nicht erst bei der Arbeit lernen, obgleich er wahrlich nicht als unerfahrener Anfänger in seine Provinz kam; vielmehr wünscht' er wohlausgerüstet mit überlegtem Plan an sein Räuberhandwerk zu gehen. (18) Vorzüglich paßte auf jene Provinz die Bemerkung des Volkes, das in fortwährenden Witzen und Redensarten die Vorbedeutung, die in seinem Namen lag, betonte und daraus aus seine bevorstehende Thätigkeit als Statthalter Schlüsse zog! Denn wer mit seiner Vergangenheit Bescheid wußte, seiner Desertion und Kassenunterschlagung in der Quästur, seiner Massenräuberei in den Tempeln und Städten des Ostens, seinen Gaunerstreichen in der hauptstädtischen Gerichtsbarkeit – wie konnte der an dem Verlaufe des vierten Abschnittes dieser Verbrecherlaufbahn zweifeln? VII. Und damit ihr sehet, daß er schon zu Rom nicht nur die Gebiete, sondern auch die Vorwände für seine Diebstähle suchte, so lasset euch einen unwiderleglich beweisenden Vorgang erzählen, der euch das Urteil über seine ganz beispiellose Unverschämtheit aufs beste erleichtern wird. (19) Am Tage, wo er in Sicilien landete – jetzt sehet, ob er genügend vorbereitet in die Provinz kam, um aus jenen volkstümlichen Scherzen Ernst zu machen! – schickt er sofort aus Messana einen Brief nach Alaisa ; dieser Brief (offenbar noch auf dem Festlande geschrieben, denn Verres gab ihn sogleich ab, sobald er das Boot verlassen) enthielt den Befehl, Dion von Alaisa sollte unverzüglich zu ihm kommen, er wünsche das Nähere über eine Erbschaft zu erfahren, die Dions Sohne von einem Verwandten Namens Apollodoros Laphyron zugefallen wäre. (20) Es handelte da sich um eine mächtige Summe, meine Herren. Hier steht jetzt der junge Dion, er, der neuerdings durch Quintus Metellus' Verwendung zum römischen Vollbürger geworden ist; seine Angelegenheit ist euch bei unserem ersten Termine durch die Aussagen vieler Zeugen ersten Ranges und durch zahlreiche Schriftstücke klargelegt worden: es ergab sich, daß er eine Million Sesterzen bezahlte, um bei Verres zu seinem Rechte zu gelangen und zwar in einer Sache, wo auch nicht der leiseste Zweifel obwalten konnte; es ergab sich außerdem, daß seine Herden edelster Rassepferde weggetrieben und alles, was sich an Silbergerät und kostbaren Teppichen in seinem Hause vorfand, geplündert wurde, daß also Quintus Caecilius Dio eine Million verlor, aus keinem anderen Grunde, als weil er eine Erbschaft gemacht hatte. (21) Und wer war Prätor, als dem jungen Dion diese Erbschaft zufiel? derselbe, unter welchem Annia, des Senatoren Annius Tochter, und ebenso der Senator Marcus Ligur in den gleichen Fall kam, nämlich Gaius Sacerdos . – So, und damals hatte niemand dem Dion Schwierigkeiten bereitet? – Nicht im geringsten, so wenig wie man den Ligur belästigte, so lange Sacerdos Prätor war. – Aber wer hat denn dem Verres die Sache angezeigt? – Niemand; wenn ihr nicht etwa denkt, daß ihm gleich an der Meerenge von Messana einige Prozeßschwindler entgegenkamen. VIII. Nein, noch während seines Aufenthaltes in Rom hatt' er gehört, einem gewissen Dion in Sicilien sei eine sehr große Erbschaft zugefallen, der Erbe sei angewiesen worden, einige Statuen auf dem Markte der Stadt errichten zu lassen, widrigenfalls er eine Geldstrafe an den Tempelschatz der Aphrodite auf dem Berge Eryx zu zahlen habe. Die Statuen wären zwar auf seine ausdrückliche Verfügung hin errichtet worden; indessen, so dachte Verres, da der Name der Göttin mit hineinspielt, so würd' er schon einen Vorwand zur Schikane finden. (22) So schiebt er einen Menschen vor, der im Namen der Aphrodite vom Eryx Anspruch auf die Erbschaft erheben sollte. Sonst war es in solchem Falle die Sache des Quästors, zu dessen Amtsbezirk der Berg Eryx gehört, derartige Ansprüche zu erheben; aber Verres kehrt sich nicht daran, für ihn besorgt es nicht der Quästor, sondern ein gewisser Naevius Turpio , sein Laufbursch und Agent, der erbärmlichste Professionsankläger unter allen Römern in Sicilien, ein Mensch, der zu Gaius Sacerdos' Zeit schon einmal wegen Betruges verurteilt worden war. Die Sache lag ja auch so, daß der Prätor selbst, der hier einen Schwindler suchte, einen einigermaßen anständig auftretenden Schwindler gar nicht auftreiben konnte. So kam es zum Prozesse, dessen weiteren Verlauf man kennt. Verres mußte den Dion freisprechen, aber das galt nur gegenüber der Göttin; für sich verurteilt er ihn. Offenbar wollt' er lieber Menschen als Götter sündigen lassen; er zog es vor, selber dem Dion wegzunehmen, was er nicht durfte, als daß der Aphrodite gespendet wurde, was man ihr nicht schuldig war. (23) Wozu brauch' ich jetzt noch das Zeugnis des Sextus Pompeius Chloros vorlesen zu lassen? Er hat Dions Prozeß geführt, hat alles mit angesehen, verdient als Mensch die höchste Achtung, ist um seiner Verdienste willen schon lange mit dem römischen Bürgerrecht beschenkt worden, übrigens einer der vornehmsten Leute in ganz Sicilien. Ferner ist der ganze Vorgang mit Dions Geld bezeugt durch Quintus Caecilius Dio selbst, diesen edlen, bescheidenen Mann; ferner durch Lucius Caecilius, Lucius Ligur, Titus Manlius und Lucius Calēnus . Außerdem erklärte Marcus Lucullus , er habe zu Dion im Verhältnisse der Gastfreundschaft gestanden und durch diesen Verkehr seine Leiden schon früher erfahren. (24) So! also Lucullus, der sich damals in Makedonien aufhielt, lernte diese Vorgänge besser kennen als du, Hortensius , der du in Rom warest! Dabei hat sich Dion zu dir geflüchtet, und du hast dich über seine Leiden in deiner Korrespondenz mit Verres aufs bitterste beklagt. Ist dir das alles neu und unerwartet? vernehmen deine Ohren diese Klage jetzt zum erstenmal? hast du nichts von Dion selbst gehört, nichts von deiner Schwiegermutter, der verehrten Frau Servilia , die seit Jahren mit Dion verkehrte? Mußt du nicht zugeben, daß meine Zeugen vieles nicht wissen, was du weißt? und daß du im vorliegenden Fall mein Zeuge sein müßtest? Was dich daran verhindert, ist eben nicht die Unschuld des Angeklagten, sondern deine gesetzliche Ausnahmestellung. – Bitte die Aussagen der Zeugen Lucullus, Chloros und Dion vorzulesen. [Es geschieht.] VIIII. Was meint ihr, ist es Geld genug, das sich dieser Venusdiener, der direkt vom Busen der Chelidon in die Provinz gezogen war, unter dem Deckmantel der Liebesgöttin aneignete? (25) Vernehmet jetzt einen anderen Fall, wo die Geldsumme kleiner, der Betrug aber nicht weniger unverschämt war. In Agýrion lebten die Brüder Sosippos und Philokrătes . Deren Vater ist vor nunmehr zweiundzwanzig Jahren gestorben; in seinem Testamente stand der Satz, daß, wenn an einem gewissen Platz ein gewisser Fall vorkäme, eine Geldsumme an den Tempelschatz der Aphrodite zu zahlen wäre. Zwanzig Jahre vergingen, während welcher doch so viele Prätoren, Quästoren und Betrüger in der Provinz lebten, da plötzlich wurde den Söhnen im Namen der Aphrodite die Erbschaft abgefordert. Verres nimmt Kenntnis von der Sache, und läßt sich durch Vermittlung des Volcatius Ein Vertrauensmann des Verres, in der Kornrede des näheren charakterisiert. ungefähr 400 000 Sesterzen von den beiden Brüdern auszahlen. Die zahlreichen Zeugen hierfür habt ihr bereits früher vernommen. Die beiden Brüder von Agyrion gewannen den Prozeß, doch elend und ausgesogen gingen sie von dannen. X. (26) »Aber dieses Geld,« so wird man sagen, »ist nicht gerade an Verres gelangt.« – Was ist das für eine Verteidigung? will man hier mit sachlichem Ernste reden oder einen lächerlichen Versuch riskieren? so etwas ist noch nicht dagewesen. Verres schiebt die Scheinankläger vor, Verres läßt die Vorladung ergehen, Verres nimmt Notiz von dem Vorgefallenen, Verres fällt den Richterspruch; ungeheure Summen werden bezahlt, und der sie bezahlt, gewinnt den Prozeß: da willst du mir die Verteidigung entgegenhalten »Nicht an Verres ist dieses Geld ausbezahlt worden«? Gut, ich trete deiner Behauptung bei; auch meine Zeugen erklären dasselbe; an Volcatius , sagen sie, wurde das Geld abgeführt. Was hatte denn dieser Volcatius für so eine furchtbare Macht, daß er zwei Männern einfach 400 000 Sesterzen wegnehmen konnte? Wenn Volcatius auf eigene Faust gekommen wäre, hätte wohl irgend jemand auch nur einen Pfennig gegeben? Er soll nur jetzt einmal kommen, er soll es versuchen: kein Mensch läßt ihn über seine Schwelle. Ja, ich sage noch mehr: ich behaupte, du hast dir vierzig Millionen Sesterzen widerrechtlich angeeignet, ohne daß auch nur ein Groschen direkt an dich bar ausgezahlt wurde; aber da man das Geld wegen deiner Verfügungen, Erlasse, Amtsbefehle, Urteilssprüche u. s. w. hergab, so kommt es nicht darauf an, auf welchen Tisch die Summen eingezahlt wurden, sondern wer die unrechtmäßigen Zahlungen angeordnet hat. (27) Jene auserlesenen Personen deiner Umgebung waren deine Werkzeuge; jenes Gefolge von Bureauvorstehern, Sekretären, Subalternbeamten, Pfaffen, Quacksalbern und Ausrufern – das war deine rechte Hand; je näher dir jemand durch Verwandtschaft, Bekanntschaft oder sonst welches Verhältnis stand, desto mehr galt er als dein gefügiges Instrument; jene ganze Bande, die mehr Unheil über Sicilien gebracht hat als wenn hundert Banden entlaufener Sträflinge gehaust hätten – das war ohne Widerspruch deine rechte Hand. Alles was irgend einer von diesen an sich nahm, ist durchaus und unter allen Umständen nicht bloß als dir gegeben, sondern als in deine Hand ausbezahlt zu beurteilen. Wenn überhaupt der Gerichtshof den Einwand »er hat es nicht selbst empfangen« zur Verteidigung des Angeklagten zuläßt, so mag er gleich alle Erpressungsprozesse insgesamt von vornherein aufheben; kein Angeklagter wird jemals vorgeführt werden, mag er noch so bösartig und längst überführt sein, der nicht jenen Entschuldigungsgrund für sich geltend machen könnte; wenn schon Verres ihn geltend macht – wo wird denn in aller Zukunft ein Angeklagter erscheinen, der, mit Verres verglichen, nicht einen Mucius Scaevola an Selbstlosigkeit bedeutet? Offenbar wollen meine Gegner hier mit diesem Mittel den Verres auch gar nicht ernstlich verteidigen, sondern nur die allgemeine Möglichkeit eines Verteidigungsmittels an Verres ausprobieren. (28) In dieser Hinsicht, meine Herren, müsset ihr die aufmerksamste Sorgfalt walten lassen; so etwas greift an die Grundfragen des Staatslebens, an das Prestige unseres Standes und an die Existenz der Bundesgenossen. Wenn wir für schuldlos gelten wollen, so müssen wir nicht nur für uns, sondern auch für unseren Umgang einstehen können. XI. Vor allen Dingen müssen wir uns Mühe gehen, nur solche Leute in unserer nächsten Umgebung zu zeigen, die von selbst für unseren Ruf und unser ganzes Dasein sorgen; sodann, wenn uns bei der Auswahl der Personen die Hoffnung auf Freundschaft einmal betrogen hat, müssen wir Vergeltung üben, den Unwürdigen wegschicken, stets aber so leben, als fühlten wir die Verpflichtung, Rechenschaft abzulegen. Man erzählt ja folgenden Fall von Scipio Africanus – und das war doch gewiß ein freigebiger Mann, aber allerdings von jener allein lobenswerten Freigebigkeit, die niemals dem fleckenlosen Rufe ihres Besitzers schaden kann. (29) Scipio also wurde von einem alten Bekannten, der stets als intimer Freund mit ihm verkehrt hatte, gebeten, er möchte ihn als Beamten nach Afrika mitnehmen. Er ließ sich aber trotz inständiger Bitten nicht darauf ein, und als der Mann seinem Ärger darüber Ausdruck gab, erwiderte er: »Wundere dich nicht, wenn du so etwas bei mir nicht durchsetzest. Ich bitte schon seit geraumer Zeit einen Menschen, dem hoffentlich mein guter Ruf am Herzen liegen wird, er möge in jener Stellung mit mir abreisen; und bis jetzt kann ich das bei ihm nicht durchsetzen.« In der That, wenn wir rein und makellos dastehen wollen, müssen wir die Sache so anfassen, daß die Menschen uns einen Gefallen erweisen, wenn sie mit uns in die Provinz ziehen, nicht daß wir ihnen damit eine Vergünstigung zukommen lassen. »In die Provinzen gehen,« das bedeutete eben für die meisten Römer »sich die Taschen füllen«. Du dagegen ludest deine Freunde in die Provinz wie zu einer fetten Beute ein, gingest selbst mit ihnen auf die Raubzüge und beschenktest sie vor versammeltem Volke mit goldenen Ringen – hast du dir dabei niemals überlegt, daß du nicht nur über dein eigenes Verhalten, sondern auch über das Treiben jener Leute würdest Rechenschaft ablegen müssen? (30) Nachdem er sich diese üppigen, reich fließenden Einnahmequellen aus solchen eigens dazu hervorgerufenen Prozessen verschafft, in denen er selbst mit dem »Rate«, d. h. mit seiner Bande, den »Thatbestand konstatierte«, fand er ein unerschöpfliches Gebiet zum Einheimsen unermeßlicher Gelder. XII. Es ist für jedermann klar, daß aller Geldbesitz der Menschen einerseits von der Macht derjenigen abhängt, die die Gerichtshöfe einsetzen, und anderseits von denen, die im Prozesse das Urteil sprechen. Keiner von euch kann sein Haus, sein Landgut, sein väterliches Vermögen in festem Besitze behalten, wenn irgend ein anderer von euch darauf Anspruch erhebt und ein gewissenloser Prätor, gegen den niemand einschreiten kann, nach seinem Belieben einen Richter einsetzt, dieser Richter aber nichtswürdig und leichtfertig genug ist, sein Urteil nach dem Befehle des Prätors einzurichten. (31) Wenn aber noch jener Umstand hinzukommt, daß der Prätor den Gerichtshof auf bestimmte Worte einsetzt, so daß selbst ein in Rechtskenntnis und Pflichtbewußtsein gleichermaßen bedeutender Mann wie Lucius Octavius Balbus als Richter nicht anders urteilen kann – wenn es z. B. heißt: »Lucius Octavius soll Richter sein. Wenn es sich herausstellt, daß der Acker im Gebiete von Capena, um den der Prozeß sich dreht, nach altrömischem Rechte dem Publius Servilius zukommt, und derselbe dem Quintus Catulus nicht zurückerstattet wird«  – in diesem Falle muß der Richter Lucius Octavius entweder den Publius Servilius zwingen das Stück Landes an Quintus Catulus zurückzuerstatten, oder aber jemanden verurteilen, den er bei seiner Abhängigkeit vom Prätor nicht verurteilen darf. In dieser Weise war das ganze Verwaltungsrecht, das gesamte Gerichtswesen in Sicilien drei Jahre lang beschaffen, nämlich solange Verres Prätor war; seine Verfügungen lauteten etwa so: »Wenn er nicht annimmt, was du ihm schuldig zu sein behauptest, so klag' ihn an; wenn er Ansprüche an dich stellt, laß ihn vorladen.« Dieser letzte Fall traf dann z. B. auf Gaius Fuficius, Lucius Suecius und Lucius Racilius zu. Die Gerichtshöfe wurden dann in der Weise eingesetzt, daß römische Bürger Recht sprachen, wenn es sich um Angelegenheiten von Sicilianern handelte (nach dem dort geltenden Recht hätte nämlich in diesem Fall ein Sicilianer als Richter fungieren müssen) und umgekehrt. (32) Aber um dieses Verfahren in seiner Allgemeinheit zu überschauen, müsset ihr erst Siciliens herrschendes Recht, dann Verres' Erfindungen kennen lernen. XIII. In Sicilien gelten folgende Grundsätze: wenn innerhalb einer Gemeinde Bürger gegen Bürger klagt, so soll der Prozeß sich daselbst nach den lokalen Gesetzen abwickeln; klagt ein Sicilianer gegen einen anderen aus einer anderen Gemeinde, so soll der Prätor die Richter durchs Los ernennen lassen nach einer durch Publius Rupilius in Gemeinschaft mit zehn Legaten erlassenen Verordnung, die man dort als die Rupiliusbill zu bezeichnen pflegt. Erhebt ein Einzelner Ansprüche gegenüber dem Volk oder das Volk gegenüber einem Einzelnen, so soll der gesamte Stadtrat irgend einer Gemeinde als Schiedsrichter fungieren, wobei beide Parteien das Recht haben, einmal gegenseitig den Richter zu verwerfen; erhebt ein römischer Bürger Ansprüche gegen einen Sicilianer, so muß der Schiedsrichter ein Sicilianer, im umgekehrten Fall ein römischer Bürger sein; für sonstige Fälle wurden in der Regel auserlesene Richter aus der dort befindlichen »Genossenschaft römischer Bürger« vorgeschlagen. Streitigkeiten zwischen Grundbesitzern und Steuerpächtern werden nach dem sogenannten Getreidegesetze des Hieron geschlichtet. (33) Alle diese Rechte wurden durch den Prätor Verres nicht nur in Verwirrung gebracht, sondern den Sicilianern wie den römischen Bürgern überhaupt vollständig entrissen, und zwar zuerst die Gesetze für die Einheimischen. Sobald ein Bürger gegen seinen Mitbürger klagte, setzte Verres eine ihm bequeme Person zum Richter ein, z. B. einen seiner Ausrufer, Pfaffen oder Quacksalber; war ein Gerichtshof bereits nach den Gesetzen einberufen und die beiden streitenden Parteien vor den aus der Mitte ihrer Bürgerschaft gewählten Richter getreten, so durfte dieser nicht frei und unbehindert urteilen. Denn ihr müßt den Erlaß des Menschen kennen lernen, mittels dessen der alle Gerichte in seine persönliche Gewalt brachte: »Wenn Einer ein verkehrtes Urteil fällt, werde ich von allem Notiz nehmen; nachdem dies geschehen, werde ich das Strafmaß bestimmen.« Die Folgen hiervon waren aller Welt ohne weiteres klar: wenn ein Richter damit rechnen mußte, daß ein anderer über seinen Fall richten und er selbst darob möglicherweise in Lebensgefahr geraten würde, so dürft' er nur noch auf die Wünsche desjenigen schauen, den er als seinen Herrn über Tod und Leben kannte. (34) Daß auserlesene Richter aus der römischen Bürgergenossenschaft oder Kaufmannsgilde vorgeschlagen wurden, kam nie mehr vor; dafür gab es jene Fülle von Richtern, jene Bande des Verres, ein ganzes Regiment, aber nicht von der Art, wie das des Quintus Scaevola, der doch keinen der Seinigen einzusetzen pflegte. Wie glaubt ihr wohl, daß sich jenes Regiment unter diesem Obersten aufführte? – Sehet nur seine Verordnungen an; da heißt es: »Wenn ein Stadtrat ein verkehrtes Urteil abgiebt«  – – Auch diese Behörden wurden also, wenn ihnen das Richteramt noch anvertraut ward, durch Verres zu Urteilssprüchen gegen ihre eigene Überzeugung gezwungen; den Nachweis im einzelnen werd' ich euch noch liefern. Eine Auslosung von Richtern nach der Rupiliusbill kam gar nicht mehr vor, außer wenn es Verres ganz gleichgültig war; die Entscheidungen nach dem sonst auf sehr viele Streitigkeiten anwendbaren Gesetze Hierons wurden mittels eines Federstrichs ein für allemal aufgehoben; mit den Richtern von der Genossenschaft römischer Kaufleute war es, wie gesagt, ebenfalls vorbei. Damit habt ihr einen Begriff von seiner Macht; nun höret, welchen Gebrauch er von ihr machte. XIIII. (35) Herakleios von Syrakus , des Hieron Sohn, war einer der vornehmsten Leute in seiner Heimat und bis zum Amtsantritte des Verres einer der Begütertsten in ganz Syrakus. Jetzt ist er einer der Ärmsten; das Unheil, das ihn betroffen, bestand in nichts anderem als in der gewissenlosen Habsucht des Verres. Ihm war durch das Testament eines Verwandten Namens Herakleios eine Erbschaft von etwa drei Millionen Sesterzen zugefallen; dazu kam ein Haus voll von ciselierten Silbergefäßen feinster Arbeit, von kostbaren Teppichen und wertvollen Sklaven. Mit welcher Wut Verres auf Gegenstände dieser Art seine Gier zu richten pflegt, ist ja männiglich bekannt. Nun erzählten sich die Leute in der Stadt von Herakleios' ungeheurem Glück; er würde nicht nur ein reicher Mann, sondern bekäme außer dem Geld auch noch so glänzende Prachtstücke an Hausgerät, Silber, Stoffen, Sklaven u. dgl. (36) Das hört auch Verres, und zuerst versucht er dem Herakleios mit seinem gelinderen Kunstgriff beizukommen: er bittet die Sachen, die er nicht in seine Gewalt bekam, wenigstens ansehen zu dürfen. Darauf kommen aber zwei Syrakusaner zu ihm, Kleomenes und Aischrion , Männer, die ihm außerordentlich nahestanden, wenigstens ihre Frauen standen ihm niemals ferne – was diese unsaubere Wirtschaft für bedeutsame Folgen hatte, werdet ihr bei anderen Klagepunkten hören – kurz, diese beiden machen ihn darauf aufmerksam, daß sich da eine vortreffliche Gelegenheit biete: das Haus sei voll der herrlichsten Dinge, Herakleios selbst ein Mann von reifen Jahren und nicht sehr schlagfertig, außer der Familie Marcellus habe er niemand, an den er sich offiziell wenden oder dessen Schutz er anrufen könne; in dem Testamente, das ihn zum Erben einsetze, stehe die Klausel, daß er in der Turnschule einige Statuen errichten zu lassen verpflichtet sei. »So müssen wir es einrichten, daß die Schulvorsteher erklären, die Statuen seien nicht gesetzt worden, dann müssen sie auf die Erbschaft Anspruch erheben, weil sie für die Turnschule verwirkt war.« (37) Dieser Gedankengang gefiel dem Verres; er sah schon im Geiste voraus, wenn ein Streit um eine so gewaltige Erbschaft entstand und die Ansprüche vor Gericht ausgefochten werden sollten, dann durfte er selbst unmöglich ohne Beute davonziehen. So erteilt er dem Plane seine Zustimmung und veranlaßt, daß man ihn so bald als möglich ins Werk setze: der ruhige, allen Zänkereien im höchsten Grade abholde Mann soll mit möglichst stürmischer Wucht angefallen werden. Herakleios erhält eine Vorladung. XV. Zuerst wundert sich alles über die gewissenlose Schikane; dann kamen diejenigen, die Verres kannten, auf den Verdacht und bald zu der klaren Einsicht, daß man ein Auge auf die Erbschaft geworfen hatte. Inzwischen kam der Tag heran, an welchem dieser Herr verfassungsgemäß nach der Rupiliusbill in Syrakus die Richter auslosen zu wollen angekündigt hatte. Wohlausgerüstet war er zu dem vorliegenden Falle herbeigekommen. Da belehrt ihn Herakleios, daß an jenem Tage die Auslosung nicht stattfinden durfte, weil die Rupiliusbill eine Frist von dreißig Tagen zwischen der Vorladung und der Auslosung vorschreibt; dreißig Tage waren seit der Vorladung noch nicht verflossen. Herakleios hoffte, wenn er diesem Tag entgangen wäre, dann würde vor der nächsten Auslosung Verres' Nachfolger, Quintus Arrius , den die ganze Provinz bereits sehnsüchtig erwartete, in Sicilien eintreffen. (38) Verres aber schob die Termine aller anderen Prozesse auf und setzte dann einen Tag in der Weise fest, daß er die Auslosung für Herakleios richtig einen Monat nach ergangener Vorladung bewerkstelligen konnte. Als dieser Tag gekommen war, fing Verres an sich so zu stellen, als wollt' er wirklich das Los entscheiden lassen. Herakleios mit seinen Sachwaltern wendet sich an ihn und stellt die Forderung, es möge ihm gestattet werden, mit den Besitzern der Turnschule, d. h. also mit der Einwohnerschaft von Syrakus, nach Recht und Billigkeit zu streiten. Hierauf verlangten die Gegner, für den vorliegenden Fall sollten die Richter von denjenigen Gemeinden, die auf dem Markte von Syrakus vertreten waren, geliefert werden; die Auswahl der einzelnen hätte dann nach Verres' Belieben zu geschehen. Herakleios' Gegenforderung lautete: man besorge die Richter nach der Rupiliusbill, sonst verstößt man gegen die hergebrachte Verfassung, gegen die Würde der obersten Stadtbehörde, gegen das gesamte sicilianische Recht. – XVI (39) Muß ich euch denn noch beweisen, mit welch frevelhafter Willkür dieser Mensch bei der Rechtsprechung verfuhr? hat sie nicht jeder von euch schon bei seiner Thätigkeit in der Hauptstadt kennen gelernt? wer konnte unter seiner Prätur je ein Gesetz in Anwendung bringen, wenn die Chelidon etwas dagegen hatte? Er ist nicht, wie so viele andere, erst durch die Provinz verderbt worden, er blieb dort derselbe wie in Rom. – Herakleios sagte nur, was sich ganz von selbst verstand, nämlich daß die Sicilianer ein bestimmtes Recht für sich besäßen und danach ihre Streitigkeiten zu schlichten hätten, und zwar eben die Rupiliusbill, welche der Konsul Publius Rupilius in Gemeinschaft mit zehn Verwaltungsbeamten erlassen hatte; alle Konsuln und Prätoren in Sicilien hätten sie stets respektiert: aber Verres erwiderte, er würde die Richter nicht nach der Rupiliusbill auslosen lassen und ernannte fünf Personen nach eigenem Gutdünken zu Richtern. (40) Was soll man mit solch einem Kerl anfangen? wo fände man eine ausreichende Strafe für solch maßlose Verachtung des Gesetzes? – Du elender, unverschämter Mensch, du wagtest es, wo dir genau vorgeschrieben war, in welcher Weise du bei den Sicilianern die Justiz zu besorgen hattest, wo eines römischen Heerführers Autorität, dazu die Würde von zehn hochgestellten Verwaltungsbeamten, endlich ein Senatsbeschluß über dir stand, nach dessen Wortlaut Publius Rupilius in Übereinstimmung mit den zehn Legaten die Gesetze für Sicilien festgestellt hatte, wo diese Gesetze des Rupilius bis zu jenem Tag auf allen Gebieten und zumal dem der Justiz von jedermann aufs strengste befolgt worden waren – da wagtest du es, um deiner Beutesucht willen, alle jene unantastbaren Dinge, die dir heilig sein sollten, rein für nichts zu achten? für dich gab es kein Gesetz, kein Gewissen, kein Schamgefühl, keine Rücksicht auf deinen Ruf, keine Furcht vor dem Gericht? kein bedeutender Mensch durfte dir imponieren, keinen wolltest du dir zum Muster nehmen? – (41) Indessen, ich fing ja an zu erzählen. Fünf Richter waren ohne Gesetz, ohne Verfassungsparagraph, ohne die Möglichkeit einer Zurückweisung, ohne Los, nur nach der Willkür dieses Menschen ernannt worden, nicht um den Thatbestand kennen zu lernen, oder zu prüfen, sondern um nach Verres' Befehl das Urteil zu sprechen. An jenem Tage geschah weiter nichts; am nächsten Tage, hieß es, sollte man wiederkommen. XVII. Da erkannte Herakleios, daß der Prätor es mit allen erdenklichen Anschlägen auf sein Vermögen abgesehen hatte; er beriet sich mit seinen Freunden und Verwandten, faßte in Übereinstimmung mit ihnen den Entschluß, der Gerichtsverhandlung gar nicht beizuwohnen und entwich noch in derselben Nacht aus Syrakus. Am nächsten Morgen stand Verres sehr viel zeitiger auf als er sonst zu thun pflegt und ließ sofort die Richter herbeirufen. Sobald er hört, daß Herakleios nicht mehr da ist, fängt er an, auf die Richter loszuarbeiten, sie sollen den Mann in seiner Abwesenheit verurteilen. Die Leute machen ihn darauf aufmerksam, wenn ihm so etwas gut scheine, so mög' er doch nach eigener Verordnung verfahren, aber er möge sie nicht zwingen, innerhalb festgesetzter Gerichtsstunden über einen Abwesenden nach dem Vorschlag eines Anwesenden das Urteil zu sprechen; das setzen sie auch durch. (42) Nun wurde aber Verres verwirrt; er sowohl wie seine Freunde und Ratgeber fingen an sich über Herakleios' Flucht zu beunruhigen; sie dachten, die Verurteilung eines Abwesenden, noch dazu bei einem Objekte von so enormem Geldwerte, würde einen viel häßlicheren Eindruck hervorrufen, als wenn der Mann bei seiner Verurteilung zugegen gewesen wäre. Dazu kam, daß die Richter nicht nach der Rupiliusbill bestellt waren; so mußte der ganze Vorgang noch viel schimpflicher und unbilliger erscheinen. Daher suchte Verres diesem Übelstand Abhilfe zu schaffen und zeigte seine unredliche Gier nur noch deutlicher. Er erklärt plötzlich, von jenen fünf Richtern keinen Gebrauch machen zu wollen; dafür verlangt er, was er gleich zu Anfang hätte thun sollen, daß streng nach der Rupiliusbill verfahren werde: man solle Herakleios und seine Ankläger vorladen, er selbst würde dann für die gesetzliche Auslosung der Richter sorgen. Was Herakleios tags zuvor mit endlosen Bitten und Beschwörungen und Thränen bei ihm nicht hatte durchsetzen können, das kam ihm nun, einen Tag später, von selber in den Sinn, nämlich der Gedanke, die Auslosung nach der Rupiliusbill vorzunehmen. Drei Namen zieht er aus der Urne; die Richter sind da. Er befiehlt ihnen, den abwesenden Herakleios zu verurteilen, und sie thun es. (43) Mensch, was war das für eine Sinnlosigkeit! hast du denn nicht einen Augenblick daran gedacht, daß du einst über deine Handlungen würdest Rechenschaft ablegen müssen? daß alle jene Vorgänge einmal diesen Männern hier zu Ohren kommen würden? – Eine Erbschaft, an die niemand Ansprüche hat, soll ohne alle Ursache dem Landvogte zur Beute fallen! Der Vorwand einer Verpflichtung gegen die Stadt muß vorgeschoben, ein niederträchtiges Subjekt von einem Verleumder der achtbarsten Gemeinde aufgedrängt werden! Damit nicht genug, nein, die Sache muß so geführt werden, daß auch nicht einmal der Anschein von irgendwie gerechter Behandlungsweise entstehen kann! Denn beim Himmel, was ist es denn für ein Unterschied, ob der Prätor jemanden durch Befehl und Gewalt zwingt alle seine Güter fahren zu lassen, oder ob er ein Gericht solcher Art einsetzt, unter dessen Machtspruch jeder Mensch sofort ohne Verhör um seinen gesamten Besitz gebracht werden muß? XVIII. (44) In der That kannst du es doch nicht leugnen, daß du die Auslosung der Richter nach der Rupiliusbill hättest vornehmen müssen , zumal da Herakleios ausdrücklich diese Forderung stellte. Willst du aber vorschützen, du seiest auf Herakleios' Wunsch vom Gesetz abgewichen, so behinderst du dich selbst, verfängst dich in deiner eigenen Ausrede. Denn erstlich, warum wollte der Mann nicht zugegen sein, wenn er die Richter seinem Wunsche gemäß bekommen sollte? und zweitens, warum ließest du nach seiner Flucht andere Richter auslosen, wenn du vorher solche eingesetzt hattest, die beide Parteien befriedigten? Endlich aber stellt es sich heraus, daß bei allen anderen Prozessen auf jenem Markte der Quästor Marcus Postumius die Auslosung vornahm und du nur dieses eine einzige Mal für ihn eintratest. (45) »Also«, wird vielleicht jemand sagen, »hat er die Erbschaft der Bevölkerung von Syrakus geschenkt.« – Vor allen Dingen, wenn ich dies selbst zugeben wollte, so müßtet ihr ihn dennoch durchaus verurteilen; denn soweit sind wir bekanntlich nicht, daß man ungestraft ein Besitztum, das man Einem entrissen hat, einem anderen überweisen dürfte. Aber dem ist nicht so; wenn ihr genauer zusehet, so werdet ihr finden, daß Verres selbst an dieser Erbschaft für sich Beute machte und zwar ohne im allgemeinen seine Schritte zu verheimlichen; daß die Bürgerschaft von Syrakus sich überall verhaßt machte und dabei nur die Schande, nicht aber den Lohn für sich behielt; daß ferner einige wenige Syrakusaner, dieselben, die jetzt von Amts wegen zu seiner Belobigung nach Rom gereist zu sein vorgeben, damals ihren Anteil an der Beute erhielten und jetzt nicht wegen Verres' guter Veleumdung, sondern wegen des allgemeinen Schadenersatzes hergekommen sind. Nachdem der abwesende Herakleios verurteilt worden war, sollte nicht nur jene Erbschaft im Betrage von drei Millionen Sesterzen, die den Gegenstand des Streites bildete, sondern auch sein gesamter, vom eigenen Vater stammender Besitz, der ungefähr ebensoviel ausmachte, an die Turnschule von Syrakus, d. h. an die Bürgerschaft als Besitz überwiesen werden. (46) Was ist das für eine Amtsführung? das will ein Statthalter sein? Du entreißest einem Mann eine Erbschaft, die ihm von einem Verwandten nach dessen Testament und nach den Gesetzen zugefallen war; dieses Vermögen hatte der Verfasser des Testamentes geraume Zeit vor seinem Tode dem Herakleios zu freiem Gebrauch und endgültigem Besitze vermacht, und wär' er längere Zeit vor Beginn deiner Statthalterschaft gestorben, so wäre nie ein Streit über die Erbschaft entstanden, mit keiner Silbe hätte man sie erwähnt. XVIIII. Allein es sei; entreiße du die Erbschaft den Verwandten, gieb sie den Besitzern der Turnschule, verheere fremde Güter unter dem Vorwande der Schenkungen an die Bürgerschaft, wirf alle Gesetze, Testamente, Verfügungen der Toten und Rechte der Lebendigen über den Haufen; mußtest du den Herakleios auch aus seinem eigenen angestammten Besitze verjagen? Sobald er sich geflüchtet hatte, gute Götter! wie unverschämt, wie offenkundig, wie unbarmherzig wurden seine Güter verschlungen! Alle Welt sah darin ein Bild des Jammers, eine Katastrophe für Herakleios, einen Profit für Verres, eine Schande für Syrakus. Sofort wurde dafür Sorge getragen, daß alles, was sich an Silbergerät vorfand, zu Verres gebracht ward, ebenso alle korinthischen Prachtgefäße und alle Teppiche; das verstand sich von selbst, denn jedermann wußte, daß Gegenstände dieser Art nicht bloß in Herakleios' Haus mit Beschlag belegt, sondern aus der ganzen Provinz für Verres zusammengeschleppt werden mußten. Von den Sklaven behielt er, soviel ihm paßte, der Rest wurde verkauft; eine Versteigerung fand statt, bei der Verres' Meute unbezwingbar den Sieg davontrug. Aber eines ist ganz besonders schön. (47) Jene Syrakusaner, denen die Aufsicht anvertraut worden war, als Herakleios' Besitz angeblich inventarisiert, in Wahrheit verschleudert wurde, legten nachher in der Ratsversammlung Rechenschaft über dieses Geschäft ab. Da gaben sie denn an, daß so und soviel Paar Becher, so und soviel silberne Prachtkrüge, kunstvoll gewebte Teppiche, wertvolle Sklaven an Verres abgeführt wurden; sie fügten den Preis hinzu, der für jeden Gegenstand auf des Prätors Befehl gezahlt worden war. Ein Seufzer ging jedesmal durch die ganze Versammlung; aber da hieß es »aushalten«. Plötzlich wurde als ein einziger Posten verlesen: »Im Ganzen wurden dreimalhunderttausend Sesterzen im Auftrage des Prätors bezahlt.« Da erhebt sich rings ein fürchterliches Geschrei, nicht nur von den anständigen Leuten und von denen, die es immer empörend gefunden hatten, wenn Privatbesitz unter Vorschiebung des Namens der Bürgerschaft in ganz unrechtmäßiger Weise beschlagnahmt wurde, sondern auch die Urheber des Frevels selbst, die ihren gemessenen Anteil an Raub und Beute bekamen, fingen an zu schreien, er sollte die Erbschaft doch gleich für sich behalten. Der Lärm im Rathaussaal wurde so arg, daß das Volk herbeiströmte. XX. (48) Die Sache wird der ganzen Gesellschaft bekannt und schleunigst dem Verres in seinem Hause gemeldet. Der Mensch war böse über die Verlesung der Auktionsresultate und erbittert über das Geschrei: er brauste auf in wütendem Jähzorn, – aber er benahm sich diesmal in einer Weise, die ihm nicht ähnlich sieht. Ihr kennt ja sonst seine Frechheit, ihr wißt, mit welcher Stirn er seine Bubenstreiche ausführt. Diesmal aber setzte ihn der Lärm auf den Gassen, das Geschrei des Volkes und der offenbare Diebstahl einer so mächtigen Summe in Verwirrung. Sobald er sich gesammelt, berief er die Herren vom Stadtrat zu sich. Da er die Thatsache jener Bestechungen nicht ableugnen konnte, so sucht' er nicht etwa irgend jemand aus weiter Ferne (da wär' ihm auch nichts gelungen), sondern er nahm den, der ihm am nächsten stand und fast wie ein Sohn von ihm gehalten wurde; Gemeint ist Verres' Schwiegersohn, den Cicero stets als einen anständigen Menschen bezeichnet. der , sagt' er, habe das Geld davongetragen, er, Verres, würde ihn schon zwingen es zurückzuerstatten. Als der Angeschuldigte das hörte, benahm er sich, wie es seiner Würde, seinem Alter und seinem Range zukam; er hielt in der nächsten Ratsversammlung eine Ansprache, in der er betonte, daß ihn die ganze Sache nichts anginge; über Verres, wo jeder sich sein Teil dachte, drückte auch er sich nicht ganz undeutlich aus. Darum haben ihm später die Syrakusaner eine Statue errichtet; er selbst machte sich, sobald es ihm irgend möglich wurde, von Verres los und verließ die Provinz. (49) Und dennoch behauptet man, Verres pflege sich nicht mit Unrecht über das Mißgeschick zu beklagen, daß ihm nicht seine eigenen Sünden, sondern die seiner Nächsten zum Vorwurfe gemacht würden. Drei Jahre lang hieltest du die Provinz in deiner Gewalt; dein Schwiegersohn, dieser ungewöhnlich begabte junge Mann, hielt es ein Jahr bei dir aus; die tüchtigen Leute in deiner Umgebung, die gewissenhaften Hilfsbeamten verließen dich noch während des ersten Jahres, der einzige von ihnen, der zurückblieb, Publius Tadius , war nicht eben häufig in deiner Nähe; wär' er aber auch stets um dich gewesen, so hätt' er doch mit äußerster Sorgfalt deinen und ganz besonders seinen Ruf geschont. Wie kommst du dazu, andere anzuklagen? wie kommst du auf die Idee, deine Schuld auch nur mit jemand anders teilen, oder vollends gar aus jemand anders abwälzen zu wollen? – (50) Jene 300 000 Sesterzen werden an die Syrakusaner ausbezahlt. Auf welche Weise sie später vermittelst eines Hinterpförtchens zu Verres zurückwanderten, das werd' ich euch, meine Herren, durch Schriftstücke und Zeugenaussagen klarlegen. XXI. So war einmal die Bahn betreten; durch Verres schamlose Ungerechtigkeit war aus dem Vermögen eines bestimmten Mannes allerlei Beute an verschiedene einzelne Syrakusaner gelangt (sehr gegen den Willen der Bürgerschaft und ihrer regierenden Behörde!), nun ging es weiter, nun wurden mit Hilfe des Theomnāstos und Aíschrion und Dionysodōros und Kleómenes zur allgemeinen Erbitterung die ungeheuersten Verbrechen ausgeführt. Da wurde vor allem die ganze Stadt als solche ausgeplündert – ich will dieses Kapitel an anderer Stelle ausführlicher erörtern –, da wurden durch Vermittelung der genannten Personen alle schönen Statuen, alle Elfenbeinschnitzereien aus den Gotteshäusern, alle Gemälde, die nur irgend auffielen, alle Götterbilder, die ihm beliebten, weggeschleppt; dann ward im Rathause von Syrakus, dem dort sogenannten Buleut ērion , dem Orte der Weihe und der öffentlichen Ordnung, neben der bronzenen Porträtstatue des Siegers Marcus Marcellus , der jenes Haus nach Kriegsrecht hätte zerstören können und es dafür zum Segen der Bürgerschaft in vollem Glanze erhielt – dort also ward eine vergoldete Statue des Verres und eine ebensolche seines Sohnes aufgestellt, auf daß, so lange das Andenken dieses Menschen dauerte, der Stadtrat von Syrakus nicht ohne Seufzer und Thränen seinen Sitzungssaal betreten könnte. (51) Vermittelst jener selben Gesellen, mit denen er die Diebstähle, Räubereien und – Frauen teilte, ließ er sodann durch einen Machtspruch das regelmäßig in Syrakus gefeierte Marcellusfest aufheben. Mehrere Nachkommen des Eroberers von Syrakus hatten sich in der That große Verdienste um die Provinz erworben, indem sie die Mißwirtschaft eines Lepidus u. a. nicht fortsetzten. Daher die übermenschlichen Ehren, die ihnen die verkommende Bevölkerung erwies. Das war ein herber, schwerer Schlag für die Bevölkerung; denn freudig begingen sie dieses Fest schon aus schuldiger Dankbarkeit gegen ihren neuen Wohlthäter Gaius Marcellus , freudig zollten sie diesen Tribut dem Geschlechte, dem Namen, der Familie Marcellus . Selbst Mithradates hat in Kleinasien, als er die ganze Provinz eroberte, das Muciusfest nicht aufgehoben. Er kam als Feind und er war sonst in jeder Hinsicht ein Feind von wahrhaft entsetzlicher, unmenschlicher Roheit; dennoch nahm er davon Abstand, die einem Menschen erwiesene, durch frommen Brauch geheiligte Ehrenbezeigung zu verletzen. Und du wolltest es den Syrakusanern verwehren, einen einzigen Tag dem Feste für das Haus Marcellus zu weihen, wo sie es diesem Hause zu verdanken haben, wenn sie alle anderen Feste überhaupt feiern können? (52) Dafür hast du ihnen freilich einen wunderbaren Ersatz geboten: du führtest das Verresfest ein, und bestimmtest, daß alles Nötige für die Opferverrichtungen und Festbankette gleich auf Jahre hinaus in Pacht gegeben würde! – Hier muß ich ein wenig nachlassen, ihm ein Stück von seiner Unverschämtheit schenken; es geht nicht, daß wir fortwährend streiten, fortwährend unseren Schmerz zum Ausdrucke bringen. Denn Zeit und Stimme und Kraft würde mir ausgehen, wollt' ich jetzt gerechte Klage darüber erheben, wie jammervoll und empörend es ist, daß auf seinen Namen ein Fest bei denjenigen gefeiert werden mußte, die ihm nichts als ihre radikale Vernichtung zu verdanken hatten. O, dieses herrliche Verresfest im ganzen Lande! Wo bist du überhaupt hingekommen, ohne gleich deinen Erinnerungstag einzuführen? Mit anderen Worten: welches Haus, welche Stadt, welchen Göttertempel hast du betreten, ohne ihn auszuleeren, ohne alles zu veröden? So mag denn das Verresfest seinen Namen mit Recht tragen; zum Andenken nicht an deinen Namen, sondern an deine Hände und an deinen Charakter ist es offenbar eingesetzt worden. XXII. (53) Wie schnell die Sünde und die Gewohnheit, Unrecht zu thun, um sich frißt, wie schwer es ist, sie zu unterdrücken, davon möget ihr jetzt ein Beispiel vernehmen. Bidis heißt eine kleine Stadt nicht weit von Syrakus. Dort lebte als der weitaus erste Mann der Gemeinde ein gewisser Epikrates . Eine Frau aus dessen Familie war gestorben und hinterließ ihm ihr Vermögen von fünfmalhunderttausend Sesterzen; sie war ihm so nahe verwandt, daß, selbst wenn sie kein Testament hinterlassen hätte, auf alle Fälle die Erbschaft nach den Gesetzen jener Gemeinde hätte an Epikrates gelangen müssen. Noch war es nicht lange her, daß jener Skandal, den ich vorher beschrieb, mit dem Herakleios von Syrakus vorgefallen war, wo der Mann sein angestammtes Vermögen nicht verloren hätte, wenn ihm nicht eine Erbschaft zugefallen wäre. Nun machte, wie gesagt, auch dieser Epikrates eine Erbschaft. (54) Er hatte Feinde, und die kamen auf den Gedanken, unter einem solchen Landvogte wie Verres könnte ja der Mann ganz ebensogut aus seinem Besitze vertrieben werden wie kürzlich Herakleios. Im geheimen schmieden sie ihre Pläne, dann machen sie dem Verres durch seine Mittelmänner Anzeige. Die Sache wird so angelegt, daß wiederum die Turnschule herhalten muß; die Direktoren der Turnschule zu Bidis mußten gegenüber Epikrates in derselben Weise Anspruch auf die Erbschaft erheben wie ihre Kollegen in Syrakus gegenüber Herakleios. Ihr habt wohl noch nie einen so turnerfreundlichen Prätor gesehen: allen Eifer setzt er für die Turner und Ringer ein, und er selber wurde zwar nicht geölt wie ein Athlet, aber in anderer Weise »geschmiert«. Sofort befiehlt er, um eine Grundlage zu schaffen, daß seitens der Turnschule achtzigtausend Sesterzen bei einem seiner Freunde deponiert werden. (55) Die Sache ließ sich nicht ordentlich geheimhalten: durch eine der beteiligten Personen wird Epikrates benachrichtigt. Erst blieb er gleichgültig und dachte dem Gerede gar keine Beachtung zu schenken, weil absolut nichts vorlag, was zu irgend einer Meinungsverschiedenheit Anlaß geben könnte. Dann fiel ihm aber das Schicksal des Herakleios ein; er kannte Verres' gänzliche Unbekümmertheit um Recht und Gesetz und hielt es daher für das vorteilhafteste, heimlich die Provinz zu verlassen. Gedacht, gethan; er reiste nach Rhegion. XXIII. Als dies bekannt wurde, gerieten jene Leute, die das Geld eingezahlt hatten, in heftige Wallungen: sie vermeinten, in Epikrates' Abwesenheit nichts erreichen zu können; Herakleios war wenigstens zugegen gewesen, als zum erstenmal ein Richterkollegium eingesetzt ward, aber jetzt hatte die inkriminierte Person das Weite gesucht, ehe man vor Gericht gegangen, ehe auch nur die leiseste Erwähnung von einem bevorstehenden Rechtstreit gefallen war –: da, meinten sie, wäre nichts zu machen. Ein Versuch blieb ihnen übrig: sie reisen ebenfalls nach Rhegion. Dort suchen sie den Epikrates auf, reden auf ihn ein, weisen ihm nach, was er ohnehin schon wußte, nämlich daß sie 80 000 Sesterzen einbezahlt hatten; sie bitten ihn, er möge doch wenigstens die Sorge für diese von ihnen selbst angelegte Summe übernehmen, er möge Garantien bieten, welche er wolle, es handele sich immer nur um diese Summe; wegen seiner Erbschaft würde ihn kein Mensch je belästigen. (56) Epikrates nahm sie übel auf. Er sagte ihnen eine Menge Grobheiten und schickte sie weg; sie verlassen Rhegion und fahren nach Syrakus, reden dort mit vielen Menschen, beklagen sich, wie es ja zu geschehen pflegt: nie sei es ihnen passiert, 80 000 Sesterzen für nichts und wieder nichts auf den Tisch zu legen. Die Geschichte verbreitete sich und bildete bald den Gegenstand des allgemeinen Stadtklatsches. Nun griff Verres in den Gang der Handlung ein. Er brachte sein altes System von Syrakus in Anwendung, erklärte über die Angelegenheit mit den 80 000 Sesterzen eine Untersuchung anstellen zu müssen und ließ viele Personen citieren. Die Leute aus Bidis erklärten, daß das Geld an Volcatius gezahlt worden war, doch setzten sie nicht hinzu »auf Befehl des Statthalters«. Er läßt Volcatius rufen und befiehlt ihm das Geld zurückzuschicken. Volcatius läßt mit der größten Gemütsruhe das Geld holen – er wußte ja, daß er nichts verlieren würde – und erstattet es in Gegenwart vieler Zuschauer den Leuten zurück; die Leute aus Bidis streichen es ein und ziehen ab. (57) Nun wird man sagen: »Ja was hast du denn hier dem Verres vorzuwerfen? Er war nicht nur selber kein Dieb, sondern hat auch nicht geduldet, daß ein anderer stahl!« Höret nur zu; gleich werdet ihr sehen, wie dieses Geld, das eben zur einen Thür bei ihm hinauszugehen schien, zur anderen wieder einkehrte. Was mußte der Landvogt thun, wenn er bei einer amtlich geführten Untersuchung offiziell festgestellt hatte, daß ein Mann seiner nächsten Umgebung zur Bestechung eines Gerichtshofes und behufs Erlasses einer widerrechtlichen Verfügung Geld angenommen hatte (wobei es sich doch um die Ehre und das Prestige des Statthalters selbst handelte), und daß Leute aus Bidis zu einem Angriff auf des Statthalters Ruf und Stellung Geld gegeben? Mußt' er nicht über den Bestochenen wie über die Bestecher sofort Strafe verfügen? – Du, höre, du hattest ja Strafen über jeden Richter verhängt, der ein verkehrtes Urteil spräche, was doch häufig aus bloßer Unvorsichtigkeit vorkommt; nun lassest du diese Menschen ungestraft abziehen, die um deines Urteilsspruches willen Geld geben oder annehmen zu müssen glaubten? XXIIII. (58) Volcatius war nach diesem entehrenden Vorfall für dich derselbe Ritter Volcatius wie vorher; und was kann für einen Menschen von anständiger Herkunft schmachvoller und erniedrigender sein, als in Gegenwart zahlreicher Zeugen von der Behörde zur Wiedererstattung gestohlenen Gutes gezwungen zu werden? Hätte der Mensch den Anstand besessen, den nicht nur der römische Ritter, sondern überhaupt jeder freie Mann besitzen muß, er hätte dir nachher nicht mehr ins Angesicht blicken können; ja, er hätte nach einer solchen Beschämung dein unversöhnlicher Feind werden müssen – wenn er nicht mit dir gemeinsames Spiel getrieben und mehr für deinen Ruf gesorgt hätte als für seinen eigenen. So ist er vielmehr dein bester Freund geblieben, nicht nur während der ganzen Dauer eures gemeinsamen Aufenthaltes in der Provinz, sondern bis auf den heutigen Tag, wo dich deine übrigen Freunde längst verlassen haben; das weißt du selbst, und das können wir leicht kontrollieren. Ist denn dieser Skandal, daß Volcatius ihm nicht grollte und weder Volcatius noch die Leute aus Bidis bestraft wurden, der einzige Beweis für ihre Intimität? Er zeigt, daß Verres mit Volcatius unter einer Decke steckte; (59) es ist ein starkes Beweisstück, aber noch lange nicht das stärkste, sondern das stärkste kommt jetzt. Diesen Leuten aus Bidis, über die er hätte wütend sein müssen, von denen er offiziell erfuhr, daß, weil sich gegen Epikrates mit rechtlichen Mitteln nichts hätte ausrichten lassen, auch wenn er zugegen gewesen wäre, man seine Verfügung mit Geld erkaufen wollte –: diesen Leuten in eigener Person überwies er nicht nur die Erbschaft, die dem Epikrates zugefallen war, sondern er wiederholte hier, was er bei Herakleios in Syrakus gethan, nur mit noch fürchterlicherer Grausamkeit, weil Epikrates überhaupt nicht vorgeladen worden war. Er überwies ihnen den angestammten Besitz und das volle Vermögen des Epikrates. Er gab nämlich zu erkennen, daß, wenn jemand gegen einen Abwesenden Ansprüche erhübe, er ihm nach einem ganz neuen Prinzip Gehör schenken wollte. Daraufhin wenden sich die Leute an ihn und erheben Anspruch auf die Erbschaft; die Vertreter des Angegriffenen stellen dagegen die natürliche Forderung, man solle nach den Gemeindegesetzen entscheiden oder nach der Rupiliusbill einen Termin anberaumen. Die Gegner wagten nichts dagegen einzuwenden; es wollte sich gar kein Ausweg finden. Da ersinnen sie die Lüge, der Mann wäre in betrügerischer Absicht entwichen, und beantragen daraufhin die Einziehung seiner Güter. (60) Nun war Epikrates keinem Menschen einen Groschen schuldig; außerdem erklärten seine Freunde, wenn jemand eine Forderung an ihn hätte, würden sie sich einer gerichtlichen Prüfung des Materials unterwerfen und deren Resultat gemäß jeder Zahlungspflicht Genüge leisten. XXV. Da alle Anschläge versagten, griffen sie auf einen Wink des Verres zu einer neuen Unwahrheit: heuchlerisch bezichtigten sie den Epikrates der Fälschung öffentlicher Urkunden – natürlich hatte ihm nichts ferner gelegen als so ein Gedanke – und fordern daraufhin einen Prozeß. Die Freunde legten Verwahrung dagegen ein, daß in seiner Abwesenheit ein Gerichtshof einberufen oder auch nur eine Untersuchung angestellt würde, wo es sich um seine persönliche Ehre handelte; zugleich ließen sie auch von ihrer ersten Forderung nicht nach, nämlich daß man sie nach ihren eigenen gültigen Gesetzen richte. (61) Da hatte Verres endlich ein offenes Feld für die Entwicklung seiner Bosheit gefunden. Sobald er sah, daß es ein Gebiet gab, auf dem Epikrates' Freunde den Abwesenden nicht verteidigen wollten, erklärt' er mit Bestimmtheit, er würde vor allen Dingen einen Prozeß über diesen Fall einleiten. Da nun alle erkannten, daß nicht nur die 80 000 Sesterzen, die zum Scheine das Haus des Verres verlassen hatten, zu ihm zurückgekehrt, sondern auch später noch ganz andere Summen von ihm gestohlen worden waren, so mußten Epikrates' Freunde sich entschließen, seine Verteidigung aufzugeben, und Verres verfügte, daß die Leute von Bidis seine Güter einziehen und für sich behalten sollten. So kamen zu jener Erbschaft von 500 000 Sesterzen noch seine eigenen ursprünglich vorhandenen Besitztümer in Höhe von anderthalb Millionen. Ist die Sache von Anfang an so eingeleitet oder erst ganz zum Schlusse so abgeleitet worden? Und ist die strittige Geldsumme so klein und Verres ein solcher Charakter, daß man ihm zutrauen dürfte, all das eben erzählte umsonst geleitet zu haben? (62) Bei dieser Gelegenheit laßt euch einmal darauf aufmerksam machen, meine Herren, wie jammervoll es um die Sicilianer bestellt ist. Als jener Herakleios von Syrakus und dieser Epikrates von Bidis sich um all ihr Hab und Gut betrogen sahen, kamen sie beide nach Rom; in erbärmlichem Zustande, mit ungeschorenem Haar und Bart lebten sie in Rom fast zwei Jahre, bis Lucius Metellus als Statthalter in die Provinz zog. Da gingen sie mit guten Empfehlungen versehen zu Metellus und reisten in seiner Gesellschaft ab. Sobald Metellus in Syrakus angekommen war, kassiert' er sofort die beiden Verfügungen des Verres in Sachen des Epikrates und Herakleios. Beiden sollte ihr Besitz zurückgestellt werden; aber es fand sich nichts mehr zum Zurückstellen, weder bei dem einen noch bei dem anderen; alles, was nicht niet- und nagelfest, war verschwunden. XXVI. (63) Metellus benahm sich darin unmittelbar nach seiner Ankunft ganz vortrefflich, daß er alle die Gewalttätigkeiten des Verres, bei denen es noch irgendwie möglich war, rückgängig zu machen suchte und daher seine Verfügungen einfach aufhob. Wenn er dem Herakleios zu seinem Besitze hatte wieder verhelfen wollen und seine in diesem Sinn erlassenen Befehle nicht vollzogen sah, so hieß er jedes durch Herakleios als schuldig bezeichnete Mitglied des Stadtrates von Syrakus ins Gefängnis werfen, und das geschah dann mit vielen. Epikrates immerhin wurde sofort wieder in sein Haus zurückgeführt. Andere Fälle dieser Art wiederholten sich in Lilybaion , sowie in Akrăgas und Panórmos . Die Einschätzungen, die unter dem Prätor Verres vorgenommen worden waren, beschloß Metellus nicht einzuhalten, das hat er von vornherein gezeigt; die Zehnten, welche Verres mit Verstoß gegen das Gesetz des Hieron verpachtet hatte, erklärte Metellus in strengem Anschluß an dieses Gesetz verpachten zu wollen. Alles, was Metellus that, erweckte durchaus den Eindruck, daß er nicht eigentlich seine Statthalterschaft antreten sondern die des Verres illusorisch machen wollte. Aber sobald ich nach Sicilien gekommen war, verändert' er sich. (64) Am Tage bevor ich eintraf, stellte sich bei ihm ein gewisser Laetilius ein, der sich mit Lesen und Schreiben beschäftigt hatte und daher von Verres stets als Briefträger verwendet wurde. Diesmal bracht' er Metellus mehrere Briefe, darunter einen von Hause, der den Menschen total umwandelte. Plötzlich fing er an zu behaupten, er unternehme alles nur in Verres' Interesse; mit ihm war' er durch freundschaftliche und verwandtschaftliche Beziehungen aufs engste verbunden. Alle Welt erstaunte, daß ihm dies erst jetzt einfiele, nachdem er seinen Vorgänger durch zahlreiche Amtshandlungen und Verfügungen rein abgeschlachtet hatte. Manche glaubten, Laetilius sei zu ihm als direkter Abgesandter von Verres gekommen, um alle jene Beziehungen aufzuwärmen und ihn an seine persönlichen Pflichten zu erinnern. Jedenfalls begann er von dieser Zeit an, die Gemeinden zu Anerkennungsadressen aufzufordern und die Belastungszeugen nicht nur durch Drohungen zurückzuschrecken, sondern auch mit Gewalt festzuhalten. Hätt' ich nicht durch mein Erscheinen seinem Versuche einigermaßen Abbruch gethan und bei den Sicilianern mit Glabrios statt mit Metellus' Autorisation gewirkt, ich hätte so viele Zeugen nicht hierher berufen können. XXVII. (65) Aber ich fing ja an, euch von der jammervollen Lage der Leute dort zu erzählen, also höret. Herakleios und Epikrates kamen mir mit all ihren Freunden und Verwandten in feierlichem Zuge weit entgegen, als ich mich nach Syrakus begab; unter Thränen versicherten sie mir ihre Dankbarkeit und sprachen den Wunsch aus, mich nach Rom zu begleiten. Da ich nun vorher noch verschiedene andere Städte zu besuchen hatte, verabredet' ich mit den Leuten einen Tag, an dem wir in Messana zusammentreffen sollten. Ich kam hin und – empfing von ihnen die Nachricht, der neue Landvogt lasse sie nicht fort. Also Menschen, die ich als Zeugen angemeldet hatte, deren Namen ich dem Metellus offiziell genannt, die sehnlichst hierher zu kommen wünschten und die schlimmsten Mißhandlungen erlitten hatten – sie sind bis auf diesen Tag noch nicht gekommen. So steht's um die Lage unserer Bundesgenossen, nicht einmal einen Klagelaut über ihre Leiden dürfen sie äußern. (66) Bereits habt ihr die Aussage des Zeugen Herakleios von Kentoripa vernommen; der treffliche, vornehme Jüngling wies nach, daß man ihm mittels böswilliger Schikanen hunderttausend Sesterzen abzunehmen suchte. Verres sorgte vermittelst angedrohter Strafen und eingeschobener Kompromisse für eine Erpressung von viermalhunderttausend Sesterzen; den Gerichtshof, welcher auf Antrag des Herakleios verfassungsmäßig eingesetzt war, indem ein Bürger von Kentoripa den Streit zwischen zwei anderen schlichtete, hob Verres nach schon gesprochenem Urteil auf mit der Erklärung, der Richter hätte ein falsches Urteil gesprochen; dann verbot er diesem Richter, im Stadtrate zu erscheinen und irgendwelche Vorteile des öffentlichen Lebens zu genießen; er versprach in besonderer Verfügung, wenn ihm jemand mit Wort oder That zu nahe trete, so würd' er keine Beschwerde darüber anhören; was man auch immer von dem Manne beanspruchte, alles würde durch einen aus der Mitte des berüchtigten »Regimentes« zu wählenden Richter entschieden, dem Angegriffenen aber keine Erlaubnis zur Klageführung gegeben werden. (67) Vor Verres' Persönlichkeit hatte man nun derartigen Respekt, daß – niemand dem Richter mit Wort oder That zu nahe trat, obgleich der Landvogt in seiner Provinz es ausdrücklich gestattete, und daß kein Mensch wider ihn Ansprüche erhob, obgleich der Herr dort unter Hinweis auf seine Amtswürde den Leuten den Weg zum Schwindel gezeigt und dafür Straflosigkeit zugesichert hatte. Indessen lastete doch die schwere Kränkung auf dem anständigen Manne so lange, wie Verres in der Provinz blieb. So wußte dieser nach einem neuen durch keinerlei Vorgänger autorisierten Systeme die Richter zu schrecken; ist es unter solchen Umständen denkbar, daß die Prozesse in ganz Sicilien anders als nach Verres' Wink entschieden wurden? Sollt' er mit diesem Verfahren nur auf den einen, augenblicklichen Zweck hingearbeitet haben, den er immerhin erreichte, nämlich dem Herakleios sein Geld zu rauben, oder vielmehr auf den allgemeineren, der so reichen Ertrag versprach, nämlich, mit Hilfe der Gerichtshöfe den Besitz aller Menschen in seine alleinige Gewalt zu bringen? – XXVIII. (68) Was nun seine Verwaltung des Kriminalrechts anbetrifft, so ist es mir geradezu unmöglich, jeden einzelnen Fall zu erzählen. Ich will aus der Masse ähnlicher Vorgänge einige auswählen, die seine Unredlichkeit vielleicht in besonders grellem Lichte zeigen werden. Sópatros von Halikye war einer der reichsten und angesehensten Männer seiner Stadt. Seine persönlichen Feinde hatten bei dem Prätor Gaius Sacerdos einen Kriminalprozeß gegen ihn angestrengt, aber ohne Erfolg: mit Leichtigkeit erlangt' er damals seine Freisprechung. Nun kam Verres als Nachfolger des Sacerdos in die Provinz, und jetzt begannen dieselben Feinde des Sopatros ihr Spiel von neuem: sie wiederholten ihre Anklage auf dasselbe Motiv. Sopatros glaubte die Sache auf die leichte Achsel nehmen zu können, schon weil er unschuldig war, und dann, weil er sich nicht vorstellen konnte, daß Verres seinen Vorgänger direkt Lügen strafen und dessen Urteil aufheben würde. Der Angeklagte wird vorgeladen, der Prozeß in Syrakus geführt; der Ankläger behandelt lauter Klagepunkte, die früher nicht nur durch die Verteidigung sondern auch durch den Urteilsspruch erledigt worden waren. (69) Sopatros' Anwalt war der römische Ritter Quintus Minucius , eine unserer glänzendsten, achtbarsten Persönlichkeiten, übrigens euch, meine Herren, nicht unbekannt. In der ganzen Angelegenheit gab es keinerlei Motiv zur Besorgnis oder auch nur zu einer Unklarheit. Da fand sich bei Sopatros ein gewisser Timárchides ein; dies war Verres' Freigelassener und Hilfsbeamter, ein Mensch, der, wie ihr am ersten Termin von vielen Zeugen erfuhret, bei allen solchen Geschichten als Vermittler und Kommissionär fungierte. Er macht den Sopatros darauf aufmerksam, daß er gut thue, auf Sacerdos' Urteil und auf seine gerechte Sache nicht allzuviel Vertrauen zu setzen; seine Ankläger und Widersacher hätten die Absicht, dem Statthalter Geld zu geben; dem Statthalter wär' es jedoch angenehmer, für eine Frei sprechung Geld zu nehmen und zugleich, wenn es sich so einrichten ließe, eine schon erledigte Angelegenheit nicht in umgekehrtem Sinne zu entscheiden. Sopatros war ganz verblüfft, denn das alles kam ihm natürlich im höchsten Grad unerwartet. So wußt' er für den Augenblick gar nicht, was er dem Timarchides antworten sollte und sagte nur, er würde sich den Fall überlegen; zugleich wies er darauf hin, daß er sich augenblicklich in einer sehr unbequemen Finanzlage befände. Darauf beriet er sich mit seinen Freunden; sie redeten ihm dringend zu, sich seine Rettung zu erkaufen, und so begab er sich denn zu Timarchides. Er setzt ihm seine schwierige Lage auseinander, beredet den Menschen schließlich zu 80 000 Sesterzen und legt ihm diese Summe auf den Tisch. XXVIIII. (70) Als es dann zur gerichtlichen Verhandlung kam, da waren alle, die es mit Sopatros hielten, ohne Angst und Sorge. Begangen hatte er nichts, ein Urteil war schon gesprochen, Verres hatte Geld bekommen; wem konnten über den Ausgang des Prozesses Zweifel aufsteigen? – An jenem Tage wurde die Verhandlung noch nicht zu Ende geführt; der Gerichtshof löste sich einstweilen auf. Zum zweitenmal kommt Timarchides zu Sopatros; er erzählt ihm, seine Ankläger versprechen dem Statthalter eine viel größere Geldsumme als die war, die er bezahlt; wenn er also vernünftig wäre, sollte er weiter zusehen. Sopatros war zwar Sicilianer und Angeklagter, das heißt mit anderen Worten ohne alle Aussicht auf gerechte Behandlung; aber nun hielt er's doch nicht länger aus, er konnte den Timarchides nicht mehr anhören. »Thut, was euch beliebt« , so sprach er, »ich kann euch nicht mehr geben.« Seine Freunde und Verteidiger waren derselben Ansicht, und zwar um so entschiedener, da Verres, so infam er sich auch selbst in der ganzen Frage benahm, dennoch in seinem Rate einige ehrenfeste Männer aus der »Genossenschaft römischer Bürger zu Syrakus« hatte, die sich auch im Rate des Sacerdos befunden hatten, als derselbe Sopatros gegenüber derselben Anklage freigesprochen wurde. Sie sagten sich sehr einfach, es ginge doch unmöglich, daß Sopatros von den Leuten, die ihn das vorige Mal freigesprochen hätten, jetzt verurteilt würde, wo nicht nur die Klage, sondern auch die Zeugen identisch waren. Hierauf beruhte ihre ganze Hoffnung, und so zog man denn vor Gericht. (71) Zahlreich hatte sich daselbst das gewohnte Publikum eingefunden; der Rat war vollzählig versammelt, und auf dessen Ehrbarkeit sowie auf seine frühere Entscheidung stützte sich, wie gesagt, die ganze Hoffnung des Sopatros und seiner Fürsprecher. Aber nun sehet, wie Verres seine freche Unredlichkeit nicht nur rücksichtslos, sondern auch schamlos walten läßt. In seinem Rate befand sich der römische Ritter Marcus Petilius ; zu diesem sagt er, er möge doch seinen Geschäften nachgehen – er hatte nämlich gerade als Geschworener in einem Privatprozeß zu fungieren. Petilius sagte nein, weil seine Freunde, die er neben sich im Rate zu haben wünschte, durch Verres in dessen eigenem Rate zurückgehalten würden. Aber Verres ist ein freigebiger Mann; er meint, er wolle niemanden zurückhalten, der dem Petilius zur Seite stehen könne. Infolgedessen treten sie alle ab, denn auch den anderen wurde bedeutet, man wolle sie nicht zurückhalten; sie erklärten dem einen oder dem anderen der beiden Römer, die eben jenen Gerichtstag halten sollten, zur Seite stehen zu müssen. So bleibt Verres allein mit seiner nichtswürdigen Bande zugegen. (72) Minucius, der Sachwalter des Sopatros, hielt es für natürlich, daß Verres, da er den Rat entlassen, an jenem Tage die Verhandlung nicht weiter führen würde; da wird er plötzlich aufgefordert, sein Plaidoyer zu beginnen. »Zu wem soll ich denn sprechen?« fragt er. – »Zu mir« , erwidert Verres, »wenn du mich für berechtigt hältst, über so ein sicilianisches Griechlein zu Gericht zu sitzen.« – »Gewiß thue ich das« , sagt Minucius, »aber ich wünschte dringend die Anwesenheit der Personen, die früher zugegen waren und um die ganze Angelegenheit Bescheid wissen.« – »Beginne nur« , so lautete die Antwort; »die Anwesenheit der Leute ist unmöglich.« – »Ja freilich« , bemerkt Minucius, »auch mich hat ja Petilius gebeten, an seinem Rate teilzunehmen« ; (73) damit dreht er sich um und macht Miene, das Lokal zu verlassen. Nun gerät Verres in Zorn, fährt den Mann mit den heftigsten Worten an und gebraucht die schlimmsten Drohungen für den Fall, daß er gegen ihn einen solchen Sturm allgemeiner Entrüstung erregen würde. XXX. Minucius lebte nun zwar in Syrakus um Handel zu treiben, allein nie vergaß er seines Rechtes und seiner Würde; er wußte wohl, daß es seine Aufgabe war, in der Provinz seinen Besitzstand zu vermehren, allein anderseits auch, daß er nie seine Unabhängigkeit aufgeben dürfte. So gab er dem Menschen eine Antwort, wie sie ihm gut dünkte und wie sie den Zeitumständen angemessen war; er erklärte, wenn der Rat entlassen und fortgeschickt ist, kann er eine Verteidigung nicht übernehmen. Damit verließ er das Lokal, und ihm folgten ohne weiteres alle Freunde und Anhänger des Sopatros außer den Sicilianern. (74) Verres, mit all' seiner unglaublichen Dreistigkeit und Frechheit, geriet nun doch, als er sich so auf einmal allein und verlassen sah, in Angst und Verwirrung; er wußte nicht, was er beginnen, wohin er sich wenden sollte. Vertagt er jetzt die Verhandlung, bis die Leute, die er weggeschickt hatte, wieder am Rate teilnehmen könnten, so mußte, das sah er voraus, Sopatros freigesprochen werden; verurteilt er dagegen den unglücklichen, schuldlosen Menschen, noch dazu in einem Gericht, wo der Präsident ohne Rat, der Beklagte ohne Sachwalter und sonstigen Beistand geblieben war, und wo ein fertiges Urteil des Statthalters Sacerdos umgestürzt werden sollte: dann, das wüßt' er ebenfalls, würd' es mehr böses Blut geben, als er vertragen könnte. So wogten die Zweifel in ihm auf und nieder; bald hierhin, bald dorthin neigt' er sich nicht nur mit dem Verstande, sondern auch mit dem Körper, so daß alle Anwesenden bemerken konnten, wie Furcht und Habgier in seiner Seele kämpften. Zahlreich war die versammelte Menschenmenge, tiefes Stillschweigen herrschte, alles war aufs äußerste gespannt, wie denn seine Raubgier losbrechen würde; häufig neigte sich sein Helfershelfer Timarchides zu ihm ans Ohr. (75) Endlich, nach langer Pause, ruft er aus: »Los! verteidige dich!« – Der Angeklagte legt sich aufs Bitten und beschwört ihn, die Sache mit dem Rate zu prüfen. Statt aller Antwort läßt Verres schleunigst die Zeugen aufrufen; der eine oder andere kann sich in aller Kürze äußern, Fragen werden nicht gestellt, dann verkündet der Ausrufer: »die Verteidigung ist beendet.« Eiligst springt Verres von seinem Sessel auf, so eilig, als fürchtet' er, Petilius könnte seinen Privatprozeß beendigt oder verschoben haben und nun mit den übrigen zum Rate zurückkehren; der unschuldige Mann, den der Statthalter Sacerdos freigesprochen hatte, wird von ihm nach der Erkenntnis seines Rates, d. h. eines Schreibers, eines Quacksalbers und eines Pfaffen, verurteilt . – XXXI. (76) Ich bitt' euch, ich bitt' euch, meine Herren, behaltet diesen Menschen im Lande, lasset ihn nicht in die Verbannung ziehen, schonet und pfleget ihn, auf daß er mit euch zusammen künftig zu Gericht sitze und durch seine Stimme im Senat ohne jedweden persönlichen Egoismus über Krieg und Frieden mitentscheide. Allerdings über diesen letzten Punkt können wir uns noch beruhigen; darum brauchen wir und die Nation uns keine Sorgen zu machen, was er im Senate befürworten wird. Denn wer wird ihn beachten? wem kann er imponieren? wann wird er überhaupt den Mut oder auch nur die Fähigkeit zu einer eigenen Meinung haben? wann kann sich ein Mensch von derartiger Vergnügungssucht und Schlaffheit überhaupt für die Staatsgeschäfte interessieren außer im Monat Februar? Im Februar pflegten die Gesandten auswärtiger Regierungen vom Senate zur Verhandlung empfangen zu werden. Für bestechliche Senatoren war dies natürlich eine ergiebige Jahreszeit. Aber mag er immerhin kommen, mag er Krieg gegen Kreta erklären, die Stadt Byzanz befreien, dem Ptolemaios sein Königreich wiedergeben, mag er alle Vorschläge des Hortensius nachschwätzen und befürworten: das alles ist noch von verhältnismäßig geringer Bedeutung für uns, für die künftige Gestaltung unseres Lebens, für die Aussichten auf unsere materielle Existenz. (77) Nein, auf dem anderen Gebiete liegt die fürchterliche, entsetzliche, jeden anständigen Menschen bedrohende Gefahr: darin nämlich, daß dieser Verres, wenn er sich erst aus den Schlingen unseres Prozesses irgendwie gewaltsam herausgerissen hat, selber in den Richterkollegien figurieren muß: er wird über Tod und Leben des römischen Bürgers seine Stimme abgeben, er wird als Fahnenträger im Heere desjenigen dienen, der die Hand nach der Herrschaft über die Gerichte ausstreckt. Dies ist es, was das römische Volk nicht zulassen will und nicht ertragen kann ; das Volk schreit euch zu: »ja, thut nur was ihr wollt; wenn euch solche Leute Vergnügen machen, wenn ihr mit dieser Sorte den Glanz eures Standes und die Herrlichkeit eurer Regierung herstellen wollet, gut, dann behaltet euch den Kerl im Senat, machet ihn auch nach Belieben zum Richter über euch; aber uns lasset in Ruhe; wir, die wir außerhalb eures Standes stehen und denen selbst die Zurückweisung der Richter bis auf drei durch Sullas herrliche Gesetze genommen ist, wir wollen und werden es nicht dulden, daß ein so grausamer, nichtswürdiger, abscheulicher Verbrecher über uns zu Gericht sitze.« XXXII. (78) In der That, wenn es ein Verbrechen ist (ich halt' es für entehrend und nichtswürdig), für ein zu fällendes Urteil Geld anzunehmen, sein Richtergewissen von barer Bezahlung abhängig zu machen, wieviel scheußlicher und gemeiner ist es dann erst, einen Menschen, von dem man sich das freisprechende Urteil abkaufen ließ, nachher zu verurteilen, so daß in Hinsicht auf Zuverlässigkeit der Gerichtspräsident nicht einmal das Niveau der Straßenräuber innehält! Es ist ein fluchwürdiges Verbrechen, sich von einem Angeklagten bestechen zu lassen; wieviel schlimmer vom Ankläger, und vollends von allen beiden! Wenn du in der Provinz deine Entschlüsse käuflich ausbotest, so galt dir natürlich derjenige am meisten, der den höchsten Preis zahlen wollte. Gut, es sei dies einmal zugegeben, vielleicht ist ja etwas der Art schon einmal irgendwo vorgekommen. Man beachte das Zugeständnis des Römers! Wenn du aber Treue und Gewissen bereits einem bestimmten Käufer zugeschlagen und das angebotene Kaufgeld eingestrichen hast, um nachher dieselben seinem Gegner für eine größere Summe zu überliefern, so willst du beide betrügen? willst dem doppelt Betrogenen nicht einmal sein Geld wiedergeben? (79) Was ist das für ein Bulbus oder Staienus ? Bulbus und Staienus waren Richter in dem mehrfach erwähnten Giftmordprozesse des Cluentius und hatten sich dabei notorisch hin und her bestechen lassen. Übersteigt das nicht alles, was man je gesehen oder von ungeheuerlichen Fabelwesen gehört hat? Wo gab es je so ein Ungeheuer, das erst mit dem Beklagten feilscht, dann mit dem Ankläger handelseinig wird, die zuverlässigen Kenner der Verhältnisse wegschickt, den Rat auflöst, endlich allein gelassen den Beklagten nach schon voraufgegangener Freisprechung und empfangener Barzahlung verurteilt und das Geld nicht herausgiebt! Diesen Menschen sollen wir künftig unter unseren Richtern haben? er soll im Gericht eine Abteilung des Senates vertreten? er soll über ein freies Haupt urteilen? – Vertrauet ihm nur das Stimmtäfelchen des Richters an; er wird es nicht nur mit Wachs, sondern, wenn's ihm beliebt, auch mit Blut beschmieren. XXXIII. (80) Aufs Leugnen wird er sich wohl diesmal nicht verlegen. Wie sollt' er auch? er müßte ja die Hauptsache ableugnen, nämlich den Empfang des Geldes. Gesetzt aber, er thäte das: da steht der römische Ritter, der den Sopatros verteidigte und mit allen seinen Verhältnissen und Plänen vertraut war, Quintus Minucius ; er nahm es auf seinen Eid, daß die Bestechung erfolgt war und daß Timarchides ihm gesagt hatte, die Ankläger böten eine größere Summe, was bestätigt wurde durch zahlreiche Sicilianer, durch alle Zeugen aus Halikye, auch durch Sopatros' eben herangewachsenen Sohn, der durch die Grausamkeit dieses Menschen hier um seinen fleckenlosen Namen und um sein angestammtes Vermögen gebracht worden ist. (81) Aber wenn ich selbst die Thatsache der Bestechung nicht durch Zeugen festzustellen vermöchte, könntest du leugnen oder möchtest du jetzt leugnen, daß du deinen Rat auflöstest, die hochangesehenen Männer, die mit Gaius Sacerdos und bis dahin auch mit dir zu Gericht saßen, fortschicktest und nun über eine bereits erledigte Angelegenheit richtetest? daß du denselben Mann, welchen Sacerdos in Übereinstimmung mit dem Rat und nach Prüfung des Tatbestandes freisprach, deinerseits nach Entlassung des Rates und ohne jede Voruntersuchung verurteiltest? Wenn du dies erst zugestanden hast, was öffentlich auf dem Markte von Syrakus vor den Augen der ganzen Provinz handgreiflich geschehen ist, dann magst du meinetwegen den Empfang des Geldes ruhig leugnen; du wirst schon, glaub' ich, jemanden finden, der, auf den Anblick deiner öffentlich verübten Handlungen hin, die Frage aufwirft, was du denn im geheimen verübtest; vielleicht wird er dann im Zweifel sein, ob er lieber meinen Zeugen oder deinen Verteidigern Glauben schenken soll! – (82) Schon früher hab' ich erklärt, nicht alle Verbrechen des Verres auf diesem Gebiete herzählen, sondern nur einige besonders hervorragende Fälle auswählen zu wollen. XXXIIII. So vernehmet denn jetzt von einer anderen seiner glänzendsten Leistungen, die an vielen Orten häufig erwähnt wurde und vermöge ihres besonderen Charakters alle Arten von Missethat in sich zu schließen scheint. Passet sorgfältig auf; was ihr finden werdet, ist eine Unthat, entsprossen aus Raubgier, erhöht durch Unzucht, abgeschlossen und vollendet durch Grausamkeit. (83) Sthenios heißt der Mann aus Thermai , der hier neben uns sitzt, einst vielfach genannt wegen seines trefflichen Charakters und seiner vornehmen Abkunft, jetzt aller Welt bekannt wegen seines unseligen Geschickes und der durch Verres erlittenen Unbill. Verres hatte seine Gastfreundschaft erfahren und häufig bei ihm in Thermai gewohnt; zum Danke schleppt' er alles aus seinem Hause fort, was einigermaßen Sinn und Augen eines Menschen reizen konnte. Sthenios hatte nämlich seit seiner Jugend eifrig solche Dinge gesammelt, wie z. B. künstlerisch gearbeitete Bronzegefäße aus Delos und Korinth, ferner Gemälde, auch schön ciseliertes Silber – soweit die Verhältnisse eines Mannes aus Thermai es erlaubten – in relativ stattlicher Menge. Da er in seiner Jugend eine Zeitlang im griechischen Orient gelebt hatte, so konnt' er, wie gesagt, viel Eifer auf diese Sammlungen verwenden; er schaffte sich eine Menge an, weniger zu seinem persönlichen Vergnügen als um seinen Gästen sein Haus noch angenehmer zu gestalten, denn häufig empfing er Besuch von Leuten aus Rom, die mit ihm als Gastfreunde oder gute Bekannte verkehrten. (84) Alles dies wußte ihm Verres zu entwinden, teils durch Bitten, teils durch Verlangen, teils mit Gewalt; Sthenios ertrug es, so gut er konnte. Wohl setzt' es notwendigerweise seinem Herzen arg zu, daß sein prächtig eingerichtetes Haus durch Verres nun schon fast vollständig ausgeplündert und allen Schmuckes entblößt war; indessen behielt er doch seinen Schmerz für sich: er glaubte diese Schädigung ertragen zu müssen, mit Ruhe, weil sie ihm ein römischer Prätor, mit Entsagung, weil sie ihm ein Gastfreund angethan. (85) Aber Verres wurde von seiner bereits allbekannt gewordenen Raubgier noch weiter getrieben: er sah auf einem öffentlichen Platze von Thermai mehrere wunderschöne antike Statuen und verliebte sich in sie. Um sie in seine Gewalt zu bringen, stellt er an Sthenios das Ansinnen, bei ihrer Fortschaffung hilfreiche Hand zu leisten. Da sagte Sthenios nicht nur entschieden »Nein«, sondern wies ihm auch nach, daß es rein unmöglich war: die altehrwürdigen Statuen, die dort zum Andenken an Scipio Africanus standen, wegzuschleppen – das, sagt' er, ginge nicht an, solange die Stadt Thermai und das römische Reich bestehen würden. XXXV. (86) Ihr müsset nämlich wissen, welch glänzendes Beispiel von Edelmut und Gerechtigkeit Scipio Africanus dort gegeben hatte. Die Stadt Hímera , Himera war eine Kolonie der Ionier, die westlichste, die dieser »Adel des Menschengeschlechtes« an Siciliens Nordküste gründete. Hier lebte schon im siebenten Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung, als Athen sich von seiner künftigen Kunstblüte noch nichts träumen ließ, der große Stesichoros , der durch seine Dichtungen und Kompositionen, sowie durch seine Art Chöre einzustudieren und aufzuführen für die gesamte Entwicklung der hellenischen Poesie, Musik und Mythenauffassung maßgebend wurde; bis in die attische Tragödie hinein, ja bis in die alexandrinische Kleinkunst und schließlich bis auf den zweiten Teil von Goethes »Faust« erstreckte sich, obgleich nur Fragmente von seinen Dichtungen erhalten sind, sein Einfluß. Auch als Politiker war er im edelsten Sinne thätig. – Bei Himera erfochten im Jahre der Schlacht von Salamis, 480, die Hellenen ihren glänzendsten Sieg über die Karthager; ein ungeheures Invasionsheer ward vernichtet. 71 Jahre später ging die Stadt für immer zu Grunde; die Bewohner konnten sie gegen die Übermacht der karthagischen Massen nicht mehr verteidigen, zogen fort, und die Zerstörung wurde so radikal durchgeführt, daß nie wieder an einen Aufbau zu denken war. eine der schönsten und berühmtesten von Sicilien, war einst von den Karthagern erobert und gänzlich zerstört worden. Scipio, der eine des römischen Namens würdige Handlung zu begehen glaubte, wenn nach Beendigung eines Krieges unsere Bundesgenossen durch unseren Sieg ihr Eigentum wieder erhielten, sorgte nach der Einnahme Karthagos dafür, daß den Sicilianern das Ihrige, so weit es möglich war, wieder zugestellt wurde. Als nun Himera zerstört worden war, zogen diejenigen Bürger, die den Greueln des Krieges entronnen waren, nach Thermai, und schlugen dort innerhalb des Gebietes ihrer Gemeinde und nicht weit von ihrer alten Stadt neue Wohnsitze auf. Dort hofften sie Vermögen und Stellung ihrer Väter wieder zu erobern, als jene Ehrenstücke aus den Zeiten ihrer Ahnen in ihrem Städtchen aufgestellt wurden. (87) Es waren mehrere Statuen aus Bronze; unter ihnen durch besondere Schönheit hervorragend die Himera selbst, eine weibliche Gewandstatue, die nach der Stadt und dem nahen Flusse benannt war. Da war auch die Porträtstatue des Dichters Stesichoros ; er war als Greis dargestellt, etwas gebeugt, ein Buch in der Hand – alles, wie man erzählt, mit vollendeter Meisterschaft gearbeitet: war doch Stesichoros in Himera zu Hause, aber in ganz Griechenland stets, wie auch noch jetzt, als einer der genialsten Dichter verehrt. Auf diese Statuen hatte Verres ein Auge geworfen, und sein Verlangen stieg bald bis zu einer Art von Raserei. Da stand auch, was ich beinahe ausgelassen hätte, eine kleine Ziege, ein ganz wunderbares Stück, so daß selbst wir, die wir von diesen Dingen gar nichts verstehen, So oft Cicero auf Statuen zu sprechen kommt, betont er seine Nicht kennerschaft. Dies ist natürlich Pose; dem Altrömer galt die Beschäftigung mit solchem Tand als etwas Verächtliches, und wenn auch in Ciceros Zeit die verschiedensten Klassen der römischen Gesellschaft darüber anders zu denken anfingen, so kokettiert er doch gern mit dem traditionellen Römertum der guten alten individualitätslosen kunstfeindlichen Zeit. Dies wirkte namentlich beim »Volke«, das in den Erinnerungen an die alte, längst eingebüßte Ehre und ihre Grundsätze erzogen wurde, obgleich jeder dieser nach »Brotspenden und Cirkusspielen« schreienden Quiriten ganz gut wußte, daß seine Tempel am Forum erheblich angenehmer aussahen, seitdem sie mit geraubten Säulen und Statuen aus Griechenland geschmückt waren. (Die Marmorbrüche Italiens waren noch nicht im Betrieb, trotz der sogenannten »Kultur« der Etrusker; man plünderte damals Griechenland so wie die christlichen Römer des Mittelalters die Prachtbauten der antiken Kaiserzeit einrissen und plünderten.) Von einer wirklichen Kennerschaft im griechischen Sinne, von hohem Kunstverständnis und der Fähigkeit in den tiefen Geist eines Kunstwerkes einzudringen, das organische darin zu erkennen, das ethische auf sich wirken zu lassen und dem Künstler in seine wunderreiche Geisteswelt zu folgen – von diesem Kunstverständnis, dessen reichste Fülle wir bei Goethe sehen und das bei einigen Kritikern der neuesten Zeit vorhanden sein soll, kann weder bei Cicero noch bei seinen Stammesgenossen die Rede sein. Der Römer, und zwar nicht bloß der verkommene des sullanischen, sondern auch der in unserem Sinne »gebildete« des augusteischen Zeitalters nahm die Kunst gern entgegen als einen Luxus, einen angenehmen erheiternden Gegenstand; man sah die Kunstwerke rein äußerlich an und wollte lediglich unterhalten sein, genau wie die meisten heutzutage. Auch hierin steht die römische Anschauungsweise mit der modernen gegenüber der griechischen. die feine Naturbeobachtung und die reizende, künstlerische Arbeit bemerken konnten. Diese und andere Stücke hatte Scipio nicht etwa nachlässig beiseite geworfen, damit ein feiner Kenner wie Verres sie aufheben könnte, sondern er hatte sie den Bürgern von Thermai zurückerstattet; nicht als ob er keine Gärten oder Landsitze oder sonst günstigen Plätze für ihre Aufstellung besessen hätte, sondern er wußte, wenn er sie nach Hause mitnähme, würden sie nicht lange Scipios Eigentum heißen, vielmehr Eigentum derjenigen, die ihn nach seinem Tode beerben würden; nun wurden sie an einem solchen Platz aufgestellt, wo sie meiner Empfindung nach für alle Zeiten dem Scipio angehören und seinen Namen tragen. XXXVI. (88) Als Verres diese Kunstwerke für sich forderte und die Sache im Stadtrate zur Sprache kam, leistete Sthenios den heftigsten Widerstand, und wie er denn im Kreise seiner Landsleute zu den redegewandtesten gehörte, wies er sie auf die ganze Ungehörigkeit des Vorhabens hin: eher müßten die Bürger von Thermai anständigerweise ihre Stadt verlassen als die Entführung jener Kunstwerke dulden; er erinnert sie an die Denkmäler der Vorfahren, die karthagische Kriegsbeute, die Wohlthaten des herrlichen Mannes, die Wahrzeichen der Freundschaft und Waffenbrüderschaft mit Rom. Alle waren tief ergriffen; kein einziger fand sich, der nicht den Tod dieser Schmach vorgezogen hätte. So fand denn Verres in diesem Städtchen einstweilen fast das einzige auf Erden, wo es ihm nicht gelang, der Bürgerschaft etwas von jener Art wegzunehmen; nichts wollte verfangen, nicht offene Gewalt noch heimlicher Diebstahl, kein Machtwort, keine Liebenswürdigkeit und keine Belohnung. Jedoch erst an anderer Stelle werd' ich seine Raubgelüste auf diesem Gebiet auseinandersetzen; jetzt will ich zu Sthenios zurückkehren. (89) Verres war aufs höchste gegen ihn erbittert; er kündigt' ihm die Gastfreundschaft und verließ sein Haus, oder vielmehr er kehrt' ihm für immer den Rücken, denn verlassen hatt' er es schon längst. Sogleich laden ihn Sthenios' erklärte Widersacher zu sich ein, um ihn durch böswillig erfundene Beschuldigungen noch mehr gegen den Mann in Harnisch zu bringen. Diese Widersacher waren ein Edelmann Namens Agathīnos und dessen Schwiegersohn Dorótheos ; von dessen Frau, Agathinos' Tochter Kallidāma , hatte Verres gehört und so zog er es vor in das Haus des Schwiegersohnes überzusiedeln. Eine einzige Nacht war verstrichen, als er den Dorotheos bereits so innig liebte, daß man meinen mußte, sie besäßen alles gemeinsam; den Agathinos behandelt' er mit einer Aufmerksamkeit wie einen nahen Verwandten; ja er schien sogar die Statue der Himera bereits zu verachten, weil ihm die Formen und Wellenlinien seiner Wirtin erheblich mehr Vergnügen bereiteten. XXXVII. (90) Nun fing er an, die Menschen aufzustacheln, sie sollten doch dem Sthenios das Leben sauer machen und irgend etwas Klagbares gegen ihn erfinden. Sie antworteten, es wäre nicht leicht, denn augenblicklich läge kein Grund vor. Da versichert er ihnen ganz offen und bestimmt, sie könnten gegen Sthenios unternehmen, was sie wollten; unter allen Umständen wären sie seiner Unterstützung sicher. So gehen sie denn ohne Säumen ans Werk und reichen eine Denunziation gegen Sthenios ein; sie behaupten, er habe öffentliche Urkunden gefälscht. Sthenios stellt den Antrag: »da seine Mitbürger wegen angeblicher Urkundenfälschung gerichtlich gegen ihn vorgehen und ein solcher Fall in der ›Verfassung für die Gemeinde Thermai‹ vorgesehen sei, da ferner die römische Reichsregierung den Bürgern von Thermai zum Lohne für ihre bewährte und zu allen Zeiten bewiesene treue Anhänglichkeit ihre Stadt, ihre Äcker und ihre Verfassung wiedergegeben habe, da endlich Publius Rupilius auf Grund eines Senatsbeschlusses und in Übereinstimmung mit dem Rate der Zehn die Verordnung für Sicilien erlassen, daß die Bürger einer Gemeinde ihre Streitigkeiten nach den Gesetzen ihrer Gemeinde schlichten sollen, und da auch der Prätor Verres diese Verordnung ausdrücklich als rechtskräftig anerkannt – so möge man, in Anbetracht aller dieser Gründe, den Antragsteller für den vorliegenden Fall an die Landesgesetze verweisen.« (91) Aber der gerechteste und uneigennützigste aller Menschen, dieser Herr da, giebt die Antwort, er werde den Fall prüfen; er setzt Tag und Stunde des Termines fest, an welchem der Beschuldigte sich verteidigen sollte. Die Absichten des nichtswürdigen Verräters waren niemand unklar: er selbst hatte nicht genügend für ihre Geheimhaltung gesorgt, und die Frauensperson hatte ihre Zunge auch nicht im Zaume halten können. Man erkannte, es lief darauf hinaus, den Sthenios ohne jeden Beweis seiner Schuld und ohne Zeugen zu verurteilen; danach wollte der Schändliche über seinen einstigen Gastfreund trotz seines Ranges und seiner Jahre die entsetzliche Strafe der Geißelung verhängen. Als hierüber kein Zweifel mehr aufkommen konnte, da faßte Sthenios in Übereinstimmung mit seinen Freunden und Gästen einen verzweifelten Entschluß: er entwich aus Thermai und schiffte sich nach Rom ein: lieber wollt' er sein Leben den Winterstürmen auf hoher See aussetzen, als die allgemeine Katastrophe, die über ganz Sicilien in Gestalt des Verres hereingebrochen war, über sich ergehen lassen. – XXXVIII. (92) Zur festgesetzten Stunde findet sich der pünktliche, gewissenhafte Statthalter zum Gerichtstermin ein; »man hole den Sthenios« , so befiehlt er. Aber Sthenios war nicht zu finden. Wie Verres das hört, braust er auf in wütendem Ärger, schickt verschiedene Aphrodite-Tempelsklaven ins Haus des Sthenios, läßt Reiter nach seinen Landhäusern jagen und seine Güter durchstreifen. So wartet er den ganzen Tag auf eine Nachricht; vergebens, es kommt die Dämmerung, es wird Abend, erst jetzt verläßt er den Gerichtsplatz. Am nächsten Tage kommt er früh morgens wieder; er läßt den Agathinos rufen und befiehlt ihm, gegen den abwesenden Sthenios wegen der Urkundenfälschung zu plädieren. Der Fall war der Art, daß der Denunziant selbst ohne Gegner und bei einem feindselig voreingenommenen Richter nichts finden konnte, was er hätte vortragen sollen; (93) so stellt er nur mit dürren Worten die Behauptung hin, Sthenios habe zur Zeit des Statthalters Sacerdos öffentliche Urkunden gefälscht. Kaum hat er diese Worte ausgesprochen, so verkündigt Verres auch schon: »Wir erkennen den Sthenios für schuldig der Fälschung öffentlicher Urkunden« ; und dazu fügte dieser Sklave der Liebesgöttin noch folgenden Satz nach einem von ihm selbst erfundenen Systeme: »Aus diesem Grunde sollen fünfmalhunderttausend Sesterzen vom Vermögen des Sthenios eingezogen und im Tempelschatz der Aphrodite auf dem Berg Eryx hinterlegt werden.« Er machte sich auch sogleich daran, die Grundstücke des Verurteilten versteigern zu lassen; und er hätte sie wirklich versteigert, wenn man auch nur einen Augenblick gezögert hätte, ihm jene halbe Million auf den Tisch zu legen. (94) Nachdem man sie ihm bezahlt hatte, war er noch nicht zufrieden; so viel Unbilligkeit genügt ihm nicht, und daher verkündet er denn feierlich von seinem Richterthron herab: »Wenn jemand gegen den abwesenden Sthenios einen Kriminalprozeß auf Todesstrafe anhängig machen will, so werde ich die Anmeldung entgegennehmen;« zugleich begann er auch seinen neuen Verwandten und Gastfreund Agathinos zu ermuntern, er möchte sich doch selber heranwagen und die Klage anmelden. Da erklärte der Mann mit lauter Stimme, so daß es alle hören konnten, das würde er niemals thun; so weit ginge seine Feindschaft gegen Sthenios nicht, daß er ihn eines Verbrechens beschuldigen könnte, auf dem die Todesstrafe stünde. Da plötzlich tritt ein gewisser Pacilius vor, ein kümmerliches, nichtiges Subjekt, und sagt, er wolle, wenn es gestattet sei, die Kriminalklage gegen den Abwesenden anmelden. Mit Freuden erwidert Verres, es sei sehr wohl gestattet und durchaus üblich, und er werde die Anmeldung entgegennehmen, die denn auch sofort geschieht; nun verordnet er ohne weiteres, am ersten Dezember des laufenden Jahres habe sich Sthenios in Syrakus einzustellen. (95) Dieser war inzwischen nach einer für die bereits vorgeschrittene Jahreszeit verhältnismäßig günstig abgelaufenen Überfahrt in Rom angelangt (alles war eben milder und menschlicher als das Herz seines Prätors und Gastfreundes); Das Original mußte hier umschrieben werden, da eine wörtliche Übersetzung etwa lauten würde » die See kann sich, der Landvogt nicht erbarmen« und der Herausgeber sich nicht entschließen konnte, moderner Philologensitte folgend, den antiken Autor in der Übersetzung einen neueren Dichter citieren zu lassen. In hohem Grade charakteristisch ist aber dieses rein zufällige Zusammentreffen der beiden großen Rhetoren Cicero und Schiller. hier erzählt er den Vorfall seinen Bekannten, die sämtlich das Empörende und Furchtbare seiner Behandlung empfanden. XXXVIIII. Sofort brachten denn auch die Konsuln Gnaeus Lentulus und Lucius Gellius im Senate den Vorschlag zur Sprache, die versammelten Väter möchten beschließen, daß in den Provinzen kein Mensch während seiner Abwesenheit auf Tod und Leben angeklagt werden dürfe; den ganzen Fall Sthenios mit Verres' grausamem und rechtswidrigem Benehmen tragen sie dem Senate vor. Nun war im Senate der Vater unseres Angeklagten zugegen; unter Thränen fleht' er jeden einzelnen Senator an, seinen Sohn zu schonen; doch richtet er nicht eben viel aus, denn der Senat war der Sache mit völliger Entschiedenheit zugeneigt. So wurde denn verschiedentlich der Antrag befürwortet: »Im Hinblick auf den Fall Sthenios werde beschlossen, daß niemand, der seine Heimat verlassen, daselbst auf Tod und Leben angeklagt werden dürfe; alle bereits angesetzten Termine dieser Art seien rückgängig zu machen.« (96) An jenem Tage konnte nichts erledigt werden, weil die Verhältnisse ungünstig lagen und jener Verres, der Vater unseres Angeklagten, einige Menschen gefunden hatte, die mit Reden die Zeit hinbrachten. Derselbe suchte dann sämtliche Anhänger und Gastfreunde des Sthenios auf und bat sie aufs inständigste, doch nicht über seinen Sohn herzufallen; wegen Sthenios sollten sie sich keinen Kummer machen, denn er, Verres, werde dafür sorgen – dies versichert er ihnen – daß dem Manne durch seinen Sohn kein Leides geschehe; er würde eigens zu diesem Zwecke zuverlässige Vermittler auf dem Land- wie auf dem Seewege nach Sicilien entsenden. Noch waren es etwa dreißig Tage hin bis zum ersten Dezember als dem Termin, an welchem sich Sthenios nach Verres' Verordnung in Syrakus stellen sollte. (97) Die Freunde lassen sich erweichen, in der Hoffnung, durch die Briefe und Vermittler des Vaters werde sich der Sohn von seiner Verfolgungswut abbringen lassen. Im Senate kam die Sache späterhin nicht mehr zur Sprache. Nun kamen bei Verres in Sicilien die Boten von Hause an und brachten die Briefe des Vaters; es war noch vor dem ersten Dezember und das ganze Verfahren gegen Sthenios noch nicht eröffnet; er hätte also in diesem Falle die Hände noch rein halten können, und zur selben Zeit erhielt er in diesem Sinne verschiedene Briefe von seinen Freunden und Verwandten. XXXX. Aber er, der vor Raubgier niemals auf Pflicht noch Gefahr geachtet, auch niemals eine menschliche Empfindung verspürt hatte, er gab weder der Autorität noch dem Willen des Vaters Gehör, kümmerte sich weder um seine Bitten noch um seine Mahnungen, sondern kannte nur seine niedrige Leidenschaft: am Morgen des ersten Dezember ließ er seiner Verordnung gemäß den Sthenios vorladen. – (98) Höre, Verres, hätte dein Vater dich um jenen Schritt etwa aus Rücksicht auf die Bitten irgend eines Freundes ersucht, also aus Gefälligkeit oder Streben, so hätte schon unter allen Umständen der Wille des Vaters mehr bei dir auswirken müssen als alles; nun wünscht' er ihn aber um deiner Ehre willen, bat dich darum durch eigens dazu abgesandte, achtungswerte Personen, die zur rechten Zeit bei dir eintrafen, als du dich noch in keiner Weise engagiert hattest: und selbst da konnte in dir keine Pietät aufkommen, konnte sogar der Gedanke an deine Rettung dich nicht auf den Weg der Pflicht und der Vernunft zurückbringen! – Er ruft den Angeklagten auf; keine Antwort. Er ruft den Kläger auf, und nun beachtet einmal, wie das Schicksal selbst sich gegen sein wahnwitziges Beginnen stemmte und wie zugleich der Zufall dem Sthenios aufzuhelfen suchte: der Ruf verhallte ohne Antwort, der Kläger Marcus Pacilius ließ sich nicht vernehmen, war, ich weiß nicht durch welchen Zufall, am Erscheinen verhindert. Man darf annehmen, daß die Freunde des Sthenios, die vorher die halbe Million für ihn ausgelegt hatten, den Pacilius rechtzeitig bestachen und somit die Scheinklage im Keim erstickten. (99) Wäre Sthenios zugegen gewesen, als man seinen Namen auf die Anklageliste setzte, wär' er dann durch zwingende Beweise des Verbrechens für schuldig erkannt gewesen, selbst dann hätt' er, sobald sich kein Ankläger stellte, nicht verurteilt werden dürfen. Denn wenn es anginge, daß ein Beklagter in Abwesenheit des Klägers verurteilt wird, so wär' ich wahrhaftig nicht von Vibo nach Velia Stationen an der Südwestküste von Unteritalien, beliebte Schlupfwinkel der Seeräuber, auch noch zu Goethes Zeit. auf einem kleinen Schiffchen mitten durch die Nachstellungen der Rebellen, der Piraten und deiner Schergen gesegelt: damals hatte meine ganze todesgefährliche Eile nur den einen Zweck, daß du nicht von der Liste der Beklagten abgesetzt würdest, was unfehlbar geschehen mußte, wenn ich nicht pünktlich auf den Tag zur Stelle war. Wenn es also bei deinem eigenen Prozeß dein höchster Wunsch war, daß ich auf den Aufruf des Gerichtspräsidenten nicht erschiene, warum ließest du dem Sthenios da nicht denselben Vorteil zu gute kommen, wo doch sein Ankläger thatsächlich nicht erschien? – So gab er denn der Sache einen Abschluß, der ihrem Anfang aufs genaueste entsprach: der Mann, der während seiner Abwesenheit verklagt worden war, wurde nun in Abwesenheit seines Anklägers verurteilt. XXXXI. (100) Um jene Zeit wurde nun dem Verres gemeldet, was ihm privatim sein Vater in ausführlichem Berichte geschrieben hatte, daß die Sache im Senate durchgenommen worden war; daß ferner auch in einer Volksversammlung der Tribun Marcus Palicanus über den Fall Sthenios Beschwerde geführt; daß endlich ich selbst vor den versammelten römischen Volkstribunen, deren Verordnung ja einem in Kriminalsachen zum Tode Verurteilten den Aufenthalt in Rom nicht gestattet, die Verteidigung des Sthenios geführt hatte. Ich setzte dabei den ganzen Vorgang in derselben Weise auseinander wie eben vor euch, und legte dar, daß jenes Urteil nicht vollstreckt werden durfte, worauf die zehn Volkstribunen einstimmig erklärten und offiziell verkünden ließen, »daß Sthenios durch die Verordnung nicht gehindert würde, sich frei und unbelästigt in Rom zu bewegen.