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		<fileDesc>
			<titleStmt>
				<title>Anordnung zur Sicherung des Rechts auf Arbeit (DDR, 20.8.1969)</title>
				<funder>Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)</funder>
				<principal>
					<rs type="person">Prof. Dr. Gabriele Lingelbach</rs>
					<affiliation>
						<rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/2097883-2">Historisches Seminar der
							Christian-Albrechts- Universität zu Kiel
						</rs>
						<address>
							<street>Leibnizstr. 8</street>
							<postCode>24118</postCode>
							<settlement>Kiel</settlement>
							<country key="XA-DE">Deutschland</country>
						</address>
					</affiliation>
				</principal>
				<respStmt>
					<resp>Auszeichnung durch</resp>
					<name type="person">Bertold Scharf</name>
				</respStmt>
			</titleStmt>
			<publicationStmt>
				<publisher>
					<name ref="http://d-nb.info/gnd/16337451-X">Deutscher Zentralverlag</name>
				</publisher>
				<availability status="free">
					<p>Dieses Werk ist gemeinfrei.</p>
				</availability>
				<date when-iso="1969-09-05">5.9.1969</date>
			</publicationStmt>
			<seriesStmt>
				<title>Quellensammlung zur Geschichte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland seit 1945</title>
				<editor>DFG-Projekt „Menschen mit Behinderung in Deutschland nach 1945. Selbstbestimmung und Partizipation im deutsch-deutschen Vergleich: Ein Beitrag zur Disability History“</editor>
			</seriesStmt>
			<sourceDesc>
				<bibl>
					<title level="a">Anordnung zur Sicherung des Rechts auf Arbeit für Rehabilitanden vom 20. August 1969</title>, in:
					<title level="j">Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil II</title> Nr.
					<biblScope unit="issue">75</biblScope>
					<date><origDate when-iso="1969">(1969)</origDate></date>, S.
					<biblScope unit="pp" from="470" to="472">470-472</biblScope>.</bibl>
			</sourceDesc>
		</fileDesc>
		<encodingDesc>
			<projectDesc>
				<p>Die digitale Quellensammlung wurde im Rahmen des DFG-Projektes "Menschen mit Behinderung in Deutschland nach 1945. Selbstbestimmung und Partizipation im deutsch-deutschen Vergleich: Ein Beitrag zur Disability History" erstellt. Zielgruppe der Quellensammlung ist die interessierte Öffentlichkeit, die Materialien sind gerade auch für den Unterricht an Schulen und Hochschulen ausgewählt.</p>
			</projectDesc>
			<samplingDecl>
				<p>Die Auswahl der Quellen erfolgte auf Grundlage der Rechercheergebnisse der Dissertationen der Projektmitarbeiter Bertold Scharf, Sebastian Schlund und Jan Stoll.</p>
				<p>Es wird keine Vollständigkeit angestrebt. Ziel ist es, Ausschnitte zu präsentieren, die paradigmatisch für die Geschichte(n) von Menschen mit Behinderungen stehen oder auf markante Ausnahmen hinweisen.</p>
				<p>Die fünf Bereiche stehen für unterschiedliche gesellschaftliche	Sphären, die von der Forschung bisher kaum	berücksichtig wurden.</p>
			</samplingDecl>
			<editorialDecl>
				<hyphenation eol="none">
					<p>Die Silbentrennung des Quelltextes wurde nicht beibehalten.</p>
				</hyphenation>
				<p>Die alte Rechtschreibung wird beibehalten, Rechtschreibung und Fehler im Quelltext werden nicht korrigiert. Fehler im Original werden mit [sic!] gekennzeichnet oder mit dem Element <sic/> gekennzeichnet und im Element <corr>[Ausbesserung]</corr> ausgebessert. Zeilenumbrüche und das Layout werden nicht originalgetreu wiedergegeben. Auslassungen sind mit <gap reason="sampling"><desc>[...]</desc></gap> gekennzeichnet. Abkürzungen werden beibehalten, ggf. aber zusätzlich aufgelöst und in eckigen Klammern dargestellt.</p>
			</editorialDecl>
		</encodingDesc>
		<profileDesc>
			<langUsage>
				<language ident="de" usage="100">Deutsch</language>
