108.
Sobald die Taufhandlung in der Kirche oder im Predigerhause beendigt ist, muß der jüngste unter den Pathen
1
mit dem Kinde so schnell als möglich nach Hause laufen und das Kind hier der Mutter zuwerfen, weil es dann zeitig
2
laufen lernt.
3
Allgemein. Vgl. NS. 430, Nr. 260.
Fußnoten
1
Die jüngste der Pathinnen (Pastor Behm in Melz bei Röbel); oder anderwärts: einer der Gevattern.
2
Oder: In Jahresfrist.
3
Oder: Sonst wird es faul und langsam.