« (101) Als diese Thatsachen dem Verres hinterbracht wurden, geriet er denn doch in gewaltige Angst und Aufregung; er unterzog nun seine Amtsberichte einer durchgreifenden Umarbeitung, d. h. er verkehrte alles, was ihm beliebte, ins Gegenteil, wodurch er nur erreichte, daß er sich selber jede Stütze wegnahm. Nichts ließ er übrig, was ihm noch einen rettenden Ausweg eröffnet hätte. Denn wenn er sich folgendermaßen verteidigen wollte: »Man darf die Klage gegen einen Abwesenden entgegennehmen, in der Provinz wird dies durch kein Gesetz verboten,« so wär' es zwar eine schlechte und unredliche Verteidigung, aber doch immerhin etwas, ein Versuch, schließlich hätt' er auch zu dem letzten, ganz verzweifelten Aushilfsmittel seine Zuflucht nehmen können, nämlich zu sagen, er hätt' es aus Unkenntnis der Gesetze gethan, in der Vorstellung, es wäre erlaubt. Das wäre zwar nur eine ganz jämmerliche Ausrede gewesen, allein man hätte doch immerhin geglaubt, er sage etwas. So aber merzte er die Thatsachen aus den Rechenschaftsberichten aus und trug dafür ein, die Anmeldung wäre in Gegenwart des Beklagten erfolgt. XXXXII. (102) Nun seht, in wie viele Schlingen er sich verstrickt hat; aus keiner einzigen wird er sich jemals loswickeln. Erstlich hatte er selbst in Sicilien häufig vor aller Welt von seinem Thron herab verkündigt und überdies in vielen Privatgesprächen ausgeführt, daß es gestattet sei, die Klage gegen einen Abwesenden entgegenzunehmen, er hab' es nach dem Beispiel anderer gethan. Daß er sich wiederholt in diesem Sinne geäußert, bestätigte in unserer ersten Verhandlung Sextus Pompeius Chloros , über dessen vortrefflichen Charakter ich bereits gesprochen habe; ferner Gnaeus Pompeius Theodoros , dessen bewährte Thätigkeit auf den verschiedensten und wichtigsten Gebieten unser großer Gnaeus Pompeius und neben ihm die öffentliche Meinung stets zu rühmen wußte; ferner Posides Makron aus Sol ūs , ein Mann von wahrem Adel der Geburt wie des Charakters und als solcher allgemein verehrt; endlich werden es in unserer jetzigen Verhandlung so Viele bekräftigen wie ihr wollt, lauter hochachtbare Personen unseres und anderer Stände, die es teils aus Verres' eigenem Munde vernommen hatten, teils auch zugegen waren, als die Klage wider den Abwesenden angenommen ward. Als dann die Sache im Senate zu Rom verhandelt wurde, suchten Verres' Vater und alle seine Freunde ihn mit der Ausrede zu verteidigen, so etwas sei erlaubt, sei häufig geschehen, Verres könnte sich auf bestimmte Präzedenzfälle berufen. (103) Außerdem haben wir das Zeugnis der gesamten Provinz Sicilien, die in gemeinsamen Anträgen aller Gemeinden den Konsuln anheim gab, den Senat aufs dringendste zu bitten, er möge doch beschließen, daß die Klage gegen Abwesende nicht angenommen werden dürfe. Darüber habt ihr unseren trefflichen jungen Gnaeus Lentulus , der den Ehrentitel eines Schützers von Sicilien führt, sprechen hören; als die Sicilianer, so erzählt er, ihm die Sache vortrugen, die er für sie im Senate führen sollte, da bejammerten sie das Verhängnis des Sthenios, und eben wegen der dem Sthenios zugefügten Unbill hätten sie beschlossen, die genannte Bitte an ihn zu richten. (104) Unter solchen Umständen gingst du in deiner Frechheit und Verrücktheit so weit, bei einer allbekannten, vielbezeugten, von dir selbst verbreiteten Angelegenheit öffentliche Urkunden zu fälschen! Und wie hast du die Fälschung angefangen? Fälschtest du nicht in einer Weise, daß, selbst wenn wir alle schwiegen, deine eigenen Urkunden dir von selbst das Verdammungsurteil sprächen? Man reiche mir das Aktenbündel; bitte es vorzuzeigen und herumzugeben. Seht ihr, wie da eine ganze Partie ausradiert ist? gerade an der Stelle, wo es heißt, die Klage sei in Gegenwart des Beklagten angenommen worden. Was stand früher an dieser Stelle geschrieben? welcher Fehler wurde durch diese Operation verbessert? – Erwartet ihr, meine Herren, von mir noch weitere Beweise für diese Schuld? Ich sage nichts mehr; vor aller Augen liegen die Akten mit ihrer offenkundigen Überarbeitung und Verfälschung: dies spricht von selbst. Im Original steht: »die Akten schreien, sie seien verfälscht,« ein Ausdruck, der sich wohl französisch wiedergeben ließe, im Deutschen aber statt des gewollten pathetischen vielmehr einen lächerlichen Eindruck machen würde und daher gemildert werden mußte. (105) Hoffst du noch dich aus dieser Enge zu befreien? Wir verfolgen dich ja nicht mit zweifelhaften Vermutungen, sondern auf deinen eigenen Spuren, diesen frisch eingedrückten Spuren, die du auf den Staatsurkunden zurückgelassen hast. – Der Mensch will mir den Sthenios wegen Fälschung öffentlicher Urkunden verurteilen, noch dazu ohne alle Prüfung der Thatsachen, wenn er sich selbst nicht gegen den Vorwurf verteidigen kann, gerade im Falle Sthenios öffentliche Urkunden gefälscht zu haben?! XXXXIII. (106) Sehet nun weiter eine andere Thorheit des Angeklagten, wie er sich nur noch enger in seinem Netze fängt, während er sich zu befreien strebt. Zum Rechtsvertreter für den Sthenios bestimmt er – nun ratet, wen! Etwa einen Verwandten oder guten Bekannten? – Nein. – Also sonst irgend einen anständigen und vornehmen Bürger von Thermai? – Auch das nicht. – Nun, wenigstens irgend einen Sicilianer von einigem Rang und Charakter? – Kein Gedanke. – Also wen denn? – Einen Römer. Wer kann so etwas billigen? Sthenios war der vornehmste Mann in seiner Gemeinde, hatte eine weitverzweigte Familie, zahlreiche Freunde, außerdem durch seine achtunggebietende, beliebte Persönlichkeit die schönsten Verbindungen in ganz Sicilien; und er konnte keinen Sicilianer finden, der für ihn als Rechtsvertreter aufgestanden wäre? Das willst du uns glaubhaft machen? – Oder hat er sich etwa selbst einen Römer dazu gewünscht? So zeige mir doch in aller Welt den Sicilianer, der in seinem Prozeß einen römischen Vertreter hatte. Gehe die ganze Vorzeit durch; nimm die Dokumente aller früheren Statthalter, lege sie vor, erkläre sie; wenn du einen einzigen Präzedenzfall findest, so will ich dir zugeben, daß die Dinge so vor sich gingen, wie es in deinen Akten geschrieben steht. (107) Aber vielleicht hielt es Sthenios für eine Ehre, wenn er aus der Gesamtheit der römischen Bürger, aus der stattlichen Zahl seiner Freunde und Hausgäste einen auswählen durfte, um ihn als seinen Vertreter vor Gericht hinzustellen. Nun, wen hat er denn gewählt, wer steht in den Akten? – Gaius Claudius Palatina , des Gaius Claudius Sohn. – Ich frage nicht, wer denn dieser Claudius ist, wo denn seine Ehrentitel, sein Anstand, seine Befähigung stecken, oder wer durch seine imponierende Persönlichkeit den Sthenios dazu bewogen hat, von allem Brauche der Sicilianer abzuweichen und einen Römer als seinen Rechtsvertreter aufzustellen. Nach alledem frag' ich nicht, denn vielleicht brauchte Sthenios nicht eine glänzende Persönlichkeit, sondern einen intimen Freund. So? und wenn nun Sthenios unter allen Sterblichen keinen größeren Feind hatte als eben diesen Gaius Claudius? wenn dieser zu allen Zeiten und ganz besonders in jenen kritischen Tagen gegen Sthenios intriguierte, wenn er in der Fälschungsangelegenheit gegen ihn zu Felde zog, um mit allen erdenklichen Mitteln zu kämpfen? Sollen wir da annehmen, daß für Sthenios ein Feind als Rechtsvertreter eingesetzt wurde, oder lieber, daß du zu Sthenios' Schaden die Person seines Feindes verwertetest? XXXXIIII. (108) Damit nun gar kein Zweifel darüber aufkomme, wie es sich denn mit diesem ganzen Geschäfte verhielt, so bitt' ich euch, obgleich sicherlich längst jedermann die Schurkerei des Verres durchschaut hat, noch um ein wenig Aufmerksamkeit. Sehet dort jenen Mann mit dem kurzen, krausen Haar, mit der dunklen Hautfarbe, der uns mit einer Miene anschaut, daß man merken kann, für wie schlau er sich selber hält, der Hefte vor sich hat, immer schreibt, immer zischelt, immer bei allem dabei ist. Dies ist Claudius. In Sicilien galt er als Verres' Agent, Dolmetscher, Kommissionär, beinah als ebenbürtiger Amtsbruder des Timarchides; jetzt nimmt er einen Posten ein, daß er kaum hinter jenem Apronius zurückzustehen scheint, der sich nicht für Timarchides', sondern gar für Verres' intimen Freund und Genossen erklärte. (109) Und nun bezweifelt noch, wenn ihr könnt, daß Verres gerade ihn aus der Menge vorhandener Personen auserlesen hat, um ihm die schändliche Maske eines falschen Rechtsvertreters aufzusetzen, wo er ihn kannte als seinen intimsten Freund und als des Angeklagten raffiniertesten Feind! Da wollt ihr es euch noch überlegen, meine Herren, ob ihr diese Masse von Frechheit, Grausamkeit und Ungerechtigkeit bestrafen sollet? Keinen Augenblick dürfet ihr Bedenken tragen, dem Beispiele jener Richter zu folgen, die den Gnaeus Dolabella verurteilten und die Verurteilung des Philodamos von Opūs aufhoben, weil dieser verklagt worden war, nicht etwa in seiner Abwesenheit (diese Ungerechtigkeit ist gar zu empörend), sondern – nachdem ihm seine Mitbürger bereits eine Sendung nach Rom anvertraut hatten! Das Exempel, das jene Richter aus Rücksicht auf Recht und Billigkeit in einem sehr viel unbedeutenderen Falle statuierten, das solltet ihr nicht befolgen wollen, wo der Fall ernsthaftester Natur und der Weg euch bereits vorgezeichnet ist?! XXXXV. (110) Aber was war es denn nun eigentlich für ein Mensch, den du, Gaius Verres, in so unerhörter Weise mißhandeltest? den du in seiner Abwesenheit, ohne tatsächliches Material, »wegen Urkundenfälschung« verurteiltest, dessen Namen du, nachdem er seine Heimat verlassen, auf die Liste der Verklagten setzen ließest, über den du, wiederum in seiner Abwesenheit, nicht nur ohne Schuld und ohne Zeugen, sondern auch ohne Ankläger das Verdammungsurteil sprachest – was war das für ein Mensch? Gute Götter, ich will gar nicht den hehren Namen der Freundschaft oder den geheiligten Namen der Gastfreundschaft aussprechen; denn nichts erwähn' ich an Sthenios so ungern, ja ich finde sogar an ihm nichts tadelnswert, als diesen einzigen Punkt, daß der durchaus anspruchslose und unbescholtene Mann dich, Verres, dich, den Verbrecher, den Räuber, den Bock in sein Haus einlud; daß er, der mit Gaius Marius, Gnaeus Pompeius, Gaius Marcellu, Lucius Sisenna (deinem Fürsprecher!) und anderen Männern ersten Ranges als Gastfreund verkehrt hatte und noch verkehrte, zu jenen erlauchten Namen auch den deinigen hinzufügte. (111) Darum verlier' ich kein Wort der Klage über das scheußliche Verbrechen der geschändeten Gastfreundschaft; ich spreche jetzt auch nicht zu denen, die den Sthenios kannten, also zu keinem, der jemals in Sicilien war (denn sie alle wissen, welch' glänzende Stellung er in seiner Gemeinde, welch' hohe Verehrung er in ganz Sicilien genoß); sondern ich spreche so, daß auch diejenigen, die nicht in dieser Provinz waren, es wissen sollen, an welch' einem Menschen du deine persönliche und sachliche Unbilligkeit in solch' unerhörtem, für jedes menschliche Gefühl unerträglichem Grade verübtest. XXXXVI. (112) Ist dies derselbe Sthenios, der in seiner Vaterstadt alle Ehrenämter aufs leichteste erlangte, sie dann aufs tüchtigste und glänzendste verwaltete, der seine nicht eben große Heimatstadt auf seine eigenen Kosten mit wahrhaft großen Anlagen und Bauten schmückte, dessen Verdienste um die Gemeinde Thermai wie um ganz Sicilien eine im Rathaussaale zu Thermai angebrachte Bronzetafel verkündet, auf der von Amts wegen seine Wohlthaten inschriftlich verewigt wurden! – Diese Tafel ward auf deinen Machtbefehl losgerissen, jetzt ist sie aber auf meine Veranlassung hierher geschafft worden, so daß jedermann mit eigenen Augen sehen kann, welche Achtung und Bedeutung Sthenios bei seinen Mitbürgern genoß. (113) Ja, es ist derselbe; es ist auch derselbe, dem einst sein Richter Gnaeus Pompeius öffentlich das glänzendste Zeugnis ausstellte. Er war vor diesem großen Manne verklagt worden, weil seine Feinde und Neider aus seinem herzlichen Verkehr mit seinem Gastfreund Gaius Marius den Vorwurf staatsfeindlicher Gesinnungen mit mehr Gehässigkeit als Wahrheitsliebe herleiteten; Gnaeus Pompeius sprach ihn nicht nur frei, sondern erklärte ihn in der Gerichtsverhandlung selbst für seinen eigenen, wertgeschätzten Gastfreund. Auch waren aus ganz Sicilien so viele Anerkennungsschreiben und Fürsprecher eingetroffen, daß Pompeius sich durch sein freisprechendes Urteil nicht nur den einzelnen Menschen, sondern die gesamte Provinz zu tiefster Dankbarkeit zu verpflichten glaubte! – Ja, es ist derselbe Sthenios, der einen solch' hohen Gemeinsinn und solch' bedeutenden Einfluß auf seine Mitbürger besaß, daß er allein in Sicilien durchsetzte, was nicht nur kein anderer Sicilianer, sondern was ganz Sicilien unter deiner Statthalterschaft nicht durchzusetzen vermochte, nämlich daß du in der Stadt Thermai keine Statue und überhaupt kein Kunstwerk, weder in den Gotteshäusern noch auf den öffentlichen Plätzen, anrühren durftest, obgleich sich wahrlich viele vorzügliche dort befanden und du auf alle deine Begierde richtetest. (114) Und nun zum Schlusse sieh dir einmal den moralischen Unterschied zwischen euch beiden an. Auf der einen Seite stehst du, auf dessen Namen bei den Sicilianern Bankette veranstaltet und die berühmten Verresfeste gefeiert werden, dessen vergoldete Statuen, laut inschriftlichem Zeugnis von den Sicilianern auf gemeinsame Kosten gestiftet, in Rom prangen; auf der anderen Seite dieser Sicilianer, der von dir, dem Schützer Siciliens, verurteilt wurde. Ihn loben zahlreiche Gemeinden Siciliens durch freiwilliges Zeugnis und durch besondere, eigens zu dem Zweck amtlich herbeorderte Gesandtschaften; für dich, den Beschützer aller Sicilianer, wagt nur die eine einzige Mamertinergemeinde, die Genossin und Hehlerin deiner Räubereien, offiziell ein Wort einzulegen, und dieses Lob erklingt in einer bisher ganz unbekannten Tonart, indem die Gesandten dich kompromittieren und die Gesandtschaft dich lobt. Die übrigen Gemeinden schicken von Amts wegen Briefe, Zeugnisse und Abgeordnete her, um dich zu verklagen, zu belasten, sich über dich zu beschweren; deine Freisprechung halten sie für gleichbedeutend mit ihrem völligen Ruin. XXXXVII. (115) So steht es um den Charakter des Sthenios; und zum Zeichen deines Triumphes über diesen Menschen hast du aus seinen Mitteln deiner schändlichen Grausamkeit noch auf dem Berg Eryx ein Denkmal gesetzt, an dem der Name des Sthenios von Thermai inschriftlich zu lesen steht. Ich hab' es gesehen; es ist eine silberne Statue des Liebesgottes mit einer Fackel. Wie kamst du dazu? was hatt' es für einen Sinn, gerade im Aphroditetempel das Zeichen deines Sieges über Sthenios zu hinterlassen? Sollte diese Trophäe deine Raubgier oder deine Achtung vor dem heiligen Bande der Gastfreundschaft oder deinen Geschlechtstrieb der Nachwelt verkünden? – Menschen von niedrigstem Charakter, die nicht nur an zügellosen Ausschweifungen, sondern sogar am Rufe ihrer eigenen Gemeinheit rechte Freude haben, pflegen ja gern an vielen Stellen die Denkzeichen ihrer Gemeinheit zurückzulassen. (116) Verres war ganz erfüllt von der Leidenschaft für seine neue Freundin, um derer willen er die Rechte der Gastfreundschaft verletzt hatte; dies wollt' er nicht nur für die damalige Gesellschaft, sondern auch für ewige Zeiten zur allgemeinen Kenntnis bringen; darum vermeint' er, auf jene That hin, die er mit Hilfe des Anklägers Agathinos vollführt hatte, gerade der Aphrodite Preis und Dank zollen zu müssen, da sie eigentlich zu der ganzen Anklage und Gerichtssitzung den Anlaß gegeben hatte. Ich würde dich für dankbar und gottesfürchtig halten, wenn du dieses Weihgeschenk an die Aphrodite nicht aus Sthenios' Mitteln, sondern aus deinen eigenen gestiftet hättest; und dies hättest du auch thun müssen, zumal da dir eben in jenem Jahre die Erbschaft von der Chelidon zugefallen war. (117) So sag' ich es denn ganz offen: hätt' ich diesen Prozeß auch nicht auf Bitten aller Sicilianer übernommen, hätte mir nicht die ganze Provinz dieses Amt anvertraut, hätte mich nicht meine schrankenlose Liebe zu unserem Staat und der geschädigte Ruf unseres Standes wie der Gerichtshöfe zu diesem Schritte gezwungen, hätte nur dieser einzige Grund vorgelegen, nämlich dein schändlich grausames, frevelhaftes Vorgehen gegen meinen lieben Gastfreund Sthenios, den ich während meiner Quästur so außerordentlich hatte lieben und schätzen lernen, den ich anderseits als den eifrigsten und aufrichtigsten Vorkämpfer meiner Beliebtheit erprobt hatte, – selbst dann wär' es meiner Ansicht nach Grund genug für mich gewesen, die Feindschaft des niederträchtigen Menschen auf mich zu laden, um meines Gastfreundes Leben und Ehre zu verteidigen. (118) So handelten ja Viele zur Zeit unserer Vorfahren, so auch erst kürzlich der edle Gnaeus Domitius , der den Marcus Silanus , also einen Senator und ehemaligen Konsul, verklagte, weil er sich an Aegritomar , seinem Gastfreund in Gallien jenseits der Alpen, versündigt hatte. Ich würde mich ohne weiteres für berechtigt halten, diesen Beispielen von Edelmut und Pflichttreue zu folgen und meinen liebwerten Gastfreunden die Hoffnung auf ein unter meinem Schutze gesicherteres Dasein in Aussicht zu stellen; da aber in den gemeinsamen Leiden der ganzen Provinz auch der Fall Sthenios inbegriffen ist und gar viele Freunde und Hausgenossen zusammen von mir verteidigt werden, so brauch' ich wahrlich nicht zu befürchten, jemand könne diesen meinen Schritt aus einem anderen Motiv herleiten als aus dem unwiderstehlichen Drange der höchsten, aufrichtigsten Pflichttreue. XXXXVIII. Um nun endlich einmal mit seinen Gerichtshöfen, Untersuchungen und Urteilssprüchen aufzuhören und, da seine Leistungen auf diesem Gebiete doch ins Unendliche gehen, unseren Klagen hierüber ein Ziel zu setzen, will ich diesen Abschnitt meines Vortrages jetzt schließen und einige Fälle aus anderen Gebieten vornehmen. (119) Ihr hörtet aus dem Munde des Quintus Varius , daß seine Rechtsvertreter dem Verres hundertunddreißigtausend Sesterzen gaben, um einen günstigen Urteilsspruch zu erhalten; ihr erinnert euch an Varius' Zeugnis und daß dieser ganze Vorgang durch das Zeugnis eines so hochstehenden Mannes wie Gaius Sacerdos bestätigt wurde. Ihr wisset auch, daß die beiden Ritter Gnaeus Sertius und Marcus Modius und überdies unzählige Römer und Sicilianer eidlich versicherten, sich Verres' Urteile mit Geld erkauft zu haben. Über diesen Punkt brauch' ich weiter nichts auseinanderzusetzen, da er ganz auf den Aussagen der Zeugen beruht; wozu sollt' ich auch weiter Beweise führen, wo an der Thatsache niemand zweifeln kann? Oder will irgend jemand in aller Welt bezweifeln, daß dieser Mensch das Gerichtswesen in Sicilien für Geld feil gehalten hat, wenn er in Rom seinen ganzen Prätorenerlaß und alle Verfügungen verkaufte? und daß er von den Sicilianern für neue Verfügungen Geld annahm, wenn er dem Marcus Octavius Ligur für einen Urteilsspruch Geld abverlangte? (120) Wo giebt es überhaupt ein Mittel, Geld einzuheimsen, das er nicht angewandt hätte? hat er nicht vielmehr noch neue dazu ersonnen, auf die kein Mensch jemals gekommen war? kam je bei den Gemeinden Siciliens ein Rechtsfall vor, bei dem es sich um eine Auszeichnung oder Macht oder Besorgung handelte, wo du nicht die Sache gleich zu deinem Profit und zur Aussaugung der Leute verkehrt hättest? XXXXVIIII. In unserer ersten Verhandlung wurden die Zeugnisse von Privatleuten wie von ganzen Gemeinden vernommen; die Abgeordneten von Kentoripa, Alaisa, Kátane und Panormos äußerten sich, ebenso die Vertreter vieler anderen Gemeinden, und gar unendlich viele Privatleute. Aus diesen Zeugnissen konntet ihr ersehen, daß in ganz Sicilien drei Jahre hindurch niemand in irgend einer Gemeinde umsonst Mitglied des Stadtrates wurde, niemand nach den Landesgesetzen durch Abstimmung, niemand überhaupt in anderer Weise als durch einen Machtspruch oder Empfehlungsbrief des Verres; bei der Wahl aller dieser Ratsherren gab es nicht nur keine Abstimmungen mehr, sondern auch die Klassen wurden nicht mehr berücksichtigt, aus denen allein man in jene Behörde gewählt werden durfte; keine Einschätzung galt, keine Altersgrenze, kein Paragraph der Verfassungen Siciliens; (121) wenn jemand in den Stadtrat kommen wollte, wer es auch immer war, mocht' er noch ein Knabe sein, oder ein ganz unwürdiger Mensch, oder einer unberechtigten Klasse angehören – sobald er nur Geld genug hinlegte, um die berechtigten und geeigneten Bewerber bei Verres auszustechen, so gelangte er stets zum Ziele. Nicht nur die eigenen Gesetze der Sicilianer blieben wirkungslos, sondern auch diejenigen, welche ihnen Roms Senat und Volk gegeben. Denn die Gesetze, welche ein vom römischen Volke mit höchster Amtsgewalt und vom römischen Senate mit legislatorischer Befugnis ausgestatteter Regierungsvertreter giebt, müssen durchaus gelten als gegeben von Roms Senat und Volk. (122) Die Gemeinde Alaisa hatte wegen der zahlreichen großen Verdienste ihrer früheren Generationen um unseren Staat die Vergünstigung erlangt, daß sie vor kurzem, im Konsulatsjahr des Lucius Licinius und Quintus Mucius , gelegentlich innerer Zwistigkeiten wegen der Zusammensetzung ihres Stadtrates, unseren Senat um besondere Gesetze hierfür bitten durfte. Der Senat verfügte in einem eigenen, ehrenden Beschlüsse, daß ihnen der Prätor Gaius Claudius Pulcher , des Appius Claudius Sohn, die Verordnungen betreffs der Zusammensetzung ihres Stadtrates abfassen sollte. Gaius Claudius zog alle Mitglieder der Familie Marcellus, die damals hier waren, zu Rat und gab nach ihren Vorschlägen die Gesetze für Alaisa; darin standen denn viele Paragraphen über das Lebensalter – niemand durfte unter dreißig Jahr alt sein – über einzelne Gewerbe, deren Inhaber nicht gewählt werden durften, über die Einschätzung u. a. m. Dies alles blieb, ehe Verres Statthalter wurde, in voller Geltung, unter Bestätigung durch unsere Beamten und zur größten Befriedigung der Einwohner von Alaisa. Verres kam, und nun kauft' ihm bald der erste beste Marktschreier die Berufung in jene Behörde ab, bald erstand sich den Posten ein Bursche von sechzehn oder siebzehn Jahren; und wenn die Bürger von Alaisa, unsere altbewährten treuen Freunde und Verbündeten, in Rom erreicht hatten, daß eine Wahl bei ihnen nicht einmal mehr durch Abstimmung vor sich gehen durfte, so setzte er es durch, daß sie fortan nach einem Tarif vor sich ging. L. (123) Die Gemeinde Akrăgas besitzt für die Zusammensetzung ihres Stadtrates die alten Gesetze von Scipio her, in denen ebenfalls jene Bestimmungen getroffen sind und noch folgende dazu. Da sich die Bevölkerung von Akragas aus zwei Bestandteilen zusammensetzt; den »Alten« und den »Neuen«, d. h. der ursprünglich ansässigen Einwohnerschaft und den vom Prätor Titus Manlius nach Senatsbeschluß aus verschiedenen sicilianischen Städten dahin übergeführten Kolonisten, so traf Scipio in seinen Gesetzen dafür Sorge, daß im Stadtrate nicht mehr Neue als Alte erschienen, damit die Zugewanderten nicht stärker vertreten wären als die Eingeborenen. Verres , der alle Rechte gegen Barzahlung ausglich und jegliche Wahlbestimmung für Geld aufhob, rührte nicht nur alles, was Alter, Stand und Gewerbe betraf, durcheinander, sondern richtete auch unter den beiden Gattungen der Alt- und Neubürger Verwirrungen an. (124) Ein Ratsherr aus der Zahl der Alten war gestorben; da nun die Überlebenden zu gleichen Teilen aus Alten und Neuen bestanden, so mußte nach den Gesetzen jetzt ein Alter gewählt werden, damit ihre Majorität erhalten bliebe. So lagen die Umstände, da kamen verschiedene Leute zu Verres um sich die vakante Stelle zu kaufen; und unter diesen Bewerbern fanden sich neben den Alten auch mehrere Neue. Eine förmliche Versteigerung fand statt, und der Meistbietende, der alle anderen aus dem Felde schlug, war zufällig ein Neuer: der zog denn auch mit dem entsprechenden Schreiben des Statthalters ab. Er kommt nach Akragas, und sogleich schickt die Stadt eine Kommission an Verres, die ihn über die Gesetze belehren und auf das langjährige, feste Herkommen hinweisen sollte, damit er einsähe, er habe jenen Posten an einen Menschen verkauft, der nicht einmal Handel treiben durfte. Aber das alles machte ihm nicht den geringsten Eindruck: er hatte eben sein Geld bereits eingesteckt. (125) Ebenso verfuhr er in Herakleia . Auch dorthin waren, diesmal durch Publius Rupilius , Kolonisten geführt und für die Zusammensetzung des Stadtrates ähnliche Gesetze im Betreff der Alten und der Neuen gegeben worden. Verres ließ sich dort nicht nur bestechen, wie überall, sondern er mengte Alte und Neue ohne Rücksicht auf die Anzahl durcheinander. – LI. Man erwarte nicht, daß ich alle Gemeinden mit meiner Erzählung durchgehe; ich fasse dies alles in den einen Satz zusammen: Niemand konnte in jenen Zeiten Ratsherr werden, ohne zuvor den Statthalter bestochen zu haben. (126) Dasselbe Prinzip kam bei anderen Stellungen zur Anwendung; was für den Stadtrat gilt, das gilt für die Geistlichkeit und alle kleineren Behörden. Verres kennt eben keine Scheu, ihm bedeutet der Kultus der unsterblichen Götter ebenso wenig wie die Rechte und Satzungen der Menschheit. In Syrakus besteht ein Gesetz für die Geistlichkeit, wonach alljährlich der Oberpriester des Zeus durchs Los gewählt werden muß; unter allen geistlichen Würden ist nämlich diese dort die höchste. (127) Erst werden durch Abstimmung aus drei Kategorien geeignete Persönlichkeiten gewählt; zwischen diesen dreien entscheidet dann das Los. Verres erließ einen Machtspruch, wonach unter Ausschluß der Abstimmung ein guter Freund von ihm, ein gewisser Theomnāstos , in jenen drei Kategorien ausgerufen wurde; bei der Auslosung, die sich nichts befehlen läßt, waren nun die Menschen gespannt, was er denn anstellen würde. Zunächst that er, was sehr bequem war: er verbot die Auslosung überhaupt, befahl die Ernennung des Theomnastos ohne Los. Die Syrakusaner erwidern ihm, das geht unter keinen Umständen, die Religion erlaubt es nicht, die heiligen Gesetze verbieten es, kurz es ist eine Sünde. Verres läßt sich nun das Gesetz vorlesen. Da hieß es denn: so viele Bewerber ausgerufen werden, so viele Lose sollen in einen Krug geworfen werden; wessen Los zuerst herauskommt, dem fällt die Priesterwürde zu. »Vorzüglich!« rief der geniale Schlaukopf aus, »also dies ist der Wortlaut: ›So viele Bewerber ausgerufen werden.‹ Nun, wie viele sind denn ausgerufen worden?« Antwort: »Drei«. – »Also werden jetzt drei Lose in einen Krug gethan und eines gezogen, damit ist die Sache erledigt, nicht wahr?« – »Allerdings.« – So läßt er denn drei Lose hineinthun, auf denen sämtlich der Name Theomnastos stand. Allgemeiner Lärm erhebt sich, denn alle fanden so etwas nichtswürdig und empörend, aber es half nichts: die hohe Würde eines Oberpriesters im Zeustempel gelangte auf diesem Wege an Theomnastos. – LII. (128) In Kephaloidion besteht ein Gesetz, wonach in einem bestimmten Monat der Hohepriester gewählt werden muß. Nach dieser Würde verlangte ein gewisser Artemon , genannt Klimachias , ein reicher Mann von guter Familie, aber dennoch war seine Wahl in einem Falle ausgeschlossen, nämlich wenn ein gewisser Heródotos zugegen war: diesem kam die besagte Würde für das damals gerade bevorstehende Jahr zu, und zwar war man sich hierüber so allgemein einig, daß selbst Klimachias nichts dawider sagte. Der Fall wird dem Verres hinterbracht und nach seiner Weise entschieden: zunächst werden gewisse Ciselierarbeiten von hohem Wert und allgemeinem Rufe abgeholt. Herodotos weilte gerade in Rom; er glaubte zeitig genug für die Wahlen zu kommen, wenn er am Tage vorher einträfe. Um nun einerseits die Wahlen nicht zu einer anderen Zeit als in dem kirchenrechtlich vorgeschriebenen Monat abhalten zu lassen, anderseits nicht in die Lage zu kommen, den persönlich anwesenden Herodotos um die Würde bringen zu müssen (darauf hatte es Verres nicht abgesehen, es lag durchaus nicht in Klimachias' Interesse), denkt sich Verres – ich hab' es ja längst gesagt, es giebt und gab auf der Welt keinen größeren Schlaukopf – denkt sich also Verres ein Mittel aus, um die Wahlen in jenem gesetzlich vorgeschriebenen Monat vor sich gehen zu lassen, aber dabei die Gegenwart des Herodotos zu verhindern. (129) Nun haben die Sicilianer wie alle Griechen die Neigung, ihren Kalender so einzurichten, daß die Tage und Monate mit dem Sonnen- und Mondumlaufe zusammenfallen; zuweilen, wenn es nicht genau stimmt, machen sie daher einen Monat um einen oder höchstens zwei Tage kürzer, die sie dann »Ausschaltetage« nennen; ebenso wird manchmal ein Monat um einen oder zwei Tage verlängert. Sobald Verres dies erfuhr, faßt' er schnell seinen Entschluß: als ein Astronom nach neuem System, der seinen Kalender nicht nach den Himmelslichtern, sondern nach den leuchtenden Schätzen dieser Erde einrichtet, befahl er, man solle nicht etwa einen Tag aus dem Monate, sondern einen ganzen und einen halben Monat aus dem Jahr ausschalten, so daß beispielsweise an dem Tage, auf den der fünfzehnte Januar fiel, plötzlich der erste März geschrieben würde. Unter allgemeinem erbittertem Protest wird diese Maßregel durchgeführt; der gesetzlich feststehende Wahltag ist da, und auf diese Weise erlangt Klimachias die Hohepriesterwürde. (130) Bald darauf kehrt Herodotos aus Rom zurück, in dem Glauben, es wären noch vierzehn Tage Zeit bis zu den Wahlen; statt dessen gerät er in den Monat, der auf den Wahlmonat folgt und muß erfahren, daß die Wahlen bereits seit dreißig Tagen vorüber sind. Darauf schoben die Bürger von Kephaloidion einen Schaltabschnitt in Länge von fünfunddreißig Tagen ein, um das Verhältnis der übrigen Monate wieder ins Gleiche zu bringen. Wäre so etwas in Rom möglich, wahrhaftig, der Herr da hätt' es auf irgend einem Wege durchgesetzt, daß die fünfunddreißig Tage zwischen den beiden Festspielperioden aus dem Kalender gestrichen würden, weil nur innerhalb dieser Zeit Prozesse geführt werden können! LIII. (131) Weiter. Es ist interessant zu erfahren, in welcher Weise unter Verres' Regiment in Sicilien die Schatzmeister ernannt wurden. Dies ist nämlich bei den Sicilianern diejenige Behörde, bei deren Ernennung das Volk mit der allergrößten Gewissenhaftigkeit zu Werke geht, aus dem einfachen Grunde, weil alle Sicilianer alljährlich nach einer Schätzung ihre Steuern zahlen und bei der Abhaltung dieser Schätzung die ganze Macht, das Vermögen zu taxieren und das Facit zu ziehen, dem Schatzmeister überlassen wird. Infolgedessen wählt einerseits das Volk den Mann, dem es eine so außerordentliche Gewalt über seinen Besitz anvertraut, auch mit außerordentlicher Sorgfalt aus, anderseits ist der Posten eben wegen der großen Macht, die er gewährt, ein Ziel des angestrengtesten Strebens. (132) In diesem Punkte wollte Verres keine Zweideutigkeiten begehen, weder bei der Losung betrügen noch Tage aus dem Kalender ausstreichen. Keine Hinterlist oder Niederträchtigkeit wollt' er ins Werk setzen; um aber dem Strebertum und der ehrgeizigen Stellensucht, diesen für den Staat so höchst gefährlichen Faktoren, allenthalben ein Ende zu machen, ließ er merken, daß er selbst für sämtliche Gemeinden die Schatzmeister bestellen würde. (133) Das wirkte. Der Statthalter hatte einen großen Markt angekündigt und nun strömte von allen Seiten die Menschheit zu ihm nach Syrakus; die Landvogtei war wie von einem ungeheuren Brand ergriffen, so tobten und rasten die entfesselten Leidenschaften durch das ganze Haus: man denke doch, sämtliche Wahlversammlungen einer so stattlichen Anzahl von Gemeinden waren in einen einzigen Palast konzentriert, der Ehrgeiz einer ganzen Provinz in einen einzigen Salon eingeschlossen. Ganz offen wurden die Preise vereinbart, Versteigerungen angestellt und danach zwei Schatzmeister für jede Gemeinde eingesetzt; dies besorgte – Timarchides . Der Mann erreichte durch seine eigene Mühe und Arbeit bei der Beteiligung an diesem Geschäfte, daß ohne weitere Umständlichkeiten der größte Teil der Kaufsumme zu Verres gebracht wurde; wieviel Geld er selber bei diesen und anderen Gelegenheiten einsteckte, hab' ich bisher noch nicht näher ausgeführt, indessen konntet ihr in unserer ersten Verhandlung durch die zahlreichen Zeugenaussagen bereits einen Begriff von seinem schamlosen, schier unerschöpflichen Raubsystem bekommen. LIIII. (134) Damit ihr euch aber nicht wundert, wie es denn möglich war, daß dieser Freigelassene so viel Macht bei Verres besaß, will ich euch kurz auseinandersetzen, was für eine Sorte Mensch das ist; so könnet ihr eine Vorstellung gewinnen einerseits von der Nichtswürdigkeit des Angeklagten, der einen solchen Menschen in seiner Umgebung duldete und noch dazu in solcher Stellung, anderseits von dem jammervollen Geschick der Provinz. Bei allen skandalösen Weibergeschichten und sonstigen Bethätigungen der gemeinen Sinnenlust fand ich, daß dieser Timarchides in ganz wunderbarer Weise zum Werkzeug für die schändlichen Ausschweifungen des Angeklagten geschaffen war; wo es sich darum handelte, ein Abenteuer aufzuspüren, die Personen anzureden, zu besuchen, zu verführen, alle die nötigen Kupplerkniffe und Geheimdienste recht schlau, recht dreist und unverschämt zu besorgen, da war Timarchides bei der Hand. Ebenso besaß er das Talent, ganz erstaunliche Arten von Raub zu erfinden; denn Verres selbst offenbarte nur eine stets zum Verschlingen bereite, gefahrdrohende Raubgier, dagegen keine Spur von Talent oder Geist: ihr habt es ja selbst in Rom mit angesehen, daß, wenn er nach eigenen Ideen vorging, er keinen eigentlichen Betrug sondern mehr gewaltsamen Raub vollführte. (135) Ganz anders Timarchides. Das ist ein Künstler in seiner Art, von einer wahrhaft erstaunlichen Verschlagenheit; mit der größten Schlauheit verstand er es, in der ganzen Provinz auszuschnüffeln und festzustellen, was jedem einzelnen zugestoßen war, was er nötig hatte, wer sein mehr oder weniger erbitterter Widersacher war; sodann diese Gegner aufzusuchen, ins Gespräch zu ziehen, auszuhorchen; nachher die beiderseitigen Absichten zu durchforschen und die zur Verfügung stehenden Mittel zu übersehen, demgemäß Aussichten zu eröffnen, je nach Bedürfnis Furcht einzujagen oder Hoffnungen wachzurufen; das ganze Gesindel von Professionsanklägern und Winkeladvokaten hielt er in seiner Gewalt; alle Unannehmlichkeiten, die er jemandem bereiten wollte, bracht' er mühelos zustande; mit sämtlichen Dokumenten des Statthalters Verres, Amtsbefehlen, Erlassen und Reskripten trieb er schlau und sachkundig einen einträglichen Handel. (136) So war er nicht bloß der Kommissionär für Verres' Gewalttaten, sondern auch sehr wohl auf sich selber bedacht, und er pflegte nicht nur die Geldstücke aufzuheben, die Verres etwa fallen ließ – sie brachten ihm ein stattliches Vermögen ein –, sondern auch die Überbleibsel seiner skandalösen Abenteuer sammelt' er gern für sich ein. Darum merkt es euch: nicht der Sklavenführer Athenion, der keine einzige Stadt eroberte, hat in Sicilien geherrscht, sondern der Sklave Timarchides, der über sämtliche Städte drei Jahre lang regieren durfte; in Timarchides' Hand lag das Wohl und Wehe unserer ältesten, liebsten Bundesgenossen, unter seiner Oberhoheit standen ihre Kinder, ihre Frauen, ihr Grund und Boden, all ihr Hab und Gut. Dieser Timarchides entsandte also, wie gesagt, nach empfangener Barzahlung Schatzmeister in sämtliche Gemeinden; Wahlversammlungen zum Zwecke der Ernennung dieser Beamten wurden, solange Verres am Ruder war, nicht einmal zum Schein abgehalten. LV. (137) Nun hört einmal ein Stück von seiner Unverschämtheit. Ganz offiziell (gewiß war so etwas nach dem Wortlaute der Gesetze gestattet!) erhielten sämtliche Schatzmeister den Auftrag, pro Person dreihundert Denare für eine Statue des Statthalters beizusteuern. Hundertunddreißig Schatzmeister waren ernannt worden; erst hatten sie, um zu dieser Stellung zu gelangen, heimlich und in ungesetzlicher Weise Geld bezahlt, jetzt schossen sie vor den Augen der Welt und ohne den Gesetzen zu nahe zu treten 39 000 Denare für die Statue zusammen. – Vor allen Dingen frag' ich: wozu denn soviel Geld? – Und dann: warum steuerten dir denn gerade die Schatzmeister für die Statue bei? Bilden denn die Censoren einen Stand, eine Gilde oder eine abgesonderte Menschenklasse? Denn solche Ehrendienstleistungen entfallen entweder auf ganze Gemeinden als solche oder auf bestimmte Bürgerklassen, wie z. B. die Gutsbesitzer, die Kaufleute, die Schiffseigner; aber die Schatzmeister! Wie kommen sie denn eher dazu als etwa die Polizeipräfekten? Wegen einer erhaltenen Vergünstigung? Damit gestehst du ja zu, daß man dies alles bei dir erbeten hat (denn »gekauft« wirst du wohl nicht gerne sagen wollen); also hast du den Menschen diesen Posten nicht um des Staates, sondern um einer Vergünstigung willen überlassen? Wenn du dies einmal zugestehst, wird dann noch jemand daran zweifeln, daß du diese allgemeine Erbitterung und deine Unbeliebtheit bei sämtlichen Völkerschaften der Provinz nicht aus wohlwollender Rücksicht gegen ehrgeizige Bestrebungen auf dich ludest, sondern vielmehr lediglich um deinen Beutel zu füllen? – (138) So thaten denn nun jene Schatzmeister dasselbe, was in unserem Staate die Leute zu thun pflegen, die durch Bestechungen zu einem Amte gelangt sind: sie gaben sich alle Mühe, ihr Amt so zu führen, daß es ihnen möglich wurde, die entstandene Lücke in ihrem Vermögen wieder auszufüllen. So lange du die Provinz zu regieren hattest, wurde die Einschätzung in einer Weise bewerkstelligt, bei der nirgends ein geordneter Zustand im Gemeindevermögen auch nur anzustreben war; die Einschätzung stand immer im umgekehrten Verhältnisse zum Vermögen der Eingeschätzten, so daß jedesmal die Kapitalkräftigen viel zu niedrig, die Schwachen viel zu hoch angesetzt waren. Infolgedessen wurden bei der Steuererhebung dem Volke so schwere Lasten aufgebürdet, daß, auch wenn die Menschen geschwiegen hätten, die Verhältnisse an sich jenes Einschätzungssystem zerstören mußten; das zeigte denn auch folgende Thatsache: LVI. der Statthalter Lucius Metellus , der, als ich zum Zwecke der Materialsammlungen nach Sicilien kam, nach Lucius Laetilius' Besuch plötzlich zu Verres nicht nur in freundschaftliche sondern auch in verwandtschaftliche Beziehungen trat, dieser Metellus erkannte, daß es bei der bisherigen Einschätzungsmethode unmöglich bleiben konnte, und führte daher dasjenige System wieder ein, das unter dem energischen und ehrenhaften Statthalter Sextus Peducaeus gegolten hatte. Damals gelangten die Schatzmeister in gesetzlicher Weise zu ihrem Amte, nämlich durch Wahl von seiten der Gemeinden, deren Gesetze für jedes Vergehen des Schatzmeisters entsprechende Strafbestimmungen enthielten. (139) Wie sollte sich dagegen unter deiner Regierung der Schatzmeister vor einem Gesetze fürchten, das ihn gar nicht band, da er selbst nicht in gesetzlicher Form ernannt worden war, oder gar vor einer Bestrafung durch dich, wenn er verkaufte, was er dir abgekauft hatte? Jetzt mag Metellus ruhig meine Belastungszeugen festhalten, mag auch einzelne Leute zwingen, für dich zu sprechen, wie er es mit vielen versucht hat; mir genügt es, daß er thut, was er eben thut. Denn wo ist jemals ein Beamter von einem anderen dermaßen beschämt, dermaßen kompromittiert worden? Alle fünf Jahre wird ganz Sicilien eingeschätzt. Das letzte Mal war es unter dem Statthalter Peducaeus geschehen; das fünfte Jahr darauf fiel in deine Amtsperiode, und die Einschätzung wurde von neuem vollzogen. Ein Jahr darauf kommt Lucius Metellus und verbietet jede Erwähnung deiner Einschätzung; er wünsche, so erklärt er, eine Neuwahl der Schatzmeister und befehle inzwischen den Anschluß an die unter Peducaeus vollzogene Einschätzung. Hätte dies ein persönlicher Feind von dir gethan, so wäre doch immerhin sein Urteil für dich schwer belastend, da ihm die Provinz ihr Einverständnis zeigte. Nun that es aber dein neuester Freund, dein Verwandter aus eigener Wahl; er konnte ja nicht anders, wenn er die Provinz behalten, wenn er in der Provinz seiner eigenen Existenz sicher sein wollte. LVII.(140) Bist du nun noch im unklaren über das Urteil, das die Anwesenden fällen werden? Hätt' er dir in offizieller Form, nach Anfrage beim Volke dein Amt abgefordert, er hätte weniger Schande auf dich geladen als so, wo er deine Amtshandlungen aufhob und für ungültig erklärte. War dies doch nicht der einzige Punkt, auf dem er so gegen dich vorging; vielmehr zeigt' er sich vor meiner Ankunft in Sicilien ebenso bei den verschiedensten und wesentlichsten Fällen: da mußten deine berühmten Ringschuldirektoren in Syrakus dem Herakleios sein Vermögen wieder zustellen, ebenso erging es den Herren von Bidis mit Epikrates , dem Aulus Claudius mit dem Mündel in Drépanon , und, wäre nicht beizeiten Laetilius mit einem gewissen Briefe nach Sicilien gekommen, so hätte Metellus binnen weniger als dreißig Tagen deine ganze dreijährige Statthalterwirtschaft hinweggefegt. (141) Da ich einmal von dem Gelde gesprochen habe, das dir die Schatzmeister für die Statue zusammenschossen, so glaub' ich auch jene Summen erschlichenen Geldes nicht übergehen zu dürfen, die du den verschiedenen Gemeinden unter dem Titel »Statuen« auspreßtest. Ich finde nämlich die Höhe dieser Summen recht bedeutend, im ganzen an zwei Millionen Sesterzen; soviel werden die Zeugnisse und Dokumente der Gemeinden ergeben. Und das gesteht der Angeklagte zu, er kann es nicht bestreiten. Was sollen wir uns da erst für eine Vorstellung von den Fällen machen, die er ableugnet, wenn er einen solchen Grad von Unredlichkeit bereits eingesteht? – Sage doch selbst, was möchtest du denn festgestellt sehen? etwa daß dieses ganze Geld wirklich auf Statuen verwendet wurde? Zugegeben selbst, dem wäre so; dann ist es immer noch empörend, unseren Bundesgenossen soviel Geld wegzunehmen, um in allen Gassen das Bildnis des niederträchtigsten Gaudiebes aufzustellen, den es je gegeben, auf daß man ja das Gefühl bekomme, man könne gar nicht sicher vorübergehen. LVIII. (142) Aber wo stehen denn in Wahrheit die Statuen, auf die eine solch' enorme Geldsumme verwendet wurde? – »Es soll erst noch geschehen,« wirst du sagen. Natürlich, wir sollen jenen gesetzlich festgestellten Zeitraum von fünf Jahren abwarten; ist inzwischen die Verwendung nicht erfolgt, dann, erst dann können wir das Anklageverfahren gegen ihn wegen Gelderpressungen unter dem Titel »Statuen« einleiten. Der Angeklagte ist wegen vieler und schwerer Anschuldigungen vor Gericht geladen; auf diesem einen Blatte stehen zwei Millionen, und wir sehen, er ist gefangen. Bist du erst einmal verurteilt, so wirst du dich, glaub' ich, weiter nicht darum bemühen, daß jene Gelder binnen fünf Jahren auf Statuen verwendet werden; wirst du aber freigesprochen – wer sollte dann noch so wahnsinnig sein, dich, wo du aus dem Netze dieser Massenanklage entschlüpft bist, nach Ablauf von fünf Jahren wegen der Statuengelder zu belangen? Also, wenn das Geld bisher nicht ordnungsgemäß verwendet worden ist und offenbar auch in Zukunft nicht in diesem Sinne verwendet werden soll, so können wir schon feststellen, hier ist ein Mittel erfunden, kraft dessen der Angeklagte sich unter einem einzigen Stichworte zwei Millionen Sesterzen verschaffte, und womit andere Beamte, falls ihr diesem euren Segen gebet, beliebig hohe Summen unter demselben Vorwand eintreiben können. Damit geben wir dann der Welt zu erkennen, daß wir nicht mehr die Menschen von unrechtmäßigem Gelderwerb abschrecken, sondern durch die offizielle Billigung gewisser Methoden der Gelderpressung nur anständige Namen auf ganz abscheuliche Geschäfte setzen wollen. (143) Denn, wenn Gaius Verres der Bürgerschaft beispielsweise von Kentoripa hunderttausend Sesterzen abgefordert und diese Summe wirklich eingesteckt hätte, so wär' es doch keinen Augenblick zweifelhaft, daß er, sobald der Thatbestand einmal aufgedeckt ist, unbedingt verurteilt werden müßte. Wenn er nun aber der genannten Gemeinde zweimalhunderttausend Sesterzen abverlangt und ausgepreßt und die Summe eingesteckt hat, soll er nun deswegen freigesprochen werden, weil da geschrieben steht, das Geld sei ihm unter dem Titel »Statuen« gegeben worden? Ich denke, mit nichten; außer wenn wir die Absicht bekunden wollen, nicht unsere Beamten vom Nehmen abzuhalten, sondern unsere Bundesgenossen zum Geben anzuregen und ihnen direkt die Vorwände dafür zu liefern. – Wenn etwa jemand an Statuen seine ganz besondere Freude hat oder sich von der hohen, ruhmvollen Bedeutung der Kunstwerke beeinflussen läßt, so ist es dennoch unter allen Umständen seine Pflicht, folgende Grundsätze festzuhalten: einmal dürfen keine Gemeindegelder in sein Privathaus abgeleitet werden, sodann muß auch das Statuensetzen mit einer gewissen Mäßigung geschehen, endlich darf man gerade solche Steuern wahrhaftig niemand gegen seinen Willen auspressen. Sehen wir uns die drei Punkte näher an. LVIIII. (144) Was die Ableitung des Geldstromes anlangt, so frag' ich dich: pflegten die Gemeinden aus eigenem Entschlusse die Anfertigung deiner Statuen demjenigen zu verdingen, der ihnen dafür die annehmbarsten Bedingungen stellte, oder ernannten sie einen Bevollmächtigten zur Führung des ganzen Geschäftes oder aber pflegten sie dir, respektive deinem persönlich beauftragten Vertreter, das Geld bar auszuzahlen? – Wenn nämlich die Leute, die dir die Ehre eines solchen Denkmals erweisen wollten, dasselbe auch wirklich setzen ließen, so will ich mich gerne zufrieden geben; wenn aber Timarchides das Geld ausgezahlt erhielt, so höre doch gefälligst auf uns hier, wo wir dich auf einem eklatanten Fall von Diebstahl ertappt haben, noch vorzuflunkern, es wäre dir um monumentale Verewigung deines Ruhmes zu thun gewesen! Zweitens. Soll denn das Statuensetzen gar keine Grenzen haben? Ich denke, das versteht sich doch von selbst. (145) Seht euch einmal die Situation an. Ich nehme als Beispiel die Gemeinde Syrakus. Sie dekretierte ein Denkmal für Verres – das war eine Ehrenbezeigung –, ferner eines für Verres' Vater – das war eine schöne und gewinnbringende Vorspiegelung pietätvoller Gefühle –, endlich ein drittes für Verres' Sohn – das läßt sich hören, denn gegen diesen Knaben empfand man keinen Haß. Aber wie oft und unter wie vielen Vorwänden willst du denn den Syrakusanern noch Statuen abzwingen? Da verlangtest du eine Statue auf dem Markte, da befahlst du eine im Rathaussaal, da zwangst du sie zur Beisteuer für die Kosten deiner Statuen in Rom; da sollte man eine gewisse Summe im Namen der Gutsbesitzer hergeben, und man that es; da hieß es, man müsse seinen Anteil an der gemeinsamen Gabe Siciliens zahlen, und man that es. Wenn somit eine einzige Stadt unter den verschiedensten Vorwänden zum Geldgeben für den einen Zweck genötigt wurde und den übrigen Gemeinden ähnliches widerfuhr, kommt ihr da nicht ganz von selbst zu dem Gedanken: dieser Leidenschaft muß doch ein Ziel gesetzt werden? Endlich: wenn es nun keine Gemeinde aus freien Stücken that, sondern sich alle nur durch Machtbefehle, Drohungen, Schrecknisse oder Leiden bestimmen ließen, das angeblich für Statuen zu verwendende Geld herzugeben – ja um Gottes willen, da giebt doch hoffentlich jedermann zu: annehmen darf man vielleicht das Geld für die Statuen, aber gewaltsam rauben nimmermehr! (146) Zunächst will ich also hierfür ganz Sicilien anrufen: einstimmig wird mir das Land nachweisen, daß ihm unter dem Vorwande der Errichtung von Bildsäulen ungeheure Geldmassen mit Gewalt abgepreßt wurden. Sämtliche Bürgerschaftsvertretungen haben in ihren gemeinsamen, fast ausschließlich durch deine Grausamkeit provozierten Forderungen auch die aufgestellt, man solle niemand eine Statue versprechen, so lange er selbst die Provinz nicht verlassen hätte. LX. So viele Landvögte waren schon in Sicilien, so oft haben sich die Sicilianer in alter und neuer Zeit mit Bittgesuchen an unseren Senat gewandt, aber diese Forderung ist etwas Neues, diese Sorte hat euch erst der Prätor Verres eingebrockt. (147) In der That, unerhört ist nicht nur die Sache selbst, sondern schon die ganze Art von einer Forderung. Was sonst, durch deine Streiche veranlaßt, in jenen Forderungen steht, ist zwar auch neu, aber die Art, wie die Forderungen aufgestellt werden, bietet nichts Auffallendes. Die Sicilianer richten z. B. an den römischen Senat das dringende Gesuch, er möge verordnen, daß in Zukunft unsere Beamten den Getreidezehnten nach dem Gesetze Hierons verpachten. Du wärest der erste, der dieses Gesetz übertrat. Das läßt sich anhören. – Ein weiteres Gesuch: die Beamten sollen das Getreide, das ihnen persönlich geliefert wird, nicht in Geld abschätzen. Auch diese Forderung wird jetzt zum erstenmal aufgestellt, nämlich wegen deiner »drei Denare«, von denen später die Rede sein wird, aber immerhin ist die Gattung, der sie angehört, nicht neu. – Wieder ein anderes: gegen einen Abwesenden soll keine Gerichtsklage angenommen werden. Das war eine Folge der Unbill, die du dem armen Sthenios angethan. Weitere Beispiele will ich nicht anführen. Alle Forderungen der Sicilianer sind der Art, daß sie aussehen wie gesammelte Klagepunkte gegen einen Schuldigen, und der Schuldige bist du . Indessen weisen sie zwar alle auf unerhörte Verbrechen, doch in den herkömmlichen Formen der Forderung; (148) nur dieser Punkt mit den Statuen muß jedem komisch vorkommen, der den Sachverhalt und die versteckte Absicht nicht durchschaut. Sie verlangen nämlich – nicht etwa daß man sie zu der Errichtung nicht zwingen dürfe. Sondern, was denn? Daß sie selbst keine setzen dürfen . Was sind denn das für Verhältnisse? Du bittest mich, etwas, das in deiner Macht steht, nicht thun zu dürfen; bitte dir doch lieber aus, daß niemand dich zwingen dürfe, etwas gegen deinen Willen zu versprechen oder zu leisten. »Damit ist nichts gewonnen,« lautet die Antwort; »denn jeder wird behaupten, er habe mich gar nicht gezwungen; wenn du mir aufhelfen willst, so erteile deine Genehmigung dazu, daß ich das Versprechen überhaupt nicht geben darf.« – Deine Amtsführung, Verres, hat diese Forderung in die Welt gesetzt; wer sie aufstellt, deutet damit an oder giebt vielmehr offen zu erkennen, daß er das Geld zu deinen Statuen höchst ungern und nur unter dem Drucke schwerer Drohungen und Leiden hergab. (149) Aber ich gehe noch weiter: selbst wenn die Leute dies nicht sagten, du müßtest es ja durchaus selber eingestehen! Ja, überlege dir nur recht, wie du dich verteidigen willst; gleich wirst du erkennen, daß du dies Bekenntnis hinsichtlich der Statuen machen mußt . LXI. Wie mir nämlich gemeldet wird, richten deine genialen Verteidiger auf deine ausdrücklichen Angaben hin die Führung des Prozesses so ein, daß, sobald nur irgend ein anständiger, achtungswerter Mann aus Sicilien ein schweres Belastungszeugnis gegen dich abgelegt hat (wie es in vielen Fällen seitens der vornehmsten Leute geschah), du jedesmal gleich deinen besagten Anwälten erklärst: »der Mann ist ein persönlicher Feind von mir, er ist nämlich ein Landwirt.« Demgemäß liegt es also in eurer Absicht, für das alles die eine einzige Kategorie der Landwirte verantwortlich zu machen; sie müssen nach eurer Angabe mit bösen, feindseligen Absichten hergekommen sein, weil Verres in Sachen der Getreidelieferungen etwas scharf vorging. Dann sind also sämtliche Landwirte deine ausgesprochenen Widersacher und keiner ist unter ihnen, der nicht deinen Untergang wünschte? Das ist an sich schon ein treffliches Zeugnis für dich, wenn derjenige Stand, dem wir unter allen Mensch entlassen die größte Achtung und Dankbarkeit schulden, der mehr als irgend ein anderer die Existenz des Staates und nun namentlich der Provinz Sicilien in Händen hält, – wenn dieser Stand dein größter Feind ist. (150) Aber nehmen wir es einmal an; auf die Gesinnungen der Landwirte und ihre Leiden komm' ich später zurück, jetzt quittier' ich, was du mir übergiebst, nämlich die Thatsache, daß sie deine größten Feinde sind. Den Grund fügst du selber hinzu: wegen der Getreidezehnten. Gut, ich geb' es zu, ich frage nicht, ob sie dich mit Recht oder Unrecht hassen. Aber sag' einmal, was haben denn da die vergoldeten Reiterstatuen zu bedeuten, die jedem Römerauge und -Herzen so ungemein wehe thun, du weißt doch, die neben dem Volcantempel? Da steht nämlich eine Inschrift zu lesen, die besagt, eine dieser Statuen haben die Landwirte gestiftet. Wenn sie dir damit eine Ehre erweisen wollten, so sind sie nicht deine Feinde; dann müssen wir also den Zeugen Glauben schenken: die Leute sorgten damals für deine Ehrung, jetzt für ihr Gewissen. Wenn sie aber durch Furcht zu der Stiftung gezwungen wurden, dann mußt du durchaus zugestehen, daß du in der Provinz unter dem Vorwande der Verwendung für Statuen gewaltsam Geld erpreßtest. Was dir besser gefällt, magst du entscheiden; du hast die Wahl! LXII. (151) Ich meinesteils möchte schon gerne dieses Kapitel von den Statuen abbrechen, wenn du mir nur die eine Thatsache zugiebst, die so sehr zu deinen Gunsten sprechen würde, nämlich daß die Landwirte dir für deine Ehrendenkmäler aus eigener Überzeugung Geld vorgeschossen haben. Räume mir dies ein; dann hast du dir sofort den größten Teil deiner Verteidigung selbst abgeschnitten; denn nachher kannst du nicht mehr behaupten, die Landwirte wären deine erbitterten persönlichen Feinde gewesen. Sehet, welch' eigenartige Situation! welch' elende, erbärmliche Verteidigung! Ein Beklagter, und noch dazu ein ehemaliger Statthalter von Sicilien, will nicht annehmen, was ihm sein Ankläger darreicht, nämlich das Moment, daß ihm die Landwirte aus vollem Herzen eine Statue dekretierten, daß die Landwirte eine hohe Meinung von ihm haben, daß sie seine Freunde sind und seine Rettung wünschen! Er fürchtet, daß ihr zu dieser Ansicht gelangen könntet; er wird nämlich von den Zeugnissen der Landwirte rein erdrückt. (152) Ich will von dem gegebenen Worte Gebrauch machen. Auf alle Fälle müßt ihr doch auf dem Standpunkte stehen, daß die erbitterten Feinde des Angeklagten, die er selbst als solche angesehen wissen will, das Geld zu seinen Ehrendenkmälern aus voller freudiger Überzeugung nicht hergegeben haben. Damit dies alles vollkommen klargestellt werde, braucht er selber nur meine Zeugen zu befragen; sie alle, die aus Sicilien hergekommen sind um als meine Zeugen aufzutreten, mögen sie ihrer Herkunft nach Römer oder einheimische Griechen sein, stell' ich dir zur Verfügung; frage, wen du willst, meinetwegen denjenigen, der dir als dein grimmigster Feind erscheint und in dir seinen Blutsauger sieht, frag' ihn, ob er einen Beitrag für deine Statuen gezeichnet hat: keinen einzigen wirst du finden, der auf diese Frage »nein« antwortet; gezahlt haben sie alle. (153) Hältst du nun danach noch irgend jemanden für fähig zu bezweifeln, daß der Mensch, der notwendig dein erbittertster Feind sein muß, der von dir die empörendsten Mißhandlungen erlitt, das Geld für den Titel »Statuen« nur unter dem Drucke der rohen Herrschergewalt hergab, und nicht aus eigener artiger Gesinnung? Und bei diesem Gelde, meine Herren, bei dieser ungeheuren, den armen Leuten in der unverschämtesten Weise abgepreßten Summe berechnet' ich nicht und konnte auch nicht berechnen, wie viel den Grundbesitzern und wie viel den Industriellen, wie viel den Leuten in Syrakus, in Akragas, in Panormos, in Lilybaion abgezwackt worden war; ihr aber entnehmet jetzt auch aus dem eigenen Geständnis des Angeklagten, daß er sie gewaltsam eintrieb, unbarmherzig, zur Verzweiflung derer, die sie gaben. LXIII. (154) Ich komme jetzt auf die Gemeinden Siciliens, über die sich hinsichtlich ihrer Gesinnung sehr leicht ein Urteil bilden läßt. Ich stelle mich für einen Augenblick auf den Standpunkt deiner Anwälte. Vielleicht haben auch die Sicilianer im ganzen ungern beigesteuert? Es ist nicht wahrscheinlich. Denn bekanntlich hat Verres seine Statthalterschaft von Sicilien in der Weise geführt, daß er, unfähig den beiden Parteien der einheimischen Sicilianer und der zugewanderten Römer zu genügen, höheren Wert auf die Artigkeit gegen unsere Bündner als auf die Rücksicht gegen unsere Mitbürger legte! So hat er denn, wie ich auf Inschriften in Syrakus gesehen habe, nicht bloß den Ehrentitel eines Schützers , sondern auch den eines Erlösers der Insel erhalten. Habet ihr eine Ahnung davon, was das bedeutet? Es bedeutet so viel, daß es sich in unserer Sprache mit einem einzigen Worte gar nicht bezeichnen läßt. Erlöser oder Heiland ist bekanntlich der, welcher der Menschheit das Heil bringt. Unter diesem Titel werden ihm auch Feste gefeiert, jene herrlichen Verresfeste, nicht in der Weise des Marcellusfestes, sondern an Stelle des Marcellusfestes, das die Sicilianer auf Verres' Befehl aufheben mußten; ein Verresbogen steht auf dem Markte von Syrakus, darinnen die Statue von Verres ausgezogenem Sohn, während er selber hoch zu Roß auf die ausgesogene Provinz herabschaut; seine Bildsäulen stehen an allen Orten, so daß sie einem den Gedanken nahelegen, er habe beinahe ebenso viele Statuen in Syrakus setzen lassen wie weggeschleppt; auch in Rom hat er Bildsäulen, auf deren Sockel wir in mächtigen Buchstaben die Inschrift lesen können: »gestiftet von der Gesamtheit der Gemeinden Siciliens.« (155) Wie willst du es nun irgend wem wahrscheinlich machen, solch' hohe Ehren hätten dir die Leute nur ungern erwiesen? LXIIII. Hier mußt du dich noch vielmehr als vorhin bei der Angelegenheit mit den Landwirten umsehen und vor deinen eigenen Ausreden in acht nehmen. Es kommt in der That viel darauf an, ob du die Sicilianer im öffentlichen und privaten Leben als deine Freunde oder Feinde gelten lassen willst. Willst du sie als deine Feinde angesehen wissen, was soll dann aus dir werden? wo winkt dir eine Zuflucht, worauf kannst du dich stützen? Soeben hast du die Landwirte, also die achtungswertesten und wohlhabendsten Leute unter den Sicilianern wie unter den römischen Bürgern, in Masse dir entfremdet; jetzt geht's an die Gemeinden Siciliens, und was willst du da thun? Willst du etwa die Sicilianer für deine Freunde erklären? wie kannst du das? Die Leute entschließen sich zu einem Schritt, den sie früher gegen niemand gethan, nämlich von Amtswegen in Rom Belastungszeugnis abzulegen, – und es waren doch schon mehrere gewesene Statthalter dieser Provinz angeklagt und verurteilt, nur zwei darunter freigesprochen worden! Jetzt kommen die Menschen mit Denkschriften, mit amtlichen Aufträgen, mit öffentlichen Zeugnissen. Würden sie dich offiziell herausstreichen, so müßte man sich doch sagen, daß sie es mehr um ihrer Gewohnheit als um deines Verdienstes willen thäten; nun aber, wo sie sich offiziell über deine Führung beschweren, zeigen sie doch ganz offen, deine Sünden gingen soweit, daß man lieber von alter Gewohnheit abweichen als von deinem Betragen stillschweigen wollte! – (156) So muß man denn notwendig eingestehen, die Sicilianer sind dir feindlich gesinnt; haben sie doch die bedenklichsten Forderungen gegen dich an die Konsuln eingereicht und mich beschworen, die Führung dieses Prozesses um der Rettung ihrer Existenz willen zu übernehmen; haben sie doch, trotz der hindernden Maßregeln des neuen Prätors und der nicht weniger als vier Quästoren, alle Drohungen und Gefahren für nichts geachtet im Verhältnis zu dem Gedanken an ihre Erlösung und endlich bei unserem ersten Termin mit heftigstem Tone so schwere Belastungszeugnisse abgelegt, daß Quintus Hortensius von dem Abgeordneten und amtlichen Zeugen der Gemeinde Kentoripa , einem gewissen Artemon , sagte: »das ist ja kein Zeuge, das ist ein Ankläger!« Der Mann war nämlich wegen seines vortrefflichen, makellosen Charakters zusammen mit seinem nicht minder zuverlässigen Sohn Andron hergeschickt worden; ein besonderer Grund für diese Wahl war noch seine Beredsamkeit, damit er euch ja die unzähligen Sünden des Angeklagten so recht klar und überzeugend auseinandersetzen könnte. LXV. Sie haben gesprochen, die Abgeordneten von Alaisa, Katane, Týndaris, Enna, Hérbita, Agyrion, Nete, Egesta und wie sie sonst heißen mögen – es ist ja nicht nötig sie alle aufzuzählen. Ihr wißt, wie viele sich beim ersten Termin äußerten und wie viel sie äußerten: jetzt werden dieselben sprechen und die übrigen dazu. (157) Jedermann sieht also in dieser Angelegenheit klar ein, wie es um die Gesinnung der Sicilianer steht; die Leute sagen sich: »wenn über Verres keine Strafe verhängt wird, so müssen wir fort von Haus und Hof, ja, wir müssen Sizilien verlassen und in die Verbannung ziehen.« Und diese Leute, behauptest du, hätten zu deiner Ehre und Verherrlichung aus freien Stücken ungeheure Summen eingezahlt? Das willst du uns einreden? Gewiß, man wird es dir wohl glauben, daß die Leute, die dich in deinem Vaterlande vernichten wollen, in ihren eigenen Landen Denkmäler deiner Gestalt und deines Namens zu haben wünschten! Der weitere Verlauf wird klarlegen, wie sie sich die Dinge gewünscht haben. Schon lange kommt es mir nämlich vor, als geh' ich bei der Sammlung der Symptome sicilianischer Gesinnungen gegen dich mit viel zu großer Zurückhaltung zu Werke. (158) Wo hat man je gehört, daß einem Menschen das Geschick zu teil geworden wäre, das dir thatsächlich zugestoßen ist, nämlich daß seine auf öffentlichen Plätzen, zum Teil sogar in Göttertempeln seiner Provinz errichteten Statuen von der vereinigten Volksmenge gewaltsam umgestürzt wurden? So viele gemeinschädliche Menschen waren schon in Kleinasien, in Afrika, in Spanien, in Gallien, in Sardinien, auch gerade in Sicilien gewesen; habt ihr von einem einzigen so etwas gehört? Es ist noch nicht dagewesen, meine Herren; Sicilien und überhaupt die ganze Griechenwelt kennt kein zweites solches Ungeheuer. Ich würde diese Geschichten von den Verresbildern gar nicht glauben, wenn ich nicht selber die losgerissenen Statuen hätte herumliegen sehen; bei allen Griechen herrscht nämlich die Vorstellung, wenn einem Menschen ein Denkmal gesetzt ist, so liegt ein göttlicher Wille in dieser Ehre: dem Kunstwerke gebührt Andacht. (159) Man denke z. B. an die Rhodier , die fast allein den ersten Krieg gegen König Mithradates führten und den wütenden Angriff seiner gesamten Truppenmacht gegen ihre Mauern, Flotten und Gestade aushalten mußten; dennoch haben sie, trotz einer nie ähnlich empfundenen Erbitterung des Hasses, die Bildsäule dieses Königs, die an einem der berühmtesten Punkte ihrer Hauptstadt aufgestellt war, selbst damals in den Tagen der schwersten Gefahr für diese Stadt, nicht angerührt. Vielleicht erscheint es unlogisch, daß man einen Menschen, dessen persönlichen Untergang man herbeiführen wollte, im Bild erhielt und sein Denkmal gar nicht antastete, aber ich selbst habe mich bei meinem Aufenthalt in Rhodos mit eigenen Augen davon überzeugt, daß hierbei ein Gefühl frommer Scheu mitspricht, welches den Leuten angeboren ist und seit vielen Generationen im Blute steckt; auch konnte man den Einwand hören, mit der Statue hätte man in vergangenen Zeiten zu rechnen gehabt, nämlich damals, als sie gesetzt wurde, dagegen mit dem Menschen jetzt, da er Krieg führte und als Feind heranzöge. LXVI. Da seht ihr das Herkommen und das fromme Gefühl der Griechen, wie sie selbst in Kriegszeiten die Denkmäler ihrer Feinde zu verteidigen pflegen; jetzt dagegen konnt' es mitten im Frieden den Statuen eines römischen Prätors keinen Schutz gewähren. (160) In unserer Bundesstadt Tauromenion , wo die Bevölkerung sich durch ruhiges Temperament auszeichnet, auch von der Mißwirtschaft unserer Beamten am meisten entfernt und daher stets das Bündnis mit allem Eifer zu erhalten bestrebt ist, konnten die Leute sich's doch nicht versagen, Verres' Statue umzustürzen; ja, sie beschlossen, daß der Sockel auf dem Markte stehen bleiben sollte, selbst nachdem die Statue zu Boden geworfen war; es wird, so meinten sie, den Menschen noch schlimmer kompromittieren, wenn alle Welt weiß, daß die Bewohner von Tauromenion seine Statue niederwarfen, als wenn man denkt, sie hätten ihm überhaupt niemals eine gesetzt. In Tyndaris vollzog man auf dem Marktplatze dieselbe Prozedur und ließ aus dem gleichen Grunde das Pferd ohne Reiter stehen. In Leontīnoi , einem elenden, dünnbevölkerten Städtchen kam es doch so weit, daß man die Verresstatue in der Turnschule zu Boden schleuderte. Was soll ich erst von Syrakus erzählen? Was dort geschah, kommt ja nicht allein den Syrakusanern, sondern ebensosehr allen anderen dort versammelten Sicilianern und somit gewissermaßen der ganzen Provinz auf Rechnung. Welch ungeheure, imposante Menschenmenge muß sich damals dort eingefunden haben, als man die Verresstatuen von ihren Sockeln riß und zu Boden schleuderte! Und an welchem Platze! An dem berühmtesten, gefeiertsten Punkte der Stadt, dicht beim Gotte Serāpis , vorn am Eingange zur Vorhalle seines Tempels. Wäre hier nicht Metellus so energisch eingeschritten, hätt' er nicht weitere Zerstörungen kraft seiner Herrschermacht durch einen besonderen Erlaß untersagt, von allen Statuen des Verres wäre in ganz Sicilien keine Spur übrig geblieben! (161) Ich brauche wohl nicht der Idee vorzubeugen, irgend etwas von diesen Vorgängen wäre auf meinen Antrieb hin geschehen oder stünde überhaupt mit meiner Ankunft in Beziehung. All das Erzählte geschah früher, vor meiner Landung in Sicilien, ja sogar vor Verres' Ankunft auf dem Festlande. Während meines Aufenthaltes auf der Insel wurde keine Statue umgestürzt; was später, nach meiner Abreise, geschah, sollt ihr jetzt hören. LXVII. In Kentoripa beschloß der Stadtrat mit ausdrücklicher Genehmigung durch das Volk: sämtliche vorhandenen Bildnisse des Gaius Verres, seines Vaters und seines Sohnes sollten seitens der Stadtverordneten einem Unternehmer zur Zerstörung überwiesen werden; bei dem Akte der Zerstörung in seiner ganzen Dauer sollten nicht weniger als dreißig Ratsherren zugegen sein. – Ihr seht, das ist eine Gemeinde von ernsten, würdigen Menschen; sie wollten erstens nicht solche Statuen in ihrer Stadt dulden, die sie nur unter dem Drucke der rohen Herrschergewalt bewilligt hatten, und dann keine Bildsäulen eines Menschen, gegen den sie selbst den bis dahin unerhörten Schritt gethan, von Amts wegen Abgeordnete mit dem speciellen Auftrage des schwersten Belastungszeugnisses nach Rom zu schicken. Sie glaubten ihrem Beschlusse noch größeren Nachdruck zu verleihen, wenn die Zerstörung durch einen offiziellen Amtsbefehl als wenn sie durch die Gewalt der empörten Volksmenge vollzogen würde. (162) Nachdem man nun in Kentoripa auf diesen Beschluß hin die Statuen weggenommen hatte, gelangte die Kunde davon zu Metellus ; er ärgerte sich darob gewaltig, berief die zehn ältesten Ratsherren nebst verschiedenen anderen Beamten von Kentoripa zu sich und drohte mit schweren Strafen, falls sie die Statuen nicht auf ihren Standort zurückstellen ließen. Die Leute bringen diesen Bescheid vor den versammelten Stadtrat; die Statuen, die dem Angeklagten in seinem Prozesse doch nichts helfen konnten, werden wieder aufgerichtet, jedoch der in ihrem Betreff gefaßte Ratsbeschluß von Kentoripa nicht aufgehoben. – Hier muß ich nun sagen: ich gebe ja manches manchem zu, aber einem so vernünftigen Manne wie Metellus kann ich es absolut nicht verzeihen, wenn er eine Dummheit begeht. Also wirklich, er sah eine Gefahr für Verres' Person darin, wenn seine Statuen am Boden lagen? Ein Sturmwetter oder sonst irgend ein Zufall stößt ja oft eine Statue um! Hierin lag wahrhaftig kein Tadel oder Vorwurf irgend welcher Art gegen Verres. Worin lag also der Vorwurf, woraus entsteht eine Anklage? Aus dem Urteil und der Gesinnung der Menschen. LXVIII. (163) Hätte Metellus die Bürger von Kentoripa nicht gezwungen, die Statuen wieder aufzurichten, so würd' ich etwa so sprechen: »Ihr seht, meine Herren, wie groß und herbe der Schmerz ist, den die Verbrechen des Angeklagten in das Gemüt unserer lieben Bundesgenossen gewissermaßen eingebrannt haben; wenn die treue, liebwerte Gemeinde Kentoripa, die dem römischen Volke so innig zugethan ist, daß sie stets nicht nur unseren Staat in seiner Gesamtheit, sondern auch an jedem beliebigen Privatmann den römischen Namen förderte und ehrte – wenn diese Gemeinde in offiziellem Ratsbeschluß erklärte, in ihrer Stadt keine Bildsäulen des Gaius Verres dulden zu wollen.« Ich würde die Verfügungen der Kentoripiner vorlesen, würde dieser Gemeinde Worte der Anerkennung widmen (was ich wahrhaftig mit gutem Gewissen thun könnte), würde erwähnen, daß sie zehntausend Vollbürger zählt, die zu unseren thatkräftigsten und gesinnungstüchtigsten Bundesgenossen zählen; »diese alle«, würd' ich hinzufügen, »erklärten einmütig, in ihrer Stadt darf kein Denkmal des Verres stehen.« (164) So würd' ich sprechen, wenn Metellus die Statuen nicht wieder aufgerichtet hätte. Jetzt möcht' ich den Metellus selber fragen, wo er denn durch seine Gewaltmaßregel diese meine Beweisführung eingeschränkt hat. Alles paßt gerade so gut, denk' ich, nach wie vor. Denn mögen die Statuen zehnmal umgestürzt worden sein, ich könnte sie euch doch nicht zeigen, wie sie am Boden daliegen; was ich verwenden kann, ist immer nur die Thatsache, daß eine so bedeutende Gemeinde wie Kentoripa die Zerstörung der Verresstatuen für notwendig erklärt hat. Dies konnte mir auch Metellus nicht rauben; im Gegenteil, er hat mir noch ein Moment mehr an die Hand gegeben, denn jetzt könnt' ich, wenn es mir paßte, darüber klagen, wie ungerecht unsere Freunde und Bündner regiert werden, wenn sie nicht einmal bei der Erweisung von Ehrenbezeigungen nach eigenem Ermessen handeln dürfen; auch könnt' ich euch auffordern, euch selber einen Begriff davon zu machen, wie sich wohl Metellus gegen mich in den Angelegenheiten benommen haben mag, wo er mir schaden konnte, wenn er hier, wo ihm das nicht gelang, eine so offenbare Parteilichkeit an den Tag legte. Indessen, ich bin auf Metellus nicht böse und will ihm keinesfalls den Ruf nehmen, den er allgemein genießt, nämlich den Ruf, niemals mit Absicht Böses zu thun. LXVIIII. (165) Soweit sind wir nun: es ist bis zur völligen Unbestreitbarkeit klar, daß dir keine einzige Statue infolge freundlicher Gesinnungen errichtet und daß das Geld unter dem Titel »Statuen« lediglich mit brutaler Gewalt den Leuten abgezwackt wurde. Bei diesem Punkte möcht' ich nicht nur die Thatsache beachtet wissen, daß du für »Statuen« zwei Millionen Sesterzen eingetrieben hast, sondern noch viel mehr die weitere Thatsache betonen, die bei der Gelegenheit zur Evidenz gebracht wurde, daß du dir nämlich im höchsten Grade den Haß der Landwirte und überhaupt aller Sicilianer zuzogest. Was ihr hiergegen zur Verteidigung des Angeklagten vorbringen wollt, ist nach meinen Begriffen gar nicht abzusehen. (166) »Die Sicilianer hassen mich,« wird es heißen, »weil ich soviel für die eingewanderten Römer gethan habe.« – Aber gerade diese sind deine wütendsten, erbittertsten Feinde. – »Die römischen Bürger hab' ich mir zu Widersachern gemacht, weil ich die Rechte und Vorteile der Bündner verfocht.« – Aber gerade die Bündner beklagen sich, daß du sie wie Reichsfeinde behandeltest. – »Die Landwirte sind gegen mich wegen der Naturalsteuern.« – So, und jene, die das Privileg der unbegrenzten Steuerfreiheit für ihren Grund und Boden genießen, warum hassen dich die? warum verabscheut man dich in Alaisa, in Kentoripa, in Egesta, in Halikye? Wo könnt' ich eine Menschenklasse, einen Stand, eine Gruppe nennen, die dich nicht haßte, gleichviel ob Römer oder Sicilianer? Es geht so weit, daß ich, selbst wenn ich die Ursachen ihres Hasses nicht zu erzählen vermöchte, dennoch es für meine Pflicht halten würde, zu erklären: wen alle Menschen hassen, der muß auch euch ein Gegenstand des Abscheus sein. (167) Oder willst du dich zu der Behauptung erfrechen: ob die Landwirte und überhaupt die Sicilianer eine gute Meinung von dir haben oder was sie sonst denken, darauf komme gar nichts an? Dazu wirst du dich nicht unterstehen, und solltest du es doch thun wollen, so wird es dir nicht gelingen; denn das Wort wird dir geradezu abgeschnitten durch jene Reiterstatuen, die du selbst kurze Zeit vor deiner Ankunft in Rom errichten und mit Inschriften versehen ließest, um die Absichten aller deiner Gegner und Ankläger zu nichte zu machen. (168) Wer sollte dir denn auch beschwerlich fallen oder gar dich zur Rechenschaft zu ziehen wagen, wenn er Statuen sah, die dir von den Kaufleuten, von den Landwirten, von ganz Sicilien gesetzt waren? Was giebt es denn sonst noch für Berufsklassen in dieser Provinz? Keine. Folglich ward ihm von der gesamten Provinz und außerdem noch von den einzelnen Bestandteilen ihrer Einwohnerschaft nicht nur die innigste Liebe, sondern auch die höchste Auszeichnung dargebracht; wer sollte sich an einem solchen Manne vergreifen? – Kannst du da noch behaupten, die Zeugnisse der Handelsherren, der Grundbesitzer und der gesamten Sicilianer dürften dir nicht schaden, wenn du durch Berufung auf die Statueninschriften mit ihren Namen alle Mißgunst und all deine Schande ersticken zu können hoffst? Und wenn du anderseits durch den ehrlichen Namen dieser Leute auch deine Statuen in ein anständiges Licht zu setzen versuchtest, sollen mir da diese selben achtbaren Leute nicht dazu taugen, meine Anklage zu stützen? (169) Doch halt! Vielleicht tröstet dich noch ein letzter Hoffnungsschimmer: du warest ja eine beliebte Persönlichkeit bei den Steuerpächtern . Daß dir diese Beliebtheit nichts nützen kann, das hab' ich durch meine Aufmerksamkeit erreicht; daß sie dir sogar schaden muß, dafür hast du durch deine Schlauheit gesorgt. Lasset euch, meine Herren, den ganzen Vorfall in Kürze erzählen. LXX. Bei der Steuererhebung in Sicilien ist als stellvertretender Direktor ein gewisser Lucius Carpinatius angestellt, der sich teils, um selber gute Geschäfte zu machen, teils vielleicht auch aus Rücksicht für den Vorteil seiner Geschäftsgenossen recht fest in Verres' Umgebung einnistete. Stets war er ihm zur Seite, auf alle Märkte folgt' er ihm nach, und allmählich war er ihm so nahe getreten, hatt' er sich den Handel mit Verres' Erlassen und Rechtsentscheidungen sowie die Vermittelung seiner Operationen dermaßen zur Gewohnheit gemacht, daß er beinahe wie ein zweiter Timarchides angesehen wurde; (170) ja, infoferne spielt' er sogar eine noch bedeutendere Rolle, als er den Leuten, die bei Verres ihre Einkäufe machen wollten, Geld auf Zinsen vorschoß. Dieses Wuchergeschäft, meine Herren, ging nun in einer solchen Weise vor sich, daß selbst dieser Profit dem Herrn hier anheim fiel; die Kapitalien nämlich, die der Mann den mit ihm kontrahierenden Käufern in laufender Rechnung zur Last setzte, schrieb er dem Sekretär des Angeklagten oder dem Timarchides oder auch dem Verres selber gut. Außerdem pflegt' er mit außerordentlichen Kapitalien des Angeklagten in gewaltigem Umfange unter seinem eigenen Namen Wucher zu treiben. (171) Dieser Carpinatius hatte vor der Zeit, wo er in das intime Verhältnis zu Verres trat, zu wiederholten Malen Beschwerdebriefe über dessen Vergehen an den Verwaltungsrat gesandt; überdies hatte ein gewisser Canuleius , der bei der Verwaltung des Hafens von Syrakus angestellt war, zahlreiche Diebstähle des Verres mit detailliertem Bericht an den Verwaltungsrat gemeldet, zumal solche Fälle, wo Frachten aus Syrakus ohne Entrichtung des gesetzlichen Ausfuhrzolls expediert worden waren; Hafen- und Zolleinnahmen befanden sich aber durch Pacht in den Händen einer und derselben Gesellschaft. So ist es gekommen, daß wir über zahlreiche Vorfälle auf Grund der Geschäftsbücher dieser Gesellschaft einen authentischen und für Verres verhängnisvollen Bericht erstatten können. (172) Nun gestalteten sich aber die Verhältnisse so, daß Carpinatius dem Angeklagten durch immer intimeren Verkehr und überdies durch die Gemeinsamkeit ihrer praktischen Interessen näher und näher trat; infolgedessen schickte er fortan häufig Briefe an die Gesellschaft, die nur von den außerordentlichen Gefälligkeiten und Wohlthaten redeten, die Verres der gemeinsamen Sache erwiesen. Jetzt pflegte Verres alles zu thun, was Carpinatius wollte, und seine Erlasse ganz nach dessen Forderungen einzurichten; um so häufiger schrieb dieser an den Vorstand der Gesellschaft und zwar bat er darum, man möchte doch seine früheren, im entgegengesetzten Sinne gehaltenen Berichte womöglich ganz und gar vernichten. Schließlich, als Verres sich schon zur Abreise rüstete, richtete Carpinatius ein Schreiben folgenden Inhaltes an die Gesellschaft: man möchte doch dem Verres in stattlichem Zuge entgegengehen, ihm feierlich Dank sagen, ihm recht diensteifrig versprechen, alle seine Wünsche als Befehl zu betrachten. Die Gesellschaft ging darauf ein; nach altem Herkommen ihrer Zunft zogen die Steuerpächter dem Verres entgegen – nicht als ob sie ihn irgend einer Ehrenbezeigung für würdig gehalten hätten, sondern weil sie es für nützlich hielten, in den Ruf der Gesinnungstreue und Dankbarkeit zu kommen – und statteten ihm Dank ab unter Berufung auf die zahlreichen Berichte des Carpinatius über seine gefälligen Bemühungen. LXXI. (173) Verres antwortete, das alles hätt' er recht gerne gethan, drückte sich anerkennend über die dienstliche Tüchtigkeit des Carpinatius aus und gab hiernach einem seiner Freunde, der damals als Direktor bei der Gesellschaft arbeitete, den Auftrag, er sollte doch recht gewissenhafte Umschau halten und dafür sorgen, daß in den Papieren der Gesellschaft sich nichts befände, was für seine persönliche Sicherheit oder seinen allgemeinen Ruf von übler Bedeutung werden könnte. Der Mann beruft die Steuerpächter unter Ausschluß der übrigen Gesellschaftsmitglieder zu einer geheimen Sitzung und trägt ihnen die Sache vor. Man wird sich einig und beschließt, alle für den Ruf des Gaius Verres eventuell schädlichen Schriftstücke zu entfernen und dahin zu wirken, daß aus diesem Vorkommnis dem Gaius Verres keinerlei Unannehmlichkeit erwachsen könne. – (174) Hier muß ich eine Bemerkung einschalten. Wenn ich zeige, daß die Steuerpächter einen solchen Beschluß faßten, wenn ich den Beweis liefere, daß infolge dieses Beschlusses die kompromittierenden Schriftstücke entfernt wurden, was erwartet ihr noch weiter? kann ich ein eklatanteres Beispiel anführen von einem Fall, der für sich selber spricht, von einem Angeklagten, der bereits auf der Anklagebank verurteilt sitzt? Und welche Richter haben ihn verurteilt! Gerade diejenigen, welche nach der Ansicht unserer für strengere Gerichtshöfe agitierenden Parteien zum Richten berufen sind Die Steuerpächter waren meist begüterte Kaufleute, d. h. römische Ritter, und Cicero erinnert hier gerne daran, daß man damals für die Überweisung der Geschworenengerichte an den Ritterstand agitierte. ; sie sind es ja, deren Einsetzung in die Richterstellen das Volk jetzt verlangt; für ihre Berufung sehen wir jetzt ein Gesetz auf der Tagesordnung stehen, dessen Urheber nicht unserem Stande angehört, nicht von einer bloßen Richterfamilie herstammt, sondern ein echter Aristokrat ist Gemeint ist hier wiederum der tüchtige Prätor Lucius Aurelius Cotta , dessen Namen Cicero in diesen Reden so weislich wie konsequent verschweigt. : (175)  die Zehntpächter , d. h. also die vornehmsten und gewissermaßen die Senatoren unter den Steuerpächtern, glaubten das Verschwinden der Schriftstücke ins Werk setzen zu müssen. Ich habe Leute zur Verfügung, die dabei waren, die ich vorführen werde, denen ich diesen Punkt überlasse; vortreffliche Menschen von glänzendem Ruf und bedeutendem Vermögen, die selber den vornehmsten Familien des Ritterstandes angehören, und auf deren imponierende Persönlichkeit sich der Mann, der jenes Gesetz eingebracht hat, in seiner Rede und seiner Agitation ganz besonders stützt. Sie werden vortreten, sie werden erzählen, was sie damals beschlossen; wahrhaftig, wenn ich die Menschen recht kenne, werden sie nicht lügen; sie konnten wohl gesellschaftliche Schriftstücke, nimmermehr aber ihren persönlichen ehrenhaften Charakter aus der Welt schaffen. Also wünschten dich denn die römischen Ritter, die dich mit ihrer eigenen Stimme verdammten, durch den Spruch der Anwesenden nicht verurteilt zu sehen; ihr dagegen könnt euch jetzt überlegen, ob ihr euch lieber dem Urteil oder dem Wunsche der genannten Persönlichkeiten anschließen wollet. LXXII. (176) Nun sieh, wozu dir der Eifer deiner Freunde, deine eigenen Pläne und die Wünsche jener Gesellschaft helfen. Ich will mich recht unverholen ausdrücken; ich brauche ja den Vorwurf, diesen Fall mit mehr Parteilichkeit als Offenherzigkeit vorgetragen zu haben, wohl von keiner Seite zu befürchten. Wenn jene Briefe nicht laut Beschluß der Zehntpächter durch die Beamten der Gesellschaft fortgeschafft worden wären, so könnt' ich nur so viel gegen dich vorbringen, wie ich eben in den Briefen vorgefunden hätte; jetzt liegen infolge jenes Beschlusses und der Fortschaffung der Briefe die Dinge derart, daß ich so viel sagen darf wie ich kann und daß der Richter so viel argwöhnen kann wie er will. Ich behaupte, daß du schwere Massen von Gold, Silber, Elfenbein, Purpur, zahllose Stücke von Malteser Webereien, Teppichen, delischem Prachtgeschirr, korinthischen Vasen, ferner ungeheure Quantitäten von Getreide und Honig aus Syrakus ausführtest, ohne dafür den gesetzlichen Hafenzoll zu bezahlen; über diese Thatsache erstattete der Hafeninspektor Lucius Canuleius amtlichen Bericht an die Gesellschaft. (177) Findet ihr das hinreichend stark? Ich sollte meinen, ein stärkeres Stück wäre undenkbar. Wie will Hortensius dies verteidigen? Wird er verlangen, ich solle den Bericht des Canuleius vorlegen? wird er behaupten, eine solche Anschuldigung sei ohne schriftliches Beweismaterial gegenstandslos? Dann bekommt er von mir die Antwort ins Gesicht: »die Schriftstücke sind ja fortgeschafft worden, ein Gesellschaftsbeschluß hat mich um das Beweismaterial gegen den Angeklagten und um die Denkzeichen seiner Diebereien gebracht!« – Entweder muß er den ganzen Vorgang einfach leugnen oder durchaus alle Hiebe auf seinem Schützling sitzen lassen. Willst du den Vorgang in Abrede stellen? Gut, diese Art von Verteidigung kommt mir sehr gelegen; ich steige von meinem hohen Standpunkt herab, denn nun kämpfen wir mit gleichen Waffen, da wollen wir uns auch auf gleichem Terrain bewegen. Da führ' ich Zeugen vor, und zwar mehrere Zeugen zu gleicher Zeit; da sie bei dem Vorgange selbst alle miteinander zugegen waren, so sollen sie auch hier alle miteinander vortreten; für das Verhör sollen sie nicht nur durch den Eidschwur und den Einsatz ihrer persönlichen Ehre, sondern auch durch ihr gemeinsames Gewissen gebunden sein. (178) Wenn auf diese Weise der Hergang der Sache, so wie ich ihn erzählt habe, definitiv klargestellt wird, kannst du dann noch behaupten, Hortensius, jene Schriftstücke hätten keinerlei Moment zu Verres' Ungunsten enthalten? Im Gegenteil, du mußt nicht nur auf diese Behauptung verzichten, sondern du darfst auch nicht einmal sagen, die Sache wäre nicht so schlimm gewesen wie ich sie darstelle. So habt ihr denn durch euer Manöver und eure Beliebtheit weiter nichts erreicht als daß, wie ich es eben bereits ausdrückte, mir unbegrenzte Freiheit für meine Anklage und dem Richter ein schrankenloses Feld für seinen Verdacht eingeräumt wird. LXXIII. (179) Aber ich will mit dieser Lage der Dinge keinen Mißbrauch treiben und mir nichts ausdenken. Ich werde mir stets gegenwärtig halten, daß ich mir nicht ein Subjekt zur Anklage ausgesucht, sondern Persönlichkeiten zu verteidigen übernommen habe; daß ihr von mir nicht Dinge erfahren sollt, die ich aus mir selber hervorgebracht, sondern solche, die andere mir hinterbracht haben. Ich werde daran denken, daß ich meinen Verpflichtungen nachkomme – gegen die Sicilianer , wenn ich den Befund meiner Nachforschungen in Sicilien und den Inhalt ihrer Berichte sorgfältig auseinandersetze; – gegen das römische Volk , wenn ich mich von keiner Menschengewalt oder Übermacht einschüchtern lasse; – gegen euch , wenn ich euch durch meine Gewissenhaftigkeit die Gelegenheit zu einem aufrichtigen und ehrenhaften Urteilsspruche biete; – endlich gegen mich selbst , wenn ich von der Lebensbahn, wie ich sie mir vorgezeichnet habe und zu allen Zeiten einhielt, nicht einen Schritt weit abweiche. (180) Darum brauchst du nicht zu befürchten, daß ich irgend eine Erfindung gegen dich vorbringe; im Gegenteil, du hast sogar Ursache, dich zu freuen; denn viele deiner Sünden, die ich kenne, werd' ich auslassen, weil sie teils gar zu widerwärtig sind, teils ganz unglaublich klingen. Für jetzt will ich, damit du es weißt, nur den Vorfall mit der Gesellschaft erledigen. Ich werde die Frage stellen, ob der Beschluß gefaßt wurde. Hab' ich dies ergründet, so forsch' ich weiter nach, ob die Schriftstücke hinweggeschafft wurden. Ist auch diese Thatsache festgestellt, so werdet ihr, auch ohne daß es weiterer Worte meinerseits bedarf, euch schon von selber sagen: Wenn die Leute, die um Verres' willen einen solchen Beschluß faßten, also die römischen Ritter, jetzt hier über denselben Verres zu Gericht säßen, sie würden ohne Zweifel den Menschen verurteilen, über dessen Gaunerstreiche sie besonderen Bericht empfangen hatten; das Bewußtsein, diesen Bericht durch eigenen Beschluß aus der Welt geschafft zu haben, könnte sie darin nur bestärken. Wenn also Verres von den Leuten, die um seinetwillen alles mögliche wünschen und von ihm auf das gnädigste behandelt wurden, dennoch durchaus verurteilt werden müßte, giebt es da für euch, meine Herren, noch irgend eine Möglichkeit ihn freizusprechen? (181) Damit ihr nun nicht denket, die fortgeschafften und unserer Kenntnis gewaltsam entzogenen Schriftstücke wären sämtlich so tief vor aller Welt versteckt geblieben, daß die sorgfältigen Bemühungen, die man mir hoffentlich zutraut, nichts davon hätten aufspüren, nichts erreichen können – so lasset es euch gesagt sein, meine Herren: was sich durch irgend welche Berechnungen oder sonstige Mittel auffinden ließ, das ward aufgefunden, und gleich werdet ihr sehen, daß der Mensch durch offenkundige Momente gefangen ist. Da ich mich nämlich mit den Angelegenheiten der Steuerpächter die längste Zeit meines Lebens beschäftige und diesen Stand von jeher aufs schärfste beobachte, so glaub' ich wohl sagen zu dürfen, ich habe mir von ihren Einrichtungen eine genügende Kenntnis durch die Praxis verschafft. LXXIIII. (182) Sobald ich daher von jener heimlichen Maßregel im Betreff der Schriftstücke etwas erfuhr, rechnet' ich zunächst genau aus, zu welcher Zeit Verres in Sicilien gewesen war; darauf forscht' ich nach – das war sehr leicht zu konstatieren – wer in jenen Jahren bei der Gesellschaft als Direktor fungiert hatte, und speciell, wem die Verwahrung der Schriftstücke oblag. Ich wußte nämlich, daß die mit dieser Aufgabe betrauten Direktoren gewöhnlich bei der Ablieferung der Schriftstücke an den jeweiligen Nachfolger es nicht ungern sahen, wenn Kopien in ihren Händen blieben. So begab ich mich denn zunächst zu dem Kaufmann Lucius Vibius , einem angesehenen Römer vom Ritterstand; ich hatte herausgefunden, daß er gerade in dem Jahr, auf das ich meine besondere Aufmerksamkeit zu richten hatte, Direktor gewesen war. Ich erschien dem Manne wie vom Himmel gefallen, so unerwartet kam ihm mein Besuch. Ich wühlte durch was ich konnte und ließ kein Blatt unbeachtet; doch fand ich nur zwei Heftchen, die Lucius Canuleius aus dem Hafen von Syrakus an die Gesellschaft geschickt hatte; sie enthielten die monatliche Aufstellung über allerlei Gegenstände, die für Rechnung des Verres ohne alle Zahlung abgeschickt worden waren. Natürlich versiegelt' ich diese Dokumente sofort. (183) Ihr Inhalt gehörte in jene Kategorie, für die ich in den Schriftstücken der Gesellschaft besonders viel Material zu finden wünschte; doch vor allen Dingen hatt' ich einen Fund gethan, den ich euch als ein Belegstück vorweisen konnte, und wie geringfügig im Verhältnis zum Ganzen der Inhalt dieser Stücke auch sein mag, welche Einzelheit er auch betreffe, immerhin haben sie das Gute, daß wir hier ein offenkundiges, unanfechtbares Exemplar in Händen halten – von den übrigen müsset ihr euch danach jetzt einen Begriff bilden. – Bitte uns gefälligst hier dieses Schriftstück und dann dieses zweite vorzulesen. [Vorlesung der Berichte des Canuleius.] Ich frage nicht, woher du die vierhundert Fässer Honig gehabt hast, und die ganzen Malteserstoffe und die fünfzig Eßzimmerdiwane und die Menge Kandelaber; woher du es nahmst, das geht uns jetzt nichts an, wohl aber möcht' ich wissen, wozu du diese Masse brauchtest. Vom Honig sprech' ich nicht weiter, aber Malteserstoffe waren es ja so viel, als wolltest du auch die Frauen deiner Freunde versorgen, und Diwane so viel, als wolltest du alle ihre Villen neu möblieren! LXXV. (184) Und da diese Heftchen nur für wenige Monate das Verzeichnis geben, so versucht euch einmal eine Vorstellung zu bilden, wieviel das für die ganzen drei Jahre seiner Amtsdauer ausmachen muß. Somit behaupt' ich: auf Grund dieser unscheinbaren, bei einem einzigen Direktor der Gesellschaft aufgefundenen Heftchen könnt ihr schon durch logische Schlußfolgerungen erkennen, was für eine Banditenthätigkeit dieser Mensch in seiner Provinz entfaltet hat, wie vielen und verschiedenartigen und schier unendlichen Begierden er gefrönt, welche Unsummen Geldes er nicht nur in bar sondern auch in Gestalt von solcherlei Wertobjekten eingeheimst hat; darüber werd' ich euch später eingehendere Erklärungen bieten. (185) Jetzt beachtet nur folgendes. Durch diese aus dem Berichte vorgelesenen Sendungen gingen, wie es daselbst weiter heißt, der Gesellschaft 60 000 Sesterzen an Hafenzoll der Stadt Syrakus verloren, als ein Zwanzigstel vom Werte der Ware. In den wenigen Monaten also wurden, nach Maßgabe dieser unscheinbaren verachteten Heftchen, vom Prätor gestohlene Waren im Werte von 1 200 000 Sesterzen aus einer einzigen Stadt ausgeführt. Nun überleget euch einmal – da es sich um Sicilien handelt, also eine Insel, die ringsum mit Ausfuhrhäfen bekränzt ist – wieviel er wohl von den übrigen Ausgangspunkten abgeschickt hat, z. B. von Akragas , von Lilybaion , von Panormos , von Thermai , von Alaisa , von Katane u. s. w., nun vollends von Messana Der moderne Leser mag sich an diesem Falle wie an der vorher beschriebenen Massenproduktion auf bildhauerischem Gebiete zu Gemüte führen, welch' üppig blühendes Leben selbst damals noch auf der gottbegnadeten Insel herrschte, die heute bis auf die Umgebung von Palermo und einen Strich an der Ostküste fast verödet liegt und nur noch Archäologen und Briganten etwas bietet. , dem Platze, den er für besonders sicher und zuverlässig hielt, wo er stets frei von Angst und Sorgen lebte, weil er sich die Mamertiner als seine Hehler ausgewählt hatte: zu ihnen ließ er ja alle Gegenstände schaffen, die einer besonders sorgsamen Aufbewahrung oder versteckten Ausfuhr bedurften. – Nachdem ich diese Dokumente aufgefunden hatte, wurden die übrigen beiseite geschafft und noch sorgfältiger versteckt; damit aber alle Beteiligten einsehen können, daß ich meine Sache ohne Gier führe, erklär' ich ganz offen: ich bin schon mit diesen beiden zufrieden. LXXVI. (186) Jetzt wollen wir zu den Einnahme- und Ausgabebüchern der Gesellschaft, die man anständigerweise absolut nicht aus dem Wege schaffen konnte, und zu deinem Freunde Carpinatius zurückkehren. Wir nahmen zu Syrakus Einsicht in die von Carpinatius geführten Bücher der Gesellschaft, aus welchen an vielen Posten zu entnehmen war, daß Leute, die dem Verres Geld gegeben, zu dem Zwecke bei Carpinatius eine Anleihe aufgenommen hatten; das wird euch, meine Herren, klar wie der Tag einleuchten, sobald ich die Betreffenden persönlich vorführe. Dann werdet ihr nämlich sehen, daß der Zeitabschnitt, wo die Leute in Gefahr schwebten und sich durch Bestechung loskauften, genauestens auf die Angaben des Gesellschaftsbuches paßt; es stimmt nicht nur das Kalenderjahr, sondern auch jedesmal der Monat. (187) Als uns diese Erkenntnis deutlich aufging und wir die Gesellschaftsbücher bereits in Händen hielten, fielen uns plötzlich einige Stellen auf, an denen der Text korrigiert worden war; die ursprünglich geschriebenen Worte waren ausradiert und es sah aus, als hätte das Blatt einige frische Wunden. Sofort schöpften wir Verdacht und konzentrierten unsere Augen und Gedanken auf diese Stelle. Da fand sich nun eine Summe gutgeschrieben an einen gewissen Gaius Verrucius , und zwar konnte man deutlich sehen, daß alle Buchstaben bis zu dem zweiten r unverändert beibehalten worden waren, während die übrigen sämtlich auf der ausradierten Stelle standen; ein zweiter Posten fand sich mit genau derselben Änderung, dann ein dritter, ein vierter, schließlich eine ganze Menge. Damit war die Urkundenfälschung offenbar, das gemeine Verbrechen konstatiert, und so fingen wir an, den Carpinatius auszufragen, wer denn dieser Verrucius wäre, mit dem er in so lebhaftem Geschäftsverkehr stünde. Der Mann stockte, wurde rot, suchte nach einer ausweichenden Antwort. Nun enthält das Gesetz für die Rechnungsbücher der Steuerpächter den Ausnahmeparagraphen, demzufolge ihre Überführung nach Rom nicht zugegeben zu werden braucht; um daher die Sache ordentlich und vor vielen Zeugen klarzustellen, citier' ich den Carpinatius vor den Richterstuhl des Metellus und lasse die Rechnungsbücher der Gesellschaft auf den Markt bringen. Eine außerordentliche Menschenmenge fand sich ein, und da die intime Verbindung des Carpinatius mit dem Prätor Verres und ihre gemeinsamen Wuchergeschäfte bekannt waren, so war alles auf den Inhalt der Rechnungsbücher im höchsten Grade gespannt. LXXVII. (188) Ich trage die Sache dem Metellus vor, ich erzähle, wie ich die Geschäftsbücher der Gesellschaft durchprüfte; wie sich in diesen Büchern gar viele Posten für die Rechnung eines gewissen Gaius Verrucius fanden; wie ich mittels Verificierung der Daten erkannte, daß dieser Verrucius weder vor der Ankunft des Gaius Verres noch nach seiner Abreise in irgend welchem Geschäftsverkehr mit Carpinatius stand. Hierauf fordere ich, daß er mir Auskunft darüber gebe, wer denn dieser Verrucius sei, ein Handelsmann oder ein Großindustrieller oder ein Ackerbauer oder ein Viehzüchter, ferner ob er noch in Sicilien lebe oder außer Landes gegangen sei. Da ertönen viele Rufe aus der Versammlung: kein Mensch des Namens Verrucius sei jemals in Sicilien gewesen. Nun ließ ich erst recht nicht nach, sondern drängte, er sollte mir antworten, wer der Mensch wäre, wo er lebte, woher er stammte, und warum der Subalternbeamte, dem die Zusammenstellung der Zahlungslisten bei jener Gesellschaft oblag, sich jedesmal in dem Namen Verrucius von einem bestimmten Buchstaben ab geirrt hätte. (189) Diese Forderung stellt' ich, nicht weil ich etwa den Mann gegen seinen Willen zu einer Antwort auf meine Fragen wollte zwingen lassen, sondern um die Diebstähle des Verres, die Betrügereien seines Helfershelfers und die Frechheit beider ins rechte Licht zu setzen. Die Folge davon war, daß der Mensch aus Furcht vor dem Recht und im Bewußtsein seiner Schuld stumm blieb, bis er vor Angst die Besinnung verlor und halb ohnmächtig wurde. Nun ließ ich sofort, noch auf dem Markte selbst, die Rechnungsbücher in Gegenwart der ganzen Menschenmenge kopieren, wobei zum Abschreiben nur die bestbeleumdeten Männer aus der »Genossenschaft römischer Bürger zu Syrakus« herangezogen wurden; alle Buchstaben und Korrekturen des Originals wurden mit peinlicher Genauigkeit in die Kopie übertragen. (190) Sodann wurde dies alles auf das Sorgfältigste durchgesehen, die Abschrift nochmals mit der Vorlage verglichen und schließlich durch die maßgebenden Persönlichkeiten besiegelt. – Wenn Carpinatius mir damals nicht antworten wollte, so antworte du mir jetzt, Verres, wer wohl deiner Ansicht nach dieser Verrucius sein kann, der beinahe deinen Familiennamen trägt. Es ist schlechterdings unmöglich, daß ein Mann, der nachgewiesenermaßen zur Zeit deiner Statthalterschaft in Sicilien lebte und der nach dem bloßen Ausweis der Rechnungen über ein stattliches Vermögen verfügt haben muß, – daß der in deiner Provinz nicht deine persönliche Bekanntschaft gemacht haben soll. Oder nein, machen wir's doch kurz ab, damit keinem mehr in der Sache etwas unklar bleibe: Tretet vor, ihr Leute, gebet uns die amtliche Beschreibung und Kopie der Rechnungsbücher, auf daß jedermann die verworfene Habgier dieses Menschen da nicht mehr bloß an ihren Spuren, sondern geradezu in ihrem Neste beobachten könne. LXXVIII. (191) Seht ihr da den Verrucius? seht ihr, wie die ersten Buchstaben in Ordnung sind? seht ihr auch den letzten Teil des Namens auf der ausradierten Stelle, wo er dem Verres wie ein Schwanz angehängt ist und nun wie im Schmutze nachschleppt? So sieht das Original aus, meine Herren, so wie diese Kopie. Überzeugt euch mit eigenen Augen! Was erwartet ihr noch, was soll noch weiter kommen? Und du selbst, Verres, wozu sitzest du hier, was soll dir noch bevorstehen? Jetzt bleibt dir nichts als die zwingende Alternative, uns entweder den Verrucius vorzuzeigen oder einzugestehen, daß du selber der Verrucius bist. – Die berühmten Redner der vorigen Generation So grob der folgende Schlußexkurs gegen Hortensius auch klingt, er ist in seinem Inhalte mehr eine Warnung, ja eine Entschuldigung als ein Angriff. Cicero verfolgt zunächst hier wie so oft das rhetorische Prinzip, dem Gegner die Möglichkeiten des Kampfes vorweg zu nehmen und alle Einwände abzuschneiden; nebenbei will er aber in den Schlußworten die Sachlage so darstellen, als habe Hortensius nicht aus sachlicher Überzeugung, sondern aus persönlicher Verpflichtung die Verteidigung des Verres übernommen. Damit wird der feindliche Advokat zwar eines schweren Fehlers bezichtigt, aber in anderer Hinsicht erhält er doch ein Kompliment; dem Feinde selbst aber, und dies ist der Hauptzweck, wird sein wesentlichster Helfer genommen. , Männer wie Crassus und Antonius , pflegen gepriesen zu werden, weil sie es so schön verstanden die Angeklagten rein zu waschen und erschöpfend gegen alle Vorwürfe zu verteidigen. Ach ja, die Leute hatten eben vor den heutigen Rechtsanwälten nicht nur das Genie, sondern auch die Gunst der Verhältnisse voraus. Damals versündigte sich kein Mensch so schwer, daß nicht die Verteidigung doch an einem Punkte hätte ansetzen können; keiner führte ein solches Dasein, daß nicht wenigstens irgend ein Teil seines Lebens von der widerlichsten Gemeinheit unberührt blieb; kein Mensch ward auf einem offenbaren Verbrechen ertappt, der die Schamlosigkeit seiner Handlungsweise durch die größere Schamlosigkeit des Leugnens hätte überbieten wollen. (192) Dagegen jetzt – was soll Hortensius anfangen? Soll er für die Raubgier des Angeklagten Verzeihung erwirken, etwa durch eine Lobrede auf seine Mäßigung? – Aber sein Schützling ist ja ein Ausbund von skandalöser, ausschweifender Nichtswürdigkeit. – Oder will er eure Gedanken von diesen schändlichen Eigenschaften ablenken und uns etwas von seiner energischen Thätigkeit erzählen? – Aber es giebt keinen zweiten Menschen von solcher Trägheit und Feigheit; kein zweiter ist so wie er ein Mann unter Weibern und eine schmutzige Weibsperson unter Männern. – »Aber er hat so angenehme Umgangsformen!« – Wo war ein Mensch derartig störrisch, unmanierlich und hochmütig? – »Aber damit thut er ja niemand ein Leides an!« – Wo kennt man ähnliche Beispiele von Härte, Hinterlist und Grausamkeit? Was hätten bei einem solchen Menschen und in einem solchen Prozeß alle Crassusse und Antoniusse der Welt machen können? Ich denke, mein lieber Hortensius, sie würden weiter nichts thun als – sich von dem Prozesse fernhalten und sich hüten, bei der Unanständigkeit eines Anderen den Ruf ihres eigenen Anstandes einzubüßen. Denn freien Sinnes und offenen Herzens traten sie an ihre Aufgaben heran, und nimmermehr hätten sie sich dazu hergegeben, eine schamlose Verteidigung erst zu übernehmen, dann aufzugeben und somit für undankbare Ausreißer zu gelten. Der Anklage dritter Teil. Die Kornrede Hoher Gerichtshof! I. (1) Jeder Mensch, der einen seiner Mitmenschen ohne persönliche Feindschaft, ohne sich für erlittene Unbill zu rächen oder auf einen Lohn zu hoffen, lediglich um des Staates willen vor die Schranken des Gerichtes fordert, muß sich vorher zu Gemüte führen, welch eine schwere Last er nicht nur für den Augenblick, sondern für sein ganzes Leben auf seine Schultern zu laden im Begriffe steht. Es ist ein Gesetz, das er sich selber auferlegt: das Gesetz eines stets schuldlosen, fleckenreinen, ausgezeichneten Lebenswandels giebt sich für allezeit derjenige, der einen anderen zur Rechenschaft zieht, und zwar um so mehr, wenn er es, wie ich eben bemerkte, aus keinem anderen Grunde thut als aus Rücksicht auf das allgemeine Beste. (2) Denn wer es sich herausnimmt, den Lebenswandel anderer zu kritisieren und ihre Sünden an den Pranger zu stellen, wo sollte der Verzeihung erlangen, wenn er selber auch nur einen Augenblick von dem strengen Pfade der Pflichten abbog? Deswegen muß denn auch ein solcher Bürger in um so höherem Grade der allgemeinen Liebe und Anerkennung teilhaftig werden, weil er erstens ein schlimmes Element aus dem Staat ausmerzt und zweitens sich selber ein Gelübde auferlegt, infolgedessen er nicht nur aus allgemeinem Streben nach männlicher Pflichterfüllung sondern auch unter dem Druck einer ganz besonderen, zwingenden Macht den edelsten, reinsten Lebenswandel durchführen muß. (3) So hat man ja den berühmten Redner Lucius Crassus häufig versichern hören, er bereute keinen Schritt in seinem Leben so sehr, als den, daß er sich je dazu entschlossen hätte, den Gaius Carbo vor die Schranken des Gerichtes zu fordern; denn nun, so meint' er, hätt' er nicht mehr völlig freie Hand über sein Dasein, nun würde sein Leben von mehr Augen beobachtet als ihm lieb wäre. Crassus war ein Mann, den die gewaltigen Kräfte seines Geistes und seiner äußeren Mittel schützten; dennoch macht' er sich unablässig diese Sorge, und zwar bereits zu einer Zeit, wo er noch keineswegs als fertiger Mann mit der Welt im Reinen war, sondern wo er erst eben ins eigentliche Leben hinaustrat. Dabei wird diese völlige Unbescholtenheit des Lebenswandels noch weniger kontrolliert, wenn der Betreffende als kaum erwachsener Jüngling, als wenn er im Alter der männlichen Reife jenen entscheidenden Schritt wagt. Denn ein Jüngling läßt leicht einmal aus Ruhmbegier oder aus Stolz auf seine Fertigkeiten eine Anklage los, ohne sich noch einen Begriff davon gebildet zu haben, wie viel freier man lebt, wenn man niemanden verklagt hat; ich hingegen, der ich bereits gezeigt habe, was ich zu leisten und mit meinen bescheidenen Geisteskräften zu erfassen vermag, ich würde mir niemals diese unbegrenzte Freiheit der Lebensführung abgeschnitten haben, wenn ich mich nicht als sicheren Herrn über meine Leidenschaften gefühlt hätte. II. (4) Ich trage nun insofern noch eine schwerere Bürde als andere Ankläger – wenn das eine Bürde zu nennen ist, was man leicht und frohen Herzens trägt –, immerhin habe ich insofern bedeutend mehr als andere übernommen, weil man von den Menschen verlangt, sie sollen sich ganz besonders von denjenigen Lastern fernhalten, die sie anderen Leuten zum Vorwurfe machen. Klagst du einen Dieb oder Einbrecher an, so suche dir zu allen Zeiten jeglichen Verdacht der Raubgier vom Leibe zu halten; führst du einen Missethäter vor Gericht, dessen Verbrechen in grausamer Behandlung seiner Untergebenen bestand, so nimm dich stets in acht, daß du den Leuten nicht irgend einmal unmenschlich oder hartherzig erscheinest; hat der Mensch Ehebruch oder Notzucht begangen, so passe fein auf, daß in deinem Leben ja keine Spur von unzüchtigem Wandel erscheine; kurz alles, was du an einem anderen zur Rechenschaft ziehst, mußt du bei dir selbst auf das sorgfältigste vermeiden. Denn nicht nur eine Anklage, auch schon ein bloßer Vorwurf ist absolut undurchführbar, wenn der Mann, der einen Fehler an jemand brandmarkt, selber auf dem gleichen Fehler ertappt wird. (5) Nun brandmark' ich an einem einzigen Menschen alle Laster, die ein verworfenes, nichtswürdiges Subjekt nur haben kann; ich erkläre, es giebt kein Kennzeichen irgend eines Verbrechens von der Raubgier bis zur Unzucht, das ihr in dem Leben dieses einen Menschen nicht feststellen könntet. Wenn ich ihn mir also zum Objekt meiner Anklage nehme, so stell' ich für mich das Gesetz auf: ich muß so leben, daß ich ihm nicht nur in allen Worten und Thaten, sondern auch in den Gesichtszügen und im Ausdrucke der Augen möglichst unähnlich sehe; wirklich, meine Herren, ich wünsche, daß niemand an mir je diesen Zug von hochmütiger Widerspenstigkeit konstatiere, der für den Angeklagten so charakteristisch ist. Gern aber nehm' ich die Pflicht jenes Lebenswandels weiter auf mich; seit jeher war er mir von selber angenehm, nun empfind' ich es wahrlich nicht als eine Last, wenn ich ihn nur durch unverbrüchliches Gebot für alle Zukunft vorschreibe. III. (6) Und bei einem solchen Menschen stellst du, Hortensius , wiederholt die Frage an mich, was denn für persönliche Feindseligkeiten vorgefallen seien, was er mir denn gethan habe , daß ich mich zu seiner Anklage entschließe! Ich will jetzt einmal schweigen von dem Hauptmotiv meiner Pflichten gegen die mir innig verbundenen Sicilianer; gerade wegen der Feindseligkeiten will ich dir antworten. Glaubst du, daß in der ganzen Welt eine größere Feindschaft bestehen kann als wenn zwei Menschen in all ihren Ansichten entgegengesetzt, in allen Bestrebungen und Tätigkeiten grundverschieden sind? Wenn einer die Treue als das Heiligste im Leben verehrt, kann er da etwas anderes als Feindschaft gegen den Mann im Busen hegen, der als Quästor mit den Feldzugsplänen, der Kriegskasse und allem möglichen anvertrauten Gute durchgeht, um seinen Konsul schnöde zu verlassen, zu berauben, zu verraten und schließlich zu bekämpfen! – Wenn jemand Zucht und keusche Sitte hochhält, kann er da ruhigen Auges die täglichen Schandabenteuer dieses Menschen, das Hurenregiment und die Kupplerwirtschaft in seinem Hause mit ansehen? – Wenn jemand den Kultus der unsterblichen Götter erhalten wissen will, kann er anders als mit Erbitterung an den Menschen denken, der alle Tempel ausplünderte und sich nicht entblödete, aus den Fahrgeleisen der Prozessionswagen Futter für seinen Säckel zu holen! – Wer dem Grundsatze huldigt »Gleiches Recht für alle,« wie soll der nicht empört gegen dich sein beim bloßen Gedanken an die unerschöpfliche, zügellose Willkür deiner Amtserlasse! – Wer die Leiden unserer Bündner und die Bedrückungen der Provinzen wie einen eigenen Schmerz empfindet, wie soll er nicht wütend gegen dich werden ob der Raubzüge in Kleinasien, der Schinderei von Pamphylien, der jammervollen Verödung von Sicilien! – Wer die Rechte und Freiheiten des römischen Bürgers allenthalben geheiligt wissen will, muß der nicht ärger als ein Feind wider dich gestimmt sein, wenn er an die Geißelhiebe, die Henkerbeile und Marterkreuze denkt, mit denen du römische Bürger ums Leben bringen ließest? (7) Oder stehst du, Hortensius, etwa auf dem Standpunkte, wenn der Angeklagte in irgend einem Punkte gegen mein Interesse widerrechtlich handelte, so dürft' ich mit vollem Rechte sein Feind sein, wenn er aber durch jede seiner Handlungen gegen Interesse, Streben, Gesinnung und Glück aller anständigen Menschen gewütet hat, dann möchtest du nach der Ursache meiner Feindschaft fragen? Ist doch das ganze römische Volk sein Feind! und noch mehr als es mein eigenster persönlicher Anteil verlangt, muß ich im Interesse der Nation diese Aufgabe mit all ihrer Schwere auf mich nehmen. IIII. Ja, ich gehe noch weiter. Manche dem Anscheine nach unbedeutendere Momente sind dazu angethan, einen in wahre Entrüstung zu versetzen; so z. B. wenn zur Verbindung mit den großen, hochadeligen Herren und gerade zur Freundschaft mit dir, Hortensius, ein Verres mit seiner dreisten Nichtswürdigkeit viel leichter den Zugang findet als ein Mensch unseres Standes mit all seinem männlichen, unbescholtenen Lebenswandel. Ihr hasset die Geschäftigkeit der »Emporkömmlinge«, ihr blicket geringschätzig herab auf deren Biederkeit, ihr verachtet deren Sittlichkeitsgefühl, dagegen reizt euch ein verfaulter Geist und eine erstickte Männlichkeit: den Verres liebet ihr! (8) Ich glaub' es wohl; und da euch an ihm unmöglich Manneswürde, Thätigkeit, Anstandsgefühl, Reinheit des Charakters und der Lebensführung fesseln kann, so ist das, was euch amüsiert, vielleicht sein unterhaltendes Gespräch, seine geistvollen Briefe, seine moderne Bildung? – Nichts von alledem ist in Wahrheit vorhanden; im Gegenteil, seiner schmutzigen Gemeinheit entspricht seine ganz außerordentliche Beschränktheit und Unbildung. Wenn diesem Menschen das Haus eines anderen offen steht, so kann man von »offen stehen« hier nur reden wie beim Rachen eines Ungeheuers: es möchte gern recht viel verschlingen. Ihn haben sie gern, eure Hausdiener und Thürsteher, eure Freigelassenen, Sklaven und Dienstmädchen; wenn er kommt, wird er außer der Reihenfolge angemeldet und allein zum Empfange geführt, während anderen und zwar häufig den biedersten Menschen die Thür gewiesen wird. Hieraus kann man ersehen, am teuersten sind euch diejenigen, deren Vergangenheit zur Folge hat, daß sie ohne euren besonderen Schutz ihres Lebens nicht sicher sind. (9) Und weiter! Während wir materiell in den bescheidensten Verhältnissen leben, so daß wir an äußere Macht und ihren Glanz gar nicht denken, dagegen unsere Stellung und unsere von der Nation erhaltenen Auszeichnungen nicht durch Reichtum, sondern durch männliche Arbeit zu verdienen suchen, – da darf ein Verres alle die Schätze, die er auf der ganzen Welt zusammengestohlen hat, ungestraft vergeuden, um sich in Überfluß und Völlerei zu wälzen! Sind das erträgliche Zustände? Mit seinem Silbergerät sollen eure Prunktafeln geschmückt, mit seinen Bildern und Statuen soll Roms Markt und Wahlplatz ausstaffiert werden, zumal ihr selber auf eigene »Faust« Unmassen solcher Gegenstände in euren Besitz gebracht habt? Ein Verres soll eure Landsitze mit den Beutestücken seiner Raubzüge ausschmücken? Ein Verres soll mit Lucius Mummius um die Palme streiten, weil er mehr Bündnerstädte als Mummius Feindesstädte ausgeplündert hat, weil er mehr Tempelgut in die Villen seiner Freunde stiftete, als jener Feindesgut in die Tempel der Götter? und der soll euch so besonders lieb und wert sein, nur damit andere desto eher auf eigene Gefahr euren Leidenschaften dienen? V. (10) Indessen, diese Dinge werden an anderen Stellen besprochen werden und sind zum Teil schon besprochen worden; jetzt wollen wir zu etwas Neuem übergehen, jedoch nicht ohne vorher den hohen Gerichtshof mit einigen Worten um Nachsicht gebeten zu haben. In dem ganzen bisherigen Verlauf meiner Rede hatt' ich das Vergnügen, zu bemerken, wie ihr mir mit gespanntester Aufmerksamkeit zuhörtet. Aber so angenehm mir dies auch war, es wäre für mich noch viel erfreulicher, wenn ihr auch weiterhin aufpassen wolltet. Bisher sorgte alles Vorgetragene schon von selbst durch die Mannigfaltigkeit des Inhaltes sowie durch das Unerhörte der Angriffsmotive für eine gewisse Unterhaltung der Zuhörer; jetzt aber kommen wir auf einen Gegenstand, der zwar durch die Schwere des Verbrechens und durch die Bedeutung des Objektes alle anderen übertrifft, dagegen beim Vortrage viel weniger Abwechselung und momentanes Vergnügen bietet: dies ist die Getreidefrage . Was euch dabei betrifft, meine Herren, so entspricht es nur eurer Amtswürde und eurer Klugheit, wenn ihr den Grad eurer Aufmerksamkeit ebensosehr vom Gewissen abhängig macht wie vom Genusse. (11) Ihr müßt euch bei der Einsichtnahme in diese Getreidefrage gegenwärtig halten, daß ihr von nichts geringerem Kenntnis nehmen sollt als von den Lebensbedingungen aller Sicilianer, von dem Besitze der in Sicilien Ackerbau treibenden römischen Bürger, von den seit Generationen bestehenden Zöllen, endlich von der leiblichen Ernährung des römischen Volkes. Wenn ihr diese Dinge bedeutend oder gar hochbedeutend findet, so wartet weiter nicht darauf, wie bunt und ausführlich sie euch etwa geschildert werden. Jedermann von euch weiß ohnehin, daß der große Nutzen der Provinz Sicilien für unser Volk, ihre volle Bedeutung für das Reich, dem sie einverleibt ist, hauptsächlich in ihrem Getreidewesen besteht; durch alle anderen Mittel gewährt sie uns Unterstützung, durch dieses allein dagegen Nahrung und Lebensunterhalt. Über die Ursachen des landwirtschaftlichen Wohlstandes von Sicilien im Altertum ist viel geforscht worden, namentlich von englischen Ökonomen. Man hat dabei gefunden, daß unter anderem die Bewässerung der Felder von der griechischen Bevölkerung in rationellster Weise vorgenommen ward, indem man die zahlreichen Bäche nach Kräften regulierte und überall geeignete Reservoirs anlegte, die selbst der Augustsonne Trotz boten. Heut' ist von alledem nichts mehr zu sehen; mit dem Verfall des Landes ging seine Entwässerung parallel, zu hunderten sieht man die »Fiumaren«, d. h. die selbst im Frühjahr trockenen Flußbetten, und es giebt Strecken im Innern des Landes, auf die das Wasser in Wagen gebracht werden muß, so daß man es teurer bezahlt als den Wein. – Ein anderer Grund für das Gedeihen des Landes war die vernünftige Verfassung der Gemeinden und ihre selbständige Entwicklung; die verstreuten Bemerkungen, die Cicero über den Stand der Kleinbauern und ihre Existenz vor Beginn der Römerherrschaft fallen läßt, werfen hierauf das hellste Licht. Diese Thatsachen sind um so mehr zu beherzigen, als die modernen, beim Publikum verbreiteten Lehrbücher gewöhnlich bloß der Kunst der Griechen ihre Höhe lassen und von der Politik des unvergleichlichen Volkes nur mit Geringschätzung sprechen, während in der That die hellenische Kunst gar nicht anders als auf einem materiell gesunden Boden aufblühen konnte . Nur wer die Harmonie aller Kräfte im Wesen der Griechen erkennt, wird ihnen gerecht; bei näherem Zusehen bemerkt man dann wohl, daß sie mit ihrer städtischen Organisation und ihrer Nationalökonomie ebenso hoch über den anderen Völkern des Altertumes und der Neuzeit standen wie mit ihrer Kunst und ihrer Philosophie. Auf der Disharmonie, die der Römer und der Orientale in das antike Leben brachten, beruht der moderne Staat. (12) Diesen Gegenstand soll meine Anklage in drei gesonderten Abschnitten behandeln; der erste umfaßt die Kornsteuerpachten , der zweite die Ankäufe , der dritte endlich die Taxierungen des Getreides. VI. Zwischen Sicilien und den übrigen Provinzen unseres Reiches besteht hinsichtlich der Besteuerung des Ackerbodens ein wesentlicher Unterschied. Den übrigen ist entweder eine bestimmte Barabgabe auferlegt, der sogenannte Bodenzins, wie in Spanien und dem größten Teile des ehemals punischen Gebietes in Afrika (als eine natürliche Folge des Krieges, zum Lohn für den Sieger wie zur Strafe für den Besiegten), oder es findet eine Verpachtung durch den Einschätzungsbeamten statt, wie in Kleinasien nach dem Gesetze des Gaius Gracchus. Siciliens Gemeinden dagegen haben wir in ein solches Freundschaftsbündnis aufgenommen, daß ihnen dieselbe Verfassung blieb wie vorher und sie nun dem römischen Volke nach den gleichen Grundsätzen unterthan waren wie früher ihren eigenen Regierungen. (13) Nur sehr wenige Gemeinden Siciliens wurden vor Generationen im ersten Kriege von uns unterjocht; ihr Landgebiet wurde als Reichsdomäne eingezogen, ihnen aber bald wieder zurückgegeben; diese Domänen pflegen durch die Einschätzungsbeamten in Rom verpachtet zu werden. Dann giebt es zwei Gemeinden, die im engeren Bundesverhältnisse zu uns stehen und deren Abgaben gewöhnlich nicht verpachtet werden; dies sind Tauromenion und die Mamertiner gemeinde Messana ; außerdem fünf andere, denen ohne besonderen Bündnisvertrag überhaupt vollständige Steuerfreiheit zugesichert ist, nämlich Kentoripa, Alaisa, Egesta, Halikye und Panormos ; im übrigen ist der gesamte Grund und Boden von Sicilien zehentpflichtig und war es stets, also auch vor den Zeiten der Römerherrschaft, nach dem eigenen, gesetzlich formulierten Willen der Sicilianer. (14) Nun sehet einmal, wie weise unsere Vorfahren handelten: sie hatten den Staat um eine in Kriegs- und Friedenszeiten so ergiebige Hilfsquelle, wie Sicilien ist, bereichert, aber sie behandelten die Sicilianer wie Schutzbefohlene mit aufmerksamer Rücksicht; nicht nur daß sie keine neuen Steuern auf ihren Grund und Boden legten, nein, selbst die Gesetze über die Pacht des Zehnten sowie über Zeit und Ort dieser Verpachtung ließen sie unverändert; der Akt fand auch weiterhin an seinem bestimmten Termin im Jahre, an Ort und Stelle innerhalb Siciliens, kurz gemäß dem Gesetze des Hieron statt. Unsere Ahnen wollten eben, daß die Leute selber ihr Interesse verföchten; sie sollten dabei durch kein neues Gesetz, ja nicht einmal durch den formellen Schein eines neuen Gesetzes in Aufregung versetzt werden. (15) Darum ward beschlossen, die Verpachtung sollte stets nach dem Gesetze Hierons vor sich gehen, damit die Leute bei der Vollziehung das angenehme Gefühl hätten, den König, der den Sicilianern über alles teuer war, nun unter der veränderten Regierung nicht nur in seinen Bestimmungen, sondern auch in seinem Namen nach wie vor geehrt zu sehen. Diese Verfassung blieb bei den Sicilianern stets in Kraft, bis Verres als Landvogt hinkam; er war der erste, der sich erdreistete, alle bestehenden Ordnungen, alle geheiligten Sitten und Traditionen, alle Grundsätze der politischen Freundschaft, alle Rechtsbestimmungen des Bündnisses umzustürzen und mit Füßen zu treten. VII. (16) Hier mach' ich einen Augenblick Halt. Schon hier erheb' ich meine Klage und stelle dich zur Rede: wie konntest du in einen so altehrwürdigen, feststehenden Brauch irgend welche Neuerungen einführen! Wollte dein Geist etwa höher hinaus? wolltest du alle die erlauchten, wahrhaft weisen Persönlichkeiten, die vor dir jene Provinz verwalteten, durch deine Klugheit und Einsicht in Schatten stellen? Wohl kann man von deinem Geiste reden, wohl sind die Spuren seiner Thätigkeit da; gewiß, das geb' ich dir gerne zu. Ich weiß, daß du als städtischer Prätor in Rom Verfügungen erließest, nach denen so manche Erbschaft von den Kindern des Erblassers zu fremden Menschen wanderte, von den Nächstberechtigten an Fernerstehende überging und nicht nach den Gesetzen, sondern nach deinem Belieben angetreten wurde; ich weiß, daß du die Erlasse deiner sämtlichen Vorgänger abändertest und über so manchen Nachlaß nicht gemäß einem reell vorgelegten, sondern gemäß einem nur in der Erzählung des Bewerbers vorhandenen Testamente verfügtest; auch weiß ich, daß diese von dir erfundenen und zum erstenmal in Scene gesetzten Neuerungen dir einen erklecklichen Profit einbrachten; ich erinnere mich auch, wie du bei der amtlichen Sorge für die Herstellung öffentlicher Bauten die Gesetze der Censoren aufhobest und umändertest, damit ja nicht der Mann ans Werk käme, der hingehörte, und damit kein Vormund und keine Verwandten ein Waisenkind vor totalem Verluste seines Vermögens schützen könnten; ferner, wie du eine ganz knappe Frist für die Arbeit festsetztest, um alle anderen von der Teilnahme an der Arbeit auszuschließen, während du selber mit deinem Privatspekulanten keinen bestimmten Termin einzuhalten brauchtest. (17) Daher wundere ich mich auch gar nicht, daß du ein neues Gesetz über die Getreidezehnten einführtest; hattest du doch gegenüber Prätorenerlassen und Censorengesetzen so viel Klugheit bewiesen, so viel Übung erlangt; wie gesagt, darüber wundere ich mich nicht, daß du etwas unerhörtes ausdachtest, aber daß du auf eigene Faust ohne Geheiß des Volkes und ohne Anregung seitens der Behörden die Verfassung der Provinz Sicilien umstürztest, das mach' ich dir zum Vorwurfe, darüber erheb' ich Klage. (18) Im Konsulatsjahre des Lucius Octavius und Gaius Cotta gestattete der Senat, daß der Zehnte auf Wein, Öl und Hülsenfrüchte, den die Finanzbeamten bis dahin regelmäßig in Sicilien verpachtet hatten, nunmehr in Rom vergeben würde; die Abfassung des entsprechenden Gesetzes wurde den Beamten überlassen. Als die Verpachtung stattfand, verlangten die Steuerpächter gewisse Zusätze zu dem neuen Gesetz in ihrem eigensten Interesse, ohne daß dabei Widersprüche mit den übrigen Gesetzen der Censoren zu Tage traten. Dagegen sprach ein Sicilianer, der sich damals gerade zufällig in Rom aufhielt, dein Gastfreund, Verres, – verstehst du, was ich sage? dein Gastfreund ! – dein damaliger Intimus, hier dieser Mann: Sthenios von Thermai . Die Konsuln nahmen Einsicht in die Sache; nachdem sie zahlreiche Sachverständige, sämtlich Männer von hohem Ansehen im Staate, zur Beratung zugezogen hatten, erklärten sie offiziell als Resultat ihrer Beratungen, die Verpachtung hätte weiterhin nach dem Gesetze des Königs Hieron zu geschehen. VIII. (19) Ist das möglich? Die gescheitesten, tonangebenden Männer, denen der Senat zur Gesetzgebung betreffs der Steuerpachten unbeschränkte Vollmacht und denen das Volk dazu ausdrücklichen Auftrag erteilt hatte, sie wollten die Abänderung eines Punktes im Gesetze des Hieron, die eine Erhöhung des Steuerertrages zur Folge gehabt hätte, nicht vornehmen, weil ein einziger Sicilianer dagegen Einspruch erhob; du dagegen, ein Mensch ohne eine Spur von sachlicher Einsicht oder persönlicher Bedeutung, hast es gewagt, ohne ein Wort von seiten des Senates oder Volkes, trotz des Widerspruches von ganz Sicilien, zum größten Schaden und sogar Verhängnis der Steuerverhältnisse das ganze Gesetz Hierons umzustoßen? (20) Und was war das für ein Gesetz, meine Herren, das er abänderte und schließlich sogar vollständig aufhob! Mit dem größten Scharfsinn, mit der erdenklichsten Sorgfalt war es abgefaßt; es unterwirft den Landwirt jeder Art von Kontrolle und stellt ihn so unter die Aufsicht des Steuerpächters, daß weder in der stehenden Saat noch auf der Tenne noch in der Scheune noch beim Transporte des Getreides der Landwirt den Steuerpächter auch nur um ein einziges Korn betrügen kann, ohne der schwersten Strafe zu verfallen. Das Gesetz ist mit einer Sorgsamkeit formuliert, daß man sieht, sein Schöpfer verfügte eben über keine anderen Steuereingänge als über diese; an der geistvollen Schärfe erkennt man den Sicilianer, an der Strenge den absoluten Monarchen, der dennoch durch dieses Gesetz den Landesbewohnern den Ackerbau zu einer lohnenden Thätigkeit machte; denn bei der größten Genauigkeit in der Feststellung der Rechte des Steuerpächters ist doch dafür gesorgt, daß dem Landwirt gegen seinen Willen nie mehr als der zehnte Teil des Bodenertrages abgenommen werden kann. (21) So standen die Dinge, so gingen sie seit Jahrzehnten und Jahrhunderten ungestört ihren Gang, da kam Verres , um das alles nicht allein zu stören sondern von Grund aus zu zerstören und die zum Wohle der Bündner wie zum Nutzen des Reiches längst aufs beste geordneten Verhältnisse nun im Interesse seiner niederträchtigen Spekulationen umzukehren. Zuerst setzt' er nämlich eine Anzahl gewisser Individuen angeblich zu Steuerpächtern ein, während es in Wahrheit nur die Trabanten und Helfershelfer für seine Räuberpläne waren; diese Menschen haben, wie ich nachweisen werde, die Provinz drei Jahre hindurch dermaßen ausgesogen und verwüstet, daß wir ihr nunmehr durch viele Jahre einer weisen und uneigennützigen Regierung mit den besten Vögten nicht werden aufhelfen können. VIIII. (22) An der Spitze dieser offiziell sogenannten Steuerpächter stand der jetzt hier anwesende Quintus Apronius ; ihr habt ja über die ganz unglaubliche Gemeinheit dieses Menschen die Beschwerden der wichtigsten Gemeindevertretungen mit euren eigenen Ohren vernommen. Da, sehet euch den Menschen an, meine Herren, sehet diese Erscheinung, diesen Gesichtsausdruck, und dann machet euch nach der Halsstarrigkeit, die er hier auf verlorenem Posten noch durchführen will, einen Begriff davon, welchen Wind er über Sicilien wehen ließ. Dies ist der Apronius, den Verres nach all seiner Sammlung von nichtswürdigem Gesindel, in all seinem unzertrennlichen Gefolge von Schlemmern und Schmarotzern am meisten als seinesgleichen befand; so waren die beiden binnen sehr kurzer Zeit, nicht etwa durch sachliche Motive oder Berechnungen oder irgend welche Empfehlungen, sondern lediglich durch die Gleichheit ihrer schmutzigen Bestrebungen aufs innigste verbunden. (23) Verres mit seinem unredlichen, gemeinen Charakter ist euch ja bekannt; nun stellt euch, wenn ihr könnt, jemanden vor, der auf allen Gebieten in Hinsicht auf zügellose Neigung zu jeder Art von Verbrechen dem Verres ebenbürtig ist, und ihr habt diesen Apronius, den nicht allein sein Leben, sondern schon seine Gestalt und sein Gesicht als einen wahren Schlund, als einen ungeheuren Abgrund aller Laster und Scheußlichkeiten charakterisiert. Ihn verwendete der Angeklagte bei seinen unzüchtigen Roheiten, bei seinen Tempelplünderungen und skandalösen Gesellschaften als ersten Hofmarschall; und so nahe stand er ihm in Charakter, Naturanlage und Empfindung, daß dieser Apronius, den sonst alle für einen unmenschlichen Barbaren ansahen, nur dem Verres als ein eleganter Gesellschafter erschien; während alle Welt ihn haßte und niemand ihn sehen wollte, konnte Verres ohne ihn nicht leben; während andere nicht an einem Tische mit ihm zusammen speisen wollten, trank Verres aus einem Becher mit ihm; ja schließlich, selbst der ekelhafte Gestank, den Apronius aus dem Munde wie am ganzen Leibe von sich gab – man erzählt, selbst die Tiere konnten ihn nicht aushalten – für Verres allein war es ein süßer, wonniger Duft. Apronius war in der Gerichtshalle stets an seiner Seite, war im Schlafzimmer mit ihm allein, war bei den Schmausereien Gebieter, und zwar ganz besonders dann, wenn der halbwüchsige Sohn des Statthalters zugegen war und nun Apronius sich während des Gelages nackt auszog und zu tanzen anfing. X. (24) Dieser Mensch war es – damit kehr' ich zu meiner angefangenen Erzählung zurück – den der Angeklagte sich aussuchte, um ihn an die Spitze seiner blutsaugerischen Raubzüge gegen die Besitztümer der Landwirte zu stellen; und wirklich, meine Herren, seiner nichtswürdigen Frechheit und Grausamkeit wurden unsere treuesten Bundesgenossen und besten Reichsbürger durch den Landvogt Verres preisgegeben. Neue Verordnungen und Erlasse gaben sie ganz in seine Gewalt; das Gesetz des Hieron wurde ja in der vorher beschriebenen Weise beiseite geschoben und verworfen. (25) Jetzt höret euch zunächst eine vortreffliche Verfügung von ihm an: »So viel, wie der Landwirt dem Steuerpächter nach dessen Erklärung abzuliefern verpflichtet ist, soll der Landwirt an ihn abzuliefern gezwungen werden.