			</langUsage>
			<textClass>
				<keywords>
					<term>Sozialpolitik</term>
					<term>Gesetz</term>
					<term>DDR</term>
					<term>Arbeit</term>
					<term>Arbeitstherapie</term>
					<term>Rehabilitation</term>
				</keywords>
			</textClass>
		</profileDesc>
		<revisionDesc>
			<listChange>
			<change>
					<rs type="person">Bertold Scharf</rs>
					<note>Version 1.0. Veröffentlicht am:</note>
					<date when-iso="2018-05-08">8.5.2018</date>
				</change>
			</listChange>
		</revisionDesc>
	</teiHeader>
	<text>
		<body>
			<head type="main" rend="align(center) allcaps">Gesetzblatt</head>
			<head type="sub" rend="align(center)">der Deutschen Demokratischen Republik</head>
			<p rend="align(center)">
				<hi rend="bold"><gap reason="sampling"><desc>[...]</desc></gap>
					<rs type="place" key="Berlin (Ost)" ref="http://d-nb.info/gnd/4087295-6">Berlin</rs>, den 
					<date when-iso="1969-09-05">5. September 1969</date> Teil II Nr. 75
				</hi>
			</p>
			<p><gap reason="sampling">
							<desc>[...]</desc>
						</gap></p>
						<div>
			<head type="sub" rend="align(center) small"><rs type="law" key="Anordnung zur Sicherung des Rechts auf Arbeit (1969)">Anordnung <lb/>zur Sicherung des Rechts auf Arbeit <lb/>für <rs type="BezeichnungFuerMenschenMitBehinderungen">Rehabilitanden</rs></rs><lb/> vom 20. August 1969</head>
			<p>Es ist das humanistische Anliegen unserer sozialistischen Gesellschaft, die <rs type="BezeichnungFuerMenschenMitBehinderungen">physisch schwerstgeschädigten oder psychisch schwergeschädigten Bürger (Rehabilitanden)</rs> im Interesse der Entwicklung ihrer Persönlichkeit bei der Aufnahme und Ausübung einer beruflichen Tätigkeit besonders zu fördern.</p>
			<p>Dazu haben die Betriebe und Einrichtungen sowie die staatlichen Organe geeignete Maßnahmen zu treffen, durch die es diesen Bürgern ermöglicht wird, in Übereinstimmung ihrer persönlichen mit den gesellschaftlichen Interessen im beruflichen und gesellschaftlichen Leben entsprechend ihrem Leistungsvermögen tätig zu sein.</p>
			<p>Zur Durchführung der Maßnahmen wird auf der Grundlage der Festlegungen im <rs type="law" key="Gesetzbuch der Arbeit (1961)">Gesetzbuch der Arbeit</rs> über den Schutz und die Förderung <rs type="BezeichnungFuerMenschenMitBehinderungen">begrenzt arbeitsfähiger Bürger</rs> im Einvernehmen mit dem <rs type="association" ref="http://d-nb.info/gnd/2010797-3" key="FDGB">Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes</rs> folgendes angeordnet:</p>	
			</div>
			<div>
				<list>
					<head rend="align(center)">
						<label>§ 1<lb/> 
						Definition der geschützten Arbeit und Geltungsbereich</label>
					</head>
					<item><label>(1)</label> Geschützte Arbeit ist eine von <rs type="BezeichnungFuerMenschenMitBehinderungen">physisch schwerstgeschädigten oder psychisch schwergeschädigten Menschen</rs> in einem besonders ausgestalteten Arbeätsrechtsverhältnis unter spezifischen Bedingungen ausgeübte Tätigkeit.</item>
					<item><label>(2)</label> Geschützte Arbeit ist möglich
					<list>
					<item> auf geschützten Einzelarbeitsplätzen in Betrieben</item>
					<item> in geschützten Abteilungen in Betrieben</item>
					<item> in geschützten Werkstätten und</item>
					<item> in Heimarbeit.</item>
					</list></item></list>
					<list><head rend="align(center)">
						<label>§ 2<lb/> 
						 Personenkreis</label>
					</head>
					<item>Mit geschützter Arbeit können <rs type="BezeichnungFuerMenschenMitBehinderungen">Rehabilitanden</rs> betraut werden,
					<list>
					<item> die für einen bestimmten Zeitraum nach ärztlichem Gutachten <rs type="BezeichnungFuerMenschenMitBehinderungen">Schwerstbeschädigten</rs> gleichgestellt werden sollten</item>
