Die Fürstin Wrede oder Ein rührender Zug der preußischen Rechtspflege Der Tatbestand ist solchermaßen: Wir haben erst die Fürstin Wrede, Dann den Gemahl, den Diener Glasen. Von diesen dreien ist die Rede. Gestohlen haben Hochgeboren Frau Fürstin Wrede. Dieses Faktum Ging im Prozesse nicht verloren, Und gilt noch heute als intactum. Auf den Objekten der Vergehen Aß der Gemahl. Aus welchem Grunde Das Monogramm er nicht gesehen, Erhellt nicht aus dem Tatbefunde. Der Diener Glase ist der dritte, Der äußerst unbeliebt sich machte, Indem er gegen alle Sitte Den Saustall in die Zeitung brachte. Dies alles war dem Landgerichte Zur Urteilsfällung unterbreitet. Es hat auch die Skandalgeschichte Schon in die rechte Bahn geleitet. Die Fürstin fiel in Wahnsinnsnächte, Der Fürst braucht einfach nischt zu wissen, Doch den Gemeinsten aller Knechte Hat man sofort ins Loch geschmissen.