X. Drey Taube. Es haben oft zugleich der Leser und der Dichter , Und auch der Kritikus kein zuverlässig Ohr. So lud vor einen tauben Richter Ein Tauber einen Tauben vor. Der Kläger sagt': Auf meinem Felde Hat er dem Wilde nachgehetzt. Beklagter: Nein; von seinem Gelde War längst das Drittheil abgesetzt. Der Richter sprach: Das Recht der Ehen Bleibt heilig, alt und allgemein. Es soll die Heirath vor sich gehen, Und ich will bey der Hochzeit seyn! von Hagedorn.