					<item> die als <rs type="BezeichnungFuerMenschenMitBehinderungen">Geschädigte</rs> im Besitz des amtlichen <rs type="BezeichnungFuerMenschenMitBehinderungen">Schwerstbeschädigten</rs>ausweises sind</item>
					<item>die <rs type="BezeichnungFuerMenschenMitBehinderungen">Invaliden</rs>- oder Unfallrentner sind</item>
					<item>die als <rs type="BezeichnungFuerMenschenMitBehinderungen">psychisch Schwergeschädigte</rs> von den Einrichtungen der stationären oder ambulanten medizinischen Betreuung vorgeschlagen werden.</item></list>
					</item>
					</list>
					<list>
					<head rend="align(center)"><label>§ 3</label><lb/>
Entscheidungsbefugnis</head>
					<item><label>(1)</label> Die Entscheidung, welche <rs type="BezeichnungFuerMenschenMitBehinderungen">Rehabilitanden</rs> mit geschützter Arbeit zu betrauen sind, trifft eine Ar­beitsgruppe der Kreisrehabilitationskommission.</item>
					<item><label>(2)</label>  Der Arbeitsgruppe gehören mindestens an:
					<list>
					<item> Fachärzte, die die Komplexität der gesundheitlichen <rs type="BezeichnungFuerBehinderung">Schädigung</rs> des <rs type="BezeichnungFuerMenschenMitBehinderungen">Rehabilitanden</rs> beurteilen können</item>
					<item> ein Mitarbeiter des Amtes für Arbeit und Berufsberatung und</item>
					<item> ein Vertreter des Kreisvorstandes des <rs type="association" ref="http://d-nb.info/gnd/2010797-3" key="FDGB">Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes</rs>.</item>
					</list></item>
					<item><label>(3)</label> Die Arbeitsgruppe stellt an Hand von Gutachten sowie der Ergebnisse der Arbeitstherapie den Umfang des Leistungsvermögens des <rs type="BezeichnungFuerMenschenMitBehinderungen">Rehabilitanden</rs> fest. Sie sichert die Dispensairebetreuung dieses <rs type="BezeichnungFuerMenschenMitBehinderungen">Rehabilitanden</rs>.</item>
					<item><label>(4)</label> Die zur Entscheidungsfindung erarbeiteten Unterlagen sind beim leitenden ärztlichen Gutachter des Kreises aufzubewahren.</item>
					</list>
					<list>
					<head rend="align(center)"><label>§ 4</label><lb/>
					Aufgaben der Ämter für Arbeit und Berufsberatung</head>
					<item><label>(1)</label> Die Ämter für Arbeit und Berufsberatung sind in Anlehnung an die <rs type="law" key="1. DB zu §28 des Gesetzes der Arbeit" ref="textgrid:3c1ch">Erste Durchführungsbestimmung vom 18. Dezember 1951 zu §28 des Gesetzes der Arbeit — Einbeziehung der <rs type="BezeichnungFuerMenschenMitBehinderungen">Schwerbeschädigten</rs> in den Produktionsprozeß — (GBl. S. 1185)</rs> für die Lenkung dieser <rs type="BezeichnungFuerMenschenMitBehinderungen">Rehabilitanden</rs> in den Arbeitsprozeß entsprechend den Empfehlungen der Arbeitsgruppen (§ 3) verantwortlich. Sie werden dabei von den Kreisrehabilitationskommissäonen unterstützt.</item>
					<item><label>(2)</label> Der Direktor des zuständigen Amtes für Arbeit und Berufsberatung hat den Einsatz dieser <rs type="BezeichnungFuerMenschenMitBehinderungen">Rehabilitanden</rs> auf geschützten Arbeitsplätzen zu bestätigen.</item>
					</list>
					<list>
					<head rend="align(center)"><label>§ 5</label><lb/>
					Kontrolle des Leistungsvermögens</head>
					<item>Die Kreisrehabilitationskommission sichert, daß der Gesundheitszustand, und das Leistungsvermögen des <rs type="BezeichnungFuerMenschenMitBehinderungen">Rehabilitanden</rs> regelmäßig in Abständen von mindestens einem Jahr überprüft wird. Auf Grund der Untersuchungsergebnisse ist zu entscheiden, ob der Rehabilitand in den normalen Arbeitsprozeß eingegliedert werden kann, oder weiterhin in geschützter Arbeit verbleibt.</item>
					</list>
					<list>
					<head rend="align(center)"><label>§ 6</label><lb/>
					Aufgaben der Betriebe</head>