« Aber wie denn? – »So viel, wie Apronius fordert, soll der Landwirt abliefern.« – Was soll denn das heißen? Ist das die Verfügung eines Statthalters für die Bündner oder der Herrscherbefehl eines toll gewordenen Tyrannen gegen besiegte Feinde? Ich soll so viel abliefern, wie der andere verlangt? Da kann er ja alles fordern, was auf meinem Acker wächst! – »Und warum denn nur dies alles? er kann ja noch mehr fordern, wenn es ihm beliebt!« – Gewiß, und was geschieht dann? was meinst du? – »Entweder mußt du das verlangte liefern oder du wirst verurteilt wegen Vergehens gegen den Erlaß des Landvogtes.« – Um des Himmels willen, was soll das bedeuten? es übersteigt ja bereits alle Wahrscheinlichkeit. (26) Wirklich, meine Herren, ich komme zu der Überzeugung, wenn euch auch sonst alles Vorgefallene auf den Angeklagten zu stimmen scheint, dies muß euch unwahr vorkommen. Ich selbst würde ja, obgleich ganz Sicilien mir die Geschichte erzählte, sie doch nicht mit solcher Bestimmtheit wiederzugeben wagen, wenn ich nicht diesen Erlaß Wort für Wort aus den eigenen Akten des Angeklagten vorlesen könnte; das will ich doch gleich thun. Bitte dem Sekretär das Aktenheft herüberzureichen; er soll dann daraus vorlesen. [Es geschieht.] Bitte jetzt vorzulesen. [Vorlesung des Erlasses bezüglich der Besteuerung.] Der Angeklagte meint, ich lasse unvollständig vorlesen; wenigstens scheint sein Kopfschütteln das anzudeuten. Was lass' ich denn fort? Etwa den Paragraphen, wo du doch die Interessen der Sicilianer wahrst und die unglücklichen Bauersleute berücksichtigst? Du erklärst nämlich, über jeden Steuerpächter, der mehr als den ihm zukommenden Betrag wegnehmen sollte, gerichtlich die Strafe des achtfachen Schadenersatzes verhängen zu wollen. O, ich möchte durchaus nicht, daß irgend etwas ausgelassen würde; auch dieser Paragraph, auf den er dringt, soll vorgelesen werden; bitte ihn vollständig zu verlesen. [Vorlesung des Paragraphen bezüglich der gerichtlichen Verfügung des achtfachen Schadenersatzes.] Also gerichtlich soll der Landmann den Steuerpächter verfolgen? Der arme, unglückselige! Von seinem Acker schleppst du den Mann in die Gerichtshalle, von seinem Pfluge vor die Schranken, von feinen ländlichen Gepflogenheiten zu dem ganz ungewohnten Treiben der Rechtshändel und Prozesse? XI. (27) Sonst darf bei allen Steuern in der ganzen Welt, in der Levante, in Makedonien, Spanien, Gallien, Afrika, Sardinien, ja sogar hier in Italien, der Steuerpächter wohl jederzeit mit Zahlungsforderungen auftreten oder den Besitzer pfänden lassen, niemals aber ihm sein Hab und Gut wegreißen oder es für sich in Beschlag nehmen; und du stelltest gegen die wertvollste, anständigste, vernünftigste Menschenklasse, nämlich gegen die Landwirte, eine Rechtssatzung auf, die allen übrigen ins Gesicht schlug? Was ist denn recht und billig, daß ein Steuerpächter die gesetzliche Zahlung verlangt oder daß ein Landmann die ungesetzlich ihm abgenommene Summe zurückverlangt? daß ein Rechtsfall unberührt oder bereits verpfuscht vor die Gerichte kommt? Soll die Frucht dem Bauern gehören, der sie mit seiner Hände Arbeit dem Boden entringt, oder dem Geschäftsmann, der nur den Finger aufhebt um einen Preis zu bieten? Und nun erst die zahlreichen Kleinbauern – wenigstens vor Beginn deiner Statthalterschaft waren sie in Sicilien in sehr großer Anzahl vorhanden – die nicht mehr als einen Morgen Landes pflügen, was sollen sie thun, wenn sie an Apronius alles abgeliefert haben, was er verlangt? Sollen sie ihren Landbau aufgeben, sollen sie ihren häuslichen Herd verlassen? sollen sie nach Syrakus kommen, um gerichtlich – versteht sich, unter deinem Vorsitz, also unter gerechten, unparteiischen Bedingungen! – den Apronius vor den Obmännern auf Rückerstattung des geraubten Gutes zu belangen? (28) Zugegeben selbst, es käme so weit; es fände sich einmal ein energischer und unternehmungslustiger Landmann, der an den Steuerpächter so viel abgeliefert hat wie dieser verlangen zu dürfen erklärte, und der es nun riskiert, seine Ansprüche vor Gericht auszufechten und die vorschriftsmäßige Strafe des achtfachen Schadenersatzes zu beantragen: da setz' ich meine Erwartung auf die Kraft des Gesetzesparagraphen, auf die Gewissensstrenge des Landvogtes; ich trete für den Landmann ein, ich verlange Apronius' Verurteilung zum achtfachen Schadenersatz. Was verlangt denn der Ackersmann? – Nichts als was im Gesetzbuch verordnet steht. – Was will Apronius? – Er kann sich nicht dagegen sträuben. – Was thut der Landvogt? – Er läßt die Obmänner absetzen. – So wollen wir ein Richterkollegium berufen! – »Was für ein Kollegium? Richter? die Leute aus meiner Suite nehmet ihr ja doch nicht an!« – Was heißt das? was sind denn für Leute in dieser Suite? – Da ist der Wahrsager Volusius und der Quacksalber Cornelius und die ganze Meute, die man immer um den Statthalter und seinen Richterstuhl herumwedeln sieht – denn aus der Bürgergenossenschaft hat er niemals ein Mitglied zum Richter oder Obmanne bestellt, vielmehr behauptet' er ja, gegen den Steuerpächter hätte jedermann ein böses Vorurteil, der auch nur eine Scholle Landes besäße. So mußte man sich, um gegen Apronius zu prozessieren, an solche Leute wenden, die ihren Rausch von einer Aproniuszecherei noch nicht ausgedünstet hatten. XII. In der That, ein herrlicher, unvergeßlicher Gerichtshof! ein strenges Gesetz! ein sicheres Asyl für die bedrängten Landleute! (29) Damit ihr nun einen Begriff bekommet, was es mit diesen Verdikten auf achtfachen Schadenersatz auf sich hat und was für eine Sorte von Obmännern aus der Suite des Angeklagten herangezogen wurde, so höret euch nur folgendes an. Als den Steuerpächtern einmal diese ungeheure Freiheit eingeräumt war, den Grundherren so viel wegnehmen zu dürfen wie sie verlangten – glaubt ihr wohl, daß da irgend ein Pächter mehr verlangte als ihm zukam? Überleget euch einmal selber die Sache im stillen, und bedenket dabei, daß es dazu gar nicht der rohen Habgier bedurfte, sondern so etwas auch leicht durch bloße Unachtsamkeit vorfallen konnte. Notwendigerweise, so sollte man meinen, mußten die Fälle häufig vorkommen. Aber ich gehe weiter; ich behaupte, daß alle mehr, und zwar sehr viel mehr als den ihnen zukommenden Zehnten in Beschlag genommen haben. Und nun zeige mir einen einzigen Fall aus den drei Jahren deiner Statthalterschaft, wo ein Pächter zum achtfachen Schadenersatze verurteilt worden wäre. Was sag ich, verurteilt! ich möchte nur den Fall sehen, wo das in deinem Erlaß vorgesehene Gerichtsverfahren beantragt wurde! Es war offenbar absolut ausgeschlossen, daß ein Landmann sich über erlittenes Unrecht zu beschweren hatte, oder daß ein Steuerpächter mehr beanspruchen zu dürfen erklärte als ihm zukam! Wer dagegen nach Herzenslust raubte und überall einsteckte so viel ihm beliebte, das war Apronius ; über ihn beklagten sich allenthalben die jämmerlich ausgesogenen Landleute, und dennoch wird man nirgends eine Spur von einem gerichtlichen Einschreiten gegen ihn finden. (30) Was soll das heißen? So viele tüchtige, ehrenfeste, beliebte Männer, Sicilianer und römische Ritter, wurden von einem nichtswürdigen Spitzbuben schwer geschädigt und wagten es nicht, die Strafe des achtfachen Schadenersatzes zu beantragen, die er gesetzlich ohne allen Zweifel verwirkt hatte? was hat das für einen Sinn, was steckt dahinter? Nichts weiter, meine Herren, als was ihr sehet, nämlich daß die Leute wußten, sie würden mit langer Nase vom Gericht abziehen und zu dem Schaden auch noch den Spott tragen müssen. Was hätte das denn auch für einen Gerichtshof abgeben müssen, wenn aus der schandbaren Lumpenumgebung des Verres unter dem Titel »Obmänner« drei jener Gesellen zusammentraten, die ihm nicht etwa von seinem Vater zur Gesellschaft gegeben sondern von irgend einem ordinären Frauenzimmer empfohlen worden waren? (31) Man stelle sich die Situation vor: da würde ein ehrsamer Ackersmann hereinkommen und die Klage anhängig machen, Apronius hätte ihm nichts von seinem Getreide übrig gelassen, noch dazu wäre ihm sein Grund und Boden gewaltsam fortgenommen, er selber durchgeprügelt und weggejagt worden. Darauf würden die braven Herren ihre Köpfe zusammenstecken und ein geheimes Gespräch anfangen – über bevorstehende Nachtbummeleien und einige Weibspersonen, die man vielleicht auf ihrem Heimwege vom Palaste des Statthalters abfangen könnte; dieses Gespräch würde dann für die große Beratung des Falles gelten. Hierauf würde sich Apronius erheben, dieser neue Stolz des Pächterstandes, nicht staub- und schweißbedeckt wie ein ehrlicher Kaufmann, der auf dem Felde zu thun hat, sondern triefend von Öl und Salben, ganz erschlafft von seinen nächtlichen Leistungen beim Weine; bei der ersten Bewegung, beim ersten Räuspern würd' er alles mit Wein- und Pomadenduft und mit dem Gestanke seines Körpers erfüllen; nun würd' er sagen, was er in der Regel zu sagen pflegte, er habe keinen Zehnten gepachtet, sondern Bauerngüter und Grundstücke gekauft, er sei nicht der Steuerpächter Apronius, sondern ein zweiter Verres und damit ihr unumschränkter Herr und Gebieter. Auf diese Versicherung hin hätten dann die vortrefflichen Herren aus der Suite des Verres als Obmänner nicht mehr über die Freisprechung des Apronius beratschlagt, sondern sich überlegt, wie man jenen lästigen Kläger, der an Apronius Zahlungsforderungen stellte, am besten verurteilen könnte. XIII. (32) Du dachtest dir die Sache so: nachdem du den Steuerpächtern die volle Autorisation zur Ausplünderung der Landleute eingeräumt, mit anderen Worten dem Apronius erlaubt hattest, Forderungen nach Belieben zu stellen und alles Geforderte einzutreiben, da richtetest du dir für deinen eigenen künftigen Prozeß gleich die Ausrede ein, du hättest mittels eines besonderen Paragraphen für Obmänner und achtfachen Schadenersatz gesorgt. Dagegen erkläre ich: wenn du aus der gesamten Genossenschaft römischer Bürger zu Syrakus, also einem Verein der glänzendsten, achtbarsten Persönlichkeiten, auch nur einem Mitgliede, dessen Beruf der Ackerbau war, die Erlaubnis gewährt hättest, Obmänner nicht nur zurückzuweisen, sondern sogar selber aufzustellen, so wärest du schon eines neuen Vergehens schuldig und also strafbar. Denn nach unseren Gesetzen ist es absolut unzulässig, daß jemand nach Auslieferung aller seiner Bodenerzeugnisse an den Steuerpächter und erfolgtem Verluste seines Vermögens diesen Besitz einklagt und ihn auf dem Wege des Prozesses wieder zu bekommen versucht. (33) Nun bestand aber der Gerichtshof in deinem Erlasse nur dem Namen nach, in Wahrheit gab es ja nur eine Kamaraderie zwischen dem nichtswürdigen Gesindel deiner ständigen Umgebung und den dir eng verbundenen, ja sogar in deinem Dienst angestellten Steuerpächtern: und da unterstehst du dich, von Gerichtshöfen zu reden? Es ist unnötig, darüber noch ein Wort zu verlieren; nicht bloß meine Darstellung, sondern die Thatsachen selbst widerlegen ihn: bei diesen fortwährenden Mißhandlungen der Grundbesitzer durch die Gewissenlosigkeiten der Steuerpächter läßt sich kein einziger Fall auftreiben, wo der in diesem vortrefflichen Erlaß vorgesehene Gerichtshof eingesetzt oder auch nur beantragt worden wäre . (34) Und dennoch muß er gegen die Landleute milder verfahren sein als es den Anschein hat. Denn während er über die Steuerpächter achtfachen Schadenersatz verhängen zu wollen erklärte, nahm er in denselben Erlaß einen Paragraphen auf, demzufolge der Grundbesitzer im Falle seines unrechtmäßigen Verhaltens nur das Vierfache des in Frage kommenden Quantums zu entrichten hätte. Wie könnte man da behaupten, er wäre hartherzig oder boshaft gegen die Landwirte gewesen? Er behandelt den Bauer ja viel glimpflicher als den Steuerpächter! – Er ordnete ferner an, daß die vom Pächter als ihm zuständig bezeichnete Quantität vom Grundbesitzer durch einen sicilianischen Exekutor eingezogen würde. Wo bleibt da noch die Möglichkeit eines gerichtlichen Einschreitens gegen den Landmann? Er wendet ein: »es kann nicht schaden, daß die Leute immer unter dem Drucke der Angst bleiben: wenn die Steuer bei dem Landmann erhoben ist, mag weiterhin der Gedanke an das Gericht ihn schrecken, damit er sich nicht rührt.« Entweder, oder: willst du mir auf gerichtlichem Weg etwas abnehmen, so lasse den sicilianischen Exekutor beiseite; wendest du aber diese Gewaltmaßregel an, was bedarf es dann noch eines Gerichtes? Wo wird sich vollends ein Mensch finden, der nicht lieber auf alle Forderungen der Steuerpächter gehorsam eingehen möchte als sich von deinen Speichelleckern zur vierfachen Zahlung verurteilen lassen? XIIII. (35) Ganz besonders herrlich ist der Paragraph deines Erlasses, wo du ankündigst, bei allen zwischen Steuerpächtern und Grundbesitzern etwa entstehenden Streitigkeiten würdest du auf Wunsch einer der streitenden Parteien Obmänner berufen. Erstens: was können denn für Streitigkeiten entstehen, wenn derjenige, der die Zahlung fordert, einfach nehmen kann, und zwar nicht bloß so viel wie man ihm schuldig ist, sondern so viel wie ihm bequem ist, und wenn der in dieser Weise Geschädigte sicher ist, auf gerichtlichem Wege niemals wieder zu seinem Eigentume gelangen zu können! Zweitens will der schmutzige Mensch hierin noch recht schlau und verschmitzt erscheinen, wenn er so schreibt: »Auf Wunsch einer der streitenden Parteien werde ich die Obmänner berufen.« Wie reizend er seine Gaunereien zu bemänteln glaubt! Beiden Parteien räumt er das Berufungsrecht ein; aber ob da geschrieben steht, »auf Wunsch einer der streitenden Parteien« oder »auf Wunsch des Steuerpächters,« das bleibt sich gleich; denn der Grundbesitzer wird sich hüten, deine Obmänner jemals berufen zu lassen. (36) Noch einen Schritt weiter führen uns die Verordnungen, die er ohne jede andere Ursache nur auf den plötzlichen Rat des Apronius hin losließ. Ein hochachtbarer Römer vom Ritterstand Namens Quintus Septicius widersetzte sich dem Apronius und erklärte, er würde nicht mehr abliefern als den gesetzmäßigen Zehnten. Da erscheint mit einem Mal ein ganz besonderer Erlaß: »Niemand darf sein Getreide von der Tenne wegschaffen lassen, ohne zuvor seinen Vertrag mit dem Steuerpächter abgeschlossen zu haben.« Auch diese Unbilligkeit ließ Septicius über sich ergehen; er sah es geduldig mit an, wie sein Getreide auf der Tenne vom Regen verdorben wurde, als plötzlich ein neuer, den üppigsten Profit versprechender Erlaß das Licht der Welt erblickt: »vor dem ersten August müssen sämtliche Zehnten an die Meeresküste transportiert sein.« (37) Durch diese Verfügung wurden nicht mehr die Sicilianer (die hatt' er nämlich durch seine früheren Erlasse bereits zur Genüge geschlagen und ruiniert), sondern die Römer getroffen, und zwar eben jene Ritter, die gegen Apronius auf ihrem Rechte bestehen zu können vermeint hatten; es waren prächtige, bei allen früheren Statthaltern wohlgelittene Männer, nun wurden sie gleichsam mit gefesselten Händen an Apronius ausgeliefert. Denn höret nur einmal, was das für Verordnungen sind. Da heißt es: »Niemand soll sein Getreide von der Tenne fortschaffen lassen, bevor er seinen Kontrakt mit dem Steuerpächter abgeschlossen hat.« Hiermit ist den Pächtern schon hinlänglich Gelegenheit geboten, unbillige Kontrakte abzuschließen; denn lieber will ich doch mehr abliefern als daß ich zur Unzeit mein Getreide von der Tenne abhebe. Aber diese Gewaltmaßregel schreckte den Septicius und einige Leute seiner Sinnesart nicht; sie sagten sich: »Gut, dann lassen wir das Getreide liegen; besser so, als den unbilligen Vertrag zu schließen!« – Doch da wird ihnen der Satz entgegengehalten: »Du sollst dein Getreide an die Meeresküste schaffen lassen, und der Transport muß vor dem ersten August beendet sein!« – Gut, dann lassen wir es hinschaffen. – »Aber wenn du nicht zuvor deinen Kontrakt abgeschlossen hast, darf es nicht vom Platze.« – So werden die Leute durch den vorher fixierten Termin für den Abschluß des Transportes gezwungen, ihr Getreide von der Tenne abzuheben; und anderseits bewirkte das Verbot der Abhebung ohne voraufgegangenen Kontrakt, daß bei dessen Abschluß nicht der gute Wille, sondern die rohe Gewalt den Ausschlag gab. XV. (38) Ein weiterer Punkt verstößt nicht nur gegen das Gesetz des Hieron und gegen alle Sitte und Tradition, sondern auch gegen die gesamte Verfassung für Sicilien, die diesem Lande seitens der römischen Reichsregierung gewährt worden ist, nämlich gegen den Grundsatz, daß niemand gezwungen werden darf, für sein Erscheinen beim Gerichtstermin außerhalb seines Kreises eine Geldkaution Das heißt, es ward eine bestimmte Summe vereinbart, welche als Konventionalstrafe verfiel, wenn der Beklagte bei dem Gerichtstermin nicht erschien. zu versprechen. Verres bestimmte nämlich, daß der Grundbesitzer dem Steuerpächter die Geldkaution versprechen mußte, wo auch immer der Pächter den Gerichtstermin anberaumen würde . So fiel auch dieser Denunziantenlohn aus der Tasche der unglücklichen Landleute dem Apronius in den Schoß, wenn er z. B. einen in Leontinoi ansässigen Grundbesitzer zu einem Gerichtstermin nach Lilybaion citierte. Ohnehin war für Denunzianten noch eine besondere Einnahmequelle ausgeklügelt worden; ein Paragraph lautete nämlich: »Jeder Grundbesitzer soll den Flächeninhalt seines Saatfeldes offiziell anmelden.« Dieser Satz hatte, wie ich später zeigen werde, große Bedeutung für den Abschluß der denkbar unbilligsten Kontrakte, ohne dem Staate den mindesten Nutzen zu bringen; außerdem war er eine rechte Fallgrube für jeden, dem Apronius mit einer Denunziation beizukommen Lust hatte. (39) Sobald sich nämlich ein Mensch im Gegensatze zu Apronius' Wünschen äußerte, wurde gegen den Unglücklichen ein Gerichtsverfahren betreffend die Anmeldung des Flächeninhaltes der Saatfelder, beantragt; und durch die Drohung mit dem Schreckgespenst dieses Gerichtes ließen sich dann die Leute große Getreidequantitäten oder entsprechend große Geldsummen abzwacken. Nicht als ob es so schwer wäre, den Flächeninhalt eines Saatfeldes wahrheitsgetreu oder mit einer kleinen Überschätzung anzugeben (denn daraus konnte niemand eine Gefahr erwachsen), aber es war ein Vorwand für die Einberufung eines Gerichtshofes da, wenn jemand die Deklaration nicht genau in der vorgeschriebenen Form geleistet hatte. Was nun für eine Sorte von Gerichtshof unter dem Vorsitze des Statthalters Verres zusammentrat, das werdet ihr von selber wissen, wenn ihr euch an den Charakter seiner Gesellschaft und die Beschaffenheit seiner Meute erinnert. Was will ich euch also, meine Herren, durch den Vortrag dieser unbilligen neuen Erlasse zum Bewußtsein bringen? Vielleicht, daß unsere Bundesgenossen widerrechtlich behandelt wurden? – Das sehet ihr ohnehin. – Oder daß die Würde aller Vorgänger mit Füßen getreten wurde? – Das wird der Angeklagte nicht zu leugnen wagen. – Oder daß Apronius unter seiner Ägide allmächtig war? – Das muß er notwendigerweise zugestehen. Doch das alles genügt noch nicht; XVI. (40) ihr rechnet vielleicht nur mit dem Moment, aus welches das Gesetz euch hinweist, und erwartet hier eine Mitteilung, ob der Angeklagte mittels der geschilderten Vorgänge Geld eingesteckt hat. Ich werde euch beweisen, daß er sehr viel Geld eingesteckt und alle die bisher geschilderten Unbilligkeiten nur zum Zweck unlauteren Erwerbes veranstaltet hat; das werd' ich durchführen, doch muß ich zuerst das Hauptbollwerk in seiner Verteidigungslinie, hinter dem er gegen alle meine Angriffe gedeckt zu sein glaubt, niederreißen. Er meint: »Ich habe die Zehnten zu hohen Preisen verkauft.« Die Eintreibung des fälligen Zehnten wurde wie andere Lieferungen für den Staat einem Unternehmer in Pacht gegeben. Natürlich meldeten sich viele, so daß auch hier eine regelrechte Auktion stattfand; denn da eine absolute Höhe der Bodenerträgnisse und folglich des Zehnten nicht existierte, so machte jeder Pächter ein Angebot, in welcher Höhe er den Zehnten an die Regierung zu liefern bereit sei; er berechnete, wieviel er in der That bei den Bauern eintreiben würde, und die Differenz war sein Profit. Natürlich erhielt der Meistbietende den Zuschlag, und dieser Zuschlag wird geradezu, wie oben die Verdingung der öffentlichen Bauten, als ein Verkauf bezeichnet, weil der Käufer ein Wertobjekt für sich erstand, nämlich das Lieferungsprivileg mit seinem Profit, während der Verkäufer, also der Statthalter und in letzter Linie Rom, den Kaufpreis erhielt, nämlich die vom Pächter angebotene Kornmasse. Gab nun Verres den Pächtern die Möglichkeit, den Bauern mehr als ein Zehntel des Bodenertrages abzunehmen, so konnten diese auch höhere Preise bieten, also dem Verres Gelegenheit geben, größere Kornmassen nach Rom zu senden; da dies dem Stadtpöbel momentan zu gute kam und er die schlimmen Folgen für die Zukunft der Landwirtschaft nicht übersah, ihn übrigens solche Gedanken ebenso kalt gelassen hätten wie das Elend der einzelnen Provinzialen, so hatte Verres allen Grund, sich von der hier genannten Ausrede viel zu versprechen. Aus demselben Grunde muß auch Cicero so viel Zeit und Kraft auf ihre Widerlegung verwenden. Was sagst du? unverschämter, verbohrter Mensch, die Zehnten verkauftest du? Hast du den Bruchteil, den dir die römische Reichsregierung anwies, oder vielmehr den gesamten Bestand der Feldfrüchte oder überhaupt allen Grundbesitz, alles Vermögen der Landleute verkauft? Wenn der Ausrufer auf deinen Befehl öffentlich angekündigt hätte, nicht der zehnte Teil, sondern die Hälfte des Bodenertrages käme zur Verpachtung; wenn daraufhin die Käufer sich gemeldet hätten mit der Absicht auf diese Hälfte zu bieten und du schließlich diese Hälfte zu höherem Preise losgeschlagen hättest als ein anderer den Zehnten, wer würde darüber erstaunen? Niemand! Und nun weiter: wenn der Auktionskommissar den Zehnten eines Bodenertrages zum Kauf ausbot, und in Wahrheit, d. h. unter Beobachtung aller gesetzlichen Formen deines Erlasses, sogar noch mehr als die Hälfte desselben zu haben war, dann glaubst du etwas Vortreffliches geleistet zu haben, weil du für die unrechtmäßige Quantität einen höheren Verkaufspreis erzieltest als deine Vorgänger für die rechtmäßige? Aber es sei, du hast für die Zehnten höhere Preise erhalten als sonst jemand. (41) Wodurch hast du dieses Resultat erreicht? vielleicht durch deine Uneigennützigkeit? Sieh dir den Kastortempel an, und dann erzähl' uns noch etwas von deiner Uneigennützigkeit, wenn du es wagst! – Oder durch sorgfältige Arbeit? Betrachte einmal die ausradierten Stellen in deinem Geschäftsbuche bei der Verrechnung mit Sthenios von Thermai , und dann unterstehe dich, uns von deiner Sorgfalt zu sprechen. – Oder durch Intelligenz? In unserer ersten Verhandlung wolltest du keine Frage an die Zeugen richten und ihnen lieber stillschweigend deine Mienen zeigen; da versuch' es noch, dich und deine Beschützer als intelligente Menschen hinzustellen! Durch welche Mittel hast du also jenes Resultat erreicht? Es wäre ja ein hoher Ruhmestitel, alle Vorgänger an Einsicht übertroffen zu haben und damit zugleich für alle Nachfolger ein Musterbeispiel hinzustellen. Du selbst fandest vielleicht unter den Männern der Vorzeit keine für dich nachahmenswerte Erscheinung; aber dich, den großen Neuerer, den Schöpfer der herrlichsten Dinge, sollen in Zukunft alle nachahmen. (42) Welcher Landmann hätte wohl unter deinem Regiment nur den Zehnten von seinen Einkünften abgeliefert, oder auch nur das doppelte Quantum? wer hätt' es nicht für die höchste Gnade des Schicksals angesehen, wenn er mit drei Zehnteln statt des einen davonkam – ausgenommen die wenigen, die wegen ihrer Beteiligung an deinen Diebesstreichen überhaupt nichts abzuliefern brauchten? – Sieh dir einmal den Unterschied an zwischen deiner unerträglichen Art und dem Edelmut unseres Senates. Wenn der Senat sich in kritischen Zeiten des Staatslebens versammelt, um die Erhebung eines doppelten Zehnten zu verordnen, so fügt er seinem Beschlusse die Bestimmung hinzu, daß den Landleuten für diesen zweiten Betrag bares Geld ausgezahlt wird, so daß der Staat die über die gesetzlichen Normen hinausgehende Getreidequantität gewissermaßen durch Kauf, nicht durch erhöhten Steuerdruck erwirbt. Dagegen hast du so viele Zehnten nicht auf Grund eines Senatsbeschlusses, sondern auf Grund deiner nichtswürdigen neuen Erlasse und Verfügungen durch Raub und Bedrückung an dich gebracht, und nun glaubst du eine große Leistung vollbracht zu haben, wenn du höhere Verkaufssummen erzieltest als etwa Lucius Hortensius , der Vater des hier anwesenden Quintus Hortensius , oder Gnaeus Pompeius oder Gaius Marcellus , lauter Männer, die den Pfad der Billigkeit, des gesetzmäßigen, rechtschaffenen Verfahrens niemals verließen! (43) Oder mußtest du etwa auf einen bestimmten Zeitraum von ein oder zwei Jahren Rücksicht nehmen und ihm den Wohlstand der Provinz, das Gedeihen der Landwirtschaft, das Interesse des Staates für alle Folgezeit zum Opfer bringen? – Als du die Statthalterschaft übernahmest, lagen die Dinge so, daß für unsere Bevölkerung ausreichende Getreidemassen aus Sicilien hergeschafft wurden und zugleich die Grundbesitzer ihren Vorteil dabei fanden, zu pflügen und ihre Äcker zu bestellen. Was hast du nun erreicht, was hast du für Zustände geschaffen? Du hast als Statthalter durchgesetzt, daß vielleicht ein etwas größerer Steuerbetrag nach Rom gelangte, aber auch, daß die Bauern ihre Geräte an den Nagel hingen und die Landwirtschaft aufsteckten. Dein Nachfolger war Lucius Metellus . Bist du uneigennütziger als Metellus, hast du mehr Ehrgeiz und Ruhmbegier als er ? Als ob für dich das Konsulat auf dem Spiele gestanden, als ob Metellus den Ruhm seines Vaters und Großvaters hätte in den Wind schlagen wollen! Und Metellus verkaufte die Beträge um einen viel geringeren Preis nicht nur als du, sondern auch als deine Vorgänger. XVII. Wie kommt das? Wenn er sich selber kein Mittel ausdenken konnte um einen möglichst hohen Verkaufspreis zu erzielen, warum konnt' er da nicht in die frischen Fußstapfen seines letzten Vorgängers treten, um von den vortrefflichen Erlassen und Verfügungen deines erfinderischen Denkergeistes Gebrauch zu machen? (44) Wie das kam? Nun, Metellus glaubte nichts weniger als ein echter Metellus zu sein, wenn er dich in irgend einer Hinsicht nachahmte; hat er doch in dem Augenblicke, da er den Termin seiner Abreise in die Provinz definitiv erscheinen sah, noch von Rom aus ein Rundschreiben an die Gemeinden Siciliens gerichtet, in dem er sie aufs dringendste bat, ihre Äcker zu pflügen, ihr Korn zu säen. So etwas war seit Menschengedenken niemals vorgekommen! Der Landvogt bittet die Provinz geraume Zeit vor seiner Ankunft um diese ganz besondere Freundlichkeit und weist zugleich darauf hin, daß er beim Verkauf lediglich das Gesetz des Hieron in Anwendung bringen, d. h. von Anfang bis zu Ende im strikten Gegensatze zu dir handeln werde. Und zu diesem Schritte veranlaßt ihn nicht irgend eine persönliche Streberei (etwa daß er es für vorteilhaft gehalten hätte, sich vor seinem Amtsantritte den Bewohnern einer fremden Provinz brieflich vorzustellen), sondern die richtige Einsicht, daß, wenn die rechte Zeit zum Säen ungenutzt verstrichen wäre, wir hier kein Körnchen Weizen aus der Provinz Sicilien bekommen könnten. (45) Höret euch Metellus' Rundschreiben an. Bitte es vorzulesen. [Vorlesung von Metellus' Brief an die Sicilianer.] XVIII. Dieser Brief des Metellus, meine Herren, dieser Brief, dessen Wortlaut ihr eben vernommen, hat alles, was an heurigem Getreide aus Sicilien erschienen ist, aus dem Boden wachsen lassen; kein Einziger hätte auf dem ganzen steuerpflichtigen Ackergebiete Siciliens auch nur eine Scholle angerührt, wenn Metellus diesen Brief nicht abgeschickt hätte. Was bedeutet das? Ist dem Metellus dieser Gedanke durch göttliche Eingebung in den Sinn gekommen, oder ward er von den Sicilianern, die dazu massenweise nach Rom gekommen waren, und von unseren in Sicilien beschäftigten Kaufleuten belehrt? Wie oft und zahlreich sich diese Leute bei der Familie Marcellus , dieser uralten Schützerin Siciliens, oder bei Gnaeus Pompeius , dem damals das Konsulat bevorstand, oder bei all den übrigen Freunden der Provinz einfanden, ist ja männiglich bekannt. Nie ist so etwas vorgekommen, daß ein Beamter unseres Reiches noch während seiner Abwesenheit von Rom hierselbst ganz offen angeschuldigt wurde, und zwar von Leuten, deren Vermögen er in der Hand hielt, deren Kinder seinem unumschränkten Willen unterthan waren! So arg war der Druck seines Mißregimentes, daß die Menschen lieber das Äußerste erdulden als darauf verzichten wollten, sich über seine Schändlichkeit mit allem Ausdrucke des Jammers zu beschweren. (46) Metellus hatte seinen Brief fast wie ein Flehender an alle Gemeinden geschickt, aber dennoch konnt' er den ursprünglichen Stand der Saaten nirgends wiederherstellen; denn viele, sehr viele waren, wie ich nachweisen werde, bereits entflohen und hatten nicht allein ihre Kornfelder sondern auch ihre angestammten Wohnsitze unter der Fuchtel dieses Wüterichs verlassen. Was ich euch jetzt sage, meine Herren, soll wahrhaftig nicht die Anklage verschärfen; sondern ich will euch lediglich den Eindruck, den ich mit meinen eigenen Augen empfangen und in mein Inneres aufgenommen habe, wahrheitsgetreu und so deutlich, als es meine Kräfte gestatten, wiedergeben. (47) Als ich nach einem Zeitraum von vier Jahren wieder in Sicilien eintraf, da fand ich die Insel in einem Zustande, wie ihn Länder zu zeigen pflegen, in denen lange Zeit hindurch ein mit Erbitterung geführter Krieg getobt hat. Die reizenden Felder, die grünen Hügel, die ich einst in voller Blüte gesehen – jetzt lagen sie verwüstet und verlassen; der Boden selbst schien sehnsüchtig nach seinem Pfleger zu schmachten und um den verlorenen Herrn zu trauern. Die Ackergebiete von Herbita , von Enna , von Murgentia, Assorion, Imáchara und Agyrion waren zum größten Teile dermaßen verödet, daß wir uns fragten, nicht allein wo die Masse Güter sondern auch wo die Masse Grundherren geblieben waren; die Felder um Aitna aber, sonst ein Bild blühender Bodenkultur, und nun gar das Muster aller Landwirtschaft, die Gefilde von Leontinoi , deren Anblick sonst zur Zeit des hohen Saatenstandes jeden Gedanken an Hungersnot oder Teuerung verscheuchte – dies alles starrte jetzt dermaßen in scheußlichem Elend, daß wir uns in der üppigsten Gegend von ganz Sicilien vergeblich fragten, wo denn Sicilien geblieben wäre: das vorige Jahr hatte die Landwirtschaft schon gewaltig erschüttert, das letzte aber sie völlig ruiniert. XVIIII. (48) Und da hast du die Stirn, mir noch mit einem Worte die Zehnten zu erwähnen? Bei deiner unglaublichen Unredlichkeit und Hartherzigkeit, bei deinen zahllosen schweren Verbrechen, wo doch der ganze Wert der Provinz Sicilien auf ihrem Ackerbau und der zu dessen Schutz errichteten Verfassung beruht, wo nun die Bauern vollständig zu Grunde gerichtet sind, die Felder verödet liegen, wo du in dem wohlhabenden, gesegneten Lande den Einwohnern nicht nur kein Stückchen ihres Besitzes sondern auch keinen Schimmer von Hoffnung übrig ließest – da glaubst du dir die öffentliche Meinung wieder geneigt zu machen, wenn du behauptest, die Zehnten teurer als deine Vorgänger verkauft zu haben? Als ob unser Volk das gewollt, als ob unser Senat dir den Auftrag gegeben hätte, den Grundbesitzern unter dem Vorwande der Steuererhebung ihr ganzes Eigentum zu entreißen und dadurch das römische Volk für alle Zukunft um die Früchte jenes Bodens und den Vorteil gesunder landwirtschaftlicher Verhältnisse zu bringen! Als ob du schließlich durch die Hinzufügung eines Teiles deiner Beute zu dem Betrage der Steuern den Ruf eines um den römischen Staat und die Nation wohlverdienten Mannes erwürbest! Bei alledem sprech' ich noch so, als wäre der Vorwurf unbilliger Handlungsweise darauf gegründet, daß der Angeklagte nur in dem ehrgeizigen Streben, einen höheren Steuerertrag zu erzielen als mancher andere Landvogt, die Gesetze verschärft und drückende Verfügungen erlassen, aus keinem anderen Grunde sich in Gegensatz zu dem musterhaften Verhalten seiner Vorgänger gestellt hätte. (49) Aber dem ist durchaus nicht so. Gut, du hast die Zehnten um einen hohen Preis verkauft. Wie nun aber, wenn ich nachweise, daß du von dem erhobenen Betrage keine geringere Quantität in deine Kammern abfließen als unter dem Titel »Steuerertrag« nach Rom absenden ließest? Wie können deine Worte dir Freunde im Volk erwerben, wenn du von den Einkünften einer römischen Provinz ebensoviel für dich behieltest wie du an das römische Volk abliefertest? Ja, wenn ich gar nachweise, daß du doppelt so viel Getreide unterschlagen als an den Staat abgeführt hast, was dann? Sollen wir dann immer annehmen, daß dein Sachwalter sich gegenüber diesem Klagepunkt in die Brust werfen und seine Sache dem Wohlwollen der versammelten Volksmenge anheim geben wird? Ihr habt von diesen Geschichten früher gehört, meine Herren, jedoch vielleicht in einer Weise, daß ihr sie nur auf unbestimmte Gerüchte und leeren Klatsch zurückführtet. Erfahret jetzt die volle Wahrheit über die unzähligen Summen, die der Angeklagte mittels der Getreidesteuererhebung eingesteckt hat, und beurteilet danach auch das unverschämte Reden dieses Menschen, der sich allein mit der Einnahme aus den Steuergefällen von allen seinen sonstigen Gefahren loskaufen zu wollen versicherte. XX. (50) Schon lange haben wir ein Gerücht vernommen, meine Herren, das unbedingt einem jeden von euch häufig zu Ohren gedrungen ist: das Gerücht nämlich, die Genossen des Angeklagten wären die Steuerpächter gewesen. Ich glaube, daß die Leute, die eine schlechte Meinung von Verres haben, sonst nie etwas Falsches gegen ihn aussagten; aber dies halt' ich für falsch. Denn für Genossen kann man doch nur diejenigen halten, die sich in eine Sache teilen; hier behaupt' ich aber, daß das Ganze, daß alles Vermögen der Grundbesitzer dem Angeklagten zufiel; Apronius und einige Tempelsklaven der Aphrodite auf dem Berg Eryx – dies war nämlich unter dem Landvogte Verres eine neue Sorte von Steuerbeamten – sowie die übrigen Generalpächter waren nur die Agenten für seine Einnahmen und die Werkzeuge für seine Räubereien. Dies behaupte ich. (51) Wie ich es beweisen will? Ebenso, wie ich früher aus der Verdingung der Säulenreparatur nachwies, daß er gestohlen hatte; namentlich, denk' ich, aus dem Umstande, daß er das Gesetz unerhört und unbillig nannte. Denn wer hat es je versucht, alle Verfassungen und alles Herkommen mit scheltenden Worten zu beseitigen, der nicht an seinen Privaterwerb gedacht hätte? Ich will fortfahren und etwas weiter vorgehen. Du verkauftest auf Grund unbilliger Gesetze, um recht teuer zu verkaufen. Warum sind damals, als die Zehnten längst versteigert und ihren Käufern zugeschlagen waren, als zu dem Betrage der Steuern nichts mehr hinzukommen konnte, dagegen noch recht viel zu deinem Profit – warum sind da plötzlich und gegen alle Erwartung neue Erlasse entstanden? Denn daß dem Steuerpächter für jeden von ihm beliebig fixierten Gerichtstermin eine Geldkaution versprochen werden mußte, daß der Landmann sein Getreide erst nach Abschluß des Kontraktes von der Tenne abheben durfte, daß er das fällige Quantum vor dem ersten August an die Meeresküste zu transportieren hatte, dies alles hast du erst im dritten Jahre deiner Statthalterschaft verfügt, nachdem die Zehnten bereits verkauft waren. Hättest du es im Staatsinteresse gethan, so hättest du es vor oder bei dem Verkauf angeordnet: du thatest es aber in deinem Privatinteresse, d. h., was du erst aus Unbedachtsamkeit unterlassen, das wolltest du später im Gedanken an deinen Profit nachholen. (52) Wer wird es sich vollends weißmachen lassen, daß du ohne Profit, und zwar sehr großen Profit, dahin kamst, all die Schande, die auf dir lastete, all die Gefahr, die deiner materiellen und moralischen Existenz drohte, für nichts zu achten? Täglich hörtest du die Seufzer und Klagen von ganz Sizilien, schon dachtest du – das sagtest du ja selbst – an deine künftige Anklage, schon sahest du im Geiste den jetzt hier versammelten Gerichtshof zusammentreten: und dennoch duldetest du die empörenden, rechtswidrigen Schindereien der Landleute? Wahrlich, es steckt zwar eine beispiellose Grausamkeit und Frechheit in deinem Charakter, aber daß dir deine ganze Provinz entfremdet, daß so viele rechtschaffene und wohlhabende Menschen deine erbitterten Widersacher würden, das hättest du doch nicht zugegeben, wenn nicht alle Berechnungen und Gedanken an deine Rettung zerstreut worden wären durch die unersättliche Geldgier und den unmittelbaren Ausblick auf die Beute. (53) Es ist mir unmöglich, meine Herren, euch die ganze Masse seiner Verbrechen im Großen vorzulegen; jeden einzelnen Vorfall zu erzählen, das ginge ins Unendliche; so nehmet denn an einigen Beispielen Kenntnis von den verschiedenen Hauptgattungen seiner Vergehen. XXI. In Kentoripa lebte ein gewisser Nymphon , ein tüchtiger, arbeitsamer Mann, als Ökonom ungemein erfahren und fleißig. Er hatte große Ackerfelder in Pacht genommen, wie dies in Sicilien auch reiche Leute (zu denen er gehört) zu thun pflegen, und bewirtschaftete sie mit großen Kosten und bedeutendem Apparate; durch Verres' Plackereien ward er aber dermaßen bedrückt, daß er nicht nur seine Landwirtschaft aufsteckte, sondern auch aus Sicilien entwich und zusammen mit vielen seiner durch Verres verjagten Landsleute nach Rom kam. Nun richtet' es der Landvogt so ein, daß sein Steuerpächter gegen den Nymphon jenen vortrefflichen Erlaß in Anwendung brachte, der keinem anderen Zweck als der schnöden Gewinnsucht diente, d. h. der Pächter mußte behaupten, daß Nymphon den genauen Flächeninhalt seiner Saatfelder nicht offiziell angemeldet hätte. (54) Nymphon wollte sich auf dem Boden der Rechtsgleichheit verteidigen, da beruft Verres die edelsten Menschen zu Obmännern, nämlich eben jenen Quacksalber Cornelius (das war eigentlich ein Grieche aus Perga, Namens Artemidoros , der einst in seiner Vaterstadt dem Verres Führer- und Lehrerdienste für die Plünderung des berühmten Artemistempels erwiesen hatte), ferner der Wahrsager Volusius und der Ausrufer Valerius . Ehe sich Nymphon überhaupt einstellen konnte, ward er verurteilt. Wie hoch? so fraget ihr vielleicht. In dem Erlasse war keine bestimmte Strafe festgesetzt; da hieß es denn in diesem Falle: zur Ablieferung allen Getreides, das sich auf seinen Tennen befand. So kam es, daß Apronius als Steuerpächter nicht den gesetzmäßigen Zehnten, auch nicht etwa verheimlichte oder versteckte Quantitäten, sondern siebentausend griechische Scheffel Weizen aus Nymphons Beständen einzog, und zwar nicht durch einen gesetzmäßigen Kauf, sondern mittels Strafmandates auf Grund des neuen Erlasses. XXII. (55) Xenon hieß ein Edelmann in Menai , dessen Gemahlin einen ihr gehörigen Acker an einen Bauern verpachtet hatte; der Bauer konnte die Bedrückungen der Steuerpächter nicht aushalten und entwich aus seinem Kreise. Verres forderte den Xenon vor Gericht und stellte gegen ihn den Strafantrag auf Grund seines bekannten Erlasses bezüglich der Anmeldung des Flächeninhalts. Xenon erwiderte, das ginge ihn nichts an, der Acker wäre ja verpachtet gewesen, also nicht von ihm bewirtschaftet worden. Da that Verres den Richterspruch: »Wenn es sich herausstellen sollte, daß der fragliche Acker einen größeren Flächeninhalt einnimmt als der Bauer angemeldet hat, so muß Xenon verurteilt werden.« Der Mann wies darauf hin, daß er das Gut nicht nur nicht bewirtschaftet, sondern auch nicht einmal verpachtet hatte; er hätte überhaupt nichts mit dem Gute zu thun, denn es gehörte nicht ihm, sondern seiner Frau. Xenon wurde von dem hochangesehenen Marcus Cossutius , einer glänzenden Persönlichkeit, verteidigt, die Richtigkeit seiner Bemerkungen nachgewiesen. Nichtsdestoweniger aber stellte Verres den Strafantrag auf 50 000 Sesterzen. Der andere sah, daß ihm wieder eine Obmännergesellschaft aus dem Räubergesindel der »Suite« zusammengestellt wurde; dennoch erklärt' er, den Gerichtshof annehmen zu wollen. Da befahl Verres den Tempelsklaven mit dröhnender Stimme, so daß Xenon es hören mußte, sie sollten auf den Menschen während der Dauer der Gerichtsverhandlung scharf aufpassen und ihn nach Verkündigung des Verdiktes zu ihm führen; und er fügte die Worte hinzu: »Ich denke doch, wenn der Mensch wegen seines Reichtumes nur mit Gleichgültigkeit an seine Verurteilung und an die Gerichtsstrafe denkt, an die Ruten wird er schon mit weniger Gleichgültigkeit denken.« So wurde der Mann erst durch Gewaltmaßregeln, dann durch Drohungen geschreckt, und nun liefert' er an die Steuerpächter aus, so viel ihm Verres befahl. XXIII. (56) In Murgentia lebte ein braver, ehrlicher Mann Namens Polemarchos . Der ward angewiesen, von seinem fünfzig Morgen umfassenden Acker siebenhundert griechische Scheffel als Zehnten abzuliefern; als er sich dessen weigerte, brachte man ihn zum Verhör in Verres' Haus, und da der Herr noch schlief, schleppte man ihn sogar in dessen Schlafgemach, das außer Frauenzimmern und Steuerpächtern sonst niemand zugänglich war. Dort ward er mit Faustschlägen und Fußtritten bearbeitet, bis er, der sich nicht zu siebenhundert Scheffeln entschließen konnte, deren tausend versprach. – Eubulidas Grospus galt in Kentoripa für einen der vornehmsten und tüchtigsten, zugleich auch für einen der reichsten Bürger. Das will viel sagen, meine Herren; denn die Gemeinde Kentoripa ist schon an sich eine der schätzenswertesten. Nun, so wisset denn, daß diesem Menschen nicht nur von Getreide, sondern von Blut und Leben gerade so viel gelassen wurde, wie die zügellose Laune des Apronius gestattete; durch Brutalität, Schläge und Leiden aller Art brachte man ihn dahin, daß er so viel Getreide hergab, nicht etwa wie es seine Pflicht war, sondern wie man ihm abzwang. – (57) In derselben Gemeinde waren drei gemeinschaftlich thätige Brüder, Sóstratos, Numenios und Nymphodōros , aus ihren Gütern fortgelaufen, weil ihnen mehr Getreide abverlangt war als sie überhaupt dem Boden abgewonnen hatten; da drang Apronius mit allerlei zusammengerafftem Gesindel in ihre Saatfelder ein, ließ die landwirtschaftlichen Geräte wegreißen, die Dienerschaft mit Beschlag belegen, das Vieh forttreiben. Als später Nymphodoros zu ihm nach Aitna kam und ihn bescheiden ersuchte, ihm sein Eigentum zurückerstatten zu lassen, gab er einen Wink: der Mensch ward ergriffen und an die Äste eines Oleasterbaumes, der auf dem Marktplatz der Stadt Aitna wächst, gebunden. Auf dem Marktplatz einer mit Rom verbündeten Stadt hing ein Freund und Bundesgenosse der römischen Nation, euer Pflanzer und Ackersmann, an einem Baum, und zwar so lange, wie es Apronius' Belieben gestattete. (58) Seit langem schon bemüh' ich mich, die unzähligen Arten von Verbrechen des Angeklagten an einzelnen Fällen darzulegen; unendlich ist aber die Menge der Fälle, die ich übergehen muß. Ich bitt' euch, stellet euch einmal diese Zustände in ganz Sicilien geistig vor Augen: die grenzenlosen Bedrückungen der Landwirte, Verres' brutales Raubsystem und die Herrschermacht des Apronius. Er blickte geringschätzig auf die Sicilianer herab, er traute ihnen nicht zu, daß sie später energisch gegen ihn vorgehen würden, so wie er von euch erwartete, ihr würdet die Leiden der Menschen auf die leichte Achsel nehmen. XXIIII. (59) Geben wir das einmal zu; mag er von den Sicilianern eine falsche, von euch eine schlechte Vorstellung gehabt haben; vielleicht hat er nur den Sicilianern übel mitgespielt, dafür aber die römischen Bürger unterstützt, ihre Interessen wahrgenommen, sie persönlich gut behandelt, ihren Bestrebungen gedient. Verres und die römischen Bürger? Es giebt keine erbitterteren Feinde! Ich spreche gar nicht von den Kerkern und Ketten, von den Geißelruten und Henkerbeilen, auch nicht von jenem Marterkreuze, das dieser Mensch den römischen Bürgern als Zeugnis seines Wohlwollens und seiner menschenfreundlichen Behandlungsweise errichtete; das alles will ich, wie gesagt, jetzt übergehen und mir für einen anderen Moment aufheben. Nur über die Zehnten, über die Situation der römischen Landwirte bei ihrer segensreichen Arbeit will ich mich äußern; wie sie von Verres behandelt wurden, habet ihr ja selbst von ihnen gehört: sie sagten ganz einfach, ihre Güter wurden ihnen entrissen. (60) Indessen diese Umstände, daß Recht und Billigkeit und Herkommen nichts mehr galten, muß man in Anbetracht ihrer besonderen Ursache über sich ergehen lassen; schließlich ist ja kein Schaden in der Welt so groß, daß nicht ein kraftvoller Mann von großem und freiem Geist sich zutraute, ihn aushalten zu können. Wie aber, wenn gegen römische Ritter, und zwar nicht etwa obskure Geschäftsleute, sondern berühmte Ehrenmänner, ein Apronius unter Verres' Ägide ohne jedes Bedenken die Hand erheben durfte? Was erwartet ihr noch mehr, was könnt' ich euch noch ärgeres erzählen? Müssen wir uns jetzt nicht bestreben, recht bald mit dem Angeklagten fertig zu werden, um uns desto eher auf Apronius stürzen zu können? Ich selbst habe ihm das schon in Sicilien versprochen. Er hat z. B. den Gaius Matrinius , einen Mann von trefflichem Charakter, höchster Tüchtigkeit und Beliebtheit, zu Leontinoi öffentlich zwei Tage lang in festem Gewahrsam gehalten. Versteht ihr? Ein Quintus Apronius, ein Mensch, in der Schande geboren, zur Gemeinheit erzogen, zu Verres' Lüsten und Nichtswürdigkeiten hergerichtet, durfte einen römischen Ritter zwei Tage lang unter Entziehung von Speise und Quartier auf dem Marktplatze der Stadt Leontinoi in festem Gewahrsam halten lassen; nicht eher wurde der Gefangene freigegeben, als bis er kontraktlich auf alle Bedingungen seines Peinigers eingegangen war. XXV. (61) Was soll ich erst von dem edlen, verehrten Ritter Quintus Lollius erzählen? Der Fall machte Aufsehen; in ganz Sicilien sprach er sich herum, und noch jetzt ist er einer der bekanntesten. Ich muß ihn euch daher mitteilen. Der Mann bewirtschaftete ein Gut in der Umgebung der Stadt Aitna, und als dieses Gebiet mit den übrigen an Apronius ausgeliefert war, äußert' er einmal im Vertrauen auf die alte Ritterwürde und die Beliebtheit seines Standes: er würde an die Steuerpächter nicht mehr abliefern als seine Pflicht und Schuldigkeit wäre. Dieser Ausspruch ward dem Apronius hinterbracht. Da lachte der Mensch laut auf und meinte nur, es sollt' ihn doch wundern, wenn Lollius von Matrinius und den übrigen Vorfällen der Art nichts gehört hätte. Nun schickt er ihm die Tempelsklaven auf den Hals. Nebenbei beachtet auch diesen Umstand, daß ein Steuerpächter Schergen zu seiner Verfügung hatte, die ihn der Landvogt überwies; ich denke, das ist kein schwacher Beweis dafür, daß der Angeklagte die Position der Steuerpächter zu seinen unredlichen Erwerbszwecken mißbrauchte. Doch zur Sache. Lollius wird von den Tempelsklaven zur Stelle gebracht oder vielmehr geschleppt, gerade als Apronius eben vom Tempelplatze heimkehrte und sich an seiner auf dem Marktplatze von Aitna hergerichteten Speisetafel behaglich niederließ. Nun wird Lollius vor den Augen dieser Banditengesellschaft, die sich zu üppigem Zechen eingefunden hatte, hingestellt. (62) Wahrhaftig, meine Herren, ich selber würde es nicht glauben, was ich da erzähle, obgleich ich es überall vom Volke hörte, wenn der alte Mann nicht persönlich mit mir in imponierendster Weise gesprochen hätte, als er mir für den Eifer, mit dem ich diese Anklage betrieb, thränenden Auges dankte. Wie ich also sagte, wird der römische Ritter, ein Mann von beinahe neunzig Jahren, vor der Kneiptafel des Apronius aufgestellt, während dieser seine Kopfhaut und sein Gesicht mit duftenden Salben einrieb. »Was giebt's denn, Lollius?« sagt er, »mußt du denn erst durch Unannehmlichkeiten gezwungen werden, dich auf deine Pflicht zu besinnen?« Der Mann wußte nicht, sollt' er schweigen oder antworten; was sollte überhaupt ein Mann in seinem Alter und seiner Lebensstellung jetzt thun! So stand er sprachlos. Inzwischen ließ Apronius die Mahlzeit servieren und die Pokale anbringen; seine Sklaven, diese würdigen Genossen ihres Herren in Charakter und Herkunft, trugen das alles vor Lollius' Augen vorüber. Die Zechgenossen lachten, Apronius selbst kicherte – falls ihr nicht etwa glaubt, dieser Mensch hätte damals bei Zechereien und Ausschweifungen eine ernste Miene aufgesetzt, wo er jetzt in der Stunde der Gefahr und des Verderbens sein frivoles Lachen nicht verbeißen kann. Kurzum, meine Herren, Quintus Lollius wurde durch diesen Schimpf mürbe gemacht, bis er sich in alle Vorschriften und Bedingungen des Apronius ergab. (63) Lollius konnte wegen Krankheit bei seinem hohen Alter hier nicht unter den Zeugen erscheinen. Doch wozu brauchen wir Lollius? Jeder Mensch kennt den Vorfall; kein einziger unter deinen Freunden, niemand den du hier vorführest, würde dir auf eine bezügliche Frage antworten, er höre jetzt diese Geschichte zum erstenmal. Marcus Lollius , ein Sohn des Genannten, tritt für ihn ein; seine Worte werdet ihr hören. Denn der andere Sohn, Quintus Lollius , der Ankläger des Calidius , dieser edle, thatkräftige und namentlich als Redner so ungewöhnlich begabte junge Mann, wurde, als er sich wegen der Niederträchtigkeiten und Rechtsvergehen des Verres nach Sicilien begeben wollte, unterwegs erschlagen. Die Thäterschaft dieses Mordes wird den entlaufenen Sklavenhorden zugeschoben; in Wahrheit aber zweifelt in Sicilien kein Mensch daran, daß er nur deshalb umgebracht wurde, weil er seine Absichten bezüglich des Verres nicht geheim halten konnte. Verres seinerseits war sich wieder völlig klar darüber, daß der Mann, der früher einen anderen aus reinem Eifer angeklagt hatte, später nach Ablauf der Statthalterschaft gegen ihn auftreten würde, um die Schmach des Vaters und sein eigenes Leid zu rächen. XXVI. (64) Begreifet ihr jetzt, meine Herren, was für eine Pest in Menschengestalt, was für ein Ungeheuer in unserer ältesten, zuverlässigsten und nächstgelegenen Provinz gehaust hat? sehet ihr jetzt ein, warum das vielgeplagte Sicilien, das doch so viele Diebstähle, Räubereien, Unbilligkeiten und Kränkungen geduldig ertragen hatte, diese unerhörte und unglaubliche Art von Scheußlichkeit nicht mehr aushalten konnte? Jetzt werden alle verstehen, warum sich die gesamte Provinz zum Schützer ihrer Existenz einen Mann ausgesucht hat, dessen zuverlässiger, sorgsamer, beharrlicher Thätigkeit der Mensch hier auf keine Weise entrissen werden kann. Ihr habt so vielen Gerichtsterminen beigewohnt, ihr wißt, daß so viele gemeine Verbrecher in alten und neuen Zeiten verklagt wurden: habt ihr je einen Fall erlebt, wo ein Mensch nach so enormen und so offenbaren Betrügereien eine derartige Dreistigkeit und Unverschämtheit an den Tag gelegt hätte? (65) Apronius hatte als seine Trabanten die Tempelsklaven um sich; er reiste mit ihnen durch die Gauen umher; dann ließ er sich von den Gemeinden glänzende Mahlzeiten veranstalten, ließ Prunktafeln herrichten, und zwar auf den Marktplätzen der Hauptstädte; dorthin ließ er die achtbarsten Persönlichkeiten citieren, und zwar nicht nur Sicilianer, sondern auch römische Ritter: der Mensch, mit dem niemand je hätte verkehren wollen als die niedrigsten, schmutzigsten Gesellen, – er ließ bei seinen Gelagen die ehrenwertesten und allgemein geschätztesten Persönlichkeiten festhalten. Und du, jämmerlichstes, verkommenstes Subjekt auf dieser Erde, du wußtest es, du hörtest es jeden Tag, du sahest diese Zustände selbst mit an; du kanntest die große Gefahr, die sie über dich heraufbeschworen, und da soll man glauben, du hättest sie geduldet und genehmigt, wenn sie dir nicht den größten Gewinn eingebracht hätten? Soviel hatten also die Einnahmen des Apronius für dich zu bedeuten, soviel galt bei dir sein schmutziges Gerede und seine schändlichen Schmeicheleien, daß dein Sinn niemals von einem Gedanken an deine Zukunft, einer Sorge für deine Existenz berührt wurde? (66) Ihr habet jetzt eine Anschauung, meine Herren, von dem ungeheuren, verheerenden Brande, der in Gestalt der Steuerpächterinvasion nicht nur über die Felder, sondern auch über den sonstigen Besitz der Landleute, und auch nicht über ihre Güter allein, sondern über Menschenrechte und Gemeindeverfassungen unter diesem Statthalter hinwegbrauste. Da sehet ihr, wie der Eine am Baume hängt, andere mit Püffen und Schlägen traktiert, wieder andere öffentlich in Gewahrsam genommen, noch andere beim Gelage an den Pranger gestellt oder vom Ausrufer und Hausarzt des Landvogtes verurteilt werden; aber was ihnen auch geschehe, ihnen allen wird inzwischen ihr Eigentum von ihren Wohnsitzen weggeschleppt auf Nimmerwiedersehen. Was sind das für Zustände! Ist dies das römische Reich, sind dies die Gesetze des römischen Volkes, seine Gerechtigkeit gegen treue Bundesgenossen und liebe Nachbarn? Sind es nicht vielmehr Zustände, wie sie selbst der Bandenführer Athenion , wenn er Sieger in Sicilien geblieben wäre, nimmermehr angerichtet hätte? Nein, meine Herren, niemals und in keiner Hinsicht hätt' es die Roheit rebellischer Sklaven der Nichtswürdigkeit dieses Menschen gleich gethan. XXVII. So erging es den Privatleuten; wie wurden nun aber die Gemeinden als solche im ganzen behandelt? Gar viele Zeugnisse ganzer Gemeinden habet ihr schon vernommen, und die der übrigen werdet ihr noch zu hören bekommen. (67) Zuerst lasset euch über die wohlbekannte, altbewährte Bevölkerung von Agyrion in Kürze berichten. Agyrion ist eine der achtbarsten Gemeinden Siciliens; ihre Einwohner waren bis auf Verres' Zeiten wohlhabende, tüchtige Landwirte. Von diesem Gebiete hatte wiederum Apronius den Zehnten gekauft, und so ging er selbst nach Agyrion. Mit seinem Gefolge von Dienern und Trabanten, unter Roheiten und Drohungen zog er ein, und sogleich verlangt' er große Summen, um bald mit vollem Säckel abzuziehen; er wünschte nicht weiter aufgehalten zu werden, erklärt' er, d. h. er wollte sein Geld einstreichen und so bald als möglich in eine andere Gemeinde einbrechen. Nun sind aber die Sicilianer, soweit sie nicht durch unsere Beamten ruiniert sind, im allgemeinen nicht so leicht abzuthun, sondern ganz kräftige Naturen und namentlich sehr nüchtern und ordnungsliebend; das gilt speciell von den Einwohnern der in Rede stehenden Gemeinde. (68) Daher antwortete man dem Spitzbuben ganz ruhig, man würde ihm den Zehnten abliefern, wie das Gesetz es vorschrieb; aber noch etwas zu seinem Profit hinzuzufügen, wo er ohnehin so viel dafür an seinen Vorgesetzten gezahlt hätte, das thäte man nicht. Apronius benachrichtigte hiervon den Landvogt, den ja die Sache zunächst interessierte. XXVIII. Sofort ging es her, als wäre in Agyrion eine Verschwörung gegen die Reichshoheit angezettelt oder ein Hilfsbeamter des Landvogtes durchgeprügelt worden: ein Reskript erscheint, kraft dessen der Oberbürgermeister und die fünf obersten Mitglieder des Stadtrates vor den Landvogt citiert werden. Sie kommen nach Syrakus; Apronius tritt auf den Kampfplatz und behauptet, diese Leute, gerade diese, hätten gegen die Verfügung des Landvogtes gehandelt. – »Wieso denn?« fragten sie. – Er antwortete, vor den Obmännern würd' er es darlegen. Verres, der gerechte Mann, jagte nun nach seinem bekannten Rezepte den unglücklichen Agyrinern Angst ein; er drohte mit der Auswahl von Obmännern aus seiner berüchtigten Meute. Die Agyriner, kräftige, widerstandsfähige Menschen, erklärten, sie würden diesen Gerichtshof über sich ergehen lassen. (69) Nun führt Verres seinen Hausarzt Artemidoros Cornelius und den Maler Tlepólemos Cornelius und noch mehrere ähnliche Obmänner ein, unter denen sich kein römischer Bürger befand, wohl aber Griechen, die seit langem als gottlose Tempelräuber gehaust hatten und seit kurzem den Namen Cornelius tragen durften. Die Agyriner erkannten, daß Apronius solchen Obmännern alles, was ihm vorzutragen beliebte, mit leichter Mühe plausibel machen würde; aber sie zogen es vor, sich zu Verres' ewiger Schmach und Schande verurteilen zu lassen als auf seine Bedingungen und Kontrakte einzugehen. Sie fragten, für welches Motiv er die Obmänner berief. Er erwiderte: »wegen Vergehen gegen die Erlasse des Landvogtes;« über den speciellen Anlaß, fügt' er hinzu, würd' er sich beim Gerichtstermin äußern. Unbillig im höchsten Grade waren seine Worte, elende Schurken seine Obmänner; aber dennoch wollten sich die Agyriner eher zu Grunde richten lassen als freiwillig irgend eine Vereinbarung mit ihm treffen. Da schickt er den Timarchides vor; der redete ihnen zu, wenn sie vernünftig wären, sollten sie einen Vergleich herstellen. Beharrlich sagten sie Nein. – »Aber ich bitt' euch, wollt ihr denn lieber zu einer Zahlung von fünfzigtausend Sesterzen pro Person verurteilt werden?« – »Gewiß,« war die Antwort. Endlich sagte Verres mit lauter Stimme, so daß es alle hören konnten: »Wer verurteilt wird, soll mit Ruten zu Tode gepeitscht werden.« Da war der Widerstand gebrochen; weinend flehten die Leute um Gnade, wollten ihre Saaten und ihre Feldfrüchte samt den leeren Ackern dem Apronius überweisen, wenn sie nur selber mit heiler Haut davonkämen. (70) In dieser Weise, meine Herren, verkaufte Verres die Zehnten. Jetzt mag sein Anwalt Hortensius, wenn es ihm beliebt, versichern, er habe die Zehnten zu hohen Preisen verkauft. XXVIIII. So war unter diesem Statthalter die Lage der Landwirte beschaffen, daß sie noch glimpflich behandelt zu werden vermeinten, wenn sie nur ihre leeren Kornfelder dem Apronius überweisen durften; denn zahlreichen Martern, die sie vor Augen hatten, suchten sie zu entgehen. So viel wie Apronius als fälliges Steuerquantum bezeichnet hatte, so viel mußten sie laut amtlicher Verfügung zahlen. – »Und wenn er noch mehr verlangt, als überhaupt geerntet wurde?« – Auch dann. – »Wie kann das geschehen?« – Die Behörden mußten es nach Verres' Erlaß einziehen. – »Aber der Landwirt konnte den Betrag einklagen.« – Allerdings, jedoch vor Obmännern wie Artemidoros. – »Wenn nun der Landwirt weniger ablieferte als Apronius verlangte?« – Dann wird er gerichtlich zur Zahlung des vierfachen Betrages verurteilt. – »Woher nimmt man die Richter?« – Aus der Zahl der ehrenwerten Herren, die des Landvogts Suite bilden. – »Und dann?« – Ich zeige an, daß du den Flächeninhalt deines Saatfeldes zu gering angemeldet hast; lehne nur die Obmänner ab, die wiederum wegen Vergehens gegen die neuen Verordnungen gegen dich einberufen werden. – »Woher nimmt man sie denn?« – Wiederum aus derselben Suite. – »Was ist schließlich das Äußerste?« – Wenn du verurteilt wirst, oder vielmehr sobald du verurteilt bist (denn daß du tatsächlich verurteilt wirst, daran kann bei solchen Obmännern niemand zweifeln), mußt du durchaus mit Ruten zu Tode gepeitscht werden. – Wer wird angesichts solcher Gesetze, solcher Bedingungen noch so thöricht sein an den Verkauf von »Zehnten« zu glauben, oder sich einzureden, dem Landmanne wären wirklich neun Zehntel seines Bodenertrages übrig gelassen worden? Vielmehr sieht jedermann, daß Verres ganz einfach die Güter und Besitztümer der Landleute, kurz ihr ganzes Vermögen, als seine Beute eingesteckt hat. – Aus Furcht vor den Ruten erklärten die Agyriner sich bereit, alles zu thun, was man von ihnen verlangte. XXX. (71) Vernehmet nun, was er verlangte, und dann stellet euch noch so (wenn ihr könnt), als sähet ihr nicht ein, was ganz Sicilien durchschaute, nämlich daß der Statthalter in Person Käufer der Zehnten oder vielmehr unumschränkter Tyrann der Landleute gewesen ist. Er befiehlt den Agyrinern, sie sollten den Zehnten von Gemeinde wegen selber übernehmen, aber dem Apronius ein Agio draufgeben. Wenn er viel für den Zehnten geboten hatte (und du bist ja derjenige, der die Preise mit größter Sorgfalt ermittelte und nach eigener Angabe so hohe Verkaufssummen dafür erzielte), warum hieltest du es denn da für nötig, dem Käufer noch ein Agio auszahlen zu lassen? Aber es sei, dies war deine Ansicht; warum hast du die Leute dazu gezwungen? Was ist denn sonst unredliche Geldmacherei (auf der du, einmal ertappt, sofort vom Gesetzte gepackt wirst!), wenn nicht dieses Benehmen, dieser Mißbrauch der Amtsbefugnis, um Leute gegen ihren Willen mit Gewalt dazu zu vermögen, daß sie einem anderen einen Profit auszahlen, d. h. Geld geben? (72) Und weiter: es war Apronius, des Statthalters wonniger Liebling, dem sie ein kleines Profitchen zu zahlen angewiesen wurden. Glaubet meinetwegen, daß die Zahlung an Apronius geleistet wurde, wenn ihr nicht etwa zu der Überzeugung gelangen solltet, daß es sich nicht um ein kleines Profitchen für Apronius sondern um einen Massenraub für den Prätor handelte. Du befiehlst den Leuten, die Zehnten selbst zu übernehmen und dem Apronius als Profit dreiunddreißigtausend griechische Scheffel Weizen zu geben. Was heißt das? eine einzige Gemeinde wird durch Befehl des Statthalters gezwungen, aus dem Ertrag ihres einzigen Gebietes so viel, wie fast für einen Monat zur Ernährung der gesamten römischen Stadtbevölkerung ausreicht, dem Apronius zu schenken? Und du willst die Zehnten teuer verkauft haben, wenn einem Steuerpächter so viel Agio gegeben wurde? In der That, wenn du den Preis wirklich mit Sorgfalt ermittelt hättest, die Leute hätten lieber damals bei der Verdingung 10 000 Scheffel Weizen draufgezahlt als später 600 000 Sesterzen. Das ist gewiß schon eine mächtige Beute; höret jetzt das weitere und passet genauestens auf, dann werdet ihr euch nicht mehr darüber wundern, daß die Sicilianer sich unter dem Zwange der Not bei Anwälten, Konsuln, beim Senate, bei Gerichtshöfen und Gesetzen Hilfe suchten. (73) Damit Apronius diesen Weizen, der ihm geschenkt wurde, auch brauchbar finden sollte, mußte die Gemeinde Agyrion auf Verres' Befehl an Apronius für jeden Scheffel noch eine Sesterz zahlen. XXXI. Was hat das für einen Sinn? Solche Getreidemassen sind den Leuten unter dem Titel »Profit« bereits abgefordert und abgepreßt worden, und nun verlangt man noch bares Geld, damit das Getreide auch für gut befunden wird? konnte denn Apronius, und nicht bloß er sondern jeder Beliebige, das sicilianische Getreide selbst bei der Zumessung an die Armee für unbrauchbar erklären, während man es ihm auf seinen Wunsch gleich von der Tenne aus zuzumessen hatte! Eine gewaltige Masse Getreide wird durch dein Machtwort verlangt und eingetrieben. Nicht genug; auch noch bares Geld soll man dazu zahlen. Man zahlt es. Auch das genügt noch nicht. Für die abgelieferte Gerste wird unter dem gleichen Vorwand ebenfalls bares Geld eingetrieben; du befiehlst eine Agiozahlung von 30 000 Sesterzen. So werden einer einzigen Gemeinde durch Gewalt, Drohungen, Machtworte und Ungesetzlichkeiten des Landvogtes 33 000 griechische Scheffel Weizen und außerdem 60 000 Sesterzen räuberisch weggenommen. Aber diese Vorgänge blieben vielleicht im Dunkel oder könnten es wenigstens, wenn es jedermann wünschte. Dagegen, was du öffentlich verübt hast, was du vor der Bürgerversammlung verlangtest und vor aller Augen beitreiben ließest, das ist etwas anderes: hierüber haben jene Kommunalbeamten von Agyrion, die du zum Zwecke deiner Bereicherung nach Syrakus vorludest, zu Hause vor der obersten Behörde ihrer Gemeinde Bericht erstattet; dieser Bericht wurde nach den Gesetzen der Gemeinde in den offiziellen Akten verbucht; nun sind die vornehmsten Leute von Agyrion als Abgeordnete hier in Rom und haben den Vorgang im Zeugenverhör erzählt! (74) Vernehmet zunächst die Partie aus den Akten, sodann das amtliche Zeugnis der Gemeinde Agyrion. Bitte vorzulesen. [Vorlesung aus den Akten von Agyrion. Verlesung des amtlichen Gemeindezeugnisses.] Ihr habt bemerkt, meine Herren, daß in diesem Zeugnis der vornehmste Vertreter seiner Bürgerschaft, Apollodoros , der den Beinamen Pyragros trägt, mit allen Ausdrücken des Jammers und der Verzweiflung versichert, niemals, seitdem man den Namen des römischen Volkes in Sizilien vernommen, habe ein Agyriner auch nur gegen den geringsten römischen Bürger etwas gesagt oder gethan, und nun sehen sie sich durch ihre unermeßlichen Kränkungen und Leiden gezwungen, gegen einen Prätor dieses Volkes von Amts wegen Zeugnis abzulegen. Wahrhaftig, Verres, allein dem Angriffe dieser einzigen Gemeinde kann deine Verteidigung nicht widerstehen; so gewaltig wirkt bei diesen Menschen die Treue ihres Charakters, die Heftigkeit ihres unverschuldeten Schmerzes, die Gewissenhaftigkeit ihrer Zeugenaussage. Nun aber klagt dich nicht eine Gemeinde an, sondern alle wurden durch ähnliche Mißhandlungen und Verbrechen heimgesucht und lassen sich jetzt durch Abgeordnete hier vertreten, um dich mit amtlichen Zeugnissen zu verfolgen. XXXII. (75) Zuerst wollen wir einmal zusehen, in welcher Weise die ehrenwerte und früher so wohlhabende Gemeinde Herbita von dem Angeklagten zugerichtet wurde. Und was sind das für Menschen! die prächtigsten Landwirte, um nichts weniger bekümmert als um das Treiben auf dem Markte mit seinen Gerichtshallen, Sitzungen, Klagen, Prozessen und Zänkereien; Leute, die du, unsauberer Geselle, schonend und liebevoll behandeln, auf alle Fälle mit größtem Eifer in ihrem Wohlstand hättest erhalten müssen. – Vom Ertrage dieses Gebietes kamen im ersten Jahre der Statthalterschaft des Angeklagten 18 000 römische Scheffel als Zehnter zum Verkaufe. Atidius , ein anderer Helfershelfer des Verres in Steuerangelegenheiten, hatte den Zuschlag erhalten und erschien nun im Namen seines Vorgesetzten mit den nötigen Tempelsklaven in Herbita, wo ihm die Gemeinde sofort gastfreundlich ein Absteigequartier anwies. Dafür wird sie gezwungen, ihm als Agio 38 800 römische Scheffel Weizen zu geben, während als Steuerbetrag, wie gesagt, nur 18 000 Scheffel zur Verpachtung gekommen waren. Dieses mächtige Agio mußte die Gemeinde als solche zahlen, nachdem einzelne Landleute bereits, geplündert und gehetzt durch die Bedrückungen der Steuerpächter, aus ihren Gütern entflohen waren. (76) Im zweiten Jahre kaufte Apronius den Zehnten im Betrage von 25 800 römischen Scheffeln Weizen; er kam selbst mit seinem berüchtigten Räubergefolge nach Herbita, und die Gemeinde als solche wurde gezwungen, ihm ein Agio von 21 000 Scheffeln Weizen und als Extragebühren 20 000 Sesterzen zu überweisen. Hinsichtlich der Zulagegebühren bin ich im Zweifel, ob sie nicht wirklich dem Apronius als Sündenlohn für seine unverschämte Arbeit gegeben wurden; was aber die erstaunliche Masse Weizen betrifft, so kann fürwahr niemand bezweifeln, daß sie ebenso wie das Korn von Agyrion diesem Getreideräuber hier, unserem Angeklagten, zufiel. XXXIII. Vollends im dritten Jahre hat er auf dem genannten Ackergebiet ein wahrhaft königliches Herkommen in Anwendung gebracht. Man erzählt, die Barbarenkönige in Persien und Assyrien haben mehrere Frauen, und an diese Frauen verteilen sie Gemeinden in der Weise, daß sie befehlen: die und die Gemeinde sorgt mit ihren Einkünften für den Kopfputz der und der Königin, ebenso eine andere für die Halsbänder, eine dritte für Haarschmuck u. s. w. So haben diese Tyrannen an ganzen Völkern ihres Reiches nicht nur Mitwisser sondern auch Werkzeuge für ihr wüstes Leben. (77) Genau in derselben Weise frönte Verres, der sich so gern den König von Sicilien nannte, seinen zügellosen Ausschweifungen; Diese Stelle mußte besonders böses Blut machen, denn der Römer wachte eifersüchtig über seine republikanische »Freiheit« und der Begriff des Königtumes war ihm ein Greuel. Wahrscheinlich hat Cicero hier übertrieben, und doch konnte seine Erzählung wahrscheinlich klingen, denn der Wille zur Macht war beim römischen Aristokraten unbegrenzt, und man darf wohl sagen, daß ihm der Gedanke des Monarchentums als ein heimliches Ideal vorschwebte. Es dauerte ja auch nicht mehr sehr lange, und die Umwandlung der römischen Republik in eine Monarchie war thatsächlich fertig; jedoch auch dann vermied man sorgfältig das Wort »König«, selbst als das Volk so verkommen war, daß die Tyrannen sich jede Laune erlauben konnten. davon sollt ihr jetzt etwas zu hören bekommen. Der Bürger Aischrion in Syrakus war mit einer gewissen Pipa verheiratet, deren Namen jetzt Dank der Nichtswürdigkeit des Verres durch ganz Sicilien verbreitet ist; zahlreiche Spottverse auf die Dame wurden auf das Tribunal geschrieben, oft las man sie unmittelbar über des Statthalters Kopf. Dieser Aischrion, der offizielle Scheingemahl der Pipa, wird nun für die Steuerzehnten von Herbita als neuester Generalpächter eingesetzt. Die Herbitenser sahen, wenn die Fixierung der Abgaben bei Aischrion stünde, so würden sie nach dem Belieben des verkommenen, liederlichen Frauenzimmers ausgeplündert werden; daher boten sie selbst auf ihr Getreide und gingen dabei so weit als sie es mit ihren Mitteln irgend leisten zu können glaubten. Aber Aischrion überbot sie; er brauchte ja nicht zu fürchten, daß unter Verres' Regiment für die Frau Generalpächterin ein Schaden herauskommen könnte. Er erhält den Zuschlag auf 8100 griechische Scheffel Der griechische Scheffel ist = sechs römischen. ; das war ungefähr um die Hälfte mehr als die Abgabe des vorhergehenden Jahres. Die Landleute wurden in Grund und Boden ruiniert, und zwar um so mehr, da sie bereits in den letzten Jahren vorher entsetzlich mitgenommen, ja fast vernichtet waren; Verres erkannte, der Verkaufspreis war so hoch, daß den Herbitensern unmöglich noch mehr ausgepreßt werden konnte: so kürzt er selbst die Pachtsumme um 600 griechische Scheffel und läßt statt 8100 nur 7500 in die Register eintragen. XXXIIII. (78) Die Abgabe an Gerste von demselben Gebiet hatte Dókimos gepachtet. Das ist der Mann, in dessen Hause Verres die Tertia untergebracht hatte, jene Tochter des Schauspielers Isidōros , die er einst mit Gewalt aus dem Haus eines Flötenvirtuosen in Rhodos entführt hatte. Diese Tertia hatte noch mehr bei Verres zu bedeuten als Pipa, auch mehr als die übrigen Damen der sicilischen Halbwelt; ja, fast möchte ich sagen, sie spielte in seiner Verwaltung von Sicilien dieselbe Rolle, wie in seiner Amtsthätigkeit zu Rom die Chelidon . Nun kommen da nach Herbita die beiden Rivalen des Landvogtes (jedoch waren es keineswegs unangenehme Rivalen, sondern vielmehr rechte Jünger aus seiner Schule), die gewissenlosen Rechtsvertreter jener verwahrlosten Weibspersonen; sie fangen an, Vorschläge zu machen, Forderungen aufzustellen, Drohungen auszustoßen: freilich brachten sie es, so sehr sie sich abmühten, nicht fertig den Apronius zu kopieren, denn vor Sicilianern gerieten die Sicilianer nicht so leicht in Angst. Endlich aber, da sie alle Mittel der Schikane aufbieten, geben die Herbitenser nach und verpflichten sich unter Festsetzung einer Konventionalstrafe, beim Gerichtstermin in Syrakus zu erscheinen. Der Termin wird daselbst abgehalten und die Gemeinde Herbita gezwungen, an Aischrion, d. h. an die Pipa, so viel abzuliefern wie von der Pachtsumme abgestrichen worden war, nämlich 3600 römische Scheffel. Offenbar wollte Verres der Generalpächterdirne nicht allzuviel Profit aus den Korngefällen zuwenden, damit sie nicht etwa ihre Gedanken von ihrem nächtlichen Gewerbe auf die Unternehmung der Steuerpachten ablenkte! Die Herbitenser hielten die Angelegenheit damit für erledigt, da rief Verres aus: »Nun, und die Qualität der Gerste? und mein Freundchen Dokimos? wie denkt ihr darüber?« – Das alles geschah in Verres' Schlafzimmer, meine Herren; er selber lag noch zu Bett. Die Leute versicherten, ihnen wäre kein Auftrag zugegangen. – »Darauf laß ich mich nicht ein,« war seine Antwort, »ihr müßt ihm 12 000 Sesterzen auszahlen.« – Was sollten die Unglücklichen anfangen? Was hätte alles Sträuben geholfen? Zumal sie auf dem Lager der Frau Generalpächterin die frischen Spuren sahen, durch die der Landvogt sichtlich zu eigensinnigem Beharren angefeuert wurde. So ward eine Gemeinde aus dem Bereiche unserer Freunde und Alliierten unter Verres' Regiment zwei ordinären Frauenzimmern steuerpflichtig. Bis jetzt sprech' ich von lauter Getreidequantitäten und Barsummen, welche die Gemeinde Herbita als solche an die Steuerpächter abliefern mußte; aber mit all diesen Korn- und Geldspenden vermochte sie doch nicht ihre einzelnen Bürger von den unaufhörlichen Bedrückungen loszukaufen. Denn wenn die Güter der Landleute bereits verheert und ruiniert waren, so wurde zum Lohne für die Steuerpächter so weiter gewirtschaftet, daß die Menschen schließlich von ihrem Grund und Boden fortgingen, ja aus ihrem Heimatland auswanderten. (80) Als daher Philīnos von Herbita, ein geistvoller, redegewandter Mann aus vornehmer Familie, über die Katastrophe der Landwirtschaft, die Massenauswanderung und die dadurch verursachte Entvölkerung im Auftrage seiner Gemeinde hier Vortrag hielt, da habt ihr wohl selbst bemerkt, meine Herren, wie ein Seufzen durch unser Volk ging, dessen große Masse an diesen Vorgängen ja stets den lebhaftesten Anteil nahm, über diese Abnahme der Landbevölkerung werd' ich in anderem Zusammenhange sprechen. XXXV. Jetzt glaub' ich doch einen Punkt, den ich bisher überging, nicht ganz unbeachtet lassen zu dürfen. Das ist die Verkürzung der Pachtsummen. Ich bitt' euch um alles in der Welt, wie könnt ihr so etwas ertragen, wie könnt ihr es überhaupt nur anhören? (81) So lange Rom steht, ist ein einziger Mann aufgetreten (und der Himmel gebe, daß kein zweiter komme!), dem sich in den kritischen Zeiten schwerer innerer Leiden der ganze Staat mit Leib und Leben gefangen gab: das war der Diktator Sulla . Dieser Mensch besaß eine solche Macht, daß gegen seinen Willen niemand seines Vermögens, seines Bleibens im Vaterland, ja selbst seines Lebens sicher war; dazu besaß er einen solchen Mut oder, wenn man will, eine solche Dreistigkeit, daß er beim Verkaufe des Eigentums römischer Bürger in öffentlicher Volksversammlung unbedenklich erklärte, jetzt verkauf' er seine Beute. Sullas Thaten pflegen wir sämtlich nicht nur gelten zu lassen, sondern im Gedanken an die Möglichkeit noch schlimmerer Krisen und Katastrophen sogar von Regierungs wegen vor aller Welt zu rechtfertigen; nur dieser eine Punkt wurde durch etliche Senatsbeschlüsse getadelt: es ward angeordnet, daß die Leute, denen er die Pachtsumme verkürzt hatte, eine entsprechende Geldsumme an die Staatskasse abzuliefern hätten. Damit stellte der Senat ein für allemal fest, daß selbst der Mann, dem er sonst alles zu freier Willkür überließ, nicht das Recht hatte, die Quantitäten der vom Volk erworbenen und dringend begehrten Staatsgefälle zu vermindern. (82) Es waren gar energische Männer, Nämlich die Lanzknechte, an die er die eingezogenen Güter der Geächteten und Ermordeten austeilte, und die noch weniger dafür zahlen wollten als die geforderte Spottsumme. denen er nach dem Urteile der Reichsväter dieses Zugeständnis nicht machen durfte; und da sollen die Senatoren von heute das gleiche Zugeständnis deinerseits an ein sittenloses Frauenzimmer durch ihr Urteil gutheißen? Für Sulla hatte die römische Nation ein Gesetz durchgebracht, kraft dessen ihr sein bloßer Wille selbst Gesetz war, und dennoch wird ihm in dieser einen Hinsicht aus gewissenhafter Scheu vor den alten Gesetzen eine Rüge erteilt; und du, der du bereits von allen Seiten durch Strafgesetzparagraphen gepackt wurdest, du wolltest kein anderes Gesetz für dich gelten lassen als die Launen deiner zügellosen Willkür? An Sulla tadelt man, daß er von einem Gewinn, den er selbst erworben, einen Teil abläßt, und dir soll man zugeben, daß du die Zolleinkünfte des Reiches verkürzen durftest? XXXVI. (83) Mit dieser Art von Frechheiten haust' er noch viel unverschämter bei den Abgaben von Akeste . Er hatte sie dem bereits vorhin genannten Dokimos, d. h. also der Tertia, zugeschlagen; nachdem er ihm 5000 römische Scheffel Weizen und 1500 Sesterzen an Extragebühren zuerkannt hatte, zwang er die Gemeinde Akeste, dieselben Summen für Dokimos amtlich zu übernehmen. Ihr könnt das gleich aus dem offiziellen Zeugnisse von Akeste entnehmen; bitte es vorzulesen. [Vorlesung des Zeugnisses der Gemeinde Akeste.] Ihr habt gehört, wie hoch die Gemeinde ihre Lieferung an Dokimos übernahm: 5000 Scheffel Weizen und die Extragebühren. Nun sollt' ihr auch sehen, wie hoch er sie verpachtet zu haben vorgiebt. Bitte nur die Stelle in den »Berichten des Prätors Gaius Verres über die Steuerpachten« vorzuzeigen; da steht es geschrieben: um dreitausend Scheffel Weizen wurde die Pachtsumme gekürzt. Von der Nahrung des römischen Volkes, vom Grundstocke der Steuereinkünfte, vom Leben der Staatskasse zog er sie ab, um sie der Theaterprinzessin Tertia zum Geschenke zu machen. Was ist ärger, der unverschämte Raub an den Bündnern oder das schandbare Geschenk an die Dirne oder der schwere Betrug des römischen Volkes oder die freche Fälschung öffentlicher Urkunden? Und da soll dich irgend eine Gewaltmaßregel oder eine Bestechung vor der Strenge deiner Richter schützen? Das soll nicht geschehen. Aber selbst angenommen, es geschähe: siehst du denn nicht ein, daß diese Fälle, die ich jetzt seit einer Weile vortrage, noch in ein anderes Gebiet des Strafrechtes und zwar vor den Gerichtshof wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder gehören? (84) Daher bewahr' ich mir diese Kategorie in ihrem vollen Bestand auf; jetzt kehr' ich zu der vorhin angeregten Getreide- und Zehntenfrage zurück. Während Verres die größten, ertragreichsten Gebiete vermittelst seiner selbst, d. h. des Apronius (denn das war sein zweites Ich), verwüstete, hatt' er für die kleineren Gemeinden Andere, die er gewissermaßen als seine Jagdhunde vorschickte; nichtswürdige, rohe Menschen, an welche die Gemeinden unter dem Drucke seiner Zwangsmaßregeln Getreide oder Geld liefern mußten. XXXVII. Ein gewisser Aulus Valentius lebt in Sizilien, seines Zeichens Dragoman, den der Angeklagte freilich als Vermittler nicht für die griechische Sprache, sondern für seine Diebstähle und Schandthaten zu gebrauchen pflegte. Dieser Dragoman, ein an sich unbedeutender gleichgültiger Mensch, wird plötzlich zum Steuerpächter; er pachtet den Zehnten des armseligen, dürren Ackerfeldes von Lipara in Höhe von sechshundert griechischen Scheffeln Weizen. Die Vertreter von Lipara werden berufen; man zwingt sie, den Zehnten selbst zu übernehmen und dem Valentius ein Agio von 30 000 Sesterzen auszuzahlen. Das ist doch gar zu arg! merkst du denn nicht, vor welcher Alternative du stehst? willst du zu deiner Entschuldigung anführen, du hättest den Zehnten so billig weggegeben, damit die Gemeinde zu der Pachtsumme von 600 Scheffeln sofort und mit vollem Einverständnisse 30 000 Sesterzen, was soviel bedeutet als 2000 griechische Scheffel Weizen, hinzufügte? oder willst du dich damit rechtfertigen, daß du behauptest, den Zehnten teuer verkauft und der Gemeinde Lipara jene Geldsumme wider ihren Willen abgepreßt zu haben? – (85) Aber wozu frag' ich dich, wie du dich verteidigen willst, anstatt mich lieber von der Gemeinde selbst über den Hergang belehren zu lassen? Ich bitte, das amtliche Zeugnis von Lipara, und dann auch den Bericht über die Barzahlung an Valentius vorzulesen. [Vorlesung des Zeugnisses von Lipara, sowie des Aktenstückes über die Zahlung.] Also auch diese kleine Gemeinde fiel dir zum Opfer! Sie ist so nebensächlich, liegt so fern von deinen gierigen Händen und Blicken, getrennt von Sicilien, auf einem unbedeutenden und kaum kultivierten Eiland, war schon durch andere größere Vergehen deinerseits belastet: und doch mußte sie auch auf diesem Gebiete des Kornwesens deiner schwindelhaften Gewinnsucht dienen! Du hattest das ganze Inselchen einem deiner Spießgesellen gleichsam als ein kleines Angebinde überreicht, aber diese Getreideprofite mußtest du von ihm auch noch einstreichen wie von den Binnenländern? So viele Jahre lang pflegten die Leute ihre Felderchen von den Korsaren loszukaufen; jetzt mußten sie einen Preis darauf setzen, um nur sich selber von dir loskaufen zu können. XXXVIII. (86) Noch mehr! Die ganz kleine und unbedeutende, aber von höchst arbeitsamen und anspruchslosen Landleuten bewohnte Gemeinde Tissai mußte unter dem Titel »Agio« mehr Getreide hergeben, als sie überhaupt ihrem Boden abgerungen hatte. Dorthin schicktest du als Steuereinnehmer den Tempelsklaven Diognētos , als den Vertreter einer neuen Art von Generalpächtern. Warum sollen eigentlich nicht auch in Rom auf Verres' Beispiel hin die Staatssklaven sich an der Finanzwirtschaft beteiligen? – Jene Gemeinde also ward im zweiten Jahre von Verres' Statthalterschaft trotz ihres Protestes zu einer Agiozahlung von 21 000 Sesterzen gezwungen; im dritten Jahre mußte sie an den Tempelsklaven Diognetos 12 000 römische Scheffel Weizen als Agio abführen. Dieser Diognetos, der aus den Steuergefällen des Staates so reichen Profit zog, hat bis heute keinen Untersklaven, überhaupt kein eigenes Vermögen, gehört also unter die Niedrigsten des niedrigsten Standes. Und da zweifelt noch, wenn ihr könnt, ob dieser Trabant aus dem Aphroditetempel eine solche Masse Korn für sich übernahm oder für den Angeklagten eintrieb! (87) Entnehmet alles aus dem amtlichen Zeugnisse der Gemeinde Tissai. [Verlesung des Zeugnisses von Tissai.] Es ist wohl recht unklar, meine Herren, daß hinter dem Steuerpächter niemand anders steckt als der Statthalter selbst! Seine Trabanten ziehen die Kornlieferungen von den Gemeinden ein, legen Geldkontributionen auf und stecken selbst als Profit erheblich mehr in die Tasche als sie jemals an das römische Volk an Steuerbetrag abzuführen gedenken! So war es unter deinem Regiment um Recht und Billigkeit bestellt, so um die Amtswürde des Statthalters, daß du die Sklaven des Aphroditetempels zu Beherrschern Siciliens machen wolltest; so hast du die Menschen klassifiziert und verwendet, daß die Landwirte zu Sklaven, die Sklaven zu Staatspächtern wurden. XXXVIIII. (88) Weiter! Den armseligen Bewohnern von Améstratos waren so hohe Getreidelieferungen abverlangt worden, daß ihnen für sich selber nichts mehr übrig blieb; dennoch wurden sie auch zu Geldzahlungen gezwungen. Die Steuerpacht wird dem Marcus Caesius in Gegenwart der Abgeordneten von Amestratos zugeschlagen; sofort wird einer von ihnen, Herakleios , zu einer Zahlung von 22 000 Sesterzen gezwungen. Was soll das heißen? was ist das für eine Roheit, für eine Gewaltthat, für ein Raubzug gegen die Bundesgenossen? Wenn Herakleios einen Pachtauftrag von seiner vorgesetzten Behörde gehabt hätte, so hätt' er gepachtet; hatt' er keinen solchen Auftrag, wie durft' er da auf eigene Faust eine Geldzahlung für die Gemeinde leisten? Er berichtet, wie er das Geld dem Caesius anwies. (89) Nehmet nun Notiz von diesem Bericht aus den amtlichen Urkunden. Bitte vorzulesen. [Vorlesung aus den Akten von Amestratos.] Wo steht etwas von einem Ratsbeschluß, der dem Abgeordneten dies erlaubt hätte? Nirgends. Warum that er es also? Er wurde dazu gezwungen. Wer sagt das? Die gesamte Bürgerschaft. Bitte das Zeugnis der Gemeinde zu verlesen. [Es geschieht.] Aus dem gleichen Zeugnis habt ihr auch ersehen, daß der Angeklagte im zweiten Jahre seiner Statthalterschaft derselben Gemeinde auf ähnlichem Wege Geld abzwang und es an Sextus Vennonius auszahlen ließ. Die Bewohner von Amestratos sind ärmliche Leute; du aber hattest ihre Zehnten in Höhe von achthundert griechischen Scheffeln an den Tempelsklaven Bariobal verpachtet (bitte die Namen der Staatspächter zu beachten!) Die semitische Namensform (der Sklave war karthagischer Herkunft) genügte, um bei dem Römer tiefste Indignation hervorzurufen. , und nun zwingest du sie, mehr Agio hinzuzufügen als die Kaufsumme betrug, obgleich sie hoch genug getrieben war. Man lieferte an Bariobal achthundertundfünfzig griechische Scheffel, dazu fünfzehnhundert Sesterzen. Wahrlich, so verrückt wäre der Angeklagte doch niemals gewesen, zu dulden, daß vom Ertrag eines dem römischen Volke gehörigen Ackers mehr an einen Sklaven des Aphroditetempels als an das römische Volk abgeführt würde, wenn der Sklave nicht lediglich den Namen hergäbe, während die ganze Beute zu ihm selber abfloß. – (90) Die Zehnten von Petra waren ebenfalls zu hohen Preisen vergeben worden; dennoch und trotz lebhaften Protesten wurden die Bewohner gezwungen, an Publius Naevius Turpio , einen gemeinen Schwindler, der unter dem Statthalter Sacerdos wegen Gewaltthätigkeiten verurteilt war, 52 000 Sesterzen zu geben. Man überlege sich den Fall: der griechische Scheffel Korn stand damals zu fünfzehn Sesterzen, zum Verkaufe kamen als Steuerbetrag dreitausend griechische Scheffel, das macht 45 000 Sesterzen, und 52 000 Sesterzen ließest du dem Steuerpächter als Agio geben: so fahrlässig hast du die Zehnten verpachtet. Aber sehr viel Geld hast du aus diesem Ackergebiete herausgeschlagen! Die Sache ist klar: der Angeklagte rühmt sich, nicht weil dem Turpio der Profit gegeben, sondern weil der Bürgerschaft von Petra ihr Geld weggenommen wurde. XXXX. (91) Weiter! In Halikye , wo die einzelnen Einwohner den Zehnten entrichten, die Gemeinde im ganzen aber Steuerfreiheit genießt, mußte man an den eben genannten Turpio , nachdem ihm der Zehnte in Höhe von fünfhundert griechischen Scheffeln zugeschlagen war, noch 15 000 Sesterzen zahlen. Wenn du beweisen könntest, was du so gerne möchtest, daß dieser Gewinn den Steuerpächtern zu gute kam und dich selbst gar nichts anging, so würde dennoch die Geldsumme, als durch ungesetzliche, gewaltthätige Maßregeln zur Stelle geschafft, einen Anhaltspunkt bieten, um dich wegen Betruges zu verklagen und deine Verurteilung durchzusetzen; da du aber niemand einreden kannst, du wärest so wahnsinnig gewesen, Sklavensubjekte wie Apronius und Turpio mit äußerster Gefahr für dich und deine Kinder bereichern zu wollen, so mußt du schon selber einsehen, es ist jedermann klar, daß jene Sendboten die ganzen Geldsummen lediglich für dich zusammenscharrten. (92) Egesta ist ebenfalls eine steuerfreie Gemeinde; auf sie wird als Staatspächter der Tempelsklave Sýmmachos losgelassen. Er bringt einen Brief des Landvogtes mit, infolgedessen ihm die Landleute gegen alle Senatsbeschlüsse und gegen die Rupiliusbill, mit einem Worte: gegen alle verbrieften Rechte eine Geldkaution für einen Gerichtstermin außerhalb ihres Kreises zusagen müssen. Höret einmal, was Verres für einen Brief an die Egestaner schrieb. [Verlesung von Verres' Brief.] In welcher Weise der Tempelsklave dann die Landleute hinters Licht führte, das möget ihr aus einem Kontrakte dieses ehrbaren, liebenswürdigen Menschen ersehen; alle übrigen entsprechen diesem Muster. (93) In Panormos lebt ein vornehmer Mann, Diŏkles mit dem Beinamen Phimes . Dieser bewirtschaftete einen Acker, den er im Gebiete von Egesta gepachtet hatte; ein Recht auf eigenen Erwerb giebt es dort für Fremde nicht, und so behielt er das Grundstück in Pacht für den Preis von sechstausend Sesterzen. Bei der Erhebung des Zehnten ließ der Tempelsklave ihn durchprügeln, dann wurde der Handel mit einer Zahlung von 16 000 Sesterzen und 654 griechischen Scheffeln abgeschlossen. Das sollt ihr direkt aus den Geschäftsbüchern ersehen. [Vorweis des Abschlusses mit Diokles von Panormos.] Diesem selben Symmachos mußte auch ein römischer Senator, Gaius Annaeus Brocchus – ein Mann, dessen glänzende Stellung und tadellosen Charakter ihr selbst am besten beurteilen könnet – außer dem Getreide bares Geld geben. Man bedenke! Einem Sklaven des Aphroditetempels mußte unter deinem Regiment ein solcher Mann, ein Mitglied des römischen Senates, für seinen Erwerb dienstbar werden! XXXXI. Wenn du diesem Stande keine ausgezeichnete Würde mehr zugestehen wolltest, wußtest du denn nicht, daß ihm die Gerichte gehören? (94) Früher, als noch der Ritterstand die Gerichte in Händen hatte, pflegten unredliche und räuberische Beamte in den Provinzen sich den Steuerpächtern dienstbar zu machen, sie bei ihrer Thätigkeit zu unterstützen, jeden römischen Ritter, dem sie in der Provinz begegneten, mit Gefälligkeiten und Vergünstigungen zu überschütten; dieses System brachte den schädlichen Elementen zwar auch Nutzen, aber nicht so viel, wie es anderen schadete, die irgend etwas gegen die Interessen und Bestrebungen jenes Standes gethan hatten. So wurde damals auf geheimnisvolle Weise, vielleicht auf Grund gemeinsamer Beschlüsse und jedenfalls mit großer Konsequenz, der Grundsatz durchgeführt: wer sich gegen einen einzigen römischen Ritter einen Schimpf erlaubt, gegen den erlaubt sich der gesamte Stand jedweden Angriff. (95) So ging es damals zu; jetzt blicktest du mit Verachtung auf den Senatorenstand herab, suchtest alles nach Maßgabe deiner verbrecherischen Willkür zu nivellieren und hattest in deinem Inneren den festen Entschluß gefaßt, alle, die in Sicilien Grundbesitz hatten oder die Insel in der Periode deiner Statthalterschaft besuchten, vom Gerichtshof auszuschließen. Dabei vergaßest du nur eines: nämlich daß du vor Richter kommen würdest, die demselben Stande angehören. Wenn diese Leute auch persönlich über keine durch dich erlittene Kränkung zu klagen haben, so erfüllt sie – und das hättest du dir sagen müssen – doch immer der Gedanke, daß durch die widerrechtliche Schädigung eines Anderen sie selbst mit beschimpft, namentlich aber die Würde ihres Standes in den Staub gezogen und mit Füßen getreten war. Meine Herren, ich halte dies wahrhaftig für keine Kleinigkeit. Denn die Beschimpfung der Standesehre läßt in jedem Herzen einen Stachel zurück, den feinfühlige und rechtschaffene Männer nur schwer aushalten können. (96) Du hast die Sicilianer bestohlen: gut, die Leute pflegen ja ihre Leiden mit stummem Schmerze zu ertragen; du hast die Handelsherren schikaniert: gut, die Leute entschließen sich ungern und selten zu einer Reise nach Rom; du hast die römischen Ritter den Übergriffen des Apronius preisgegeben: gut, sie können ja nicht mehr schaden, da ihnen die Gerichte entzogen sind. Aber anders steht es um den Senat! Wenn du dir gegen dessen Mitglieder etwas herausnimmst, so bedeutet das so viel, als sagtest du: »Man reiche mir doch den und den Senator da her, damit dieser hocherhabene römische Senatorenstand dazu bestimmt scheine, nicht nur die Mißgunst der Unerfahrenen sondern auch die Roheit der Schurken herauszufordern!