Ersatz Aman Ullah-Chan in Berlin Einen richtigen König? Wir haben keinen und daher borgen wir uns einen. Sei gegrüßt, du schöne Gelegenheit! Alles ist wie in alter Zeit: Straßenabsperrung und Schutzmannsgäule, Neugier der Kleinbürger, Hurra-Geheule, Monokel-Kerle die Kreuz und die Quer und: Militär! Militär! Militär! Endlich wissen die deutschen Knaben, wozu sie eine Reichswehr haben! Dazu. Denn wenn Deutschland was feiert, kommt immer die Reichswehr angemeiert, als der vollendete Ausdruck des Landes und zur Erfrischung des Bürgerverstandes. Im Spalier aber steht bei Aman Ullah-Chan Er: der deutsche Untertan. Wo wird denn der fremde König wohnen? Er kann doch nicht auf dem Bahnhof thronen . . . Ein Palais? Ja, es tut uns furchtbar leid: aber die Palais gehören zur Zeit der republikanischen Fürstlichkeit. Da mieten wir schon – laß die Arbeiter kollern! – bescheiden ein Haus von den Hohenzollern. (Von deinen Steuern.) Und mit mächtigem Getos gehts los: Generale und Admirale. Bürgermeister und Ehrenpokale – oben, auf dem Brandenburger Tor, lugt eine richtige Feldwache vor – sie spielen Krieg – als ob sie drauf lauern, vor der Macht eines Königs zu erschauern. Und in allen Augen ein Glanz: Heil Aman Ullah im Siegerkranz! (Unsrer ist leider – Gott seis gepfiffen – leise weinend ausgekniffen.) Und wer tommt denn da –? Der liebe gute republikanische Kronprinz ist auch noch da! Mit dem Geschmack von Papa und mit Tatü und Tata fährt er im Auto durch die Linden, um in den Pferdeäppeln eine verlorene Krone zu finden. Das gute Kind –! Wie die Rücken sich beugen wie die Fräcke sich demutsvoll verneigen! Uniformen blitzen ordensbesternt! Das können sie. Das haben sie gelernt. Lacht da einer? Da lacht keiner drüber. Die Zeitungen schwappen vor Schwachsinn über, belichten vom Präsidenten-Salon, von Gala-Oper und Hühnerbouillon, Der braune König wird Ehrendoktor . . . Und nur ein vaterlandsloser, verstockter Roter sieht in der ganzen Musik den schönen Traum einer Republik. · Theobald Tiger Arbeiter Illustrierte Zeitung, 1928, Nr. 12, S. 12.