					<item><label>(1)</label> Die dafür geeigneten Betriebe sind verpflichtet, entsprechend ihren spezifischen Bedingungen und der Art der Arbeit, Arbeitsplätze für <rs type="BezeichnungFuerMenschenMitBehinderungen">Rehabilitanden</rs> zu schaffen und zu gestalten und dem Amt für Arbeit und Berufsberatung zu melden.</item>
					<item><label>(2)</label> <rs type="BezeichnungFuerMenschenMitBehinderungen">Rehabilitanden</rs> können im Rahmen des bestätigten Lohnfonds außerhalb des Arbeitskräfteplanes beschäftigt werden.</item>
					<item><label>(3)</label> In Ausnahmefällen kann der Lohnfonds auf Grund einer Jahresgenehmigung um den Betrag des Lohnes für die <rs type="BezeichnungFuerMenschenMitBehinderungen">Rehabilitanden</rs> überschritten werden. Die Genehmigung erteilt der Leiter, der den Lohnfonds des Betriebes bestätigt.</item>
					</list>
					<list>
					<head rend="align(center)"><label>§ 7</label><lb/>
					Arbeitsvertrag</head>
					<item><label>(1)</label> Die besonderen Bedingungen, unter denen <rs type="BezeichnungFuerMenschenMitBehinderungen">Rehabilitanden</rs> arbeiten, sind im Arbeitsvertrag festzulegen, insbesondere
					<list>
					<item> die Gestaltung des Arbeitsplatzes</item>
					<item> die Rechte und Pflichten der Vertragspartner</item>
					<item> die Festlegung der Arbeitsaufgaben, der Lohn- und Gehaltsgruppe unter Beachtung der im <label>§ 8</label> genannten Bedingungen</item>
					<item> die Festlegung der Arbeitszeit.</item>
					</list></item>
					<item><label>(2)</label> Die Betriebe haben diese <rs type="BezeichnungFuerMenschenMitBehinderungen">Rehabilitanden</rs> entsprechend ihrem physischen und psychischen Leistungsvermögen systematisch zu fördern und in die betriebliche Qualifizierung einzubeziehen.</item>
					</list>
					<list>
					<head rend="align(center)"><label>§ 8</label><lb/>
					Entlohnung</head>
					<item><label>(1)</label> Die Höhe des Arbeitslohnes für die <rs type="BezeichnungFuerMenschenMitBehinderungen">Rehabilitanden</rs> richtet sich nach dem Grad der Erfüllung der den Lohnformen zugrunde liegenden Arbeitsnormen bzw. anderen Leistungskennziffern.</item>
					<item><label>(2)</label> <rs type="BezeichnungFuerMenschenMitBehinderungen">Rehabilitanden</rs>, die auch nach entsprechender Einarbeitungszeit mit ihren Leistungen wesentlich unter den festgelegten Normen bzw. Leistungskennziffern bleiben, können im Zeitlohn beschäftigt werden.</item>
					<item><label>(3)</label> <rs type="BezeichnungFuerMenschenMitBehinderungen">Rehabilitanden</rs>, die im Zeitlohn beschäftigt werden, erhalten Lohn entsprechenddem nach <label>§ 3 Abs. 3</label> festgelegten Leistungsvermögen.</item>
					<item><label>(4)</label> Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für Fälle, in denen <rs type="BezeichnungFuerMenschenMitBehinderungen">Rehabilitanden</rs> auf Grund ihres verminderten Leistungsvermögens den in Rechtsvorschriften festgelegten Mindestlohn nicht erarbeiten bzw. erreichen können.</item>
					</list>
					<list>
					<head rend="align(center)"><label>§ 9</label><lb/>
					Materieller Anreiz</head>
					<item><rs type="BezeichnungFuerMenschenMitBehinderungen">Rehabilitanden</rs>, die Sozialfürsorgeempfänger sind, können in besonderen Fällen zur Erhöhung des materiellen Anreizes für eine berufliche Betätigung gemäß <label>§ 17 Abs. 4</label> der <rs type="law" key="VO über die Allgemeine Sozialfürsorge (1968)">Verordnung vom 15. März 1968 über die Allgemeine Sozialfürsorge (GBl. II S. 167)</rs> individuell weitere Beträge vom Nettoarbeitseinkommen anrechnungsfrei gelassen werden.</item>
					</list>
					<list>
					<head rend="align(center)"><label>§ 10</label><lb/>
					Spezifische Arbeits- und Lohnbedingungen</head>