« (97) Und so verfuhr er nicht nur gegen den einen Annaeus, sondern gegen alle Senatoren: der hohe Titel sollte nicht für eine Ehre sondern für eine Schande gelten. Da ist z. B. Gaius Cassius , ein wahrhaft herrlicher Mensch; er übernahm gerade das Konsulat, als Verres seine Statthalterschaft antrat. Seine Gattin, eine vornehme Frau, besaß als Erbteil von ihrem Vater her Landgüter im Gebiete von Leontinoi: damit war sie der Spitzbüberei des Verres verfallen, der den ganzen Ertrag ihrer Kornfelder durch die Steuerpächter einziehen ließ. Dieser Mann wird, da du selbst dafür gesorgt hast, daß er nicht unter deinen Richtern figuriert, nunmehr unter deinen Zeugen figurieren. (98) Ihr aber, meine Herren, dürfet nicht vergessen, daß ein gemeinsames Band uns stark und fest aneinander fesselt. Zahlreich sind die Pflichten, die auf diesem Stande lasten, zahlreich die Arbeiten, zahlreich die Gefahren nicht nur von seiten der Gesetze und Gerichte sondern auch von seiten der öffentlichen Meinung und der ganzen Zeitumstände. Dieser Stand ist wie eine Warte auf hochgelegenem, vorgeschobenem Posten, wo alle Stürme der Mißgunst auf ihn losbrausen können. Und in dieser ungünstigen bösartigen Lage, meine Herren, sollten wir nicht einmal so viel Festigkeit bewahren, um gegenüber unseren Beamten beim Kampf um unser gutes Recht zu zeigen, daß wir uns Hochmut und Geringschätzung nicht gefallen lassen? XXXXII. (99) Doch zurück nach Sicilien. Die Stadt Thermai schickte eine Kommission ab, mit dem Auftrage, den Zehnten des eigenen Gebietes zu pachten. Sie legten großen Wert darauf, ihn lieber selbst zu erstehen, wär' es auch zum höchsten Preise, als irgend einem Sendboten des Landvogtes in die Hände zu fallen. Dieser hatte einen gewissen Venuleius zum Ankaufe jenes Zehnten angestiftet. Der bot und hörte nicht auf zu bieten; die Vertreter von Thermai suchten standzuhalten, so lang' es ihnen nur irgendwie durchführbar erschien; schließlich konnten sie nicht mehr, sie hörten auf zu bieten. Dem Venuleius wird die Lieferung zugeschlagen, achttausend griechische Scheffel Weizen. Ein Mitglied der Kommission, Poseidōros , eilt nach Haus und erstattet Bericht. Alle waren empört und wollten remonstrieren; doch es hätte nichts geholfen, und um nur keine Extragebühren bezahlen zu müssen, liefern sie an Venuleius schließlich siebentausend Scheffel Weizen und dazu zweitausend Sesterzen. Daraus ist mit Leichtigkeit zu erschließen, wie viel als Lohn an den Steuerpächter und wie viel als Beute an den Statthalter gelangte. Bitte mir die Akten und das Zeugnis von Thermai herzureichen. [Vorlesung des Aktenstückes und Gemeindezeugnisses von Thermai.] (100) Noch schlimmer ging es in Imáchara her. Als schon alles Getreide fortgeholt und alle Leute durch deine Mißhandlungen rein ausgemergelt waren, da zwangest du die elend verkommenden Menschen eine Umlage zu veranstalten, damit sie dem Apronius 20 000 Sesterzen geben konnten. Bitte den Ratsbeschluß in betreff der Umlage und das Gemeindezeugnis vorzulesen. [Vorlesung: Ratsbeschluß, die Umlage betreffend, und Gemeindezeugnis von Imachara.] In Enna Die große Zahl der ausgeführten Fälle und vorgelegten Dokumente läßt vermuten, daß Cicero auf diesem Gebiete nach Vollständigkeit strebte. Sie giebt aber auch einen Begriff von seiner ungeheuren Arbeitskraft, mit der er in verhältnismäßig kurzer Zeit unter vielfach erschwerenden Verhältnissen ein so reiches Material von den entlegensten Punkten des Landes zusammenbrachte. Er selbst betont diese Arbeitskraft nie, obgleich er sonst wahrlich keinen Anstand nimmt, seine guten Eigenschaften als solche hervorzuheben; sie verstand sich eben für seine Zeitgenossen von selbst (Griechen und Römer pflegten vor Tagesanbruch aufzustehen). Sogar Verres entfaltete ja eine große Arbeitskraft – wenn auch nur im Stehlen. war der Zehnte des gesamten Ackergebietes in Höhe von 8200 griechischen Scheffeln vergeben worden; indes wurde man genötigt, an Apronius 18 000 römische Scheffel Weizen und 3000 Sesterzen zu entrichten. Ich bitte zu beachten, welche Getreidemassen aus jedem steuerpflichtigen Ackergebiet eingetrieben werden. Denn mein Vortrag berührt alle Gemeinden, die den Zehnten zu entrichten haben; und ich verweile jetzt bei dem Punkte, nicht wie die Landleute als einzelne Personen aus ihrem gesamten Besitzstande verjagt wurden, sondern wie den Steuerpächtern offiziell große Summen zu ihrem Profit gegeben werden mußten, damit sie schließlich einmal, vollgestopft und gepfropft, mit der aufgetürmten Masse ihres Gewinnes die Städte und Gefilde Siciliens verließen. XXXXIII. (101) Warum hast du der Gemeinde Kalákte im dritten Jahre deiner Amtsperiode plötzlich den Befehl gegeben, den Zehnten ihres Gebietes, den sie sonst immer in der Stadt Kalakte entrichteten, an den Steuerpächter von Améstratos, Marcus Caesius , abzuliefern? Nie hatten sie das vor deiner Zeit gethan, und auch du selbst hattest es in den ersten zwei Jahren deiner Statthalterschaft nicht verlangt. – Warum hast du den Theomnāstos von Syrakus gegen die Felder von Mot ̆ye losgelassen? Der hat die Leute dort so arg zugerichtet, daß sie sich durch die Not gezwungen sahen, für einen zweiten Zehnten den nötigen Weizen aus Mangel an eigenem Korn anderwärts einzukaufen. Ähnliches werd' ich noch bei verschiedenen Gemeinden nachweisen. – (102) Vollends die Kontrakte von Hybla , abgeschlossen mit dem Steuerpächter Gnaeus Sergius , werden euch lehren, daß den Landleuten sechsmal so viel weggenommen wurde wie sie überhaupt gesät hatten. Ich bitte die Partien aus den Akten, welche die Saatberichte und Kontrakte betreffen, vorzulesen. [Es geschieht.] Vernehmet ferner den Kontrakt zwischen der Gemeinde Menai und einem Sklaven des Aphroditetempels. Bitte auch hier die urkundlichen Berichte über die Saaten und Kontrakte vorzulesen. [Es geschieht.] Ihr seht, meine Herren, unseren Bundesgenossen, unseren Ackerbauern, ihnen, die für euch arbeiten, für euch sich opfern, die dem römischen Stadtvolke so reichliche Nahrung spenden und froh sind, wenn sie für sich und ihre Kinder nur so viel übrig behalten um leben zu können – diesen Menschen wurde durch Verres und seine Sippschaft in der ungesetzmäßigsten Weise und durch die herzlosesten Bedrückungen erheblich mehr weggenommen als ihr Boden getragen hatte. Wollt ihr das dulden? (103) Ich fühl' es, meine Herren, ich muß mich bemeistern, muß meiner Rede Zügel anlegen, um euch vor Übersättigung zu bewahren. So will ich mich denn nicht länger bei einem Gebiet aufhalten und daher die übrigen hierher gehörigen Fälle in meiner Rede auslassen, um sie nur für die eigentliche Prozeßverhandlung aufzuheben. Da werdet ihr die bitteren Klagen der arbeitsamen, kräftigen Landbevölkerung von Akragas vernehmen; ferner die schweren Leiden der ausdauernden, gewissenhaften Landwirte von Entella ; da werden sich Städte wie Herakleia, Gela und Solūs beschweren; da werdet ihr erfahren, wie unseren vortrefflichen, einst so glänzend situierten Freunden von Katana ihre Güter durch Apronius aufgezehrt und wie die stattlichen Gemeinden Tyndaris, Kephaloidion, Halúntion, Apollonia, Eng ̆yon und Kapition durch diese Schurkenstreiche der Steuerpächter zu Grunde gerichtet wurden; da werdet ihr einsehen, daß den Leuten in Ina, Morgantia, Assōrion, Helōros, Jēte überhaupt nichts übrigblieb, daß die Bewohner der kleinen Gemeinden Ketária und Schēra völlig ruiniert sind, kurz, daß sämtliche zehentpflichtige Äcker drei Jahre lang dem römischen Volke wohl für den zehnten Teil ihres Ertrages, dem Gaius Verres aber für den Rest steuerpflichtig waren; daß den meisten Landwirten auch nicht ein bißchen von ihrem Eigentums blieb, und wo es doch vorkam, nur in den bescheidenen Grenzen, wie es die schnöde Habgier des Angeklagten gestattete. XXXXIIII. (104) Nur zwei Gemeinden hab' ich mir für diesen Augenblick aufgehoben, zwei der besten und stattlichsten, Aitna und Leontinoi . Ich will nicht erzählen, was mit deren Feldfrüchten in den ganzen drei Jahren für Geschäfte getrieben wurden; nur einen Jahrgang greif' ich heraus, um den Gegenstand einfacher darlegen zu können. Ich will das dritte Jahr wählen, weil es uns am nächsten liegt und weil es von Verres in einer Weise verwaltet wurde, daß man sieht, es kam ihm gar nicht darauf an, eventuell am Schlusse seiner Statthalterschaft Sicilien gänzlich ohne ackerbauende Bevölkerung zu lassen. Von Aitna und Leontinoi wollen wir uns unterhalten. Passet genauestens auf, meine Herren. Zeit des Vorganges: Verres' drittes Amtsjahr; die Saaten sind reif, Steuerpächter ist Apronius. (105) Über die Leute von Aitna will ich mich ganz kurz fassen; sie selbst haben sich ja bei unserer ersten Verhandlung amtlich geäußert. Ihr erinnert euch wohl noch daran, wie Artemidōros von Aitna, der Führer jener Deputation, von Amts wegen berichtete: Apronius kam mit seinem Gefolge von Tempelsklaven nach Aitna; er berief die Stadtältesten zu sich, befahl, daß man ihm mitten auf dem Marktplatze der Stadt eine Prunktafel herrichtete, wo er dann täglich nicht nur vor den Augen, sondern auch auf Kosten der Einwohnerschaft zu dinieren pflegte; ein Orchester mußte bei diesen Gelagen aufspielen, die schließlich in wüste Zechereien ausarteten, während man die unglückseligen Landleute als Zuschauer gewaltsam festhielt und ihnen nicht nur in gesetzwidriger sondern auch in brutal kränkender Weise so viel Getreide abnötigte wie Apronius für gut befand. (106) Das habt ihr alles gehört, meine Herren; daher kann ich es für diesmal übergehen. Ich spreche nicht weiter von Apronius' Schwelgerei, von seiner frechen Anmaßlichkeit, von seinen durch Verres autorisierten Ausschweifungen, von seiner ganz einzig dastehenden, schmutzigen Roheit; nur von seinem Erwerb will ich jetzt sprechen, von seinen Einnahmen aus einem einzigen Ackergebiete während eines einzigen Jahres: dann könnt ihr euch mit Leichtigkeit einen Begriff von den Schicksalen des ganzen Landes Sicilien während dreier Jahre machen. Doch mit den Leuten von Aitna werden wir bald fertig: sie sind ja selbst gekommen, sie selber bringen uns amtliche Urkunden; sie lehren euch, was er für ein Profitchen eingesteckt hat, der brave Geselle, des Statthalters Freund, Apronius. Aus ihrem eigenen Zeugnis sollt ihr es erfahren. Bitte vorzulesen. [Vorlesung des Zeugnisses der Gemeinde Aitna.] XXXXV. Was sagst du da? Sprich nur! Ja, sprich nur recht laut, damit das römische Volk etwas zu hören bekommt über seine Steuergefälle, über seine Ackerbau treibende Bevölkerung, über seine Freunde und Bundesgenossen. Fünfzigtausend griechische Scheffel, fünfzigtausend Sesterzen. Götter im Himmel! Ein einziges Saatfeld giebt dem Apronius in einem einzigen Jahre dreimalhunderttausend römische Scheffel Weizen und noch 50 000 Sesterzen zu seinem Profit! Was willst du dazu sagen? Wurden die Zehnten so sehr viel billiger losgeschlagen als es sich gehörte, oder wurden sie zu hohem Betrage vergeben und dann noch eine solch enorme Masse von Geld und Getreide den Landwirten weggenommen? Eins von beiden mußt du zugeben, in beiden Fällen aber lastet auf dir eine Schuld, die zur gerichtlichen Klage genügt. Denn die Ausflucht wirst du doch nicht ergreifen (ich wünschte, du thätest es!), zu behaupten, das wäre nicht alles an Apronius gelangt. Dann pack' ich dich so (und zwar nicht mehr bloß mit offiziellen sondern auch mit Privatdokumenten und Kontrakten der verschiedenen Landwirte!), daß du merken sollst, du selber konntest zur Ausführung deiner Gaunerstreiche keine größere Umsicht entfalten als ich behufs ihrer Entdeckung. Dies willst du aushalten? da soll dich noch jemand verteidigen? das sollen die Richter, falls sie wirklich etwas für dich übrig hätten, auch noch hingehen lassen? Bei einem einzigen Zugang aus einem einzigen Ackerlande soll Quintus Apronius außer der genannten Barsumme 300 000 Scheffel Weizen als reinen Profit davongetragen haben? (108) Und sind etwa die Vertreter von Aitna die einzigen, dies zu berichten? Nein! Da leben nämlich in Kentoripa Leute, die den größten Teil des Ackerfeldes von Aitna besitzen. Deren Vertretern, den Edelleuten Andron und Artemon , gab der Stadtrat nur solche Aufträge, welche sich auf die eigene Gemeinde bezogen; über diejenigen Vergewaltigungen, welche die Bürger von Kentoripa nicht im eigenen sondern im fremden Lande zu erdulden hatten, wollten die Behörden von Kentoripa als solche keinen Bericht abschicken. Aber der Bund der Landwirte von Kentoripa, eine der größten Genossenschaften Siciliens, voll hochachtbarer und wohlhabender Mitglieder, erwählte aus seiner Mitte drei Abgeordnete und schickte sie auf eigene Faust nach Rom; aus deren Zeugnis könnt ihr nun die Leidensgeschichte nicht nur eines Gebietes sondern fast der ganzen Insel erfahren. Denn fast in ganz Sicilien pflügen Leute aus Kentoripa; ihr Zeugnis gegen dich wirkt um so schwerer und überzeugender, weil die übrigen Gemeinden nur über eigene Leiden zu klagen haben, während die Kentoripiner, eben weil sie fast in allen Gauen ihre Besitzungen haben, auch der übrigen Gemeinden ganzes Leid mitzufühlen bekamen. XXXXVI. (109) Aber, wie gesagt, für Aitna giebt es eine bestimmte, in öffentlichen und Privaturkunden niedergelegte Berechnung; für meine Forscherthätigkeit find' ich die rechte Aufgabe vielmehr auf dem Boden von Leontinoi , wo ich mich fleißig umthun muß, schon aus dem Grunde, weil dort die Gemeinde mich nicht eben sehr angelegentlich unterstützte. Die Leute wurden nämlich durch die Mißwirtschaft der Steuerpächter unter dem Statthalter Verres gar nicht so arg geschädigt, ja sogar eher etwas gefördert. Das muß euch wohl sehr sonderbar und unwahrscheinlich vorkommen, daß bei den schrecklichen Leiden der Ackerbau treibenden Bevölkerung gerade Leontinoi, also das gesegnete Centrum der gesamten sicilischen Landwirtschaft, von Übergriffen und Vergewaltigungen verschont geblieben sein soll. Dies erklärt sich daher, meine Herren, daß im ganzen Gebiete von Leontinoi außer der einzigen Familie Mnasístratos niemand auch nur eine Scholle Landes besitzt. So habt ihr denn auch das Zeugnis des braven, ehrlichen Mnasistratos gehört; von den übrigen Leontinern, denen weder ein Apronius noch sonst eine Katastrophe irgend welchen Schaden auf dem Lande zufügen konnte, möget ihr nichts erwarten. Sie sind inmitten aller Greuel nicht nur verschont geblieben sondern waren bei Apronius' Raubzügen sogar am Gewinne einigermaßen beteiligt. (110) Da mir also die Gemeinde Leontinoi aus den angegebenen Gründen eine Deputation zur amtlichen Belastung des Angeklagten nicht hergeschickt hat, so muß ich schon für mich allein Mittel und Wege finden, um zu Apronius' Gewinn und damit zu der massenhaften, wahrhaft ungeheuren Gaunerbeute des Angeklagten zu gelangen. In dessen drittem Amtsjahre kamen die Zehnten des Gebietes von Leontinoi in Höhe von 36 000 griechischen »Medimnen« Weizen zur Verpachtung, also nach römischer Rechnung waren es 216 000 Scheffel. Das ist viel, meine Herren, sehr viel; ich will das keineswegs leugnen. Mit Notwendigkeit müßte man daraus den Schluß ziehen, daß die Steuerpächter dabei mit Schaden oder doch nicht mit erheblichem Gewinn arbeiteten. So pflegt es nämlich den Herren zu passieren, wenn sie zu hohe Pachtsummen bieten. (111) Wie nun aber, wenn ich nachweise, daß allein bei dieser einzigen Pachtung ein Profit von 100 000 Scheffeln Weizen herauskam? oder gar 200 000? oder 300 000? oder 400 000? Werdet ihr dann noch im unklaren darüber sein, für wen diese mächtige Beute zusammengestohlen wurde? – Man wird mich vielleicht ungerecht schelten, daß ich aus der gewaltigen Höhe der Einnahme einen Schluß auf die Masse gestohlenen Gutes ziehe. Aber wenn ich nun den Nachweis führe, daß die Herren, welche 400 000 Scheffel Weizen zu ihrem Profit einstrichen, einen Schaden erlitten hätten, falls nicht dein unbilliges System mit den Obmännern aus deiner Meute dazwischen getreten wäre: wird man dann, angesichts des starken Gewinnes und der nicht minder starken Ungerechtigkeit, nicht notwendig zu der Einsicht gelangen, daß du nur vermöge deiner Unredlichkeit solch reichen Gewinn erzieltest und um des reichen Gewinnes willen unredlich sein wolltest? XXXXVII. (112) Wie soll ich es also anstellen, meine Herren, um in Erfahrung zu bringen, wie hoch sich der eingestrichene Profit belief? – Jedenfalls nicht mit Hilfe von Apronius' Geschäftsbüchern, die ich bei meiner Untersuchung nicht vorfand; als ich ihn selbst vor den Richter citierte, erpreßt' ich ihm schließlich das Geständnis, er führte keine Rechnungsbücher. Da sind nun zwei Fälle möglich; entweder log er, und dann frag ich: warum verheimlicht' er die Existenz dieser Bücher, wenn sie für dich nichts kompromittierendes enthielten? Oder aber er führte wirklich damals keine Rechnungsbücher, dann ist ja auch dies ein ziemlich deutlicher Beweis dafür, daß er nicht seine eigenen Geschäfte besorgte. Die Angelegenheiten der Steuerpächter sind nämlich solcher Art, daß sie ohne eine Menge schriftlicher Aufzeichnungen gar nicht erledigt werden können; mit jedem Landmann muß der Steuerpächter einzeln verrechnen, muß diese Posten ordnen und einzeln eintragen, ebenso die Kontrakte schriftlich feststellen, die vereinbarten Summen aufzeichnen u. s. w. Auf Verres' Verordnung, nach seinem neuen Erlasse, mußte nun jeder Landmann den Flächeninhalt seines Saatfeldes bei der Behörde anmelden; ich glaube nicht, daß jemand weniger angab als er wirklich bearbeitete, da ihm ja alle die Martern und Schrecknisse und Obmänner aus der Meute des Landvogtes vor Augen schwebten. Im Gebiete von Leontinoi wird zur Aussaat auf den Morgen ungefähr eine Medimne, d. h. ein griechischer Scheffel Weizen bei gleichförmiger, normaler Thätigkeit ausgestreut; der Boden trägt im günstigen Fall achtfältig, wenn aber alle Götter helfen, bisweilen zehnfältig. Wenn dieser Ausnahmefall einmal eintrifft, so ergiebt es sich, daß der als Steuer zu entrichtende Zehnte ebensoviel beträgt wie die Aussaat; mit anderen Worten: so viele Morgen Landes gepflügt wurden, so viele griechische Scheffel Korn sind verfassungsgemäß als Abgabe zu entrichten. (113) Gegenüber diesen Voraussetzungen beton' ich nun zunächst, daß als Abgabe des leontinischen Ackergebietes eine höhere Anzahl griechischer Scheffel verdingt wurde als dieses Gebiet anbaufähige Morgen Landes umfaßt. Wenn es nun durch die Naturgesetze ausgeschlossen war, daß die Leute dem Boden mehr als zehn Medimnen pro Morgen abgewannen, während anderseits eine Medimne von dem Ertrage jedes Morgens an den Steuerpächter abgeliefert werden mußte, falls der Boden, was nur so äußerst selten vorkommt, zehnfältig getragen hatte: welchen Sinn hätt' es da für die Steuerpächter gehabt, erheblich mehr Medimnen für die Pacht zu bieten als Morgen Landes gepflügt worden waren? Kamen doch nur die Zehnten und nicht die Gesamternten zur Verdingung! Bei Leontinoi beträgt der Umfang der anbaufähigen Feldmarken nach offizieller Angabe 30 000 Morgen; zur Verpachtung als ihre Zehnten kamen 36 000 griechische Scheffel. XXXXVIII. Hat Apronius sich geirrt oder war er vielleicht wahnsinnig? Umgekehrt: man hätte ihn für wahnsinnig halten müssen, wenn die Landleute die Erlaubnis bekommen hätten, nur ihr pflichtmäßiges Quantum und nicht eine durch Apronius' Willkür bestimmte Masse abzuliefern. (114) Wenn ich nachweise, daß niemand weniger als drei griechische Scheffel für den Morgen als Abgabe entrichtet hat, so wirst du mir hoffentlich zugestehen – immer für den Ausnahmefall, daß die Frucht im Verhältnisse zur Aussaat zehnfältig einkommt – daß keiner weniger denn drei Zehntel seines Einkommens als Steuerbetrag ablieferte. Dabei galt dies noch als eine besondere Vergünstigung, um die man den Apronius zu ersuchen pflegte, daß man ermächtigt ward, ein Abkommen auf drei Medimnen für jeden Morgen Landes zu treffen. Da nämlich bei vielen Landleuten vier oder auch fünf Medimnen pro Morgen eingetrieben wurden, bei vielen überhaupt kein Korn, ja nicht einmal die Spreu von den gesamten Früchten der Arbeit eines Jahres zurückgelassen ward, so veranstalteten die im Ackergebiete von Leontinoi besonders zahlreichen Landwirte aus Kentoripa eine Separatversammlung, erwählten daselbst einen der vornehmsten und beliebtesten Männer aus ihrer Mitte, den Andron von Kentoripa – denselben, den ihr jetzt im Zeugenverhör als den eigens zu diesem Prozesse von der Gemeinde hierher entsandten Vertreter kennen gelernt habt – zu ihrem Sprecher und entsandten ihn an Apronius, auf daß er zum Schutz ihrer bedrohten Existenzen das Gesuch vortrüge, er möchte doch bei den Landwirten aus Kentoripa nicht mehr als drei griechische Scheffel Korn pro Morgen einziehen. (115) Nur mit Mühe wurde dies bei Apronius als eine ganz besondere Gnade für die bis dahin noch leidlich verschont Gebliebenen durchgesetzt. Man erreichte damit wohlgemerkt nichts weiter, als daß man die Genehmigung erhielt, einen dreifachen Zehnten (statt des einfachen, den die Verfassung vorschreibt) zu erlegen. Wären hierbei nicht deine Interessen mit im Spiele, so würde man sich eher an dich wegen Ermäßigung der Abgabe auf ein Zehntel als an Apronius wegen einer solchen auf drei Zehntel wenden. Für jetzt will ich alle von Apronius in monarchischem oder vielmehr tyrannischem Stil an den Landwirten begangenen Sünden ruhen lassen, will auch die Leute nicht aufrufen, denen er all ihr Getreide wegnahm und nichts von den Früchten der Felder, ja nichts von ihrem ganzen Besitz übrigließ; nur was ihm jene drei Medimnen, die er ihnen gnädigst als besondere Vergünstigung zugestand, für einen Profit einbrachten, das sollt ihr sogleich erfahren. XXXXVIIII. (116) Der Umfang des Ackergebietes von Leontinoi beträgt nach dem Resultate der offiziellen Anmeldungen etwa 30 000 Morgen; das ergiebt etwa 90 000 griechische oder 540 000 römische Scheffel Korn. Zieht man hiervon die 216 000 Scheffel ab, die als Steuerquote verpachtet waren, so bleibt ein Rest von 324 000 Scheffeln. Nun muß man aber noch sechs Prozent von der Gesamtsumme, also von den 540 000 Scheffeln, hinzurechnen (denn einem jeden ohne Ausnahme wurden diese sechs Prozent außer dem Übrigen abgenommen); das ergiebt schon an 360 000 Scheffel Korn. Ich hatte aber einen Profit von 400 000 angegeben; allerdings: ich setzte ja bei meiner Aufstellung diejenigen nicht gehörig in Rechnung, die nicht mit einer Lieferung von drei Medimnen pro Morgen davon kamen. Und um vollends den letzten Rest meines Versprechens in dieser Darlegung einzulösen, füg' ich noch hinzu: viele mußten außer allem anderen noch zwei Sesterzen als Extragebühren für jede Medimne zulegen, viele anderthalb Sesterzen, und wer am billigsten fortkam, eine Sesterz. Rechnen wir so knapp als möglich: da wir 90 000 griechische Scheffel festgestellt hatten, so ergiebt sich aus diesem abscheulichen neuen System eine Extraeinnahme von mindestens 90 000 Sesterzen. – (117) Will jetzt der Angeklagte noch die Stirn haben zu sagen, er habe die Zehnten teuer verpachtet, wenn er von den Erträgnissen eines Ackergebietes fast doppelt so viel für sich selber einsackte als er für das Volk nach Rom schickte? Du hast die Zehnten von Leontinoi in Höhe von 216 000 Scheffeln verpachtet; das ist viel, wenn es gesetzlich herging; wenn aber als oberstes Gesetz deine Willkür gilt, wenn man »Zehnten« nennt, was in Wahrheit die Hälfte ist, so ist deine Pachtsumme klein, denn die jährlichen Feldfrüchte von Sicilien hätten zu viel höherem Betrage verpachtet werden können, wenn es Roms Senat oder Volk von dir gewollt hätte. Oft wurden ja die Zehnten, als noch Hierons Gesetz in Kraft war, so hoch verpachtet, wie jetzt, da Verres' Gesetz in Kraft trat. Man reiche mir z. B. den Bericht des Statthalters Gaius Norbanus über die Steuerpachten. [Verlesung von Gaius Norbanus' Bericht über die Verpachtung der Zehnten von Leontinoi.] Dabei gab es zu jener Zeit weder Prozesse wegen ungenauer Angabe des Flächeninhaltes der Saatfelder, noch Obmänner vom Schlage des Artemidoros Cornelius, noch mußte die einheimische Behörde beim Landmanne so viel Korn konfiszieren wie der Steuerpächter bestimmte, noch ersuchte man einen Steuerpächter um die außerordentliche Vergünstigung die Abgabe auf drei griechische Scheffel für jeden Morgen Landes ermäßigen zu dürfen, noch wurde der Landmann gezwungen, Extragebühren in barem Gelde zu zahlen oder sechs Prozent vom Bestande der Gesamternte zuzulegen: und dennoch wurden ganz gewaltige Quantitäten Korn für das Volk nach Rom geschickt. L. (118) Was sollen überhaupt diese Prozente und vollends diese baren Extragebühren? Wer gab dir ein Recht oder ein Beispiel zu solchem Vorgehen? – Der Landmann gab seine Groschen her. – Wie kam er dazu? Wenn er besonders freigebig sein wollte, so hätt' er mit gehäuftem Maße gemessen, wie sie es früher bei der Entrichtung des Zehnten zu thun pflegten, als man noch Vernunft und Billigkeit bei der Verpachtung walten ließ; und da sollten sie jetzt Geld hergeben? Woher sollten sie es denn nehmen? Etwa von ihrem Kornverkauf? Als ob sie unter deiner Regierung noch etwas zu verkaufen gehabt hätten. Folglich mußten sie ihr Grundkapital anreißen, um nur dem Apronius außer den Früchten ihrer Feldarbeit noch jenen Nachtisch von barem Gelde vorsetzen zu können. Dann erhebt das Gesetz die weitere Frage: zahlten sie freiwillig oder unter Protest? Welche Frage! Freiwillig? sie hegten wohl eine große Zärtlichkeit für Apronius im Herzen! Also unter Protest? Wer hat sie dann dazu gezwungen? Wer anders als die roheste Gewaltthätigkeit! So richtete dieser Wüterich bei der Verpachtung der Zehnten die Norm ein, daß jedem Zehnten eine Geldsumme zugelegt werden mußte; es brauchte gar nicht viel zu sein; nur etwa zwei- oder dreitausend Sesterzen jedesmal; das giebt im Laufe von drei Jahren so ungefähr 500 000 Sesterzen. – Wie er dafür eine Berechtigung oder einen Präzedenzfall nachweisen will, oder wie man ihn gegen diesen gewichtigen Klagepunkt verteidigen soll (natürlich wurden die gestohlenen Gelder nicht registriert), das wird kein Mensch jemals ausfindig machen. (119) Angesichts dieser Thatsachen wagst du noch zu behaupten, du habest hohe Pachtsummen für die Zehnten erzielt? Ist es doch erwiesen, daß du den Gesamtbesitz der Landleute nicht unseres Volkes sondern deines Erwerbes wegen fortgabest! Die Dinge liegen gerade so, wie wenn z. B. auf einem Gute, das zehntausend Sesterzen eingebracht hätte, der Verwalter die Bäume umhauen läßt und verkauft, die Gebäude abdecken läßt um die Ziegel zu veräußern, nicht minder das Vieh und alle Wirtschaftsgegenstände weggiebt und dann seinem Herrn 20 000 Sesterzen statt der erwarteten 10 000 schickt, nachdem er weitere 100 000 in seine eigene Tasche gesteckt hat. Erst freut sich der Gutsbesitzer, der von seinem Unglück nichts ahnt, und ist glücklich über seinen Verwalter, der ihm eine so ungewöhnlich hohe Einnahme aus seinem Gute verschafft hat; später hört er aber, daß alle Gegenstände, auf denen die Ertragsfähigkeit seines Grundstückes beruht, nunmehr fortgeschafft und verkauft sind: da merkt er, wie übel ihm mitgespielt ist und läßt den Verwalter die furchtbarsten Strafen fühlen. Ebenso ergeht es dem römischen Volke. Wenn es hört, daß Gaius Verres für die Zehnten eine höhere Pachtsumme erzielt habe als sein Vorgänger, der absolut uneigennützige Gaius Sacerdos , so glaubt es, einen guten Verwalter und Hüter auf seinen Feldern und bei seinen Kornspeichern gehabt zu haben; wenn es dann aber hört, daß er alle Gerätschaften und Mittel der Landleute, alle Elemente der Steuereinnahmen verkaufte, daß er alle Hoffnungen für eine künftige Gesellschaft durch seine Gewinnsucht zerstörte, daß er den Ackerbau und die steuerpflichtigen Länderstrecken bis zur völligen Erschöpfung verwüstete und dabei einen ungeheuren Profit in seine eigene Tasche fließen ließ, dann wird das Volk merken, daß ihm gar jämmerlich mitgespielt wurde, und es wird den Verbrecher der schwersten Strafen wert befinden. LI. (120) Woher läßt sich nun dies konstatieren? Vor allem aus der Thatsache, daß das steuerpflichtige Ackerland der Provinz Sicilien infolge der Habgier des Angeklagten verödet liegt. Es ist ja nicht nur dahin gekommen, daß diejenigen, die etwa auf ihren Gütern geblieben sind, mit weniger Jochen pflügen als sonst, sondern sehr wohlhabende Leute, tüchtige und bedeutende Landwirte, haben den Ackerbau aufgesteckt und ihre weiten, fruchtbaren Güter verlassen. Dies läßt sich ohne weiteres ganz bequem aus den amtlichen Urkunden der verschiedenen Gemeinden nachweisen, weil nämlich laut Hierons Gesetz alljährlich die Anzahl der vorhandenen Landleute bei den Behörden offiziell registriert wird. Bitte doch einmal vorzulesen, mit welchem Bestand an Landwirten Verres den Gau Leontinoi übernahm – »es waren 84 « – und wie viel im letzten Jahr angemeldet stehen – » 32 .« – Also zweiundfünfzig Landleute sind, wie wir sehen, dermaßen ruiniert, daß nicht einmal einer ihrer Diener in ihre Stelle hinaufrückte. – Wie viele gab es denn bei Verres' Amtsantritt im Gebiete von Motye ? Sehen wir doch in den Akten nach. – » 187 .« – Und drei Jahre später? – » 86 .« – Also über hundert Landwirte werden in einem einzigen Gau wegen der Sünden dieses Menschen vermißt, und da die Erträgnisse des Landes dem römischen Volke steuerpflichtig sind, so erhebt nicht nur jenes Land, sondern auch unser Staat mit lautem Rufe seine Stimme und fragt nach dem Verbleib all dieser wackeren, ehrlichen Bürger und ihrer Familien. – Das Gebiet von Herbita besaß im ersten Jahre 252 Landwirte, im dritten nur 120 ; also 132 waren aufgescheucht und mit Kind und Kegel aus ihren Gütern entflohen. – Wie trefflich war das Gebiet von Agyrion angebaut, wie anständig und wohlhabend seine Bewohner! 250 Landwirte arbeiteten daselbst im ersten Jahre deiner Statthalterschaft, und wie viel im dritten? – Achtzig ; ihr habt es ja selbst von den Abgeordneten der Stadt aus deren Akten vorlesen hören. LII. (121) Ich bitt' euch um alles in der Welt! Wenn der Angeklagte aus der ganzen Provinz 170 Landwirte weggejagt hätte, dürft' er da vor strengen Richtern Gnade finden? Gewiß nicht! Nun ist das einzige Gebiet von Agyrion um 170 solcher Leute ärmer geworden, da könnt ihr wohl einen Schluß auf die ganze Provinz ziehen! Auf allen Teilen des steuerpflichtigen Gebietes werdet ihr dasselbe finden: wer immerhin einen kleinen Rest von seinem stattlichen Familienerbteil zurückbehalten durfte, der blieb mit weniger Wirtschaftsgerät und mit einer geringeren Anzahl von Jochen auf seinem Acker, weil man eben befürchtete, durch den Weggang auch noch den letzten Rest seines Vermögens zu verlieren; wem aber Verres nichts mehr zu verlieren übrig gelassen hatte, der war nicht nur von seinen Feldern, sondern sogar aus seinem Lande für immer entwichen. Jene Zurückgebliebenen, kaum ein Zehntel der gesamten ackerbauenden Bevölkerung, auch sie hätten schließlich ihr Heim verlassen, wenn ihnen nicht Metellus von Rom aus brieflich versprochen hätte die Zehnten künftig nach Hierons Gesetze zu verpachten; wobei er die Bitte hinzufügte, sie möchten doch so reichlich als möglich aussäen. Sonst hatten sie das immer von selbst gethan; es lag in ihrem eigenen Interesse und niemand brauchte sie darum zu bitten; freilich waren sie damals auch sicher, ihre Aussaat, ihre Kosten und ihre Arbeit für sich selbst und für das römische Volk dranzugeben, nicht aber für Verres und Apronius. (122) Meine Herren! Wenn ihr das Geschick der Sicilianer für eine Nebensache ansehet, wenn ihr euch um die Behandlungsweise der Provinzialen unseres Reiches seitens unserer Beamten nicht bekümmern wollt, so müßt ihr doch wenigstens das gemeinsame Interesse des römischen Volkes übernehmen und verteidigen. Ich meld' euch, daß durch Verres die Bauern vertrieben, die steuerpflichtigen Äcker ausgesogen und brachgelegt, die Provinz wie mit Feuer und Schwert verwüstet wurde; das alles beleg' ich mit Citaten aus den öffentlichen Urkunden, beweis' ich durch Zeugnisse der ehrwürdigsten Gemeinden und der angesehensten Privatleute; LIII. was wollt ihr noch mehr? Wollt ihr abwarten, bis Lucius Metellus , der bekanntlich viele Belastungszeugen durch Anwendung seiner Amtsgewalt von der Teilnahme an unseren Verhandlungen abgeschreckt hat, aus der Ferne ein Zeugnis über die ganzen Verbrechen und Schurkereien des Angeklagten ablegt? Ich denke doch, nicht. – »Aber,« wird man mir einwenden, »Metellus kann doch am besten über ihn urteilen, er war ja sein Amtsnachfolger.« – Allerdings, aber ihn verhindert die persönliche Freundschaft. – »Aber er muß den Gerichtshof über den Zustand der Provinz informieren.« – (123) Er müßte , ja, aber niemand zwingt ihn dazu. Vermißt jemand ein Belastungszeugnis des Lucius Metellus gegen Gaius Verres? – Nein. – Kann man es verlangen? – Ich denke, nicht. Wie nun aber, wenn ich mit einem schriftlichen Zeugnisse des Lucius Metellus die Wahrheit aller meiner Angaben beweise, was sagt ihr dann? Hat ein Mann wie Lucius Metellus eine Unwahrheit niedergeschrieben oder war der eine Freund gegen den anderen besonders ränkesüchtig oder wußte der Statthalter nicht, wie es seiner Provinz ergangen war? – Man verlese den Brief des Lucius Metellus an die Konsuln Gnaeus Pompeius und Marcus Crassus , an den Prätor Marcus Mummius und die städtischen Quästoren. [Vorlesung aus Metellus' Brief. »– Die Zehnten verpachtet' ich gemäß dem Gesetz Hierons.« ] Wenn er schreibt, er verpachtete die Zehnten gemäß dem Gesetze Hierons, was sagt er damit? Er sagt damit, daß er die Verpachtungen ebenso einrichtete wie alle seine Vorgänger außer Verres. Und was ferner? Er sagt ferner damit, daß er den Sicilianern die Wohlthaten unserer Ahnen, ihre eigene Verfassung und alle segensreichen Folgen ihres Freundschafts- und Bundesverhältnisses zu uns wiedergab, die ihnen Verres entrissen hatte. – Sodann sagt er, in welcher Höhe er die Zehnten jedes Ackerlandes verpachtet; und wie schreibt er dann weiter? (124) »Mit Aufbietung aller Kräfte sucht' ich dahin zu wirken, daß möglichst hohe Pachtsummen einkamen,« Ja, lieber Metellus, warum hast du denn da keine besonders hohen Pachtsummen erzielt? Weil du an eine verwahrloste Landwirtschaft, kahle Ackerfelder, kurz an eine elend verkommene Provinz gerietest! Weiter. Wenn wirklich noch einige Aussaat stattfand, wie fanden sich Leute, die sie unternahmen? Man lese nur weiter: da sagt er, er hat ein Rundschreiben umhergeschickt und darin versichert, das ganze Gewicht seiner Persönlichkeit einzusetzen; es fehlte nur gerade noch, daß Metellus den sicilianischen Bauern lebendige Geiseln als Pfand dafür gab, daß er sich in keiner Beziehung so benehmen würde wie Verres. Aber was nennt er denn schließlich als den Gegenstand seiner Bemühungen? Bitte vorzulesen. »– –daß der vorhandene Rest der ackerbauenden Bevölkerung möglichst reichliche Aussaat streute.« Was heißt das »der vorhandene Rest?« Welcher Rest? Welcher Krieg, welches Erdbeben hatte die Menschheit vernichtet, daß nur ein Rest übrigblieb? Hatte denn Sicilien in deiner Amtszeit, Verres, eine fürchterliche Niederlage oder langwierige Barbareneinfälle oder sonst eine öffentliche Katastrophe durchgemacht, daß dein Nachfolger den Rest der ackerbauenden Bevölkerung aufzulesen und erquicken zu müssen glaubte?! LIIII. (125) In den Kämpfen mit den Invasionsheeren Karthagos wurde Sicilien aufs entsetzlichste verwüstet, und zweimal trieben in den beiden letzten Generationen große Banden entlaufener Sklaven ihr räuberisches Unwesen; dennoch fand eine Lichtung der ackerbauenden Bevölkerung nicht statt. In solchen Zeitläuften wurde die Aussaat verhindert oder die Ernte vernichtet, und damit gingen die Früchte eines Jahres zu Grunde, aber die Zahl der Grundherren und der Bodenarbeiter blieb unvermindert; der Amtsnachfolger eines Statthalters wie Marcus Laevinus oder Publius Rupilius oder Marius Aquilius brauchte keine Reste von Landbevölkerung in seiner Provinz aufzulesen. Da sieht man, wie viel mehr Elend Verres mit seinem Apronius über die Provinz Sicilien gebracht hat als Hasdrubal mit einer punischen Invasionsarmee oder Athenion mit den ungeheuren Banden rebellischer Sklaven: in jenen Zeiten wurde gleich nach erfolgter Niederwerfung des Feindes der gesamte Acker von neuem gepflügt, und kein Statthalter wandte sich brieflich oder mündlich an den Bauer mit flehentlichen Bitten um möglichst reiche Aussaat; jetzt hingegen fand sich selbst nach der Abreise dieses pestartig wütenden Scheusals niemand bereit, aus freien Stücken an die Arbeit zu gehen, und nur ein kleiner Rest entschloß sich auf Metellus' Zureden wieder auf die Felder und zum alten Familienherde zurückzukehren! (126) Merkst du es nicht, verblendeter Bösewicht, daß dieser Brief dir den Gnadenstoß giebt? Wenn dein Amtsnachfolger von dem Reste der Landbevölkerung spricht, siehst du nicht, daß er da ausdrücklich betont, dieser Rest sei nicht von einem Krieg oder sonst einer derartigen Katastrophe, sondern von den Verheerungen übrig, die du mit deiner frevelhaften Grausamkeit und spitzbübischen Gewinnsucht angerichtet hast? – Bitte weiter vorzulesen. »– –jedoch nur in dem Umfange, wie es die schwierigen Verhältnisse der Zeit und der Mangel an Pflügern gestattete.« Da steht's geschrieben: »der Mangel an Pflügern.« Wenn ich als Ankläger so oft dieselbe Sache wiederholen wollte, wie Metellus als Freund, so müßt' ich befürchten, die Empfindlichkeit meiner Zuhörer zu reizen. Weiter schreibt Metellus: »– wenn ich nicht einen Brief herumgeschickt hätte –« und, damit nicht zufrieden, »– wenn ich nicht persönlich anfeuernd eingewirkt hätte«  – aber auch dies ist noch nicht genug »– auf den Rest der Ackerbau treibenden Bevölkerung.« Den Rest? es klingt fast wie eine Totenklage so jammervoll, dieses Wort, mit dem er das Verhängnis von ganz Sicilien bezeichnet: und dann heißt es noch weiter: »der Mangel an Pflügern.« LV. (127) Jetzt wartet noch, meine Herren, wartet noch auf eine Beglaubigung meiner Anklage. Ich behaupte, die Landleute wurden durch Verres' Raubgier vertrieben, und Metellus schreibt, den »Rest« hat er angefeuert; ich berichte, daß die Felder brach liegen und der Ackerbau eingegangen ist, und Metellus spricht von dem »Mangel an Pflügern«. Mit diesen Worten weist er darauf hin, daß des römischen Volkes Freunde und Bündner aus all ihrem Besitztum mit brutaler Gewalt verstoßen wurden. Wäre diesen Menschen ein schweres Unglück durch Verres ohne Schaden für unsere Steuereinnahmen zugefügt worden, so müßtet ihr ihn schon bestrafen, zumal ihr auf ein eigens zum Schutze der Bündner gegebenes Gesetz hin als Gerichtshof einberufen seid; wenn aber bei diesem grauenhaften Ruin unserer politischen Freunde auch die Steuereinnahmen des Reiches vermindert wurden, wenn das Getreidewesen, die Verproviantierung, die Gesundheitspflege der Reichshauptstadt und unserer Armeen für die Folgezeit durch Verres' unlauteren Eigennutz erschüttert ist, dann, meine Herren, denket wenigstens an die Interessen des römischen Volkes, falls ihr euch über die Sorge für unsere treuen Bundesgenossen hinwegsetzen wollt. (128) Damit ihr nun einsehet, daß der Angeklagte in Rücksicht auf seine augenblicklichen Gewinste weder die Steuern noch die zukünftigen Bestände schonte, sollt ihr hören, was Metellus am Schlusse seines Briefes schreibt. »Für die Zukunft jedoch hab' ich die nötigen Maßregeln zum Schutze der Steuereinnahmen getroffen.« Also die Steuereinnahmen, sagt er, hat er für die Folgezeit durch besondere Maßregeln zu schützen gesucht. Das würd' er nicht schreiben, wenn er nicht zeigen wollte, daß Verres diese Gefälle zu Grunde gerichtet hat. Denn wozu hätte Metellus für die Steuern durch Maßregeln bei der Zehntenverpachtung und überhaupt der ganzen Verwaltung des Getreidewesens sorgen müssen, wenn nicht Verres die Einnahmen des römischen Volkes durch seine Gewinnsucht geschädigt hätte? Und Metellus selbst, was erreicht er schließlich mit all seinen Maßregeln für die Steuereinnahmen und Sammlungen von Landbevölkerungsresten? Er erreicht, daß die wenigen Leute an die Arbeit gehen, die es können, denen der Verresknecht Apronius wenigstens einen Pflug übrig gelassen hat, und die nun in hoffnungsvoller Erwartung des Metellus auf ihren Grundstücken blieben. Aber wie steht's um die übrigen Sicilianer? Alle jene zahlreichen Landleute, die nicht nur aus ihren Äckern, sondern auch aus ihren Gemeinden vertrieben wurden und entblößt von all ihrer Habe aus der Provinz entwichen – wie will man es anstellen, um sie zurückzurufen? Wie viele einsichtige und uneigennützige Statthalter brauchen wir, damit jene ganze Masse von Bauern endlich einmal wieder zur Arbeit an ihre alten Wohnsitze zurückgeführt wird! LVI. (129) Die Zahl der Landflüchtigen, die ihr aus den Akten und Registern der verschiedenen Gemeinden vernommen habt, ist ungeheuer, sie scheint euch vielleicht ganz unerklärlich. Um dies Rätsel zu lösen, müßt ihr wissen, wie weit die erbarmungslose Härte ging, mit der dieser Mensch auf die Landbevölkerung loswütete: es klingt unglaublich, meine Herren, aber es ist eine beglaubigte und durch ganz Sicilien verbreitete Thatsache, daß infolge der zügellosen Brutalität der Steuerpächter mehrfach Selbstmorde vorgekommen sind. Der reiche Diokles in Kentoripa hat sich notorisch erhängt, und zwar an demselben Tage, wo er die Nachricht erhielt, daß Apronius die Zehnten gepachtet hatte. Der Edelmann Tyrakīnos in Heloros machte auf dieselbe Weise seinem Leben ein Ende, als er hörte, daß der Steuerpächter, gestützt auf den neuen Erlaß des Statthalters, eine Forderung an ihn stellte, deren Betrag den gesamten Bestand seines Vermögens überstieg; dies alles wissen wir aus dem authentischen Bericht eines seiner vornehmsten Mitbürger, des Zeugen Archónidas von Heloros. So etwas ginge selbst für dich zu weit; du würdest es, obgleich deine empörende Grausamkeit nie Maß noch Ziel kannte, doch nicht zugeben, aus dem einfachen Grunde, weil der Notschrei und Jammer der ganzen Provinz das Verhängnis auf dein schuldiges Haupt beschwor; du würdest es nicht dulden, sag' ich, daß Menschen sich, um deinen Quälereien zu entgehen, das Leben nehmen – wenn nicht auch dies für deinen Räuberprofit von Belang gewesen wäre. (130) Sonst würdest du es wahrlich nicht zugegeben haben. Oder etwa doch? Merket auf, meine Herren, denn jetzt muß ich alle Sehnen anspannen um darauf hinzuarbeiten, daß jedermann einsehe, wie schändlich, wie offenbar, wie absolut erwiesen der Makel ist, den der Angeklagte mit Geld wegzuwischen sucht. Schwer und zerschmetternd ist die Anklage, die ich jetzt erheben will, vielleicht die schwerste, die seit Menschengedenken und namentlich seit dem Bestehen des Gerichtshofes für Erpressungsprozesse jemals erhoben worden ist: der Prätor machte gemeinsame Geschäfte mit den Steuerpächtern. LVII. Es ist jetzt nicht das erste Mal, daß Verres dies zu hören bekommt, etwa weil er jetzt Privatmann und ich sein Gegner, er der Verklagte und ich sein Kläger bin; nein, schon früher in Sicilien, da er als Statthalter die ganze Provinz in Händen hatte, da er als Gerichtspräsident auf hohem Sessel thronte, da er nicht nur, was bei allen natürlich ist, wegen seiner Amtshoheit sondern, was seine eigenste Specialität ausmacht, wegen seiner Grausamkeit allgemein gefürchtet wurde, selbst damals hat er es Tausende von Malen zu hören bekommen; und er konnte nichts dagegen thun, sondern ließ sich's ruhig gefallen, nicht aus Gleichgültigkeit, sondern weil ihm das böse Gewissen seine Schuld vorhielt und seine Zunge lähmte. Ganz offen sprachen sich die Steuerpächter aus, und vor allem derjenige, der bei ihm die größte Rolle spielte und die weitesten Länderstrecken verwüstete, Apronius . Sie sagten geradezu, von jenen ungeheuren Einnahmen bliebe ihnen selber nur ein sehr kleiner Teil, das meiste wanderte an den Prätor. (131) Wenn sich in dieser Weise die Steuerpächter rings in der Provinz vor allerlei Leuten äußerten, wenn sie bei einem so scheußlichen, ehrlosen Geschäft deinen Namen mit ausspielten: kam es dir da niemals in den Sinn, für deinen persönlichen Ruf etwas zu thun oder wenigstens für deine materielle Existenz, für dein Leben zu sorgen? Deines bloßen Namens Klang erfüllte Ohr und Herz aller Landleute mit Schrecken, die Steuerpächter führten gegen sie behufs Aufstellung frevelhafter Kontrakte nicht ihre eigene Gewaltthätigkeit, sondern deinen Namen ins Feld: und da hieltest du einen so ehrlosen, verkommenen, bestechlichen Gerichtshof in Rom für möglich, daß dir irgend ein Weg zur Rettung offen stünde? Es war bekannt geworden, daß bei der sündhaften Art und Weise, die Zehnten gegen alle Sitten, Rechte und Gesetze zu verpachten, sowie bei der grausamen Ausplünderung der Landleute die Steuerpächter zu sagen pflegten, dein sei der Plan zu diesem Werke, dein der Hauptanteil an der Ausführung, dein die Beute – da schwiegest du still; leugnen konntest du nicht, aber du konntest das alles über dich ergehen lassen, weil die Größe des Gewinnes dich blind für die Größe der Gefahr machte und die Gier nach Geld mehr über dich vermochte als die Furcht vor dem Gerichte. (132) Gut denn, leugnen kannst du das alles nicht. Aber hast du dir nicht einmal die Ausrede der »Unkenntnis« übrig gelassen? Kannst du vielleicht behaupten, du hättest nichts von alledem gehört, an deine Ohren wäre nichts von deiner Schande gedrungen? Laut jammernd klagte die verzweifelte Landbevölkerung ihr Leid: du hörtest es nicht? Die ganze Provinz bebte vor Wut gegen dich: niemand meldete dir's? In Rom wurden Versammlungen zur Beschwerde über deine Ausschreitungen abgehalten: das blieb dir unbekannt? das alles wußtest du nicht? Noch mehr! In Syrakus forderte Lucius Rubrius auf offenem Markte vor zahlreich versammelten Zuschauern und in deiner Gegenwart den Quintus Apronius zu einer Gerichtswette Ein praktisches Mittel, kleine Differenzen vor Gericht, jedoch ohne eigentlichen Prozeß, daher schnell zu entscheiden. Wer sich darüber genauer zu unterrichten wünscht, lese Mommsens Abhandlung im Anhange der von Halm besorgten Ausgabe der Caecilius-, Statuen- und Mordrede. heraus auf Grund des Vorwurfes »Apronius hat zu wiederholten Malen den Verres als seinen Teilhaber an den Korngefällen bezeichnet.« Auch diese Stimme konnte dich nicht erschüttern oder verwirren, konnte dich nicht zu einiger Sorge für dein Leben und dein Eigentum anstacheln? Nein; du schwiegest still, du bemühtest dich sogar, den Streit der beiden Männer niederzuschlagen und jene Gerichtswette im Keime zu ersticken. LVIII. Das ist doch wahrlich toll! Hätte ein Mensch, der nicht in unehrlicher Weise am Gewinne beteiligt war, so etwas je über sich ergehen lassen können? Hätte nicht selbst ein Betrüger, falls er nur an die Existenz von Richtern in Rom glaubte, wenigstens zum Scheine für den Augenblick anständig gehandelt um sich ein wenig guten Leumund zu erkaufen? (133) Was sind das für Zustände? Eine Gerichtswette findet statt um dein Vermögen und dein Leben; du sitzest da und verhältst dich passiv, du untersuchst nicht, forschest nicht, fragst nicht, zu wem Apronius gesprochen, wer es von ihm gehört hat, woher das Gerede gekommen und wie es laut geworden ist! Wenn selbst in deinem Haus jemand an dich herangetreten wäre und dir ins Ohr geflüstert hätte »Apronius erzählt überall herum, du steckest mit ihm unter einer Decke« – dann hättest du schon aufgeregt werden müssen; dann war es deine Pflicht, den Apronius vor die Schranken zu fordern und dich ihm gegenüber nicht eher zufrieden zu geben als bis du selbst die öffentliche Meinung zufrieden gestellt hättest. Nun geschah es aber in öffentlicher Sitzung auf dem Marktplatze vor der dicht gedrängten Volksmenge, daß man diesen Vorwurf zwar scheinbar und formell gegen Apronius, in Wahrheit jedoch gegen dich erhob; und du ließest dir ruhig diesen Hieb versetzen! Dies wäre nimmermehr möglich gewesen, wenn du dir nicht innerlich gesagt hättest, daß du in einem so offenkundigen Falle die Sache durch jedes Wort nur noch verschlimmern würdest. (134) Sonst pflegten Statthalter ihre Hilfs- und Subalternbeamten häufig aus ihrer Umgebung zu entfernen oder auch zur Abreise aus der Provinz zu veranlassen, weil sie durch deren Schuld ihren Ruf geschädigt zu sehen glaubten oder ihnen selbst irgend welche unrechtmäßige Handlungsweise zutrauten; du dagegen ließest einen Apronius, also einen durch alle Makel der gemeinsten Frevel befleckten, kaum dem freien Bürgerstand angehörigen Menschen, der weder sein Leben noch auch nur einen Lebenshauch, einen Atemzug rein erhalten konnte – den ließest du bei einem solchen Skandal unbehelligt. Kein herbes Wort bekam er von dir zu hören, und gewiß hättest du das Band der Gemeinsamkeit nicht so streng respektiert, um darüber die Gefahr deines Lebens zu vergessen, wenn du nicht eingesehen hättest, die Geschichte lag offenkundig zu Tage und war männiglich bekannt. (135) Einige Zeit später trat der euch allen wohlbekannte Ritter Publius Scandilius auf und forderte den Apronius zu derselben Gerichtswette betreffs des Compagniegeschäftes heraus, die schon Rubrius hatte herbeiführen wollen. Er ging energisch vor, rückte seinem Gegner auf den Leib, ließ nicht nach; die Wette ward angenommen, als Preis 5000 Sesterzen festgesetzt, und Scandilius fing an, auf Berufung eines Richters oder eines Obmännerkollegiums zu dringen. – LVIIII. Glaubt ihr wohl, daß ein unredlicher Prätor in seiner Provinz und gar auf seinem Gerichtspräsidententhron hinreichend mit Schranken und Gittern umzäunt ist? Muß er die Alternative über sich ergehen lassen, entweder ruhig dazusitzen, während ein Urteil über seine Existenz gesprochen wird, oder seine vor jedem Gerichtshof absolut unvermeidliche Demütigung einzugestehen? – Die Gerichtswette findet statt; ihr Gegenstand ist die Äußerung des Apronius, daß du an seinen Zehntengeschäften beteiligt warst; die Scene spielt sich in deiner Provinz ab, du selbst bist zugegen, bei dir beantragt man die Einsetzung eines Gerichtshofes: was thust du, was beschließest du? Du versprichst die Einberufung eines Obmännerkollegiums. Recht so; freilich, welcher Obmann trägt wohl den Kopf so hoch, daß er riskieren möchte, in der Provinz vor den Augen ihres Statthalters ein Urteil nicht nur gegen dessen Wünsche, sondern sogar gegen seine Existenz abzugeben? (136) Aber nehmen wir es einmal an; die Sache ist ja offenkundig erwiesen; die Leute versichern rund heraus, sie gehört zu haben; alle hochstehenden, zuverlässigen Leute würden sie durch ihr Zeugnis bestätigen; in ganz Sicilien giebt es keinen, der nicht wüßte »die Kornlieferungen gehören dem Prätor, Apronius hat es ja selbst gesagt;« außerdem gab es die hochehrbare Genossenschaft römischer Bürger zu Syrakus mit ihren zahlreichen Mitgliedern aus dem Ritterstande, sämtlich Männern ersten Ranges; aus deren Mitte die Obmänner gewählt werden müßten, um vor der Entscheidung wieder kassiert zu werden, da sie unmöglich ein verkehrtes Urteil abgeben könnten. Scandilius läßt sich nicht irre machen und besteht auf seiner Forderung eines Obmännerkollegiums. Da erklärt der uneigennützige Verres, der sich gar zu gerne von jenem Verdacht offiziell gereinigt hätte, er würde die Obmänner aus seiner bekannten Suite ernennen. LX. (137) Beim Glauben an Götter und Menschen! Welch ein Subjekt klag' ich an? was ist das für ein Exemplar, an dem ich meine gewissenhafte Thätigkeit erproben muß? Was soll ich denn mit meinen Worten und Gedanken noch anstreben oder durchsetzen? Ich halt' ihn ja schon fest, den Dieb, ich hab' ihn ja gepackt, wie er mitten unter den Bodenerzeugnissen der Provinz Sicilien, unter den Steuergefällen des römischen Volkes aufräumte, ich hab' ihn ertappt, wie er die ganzen Kornvorräte und kolossale Geldsummen entwendete, und nun halt' ich ihn fest, so fest, daß kein Leugnen mehr möglich ist. Was sollt' er denn auch sagen? Eine Gerichtswette wird veranstaltet über die Frage, ob Apronius deine Teilnahme an seinen Getreidegeschäften ausgeplaudert hat; dein gesamtes Vermögen steht auf dem Spiele; alles ist gespannt, wie weit du dich wohl um die Sache bekümmern wirst und wie du es anfangen magst, um dich und deinen Charakter bei der öffentlichen Meinung zu insinuieren. Und in einer solchen Situation willst du deinen Hausarzt und deinen Wahrsager und deinen Ausrufer zu Obmännern ernennen oder, wenn sich's um bedeutendere Fragen handelt, den hohen Herrn aus der alten edlen Ritterschule, den du als ein Muster echt römischer Richterstrenge ebenfalls in deiner Suite hattest, den modernen Cassius , Der Ausdruck ist natürlich ironisch; Lucius Cassius war der Typus eines unerbittlich strengen, aber tadellos gerechten Richters, und um so komischer wirkt neben seinem Namen der eines eben freigelassenen oder kaum als Bürger anerkannten, obskuren Griechen. den Papirius Potamon ? – Scandilius verlangte Obmänner aus der römischen Bürgergenossenschaft. Da erklärt Verres, er würde nie zugeben, daß über seinen persönlichen Charakter andere als die Leute seines Gefolges mitredeten. Bekanntlich halten Kaufleute es für unpassend, von dem Rechte der eidlichen Ablehnung eines Gerichtshofes »wegen dessen parteiischer Voreingenommenheit gegen sie« Gebrauch zu machen, falls sie in dem Sprengel dieses Gerichtshofes Handel treiben; hier haben wir einen Prätor, der seiner ganzen Provinz parteiische Voreingenommenheit gegen seine Person zutraut und sich von vornherein feierlich gegen ihre Meinungsäußerung verwahrt. (138) Welch eine beispiellose Unverschämtheit! Dieser Mensch verlangt in Rom freigesprochen zu werden, wo er in seiner eigenen Provinz nach seinem eigenen Urteil nicht mehr entlastet werden konnte; ein Mensch, nach dessen Ansicht auf die Auslese unserer Senatsmitglieder das Geld einen stärkeren Einfluß ausübt als auf drei Kaufleute die Furcht! – Scandilius antwortet ihm aber, er denke nicht daran, vor Obmännern vom Schlage des Artemidoros den Mund aufzuthun; indessen schlägt er dir sonst die günstigsten Bedingungen vor, deren Annahme deine Position aufs glänzendste verbessert hätte, ja, er überhäuft dich in dieser Hinsicht mit Liebenswürdigkeiten; aber allerdings fügt er hinzu, wenn du sonst in ganz Sicilien keinen geeigneten Richter oder Obmann finden zu können glaubest, so müsse er das Verfahren einstweilen abbrechen und dessen Wiederaufnahme in Rom beantragen. (139) Das ärgerte dich gewaltig; wütend riefst du aus: »das ist ein Schurke, der einen Gerichtshof in Sachen persönlicher Fragen gerade dort einberufen sehen will, wo er meine Unbeliebtheit bemerkt; nein, ich werde die Sache nicht nach Rom überweisen lassen, ich werde keine Obmänner aus der römischen Bürgergenossenschaft berufen« – kurz, von neuem schlugst du deine Suite vor. Scandilius erwidert: in diesem Falle verzicht' er auf den weiteren Verfolg der Angelegenheit; er werde schon zu seiner Zeit wiederkommen. Und nun? was beschließest du daraufhin? Du zwingst den Scandilius – nun, wozu? etwa den Zweikampf seiner Gerichtswette wirklich auszufechten? O nein! diese allgemein erwartete Untersuchung über deinen Charakter schlägst du unverschämterweise nieder. (140) Also was denn? Gestattest du vielleicht dem Apronius, sich aus deiner Gefolgschaft Obmänner nach Belieben auszuwählen? Das schien dir doch vielleicht undurchführbar, daß der eine von den beiden Streitenden beliebige Richter ernennen dürfte, und zwar aus dem Kreise der durchaus Parteiischen , während nach den Gesetzen beide das Recht haben müßten nur vor Unparteiischen zu kämpfen und von diesen welche zurückzuweisen . Also auch das nicht. Sondern was schließlich? Ist denn noch ein ärgerer Schurkenstreich möglich? Allerdings: er zwingt den Scandilius, jenen Einsatz von fünftausend Sesterzen herzugeben und zwar an Apronius auszuzahlen. Was konnte der angegriffene Statthalter in seinem Bedürfnis nach gutem Leumund für eine feinere Wendung ausführen? Wie hätt' er geschickter allen bösen Verdacht abwehren, sich aus aller Schande herausreißen können? LXI. Schon war er zum Gespötte der Leute geworden, hatte Mißgunst und abfällige Kritik erfahren müssen; ein böser und verrufener Mensch Namens Apronius hatte das Gerücht ausgestreut, der Statthalter beteilige sich an seinen schmutzigen Getreidegeschäften; die Sache kam zur Entscheidung vors Gericht; Verres, dieser höchst unbescholtene und uneigennützige Staatsbeamte, hatte Gelegenheit, Ursache und Macht dazu, den Apronius zu bestrafen und sich selbst damit von dem entehrendsten Makel zu reinigen. Was denkt er sich nun für ein Verfahren gegen Apronius aus? womit bestraft er ihn? Wegen Apronius' beispielloser Frechheit und Unredlichkeit sowie wegen des durch ihn ausgestreuten Gerüchtes von der schändlichen Teilhaberschaft des Statthalters an seinen ungesetzlichen Einnahmen wird – Scandilius gezwungen, ihm einen Sündenlohn von fünftausend Sesterzen auszuzahlen. (141) Bedenke doch, du schamloser Wicht, wie arg du dich damit kompromittiertest! Ob du einen solchen Entscheid aussprachest oder ob du das von Apronius verbreitete Gerücht durch dein eigenes Wort ausdrücklich bestätigtest, war es nicht ganz dasselbe? Hättest du nur eine Spur von Schamgefühl oder auch nur einige Scheu besessen, so hättest du den Menschen nicht ohne die schwerste Strafe loslassen dürfen; statt dessen wolltest du ihn nicht ohne eine Belohnung abziehen lassen! Aus diesem einen Falle Scandilius, meine Herren, könnt ihr alles zugleich ersehen: erstens ist diese Klage (wegen Beteiligung des Statthalters an den betrügerischen Korngeschäften der Steuerpächter) nicht in Rom zuerst aufgetaucht; sodann ist sie keine Erfindung des Anklägers; sie gehört überhaupt nicht zu denen, die wir bisweilen in unseren Verteidigungsreden als »Lokalvorwürfe« bezeichnen, d. h. sie verdankt nicht einem beschränkten Ort und Zeitraum, nicht den besonderen Umständen deiner Gefahr ihre Entstehung, sondern sie ist alt, sie kam bereits in den Zeiten deiner Statthalterschaft überall herum, sie flog von Munde zu Munde und wurde nicht in Rom von deinen Widersachern ausgebrütet, sondern nach Rom aus der Provinz fortgepflanzt. (142) Zugleich bitt' ich euch, auch seine Dienstergebenheit gegen Apronius und Apronius' Geständnis oder vielmehr Auseinandersetzung über ihn zu beachten. Und noch eines geht aus diesem Falle hervor, wovon ich ebenfalls Notiz zu nehmen bitte: nämlich daß Verres konstatierte, niemand in seiner ganzen Provinz dürfte über seinen Charakter und Wandel ein Urteil fällen, außer den Herren von seiner Suite. LXII. Giebt es wohl einen Richter, der nicht seit dem Anfange meines Vortrages über die Getreidesteuern überzeugt war, daß Verres einen Raubzug gegen das Eigentum der Landwirte unternommen hatte? Mußte man doch schon deshalb sogleich zu diesem Resultate kommen, weil ich nachwies, daß er die Zehnten nach einem ganz neuen Gesetz oder vielmehr ohne jedes Gesetz wider alles Recht und Herkommen rein willkürlich verpachtete. (143) Aber gesetzt auch, ich habe keine so strengen, aufmerksamen, gewissenhaften Richter vor mir, daß sie es gleich gemerkt hätten: inzwischen hat die Schwere seiner Verbrechen, die Nichtswürdigkeit seiner Erlasse und die Ungerechtigkeit seiner Entscheide notwendigerweise jedermann belehrt und überzeugt. Mag auch Mancher vielleicht im Urteilen etwas fahrlässig sein, mag er Gesetze, Rechte, Pflichten, Staat, Bundesgenossen und politische Freunde auch etwas gleichgültig betrachten: nimmermehr wird er an der Schuld dieses verruchten Schurken zweifeln können, sobald er einen Begriff von jenen ungeheuren Einnahmen oder von jenen unbilligen, durch Schrecknis und Gewaltthat erzwungenen Kontrakten erhalten hat, oder wenn er sieht, wie die Gemeinden durch des Landvogtes Machtwort, durch die Furcht vor Rutenhieben und Todesstrafe gezwungen wurden, reiche Spenden nicht etwa bloß an Apronius und seinesgleichen, sondern auch an Tempelsklaven abzuführen. (144) Läßt sich nun jemand durch die Leiden unserer Bundesgenossen nicht allzusehr aufregen, läßt ihn der Ruin des Landvolkes trotz aller Katastrophen, Desertionen, Verbannungen und gar Selbstmorde ungerührt, so muß ich doch annehmen, daß er beim Gedanken an das verwüstete Sicilien und die verödeten Saatfelder anderen Sinnes wird: wer darüber einmal die Angaben der Gemeindeakten und Lucius Metellus' Brief vernahm, der muß in seinem Inneren feststellen, daß nur das schärfste, strengste Urteil über den Angeklagten möglich ist. Sollte sich aber jemand fähig fühlen, dies alles achselzuckend in den Wind zu schlagen, nun, da tischt' ich die Gerichtswetten betreffs Teilnahme des Angeklagten an den Korngeschäften auf und zeigte, wie er deren gesetzlichen Gang verhinderte und einen Entscheid hintertrieb: kann man sich noch etwas Klareres in der Welt wünschen? Ich bezweifle nicht, meine Herren, daß ich euch genügendes Material geboten habe, um die Sache abzuthun; aber trotzdem will ich noch weiter vorgehen. Ich thue das wahrlich nicht um bei euch noch weiter eine Überzeugung zu befestigen, die hoffentlich bereits unerschütterlich festsitzt, sondern damit die Unverschämtheit dieses Menschen endlich einmal zum Schweigen gebracht wird, damit er endlich aufhört, jene Dinge kaufen zu wollen, die er freilich an sich selber stets feil hielt, nämlich Ehre, Gewissen, Wahrheitsliebe, Pflichtgefühl, Eidestreue, und damit auch seine Freunde mit einem Gerede aufhören, das materiellen und moralischen Schaden, ja Mißgunst und Schande über uns alle bringen kann. (145) Und was sind das für Freunde! Armer Senatorenstand, es sind ein paar recht unwürdige Gesellen, die dich beleidigt und in allgemeinen Mißkredit gebracht haben. Da saß ein gewisser Aemilius Alba beim Eingange zum Viktualienmarkt und renommierte vor allen Leuten: Verres habe schon gesiegt, die Richter hab' er sich alle gekauft, einen für 400 000 Sesterzen, einen anderen für 500 000, keiner koste weniger als 300 000! Und als man ihm erwiderte, das sei unmöglich, viele Zeugen würden gegen ihn aussagen, außerdem würde ich der Sache nicht gerade fernbleiben, da sagt' er: »Ach, laßt sie doch alle reden so viel sie wollen; wir haben ja doch gewonnen, außer wenn etwa ein ganz offenkundiger Fall derart vorgelegt wird, daß keine Antwort darauf mehr möglich ist.« (146) Brav, Alba, so ist's recht; auf deinen Vorschlag will ich eingehen. Alles übrige hältst du bei den Gerichten für gleichgültig: logische Schlüsse, Verdachtsgründe, Charakteristik des Vorlebens, Zeugnisse geachteter Persönlichkeiten und amtliche Beglaubigungsschreiben ganzer Gemeinden, das alles hat für die Richter nichts zu bedeuten; du verlangst nur »offenkundige Thatsachen«. Ich verlange wahrlich keine Richter von der Art des Cassius , ich frage nicht nach der altrömischen Strenge der Gerichtshöfe, ich appelliere in diesem Fall auch nicht an eure Würde, Ehrlichkeit und Gewissensreinheit; nein, Alba soll mein Richter sein, Alba, der selber in der Gesellschaft gern als Schmarotzer gelten möchte, aber von Leuten dieser Sorte stets »Bandit« und nicht »Schmarotzer« genannt wurde. Ich werde jetzt im betreff der Zehntenfrage einen Fall vorlegen, daß selbst Alba gestehen soll, Verres hat im Getreidewesen und im Eigentum der Landleute ganz offen und ungeniert wie ein Räuber gehaust. LXII. (147) Du behauptest, die Zehnten des Ackergebietes von Leontinoi teuer verpachtet zu haben. Bereits im ersten Teile meines Vortrages hab' ich nachgewiesen, daß von einer hohen Pachtsumme für den Zehnten nicht die Rede sein kann, wenn man nur dem Wortlaute nach den Zehnten verpachtet, in Wahrheit aber durch Erlasse, Bestimmungen, Ausnahmegesetze und Pächterwillkür es so einzurichten versteht, daß den Landwirten kein Zehntel ihres Eigentumes mehr übrigbleibt. Ferner wies ich nach, daß andere Statthalter die Zehnten des leontinischen wie der übrigen Ackererträgnisse sehr hoch und dabei nach dem Gesetze des Hieron, zuweilen auch höher verpachteten als du, und daß kein Landmann sich beklagte; keiner hatte ja auch Grund zur Beschwerde, da die Verpachtung nach einem verbrieften und höchst menschenfreundlichen Gesetze vor sich ging, übrigens auf die Höhe der Pachtsumme für die Landwirte gar nichts ankam. Denn die Verhältnisse liegen ja nicht so, daß der Bauer recht viel zahlen muß, wenn die Pachtsumme hoch ist, und im entgegengesetzten Fall umgekehrt; sondern nach dem Ertrage der Felder richtet sich der Zehnte, für den Landwirt kommt es also nur darauf an, daß das Getreide in einer Weise gedeihe, die eine recht hohe Pachtsumme für den Zehnten möglich macht. So lang' er nur nicht mehr abzuliefern braucht als den effektiven Zehnten, kann es für ihn nur ein günstiges Zeichen sein, wenn die Pachtsumme recht hoch steigt. (148) Indessen, du willst ja als den höchsten Trumpf zu deiner Verteidigung den Hinweis auf die starken Pachtsummen ausspielen; so prahlst du, daß schon die übrigen Äcker verhältnismäßig viel, der von Leontinoi aber, also der ausgiebigste, 216 000 römische Scheffel Weizen eingebracht habe. Wenn ich nun nachweise, du hättest eine erheblich höhere Pachtsumme erzielen können, du wolltest aber nicht den Leuten, die gegen Apronius boten, den Zuschlag erteilen, du überließest schließlich diesen Zehnten dem Apronius für einen erheblich geringeren Preis als du von anderen Pächtern hättest erzielen können; wenn ich dies nachweise, kann dich da wohl dein alter Freund und Liebhaber Alba selbst freisprechen? So höret denn. LXIIII. Ein römischer Ritter von tadellosestem Rufe, Quintus Minucius , kam mit einigen Standesgenossen zum Termin und bot für die Steuerpacht des leontinischen Ackergebietes nicht etwa tausend Scheffel Weizen mehr, auch nicht zwei- oder dreitausend, nein, dreißigtausend römische Scheffel wollt' er mehr liefern als Apronius. Aber sein Angebot wurde nicht berücksichtigt, damit Apronius nicht um diesen Auftrag käme. (149) Leugnen kannst du dies absolut nicht, außer wenn du dir etwa grundsätzlich alles zu leugnen vorgenommen hast; öffentlich, unter reger Anteilnahme seitens des Publikums ging die Sache in Syrakus vor sich; die ganze Provinz ist mein Zeuge, denn aus allen Gegenden der Insel pflegen sich Leute zum Termine der Steuerpacht dort einzufinden. Ob du es nun gleich eingestehst oder ob du erst durch direktes Beweisverfahren überführt werden mußt: auf jeden Fall mußt du einsehen, auf welchen Vergehen du hiermit ertappt bist, und wie klar sie zu Tage liegen. Erstens war es dein Geschäft, das dort abgemacht wurde, und die Beute floß in deine Taschen; denn warum hättest du sonst lieber einem Apronius als einem Minucius den Zuschlag auf die Zehntenpacht des leontinischen Ackerfeldes erteilt? Apronius war eben notorisch dein Kommissionär, dein beauftragter Geschäftsführer in den Steuerangelegenheiten. Sodann ergiebt es sich, daß ein ungeheurer, schier unabsehbarer Profit eingesackt wurde; denn Minucius hätte die 30 000 Scheffel Weizen, falls sie auf dich keinen Eindruck machten, natürlicherweise gerne dem Apronius, also zu dessen persönlichem Vorteil, gegeben, wenn der sie nur hätte annehmen wollen. (150) Wie reich muß also die Beute gewesen sein, auf die sich Apronius Hoffnung machen durfte, wenn er einen so stattlichen, mühelos errungenen, ihm einfach hingeworfenen Gewinn für nichts achtete und hochmütig zurückwies! Außerdem hätte ja Minucius selbst niemals Ansprüche erhoben, wenn du die Zehnten nach Hierons Gesetz hättest verpachten wollen; aber da er sah, daß die grausamen Bestimmungen deiner neuen Erlasse den Steuerpächtern erheblich mehr als ein Zehntel des Bodenertrages zuschanzten, so ging er eben etwas weiter vor. Dem Apronius aber wurde von dir stets noch weit mehr überlassen als der Wortlaut deiner Verfügungen gestattete. Welche Reichtümer muß also der, dem alles erlaubt war, eingestrichen haben, wenn schon ein anderer, der die Zehnten gern pachten wollte und keine solche Freiheit erhalten hätte, sich bereit erklärte, jenem aus eigener Tasche eine stattliche Summe auszuzahlen! (151) Endlich ist dir auch derjenige Ausweg abgeschnitten, auf dem du dich stets mit all deinen Gaunerstreichen und Schandthaten zu retten hofftest, die Ausrede nämlich, du hättest sehr hohe Pachtsummen erzielt, hättest für das arme Volk in Rom gesorgt und einer Brotverteuerung vorgebeugt. Das darf der Mann nicht behaupten, der nicht leugnen kann, daß er den Ertragszehnten eines einzigen Ackergebietes um dreißigtausend Scheffel niedriger verpachtet hat als er zu thun brauchte. Selbst wenn ich dir zugebe, daß du die Lieferung dem Minucius deswegen nicht überließest, weil du sie schon dem Apronius zugesagt hattest (so etwas sollst du nämlich gesagt haben; ich wünsche und erwarte nur, daß du dich wirklich damit herauszureden versuchst!) – selbst dann kannst du doch unmöglich mit den hohen Pachtsummen, die du erzielt hättest, prahlen, wenn du zugestehen mußt, daß man viel höhere Summen zahlen wollte. LXV. (152) Somit, meine Herren, ist der Nachweis unwiderleglich geführt; Betrügerei, niedrige Gewinnsucht, freche Unredlichkeit bis zum empörenden Frevel – das sind die Züge, die den Angeklagten charakterisieren. Wenn nun diese Charakteristik, die ich von ihm aufstelle, sogar von seinen eigenen Freunden und Verteidigern gegeben wird, was dann? Der Leser merkt schon, daß gleich wieder der unwiderstehliche Metellus trumpf ausgespielt wird. Verlanget ihr noch mehr? – Als der Prätor Lucius Metellus ankam und sich Verres alle Begleiter des neuen Statthalters durch seine nie versagenden Universalmittelchen zu Freunden gemacht hatte, richtete jemand eine Eingabe an Metellus; Apronius wurde vor die Schranken des Gerichtes gefordert, und der ihn forderte, war kein geringerer als der Senator Gaius Gallus . Dieser machte Metellus den Vorschlag, er sollte mittels eigenen Erlasses einen Gerichtshof gegen Apronius einberufen, »wegen Beschlagnahme beweglicher Güter mittels Gewaltmaßregeln und Drohungen« ; diese von Octavius eingeführte Motivierungsformel hatte Metellus schon in Rom anzuwenden Gelegenheit gehabt, und in der Provinz blieb ihm dieselbe nicht erspart. Aber der Versuch schlug fehl: Metellus erklärte, sich darauf nicht einlassen zu wollen, da ein solcher Gerichtshof eine eventuell für Gaius Verres verhängnisvolle Vorentscheidung treffen könnte . Das gesamte Gefolge des Metellus, lauter dankbare Seelen, stand auf Apronius' Seite; Gaius Gallus, also ein Mann eures Standes, sonst mit Metellus vielfach in naher Beziehung, konnte doch diese außerordentliche Berufung eines Gerichtshofes bei ihm nicht durchsetzen. (153) Ich mache daraus dem Metellus weiter keinen Vorwurf; er schonte eben einen Menschen, der ihm durch die Bande der Freundschaft und, wie ich ihn selbst erwähnen hörte, auch der Familienbeziehungen eng verbunden war; einen Vorwurf mach' ich ihm daher, wie gesagt, nicht, aber ich wundere mich nur über eines: wie er über denselben Menschen, dem nach seiner Ansicht ein Obmännerkollegium durch eine indirekte Vorentscheidung verhängnisvoll werden konnte, selber nichts weniger als indirekt, vielmehr direkt mit allerschärfster Deutlichkeit einen geradezu vernichtenden Entscheid ausgesprochen hat. Es gab nämlich, falls er Gallus' Vorschlag annahm, zwei Möglichkeiten: entweder würde Apronius freigesprochen, dann war keine Vorentscheidung da, auf die man sich zu Verres' Ungunsten hätte berufen können; oder aber Apronius würde verurteilt, und dann hätte wohl alle Welt gesagt, daß Verres mit ihm zusammengehörte. Wenn nun Metellus diesen Fall als verhängnisvolle Vorentscheidung für Verres ansah, so erklärt' er damit unumwunden, daß Verres und Apronius gemeinsame Sache gemacht hatten. Und zugleich ist dieses eine Moment noch für zwei Punkte beweiskräftig: erstens haben die Bauern an Apronius unter dem Drucke seiner Gewaltmaßregeln und Drohungen sehr viel mehr abgeführt als ihre Pflicht war, und dann hat Apronius unter seinem Namen die Geschäfte des Verres geführt. Dies ergiebt sich mit Notwendigkeit aus der Erklärung des Metellus, eine Verurteilung des Apronius sei nicht möglich, ohne daß dabei Verres mit all seinen verruchten Freveln an den Pranger gestellt würde. LXVI. (154) Ich komme jetzt zum Briefe des Timarchides , dieses Oberamtsdieners und Freigelassenen des Verres. Mit der Besprechung seines Briefes hoff' ich den Klagepunkt wegen der Zehnten endlich abzuschließen. Es ist der Brief, meine Herren, den wir im Hause des Apronius zu Syrakus auffanden, als wir es nach Schriftstücken durchsuchten. Abgeschickt ward er, wie in ihm selbst zu lesen steht, unterwegs, als Verres bereits aus der Provinz abgereist war; geschrieben ist er eigenhändig von Timarchides. Bitte also vorzulesen. »Absender: Timarchides, Amtsdiener bei Verres. – Mein lieber Apronius!« Da find' ich gar nichts auszusetzen, wenn er seinem Namen gleich seinen Titel hinzufügt. Warum sollen denn Schreiber allein das Recht haben, sich so zu nennen, wie z. B. »Lucius Papirius, Amtsschreiber« ? Im Gegenteil, ich wünschte, dies würde stehender Gebrauch bei allen Amtsdienern, Gerichtsvollziehern, Bütteln u. dgl. m. – Nun, was schreibt er? »Gieb dir doch alle Mühe in den Angelegenheiten wegen des Leumundes unseres Statthalters.« Er empfiehlt also den Verres dem Apronius und ermahnt diesen zum Widerstande gegen seine Feinde. In der That eine herrliche Schutzwehr für deinen guten Ruf, wenn sie auf dem Fundamente von Apronius' Einfluß und Sorgfalt aufgeführt wird! »Du besitzest ja die nötige Energie und Beredsamkeit.« (155) Wie ausgiebig wird der eine Schwindler von dem anderen gelobt, wie prächtig klingt das! So ein Mensch muß wirklich jedem imponieren, wenn er Timarchides' Anerkennung in so hohem Grade findet! – Weiter. »Du hast auch die Mittel, um die nötigen Kosten zu bestreiten.« Natürlich, wenn euch von den Einnahmen aus euren Getreidegeschäften etwas übrig blieb, so mußt' es an den abfließen, der euch zu jenen Geschäften verholfen hatte. »Mache dich über die Schreiber und Gehilfen des neuen Statthalters her; Lucius Volteius hat besonderen Einfluß, den pack' an, du weißt schon wie.« Ihr sehet, wie sicher sich Timarchides auf seine Gemeinheit verlassen kann, wenn er sogar einem Apronius Lumpenregeln vorschreiben darf. Vollends der Schluß des eben vorgelesenen Satzes, klingt der nicht ganz wie ein Citat aus dem in jeder Art von Schmutz so unerschöpflich reichen Schatze seines Herrn? »Glaube mir doch, Liebster, ich bin ja dein Brüderchen!« Wenigstens Genosse bei allen Schwindeleien und Gaunerstreichen, von Natur zum Verwechseln ähnlich wie ein Zwillingsbruder dem anderen im Punkte der Frechheit und Gemeinheit. LXVII. »In der ganzen Suite wird man dich liebhaben.« Was heißt das »in der ganzen Suite?« Worauf bezieht sich das? belehrst du den Apronius? War der erst auf deinen Wunsch oder vielmehr aus eigenem Antrieb in die berüchtigte Suite gelangt? »Sorge überall für die nötigen Hindernisse und Schwierigkeiten.« Man kann sich denken, wie furchtbar dieser Mensch in Amt und Würden gewesen sein muß, wenn er jetzt auf der Flucht eine derartige Bosheit entfaltet. Alles, sagt er, sei mit Geld zu erreichen; man muß es nur ausgeben, muß es verschwenden, dann gewinnt man. Daß Timarchides diesen Rat einem Menschen wie Apronius giebt, bedaur' ich weiter nicht, aber daß er ihn auch seinem Herrn mit solchem Erfolge predigte, das hatte schlimme Folgen. »Auf deinen Antrag hin pflegt ja ein Jeder durchzudringen.« (156) Allerdings unter einem Statthalter wie Verres, aber nicht unter Sacerdos, auch nicht unter Peducaeus, ja sogar nicht einmal unter dem neuen Metellus. »Du weißt, Metellus ist ein vernünftiger Mensch.« Dies ist nun einfach unerträglich, daß die Geistesgaben eines vortrefflichen Mannes wie Lucius Metellus von einem ehemaligen Sklaven wie Timarchides mit dem höhnischen Tone der Verachtung kritisiert werden. »Wenn du erst Volteius in deiner Gewalt hast, wirst du das übrige spielend erledigen.« Hier irrt sich Timarchides, und zwar ganz gewaltig, wenn er glaubt, daß Volteius für Geld zu haben sei, oder daß Metellus sein Amt nach dem Belieben einer Person aus seiner Umgebung führen würde. Aber dieser Irrtum beruht auf einer sehr natürlichen Vermutung: er hatt' es ja erlebt, daß so viele Menschen durch seine oder ähnliche Vermittelung vieles wirklich spielend bei Verres durchsetzten, und darum dacht' er, solche Kanäle führten zu jedem Statthalter. Ihr hattet es eben leicht, all' eure Wünsche bei Verres spielend zu erfüllen, weil ihr mit den verschiedensten Spielarten seiner Lieblingsspielchen vertraut waret. »Man hat Metellus und Volteius die Ohren vollposaunt, du hättest die Landwirte ruiniert.« Wer gab Apronius die Schuld, wenn der Angeklagte einen Bauern zu Grunde gerichtet hatte? Das wäre ja gerade so, als wollte man Timarchides oder den Henker Sextius dafür verantwortlich machen, wenn sich Verres zu einem Richterspruch oder Amtserlaß oder Ausnahmebefehl oder Gnadengeschenke durch Geld herumkriegen ließ, respektive wenn er einen unschuldigen Menschen dem Richtbeil überlieferte. Daran denkt niemand; vielmehr gab man mit Recht die Schuld nur demjenigen, dessen Verurteilung jetzt alle wünschen. (157) »Man hat ihm das Gerede eingebläut, du machtest mit dem Statthalter ein Compagniegeschäft.« Siehst du, Verres, wie verbreitet diese Thatsache schon damals war, wenn sogar Timarchides davor Angst bekommt? Giebst du jetzt zu, daß wir uns bei dieser Klage nichts aus den Fingern gesogen haben? Sucht doch dein Freigelassener schon lange nach einer Möglichkeit der Abwehr! Dein Diener und Amtsgehilfe, dein intimster Hausfreund und Genoss' in allen Dingen, – er schreibt an Apronius, daß die Menschen überall dem Metellus die Thatsache deines Compagniegeschäftes mit jenem Steuerpächter berichtet und bewiesen haben! Was will man mehr? »Laß ihn einige Geschichten von der Böswilligkeit eurer Landbevölkerung hören; mit Gottes Hilfe sollen sie noch Blut und Wasser schwitzen.« Ich bin starr, was soll denn das? Warum reizt man den neuen Statthalter zur förmlichen Wut gegen die Landbevölkerung? Was haben denn die Bauern dem Verres für ein Leides zugefügt, daß selbst sein Freigelassener und Amtsgehilfe noch brieflich einen solchen Zorn an ihnen ausläßt? LXVIII. Ich hätt' euch, meine Herren, diesen Brief des ehemaligen Sklaven nicht vorlesen lassen, wenn ich nicht damit beabsichtigt hätte, euch ein Bild von dem ganzen Gesinde des Angeklagten mit seinen Einrichtungen, Regeln und seiner Lebensweise zu geben. Ihr seht es: da erteilt das Subjekt dem Apronius Vorschriften über die Mittel und Wege, sich in die Intimität des Metellus einzuschmeicheln; da ermahnt er ihn, den Volteius zu bestechen, die Amtsdiener und Subalternen durch Geld zu ködern; er empfiehlt nur was er täglich sah, giebt einem guten Bekannten die Kniffe an, die er selbst im Hause seines Herrn gelernt; aber in einem Punkt irrt er sich, nämlich in dem Glauben, derselbe Weg führe bei allen Persönlichkeiten zum Ziele. (158) Ich habe gewiß alle Ursache, dem Metellus böse zu sein; indessen der Wahrheit verhelf ich unter allen Umständen zu ihrem Rechte, darum beton' ich folgendes. Apronius könnte einen Metellus niemals durch Geld gewinnen, auch nicht durch Festlichkeiten, Frauenzimmer, schmutzige Reden und gemeines Benehmen; kurz, alle jene Mittel, durch die er sich bei Verres nicht etwa langsam und allmählich in die Gunst hineinschlich, sondern vielmehr binnen kurzer Zeit den ganzen Menschen und die ganze Statthalterschaft eroberte – sie würden bei Metellus nicht verfangen. So viel über die Persönlichkeit; nun spricht er aber von einer Suite des Metellus, und da frag' ich: was hatt' es für einen Sinn, Bestechungsversuche gegen das Personal eines Statthalters zu unternehmen, der nicht daran dachte, aus der Mitte seiner Getreuen ein Obmännerkollegium gegen Landwirte zu berufen? (159) Wenn er sich vollends Metellus' Sohn als einen Knaben vorstellt, so befindet er sich in einem bösen Irrtum; übrigens führen nicht zu allen Statthaltersöhnen dieselben Wege. Laß es dir gesagt sein, Timarchides: der Sohn, den Metellus bei sich in der Provinz hat, ist kein halbwüchsiger Bursche, sondern ein edler, sittenstrenger Jüngling, würdig seines Namens und des Platzes, auf welchen das Schicksal ihn gestellt hat; wie sich dagegen euer junger Statthalterssohn in der Provinz aufgeführt hat, davon würd' ich ein Wort verlauten lassen, wenn ich die Schuld dem jungen Burschen und nicht vielmehr seinem Vater zuschieben zu müssen glaubte. Du kanntest doch, Verres, dich selbst und dein Leben, und da wagtest du es, deinen eben heranwachsenden Sohn mit nach Sicilien zu nehmen? Freilich: falls seine Natur ihn etwa vor den Lastern des Vaters und vor jeglicher Familienähnlichkeit bewahrte, so sollte doch dein Umgang und deine Schule dafür sorgen, daß er nicht aus der Art schlüge. (160) Und wär' er selbst aus solchem Holze geschnitzt gewesen wie ein Gaius Laelius oder Marcus Cato , so wäre doch nie etwas von ihm zu hoffen, nie etwas Ordentliches aus ihm zu machen gewesen, wo er niemals eine anständige oder nüchterne Tischgesellschaft sah, sondern sich im kritischsten Lebensalter drei Jahre hindurch täglich bei Zechgelagen unter zügellos unkeuschen Personen beiderlei Geschlechtes herumtrieb; kein Wort hört' er je von seinem Vater, das ihn hätte veredeln oder zum Guten erziehen können, und was er ihn thun sah, war ausnahmslos der Art, daß er sich durch Anschluß an dieses Muster den schlimmsten Vorwurf zugezogen hätte, der sich denken läßt: nämlich den, seinem Vater ähnlich zu sehen. LXVIIII. (161) Damit hast du, Verres, nicht nur deinem Sohne, sondern auch dem Staat einen Schaden zugefügt. Wer Kinder zeugt, erschafft etwas nicht nur für sich selbst, sondern auch für den Staat; er selbst genießt die Wonne, doch zugleich setzt er einen Bürger in die Welt, der einst dem Vaterlande nützlich sein kann. Deine Kinder solltest du auferziehen und unterrichten nach den Regeln der Ahnen, nach den Normen der Bürgerschaft und nicht nach deinen unverzeihlichen Neigungen zu Schmutz und Schande; dann wäre von einem arbeitsscheuen, gottlosen, unreinen Vater immer noch ein thätiger, anständiger, sittenreiner Sohn gekommen, und der Staat hätte von dir eine Gabe empfangen. Jetzt hast du der Bürgerschaft zum Ersatze für dich selbst einen zweiten Verres geliefert; ja, vielleicht ist der neue – falls dies überhaupt möglich – noch schlimmer als der alte, weil du wenigstens nicht bei einem Schlemmer, sondern nur bei einem Dieb und Fälscher in die Schule gegangen bist. (162) Was kann man sich artigeres vorstellen als diesen Jungen, wenn er von Natur dein Sohn, durch fortwährenden Umgang dein Schüler und an Charakter dir ähnlich ist? Da kann etwas nettes herauskommen! Ich meinesteils säh' es wahrlich gern, wenn aus ihm doch noch ein braver, tüchtiger Staatsbürger würde; und daß ich dann an ihm einen thätigen Widersacher haben werde, schreckt mich wahrlich nicht. Denn wenn ich stets mein Gewissen rein halte und mir selber treu bleibe, was soll mir dann seine Feindschaft schaden? Würde ich mich dagegen in irgend einem Punkte so benehmen wie Verres, dann würde mir ohnehin der Widersacher nicht fehlen, gerade so wenig wie er jetzt dem Verres fehlt. Denn dies, meine Herren, ist eine Grundregel in jedem geordneten Staatsleben, eine Regel, für deren Durchführung die Wahrheitsliebe der Gerichtshöfe stets sorgen wird: dem Verbrecher darf ein Feind nie fehlen, dem Unschuldigen darf er nie schaden. Darum hab' ich also gar keine Ursache, die Rettung dieses jungen Mannes aus der Schmutzflut des väterlichen Luderlebens nicht zu wünschen; vielleicht geht er unter, doch vielleicht arbeitet er sich noch herauf, und so schwer es ihm auch werden mag, die Möglichkeit ist nicht ganz ausgeschlossen, zumal da eine Schar von Freunden ihn beaufsichtigt – der Vater ist dazu nämlich zu nachlässig und leichtsinnig. (163) Indessen, wo bin ich hingeraten? Weiter, als es meine Absicht war, schweifte mein Vortrag von jenem Briefe des Timarchides ab, mit dessen Verlesung ich die Klage wegen der Steuerpachten abschließen zu wollen erklärte. Als Gesamtresultat hat sich euch ergeben: drei Jahre hindurch ward eine unabsehbare Menge Getreide den Landleuten gewaltsam fortgenommen und dem Staat entwendet. LXX. Ein anderes Kapitel, das ich euch, meine Herren, jetzt vortragen muß, betrifft das gekaufte Getreide. Auch hier handelt es sich um einen unverschämten Massendiebstahl; ich will mich aber kurz fassen und bitte nur für eine gedrängte Mitteilung der sicheren und wesentlichen Thatsachen um eure Aufmerksamkeit. Auf Grund eines Senatsbeschlusses hatte Verres nach dem Getreidegesetze des Terentius und Cassius in Sicilien Korneinkäufe zu machen. Nun gab es zwei Arten des Einkaufes; das eine beruhte auf dem Zehntensystem, das andere auf einer außer den Zehnten über alle Gemeinden (auch die nicht steuerpflichtigen) gleichmäßig verteilten Last. Im erstgenannten Falle wird von den zehentpflichtigen Gemeinden eine dem Steuerquantum gleiche Menge Korn, also ein zweiter Zehnter, erhoben und dafür drei Sesterzen pro römischen Scheffel vergütet; bei der anderen Art werden alljährlich 800 000 römische Scheffel angekauft und für den Scheffel 3½ Sesterzen bezahlt. Zum Unterschiede von jenem »zweiten Zehnten« nennen wir das nach dem anderen System gekaufte Getreide das »zwangsweise gelieferte«. Für dieses wurden also dem Verres jedes Jahr 2 800 000 Sesterzen zur Abzahlung an die Landleute überwiesen, für die »zweiten Zehnten« dagegen etwa neun Millionen. Im ganzen wurden also während der drei Jahre seiner Statthalterschaft jedesmal beinahe zwölf Millionen für die Getreidekäufe in Sicilien verausgabt. (164) Dieses Geld wurde dir aus dem damals notleidenden, fast erschöpften Staatssäckel gegeben; du solltest dafür Korn einkaufen, das heißt also für das erste Bedürfnis des Lebens und der Gesundheit deiner Mitbürger sorgen, und solltest an die Landbevölkerung Siciliens, die vom Staate für so vielfache Lasten in Anspruch genommen wird, den gesetzlich normierten Kaufpreis entrichten. Statt dessen hast du das Geld dermaßen verschleudert, daß ich, wenn ich wollte, nachweisen könnte, du hast – direkt oder indirekt – alles in deine Tasche gleiten lassen. So ging es unter deiner Verwaltung her; einem unparteiischen Richter könnte man das leicht zum Bewußtsein bringen. Aber ich will mich hier nicht auf Einzelheiten und Weitläufigkeiten einlassen sondern, eingedenk meiner persönlichen Würde, nur meiner engeren Aufgabe, dem Staat und dem Gerichtshofe sowie meinen Klienten gegenüber, treu bleiben: darum will ich nicht als echter Ankläger vorgehen, mir nichts für den bloßen Effekt zurechtlegen und dem Gerichtshofe keinen Punkt durch meinen Vortrag zur Überzeugung bringen, von dessen Richtigkeit ich nicht längst selber durch die Thatsachen überzeugt worden bin. (165) Also: An diesen Staatsgeldern hat sich der Angeklagte in dreierlei Weise vergriffen: erstens trieb er Wucher damit, indem er sich von den Gesellschaften, die es angewiesen hatten und einstweilen aufbewahrten, 24 Prozent Zinsen zahlen ließ; sodann zahlt' er vielen Gemeinden für das gelieferte Getreide überhaupt nichts, und wenn er endlich einer zahlte, so zog er von der fälligen Summe so viel ab, wie ihm gerade paßte: keine einzige Gemeinde erhielt den vollen Kaufpreis. LXXI. Fürs erste erlaub' ich mir eine Frage. Unwillkürlich denk' ich an das Dankschreiben, das dir die Staatspächter auf Carpinatius' Vorschlag schickten; und nun frag' ich dich: wurde dir dieses Geld, welches unsere Nation aus den Steuergefällen eingenommen hatte und welches jetzt aus der Staatskasse erhoben ward um dir zum Zwecke von Kornankäufen überwiesen zu werden – wurde dir's zu einem Erwerbsmittel, bracht' es dir Prozente ein? Ich glaube, du würdest dich gern aufs Leugnen verlegen; denn ein Geständnis wäre in diesem Fall entehrend und gefährlich. (166) Anderseits ist es für mich sehr schwierig, dies zu beweisen. Wo soll ich Zeugen hernehmen? Etwa aus der Mitte der Staatspächter? Die wurden ja mit allerlei Auszeichnung behandelt, sie werden also still schweigen. Und ihre Dokumente? Die wurden bekanntlich auf gemeinsamen Beschluß hin beiseite geschafft. Wohin soll ich mich also wenden? Sollt' ich solch einen Schurkenstreich, solch ein unverschämtes, gemeines Verbrechen hingehen lassen, nur aus zufälligem Mangel an Zeugen und Dokumenten? Nein, meine Herren, ich habe einen Zeugen, und welchen? Keinen geringeren als den allgemein beliebten und geschätzten Ritter Publius Vettius Chilo , einen intimen Freund und Verwandten des Angeklagten. Er steht ihm so nah, daß sein Belastungszeugnis gegen ihn schon schwer ins Gewicht fallen müßte, auch wenn er selbst nicht der vortreffliche Charakter wäre, der er ist; und anderseits ist er eine so vorzügliche Persönlichkeit, daß man, selbst wenn er in erbitterter Feindschaft mit dem Angeklagten lebte, dennoch seinem Zeugnisse Glauben schenken müßte. (167) Verres stutzt und ist gespannt, was denn Vettius sagen will. Vettius wird nicht unter dem Eindruck der augenblicklichen Lage, auch nicht nach seiner persönlichen Neigung sprechen, obgleich man wohl sagen kann, daß hier beides erlaubt wäre. Aber er hat einmal einen Brief an Carpinatius nach Sicilien geschickt, als der noch bei der Gesellschaft der Generalpächter in Diensten stand; diesen Brief fand ich in Syrakus bei Carpinatius im Bande der eingelaufenen Korrespondenzen, und anderseits in Rom bei deinem Freunde, dem Bureauvorsteher Lucius Tullius , im Kopierbuche der abgeschickten Briefe. So mag euch dieses Schriftstück einen Begriff von der Unverschämtheit geben, mit der der Angeklagte Wucher trieb. Bitte vorzulesen. [Brief der Direktoren Publius Vettius, Publius Servilius und Gaius Antistius .] Vettius sagt also, er würde gegen dich auftreten und beobachten, wie du der Staatskasse gegenüber Rechenschaft ablegen willst; dann würd' er schon darauf dringen, daß du dieses im Wucher eingeheimste Geld entweder an das Volk oder doch wenigstens an die Gesellschaft abführtest. (168) Was meint ihr nun? Können wir mit diesem Zeugen, ferner mit den Unterschriften so hochachtbarer und angesehener Männer wie Publius Servilius und Gaius Antistius , dazu mit dem gewichtigen Namen der Gesellschaft, deren Schriftstück wir verwerten – können wir mit diesen Mitteln die Wahrheit unserer Behauptung erhärten oder muß man noch etwas festeres, bedeutsameres suchen? LXXII. Bedenke doch: Vettius, dein intimer Freund, Vettius, dein naher Verwandter, dessen Schwester du zur Ehefrau hast, Vettius, der Bruder deines Quästors, er bezeugt schriftlich deinen unverschämtesten Diebstahl, deinen ärgsten Unterschleif (denn wie sollte man anders einen mit Staatsgeldern betriebenen Wucher bezeichnen?); er nennt deinen Sekretär, Verres, als den Rechnungsführer für das Wuchergeschäft. Auch dem drohen die Gesellschaftsbeamten in jenem Brief, und zufällig waren damals zwei Sekretäre mit Vettius zusammen angestellt. Daß du ihrer Gesellschaft 24 Prozent abnahmest, das, meinen sie, überschreitet die Grenze alles Erlaubten; und sie haben recht. Das Umgekehrte, nämlich daß der Senat die Staatspächter mit der Benutzung des geliehenen Kapitals unterstützt hatte, war häufig vorgekommen; aber daß ein Beamter sich unterstehen sollte, den Staatspächtern Geld zur Benutzung für seinen eigenen Vorteil wegzunehmen, wo ist das je dagewesen? Hat man auch nur den Versuch unternommen, auch nur an die Möglichkeit gedacht? Wahrlich, für diesen Menschen gäb' es keine Aussicht auf Rettung, wenn Staatspächter, oder mit anderen Worten römische Ritter, über ihn zu Gericht säßen; (169) noch viel weniger darf vor euch, meine Herren, davon die Rede sein, und zwar um so weniger, da die Erbitterung über fremdes Leid dem Menschen besser ziemt als die über sein eigenes. Was gedenkst du nun hierauf zu antworten? Willst du die Thatsache in Ab rede stellen oder dir mit der Aus rede helfen, so etwas sei dir erlaubt? Leugnen ist unmöglich, du würdest sofort durch die zwingende Kraft jenes Briefes und durch das einmütige Zeugnis der genannten Staatspächter überführt werden. So bliebe also die Ausrede? Nun, wenn ich nachwiese, daß du als Statthalter in der Provinz mit deinem eigenen Gelde Wuchergeschäfte triebest, so wärest du schon in einer Schlinge gefangen, aus der dich kein Richter entschlüpfen ließe; hier aber triebst du den gleichen Unfug mit Staatsgeldern, die dir zum Zwecke von Getreidekäufen anvertraut waren; wie willst du da eine Berechtigung nachweisen? Es steht ja nicht nur ohne Präcedenzfall da, sondern setzt auch deinen eigenen Missethaten die Krone auf. Wirklich, ich möchte das abscheuliche Verbrechen, über das ich jetzt gleich berichten muß und das vielen ganz unbegreiflich vorkommt, nicht als noch schwerer und unverschämter bezeichnen; wenn er nämlich sehr vielen Gemeinden für das gelieferte Getreide überhaupt nichts bezahlte , so war hier vielleicht die Beute größer, dagegen dort sicher die Unverschämtheit nicht kleiner. (170) Da nun über den Punkt des Wuchergeschäftes ausreichender Bericht erstattet ist, so lasset euch jetzt etwas über alle diese unterschlagenen Gelder erzählen. LXXIII. In Sicilien giebt es viele Völkerschaften, die unsere Sympathie und Achtung in hohem Grade genießen und verdienen. Dazu gehört mit in erster Linie die Gemeinde Alaisa : ihr werdet keine finden, die bei solchem Wohlstand ernster ihre Pflichten erfüllte und aufrichtiger von der Welt respektiert wurde. Ihr hatte Verres für jedes Jahr eine Lieferung von sechzigtausend römischen Scheffeln Weizen auferlegt; das Geld zum Ankauf erhielt er nach dem gesetzlichen Kurse für den sicilischen Weizen aus der Staatskasse angewiesen, und diese Gelder behielt er sämtlich. Ich war verblüfft, meine Herren, als mir die Thatsache in Alaisa zum erstenmal dargelegt wurde; wir befanden uns im Rathause der Stadt, und der mir den Beweis lieferte, war ein Mensch von hohem Geist, tiefen Kenntnissen und allgemeiner Beliebtheit, nämlich Aineias von Alaisa, derselbe, dem der Stadtrat die Vertretung der Gemeindeinteressen anvertraut hatte. Er erfüllte seinen Auftrag, indem er mir und meinem Vetter Dank für unsere Hilfe abstattete und uns zugleich über die gerichtlich strafbaren Vorgänge belehrte. (171) Da zeigt' er uns denn, welches System sich Verres zurechtgelegt hatte und regelmäßig befolgte. Die ganzen Getreidemassen wurden als »fällige Zehnten« eingezogen, so daß Verres frei über sie verfügen konnte; dann schrieb er bei den Gemeinden eine Geldsteuer aus, erklärte ihr Getreide für unterwertig und daher unbrauchbar und nahm diejenigen Kornquantitäten, die er nach Rom zu senden hatte, aus den Beständen, über die er infolge seiner Gewaltmaßregeln verfügte. Ich verlange die Beweise, lasse mir alle Schriftstücke zeigen, prüfe sie genau und finde, daß die Bürger von Alaisa, die den Auftrag einer Lieferung von sechzigtausend römischen Scheffeln zum Zwangskauf erhalten hatten, nicht ein Körnchen Getreide lieferten, dagegen Geld an Volcatius , an Timarchides und an Verres' Sekretär auszahlten, mit einem Wort, ich finde folgendes Raubsystem: der Statthalter, der Getreide ein kaufen sollte, hat statt dessen Getreide ver kauft, und das Geld, das er an die Gemeinden Siziliens verteilen sollte, steckt' er statt dessen in seine eigene Tasche. – Ich glaubte, schon nicht mehr einem Diebstahl sondern einer monströsen Wundererscheinung gegenüberzustehen. Ich begriff den Menschen nicht. Das Korn der Gemeinden für unterwertig, dagegen sein eigenes für vollwertig zu erklären, darauf für das vollwertig befundene Getreide einen Kaufpreis festzusetzen, den festgesetzten Kaufpreis von den Gemeinden zu erheben und die aus der römischen Staatskasse empfangene Kaufsumme zu behalten – das war zu viel! LXXIIII. (172) Wie viele Stufen kann man wohl bei einem einzigen Diebstahle verlangen? Wollt' ich in diesem Fall auch nur auf einer einzelnen Halt machen, der Angeklagte könnte keinen Schritt weiter thun. Schon daß er das von den Sicilianern gelieferte Getreide für unterwertig erklärt – was soll denn das heißen? Und dein eigenes, das du nach Rom schickst? Hast du vielleicht ein besonderes Sicilien für dich allein, das dir anderes Getreide von einer ganz eigenen Sorte liefern könnte? Wenn unser Senat einen Beschluß oder unser Volk einen Befehl erläßt, des Inhalts »in Sicilien soll Korn angekauft werden«, so meinen sie damit, denk ich, daß sicilisches Korn aus Sicilien hierher geschafft werden soll; wenn du nun gewöhnlich in Sicilien das ganze von den Gemeinden gelieferte Getreide für unbrauchbar erklärst, willst du vielleicht aus Ägypten oder Syrien welches nach Rom schicken lassen? Denn wie in Alaisa , so verfuhrest du ja auch in Thermai, Kephaloidion, Améstratos, Tyndaris, Herbita und vielen anderen Gauen! Was war denn vorgefallen, daß die Erträgnisse dieser Länderstrecken plötzlich unter deiner Statthalterschaft in einer Qualität gerieten, die weder dir noch dem römischen Volke genügen konnten, zumal aus denselben Länderstrecken Getreide desselben Jahrganges als Zehnter erhoben und durch die Unternehmer längst nach Rom befördert worden war! Wie kam es also, daß das Getreide von einem und demselben Ackerfelde brauchbar befunden wurde, wenn es als Steuer erhoben, und unbrauchbar, wenn es angekauft war? Kann man noch bezweifeln, daß diese ganze Unbrauchbarerklärung nur dem Streben nach Geldeinkünften ihr Dasein verdankt? (173) Zugegeben selbst, du verschmähest das Getreide von Alaisa als geringwertig; gut, du hast vielleicht von einer anderen Völkerschaft vollwertiges bekommen; nun, so kaufe dieses, das dir gefällt, und schicke die Leute heim, deren Korn deinen Beifall nicht hat. Aber statt dessen forderst du von den Lieferanten der verschmähten Ware so viel Geld wie zu dem Ankauf des von ihnen für den Zwangskauf zu liefernden Getreides ausreicht. Thatsächlich ergeben die Akten der Behörden, daß dir die Gemeinde Alaisa für jeden griechischen Scheffel fünfzehn Sesterzen zahlte. Ich werde aus den Rechnungsbüchern der begütertsten Grundbesitzer nachweisen, daß zu jener Zeit niemand in Sicilien sein Korn teurer verkaufte. LXXV. Was hat das also für einen Sinn, oder vielmehr, was ist es für ein Unsinn, Getreide für unbrauchbar zu erklären, wenn es auf dem Grund und Boden geerntet wurde, wo Roms Senat und Volk den Einkauf vollzogen wissen wollte, und wenn es von derselben Masse herstammt, von der du einen beträchtlichen, als »Zehnten« gelieferten Teil selber brauchbar fandest? Auf derselben Höhe steht es, wenn du den Gemeinden Geld zum Korneinkauf abzwackst, nachdem du zu gleichem Behufe welches aus der Staatskasse empfangen. Hieß dich denn das Gesetz des Terentius und Cassius mit sicilischem Gelde Korn einkaufen oder vielmehr sicilisches Korn mit dem Gelde des römischen Volkes? (174) Da seht ihr, wie der Angeklagte die ganze Summe, die ihm aus der Staatskasse vorgeschossen war und die er an die Sicilianer für ihr Getreide hätte abzahlen müssen, einfach als seinen Überschuß für sich behalten hat. Du läßt dir dort 15 Sesterzen für den griechischen Scheffel zahlen, denn zu diesem Kurse wurde damals der Weizen dort gehandelt; anderseits beziehst du aus Rom 21 Sesterzen für den griechischen Scheffel, denn soviel war gesetzlich für das sicilische Getreide angesetzt. Dies bedeutet genau soviel, als hättest du das sicilische Getreide nicht für unbrauchbar erklärt, sondern zulässig befunden und angenommen, nun aber die staatlich ausgeworfene Kaufsumme eingesteckt und keinem Lieferanten einen Groschen bezahlt. Das Gesetz hat für das sicilische Getreide einen Preis normiert, der den Sicilianern sonst zu allen Zeiten erträglich, unter deinem Regiment aber sogar angenehm erscheinen mußte. Denn danach gilt der römische Scheffel 3½ Sesterzen; unter deiner Regierung aber stand er, wie du in vielen Briefen an deine Freunde rühmend hervorhebst, nur 2. Damit stimmt es schon nicht, daß du dir von den Gemeinden 2½ Sesterzen für den römischen Scheffel zahlen ließest; nehmen wir aber auch diesen Kurs an, so wär' es jedenfalls den Landleuten höchst erfreulich gewesen, den seitens des römischen Reichsgesetzes normierten Preis von 3 Sesterzen zu erhalten. Du aber gabest ihnen nicht nur nicht, was ihnen zukam, sondern zwangest sie außerdem noch zu geben, was sie nicht zu geben brauchten. (175) Daß dies alles so geschah, wie ich es erzähle, das sollt ihr, meine Herren, jetzt aus den Akten der Behörden und Zeugnissen der Gemeinden ersehen; da ist, wie ihr sofort sehen werdet, nichts erfunden, nichts den Umständen zuliebe zurecht gelegt; alles, was ihr soeben gehört habt, steht dort der Reihe nach berichtet und besiegelt, ohne Korrekturen und Unsauberkeiten, ohne Einschiebsel und außerordentliche Zusätze, sondern ruhig und regelmäßig, wie eben eine stets als zuverlässig erprobte Behörde die Erlebnisse des Volkes registriert. Bitte vorzulesen. [Verlesung der Amtsberichte von Alaisa.] Wie hieß das letzte? An wen wurde das Geld ausbezahlt? Bitte die Namen recht deutlich auszusprechen. »An Volcatius, Timarchides und Maevius.« LXXVI. Siehst du, Verres? Selbst den letzten Ausweg hast du dir abgeschnitten, die Ausrede nämlich, da wären Unternehmer mit im Spiele gewesen, die Unternehmer hätten das Korn für unbrauchbar erklärt, sie hätten dann die Geldabgabe mit den Gemeinden vereinbart, hätten weiter unter dem Namen der Gemeinden die römischen Summen von dir erhalten und endlich für sich selbst das Korn eingekauft, dagegen dich ginge die Sache gar nichts an. Eine elende, jämmerliche Ausrede wäre das in der That, wenn ein Statthalter so sprechen sollte: »Ich habe das Getreide meiner Provinz gar nicht in Händen gehabt, überhaupt nicht gesehen; den Unternehmern überließ ich es, die Brauchbarkeit oder Unbrauchbarkeit zu begutachten; die Unternehmer haben den Sicilianern ihr Geld abgepreßt, und das Geld, das ich aus Rom für die Ankäufe erhielt, gab ich eben den Unternehmern.« (176) Wie gesagt, es wäre eine elende und dazu erfolglose Ausrede, zu der nur Feiglinge bei schweren Verbrechen greifen; im vorliegenden Falle wär' es aber nicht eine Abwehr der Klage, sondern ein Eingeständnis der Faulheit und Ungerechtigkeit. Wolltest du sie trotzdem versuchen, so würd' es dir nicht gelingen; Volcatius , dein und deiner Freunde wonniger Liebling, gestattet nicht, daß du auch nur das Wort »Unternehmer« über deine Lippen bringst, und Timarchides, dieser Stützpfeiler eures Hauswesens, schnürt deiner Verteidigung die Kehle zu, denn ihm wurden mit Volcatius zusammen die Gelder von den Gemeinden ausgezahlt; endlich dein Sekretär wird mit dem goldenen Ringe, den ihm dieses Geschäft einbrachte, deinen Rechtfertigungsversuch nicht gerade besiegeln. Was bleibt dir also übrig? Nichts als das Geständnis, daß du deine Getreidelieferungen nach Rom mit dem Gelde der Sicilianer bestrittest und die aus der Staatskasse dafür angewiesenen Summen in deinen eigenen Beutel abfließen ließest. O süße Gewohnheit des Stehlens, welch' unsagbaren Reiz mußt du für die Schurken und Bösewichter haben, wenn sie straflos auszugehen und nun völlig frei schalten zu dürfen glauben! (177) Dieser Herr hier wird ja jetzt nicht zum erstenmal der genannten Art von Diebstahl schuldig befunden; er wird jetzt nur zum erstenmal gefaßt. Wir sahen ja, daß ihm, als er noch Quästor war, Geld aus der Staatskasse anvertraut wurde, damit er die Unterhaltung des Heeres beim Konsul bestritte; wir sahen, daß nach wenigen Monaten Konsul und Heer ohne einen Groschen blieben: jenes ganze Geld lag tief versteckt unter der undurchdringlichen Finsternis, die damals all unsere Staatsangelegenheiten bedeckte. Ein andermal trat er die Quästur wie eine große Erbschaft an, als er unter Dolabella nach dem Orient zog; schwere Mengen Geldes entwendet' er seinem Vorgesetzten, aber die Rechenschaftsablage wußt' er mit Dolabellas Verurteilung zu einem Brei zusammen zu rühren, und so kam er wiederum mit heiler Haut davon. Jetzt wurden dem Prätor so gewaltige Summen anvertraut; da findet ihr einen Menschen, der nicht etwa schüchtern und gelegentlich an diesem Objekte schändlicher Profitmachern herumnascht und leckt, sondern ungeniert die gesamte Masse verschlingt. So schleicht in einer niedrigen Natur das angeborene Laster ungehindert immer weiter vorwärts, und durch die Gewohnheit der Missethat erhält es so reiche Nahrung, daß selbst ein starker Wille es nicht mehr zu ersticken vermöchte. (178) Jetzt haben wir Verres gefaßt, und die Verbrechen, über denen wir ihn betroffen, sind ebenso schwer wie offenbar; ja, es erscheint wie eine göttliche Fügung, wenn er sich jetzt in eine Betrügerei verstrickt hat, daß er nicht nur die durch seine letzten Streiche verwirkte Strafe erhält, sondern auch den vor langer Zeit an Carbo und Dolabella verübten Frevel büßen muß. LXXVII. Bei dieser Gelegenheit, meine Herren, kam noch eine andere Geschichte unerwarteterweise zu Tage, die jeden etwa noch bestehenden Zweifel an dem vorher beleuchteten Vergehen in Sachen der Zehnten zu beseitigen geeignet ist. Ich will ja davon stillschweigen, daß sehr viele Landwirte für den zweiten Zehnten, sowie für die zum Zwangskauf an das römische Volk zu liefernden 800 000 Scheffel gar kein Material mehr vorrätig hatten und es daher deinem Geschäftsführer, d. h. dem Apronius, abkaufen mußten, woraus hervorgeht, daß du ihnen nichts übrig ließest; dies lass' ich jetzt wie gesagt, beiseite, ist es doch bereits durch viele Zeugen auseinandergesetzt worden. Aber eine andere Thatsache hat sich ebenfalls als sicher herausgestellt: nämlich daß du alles Getreide von Sicilien und alle Feldfrüchte des steuerpflichtigen Gebietes drei Jahre lang in deinen Speichern, also bei dir in sicherem Gewahrsam hieltest. (179) Denn wenn du von den Gemeinden statt des Getreides Geld einzogest, wo war dann das Getreide, das du thatsächlich nach Rom schicktest? Wo anders als bei dir, wohl verschlossen und verpackt? So machtest du bei diesen Zwangskäufen einen doppelten Profit: erst durch das Getreide selbst, das seinen rechtmäßigen Besitzern gewaltsam fortgenommen wurde, und dann, indem du das drei Jahre hindurch unredlicherweise bei dir aufgestapelte Korn verkauftest. Wohlgemerkt, dieser Verkauf einer und derselben Kornmasse ging nicht ein mal, sondern zweimal vor sich, und nicht zu einem, sondern zu zwei verschiedenen Preisen: einmal an die Gemeinden zu fünfzehn Sesterzen für den griechischen Scheffel, und dann an das römische Volk, dem du für das gleiche Quantum je einundzwanzig Sesterzen ausführtest. (180) Aber in Kentoripa und in Akragas und vielleicht noch sonst in einigen Gauen sollst du ja das Getreide für brauchbar erklärt und demgemäß der Bevölkerung das Geld ausbezahlt haben. Mag sein, daß es einige solche Völkerschaften gab, deren Korn du nicht für untauglich ausgeben wolltest; aber was dann? wurde diesen Gemeinden etwa das ganze Geld, das ihnen für ihre Lieferungen zukam, ausbezahlt? Mache mir eine einzige – nicht etwa Völkerschaft, nein, nur einen einzigen Landwirt ausfindig; suche nach, sieh zu, halte überall Umschau, ob es in dieser Provinz, die du drei Jahre lang regiertest, einen giebt, der nicht deinen Untergang wünschte; ja, unter allen jenen Landleuten, die dir Geld für deine Statuen vorschossen, zeige mir einen einzigen, der da sagen möchte, der ihm zustehende Preis für seine Getreidelieferung sei ihm vollständig ausbezahlt worden. Ich versichere euch, meine Herren, keiner wird es sagen. LXXVIII. (181) Von allen Summen, die der Angeklagte an die Lieferanten abzuführen hatte, wurden unter bestimmten Titeln regelmäßig Abzüge erhoben; bald hieß es Geldprobe und Aufgeld für die Münzdifferenz, bald Siegelgebühren oder sonst, ich weiß nicht wie. Natürlich sind das alles keine wirklichen Motive, sondern leere Redensarten zur Bemäntelung eines ganz gemeinen Diebstahles. Denn, wo kann von einem Aufgelde die Rede sein, wenn überall das gleiche Münzsystem eingeführt ist? Sodann die Siegelgebühren – ja, wie wurde denn dieser Titel in die Rechenschaftsberichte des Beamten über seine Verwendung öffentlicher Gelder eingesetzt? Dazu sehen wir uns zunächst einmal den dritten Titel an; der wurde in einer Weise verfochten, als wär' er nicht nur gestattet sondern auch wünschenswert, und nicht nur wünschenswert sondern ein unabweisbares Bedürfnis. Es wurden unter dem Vorwand einer Provision für den Amtsschreiber vier Prozent von der gesamten Kaufsumme abgezogen. Wer hat dir dies gestattet? Wo ist das Gesetz, wo eine Ermächtigung von seiten des Senates, wo vor allen Dingen das menschliche, natürliche Recht, das dich autorisierte, deinem Schreiber einen solchen Anteil an den Einnahmen der sicilischen Grundbauern oder an den Steuergefällen des römischen Reiches zuzuschanzen? (182) Denn wenn jene Prozente von der Kaufsumme abgezogen werden können, ohne daß den Landwirten damit eine Unbill widerfährt, so müssen sie dem römischen Volke zufallen, namentlich in einer Zeit solch schwerer Finanznot wie wir sie jetzt haben; wenn aber das römische Volk im Verein mit allen Gesetzen der Vernunft und des Anstandes die unverkürzte Auszahlung der Kaufsumme an die Kornlieferanten verlangt, da soll dein Subalternbeamter, weil er für das bescheidene Gehalt der kleinen Leute angestellt ist, wie ein Räuber auf Kosten der Landwirte seine Taschen füllen? Bei dieser Gelegenheit wird Hortensius vermutlich den ganzen Stand der niederen Beamten gegen mich aufhetzen und ihnen vorhalten, wie ich ihre Rechte schmälern und ihre Interessen bedrohen will. Als ob eine Ausschreitung wie die in Rede stehende den Amtsschreibern irgendwie gestattet wäre; weder rechtlich noch geschichtlich ist sie zu motivieren. Im Gegenteil! Ich brauche keine Fälle aus der Vorzeit aufzuwärmen, brauche nicht wieder das Andenken an Männer wachzurufen, die notorisch gerade als Amtsschreiber eine wahrhaft bewundernswerte Charakterfestigkeit und Uneigennützigkeit an den Tag legten. Ich weiß wohl, meine Herren, daß die Vorgänge aus früheren Zeiten jetzt kaum mehr etwas gelten und daß man sich ihre Darstellung anhört etwa wie eine Legenden- oder Märchenerzählung; darum lassen wir die Toten ruhn, bleiben wir bei den elenden, heruntergekommenen Verhältnissen der Gegenwart. Kürzlich bist du, Hortensius, Quästor gewesen. Da kannst du über das Verhalten deiner Subalternen selbst am besten berichten; ich kann von den meinigen nur folgendes aussagen: in dieser selben Provinz Sicilien befand ich mich genau in der gleichen Lage wie später der Angeklagte, d. h. ich hatte für geliefertes Getreide an die Gemeinden Geld abzuzahlen; als Amtsschreiber fungierten dabei zwei brave, ordnungsliebende Männer, Lucius Mamilius und Lucius Sergius , die nicht nur keine vier Prozent, sondern überhaupt bei keiner Summe auch nur einen Groschen in Abzug brachten. LXXVIIII. Ich würde dieses Verdienst ruhig mir selbst zuschreiben, meine Herren, wenn mir die Genannten jemals einen Anspruch der Art kundgethan oder auch nur daran gedacht hätten. (183) Warum soll denn auch gerade ein Schreiber Prozente abziehen, und nicht ebensogut der Kutscher, der den Transport bewerkstelligte, oder der Briefträger, durch dessen Besuch die Lieferanten die Nachricht und somit den unmittelbaren Antrieb zur Geltendmachung ihrer Ansprüche erhielten, oder der Ausrufer, der sie an den Zahltisch citierte, oder der Staatsdiener oder Tempelsklave, der die Kasse auf seine Schultern lud? Wieso hat gerade der Schreiber einen so bedeutenden Anteil an den notwendigen oder willkommenen Dienstleistungen, daß er plötzlich nicht nur einen hohen Lohn, sondern sogar ein festes Quantum von der ganzen gewaltigen Kaufsumme erhält? Es ist ein ehrenhafter Stand, das weiß ich wohl; niemand leugnet es, aber was hat es mit dem vorliegenden Falle zu thun? Die Leute müssen wohl ehrenhaft sein, wenn ihrer Diskretion die Schriftstücke des Staates und damit oft die Entscheidung über Leib und Leben der höchsten Beamten anvertraut wird. Daher wendet euch nur an solche Amtsschreiber, die es auch verdienen diesem wichtigen Stand anzugehören, die sich im Hause wie im Staate stets als tüchtige und zuverlässige Männer bewährten; befraget sie, was denn jene Prozentabzüge zu bedeuten haben: ihr werdet überall die Antwort erhalten, so etwas ist nie dagewesen, ist unerhört, ist unerträglich. (184) Auf solche Subalternbeamten magst du mich meinetwegen verweisen; aber suche dir doch nicht die Exemplare zusammen, die sich bei üppigen Verschwendern und reichhonorierten Virtuosen einschmeicheln und mittels der dort erbettelten Trinkgelder ein kleines Vermögen zusammenscharren, damit ein halbes Dutzend Sklaven kaufen und sich nun rühmen, aus der ersten Klasse der Ausgestoßenen in die zweite der Staatsbürger gekommen zu sein. Ich nehme als Schiedsrichter in dieser unserer Meinungsverschiedenheit nur solche Schreiber an, die den eben charakterisierten Schreibertypus verabscheuen. Freilich sehen wir, wie diesem auf Ordnungsliebe und Manneswürde basierten Stande gar mancher Ungeeignete und Unwürdige angehört; sollen wir uns also darüber wundern, daß auch einzelne Lumpen sich eingedrängt haben, wo der Zugang für Geld jedermann offen steht? LXXX. Wie dem auch sei, du hast nach eigenem Geständnisse deinem Amtsschreiber erlaubt, aus der Staatskasse 1 300 000 Sesterzen für sich zu nehmen; glaubst du dich hierfür auch noch rechtfertigen zu können? Dies sollte jemand zulässig finden, dies sollte selbst einer von deinen Verteidigern jetzt ruhigen Herzens anhören? Das glaubst du doch selbst nicht! Leben wir doch in einem Staate, wo einem hochberühmten Manne wie Gaius Cato , der schon das höchste ständige Amt in unserer Republik verwaltet hatte, wegen 8000 Scherzen der Prozeß gemacht und Schadenersatz auferlegt wurde! Und in diesem selben Staate soll man es einem deiner Untergebenen nachsehen, wenn er mit einem Griff 1 300 000 Sesterzen einsteckt? (185) Von eben daher stammt auch der goldene Fingerring, den du einem Subalternbeamten in öffentlicher Bürgerversammlung zum Geschenke machtest; es war dies eine neue beispiellose Unverschämtheit von dir, die jeder Sicilianer als etwas unerhörtes empfand, sowie sie mir ganz unglaublich vorkommt. Sonst kam es wohl häufig vor, daß unsere großen Heerführer nach Überwindung des Feindes und glänzender Führung ihrer Thätigkeit im Dienste des Staates ihre Sekretäre vor versammeltem Kriegsvolke mit einem goldenen Ringe beschenkten; und du? Wo sind deine Thaten, wo ist der von dir besiegte Feind, daß du es wagst, behufs feierlicher Übergabe eines Geschenkes das Volk zur Versammlung zu rufen? Dein Schreiber war nämlich nicht der einzige, der in dieser Weise von dir ausgezeichnet wurde; bei derselben Gelegenheit erhielt ein durchaus tüchtiger und dir unähnlicher Mann, der Ritter Quintus Rubrius , ein Diadem nebst Halskette und Brustgeschmeide, und auch unsere vortrefflichen, mit Recht allgemein beliebten Mitbürger Marcus Cossutius und Marcus Castricius wurden in ähnlicher Weise beschenkt. (186) Was bedeuteten diese Ehrengaben an drei römische Bürger? Man kann sich's denken. Und nicht genug damit: auch einige besonders vornehme und einflußreiche Sicilianer wurden von dir beschenkt; diese haben sich nun allerdings nicht, wie du wohl hofftest, bei deinem Prozesse säumig gezeigt, sondern sind nur mit um so mehr Glanz und Eindruck beim Zeugenverhör erschienen. Wo sind denn nun die Kriegstrophäen, wo ist der Staatsfeind und der Sieg, das erstürmte Lager und die erbeuteten Schätze, daß du diese Ehrengaben verteilen konntest? Wie kamst du dazu? Etwa weil in der Zeit deiner Statthalterschaft nach einem Angriffe durch ein paar Piratenkaper eine prachtvolle Staatsflotte, dieses schützende Bollwerk der ganzen Provinz Sicilien, überwältigt und von den Korsaren verbrannt ward? Oder weil, ebenfalls unter deinem Regimente, die Umgegend von Syrakus durch sengende und brennende Freibeuterhorden verwüstet ward? Oder weil du den Marktplatz von Syrakus mit dem Blut unschuldiger Kapitäne besudeltest? Oder weil damals eine Flibustierkorvette ungestraft im Innenhafen von Syrakus spazieren fahren durfte? Ich kann kein Motiv auffinden, das einen solchen Wahnsinn entschuldigen dürfte; außer wenn du dich etwa darum bemühtest, daß die Menschen verhindert werden sollten, selbst das Andenken an deine Missethaten jemals zu verlieren. (187) Einen goldenen Reif erhielt der Schreiber, und zur Feier der Übergabe ward eine Volksversammlung einberufen. Wie mochte dir wohl zu Mute sein, wenn du nun die Leute erscheinen sähest, von deren Besitz du dieses goldene Geschenk genommen? Sie selbst hatten ihre eigenen Ringe fortgegeben und ihren Kindern die ihrigen von den Fingern gezogen, um die Abgaben entrichten zu können, für deren Einnahme dein Schreiber diese außerordentliche Auszeichnung erhielt! Mit welcher Stirn tratest du wohl vor sie hin? Und mit welchen Worten leitetest du den feierlichen Akt ein? Etwa mit der altherkömmlichen militärischen Formel »Sintemalen du« – wie geht es doch gleich weiter – »in Kriegsgefahr und blutigem Gefecht« – ach nein, von solchen Dingen war ja unter deiner Statthalterschaft nicht die Rede; also hieß es vielleicht folgendermaßen: »Sintemalen du mir nie, bei keinem Raubzug und bei keinem Schurkenstreiche, deine Dienste versagt, vielmehr stets bei allen Schandthaten erst in Asien, dann während der Verwaltung Roms und jetzt endlich hier in Sicilien getreu an meiner Seite mitgearbeitet hast; in Anbetracht dieser deiner Verdienste und meines mit ihrer Hilfe erworbenen Reichtums überreiche ich dir hiermit diesen goldenen Ring.