In die langen trůhen legen. Wann mann zu Hof einen handel auffscheubet / vnd wil jn nit fertigen / so legt mann jn in die lange trůhen / das ist / er wirt hingeleget / vnd vergessen / Offt nicht der Herrn vnd Fürsten halben / sonder daß etliche vonn Räthē wöllen finantzen darauß schneiden.