45. Der Eichbaum zu Strohen. Mündlich. Zu Strohen in der Bauerschaft Hellern bei Osnabrück stand vor wenigen Jahren noch ein Eichbaum auf einer Wiese, von dessen Aesten oder Blättern weder das Geringste aufgelesen noch gar auf dem Herde verbrannt werden durfte, denn sonst kam eine große schwarze Rüde, legte sich auf den Herd und wich nicht eher, bis man das Holz oder wenigstens die Asche davon wieder unter den Baum geworfen hatte. Es wird erzählt, es sei einmal ein Zwillingspaar gewesen, das sei darüber in Streit gerathen, wer nach des Vaters Tode den Hof erben solle, denn niemand hat ihnen sagen können, welcher von ihnen der ältere sei; von Worten sind sie zu Thaten geschritten und haben einander an der Stelle, wo sonst die Eiche stand, erschlagen, weshalb sie auf ewig in den Baum verwiesen worden. Vgl. Firmenich, Germ. Völkerst., I, 358; Mittheil. des Hist. V. zu Osnabrück, 1853, S. 245. Zu dieser und der folgenden Nummer vgl. Finn Magnusen, Lex. Mythol., S. 591, Note**** und Dybeck, Runa, 1845, S. 78.