« Eine solche Ausdrucksweise hätte der Wahrheit entsprochen; denn in der That bezeichnet der von dir geschenkte Fingerring seinen Besitzer nicht als einen tapferen, sondern als einen reichen Menschen. So kommt es, daß dasselbe Kleinod, von einem anderen überreicht, uns wie ein Zeugnis persönlicher Tapferkeit erscheint, dagegen bei dir nur als Anhängsel zu einer Summe Geldes. – LXXXI. (188) Mit der Frage betreffs des steuerfälligen Getreides sind wir fertig, ebenso mit dem zweiten Hauptpunkte, den Ankäufen; es bleibt uns jetzt nur noch der letzte: das taxierte Getreide . Auch hier muß sowohl die Menge des unterschlagenen Geldes wie die Art und Weise des Vergehens überall den tiefsten Eindruck hervorrufen; ja, hier vielleicht noch mehr als bei den übrigen Klagepunkten, weil man hier nicht irgendwelche geistreiche Ausrede, sondern ein ganz boshaftes, unredliches Geständnis im Schilde führt. Nach Senatsbeschluß und Gesetzeswortlaut darf der Statthalter einer Provinz sich »Getreide ins Haus«, d. h. zur Bestreitung seines Haushaltes liefern lassen, und zwar hatte der Senat folgenden Taxpreis dafür angesetzt: vier Sesterzen gilt der Weizen, zwei die Gerste, und zwar für den römischen Scheffel. Nun addierte Verres die Anzahl der Scheffel Gerste zu derjenigen der Scheffel Weizen und vereinbarte mit den Landwirten einen Durchschnittstaxpreis von drei Sesterzen. – Beruhige dich, Hortensius, hier liegt die Schuld noch nicht; denke ja nicht daran, mir die bekannte Thatsache vorzuhalten, daß häufig sehr brave, tüchtige und uneigennützige Beamte mit den Landwirten oder Gemeinden, die ihnen Getreide ins Haus zu liefern hatten, einen Taxpreis verabredeten und sich statt des Kornes das bare Geld geben ließen. Ich weiß, was vorgekommen ist, ich weiß auch, was vorkommen darf; kein einziges Moment, das früher und bei anständigen Männern angenommen war, will ich bei dem Angeklagten angreifen. (189) Wogegen sich mein Angriff richtet, das sollt ihr vielmehr jetzt hören. Der römische Scheffel Weizen stand in Sicilien, wie der Angeklagte in seinen Briefen behauptet, zwei oder, wie wir aus den Zeugenaussagen und Geschäftsbüchern sämtlicher Landwirte bereits festgestellt haben, höchstens drei Sesterzen; Verres aber verlangte von den Landwirten für jeden römischen Scheffel Weizen drei Denare oder zwölf Sesterzen. LXXXII. Hier liegt mein Angriffsobjekt, du magst dir also merken, daß es nicht in der Taxierung oder den drei Denaren besteht, sondern in dem willkürlichen Durcheinanderwerfen von Marktpreisen und Taxpreisen. Die Idee einer Taxierung verdankt ja ursprünglich ihre Entstehung der Rücksicht nicht auf Statthalter und Heerführer, sondern auf Landwirte und einheimische Gemeinden. Denn von vornherein war keiner so unverschämt sich Geld liefern zu lassen, wenn ihm Getreide zukam. Es ist klar, daß der erste Vorschlag dieser Art von einem Landwirt oder einer zu solchen Lieferungen verpflichteten Gemeinde ausging; wenn man z. B. sein Getreide verkauft hatte oder es aufbewahren oder nicht gern an den vorgeschriebenen Bestimmungsort schaffen wollte, dann kam man um die außerordentliche Vergünstigung ein, anstatt des Getreides dessen Wert in barem Geld entrichten zu dürfen. Auf diesen Ursprung und somit auf Fälle liebenswürdigen Entgegenkommens seitens unserer Beamten geht die Sitte der Taxierung zurück, die bald allgemein üblich wurde. (190) Später kamen selbstsüchtige Beamte, die aber in ihrer Habsucht nicht nur Mittel und Wege zu Extraeinnahmen, sondern auch gleich Ausflüchte zu ihrer Rechtfertigung zu finden wußten. Sie führten nämlich die Gepflogenheit ein, die Kornlieferungen immer an die entlegensten und für den Transport unbequemsten Ortschaften adressieren zu lassen, so daß man, bei den damals so schwierigen Transportverhältnissen, eine Taxation vorzog und sich jeden beliebigen Taxpreis gefallen ließ. Gegen solch ein Benehmen ist Erbitterung leichter als ein Angriff, denn wir finden solche Menschen zwar habsüchtig und daher moralisch verwerflich, aber es ist schwer, gerichtlich gegen sie vorzugehen, weil immer der Einwand geltend gemacht werden würde: »man muß doch unseren Reichsbeamten das Recht einräumen, sich ihre Kornlieferungen dahin zu bestellen, wo es ihnen gerade paßt.« So kamen denn Fälle der genannten Art häufig vor, aber freilich diejenigen Beamten, die wir persönlich oder aus der Tradition als Muster von Uneigennützigkeit kannten, haben sich deren nicht schuldig gemacht. LXXXIII. (191) Jetzt frag' ich dich, Hortensius: in welche Kategorie willst du wohl den Angeklagten einreihen? Offenbar möchtest du ihn mit denjenigen zusammenstellen, die aus besonderer Liebenswürdigkeit den Gemeinden die außerordentliche Vergünstigung gewährten, statt des Getreides Geld liefern zu dürfen. Das war etwas Rechtes! Danach hätten ja die Landwirte ein Gesuch an den Statthalter gerichtet, es möchte ihnen, da sie den Scheffel Weizen nicht für drei Sesterzen verkaufen könnten, doch gestattet werden, anstatt jeden Scheffels zwölf Sesterzen zu erlegen. So etwas zu sagen, davor wirst du dich wohl hüten; also nimmst du deine Zuflucht vielleicht zu der Ausrede, die Transportschwierigkeiten wären so groß gewesen, daß die Leute lieber die drei Denare gezahlt als das Korn geliefert hätten. Nun, was gab es denn da für Schwierigkeiten? wo hatten sie denn das Korn zu verladen und wohin es zu befördern? etwa von Philomēlion nach Ephĕsos ? Ich kenne die Verhältnisse, dort liegen sie anders: da giebt's eine starke Differenz zwischen den verschiedenen Getreidemarktpreisen, da erfordert der Transport eine ganze Reihe von Tagen, kurz, da verlohnt sich's für die Leute in Philomelion viel mehr, zu Haus' in Phrygien den Getreidepreis des Marktes Ephesos bar zu entrichten als ihr Korn nach Ephesos zu befördern oder dorthin eine Kommission mit Geldern zum Kornankauf zu entsenden. (192) In Sicilien dagegen giebt es nichts dergleichen. Am tiefsten im Binnenlande liegt Enna . Nun zwinge die Bewohner von Enna – und das wäre schon schärfste Justiz – dir ihr Korn an der Meeresküste zuzumessen, etwa in Phintias oder Alaisa oder Katana (ich wähle recht weit auseinanderliegende Hafenplätze) Phintias liegt an der Süd-, Alaisa an der Nord-, Katana an der Ostküste. Am weitesten von Enna ist Katana entfernt, etwa 80 Kilometer. Natürlich waren die Landstraßen Siciliens im Altertume besser beschaffen als jetzt. ; am selben Tage, wo sie deinen Befehl erhalten, werden sie den Transport bewerkstelligen. Indessen ist es gar nicht nötig, vom Transport überhaupt zu reden. In Wahrheit, meine Herren, ist ja dieser ganze Erwerbszweig mittels der Taxation nur aus der Ungleichmäßigkeit der Getreidepreise entstanden. Denn so viel darf allerdings ein Statthalter in seiner Provinz beanspruchen, daß ihm nämlich das Korn dahin geliefert wird, wo es am teuersten ist. Folglich kommt dieses Verfahren der Taxierung wohl z. B. für die Levante in Betracht, oder für Spanien, überhaupt für solche Provinzen, in denen ein einheitlicher Marktpreis für das Getreide gewöhnlich nicht existiert; keinesfalls aber für Sicilien; denn was kam es den Leuten hier auf den Bestimmungsort an? Von Transportschwierigkeiten war ja, wie gesagt, nicht die Rede, und außerdem konnten sie dort, wo sie ihr Getreidequantum abzuliefern hatten, die vorschriftsmäßige Quantität zu dem gleichen Preis einkaufen, für den sie dieselbe zu Hause verkauften. (193) Wenn also der Rechtsanwalt der Gegenpartei jetzt nachweisen will, daß der Angeklagte sich bezüglich der Taxierung in irgend einem Punkte ähnlich wie andere Statthalter benommen habe, so muß er zuerst zeigen, daß zur Zeit des Prätors Verres irgendwo in Sicilien der römische Scheffel Weizen mit zwölf Sesterzen bezahlt wurde. LXXXIIII. Sieh einmal, Verres, was das für ein Ausweg ist, den ich dir noch eröffnet habe: Unbilligkeit gegen unsere Bundesgenossen, Widerstreit gegen das Staatsinteresse, Widerspruch gegen den Willen und Wortlaut des Gesetzes. Ich habe an dich Getreide abzuführen; ich bin bereit, es dir bei mir zu Haus, auf meinen Feldern und in meinem Gau zu geben, also an dem nämlichen Platze, wo du dich aufhältst, wo du zu thun hast, wo du deinen Amtspflichten obliegst: und da willst du mir statt dessen irgend einen entlegenen, verödeten Winkel der Provinz als Ort für die Entgegennahme festsetzen? ich soll es dir an einem Platze zumessen, wohin kein Transport lohnt und wo eine Kaufgelegenheit nicht existiert? (194) Ein Verbrechen wäre das, meine Herren, eine abscheuliche Zumutung, die man nicht hingehen lassen darf, die das Gesetz niemand gestattet, die freilich bisher vielleicht noch nie bestraft wurde, weil sie eben niemals vorkam! Und dennoch, so unzulässig dies Verfahren auch ist, dem Verres überlaß ich es gern; mag er ruhig Gebrauch davon machen. Ich verpflichte mich, es nicht zu ahnden und dieserhalb keinen Vorwurf gegen den Angeklagten zu erheben, falls nämlich an einem einzigen Punkte seiner Provinz das Getreide so teuer war wie er es für seinen momentanen Zweck taxierte. Nun steht es aber anders; nenne mir jeden beliebigen Ort in der Provinz: überall verkaufte man den Scheffel für zwei oder zuweilen drei Sesterzen, und du zogest zwölf Sesterzen ein. Wenn nun wegen der Marktpreise und der Taxierungen keine Meinungsverschiedenheit, also auch kein Streit zwischen uns beiden aufkommen kann, wozu sitzest du dann noch hier, worauf wartest du, was willst du einwenden? Hast du in gaunerischer Weise, untreu gegen das Gesetz wie gegen den Staat und zum schwersten Schaden der Verbündeten, Geld gemacht oder glaubst du das alles ordnungs- und rechtsgemäß, zum Vorteile des Staates und ohne Schaden für einen Einzelnen gethan zu haben? Willst du dich ernstlich in dieser Weise verteidigen? (195) Der Senat holte für dich Geld aus der Staatskasse, und zwar zählt' er dir für jeden Scheffel Korn zu deinem Hausgebrauche einen Denar hin, den du für diese Maßeinheit dem Landmanne geben solltest. Was war nun deine Pflicht? Nach dem Vorgang unseres berühmten Lucius Piso , »des Mäßigen«, des ersten der den Bedrückungen der Provinzialen durch einen Gesetzentwurf zu steuern suchte, hättest du den Ankauf zum ordentlichen Marktpreise besorgt und einen etwaigen Überschuß von der anvertrauten Summe an die Staatskasse zurückgeschickt. Wenn aber solch eine Auffassung nicht mehr maßgebend war, sondern die der Ehrgeizigen und Menschenfreundlichen, so mußtest du, falls der Senat eine höhere Summe vorschoß als für den Marktpreis erforderlich war, das Korn nicht nach dem Marktpreise sondern nach der Schätzung des Senates bezahlen. Galten endlich auch diese Muster nicht, sondern die in der Mehrzahl vorhandenen, welche für sich – allerdings in anständiger und zulässiger Weise – etwas herauszuschlagen suchen, nun, dann hättest du das Getreide in Anbetracht seines niedrigen Preisstandes nicht gekauft, sondern dir dafür das Geld behalten, das dir der Senat zur Bestreitung des Hausbedarfs anwies. LXXXV. Aber was geschieht hier? was müssen wir erleben? Ich frage schon gar nicht mehr nach Recht und Billigkeit, nein, wie kann sich selbst Unredlichkeit und Schamlosigkeit so weit versteigen? Denn bei all den Scheußlichkeiten, die unwürdige Menschen als Beamte vor den Augen der Welt begehen, giebt es sonst doch fast keine, für die sie nicht wenigstens etwas wie einen Grund anzuführen pflegen, mag es sich auch weit von einem »guten« Grund entfernen. (193) Wo bleibt aber hier Grund und Sinn? – Der Statthalter kommt an. »Ich habe Getreide bei dir einzukaufen,« sagt er zum Landwirt. – »Sehr angenehm.« – »Den römischen Scheffel zu einem Denar.« – »Das ist ein freundliches, willkommenes Angebot; denn gewöhnlich kann ich den Scheffel nicht für drei Sesterzen verkaufen.« – »Ich brauche aber kein Getreide; ich will statt dessen bares Geld haben.« – »Schade,« erwidert der Landwirt, »ich hoffte ja auf diese Weise zu einigen Denaren zu kommen; aber wenn es durchaus sein muß, gut, sieh dir die Getreidepreise an.« – »Wie ich sehe, steht der Scheffel zu zwei Sesterzen.« – »Wie kann ich dir also Barzahlungen leisten, wenn dir der Senat vier Sesterzen für jeden Scheffel gegeben hat?« – Was hat der Landvogt hierauf zu erwidern? Passet auf, meine Herren, und beachtet dabei, wie gerecht sich dieser Prätor in unserer Provinz benahm. (197) »Die vier Sesterzen, die der Senat für mich ansetzte und mir aus der Staatskasse überwies, werd' ich für mich behalten und aus dem Amtsdepot in meine Privatschatulle befördern.« – »Und dann? was weiter?« – »Für jeden Scheffel, den du mir zu liefern hast, sollst du mir acht Sesterzen geben.« – »Warum denn? ich sehe den Grund nicht ein.« – »Was hast du nach Gründen zu fragen! Die Sache hat keinen besonderen Grund, sie hat aber ihre sehr vorteilhaften Seiten.« – »Bitte, drücke dich doch nur deutlicher aus,« fleht der Landwirt. »Der Senat bestimmte, daß du mir Geld geben solltest und ich dir Getreide; nun behältst du die Gelder, die du nach des Senats Willen mir auszahlen solltest, für dich selber, und anstatt mir vorschriftsgemäß einen Denar für jeden Scheffel zu geben, nimmst du mir noch weitere zwei weg! Das ist doch der nackte Raub, und du giebst ihm den Namen Bestreitung des Hausbedarfs?« – (198) Diese Unbill fehlte dem armen Landvolke gerade noch; es war ein neues Verhängnis, das unter deinem Mißregiment über sie hereinbrach, um ihnen auch noch den letzten Rest ihrer Habe zu vernichten. Denn was konnte dem Bauern übrigbleiben, der unter dem brutalen Drucke dieser Faust nicht nur alle Früchte seines Feldes verloren hatte, sondern sich jetzt auch noch gezwungen sah, sein Ackergerät zu verkaufen? Wo sollt' er sich hinwenden? Wo war die Ernte, aus deren Ertrag er diese Geldsteuer für dich hätte aufbringen können? Unter dem Titel des Zehnten war ihm ja so viel genommen, wie es der Willkür des Apronius beliebte; für den zweiten Zehnten und das zum Zwangskaufe gelieferte Korn war ihm entweder gar nichts gezahlt worden oder höchstens soviel wie die Schreiber übrig ließen; ja zuweilen war ihnen, wie ihr ja konstatiert habt, noch mehr weggenommen worden. LXXXVI. Und nun werden ihnen auch noch Geldgaben abgepreßt? Wie kommst du dazu, wo giebt's ein Recht, wo ein Beispiel? Wenn dem Bauern seine Ernte angetastet oder vielmehr mit jeglicher Art von Unbill ruiniert wurde, so verlor er doch nur, was er mit seiner Hände Arbeit errungen, mit seinem Pfluge erzeugt, was die Saat auf seinem Acker hervorgebracht hatte; (199) das ist ja furchtbar genug, aber in all diesem Leid blieb den Leuten doch der kümmerliche Trost, sie könnten ihre augenblicklichen Verluste vielleicht einmal unter einem anderen Landvogt auf denselben Feldern wieder gut machen. Wenn der Bauer aber Geld hergeben soll, also eine Ware, die er nicht dem Boden abringt, nicht mit dem Pflug und seinen Armen schafft, dann bleibt ihm keine andere Möglichkeit, er muß seine Ochsen verkaufen und den Pflug selbst und alle Wirtschaftsgeräte dazu. Ihr müßt auch nicht etwa denken: »der Mann hat auch sonst noch Kapital, gewiß hat er Grundbesitz in der Stadt.« Denn wenn dem Ackersmann eine Last auferlegt wird, so darf man nicht an die einzelne Person und ihre etwa sonst noch vorhandenen Mittel, sondern nur an die Landwirtschaft im Ganzen denken und muß in Berechnung ziehen, was sie aushalten, was sie hergeben, was sie leisten kann und soll. Freilich sind im vorliegenden Fall auch die einzelnen Personen durch den Angeklagten in jeder Weise ausgesogen und zu Grunde gerichtet worden; doch, davon abgesehen, müsset ihr euch klar sein über die Leistungen, die der Landwirt als Vertreter der Landwirtschaft nach eurem Willen gegenüber dem Staat auf sich nehmen und fertig stellen soll. Ihr leget ihnen den Zehnten auf, und sie halten es aus; ihr befehlet einen zweiten Zehnten, und sie glauben euch in Anbetracht der Zeitverhältnisse Vorschub leisten zu müssen; ihr verfüget einen Zwangskauf, und sie geben euch ihr Korn zum vorgeschlagenen Preise. (200) Wie schwer diese Lasten wiegen, und was nach allen den genannten Abzügen noch für ein Überschuß als Reingewinn an die Grundherren fallen kann, das werdet ihr nach euren eigenen Erlebnissen bei der Bewirtschaftung eures Grundbesitzes wohl alle mittels Analogieschlusses beurteilen können. Dazu rechnet nun weiter die neuen Erlasse dieses Statthalters da, seine Verfügungen und Gewaltthaten, ferner das unumschränkte Räuberregiment des Apronius und der Tempelsklaven auf dem gesamten steuerpflichtigen Acker. Doch davon soll jetzt nicht die Rede sein; mein Thema ist der »Hausbedarf«. Wäret ihr damit einverstanden, daß die Sicilianer euren Beamten das Korn für ihren Haushalt umsonst gäben? Ich denke, nichts wäre unpassender und unbilliger. Thatsächlich aber war dies für die Landwirte wünschens- und erstrebenswert; so lagen die Dinge unter Verres. LXXXVII. Sositheos heißt einer der vernünftigsten und angesehensten Bürger von Entella ; ihr werdet ihn selbst sprechen hören, da er zusammen mit den trefflichen Bürgern Artemon und Meniskos von seiner Gemeinde amtlich zu unserem Prozesse hergeschickt ist. Dieser Mann erzählte mir in einer Stadtratsitzung zu Entella gar viel von Verres' Übergriffen und sagte schließlich: »Wenn dem Statthalter dieses Verfahren mit der Lieferung für den Hausbedarf und dem taxierten Getreide wirklich gestattet wird, so wollen die Sicilianer sich lieber der Regierung verpflichten, das für den Hausbedarf des Statthalters nötige Getreidequantum umsonst zu liefern, damit nur in Zukunft nicht mehr solche Geldsummen an die Beamten zu entrichten sind.« (201) Ihr sehet ohne weiteres ein (das weiß ich bestimmt), warum die Sicilianer diesen Vorschlag machen: nicht als ob sie dadurch in eine vernünftige Lage kämen, sondern weil sie unter vielen Übeln das kleinste auswählen wollen. Denn wer sonst z. B. tausend Scheffel Weizen als seinen Anteil für Verres' Hausbedarf hergegeben, somit eine Ausgabe von zweitausend oder höchstens dreitausend Sesterzen gehabt hätte, der wurde jetzt für den gleichen Anteil zu einer Abgabe von achttausend Sesterzen gezwungen. Dies konnte aber der Landmann drei Jahre lang mit dem Ertrage seiner Feldarbeit natürlich nicht erschwingen, folglich sah er sich in die Notwendigkeit versetzt sein lebendiges und totes Wirtschaftsgerät zu versetzen. Kann nun die Landwirtschaft diese neue Leistung durchführen, mit anderen Worten: kann das Land Sicilien diese neue Steuerlast auf die Dauer aushalten, so ist's gut, aber dann soll es sie an das römische Volk und nicht an die einzelnen Beamten entrichten. Denn es handelt sich um stattliche Summen, und es wäre eine erkleckliche Zolleinnahme mehr – wenn wir sie nur ohne verhängnisvollen Schaden für unsere Bundesgenossen gewinnen könnten. Ich will unseren Beamten gar nichts an ihrem Gehalte kürzen; mag ihnen immerhin so viel für ihren Hausbedarf angewiesen werden wie bisher; wenn sich's aber Verres einfallen läßt, noch weitere Abgaben zu verlangen, so können die Provinzialen diese entweder nicht aufbringen und dann müssen sie das Recht der Verweigerung haben, oder sie können es erschwingen, dann fällt aber diese Einnahme als Steuerertrag an das Reich und nicht als Gaunerbeute an den Statthalter. (202) Noch mehr: Wenn dieses Taxationsverfahren einmal vernünftig und zulässig befunden wird, warum soll man es denn da bloß bei einer Art von Getreidelieferungen anwenden? Man sei doch konsequent: die Provinz Sicilien hat ans römische Reich den Zehnten zu entrichten, nun soll sie doch statt jedes Scheffels Weizen drei Denare hergeben und ihr Getreide für sich behalten! Du erhieltest Geld angewiesen, Verres, erstens um Korn für deinen Hausbedarf, und zweitens um bei den Gemeinden Korn zur Verschiffung nach Rom einzukaufen. Nun behältst du das anvertraute Geld bei dir zu Hause und streichst außerdem eine sehr große Summe unter dem Titel eines dir zukommenden Postens ein; mach' es doch ebenso mit dem Getreide, das dem Reiche zukommt: lasse dir von den Gemeinden nach derselben Taxationsmanier bares Geld auszahlen und liefere die empfangenen Summen nach Rom ab; der Staatssäckel wird voll zum Überlaufen sein wie nie zuvor. (203) »Aber,« wirst du mir einwenden wollen, »bei den Lieferungen für den Staat würde Sicilien dieses Verfahren nicht aushalten können, nur bei meinem Privatbedarf ging das an.« Als ob das Taxationsgeschäft anständiger in deinem Dienst als in dem des römischen Volkes wäre! als ob deine Handlungsweise und die von mir eben vorgeschlagene Konsequenz sich qualitativ und nicht vielmehr rein quantitativ unterschieden! Nur die Höhe der Geldsumme wechselt, das Verbrechen bleibt sich gleich. – Aber in Wahrheit kann man eben diese Lieferungen »für den Hausbedarf« absolut nicht aushalten; um nur aufatmen zu können, um nur von allen den unsäglichen Leiden, die deine Statthalterschaft brachte, für die Zukunft erlöst zu sein, erklären die Leute, diese Privatlieferungen und die Getreidetaxation einfach nicht ertragen zu können. LXXXVIII. (204) Ausführlich hat sich darüber kürzlich der edle Sosippos von Akragas vor unserem Konsul Gnaeus Pompeius ausgesprochen; der geistvolle, hochgebildete Mann entfaltete seine volle glänzende Beredsamkeit, um im Interesse des ganzen Landes Sicilien das Elend der Landbevölkerung in düsteren, entsetzlichen Farben zu schildern. Allen Anwesenden – die Sache wurde nämlich vor einer zahlreichen Zuhörerschaft verhandelt – fiel dabei eines als besonders Unwillen erregend auf: »In dem Punkte,« hieß es, »wo der Senat mit den Landleuten so edel und gütig umging (nämlich durch seine hohe, freigebige Taxierung des zu liefernden Kornes), da sollte ein Statthalter einen Ausgangspunkt für seine Raubzüge finden, die Landwirte um ihr Hab und Gut zu bringen! Und dies sollte nicht nur ausgeführt werden, sondern noch dazu in einer Weise, als wär' es durchaus zulässig und gesetzlich!« (205) Was kann Hortensius hiergegen einwenden? Etwa daß die Klage unbegründet sei? – Das wird er im Leben nicht sagen. – Oder daß auf diesem Wege keine erheblichen Summen beigetrieben wurden? – Auch das wird er sich nicht erlauben. – Daß den Landwirten in Sicilien kein Unrecht zugefügt worden sei? – Er wird sich hüten, so etwas zu behaupten. Was wird er also sagen? – Daß andere es ebenso machten! – Was soll das beweisen? Sucht man Einwände gegen eine Anklage oder Gesellschaft für eine Wanderung ins Exil? Bei den modernen Staatsverhältnissen, bei der jetzt üblichen Beamtenwillkür und der auf dem Gebiete des Gerichtswesens bisher leider herrschenden Mißwirtschaft, da willst du, nicht aus den geschriebenen Reichsgesetzen, auch nicht aus den natürlichen Gesetzen von moralischer Pflicht und moralischem Rechte, sondern aus irgend einem vereinzelten Vorfall die Autorisation zu deiner angegriffenen Handlungsweise herleiten? (206) Wie oft kann man sich bei einem Verbrechen auf analoge Vorkommnisse berufen; warum willst du diese Art von Ausrede nur gegen diesen einen Vorwurf ins Feld führen? Es giebt allerdings einige Züge, die dir ganz persönlich eigen sind, Neigungen, die sich sonst keinem Menschen nachsagen lassen und auch keinem anstehen würden; aber andere hast du mit Vielen gemein. Daher schweig' ich jetzt von deinen Unterschleifen, von deiner Bestechlichkeit bei gerichtlichen Entscheidungen und von vielen ähnlichen Dingen, die vielleicht auch sonst bei manchem vorgekommen sind; aber einer meiner schärfsten Angriffe richtete sich bekanntlich gegen den Punkt, daß du dich wegen Übernahme eines Rechtshandels bestechen ließest, und willst du da vielleicht einwenden, das hätten andere auch gethan? Dem Vortrage deines Anwaltes werd' ich wohl meinen Beifall zollen, die Art der Verteidigung aber kann ich nimmermehr gutheißen. Eher soll man durch deine Verurteilung anderen Verbrechern die Möglichkeit der Ausrede beschneiden als ihnen durch deine Freisprechung gewissermaßen eine Grundlage für weitere Vergehen und einen Schein von Berechtigung dazu geben. LXXXVIIII. (207) Trauer liegt über allen Provinzen, Klage erheben alle freien Völker, ja selbst die Königreiche stellen ihre Forderungen an uns und murren laut über die Gewaltthaten unserer unersättlich gierigen Beamten; auf dem Raume diesseits des Weltmeeres giebt es keinen noch so entlegenen und versteckten Winkel mehr, wohin nicht in den jüngsten Zeiten die Willkür und Roheit unserer Staatsvertreter gedrungen wäre. Bald kommt der Augenblick, wo das römische Volk zwar wie immer den Ansturm der Waffengewalt, aber nicht mehr den Sturm des Jammers, der Thränen und endlosen Klagen auszuhalten vermag. Wenn nun einer der Urheber dieser Zustände, ein Mensch von entsprechendem Charakter, vor die Schranken des Gerichtes geladen wird, wo man ihm seine Schandthaten unwiderleglich nachweist, und er sich dann auf Leute seinesgleichen berufen möchte, so wird es ihm wohl an analogen Vorkommnissen nicht fehlen, aber dem Staate wird es bald an Lebensfähigkeit fehlen, wenn die Verbrecher wegen des Beispieles anderer Verbrecher von jeder Gefahr und gerichtlichen Verfolgung befreit werden sollten. (208) Passen euch denn solche Charaktere? paßt euch diese jetzt übliche Art des Benehmens seitens unserer Beamten mit der obligaten Behandlung der Provinzialen? Soll es in Zukunft so bleiben, wie ihr es in der Vergangenheit schon seit einer Weile mit ansahet? – Aber wozu wend' ich eigentlich diese ganze Mühe auf? wozu sitzet ihr hier? Mitten während meiner Rede müßtet ihr aufstehen und das Lokal verlassen! Wollt ihr aber den frechen Übergriffen dieser Menschen wenigstens einigermaßen Einhalt gebieten, nun, so höret endlich auf, euch zu überlegen, ob es sich mehr empfiehlt, wegen der Existenz vieler Schurken einen zu verschonen oder durch Bestrafung des Einen der Schurkerei Vieler ein Ziel zu setzen. (209) Schließlich aber frag' ich: wo sind denn die vielen Analogien? Wenn nämlich in einem so wichtigen Prozeß bei einer so schweren Anklage der Anwalt des Beklagten erst einmal anfängt zu behaupten, ein Fall sei öfters vorgekommen, so erwarten die Zuhörer sofort Beispiele aus der alten Geschichte, aus den klassischen Traditionen der ehrwürdigen Vorzeit; LXXXX. denn diese Erzählungen sind gewöhnlich von besonders beweiskräftiger Wirkung für die aufgestellte These und von besonders angenehmem Klange für das Ohr. Willst du mir nun solche Namen wie Scipio Africanus und Cato und Laelius herzählen, um ihnen das gerügte Verbrechen anzuhängen? Wahrlich, das Verbrechen find' ich arg, aber gegen solche Namen wie die genannten bin ich wehrlos, da ergeb' ich mich. Nur würden dir solche Citate nicht gelingen, und daher begnügst du dich vielleicht mit den Helden einer neueren Generation, wie dem älteren Quintus Catulus, Gaius Marius, Quintus Scaevola, Marcus Scaurus, Quintus Metellus ? Sie alle hatten ja Provinzen zu verwalten und brauchten alle Korn für ihren Haushalt. Groß ist die Bedeutung dieser Namen, groß genug, um selbst den Verdacht eines Verbrechens verdecken zu können. (210) Aber nein; auch unter diesen Vertretern der letztvergangenen Generation wirst du niemand finden, auf den man sich für die in Rede stehende Getreidetaxation berufen könnte. Worauf willst du mich also verweisen, wo sind deine Beispiele? Von jenen Männern, die einst zur Zeit der Charakterfestigkeit und des untadelhaften Lebenswandels und der strengen Gerichtshöfe am Staatsleben teilnahmen, führst du mich zu den Modernen mit ihrer schamlosen Gemeinheit; und die Exemplare, an denen das römische Volk ein warnendes Beispiel hinstellen zu müssen glaubt, citierst du als Beispiele zu deiner Verteidigung! Ich will keineswegs die moderne Lebensweise in ihrer Gesamtheit von mir weisen; aber nur was das römische Volk billigt, nicht was es verdammt, müssen wir uns zum Muster nehmen. Ich will keine lange Umschau halten, brauche auch nicht weit draußen zu suchen; hier, unter den Leuten, die über dich und mich richten sollen, sitzen zwei der Ersten unseres Staates, der jüngere Quintus Catulus und Publius Servilius ; das sind Männer, die wegen ihres Charakters wie wegen der Größe ihrer Thaten verdienen, jenen leuchtenden Beispielen aus der Vergangenheit, von denen ich vorher sprach, angereiht zu werden. Wir suchen nach Analogien, und nicht aus längst vergangenen Zeiten. Die beiden Genannten hatten kürzlich Armeen zu kommandieren. (211) Du, Hortensius, willst dich ja nur bei Fällen aus der Gegenwart zufrieden geben; also erkundige dich, wie sich die beiden aufführten. Antwort: Quintus Catulus nahm die Kornlieferungen entgegen und ließ sich niemals Geld bringen; Publius Servilius stand fünf Jahre lang an der Spitze seines Heeres, hätte also unzählige Summen Geldes einnehmen können, hielt aber ein Benehmen für unerlaubt, das er weder von seinem Vater noch von seinem Großvater, dem edlen Quintus Metellus , her kannte. Und da soll nun ein Gaius Verres auftreten und alles, was seinem Nutzen diente, für erlaubt erklären? Was nur ein Verbrecher jemals thun konnte, dafür soll er sich auf den Vorgang anderer berufen dürfen? LXXXXI. »Aber es geschah ja nur in Sicilien!« – so wird vielleicht ein anderer Einwand lauten. Was ist das für eine Ausnahmestellung Siciliens? Warum soll über das Land, das wegen seiner alten Anhänglichkeit und bewährten Treue rechtlich die besten Privilegien erhalten müßte, gesetzlich eine besondere Rechtlosigkeit verhängt werden? (212) Begeben wir uns doch einen Augenblick auf sicilischen Boden; auch da brauchen wir unseren Blick nicht über die Landesgrenzen hinausschweifen zu lassen; aus dem nächstliegenden Kreise will ich meine Beispiele holen. Gaius Marcellus , dich ruf ich jetzt an. Du erhieltest als Vertreter des höchsten ständigen Reichsbeamten und mit dessen Vollmachten die Verwaltung der Provinz Sicilien; wurden während deiner Amtsthätigkeit jemals Gelder »für den Hausbedarf« eingetrieben? Nein, gewiß nicht, und ich rechne dir dies gar nicht etwa zu besonderem Ruhm an; ganz andere Dinge hast du mit Rat und That vollbracht, die dir höchsten Ruhm eintrugen, ja, du hast das schwer geprüfte, arg heimgesuchte Land erquickt und ihm neue Lebenskraft eingeflößt. Von jenem Verfahren mit dem »Hausbedarf« ist bei dir gar nicht zu reden; das kann man sogar deinem Vorgänger Lepidus nicht vorwerfen. Wo sind also die Fälle aus Sicilien, wenn man diesen Vorwurf weder durch Berufung auf Marcellus noch selbst durch die auf Lepidus entkräften kann? (213) Vielleicht willst du mir den Fall des Marcus Antonius vorhalten, wie der das Getreide taxierte und das Geld einzog? – »Natürlich, den Marcus Antonius!« diese lebhafte Bejahung glaub' ich ohne weiteres in deinen Mienen lesen zu können. Also unter allen Statthaltern, Heerführern und sonstigen Reichsbeamten hast du gerade den Marcus Antonius herausgesucht, um dir sein niedrigstes Verbrechen zum Muster zu nehmen! Die nächste Konsequenz wäre für mich ebenso leicht darzulegen, wie es für die Richter leicht ist, sie von selbst zu ziehen: Marcus Antonius benahm sich während seiner nur allzu lang dauernden Machtstellung derart, daß es für den Angeklagten viel verhängnisvoller ist, wenn er sagt, er wollte in einem gewissen Schwindel den Marcus Antonius nachahmen, als wenn er zu seiner Entschuldigung vorbringen könnte, er hätte im ganzen Leben keine Ähnlichkeit mit Marcus Antonius gezeigt. Vor Gericht pflegt man, um einen Vorwurf abzuweisen, weniger nackte Thatsachen als innere Anschauungen vorzutragen. Antonius hatte sich schwer am Wohlstande der Bündner, schwer am Gedeihen Siciliens versündigt; noch war seine Gier nicht gesättigt, da überrascht' ihn mitten in seinen ehrlosen Thaten und Plänen der Tod. Und jetzt will man mir diesen Antonius vorhalten, als ob sein Thun und Treiben vom Staat und Volk und Gerichte gebilligt worden wäre: ein solches Muster soll den Verres retten? LXXXXII. (214) »Aber Sacerdos hat es auch gethan.« Da nennst du mir einen uneigennützigen und zugleich äußerst einsichtigen Mann; aber wir müßten nur dann konstatieren, daß er ebenso handelte wie du, falls es sich herausstellen sollte, daß er den gleichen Zweck verfolgte. Denn das Prinzip der Taxierung an sich fand ich niemals tadelnswert, nur richtet sich ihre Zulässigkeit nach ihrem Werte für das Gedeihen der Landwirtschaft. Unmöglich kann man etwas gegen eine Taxierung einwenden, die dem Landwirte nicht nur keine Nachteile, sondern sogar Annehmlichkeiten verschafft. Sacerdos kam in die Provinz und verlangte das Getreide für seinen Haushalt. Nun war der neue Weizen noch nicht eingebracht und der vorjährige stand zu fünf Denaren für den römischen Scheffel; da reichten die Gemeinden ein Gesuch ein, der Landvogt möchte doch taxieren und den Taxpreis in Bar statt des Getreides entgegennehmen. Er that es, und sein Taxpreis war erheblich niedriger als der Marktpreis; er setzte nämlich drei Denare an. – Du siehst, der gleiche Ansatz kann unter verschiedenen Zeitverhältnissen sehr verschiedene Bedeutung haben, einem Statthalter Ehre, einem anderen Schande einbringen, einmal als Gnade, ein andermal als Gewaltmaßregel wirken. (215) In derselben Epoche setzte Antonius einmal den Taxpreis von drei Denaren an, aber es war gleich nach der Ernte zur Zeit der größten Billigkeit, wo die Bauern lieber umsonst ihr Korn hergegeben als in ihre Säckel gegriffen hätten; dennoch konnte Antonius, ohne zu lügen, sich rühmen, ebenso hoch taxiert zu haben wie Sacerdos, nur hatte der eine die Bauern durch diese Taxe entlastet, während der andre sie zu Grunde richtete. Wäre die Bedeutung des Getreides nicht jederzeit nach den allgemeinen Umständen und speciell nach den Marktpreisen (im Gegensatze zur rein quantitativen Masse) zu bestimmen, so wären deine Anderthalbscheffelspenden, lieber Hortensius, hier nicht so willkommen gewesen: bekanntlich ließest du der armen Bevölkerung Roms für den Kopf jenes an sich so geringe Quantum zukommen und erwiesest ihr damit doch einen großen Gefallen; die damalige Teuerung auf den Märkten hatte zur Folge, daß ein an sich geringfügiges Objekt unter den obwaltenden Umständen als etwas Großes galt. Wolltest du heute, bei dem jetzigen niedrigen Preisstande, an Roms Einwohnerschaft die gleiche Spende austeilen, man würde dich auslachen und du hättest dich mit deiner Wohlthat blamiert. LXXXXIII. (216) Versuche also nicht, das Benehmen des Angeklagten mit dem des Sacerdos zu vergleichen; was sie thaten, war nicht dasselbe, denn die Verhältnisse und namentlich die Preise waren ganz verschieden. Eher magst du dich auf deinen einzigen passenden Gewährsmann berufen und sagen: was Antonius bei einem einzigen Besuche mit der kaum für einen Monat ausreichenden Lieferung vornahm, das wiederholte Verres drei Jahre lang; auf diese Weise verteidige die Unschuld des Angeklagten durch den Hinweis auf die That des Antonius. Denn über Sextus Peducaeus , diesen ebenso energischen wie wahrhaft uneigennützigen Mann, werdet ihr vermutlich schweigen. Kein Bauer hat sich jemals über ihn beklagt, keine Stimme hat sich bis auf den heutigen Tag erhoben, die seine Regierung nicht als die allergerechteste und segensreichste gepriesen hätte. Zwei Jahre lang hatte er die Provinz zu verwalten. Im ersten Jahre herrschte ein niedriger Preisstand, im zweiten eine große Teuerung: aber wie in den billigen Zeiten kein Bauer auch nur einen Groschen herzugeben brauchte, so war in den teuren keiner mit dem für das Getreide angesetzten Taxpreis unzufrieden. – »Aber durch die Teuerung wurden die Lebensmittel ergiebiger!« – Gewiß; daran war nichts Neues und nichts Anfechtbares. (217) Erst kürzlich hatten einmal in Makedonien die Getreidepreise eine außerordentliche Höhe erreicht, und wir erlebten es, daß ein Mann von wahrhaft altväterischer Charakterfestigkeit wie Gaius Sentius gar stattliche Summen nach Hause brachte, die ihm der Viktualienhandel eingebracht hatte. Ich habe also gar nichts gegen deine Geschäfte einzuwenden, vorausgesetzt nur, daß du deine Einnahmen in gesetzlicher Weise erzielest; dagegen erheb' ich Beschwerde über deine Rechtsvergehen, ich beschuldige dich der Unredlichkeit, und wegen unerlaubten Erwerbes ruf' ich dich vor den Richter. Vielleicht will meine Gegenpartei beim Gerichtshofe die Vorstellung wachrufen, als ob die vorliegende Klage nicht eine, sondern mehrere Provinzen betreffe. Ein solcher Versuch erschreckt mich nicht; vielmehr werd' ich mich in diesem Fall als den Schützer sämtlicher Provinzen erklären. Denn ich erkläre ein für allemal, ohne Umschweife noch Einschränkung: wo dieser Fall auch vorgekommen sein mag, überall bedeutet er ein Verbrechen; und wer dies Verbrechen begangen hat, der verdient unter allen Umständen die schwerste Strafe. LXXXXIIII. (218) Ich bitt' euch, meine Herren! Sehet doch nur genauer zu und überleget euch einmal die Folgen. Viele Beamte haben die strafbare Handlung begangen, gegen den Willen der Gemeinden und der einzelnen Landwirte große Geldsummen unter dem Vorwand einer Lieferung für den Hausbedarf zu erheben; freilich kenne ich nur einen Fall, eben den des Verres, aber da meine Gegner deren viele zu wissen behaupten, so will ich ihnen dies zugeben (mehr freilich nicht). Dann ist also die Sache, die Vielheit, in der Gestalt des Verres vor euren Richterstuhl geführt. Was könnt ihr thun? Ihr habt über unrechtmäßigen Gelderwerb zu urteilen: wollt ihr eine solche Summe mit Gleichgültigkeit abthun? Zum Schutze der Bündner ward ein Gesetz gegeben: wollt ihr eure Ohren den Klagen der Bündner verschließen? (219) Aber gesetzt einmal, ich lass es euch hingehen; wenn euch das Vergangene nicht kümmert, meinetwegen laßt es vergangen sein. Aber wenn ihr nicht Aller Hoffnung auf die Zukunft ersticken und alle Provinzen für immer vernichten wollt, so nehmet euch in acht, daß ihr der betrügerischen Gewinnsucht, die bisher nur auf engen dunklen Gängen mühsam einherschlich, nicht durch euren Entscheid eine offene, helle und bequeme Straße bahnet. Denn wenn ihr »ja« sagt, d. h. wenn ihr durch euren Urteilsspruch zu erkennen gebt, daß jeder zum Gelderwerb durch jenes betrügerische Mittel berechtigt ist, dann wird dieses Mittel, dessen sich bisher nur der gemeinste Verbrecher bediente, in Zukunft natürlicherweise nur der größte Dummkopf unversucht lassen. Wer widerrechtliche Geldgeschäfte macht, ist ein Verbrecher; wer sich aber erlaubte, durch Richterspruch genehmigte Einnahmen entgehen zu lassen, der ist ein Dummkopf. Für die Geschichte der »Moral« sind solche Sätze unschätzbar, zumal Cicero (wie Cäsar) in seine Rede absichtlich nur sehr selten Sentenzen einflicht, die sich dann freilich um so schärfer und wirkungsvoller von der Umgebung abheben. (220) Sodann überleget euch einmal, meine Herren, welch' unbegrenzte Freiheit ihr den Geldgierigen für ihre Raubunternehmungen einräumet. Wenn der Mensch, der sich drei Denare für den Scheffel geben ließ, erst freigesprochen ist, dann wird ein anderer kommen und vier eintreiben, oder fünf, oder auch schließlich zehn oder zwanzig. Wie sollte man gegen ihn einschreiten? Wo ist die erste Sprosse in der Leiter des Verbrechens, auf der die Strenge des Gerichtes einsetzen und dem Räuber Widerstand leisten soll? Wie viele Denare sind zulässig, und welcher ist der erste unerlaubte? Bei welcher Nummer fängt man an, die Unbilligkeit und Schlechtigkeit des Taxationsverfahrens zu bemängeln? Denn, wohl zu merken, nicht die einzelne Geldsumme, sondern das ganze Taxationsverfahren würde ja durch euren Beifall als rechtlich anerkannt sein, und unmöglich könnt ihr dahin entscheiden, ein Taxpreis von drei Denaren sei erlaubt, einer von zehn aber nicht. Sobald einmal, statt der Rücksicht auf die Marktpreise und auf das Gedeihen der Landwirtschaft, einzig die Willkür des Statthalters als oberstes Prinzip herrscht, da giebt es kein Gesetz und kein Pflichtgefühl mehr, sondern die Einzelheiten des Verfahrens richten sich nur noch nach dem Grade der bei dem jeweiligen Beamten vorhandenen Gewinnsucht. LXXXXV. Darum müßt ihr es euch stets gegenwärtig halten: wenn ihr einmal mit eurem Urteilsspruch die Grenzen der Rechtlichkeit und Gesetzlichkeit überschreitet, so giebt es in Zukunft für die niedrige, schändliche Gewinnsucht auf dem bezeichneten Gebiete keine Schranken mehr. (221) Nun sehet euch einmal an, wie viele Anforderungen an euch von meinen Gegnern zugleich gestellt werden. Ihr sollt einen Menschen freisprechen, der nach eigenem Geständnis bedeutende Geldsummen zum Schaden unserer Bündner auf betrügerische Weise an sich gebracht hat. Nicht genug damit; es giebt noch mehrere, die sich in derselben Weise vergangen haben: auch über sie, falls sie wirklich existieren, sollt ihr ein rettendes Urteil verkünden, damit ihr mit einem Spruche gleich recht viele Verbrecher vor der Welt entlastet. Aber auch dies ist noch nicht genug: ihr sollt für die Zukunft jedermann zu ähnlichen Versuchen autorisieren. Angenommen; doch noch immer sind sie nicht zufrieden. Ihr sollt auch gestatten, daß jeder das Getreide so hoch »taxiere« wie es ihm beliebt. Man erhält die Erlaubnis, und nun muß man schon ein recht blöder Thor sein, um den Taxpreis niedrig zu normieren. In der That, meine Herren, ihr seht es selber ein: wenn ihr dieses Taxierverfahren gut heißet, so giebt es fürderhin kein Maß noch Ziel für die ehrloseste Gewinnsucht und keine Strafe für den gemeinen Verbrecher. (222) Darum bedenke wohl, was du thust, Hortensius! Das Konsulat steht dir bevor, bereits bist du gewählt, und nach Ablauf deines Amtsjahres wird dir die Verwaltung einer Provinz zufallen; wenn du also jetzt über Getreidetaxationen sprichst, so müssen wir Hörer den Eindruck bekommen, als wolltest du nachher selber den Weg einschlagen, den der Angeklagte nach deiner Auffassung mit Recht beschritt. »Was dem Verres recht war,« so müssen wir uns sagen, »das soll dem Hortensius billig sein; darauf zielt seine ganze Verteidigungsrede ab.« Diesen Eindruck wirst du doch nicht hervorrufen wollen! Bekommt man wirklich diese Erlaubnis, dann, meine Herren, können wir gleich das ganze Erpressungsgesetz abschaffen, denn es würde kein Fall mehr vorkommen, wo jemand auf Grund dieses Gesetzes verurteilt werden dürfte. Denn so viel Geld, wie man gern einstecken möchte, kann man sich dann zum Gebrauche »für den Hausbedarf« auf dem Wege des Taxationsverfahrens liefern lassen. LXXXXVI. (223) Nun führt aber Hortensius noch etwas im Schilde, das er in seinem Plaidoyer nicht so geradehin offen heraussagen, aber immerhin in einer Weise andeuten wird, daß ihr es aus seinen Worten herausfühlen könnt. Das ist der Appell an eure Rücksicht auf den Nutzen für den Senatorenstand. »Es muß doch allen zu statten kommen, die jetzt zu Gericht sitzen und sich mit der Hoffnung schmeicheln können, einmal ein mehr oder weniger hohes Amt in den Provinzen zu bekleiden!« In der That, eine schöne Idee hast du von unseren Richtern, wenn du meinst, sie werden fremde Sünden gut heißen, um später selbst recht ungehindert sündigen zu können! Also das ganze römische Volk, die Provinzen, die Bundesstaaten und das Ausland – sie alle sollen die Vorstellung bekommen, wenn die Richter dem Senatorenstand angehören, so ist den Verbrechern, die auf besagtem unrechtmäßigem Wege schier unendliche Gelder eingeheimst haben, in keiner Weise beizukommen! Wenn dem so ist, was können wir denn da jenem hohen Beamten entgegnen Gemeint ist natürlich wieder der Prätor Cotta . , der hier in der Reichshauptstadt täglich die Rednertribüne besteigt und versichert, der Staat könne nicht bestehen, wenn die Gerichte nicht wieder an den Ritterstand übertragen werden? (224) Der Mann gewinnt ja somit ein neues Agitationsmittel, er braucht nur zu sagen: »es giebt ein gewisses Mittel, viel Geld zu machen; dieses Mittel ist Gemeingut der Senatoren und ihrem Stande sozusagen offiziell überlassen; man kann auf diese Weise zu mächtigen Einnahmen gelangen, wenn man sich nur nicht geniert, den Bündnern unrecht zu thun; das darf man aber, denn gerichtlich ist nichts dagegen durchzubringen, so lange im Gerichtshofe lauter Senatoren sitzen; als die Gerichte noch dem Ritterstande gehörten, kam es niemals vor.« Wenn er derartige Reden führt, wer soll ihm entgegentreten? Wer wird euch so ergeben sein, wer euren Stand so sehr begünstigen, daß er sich bewogen fühlte, die Überweisung der Gerichte an den Ritterstand zu verwerfen? LXXXXVII. Könnte mein Gegner doch gegen diesen Punkt meiner Anklage irgend etwas vorbringen! mag es auch falsch sein, wenn es nur menschenmöglich ist; in diesem Falle wäre nämlich euer Urteilsspruch mit viel geringerer Gefahr für euch selbst wie für die Provinzen verbunden. Würde der Angeklagte z. B. leugnen, daß er sich jenes Taxierverfahrens bediente, und würdet ihr ihm Glauben schenken, so würde man den Eindruck erhalten, daß ihr der Person glaubt, nicht aber die Sache billigt. Nun kann er aber absolut nicht leugnen; ganz Sicilien drängt auf ihn los; unter allen den zahlreichen Landleuten giebt es keinen einzigen, der nicht »für den Hausbedarf« des Statthalters hätte Geld hergeben müssen. – (225) Auch die andere Ausrede wäre mir willkommen, wenn er nämlich sagen könnte, die Sache gehe ihn unmittelbar gar nichts an, da die Verwaltung des Getreidewesens in der Hand seiner Kabinettschefs gelegen habe. Aber auch dieser Ausweg ist ihm abgeschnitten: seine eigenen Briefe an die Gemeinden betreffs der Zahlung von drei Denaren für den Scheffel werden hier vorgelesen. Wie kann er sich also noch verteidigen? Es bleibt ihm nur übrig zu sagen: »Ja, ich habe gethan, was du mir vorwirfst; ich habe mir unter dem angegebenen Vorwande massenhaft Geld geben lassen; aber mir war das erlaubt, und wenn ihr schlau seid, so wird es euch auch erlaubt sein.« Für die Provinzen bedeutet es schon eine Gefahr, wenn die Ungerechtigkeit des Statthalters gerichtlich sanktioniert wird, für den Senatorenstand aber bedeutet es ein Verhängnis, wenn das Volk sich sagen muß, daß gerade diejenigen, für die ein bestimmtes Gesetz allein in Betracht kommt, Das Erpressungsgesetz betraf nur Senatoren, denn nur aus ihrem Kreise wurden die Ämter besetzt, in denen man sich der unter das Gesetz fallenden strafbaren Handlungen schuldig machen konnte. es als Richter nicht gewissenhaft in Ehren halten. So lange Verres in Sicilien gebot, herrschte Maßlosigkeit nicht allein beim Ansatze der Taxpreise, sondern auch bei den Befehlen wegen der Quantität des Getreides, das nun durch Geld ersetzt werden sollte; denn er schrieb nicht etwa so viel aus wie ihm rechtlich zukam, sondern so viel wie ihm eben behagte. Mit Hilfe von Geschäftsakten und Gemeindezeugnissen werd' ich euch die Masse des für den Hausbedarf verlangten Kornes in genauen Zahlen angeben; ihr werdet finden, meine Herren, daß der Angeklagte sich von den Gemeinden fünfmal soviel für seinen Haushalt liefern ließ als ihm nach den Gesetzen erlaubt war. Damit ist der Gipfel der Schamlosigkeit erreicht; wenn er so viel mehr Getreide verlangte als ihm gesetzlich zukam und dann statt jeden Getreidescheffels auf dem Wege des Taxierverfahrens so viel Geld einzog, daß das Volk die Last nicht mehr ertragen konnte – damit sind wir an der Grenze des Denkbaren angelangt! (226) Ihr habt, meine Herren, einen Überblick über das Schicksal des Getreidewesens erhalten. Mit zwingender Klarheit ergiebt sich für euch die Konsequenz, daß Sicilien, diese fruchtbarste und wichtigste Provinz, für das römische Reich verloren ist, wenn ihr sie nicht durch die Verurteilung des Angeklagten wieder erobert. Denn was bedeutet die Insel, wenn man ihr die Bodenwirtschaft wegnimmt und ihre Landbevölkerung ausrottet? Und sie wurde systematisch ausgerottet; es giebt kein Leid, keine Qual, kein Verhängnis, das der Prätor Verres nicht mit empörendster Verletzung von Recht und Gesetz über die Unglücklichen heraufbeschworen hätte. Den Zehnten sollten sie entrichten, und ihnen selber wurde kaum ein Zehntel ihrer Einkünfte belassen; Geld war man ihnen schuldig und zahlt' es nicht; für ihre Beisteuer zum Haushalte des Landvogtes hatte der Senat eine in jeder Hinsicht passende Taxe festgesetzt, Daß der Senat den Bauern für das Getreide, das sie zum Hausbedarf des Statthalters liefern mußten, überhaupt Geld gab, erwähnt Cicero möglichst selten und nur nebenher; offenbar wollte er bei dem flüchtigen Leser oder Hörer den Eindruck erwecken, als wäre auch dies eine der drückenden Lasten. und sie sahen sich zum Verkauf ihrer Ackergeräte gezwungen. LXXXXVIII. (227) Ich sagte schon vorher, meine Herren, selbst wenn ihr all dies Unheil wieder gut machen solltet, für die Landwirtschaft kommt es vielmehr auf allgemeine moralische Kräfte, wie Hoffnung und erfreuliche Eindrücke, als auf einzelne momentane Vorteile materieller Art an. Alljährlich wird mit großem Fleiß ein bestimmter Aufwand an Kraft und Mitteln in die Arbeit gesteckt; der Erfolg dagegen hängt von Zufällen und Unregelmäßigkeiten ab, bleibt daher stets ungewiß. Die Marktverhältnisse lassen keine hohen Kornpreise aufkommen, außer in den Jahren der Mißernte; gehen dagegen die Bodenerzeugnisse reichlich ein, so sind niedrige Verkaufspreise die Folge; der Bauer muß also entweder schlecht verkaufen, wenn nämlich auf den Feldern alles gut ging, oder er verkauft gut, dann war die Ernte mangelhaft. Überdies gehört es zum Wesen der Landwirtschaft, daß ihr Schicksal nicht von vernünftiger Berechnung und Arbeit, sondern von den launenhaftesten Elementen, von Wind und Wetter regiert wird. Wenn also vom Ertrage des Bodens ein Zehntel kraft des Gesetzes und nach altem Herkommen abgezogen, wenn dann ein zweites Zehntel mittels neuen Erlasses wegen des Wechsels der Marktpreise verlangt wird, wenn außerdem alljährlich Getreide für den Zwangskauf und schließlich noch weitere Quantitäten für den Haushalt der verschiedenen Reichsbeamten geliefert werden müssen, da könnt ihr euch wohl denken, wie der Überschuß aussehen mag, der dem Grundbesitzer oder Pächter vom Ertrage seiner Arbeit für den eigenen Gebrauch oder Verkauf bleibt. (228) Aber alles halten sie aus, weil sie lieber euch und dem römischen Reich als sich und ihrem Behagen mit ihrer Kraft, ihrer Arbeit, ihren Opfern dienen wollen; und da sollen sie auch noch diese neuen Lasten tragen, die unerhörten Erlasse und Machtbefehle eines Verres, die Tyrannei eines Apronius, die Gauner- und Räuberstreiche beliebiger Tempelsklaven! Da sollen sie Getreide für den Zwangskauf nicht gegen den gesetzlichen Barpreis, sondern umsonst hergeben, sollen selber noch schweres Geld auf den Tisch legen, sollen sich alle diese schweren materiellen Schäden zugleich mit den gröbsten moralischen Kränkungen gefallen lassen? – Nein, meine Herren, so etwas kann kein Mensch aushalten, und sie haben es denn auch nicht ausgehalten. Ihr wißt es jetzt: in ganz Sicilien ist die Landwirtschaft verkommen, die Felder liegen verödet, und von ihren Herren verlassen; unser Prozeß hier bezweckt denn auch nichts anderes, als daß unsere ältesten und treuesten Bundesgenossen, die Sicilianer, diese Pflüger und Pflanzer des römischen Reiches, durch eure gewissenhafte Strenge wie auf meinen thätigen Anlaß angeregt werden, in ihre Wohnsitze und auf ihre Felder zurückzukehren. Der Anklage vierter Teil. Von den Kunstwerken I. (1) Ich komme jetzt zu Verres' »Lieblingsneigung«, wie er's nennt; seine Freunde sagen dafür »Manie« oder »Tollheit«, die Sicilianer einfach »Räuberwut«. Mir kommt auf den Namen nichts an; Thatsachen will ich euch erzählen, darauf sollt ihr nach ihrem Werte, nicht nach dem Namen euer Urteil fällen. Ich bezeichne zuerst den allgemeinen Charakter, dann werdet ihr nach dem Namen wohl nicht lange zu suchen brauchen. In der ganzen reichen alten Provinz Sicilien, bei ihrer großen Zahl wohlhabender Familien, giebt es kein Silbergefäß, keine korinthische oder delische Bronzevase, keine Gemme oder Perle, keine Gold- oder Silberarbeit, keine Marmor-, Erz- oder Elfenbeinstatue, kein Bild und keinen Gobelin, den Verres nicht aufgestöbert, geprüft und je nach Belieben entführt hätte. (2) Das klingt unglaublich, aber ich bitte zu beachten, wie ich es meine: ich drücke mich so allgemein aus, nicht um eine Redensart zu machen oder um seine Schuld zu übertreiben, sondern wenn ich sage, er hat in der ganzen Provinz nichts von jenen Dingen übrig gelassen, so red' ich buchstäblich wie ein ehrlicher Römer und nicht tendenziös wie ein typischer Ankläger. Um also noch deutlicher zu sein: in Privathäusern und öffentlichen Gebäuden, bei seinen Gastfreunden und in den Tempeln der Götter, bei Sicilianern und römischen Bürgern, hat er nichts was ihm ins Auge stach, Privat- oder Gemeindebesitz, weltliches oder Kirchengut – mit einem Worte nichts in ganz Sicilien übrig gelassen. (3) Machen wir den Anfang mit derjenigen Gemeinde, die deinem Herzen ganz besonders nahe steht; du hast ja sogar ein Anerkennungsschreiben von ihr bekommen. Denn dein Benehmen bei deinen Anklägern und Feinden wird man am besten beurteilen können, wenn man weiß, wie schändlich du bei deinen geliebten Freunden, den Mamertinern Die Mamertiner und Syrakusaner waren die einzigen Gemeinden, die sich anerkennend über Verres geäußert hatten. Mit großer Kunst hat Cicero diese Rede so disponiert, daß sie von den Schilderungen der Vorgänge bei jenen Beiden gewissermaßen eingerahmt wird; so weiß er das eine Mal die Aufmerksamkeit des Lesers rege zu machen, das andere Mal einen besonders wirksamen, eigenartigen Abschluß zu finden. gehaust hast. II. Wer jemals mit der Stadt Messana Daß Messana keine Kunstwerke enthielt, erklärt sich daraus, daß die griechischen Bewohner dieser Stadt seit langem ausgerottet und durch italische Mamertiner ersetzt waren. zu thun gehabt hat, kennt daselbst den Gaius Heius als den angesehensten aller Mamertiner. Sein Haus ist das schönste der Stadt, sicher das bekannteste, den Fremden jederzeit zugänglich und für uns Römer im höchsten Grade gastfrei. Dieses Haus besaß nun bis auf Verres' Zeiten Schätze, die es selbst zu einem Schatze für die Stadt machten. Denn Messana verfügt wohl über eine schöne Lage, gute Mauern und Hafenanlagen, doch was den Verres reizt, das fehlt vollständig. (4) Im Hause des Heius befand sich aber eine alte, seit Generationen von der Familie liebevoll gepflegte Kapelle, darin vier herrliche Statuen, kostbar und berühmt, die nicht nur diesem kunstsinnigen »Kenner« hier, sondern auch den Laien, wie er uns zu nennen liebt, imponieren konnten. Eine davon war ein marmorner Eros von Praxiteles Praxiteles war der größte attische Bildhauer des vierten Jahrhunderts, einer der berühmtesten unter den indirekten Nachfolgern des Pheidias , mit dessen Thätigkeit in der Mitte des fünften Jahrhunderts man den Höhepunkt der gesamten antiken Kunst zu bezeichnen pflegt. Von Praxiteles' Art kann man sich eine Vorstellung nach dem einzigen erhaltenen Originale machen, jenem Hermes , den die deutschen Ausgrabungen in Olympia zu Tage gefördert haben; sehr viel berühmter waren jedoch im Altertum die später erwähnte Aphrodite zu Knidos, ein Satyr, mehrere andere Darstellungen von Gestalten des bacchischen Kreises, und namentlich der Eros , den er für die einstmals blühende Stadt Thespiai am Helikon arbeitete, wo seit Urzeiten der Kultus des Eros in einem sehr viel ernsteren und tieferen Sinne heimisch war als es die späteren, uns geläufigen Mythen ahnen lassen. – Die Versuche der Archäologen, diesen Werken und zumal dem Eros mittels römischer Nachbildungen auf die Spur zu kommen, haben zu keinem für Künstler überzeugenden Resultate geführt. – man sieht, sogar Künstlernamen habe ich bei dieser Untersuchung gelernt. Man beachte, wie Cicero auch hier mit seiner angeblichen Unbildung kokettiert. Eine Replik dieser Statue von der Hand desselben Meisters ist der berühmte Eros in Thespiai , dem zuliebe man nach Thespiai geht; sonst hat man nämlich wirklich keine Ursache dorthin zu gehen. Als Lucius Mummius daselbst war und die Thespiaden, die jetzt beim Tempel der Felicitas stehen, mit den übrigen Profanbildwerken hierher überführte, verschonte er den Eros als ein gottgeweihtes Heiligtum. Natürlich ward auch dieser berühmte Eros einige Zeit später nach Rom gebracht, wo er zu Grunde ging. Es darf wohl bei dieser Gelegenheit an ein noch viel zu wenig bekanntes aber sehr beherzigenswertes Wort des größten lebenden Altertumsforschers erinnert werden: er erinnert daran, daß die schlimmsten Zerstörungen auf griechischem Gebiete nicht von Türken oder Slaven, sondern von Italikern herrühren. In der That wurde die Zerstörung z. B. Athens durch Sulla begonnen und durch Morosini beendet, der im Jahre 1687 den Parthenon, das höchste Meisterwerk antiker Bau- und Bildhauerkunst, wochenlang bombardieren und schließlich in die Luft sprengen ließ. Und nicht nur auf Griechenland, auch auf Italien findet dieses Wort Anwendung; wo man antike Bau- und Bildhauerwerke fand, da fand man auch Kalköfen, in denen die Marmorstatuen und -Säulen zu Kalk gebrannt wurden; wo eine Tempel- oder Theaterwand noch aufrecht steht, da sieht man sie von den Löchern bedeckt, die man im Mittelalter bohrte, um die Eisenklammern herauszuholen; der einzige Papst Sixtus V., der sich rühmte , den siebenstöckigen Palast des Septimius Severus und alle antiken Bauten, die ihm die Aussicht von seiner Villa auf dem Quirinale »beeinträchtigten«, niedergerissen zu haben, er allein hat mehr »Vandalismen« begangen als alle Vandalen zusammen genommen. Nicht minder Papst Paul V. und viele andere; das Kapitel ist unerschöpflich. III. (5) Doch zurück zu jener Kapelle. Gegenüber dem Marmorbilde des Eros stand ein vorzüglicher Herakles aus Bronze; ich glaube, von Myron Myron von Eleutherai, durchaus als attischer Bildhauer zu betrachten, war der letzte unmittelbare Vorgänger des Pheidias, voll sprühenden Geistes, glänzender Erfindungsgabe und hinreißender Gestaltungskraft. Im rein Formalen des Details erreicht er die Höhe der folgenden Generation noch nicht, bezeichnet aber auch auf diesem Gebiet einen erstaunlichen Fortschritt gegen alle früheren wie gegen seine peloponnesischen Zeitgenossen. sollt' er sein, jedenfalls war's eine Arbeit ersten Ranges. Davor standen zwei kleine Altäre, so daß der Raum für jedermann als Stätte der Religionsübung deutlich bezeichnet war. Zwei weitere Bronzestatuen, nicht sehr groß in den Dimensionen, aber von ganz besonderer Anmut, jungfräulich in Charakter und Kleidung, stellten Athenermädchen dar, die nach dem religiösen Brauch ihres Landes heilige Gegenstände auf dem Kopfe trugen und mit erhobener Hand stützten – man bezeichnete sie als Kanephoren. Die berühmtesten Karyatiden dieser Art wurden im vierten Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung auf der Akropolis von Athen beim Neubau des Erechtheions errichtet, dessen Vorhalle sie tragen sollten. Drei stehen noch an Ort und Stelle, die vierte ist – diesmal nicht durch Verres, sondern durch die Engländer – geraubt worden. – »Und der Künstler?« – gut, daß man mich daran erinnert: Polyklet . Polyklēt von Argos war der größte Vertreter der peloponnesischen Bildhauerkunst in der Zeit des Pheidias. Von seiner wie von Myrons und Lysippos' Art kann man sich durch ausgezeichnete antike Kopien eine annähernde Vorstellung bilden. Er war ein Meister in der Beherrschung des Technischen und Formalen; diese Sicherheit sowie die einseitige Betonung des rein Korrekten, Äußerlichen und Normalen haben ihn für das ganze Altertum zum Abgotts der Fachleute, namentlich der Kunsthandwerker gemacht, von denen sich natürlich in Rom wie heutzutage das »gebildete« Publikum seinen Geschmack machen ließ. Alle seine Gestalten sind vollendet, man kann nichts gegen sie einwenden, man fühlt sich solid bei ihrem Anblick; aber von dem, was man Geist und Leben nennt, ist keine Spur vorhanden, und ob er einen Dionysos oder einen marschierenden Soldaten, eine Amazone im Sterben oder einen Athleten bei der Toilette bildet, das bleibt sich alles gleich. So verhält er sich zu seinem großen athenischen Zeitgenossen etwa wie Rubens zu Rembrandt, oder wie Händel zu Bach; lebten sie im neunzehnten Jahrhundert, man würde vermutlich Polyklet zum Akademiedirektor ernennen und Pheidias verhungern lassen. – Wer von uns je nach Messana gekommen ist, suchte diese Statuen auf; der Zutritt stand jedermann täglich frei – dieses Haus war eben für die Gemeinde ein Stolz wie für seinen Besitzer. (6) Jenen Eros hat Gaius Claudius einmal als städtischer Polizeipräsident bei seinen überaus glänzenden Festspielen verwendet, aber nur für die Zeit, wo er zur Ehre der Götter und der Stadt Rom das Forum ausschmückte; er war der Familie Heius Gastfreund, des Mamertinervolkes erklärter Schützer und erwiderte die Freundlichkeit, mit der man ihm die Staute leihweise überließ, durch strengste Pünktlichkeit in der Zurückerstattung. Noch später, ja was sag' ich, bis in die jüngste Zeit haben wir es erlebt, daß vornehme Leute Markt und Hallen nicht mit geraubtem Gute der Provinzen sondern mit den Luxusgegenständen ihrer Freunde und Gäste dekorierten; man lieh aus und stahl nicht, man stellte nachher alles zurück, aber man füllte nicht seine Villen und Paläste mit den Kunstschätzen verbündeter Städte unter dem Vorwande sie als Festgeber für vier Tage zu brauchen. (7)  Alle die genannten Statuen hat Verres aus der Kapelle des Heius entführt ; auch alle übrigen, die er dort vorfand, nahm er mit – bis auf eine uralte hölzerne, ich glaube Fortuna: die wollt' er in seinem Hause nicht haben. In diesem Satze liegt viel Ironie: einerseits galten die uralten Holzbilder für hochheilig und dem wahren Kenner besonders wertvoll, anderseits stellt Cicero ein für jeden Römer fühlbares Omen auf, wenn er sagt, Verres wollte die Fortuna, die Glücksgöttin, nicht in seinem Hause haben. IIII. Nun bitt' ich um alles in der Welt, was soll das heißen? was für eine Sorte von Prozeß muß ich hier führen? was ist das für eine Unverschämtheit? Jeder römische Beamte in Messana hatte diese Statuen gesehen; so viele Konsuln und Prätoren kamen in Kriegs- und Friedenszeiten nach Sicilien, so viele Menschen des verschiedensten Kalibers, freche, habgierige, Betrüger (von den anständigen und frommen sprech' ich nicht): aber keiner kam sich so hoch vor, daß er sich an jenem Heiligtum auch nur mit einer Forderung vergriffen hätte. Und Verres soll überall das Schönste entführen, keinem etwas übrig lassen, alle fremden Häuser in sein eigenes ausleeren? dazu war man früher so bescheiden? dazu hat Gaius Claudius die Sachen zurückgebracht, damit ein Verres sie einsackt? Jener Liebesgott des Praxiteles hatte wahrhaftig keine Sehnsucht nach dem Haus der Kuppler- und Maitressenwirtschaft, sondern fühlte sich wohl in der heimischen Kapelle; er wußte, daß Heius ihn von seinen Ahnen als ein heiliges Erbstück überkommen hatte und fragte nicht nach dem Erben der Cocotte . Von der Erbschaft der Chelidon ist in früheren Reden gesprochen worden. (8) Aber reg' ich mich nicht unnütz auf? Der Angeklagte kann mich ja vielleicht mit einem einzigen Wort entwaffnen: »Kauf!« – O, die köstliche Verteidigung! Also einen Kaufmann haben wir mit Amtsgewalt und Richtbeilen in die Provinz geschickt, damit er alle Statuen, Bilder, Kameen, Gold-, Silber- und Elfenbeinarbeiten aufkaufte und ja niemand etwas übrig ließe: denn ich merke schon, auf all meine Anklagen bekomm' ich immer nur die Antwort »Kauf« zu hören. Also, selbst zugegeben, es wäre wahr, du hättest wirklich alles gekauft – auf eine solche Universalausrede muß ich ja wohl eingehen – da frag' ich zunächst einmal: was machst du dir denn vom römischen Gericht für einen Begriff, wenn du dich berechtigt glaubst, als bevollmächtigter Statthalter so viel kostbare Gegenstände, ja alle irgend wertvollen Stücke aus der ganzen Provinz zusammenzukaufen? V. (9) Wie gewissenhaft waren doch unsere Vorfahren! Sie dachten gewiß nicht an die Möglichkeit solcher Vorfälle, aber sie sorgten für alle kleinen Eventualitäten. Sie hielten es für ausgeschlossen, daß, wer vom Senat oder Volk amtlich in eine Provinz geschickt war, auf die Idee käme, sich z. B. Tischsilber zu kaufen – denn das bekam er vom Staat – oder Reisedecken – die mußte die Provinz ihm liefern. Höchstens einen Sklavenankauf hielt man für möglich, denn Sklaven brauchen wir alle und die werden uns nicht gestellt. So gaben sie das Gesetz: »Man kaufe keinen Sklaven als zum Ersatz für einen Verstorbenen.« – Und wenn einer in Rom gestorben war? – Eben gerade in diesem Falle. Denn sie wollten nicht, daß die Beamten sich in der Provinz häuslich niederließen, sondern daß sie ihren Bedarf für die Provinz ergänzten. (10) Wie kamen sie nun wohl dazu, uns so dringend vor Ankäufen in der Provinz zu warnen? – Weil sie nicht Kauf sondern Raub darin sahen, daß der Verkäufer nicht auf seinem Preise bestehen durfte. Sie sagten sich sehr richtig: wenn jeder, der als höchster Regierungsbeamter in eine Provinz kommt, alles dort vorhandene kaufen wollte und dürfte, so würden die Statthalter bald jeden irgend beliebigen Gegenstand für einen beliebigen Preis wegschleppen, ob der Besitzer wollte oder nicht. Jetzt wird man mir sagen: »Aber mit Verres nimmt man es nicht so streng, man kann seine Handlungsweise doch nicht vom Standpunkt altrömischer Gewissenhaftigkeit aus betrachten; laß ihn ungestraft kaufen, wenn er nur in anständiger Weise gekauft hat, ohne seine Stellung zu mißbrauchen oder die Verkäufer zu vergewaltigen.« – Gut, ich verspreche dir's: wenn Heius ein Stück verkaufen wollte und dafür den entsprechend seinem Werte geforderten Preis bekommen hat, so will ich nach deiner Berechtigung zum Kaufe nicht mehr fragen. VI. (11) Was soll ich also thun? Etwa Beweise anbringen, wo man längst weiß, wie alles liegt? Ich muß wohl untersuchen, ob Heius Schulden hatte, vielleicht eine Versteigerung vornahm; ob in diesem Falle seine finanzielle Bedrängnis so arg, seine Not so drückend wurde, daß er seine Kapelle plündern und die Götter seiner Väter verkaufen mußte. Da ergeben denn die Rechnungsbücher, daß der Mann nie etwas versteigert hat, daß er außer seinem Obst und Gemüse im Leben nichts verkaufte, daß er, weit entfernt von Schulden, vielmehr stets in glänzenden Finanzverhältnissen gelebt hat. – »Aber vielleicht lockte ihn eine ungeheuer große Summe?« – Es ist von vornherein nicht anzunehmen, daß ein so vornehmer und reicher Mann sich aus seinem Glauben und seinen Familiendenkmälern weniger machen sollte als aus Geld. – (12) »Sehr wohl, aber es giebt unter Umständen Summen, die selbst die festesten Grundsätze erschüttern.« – Nun, dann wollen wir doch sehen, was es denn für eine Riesensumme war, die den reichen, nichts weniger als habgierigen Heius um alle Würde, Pietät und Frömmigkeit bringen konnte. Du hast es ja wohl selbst in sein Hausbuch eintragen lassen: »Diese sämtlichen Statuen von Praxiteles, Myron und Polyklet für sechstausendfünfhundert Sesterzen an Verres verkauft.« So steht's geschrieben; bitte das Dokument zu verlesen. [Vorlesung aus dem Hausbuche des Heius.] Es freut mich ungemein, daß diese berühmten Namen von Künstlern, die die »Kenner« in den Himmel erheben, durch Verres' Taxierung so tief gesunken sind. Ein Eros von Praxiteles für sechzehnhundert Sesterzen! Wahrhaftig, von hier stammt wohl das Sprichwort: »Lieber kaufen als bitten.« VII. (13) Man wird mir einwenden: »Willst du denn die Sachen so gar hoch taxieren?« – Ich für meine Person taxiere sie überhaupt nicht, da ich sie nicht brauche und in keinem Verhältnis zu ihnen stehe; ihr aber müßt euch darum kümmern, wie hoch die speciellen Liebhaber solcher Werke ihren Wert anschlagen, wie teuer eben diese Exemplare bei einem öffentlichen Verkauf aus freier Hand etwa weggehen dürften, schließlich wie hoch sie Verres selber in solchem Falle ansetzen würde. Hielte Verres jenen Eros für nicht mehr als vierhundert Denare wert, er hätte nicht daran gedacht, sich um so eines Stückes willen ins allgemeine Gerede zu bringen. (14) Übrigens wißt ihr ja selber am besten, was für Summen man ausgiebt; bei Auktionen sahen wir Bronzestatuen von mäßiger Größe für vierzigtausend Sesterzen weggehen, und ich selber könnte Personen namhaft machen, die noch erheblich höhere Preise zahlten. Denn bei diesen Dingen geht der Geldwert mit der Passion Hand in Hand; man bietet mit derselben Leidenschaft wie man sich ein Objekt wünscht und kann nicht gut aufhören, so lange man sich nicht beruhigt hat. – Resultat: Heius ist weder durch eigene Neigung noch durch materielle Not noch durch eine besonders hohe Summe zum Verkaufe seiner Statuen gedrängt worden, sondern du hast mittels Scheinkaufes, unter Anwendung gewaltsamer Schreckmittel und Mißbrauch deiner Amtsgewalt einen deiner Regierung und deinem Schutze von uns ehrlich anvertrauten Bündner Roms gewaltsam ausgeraubt. (15) Was könnte mir nun bei diesem Klagepunkt erwünschter kommen als eine Bestätigung durch die Aussagen des Heius selbst? Natürlich nichts, aber vielleicht ist der Wunsch zu kühn. – »Heius ist ein Mamertiner, die Mamertinergemeinde ist die einzige, die dem Verres nach gemeinsamem Beschluß öffentlich ihre Anerkennung ausspricht; sonst verabscheuen ihn alle Sicilianer, nur mit diesen steht er gut; zu seiner Anerkennung haben sie eine Deputation hergeschickt, und an deren Spitze steht, als der erste Mann Messanas, Heius. Vielleicht schweigt er wegen des offiziellen Auftrages ganz von der persönlichen Unbill!« – (16) Das alles sagt' ich mir auch; aber dennoch überließ ich die Sache dem Heius, führte ihn in der ersten Gerichtsverhandlung vor und – riskierte dabei nicht das mindeste. Denn was konnte Heius erwidern, wenn er nicht weit unter sein eigenes Niveau hinabsteigen wollte? Etwa daß die Statuen bei ihm zu Hause stünden und nicht bei Verres? So etwas traut man ihm doch hoffentlich nicht zu. Hätt' er sich gar zu der niederträchtigsten Unverschämtheit erniedrigt, so hätt' er uns vorgelogen, daß er die Statuen verkaufen wollte und den geforderten Preis dafür erhielt. Aber der edle Mann, dem an der richtigen Beurteilung seiner Manneswürde und Gottesfurcht seitens des Gerichtshofes dringend gelegen ist, erklärte erstens, den Verres öffentlich anerkennen zu müssen , weil es ihm von der Gemeinde aufgetragen war; zweitens, daß er gar nicht an Verkauf gedacht und bei freiem Willen die heiligen Erbstücke seiner Ahnen nie und unter keiner Bedingung hergegeben hätte. VIII. (17) Nun, Verres! was sitzest du noch da, worauf wartest du? willst du noch weiter jammern, die Gemeinden Kentoripa, Katane, Alaisa, Tyndaris, Enna, Agyrion und überhaupt ganz Sicilien wäre über dich hergefallen? Deine »zweite Heimat«, wie du Messana zu nennen pflegtest, fällt über dich her; ja, dein Messana, diese Helfershelferin deiner Frevel, die Zeugin deiner Laster, die Hehlerin deiner Diebesbeute. Hier steht der vornehmste Mann von Messana, an der Spitze einer eigens zu diesem Prozeß hergeschickten Belobigungsgesandtschaft; öffentlich singt er dein Lob, er muß es ja auf Amtsbefehl; erinnert euch doch an seine Aussage im Zeugenverhör über das große Transportschiff, auf das wir noch zu sprechen kommen werden: es ward auf Gemeindekosten gebaut, die Werkleute von der Stadt unterhalten, der Bau öffentlich von einem Mitgliede des Mamertinersenates beaufsichtigt. Dies alles geschieht offiziell; privatim flüchtet sich der Mann in den Schoß des Gerichtes und ruft verzweifelt das Gesetz, die gemeinsame Burg aller Bündner, an. Das Gesetz spricht von Gelderpressungen; aber er verzichtet auf das Geld, man hat es ihm auch weggenommen, aber daran liegt ihm nicht so viel: was er von dir, Verres, wieder haben will, ist sein Heiligtum, er fordert die Götter seiner Väter, die Penaten seines Hauses. (18) Nun, Verres, schämst du dich? hast du noch eine Spur von Gewissen? von Scheu vor Gott und dem Gesetz? Du hast bei Heius in Messana gewohnt, hast ihn täglich in seiner Kapelle vor jenen Göttern seine Andacht verrichten sehn; er verlangt kein Geld, kein Prachtstück seines Hauses zurück: behalte meinetwegen die Korbträgerinnen, nur gieb ihm seine Götterbilder wieder. Jedoch man höre: weil Heius diese Aussagen that, weil er sich vor Gericht auf Befragen in bescheidener Weise als Freund und Bündner Roms beklagte, weil er seinem Glauben, seiner Pflicht gegen die Götter wie gegen die Heiligkeit des Zeugeneides unter allen Umständen treu blieb, da schickte Verres einen Mann nach Messana, einen von der Belobigungsgesandtschaft, denselben, der den Bau jenes Frachtschiffes amtlich beaufsichtigt hatte: er sollte beim Senate gegen Heius den Antrag auf Ehrverlust stellen. VIIII. (19) Ich glaube, Verres, du bist verrückt geworden. Was stellst du dir denn vor? dachtest du wirklich, so etwas durchzusetzen? wußtest du nicht, welches Ansehn, welche Verehrung der Mann bei seinen Mitbürgern genießt? Aber selbst wenn du es durchgesetzt hättest, wenn die Mamertiner wirklich den Heius schlecht behandelten: was für einen Eindruck müßte denn hier ihr Belobigungsdekret machen, wenn sie einen Zeugen wegen notorisch wahrheitsgetreuer Aussage bestraften! Sehen wir uns überhaupt einmal dieses Belobigungsdekret etwas näher an. Also dein Lobredner muß dich kränken, wenn er auf eine Frage des Richters wahrheitsgetreu antworten will. Deine Lobredner sind meine Zeugen. Heius muß deine Anerkennung besorgen: derselbe Heius hat schweres Belastungsmaterial gegen dich aufgehäuft. Ich will auch die übrigen vorführen; sie werden gern alles nur irgend Mögliche verschweigen, werden nur im äußersten Notfalle das Unvermeidliche zugeben. Wollen sie vielleicht auch den Bau des großen Transportschiffes leugnen? – Sie sollen's nur versuchen. – Oder die amtliche Beaufsichtigung des Baues durch ein Mitglied ihres Senates? – Ich wünschte, sie leugneten! Noch anderes Material hab' ich in Bereitschaft, spar' es mir aber lieber bis zum nächsten Zeugenverhör auf, um ihnen möglichst wenig Zeit zur Überlegung und Vorbereitung ihres Meineides zu lassen. (20) Mag diese Huldigung für dich nur ruhig in die Erscheinung treten; mögen diese Menschen dich nach besten Kräften entlasten: sie haben ja weder das Recht dir zu helfen, noch, wenn sie selbst wollen, die Macht. Jedem einzelnen hast du materiell und moralisch schwer geschadet, viele ganze Familien jener Stadt für immer in Elend und Schande gestürzt. – Aber der Gemeinde als solcher erwiesest du dich gefällig? – Allerdings, jedoch nicht ohne den größten Nachteil für den römischen Staat und die Provinz Sicilien. (21) Sie hatten 60 000 Scheffel Weizen gegen eine gewisse Bezahlung an Rom zu liefern und waren dieser Verpflichtung stets nachgekommen. Du hast sie ihnen eigenmächtig erlassen. Schlimm für den Staat, dessen Hoheitsrechte in einer Provinz so durch deine Schuld verringert sind; schlimm für Sicilien, denn das Quantum wurde nicht von der vorschriftsmäßigen Gesamtlieferung abgezogen, sondern auf die gesetzlich entlasteten Gemeinden Kentoripa und Alaisa übertragen, die durch diese Willkür weit über ihre Ertragsfähigkeit besteuert wurden. Ferner mußtest du von den Mamertinern laut Vertrag eine Galeere verlangen; du verschobst den Lieferungstermin um drei Jahre. Auch von militärischen Leistungen hast du sie für die ganze Zeit befreit. Du machtest es wie die Piraten: eigentlich sind sie aller Menschen Feinde, aber mit einzelnen befreunden sie sich und lassen sie nicht bloß in Ruhe, sondern geben ihnen sogar von der Beute unter Umständen etwas ab, Auf diese Weise hatten die Piraten jene furchtbare Macht erlangt, die sie für viele Jahrzehnte zu Herren des Mittelländischen Meeres, zum Schrecken aller Inseln und Küsten, ja zu gefährlichen Feinden Roms machte, bis das Reich (einige Jahre nach Verres' Prozeß) seine ganze Kraft zusammen nahm und sie unter Führung seines tüchtigsten Militärs, des Gnaeus Pompeius , gegen sie konzentrierte. – Das Mittel, welches Cicero hier beschreibt, ist dasselbe, das heute, natürlich im Kleinen, die Briganten in Sicilien und der Umgegend von Rom anwenden; ihm verdankte der 1896 erschossene Tiburzi (dessen Namen man in Rom auf Parlamentswahlplakaten lesen konnte!) eine solche Macht, daß man in scherzhafter Übertreibung sagte: »wer nach Viterbo geht, muß sich vom Ministerium eine Empfehlung an Tiburzi mitgeben lassen.« namentlich wenn deren Stadt, etwa als Landeplatz, günstig gelegen oder sonst aus einem Grund unentbehrlich ist. X. (22) Zum Beispiel die Stadt Phasēlis , die Publius Servilius erobert hat, gehörte früher durchaus nicht den kilikischen Seeräubern; ihre Einwohner waren Lykier von griechischer Herkunft. Aber da sie sehr günstig an weit hervorragender Stelle lag, so daß die Piraten bei der Ausfahrt von Kilikien oder auch bei der Rückkehr aus den europäischen Gewässern oft dort anlegen mußten, so gewannen sie sich die Stadt erst zu Handelsbeziehungen, dann zu einem wirklichen Vertrag. So auch hier. Die Mamertiner hatten sich früher nie schlimm benommen, im Gegenteile, sie hatten die Schlimmen verfolgt, wie sie denn dem ehemaligen Konsul Gaius Cato seinen Train festhielten. Und das war ein vornehmer und einflußreicher Mann, der dennoch, trotz seiner hohen Ahnen, nach beendetem Konsulat wegen Erpressungen verurteilt wurde: damals gab es eben noch strenge Richter. Auf ihn waren die Mamertiner böse – nebenbei bemerkt: jetzt haben sie häufig mehr, als das ganze Streitobjekt in Catos Prozeß wertgeschätzt wurde, für ein Diner des Timarchides ausgegeben. (23) Aber für Verres, diesen sicilischen Piraten, war ihre Stadt ein zweites Phaselis. Dort ward alles hingeschickt und zur Aufbewahrung gelassen; was verheimlicht werden mußte, hielten sie in sicherem Versteck; ein mächtiges Schiff für den Transport des gestohlenen Gutes ließ er bei ihnen bauen, und zur Belohnung für diese Leistungen erließ er ihnen die Steuern, Aushebungen, Arbeiten für den Staat, kurz alles: drei Jahre lang war diese Gemeinde nicht bloß in Sicilien sondern, so weit meine Kenntnis wenigstens der gegenwärtigen Verhältnisse reicht, auf der ganzen Welt die einzige, die an keine Pflichten, Ausgaben oder sonstige Lasten irgend zu denken brauchte. (24) Daher rühren jene Verresfeste, bei denen er einmal während der Tafel den Sextus Cominius ans Licht ziehen ließ, um mit einem Becher nach ihm zu werfen, ihn dann bei der Kehle packen und direkt von der Zecherei ins Gefängnis werfen zu lassen; daher jenes Marterkreuz, an das er vor versammelter Menge einen römischen Bürger schlagen ließ: nirgends fand er sonst einen Platz dafür, nur bei den treuen Genossen seiner Frevel dürft' er sich dazu unterstehen. XI. Und ihr kommt noch her und wollt Lobreden halten? mit welchem moralischen Rechte? glaubt ihr dem Senat oder dem Volk in Rom damit zu imponieren? Merkt es euch: keine Gemeinde auf dieser Welt – ich rede hier gar nicht von unseren Provinzen, sondern von den fernsten Ländern der Fremde – ist so mächtig oder so frei oder auch so barbarisch roh, ja kein König dünkt sich so hoch in seiner Majestät, daß er nicht einen römischen Senator in seinem Hause zu empfangen wünschte. Man will damit nicht allein dem einzelnen Menschen eine Ehre erweisen, sondern erstens unserem Volke, durch dessen Gnade wir dem Senatorenkreis angehören, und dann diesem Stande selbst, auf dessen Bedeutung bei verbündeten und fremden Nationen die Kraft und Würde des Reiches beruht. Mich haben die Mamertiner amtlich nicht eingeladen. Auf mich als Individuum kommt nichts an; aber wenn sie ein Mitglied des römischen Senates nicht einladen, so begehen sie eine Achtungsverletzung nicht gegen den Mann, sondern gegen den ganzen Stand. Für einen Tullius als Person stand jederzeit das glänzende Haus des Gnaeus Pompeius Basiliskos offen, wo er ohnehin abgestiegen wäre, auch wenn ihr ihn eingeladen hättet; ebenso folgte mein Vetter Lucius einer freundlichen Aufforderung der jetzt ebenfalls zu den Pompeius gehörigen, hoch angesehenen Familie Percennius . Wenn's dagegen nach euch gegangen wäre, so hätte ein römischer Senator sich in eurer Stadt umhertreiben und auf der Gasse übernachten können. – »Du wolltest ja unsern Freund vor Gericht ziehen.« – So, also was ich ganz persönlich in Arbeit habe, willst du für deine Zwecke so ausdeuten, daß du dir daraufhin eine Respektlosigkeit gegen den Senat erlauben kannst? (26) Indessen, das werd' ich zur Sprache bringen, wenn über euch einmal im Kreise eben dieses Standes verhandelt wird, den zu mißachten ihr bis jetzt allein fertig bekommen habt; aber mit welcher Stirn untersteht ihr euch vor unser Volk zu treten? Jenes Kreuz, an dem noch jetzt das Blut des römischen Bürgers klebt, es steht am Thor eurer Stadt; wollt ihr es nicht erst ausreißen, in den Abgrund schleudern und den ganzen Ort feierlich entsühnen, eh' ihr es waget, in Rom, an dieser Stelle zu erscheinen? Bei euch, in Freundesland, steht dies Denkzeichen der Grausamkeit; eure Stadt besitzt den Vorzug, daß den Reisenden, der vom Festlande her zu euch kommt, nicht ein Freund Roms, sondern das Marterkreuz eines Römers begrüßt. Ihr zeigt es gerne den Bürgern von Rhégion , die ihr beneidet, und den Bürgern von Rom, die bei euch leben, damit sie sich ja nicht für etwas besonderes euch gegenüber halten, vielmehr stets an einem gräßlichen Beispiele den Mord des Bürgerrechtes selbst vor Augen haben. XII. (27) Also gekauft hast du alle die Kostbarkeiten. Ja, warum hast du denn vergessen, demselben Heius die in ganz Sicilien berühmten goldgestickten Purpurteppiche, die sogenannten Attálika Benannt nach König Attălos von Pérgamon , unter dessen Schutze die Goldwirkerei einen ungeahnten Aufschwung nahm. , abzukaufen? Du konntest es doch ebensogut wie die Statuen. Was ist denn vorgefallen? Hast du die Buchstaben gespart? Der thörichte Mensch dachte, ein Raub aus der Truhe würde weniger auffallen als einer aus der Kapelle und man brauchte ihn daher nicht einzutragen. Und wie hat er denn die Entführung bewerkstelligt? Ich kann mich nicht deutlicher ausdrücken als mit den Worten, die ihr selbst aus Heius' Munde gehört habt. Ich forschte nach, ob sonst noch etwas aus seinem Besitz an Verres gelangt wäre, und erhielt die Antwort, Verres hätte ihn brieflich aufgefordert, die Teppiche nach Akragas zu schicken. Ich fragte weiter, ob er das gethan; die Antwort war, er hätte pflichtschuldigst dem Statthalter gehorcht und das Verlangte sofort abgeschickt. – Ob sie in Akragas angekommen? – Ja. – Wie sie denn zurückgekommen? – Antwort: bisher überhaupt nicht. Hier brach der Gerichtshof und das Volk in Lachen aus, alles war überrascht. (28) Dir war wohl nicht in den Sinn gekommen, Heius in sein Rechnungsbuch eintragen zu lassen, auch diese Stücke hätte er dir für 6500 Sesterzen verkauft? Fürchtetest du vielleicht eine Zunahme deiner Schulden, wenn du 6500 Sesterzen auf Gegenstände ausgabst, die du leicht für zweimalhunderttausend verkaufen konntest? Es lohnte die Mühe, glaube mir; du hättest dann wenigstens einen Verteidigungsgrund; niemand hätte nach dem Werte der Sache gefragt, und könntest du nur einen Kauf vorschützen, du würdest dein Benehmen ganz plausibel darstellen: jetzt ist dir in der Teppichangelegenheit beim besten Willen nicht zu helfen. (29) Weiter. Ein vornehmer und reicher Bürger von Kentoripa, Namens Phylarchos , besaß einen prachtvollen metallenen Pferdeschmuck, man sagte, aus dem Nachlasse des Königs Hieron . Hast du den entführt oder gekauft? Bei meiner letzten Reise durch Sicilien erkundigt' ich mich in Kentoripa und sonst: die Sache war durchaus klar, man belehrte mich, du hattest jene Arbeit dem Phylarchos zu Kentoripa in derselben Weise weggenommen, wie eine ähnliche nicht minder wertvolle dem Aristos in Panormos, eine dritte dem Kratippos in Tyndaris . Hätte sie dir nämlich Phylarchos verkauft, so hättest du ihm doch nicht nach erfolgter Anklage die Rückgabe versprochen. Dann merktest du freilich, daß verschiedene Leute um den Sachverhalt wußten und dachtest dir: »geb' ich's zurück, so hab' ich ein Stück weniger, bekannt ist aber die Geschichte so wie so« – Resultat: du hast ihm nichts zurückerstattet. Phylarchos sagte im Zeugenverhör aus, er hätte deine »Manie« (wie deine Freunde sich auszudrücken pflegen) gekannt und daher das Prachtstück vor dir zu verstecken gesucht; von dir citiert, erklärt' er es nicht mehr zu haben und wirklich hatte er's, um die Auffindung zu hintertreiben, bei jemand anders deponiert; Verres spürte den Depositar selber auf und lernte so das Kunstwerk kennen; Phylarchos war überführt, konnte nicht mehr leugnen und mußte seinen Schatz umsonst hergeben. XIII. (30) Es ist wirklich interessant zu erfahren, wie dieser Mensch es angefangen hat, um immer all diese Dinge aufzuspüren und ausfindig zu machen. Zu Kibyra in Phrygien lebten einst zwei Brüder, Tlepólemos und Hieron , der eine glaub' ich als Bildhauer und Wachsmodelleur, der andere als Maler. Diese waren bei ihren Mitbürgern in den Verdacht gekommen einen Apollotempel bestohlen zu haben; sie fürchteten eine richterliche Entscheidung und entzogen sich der Anklage durch schleunige Flucht. Nun war Verres, wie ihr von den Zeugen hörtet, einmal mit falschen Geldanweisungen nach Kibyra gekommen; von damals her kannten sie ihn und sein Interesse für ihr Handwerk. Jetzt weilt' er gerade in Kleinasien, sie selber waren heimatlos geworden; nichts natürlicher als daß sie sich zu ihm begaben. Seitdem behielt er sie bei sich und ließ sich bei den Räubereien auf seiner Orientreise vielfach von ihnen mit Rat und That unterstützen. (31) Dies sind jene griechischen Maler, denen der Legat QuintusTadius nach Ausweis der Akten auf Verres' Befehl Geld bezahlt zu haben erklärt. Verres hatte sie schon persönlich und praktisch bewährt gefunden, als er sie mit nach Sicilien nahm. Dort entwickelten sie nun ein geradezu verblüffendes Spürtalent; wie die perfekten Jagdhunde wußten sie alles, wo es auch steckte, auszuwittern und aufzustöbern. Durch Versprechen oder Drohen, durch Sklaven und Freie, Freund und Feind – irgendwie gelangten sie immer zum Ziel; und was ihnen gefallen hatte, war unrettbar verloren. Keinen sehnlicheren Wunsch hatte der Hausherr, der sein Silberzeug vorzeigen mußte, als daß es dem Tlepolemos und Hieron recht mißfiele. XIIII. (32) Jetzt muß ich euch eine hübsche Geschichte erzählen. Mein Freund Pámphilos , ein vornehmer Mann in Lilybaion , besaß eine Prachtvase mit Reliefs, Original des Voēthos Voēthos und Mentor , berühmte Ciseleure, lebten im vierten Jahrhundert; Mentor war im Altertume der geschätzteste Künstler in Silberarbeiten, Voēthos auch in der Rundplastik thätig: auf ein Original von ihm gehen die verschiedenen erhaltenen Exemplare des »Knaben mit der Gans« zurück. , ein großes, schweres, herrlich gearbeitetes Werk. Das nahm ihm Verres unter mißbräuchlicher Anwendung seiner Amtsgewalt weg. Traurig und entmutigt ging er nach Hause; die Vase rührte ja von seinem Vater, seinen Ahnen her; nur hei hohen Festen oder beim Besuch auswärtiger Freunde hatt' er sie in Gebrauch genommen, und nun war sie dahin. »Wie ich so traurig zu Hause sitze,« erzählt er weiter, »kommt da plötzlich ein Aphroditesklave angelaufen: Befehl vom Landvogt, sofort meine ciselierten Becher zu ihm zu bringen. Ich bekomme einen Schreck; zwei Paar solcher Becher hatt' ich in meinem Besitz; ich lasse, um größeres Unglück zu vermeiden, gleich alle vier herausholen und will sie persönlich dem Landvogt in sein Haus bringen. Wie ich hinkomme, hält der Landvogt gerade Siesta; aber die beiden Brüder aus Kibyra geben vor dem Haus auf und ab. Sobald sie mich sehen, begrüßen Sie mich mit den Worten: »nun, Pamphilos, wo sind deine Becher?« – Traurig zeig' ich sie vor; »brav« sagen sie. Ich fange an zu reden, beklage mich, kein irgend wertvolles Stück mehr zu besitzen, wenn mir die Becher nun auch noch genommen würden. Wie sie mich so niedergeschlagen sehen, fragen sie: »was giebst du uns, wenn wir es so einrichten, daß dir die Becher nicht weggenommen werden?« – Kurz und gut, sie verlangen tausend Sesterzen, und ich sage zu. Da ertönt aus dem Hause die Stimme des Landvogtes; er verlangt die Becher zu sehen. Die beiden aber reden auf ihn ein; sie hätten früher von den Bechern des Pamphilos gehört und sich danach vorgestellt, es wäre etwas Rechtes; nun aber fänden sie, es wäre jämmerliches Zeug, nicht wert in einer solchen Silbersammlung wie der des Verres zu figurieren. »Das scheint mir auch.« sagte der Landvogt – und Pamphilos nimmt seine schönen Becher wieder mit nach Hause. (33) Ich selber hatte mich früher, obgleich ich diese ganze sogenannte Kennerschaft für eine große Kinderei erkannte, immer gewundert, daß Verres für jene Sachen irgend welches Verständnis besitzen sollte, wo man ihm doch sonst keinerlei menschliche Eigenschaften nachrühmen kann. XV. Damals merkt' ich erst, wozu die Brüder aus Kibyra alles gut waren: beim Stehlen braucht' er ihre Augen und nur seine eigenen Hände. Dabei legt er einen so besonderen Wert auf die Erhaltung seines Rufes als Kenner, daß er sich noch in allerjüngster Zeit, als schon seine erste Gerichtsverhandlung beendet, die zweite anberaumt und er selber somit eigentlich verurteilt und abgethan war, folgendermaßen blamierte: gelegentlich der »römischen Cirkusspiele« gab Lucius Sisenna , der sie veranstalte, eine große glänzende Gesellschaft; alle Diwane im Speisesaale waren mit schönen Teppichen bedeckt, das Silbergeschirr ausgestellt, das Haus voll vornehmer Leute. Da kam Verres, ging zum Silber hin und fing an, jedes einzelne Stück emsig von allen Seiten zu begucken. Man wunderte sich über seine Dummheit, daß er mitten während der Dauer seines Prozesses den auf ihm lastenden Verdacht der Habgier bestärkte; andere waren starr über diesen Grad einer Manie, die ihn selbst jetzt in seiner Galgenfrist nach all den Aussagen der Belastungszeugen an solche Sachen denken ließ. Sisennas Dienerschaft aber, die vermutlich von den Enthüllungen der Zeugen etwas gehört hatte, wandte kein Auge von ihm ab und hielt sich immer in der Nähe des Silbers. – (34) Ein guter Richter muß aus kleinen Zügen auf die Neigung eines Individuums zur Habgier oder Genügsamkeit schließen können. Wer angeklagt, gesetzlich schon so gut wie verurteilt, von der öffentlichen Meinung gerichtet ist und es bei einer großen Gesellschaft nicht lassen kann, das Silber seines Gastgebers zu begaffen und zu betasten, wie soll der als unumschränkter Regent in Sicilien seine Hände von dem Silber der Provinzialen gelassen haben? XVI. (35) Aber wir waren ja bei Lilybaion stehen geblieben; kehren wir dahin noch einmal zurück. Jener Pamphilos, dem die Vase weggenommen wurde, hatte einen Schwiegersohn Diokles , mit Zunamen Popilius . In dessen Hause standen auf einem besonderen Tisch eine ganze Reihe von Prachtkrügen; der Reihe nach, wie sie dastanden, wurden sie weggeholt. Hier mag Verres wieder einen Kauf vorschützen; in diesem Falle hat er nämlich wegen der Größe des Raubes, wenn ich nicht irre, eine Enteignungsurkunde aufsetzen lassen: sein Faktotum Timarchides mußte das Silberzeug abschätzen, natürlich möglichst gering, so etwa wie man's bei offiziellen Geschenken für Schauspieler zu thun pflegt. Das Gesetz des »römischen Volkes« gestattete nicht, daß man für das »Schauspielergesindel« übermäßigen Aufwand trieb, sondern es verlangte, daß man sich für die kleinen Andenken, die man dem Honorar hinzufügte, innerhalb bestimmter Grenzen hielt. Einzelne vernünftige Männer sahen das Lächerliche dieser Bestimmungen ein, und um die Schauspieler standesgemäß beschenken zu können, griffen sie zu dem Mittel, nach bewährtem römischem Rezept das thörichte Gesetz nicht abzuschaffen, sondern zu umgehen. Man ließ daher die Gegenstände möglichst niedrig taxieren. Übrigens begehe ich schon seit langem ein Unrecht, immer so viele Worte über deine Käufe zu verlieren und zu untersuchen, ob du gekauft hast oder nicht, und wie und wo und wie teuer – da ich die ganze Sache mit einem Wort erledigen kann. Zeige mir ein schriftliches Verzeichnis deiner Anschaffungen in Sicilien, mit Angabe der Bezugsquelle und des Einkaufspreises! – (36) Was geschieht? – Eigentlich sollt' ich so ein Schriftstück gar nicht von dir fordern: ich müßte über deine Rechnungsbücher verfügen und sie hier vorführen, aber – du erklärst, seit einer Reihe von Jahren führtest du überhaupt keine Rechnungsbücher mehr. Erfülle meine Anforderung wenigstens für das Silbergerät, der Rest findet sich dann schon. Du erwiderst: »Ich habe kein solches Schriftstück und kann also keines vorzeigen.« – Was ergiebt sich daraus? was können die Richter mit dir anfangen? dein Haus war schon vor deiner Prätur voll von auserlesenen Statuen; viele wurden auch in deine Villen befördert, andere zeitweilig bei Freunden untergebracht, wieder andere zu Geschenken an die verschiedensten Personen verwendet: kein Hausbuch meldet ihren Ankauf. Alles Silbergerät aus Sicilien ist weggeschleppt, keinem Provinzialen sein Eigentum gelassen; zur Rechtfertigung erfindet man die gemeine Ausrede, der Statthalter habe das alles aufgekauft: aber keine Urkunde kann einen solchen Kauf beweisen. Wenn du ein Rechnungsbuch anbringst und in diesem keine Angabe über die Herkunft deines jetzigen effektiven Besitzes zu finden ist; wenn du schließlich für die ganze Zeit, in der deine angeblichen Einkäufe größtenteils vor sich gingen, kein solches Rechnungsbuch vorlegen kannst, so ergiebt sich, ob du nun etwas vorlegst oder nicht, nur eine notwendige Konsequenz: deine Verurteilung. XVII. (37) In Lilybaion lebte ein junger römischer Ritter, der treffliche Marcus Caelius : du nahmst ihm weg, was dir gefiel. Der liebenswürdige, stets für andere thätige Gaius Cacurius mußte dir sein ganzes Hausgerät lassen; den Quintus Lutatius Diodoros , der einst auf Catulus' Verwendung von Sulla das römische Bürgerrecht erhielt, brachtest du um seinen großen schöngeschnitzten Tisch aus Cedernholz. Ich werfe dir nicht vor, daß du einen Menschen deinesgleichen, Apollonios , Nikons Sohn von Drepanon , der jetzt Aulus Clodius heißt, ebenfalls ausgeplündert hast; er selber kann nicht über schlechte Behandlung klagen, denn als er ein Waisenkind in Drepanon um sein väterliches Vermögen betrogen hatte, darob verurteilt war und schon den Kopf in die Schlinge stecken sollte, kamst du dem Subjekte zu Hilfe und teiltest mit ihm den Raub. Da red' ich also nicht weiter; ja es freut mich sogar, daß du ihm etwas weggenommen hast, es war die richtigste That deines Lebens. Dagegen dem edlen Lyson , bei dem du in Lilybaion wohntest, brauchtest du nicht gerade seine Apollonstatue zu entführen. – »Ich habe sie gekauft!« – Ich weiß; du hast, glaub' ich, tausend Sesterzen dafür gezahlt. Ich weiß, sagt' ich, und kann's diesmal sogar schriftlich geben; aber dennoch brauchtest du es nicht zu thun. – Dem jungen, vaterlosen Heius , Mündel des Gaius Marcellus , hattest du erst eine Masse Geld weggenommen; seine Trinkschalen mit den Reliefdarstellungen von Lilybaion, hast du die auch gekauft oder gestehst du diesmal den Diebstahl ein? (38) Aber wozu euch noch mit Kleinigkeiten aufhalten, bei denen sich's nur um Verres' Diebstahl und den Schaden seiner Nächsten handelt? Ich möchte euch lieber einen Fall vorführen, der euch seine Raubgier nicht mehr als bloße allgemeine Habsucht sondern geradezu als Wahnsinn, als eine persönliche Tollheit, charakterisiert. XVIII. Ihr habt den Zeugen Diodoros aus Melita vernommen. Seit langem wohnt er in Lilybaion, bekannt als liebenswürdig und freigebig, gleich geachtet in der Stadt wie bei Auswärtigen, zu denen er öfter zu reisen pflegte. Der wird dem Verres namhaft gemacht; man erzählt, er besitze ausgezeichnete Ciselierarbeiten, darunter besonders ein paar Trinkschalen von jener Form, die man Therikleia nennt; sie seien von Mentors Siehe Anmerkung S. 486. Hand mit höchster Meisterschaft ausgeführt. Sowie Verres das hört, packt ihn eine solche Begierde die Werke zu sehen und natürlich auch zu entführen, daß er einfach den Diodoros rufen läßt und ihm die Schalen abverlangt. Der Mann hatte aber Freude an seinem Besitz und antwortete, die Sachen wären gerade nicht in Lilybaion, er hätte sie bei einem seiner Verwandten in Melita gelassen. (39) Sofort schickt Verres seine Vertrauenspersonen nach Melita, schreibt an einige Bekannte daselbst, sie sollten nach jenen Vasen ordentlich Nachforschung halten, ja er mutet dem Diodoros selber zu an seinen Verwandten zu schreiben; die Zeit dünkte ihm endlos, bis er die Schalen zu sehen bekäme. Diodoros, der mäßige und arbeitsame Mann, der sich sein Eigentum erhalten möchte, schreibt an seinen Verwandten, wenn die Boten des Verres zu ihm kämen, sollt' er ihnen antworten, die Schalen wären vor wenigen Tagen nach Lilybaion abgegangen. Er selbst macht sich inzwischen aus dem Staube; lieber wollt' er eine Weile die Heimat meiden als den Raub seiner herrlichen Vasen mit ansehen. Dies meldet man dem Verres; er wird darüber so aufgeregt, daß sie ihn alle für geradezu tobsüchtig halten. Weil er selbst das Silber nicht rauben konnte, schreit er, Diodoros hätte ihm die wunderschönen Vasen entführt; er stößt Drohungen gegen den Abwesenden aus, gebraucht vor allen Leuten die unglaublichsten Ausdrücke, kann zuweilen die Thränen nicht unterdrücken. – In Theaterstücken Cicero benutzt hier wie öfter in Erzählungen den von der griechischen Rhetorik entlehnten Kunstgriff, das Publikum im Augenblick erregter Spannung durch eine momentane Abschweifung zu sticheln und dadurch noch ungeduldiger zu machen. hören wir zuweilen von der Eriph̄ yle , Eriphyle war die Gattin des Amphiaraos, dessen Untergang die attischen Tragiker wiederholt in der großartigsten Weise behandelten. Für die Tragödie interessierte sich Cicero ernstlich; vor dem Publikum jedoch mußt' er diesen Zeitvertreib ebenso geringschätzig behandeln wie den Statuentand und andere griechische Kindereien. die ein Halsband, glaub' ich, aus Gold und Edelsteinen sah und von dessen Schönheit so berückt war, daß sie aus Gier danach das Leben ihres Mannes verräterisch zerstörte. Ähnlich ist Verres, nur noch schlimmer und toller, denn das Weib sah wenigstens was sie haben wollte, während bei ihm schon der bloße Ruf genügte, um seine Wut zu entfesseln. XVIIII. (40) In der ganzen Provinz ließ er auf Diodoros fahnden. Der hatte bereits Sicilien verlassen und seine Vasen mitgenommen. Um ihn auf irgend eine Weise in die Provinz zurückzukriegen, kommt Verres auf folgenden Gedanken – wenn man bei ihm noch von Denkthätigkeit statt von Wahnsinn reden will. Er stiftet einen von seiner Meute an, den Diodoros von Melite mit einem Krimmalprozeß auf Leben und Tod zu bedrohen. Erst erstaunt alles, daß der ruhige Diodoros, dem man nie den leisesten Fehltritt, geschweige denn eine strafbare Handlung zugetraut hätte, plötzlich vor Gericht gezogen werden soll; dann wird es klar, daß das ganze Manöver dem Silberzeuge gilt. Verres geniert sich nicht, läßt ihn anklagen, läßt den Namen des Abwesenden (!) auf die Sünderliste setzen. (41) In ganz Sicilien spricht sich die Sache herum, daß man aus Gier nach Silberreliefs einen ehrlichen Mann auf Tod und Leben verklagt, die Klage auch ohne weiteres annimmt, noch dazu in seiner Abwesenheit. Diodoros kommt nach Rom, läuft im Trauergewande bei seinen Gastfreunden und Schutzpatronen herum, erzählt den Vorgang überall. Verres bekommt energische Mahnbriefe von seinem Vater, seinen Freunden, er solle sich mit dem Falle Diodoros um Gottes willen in acht nehmen, solle sich zu nichts hinreißen lassen; die Sache sei ein öffentlicher Skandal; er sei verrückt, der eine Streich könne ihm den Hals kosten, wenn er sich nicht vorsehe. Für Verres war sein Vater damals zwar nicht ein Verwandter, aber immerhin ein Mensch; fürs Gericht hatt' er sich noch nicht gehörig versehen, er stand im ersten Jahre seiner Provinzialverwaltung, und war noch nicht, wie beim Falle Sthenios , vollgestopft mit Geld. So wurde sein Taumel zwar nicht durch irgend ein Schamgefühl, aber durch die Furcht vor bösen Folgen einstweilen noch gebändigt; er wagte nicht den abwesenden Diodoros zu verurteilen und strich ihn von der Liste. Aber so lang' er im Amte saß, drei Jahre lang, mußte Diodoros sein Haus und die ganze Insel meiden. (42) Dort erkannten damals Einheimische wie Fremde, daß vor Verres' Habsucht kein irgend interessanter Wertgegenstand im Hause sicher wäre; als aber der sehnlich erwartete Nachfolger, der energische Quintus Arrius nicht eingetroffen war und Verres blieb , da konstatierten sie, nichts konnten sie in noch so tiefem Versteck einschließen, wozu dieser Mensch nicht einen Schlüssel fände. XX. Hierauf nahm er zunächst einem römischen Ritter, dem mit Recht beliebten Gnaeus Calidius , dessen Sohn er im römischen Senat und im Richterkollegium wußte, seine berühmten, aus dem Besitze des Quintus Maximus stammenden Silberpferdchen Vermutlich waren es Trinkhörner, die in Pferdeleiber ausliefen. ab. – (43) Verzeihung, ich habe eine Dummheit begangen: nein, er hat sie ihm nicht weggenommen, sondern abgekauft; hätte ich's doch nicht gesagt, nun steht er groß da und wird gehörig auf diesen Pferdchen herumreiten. – »Gekauft hab' ich sie, bares Geld hab' ich dafür gezahlt.« – Ich glaub' es dir. – »Diesmal kann ich's auch schriftlich beweisen.« – Gut, es lohnt sich, ich gehe drauf ein, zeige deine Rechnungen her, und wenn ich einmal Schriftstücke von dir zu sehen bekomme, so rechtfertige du dich nur in dieser Calidiusfrage. Aber wie merkwürdig ist es dann, daß Calidius sich in Rom beklagte, nach vielen Jahren ungestörter Thätigkeit als Kaufmann in Sicilien plötzlich von dir infam behandelt worden zu sein; du habest ihn ausgeplündert, sagt' er, wie die übrigen Bewohner der Insel! Wenn du sein Silber kauftest, er dir's also in aller Form abtrat, warum versichert' er da immer, er würde sich's schon wieder holen? Meinst du wirklich, die Rückerstattung an Calidius vermeiden zu können, wo er mit Lucius Sisenna , der dich jetzt in Schutz zu nehmen sucht, in nahen Beziehungen stand und du allen Personen aus Sisennas näherem Verkehr das Ihrige wiedergeben mußtest? (44) Endlich wirst du wohl nicht leugnen wollen, daß du dem Lucius Curidius , den trotz seines achtbaren Charakters doch niemand über Gnaeus Calidius stellen wird, durch Pótamons Vermittelung sein Silberzeug zurückerstattet hast. Dadurch wird die Situation der anderen Bestohlenen dir gegenüber erheblich schwieriger. Erst sprachest du die Absicht aus, verschiedenen Personen ihr Eigentum zukommen zu lassen; dann erklärte Curidius im Zeugenverhör das seinige erhalten zu haben, und nun war's mit dem Wiedergeben vorbei; du dachtest einfach: »So geht mir nur die Beute verloren, und die Zeugen reden doch.« Jahrelang durfte der Ritter Calidius schönes Silber besitzen, kein Statthalter hatte etwas dagegen; wenn Staatsbeamte oder sonst hoher Besuch zu ihm kam, konnt' er ihnen eine elegante Tafel mit standesgemäßem Service vorsetzen. Oft kam er in diese Lage, denn zahlreiche Vertreter der Regierung waren bei ihm zu Gaste; natürlich war keiner so ein Wüterich, ihm sein schönes Tischsilber zu rauben, auch keiner so dreist, ihm dessen Verkauf vorzuschlagen. (45) Man wird mir zugeben, daß es unerlaubter Hochmut eines Prätors ist, wenn er in der Provinz zu einem ehrlichen, wohlhabenden und freigebigen Manne sagt: »Verkaufe mir deine ciselierten Vasen.« Denn das heißt mit anderen Worten: »Du brauchst so prachtvolle Gegenstände nicht zu haben, die passen nicht für dich; so etwas gehört sich nur für einen Mann wie ich bin.« – So! also du bist mehr wert wie Calidius? du, dessen Charakter und Ruf ich mit dem eines Calidius gar nicht vergleichen will – denn das läßt sich nicht vergleichen –; in einer Beziehung hältst du dich wohl für etwas besseres, nämlich weil du dem Senatorenstand angehörst? da ergiebt der Vergleich ein sehr einfaches Resultat: also weil du hunderttausende von Sesterzen an die Stimmenkäufer verteiltest, um zum Prätor gewählt zu werden, weil du weitere hunderttausende ausgabst um einem gefährlichen Ankläger den Mund zu stopfen, darum siehst du mit Verachtung auf den Ritterstand herab? und deswegen fandest du den Besitz wertvoller Kunstwerke weniger passend für Calidius als für dich? XXI. (46) Schon lange renommiert er mit dem Falle Calidius; überall erzählt er von seinem Kauf. Dann hast du wohl auch dem reichen, angesehenen Ritter Lucius Papinius seine Räucherpfanne abgekauft? Der Mann erklärte im Zeugenverhör: »Verres forderte das Stück zur Ansicht und schickt' es dann zurück – aber die Reliefs waren abgerissen.