					<item>Die Räte der Bezirke können mit den Bezirksvorständen des <rs type="association" ref="http://d-nb.info/gnd/2010797-3" key="FDGB">Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes</rs> für <q>Geschützte Werkstätten</q> spezifische Arbeits­und Lohnbedingungen vereinbaren.</item>
					</list>
					<list>
					<head rend="align(center)"><label>§ 11</label><lb/>
					Beendigung des Arbeitsrechtsverhältnisses</head>
					<item><label>(1)</label> Die Beendigung des Arbeitsrechtsverhältnisses eines <rs type="BezeichnungFuerMenschenMitBehinderungen">Rehabilitanden</rs> durch den Betrieb kann nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Kreisrehabilitatdonskommission erfolgen, deren Arbeitsgruppe den <rs type="BezeichnungFuerMenschenMitBehinderungen">Rehabilitanden</rs> mit geschützter Arbeit betraut hat.</item>
					<item><label>(2)</label> Die Zustimmung zur Lösung des Arbeitsrechtsverhältnisses durch die Kreisrehabilitationskommission hat zu erfolgen, wenn der <rs type="BezeichnungFuerMenschenMitBehinderungen">Rehabilitand</rs> sich nicht für die Arbeitsaufgabe eignet und im Betrieb keine andere geeignete Arbeit vorhanden ist oder sich durch die Weiterführung der Arbeit der Gesund­heitszustand verschlechtern könnte.</item>
					<item><label>(3)</label> Die Beendigung des Arbeitsrechtsverhältnisses durch den <rs type="BezeichnungFuerMenschenMitBehinderungen">Rehabilitanden</rs> ist vor Wirksamwerden durch den Betrieb der Kreisrehabilitationskommission schriftlich mitzuteilen.</item>
					<item><label>(4)</label> Bei fristloser Entlassung des <rs type="BezeichnungFuerMenschenMitBehinderungen">Rehabilitanden</rs> ist die Zustimmung der Kreisrehabilitationskommission innerhalb von 8 Tagen einzuholen.
					</item></list>
					<list>
					<head rend="align(center)"><label>§ 12</label><lb/>
					Einspruchverfahren</head>
					<item><label>(1)</label> Gegen die Entscheidungen nach dem <label>§ 3 Abs. 1</label> und <label>§ 5</label> haben die <rs type="BezeichnungFuerMenschenMitBehinderungen">Rehabilitanden</rs> bzw. deren gesetzliche Vertreter das Recht des Einspruchs.</item>
					<item><label>(2)</label> Der Einspruch ist schriftlich unter gleichzeitiger Angabe der Gründe beim Vorsitzenden der Kreisrehabilitätionskommission, deren Arbeitsgruppe die Entscheidung getroffen hat, einzureichen. Die Entscheidung darüber ist durch die Arbeitsgruppe innerhalb von 14 Tagen zu treffen.</item>
					<item><label>(3)</label> Wird dem Einspruch nicht stattgegeben, so ist dieser mit den vorhandenen Unterlagen und einer Stellungnahme dem Kreisarzt zuzuleiten.</item>
					<item><label>(4)</label> Der Kreisarzt entscheidet nach Konsultation des leitenden ärztlichen Gutachters des Kreises innerhalb von 14 Tagen endgültig.</item>
					</list>
					<list>
					<head rend="align(center)"><label>§ 13</label><lb/>
					Schlußbestimmung</head>
					<item>Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.</item>
					</list>
					</div>
					<div><div><p><rs type="place" key="Berlin (Ost)" ref="http://d-nb.info/gnd/4087295-6">Berlin</rs>, den <date when-iso="1969-08-26">26. August 1969</date>
					<table cols="2" rows="2">
					<row rend="bold"><cell>Der Leiter des <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/2029275-2" key="Staatliches Amt für Arbeit und Löhne">Staatlichen Amtes für Arbeit und Löhne beim Ministerrat</rs> </cell>
					<cell>Der Minister für Gesundheitswesen</cell></row>
					<row role="data">
					<cell><rs type="person"><choice><abbr>i.V.</abbr><expan>in Vertretung</expan></choice>: Ramuta<lb/>Stellvertreter</rs></cell>
					<cell><rs type="person" key="Sefrin, Max (1913-2000)" ref="http://d-nb.info/gnd/1061872432">Sefrin</rs></cell></row>
					</table></p></div>
					</div>
					</body>
					</text>
					</TEI>