44. Auf einen ungerechten Richter
Die
Straffe
scheut er nicht, wenn er sich lässt
bestechen:
Denn
er zahlt die,
1
wird er entdeckt, mit dem
Verbrechen.
Fußnoten
1
Denn er zahlt die etc.
Es ward eins im
Römischen Raht
vorgeschlagen, dass weil man befinde, dass die Römische
Landpfleger
und
Herrschaffter
die ihnen untergebene
Landschaften erschöpften,
und das Geld in
ihre Beutel
steckten; man hinführe diejenige die man dieses
Frevels
überweisen würde, mit einer
ansehnlichen Geld-Summe
bestraffen solte. Wogegen sich aber
Cicero
eifrigst setzte, und zwar aus dieser Ursach: Dass da bisshero dieselbe nur so viel genommen, als sie genug erachtet hätten
ihren eignen Geitz
damit zu ersättigen; sie inskünftige so viel dazu nehmen würden, womit sie ohne ihren Schaden die
angesetzte Straffe bezahlen
und
ihrer Richter Geitz
ersättigen könten.