« Man beachte den Feinsinn des Kenners: er ist gar nicht habsüchtig, es ist ihm gar nicht um das Silber zu thun, nur um das Kunstwerk! Papinius war nicht der einzige, bei dem er diese Enthaltsamkeit walten ließ; er zeigte sie grundsätzlich bei allen Räucherpfannen in ganz Sicilien. Es waren ihrer viele! unglaublich viele und schöne. Als Sicilien noch ein reiches, blühendes, arbeitsames Land war, besaß es auch einen Kunstbetrieb allerersten Ranges. Den besten Begriff von diesem Kunstbetriebe kann uns jetzt eine Betrachtung der alten Münzen geben, von denen Cicero natürlich nichts weiß, da sie zu seiner Zeit längst außer Kurs gesetzt waren, folglich die uns erhaltenen Exemplare unter der Erde ruhten. Die Münzen der sicilischen Griechenstädte, namentlich die von Syrakus, gelten als die schönsten des Altertums. Bekannt sind die Worte Winckelmanns : »Weiter als diese Münzen kann der menschliche Begriff nicht gehen. Hätte nicht Rafaël, der sich beklagte, zur Galatea keine würdige Schönheit in der Natur zu finden, die Bildung derselben von syrakusanischen Münzen nehmen können?« – Nicht minder begeistert äußerte sich Goethe über diese Kunstwerke, die er erst in Sicilien selber kennen lernte, während man sie jetzt auch in den bedeutenderen Münzkabinetten des Nordens studieren kann. Jede einigermaßen wohlsituierte Familie besaß – ehe Verres hinkam – irgend eine schöne Silberarbeit, mindestens etwa einen schweren Opferteller mit Götterbildern und Ornamenten in Relief, oder eine Schale dieser Art für den Gottesdienst der Frauen, oder eine ciselierte Räucherpfanne. Das alles waren antike Arbeiten von feinster Ausführung, so daß man sich danach eine Vorstellung von den einstigen glänzenden Verhältnissen des Landes bilden konnte; vieles hatte der Lauf des Schicksals den Leuten entrissen, aber in ihrer Armut blieb ihnen wenigstens, was die Gottesfurcht zu berühren verbot. (47) Ich sagte, fast alle Sicilianer hätten vieles derart besessen; jetzt, füg' ich hinzu, hat fast keiner mehr ein Stück. Was sind das für Zustände? Was für ein Vieh, was für ein Ungeheuer haben wir in die Provinz geschickt? Kommt es einem nicht vor, als hätt' er außer der eigenen zügellosen Gier auch die Manie aller anderen Kunstfanatiker Roms befriedigen wollen? Sobald er in eine Stadt gelangt war, wurden erst die beiden phrygischen Hunde ausgeschickt, die mußten alles aufspüren und durchwühlen. Fanden sie eine Prachtvase oder sonst etwas Großes, so brachten sie es fröhlich an; konnten sie so etwas nicht auftreiben, dann packten sie immerhin das Kleinzeug: Opferschalen, Pfannen, Rauchfässer. Und nun stellt euch einmal das Unglück der armen Leute vor, wie sie jammerten, wie die Weiber heulten! Ihr haltet das vielleicht für Kleinigkeiten; aber es thut bitter weh, zumal den Weibsleuten, wenn ihnen ihre Lieblingsgeräte aus den Händen gerissen werden, ihre alten Familienerbstücke, die sie immer im Hause sahen und nur bei religiösen Verrichtungen brauchten! Das »Erbstück der Ahnen« und die »religiöse Verwendung« betont Cicero ziemlich oft, denn auf seine Römer wirkt er mit dem Appell an Familienkultus und Gottesfurcht sehr viel mehr als mit der Schilderung materiellen oder gar künstlerischen Wertes. XXII. (48) Ich behandele diese Art seiner Verbrechen lieber gleich kollektiv, und bitte daher keine weitere Auseinandersetzung über den Raub einer kostbaren Schale bei Aischylos in Tyndaris , oder eines Opfertellers bei Thrason in derselben Stadt, oder eines Weihrauchfasses bei Nymphodōros in Akragas zu erwarten. Wenn ich die Zeugen aus Sicilien vorführe, magst du mir zum Verhör über dieses Thema vorschlagen wen du willst: es wird sich ergeben, daß kein Städtchen, ja kein irgend begütertes Haus von deinen Eingriffen verschont geblieben ist. Wenn er in Gesellschaft geladen war und etwas Ciseliertes sah, konnt' er seine Hände nicht davon lassen. Unser Mitbürger Gnaeus Pompeius Philo stammt aus Tyndaris , wo er in der Nähe der Stadt eine Villa besitzt; dort lud er den Verres zum Abendessen ein und that, was kein Sicilianer mehr wagte (als römischer Bürger glaubt er's ungestraft riskieren zu können): auf seinem Tische paradiert eine Schale mit ausgezeichneten Reliefs. Verres bemerkt sie und läßt ohne weiteres diesen Schatz der helfenden Geister und gastlichen Götter vom Tische seines Gastfreundes wegtragen; aber getreu seinem Grundsatze der Enthaltsamkeit reißt er nur die Reliefs heraus und schickt ihm dann das übrige Silber mit rührender Selbstlosigkeit zurück. (49) Dasselbe Schicksal hatte der edle Eupolemos in Kalakte , der langjährige Gastfreund der Familie Lucullus , der jetzt unter Lucius Lucullus den Feldzug mitmacht. Lucullus kämpfte damals in Asien gegen den König Mithradates von Pontos. Verres aß bei ihm zu Abend, der Mann hatte sonst ausschließlich kahles Silber auf den Tisch gebracht, um nicht selber kahl gefressen zu werden; nur zwei Becherchen standen dazwischen, klein, aber mit Reliefs. Und wie ein Virtuos, der sich bei Tafel produziert, nicht gern ohne ein kleines Andenken sich verabschiedet, so ließ Verres an Ort und Stelle, in Gegenwart der Gäste, zum Andenken an den schönen Abend die Reliefs abschlagen. Ich denke natürlich nicht daran, alle seine Leistungen aufzuzählen, das ist weder nötig noch auch überhaupt möglich. Nur für jede der verschiedenen Arten seiner Nichtswürdigkeit möcht' ich euch einzelne bezeichnende Fälle vorführen. Er hauste ja wie einer der sich nie in die Lage versetzt, etwa einmal Rechenschaft ablegen zu müssen, sondern sich entweder über jede Möglichkeit einer Anklage erhaben fühlt, oder für den Fall, daß es doch zum Prozesse käme, seine Gefahr im umgekehrten Verhältnis zur Masse seiner Verbrechen wähnt. Denn schließlich raubt' er nicht mehr im geheimen mit Hilfe von Fremden und Vermittlern, sondern vor aller Welt vom Throne seiner Herrlichkeit aus, kraft seines Amtes und seiner unumschränkten Regierungsgewalt. XXIII. (50) Katane ist eine wohlhabende arbeitsame Stadt. Kaum war Verres hingekommen, so ließ er den Bürgermeister Dionysiárchos , also den obersten städtischen Beamten, rufen und befahl ihm ganz offiziell, alles in der Stadt befindliche Silbergerät aufzutreiben und zu ihm zu bringen. – In Kentoripa , der größten und weitaus blühendsten Gemeinde von ganz Sicilien Dieser nebensächliche Satz ist besonders bezeichnend; da Cicero selbst an anderer Stelle sagt, daß Kentoripa nur etwa 10 000 Vollbürger hatte (allerdings meist reiche Leute; ihnen gehörte zum größten Teile das damals besonders ergiebige, jetzt total versumpfte Gebiet von Leontinoi ), da diese Zahl einen verschwindenden Bestand gegenüber Syrakus u. a. zeigt, da zudem Kentoripa Binnenstadt war, Siziliens Reichtum aber in sehr hohem Grad auf seinen Häfen beruhte, so zeigt dieser Satz am besten, wie furchtbar die sonnige Insel durch 140 Jahre römischer Zwingherrschaft heruntergebracht worden war. , bekam Phylarchos , der in jeder Hinsicht erste Mann der Stadt, denselben Auftrag; er hat's auf seinen Zeugeneid genommen. – In Agyrion erging der entsprechende Befehl für die korinthischen Vasen; Apollodōros , dessen Zeugenaussage ihr vernommen habt, mußte sie alle nach Syrakus schaffen lassen. – (51) Das Beste ist, wie er sich in Haluntion benahm: die Stadt ist hoch auf einem Felsen gelegen und schwer zugänglich, da wollte der fleißige, gewissenhafte Statthalter nicht hinaufklettern, sondern ließ einfach den vornehmsten Bürger rufen, den in ganz Sicilien nicht minder als in seiner Heimat verehrten Archágathos . Dieser bekommt nun den Auftrag, alles was Haluntion an getriebenem Silber und korinthischen Vasen besäße, sofort herunter ans Meeresufer schaffen zu lassen. Archagathos steigt in die Stadt hinauf. Der edle Mann, sonst glücklich über die Liebe und Verehrung seiner Mitbürger, litt entsetzlich unter dem Bewußtsein, so vor sie hintreten zu müssen, allein was sollt' er thun? Er verkündet was ihm befohlen war, läßt alle Einwohner der Stadt ihre Habe herausbringen. An Widerstand war nicht zu denken: der Wüterich selbst wich nicht von der Stelle, sondern wartete in einem Ruhebett unten am Strande auf Archagathos und das Silber. (52) Nun stelle man sich vor: der Schrecken in der Stadt! Allgemeiner Auflauf, Geschrei, Weibergeheul – es war als wäre das hölzerne Pferd von Troja eingezogen, die Stadt in Feindes Hand. Man schleppt Vasen ohne ihre Futterale herbei; andere muß man den Frauen mit Gewalt aus den Händen reißen, rings werden Thüren eingeschlagen, Schlösser gesprengt. Bedenket doch nur: wenn in den schlimmsten Kriegszeiten die Privatleute ihre Schilde hergeben müssen, thun sie es ungern, obgleich sie doch sehen, es geschieht zur Rettung des Vaterlandes; wie mußten sie nun leiden, als sie eigenhändig ihr Silberzeug aus dem Hause holen mußten, um es dem Räuber hinzuwerfen! – Alles wird zu Verres heruntergeschleppt. Er ruft die Brüder von Kibyra; nur wenige Stücke finden vor ihrer Kritik keine Gnade, alles übrige wird sofort in die Mache genommen, jeder Reliefschmuck abgerissen. Die Schätze waren dahin, die Haluntiner konnten mit dem nackten Metall nach Hause gehen. XXIIII. (53) Ich bitt' euch, meine Herren, ist jemals ein derartiger Kehrbesen in irgend einer Provinz gewesen? Es kam wohl vor, daß jemand ganz im geheimen mit Hilfe des Stadtrates eine Gemeindekasse bestahl oder auch 'mal einem Privatmann etwas ausführte; solche Menschen wurden dann verurteilt. Fragt ihr nach den Anklägern – ich sehe von mir ganz ab –, so waren es diejenigen, die instinktmäßig oder durch irgend ein winziges Anzeichen von der Sache eine Ahnung bekamen und dann den Spuren nachgingen. Und Verres? Dieser Eber, der sich über und über im Kote gewälzt hat! – Es will wohl etwas heißen, gegen ihn zu reden, der so gelegentlich im Vorübergehen, während er sein Ruhebett ein wenig niedersetzen ließ, nicht etwa durch Schwindelkunststücke, sondern ganz offen und amtlich mittels eines Befehls summarisch eine ganze Stadt ausplünderte. Um aber doch für alle Fälle einen Kauf vorschützen zu können, befahl er dem Archagathos, an die Bestohlenen anstandshalber ein paar Groschen auszuteilen. Nur wenige wollten sich in dieser Weise abspeisen lassen; an sie zahlte Archagathos – aus eigener Tasche, denn wiederbekommen hat er das Geld von Verres nicht. Er wollte nach Rom kommen um es gerichtlich einzufordern, aber Gnaeus Lentulus Marcellinus riet ihm ab, ihr wißt es aus seinem eigenen Munde. – Bitte die Aussagen der Zeugen Archagathos und Lentulus zu verlesen. [Es geschieht.] (54) Nun glaube man nicht, daß Verres diese ungeheure Masse von Reliefplatten und -plättchen ohne Zweck aufgespeichert hätte. Im Gegenteil; ihre Verwendung zeigt, wie viel er sich aus euch allen machte, wie viel für ihn Gesetz und Gericht, Roms Urteil und die Zeugnisse von Sicilianern und Reisenden zu bedeuten hatten. Als er glücklich eine solche Menge jener Plättchen beisammen hatte, daß er sie nicht weiter vermehren konnte, weil keines mehr übrig war, richtet' er in seinem Schlosse zu Syrakus eine große Fabrik ein. Dorthin ließ er dann ganz ungeniert alle Vasenarbeiter und Goldschmiede kommen; einige gehörten ja auch zu seiner ständigen Umgebung. Die hielt er nun sämtlich dort fest, es waren eine Masse Menschen. Acht Monate hintereinander hatten sie für ihn zu arbeiten, und nur goldene Gefäße wurden angefertigt. Dann ließ er jene losgerissenen Zieraten von den Opferschalen und Räucherpfannen mit einem Raffinement auf seine goldenen Becher löten und in seine goldenen Trinkschalen einsetzen, daß es den Eindruck machte, als wären die Sachen ursprünglich für diesen Zweck bestimmt gewesen; er selbst, der römische Prätor, der Statthalter, dessen »Auge über Siziliens Ruhe wachte« – so drückt er sich aus – er zog sich eine Staubjacke an und saß den größten Teil des Tages in seiner Fabrik. XXV. (55) Mit diesen Dingen würd' ich euch nicht aufhalten, meine Herren, wenn ich nicht sonst den Vorwurf befürchten müßte, weniger über ihn zu berichten als sein Ruf. Jedermann hat von dieser Fabrik, den goldenen Bechern und dem Staubkittel gehört; nenne mir wen du willst von der Genossenschaft römischer Bürger in Syrakus, ich will ihn hercitieren, und wenn er ehrlich ist, wird er davon erzählen. Hier steht das berühmte »O tempora, o mores!« (56) Das sind Zustände! ach ja, die Zeiten haben sich geändert. Ich will nicht mit gar zu alten Geschichten kommen. Unter den Anwesenden selbst sind ja so manche, die noch den alten Piso persönlich gekannt haben, den Vater unseres Freundes Lucius Piso , der kürzlich Prätor war. Jener ältere Piso verwaltete als Prätor die Provinz Spanien – in der er bekanntlich später getötet wurde – und da passiert' es ihm einmal, ich weiß nicht wie, bei einer Fechtübung, daß ihm ein goldener Ring an seinem Finger zerschlagen und dadurch vernichtet wurde. Er wollt' ihn ersetzen und ließ dazu einen Goldschmied kommen, den er auf dem Markte von Corduba bei seinem Richterstuhl empfing, um ihm daselbst vor allem Volke die nötige Quantität Goldes abzuwägen; dann mußte der Mann auf dem Markte seinen Werktisch aufschlagen und den Ring anfertigen, während jeder Beliebige ihm zusehen konnte. – Das mag mancher übertrieben gewissenhaft finden; gut, dann mag er ihn meinetwegen bis zu diesem Punkte kritisieren, weiter aber auch nicht. Jedenfalls kann er's ihm hingehen lassen: denn das war ja der Sohn jenes Piso »des Mäßigen«, der das Erpressungsgesetz überhaupt geschaffen hat. (57) Und nun muß ich nach einem Piso Frugi über einen Verres reden! Es ist rein lächerlich; aber es mag euch wenigstens den Unterschied zu Gemüte führen. Der eine läßt Goldvasen für ein Paar Paradetische herstellen und benimmt sich dabei in einer Weise, die ihn in Rom wie in Sicilien vor den öffentlichen Ankläger bringen muß; der andere giebt eine halbe Unze Goldes in Arbeit und wünscht, daß ganz Spanien weiß, wie der Prätor zu seinem Fingerringe kommt. Offenbar wollten beide ihrem Namen Ehre machen. XXVI. Wie gesagt: alle Verbrechen des Angeklagten zu erzählen oder auch nur zu behalten ist unmöglich, ich muß mich begnügen, auf jede der Hauptgattungen kurz hinzuweisen. So erinnert mich dieser Ring des Piso an ein Gebiet, das ich sonst ganz vergessen hätte: wie vielen Menschen, glaubt ihr wohl, hat Verres die Ringe vom Finger gerissen? Er that es jedesmal, wenn ihn ein Edelstein oder auch der Ring selber reizte. Man sollt' es nicht glauben, aber es ist so allgemein bekannt, daß er es selber schwerlich abstreiten wird. (58) Als einmal für seinen Dolmetscher Valentius ein Brief aus Akragas ankam, bemerkt' er zufällig das Zeichen auf dem Siegel. Es gefiel ihm. Er fragt, woher der Brief käme; Antwort: aus Akragas. Darauf schreibt er an seine gewohnten Vertrauenspersonen, sie sollten ihm so bald als möglich diesen Siegelring zukommen lassen. So geschah es, daß einem römischen Bürger und Familienvater, Lucius Titius , der Ring vom Finger gezogen wurde. – Ein anderes Objekt seiner unersättlichen Gier sind gewebte Stoffe. In Rom wie in allen seinen Villen auf dem Lande hat er glänzende Speisesäle eingerichtet; aber selbst wenn er für jeden dreihundert Sofadecken brauchte, hätt' er sich doch zu viel besorgt. Kein stattliches Haus war in Sicilien, wo er nicht eine Textilmanufaktur eingerichtet hätte. (59) In Egesta lebt eine sehr reiche vornehme Dame Namens Lámia ; drei Jahre lang mußte sie ihr Haus voll Weber halten und für ihn Teppiche arbeiten lassen, sämtlich in echtem Purpur. In Retion war es der reiche Attălos , in Lilybaion Lyson , in Aitna Kritolāos , in Syrakus Aíschrion, Kleómenes und Theomnāstos , in Heloros Archónidas ; der Tag geht eher zu Ende als die Liste der Namen. »Er selber«, will man mir einwenden, »sorgte für den Purpur, die Freunde nur für die Arbeit.« – Ich glaub's, allmählich vergeht mir auch die Lust, alles Klagbare loszulassen; aber hier reicht es längst aus zur Klage, wenn er solche Massen zur Verfügung stellen, so vieles fortschaffen wollte; ja es genügt schon, was eben zugestanden wird, die Verwendung von Arbeitern seiner Freunde für solche Dinge. (60) Dann aber die metallbeschlagenen Tragbahren und die Bronzekandelaber, die drei Jahre lang in Syrakus gearbeitet wurden; für wen wohl, wenn nicht für ihn? »Er kaufte sie.« – Jawohl, und ich will auch den Gerichtshof nur darauf aufmerksam machen, was er als Statthalter in der Provinz alles für Geschäfte getrieben hat, damit ihr nicht denket, er wäre unaufmerksam gewesen oder hätte von der Gelegenheit sich gehörig mit allem zu versehen nicht hinreichenden Gebrauch gemacht. XXVII. Was aber jetzt kommt, das gehört schon nicht mehr unter die Begriffe Diebstahl, Habsucht oder Gier, sondern ist ein Verbrechen, das nach meiner Ansicht alle Nichtswürdigkeiten in sich schließt: Schändung der Götter, Frevel an unserem nationalen Ruf und unserer politischen Würde, Verrat und Raub am Gastfreund, schließlich Entfremdung unserer wertvollsten Alliierten, nämlich aller auswärtigen Könige und der von ihnen regierten Völker. (61) Bekanntlich kamen die jungen Prinzen von Syrien, Söhne des verstorbenen Königs Antíochos , vor kurzem nach Rom. Anlaß zu ihrer Reise war nicht das Königreich Syrien – das gehörte ihnen unbestritten nach dem Gesetze dynastischer Erbfolge – sondern das Königreich Ägypten, auf das sie für sich und ihre Mutter Selēne Ansprüche zu haben glaubten. Unsere politischen Verhältnisse gestatteten uns damals nicht zu der Frage Stellung zu nehmen; da sie also durch den Senat nicht zu ihrem Ziele kommen konnten, reisten sie wieder nach Syrien ab. Der eine von ihnen, Antiochos mit Namen, dachte den Weg über Sicilien einzuschlagen und kam gerade zur Zeit des Statthalters Verres nach Syrakus. (62) Das war für diesen ein gefundenes Fressen; ein Mann, den sein Ruf und alle Anzeichen als Besitzer vieler Kostbarkeiten kennzeichnen, fällt ihm in die Hände! Sogleich schickt er ihm reichliche Geschenke, nämlich für den Hausbedarf: Wein und Öl nach Gutdünken, auch eine hinreichende Menge Weizen – von seinen Steuereinnahmen. Darauf lud er den jungen König zum Abendessen ein. Glänzend üppig wird der Speisesaal hergerichtet; auf der Tafel prangt, woran es ihm ja nicht fehlen konnte, eine Menge des schönsten Silbergerätes (das goldene hatt' er nämlich damals noch nicht fabrizieren lassen), kurz, in jeder Hinsicht wird für einen prachtvollen Eindruck gesorgt. Der König kommt – und geht mit der Empfindung nach Hause, von einem pompös eingerichteten Prätor standesgemäß aufgenommen worden zu sein. Bald erwidert er die Einladung und präsentiert dabei seine Schätze: eine Menge Silber, auch eine ganze Anzahl goldener Becher, die nach einer gerade bei Königen und zumal in Syrien beliebten Art mit den seltensten Edelsteinen verziert waren. Eine Weinkelle war dabei mit goldenem Griff und ausgehöhltem Kelch aus einem kolossalen Edelstein; darüber habt ihr ja den Zeugen Quintus Minucius vernommen, und ich denke, seine Aussage genügt. (63) Verres läßt sich jedes einzelne Stück durch die Finger gehen, ist voll von Lob und Bewunderung, und der König freut sich, dem Vertreter des römischen Volkes eine so angenehme Aufnahme bieten zu können. Man geht auseinander, und Verres' Gedanken – das liegt in der Natur der Sache – bewegen sich um keinen anderen Punkt als um die Frage: wie fängt man's an, daß der König, ausgeplündert bis aufs letzte Stück, die Provinz verläßt? Er schickt zu ihm und läßt um das schöne Silberzeug bitten, das er bei ihm gesehen; er wolle es seinen Ciseleuren zeigen. Der König kannte den Mann nicht und schickte ihm in seiner Naivetät alles Verlangte mit dem größten Vergnügen zu. Darauf läßt jener auch um die Weinkelle mit dem Achatkelch bitten, er wolle ihn mit rechter Muße betrachten: das Objekt wird ihm ebenfalls geschickt. XXVIII. (64) Jetzt aber paßt auf! Ihr habt von der Geschichte schon gehört, auch das Volk weiß davon, ja selbst ins Ausland, bis in die fernsten Zonen ist die Kunde davon gedrungen. Da war ein Kandelaber, aus Gold und Edelsteinen mit wunderbarer Kunst gearbeitet: den hatten die genannten Prinzen nach Rom gebracht um ihn im Jupitertempel auf dem Kapitol aufzustellen. Da nun der Neubau des Tempels noch nicht beendet war, konnten sie das Weihgeschenk noch nicht abliefern, aber anderseits wollten sie es auch der Masse noch nicht zur Schau stellen, damit es dereinst, wenn das Haus des höchsten Gottes vollendet wäre, mit einem Mal in ganzer nie gesehener Pracht vor den Augen der Menschheit erstrahlte. So beschlossen sie es wieder nach Syrien mitzunehmen, um später, wenn des Gottes Kultbild geweiht wäre, daraufhin gleich eine Gesandtschaft nach Rom abzuordnen, die mit anderen Gaben auch jenes Prachtwerk in den kapitolinischen Tempel befördern sollte. – Durch einen unseligen Zufall kommt die Sache dem Verres zu Ohren; der König hatte sie nämlich geheim halten wollen, nicht etwa aus Furcht oder Argwohn, sondern damit niemand eher als die Bürger Roms das Wunderwerk zu sehen bekäme. Nun bittet Verres den König um Zusendung; er spart die Worte nicht, wendet alles auf, versichert, er müsse das Kunstwerk sehen und er werd' es sonst gewiß niemand zeigen. (65) Antiochos war jung und ein Fürst; beides Grund genug um keinen Verdacht gegen den Schurken in seiner Seele aufkommen zu lassen. Er giebt Auftrag, man solle das Stück gut verpackt und möglichst unbemerkt ins Haus des Statthalters schaffen. Es geschieht, die Hülle wird abgenommen, das Kunstwerk steht da; Verres gerät außer sich und kann sich gar nicht genug thun in Ausrufen des Entzückens: ja, da sehe man das Königreich Syrien, das sei ein echtes Königsgeschenk, das passe für den Gott auf dem Kapitol . Es war ja auch in einer Weise blendend, daß die Leuchtkraft der Edelsteine mit dem wunderbaren Reichtum der künstlerischen Goldarbeit zu wetteifern schien; seine außerordentliche Größe verriet sogleich die Bestimmung, nicht Menschen zum Gebrauch, sondern dem mächtigsten Gotteshause als Schmuck zu dienen. – Als er es genug begafft zu haben schien, wollten die Leute es einpacken und wieder nach Hause bringen. Da sagte Verres, er müßt' es wieder und wieder betrachten; er könne sich gar nicht satt daran sehen; sie sollten nur einstweilen weggehen und den Kandelaber dalassen. So kehrten sie mit leeren Händen zu Antiochos zurück. XXVIIII. (66) Der Prinz blieb zunächst noch ohne jeden Verdacht. Es vergeht ein Tag, es vergehen zwei Tage, es vergeht eine Woche: der Kandelaber kehrt nicht wieder. Da schickt er hin, läßt freundlichst um Rücksendung bitten. Die Antwort lautet, man sollte später wiederkommen. Das erscheint ihm sonderbar; er schickt von neuem, wieder vergebens. Da macht er sich selber auf, besucht den Statthalter und trägt seine Bitte vor. Nun kennt ihr den Menschen und seine ganze Unverschämtheit: er legt sich aufs Bitten und verlangt mit den dringendsten Worten für seinen eigenen Besitz, was der fremde Monarch dem höchsten Gotte, dem kapitolinischen Tempel, der römischen Nation stiften zu wollen ihm persönlich erklärt hatte. Der Prinz weigert sich, spricht vom kapitolinischen Jupiter, von Glaubenspflicht und öffentlicher Meinung, von dem Weltruf des Kunstwerkes und seiner Stiftung: da fängt Verres mit heftigen Drohungen an. Als er sieht, daß die ebensowenig wirken wie vorher seine Bitten, kommt er auf einen Gedanken; plötzlich befiehlt er dem Manne noch vor Einbruch der Nacht die Provinz zu verlassen, es seien Nachrichten eingetroffen, daß syrische Seeräuber gegen Sicilien heranzögen. (67) Da verzweifelte der Prinz. Vor einer großen Versammlung, auf dem Markte von Syrakus – versteht ihr, auf dem Markte von Syrakus! damit ihr nicht denket, ich halte mich mit zweifelhaften Fragen oder zerstreutem Klatsch auf – fing der junge Monarch an, weinend Menschen und Götter zu beschwören, sein Perlenkandelaber, den er aufs Kapitol schicken, dem hehrsten Tempel der Welt als dauerndes Zeichen seiner innigen Verbindung mit Rom verehren wollte, den hätt' ihm ein Gaius Verres geraubt; all seine übrigen Schätze an Gold und Edelsteinen, die er ihm anvertraut, kümmerten ihn nicht, aber daß man ihm diesen weggenommen, sei entsetzlich, unerträglich. Längst hätte er diese Weihung im Einverständnisse mit seinem Bruder beschlossen; und jetzt, angesichts der Genossenschaft aller römischen Bürger in Syrakus, erklärt' er feierlich die heilige Stiftung und übergäbe sie an Jupiter den Allmächtigen; den Gott selber ruf' er zum Zeugen seines Willens wie seines Glaubens an. XXX. Welch eine Menschenkraft, physisch wie geistig, müßte wohl dazu gehören, dieses einzige Verbrechen seiner Größe entsprechend zu schildern und dem Hörer zum Bewußtsein zu bringen! König Antiochos hatte in Rom zwei Jahre lang unter unser aller Augen mit königlichem Aufwand gelebt, war unserem Staat ein Freund und Bündner, wie seine erlauchten Ahnen es unseren Vorfahren gewesen, er kam aus einem großen blühenden Land – und nun wird er auf einmal Hals über Kopf aus einer Provinz des römischen Volkes vertrieben. (68) Was sollen denn andere Könige und fremde Völker sagen, wie soll man in der ganzen Welt so etwas aufnehmen, wenn man hört, ein römischer Prätor hat in seiner Provinz einen König vergewaltigt, seinen Gastfreund ausgeplündert, einen Freund und Bündner Roms weggejagt! Die römische Rechtspflege, ja der bloße Name Roms wird überall im Ausland eine wahre Wut erregen, wenn so ein Frevel ungestraft bleibt. Ohnehin stehen unsere Beamten allgemein im Rufe schnödester Habsucht; in diesem Falle würde man die Schuld ebensosehr den Richtern, die das Verbrechen billigen, wie dem Verbrecher selbst zuschreiben. Anderseits haben so viele Könige, Republiken, Stadtgemeinden und reiche Privatleute die Absicht, unseren kapitolinischen Tempel so auszustatten wie es seine Bedeutung und der Name unseres Reiches verlangt; und wenn sie sehen, daß diese Unterschlagung eines Königsgeschenkes auch euch erbittert, so können sie allerdings glauben mit ihren Geschenken und Aufmerksamkeiten Rom etwas Willkommenes zu bieten; wenn sie aber hören, daß ihr gegen einen edlen Fürsten bei einem so außerordentlichen Objekte den schändlichsten Frevel ohne Strafe hingehen lasset, dann werden sie doch nicht so blödsinnig sein, Geld, Mühe und Arbeit auf Dinge zu verschwenden, die euch sichtlich nicht angenehm sind. XXXI. (69) Hier ruf ich dich an, Quintus Catulus Catulus hatte die Einweihung des Tempels mit den nötigen Festlichkeiten übernommen. : von deinem erhabenen Monumente sprech' ich, und dir ziemt es, hier nicht mit der Strenge des Richters, sondern mit der aggressiven Gewalt des Feindes und Klägers vorzugehen. Dein höchster Stolz – so will es Roms Senat und Volk –, deines Namens ewiges Angedenken ist mit der Heiligkeit jenes Tempels verknüpft; du hast diese Aufgabe, hast die Pflicht, für das Kapitol zu sorgen, damit der nach dem Brande neuerbaute Tempel glänzender ausgestattet werde als er es jemals war und wir in der Flamme jenes Brandes eine göttliche Fügung sehen, eine Offenbarung des Götterwillens, der das Haus des Jupiter nicht zerstört, sondern schöner und prächtiger ausgestattet wissen wollte. (70) Du hast das Zeugnis des Quintus Minucius gehört: bei ihm ist König Antiochos in Syrakus abgestiegen, er weiß, daß das Kunstwerk zu Verres geschafft und nie wieder zurückgegeben wurde. Du hörtest ferner und wirst noch andere Zeugen hören, Männer aus jener Bürgergenossenschaft in Syrakus, die bestätigen, daß in ihrer Gegenwart König Antiochos es Jupiter dem Gnädigen Allmächtigen feierlich geweiht hat. Wenn du nicht im Richterkollegium säßest und nur zufällig davon hörtest, müßtest du, gerade du, die Sache in die Hand nehmen und mit allen Kräften gerichtlich verfolgen; so zweifl' ich nicht, wie du jetzt als Richter urteilen wirst, wo du selbst, als Kläger vor einen Richter gestellt, mit ganz anderer Schärfe losgehen würdest als ich. XXXII. (71) Und ihr anderen Richter, könnt ihr euch etwas Unwürdigeres und Unerträglicheres vorstellen? Soll Verres den Kandelaber Jupiters aus Gold und Edelgestein bei sich zu Hause behalten? Die Flamme, die das Gotteshaus zu erhellen bestimmt war, soll sie nun bei Verres' Zechgelagen seine wüsten Orgien beleuchten? Im Hause des schändlichen Kupplers soll zwischen all den Erbstücken der Chelidon auch die Zierde des Kapitols figurieren? Die Wirkung dieses ganzen Abschnittes wurde beim mündlichen Vortrag dadurch stark erhöht, daß man vom Forum aus den kapitolinischen Jupitertempel sah, der mit seiner gebieterisch imponierenden Lage (etwa an der Stelle des jetzigen Palazzo Caffarelli) ganz Rom beherrschte. Ihm war ja nie etwas heilig, er kannte keinen Glauben, er, der noch jetzt unter seinem Frevel nicht zusammenbricht, der das Gericht betritt und nicht einmal, wie alle anderen, Jupiter den Gnädigen Allmächtigen um seine Hilfe anflehen kann! Zum Schutze menschlichen Eigentumes ist dieses Gericht berufen, aber die unsterblichen Götter selbst verlangen von ihm ihr Eigentum zurück. Er hat die Athene in Athen , den Apollon in Delos , die Hera in Samos , die Artemis in Perga und auch sonst noch viele Götter in ganz Griechenland und Kleinasien geschändet – soll uns das wundern bei einem Menschen, der selbst Jupiter und das Kapitol nicht schont? Privatleute lassen auf eigene Kosten Göttertempel ausstatten, und ein König wird von Verres daran verhindert! (72) Natürlich war nach diesem Frevel kein Heiligtum in ganz Sicilien mehr vor ihm sicher; drei Jahre lang haust' er in der Provinz, als hätt' er allen Menschen, allen Göttern den Krieg erklärt. XXXIII. Egesta Die nachfolgende Erzählung erwähnt Cicero in einer seiner theoretischen Schriften unter den Beispielen dafür, daß man, um Eindruck zu machen, zuweilen eine Katastrophe mehr mit Würde als mit Schmerz beschreiben muß. ist eine uralte Stadt in Sicilien; ihre Gründung wird auf Aineias zurückgeführt, der sich ja auf der Flucht von Troia dort aufhielt, eh' er sich hierher in unsere Gegenden begab. Daher hielten sich die Egestaner zu allen Zeiten nicht nur für unsere besten Freunde und Bündner, sondern auch für unsere Verwandten. Einst führte dies kleine Volk auf eigene Faust und ohne alle fremde Hilfe Krieg mit Karthago ; die Stadt wurde von den Puniern erobert, zerstört und all ihre Schätze nach Karthago geschafft. Darunter befand sich ein bronzenes Kultbild der Artemis , seit den ältesten Zeiten mit hoher Andacht verehrt und künstlerisch von ganz ausgezeichneter Arbeit. Durch die Überführung nach Karthago wechselt' es nur seinen Standort und seine Umgebung, aber seine religiöse Bedeutung blieb dieselbe: so mächtig wirkte die außerordentliche Schönheit auf alle Menschen, daß selbst die Barbaren es als ein Heiligtum anbeteten. (73) Jahrhunderte vergingen, da kam Publius Scipio und eroberte Karthago. Nun beachtet einmal, wie nobel und aufmerksam sich der Sieger benahm, erlabet euch einen Augenblick an einem Zuge edelster Männlichkeit und gewinnet so den rechten Standpunkt für die Frechheit eines Verres. Scipio berief alle Vertreter Siciliens, denn er wußte, wie lange die Insel unter dem qualvollen Drucke karthagischer Tyrannei geschmachtet hatte, und ließ nun die Kunstwerke hervorsuchen; dann versprach er allen Gemeinden nach besten Kräften für die Zustellung ihres einstigen Eigentumes zu sorgen. In der That kam nun alles, was aus der zerstörten Stadt Himera entführt war, an die Bewohner von Thermai ; anderes an Gela , noch anderes an Akragas , darunter der berühmte Stier, mit welchem Phálaris , der grausamste aller Tyrannen, lebendige Menschen marterte, indem er sie hineinstecken und Feuer darunter anzünden ließ. Als Scipio diesen Stier den Akragantinern wiedergab, soll er gesagt haben, sie möchten sich doch überlegen, was ihnen besser bekäme, einem Einheimischen zu dienen oder sich an das römische Volk anzuschließen: ein Monument spräche nun zu ihnen von der Grausamkeit des einen wie von der Milde des andern. XXXIIII. (74) Damals wurde nun den Egestanern mit größter Sorgfalt die eben erwähnte Artemis zurückgeliefert; man bringt sie in die Stadt, und unter grenzenlosem Jubel der Bevölkerung wird sie wieder an ihrem alten Standort aufgestellt. Dort stand sie, hoch erhaben auf einem Sockel, dessen Inschrift in mächtigen Buchstaben den Namen des Scipio Africanus zeigte und seine That, die Wiedergabe des Bildes nach Karthagos Fall, verkündete. Die Bürger beteten es an, jeder Fremde sucht' es auf; wie ich als Quästor hinkam, war es das Erste was man mir zeigte. Es war eine imposante, übermenschliche Gestalt im lang herabwallenden Gewande; aber trotz ihrer kolossalen Größe bewahrte sie den mädchenhaften Charakter. Ein Köcher mit Pfeilen hing von der Schulter herab, die linke Hand hielt den Bogen, die rechte, leicht vorgestreckt, eine brennende Fackel. Artemis war also nach altgriechischer Vorstellung als Todesgöttin dargestellt; das lange Gewand und die ruhige Haltung sind dafür ebenso charakteristisch wie die Fackel und die Pfeile. Man lasse sich nicht durch populäre Salonstücke wie die Diana von Versailles, die auf pergamenische Vorbilder zurückgeht, beirren; die flotte Jägerin ist eine verhältnismäßig späte Vorstellung, und vollends mit der Mondgöttin hat Artemis für die griechische Empfindung so wenig zu thun wie Apollon mit der Sonne. (75) Als der Todfeind alles Reinen und Heiligen dieses Bild sah, da war's, als hätte jene Fackel ihn selbst mit ihrem Brand ins Herz getroffen; so loht er auf in rasender Begier. Er läßt die Stadträte kommen, beauftragt sie, die Statue vom Sockel zu reißen und ihm zu schenken, versichert sie dafür im voraus seines ganz besonderen Dankes. Die Leute sind entsetzt, erklären, daß ihnen ihr Glaube und nicht minder die Strenge des Gesetzes und Gerichtes einen solchen Frevel an der Gottheit verbietet; er drängt in sie mit Bitten und Drohen, mit Bildern der Furcht wie der Hoffnung. Man hielt ihm den Namen des Scipio Africanus vor, man berief sich auf das Eigentumsrecht des römischen Volkes: sie hätten keine Gewalt über ein Denkmal, das der erlauchte Heerführer nach dem Falle der feindlichen Stadt dem Siege Roms gesetzt – alles vergeblich. (76) Täglich aufs neue zog Verres los, schamlos, ja mit steigender Heftigkeit; endlich wird die Sache vor den Gemeinderat gebracht. Alle protestieren energisch, und Verres erlebt bei diesem ersten Aufenthalt in Egesta nur ein allgemeines »Nein«. Er rächte sich. Alle irgend erdenklichen Lasten, Gestellung von Matrosen und Ruderknechten, Getreidelieferungen u. dgl. wurden rechtswidrig auf Egesta gewälzt: die Gemeinde ward erheblich über ihre Kräfte hinaus besteuert. Dann ließ er ihre Beamten kommen, holte ihnen die tüchtigsten und vornehmsten Bürger weg, brauchte sie zu untergeordneten Hilfsleistungen, schleppte sie von Gericht zu Gericht durch die ganze Provinz, drohte jedem Einzelnen mit Plackerei bis zum völligen Ruin, allen zusammen mit radikaler Ausrottung der ganzen Gemeinde – bis sie endlich mürbe wurden: Elend und Furcht bestimmte die verzweifelten Egestaner, der Weisung des Landvogtes zu gehorchen. Die ganze Stadt war voller Jammer, Männer und Weiber heulten, als man das Standbild der Artemis von seinem Platze zu entfernen anordnete und die Arbeit einem Unternehmer zuschlug. XXXV. (77) Die Egestaner waren aufrichtig in ihrer Frömmigkeit. Denkt euch: kein Mensch fand sich in der ganzen Stadt, selbst kein Sklave, der das heilige Bild zu berühren gewagt hätte, man mußte schließlich einige fremde Arbeiter, Barbaren aus Lilybaion kommen lassen, Menschen ohne Religion und ohne eine Ahnung vom Sachverhalte, die dann für Geld die Losreißung der Statue besorgten. Und nun der Transport aus der Stadt hinaus! Ihr könnt euch wohl vorstellen, wie die Weiber zusammenliefen, die alten Leute weinten; hatten doch einige von ihnen noch selber den unvergeßlichen Tag mit erlebt, wo diese selbe Artemis aus Karthago heimkehrte und durch ihren Einzug in Egesta den Sieg des römischen Volkes verkündete. Wie hatten sich die Zeiten geändert! Damals brachte Roms glorreichster Feldherr den Egestanern ihre wieder eroberten Götter aus Feindesland zurück; jetzt kam ein römischer Prätor, ein schmutziges Subjekt, und erfrechte sich den Bündnern des Staates dieselben Götter zu entreißen. In ganz Sicilien rühmt man noch die Abschiedsfeier der Segestanerinnen: sämtliche Frauen und Mädchen der Stadt fanden sich ein, salbten und schmückten die Statue, bedeckten sie mit Kränzen und Blumen, zündeten Weihrauch und köstliche Essenzen an und geleiteten sie in feierlichem Zuge bis an die Grenzen ihrer Mark. (78) Eine solche Heiligkeit flößte dir, Verres, damals keine Scheu ein, wo du die Macht in Händen hattest und deine Gier wie deine Frechheit keine Grenzen kannte; jetzt, wo deine und deiner Kinder Existenz auf dem Spiele steht, scheust du noch immer nichts? Welcher Mensch soll dir denn beistehen im Kampfe gegen die Götter! Oder welcher Gott, wenn du ihre höchsten Heiligtümer schändest? Hat dir jene Diana in müßigen Stunden nie das Gewissen geweckt? Zwei Städte, in denen sie aufgestellt war, hatte sie erobern und niederbrennen sehen, zweimal war sie aus Kriegesschrecken unverletzt von Feuer und Schwert hervorgegangen: Karthagos Gewalt konnte ihr den Standort, aber nicht den Kultus nehmen, und Scipios Kraft gab ihr mit ihrem alten Platz auch ihren alten Kultus wieder. Nun stand der Sockel mit dem eingemeißelten Namen des Scipio Africanus leer; alle fanden es empörend, daß neben dem Heiligtum auch der Name des großen Scipio beschimpft, das Andenken an sein Heldentum, das Denkmal seines ruhmvollen Sieges von einem Verres entführt war. (79) Als man nun diesem von dem Sockel und der Inschrift und dem allgemeinen Unwillen erzählte, meint' er, die Menschen würden schon die ganze Geschichte vergessen, wenn auch jener Sockel, gewissermaßen der redende Zeuge seines Frevels, verschwunden wäre. So mußten die Egestaner auf seinen Befehl auch den Sockel hinwegräumen lassen; das Dokument hierüber aus den Stadtakten von Egesta wurde ja in der vorigen Sitzung verlesen. XXXVI. Dich ruf' ich jetzt an, Scipio Nasīca , dich, den wir Alle eine Zierde unserer Jugend nennen: von dir verlang' ich die Leistung, die du deiner Familie und deinem Namen schuldig bist. Wie kannst du für diesen Menschen eintreten, der euren Ruhmestitel zerstört hat? Warum willst du ihn in Schutz nehmen? Weshalb muß ich deine Aufgabe übernehmen? Ein Marcus Tullius fragt nach dem Denkmale des Scipio Africanus , und der Räuber dieses Denkmals wird von einem Publius Scipio verteidigt! Von unseren Ahnen haben wir den Brauch überkommen, daß jeder seine Familiendenkmäler aufs sorgsamste schützt und sie von jemand anders nicht einmal ausschmücken läßt; da gesellst du dich zu einem Menschen, der ein Scipionendenkmal nicht etwa verbaut oder sonstwie rücksichtslos behandelt, sondern einfach von Grund aus zerstört hat! (80) Ja, um Gottes willen, wer soll denn da noch das Andenken des toten Scipio vertreten, wer soll die redenden unvergänglichen Zeugen seines Heldentums beschützen, wenn du sie elend im Stiche lässest, nicht nur ihren Raub duldest, sondern selbst den Räuber und Schinder verteidigst? Hier stehen die Abgeordneten von Egesta, deine Schutzbefohlenen, Roms Freunde und Bündner; sie thun dir kund und zu wissen, daß Publius Scipio Africanus nach der Zerstörung Karthagos das Standbild der Artemis ihren Vorfahren wiedergab, daß er es als römischer Feldherr mit seinem Namen bei ihnen aufstellte und weihte, daß Verres diese Statue losreißen, wegschleppen und den Namen Scipio vernichten ließ: sie flehen dich an, du mögest ihnen ihr Heiligtum, deiner Familie das Ehrendenkmal wiedergeben, auf daß du ihnen gegen den Räuber sicherst, was Scipio Africanus vom Feinde wiederbrachte. XXXVII. Was kannst du ihnen nun mit Anstand erwidern? Und sie mußten so handeln, mußten an deine Ehre appellieren. Hier stehen sie und thun es. Du kannst jetzt für den glänzenden Namen deines Hauses eintreten, Scipio, du hast hier die schönste Gelegenheit; du verfügst über alle Eigenschaften, die Natur und Geschick einem Menschen verleihen können: ich will dir die Frucht deiner Mühe nicht wegschnappen, ich verlange nicht nach fremden Ruhmestiteln, mein Taktgefühl verbietet mir, so lange ein Publius Scipio in blühendster Jugend und Gesundheit unter uns lebt, mich als Vorkämpfer oder Verteidiger eines Publius Scipio aufzuspielen. (81) Wenn du daher die Wahrung der Familienehre übernimmst, so muß ich nicht nur von euren Denkmälern schweigen, sondern ich werde mich sogar freuen über das Schicksal des Africanus, dessen Ehre nach seinem Tode von den eigenen Verwandten verteidigt wird und keine fremde Hilfe braucht. Wenn dich aber die Freundschaft mit dem da dran verhindert, wenn du mit diesem Ansinnen, das ich an dich stelle, nichts zu thun zu haben vorgiebst, so werde ich zur Aushilfe auf deinen Posten treten und die scheinbar mir fremde Aufgabe übernehmen. Dann mag aber dieser vortreffliche Adel endlich aufhören darüber zu klagen, daß das römische Volk immer wieder so gern allerlei wichtige Stellungen an »Emporkömmlinge« vergiebt. Man soll doch nicht bedauern, daß in diesem Staate, der vermöge seiner Tüchtigkeit über alle Völker gebietet, die Tüchtigkeit es am weitesten bringt. Mag das Ahnenbild des Scipio Africanus bei anderen stehen, mögen andere mit dem Namen des toten Helden prunken: der Mann hat so für Rom gearbeitet, war überhaupt eine solche Persönlichkeit, daß nicht eine einzelne Familie sondern der ganze Staat seine Initiative zu ergreifen hat. Und insofern fällt auch ein gutes Stück dieser Verantwortung auf meine Manneskraft, denn ich gehöre dem Staat an, den er über alle groß und herrlich gestaltet hat; namentlich aber kämpf' ich für solche Dinge, in denen er allen voranging, Recht und Billigkeit, Fleiß, Mäßigung, Schutz der Bedrückten, Verfolgung der Schurken: und eine solche Verwandtschaft in Gesinnung und Thätigkeit bedeutet, mein' ich, fast ebensoviel wie eure viel gerühmte Verwandtschaft durch Geschlecht und Namen. XXXVIII. (82) Verres, dich frag' ich nach dem Denkmale des Scipio; ich verlasse hier die übernommene Sache Siciliens, nichts kümmern mich da Geld und Erpressungen, nichts die Leiden der Egestaner: den Scipionensockel will ich wieder hergestellt sehen, mit der Inschrift des unfehlbaren Kriegshelden, mit der wunderschönen Statue aus der Beute von Karthogo! Es ist nicht der Anwalt der Sicilianer, nicht dein Ankläger, nicht der Vertreter Egestas, der mit dieser Forderung vor dich hintritt, sondern ein Mann, der das Andenken des Scipio Africanus schützen will. Im Richterkollegium sitzt Publius Servilius : ich brauche nicht zu befürchten, daß mir dieses Streben seinen Tadel zuzieht, denn er selbst hat Gewaltiges vollbracht, sorgt mit aller Mühe für entsprechende Monumente und wünscht gewiß deren dauernde Erhaltung durch seine Nachkommen wie durch jeden ordentlichen Menschen, nicht aber ihre Zerstörung durch irgend einen Schurken. Ebensowenig brauch' ich die Mißbilligung des Quintus Catulus zu befürchten: sein Monument ist das erhabenste der Welt, und er wird es nur freudig anerkennen, wenn sich recht Viele für die Denkmäler bemühen und deren Erhaltung, gleichviel wen sie verherrlichen, für eine Pflicht jedes anständigen Mannes ansehen. (83) Ich persönlich finde ja die übrigen Diebereien des Angeklagten empörend; aber in diesem Falle packt mich nur der Schmerz, wir alle sind entwürdigt, so etwas darf nicht sein. Verres soll mit Scipio Africanus' Monument sein Schandhaus, diesen Tummelplatz der schmutzigsten Gemeinheit, dekorieren! Das Denkmal des reinsten, edelsten Mannes, das Kultbild der Jungfrau Diana soll Verres in ein Haus der Unzucht stellen, mitten in das unaufhörliche Schandgetriebe der Buhlerinnen und Kuppler?! XXXVIIII. (84) Und dies ist nicht das einzige Denkmal des Africanus, das seiner Wut zum Opfer fiel. In Tyndaris stand ein prachtvoller Hermes , ebenfalls durch Scipios Gnade; auch den hat er entführt. Und mit welcher Frechheit! Wahrhaftig, man macht sich von einer solchen Dreistigkeit keine Vorstellung. Ihr habt neulich die Abgeordneten von Tyndaris vernommen, durchaus zuverlässige, hochachtbare Leute, die vornehmsten ihrer Gemeinde. Sie sagten aus, ihren Hermes, den sie anbeteten und mit einem der höchsten Jahresfeste feierten, gab ihnen Scipio Africanus nach der Zerstörung Karthagos zurück, als lebendiges Andenken an seinen Sieg wie an ihre unerschütterliche Treue; Verres habe ihn dann gewaltsam entführt. Sobald er nämlich in die Stadt kam, da (sofort, als ob's so sein müßte, als ob er gar nichts anderes zu thun hätte, als ob er einen besonderen Auftrag vom römischen Senat und Volk dazu mitbrächte) gab er sogleich den Befehl, die Statue losreißen und nach Messana schaffen zu lassen. (85) Alle Anwesenden waren entsetzt, wer davon hörte, wollt' es nicht glauben, und bei diesem ersten Besuch setzt' er nichts durch. Im Momente der Abreise gab er noch dem Bürgermeister Sópatros , den ihr vernommen habt, den Auftrag zur Demolition; der Mann weigerte sich, worauf Verres mit heftigen Drohungen antwortete und den Ort verließ. Die Sache wurde nun vor den Stadtrat gebracht: allgemeiner unwilliger Protest. Ich will mich kurz fassen. Nach einiger Zeit kommt Verres wieder in jene Stadt, fragt sofort nach der Statue. Antwort: der Stadtrat erlaubt es nicht, Todesstrafe steht darauf, wenn jemand gegen die ausdrückliche Verordnung der Behörde Hand an das Bild zu legen wagt; zugleich erinnert man ihn an religiöse Pflichten. Da fährt er los: »Was schwatzt ihr da von Religion? Strafe? Stadtrat? Unsinn, ich lasse dich nicht am Leben, du wirst zu Tode gepeitscht, wenn ich die Statue nicht bekomme.« Weinend geht Sopatros zum Stadtrat, trägt die Sache abermals vor, beschreibt Verres' Gier, wiederholt dessen Drohungen. Der Stadtrat antwortet ihm nichts, sondern hebt in tiefster Erbitterung ohne einen Beschluß zu fassen die Sitzung auf. Sopatros wird durch einen Boten zum Landvogt gerufen und berichtet ihm den Verlauf der Sitzung: die Sache sei nun einmal nicht zu machen. XXXX. (86) Nun hört was weiter geschah – ich darf nichts charakteristisches auslassen –, in amtlicher Sitzung, offiziell, vor allen Leuten, vom Richterstuhle des Landvogtes aus. Es war mitten im tiefsten Winter (ihr erinnert euch an die Zeugenaussage), die Jahreszeit ganz besonders kalt, es regnete in Strömen, als Verres seinen Schergen befahl, den Sopatros aus der gedeckten Halle, unter der er selber saß, auf den offenen Markt hinunter zu jagen und daselbst nackend hinzustellen. Kaum war das Wort ausgesprochen, da sieht man ihn auch schon von den Bütteln gepackt und entkleidet. Alle erwarteten nun, daß der arme unschuldige Mensch ausgepeitscht würde; aber diesmal irrten sie sich. Verres sollte einen Freund und Bündner Roms ohne weiteres gleich mit Ruten streichen lassen? Nein, so weit geht seine Gemeinheit doch nicht, unmöglich kann ein Mensch in sich alle schändlichen Eigenschaften vereinigen, grausam war er nie. Gnädig und freundlich ging er mit dem Menschen um. Mitten auf jenem Markte stehen die Reiterstatuen verschiedener Mitglieder der Familie Marcellus , wie in den meisten Städten Siciliens; davon wählte dieser Herr eine aus, die des Gaius Marcellus , dessen hohe Verdienste um jene Gemeinde wie um die ganze Provinz noch frisch von allen empfunden wurden. An diese Statue ließ er den Sopatros – also einen vornehmen Mann und damals den höchsten städtischen Beamten! – mit ausgespreizten Armen und Beinen anbinden. (87) Man vergesse nicht, daß es Winter war, regnete und stürmte; nackt, unter freiem Himmel bei größter Kälte war der Mann gefesselt. Aber die Schmach war noch nicht zu Ende, die Folter sollte weiter ihren Verlauf nehmen, da brach die ganze Volksmasse, gerührt und entsetzt durch das gräßliche Schauspiel, mit einem Male los und schrie, man sollte dem Wüterich die Hermesstatue preisgeben: die Götter selber würden sich schon rächen, indessen sollte man einen Menschen nicht unschuldig umkommen lassen. Man übte Zwang auf die Behörden aus: sie gingen alle mitsammen zu Verres und versprachen ihm die Statue. So wurde der halberstarrte Sopatros von der Statue des Marcellus losgebunden und, kaum noch lebendig, hinweggetragen. XXXXI. (88) Eine ordentliche, disponierte Anklage würd' ich hier gar nicht zustande bringen, selbst wenn ich's versuchen wollte; dazu gehörte nicht bloß ein besonderes Talent, sondern auch ein ganz besonderes Kunststück. Scheinbar bildet dieser Fall »Hermes von Tyndaris« nur einen Klagepunkt, und so rechn' ich ihn auch nur als einen; in Wahrheit sind es mehrere, aber wie ich die auseinanderhalten und unterbringen soll, weiß ich nicht. Es ist materieller Raub, denn Verres hat den Bündnern eine Statue von bedeutendem reellem Wert entführt; es ist Eingriff in den Staatsbesitz, denn er hat ein Denkmal der römischen Nation weggenommen, das unser Oberfeldherr im Kriege erbeutet und mit eigenem Namen offiziell aufgestellt hatte; es ist Vergehen wider die Reichshoheit, weil er Monumente unserer Thaten und unseres Ruhmes losriß und fortschleppte; es ist Gotteslästerung, weil er den heiligen Kultus schändete; es ist gemeines Verbrechen, weil er gegen einen unschuldigen Mann, euren Freund und Bündner, eine ganz neue raffinierte Art der Marter in Anwendung brachte. (89) Eines aber bleibt übrig, wo ich nicht weiter kann, wo ich einfach keinen Namen finde: das Benehmen gegen die Statue des Marcellus . Was ist das? War Marcellus dort Schutzpatron oder nicht? Nun denn, wenn er es war, was folgt daraus? Soll dieser Umstand unseren Schutzbefohlenen und Gastfreunden Hilfe oder Leiden bringen? Oder wolltest du zeigen, daß gegen deine Roheit kein Schutzpatron helfen kann? Das war nicht nötig, denn ohnehin weiß jedermann, daß die Gewalt eines anwesenden Schurken stärker ist als der Schutz eines fernen Ehrenmannes. Oder galt es ein besonderes Beispiel deiner Frechheit und Überhebung? Du wolltest offenbar das Prestige des Marcellus um ein Stückchen verkleinern; nun sind die Marceller nicht mehr die Beschützer Siciliens, Verres ist an ihre Stelle getreten! (90) Welches sind denn deine vortrefflichen Eigenschaften, daß du dich für berechtigt hältst, den Schutz einer so herrlichen, hochbedeutenden Provinz dir selber anzumaßen, auf Kosten jenes Hauses, das ihn seit Urzeiten in stets zuverlässiger Weise durchführt? Du, mit dieser Nichtswürdigkeit, Faulheit und Dummheit, willst Sicilien, willst auch nur einen einzigen schwächlichen Sicilianer irgendwo beschützen? Du hast die Statue eines Marcellus als Schafott gegen die Klienten des Hauses Marcellus benutzt, hast sein Ehrendenkmal gegen die Leute, die es gesetzt hatten, als Marterwerkzeug verwendet, und nun? welches, meinst du wohl, wird das Schicksal deiner Statuen sein? Wohl dieses, das schon eingetroffen ist: in Tyndaris hat man nämlich seine Statue, die er sich neben den Marcellern auf noch höherem Sockel setzen ließ, heruntergeschlagen, sobald man hörte, daß er einen Nachfolger erhalten. XXXXII. (91) Jetzt hat Siciliens guter Stern den Gaius Marcellus ins Richterkollegium berufen; erst ließest du als Landvogt einen Sicilianer an seine Statue binden, und nun wirst du selber, durch seine Gewissenspflicht umklammert und umstrickt, an die Sicilianer ausgeliefert. Erst behauptet' er nämlich, die Stadt Tyndaris hätte jene Hermesstatue an den hier anwesenden Marcus Marcellus Aeserninus verkauft, und er hoffte, Marcus Marcellus selbst würde ihm zuliebe dies bestätigen; mir war es von Anfang an unwahrscheinlich, daß ein junger Mann von dieser Familie, selber Schutzpatron Siciliens, seinen Namen zur Hehlerei für Verres' Verbrechen hergeben würde. Übrigens hab' ich aber die Sache ernstlich in die Hand genommen und mich dermaßen mit Beweismaterial versehen, daß selbst ein wirklicher Hehler, der sich etwa zu der Komödie bereit finden ließe, doch nichts ausrichten könnte; Zeugen und Dokumente hab' ich zur Stelle geschafft, die über den Hergang keinen Zweifel mehr aufkommen lassen können. (92) Da sind die offiziellen Akten über den Transport der Hermesstatue nach Messana auf Gemeindekosten; der Preis ist angegeben, ebenso die amtlich beteiligten Personen. Den Transport leitete im Auftrage der Stadt Póleas – hier steht er, unter den Zeugen. Den Befehl gab der Bürgermeister Sopatros, derselbe, der an die Statue geknotet wurde; ihr habt ihn gesehen, habt seine eigene Aussage gehört. Für die Losreißung der Statue vom Sockel sorgte der Oberschulinspektor Demetrios , weil sich die Statue in der von ihm geleiteten Anstalt befand: hier ist der Mann, er selber erzählt euch das alles. Ja, noch kürzlich, hier in Rom, hat Verres selber den Abgeordneten von Tyndaris versprochen, er wollte ihnen diese Statue wiedergeben, falls man das Zeugnis über den Vorfall beseitigen und ihm für das Stillschweigen der betreffenden Zeugen Gewähr leisten wollte. Das hörtet ihr von den beiden Edelleuten aus Tyndaris, Sosippos und Ismenias . XXXXIII. (93) Weiter. Auch in Akragas stand ein Andenken an Scipio, eine wunderschöne Apollostatue, in deren Schenkel, mit kleinen Silberbuchstaben eingelegt, der Name Myron zu lesen war. Sie stand in dem alten, hochheiligen Tempel des Asklepios ; von da hat er sie weggeschleppt. Diesmal that er's heimlich, mit Hilfe einer Bande nichtswürdiger Gesellen. Als der schändliche Diebstahl herauskam, geriet die ganze Stadt in die heftigste Aufregung. Die Akragantiner riefen nach Scipios Geschenk, ihrem Heiligtum, der Zierde ihrer Stadt, dem Denkzeichen des Sieges wie des Bundes. Die Spitzen der Behörden bleiben nicht müßig und erteilen an Verwaltung- und Polizeibeamte die Weisung, nachts an den heiligen Pforten Wachtposten aufzustellen. In Akragas nämlich wagte Verres seine dreisten Forderungen vor aller Welt gewöhnlich nicht, auch nicht den offenen direkten Raub; vermutlich wegen der großen Zahl und Tüchtigkeit der Einwohner, auch wegen des starken, sehr wertvollen römischen Bürgerelementes in der Stadt, das mit den Einheimischen, persönlich wie geschäftlich, aufs beste harmoniert. (94) Nun befindet sich in der Stadt nicht weit vom Markt ein hochheiliger Tempel des Herakles , darin das bronzene Kultbild des Herakles selbst – wirklich, ich habe in meinem Leben wohl nichts schöneres gesehen, besitze übrigens in diesen Dingen weniger Verständnis als Erfahrung. Denkt euch, Kinn und Mund dieser Statue sind etwas abgerieben, weil die Gläubigen bei ihren Andachten dieses Bild nicht nur anzubeten, sondern sogar zu küssen pflegen. Jeder Leser denkt ohne weiteres an die Analogie mit neueren Statuen in verschiedenen Kirchen Roms. Aber bezeichnender als die Ähnlichkeit ist der Unterschied zwischen den Äußerungen antiker und moderner Gottesverehrung: jetzt küßt man dem Heiligenbilde knechtisch den Fuß, damals liebevoll Wangen und Mund. Auf diesen Tempel wurde während Verres' Anwesenheit in Akragas bei tiefdunkler Nacht plötzlich von einem bewaffneten Sklavenhaufen unter Timarchides' Führung Sturm gelaufen. Die Schildwachen und Tempelhüter schrien und setzten sich zur Wehre, das Heiligtum zu beschirmen; eine Weile leisten sie Widerstand, bis sie, von Knütteln und Prügeln übel zugerichtet, das Feld räumen müssen. Nun werden die Schlösser ausgerissen, die Thüren eingeschlagen, und die Bande macht sich mit Hebeln und Brechstangen über die Statue her, um sie von ihrem Sockel zu stoßen. Inzwischen pflanzt sich das Geschrei durch die ganze Stadt fort, und mit ihm die Kunde, die Götter der Väter würden vergewaltigt, nicht etwa durch einen feindlichen Überfall, auch nicht durch plötzlich eingedrungene Piraten, sondern mitten aus der Stadt, aus des Landvogtes Gefolge sei ein Haufen bewaffneter Lumpenkerle losgelassen worden. (95) Da war kein Mensch in ganz Akragas zu alt oder zu schwach, um nicht sofort vom Lager aufzuspringen, die erste beste Waffe zu ergreifen und in die Nacht hinauszustürzen. Bald eilt die Menge zum Heraklestempel. Dort arbeitete das ganze Gesindel, eine Masse Menschen, schon über eine Stunde an der Statue herum, sie vom Sockel zu reißen; sie wankte nicht einen Augenblick, während einige sie mit allerlei Stangen vom Platze zu schieben suchten und andere ihr sämtliche Glieder mit Stricken umwanden, um sie nach einer Seite zu Falle zu bringen. Da plötzlich kommen die Akragantiner angestürmt; es hagelt Steine und die Nachtsoldaten dieses vortrefflichen Strategen laufen davon; immerhin nehmen sie zwei kleine Statuetten mit, um doch nicht ganz mit leeren Händen zu ihrem Herrn und Gebieter zurückzukehren. – Dem Sicilianer ist nie so schlimm zu Mute, daß ihm nicht in allem Ärger doch noch irgend ein niedlicher Witz entschlüpfte Unter anderen Sicilianerwitzen erzählt Cicero einmal, ein Verklagter habe vom Prätor Scipio einen Rechtsanwalt bekommen, der zwar ein braver Mann aber ein schlechter Redner war, und darauf zu Scipio gesagt: »gieb doch diesen Advokaten meinem Gegner, dann brauchst du dich um meine Sache überhaupt nicht mehr zu bemühen!« – Ein Sicilianer erzählt seinem Freunde, er habe seine Frau an dem großen Feigenbaum in seinem Garten erhängt gefunden. Der Freund erwidert: »Von diesem Baume kannst du mir Schößlinge zum Einpflanzen geben!« – Der Witz ließe sich ohne weiteres in die »Fliegenden Blätter« übertragen, namentlich wenn man statt der Frau die Schwiegermutter setzt. : so sagten sie in jener Situation, unter den Arbeiten des Herakles müßte der Eber aus Rom gerade so gut genannt werden wie der vom Gebirg Erymanthos . XXXXIIII. (96) An dieser Energie der Akragantiner nahmen sich später die braven, tüchtigen Bewohner von Assorion ein Beispiel; ihre Gemeinde ist allerdings viel kleiner und bescheidener. Mitten durch das Ländchen fließt der Chrysas ; der gilt ihnen als Gott und wird mit höchster Andacht verehrt. Sein Tempel steht auf freiem Felde, gerad' an der Landstraße von Assorion nach Enna; er enthält eine Marmorstatue des Chrysas von vorzüglicher Arbeit. Dieses Kunstwerk den Assorinern einfach abzufordern hatte Verres nicht den Mut, weil jener Tempel im Rufe ganz besonderer Heiligkeit stand; so giebt er seinem Brüderpaar Tlepolemos und Hieron den Auftrag, die Sache für ihn zu besorgen. Sie bringen eine Handvoll Menschen zusammen, bewaffnen sie, schleichen sich bei Nacht zum Gotteshaus und schlagen die Thüren ein. Da merken es die Küster und Tempeldiener: ein der Nachbarschaft wohlbekanntes Hornsignal ertönt, die Landleute eilen rings vom Felde herbei, und Tlepolemos wird mit seiner Gesellschaft hinausgeworfen, so daß man im Chrysastempel nichts vermißte – als eine einzige kleine Bronzestatuette. (97) In Engyon steht ein Tempel der großen Mutter Cicero verwechselt hier die in Kleinasien heimische »große Mutter« oder »Göttermutter« mit den nur in Engyon nachweisbaren »Müttern«, jenen geheimnisvollen Urgottheiten, die wahrscheinlich auf den zweiten Teil von Goethes Faust von Einfluß waren. – allmählich genügt es nämlich nicht mehr, daß ich mich bei jedem einzelnen Punkte kurz fasse, sondern ich muß eine ganze Menge überhaupt auslassen um zu seinen hervorragenden und bedeutenderen Leistungen auf diesem Gebiete zu kommen –: in jenem Tempel befanden sich bronzene Harnische und Helme, mit getriebenen Reliefs von korinthischer Arbeit, ferner große Krüge von ähnlicher Art und Technik, alles wieder von unserem herrlichen Scipio gestiftet und inschriftlich mit seinem Namen versehen. Man gestatte mir kurz zu sein und auf alle persönlichen Bemerkungen über Verres' Benehmen zu verzichten: er hat einfach alles gestohlen, nichts im Heiligtum gelassen als die Spuren des entweihten Kultes und den Namen Scipio; Kriegsbeute und Heldendenkmal, Tempels Zier und Schmuck – all die Kunstwerke müssen künftig diese Ehrentitel entbehren und dafür im Inventar von Verres' Hausgerät figurieren. (98) Offenbar bist du der einzige Mensch, der an korinthischen Vasen Gefallen findet, der Einzige, der sich auf Erzgießerei, Ciselierarbeit und Linienführung so recht von Grund aus versteht. Scipio, der feine, hochgebildete Scipio, verstand nichts davon; aber du, ein Mensch ohne alle Feinheit, ohne Bildung, ohne Geist, ohne Kenntnisse, du verstehst es: du bist ein Kenner. Nimm dich in acht: vielleicht war Scipio nicht bloß an Charakter, sondern auch an Geschmack dir dennoch überlegen, dir und all den Herren, die sich so gern als Kenner aufspielen. Denn gerade weil er die vollendete Schönheit jener Kunstwerke zu schätzen wußte, erkannt' er als ihre Bestimmung nicht den müßigen Luxus einzelner Privatleute, sondern den vornehmsten Schmuck ganzer Städte und Göttertempel, auf daß die Andacht künftiger Geschlechter sich an ihnen erquicke und erbaue. XXXXV. (99) Nun lasset euch von einem ganz besonderen Fall zügelloser Gier erzählen, wo der Angeklagte ein Heiligtum befleckte, das nicht nur seinen Händen, sondern selbst seinen Gedanken stets hätte unnahbar bleiben müssen. In Kátane besteht der Kultus der Deméter , ebenso wie in Rom, wie anderwärts, wie fast in der ganzen Welt. Dort steht im innersten, streng verwahrten Gemache des Tempels ein uraltes Bild der Göttin, dessen Anblick, ja dessen ganze Existenz den Männern stets verborgen geblieben war; nie durften sie das Heiligtum betreten, vielmehr wurde der Gottesdienst nur von den Frauen und Mädchen verrichtet. Diese Statue war eines Tages verschwunden; die Sklaven des Verres hatten bei Nacht einen Einbruch in den Tempel verübt und sie heimlich weggeschleppt! Am Morgen nach der That reichen die Priesterinnen der Demeter zusammen mit den älteren Vorstandsmitgliedern der Tempelverwaltung, lauter ausgezeichneten, hochvornehmen Damen, einen Bericht über das Geschehene beim Stadtrat ein; man war nicht nur empört und gekränkt, sondern empfand es geradezu als einen Fall allgemeiner Trauer. (100) Da wurde Verres vor der Scheußlichkeit seines eigenen Verbrechens bange. Um den Verdacht von sich abzuwälzen, giebt er einem guten Bekannten in der Stadt den Auftrag, einen Strohmann ausfindig zu machen, dem man die Schuld zuschieben könne; er sollte sich alle Mühe geben, daß das Subjekt auch verurteilt würde, damit man gegen ihn selber ja keine Klage erheben dürfte. Ohne Aufschub geht man ans Werk. Verres verläßt Katane, und gleich nach seiner Abreise bringt man den Namen eines Sklaven zur Anzeige; der Mensch wird in Anklagezustand versetzt und falsche Zeugen gegen ihn gedungen. Der gesamte Rat von Katane nahm die Gerichtsbarkeit in die Hand. Man verfuhr nach den Gesetzen: die Priesterinnen werden vorgeladen und in geheimer Sitzung befragt, was sie über den Vorgang dächten, was sie in Erfahrung gebracht hätten, wie sie sich das Verschwinden der Statue erklärten. Die Damen antworten, man habe die Sklaven des Landvogtes am Orte der That gesehen. Die Sache war ohnehin schon keineswegs unklar gewesen, das Zeugnis der Priesterinnen brachte vollends Licht hinein. Man schreitet zur Beratung: jener Sklave, der unschuldig zum Opfer bestimmt war, wird einstimmig freigesprochen – damit ihr , meine Herren, diesen Menschen hier ohne alle Schwierigkeit einstimmig verurteilen könnet! (101) Denn was kannst du noch verlangen, Verres? Hast du noch Hoffnungen oder Aussichten? Wer soll dir im Himmel oder auf Erden zu Hilfe kommen? Du hast dich erfrecht, Sklavengesindel zum Plündern in ein Heiligtum zu schicken, wo selbst zum Beten kein freier Mann hinein darf! Du hast deine Frevlerhand an Gegenstände gelegt, zu denen du nach den strengen Gesetzen der religiösen Bräuche nicht einmal deine Augen erheben durftest! Hier kannst du nicht vorschützen, ein bestrickender Anblick habe dich zu Betrug und Frevel verführt: es zog dich zum Unbekannten, und was du begehrtest, hattest du nie erschaut. Nur was dir zu Ohren gekommen war, weckte deine Gier in einem solchen Grade, daß nicht Furcht noch Frömmigkeit, nicht göttliche Gewalt noch menschliches Urteil dich zu zügeln vermochte. (102) Und von wem hattest du jene Kunde erhalten? Etwa von einem anständigen, zuverlässigen Gewährsmann? Aber das ist ja gar nicht möglich, denn ein Mann konnte dir ja überhaupt nicht davon erzählen! Es ist ganz klar: Männer durften davon nichts wissen, nichts kennen; folglich ist dein Gewährsmann ein Weib. Nun bitt' ich euch: was muß das für eine Frauensperson gewesen sein! Für ihren Lebenswandel ist die bloße Thatsache, daß sie mit Verres verkehrt hat, ebenso bezeichnend wie der schändliche Verrat am Heiligtume für ihre Frömmigkeit; hat sie ihm doch den Weg zur Plünderung gewiesen. Kein Wunder, wenn ein Kultus, der von allen Beteiligten die höchste Keuschheit erforderte, durch die Roheit und Unzucht eines Verres entweiht wurde. XXXXVI. Aber das ist keineswegs der einzige Fall, wo er auf bloßes Hörensagen hin anfing, Raubgelüste zu verspüren. Noch eine ganze Menge ähnlicher Fälle stehen zur Verfügung, aus denen ich hier nur einen auswählen will, der ein hochberühmtes, uraltes Heiligtum betrifft. In der vorigen Verhandlung kam die Sache im Zeugenverhör schon gelegentlich zur Sprache; ich will sie jetzt klarstellen und bitte dazu nur um die bisher mir so freundlich geschenkte Aufmerksamkeit. (103) Im Mittelländischen Meer, eine starke und ziemlich gefährliche Strecke weit von Sicilien, liegt eine Insel namens Melite . Deren Hauptstadt gleichen Namens hat Verres nie betreten, doch benutzt' er sie drei Jahre lang als Weberwerkstatt zur Anfertigung von Frauenkleidern. Nicht weit von dieser Stadt liegt hoch auf einem Felsen am Meer ein alter Tempel der Hera , seit Menschengedenken allgemein so hoch verehrt, daß er nicht nur in den Stürmen der punischen Kriege, deren Entwicklung zur See doch größtenteils in jener Gegend erfolgte, sondern selbst von den zahllosen Seeräuberhorden Von der Organisation und Furchtbarkeit des Seeräuberstaates war schon die Rede; man hat bemerkt, daß von dem Unheil, welches sie in dem Jahrhundert zwischen Aemilius Paullus und Pompeius anrichteten, die Kykladen sich noch heute nicht erholt haben. – Man darf hinzusetzen: unter neugriechischer oder türkischer Regierung werden sie sich wohl auch in Zukunft nicht erholen. respektiert ward und stets unverletzt blieb. Ja, die Chronik berichtet sogar folgenden Vorfall: eines Tages wäre ein Geschwader des Königs Massinissa von Numidien hingekommen; der Admiral, kaum gelandet, hätte den Tempel besucht und daselbst zwei Elefantenzähne von kolossaler Größe in Beschlag genommen um sie nach Afrika zu bringen und seinem König als Geschenk zu überreichen. Der König hätte sich erst über die kostbare Gabe gefreut; als er dann aber hörte, wo sie herstammte, hätt' er sofort eine Galeere abgeschickt, deren Kommandant, ein besonders zuverlässiger Beamter, den Auftrag hatte, das Elfenbein an seinen Ort zurückzubringen. Das sei denn auch geschehen, und daher in punischen Schriftzeichen die Inschrift darauf zu lesen: »König Massinissa geriet durch ein Mißverständnis in den Besitz dieser Zähne und sorgte nach Aufklärung des Thatbestandes für ihre Zurückführung an diesen Platz.« – Auch sonst war eine Menge Elfenbein dort, zum Teil mit reicher Ornamentschnitzerei, auch ein paar elfenbeinerne Siegesgöttinnen von alter Arbeit und höchstem Kunstwert. (104) Das alles hat Verres (ich meld' es einfach in aller Kürze) in einem Zuge, durch eine Depesche, vermittelst der eigens zu dem Zweck hinübergeschickten Aphroditetempelsklaven wegnehmen und in sein Haus schaffen lassen. XXXXVII. Himmel, was ist das für ein Subjekt, das ich hier anklagen muß ... und auf den ihr Gesetz und Recht und Abstimmung anwenden wollt. Die Abgeordneten von Melite erklären offiziell: er hat den Heratempel geplündert, nichts im Gotteshaus übriggelassen; wo so oft die feindlichen Flotten landeten, wo die Korsaren fast alljährlich ihre Winterquartiere nehmen, wo kein Landesfeind etwas anzurühren wagte und kein Flibustier sich je vergriff, da hat Verres dermaßen gehaust, daß alle Herrlichkeit verschwunden ist. Und dieser Mensch soll Angeklagter, und ich Kläger und diese Versammlung ein Gerichtshof heißen! Ist denn überhaupt hier noch die Rede von Klagepunkten oder Verdacht oder Anschuldigungen oder Rechtsstreit? Nein, sondern nur von Tempelschändung, Götterraub, von Brandschatzung ganzer Städte; das alles sind Thatsachen, er selber kann weder leugnen noch sich irgendwie verteidigen, er wird von mir auf Schritt und Tritt überführt, von den Zeugen belastet, von seinem eigenen Geständnis in die Enge getrieben, so daß wir ihn geradezu auf seiner Missethat ertappen – und er sitzt noch hier und geht stumm mit mir sein Sündenregister durch. (105) Aber ich halte mich wohl zu lange bei einer Sorte von Verbrechen auf; ich fühl's, ich muß einer Übersättigung eurer Ohren, einer Überanspannung eurer physischen und geistigen Aufnahmefähigkeit vorbeugen und daher eine ganze Menge auslassen. Was aber jetzt kommt, dafür nehmet, bitte, noch einmal eure Spannkraft zusammen; ich beschwöre euch darum bei den unsterblichen Göttern, diesen Göttern, über deren Kultus wir hier schon so lange sprechen; denn was ich jetzt aufs Tapet bringen muß, ist eine Unthat, die alle Kreise der Bevölkerung in der ganzen Provinz empört hat. Wenn ich dabei etwas weiter aushole und vielleicht bis auf die Geschichte des Glaubens selbst zurückgehen muß, so bitt' ich um Nachsicht: die ungemeine Bedeutung der Sache gestattet mir nicht das scheußliche Verbrechen nur im Vorbeigehen zu berühren. XXXXVIII. (106) Es ist eine alte, seit den frühesten Zeiten griechischer Kunst und Litteratur verewigte Vorstellung, daß die gesamte Insel Sicilien der Demeter und ihrer Tochter Kore geweiht ist. Dort sollen beide Göttinnen zuerst erschienen sein, dort fand man zum erstenmal die von ihnen gespendeten Früchte des Feldes; dort wurde Kore, die man sonst auch Persephone nennt, geraubt, und zwar im Haine bei Enna : noch jetzt heißt der Ort wegen seiner Lage inmitten der Insel »Siciliens Nabel«. Demeter, so erzählt die Legende, suchte die verschwundene Tochter, und um ihre Spur aufzufinden, ergriff sie eine Fackel und entzündete sie an den Feuern, die aus dem Gipfel des Aitna emporlodern; diese Fackel trug sie dann mit eigener Hand auf all ihren Irrpfaden durch die ganze Welt. (107)  Enna aber, der Schauplatz jenes Ereignisses, liegt hoch erhaben auf einem gewaltig aufragenden Berge, dessen Gipfel zu ebenem Terrain abgeflacht und von nie versiegenden Bächen durchrieselt ist; rings fällt der Berg nach allen Seiten steil und unzugänglich ab, doch umgeben ihn Seen mit mannigfachem Gebüsch und lieblichen Blumen, die zu jeder Jahreszeit blühen, so daß der bloße Anblick der Landschaft in uns Allen den Gedanken an den Raub der Jungfrau, an jene Legende, die wir seit der Kinderzeit kennen, wachruft. Denn in der Nähe liegt eine Grotte, nach Norden zu, von unendlicher Tiefe; dort, heißt es, erschien plötzlich der gewaltige Hades auf seinem Wagen, ergriff die Maid, führte sie eilends von dannen und verschwand nahe bei Syrakus unter der Erde. An jener Stelle bildete sich sogleich ein See, und bis auf den heutigen Tag feiern dort die Syrakusaner die alljährlich wiederkehrenden Feste unter lebendiger, allgemeiner Teilnahme von Männern und Frauen. XXXXVIIII. Wegen dieser altehrwürdigen Vorstellung, wegen der überall sichtbaren Zeichen, daß hier die Göttinnen weilten, ja eigentlich hier ihre Heimat hatten, wird in ganz Sicilien, öffentlich wie privatim, ein eigener, wunderbarer Gottesdienst zu Ehren der Demeter von Enna begangen. Denn häufig geschehen Wunder, die ihr übermenschliches Walten offenbaren; gar viele haben in äußerster Not ihre unmittelbar eingreifende Hilfe erfahren, so daß man sieht, diese Insel ist ihr nicht nur teuer; sondern steht auch in ihrem besonderen allgegenwärtigen Schutz. (108) Und nicht allein die Sicilianer sondern auch die übrigen Stämme und Völker der Griechen zollen der Demeter von Enna hohe Verehrung. Denn wenn in Athen sich alles zu den Mysterien drängt, weil Demeter auf ihrer Irrfahrt dorthin kam und die Früchte des Feldes hinbrachte, so ist's ja natürlich, daß sie den höchsten und allgemeinsten Kultus da genießt, wo sie geboren wurde und zuerst die Früchte fand. So geschah es denn auch bei unseren Vorfahren in einer besonders fürchterlichen Epoche, als nach der Ermordung des Tiberius Gracchus die Situation des Staates sich aufs äußerste verschlimmerte, dazu schreckliche Wunderzeichen alle Gemüter mit Angst vor neuen großen Gefahren erfüllten – da, im Konsulatsjahre des Publius Mucius und Lucius Calpurnius , Im Jahre 133. geschah es, daß man die Prophezeiungen der Sibylle nachschlug und die Antwort erhielt: »Opfert der Ceres an ihrem ältesten Sitz.« Und die Priester des römischen Volkes, die Mitglieder des erlauchten geistlichen Rates gingen nicht zu dem großen prachtvollen Cerestempel in unserer Stadt, sondern reisten bis nach Enna; so unvergleichlich hoch stand jenes alte Heiligtum im Rufe bei der ganzen Welt, daß man nicht zu einem Tempel der Göttin, sondern zur Göttin selbst zu wallfahrten glaubte. (109) Nicht länger will ich euch lästig fallen; ohnehin, fürcht' ich, hab' ich schon all zu lange den echten Gerichtston und das übliche Redegeleis verlassen. Ich sage nur eins: eben diese Demeter, die älteste, hochheilige, über alles erhabene, weit und breit in der Welt mit höchster Andacht verehrte Göttin hat Verres von ihrem Tempelsitz hinweg gerissen. Wenn ihr je nach Enna gekommen seid, habt ihr ja die Marmorstatue der Demeter und im anderen Tempel die der Kore gesehen. Sie sind von gewaltiger Größe und Schönheit, übrigens nicht aus sehr alter Kunstperiode. Dagegen aus uralter Zeit stammte eine Bronzestatue von mäßigeren Dimensionen und ganz besonders feiner Arbeit, die Göttin mit der Fackel darstellend; von allen in jenem Tempel befindlichen Kunstwerken war dies das älteste. Dies hat er auch gestohlen, aber er war damit noch nicht zufrieden. (110) Vor dem Demetertempel stehen auf einem weiten freien Platze zwei Statuen, Demeter und Triptolemos , wunderschön und weit über Lebensgröße. Ihre Schönheit brachte ihnen Gefahr, aber ihre Größe brachte ihnen die Rettung, denn hier wäre die Demolition und Fortschaffung mit ganz außerordentlichen Schwierigkeiten verknüpft gewesen. Aber die Demeter trug auf ihrer rechten Hand eine immerhin ziemlich große Statue der Siegesgöttin , ebenfalls von wunderschöner Arbeit: die ließ dieser Mensch von der Demeterstatue herunterschlagen und wegschleppen. L. Wie muß er sich wohl jetzt bei der Erinnerung an alle seine Frevel vorkommen, ja, welchen Zustand muß er durchmachen, wenn mich ihre bloße Erwähnung nicht allein aufregt, sondern geradezu physisch erschauern macht! Wieder ersteht jetzt alles vor meiner Phantasie, jene Landschaft, der Tempel, der Gottesdienst, alles taucht im Geiste vor mir auf: jener Tag, da ich in Enna anlangte und mir die Priesterinnen der Demeter mit Opferbinden und geweihten Lorbeerzweigen entgegenkamen; der öffentliche Aufruf und die Bürgerversammlung, in der während meiner Ansprache alles in Thränen und Schluchzen zerfloß; galt es doch dem bittersten Trauerfall für die ganze Stadt. (111) Es war kein materieller Schaden, den sie beklagten, keine Steuerlast und keine Gütereinziehung, kein ungerechter Richterspruch, auch nicht die frechen Orgien des rohen Menschen, noch die fürchterliche Brutalität, mit der er so viele aufs Blut gepeinigt hatte: nein, nur für ihre Göttin, ihre Demeter, ihr geschändetes Heiligtum verlangten sie Sühne durch den Tod des schamlosen Räubers. Ihr Schmerz war so grenzenlos, als wäre ein neuer Höllenfürst aus den Tiefen der Unterwelt ans Licht gestiegen und hätte diesmal nicht die Persephone entführt, sondern die Demeter selbst geraubt. Denn Enna ist ja eigentlich keine Stadt, sondern ein einziger großer Demetertempel; bei ihrer Göttin glauben die Leute zu wohnen, und mir selbst kommen sie nicht wie Bürger einer Gemeinde vor, sondern wie lauter Priester, Tempelhüter und Tempelangehörige der Demeter. (112) Und an einem solchen Ort hast du es gewagt das Demeterbild zu rauben, hast dich erdreistet eine Göttin von einer anderen wegzuschlagen, die Nike der Demeter zu entreißen! Nie hat man die Frechheit so weit getrieben, keiner hat diese Göttinnen anzutasten gewagt, selbst das Gesindel nicht, dem wahrhaftig die Raublust mehr im Sinne steckt als die Religion. Thatsächlich hat im Konsulatsjahr des Publius Popilius und Publius Rupilius Im Jahre l32. eine Bande von rebellischen Sklaven, entlaufenen Sträflingen, Barbaren und Staatsfeinden den Ort besetzt; aber du nimmst es mit ihnen allen auf, du bist selber ein Sklave deiner Lüste, du bist vor Recht und Gesetz davongelaufen wie ein Deserteur vor seinem Hüter; du bist schlimmer als die Barbaren, denn sie sind es nur in Herkunft und Sprache, du aber bist ein Barbar an Charakter und Wandel, in all deinem Thun und Treiben; ja du bist schlimmer als ein Staatsfeind, denn der Feind wütet nur gegen Menschen, du aber wütest gegen Gott. Nun frag' ich euch: wenn er niedriger und gewissenloser ist als Sträflinge, Sklaven und Barbaren, grausamer als der Feind, was darf er da zur seiner Entschuldigung anführen? Darf er überhaupt abbitten? LI. (113) Ihr habt die Abgeordneten von Enna vernommen; alle drei, Theodōros, Numénios und Nikásion , erklärten von ihren Mitbürgern den Auftrag erhalten zu haben, sie sollten sich direkt an Verres wenden und namens der Gemeinde die Statuen der Demeter und Nike zurückfordern; wenn er ihrem Ansinnen Folge leistete, so sollten sie nach alter ennensischer Sitte verfahren, nämlich, so arg er auch gegen Sicilien gesündigt, dennoch dem altüberlieferten Brauch zuliebe nicht als Zeugen wider ihn auftreten; falls er sie aber abschlägig beschiede, so sollten sie auch vor Gericht erscheinen, dann sollten sie den Gerichtshof über seine Missethaten belehren, hauptsächlich aber über das verletzte Heiligtum klagen. Und diese Klagen müßt ihr euch ja recht ernstlich zu Gemüte führen; ich bitt' euch dringend, nehmt so etwas nicht als Kleinigkeit oder Nebensache auf. Was hier mit diesen Kränkungen unserer Bündner in Frage kommt, ist nichts Geringeres als die Herrschaft des Gesetzes; ja, der gute Ruf unserer Gerichtshöfe und ihrer Unparteilichkeit steht auf dem Spiele. Das alles sind wahrhaftig keine Kleinigkeiten, aber über allem steht das religiöse Moment: ganz Sicilien ist so tief vom Glauben durchdrungen, und seit jener ungesühnten Schreckensthat fühlen die Leute sich in ihrem Gewissen dermaßen bedrückt, daß sie bei allen öffentlichen oder privaten Unglücksfällen die Schuld immer dem Frevel dieses Menschen hier zuschreiben. (114) Ihr erinnert euch an die amtlichen Aussagen der Vertreter von Kentoripa, Agyrion, Katane, Aitna, Herbita und vielen anderen Gemeinden; erinnert euch, wie es da heißt, daß die Äcker brach liegen, die Bauern davonlaufen, der Boden verfault, ringsum das ganze Land verödet und verkommt. Das hat ja nun thatsächlich seine Ursachen in einer Menge der verschiedenartigsten Sünden des Verres; aber für die Sicilianer giebt es ihrer innersten Überzeugung nach eigentlich nur einen Grund: Demeter ist verletzt worden, nun schützt sie das Land nicht mehr, nun müssen die Früchte des Feldes untergehen. Da ist es an euch, zu helfen; rettet den bedrängten Glauben dieser Leute, und erhaltet euch den eigenen. Denn diese Frömmigkeit ist euch ja nicht fremd, diese Religion ist ja keine ausländische; und wäre sie es, so müßtet ihr sie doch, auch ohne sie zur eurigen zu machen, stets gegen den Schänder hoch halten und anerkennen. (115) Aber dem ist ja nicht so; dieser Glaube ist allen civilisierten Völkern gemein, diesen Gottesdienst haben unsere Ahnen aus dem Auslande überkommen, bei uns eingeführt, zur allgemeinen und unbedingten Geltung gebracht; sie haben diesen Kultus seinem Ursprung entsprechend den »griechischen« genannt: wie könnten wir uns da ihm gegenüber fahrlässig oder rücksichtslos benehmen, selbst wenn wir es wollten? LII. Noch einer Stadt muß ich jetzt gedenken, der schönsten und reichsten von ganz Sicilien, der Hauptstadt Syrakus ; auch sie ist geplündert worden, und mit der Schilderung ihrer Leiden will ich endlich meinen Vortrag über dieses ganze Thema zum Abschlusse bringen. Es giebt ja wohl niemand hier in dieser Versammlung, der nicht häufig den Bericht über die Einnahme dieser Stadt durch Marcus Marcellus mit eigenen Ohren vernommen, vielleicht auch zuweilen in den Geschichtsbüchern nachgelesen hat. Das Lesen wird nur als eine entfernte Möglichkeit genannt. Der Normalrömer hatte in der Regel anderes zu thun als Geschichtsbücher aufzuschlagen; übrigens huldigten die Alten dem Grundsätze »die Sprache ist zum Sprechen da« und ließen sich nicht nur Epopöen und Reden, sondern auch historische und andere wissenschaftliche Werke, deren Inhalt sie interessierte, vorlesen . Auf diese Weise erklärt sich die leichtere Bildung einer festeren Tradition und der formelle, auch der stilistische Wert so vieler antiker Geschichtswerke, der hauptsächlich ihre Erhaltung veranlaßt hat. Nun vergleichet die jetzigen Zustände mit denen von damals: heute Frieden, damals Krieg; hier kommt ein Statthalter an, dort zieht ein Feldherr ein; der eine kommt mit liederlichem Gesindel, der andere mit der unbezwingbaren Armee; der eine kennt nur die Wollust, der andere ist die Enthaltsamkeit selbst – und ihr werdet den Eindruck erhalten, daß der Eroberer das vernichtete Syrakus neu gegründet, dieser Statthalter dagegen die fertige blühende Stadt ruiniert hat. (116) Ich übergehe jetzt absichtlich alle jene Momente, die in ein anderes Gebiet gehören und über die ich daher bei verschiedenen anderen Gelegenheiten sprechen mußte und sprechen werde; so z. B. daß der Markt von Syrakus, den bei Marcellus' Einzug kein Mord befleckte, nach Verres' Ankunft mit dem Blut unschuldiger Sicilianer bespritzt ward; daß der Hafen von Syrakus, damals unseren Schiffen wie der karthagischen Flotte verschlossen, nun durch diesen Statthalter einem kilikischen Kaperschiff und seinem Piratengesindel eröffnet ward; daß er Mädchen und Frauen aus freien Familien Gewalt anthat, eine Scheußlichkeit, die sich damals in der eroberten Stadt keine zügellose Soldateska trotz Feindeshaß und Kriegessitte und Siegerrecht zu schulden kommen ließ: all diese Greuel, die er drei Jahre hindurch ungestraft verübte, übergeh' ich heut' um bei der Sache zu bleiben und euch nur solche Fälle vorzuführen, die zu unserem heutigen Thema gehören. (117) Ihr alle werdet oft gehört haben, Syrakus Es folgt hier eine Stadtbeschreibung, die in der erhaltenen Litteratur des Altertumes nicht ihresgleichen hat. Cicero hat es wohl verstanden, den Zeitgenossen und der Nachwelt die Sehnsucht nach einer vergangenen Herrlichkeit im Herzen zu erwecken; denn was er beschreibt, ist nicht das Syrakus, das er gesehen hat, sondern das des Königs Hieron, das noch kein römischer Soldat betreten hatte. Diese Abweichung von der Wahrheit darf man wohl dem Advokaten um des köstlichen Dokumentes willen zu gute halten. sei die größte griechische Stadt und die schönste Stadt der Welt; so sagt man, und ihr könnt mir's glauben, so ist es. Schon ihre Lage ist praktisch wie ästhetisch gleich ausgezeichnet, günstig für den Mauer- und Festungsbau und so, daß alle Zugänge vom Meere wie von der Landseite her einen wunderschönen Anblick bieten. Einen besonderen Wert besitzen ihre Hafenanlagen, die sich bis unmittelbar an die Häuserbauten, ja sogar durch Ausbuchtungen bis in den Umfassungsbereich der Stadt hinein erstrecken; von der Seeseite her auf zwei verschiedenen Seiten zugänglich, treffen sie innen, nach dem Festlande zu, wieder zusammen und bilden dort eine Wassermasse. Durch diese Verbindungsstraße zwischen den beiden Häfen entsteht ein schmaler Meeresarm, der einen Teil der Stadt, die sogenannte Insel, vom Festlande trennt; man hat jedoch eine Brücke hinübergeschlagen und so eine feste Verbindung zwischen den verschiedenen Bezirken geschaffen. LIII. (118) Die vier Hauptteile dieser Stadt sind nun so bedeutend, daß jeder für sich schon eine große Stadt ausmachen würde. Da ist erstens die eben genannte Insel, Diese Insel ist sonst auch unter dem Namen Ortygia bekannt. die beide Häfen beherrscht und sich beiderseits bis zu deren letzten Außenwerken hin erstreckt; hier liegt der Palast weiland Königs Hieron , die jetzige Amtswohnung der Statthalter. Dort stehen verschiedene Gotteshäuser, darunter zwei von ganz außerordentlicher Bedeutung: eines der Artemis und ein vor Verres' Zeiten ganz besonders reiches der Athene . An der äußersten Spitze dieser Insel fließt eine Süßwasserquelle mit Namen Arethūsa , ausgezeichnet durch ihren Fischreichtum und ihre erstaunliche Größe; sie würde von der nahen Meeresflut gänzlich überdeckt werden, hätte man nicht zu ihrem Schutze eigens einen mächtigen Steinwall errichtet. – (119) Da ist sodann die zweite Stadt, Achradina genannt, mit dem großen Centralmarkt, herrlichen Säulenhallen, dem reichen alten Justizpalast; hier steht auch das prachtvolle Rathaus und, alles überragend, der Tempel des olympischen Zeus. Von diesem Tempel sind zwei Säulen erhalten, sonst liegt rings herum alles öde und leer. Um zu jenen Säulen zu gelangen, muß man vom modernen Syrakus, das ausschließlich auf der »Insel« liegt, schon einen recht stattlichen Ausflug machen. Ringsum gruppieren sich die Bezirke der Privathäuser, von zahlreichen Querstraßen durchschnitten, um eine breit durchgezogene Hauptallee. – Der dritte Stadtteil von Syrakus heißt nach einem alten, dort gelegenen Tempel der Schicksalsgöttin Tycha ; er enthält unter anderem die großen Erziehungsanstalten und verschiedene Tempel, ist ebenfalls reich bevölkert und voll blühenden Lebens. – Die vierte Stadt ist erst später angebaut und daher Neapolis benannt; hier befindet sich am höchst gelegenen Punkte das riesige Theater, In den Fels gehauen, daher zum Teil unzerstörbar und durch Grabungen freigelegt. Die Zuschauer hatten von ihren hohen Sitzen aus den Blick über die Bühne hinweg auf die Stadt und das Meer. außerdem zwei imposante Tempel der Demeter und Kore, sowie die wunderschöne Kolossalstatue des Apollon mit dem Beinamen Temenites , Diese Statue ward erst unter Kaiser Tiberius nach Rom geschleppt. ein großartiges Werk, das Verres sicher weggeschleppt hätte, wenn es ihm irgend möglich gewesen wäre. LIIII. (120) Doch ich muß noch einmal auf Marcellus zurückkommen, damit man nicht denke, ich hätte seinen Namen unnütz hier hereingezogen. Als er die herrliche Stadt nach langer Belagerung erobert hatte, meint' er, daß es zur Ehre des römischen Volkes keineswegs notwendig sei, all diese Pracht zu zerstören, zumal aus ihr dem Reiche keinerlei Gefahr erwachsen konnte. So ließ er denn allen Gebäuden, öffentlichen wie privaten, geistlichen und weltlichen, die größte Schonung angedeihen; es war, als hätt' er seine Armee nicht zum Sturme, sondern zum Entsatz herbeigeführt. Nur dem äußeren Schmuck der Stadt gegenüber macht' er mit aller Humanität vom Rechte des Siegers Gebrauch. Er hielt es für sein gutes Recht, viele Stücke, die zur Verschönerung Roms beitragen konnten, hierher überzuführen, aber er hielt es anderseits für eine Pflicht des Edelmutes, eine solche Stadt, die er noch dazu vor der Zerstörung geschützt, also zu dauerndem Leben bestimmt hatte, nicht völlig auszuplündern. Polybios , ein Geschichtschreiber, der keine Gelegenheit den Römern zu schmeicheln, unbenutzt läßt, berichtet ausdrücklich, daß die Römer unter Marcellus wegschleppten, was irgend wegzuschleppen war. (121) So kam es, daß der edle Sieger von dem Schmuckwerk der Stadt ebensoviel in Syrakus ließ wie er in die Heimat mitbrachte. Wir alle kennen diese Stücke seiner Kriegsbeute: sie stehen beim Ehren- und Tugendtempel oder sonst an öffentlichen Plätzen. Nichts nahm er für seine Wohnung, seinen Garten, sein Gütchen mit; er war der Überzeugung, wenn er die Zierden der Stadt nicht in sein Haus brächte, so würde sein Haus eine Ehrenzierde der Stadt sein. Viele schöne Kunstwerke ließ er in Syrakus; und natürlich hat er nie seine Hand gegen die Götter erhoben. Nun seht euch den Verres dagegen an; nicht um die beiden Menschen miteinander zu vergleichen – denn das wäre doch eine gar zu arge Beleidigung des großen Toten – sondern um so recht den Unterschied zu erkennen zwischen Frieden und Krieg, Gesetz und Gewalt, Tribunal und Faustrecht, kurz zwischen dem amtlichen Auftreten eines Regierungsvertreters und dem militärischen Einzug eines Siegers. LV. (122) Auf der vorher beschriebenen »Insel« liegt ein Tempel der Athene; Marcellus rührte ihn nicht an, sondern ließ ihn im Besitz aller seiner Schätze, dagegen hat ihn Verres dermaßen ausgeleert, wie sonst nicht einmal der Feind – denn selbst der roheste Kriegsknecht hat immer instinktiv eine gewisse Gottesfurcht und Scheu vor dem Heiligen – sondern wie nur die barbarische Piratenbrut zu hausen pflegt. Da war ein ganzer Cyklus von Tafelbildern, militärische Scenen aus dem Leben des Königs Agathokles darstellend, mit denen man die Innenwände des Tempels bedeckt hatte; ein Stolz der Stadt, der allein den Besuch von Syrakus lohnte. Marcellus rührte sie nicht an, sein Gewissen hinderte ihn, obgleich er wohl frei schalten konnte, denn die Götter schienen die unglückliche Stadt verlassen zu haben; Verres hätte schon wegen des langen Friedens und der treuen Anhänglichkeit der Bürgerschaft an unser Reich die Majestät der längst wieder gnädigen Götter anerkennen müssen, statt dessen schleppt' er die Bilder weg und ließ die Tempelwände, die jahrhundertelang allen Stürmen und Kämpfen getrotzt hatten, nackt und entstellt zurück. (123) Bekanntlich hatte Marcellus während der Belagerung für den Fall des Sieges zwei Tempel in Rom zu erbauen gelobt, der Ehre und der Tugend; er verzichtete darauf, seine Bauten mit jenen Kunstwerken zu schmücken, während Verres, der nicht mit der Ehre und der Tugend, sondern höchstens mit der Lust und der Sinnengier Kultus treiben darf, einfach den Tempel Athenes plünderte. Der Sieger konnte Götter mit erobertem Götterschmuck zieren und that es nicht; dieser Herr hier brachte die Zier der jungfräulichen Athene in sein Hurenhaus. Außerdem nahm er noch siebenundzwanzig wunderschöne Einzelbilder aus demselben Tempel weg, Darstellungen sicilischer Könige und Fürsten, die nicht allein durch hohen Kunstwert, sondern ebenso durch treue, ähnliche Wiedergabe, also durch ihr reiches historisch-sachliches Interesse erfreuten. Wahrlich, er wütete scheußlicher, als irgend einer der berüchtigten alten Tyrannen von Syrakus; denn diese thaten wenigstens etwas für die Ausschmückung der Gotteshäuser, er dagegen hat ohne Unterschied alles zusammengestohlen. LVI. (124) Schwer wird es mir, über die prachtvollen Flügelthüren jenes Tempels zu sprechen; denn ich muß fürchten, daß, wer das alles nicht gesehen hat, mir arg übertreibende Darstellung zum Vorwurfe machen wird. Aber man sei überzeugt, davon kann keine Rede sein; ich würde mich ja selber bloßstellen, wenn ich aus reiner Parteileidenschaft Gegenstände unwahr schildern wollte, die so vielen Anwesenden und namentlich so manchem Mitgliede des Richterkollegiums von ihren sicilianischen Reisen her bekannt sind; sie alle, die Syrakus gesehen haben, könnten mich ja der Unvernunft und Unwahrhaftigkeit überführen. Wirklich, ich kann versichern, etwas ähnliches von Flügelthüren, etwas derart Vollkommenes in Gold- und Elfenbeinschnitzerei existiert in keinem Tempel der Welt. Man macht sich keine Vorstellung – allein von der Menge griechischer Litteraten, die über diese Thüren geschrieben haben. Vielleicht wendet man mir ein, die Leute wären eben zu weit gegangen in ihrer Bewunderung, hätten zuviel damit hergemacht; gut, selbst wenn ich das zugeben sollte, so ist es immer noch ein höherer Ruhmestitel für uns, daß solche Kunstwerke, die man allgemein schön findet, von unserem siegreichen Heerführer dort gelassen werden als daß ein Statthalter sie mitten im Frieden wegnimmt. Die Thüren waren mit mythologischen Scenen in wunderbar feiner Elfenbeinarbeit bedeckt: er ließ sie alle abreißen. Ebenso das schöne Gorgonenhaupt mit seinem Schlangengelock; doch zeigt' er wohl, daß ihm an Metallwert und Profit ebensoviel lag wie an allem Kunstwert, denn die zahlreichen schweren Goldknöpfe, die ja künstlerisch gar nichts, um so mehr aber pekuniär zu bedeuten hatten, ließ er ebenfalls sämtlich herausschlagen und wegschleppen. So blieb schließlich von dem Portal, der prachtvollsten Tempelzierde, nichts weiter übrig als die nackten Thüren, die gerade gut genug erscheinen, um den Eingang notdürftig zu verschließen. (125) Sogar die langen Bambusrohre (ich spreche davon, weil ich bei ihrer Erwähnung im Zeugenverhör eure staunende Bewegung bemerkte), also Gegenstände, an denen keinerlei Arbeit oder Schönheit, sondern nur ihre unglaubliche Größe zu bewundern war, im ganzen eine Kuriosität, die von Hörensagen zu kennen genügte, sie mehr als einmal anzusehen wäre schon zu viel – nein, auch die mußt' er besitzen. LVII. Bei der Sapphostatue , die man aus dem Regierungspalast raubte, hast du ja einen so triftigen Grund, daß man dir beinahe verzeihen muß: (126) ein so herrlich gearbeitetes, so vollkommenes Werk, ein echter Silanion Berühmter athenischer Bildhauer im vierten Jahrhundert, in religiösen wie in Porträtdarstellungen ausgezeichnet, ein Dichter der Leidenschaft. Seine Auffassung des Sapphotypus blieb für das Altertum maßgebend, wie der Homertypus des Lysippos. , sollte einem ganzen Volke gehören und nicht dem hochgebildeten, geistvollen Kunstkenner Verres? Da kann man nichts dagegen einwenden. Wir anderen alle, die wir nicht so glücklich sind wie er und nicht so wählerisch sein dürfen, wir können ja, wenn wir solche Werke sehen wollen, hinausgehen zum Tempel der Felicitas oder zum Catulusbau oder zur Metellushalle, oder uns um den Zutritt zu den Landsitzen dieser Herren Auch Hortensius besaß prachtvoll eingerichtete Villen; bei einem gesuchten Advokaten dieser Zeit versteht sich das von selbst. bemühen, oder uns an Festtagen auf dem Markt umsehen, ob er vielleicht etwas von seinen Schätzen an den Polizeipräsidenten ausgeliehen hat: Verres muß alles zu Hause haben, Verres muß seine Säle in der Stadt wie in den Villen mit dem Besitze fremder Städte und Tempel vollstopfen. Wollt ihr euch wirklich die noblen Passionen dieses »Arbeiters« noch länger gefallen lassen? Wo er durch Geburt und Erziehung, durch physische und geistige Anlage viel mehr zum Galeerensklaven als zum Galeriebesitzer qualifiziert erscheint! (127) Wie schmerzlich man in Syrakus den Verlust jener Sappho empfand, läßt sich kaum beschreiben; abgesehen von der ausgezeichneten Schönheit der Statue selbst, wird die Erinnerung noch durch das berühmte griechische Weihgedicht auf dem Sockel stets aufs neue geweckt, das dieser hochgebildete Schöngeist, der feine, einzig gründliche Kenner, sicherlich mit weggeschleppt hätte – wenn er ein Wort griechisch verstünde. Nun steht es auf dem leeren Sockel und erzählt, was er einstmals, vor dem Raube, trug. (128) Aus dem Asklepios tempel hast du das künstlerisch wie religiös gleich hoch gefeierte Bild des Heilgottes Paian weggenommen; ebenso aus dem Dionysos tempel die Statue des Aristaios , aus dem Demeter tempel den berühmten Pan kopf, und gar aus dem Zeus tempel das wunderschöne Kultbild des Herrschers Zeus, den die Griechen als Herrn der Elemente und Spender günstigen Fahrwindes Urios nennen. Und wie hoch standen jene Götterbilder im Kultus! Dem Paian werden alljährlich zusammen mit dem Asklepios Opferfeste gefeiert; Aristaios, nach alter Legende der erste Spender des Öls, wurde zusammen mit Vater Bakchos in einem Gotteshause verehrt. LVIII. (129) Und vollends Zeus Urios in seinem eigenen Tempel! Wie tief man ihn verehrte, davon könnt ihr euch einen Begriff machen, wenn ihr an das andere Bild von gleicher Gestalt, das Flamininus aus dem makedonischen Kriege herbrachte, und an dessen religiöse Bedeutung zurückdenken wollt. Im Ganzen existierten nämlich auf der Welt drei Statuen des Zeus Urios, alle von gleichem Typus und gleicher Schönheit: erstens jene aus Makedonien, die wir nun auf dem Kapitol haben, sodann eine an dem schmalen gefahrvollen Eingang ins Schwarze Meer, und drittens eines in Syrakus bis zur Statthalterschaft des Verres. Die erste entführte Flamininus von ihrem Standort, um sie auf dem Kapitol, d. h. dem irdischen Wohnsitz des höchsten Gottes, aufzustellen. (130) Die zweite, an der Mündung des Bosporos , hat alle Kriegesstürme, die aus jenem Meer emporbrausten oder sonst das unglückliche Pontosland verheerten, überdauert und steht bis heut' unversehrt an seinem alten Platze. Die dritte sah Marcellus in Syrakus, aber er schaltete nicht als Eroberer, sondern ließ das Kultbild an seiner geweihten Stätte; Bürger und Zugewanderte verehrten es, die Fremden pflegten es nicht allein zu besuchen, sondern anzubeten: Verres hat es aus dem Zeustempel geraubt. (131) Ich komme euch vielleicht etwas zu oft auf den Marcellus zurück? Ja, dann bedenket gefälligst, daß Verres den Syrakusanern mehr Götter als Marcellus Menschen gekostet hat. Marcellus stellte sogar Nachforschungen an um den berühmten Archimedes , den genialen Denker, persönlich kennen zu lernen und vernahm die Kunde von seinem gewaltsamen Tode mit tiefer Bestürzung: Verres hat auch überall emsige Nachforschungen angestellt, aber nicht um etwas zu retten, sondern um alles zu stehlen. LVIIII. Hier will ich wieder eine Reihe von Punkten übergehen, weil das Objekt geringfügig erscheinen könnte, z. B. die delphischen Marmortische, die getriebenen Bronzekrüge und eine ganze Masse korinthischer Vasen, die er aus allen Gotteshäusern von Syrakus zusammenstahl. (132) Es ist so weit gekommen, daß die berufsmäßigen Fremdenführer (man nennt sie dort »Mysterienweiser«), die jeden Ankömmling zu den Sehenswürdigkeiten bringen und ihm alles genau erklären, jetzt vor der Umkehrung ihrer Aufgabe stehen: früher zeigten sie, was überall stand, jetzt erklären sie, was überall fehlt. Und nun? Ihr glaubt vielleicht, den Leuten macht so etwas nicht gar zu viel aus? Da irrt ihr euch: erstens ist man dort aufrichtig fromm und verehrt die Götter der Väter andächtig als das höchste des Lebens; sodann haben die Griechen nun einmal an diesen Statuen, Bildern, Reliefs, an all diesen Kunst- und Prachtwerken eine ganz unglaubliche Freude. So kommt es, und ihre fortwährenden Klagen bestätigen es, daß Dinge, die uns fast wie lächerliche Kleinigkeiten vorkommen, ihnen den allertiefsten, bittersten Eindruck machen. Glaubet mir (übrigens weiß ich ganz gut, daß ihr euch das alles von selber sagt): viel haben die verbündeten und ausländischen Nationen in den letzten Jahren durchgemacht, aber nichts ist oder war jemals für die Griechen schrecklicher als diese Ausplünderungen ihrer Städte und Tempel. (133) Mag der Angeklagte immer wieder auf seine alte Ausrede zurückgreifen und jedesmal Kauf vorschützen: dem ist nicht so, keine einzige Gemeinde im ganzen europäischen oder asiatischen Griechenland hat jemals eine Statue, ein Bild, kurz irgend eine Zier der Stadt freiwillig an irgend jemanden verkauft. Es wäre ja auch ganz absurd, daß die Griechen jetzt, wo es in Rom kein strenges Gericht mehr giebt, solche Verkäufe unternehmen sollten, während sie früher, in der Zeit der strengen Gerichtsbarkeit, jene Objekte vielmehr eifrig ankauften; und noch absurder wär' es, wenn unsere jetzigen, den modernen Rechtsverhältnissen entsprechend avancierten Ädilen einen Handel mit den Griechen eröffnet hätten, der so mächtigen Persönlichkeiten wie Lucius Crassus, Quintus Scaevola, Gaius Claudius bei aller Pracht ihrer Ädilenfeste versagt blieb. LX. (134) In Wahrheit empfinden die Gemeinden jene Schein- und Lügenkäufe noch viel herber als etwa einen heimlichen Diebstahl oder offenen Raub. Es ist ja für ihr Gefühl die größte Schande, wenn in den Gemeindeakten zu lesen steht, man hätte auf ein Geldangebot hin – und noch dazu ein recht niedriges! – sich verleiten lassen, die Erbstücke der Ahnen zu veräußern und wegzugeben. Denn es ist nicht zu glauben, wie sehr die Griechen an diesen für uns so untergeordneten Sachen hängen. Darum sahen auch unsere früheren Generationen diesem Reichtum der Leute mit größter Ruhe zu: sie gönnten ihn den verbündeten Gemeinden, damit sie sich beim römischen Reiche blühend und gesegnet fühlten, und sie gönnten ihn ebenso herzlich den Zins- und Zollpflichtigen, damit sie in diesen für uns gleichgültigen, für sie aber höchst wertvollen Gegenständen stets eine Seelenfreude und damit einen Trost für ihre Knechtschaft fänden. (135) Was glaubt ihr z. B. würde man in Rhegion , dessen Einwohner jetzt das römische Vollbürgerrecht besitzen, für Forderungen stellen, wenn man ihnen zumuten wollte, die berühmte marmorne Aphrodite statue wegzugeben? Oder in Tarent für die Europa auf dem Stiere , für den Satyr im Hestiatempel , für so vieles andere! Oder in Thespiai für ihren Eros von Praxiteles ! Oder in Knidos für die Aphrodite desselben Meisters, in Kos für die Aphrodite , die ihnen Apelles gemalt, in Ephesos für den Alexander , in Kýzikos für den Aias oder die Medeia , in Rhodos für den Ial̄ysos , in Athen für den marmornen Iakchos , für das Gemälde des Heros Páralos , oder für Myrons bronzene Kuh! Es wäre ein schweres und sehr überflüssiges Bemühen, die Sehenswürdigkeiten von ganz Griechenland und Kleinasien aufzuzählen, aber weshalb ich überhaupt davon anfing, das kommt daher: ich will, ihr sollet euch stets gegenwärtig halten, wie weh es den Menschen thut, wenn man jene Kunstschätze aus ihren Städten entführt. LXI. (136) Dies will ich nun hier an einem Beispiele klarlegen, und zwar wähl' ich dafür gerade die Bürger von Syrakus. Als ich hinkam, dacht' ich zuerst, wie mir's in Rom die Freunde des Angeklagten erzählt hatten, ich würde bei den Syrakusanern wegen der Erbschaft des Herakleios dasselbe Wohlwollen gegen Verres finden wie bei den Mamertinern wegen der gemeinsamen Diebereien und der geteilten Beute; auch dacht' ich an die schönen vornehmen Damen, nach deren Capricen er drei Jahre lang sein Amt geführt, und an die allzugroße Konnivenz ihrer Männer gegen den Verres; kurz, ich war überzeugt, man würde mir gewaltig zusetzen, wenn ich mich unterfinge, in den Dokumenten der Syrakusaner nach Beweismaterial gegen ihn zu suchen. (137) Ich wandte mich also in Syrakus an die römischen Bürger und sammelte, was deren Dokumente für meinen Zweck angaben. Nach längerer Beschäftigung mit diesem Materiale wollt' ich mir ein wenig Ruhe gönnen und kehrte, nur um mich zu erholen, wieder zu den famosen Dokumenten des Carpinatius zurück, wo ich in Gemeinschaft mit einigen römischen Rittern, den ehrenhaftesten Leuten jenes Kreises, die früher beschriebenen »Verrucius« stellen entzifferte – von den Syrakusanern erwartet' ich nach wie vor weder amtlich noch privatim die mindeste Unterstützung, wäre auch nie auf den Gedanken gekommen, welche zu verlangen. Da, mitten während ich über meiner Arbeit sitze, kommt plötzlich ein gewisser Herakleios zu mir; der war damals Oberbürgermeister, übrigens ein Mann von vornehmer Abkunft, auch ehemaliger Zeuspriester, was in Syrakus ganz besonders viel zu bedeuten hat. Er beginnt ein Gespräch mit mir und meinem Vetter, schlägt uns vor, wenn wir nichts dagegen hätten, doch mit ihm in die Ratsversammlung zu gehen; man sei vollzählig im Rathaus beisammen, er selber käme, um uns von Magistrats wegen einzuladen. (138) Erst wollten wir uns die Sache überlegen; doch besannen wir uns schnell: eine solche Einladung, von dieser Behörde und an diesen Ort, kann man ja unmöglich ausschlagen; also, wir gehen. LXII. Ehrerbietigster Empfang wird uns zu teil: wie wir den Sitzungssaal betreten, erhebt sich alles, der Bürgermeister bittet uns Platz zu nehmen. Die Sitzung wird eröffnet; das Wort hat zuerst Diodoros , eines Timarchides Sohn, eine an Würde, Lebensalter und, wie mir schien, auch an Sachkenntnis hervorragende Persönlichkeit. Der Sinn seiner Rede war folgender: ganz Syrakus, Bürgerschaft und Magistrat, fühle sich aufs schmerzlichste davon berührt, daß ich, nachdem ich in ganz Sicilien rettend eingegriffen und allen Gemeinden meine Fähigkeit zu helfen durch die That gezeigt, zudem überall Dokumente und Beweismaterial jeder Art gesammelt hätte, hier in Syrakus nichts der Art unternähme. Ich antwortete, daß in der Sicilianerversammlung zu Rom, wo die Abgeordneten aller einzelnen Gemeinden mich um Hilfe baten und die gesamte Angelegenheit der Provinz in meine Hände gelegt ward, kein Vertreter von Syrakus zugegen war, ferner daß ich nicht gut irgend welches Vorgehen wider den Gaius Verres in einem Rathaussaal beantragen könnte, wo ich eben eine vergoldete Statue desselben Gaius Verres mit eigenen Augen erblickte. (139) Bei diesen Worten ging ein Weheruf durch den ganzen Saal; Anblick und Erwähnung der Statue brachte die Leute in einen Zustand der Verzweiflung, als wär' es nicht ein Ehrendenkmal, sondern eine Schandsäule. Nun fingen sie alle einzeln an, so weit sie es nur mündlich vermochten, mich über jene Vorgänge zu belehren, die ich vorhin beschrieben habe; die Stadt sei geplündert, die Tempel ausgeraubt; von Herakleios' Erbschaft, die Verres der Ringschulverwaltung zugesprochen, hab' er weitaus den größten Teil für sich selber behalten; man könne freilich kein Interesse für die Ringschule bei einem Menschen voraussetzen, der sogar ihren Schutzgott, den Schöpfer des Öles, geraubt hätte; übrigens sei jene Verresstatue keineswegs auf Staatskosten noch überhaupt von Staats wegen gestiftet worden, sondern die Schurken, die sich mit ihm in Herakleios' Vermögen geteilt, hätten für ihre Anfertigung und Aufstellung gesorgt; sie hätten's dann so eingerichtet, daß sie selber als Vertreter der Stadt nach Rom gingen, seine Mitwisser, Helfer und Hehler; so müßt' ich mich schließlich nicht wundern, wenn sie bei der Gesamtvertretung fehlten und Sicilien im Stiche ließen. LXIII. (140) Ich sah, daß ihnen die erlittene Unbill nicht weniger weh that als den übrigen Sicilianern, im Gegenteil. Nun aber setzt' ich ihnen auch meine Gesinnung gegen sie auseinander, erklärte ihnen, welche Bewandtnis es mit dem Plan meines ganzen Unternehmens hatte, und forderte sie auf, die gemeinsame Sache nicht aufzugeben, sondern zur Rettung Siciliens das ihrige beizutragen, indem sie das ihnen gewaltsam abgenötigte Belobigungsdekret annullierten. Hierauf verfuhren die Syrakusaner – man beachte: Verres' »Freunde und Schützlinge«! – folgendermaßen: erst holten sie amtliche Schriftstücke, die sie im geheimsten Fach ihrer Staatskasse versteckt hielten, für mich hervor und zeigten mir nun an der Hand authentischer Daten alle jene Räubereien, dazu noch viele andere, die ich wegen des Überflusses an Stoff nicht mehr zur Sprache bringen kann. Die Register waren folgendermaßen geordnet: dies und jenes fehlte z. B. im Athenetempel, oder im Zeustempel, oder im Dionysostempel; jedes einzelne Heiligtum war einem bestimmten Bürger zur Aufsicht und Instandhaltung anvertraut; als sie nun gesetzlich Rechenschaft ablegten und eigentlich alles anvertraute Gemeindegut wieder abliefern mußten, da erklärten sie sich für unschuldig an dem Verschwinden jener Gegenstände und baten um Entlastung, die ihnen allen ohne Ausnahme gewährt wurde. Diese Schriftstücke ließ ich mit dem Amtssiegel versehen und in Sicherheit bringen. (141) Über das Belobigungsdekret erteilte man mir dann folgenden Bescheid: zuerst, noch geraume Zeit vor meiner Ankunft, wäre Verres schriftlich um ein solches Dekret eingekommen, natürlich ohne Erfolg. Darauf seien einige Freunde des Verres erschienen um dringend zur Bewilligung zu raten: mit allgemeinem Wutgeschrei wies man ihnen die Thür. Endlich, als meine Ankunft unmittelbar bevorstand, habe der oberste Machthaber die Ausfertigung des Dekrets strengstens anbefohlen: man mußte gehorchen, drückte sich aber so aus, daß das Lob ihm mehr Ärger als Freude bereiten dürfte. Ich leg' euch jetzt den Thatbestand vor, genau wie man ihn mir an Ort und Stelle zeigte. LXIIII. (142) In Syrakus besteht das Herkommen, daß bei einer Vorlage in der Ratsversammlung sprechen kann wer will; einen namentlichen Aufruf giebt es nicht, doch geschieht es meist, daß der Älteste und im Rang Höchste zuerst das Wort ergreift und kein anderer ihm diesen Vorzug streitig macht; kommt es aber einmal vor, daß alle sich in Stillschweigen hüllen, so wird durchs Los einer gewählt, der reden muß . Nun stand auf der Tagesordnung das Belobigungsdrekret für Verres. Sofort melden sich viele, um die Sache hinzuziehen, zu einer Interpellation betreffs des früheren Landvogtes Sextus Peducaeus . »Er«, heißt es, »hat sich um Syrakus und ganz Sicilien die größten Verdienste erworben; nachher machte man ihm in Rom Schwierigkeiten, sprach von Anklagen, und da wir alle für ihn öffentlich eintreten wollten, wie er's wahrhaftig um uns verdient hatte, wurden wir durch den Landvogt Verres daran verhindert. Und jetzt, wo er außer Gefahr ist, da sollen wir, gerad' als ob er unsere Anerkennung nicht mehr nötig hätte, anstatt unserer alten Absicht erst eine neue, gewaltsam aufgedrängte Vorlage diskutiern – so etwas ist doch unbillig!« (143) Allgemeiner, lebhafter Beifall belohnt den Redner, man ist vollkommen einig und setzt die Peducaeusvorlage auf die Tagesordnung. Richtig, nach der Reihenfolge in Alter und Rang erhebt sich jeder einzelne und äußert seine Meinung; ihr könnt noch aus der Beschlußakte den Verlauf der Sitzung erkennen, denn dort wird jedesmal das Votum aller Stimmführer mit vermerkt. Bitte vorzulesen. »Zu der Vorlage, betreffend den Landvogt Sextus Peducaeus –« Jetzt kommt der Name des ersten Redners, dann die der anderen, und so weiter, bis zur Beschlußfassung. Gut. Weiter. Zur Verhandlung gelangt die Verresvorlage. Bitte ebenfalls vorzulesen. »Zu der Vorlage, betreffend den Landvogt Gaius Verres –« Nun? Weiter! »erhebt sich niemand. Da niemand sich zum Worte meldet –« Aber was ist denn das? »wird die Entscheidung durch das Los angerufen.« Ja, warum denn? Fand sich denn kein freiwilliger Lobredner deiner Amtsführung, keiner der für dich eintrat, wo es doch die Gunst des allmächtigen Landvogtes mit leichter Mühe zu erwerben galt? Nein, niemand. Selbst deine Zechgenossen, Ratgeber, Mitwisser und Helfershelfer wagten nicht das Wort für dich zu ergreifen. Da stand neben deiner Statue die deines nackt ausgezogenen Sohnes; aber keiner hatte Mitleid, denn du hattest ja ganz Sicilien ausgezogen und ausgesogen. (144) Weiter belehrten sie mich, wie das Dekret in einem Ton abgefaßt war, daß jedermann merken mußte, es bedeutete nicht Anerkennung, sondern bitteren Hohn über Verres' schändliche, schmachvolle Amtsführung. Da stand z. B. »er hat niemand auspeitschen lassen« – und er ließ vornehme Männer unschuldig hinrichten; oder »er hielt ein wachsames Auge über die Provinz« – und er wachte nur um der Unzucht zu frönen; oder gar (ein Satz, den der Angeklagte selbst notwendig unterdrücken, dagegen der Kläger natürlich mit verlesen würde): »er hat die Seeräuber von der Insel Sicilien hinweggescheucht« – während er sie in Wahrheit innerhalb der »Insel« von Syrakus spazieren fahren ließ. LXV. (145) Im Besitze dieser Nachrichten verließ ich mit meinem Vetter das Rathaus, um bei weiteren Beratungen und Beschlüssen nicht zu stören. Man beschloß zunächst uns beiden die offizielle Gastfreundschaft der Stadt anzubieten, da mein Vetter Lucius offenbar von derselben Gesinnung gegen Syrakus beseelt wäre wie ich. Dieser Beschluß wurde nicht nur niedergeschrieben, sondern auf einer Bronzetafel verewigt und uns so überreicht. Da sieht man, wie deine Syrakusaner, auf die du dich so oft und gerne berufst, dich lieben: mit deinem Gegner traten sie sofort in die herzlichste, intimste Beziehung, nur weil er dich anklagen wollte und zu diesem Behufe Nachforschungen anzustellen kam. Darauf ging ein zweiter Beschluß durch, und zwar nicht etwa mit »gemischtem« Resultate, sondern nahezu einstimmig: das Belobigungsdekret für Gaius Verres zurückzuziehen. (146) Schon war hiermit die Sitzung geschlossen, der Beschluß endgültig in die Akten aufgenommen; da wird hiergegen an den Landvogt appelliert. Und wer ist es, der auf diesen Einfall kommt? Irgend ein Beamter? nein. Ein Ratsmitglied? noch weniger. Ein Bürger von Syrakus? weit gefehlt. Also wer appelliert an den Prätor? Publius Caesetius , der ehemalige Quästor des Verres während dessen Statthalterschaft. Es ist lächerlich! Also ganz allein und verlassen standest du in der Welt? Also gegen einen sicilischen Beamten, um einen sicilischen Ratsbeschluß zu unterdrücken, um die Sicilianer an der gesetzlichen Ausübung ihres alten, verbrieften Rechtes zu verhindern, muß nicht etwa sein Gastfreund oder sonst ein Bekannter in der Stadt, nein, der Quästor unseres Reiches an den Landvogt appellieren. Ist euch so etwas je vorgekommen? – Der neue Landvogt Diesmal ist Metellus gar nicht einmal mit Namen genannt, der Ton aber ebenso ironisch beißend wie zuvor. in seiner unbegrenzten Weisheit und Milde befiehlt einfach die Auflösung des Rates. Nun kommt alles zu mir gestürzt. Die Ratsherrn schreien, ihre Verfassung werde zertrümmert, ihr Recht mit Füßen getreten; das Volk stimmt ihnen zu und dankt ihnen; die römischen Bürger verlassen mich keinen Augenblick. An jenem Tage setzt' ich mit ziemlicher Mühe durch, daß der appellierende Herr nicht gelyncht und somit größeres Unglück verhütet wurde. (147) Nun gehen wir zum Landvogt aufs Gericht, und offenbar überlegte der hohe Herr sich seinen Beschluß mit großem Scharfsinn: denn eh' ich ihn auch nur anreden konnte, erhob er sich von seinem Sessel und ging weg. Die Nacht brach herein, und wir verließen den Markt. LXVI. Am nächsten Morgen such' ich den Statthalter auf und verlange für die Syrakusaner die Erlaubnis, mir ihren Ratsbeschluß vom vorigen Tage einzuhändigen. Da sagt der Mensch wahrhaftig »Nein«, und meint noch dazu, es wäre ganz unpassend von mir gewesen, in einer griechischen Ratsversammlung eine Rede zu halten; daß ich bei den Griechen griechisch redete, war ja vollends skandalös. Ich antwortete, wie ich konnte, wie ich mußte, wie ich wollte. Unter anderem erinnere ich mich noch ihm gesagt zu haben, wie auffallend der Unterschied zwischen ihm und einem echten, wahren Metellus wie etwa dem Besieger Numidiens wäre; jener weigerte sich, seinem besten Freunde, Lucius Lucullus , dem Manne seiner Schwester, mit einer eigenen Lobrede zu Hilfe zu kommen; der moderne Metellus dagegen verschafft einem Menschen, mit dem er gar nichts zu thun hat, Lobreden fremder Behörden durch das Mittel der rohen Gewalt. (148) Bald kannt' ich meinen Mann: auf ihn wirkten offenbar die neuen Nachrichten aus Rom, übrigens Empfehlungen für die Gegenwart weniger als Versprechungen für die Zukunft; und nun unternehm' ich, auf den Rat der Syrakusaner selbst, einen direkten Angriff auf die Akten mit dem wichtigen Amtsbeschluß. Da entsteht aber von neuem Zank und Streit; man denke doch nicht, daß Verres so ganz von aller Welt verlassen, ohne einen Freund und Gönner in Syrakus gewesen wäre! Ein Individuum fand sich, das den Aktenstoß festhalten wollte, ein jammervoll wahnwitziger Mensch, mit Namen Theomnāstos , das heißt »Gottgetreu«, die Syrakusaner nennen ihn aber »Gottentzwei«; sein Verstand ist längst entzwei, er bildet das Gespötte der ganzen Stadt, so daß die Kinder auf der Straße hinter ihm herlaufen und, wenn er zu reden anfängt, alles loslacht. Aber diese Narrheit, die andern so lächerlich vorkommt, wurde für mich damals ernstlich unangenehm: mit schäumendem Mund und wildrollenden Augen drang er auf mich ein und brüllte, er wollte mich totschlagen, so daß ich in recht unbehaglicher Gesellschaft vors Gericht zog. (149) Dort erklärt' ich mein Verlangen, die Akten zu versiegeln und mitzunehmen; der Mensch redet dagegen: es sei gar nicht derselbe Beschluß, gegen den man an den Landvogt appelliert habe, man solle und dürfe ihn mir nicht überlassen. Ich lese ruhig das Gesetz vor, demzufolge man mir alle schriftlichen Dokumente zur Verfügung stellen muß : er wird rein toll und tobt, unsere Gesetze gingen ihn nichts an. Da öffnet der schlaue Landvogt den Mund und sagt, allerdings sei er nicht damit einverstanden, daß ich einen Ratsbeschluß, dem überhaupt die Genehmigung versagt werden müsse, nach Rom mitnehme. Nun, ich will euch nicht länger mit Einzelheiten aufhalten: wär' ich nicht schließlich grob geworden, hätt' ich nicht ordentlich gedroht und die entsprechenden Strafgesetzbuchparagraphen vorgelesen, man hätte mir die Schriftstücke nicht gegeben. Wie es aber endlich geschehen war, da drehte der Wahnsinnige, der so wütig gegen mich für den da eingetreten war, plötzlich den Spieß um: vielleicht wollt' er seinen Fehlschlag gut machen, indem er sich mit mir aussöhnte – kurz, er überreichte mir ein Buch, in dem Verres' sämtliche syrakusanische Diebstähle sorgfältig verzeichnet waren. Ich kannte sie bereits hinlänglich aus anderer Quelle. LXVII. (159) So sind deine Mamertiner die einzigen in ganz Sicilien, die deine Rettung wünschen. Mögen sie dich immerhin loben! Aber sie müssen ihr Lob so einrichten, daß Heius , der Führer ihrer Gesandtschaft, zugegen sein kann, und – daß sie auf alle meine Fragen stets eine prompte Antwort geben können. Ich werde mein Verhör schon so einrichten, daß ich sie nicht gleich auf den ersten Antrieb zerschmettere; so mach' ich ihnen das Antworten leicht. Zum Beispiel: »Seid ihr dem römischen Staat ein Schiff zu stellen verpflichtet?« – Antwort: ja. – »Habt ihr diese Verpflichtung unter Verres' Regierung erfüllt?« – Antwort: nein. – »Habt ihr auf Gemeindekosten ein mächtiges Frachtschiff gebaut und es dann dem Verres zur Verfügung gestellt?« – sie können nicht anders als »ja« sagen. – »Hat Verres eure Getreidelieferungen, wie seine Vorgänger thaten, nach Rom geschickt?« – Antwort: nein. – »Was für Mannschaften habt ihr in den drei Jahren seiner Amtsführung für Heer und Marine gestellt?« – Antwort: keine. Daß Messana der Stapelplatz für all seine Diebsbeute war, werden sie nicht leugnen können: auf zahlreichen Schiffen wurde sie von dort weggeführt, und schließlich segelte der in Rede stehende gewaltige Kauffahrer, das Geschenk der Mamertiner, reich beladen ab, mit Verres selber an Bord. Das alles müssen sie eingestehen. (151) Darum behalte dir ruhig dein mamertiner Anerkennungsschreiben; Syrakus ist dir nicht anders gesinnt als wie du es behandelt hast. Dort wurde natürlich auch das nichtswürdige Verresfest gleich abgeschafft; es wäre denn auch gar zu arg, wenn man dem Menschen göttliche Ehren erwiese, der die Bilder der Götter geraubt hatte. Einen wirklich hohen Feiertag, der stets unter regster Teilnahme der Bevölkerung mit Festspielen begangen wurde, strichen die Syrakusaner aus ihrem Kalender, weil auf jenen Tag gerade die Einnahme der Stadt durch Marcellus fiel; und nun sollten sie dem Verres, der sie aller nach jenem Unglückstage noch übrig gebliebenen Schätze beraubt hatte, einen Feiertag weihen – mit Recht würde man sie tadeln, wenn sie es thäten. An diesem Beispiele könnt ihr so recht die ganze schamlose Frechheit des Menschen ermessen: das skandalöse lächerliche Verresfest richtet er mit Herakleios' Geldern ein, aber das Marcellusfest ließ er aufheben, auf daß man sein Andenken heilig hielte, nachdem man durch ihn alles heilige Gut verloren; und auf daß sie die Familie festlich zu feiern aufhörten, die ihnen einst alle anderen Festtage wiedergab. Der Anklage fünfter Teil. Die Mordrede I. (1) Hoher Gerichtshof! Niemand zweifelt mehr daran, daß Gaius Verres in Sicilien ganz offen alle geistlichen und weltlichen Schätze geplündert hat, und daß er ohne jegliche Gewissensfurcht, ohne Scheu, ja ohne sich auch nur die Mühe der Verstellung zu geben, seine zahllosen Raubzüge vollführte. Aber da wird nur nun zu seiner Verteidigung ein gar prächtiges, vollklingendes Wort entgegengehalten werden, dem zu widerstehen ich mich beizeiten in acht nehmen muß. Man stellt nämlich die Sache so dar, daß es heißt: die Provinz Sicilien wurde durch seine stets wachsame Energie in schweren, angstvollen Zeiten gegen Sklavenaufruhr und Kriegsgefahr mit bestem Erfolge geschützt. – (2) Was soll ich thun? Wie kann ich nun meine Klage einrichten? Wohin mich wenden? Wo ich auch meinen Angriff unternehme, überall steht mir wie eine Mauer der Titel eines guten Feldherren gegenüber. Ich kenne den Punkt, ich weiß, wo sich Hortensius ins Zeug legen wird. »Kriegsgefahren – politische Bedrängnis – Mangel an militärischen Talenten«, das werden seine Schlagworte sein; dann wird er für die Vergehen hübsch um Nachsicht bitten und schließlich seine Verteidigungsrede auf eine Phrase etwa folgender Art hinauslaufen lassen: »Darum gebet nicht zu, daß ein solcher Feldherr uns durch die sicilianischen Zeugenaussagen entrissen werde, noch daß seinen Feldherrnruhm der Vorwurf der Habsucht verdunkele.« (3) Ich kann es nicht leugnen, meine Herren: ich fürchte wirklich, Verres wird wegen dieser ausgezeichneten militärischen Verdienste mit all seinen Verbrechen straflos ausgehen. Unwillkürlich muß ich an den Prozeß des Manius Aquilius denken und an den niederschmetternden Effekt von Marcus Antonius' Plaidoyer: bekanntlich entfaltete dieser beim Reden nicht allein große Klugheit sondern auch die nötige Courage, und wie er schon beinahe fertig war, ergriff er den Manius Aquilius, stellt' ihn mitten vor allen Leuten hin, entblößt' ihm die Brust, so daß all die versammelten Römer nebst den Richtern seine ganze Frontseite voller Narben sehen konnten, redete dann noch ausführlich von der Kopfwunde, die ihm der feindliche Kommandeur im Zweikampfe beigebracht Manius Aquilius schlug den sicilischen Sklavenaufstand nieder und tötete den Bandenführer Athenion im Zweikampfe; in seinem Erpressungsprozeß ward er wirklich trotz erwiesener Schuld freigesprochen. , kurz, der Gerichtshof sagte sich mit Schrecken, aber einmütig: »Das Schicksal hat den Mann mitten aus dem Geschoßregen, wo er sich selber nicht schonte, gerettet; nun soll man denken, es hätte ihn nicht zum Ruhme Roms erhalten, sondern für einige grausame Richter aufgespart? Unmöglich!« (4) In derselben Weise wird jetzt hier eine Verteidigung in Scene gesetzt, auf denselben Erfolg sehen sie's ab. »Gut«, sagen sie, »mag sein, er ist ein Dieb, ein Bilderstürmer, ein Tempelschänder, ein Souverän im Reiche der Gaunerei und des Lasters: aber er ist ein guter Soldat, er hat Glück in den Waffen, und darum muß man ihn für kritische Zeiten aufheben.« II. Ich will nicht nach strengstem Rechte mit dir verfahren: ich will gar nicht, was ich wohl könnte, darauf bestehen, daß jeder Gerichtshof auf ein bestimmtes Gesetz hin berufen wird, daß du folglich verpflichtet bist, uns hier nicht über deine militärischen Erfolge, sondern über deine Zurückhaltung gegenüber fremdem Eigentume zu belehren; wie gesagt, auf alle dem will ich gar nicht bestehen, vielmehr auf deine Intentionen eingehen und einmal untersuchen, was du denn eigentlich für Kriegesthaten zu verzeichnen hast. (5) Zunächst willst du Sicilien im Sklavenkriege durch deine Führung gerettet haben. Das wäre ein schönes Werk und ein starkes Motiv für die Verteidigung. Aber welchen Krieg meinst du denn? Wir wissen alle, daß seit dem entscheidenden Siege des Manius Aquilius in Sicilien kein Sklavenaufstand mehr ausgebrochen ist. – »Aber in Italien.« – Allerdings, und zwar ein sehr großer und heftiger. Also bei dieser Gelegenheit willst du Ehre eingelegt haben? Pompeius und Crassus sollen wohl den Siegerruhm mit dir teilen? Das fehlte gerade noch, daß deine Unverschämtheit sich so weit verstiege, aber ich glaube, das ist selbst für dich zu viel. Ach ja, du willst den aufständischen Truppen den Rückzug aus Italien nach Sicilien abgeschnitten haben. So? Wann denn, und wo, und von wo aus? Welchen Versuch machten sie denn, zur See vorzudringen? Wir haben nie davon etwas gehört, dagegen das wissen wir, daß der tapfere Marcus Crassus durch kluge und energische Maßregeln die Insurgenten verhinderte, in der Meerenge von Messana eine Schiffbrücke zu schlagen und sich so auf die Insel zurückzuziehen; die Vereitelung dieses Planes wäre gar nicht so dringend notwendig gewesen, wenn in Sicilien irgendwelche Streitkräfte zu ihrem Empfang bereit gestanden hätten. – (6) »Immerhin wurde der Krieg, der sich in Italien so nahe bei Sicilien abspielte, nicht auf die Insel mit ausgedehnt.« – Sehr natürlich; hin ist es so weit wie her, und solange in Sicilien gekämpft wurde, blieb das Festland ebenfalls völlig unberührt. III. Was hat überhaupt die Nähe der Lokalitäten hier mit unserer Sache zu thun? Weswegen spricht man davon, etwa wegen des bequemen Zuganges für den Feind oder wegen der Gefahr, daß der Aufruhr sich ausdehnte? Nun, ein Zugang existiert dort für Menschen ohne alle Seemacht überhaupt nicht; wer keine Flotte hat, kann nicht übers Meer, und die Insurgenten, die angeblich Sicilien bedrohten, wären leichter an den Atlantischen Ocean als ans Kap Pel ōris gelangt. (7) Was aber die Ausdehnung des Sklavenaufruhrs betrifft, so ist es ganz eigentümlich, daß nur du davon redest und kein Statthalter irgend einer anderen Provinz; die Präzedenzfälle beweisen nichts, im Gegenteil, gerade weil Sicilien früher von solchen Revolutionen heimgesucht war, herrscht jetzt daselbst andauernd tiefer Friede. Seitdem nämlich Aquilius die Provinz verlassen, besteht das von allen Statthaltern stets streng durchgeführte Gesetz, daß Sklaven unter keinen Umständen Waffen tragen dürfen. Ihr kennt gewiß Alle jenen Fall aus der Amtsperiode des Lucius Domitius , der sich allerdings vor längerer Zeit dort abspielte, aber wegen seiner exemplarischen Strenge so leicht nicht in Vergessenheit gerät: ein ungeheurer Eber ward dem Prätor gebracht, und als er auf die Frage, wer denn das Wild erlegt hätte, die Antwort erhielt »ein Hirt vom Gut eines Privatmannes,« ließ er ihn sofort rufen. Begierig eilte der Sklave zum Landvogte, voller Hoffnung auf Lob und Lohn; statt dessen fragte Domitius, wie er denn ein solches Riesentier bewältigt hätte, und auf die Antwort »mit einem Jagdspieß« ließ er ihn sofort an den Galgen schleppen. Das wird man hart finden, und ich will darüber nicht streiten; aber ich verstehe, daß Domitius lieber grausam als lässig schalten wollte. III. (8) Bei solchen Verhältnissen hatte es selbst ein gewiß weder sehr energischer noch sehr mutiger Mann wie Gaius Norbanus in Sicilien höchst bequem, während bereits durch ganz Italien der Bundesgenossenkrieg tobte; Sicilien schützte sich eben selbst, und somit war dort jede Gefahr eines Aufruhrs ausgeschlossen. Dafür bürgten schon die Handelsverhältnisse, das vollkommen herzliche Einvernehmen der Kaufleute hüben und drüben; für die Sicilianer selbst war die Erhaltung des Friedens oberste Existenzbedingung, außerdem besitzen sie eine solche Anhänglichkeit ans römische Reich, daß ihnen jede Schwächung unserer Macht zuwider ist, und schließlich waren sie gegen die Gefahr des Sklavenkrieges durch die Maßregeln der Landvögte wie durch die strenge Zucht der Grundbesitzer dermaßen geschützt, daß an die Entstehung einer politischen Krise aus dem Schoße der Provinz gar nicht zu denken war. (9) Was folgt hieraus? Zunächst muß man annehmen, daß in Verres' Amtsperiode keinerlei geheime Verschwörungen oder sonstige Sklavenbewegungen in Sicilien vorkamen; thatsächlich hat unser Senat und Volk nie etwas derart erfahren, hat Verres in seinen amtlichen Berichten nie so etwas erwähnt, und doch, scheint mir, muß sich das Sklavenvolk stellenweise in Sicilien geregt haben. Ich entnehme das weniger aus der Sache unmittelbar als aus der Handlungsweise des Verres. Da könnt ihr sehen, wie unparteiisch ich vorgehe: ich selber will das herausbekommen und zur Sprache bringen, was er euch zu beweisen sich bis jetzt vergeblich bemüht. (10) Da kam in Triókala , wo die Insurgenten sich schon früher einmal festgesetzt hatten, das Gesinde eines Sicilianers Namens Leónidas in den Verdacht revolutionärer Absichten. Die Sache wurde dem Verres gemeldet. Sofort wurden, wie sich's gehört, die in Frage kommenden Personen verhaftet, nach Lilybaion gebracht, ihrem Herrn eine Vorladung zugeschickt, ein Verhör angestellt, die Menschen verurteilt. V. Aber nun – ja, was denkt ihr wohl? Vielleicht spitzt ihr euch auf eine kleine Gaunerei, einen Diebstahl? Aber ich bitt' euch, suchet doch nicht überall dasselbe. Wenn Krieg droht, hat mein Angeklagter keine Zeit zu stehlen; oder, wenn sich diesmal eine Gelegenheit fand, so hat er sie nicht benutzt. Er hätte damals dem Leonidas ein hübsches Sümmchen abnehmen können, wie er ihm die Vorladung schickte; es giebt eine Manier zu markten (Verres kannte sie wohl) damit ein Prozeß unterdrückt wird; oder man kann's auch so einrichten, daß Schuldige freigesprochen werden; sind aber Sklaven erst einmal verurteil, dann giebt's nichts mehr einzustecken. Sie müssen aufs Schafott: die Zeugen sind nämlich da, das ganze Richterkollegium, die Prozeßakten, die vortreffliche Bürgerschaft von Lilybaion, die mächtige, vollzählig versammelte Genossenschaft römischer Bürger daselbst: es ist nichts zu machen, sie müssen bluten. So werden sie denn vorgeführt und an den Pfahl gebunden. (11) Noch immer les' ich in euren Mienen die Erwartung, wie es denn weiter ging, weil der Herr hier nie etwas ohne Profit für sich besorgte. Was könnt' er aber unter solchen Umständen thun? Erwartet nur immer so viele Spitzbubenstreiche, wie es euch beliebt; ich mache doch noch alle Erwartungen zu schanden. Die Menschen waren des Hochverrats und der Verschwörung überführt, zum Tode verurteilt, zur Hinrichtung geführt, bereits an den Pfahl gefesselt: da wurden sie plötzlich, in Gegenwart vieler Tausende von Zuschauern, losgebunden und zu ihrem Herrn nach Triokala zurückgeschickt. Was kannst du jetzt noch sagen, Elender? Höchstens das Eine, wonach ich nicht frage – denn bei einer solchen Scheußlichkeit käme gar nichts darauf an, selbst wenn man noch zweifeln wollte, was wir alle nicht thun – nämlich wie hoch und in welcher Weise du bezahlt worden bist. Das alles erlaß ich dir; ich befreie dich von dieser Sorge; denn ich fürchte nicht, daß man dir zutraut, ein Verbrechen umsonst begangen zu haben, das andere nicht für alles Geld der Welt verüben würden. Aber ich will ja heute nicht von deinen Diebereien reden, sondern von deinem Feldherrntalent VI. (12) Was sagst du nun, du braver Hort und Hüter der Provinz? der du aufrührerische Sklaven, gerichtete und schuldig befundene Rebellen nach geschlossener Verhandlung im äußersten Momente der gerechten Todesstrafe entrissest, offenbar um das für verurteilte Sklaven errichtete Schafott nun für unverteidigte römische Bürger bereit zu halten. Es ist in der Regel bei verkommenden Staaten, wenn bereits alle Mittel erschöpft, alle Aussichten zerstört sind, ein Zeichen des letzten Stadiums, das direkt zum Untergange führt, wenn Verurteilte wieder ihre alte Stellung erhalten, Gefangene befreit, Verbannte in die Heimat zurückgerufen, Gerichtsbeschlüsse aufgehoben werden. Sobald es dahin kommt, weiß jeder: nun geht's zu Ende, keine Hoffnung ist mehr vorhanden, der Staat kracht zusammen. (13) Und doch, wenn solche Fälle eintraten, so ward wohl einzelnen nur wegen politischer Motive verurteilten Männern der Volks- oder Adelspartei Verbannung und Todesstrafe erlassen, und zwar nicht von denselben, die über sie zu Gericht gesessen hatten, auch nicht sofort, auch nicht Verbrechern, die wegen eines Anschlages gegen Leib und Leben Aller verurteilt worden waren. Dagegen ist es etwas Neues und schon an sich ganz unglaublich, daß ein Gerichtspräsident Sklaven vom Schafott wegführen läßt, nachdem diese Sklaven es auf das Blut der Freien abgesehen hatten und wegen gemeinen Verbrechens verurteilt waren. So etwas ist nur bei Verres möglich! (14) Welch ein trefflicher Feldherr! Man darf ihn schon gar nicht mehr mit einem Soldaten wie Aquilius, sondern nur noch mit Heroen wie Aemilius Paullus, Scipio oder Marius vergleichen. Wie umsichtig trat er auf in der für die Provinz so gefahrvollen Situation! Kaum merkt er, daß der Ausstand entlaufener Sklaven in Italien auch nach Sicilien seine Flammenzungen hinübersprühen will, da tritt er auf, Schrecken verbreitend, daß keiner sich zu rühren wagt. Er läßt die Übelthäter verhaften: alles ist eingeschüchtert. Er läßt ihren Herrn vorladen: ihr Schicksal scheint besiegelt. Er spricht sein »Schuldig!« aus: und die schon lohende Flamme, des allgemeinen Verderbens scheint durch das Blut von ein paar Sündern erstickt. Aber was geschieht nun? Werden sie ausgepeitscht, mit glühenden Zangen gezwickt oder durch die Vorbereitung auf die äußerste Strafe, die Kreuzigung, erschreckt? Nein, alles wird ihnen erlassen. Was müssen nun alle Sklaven, die sich etwa noch mit Umsturzgedanken trugen, vor diesem Landvogte für einen Respekt gehabt haben, wenn sie sahen, daß er den schon verurteilten Anstiftern durch den Scharfrichter selbst die erkaufte Gnadenbotschaft übersandte! VII. (15) Und wirklich, bei Aristod āmos in Apollonia , bei Leon in Imachara verfuhr er ganz ebenso. Hat also jene Bewegung mit ihrer Möglichkeit einer Kriegsgefahr dich endlich zu einem wachsamen Hüter der Provinz gemacht, oder hat sie dich vielmehr ein neues Mittel gemeiner Geldschneiderei gelehrt? Ein angesehener Edelmann in Halikye , Namens Euménidas , hatte sich für vieles Geld einen Verwalter gekauft, der dann plötzlich auf deinen Antrieb hin verdächtigt und angeklagt wurde; da ließest du dir schleunigst von seinem Herrn sechzigtausend Sesterzen auszahlen, wie dieser selbst neulich unter Berufung auf seinen Zeugeneid mit allen Details berichtete. – Gaius Matrinius , ein römischer Ritter, war gerade nach Rom gegangen; du benutztest seine Abwesenheit, um gegen seine Aufseher und Hirten Verdachtsmomente aufzustellen und ihm damit 600 000 Sesterzen abzupressen. Zeugen hierfür sind, außer Matrinius selbst, dessen Geschäftsführer Lucius Flavius , der dir die genannte Summe auszahlte, und eine so hochstehende Persönlichkeit wie der Reichsschatzmeister Gnaeus Lentulus , der, um dem Matrinius eine Aufmerksamkeit zu erweisen, unmittelbar nach dem Vorfall an dich schrieb und Andere zu ähnlichen Briefen veranlaßte. (16) Auch die Geschichte aus Panormos von Apollonios , mit Beinamen Geminos , des Diokles' Sohn darf ich unmöglich auslassen; in ganz Sicilien hat sie sich herumgesprochen, als eine der skandalösesten, die man je erlebt. Als Verres nämlich nach Panormos kam, ließ er den Mann plötzlich vor sein Tribunal citieren. Bald füllte sich der Markt mit Menschen, und an ihrem Gemurmel konnte man merken, was ihre Neugierde so erregte. »Ja,« hieß es, »ich wundere mich schon lange, daß er so einen wohlhabenden Menschen wie Apollonios immer noch verschont läßt. Er muß sich etwas Besonderes ausgedacht haben; jetzt wird's herauskommen; wenn Verres plötzlich einen reichen Mann vor Gericht laden läßt, so hat das seinen ganz bestimmten Grund.« Alles war auf diesen Grund höchlich gespannt, da kommt Apollonios selber mit seinem heranwachsenden Sohn atemlos angelaufen; sein Vater, hochbejahrt, konnte schon längst das Bett nicht mehr verlassen. (17) Nun nennt Verres den Namen eines Sklaven, der angeblich bei Apollonios die Aufsicht über die Hirten führe und anarchistischer Umtriebe dringend verdächtig sei. Der Sklave war im ganzen Gesinde nicht vorhanden. Verres befiehlt, man soll ihm sofort den Sklaven schaffen. Apollonios versichert hoch und teuer, einen Sklaven jenes Namens hab' er in seinem ganzen Hause nicht; da läßt ihn Verres ohne weiteres ergreifen und ins Gefängnis werfen. Während der Unglückliche abgeführt wird, ruft er laut, er habe keine Schuld, habe nichts Schlimmes gethan; ferner: sein Geld hab' er in verschiedenen Posten ausstehen, bar hab' er für den Moment nichts zur Verfügung. Das bezeugt' er laut vor der zahlreich versammelten Bürgerschaft, so daß jeder merken konnte, er wurde nur deshalb so furchtbar bestraft, weil er den Landvogt nicht bestochen hatte; aber nichts half, er mußte ins Gefängnis. VIII. (18) Man beachte die vollkommene Konsequenz im Verfahren dieses Prätors, der ja hier nicht wegen mangelhafter Amtsführung verteidigt, sondern wegen glänzender Kriegführung gepriesen wird. Als ein wirklicher Sklavenaufstand zu befürchten war, erließ er den verurteilten Knechten die Todesstrafe, um die gleiche Strafe über freie Bürger ohne Prozeß zu verhängen; jetzt, wo von keiner Gefahr die Rede war, läßt er den reichen Apollonios, der im Fall einer wirklichen Revolution sein ganzes großes Vermögen verloren hätte, unter dem nichtigen Vorwand einer solchen vor Gericht laden und willkürlich ohne ordentliches Verhör ins Gefängnis werfen; dagegen sprach er Sklaven, die er in Übereinstimmung mit dem hohen Rat anarchistischer Umtriebe für schuldig befunden hatte, auf eigene Faust ohne Zuziehung des Rates von aller Strafe los und ledig. (19) Ist das nicht unerhört? Werden wir je, wenn Apollonios wirklich irgendwelche Ursache zu gerichtlichem Einschreiten gegen ihn gegeben hat, werden wir da den vorliegenden Prozeß so führen, daß wir dem Angeklagten gleich Neid oder Bosheit vorwerfen, falls er über jemand ein etwas strenges Urteil gefällt hat? Ich will nicht so heftig vorgehen, will nicht die übliche Anklägermanier befolgen, die eine milde Handlungsweise als sträflichen Leichtsinn, eine strenge Strafe als abscheuliche Grausamkeit darstellt. So etwas liegt mir ferne; vielmehr schließ' ich mich deiner richterlichen Entscheidung an und verteidige deine Amtswürde, Verres, solange du willst; sobald du aber anfängst, dein eigenes Gericht aufzuheben und dein Urteil umzustoßen, so nimm mir wenigstens nichts mehr übel: mit gutem Recht kann ich behaupten, daß, wer durch sein eigenes Urteil verdammt ist, auch durch den Richterspruch der Geschworenen verdammt werden muß. (20) Ich mache mich nicht zum Anwalte des Apollonios, meines lieben Gastfreundes, um nicht den Verdacht zu erwecken, als wollt' ich deinen Entscheid rückgängig machen: ich verliere kein Wort über seine Anspruchslosigkeit, seinen Fleiß, seinen edlen Charakter; ich gehe auch nicht weiter auf den vorher erwähnten Punkt ein, daß nämlich sein ganzes Vermögen in Haus und Hof, Dienerschaft, Landbau und Kredit derart angelegt ist, daß für keinen Menschen in ganz Sicilien ein Revolutions- oder Kriegsfall verhängnisvoller wäre; auch davon will ich schweigen, daß, selbst wenn Apollonios wirklich eine Schuld begangen hätte, dennoch gegen einen der achtbarsten Bürger eines bedeutenden Staates nicht ohne ordentliche Verhandlung so gewaltsam eingeschritten werden müßte. (21) Ich verzichte auch auf den bequemen Versuch, Erbitterung gegen dich durch eine Schilderung der Leiden zu erregen, die der arme Mann im dunklen feuchten Kerker bei Schmutz und Ekel ausstand, während deine tyrannischen Dienstvorschriften dem gebrechlichen Vater und dem jungen Sohne jede Zusammenkunft mit dem Unglücklichen aufs strengste untersagten. Ich verweile auch nicht bei der Thatsache, daß bei jedem deiner Besuche in Panormos während jenes Jahres und der folgenden sechs Monate – so lange mußte Apollonius im Kerker schmachten! – der gesamte Rat der Stadt mit allen hohen Beamten und den Spitzen der Geistlichkeit in feierlichem Aufzuge bei dir erschien, um demütig die endliche Befreiung des unschuldig gequälten Mannes zu erflehen. (22) Das alles laß ich beiseite, obgleich ich durch gehörige Beleuchtung aller dieser Umstände leicht feststellen könnte, daß deine Grausamkeit gegen Andere dir selbst jede Hoffnung auf Mitleid seitens der Richter von vornherein abgeschnitten hat. VIIII. Jetzt sei dir das alles nachgesehen. Denn ich sehe ja voraus, wie Hortensius dich verteidigen wird: er wird zugestehen, daß auf den Angeklagten weder das hohe Alter des Vaters noch die Jugend des Sohnes noch die Thränen beider mehr Einfluß ausüben durften als der Gedanke an Segen und Rettung der Provinz; er wird Weisheiten verkünden wie den Satz, »ohne rücksichtsloseste Strenge läßt sich kein Staat regieren;« er wird fragen: »wozu werden denn vor den Landvögten die Rutenbündel einhergetragen, wozu giebt man ihnen denn den Büttel mit dem Richtbeil, wozu baut man Gefängnisse, wozu haben unsere Vorfahren so viele schwere Strafen für die Sünder festgesetzt?« Und wenn er das alles feierlich mit düsterem Ernste vorgetragen hat, dann werde ich ihn fragen, warum denn Verres diesen selben Apollonios plötzlich, ohne irgendwelche neue Nachricht, ohne Prozeß und ohne Verteidigungsreden, aus dem Gefängnis wegschicken ließ, und ich werde dazu versichern, dieses Vorgehen enthält in sich soviel Verdächtiges, daß ich den Richtern auch ohne weitere Beweisführung überlasse, sich selber eine Vorstellung von diesem neuen Raubsystem mit seiner widerlichen Gemeinheit und seiner schier endlosen Ausdehnung zu machen. (23) Denn was Verres alles dem Apollonios angethan, das überleget euch noch einmal recht; betrachtet es von allen Seiten und dann versucht es ungefähr entsprechend in Geld zu taxieren: ihr werdet finden, daß er des wegen einen einzigen reichen Mann mit so vielen Mißhandlungen verfolgte, um allen übrigen mit dem Schreckbild ähnlicher Plackereien ein warnendes Beispiel vor Augen zu führen. Erst kommt die plötzliche Bezichtigung wegen eines schwer strafbaren und zugleich den allgemeinen Unwillen erregenden Verbrechens: bedenket wohl, wie viele sich hiervon losgekauft haben, und um welchen Preis. Dann kommt die direkte Anschuldigung ohne Kläger, der Schiedsspruch ohne Gerichtshof, die Verdammnis ohne Verteidigung: nun berechnet einmal die Preise für alle diese Artikel und vergesset nicht, daß der eine Apollonios die sämtlichen Phasen des rechtswidrigen Treibens durchmachen mußte, während viele andere sich durch Geld von all den Quälereien befreiten. Endlich der Kerker, die Ketten, das dunkle Loch, die Qual der Abgeschlossenheit von Kindern und Freunden, von der frischen freien Luft und dem allbelebenden Licht: dies letzte wiegt nur das Leben auf, in Geld es abzuschätzen, das bring' ich nicht fertig. (24) Alles das hat Apollonios bezahlt; zu spät für ihn, den Gram und Elend bereits gebrochen, aber immerhin zum Heile der anderen, denen er gelehrt hat, der frevelhaften Gewinnsucht dieses Menschen hier zuvorzukommen. Denn das glaubt hoffentlich keiner, daß man gerade einen enorm reichen Mann zu einer so unmöglichen Anschuldigung ohne die Absicht der Geldschneiderei herausgesucht, oder daß man ihn ohne denselben Grund so plötzlich aus dem Gefängnis entlassen oder daß Verres dieses Schindverfahren nur bei dem einen einzigen Mann angewendet hätte; vielmehr sieht jedermann, daß der Angeklagte durch dieses Beispiel alle vermögenden Sicilianer in Angst und Schrecken setzen wollte. X. (25) Da ich über Verres als Feldherr spreche, wünscht' ich, er selber gäbe mir das Material zu seinem Ruhm an die Hand, falls ich irgend etwas übergehen sollte. Mir kommt es nämlich so vor, als hätt' ich bereits alle seine Heldenthaten, soweit sie sich auf den drohenden Sklavenaufruhr bezogen, erzählt; wenigstens hab' ich keine mit Absicht weggelassen. Damit habt ihr ein Bild von seiner Umsicht, Sorgfalt, Wachsamkeit, kurz von seiner ganzen energischen Landesverteidigung. Das Gesamtergebnis hat zur Folge, daß ihr erkennen könnt, in welche der verschiedenen Kategorien von Feldherrn – es giebt ihrer ja eine ganze Zahl – dieser Mann hineingehört, so daß bei dem jetzigen Mangel an kraftvollen Persönlichkeiten niemand mehr über seine militärische Bedeutung im Unklaren bleiben kann. Nicht an die kluge Zurückhaltung eines Fabius Maximus soll man hier denken oder an die blitzschnelle Schlagfertigkeit des älteren Scipio Africanus , noch an die geniale Umsicht seines unvergeßlichen Enkels, auch nicht an die überlegene Kriegskunst eines Aemilius Paullus oder an Gaius Marius' stürmische Gewalt. Nein, es giebt eine andere Art von großen Militärs, die sich der Staat ja recht warm halten muß; paßt auf, ich will sie euch beschreiben. (26) Die erste Aufgabe für den Soldaten und vielleicht sachlich die allerwichtigste, jedenfalls für Sicilien im höchsten Grade notwendig, sind die Märsche. Nun höret an, wie Verres sich durch schlaue Berechnung diese Arbeit leicht machte. Zunächst hat er sich gegen die Beschwerden des Winters, als da sind Kälte, Frost, Stürme, Überschwemmungen, folgendes vortreffliche Mittel besorgt: er schlug sein Standquartier in der Stadt Syrakus auf, deren Lage und Klima sich bekanntlich durch eine so ganz besondere Milde auszeichnet, daß man dort selbst an den stürmischsten Tagen der rauhen Jahreszeit immer wenigstens stundenweise die Sonne zu sehen bekommt. Hier residierte der brave Heerführer den ganzen Winter hindurch, und er führte ein Leben, daß man ihn nicht leicht außer dem Hause – was sag' ich, außer dem Bette antreffen konnte; so verstand er's, die kurzen Tage mit Zechereien, die langen Nächte mit den Opfern seiner Wollust hinzubringen. (27) Als dann der Frühling kam – dessen Anfang Verres nicht mittels Wind- oder Sternbeobachtungen Astronomische Studien, in denen es übrigens Cicero ziemlich weit gebracht hatte, ersetzten den Kalender; so erklärt sich die Verbreitung astronomischer Lehrgedichte seit der alexandrinischen Zeit bis tief in die Renaissance hinein. – Die Rose hatte bei den Alten eine intensiv erotische Bedeutung. , sondern mit dem Erscheinen der Rosen festsetzte, dann meint' er, der Lenz müsse wohl da sein – da ergab er sich dem Dienst und setzte sich in Bewegung. Nun zeigt' er auf den Fußmärschen eine Ausdauer und Unverdrossenheit, daß niemand behaupten kann, ihn je zu Pferde gesehen zu haben. XI. Er ließ sich nämlich, wie weiland die Könige von Bithynien, in einer Sänfte von acht Dienern tragen; die üppigen Kissen aus durchsichtigem Meliteserstoffe waren mit Rosenblüten vollgestopft, er selbst trug einen Rosenkranz auf dem Kopf, einen anderen um den Hals, und führte beständig ein aus feinstem Linnen mit ganz engen Maschen gewebtes Netz voller Rosen an die Nase. Wenn er so eine Weile gereist war und in eine Ortschaft gelangte, ließ er sich auf seiner Sänfte bis ins Schlafzimmer befördern. Dort empfing er die einheimischen Behörden, dort auch die römischen Ritter, wie ihr ja von vereideten Zeugen des öfteren vernommen habt; dort ließ er sich im geheimen einige Rechtshändel vortragen, um bald darauf seinen Entscheid in die Öffentlichkeit hinauszusenden. Hatt' er so eine Weile im Schlafzimmer Recht gesprochen und seine Entscheidungen nicht nach Gesetz und Billigkeit, sondern je nach dem höchsten Geldangebot verteilt, so hielt er es für seine Pflicht, die übrige Zeit ausschließlich der Venus und dem Bacchus zu widmen. (28) Ich darf hierbei die ganz außerordentliche Sorgsamkeit des großen Kriegeshelden nicht unerwähnt lassen. Ihr müßt nämlich wissen, daß unter den sicilischen Städten, in denen der Landvogt amtlich zu verweilen und Gerichtstag zu halten pflegt, keine einzige war, in der er nicht mit irgend einer Dame aus sonst ganz anständiger Familie ein skandalöses Verhältnis gehabt hätte. Einzelne dieser Personen wurden nun offen vor aller Welt zu seinen Zechereien hinzugezogen; die, welche noch allenfalls etwas auf den äußeren Anstand gaben, kamen wenigstens zur gehörigen Zeit, wenn Tageslicht und Straßenverkehr sie nicht mehr belästigten. Nun verliefen aber seine Gelage keineswegs mit der vornehmen Ruhe, die sonst an der Tafel eines römischen Statthalters oder Heerführers zu herrschen pflegt, überhaupt nicht mit dem Anstand eines Beamtendiners: im Gegenteil, da wurde getobt und geschrieen, man zankte sich und ließ es manchmal zu ordentlichen Schlägereien kommen. Denn der strenge und gewissenhafte Prätor, der den Gesetzen Roms in seinem Leben keinen Gehorsam geleistet, verstand sich auf die Gesetze der Kneiptafel ganz vortrefflich und befolgte sie mit der größten Pünktlichkeit. So endeten denn seine Gelage meistens in der Weise, daß jemand von der Kneiptafel wie von einem Schlachtfelde behutsam hinweggetragen werden mußte, oder daß einer wie entseelt auf dem Platze blieb, die meisten aber wie auf den Kopf geschlagen sinnlos umher taumelten und schließlich ohne eine Regung menschlichen Lebens herumlagen; ein zufälliger Augenzeuge hätte glauben müssen, nicht das Gastmahl eines römischen Reichsvertreters, sondern eine ins Nichtsnutzige übertragene Schlacht von Cannae vor sich zu sehen. XII. (29) War so wieder ein Teil des Jahres vergangen, dann kam der Hochsommer, also eine Jahreszeit, den alle Statthalter von Sicilien stets auf Inspektionsreisen zubrachten; sie glaubten nämlich in diesen Monaten sich besonders angelegentlich in der Provinz umthun zu müssen, weil da der Gedanke an Zusammenrottungen und Revolten besonders nahe liegt: das Getreide muß eingebracht werden, die Knechte finden sich massenweise zusammen, ihr numerischer Bestand läßt sich ziemlich gut übersehen, die anstrengende Arbeit reizt sie leicht auf, die reichen Kornvorräte kommen ihnen zu statten, das anhaltend klare Wetter ist wenigstens nicht ungünstig – kurz, alle Statthalter pflegten sich auf Rundreisen zu begeben. Anstatt dessen richtete sich dieser Feldherr neuesten Schlages an einem der schönsten Plätze von Syrakus sein Sommerquartier ein. (30) Am vorspringendsten Punkte des Einganges zum Hafen, da wo die Biegung der Meeresküste nach der Stadt zu anfängt, ließ er Zelte aufschlagen und mit feinem orientalischem Nesseltuch bespannen. Dorthin zog er von seinem Amtssitz in der Stadt, dem ehemaligen Schlosse des Königs Hieron , und geraume Zeit lang traf ihn niemand außerhalb jener improvisierten Sommerwohnung. Hinaus zu ihm durfte aber auch wiederum niemand, außer den Genossen und Intendanten seiner Lüste. Dort hinaus kamen alle die Weiber, mit denen er sich zu vergnügen pflegte – es waren deren in Syrakus eine ganz unglaubliche Menge, – dort fanden sich all seine edlen Freunde, die würdigen Objekte seines Wohlwollens und Gäste seiner eben beschriebenen Gelage zusammen. Unter Männern und Weibern seines Gelichters ließ er auch seinen eben erwachsenen Sohn sich bewegen, damit er, falls die Natur ihn zufällig vor der Ähnlichkeit mit seinem Vater schützte, ja gleich durch Verkehr und Übung ihm gewaltsam angeähnelt würde. (31) Dort bracht' er auch durch allerlei Intriguen die bekannte Tertia hin, die die ganze Gesellschaft in Aufruhr versetzte, da die hochvornehme Frau des Syrakusaners Kleomenes und die ebenfalls aus guter Familie stammende Frau des Aischrion es beleidigend fanden, mit der Tochter eines Bühnenhelden gesellschaftlich als auf gleichem Niveau verkehren zu müssen. Noch heute ist es in Italien so gut wie unmöglich, daß ein wohlsituierter Mensch sich fürs Theater ausbildet. Verres aber sagte wie Hannibal »in meinem Lager gilt nicht hoher Rang, in meinem Lager gilt nur das Verdienst« und hielt die Tertia so hoch in Ehren, daß er sie später sogar bei seiner Abreise aus der Provinz mitnahm. XIII. Damals nun, als dieser Mensch tagelang in purpurnem Griechenkleid und lang herabwallender Damentunika mit seinen Frauenzimmern zechte und schwelgte, da empfand es kein Mensch als Unglück, daß der oberste Beamte fehlte, der Markt verödet stand, kein Recht gesprochen, kein Urteil verkündigt ward; niemand beklagte sich, niemand litt, wenn die Meeresküste weithin von Weibergekreisch, von Flöten- und Paukenschall wiederhallte, während Totenstille das Forum bedeckte und keine Stimme sich fürs Recht erhob; sie wußten ja: was den Markt verlassen hatte, war nicht Gesetzesherrschaft und Rechtspflege, sondern die Herrschaft der Willkür, Gewalt und Grausamkeit, war Roheit und schmachvoller Raub. (32) Und so einen Menschen willst du als Feldherrn rühmen, Hortensius? Diese Masse von Diebstahl, Raub, Habgier, Grausamkeit, Hochmut, Frevel und Frechheit willst du mit großen Kriegsthaten und militärischen Erfolgen zudecken? Ach ja, wir sind wohl auf dem Punkt angelangt, wo zu befürchten steht, daß du, um deiner Verteidigungsrede die Krone aufzusetzen, am Schlusse das berühmte würdevolle Verfahren des alten Antonius in Anwendung bringst; dann heißest du den Verres aufstehen und reißest ihm die Kleider von der Brust, damit die versammelten Römer seine Narben sehen können – nämlich die Stellen, wo ihn die Weiber gebissen haben, die Schandmale seiner Lüste. (33) Gott gebe, daß du es wagst, von Krieg und militärischen Verdiensten ein Wort zu sagen! Dann werden nämlich alle seine alten Campagnen durchgenommen, und ihr könnt sehen, wie sich der spätere Herrscher schon in seinen Dienstjahren aufgeführt hat. Da kommt zunächst seine erste Periode wieder zur Sprache, wo er müßig auf dem Markte stand und sich nicht etwa wie er es darstellt zu einem Liebhaber, sondern direkt von einem Liebhaber wegholen ließ Die passive Knabenliebe galt für schimpflich. ; dann das Lager des Würflers in Placentia , wo er zwar regelmäßig am Spieltisch erschien, aber sein ganzes Geld verlor, so daß er es, wie bei vielen anderen Gelegenheiten, nur vermittelst seines Körpers wieder einbrachte. (34) Und später, als er gegen diese Art von Schande unempfindlich geworden war (nicht sie wurde ihm, sondern er wurde anderen zuwider), wie er sich da als Mann benahm, wie viel anständige Personen er nur durch brutale Gewalt ruiniert hat – ach, wozu soll ich noch darüber reden und seine Nichtswürdigkeit mit der Schande anderer Leute zusammen beschreiben? Ich verzichte darauf; ich lasse alle die alten Geschichten beiseite; nur zwei Fälle aus jüngerer Vergangenheit will ich, ohne sonst jemand zu kompromittieren, hier erwähnen, weil ihr euch danach einen Begriff von allen übrigen machen könnt. Der eine hatte sich überall herumgesprochen und war so bekannt, daß damals, im Konsulatsjahr des Lucius Lucullus und Marcus Cotta Im Jahre 74. , kein noch so unschuldiger Kleinstädter aus irgend einem Nest zu Geschäftszwecken nach Rom kommen konnte, ohne zu wissen, daß die ganze Amtsthätigkeit des Stadtprätors nach den Launen einer Kokotte Namens Chelidon geführt wurde; das andere Mal war er eben, nach feierlichen Gelübden für das Gelingen seiner Offiziersthätigkeit und für das Gedeihen des allschützenden Staates, zur Armee abgereist um seinen Felddienst anzutreten, da ließ er sich bei Nacht heimlich in die Stadt hineintragen zur Buhlerei mit einer allmächtigen, verheirateten Frau – gegen Eid und Gewissen und Ehre, gegen alle Pflicht wider die Menschen und wider Gott. XIIII. (35) Herr des Himmels! Wie verschieden sind doch die menschlichen Charaktere geartet! So wahr ich mir wünsche, daß die römische Nation meinem Streben und Hoffen für mein weiteres Leben Beifall schenkte, so aufrichtig kann ich versichern, daß ich alle mir bisher von meinen Mitbürgern anvertrauten Ämter mit keinem anderen Gedanken als dem an die strengste, gewissenhafteste Pflichterfüllung übernahm. Als ich Quästor wurde, hielt ich dieses Ehrenamt nicht für ein Geschenk, sondern für ein mir anvertrautes Pfand; ich verwaltete die Quästur in Sicilien in einer Weise, daß ich aller Augen auf mich gelenkt zu haben und mich fast auf einer Art von Weltbühne zu bewegen glaubte, wobei ich mir alle Annehmlichkeiten des Lebens versagte, und zwar nicht etwa vom Standpunkte moderner Genußsucht, sondern von dem des einfachen Naturbedürfnisses. (36) Jetzt bin ich zum Ädilen bestimmt worden; ich weiß, was die Nation mir gegeben und was ich ihr zu leisten habe: ich muß die heiligen Spiele zu Ehren der Ceres , des Liber und der Libera mit allem Pompe sorgfältig einrichten, der mütterlichen Göttin Flora zum Segen unserer gesamten Bürgerschaft Festspiele feiern, muß die uralte Feier, die wir die »römischen Spiele« nennen, würdig und prachtvoll veranstalten, auf daß Jupiter, Juno und Minerva uns fürder gnädig seien; ich weiß, mir ist die Erhaltung aller Gotteshäuser, ja die Sicherheit der ganzen Stadt anvertraut: wegen dieser Leistungen und Mühen sind mir alle die hohen Auszeichnungen zu teil geworden, Vortritt bei der Abstimmung im Senat, Ehrenzeichen an der Toga, der kurulische Sessel und das Recht, mein Bild zur Erhaltung meines Gedächtnisses der Nachwelt zu übermachen. (37) Aus allen diesen Dingen ziehe ich nun, so wahr mir die Götter gnädig sein mögen, für mich persönlich nicht den mindesten Vorteil; wohl macht mich die vom römischen Volke mir erwiesene Auszeichnung stolz und glücklich, aber daß sie mir Freuden einbrächte wie sie mir Mühe und Arbeit verursacht, davon kann auch nicht im entferntesten die Rede sein. In diesem Fall ist das Ädilenamt nicht irgend einem Bewerber unter dem Zwange der Umstände überlassen, sondern dem rechten Mann zur rechten Stunde im Interesse des Gemeinwohles anvertraut. Doch zurück zu Verres! XV. (38) Du wurdest zum Stadtprätor ernannt – wie du dazu kamst, und was damals für Dinge geschahen, will ich jetzt nicht erzählen – kurz, du wurdest ernannt, und nun mußtest du ja schon vor der Stimme des Heroldes erschrecken, der deinen Namen in so vielen Wahlversammlungen ausgerufen hatte. Aber überlegtest du dir nun etwa, daß ein Teil des römischen Staates in deine Hände gegeben war? daß du wenigstens dieses eine Jahr ohne Verkehr mit Buhlerinnen hausen mußtest? Das Los bestimmte dich, über prozessierende Parteien zu Gericht zu sitzen; hast du je eine Ahnung von der ganzen Schwere deiner Aufgabe gehabt? Selbst so weit reichte dein Verstand nicht, zu sehen was bevorstünde, wenn du dich überhaupt aufraffen könntest; nämlich daß ein Amtsbereich, dessen Verwaltung selbst bei außerordentlicher Klugheit und vollkommener Unbescholtenheit recht schwierig ist, nun der größten Thorheit und Nichtswürdigkeit anheimgefallen war. So hast du dich denn auch keineswegs entschlossen, als Prätor die Chelidon aus deinem Hause zu entfernen; im Gegenteil, du hast die ganze Prätur ins Haus der Chelidon verlegt. (39) Dann folgte die Provinzialverwaltung; da ist es dir wohl nicht ein einziges Mal zum Bewußtsein gekommen, daß du die Richtbeile und Rutenbündel, die imponierende Amtsgewalt und die nicht minder große Würde der Ausstattung wahrlich nicht dazu bekommen hättest, um jede Schutzwehr des Anstandes und Pflichtgefühles zu zertrümmern, aller Menschen Hab und Gut zu rauben und einen Zustand herbeizuführen, wo vor deiner dreisten Gier kein Eigentum sicher, kein Haus verriegelt, kein Leben ungefährdet, keine Keuschheit mehr geschützt war. Da führtest du ein solches Leben, daß du jetzt, wo du auf allen Punkten überführt bist, zu dem Vorwand eines Sklavenaufstandes deine Zuflucht nehmen mußt; damit giebst du nicht bloß die Unmöglichkeit jeder Verteidigung, sondern die volle Unwiderstehlichkeit sämtlicher Klagepunkte zu – wenn du nicht etwa von den Trümmern der in Italien besiegten Sklavenhaufen und dem kleinen Zwischenfall bei Tempsa zu reden anfangen willst. Dieser war gerade frisch, als dein guter Stern dich im günstigsten Momente durch jene Gegend führte; hättest du doch nur eine Spur von Thatkraft oder gutem Willen gehabt! So aber zeigtest du dich als derselbe, der du stets gewesen warst. XVI. (40) Als die Vertreter der Stadt Valentia zu dir kamen und ihr Führer, der edle Marcus Marius , dich in beredtem Vortrage mit Betonung deiner Prätorenwürde bat, den Einwohnern zu Hilfe zu kommen, indem du sie zur Vernichtung jener Handvoll Rebellen ins Feld führtest und dich selber an ihre Spitze stelltest: da hast du dich einfach geweigert, und zugleich – die Scene spielte am Meeresstrande – konnte alle Welt deine Maitresse sehen, jene Tertia , die du mit hinauszunehmen pflegtest. Du selbst empfingst die Deputation einer so bedeutenden Munizipalstadt bei dieser feierlichen Gelegenheit – es handelte sich um Krieg und Frieden! – in einem für den Prätor recht schicklichen Aufzuge: Hausjacke und Griechenmantel. Schon damals kann man sich sein Benehmen während der Reise in die Provinz sowie während des Aufenthaltes daselbst vorstellen, wenn er, schon im Begriffe von der Provinz nicht zum Triumphe, sondern zum Prozeß abzugehen, selbst vor dieser Gemeinheit nicht zurückschreckte, die ihm doch gar nichts einbrachte! (41) O, es war köstlich, jenes bezeichnende Gemurmel des zahlreich versammelten Senats im Tempel der Bellona . Erinnert ihr euch noch an die Sitzung? Es wurde schon Abend, kurz vorher war der Zwischenfall von Tempsa gemeldet worden, man fand gerade keine geeignete Persönlichkeit, die man hätte hinschicken mögen, als jemand meinte, Verres wäre ja eben nicht weit von Tempsa. Erinnert ihr euch noch, was da für ein Gemurmel durch den ganzen Raum ging, und wie offen die Stimmführer dagegen sprachen? Und da hofft er noch jetzt, wo er in allen Klagepunkten durch die ganze Wucht der Zeugenaussagen zerschmettert ist, auf Rettung durch einzelne Mitglieder dieses Standes, der insgesamt seine Führung schon vor Beginn des Prozesses mit lauter Stimme verdammt hat? XVII. (42) Gut denn; Kriegsruhm aus einem Kampfe mit entlaufenen Sklaven oder aus der Gefahr eines solchen hat er nicht geerntet, denn weder entbrannte ein solcher Krieg in Sicilien, noch stand er zu befürchten, noch hat Verres gegen einen solchen irgend vorbeugende Maßregeln getroffen. Aber gegen die drohenden Piraten hatte er ja wohl eine gut gerüstete Flotte zur Verfügung und zeigte da gewiß besonders rege Aufmerksamkeit, so daß man sagen kann, in dieser Hinsicht hat der Prätor unsere Provinz trefflich verteidigt. Also muß ich denn über den Seeräuberkrieg und das sicilische Geschwader sprechen, kann aber gleich von vornherein bemerken, daß auf diesem einen Gebiet all seine Todsünden zu Tage treten, Habgier, Felonie, Tobsucht, Willkür und Grausamkeit. Ich muß dazu eine kurze Übersicht über die Vorgänge geben und bitte auch dafür um die mir bisher gewährte Aufmerksamkeit. (43) Was zunächst die Verwaltung des Seewesens anbetrifft, so ging sie in einer Weise vor sich, die nicht auf Landesverteidigung, sondern auf möglichst hohe Vorschüsse zu angeblichen Marinezwecken hinauslief. Während nämlich alle früheren Statthalter den Grundsatz befolgten, den Gemeinden die Gestellung von Schiffen sowie einer bestimmten Anzahl von Matrosen und Soldaten anzubefehlen, hast du der großen und besonders reichen Gemeinde der Mamertiner keine dieser Lasten auferlegt. Was dir die Mamertiner dafür heimlich in barem Gelde gezahlt haben, werden wir später, wenn es dazu kommt, aus ihren eigenen Briefen und Zeugnissen entnehmen. (44) Dagegen ist es Thatsache, daß ein mächtiger Kauffahrer von der Größe einer dreistöckigen Galeere auf Kosten der Gemeinde, unter Angabe deines Namens, auf amtlichen Befehl, mit Wissen ganz Siciliens gebaut und dir seitens der Mamertiner vermittelst ihres regierenden Rates als Geschenk verehrt wurde. Als dieses Schiff, voll beladen mit deinem sicilischen Beutegut und selber ein rechtes Beutestück, mit dir zusammen absegelte, ward es bei Velia an die Küste getrieben und ging daselbst vor Anker; an Bord befanden sich unter anderem seine Lieblingsschätze, die er nicht mit dem übrigen Raub nach Rom vorausschicken, sondern wegen seiner besonderen Vorliebe dafür stets in seiner Nähe behalten wollte. Ich hab' es mir selbst neulich in Velia angesehen, viele andere Leute thaten das auch; es war ein schönes Schiff, meine Herren, und prächtig ausgestattet; wer es ansah, meinte: »dem Schiff steht's an der Stirn geschrieben, wo es seinen Herrn hinbringt: weit, weit – in die Verbannung.« XVIII. (45) Was willst du mir hier antworten? Nichts; oder höchstens kommst du mit der Ausrede, die freilich absolut nicht zu beweisen ist aber vor Gericht in einem Erpressungsprozeß notwendig herbeigezogen werden muß, du hättest das Schiff auf deine eigenen Kosten bauen lassen. Ja, wag' es nur diese Notausrede zu gebrauchen! – Habe keine Angst, Hortensius, daß ich etwa frage, wo er denn als Mitglied des römischen Senates die Erlaubnis zum Schiffsbau hernahm. Das sind ja, wie du dich auszudrücken liebst, ganz veraltete, längst überlebte Gesetze, die diesem Stande eine solche Kapitalsanlage verboten. Das war alles einmal, dieses Staatswesen mit seinen Gesetzen, diese Gerichtshöfe mit ihrer Strenge, die einem Kläger gestatteten, so einen Vorwurf als großen Klagepunkt anzuführen. – Wozu brauchtest du, Verres, noch ein Schiff? Für deine amtlichen Reisen wurden dir ja stets vorschriftsmäßig alle Transportmittel auf öffentliche Kosten zur Disposition gestellt; privatim aber durftest du gar keine Reisen unternehmen und am wenigsten Frachten aus überseeischen Ländern exportieren, in denen du gar kein Privatgut besitzen durftest. (46) Wozu hast du überhaupt ungesetzliche Einkäufe gemacht? Dieser Vorwurf würde schon schwer wiegen, wenn unserem Staat jene alte Strenge und Würde geblieben wäre; jetzt bestehe ich nicht weiter darauf und erlasse dir sogar den allgemeinen Tadel. Hast du dir denn nie klar gemacht, welche Gefahr und Mißgunst dir dein schändliches Beginnen notwendig bringen mußte, dir an einem so lebhaften Ort vor aller Welt ein Schiff in der Provinz bauen zu lassen, die deiner Amtsgewalt anvertraut war? Was sollten denn die Augenzeugen dazu sagen und gar die Auswärtigen davon denken? Etwa daß du das Schiff leer nach Italien befördern wolltest? Etwa um es später in Rom gewerbsmäßig an Handelsleute zu vermieten? Auch die Idee ist ausgeschlossen, du habest etwa in Italien ein Bauerngut am Meere besessen und dir zum Transport der Bodenerzeugnisse ein Lastschiff besorgt. Nein, du wolltest geradezu, daß alle Welt ganz offen hinter dir her redete, du verschafftest dir ein Schiff um deine Beute aus Sicilien nach Hause zu transportieren und die noch zurückgelassenen Stücke später abzuholen. (47) Und doch will ich von alledem absehen, wenn du mich belehrst, daß der Kauffahrer auf deine Kosten erbaut wurde. Aber siehst du denn nicht ein, du blöder Thor, daß gerade diese Mamertiner, also deine Lobredner selbst, in der ersten Verhandlung jene Ausrede unmöglich gemacht haben? Denn Heius , der Führer ihrer Deputation, die zu deiner Anerkennung hergeschickt wurde, hat erklärt, das Schiff wurde für dich von dem Dienstpersonal der Mamertinergemeinde hergestellt und der Bau von einem ihrer Ratsherrn amtlich überwacht. Bleibt noch das Material. Dieses mußten, da die Mamertiner keins haben, die Rheginer stellen, du hast es ihnen amtlich befohlen; leugnen kannst du's nicht, übrigens sagen sie es selbst. XVIIII. Wenn dir nun sowohl das ganze Baumaterial wie auch die Arbeiter sämtlich auf Amtsbefehl und nicht für Geld zur Verfügung standen, wo steckt denn da eigentlich das Objekt, das du aus eigener Tasche bezahlt hast? – (48) »Aber die Mamertiner haben nichts davon in ihren Akten stehen.« – Erstens kann es wohl geschehen sein, daß sie aus ihrer Stadtkasse nichts zahlten; ich kenne solche Fälle, wie denn sogar das Kapitol einstmals mit staatlich ausgehobenen Arbeitern und abkommandierten Handwerkern umsonst aufgebaut und befestigt wurde. Sodann aber hab' ich herausgefunden, und werd' es gelegentlich der Persönlichkeiten aus ihren eigenen Briefen nachweisen, daß der Angeklagte häufig Geldsummen für die kontraktlich vergebenen Arbeiten verlangte und sie dann falsch oder auch ganz ohne Lieferung in die Ausgabebücher eintragen ließ. Nun ist es wahrlich nicht zu verwundern, wenn die Mamertiner ihren größten Wohlthäter, der ihnen sichtlich mehr als dem römischen Volke zugethan war, so weit schonten, daß sie nicht durch schriftliche Notizen seine ganze bürgerliche Existenz bedrohten. Aber wenn du deine Behauptung, von den Mamertinern nicht bestochen worden zu sein, damit stützen willst, daß in ihren Akten darüber nichts geschrieben steht, so behaupte auch, das Schiff umsonst bekommen zu haben, weil du über einen Ankauf von Baumaterial oder Zuschlag der Arbeit an einen Unternehmer kein Dokument vorzeigen kannst! (49) Wenn du den Mamertinern die Lieferung einer Galeere erlassen hast, so willst du dich vielleicht mit ihrem Bundesverhältnis zu uns entschuldigen. Glück auf! Da haben wir den Menschen, der in den Händen der Pfaffen großgezogen ist und sich nun andächtiger als irgend jemand den heiligen Pflichten der Verträge widmet: alle Statthalter, die vor dir in Sicilien regierten, müßten eigentlich an die Mamertiner ausgeliefert werden, weil sie ihnen gegen den Bundesvertrag die Gestellung einer Galeere auferlegten. Und doch hast du andächtiger Schützer des Rechtes der ebenfalls uns verbündeten Gemeinde Tauromenion gerade jene Lieferung ausdrücklich anbefohlen. Ja, warum denn? Willst du uns etwa ausführen, bei gleicher Stellung der beiden Völkerschaften zu uns wäre ohne Geldeslohn das Recht verschieden und das Verhältnis ungleich gewesen? (50) Wenn ich euch nun aber beweise: wir hatten mit beiden sonst den gleichen Bundesvertrag geschlossen, nur war in dem Vertrage mit Tauromenion ausdrücklich die Klausel beigefügt, von der Verpflichtung ein Kriegsschiff zu stellen seien sie entlastet, dagegen in dem Vertrage mit den Mamertinern die Lieferung eines solchen ausdrücklich ausbedungen und gerade diese Verpflichtung besonders scharf betont, Verres aber verlangte sie vertragswidrig von der Gemeinde Tauromenion und erließ sie ebenso vertragswidrig den Mamertinern: – wird dann noch irgend jemand bezweifeln, daß die Mamertiner erheblich mehr Vorteil aus jenem Kauffahrer zogen als die Stadt Tauromenion aus unserem Vertrage? Man verlese die Bundesakten. [Es geschieht.] XX. So hast du durch deine sogenannte Wohlthat, in Wahrheit niedrige Bestechlichkeit, allen geschadet: du schmälerst die Hoheitsrechte des Staates, die Hilfsquellen unserer Nation, die Mittel, deren Fülle wir der weisen Energie früherer Generationen verdanken; du vernichtest das Recht des Herrschers, die vertragsmäßige Stellung unserer Bündner, das Ansehen der Verträge. Diese Mamertiner, die laut Vertrag, wenn wir es befohlen hätten, auf ihre Kosten und Gefahr ein vollständig bemanntes und bewaffnetes Kriegsschiff bis ins Weltmeer hinaus hätten schicken müssen – sie brauchten nicht einmal zum Schutz ihrer Mauern und Hafenanlagen dicht vor ihren Wohnhäusern in der Meerenge von Messana zu kreuzen; und um dies zu erreichen, haben sie sich mittels deiner Bestechung von allen Pflichten gegen Verträge und Herrschermacht losgekauft. (51) Was, meint ihr wohl, hätten sie in früheren Zeiten, als das Bündnis abgeschlossen wurde, gern aufgeboten an Mühe, Arbeit und Geld, um nur diese Galeere nicht stellen zu müssen, wenn sie nur die mindeste Aussicht gehabt hätten, irgend etwas bei unseren Vätern durchzusetzen! Der Paragraph der Bundesakte war ihnen eine Qual, und indem sie diese Bürde übernahmen, erhielt der Bündnisvertrag für sie etwas wie das Brandmal der Knechtschaft. Damals standen ihre Gefälligkeiten gegen unseren Staat in frischem Andenken, die Sache war erst im Werden begriffen, Roms Marine in der günstigsten Lage, und sie konnten die Auslassung jenes Paragraphen bei unseren Vorfahren nicht durchsetzen; jetzt haben sie uns nichts geleistet, viele Jahre sind drüber hingegangen, alljährlich kam der Paragraph nach Reiches Recht und Wille zur Anwendung, dazu machte sich ein empfindlicher Mangel an Schiffen fühlbar – und sie erreichten ihren Zweck bei Verres durch Geld. Ja, nicht bloß von der Lieferung des Schiffes allein kauften sie sich los. Auch nicht einen Matrosen, nicht einen Soldaten für Flotte und Festungen haben die Mamertiner während der ganzen drei Jahre deiner Statthalterschaft gestellt! XXI. (52) Noch eins. Nach Senatsbeschluß sowie nach dem Gesetze des Terentius und Cassius mußte der Angeklagte bei allen Gemeinden Siciliens in gleicher Höhe Getreide einkaufen; aber auch diese leichte und auf alle Gemeinden gleichmäßig verteilte Last hat er den Mamertinern erlassen. Er wird sagen: »dazu sind die Mamertiner nicht verpflichtet.« – Wieso nicht verpflichtet? Nicht einmal zum Getreideverkauf? Denn bedenket wohl, es handelt sich hier nicht um requiriertes, sondern um angekauftes Getreide, nicht um Steuer, sondern um Handel. Wenn es also nach dir ging und nach deiner Art Urkundentexte auszulegen, so brauchten die Mamertiner unserem Volke nicht einmal durch Markt- und Geschäftsverkehr zu helfen. (53) Und welche Gemeinden waren sonst dazu verpflichtet? In drei Kategorien kann man sie nach ihrem Rechtsverhältnis zu uns einteilen. Erstens giebt es Pächter von Staatsdomänen; ihnen wird Grund und Boden durch den Reichsschatzmeister zugewiesen, und durch das Reichsschatzgesetz ist auch die Höhe ihres Beitrages bestimmt festgesetzt. Warum hast du ihnen also noch weitere Lasten aufgebürdet? Zweitens sind da die Zehntpflichtigen; sie stehen noch unter dem Gesetze des Hieron und haben daher bekanntlich nichts als ihren Zehnten zu entrichten: trotzdem hast du auch über sie verfügt und ihnen ein bestimmtes Quantum des zu liefernden Getreides vorgeschrieben. Drittens die steuerfreien Gemeinden; diese sind natürlich zu nichts verpflichtet. Und doch hast du sie nicht nur belastet, sondern sie auch weit über ihr Vermögen belastet, indem du ihnen noch obendrein eben jene sechzigtausend Scheffel aufbürdetest, die du den Mamertinern erließest. Ich behaupte gar nicht, daß die übrigen unerlaubterweise herangezogen wurden; ich behaupte nur, daß die Mamertiner, die zu uns im selben Verhältnisse stehen und auch von allen deinen Vorgängern im selben Umfange wie die übrigen herangezogen und mit der gesetzlich normierten Summe bezahlt wurden, von dir unerlaubterweise entlastet worden sind. Und um diese Wohlthat, wie man zu sagen pflegt, niet- und nagelfest zu machen, berief er einen »Rat«, brachte vor ihm die Angelegenheit der Mamertiner zur Sprache und erklärte dann »nach des Rates Entscheid«, die Mamertiner brauchten kein Getreide zu liefern. (54) Vernehmet selbst den Erlaß des käuflichen Statthalters aus seinem eigenen Protokoll und beachtet wohl die Würde seiner Ausdrücke und das Gewicht seiner Rechtssätze. Bitte das Protokoll zu verlesen. [Es geschieht.] Hört ihr's? »Nach Entscheid des Rates« erklärt er es »gerne« zu thun, und das läßt er niederschreiben. So, und wenn du dieses Wort »gerne« nicht angewendet hättest? Dann müßten wir offenbar glauben, du steckst ungern deinen Profit in die Tasche! Und »nach des Rates Entscheid.« Nicht wahr, ein herrlicher Rat, dessen Mitgliederliste uns da vorgelesen wurde. Kam euch das wirklich wie der Rat eines Landvogtes vor, oder nicht vielmehr wie die Gaunersippschaft eines gemeinen Räubers? (55) Das nenn' ich mir rechte Männer um Vertragsurkunden auszulegen, Verkehr zu fördern, heilige Pflichten zu garantieren! Nie war für den Staat Getreide in Sicilien angekauft worden ohne daß man die Mamertiner ihrem Besitz entsprechend heranzog, bis dieser Mensch den herrlich auserlesenen »Rat« einsetzte, um, so recht seiner würdig, sich von den Mamertinern Geld geben zu lassen. Daher bestand denn auch die Gültigkeit seines Erlasses gerade so lange, wie es natürlich war bei einem Menschen, der, anstatt vorschriftsmäßig Getreide einzukaufen, vielmehr den Verkäufern seinen Erlaß verkaufte. Denn sofort griff sein Amtsnachfolger Lucius Metellus auf die urkundliche Verfügung des Gaius Sacerdos und Sextus Peducaeus zurück und holte sich Getreide von den Mamertinern. Da merkten sie denn, daß sie nicht länger festhalten konnten, was sie einem so unzuverlässigen Händler abgekauft hatten. XXII. (56) Aber nun weiter: sage doch einmal, du höchst gewissenhafter Urkundenausleger, warum hast du dir denn von Tauromenion oder von Netion Getreide liefern lassen? Beide Gemeinden sind uns ja verbündet. Nun waren die Leute in Netion gar nicht blöde, sondern sowie dein famoser Entscheid über die Mamertiner erging, wandten sie sich direkt an dich und wiesen darauf hin, daß ihr Vertragsverhältnis genau das gleiche war. So konntest du denselben Fall nicht zweimal verschieden beurteilen, erklärtest die Leute von der Lieferung entbunden und – zogst sie dennoch dazu heran. Bitte mir die Verfügungen des Statthalters zu reichen, erst den beifälligen Bescheid auf das Gesuch der Stadt Netion, dann den Befehl zum Zwangsverkauf an dieselbe. [Vorlesung der Dokumente.] Angesichts einer so krassen und entehrenden Inkonsequenz, meine Herren, können wir kein anderes Motiv voraussetzen, als daß er entweder von den Netinern Geld verlangt und nicht erhalten hat oder aber die Mamertiner wollte merken lassen, wie gut sie ihre zahlreichen Geld- und sonstigen Geschenke bei ihm angebracht hatten, indem Anderen bei gleichem Anlaß die gleiche Gunst nicht gewährt wurde. (57) Hier wird er mir womöglich auch noch wagen das Anerkennungsschreiben der Mamertiner zu erwähnen! Ihr alle wisset ja wohl, was es für eine Menge fauler Punkte darin giebt. Zunächst: wenn jemand vor Gericht nicht seine zehn guten Leumundszeugen aufzustellen vermag, so wird er immer einen anständigeren Eindruck hervorrufen, wenn er gar keinen aufstellt als wenn er die durch altes Herkommen sozusagen obligatorisch gewordene Zahl Zehn nicht erreicht. In Sicilien giebt es so viele Gemeinden, die sämtlich drei Jahre lang unter deiner Regierung standen, und fast alle übrigen führen Klage über dich, nur ein paar ganz kleine eingeschüchterte schweigen, eine einzige spendet dir Lob; das heißt mit anderen Worten: er selber merkte sehr wohl, was eine wirkliche Anerkennung für Nutzen bietet, aber er hatte nun einmal die Provinz in einer Weise behandelt, daß er durchaus dieser Vorteile verlustig gehen mußte. (58) Und dann – ich sprach früher bei anderer Gelegenheit davon – was ist das für eine Dankadresse, wo die Führer der sie überbringenden Deputation berichten, wie dir von Gemeindewegen das Frachtschiff gebaut wurde und du privatim ihre Häuser ausplündertest! Endlich, wenn diese Leute allein in ganz Sicilien dich loben, was bewirken sie damit anders als daß sie uns bezeugen, du schenktest ihnen was du unserem Staat entzogest! Wo giebt es denn in ganz Italien eine so bevorrechtete Kolonie, wo eine Munizipalstadt mit solcher Steuerfreiheit, die in diesen Zeiten dermaßen aller Pflichten enthoben gewesen wäre wie die Mamertinergemeinde thatsächlich drei Jahre lang war? Sie allein haben ihre vertragsmäßigen Pflichten nicht erfüllt, sie allein wurden unter Verres' Regierung von allen Lasten befreit, sie allein haben seine Amtsführung dermaßen ausnutzen dürfen, daß sie dem römischen Volke nichts boten und dem Verres nichts abschlugen. XXIII. (59) Aber um nun auf unseren Ausgangspunkt, nämlich zur Flotte zurückzukehren, so hast du dir also von den Mamertinern in ungesetzlicher Weise ein Schiff stellen und ein anderes entziehen lassen; folglich hast du an einem Punkte doppelt gesündigt, denn du erließest, was du nicht solltest, und nahmst an, was du nicht durftest. Du solltest ein Schiff bestellen gegen das Räubergesindel und nicht zum Raubtransport; es sollte die Provinz gut verteidigen und nicht die Güter der Provinz wegführen. Die Mamertiner boten dir für deine Beute erst in ihrer Stadt eine feste Burg, dann in ihrem Hafen eine schnelle Brigg – dem Briganten die nötige Brigantine. Jene Stadt war dein Stapelplatz für all das gestohlene Gut, jene Menschen waren Zeugen und Hehler deines Diebstahls, sie zeigten dir buchstäblich, wo du mit diesem Raub ein- und ausgehen konntest. Darum hast du selbst später, nachdem du um nichtswürdiger Habgier willen unsere Flotte vernichtet, doch nicht gewagt, dir von den Mamertinern eine Galeere stellen zu lassen: zu einer Zeit, wo sie selbst die bloße Bitte um eine solche nicht hätten abschlagen dürfen – so arg war die Marine heruntergekommen, so hart war die ganze Provinz bedrängt. Aber du konntest bereits weder bitten noch befehlen; der Mut zum einen wie die Kraft zum anderen war gebrochen durch den herrlichen Vorfall, daß Rom um ein Kriegsschiff betrogen, der Prätor dagegen um ein Transportschiff bereichert wurde. Das war der Lohn für seine Regierung, für seine Hilfe, seine Rechtspflege, für seinen Verkehr und seinen Vertrag. XXIIII. (60) Ihr saht wie uns die Hilfeleistung einer kräftigen Völkerschaft verloren ging, wie sie für Geld verschachert wurde; jetzt müßt ihr ein neues, von Verres eigens ausgedachtes Raubsystem kennen lernen. Alle Ausstattungskosten für die Flotte, als da sind für Lebensmittel, Sold und andere Bedürfnisse, pflegte jede einzelne Gemeinde immer ihrem Schiffskapitän vorzustrecken; dieser setzte sich somit nie der Gefahr aus von seinen Mannschaften verklagt zu werden, war aber anderseits seinen Mitbürgern Rechenschaft abzulegen verpflichtet und hatte überhaupt in seiner Stellung nicht nur viel Arbeit, sondern auch viel Risiko. Dieser Brauch bestand wie gesagt immer, und zwar nicht bloß in Sicilien, sondern in allen Provinzen, auch im Sold- und Verpflegungswesen der Bündner und Latiner, solange wir überhaupt ihre Hilfstruppen verwendeten. Verres ist nun der erste, der seit dem Bestande der römischen Oberherrlichkeit den Befehl gegeben hat, alle jene Gelder sollten von den Gemeinden an ihn ausgezahlt werden, damit jedesmal der von ihm eingesetzte Beamte ihre Verwaltung übernähme. (61) Wer kann da zweifeln, zu welchem Zwecke du einen so feststehenden, allgemeinen, altherkömmlichen Brauch plötzlich aufhobst! zumal du damit die große Bequemlichkeit, das Finanzwesen von Anderen besorgt zu wissen, aus Händen gabest und mit dem schwierigen Geschäft nicht nur eine neue Arbeit sondern auch eine Gefahr übernahmest, nämlich die Möglichkeit, später angeschuldigt zu werden. Darauf eröffnet' er sich noch weitere, auf dem einen Gebiete des Seewesens immerhin recht zahlreiche Erwerbsquellen: z. B. von den Gemeinden Geld anzunehmen und ihnen dafür die Lieferung von Matrosen zu erlassen; oder für eine bestimmte Summe Mannschaften nach Hause zu schicken und ihren ganzen Sold einzustecken; oder an andere den schuldigen Sold nicht auszuzahlen. Das alles kann ich euch durch Zeugnisse der Gemeindevorstände beweisen. Bitte vorzulesen. [Es geschieht.] XXV. (62) Nein, so ein Mensch! So eine Unverschämtheit, ich bitte euch, so eine Frechheit! Den Gemeinden statt einer bestimmten Anzahl Soldaten eine bestimmte Summe Geldes abzufordern; einen bestimmten Preis, sechshundert Sesterzen für die zeitweise Entlassung eines jeden Matrosen aufzustellen! Wer sie zahlte, bekam Urlaub für die ganzen sechs Sommermonate; und was für seine Besoldung und Ernährung in die Listen eingetragen war, strich alles Verres ein; so brachte ein Manöver doppelten Gewinn. Und dies trieb der ehrlose Mensch, während die Seeräuber andrängten und die Provinz in äußerster Gefahr schwebte, so offen, daß die Seeräuber selbst es wußten und die ganze Provinz es mit ansah. (63) Während also diese Geldgier verschuldete, daß vor Sicilien statt der angeblichen Kriegsflotte leere Schiffe lagen, die nicht Verderben über die Korsaren, sondern unerlaubten Gewinn an den Statthalter bringen sollten, da geschah es doch, daß Publius Caesetius und Publius Tadius , die mit ihren zehn halbbemannten Fregatten an der Ostküste kreuzten, ein mit Beute vollgepfropftes Piratenschiff nahmen; richtiger gesagt, sie schleppten es hinweg, da es sich unter seiner eigenen Last nicht mehr fortbewegen konnte und eben zu sinken im Begriffe stand. Die Ladung war überreich: da fand man geprägtes und künstlerisch verarbeitetes Edelmetall, Teppiche und Vorhänge, namentlich aber eine große Menge Gefangener, lauter prächtige, gesunde, junge Leute. Dies eine Schiff wurde von unserer Flotte nicht gefangen, sondern vorgefunden, und zwar bei Megaris in der Nähe von Syrakus. Als der Vorfall dem Statthalter gemeldet wurde, lag er gerade betrunken mit seinen Frauenzimmern am Strande; doch immerhin richtet' er sich auf und sandte seinen beiden Unteradmiralen den Befehl, ihm möglichst die Ladung in ihrem vollen Bestande zuzuführen. (64) Das Schiff wird nach Syrakus geschleppt: alle erwarten die Strafe der Schuldigen. Aber Verres denkt gar nicht an die gefangenen Seeräuber, sondern nur an seine Beute und erklärt deshalb die Alten und Häßlichen unter den Gefangenen für Staatsfeinde, die jungen, hübschen oder irgendwie brauchbaren behält er alle für sich; einige verteilt er an seine Sekretäre, seinen Sohn und andere Leute seiner Sippschaft, und sechs musiktüchtige schickt er einem Freund in Rom als Geschenk. Die ganze Nacht wird auf die Musterung des Schiffes und seiner Fracht verwendet. Aber niemand sieht den Oberpiraten, der mit dem Tode bestraft werden mußte. Heut' ist sich alles darüber klar – und ihr möget selber ahnen, was daran ist – daß Verres sich heimlich von den Piraten für ihren besagten Oberst Geld geben ließ. XXVI. (63) »Aber das ist nur ein Argwohn.« Ja, aber ohne Argwohn und gegründeten Verdacht kann kein guter Richter vorwärts kommen. Ihr kennet den Menschen, kennet seinen ganzen Verkehr; ihr wisset, wie gern er gefangenen Führern feindlicher oder räuberischer Banden gestattete, sich allenthalben öffentlich zu zeigen. Nun hab' ich in dem großen Kreise von römischen Bürgern zu Syrakus keinen einzigen getroffen, der jenen gefangenen Flibustierhäuptling gesehen hätte, obgleich natürlich alle, wie immer, gleich herumliefen, nach ihm fragten, ihn durchaus zu sehen verlangten. Was lag denn da vor? Wie kam es, daß man den Menschen so sorgsam versteckt hielt, daß keiner ihn auch nur zufällig einmal zu sehen bekam? Die Küstenbewohner von Syrakus, die ihn nur allzu gut kannten, die seinen Namen oft mit Schrecken vernommen hatten, hofften endlich beim Anblick seiner Marter am Kreuz ihre Augen zu weiden und ihr Herz zu sättigen; aber keinem wurde der ersehnte Anblick zu teil. (66) Man denke einmal an Publius Servilius ; er allein hat ja mehr Piratenanführer lebendig gefangen als alle seine Vorgänger zusammen. Hat er jemals die Menschen des Genusses beraubt, sich am Anblicke der gefangenen Mordbrenner zu erlaben? Im Gegenteil, auf allen Reisen bot er immerfort der Bevölkerung das wonnevolle Schauspiel der endlich gefangenen und gefesselten Wüteriche; darum lief man ihm ja von allen Seiten zu, und nicht nur aus den Städten an seinem Wege, sondern rings aus dem ganzen Lande strömten die Leute herbei, um ihre Peiniger in Ketten zu sehen. Und vollends sein Triumph in Rom: warum war gerade dieser Triumph den Römern so ganz besonders willkommen und angenehm? weil es kein wonnigeres Siegesbewußtsein, kein bestimmteres Zeichen des definitiven Sieges giebt, als wenn man den lange gefürchteten Feind endlich gefesselt zum Schafott abführen sieht. (67) Warum hast du das also nicht gethan? Warum wurde jener Freibeuter so ängstlich versteckt gehalten, als ob es eine Sünde wäre, ihn ansehen zu lassen? Warum ward an ihm nicht die gesetzliche Todesstrafe vollzogen? Wozu hast du das Subjekt aufgespart? Kannst du mir einen einzigen Fall nachweisen, wo in Sicilien ein aufgegriffener Pirat nicht sofort geköpft worden wäre? Nenne mir einen Präzedenzfall, berufe dich auf einen Vorgänger! Einen Oberpiraten ließest du am Leben, hobst ihn dir auf für einen bestimmten Zweck: für welchen Zweck? Ich glaube fast, für einen Triumphzug, um ihn beim Einzug in Rom vor deinem Wagen herschreiten zu lassen; denn das war wirklich das Einzige was noch fehlte, daß man dir wegen des Verlustes von Roms schönster Flotte und wegen der Verwüstung unserer Provinz Sicilien die Ehre eines Triumphes zuerkannt hätte. XXVII. (68) Nun weiter. Du wolltest vielleicht eine Neuerung einführen und den Piratenhäuptling nicht nach der alten Regel hinrichten lassen, sondern lieber in Gewahrsam halten. Dann frag' ich: was ist das für ein Gewahrsam? Bei welchen Menschen? Wie bewachte man ihn? Es giebt ein berühmtes Zuchthaus bei Syrakus, die »Steinbrüche« ; ihr alle habt davon gehört, viele es auch selbst gesehen. Das ist eine ungeheure, großartige Anlage, ein echter Königs- und Tyrannenbau; die Steinmasse senkt sich bis zu unheimlicher Tiefe und ist rings durch zahllose Arbeiter so behauen, daß ein Hinausklettern unmöglich ist; kein Thor der Welt ist so fest verriegelt, kein Raum so isoliert, mit einem Wort, keinen sichereren Gewahrsam kann man sich vorstellen als dies Gefängnis unter freiem Himmel. Von den Schrecken dieses furchtbaren Gefängnisses ist bei den alten Schriftstellern häufig die Rede, namentlich von den Qualen, die die unglücklichen Athener daselbst erduldeten, als nach dem Scheitern ihrer sicilischen Expedition im Jahre 413 die Gefangenen zu Tausenden darin zusammengepfercht wurden. Im Mittelalter wurden nun, wie alle Bauten der Stadt Syrakus, so auch ihre Steinbrüche verwahrlost; Regenwasser sammelte sich darin an, und auf dem Schlamm, der allmählich den Boden und zum Teile die Felswände bedeckte, entwickelte sich unter der Kraft der südlichen Sonne eine üppige, phantastische Vegetation. So trat in diesem einen Falle die Lieblichkeit an Stelle des Grauens, und so kommt es, daß der moderne Name für eines dieser Gefängnisse in sich zwei Extreme vereinigt. Der zunächst am Theater gelegene Steinbruch heißt jetzt »Latomia del paradiso.« In diese Steinbrüche führt man in der Regel auch aus den übrigen Städten Siciliens die Gefangenen, die staatlich in Arrest gehalten werden sollen. (69) Dort hatte Verres viele verhaftete römische Bürger hineinwerfen lassen, außerdem die übrigen aufgegriffenen Piraten, und so dacht' er sich, wenn sein falscher Räuberhauptmann auch hinkäme, würden viele dort unten nach ihrem echten Obersten fragen und so die Sache ruchbar werden. Daher wagt' er's nicht, den Menschen diesem unvergleichlich sicheren Gewahrsam anzuvertrauen, ja er fürchtete sich überhaupt vor ganz Syrakus, er verschickt ihn also – wohin? vielleicht nach Lilybaion ? Das wäre doch etwas, immerhin ein Zeichen, daß er nicht durchaus vor den Küstenbewohnern zurückschreckt. Aber nein, durchaus nicht. Also etwa nach Panormos? Das ließe sich hören, obgleich der Gefangene von Syrakus, wenn ihm schon die Todesstrafe geschenkt wurde, auch in Syrakus eingesperrt werden mußte. Indessen: nein, auch nach Panormos schickt er ihn nicht. Wohin also? Nun, was meint ihr wohl? (70) Zu Menschen, die an Seeräuber und ihre Plage nie gedacht hatten, denen nichts ferner lag als Seefahrten und Marineinteressen, nach Kentoripa , mitten unter diese Urbinnenlandbewohner, treffliche Ackerleute, die nie vor dem Namen eines Korsaren erschrocken waren, sondern nur einen Räuberhauptmann in deiner Regierungszeit verabscheuten, einen Oberpiraten zu Lande, nämlich deinen Freund Apronius . Und damit auch jedermann ja leicht den Grund seines Verfahrens durchschaute – nämlich daß jener untergeschobene Korsarenkapitän seine Rolle leicht und gerne spielen sollte – gab er der Stadt Kentoripa den ausdrücklichen Befehl, ihn anständig zu verpflegen und überhaupt in jeder Hinsicht freundlich aufzunehmen. XXVIII. (71) Inzwischen stellten die Syrakusaner, klug und erfahren wie sie sind, fähig nicht nur das Greifbare zu übersehen, sondern auch das Versteckte zu erschließen, täglich Berechnungen an über die Piraten, die den Tod durch das Beil finden mußten: zunächst versuchten sie, über ihre Menge aus dem erbeuteten Schiffs Material und aus der Anzahl der Ruder einen Schluß zu ziehen. Nun hatte Verres alle, die sich auf irgend ein Handwerk verstanden oder durch Schönheit auszeichneten, für seinen Privatgebrauch wegführen lassen; wurden jetzt die anderen in üblicher Weise sämtlich an den Pfahl gebunden, so mußt' er einen lärmenden Ausbruch des Volksunwillens befürchten, da sehr viel mehr Menschen weggeführt als übrig gelassen waren. So kam er auf das Aushilfsmittel, verschiedene zu verschiedenen Zeiten vorzuführen, aber das gelang nicht; jedermann, auch alle die römischen Bürger wußten nach eigener Berechnung die Zahl der Gefangenen und so vermißte man die Fehlenden nicht nur, sondern verlangte auch nach ihnen laut und entschieden. (72) Da eine große Anzahl fehlte, ließ der nichtswürdige Mensch zum Ersatz und zur Ausfüllung der durch seinen Eigennutz entstandenen Lücke jene römischen Bürger holen, die er früher ins Gefängnis hatte werfen lassen; er schützte vor, einige von ihnen hätten unter Sertorius gefochten und wären, nach dessen Untergang, auf der Flucht aus Spanien an die sicilische Küste verschlagen worden; andere, die thatsächlich auf Geschäftsreisen oder sonstigen Seefahrten von den Piraten gekapert worden waren, beschuldigt' er ganz willkürlich des Einverständnisses mit diesen Reichsfeinden. So wurden denn römische Bürger, die als solche nicht erkannt werden sollten, aus dem Kerker mit verhülltem Haupt zum Pfahl und zum Tode geschleppt; andere wurden von vielen Römern erkannt, von allen verteidigt – vergeblich, sie fanden den Tod durchs Beil. Ich werde über ihre grausame Marter und ihren entsetzlichen Tod noch reden, wenn ich jenes Gebiet erst betreten habe; ich werde sprechen, wie's mir ums Herz ist; und sollten mich bei meiner Klage über die grausame Ermordung römischer Bürger durch diesen Elenden nicht nur meine Kräfte, sondern mein Leben verlassen, so bedauert mich nicht: es wäre ja ein Ruhm für mich. (73) Dies also ist seine Heldenthat, dies ist sein großer Sieg: von einem gekenterten Piratenkaper wurde der Kapitän in Freiheit gesetzt, die Spielleute nach Rom geschickt, die hübschen, jungen und brauchbaren Menschen in sein Haus beordert, an ihrer Stelle in entsprechender Anzahl römische Bürger nach Verbrecherart gemartert und getötet; schließlich alle Schätze an Gold, Silber und Stoffen unterschlagen. XXVIIII. Wie hat er sich auch selber verwickelt in unserer ersten Verhandlung! Erst hatt' er tagelang geschwiegen; dann plötzlich, als unser verehrter Marcus Annius im Zeugenverhör erklärte, Verres habe die Todesstrafe durchs Beil, statt an einem Piratenoberst, an einem römischen Bürger vollziehen lassen –: da sprang er plötzlich auf, wie von allen Furien des bösen Gewissens im Gedanken an seine Unthaten gepeitscht, und sagte, er hätte vorher gewußt, daß man ihm Bestechlichkeit und die unerlaubte Schonung des wahren Piratenhäuptlings vorwerfen würde, des wegen hätt' er die Todesstrafe nicht verfügt: zwei Piratenhäuptlinge weilten bei ihm zu Hause. (74) Du gutes Römervolk, wie groß ist doch deine Milde, oder vielmehr wie wunderbar ist deine Langmut! Der römische Ritter Marcus Annius erklärt: »ein römischer Bürger wurde durchs Beil hingerichtet« – Verres schweigt; »einem Piratenführer wurde die gleiche Strafe erlassen« – er gesteht es zu. Alles jammert und schreit ringsum, aber von einer unmittelbaren Lynchjustiz nimmt das geduldige römische Volk noch Abstand um die Sorge für sein Wohl der Strenge des Gerichtshofes anzuvertrauen. – Wie, du wußtest vorher, daß man dich daraufhin beschuldigen würde? Woher wußtest du denn das? Wie kamst du auch nur zu dem Argwohn? Einen persönlichen Widersacher hattest du nicht; und wenn du ihn hattest, so ließ doch dein ganzes Auftreten nicht darauf schließen, daß du Angst vor den Gerichten hattest. Oder machte, was ja auch vorzukommen pflegt, das böse Gewissen dich ängstlich und argwöhnisch? Wenn du nun schon während deiner Amtsdauer mit Schrecken an Kläger und Richter dachtest, wie kannst du da jetzt an deiner Verurteilung zweifeln, wo so viele Zeugen dich belasten? (75) Ferner: du fürchtetest, sagst du, die Beschuldigung, es wäre ein untergeschobenes Subjekt, das man an Stelle des Piratenkapitäns zum Tode führte: wenn dem so war, wovon konntest du dir wohl besseren Erfolg bei deiner Rechtfertigung versprechen, von der Vorführung des angeblichen Flibustiers vor unbekannte Richter (noch dazu nach langer Zeit und gezwungenermaßen, auf meinen Antrag), oder aber von seiner Enthauptung auf frischer That, in Syrakus, wo man ihn kannte, vor den Augen von fast ganz Sicilien?! Beachte gefälligst den Unterschied zwischen den beiden Rettungswegen: gegen den einen wäre nichts einzuwenden gewesen, der andere ist zu nichts nütze. Alle Vorgänger haben denn auch stets ihre Pflicht gethan; den von dir eingeschlagenen Weg hat keiner gewählt. Du hieltest den Räuberhauptmann lebendig gefangen. Wie lange? Bis ans Ende deiner Amtsdauer. Zu welchem Zwecke, mit welchem Rechte, warum so lange Zeit? Warum, frag' ich, hast du, der du römische von Piraten gefangene Bürger sofort enthaupten ließest, den Räubern selbst so lange den Anblick des Lichtes gegönnt? (76) Aber selbst dies einmal zugegeben – mag dir meinetwegen die Zeit deiner Amtsperiode hingehen –: selbst nachher, als Privatmann, als Angeklagter, der schon so gut wie verurteilt ist, hast du die Führer der Reichsfeinde in deinem Hause behalten! Seit ihrer Gefangennahme verging ein Monat, dann ein zweiter, allmählich ward es fast ein Jahr, und immer blieben die Räuber in deinem Hause, so lange ich es zuließ, das heißt vielmehr, so lange es unser Stadtprätor Marius Glabrio zuließ, der auf mein Verlangen ihre Vorladung und Verhaftung befahl. XXX. Willst du dich hier nun auch aufs Recht berufen? Kannst du auch nur eine Analogie, einen einzigen Präzedenzfall anführen? Den bittersten grausamsten Feind der römischen Nation, oder vielmehr den gemeinsamen Feind aller Völker und Staaten – welcher Mensch wird sich je entschließen, den in seinen vier Wänden zu beherbergen? (77) Und wenn er nun am Tage, bevor ich dir das Geständnis von der Enthauptung römischer Bürger, von der Schonung des Piratenführers und seiner Aufnahme in dein Haus abnötigte – wenn er, sag' ich, am Tage vor dieser Wendung der Dinge aus deinem Haus entschlüpft wäre und irgendwie eine bewaffnete Bande gegen das Volk hätte zusammenbringen können, was würdest du da sagen? – »Er wohnte bei mir,« willst du erwidern, »er war stets in meiner Umgebung; ich hab' ihn eigens gegen alle Angriffe und Gefahren geschützt, um ihn für meinen Prozeß aufzuheben und mit seiner Hilfe die Vorwürfe meiner Widersacher zu entkräften.« – Ist das wirklich so? Willst du also deine persönliche Gefahr durch eine allgemeine Gefahr abwenden? Willst du die Todesstrafen, die dem besiegten Staatsfeinde zukommen, je nach deinem eigenen und nicht nach dem Staatsinteresse verfügen? Soll wirklich der Bedränger Italiens dem Gewahrsam eines Privatmannes überlassen bleiben? Aber selbst wer das Recht des Triumphes erhält und daher gewiß die feindlichen Führer am Leben läßt um sie für seinen Triumphzug aufzuheben und in ihrem Aufmarsch unser Volk das herrlichste Schauspiel, die Früchte des Sieges genießen zu lassen, selbst der läßt dennoch in dem Augenblicke, da die Wagen vom Forum zum Kapitol hin abbiegen, jene Gefangenen in den Kerker abführen; derselbe Tag macht der militärischen Gewalt des Siegers und dem Leben der Besiegten ein Ende. (78) Und da soll noch ein Mensch bezweifeln, daß du dies ohne Interesse gethan hättest, zumal du angeblich wußtest, du würdest dich gegen den Vorwurf verteidigen müssen, den Oberpiraten, anstatt ihn einfach zu enthaupten, nun sichtlich zu deiner eigenen Gefahr am Leben zu lassen. Denn wenn er nun gestorben wäre, wie hättest du, der du angeblich jene Beschuldigung fürchtetest, bei irgend jemand Glauben finden können? Es war bekannt, daß diesen Piratenobersten niemand in Syrakus gesehen hatte, daß alle nach ihm verlangten; niemand zweifelte daran, daß du ihn für Geld auf freien Fuß gesetzt hattest; allgemein ging das Gerede, an seiner Stelle hättest du einen Strohmann vorgeschoben; endlich du selber hattest nach deinem eigenen Geständnis schon seit langer Zeit solche Angst, man würde dir eben dies zur Last legen: und nun müßtest du plötzlich seinen Tod anzeigen – wer würde dich anhören? (79) Jetzt aber führst du hier irgend einen Menschen vor und mußt dabei erleben, daß man dich auslacht; wär' er nun erst entflohen, hätt' er seine Fesseln zerrissen, wie jener berühmte Räuber Nikon , den Publius Servilius so glücklich gefangen hatte und nun nach seiner Flucht ebenso glücklich wieder einfing – was wolltest du dann sagen? Dagegen lagen die Dinge so: wäre jener echte Räuberhauptmann hingerichtet worden, so hättest du dein Geld nicht bekommen; wäre dagegen dieser Untergeschobene gestorben oder entflohen, so hielt es nicht schwer, an seine Stelle wiederum einen anderen unterzuschieben. – Mehr als ich wollte hab' ich über den Piratenoberst gesprochen, und dabei hab' ich noch die wesentlichsten Beweismittel für diesen Klagepunkt ausgelassen. Ich will ihn mir nämlich nicht vorweg nehmen; sondern es giebt einen bestimmten Platz, ein bestimmtes Gesetz, ein bestimmtes Tribunal, wo er hingehört Damit läßt Cicero merken, daß er Verres vor anderen Richtern »wegen Schädigung der Reichsgewalt« verklagen will, falls er mit der gegenwärtigen Klage »wegen Erpressungen« wider Erwarten abgewiesen würde. : dafür heb' ich ihn mir auf. XXXI. (80) Neu gestärkt durch so reiche Beute, gesegnet mit so viel neuem Erwerb an Sklaven, Silber und kostbaren Stoffen, fing Verres keineswegs an, sich etwas ernstlicher um Ausrüstung der Flotte, Einberufung und Unterhalt der Soldaten zu kümmern, obgleich ein solches Streben neben großem Segen für die Provinz auch allerlei gute Folgen für seinen eigenen Säckel hätte bringen können. Denn im folgenden Hochsommer, also der Jahreszeit wo sich sonst alle Statthalter zu Inspektionsreisen durch die ganze Provinz aufmachen oder auch angesichts der fürchterlich drohenden Seeräubergefahr wohl selber an Bord gehen, da genügte ihm die Amtswohnung in der Stadt nicht mehr für seine Lüste und Schwelgereien; er vertauschte den Palast der Landvogtei, weiland König Hierons Schloß, mit jener schon von mir beschriebenen Sommerresidenz am Strande, ließ seine orientalischen Battistzelte auf der »Insel« von Syrakus hinter der Quelle Arethusa dicht am Eingange zur Hafenmündung Zufällig ist es derselbe Punkt, wo am 7. April 1896 Kaiser Wilhelm II. ans Land stieg. aufschlagen; und man muß es ihm lassen, der Punkt war geschmackvoll gewählt, auch sicher vor unberufenen Gästen. (81) Hier wurden nun bereits ganze Wochen vom Prätor des römischen Volkes, dem Hort und Schützer der Provinz, dem regierenden Statthalter, in der Weise hingebracht, daß er täglich mit seinen Weibern zechte, wahrend Männer sich in dieser Gesellschaft überhaupt nicht befanden, außer ihm und seinem Bürschchen von Sohn. Übrigens hätt' ich, da diese beiden die Einzigen waren, ruhig sagen können: ohne Ausnahme. Zuweilen ward auch sein Freigelassener Timarchides zugezogen, sonst aber, bis auf die Tochter des Schauspielers Isidoros , die er in seiner Verliebtheit einem Flötisten in Rhodos entführt hatte, nur wirkliche Frauen von Stande; so jene gewisse Pipa , die mit Aischrion in Syrakus verheiratet war und in den zahlreichen, durch ganz Sicilien verbreiteten Spottversen auf Verres' Sinnengier eine Rolle spielt; ferner die wegen ihres schönen Gesichtes berühmte Nika , die Frau eines syrakusaner Bürgers Namens Kleomenes . (82) Ihr Mann liebte sie, aber sie konnte und durfte dem lüsternen Landvogt nicht widerstehen, der sie übrigens durch alle möglichen Geschenke und Aufmerksamkeiten an sich zu bringen suchte. Nun konnt' es dieser Mensch mit all seiner bereits hinlänglich bekannten Schamlosigkeit doch nicht gut riskieren, damals, wo der Ehemann selbst in Syrakus lebte, die Frau ganz ungeniert und sicher so viele Tage lang draußen am Strande zu behalten; daher dacht' er sich ein besonderes Manöver aus. Er ernennt den Kleomenes an Stelle eines Unteradmirals zum Befehlshaber einer Flottenabteilung; er stellt thatsächlich ein römisches Geschwader unter das unumschränkte Kommando des Syrakusaners Kleomenes. Dadurch erreicht' er, daß Kleomenes nicht nur sein Haus verließ, da er in See stechen und kreuzen mußte, sondern daß er es auch gern , unter den allergünstigsten und ehrenvollsten Umständen verließ; er selbst aber konnte nun, wo der Ehemann weit übers Meer geschickt war, die Frau zwar nicht ungehinderter als sonst (seine Wollust kannte eben niemals Hindernisse), jedoch immerhin mit größerer Seelenruhe bei sich behalten. Er entfernte den Kleomenes nicht als ihren Mann, sondern als seinen Rival. XXXII. (83) Also die Bundesflotte wurde dem Syrakusaner Kleomenes unterstellt. Wo soll ich da mit Vorwurf und Anklage beginnen? Ein Sicilianer erhielt die ganze Amts- und Machtbefugnis eines Legaten, eines Quästors, ja selbst eines Prätors! Wenn du selber durch deine anhaltende Beschäftigung mit Wein und Weibern an der Ausübung deiner Pflichten verhindert warst, wozu hattest du Hilfsbeamte und Viceadmiräle? Wozu dienen all die Lieferungen, das Getreide mit seinen von dir so enorm hinaufgeschraubten Entschädigungssummen, die drei Denare für jeden Scheffel, die Maulesel, die Reisezelte, kurz der ganze Aufwand von Equipierung, die Roms Senat und Volk seinen Statthaltern und ihren Vertretern zur Verfügung stellt? Wo waren deine Divisionskommandeure und Stabsoffiziere? Wenn dir kein römischer Bürger zur Übernahme jener Aufgabe geeignet schien, so gab es doch zunächst Gemeinden, die unserer Nation zu allen Zeiten die treueste Anhänglichkeit bewiesen hatten, wie Egesta und Kentoripa , die uns seit alters her so viel gute Dienste erwiesen hatten, daß sie uns dadurch ebenso nahe stehen wie durch die gemeinsame Herkunft. Egesta soll von den Überbleibseln der Bevölkerung Troias gegründet sein, und zu Ciceros Zeit fing bereits die Erfindung an Glauben zu gewinnen, welche die Gründung Roms mit Aineias in Verbindung brachte. (84) Wahrlich, wenn das ganze militärische Kontingent dieser Staaten, wenn ihre Soldaten, ihre Schiffe, ihre Kapitäne dem Kommando des Syrakusaners Kleomenes untergeordnet wurden, hieß das nicht allem Anstand, allem Gefühl für Dank und Billigkeit einen Schlag ins Gesicht versetzen? Haben wir je in Sicilien einen Krieg geführt, in dem nicht Kentoripa für uns, Syrakus gegen uns gefochten hätte? – Folgendes erwähn' ich nur um an das hohe Alter dieser Beziehungen zu erinnern, nicht etwa um eine Gemeinde zu beleidigen. Unser großer Marcus Marcellus , der gewaltige Stratege, dessen Bravour die Stadt bezwang, dessen edles Herz sie vor dem Untergange bewahrte, erließ damals eine Verfügung, daß in dem Stadtteile von Syrakus, der auf der Insel liegt, kein Einheimischer mehr wohnen dürfe. Noch heute besteht diese Verfügung zu Recht: kein Syrakusaner darf dort wohnen – es ist nämlich ein Punkt, der selbst von einer geringen Anzahl Menschen leicht verteidigt werden kann. Darum wollte Marcellus ihn nicht gern Leuten anvertrauen, deren Zuverlässigkeit nicht genau erprobt war, auch schon weil jener Punkt die Einfahrt vom offenen Meere her beherrscht; er meinte, wer unseren Truppen den Zugang zur Stadt Syrakus so oft verschlossen hatte, der sollte nie mehr in den Besitz des Schlüssels dazu gelangen. (85) Nun betrachte man den Unterschied zwischen der Schamlosigkeit dieses Menschen und dem Ernst unserer Vorfahren, zwischen seiner tollen Ausschweifung und ihrer weisen Berechnung. Jene nahmen den Syrakusanern den Zugang zu ihrem Hafen weg, du gabst ihnen eine gewaltige Macht zur See; jene gestatteten keinem Syrakusaner an der äußeren Hafenmündung zu wohnen, du gabst einem Syrakusaner den Oberbefehl über Flotte und Mannschaften. Unsere Väter nahmen ihnen einen Teil ihrer Stadt, und du giebst ihnen einen Teil unserer Macht; unsere Alliierten, durch deren Eingreifen die Syrakusaner unsere Unterthanen wurden, sind auf dein Geheiß selber einem Syrakusaner unterthänig geworden. XXXIII. (86) Kleomenes verläßt auf einer von Kentoripa gestellten vierstöckigen Galeere den Hafen; es folgen die Schiffe von Egesta, Tyndaris, Herbita, Herakleia, Apollonia, Haluntion – ein stattliches Geschwader dem Anscheine nach, aber dürftig und kraftlos wegen der Entlassung so vieler Kombattanten und Matrosen. Dieser arbeitsame Statthalter hat in der ganzen Zeit seiner Amtsführung eine Flotte gerade so lange gesehen, wie sie Zeit brauchte um bei einem seiner wüsten Zechgelage vorbeizufahren; er hatte sich sonst seit einer Reihe von Tagen nicht blicken lassen, aber nun zeigt' er sich der Schiffsmannschaft eine kleine Weile. In Hausschuhen, mit purpurnem Griechenmantel und lang herabwallender Damentunika angethan, auf ein Frauenzimmer gestützt, so erschien der Prätor des römischen Volkes am Gestade. Viele Sicilianer und römische Bürger hatten ihn schon oft in diesem Aufzuge gesehen. (87) Dann fuhr die Flotte weiter hinaus und gelangte endlich am fünften Tage ans Kap Pachynos ; hier war die Mannschaft dermaßen ausgehungert, daß sie mühsam die Wurzeln der in jener Gegend wie in vielen Strichen Siciliens häufig vorkommenden Feldpalmen sammelten und sich in ihrem Zustand elender Verkommenheit davon ernährten. Inzwischen ließ sich Kleomenes, der sich bereits für einen zweiten Verres hielt und seinem Vorgesetzten auch im Punkte der nichtswürdigen Schlemmerei möglichst nahe kommen wollte, nach dessen Muster ein Zelt aufschlagen und verbrachte da den ganzen Tag beim Weine. XXXIIII. Schon lag er trunken, während seine Leute Hunger litten, da wird plötzlich gemeldet, ein Piratengeschwader sei im Odysseushafen – so heißt eine Örtlichkeit ganz in der Nähe vom Kap Pachynos, wo unsere Flotte vor Anker lag. Eben dort befand sich zwar nicht tatsächlich aber dem Namen nach eine Besatzungstruppe; Kleomenes dachte von ihr Mannschaften abzukommandieren und mit ihrer Hilfe die abgängigen Matrosen und Soldaten zu ersetzen. Da fand sich aber, daß die Habsucht des Verres bei den Landtruppen ebenso ihre Wirkung gethan hatte wie bei der Flottenmannschaft: nur sehr wenige waren noch vorhanden, die übrigen sämtlich entlassen. (88) Nun geht Kleomenes an Bord seiner kentoripiner Galeere, läßt sofort den Mastbaum aufrichten, die Segel hissen, die Ankertaue kappen, sticht in See und giebt den übrigen durch Signale den Befehl, ihm zu folgen. Die Galeere von Kentoripa besaß eine unglaubliche Fahrgeschwindigkeit durch Segelkraft; was nämlich ein jedes Schiff im Rudern zu leisten vermochte, konnte unter Verres' Regierung niemand konstatieren, obgleich gerade auf dem Admiralitätsschiff, also in der unmittelbaren Umgebung des Kleomenes, verhältnismäßig nicht so sehr viele Mannschaften fehlten. Schon war die fortsausende Galeere den übrigen fast außer Sehweite, während diese sich noch alle nebeneinander abmühten, die hohe See zu gewinnen. (89) Auf ihnen herrschte ein mutiger Geist. Wenig Leute waren da, aber wie sich die Dinge auch gestalteten, alle riefen laut, sie wollten durchaus kämpfen, wollten den Rest von Lebenskraft, den ihnen der Hunger gelassen, nur dem Schwerte weihen. Hätte Kleomenes nicht gleich so eilig die Flucht ergriffen, es hätte immerhin noch eine Möglichkeit des Widerstandes gegeben. Denn nur sein Schiff war gedeckt und von so gewaltigen Dimensionen, daß es die übrigen wie ein Bollwerk hätte schützen können; im Gefechte mit den Seeräubern hätt' es sich gegenüber den kleinen Piratenkapern wie eine mächtige Festung ausgenommen. Nun war es ausgerissen, die Flotte führerlos, die Mannschaft gering an Zahl: sie schlugen notwendig dieselbe Richtung ein, die der Admiral genommen hatte. (90) In der Direktion auf Heloros segelte Kleomenes, segelten nun auch die übrigen; nicht um Flucht vor den Piraten war es ihnen zu thun, sondern um das Beispiel ihres Kommandeurs, dem sie folgen mußten. Je weiter nun die Einzelnen in der Flucht zurück waren, desto näher rückte ihnen die Gefahr auf den Leib; natürlich richteten die Räuber ihren Angriff jedesmal zunächst auf das hinterste Schiff. So geriet zuerst das Schiff von Haluntion in ihre Gefangenschaft; sein Kapitän, ein vornehmer Haluntiner Namens Phylárchos , wurde später von den Lokrern auf Staatskosten ausgelöst: es ist derselbe, der euch in der ersten Verhandlung den ganzen Hergang berichtet und die Erzählung auf seinen Zeugeneid genommen hat. – Darauf kam Apollonia an die Reihe; das Schiff wird gefangen genommen, der Kapitän Anthropinos getötet. XXXV. (91) Während dieser Vorgänge war Kleomenes bereits bis ans Gestade von Heloros gelangt, hatte sich schleunigst vom Schiff aufs Uferland geschwungen und ließ seine Galeere in der Brandung treiben. Die übrigen Schiffskapitäne, die nach der Flucht ihres Kommandeurs keinen Widerstand leisten konnten, und sich auch auf dem Meere jeden Rettungsweg versperrt sahen, hatten keine Wahl: auch sie mußten landen, so ließen sie ihre Schiffe ans Ufer laufen, sprangen ab und eilten dem Kleomenes nach. So war der Anführer der Piraten Herakleon urplötzlich gegen alle Erwartung und nicht durch seine eigene Tüchtigkeit sondern durch die niederträchtige Habsucht des Verres in den Besitz des Sieges gelangt; er ließ die prächtige Flotte des römischen Volkes, die nun jämmerlich verlassen am Strande lag, beim ersten Einbruch der Nacht niederbrennen. – (92) Armes Sicilien! Welche Zeit der Qual für die schwergeprüfte Provinz! Welch' entsetzliches Unheil brachte jenes eine Ereignis, verschuldet nur durch die beispiellose Gemeinheit dieses Menschen hier, über so viele Unschuldige! Man denke sich jene Nacht: der Prätor ließ sich von den Flammen schändlicher Lüste durchglühen, während die Seeräuber unsere Flotte in vernichtendem Feuer aufgehen ließen. Es war spät in der Nacht, als die schwere Unglückskunde nach Syrakus gelangte: man stürzt auf die Straße, man eilt zur Landvogtei, wohin dieser Mensch kurz vorher nach Beendigung seines herrlichen Gastmahles von den Frauenzimmern unter Gesang und Tanzmusik begleitet worden war. Kleomenes wollt' es trotz des Dunkels der Nacht doch nicht wagen, sich auf der Straße aufzuhalten; er schließt sich in seinem Haus ein – eine Gattin, die den Menschen im Unglück trösten könnte, war ja nicht da. (93) Hingegen hielt dieser vortreffliche Heerführer in seinem Hause so strenge Zucht und Ordnung, daß er in dieser Situation, nach einer solchen Botschaft, niemanden vorließ; niemand durft' es wagen, den Schlafenden zu wecken oder den Wachenden mit einer Anfrage zu belästigen. Inzwischen verbreitet sich die Kunde durch die ganze Stadt, alles bricht auf, eine ungeheure Menschenmenge strömt zusammen. Denn es erschien ja diesmal nicht, wie man es sonst oft erlebt hatte, ein Feuersignal, von einer Warte oder einem Hügel aus, um das Anrücken der Seeräuber zu vermelden; nein, gen Himmel loderte die Flamme, die unsere Schiffe verzehrte, und rings verkündete sie erlittenes Unheil und neue drohende Gefahr. XXXVI. Man verlangt nach dem Landvogte, man erfährt, daß noch niemand ihm die Katastrophe gemeldet; da fängt der Haufe an, mit wildem Geschrei gegen den Palast anzustürmen. (94) Nun springt Verres auf, läßt sich die ganze Geschichte von Timarchides erzählen und macht sich bereit. Es nahte schon gegen den Tagesanbruch; Verres tritt heraus, noch ist er wein-, schlaf- und wollusttrunken. Tobender Lärm empfängt ihn; es war so arg, das ihm sein böses Erlebnis von Lampsakos , wo es beinah um sein Leben geschehen war, wieder vorschwebte. Hier erschien aber die Situation noch viel schlimmer, weil die gleiche Erbitterung eine ungeheure Menschenmasse beseelte. Bald hielten sie ihm seine Sommerwohnung vor, bald die skandalösen Schlemmereien, bald ertönten aus der Menge heraus die Namen seiner Frauenzimmer, bald stellten sie ganz offen Fragen an ihn wie: »Warum hast du dich so lange Zeit her nirgends blicken lassen? Wo warst du die ganze Zeit? Was hast du inzwischen gethan?« Bald verlangte man wieder nach seinem neuesten Produkt, dem so plötzlich ernannten Admiral Kleomenes, kurz, es war ganz nahe daran, daß sich der Fall des Hadrianus von Utica in Syrakus wiederholt hätte, auf daß zwei Gräber nichtswürdiger Prätoren in zwei Provinzen unseres Reiches zu sehen wären. Indes die Menge hütete sich doch; man dachte an die ungünstigen Zeitumstände, an die drohenden Piratenüberfälle, auch an die inneren Verhältnisse der Stadt, die für alle Parteien notwendige Aufrechterhaltung gesitteter Zustände, schon weil in Syrakus eine römische Bürgergenossenschaft ansässig ist, auf die nicht nur jene Provinz, sondern auch unser Staat mit Stolz blicken kann. (95) Sie selber nehmen sich zusammen, da sie diesen Menschen sehen, wie er noch halb im Schlafe mit allen Spuren der Unzucht heraustaumelt; sie bewaffnen sich, erfüllen den Markt und das ganze Stadtgebiet auf der Insel. – Inzwischen hielten sich die Freibeuter nur diese eine Nacht bei Heloros auf; dann verließen sie die noch rauchenden Trümmer unserer Flotte und machten sich auf zu einem Besuche von Syrakus. Sie hatten wohl oft gehört, es gäbe in der Welt nichts Prächtigeres als die Mauern und Hafenanlagen von Syrakus; nun sagten sie sich in richtiger Überzeugung, wenn sie das alles nicht unter Verres' Regierung zu sehen bekämen, würden sie es nie zu sehen bekommen. XXXVII. (96) Zuerst kamen sie zu des Statthalters Sommerquartier; sie stiegen gerade in jener Gegend ab, wo Verres mit dem öfters erwähnten Apparat sein Lustlager aufgeschlagen hatte. Aber hier fanden sie zu ihrem Ärger alles leer; sie konnten nur konstatieren, daß der Statthalter sein Lager abgebrochen hatte, und nun fingen sie ganz dreist an, in den Hafen selber einzudringen. Wenn ich sage »in den Hafen« – ich muß die Situation möglichst genau erklären, da nicht alle mit den topographischen Verhältnissen von Syrakus vertraut sind – so heißt dies so viel als in die Stadt selbst; ja, ins Herz der Stadt drangen die Piraten ein, denn diese Stadt hat nicht wie andere im Hafen ihren Abschluß, sondern sie selbst umgürtet gleichsam den Hafen, so daß dieser in ihrem Innern liegt, und nicht die äußersten Enden der Stadtmauern vom Meere bespült werden, sondern dieses innerhalb des durch die Stadt gebildeten Busens ein Bassin, eben den Hafen, erfüllt. (97) Hier ist unter Verres' Regierung der Freibeuter Herakleon mit vier kleinen Kaperschiffen nach Belieben umhergefahren. Man höre! Während der Prätor des römischen Volkes mit voller Amtsgewalt und Exekutionsbefugnis in Syrakus weilte, durfte ein Piratenkaper bis an den Markt und alle Quais von Syrakus vordringen, wohin sich selbst die ruhmbedeckten Flotten Karthagos in der Zeit der höchsten Blüte ihrer Seemacht nach so vielen Eroberungsversuchen niemals wagen durften; ja sogar die Flotten des römischen Reiches, angestaunt von der Welt und nie besiegt, bis du zu befehlen hattest, sie konnten in all den zahlreichen punischen und sicilischen Kriegen niemals dorthin vordringen: die Lage ist eben derart, daß die Syrakusaner eher auf ihren Mauern, in ihrer Stadt, auf Markt und Gassen einen bewaffneten siegreichen Feind als jemals in ihrem Hafen ein feindliches Schiff zu sehen bekommen konnten. (98) Hier ließest du nun die kleinen Piratenkreuzer spazieren fahren, hier, wo nur ein einziges Mal seit Menschengedenken die Riesenmacht der Athener mit Hunderten von Galeeren erschienen war; und auch diese Armada erlag dem Werke der Natur: im Hafen selber wurde sie besiegt. Hier wurde Athen zum erstenmal erschüttert, hier erhielt es den stärksten Stoß, der Verlust war nie wieder zu ersetzen; in diesem Hafen, das wissen alle, erlitt Athens Ruhm und Macht, Athens Pracht und Herrlichkeit Schiffbruch. XXXVIII. Und hierhin durfte ein Flibustier dringen, der im Augenblicke der Einfahrt ganze Stadtteile nicht nur in den Flanken, sondern auch im Rücken hatte? An der »Insel« von Syrakus durft' er vorbeisegeln, die allein eine selbständige Stadt mit Mauern und Festung ausmacht; ich erinnerte schon daran, daß unsere Ahnen daselbst keinem Syrakusaner die Niederlassung gestatteten, weil sie wußten, wer diesen Stadtteil in Händen hält, wird bald zum Herrn des Hafens. (99) Und was that der Freibeuter auf seiner Spazierfahrt? Die Feldpalmenwurzeln, die man in unseren Schiffen vorgefunden hatte, ließ er ausstreuen, so daß jedermann Verres' Nichtswürdigkeit und Siciliens Unglück so recht deutlich vor Augen geführt wurde. Sicilische Soldaten, rechte Bauernsöhne, deren Väter im Schweiß ihres Angesichtes den Boden pflügen, um Rom und ganz Italien mit Brot zu versorgen; Kinder der Demeterinsel, die zuerst der Menschheit die Früchte des Feldes gespendet hat – sie sollten eine Speise verzehren, von deren Genuß ihre Urahnen sich und alle anderen Menschen durch Einführung des Getreidebaues emancipierten! Dazu wurdest du Statthalter, daß sich die sicilischen Soldaten von Palmenwurzeln und die Seeräuber von sicilischem Korn ernährten? (100) O jammervolles Schauspiel, tief beschämendes Ereignis! Der Ruhm unserer Stadt, der Name des römischen Volkes, die zahlreiche Genossenschaft unserer Mitbürger wird einem Piratengesindel zum Spott; im Hafen von Syrakus hält der Seeräuber nach der Niederlage unserer Flotte seinen triumphierenden Einzug, während die Ruder seiner Knechte die Augen des niederträchtigen faulen Landvogtes bespritzen! Nachdem die Seeräuber den Hafen – nicht aus irgend welcher Furcht, sondern aus Überdruß – verlassen hatten, da fingen nun die Menschen an, nach der Ursache des fürchterlichen Ereignisses zu forschen. Alle waren sich einig und redeten ganz offen darüber, daß man sich doch nicht wundern dürfe, wenn bei diesen Zuständen, wo so viele Soldaten und Matrosen entlassen, die übrigen durch Hunger und jede Art von Entbehrung aufs äußerste heruntergekommen waren, während der Landvogt wochenlang mit ordinären Frauenzimmern Gelage hielt, – wenn man da eine schimpfliche Niederlage erlitten hätte. (101) Seine unerlaubte, ja schändliche Handlungsweise wurde noch bestätigt durch die Aussage der Kapitäne, denen die einzelnen Gemeinden das Kommando ihrer Schiffe anvertraut hatten. So viele ihrer den Verlust der Flotte überlebt und in Syrakus eine Zufluchtsstätte gefunden hatten, alle gaben sie an, wie viele von ihren Mannschaften unerlaubterweise entlassen worden waren. Die Sache war also ganz klar und Verres' frecher Betrug nicht bloß durch die Thatsache leicht zu erweisen, sondern nun auch durch kompetente Zeugenaussagen festgestellt. XXXVIIII. Es kommt ihm zu Ohren, das ganze Stadtgespräch drehe sich um nichts als um jene Katastrophe; fortwährend frage man die Kapitäne aus, wie es denn kam, daß die Flotte vernichtet wurde; die Antwort bleibe nicht aus und Jeder bekomme als Ursachen zu hören: die Entlassung der Mannschaften, die Hungersnot auf der Expedition, die feige Flucht des Kleomenes. Das ließ er sich gesagt sein; er ging mit sich zu Rate und rechnete folgendermaßen. Vor Gericht würd er sich verantworten müssen, das hatt' er sich schon lange klar gemacht, bevor dieser Fall wirklich eintrat; ihr habt es selbst aus seinem Mund in der ersten Verhandlung vernommen. Wenn nun die Kapitäne als Zeugen vorgeladen würden und ihn belasteten, so müßte ihn, das sah er ein, die Wucht einer solchen Klage völlig erdrücken. (102) Er faßt also zunächst einen zwar thörichten aber immerhin noch milden Entschluß. Er läßt die Kapitäne rufen; sie kommen. Er beklagt sich, daß sie in dieser Weise über ihn gesprochen hätten, und fordert sie auf, offiziell zu erklären, daß jeder in seinem Schiffe wirklich die vorschriftsmäßige Anzahl Mannschaften gehabt hätte, und daß keiner fehlte. Die Leute geben nach, erklären ihm seinen Willen thun zu wollen. Verres geht ohne Aufschub ans Werk: er läßt seine Freunde holen und befragt nun die Kapitäne einzeln nach der Mannschaftszahl des jeweiligen Schiffes. Jeder giebt die verabredete unvermeidliche Antwort. Verres nimmt diese Antworten zu Protokoll und versiegelt die Akte mit der Beglaubigung seiner Freunde – wie vorsichtig! So könnt' er gleich gegen eine etwaige Anschuldigung dieses Zeugnis ins Feld führen. (103) Ich glaube, der thörichte Mensch wurde von seinen Ratgebern ausgelacht und darauf hingewiesen, daß ihm ein solches Aktenstück nie helfen könnte, daß im Gegenteil, wenn überhaupt erst eine Klage vorläge, diese allzu große Vorsorglichkeit eines Landvogtes den Verdacht gegen ihn verstärken müßte. Schon in vielen Fällen hatt' er diese thörichte Manier angewendet, so daß er auch durch städtische Behörden alles Beliebige in die Akten aufnehmen oder je nach Bedürfnis daraus entfernen ließ; jetzt muß er einsehen, daß ihm das alles nichts hilft, da er trotzdem durch unwiderlegliche Schriftstücke und beweiskräftige Zeugen überführt wird. XXXX. Da er also merkte, daß alle jene Geständnisse, Zeugnisaufnahmen und Urkunden ihm keine Hilfe bringen würden, so faßt' er einen Plan, nicht wie ein pflichtvergessener Statthalter – das wäre nur allzu begreiflich – sondern wie ein brutaler, toll gewordener Tyrann. Er erkannte, um bei diesem Klagepunkt auch nur mildernde Umstände zu erlangen – an eine völlige Rechtfertigung war nicht zu denken, das sagt' er sich selbst –, bedarf es eines Mittels: die Kapitäne, als Zeugen seines Frevels, müssen sämtlich ums Leben gebracht werden. (104) Ein Gedanke freilich machte ihn stutzig, aber nur für einen Augenblick: »was geschieht mit Kleomenes?« So überlegt' er. »Kann ich seine Untergebenen, denen ich strengen Gehorsam gegen ihn anbefahl, bestrafen, und ihn selber, den ich mit aller Macht eines Oberkommandeurs ausstattete, laufen lassen? Kann ich die Menschen hinrichten lassen, die dem Kleomenes folgten, und ihn selber begnadigen, der sie mit ihm fliehen und seinen Schritten folgen hieß? Kann ich unerbittlich gegen Menschen sein, die nicht bloß auf schlecht bemannten, sondern überhaupt auf ungedeckten Schiffen segelten, und nachsichtig bis zur Lässigkeit gegenüber diesem Einzigen, der ein gedecktes und verhältnismäßig gut bemanntes Schiff zur Verfügung hatte? Nein! Kleomenes muß mit ihnen fallen.« Wo waren nun alle Schwüre und Wünsche hin? Wohin das gegebene Wort mit Händedruck Der Händedruck galt den Alten als eine intime Liebkosung, fast wie die Umarmung. und Kuß? Und die ganze Kameradschaft in der Weibercampagne an jenem wunderlieblichen Gestade? Alles umsonst; es war nicht einzurichten, daß dem Kleomenes das Leben geschenkt würde. (105) Er läßt den Kleomenes rufen. Er teilt ihm mit, er müsse gegen sämtliche Schiffskapitäne mit strenger Strafe vorgehen; die Rücksicht auf seine eigene Lebensgefahr mache ihm dies zur unumstößlichen Notwendigkeit. »Dich allein,« so fährt er fort, »will ich schonen, und lieber die Verantwortung für dieses Unrecht sowie den Vorwurf der Inkonsequenz auf mich nehmen als vor die Alternative treten, entweder gegen dich grausam zu sein oder so viele gewichtige Zeugen gegen mich am Leben zu lassen.« Kleomenes sagt ihm Dank, billigt seinen Plan, erklärt sein Vorgehen für durchaus notwendig. Nur erlaubt er sich auf einen Punkt hinzuweisen, den Verres übersehen hatte: gegen Phalakros , den Kapitän von Kentoripa , könne man nicht wohl das Strafverfahren in Anwendung bringen, weil dieser sich mit Kleomenes zusammen auf der Galeere von Kentoripa befand, als er die Flucht ergriff. – »Also?« ruft Verres, »soll dieser Mensch aus einer solchen Gemeinde, jung und vornehm dazu, als mein Belastungszeuge übrig bleiben?« – »Für den Augenblick allerdings,« erwidert Kleomenes, »das ist nun einmal unvermeidlich: später werden wir schon ein Mittel ausfindig machen, daß er uns auch nicht mehr im Wege stehen kann.« XXXXI. (106) So war alles verhandelt und verabredet; da tritt Verres plötzlich aus dem Prätorenpalast, erhitzt von fieberhaften Gedanken an grausamen Frevel. Er kommt auf den Markt, läßt die Kapitäne rufen. Arglos ohne die leiseste Ahnung eilen sie herbei. Sofort läßt Verres die armen unschuldigen Menschen in Ketten legen. Sie rufen sein Regentengewissen an und fragen, warum er dies thue. Da antwortet er, sein Grund sei die Thatsache, daß sie die Flotte an die Seeräuber verraten hätten. – Gemurmel und Lärm entsteht im Volk; sie sind empört über seine derartig schamlose Dreistigkeit, entweder Anderen die Schuld an einem Unglück beizumessen, das nur von seiner eigenen Habgier herrührte, oder gar, wo man ihn selber mit den Räubern im Einverständnis glaubte, Andere des Verrates zu bezichtigen; endlich heißt es, vierzehn Tage wären schon seit dem Verluste der Flotte vergangen, und jetzt komme plötzlich diese Anschuldigung zum Vorschein. (107) Mitten während all dieser Vorgänge taucht die Frage auf, wo denn Kleomenes wäre; nicht als ob irgend jemand ihn, was er auch immer verschuldet hatte, deswegen der Bestrafung würdig erachtet hätte: denn was konnte schließlich Kleomenes – ferne sei es mir, einen Menschen jemals ungerecht zu beschuldigen – was, sag' ich, konnte Kleomenes schließlich Großes leisten, nachdem durch Verres' Geldgier die Schiffe ihre Mannschaften eingebüßt hatten? Und da erblicken sie ihn eben; er sitzt an der Seite des Landvogtes und flüstert ihm in gewohnter Weise ganz gemütlich allerlei ins Ohr. Nun stieg die allgemeine Entrüstung aufs höchste: vortreffliche Männer, von ihren Gemeinden auf einen ehrenvollen Posten gestellt, waren wie Sträflinge in Ketten geworfen, und Kleomenes als Genosse seiner Lüste und Schändlichkeiten, war des Landvogtes intimster Vertrauensmann. (108) Nun wird ein Ankläger gegen die Kapitäne angestiftet; zu dieser Rolle gab sich ein gewisser Naevius Turpio her, der unter dem Statthalter Gaius Sacerdos wegen grober Vergehen verurteilt worden war, das richtige Subjekt für einen Menschen wie Verres, der ihn denn auch bei der Steuerschraube, bei Justizmordversuchen und jeder Art von Gerichtsplackereien als Vorläufer und Helfershelfer zu verwenden pflegte. XXXXII. Jetzt kamen die Eltern und andere Angehörige der unglücklichen jungen Männer nach Syrakus; die Nachricht von dem plötzlichen Verhängnis hatte sie aufs tiefste erschüttert. Sie sehen ihre Kinder in Ketten, sehen wie ihr Hals und Nacken für Verres' Sünden büßen mußte; sie treten auf, erheben Fürsprache, berufen sich auf Recht und Billigkeit, ja sie flehen dein Gewissen an, das doch nirgends existierte und nie existiert hatte. Da erschien Dexon , der Vater des Kapitäns von Tyndaris, ein hochvornehmer Mann, dein Gastfreund. In seinem Hause warst du abgestiegen, ihn hattest du vor aller Welt deinen Gastfreund genannt; jetzt sähest du den edlen Mann im Elend, vernichtet, aber weder seine Thränen noch seine grauen Haare noch das Ehrenrecht der Gastfreundschaft konnten deinen Frevlersinn einen Augenblick zum Anstande lenken. (109) Aber wie kann ich überhaupt von Gastfreundschaft reden, bei diesem rasenden Ungeheuer! Seinen Gastfreund Sthenios in Thermai, dessen Haus er bei seinem Besuch bis in die letzten Winkel durchwühlte und ausraubte, ließ er in seiner Abwesenheit auf die Liste der Angeklagten setzen und ohne Verhör zum Tode verurteilen; und da erwarten wir jetzt von ihm eine Rücksicht auf die Pflichten des Gastrechts? Haben wir es denn überhaupt mit einem grausamen Menschen zu thun oder vielmehr mit einer wilden losgelassenen Bestie? Die Thränen eines Vaters um das Leben seines unschuldigen Sohnes rührten dich nicht; als du den Vater zu Hause zurückließest und den Sohn mit dir nähmest, gemahnte dich weder die Nähe des einen an Kindesliebe noch die Abwesenheit des andern an väterliche Hingebung. (110) In Ketten lag dein Gastfreund Arísteus , Dexons Sohn. Weshalb? Was hatt' er denn verbrochen? – »Hochverrat.« – Welches Motiv hätt' ihn denn dazu bestimmt? – Etwa Desertion? Und Kleomenes?! – »... Also Feigheit.« – Aber du hast ihm ja kurz zuvor wegen seiner Tapferkeit eine hohe Auszeichnung verliehen! – »Entlassung der Mannschaften.« – Aber sie hatten sich ja bei dir vom Dienste freigekauft! Aus einer anderen Stadt, Herbita, erschien der vornehme und allgemein verehrte Eubulidas ; als er seinen Sohn verteidigte, entschlüpft ihm ein Wort über Kleomenes, und nun wurden dem armen Manne beinahe die Kleider vom Leibe gerissen. Was konnte man unter solchen Umständen für Verteidigungsversuche machen? – »Den Namen Kleomenes auszusprechen ist nicht gestattet.« – Aber die Sache selbst macht es unvermeidlich! – »Du stirbst, wenn du ihn aussprichst,« denn beim Drohen hat sich nämlich Verres nie mit Kleinigkeiten begnügt. – Aber die Schiffsmannschaften fehlten! – »Was, du wagst es, den Landvogt zu beschuldigen? Brecht ihm das Genick!« – Also weder den Landvogt noch seinen würdigen Vertreter durfte man erwähnen; wenn nun von ihnen die ganze Angelegenheit abhing, was sollte man thun? XXXXIII. (111) Auch der vornehme Egestaner Herakleios versuchte zu Worte zu kommen. Laßt euch den Vorfall erzählen; euer edler Sinn muß ihn durchaus kennen lernen, denn ihr werdet hier von unglaublichen Mißhandlungen unserer Bündner hören. Mit Herakleios hatt' es diese Bewandtnis, daß er wegen einer schweren Augenkrankheit nicht an Bord gehen konnte und daher mit ausdrücklicher Ordre des Flottenkommandeurs in Syrakus auf Urlaub verblieb. Dem Manne kann man wenigstens nicht nachsagen, er habe die Flotte verraten oder feige die Flucht ergriffen oder sei vom Heere desertiert. Wäre hiervon je die Rede gewesen, so hätte man es ja auch schon beim Auslaufen der Flotte aus dem Hafen von Syrakus feststellen und ihn damals bestrafen müssen. Nun ward er aber durchaus in einer Weise behandelt, als hätte man ihn auf einem offenbaren Verbrechen ertappt, während man thatsächlich nicht einmal einen falschen Grund zur Klage gegen ihn zuwege bringen konnte. (112) Ferner war da unter den verhafteten Kapitänen Furius von Herakleia – zuweilen kommen nämlich in jenen Landen solche lateinische Namen vor –; eine Persönlichkeit, die nicht bloß bei Lebzeiten und in seiner engeren Heimat, sondern auch nach seinem Tode in ganz Sicilien geliebt und verehrt ward. Dieser Mann besaß nicht allein Mut genug, den Wüterich mit freiem Worte zu beschuldigen – denn da er ohnehin seinen gewissen Tod vor Augen sah, braucht' er hiervon keine besondere Gefahr zu erwarten – sondern er hat auch im Angesichte des Todes, während seine Mutter Tage und Nächte bei ihm weinend im Gefängnisse saß, seine Rechtfertigung niedergeschrieben. Es giebt aber auch keinen Menschen in Sicilien, der diese Schrift nicht in Händen hätte, so daß durch ihre Lektüre die Erinnerung an deine entsetzlichen Grausamkeiten stets aufs neue geweckt wird. In dieser Apologie teilt Furius genau mit, wie viele Schiffsmannschaften er von seiner Gemeinde zugewiesen erhielt, wie viel ihrer Verres entließ und um welchen Preis, wie viele dann noch bei ihm blieben; es folgen entsprechende Aufzeichnungen über die anderen Schiffe. Als er sich in diesem Sinne mündlich vor deinem Richterstuhl ausließ, wurden ihm die Augen mit Ruten gepeitscht. Im Gedanken an den nahen Tod ertrug er leicht den körperlichen Schmerz; noch rief er aus, was auch in seiner Schrift zu lesen steht, daß wirklich bei Verres die Schamlosigkeit einer Dirne mehr vermochte als die Thränen einer Mutter: denn Kleomenes werde gerettet, er getötet. (113) Auch jenes Wort ist sein, das er – wenn Roms Richter wirklich den Erwartungen entsprechen, die Roms Nation an sie stellt – mit vollem Rechte schon im Arme des Todes ausgesprochen hat: Verres könne durch die Ermordung der Zeugen nicht auch sein Verbrechen auslöschen; bei den weisen Richtern, im Schattenreiche, würde sein Zeugnis schwerer wiegen als wenn er lebend vor die Schranken geführt würde; hier auf Erden hätte er, der Gemordete, nur die Betrügereien des Verres bezeugen können, dort unten aber, als geschlachtetes Opfer, auch seine vor keinem Frevel zurückschreckende Grausamkeit . Dann kamen noch die schönen Worte: wenn Verres dereinst vor den Richterstuhl träte, so würden nicht nur die Scharen der Zeugen, sondern auch die göttlichen Manen, die Schutzgeister der unschuldig Verfolgten und die Rächerinnen allen Frevels, die Furien vor Gericht erscheinen; er selbst stelle seinen eigenen Fall nur als etwas Geringfügiges hin, weil er schon früher die Reihe der Richtbeile und das drohende Antlitz deines Henkersknechtes Sextius gesehen, als nämlich auf dem Versammlungsplatze der römischen Bürgergenossenschaft auf deinen Befehl römische Bürger enthauptet wurden. (114) Kurz, meine Herren, ich kann euch versichern, von der Freiheit, die ihr den Bündnern eingeräumt, hat dieser Mann unter Martern, die sonst nur über die erbärmlichsten Sklaven verhängt werden, vollen Gebrauch gemacht. XXXXIIII. Verres verurteilt sämtliche Angeklagten »nach dem Entscheide des Rates«; indessen hielt er es bei diesem Prozeß um menschliches Leben nicht für nötig seinen Quästor Titus Vettius holen zu lassen, um etwa mit ihm zu beraten, noch auch seinen Legaten Publius Cervius , der gerade, weil er sein Legat in Sicilien war, von diesem Prätor zunächst der Teilnahme an den Gerichtssitzungen enthoben wurde; dagegen berief er ein Raubgesindel, nämlich seine gewohnten Begleiter, und nach deren Urteil verdammt er alle. (115) Es war für die gesamte Bevölkerung Siciliens, diese unsere ältesten und treuesten Bündner, denen unsere Vorfahren so unendlich viel Gutes erwiesen hatten, ein erschütternder Schlag; von Stund an fürchteten sie alle für ihr Gut und Blut. Sie mußten es erleben, daß an die Stelle unserer berühmten Milde und Sanftmut nun plötzlich die unmenschlichste Grausamkeit getreten war; daß eine ganze Anzahl Menschen ohne Schuld in einem Augenblicke verurteilt wurden; daß ein ehrloser Landvogt seine Räubereien durch die Abschlachtung unschuldiger Menschen zu vertuschen suchte. Wahrlich, man sollte glauben, diese rasende Grausamkeit und Gemeinheit könnte nicht mehr gesteigert werden; und wer dies glaubte, hatte insofern recht, als bei einem Wettstreit um den Preis der Gemeinheit Verres immer Sieger bleiben wird. (116) Er überbietet sich selbst; er bringt es jedesmal fertig, seine früheren Verbrechen durch eine neue Schreckensthat in Schatten zu stellen. Ich hatte erzählt, daß Kleomenes den Phalakros von Kentoripa ausnehmen ließ, weil er mit ihm auf seiner Galeere segelte; indessen erschrak der junge Mann dennoch bei dem Gedanken an das auch ihn bedrohende Schicksal seiner Kameraden, und das nahm Timarchides wahr: er ging zu ihm und sagt' ihm, vor den Beilen sei er sicher, da brauch' er nichts zu fürchten, aber vor den Ruten – das rat' er ihm – mög' er sich in acht nehmen. Kurz, ihr habt es ja selbst von dem jungen Manne gehört: um diese Angst loszuwerden, mußt' er dem Timarchides eine gewisse Summe Geldes einhändigen. (117) Dieser Fall ist eine Kleinigkeit. Der Kapitän eines der ersten Bundesstaaten muß sich durch Barmittel von der Furcht vor Auspeitschung loskaufen: das ist Milde; ein anderer muß Geld geben, um einer Verurteilung zu entgehen: das ist ganz gewöhnlich. Das römische Volk will ja den Verres gar nicht auf abgenutzte Motive hin verklagt sehen, sondern verlangt Neues, womöglich ganz Unerhörtes: es weiß ja, nicht über einen Statthalter von Sicilien, sondern über einen gottlosen Tyrannen wird Gericht gehalten. XXXXV. Die Verurteilten werden ins Gefängnis geworfen; über alle wird die Todesstrafe verhängt, aber eine andere Art von Marter wird an den unglücklichen Eltern der Kapitäne vollzogen: man verhindert sie, ihre Söhne zu besuchen, man verbietet ihnen, Kleider oder Speisen für ihre Kinder hineinzubringen. (118) Diese Väter, die ihr hier sehet, lagen auf der Schwelle, die armen Mütter hielten die Nächte an der Thüre des Kerkers aus, des letzten Anblickes ihrer Kinder beraubt, und flehten nur um die einzige Gnade, den letzten Atemzug der geliebten Söhne mit ihren Lippen auffangen zu dürfen. Der hier folgende Satz machte als rhetorisches Meisterstück mit seiner Steigerung der Attribute geradezu Aufsehen. Cicero spricht davon in einer Jahrzehnte nach diesen Reden verfaßten, theoretischen Schrift, in der er seine Anschauungen über Rhetorik mit genügender Unparteilichkeit auseinander setzt, um seine berühmte, heutzutage in Gymnasien viel gelesene Rede für Sextus Roscius als eine Jugendsünde zu bezeichnen. Da stand der Schließer des Gefängnisses, der Henkersknecht des Landvogtes, der leibhaftige Todesschrecken für Bündner wie für römische Bürger: Sextius der Büttel, der sich aus jedem Seufzer, jedem Schmerzensruf einen bestimmten Lohn erwachsen sah. – »Giebst du mir so und so viel, dann laß ich dich herein; für so und so viel erhältst du die Erlaubnis, ihm Kleidung und Speise hineinzubringen.« – Keiner sagte nein. – »Höre, wie viel giebst du mir dafür, daß ich deinen Sohn mit Einem Beilhieb töte? Daß er sich nicht lange zu quälen braucht? Daß ich nicht mehrmals zuschlagen muß? Daß er ohne alles Schmerzgefühl seinen Geist aufgiebt?« – Auch für diese Leistung gab man dem Büttel Geld. (119) Wie grauenvoll mußten diese Menschen leiden! Wie fürchterlich spielte ihnen das Schicksal mit, daß sie nicht das Leben ihrer Kinder, sondern die Beschleunigung ihres Todes bezahlen mußten. Ja, auch die jungen Leute selbst verhandelten mit Freund Sextius über das Henkerbeil und über jenen einen Hieb, und ihre letzte Bitte an die Eltern war die, sie sollten dem Scharfrichter zur Verminderung ihrer Qualen Geld geben. Ach, viele schwere Leiden hat man für Eltern und Verwandte erfunden, gar viele, aber der Tod soll doch immer das äußerste sein: nein, er ist es nicht mehr. Giebt es wirklich noch etwas darüber hinaus, kann die Grausamkeit noch einen Schritt weiter gehen? Jawohl, sie kann es. Wenn erst die Enthauptung vollzogen ist, dann wird man die Leichen aufs Feld hinauswerfen, den Tieren zum Fraß. Das ist für die Eltern fürchterlich? Nun, so mögen sie sich die Erlaubnis, ihre Kinder zu begraben, mit Geld erkaufen. (120) Einen edlen Mann wie Onāsos von Egesta habt ihr selbst aussagen hören, er habe für die Bestattung des Kapitäns Herakleios dem Timarchides eine bestimmte Summe Geldes bezahlt. Dies hat, damit du nicht etwa behaupten kannst »nach dem Verlust ihrer Söhne kommen die Väter zornentbrannt«, einer der ersten Männer erklärt, und er sprach noch nicht einmal von seinem Sohn. Noch mehr: jedermann, der damals in Syrakus lebte, weiß ganz genau, daß diese Begräbnisverträge mit dem Timarchides schon bei Lebzeiten der Opfer abgeschlossen wurden. Man sprach mit Timarchides ganz offen, sämtliche Verwandten sämtlicher Gefangenen wurden zugezogen, und so ward ohne Scheu die Genehmigung zum Begräbnis von Personen, die noch lebten, verkauft. XXXXVI. (121) Nachdem das alles verhandelt und beschlossen ist, werden die Gefangenen aus dem Kerker hervorgeführt und ihnen die Ketten abgenommen. Welches Herz war in diesem Momente so steinhart, welcher Mensch außer dir so vertiert, daß ihn der Anblick der jungen, edlen Männer in ihrem Unglück nicht aufs tiefste gerührt hätte? Man konnte sich der Thränen nicht erwehren; man ahnte zugleich, daß das Verhängnis nur scheinbar über diese Armen allein hereingebrochen war, daß man in Wahrheit sein eigenes Schicksal vor sich sah, daß die Gefahr gleichmäßig über allen schwebte. – Die Enthauptung wird vollzogen. Du freutest dich, Verres, beim allgemeinen Schmerzensschrei; du triumphiertest, die Zeugen deiner Spitzbübereien waren ja aus dem Wege geräumt! Aber du irrtest dich, Verres; du irrtest gewaltig, wenn du glaubtest, die Schandflecken deiner Räubereien und all deiner Schurkenstreiche mit dem Blut unschuldiger Bündner abwaschen zu können: im Wirbel riß dich deine Sinnlosigkeit fort, wenn du vermeintest, die Wunden, die deine Raubgier geschlagen, durch die Mittel der Grausamkeit heilen zu können. Wohl sind jene Zeugen deiner Frevel tot, aber ihre Verwandten leben, leben für sie und für dich; und ebenso leben einige aus der Zahl jener Kapitäne selbst: hier stehen sie, als hätte die Schicksalsgöttin selbst sie für die Sühne der Unschuldigen zu diesem Prozeß aufgespart. (122) Da steht Phylarchos von Haluntion , der, weil er nicht mit Kleomenes ausreißen wollte, von den Seeräubern überwältigt und gefangen genommen wurde: dieses Unglück bedeutete für ihn Rettung, denn wär' er den Hyänen des Meeres entgangen, so wär' er diesem blutsaugenden Vampir unseres Bundeslandes zum Opfer gefallen. Sein Zeugnis spricht von der Entlassung der Mannschaften, der Hungersnot an Bord, der Flucht des Kleomenes. Hier steht Phálakros von Kentoripa , unseres besten Bundesstaates vornehmstes Kind: er sagt dasselbe aus, in jedem Zuge stimmen die beiden Zeugnisse überein. (123) Beim Himmel, was müssen euch, die ihr in diesem Prozesse richten sollt, jetzt für Gedanken durchziehen! Mit welcher Empfindung hört ihr wohl das alles an? Bin ich vielleicht geschmacklos, und zeig' ich allzuviel Schmerz über das fürchterliche Geschick unserer Bundesgenossen? Oder empfindet auch ihr über diese entsetzliche Marter und Trauer unschuldiger Menschen ein ähnliches Gefühl der Pein? Denn wenn ich es ausspreche, daß der Kapitän von Herbita, der Kapitän von Herakleia enthauptet wurde, so tritt mir all das Empörende des schmachvollen Vorganges wieder vor Augen. XXXXVII. Also die Bürger jener Staaten, die Söhne jener Länder, die uns zumeist ernähren, die alljährlich die größte Menge Korn als die Frucht ihrer Arbeit für das Volk nach Rom schicken; diese Jünglinge, die von ihren Eltern in aller Hoffnung auf den Segen unseres Reiches und unserer Gerechtigkeit auferzogen waren – sie waren gerade gut genug für Verres' schändliche Roheit und für das Beil seines Henkers?! (124) Und wenn ich an die Kapitäne von Tyndaris und Egesta zurückdenke, so kommen mir zugleich die Rechte dieser Staaten und ihr Verhältnis zu uns in den Sinn. Ein Mann wie Scipio Africanus hat sie sogar bereichern zu müssen geglaubt, und er that es, indem er sie mit erlesenen Stücken aus der Kriegsbeute schmückte; ein Verbrecher wie Gaius Verres hat sie nicht nur jener Prachtwerke, sondern auch ihrer edelsten Männer in fluchwürdiger Weise beraubt. Man höre nur was die Leute in Tyndaris so gern von sich aussagen: »Wir gehören zu den ›siebzehn treusten Gauen Siciliens‹, wir haben jederzeit in allen punischen und sicilischen Kriegen das Banner der innigsten Anhänglichkeit an Rom und sein Volk hochgehalten, wir haben stets dem römischen Volke alles geliefert, was es im Kriege wie im Frieden für seine Bedürfnisse brauchte.« Wahrhaftig, diese bevorzugte Stellung hat ihnen viel geholfen unter dem allmächtigen Regimente des Verres. (125) Einst ward ihre Marine von Publius Scipio gegen Karthago geführt: jetzt führt ein Kleomenes ihr fast unbemanntes Schiff gegen die Seeräuber; einst teilte ein Africanus mit euch die Kriegsbeute wie den Siegerruhm: jetzt beraubt ein Verres eure Schiffe der Mannschaft, um euch selber als Reichsfeinde zu erklären und zu behandeln. Und Egesta? Die vielgerühmte, durch uralte Schriften wie durch mündliche Tradition verbürgte Verwandtschaft der Egestaner mit uns, die sie immer aufs neue in zahllosen Dienstleistungen bewährten – was hat sie ihnen unter Verres' Regierung für Früchte eingetragen? Ihr seht es ja alle: ein vornehmer Jüngling ward aus dem Herzen seines Vaterlandes, aus den Armen seiner Mutter hinweggerissen, um unschuldig unter dem Beile deines Oberschergen Sextius zu fallen. Eine Gemeinde, die von unseren Vorfahren große und prachtvolle Ackergebiete zugewiesen, dazu die Garantie der Steuerfreiheit erhielt, sie konnte mit aller Berufung auf die Verwandtschaft der Völker, auf ihre Anhänglichkeit, auf Bedeutung und hohes Alter nicht einmal so viel bei dir ausrichten, daß sie einen einzigen ihrer Bürger, einen der achtbarsten und persönlich ganz unschuldigen Menschen vor blutigem Tode hätte retten können. XXXXVIII. (126) Wohin sollen sich denn die Bündner wenden? Wen können sie noch anflehen? An welche letzte Hoffnung für ihre weitere Existenz sollen sie sich klammern, wenn ihr sie im Stiche lasset? Etwa an den Senat? – So, also der sollte den Verres bestrafen! Daran ist nicht zu denken, so etwas nimmt der Senat nie in die Hand, es geht ihn nichts an. – Also ans römische Volk? – Das Volk kann sich die Sache leicht machen; es braucht nämlich bloß zu antworten, daß es ja im Interesse der Bündner ein besonderes Gesetz gegeben und euch, die Richter, als deren Schützer und Rächer eingesetzt hat. Nur dieser Ort hier bleibt übrig als ihre einzige Zufluchtsstätte; hier ist ihr Nothafen, ihre schützende Burg, ihr Altar. Aber auch hierher flüchten die Bündner nicht mehr in der Weise, wie sie es sonst zur Wahrung ihrer Rechte thaten. Jetzt kommen sie nicht mehr, um Gold oder Silber oder Stoffe oder Sklaven einzufordern, auch nicht um Kunstwerke, die man aus ihren Städten und Tempeln weggeschleppt: sie fürchten, die unerfahrenen Menschen, daß so etwas vom römischen Volke schon zugegeben und gar gutgeheißen wird. Seit vielen Jahren dulden wir nämlich diese Zustände: wir sehen stillschweigend zu, wie der ganze Reichtum aller Nationen in die Taschen von ein paar Spekulanten fließt. Und der Anschein, daß wir dies ohne Entrüstung mit ansehen und zugeben, muß um so eher entstehen, als keiner dieser Menschen aus seinem Prinzip ein Hehl macht, keiner sich im mindesten bemüht, seine Habgier auch nur zu verschleiern. (127) Was unsere schöne, prachtvolle Stadt in ihren öffentlichen Gebäuden an Statuen, Bildern und sonstigen Kunstwerken besitzt, hat sie alles von besiegten Reichsfeinden nach Kriegsrecht genommen und hierher transportiert. Dagegen jene Privatleute fallen über unsere treuesten Bundesgenossen her, nehmen ihnen all ihre schönsten Besitzstücke weg und füllen damit ihre Villen und Paläste. Wo, glaubt ihr wohl, ist das Geldvermögen der auswärtigen Nationen hingekommen, die jetzt alle verarmt sind, wenn wir sozusagen ganz Athen, Pergamon, Kyzikos, Milet, Chios, Samos , kurz schließlich ganz Kleinasien, Achaia, Hellas, Sicilien in ein paar Villen eingeschlossen sehen? – Aber dies, wie gesagt, geben unsere Bundesgenossen bereits alles auf, sie kümmern sich schon nicht mehr darum. Daß das römische Volk sie nicht von Staats wegen ausplünderte, dafür haben sie durch ihre treue Dienstergebenheit gesorgt; der Habgier einzelner konnten sie damals, als die Eroberung vor sich ging und Widerstand schon nicht mehr möglich war, wenigstens in irgend einer Weise Genüge thun: jetzt aber ist ihnen alles genommen, die Möglichkeit sich zu wehren und die Fähigkeit etwas aufzubringen. So vernachlässigen sie all ihren Besitz; auf materiellen Schadenersatz, für den dieser Gerichtshof dem Wortlaute nach berufen ist, dringen sie schon gar nicht mehr, das alles geben sie preis: in solchem Zustande kommen sie her zu euch. (128) Ich bitt' euch, ich bitt' euch, meine Herren, sehet doch nur diese grausige Verwahrlosung unserer Bündner an! XXXXVIIII. Hier steht Sthenios von Thermai mit ungepflegtem Haar im Trauerkleid; sein ganzes Haus ist ausgeplündert, aber kein Wort verliert er über deine Räuberei: sich selbst verlangt er von dir, nichts weiter; denn ihn selbst hast du aus seinem Vaterlande, wo er durch seine zahlreichen Vorzüge und Arbeiten die Leitung des Gemeinwesens erhalten hatte, durch deine frevelhafte Willkür vertrieben. Hier seht ihr den Dexon von Tyndaris ; nicht was du der Stadt, nicht was du ihm aus seinem Hause entwendet hast, sondern seinen einzigen Sohn, den trefflichen, unschuldig gemordeten, verlangt der Unglückliche von dir zurück; nicht mit Schadenersatz nach amtlicher Schätzung, sondern nur mit deiner persönlichen Vernichtung ist ihm gedient; denn was er heim bringen will, ist nicht Geld noch Geldeswert, sondern eine Spur von Trost für den Verlust seines Sohnes. Hier der hochbejahrte Eubulidas hat an seinem Lebensabend noch diese weite anstrengende Reise nach Rom unternommen, nicht um etwas von seinem Hab und Gut wieder zu bekommen, sondern um mit denselben Augen, die das blutige Haupt seines Sohnes fallen sahen, nun den Anblick des verurteilten Verres zu genießen. (129) Hätte der jetzige Statthalter, Lucius Metellus , es gestattet, so wären auch die Mütter und Schwestern jener Unglücklichen hergekommen: eine von ihnen zog mir, als ich nachts vor Herakleia ankam, mit sämtlichen Damen dieser Stadt bei hellem Fackelschein entgegen; sie nannte mich ihre Rettung, sie nannte Verres ihren Bluthund, sie flehte mich beim Namen ihres Sohnes an, sie warf sich verzweifelt mir zu Füßen, als könnt' ich ihren Sohn aus der Unterwelt heraufbeschwören. So kamen dann auch in den übrigen Städten die bejahrten würdigen Mütter und die kleinen zarten Kinder der Gemordeten; jung und alt rechnete auf mein hilfreiches Eingreifen und auf euer aufrichtiges Erbarmen. (130) So hat denn ganz Sicilien gerade mich vor allen anderen ausersehen, um diese Klage in meine Hände zu legen; nicht Ruhmsucht, sondern Thränen sind es, die mich hierher geleitet haben, auf daß nicht mehr Kerker, Ketten, Ruten, Beile, die Martern unserer Bündner und das Blut unschuldiger Menschen, endlich die blutlosen Leichen der Getöteten und das Weh all ihrer Angehörigen dazu dienen, unseren Beamten eine Erwerbsquelle zu sein. Wenn ich dem ganzen Lande Sicilien diese Seelenangst vermittelst der Verurteilung des Verres durch eure rücksichtslose Wahrheitsliebe abnehme, so hab' ich, scheint mir, dem Willen der Bittsteller wie meiner Pflicht Genüge gethan. L. (131) Solltest du jetzt noch jemand finden, der dich auch gegen diese Anklage auf dem Gebiete der Marineverwaltung in Schutz nehmen will, so müßt' er seine Verteidigung folgendermaßen einrichten. Alle Gemeinplätze, die mit der Sache selbst nichts zu thun haben, mag er weglassen, wie z. B., daß ich aus einem Zufall eine Schuld mache, daß ich ein verhängnisvolles Ereignis als Klagepunkt gegen einen einzelnen verwerte; daß ich ihm aus dem Verluste der Flotte einen Vorwurf mache, während viele tapfere Männer in dem allgemeinen Schwanken des Kriegsglückes zu Lande wie zur See gar oft einen Schlag abbekommen hätten u. s. w. Das alles mag er sich schenken: keinen Zufall werf ich dir vor, keinen Grund hast du, dich auf mißlungene Unternehmungen anderer zu berufen oder viele Fälle von Schiffbrüchen großer Flotten zu sammeln. Sondern ich sage, daß die Schiffe fast leer, die Soldaten und Matrosen für Geld entlassen waren, daß die vorhandenen sich von Palmenwurzeln ernähren mußten, daß die Flotte Roms unter dem Kommando eines Sicilianers, unsere ständigen Bundesgenossen und Freunde unter dem Befehl eines Syrakusaners standen; daß du während jener Zeit und während der ganzen letzt vorhergehenden Tage zechend mit Frauenzimmern am Strande lagest: für alle diese Thatsachen stell' ich Gewährsmänner und Zeugen auf. (132) Kann man da behaupten, ich schmähe dich im Unglück, ich verschließe dir die Zuflucht des »Schicksals«, ich wolle wegen eines Zufalles im Kriege dich tadeln oder schimpfen? Übrigens pflegen sich nur solche Leute unter Berufung auf den Zufall gegen Vorwürfe zu verwahren, die sich eben dem Zufall anvertrauen, die alle Schwankungen seines wechselvollen Spieles durchgemacht haben. Und wahrlich an diesem deinem Unfalle hat der Zufall keinen Teil. Denn die Launen des Kriegsglückes pflegen die Menschen auf dem Schlachtfelde und nicht an der Kneiptafel zu erfahren; bei jenem Unfall aber, das dürfen wir wohl sagen, schaltete nicht Mars, sondern Venus. Und wenn du dich so gern auf den Zufall berufen möchtest, warum ließest du denn für jene unschuldigen Opfer nicht einen Augenblick den Zufall mitsprechen? – (133) Auch den Einwand kannst du gleich von vornherein fallen lassen, daß ich eine gehässige Beschuldigung gegen dich erhebe, weil du nach der Sitte der Väter die Todesstrafe verhängtest und sie durchs Beil vollziehen ließest. Nicht um die Todesstrafe dreht sich meine Klage; ferne sei es mir, zu behaupten, daß kein Mensch enthauptet werden dürfe; nie will ich aus unserem Militärwesen das Furchtbare abgeschafft wissen, die unnachsichtliche strenge Disciplin, die Bestrafung aller groben Vergehen: ich weiß wohl, daß sehr häufig nicht nur allein gegen Bündner, sondern auch gegen unsere eigenen Bürger und Soldaten mit unerbittlicher Schärfe eingeschritten werden mußte. Darum kannst du dir auch dies ersparen. LI. Ich beweise, daß die Schuld nicht an den Kapitänen, sondern allein an dir lag; ich zeige daß du die Mannschaften der Schiffe entlassen hattest. Dies erklären die noch übrigen Kapitäne, dies bestätigt amtlich unser Bundesstaat Notion , und ebenso die Behörden von Herbita , von Amestratos , von Agyrion , von Enna und von Tyndaris ; endlich dein Entlastungszeuge, dein Viceadmiral, dein zweites Ich, dein Gastfreund Kleomenes erklärt, er stieg ans Land, um aus der ständigen Besatzung von Pachynos eine Anzahl Soldaten zur Dienstleistung auf der Flotte abzukommandieren. Das hätt' er sicher nicht gethan, wenn die Schiffe selbst ihre Mannschaften in vorschriftsmäßiger Anzahl gehabt hätten; die Kadres sind nämlich für ordentlich ausgerüstete Kriegsschiffe derart eingerichtet, daß nicht nur für mehrere, sondern selbst für einen einzigen neuen Ankömmling kein Platz da ist. (134) Ferner sag' ich, daß die vorhandenen Schiffsmannschaften durch Hunger und alle Art von Entbehrung aufs jammervollste zugerichtet wurden; ich sage, daß deshalb entweder alle schuldlos waren oder, wenn einen die Schuld trifft, es nur derjenige war, der das beste Schiff mit den meisten Leuten hatte und dazu das Oberkommando führte, oder aber, falls ja alle für schuldig erkannt wurden, daß dann Kleomenes bei der Marter und Hinrichtung der anderen nicht als Zuschauer figurieren durfte. Weiter erklär' ich es für ein bei der Hinrichtung selbst begangenes Verbrechen, daß aus Thränen und Schmerzen, Wunde und Schlag, Totenbestattung und Leichenfeier noch Profit gezogen wurde. (135) Folglich mußt du, um mir zu antworten, folgendermaßen reden: »die Flotte war vorschriftsgemäß ausgerüstet und bemannt, kein Kombattant fehlte, kein Ruder blieb ohne seinen Matrosen, für die Verpflegung war auskömmlich gesorgt, die Kapitäne lügen, die unbescholtenen Gemeindebehörden lügen, ganz Sicilien lügt; Kleomenes ist ein Verräter, wenn er sagt, er ging an Land um von Pachynos Soldaten zu holen; an Mut fehlt' es den Leuten, nicht an Vorräten; Kleomenes wurde tapfer kämpfend von seinen Leuten schnöde verlassen, niemand hat für Begräbnisse Geld bekommen.« Wenn du so sprichst, wirst du des Gegenteils überführt; sagst du etwas anderes, so kannst du meinen Aufstellungen nicht widersprechen. LII. (136) Hier willst du dich vielleicht auch noch erfrechen zu sagen: »unter den Richtern sitzt hier mein guter Bekannter, dort ein alter Freund meines Vaters.« – Siehst du denn nicht ein, daß, je näher dir irgend ein Mensch persönlich steht, desto mehr du dich bei solchen Anklagen vor ihm schämen mußt! – »Aber ein Freund meines Vaters!« – Und wenn dein eigener Vater hier zu Gericht säße, wahrhaftig, du könntest nichts mehr anfangen, sobald er zu dir spräche: »du hast in einer Provinz des römischen Reiches, anstatt mit allen Kräften die Expedition zur See vorzubereiten, den Mamertinern die vertragsmäßig geschuldete Lieferung einer Galeere drei Jahre lang geschenkt; du hast dir von denselben Mamertinern auf Gemeindekosten ein mächtiges Transportschiff für deinen Privatgebrauch bauen lassen; du hast den Bundesstaaten Geldkontributionen unter dem Vorwande der Flottenausrüstung auferlegt und nachher die Schiffsmannschaften für Geld nach Hause geschickt; du hast, als dein Quästor und dein Legat ein gefangenes Flibustierschiff anschleppten, den Oberpiraten unter der Hand entwischen lassen; du hast das Herz gehabt, römische Bürger, die als solche von der allgemeinen Stimme bezeichnet, von vielen einzelnen erkannt wurden, zum Tode durchs Beil zu verdammen; du hast dich erfrecht, Seeräuber in deinem Hause aufzunehmen, einen Seeräuberhäuptling aus deinem Hause zur Gerichtsverhandlung mitzunehmen; (137) du hast in dieser wichtigen Provinz, bei einer Bevölkerung von getreuen Bündnern und hochachtbaren Römern, mitten unter den drohendsten Gefahren für das ganze Land eine Reihe von Tagen hintereinander mit Schlemmereien am Strande hingebracht; du ließest dich während dieser Zeit von niemand zu Hause sprechen noch in deinem Amtslokal aufsuchen; du hast Frauen aus anständigen Bürgerfamilien zu jenen Orgien hinzugezogen; du hast unter Weibspersonen dieser Sorte deinen halbwüchsigen Sohn, meinen Enkel, eingeführt, damit er in diesem gefährlichsten, schlüpfrigsten Alter in der Lebensweise seines Vaters das Muster aller Schändlichkeit kennen lernte; du hast dich als Landvogt in deiner Provinz mit wallender Damentunika und purpurnem Griechenmantel sehen lassen; du hast wegen skandalöser Liebesgeschichten das Kommando über die Flotte den römischen Admiralen weggenommen um es einem Syrakusaner zu übertragen; du hast unsere Soldaten in der fruchtbaren, gesegneten Provinz Sicilien darben lassen; du hast durch deine Schwelgerei und Geldgier verschuldet, daß eine römische Kriegsflotte von den Seeräubern erbeutet und verbrannt wurde, (138) so daß in einem Hafen, den seit der Gründung von Syrakus kein Feind betreten hatte, nun dank deinem Regimente zum erstenmal die Piratenkaper spazieren fuhren: und alle diese entehrenden Vorfälle hast du nicht etwa totzuschweigen, in Vergessenheit zu hüllen oder sonst irgendwie zu vertuschen gesucht, sondern du ließest noch dazu die Schiffskapitäne ohne jeden Anlaß aus den Armen ihrer Eltern, deiner Gastfreunde, reißen, um sie zu Marter und Tod zu schleppen, wobei dich unter dem Jammern und Weinen der Eltern selbst die Anrufung meines Namens nicht erweichen konnte; du hast an dem Blut unschuldiger Menschen nicht bloß Genuß, sondern auch eine Erwerbsquelle gefunden«: – wenn so dein Vater zu dir spräche, könntest du vor seinen Augen Gnade finden? Dürftest du ihn auch nur um Verzeihung bitten? LIII. (139) Genug; ich habe allen Genüge gethan, den Sicilianern, meiner Pflicht und meiner Aufgabe, meinem Versprechen und allem, was ich übernahm. Aber eine Sache bleibt noch übrig, meine Herren, die nicht übernommen, sondern mein tiefstes Herzensbedürfnis, nicht äußerlich mir zugetragen, sondern im innersten Grunde meiner Seele eingewurzelt ist; sie bezieht sich nicht auf das Wohl der Bündner, sondern auf das der römischen Bürger , also auf unser aller Blut und Leben. Hierbei bitt' ich euch, keine Aufzählung von Beweisen meinerseits zu erwarten, als ob in der Sache selbst irgend etwas zweifelhaft wäre: alle die Thatsachen, um die es sich handelt, sind dermaßen bekannt, daß ich zu ihrer Bestätigung ganz Sicilien als Zeugen aufstellen könnte. Denn der Wahnsinn, der Begleiter der Frechheit und des Frevelmutes, packte Verres' zügellosen Sinn und riß diese brutale Natur zu solch rasender Tollwut hin, daß er nicht davor zurückscheute, Strafen, die sonst nur über ertappte Sklaven wegen gemeiner Verbrechen verhängt werden können, an Landgerichtstagen vor aller Welt gegen römische Bürger in Anwendung zu bringen. (140) Wie viele er mit Ruten peitschen ließ – ich will es gar nicht aufzählen. Nur so viel sag' ich euch, kurz zusammenfassend: so lange Verres Statthalter war, gab es bei diesen Vorgängen gar keine Rücksicht auf das Bürgerrecht. Es war durch die Gewohnheit soweit gekommen, daß der Leib des römischen Bürgers auch ohne Verres' besonderen Wink der Hand des Scharfrichters verfiel. LIIII. Kannst du leugnen, Verres, daß auf dem Markte von Lilybaion vor zahlreich versammeltem Volke Gaius Servilius , ein alter Kaufmann und römischer Bürger aus der Genossenschaft von Panormos, vor deinem Richterstuhle, zu deinen Füßen mit Ruten gepeitscht wurde, bis er zu Boden sank? Wag' es dies zu leugnen, wenn du kannst: ganz Lilybaion sah es mit an, durch ganz Sicilien verbreitete sich die Kunde. Ich wiederhole: unter den Hieben deiner Schergen brach ein römischer Bürger vor deinen Augen zusammen. (141) Und was war der Anlaß? Gute Götter! ach, ich versündige mich ja an Staats- und Völkerrecht, wenn ich diese Frage stelle; denn wenn ich nach dem Anlasse zu dieser Behandlung des Servilius frage, so thu' ich ja gerade, als ob eine solche Behandlung eines römischen Bürgers überhaupt unter irgend welchen Umständen je erfolgen dürfte. Ich bitt' euch also, meine Herren, für dieses eine Mal um Verzeihung; in künftigen Fällen werd' ich nicht mehr nach dem Anlasse fragen. Servilius hatte von Verres' Schandwirtschaft Kenntnis und erlaubte sich einmal ein freies Wort darüber. Dies wurde dem Verres hinterbracht; sofort schickt er dem Mann eine Vorladung und zwar muß er einem Diener des Aphroditetempels die für den Fall des Nichterscheinens bestehende Konventionalstrafe versprechen. Das thut er auch, und zum Termin kommt er nach Lilybaion. Niemand fand sich, eine Civil- oder Kriminalklage gegen ihn zu erheben; da zwang ihn Verres, mit einem seiner Amtsbüttel eine gerichtliche Wette im Betrage von verschiedenen tausend Sesterzen um den Klagepunkt des »betrügerischen Erwerbes« einzugehen; die entscheidenden Obmänner wollt' er aus seiner Horde stellen. Servilius weigerte sich, ein solches Verfahren anzunehmen, und flehte, man sollte doch nicht, ohne allen Grund und ohne daß ein Kläger erschiene, vor parteiischen Richtern einen Prozeß gegen ihn in Scene setzen, dessen Entscheidung ihm seine ganze bürgerliche Existenz kosten könnte. (142) Während er in diesem Sinne noch spricht, treten die sechs Büttel um ihn herum, lauter robuste, im Prügeln und Peitschen wohlgeübte Kerle, und hauen aus Leibeskräften mit Ruten auf ihn los; endlich fing der Oberscherge, der schon mehrfach erwähnte Sextius , an, mit dem Knaufe seines Stockes dem Unglücklichen heftig auf die Augen zu schlagen, bis dieser blutüberströmt zu Boden sank; aber noch wie er dalag, fuhren die Bluthunde fort auf ihn loszudreschen, bis er sich bereit erklären würde, auf jene Wette einzugehen. Schließlich war er so zugerichtet, daß man ihn für tot vom Platze trug, und bald nachher gab er denn auch seinen Geist auf. Dagegen ließ dieser Aphroditesklave, dieser gar elegante und liebenswürdige Herr, vom Gelde des Gemordeten eine silberne Statue des Liebesgottes gießen und stellte sie im Tempel der Aphrodite auf. So pflegt' er auch das Vermögen anderer Leute für die Erfüllung der nächtlichen Gelübde seiner Frivolität auszunutzen. LV. (143) Wozu sollt' ich über die Mißhandlungen anderer römischer Bürger noch im einzelnen reden, anstatt die Sache in großen, allgemeinen Zügen abzumachen? Jenes Zuchthaus, das der grausamste aller Tyrannen, Dionysios , bei Syrakus erbauen ließ, die sogenannten Steinbrüche, war unter Verres' Regierung der Wohnort zahlreicher Römer. Wer je seinen Launen nicht paßte oder seinem Blicke zuwider war, kam ohne weiteres in die Steinbrüche. Das findet ihr alle empörend, ich weiß es wohl und bemerkt' es schon bei unserer ersten Verhandlung, denn ihr wollt die Rechte der Freiheit nicht nur hier gewahrt wissen, wo es Volkstribunen giebt, wo der ganze Beamtenapparat funktioniert, wo wir das Forum mit seinen Gerichten, den Senat mit seiner Würde haben, wo die ganze Masse des römischen Volkes schon durch die öffentliche Meinung einen Druck ausübt: nein, wo irgend auf der ganzen Erde das Recht des römischen Bürgers verletzt ist, da konstatiert ihr einen Angriff auf die gemeinsame Sache der Freiheit und nationalen Ehre. (144) Und da hast du es gewagt, in das Gefängnis für ausländische Verbrecher und gemeine Frevler, für Straßenräuber und Staatsfeinde eine große Zahl römischer Bürger einzusperren? Ist dir denn nie ein Gedanke in den Sinn gekommen etwa an solche Dinge wie Gerichtshof, Volksversammlung, öffentliche Meinung, Wut und erbitterter Haß dieser ganzen Menge? Dachtest du nie an die Würde der Römer in der fernen Hauptstadt, trat dir nie das Bild dieser gewaltigen Masse vor die Seele? Glaubtest du nie mehr diesen Menschen unter die Augen zu kommen, nie mehr das Forum von Rom zu betreten, nie mehr der Herrschaft von Recht und Gesetz anheimzufallen? LVI. (145) Aber was war das nur für eine Wonne, sich in Grausamkeiten zu ergehen? Woher kam dir immer wieder die Lust zu frevelhaftem Beginnen? Sehr einfach: die Ursache war nichts als ein ganz besonderes Raubsystem. Wie wir in alten Dichtungen von Raubmenschen lesen, die an wilden Meergestaden oder auf einsamen Vorgebirgen und jähen Felsklippen wohnten um die gestrandeten Schiffer zu töten, so bedrohte dieser Wüterich von allen Ecken Siciliens aus ringsum alle Meere. Jedes Schiff, das aus Kleinasien, aus Syrien, aus Tyros, aus Alexandria ankam, wurde sofort durch wohl instruierte Denunzianten und Controleure festgehalten; das Personal ließ er in die Steinbrüche werfen, die Fracht mit allen Waren in seinen Palast befördern. So hauste in Sicilien nach langer Zwischenzeit wieder nicht etwa ein neuer Unhold vom Schlage der Dionysios und Phalaris – denn einst lebten auf dieser Insel gar viele fürchterliche Tyrannen – sondern eine ganz neue Art von Ungeheuer, der ärgste Vertreter jener Scheußlichkeit, die einst diese Lande verheerte. (146) Denn ich glaube, weder Skylla noch Charybdis war den Schiffern so gefährlich, wie er , wenn er in jenen Gewässern wütete; ja, er war viel gefährlicher, weil er sich mit einer viel zahlreicheren und blutgierigeren Horde von Bestien umgeben hat. Er ist ein zweiter Polyphēmos , nur noch ungeschlachter; denn der alte Kyklop am Aitna tyrannisierte nur jenen einen Landstrich, in dem seine Höhle lag, dieser neue dagegen die ganze Insel Sicilien. Und was für einen Grund, glaubt ihr wohl, führt' er selbst damals an, um diese scheußliche Grausamkeit zu entschuldigen? Denselben, der jetzt in seiner Verteidigungsrede wieder aufgewärmt werden wird. Wer irgend mit einigermaßen reicher Schiffsladung nach Sicilien gesegelt kam, wurde für einen Soldaten des Sertorius erklärt, für einen Rebellen, der sich eben vom spanischen Artemiskap her flüchtete. Um die drohende Gefahr von sich abzuwälzen, unterstützten die armen Menschen ihre Bitten durch die verschiedensten Gaben, bald Purpur aus Tyros, bald orientalischen Weihrauch und andere seltene Essenzen, bald feines Leinenzeug, bald Perlen und Edelsteine; einige brachten griechische Weine und asiatische Sklaven an, so daß man aus den Waren entnehmen konnte, aus welchen Erdteilen ihre Fahrt sie herführte. Sie hatten nicht geahnt, daß diese selben Objekte, von denen sie zuversichtlich ihre Rettung erhofften, gerade ihr Verderben sein würden: Verres erklärte nämlich, sie hätten mit den Piraten gemeinsame Sache gemacht und wären nur so in den Besitz all jener Schätze gelangt; dann ließ er sie selbst in die Steinbrüche abführen und behielt ihre Schiffe nebst Ladung unter sorgfältiger Aufsicht. LVII. (147) Als durch solche Vorgänge der Kerker schon mit Kaufleuten angefüllt war, da geschahen erst die Dinge, die ihr aus dem Munde eines vorzüglichen Mannes, des Ritters Lucius Suecius , vernommen habt und noch von anderen Zeugen hören werdet. Erdrosselt wurden im Kerker römische Bürger mitleidlos; jener Hilferuf, jenes Wort, »ich bin ein Bürger Roms,« das sonst so oft in den entlegensten Ländern dieser Welt vielen Menschen mitten unter Barbaren Hilfe und Erlösung brachte, hier bedeutet' es Beschleunigung der Strafe und qualvolleren Tod. – Nun, Verres? Was denkst du hierauf zu antworten? Etwa daß ich lüge? Etwa daß ich mir etwas ausdenke? Daß ich deine Verbrechen übertreibe? Wirst du es wagen, etwas dieser Art deinen Verteidigern vorzureden? Man reiche mir gefälligst die syrakusanischen Dokumente aus seiner eigenen Tasche, diese Schriftstücke, die er nach seinem Belieben abgefaßt glaubte; man reiche mir ferner das Gefängnisjournal, das mit größter Sorgfalt geführt wird und genau verzeichnet, wer an jedem einzelnen Tage eingekerkert wurde, wer starb, wen der Landvogt ermorden ließ. Bitte vorzulesen. [Es geschieht.] (148) Da seht ihr's: römische Bürger scharenweis' in die Steinbrüche geworfen, am unwürdigsten Platz eine große Menge eurer Mitbürger zusammengepfercht. Jetzt suchet die Spuren, die auf ihre Wiederkehr aus jenem Schreckensorte deuten. Nirgends erscheinen sie. – »Sind etwa die Menschen alle gestorben?« So wird man vielleicht fragen. – Selbst wenn er dies zu seiner Rechtfertigung sagen könnte, so würd' er mit einer solchen Behauptung nirgends Glauben finden. Aber es kommt nicht dazu; in denselben Akten steht es geschrieben, was dieser gewissenlose ungebildete Mensch nie beachtete und nie verstehen konnte: das griechische Wort ἐδιϰαιώϑησαν steht da, das heißt im Sprachgebrauche der Sicilianer: »sie wurden gerichtet und umgebracht.« LVIII. (149) Wenn das ein fremder König gethan hätte, wenn ein ausländischer Staat, wenn irgend ein Volk der Welt sich so etwas gegen römische Bürger erlaubte, würden wir nicht von Staats wegen Rache nehmen? Würden wir nicht sofort den Krieg erklären? Könnten wir eine so schmachvolle Mißhandlung des römischen Namens ohne bittere Ahndung hingehen lassen? Wie viele Kriege, meint ihr wohl, und was für schwere Kriege haben unsere Vorfahren unternommen, nur weil es hieß, römische Bürger wären schlecht behandelt, Kauffahrer festgehalten, Geschäftsleute ausgeplündert worden! Aber ich will mich schon über Festnahmen nicht beklagen, über Plünderungen nicht aufhalten; ich erhebe Klage, daß Schiffe, Ladungen und Bedienungsmannschaften ihren Eigentümern weggenommen, die Großhändler selbst ins Gefängnis geworfen und – als römische Bürger! – im Gefängnis hingemordet wurden. (150) Wenn ich dies vor Skythen erzählte, und nicht hier vor einer großen Menge römischer Bürger, vor den Senatoren, dieser Blüte unserer Nation, auf dem Forum von Rom: ich würde mit der Schilderung dieser langen qualvollen Leiden unserer Mitbürger selbst die wilden Barbarenherzen erschüttern; denn so erhaben steht unser Reich da, so gewaltigen Klang hat der Name Roms bei allen Völkern der Welt, daß jene Grausamkeiten gegen unsere Leute überall Mißbilligung finden müssen. Und du rechnest noch auf Rettung, auf irgend eine Zufluchtsstätte, wo du so offenbar von der richterlichen Strenge gepackt, von der Menge des römischen Volkes wie mit einem dichten Netz umgarnt bist? (151) Wahrlich, wenn es dir selbst gelänge, was doch absolut unmöglich ist, dich aus diesen Schlingen loszumachen und mit irgend welchen Mittelchen herauszuwinden, so müßtest du ja notwendig in die noch viel schlimmeren Fallen hineingeraten, in denen dir von mir – wiederum käme ich, und diesmal von höherem Punkt Wie Cicero schon öfters gedroht hat, würd' er Verres im Fall seiner Freisprechung nochmals verklagen, und zwar wegen Hochverrates; in diesem Falle würd' er nicht zu Senatoren, sondern direkt zum Volke sprechen und dazu die in doppeltem Sinne »höhere« Tribüne besteigen. aus – definitiv der Garaus gemacht werden würde. Auch wenn ich ihm also jenen Versuch zu einer Ausrede lassen wollte, so müßte ihm dennoch seine falsche Verteidigung ebenso verhängnisvoll werden wie meine richtige Anklage. Denn wie verteidigt er sich? Er habe, sagt er, Flüchtlinge aus Spanien abgefaßt und mit dem Tode bestraft. Wer erlaubt dir das? Wo hast du ein Recht dazu? Wer hat je etwas Ähnliches gethan? Und wie kämest du dazu? (152) Täglich sehen wir Markt und Hallen von solchen Menschen wimmeln, und wir sehen das mit ruhigem Gemüte. Denn wenn ein politisches Zerwürfnis innerhalb des Reiches beigelegt, wenn das ganze entsetzliche Wüten des Schicksals oder der menschlichen Tollheit, das man Bürgerkrieg nennt, endlich vorüber ist, so ist wahrlich niemand über einen Ausgang ungehalten, der wenigstens die übrig gebliebenen Bürger ruhig weiter existieren läßt. Hingegen Verres, dieser alte Verräter seines Konsuls, dieser eigenmächtige Überläufer in der Quästur, der Staatsgelder einfach unterschlagen hat, er nahm sich so viel Macht in unserem Staate heraus, um Menschen, die nach ausdrücklicher Autorisation durch unseren Senat, unser Volk und sämtliche Behörden in dieser Stadt leben, auf dem Forum erscheinen, sich bei Abstimmungen über Gesetze beteiligen, ja sogar Anstellungen erhalten durften – um solche Menschen regelmäßig zu einem grausamen, qualvollen Tode zu verdammen, falls ihr Unstern sie zufällig an irgend einen Punkt von Sicilien getrieben hatte. (153) Bei Gnaeus Pompeius , einem unserer ruhmvollsten Feldherrn, fanden sich thatsächlich nach der Hinrichtung des Perperna viele Soldaten aus dem vernichteten Heere des Sertorius Gnade flehend ein: mit größtem Eifer sorgt' er dafür, daß keinem ein Leides angethan würde; kein Bürger Roms suchte vergeblich bei ihm Zuflucht, sondern allen reicht' er seine Siegerhand, allen wies diese Hand den Weg zur Rettung. Dahin mußt' es kommen! Bei dem Helden, gegen den die Leute gefochten hatten, fanden sie ein schützendes Asyl; bei dir, der du in unserem Staate nie das Geringste zu bedeuten hattest, stand ihnen Marter und Tod bevor. Siehst du, wie schlau du dir deine Verteidigung ausgedacht hast? LVIIII. Wahrhaftig, ich wünschte, daß eher deine zur Verteidigung als meine zur Belastung bestimmten Aufstellungen bei diesen Richtern hier und bei den anderen Anwesenden Eingang fänden; ich wünschte – das will ich damit sagen – man hielte dich wirklich für den erbitterten Feind nicht der Seefahrer und Handelsleute, sondern der Überbleibsel jener zersprengten Armee. Denn meine Klage überführt dich nur der schonungslosen Habgier, dein Rechtfertigungsversuch dagegen der wahnsinnigsten, scheußlichsten Grausamkeit, ja in gewissem Sinne eines neuen Ächtungsverfahrens. (154) Aber es ist nun einmal nicht so; die Thatsachen verbieten es mir, diesen schönen Vorteil auszunutzen. Ganz Putéoli Großer Merkantilhafenplatz bei Neapel, jetzt Fischerdorf. ist jetzt hier versammelt: in auffallend großer Anzahl sind die Großhändler zu dieser Gerichtsverhandlung hergereist und sprechen nun bald von ihren Associés, bald von ihren Vertretern oder deren Agenten, die überfallen und ausgeraubt und ins Gefängnis geworfen, dann teils im Gefängnis erdrosselt, teils öffentlich enthauptet wurden. Hier kannst du sehen, wie gnädig ich mit dir umgehe. Ich führe den Zeugen Publius Granius vor, der erklärt, seine Freigelassenen ließest du enthaupten, der sein Schiff nebst voller Ladung von dir zurückfordert; widerlege du ihn, wenn du kannst; dann will ich meinen Zeugen aufgeben, will für dich eintreten – hörst du? Dir will ich helfen! Aber beweise uns erst, daß jene Leute unter Sertorius gedient hatten, daß sie sich fliehend am Kap der Artemis einschifften und auf der Fahrt an die Küste von Sicilien verschlagen wurden. Keinen größeren Gefallen könntest du mir thun als diesen Nachweis zu erbringen; denn kein Verbrechen kann man vortragen oder ausfindig machen, das eine härtere Strafe nach sich zöge. (155) Gern will ich, wenn du es wünschest, den römischen Ritter Lucius Flavius noch ein zweites Mal vorführen, da du ja in der ersten Verhandlung aus »ganz besonders weiser Überlegung« – so nennen es nämlich deine Parteigenossen; die allgemeine Stimme dagegen sagt: »aus bösem Gewissen und unter der erdrückenden Wucht der Belastungszeugnisse« – keinen Zeugen befragen wolltest. Jetzt mag man, wenn du willst, den Flavius befragen, wer denn jener Lucius Herennius war, den er für den Chef eines großen Bankhauses in Leptis Belebte Handelsstadt in Afrika, Heimat des Kaisers Septimius Severus. erklärte; der Mann stand mit über hundert römischen Bürgern von der Genossenschaft zu Syrakus in Verbindung, die ihn alle nicht nur persönlich kannten, sondern auch flehentlich unter Thränen verteidigten – dennoch ward er vor den Augen der versammelten Bevölkerung von Syrakus enthauptet. Widerlege mir auch diesen Zeugen, ich wünsch' es von Herzen, und beweise mir, daß der Bankier Herennius in der Rebellenarmee des Sertorius diente. LX. (156) Und nun erst die ganz große Zahl derer, die mit verhülltem Haupt als angeblich gefangene Seeräuber einhergeführt wurden, um gleichfalls den Tod durchs Beil zu erleiden! Was ist das für eine ganz neue Art von Vorsicht? Zu welchem Zweck hast du dir so etwas ausgedacht? Schreckte dich vielleicht die unumwundene Aussage des Lucius Flavius und Anderer über die Persönlichkeit jenes Lucius Herennius? Oder hatte dich die achtunggebietende Würde unseres lieben verehrten Marcus Annius ein wenig vorsichtiger und schüchterner gestimmt? Annius erklärte ja neulich im Zeugenverhör, daß ein Geschäftsfreund von ihm, nicht etwa irgend ein beliebiger Ankömmling aus dem Auslande, sondern ein römischer Bürger, der sämtlichen Mitgliedern der Genossenschaft bekannt und in Syrakus selbst geboren war, auf deinen Befehl öffentlich geköpft wurde. (157) Nach diesen Äußerungen Einzelner und der Verbreitung solcher Schreckensnachrichten, die die allgemeine Empörung natürlich noch steigerten, fing Verres an, bei seinen Exekutionen nicht etwa milder, sondern nur mit mehr Überlegung vorzugehen. Jetzt traf er die schon erwähnte Einrichtung, daß die römischen Bürger mit verhülltem Haupte zum Tode geführt wurden; aber dennoch blieb die Persönlichkeit des Gemordeten für niemand ein Geheimnis, da die Leute in der Genossenschaft, wie ich schon erzählte, mit größter Genauigkeit die Zahl der gefangenen Seeräuber kontrollierten. So jammervoll war die Existenz für Leute unseres Volkes unter deiner Regierung geworden! Unter solchen Umständen sollten sie sich Glück von ihren Handelsunternehmungen versprechen! So stand es mit Leben und Tod! Müssen denn die armen Kaufleute sich sonst wenigen Gefahren mit ihrem Vermögen aussetzen, daß ihnen nun auch noch von unseren eigenen Beamten auf dem Grund und Boden unserer Provinzen das grausigste Geschick zu teil werden kann? Diese treue Provinz, die nächste an unserer Stadt, mit ihrer Bevölkerung von braven Bündnern und hochachtbaren Römern, die alle unsere Mitbürger stets mit größter Liebenswürdigkeit in ihren Gebieten aufnahm – diese Provinz Sicilien war gerade gut genug dazu, als Richtstätte zu dienen, auf daß Leute, die von den fernen Gestaden Syriens und Ägyptens kamen, die mitten unter Barbaren wegen ihrer römischen Toga in Ehren gehalten und allen Stürmen des Meeres glücklich entronnen waren, nun hier unter dem Beile des Henkers endeten, wo sie endlich die Heimat glücklich erreicht wähnten? LXI. (158) Was soll ich über Publius Gavius , den unseligen Bürger von Consa Stadt im ehemals samnitischen Unteritalien. berichten? Wo soll meine Stimme die Kraft, wo mein Geist die Worte finden, wo meine Seele all den Schmerz fassen? Wohl, der Schmerz verläßt mich nicht, aber wie ich ihm Ausdruck verleihen und den Vorfall würdig darstellen soll, vermag ich kaum abzusehen. Das Verbrechen ist ja ein derartiges, daß, wie ich die erste Kunde davon erhielt, mein Gedanke zunächst war, gar keinen Gebrauch davon zu machen; wohl sah ich ein, es war nur allzu wahr, doch muß es, so schien mir, jedermann unglaublich vorkommen. Endlich, überwältigt durch die Thränen der gesamten, in Sicilien zu Handelszwecken ansässigen römischen Bürger, bestimmt durch die Zeugnisse der hochachtbaren Leute aus Valentia sowie der gesamten Bürgerschaft von Rhegion und vieler damals zufällig in Messana anwesender römischer Ritter, führt' ich in unserer ersten Prozeßverhandlung so viel Beweismaterial vor, daß über den Vorgang nirgends mehr ein Zweifel obwalten konnte. (159) Was soll ich jetzt thun? Seit vielen Stunden sprech' ich schon über ein und dieselbe Art von empörend grausamen Freveln dieses Menschen, schon hab' ich beinahe alle Macht der für seine Vergehen irgend bezeichnenden Worte bei anderen Momenten erschöpft ohne dafür zu sorgen, daß ich eure Aufmerksamkeit durch einige Abwechselung in der Art der Verbrechen fesselte: wie soll ich da über diesen Vorfall sprechen? Ich glaube, es giebt nur einen einzigen Weg. Ich will euch die Sache einfach vortragen; sie enthält in sich so viel Furchtbares, daß es weder meiner unbedeutenden Beredsamkeit, noch überhaupt menschlicher Worte, wessen sie auch seien, bedarf, um euer Gemüt in Brand zu setzen. (160) Gavius aus Consa war ein römischer Bürger, der mit anderen seines Standes von Verres ins Gefängnis geworfen war, von dort aber auf irgend eine mir unbekannte Weise entkam und sich nach Messana flüchtete. Schon sah er das italische Festland und die Mauern von Rhegion nahe vor sich, schon fühlt' er sich nach dem Schauerbild von Tod und Dunkel gleichsam durch den Lichtstrahl der Freiheit und den Anhauch der Gesetze erquickt wieder aufleben, da beging er die Unvorsichtigkeit, in Messana zu sprechen und darüber zu klagen, daß er, als ein Bürger Roms, ins Zuchthaus gesteckt worden war; nun ginge sein Weg direkt nach Rom; wenn Verres käme, würd' er sich ihm schon stellen. LXII. Der Ärmste wußte nicht, daß es ganz gleichbedeutend war, ob er diese Reden in Messana oder vor Verres in seinem Prätorenpalast führte; denn, wie ich euch schon früher erzählte, hatte der sich gerade die Stadt Messana ausgewählt, um an ihr eine Genossin seiner Frevel, eine Hehlerin des gestohlenen Gutes, eine Mitwisserin all seiner Schändlichkeiten zu besitzen. So wird denn auch Gavius sofort zu einem der städtischen Beamten geführt, und der Zufall fügt' es, daß Verres selber gerade an jenem Tage nach Messana kam. Die Sache wird ihm gemeldet: »da ist ein römischer Bürger,« heißt es, »der sich beklagte, daß man ihn in die Steinbrüche von Syrakus geworfen; schon wollt' er unter gräßlichen Drohungen gegen Verres ein Schiff besteigen um nach Italien zu fahren, da ergriff man ihn noch rechtzeitig und hält ihn nun in sicherem Gewahrsam, damit Verres selber beschließe, was mit ihm geschehen soll.« (161) Der Landvogt spricht den Leuten seinen Dank aus, belobt sie wegen ihrer Aufmerksamkeit und freundschaftlichen Gesinnung; dann eilt er Wut und Rache schnaubend auf den Markt. Seine Augen funkelten, sein ganzes Gesicht sprühte vor Blutgier. Alle waren gespannt, was er vorhätte, wie weit er sich wohl hinreißen lassen würde, da läßt er plötzlich den Menschen herbeischleppen, läßt ihn mitten auf dem Markt entkleiden und festbinden, läßt die Ruten aus den Bündeln nehmen. Laut rief der Unglückliche, er sei ein römischer Bürger aus der freien Stadt Consa, er habe mit Lucius Raecius , einem der vornehmsten römischen Ritter, der jetzt als Großkaufmann in Panormos lebte, zusammen gedient; von dem könne Verres alles erfahren. Da spricht Verres: er habe erfahren, daß Gavius von den Anführern der entlaufenen Sklaven als Spion nach Sicilien geschickt sei (worauf in Wahrheit auch nicht die leiseste Spur eines Anzeichens noch auch irgendwelcher Verdacht führte); sodann befiehlt er, von allen Seiten auf den Menschen unerbittlich loszuhauen. (162) Ihr hört es; mit Ruten gepeitscht wurde mitten auf dem Markte von Messana ein Bürger Roms; keinen Seufzer gab der Unglückliche in seinem Schmerze von sich, keinen Laut vernahm man unter dem Gedröhn der Schläge als das eine Wort: »ich bin ein Bürger Roms!« Mit dieser bloßen Anrufung seines Bürgerrechtes glaubt' er alle Schläge von seinem Leibe fernhalten und aller Folter ein Ende machen zu können. Aber es war ihm anders beschieden; die Ruten ließen nicht nach, und wie er noch öfter durch jene Anrufung sein Bürgerrecht geltend machte, da wurde das Kreuz – hört ihr? das Kreuz! – aufgerichtet für den Unglückseligen, der dieses Werkzeug des Entsetzens nie gesehen hatte. LXIII. (163) O süßer Name Freiheit! O herrliches Vorrecht unseres Bürgertumes! Wo seid ihr hin? wohin die Gesetze des Porcius und des Gaius Gracchus ? und die so heiß ersehnte, nach langem Harren endlich dem römischen Volke wiedergegebene Volkstribunengewalt? So elend ist das alles zusammengesunken, daß ein römischer Bürger in einer Provinz unseres Reiches, in einer Stadt unserer Alliierten von einem Menschen, dem die Gnade unseres Volkes Beile und Ruten in die Hand gegeben hat, öffentlich gefesselt und ausgepeitscht werden darf? Als die Flammen und glühenden Zangen und all die Folterwerkzeuge in Bewegung gesetzt wurden, als du taub bliebest gegen die bittere Anrufung und die erbarmenswerte Stimme des gequälten Opfers, konnten dich da selbst die flehentlichen Bitten und Thränen der anwesenden Römer nicht erweichen? Du wagtest es, einen Mann ans Kreuz zu schlagen, der sich einen Bürger Roms nannte? – Ich wollte in unserer ersten Verhandlung nicht so dringend auf diesen Punkt eingehen, glaubt mir, ich wollt' es nicht; ihr konntet nämlich sehen, wie die Gemüter der Menge von Schmerz und Erbitterung und Furcht vor allgemeiner Gefahr gegen diesen Menschen erhitzt wurden. So setzt' ich mir selbst ein Ziel, sowohl meiner eigenen Rede als auch den Aussagen meines vortrefflichen Zeugen, des Ritters Gaius Numitorius , und ich freute mich, daß Manius Glabrio auf den sehr vernünftigen Gedanken kam, mitten während der Zeugenaussage die Gerichtssitzung aufzuheben. Denn er fürchtete, daß unser Volk mit Gewalt eigenmächtig an Verres die Strafe vollziehen würde, die es ihm gönnte, die es aber gewärtig sein mußte ihm durch euren richterlichen Entscheid nicht zugesprochen zu sehen. (164) Jetzt, wo es ja ausgemacht ist, wie es um deine Sache steht und was mit dir geschehen wird, will ich so mit dir verfahren. Ich will zeigen, daß dieser Gavius, den du für einen plötzlich ausgesandten Spion erklärtest, auf deinen Befehl in die Steinbrüche bei Syrakus geworfen war; und zwar beweis ich das nicht nur aus den Schriftstücken der Syrakusaner, damit du nicht behaupten kannst, ich benutzte einen beliebigen in den Akten vorkommenden Namen Gavius um die ganze Geschichte zu erfinden und ihren Märtyrer mit dem Träger des zu diesem Zweck ausgewählten Namens zu identifizieren; vielmehr will ich Zeugen aufstellen, so viele dir belieben, welche sämtlich aussagen werden, daß eben jener Mensch von dir zu Syrakus in die Steinbrüche geschickt wurde. Sodann werd' ich Leute aus Consa vorführen, seine Mitbürger und Verwandten, welche dich jetzt zu spät belehren mögen – zu spät für dich, aber keineswegs zu spät für den Gerichtshof – daß jener Publius Gavius, den du ans Kreuz schlagen ließest, ein römischer Bürger aus der Freistadt Consa war, und kein Spion im Dienst entlaufener Sklaven. LXIIII. (165) Wenn ich all diesen Versprechungen nachgekommen bin und alles dies sämtlichen Parteien in vollem Maße zum Bewußtsein gebracht habe, dann nehm' ich vor, was du mir selber an die Hand giebst; ich will mich gern damit zufrieden geben. Denn was hast du neulich, als das Volk wütend auf dich eindrang und du ganz erschreckt aufsprangest, was hast du da selber gesagt? Du sagtest, der Mann hätte, nur um einen Aufschub seiner Strafe zu erlangen, nur zu diesem Zweck immerfort geschrieen, er wäre ein römischer Bürger; in Wahrheit wär' er ein Spion der Rebellen gewesen. Das stimmt vortrefflich zu meinen Zeugen. Denn was sagt Gaius Numitorius? Oder die beiden vornehmen Grundbesitzer aus dem Gebiete von Tauromenion, Marcus und Publius Cottius ? Oder Quintus Lucceius , der Besitzer des großen Bankgeschäftes in Rhegion? Oder die übrigen alle? Bisher hab' ich nämlich nur solche Zeugen vorgeführt, die den Gavius nicht etwa persönlich näher gekannt sondern vielmehr mit eigenen Augen gesehen zu haben erklärten, wie der Mann, der sich auf sein römisches Bürgerrecht berief, zum Kreuze geschleppt wurde. Hiermit stimmst du, Verres, überein; du gestehst zu, daß der Mann wiederholt ausrief, er sei ein Bürger Roms, und daß der Name »Bürger von Rom« bei dir nicht einmal so viel bedeutete, um einen kurzen Aufschub der Kreuzigung, um wenigstens eine ganz kleine Verzögerung im Vollzuge der entsetzlichen, grausamen Strafe herbeizuführen. (166) Hierbei bleib' ich, meine Herren, dies halt' ich fest, mit diesem einen Moment bin ich zufrieden; alles übrige geb' ich gerne preis: Verres muß durch sein eigenes Geständnis in die Schlinge getrieben und abgestochen werden. – Du wußtest also nicht, wer der Mann war; die Behauptung, es wär' ein Spion, beruhte bloß auf Verdacht; ich frage gar nicht, auf was für einem Verdacht, sondern ich verklage dich mit deiner eigenen Rede: der Mann erklärte sich für einen Bürger Roms. Wenn du, Verres, fern in Indien oder Persien abgefaßt und zur Leibesstrafe abgeführt würdest, was würdest du anders ausrufen als daß du ein Bürger von Rom bist? Und wenn dir, als einem Unbekannten im unbekannten Land, unter Barbaren, bei Menschen der entlegensten Völkerstämme dieser Welt der auf dem ganzen Erdkreis berühmte und gefeierte Name nützen würde: konnte da nicht jener Mensch, den du zum Kreuze schleppen ließest, wer es auch war, zumal du ihn nicht kanntest, nun er sich für einen römischen Bürger erklärte, bei dir als dem Landvogt eine Zuflucht oder wenigstens einen Aufschub der Todesstrafe durch Anruf und Geltendmachung seines Bürgerrechtes erhalten? LXV. (167) Einfache Menschen von bescheidener Herkunft gehen zu Schiff; sie gelangen in Gegenden, die sie früher nie gesehen, wo sie weder denen, die sie vorfinden, bekannt sein noch auch immer auf Leute, die ihre Persönlichkeit festzustellen vermöchten, rechnen können. Niemand schützt sie; aber auf einen Schutz vertrauen sie immer: mit ihrem Bürgerrecht fühlen sie sich sicher, und zwar nicht bloß bei unseren Beamten, die ja selber den Gesetzen und der öffentlichen Meinung mit ihrer Person haften, auch nicht allein bei anderen römischen Bürgern, mit denen sie in Sprache, Rechtsverhältnis und so vieler anderer Hinsicht zusammengehören; nein, wohin sie auch verschlagen werden, überall hoffen sie von diesem Ehrentitel Schutz und Schirm. (168) Jetzt nimm ihnen diese Hoffnung, nimm den römischen Bürgern diese rettende Wehr; bestimme, daß dieses Wort »ich bin ein Bürger Roms« keine Hilfe mehr bringt, daß ein Prätor oder sonst irgendwer ungestraft jede beliebige Leibesstrafe über den, der sich römischer Bürger nennt, verhängen kann, mit der Motivierung, er kenne den Menschen nicht: damit wirst du ohne weiteres alle Provinzen, alle Monarchien, alle freien Staaten, ja alle Länder der Welt, die doch bisher unseren Leuten stets ohne Beschränkung offen stand, für die Bürger Roms auf immer verschließen. Und weiter: wenn der Mann sich auf den römischen Ritter Lucius Raecius, der sich damals in Sicilien aufhielt, ausdrücklich berief, war es denn so eine große Sache, einen Brief nach Panormos zu schicken? Du konntest so lange den Mann bei deinen Mamertinern in sicherem Gewahrsam halten, konntest ihn fesseln und gefangen setzen lassen, bis Raecius aus Panormos käme; der hätte dann entweder die Persönlichkeit festgestellt, und du ließest in diesem Falle eine kleine Milderung der Strafe eintreten, oder aber er hätte erklärt, den Mann nicht zu kennen, dann mochtest du, wenn du dies nun einmal richtig fandest, den Rechtsgrundsatz festsetzen: »wer mir persönlich unbekannt ist und keinen zahlungsfähigen Bürgen stellen kann, der soll, auch wenn es ein römischer Bürger ist, ans Kreuz geschlagen werden.« LXVI. (169) Aber wozu sprech' ich so viel von Gavius? Als ob du damals nur den Gavius angegriffen hättest und nicht vielmehr das gesamte Bürgertum mit seiner Ehre und seinem Recht! Nicht einen Menschen, sag' ich, sondern die gemeinsame Sache der Freiheit hast du verfolgt. Denn was hatt' es zu bedeuten, daß du, als die Mamertiner ihrem Herkommen gemäß das Kreuz hinter der Stadt an der Pompeiusstraße aufrichteten, daß du da erklärtest, es müsse vielmehr vorn auf der Seite nach dem Meere zu stehen; ja, du fügtest noch hinzu (leugnen kannst du es absolut nicht, denn du sagtest es laut vor zahlreichen Zuhörern), du wähltest deswegen jenen Punkt aus, weil der Mann, der sich einen Bürger Roms genannt, nun von seinem Kreuz aus Italien sehen und nach seiner Heimat ausschauen könnte. So ist denn jenes Kreuz das einzige, das seit der Gründung von Messana an jenem Platz aufgestellt worden ist. Den Anblick Italiens hat Verres dazu ausgewählt, daß ein Mann unter qualvollen Schmerzen sterbend noch die Lande der Freiheit und der Knechtschaft, nur durch eine schmale enge Wasserstraße getrennt, vor sich sähe, und daß Italia dem Schauspiele beiwohnte, wie an ihrem Kinde die schmachvolle und grausame Strafe eines Sklaven vollzogen wurde. (170) Es ist schon unerlaubt, einen römischen Bürger zu fesseln; es ist ein Verbrechen, ihn zu schlagen; es ist so viel als Brudermord, ihn zu töten: wie sollen wir seine Kreuzigung nennen? Es giebt kein Wort dafür, die Sprache versagt. Doch alles dies genügte Verres nicht. »So mag er denn,« rief dieser, »nach seinem Vaterland hinüberschauen, mag er im Anblick von Gesetz und Freiheit sterben.« An dieser Stelle hast du nicht den Gavius, nicht irgend einen beliebigen einzelnen Menschen, sondern die gemeinsame Sache der Freiheit und Bürgerehre ans Kreuz geschlagen; und nun beachtet die namenlose Frechheit dieses Menschen. Macht es euch nicht auch den Eindruck, als hab' er es tief bedauert, jenes Kreuz für römische Bürger nicht auf dem Forum dieser Stadt, auf dem Platz unserer Volksversammlungen, auf der Rednertribüne aufrichten zu können? Denn er wählte den Punkt seiner Provinz aus, der jenen Plätzen an Bedeutung durchaus entspricht, übrigens auch geographisch am nächsten liegt; er wollte das Schandmonument seines maßlosen Frevels im Anblick Italiens, an der Pforte Siciliens errichtet wissen, da wo jeder vorbeikommen muß, der hinüber oder herüber fahren will. LXVII. (171) Wenn ich dies alles nicht vor römischen Bürgern oder vor irgend welchen Freunden unserer Bürgerschaft, auch nicht vor Leuten, die je den Namen des römischen Volkes vernommen haben, wenn ich es überhaupt nicht vor Menschen, sondern vor wilden Tieren oder, um noch weiter zu gehen, in der leblosen Einöde vor Felsen und Steinwüsten aus vollem Herzen beklagen wollte: wahrlich, selbst die stummen und leblosen Wesen der Natur müßten durch diese unendlich jammervollen Vorgänge erschüttert werden. Nun aber sprech' ich zu den Senatoren des römischen Volkes, zu den obersten Hütern des Rechtes, der Gesetze und der Ordnung; da kann ich wohl mit Fug erwarten, daß man diesen einen römischen Bürger hier allerdings der Kreuzigung würdig finde, während allen übrigen diese Gefahr niemals auch nur als Möglichkeit nahen darf. (172) Noch ist der Augenblick kaum verronnen, da wir bei dem elenden jammervollen Tode der Schiffskapitäne uns der Thränen nicht erwehren konnten, da wir uns mit vollem Rechte von den Leiden unserer unschuldigen Bundesgenossen erschüttern ließen; was sollen wir vollends jetzt beginnen, angesichts unseres eigenen Blutes? Denn das Blut aller römischen Bürger ist eines, diese Überzeugung muß alle durchdringen; die Wahrheit fordert es und nicht minder die Rücksicht auf das allgemeine Gedeihen. Alle römischen Bürger, ob sie hier zugegen sind oder wo sie sich sonst in der Welt aufhalten mögen, verlangen auf dieser Stelle euer strenges Einschreiten, sie beschwören euer Gewissen, sie suchen eure hilfreiche Hand; all ihre Rechte, ihre Vorteile, ihre Existenzmittel, mit einem Wort all ihre Freiheit, glauben sie, ist in eurem Richterspruch enthalten. (173) Ich meinerseits habe ihnen wohl geboten was ich konnte; indessen, sollte die Sache etwa eine unerwartete Wendung nehmen, so könnt' es geschehen, daß ich ihnen mehr leiste als sie verlangen. Denn wenn irgend eine Kraft diesen Menschen vor eurer Strenge bewahrt, was ich freilich weder fürchte noch überhaupt für möglich halte, aber wenn mich in diesem Punkte meine Berechnung täuscht, wenn es den Sicilianern passieren sollte, daß sie ihren Prozeß verlieren, so würden sie diesen Fall ebenso betrauern wie ich; Roms Bevölkerung aber, die mir ja jetzt durch Verleihung des Ädilenamts die Macht gegeben hat, direkt zu ihr zu sprechen, wird dann auf meine Klage durch ihre eigenen Stimmen ihr Recht noch vor dem ersten Februar des neuen Jahres wieder erhalten. Und wenn ihr, meine Herren, fraget, wie es denn da um meinen Ruhm und meine Carriere stehe, so erwidere ich: es läuft meinen Berechnungen durchaus nicht zuwider, wenn mir der Angeklagte hier bei diesem Gerichtshof entrissen wird und dafür jenem anderen aufgespart bleibt, wo das römische Volk selber zu Gericht sitzt. Es wäre ein herrlicher Prozeß, dankbar und bequem für mich, angenehm und erfreulich für die Nation. Und endlich, wenn ihr etwa glaubt, ich wollte hier – was ich nicht im entferntesten beabsichtigte – mich selbst auf Kosten des einen Verres in die Höhe lancieren, so bemerk' ich: falls Verres freigesprochen wird, kann es ja nur durch unrechtmäßige Handlungen Vieler geschehen; dann steig' ich also auf Kosten Vieler. LXVIII. Aber wahrlich, um des Staates und um Euretwillen, meine Herren, wünscht' ich in diesem erlesenen Rate nicht einen so furchtbaren Fehltritt begangen zu sehen; ich wünsche nicht, daß die Richter, die ich als kompetent anerkannt und daher gewissermaßen selbst mitgewählt habe, sich durch Freisprechung des Verres in die Situation bringen, ewig mit einem Makel in dieser Stadt herumzulaufen. (174) Aus diesem Grunde möcht' ich, wenn an solcher Stelle der Platz für eine Mahnung ist, auch dich, Hortensius , recht eindringlich ermahnen: gehe in dich, überleg' es dir wieder und wieder, sieh ja zu, was du vorhast, was für ein Werk du unternehmen willst, welchen Menschen du, und mit welchen Mitteln, zu verteidigen gedenkst. Keineswegs will ich dir in jenem Punkt eine Beschränkung auferlegen, daß du nicht mit den Waffen des Geistes und aller Kraft der Beredsamkeit gegen mich kämpfen solltest; das sei ferne; aber wenn du auf anderen Wegen, etwa im geheimen, außerhalb des Gerichtshofes Dinge durchsetzen zu können glaubst, die nur den Gerichtshof angehen, wenn du durch Machinationen, Intriguen, Einfluß, persönliche Verbindungen oder durch Verres' materielle Mittel etwas zu erreichen denkst, so rat' ich dir ernstlich: verzichte. Jene dunklen Pfade, die schon Verres selber aufsuchte und betrat, die ich dann aufspürte und beleuchtete – ich empfehle dir: lasse sie und mache diesem unwürdigen Treiben ein Ende. Wenn dieser Gerichtshof eine Sünde begeht, so bringt es dir die größte Gefahr, schlimmer als du ahnest. (175) Wohl wähnst du dich über jede Anfechtung deines Rufes erhaben, denkst an die bereits verwalteten Ehrenämter, an das bevorstehende Konsulat; aber glaube mir, alle Auszeichnungen beweisen nur, daß es ebensoviel Mühe macht, sich die Gunst des römischen Volkes zu erhalten wie sie sich zu erwerben. Freilich hat diese Bürgerschaft, so lange sie konnte, so lange sie dazu gezwungen wurde, eure souveräne Herrschermacht in den Gerichtshöfen wie in der ganzen Staatsleitung ausgehalten; ja, aber an dem Tage, wo den Römern ihr Volkstribunat wieder hergestellt ward, da ward euch, daß ihr's nur wißt, all eure Macht für immer entrissen. Jetzt, gerade unter diesen Umständen, sind aller Augen auf uns gewendet; gespannt beobachtet man, mit welcher Aufrichtigkeit ich anklage, mit welchem Gewissen die Richter entscheiden, mit welchen Mitteln du verteidigen wirst. (176) So hat ein jeder von uns seine Pflicht; wenn einer von uns nur um eine Idee vom rechten Wege abweicht, so wird unmittelbar nicht etwa jene stumme, versteckte Beurteilung, die ihr früher zu verachten pflegtet, sondern die entschiedene und scharfe Kritik des römischen Volkes fessellos nachfolgen. Du, mein bester Hortensius, stehst mit dem Menschen da in keinerlei verwandtschaftlichen oder sonst engen Beziehungen; die Entschuldigungen, mit denen du gelegentlich eines früheren Prozesses deine allzu lebhafte Parteinahme zu rechtfertigen versuchtest, können hier bei diesem Angeklagten unmöglich wieder auftreten. Was Verres in der Provinz vor aller Welt zu betonen liebte, nämlich er thäte alles, was er thäte, im Vertrauen auf dich: dies nicht zur Wahrheit werden zu lassen muß deine allerdringendste Sorge sein. LXVIIII. (177) Ich meinerseits hege das Vertrauen; daß die Rechnung meiner Pflichten nach allen Seiten hin abgetragen ist; in den wenigen Stunden unserer ersten Verhandlung hab' ich die Verurteilung des Angeklagten durch alle, die überhaupt eines Urteils fähig sind, bewirkt. Im übrigen handelt es sich in diesem Gerichte fortan nicht um meine Aufrichtigkeit, die nunmehr bewährt, auch nicht um Verres' Leben, das bereits verdammt ist, sondern nur noch um die Richter und, die Wahrheit zu sagen, um dich. Und wann wird dieses Urteil gefällt? unter welchen Umständen? Hierüber muß man hauptsächlich nachdenken, denn wie in allen Dingen, so kommt namentlich in politischen Angelegenheiten ganz besonders viel auf die Verhältnisse und Stimmung der Zeit an. Wann also soll es geschehen? In dem Momente, wo das römische Volk eine andere Menschenklasse und einen anderen Stand zur Ausübung des Richteramtes heranziehen will, wo eben das Gesetz über die Gerichtshöfe und die neuen Richter angekündigt ist. Dieses Gesetz ist nicht von dem Mann angekündigt, unter dessen Namen ihr es öffentlich angeschlagen seht, sondern von – dem Angeklagten hier; jawohl, Verres hat auf Grund seiner Hoffnungen und seiner Meinung über euch das Gesetz abfassen und ankündigen lassen. (178) Als wir daher am ersten Termin unseren Prozeß begannen, war das Gesetz noch nicht angekündigt; während Verres, beunruhigt durch euer strenges Auftreten, gar viele Anzeichen gab, aus denen man schließen konnte, er wolle überhaupt nicht antworten, da war von dem Gesetze keine Rede: später, als er sich einigermaßen aufgerichtet und neu gestärkt zu haben schien, wurde sofort das Gesetz angekündigt. Nun ist dies ein Gesetz, das einerseits eurer persönlichen Würde schnurstracks zuwiderläuft, während es anderseits den unbegründeten Hoffnungen des Verres sowie seiner exemplarischen Unverschämtheit durchaus gelegen kommt. Wenn hier irgend einer von euch einen verdammenswürdigen Schritt zu thun wagt, so wird entweder das römische Volk über den Mann richten, den es schon vorher des Richterstuhles unwürdig fand, oder aber diejenigen werden es thun, die wegen der Heruntergekommenheit unserer Gerichtshöfe nunmehr durch das neue Gesetz als neue Richter über die alten zu richten berufen sind. LXX. (179) Und vollends ich – auch wenn ich selbst es gar nicht sagen würde, welcher Mensch wüßte nicht im Augenblick, wie ich mich verhalten und wie weit ich gehen muß? Dürft' ich denn schweigen, Hortensius? Wenn unser Staat einen derartigen Schlag bekommt, Provinzen ausgesogen, die Bündner bis aufs Blut gepeinigt, die Tempel der Unsterblichen ausgeplündert, römische Bürger gefoltert und gemordet werden, und das alles ungestraft hingeht, obgleich ich in aller Form Rechtens geklagt hatte – das sollte ich ruhig mit ansehen? Dürft' ich mich denn damit begnügen, diese ungeheure Last entweder jetzt vor diesem Gerichtshof abzulegen und ruhig, als wäre die Arbeit erledigt, wegzugehen, oder gar sie schweigend auf meinen Schultern liegen zu lassen? Müßt' ich nicht vielmehr eine mächtige Agitation in Scene setzen? Lärm schlagen und die Sache an die große Öffentlichkeit bringen? Müßt' ich nicht das Ehrgefühl des römischen Volkes anrufen und dann Alle, die sich so schmählich kompromittiert haben entweder sich gegen ihr eigenes Gewissen bestechen zu lassen oder ihrerseits den Gerichtshof zu bestechen, von neuem vor dem Volk oder vor Gericht verklagen? – (180) Hier wird mir vielleicht jemand einwenden: »aber damit übernimmst du ja eine ungeheure Arbeit, und machst dir eine Menge Menschen zu erbitterten Feinden!« – Freilich, nach persönlichem Interesse oder irgendwelchen Privatneigungen geht es für mich nicht; ich darf mir nicht dasselbe erlauben wie die Herren aus vornehmer Familie, denen alle Beförderungen seitens unseres Volkes im Schlafe zu teil werden: nein, nach ganz anderen Grundsätzen muß ich mir unter diesen politischen Verhältnissen und bei meinem Stande das Leben einrichten. Mir fällt dabei der weise Cato ein, der unermüdliche Mann: er glaubte sich dem römischen Volke durch Leistungen, nicht durch seinen Familiennamen empfehlen zu sollen, er wollte selber ein Geschlecht gründen, dessen weithin reichender Name einst auf ihn als Ahnherrn wiese; so macht' er sich ruhig die mächtigsten Männer zu Feinden und lebte unter unendlicher Mühe und Arbeit bis ins höchste Greisenalter mit dem höchsten Ruhm. (181) Oder ein Fall aus späterer Zeit: Quintus Pompeius stammte aus ganz bescheidener, unbekannter Familie; unter einem Heer von persönlichen Widersachern, unter unsäglichen Mühen und Gefahren erlangt' er dennoch die ersten Stellen in unserem Staate. Erst neuerdings sahen wir Männer wie Gaius Fimbria, Gaius Marius, Gaius Caelius mit den größten Schwierigkeiten und Widerwärtigkeiten kämpfen, ehe sie zu jenen Stellungen durchdrangen, zu denen ihr spielend in größter Behaglichkeit gelangt seid. Dies ist ganz genau die Richtung und Bahn unserer Vorsätze; diesen Vorbildern wollen wir in Denk- und Handlungsweise nachstreben. LXXI. Wir sehen ja, wie manche Herren vom Adel in der Entfaltung von Mißgunst und Intrigue gegen die Leute, welche sich selbst emporgearbeitet haben, eine ganz außerordentliche Energie und Beständigkeit an den Tag legen; wenden wir nur einen Augenblick den Rücken, gleich fällt man uns hinterrücks an; geben wir dem Vorwurf oder Verdacht auch nur den kleinsten Angriffspunkt frei, gleich werden wir geschlagen: stets müssen wir aufpassen, stets uns zusammennehmen. (182) Hat man einen Widersacher, so erwarte man seinen Angriff; giebt es eine Erschwerung des Daseins, so nehme man sie auf sich: die stillen und versteckten Feindschaften sind ja mehr zu fürchten als die offenen, angesagten. Es ist so gut wie unmöglich, daß die Leute vom Adel unser Streben mit freundlichen Augen ansehen; wir können leisten so viel wir wollen, nie werden wir ihr Wohlwollen auf uns lenken: als ob Natur und Herkunft sie von uns trennte, so fern steht uns ihr Denken und ihre Gesinnung. Wie könnt' uns also ihre Feindschaft plötzlich Gefahr bringen, wo wir sie lange, eh' es zu einem Ausbruch der Zwistigkeiten kam, von vornherein als unsere Feinde und Neider kannten? – (183) Darum, meine Herren, ist es mein aufrichtiger Wunsch, daß die Anklage gegen diesen Menschen hiermit ein Ende nehme, da dem römischen Volke Genugthuung geleistet und das Versprechen, das ich meinen Schutzbefohlenen, den Sicilianern, gegeben habe, eingelöst ist; so viel aber steht fest: wenn der Ausgang dieses Prozesses mich in meiner Meinung über euch erschüttert, so verfolg' ich unnachsichtlich nicht nur die, welche die Schuld der Richterbestechung, sondern nicht minder jene, die der Makel der Mitwisserschaft treffen wird. Wenn es daher Leute giebt, die zu Gunsten dieses Angeklagten den Gerichtshof durch Einfluß oder Eigenmächtigkeit oder Intriguen bestechen wollen, so mögen sie darauf gefaßt sein, vor den Schranken des römischen Volkes ihre Sache mit mir auszufechten; und wenn sie finden, daß ich bei diesem mir von den Sicilianern aufgestellten Gegner genügende Vehemenz, Ausdauer und Wachsamkeit bewiesen habe, so mögen sie sich darauf vorbereiten, daß ich gegen Leute, deren Haß ich mir im Interesse des Volkswohles zugezogen habe, noch erheblich schärfer und wuchtiger vorgehen werde. LXXII.(184) Jetzt Mit dem hier folgenden Abschlusse krönt Cicero sein Werk. Inhaltlich giebt er ein Gebet an die Götter und eine gedrängte zusammenfassende Übersicht des Gesamtinhaltes der vorangehenden Reden; die Hauptsache aber ist die stilistische Leistung. Die Neigung der Römer zu langen, kunstvoll gebauten Perioden feiert hier ihren höchsten Triumph: der ganze Schluß, von hier an bis zum letzten Worte der Rede, ist im Original ein Satz . Im Deutschen ist so ein Ungeheuer nicht nachzubilden, der Übersetzer glaubt in dieser Hinsicht schon bei einigen früheren Fällen ähnlicher, wenn auch verhältnismäßig bescheidener Art die Grenzen des Erlaubten berührt zu haben, wenn dadurch ein charakteristischer Zug des Originals angedeutet werden konnte, während sonst diese stilistischen Rattenkönige, Babeltürme und Labyrinthe nach Möglichkeit aufgelöst wurden. Ähnlich mußte auch hier verfahren werden, da kein Moderner stilistisch so empfindet wie die Alten; freilich bleibt so nur ein Schatten von der Riesenschlange übrig, die sich hier auf den römischen Hörer mit wonnig zermalmender Sprachwucht herniederwälzte. fleh' ich zu dir, Jupiter , du Höchster und Größter, dem einst ein Königsgeschenk, würdig des Kapitols und dieser Burg aller Völker, würdig einer königlichen Gabe, von Königen für dich bereitet, bestimmt und geweiht, durch Verres' ruchlosen Frevel unterschlagen und den königlichen Händen entrissen wurde; dessen heiliges wunderschönes Kultbild in Syrakus er entführte; – zu dir, Juno Königin, der er zwei Tempel auf zwei Inseln unserer Bündner, in Melite und Samos, beides uralte Heiligtümer, all ihrer Schätze und Zierden beraubte; – zu dir, Minerva , der er ebenfalls zwei hochberühmte Tempel ausraubte, in Athen, wo er eine schwere Masse Goldes stahl, und in Syrakus, wo er nur Dach und Wände übrigließ; Stellen wie diese lehren in höchst charakteristischer Weise, daß es den Römern beim Tempel nur auf die Gegenstände ankam, die ihn erfüllten, nicht auf das architektonische Werk an sich. Im Tempel wohnt der Gott, er muß behaglich und stattlich eingerichtet werden, wie ein Fürst, der bequem leben, aber zugleich repräsentieren muß. Diese Empfindung teilt der moderne Italiener mit dem ihm sonst so durchaus unähnlichen antiken Römer; dem unvergleichlich begabten, sinnlich-feinfühligen Volke konnte seine echt heidnische Gottesanschauung selbst durch Bischöfe und Päpste nicht ausgetrieben werden. Dagegen hatte der Bau an sich für den Römer nur einen rein physischen, materiellen Zweck; er gab Dach und Fach her, hatte nebenbei durch seine Fassade das Auge zu erfreuen – von Sinn für Architektur war ebensowenig die Rede wie von Kunstsinn überhaupt. Es ist wahrscheinlich, daß bei römischen Tempeln wie bei altchristlichen Basiliken die inneren Formen des Baues für die Besucher selten zur Geltung kamen; die Tempel hätten nicht so oft durch Brände vernichtet werden können, hätten sie nicht außer heiligen Lampen etc. auch eine Unmenge brennbarer Stoffe enthalten, namentlich Teppiche und Vorhänge, die den Raum nach allen Richtungen hin zerteilten. Das alles ist recht ungriechisch, recht unorganisch, wie die gleichfalls römische Erfindung der Kapellen, welche die sonst einheitlich fortlaufenden Seitenwände zerstückeln. Wir wären heutzutage glücklich, wenn wir das, was Cicero hier so wegwerfend »Dach und Wände« nennt, von einem einzigen antiken Tempel vollständig hätten, nämlich das gesamte Werk des Baumeisters; selbst bei den Wundertempeln von Poseidonia und Akragas fehlen die Thüren und ein großer Teil des Gebälkes; der besterhaltene Tempel des italischen Festlandes, Agrippas Pantheon in Rom , erlitt nach anderen römischen »Vandalismen« die schlimmsten im Jahre 1633, als Papst Urban VIII. aus dem berühmten Bronzegebälk das berüchtigte, unglaublich geschmacklose Tabernakel von St. Peter gießen ließ, und 1745, als man die innere Ausschmückung der Riesenkuppel aus bunten Marmorarten abnahm und durch einen häßlichen gelbgrauen Anstrich ersetzte. So etwas hätte Verres nie gethan! – (185) zu dir, Latona , die du mit deinen Kindern Apollo und Diana nach dem Glauben frommer Menschen zu Delos deinen ältesten Sitz, dein göttliches Haus in jenem Tempel hast, an dem sich Verres bei Nacht mit fluchwürdigem Überfall versündigte; – zu dir, Apollo , den er von Chios entführte; – zu dir vollends, Diana , die er in Perga ausplünderte, um dann in Egesta dein herrliches, doppelt heiliges, weil erst von den gläubigen Egestanern und dann vom siegreichen Scipio Africanus nochmals geweihtes Kultbild loszureißen und wegzuschleppen; – zu dir, Merkur , den Verres auf dem Turnplatz irgend eines Privathauses unterbrachte, nachdem ihn Scipio Africanus in einer Hauptstadt unserer Bündner, in der Schule von Tyndaris als Hort und Schirmherrn der Jugend aufgestellt wissen wollte; – (186) zu dir, Herkules , den er zu Akragas in tiefer Nacht mittels bewaffneten Gesindels vom Sockel zerren und wegtragen lassen wollte; – zu dir, hochheilige Mutter vom Ida , die er zu Engyon in ihrem erhabensten Heiligtume dermaßen zurichtete, daß jetzt nur noch der Name Africanus und die Spuren des geschändeten Gottesdienstes an Ort und Stelle zu sehen, dagegen die Siegestrophäen und Tempelzierden bis aufs letzte verschwunden sind; – zu euch, ihr Hüter und Zeugen alles öffentlichen Lebens, aller großen Beschlüsse, aller Gesetze und Gerichte, die ihr am belebtesten Punkte Roms aufgestellt seid, Castor und Pollux , deren Tempel dieser Mensch in der nichtswürdigsten Weise zu seinen Räubereien und Unterschlagungen ausnutzte; – zu euch, ihr Götter alle , die ihr an den Tagen der Spiele feierlich auf Prozessionswagen zum Feste fahret, und deren Straße er im Dienste seines schnöden Erwerbes, nicht aber im Dienste religiöser Würde bearbeiten ließ; – (187) zu euch, Ceres und Libera , deren Kultus, wie der Glaube frommer Menschen uns lehrt, auf den erhabensten und tiefsten Mysterien beruht, die ihr die Elemente für Leben und Nahrung, Sitte und Gesetz, Milde und Edelmut bei Menschen und Völkern verteilt und ausgebreitet habt, deren Dienst die römische Nation von den Hellenen herübernahm, aber nun im Bürgerhause wie von Staats wegen mit so tiefer Andacht verrichtet, als wär' er nicht zu uns vom Auslande gekommen, sondern von uns über die Erde verbreitet worden; zu euch, die dieser eine Mensch so schamlos entweihte, indem er eine Kultstatue der Ceres, die nach heiligem Brauch kein Mann berühren, ja kein Mann erblicken durfte, aus ihrem geheimnisvollen Gemach zu Katane wegreißen und dann eine andere Statue zu Enna von ihrem Standort im Tempel wegschleppen ließ, eine Statue, bei deren Anblick die Menschen entweder die Ceres selbst oder doch ein nicht von Menschenhand verfertigtes, sondern vom Himmel herniedergesandtes Bild zu sehen glaubten; – (188) zu euch fleh' ich unablässig aus tiefstem Herzensgrunde, ihr hehren Göttinnen, die ihr um Ennas Hain und Quellen wohnet und ganz Sicilien, das ich jetzt verteidigen soll, beschützet; zu euch, die ihr die Früchte des Feldes schufet und durch ihre Spende alle Völker des Erdkreises eurem Kultus dienstbar machtet; – an euch wie an alle anderen Götter und Göttinnen, mit deren Kultstätten und Heiligtümern dieser maßlos tolle Bilderstürmer ununterbrochen einen tempelschänderischen Ketzerkrieg führte, richt' ich mein brünstiges, flehentliches Gebet: wenn in diesem Prozeß und vor diesem Beklagten all mein Dichten und Trachten auf das Wohl unserer Bündner, auf die Würde des römischen Volkes, auf die Reinheit meines Gewissens gerichtet war, wenn all meine Sorgen, Gedanken, Arbeiten bei Tag und Nacht auf nichts anderes hinstrebten als auf die Erfüllung meiner Pflicht im Dienste der Wahrheit – so lasset mein aufrichtiges, strenges Bemühen gekrönt werden durch ein ebenso aufrichtiges, strenges Urteil. (189) Und wenn Gaius Verres sich der Welt in seinen Thaten als ein Ausbund zeigte von Frevelsinn, Maßlosigkeit, Untreue, Wollust, Habgier und Grausamkeit, so gebet, daß kraft richterlichen Urteils ein dieser Lebens- und Handlungsweise würdiger Ausgang ihn ereile; endlich aber gebet, daß der Staat und mein Gewissen sich mit dieser einen Anklage von mir begnüge, und daß es mir in Zukunft beschieden sei, nie mehr böse Menschen zu verklagen, sondern nur noch gute zu verteidigen. Dieser Wunsch ist Cicero insofern erfüllt worden, als er keine gerichtliche Anklage mehr geführt hat; die politischen Angriffe auf Catilina und Antonius im Senate gingen die Gerichte nichts an. Ende. Antike und moderne Namen sicilischer und unteritalischer Orte Agýrion , jetzt San Filippo d'Argirò . Aitna siehe Ina . Akéste (ein Vorstädtchen von Egesta, w. f.) Akrăgas, lateinisch Agrigentum, jetzt Girgenti . Alaisa (Ruinen beim Flecken Tusa). Améstratos, jetzt Mestretta . Apollonia, jetzt Pollina . Assorion, jetzt Assăro . Bidis (Ruinen bei der Kirche San Giovanni dei Bidini , nahe Syrakus). Brundisium, jetzt Brindisi . Drépanon, jetzt Trápani . Egésta (Ruinen, jetzt Segesta genannt, bei Calatafīmi ). Engyon, jetzt Gangi . Enna (Ruinen bei Castrogiovanni ). Entella (Ruinen bei Contessa ). Gela (Ruinen bei Terranuova ). Halikyai , jetzt Salemi . Halúntion (Ruinen bei Caronia ). Helōros (Ruinen bei Stampaci ). Herakleia (Ruinen bei Montallegro ). Hérbita, jetzt Nicosia . Himera (Ruinen bei Buonfornello ). Hybla, jetzt Paternò . Jĕtai, jetzt Sant' Isidoro . Imáchara, jetzt Alimena . Ina oder Aitna, jetzt Santa Maria di Licodia . Kalákte (Ruinen bei Calonia ). Kapition, jetzt Capizzi . Kátane, jetzt Catania . Kentoripa, jetzt Centoripe . Kephaloidion, jetzt Cefalù . Ketaria, jetzt in la Zucca . Leontínoi, jetzt Lentini . Lilybaion, jetzt Marsāla . Lipăra, jetzt Lipari . Mégaris (Ruinen in der Nähe von Capo Santa Croce ). Mélite, jetzt Malta . Menai, jetzt Mineo . Messāna, jetzt Messina . Morgantia, jetzt Marchi Bianchi . Mútyke, jetzt Modica . Neápolis, jetzt Nápoli . Nétion, jetzt Noto . Odysseus- Hafen, jetzt Porto d'Ulisse . Kap Pachynos, jetzt Capo Passero . Panórmos, jetzt Palermo. Kap Pelóros, jetzt Faro di Messina . Petra, jetzt Casal della Pietra . Phintias, jetzt Licata . Poseidónia, jetzt Pesto . Putéoli, jetzt Puzzuóli . Rhégion, jetzt Reggio di Calabria . Schéra, jetzt Calogero . Selīnus (Ruinen bei Castelvetrano ). Solūs, jetzt Solunto . Syrakūsai, jetzt Siracusa . Tauroménion, jetzt Taormina . Tempsa, jetzt Torre dei Lupi . Thermai, jetzt Términi . Tissai, jetzt Randazzo . Triōkala, jetzt Caltabellotta . Týndaris, jetzt Capo Tindaro . Valentia, jetzt Valenza . Velia, jetzt Castellamare della Truca . Vibo, jetzt Monte Leone .